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+*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 79025 ***
+
+ ####################################################################
+
+ Anmerkungen zur Transkription
+
+ Der vorliegende Text wurde anhand der Buchausgabe von 1851 so weit
+ wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Offensichtliche Fehler
+ wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und heute nicht mehr
+ verwendete Schreibweisen bleiben gegenüber dem Original unverändert.
+
+ Das Original wurde in Frakturschrift gesetzt. Besondere
+ Schriftvarianten werden im vorliegenden Text mit Hilfe der folgenden
+ Symbole gekennzeichnet:
+
+ fett: =Gleichheitszeichen=
+ gesperrt: +Pluszeichen+
+ Antiqua: ~Tilden~ (im Original zusätzlich fett gedruckt)
+
+ ####################################################################
+
+
+
+
+ Das
+
+ Proletariat
+
+ und die
+
+ Waldungen,
+
+ mit besonderer Berücksichtigung
+
+ der bayerischen Rhein-Pfalz.
+
+ Ein Beitrag
+
+ zur Beantwortung der Frage über die materielle Noth der unteren
+ Volksklassen einerseits, und die Sicherstellung des bedrohten
+ Waldeigenthums anderseits.
+
+ [Illustration]
+
+ Der königlichen Staatsregierung, den hohen Kammern,
+ und allen Forstmännern gewidmet.
+
+ [Illustration]
+
+ Kaiserslautern.
+
+ +Verlag von J. J. Tascher.+
+
+ 1851.
+
+
+
+
+ Druck von Ludwig Vatter in Kaiserslautern.
+
+
+
+
+Vorwort.[1]
+
+
+Sr. Excellenz, dem Herrn Regierungs-Präsidenten von Zenetti in der
+Pfalz, wurde bei Inspicirung der Gefängnisse daselbst auch allenthalben
+eine große Masse von Forstfrevlern vorgestellt, welche auf Befragen
+erklärten, daß sie gezwungen seyen, zu freveln, und daß sie nach ihrer
+Entlassung, bei ihrer Unvermögenheit, sich das nöthige Brennholz
+zu kaufen, nothwendigerweise auf’s neue dieselben nach dem Gesetze
+strafbaren Handlungen begehen müßten.
+
+Die von Seiner Excellenz nun hierüber bei einer Gelegenheit
+aufgeworfene Frage, wie dem Uebelstande der so bedenklich zunehmenden
+und auf die Sittlichkeit so verderblich einwirkenden Forstfrevel
++gründlich+ abzuhelfen sey einestheils, wie auch die erkannte dringende
+Nothwendigkeit einer Abhülfe anderntheils, gab dem Verfasser die
+Veranlassung, während der langen Winterabende des Jahres 1850 über
+diesen Gegenstand die nachfolgende kleine Abhandlung niederzuschreiben.
+
+Derselbe ist hiebei von der Ansicht ausgegangen, auch andere, außer dem
+engern Bereiche des Forstmannes gelegene, mit der eigentlichen Sache
+dieser Abhandlung gleichwohl aber unzertrennliche Gegenstände, vor
+Allem aber unsere sittlichen, religiösen und socialen Verhältnisse,
+welche im innigsten Zusammenhange mit den zerstörenden, unerlaubten
+Eingriffen auf das bedrohte Waldeigenthum stehen, einer kurzen Erwägung
+unterziehen, und, dem sich anreihend, weiter entwickeln zu sollen,
+wie sich diese Zustände auf unsere Waldungen geäußert haben, und wie
+endlich der drohenden Gefahr der allmähligen gänzlichen Devastation
+unserer Wälder mit Hoffnung auf Erfolg zu begegnen sein dürfte.
+
+Der Verfasser mußte es sich, da er die Sache weniger vom +finanziellen,
+als vielmehr vom rein forstlichen und praktischen Standpunkte aus+
+bearbeiten wollte, vor Allem aber zur Aufgabe machen, ohne Hehl
+und besonders mit strenger Wahrheitsliebe und in offener jedoch
+unverletzender Sprache, ohne welche der Zweck nicht erreicht werden
+könnte, seine Wahrnehmungen hier niederzuschreiben.
+
+Keine andere Gründe, als einzig und allein der Wunsch, einer guten
+Sache zu nützen, und einen so wichtigen Gegenstand, die eigentliche
+Existenz- und Lebensfrage für unsere Waldungen, öffentlich zu
+besprechen, konnte den Verfasser zu dieser Arbeit veranlassen.
+
+Von einer Opposition, oder beabsichtigten Kritik der
+Regierungs-Maßregeln, kann sonach keine Rede sein. Der Verfasser, der
+noch täglich lernen will, und mit dem größten Danke Belehrungen über
+allenfalls irrige Ansichten entgegenzunehmen gerne bereit ist, glaubt
+deßhalb auch von der Loyalität seiner hohen Vorgesetzten mit Zuversicht
+erwarten zu dürfen, daß seine guten Absichten nicht verkannt und
+mißdeutet werden.
+
+Nur durch eine bescheidene aber freimüthige, offene Besprechung
+unserer forstlichen Zustände kann der Wissenschaft, dem öffentlichen
+Dienste und dem Lande genützt werden; im andern Falle würden wir nicht
+nur eines Stillstandes, sondern auch eines Rückschrittes im Gebiete des
+Forstwesens gewiß sein.
+
+Wäre die Durchführung in den vorbestimmten engen Grenzen aber nicht
+gelungen, ober sollten die Absichten des Verfassers verkannt werden, so
+müßte sich derselbe mit dem Bewußtsein trösten, daß er nur das Gute für
+das Land und insbesondere für unsere Wälder gewollt +habe+.
+
+Geschrieben im Februar 1850.
+
+ +Der Verfasser.+
+
+
+Nachschrift.
+
+Nur auf das Zureden einiger befreundeten Forstmänner, die mit Leib und
+Seele auch ihre ganze Thätigkeit dem Walde widmen, und bezüglich dieses
+Gegenstandes mit gerechter gleicher Sorge in die Zukunft blicken, hat
+sich der Verfasser, nachdem sich die Frevel seit diesem verflossenen
+Jahre in seinem Reviere fast um’s Doppelte vermehrt haben, und
+überhaupt jene Gründe, die gegenwärtige Abhandlung veranlaßten, immer
+mehr und dringender hervortreten, entschließen können, dieselbe nun
+jetzt erst dem Drucke und hiemit der Oeffentlichkeit zu übergeben.
+
+Geschrieben im März 1851.
+
+ +Der Obige.+
+
+
+
+
+Einleitung.
+
+
+ ~Salus publica suprema lex.~
+
+Für andauerndes Glück und den Wohlstand des Volkes zu sorgen, muß
+die erste und heiligste Pflicht einer jeden Staatsregierung, hiemit
+aber auch, soll sich ein Land zur höchsten Blüthe und Vollkommenheit
+entfalten, die ganze Staatsverwaltung in Einklang gebracht, und auf die
+Erreichung dieses Zieles gerichtet sein.
+
+Wie es nun gekommen, daß man sich in fast allen europäischen Staaten
+von diesem idealen Staatenbilde — da mehr da weniger — entfernte, wie
+es gekommen, daß gar oft persönliche Ansichten und Interessen über die
+speziellen und allgemeinen Anforderungen der staatlichen Gesellschaft
+die Herrschaft sich erwarben, daß alte deutsche Treue, Biederkeit,
+genügsames Wohlergehen und Religiosität fast gänzlich vernichtet
+wurden, in eine solche schwierige und undankbare Untersuchung will man
+sich hier nicht einlassen; jedenfalls haben moderne Staatskünstler, und
+einseitige, nur den Stand der Dinge in höheren politischen Regionen
+auffassende Theorien, die sich nicht auf die so nöthigen und nur im
+bunten Getriebe der lehrreichen Schule des Volkslebens zu machenden
+praktischen Anschauungen und Erfahrungen stützen, das Ihrige hierzu
+beizutragen. Genug, daß wir erkennen, wie groß die materielle und
+sittliche Noth allenthalben sei, und welch’ ein Abgrund des Verderbens
+unsere Zukunft bedroht.
+
+Bayerns edler König, +Maximilian+ der ~II.~, dessen persönliches
+Streben thatsächlich dahin gerichtet ist, Alles zu Bayerns und des
+gesammten deutschen Vaterlandes Glück und Wohlfahrt zu thun und zu
+verwirklichen, hat bekanntlich eine Preisfrage[2] „über Abhülfe
+der materiellen Noth der unteren Volksklassen in Deutschland und
+insbesondere in Bayern“ gegeben, welche Zweifels ohne im gegenwärtigen
+Jahrhunderte die wichtigste, und, bezüglich ihrer praktischen Lösung
+für unsere Zukunft sowohl als die kommenden Generationen, von der
+größten Bedeutung ist.
+
+Wenn wir unsere Zustände mit Ruhe übersehen, so müssen wir
+zur Erkenntniß gelangen, daß wir an der Grenz-Marke einer
+weltgeschichtlichen Epoche stehen. Schon zu mächtig und Verderben
+drohend haben sich feindliche Elemente dem staatlich-politischen Leben
+gegenüber gestellt; gelingt es nicht, uns von diesen vielen krankhaften
+und gährenden Stoffen zu befreien, so haben wir eine traurige Zukunft,
+vielleicht Ereignisse zu erwarten, wie solche die Weltgeschichte bisher
+nicht kannte. Aus den chaotischen Trümmern all’ unserer menschlichen
+Glückseligkeit würde dann eine neue Generation, durch vernichtende
+Kämpfe und Erfahrungen geläutert und aufgeklärt, entstehen, und einer
+glücklicheren Zukunft, als unsere jetzigen Tage es sind, entgegengehen.
+
+Es ist jedoch noch Hoffnung vorhanden, daß auch ohne diese
+vernichtenden Kämpfe und gewaltsamen Evolutionen die schwankenden
+Staatsschiffe aus den tobenden Elementen und einer klippenvollen
+See wieder in ein ruhiges Fahrwasser geleitet werden. Es kann dies
+noch geschehen, wenn es allen europäischen Staatsregierungen erst
+einmal wahrer Ernst ist, und wenn von denselben sowohl als von allen
+guten Bürgern +rasch+ die Hand an’s große Werk der sittlichen und
+politischen Regeneration gelegt wird. Die Gesammtheit des Staates, wie
+jeder Staatsangehörige, der noch die erforderliche moralische Kraft
+in sich fühlt, ist schon seiner Selbsterhaltung wegen, auch wenn die
+eigentlichen Früchte dieser Mühen erst künftigen Geschlechtern zu Gute
+kommen sollten, verpflichtet, alle seine Thätigkeit dieser sittlichen
+und staatlichen Wiedergeburt zu widmen.
+
+Gleichwie die Zerstörung eines Werkes aber viel leichter ist, als der
+Wiederaufbau, ebenso verhält es sich mit der Verbesserung unserer
+verdorbenen sittlichen und materiellen Zustände. Ein volles Jahrhundert
+wird vielleicht erforderlich sein, um den Geist des Verderbens wieder
+auszuroden, und unsere, wie die von unsern Vorgängern gemachten,
+Fehler zu sühnen. Unsere Thätigkeit wird daher vor Allem eine rasch
+vermittelnde und einlenkende sein müssen.
+
+Auch wir Forstbeamte sind berufen, bei diesen großen staatlichen
+Reformen, bei der beabsichtigten Verbesserung der sittlichen und
+materiellen Noth der untern Volksklassen, thatkräftig mitzuwirken, und
+zwar wird unsere Aufgabe eine doppelte sein:
+
+ 1) wir werden — soviel es an uns liegt — der sehr oft durch
+ Holzfrevel entstandenen, fast totalen Demoralisation der unteren
+ Volksschichten, besonders auf dem Lande, entgegenzutreten, und durch
+ alle uns zu Gebot stehende Mittel auf Verbesserung der sittlichen
+ Zustände derselben hinzuwirken haben;
+
+ 2) wir werden im Interesse der Staatsangehörigen — als treue Wächter
+ unserer herrlichen, deutschen Wälder — die in riesenhafter Zunahme
+ begriffenen Devastationen derselben abzuwenden haben.
+
+Wie schwer diese Aufgabe sei, läßt sich, wenn wir die bezüglich der
+Waldungen bei den untern Volksklassen herrschenden Ansichten und den
+allgemeinen sittlichen Verfall in Erwägung ziehen, nicht verkennen;
+demohngeachtet will es der Verfasser, nur allein der guten Sache wegen
+und in der Absicht, um einen Beitrag zur Lösung der Frage über die
+hiezu erforderlichen Mittel und Wege zu liefern, in Nachstehendem
+versuchen, seine auf rein praktischen Erfahrungen und Anschauungen
+beruhenden Ansichten hier mitzutheilen.
+
+Kein Staatsdiener hat ja mehr Gelegenheit, als gerade der auf dem
+Lande wohnende ausübende Forstbeamte, die Noth und die Bedürfnisse
+der unteren Volksschichten, ja oft menschliches Elend und
+Familienverhältnisse kennen zu lernen, die das tiefste Mitleid eines
+jeden besseren Menschen, der noch edler Mitgefühle fähig ist, erregen
+müssen.
+
+Solche Zustände — namentlich aber die rasche Abnahme aller
+Religiosität und Sittlichkeit, die massenhafte, totale Verarmung
+der untern und theils auch der mittleren Volksklassen — üben aber,
+wie jeder praktische und aufmerksame Forstmann täglich wahrzunehmen
+im Stande ist, nothwendigerweise den entschiedensten Einfluß auf
+Bewirthschaftung, Benützung und den Schutz unserer Waldungen aus; es
+dürfte daher erforderlich sein, dieselben vorerst, obgleich sie schon
+vielseitig beschrieben worden und leider nur zu sehr bekannt sind, in
+allgemeinen Umrissen kurz in Erwägung zu ziehen.
+
+
+
+
+Wahrnehmungen und Erscheinungen aus dem gewöhnlichen bürgerlichen Leben.
+
+
+Die krankhaften Zustände der staatlichen Gesellschaft lassen sich nicht
+allein in den untern Volksklassen, beim sogenannten Proletariate,
+sondern auch bei höheren Ständen wahrnehmen. Treten auch hier
+die Erscheinungen in modifizirter Form auf, so werden doch die
+Grundursachen, wenn auch dieselben auf einen bestimmten Moment sich
+nicht zurückführen lassen, immer die nämlichen sein.
+
+Jene alten Zeiten, wo das Wort, der Handschlag des Bürgers mehr galt,
+als heut zu Tage alle gerichtliche Verträge und Versicherungen, wo
+religiöser Sinn, Zucht und Sitte, Liebe und Vertrauen +noch allgemein+
+unter den Menschen wohnte, diese glücklichen Tage sind verschwunden.
+Nur bei der großen Minderzahl sind diese Tugenden und meist nur
+theilweise noch zu Hause, um sie vom gänzlichen Untergange zu retten,
+und auf künftige Geschlechter wieder zu vererben.
+
+Wo wir auch bei unseren Zeitgenossen unsere Blicke hinwenden, überall
+hört man Klagen über schlechte Zeiten. Dieß ist die gewöhnliche
+Redensart aller Jener (die Gefährlichsten), die durch eigene Schuld in
+zerrüttete Verhältnisse gekommen sind. Sie selbst, nicht die Zeiten
+sind es, die sich geändert haben und ausgeartet sind. Sie wollen aber
+ihre Entsittlichung, die Urquelle ihrer Leiden, nicht kennen lernen.
+
+Was man auch auf sophistische Weise dagegen vorbringen mag, so ist
+und bleibt doch — nach praktischer Anschauung unseres Volkslebens
+— der Mangel an wahrer Religion das Grundübel unserer Zeit[3] und
+die Grundursache unserer zerrütteten Verhältnisse; dagegen ist
+nicht zu leugnen, +daß die Wirkung dieser Irreligiosität auch durch
+andere Ursachen bedeutend vermehrt, und auf ihren Alles bedrohenden
+dermaligen Culminationspunkt gebracht wurde.+ Mit Gewißheit ist aber
+anzunehmen, daß alle staatswirthschaftlichen Manipulationen zur
+Linderung der Noth der unteren Volksklassen nur Palliativmittel sein
+und bleiben werden, wenn nicht gleichzeitig die religiös-sittliche
+Erziehung der Menschen wieder angestrebt und wirklich bethätiget
+wird. Sehen wir uns nur um, so erblicken wir zuvörderst im Bürger-
+und Bauernstande, bei Arbeiter- und Taglöhnerfamilien, allenthalben
+Entsittlichung und massenhafte Verarmung, nebenbei aber Genuß-,
+Putz- und Prozeßsucht, Ueppigkeit, Trunksucht, Unzucht, Hang zum
+Spiele, Trägheit, Müßiggang; sehr selten aber finden wir noch die
+alten einfachen Sitten, den geregelten Fleiß und die Genügsamkeit,
+welche unsere Voreltern auszeichneten. Das alte glückliche
+Familienleben ist fast gänzlich verschwunden; die Verarmung reißt
+immer mehr ein, insbesondere droht der unentbehrliche Mittelstand
+zwischen Arm und Reich vollständig unterzugehen. Schuldenmacherei
+und Zwangsversteigerungen nehmen täglich zu; demohngeachtet gehen —
+namentlich in den Städten — die meisten Gewerbsleute, statt daß sie
+in ihren Werkstätten fleißig mitarbeiteten, und Fleiß mit sittlicher
+Ordnung daselbst aufrecht erhielten, jetzt Tage lang in Wirths- und
+Kaffeehäuser, politisiren und machen Staatsverbesserungsvorschläge.
+Es ist nicht zu schildern, wie nachtheilig dieses Treiben, dieses
+äußere Herunterkommen, auf die sittlichen Zustände eingewirkt hat,
+und noch wirkt. Der Hausfriede ist gründlich zerstört, und bleibt
+es, da eine Rückkehr zu bürgerlicher Tugend, als erster Bedingung
+eines glücklichen Familienlebens, selten mehr stattfindet. Solche
+Menschen nehmen vielmehr, um jede Erinnerung an ihre traurige Lage
+zu ersäufen, und jede bessere Gefühlsregung im Keime zu ersticken,
+zu geistigen Getränken, ja leider oft zum Branntwein, ihre Zuflucht.
+Andere ergeben sich neben dem Trunke mit Leidenschaft noch dem Lotto-
+oder andern Hazardspielen, oder sie werden, wie dies namentlich auf
+dem Lande häufig vorkömmt, verwegene Wald- und Wildfrevler, um auf
+diese und andere unerlaubte Weise ihre traurige Existenz zu sichern,
+und ihre angewöhnten Bedürfnisse zu befriedigen. Sie sinken von Stufe
+zu Stufe, sind am Ende zu Allem fähig und bilden im Vereine mit den
+demoralisirten Fabrik- und Eisenbahnarbeitern, mit herumstreichenden,
+arbeitsscheuen Handwerksburschen und Bettlern, die furchtbaren
+Werkzeuge in den Händen der Umsturzpartei.
+
+Wie sehr auch ein ausgearteter Theil der freien Presse sich an der
+allmäligen Schaffung solcher Zustände betheiliget hat, ist aus der
+zahlreichen schlechten Roman-Literatur, aus einer Masse von das Uebel
+nur vergrößernden Zeitschriften und Blättern zu ersehen. Wir alle
+werden wohl die — Vielen aber nur als Aushängeschild und Deckblatt
+dienende — politische Vereinigung Deutschlands, die Herstellung seiner
+Macht und einer Achtung gebietenden Stellung von Herzen wünschen, wie
+auch dahin streben, daß jene Reformen vorgenommen werden, die der
+Zeit und den Bedürfnissen anpassend, und zur ferneren staatlichen
+Entwicklung und gedeihlichen Kräftigung unbedingt erforderlich sind;
+aber all’ diese Verbesserungen werden wir nur auf gesetzlichem, auf
+vernünftigem Wege realisiren wollen.
+
+Um wieder auf das Proletariat zurückzukommen, so haben wir vorzugsweise
+noch das Loos der geistig-, körperlich- und sittlich-verwahrlosten
+Kinder dieser Menschen ins Auge zu fassen. Sie werden, da gegen
+insolvente Eltern gar keine Coërcitivmittel gesetzlich bestehen und
+zur Anwendung kommen, nicht genug zur Schule an-, wohl aber sogar
+davon abgehalten, und streichen gleich einer hirtenlosen Heerde, was
+eine eigentliche Pflanzschule des Verderbens und einer frühzeitigen
+Entsittlichung ist, als Bettelkinder scharenweise in den Ortschaften
+umher, oder sie werden von ihren gewissenlosen Eltern schon in zarter
+Jugend zu Entwendungen und Vergehen jeder Art, wenn es nur Etwas
+einträgt, angehalten. Es ist dies ein Schandflecken unserer Zeit, und
+wir alle werden noch die groben Fehler, die wir uns in Erziehung der
+Jugend haben zu Schulden kommen lassen, zu büßen haben. Aber nicht
+allein Kinder, sondern auch erwachsene, gesunde, starke Leute ziehen,
+alles Schamgefühls verlustig, und theilweise alle Arbeit scheuend und
+ablehnend, allenthalben zahlreich auf dem Bettel umher. Viele fordern
+mit Unfreundlichkeit, viele mit Trotz; von einer Anerkennung, von
+Dankbarkeit ist keine Rede mehr bei diesen Menschen.
+
+Betrachten wir die Masse dieses entsittlichten Proletariats, die Masse
+der bezüglich der Erziehung fast gänzlich vernachläßigten Kinder
+desselben, bedenken wir endlich, unter welchen Einflüssen auch die
+besser gebildete Jugend dermalen heranwächst, so müssen wir uns leider
+gestehen, daß wir — die jetzige Generation — keiner frohen Zukunft
+entgegensehen dürfen.
+
+Bei dem Ueberblicke dieser Verhältnisse dürfte man nicht schwer zu der
+Ueberzeugung gelangen, daß hier Parlamente, Kammern, Verfassungen,
+Vereine, vorbeugende, die Noth der untern Volksklassen wesentlich
+lindernde Maßregeln der Regierungen, obschon alle diese Faktoren in
+unseren dringenden Reform- und Verbesserungsangelegenheiten unabwendbar
+erforderlich sein dürften, gründliche Abhülfe so lange nicht gewähren
+können, bis es uns gelungen ist, das Volk wieder religiös und sittlich
+zu bilden. Dies ist die Grundbedingung, wenn es in der Welt wieder
+besser werden soll, und wenn überhaupt die Anwendung der in den
+zum Theile sehr trefflichen Schriften über die erwähnte Preisfrage
+gegebenen Rathschläge und Reformen einen dauernden Erfolg hervorbringen
+soll.
+
+Nach Vorausschickung Dieses kommt nunmehr der Verfasser auf den
+eigentlichen Gegenstand seiner Abhandlung zurück und sucht vor Allem
+folgende Frage zu beleuchten:
+
+ =Wie haben sich diese Zustände auf unsere Waldungen bisher geäußert,
+ und wie werden sie sich bezüglich dieser in Zukunft äußern? —=
+
+Bei Beantwortung dieser Frage muß sich der Verfasser natürlich nur
+auf die Wahrnehmungen beschränken, die er in seiner dienstlichen
+Stellung in Bayern und zunächst in der Pfalz und einigen andern
+angrenzenden Landestheilen gemacht hat. Wenn gleich übrigens auch hier
+dieselben Ursachen nach der Individualität eines Landes, nach der
+Eigenthümlichkeit und gewohnten Lebensweise der Bewohner desselben,
+verschiedene Wirkungen hervorzubringen im Stande sind, so werden sich
+doch letztere in ganz Deutschland, je nachdem diese Zustände und
+mitwirkenden Ursachen mehr oder minder vorhanden sind, in gleichen oder
+ähnlichen Erscheinungen wahrnehmen lassen.
+
+Die Verwirrung aller Sittlichkeits- und Rechtsbegriffe äußert sich
+bezüglich der Waldungen vor Allem und fast allenthalben in der tief
+eingewurzelten Ansicht, daß ein Forstfrevel kein entehrendes, kein
+strafbares Vergehen, daß Holz eine Art von Gemeingut sey, und für
+den beliebigen Gebrauch Aller wachse. Es sind dies Ansichten, die
+sich aus den Zeiten des Holzüberflusses, und aus jenen, wo die Wälder
+Deutschlands wirklich noch Gemeingut waren, herleiten.
+
+Das Individuum in der Gemeinde glaubt sich berechtiget, in dem
+betreffenden Gemeindewalde oder auch in jenem seines begüterten
+Mitbürgers, und im Allgemeinen der Staatsangehörige, aus den Forsten
+des Staates sich diese und jene durch die Gesetze verpönte Nutzung
+erlauben zu dürfen.
+
+Das Raisonnement der Bemittelteren ist gewöhnlich: „für was sind diese
+Waldungen sonst da, und wofür tragen wir unsere Gemeindelasten und
+bezahlen dem Staate Steuern?“ — Der Arme aber glaubt, in seiner Armuth
+einen Freibrief gegen alle derlei Beschränkungen zu besitzen, und hält
+sich, da er auf eine legale Weise seine Bedürfnisse zur Genüge nicht
+befriedigen kann, ohnedies hiezu für berechtiget. —
+
+Dies sind die Früchte der vernachläßigten sittlichen Erziehung. Die
+demoralisirten Massen wissen weder die ihnen zukommenden Rechte zu
+begrenzen, noch weniger kennen sie und mögen sie kennen lernen die
+Pflichten, die sie — als einzelne Glieder der staatlichen Gesellschaft
+— der Gesammtheit des Staates, und als Menschen der kommenden
+Generation zu erfüllen schuldig sind.
+
+Die Waldungen sind bereits schon +größtentheils+ in Deutschland auf
+jene Gegenden mit absolutem Waldboden zurückgedrängt; da nun in Folge
+dessen die Landwirtschaft in waldreichen Gegenden, ihrer minderen
+Ausbreitung und der gewöhnlich geringen Ergiebigkeit des Bodens wegen,
+den zahllosen Massen der Waldbewohner und des dortigen Proletariats
+keine genügende Nahrungsquelle zu eröffnen vermag, so haben auch da und
+in jenen Gegenden, wo in Folge unzureichender Waldmassen die rechtliche
+Erwerbung von Forstprodukten erschwert, oder wo solche mit die Kräfte
+des Consumenten übersteigenden Kosten verknüpft ist, die Frevel auf
+eine schauderhafte Weise und in der Art zugenommen, daß die Blüthe
+unserer deutschen Wälder (in den großen Waldkomplexen) vernichtet zu
+werden droht.
+
+Blicke jeder ausübende Forstmann nur einmal auf die letzten 20 Jahre
+zurück, so wird er sich überzeugen oder schon überzeugt sein, daß die
+Walddevastation progressiv, im gleichen Schritte mit der Verarmung
+und Demoralisation des Volkes, vorangegangen ist, und mit jedem
+Jahre tiefer und tiefer in jene inneren und entfernteren Waldtheile
+eindringt, wohin sich früher ein Waldbewohner selten oder gar nicht
+bemühen mochte, und wohin er aber jetzt einzudringen gezwungen ist,
+da die Vorwaldungen größtentheils schon verwüstet, und nicht mehr im
+Stande sind, seine Frevelgelüste oder Bedürfnisse zu befriedigen.
+
+Für die Pfalz wurden seit 1814 vier Forst-Strafgesetze (1814, 1822,
+1831 und 1846) erlassen. Von allen diesen versprach man sich eine
+Minderung der Frevel und eine größere Schonung der Wälder, und doch
+haben sich dieselben allda stets vermehrt.
+
+ Im Jahre 1821–22 betrug die Zahl der Frevel
+ in diesem Kreise 37,500,
+ „ „ 1829–30 99,500,
+ „ „ 1844–45 115,774,
+ und im Jahre 1846–47 185,562.
+ Im Jahre 1847–48 betrug dagegen die Zahl
+ der Anzeigen nur 107,637,
+
+welches aber nicht eine Folge der Abnahme der Frevel, sondern des durch
+die ausgebrochene Revolution gelähmten Forstschutzes war. — Es waren
+im Gegentheile in diesem Jahre die Frevel noch weit zahlreicher und
+bedeutender als im Jahre 1846–47.
+
+Im Jahre 1849–50 endlich, wo jedoch die eben angedeuteten, hindernden
+Ursachen in ihren Folgen immer noch sehr einwirkend waren, betrug die
+Zahl der Frevel wieder erst 113,088.
+
+Ueberblicken wir diese in vorstehenden statistischen Notizen gegebene
+rasche Zunahme der Frevel in einem Zeitraume von nicht ganz 30
+Jahren, und erwägen wir, daß vielleicht eine fast gleiche oder wohl
+noch größere Zahl von Frevlern jährlich nicht betreten, daß ferner
+fast ebensoviele geringere Frevel (wiewohl dies nach den bestehenden
+Verordnungen gar nicht sein sollte) aus Mitleid mit den Armen, oder hie
+und da im wohlverstandenen Interesse des Dienstes gar nicht konstatirt
+werden, so dürften die obigen Behauptungen mehr als gerechtfertigt
+erscheinen.[4]
+
+Unter dieser Menge von Freveln sind es vorzugsweise die Streufrevel,
+die am meisten zerstörend auf unsere Waldungen einwirkten. Durch
+väterliche Fürsorge der Staatsregierung wird im Allgemeinen so viel
+Streu, als die Waldungen ertragen können, an die derselben bedürftigen
+Landwirthe abgegeben. Demohngeachtet wird noch nebenbei eine solche
+Masse von Waldstreu, insbesondere Moos und Laub, allenthalben
+entwendet, daß eine unbehinderte Wirthschaft — die Möglichkeit
+der Erziehung wüchsiger Holzbestände — ja bei der Fortdauer und
+voraussichtlichen Mehrung dieses Uebels die künftige Existenz der
+Waldungen hauptsächlich hiedurch und mit Beiwirkung der übrigen
+zahlreichen Frevel geradezu in Frage gestellt wird.
+
+Jede, auch die kleinste Hinwegnahme von Waldstreu aus den Waldungen
+ist bekanntlich an und für sich schon ein Eingriff in den Gang der
+Natur.[5] Von dieser sind jene Gegenstände, als Laub, Moos, Flechten
+&c. &c., dazu bestimmt, den Boden feucht zu erhalten, die Wurzeln
+gegen nachtheilige atmosphärische Einflüsse — zu große Hitze und
+Kälte zu schützen, &c. — und endlich durch Verwesung als Dammerde
+den Holzpflanzen als Nahrung zu dienen. Ohne diesen Humus ist keine
+Waldvegetation möglich. Da indessen die Landwirthschaft in Bayern
+zur Zeit der Waldstreu noch nicht entbehren kann, so hat man aus
+staatswirthschaftlichen Rücksichten einen Theil der Produktionskraft
+der Wälder durch freiwillige oder auf Berechtigung beruhende
+Streuabgaben — namentlich in neuerer Zeit — derselben zum Opfer
+gebracht; doch hat dies noch bislang keine Würdigung gefunden. Das
+Stroh, welches zur Düngerbereitung verwendet werden sollte, wird in den
+Waldgegenden — selbst von den Wohlhabenden — größtentheils verkauft,
+ein anderer Theil aber auch zur Fütterung des Viehes verwendet. Es
+werden deßhalb maßlose weitere Ansprüche auf Waldstreu gemacht, und bei
+der Unmöglichkeit der Befriedigung im Wege des Frevels ohne Rücksicht
+auf Zeit und Ort geltend gemacht.
+
+Hiezu gesellt sich noch in vielen Gegenden das Abschälen und Entwenden
+der guten oberen Waldrasen- und Humus-Schichte, um solche als
+Meliorationsmittel in den Weinbergen zu verwenden. Junge, wüchsige
+Stangenhölzer, selbst Schläge und Kulturen werden heimgesucht. Erstere
+dürren durch die anhaltende Entziehung ihrer Bodendecke, oft noch
+vor Erreichung ihres +halben+ physikalischen Haubarkeits-Alters, an
+den Gipfeln ab, jungen Pflanzen aber wird schon in zarter Jugend der
+Keim der Lebensunfähigkeit und ihrer frühen Vernichtung hiedurch
+beigebracht.
+
+In solchen durch Beraubung der Nahrungsstoffe und der schützenden
+Bedeckung von Stufe zu Stufe herabgesunkenen, Beständen vollendet dann
+die Art des Holzfrevlers die völlige Devastation.
+
+Ein solches Bild (in verschiedenen Nuancen) bieten bereits mit wenigen
+Ausnahmen all’ unsere Vorwaldungen, und im Innern der Wälder hat man
+bereits angefangen, den Grund zu gleich betrübenden, in Aussicht
+stehenden baldigen, ähnlichen Erscheinungen zu legen.
+
+Nach dem Streufrevler nimmt unstreitig bei uns der Gewerbsfrevler, der
+Holz &c. &c. nur zum Verkaufe frevelt, den ersten Rang bezüglich der
+Schädlichkeit für den Wald ein.
+
+Eine Menge theils arbeitsscheuer, theils arbeitsloser Menschen treibt
+dieses Geschäft, ohne daß sie sich — selbst bei Anwesenheit des
+Schutzpersonales — bei Ausübung ihrer Frevel nur im geringsten stören
+lassen, und ohne daß es der Forstbeamte zu hindern vermag, auf eine
+schonungslose Weise und in großen Massen.
+
+Geistliche, Schullehrer, bessere wohlhabende Bürger, selbst Beamte, die
+doch alle berufen wären, zur Abstellung dieses demoralisirenden Unfuges
+mitzuwirken, sind die bereitwilligen Abnehmer.
+
+Die Polizei liegt im Allgemeinen, und besonders bezüglich dieses
+Treibens in den Städten, und noch mehr auf dem flachen Lande fast ganz
+darnieder. Die mit Ausübung derselben betrauten Personen entwickeln
+keine Energie, und sind in einer +Lauheit und Schüchternheit+ befangen,
+die durch die letzten Ereignisse nur vermehrt wurde. Erscheint eine
+desfallsige Verordnung oder Erinnerung der bestehenden Vorschriften,
+so glaubt man seine Schuldigkeit gethan zu haben, wenn solche bekannt
+gemacht und sodann in den Aktenschrank gelegt ist. Von +einem
+thatsächlichen, energischen Einschreiten ist keine Rede+. Gewöhnlich
+hört man: „ja man ist doch auch Familienvater, der und jener könnte mir
+ja das Haus über dem Kopfe zusammenbrennen &c. &c.“ —
+
+Auf diese Weise geschieht von den Lokalpolizeihehörden in dieser viel
+zu gering geschätzten Sache aus lauter Rücksichten und Bedenken wenig
+oder gar nichts, und wird auch insolange nichts geschehen, bis das in
+der Pfalz bestehende Institut der Bürgermeister[6], wenigstens insoweit
+dasselbe die Ausübung der Polizeigewalt berührt, gänzlich aufgehoben,
+und an dessen Stelle zum preußischen Systeme, wonach diese Beamten von
+den Gemeinden ganz unabhängig und vom Staate besoldet sind, gegriffen
+wird.
+
+Das Proletariat übt demnach, wie bisher dargethan, an vielen Orten
+einen Terrorismus aus, der bei solcher gar nicht zu billigenden
+Nachsicht nur noch mehr über Hand nehmen muß, der die öffentliche
+Sicherheit gefährdet, die bessere Klasse der Bürger und hiemit die
+ganze staatliche Gesellschaft nach und nach zu überwältigen droht.
+
+Wenn der Proletarier in unseren Waldgegenden eine Axt, einen
+Schiebkarren und für den Winter einen Schlitten hat, dann ist er ein
+gemachter Mann, und kann, wenn er überdies noch ein Aeckerchen für
+Kartoffeln hat, heirathen. Der Wald bietet ihm ja eine reichliche
+Nahrungsquelle. Das Futter für eine Kuh holt er daselbst. Für eine
+Traglast Streu bekommt er 6 kr., für einen Schiebkarren voll 8 bis
+9 kr., für einen Schiebkarren voll Holz 18 bis 36 kr., für einen
+Handschlitten voll 30 kr. bis zu 1 fl. 30 kr.; je dicker und schöner es
+ist, und je größer die Quantität, desto mehr hat er zu erwarten.
+
+Als gewöhnliche Ausrede der Abnehmer hört man: „ja man müsse doch diese
+armen Leute unterstützen.“ — Beim Lichte betrachtet, ist es aber nichts
+Anderes, als um sich theils den Schein der Mildthätigkeit zu geben,
+und sich dem terrorisirenden Proletariate gefällig zu erzeigen, theils
+aber auch — +und in den meisten Fällen+ — ist es nur der Eigennutz, um
+auf wohlfeile und bequeme Weise zu solchen Forstprodukten zu kommen.
+Die Unterstützung der Armen wird nur als Deckmantel gebraucht. — Wie
+kann dies ein Werk der Nächstenliebe sein, da doch jeder vernünftige
+Mann einsehen muß, daß dies keine Unterstützung ist, daß er dem
+Proletariate nur hiemit Vorschub leistet, daß dasselbe der ordentlichen
+Arbeit ganz entwöhnt, und hiemit ganz demoralisirt wird? — In der That
+begeht hiedurch die wohlhabendere Klasse aus Eigennutz ein Verbrechen
+an der menschlichen Gesellschaft, denn sie verleitet diese Menschen
+zum Forstfrevel, sie arbeitet nicht sowohl an der Devastation der
+Waldungen, als vielmehr an dem religiös-sittlichen Verfalle und an der
+nothwendig hiedurch sich nur vergrößernden materiellen Noth der unteren
+Volksklassen.
+
+Der Gewerbsfrevler beschränkt sich nicht allein auf Brennholz und
+Streu, sondern auch auf alle jene Waldprodukte, die er zu verwerthen
+im Stande ist. Er beraubt die jungen Birken ihrer Aeste und Gipfel,
+um mit den hievon fabrizirten Besen nach weit und breit Handel zu
+treiben, er macht den Lieferanten von allen kleinen Nutzhölzern, er
+entrindet junge, wüchsige Eichenstangen und verkauft die Rinde als
+Loh, er entrindet die jungen Linden zur Bastgewinnung, er entgipfelt
+ohne Scheu ganze Stämme, oder höhlt sie aus, oder haut die Wurzeln ab,
+wenn er nur für einige Kreuzer Kiehnholz hiedurch gewinnen kann, oder
+er verbrennt auch anbrüchige ganze Stämme auf dem Stocke zur Erzeugung
+von Pottasche. Der weibliche Theil des Proletariats hingegen, wenn
+solcher nicht mit Streu- oder Holzholen für eignen und fremden Bedarf
+beschäftiget ist, führt emsig im Frühjahre und Sommer die regsame
+Sichel in den Kulturen und Schlägen, währenddem die hoffnungsvolle
+Jugend von den jungen Pflanzen das Laub zum Futter strüpfen und das
+Vieh in den jungen Schlägen und Schonungen weiden muß.
+
+Kaum, daß die jungen Bestände den ersten, ihnen in ihrer zarten
+Jugend drohenden, Gefahren entgangen sind, kaum, daß hierin das
+geringste kleine Nutz- oder Brennholz zu erhalten ist, so fangen auch
+schon die Gewerbsfrevler im Vereine mit dem aus Noth und zum eigenen
+Bedarfe frevelnden Gewohnheitsfrevler und den Berechtigten, die fast
+allenthalben eine Erweiterung der Waldservituten und hiemit eine noch
+größere Belastung der Waldungen anstreben, schon ihr verderbliches
+Schalten und Walten hierin an, welches bis ins höchste Alter dieser
+Bestände fortgesetzt wird. Der Schnelligkeit und Bequemlichkeit wegen
+wird in der Regel die Axt angewendet; an festgesetzte Holztage will man
+sich nicht binden. Ganze Bestände von haubaren und angehend haubaren
+Kiefern, selbst Eichen, werden, welchen Frevel man früher hierorts gar
+nicht kannte, auf Manneshöhe oft bis auf den Splint zu Brennmaterial
+entrindet.
+
+Außerdem sieht man allenthalben Stämme oder Stangen, die angehauen,
+zum Dürrwerden geringelt oder angepickt, die entästet oder entgipfelt,
+oder sonst verstümmelt sind. In Folge dessen wird, abgesehen von der
+gewaltsamen Störung des natürlichen Holzwuchses, in den Schlägen der
+Nachwuchs abermals gefährdet, in erwachsenen Beständen aber werden
+Windfälle veranlaßt, und der für den Bestand und für den Boden gleich
+unentbehrliche Schluß wird in Folge dessen unterbrochen, wodurch,
+wie auch durch die ständige Hinwegnahme der Streu, die allmählige
+Lichtung der Bestände und die endliche gänzliche Vermagerung des Bodens
+herbeigeführt werden muß, was leider bei vielen Tausenden von Tagwerken
+schon jetzt der Fall ist, und was bei vielen anderen Tausenden in
+kurzer Zeit eintreten wird. —
+
+Diese Frevel werden aber nicht nur in den Staats-, sondern auch in den
+Gemeinde-, Körperschafts- und Privatwaldungen verübt. Entwendungen
+von bereits aufgearbeitetem und von versteigertem Holze werden immer
+häufiger. Sehr bedrohlich und Besorgniß erregend sind aber die in
+neuerer Zeit hie und da vorgekommenen boshaften Brandlegungen, deren
+Urheber nur sehr selten (oder gar nicht) zu entdecken und noch schwerer
+zur Strafe[7] zu bringen sind.
+
+Ziehen wir die Totalität all’ dieser Frevel und ihrer fortwährenden,
+verderblichen, nachhaltigen Wirkungen in Erwägung, betrachten wir nur
+die vor unseren Augen in kurzer Zeit angerichteten Zerstörungen der
+Wälder, an denen Jahrhunderte gehegt und gepflegt wurde, so müssen
+Alle, die auch nur einigermaßen einen Begriff von der Nothwendigkeit
+und Bedeutsamkeit der Wälder haben, mit tiefer Betrübniß erfüllt werden.
+
+Auch jeder Nichtforstmann wird, wenn er diese Zustände unparteiisch
+überblickt, wenn er sich das Bild der Waldungen von den Ortschaften an
+(von außen) bis ins Innere derselben betrachtet, den zweiten Theil der
+obigen Frage, was nämlich die Folgen hievon sein werden, von selbst zu
+beantworten im Stande sein.
+
+Der obersten Leitung des Forstwesens in Bayern haben wir es zu
+verdanken, daß die Bewirthschaftung unserer Wälder, wie dies auch
+auswärts anerkannt wird, eine musterhafte zu nennen ist, und auch
+hinter keiner in einem anderen deutschen Staate zurücksteht; allein
+dieselbe — aller Fleiß und alle Anstrengungen mit Kulturen — werden,
+wie wir sehen, nicht im Stande sein, die fortschreitende Devastation
+der Wälder zu hemmen.
+
+Dieselbe wird, wenn nicht auf eine oder die andere Weise geholfen
+werden sollte, wenn auch langsam, doch sicherlich erfolgen, und wird
+sich nur bei gleichem Gange, wie bisher, schon bald auch in das Innere
+der Waldungen nothwendigerweise erstrecken.
+
+Freilich ist der Gang dieses Verderbens für den Uneingeweihten und
+Kurzsichtigen nicht schnell genug, um ihn zur rechtzeitigen Erkenntniß
+zu bringen. Er betrachtet nur die Waldflächen ihrer äußeren Form nach,
+aber ihren inneren, schlechten, herabgekommenen Zustand erkennt er
+nicht, und überlegt auch nicht, daß Waldungen in kurzer Zeit ruinirt
+sind, daß aber oft mehrere Menschenalter dazu gehören, um solche
+herabgekommene oder ganz zerstörte Bestände, was oft gar nicht mehr
+möglich ist, wieder gehörig zu bewalden. Nicht nur die Nachwelt wird
+gerechte Ursache haben, unserer mit Bitterkeit und Vorwürfen zu
+gedenken, sondern auch unsere Zeitgenossen werden es noch zu entgelten
+haben, wenn es nicht gelingen sollte, dieser immer noch wachsenden,
+raschen Zunahme der Waldverwüstungen Einhalt zu thun.
+
+
+
+
+Ursachen der Forstfrevel und deren Unterscheidung.
+
+
+Die Ursachen der Forstfrevel werden nach dem Gesagten folgende sein:
+
+ 1) Vor allem die im Volke, besonders in den unteren Klassen,
+ eingerissene permanente Irreligiosität und totale Entsittlichung.
+
+ 2) Die materielle große Noth und Armuth der unteren Volksschichten,
+ und die zerrütteten Wohlstandsverhältnisse der besseren Bürgerklassen.
+
+ 3) Dringendes unabweisliches Bedürfniß, unzureichende Befriedigung,
+ oder gänzliche Unmöglichkeit, den Bedarf auf legale Weise zu
+ befriedigen.
+
+ 4) Verwirrung aller Rechtsbegriffe bezüglich des Waldeigenthumes,
+ sowie auch totale Unwissenheit im Volke über den Nutzen, über die
+ Nothwendigkeit der Erhaltung und die Pflege der Wälder.
+
+ 5) Sehr nachtheilige, in ihren Folgen zum Theil verderbliche
+ Einwirkungen der Legislatur und praktischen Jurisdiktion.
+
+Die Revolution kann als eine weitere andauernde Ursache der Forstfrevel
+nicht angeführt werden, da solche momentane Aufbrausung falscher
+Freiheitsbegriffe und irregeleiteter, aufgestachelter Leidenschaften
+sich beim besseren Theile des Volkes von selbst wieder berichtiget und
+besänftiget; währenddem die übrigen Ursachen aber bisher permanent
+waren und noch fortwirkend sind.
+
+Die Waldfrevel selbst dürften sich aber in folgende Kategorien
+einreihen lassen:
+
+ 1) in Waldfrevel zum eigenen Bedarfe, und
+
+ 2) in Waldfrevel zum Handel und Verkaufe (Gewerbsfrevel).
+
+Beide Grade wirken in ihren Folgen sehr verschieden, und sind auch
+ebenso verschieden zu beurtheilen.
+
+Die erstere Klasse der Frevler unterscheidet sich wieder:
+
+ ~a~) in solche Frevler, die aus wirklicher Armuth und Noth freveln,
+ und die sonach nicht im Stande sind, auch nur die geringste Ausgabe
+ für den Ankauf von benöthigten Forstprodukten zu machen;
+
+ ~b~) in solche Frevler, die nur in einzelnen Fällen, wenn die
+ rechtliche Erwerbung eines Forstproduktes erschwert, oder für sie gar
+ nicht möglich ist, das Waldeigenthum angreifen, und
+
+ ~c~) in Solche, die beständig aus Nichtachtung oder Verkennung alles
+ Rechtes, aus Gewohnheit oder in Folge günstiger Gelegenheit,
+ daher ohne wirkliche Noth — zu ihrem Vortheile — freveln.
+
+Die oben angegebene zweite Categorie aber ist bei ihrer dermaligen
+Ausbreitung die für den Wald und die ganze staatliche Gesellschaft am
+meisten gefährliche, und möchte nur in zwei Klassen zerfallen, als:
+
+ ~a~) in solche, die jede ordentliche Arbeit, auch bei reichlicher
+ Gelegenheit hiezu, fliehen, die ihren und der Ihrigen Unterhalt nur
+ durch lukrative Veräußerung gefrevelter Forstprodukte (was freilich
+ in kürzerer Zeit und mit größerer Leichtigkeit und Bequemlichkeit,
+ als bei einer regelmäßigen Beschäftigung, geschehen kann) decken
+ wollen, die durch ungenügsames und nicht rechtzeitiges Einschreiten
+ zum Angriffe und zur Beeinträchtigung +alles+ fremden Eigenthumes
+ eigentlich herangezogen werden, die sich bisher durch nichts, am
+ wenigsten durch die unwirksamen Strafen, in ihrem Thun und Treiben
+ beirren ließen, und die sohin als Hefe des Volkes auf der höchsten
+ Stufe einer pestartig sich immer mehr ausbreitenden Demoralisation
+ angelangt sind. Leider gehört hiezu der größere Theil der
+ Gewerbsfrevler;
+
+ ~b~) in solche, die nur wegen temporärer Verdienstlosigkeit oder
+ momentaner Noth zum Holz-, Streu- &c. Frevel und zum sofortigen
+ Verkaufe dieser Forstprodukte ihre Zuflucht nehmen.
+
+Nach dieser allgemeinen Betrachtung des Waldfrevels, seiner
+Unterscheidung und seiner Ursachen, gelangen wir nun zur wichtigsten
+Frage dieser kleinen Abhandlung, nämlich:
+
+ =Welches wären die Mittel zur Minderung der Frevel in dem in seiner
+ Existenz bedrohten Waldeigenthume,=
+
+ =oder=
+
+ =welches wären wohl, vom reinen Standpunkte des Forstmannes aus
+ betrachtet, die Mittel zur sittlichen Erhebung und materiellen
+ Verbesserung der unteren Volksklassen?=
+
+Beide Fragen sind ihrer Wesenheit nach so enge verknüpft und
+auf Reciprocität beruhend, daß die Beantwortung derselben ohne
+Beeinträchtigung der Sache füglich zusammengefaßt werden kann.
+
+Blicken wir in die Vergangenheit zurück, so finden wir, daß schon in
+grauer Vorzeit, wo die Wälder aufgehört hatten, Gemeingut zu sein,
+Eingriffe in das gewordene Waldeigenthum stattfanden. Diese Eingriffe
+werden wohl auch ohne Zweifel fortan, so lange es noch Waldungen und
+Menschen giebt, stattfinden.
+
+Es kann sich folglich hier nicht darum handeln, Mittel und Wege zu
+besprechen, um die Forstfrevel +alle+ zu verhindern, sondern nur um
+solche zu vermindern, solche auf das für die staatliche Gesellschaft
+und die Waldungen unschädliche Maß wieder zurückzuführen, und
+hiemit der durch Holzfrevel entstehenden allgemeinen Entsittlichung
+vorzubeugen.
+
+Holz ist ein für Jedermann ganz unentbehrliches Lebensbedürfniß. So
+gut der Mensch der Nahrung und Kleidung bedarf, ebensogut und ja noch
+mehr bedarf er des Holzes, welches ihn vor Kälte schützt, mit welchem
+die meisten rohen Nahrungsstoffe erst zubereitet werden, welches zu
+unendlich vielen Zwecken verwendet wird, um uns die Annehmlichkeit des
+Lebens zu erhöhen, und Tausende von Bedürfnissen zu befriedigen. Wenn
+auch hie und da Surrogate hiefür durch den rastlosen Forschergeist
+der Menschen aufgefunden wurden, so wird doch nun und nimmermehr ein
+solches entdeckt oder gefunden werden, welches das Holz ganz, oder
+bezüglich seiner verschiedenen Verwendung (ganz abgesehen von der
+großartigen Einwirkung der Waldungen auf die klimatischen Verhältnisse
+eines Landes) auch nur theilweise vollständig zu ersetzen vermöchte.
+
+Die Natur selbst giebt uns in ihrer reichlichen, natürlichen Produktion
+und Ausbreitung der Wälder über die ganze Erde einen Fingerzeig, daß
+Surrogate hiefür in der angedeuteten Ausdehnung und Wirksamkeit in
+ihrem unermeßlichen und undurchdringlichen Bereiche nicht vorhanden
+sein werden.
+
+Hieraus ergiebt sich von selbst die Nothwendigkeit der Hege und Pflege
+dieses uns von der Natur geschenkten so kostbaren Gutes. Gleichwie
+nicht nur der einzelne Verschwender, sondern auch seine Nachkommen es
+büßen müßten, wenn ersterer in Leichtfertigkeit sein Vermögen schon
+frühzeitig vergeudet, ebenso und noch weit mehr müßte die Gesammtheit
+der lebenden Staatsbürger und die Nachwelt eine leichtfertige und, wenn
+auch nur theilweise, Zerstörung dieser unschätzbaren Gabe der Natur zu
+entgelten und tief zu bereuen haben.
+
+Es ist daher eine heilige Pflicht der obersten Staatsgewalten, unsere
+ganz unentbehrlichen und auf den Nationalwohlstand so wesentlich
+einwirkenden Waldungen nicht nur in ihrer Existenz, sondern auch in
+ihrer pfleglichen Behandlung zu schützen. Ein laues Eingreifen in
+dieser Beziehung wäre gegen alle Rechtsbegriffe und Civilisation, sowie
+auch eine Versündigung gegen den Staat, gegen die Mit- und Nachwelt.
+
+Da nun Holz, wie gesagt, ein für +jeden+ Menschen unentbehrliches
+Bedürfniß ist, da ferner jede eigenmächtige gewaltsame Entwendung von
+Forstprodukten (ganz abgesehen von den jetzigen massenhaften Freveln)
+schon an und für sich mit Nachtheilen für den Wald verbunden ist,
+so folgt hieraus die Nothwendigkeit, vor Allem +zur Abwendung und
+Minderung der Frevel+ für die Befriedigung des wirklichen Bedarfes
++Aller+ zu sorgen.
+
+Der Grundsatz muß jedoch hiebei obenan stehen, daß die Anforderungen
+des Einzelnen, soweit es das Gesammtwohl des Staates erheischt, und
+allgemeine staatswirthschaftliche Rücksichten es unbedingt gebieten,
+beschränkt und untergeordnet sein müssen.
+
+Erwägen wir die Bedeutung der Forst- und Staatswirthschaft in ihren
+gegenseitigen Beziehungen, so finden wir, daß die Forstwirthschaft
+eines Staates, deren andauerndes Bestreben sein muß, für Erhöhung der
+Produktionskräfte der Waldungen (sowohl hinsichtlich der Qualität als
+Quantität der Masse) zu sorgen, zu allen Zeiten Bedingung sicherer und
+nachhaltiger Befriedigung seiner Holzbedürfnisse war und in Zukunft
+sein wird. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse mit dem möglichst
+geringsten Kraftaufwande des Consumenten und aus der möglichst
+beschränkten Fläche (was bereits schon in fast allen deutschen Staaten
+der Fall sein wird) ist aber eine Bedingung der Staatswirthschaft.
+
+Die Erfüllung dieser Bedingungen mit der möglichsten Schonung des
+Individuums ist mithin Pflicht einer jeden Staatsregierung, wenn sie
+die Gesetze der Humanität und strengsten Gerechtigkeit nicht verletzen,
+und den Grund des ganzen Staatsgebäudes nicht unterspülen lassen will.
+
+Untersuchen wir nun, ob für die Befriedigung der Holzbedürfnisse in
+der angedeuteten Weise allenthalben gesorgt wurde, so müssen wir, wenn
+wir der Wahrheit treu sein wollen, offen gestehen, daß dies in unseren
+deutschen Staaten größtentheils nicht ganz in dem Maße geschehen ist,
+als zur Abwendung der verderblichen Forstfrevel nöthig gewesen wäre.
+Gehen wir bei diesen verschiedenen Ländern auf eine Reihe von dreißig
+Jahren zurück, werfen wir einen Blick in die Nachweisungen der
+Einnahmen aus den Staatswaldungen während der verschiedenen Perioden,
+so werden wir, in Folge eines da mehr dort weniger zur Suprematie
+gelangten und ausgebildeten fiskalischen Systemes, eine ansehnliche
+progressive Steigerung dieser Einnahmen fast allenthalben wahrnehmen.
+In den letzten Jahren jedoch wird — aus bekannten Gründen — nicht nur
+keine Mehrung, sondern an vielen Orten sogar eine ansehnliche Minderung
+eingetreten sein.
+
+Der Wahrheit getreu aber müssen wir hinzusetzen, daß die bezeichnete
+Steigerung der Staatseinnahmen aus den Forsten in verschiedenen
+deutschen Staaten, namentlich aber in Bayern, nicht allein die Folge
+eines solchen Finanzsystemes war, sondern daß auch durch eine gute
+Bewirthschaftung, durch zweckmäßige, den Holztransport erleichternde
+Anlagen von Abfuhrwegen und von anderen Verbringungsanstalten, und
+insbesondere durch die Forsteinrichtung hiezu sehr viel beigetragen
+wurde.
+
+Von der anderen Seite ist auch nicht zu verkennen, daß die sich
+immer mehrenden, nöthigen Ausgaben der Staaten auch eine Steigerung
+der Einnahmen voraussetzen; allein es dürfen durch eine solche
+Steigerung die volkswirthschaftlichen Interessen mindestens nicht in
+dem Grade benachtheiliget werden, daß hieraus irgend eine fühlbare
+Beeinträchtigung des allgemeinen Staatswohles erwachsen könnte.
+
+Was die Verwerthung der Forstprodukte speziell bei uns in Bayern
+betrifft, so ist es bekannte Sache, daß die Taxen immer aus den
+Durchschnitten der Versteigerungserlöse der vorhergehenden drei Jahre
+regulirt, und hierauf bei den Versteigerungen als Basis in Anwendung
+gebracht wurden. Es mußten diese natürlich immer überboten und hiemit
+eine immerwährende Erhöhung der Taxen und der Erlöse nach und nach
+erzielt werden. Wo auch besondere Aufwurfspreise bestanden, so war doch
+das Verhältniß das gleiche; denn da letztere nur eine Minderung der
+Taxe um gewisse Prozente waren, so mußten auch solche consequent mit
+den bestehenden Taxen steigen oder fallen.
+
+Die nachtheiligsten Einwirkungen werden aber immer die unausbleiblichen
+Folgen sein, wenn den Zeitverhältnissen und den Kräften der Consumenten
+hiebei nicht eine nach staatswirthschaftlichen Grundsätzen genügsame
+Beachtung zugewendet wird. —Vielfach können wir in der That
+wahrnehmen, daß gering und mittelmäßig begüterte Bürger durch hohe
+für sie unerschwingliche Holzpreise immer mehr und mehr in Verfall
+kamen, und sich allmählig ganz außer Stande sahen, mit dem Holzhändler
+und dem Wohlhabenden zu concurriren. Sie mußten sich dem Holzfrevel
+nothgedrungen widmen. Forststrafen nahmen einen Theil ihres geringen
+Verdienstes oder die Möglichkeit ihres Erwerbes, ihre persönliche
+Freiheit hinweg. —
+
+Mit dem Verfalle der materiellen Verhältnisse, mit der Zunahme der
+Forstfrevel und ihrer Armuth nahm aber auch in gleichem Grade die
+Demoralisation zu. Haß und Bitterkeit gegen die Obrigkeit, insbesondere
+gegen die Forstbeamten, vermehrte sich in gleichem Maße, und all’ diese
+Zustände vollendeten im Vereine mit den politischen Agitationen und
+Wühlereien den Proletarier, der zu Allem fähig, in Millionen jetzt über
+ganz Deutschland verbreitet ist. Viele Tausende von Familien, die sonst
+der gemeinnützigsten Menschenklasse angehörten, sind verarmt und dieser
+Kategorie anheimgefallen.
+
+Alle Fachgenossen, die unter dem Volke, besonders auf dem Lande wohnen,
+werden es bestätigen, daß in sehr vielen, vielleicht in den meisten
+Gegenden Mangel an Brennmaterial und anderen Forstprodukten eine tiefer
+liegende Ursache der materiellen Noth bei den unteren Volksklassen
+bildet, als der Mangel irgend eines anderen Produktes.
+
+Ein Staat kann aber nur in dem Maße glücklich sein, und allen Stürmen
+trotzen, als Zufriedenheit und Wohlstand, im Vereine mit religiöser
+und sittlicher Bildung, in den Familien, in der Gemeinde und im Lande
+überhaupt vorhanden sind.
+
+Nichts ist so heilig als die Pflicht der Regierungen, dieses Ziel zu
+erstreben; es sind dieselben daher auch verbunden, alle Nationalgüter,
+worunter die Waldungen in Bayern den ersten Rang einnehmen, nur einzig
+und allein zum allgemeinen Nutzen, zur Unterstützung und Erhöhung des
+Nationalwohlstandes verwalten zu lassen.
+
+Niemals darf es, +so lange volkswirthschaftliche Rücksichten es nicht
+anders erheischen+, Zweck der Forstverwaltung sein, +möglichst hohe+
+Revenüen zur Deckung der Staatsbedürfnisse zu erzielen.[8] Letztere
+können und sollen erst dann berücksichtiget werden, wenn für die
+Bedürfnisse aller Staatsangehörigen (mit Rücksicht auf ihre Kräfte)
+gesorgt ist.
+
+Es sollte daher die Deckung der Staatsbedürfnisse, da finanzielle
+Rücksichten in der Forstverwaltung nur untergeordneter Natur sein
+dürfen, immer nur auf dem Wege einer — nach einem richtigen und
+gerechten Vertheilungsmaßstabe regulirten — +directen+ Besteuerung
+aller Staatsangehörigen bewirkt werden. Dies ist die zweckmäßigste
+und leichteste Weise. Alle und jede andere Mittel, insbesondere wenn
+es sich (wie hier) um unentbehrliche Lebensbedürfnisse handelt,
+untergraben mehr oder minder das Fundament des Staatenlebens.
+
+Wenn die Forstverwaltung nicht auf den angedeuteten Prinzipien beruht,
+so wird sie nimmermehr zu der Geltung gelangen, die ihr gebührt. Der
+Forstmann soll vor Allem auch Staatswirth, im engeren Sinne des Wortes,
+und wenn er seine Pflichten in dieser Richtung erfüllt hat, erst
+dann soll er auch Finanzmann des Staates sein; außerdem verliert er
+an seinem politischen Werthe, und ist ein ebenso nachtheilig auf den
+Nationalwohlstand einwirkender Beamter, als es der reine Finanzbeamte
+sein würde, wenn solcher, ohne hiebei im Geringsten auf die Kräfte der
+Besteuerten Rücksicht zu nehmen, nur darauf bedacht wäre, Gelder in die
+Staatskassen zusammenzuscharren. Schon vom rein forstlichen Standpunkte
+aus können und dürfen wir in keinem anderen Sinne handeln, wenn wir
+nicht selbst zur Devastation unserer Wälder beitragen wollen.
+
+Gleichwie in der Natur aber Alles dem Wechsel unterworfen ist, so
+sind es auch die Werke der Menschen, da letztere bezüglich ihrer
+Anzahl, ihrer Bedürfnisse, ihrer Ansichten und Bildung selbst der
+größten Mannigfaltigkeit und Veränderungen fähig sind. Es müssen daher
+auch alle Institutionen, die vor dreißig — vierzig Jahren noch als
+bewährt und als wohlthätig einwirkend erkannt wurden, abgeändert,
+und den Zeitumständen angepaßt werden, sobald es die bestehenden
+Verhältnisse und das allgemeine Staatswohl erheischen. Die Früchte der
+gesammelten Erfahrungen haben zu allen Zeiten das Gesagte bestätiget.
+Diese Erfahrungen sind es auch, die uns Forstwirthe fortan auf
+den Weg verweisen werden, der unumgänglich zur Erhaltung unserer
+Forste eingeschlagen werden muß. Keine Gesetzgebung, keine zehnfache
+Mehrung des Schutzpersonales ist ferner im Stande, das Uebel der
+Walddevastation für sich allein zu heben oder zu mindern, sondern nur
+im Vereine aller disponiblen Mittel wird ein Erfolg zu erwarten sein.
+
+Die uns zu Gebote stehenden Mittel sind aber
+
+
+
+
+I. +vor Allem+:
+
+ =Es werde dafür gesorgt, daß jeder Staatsangehörige — sei er arm oder
+ reich — seine bemessenen wirklichen Bedürfnisse an Forstprodukten,
+ soweit dies ohne Gefährdung der Waldungen geschehen kann, auf legale
+ Weise zu befriedigen im Stande ist.=
+
+
+Die Lösung dieser Aufgabe ist freilich eine schwierige, jedoch könnte
+diese Befriedigung, soweit solche im Interesse der Staatsangehörigen
+und der Waldungen liegt, sicherlich stattfinden, wenn die nöthigen
+Maßregeln ergriffen, und in Ausführung gebracht würden. Als solche
+bezeichnet man:
+
+~a~) In einer +neuen+ Gemeindeordnung werde die Frage vorgesehen
+und beantwortet, auf welche Weise die sämmtlichen Armen und minder
+bemittelten Einwohner einer Gemeinde in Zukunft mit Brennmaterial
+versorgt werden sollen. — Diesem Gegenstande wurde bisher, obschon
+solcher ein unentbehrliches Lebensbedürfniß betrifft, und obschon
+der materielle und sittliche Zustand einer, oft der größeren Anzahl
+der Gemeindeglieder hievon wesentlich abhängig ist, keine besondere
+Aufmerksamkeit geschenkt, und zwar aus dem Grunde, weil keine
+zureichende gesetzlichen Bestimmungen deßhalb bestehen, weil ferner
+von Seite der Gemeinden die Wichtigkeit dieser Sache zu wenig gekannt
+wurde, oder weil denselben zu einem wohlthätigen, erfolgreichen
+Eingreifen in dieser Beziehung die Mittel abgiengen.
+
+Die nächste Folge hievon war aber, daß der Arme auf eigene Faust seine
+Bedürfnisse im Wege des Frevels zu befriedigen suchen mußte. Es blieb
+ihm ja kein anderer Ausweg übrig.
+
+Gerade aber die häufig vorkommende gänzliche Nichtbeachtung der in
+dieser Richtung schuldigen Pflicht von Seite der Gemeinde-Corporationen
+gegen ihre armen Mitbürger, und eine unzureichende Beihülfe von Seite
+des Staates sind aber, wie schon angedeutet, hauptsächlich Veranlassung
+der raschen und verderblichen Waldfrevel-Mehrung.
+
+Abgesehen von der sittlichen Verderbniß, so wird, lenkt man auch
+heute auf den rechten Weg ein, doch geraume Zeit dahin gehen, diese
+in Fleisch und Blut übergegangene Frevelsucht und die eingewurzelten
+desfallsigen Ansichten wieder auszumärzen.
+
+Wenn übrigens auch diese Krankheit dann noch einige Zeit in gewissem
+Grade fortdauernd sein würde, so muß dies für den Arzt um so mehr
+Veranlassung sein, keinen Augenblick zu zögern und die wirksamsten
+Mittel zur Hebung derselben in Anwendung zu bringen.
+
+Mit Recht kann wohl der Gemeinde zugemuthet werden, daß sie, soweit
+es in deren Kräften steht, für Unterhaltung der armen Angehörigen,
+insbesondere mit Brennmaterial, zu sorgen, oder hiezu beizutragen
+habe. Wie weit dies zu geschehen habe, und in wie weit der Staat
+hiemit zu belasten sei, dies muß nach reiflicher Berathung durch die
+gesetzgebenden Körper genau begrenzt und festgesetzt werden. Wenn aber
+diese Pflicht der Gemeinde zuerkannt wird, so muß ihr auch das Recht
+eingeräumt werden, der +verschuldeten+ gänzlichen Verarmung ihrer
+Angehörigen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln vorzubeugen, und
+sich hiegegen dadurch zu schützen, daß sie der maßlosen Verschwendung
+und Liederlichkeit ihrer Proletarier +selbstständig+, ohne erst als
+Kläger wie bisher auftreten zu müssen, ein Ziel setzen darf. Es ist
+dies kein Eingriff in die persönliche Freiheit solcher Individuen,
+sondern es ist eine nothwendige Folge des Verhältnisses zwischen den
+Ernährten und den Versorgenden. Unsere Bestimmungen über das Armenwesen
+sind — den bestehenden Verhältnissen gegenüber — nicht mehr zureichend
+und bedürfen in der That (namentlich in dieser Beziehung) einer
+tief eingreifenden Aenderung. Fast täglich kann man ja wahrnehmen,
+daß milde Gaben in unrechte Hände wandern, um da zur Fröhnung des
+Müßigganges und gar des Lasters verwendet zu werden, währenddem der
+noch fleißige Bürger im Schweiße und mit aller Kraftanstrengung sein
+Brod verdienen, und obendrein noch zur Erhaltung solcher liederlichen
+Subjekte beitragen muß. Dies heißt in der That noch zur gänzlichen
+Verderbniß unserer materiellen, insbesondere aber der sittlichen
+Zustände emsig beitragen und aufmuntern.
+
+Die nähere Ausführung dieses würde übrigens zu weit ablenken, weßhalb
+man wieder auf seinen Gegenstand in Nachstehendem zurückkömmt.
+
+~b~) Das Einsammeln von Stock-, Raff- und Leseholz in Staats- und
+Gemeindewaldungen wäre baldthunlichst zu ordnen. Im jenseitigen
+Baiern besteht, soviel man weiß, längst die Einrichtung, daß nur die
+notorisch Armen zugelassen und mit Leseholzscheinen versehen werden.
+Anders ist es in der Pfalz, wo eine solche Ausscheidung zur Zeit noch
+nicht stattgefunden hat und wo die mehr Bemittelten und selbst ganz
+wohlhabende reiche Bürger in den Städten und auf dem Lande sich nicht
+mehr entblöden, diese Wohlthat mit den Armen zu theilen. Den ersteren
+stehen aber mehr Arbeitskräfte und immerhin Gespanne zu Gebote, wodurch
+natürlich den Armen wenig oder gar nichts mehr — nur das Freveln —
+übrig bleibt.
+
+Dieser Mißstand verdient in der That alle Beachtung — schon deßhalb,
+weil durch dieses Gehenlassen die Ansicht fast allenthalben bei
+den Wohlhabenden eingewurzelt ist, daß sie, wie sie sich äußern,
+gleichmäßig hiezu berechtiget seien.
+
+Wenn es auch gerade nicht nöthig ist, besondere Leseholzscheine
+auszustellen, so ist es doch dringendes Bedürfniß, daß alljährlich
+durch den versammelten Gemeinderath und in Beisein des einschlägigen
+Forstverwalters Namensverzeichnisse der in der That bedürftigen
+Individuen mit +strenger+ Ausscheidung aller Uebrigen aufgenommen,
+alphabetisch geordnet und dem Schutzpersonale zur Ueberwachung
+eingehändigt werden.
+
+Wo Berechtigungen aber auf diese Sortimente bestehen, da müssen
+solche zwar vor Allem geschützt werden; ist hingegen das Maß dieser
+Berechtigungen erfüllt, so sollte die Mitbenützung dieser Sortimente
+von Seite der umwohnenden Armen nicht unnöthig beschränkt werden.
+
+Bezüglich der Gemeindewaldungen könnte wohl schwerlich dem
+wohlhabenderen und reichen Gemeindegliede rechtlich verboten werden,
+diese Nutzung im Communalwalde mit den Armen zu theilen; demohngeachtet
+muß aber auch daselbst diese Maßregel konsequent durchgeführt und
+zu dem Ende besondere Gemeinderathsbeschlüsse gefaßt werden. Das
+Interesse der Gemeinden, der Sittlichkeit, und vor Allem die pflegliche
+Behandlung und Schonung des Gemeindewaldes erfordert solches unbedingt.
+
+Was endlich die Stockholznutzung betrifft, so hat solche fast
+allenthalben die Ausdehnung noch nicht, deren sie fähig wäre. Im
+Staats- und Gemeindewalde sollte von der Verwaltung die Fabrikation
+dieses Sortimentes durch Holzhauer, wo es nur äußerst thunlich und
+unschädlich wäre, mit aller Thätigkeit betrieben und dasselbe nur um
+die Fabrikationskosten an minder bemittelte Bürger und an die ganz
+Armen, bei welch’ Letzteren die Gewinnungskosten aus disponiblen Armen-
+oder Gemeindefonds bestritten werden müßten, abgegeben werden. Eine
+große Quantität von diesem Holze könnte jährlich auf diese Weise zum
+allgemeinen Nutzen und zur Schonung der Wälder noch verwendet werden.
+
+Der Forstbeamte soll überhaupt suchen, Alles das im Walde zum Besten
+des Landmannes und Bürgers benützen zu lassen, was durch seine
+Hinwegnahme den Wald in seiner Existenz und pfleglich nachhaltigen
+Behandlung nicht gefährdet. Derjenige ist noch lange nicht ein guter
+Forstbeamter, der in den Theorien der Haupt- und Nebenwissenschaften
+tüchtig ausgebildet ist, sondern er muß auch eine zu seinem Wirken erst
+befähigende praktische Bildung sich aneignen. Er muß den besonderen
+Charakter der Bewohner, ihre Sitten und Bedürfnisse, sowie auch die
+lokalen Waldverhältnisse studieren, und hienach, nach forst- und
+staatswirthschaftlichen Rücksichten entscheiden, was unschädlich
+abgelassen werden kann und soll.
+
+Entweder der Forstbeamte ist hiezu nicht befähigt, dann soll er an
+solche Stellen nicht gelangen, oder wenn er befähigt und verantwortlich
+ist, dann muß er +in allen Fällen+ nicht an den starren Buchstaben
+einer Verordnung gebunden sein, die niemals, so gut sie im Allgemeinen
+sein mag, an alle Orte und in alle Verhältnisse passen kann. Da
+kann etwas zulässig und von den besten Folgen sein, was dort wieder
+unpraktisch und von den nachtheiligsten Wirkungen sein würde. Es
+ist deßhalb auch eine reine Unmöglichkeit, daß +Alles+ bei der
+Forstverwaltung genau vorgeschrieben werde; es muß vielmehr der
+ausübende und desfalls +verantwortliche+ Forstbeamte einen bestimmten
+freien Wirkungskreis haben, sonst wird derselbe eine reine Maschine,
+was mit dem größten Nachtheile in allen Beziehungen verbunden ist.
+Der in seinem Berufskreise möglichst selbstständige Beamte greift
+dagegen mit Lust und Freude an, seine Schöpfungen spornen ihn zu neuer
+Thätigkeit, und ermuntern ihn, seine Kräfte bis an sein Lebensende in
+treuer Anhänglichkeit seinem Berufe zu widmen.
+
+~c~) Durch Abgabe geringer Brennholzsortimente, durch Vermehrung der
+Brennholz-Magazine, durch Verabreichung von Surrogaten (wo solches
+thunlich ist), als Kohlen und Torf, wird, da das Einsammeln des Raff-,
+Stock- und Leseholzes bei weitem nicht zureicht, für die Befriedigung
+der Bedürfnisse der Armen und minder Bemittelten weiter gesorgt werden
+müssen.
+
+Fast allenthalben sind in jeder Gemeinde jetzt eine große Anzahl armer
+Leute, die schlechterdings nicht im Stande sind, auch nur einen Kreuzer
+für Brennmaterial auszugeben; viele andere sind wieder da, die nur
+wenig hiefür ausgeben, also ihren Bedarf nur theilweise durch einen
+geregelten billigen Ankauf befriedigen können.
+
+Diese ganz Armen und die der gänzlichen Verarmung nahe Stehenden sind
+es, die trotz allen Strafen aus Dürftigkeit freveln müssen. Diese
+Klasse ist es auch, die unser Mitleid und die Fürsorge der Regierung in
+Anspruch zu nehmen berechtiget ist.
+
+Wer ein Menschenfreund ist, wessen Herz noch für das Leiden Anderer
+fühlend schlägt, der komme und sehe sich jetzt bei dem ohnedies so
+harten Winter des Jahres 1849–50 in den Hütten der Armen um. In
+nothdürftige dünne Kleider gehüllt, sitzen sie mit bleichen Gesichtern
+da; der bessere Theil verzweifelt an der Zukunft, der andere Theil
+aber macht seinem Grolle in Verwünschungen und Drohungen Luft. Die
+Kartoffeln sind in der Hälfte des Winters fast ganz oder anderwärts
+schon gänzlich verzehrt. Brod vermögen sie trotz aller Wohlfeilheit, da
+alle Verdienste stocken, und wegen des strengen Frostes nicht einmal
+Holz in den Waldungen gefällt werden kann, nicht zu kaufen. Sowohl bei
+Tage als größtentheils auch bei Nacht muß das Feuer, da die schlechten
+— den Namen oft nicht verdienenden —Betten sie nicht vor Kälte zu
+schützen vermögen, unterhalten werden.
+
+Muß — fragt man — bei einem solchen Zustande nicht Menschengefühl mit
+der Pflicht des Beamten in Collision kommen, müssen da nicht alle
+edleren Gefühle erstickt werden, wenn er, so lange nicht für die
+Bedürfnisse dieser Armen auf die eine oder die andere Art gesorgt
+ist, unbarmherzig gegen dieselben einschreiten muß? — Wird bei den
+unteren Volksklassen durch eine in dieser Beziehung unzureichende
+Fürsorge und Abhülfe nicht alles Vertrauen zur Regierung und ihren
+Beamten untergraben; wird dagegen nicht Geringschätzung, Bitterkeit
+und Haß gegen Forstbeamte und gegen Alles, was zum Forstwesen gehört,
+hervorgerufen? — Antwort ja! — Die Forstgeschichte der Neuzeit weist es
+nach.
+
+In der That thut es dringend noth, daß hier geholfen werde. So
+mannigfaltig die Hülfe nun sein kann, so beruht sie doch im
+Wesentlichen darauf, daß sowohl die Gemeinde, +als insbesondere auch
+der Staat+, keine Opfer scheuen darf, um den Zweck zu erreichen.[9] Der
+Bedarf der armen Familien an Brennmaterial muß vor Allem im Frühjahre
+rechtzeitig erhoben, und hierauf nach Abzug des zu veranschlagenden
+Raff- und Leseholzes +unter möglichster Mitwirkung der Gemeinden+
+dadurch gedeckt werden, daß das noch fehlende Quantum an geringen
+Sortimenten, als Reisig-, Stock-, Ast- und Weichholz, an dieselben
+theils um ganz geringe Preise[10], theils auch nur gegen Ersatz des
+Hauerlohnes, zu dessen Bestreitung bei den ganz Armen besondere Fonds
+gebildet werden müßten, +unter gehöriger Controle+ für den kommenden
+Winter abgegeben werde. —
+
+Nichts anderes als unsere hohen Brandholzpreise sind schuld, daß sich
+die Gewerbsfrevler so furchtbar, wie gegenwärtig, vermehrt haben. Der
+bessere Bürger würde sich auch außerdem gewiß nicht als bereitwilliger
+Abnehmer herbeigelassen haben.
+
+Die Abgaben müssen aber, wie gesagt, +rechtzeitig+ und nicht etwa zur
+Zeit des Bedarfes in Mitte des Winters und im grünen Zustande des
+Holzes erfolgen.
+
+Außer den Abgaben aus regulären Hieben sollten die Armen auch durch
+Verabfolgung kleiner zufälliger Brandholzergebnisse zu jeder Jahreszeit
+und durch Abgabe von Torf, Braun- und Steinkohlen, soweit dies möglich
+ist, unterstützt werden.
+
+Würde der Staat eine in der angedeuteten Weise geregelte Abgabe und
+hiemit eine gründliche Abhülfe (~Conditio, sine qua non~) ins Leben
+rufen, so wäre gegründete Aussicht vorhanden, daß hiedurch und durch
+Anwendung der übrigen Maßregeln der Waldfrevel aller Jener, die aus
+Noth ihn verüben, eingestellt, und daß alsdann auch eine kräftigere
+Jurisdiktion, mit allem Rechte gefordert, ins Leben treten werde, auf
+welch’ letzteren wichtigen Gegenstand man später zurückzukommen gedenkt.
+
+Die Größe des vom Staate und von den Gemeinden zu bringenden Opfers
+darf uns nicht abhalten, das Verlangte zu thun. Es handelt sich ja um
+Erhaltung unserer Waldungen und um Verbesserung der materiellen und
+sittlichen Zustände vieler Tausende von Staatsangehörigen.
+
+Betrachten wir übrigens die Sache beim Lichte, so ist das Opfer
+bei einer geregelten Abgabe noch bei weitem nicht so groß, als die
+Verluste waren, die durch die bisherigen, ohne Rücksicht auf die
+Waldstandsverhältnisse begangenen verderblichen Forstfrevel erlitten
+wurden.
+
++Der Staat entschließe sich nur einmal+, =unter Zuziehung und
+Mitwirkung der Gemeinden= +soviel freiwillig an die Armen und
+Minderbemittelten verabfolgen zu lassen, als bisher von diesen+
+gefrevelt wurde. Der Erfolg wird ein mehr als günstiger, ein gewisser
+sein.
+
+Die Versteigerungen von Brandholz anlangend, so dürften solche,
+mit Ausnahme jener aus den Waldungen der Gemeinden, welche nach
++vollständiger Deckung ihres eigenen Lokalbedarfes+ in die Verhältnisse
+der Privatwaldbesitzer bezüglich der Forstprodukten-Verwerthung
+eintreten, nur mit großer Vorsicht und reiflicher Erwägung aller
+lokalen Verhältnisse zu geschehen haben. Angenommen auch, es sei die
+Nachfrage zu groß, das Material aber nicht hinreichend, so verdienen
+doch die Armen und minder Bemittelten eher den Vorzug, als die
+Wohlhabenderen, welche sich zu anderen Feuerungen einrichten können,
+oder welche auch von größerer Entfernung ihren Holzbedarf anzuziehen
+vermögen. Da, wo, wie in großen Waldkomplexen, viel Brandholz zum
+Verkaufe kömmt, wo das Bedürfniß der Armen und minder Bemittelten
+gedeckt ist, da ist freilich kein staatswirthschaftlicher Grund
+vorhanden, die Versteigerungen der Brennhölzer nicht vorzunehmen, und
+auf diese Weise die Staatseinnahmen zu verkürzen; im andern Falle kömmt
+aber der ärmere Bewohner, auch wenn der Holzhändler ausgeschlossen
+wird, immer zu kurz, und muß bei dem besten Willen, zum Frevel seine
+Zuflucht nehmen.
+
+Ein förmlicher Handel mit Brennholz sollte aber, da hiedurch die Preise
+desselben, durch je mehr Hände es kömmt, um so mehr steigen müssen,
+gänzlich verboten, oder nur in jenen Waldgegenden geduldet werden,
+wo der Lokalbedarf aller Staatsangehörigen ganz gedeckt, wo großer
+Holzüberfluß ist, und wo der Weg des Handels hiezu dient, solches in
+entferntere holzarme Gegenden zu verbringen.
+
+In verschiedenen Gegenden des Pfälzer-Waldes hat sich dieser Handel im
+Allgemeinen nicht günstig auf den Volkswohlstand, noch weniger günstig
+aber für die Waldungen gezeigt. Eine Masse solcher Leute, die sich zu
+dem Zwecke ein Pferd und einen Karren angeschafft haben, geben sich,
+um Etwas zu treiben, wie sie sich ausdrücken, mit diesem Handel ab.
+Sie steigern, da sie 3 bis 4 Monate Zeit zur Zahlung haben, um höhere
+Preise das Brennholz, als es die übrigen einheimischen Consumenten
++bei gleicher Begünstigung+ zu erstehen vermögen. Dieses gesteigerte
+Holz wird dann in entferntere Gegenden fortgefahren, und sogleich
+(nöthigenfalls selbst unter dem Ankaufspreise) versilbert, wodurch
+diese Leute immer Geld in die Hand bekommen. — Bis zur Herankunft
+des Zahlungstermines wird dann wieder eine andere Versteigerung
+benützt, und durch den abermaligen Verkauf des letzteren Holzes das
+Erstere bezahlt. Daß ein solches Verfahren in seinen Consequenzen nur
+nachtheilig sein muß, wird gewiß nicht zu verkennen sein.
+
+Vor noch nicht langer Zeit kamen die Bauern aus der vorderen Pfalz
+über 10 Stunden weit her in die Waldgegenden, und ersteigerten selbst
+ihr benöthigtes Brandholz. Seitdem aber dieser Freihandel im Gange
+ist, läßt sich gar keiner mehr sehen; es wird vielmehr unsere wie jene
+Gegend von diesen Händlern mit Holz überflutet, wovon aber natürlich
+ein großer Theil Rechtholz, +noch mehr aber gefreveltes Holz ist+.
+Diese Weise des Handels wird, wenn hier kein Einhalt geschieht, zu
+einer Art von Vagantenleben ausarten, und unsere Waldungen, worin
+sie zum gekauften Holze nothwendigerweise freveln müssen, um hiebei
+bestehen zu können, immer mehr bedrohen.
+
+Eine unabweisliche Nothwendigkeit ist es auch, daß all’ diese ~gratis~
+oder gegen Geld abgegebenen oder versteigerten Brennhölzer, wie dieses
+anderwärts, z. B. im Spessarte, längst eingeführt ist, jedes Scheit und
+jeder Prügel für sich mit einem — je nach der Bestimmung des Holzes
+— besonderen Waldeisen angeschlagen werden, um auch die Verwendung
+gehörig kontroliren zu können.
+
+Die viel Holz konsumirenden Eisenwerke, Glashütten &c. sollten aber
+ihr benöthigtes Kohlholz nur in den weiter gelegenen inneren wenig
+bevölkerten Waldungen angewiesen erhalten; dagegen sollte in den
+bevölkerten Gegenden, so lange der Lokalbedarf nicht gedeckt ist,
+eine solche Abgabe nicht stattfinden. Die Bedürfnisse einer ganzen
+Gegend stehen über jenen des Einzelnen, und zwar schon deßhalb, weil
+erstere nur den eigenen Hausbedarf berühren, und weil +zur Zeit+ bei
+uns kein national-ökonomischer Grund vorliegt, solche Werke auf Kosten
+der übrigen Staatsangehörigen zu begünstigen. Jene Zeiten, wo solche
+Etablissements wegen des Holzabsatzes in waldreichen Gegenden gesucht
+und auf jede mögliche Weise gehoben wurden, sind vorüber.[11]
+
+Was die Anlegung von Magazinen betrifft, so wäre es allerdings
+wünschenswerth, wenn solche in waldarmen Gegenden vervielfältiget,
+überhaupt wenn jene Gemeinden, die ihren Bedarf nicht vollständig aus
+eigenen Waldungen decken können, sich mit einem gewissen Vorrathe von
+Brennholz oder Torf und Steinkohlen versehen würden, um die Armen
+hiemit zu unterstützen, und auch ihren wohlhabenderen Gemeindegliedern
+möglichst wohlfeiles Brennmaterial zu verschaffen. Wenn auch der
+zerrüttete Finanzzustand so vieler Gemeinden zur Zeit einer so
+wohlthätig einwirkenden Einrichtung vielseitig entgegenstehen mag, so
+muß demohngeachtet aber auf Einführung derselben gedrungen, und das
+Mögliche versucht werden.
+
+Als Beleg, wie wohlthätig die Versorgung der ärmeren Volksklassen mit
+Brennmaterial auf den Waldschutz und die Sittlichkeit einzuwirken
+vermag, sei es vergönnt, hier ein Beispiel aus dem praktischen Leben
+anzuführen: —
+
+In dem Städtchen Obermoschel, dem nördlichsten Kantons-Hauptorte der
+Pfalz, war der Forstfrevel, wie überall, wo es arme Leute giebt, (und
+wo giebt es jetzt deren keine?) sehr frequent, so daß die dortige
+Einnehmerei jedes Jahr einen Ausstand von 900 bis 1000 Gulden für
+Forststrafen hatte. Alle hiegegen angewandten Mittel erwiesen sich auch
+hier als unzureichend — als Palliative, bis vor wenigen Jahren eine
+kleine Zahl wohlgesinnter, dortiger Bürger den Entschluß faßte, auf
+ihre Rechnung daselbst eine Steinkohlengrube zu eröffnen, und deren Bau
+zu betreiben.
+
+Es geschah dies nicht aus Spekulation, sondern lediglich nur zu dem
+Zwecke, um eine Anzahl Arbeiter fortwährend zu beschäftigen, und
+den Armen Gelegenheit zu geben, sich für die kleinsten Geldbeträge
+Brennmaterial anschaffen zu können. — Es wurde hiebei die Einrichtung
+getroffen, daß nur die Gewinnungs- und geringen Verwaltungskosten durch
+den Absatz gedeckt werden, ferner, daß nur Arme und gering Bemittelte
+von diesen Kohlen bekommen; selbst die Theilhaber enthalten sich
+jeder Aneignung bis in die Zeiten des Sommers, wo sie den wirklichen
+Ueberschuß um gleiche Preise unter sich vertheilen.
+
+Die Kohlen selbst sind freilich nicht von der besten Qualität,
+demohngeachtet zum Brand aber recht gut. Immerhin hat diese in der
+That patriotische Handlung bereits reichliche Früchte getragen. Der
+Arme, der sonst 3 bis 4 Tage in der Woche brauchte, um im Walde sich
+das nöthige Brennholz zu holen, wobei es ohne Frevel daselbst und
+nebenbei im Felde nicht abging bleibt jetzt zu Hause an der Arbeit,
+weil er sich ohne Mühe und für wenige Kreuzer auf die ganze Woche mit
+Brennmaterial versehen kann. Es sind hiedurch die Forstfrevel daselbst
+seit 3 Jahren so in Abnahme gekommen, daß die Ausstände an Strafen
+hiefür jährlich nur noch 70 bis 75 Gulden betragen.
+
+Schon oben ist gesagt worden, daß Forstfrevel, so lange es Menschen und
+Wälder geben wird, immerhin zu gewärtigen sind; allein die Minderung
+der jetzigen massenhaften und zerstörenden Waldfrevel liegt in unserer
+Gewalt, insoferne wir den angedeuteten Weg betreten. Das aus dem
+praktischen Leben angeführte Beispiel wird die Richtigkeit der hier
+niedergelegten Ansichten faktisch erweisen.
+
+~d~) +Kleines Nutz- und Werkholz werde an die Holz konsumirenden
+kleinen Gewerbe um eine ganz geringe Taxe abgegeben.+ Es muß diese Taxe
+vorerst um so geringer sein, als die Frevelsucht in einer Gegend mehr
+eingewurzelt ist, und als mehr Gewerbsfrevler daselbst vorhanden sind.
+Ist ferner noch Vorsorge getroffen, daß auch der gering bemittelte
+Mann sein benöthigtes +Bau-+ und +Nutzholz+ um geringe Preise mit
+Bewilligung längerer Zahlungsfristen und nöthigenfalls sogar, bei
+nachgewiesener gänzlicher Vermögenlosigkeit, durch Anschaffungen aus
+Gemeinde- und Armenfonds erhalten kann, wird ferner der zum eigenen
+Bedarfe steigernde Inländer vor der Beeinträchtigung auswärtiger
+Steigerer geschützt, dann hat der Staat Alles gethan, was man bezüglich
+des Bau- und Nutzholzes billigerweise verlangen kann. Es hat mit diesen
+Sortimenten eine ganz andere Bewandtniß, als mit dem für Jedermann
+unentbehrlichen Brennholze, und eine unnöthige Minderung der Bau- und
+Nutzholzpreise würde ebensowenig staatswirthschaftlich sein, als es
+dermalen die mit der jetzigen Produktionskraft der meisten Consumenten
+in keinem Verhältnisse stehenden hohen Brennholzpreise sind. Immerhin
+ist es ein Zeichen von Handel und Wandel, von dem blühenden Zustande
+der Industrie in einem Lande, wenn ansehnliche Preise für die Bau- und
+Nutzhölzer erzielt werden.
+
+Nur eines Umstandes glaubt man hier noch erwähnen zu sollen, daß
+nämlich der Handel mit Bau- und Nutzhölzern durch die in Masse
+vorhandenen oben schon erwähnten, fast mittellosen, kleinen Händler
+in der That einen großen Stoß erlitten hat. Zahlreich, wie sie sind,
+laufen sie auf allen Versteigerungen umher, jeder steigert etwas
+weniges und jeder bürgt für den Anderen. Die bisherigen größeren
+soliden Händler werden hiedurch aber zu so hohen Preisen getrieben,
+daß sie hiebei unmöglich bestehen können, währenddem die Anderen, die
+in der Regel nicht viel zu verlieren haben, sich für ihre bezahlten
+hohen Preise im Walde, wo ihr gesteigertes Holz liegt, reichlich durch
+Frevel zu entschädigen suchen, was nicht immer durch’s Schutzpersonal
+zu verhindern, oder rechtzeitig zu entdecken ist.
+
+Solide Handlungshäuser, die rechtlich und redlich verfahren, müssen
+auf diese Weise, wie es wirklich schon mehrfach vorgekommen ist,
+gänzlich verfallen. Hier wäre wohl die Frage zu beantworten, ob eine
+Beschränkung der Concurrenz bei Bau- und Nutzholzversteigerungen
+im staatswirthschaftlichen Interesse geboten sei oder nicht? — Der
+Verfasser ist der Ansicht, daß in Gegenden, wo solche Erscheinungen
+vorkommen, alle Jene, gegen welche +gegründeter+ Verdacht des Frevels
+und Mißbrauchs hiebei vorliegt, unbedingt zurückgewiesen werden sollten.
+
+Zu welchem Zustande wird es bei uns führen, wenn Hunderte und abermals
+Hunderte, wie jetzt, mit Brenn-, Bau- und Nutzholz Handel treiben
+wollen, wo es doch am Tage liegt, auf +welche Weise ein solcher+ Handel
+betrieben wird? — Selbst Leute, die ganz anderen Beruf haben, fangen
+jetzt, wie z. B. bemittelte Schullehrer, mit Holz zu handeln an.
+
+~e~) +Das in den Gemeindewaldungen anfallende Brennholz werde fortan
+ohne alle Rücksichten als Gabholz in den Gemeinden zur Befriedigung des
+eigenen Bedarfes vertheilt.+ Schon die Verordnung vom 21. August 1816
+bestimmt ausdrücklich, daß dieses geschehen solle, und daß nur im Falle
+des Ueberschusses nach gedecktem Lokalbedarfe, oder wenn der Schlag
+zu sehr entfernt liege, die Versteigerung nach ertheilter Genehmigung
+eintreten dürfe. Durch Vorwände aller Art, hauptsächlich in den
+Geldverlegenheiten der Gemeinden bestehend, wird aber diese väterliche
+Anordnung illusorisch gemacht. Die Versteigerung ist zur Regel, und die
+Vertheilung zur Ausnahme geworden, welcher Umstand in der That viel
+zur eingerissenen Devastation der Waldungen und zur Entsittlichung des
+Armen beigetragen hat.
+
+Der Letztere sieht recht gut ein, daß die Gemeinde-Ausgaben nicht
+gleichheitlich, sondern nach dem Vermögensverhältnisse bestritten
+werden sollten, daß er folglich durch die eingeführten Versteigerungen
+und durch diese Art der Deckung von Gemeinde-Ausgaben gegen die
+reicheren Einwohner, die aus dem Grunde immer auf Versteigerung
+dringen[12] offenbar verkürzt werde. Es läßt sich ein solches
+Verfahren weder vom rechtlichen noch vom sittlichen Standpunkte aus
+rechtfertigen; noch weniger kann es aber der Forstmann billigen, da
+für den Entgang nothwendigerweise der Wald wieder in Anspruch genommen
+wird. —
+
+Bei den Versteigerungen der in den ordentlichen Schlägen jährlich und
+etatsmäßig anfallenden Brenn- und anderen Holzsortimenten bleibt es
+aber nicht einmal, sondern es werden von so vielen Gemeinden außerdem
+noch außerordentliche Hiebe beantragt, und unter der Bedingung der
+Einsparung fast immer genehmiget. In früheren Jahren wurden, um
+Schulhäuser und Straßen zu bauen, oder andere Ausgaben zu decken,
+die schönsten Hochwaldbestände niedergehauen und der Nieder-, selten
+Mittelwaldbetrieb hierauf eingeführt. Man schmeichelte sich, durch
+Erzeugung des hier sehr gangbaren und gesuchten Artikels — der
+Eichenlohrinde — sich noch eine reichlichere Geldquelle zu verschaffen,
+aber an Befriedigung der Brennholz- und Streubedürfnisse dachte man
+nicht. Jetzt, aber freilich zu spät, sieht man den Fehler ein. Viele
+solcher Bestände sind hiedurch, durch Frevel, und den immerwährenden
+Streu-Entzug so herabgekommen, daß sie zur Zeit ihrer Haubarkeit jetzt
+oft nur 1 Klafter und noch weniger per Tagwerk abwerfen, und den Namen
+eines Schälwaldes oder überhaupt eines Waldes kaum mehr verdienen.
+
+Fest steht es, daß durch diese Minderung der Waldproduktion in den
+Communalwaldungen der Pfalz, die, nebenbei gesagt, 42,2 Prozent der
+ganzen Waldfläche daselbst ausmachen, jedenfalls 10,000 Klafter Holz
+jährlich weniger, als es früher bei gleichen Flächen der Fall war,
+geschlagen werden können.
+
+Durch die fortdauernden außerordentlichen Hiebe aber wird, abgesehen
+vom Zuwachs-Verluste, oft mehrere Jahre lang, da man alles Holz
+versteigert, die Gelegenheit zur Vertheilung, überhaupt zu einem
+rechtlichen Erwerbe des Brandholzes abgeschnitten. Zu was soll
+ein so konsequent fortgesetztes Verfahren noch führen? — Wenn die
+Gemeindewaldungen einen Schatz der Gemeinde bilden, so ist es ja vor
+Allem nöthig, sich denselben auch zu bewahren. Die Gemeinde verfährt
+hier auf dieselbe Weise, wie ein Landmann, der, um eine augenblickliche
+Ausgabe zu decken, den ganzen Vorrath seiner Ernte verkauft, ohne auf
+den Hunger und das Bedürfniß seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen.
+
+Noch schlimmer ist übrigens die Gemeinde daran, da auf solche Weise die
+Abnahme des Waldkapitales selbst nicht gründlicher betrieben werden
+kann.
+
+~f~) +Eine möglichst ausgedehnte Streuabgabe aus den Waldungen ist eine
+unabweisliche Anforderung der Zeit an unsere Forstwirthschaft.+
+
+Wer nur einigermaßen mit den landwirthschaftlichen Zuständen, mit der
+großen Noth der unteren Volksklassen vertraut ist, wird die eiserne
+Nothwendigkeit des wirklich unabwendbaren Waldstreubedarfes nicht in
+Abrede stellen.
+
+Zahlreich sind die Gegenden in Bayern und in Deutschland überhaupt,
+wo die Felder gar nicht gedüngt und bebaut werden könnten, wenn aus
+dem Walde keine Streu verabgabt werden würde, weil aus Futtermangel
+fast alles erzogene Stroh vom Vieh aufgezehrt wird, und nichts zum
+Einstreuen übrig bleibt. Aber auch die Waldungen bedürfen dieser ihrer
+Produkte zum Schutze und zur Nahrung, ja es ist gerade deren Existenz
+hievon abhängig und Bedingung derselben, daß die Entziehung der
+Waldstreu nicht über Maß stattfinde. Schon seit vielen Jahren war diese
+Frage zwischen der Land- und Forstwirthschaft ein Stein des Anstoßes;
+die beiderseitigen Interessen stehen hier einander gegenüber, welche
+Collision übrigens in dem Maße sich noch vermehren dürfte, als die
+Population, die Verarmung, und die maß- und ziellose Güterzertrümmerung
+zunehmen wird. Die Aufgabe der Forstverwaltung ist daher offenbar, da
+in der That die Subsistenz zahlreicher Familien hievon abhängt, daß die
+Streuabgabe in solchen Gegenden gewissenhaft und unverkürzt, +soweit
+es der pflegliche Fortbestand der Waldungen und die ununterbrochene
+Nachhaltigkeit derselben nur immerhin erlaubt+, an die Landwirthschaft
+abgelassen werde, daß aber auch die Verwaltung alsdann das einmal
+erkannte und zulässige Maximum nicht überschreiten, und sich in ihren
+Handlungen nicht Schwankungen überlassen soll, wodurch das Vertrauen
+zu einer gerechten Wirthschaftsführung untergraben, das Personal
+blosgestellt, und eine verderbliche Lauheit im Dienste hervorgerufen
+wird.
+
+Ferner ist es Aufgabe, daß das Volk über die verschiedenen Streumittel
+und deren Anwendung unterrichtet, und daß endlich den maßlosen
+Angriffen alsdann auch mit aller Energie entgegengetreten werde. Der
+ungebildete gewöhnliche Landmann fragt nicht darnach, ob der Wald zu
+Grunde geht, und ob die nach uns Kommenden auch noch etwas haben oder
+nicht. Es liegt in der Natur der Sache, daß er solche Meditationen
+nicht anstellt, daß ihn, der nur für sich und seine Kinder zu sorgen
+hat, die Hab- und Genußsucht im Vereine mit einer ungeeigneten,
+zwecklosen, und sehr oft verschwenderischen Anwendung der Waldstreu,
+über die Grenzen der möglichen Befriedigung weit hinausführt.
+
+In vielen Gegenden herrscht z. B. der Mißbrauch, daß eine große Masse
+von Waldstreu gar nicht gestreut, sondern aus dem Walde sogleich auf
+den Düngerhaufen geworfen, und da zur mehreren Düngerbereitung blos
+mit Jauche, die auf allen Dorfwegen umherfließt, angefeuchtet wird.
+An andern, und zwar sehr vielen Orten wird von den ärmeren Bauern das
+nicht zum Futter nothwendige Stroh aus Noth verkauft, hingegen die
+nöthige Streu aus dem Walde geholt. Aber nicht nur arme, sondern auch
+wohlhabende Bauern, ganz abgesehen von den Berechtigten, scheuen sich
+nicht, das Nämliche zu thun. Fast überall werden die in der Nähe der
+Ortschaften liegenden Waldungen +alljährlich+ im Frevel der Streu
+beraubt, und erst dann, wenn hier nichts mehr zu haben ist, geht der
+Frevler in die tiefer gelegenen Waldtheile. Selbst Leute, die in
+Letzteren zum Streuholen angewiesen sind, helfen die Vorwaldungen,
+nur der Bequemlichkeit wegen, erst sauber auskehren, ehe sie in
+die geöffneten Waldorte gehen. Zu was soll ein solches konsequent
+fortgesetztes Thun und Treiben führen? —
+
+Oben hat man bereits schon dargethan, welche furchtbare Verwüstungen
+der Wälder durch diese Streufrevel verübt, und in welch’ traurigen
+Zustand viele hundert Tausende von Tagwerken hiedurch schon versetzt
+wurden. Keine ängstlich angestellte Berechnung, keine ungegründete
+Befürchtung, sondern reine Wahrheit ist es, die selbst von
+verständigen, weiter sehenden Landwirthen bereits anerkannt wird,
+daß bei dem voraussichtlich +für jetzt noch weitergreifenden Uebel+
+in einem kurzen Zeitraume ein großer Theil unserer Waldungen in ihren
+Hauptbeständen der Art vernichtet sein wird, daß sie nur noch als
+Krüppelbestände figuriren werden und selbst die Möglichkeit, ihren
+Zweck zu erreichen, in Frage gestellt sein wird. Was nützen da die
+beste Wirthschaft, die gelungensten und ausgedehntesten Kulturen, wenn
+der Frevel wieder Alles zerstört.
+
+Es ist schon erwähnt worden, daß ein Theil der Holzproduktion
+durch diese Streuabgaben aus national-ökonomischen Rücksichten der
+Landwirthschaft zum Opfer gebracht wird; wo aber letztere ohne alle
+Rücksichten, +ohne ihre eigenen Hülfsmittel in bessere Anwendung
+zu bringen, und ohne sich überhaupt auf eine fähige höhere Stufe
+der Ausbildung aufzuschwingen+, so große Ansprüche macht, daß die
+Forstwirthschaft nicht einmal kümmerlich dabei bestehen kann, da waltet
+Unverstand und Gesetzlosigkeit, oder die bestehenden Gesetze und deren
+Handhabung sind nicht hinreichend, die Waldungen vor Devastation zu
+beschützen. —
+
+Vor Allem thut aber, da der Landmann in der Regel an seinen alten
+Gewohnheiten festhält, da er nur durch Noth zum Fortschritte getrieben
+wird, und überdies eher zum bequemeren Nehmen als zur Selbsterzeugung
+seiner Düngstoffe geneigt ist, Belehrung desselben noth.[13] Es muß
+derselbe einsehen lernen, daß auch der tiefste Brunnen auszuschöpfen
+ist, daß die Waldungen, je mehr sie ruinirt worden, um so weniger im
+Stande sein werden, die Streu- und Holzbedürfnisse zu befriedigen, und
+daß hiemit durch ihn selbst am totalen Verfalle der Landwirthschaft,
+an der Unfruchtbarmachung ganzer Länderstriche fleißig gearbeitet wird.
+
+Die Revolutionsjahre 1848 und 1849 haben durch die maßlosen Streufrevel
+(größtentheils zum Verkaufe) die traurigsten Folgen für viele
+Waldungen gehabt. Ganze Distrikte und Abtheilungen derselben wurden
+auf diese Weise der Streu beraubt. Was haben da die aufgestellten
+Streunutzungspläne noch für eine Bedeutung? — Was insbesondere jene
+von Gemeindewaldungen, die hier und da (sehr mit Unrecht) noch viel
+weniger genau eingehalten werden? — Auf Kosten der Waldungen darf
+und soll sich der Forstbeamte nicht populär machen; es ist dies eine
+unverantwortliche Pflichtverletzung, um so mehr, als die Gemeinde
+gewöhnlich nicht bemessen kann, wie hoch sie ohne Gefährdung ihres
+Waldes die Ansprüche auf Rechstreu steigern darf.
+
+Im verhängnißvollen Frühjahre 1848 mußten im Drange der Verhältnisse
+überdies auch auf dem Dienstwege, auf seinerzeitige Einsparungen
+hinweisend, große Zugeständnisse, die die Kräfte der Waldungen weit
+überstiegen, und eine nachhaltige Nutzung gefährdeten, gemacht werden.
+Wo ist aber dermalen bei den täglich noch gesteigert werdenden
+Ansprüchen an eine Verkürzung der früheren regelmäßigen Bezüge zu
+denken? —
+
+Die bayerische Staatsregierung hat durch die schon allegirte Verordnung
+vom 19. August 1849, die Forstprodukten-Abgabe aus Staatswaldungen
+betreffend, Alles gethan, was forstwirthschaftlich bezüglich der Abgabe
+von Waldstreu und der übrigen Forstnebennutzungen geschehen kann.
+
+So sehr auch die landesväterliche Fürsorge hieraus zu erkennen
+ist, so wäre es aber doch nicht nur wünschenswerth, sondern auch
+dringend nöthig, daß die Streu, wie auch die übrigen unentbehrlichen
+Forstnebennutzungen, an die nicht berechtigten, wirklichen Armen, zum
+eigenen, wohl bemessenen, Bedarfe +ganz umsonst+ abgelassen, im übrigen
+aber hiefür eine ganz niedere Taxe bei den Abgaben an den bedürftigen,
+kleinen Bauernstand zu Grunde gelegt würde.
+
+Diese Maßregel ist unabwendbar, um unsere Waldungen erhalten zu können.
+Was nützen sonst alle Zugeständnisse, was die möglichst weit gehenden
+Streunutzungspläne, wenn der Arme die Streu bezahlen soll? — Letzteres
+kann derselbe nicht, und somit wäre er, wenn er seinen eigenen Bedarf
+nicht auf rechtmäßige Weise zu befriedigen vermag, gezwungen, auf dem
+Wege des Frevels und der Wälder-Devastation auch ferner zu beharren. —
+
+ * * * * *
+
+Auf eine andere als die angegebene Weise wird es nicht möglich sein,
+der begonnenen allgemeinen Wälderzerstörung in +der Hauptsache+ zu
+begegnen. Nicht die Strafgesetzgebung allein vermag, wie die Erfahrung
+uns lehrt, und wie bereits schon erwähnt wurde, das eingerissene Uebel
+zu bekämpfen, und die den Wäldern und hiemit der Gesammtbevölkerung
+drohenden Gefahren zu beseitigen. Je freigebiger, innerhalb der Grenzen
+der Billigkeit und Möglichkeit, eine Regierung bei Verablassung dieser
+unentbehrlichen Lebensbedürfnisse verfährt, in gleichem Verhältnisse
+und um so sicherer wird auch ein Erfolg zu erwarten sein.
+
++Wenig Forststrafprotokolle und den Wald erhalten, das ist die
+Hauptsache, das ist unsere Aufgabe.+
+
+
+
+
+II.
+
+ =Es werde ein der Zeit und den geschilderten Zuständen angemessenes
+ Forststrafgesetz ins Leben gerufen, und die forststrafrechtliche
+ Jurisdiktion mit Strenge und Gerechtigkeit gehandhabt.=
+
+
+Wenn der beste und vollkommenste Anbau der Wälder und ihre nachhaltige
+Bewirthschaftung für das allgemeine Wohl eines Staates unerläßlich
+ist, ja wenn ohne dieselbe ein Volk sich nicht auf eine höhere Stufe
+innerer Kraft und des Wohlergehens erheben kann, was schon längst durch
+die Geschichte nachgewiesen und durch theuer erkaufte Erfahrungen
+bestätiget ist, so versteht es sich von selbst, daß solche unschätzbare
+Güter gegen alle Angriffe des Eigennutzes und der Selbstsucht, sowie
+auch gegen muthwillige und boshafte Beschädigungen auf eine völlig
+zureichende Weise geschützt und sicher gestellt werden müssen. Es ist
+dies die heiligste Pflicht für alle Staatsregierungen und für alle
+gesetzgebende Körper, denen das Wohl des Volkes in Wahrheit am Herzen
+liegt.
+
+Hier führen aber, wie gewöhnlich in allen polizeilichen Fällen,
+halbe Maßregeln durchaus nicht zum Ziele; im Gegentheile bewirken
+einseitige, die Zeitverhältnisse in ihrer Gesammtheit nicht erfassende,
+Palliativgesetze gerade das Gegentheil von dem, was sie bezwecken
+sollten, insbesondere aber gilt dieser Satz von den Forststrafgesetzen.
+
+Ein Beleg für die Wahrheit dieser Behauptung bietet das im Jahre 1846
+erlassene verbesserte Forststrafgesetz für die Pfalz[14] welches sich
+in seiner praktischen Anwendung durchaus nicht bewährt hat, und seinen
+Zweck nimmermehr erreichen kann. — Es ist dies das Urtheil aller
+erfahrenen Fachgenossen.
+
+Erfassen wir den Geist dieses Gesetzes in seiner Totalität, so können
+wir nicht verkennen, daß Rücksicht auf die Armuth, daß Menschenliebe
+und Humanität den Gesetzgeber geleitet haben. Wenn wir aber fragen, ob
+dieses von der Masse der Frevler gewürdiget, und ob hiemit auch die
+gehörige Wirkung erzielt werde, so müssen wir, wie schon erwähnt, mit
+Nein antworten.
+
+Die Verwaltung soll auf den Principien der Humanität beruhen, wie der
+Verfasser in seinem bisherigen Vortrage darzuthun bemüht war, und nur
+erst dann, wenn diese thatsächlich ins Leben getreten, und hiemit die
+Nothwendigkeit des Frevels beseitiget ist, nur dann erst wird auch
+eine unerbittlich strenge Legislatur und Jurisdiktion nicht allein
+gerechtfertiget erscheinen, sondern auch unumgänglich nöthig sein,
++weil außerdem die von der Verwaltung noch gemachten Zugeständnisse
+zu Mißbräuchen aller Art, zur Förderung der Liederlichkeit und
+Sittenlosigkeit, zuversichtlich dienen würden+.
+
+Bisher waren die gesetzgebenden Körper genöthiget, auf die Noth der
+Armen Rücksicht zu nehmen. Hiebei blieb es aber nicht, sondern auch
+der Richter und die Mehrzahl der Schutzbeamten glaubten hierauf
+thatsächliche Rücksicht nehmen zu müssen. Kein Wunder also, daß dieses
+Gesetz seinen Zweck, erstens die begangenen Frevel durch Strafe zu
+sühnen, und zweitens, durch diese Strafen auch vor gleichen Vergehen
+abzuschrecken, nicht erreichen konnte; es mußte vielmehr bei seinen
+noch so vielen anderen, beengenden, und die Ausführung erschwerenden
+Bestimmungen, nothwendigerweise eine ungeheuere Mehrung der Frevel
+herbeiführen.
+
+Jedem Menschenfreunde würde es gewiß lieb sein, wenn durch milde
+Gesetze die Erhaltung der Waldungen erzielt werden könnte, da dies
+nun aber bei der totalen Entsittlichung der unteren Volksklassen
+rein unmöglich ist, so müssen die Principien geändert werden, d.
+i., es muß eine humane volksthümliche Verwaltung, dagegen aber auch
+eine hiemit gerechtfertigte +strenge+ Forststrafgesetzgebung ins
+Leben treten; außerdem werden unsere Wälder ein Opfer ungezügelter
+Genuß- und Zerstörungssucht. Es muß diese Aenderung erfolgen, und
+sie wird erfolgen; ja man ist der Ansicht, daß wir vielleicht in 10
+bis 15 Jahren in Deutschland schon Forststrafgesetze haben, deren
+Erscheinen man heute vielleicht noch für eine Unmöglichkeit hält. Die
+fortschreitende Devastation unserer Wälder wird mit ihren finsteren
+Folgen die Gesetzgeber an die Erfüllung ihrer Pflicht mahnen. Ist es
+dann aber auch nicht schon zu spät? — Jeder Monat, der bis dahin noch
+verstreicht, ist eine verlorne kostbare Zeit. Bald sind die Wälder
+zerstört, aber oft gehört ein Jahrhundert dazu, solche Flächen wieder
+zu bewalden, und in erträgliche Bestände wieder umzuschaffen.
+
+Auf das bezeichnete Forststrafgesetz der Pfalz zurückkommend, muß man
+vor Allem bemerken, daß der Verfasser weit entfernt ist, dasselbe in
+seinen verschiedenen Theilen eigentlich kritisiren zu wollen, wozu er
+weder Beruf hat, noch Geschick genug zu haben glaubt, sondern daß er
+nur die bei der praktischen Ausführung desselben wahrgenommenen Mängel,
+zur näheren Prüfung und Beachtung, hiemit zu besprechen gedenke, und
+zwar allein in der Absicht, um, wo möglich, zur Abwendung der uns
+drohenden großen Gefahr einer Walddevastation etwas beizutragen.
+
+Die wahrgenommenen Nachtheile dürften in der Hauptsache folgende sein.
+
+1) +Man hat mit zu großer Aengstlichkeit alle und jede mögliche Fälle
+vorzusehen+ versucht, wodurch das Forstpersonal in seinem Wirken zu
+sehr beengt wird, und der Richter, dessen Richtschnur das Gesetz sein
+soll, oft so unwirksame und geringe Strafen aussprechen muß, die mit
+den begangenen Freveln in gar keinem Verhältnisse stehen. So sehr auch
+die geographische Lage, die topischen und geognostischen Verhältnisse
+und selbst auch die hiedurch bedungenen Waldstandsverhältnisse
+einer Provinz bekannt sein mögen, so ist es doch dem Gesetzgeber,
+da sich alle diese Verhältnisse in der That zu den mannigfaltigsten
+Nuancen gestalten, da ferner die Gewohnheiten, die Bedürfnisse und
+insbesondere der Grad der Sittlichkeit außerordentlich verschieden
+sind, rein unmöglich, sich ohne Nachtheil für die Wirksamkeit des
+Gesetzes in zu großes Detail zu verlieren, und alle Eventualitäten und
+zusammenwirkende Fälle hierin genau vorsehen zu wollen.
+
+Es hat dies insbesondere auf einen großen Theil des Richterstandes,
+da hiemit der Selbstständigkeit desselben zu nahe getreten wird,
+einen bösen Eindruck gemacht. Die Jurisdiktion artet auf diese
+Weise, da weder dem Forstbeamten Raum gegeben ist, nach Maßgabe
+der Individualität des Frevlers und nach Maßgabe der unendlich
+verschiedenen Weise des Frevels und seines Ortes entsprechende Anträge
+zu stellen, noch dem Richter genug Freiheit gelassen ist, solche
+Anträge zu berücksichtigen und mit Energie gegen anerkannte liederliche
+Subjekte und Wald devastirende Gewohnheits- und Gewerbsfrevler
+einzuschreiten, nach unserem Gesetze in der That sehr oft zu einem
+wahrhaft erfolglosen Rechnungs-Exempel aus. Muß auf solche Weise der
+gute Wille der Richter nicht vereitelt, eine Abneigung derselben gegen
+die ganze Prozedur hervorgerufen, und die Thätigkeit des Forstpersonals
+nicht vollständig gelähmt werden? —
+
+Unter allen Umständen sollte der Revierverwalter (Revierförster),
+in der Voraussetzung, daß ihm eine gebührende, würdigere Stellung
+eingeräumt werde, den regelmäßigen Forstsitzungen beiwohnen, oder
+mindestens die Strafanträge stellen. Die erschwerenden Umstände kann er
+nur allein würdigen, nicht aber kann sie bei ihrer Verschiedenheit der
+Richter oder das Gesetz +genau+ auffassen und begrenzen. Bei Bestimmung
+der Strafen konkurrirt so viel Relatives, daß eine ganz untadelhafte
+Strafordnung rein unmöglich ist. Der Revierverwalter allein vermag
+über die Gesammtverhältnisse in seiner nächsten Umgebung, über die
+Größe der verübten Frevel und über deren Wirkungen, resp. den hiemit
+angerichteten Schaden ein kompetentes Urtheil zu fällen. Er kennt die
+Sitten, Gewohnheiten und Bedürfnisse seiner Gegend, und weiß auch aus
+persönlicher Kenntniß, die Individualität des Frevlers zu beurtheilen.
+Er allein ist also im Stande, ein +rechtliches und richtiges+ Gutachten
+zur Bestrafung der Forstfrevler beim Richter abzugeben, und hiedurch
+die Größe und Härte der Strafe mit dem Grade des Vergehens und seiner
+Wirkung in’s wahre Verhältniß zu bringen. Warum gewährt aber das
+Gesetz diesem Forstbeamten nicht die nöthige Freiheit, alle diese
+confluirenden Verhältnisse bei der Forstgerichtssitzung geltend zu
+machen, und hienach die Anträge persönlich zu stellen?
+
+Niemals kann der starre Buchstabe des Gesetzes, hier aber am wenigsten,
+als wirkliche, rechtliche Basis dienen. —
+
+Wenn übrigens auch das Gesetz seiner Zeit vielleicht eine freiere
+Bewegung gestatten wird, so ist es doch immerhin erforderlich, daß
+nicht überschreitbare Anhaltspunkte gegeben werden, um einseitigen
+Ansichten Grenzen zu setzen. Insbesondere ist es dringend erforderlich,
+daß im Interesse der Forststrafpflege das Recht der Berufung des
+beisitzenden Forstbeamten +in keiner Weise und durch keine Geldsumme+
+beschränkt werde. Auch der Richter kann irren, auch er ist Mensch und
+sohin falscher Auffassungen fähig. Wenn nun der beisitzende Forstbeamte
+die Ueberzeugung in sich hat, daß ein Urtheil unrichtig ist, warum
+soll er im Interesse des Dienstes und der Rechtspflege, abgesehen von
+dem gesetzlich zulässigen Nachsuchen der Cassation, nicht die Befugniß
+haben, gegen das erlassene Erkenntniß, und sei der Betrag auch noch
+so klein, einfach zu appelliren? — Etwas anderes wäre es, wenn die
+Frevler von wenigstens mit drei Richtern zusammengesetzten Gerichten
+abgeurtheilt würden; in diesem Falle könnten irrige Urtheile nicht so
+leicht, wie bei dem jetzt aburtheilenden +einzelnen+ Richter, vorkommen.
+
+Aehnliche Bewandtniß hat es mit dem Artikel 41, wonach die Strafen
+bei Noth, und anderen erheblichen Milderungsgründen — wenn Werth und
+Schaden nicht einen Gulden übersteigen — auf die Hälfte herabgesetzt,
+und die Frevler, wenn der Werth sechs Kreuzer und darunter beträgt,
+unter obigen Voraussetzungen von allen Strafen und Kosten gänzlich
+entbunden werden können. Nur allein der beisitzende Forstbeamte
+sollte aber aus den schon oben entwickelten Motiven einen rechtlich
+begründeten Antrag auf Strafmilderung und deren Aufhebung stellen
+dürfen. Nicht der mit den Verhältnissen unbekannte Richter ist im
+Stande, +einseitig+ ohne Nachtheil hier zu verfügen.
+
+Nach der hier dermalen geltenden Werthstabelle kostet 1/64 Klafter
+grünes Buchenast- und Prügelholz sechs Kreuzer; wenn nun eine häufige
+Anwendung des allegirten Artikels stattfinden würde, und gar bei
+Personen, die eine solche Berücksichtigung nur zu fernerem Frevel
+verleiten und aufmuntern würde, was für Folgen wären nicht zu erwarten,
+und was ist nicht schon in Folge dessen geschehen. Oder glaubt man, daß
+Irrungen in obigen Beziehungen nicht vorkommen können? — Wer zweifelt,
+kann sich monatlich in den Forstgerichtssitzungen überzeugen, er kann
+daselbst hören, was die eigentlichen, abgefeimten und ausgelernten
+Waldfrevler von Profession vorbringen, wie sie auf jede Weise die Sinne
+des Richters zu täuschen und sein Herz in Mitleiden zu ziehen suchen.
+
+2) +Der größte und am meisten nachtheilig und zerstörend auf unsere
+Waldungen einwirkende Mangel des Gesetzes ist, daß gegen die
+Gewohnheits- und Gewerbsfrevler mit Erfolg nicht eingeschritten werden
+kann.+ Dem Forstbeamten wie dem Richter sind, so zu sagen, Hände und
+Füße gebunden. Man hat sich wahrscheinlich von dem Artikel 40[15], der
+überdies so unklar ist, +daß die verschiedenartigsten Auslegungen
+stattfinden+, eine eclatante Wirkung versprochen, welche aber
+leider nicht — und zwar noch viel weniger, als bei den deßfallsigen
+Bestimmungen des vorigen Gesetzes, eingetreten ist. Es darf ein Frevler
+dreißigmal in einem Monate betreten werden, so bildet solches nur
++ein+ Strafurtheil oder +einen+ Fall zusammen; derselbe kann folglich
+mehr als hundertmal in einem Jahre freveln, und hievon vielleicht
+fünfzigmal betreten und protokollirt werden, und dennoch können ihm
+keine acht Fälle ober 18 fl. Werths- und Schadens-Ersatz (nicht Strafe
+mitgerechnet) nachgewiesen, und er deßhalb nicht einmal zu 14 Tagen
+Gefängniß verurtheilt werden. Vom Tage des letzten Urtheils an werden
+nämlich diese Fälle nur auf ein Jahr zurück in Anrechnung gebracht, was
+darüber hinausfällt, wird nicht mehr berücksichtiget; kein Wunder also,
+wenn es nur äußerst selten gelingt, 8 Fälle, resp. Urtheile, (auch
+wenn der Frevler dreißig bis vierzigmal und noch mehr in diesem Jahre
+gefrevelt hat) zu konstatiren, und auf Grund dessen eine Verurtheilung
+zu Arrest in Antrag bringen zu können.
+
+Auf diese Art haben leider diese Gewohnheitsfrevler einen Freibrief,
+unsere herrlichen Waldungen zu verwüsten, welchen sie auch nach
+Kräften benützen. Viele Waldungen könnte man nennen, wo keine Stange
+und kein einziger Stamm mehr noch seine ganze Beastung hat. In der
+That ein scheußliches Bild der Verwüstung. Bezahlen können diese
+Gewohnheitsfrevler in der Regel gar nichts, und inhaftirt dürfen sie
+nicht werden, da das Gesetz sie schützt.
+
+Auf die Inhaftirung als Executionsmittel, und auf den wichtigen
+Gegenstand der Bestrafung durch Arrest, wird man weiter unten
+zurückkommen.
+
+Was die Rückfälle betrifft, so ist es in der That traurig, daß das
+Gesetz besonders in dieser Beziehung ungenügend ist, sich so unklar
+ausdrückt, und dem beisitzenden strafantragenden Forstbeamten nicht
+die mindeste Freiheit und Möglichkeit läßt, zum Schutze der Waldungen
+etwas Erfolgreiches zu thun. Nach Ansicht des Verfassers sollte +jeder
+einzelne+ Frevelfall — mit Ausnahme von Leseholz, Stockholz außer den
+Schlägen, und der Beholzigung hiemit außer Holztag — als Vergehen
+angesehen, und je nach der Zahl dieser Vergehen mit erhöhter Strafe
+belegt werden.
+
+Dieser Ausdruck ist einfach und verständlich, und so lange diese
+Maßregel nicht ergriffen wird, haben wir von allen Nachhülfen und
+Verordnungen sicherlich keine Wirkung, nicht den geringsten Erfolg,
+wohl aber das Fortschreiten der Devastation zu erwarten.
+
+Die Strafen sollten anfänglich gelind, dann aber bei Zunahme der
++fortzählenden+ Rückfälle[16] geschärft, am meisten strenge aber gegen
+die Gewohnheits- und Gewerbsfrevler sein. Das viel wirksamere Gesetz
+von 1814 beruhte auf einem solchen Prinzipe. —
+
+Was die weitere Bestimmung dieses Artikels, den Frevelholzverkauf,
+betrifft, so ist dieselbe fast gänzlich ohne Wirkung geblieben. Wenn
+gleich der protokollirende Forstbeamte vom Verkaufe sich überzeugt
+hält, wenn gleich alle Umstände hiefür sprechen, so nimmt doch
+der Richter Anstand, auf Grund dessen zu verurtheilen, er fordert
+vielmehr faktische Beweise, die der Forstbeamte, der nur im Walde und
+nicht in den Ortschaften thätig sein kann und soll, nur schwer und
+selten beizubringen vermag. In den Orten und Städten aber geschieht
+in dieser Beziehung soviel wie gar nichts, und wird auch ferner
+auf den schärferen, erst kürzlich erfolgten Erlaß des Ministeriums
+nichts geschehen, wenn nicht andere, wirksamere Mittel ergriffen
+werden. Die Polizei überhaupt liegt auf dem Lande, insbesondere die
+Sittlichkeitspolizei, fast gänzlich darnieder. Statt mit Energie
+gegen das Proletariat und die immer weiter einreißende Demoralisation
+zu verfahren läßt man aus Besorgniß für Hab und Gut, und aus
+unverantwortlicher Schwäche diesen Leuten ziemlich freien Lauf. Um
+es mit denselben nicht zu verderben, kauft ihnen auch ein geringer
+Theil der besseren Bürger die gefrevelten Forstprodukte ab, der andere
+größere Theil aber aus reinem Eigennutz, wofür, wie schon oben gesagt,
+der patriotische Aushängeschild „+die Unterstützung der Armen+“ zur
+Entschuldigung dienen muß.
+
+Recht gut wissen diese Bürger, daß auf diese Weise die Holzverkäufer
+an verschwenderische Genußsucht, an Liederlich- und Sittenlosigkeit
+gewöhnt werden, und zu einer ordentlichen Arbeit, die sie wie das Feuer
+scheuen, nicht mehr beigebracht werden können, daß also auf diese Weise
+die materiellen Nothstände der unteren Klassen bis zu einer die ganze
+staatliche Gesellschaft bedrohenden Gefahr nur vergrößert und die
+Waldungen zerstört werden müssen.
+
+Dieser Abkauf von gestohlenem Holze, denn man kann die Entwendung
+desselben bei so schändlichem Mißbrauche keinen Frevel mehr nennen,
+ist ein bedeutungsvolles Zeichen, daß auch die Demoralisation bereits
+bei den besseren Volksschichten raschen Fortschritt macht. Zwei bis
+dreihundert Handschlitten oder Schiebkarren voll werden auf diese Weise
+in +einem+ Städtchen und an +einem Tage+ verkauft.
+
+Diese Gewerbsfrevler sind es aber gerade, die schon viele Reviere in
+den traurigen Zustand der Devastation versetzt haben, und in andern
+den Grund hiezu zu legen eifrigst bemüht sind. Kommen wir nun unserer
+Pflicht „+Erhaltung der Waldungen+“ nach, so muß unsere Aufgabe die
+sein, diese Gewerbsfrevler im Interesse der Waldungen, und im Interesse
+ihrer selbst und des Staates, zu verfolgen und unschädlich zu machen;
+allein wenn wir auch dieses thun wollen, so finden wir in dem Gesetze
+keine Unterstützung, und namentlich dann nicht, wenn der Forstbeamte
+vom Richter verlassen wird.
+
+3) +Es ist eine besonders auf die Gerechtigkeitspflege und die
+Waldungen nachtheilig einwirkende Eigenschaft des Gesetzes, daß
+zwischen den Noth-, den Gewohnheits- und Gewerbsfrevlern, sowie
+bezüglich der größeren Leichtigkeit oder Beschwerlichkeit bei Ausübung
+eines Forstfrevels, und des Ortes desselben, ein auf Strafmaß
+influirender, genügsamer Unterschied nicht gemacht wird.+
+
+Nach unserer, den Strafanträgen zu Grunde gelegt werdenden,
+Werthbestimmungstabelle ist es z. B. einerlei, ob der Frevler Ast- oder
+Prügelholz frevelt, denn der Werthansatz und folglich auch die Strafe
+ist hier gleich, ja der Frevler kann, wenn er einen Ast vom Stamme
+gehauen hat, wegen Beschädigung dieses Stammes nach Artikel 33 zu einer
+noch höheren Strafe, und höherem Schadenersatze verurtheilt werden. Es
+ist also kein Wunder, wenn der Frevler junge wüchsige Stangen zu Prügel
+und Brandholz zusammenhaut. —
+
+Ebensowenig ist es dem Frevler zu verdenken, wenn er vorzieht, gleich
+in den nächsten Bestand, in die Vorwaldungen zu gehen, statt sich in
+entferntere Waldtheile zu bemühen; er hat ja von demselben Frevel — da
+oder dort — gleiche Strafe zu erwarten.
+
+Gewiß kann es auch nicht einerlei sein, ob ein und derselbe Frevel im
+jungen Holze, ob in einem Mittel- oder in einem haubaren Bestande, ob
+an einem ohnehin bald zum Hiebe kommenden Baume, oder an einem zum
+Ueberhalten reservirten Stamme begangen wird. Nicht aber das Gesetz
+kann, wie schon erwähnt, hier alle mögliche Fälle mit der für alle und
+jede Rechtspflege nöthigen Genauigkeit vorsehen, sondern nur der mit
+der Verwaltung betraute Lokalbeamte kann innerhalb der Grenzen dieses
+Gesetzes die Größe des Vergehens rechtlich und gewissenhaft beurtheilen.
+
+Was die Nichtunterscheidung der Frevler selbst betrifft, so ist es in
+der That eine alles Rechtsgefühl verletzende Ungerechtigkeit, daß der
+Frevler von Gewerb, also jener, der in einem Monate zwanzig bis dreißig
+Protokolle erhält, in Beziehung der Rückfälle +gleich+ jenem Individuum
+behandelt wird, welches aus wirklicher Noth frevelt und vielleicht nur
+ein einziges Protokoll in einem Monate erhalten hat. Jene zwanzig oder
+dreißig Anzeigen werden als ein Urtheil und als nur ein Fall, gleichwie
+auch das einzige Vergehen und die einzige Bestrafung des Nothfrevlers
+in Anrechnung gebracht.
+
+4) +Das forstgerichtliche Verfahren bedarf einer schnelleren Procedur,
+insbesondere aber ist eine schnellere Execution der Strafurtheile
+dringend nöthig+. Als Regel hat bisher gegolten, jeden Monat eine
+Forstgerichtssitzung abzuhalten. Wenn nun z. B. im Monate März den
+1. oder 2. ein Frevler betroffen wird, so kömmt dieser Fall erst zu
+Ende des Monats April, also erst in ungefähr 58 bis 60 Tagen zur
+Aburtheilung. Nach dieser hat der Gerichtsschreiber 14 Tage Zeit,
+um seinen Auszug dem Rentamte (Artikel 79) zuzustellen. Letzteres
+hat diese Auszüge dem Gemeindeeinnehmer wieder zur Beitreibung der
+ausgesprochenen Strafen &c. &c. zu behändigen, und erst in abermals 14
+Tagen +nach erhaltener Aufforderung+ durch den Einnehmer, dem hiezu
+gar kein Termin gesetzt ist, und der mithin die Sache wochenlang
+liegen lassen kann, ist der Frevler zur Zahlung verbunden. Also könnte
+der +schnellste+ Vollzug, wie hier erörtert, erst im vierten Monate
+erfolgen, welches aber gar oft noch viel +später+ der Fall ist.
+
+Gesetzlich sollte es bestimmt sein, daß die Forstgerichtssitzungen
+alle 14 Tage abgehalten werden +müssen+, daß der Gerichtsschreiber
+verpflichtet sei, binnen 3 bis 6 Tagen die Auszüge zu liefern, und daß
+die Eintreibung der Strafen hienach +auf der Stelle+ erfolgen müßte,
+und kein Beamter ermächtiget sei, Nachsicht zu bewilligen.
+
++Vor allem ist es aber dringend nöthig, daß zur Perception der
+Forststrafgelder und zur Execution dieser Strafen überhaupt eigene
+Einnehmer für zu bestimmende größere Bezirke aufgestellt werden.+
+Diese Männer hätten kein anderes Geschäft, und würden sich gewiß,
+wenn sie gehörig bezahlt sind, auf eine andere Weise für diese Sache
+interessiren, als die bisherigen Einnehmer, denen die Beitreibung der
+Forststrafgelder nur eine Last, eine bloße Nebensache, und auch, da
+hiemit alle ihre Collegen beauftragt sind, zu wenig einträglich ist.
+Nur auf diese Weise kann dem Gesetze seine Wirksamkeit gesichert werden.
+
+Der Frevler muß erfahren, daß er ein Sünder am öffentlichen Wohle
+ist, daß noch Gesetze da sind, die er, wie jeder Staatsangehörige,
+respektiren muß, +und daß es der Staatsregierung auch Ernst sei, daß
+solche im vollsten Maße gegen ihn angewendet werden+.
+
+Als ungeeignet, wenn auch in der Gesetzgebung begründet, muß noch
+die bei der gerichtlichen Untersuchung von Forstvergehen vorher
+stattfindende +jedesmalige+ Beeidigung der protokollirenden, zur
+gerichtlichen Verhandlung vorgeladenen Forstbediensteten, die ohnedies
+schon geschworen haben, nur nach Pflicht und Gewissen zu handeln,
+bezeichnet werden. Ebenso sollte auch der Schwur nur +in dringend
+nöthigen Fällen+ von Seite der Zeugen des Frevlers geleistet werden,
+um die Heiligkeit desselben und den Glauben an einen höheren Richtet
+nicht durch +häufige+, zur Gewohnheit werdende, am Ende gar nicht mehr
+geachtete, Eide zu beeinträchtigen. Man bedenke nur, mit welcher Klasse
+von Menschen man es hier zu thun hat. Die große Mehrzahl ist, sobald es
+sich um einen Forstfrevel handelt, stets gerne bereit, zu Gunsten des
+Angeschuldigten, selbst gegen ihre eigene Ueberzeugung, zu deponiren.
+
+5) +Die Verurtheilung der Frevler zu Arrest, wo solche zu erwirken
+war, wie auch die Leibeshaft+ (~Contrainte par corps~) — +als
+Executionsmittel zur Vollziehung der Urtheile+ — (Artikel 80) konnte,
+bei der Art und Weise der Inhaftirung, nicht nur nichts zur Minderung
+der Frevel beitragen, sondern man ist auch der Ansicht, daß hiedurch,
+da die Frevler nicht im Mindesten hiemit abgeschreckt wurden, noch eine
+Vermehrung der Forstfrevel veranlaßt wurde.
+
+Die Mehrzahl der Noth-, Gewohnheits- und Gewerbsfrevler kann nicht
+bezahlen; wird nun die Inhaftirung als Executionsmittel angewendet, so
+werden selten die Beträge hiedurch herausgetrieben. In einer Woche wird
+der Frevler entlassen, wenn seine Schuldigkeit nicht 7 fl. übersteigt.
+Von 7 bis 15 Gulden kann die Haft nur 15 Tage, und bei höheren Beträgen
+nur einen Monat dauern. Zwar geschieht die Entlassung nur auf den
+Grund von beizubringenden Armuthszeugnissen; allein diese werden, wie
+bekannt, leider sehr oft nicht gewissenhaft ausgestellt, und der Beweis
+des Gegentheiles ist nicht leicht zu führen. Die Fälle sind wenigstens
+schon häufig vorgekommen, daß Bemittelte lieber eine Woche inhaftirt
+blieben, als 7 Gulden bezahlten.[17] —
+
+Der Hauptgrund der Unwirksamkeit der Inhaftirung, gleichviel ob
+solche durch Strafurtheil oder als Exekutionsmittel erfolgt, liegt
+hauptsächlich darin, daß der Arrest in den Kantonsgefängnissen
+stattfindet, woselbst die Frevler nicht beschäftiget werden. Der
+Artikel 6 des Gesetzes sagt zwar, daß die Inhaftirten nach Möglichkeit
+beschäftiget werden sollen; es ist aber dies bislang noch nicht
+geschehen, und wird auch nicht geschehen können, da man zur Zeit noch
+keine Anstalten hiezu getroffen hat. Es sind also diese Frevler,
+von denen oft die schlechtesten und verdorbensten Subjekte in Masse
+zusammen eingesperrt werden, sich selbst überlassen. Hiedurch wird aber
+gewiß keiner gebessert; im Gegentheile wird Derjenige unter ihnen, der
+noch einen guten Fleck an sich hatte, ebenfalls gänzlich verdorben.
+Ein altes Sprichwort sagt: „Müßiggang ist aller Laster Anfang“;
+dies bestätiget sich hier vollkommen. Was Einer an Schlechtigkeiten
+noch nicht kennt, darin wird er bei dieser Inhaftirung getreulich
+unterrichtet und angespornt, diese und jene verbotene Erwerbsquelle
+zu benützen, sobald er wieder hinaus kömmt. Im äußersten Falle
+bekommen sie ja nur wieder Arrest, in welchem sie ein warmes Zimmer,
+hinreichende Kost und gute Gesellschaft finden. In der That weiß man
+kein Institut, das verderblicher auf die Sittlichkeit einwirkt, als
+diese Inhaftirung.[18] —
+
+Daß auf diese Weise der Arrest ganz wirkungslos wird, und eine Masse
+anderer Nachtheile hiedurch an den Haaren herbeigezogen werden,
+versteht sich von selbst. Als Beweis, wie wenig sich die Frevler aus
+diesem Arreste machen, mag die Thatsache dienen, daß im Winter sogar
+viele Frevler und häufig zu den Einnehmern kommen, und dieselben
+bitten, sie möchten doch veranlassen, daß die Inhaftirung als
+Executionsmittel gegen sie in Anwendung gebracht werde, um auf diese
+Weise einige Zeit gute Kost und angenehmes Quartier zu erhalten.
+Wo eine Strafe, wie hier, gesucht wird, da ist es gewiß hohe Zeit,
+daß solchem Uebelstande abgeholfen werde. Zu was wird außerdem der
+längere Fortbestand dieses Uebels führen? — Antwort: zur gänzlichen
+Demoralisation dieser Menschen und zum gänzlichen Ruine des Waldes.
+
+Wenn nun aber anerkannt ist, daß die Inhaftirung das einzige wirksame
+Mittel gegen die verderblichen Gewohnheits- und Gewerbsfrevler ist, so
+fordert es auch gewiß die Pflicht der Staatsregierung, für eine dem
+Zwecke vollkommen entsprechende Inhaftirung, d. i. dafür zu sorgen,
+daß die Arrestanten +scharf+ beaufsichtiget und strenge zur Arbeit
+angehalten und beschäftiget werden.
+
+Wo die Kantonsgefängnisse zu beschränkt sind, und wo sonach weder
+Räumlichkeit noch Mittel zu Gebote stehen, da sollten die Gewohnheits-
+und Gewerbsfrevler, was in jedem Falle wünschenswerth wäre, in die
+Bezirksgefängnisse geliefert, und da gehörig beschäftiget werden. In
+keinem Falle darf aber die Beschäftigung unter einem Vorwande, als
+z. B. die Zeit der Haft ist zu kurz, oder die Geräthschaften sind
+zu theuer &c., unterlassen werden. Die Bezirksgefängnisse sind in
+der Regel mit großen Hofräumen eingeschlossen, worin die inhaftirten
+Frevler viele Tausend Kubikmeter Steine zu Straßen-Deckmaterial klopfen
+könnten. Steht ja auch selbst im Winter der arbeitsame Taglöhner im
+Freien an der Straße und klopft Steine. Ueberdies giebt es noch viele
+andere Beschäftigungsarten, als Spinnen, Holzspalten, Verfertigung
+hölzerner Schuhe, Schüsseln, Platten, Schaufeln, Blasrohre &c. &c.,
+die bald erlernt und geeignet wären, diese Menschen in Thätigkeit zu
+erhalten. Die Aufsicht muß aber, wie gesagt, sehr strenge und der
+Arrest so vollzogen werden, daß die Frevler hiedurch abgeschreckt, und
+nicht so sein, daß viele, wie gegenwärtig, hiedurch noch veranlaßt
+werden, diesen Arrest zu suchen. Was diejenigen Frevler betrifft, die
+aus Noth frevelten, so könnten dieselben füglich zu +nicht ablösbarer+,
+sondern in eigener Person zu erstehender Waldarbeit verurtheilt,
+und denselben täglich sechs Kreuzer baar, welche gleichfalls wieder
+hiemit abzuverdienen wären, zum Brodankaufe abgelassen werden. Die
+Entscheidung aber, ob es wirklich Nothfrevel waren, dürfte jedenfalls
+nur wieder dem Revierverwalter anheimgestellt bleiben.
+
++Als ein sehr fühlbarer Fehler hat sich bezüglich der Strafvollziehung
+noch der Umstand gezeigt, daß die Mitwirkung zuvieler Beamten, die
+der Natur der Sache nach das Interesse für den schnellen Vollzug der
+Forststraf-Erkenntnisse nicht so haben, wie die Forstbeamten, durch das
+Gesetz bedungen ist.+ — „~Multorum opera res turbantur~“. —
+
+6) +Die eingehenden Forststrafgelder werden nicht überall, an vielen
+Orten auch nur theilweise, ihrer durch das Gesetz angewiesenen
+Bestimmung zugeführt.+ Gehen wir alle deutschen Staaten durch, so
+werden wir schwerlich einen finden, wo — wie bei uns in Bayern —
+so viele Strafgelder der verschiedensten Art aus wohlwollender
+Absicht der Regierung zu wohlthätigen Zwecken verwendet werden. —
+Gleiche Bestimmung haben auch die Forststrafgelder nach Artikel 4
+des Gesetzes erhalten. Es heißt daselbst, daß aus deren Ertrage eine
+gemeinschaftliche Forststrafkasse für den ganzen Kreis der Pfalz zu
+bilden sei, woraus vor Allem die Gerichtskosten[19], die Kosten des
+Vollzuges der Strafurtheile und der Unterhaltung der inhaftirten
+Sträflinge (vorbehaltlich des möglichen Rückersatzes durch letztere)
+zu berichtigen wären. Der Ueberschuß soll aber nach Verhältniß der
+in den Kantonen angefallenen Strafgelder an diese vertheilt, resp.
+dazu verwendet werden, die dürftigsten Einwohner bei Anschaffung von
+Brennmaterial zu unterstützen.
+
+Diese wohlwollende Absicht, so wünschenswerth und von welch’ guten
+Folgen eine gewissenhafte Beobachtung dieser Vorschriften auch
+wäre, wird aber durch die Art und Weise des Vollzuges vereitelt.
+Es ist nämlich die Verwendung der Antheile der Gemeinden nach § 74
+der Vollzugsinstruktion den betreffenden Armenpflegschaftsräthen
+überlassen. Um aber die richtige Verwendung — Ankauf von Brennmaterial
+für die Armen — zu überwachen, so ist verordnet, daß von Seite der
+Armenpflegschaftsräthe der gehörige Nachweis hierüber geliefert werden
+muß. —
+
+So viele Gemeinden giebt es nun aber, die entweder den Willen nicht
+haben, oder nicht im Stande sind, die große Zahl der Armen, die sie in
+ihrer Mitte haben, genügsam zu unterstützen. Was geschieht nun fast
+überall mit unseren Forststrafgeldern? — Dieselben werden gleichsam als
+zum Lokalarmenfonde gehörig betrachtet, und auch ebenso verwendet. — Es
+werden Begräbnißkosten und viele andere Bedürfnisse der Armen hievon
+bestritten, auch kommt es oft vor, daß denselben baare Unterstützungen
+hievon verabreicht werden, +wofür aber jedesmal die Bescheinigung von
+Seite des Empfängers ausgestellt wird, daß er Holz oder Kohlen in dem
+Betrage empfangen habe+. So untadelhaft es auch an und für sich ist,
+die Armen auf jede mögliche Weise zu unterstützen, so wird doch die
+Absicht des Gesetzgebers — Verminderung der Frevel durch Unterstützung
+mit Brennmaterial — geradezu hiedurch gänzlich vereitelt. Und wer
+übernimmt die Bürgschaft, daß bei baaren Unterstützungen diese immer
+auf eine gute Art angewendet werden? — Kann hiemit nicht gerade das
+Gegentheil vom Bezweckten herbeigeführt, kann hiemit der Frevelsucht,
+der Liederlichkeit und unmäßiger Genußsucht nicht noch in die Hände
+gearbeitet werden?
+
+7) +Eine Nachlassung der Forststrafen+ (Amnestie) +sollte nie,
+wenigstens aber nicht in allgemeiner Ausdehnung und nicht zu Zeiten
+bewilliget werden, wo die Frevel auf eine bedrohliche Weise zugenommen
+haben, und wo Gründe vorhanden sind, die Autorität der Gesetze und den
+Vollzug der Strafen aufrecht zu erhalten+. Als eine solche Amnestie,
+die besser nicht eingetreten wäre, muß man die vom Frühjahre 1848
+bezeichnen.
+
+Es mag wohl höhere politische Rücksichten geben, die hiezu bestimmt
+haben, und die dem Verfasser unbekannt sind. Derselbe will aber auch
+hier nur von den wahrgenommenen Folgen sprechen, und diese waren in der
+That nicht gut.
+
+Statt ein solches Geschenk mit Dank zu begrüßen, wurde dasselbe als
+ein Zugeständniß der Zeit, als eine Schwäche der Regierung betrachtet.
+Erst hierauf begann an vielen Orten eine wahre Devastation in den
+Waldungen. Mit frecher Stirne traten gerade diese Begnadigten vor die
+Forstschutzbeamten hin, und forderten sie noch auf, ihnen die schönsten
+Stangen oder Stämme zu zeigen, oder die minder Bösartigen ignorirten
+das Schutzpersonal ganz, und ließen sich in ihrem Treiben nicht im
+Mindesten beirren.
+
+Ueberdies aber hat sich bei dem Proletariate die feststehende Ansicht
+gebildet, daß es sich von selbst verstünde, daß die Strafen wegen
+Forst- und Feldfrevel von Zeit zu Zeit nachgelassen werden, und +heute
+noch+ sind alle die Gewohnheitsfrevler der festen Meinung, daß nach
+einiger Zeit ihre inzwischen sich anhäufenden Strafen wieder geschenkt
+werden, weßhalb sie auch und wegen den bisher angedeuteten Mängeln der
+Gesetzgebung sich wenig um Forststrafprotokolle kümmern.
+
+Dies ist die eine Folge hievon; die andere ist nicht minder betrübend
+und nachtheilig. Jedermann weiß, mit welchen Schwierigkeiten
+und Mühseligkeiten der Forstschutz verknüpft ist. Wenn nun das
+Schutzpersonal sieht, daß alle seine Mühen vergeblich sind, und daß
+es neue, vielleicht ebenso vergebliche Anstrengungen machen soll,
+muß da nicht aller Eifer verschwinden, und eine Nachläßigkeit oder
+Gleichgültigkeit provocirt werden, die für unsere Waldungen ebenso
+verderblich werden könnte, als die erstere Folge? —
+
+8) Wenn bisher über die Wirkungen der Legislatur in forstpolizeilicher
+Beziehung gesprochen wurde, so ist es dringend nöthig, auch noch einige
+Worte +über die Jurisdiktion+ hier anzufügen. Mögen dieselben nicht
+verloren sein, mögen dieselben aber auch nicht mißdeutet werden, da
+der Verfasser nur die Sache, keineswegs aber Personen und Stände im
+Auge hat. Frei und offen hat sich derselbe ausgesprochen, wo es sich
+um Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse der Richter handelte; mit
+demselben Freimuthe erwähnt er aber auch der Forststrafpflege, die
+bei übler, nicht gewissenhafter Handhabung weit größere Nachtheile zu
+bereiten im Stande ist, als ein ungenügendes Forststrafgesetz.
+
+Leider hört man in dieser Beziehung häufige Klagen; ob dieselben jedoch
+begründet ober unbegründet seien, will man hier weder untersuchen, noch
+erörtern, wohl aber für uns hieraus die Lehre und die Nothwendigkeit
+ableiten, daß ein eifriges, gewissenhaftes und thätiges Zusammenwirken
+der Forst- und Justizbeamten vor Allem erforderlich sei, um das
+angestrebte Ziel, die Verminderung der Frevel und die hiedurch
+bedungene Erhaltung der Wälder zu erreichen.
+
+Aber auch den Forstbeamten will man von vornherein hier zurufen,
+daß nur Derjenige unter ihnen seinen Posten ganz ausfüllt, der
+seinem beschwerlichen Berufe +mit der größten Unparteilichkeit und
+Gewissenhaftigkeit+ — mit Rücksicht auf Gegenwart und Zukunft —
+obliegt, der für die Bedürfnisse seiner Zeitgenossen sowohl als der
+kommenden Geschlechter mit unparteiischer Gleichheit sorgt, der aber
+auch die gegenwärtige Noth der Armen erkennt, und sie auf jede mögliche
+Weise, +soweit es ohne Gefährdung der pfleglichen, nationalökonomischen
+Behandlung und Existenz der Waldungen selbst nur immerhin geschehen
+kann+, zu lindern sucht.
+
+Wenn hingegen der Forstmann für die Nothleidenden und Armen thut, was
+nur immer in seinen Kräften steht, so darf man alsdann auch denselben,
+wie leider aber oft angenommen zu werden scheint, nicht für einen
+gefühl- und herzlosen Menschen halten, wenn er gegen die zerstörenden,
+verderblichen Eingriffe +gegen das schändliche grenzenlose jetzige
+Treiben und Thun in den Waldungen+ mit Erbitterung auftritt.
+
+Wer sollte denn es thun, wem anders sollte die Pflicht aufliegen, ein
+solch’ unberechenbares Unglück, wie die Devastation unserer Forste, vom
+Lande abzuwenden, als dem Forstbeamten? — Wer sollte sich der Waldungen
+annehmen, wer sollte sonst sich um ihre Existenz bekümmern, wenn wir
+Forstmänner es nicht thun, wenn wir nicht als treue Wächter derselben
+die gesetzgebenden Körper und den ehrenhaften Stand der Richter auf die
+uns nahe liegenden Gefahren aufmerksam machen wollten?
+
+In Ausübung dieser unserer heiligen Pflicht kann und darf aber ~ab
+initio~ an einem gewissenhaften (nicht aus einseitigem blinden
+Interesse entspringenden) Verfahren nicht gezweifelt werden. Nur der
+Forstbeamte, und nicht der Richter ist, wie schon oben erwähnt, in
+den meisten Fällen allein im Stande, alle bei einem Forstvergehen
+zu erwägende Verhältnisse genau zu würdigen, es muß deßhalb auch
+demselben, so lange er sich nicht als dessen unwürdig gezeigt hat,
++unbeschadet der unumgänglich nöthigen, rechtlichen und gewissenhaften
+Untersuchung+, ein volles Vertrauen geschenkt werden.
+
+Zur näheren Würdigung eines etwa zu mild erscheinenden Verfahrens der
+Justizbeamten bei Untersuchung und Bestrafung der Forstvergehen muß
+aber wohl angeführt werden, daß
+
+ 1) Viele derselben sehr einseitige oder unrichtige Begriffe von der
+ staatswirthschaftlichen hohen Bedeutung der Wälder und dem Forstwesen
+ überhaupt haben, und daß
+
+ 2) auch die Noth der Armen es ist, die bei der Forststrafpflege
+ berücksichtiget wird. Auch der Richter ist Mensch, und hat als
+ solcher, auf der Stufe einer sittlichen, höheren Bildung stehend,
+ auch gewiß ein fühlendes Herz für Noth und Elend seiner Mitmenschen
+ im Busen. Ist es nun von diesem Gesichtspunkte aus nicht zu
+ entschuldigen, wenn der Richter bemüht ist, zumal wenn es sich um
+ Nothfrevel handelt, dies zu berücksichtigen und so schonend als
+ möglich zu verfahren? — Er weiß ja, daß der Arme gezwungen ist, zu
+ freveln, und daß er — dem Naturtriebe der Selbsterhaltung folgend —
+ auf die erhaltene Strafe abermals freveln +muß+. Das alte Sprichwort:
+ „~fiat Justitia et pereat mundus~“ werden wir Forstleute doch wohl
+ auch nicht gelten lassen wollen.
+
+Es wäre daher sehr wünschenswerth, ja es ist dringend nothwendig,
+daß von Seiten der Staatsregierung für die armen Nothfrevler auf die
+oben angedeutete Weise gesorgt, und so dem Richterstande jeder Grund
+zu einer allzugroßen, auf die Rechtsbegriffe des Volkes und auf die
+Waldungen gleich nachtheilig einwirkenden, Nachsicht benommen werde. Es
+versteht sich von selbst, daß nach Einführung dieser Maßregel, wenn das
+Uebel nicht noch größer werden soll, wenn nicht Mißbräuche aller Art
+einreißen sollen, die Jurisdiktion alsdann mit um so größerer Strenge
+und Gewissenhaftigkeit gehandhabt werden muß.
+
+Immer pflegt man es zu vergessen, daß das fortwährende Uebertreten der
+Gebote der Moral durch Holzentwendungen auch gleichgültig gegen andere
+Gebote macht; es liegt dies in der menschlichen Natur, von einem Frevel
+zum andern überzugehen, und so arten denn auch die Forstfrevel sehr
+schnell in andere Eigenthumsbeschädigungen aus. Der Gewohnheitsfrevel
+entsittlichet noch weit schneller, als das Betteln, Landstreichen,
+Schmuggeln &c. &c., und erzeugt eine Neigung zur Liederlichkeit,
+Arbeitsscheue und einer thierischen Genußsucht. Ja es ist dies Laster
+so ansteckend, und die Sittlichkeit des Volkes ist an vielen Orten
+hiedurch so radikal untergraben worden, daß mit Grund anzunehmen
+ist, daß in so mancher Gegend, wo Forstfrevel sehr häufig sind, die
+gänzliche Verarmung hiedurch herbeigeführt, und noch gesteigert werden
+wird, wenn keine Abhülfe in dieser Beziehung endlich erfolgt.
+
+Die Nothwendigkeit ist, wie schon oben gesagt, mithin unabwendbar
+und dringend, daß von Justiz- und Forstbeamten pflichtmäßig
+und gewissenhaft zusammengewirkt werde, wenn dem geschilderten
+eingerissenen Uebel Einhalt gethan werden soll. Gerechte Besorgniß hat
+man, daß dasselbe, nachdem die Demoralisation der unteren Volksklassen
+schon den hohen Grad erreicht hat, nicht ganz oder vielleicht gar nicht
+mehr zu heben sein wird.
+
+Das Forstpersonal für sich allein vermag nichts mehr zum Schutze
+und Erhaltung der Waldungen zu thun, wenn dasselbe nicht durch
+gute Gesetze, und insbesondere durch den Richterstand aufs
+kräftigste unterstützt wird. Was nützen denn ganze Folianten von
+Forststraf-Protokollen, wenn die Strafen ganz unwirksam sind, und die
+Waldungen hiebei zu Grunde gehen![20]
+
+
+
+
+III.
+
+ =Der Forstschutz muß auf eine andere kräftige Weise gehandhabt
+ werden, als es seither meistens der Fall war; insbesondere bedarf das
+ bei uns in Bayern hiefür bestehende Institut der Forstgehülfen einer
+ Aenderung.=
+
+
+Der Verfasser, von der Nothwendigkeit einer solchen Maßregel durch die
+Praxis überzeugt, beschäftigte sich schon längst mit diesem Gedanken,
+und ließ früher einen Aufsatz hierüber in einem Blatte erscheinen, den
+derselbe im Nachstehenden hier wörtlich wieder giebt:
+
+Ueber das Institut der Forstgehülfen in Bayern.
+
+Eine dem Standpunkte der Wissenschaft, den allgemeinen Anforderungen
+des Dienstes, und dem Bildungsgrade des dermaligen Forstpersonales
+entsprechende Reorganisation des Forstwesens in Bayern ist dringend
+nöthig. Wenn eine der eigentlichen Bestimmung der Staatsforste
+vollkommen entsprechende, rein staatswirthschaftliche, Verwaltung
+derselben in’s Leben getreten ist, wenn es durch allgemeine
+Verwaltungs-Maßregeln jedem bayerischen Staatsangehörigen möglich
+gemacht ist, sich die benöthigten Forstprodukte, soweit dies eine
+durchaus pflegliche Behandlung der Wälder erlaubt, um angemessene mit
+den Produktionskräften der Consumenten im Verhältniß stehende Preise
+auf eine leichte, und nicht — wie bisher — auf eine so umständliche
+und erschwerende Weise zu verschaffen, und wenn endlich auch Mittel
+und Wege aufgefunden sind, daß auch der minder bemittelte und selbst
+unbemittelte Mann seinen dringendsten Bedarf auf legalem Wege
+befriedigen kann, dann wird dem Gouvernement, hat es auf diese Weise
+Alles gethan, um den in Zunahme begriffenen, zum allmähligen Ruine der
+Waldungen führenden, verderblichen Forstfreveln möglichst vorzubeugen,
+und hat es endlich auch das Volk durch in allen Gemeinden gratis zu
+vertheilende populäre Schriften über die Nothwendigkeit und den Nutzen
+der Waldungen, über deren Ertragsfähigkeit, insbesondere bezüglich der
+Waldstreu, und über die Nothwendigkeit der Erhaltung und Beschützung
+derselben gehörig aufgeklärt, noch weiter alsdann die wichtige Aufgabe
+bleiben, die Staatswaldungen den übermäßigen und ungerechten Ansprüchen
+gegenüber zu beschützen.
+
+Hat die Staatsregierung Alles aufgeboten, um den Bedarf zu
+befriedigen, soweit es gerecht und billig ist, und ohne Gefährdung
+der Staatswaldungen geschehen kann, dann ist es auch ihre heiligste
+Pflicht, diese Staatsgüter durch eine gerechte und strenge Handhabung
+allgemeiner desfalls zu erlassender Gesetze vor gänzlicher oder
+theilweiser Devastation, welch’ letztere leider schon fast überall
+wahrnehmbar ist, zu schützen.
+
+Es wirft sich aber nun die Frage auf: Wird diese Aufgabe, die kräftige
+Beschützung der Forste, alsdann durch das auf uns aus früherer Zeit
+überkommene Institut der Forstgehülfen und Forstwärter vollkommen
+erfüllt oder nicht? — Antwort: Nein! — Je mehr die Wissenschaft und
+Bildung des gegenwärtigen Forstschutz-Personals voranschreiten wird,
+um so weniger wird es auch für die kräftige Beschützung der Forste
+geeigenschaftet. Welch’ praktischer Forstmann, der einen oder mehrere
+Gehülfen unter sich hatte, weiß nicht aus Erfahrung, daß junge Leute
+von geringerer Ausbildung weit ersprießlichere Dienste für den
+Forstschutz leisten, daß sie mit größerer Liebe und Ausdauer ihrem
+Berufe obliegen, als jene Gehülfen, die durch langjährige Studien auf
+verschiedenen Unterrichtsanstalten sich für ihren künftigen Beruf
+herangebildet haben, und von denen die Meisten in der Handhabung
+des Forstschutzes eine Herabwürdigung für den gebildeten jungen
+Mann erblicken, und deßhalb eine so zuverlässige Thätigkeit nicht
+entwickeln, als zur Beschützung und Erhaltung der Waldungen für die
+Folge immer mehr erforderlich sein dürfte. Der wissenschaftlich
+gebildete junge Mann, der während der vielen Jahre seiner Ausbildung
+nur an geistige Thätigkeit gewohnt war, wird immer nur mit Widerwillen
+und nur aus Zwang sich der Beschäftigung des Forstschutzes hingeben.
+
+
+Wir verhehlen es uns nicht, daß die Entfernung dieser gebildeten jungen
+Männer vom Forstschutze auch seine Schwierigkeiten hat, indem dieselben
+bis zu ihrer Anstellung ohne Bezahlung praktiziren müßten. Es mag
+auch dies der Grund gewesen sein, warum unsere oberste Forstbehörde,
+die längst die Unhaltbarkeit des Gehülfen-Institutes erkannt hat,
+noch keine Abänderung in dieser Beziehung hervorgerufen hat. Möge es
+diesen allseitig erfahrenen Männern gelingen, dieses Problem auf eine
+entsprechende glückliche Weise zu lösen.
+
+
+Von diesen oben berührten Schwierigkeiten ganz absehend, will man
+in Nachstehendem nur noch seine Ansicht über eine zweckmäßige
+Forstschutzdienst-Einrichtung zur Erwägung mittheilen. Vor Allem
+dürfte es dringendes Erforderniß sein, daß das bisherige Institut der
+Gehülfen aufgehoben werde, daß die für die Folge zum Forstschutze
+heranzuziehenden jungen Leute nur durch die Revierförster während zwei
+Jahren zu diesem Zwecke herangebildet, und hiebei alle jene, nur dem
+Verwaltungsdienst-Adspiranten nöthigen, für erstere aber entbehrlichen
+Unterrichts-Gegenstände strenge ausgeschlossen werden. Man wiederholt
+noch einmal, daß solche auf keinen Anstalten, sondern nur durch die
+Revierförster praktisch herangebildet seien. Nach hiefür zurückgelegten
+2 Jahren und zur Praxis verwendeten weiteren 2 Jahren könnte die
+Anstellung als Schutzförster der untersten Klasse erfolgen. Die
+Schutzförster wären je nach dem Dienstalter in 3 Klassen zu theilen, so
+zwar, daß Einer aus der jüngsten oder 3. Klasse in die 2., und endlich
+von der 2. in die 1. Klasse vorrücken würde, wenn er — bei fortwährend
+erwiesener Treue, Fleiß und Tüchtigkeit — nach seinem Dienstalter an
+die Reihe käme. Den Schutzförstern 1. Klasse wäre nach 3 Jahren das
+Definitivum zu ertheilen, und bezüglich der Uebrigen die Einrichtung
+dahin zu treffen, daß Keiner zu lange in einer und derselben Klasse
+zu verbleiben habe. Von selbst versteht es sich, daß die jüngeren
+Schutzförster auf einem Reviere unter Mitaufsicht und Controle der in
+höheren Klassen Eingereihten stehen müßten.
+
+Von der größten Wichtigkeit für den Dienst aber ist, sei und werde
+auch die Einrichtung, wie sie wolle, daß +der Gehalt der Schutzförster
+ferner nicht mehr auf der Dienstesstelle, sondern auf der Person ruhe+.
+Nur so wird es möglich sein, daß ein Schutzförster auf seinem Posten
+verbleiben und doch in die nächst höhere Klasse befördert werden kann,
+sobald die Reihe ihn treffen wird. Halten wir Diesem das bisherige
+Verfahren gegenüber, so werden wir leicht den großen Gewinn wahrnehmen
+können, den eine solche neue Einrichtung für den Dienst unfehlbar
+hervorrufen würde.
+
+Das bisherige Institut brachte es mit sich, daß so häufig mit dem
+Schutzpersonale zum Nachtheile des Dienstes gewechselt werden
+mußte. Bei keiner Branche ist es aber nothwendiger, als gerade beim
+Forstfache, und zwar sowohl in den Verwaltungs- als auch in den
+Forstschutz-Graden, daß Jeder so lange als möglich an einem Posten
+verbleibe. Der Schutzförster, der viele Jahre an einem Orte war, der
+den eigenthümlichen Charakter der Bewohner, der alle Frevler kennt,
+wird weit mehr zum Schutze der Waldungen ausrichten, und schon durch
+seine moralische Einwirkung viel mehr abwenden können, als derjenige,
+der, kaum daß er seinen Schutzbezirk kennen gelernt hat, schon wieder,
+wie bisher, auf eine andere mehr eintragende oder höhere Stelle zu
+gelangen trachtet.
+
+Man glaubt der Zustimmung aller erfahrenen praktischen Fachgenossen
+versichert zu sein, weßhalb dieser, der Kürze wegen, nur in allgemeinen
+Umrissen gehaltene, Vorschlag im Interesse der guten Sache der
+öffentlichen Beurtheilung übergeben wird. Möge dieser Gegenstand,
+je eher, je besser, in so ernste Erwägung gezogen werden, als er es
+wirklich verdient. Concipient ist der Ansicht, die er offen ausspricht,
+daß bei der bisherigen Forstschutzdienst-Einrichtung und bei den
+jetzigen Ansprüchen an die Staatswaldungen die Erhaltung — Pflege — und
+der Schutz derselben sehr gefährdet ist, und noch immer mehr gefährdet
+werden muß.[21]
+
+Die seit Veröffentlichung dieses vorstehenden Aufsatzes dahin
+geschwundenen Tage haben dem Verfasser, der gerne bereit ist, sich
+belehren zu lassen, und das besser Befundene, wenn auch seine frühere
+Ansicht hievon eine andere war, zu unterstützen, reichliche Zeit zum
+Nachdenken über die hierauf erfolgte und unten mitgetheilte Erwiederung
+gelassen. Obgleich nun derselbe mit dem fränkischen Collegen nicht
+einverstanden ist, daß durch die gewünschte Anstalt der Schutzförster
+die Staatskasse stärker, als es seither bei dem Gehülfen-Institute
+der Fall war, in Anspruch genommen werden würde (was jedenfalls
+ganz unnöthig wäre), so muß er sich doch mit seinem Vorschlage, zum
+Forstschutze redliche schlichte Landleute zu verwenden, aus voller
+Ueberzeugung und aus eigener Erfahrung einverstanden erklären.
+
+Wir wissen aus der Praxis, daß solche Leute in der Regel abgehärtet
+sind, daß sie weit weniger Bedürfnisse haben, und daß sonach auch der
+Forstschutz billiger, und, was die Hauptsache ist, weit besser und
+kräftiger, sowie auch später aus diesem Grunde vielleicht mit weniger
+Personal besorgt werden könnte. — Nicht unter 25 Jahre alte und, soweit
+es bei einem geringen Gehalte zur Deckung ihrer Lebens-Nothdurft
+nöthig ist, mit Haus und Gut angesessene Männer und ausgediente brave
+Soldaten wären vorzugsweise hierzu geeigenschaftet. Solche Waldschützen
+würden für die Wahrheit ihrer Frevelanzeigen durch ihre in diesem
+Alter schon erworbene Erfahrung, Charakter- und Verstandesreife, und
+in ihrer bürgerlichen Lage Gewährschaft leisten; auch würden sie gewiß
+eher das nöthige unbedingte Vertrauen der aburtheilenden Richter und
+der Bewohner ihres Bezirkes erwerben, als viele unserer jungen Leute,
+bei denen, wenn auch nicht wissentliches Unrecht, doch immerhin eine
+Portion Leichtsinn zu gewärtigen ist.
+
+Die Idee, nämlich praktische neben wissenschaftlicher Ausbildung
+von den untersten Dienstesstufen an, die man bei Errichtung des
+Gehülfen-Institutes im Auge hatte, war in der That schön und
+zweckmäßig; allein sie ist bei der genommenen für den Dienst sehr
+nachtheiligen Richtung so vieler der dermaligen jungen Leute nicht
+mehr auf diesem Wege zu realisiren. Wenn man, +abgesehen von einzelnen
+ehrenhaften Ausnahmen+, das Verhalten unserer jungen Adspiranten
+genau beobachtet, so findet man sich zu der Annahme veranlaßt, daß
+die Forstwirthschaft zur Nebensache, die Erwerbung einer Brodstelle
+aber bei ihnen zur Hauptsache geworden sei. Dem Forstschutze gehen
+viele nur ungerne, mit Widerwillen und aus Zwang nach, dagegen suchen
+sie, was auch bei dem gebildeten +jungen+ Manne einigermaßen zu
+entschuldigen ist, das Vergnügen der Gesellschaften und der Jagd[22]
+mehr auf, als es die jetzt nöthige Dienstesführung erlaubt. Der
+verantwortliche Revierförster kann sich demnach meistens nicht auf
+seine Gehülfen verlassen.
+
+Soll auch von dieser Seite alles Mögliche zur Erhaltung der Waldungen
+beigetragen werden, so ist +es dringend nöthig+, das praktische
+Element, das, was die Erfahrung in allen Ländern als gut erwiesen hat,
+wieder obenan zu stellen.
+
+Es wird übrigens nicht an unrechter Stelle sein, hier die Bemerkung
+einfließen zu lassen, daß die bisherige sehr beschränkte Stellung
+der bayerischen Revierförster offenbar das Meiste zum Verfalle
+dieses wohlgemeinten Institutes beigetragen hat. Der Revierförster,
+obwohl unmittelbarer Vorgesetzter, war bisher nicht im Stande, den
+Gehülfen auch nur mit der geringsten Strafe zu belegen, nicht einmal
+hatte er einen Einfluß auf seine Qualifikation, noch weniger aber
+hatte er dieselbe, wie es doch der Natur der Sache nach sein sollte,
+festzustellen. Kein Wunder also, wenn die Gehülfen, die diese
+Verhältnisse genau kannten, den gehegten Erwartungen zum großen Theile
+nicht mehr entsprechen. Der Revierförster, wenn er etwas gegen den oder
+jenen Gehülfen hatte, mußte ja immer erst (und wie lange steht dies
+nicht schon an, bis man sich zu einem solchen voraussichtlich nicht
+viel nützenden weitwendigen Schritte entschließt) gleichsam als Partei
+klagend gegen denselben beim Forstamte auftreten, ohne daß hiebei,
+zumal dieses ebenfalls keine Strafgewalt hat, auch nur wenig von Erfolg
+erzweckt wurde. Wo die nöthige Achtung im Dienste +auf solche Weise+
+verkümmert wird, da kann nimmermehr etwas Ersprießliches geleistet
+werden.
+
+Ist es ja schon vorgekommen, daß man es dem Revierförster sogar übel
+nahm, wenn er mit seinem Gehülfen nicht zufrieden war, der, wie dies
+häufig geschieht, die Beschwerden desselben durch die Erhebung anderer
+Klagen, die z. B. die Verpflegung beim Revierförster betreffen, sowie
+auch unter allerlei anderen Vorwänden immerhin zu verdächtigen oder gar
+zu entkräften vermag. —
+
+Wurde hingegen auf einem Reviere verhältnißmäßig viel gefrevelt, so
+gab man doch dem verantwortlichen Revierförster, obschon der Begriff
+dieser Verantwortlichkeit voraussetzt, daß er auch seinen Anordnungen
++selbstständig+, und nicht erst durch Klagen, den Vollzug auf eine
+kräftige Weise zu sichern vermöge, sein Mißfallen desfalls zu
+erkennen. Hatte er es aber soweit gebracht und war er so glücklich,
+das Schutzpersonale mit kräftiger Hand zu leiten, und den Forstschutz,
+wie es seine Pflicht erheischt, gegen die massenhaften Frevler mit
+aller Energie zu handhaben, so nahm man, im Falle sich dann Klagen und
+Lamentationen, +was immerhin unausbleibliche Folge+ ist, von Seiten der
+Einwohner erhoben, demohngeachtet keinen Anstand, seinen Diensteifer,
+wenn auch dieser mit der möglichsten Humanität gepaart war, als ein
+unpolitisches oder barsches Verhalten zu bezeichnen.
+
+Was soll aber ein solcher Beamter nun unter diesen Umständen thun?
+— Die Frage ist einfach diese. Hat er +blos+ seine Pflicht gethan
+oder nicht? — Wenn ja, dann achte und schütze man auch den Beamten,
+und bleibe sich vor Allem +und unter allen Umständen+ consequent.
+Wenn dieses nicht geschieht, dann ist jeder Beamte allen Vexationen,
+allen Unannehmlichkeiten preisgegeben, insbesondere aber der
+Forstbeamte, der nicht nur den zerstörenden Eingriffen der Armen und
+Gewohnheitsfrevler, sondern auch den immer mehr zunehmenden Eingriffen
+der bemittelteren Klasse mit aller Entschlossenheit und Umsicht
+entgegentreten muß, wenn er zum Ziele gelangen will.
+
+Die Folgen von all’ diesem sind aber bedenklich; viele der
+Revierförster, müde der fruchtlosen Bemühungen und Anstrengungen, sind
+hiedurch einem verderblichen Indifferentismus anheimgefallen. Diesen
+Collegen aber will man zurufen, aus diesem thatlosen Verhalten sich
+herauszureißen, sich zu ermannen, und den anvertrauten Posten, im
+Angesichte der vorhandenen Gefahr der Devastation unserer Waldungen,
+als treue Wächter zu behaupten. Wir dürfen von dem guten Willen und dem
+Ernste unserer intelligenten Staatsregierung zuversichtlich erwarten,
+daß auf die eine oder andere Weise abgeholfen werde.
+
+Wer diesen seinen Posten nur halb ausfüllt, wer, durch die
+Zeitverhältnisse geleitet, nur nach Popularität +auf Kosten
+einer gerechten und strengen Dienstführung+ hascht, der verletzt
+seine Pflicht im höchsten Grade. Niemand wird in Deutschland dem
+Revierförster noch die persönliche Ausübung des Forstschutzes zumuthen,
+wohl aber ist es seine Pflicht, die Ausübung desselben strenge zu
+überwachen. Die Erfüllung dieser Pflicht darf nimmermehr stille stehen,
+sie ist eine Ehrensache für uns. Die bestehenden übrigen Verhältnisse,
+seien sie auch gerade nicht ermuthigend und aneifernd, sollen und
+dürfen hierauf keinen Einfluß äußern.
+
+Was die Reform unseres Forstwesens betrifft, so will man derselben,
+als hieher gehörig, nur mit einigen Worten gedenken. Ueber diesen
+Gegenstand ist schon seit längerer Zeit vielseitig geschrieben worden,
+und von allen Seiten haben sich Wünsche und Bitten hiefür vernehmen
+lassen. Möchten dieselben bald realisirt werden, möchte bei einfacher
+Verwaltung die unumgänglich nöthige Selbstständigkeit der Revierförster
+durchgeführt, und insbesondere für die namhafte Aufbesserung ihrer so
+geringen Gehalte so rasch als möglich gesorgt werden! — Traurig ist in
+der That die Lage so vieler Familien derselben, +und es ist die reine
+Wahrheit+, daß deshalb eine große Niedergeschlagenheit und Entmuthigung
+unter denselben herrscht.
+
+Diese Verhältnisse müssen jedenfalls nur nachtheilig auf den Dienst
+wirken. Sie sind morschen Bäumen zu vergleichen, die nur kranke,
+spärliche Früchte tragen, und den Stürmen nicht kräftig zu widerstehen
+vermögen. Vertrauen wir übrigens auf die mit dem besten Willen begabte
+Staatsregierung, insbesondere auf unsere oberste Direktion, welche
+sicherlich mit Vaterhand diese Wunden heilen wird. Eifer, Lust und
+Liebe zum Dienste wird dann auch allenthalben wieder frisch erstarken,
+und — gleich der im Frühlinge neu erwachten schaffenden Thätigkeit
+der Natur — ein neues thätigeres Leben, was auch durch nichts anderes
+hervorgerufen werden kann, zum Schutze und zur Pflege unserer Wälder
+eintreten.
+
+Möge es auch der Weisheit unserer Staatsregierung gefallen, das
+Institut einer forstlichen Jury (oder forstlichen Rathskammer), wie
+solches in der in Augsburg erschienenen Brochüre „über die bayerische
+Forstverwaltung“ in allgemeinen Umrissen in Vorschlag gebracht wurde,
+bei uns, wenn auch nur versuchsweise, in Ausführung bringen zu lassen.
+
+Das Gebiet der Forst-Statistik, die noch gewaltig in der Wiege
+liegt, und die wesentlich nutzbringende Fortschritte bisher gewiß
+nicht gemacht hat, und nicht machen konnte, da es an einer innigen,
+unmittelbaren Verbindung der Staatsregierung mit den dieselbe
+vorzugsweise bereichernden äußeren Beamten bisher gänzlich mangelte,
+würde insbesondere hiedurch weiter ausgebildet und nutzbringend
+gemacht werden können. — Unsere, von den Revierförstern am Schlusse
+jedes Etatsjahres zu erstattenden Forstrechenschaftsberichte haben zur
+Bearbeitung dieses Feldes nichts weniger als einen Beitrag geliefert.
+Diese Berichte wurden nicht gelesen, oder nur das hieraus entnommen,
+was zur Aufstellung des forstamtlichen Rechenschaftsberichtes nöthig
+war. Daß unter solchen bekannten Umständen ein besonderer Fleiß auf die
+Redaktion nicht verwendet wurde, läßt sich wohl denken.
+
+Alle und jede praktisch ins Leben eingreifende Wissenschaft
+beruht aber auf Anschauungen und Erfahrungen, insbesondere unsere
+Forstwissenschaft, bei welcher ein Stillstand nicht, oder nur
+zum großen Nachtheile eines Landes denkbar wäre. Gleich wie jede
+Provinz, so hat auch jedes Gebirg, jedes einzelne Waldrevier seine
+Geschichte, die dem Schritte der Zeit folgt, und keinem Stillstande
+unterworfen ist. Die zerstörenden und schaffenden Naturkräfte, die
+Massen, Bedürfnisse und Sitten der Menschen üben einen solchen
+Einfluß auf unsere Wälder, daß auch dieselben fortan einem beständigen
+fortdauernden Wechsel ihrer Verhältnisse unterworfen sind. —
+
+Gehen wir nun von dem Grundsatze aus, daß alle unsere Gesetze und
+Institutionen sich nach diesem äußeren Wechsel richten müssen, so ist
+es auch dringend nöthig, alle äußeren Wahrnehmungen und Erfahrungen
+sorgfältig zu sammeln, um sie rechtzeitig in Anwendung zu bringen, was
+bei Hintansetzung dieser Pflicht später nicht mehr durch Uebergänge
+vermittelt, sondern nur mit vielseitigen Nachtheilen und theilweise
+gewaltsamen Zerstörungen des bisher Bestandenen bewerkstelliget werden
+kann.
+
+Welche Maßregel wäre aber geeigneter, alle diese außen gemachten
+Erfahrungen zu sammeln, und hiemit der Staatsregierung einen reichen
+Schatz von Materialien jährlich zur Benützung zu unterbreiten, als
+gerade diese in einem jeden Kreise zu berufende forstliche Jury? —
+Abgesehen von dem anderweitigen wohlthätigen Wirken derselben, würden
+alle die in und außer dem Walde gemachten oft werthvollen Erfahrungen
+unserer alten Praktiker, die bislang nicht zum hundertsten Theile zur
+Oeffentlichkeit kamen, und mit ihnen fast immer ins Grab wanderten,
+durch einfache schlichte Mittheilung zur Bereicherung der Wissenschaft
+und zum allgemeinen Nutzen auf diese Weise erhalten werden können.
+
+
+
+
+IV.
+
+ =Eine auf zweckmäßige Weise zu leitende Belehrung des Volkes über den
+ Nutzen der Wälder, über die Nothwendigkeit ihrer Erhaltung, sowie
+ über die zweckmäßige Verwendung der Forstprodukte, würde wesentlich
+ zur Schonung und Pflege unserer Forste beitragen.=
+
+
+Hört man doch selbst von sogenannten Gebildeten oft die paradoxesten
+Ideen, z. B. warum nur die Forstbeamten studieren müßten, die Bäume
+wüchsen ja von selbst, oder: „Holz und Unglück wächst alle Tage“ &c.
+&c. — Wenn nun solche Leute, die vom jetzigen Forstwesen doch andere
+Begriffe haben, und vom Nutzen und der Nothwendigkeit der Erhaltung
+der Wälder schon überzeugt sein sollten, solche Aeußerungen noch
+machen, was will man alsdann von dem gemeinen Manne erwarten, der
+ganz unwissend ist, der auch, wie jetzt, in der Regel nicht auf dem
+sittlichen Standpunkte steht, und den die Noth oder Genußsucht noch
+überdies zu Eingriffen in das Waldeigenthum drängt.
+
+Nothwendig ist es daher, hier belehrend einzuwirken, insbesondere bei
+dem Proletariate, unter welchem in dieser Beziehung eine so totale
+Unwissenheit herrscht, daß es meist nicht weiß, wie verschwenderisch
+es mit dieser Gabe der Natur umgeht, und welche Folgen hievon zu
+gewärtigen sind.
+
+Der Verfasser ist zwar nicht der Ansicht, daß, wie in den Kantonen
+Baselland und Aargau der Vorschlag gemacht wurde, forstwirthschaftliche
+Jugendfeste zu veranstalten wären, und daß zu dem Ende die Jugend
+durch den Schullehrer im festlichen Zuge mit Hörnern und Fahnen in
+den Wald zu Musterarbeiten (Saaten, Pflanzungen und Durchforstungen)
+geführt werden sollte; doch hält er es für dringend nöthig und für sehr
+vortheilhaft, schon in zarter Jugend, besonders aber auch noch später
+in den Sonntagsschulen, speziell belehrend durch den Lehrer einwirken
+zu lassen.
+
+Leicht faßliche, populäre Schriften, die, unsere Verhältnisse
+erfassend, bei uns noch ganz mangeln, müßten hiebei dem Lehrer zu
+Gebote stehen; es sollten aber auch solche Schriften (allenfalls
+in Form von Erzählungen) in mehreren Exemplaren an alle
+Gemeinde-Verwaltungen zum Ausleihen und Vorlesen während der langen
+Winterabende gratis verabreicht werden.
+
+Die hiemit verbreitet werdenden Kenntnisse, als
+
+ über den Nutzen der Wälder,
+ über die Nothwendigkeit ihrer Erhaltung,
+ über die verschiedenen Beschädigungen des Waldes durch Holz- und
+ Streufrevel, und deren Folgen &c. &c.,
+ über ökonomische Verwendung der Forstprodukte, insbesondere der
+ Waldstreu und des Brennholzes,
+ über den Gebrauch von Brennholz-Surrogaten, und endlich
+ über zweckmäßige Construktion der Feuerungsanstalten, und den Nutzen
+ gemeinschaftlicher Backöfen,
+
+würden durch ihre Folgen gewiß die nicht allzuhohen Kosten für Druck
+und Papier mehr als zur Genüge aufwiegen.
+
+
+Es liegt in der Natur der Sache, daß der Frevler, der ohnedies meint,
+daß die Waldungen zu Jedermanns Benützung gewachsen seien, um so
+leichtsinniger und rücksichtsloser frevelt, je weniger er den Schaden
+einsieht, den er hiemit verübt. Es müßte denn sein, daß es ein ganz
+gründlich demoralisirter Mensch wäre, der sich an gar keine Rücksichten
+mehr bindet.
+
+
+Dem Umstande, daß das gewöhnliche Volk gar keine, auch nur allgemein
+forstliche Kenntnisse hat, ist es auch wesentlich zuzuschreiben, daß
+dasselbe keine Sympathie für die Waldungen besitzt, daß es mit Unmuth
+und Haß erfüllt wird, und daß es hierin nur eine herzlose Behandlung
+erblickt, wenn seinen Eingriffen, deren Folgen es nicht zu beurtheilen
+versteht, mit Strenge entgegengetreten wird.
+
+Man belehre vor Allem daher den besseren Theil des Volkes und die
+Jugend, damit Einsicht und Kenntniß über die Pflichten der Erhaltung
+der Wälder nach und nach verbreitet werden. Bei den großen Massen
+des demoralisirten jetzigen Proletariates wird eine solche Belehrung
+freilich zu spät kommen.
+
+
+Wenn indessen durch die Lehrer etwas geschehen soll, so wäre
+es nothwendig, diese allenfalls durch geringe Holzabgaben oder
+Remunerationen mit ins Interesse zu ziehen, oder von vornherein für
+eine Verbesserung ihrer materiellen Lage zu sorgen; außerdem dürfte
+vielleicht ein Erfolg zu erwarten sein, wie es bisher jener von der den
+Lehrern zur Pflicht gemachten Obstbaumkultur in den meisten Gemeinden
+war.
+
+
+Was soll man dazu sagen, wenn, wie es bei uns an vielen Orten wirklich
+zu treffen ist, die Kinder täglich ein Stück Holz zur Feuerung mit in
+die Schule bringen +müssen+, welches natürlich zuvor mit Anderem im
+Walde geholt wurde. Muß hiedurch nicht die Jugend schon in zartester
+Kindheit ans Freveln gewöhnt, und mit dem Gedanken befreundet werden,
+daß das Holzfreveln kein Unrecht und keine Schande, sondern daß die
+beliebige Hinwegnahme des Holzes aus dem Walde nur durch eine herzlose
+Verwaltung als Frevel bezeichnet und verboten sei? —
+
+Durch äußere Gewalt kann nur der Frevler abgeschreckt, gründlich aber
+nur dann bekehrt werden, wenn er einsieht, daß er Unrecht thut, daß
+er ein Sünder am öffentlichen Wohle ist. Es muß also, wenn es mit
+all’ unseren dermaligen Zuständen besser werden soll, eine +wahrhaft+
+religiöse, sittliche Erziehung angestrebt werden, es müssen höhere
+Gebote, als menschliches Machwerk, wieder in die Brust des Menschen
+gepflanzt und daselbst zur Geltung gebracht werden, damit solche ihn
+lehren und leiten, was er zu thun und zu unterlassen schuldig sei. Denn
+auf welcher Stufe der Bildung der Mensch auch stehen mag, so ist seine
+Sittlichkeit immerhin durch die Art seiner religiösen Weltanschauung
+bedingt, und wo die Religion fehlt, da mag bei dem Gebildeten das mehr
+ausgeprägte sittliche Gefühl dem Laster noch einigen, wenn auch nur
+unsicheren, schwachen Einhalt thun, aber bei dem gemeinen, ungebildeten
+Menschen sind alsdann alle Schranken gefallen.
+
+Der Verfasser, welcher (nebenbei gesagt) kein Betbruder ist, aber
+wohl einsieht, daß das Besserwerden der Menschen, also auch die
+Erhaltung unserer Wälder, von der künftigen, religiösen und sittlichen
+Erziehung abhängig ist, kann sich von diesem Gegenstande, dessen
+weitere Ausführung, streng genommen, hieher nicht gehört, seiner
+Wichtigkeit wegen nicht trennen, ohne seine durch Erfahrungen gewonnene
+Lebensanschauung in dieser Beziehung in Kürze hier mitzutheilen.
+
+Der Zweck des Schulunterrichtes kann kein anderer sein, als die Kinder
+erstens mit den Kenntnissen auszustatten, die zur Förderung des
+allgemeinen menschlichen Lebenszweckes nützlich sind, und zweitens
+häusliche Zucht zu ergänzen oder zu ersetzen, und den Kindern religiöse
+und sittliche Gesinnungen einzuflößen, die sie zu Mitgliedern der
+menschlichen Gesellschaft im Allgemeinen, sowie ~in specie~ des
+besonderen staatlichen und Gemeinde-Verbandes, dem sie angehören,
+tüchtig und geeignet machen.
+
+Wird dieser Zweck nun durch unsere Schullehrer vollständig erreicht?
+Antwort: Nein! —
+
+Ihrer Bildung nach (soweit das Wissen in Betracht kömmt) sind die
+dermaligen jüngeren Lehrer meist sehr gut zu ihrem Berufe geeignet.
+In den Seminarien[23] wird für tüchtige Ausbildung derselben Sorge
+getragen, aber die Denk- und Sinnesweise macht sie durchschnittlich
+(+mit einzelnen lobenswerthen Ausnahmen+) weniger fähig, ihren
+Berufszweck zu erfüllen, und dem herrschenden Unglauben oder mindestens
+dem überall verbreiteten religiösen Indifferentismus mit Erfolg
+entgegenzutreten. Hiedurch aber wird bei der Jugend, da die außerhalb
+der Schule empfangenen bösen Eindrücke sonach ungestört auf dieselbe
+fortwirken können, schon in zarter Kindheit die Basis verrückt,
+auf welche allein hin eine wahre Sittlichkeit und ein glückliches
+Familienleben kann gegründet werden.
+
+Wenn die Hoffnung auf Besserwerden des sittlichen Zustandes der
+kommenden Generation aber nur auf die heranzubildende Jugend kann
+gegründet werden, so sind es doch offenbar zunächst die Lehrer, welche
+zur Verwirklichung dieser Hoffnung das Meiste beitragen müssen; wenn
+daher diese nicht — der Religion gegenüber — eine andere Stellung
+einzunehmen, von Staatswegen gezwungen werden, so ist auch von
+der Zukunft uns wenig zu hoffen erlaubt. Um die Lehrer gehörig zu
+beaufsichtigen und mit Ernst zu dem anzuhalten, was ihres Berufes
+ist, dazu ist freilich die Art und Weise nicht genügend, wie sie
+gegenwärtig ihren Vorgesetzten gegenüber gestellt sind. Man weiß in
+dieser Beziehung kaum, wer Koch oder Kellner ist. Die Gewalt der
+Aufsichtsbehörden ist zu zersplittert, als daß dieselbe wirken könnte.
+Der Schwerpunkt müßte in eine vom Staate gehörig controlirte Behörde
+gelegt, und dieselbe dem Wirkungskreise des Lehrers so nahe als möglich
+gebracht werden. Ueber das wie, ob Staat oder Kirche dabei vorzugsweise
+repräsentirt sein soll, ist schwer ein Urtheil zu fällen. Jedenfalls
+ist man der Ansicht, daß ein Lehrer mit weniger Wissen aber mit wahrer
+christlicher Gesinnung weit mehr Gutes in seinem Berufskreise erwirken
+kann, als der mit unnöthigem Halbwissen überladene Lehrer, der der
+verkehrten Zeitrichtung des Unglaubens huldiget, und sich hiedurch zum
+Unterrichten der Jugend gänzlich unfähig macht.
+
+Alle Zeiten haben bewiesen, daß die Religion die beste Grundlage
+des Staatenlebens ist, und daß ein Mensch für den staatlichen und
+Gemeinde-Verband um so gefährlicher ist, je mehr er, ohne diese
+ihm die Richtung gebende religiöse und sittliche Basis, mit Wissen
+bereichert ist, und daß umgekehrt bei Vorhandensein dieser Basis ein
+Staat bei einer möglichst aufgeklärten und gebildeten Bevölkerung um so
+glücklicher sein muß.
+
+Man ist übrigens weit entfernt, unserem Schulwesen allein den
+sittlichen und religiösen Verfall zuschreiben zu wollen. Andere
+mächtige Faktoren sind hiebei Zweifels ohne noch thätig und einwirkend
+gewesen. Diesen Gegenstand übrigens weiter zu verfolgen, ist weder
+Sache des Verfassers, noch Zweck dieser Abhandlung.
+
+
+
+
+V.
+
+ =Im Interesse der Moral und im Interesse der Waldungen ist es
+ gelegen, den Bedürftigen Arbeit zu verschaffen, und ihre materiellen
+ Verhältnisse überhaupt, soviel als nur möglich, zu verbessern.=
+
+
+Wir wissen aus Erfahrung, daß, je mehr Gelegenheit zu Arbeiten
+vorhanden ist, um so weniger Frevel, mit Ausnahme jener der
+arbeitsscheuen Gewohnheits- und Gewerbsfrevler, im Walde verübt werden.
+Nicht aber diese Rücksicht allein, sondern auch die in der That große
+und oft schauderhafte Noth der Armen, insbesondere in waldreichen
+Gegenden, ferner die beim Müßiggange nur immer mehr zunehmende
+Entsittlichung und Unzufriedenheit wird uns bestimmen müssen, das
+Proletariat, soviel als es nur immer möglich ist, zu beschäftigen.
+
+Daß dies vorzugsweise +Aufgabe des Staates+ ist und sein muß, wenn
+Arbeit im Großen gegeben, und der Zweck erreicht werden will, versteht
+sich wohl von selbst. Die Forstverwaltung insbesondere aber wird auch
+berufen sein, hier wohlthuend mitzuwirken.
+
++Hauptbedingung ist, daß der Forstbeamte stets darauf bedacht sei, und
+dahin trachte, auf jede mögliche und zulässige Weise den Bedürftigen
+unter die Arme zu greifen.+
+
+Obwohl für jetzt der Staat nicht in der Lage sein dürfte, bedeutende
+Opfer zu bringen, so wird es doch in Zukunft um so nöthiger sein, nach
+Maßgabe der Oertlichkeiten die Kulturen, insbesondere die Waldwegbauten
+möglichst auszudehnen, und die Urbarmachungen in noch so vielen
+Gegenden Bayerns mit Energie in Angriff zu nehmen. Vor Allem ist
+aber darauf zu sehen, daß die Armen bei allen Waldarbeiten +vor den
+Uebrigen+ stets gewissenhaft bevorzugt, und daß dieselben hiefür auch
++angemessen+ bezahlt werden. Leider geschieht es aber oft, daß hiebei
+vielfältig, gegen den Willen und die Ansicht der oberen Behörden,
+knickerich verfahren wird, was nicht genug getadelt werden kann; indem
+hiemit weder der Sache (Arbeit) noch den Bedürftigen gedient wird.
+— Allerdings ist es Pflicht der Beamten, möglichst Viel mit einem
+Geldbetrage ausführen zu lassen; allein die Grenzen der Billigkeit
+sollten nie überschritten, und die Noth der Armen hiebei nie übersehen
+werden. Das Sparen ist recht, nur geschehe es am rechten Orte, auf
+gerechte Weise und zur rechten Zeit.
+
+Die Waldarbeiten werden gewöhnlich
+
+ ~a~) gegen Taglohn,
+
+ ~b~) im Akkorde, und
+
+ ~c~) im Minderversteigerungswege vergeben. Von diesen drei Wegen
+ ist unstreitig der erste auch der beste, und sollte stets Regel
+ sein. Der Akkord dagegen wäre nur allein bei Fabrikation der Hölzer,
+ bei Holztransporten, bei kunstmäßigen Weganlagen sowie bei anderen
+ ähnlichen Arbeiten, welche eine besondere Geschicklichkeit erfordern,
+ in Anwendung zu bringen.
+
+Als sehr nachtheilig zeigte sich aber bisher sowohl im Walde, als
+auch bei anderen Arbeiten, das seit geraumer Zeit eingeführte
+Minderversteigerungssystem.
+
+Lebten wir in einer Zeit, wo Mangel an arbeitenden Händen vorhanden
+wäre, wo die Arbeit oft um hohe Preise nicht gethan werden könnte, dann
+wäre ein solches System gerechtfertiget, so aber muß man, da gerade das
+Gegentheil von dieser Voraussetzung vorhanden ist, und da insbesondere
+die vorhandene Arbeit mit der Masse von Arbeitskräften in gar keinem
+Verhältnisse mehr steht, dasselbe entschieden bekämpfen.
+
+Fassen wir den Zweck dieser Minderversteigerung ins Auge, so können wir
+wohl keinen anderen erkennen, als um einen möglichst geringen Preis
+eine Arbeit geschehen zu machen. Ist aber ein solches System bezüglich
+unserer Waldungen und der Nothwendigkeit, die Armuth zu unterstützen,
+zulässig? — Die Erfahrung muß mit „+Nein+“ antworten. Bei einem
+solchen Verfahren werden die von den Beamten schon genau berechneten
+Kostenvoranschläge, bei der Masse der Arbeit suchenden Menschen, oft
+bis ins Unglaubliche heruntergeboten, so zwar, daß es am Tage liegt,
+daß die Uebernehmer nicht nur keinen Verdienst, sondern auch oft nicht
+einmal für ihre Person zureichende Subsistenzmittel für die Zeit der
+Arbeit haben, noch viel weniger aber für ihre armen, hungernden oft
+zahlreichen Familien zu Hause. — Haß, Neid, Leidenschaft, Trunk, auch
+die bitterste Noth sind bei solchen Versteigerungen die gewöhnlichen
+Triebfedern. Eine natürliche +jederzeit unausbleibliche+ Folge davon
+ist, daß die Arbeit minder gut ausgeführt, und der aufsehende Beamte
+beständig angegangen wird, wegen des schlechten Verdienstes Nachsicht
+zu haben. Ist hiemit nun der Sache gedient, hat der Staat einen Gewinn,
+wenn z. B. der Meter Waldweg um ein paar Kreuzer billiger, aber so
+gemacht wird, daß in kurzer Zeit wieder Reparaturkosten erforderlich
+sind, und ist endlich den armen Taglöhnern hiemit geholfen worden,
+wenn sie auf diese Art wochenlang gearbeitet haben, ohne hiebei selbst
+mit der größten Anstrengung und Entbehrung sich und die Ihrigen
+durchbringen zu können? — Muß nicht auf diese Weise die materielle
+Noth und die Unzufriedenheit, insbesondere in den Waldgegenden, noch
+zunehmen? —
+
+Handelt es sich dagegen um eine größere Arbeit, die auf solche
+Weise vergeben wird, und wobei etwas zu verdienen wäre, so tritt der
+Wohlhabende als Conkurrent auf, und der arme Taglöhner muß sich alsdann
+mit dem Lohne begnügen, welcher ihm von demselben, der nur mit dem
+Meter in der Hand auf und ab spazieren geht, gesetzt wird. Daß hiebei,
+soviel als thunlich, jeder Kreuzer abgezwackt wird, um recht viel zu
+erübrigen, versteht sich von selbst. —
+
+Möchte man sich aus diesen Gründen entschließen, von diesem Systeme,
+das des Staates unwürdig und insbesondere unserer Zeit, wo es gilt, zu
+helfen, nicht angemessen ist, im Allgemeinen und insbesondere bezüglich
+unserer Waldarbeiten ein für allemal gänzlich Umgang zu nehmen.
+
+Im Wege des Akkordes und beim Taglohne können alle Armen einer Gegend
+möglichst berücksichtiget, und um nicht zu hohe Preise gute und
+dauerhafte Arbeiten gemacht werden.
+
+Bezüglich der Waldkulturen ist aber hier noch zu erwähnen, daß die
+Kulturorte, wenn sich dieselben hiezu eigenschaften, und keine andere
+erhebliche Hindernisse vorhanden sind, den Armen zur mehrjährigen
+landwirthschaftlichen Benützung zu überlassen wären, wodurch denselben
+eine wohlthätige Unterstützung zugewendet, und das Gelingen sowie die
+Wohlfeilheit der Kultur hiemit befördert werden würde. —
+
+Was aber die Abtretung von Wald zu Feld betrifft, so hat solche, wo
+sie bei uns stattgefunden hat, niemals den Erfolg gehabt, den man,
+allgemein in Folge einseitiger Anschauung und Kenntnisse anzunehmen,
+so gerne bereit ist. — Die Erträge solcher abgetretenen Grundstücke
+des bunten Sandsteingebirges der Pfalz nehmen mit jedem Jahre ab, wenn
+solche nicht, wie es nur den wohlhabenderen und größeren Oekonomen
+möglich ist, in ganz gutem Stande erhalten werden; dagegen vermehren
+sich durch diese Waldminderung und die Zunahme wenig ergiebiger Felder
+die Ansprüche der immer wachsenden Population auf Forstprodukte
+aller Art und insbesondere auf die Waldstreu. — Viele dieser zu Feld
+abgegebenen Waldtheile bleiben am Ende, da sich deren Anbau nicht
+mehr reichlich genug lohnt, wieder öde liegen, und ein anderer Theil
+hievon, der gut ist, wandert bei dem permanenten Nothstande unter den
+unteren Klassen unaufhaltsam doch wieder in die Hände der wohlhabenden
+Gutsbesitzer.
+
+Wenn die Population übrigens auf eine solche Weise, wie im letzten
+Decennium, in unseren Waldgegenden ferner zunimmt so ist wohl nicht
+abzusehen, wie dem Proletariate +auf eine zureichende Weise+ in Zukunft
+geholfen werden soll. Alle hier aufgeführten Mittel werden dann nicht
+mehr im Stande sein, die Devastation unserer Hauptwälder abzuhalten,
+alle Anstrengungen des Staates und der Privaten werden nicht vermögend
+sein, der Noth der unteren Volksklassen, die mit deren Zunahme und
+ihrer Entsittlichung gleichen Schritt geht, mit Erfolg zu begegnen. —
+
+In der Umgegend des Wohnortes vom Verfasser, in einer katholischen und
+einer protestantischen Pfarrei, von nicht ganz 2500 Seelen, findet
++jährlich+ blos unter Protestanten und Katholiken, sohin mit Ausschluß
+der Juden und anderer Confessionen, nach Abzug der Verstorbenen eine
+reine Mehrung von 60 bis 65 Köpfen statt.[24] Von diesem Zuwachse
+kommen aber zwei Drittel auf das Proletariat, und ein Drittel erst
+auf die besseren Bürgerklassen. Wenn auch in anderen Gegenden das
+Verhältniß sich vielleicht etwas anders gestalten mag, so haben wir in
+unseren Waldgegenden, insbesondere wenn wir noch erwägen, wie und unter
+welchen Einflüssen die Mehrzahl dieser Kinder aufwächst, doch volle
+Ursache, für die Zukunft sehr besorgt zu sein.
+
+Die maßlose Güterzertrümmerung, der unbehinderte Aufenthalt von
+schlechten Subjekten in den Gemeinden, und insbesondere die
+unbeschränkte Ansässigmachung haben bei uns in unseren Waldgegenden
+aufs Nachtheiligste gewirkt. Von allen Seiten hat sich das Proletariat,
+da nur ein paar Gulden Bürgereinzuggeld zu bezahlen sind, (die Meisten
+bleiben es schuldig, und viele Andere halten sich auch ohne die
+Bezahlung dieses Einzuggeldes in fremden Gemeinden auf) herbeigezogen,
+um sich auf leichte und bequeme Weise auf Kosten des Waldes zu
+ernähren.[25] Was die unbeschränkte Ansässigmachung aber betrifft,
+so muß man dieselbe, so lange das Proletariat so demoralisirt wie
+gegenwärtig ist, als höchst verderblich für unsere Waldungen sowohl,
+als überhaupt für die staatliche Gesellschaft bezeichnen. Was
+kümmert sich der Proletarier darum, ob er 3 oder 10 Kinder hat, sein
+Raisonnement ist: „Die sollen sehen, wie sie durchkommen,“ — oder er
+ist der Meinung, daß die besitzende bürgerliche Gesellschaft, da er
+in keinem Besitze sei, ~eo ipso~ die Pflicht der Unterhaltung habe.
+Jeden Menschenfreund muß es in der Seele betrüben, wenn man sieht, wie
+hier der Mensch noch unter das Thier, das die zärtlichste Sorgfalt
+für seine Jungen bis zum Alter, wo letztere dieser Hülfe nicht mehr
+bedürfen, unermüdet und auf jede Weise an den Tag legt, gesunken ist.
+Kaum daß die Kinder des Proletariers laufen können, so beginnt auch
+schon die Thätigkeit der Eltern, dieselben, wo sie doch in ihrer
+zarten Jugend noch die sorgsamste Pflege und Erziehung erheischten,
+zum Umherstreichen, Betteln, und selbst zu Entwendungen aller Art
+aufzumuntern, und sie auf diese Weise geistig, sittlich und körperlich
+vom Grunde aus zu verderben.
+
+Ist es nicht Pflicht des Staates, fragt man, durch modifizirende
+Gesetzgebung dem Uebelstande der unbeschränkten Ansässigmachung zu
+begegnen?
+
+Schon die +wohlbegründete+ Besorgniß, daß das Proletariat, bei gleicher
+nummerischer Zunahme, über die besseren Bürger die Oberhand gewinnen
+wird, muß den gesetzgebenden Gewalten diese Pflicht auferlegen. Man
+wende nur nicht ein, daß die unbeschränkte Ansässigmachung im Interesse
+der Sittlichkeit nothwendig sei, und daß zum Beweise dieses im
+jenseitigen Bayern weit mehr uneheliche Kinder zur Welt kämen, als in
+der Pfalz.
+
+Diese Annahme verräth aber nur eine oberflächliche Anschauung
+und Täuschung. Daß im jenseitigen Bayern mehr uneheliche
+Geburten vorkommen, liegt zum Theil in der dort bestehenden
+Ansässigmachungs-Beschränkung, während hier in der Pfalz die Kinder,
+wo diese nicht besteht, meist auf eheliche Weise erzeugt werden. Daß
+aber die Sittlichkeit im Allgemeinen bei dem Proletariate der Pfalz
+höher stehe, als bei jenem der jenseitigen Kreise, von denen man eine
+größere Sittlichkeit jedoch ebenfalls nicht behaupten will, muß der
+Verfasser aus eigener Anschauung und Erfahrung mit gutem Gewissen
+verneinen. Jedenfalls wird die Zunahme der Population +in den unteren
+Volksklassen+ der jenseitigen Kreise (eheliche und uneheliche Geburten
+zusammengenommen) verhältnißmäßig eine weit geringere sein, als im
+Kreise der Pfalz. —
+
+Die Erhaltung unserer Waldungen erfordert es aber +dringend und
+abermals dringend+, daß einmal eine Beschränkung der Ansässigmachung
+wenigstens in unseren armen Waldgegenden eintrete, daß durch beengende
+Maßregeln der Einzug des fremden besitzlosen Proletariats in die
+Gemeinden vermindert, der unerlaubte Aufenthalt daselbst nicht ferner
+geduldet, und daß endlich vom Staate dafür gesorgt werde, daß die
+zum allgemeinen Verderben in fast allen Gemeinden vorhandenen, ganz
+demoralisirten, schlechten Subjekte in Stand gesetzt werden, baldigst
+auswandern, und so ihre uns verderbliche Thätigkeit auf die Urwälder
+Nordamerikas übertragen zu können.[26] —
+
+[Illustration]
+
+
+
+
+Zum Schlusse
+
+noch einige Worte an unsere hohen Kammern.
+
+
+Die Waldungen sind ein kostbares Geschenk der Natur, auf welches,
+als auf einen sehr wichtigen Bestandtheil des Nationalvermögens, die
+allgemeine Aufmerksamkeit bisher noch lange nicht rege genug war,
+um über den Zustand der Wälder bei den verschiedenen europäischen
+Stationen, über dessen Verhältniß zur Volksmenge, und ihre großen
+Einflüsse auf die Bewohner eines Landes gehörig aufgeklärt zu sein.
+
+In Deutschland, wie insbesondere in Bayern, wo man an sonstigem
+Brennmateriale nicht reich, durch seine klimatischen Verhältnisse
+zu starkem Holzverbrauche genöthigt, und für seine Industrie
+hierauf besonders angewiesen ist, bildet ein gewisser Holzreichthum
+die Grundlage des Wohlstandes, und ist ein absolutes und zwar
+das wichtigste Lebensbedürfniß, nicht blos, weil da alle für das
+gesellschaftliche Leben unentbehrlichen Gebäude, Maschinen und
+Werkzeuge sowohl, als auch Landbau, Fabriken, Manufakturen, Handwerke
+und Gewerbe ohne Holz weder entstehen noch bestehen können, sondern
+weil sogar die Existenz und Subsistenz der Menschen selbst, ihre
+Kultur, ihre Civilisirung, ihr Wohlstand vorzüglich von zureichenden
+nicht zu kostspieligen Holzvorräthen, d. i. von hinlänglich vielen oder
+großen wohlbewirthschafteten Waldungen abhängen.
+
+Aber auch auf die klimatischen Verhältnisse eines Landes sind die
+Wälder, was durch Erfahrung und Wissenschaft nachgewiesen ist,
+vom wesentlichsten Einflusse. Sie wirken[27] mildernd ein auf die
+Uebergänge in der Temperatur, mäßigen Nässe und Trockenheit, mindern
+die Heftigkeit der Regengüsse, verhindern als natürliche Behälter des
+niedergefallenen Wassers einerseits verheerende Ueberschwemmungen
+(der Schrecken Frankreichs und Italiens), anderseits erhalten sie den
+Reichthum der Quellen, und entziehen der atmosphärischen Luft die dem
+animalischen Leben besonders feindlichen Stoffe, schützen gegen die
+sengende Gluth der Sonnenstrahlen, hauchen erfrischende Dünste aus für
+Menschen, Thiere und Pflanzen, und tragen außerordentlich viel zur
+malerischen Schönheit und Annehmlichkeit eines Landes bei. —
+
+Die meisten dieser Einflüsse der Waldungen, die sonach auch für die
+menschliche Gesundheit Bedürfniß sind, knüpfen sich ebensowohl an die
+Quantität (Flächenausdehnung), wie auch an ihre Beschaffenheit und ihre
+Lage.
+
+Gerade diejenigen Waldungen, die — auf den Höhen gelegen — diese
+Vortheile vorzugsweise gewähren, sind es aber, die, wenn sie einmal
+devastirt oder abgetrieben wurden, entweder gar nicht mehr oder nur
+äußerst schwer nach Menschenaltern wieder ersetzt werden können, da
+Wind und Wasser den ihnen nöthigen Baugrund zu entführen pflegen,
+und die Produktionskraft des unbeschützten Bodens durch unbehinderte
+atmosphärische Einwirkung fortwährend geschwächt wird. Wehe dem Volke,
+welches mit frevelhaftem Leichtsinne diese kostbaren Güter zerstört.
+Unfruchtbarkeit des Landes, Armuth, Dürftigkeit und Krankheiten der
+Bewohner würden die Folgen sein! —
+
+Zur Bestätigung des Gesagten blicken wir uns nur in andern Ländern um.
+
+Die jetzigen Steppen an der Wolga und dem Don im östlichen und
+südlichen Rußland waren fruchtbare Auen, so lange die Wälder bestanden,
+das Land wurde dürr und unfruchtbar, als man die Wälder ausgerodet
+hatte. Noch viele andere Länder[28], Aegypten, Syrien, Persien,
+Griechenland, viele Gegenden Italiens, Siciliens, Spaniens, Englands,
+Schottlands und Jütlands, anderer von geringerer Größe gar nicht zu
+gedenken, haben durch gänzliche oder theilweise Entwaldung in allen
+jenen Beziehungen ausnehmend viel und unwiederbringlich verloren. Es
+war dies selbst in solchen Ländern der Fall, die ihres warmen Klimas
+halber ein Holzbedürfniß wenig oder gar nicht kannten. England hat
+von seinem unermeßlichen Steinkohlenreichthume, auf den es hin seine
+Waldungen fast gänzlich der Verwüstung preis gab, keinen Gewinn, da nun
+fast vier Zehntheile seiner Grundfläche völlig unangebaut liegen, und
+zwei Zehntheile hievon auch gar nicht mehr anbaufähig sind. —
+
+Wenn nun einestheils der große Nutzen der Waldungen eingesehen,
+anderntheils aber auch die Gefahren, die mit dem gänzlichen oder
+theilweisen unersetzlichen Verluste derselben verbunden wären,
+anerkannt werden, so wird hieraus auch die gebieterische Nothwendigkeit
+abzuleiten sein, +daß diesem Gegenstande von Seiten unserer hohen
+Kammern fortan eine größere Beachtung zugewendet werde+. Leider haben
+wir zu beklagen, daß dies bisher fast in ganz Deutschland entweder
+gar nicht oder nur sehr oberflächlich und stiefmütterlich geschehen
+ist; die Zustände der Waldungen in vielen Gegenden Deutschlands, und
+die unerlaubten, sich immer noch steigernden Eingriffe in dieselben
+aber mahnen mit Ernst an die endliche Erfüllung dieser Pflicht. Die
+Waldvegetation, +im Großen überblickt+, ist unzweifelhaft schon an
+und für sich im Sinken begriffen. Die Eiche schwindet immer mehr,
+will nur noch an einzelnen Orten unter besonderer Pflege fortkommen
+und gedeihen; die Buche in weitläufigen Beständen stirbt häufig vor
+der Zeit ab, die Tanne, ja sogar die Fichte verschwindet vielfach,
+und vorhandene Kiefernbestände verkrüppeln schon in der Jugend. Diese
+Erscheinungen sind Folge längst erfolgter Einflüsse der Menschen auf
+unsere Waldungen. Was sollen aber nun die Folgen jener Einwirkungen
+sein, die gegenwärtig unter unseren Augen, und wie sie mit treuer
+Wahrheitsliebe die gegenwärtige Schrift geschildert hat, stattfinden?
+Ist es deßhalb nicht um so nöthiger, +mit allen zu Gebote stehenden
+Mitteln+ allen unglücklichen Eventualitäten jetzt noch vorzubeugen? —
+
+Die Devastation unserer Waldungen schreitet seit einer Reihe von
+Jahren unaufhaltsam und allmählig, aber sicher fort. Wer will es
+auf sich nehmen, im Angesichte der über uns schwebenden Gefahr das
+Gegentheil zu behaupten? — Wollen wir so gewissenlos sein, unsern
+Nachkommen durch unverzeihlichen Leichtsinn oder auch nur durch eine
+verderbliche Passivität, in vielen Provinzen unseres gesegneten
+Deutschlandes, so namenloses Unglück, wie wir es geschildert haben, zu
+bereiten? Werden unsere Wälder z. B. am Taunus, an der Bergstraße, der
+Odenwald, der Spessart und Pfälzerwald &c. &c. devastirt, so würde der
+Weinbau und die Fruchtbarkeit der dortigen gesegneten Länderstriche
+vernichtet sein.
+
+In Bayern speziell, wo der Flor der Landwirthschaft ohne die wohltätige
+Mit- und Einwirkung der Forstwirthschaft gar nicht gedacht werden
+kann, haben wir alle Ursache, auf Erhaltung und Pflege der vorhandenen
+Wälder die sorgsamste Rücksicht zu nehmen, und zwar nicht sowohl wegen
+der stattfindenden zerstörenden Angriffe auf die Forste, als auch
+wegen der großen Masse von Privatwaldungen, die daselbst 2,808,660
+Tagwerke oder 39 Prozente der ganzen Waldfläche ausmachen.[29] Durch
+den Umstand, daß so ungeheuere Waldflächen (in früheren Zeiten
+größtentheils Gemeindewaldungen) in die Hände der Privaten kamen, ist
+das Nationaleinkommen unberechenbar vermindert worden.
+
+Die Natur der Landwirthschaft bringt es mit sich, daß, während ein
+günstiger Waldertrag durch das Vorhandensein eines entsprechenden
+Holzkapitales in demselben bedingt ist, gerade in der Absorbirung
+dieses Kapitales für den Besitzer eine besondere Versuchung liegt,
+den Werth des Waldbesitzes, und wenn es sich um die Gemeinde handelt,
+hiemit Credit und Vermögen derselben ohne verhältnißmäßigen Gewinn zu
+gefährden, und die vielseitigen Forderungen und Interessen der Zukunft
+einem augenblicklichen Bedürfnisse der Gegenwart zu opfern. Ein Theil
+der Gemeindewaldungen, insbesondere aber fast alle Privatwaldungen,
+sind auf diese Weise weit unter ihr Ertragsvermögen gesunken. Von
+letzteren verdient ein großer Theil längst nicht mehr den Namen
+Wald; ein anderer Theil hievon ist ausgerodet und liegt öde. Diese
+Ausrodungen werden aber immer noch fortgesetzt, weil die Erträge dieser
+Privatwaldungen an vielen Orten fast gleich Null sind, ferner weil das
+Waldeigenthum des Privaten nicht mehr gehörig gesichert ist, und weil
+die Kosten für eine besondere Beschützung mit dem Einkommen des kleinen
+Privatwaldbesitzers in gar keinem Verhältnisse stehen.
+
+
+An der Zeit ist es, daß solche sprechende Thatsachen von den
+gesetzgebenden Körpern beachtet und in Erwägung gezogen werden. Sehr
+ist es indessen zu bedauern, und es ist von den nachtheiligsten
+Folgen, daß in der Regel die Forstwirthschaft in den hohen Kammern
+(abgesehen von den Organen der Staatsregierung) selten oder gar nicht
+vertreten ist. Sollte es nicht in einem Lande, wie Bayern, wo fast
+ein Drittheil der ganzen Fläche zum Waldlande zählt, wo soviel Wohl
+und Wehe von der Beschaffenheit, Bewirthschaftung und Verwaltung
+desselben abhängig ist, notwendig und räthlich sein, Stimmen zur
+Vertretung der forstwirthschaftlichen und zur Vereinbarung dieser mit
+den landwirthschaftlichen Interessen zum wahren Nutzen und Frommen des
+Landes zu hören? —
+
+Wer anders ist berufen, und wer anders soll seine Stimme erheben,
+wenn unsere Waldungen, wie dermalen, bedroht sind, wenn Forstmänner
+es nicht thun? — Ist dieses nicht Pflicht jedes Forstbeamten, wenn er
+ein gewissenhafter treuer Staatsdiener sein will? — Eine einseitige
+Ansicht kann aber nie zum Guten führen, und sollte namentlich da nicht
+den Ausschlag geben, wo Entscheidungen, wie beim Forstwesen, in ihren
+Folgen so namenloses Unheil zu bereiten im Stande wären. —
+
+
+Kein Kammermitglied, welches nicht spezielle Kenntnisse und Erfahrungen
+im Gebiete des Forstwesens hat, kann in diesem Fache, so sehr es
+auch sonst mit reichen, gemeinnützigen und praktischen Kenntnissen
+ausgerüstet sein mag, ein kompetentes, auf alle Verhältnisse und für
+alle Lokalitäten passendes Urtheil abgeben. Es wird dies sogar für die
+mit allen statistischen Behelfen versehene Staatsregierung, selbst
+mit Beihülfe ihrer technischen Beamten, immerhin sehr schwer sein.
+Hieraus leitet sich die Nothwendigkeit ab, daß das Wort dieser obersten
+technischen Beamten um so mehr gehört und beachtet werden muß, je
+weniger die Forstwirthschaft selbst in den hohen Kammern repräsentirt
+sein wird.
+
+In keinem Falle, am wenigsten aber in Forstsachen, würde es gut sein,
+wenn jedes Mitglied die in seiner Heimath gewonnenen Ansichten und
+Kenntnisse bei +allgemeinen+ Gesetzen zur Geltung bringen wollte,
+es müßten, wie uns die Erfahrung schon gelehrt hat, hieraus die
+nachtheiligsten Folgen entspringen. Ja wenn wir einen Staat ~ex
+fundamento~ aufzubauen hätten, dann möchten gut bewährte Ansichten
+und Erfahrungen von großem Nutzen sein, so aber müssen wir uns an das
+Bestehende, an die unendlich verschiedenen Verhältnisse binden.
+
+Niemals dürfen die Gesetze, wie dies leider oft zu geschehen pflegt,
+die Wirksamkeit der Beamten lähmen, es muß vielmehr denselben durch
+diese Gesetze ein hinlänglicher Raum zu einem, den speziellen
+Verhältnissen anpassenden, selbstständigen und gewissenhaften Handel,
+wofür sie strengstens verantwortlich wären, belassen werden. Nur mit
+dem Begriffe der Selbstständigkeit ist jener der Verantwortlichkeit zu
+vereinbaren.
+
+Möchten die hier vorgetragenen Verhältnisse und Zustände von den
+hohen Kammern, die wir hier vertrauungsvoll um deren Beihülfe bitten,
+gewürdiget werden, möge es diesem und der hohen Staatsregierung
+gefallen, zur Sicherung des bedrohten Waldeigenthumes baldmöglichst
+weise väterliche Fürsorge zu gewähren. Ein großes und wohlthuendes
+Geschenk könnten die gesetzgebenden Körper dem ganzen Lande machen,
+wenn in Bälde ein vollständiges Forstgesetz berathen und in Vollzug
+gesetzt würde, wornach besonders die Gemeinde-, dann aber auch die
+Privatwaldungen (was nach Ausweis obiger Zahlen bei uns in Bayern
+unbedingt nöthig ist) unter strenge Aufsicht des Staates gestellt wären.
+
+Wenn nebenbei noch eine einfache, neu gekräftigte Forstverwaltung ins
+Leben getreten, und wenn man, was über kurz oder lang zur Erhaltung
+der Waldungen in ganz Deutschland geschehen muß, von dem zu weit
+ausgebildeten fiskalischen Systeme abgekommen und zu milderen Formen in
+dieser Beziehung gelangt ist, erst dann wird der ausübende Forstbeamte
+mit großem Nutzen im Lande wirken können. Er wird, soweit es im
+Bereiche der Möglichkeit, in seiner Kraft liegt, und soweit es seine
+Pflicht erlaubt, Alles aufbieten, die Noth der Armen zu lindern,
+und wohlthuend ins bürgerliche Leben einzugreifen. Nur erst dann,
+wenn dieses geschieht, wird sich das Volk mit diesem so wichtigen
+Staatsverwaltungszweige wieder aussöhnen, und sich nicht mehr, wie
+bisher, dem Walde, dem Forstbeamten und Allem, was Forstwesen heißt,
+mit Haß und Bitterkeit entgegenstellen. —
+
+Der Verfasser schließt hier mit der Versicherung, daß seine Absichten
+nur wohlmeinend waren. Möchten die Erfolge nicht minder gut sein! —
+
+[Illustration]
+
+
+[1] Man bittet, solches +nicht+ überschlagen zu wollen.
+
+[2] Diese Preisfrage fand in ganz Deutschland den lebhaftesten Anklang.
+Unter 656 Bewerbern waren 547 aus Bayern, 101 aus anderen deutschen
+Staaten und sogar 8 aus nicht deutschen Staaten. Hierunter sollen sehr
+viele und in der That mehrere ausgezeichnete, gediegene Bearbeitungen
+gewesen sein; die gekrönte Preisschrift ist bekanntlich die des
+Freiherrn von Holzschuher. Ohne die jedenfalls erworbenen Verdienste
+dieses Herrn auch nur im Geringsten hiemit schmälern zu wollen, muß man
+sich doch die Bemerkung hier erlauben, daß hiemit noch lange nicht der
+Nagel, bezüglich der vorliegenden Frage, auf den Kopf getroffen wurde.
+
+[3] Es ist Thatsache, daß sich im vorigen Jahrhunderte vorzugsweise
+bei manchen Höfen (Frankreich, England und selbst einigen deutschen
+Hofhaltungen) eine Mißachtung des christlichen Glaubens kund gab,
+welche nothwendigerweise nach und nach, und von Stufe zu Stufe sich den
+untern Klassen mittheilte. Die Frage nun, ob diese Thatsache wesentlich
+zur Vernichtung des religiösen Sinnes im Volke beigetragen habe, sei
+dahingestellt. Soviel ist aber gewiß, daß sich dieser Fehler bereits
+gerächt hat.
+
+[4] Der Verfasser bedauert sehr, aus Mangel der nöthigen Behelfe nicht
+ähnliche Belege aus den jenseitigen sieben Kreisen des Königreiches
+mittheilen zu können.
+
+[5] Hiemit sei jedoch nicht gesagt und behauptet, daß auch die kleinste
+Hinwegnahme der Waldstreu schadhaft sei. Es kann diese Nutzung vielmehr
+recht gut stattfinden, wenn sie nur in bestimmten Grenzen — nach für
+Land- und Forstwirthschaft billigen Grundsätzen — ausgeübt wird. —
+
+[6] Die Bürgermeister werden bekanntlich aus den von den Bürgern
+gewählten Gemeinderäthen durch die kgl. Regierung bestimmt. Es sind
+dies also meistens mit Haus und Gütern ansässige Männer, die mit den
+übrigen Ortseinwohnern theils verwandt sind, theils mit denselben in
+Geschäftsverbindungen stehen, und deßhalb auch die Gesetze nicht in
+dem Maße handhaben können, als solches täglich nothwendiger wird, und
+als es der vom Staate besoldete und unabhängige Beamte zu thun im
+Stande wäre. Wenn zufällig auch noch Bürgermeister diese Stelle gerne
+begleiten, so ist überdies ein Grund für dieselben mehr vorhanden,
+sich mit ihren Gemeindegliedern gut zu halten, da außerdem dieselben
+nicht mehr in den Gemeinderath gewählt, und sie hiedurch ihres Amtes
+verlustig werden.
+
+[7] Wegen der Schwierigkeit des authentisch zu liefernden Beweises. Es
+ist dieser auch nöthig, da nach dem Code penal die Todesstrafe über
+den Brandstifter (gleichviel, welcher Art auch die Brandstiftung sei)
+verhängt werden muß.
+
+[8] Freilich setzt dieses voraus, daß — neben einem selbstständigen
+Oberforst-Collegium am Ministerium — auch am Sitze jeder Regierung
+ein dort selbstständiges Forst-Collegium bestehe, und daß unsere
+Forstverwaltung, mit Ausschluß des finanziellen Theiles, also in
+der Hauptsache dem Ministerium des Innern unterstellt sei. Nur zu
+leicht, und ohne daß er es nur ahnt, wird der Forstmann bei uns zum
+Finanzmanne, und geht in diesem Sinne oft viel weiter, +als er selbst
+glaubt, und als es selbst die oberen Behörden haben wollen+.
+
+[9] Die kgl. bayerische Staatsregierung hat durch ihre erlassene
+Verfügung über die Forstprodukten-Abgabe vom 19. August 1849 bereits
+hiemit den Anfang gemacht. Mehr aber muß noch geschehen, wenn den Armen
+geholfen, und wenn hiemit die Erhaltung und bessere Pflege unserer
+Wälder angestrebt werden soll. Ohne Opfer ist dieses aber nicht möglich.
+
+[10] Mit dem von Mehreren aufgestellten Grundsatze, daß nämlich durch
+zu geringe Forsttaxen Einzelne, die mehr Holz verbrauchen, auf Kosten
+der übrigen Staatsangehörigen begünstiget würden, indem der Ausfall in
+der Staatskasse durch anderweitige allgemeine Steuern wieder gedeckt
+werden müsse, kann sich der Verfasser nicht unbedingt einverstanden
+erklären. Nur bei den +viel+ Holz konsumirenden Fabriken und
+Eisenwerken möchte diese Behauptung ihre Richtigkeit haben, keineswegs
+aber bei einem anderen Verbrauche, insbesondere bei den kleinen
+Gewerben, die für’s bürgerliche Leben unentbehrlich sind. Geringe
+Brennholzpreise tragen zur Begründung und Erhöhung des allgemeinen
+Wohlstandes wesentlich bei. Das hiemit erzielte höhere Einkommen wird
++auf direktem Wege+ auch höhere Steuern abwerfen. Die Staatsregierung
+würde also schon auf diese Weise entschädiget, und insbesondere ihre
+Kraft, die nur eine Folge des Wohlstandes und der Kraft der Nation sein
+kann, hiedurch erhöht werden. Bei geringen Brennholzpreisen wird sich
+ein Staat immer besser als bei hohen Preisen dieses unentbehrlichen
+Materials befinden.
+
+[11] Vertragsmäßige Rechte will man natürlich nicht beeinträchtiget
+wissen.
+
+[12] Wird auch die Vertheilung durch die Curatelbehörde angeordnet, so
+werden in vielen Ortschaften durch die Gemeinderäthe, die immer zu den
+Wohlhabendsten gehören, so viele Unkosten als Steuern, Verwaltungs- und
+Kulturkosten &c. &c. auf das Klafter Brennholz geschlagen, daß es der
+gering bemittelte Mann (von dem Armen gar nicht zu sprechen) unmöglich
+nehmen und bezahlen kann. Die Versteigerung, die hiemit beabsichtiget
+wird, ist dann immer das Ende vom Liede.
+
+Der Verfasser ist der Ansicht, daß, so lange es sich um den wirklichen
+Bedarf der eigenen Gemeinde handelt, bei Gabholz-Vertheilungen nichts
+als die Fabrikationskosten dem Empfänger aufzubürden wären. —
+
+[13] Im vorigen Jahre erschien im Cotta’schen Verlage zu Stuttgart
+und Tübingen eine Abhandlung von Gustav Walz, Direktor der land- und
+forstwirthschaftlichen Akademie zu Hohenheim, „über die Waldstreu“,
+welche in ihrem ersten Theile lehrreiche Aufschlüsse über den
+Standpunkt der Landwirthschaft in dieser Beziehung ertheilt, und
+erkennen läßt, wie weit deren Kultur hinter dem jetzigen Stande der
+Wissenschaft dermalen noch zurücksteht. — Pag. 68 sagt derselbe
+wörtlich:
+
+„Ja, nur durch die vier Mittel, das Ausführen des frischen Düngers,
+allgemeine Anlage von Wässerungswiesen, tiefere Bearbeitung des Bodens
+und Bestellung des Sommerfeldes vor Winter, könnte leicht, vielleicht
+mit Ausnahme der am meisten Weinbau treibenden Distrikte und der
+rauhesten Gegenden, die +Waldstreu bei der jetzigen Bevölkerung völlig
+entbehrt werden+, während das Düngermaterial aus den Waldungen zum
+Theil für spätere noch zahlreichere Generationen reservirt werden
+könnte; denn wenn sich in diesen nach und nach mehr Humus ansammelt, so
+können sie später bei kraftvollem Boden auch noch mehr Streu entbehren,
+als jetzt.“
+
+In dem zweiten Theile dieser seiner Abhandlung kömmt Herr Walz
+hingegen auch auf die Verbindlichkeit der Forstwirthschaft zurück, die
+Landwirthschaft, soweit dies unbeschadet der nöthigen Holzproduktion
+geschehen könne, mit Waldstreu zu unterstützen.
+
+Ohne sich auf die Ausführung dieses Themas, wobei übrigens der
+Praktiker so Manches zu erörtern vermüßiget sein dürfte, selbst
+einzulassen, will sich der Verfasser hier nur die Bemerkung erlauben,
+daß bei uns in Bayern +diese+ Verbindlichkeit der Forstwirthschaft
+der Landwirthschaft gegenüber, wo letztere es erfordert, bezüglich
+der quantitativen Abgabe der Waldstreu selbst, vollständig erfüllt
+wird, daß demohngeachtet aber außerdem noch die Waldungen in vielen
+Gegenden +fortwährend+ auf eine exzessive, bedauerliche Weise im Wege
+des Frevels ihres so bedürftigen Streuwerkes beraubt, und hiemit, bei
+ihrer schon kümmerlichen Existenz, der Devastation mit Riesenschritten
+zugeführt werden. Wo kann da — solchen Thatsachen gegenüber — von
+Mangel an gutem Willen, die Landwirthschaft zu unterstützen, noch die
+Rede sein.
+
+[14] Noch andere Länder in Deutschland leiden an ähnlichen Gebrechen;
+so auch das jenseitige Bayern, in welchem noch eine Masse alter
+Forstordnungen und Mandate, von den ehemaligen kleinen Gebietstheilen
+herrührend, Geltung haben, und für welches die Regierung vor mehreren
+Jahren, die Dringlichkeit und Nothwendigkeit der Abhülfe einsehend,
+schon zweimal den Entwurf eines allgemeinen Forstgesetzes in Vorlage
+brachte, ohne daß jedoch die Berathung in den Kammern erfolgte.
+
+[15] Art. 40. Gefängnißstrafe von wenigstens vierzehn Tagen tritt statt
+der Geldbuße ein:
+
+1) gegen Frevler, welche in Anwendung der obigen Artikel 18, 20 und
+23 wegen einer oder mehrerer Entwendungen im Laufe eines Jahres nach
+ihrer ersten rechtskräftig gewordenen Verurtheilung zu mehr als
+18 Gulden Werths- und Schadensersatz verurtheilt worden sind, und
+sich in demselben Jahre wiederum eine oder mehrere Entwendungen der
+Art haben zu Schulden kommen lassen, woraus die Verbindlichkeit zu
+Ersatz von Werth und Schaden im Betrage von wenigstens drei Gulden
+entspringt; begehen solche Frevler nach stattgehabter Verurtheilung zu
+Gefängnißstrafe binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an
+wieder ein oder mehrere Frevel der Art, wegen welcher sie für Werth-
+und Schadensersatz zu wenigstens 6 Gulden zu verurtheilen sind, so
+trifft sie wiederholt Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6 Monaten.
+
+2) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres nach ihrer ersten
+rechtskräftig gewordenen Verurtheilung wegen Entwendungen der oben
+Ziffer 1 bezeichneten Art (Art. 18, 20 und 23 des gegenwärtigen
+Gesetzes), jedoch abgesehen von dem Betrage des Werthes und
+Schadensersatzes bereits achtmal verurtheilt worden sind und
+neuerdings im Laufe desselben Jahres wegen einer oder mehrerer solcher
+Entwendungen der Bestrafung unterliegen.
+
+Begeht ein solcher zu Gefängnißstrafe verurtheilter Gewohnheitsfrevler
+binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an wiederholt Frevel
+der bezeichneten Art, so wird er für den fünften in jenen Zeitraum
+fallenden Frevel gleichfalls in Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6
+Monaten statt der Geldbuße verurtheilt.
+
+3) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres bereits dreimal bestraft
+sind, weil sie die Gegenstände des Frevels in Forstprodukten jeder Art
+zum Gewerbbetrieb oder zum Handel sich zugeeignet (Art. 10, Ziff. 10),
+oder wirklich verkauft oder sonst veräußert haben. (Art. 39, Ziff. 2
+gegenwärtigen Gesetzes) und in demselben Jahre entweder in der einen
+oder andern Beziehung straffällig werden.
+
+Wer in Anwendung dieser Bestimmungen zu Gefängnißstrafe verurtheilt
+worden ist, und innerhalb Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an
+in der einen oder der andern der im vorhergehenden Absatze angegebenen
+Beziehung wieder straffällig wird, soll wiederholt zur Gefängnißstrafe
+von 31 Tagen bis zu 6 Monaten verurtheilt werden.
+
+[16] Bei Fortzählung der Rückfälle würde man die unsere Wälder
+ruinirenden Gewohnheitsfrevler eher kennen lernen, wie dermalen, wo
+alle in einem Monate begangenen Frevel in ein Urtheil (ein Rückfall)
+zusammengefaßt, und die über den Zeitraum eines Jahres hinausfallenden
+Rückfälle gar nicht mehr gezählt werden.
+
+[17] Als Belege, wie rücksichtslos solche Armuthszeugnisse ausgestellt
+werden, +sobald es sich um Bezahlung von Forststrafen handelt+, mag
+dienen, daß erst in neuester Zeit einem Manne, der zwei Ochsen im Felde
+verwendet, dabei sein Einkommen zu 280 fl. und überdies noch 10 fl.
+Kapitalrente angegeben hatte, wegen einer Forststrafe von nur einigen
+Kreuzern ein solches Armuthszeugniß ausgestellt wurde. Diese Beispiele
+sind aber, wie alle Einnehmer allenthalben bestätigen, zahlreich.
+
+[18] Sehr zu beklagen ist es, und die traurigsten Folgen wird es haben,
+daß jetzt selbst Kinder der ordentlichen Schule entzogen, und mit den
+verdorbensten Subjekten zusammen eingesperrt werden. Die civilrechtlich
+verantwortlichen Personen, die diese Kinder zum Freveln anhalten, gehen
+aber leer hiebei aus und lachen sich die Fäuste voll. Wie anders war in
+dieser Beziehung doch die Wirkung der früheren Gesetze.
+
+[19] In +einzelnen+ Kantonen, wo +sehr viele Forstfrevler+ zur Anzeige
+gebracht werden, sind die Gerichtsschreiber und Forstgerichtsboten
+gegen die in anderen Kantonen für ihre Arbeiten, zum Nachtheile dieses
+zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fondes, zu gut bezahlt. Mehrere
+solcher Beamten beziehen hiedurch dermalen die zwei- und dreifache
+Besoldung eines Revierförsters. Es sollte demnach, je nach der Anzahl
+der in einem Kantone zur Anzeige kommenden Frevel, bei Bestimmung
+dieser Gebühren ein Unterschied gemacht, oder doch unüberschreitbare
+Grenzen hiebei festgesetzt werden.
+
+[20] Wir haben eine Klasse Menschen, für die es kein wirksameres
+Strafmittel, als körperliche Züchtigung giebt. Es mag dies noch so
+vormärzlich klingen, so ist und bleibt es doch Wahrheit, die jeder
+einsichtsvolle Mann, der mit dieser Klasse in tägliche Berührung kömmt,
+und welcher Partei er auch immerhin angehören mag, nur bestätigen wird.
+Um Alles in der Welt möchte der Verfasser auch Leute nicht auf diese
+Weise gestraft wissen, die nur einen Funken noch von Sittlichkeit, Ehre
+und Menschenwürde hätten, sondern nur jene, die alle Menschenrechte und
+Satzungen höhnen, und alles Ehr-, Schaam- und Rechtsgefühles baar sind.
+Für solche Menschen wäre es das beste und wohlfeilste Strafmittel,
+welches, so lange es auch noch dauern mag, für diese über kurz oder
+lang wird angewendet werden müssen, wenn nicht die Zahl der Zuchthäuser
+verdreifacht und die grasseste Pöbelherrschaft heraufbeschworen werden
+will.
+
+[21] Hierauf erfolgte von einem fränkischen Forstmanne folgende
+wörtliche Erwiederung: „Das Institut der Forstgehülfen wird
+allerdings, da in dieser Anstalt viele Anomalien zu erkennen
+sind, den wesentlichsten Reformen unterliegen müssen. Schon die
+Unterkunft dieser Personen ist mit großen Behinderungen verknüpft,
+da sich die Forstdomänen-Gebäude in der Regel nur an dem Sitze der
+Revierverwalter vorfinden, und in entlegenen Ortschaften oder Weilern
+keine brauchbare Wohnungen für dislocirte Gehülfen vorhanden sind. So
+werden schon Verlegenheiten aller Art bereitet und anderseits kann dem
+Forstverwalter +billiger Weise+ die Verpflegung der Gehülfen nicht
+zugemuthet werden.“ — Die Forstgehülfen sollen ausschließend zum
+Forstschutze verwendet werden. Denke man sich einen solchen, jahrelang
+dauernden Zustand! Haben sich diese Männer durch Erziehung oder
+öffentlichen Unterricht auf Gymnasien, Hochschulen oder Forstakademien
+eine tüchtige Bildung angeeignet, so muß ihnen der Fortschritt
+zum moralischen Bedürfniß werden. Allein, wenn sie sich blos dem
+Waldschutze hingeben sollen, das Loos eines gewöhnlichen Waldhüters
+theilen müssen, so ist ihre Bestimmung keine ehrebringende, sie sind
+durch dieselbe ausgemerzt aus der Reihe der Gebildeten. Der frühere
+Eifer für das Studium erkaltet wie ein verglimmender Brand, mit ihm
+erstirbt, was Herz und Gemüth erwärmt; der Hang zum Herumschlendern
+wird durch Gewohnheit erzeugt, der Mensch findet und erkennt sich nicht
+mehr, seine bessere Hälfte ist zu Grabe getragen, die Poesie des Lebens
+zur nackten Prosa geworden — und es ist eine verlorne Zeit!
+
+Für solche junge Männer wäre es eine edlere Bestimmung, sich in
+Wirkungskreisen, wo Nahrung für Geist und Thatkraft ist, zu bewegen,
+sie nur allein zur Assistenz bei den Forstgeschäften zu verwenden.
+Ihre seitherige Funktion wird mit besserem Erfolge durch Aufseher aus
+der Klasse der Landleute bekleidet werden können. Solche Aufseher,
+schlichte, abgehärtete Leute, ohne Ansprüche oder Bedürfnisse,
+involviren dem Staate keine wesentlichen Verpflichtungen. Bei einem
+mäßigen Gehalte finden sie ihre Subsistenz, mit Hilfe ihres Einkommens
+aus einem kleinen Grundbesitze gesichert und ihr Lebenswandel, ihr
+Fleiß entscheidet über die Dauer der Verwendung. Die gewünschte Anstalt
+der „Schutzförster“ möchte denn doch den Staatsfond stärker in Anspruch
+nehmen, als dies seither der Fall gewesen, sonst ist die Idee sehr
+praktikabel.
+
++Jedenfalls wäre vordersamst der massenhafte Andrang zur Forstparthie,
+wodurch diese mehr verliert, als gewinnt, zu beschränken, um die
+augenfällige nothwendige Umformung des Gehülfen-Instituts anzubahnen.+
+Dennoch giebt es immer noch Leute, die dem Fortbestehen dieses
+Instituts in seiner jetzigen Gestaltung standhaft das Wort reden; diese
+Leute gehören freilich einer verwitterten Zeit an, haben nichts gelernt
+und sehen jede Neuerung mit schelem Auge an. Die Staatsregierung wird
+indessen der Sache gewiß auf den Grund sehen, sobald nur einmal die
+Anregung gegeben ist. — ~Salvo meliori!~
+
++Ein Forstmann aus Franken.+
+
+[22] Nicht als ~Cicero pro domo~, sondern im Interesse des Dienstes
+spricht der Verfasser hier die Ansicht aus, daß die Jagden in
+Staatswaldungen dem betreffenden Verwaltungspersonale gegen eine mäßige
+Veranschlagung überlassen werden sollten. Zu bekannt ist es, wie
+vortheilhaft dieses auf die Beschützung der Waldungen und den Dienst
+überhaupt einwirken würde. Durch das bisherige Verpachtungs-System, und
+die Jagdverwaltung in Regie (welch’ letztere immer noch vorzuziehen
+wäre) wurde ein viel höherer Betrag, als es jener bei Ueberlassung der
+Jagd an das Lokalpersonal sein würde, schwerlich ~pro aerario~ erzielt;
+dagegen aber würden die Forstbeamten dem Jagdwesen faktisch immer mehr
+hiedurch entfremdet, und die Wilddieberei nahm hiemit fortwährend
+überhand. Niemals wirken die Jagdpächter mit Erfolg gegen den
+Wilddiebstahl. Kann es nun dem Forstschutzbeamten zugemuthet werden,
+oder, wenn man es ihm zumuthet, wird es auch geschehen, daß er sein
+Leben wegen einem Rehbocke zu Gunsten des Jagdpächters in die Schanze
+schlägt? — Schon die in Deutschland geschaffenen neuen Jagdgesetze
+werden hiezu drängen, wenn das Wild, wenigstens in den Staatswaldungen,
+noch erhalten, und nicht gänzlich durch Habsucht (der meisten Pächter)
+vertilgt werden soll.
+
+[23] Ohne den Seminarien, die mehr auf Erweiterung des Wissens, als auf
+religiöse sittliche Bildung berechnet zu sein scheinen, zu nahe treten
+zu wollen, so muß doch für Nachdenkende hier noch erwähnt werden, daß
+man, was Thatsache ist, in Würtemberg, so auch bei uns und anderwärts,
+so lange gute Schulen und Lehrer hatte, bis die Seminarien daselbst
+errichtet wurden, und die praktische Ausbildung der Lehrer in und unter
+dem Volke aufhörte. Haben doch gelehrte Schulmänner in der neuesten
+Zeit Vorschläge gemacht, die Lehrer auf den Universitäten zu bilden.
+Dies hieße in der That das Pferd beim Schwanze aufzäumen. Müßten solche
+Lehrer nicht alsdann noch weit höhere Ansprüche zu machen berechtiget
+sein? — Müßten sie sich in den Dörfern und bei Ertheilung des
+Unterrichtes von gewöhnlichen Elementar-Gegenständen nicht unglücklich
+und zu einem solchen Geduld und Ausdauer erfordernden Lehramte ganz
+untauglich fühlen? — Solche paradoxe Ideen bezeichnen ganz treffend,
+auf welche Abwege die Bildung der Lehrer in unserer Zeit zu gerathen
+droht.
+
+[24] In den Werktagschulen befinden sich dermalen nicht weniger als 500
+Kinder daselbst. Man kann demnach mit gutem Grunde hier fragen, wohin
+soll dieses führen? —
+
+[25] Nach statistischen Erhebungen sind in Folge der Leichtigkeit
+der Ansässigmachung in 9 Jahren, und zwar von 1835 bis 1843 3200
+Personen in die Pfalz eingewandert. Weit größer ist aber die Zahl
+armer wirklicher Einwohner, die von anderen Gegenden in die Waldorte
+umgezogen sind, und noch jährlich dahin übersiedeln, um, wie oben
+erwähnt, sich ihre nöthigen Subsistenzmittel aus dem Walde daselbst zu
+verschaffen.
+
+[26] Was auch Andere dagegen einzuwenden belieben, so kann doch der
+Verfasser seine aus praktischer Anschauung gewonnene Ueberzeugung
+nicht ändern, daß die Fortschaffung der verdorbensten Individuen durch
+Auswanderung — nöthigenfalls auf Staats- und Gemeindekosten — von den
+besten Folgen sein würde. Oft finden sich nur Einzelne, oft auch 10
+bis 12 solcher liederlichen und unverbesserlichen Subjekte in einer
+großen Gemeinde vor, wo sie dann beständiges Unheil durch Wort und That
+anrichten. Würden diese entfernt, so wäre hiermit nicht nur eine große
+materielle Erleichterung für die Gemeinde selbst schon erzielt, sondern
+es würden auch hiermit die moralischen Nachtheile beseitiget, die
+durch deren böses Beispiel und die hieraus entspringende Mehrung ihres
+Gleichen nothwendigerweise eintreten müssen.
+
+[27] Nach den authentischen Erfahrungen und Nachweisungen der
+berühmtesten Naturforscher und anerkannter forstlicher Autoritäten
+geschildert.
+
+[28] Berghaus Dr. H. Allgemeine Länder- und Völkerkunde, 2.ter Theil,
+Seite 309. Stuttgart 1837.
+
+[29] Der Staat hat nur 36,6 Prozente. Die standes- und gutsherrlichen
+Waldungen betragen 8,5, und die Waldungen der Gemeinden, Stiftungen und
+Körperschaften 15.9 Prozente.
+
+*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 79025 ***