1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133
134
135
136
137
138
139
140
141
142
143
144
145
146
147
148
149
150
151
152
153
154
155
156
157
158
159
160
161
162
163
164
165
166
167
168
169
170
171
172
173
174
175
176
177
178
179
180
181
182
183
184
185
186
187
188
189
190
191
192
193
194
195
196
197
198
199
200
201
202
203
204
205
206
207
208
209
210
211
212
213
214
215
216
217
218
219
220
221
222
223
224
225
226
227
228
229
230
231
232
233
234
235
236
237
238
239
240
241
242
243
244
245
246
247
248
249
250
251
252
253
254
255
256
257
258
259
260
261
262
263
264
265
266
267
268
269
270
271
272
273
274
275
276
277
278
279
280
281
282
283
284
285
286
287
288
289
290
291
292
293
294
295
296
297
298
299
300
301
302
303
304
305
306
307
308
309
310
311
312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324
325
326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
347
348
349
350
351
352
353
354
355
356
357
358
359
360
361
362
363
364
365
366
367
368
369
370
371
372
373
374
375
376
377
378
379
380
381
382
383
384
385
386
387
388
389
390
391
392
393
394
395
396
397
398
399
400
401
402
403
404
405
406
407
408
409
410
411
412
413
414
415
416
417
418
419
420
421
422
423
424
425
426
427
428
429
430
431
432
433
434
435
436
437
438
439
440
441
442
443
444
445
446
447
448
449
450
451
452
453
454
455
456
457
458
459
460
461
462
463
464
465
466
467
468
469
470
471
472
473
474
475
476
477
478
479
480
481
482
483
484
485
486
487
488
489
490
491
492
493
494
495
496
497
498
499
500
501
502
503
504
505
506
507
508
509
510
511
512
513
514
515
516
517
518
519
520
521
522
523
524
525
526
527
528
529
530
531
532
533
534
535
536
537
538
539
540
541
542
543
544
545
546
547
548
549
550
551
552
553
554
555
556
557
558
559
560
561
562
563
564
565
566
567
568
569
570
571
572
573
574
575
576
577
578
579
580
581
582
583
584
585
586
587
588
589
590
591
592
593
594
595
596
597
598
599
600
601
602
603
604
605
606
607
608
609
610
611
612
613
614
615
616
617
618
619
620
621
622
623
624
625
626
627
628
629
630
631
632
633
634
635
636
637
638
639
640
641
642
643
644
645
646
647
648
649
650
651
652
653
654
655
656
657
658
659
660
661
662
663
664
665
666
667
668
669
670
671
672
673
674
675
676
677
678
679
680
681
682
683
684
685
686
687
688
689
690
691
692
693
694
695
696
697
698
699
700
701
702
703
704
705
706
707
708
709
710
711
712
713
714
715
716
717
718
719
720
721
722
723
724
725
726
727
728
729
730
731
732
733
734
735
736
737
738
739
740
741
742
743
744
745
746
747
748
749
750
751
752
753
754
755
756
757
758
759
760
761
762
763
764
765
766
767
768
769
770
771
772
773
774
775
776
777
778
779
780
781
782
783
784
785
786
787
788
789
790
791
792
793
794
795
796
797
798
799
800
801
802
803
804
805
806
807
808
809
810
811
812
813
814
815
816
817
818
819
820
821
822
823
824
825
826
827
828
829
830
831
832
833
834
835
836
837
838
839
840
841
842
843
844
845
846
847
848
849
850
851
852
853
854
855
856
857
858
859
860
861
862
863
864
865
866
867
868
869
870
871
872
873
874
875
876
877
878
879
880
881
882
883
884
885
886
887
888
889
890
891
892
893
894
895
896
897
898
899
900
901
902
903
904
905
906
907
908
909
910
911
912
913
914
915
916
917
918
919
920
921
922
923
924
925
926
927
928
929
930
931
932
933
934
935
936
937
938
939
940
941
942
943
944
945
946
947
948
949
950
951
952
953
954
955
956
957
958
959
960
961
962
963
964
965
966
967
968
969
970
971
972
973
974
975
976
977
978
979
980
981
982
983
984
985
986
987
988
989
990
991
992
993
994
995
996
997
998
999
1000
1001
1002
1003
1004
1005
1006
1007
1008
1009
1010
1011
1012
1013
1014
1015
1016
1017
1018
1019
1020
1021
1022
1023
1024
1025
1026
1027
1028
1029
1030
1031
1032
1033
1034
1035
1036
1037
1038
1039
1040
1041
1042
1043
1044
1045
1046
1047
1048
1049
1050
1051
1052
1053
1054
1055
1056
1057
1058
1059
1060
1061
1062
1063
1064
1065
1066
1067
1068
1069
1070
1071
1072
1073
1074
1075
1076
1077
1078
1079
1080
1081
1082
1083
1084
1085
1086
1087
1088
1089
1090
1091
1092
1093
1094
1095
1096
1097
1098
1099
1100
1101
1102
1103
1104
1105
1106
1107
1108
1109
1110
1111
1112
1113
1114
1115
1116
1117
1118
1119
1120
1121
1122
1123
1124
1125
1126
1127
1128
1129
1130
1131
1132
1133
1134
1135
1136
1137
1138
1139
1140
1141
1142
1143
1144
1145
1146
1147
1148
1149
1150
1151
1152
1153
1154
1155
1156
1157
1158
1159
1160
1161
1162
1163
1164
1165
1166
1167
1168
1169
1170
1171
1172
1173
1174
1175
1176
1177
1178
1179
1180
1181
1182
1183
1184
1185
1186
1187
1188
1189
1190
1191
1192
1193
1194
1195
1196
1197
1198
1199
1200
1201
1202
1203
1204
1205
1206
1207
1208
1209
1210
1211
1212
1213
1214
1215
1216
1217
1218
1219
1220
1221
1222
1223
1224
1225
1226
1227
1228
1229
1230
1231
1232
1233
1234
1235
1236
1237
1238
1239
1240
1241
1242
1243
1244
1245
1246
1247
1248
1249
1250
1251
1252
1253
1254
1255
1256
1257
1258
1259
1260
1261
1262
1263
1264
1265
1266
1267
1268
1269
1270
1271
1272
1273
1274
1275
1276
1277
1278
1279
1280
1281
1282
1283
1284
1285
1286
1287
1288
1289
1290
1291
1292
1293
1294
1295
1296
1297
1298
1299
1300
1301
1302
1303
1304
1305
1306
1307
1308
1309
1310
1311
1312
1313
1314
1315
1316
1317
1318
1319
1320
1321
1322
1323
1324
1325
1326
1327
1328
1329
1330
1331
1332
1333
1334
1335
1336
1337
1338
1339
1340
1341
1342
1343
1344
1345
1346
1347
1348
1349
1350
1351
1352
1353
1354
1355
1356
1357
1358
1359
1360
1361
1362
1363
1364
1365
1366
1367
1368
1369
1370
1371
1372
1373
1374
1375
1376
1377
1378
1379
1380
1381
1382
1383
1384
1385
1386
1387
1388
1389
1390
1391
1392
1393
1394
1395
1396
1397
1398
1399
1400
1401
1402
1403
1404
1405
1406
1407
1408
1409
1410
1411
1412
1413
1414
1415
1416
1417
1418
1419
1420
1421
1422
1423
1424
1425
1426
1427
1428
1429
1430
1431
1432
1433
1434
1435
1436
1437
1438
1439
1440
1441
1442
1443
1444
1445
1446
1447
1448
1449
1450
1451
1452
1453
1454
1455
1456
1457
1458
1459
1460
1461
1462
1463
1464
1465
1466
1467
1468
1469
1470
1471
1472
1473
1474
1475
1476
1477
1478
1479
1480
1481
1482
1483
1484
1485
1486
1487
1488
1489
1490
1491
1492
1493
1494
1495
1496
1497
1498
1499
1500
1501
1502
1503
1504
1505
1506
1507
1508
1509
1510
1511
1512
1513
1514
1515
1516
1517
1518
1519
1520
1521
1522
1523
1524
1525
1526
1527
1528
1529
1530
1531
1532
1533
1534
1535
1536
1537
1538
1539
1540
1541
1542
1543
1544
1545
1546
1547
1548
1549
1550
1551
1552
1553
1554
1555
1556
1557
1558
1559
1560
1561
1562
1563
1564
1565
1566
1567
1568
1569
1570
1571
1572
1573
1574
1575
1576
1577
1578
1579
1580
1581
1582
1583
1584
1585
1586
1587
1588
1589
1590
1591
1592
1593
1594
1595
1596
1597
1598
1599
1600
1601
1602
1603
1604
1605
1606
1607
1608
1609
1610
1611
1612
1613
1614
1615
1616
1617
1618
1619
1620
1621
1622
1623
1624
1625
1626
1627
1628
1629
1630
1631
1632
1633
1634
1635
1636
1637
1638
1639
1640
1641
1642
1643
1644
1645
1646
1647
1648
1649
1650
1651
1652
1653
1654
1655
1656
1657
1658
1659
1660
1661
1662
1663
1664
1665
1666
1667
1668
1669
1670
1671
1672
1673
1674
1675
1676
1677
1678
1679
1680
1681
1682
1683
1684
1685
1686
1687
1688
1689
1690
1691
1692
1693
1694
1695
1696
1697
1698
1699
1700
1701
1702
1703
1704
1705
1706
1707
1708
1709
1710
1711
1712
1713
1714
1715
1716
1717
1718
1719
1720
1721
1722
1723
1724
1725
1726
1727
1728
1729
1730
1731
1732
1733
1734
1735
1736
1737
1738
1739
1740
1741
1742
1743
1744
1745
1746
1747
1748
1749
1750
1751
1752
1753
1754
1755
1756
1757
1758
1759
1760
1761
1762
1763
1764
1765
1766
1767
1768
1769
1770
1771
1772
1773
1774
1775
1776
1777
1778
1779
1780
1781
1782
1783
1784
1785
1786
1787
1788
1789
1790
1791
1792
1793
1794
1795
1796
1797
1798
1799
1800
1801
1802
1803
1804
1805
1806
1807
1808
1809
1810
1811
1812
1813
1814
1815
1816
1817
1818
1819
1820
1821
1822
1823
1824
1825
1826
1827
1828
1829
1830
1831
1832
1833
1834
1835
1836
1837
1838
1839
1840
1841
1842
1843
1844
1845
1846
1847
1848
1849
1850
1851
1852
1853
1854
1855
1856
1857
1858
1859
1860
1861
1862
1863
1864
1865
1866
1867
1868
1869
1870
1871
1872
1873
1874
1875
1876
1877
1878
1879
1880
1881
1882
1883
1884
1885
1886
1887
1888
1889
1890
1891
1892
1893
1894
1895
1896
1897
1898
1899
1900
1901
1902
1903
1904
1905
1906
1907
1908
1909
1910
1911
1912
1913
1914
1915
1916
1917
1918
1919
1920
1921
1922
1923
1924
1925
1926
1927
1928
1929
1930
1931
1932
1933
1934
1935
1936
1937
1938
1939
1940
1941
1942
1943
1944
1945
1946
1947
1948
1949
1950
1951
1952
1953
1954
1955
1956
1957
1958
1959
1960
1961
1962
1963
1964
1965
1966
1967
1968
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
2039
2040
2041
2042
2043
2044
2045
2046
2047
2048
2049
2050
2051
2052
2053
2054
2055
2056
2057
2058
2059
2060
2061
2062
2063
2064
2065
2066
2067
2068
2069
2070
2071
2072
2073
2074
2075
2076
2077
2078
2079
2080
2081
2082
2083
2084
2085
2086
2087
2088
2089
2090
2091
2092
2093
2094
2095
2096
2097
2098
2099
2100
2101
2102
2103
2104
2105
2106
2107
2108
2109
2110
2111
2112
2113
2114
2115
2116
2117
2118
2119
2120
2121
2122
2123
2124
2125
2126
2127
2128
2129
2130
2131
2132
2133
2134
2135
2136
2137
2138
2139
2140
2141
2142
2143
2144
2145
2146
2147
2148
2149
2150
2151
2152
2153
2154
2155
2156
2157
2158
2159
2160
2161
2162
2163
2164
2165
2166
2167
2168
2169
2170
2171
2172
2173
2174
2175
2176
2177
2178
2179
2180
2181
2182
2183
2184
2185
2186
2187
2188
2189
2190
2191
2192
2193
2194
2195
2196
2197
2198
2199
2200
2201
2202
2203
2204
2205
2206
2207
2208
2209
2210
2211
2212
2213
2214
2215
2216
2217
2218
2219
2220
2221
2222
2223
2224
2225
2226
2227
2228
2229
2230
2231
2232
2233
2234
2235
2236
2237
2238
2239
2240
2241
2242
2243
2244
2245
2246
2247
2248
2249
2250
2251
2252
2253
2254
2255
2256
2257
2258
2259
2260
2261
2262
2263
2264
2265
2266
2267
2268
2269
2270
2271
2272
2273
2274
2275
2276
2277
2278
2279
2280
2281
2282
2283
2284
2285
2286
2287
2288
2289
2290
2291
2292
2293
2294
2295
2296
2297
2298
2299
2300
2301
2302
2303
2304
2305
2306
2307
2308
2309
2310
2311
2312
2313
2314
2315
2316
2317
2318
2319
2320
2321
2322
2323
2324
2325
2326
2327
2328
2329
2330
2331
2332
2333
2334
2335
2336
2337
2338
2339
2340
2341
2342
2343
2344
2345
2346
2347
2348
2349
2350
2351
2352
2353
2354
2355
2356
2357
2358
2359
2360
2361
2362
2363
2364
2365
2366
2367
2368
2369
2370
2371
2372
2373
2374
2375
2376
2377
2378
2379
2380
2381
2382
2383
2384
2385
2386
2387
2388
2389
2390
2391
2392
2393
2394
2395
2396
2397
2398
2399
2400
2401
2402
2403
2404
2405
2406
2407
2408
2409
2410
2411
2412
2413
2414
2415
2416
2417
2418
2419
2420
2421
2422
2423
2424
2425
2426
2427
2428
2429
2430
2431
2432
2433
2434
2435
2436
2437
2438
2439
2440
2441
2442
2443
2444
2445
2446
2447
2448
2449
2450
2451
2452
2453
2454
2455
2456
2457
2458
2459
2460
2461
2462
2463
2464
2465
2466
2467
2468
2469
2470
2471
2472
2473
2474
2475
2476
2477
2478
2479
2480
2481
2482
2483
2484
2485
2486
2487
2488
2489
2490
2491
2492
2493
2494
2495
2496
2497
2498
2499
2500
2501
2502
2503
2504
2505
2506
2507
2508
2509
2510
2511
2512
2513
2514
2515
2516
2517
2518
2519
2520
2521
2522
2523
2524
2525
2526
2527
2528
2529
2530
2531
2532
2533
2534
2535
2536
2537
2538
2539
2540
2541
2542
2543
2544
2545
2546
2547
2548
2549
2550
2551
2552
2553
2554
2555
2556
2557
2558
2559
2560
2561
2562
2563
2564
2565
2566
2567
2568
2569
2570
2571
2572
2573
2574
2575
2576
2577
2578
2579
2580
2581
2582
2583
2584
2585
2586
2587
2588
2589
2590
2591
2592
2593
2594
2595
2596
2597
2598
2599
2600
2601
2602
2603
2604
2605
2606
2607
2608
2609
2610
2611
2612
2613
2614
2615
2616
2617
2618
2619
2620
2621
2622
2623
2624
2625
2626
2627
2628
2629
2630
2631
2632
2633
2634
2635
2636
2637
2638
2639
2640
2641
2642
2643
2644
2645
2646
2647
2648
2649
2650
2651
2652
2653
2654
2655
2656
2657
2658
2659
2660
2661
2662
2663
2664
2665
2666
2667
2668
2669
2670
2671
2672
2673
2674
2675
2676
2677
2678
2679
2680
2681
2682
2683
2684
2685
2686
2687
2688
2689
2690
2691
2692
2693
2694
2695
2696
2697
2698
2699
2700
2701
2702
2703
2704
2705
2706
2707
2708
2709
2710
2711
2712
2713
2714
2715
2716
2717
2718
2719
2720
2721
2722
2723
2724
2725
2726
2727
2728
2729
2730
2731
2732
2733
2734
2735
2736
2737
2738
2739
2740
2741
2742
2743
2744
2745
2746
2747
2748
2749
2750
2751
2752
2753
2754
2755
2756
2757
2758
2759
2760
2761
2762
2763
2764
2765
2766
2767
2768
2769
2770
2771
2772
2773
2774
2775
2776
2777
2778
2779
2780
2781
2782
2783
2784
2785
2786
2787
2788
2789
2790
2791
2792
2793
2794
2795
2796
2797
2798
2799
2800
2801
2802
2803
2804
2805
2806
2807
2808
2809
2810
2811
2812
2813
2814
2815
2816
2817
2818
2819
2820
2821
2822
2823
2824
2825
2826
2827
2828
2829
2830
2831
2832
2833
2834
2835
2836
2837
2838
2839
2840
2841
2842
2843
2844
2845
2846
2847
2848
2849
2850
2851
2852
2853
2854
2855
2856
2857
2858
2859
2860
2861
2862
2863
2864
2865
2866
2867
2868
2869
2870
2871
2872
2873
2874
2875
2876
2877
2878
2879
2880
2881
2882
2883
2884
2885
2886
2887
2888
2889
2890
2891
2892
2893
2894
2895
2896
2897
2898
2899
2900
2901
2902
2903
2904
2905
2906
2907
2908
2909
2910
2911
2912
2913
2914
2915
2916
2917
2918
2919
2920
2921
2922
2923
2924
2925
2926
2927
2928
2929
2930
2931
2932
2933
2934
2935
2936
2937
2938
2939
2940
2941
2942
2943
2944
2945
2946
2947
2948
2949
2950
2951
2952
2953
2954
2955
2956
2957
2958
2959
2960
2961
2962
2963
2964
2965
2966
2967
2968
2969
2970
2971
2972
2973
2974
2975
2976
2977
2978
2979
2980
2981
2982
2983
2984
2985
2986
2987
2988
2989
2990
2991
2992
2993
2994
2995
2996
2997
2998
2999
3000
3001
3002
3003
3004
3005
3006
3007
3008
3009
3010
3011
3012
3013
3014
3015
3016
3017
3018
3019
3020
3021
3022
3023
3024
3025
3026
3027
3028
3029
3030
3031
3032
3033
3034
3035
3036
3037
3038
3039
3040
3041
3042
3043
3044
3045
3046
3047
3048
3049
3050
3051
3052
3053
3054
3055
3056
3057
3058
3059
3060
3061
3062
3063
3064
3065
3066
3067
3068
3069
3070
3071
3072
3073
3074
3075
3076
3077
3078
3079
3080
3081
3082
3083
3084
3085
3086
3087
3088
3089
3090
3091
3092
3093
3094
3095
3096
3097
3098
3099
3100
3101
3102
3103
3104
3105
3106
3107
3108
3109
3110
3111
3112
3113
3114
3115
3116
3117
3118
3119
3120
3121
3122
3123
3124
3125
3126
3127
3128
3129
3130
3131
3132
3133
3134
3135
3136
3137
3138
3139
3140
3141
3142
3143
3144
3145
3146
3147
3148
3149
3150
3151
3152
3153
3154
3155
3156
3157
3158
3159
3160
3161
3162
3163
3164
3165
3166
3167
3168
3169
3170
3171
3172
3173
3174
3175
3176
3177
3178
3179
3180
3181
3182
3183
3184
3185
3186
3187
3188
3189
3190
3191
3192
3193
3194
3195
3196
3197
3198
3199
3200
3201
3202
3203
3204
3205
3206
3207
3208
3209
3210
3211
3212
3213
3214
3215
3216
3217
3218
3219
3220
3221
3222
3223
3224
3225
3226
3227
3228
3229
3230
3231
3232
3233
3234
3235
3236
3237
3238
3239
3240
3241
3242
3243
3244
3245
3246
3247
3248
3249
3250
3251
3252
3253
3254
3255
3256
3257
3258
3259
3260
3261
3262
3263
3264
3265
3266
3267
3268
3269
3270
3271
3272
3273
3274
3275
3276
3277
3278
3279
3280
3281
3282
3283
3284
3285
3286
3287
3288
3289
3290
3291
3292
3293
3294
3295
3296
3297
3298
3299
3300
3301
3302
3303
3304
3305
3306
3307
3308
3309
3310
3311
3312
3313
3314
3315
3316
3317
3318
3319
3320
3321
3322
3323
3324
3325
3326
3327
3328
3329
3330
3331
3332
3333
3334
3335
3336
3337
3338
3339
3340
3341
3342
3343
3344
3345
3346
3347
3348
3349
3350
3351
3352
3353
3354
3355
3356
3357
3358
3359
3360
3361
3362
3363
3364
3365
3366
3367
3368
3369
3370
3371
3372
3373
3374
3375
3376
3377
3378
3379
3380
3381
3382
3383
3384
3385
3386
3387
3388
3389
3390
3391
3392
3393
3394
3395
3396
3397
3398
3399
3400
3401
3402
3403
3404
3405
3406
3407
3408
3409
3410
3411
3412
3413
3414
3415
3416
3417
3418
3419
3420
3421
3422
3423
3424
3425
3426
3427
3428
3429
3430
3431
3432
3433
3434
3435
3436
3437
3438
3439
3440
3441
3442
3443
3444
3445
3446
3447
3448
3449
3450
3451
3452
3453
3454
3455
3456
3457
3458
3459
3460
3461
3462
3463
3464
3465
3466
3467
3468
3469
3470
3471
3472
3473
3474
3475
3476
3477
3478
3479
3480
3481
3482
3483
3484
3485
3486
3487
3488
3489
3490
3491
3492
3493
3494
3495
3496
3497
3498
3499
3500
3501
3502
3503
3504
3505
3506
3507
3508
3509
3510
3511
3512
3513
3514
3515
3516
3517
3518
3519
3520
3521
3522
3523
3524
3525
3526
3527
3528
3529
3530
3531
3532
3533
3534
3535
3536
3537
3538
3539
3540
3541
3542
3543
3544
3545
3546
3547
3548
3549
3550
3551
3552
3553
3554
3555
3556
3557
3558
3559
3560
3561
3562
3563
3564
3565
3566
3567
3568
3569
3570
3571
3572
3573
3574
3575
3576
3577
3578
3579
3580
3581
3582
3583
3584
3585
3586
3587
3588
3589
3590
3591
3592
3593
3594
3595
3596
3597
3598
3599
3600
3601
3602
3603
3604
3605
3606
3607
3608
3609
3610
3611
3612
3613
3614
3615
3616
3617
3618
3619
3620
3621
3622
3623
3624
3625
3626
3627
3628
3629
3630
3631
3632
3633
3634
3635
3636
3637
|
*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 79025 ***
####################################################################
Anmerkungen zur Transkription
Der vorliegende Text wurde anhand der Buchausgabe von 1851 so weit
wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Offensichtliche Fehler
wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und heute nicht mehr
verwendete Schreibweisen bleiben gegenüber dem Original unverändert.
Das Original wurde in Frakturschrift gesetzt. Besondere
Schriftvarianten werden im vorliegenden Text mit Hilfe der folgenden
Symbole gekennzeichnet:
fett: =Gleichheitszeichen=
gesperrt: +Pluszeichen+
Antiqua: ~Tilden~ (im Original zusätzlich fett gedruckt)
####################################################################
Das
Proletariat
und die
Waldungen,
mit besonderer Berücksichtigung
der bayerischen Rhein-Pfalz.
Ein Beitrag
zur Beantwortung der Frage über die materielle Noth der unteren
Volksklassen einerseits, und die Sicherstellung des bedrohten
Waldeigenthums anderseits.
[Illustration]
Der königlichen Staatsregierung, den hohen Kammern,
und allen Forstmännern gewidmet.
[Illustration]
Kaiserslautern.
+Verlag von J. J. Tascher.+
1851.
Druck von Ludwig Vatter in Kaiserslautern.
Vorwort.[1]
Sr. Excellenz, dem Herrn Regierungs-Präsidenten von Zenetti in der
Pfalz, wurde bei Inspicirung der Gefängnisse daselbst auch allenthalben
eine große Masse von Forstfrevlern vorgestellt, welche auf Befragen
erklärten, daß sie gezwungen seyen, zu freveln, und daß sie nach ihrer
Entlassung, bei ihrer Unvermögenheit, sich das nöthige Brennholz
zu kaufen, nothwendigerweise auf’s neue dieselben nach dem Gesetze
strafbaren Handlungen begehen müßten.
Die von Seiner Excellenz nun hierüber bei einer Gelegenheit
aufgeworfene Frage, wie dem Uebelstande der so bedenklich zunehmenden
und auf die Sittlichkeit so verderblich einwirkenden Forstfrevel
+gründlich+ abzuhelfen sey einestheils, wie auch die erkannte dringende
Nothwendigkeit einer Abhülfe anderntheils, gab dem Verfasser die
Veranlassung, während der langen Winterabende des Jahres 1850 über
diesen Gegenstand die nachfolgende kleine Abhandlung niederzuschreiben.
Derselbe ist hiebei von der Ansicht ausgegangen, auch andere, außer dem
engern Bereiche des Forstmannes gelegene, mit der eigentlichen Sache
dieser Abhandlung gleichwohl aber unzertrennliche Gegenstände, vor
Allem aber unsere sittlichen, religiösen und socialen Verhältnisse,
welche im innigsten Zusammenhange mit den zerstörenden, unerlaubten
Eingriffen auf das bedrohte Waldeigenthum stehen, einer kurzen Erwägung
unterziehen, und, dem sich anreihend, weiter entwickeln zu sollen,
wie sich diese Zustände auf unsere Waldungen geäußert haben, und wie
endlich der drohenden Gefahr der allmähligen gänzlichen Devastation
unserer Wälder mit Hoffnung auf Erfolg zu begegnen sein dürfte.
Der Verfasser mußte es sich, da er die Sache weniger vom +finanziellen,
als vielmehr vom rein forstlichen und praktischen Standpunkte aus+
bearbeiten wollte, vor Allem aber zur Aufgabe machen, ohne Hehl
und besonders mit strenger Wahrheitsliebe und in offener jedoch
unverletzender Sprache, ohne welche der Zweck nicht erreicht werden
könnte, seine Wahrnehmungen hier niederzuschreiben.
Keine andere Gründe, als einzig und allein der Wunsch, einer guten
Sache zu nützen, und einen so wichtigen Gegenstand, die eigentliche
Existenz- und Lebensfrage für unsere Waldungen, öffentlich zu
besprechen, konnte den Verfasser zu dieser Arbeit veranlassen.
Von einer Opposition, oder beabsichtigten Kritik der
Regierungs-Maßregeln, kann sonach keine Rede sein. Der Verfasser, der
noch täglich lernen will, und mit dem größten Danke Belehrungen über
allenfalls irrige Ansichten entgegenzunehmen gerne bereit ist, glaubt
deßhalb auch von der Loyalität seiner hohen Vorgesetzten mit Zuversicht
erwarten zu dürfen, daß seine guten Absichten nicht verkannt und
mißdeutet werden.
Nur durch eine bescheidene aber freimüthige, offene Besprechung
unserer forstlichen Zustände kann der Wissenschaft, dem öffentlichen
Dienste und dem Lande genützt werden; im andern Falle würden wir nicht
nur eines Stillstandes, sondern auch eines Rückschrittes im Gebiete des
Forstwesens gewiß sein.
Wäre die Durchführung in den vorbestimmten engen Grenzen aber nicht
gelungen, ober sollten die Absichten des Verfassers verkannt werden, so
müßte sich derselbe mit dem Bewußtsein trösten, daß er nur das Gute für
das Land und insbesondere für unsere Wälder gewollt +habe+.
Geschrieben im Februar 1850.
+Der Verfasser.+
Nachschrift.
Nur auf das Zureden einiger befreundeten Forstmänner, die mit Leib und
Seele auch ihre ganze Thätigkeit dem Walde widmen, und bezüglich dieses
Gegenstandes mit gerechter gleicher Sorge in die Zukunft blicken, hat
sich der Verfasser, nachdem sich die Frevel seit diesem verflossenen
Jahre in seinem Reviere fast um’s Doppelte vermehrt haben, und
überhaupt jene Gründe, die gegenwärtige Abhandlung veranlaßten, immer
mehr und dringender hervortreten, entschließen können, dieselbe nun
jetzt erst dem Drucke und hiemit der Oeffentlichkeit zu übergeben.
Geschrieben im März 1851.
+Der Obige.+
Einleitung.
~Salus publica suprema lex.~
Für andauerndes Glück und den Wohlstand des Volkes zu sorgen, muß
die erste und heiligste Pflicht einer jeden Staatsregierung, hiemit
aber auch, soll sich ein Land zur höchsten Blüthe und Vollkommenheit
entfalten, die ganze Staatsverwaltung in Einklang gebracht, und auf die
Erreichung dieses Zieles gerichtet sein.
Wie es nun gekommen, daß man sich in fast allen europäischen Staaten
von diesem idealen Staatenbilde — da mehr da weniger — entfernte, wie
es gekommen, daß gar oft persönliche Ansichten und Interessen über die
speziellen und allgemeinen Anforderungen der staatlichen Gesellschaft
die Herrschaft sich erwarben, daß alte deutsche Treue, Biederkeit,
genügsames Wohlergehen und Religiosität fast gänzlich vernichtet
wurden, in eine solche schwierige und undankbare Untersuchung will man
sich hier nicht einlassen; jedenfalls haben moderne Staatskünstler, und
einseitige, nur den Stand der Dinge in höheren politischen Regionen
auffassende Theorien, die sich nicht auf die so nöthigen und nur im
bunten Getriebe der lehrreichen Schule des Volkslebens zu machenden
praktischen Anschauungen und Erfahrungen stützen, das Ihrige hierzu
beizutragen. Genug, daß wir erkennen, wie groß die materielle und
sittliche Noth allenthalben sei, und welch’ ein Abgrund des Verderbens
unsere Zukunft bedroht.
Bayerns edler König, +Maximilian+ der ~II.~, dessen persönliches
Streben thatsächlich dahin gerichtet ist, Alles zu Bayerns und des
gesammten deutschen Vaterlandes Glück und Wohlfahrt zu thun und zu
verwirklichen, hat bekanntlich eine Preisfrage[2] „über Abhülfe
der materiellen Noth der unteren Volksklassen in Deutschland und
insbesondere in Bayern“ gegeben, welche Zweifels ohne im gegenwärtigen
Jahrhunderte die wichtigste, und, bezüglich ihrer praktischen Lösung
für unsere Zukunft sowohl als die kommenden Generationen, von der
größten Bedeutung ist.
Wenn wir unsere Zustände mit Ruhe übersehen, so müssen wir
zur Erkenntniß gelangen, daß wir an der Grenz-Marke einer
weltgeschichtlichen Epoche stehen. Schon zu mächtig und Verderben
drohend haben sich feindliche Elemente dem staatlich-politischen Leben
gegenüber gestellt; gelingt es nicht, uns von diesen vielen krankhaften
und gährenden Stoffen zu befreien, so haben wir eine traurige Zukunft,
vielleicht Ereignisse zu erwarten, wie solche die Weltgeschichte bisher
nicht kannte. Aus den chaotischen Trümmern all’ unserer menschlichen
Glückseligkeit würde dann eine neue Generation, durch vernichtende
Kämpfe und Erfahrungen geläutert und aufgeklärt, entstehen, und einer
glücklicheren Zukunft, als unsere jetzigen Tage es sind, entgegengehen.
Es ist jedoch noch Hoffnung vorhanden, daß auch ohne diese
vernichtenden Kämpfe und gewaltsamen Evolutionen die schwankenden
Staatsschiffe aus den tobenden Elementen und einer klippenvollen
See wieder in ein ruhiges Fahrwasser geleitet werden. Es kann dies
noch geschehen, wenn es allen europäischen Staatsregierungen erst
einmal wahrer Ernst ist, und wenn von denselben sowohl als von allen
guten Bürgern +rasch+ die Hand an’s große Werk der sittlichen und
politischen Regeneration gelegt wird. Die Gesammtheit des Staates, wie
jeder Staatsangehörige, der noch die erforderliche moralische Kraft
in sich fühlt, ist schon seiner Selbsterhaltung wegen, auch wenn die
eigentlichen Früchte dieser Mühen erst künftigen Geschlechtern zu Gute
kommen sollten, verpflichtet, alle seine Thätigkeit dieser sittlichen
und staatlichen Wiedergeburt zu widmen.
Gleichwie die Zerstörung eines Werkes aber viel leichter ist, als der
Wiederaufbau, ebenso verhält es sich mit der Verbesserung unserer
verdorbenen sittlichen und materiellen Zustände. Ein volles Jahrhundert
wird vielleicht erforderlich sein, um den Geist des Verderbens wieder
auszuroden, und unsere, wie die von unsern Vorgängern gemachten,
Fehler zu sühnen. Unsere Thätigkeit wird daher vor Allem eine rasch
vermittelnde und einlenkende sein müssen.
Auch wir Forstbeamte sind berufen, bei diesen großen staatlichen
Reformen, bei der beabsichtigten Verbesserung der sittlichen und
materiellen Noth der untern Volksklassen, thatkräftig mitzuwirken, und
zwar wird unsere Aufgabe eine doppelte sein:
1) wir werden — soviel es an uns liegt — der sehr oft durch
Holzfrevel entstandenen, fast totalen Demoralisation der unteren
Volksschichten, besonders auf dem Lande, entgegenzutreten, und durch
alle uns zu Gebot stehende Mittel auf Verbesserung der sittlichen
Zustände derselben hinzuwirken haben;
2) wir werden im Interesse der Staatsangehörigen — als treue Wächter
unserer herrlichen, deutschen Wälder — die in riesenhafter Zunahme
begriffenen Devastationen derselben abzuwenden haben.
Wie schwer diese Aufgabe sei, läßt sich, wenn wir die bezüglich der
Waldungen bei den untern Volksklassen herrschenden Ansichten und den
allgemeinen sittlichen Verfall in Erwägung ziehen, nicht verkennen;
demohngeachtet will es der Verfasser, nur allein der guten Sache wegen
und in der Absicht, um einen Beitrag zur Lösung der Frage über die
hiezu erforderlichen Mittel und Wege zu liefern, in Nachstehendem
versuchen, seine auf rein praktischen Erfahrungen und Anschauungen
beruhenden Ansichten hier mitzutheilen.
Kein Staatsdiener hat ja mehr Gelegenheit, als gerade der auf dem
Lande wohnende ausübende Forstbeamte, die Noth und die Bedürfnisse
der unteren Volksschichten, ja oft menschliches Elend und
Familienverhältnisse kennen zu lernen, die das tiefste Mitleid eines
jeden besseren Menschen, der noch edler Mitgefühle fähig ist, erregen
müssen.
Solche Zustände — namentlich aber die rasche Abnahme aller
Religiosität und Sittlichkeit, die massenhafte, totale Verarmung
der untern und theils auch der mittleren Volksklassen — üben aber,
wie jeder praktische und aufmerksame Forstmann täglich wahrzunehmen
im Stande ist, nothwendigerweise den entschiedensten Einfluß auf
Bewirthschaftung, Benützung und den Schutz unserer Waldungen aus; es
dürfte daher erforderlich sein, dieselben vorerst, obgleich sie schon
vielseitig beschrieben worden und leider nur zu sehr bekannt sind, in
allgemeinen Umrissen kurz in Erwägung zu ziehen.
Wahrnehmungen und Erscheinungen aus dem gewöhnlichen bürgerlichen Leben.
Die krankhaften Zustände der staatlichen Gesellschaft lassen sich nicht
allein in den untern Volksklassen, beim sogenannten Proletariate,
sondern auch bei höheren Ständen wahrnehmen. Treten auch hier
die Erscheinungen in modifizirter Form auf, so werden doch die
Grundursachen, wenn auch dieselben auf einen bestimmten Moment sich
nicht zurückführen lassen, immer die nämlichen sein.
Jene alten Zeiten, wo das Wort, der Handschlag des Bürgers mehr galt,
als heut zu Tage alle gerichtliche Verträge und Versicherungen, wo
religiöser Sinn, Zucht und Sitte, Liebe und Vertrauen +noch allgemein+
unter den Menschen wohnte, diese glücklichen Tage sind verschwunden.
Nur bei der großen Minderzahl sind diese Tugenden und meist nur
theilweise noch zu Hause, um sie vom gänzlichen Untergange zu retten,
und auf künftige Geschlechter wieder zu vererben.
Wo wir auch bei unseren Zeitgenossen unsere Blicke hinwenden, überall
hört man Klagen über schlechte Zeiten. Dieß ist die gewöhnliche
Redensart aller Jener (die Gefährlichsten), die durch eigene Schuld in
zerrüttete Verhältnisse gekommen sind. Sie selbst, nicht die Zeiten
sind es, die sich geändert haben und ausgeartet sind. Sie wollen aber
ihre Entsittlichung, die Urquelle ihrer Leiden, nicht kennen lernen.
Was man auch auf sophistische Weise dagegen vorbringen mag, so ist
und bleibt doch — nach praktischer Anschauung unseres Volkslebens
— der Mangel an wahrer Religion das Grundübel unserer Zeit[3] und
die Grundursache unserer zerrütteten Verhältnisse; dagegen ist
nicht zu leugnen, +daß die Wirkung dieser Irreligiosität auch durch
andere Ursachen bedeutend vermehrt, und auf ihren Alles bedrohenden
dermaligen Culminationspunkt gebracht wurde.+ Mit Gewißheit ist aber
anzunehmen, daß alle staatswirthschaftlichen Manipulationen zur
Linderung der Noth der unteren Volksklassen nur Palliativmittel sein
und bleiben werden, wenn nicht gleichzeitig die religiös-sittliche
Erziehung der Menschen wieder angestrebt und wirklich bethätiget
wird. Sehen wir uns nur um, so erblicken wir zuvörderst im Bürger-
und Bauernstande, bei Arbeiter- und Taglöhnerfamilien, allenthalben
Entsittlichung und massenhafte Verarmung, nebenbei aber Genuß-,
Putz- und Prozeßsucht, Ueppigkeit, Trunksucht, Unzucht, Hang zum
Spiele, Trägheit, Müßiggang; sehr selten aber finden wir noch die
alten einfachen Sitten, den geregelten Fleiß und die Genügsamkeit,
welche unsere Voreltern auszeichneten. Das alte glückliche
Familienleben ist fast gänzlich verschwunden; die Verarmung reißt
immer mehr ein, insbesondere droht der unentbehrliche Mittelstand
zwischen Arm und Reich vollständig unterzugehen. Schuldenmacherei
und Zwangsversteigerungen nehmen täglich zu; demohngeachtet gehen —
namentlich in den Städten — die meisten Gewerbsleute, statt daß sie
in ihren Werkstätten fleißig mitarbeiteten, und Fleiß mit sittlicher
Ordnung daselbst aufrecht erhielten, jetzt Tage lang in Wirths- und
Kaffeehäuser, politisiren und machen Staatsverbesserungsvorschläge.
Es ist nicht zu schildern, wie nachtheilig dieses Treiben, dieses
äußere Herunterkommen, auf die sittlichen Zustände eingewirkt hat,
und noch wirkt. Der Hausfriede ist gründlich zerstört, und bleibt
es, da eine Rückkehr zu bürgerlicher Tugend, als erster Bedingung
eines glücklichen Familienlebens, selten mehr stattfindet. Solche
Menschen nehmen vielmehr, um jede Erinnerung an ihre traurige Lage
zu ersäufen, und jede bessere Gefühlsregung im Keime zu ersticken,
zu geistigen Getränken, ja leider oft zum Branntwein, ihre Zuflucht.
Andere ergeben sich neben dem Trunke mit Leidenschaft noch dem Lotto-
oder andern Hazardspielen, oder sie werden, wie dies namentlich auf
dem Lande häufig vorkömmt, verwegene Wald- und Wildfrevler, um auf
diese und andere unerlaubte Weise ihre traurige Existenz zu sichern,
und ihre angewöhnten Bedürfnisse zu befriedigen. Sie sinken von Stufe
zu Stufe, sind am Ende zu Allem fähig und bilden im Vereine mit den
demoralisirten Fabrik- und Eisenbahnarbeitern, mit herumstreichenden,
arbeitsscheuen Handwerksburschen und Bettlern, die furchtbaren
Werkzeuge in den Händen der Umsturzpartei.
Wie sehr auch ein ausgearteter Theil der freien Presse sich an der
allmäligen Schaffung solcher Zustände betheiliget hat, ist aus der
zahlreichen schlechten Roman-Literatur, aus einer Masse von das Uebel
nur vergrößernden Zeitschriften und Blättern zu ersehen. Wir alle
werden wohl die — Vielen aber nur als Aushängeschild und Deckblatt
dienende — politische Vereinigung Deutschlands, die Herstellung seiner
Macht und einer Achtung gebietenden Stellung von Herzen wünschen, wie
auch dahin streben, daß jene Reformen vorgenommen werden, die der
Zeit und den Bedürfnissen anpassend, und zur ferneren staatlichen
Entwicklung und gedeihlichen Kräftigung unbedingt erforderlich sind;
aber all’ diese Verbesserungen werden wir nur auf gesetzlichem, auf
vernünftigem Wege realisiren wollen.
Um wieder auf das Proletariat zurückzukommen, so haben wir vorzugsweise
noch das Loos der geistig-, körperlich- und sittlich-verwahrlosten
Kinder dieser Menschen ins Auge zu fassen. Sie werden, da gegen
insolvente Eltern gar keine Coërcitivmittel gesetzlich bestehen und
zur Anwendung kommen, nicht genug zur Schule an-, wohl aber sogar
davon abgehalten, und streichen gleich einer hirtenlosen Heerde, was
eine eigentliche Pflanzschule des Verderbens und einer frühzeitigen
Entsittlichung ist, als Bettelkinder scharenweise in den Ortschaften
umher, oder sie werden von ihren gewissenlosen Eltern schon in zarter
Jugend zu Entwendungen und Vergehen jeder Art, wenn es nur Etwas
einträgt, angehalten. Es ist dies ein Schandflecken unserer Zeit, und
wir alle werden noch die groben Fehler, die wir uns in Erziehung der
Jugend haben zu Schulden kommen lassen, zu büßen haben. Aber nicht
allein Kinder, sondern auch erwachsene, gesunde, starke Leute ziehen,
alles Schamgefühls verlustig, und theilweise alle Arbeit scheuend und
ablehnend, allenthalben zahlreich auf dem Bettel umher. Viele fordern
mit Unfreundlichkeit, viele mit Trotz; von einer Anerkennung, von
Dankbarkeit ist keine Rede mehr bei diesen Menschen.
Betrachten wir die Masse dieses entsittlichten Proletariats, die Masse
der bezüglich der Erziehung fast gänzlich vernachläßigten Kinder
desselben, bedenken wir endlich, unter welchen Einflüssen auch die
besser gebildete Jugend dermalen heranwächst, so müssen wir uns leider
gestehen, daß wir — die jetzige Generation — keiner frohen Zukunft
entgegensehen dürfen.
Bei dem Ueberblicke dieser Verhältnisse dürfte man nicht schwer zu der
Ueberzeugung gelangen, daß hier Parlamente, Kammern, Verfassungen,
Vereine, vorbeugende, die Noth der untern Volksklassen wesentlich
lindernde Maßregeln der Regierungen, obschon alle diese Faktoren in
unseren dringenden Reform- und Verbesserungsangelegenheiten unabwendbar
erforderlich sein dürften, gründliche Abhülfe so lange nicht gewähren
können, bis es uns gelungen ist, das Volk wieder religiös und sittlich
zu bilden. Dies ist die Grundbedingung, wenn es in der Welt wieder
besser werden soll, und wenn überhaupt die Anwendung der in den
zum Theile sehr trefflichen Schriften über die erwähnte Preisfrage
gegebenen Rathschläge und Reformen einen dauernden Erfolg hervorbringen
soll.
Nach Vorausschickung Dieses kommt nunmehr der Verfasser auf den
eigentlichen Gegenstand seiner Abhandlung zurück und sucht vor Allem
folgende Frage zu beleuchten:
=Wie haben sich diese Zustände auf unsere Waldungen bisher geäußert,
und wie werden sie sich bezüglich dieser in Zukunft äußern? —=
Bei Beantwortung dieser Frage muß sich der Verfasser natürlich nur
auf die Wahrnehmungen beschränken, die er in seiner dienstlichen
Stellung in Bayern und zunächst in der Pfalz und einigen andern
angrenzenden Landestheilen gemacht hat. Wenn gleich übrigens auch hier
dieselben Ursachen nach der Individualität eines Landes, nach der
Eigenthümlichkeit und gewohnten Lebensweise der Bewohner desselben,
verschiedene Wirkungen hervorzubringen im Stande sind, so werden sich
doch letztere in ganz Deutschland, je nachdem diese Zustände und
mitwirkenden Ursachen mehr oder minder vorhanden sind, in gleichen oder
ähnlichen Erscheinungen wahrnehmen lassen.
Die Verwirrung aller Sittlichkeits- und Rechtsbegriffe äußert sich
bezüglich der Waldungen vor Allem und fast allenthalben in der tief
eingewurzelten Ansicht, daß ein Forstfrevel kein entehrendes, kein
strafbares Vergehen, daß Holz eine Art von Gemeingut sey, und für
den beliebigen Gebrauch Aller wachse. Es sind dies Ansichten, die
sich aus den Zeiten des Holzüberflusses, und aus jenen, wo die Wälder
Deutschlands wirklich noch Gemeingut waren, herleiten.
Das Individuum in der Gemeinde glaubt sich berechtiget, in dem
betreffenden Gemeindewalde oder auch in jenem seines begüterten
Mitbürgers, und im Allgemeinen der Staatsangehörige, aus den Forsten
des Staates sich diese und jene durch die Gesetze verpönte Nutzung
erlauben zu dürfen.
Das Raisonnement der Bemittelteren ist gewöhnlich: „für was sind diese
Waldungen sonst da, und wofür tragen wir unsere Gemeindelasten und
bezahlen dem Staate Steuern?“ — Der Arme aber glaubt, in seiner Armuth
einen Freibrief gegen alle derlei Beschränkungen zu besitzen, und hält
sich, da er auf eine legale Weise seine Bedürfnisse zur Genüge nicht
befriedigen kann, ohnedies hiezu für berechtiget. —
Dies sind die Früchte der vernachläßigten sittlichen Erziehung. Die
demoralisirten Massen wissen weder die ihnen zukommenden Rechte zu
begrenzen, noch weniger kennen sie und mögen sie kennen lernen die
Pflichten, die sie — als einzelne Glieder der staatlichen Gesellschaft
— der Gesammtheit des Staates, und als Menschen der kommenden
Generation zu erfüllen schuldig sind.
Die Waldungen sind bereits schon +größtentheils+ in Deutschland auf
jene Gegenden mit absolutem Waldboden zurückgedrängt; da nun in Folge
dessen die Landwirtschaft in waldreichen Gegenden, ihrer minderen
Ausbreitung und der gewöhnlich geringen Ergiebigkeit des Bodens wegen,
den zahllosen Massen der Waldbewohner und des dortigen Proletariats
keine genügende Nahrungsquelle zu eröffnen vermag, so haben auch da und
in jenen Gegenden, wo in Folge unzureichender Waldmassen die rechtliche
Erwerbung von Forstprodukten erschwert, oder wo solche mit die Kräfte
des Consumenten übersteigenden Kosten verknüpft ist, die Frevel auf
eine schauderhafte Weise und in der Art zugenommen, daß die Blüthe
unserer deutschen Wälder (in den großen Waldkomplexen) vernichtet zu
werden droht.
Blicke jeder ausübende Forstmann nur einmal auf die letzten 20 Jahre
zurück, so wird er sich überzeugen oder schon überzeugt sein, daß die
Walddevastation progressiv, im gleichen Schritte mit der Verarmung
und Demoralisation des Volkes, vorangegangen ist, und mit jedem
Jahre tiefer und tiefer in jene inneren und entfernteren Waldtheile
eindringt, wohin sich früher ein Waldbewohner selten oder gar nicht
bemühen mochte, und wohin er aber jetzt einzudringen gezwungen ist,
da die Vorwaldungen größtentheils schon verwüstet, und nicht mehr im
Stande sind, seine Frevelgelüste oder Bedürfnisse zu befriedigen.
Für die Pfalz wurden seit 1814 vier Forst-Strafgesetze (1814, 1822,
1831 und 1846) erlassen. Von allen diesen versprach man sich eine
Minderung der Frevel und eine größere Schonung der Wälder, und doch
haben sich dieselben allda stets vermehrt.
Im Jahre 1821–22 betrug die Zahl der Frevel
in diesem Kreise 37,500,
„ „ 1829–30 99,500,
„ „ 1844–45 115,774,
und im Jahre 1846–47 185,562.
Im Jahre 1847–48 betrug dagegen die Zahl
der Anzeigen nur 107,637,
welches aber nicht eine Folge der Abnahme der Frevel, sondern des durch
die ausgebrochene Revolution gelähmten Forstschutzes war. — Es waren
im Gegentheile in diesem Jahre die Frevel noch weit zahlreicher und
bedeutender als im Jahre 1846–47.
Im Jahre 1849–50 endlich, wo jedoch die eben angedeuteten, hindernden
Ursachen in ihren Folgen immer noch sehr einwirkend waren, betrug die
Zahl der Frevel wieder erst 113,088.
Ueberblicken wir diese in vorstehenden statistischen Notizen gegebene
rasche Zunahme der Frevel in einem Zeitraume von nicht ganz 30
Jahren, und erwägen wir, daß vielleicht eine fast gleiche oder wohl
noch größere Zahl von Frevlern jährlich nicht betreten, daß ferner
fast ebensoviele geringere Frevel (wiewohl dies nach den bestehenden
Verordnungen gar nicht sein sollte) aus Mitleid mit den Armen, oder hie
und da im wohlverstandenen Interesse des Dienstes gar nicht konstatirt
werden, so dürften die obigen Behauptungen mehr als gerechtfertigt
erscheinen.[4]
Unter dieser Menge von Freveln sind es vorzugsweise die Streufrevel,
die am meisten zerstörend auf unsere Waldungen einwirkten. Durch
väterliche Fürsorge der Staatsregierung wird im Allgemeinen so viel
Streu, als die Waldungen ertragen können, an die derselben bedürftigen
Landwirthe abgegeben. Demohngeachtet wird noch nebenbei eine solche
Masse von Waldstreu, insbesondere Moos und Laub, allenthalben
entwendet, daß eine unbehinderte Wirthschaft — die Möglichkeit
der Erziehung wüchsiger Holzbestände — ja bei der Fortdauer und
voraussichtlichen Mehrung dieses Uebels die künftige Existenz der
Waldungen hauptsächlich hiedurch und mit Beiwirkung der übrigen
zahlreichen Frevel geradezu in Frage gestellt wird.
Jede, auch die kleinste Hinwegnahme von Waldstreu aus den Waldungen
ist bekanntlich an und für sich schon ein Eingriff in den Gang der
Natur.[5] Von dieser sind jene Gegenstände, als Laub, Moos, Flechten
&c. &c., dazu bestimmt, den Boden feucht zu erhalten, die Wurzeln
gegen nachtheilige atmosphärische Einflüsse — zu große Hitze und
Kälte zu schützen, &c. — und endlich durch Verwesung als Dammerde
den Holzpflanzen als Nahrung zu dienen. Ohne diesen Humus ist keine
Waldvegetation möglich. Da indessen die Landwirthschaft in Bayern
zur Zeit der Waldstreu noch nicht entbehren kann, so hat man aus
staatswirthschaftlichen Rücksichten einen Theil der Produktionskraft
der Wälder durch freiwillige oder auf Berechtigung beruhende
Streuabgaben — namentlich in neuerer Zeit — derselben zum Opfer
gebracht; doch hat dies noch bislang keine Würdigung gefunden. Das
Stroh, welches zur Düngerbereitung verwendet werden sollte, wird in den
Waldgegenden — selbst von den Wohlhabenden — größtentheils verkauft,
ein anderer Theil aber auch zur Fütterung des Viehes verwendet. Es
werden deßhalb maßlose weitere Ansprüche auf Waldstreu gemacht, und bei
der Unmöglichkeit der Befriedigung im Wege des Frevels ohne Rücksicht
auf Zeit und Ort geltend gemacht.
Hiezu gesellt sich noch in vielen Gegenden das Abschälen und Entwenden
der guten oberen Waldrasen- und Humus-Schichte, um solche als
Meliorationsmittel in den Weinbergen zu verwenden. Junge, wüchsige
Stangenhölzer, selbst Schläge und Kulturen werden heimgesucht. Erstere
dürren durch die anhaltende Entziehung ihrer Bodendecke, oft noch
vor Erreichung ihres +halben+ physikalischen Haubarkeits-Alters, an
den Gipfeln ab, jungen Pflanzen aber wird schon in zarter Jugend der
Keim der Lebensunfähigkeit und ihrer frühen Vernichtung hiedurch
beigebracht.
In solchen durch Beraubung der Nahrungsstoffe und der schützenden
Bedeckung von Stufe zu Stufe herabgesunkenen, Beständen vollendet dann
die Art des Holzfrevlers die völlige Devastation.
Ein solches Bild (in verschiedenen Nuancen) bieten bereits mit wenigen
Ausnahmen all’ unsere Vorwaldungen, und im Innern der Wälder hat man
bereits angefangen, den Grund zu gleich betrübenden, in Aussicht
stehenden baldigen, ähnlichen Erscheinungen zu legen.
Nach dem Streufrevler nimmt unstreitig bei uns der Gewerbsfrevler, der
Holz &c. &c. nur zum Verkaufe frevelt, den ersten Rang bezüglich der
Schädlichkeit für den Wald ein.
Eine Menge theils arbeitsscheuer, theils arbeitsloser Menschen treibt
dieses Geschäft, ohne daß sie sich — selbst bei Anwesenheit des
Schutzpersonales — bei Ausübung ihrer Frevel nur im geringsten stören
lassen, und ohne daß es der Forstbeamte zu hindern vermag, auf eine
schonungslose Weise und in großen Massen.
Geistliche, Schullehrer, bessere wohlhabende Bürger, selbst Beamte, die
doch alle berufen wären, zur Abstellung dieses demoralisirenden Unfuges
mitzuwirken, sind die bereitwilligen Abnehmer.
Die Polizei liegt im Allgemeinen, und besonders bezüglich dieses
Treibens in den Städten, und noch mehr auf dem flachen Lande fast ganz
darnieder. Die mit Ausübung derselben betrauten Personen entwickeln
keine Energie, und sind in einer +Lauheit und Schüchternheit+ befangen,
die durch die letzten Ereignisse nur vermehrt wurde. Erscheint eine
desfallsige Verordnung oder Erinnerung der bestehenden Vorschriften,
so glaubt man seine Schuldigkeit gethan zu haben, wenn solche bekannt
gemacht und sodann in den Aktenschrank gelegt ist. Von +einem
thatsächlichen, energischen Einschreiten ist keine Rede+. Gewöhnlich
hört man: „ja man ist doch auch Familienvater, der und jener könnte mir
ja das Haus über dem Kopfe zusammenbrennen &c. &c.“ —
Auf diese Weise geschieht von den Lokalpolizeihehörden in dieser viel
zu gering geschätzten Sache aus lauter Rücksichten und Bedenken wenig
oder gar nichts, und wird auch insolange nichts geschehen, bis das in
der Pfalz bestehende Institut der Bürgermeister[6], wenigstens insoweit
dasselbe die Ausübung der Polizeigewalt berührt, gänzlich aufgehoben,
und an dessen Stelle zum preußischen Systeme, wonach diese Beamten von
den Gemeinden ganz unabhängig und vom Staate besoldet sind, gegriffen
wird.
Das Proletariat übt demnach, wie bisher dargethan, an vielen Orten
einen Terrorismus aus, der bei solcher gar nicht zu billigenden
Nachsicht nur noch mehr über Hand nehmen muß, der die öffentliche
Sicherheit gefährdet, die bessere Klasse der Bürger und hiemit die
ganze staatliche Gesellschaft nach und nach zu überwältigen droht.
Wenn der Proletarier in unseren Waldgegenden eine Axt, einen
Schiebkarren und für den Winter einen Schlitten hat, dann ist er ein
gemachter Mann, und kann, wenn er überdies noch ein Aeckerchen für
Kartoffeln hat, heirathen. Der Wald bietet ihm ja eine reichliche
Nahrungsquelle. Das Futter für eine Kuh holt er daselbst. Für eine
Traglast Streu bekommt er 6 kr., für einen Schiebkarren voll 8 bis
9 kr., für einen Schiebkarren voll Holz 18 bis 36 kr., für einen
Handschlitten voll 30 kr. bis zu 1 fl. 30 kr.; je dicker und schöner es
ist, und je größer die Quantität, desto mehr hat er zu erwarten.
Als gewöhnliche Ausrede der Abnehmer hört man: „ja man müsse doch diese
armen Leute unterstützen.“ — Beim Lichte betrachtet, ist es aber nichts
Anderes, als um sich theils den Schein der Mildthätigkeit zu geben,
und sich dem terrorisirenden Proletariate gefällig zu erzeigen, theils
aber auch — +und in den meisten Fällen+ — ist es nur der Eigennutz, um
auf wohlfeile und bequeme Weise zu solchen Forstprodukten zu kommen.
Die Unterstützung der Armen wird nur als Deckmantel gebraucht. — Wie
kann dies ein Werk der Nächstenliebe sein, da doch jeder vernünftige
Mann einsehen muß, daß dies keine Unterstützung ist, daß er dem
Proletariate nur hiemit Vorschub leistet, daß dasselbe der ordentlichen
Arbeit ganz entwöhnt, und hiemit ganz demoralisirt wird? — In der That
begeht hiedurch die wohlhabendere Klasse aus Eigennutz ein Verbrechen
an der menschlichen Gesellschaft, denn sie verleitet diese Menschen
zum Forstfrevel, sie arbeitet nicht sowohl an der Devastation der
Waldungen, als vielmehr an dem religiös-sittlichen Verfalle und an der
nothwendig hiedurch sich nur vergrößernden materiellen Noth der unteren
Volksklassen.
Der Gewerbsfrevler beschränkt sich nicht allein auf Brennholz und
Streu, sondern auch auf alle jene Waldprodukte, die er zu verwerthen
im Stande ist. Er beraubt die jungen Birken ihrer Aeste und Gipfel,
um mit den hievon fabrizirten Besen nach weit und breit Handel zu
treiben, er macht den Lieferanten von allen kleinen Nutzhölzern, er
entrindet junge, wüchsige Eichenstangen und verkauft die Rinde als
Loh, er entrindet die jungen Linden zur Bastgewinnung, er entgipfelt
ohne Scheu ganze Stämme, oder höhlt sie aus, oder haut die Wurzeln ab,
wenn er nur für einige Kreuzer Kiehnholz hiedurch gewinnen kann, oder
er verbrennt auch anbrüchige ganze Stämme auf dem Stocke zur Erzeugung
von Pottasche. Der weibliche Theil des Proletariats hingegen, wenn
solcher nicht mit Streu- oder Holzholen für eignen und fremden Bedarf
beschäftiget ist, führt emsig im Frühjahre und Sommer die regsame
Sichel in den Kulturen und Schlägen, währenddem die hoffnungsvolle
Jugend von den jungen Pflanzen das Laub zum Futter strüpfen und das
Vieh in den jungen Schlägen und Schonungen weiden muß.
Kaum, daß die jungen Bestände den ersten, ihnen in ihrer zarten
Jugend drohenden, Gefahren entgangen sind, kaum, daß hierin das
geringste kleine Nutz- oder Brennholz zu erhalten ist, so fangen auch
schon die Gewerbsfrevler im Vereine mit dem aus Noth und zum eigenen
Bedarfe frevelnden Gewohnheitsfrevler und den Berechtigten, die fast
allenthalben eine Erweiterung der Waldservituten und hiemit eine noch
größere Belastung der Waldungen anstreben, schon ihr verderbliches
Schalten und Walten hierin an, welches bis ins höchste Alter dieser
Bestände fortgesetzt wird. Der Schnelligkeit und Bequemlichkeit wegen
wird in der Regel die Axt angewendet; an festgesetzte Holztage will man
sich nicht binden. Ganze Bestände von haubaren und angehend haubaren
Kiefern, selbst Eichen, werden, welchen Frevel man früher hierorts gar
nicht kannte, auf Manneshöhe oft bis auf den Splint zu Brennmaterial
entrindet.
Außerdem sieht man allenthalben Stämme oder Stangen, die angehauen,
zum Dürrwerden geringelt oder angepickt, die entästet oder entgipfelt,
oder sonst verstümmelt sind. In Folge dessen wird, abgesehen von der
gewaltsamen Störung des natürlichen Holzwuchses, in den Schlägen der
Nachwuchs abermals gefährdet, in erwachsenen Beständen aber werden
Windfälle veranlaßt, und der für den Bestand und für den Boden gleich
unentbehrliche Schluß wird in Folge dessen unterbrochen, wodurch,
wie auch durch die ständige Hinwegnahme der Streu, die allmählige
Lichtung der Bestände und die endliche gänzliche Vermagerung des Bodens
herbeigeführt werden muß, was leider bei vielen Tausenden von Tagwerken
schon jetzt der Fall ist, und was bei vielen anderen Tausenden in
kurzer Zeit eintreten wird. —
Diese Frevel werden aber nicht nur in den Staats-, sondern auch in den
Gemeinde-, Körperschafts- und Privatwaldungen verübt. Entwendungen
von bereits aufgearbeitetem und von versteigertem Holze werden immer
häufiger. Sehr bedrohlich und Besorgniß erregend sind aber die in
neuerer Zeit hie und da vorgekommenen boshaften Brandlegungen, deren
Urheber nur sehr selten (oder gar nicht) zu entdecken und noch schwerer
zur Strafe[7] zu bringen sind.
Ziehen wir die Totalität all’ dieser Frevel und ihrer fortwährenden,
verderblichen, nachhaltigen Wirkungen in Erwägung, betrachten wir nur
die vor unseren Augen in kurzer Zeit angerichteten Zerstörungen der
Wälder, an denen Jahrhunderte gehegt und gepflegt wurde, so müssen
Alle, die auch nur einigermaßen einen Begriff von der Nothwendigkeit
und Bedeutsamkeit der Wälder haben, mit tiefer Betrübniß erfüllt werden.
Auch jeder Nichtforstmann wird, wenn er diese Zustände unparteiisch
überblickt, wenn er sich das Bild der Waldungen von den Ortschaften an
(von außen) bis ins Innere derselben betrachtet, den zweiten Theil der
obigen Frage, was nämlich die Folgen hievon sein werden, von selbst zu
beantworten im Stande sein.
Der obersten Leitung des Forstwesens in Bayern haben wir es zu
verdanken, daß die Bewirthschaftung unserer Wälder, wie dies auch
auswärts anerkannt wird, eine musterhafte zu nennen ist, und auch
hinter keiner in einem anderen deutschen Staate zurücksteht; allein
dieselbe — aller Fleiß und alle Anstrengungen mit Kulturen — werden,
wie wir sehen, nicht im Stande sein, die fortschreitende Devastation
der Wälder zu hemmen.
Dieselbe wird, wenn nicht auf eine oder die andere Weise geholfen
werden sollte, wenn auch langsam, doch sicherlich erfolgen, und wird
sich nur bei gleichem Gange, wie bisher, schon bald auch in das Innere
der Waldungen nothwendigerweise erstrecken.
Freilich ist der Gang dieses Verderbens für den Uneingeweihten und
Kurzsichtigen nicht schnell genug, um ihn zur rechtzeitigen Erkenntniß
zu bringen. Er betrachtet nur die Waldflächen ihrer äußeren Form nach,
aber ihren inneren, schlechten, herabgekommenen Zustand erkennt er
nicht, und überlegt auch nicht, daß Waldungen in kurzer Zeit ruinirt
sind, daß aber oft mehrere Menschenalter dazu gehören, um solche
herabgekommene oder ganz zerstörte Bestände, was oft gar nicht mehr
möglich ist, wieder gehörig zu bewalden. Nicht nur die Nachwelt wird
gerechte Ursache haben, unserer mit Bitterkeit und Vorwürfen zu
gedenken, sondern auch unsere Zeitgenossen werden es noch zu entgelten
haben, wenn es nicht gelingen sollte, dieser immer noch wachsenden,
raschen Zunahme der Waldverwüstungen Einhalt zu thun.
Ursachen der Forstfrevel und deren Unterscheidung.
Die Ursachen der Forstfrevel werden nach dem Gesagten folgende sein:
1) Vor allem die im Volke, besonders in den unteren Klassen,
eingerissene permanente Irreligiosität und totale Entsittlichung.
2) Die materielle große Noth und Armuth der unteren Volksschichten,
und die zerrütteten Wohlstandsverhältnisse der besseren Bürgerklassen.
3) Dringendes unabweisliches Bedürfniß, unzureichende Befriedigung,
oder gänzliche Unmöglichkeit, den Bedarf auf legale Weise zu
befriedigen.
4) Verwirrung aller Rechtsbegriffe bezüglich des Waldeigenthumes,
sowie auch totale Unwissenheit im Volke über den Nutzen, über die
Nothwendigkeit der Erhaltung und die Pflege der Wälder.
5) Sehr nachtheilige, in ihren Folgen zum Theil verderbliche
Einwirkungen der Legislatur und praktischen Jurisdiktion.
Die Revolution kann als eine weitere andauernde Ursache der Forstfrevel
nicht angeführt werden, da solche momentane Aufbrausung falscher
Freiheitsbegriffe und irregeleiteter, aufgestachelter Leidenschaften
sich beim besseren Theile des Volkes von selbst wieder berichtiget und
besänftiget; währenddem die übrigen Ursachen aber bisher permanent
waren und noch fortwirkend sind.
Die Waldfrevel selbst dürften sich aber in folgende Kategorien
einreihen lassen:
1) in Waldfrevel zum eigenen Bedarfe, und
2) in Waldfrevel zum Handel und Verkaufe (Gewerbsfrevel).
Beide Grade wirken in ihren Folgen sehr verschieden, und sind auch
ebenso verschieden zu beurtheilen.
Die erstere Klasse der Frevler unterscheidet sich wieder:
~a~) in solche Frevler, die aus wirklicher Armuth und Noth freveln,
und die sonach nicht im Stande sind, auch nur die geringste Ausgabe
für den Ankauf von benöthigten Forstprodukten zu machen;
~b~) in solche Frevler, die nur in einzelnen Fällen, wenn die
rechtliche Erwerbung eines Forstproduktes erschwert, oder für sie gar
nicht möglich ist, das Waldeigenthum angreifen, und
~c~) in Solche, die beständig aus Nichtachtung oder Verkennung alles
Rechtes, aus Gewohnheit oder in Folge günstiger Gelegenheit,
daher ohne wirkliche Noth — zu ihrem Vortheile — freveln.
Die oben angegebene zweite Categorie aber ist bei ihrer dermaligen
Ausbreitung die für den Wald und die ganze staatliche Gesellschaft am
meisten gefährliche, und möchte nur in zwei Klassen zerfallen, als:
~a~) in solche, die jede ordentliche Arbeit, auch bei reichlicher
Gelegenheit hiezu, fliehen, die ihren und der Ihrigen Unterhalt nur
durch lukrative Veräußerung gefrevelter Forstprodukte (was freilich
in kürzerer Zeit und mit größerer Leichtigkeit und Bequemlichkeit,
als bei einer regelmäßigen Beschäftigung, geschehen kann) decken
wollen, die durch ungenügsames und nicht rechtzeitiges Einschreiten
zum Angriffe und zur Beeinträchtigung +alles+ fremden Eigenthumes
eigentlich herangezogen werden, die sich bisher durch nichts, am
wenigsten durch die unwirksamen Strafen, in ihrem Thun und Treiben
beirren ließen, und die sohin als Hefe des Volkes auf der höchsten
Stufe einer pestartig sich immer mehr ausbreitenden Demoralisation
angelangt sind. Leider gehört hiezu der größere Theil der
Gewerbsfrevler;
~b~) in solche, die nur wegen temporärer Verdienstlosigkeit oder
momentaner Noth zum Holz-, Streu- &c. Frevel und zum sofortigen
Verkaufe dieser Forstprodukte ihre Zuflucht nehmen.
Nach dieser allgemeinen Betrachtung des Waldfrevels, seiner
Unterscheidung und seiner Ursachen, gelangen wir nun zur wichtigsten
Frage dieser kleinen Abhandlung, nämlich:
=Welches wären die Mittel zur Minderung der Frevel in dem in seiner
Existenz bedrohten Waldeigenthume,=
=oder=
=welches wären wohl, vom reinen Standpunkte des Forstmannes aus
betrachtet, die Mittel zur sittlichen Erhebung und materiellen
Verbesserung der unteren Volksklassen?=
Beide Fragen sind ihrer Wesenheit nach so enge verknüpft und
auf Reciprocität beruhend, daß die Beantwortung derselben ohne
Beeinträchtigung der Sache füglich zusammengefaßt werden kann.
Blicken wir in die Vergangenheit zurück, so finden wir, daß schon in
grauer Vorzeit, wo die Wälder aufgehört hatten, Gemeingut zu sein,
Eingriffe in das gewordene Waldeigenthum stattfanden. Diese Eingriffe
werden wohl auch ohne Zweifel fortan, so lange es noch Waldungen und
Menschen giebt, stattfinden.
Es kann sich folglich hier nicht darum handeln, Mittel und Wege zu
besprechen, um die Forstfrevel +alle+ zu verhindern, sondern nur um
solche zu vermindern, solche auf das für die staatliche Gesellschaft
und die Waldungen unschädliche Maß wieder zurückzuführen, und
hiemit der durch Holzfrevel entstehenden allgemeinen Entsittlichung
vorzubeugen.
Holz ist ein für Jedermann ganz unentbehrliches Lebensbedürfniß. So
gut der Mensch der Nahrung und Kleidung bedarf, ebensogut und ja noch
mehr bedarf er des Holzes, welches ihn vor Kälte schützt, mit welchem
die meisten rohen Nahrungsstoffe erst zubereitet werden, welches zu
unendlich vielen Zwecken verwendet wird, um uns die Annehmlichkeit des
Lebens zu erhöhen, und Tausende von Bedürfnissen zu befriedigen. Wenn
auch hie und da Surrogate hiefür durch den rastlosen Forschergeist
der Menschen aufgefunden wurden, so wird doch nun und nimmermehr ein
solches entdeckt oder gefunden werden, welches das Holz ganz, oder
bezüglich seiner verschiedenen Verwendung (ganz abgesehen von der
großartigen Einwirkung der Waldungen auf die klimatischen Verhältnisse
eines Landes) auch nur theilweise vollständig zu ersetzen vermöchte.
Die Natur selbst giebt uns in ihrer reichlichen, natürlichen Produktion
und Ausbreitung der Wälder über die ganze Erde einen Fingerzeig, daß
Surrogate hiefür in der angedeuteten Ausdehnung und Wirksamkeit in
ihrem unermeßlichen und undurchdringlichen Bereiche nicht vorhanden
sein werden.
Hieraus ergiebt sich von selbst die Nothwendigkeit der Hege und Pflege
dieses uns von der Natur geschenkten so kostbaren Gutes. Gleichwie
nicht nur der einzelne Verschwender, sondern auch seine Nachkommen es
büßen müßten, wenn ersterer in Leichtfertigkeit sein Vermögen schon
frühzeitig vergeudet, ebenso und noch weit mehr müßte die Gesammtheit
der lebenden Staatsbürger und die Nachwelt eine leichtfertige und, wenn
auch nur theilweise, Zerstörung dieser unschätzbaren Gabe der Natur zu
entgelten und tief zu bereuen haben.
Es ist daher eine heilige Pflicht der obersten Staatsgewalten, unsere
ganz unentbehrlichen und auf den Nationalwohlstand so wesentlich
einwirkenden Waldungen nicht nur in ihrer Existenz, sondern auch in
ihrer pfleglichen Behandlung zu schützen. Ein laues Eingreifen in
dieser Beziehung wäre gegen alle Rechtsbegriffe und Civilisation, sowie
auch eine Versündigung gegen den Staat, gegen die Mit- und Nachwelt.
Da nun Holz, wie gesagt, ein für +jeden+ Menschen unentbehrliches
Bedürfniß ist, da ferner jede eigenmächtige gewaltsame Entwendung von
Forstprodukten (ganz abgesehen von den jetzigen massenhaften Freveln)
schon an und für sich mit Nachtheilen für den Wald verbunden ist,
so folgt hieraus die Nothwendigkeit, vor Allem +zur Abwendung und
Minderung der Frevel+ für die Befriedigung des wirklichen Bedarfes
+Aller+ zu sorgen.
Der Grundsatz muß jedoch hiebei obenan stehen, daß die Anforderungen
des Einzelnen, soweit es das Gesammtwohl des Staates erheischt, und
allgemeine staatswirthschaftliche Rücksichten es unbedingt gebieten,
beschränkt und untergeordnet sein müssen.
Erwägen wir die Bedeutung der Forst- und Staatswirthschaft in ihren
gegenseitigen Beziehungen, so finden wir, daß die Forstwirthschaft
eines Staates, deren andauerndes Bestreben sein muß, für Erhöhung der
Produktionskräfte der Waldungen (sowohl hinsichtlich der Qualität als
Quantität der Masse) zu sorgen, zu allen Zeiten Bedingung sicherer und
nachhaltiger Befriedigung seiner Holzbedürfnisse war und in Zukunft
sein wird. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse mit dem möglichst
geringsten Kraftaufwande des Consumenten und aus der möglichst
beschränkten Fläche (was bereits schon in fast allen deutschen Staaten
der Fall sein wird) ist aber eine Bedingung der Staatswirthschaft.
Die Erfüllung dieser Bedingungen mit der möglichsten Schonung des
Individuums ist mithin Pflicht einer jeden Staatsregierung, wenn sie
die Gesetze der Humanität und strengsten Gerechtigkeit nicht verletzen,
und den Grund des ganzen Staatsgebäudes nicht unterspülen lassen will.
Untersuchen wir nun, ob für die Befriedigung der Holzbedürfnisse in
der angedeuteten Weise allenthalben gesorgt wurde, so müssen wir, wenn
wir der Wahrheit treu sein wollen, offen gestehen, daß dies in unseren
deutschen Staaten größtentheils nicht ganz in dem Maße geschehen ist,
als zur Abwendung der verderblichen Forstfrevel nöthig gewesen wäre.
Gehen wir bei diesen verschiedenen Ländern auf eine Reihe von dreißig
Jahren zurück, werfen wir einen Blick in die Nachweisungen der
Einnahmen aus den Staatswaldungen während der verschiedenen Perioden,
so werden wir, in Folge eines da mehr dort weniger zur Suprematie
gelangten und ausgebildeten fiskalischen Systemes, eine ansehnliche
progressive Steigerung dieser Einnahmen fast allenthalben wahrnehmen.
In den letzten Jahren jedoch wird — aus bekannten Gründen — nicht nur
keine Mehrung, sondern an vielen Orten sogar eine ansehnliche Minderung
eingetreten sein.
Der Wahrheit getreu aber müssen wir hinzusetzen, daß die bezeichnete
Steigerung der Staatseinnahmen aus den Forsten in verschiedenen
deutschen Staaten, namentlich aber in Bayern, nicht allein die Folge
eines solchen Finanzsystemes war, sondern daß auch durch eine gute
Bewirthschaftung, durch zweckmäßige, den Holztransport erleichternde
Anlagen von Abfuhrwegen und von anderen Verbringungsanstalten, und
insbesondere durch die Forsteinrichtung hiezu sehr viel beigetragen
wurde.
Von der anderen Seite ist auch nicht zu verkennen, daß die sich
immer mehrenden, nöthigen Ausgaben der Staaten auch eine Steigerung
der Einnahmen voraussetzen; allein es dürfen durch eine solche
Steigerung die volkswirthschaftlichen Interessen mindestens nicht in
dem Grade benachtheiliget werden, daß hieraus irgend eine fühlbare
Beeinträchtigung des allgemeinen Staatswohles erwachsen könnte.
Was die Verwerthung der Forstprodukte speziell bei uns in Bayern
betrifft, so ist es bekannte Sache, daß die Taxen immer aus den
Durchschnitten der Versteigerungserlöse der vorhergehenden drei Jahre
regulirt, und hierauf bei den Versteigerungen als Basis in Anwendung
gebracht wurden. Es mußten diese natürlich immer überboten und hiemit
eine immerwährende Erhöhung der Taxen und der Erlöse nach und nach
erzielt werden. Wo auch besondere Aufwurfspreise bestanden, so war doch
das Verhältniß das gleiche; denn da letztere nur eine Minderung der
Taxe um gewisse Prozente waren, so mußten auch solche consequent mit
den bestehenden Taxen steigen oder fallen.
Die nachtheiligsten Einwirkungen werden aber immer die unausbleiblichen
Folgen sein, wenn den Zeitverhältnissen und den Kräften der Consumenten
hiebei nicht eine nach staatswirthschaftlichen Grundsätzen genügsame
Beachtung zugewendet wird. —Vielfach können wir in der That
wahrnehmen, daß gering und mittelmäßig begüterte Bürger durch hohe
für sie unerschwingliche Holzpreise immer mehr und mehr in Verfall
kamen, und sich allmählig ganz außer Stande sahen, mit dem Holzhändler
und dem Wohlhabenden zu concurriren. Sie mußten sich dem Holzfrevel
nothgedrungen widmen. Forststrafen nahmen einen Theil ihres geringen
Verdienstes oder die Möglichkeit ihres Erwerbes, ihre persönliche
Freiheit hinweg. —
Mit dem Verfalle der materiellen Verhältnisse, mit der Zunahme der
Forstfrevel und ihrer Armuth nahm aber auch in gleichem Grade die
Demoralisation zu. Haß und Bitterkeit gegen die Obrigkeit, insbesondere
gegen die Forstbeamten, vermehrte sich in gleichem Maße, und all’ diese
Zustände vollendeten im Vereine mit den politischen Agitationen und
Wühlereien den Proletarier, der zu Allem fähig, in Millionen jetzt über
ganz Deutschland verbreitet ist. Viele Tausende von Familien, die sonst
der gemeinnützigsten Menschenklasse angehörten, sind verarmt und dieser
Kategorie anheimgefallen.
Alle Fachgenossen, die unter dem Volke, besonders auf dem Lande wohnen,
werden es bestätigen, daß in sehr vielen, vielleicht in den meisten
Gegenden Mangel an Brennmaterial und anderen Forstprodukten eine tiefer
liegende Ursache der materiellen Noth bei den unteren Volksklassen
bildet, als der Mangel irgend eines anderen Produktes.
Ein Staat kann aber nur in dem Maße glücklich sein, und allen Stürmen
trotzen, als Zufriedenheit und Wohlstand, im Vereine mit religiöser
und sittlicher Bildung, in den Familien, in der Gemeinde und im Lande
überhaupt vorhanden sind.
Nichts ist so heilig als die Pflicht der Regierungen, dieses Ziel zu
erstreben; es sind dieselben daher auch verbunden, alle Nationalgüter,
worunter die Waldungen in Bayern den ersten Rang einnehmen, nur einzig
und allein zum allgemeinen Nutzen, zur Unterstützung und Erhöhung des
Nationalwohlstandes verwalten zu lassen.
Niemals darf es, +so lange volkswirthschaftliche Rücksichten es nicht
anders erheischen+, Zweck der Forstverwaltung sein, +möglichst hohe+
Revenüen zur Deckung der Staatsbedürfnisse zu erzielen.[8] Letztere
können und sollen erst dann berücksichtiget werden, wenn für die
Bedürfnisse aller Staatsangehörigen (mit Rücksicht auf ihre Kräfte)
gesorgt ist.
Es sollte daher die Deckung der Staatsbedürfnisse, da finanzielle
Rücksichten in der Forstverwaltung nur untergeordneter Natur sein
dürfen, immer nur auf dem Wege einer — nach einem richtigen und
gerechten Vertheilungsmaßstabe regulirten — +directen+ Besteuerung
aller Staatsangehörigen bewirkt werden. Dies ist die zweckmäßigste
und leichteste Weise. Alle und jede andere Mittel, insbesondere wenn
es sich (wie hier) um unentbehrliche Lebensbedürfnisse handelt,
untergraben mehr oder minder das Fundament des Staatenlebens.
Wenn die Forstverwaltung nicht auf den angedeuteten Prinzipien beruht,
so wird sie nimmermehr zu der Geltung gelangen, die ihr gebührt. Der
Forstmann soll vor Allem auch Staatswirth, im engeren Sinne des Wortes,
und wenn er seine Pflichten in dieser Richtung erfüllt hat, erst
dann soll er auch Finanzmann des Staates sein; außerdem verliert er
an seinem politischen Werthe, und ist ein ebenso nachtheilig auf den
Nationalwohlstand einwirkender Beamter, als es der reine Finanzbeamte
sein würde, wenn solcher, ohne hiebei im Geringsten auf die Kräfte der
Besteuerten Rücksicht zu nehmen, nur darauf bedacht wäre, Gelder in die
Staatskassen zusammenzuscharren. Schon vom rein forstlichen Standpunkte
aus können und dürfen wir in keinem anderen Sinne handeln, wenn wir
nicht selbst zur Devastation unserer Wälder beitragen wollen.
Gleichwie in der Natur aber Alles dem Wechsel unterworfen ist, so
sind es auch die Werke der Menschen, da letztere bezüglich ihrer
Anzahl, ihrer Bedürfnisse, ihrer Ansichten und Bildung selbst der
größten Mannigfaltigkeit und Veränderungen fähig sind. Es müssen daher
auch alle Institutionen, die vor dreißig — vierzig Jahren noch als
bewährt und als wohlthätig einwirkend erkannt wurden, abgeändert,
und den Zeitumständen angepaßt werden, sobald es die bestehenden
Verhältnisse und das allgemeine Staatswohl erheischen. Die Früchte der
gesammelten Erfahrungen haben zu allen Zeiten das Gesagte bestätiget.
Diese Erfahrungen sind es auch, die uns Forstwirthe fortan auf
den Weg verweisen werden, der unumgänglich zur Erhaltung unserer
Forste eingeschlagen werden muß. Keine Gesetzgebung, keine zehnfache
Mehrung des Schutzpersonales ist ferner im Stande, das Uebel der
Walddevastation für sich allein zu heben oder zu mindern, sondern nur
im Vereine aller disponiblen Mittel wird ein Erfolg zu erwarten sein.
Die uns zu Gebote stehenden Mittel sind aber
I. +vor Allem+:
=Es werde dafür gesorgt, daß jeder Staatsangehörige — sei er arm oder
reich — seine bemessenen wirklichen Bedürfnisse an Forstprodukten,
soweit dies ohne Gefährdung der Waldungen geschehen kann, auf legale
Weise zu befriedigen im Stande ist.=
Die Lösung dieser Aufgabe ist freilich eine schwierige, jedoch könnte
diese Befriedigung, soweit solche im Interesse der Staatsangehörigen
und der Waldungen liegt, sicherlich stattfinden, wenn die nöthigen
Maßregeln ergriffen, und in Ausführung gebracht würden. Als solche
bezeichnet man:
~a~) In einer +neuen+ Gemeindeordnung werde die Frage vorgesehen
und beantwortet, auf welche Weise die sämmtlichen Armen und minder
bemittelten Einwohner einer Gemeinde in Zukunft mit Brennmaterial
versorgt werden sollen. — Diesem Gegenstande wurde bisher, obschon
solcher ein unentbehrliches Lebensbedürfniß betrifft, und obschon
der materielle und sittliche Zustand einer, oft der größeren Anzahl
der Gemeindeglieder hievon wesentlich abhängig ist, keine besondere
Aufmerksamkeit geschenkt, und zwar aus dem Grunde, weil keine
zureichende gesetzlichen Bestimmungen deßhalb bestehen, weil ferner
von Seite der Gemeinden die Wichtigkeit dieser Sache zu wenig gekannt
wurde, oder weil denselben zu einem wohlthätigen, erfolgreichen
Eingreifen in dieser Beziehung die Mittel abgiengen.
Die nächste Folge hievon war aber, daß der Arme auf eigene Faust seine
Bedürfnisse im Wege des Frevels zu befriedigen suchen mußte. Es blieb
ihm ja kein anderer Ausweg übrig.
Gerade aber die häufig vorkommende gänzliche Nichtbeachtung der in
dieser Richtung schuldigen Pflicht von Seite der Gemeinde-Corporationen
gegen ihre armen Mitbürger, und eine unzureichende Beihülfe von Seite
des Staates sind aber, wie schon angedeutet, hauptsächlich Veranlassung
der raschen und verderblichen Waldfrevel-Mehrung.
Abgesehen von der sittlichen Verderbniß, so wird, lenkt man auch
heute auf den rechten Weg ein, doch geraume Zeit dahin gehen, diese
in Fleisch und Blut übergegangene Frevelsucht und die eingewurzelten
desfallsigen Ansichten wieder auszumärzen.
Wenn übrigens auch diese Krankheit dann noch einige Zeit in gewissem
Grade fortdauernd sein würde, so muß dies für den Arzt um so mehr
Veranlassung sein, keinen Augenblick zu zögern und die wirksamsten
Mittel zur Hebung derselben in Anwendung zu bringen.
Mit Recht kann wohl der Gemeinde zugemuthet werden, daß sie, soweit
es in deren Kräften steht, für Unterhaltung der armen Angehörigen,
insbesondere mit Brennmaterial, zu sorgen, oder hiezu beizutragen
habe. Wie weit dies zu geschehen habe, und in wie weit der Staat
hiemit zu belasten sei, dies muß nach reiflicher Berathung durch die
gesetzgebenden Körper genau begrenzt und festgesetzt werden. Wenn aber
diese Pflicht der Gemeinde zuerkannt wird, so muß ihr auch das Recht
eingeräumt werden, der +verschuldeten+ gänzlichen Verarmung ihrer
Angehörigen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln vorzubeugen, und
sich hiegegen dadurch zu schützen, daß sie der maßlosen Verschwendung
und Liederlichkeit ihrer Proletarier +selbstständig+, ohne erst als
Kläger wie bisher auftreten zu müssen, ein Ziel setzen darf. Es ist
dies kein Eingriff in die persönliche Freiheit solcher Individuen,
sondern es ist eine nothwendige Folge des Verhältnisses zwischen den
Ernährten und den Versorgenden. Unsere Bestimmungen über das Armenwesen
sind — den bestehenden Verhältnissen gegenüber — nicht mehr zureichend
und bedürfen in der That (namentlich in dieser Beziehung) einer
tief eingreifenden Aenderung. Fast täglich kann man ja wahrnehmen,
daß milde Gaben in unrechte Hände wandern, um da zur Fröhnung des
Müßigganges und gar des Lasters verwendet zu werden, währenddem der
noch fleißige Bürger im Schweiße und mit aller Kraftanstrengung sein
Brod verdienen, und obendrein noch zur Erhaltung solcher liederlichen
Subjekte beitragen muß. Dies heißt in der That noch zur gänzlichen
Verderbniß unserer materiellen, insbesondere aber der sittlichen
Zustände emsig beitragen und aufmuntern.
Die nähere Ausführung dieses würde übrigens zu weit ablenken, weßhalb
man wieder auf seinen Gegenstand in Nachstehendem zurückkömmt.
~b~) Das Einsammeln von Stock-, Raff- und Leseholz in Staats- und
Gemeindewaldungen wäre baldthunlichst zu ordnen. Im jenseitigen
Baiern besteht, soviel man weiß, längst die Einrichtung, daß nur die
notorisch Armen zugelassen und mit Leseholzscheinen versehen werden.
Anders ist es in der Pfalz, wo eine solche Ausscheidung zur Zeit noch
nicht stattgefunden hat und wo die mehr Bemittelten und selbst ganz
wohlhabende reiche Bürger in den Städten und auf dem Lande sich nicht
mehr entblöden, diese Wohlthat mit den Armen zu theilen. Den ersteren
stehen aber mehr Arbeitskräfte und immerhin Gespanne zu Gebote, wodurch
natürlich den Armen wenig oder gar nichts mehr — nur das Freveln —
übrig bleibt.
Dieser Mißstand verdient in der That alle Beachtung — schon deßhalb,
weil durch dieses Gehenlassen die Ansicht fast allenthalben bei
den Wohlhabenden eingewurzelt ist, daß sie, wie sie sich äußern,
gleichmäßig hiezu berechtiget seien.
Wenn es auch gerade nicht nöthig ist, besondere Leseholzscheine
auszustellen, so ist es doch dringendes Bedürfniß, daß alljährlich
durch den versammelten Gemeinderath und in Beisein des einschlägigen
Forstverwalters Namensverzeichnisse der in der That bedürftigen
Individuen mit +strenger+ Ausscheidung aller Uebrigen aufgenommen,
alphabetisch geordnet und dem Schutzpersonale zur Ueberwachung
eingehändigt werden.
Wo Berechtigungen aber auf diese Sortimente bestehen, da müssen
solche zwar vor Allem geschützt werden; ist hingegen das Maß dieser
Berechtigungen erfüllt, so sollte die Mitbenützung dieser Sortimente
von Seite der umwohnenden Armen nicht unnöthig beschränkt werden.
Bezüglich der Gemeindewaldungen könnte wohl schwerlich dem
wohlhabenderen und reichen Gemeindegliede rechtlich verboten werden,
diese Nutzung im Communalwalde mit den Armen zu theilen; demohngeachtet
muß aber auch daselbst diese Maßregel konsequent durchgeführt und
zu dem Ende besondere Gemeinderathsbeschlüsse gefaßt werden. Das
Interesse der Gemeinden, der Sittlichkeit, und vor Allem die pflegliche
Behandlung und Schonung des Gemeindewaldes erfordert solches unbedingt.
Was endlich die Stockholznutzung betrifft, so hat solche fast
allenthalben die Ausdehnung noch nicht, deren sie fähig wäre. Im
Staats- und Gemeindewalde sollte von der Verwaltung die Fabrikation
dieses Sortimentes durch Holzhauer, wo es nur äußerst thunlich und
unschädlich wäre, mit aller Thätigkeit betrieben und dasselbe nur um
die Fabrikationskosten an minder bemittelte Bürger und an die ganz
Armen, bei welch’ Letzteren die Gewinnungskosten aus disponiblen Armen-
oder Gemeindefonds bestritten werden müßten, abgegeben werden. Eine
große Quantität von diesem Holze könnte jährlich auf diese Weise zum
allgemeinen Nutzen und zur Schonung der Wälder noch verwendet werden.
Der Forstbeamte soll überhaupt suchen, Alles das im Walde zum Besten
des Landmannes und Bürgers benützen zu lassen, was durch seine
Hinwegnahme den Wald in seiner Existenz und pfleglich nachhaltigen
Behandlung nicht gefährdet. Derjenige ist noch lange nicht ein guter
Forstbeamter, der in den Theorien der Haupt- und Nebenwissenschaften
tüchtig ausgebildet ist, sondern er muß auch eine zu seinem Wirken erst
befähigende praktische Bildung sich aneignen. Er muß den besonderen
Charakter der Bewohner, ihre Sitten und Bedürfnisse, sowie auch die
lokalen Waldverhältnisse studieren, und hienach, nach forst- und
staatswirthschaftlichen Rücksichten entscheiden, was unschädlich
abgelassen werden kann und soll.
Entweder der Forstbeamte ist hiezu nicht befähigt, dann soll er an
solche Stellen nicht gelangen, oder wenn er befähigt und verantwortlich
ist, dann muß er +in allen Fällen+ nicht an den starren Buchstaben
einer Verordnung gebunden sein, die niemals, so gut sie im Allgemeinen
sein mag, an alle Orte und in alle Verhältnisse passen kann. Da
kann etwas zulässig und von den besten Folgen sein, was dort wieder
unpraktisch und von den nachtheiligsten Wirkungen sein würde. Es
ist deßhalb auch eine reine Unmöglichkeit, daß +Alles+ bei der
Forstverwaltung genau vorgeschrieben werde; es muß vielmehr der
ausübende und desfalls +verantwortliche+ Forstbeamte einen bestimmten
freien Wirkungskreis haben, sonst wird derselbe eine reine Maschine,
was mit dem größten Nachtheile in allen Beziehungen verbunden ist.
Der in seinem Berufskreise möglichst selbstständige Beamte greift
dagegen mit Lust und Freude an, seine Schöpfungen spornen ihn zu neuer
Thätigkeit, und ermuntern ihn, seine Kräfte bis an sein Lebensende in
treuer Anhänglichkeit seinem Berufe zu widmen.
~c~) Durch Abgabe geringer Brennholzsortimente, durch Vermehrung der
Brennholz-Magazine, durch Verabreichung von Surrogaten (wo solches
thunlich ist), als Kohlen und Torf, wird, da das Einsammeln des Raff-,
Stock- und Leseholzes bei weitem nicht zureicht, für die Befriedigung
der Bedürfnisse der Armen und minder Bemittelten weiter gesorgt werden
müssen.
Fast allenthalben sind in jeder Gemeinde jetzt eine große Anzahl armer
Leute, die schlechterdings nicht im Stande sind, auch nur einen Kreuzer
für Brennmaterial auszugeben; viele andere sind wieder da, die nur
wenig hiefür ausgeben, also ihren Bedarf nur theilweise durch einen
geregelten billigen Ankauf befriedigen können.
Diese ganz Armen und die der gänzlichen Verarmung nahe Stehenden sind
es, die trotz allen Strafen aus Dürftigkeit freveln müssen. Diese
Klasse ist es auch, die unser Mitleid und die Fürsorge der Regierung in
Anspruch zu nehmen berechtiget ist.
Wer ein Menschenfreund ist, wessen Herz noch für das Leiden Anderer
fühlend schlägt, der komme und sehe sich jetzt bei dem ohnedies so
harten Winter des Jahres 1849–50 in den Hütten der Armen um. In
nothdürftige dünne Kleider gehüllt, sitzen sie mit bleichen Gesichtern
da; der bessere Theil verzweifelt an der Zukunft, der andere Theil
aber macht seinem Grolle in Verwünschungen und Drohungen Luft. Die
Kartoffeln sind in der Hälfte des Winters fast ganz oder anderwärts
schon gänzlich verzehrt. Brod vermögen sie trotz aller Wohlfeilheit, da
alle Verdienste stocken, und wegen des strengen Frostes nicht einmal
Holz in den Waldungen gefällt werden kann, nicht zu kaufen. Sowohl bei
Tage als größtentheils auch bei Nacht muß das Feuer, da die schlechten
— den Namen oft nicht verdienenden —Betten sie nicht vor Kälte zu
schützen vermögen, unterhalten werden.
Muß — fragt man — bei einem solchen Zustande nicht Menschengefühl mit
der Pflicht des Beamten in Collision kommen, müssen da nicht alle
edleren Gefühle erstickt werden, wenn er, so lange nicht für die
Bedürfnisse dieser Armen auf die eine oder die andere Art gesorgt
ist, unbarmherzig gegen dieselben einschreiten muß? — Wird bei den
unteren Volksklassen durch eine in dieser Beziehung unzureichende
Fürsorge und Abhülfe nicht alles Vertrauen zur Regierung und ihren
Beamten untergraben; wird dagegen nicht Geringschätzung, Bitterkeit
und Haß gegen Forstbeamte und gegen Alles, was zum Forstwesen gehört,
hervorgerufen? — Antwort ja! — Die Forstgeschichte der Neuzeit weist es
nach.
In der That thut es dringend noth, daß hier geholfen werde. So
mannigfaltig die Hülfe nun sein kann, so beruht sie doch im
Wesentlichen darauf, daß sowohl die Gemeinde, +als insbesondere auch
der Staat+, keine Opfer scheuen darf, um den Zweck zu erreichen.[9] Der
Bedarf der armen Familien an Brennmaterial muß vor Allem im Frühjahre
rechtzeitig erhoben, und hierauf nach Abzug des zu veranschlagenden
Raff- und Leseholzes +unter möglichster Mitwirkung der Gemeinden+
dadurch gedeckt werden, daß das noch fehlende Quantum an geringen
Sortimenten, als Reisig-, Stock-, Ast- und Weichholz, an dieselben
theils um ganz geringe Preise[10], theils auch nur gegen Ersatz des
Hauerlohnes, zu dessen Bestreitung bei den ganz Armen besondere Fonds
gebildet werden müßten, +unter gehöriger Controle+ für den kommenden
Winter abgegeben werde. —
Nichts anderes als unsere hohen Brandholzpreise sind schuld, daß sich
die Gewerbsfrevler so furchtbar, wie gegenwärtig, vermehrt haben. Der
bessere Bürger würde sich auch außerdem gewiß nicht als bereitwilliger
Abnehmer herbeigelassen haben.
Die Abgaben müssen aber, wie gesagt, +rechtzeitig+ und nicht etwa zur
Zeit des Bedarfes in Mitte des Winters und im grünen Zustande des
Holzes erfolgen.
Außer den Abgaben aus regulären Hieben sollten die Armen auch durch
Verabfolgung kleiner zufälliger Brandholzergebnisse zu jeder Jahreszeit
und durch Abgabe von Torf, Braun- und Steinkohlen, soweit dies möglich
ist, unterstützt werden.
Würde der Staat eine in der angedeuteten Weise geregelte Abgabe und
hiemit eine gründliche Abhülfe (~Conditio, sine qua non~) ins Leben
rufen, so wäre gegründete Aussicht vorhanden, daß hiedurch und durch
Anwendung der übrigen Maßregeln der Waldfrevel aller Jener, die aus
Noth ihn verüben, eingestellt, und daß alsdann auch eine kräftigere
Jurisdiktion, mit allem Rechte gefordert, ins Leben treten werde, auf
welch’ letzteren wichtigen Gegenstand man später zurückzukommen gedenkt.
Die Größe des vom Staate und von den Gemeinden zu bringenden Opfers
darf uns nicht abhalten, das Verlangte zu thun. Es handelt sich ja um
Erhaltung unserer Waldungen und um Verbesserung der materiellen und
sittlichen Zustände vieler Tausende von Staatsangehörigen.
Betrachten wir übrigens die Sache beim Lichte, so ist das Opfer
bei einer geregelten Abgabe noch bei weitem nicht so groß, als die
Verluste waren, die durch die bisherigen, ohne Rücksicht auf die
Waldstandsverhältnisse begangenen verderblichen Forstfrevel erlitten
wurden.
+Der Staat entschließe sich nur einmal+, =unter Zuziehung und
Mitwirkung der Gemeinden= +soviel freiwillig an die Armen und
Minderbemittelten verabfolgen zu lassen, als bisher von diesen+
gefrevelt wurde. Der Erfolg wird ein mehr als günstiger, ein gewisser
sein.
Die Versteigerungen von Brandholz anlangend, so dürften solche,
mit Ausnahme jener aus den Waldungen der Gemeinden, welche nach
+vollständiger Deckung ihres eigenen Lokalbedarfes+ in die Verhältnisse
der Privatwaldbesitzer bezüglich der Forstprodukten-Verwerthung
eintreten, nur mit großer Vorsicht und reiflicher Erwägung aller
lokalen Verhältnisse zu geschehen haben. Angenommen auch, es sei die
Nachfrage zu groß, das Material aber nicht hinreichend, so verdienen
doch die Armen und minder Bemittelten eher den Vorzug, als die
Wohlhabenderen, welche sich zu anderen Feuerungen einrichten können,
oder welche auch von größerer Entfernung ihren Holzbedarf anzuziehen
vermögen. Da, wo, wie in großen Waldkomplexen, viel Brandholz zum
Verkaufe kömmt, wo das Bedürfniß der Armen und minder Bemittelten
gedeckt ist, da ist freilich kein staatswirthschaftlicher Grund
vorhanden, die Versteigerungen der Brennhölzer nicht vorzunehmen, und
auf diese Weise die Staatseinnahmen zu verkürzen; im andern Falle kömmt
aber der ärmere Bewohner, auch wenn der Holzhändler ausgeschlossen
wird, immer zu kurz, und muß bei dem besten Willen, zum Frevel seine
Zuflucht nehmen.
Ein förmlicher Handel mit Brennholz sollte aber, da hiedurch die Preise
desselben, durch je mehr Hände es kömmt, um so mehr steigen müssen,
gänzlich verboten, oder nur in jenen Waldgegenden geduldet werden,
wo der Lokalbedarf aller Staatsangehörigen ganz gedeckt, wo großer
Holzüberfluß ist, und wo der Weg des Handels hiezu dient, solches in
entferntere holzarme Gegenden zu verbringen.
In verschiedenen Gegenden des Pfälzer-Waldes hat sich dieser Handel im
Allgemeinen nicht günstig auf den Volkswohlstand, noch weniger günstig
aber für die Waldungen gezeigt. Eine Masse solcher Leute, die sich zu
dem Zwecke ein Pferd und einen Karren angeschafft haben, geben sich,
um Etwas zu treiben, wie sie sich ausdrücken, mit diesem Handel ab.
Sie steigern, da sie 3 bis 4 Monate Zeit zur Zahlung haben, um höhere
Preise das Brennholz, als es die übrigen einheimischen Consumenten
+bei gleicher Begünstigung+ zu erstehen vermögen. Dieses gesteigerte
Holz wird dann in entferntere Gegenden fortgefahren, und sogleich
(nöthigenfalls selbst unter dem Ankaufspreise) versilbert, wodurch
diese Leute immer Geld in die Hand bekommen. — Bis zur Herankunft
des Zahlungstermines wird dann wieder eine andere Versteigerung
benützt, und durch den abermaligen Verkauf des letzteren Holzes das
Erstere bezahlt. Daß ein solches Verfahren in seinen Consequenzen nur
nachtheilig sein muß, wird gewiß nicht zu verkennen sein.
Vor noch nicht langer Zeit kamen die Bauern aus der vorderen Pfalz
über 10 Stunden weit her in die Waldgegenden, und ersteigerten selbst
ihr benöthigtes Brandholz. Seitdem aber dieser Freihandel im Gange
ist, läßt sich gar keiner mehr sehen; es wird vielmehr unsere wie jene
Gegend von diesen Händlern mit Holz überflutet, wovon aber natürlich
ein großer Theil Rechtholz, +noch mehr aber gefreveltes Holz ist+.
Diese Weise des Handels wird, wenn hier kein Einhalt geschieht, zu
einer Art von Vagantenleben ausarten, und unsere Waldungen, worin
sie zum gekauften Holze nothwendigerweise freveln müssen, um hiebei
bestehen zu können, immer mehr bedrohen.
Eine unabweisliche Nothwendigkeit ist es auch, daß all’ diese ~gratis~
oder gegen Geld abgegebenen oder versteigerten Brennhölzer, wie dieses
anderwärts, z. B. im Spessarte, längst eingeführt ist, jedes Scheit und
jeder Prügel für sich mit einem — je nach der Bestimmung des Holzes
— besonderen Waldeisen angeschlagen werden, um auch die Verwendung
gehörig kontroliren zu können.
Die viel Holz konsumirenden Eisenwerke, Glashütten &c. sollten aber
ihr benöthigtes Kohlholz nur in den weiter gelegenen inneren wenig
bevölkerten Waldungen angewiesen erhalten; dagegen sollte in den
bevölkerten Gegenden, so lange der Lokalbedarf nicht gedeckt ist,
eine solche Abgabe nicht stattfinden. Die Bedürfnisse einer ganzen
Gegend stehen über jenen des Einzelnen, und zwar schon deßhalb, weil
erstere nur den eigenen Hausbedarf berühren, und weil +zur Zeit+ bei
uns kein national-ökonomischer Grund vorliegt, solche Werke auf Kosten
der übrigen Staatsangehörigen zu begünstigen. Jene Zeiten, wo solche
Etablissements wegen des Holzabsatzes in waldreichen Gegenden gesucht
und auf jede mögliche Weise gehoben wurden, sind vorüber.[11]
Was die Anlegung von Magazinen betrifft, so wäre es allerdings
wünschenswerth, wenn solche in waldarmen Gegenden vervielfältiget,
überhaupt wenn jene Gemeinden, die ihren Bedarf nicht vollständig aus
eigenen Waldungen decken können, sich mit einem gewissen Vorrathe von
Brennholz oder Torf und Steinkohlen versehen würden, um die Armen
hiemit zu unterstützen, und auch ihren wohlhabenderen Gemeindegliedern
möglichst wohlfeiles Brennmaterial zu verschaffen. Wenn auch der
zerrüttete Finanzzustand so vieler Gemeinden zur Zeit einer so
wohlthätig einwirkenden Einrichtung vielseitig entgegenstehen mag, so
muß demohngeachtet aber auf Einführung derselben gedrungen, und das
Mögliche versucht werden.
Als Beleg, wie wohlthätig die Versorgung der ärmeren Volksklassen mit
Brennmaterial auf den Waldschutz und die Sittlichkeit einzuwirken
vermag, sei es vergönnt, hier ein Beispiel aus dem praktischen Leben
anzuführen: —
In dem Städtchen Obermoschel, dem nördlichsten Kantons-Hauptorte der
Pfalz, war der Forstfrevel, wie überall, wo es arme Leute giebt, (und
wo giebt es jetzt deren keine?) sehr frequent, so daß die dortige
Einnehmerei jedes Jahr einen Ausstand von 900 bis 1000 Gulden für
Forststrafen hatte. Alle hiegegen angewandten Mittel erwiesen sich auch
hier als unzureichend — als Palliative, bis vor wenigen Jahren eine
kleine Zahl wohlgesinnter, dortiger Bürger den Entschluß faßte, auf
ihre Rechnung daselbst eine Steinkohlengrube zu eröffnen, und deren Bau
zu betreiben.
Es geschah dies nicht aus Spekulation, sondern lediglich nur zu dem
Zwecke, um eine Anzahl Arbeiter fortwährend zu beschäftigen, und
den Armen Gelegenheit zu geben, sich für die kleinsten Geldbeträge
Brennmaterial anschaffen zu können. — Es wurde hiebei die Einrichtung
getroffen, daß nur die Gewinnungs- und geringen Verwaltungskosten durch
den Absatz gedeckt werden, ferner, daß nur Arme und gering Bemittelte
von diesen Kohlen bekommen; selbst die Theilhaber enthalten sich
jeder Aneignung bis in die Zeiten des Sommers, wo sie den wirklichen
Ueberschuß um gleiche Preise unter sich vertheilen.
Die Kohlen selbst sind freilich nicht von der besten Qualität,
demohngeachtet zum Brand aber recht gut. Immerhin hat diese in der
That patriotische Handlung bereits reichliche Früchte getragen. Der
Arme, der sonst 3 bis 4 Tage in der Woche brauchte, um im Walde sich
das nöthige Brennholz zu holen, wobei es ohne Frevel daselbst und
nebenbei im Felde nicht abging bleibt jetzt zu Hause an der Arbeit,
weil er sich ohne Mühe und für wenige Kreuzer auf die ganze Woche mit
Brennmaterial versehen kann. Es sind hiedurch die Forstfrevel daselbst
seit 3 Jahren so in Abnahme gekommen, daß die Ausstände an Strafen
hiefür jährlich nur noch 70 bis 75 Gulden betragen.
Schon oben ist gesagt worden, daß Forstfrevel, so lange es Menschen und
Wälder geben wird, immerhin zu gewärtigen sind; allein die Minderung
der jetzigen massenhaften und zerstörenden Waldfrevel liegt in unserer
Gewalt, insoferne wir den angedeuteten Weg betreten. Das aus dem
praktischen Leben angeführte Beispiel wird die Richtigkeit der hier
niedergelegten Ansichten faktisch erweisen.
~d~) +Kleines Nutz- und Werkholz werde an die Holz konsumirenden
kleinen Gewerbe um eine ganz geringe Taxe abgegeben.+ Es muß diese Taxe
vorerst um so geringer sein, als die Frevelsucht in einer Gegend mehr
eingewurzelt ist, und als mehr Gewerbsfrevler daselbst vorhanden sind.
Ist ferner noch Vorsorge getroffen, daß auch der gering bemittelte
Mann sein benöthigtes +Bau-+ und +Nutzholz+ um geringe Preise mit
Bewilligung längerer Zahlungsfristen und nöthigenfalls sogar, bei
nachgewiesener gänzlicher Vermögenlosigkeit, durch Anschaffungen aus
Gemeinde- und Armenfonds erhalten kann, wird ferner der zum eigenen
Bedarfe steigernde Inländer vor der Beeinträchtigung auswärtiger
Steigerer geschützt, dann hat der Staat Alles gethan, was man bezüglich
des Bau- und Nutzholzes billigerweise verlangen kann. Es hat mit diesen
Sortimenten eine ganz andere Bewandtniß, als mit dem für Jedermann
unentbehrlichen Brennholze, und eine unnöthige Minderung der Bau- und
Nutzholzpreise würde ebensowenig staatswirthschaftlich sein, als es
dermalen die mit der jetzigen Produktionskraft der meisten Consumenten
in keinem Verhältnisse stehenden hohen Brennholzpreise sind. Immerhin
ist es ein Zeichen von Handel und Wandel, von dem blühenden Zustande
der Industrie in einem Lande, wenn ansehnliche Preise für die Bau- und
Nutzhölzer erzielt werden.
Nur eines Umstandes glaubt man hier noch erwähnen zu sollen, daß
nämlich der Handel mit Bau- und Nutzhölzern durch die in Masse
vorhandenen oben schon erwähnten, fast mittellosen, kleinen Händler
in der That einen großen Stoß erlitten hat. Zahlreich, wie sie sind,
laufen sie auf allen Versteigerungen umher, jeder steigert etwas
weniges und jeder bürgt für den Anderen. Die bisherigen größeren
soliden Händler werden hiedurch aber zu so hohen Preisen getrieben,
daß sie hiebei unmöglich bestehen können, währenddem die Anderen, die
in der Regel nicht viel zu verlieren haben, sich für ihre bezahlten
hohen Preise im Walde, wo ihr gesteigertes Holz liegt, reichlich durch
Frevel zu entschädigen suchen, was nicht immer durch’s Schutzpersonal
zu verhindern, oder rechtzeitig zu entdecken ist.
Solide Handlungshäuser, die rechtlich und redlich verfahren, müssen
auf diese Weise, wie es wirklich schon mehrfach vorgekommen ist,
gänzlich verfallen. Hier wäre wohl die Frage zu beantworten, ob eine
Beschränkung der Concurrenz bei Bau- und Nutzholzversteigerungen
im staatswirthschaftlichen Interesse geboten sei oder nicht? — Der
Verfasser ist der Ansicht, daß in Gegenden, wo solche Erscheinungen
vorkommen, alle Jene, gegen welche +gegründeter+ Verdacht des Frevels
und Mißbrauchs hiebei vorliegt, unbedingt zurückgewiesen werden sollten.
Zu welchem Zustande wird es bei uns führen, wenn Hunderte und abermals
Hunderte, wie jetzt, mit Brenn-, Bau- und Nutzholz Handel treiben
wollen, wo es doch am Tage liegt, auf +welche Weise ein solcher+ Handel
betrieben wird? — Selbst Leute, die ganz anderen Beruf haben, fangen
jetzt, wie z. B. bemittelte Schullehrer, mit Holz zu handeln an.
~e~) +Das in den Gemeindewaldungen anfallende Brennholz werde fortan
ohne alle Rücksichten als Gabholz in den Gemeinden zur Befriedigung des
eigenen Bedarfes vertheilt.+ Schon die Verordnung vom 21. August 1816
bestimmt ausdrücklich, daß dieses geschehen solle, und daß nur im Falle
des Ueberschusses nach gedecktem Lokalbedarfe, oder wenn der Schlag
zu sehr entfernt liege, die Versteigerung nach ertheilter Genehmigung
eintreten dürfe. Durch Vorwände aller Art, hauptsächlich in den
Geldverlegenheiten der Gemeinden bestehend, wird aber diese väterliche
Anordnung illusorisch gemacht. Die Versteigerung ist zur Regel, und die
Vertheilung zur Ausnahme geworden, welcher Umstand in der That viel
zur eingerissenen Devastation der Waldungen und zur Entsittlichung des
Armen beigetragen hat.
Der Letztere sieht recht gut ein, daß die Gemeinde-Ausgaben nicht
gleichheitlich, sondern nach dem Vermögensverhältnisse bestritten
werden sollten, daß er folglich durch die eingeführten Versteigerungen
und durch diese Art der Deckung von Gemeinde-Ausgaben gegen die
reicheren Einwohner, die aus dem Grunde immer auf Versteigerung
dringen[12] offenbar verkürzt werde. Es läßt sich ein solches
Verfahren weder vom rechtlichen noch vom sittlichen Standpunkte aus
rechtfertigen; noch weniger kann es aber der Forstmann billigen, da
für den Entgang nothwendigerweise der Wald wieder in Anspruch genommen
wird. —
Bei den Versteigerungen der in den ordentlichen Schlägen jährlich und
etatsmäßig anfallenden Brenn- und anderen Holzsortimenten bleibt es
aber nicht einmal, sondern es werden von so vielen Gemeinden außerdem
noch außerordentliche Hiebe beantragt, und unter der Bedingung der
Einsparung fast immer genehmiget. In früheren Jahren wurden, um
Schulhäuser und Straßen zu bauen, oder andere Ausgaben zu decken,
die schönsten Hochwaldbestände niedergehauen und der Nieder-, selten
Mittelwaldbetrieb hierauf eingeführt. Man schmeichelte sich, durch
Erzeugung des hier sehr gangbaren und gesuchten Artikels — der
Eichenlohrinde — sich noch eine reichlichere Geldquelle zu verschaffen,
aber an Befriedigung der Brennholz- und Streubedürfnisse dachte man
nicht. Jetzt, aber freilich zu spät, sieht man den Fehler ein. Viele
solcher Bestände sind hiedurch, durch Frevel, und den immerwährenden
Streu-Entzug so herabgekommen, daß sie zur Zeit ihrer Haubarkeit jetzt
oft nur 1 Klafter und noch weniger per Tagwerk abwerfen, und den Namen
eines Schälwaldes oder überhaupt eines Waldes kaum mehr verdienen.
Fest steht es, daß durch diese Minderung der Waldproduktion in den
Communalwaldungen der Pfalz, die, nebenbei gesagt, 42,2 Prozent der
ganzen Waldfläche daselbst ausmachen, jedenfalls 10,000 Klafter Holz
jährlich weniger, als es früher bei gleichen Flächen der Fall war,
geschlagen werden können.
Durch die fortdauernden außerordentlichen Hiebe aber wird, abgesehen
vom Zuwachs-Verluste, oft mehrere Jahre lang, da man alles Holz
versteigert, die Gelegenheit zur Vertheilung, überhaupt zu einem
rechtlichen Erwerbe des Brandholzes abgeschnitten. Zu was soll
ein so konsequent fortgesetztes Verfahren noch führen? — Wenn die
Gemeindewaldungen einen Schatz der Gemeinde bilden, so ist es ja vor
Allem nöthig, sich denselben auch zu bewahren. Die Gemeinde verfährt
hier auf dieselbe Weise, wie ein Landmann, der, um eine augenblickliche
Ausgabe zu decken, den ganzen Vorrath seiner Ernte verkauft, ohne auf
den Hunger und das Bedürfniß seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen.
Noch schlimmer ist übrigens die Gemeinde daran, da auf solche Weise die
Abnahme des Waldkapitales selbst nicht gründlicher betrieben werden
kann.
~f~) +Eine möglichst ausgedehnte Streuabgabe aus den Waldungen ist eine
unabweisliche Anforderung der Zeit an unsere Forstwirthschaft.+
Wer nur einigermaßen mit den landwirthschaftlichen Zuständen, mit der
großen Noth der unteren Volksklassen vertraut ist, wird die eiserne
Nothwendigkeit des wirklich unabwendbaren Waldstreubedarfes nicht in
Abrede stellen.
Zahlreich sind die Gegenden in Bayern und in Deutschland überhaupt,
wo die Felder gar nicht gedüngt und bebaut werden könnten, wenn aus
dem Walde keine Streu verabgabt werden würde, weil aus Futtermangel
fast alles erzogene Stroh vom Vieh aufgezehrt wird, und nichts zum
Einstreuen übrig bleibt. Aber auch die Waldungen bedürfen dieser ihrer
Produkte zum Schutze und zur Nahrung, ja es ist gerade deren Existenz
hievon abhängig und Bedingung derselben, daß die Entziehung der
Waldstreu nicht über Maß stattfinde. Schon seit vielen Jahren war diese
Frage zwischen der Land- und Forstwirthschaft ein Stein des Anstoßes;
die beiderseitigen Interessen stehen hier einander gegenüber, welche
Collision übrigens in dem Maße sich noch vermehren dürfte, als die
Population, die Verarmung, und die maß- und ziellose Güterzertrümmerung
zunehmen wird. Die Aufgabe der Forstverwaltung ist daher offenbar, da
in der That die Subsistenz zahlreicher Familien hievon abhängt, daß die
Streuabgabe in solchen Gegenden gewissenhaft und unverkürzt, +soweit
es der pflegliche Fortbestand der Waldungen und die ununterbrochene
Nachhaltigkeit derselben nur immerhin erlaubt+, an die Landwirthschaft
abgelassen werde, daß aber auch die Verwaltung alsdann das einmal
erkannte und zulässige Maximum nicht überschreiten, und sich in ihren
Handlungen nicht Schwankungen überlassen soll, wodurch das Vertrauen
zu einer gerechten Wirthschaftsführung untergraben, das Personal
blosgestellt, und eine verderbliche Lauheit im Dienste hervorgerufen
wird.
Ferner ist es Aufgabe, daß das Volk über die verschiedenen Streumittel
und deren Anwendung unterrichtet, und daß endlich den maßlosen
Angriffen alsdann auch mit aller Energie entgegengetreten werde. Der
ungebildete gewöhnliche Landmann fragt nicht darnach, ob der Wald zu
Grunde geht, und ob die nach uns Kommenden auch noch etwas haben oder
nicht. Es liegt in der Natur der Sache, daß er solche Meditationen
nicht anstellt, daß ihn, der nur für sich und seine Kinder zu sorgen
hat, die Hab- und Genußsucht im Vereine mit einer ungeeigneten,
zwecklosen, und sehr oft verschwenderischen Anwendung der Waldstreu,
über die Grenzen der möglichen Befriedigung weit hinausführt.
In vielen Gegenden herrscht z. B. der Mißbrauch, daß eine große Masse
von Waldstreu gar nicht gestreut, sondern aus dem Walde sogleich auf
den Düngerhaufen geworfen, und da zur mehreren Düngerbereitung blos
mit Jauche, die auf allen Dorfwegen umherfließt, angefeuchtet wird.
An andern, und zwar sehr vielen Orten wird von den ärmeren Bauern das
nicht zum Futter nothwendige Stroh aus Noth verkauft, hingegen die
nöthige Streu aus dem Walde geholt. Aber nicht nur arme, sondern auch
wohlhabende Bauern, ganz abgesehen von den Berechtigten, scheuen sich
nicht, das Nämliche zu thun. Fast überall werden die in der Nähe der
Ortschaften liegenden Waldungen +alljährlich+ im Frevel der Streu
beraubt, und erst dann, wenn hier nichts mehr zu haben ist, geht der
Frevler in die tiefer gelegenen Waldtheile. Selbst Leute, die in
Letzteren zum Streuholen angewiesen sind, helfen die Vorwaldungen,
nur der Bequemlichkeit wegen, erst sauber auskehren, ehe sie in
die geöffneten Waldorte gehen. Zu was soll ein solches konsequent
fortgesetztes Thun und Treiben führen? —
Oben hat man bereits schon dargethan, welche furchtbare Verwüstungen
der Wälder durch diese Streufrevel verübt, und in welch’ traurigen
Zustand viele hundert Tausende von Tagwerken hiedurch schon versetzt
wurden. Keine ängstlich angestellte Berechnung, keine ungegründete
Befürchtung, sondern reine Wahrheit ist es, die selbst von
verständigen, weiter sehenden Landwirthen bereits anerkannt wird,
daß bei dem voraussichtlich +für jetzt noch weitergreifenden Uebel+
in einem kurzen Zeitraume ein großer Theil unserer Waldungen in ihren
Hauptbeständen der Art vernichtet sein wird, daß sie nur noch als
Krüppelbestände figuriren werden und selbst die Möglichkeit, ihren
Zweck zu erreichen, in Frage gestellt sein wird. Was nützen da die
beste Wirthschaft, die gelungensten und ausgedehntesten Kulturen, wenn
der Frevel wieder Alles zerstört.
Es ist schon erwähnt worden, daß ein Theil der Holzproduktion
durch diese Streuabgaben aus national-ökonomischen Rücksichten der
Landwirthschaft zum Opfer gebracht wird; wo aber letztere ohne alle
Rücksichten, +ohne ihre eigenen Hülfsmittel in bessere Anwendung
zu bringen, und ohne sich überhaupt auf eine fähige höhere Stufe
der Ausbildung aufzuschwingen+, so große Ansprüche macht, daß die
Forstwirthschaft nicht einmal kümmerlich dabei bestehen kann, da waltet
Unverstand und Gesetzlosigkeit, oder die bestehenden Gesetze und deren
Handhabung sind nicht hinreichend, die Waldungen vor Devastation zu
beschützen. —
Vor Allem thut aber, da der Landmann in der Regel an seinen alten
Gewohnheiten festhält, da er nur durch Noth zum Fortschritte getrieben
wird, und überdies eher zum bequemeren Nehmen als zur Selbsterzeugung
seiner Düngstoffe geneigt ist, Belehrung desselben noth.[13] Es muß
derselbe einsehen lernen, daß auch der tiefste Brunnen auszuschöpfen
ist, daß die Waldungen, je mehr sie ruinirt worden, um so weniger im
Stande sein werden, die Streu- und Holzbedürfnisse zu befriedigen, und
daß hiemit durch ihn selbst am totalen Verfalle der Landwirthschaft,
an der Unfruchtbarmachung ganzer Länderstriche fleißig gearbeitet wird.
Die Revolutionsjahre 1848 und 1849 haben durch die maßlosen Streufrevel
(größtentheils zum Verkaufe) die traurigsten Folgen für viele
Waldungen gehabt. Ganze Distrikte und Abtheilungen derselben wurden
auf diese Weise der Streu beraubt. Was haben da die aufgestellten
Streunutzungspläne noch für eine Bedeutung? — Was insbesondere jene
von Gemeindewaldungen, die hier und da (sehr mit Unrecht) noch viel
weniger genau eingehalten werden? — Auf Kosten der Waldungen darf
und soll sich der Forstbeamte nicht populär machen; es ist dies eine
unverantwortliche Pflichtverletzung, um so mehr, als die Gemeinde
gewöhnlich nicht bemessen kann, wie hoch sie ohne Gefährdung ihres
Waldes die Ansprüche auf Rechstreu steigern darf.
Im verhängnißvollen Frühjahre 1848 mußten im Drange der Verhältnisse
überdies auch auf dem Dienstwege, auf seinerzeitige Einsparungen
hinweisend, große Zugeständnisse, die die Kräfte der Waldungen weit
überstiegen, und eine nachhaltige Nutzung gefährdeten, gemacht werden.
Wo ist aber dermalen bei den täglich noch gesteigert werdenden
Ansprüchen an eine Verkürzung der früheren regelmäßigen Bezüge zu
denken? —
Die bayerische Staatsregierung hat durch die schon allegirte Verordnung
vom 19. August 1849, die Forstprodukten-Abgabe aus Staatswaldungen
betreffend, Alles gethan, was forstwirthschaftlich bezüglich der Abgabe
von Waldstreu und der übrigen Forstnebennutzungen geschehen kann.
So sehr auch die landesväterliche Fürsorge hieraus zu erkennen
ist, so wäre es aber doch nicht nur wünschenswerth, sondern auch
dringend nöthig, daß die Streu, wie auch die übrigen unentbehrlichen
Forstnebennutzungen, an die nicht berechtigten, wirklichen Armen, zum
eigenen, wohl bemessenen, Bedarfe +ganz umsonst+ abgelassen, im übrigen
aber hiefür eine ganz niedere Taxe bei den Abgaben an den bedürftigen,
kleinen Bauernstand zu Grunde gelegt würde.
Diese Maßregel ist unabwendbar, um unsere Waldungen erhalten zu können.
Was nützen sonst alle Zugeständnisse, was die möglichst weit gehenden
Streunutzungspläne, wenn der Arme die Streu bezahlen soll? — Letzteres
kann derselbe nicht, und somit wäre er, wenn er seinen eigenen Bedarf
nicht auf rechtmäßige Weise zu befriedigen vermag, gezwungen, auf dem
Wege des Frevels und der Wälder-Devastation auch ferner zu beharren. —
* * * * *
Auf eine andere als die angegebene Weise wird es nicht möglich sein,
der begonnenen allgemeinen Wälderzerstörung in +der Hauptsache+ zu
begegnen. Nicht die Strafgesetzgebung allein vermag, wie die Erfahrung
uns lehrt, und wie bereits schon erwähnt wurde, das eingerissene Uebel
zu bekämpfen, und die den Wäldern und hiemit der Gesammtbevölkerung
drohenden Gefahren zu beseitigen. Je freigebiger, innerhalb der Grenzen
der Billigkeit und Möglichkeit, eine Regierung bei Verablassung dieser
unentbehrlichen Lebensbedürfnisse verfährt, in gleichem Verhältnisse
und um so sicherer wird auch ein Erfolg zu erwarten sein.
+Wenig Forststrafprotokolle und den Wald erhalten, das ist die
Hauptsache, das ist unsere Aufgabe.+
II.
=Es werde ein der Zeit und den geschilderten Zuständen angemessenes
Forststrafgesetz ins Leben gerufen, und die forststrafrechtliche
Jurisdiktion mit Strenge und Gerechtigkeit gehandhabt.=
Wenn der beste und vollkommenste Anbau der Wälder und ihre nachhaltige
Bewirthschaftung für das allgemeine Wohl eines Staates unerläßlich
ist, ja wenn ohne dieselbe ein Volk sich nicht auf eine höhere Stufe
innerer Kraft und des Wohlergehens erheben kann, was schon längst durch
die Geschichte nachgewiesen und durch theuer erkaufte Erfahrungen
bestätiget ist, so versteht es sich von selbst, daß solche unschätzbare
Güter gegen alle Angriffe des Eigennutzes und der Selbstsucht, sowie
auch gegen muthwillige und boshafte Beschädigungen auf eine völlig
zureichende Weise geschützt und sicher gestellt werden müssen. Es ist
dies die heiligste Pflicht für alle Staatsregierungen und für alle
gesetzgebende Körper, denen das Wohl des Volkes in Wahrheit am Herzen
liegt.
Hier führen aber, wie gewöhnlich in allen polizeilichen Fällen,
halbe Maßregeln durchaus nicht zum Ziele; im Gegentheile bewirken
einseitige, die Zeitverhältnisse in ihrer Gesammtheit nicht erfassende,
Palliativgesetze gerade das Gegentheil von dem, was sie bezwecken
sollten, insbesondere aber gilt dieser Satz von den Forststrafgesetzen.
Ein Beleg für die Wahrheit dieser Behauptung bietet das im Jahre 1846
erlassene verbesserte Forststrafgesetz für die Pfalz[14] welches sich
in seiner praktischen Anwendung durchaus nicht bewährt hat, und seinen
Zweck nimmermehr erreichen kann. — Es ist dies das Urtheil aller
erfahrenen Fachgenossen.
Erfassen wir den Geist dieses Gesetzes in seiner Totalität, so können
wir nicht verkennen, daß Rücksicht auf die Armuth, daß Menschenliebe
und Humanität den Gesetzgeber geleitet haben. Wenn wir aber fragen, ob
dieses von der Masse der Frevler gewürdiget, und ob hiemit auch die
gehörige Wirkung erzielt werde, so müssen wir, wie schon erwähnt, mit
Nein antworten.
Die Verwaltung soll auf den Principien der Humanität beruhen, wie der
Verfasser in seinem bisherigen Vortrage darzuthun bemüht war, und nur
erst dann, wenn diese thatsächlich ins Leben getreten, und hiemit die
Nothwendigkeit des Frevels beseitiget ist, nur dann erst wird auch
eine unerbittlich strenge Legislatur und Jurisdiktion nicht allein
gerechtfertiget erscheinen, sondern auch unumgänglich nöthig sein,
+weil außerdem die von der Verwaltung noch gemachten Zugeständnisse
zu Mißbräuchen aller Art, zur Förderung der Liederlichkeit und
Sittenlosigkeit, zuversichtlich dienen würden+.
Bisher waren die gesetzgebenden Körper genöthiget, auf die Noth der
Armen Rücksicht zu nehmen. Hiebei blieb es aber nicht, sondern auch
der Richter und die Mehrzahl der Schutzbeamten glaubten hierauf
thatsächliche Rücksicht nehmen zu müssen. Kein Wunder also, daß dieses
Gesetz seinen Zweck, erstens die begangenen Frevel durch Strafe zu
sühnen, und zweitens, durch diese Strafen auch vor gleichen Vergehen
abzuschrecken, nicht erreichen konnte; es mußte vielmehr bei seinen
noch so vielen anderen, beengenden, und die Ausführung erschwerenden
Bestimmungen, nothwendigerweise eine ungeheuere Mehrung der Frevel
herbeiführen.
Jedem Menschenfreunde würde es gewiß lieb sein, wenn durch milde
Gesetze die Erhaltung der Waldungen erzielt werden könnte, da dies
nun aber bei der totalen Entsittlichung der unteren Volksklassen
rein unmöglich ist, so müssen die Principien geändert werden, d.
i., es muß eine humane volksthümliche Verwaltung, dagegen aber auch
eine hiemit gerechtfertigte +strenge+ Forststrafgesetzgebung ins
Leben treten; außerdem werden unsere Wälder ein Opfer ungezügelter
Genuß- und Zerstörungssucht. Es muß diese Aenderung erfolgen, und
sie wird erfolgen; ja man ist der Ansicht, daß wir vielleicht in 10
bis 15 Jahren in Deutschland schon Forststrafgesetze haben, deren
Erscheinen man heute vielleicht noch für eine Unmöglichkeit hält. Die
fortschreitende Devastation unserer Wälder wird mit ihren finsteren
Folgen die Gesetzgeber an die Erfüllung ihrer Pflicht mahnen. Ist es
dann aber auch nicht schon zu spät? — Jeder Monat, der bis dahin noch
verstreicht, ist eine verlorne kostbare Zeit. Bald sind die Wälder
zerstört, aber oft gehört ein Jahrhundert dazu, solche Flächen wieder
zu bewalden, und in erträgliche Bestände wieder umzuschaffen.
Auf das bezeichnete Forststrafgesetz der Pfalz zurückkommend, muß man
vor Allem bemerken, daß der Verfasser weit entfernt ist, dasselbe in
seinen verschiedenen Theilen eigentlich kritisiren zu wollen, wozu er
weder Beruf hat, noch Geschick genug zu haben glaubt, sondern daß er
nur die bei der praktischen Ausführung desselben wahrgenommenen Mängel,
zur näheren Prüfung und Beachtung, hiemit zu besprechen gedenke, und
zwar allein in der Absicht, um, wo möglich, zur Abwendung der uns
drohenden großen Gefahr einer Walddevastation etwas beizutragen.
Die wahrgenommenen Nachtheile dürften in der Hauptsache folgende sein.
1) +Man hat mit zu großer Aengstlichkeit alle und jede mögliche Fälle
vorzusehen+ versucht, wodurch das Forstpersonal in seinem Wirken zu
sehr beengt wird, und der Richter, dessen Richtschnur das Gesetz sein
soll, oft so unwirksame und geringe Strafen aussprechen muß, die mit
den begangenen Freveln in gar keinem Verhältnisse stehen. So sehr auch
die geographische Lage, die topischen und geognostischen Verhältnisse
und selbst auch die hiedurch bedungenen Waldstandsverhältnisse
einer Provinz bekannt sein mögen, so ist es doch dem Gesetzgeber,
da sich alle diese Verhältnisse in der That zu den mannigfaltigsten
Nuancen gestalten, da ferner die Gewohnheiten, die Bedürfnisse und
insbesondere der Grad der Sittlichkeit außerordentlich verschieden
sind, rein unmöglich, sich ohne Nachtheil für die Wirksamkeit des
Gesetzes in zu großes Detail zu verlieren, und alle Eventualitäten und
zusammenwirkende Fälle hierin genau vorsehen zu wollen.
Es hat dies insbesondere auf einen großen Theil des Richterstandes,
da hiemit der Selbstständigkeit desselben zu nahe getreten wird,
einen bösen Eindruck gemacht. Die Jurisdiktion artet auf diese
Weise, da weder dem Forstbeamten Raum gegeben ist, nach Maßgabe
der Individualität des Frevlers und nach Maßgabe der unendlich
verschiedenen Weise des Frevels und seines Ortes entsprechende Anträge
zu stellen, noch dem Richter genug Freiheit gelassen ist, solche
Anträge zu berücksichtigen und mit Energie gegen anerkannte liederliche
Subjekte und Wald devastirende Gewohnheits- und Gewerbsfrevler
einzuschreiten, nach unserem Gesetze in der That sehr oft zu einem
wahrhaft erfolglosen Rechnungs-Exempel aus. Muß auf solche Weise der
gute Wille der Richter nicht vereitelt, eine Abneigung derselben gegen
die ganze Prozedur hervorgerufen, und die Thätigkeit des Forstpersonals
nicht vollständig gelähmt werden? —
Unter allen Umständen sollte der Revierverwalter (Revierförster),
in der Voraussetzung, daß ihm eine gebührende, würdigere Stellung
eingeräumt werde, den regelmäßigen Forstsitzungen beiwohnen, oder
mindestens die Strafanträge stellen. Die erschwerenden Umstände kann er
nur allein würdigen, nicht aber kann sie bei ihrer Verschiedenheit der
Richter oder das Gesetz +genau+ auffassen und begrenzen. Bei Bestimmung
der Strafen konkurrirt so viel Relatives, daß eine ganz untadelhafte
Strafordnung rein unmöglich ist. Der Revierverwalter allein vermag
über die Gesammtverhältnisse in seiner nächsten Umgebung, über die
Größe der verübten Frevel und über deren Wirkungen, resp. den hiemit
angerichteten Schaden ein kompetentes Urtheil zu fällen. Er kennt die
Sitten, Gewohnheiten und Bedürfnisse seiner Gegend, und weiß auch aus
persönlicher Kenntniß, die Individualität des Frevlers zu beurtheilen.
Er allein ist also im Stande, ein +rechtliches und richtiges+ Gutachten
zur Bestrafung der Forstfrevler beim Richter abzugeben, und hiedurch
die Größe und Härte der Strafe mit dem Grade des Vergehens und seiner
Wirkung in’s wahre Verhältniß zu bringen. Warum gewährt aber das
Gesetz diesem Forstbeamten nicht die nöthige Freiheit, alle diese
confluirenden Verhältnisse bei der Forstgerichtssitzung geltend zu
machen, und hienach die Anträge persönlich zu stellen?
Niemals kann der starre Buchstabe des Gesetzes, hier aber am wenigsten,
als wirkliche, rechtliche Basis dienen. —
Wenn übrigens auch das Gesetz seiner Zeit vielleicht eine freiere
Bewegung gestatten wird, so ist es doch immerhin erforderlich, daß
nicht überschreitbare Anhaltspunkte gegeben werden, um einseitigen
Ansichten Grenzen zu setzen. Insbesondere ist es dringend erforderlich,
daß im Interesse der Forststrafpflege das Recht der Berufung des
beisitzenden Forstbeamten +in keiner Weise und durch keine Geldsumme+
beschränkt werde. Auch der Richter kann irren, auch er ist Mensch und
sohin falscher Auffassungen fähig. Wenn nun der beisitzende Forstbeamte
die Ueberzeugung in sich hat, daß ein Urtheil unrichtig ist, warum
soll er im Interesse des Dienstes und der Rechtspflege, abgesehen von
dem gesetzlich zulässigen Nachsuchen der Cassation, nicht die Befugniß
haben, gegen das erlassene Erkenntniß, und sei der Betrag auch noch
so klein, einfach zu appelliren? — Etwas anderes wäre es, wenn die
Frevler von wenigstens mit drei Richtern zusammengesetzten Gerichten
abgeurtheilt würden; in diesem Falle könnten irrige Urtheile nicht so
leicht, wie bei dem jetzt aburtheilenden +einzelnen+ Richter, vorkommen.
Aehnliche Bewandtniß hat es mit dem Artikel 41, wonach die Strafen
bei Noth, und anderen erheblichen Milderungsgründen — wenn Werth und
Schaden nicht einen Gulden übersteigen — auf die Hälfte herabgesetzt,
und die Frevler, wenn der Werth sechs Kreuzer und darunter beträgt,
unter obigen Voraussetzungen von allen Strafen und Kosten gänzlich
entbunden werden können. Nur allein der beisitzende Forstbeamte
sollte aber aus den schon oben entwickelten Motiven einen rechtlich
begründeten Antrag auf Strafmilderung und deren Aufhebung stellen
dürfen. Nicht der mit den Verhältnissen unbekannte Richter ist im
Stande, +einseitig+ ohne Nachtheil hier zu verfügen.
Nach der hier dermalen geltenden Werthstabelle kostet 1/64 Klafter
grünes Buchenast- und Prügelholz sechs Kreuzer; wenn nun eine häufige
Anwendung des allegirten Artikels stattfinden würde, und gar bei
Personen, die eine solche Berücksichtigung nur zu fernerem Frevel
verleiten und aufmuntern würde, was für Folgen wären nicht zu erwarten,
und was ist nicht schon in Folge dessen geschehen. Oder glaubt man, daß
Irrungen in obigen Beziehungen nicht vorkommen können? — Wer zweifelt,
kann sich monatlich in den Forstgerichtssitzungen überzeugen, er kann
daselbst hören, was die eigentlichen, abgefeimten und ausgelernten
Waldfrevler von Profession vorbringen, wie sie auf jede Weise die Sinne
des Richters zu täuschen und sein Herz in Mitleiden zu ziehen suchen.
2) +Der größte und am meisten nachtheilig und zerstörend auf unsere
Waldungen einwirkende Mangel des Gesetzes ist, daß gegen die
Gewohnheits- und Gewerbsfrevler mit Erfolg nicht eingeschritten werden
kann.+ Dem Forstbeamten wie dem Richter sind, so zu sagen, Hände und
Füße gebunden. Man hat sich wahrscheinlich von dem Artikel 40[15], der
überdies so unklar ist, +daß die verschiedenartigsten Auslegungen
stattfinden+, eine eclatante Wirkung versprochen, welche aber
leider nicht — und zwar noch viel weniger, als bei den deßfallsigen
Bestimmungen des vorigen Gesetzes, eingetreten ist. Es darf ein Frevler
dreißigmal in einem Monate betreten werden, so bildet solches nur
+ein+ Strafurtheil oder +einen+ Fall zusammen; derselbe kann folglich
mehr als hundertmal in einem Jahre freveln, und hievon vielleicht
fünfzigmal betreten und protokollirt werden, und dennoch können ihm
keine acht Fälle ober 18 fl. Werths- und Schadens-Ersatz (nicht Strafe
mitgerechnet) nachgewiesen, und er deßhalb nicht einmal zu 14 Tagen
Gefängniß verurtheilt werden. Vom Tage des letzten Urtheils an werden
nämlich diese Fälle nur auf ein Jahr zurück in Anrechnung gebracht, was
darüber hinausfällt, wird nicht mehr berücksichtiget; kein Wunder also,
wenn es nur äußerst selten gelingt, 8 Fälle, resp. Urtheile, (auch
wenn der Frevler dreißig bis vierzigmal und noch mehr in diesem Jahre
gefrevelt hat) zu konstatiren, und auf Grund dessen eine Verurtheilung
zu Arrest in Antrag bringen zu können.
Auf diese Art haben leider diese Gewohnheitsfrevler einen Freibrief,
unsere herrlichen Waldungen zu verwüsten, welchen sie auch nach
Kräften benützen. Viele Waldungen könnte man nennen, wo keine Stange
und kein einziger Stamm mehr noch seine ganze Beastung hat. In der
That ein scheußliches Bild der Verwüstung. Bezahlen können diese
Gewohnheitsfrevler in der Regel gar nichts, und inhaftirt dürfen sie
nicht werden, da das Gesetz sie schützt.
Auf die Inhaftirung als Executionsmittel, und auf den wichtigen
Gegenstand der Bestrafung durch Arrest, wird man weiter unten
zurückkommen.
Was die Rückfälle betrifft, so ist es in der That traurig, daß das
Gesetz besonders in dieser Beziehung ungenügend ist, sich so unklar
ausdrückt, und dem beisitzenden strafantragenden Forstbeamten nicht
die mindeste Freiheit und Möglichkeit läßt, zum Schutze der Waldungen
etwas Erfolgreiches zu thun. Nach Ansicht des Verfassers sollte +jeder
einzelne+ Frevelfall — mit Ausnahme von Leseholz, Stockholz außer den
Schlägen, und der Beholzigung hiemit außer Holztag — als Vergehen
angesehen, und je nach der Zahl dieser Vergehen mit erhöhter Strafe
belegt werden.
Dieser Ausdruck ist einfach und verständlich, und so lange diese
Maßregel nicht ergriffen wird, haben wir von allen Nachhülfen und
Verordnungen sicherlich keine Wirkung, nicht den geringsten Erfolg,
wohl aber das Fortschreiten der Devastation zu erwarten.
Die Strafen sollten anfänglich gelind, dann aber bei Zunahme der
+fortzählenden+ Rückfälle[16] geschärft, am meisten strenge aber gegen
die Gewohnheits- und Gewerbsfrevler sein. Das viel wirksamere Gesetz
von 1814 beruhte auf einem solchen Prinzipe. —
Was die weitere Bestimmung dieses Artikels, den Frevelholzverkauf,
betrifft, so ist dieselbe fast gänzlich ohne Wirkung geblieben. Wenn
gleich der protokollirende Forstbeamte vom Verkaufe sich überzeugt
hält, wenn gleich alle Umstände hiefür sprechen, so nimmt doch
der Richter Anstand, auf Grund dessen zu verurtheilen, er fordert
vielmehr faktische Beweise, die der Forstbeamte, der nur im Walde und
nicht in den Ortschaften thätig sein kann und soll, nur schwer und
selten beizubringen vermag. In den Orten und Städten aber geschieht
in dieser Beziehung soviel wie gar nichts, und wird auch ferner
auf den schärferen, erst kürzlich erfolgten Erlaß des Ministeriums
nichts geschehen, wenn nicht andere, wirksamere Mittel ergriffen
werden. Die Polizei überhaupt liegt auf dem Lande, insbesondere die
Sittlichkeitspolizei, fast gänzlich darnieder. Statt mit Energie
gegen das Proletariat und die immer weiter einreißende Demoralisation
zu verfahren läßt man aus Besorgniß für Hab und Gut, und aus
unverantwortlicher Schwäche diesen Leuten ziemlich freien Lauf. Um
es mit denselben nicht zu verderben, kauft ihnen auch ein geringer
Theil der besseren Bürger die gefrevelten Forstprodukte ab, der andere
größere Theil aber aus reinem Eigennutz, wofür, wie schon oben gesagt,
der patriotische Aushängeschild „+die Unterstützung der Armen+“ zur
Entschuldigung dienen muß.
Recht gut wissen diese Bürger, daß auf diese Weise die Holzverkäufer
an verschwenderische Genußsucht, an Liederlich- und Sittenlosigkeit
gewöhnt werden, und zu einer ordentlichen Arbeit, die sie wie das Feuer
scheuen, nicht mehr beigebracht werden können, daß also auf diese Weise
die materiellen Nothstände der unteren Klassen bis zu einer die ganze
staatliche Gesellschaft bedrohenden Gefahr nur vergrößert und die
Waldungen zerstört werden müssen.
Dieser Abkauf von gestohlenem Holze, denn man kann die Entwendung
desselben bei so schändlichem Mißbrauche keinen Frevel mehr nennen,
ist ein bedeutungsvolles Zeichen, daß auch die Demoralisation bereits
bei den besseren Volksschichten raschen Fortschritt macht. Zwei bis
dreihundert Handschlitten oder Schiebkarren voll werden auf diese Weise
in +einem+ Städtchen und an +einem Tage+ verkauft.
Diese Gewerbsfrevler sind es aber gerade, die schon viele Reviere in
den traurigen Zustand der Devastation versetzt haben, und in andern
den Grund hiezu zu legen eifrigst bemüht sind. Kommen wir nun unserer
Pflicht „+Erhaltung der Waldungen+“ nach, so muß unsere Aufgabe die
sein, diese Gewerbsfrevler im Interesse der Waldungen, und im Interesse
ihrer selbst und des Staates, zu verfolgen und unschädlich zu machen;
allein wenn wir auch dieses thun wollen, so finden wir in dem Gesetze
keine Unterstützung, und namentlich dann nicht, wenn der Forstbeamte
vom Richter verlassen wird.
3) +Es ist eine besonders auf die Gerechtigkeitspflege und die
Waldungen nachtheilig einwirkende Eigenschaft des Gesetzes, daß
zwischen den Noth-, den Gewohnheits- und Gewerbsfrevlern, sowie
bezüglich der größeren Leichtigkeit oder Beschwerlichkeit bei Ausübung
eines Forstfrevels, und des Ortes desselben, ein auf Strafmaß
influirender, genügsamer Unterschied nicht gemacht wird.+
Nach unserer, den Strafanträgen zu Grunde gelegt werdenden,
Werthbestimmungstabelle ist es z. B. einerlei, ob der Frevler Ast- oder
Prügelholz frevelt, denn der Werthansatz und folglich auch die Strafe
ist hier gleich, ja der Frevler kann, wenn er einen Ast vom Stamme
gehauen hat, wegen Beschädigung dieses Stammes nach Artikel 33 zu einer
noch höheren Strafe, und höherem Schadenersatze verurtheilt werden. Es
ist also kein Wunder, wenn der Frevler junge wüchsige Stangen zu Prügel
und Brandholz zusammenhaut. —
Ebensowenig ist es dem Frevler zu verdenken, wenn er vorzieht, gleich
in den nächsten Bestand, in die Vorwaldungen zu gehen, statt sich in
entferntere Waldtheile zu bemühen; er hat ja von demselben Frevel — da
oder dort — gleiche Strafe zu erwarten.
Gewiß kann es auch nicht einerlei sein, ob ein und derselbe Frevel im
jungen Holze, ob in einem Mittel- oder in einem haubaren Bestande, ob
an einem ohnehin bald zum Hiebe kommenden Baume, oder an einem zum
Ueberhalten reservirten Stamme begangen wird. Nicht aber das Gesetz
kann, wie schon erwähnt, hier alle mögliche Fälle mit der für alle und
jede Rechtspflege nöthigen Genauigkeit vorsehen, sondern nur der mit
der Verwaltung betraute Lokalbeamte kann innerhalb der Grenzen dieses
Gesetzes die Größe des Vergehens rechtlich und gewissenhaft beurtheilen.
Was die Nichtunterscheidung der Frevler selbst betrifft, so ist es in
der That eine alles Rechtsgefühl verletzende Ungerechtigkeit, daß der
Frevler von Gewerb, also jener, der in einem Monate zwanzig bis dreißig
Protokolle erhält, in Beziehung der Rückfälle +gleich+ jenem Individuum
behandelt wird, welches aus wirklicher Noth frevelt und vielleicht nur
ein einziges Protokoll in einem Monate erhalten hat. Jene zwanzig oder
dreißig Anzeigen werden als ein Urtheil und als nur ein Fall, gleichwie
auch das einzige Vergehen und die einzige Bestrafung des Nothfrevlers
in Anrechnung gebracht.
4) +Das forstgerichtliche Verfahren bedarf einer schnelleren Procedur,
insbesondere aber ist eine schnellere Execution der Strafurtheile
dringend nöthig+. Als Regel hat bisher gegolten, jeden Monat eine
Forstgerichtssitzung abzuhalten. Wenn nun z. B. im Monate März den
1. oder 2. ein Frevler betroffen wird, so kömmt dieser Fall erst zu
Ende des Monats April, also erst in ungefähr 58 bis 60 Tagen zur
Aburtheilung. Nach dieser hat der Gerichtsschreiber 14 Tage Zeit,
um seinen Auszug dem Rentamte (Artikel 79) zuzustellen. Letzteres
hat diese Auszüge dem Gemeindeeinnehmer wieder zur Beitreibung der
ausgesprochenen Strafen &c. &c. zu behändigen, und erst in abermals 14
Tagen +nach erhaltener Aufforderung+ durch den Einnehmer, dem hiezu
gar kein Termin gesetzt ist, und der mithin die Sache wochenlang
liegen lassen kann, ist der Frevler zur Zahlung verbunden. Also könnte
der +schnellste+ Vollzug, wie hier erörtert, erst im vierten Monate
erfolgen, welches aber gar oft noch viel +später+ der Fall ist.
Gesetzlich sollte es bestimmt sein, daß die Forstgerichtssitzungen
alle 14 Tage abgehalten werden +müssen+, daß der Gerichtsschreiber
verpflichtet sei, binnen 3 bis 6 Tagen die Auszüge zu liefern, und daß
die Eintreibung der Strafen hienach +auf der Stelle+ erfolgen müßte,
und kein Beamter ermächtiget sei, Nachsicht zu bewilligen.
+Vor allem ist es aber dringend nöthig, daß zur Perception der
Forststrafgelder und zur Execution dieser Strafen überhaupt eigene
Einnehmer für zu bestimmende größere Bezirke aufgestellt werden.+
Diese Männer hätten kein anderes Geschäft, und würden sich gewiß,
wenn sie gehörig bezahlt sind, auf eine andere Weise für diese Sache
interessiren, als die bisherigen Einnehmer, denen die Beitreibung der
Forststrafgelder nur eine Last, eine bloße Nebensache, und auch, da
hiemit alle ihre Collegen beauftragt sind, zu wenig einträglich ist.
Nur auf diese Weise kann dem Gesetze seine Wirksamkeit gesichert werden.
Der Frevler muß erfahren, daß er ein Sünder am öffentlichen Wohle
ist, daß noch Gesetze da sind, die er, wie jeder Staatsangehörige,
respektiren muß, +und daß es der Staatsregierung auch Ernst sei, daß
solche im vollsten Maße gegen ihn angewendet werden+.
Als ungeeignet, wenn auch in der Gesetzgebung begründet, muß noch
die bei der gerichtlichen Untersuchung von Forstvergehen vorher
stattfindende +jedesmalige+ Beeidigung der protokollirenden, zur
gerichtlichen Verhandlung vorgeladenen Forstbediensteten, die ohnedies
schon geschworen haben, nur nach Pflicht und Gewissen zu handeln,
bezeichnet werden. Ebenso sollte auch der Schwur nur +in dringend
nöthigen Fällen+ von Seite der Zeugen des Frevlers geleistet werden,
um die Heiligkeit desselben und den Glauben an einen höheren Richtet
nicht durch +häufige+, zur Gewohnheit werdende, am Ende gar nicht mehr
geachtete, Eide zu beeinträchtigen. Man bedenke nur, mit welcher Klasse
von Menschen man es hier zu thun hat. Die große Mehrzahl ist, sobald es
sich um einen Forstfrevel handelt, stets gerne bereit, zu Gunsten des
Angeschuldigten, selbst gegen ihre eigene Ueberzeugung, zu deponiren.
5) +Die Verurtheilung der Frevler zu Arrest, wo solche zu erwirken
war, wie auch die Leibeshaft+ (~Contrainte par corps~) — +als
Executionsmittel zur Vollziehung der Urtheile+ — (Artikel 80) konnte,
bei der Art und Weise der Inhaftirung, nicht nur nichts zur Minderung
der Frevel beitragen, sondern man ist auch der Ansicht, daß hiedurch,
da die Frevler nicht im Mindesten hiemit abgeschreckt wurden, noch eine
Vermehrung der Forstfrevel veranlaßt wurde.
Die Mehrzahl der Noth-, Gewohnheits- und Gewerbsfrevler kann nicht
bezahlen; wird nun die Inhaftirung als Executionsmittel angewendet, so
werden selten die Beträge hiedurch herausgetrieben. In einer Woche wird
der Frevler entlassen, wenn seine Schuldigkeit nicht 7 fl. übersteigt.
Von 7 bis 15 Gulden kann die Haft nur 15 Tage, und bei höheren Beträgen
nur einen Monat dauern. Zwar geschieht die Entlassung nur auf den
Grund von beizubringenden Armuthszeugnissen; allein diese werden, wie
bekannt, leider sehr oft nicht gewissenhaft ausgestellt, und der Beweis
des Gegentheiles ist nicht leicht zu führen. Die Fälle sind wenigstens
schon häufig vorgekommen, daß Bemittelte lieber eine Woche inhaftirt
blieben, als 7 Gulden bezahlten.[17] —
Der Hauptgrund der Unwirksamkeit der Inhaftirung, gleichviel ob
solche durch Strafurtheil oder als Exekutionsmittel erfolgt, liegt
hauptsächlich darin, daß der Arrest in den Kantonsgefängnissen
stattfindet, woselbst die Frevler nicht beschäftiget werden. Der
Artikel 6 des Gesetzes sagt zwar, daß die Inhaftirten nach Möglichkeit
beschäftiget werden sollen; es ist aber dies bislang noch nicht
geschehen, und wird auch nicht geschehen können, da man zur Zeit noch
keine Anstalten hiezu getroffen hat. Es sind also diese Frevler,
von denen oft die schlechtesten und verdorbensten Subjekte in Masse
zusammen eingesperrt werden, sich selbst überlassen. Hiedurch wird aber
gewiß keiner gebessert; im Gegentheile wird Derjenige unter ihnen, der
noch einen guten Fleck an sich hatte, ebenfalls gänzlich verdorben.
Ein altes Sprichwort sagt: „Müßiggang ist aller Laster Anfang“;
dies bestätiget sich hier vollkommen. Was Einer an Schlechtigkeiten
noch nicht kennt, darin wird er bei dieser Inhaftirung getreulich
unterrichtet und angespornt, diese und jene verbotene Erwerbsquelle
zu benützen, sobald er wieder hinaus kömmt. Im äußersten Falle
bekommen sie ja nur wieder Arrest, in welchem sie ein warmes Zimmer,
hinreichende Kost und gute Gesellschaft finden. In der That weiß man
kein Institut, das verderblicher auf die Sittlichkeit einwirkt, als
diese Inhaftirung.[18] —
Daß auf diese Weise der Arrest ganz wirkungslos wird, und eine Masse
anderer Nachtheile hiedurch an den Haaren herbeigezogen werden,
versteht sich von selbst. Als Beweis, wie wenig sich die Frevler aus
diesem Arreste machen, mag die Thatsache dienen, daß im Winter sogar
viele Frevler und häufig zu den Einnehmern kommen, und dieselben
bitten, sie möchten doch veranlassen, daß die Inhaftirung als
Executionsmittel gegen sie in Anwendung gebracht werde, um auf diese
Weise einige Zeit gute Kost und angenehmes Quartier zu erhalten.
Wo eine Strafe, wie hier, gesucht wird, da ist es gewiß hohe Zeit,
daß solchem Uebelstande abgeholfen werde. Zu was wird außerdem der
längere Fortbestand dieses Uebels führen? — Antwort: zur gänzlichen
Demoralisation dieser Menschen und zum gänzlichen Ruine des Waldes.
Wenn nun aber anerkannt ist, daß die Inhaftirung das einzige wirksame
Mittel gegen die verderblichen Gewohnheits- und Gewerbsfrevler ist, so
fordert es auch gewiß die Pflicht der Staatsregierung, für eine dem
Zwecke vollkommen entsprechende Inhaftirung, d. i. dafür zu sorgen,
daß die Arrestanten +scharf+ beaufsichtiget und strenge zur Arbeit
angehalten und beschäftiget werden.
Wo die Kantonsgefängnisse zu beschränkt sind, und wo sonach weder
Räumlichkeit noch Mittel zu Gebote stehen, da sollten die Gewohnheits-
und Gewerbsfrevler, was in jedem Falle wünschenswerth wäre, in die
Bezirksgefängnisse geliefert, und da gehörig beschäftiget werden. In
keinem Falle darf aber die Beschäftigung unter einem Vorwande, als
z. B. die Zeit der Haft ist zu kurz, oder die Geräthschaften sind
zu theuer &c., unterlassen werden. Die Bezirksgefängnisse sind in
der Regel mit großen Hofräumen eingeschlossen, worin die inhaftirten
Frevler viele Tausend Kubikmeter Steine zu Straßen-Deckmaterial klopfen
könnten. Steht ja auch selbst im Winter der arbeitsame Taglöhner im
Freien an der Straße und klopft Steine. Ueberdies giebt es noch viele
andere Beschäftigungsarten, als Spinnen, Holzspalten, Verfertigung
hölzerner Schuhe, Schüsseln, Platten, Schaufeln, Blasrohre &c. &c.,
die bald erlernt und geeignet wären, diese Menschen in Thätigkeit zu
erhalten. Die Aufsicht muß aber, wie gesagt, sehr strenge und der
Arrest so vollzogen werden, daß die Frevler hiedurch abgeschreckt, und
nicht so sein, daß viele, wie gegenwärtig, hiedurch noch veranlaßt
werden, diesen Arrest zu suchen. Was diejenigen Frevler betrifft, die
aus Noth frevelten, so könnten dieselben füglich zu +nicht ablösbarer+,
sondern in eigener Person zu erstehender Waldarbeit verurtheilt,
und denselben täglich sechs Kreuzer baar, welche gleichfalls wieder
hiemit abzuverdienen wären, zum Brodankaufe abgelassen werden. Die
Entscheidung aber, ob es wirklich Nothfrevel waren, dürfte jedenfalls
nur wieder dem Revierverwalter anheimgestellt bleiben.
+Als ein sehr fühlbarer Fehler hat sich bezüglich der Strafvollziehung
noch der Umstand gezeigt, daß die Mitwirkung zuvieler Beamten, die
der Natur der Sache nach das Interesse für den schnellen Vollzug der
Forststraf-Erkenntnisse nicht so haben, wie die Forstbeamten, durch das
Gesetz bedungen ist.+ — „~Multorum opera res turbantur~“. —
6) +Die eingehenden Forststrafgelder werden nicht überall, an vielen
Orten auch nur theilweise, ihrer durch das Gesetz angewiesenen
Bestimmung zugeführt.+ Gehen wir alle deutschen Staaten durch, so
werden wir schwerlich einen finden, wo — wie bei uns in Bayern —
so viele Strafgelder der verschiedensten Art aus wohlwollender
Absicht der Regierung zu wohlthätigen Zwecken verwendet werden. —
Gleiche Bestimmung haben auch die Forststrafgelder nach Artikel 4
des Gesetzes erhalten. Es heißt daselbst, daß aus deren Ertrage eine
gemeinschaftliche Forststrafkasse für den ganzen Kreis der Pfalz zu
bilden sei, woraus vor Allem die Gerichtskosten[19], die Kosten des
Vollzuges der Strafurtheile und der Unterhaltung der inhaftirten
Sträflinge (vorbehaltlich des möglichen Rückersatzes durch letztere)
zu berichtigen wären. Der Ueberschuß soll aber nach Verhältniß der
in den Kantonen angefallenen Strafgelder an diese vertheilt, resp.
dazu verwendet werden, die dürftigsten Einwohner bei Anschaffung von
Brennmaterial zu unterstützen.
Diese wohlwollende Absicht, so wünschenswerth und von welch’ guten
Folgen eine gewissenhafte Beobachtung dieser Vorschriften auch
wäre, wird aber durch die Art und Weise des Vollzuges vereitelt.
Es ist nämlich die Verwendung der Antheile der Gemeinden nach § 74
der Vollzugsinstruktion den betreffenden Armenpflegschaftsräthen
überlassen. Um aber die richtige Verwendung — Ankauf von Brennmaterial
für die Armen — zu überwachen, so ist verordnet, daß von Seite der
Armenpflegschaftsräthe der gehörige Nachweis hierüber geliefert werden
muß. —
So viele Gemeinden giebt es nun aber, die entweder den Willen nicht
haben, oder nicht im Stande sind, die große Zahl der Armen, die sie in
ihrer Mitte haben, genügsam zu unterstützen. Was geschieht nun fast
überall mit unseren Forststrafgeldern? — Dieselben werden gleichsam als
zum Lokalarmenfonde gehörig betrachtet, und auch ebenso verwendet. — Es
werden Begräbnißkosten und viele andere Bedürfnisse der Armen hievon
bestritten, auch kommt es oft vor, daß denselben baare Unterstützungen
hievon verabreicht werden, +wofür aber jedesmal die Bescheinigung von
Seite des Empfängers ausgestellt wird, daß er Holz oder Kohlen in dem
Betrage empfangen habe+. So untadelhaft es auch an und für sich ist,
die Armen auf jede mögliche Weise zu unterstützen, so wird doch die
Absicht des Gesetzgebers — Verminderung der Frevel durch Unterstützung
mit Brennmaterial — geradezu hiedurch gänzlich vereitelt. Und wer
übernimmt die Bürgschaft, daß bei baaren Unterstützungen diese immer
auf eine gute Art angewendet werden? — Kann hiemit nicht gerade das
Gegentheil vom Bezweckten herbeigeführt, kann hiemit der Frevelsucht,
der Liederlichkeit und unmäßiger Genußsucht nicht noch in die Hände
gearbeitet werden?
7) +Eine Nachlassung der Forststrafen+ (Amnestie) +sollte nie,
wenigstens aber nicht in allgemeiner Ausdehnung und nicht zu Zeiten
bewilliget werden, wo die Frevel auf eine bedrohliche Weise zugenommen
haben, und wo Gründe vorhanden sind, die Autorität der Gesetze und den
Vollzug der Strafen aufrecht zu erhalten+. Als eine solche Amnestie,
die besser nicht eingetreten wäre, muß man die vom Frühjahre 1848
bezeichnen.
Es mag wohl höhere politische Rücksichten geben, die hiezu bestimmt
haben, und die dem Verfasser unbekannt sind. Derselbe will aber auch
hier nur von den wahrgenommenen Folgen sprechen, und diese waren in der
That nicht gut.
Statt ein solches Geschenk mit Dank zu begrüßen, wurde dasselbe als
ein Zugeständniß der Zeit, als eine Schwäche der Regierung betrachtet.
Erst hierauf begann an vielen Orten eine wahre Devastation in den
Waldungen. Mit frecher Stirne traten gerade diese Begnadigten vor die
Forstschutzbeamten hin, und forderten sie noch auf, ihnen die schönsten
Stangen oder Stämme zu zeigen, oder die minder Bösartigen ignorirten
das Schutzpersonal ganz, und ließen sich in ihrem Treiben nicht im
Mindesten beirren.
Ueberdies aber hat sich bei dem Proletariate die feststehende Ansicht
gebildet, daß es sich von selbst verstünde, daß die Strafen wegen
Forst- und Feldfrevel von Zeit zu Zeit nachgelassen werden, und +heute
noch+ sind alle die Gewohnheitsfrevler der festen Meinung, daß nach
einiger Zeit ihre inzwischen sich anhäufenden Strafen wieder geschenkt
werden, weßhalb sie auch und wegen den bisher angedeuteten Mängeln der
Gesetzgebung sich wenig um Forststrafprotokolle kümmern.
Dies ist die eine Folge hievon; die andere ist nicht minder betrübend
und nachtheilig. Jedermann weiß, mit welchen Schwierigkeiten
und Mühseligkeiten der Forstschutz verknüpft ist. Wenn nun das
Schutzpersonal sieht, daß alle seine Mühen vergeblich sind, und daß
es neue, vielleicht ebenso vergebliche Anstrengungen machen soll,
muß da nicht aller Eifer verschwinden, und eine Nachläßigkeit oder
Gleichgültigkeit provocirt werden, die für unsere Waldungen ebenso
verderblich werden könnte, als die erstere Folge? —
8) Wenn bisher über die Wirkungen der Legislatur in forstpolizeilicher
Beziehung gesprochen wurde, so ist es dringend nöthig, auch noch einige
Worte +über die Jurisdiktion+ hier anzufügen. Mögen dieselben nicht
verloren sein, mögen dieselben aber auch nicht mißdeutet werden, da
der Verfasser nur die Sache, keineswegs aber Personen und Stände im
Auge hat. Frei und offen hat sich derselbe ausgesprochen, wo es sich
um Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse der Richter handelte; mit
demselben Freimuthe erwähnt er aber auch der Forststrafpflege, die
bei übler, nicht gewissenhafter Handhabung weit größere Nachtheile zu
bereiten im Stande ist, als ein ungenügendes Forststrafgesetz.
Leider hört man in dieser Beziehung häufige Klagen; ob dieselben jedoch
begründet ober unbegründet seien, will man hier weder untersuchen, noch
erörtern, wohl aber für uns hieraus die Lehre und die Nothwendigkeit
ableiten, daß ein eifriges, gewissenhaftes und thätiges Zusammenwirken
der Forst- und Justizbeamten vor Allem erforderlich sei, um das
angestrebte Ziel, die Verminderung der Frevel und die hiedurch
bedungene Erhaltung der Wälder zu erreichen.
Aber auch den Forstbeamten will man von vornherein hier zurufen,
daß nur Derjenige unter ihnen seinen Posten ganz ausfüllt, der
seinem beschwerlichen Berufe +mit der größten Unparteilichkeit und
Gewissenhaftigkeit+ — mit Rücksicht auf Gegenwart und Zukunft —
obliegt, der für die Bedürfnisse seiner Zeitgenossen sowohl als der
kommenden Geschlechter mit unparteiischer Gleichheit sorgt, der aber
auch die gegenwärtige Noth der Armen erkennt, und sie auf jede mögliche
Weise, +soweit es ohne Gefährdung der pfleglichen, nationalökonomischen
Behandlung und Existenz der Waldungen selbst nur immerhin geschehen
kann+, zu lindern sucht.
Wenn hingegen der Forstmann für die Nothleidenden und Armen thut, was
nur immer in seinen Kräften steht, so darf man alsdann auch denselben,
wie leider aber oft angenommen zu werden scheint, nicht für einen
gefühl- und herzlosen Menschen halten, wenn er gegen die zerstörenden,
verderblichen Eingriffe +gegen das schändliche grenzenlose jetzige
Treiben und Thun in den Waldungen+ mit Erbitterung auftritt.
Wer sollte denn es thun, wem anders sollte die Pflicht aufliegen, ein
solch’ unberechenbares Unglück, wie die Devastation unserer Forste, vom
Lande abzuwenden, als dem Forstbeamten? — Wer sollte sich der Waldungen
annehmen, wer sollte sonst sich um ihre Existenz bekümmern, wenn wir
Forstmänner es nicht thun, wenn wir nicht als treue Wächter derselben
die gesetzgebenden Körper und den ehrenhaften Stand der Richter auf die
uns nahe liegenden Gefahren aufmerksam machen wollten?
In Ausübung dieser unserer heiligen Pflicht kann und darf aber ~ab
initio~ an einem gewissenhaften (nicht aus einseitigem blinden
Interesse entspringenden) Verfahren nicht gezweifelt werden. Nur der
Forstbeamte, und nicht der Richter ist, wie schon oben erwähnt, in
den meisten Fällen allein im Stande, alle bei einem Forstvergehen
zu erwägende Verhältnisse genau zu würdigen, es muß deßhalb auch
demselben, so lange er sich nicht als dessen unwürdig gezeigt hat,
+unbeschadet der unumgänglich nöthigen, rechtlichen und gewissenhaften
Untersuchung+, ein volles Vertrauen geschenkt werden.
Zur näheren Würdigung eines etwa zu mild erscheinenden Verfahrens der
Justizbeamten bei Untersuchung und Bestrafung der Forstvergehen muß
aber wohl angeführt werden, daß
1) Viele derselben sehr einseitige oder unrichtige Begriffe von der
staatswirthschaftlichen hohen Bedeutung der Wälder und dem Forstwesen
überhaupt haben, und daß
2) auch die Noth der Armen es ist, die bei der Forststrafpflege
berücksichtiget wird. Auch der Richter ist Mensch, und hat als
solcher, auf der Stufe einer sittlichen, höheren Bildung stehend,
auch gewiß ein fühlendes Herz für Noth und Elend seiner Mitmenschen
im Busen. Ist es nun von diesem Gesichtspunkte aus nicht zu
entschuldigen, wenn der Richter bemüht ist, zumal wenn es sich um
Nothfrevel handelt, dies zu berücksichtigen und so schonend als
möglich zu verfahren? — Er weiß ja, daß der Arme gezwungen ist, zu
freveln, und daß er — dem Naturtriebe der Selbsterhaltung folgend —
auf die erhaltene Strafe abermals freveln +muß+. Das alte Sprichwort:
„~fiat Justitia et pereat mundus~“ werden wir Forstleute doch wohl
auch nicht gelten lassen wollen.
Es wäre daher sehr wünschenswerth, ja es ist dringend nothwendig,
daß von Seiten der Staatsregierung für die armen Nothfrevler auf die
oben angedeutete Weise gesorgt, und so dem Richterstande jeder Grund
zu einer allzugroßen, auf die Rechtsbegriffe des Volkes und auf die
Waldungen gleich nachtheilig einwirkenden, Nachsicht benommen werde. Es
versteht sich von selbst, daß nach Einführung dieser Maßregel, wenn das
Uebel nicht noch größer werden soll, wenn nicht Mißbräuche aller Art
einreißen sollen, die Jurisdiktion alsdann mit um so größerer Strenge
und Gewissenhaftigkeit gehandhabt werden muß.
Immer pflegt man es zu vergessen, daß das fortwährende Uebertreten der
Gebote der Moral durch Holzentwendungen auch gleichgültig gegen andere
Gebote macht; es liegt dies in der menschlichen Natur, von einem Frevel
zum andern überzugehen, und so arten denn auch die Forstfrevel sehr
schnell in andere Eigenthumsbeschädigungen aus. Der Gewohnheitsfrevel
entsittlichet noch weit schneller, als das Betteln, Landstreichen,
Schmuggeln &c. &c., und erzeugt eine Neigung zur Liederlichkeit,
Arbeitsscheue und einer thierischen Genußsucht. Ja es ist dies Laster
so ansteckend, und die Sittlichkeit des Volkes ist an vielen Orten
hiedurch so radikal untergraben worden, daß mit Grund anzunehmen
ist, daß in so mancher Gegend, wo Forstfrevel sehr häufig sind, die
gänzliche Verarmung hiedurch herbeigeführt, und noch gesteigert werden
wird, wenn keine Abhülfe in dieser Beziehung endlich erfolgt.
Die Nothwendigkeit ist, wie schon oben gesagt, mithin unabwendbar
und dringend, daß von Justiz- und Forstbeamten pflichtmäßig
und gewissenhaft zusammengewirkt werde, wenn dem geschilderten
eingerissenen Uebel Einhalt gethan werden soll. Gerechte Besorgniß hat
man, daß dasselbe, nachdem die Demoralisation der unteren Volksklassen
schon den hohen Grad erreicht hat, nicht ganz oder vielleicht gar nicht
mehr zu heben sein wird.
Das Forstpersonal für sich allein vermag nichts mehr zum Schutze
und Erhaltung der Waldungen zu thun, wenn dasselbe nicht durch
gute Gesetze, und insbesondere durch den Richterstand aufs
kräftigste unterstützt wird. Was nützen denn ganze Folianten von
Forststraf-Protokollen, wenn die Strafen ganz unwirksam sind, und die
Waldungen hiebei zu Grunde gehen![20]
III.
=Der Forstschutz muß auf eine andere kräftige Weise gehandhabt
werden, als es seither meistens der Fall war; insbesondere bedarf das
bei uns in Bayern hiefür bestehende Institut der Forstgehülfen einer
Aenderung.=
Der Verfasser, von der Nothwendigkeit einer solchen Maßregel durch die
Praxis überzeugt, beschäftigte sich schon längst mit diesem Gedanken,
und ließ früher einen Aufsatz hierüber in einem Blatte erscheinen, den
derselbe im Nachstehenden hier wörtlich wieder giebt:
Ueber das Institut der Forstgehülfen in Bayern.
Eine dem Standpunkte der Wissenschaft, den allgemeinen Anforderungen
des Dienstes, und dem Bildungsgrade des dermaligen Forstpersonales
entsprechende Reorganisation des Forstwesens in Bayern ist dringend
nöthig. Wenn eine der eigentlichen Bestimmung der Staatsforste
vollkommen entsprechende, rein staatswirthschaftliche, Verwaltung
derselben in’s Leben getreten ist, wenn es durch allgemeine
Verwaltungs-Maßregeln jedem bayerischen Staatsangehörigen möglich
gemacht ist, sich die benöthigten Forstprodukte, soweit dies eine
durchaus pflegliche Behandlung der Wälder erlaubt, um angemessene mit
den Produktionskräften der Consumenten im Verhältniß stehende Preise
auf eine leichte, und nicht — wie bisher — auf eine so umständliche
und erschwerende Weise zu verschaffen, und wenn endlich auch Mittel
und Wege aufgefunden sind, daß auch der minder bemittelte und selbst
unbemittelte Mann seinen dringendsten Bedarf auf legalem Wege
befriedigen kann, dann wird dem Gouvernement, hat es auf diese Weise
Alles gethan, um den in Zunahme begriffenen, zum allmähligen Ruine der
Waldungen führenden, verderblichen Forstfreveln möglichst vorzubeugen,
und hat es endlich auch das Volk durch in allen Gemeinden gratis zu
vertheilende populäre Schriften über die Nothwendigkeit und den Nutzen
der Waldungen, über deren Ertragsfähigkeit, insbesondere bezüglich der
Waldstreu, und über die Nothwendigkeit der Erhaltung und Beschützung
derselben gehörig aufgeklärt, noch weiter alsdann die wichtige Aufgabe
bleiben, die Staatswaldungen den übermäßigen und ungerechten Ansprüchen
gegenüber zu beschützen.
Hat die Staatsregierung Alles aufgeboten, um den Bedarf zu
befriedigen, soweit es gerecht und billig ist, und ohne Gefährdung
der Staatswaldungen geschehen kann, dann ist es auch ihre heiligste
Pflicht, diese Staatsgüter durch eine gerechte und strenge Handhabung
allgemeiner desfalls zu erlassender Gesetze vor gänzlicher oder
theilweiser Devastation, welch’ letztere leider schon fast überall
wahrnehmbar ist, zu schützen.
Es wirft sich aber nun die Frage auf: Wird diese Aufgabe, die kräftige
Beschützung der Forste, alsdann durch das auf uns aus früherer Zeit
überkommene Institut der Forstgehülfen und Forstwärter vollkommen
erfüllt oder nicht? — Antwort: Nein! — Je mehr die Wissenschaft und
Bildung des gegenwärtigen Forstschutz-Personals voranschreiten wird,
um so weniger wird es auch für die kräftige Beschützung der Forste
geeigenschaftet. Welch’ praktischer Forstmann, der einen oder mehrere
Gehülfen unter sich hatte, weiß nicht aus Erfahrung, daß junge Leute
von geringerer Ausbildung weit ersprießlichere Dienste für den
Forstschutz leisten, daß sie mit größerer Liebe und Ausdauer ihrem
Berufe obliegen, als jene Gehülfen, die durch langjährige Studien auf
verschiedenen Unterrichtsanstalten sich für ihren künftigen Beruf
herangebildet haben, und von denen die Meisten in der Handhabung
des Forstschutzes eine Herabwürdigung für den gebildeten jungen
Mann erblicken, und deßhalb eine so zuverlässige Thätigkeit nicht
entwickeln, als zur Beschützung und Erhaltung der Waldungen für die
Folge immer mehr erforderlich sein dürfte. Der wissenschaftlich
gebildete junge Mann, der während der vielen Jahre seiner Ausbildung
nur an geistige Thätigkeit gewohnt war, wird immer nur mit Widerwillen
und nur aus Zwang sich der Beschäftigung des Forstschutzes hingeben.
Wir verhehlen es uns nicht, daß die Entfernung dieser gebildeten jungen
Männer vom Forstschutze auch seine Schwierigkeiten hat, indem dieselben
bis zu ihrer Anstellung ohne Bezahlung praktiziren müßten. Es mag
auch dies der Grund gewesen sein, warum unsere oberste Forstbehörde,
die längst die Unhaltbarkeit des Gehülfen-Institutes erkannt hat,
noch keine Abänderung in dieser Beziehung hervorgerufen hat. Möge es
diesen allseitig erfahrenen Männern gelingen, dieses Problem auf eine
entsprechende glückliche Weise zu lösen.
Von diesen oben berührten Schwierigkeiten ganz absehend, will man
in Nachstehendem nur noch seine Ansicht über eine zweckmäßige
Forstschutzdienst-Einrichtung zur Erwägung mittheilen. Vor Allem
dürfte es dringendes Erforderniß sein, daß das bisherige Institut der
Gehülfen aufgehoben werde, daß die für die Folge zum Forstschutze
heranzuziehenden jungen Leute nur durch die Revierförster während zwei
Jahren zu diesem Zwecke herangebildet, und hiebei alle jene, nur dem
Verwaltungsdienst-Adspiranten nöthigen, für erstere aber entbehrlichen
Unterrichts-Gegenstände strenge ausgeschlossen werden. Man wiederholt
noch einmal, daß solche auf keinen Anstalten, sondern nur durch die
Revierförster praktisch herangebildet seien. Nach hiefür zurückgelegten
2 Jahren und zur Praxis verwendeten weiteren 2 Jahren könnte die
Anstellung als Schutzförster der untersten Klasse erfolgen. Die
Schutzförster wären je nach dem Dienstalter in 3 Klassen zu theilen, so
zwar, daß Einer aus der jüngsten oder 3. Klasse in die 2., und endlich
von der 2. in die 1. Klasse vorrücken würde, wenn er — bei fortwährend
erwiesener Treue, Fleiß und Tüchtigkeit — nach seinem Dienstalter an
die Reihe käme. Den Schutzförstern 1. Klasse wäre nach 3 Jahren das
Definitivum zu ertheilen, und bezüglich der Uebrigen die Einrichtung
dahin zu treffen, daß Keiner zu lange in einer und derselben Klasse
zu verbleiben habe. Von selbst versteht es sich, daß die jüngeren
Schutzförster auf einem Reviere unter Mitaufsicht und Controle der in
höheren Klassen Eingereihten stehen müßten.
Von der größten Wichtigkeit für den Dienst aber ist, sei und werde
auch die Einrichtung, wie sie wolle, daß +der Gehalt der Schutzförster
ferner nicht mehr auf der Dienstesstelle, sondern auf der Person ruhe+.
Nur so wird es möglich sein, daß ein Schutzförster auf seinem Posten
verbleiben und doch in die nächst höhere Klasse befördert werden kann,
sobald die Reihe ihn treffen wird. Halten wir Diesem das bisherige
Verfahren gegenüber, so werden wir leicht den großen Gewinn wahrnehmen
können, den eine solche neue Einrichtung für den Dienst unfehlbar
hervorrufen würde.
Das bisherige Institut brachte es mit sich, daß so häufig mit dem
Schutzpersonale zum Nachtheile des Dienstes gewechselt werden
mußte. Bei keiner Branche ist es aber nothwendiger, als gerade beim
Forstfache, und zwar sowohl in den Verwaltungs- als auch in den
Forstschutz-Graden, daß Jeder so lange als möglich an einem Posten
verbleibe. Der Schutzförster, der viele Jahre an einem Orte war, der
den eigenthümlichen Charakter der Bewohner, der alle Frevler kennt,
wird weit mehr zum Schutze der Waldungen ausrichten, und schon durch
seine moralische Einwirkung viel mehr abwenden können, als derjenige,
der, kaum daß er seinen Schutzbezirk kennen gelernt hat, schon wieder,
wie bisher, auf eine andere mehr eintragende oder höhere Stelle zu
gelangen trachtet.
Man glaubt der Zustimmung aller erfahrenen praktischen Fachgenossen
versichert zu sein, weßhalb dieser, der Kürze wegen, nur in allgemeinen
Umrissen gehaltene, Vorschlag im Interesse der guten Sache der
öffentlichen Beurtheilung übergeben wird. Möge dieser Gegenstand,
je eher, je besser, in so ernste Erwägung gezogen werden, als er es
wirklich verdient. Concipient ist der Ansicht, die er offen ausspricht,
daß bei der bisherigen Forstschutzdienst-Einrichtung und bei den
jetzigen Ansprüchen an die Staatswaldungen die Erhaltung — Pflege — und
der Schutz derselben sehr gefährdet ist, und noch immer mehr gefährdet
werden muß.[21]
Die seit Veröffentlichung dieses vorstehenden Aufsatzes dahin
geschwundenen Tage haben dem Verfasser, der gerne bereit ist, sich
belehren zu lassen, und das besser Befundene, wenn auch seine frühere
Ansicht hievon eine andere war, zu unterstützen, reichliche Zeit zum
Nachdenken über die hierauf erfolgte und unten mitgetheilte Erwiederung
gelassen. Obgleich nun derselbe mit dem fränkischen Collegen nicht
einverstanden ist, daß durch die gewünschte Anstalt der Schutzförster
die Staatskasse stärker, als es seither bei dem Gehülfen-Institute
der Fall war, in Anspruch genommen werden würde (was jedenfalls
ganz unnöthig wäre), so muß er sich doch mit seinem Vorschlage, zum
Forstschutze redliche schlichte Landleute zu verwenden, aus voller
Ueberzeugung und aus eigener Erfahrung einverstanden erklären.
Wir wissen aus der Praxis, daß solche Leute in der Regel abgehärtet
sind, daß sie weit weniger Bedürfnisse haben, und daß sonach auch der
Forstschutz billiger, und, was die Hauptsache ist, weit besser und
kräftiger, sowie auch später aus diesem Grunde vielleicht mit weniger
Personal besorgt werden könnte. — Nicht unter 25 Jahre alte und, soweit
es bei einem geringen Gehalte zur Deckung ihrer Lebens-Nothdurft
nöthig ist, mit Haus und Gut angesessene Männer und ausgediente brave
Soldaten wären vorzugsweise hierzu geeigenschaftet. Solche Waldschützen
würden für die Wahrheit ihrer Frevelanzeigen durch ihre in diesem
Alter schon erworbene Erfahrung, Charakter- und Verstandesreife, und
in ihrer bürgerlichen Lage Gewährschaft leisten; auch würden sie gewiß
eher das nöthige unbedingte Vertrauen der aburtheilenden Richter und
der Bewohner ihres Bezirkes erwerben, als viele unserer jungen Leute,
bei denen, wenn auch nicht wissentliches Unrecht, doch immerhin eine
Portion Leichtsinn zu gewärtigen ist.
Die Idee, nämlich praktische neben wissenschaftlicher Ausbildung
von den untersten Dienstesstufen an, die man bei Errichtung des
Gehülfen-Institutes im Auge hatte, war in der That schön und
zweckmäßig; allein sie ist bei der genommenen für den Dienst sehr
nachtheiligen Richtung so vieler der dermaligen jungen Leute nicht
mehr auf diesem Wege zu realisiren. Wenn man, +abgesehen von einzelnen
ehrenhaften Ausnahmen+, das Verhalten unserer jungen Adspiranten
genau beobachtet, so findet man sich zu der Annahme veranlaßt, daß
die Forstwirthschaft zur Nebensache, die Erwerbung einer Brodstelle
aber bei ihnen zur Hauptsache geworden sei. Dem Forstschutze gehen
viele nur ungerne, mit Widerwillen und aus Zwang nach, dagegen suchen
sie, was auch bei dem gebildeten +jungen+ Manne einigermaßen zu
entschuldigen ist, das Vergnügen der Gesellschaften und der Jagd[22]
mehr auf, als es die jetzt nöthige Dienstesführung erlaubt. Der
verantwortliche Revierförster kann sich demnach meistens nicht auf
seine Gehülfen verlassen.
Soll auch von dieser Seite alles Mögliche zur Erhaltung der Waldungen
beigetragen werden, so ist +es dringend nöthig+, das praktische
Element, das, was die Erfahrung in allen Ländern als gut erwiesen hat,
wieder obenan zu stellen.
Es wird übrigens nicht an unrechter Stelle sein, hier die Bemerkung
einfließen zu lassen, daß die bisherige sehr beschränkte Stellung
der bayerischen Revierförster offenbar das Meiste zum Verfalle
dieses wohlgemeinten Institutes beigetragen hat. Der Revierförster,
obwohl unmittelbarer Vorgesetzter, war bisher nicht im Stande, den
Gehülfen auch nur mit der geringsten Strafe zu belegen, nicht einmal
hatte er einen Einfluß auf seine Qualifikation, noch weniger aber
hatte er dieselbe, wie es doch der Natur der Sache nach sein sollte,
festzustellen. Kein Wunder also, wenn die Gehülfen, die diese
Verhältnisse genau kannten, den gehegten Erwartungen zum großen Theile
nicht mehr entsprechen. Der Revierförster, wenn er etwas gegen den oder
jenen Gehülfen hatte, mußte ja immer erst (und wie lange steht dies
nicht schon an, bis man sich zu einem solchen voraussichtlich nicht
viel nützenden weitwendigen Schritte entschließt) gleichsam als Partei
klagend gegen denselben beim Forstamte auftreten, ohne daß hiebei,
zumal dieses ebenfalls keine Strafgewalt hat, auch nur wenig von Erfolg
erzweckt wurde. Wo die nöthige Achtung im Dienste +auf solche Weise+
verkümmert wird, da kann nimmermehr etwas Ersprießliches geleistet
werden.
Ist es ja schon vorgekommen, daß man es dem Revierförster sogar übel
nahm, wenn er mit seinem Gehülfen nicht zufrieden war, der, wie dies
häufig geschieht, die Beschwerden desselben durch die Erhebung anderer
Klagen, die z. B. die Verpflegung beim Revierförster betreffen, sowie
auch unter allerlei anderen Vorwänden immerhin zu verdächtigen oder gar
zu entkräften vermag. —
Wurde hingegen auf einem Reviere verhältnißmäßig viel gefrevelt, so
gab man doch dem verantwortlichen Revierförster, obschon der Begriff
dieser Verantwortlichkeit voraussetzt, daß er auch seinen Anordnungen
+selbstständig+, und nicht erst durch Klagen, den Vollzug auf eine
kräftige Weise zu sichern vermöge, sein Mißfallen desfalls zu
erkennen. Hatte er es aber soweit gebracht und war er so glücklich,
das Schutzpersonale mit kräftiger Hand zu leiten, und den Forstschutz,
wie es seine Pflicht erheischt, gegen die massenhaften Frevler mit
aller Energie zu handhaben, so nahm man, im Falle sich dann Klagen und
Lamentationen, +was immerhin unausbleibliche Folge+ ist, von Seiten der
Einwohner erhoben, demohngeachtet keinen Anstand, seinen Diensteifer,
wenn auch dieser mit der möglichsten Humanität gepaart war, als ein
unpolitisches oder barsches Verhalten zu bezeichnen.
Was soll aber ein solcher Beamter nun unter diesen Umständen thun?
— Die Frage ist einfach diese. Hat er +blos+ seine Pflicht gethan
oder nicht? — Wenn ja, dann achte und schütze man auch den Beamten,
und bleibe sich vor Allem +und unter allen Umständen+ consequent.
Wenn dieses nicht geschieht, dann ist jeder Beamte allen Vexationen,
allen Unannehmlichkeiten preisgegeben, insbesondere aber der
Forstbeamte, der nicht nur den zerstörenden Eingriffen der Armen und
Gewohnheitsfrevler, sondern auch den immer mehr zunehmenden Eingriffen
der bemittelteren Klasse mit aller Entschlossenheit und Umsicht
entgegentreten muß, wenn er zum Ziele gelangen will.
Die Folgen von all’ diesem sind aber bedenklich; viele der
Revierförster, müde der fruchtlosen Bemühungen und Anstrengungen, sind
hiedurch einem verderblichen Indifferentismus anheimgefallen. Diesen
Collegen aber will man zurufen, aus diesem thatlosen Verhalten sich
herauszureißen, sich zu ermannen, und den anvertrauten Posten, im
Angesichte der vorhandenen Gefahr der Devastation unserer Waldungen,
als treue Wächter zu behaupten. Wir dürfen von dem guten Willen und dem
Ernste unserer intelligenten Staatsregierung zuversichtlich erwarten,
daß auf die eine oder andere Weise abgeholfen werde.
Wer diesen seinen Posten nur halb ausfüllt, wer, durch die
Zeitverhältnisse geleitet, nur nach Popularität +auf Kosten
einer gerechten und strengen Dienstführung+ hascht, der verletzt
seine Pflicht im höchsten Grade. Niemand wird in Deutschland dem
Revierförster noch die persönliche Ausübung des Forstschutzes zumuthen,
wohl aber ist es seine Pflicht, die Ausübung desselben strenge zu
überwachen. Die Erfüllung dieser Pflicht darf nimmermehr stille stehen,
sie ist eine Ehrensache für uns. Die bestehenden übrigen Verhältnisse,
seien sie auch gerade nicht ermuthigend und aneifernd, sollen und
dürfen hierauf keinen Einfluß äußern.
Was die Reform unseres Forstwesens betrifft, so will man derselben,
als hieher gehörig, nur mit einigen Worten gedenken. Ueber diesen
Gegenstand ist schon seit längerer Zeit vielseitig geschrieben worden,
und von allen Seiten haben sich Wünsche und Bitten hiefür vernehmen
lassen. Möchten dieselben bald realisirt werden, möchte bei einfacher
Verwaltung die unumgänglich nöthige Selbstständigkeit der Revierförster
durchgeführt, und insbesondere für die namhafte Aufbesserung ihrer so
geringen Gehalte so rasch als möglich gesorgt werden! — Traurig ist in
der That die Lage so vieler Familien derselben, +und es ist die reine
Wahrheit+, daß deshalb eine große Niedergeschlagenheit und Entmuthigung
unter denselben herrscht.
Diese Verhältnisse müssen jedenfalls nur nachtheilig auf den Dienst
wirken. Sie sind morschen Bäumen zu vergleichen, die nur kranke,
spärliche Früchte tragen, und den Stürmen nicht kräftig zu widerstehen
vermögen. Vertrauen wir übrigens auf die mit dem besten Willen begabte
Staatsregierung, insbesondere auf unsere oberste Direktion, welche
sicherlich mit Vaterhand diese Wunden heilen wird. Eifer, Lust und
Liebe zum Dienste wird dann auch allenthalben wieder frisch erstarken,
und — gleich der im Frühlinge neu erwachten schaffenden Thätigkeit
der Natur — ein neues thätigeres Leben, was auch durch nichts anderes
hervorgerufen werden kann, zum Schutze und zur Pflege unserer Wälder
eintreten.
Möge es auch der Weisheit unserer Staatsregierung gefallen, das
Institut einer forstlichen Jury (oder forstlichen Rathskammer), wie
solches in der in Augsburg erschienenen Brochüre „über die bayerische
Forstverwaltung“ in allgemeinen Umrissen in Vorschlag gebracht wurde,
bei uns, wenn auch nur versuchsweise, in Ausführung bringen zu lassen.
Das Gebiet der Forst-Statistik, die noch gewaltig in der Wiege
liegt, und die wesentlich nutzbringende Fortschritte bisher gewiß
nicht gemacht hat, und nicht machen konnte, da es an einer innigen,
unmittelbaren Verbindung der Staatsregierung mit den dieselbe
vorzugsweise bereichernden äußeren Beamten bisher gänzlich mangelte,
würde insbesondere hiedurch weiter ausgebildet und nutzbringend
gemacht werden können. — Unsere, von den Revierförstern am Schlusse
jedes Etatsjahres zu erstattenden Forstrechenschaftsberichte haben zur
Bearbeitung dieses Feldes nichts weniger als einen Beitrag geliefert.
Diese Berichte wurden nicht gelesen, oder nur das hieraus entnommen,
was zur Aufstellung des forstamtlichen Rechenschaftsberichtes nöthig
war. Daß unter solchen bekannten Umständen ein besonderer Fleiß auf die
Redaktion nicht verwendet wurde, läßt sich wohl denken.
Alle und jede praktisch ins Leben eingreifende Wissenschaft
beruht aber auf Anschauungen und Erfahrungen, insbesondere unsere
Forstwissenschaft, bei welcher ein Stillstand nicht, oder nur
zum großen Nachtheile eines Landes denkbar wäre. Gleich wie jede
Provinz, so hat auch jedes Gebirg, jedes einzelne Waldrevier seine
Geschichte, die dem Schritte der Zeit folgt, und keinem Stillstande
unterworfen ist. Die zerstörenden und schaffenden Naturkräfte, die
Massen, Bedürfnisse und Sitten der Menschen üben einen solchen
Einfluß auf unsere Wälder, daß auch dieselben fortan einem beständigen
fortdauernden Wechsel ihrer Verhältnisse unterworfen sind. —
Gehen wir nun von dem Grundsatze aus, daß alle unsere Gesetze und
Institutionen sich nach diesem äußeren Wechsel richten müssen, so ist
es auch dringend nöthig, alle äußeren Wahrnehmungen und Erfahrungen
sorgfältig zu sammeln, um sie rechtzeitig in Anwendung zu bringen, was
bei Hintansetzung dieser Pflicht später nicht mehr durch Uebergänge
vermittelt, sondern nur mit vielseitigen Nachtheilen und theilweise
gewaltsamen Zerstörungen des bisher Bestandenen bewerkstelliget werden
kann.
Welche Maßregel wäre aber geeigneter, alle diese außen gemachten
Erfahrungen zu sammeln, und hiemit der Staatsregierung einen reichen
Schatz von Materialien jährlich zur Benützung zu unterbreiten, als
gerade diese in einem jeden Kreise zu berufende forstliche Jury? —
Abgesehen von dem anderweitigen wohlthätigen Wirken derselben, würden
alle die in und außer dem Walde gemachten oft werthvollen Erfahrungen
unserer alten Praktiker, die bislang nicht zum hundertsten Theile zur
Oeffentlichkeit kamen, und mit ihnen fast immer ins Grab wanderten,
durch einfache schlichte Mittheilung zur Bereicherung der Wissenschaft
und zum allgemeinen Nutzen auf diese Weise erhalten werden können.
IV.
=Eine auf zweckmäßige Weise zu leitende Belehrung des Volkes über den
Nutzen der Wälder, über die Nothwendigkeit ihrer Erhaltung, sowie
über die zweckmäßige Verwendung der Forstprodukte, würde wesentlich
zur Schonung und Pflege unserer Forste beitragen.=
Hört man doch selbst von sogenannten Gebildeten oft die paradoxesten
Ideen, z. B. warum nur die Forstbeamten studieren müßten, die Bäume
wüchsen ja von selbst, oder: „Holz und Unglück wächst alle Tage“ &c.
&c. — Wenn nun solche Leute, die vom jetzigen Forstwesen doch andere
Begriffe haben, und vom Nutzen und der Nothwendigkeit der Erhaltung
der Wälder schon überzeugt sein sollten, solche Aeußerungen noch
machen, was will man alsdann von dem gemeinen Manne erwarten, der
ganz unwissend ist, der auch, wie jetzt, in der Regel nicht auf dem
sittlichen Standpunkte steht, und den die Noth oder Genußsucht noch
überdies zu Eingriffen in das Waldeigenthum drängt.
Nothwendig ist es daher, hier belehrend einzuwirken, insbesondere bei
dem Proletariate, unter welchem in dieser Beziehung eine so totale
Unwissenheit herrscht, daß es meist nicht weiß, wie verschwenderisch
es mit dieser Gabe der Natur umgeht, und welche Folgen hievon zu
gewärtigen sind.
Der Verfasser ist zwar nicht der Ansicht, daß, wie in den Kantonen
Baselland und Aargau der Vorschlag gemacht wurde, forstwirthschaftliche
Jugendfeste zu veranstalten wären, und daß zu dem Ende die Jugend
durch den Schullehrer im festlichen Zuge mit Hörnern und Fahnen in
den Wald zu Musterarbeiten (Saaten, Pflanzungen und Durchforstungen)
geführt werden sollte; doch hält er es für dringend nöthig und für sehr
vortheilhaft, schon in zarter Jugend, besonders aber auch noch später
in den Sonntagsschulen, speziell belehrend durch den Lehrer einwirken
zu lassen.
Leicht faßliche, populäre Schriften, die, unsere Verhältnisse
erfassend, bei uns noch ganz mangeln, müßten hiebei dem Lehrer zu
Gebote stehen; es sollten aber auch solche Schriften (allenfalls
in Form von Erzählungen) in mehreren Exemplaren an alle
Gemeinde-Verwaltungen zum Ausleihen und Vorlesen während der langen
Winterabende gratis verabreicht werden.
Die hiemit verbreitet werdenden Kenntnisse, als
über den Nutzen der Wälder,
über die Nothwendigkeit ihrer Erhaltung,
über die verschiedenen Beschädigungen des Waldes durch Holz- und
Streufrevel, und deren Folgen &c. &c.,
über ökonomische Verwendung der Forstprodukte, insbesondere der
Waldstreu und des Brennholzes,
über den Gebrauch von Brennholz-Surrogaten, und endlich
über zweckmäßige Construktion der Feuerungsanstalten, und den Nutzen
gemeinschaftlicher Backöfen,
würden durch ihre Folgen gewiß die nicht allzuhohen Kosten für Druck
und Papier mehr als zur Genüge aufwiegen.
Es liegt in der Natur der Sache, daß der Frevler, der ohnedies meint,
daß die Waldungen zu Jedermanns Benützung gewachsen seien, um so
leichtsinniger und rücksichtsloser frevelt, je weniger er den Schaden
einsieht, den er hiemit verübt. Es müßte denn sein, daß es ein ganz
gründlich demoralisirter Mensch wäre, der sich an gar keine Rücksichten
mehr bindet.
Dem Umstande, daß das gewöhnliche Volk gar keine, auch nur allgemein
forstliche Kenntnisse hat, ist es auch wesentlich zuzuschreiben, daß
dasselbe keine Sympathie für die Waldungen besitzt, daß es mit Unmuth
und Haß erfüllt wird, und daß es hierin nur eine herzlose Behandlung
erblickt, wenn seinen Eingriffen, deren Folgen es nicht zu beurtheilen
versteht, mit Strenge entgegengetreten wird.
Man belehre vor Allem daher den besseren Theil des Volkes und die
Jugend, damit Einsicht und Kenntniß über die Pflichten der Erhaltung
der Wälder nach und nach verbreitet werden. Bei den großen Massen
des demoralisirten jetzigen Proletariates wird eine solche Belehrung
freilich zu spät kommen.
Wenn indessen durch die Lehrer etwas geschehen soll, so wäre
es nothwendig, diese allenfalls durch geringe Holzabgaben oder
Remunerationen mit ins Interesse zu ziehen, oder von vornherein für
eine Verbesserung ihrer materiellen Lage zu sorgen; außerdem dürfte
vielleicht ein Erfolg zu erwarten sein, wie es bisher jener von der den
Lehrern zur Pflicht gemachten Obstbaumkultur in den meisten Gemeinden
war.
Was soll man dazu sagen, wenn, wie es bei uns an vielen Orten wirklich
zu treffen ist, die Kinder täglich ein Stück Holz zur Feuerung mit in
die Schule bringen +müssen+, welches natürlich zuvor mit Anderem im
Walde geholt wurde. Muß hiedurch nicht die Jugend schon in zartester
Kindheit ans Freveln gewöhnt, und mit dem Gedanken befreundet werden,
daß das Holzfreveln kein Unrecht und keine Schande, sondern daß die
beliebige Hinwegnahme des Holzes aus dem Walde nur durch eine herzlose
Verwaltung als Frevel bezeichnet und verboten sei? —
Durch äußere Gewalt kann nur der Frevler abgeschreckt, gründlich aber
nur dann bekehrt werden, wenn er einsieht, daß er Unrecht thut, daß
er ein Sünder am öffentlichen Wohle ist. Es muß also, wenn es mit
all’ unseren dermaligen Zuständen besser werden soll, eine +wahrhaft+
religiöse, sittliche Erziehung angestrebt werden, es müssen höhere
Gebote, als menschliches Machwerk, wieder in die Brust des Menschen
gepflanzt und daselbst zur Geltung gebracht werden, damit solche ihn
lehren und leiten, was er zu thun und zu unterlassen schuldig sei. Denn
auf welcher Stufe der Bildung der Mensch auch stehen mag, so ist seine
Sittlichkeit immerhin durch die Art seiner religiösen Weltanschauung
bedingt, und wo die Religion fehlt, da mag bei dem Gebildeten das mehr
ausgeprägte sittliche Gefühl dem Laster noch einigen, wenn auch nur
unsicheren, schwachen Einhalt thun, aber bei dem gemeinen, ungebildeten
Menschen sind alsdann alle Schranken gefallen.
Der Verfasser, welcher (nebenbei gesagt) kein Betbruder ist, aber
wohl einsieht, daß das Besserwerden der Menschen, also auch die
Erhaltung unserer Wälder, von der künftigen, religiösen und sittlichen
Erziehung abhängig ist, kann sich von diesem Gegenstande, dessen
weitere Ausführung, streng genommen, hieher nicht gehört, seiner
Wichtigkeit wegen nicht trennen, ohne seine durch Erfahrungen gewonnene
Lebensanschauung in dieser Beziehung in Kürze hier mitzutheilen.
Der Zweck des Schulunterrichtes kann kein anderer sein, als die Kinder
erstens mit den Kenntnissen auszustatten, die zur Förderung des
allgemeinen menschlichen Lebenszweckes nützlich sind, und zweitens
häusliche Zucht zu ergänzen oder zu ersetzen, und den Kindern religiöse
und sittliche Gesinnungen einzuflößen, die sie zu Mitgliedern der
menschlichen Gesellschaft im Allgemeinen, sowie ~in specie~ des
besonderen staatlichen und Gemeinde-Verbandes, dem sie angehören,
tüchtig und geeignet machen.
Wird dieser Zweck nun durch unsere Schullehrer vollständig erreicht?
Antwort: Nein! —
Ihrer Bildung nach (soweit das Wissen in Betracht kömmt) sind die
dermaligen jüngeren Lehrer meist sehr gut zu ihrem Berufe geeignet.
In den Seminarien[23] wird für tüchtige Ausbildung derselben Sorge
getragen, aber die Denk- und Sinnesweise macht sie durchschnittlich
(+mit einzelnen lobenswerthen Ausnahmen+) weniger fähig, ihren
Berufszweck zu erfüllen, und dem herrschenden Unglauben oder mindestens
dem überall verbreiteten religiösen Indifferentismus mit Erfolg
entgegenzutreten. Hiedurch aber wird bei der Jugend, da die außerhalb
der Schule empfangenen bösen Eindrücke sonach ungestört auf dieselbe
fortwirken können, schon in zarter Kindheit die Basis verrückt,
auf welche allein hin eine wahre Sittlichkeit und ein glückliches
Familienleben kann gegründet werden.
Wenn die Hoffnung auf Besserwerden des sittlichen Zustandes der
kommenden Generation aber nur auf die heranzubildende Jugend kann
gegründet werden, so sind es doch offenbar zunächst die Lehrer, welche
zur Verwirklichung dieser Hoffnung das Meiste beitragen müssen; wenn
daher diese nicht — der Religion gegenüber — eine andere Stellung
einzunehmen, von Staatswegen gezwungen werden, so ist auch von
der Zukunft uns wenig zu hoffen erlaubt. Um die Lehrer gehörig zu
beaufsichtigen und mit Ernst zu dem anzuhalten, was ihres Berufes
ist, dazu ist freilich die Art und Weise nicht genügend, wie sie
gegenwärtig ihren Vorgesetzten gegenüber gestellt sind. Man weiß in
dieser Beziehung kaum, wer Koch oder Kellner ist. Die Gewalt der
Aufsichtsbehörden ist zu zersplittert, als daß dieselbe wirken könnte.
Der Schwerpunkt müßte in eine vom Staate gehörig controlirte Behörde
gelegt, und dieselbe dem Wirkungskreise des Lehrers so nahe als möglich
gebracht werden. Ueber das wie, ob Staat oder Kirche dabei vorzugsweise
repräsentirt sein soll, ist schwer ein Urtheil zu fällen. Jedenfalls
ist man der Ansicht, daß ein Lehrer mit weniger Wissen aber mit wahrer
christlicher Gesinnung weit mehr Gutes in seinem Berufskreise erwirken
kann, als der mit unnöthigem Halbwissen überladene Lehrer, der der
verkehrten Zeitrichtung des Unglaubens huldiget, und sich hiedurch zum
Unterrichten der Jugend gänzlich unfähig macht.
Alle Zeiten haben bewiesen, daß die Religion die beste Grundlage
des Staatenlebens ist, und daß ein Mensch für den staatlichen und
Gemeinde-Verband um so gefährlicher ist, je mehr er, ohne diese
ihm die Richtung gebende religiöse und sittliche Basis, mit Wissen
bereichert ist, und daß umgekehrt bei Vorhandensein dieser Basis ein
Staat bei einer möglichst aufgeklärten und gebildeten Bevölkerung um so
glücklicher sein muß.
Man ist übrigens weit entfernt, unserem Schulwesen allein den
sittlichen und religiösen Verfall zuschreiben zu wollen. Andere
mächtige Faktoren sind hiebei Zweifels ohne noch thätig und einwirkend
gewesen. Diesen Gegenstand übrigens weiter zu verfolgen, ist weder
Sache des Verfassers, noch Zweck dieser Abhandlung.
V.
=Im Interesse der Moral und im Interesse der Waldungen ist es
gelegen, den Bedürftigen Arbeit zu verschaffen, und ihre materiellen
Verhältnisse überhaupt, soviel als nur möglich, zu verbessern.=
Wir wissen aus Erfahrung, daß, je mehr Gelegenheit zu Arbeiten
vorhanden ist, um so weniger Frevel, mit Ausnahme jener der
arbeitsscheuen Gewohnheits- und Gewerbsfrevler, im Walde verübt werden.
Nicht aber diese Rücksicht allein, sondern auch die in der That große
und oft schauderhafte Noth der Armen, insbesondere in waldreichen
Gegenden, ferner die beim Müßiggange nur immer mehr zunehmende
Entsittlichung und Unzufriedenheit wird uns bestimmen müssen, das
Proletariat, soviel als es nur immer möglich ist, zu beschäftigen.
Daß dies vorzugsweise +Aufgabe des Staates+ ist und sein muß, wenn
Arbeit im Großen gegeben, und der Zweck erreicht werden will, versteht
sich wohl von selbst. Die Forstverwaltung insbesondere aber wird auch
berufen sein, hier wohlthuend mitzuwirken.
+Hauptbedingung ist, daß der Forstbeamte stets darauf bedacht sei, und
dahin trachte, auf jede mögliche und zulässige Weise den Bedürftigen
unter die Arme zu greifen.+
Obwohl für jetzt der Staat nicht in der Lage sein dürfte, bedeutende
Opfer zu bringen, so wird es doch in Zukunft um so nöthiger sein, nach
Maßgabe der Oertlichkeiten die Kulturen, insbesondere die Waldwegbauten
möglichst auszudehnen, und die Urbarmachungen in noch so vielen
Gegenden Bayerns mit Energie in Angriff zu nehmen. Vor Allem ist
aber darauf zu sehen, daß die Armen bei allen Waldarbeiten +vor den
Uebrigen+ stets gewissenhaft bevorzugt, und daß dieselben hiefür auch
+angemessen+ bezahlt werden. Leider geschieht es aber oft, daß hiebei
vielfältig, gegen den Willen und die Ansicht der oberen Behörden,
knickerich verfahren wird, was nicht genug getadelt werden kann; indem
hiemit weder der Sache (Arbeit) noch den Bedürftigen gedient wird.
— Allerdings ist es Pflicht der Beamten, möglichst Viel mit einem
Geldbetrage ausführen zu lassen; allein die Grenzen der Billigkeit
sollten nie überschritten, und die Noth der Armen hiebei nie übersehen
werden. Das Sparen ist recht, nur geschehe es am rechten Orte, auf
gerechte Weise und zur rechten Zeit.
Die Waldarbeiten werden gewöhnlich
~a~) gegen Taglohn,
~b~) im Akkorde, und
~c~) im Minderversteigerungswege vergeben. Von diesen drei Wegen
ist unstreitig der erste auch der beste, und sollte stets Regel
sein. Der Akkord dagegen wäre nur allein bei Fabrikation der Hölzer,
bei Holztransporten, bei kunstmäßigen Weganlagen sowie bei anderen
ähnlichen Arbeiten, welche eine besondere Geschicklichkeit erfordern,
in Anwendung zu bringen.
Als sehr nachtheilig zeigte sich aber bisher sowohl im Walde, als
auch bei anderen Arbeiten, das seit geraumer Zeit eingeführte
Minderversteigerungssystem.
Lebten wir in einer Zeit, wo Mangel an arbeitenden Händen vorhanden
wäre, wo die Arbeit oft um hohe Preise nicht gethan werden könnte, dann
wäre ein solches System gerechtfertiget, so aber muß man, da gerade das
Gegentheil von dieser Voraussetzung vorhanden ist, und da insbesondere
die vorhandene Arbeit mit der Masse von Arbeitskräften in gar keinem
Verhältnisse mehr steht, dasselbe entschieden bekämpfen.
Fassen wir den Zweck dieser Minderversteigerung ins Auge, so können wir
wohl keinen anderen erkennen, als um einen möglichst geringen Preis
eine Arbeit geschehen zu machen. Ist aber ein solches System bezüglich
unserer Waldungen und der Nothwendigkeit, die Armuth zu unterstützen,
zulässig? — Die Erfahrung muß mit „+Nein+“ antworten. Bei einem
solchen Verfahren werden die von den Beamten schon genau berechneten
Kostenvoranschläge, bei der Masse der Arbeit suchenden Menschen, oft
bis ins Unglaubliche heruntergeboten, so zwar, daß es am Tage liegt,
daß die Uebernehmer nicht nur keinen Verdienst, sondern auch oft nicht
einmal für ihre Person zureichende Subsistenzmittel für die Zeit der
Arbeit haben, noch viel weniger aber für ihre armen, hungernden oft
zahlreichen Familien zu Hause. — Haß, Neid, Leidenschaft, Trunk, auch
die bitterste Noth sind bei solchen Versteigerungen die gewöhnlichen
Triebfedern. Eine natürliche +jederzeit unausbleibliche+ Folge davon
ist, daß die Arbeit minder gut ausgeführt, und der aufsehende Beamte
beständig angegangen wird, wegen des schlechten Verdienstes Nachsicht
zu haben. Ist hiemit nun der Sache gedient, hat der Staat einen Gewinn,
wenn z. B. der Meter Waldweg um ein paar Kreuzer billiger, aber so
gemacht wird, daß in kurzer Zeit wieder Reparaturkosten erforderlich
sind, und ist endlich den armen Taglöhnern hiemit geholfen worden,
wenn sie auf diese Art wochenlang gearbeitet haben, ohne hiebei selbst
mit der größten Anstrengung und Entbehrung sich und die Ihrigen
durchbringen zu können? — Muß nicht auf diese Weise die materielle
Noth und die Unzufriedenheit, insbesondere in den Waldgegenden, noch
zunehmen? —
Handelt es sich dagegen um eine größere Arbeit, die auf solche
Weise vergeben wird, und wobei etwas zu verdienen wäre, so tritt der
Wohlhabende als Conkurrent auf, und der arme Taglöhner muß sich alsdann
mit dem Lohne begnügen, welcher ihm von demselben, der nur mit dem
Meter in der Hand auf und ab spazieren geht, gesetzt wird. Daß hiebei,
soviel als thunlich, jeder Kreuzer abgezwackt wird, um recht viel zu
erübrigen, versteht sich von selbst. —
Möchte man sich aus diesen Gründen entschließen, von diesem Systeme,
das des Staates unwürdig und insbesondere unserer Zeit, wo es gilt, zu
helfen, nicht angemessen ist, im Allgemeinen und insbesondere bezüglich
unserer Waldarbeiten ein für allemal gänzlich Umgang zu nehmen.
Im Wege des Akkordes und beim Taglohne können alle Armen einer Gegend
möglichst berücksichtiget, und um nicht zu hohe Preise gute und
dauerhafte Arbeiten gemacht werden.
Bezüglich der Waldkulturen ist aber hier noch zu erwähnen, daß die
Kulturorte, wenn sich dieselben hiezu eigenschaften, und keine andere
erhebliche Hindernisse vorhanden sind, den Armen zur mehrjährigen
landwirthschaftlichen Benützung zu überlassen wären, wodurch denselben
eine wohlthätige Unterstützung zugewendet, und das Gelingen sowie die
Wohlfeilheit der Kultur hiemit befördert werden würde. —
Was aber die Abtretung von Wald zu Feld betrifft, so hat solche, wo
sie bei uns stattgefunden hat, niemals den Erfolg gehabt, den man,
allgemein in Folge einseitiger Anschauung und Kenntnisse anzunehmen,
so gerne bereit ist. — Die Erträge solcher abgetretenen Grundstücke
des bunten Sandsteingebirges der Pfalz nehmen mit jedem Jahre ab, wenn
solche nicht, wie es nur den wohlhabenderen und größeren Oekonomen
möglich ist, in ganz gutem Stande erhalten werden; dagegen vermehren
sich durch diese Waldminderung und die Zunahme wenig ergiebiger Felder
die Ansprüche der immer wachsenden Population auf Forstprodukte
aller Art und insbesondere auf die Waldstreu. — Viele dieser zu Feld
abgegebenen Waldtheile bleiben am Ende, da sich deren Anbau nicht
mehr reichlich genug lohnt, wieder öde liegen, und ein anderer Theil
hievon, der gut ist, wandert bei dem permanenten Nothstande unter den
unteren Klassen unaufhaltsam doch wieder in die Hände der wohlhabenden
Gutsbesitzer.
Wenn die Population übrigens auf eine solche Weise, wie im letzten
Decennium, in unseren Waldgegenden ferner zunimmt so ist wohl nicht
abzusehen, wie dem Proletariate +auf eine zureichende Weise+ in Zukunft
geholfen werden soll. Alle hier aufgeführten Mittel werden dann nicht
mehr im Stande sein, die Devastation unserer Hauptwälder abzuhalten,
alle Anstrengungen des Staates und der Privaten werden nicht vermögend
sein, der Noth der unteren Volksklassen, die mit deren Zunahme und
ihrer Entsittlichung gleichen Schritt geht, mit Erfolg zu begegnen. —
In der Umgegend des Wohnortes vom Verfasser, in einer katholischen und
einer protestantischen Pfarrei, von nicht ganz 2500 Seelen, findet
+jährlich+ blos unter Protestanten und Katholiken, sohin mit Ausschluß
der Juden und anderer Confessionen, nach Abzug der Verstorbenen eine
reine Mehrung von 60 bis 65 Köpfen statt.[24] Von diesem Zuwachse
kommen aber zwei Drittel auf das Proletariat, und ein Drittel erst
auf die besseren Bürgerklassen. Wenn auch in anderen Gegenden das
Verhältniß sich vielleicht etwas anders gestalten mag, so haben wir in
unseren Waldgegenden, insbesondere wenn wir noch erwägen, wie und unter
welchen Einflüssen die Mehrzahl dieser Kinder aufwächst, doch volle
Ursache, für die Zukunft sehr besorgt zu sein.
Die maßlose Güterzertrümmerung, der unbehinderte Aufenthalt von
schlechten Subjekten in den Gemeinden, und insbesondere die
unbeschränkte Ansässigmachung haben bei uns in unseren Waldgegenden
aufs Nachtheiligste gewirkt. Von allen Seiten hat sich das Proletariat,
da nur ein paar Gulden Bürgereinzuggeld zu bezahlen sind, (die Meisten
bleiben es schuldig, und viele Andere halten sich auch ohne die
Bezahlung dieses Einzuggeldes in fremden Gemeinden auf) herbeigezogen,
um sich auf leichte und bequeme Weise auf Kosten des Waldes zu
ernähren.[25] Was die unbeschränkte Ansässigmachung aber betrifft,
so muß man dieselbe, so lange das Proletariat so demoralisirt wie
gegenwärtig ist, als höchst verderblich für unsere Waldungen sowohl,
als überhaupt für die staatliche Gesellschaft bezeichnen. Was
kümmert sich der Proletarier darum, ob er 3 oder 10 Kinder hat, sein
Raisonnement ist: „Die sollen sehen, wie sie durchkommen,“ — oder er
ist der Meinung, daß die besitzende bürgerliche Gesellschaft, da er
in keinem Besitze sei, ~eo ipso~ die Pflicht der Unterhaltung habe.
Jeden Menschenfreund muß es in der Seele betrüben, wenn man sieht, wie
hier der Mensch noch unter das Thier, das die zärtlichste Sorgfalt
für seine Jungen bis zum Alter, wo letztere dieser Hülfe nicht mehr
bedürfen, unermüdet und auf jede Weise an den Tag legt, gesunken ist.
Kaum daß die Kinder des Proletariers laufen können, so beginnt auch
schon die Thätigkeit der Eltern, dieselben, wo sie doch in ihrer
zarten Jugend noch die sorgsamste Pflege und Erziehung erheischten,
zum Umherstreichen, Betteln, und selbst zu Entwendungen aller Art
aufzumuntern, und sie auf diese Weise geistig, sittlich und körperlich
vom Grunde aus zu verderben.
Ist es nicht Pflicht des Staates, fragt man, durch modifizirende
Gesetzgebung dem Uebelstande der unbeschränkten Ansässigmachung zu
begegnen?
Schon die +wohlbegründete+ Besorgniß, daß das Proletariat, bei gleicher
nummerischer Zunahme, über die besseren Bürger die Oberhand gewinnen
wird, muß den gesetzgebenden Gewalten diese Pflicht auferlegen. Man
wende nur nicht ein, daß die unbeschränkte Ansässigmachung im Interesse
der Sittlichkeit nothwendig sei, und daß zum Beweise dieses im
jenseitigen Bayern weit mehr uneheliche Kinder zur Welt kämen, als in
der Pfalz.
Diese Annahme verräth aber nur eine oberflächliche Anschauung
und Täuschung. Daß im jenseitigen Bayern mehr uneheliche
Geburten vorkommen, liegt zum Theil in der dort bestehenden
Ansässigmachungs-Beschränkung, während hier in der Pfalz die Kinder,
wo diese nicht besteht, meist auf eheliche Weise erzeugt werden. Daß
aber die Sittlichkeit im Allgemeinen bei dem Proletariate der Pfalz
höher stehe, als bei jenem der jenseitigen Kreise, von denen man eine
größere Sittlichkeit jedoch ebenfalls nicht behaupten will, muß der
Verfasser aus eigener Anschauung und Erfahrung mit gutem Gewissen
verneinen. Jedenfalls wird die Zunahme der Population +in den unteren
Volksklassen+ der jenseitigen Kreise (eheliche und uneheliche Geburten
zusammengenommen) verhältnißmäßig eine weit geringere sein, als im
Kreise der Pfalz. —
Die Erhaltung unserer Waldungen erfordert es aber +dringend und
abermals dringend+, daß einmal eine Beschränkung der Ansässigmachung
wenigstens in unseren armen Waldgegenden eintrete, daß durch beengende
Maßregeln der Einzug des fremden besitzlosen Proletariats in die
Gemeinden vermindert, der unerlaubte Aufenthalt daselbst nicht ferner
geduldet, und daß endlich vom Staate dafür gesorgt werde, daß die
zum allgemeinen Verderben in fast allen Gemeinden vorhandenen, ganz
demoralisirten, schlechten Subjekte in Stand gesetzt werden, baldigst
auswandern, und so ihre uns verderbliche Thätigkeit auf die Urwälder
Nordamerikas übertragen zu können.[26] —
[Illustration]
Zum Schlusse
noch einige Worte an unsere hohen Kammern.
Die Waldungen sind ein kostbares Geschenk der Natur, auf welches,
als auf einen sehr wichtigen Bestandtheil des Nationalvermögens, die
allgemeine Aufmerksamkeit bisher noch lange nicht rege genug war,
um über den Zustand der Wälder bei den verschiedenen europäischen
Stationen, über dessen Verhältniß zur Volksmenge, und ihre großen
Einflüsse auf die Bewohner eines Landes gehörig aufgeklärt zu sein.
In Deutschland, wie insbesondere in Bayern, wo man an sonstigem
Brennmateriale nicht reich, durch seine klimatischen Verhältnisse
zu starkem Holzverbrauche genöthigt, und für seine Industrie
hierauf besonders angewiesen ist, bildet ein gewisser Holzreichthum
die Grundlage des Wohlstandes, und ist ein absolutes und zwar
das wichtigste Lebensbedürfniß, nicht blos, weil da alle für das
gesellschaftliche Leben unentbehrlichen Gebäude, Maschinen und
Werkzeuge sowohl, als auch Landbau, Fabriken, Manufakturen, Handwerke
und Gewerbe ohne Holz weder entstehen noch bestehen können, sondern
weil sogar die Existenz und Subsistenz der Menschen selbst, ihre
Kultur, ihre Civilisirung, ihr Wohlstand vorzüglich von zureichenden
nicht zu kostspieligen Holzvorräthen, d. i. von hinlänglich vielen oder
großen wohlbewirthschafteten Waldungen abhängen.
Aber auch auf die klimatischen Verhältnisse eines Landes sind die
Wälder, was durch Erfahrung und Wissenschaft nachgewiesen ist,
vom wesentlichsten Einflusse. Sie wirken[27] mildernd ein auf die
Uebergänge in der Temperatur, mäßigen Nässe und Trockenheit, mindern
die Heftigkeit der Regengüsse, verhindern als natürliche Behälter des
niedergefallenen Wassers einerseits verheerende Ueberschwemmungen
(der Schrecken Frankreichs und Italiens), anderseits erhalten sie den
Reichthum der Quellen, und entziehen der atmosphärischen Luft die dem
animalischen Leben besonders feindlichen Stoffe, schützen gegen die
sengende Gluth der Sonnenstrahlen, hauchen erfrischende Dünste aus für
Menschen, Thiere und Pflanzen, und tragen außerordentlich viel zur
malerischen Schönheit und Annehmlichkeit eines Landes bei. —
Die meisten dieser Einflüsse der Waldungen, die sonach auch für die
menschliche Gesundheit Bedürfniß sind, knüpfen sich ebensowohl an die
Quantität (Flächenausdehnung), wie auch an ihre Beschaffenheit und ihre
Lage.
Gerade diejenigen Waldungen, die — auf den Höhen gelegen — diese
Vortheile vorzugsweise gewähren, sind es aber, die, wenn sie einmal
devastirt oder abgetrieben wurden, entweder gar nicht mehr oder nur
äußerst schwer nach Menschenaltern wieder ersetzt werden können, da
Wind und Wasser den ihnen nöthigen Baugrund zu entführen pflegen,
und die Produktionskraft des unbeschützten Bodens durch unbehinderte
atmosphärische Einwirkung fortwährend geschwächt wird. Wehe dem Volke,
welches mit frevelhaftem Leichtsinne diese kostbaren Güter zerstört.
Unfruchtbarkeit des Landes, Armuth, Dürftigkeit und Krankheiten der
Bewohner würden die Folgen sein! —
Zur Bestätigung des Gesagten blicken wir uns nur in andern Ländern um.
Die jetzigen Steppen an der Wolga und dem Don im östlichen und
südlichen Rußland waren fruchtbare Auen, so lange die Wälder bestanden,
das Land wurde dürr und unfruchtbar, als man die Wälder ausgerodet
hatte. Noch viele andere Länder[28], Aegypten, Syrien, Persien,
Griechenland, viele Gegenden Italiens, Siciliens, Spaniens, Englands,
Schottlands und Jütlands, anderer von geringerer Größe gar nicht zu
gedenken, haben durch gänzliche oder theilweise Entwaldung in allen
jenen Beziehungen ausnehmend viel und unwiederbringlich verloren. Es
war dies selbst in solchen Ländern der Fall, die ihres warmen Klimas
halber ein Holzbedürfniß wenig oder gar nicht kannten. England hat
von seinem unermeßlichen Steinkohlenreichthume, auf den es hin seine
Waldungen fast gänzlich der Verwüstung preis gab, keinen Gewinn, da nun
fast vier Zehntheile seiner Grundfläche völlig unangebaut liegen, und
zwei Zehntheile hievon auch gar nicht mehr anbaufähig sind. —
Wenn nun einestheils der große Nutzen der Waldungen eingesehen,
anderntheils aber auch die Gefahren, die mit dem gänzlichen oder
theilweisen unersetzlichen Verluste derselben verbunden wären,
anerkannt werden, so wird hieraus auch die gebieterische Nothwendigkeit
abzuleiten sein, +daß diesem Gegenstande von Seiten unserer hohen
Kammern fortan eine größere Beachtung zugewendet werde+. Leider haben
wir zu beklagen, daß dies bisher fast in ganz Deutschland entweder
gar nicht oder nur sehr oberflächlich und stiefmütterlich geschehen
ist; die Zustände der Waldungen in vielen Gegenden Deutschlands, und
die unerlaubten, sich immer noch steigernden Eingriffe in dieselben
aber mahnen mit Ernst an die endliche Erfüllung dieser Pflicht. Die
Waldvegetation, +im Großen überblickt+, ist unzweifelhaft schon an
und für sich im Sinken begriffen. Die Eiche schwindet immer mehr,
will nur noch an einzelnen Orten unter besonderer Pflege fortkommen
und gedeihen; die Buche in weitläufigen Beständen stirbt häufig vor
der Zeit ab, die Tanne, ja sogar die Fichte verschwindet vielfach,
und vorhandene Kiefernbestände verkrüppeln schon in der Jugend. Diese
Erscheinungen sind Folge längst erfolgter Einflüsse der Menschen auf
unsere Waldungen. Was sollen aber nun die Folgen jener Einwirkungen
sein, die gegenwärtig unter unseren Augen, und wie sie mit treuer
Wahrheitsliebe die gegenwärtige Schrift geschildert hat, stattfinden?
Ist es deßhalb nicht um so nöthiger, +mit allen zu Gebote stehenden
Mitteln+ allen unglücklichen Eventualitäten jetzt noch vorzubeugen? —
Die Devastation unserer Waldungen schreitet seit einer Reihe von
Jahren unaufhaltsam und allmählig, aber sicher fort. Wer will es
auf sich nehmen, im Angesichte der über uns schwebenden Gefahr das
Gegentheil zu behaupten? — Wollen wir so gewissenlos sein, unsern
Nachkommen durch unverzeihlichen Leichtsinn oder auch nur durch eine
verderbliche Passivität, in vielen Provinzen unseres gesegneten
Deutschlandes, so namenloses Unglück, wie wir es geschildert haben, zu
bereiten? Werden unsere Wälder z. B. am Taunus, an der Bergstraße, der
Odenwald, der Spessart und Pfälzerwald &c. &c. devastirt, so würde der
Weinbau und die Fruchtbarkeit der dortigen gesegneten Länderstriche
vernichtet sein.
In Bayern speziell, wo der Flor der Landwirthschaft ohne die wohltätige
Mit- und Einwirkung der Forstwirthschaft gar nicht gedacht werden
kann, haben wir alle Ursache, auf Erhaltung und Pflege der vorhandenen
Wälder die sorgsamste Rücksicht zu nehmen, und zwar nicht sowohl wegen
der stattfindenden zerstörenden Angriffe auf die Forste, als auch
wegen der großen Masse von Privatwaldungen, die daselbst 2,808,660
Tagwerke oder 39 Prozente der ganzen Waldfläche ausmachen.[29] Durch
den Umstand, daß so ungeheuere Waldflächen (in früheren Zeiten
größtentheils Gemeindewaldungen) in die Hände der Privaten kamen, ist
das Nationaleinkommen unberechenbar vermindert worden.
Die Natur der Landwirthschaft bringt es mit sich, daß, während ein
günstiger Waldertrag durch das Vorhandensein eines entsprechenden
Holzkapitales in demselben bedingt ist, gerade in der Absorbirung
dieses Kapitales für den Besitzer eine besondere Versuchung liegt,
den Werth des Waldbesitzes, und wenn es sich um die Gemeinde handelt,
hiemit Credit und Vermögen derselben ohne verhältnißmäßigen Gewinn zu
gefährden, und die vielseitigen Forderungen und Interessen der Zukunft
einem augenblicklichen Bedürfnisse der Gegenwart zu opfern. Ein Theil
der Gemeindewaldungen, insbesondere aber fast alle Privatwaldungen,
sind auf diese Weise weit unter ihr Ertragsvermögen gesunken. Von
letzteren verdient ein großer Theil längst nicht mehr den Namen
Wald; ein anderer Theil hievon ist ausgerodet und liegt öde. Diese
Ausrodungen werden aber immer noch fortgesetzt, weil die Erträge dieser
Privatwaldungen an vielen Orten fast gleich Null sind, ferner weil das
Waldeigenthum des Privaten nicht mehr gehörig gesichert ist, und weil
die Kosten für eine besondere Beschützung mit dem Einkommen des kleinen
Privatwaldbesitzers in gar keinem Verhältnisse stehen.
An der Zeit ist es, daß solche sprechende Thatsachen von den
gesetzgebenden Körpern beachtet und in Erwägung gezogen werden. Sehr
ist es indessen zu bedauern, und es ist von den nachtheiligsten
Folgen, daß in der Regel die Forstwirthschaft in den hohen Kammern
(abgesehen von den Organen der Staatsregierung) selten oder gar nicht
vertreten ist. Sollte es nicht in einem Lande, wie Bayern, wo fast
ein Drittheil der ganzen Fläche zum Waldlande zählt, wo soviel Wohl
und Wehe von der Beschaffenheit, Bewirthschaftung und Verwaltung
desselben abhängig ist, notwendig und räthlich sein, Stimmen zur
Vertretung der forstwirthschaftlichen und zur Vereinbarung dieser mit
den landwirthschaftlichen Interessen zum wahren Nutzen und Frommen des
Landes zu hören? —
Wer anders ist berufen, und wer anders soll seine Stimme erheben,
wenn unsere Waldungen, wie dermalen, bedroht sind, wenn Forstmänner
es nicht thun? — Ist dieses nicht Pflicht jedes Forstbeamten, wenn er
ein gewissenhafter treuer Staatsdiener sein will? — Eine einseitige
Ansicht kann aber nie zum Guten führen, und sollte namentlich da nicht
den Ausschlag geben, wo Entscheidungen, wie beim Forstwesen, in ihren
Folgen so namenloses Unheil zu bereiten im Stande wären. —
Kein Kammermitglied, welches nicht spezielle Kenntnisse und Erfahrungen
im Gebiete des Forstwesens hat, kann in diesem Fache, so sehr es
auch sonst mit reichen, gemeinnützigen und praktischen Kenntnissen
ausgerüstet sein mag, ein kompetentes, auf alle Verhältnisse und für
alle Lokalitäten passendes Urtheil abgeben. Es wird dies sogar für die
mit allen statistischen Behelfen versehene Staatsregierung, selbst
mit Beihülfe ihrer technischen Beamten, immerhin sehr schwer sein.
Hieraus leitet sich die Nothwendigkeit ab, daß das Wort dieser obersten
technischen Beamten um so mehr gehört und beachtet werden muß, je
weniger die Forstwirthschaft selbst in den hohen Kammern repräsentirt
sein wird.
In keinem Falle, am wenigsten aber in Forstsachen, würde es gut sein,
wenn jedes Mitglied die in seiner Heimath gewonnenen Ansichten und
Kenntnisse bei +allgemeinen+ Gesetzen zur Geltung bringen wollte,
es müßten, wie uns die Erfahrung schon gelehrt hat, hieraus die
nachtheiligsten Folgen entspringen. Ja wenn wir einen Staat ~ex
fundamento~ aufzubauen hätten, dann möchten gut bewährte Ansichten
und Erfahrungen von großem Nutzen sein, so aber müssen wir uns an das
Bestehende, an die unendlich verschiedenen Verhältnisse binden.
Niemals dürfen die Gesetze, wie dies leider oft zu geschehen pflegt,
die Wirksamkeit der Beamten lähmen, es muß vielmehr denselben durch
diese Gesetze ein hinlänglicher Raum zu einem, den speziellen
Verhältnissen anpassenden, selbstständigen und gewissenhaften Handel,
wofür sie strengstens verantwortlich wären, belassen werden. Nur mit
dem Begriffe der Selbstständigkeit ist jener der Verantwortlichkeit zu
vereinbaren.
Möchten die hier vorgetragenen Verhältnisse und Zustände von den
hohen Kammern, die wir hier vertrauungsvoll um deren Beihülfe bitten,
gewürdiget werden, möge es diesem und der hohen Staatsregierung
gefallen, zur Sicherung des bedrohten Waldeigenthumes baldmöglichst
weise väterliche Fürsorge zu gewähren. Ein großes und wohlthuendes
Geschenk könnten die gesetzgebenden Körper dem ganzen Lande machen,
wenn in Bälde ein vollständiges Forstgesetz berathen und in Vollzug
gesetzt würde, wornach besonders die Gemeinde-, dann aber auch die
Privatwaldungen (was nach Ausweis obiger Zahlen bei uns in Bayern
unbedingt nöthig ist) unter strenge Aufsicht des Staates gestellt wären.
Wenn nebenbei noch eine einfache, neu gekräftigte Forstverwaltung ins
Leben getreten, und wenn man, was über kurz oder lang zur Erhaltung
der Waldungen in ganz Deutschland geschehen muß, von dem zu weit
ausgebildeten fiskalischen Systeme abgekommen und zu milderen Formen in
dieser Beziehung gelangt ist, erst dann wird der ausübende Forstbeamte
mit großem Nutzen im Lande wirken können. Er wird, soweit es im
Bereiche der Möglichkeit, in seiner Kraft liegt, und soweit es seine
Pflicht erlaubt, Alles aufbieten, die Noth der Armen zu lindern,
und wohlthuend ins bürgerliche Leben einzugreifen. Nur erst dann,
wenn dieses geschieht, wird sich das Volk mit diesem so wichtigen
Staatsverwaltungszweige wieder aussöhnen, und sich nicht mehr, wie
bisher, dem Walde, dem Forstbeamten und Allem, was Forstwesen heißt,
mit Haß und Bitterkeit entgegenstellen. —
Der Verfasser schließt hier mit der Versicherung, daß seine Absichten
nur wohlmeinend waren. Möchten die Erfolge nicht minder gut sein! —
[Illustration]
[1] Man bittet, solches +nicht+ überschlagen zu wollen.
[2] Diese Preisfrage fand in ganz Deutschland den lebhaftesten Anklang.
Unter 656 Bewerbern waren 547 aus Bayern, 101 aus anderen deutschen
Staaten und sogar 8 aus nicht deutschen Staaten. Hierunter sollen sehr
viele und in der That mehrere ausgezeichnete, gediegene Bearbeitungen
gewesen sein; die gekrönte Preisschrift ist bekanntlich die des
Freiherrn von Holzschuher. Ohne die jedenfalls erworbenen Verdienste
dieses Herrn auch nur im Geringsten hiemit schmälern zu wollen, muß man
sich doch die Bemerkung hier erlauben, daß hiemit noch lange nicht der
Nagel, bezüglich der vorliegenden Frage, auf den Kopf getroffen wurde.
[3] Es ist Thatsache, daß sich im vorigen Jahrhunderte vorzugsweise
bei manchen Höfen (Frankreich, England und selbst einigen deutschen
Hofhaltungen) eine Mißachtung des christlichen Glaubens kund gab,
welche nothwendigerweise nach und nach, und von Stufe zu Stufe sich den
untern Klassen mittheilte. Die Frage nun, ob diese Thatsache wesentlich
zur Vernichtung des religiösen Sinnes im Volke beigetragen habe, sei
dahingestellt. Soviel ist aber gewiß, daß sich dieser Fehler bereits
gerächt hat.
[4] Der Verfasser bedauert sehr, aus Mangel der nöthigen Behelfe nicht
ähnliche Belege aus den jenseitigen sieben Kreisen des Königreiches
mittheilen zu können.
[5] Hiemit sei jedoch nicht gesagt und behauptet, daß auch die kleinste
Hinwegnahme der Waldstreu schadhaft sei. Es kann diese Nutzung vielmehr
recht gut stattfinden, wenn sie nur in bestimmten Grenzen — nach für
Land- und Forstwirthschaft billigen Grundsätzen — ausgeübt wird. —
[6] Die Bürgermeister werden bekanntlich aus den von den Bürgern
gewählten Gemeinderäthen durch die kgl. Regierung bestimmt. Es sind
dies also meistens mit Haus und Gütern ansässige Männer, die mit den
übrigen Ortseinwohnern theils verwandt sind, theils mit denselben in
Geschäftsverbindungen stehen, und deßhalb auch die Gesetze nicht in
dem Maße handhaben können, als solches täglich nothwendiger wird, und
als es der vom Staate besoldete und unabhängige Beamte zu thun im
Stande wäre. Wenn zufällig auch noch Bürgermeister diese Stelle gerne
begleiten, so ist überdies ein Grund für dieselben mehr vorhanden,
sich mit ihren Gemeindegliedern gut zu halten, da außerdem dieselben
nicht mehr in den Gemeinderath gewählt, und sie hiedurch ihres Amtes
verlustig werden.
[7] Wegen der Schwierigkeit des authentisch zu liefernden Beweises. Es
ist dieser auch nöthig, da nach dem Code penal die Todesstrafe über
den Brandstifter (gleichviel, welcher Art auch die Brandstiftung sei)
verhängt werden muß.
[8] Freilich setzt dieses voraus, daß — neben einem selbstständigen
Oberforst-Collegium am Ministerium — auch am Sitze jeder Regierung
ein dort selbstständiges Forst-Collegium bestehe, und daß unsere
Forstverwaltung, mit Ausschluß des finanziellen Theiles, also in
der Hauptsache dem Ministerium des Innern unterstellt sei. Nur zu
leicht, und ohne daß er es nur ahnt, wird der Forstmann bei uns zum
Finanzmanne, und geht in diesem Sinne oft viel weiter, +als er selbst
glaubt, und als es selbst die oberen Behörden haben wollen+.
[9] Die kgl. bayerische Staatsregierung hat durch ihre erlassene
Verfügung über die Forstprodukten-Abgabe vom 19. August 1849 bereits
hiemit den Anfang gemacht. Mehr aber muß noch geschehen, wenn den Armen
geholfen, und wenn hiemit die Erhaltung und bessere Pflege unserer
Wälder angestrebt werden soll. Ohne Opfer ist dieses aber nicht möglich.
[10] Mit dem von Mehreren aufgestellten Grundsatze, daß nämlich durch
zu geringe Forsttaxen Einzelne, die mehr Holz verbrauchen, auf Kosten
der übrigen Staatsangehörigen begünstiget würden, indem der Ausfall in
der Staatskasse durch anderweitige allgemeine Steuern wieder gedeckt
werden müsse, kann sich der Verfasser nicht unbedingt einverstanden
erklären. Nur bei den +viel+ Holz konsumirenden Fabriken und
Eisenwerken möchte diese Behauptung ihre Richtigkeit haben, keineswegs
aber bei einem anderen Verbrauche, insbesondere bei den kleinen
Gewerben, die für’s bürgerliche Leben unentbehrlich sind. Geringe
Brennholzpreise tragen zur Begründung und Erhöhung des allgemeinen
Wohlstandes wesentlich bei. Das hiemit erzielte höhere Einkommen wird
+auf direktem Wege+ auch höhere Steuern abwerfen. Die Staatsregierung
würde also schon auf diese Weise entschädiget, und insbesondere ihre
Kraft, die nur eine Folge des Wohlstandes und der Kraft der Nation sein
kann, hiedurch erhöht werden. Bei geringen Brennholzpreisen wird sich
ein Staat immer besser als bei hohen Preisen dieses unentbehrlichen
Materials befinden.
[11] Vertragsmäßige Rechte will man natürlich nicht beeinträchtiget
wissen.
[12] Wird auch die Vertheilung durch die Curatelbehörde angeordnet, so
werden in vielen Ortschaften durch die Gemeinderäthe, die immer zu den
Wohlhabendsten gehören, so viele Unkosten als Steuern, Verwaltungs- und
Kulturkosten &c. &c. auf das Klafter Brennholz geschlagen, daß es der
gering bemittelte Mann (von dem Armen gar nicht zu sprechen) unmöglich
nehmen und bezahlen kann. Die Versteigerung, die hiemit beabsichtiget
wird, ist dann immer das Ende vom Liede.
Der Verfasser ist der Ansicht, daß, so lange es sich um den wirklichen
Bedarf der eigenen Gemeinde handelt, bei Gabholz-Vertheilungen nichts
als die Fabrikationskosten dem Empfänger aufzubürden wären. —
[13] Im vorigen Jahre erschien im Cotta’schen Verlage zu Stuttgart
und Tübingen eine Abhandlung von Gustav Walz, Direktor der land- und
forstwirthschaftlichen Akademie zu Hohenheim, „über die Waldstreu“,
welche in ihrem ersten Theile lehrreiche Aufschlüsse über den
Standpunkt der Landwirthschaft in dieser Beziehung ertheilt, und
erkennen läßt, wie weit deren Kultur hinter dem jetzigen Stande der
Wissenschaft dermalen noch zurücksteht. — Pag. 68 sagt derselbe
wörtlich:
„Ja, nur durch die vier Mittel, das Ausführen des frischen Düngers,
allgemeine Anlage von Wässerungswiesen, tiefere Bearbeitung des Bodens
und Bestellung des Sommerfeldes vor Winter, könnte leicht, vielleicht
mit Ausnahme der am meisten Weinbau treibenden Distrikte und der
rauhesten Gegenden, die +Waldstreu bei der jetzigen Bevölkerung völlig
entbehrt werden+, während das Düngermaterial aus den Waldungen zum
Theil für spätere noch zahlreichere Generationen reservirt werden
könnte; denn wenn sich in diesen nach und nach mehr Humus ansammelt, so
können sie später bei kraftvollem Boden auch noch mehr Streu entbehren,
als jetzt.“
In dem zweiten Theile dieser seiner Abhandlung kömmt Herr Walz
hingegen auch auf die Verbindlichkeit der Forstwirthschaft zurück, die
Landwirthschaft, soweit dies unbeschadet der nöthigen Holzproduktion
geschehen könne, mit Waldstreu zu unterstützen.
Ohne sich auf die Ausführung dieses Themas, wobei übrigens der
Praktiker so Manches zu erörtern vermüßiget sein dürfte, selbst
einzulassen, will sich der Verfasser hier nur die Bemerkung erlauben,
daß bei uns in Bayern +diese+ Verbindlichkeit der Forstwirthschaft
der Landwirthschaft gegenüber, wo letztere es erfordert, bezüglich
der quantitativen Abgabe der Waldstreu selbst, vollständig erfüllt
wird, daß demohngeachtet aber außerdem noch die Waldungen in vielen
Gegenden +fortwährend+ auf eine exzessive, bedauerliche Weise im Wege
des Frevels ihres so bedürftigen Streuwerkes beraubt, und hiemit, bei
ihrer schon kümmerlichen Existenz, der Devastation mit Riesenschritten
zugeführt werden. Wo kann da — solchen Thatsachen gegenüber — von
Mangel an gutem Willen, die Landwirthschaft zu unterstützen, noch die
Rede sein.
[14] Noch andere Länder in Deutschland leiden an ähnlichen Gebrechen;
so auch das jenseitige Bayern, in welchem noch eine Masse alter
Forstordnungen und Mandate, von den ehemaligen kleinen Gebietstheilen
herrührend, Geltung haben, und für welches die Regierung vor mehreren
Jahren, die Dringlichkeit und Nothwendigkeit der Abhülfe einsehend,
schon zweimal den Entwurf eines allgemeinen Forstgesetzes in Vorlage
brachte, ohne daß jedoch die Berathung in den Kammern erfolgte.
[15] Art. 40. Gefängnißstrafe von wenigstens vierzehn Tagen tritt statt
der Geldbuße ein:
1) gegen Frevler, welche in Anwendung der obigen Artikel 18, 20 und
23 wegen einer oder mehrerer Entwendungen im Laufe eines Jahres nach
ihrer ersten rechtskräftig gewordenen Verurtheilung zu mehr als
18 Gulden Werths- und Schadensersatz verurtheilt worden sind, und
sich in demselben Jahre wiederum eine oder mehrere Entwendungen der
Art haben zu Schulden kommen lassen, woraus die Verbindlichkeit zu
Ersatz von Werth und Schaden im Betrage von wenigstens drei Gulden
entspringt; begehen solche Frevler nach stattgehabter Verurtheilung zu
Gefängnißstrafe binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an
wieder ein oder mehrere Frevel der Art, wegen welcher sie für Werth-
und Schadensersatz zu wenigstens 6 Gulden zu verurtheilen sind, so
trifft sie wiederholt Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6 Monaten.
2) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres nach ihrer ersten
rechtskräftig gewordenen Verurtheilung wegen Entwendungen der oben
Ziffer 1 bezeichneten Art (Art. 18, 20 und 23 des gegenwärtigen
Gesetzes), jedoch abgesehen von dem Betrage des Werthes und
Schadensersatzes bereits achtmal verurtheilt worden sind und
neuerdings im Laufe desselben Jahres wegen einer oder mehrerer solcher
Entwendungen der Bestrafung unterliegen.
Begeht ein solcher zu Gefängnißstrafe verurtheilter Gewohnheitsfrevler
binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an wiederholt Frevel
der bezeichneten Art, so wird er für den fünften in jenen Zeitraum
fallenden Frevel gleichfalls in Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6
Monaten statt der Geldbuße verurtheilt.
3) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres bereits dreimal bestraft
sind, weil sie die Gegenstände des Frevels in Forstprodukten jeder Art
zum Gewerbbetrieb oder zum Handel sich zugeeignet (Art. 10, Ziff. 10),
oder wirklich verkauft oder sonst veräußert haben. (Art. 39, Ziff. 2
gegenwärtigen Gesetzes) und in demselben Jahre entweder in der einen
oder andern Beziehung straffällig werden.
Wer in Anwendung dieser Bestimmungen zu Gefängnißstrafe verurtheilt
worden ist, und innerhalb Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an
in der einen oder der andern der im vorhergehenden Absatze angegebenen
Beziehung wieder straffällig wird, soll wiederholt zur Gefängnißstrafe
von 31 Tagen bis zu 6 Monaten verurtheilt werden.
[16] Bei Fortzählung der Rückfälle würde man die unsere Wälder
ruinirenden Gewohnheitsfrevler eher kennen lernen, wie dermalen, wo
alle in einem Monate begangenen Frevel in ein Urtheil (ein Rückfall)
zusammengefaßt, und die über den Zeitraum eines Jahres hinausfallenden
Rückfälle gar nicht mehr gezählt werden.
[17] Als Belege, wie rücksichtslos solche Armuthszeugnisse ausgestellt
werden, +sobald es sich um Bezahlung von Forststrafen handelt+, mag
dienen, daß erst in neuester Zeit einem Manne, der zwei Ochsen im Felde
verwendet, dabei sein Einkommen zu 280 fl. und überdies noch 10 fl.
Kapitalrente angegeben hatte, wegen einer Forststrafe von nur einigen
Kreuzern ein solches Armuthszeugniß ausgestellt wurde. Diese Beispiele
sind aber, wie alle Einnehmer allenthalben bestätigen, zahlreich.
[18] Sehr zu beklagen ist es, und die traurigsten Folgen wird es haben,
daß jetzt selbst Kinder der ordentlichen Schule entzogen, und mit den
verdorbensten Subjekten zusammen eingesperrt werden. Die civilrechtlich
verantwortlichen Personen, die diese Kinder zum Freveln anhalten, gehen
aber leer hiebei aus und lachen sich die Fäuste voll. Wie anders war in
dieser Beziehung doch die Wirkung der früheren Gesetze.
[19] In +einzelnen+ Kantonen, wo +sehr viele Forstfrevler+ zur Anzeige
gebracht werden, sind die Gerichtsschreiber und Forstgerichtsboten
gegen die in anderen Kantonen für ihre Arbeiten, zum Nachtheile dieses
zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fondes, zu gut bezahlt. Mehrere
solcher Beamten beziehen hiedurch dermalen die zwei- und dreifache
Besoldung eines Revierförsters. Es sollte demnach, je nach der Anzahl
der in einem Kantone zur Anzeige kommenden Frevel, bei Bestimmung
dieser Gebühren ein Unterschied gemacht, oder doch unüberschreitbare
Grenzen hiebei festgesetzt werden.
[20] Wir haben eine Klasse Menschen, für die es kein wirksameres
Strafmittel, als körperliche Züchtigung giebt. Es mag dies noch so
vormärzlich klingen, so ist und bleibt es doch Wahrheit, die jeder
einsichtsvolle Mann, der mit dieser Klasse in tägliche Berührung kömmt,
und welcher Partei er auch immerhin angehören mag, nur bestätigen wird.
Um Alles in der Welt möchte der Verfasser auch Leute nicht auf diese
Weise gestraft wissen, die nur einen Funken noch von Sittlichkeit, Ehre
und Menschenwürde hätten, sondern nur jene, die alle Menschenrechte und
Satzungen höhnen, und alles Ehr-, Schaam- und Rechtsgefühles baar sind.
Für solche Menschen wäre es das beste und wohlfeilste Strafmittel,
welches, so lange es auch noch dauern mag, für diese über kurz oder
lang wird angewendet werden müssen, wenn nicht die Zahl der Zuchthäuser
verdreifacht und die grasseste Pöbelherrschaft heraufbeschworen werden
will.
[21] Hierauf erfolgte von einem fränkischen Forstmanne folgende
wörtliche Erwiederung: „Das Institut der Forstgehülfen wird
allerdings, da in dieser Anstalt viele Anomalien zu erkennen
sind, den wesentlichsten Reformen unterliegen müssen. Schon die
Unterkunft dieser Personen ist mit großen Behinderungen verknüpft,
da sich die Forstdomänen-Gebäude in der Regel nur an dem Sitze der
Revierverwalter vorfinden, und in entlegenen Ortschaften oder Weilern
keine brauchbare Wohnungen für dislocirte Gehülfen vorhanden sind. So
werden schon Verlegenheiten aller Art bereitet und anderseits kann dem
Forstverwalter +billiger Weise+ die Verpflegung der Gehülfen nicht
zugemuthet werden.“ — Die Forstgehülfen sollen ausschließend zum
Forstschutze verwendet werden. Denke man sich einen solchen, jahrelang
dauernden Zustand! Haben sich diese Männer durch Erziehung oder
öffentlichen Unterricht auf Gymnasien, Hochschulen oder Forstakademien
eine tüchtige Bildung angeeignet, so muß ihnen der Fortschritt
zum moralischen Bedürfniß werden. Allein, wenn sie sich blos dem
Waldschutze hingeben sollen, das Loos eines gewöhnlichen Waldhüters
theilen müssen, so ist ihre Bestimmung keine ehrebringende, sie sind
durch dieselbe ausgemerzt aus der Reihe der Gebildeten. Der frühere
Eifer für das Studium erkaltet wie ein verglimmender Brand, mit ihm
erstirbt, was Herz und Gemüth erwärmt; der Hang zum Herumschlendern
wird durch Gewohnheit erzeugt, der Mensch findet und erkennt sich nicht
mehr, seine bessere Hälfte ist zu Grabe getragen, die Poesie des Lebens
zur nackten Prosa geworden — und es ist eine verlorne Zeit!
Für solche junge Männer wäre es eine edlere Bestimmung, sich in
Wirkungskreisen, wo Nahrung für Geist und Thatkraft ist, zu bewegen,
sie nur allein zur Assistenz bei den Forstgeschäften zu verwenden.
Ihre seitherige Funktion wird mit besserem Erfolge durch Aufseher aus
der Klasse der Landleute bekleidet werden können. Solche Aufseher,
schlichte, abgehärtete Leute, ohne Ansprüche oder Bedürfnisse,
involviren dem Staate keine wesentlichen Verpflichtungen. Bei einem
mäßigen Gehalte finden sie ihre Subsistenz, mit Hilfe ihres Einkommens
aus einem kleinen Grundbesitze gesichert und ihr Lebenswandel, ihr
Fleiß entscheidet über die Dauer der Verwendung. Die gewünschte Anstalt
der „Schutzförster“ möchte denn doch den Staatsfond stärker in Anspruch
nehmen, als dies seither der Fall gewesen, sonst ist die Idee sehr
praktikabel.
+Jedenfalls wäre vordersamst der massenhafte Andrang zur Forstparthie,
wodurch diese mehr verliert, als gewinnt, zu beschränken, um die
augenfällige nothwendige Umformung des Gehülfen-Instituts anzubahnen.+
Dennoch giebt es immer noch Leute, die dem Fortbestehen dieses
Instituts in seiner jetzigen Gestaltung standhaft das Wort reden; diese
Leute gehören freilich einer verwitterten Zeit an, haben nichts gelernt
und sehen jede Neuerung mit schelem Auge an. Die Staatsregierung wird
indessen der Sache gewiß auf den Grund sehen, sobald nur einmal die
Anregung gegeben ist. — ~Salvo meliori!~
+Ein Forstmann aus Franken.+
[22] Nicht als ~Cicero pro domo~, sondern im Interesse des Dienstes
spricht der Verfasser hier die Ansicht aus, daß die Jagden in
Staatswaldungen dem betreffenden Verwaltungspersonale gegen eine mäßige
Veranschlagung überlassen werden sollten. Zu bekannt ist es, wie
vortheilhaft dieses auf die Beschützung der Waldungen und den Dienst
überhaupt einwirken würde. Durch das bisherige Verpachtungs-System, und
die Jagdverwaltung in Regie (welch’ letztere immer noch vorzuziehen
wäre) wurde ein viel höherer Betrag, als es jener bei Ueberlassung der
Jagd an das Lokalpersonal sein würde, schwerlich ~pro aerario~ erzielt;
dagegen aber würden die Forstbeamten dem Jagdwesen faktisch immer mehr
hiedurch entfremdet, und die Wilddieberei nahm hiemit fortwährend
überhand. Niemals wirken die Jagdpächter mit Erfolg gegen den
Wilddiebstahl. Kann es nun dem Forstschutzbeamten zugemuthet werden,
oder, wenn man es ihm zumuthet, wird es auch geschehen, daß er sein
Leben wegen einem Rehbocke zu Gunsten des Jagdpächters in die Schanze
schlägt? — Schon die in Deutschland geschaffenen neuen Jagdgesetze
werden hiezu drängen, wenn das Wild, wenigstens in den Staatswaldungen,
noch erhalten, und nicht gänzlich durch Habsucht (der meisten Pächter)
vertilgt werden soll.
[23] Ohne den Seminarien, die mehr auf Erweiterung des Wissens, als auf
religiöse sittliche Bildung berechnet zu sein scheinen, zu nahe treten
zu wollen, so muß doch für Nachdenkende hier noch erwähnt werden, daß
man, was Thatsache ist, in Würtemberg, so auch bei uns und anderwärts,
so lange gute Schulen und Lehrer hatte, bis die Seminarien daselbst
errichtet wurden, und die praktische Ausbildung der Lehrer in und unter
dem Volke aufhörte. Haben doch gelehrte Schulmänner in der neuesten
Zeit Vorschläge gemacht, die Lehrer auf den Universitäten zu bilden.
Dies hieße in der That das Pferd beim Schwanze aufzäumen. Müßten solche
Lehrer nicht alsdann noch weit höhere Ansprüche zu machen berechtiget
sein? — Müßten sie sich in den Dörfern und bei Ertheilung des
Unterrichtes von gewöhnlichen Elementar-Gegenständen nicht unglücklich
und zu einem solchen Geduld und Ausdauer erfordernden Lehramte ganz
untauglich fühlen? — Solche paradoxe Ideen bezeichnen ganz treffend,
auf welche Abwege die Bildung der Lehrer in unserer Zeit zu gerathen
droht.
[24] In den Werktagschulen befinden sich dermalen nicht weniger als 500
Kinder daselbst. Man kann demnach mit gutem Grunde hier fragen, wohin
soll dieses führen? —
[25] Nach statistischen Erhebungen sind in Folge der Leichtigkeit
der Ansässigmachung in 9 Jahren, und zwar von 1835 bis 1843 3200
Personen in die Pfalz eingewandert. Weit größer ist aber die Zahl
armer wirklicher Einwohner, die von anderen Gegenden in die Waldorte
umgezogen sind, und noch jährlich dahin übersiedeln, um, wie oben
erwähnt, sich ihre nöthigen Subsistenzmittel aus dem Walde daselbst zu
verschaffen.
[26] Was auch Andere dagegen einzuwenden belieben, so kann doch der
Verfasser seine aus praktischer Anschauung gewonnene Ueberzeugung
nicht ändern, daß die Fortschaffung der verdorbensten Individuen durch
Auswanderung — nöthigenfalls auf Staats- und Gemeindekosten — von den
besten Folgen sein würde. Oft finden sich nur Einzelne, oft auch 10
bis 12 solcher liederlichen und unverbesserlichen Subjekte in einer
großen Gemeinde vor, wo sie dann beständiges Unheil durch Wort und That
anrichten. Würden diese entfernt, so wäre hiermit nicht nur eine große
materielle Erleichterung für die Gemeinde selbst schon erzielt, sondern
es würden auch hiermit die moralischen Nachtheile beseitiget, die
durch deren böses Beispiel und die hieraus entspringende Mehrung ihres
Gleichen nothwendigerweise eintreten müssen.
[27] Nach den authentischen Erfahrungen und Nachweisungen der
berühmtesten Naturforscher und anerkannter forstlicher Autoritäten
geschildert.
[28] Berghaus Dr. H. Allgemeine Länder- und Völkerkunde, 2.ter Theil,
Seite 309. Stuttgart 1837.
[29] Der Staat hat nur 36,6 Prozente. Die standes- und gutsherrlichen
Waldungen betragen 8,5, und die Waldungen der Gemeinden, Stiftungen und
Körperschaften 15.9 Prozente.
*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 79025 ***
|