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diff --git a/.gitattributes b/.gitattributes new file mode 100644 index 0000000..9f57f44 --- /dev/null +++ b/.gitattributes @@ -0,0 +1,13 @@ +* text=auto +*.txt text +*.md text +*.htm text +*.html text +*.png binary +*.jpg binary +*.svg text +*.pdf binary +*.bmp binary +*.zip binary +*.midi binary +*.mp3 binary diff --git a/79025-0.txt b/79025-0.txt new file mode 100644 index 0000000..3293268 --- /dev/null +++ b/79025-0.txt @@ -0,0 +1,3637 @@ +*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 79025 *** + + #################################################################### + + Anmerkungen zur Transkription + + Der vorliegende Text wurde anhand der Buchausgabe von 1851 so weit + wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Offensichtliche Fehler + wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und heute nicht mehr + verwendete Schreibweisen bleiben gegenüber dem Original unverändert. + + Das Original wurde in Frakturschrift gesetzt. Besondere + Schriftvarianten werden im vorliegenden Text mit Hilfe der folgenden + Symbole gekennzeichnet: + + fett: =Gleichheitszeichen= + gesperrt: +Pluszeichen+ + Antiqua: ~Tilden~ (im Original zusätzlich fett gedruckt) + + #################################################################### + + + + + Das + + Proletariat + + und die + + Waldungen, + + mit besonderer Berücksichtigung + + der bayerischen Rhein-Pfalz. + + Ein Beitrag + + zur Beantwortung der Frage über die materielle Noth der unteren + Volksklassen einerseits, und die Sicherstellung des bedrohten + Waldeigenthums anderseits. + + [Illustration] + + Der königlichen Staatsregierung, den hohen Kammern, + und allen Forstmännern gewidmet. + + [Illustration] + + Kaiserslautern. + + +Verlag von J. J. Tascher.+ + + 1851. + + + + + Druck von Ludwig Vatter in Kaiserslautern. + + + + +Vorwort.[1] + + +Sr. Excellenz, dem Herrn Regierungs-Präsidenten von Zenetti in der +Pfalz, wurde bei Inspicirung der Gefängnisse daselbst auch allenthalben +eine große Masse von Forstfrevlern vorgestellt, welche auf Befragen +erklärten, daß sie gezwungen seyen, zu freveln, und daß sie nach ihrer +Entlassung, bei ihrer Unvermögenheit, sich das nöthige Brennholz +zu kaufen, nothwendigerweise auf’s neue dieselben nach dem Gesetze +strafbaren Handlungen begehen müßten. + +Die von Seiner Excellenz nun hierüber bei einer Gelegenheit +aufgeworfene Frage, wie dem Uebelstande der so bedenklich zunehmenden +und auf die Sittlichkeit so verderblich einwirkenden Forstfrevel ++gründlich+ abzuhelfen sey einestheils, wie auch die erkannte dringende +Nothwendigkeit einer Abhülfe anderntheils, gab dem Verfasser die +Veranlassung, während der langen Winterabende des Jahres 1850 über +diesen Gegenstand die nachfolgende kleine Abhandlung niederzuschreiben. + +Derselbe ist hiebei von der Ansicht ausgegangen, auch andere, außer dem +engern Bereiche des Forstmannes gelegene, mit der eigentlichen Sache +dieser Abhandlung gleichwohl aber unzertrennliche Gegenstände, vor +Allem aber unsere sittlichen, religiösen und socialen Verhältnisse, +welche im innigsten Zusammenhange mit den zerstörenden, unerlaubten +Eingriffen auf das bedrohte Waldeigenthum stehen, einer kurzen Erwägung +unterziehen, und, dem sich anreihend, weiter entwickeln zu sollen, +wie sich diese Zustände auf unsere Waldungen geäußert haben, und wie +endlich der drohenden Gefahr der allmähligen gänzlichen Devastation +unserer Wälder mit Hoffnung auf Erfolg zu begegnen sein dürfte. + +Der Verfasser mußte es sich, da er die Sache weniger vom +finanziellen, +als vielmehr vom rein forstlichen und praktischen Standpunkte aus+ +bearbeiten wollte, vor Allem aber zur Aufgabe machen, ohne Hehl +und besonders mit strenger Wahrheitsliebe und in offener jedoch +unverletzender Sprache, ohne welche der Zweck nicht erreicht werden +könnte, seine Wahrnehmungen hier niederzuschreiben. + +Keine andere Gründe, als einzig und allein der Wunsch, einer guten +Sache zu nützen, und einen so wichtigen Gegenstand, die eigentliche +Existenz- und Lebensfrage für unsere Waldungen, öffentlich zu +besprechen, konnte den Verfasser zu dieser Arbeit veranlassen. + +Von einer Opposition, oder beabsichtigten Kritik der +Regierungs-Maßregeln, kann sonach keine Rede sein. Der Verfasser, der +noch täglich lernen will, und mit dem größten Danke Belehrungen über +allenfalls irrige Ansichten entgegenzunehmen gerne bereit ist, glaubt +deßhalb auch von der Loyalität seiner hohen Vorgesetzten mit Zuversicht +erwarten zu dürfen, daß seine guten Absichten nicht verkannt und +mißdeutet werden. + +Nur durch eine bescheidene aber freimüthige, offene Besprechung +unserer forstlichen Zustände kann der Wissenschaft, dem öffentlichen +Dienste und dem Lande genützt werden; im andern Falle würden wir nicht +nur eines Stillstandes, sondern auch eines Rückschrittes im Gebiete des +Forstwesens gewiß sein. + +Wäre die Durchführung in den vorbestimmten engen Grenzen aber nicht +gelungen, ober sollten die Absichten des Verfassers verkannt werden, so +müßte sich derselbe mit dem Bewußtsein trösten, daß er nur das Gute für +das Land und insbesondere für unsere Wälder gewollt +habe+. + +Geschrieben im Februar 1850. + + +Der Verfasser.+ + + +Nachschrift. + +Nur auf das Zureden einiger befreundeten Forstmänner, die mit Leib und +Seele auch ihre ganze Thätigkeit dem Walde widmen, und bezüglich dieses +Gegenstandes mit gerechter gleicher Sorge in die Zukunft blicken, hat +sich der Verfasser, nachdem sich die Frevel seit diesem verflossenen +Jahre in seinem Reviere fast um’s Doppelte vermehrt haben, und +überhaupt jene Gründe, die gegenwärtige Abhandlung veranlaßten, immer +mehr und dringender hervortreten, entschließen können, dieselbe nun +jetzt erst dem Drucke und hiemit der Oeffentlichkeit zu übergeben. + +Geschrieben im März 1851. + + +Der Obige.+ + + + + +Einleitung. + + + ~Salus publica suprema lex.~ + +Für andauerndes Glück und den Wohlstand des Volkes zu sorgen, muß +die erste und heiligste Pflicht einer jeden Staatsregierung, hiemit +aber auch, soll sich ein Land zur höchsten Blüthe und Vollkommenheit +entfalten, die ganze Staatsverwaltung in Einklang gebracht, und auf die +Erreichung dieses Zieles gerichtet sein. + +Wie es nun gekommen, daß man sich in fast allen europäischen Staaten +von diesem idealen Staatenbilde — da mehr da weniger — entfernte, wie +es gekommen, daß gar oft persönliche Ansichten und Interessen über die +speziellen und allgemeinen Anforderungen der staatlichen Gesellschaft +die Herrschaft sich erwarben, daß alte deutsche Treue, Biederkeit, +genügsames Wohlergehen und Religiosität fast gänzlich vernichtet +wurden, in eine solche schwierige und undankbare Untersuchung will man +sich hier nicht einlassen; jedenfalls haben moderne Staatskünstler, und +einseitige, nur den Stand der Dinge in höheren politischen Regionen +auffassende Theorien, die sich nicht auf die so nöthigen und nur im +bunten Getriebe der lehrreichen Schule des Volkslebens zu machenden +praktischen Anschauungen und Erfahrungen stützen, das Ihrige hierzu +beizutragen. Genug, daß wir erkennen, wie groß die materielle und +sittliche Noth allenthalben sei, und welch’ ein Abgrund des Verderbens +unsere Zukunft bedroht. + +Bayerns edler König, +Maximilian+ der ~II.~, dessen persönliches +Streben thatsächlich dahin gerichtet ist, Alles zu Bayerns und des +gesammten deutschen Vaterlandes Glück und Wohlfahrt zu thun und zu +verwirklichen, hat bekanntlich eine Preisfrage[2] „über Abhülfe +der materiellen Noth der unteren Volksklassen in Deutschland und +insbesondere in Bayern“ gegeben, welche Zweifels ohne im gegenwärtigen +Jahrhunderte die wichtigste, und, bezüglich ihrer praktischen Lösung +für unsere Zukunft sowohl als die kommenden Generationen, von der +größten Bedeutung ist. + +Wenn wir unsere Zustände mit Ruhe übersehen, so müssen wir +zur Erkenntniß gelangen, daß wir an der Grenz-Marke einer +weltgeschichtlichen Epoche stehen. Schon zu mächtig und Verderben +drohend haben sich feindliche Elemente dem staatlich-politischen Leben +gegenüber gestellt; gelingt es nicht, uns von diesen vielen krankhaften +und gährenden Stoffen zu befreien, so haben wir eine traurige Zukunft, +vielleicht Ereignisse zu erwarten, wie solche die Weltgeschichte bisher +nicht kannte. Aus den chaotischen Trümmern all’ unserer menschlichen +Glückseligkeit würde dann eine neue Generation, durch vernichtende +Kämpfe und Erfahrungen geläutert und aufgeklärt, entstehen, und einer +glücklicheren Zukunft, als unsere jetzigen Tage es sind, entgegengehen. + +Es ist jedoch noch Hoffnung vorhanden, daß auch ohne diese +vernichtenden Kämpfe und gewaltsamen Evolutionen die schwankenden +Staatsschiffe aus den tobenden Elementen und einer klippenvollen +See wieder in ein ruhiges Fahrwasser geleitet werden. Es kann dies +noch geschehen, wenn es allen europäischen Staatsregierungen erst +einmal wahrer Ernst ist, und wenn von denselben sowohl als von allen +guten Bürgern +rasch+ die Hand an’s große Werk der sittlichen und +politischen Regeneration gelegt wird. Die Gesammtheit des Staates, wie +jeder Staatsangehörige, der noch die erforderliche moralische Kraft +in sich fühlt, ist schon seiner Selbsterhaltung wegen, auch wenn die +eigentlichen Früchte dieser Mühen erst künftigen Geschlechtern zu Gute +kommen sollten, verpflichtet, alle seine Thätigkeit dieser sittlichen +und staatlichen Wiedergeburt zu widmen. + +Gleichwie die Zerstörung eines Werkes aber viel leichter ist, als der +Wiederaufbau, ebenso verhält es sich mit der Verbesserung unserer +verdorbenen sittlichen und materiellen Zustände. Ein volles Jahrhundert +wird vielleicht erforderlich sein, um den Geist des Verderbens wieder +auszuroden, und unsere, wie die von unsern Vorgängern gemachten, +Fehler zu sühnen. Unsere Thätigkeit wird daher vor Allem eine rasch +vermittelnde und einlenkende sein müssen. + +Auch wir Forstbeamte sind berufen, bei diesen großen staatlichen +Reformen, bei der beabsichtigten Verbesserung der sittlichen und +materiellen Noth der untern Volksklassen, thatkräftig mitzuwirken, und +zwar wird unsere Aufgabe eine doppelte sein: + + 1) wir werden — soviel es an uns liegt — der sehr oft durch + Holzfrevel entstandenen, fast totalen Demoralisation der unteren + Volksschichten, besonders auf dem Lande, entgegenzutreten, und durch + alle uns zu Gebot stehende Mittel auf Verbesserung der sittlichen + Zustände derselben hinzuwirken haben; + + 2) wir werden im Interesse der Staatsangehörigen — als treue Wächter + unserer herrlichen, deutschen Wälder — die in riesenhafter Zunahme + begriffenen Devastationen derselben abzuwenden haben. + +Wie schwer diese Aufgabe sei, läßt sich, wenn wir die bezüglich der +Waldungen bei den untern Volksklassen herrschenden Ansichten und den +allgemeinen sittlichen Verfall in Erwägung ziehen, nicht verkennen; +demohngeachtet will es der Verfasser, nur allein der guten Sache wegen +und in der Absicht, um einen Beitrag zur Lösung der Frage über die +hiezu erforderlichen Mittel und Wege zu liefern, in Nachstehendem +versuchen, seine auf rein praktischen Erfahrungen und Anschauungen +beruhenden Ansichten hier mitzutheilen. + +Kein Staatsdiener hat ja mehr Gelegenheit, als gerade der auf dem +Lande wohnende ausübende Forstbeamte, die Noth und die Bedürfnisse +der unteren Volksschichten, ja oft menschliches Elend und +Familienverhältnisse kennen zu lernen, die das tiefste Mitleid eines +jeden besseren Menschen, der noch edler Mitgefühle fähig ist, erregen +müssen. + +Solche Zustände — namentlich aber die rasche Abnahme aller +Religiosität und Sittlichkeit, die massenhafte, totale Verarmung +der untern und theils auch der mittleren Volksklassen — üben aber, +wie jeder praktische und aufmerksame Forstmann täglich wahrzunehmen +im Stande ist, nothwendigerweise den entschiedensten Einfluß auf +Bewirthschaftung, Benützung und den Schutz unserer Waldungen aus; es +dürfte daher erforderlich sein, dieselben vorerst, obgleich sie schon +vielseitig beschrieben worden und leider nur zu sehr bekannt sind, in +allgemeinen Umrissen kurz in Erwägung zu ziehen. + + + + +Wahrnehmungen und Erscheinungen aus dem gewöhnlichen bürgerlichen Leben. + + +Die krankhaften Zustände der staatlichen Gesellschaft lassen sich nicht +allein in den untern Volksklassen, beim sogenannten Proletariate, +sondern auch bei höheren Ständen wahrnehmen. Treten auch hier +die Erscheinungen in modifizirter Form auf, so werden doch die +Grundursachen, wenn auch dieselben auf einen bestimmten Moment sich +nicht zurückführen lassen, immer die nämlichen sein. + +Jene alten Zeiten, wo das Wort, der Handschlag des Bürgers mehr galt, +als heut zu Tage alle gerichtliche Verträge und Versicherungen, wo +religiöser Sinn, Zucht und Sitte, Liebe und Vertrauen +noch allgemein+ +unter den Menschen wohnte, diese glücklichen Tage sind verschwunden. +Nur bei der großen Minderzahl sind diese Tugenden und meist nur +theilweise noch zu Hause, um sie vom gänzlichen Untergange zu retten, +und auf künftige Geschlechter wieder zu vererben. + +Wo wir auch bei unseren Zeitgenossen unsere Blicke hinwenden, überall +hört man Klagen über schlechte Zeiten. Dieß ist die gewöhnliche +Redensart aller Jener (die Gefährlichsten), die durch eigene Schuld in +zerrüttete Verhältnisse gekommen sind. Sie selbst, nicht die Zeiten +sind es, die sich geändert haben und ausgeartet sind. Sie wollen aber +ihre Entsittlichung, die Urquelle ihrer Leiden, nicht kennen lernen. + +Was man auch auf sophistische Weise dagegen vorbringen mag, so ist +und bleibt doch — nach praktischer Anschauung unseres Volkslebens +— der Mangel an wahrer Religion das Grundübel unserer Zeit[3] und +die Grundursache unserer zerrütteten Verhältnisse; dagegen ist +nicht zu leugnen, +daß die Wirkung dieser Irreligiosität auch durch +andere Ursachen bedeutend vermehrt, und auf ihren Alles bedrohenden +dermaligen Culminationspunkt gebracht wurde.+ Mit Gewißheit ist aber +anzunehmen, daß alle staatswirthschaftlichen Manipulationen zur +Linderung der Noth der unteren Volksklassen nur Palliativmittel sein +und bleiben werden, wenn nicht gleichzeitig die religiös-sittliche +Erziehung der Menschen wieder angestrebt und wirklich bethätiget +wird. Sehen wir uns nur um, so erblicken wir zuvörderst im Bürger- +und Bauernstande, bei Arbeiter- und Taglöhnerfamilien, allenthalben +Entsittlichung und massenhafte Verarmung, nebenbei aber Genuß-, +Putz- und Prozeßsucht, Ueppigkeit, Trunksucht, Unzucht, Hang zum +Spiele, Trägheit, Müßiggang; sehr selten aber finden wir noch die +alten einfachen Sitten, den geregelten Fleiß und die Genügsamkeit, +welche unsere Voreltern auszeichneten. Das alte glückliche +Familienleben ist fast gänzlich verschwunden; die Verarmung reißt +immer mehr ein, insbesondere droht der unentbehrliche Mittelstand +zwischen Arm und Reich vollständig unterzugehen. Schuldenmacherei +und Zwangsversteigerungen nehmen täglich zu; demohngeachtet gehen — +namentlich in den Städten — die meisten Gewerbsleute, statt daß sie +in ihren Werkstätten fleißig mitarbeiteten, und Fleiß mit sittlicher +Ordnung daselbst aufrecht erhielten, jetzt Tage lang in Wirths- und +Kaffeehäuser, politisiren und machen Staatsverbesserungsvorschläge. +Es ist nicht zu schildern, wie nachtheilig dieses Treiben, dieses +äußere Herunterkommen, auf die sittlichen Zustände eingewirkt hat, +und noch wirkt. Der Hausfriede ist gründlich zerstört, und bleibt +es, da eine Rückkehr zu bürgerlicher Tugend, als erster Bedingung +eines glücklichen Familienlebens, selten mehr stattfindet. Solche +Menschen nehmen vielmehr, um jede Erinnerung an ihre traurige Lage +zu ersäufen, und jede bessere Gefühlsregung im Keime zu ersticken, +zu geistigen Getränken, ja leider oft zum Branntwein, ihre Zuflucht. +Andere ergeben sich neben dem Trunke mit Leidenschaft noch dem Lotto- +oder andern Hazardspielen, oder sie werden, wie dies namentlich auf +dem Lande häufig vorkömmt, verwegene Wald- und Wildfrevler, um auf +diese und andere unerlaubte Weise ihre traurige Existenz zu sichern, +und ihre angewöhnten Bedürfnisse zu befriedigen. Sie sinken von Stufe +zu Stufe, sind am Ende zu Allem fähig und bilden im Vereine mit den +demoralisirten Fabrik- und Eisenbahnarbeitern, mit herumstreichenden, +arbeitsscheuen Handwerksburschen und Bettlern, die furchtbaren +Werkzeuge in den Händen der Umsturzpartei. + +Wie sehr auch ein ausgearteter Theil der freien Presse sich an der +allmäligen Schaffung solcher Zustände betheiliget hat, ist aus der +zahlreichen schlechten Roman-Literatur, aus einer Masse von das Uebel +nur vergrößernden Zeitschriften und Blättern zu ersehen. Wir alle +werden wohl die — Vielen aber nur als Aushängeschild und Deckblatt +dienende — politische Vereinigung Deutschlands, die Herstellung seiner +Macht und einer Achtung gebietenden Stellung von Herzen wünschen, wie +auch dahin streben, daß jene Reformen vorgenommen werden, die der +Zeit und den Bedürfnissen anpassend, und zur ferneren staatlichen +Entwicklung und gedeihlichen Kräftigung unbedingt erforderlich sind; +aber all’ diese Verbesserungen werden wir nur auf gesetzlichem, auf +vernünftigem Wege realisiren wollen. + +Um wieder auf das Proletariat zurückzukommen, so haben wir vorzugsweise +noch das Loos der geistig-, körperlich- und sittlich-verwahrlosten +Kinder dieser Menschen ins Auge zu fassen. Sie werden, da gegen +insolvente Eltern gar keine Coërcitivmittel gesetzlich bestehen und +zur Anwendung kommen, nicht genug zur Schule an-, wohl aber sogar +davon abgehalten, und streichen gleich einer hirtenlosen Heerde, was +eine eigentliche Pflanzschule des Verderbens und einer frühzeitigen +Entsittlichung ist, als Bettelkinder scharenweise in den Ortschaften +umher, oder sie werden von ihren gewissenlosen Eltern schon in zarter +Jugend zu Entwendungen und Vergehen jeder Art, wenn es nur Etwas +einträgt, angehalten. Es ist dies ein Schandflecken unserer Zeit, und +wir alle werden noch die groben Fehler, die wir uns in Erziehung der +Jugend haben zu Schulden kommen lassen, zu büßen haben. Aber nicht +allein Kinder, sondern auch erwachsene, gesunde, starke Leute ziehen, +alles Schamgefühls verlustig, und theilweise alle Arbeit scheuend und +ablehnend, allenthalben zahlreich auf dem Bettel umher. Viele fordern +mit Unfreundlichkeit, viele mit Trotz; von einer Anerkennung, von +Dankbarkeit ist keine Rede mehr bei diesen Menschen. + +Betrachten wir die Masse dieses entsittlichten Proletariats, die Masse +der bezüglich der Erziehung fast gänzlich vernachläßigten Kinder +desselben, bedenken wir endlich, unter welchen Einflüssen auch die +besser gebildete Jugend dermalen heranwächst, so müssen wir uns leider +gestehen, daß wir — die jetzige Generation — keiner frohen Zukunft +entgegensehen dürfen. + +Bei dem Ueberblicke dieser Verhältnisse dürfte man nicht schwer zu der +Ueberzeugung gelangen, daß hier Parlamente, Kammern, Verfassungen, +Vereine, vorbeugende, die Noth der untern Volksklassen wesentlich +lindernde Maßregeln der Regierungen, obschon alle diese Faktoren in +unseren dringenden Reform- und Verbesserungsangelegenheiten unabwendbar +erforderlich sein dürften, gründliche Abhülfe so lange nicht gewähren +können, bis es uns gelungen ist, das Volk wieder religiös und sittlich +zu bilden. Dies ist die Grundbedingung, wenn es in der Welt wieder +besser werden soll, und wenn überhaupt die Anwendung der in den +zum Theile sehr trefflichen Schriften über die erwähnte Preisfrage +gegebenen Rathschläge und Reformen einen dauernden Erfolg hervorbringen +soll. + +Nach Vorausschickung Dieses kommt nunmehr der Verfasser auf den +eigentlichen Gegenstand seiner Abhandlung zurück und sucht vor Allem +folgende Frage zu beleuchten: + + =Wie haben sich diese Zustände auf unsere Waldungen bisher geäußert, + und wie werden sie sich bezüglich dieser in Zukunft äußern? —= + +Bei Beantwortung dieser Frage muß sich der Verfasser natürlich nur +auf die Wahrnehmungen beschränken, die er in seiner dienstlichen +Stellung in Bayern und zunächst in der Pfalz und einigen andern +angrenzenden Landestheilen gemacht hat. Wenn gleich übrigens auch hier +dieselben Ursachen nach der Individualität eines Landes, nach der +Eigenthümlichkeit und gewohnten Lebensweise der Bewohner desselben, +verschiedene Wirkungen hervorzubringen im Stande sind, so werden sich +doch letztere in ganz Deutschland, je nachdem diese Zustände und +mitwirkenden Ursachen mehr oder minder vorhanden sind, in gleichen oder +ähnlichen Erscheinungen wahrnehmen lassen. + +Die Verwirrung aller Sittlichkeits- und Rechtsbegriffe äußert sich +bezüglich der Waldungen vor Allem und fast allenthalben in der tief +eingewurzelten Ansicht, daß ein Forstfrevel kein entehrendes, kein +strafbares Vergehen, daß Holz eine Art von Gemeingut sey, und für +den beliebigen Gebrauch Aller wachse. Es sind dies Ansichten, die +sich aus den Zeiten des Holzüberflusses, und aus jenen, wo die Wälder +Deutschlands wirklich noch Gemeingut waren, herleiten. + +Das Individuum in der Gemeinde glaubt sich berechtiget, in dem +betreffenden Gemeindewalde oder auch in jenem seines begüterten +Mitbürgers, und im Allgemeinen der Staatsangehörige, aus den Forsten +des Staates sich diese und jene durch die Gesetze verpönte Nutzung +erlauben zu dürfen. + +Das Raisonnement der Bemittelteren ist gewöhnlich: „für was sind diese +Waldungen sonst da, und wofür tragen wir unsere Gemeindelasten und +bezahlen dem Staate Steuern?“ — Der Arme aber glaubt, in seiner Armuth +einen Freibrief gegen alle derlei Beschränkungen zu besitzen, und hält +sich, da er auf eine legale Weise seine Bedürfnisse zur Genüge nicht +befriedigen kann, ohnedies hiezu für berechtiget. — + +Dies sind die Früchte der vernachläßigten sittlichen Erziehung. Die +demoralisirten Massen wissen weder die ihnen zukommenden Rechte zu +begrenzen, noch weniger kennen sie und mögen sie kennen lernen die +Pflichten, die sie — als einzelne Glieder der staatlichen Gesellschaft +— der Gesammtheit des Staates, und als Menschen der kommenden +Generation zu erfüllen schuldig sind. + +Die Waldungen sind bereits schon +größtentheils+ in Deutschland auf +jene Gegenden mit absolutem Waldboden zurückgedrängt; da nun in Folge +dessen die Landwirtschaft in waldreichen Gegenden, ihrer minderen +Ausbreitung und der gewöhnlich geringen Ergiebigkeit des Bodens wegen, +den zahllosen Massen der Waldbewohner und des dortigen Proletariats +keine genügende Nahrungsquelle zu eröffnen vermag, so haben auch da und +in jenen Gegenden, wo in Folge unzureichender Waldmassen die rechtliche +Erwerbung von Forstprodukten erschwert, oder wo solche mit die Kräfte +des Consumenten übersteigenden Kosten verknüpft ist, die Frevel auf +eine schauderhafte Weise und in der Art zugenommen, daß die Blüthe +unserer deutschen Wälder (in den großen Waldkomplexen) vernichtet zu +werden droht. + +Blicke jeder ausübende Forstmann nur einmal auf die letzten 20 Jahre +zurück, so wird er sich überzeugen oder schon überzeugt sein, daß die +Walddevastation progressiv, im gleichen Schritte mit der Verarmung +und Demoralisation des Volkes, vorangegangen ist, und mit jedem +Jahre tiefer und tiefer in jene inneren und entfernteren Waldtheile +eindringt, wohin sich früher ein Waldbewohner selten oder gar nicht +bemühen mochte, und wohin er aber jetzt einzudringen gezwungen ist, +da die Vorwaldungen größtentheils schon verwüstet, und nicht mehr im +Stande sind, seine Frevelgelüste oder Bedürfnisse zu befriedigen. + +Für die Pfalz wurden seit 1814 vier Forst-Strafgesetze (1814, 1822, +1831 und 1846) erlassen. Von allen diesen versprach man sich eine +Minderung der Frevel und eine größere Schonung der Wälder, und doch +haben sich dieselben allda stets vermehrt. + + Im Jahre 1821–22 betrug die Zahl der Frevel + in diesem Kreise 37,500, + „ „ 1829–30 99,500, + „ „ 1844–45 115,774, + und im Jahre 1846–47 185,562. + Im Jahre 1847–48 betrug dagegen die Zahl + der Anzeigen nur 107,637, + +welches aber nicht eine Folge der Abnahme der Frevel, sondern des durch +die ausgebrochene Revolution gelähmten Forstschutzes war. — Es waren +im Gegentheile in diesem Jahre die Frevel noch weit zahlreicher und +bedeutender als im Jahre 1846–47. + +Im Jahre 1849–50 endlich, wo jedoch die eben angedeuteten, hindernden +Ursachen in ihren Folgen immer noch sehr einwirkend waren, betrug die +Zahl der Frevel wieder erst 113,088. + +Ueberblicken wir diese in vorstehenden statistischen Notizen gegebene +rasche Zunahme der Frevel in einem Zeitraume von nicht ganz 30 +Jahren, und erwägen wir, daß vielleicht eine fast gleiche oder wohl +noch größere Zahl von Frevlern jährlich nicht betreten, daß ferner +fast ebensoviele geringere Frevel (wiewohl dies nach den bestehenden +Verordnungen gar nicht sein sollte) aus Mitleid mit den Armen, oder hie +und da im wohlverstandenen Interesse des Dienstes gar nicht konstatirt +werden, so dürften die obigen Behauptungen mehr als gerechtfertigt +erscheinen.[4] + +Unter dieser Menge von Freveln sind es vorzugsweise die Streufrevel, +die am meisten zerstörend auf unsere Waldungen einwirkten. Durch +väterliche Fürsorge der Staatsregierung wird im Allgemeinen so viel +Streu, als die Waldungen ertragen können, an die derselben bedürftigen +Landwirthe abgegeben. Demohngeachtet wird noch nebenbei eine solche +Masse von Waldstreu, insbesondere Moos und Laub, allenthalben +entwendet, daß eine unbehinderte Wirthschaft — die Möglichkeit +der Erziehung wüchsiger Holzbestände — ja bei der Fortdauer und +voraussichtlichen Mehrung dieses Uebels die künftige Existenz der +Waldungen hauptsächlich hiedurch und mit Beiwirkung der übrigen +zahlreichen Frevel geradezu in Frage gestellt wird. + +Jede, auch die kleinste Hinwegnahme von Waldstreu aus den Waldungen +ist bekanntlich an und für sich schon ein Eingriff in den Gang der +Natur.[5] Von dieser sind jene Gegenstände, als Laub, Moos, Flechten +&c. &c., dazu bestimmt, den Boden feucht zu erhalten, die Wurzeln +gegen nachtheilige atmosphärische Einflüsse — zu große Hitze und +Kälte zu schützen, &c. — und endlich durch Verwesung als Dammerde +den Holzpflanzen als Nahrung zu dienen. Ohne diesen Humus ist keine +Waldvegetation möglich. Da indessen die Landwirthschaft in Bayern +zur Zeit der Waldstreu noch nicht entbehren kann, so hat man aus +staatswirthschaftlichen Rücksichten einen Theil der Produktionskraft +der Wälder durch freiwillige oder auf Berechtigung beruhende +Streuabgaben — namentlich in neuerer Zeit — derselben zum Opfer +gebracht; doch hat dies noch bislang keine Würdigung gefunden. Das +Stroh, welches zur Düngerbereitung verwendet werden sollte, wird in den +Waldgegenden — selbst von den Wohlhabenden — größtentheils verkauft, +ein anderer Theil aber auch zur Fütterung des Viehes verwendet. Es +werden deßhalb maßlose weitere Ansprüche auf Waldstreu gemacht, und bei +der Unmöglichkeit der Befriedigung im Wege des Frevels ohne Rücksicht +auf Zeit und Ort geltend gemacht. + +Hiezu gesellt sich noch in vielen Gegenden das Abschälen und Entwenden +der guten oberen Waldrasen- und Humus-Schichte, um solche als +Meliorationsmittel in den Weinbergen zu verwenden. Junge, wüchsige +Stangenhölzer, selbst Schläge und Kulturen werden heimgesucht. Erstere +dürren durch die anhaltende Entziehung ihrer Bodendecke, oft noch +vor Erreichung ihres +halben+ physikalischen Haubarkeits-Alters, an +den Gipfeln ab, jungen Pflanzen aber wird schon in zarter Jugend der +Keim der Lebensunfähigkeit und ihrer frühen Vernichtung hiedurch +beigebracht. + +In solchen durch Beraubung der Nahrungsstoffe und der schützenden +Bedeckung von Stufe zu Stufe herabgesunkenen, Beständen vollendet dann +die Art des Holzfrevlers die völlige Devastation. + +Ein solches Bild (in verschiedenen Nuancen) bieten bereits mit wenigen +Ausnahmen all’ unsere Vorwaldungen, und im Innern der Wälder hat man +bereits angefangen, den Grund zu gleich betrübenden, in Aussicht +stehenden baldigen, ähnlichen Erscheinungen zu legen. + +Nach dem Streufrevler nimmt unstreitig bei uns der Gewerbsfrevler, der +Holz &c. &c. nur zum Verkaufe frevelt, den ersten Rang bezüglich der +Schädlichkeit für den Wald ein. + +Eine Menge theils arbeitsscheuer, theils arbeitsloser Menschen treibt +dieses Geschäft, ohne daß sie sich — selbst bei Anwesenheit des +Schutzpersonales — bei Ausübung ihrer Frevel nur im geringsten stören +lassen, und ohne daß es der Forstbeamte zu hindern vermag, auf eine +schonungslose Weise und in großen Massen. + +Geistliche, Schullehrer, bessere wohlhabende Bürger, selbst Beamte, die +doch alle berufen wären, zur Abstellung dieses demoralisirenden Unfuges +mitzuwirken, sind die bereitwilligen Abnehmer. + +Die Polizei liegt im Allgemeinen, und besonders bezüglich dieses +Treibens in den Städten, und noch mehr auf dem flachen Lande fast ganz +darnieder. Die mit Ausübung derselben betrauten Personen entwickeln +keine Energie, und sind in einer +Lauheit und Schüchternheit+ befangen, +die durch die letzten Ereignisse nur vermehrt wurde. Erscheint eine +desfallsige Verordnung oder Erinnerung der bestehenden Vorschriften, +so glaubt man seine Schuldigkeit gethan zu haben, wenn solche bekannt +gemacht und sodann in den Aktenschrank gelegt ist. Von +einem +thatsächlichen, energischen Einschreiten ist keine Rede+. Gewöhnlich +hört man: „ja man ist doch auch Familienvater, der und jener könnte mir +ja das Haus über dem Kopfe zusammenbrennen &c. &c.“ — + +Auf diese Weise geschieht von den Lokalpolizeihehörden in dieser viel +zu gering geschätzten Sache aus lauter Rücksichten und Bedenken wenig +oder gar nichts, und wird auch insolange nichts geschehen, bis das in +der Pfalz bestehende Institut der Bürgermeister[6], wenigstens insoweit +dasselbe die Ausübung der Polizeigewalt berührt, gänzlich aufgehoben, +und an dessen Stelle zum preußischen Systeme, wonach diese Beamten von +den Gemeinden ganz unabhängig und vom Staate besoldet sind, gegriffen +wird. + +Das Proletariat übt demnach, wie bisher dargethan, an vielen Orten +einen Terrorismus aus, der bei solcher gar nicht zu billigenden +Nachsicht nur noch mehr über Hand nehmen muß, der die öffentliche +Sicherheit gefährdet, die bessere Klasse der Bürger und hiemit die +ganze staatliche Gesellschaft nach und nach zu überwältigen droht. + +Wenn der Proletarier in unseren Waldgegenden eine Axt, einen +Schiebkarren und für den Winter einen Schlitten hat, dann ist er ein +gemachter Mann, und kann, wenn er überdies noch ein Aeckerchen für +Kartoffeln hat, heirathen. Der Wald bietet ihm ja eine reichliche +Nahrungsquelle. Das Futter für eine Kuh holt er daselbst. Für eine +Traglast Streu bekommt er 6 kr., für einen Schiebkarren voll 8 bis +9 kr., für einen Schiebkarren voll Holz 18 bis 36 kr., für einen +Handschlitten voll 30 kr. bis zu 1 fl. 30 kr.; je dicker und schöner es +ist, und je größer die Quantität, desto mehr hat er zu erwarten. + +Als gewöhnliche Ausrede der Abnehmer hört man: „ja man müsse doch diese +armen Leute unterstützen.“ — Beim Lichte betrachtet, ist es aber nichts +Anderes, als um sich theils den Schein der Mildthätigkeit zu geben, +und sich dem terrorisirenden Proletariate gefällig zu erzeigen, theils +aber auch — +und in den meisten Fällen+ — ist es nur der Eigennutz, um +auf wohlfeile und bequeme Weise zu solchen Forstprodukten zu kommen. +Die Unterstützung der Armen wird nur als Deckmantel gebraucht. — Wie +kann dies ein Werk der Nächstenliebe sein, da doch jeder vernünftige +Mann einsehen muß, daß dies keine Unterstützung ist, daß er dem +Proletariate nur hiemit Vorschub leistet, daß dasselbe der ordentlichen +Arbeit ganz entwöhnt, und hiemit ganz demoralisirt wird? — In der That +begeht hiedurch die wohlhabendere Klasse aus Eigennutz ein Verbrechen +an der menschlichen Gesellschaft, denn sie verleitet diese Menschen +zum Forstfrevel, sie arbeitet nicht sowohl an der Devastation der +Waldungen, als vielmehr an dem religiös-sittlichen Verfalle und an der +nothwendig hiedurch sich nur vergrößernden materiellen Noth der unteren +Volksklassen. + +Der Gewerbsfrevler beschränkt sich nicht allein auf Brennholz und +Streu, sondern auch auf alle jene Waldprodukte, die er zu verwerthen +im Stande ist. Er beraubt die jungen Birken ihrer Aeste und Gipfel, +um mit den hievon fabrizirten Besen nach weit und breit Handel zu +treiben, er macht den Lieferanten von allen kleinen Nutzhölzern, er +entrindet junge, wüchsige Eichenstangen und verkauft die Rinde als +Loh, er entrindet die jungen Linden zur Bastgewinnung, er entgipfelt +ohne Scheu ganze Stämme, oder höhlt sie aus, oder haut die Wurzeln ab, +wenn er nur für einige Kreuzer Kiehnholz hiedurch gewinnen kann, oder +er verbrennt auch anbrüchige ganze Stämme auf dem Stocke zur Erzeugung +von Pottasche. Der weibliche Theil des Proletariats hingegen, wenn +solcher nicht mit Streu- oder Holzholen für eignen und fremden Bedarf +beschäftiget ist, führt emsig im Frühjahre und Sommer die regsame +Sichel in den Kulturen und Schlägen, währenddem die hoffnungsvolle +Jugend von den jungen Pflanzen das Laub zum Futter strüpfen und das +Vieh in den jungen Schlägen und Schonungen weiden muß. + +Kaum, daß die jungen Bestände den ersten, ihnen in ihrer zarten +Jugend drohenden, Gefahren entgangen sind, kaum, daß hierin das +geringste kleine Nutz- oder Brennholz zu erhalten ist, so fangen auch +schon die Gewerbsfrevler im Vereine mit dem aus Noth und zum eigenen +Bedarfe frevelnden Gewohnheitsfrevler und den Berechtigten, die fast +allenthalben eine Erweiterung der Waldservituten und hiemit eine noch +größere Belastung der Waldungen anstreben, schon ihr verderbliches +Schalten und Walten hierin an, welches bis ins höchste Alter dieser +Bestände fortgesetzt wird. Der Schnelligkeit und Bequemlichkeit wegen +wird in der Regel die Axt angewendet; an festgesetzte Holztage will man +sich nicht binden. Ganze Bestände von haubaren und angehend haubaren +Kiefern, selbst Eichen, werden, welchen Frevel man früher hierorts gar +nicht kannte, auf Manneshöhe oft bis auf den Splint zu Brennmaterial +entrindet. + +Außerdem sieht man allenthalben Stämme oder Stangen, die angehauen, +zum Dürrwerden geringelt oder angepickt, die entästet oder entgipfelt, +oder sonst verstümmelt sind. In Folge dessen wird, abgesehen von der +gewaltsamen Störung des natürlichen Holzwuchses, in den Schlägen der +Nachwuchs abermals gefährdet, in erwachsenen Beständen aber werden +Windfälle veranlaßt, und der für den Bestand und für den Boden gleich +unentbehrliche Schluß wird in Folge dessen unterbrochen, wodurch, +wie auch durch die ständige Hinwegnahme der Streu, die allmählige +Lichtung der Bestände und die endliche gänzliche Vermagerung des Bodens +herbeigeführt werden muß, was leider bei vielen Tausenden von Tagwerken +schon jetzt der Fall ist, und was bei vielen anderen Tausenden in +kurzer Zeit eintreten wird. — + +Diese Frevel werden aber nicht nur in den Staats-, sondern auch in den +Gemeinde-, Körperschafts- und Privatwaldungen verübt. Entwendungen +von bereits aufgearbeitetem und von versteigertem Holze werden immer +häufiger. Sehr bedrohlich und Besorgniß erregend sind aber die in +neuerer Zeit hie und da vorgekommenen boshaften Brandlegungen, deren +Urheber nur sehr selten (oder gar nicht) zu entdecken und noch schwerer +zur Strafe[7] zu bringen sind. + +Ziehen wir die Totalität all’ dieser Frevel und ihrer fortwährenden, +verderblichen, nachhaltigen Wirkungen in Erwägung, betrachten wir nur +die vor unseren Augen in kurzer Zeit angerichteten Zerstörungen der +Wälder, an denen Jahrhunderte gehegt und gepflegt wurde, so müssen +Alle, die auch nur einigermaßen einen Begriff von der Nothwendigkeit +und Bedeutsamkeit der Wälder haben, mit tiefer Betrübniß erfüllt werden. + +Auch jeder Nichtforstmann wird, wenn er diese Zustände unparteiisch +überblickt, wenn er sich das Bild der Waldungen von den Ortschaften an +(von außen) bis ins Innere derselben betrachtet, den zweiten Theil der +obigen Frage, was nämlich die Folgen hievon sein werden, von selbst zu +beantworten im Stande sein. + +Der obersten Leitung des Forstwesens in Bayern haben wir es zu +verdanken, daß die Bewirthschaftung unserer Wälder, wie dies auch +auswärts anerkannt wird, eine musterhafte zu nennen ist, und auch +hinter keiner in einem anderen deutschen Staate zurücksteht; allein +dieselbe — aller Fleiß und alle Anstrengungen mit Kulturen — werden, +wie wir sehen, nicht im Stande sein, die fortschreitende Devastation +der Wälder zu hemmen. + +Dieselbe wird, wenn nicht auf eine oder die andere Weise geholfen +werden sollte, wenn auch langsam, doch sicherlich erfolgen, und wird +sich nur bei gleichem Gange, wie bisher, schon bald auch in das Innere +der Waldungen nothwendigerweise erstrecken. + +Freilich ist der Gang dieses Verderbens für den Uneingeweihten und +Kurzsichtigen nicht schnell genug, um ihn zur rechtzeitigen Erkenntniß +zu bringen. Er betrachtet nur die Waldflächen ihrer äußeren Form nach, +aber ihren inneren, schlechten, herabgekommenen Zustand erkennt er +nicht, und überlegt auch nicht, daß Waldungen in kurzer Zeit ruinirt +sind, daß aber oft mehrere Menschenalter dazu gehören, um solche +herabgekommene oder ganz zerstörte Bestände, was oft gar nicht mehr +möglich ist, wieder gehörig zu bewalden. Nicht nur die Nachwelt wird +gerechte Ursache haben, unserer mit Bitterkeit und Vorwürfen zu +gedenken, sondern auch unsere Zeitgenossen werden es noch zu entgelten +haben, wenn es nicht gelingen sollte, dieser immer noch wachsenden, +raschen Zunahme der Waldverwüstungen Einhalt zu thun. + + + + +Ursachen der Forstfrevel und deren Unterscheidung. + + +Die Ursachen der Forstfrevel werden nach dem Gesagten folgende sein: + + 1) Vor allem die im Volke, besonders in den unteren Klassen, + eingerissene permanente Irreligiosität und totale Entsittlichung. + + 2) Die materielle große Noth und Armuth der unteren Volksschichten, + und die zerrütteten Wohlstandsverhältnisse der besseren Bürgerklassen. + + 3) Dringendes unabweisliches Bedürfniß, unzureichende Befriedigung, + oder gänzliche Unmöglichkeit, den Bedarf auf legale Weise zu + befriedigen. + + 4) Verwirrung aller Rechtsbegriffe bezüglich des Waldeigenthumes, + sowie auch totale Unwissenheit im Volke über den Nutzen, über die + Nothwendigkeit der Erhaltung und die Pflege der Wälder. + + 5) Sehr nachtheilige, in ihren Folgen zum Theil verderbliche + Einwirkungen der Legislatur und praktischen Jurisdiktion. + +Die Revolution kann als eine weitere andauernde Ursache der Forstfrevel +nicht angeführt werden, da solche momentane Aufbrausung falscher +Freiheitsbegriffe und irregeleiteter, aufgestachelter Leidenschaften +sich beim besseren Theile des Volkes von selbst wieder berichtiget und +besänftiget; währenddem die übrigen Ursachen aber bisher permanent +waren und noch fortwirkend sind. + +Die Waldfrevel selbst dürften sich aber in folgende Kategorien +einreihen lassen: + + 1) in Waldfrevel zum eigenen Bedarfe, und + + 2) in Waldfrevel zum Handel und Verkaufe (Gewerbsfrevel). + +Beide Grade wirken in ihren Folgen sehr verschieden, und sind auch +ebenso verschieden zu beurtheilen. + +Die erstere Klasse der Frevler unterscheidet sich wieder: + + ~a~) in solche Frevler, die aus wirklicher Armuth und Noth freveln, + und die sonach nicht im Stande sind, auch nur die geringste Ausgabe + für den Ankauf von benöthigten Forstprodukten zu machen; + + ~b~) in solche Frevler, die nur in einzelnen Fällen, wenn die + rechtliche Erwerbung eines Forstproduktes erschwert, oder für sie gar + nicht möglich ist, das Waldeigenthum angreifen, und + + ~c~) in Solche, die beständig aus Nichtachtung oder Verkennung alles + Rechtes, aus Gewohnheit oder in Folge günstiger Gelegenheit, + daher ohne wirkliche Noth — zu ihrem Vortheile — freveln. + +Die oben angegebene zweite Categorie aber ist bei ihrer dermaligen +Ausbreitung die für den Wald und die ganze staatliche Gesellschaft am +meisten gefährliche, und möchte nur in zwei Klassen zerfallen, als: + + ~a~) in solche, die jede ordentliche Arbeit, auch bei reichlicher + Gelegenheit hiezu, fliehen, die ihren und der Ihrigen Unterhalt nur + durch lukrative Veräußerung gefrevelter Forstprodukte (was freilich + in kürzerer Zeit und mit größerer Leichtigkeit und Bequemlichkeit, + als bei einer regelmäßigen Beschäftigung, geschehen kann) decken + wollen, die durch ungenügsames und nicht rechtzeitiges Einschreiten + zum Angriffe und zur Beeinträchtigung +alles+ fremden Eigenthumes + eigentlich herangezogen werden, die sich bisher durch nichts, am + wenigsten durch die unwirksamen Strafen, in ihrem Thun und Treiben + beirren ließen, und die sohin als Hefe des Volkes auf der höchsten + Stufe einer pestartig sich immer mehr ausbreitenden Demoralisation + angelangt sind. Leider gehört hiezu der größere Theil der + Gewerbsfrevler; + + ~b~) in solche, die nur wegen temporärer Verdienstlosigkeit oder + momentaner Noth zum Holz-, Streu- &c. Frevel und zum sofortigen + Verkaufe dieser Forstprodukte ihre Zuflucht nehmen. + +Nach dieser allgemeinen Betrachtung des Waldfrevels, seiner +Unterscheidung und seiner Ursachen, gelangen wir nun zur wichtigsten +Frage dieser kleinen Abhandlung, nämlich: + + =Welches wären die Mittel zur Minderung der Frevel in dem in seiner + Existenz bedrohten Waldeigenthume,= + + =oder= + + =welches wären wohl, vom reinen Standpunkte des Forstmannes aus + betrachtet, die Mittel zur sittlichen Erhebung und materiellen + Verbesserung der unteren Volksklassen?= + +Beide Fragen sind ihrer Wesenheit nach so enge verknüpft und +auf Reciprocität beruhend, daß die Beantwortung derselben ohne +Beeinträchtigung der Sache füglich zusammengefaßt werden kann. + +Blicken wir in die Vergangenheit zurück, so finden wir, daß schon in +grauer Vorzeit, wo die Wälder aufgehört hatten, Gemeingut zu sein, +Eingriffe in das gewordene Waldeigenthum stattfanden. Diese Eingriffe +werden wohl auch ohne Zweifel fortan, so lange es noch Waldungen und +Menschen giebt, stattfinden. + +Es kann sich folglich hier nicht darum handeln, Mittel und Wege zu +besprechen, um die Forstfrevel +alle+ zu verhindern, sondern nur um +solche zu vermindern, solche auf das für die staatliche Gesellschaft +und die Waldungen unschädliche Maß wieder zurückzuführen, und +hiemit der durch Holzfrevel entstehenden allgemeinen Entsittlichung +vorzubeugen. + +Holz ist ein für Jedermann ganz unentbehrliches Lebensbedürfniß. So +gut der Mensch der Nahrung und Kleidung bedarf, ebensogut und ja noch +mehr bedarf er des Holzes, welches ihn vor Kälte schützt, mit welchem +die meisten rohen Nahrungsstoffe erst zubereitet werden, welches zu +unendlich vielen Zwecken verwendet wird, um uns die Annehmlichkeit des +Lebens zu erhöhen, und Tausende von Bedürfnissen zu befriedigen. Wenn +auch hie und da Surrogate hiefür durch den rastlosen Forschergeist +der Menschen aufgefunden wurden, so wird doch nun und nimmermehr ein +solches entdeckt oder gefunden werden, welches das Holz ganz, oder +bezüglich seiner verschiedenen Verwendung (ganz abgesehen von der +großartigen Einwirkung der Waldungen auf die klimatischen Verhältnisse +eines Landes) auch nur theilweise vollständig zu ersetzen vermöchte. + +Die Natur selbst giebt uns in ihrer reichlichen, natürlichen Produktion +und Ausbreitung der Wälder über die ganze Erde einen Fingerzeig, daß +Surrogate hiefür in der angedeuteten Ausdehnung und Wirksamkeit in +ihrem unermeßlichen und undurchdringlichen Bereiche nicht vorhanden +sein werden. + +Hieraus ergiebt sich von selbst die Nothwendigkeit der Hege und Pflege +dieses uns von der Natur geschenkten so kostbaren Gutes. Gleichwie +nicht nur der einzelne Verschwender, sondern auch seine Nachkommen es +büßen müßten, wenn ersterer in Leichtfertigkeit sein Vermögen schon +frühzeitig vergeudet, ebenso und noch weit mehr müßte die Gesammtheit +der lebenden Staatsbürger und die Nachwelt eine leichtfertige und, wenn +auch nur theilweise, Zerstörung dieser unschätzbaren Gabe der Natur zu +entgelten und tief zu bereuen haben. + +Es ist daher eine heilige Pflicht der obersten Staatsgewalten, unsere +ganz unentbehrlichen und auf den Nationalwohlstand so wesentlich +einwirkenden Waldungen nicht nur in ihrer Existenz, sondern auch in +ihrer pfleglichen Behandlung zu schützen. Ein laues Eingreifen in +dieser Beziehung wäre gegen alle Rechtsbegriffe und Civilisation, sowie +auch eine Versündigung gegen den Staat, gegen die Mit- und Nachwelt. + +Da nun Holz, wie gesagt, ein für +jeden+ Menschen unentbehrliches +Bedürfniß ist, da ferner jede eigenmächtige gewaltsame Entwendung von +Forstprodukten (ganz abgesehen von den jetzigen massenhaften Freveln) +schon an und für sich mit Nachtheilen für den Wald verbunden ist, +so folgt hieraus die Nothwendigkeit, vor Allem +zur Abwendung und +Minderung der Frevel+ für die Befriedigung des wirklichen Bedarfes ++Aller+ zu sorgen. + +Der Grundsatz muß jedoch hiebei obenan stehen, daß die Anforderungen +des Einzelnen, soweit es das Gesammtwohl des Staates erheischt, und +allgemeine staatswirthschaftliche Rücksichten es unbedingt gebieten, +beschränkt und untergeordnet sein müssen. + +Erwägen wir die Bedeutung der Forst- und Staatswirthschaft in ihren +gegenseitigen Beziehungen, so finden wir, daß die Forstwirthschaft +eines Staates, deren andauerndes Bestreben sein muß, für Erhöhung der +Produktionskräfte der Waldungen (sowohl hinsichtlich der Qualität als +Quantität der Masse) zu sorgen, zu allen Zeiten Bedingung sicherer und +nachhaltiger Befriedigung seiner Holzbedürfnisse war und in Zukunft +sein wird. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse mit dem möglichst +geringsten Kraftaufwande des Consumenten und aus der möglichst +beschränkten Fläche (was bereits schon in fast allen deutschen Staaten +der Fall sein wird) ist aber eine Bedingung der Staatswirthschaft. + +Die Erfüllung dieser Bedingungen mit der möglichsten Schonung des +Individuums ist mithin Pflicht einer jeden Staatsregierung, wenn sie +die Gesetze der Humanität und strengsten Gerechtigkeit nicht verletzen, +und den Grund des ganzen Staatsgebäudes nicht unterspülen lassen will. + +Untersuchen wir nun, ob für die Befriedigung der Holzbedürfnisse in +der angedeuteten Weise allenthalben gesorgt wurde, so müssen wir, wenn +wir der Wahrheit treu sein wollen, offen gestehen, daß dies in unseren +deutschen Staaten größtentheils nicht ganz in dem Maße geschehen ist, +als zur Abwendung der verderblichen Forstfrevel nöthig gewesen wäre. +Gehen wir bei diesen verschiedenen Ländern auf eine Reihe von dreißig +Jahren zurück, werfen wir einen Blick in die Nachweisungen der +Einnahmen aus den Staatswaldungen während der verschiedenen Perioden, +so werden wir, in Folge eines da mehr dort weniger zur Suprematie +gelangten und ausgebildeten fiskalischen Systemes, eine ansehnliche +progressive Steigerung dieser Einnahmen fast allenthalben wahrnehmen. +In den letzten Jahren jedoch wird — aus bekannten Gründen — nicht nur +keine Mehrung, sondern an vielen Orten sogar eine ansehnliche Minderung +eingetreten sein. + +Der Wahrheit getreu aber müssen wir hinzusetzen, daß die bezeichnete +Steigerung der Staatseinnahmen aus den Forsten in verschiedenen +deutschen Staaten, namentlich aber in Bayern, nicht allein die Folge +eines solchen Finanzsystemes war, sondern daß auch durch eine gute +Bewirthschaftung, durch zweckmäßige, den Holztransport erleichternde +Anlagen von Abfuhrwegen und von anderen Verbringungsanstalten, und +insbesondere durch die Forsteinrichtung hiezu sehr viel beigetragen +wurde. + +Von der anderen Seite ist auch nicht zu verkennen, daß die sich +immer mehrenden, nöthigen Ausgaben der Staaten auch eine Steigerung +der Einnahmen voraussetzen; allein es dürfen durch eine solche +Steigerung die volkswirthschaftlichen Interessen mindestens nicht in +dem Grade benachtheiliget werden, daß hieraus irgend eine fühlbare +Beeinträchtigung des allgemeinen Staatswohles erwachsen könnte. + +Was die Verwerthung der Forstprodukte speziell bei uns in Bayern +betrifft, so ist es bekannte Sache, daß die Taxen immer aus den +Durchschnitten der Versteigerungserlöse der vorhergehenden drei Jahre +regulirt, und hierauf bei den Versteigerungen als Basis in Anwendung +gebracht wurden. Es mußten diese natürlich immer überboten und hiemit +eine immerwährende Erhöhung der Taxen und der Erlöse nach und nach +erzielt werden. Wo auch besondere Aufwurfspreise bestanden, so war doch +das Verhältniß das gleiche; denn da letztere nur eine Minderung der +Taxe um gewisse Prozente waren, so mußten auch solche consequent mit +den bestehenden Taxen steigen oder fallen. + +Die nachtheiligsten Einwirkungen werden aber immer die unausbleiblichen +Folgen sein, wenn den Zeitverhältnissen und den Kräften der Consumenten +hiebei nicht eine nach staatswirthschaftlichen Grundsätzen genügsame +Beachtung zugewendet wird. —Vielfach können wir in der That +wahrnehmen, daß gering und mittelmäßig begüterte Bürger durch hohe +für sie unerschwingliche Holzpreise immer mehr und mehr in Verfall +kamen, und sich allmählig ganz außer Stande sahen, mit dem Holzhändler +und dem Wohlhabenden zu concurriren. Sie mußten sich dem Holzfrevel +nothgedrungen widmen. Forststrafen nahmen einen Theil ihres geringen +Verdienstes oder die Möglichkeit ihres Erwerbes, ihre persönliche +Freiheit hinweg. — + +Mit dem Verfalle der materiellen Verhältnisse, mit der Zunahme der +Forstfrevel und ihrer Armuth nahm aber auch in gleichem Grade die +Demoralisation zu. Haß und Bitterkeit gegen die Obrigkeit, insbesondere +gegen die Forstbeamten, vermehrte sich in gleichem Maße, und all’ diese +Zustände vollendeten im Vereine mit den politischen Agitationen und +Wühlereien den Proletarier, der zu Allem fähig, in Millionen jetzt über +ganz Deutschland verbreitet ist. Viele Tausende von Familien, die sonst +der gemeinnützigsten Menschenklasse angehörten, sind verarmt und dieser +Kategorie anheimgefallen. + +Alle Fachgenossen, die unter dem Volke, besonders auf dem Lande wohnen, +werden es bestätigen, daß in sehr vielen, vielleicht in den meisten +Gegenden Mangel an Brennmaterial und anderen Forstprodukten eine tiefer +liegende Ursache der materiellen Noth bei den unteren Volksklassen +bildet, als der Mangel irgend eines anderen Produktes. + +Ein Staat kann aber nur in dem Maße glücklich sein, und allen Stürmen +trotzen, als Zufriedenheit und Wohlstand, im Vereine mit religiöser +und sittlicher Bildung, in den Familien, in der Gemeinde und im Lande +überhaupt vorhanden sind. + +Nichts ist so heilig als die Pflicht der Regierungen, dieses Ziel zu +erstreben; es sind dieselben daher auch verbunden, alle Nationalgüter, +worunter die Waldungen in Bayern den ersten Rang einnehmen, nur einzig +und allein zum allgemeinen Nutzen, zur Unterstützung und Erhöhung des +Nationalwohlstandes verwalten zu lassen. + +Niemals darf es, +so lange volkswirthschaftliche Rücksichten es nicht +anders erheischen+, Zweck der Forstverwaltung sein, +möglichst hohe+ +Revenüen zur Deckung der Staatsbedürfnisse zu erzielen.[8] Letztere +können und sollen erst dann berücksichtiget werden, wenn für die +Bedürfnisse aller Staatsangehörigen (mit Rücksicht auf ihre Kräfte) +gesorgt ist. + +Es sollte daher die Deckung der Staatsbedürfnisse, da finanzielle +Rücksichten in der Forstverwaltung nur untergeordneter Natur sein +dürfen, immer nur auf dem Wege einer — nach einem richtigen und +gerechten Vertheilungsmaßstabe regulirten — +directen+ Besteuerung +aller Staatsangehörigen bewirkt werden. Dies ist die zweckmäßigste +und leichteste Weise. Alle und jede andere Mittel, insbesondere wenn +es sich (wie hier) um unentbehrliche Lebensbedürfnisse handelt, +untergraben mehr oder minder das Fundament des Staatenlebens. + +Wenn die Forstverwaltung nicht auf den angedeuteten Prinzipien beruht, +so wird sie nimmermehr zu der Geltung gelangen, die ihr gebührt. Der +Forstmann soll vor Allem auch Staatswirth, im engeren Sinne des Wortes, +und wenn er seine Pflichten in dieser Richtung erfüllt hat, erst +dann soll er auch Finanzmann des Staates sein; außerdem verliert er +an seinem politischen Werthe, und ist ein ebenso nachtheilig auf den +Nationalwohlstand einwirkender Beamter, als es der reine Finanzbeamte +sein würde, wenn solcher, ohne hiebei im Geringsten auf die Kräfte der +Besteuerten Rücksicht zu nehmen, nur darauf bedacht wäre, Gelder in die +Staatskassen zusammenzuscharren. Schon vom rein forstlichen Standpunkte +aus können und dürfen wir in keinem anderen Sinne handeln, wenn wir +nicht selbst zur Devastation unserer Wälder beitragen wollen. + +Gleichwie in der Natur aber Alles dem Wechsel unterworfen ist, so +sind es auch die Werke der Menschen, da letztere bezüglich ihrer +Anzahl, ihrer Bedürfnisse, ihrer Ansichten und Bildung selbst der +größten Mannigfaltigkeit und Veränderungen fähig sind. Es müssen daher +auch alle Institutionen, die vor dreißig — vierzig Jahren noch als +bewährt und als wohlthätig einwirkend erkannt wurden, abgeändert, +und den Zeitumständen angepaßt werden, sobald es die bestehenden +Verhältnisse und das allgemeine Staatswohl erheischen. Die Früchte der +gesammelten Erfahrungen haben zu allen Zeiten das Gesagte bestätiget. +Diese Erfahrungen sind es auch, die uns Forstwirthe fortan auf +den Weg verweisen werden, der unumgänglich zur Erhaltung unserer +Forste eingeschlagen werden muß. Keine Gesetzgebung, keine zehnfache +Mehrung des Schutzpersonales ist ferner im Stande, das Uebel der +Walddevastation für sich allein zu heben oder zu mindern, sondern nur +im Vereine aller disponiblen Mittel wird ein Erfolg zu erwarten sein. + +Die uns zu Gebote stehenden Mittel sind aber + + + + +I. +vor Allem+: + + =Es werde dafür gesorgt, daß jeder Staatsangehörige — sei er arm oder + reich — seine bemessenen wirklichen Bedürfnisse an Forstprodukten, + soweit dies ohne Gefährdung der Waldungen geschehen kann, auf legale + Weise zu befriedigen im Stande ist.= + + +Die Lösung dieser Aufgabe ist freilich eine schwierige, jedoch könnte +diese Befriedigung, soweit solche im Interesse der Staatsangehörigen +und der Waldungen liegt, sicherlich stattfinden, wenn die nöthigen +Maßregeln ergriffen, und in Ausführung gebracht würden. Als solche +bezeichnet man: + +~a~) In einer +neuen+ Gemeindeordnung werde die Frage vorgesehen +und beantwortet, auf welche Weise die sämmtlichen Armen und minder +bemittelten Einwohner einer Gemeinde in Zukunft mit Brennmaterial +versorgt werden sollen. — Diesem Gegenstande wurde bisher, obschon +solcher ein unentbehrliches Lebensbedürfniß betrifft, und obschon +der materielle und sittliche Zustand einer, oft der größeren Anzahl +der Gemeindeglieder hievon wesentlich abhängig ist, keine besondere +Aufmerksamkeit geschenkt, und zwar aus dem Grunde, weil keine +zureichende gesetzlichen Bestimmungen deßhalb bestehen, weil ferner +von Seite der Gemeinden die Wichtigkeit dieser Sache zu wenig gekannt +wurde, oder weil denselben zu einem wohlthätigen, erfolgreichen +Eingreifen in dieser Beziehung die Mittel abgiengen. + +Die nächste Folge hievon war aber, daß der Arme auf eigene Faust seine +Bedürfnisse im Wege des Frevels zu befriedigen suchen mußte. Es blieb +ihm ja kein anderer Ausweg übrig. + +Gerade aber die häufig vorkommende gänzliche Nichtbeachtung der in +dieser Richtung schuldigen Pflicht von Seite der Gemeinde-Corporationen +gegen ihre armen Mitbürger, und eine unzureichende Beihülfe von Seite +des Staates sind aber, wie schon angedeutet, hauptsächlich Veranlassung +der raschen und verderblichen Waldfrevel-Mehrung. + +Abgesehen von der sittlichen Verderbniß, so wird, lenkt man auch +heute auf den rechten Weg ein, doch geraume Zeit dahin gehen, diese +in Fleisch und Blut übergegangene Frevelsucht und die eingewurzelten +desfallsigen Ansichten wieder auszumärzen. + +Wenn übrigens auch diese Krankheit dann noch einige Zeit in gewissem +Grade fortdauernd sein würde, so muß dies für den Arzt um so mehr +Veranlassung sein, keinen Augenblick zu zögern und die wirksamsten +Mittel zur Hebung derselben in Anwendung zu bringen. + +Mit Recht kann wohl der Gemeinde zugemuthet werden, daß sie, soweit +es in deren Kräften steht, für Unterhaltung der armen Angehörigen, +insbesondere mit Brennmaterial, zu sorgen, oder hiezu beizutragen +habe. Wie weit dies zu geschehen habe, und in wie weit der Staat +hiemit zu belasten sei, dies muß nach reiflicher Berathung durch die +gesetzgebenden Körper genau begrenzt und festgesetzt werden. Wenn aber +diese Pflicht der Gemeinde zuerkannt wird, so muß ihr auch das Recht +eingeräumt werden, der +verschuldeten+ gänzlichen Verarmung ihrer +Angehörigen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln vorzubeugen, und +sich hiegegen dadurch zu schützen, daß sie der maßlosen Verschwendung +und Liederlichkeit ihrer Proletarier +selbstständig+, ohne erst als +Kläger wie bisher auftreten zu müssen, ein Ziel setzen darf. Es ist +dies kein Eingriff in die persönliche Freiheit solcher Individuen, +sondern es ist eine nothwendige Folge des Verhältnisses zwischen den +Ernährten und den Versorgenden. Unsere Bestimmungen über das Armenwesen +sind — den bestehenden Verhältnissen gegenüber — nicht mehr zureichend +und bedürfen in der That (namentlich in dieser Beziehung) einer +tief eingreifenden Aenderung. Fast täglich kann man ja wahrnehmen, +daß milde Gaben in unrechte Hände wandern, um da zur Fröhnung des +Müßigganges und gar des Lasters verwendet zu werden, währenddem der +noch fleißige Bürger im Schweiße und mit aller Kraftanstrengung sein +Brod verdienen, und obendrein noch zur Erhaltung solcher liederlichen +Subjekte beitragen muß. Dies heißt in der That noch zur gänzlichen +Verderbniß unserer materiellen, insbesondere aber der sittlichen +Zustände emsig beitragen und aufmuntern. + +Die nähere Ausführung dieses würde übrigens zu weit ablenken, weßhalb +man wieder auf seinen Gegenstand in Nachstehendem zurückkömmt. + +~b~) Das Einsammeln von Stock-, Raff- und Leseholz in Staats- und +Gemeindewaldungen wäre baldthunlichst zu ordnen. Im jenseitigen +Baiern besteht, soviel man weiß, längst die Einrichtung, daß nur die +notorisch Armen zugelassen und mit Leseholzscheinen versehen werden. +Anders ist es in der Pfalz, wo eine solche Ausscheidung zur Zeit noch +nicht stattgefunden hat und wo die mehr Bemittelten und selbst ganz +wohlhabende reiche Bürger in den Städten und auf dem Lande sich nicht +mehr entblöden, diese Wohlthat mit den Armen zu theilen. Den ersteren +stehen aber mehr Arbeitskräfte und immerhin Gespanne zu Gebote, wodurch +natürlich den Armen wenig oder gar nichts mehr — nur das Freveln — +übrig bleibt. + +Dieser Mißstand verdient in der That alle Beachtung — schon deßhalb, +weil durch dieses Gehenlassen die Ansicht fast allenthalben bei +den Wohlhabenden eingewurzelt ist, daß sie, wie sie sich äußern, +gleichmäßig hiezu berechtiget seien. + +Wenn es auch gerade nicht nöthig ist, besondere Leseholzscheine +auszustellen, so ist es doch dringendes Bedürfniß, daß alljährlich +durch den versammelten Gemeinderath und in Beisein des einschlägigen +Forstverwalters Namensverzeichnisse der in der That bedürftigen +Individuen mit +strenger+ Ausscheidung aller Uebrigen aufgenommen, +alphabetisch geordnet und dem Schutzpersonale zur Ueberwachung +eingehändigt werden. + +Wo Berechtigungen aber auf diese Sortimente bestehen, da müssen +solche zwar vor Allem geschützt werden; ist hingegen das Maß dieser +Berechtigungen erfüllt, so sollte die Mitbenützung dieser Sortimente +von Seite der umwohnenden Armen nicht unnöthig beschränkt werden. + +Bezüglich der Gemeindewaldungen könnte wohl schwerlich dem +wohlhabenderen und reichen Gemeindegliede rechtlich verboten werden, +diese Nutzung im Communalwalde mit den Armen zu theilen; demohngeachtet +muß aber auch daselbst diese Maßregel konsequent durchgeführt und +zu dem Ende besondere Gemeinderathsbeschlüsse gefaßt werden. Das +Interesse der Gemeinden, der Sittlichkeit, und vor Allem die pflegliche +Behandlung und Schonung des Gemeindewaldes erfordert solches unbedingt. + +Was endlich die Stockholznutzung betrifft, so hat solche fast +allenthalben die Ausdehnung noch nicht, deren sie fähig wäre. Im +Staats- und Gemeindewalde sollte von der Verwaltung die Fabrikation +dieses Sortimentes durch Holzhauer, wo es nur äußerst thunlich und +unschädlich wäre, mit aller Thätigkeit betrieben und dasselbe nur um +die Fabrikationskosten an minder bemittelte Bürger und an die ganz +Armen, bei welch’ Letzteren die Gewinnungskosten aus disponiblen Armen- +oder Gemeindefonds bestritten werden müßten, abgegeben werden. Eine +große Quantität von diesem Holze könnte jährlich auf diese Weise zum +allgemeinen Nutzen und zur Schonung der Wälder noch verwendet werden. + +Der Forstbeamte soll überhaupt suchen, Alles das im Walde zum Besten +des Landmannes und Bürgers benützen zu lassen, was durch seine +Hinwegnahme den Wald in seiner Existenz und pfleglich nachhaltigen +Behandlung nicht gefährdet. Derjenige ist noch lange nicht ein guter +Forstbeamter, der in den Theorien der Haupt- und Nebenwissenschaften +tüchtig ausgebildet ist, sondern er muß auch eine zu seinem Wirken erst +befähigende praktische Bildung sich aneignen. Er muß den besonderen +Charakter der Bewohner, ihre Sitten und Bedürfnisse, sowie auch die +lokalen Waldverhältnisse studieren, und hienach, nach forst- und +staatswirthschaftlichen Rücksichten entscheiden, was unschädlich +abgelassen werden kann und soll. + +Entweder der Forstbeamte ist hiezu nicht befähigt, dann soll er an +solche Stellen nicht gelangen, oder wenn er befähigt und verantwortlich +ist, dann muß er +in allen Fällen+ nicht an den starren Buchstaben +einer Verordnung gebunden sein, die niemals, so gut sie im Allgemeinen +sein mag, an alle Orte und in alle Verhältnisse passen kann. Da +kann etwas zulässig und von den besten Folgen sein, was dort wieder +unpraktisch und von den nachtheiligsten Wirkungen sein würde. Es +ist deßhalb auch eine reine Unmöglichkeit, daß +Alles+ bei der +Forstverwaltung genau vorgeschrieben werde; es muß vielmehr der +ausübende und desfalls +verantwortliche+ Forstbeamte einen bestimmten +freien Wirkungskreis haben, sonst wird derselbe eine reine Maschine, +was mit dem größten Nachtheile in allen Beziehungen verbunden ist. +Der in seinem Berufskreise möglichst selbstständige Beamte greift +dagegen mit Lust und Freude an, seine Schöpfungen spornen ihn zu neuer +Thätigkeit, und ermuntern ihn, seine Kräfte bis an sein Lebensende in +treuer Anhänglichkeit seinem Berufe zu widmen. + +~c~) Durch Abgabe geringer Brennholzsortimente, durch Vermehrung der +Brennholz-Magazine, durch Verabreichung von Surrogaten (wo solches +thunlich ist), als Kohlen und Torf, wird, da das Einsammeln des Raff-, +Stock- und Leseholzes bei weitem nicht zureicht, für die Befriedigung +der Bedürfnisse der Armen und minder Bemittelten weiter gesorgt werden +müssen. + +Fast allenthalben sind in jeder Gemeinde jetzt eine große Anzahl armer +Leute, die schlechterdings nicht im Stande sind, auch nur einen Kreuzer +für Brennmaterial auszugeben; viele andere sind wieder da, die nur +wenig hiefür ausgeben, also ihren Bedarf nur theilweise durch einen +geregelten billigen Ankauf befriedigen können. + +Diese ganz Armen und die der gänzlichen Verarmung nahe Stehenden sind +es, die trotz allen Strafen aus Dürftigkeit freveln müssen. Diese +Klasse ist es auch, die unser Mitleid und die Fürsorge der Regierung in +Anspruch zu nehmen berechtiget ist. + +Wer ein Menschenfreund ist, wessen Herz noch für das Leiden Anderer +fühlend schlägt, der komme und sehe sich jetzt bei dem ohnedies so +harten Winter des Jahres 1849–50 in den Hütten der Armen um. In +nothdürftige dünne Kleider gehüllt, sitzen sie mit bleichen Gesichtern +da; der bessere Theil verzweifelt an der Zukunft, der andere Theil +aber macht seinem Grolle in Verwünschungen und Drohungen Luft. Die +Kartoffeln sind in der Hälfte des Winters fast ganz oder anderwärts +schon gänzlich verzehrt. Brod vermögen sie trotz aller Wohlfeilheit, da +alle Verdienste stocken, und wegen des strengen Frostes nicht einmal +Holz in den Waldungen gefällt werden kann, nicht zu kaufen. Sowohl bei +Tage als größtentheils auch bei Nacht muß das Feuer, da die schlechten +— den Namen oft nicht verdienenden —Betten sie nicht vor Kälte zu +schützen vermögen, unterhalten werden. + +Muß — fragt man — bei einem solchen Zustande nicht Menschengefühl mit +der Pflicht des Beamten in Collision kommen, müssen da nicht alle +edleren Gefühle erstickt werden, wenn er, so lange nicht für die +Bedürfnisse dieser Armen auf die eine oder die andere Art gesorgt +ist, unbarmherzig gegen dieselben einschreiten muß? — Wird bei den +unteren Volksklassen durch eine in dieser Beziehung unzureichende +Fürsorge und Abhülfe nicht alles Vertrauen zur Regierung und ihren +Beamten untergraben; wird dagegen nicht Geringschätzung, Bitterkeit +und Haß gegen Forstbeamte und gegen Alles, was zum Forstwesen gehört, +hervorgerufen? — Antwort ja! — Die Forstgeschichte der Neuzeit weist es +nach. + +In der That thut es dringend noth, daß hier geholfen werde. So +mannigfaltig die Hülfe nun sein kann, so beruht sie doch im +Wesentlichen darauf, daß sowohl die Gemeinde, +als insbesondere auch +der Staat+, keine Opfer scheuen darf, um den Zweck zu erreichen.[9] Der +Bedarf der armen Familien an Brennmaterial muß vor Allem im Frühjahre +rechtzeitig erhoben, und hierauf nach Abzug des zu veranschlagenden +Raff- und Leseholzes +unter möglichster Mitwirkung der Gemeinden+ +dadurch gedeckt werden, daß das noch fehlende Quantum an geringen +Sortimenten, als Reisig-, Stock-, Ast- und Weichholz, an dieselben +theils um ganz geringe Preise[10], theils auch nur gegen Ersatz des +Hauerlohnes, zu dessen Bestreitung bei den ganz Armen besondere Fonds +gebildet werden müßten, +unter gehöriger Controle+ für den kommenden +Winter abgegeben werde. — + +Nichts anderes als unsere hohen Brandholzpreise sind schuld, daß sich +die Gewerbsfrevler so furchtbar, wie gegenwärtig, vermehrt haben. Der +bessere Bürger würde sich auch außerdem gewiß nicht als bereitwilliger +Abnehmer herbeigelassen haben. + +Die Abgaben müssen aber, wie gesagt, +rechtzeitig+ und nicht etwa zur +Zeit des Bedarfes in Mitte des Winters und im grünen Zustande des +Holzes erfolgen. + +Außer den Abgaben aus regulären Hieben sollten die Armen auch durch +Verabfolgung kleiner zufälliger Brandholzergebnisse zu jeder Jahreszeit +und durch Abgabe von Torf, Braun- und Steinkohlen, soweit dies möglich +ist, unterstützt werden. + +Würde der Staat eine in der angedeuteten Weise geregelte Abgabe und +hiemit eine gründliche Abhülfe (~Conditio, sine qua non~) ins Leben +rufen, so wäre gegründete Aussicht vorhanden, daß hiedurch und durch +Anwendung der übrigen Maßregeln der Waldfrevel aller Jener, die aus +Noth ihn verüben, eingestellt, und daß alsdann auch eine kräftigere +Jurisdiktion, mit allem Rechte gefordert, ins Leben treten werde, auf +welch’ letzteren wichtigen Gegenstand man später zurückzukommen gedenkt. + +Die Größe des vom Staate und von den Gemeinden zu bringenden Opfers +darf uns nicht abhalten, das Verlangte zu thun. Es handelt sich ja um +Erhaltung unserer Waldungen und um Verbesserung der materiellen und +sittlichen Zustände vieler Tausende von Staatsangehörigen. + +Betrachten wir übrigens die Sache beim Lichte, so ist das Opfer +bei einer geregelten Abgabe noch bei weitem nicht so groß, als die +Verluste waren, die durch die bisherigen, ohne Rücksicht auf die +Waldstandsverhältnisse begangenen verderblichen Forstfrevel erlitten +wurden. + ++Der Staat entschließe sich nur einmal+, =unter Zuziehung und +Mitwirkung der Gemeinden= +soviel freiwillig an die Armen und +Minderbemittelten verabfolgen zu lassen, als bisher von diesen+ +gefrevelt wurde. Der Erfolg wird ein mehr als günstiger, ein gewisser +sein. + +Die Versteigerungen von Brandholz anlangend, so dürften solche, +mit Ausnahme jener aus den Waldungen der Gemeinden, welche nach ++vollständiger Deckung ihres eigenen Lokalbedarfes+ in die Verhältnisse +der Privatwaldbesitzer bezüglich der Forstprodukten-Verwerthung +eintreten, nur mit großer Vorsicht und reiflicher Erwägung aller +lokalen Verhältnisse zu geschehen haben. Angenommen auch, es sei die +Nachfrage zu groß, das Material aber nicht hinreichend, so verdienen +doch die Armen und minder Bemittelten eher den Vorzug, als die +Wohlhabenderen, welche sich zu anderen Feuerungen einrichten können, +oder welche auch von größerer Entfernung ihren Holzbedarf anzuziehen +vermögen. Da, wo, wie in großen Waldkomplexen, viel Brandholz zum +Verkaufe kömmt, wo das Bedürfniß der Armen und minder Bemittelten +gedeckt ist, da ist freilich kein staatswirthschaftlicher Grund +vorhanden, die Versteigerungen der Brennhölzer nicht vorzunehmen, und +auf diese Weise die Staatseinnahmen zu verkürzen; im andern Falle kömmt +aber der ärmere Bewohner, auch wenn der Holzhändler ausgeschlossen +wird, immer zu kurz, und muß bei dem besten Willen, zum Frevel seine +Zuflucht nehmen. + +Ein förmlicher Handel mit Brennholz sollte aber, da hiedurch die Preise +desselben, durch je mehr Hände es kömmt, um so mehr steigen müssen, +gänzlich verboten, oder nur in jenen Waldgegenden geduldet werden, +wo der Lokalbedarf aller Staatsangehörigen ganz gedeckt, wo großer +Holzüberfluß ist, und wo der Weg des Handels hiezu dient, solches in +entferntere holzarme Gegenden zu verbringen. + +In verschiedenen Gegenden des Pfälzer-Waldes hat sich dieser Handel im +Allgemeinen nicht günstig auf den Volkswohlstand, noch weniger günstig +aber für die Waldungen gezeigt. Eine Masse solcher Leute, die sich zu +dem Zwecke ein Pferd und einen Karren angeschafft haben, geben sich, +um Etwas zu treiben, wie sie sich ausdrücken, mit diesem Handel ab. +Sie steigern, da sie 3 bis 4 Monate Zeit zur Zahlung haben, um höhere +Preise das Brennholz, als es die übrigen einheimischen Consumenten ++bei gleicher Begünstigung+ zu erstehen vermögen. Dieses gesteigerte +Holz wird dann in entferntere Gegenden fortgefahren, und sogleich +(nöthigenfalls selbst unter dem Ankaufspreise) versilbert, wodurch +diese Leute immer Geld in die Hand bekommen. — Bis zur Herankunft +des Zahlungstermines wird dann wieder eine andere Versteigerung +benützt, und durch den abermaligen Verkauf des letzteren Holzes das +Erstere bezahlt. Daß ein solches Verfahren in seinen Consequenzen nur +nachtheilig sein muß, wird gewiß nicht zu verkennen sein. + +Vor noch nicht langer Zeit kamen die Bauern aus der vorderen Pfalz +über 10 Stunden weit her in die Waldgegenden, und ersteigerten selbst +ihr benöthigtes Brandholz. Seitdem aber dieser Freihandel im Gange +ist, läßt sich gar keiner mehr sehen; es wird vielmehr unsere wie jene +Gegend von diesen Händlern mit Holz überflutet, wovon aber natürlich +ein großer Theil Rechtholz, +noch mehr aber gefreveltes Holz ist+. +Diese Weise des Handels wird, wenn hier kein Einhalt geschieht, zu +einer Art von Vagantenleben ausarten, und unsere Waldungen, worin +sie zum gekauften Holze nothwendigerweise freveln müssen, um hiebei +bestehen zu können, immer mehr bedrohen. + +Eine unabweisliche Nothwendigkeit ist es auch, daß all’ diese ~gratis~ +oder gegen Geld abgegebenen oder versteigerten Brennhölzer, wie dieses +anderwärts, z. B. im Spessarte, längst eingeführt ist, jedes Scheit und +jeder Prügel für sich mit einem — je nach der Bestimmung des Holzes +— besonderen Waldeisen angeschlagen werden, um auch die Verwendung +gehörig kontroliren zu können. + +Die viel Holz konsumirenden Eisenwerke, Glashütten &c. sollten aber +ihr benöthigtes Kohlholz nur in den weiter gelegenen inneren wenig +bevölkerten Waldungen angewiesen erhalten; dagegen sollte in den +bevölkerten Gegenden, so lange der Lokalbedarf nicht gedeckt ist, +eine solche Abgabe nicht stattfinden. Die Bedürfnisse einer ganzen +Gegend stehen über jenen des Einzelnen, und zwar schon deßhalb, weil +erstere nur den eigenen Hausbedarf berühren, und weil +zur Zeit+ bei +uns kein national-ökonomischer Grund vorliegt, solche Werke auf Kosten +der übrigen Staatsangehörigen zu begünstigen. Jene Zeiten, wo solche +Etablissements wegen des Holzabsatzes in waldreichen Gegenden gesucht +und auf jede mögliche Weise gehoben wurden, sind vorüber.[11] + +Was die Anlegung von Magazinen betrifft, so wäre es allerdings +wünschenswerth, wenn solche in waldarmen Gegenden vervielfältiget, +überhaupt wenn jene Gemeinden, die ihren Bedarf nicht vollständig aus +eigenen Waldungen decken können, sich mit einem gewissen Vorrathe von +Brennholz oder Torf und Steinkohlen versehen würden, um die Armen +hiemit zu unterstützen, und auch ihren wohlhabenderen Gemeindegliedern +möglichst wohlfeiles Brennmaterial zu verschaffen. Wenn auch der +zerrüttete Finanzzustand so vieler Gemeinden zur Zeit einer so +wohlthätig einwirkenden Einrichtung vielseitig entgegenstehen mag, so +muß demohngeachtet aber auf Einführung derselben gedrungen, und das +Mögliche versucht werden. + +Als Beleg, wie wohlthätig die Versorgung der ärmeren Volksklassen mit +Brennmaterial auf den Waldschutz und die Sittlichkeit einzuwirken +vermag, sei es vergönnt, hier ein Beispiel aus dem praktischen Leben +anzuführen: — + +In dem Städtchen Obermoschel, dem nördlichsten Kantons-Hauptorte der +Pfalz, war der Forstfrevel, wie überall, wo es arme Leute giebt, (und +wo giebt es jetzt deren keine?) sehr frequent, so daß die dortige +Einnehmerei jedes Jahr einen Ausstand von 900 bis 1000 Gulden für +Forststrafen hatte. Alle hiegegen angewandten Mittel erwiesen sich auch +hier als unzureichend — als Palliative, bis vor wenigen Jahren eine +kleine Zahl wohlgesinnter, dortiger Bürger den Entschluß faßte, auf +ihre Rechnung daselbst eine Steinkohlengrube zu eröffnen, und deren Bau +zu betreiben. + +Es geschah dies nicht aus Spekulation, sondern lediglich nur zu dem +Zwecke, um eine Anzahl Arbeiter fortwährend zu beschäftigen, und +den Armen Gelegenheit zu geben, sich für die kleinsten Geldbeträge +Brennmaterial anschaffen zu können. — Es wurde hiebei die Einrichtung +getroffen, daß nur die Gewinnungs- und geringen Verwaltungskosten durch +den Absatz gedeckt werden, ferner, daß nur Arme und gering Bemittelte +von diesen Kohlen bekommen; selbst die Theilhaber enthalten sich +jeder Aneignung bis in die Zeiten des Sommers, wo sie den wirklichen +Ueberschuß um gleiche Preise unter sich vertheilen. + +Die Kohlen selbst sind freilich nicht von der besten Qualität, +demohngeachtet zum Brand aber recht gut. Immerhin hat diese in der +That patriotische Handlung bereits reichliche Früchte getragen. Der +Arme, der sonst 3 bis 4 Tage in der Woche brauchte, um im Walde sich +das nöthige Brennholz zu holen, wobei es ohne Frevel daselbst und +nebenbei im Felde nicht abging bleibt jetzt zu Hause an der Arbeit, +weil er sich ohne Mühe und für wenige Kreuzer auf die ganze Woche mit +Brennmaterial versehen kann. Es sind hiedurch die Forstfrevel daselbst +seit 3 Jahren so in Abnahme gekommen, daß die Ausstände an Strafen +hiefür jährlich nur noch 70 bis 75 Gulden betragen. + +Schon oben ist gesagt worden, daß Forstfrevel, so lange es Menschen und +Wälder geben wird, immerhin zu gewärtigen sind; allein die Minderung +der jetzigen massenhaften und zerstörenden Waldfrevel liegt in unserer +Gewalt, insoferne wir den angedeuteten Weg betreten. Das aus dem +praktischen Leben angeführte Beispiel wird die Richtigkeit der hier +niedergelegten Ansichten faktisch erweisen. + +~d~) +Kleines Nutz- und Werkholz werde an die Holz konsumirenden +kleinen Gewerbe um eine ganz geringe Taxe abgegeben.+ Es muß diese Taxe +vorerst um so geringer sein, als die Frevelsucht in einer Gegend mehr +eingewurzelt ist, und als mehr Gewerbsfrevler daselbst vorhanden sind. +Ist ferner noch Vorsorge getroffen, daß auch der gering bemittelte +Mann sein benöthigtes +Bau-+ und +Nutzholz+ um geringe Preise mit +Bewilligung längerer Zahlungsfristen und nöthigenfalls sogar, bei +nachgewiesener gänzlicher Vermögenlosigkeit, durch Anschaffungen aus +Gemeinde- und Armenfonds erhalten kann, wird ferner der zum eigenen +Bedarfe steigernde Inländer vor der Beeinträchtigung auswärtiger +Steigerer geschützt, dann hat der Staat Alles gethan, was man bezüglich +des Bau- und Nutzholzes billigerweise verlangen kann. Es hat mit diesen +Sortimenten eine ganz andere Bewandtniß, als mit dem für Jedermann +unentbehrlichen Brennholze, und eine unnöthige Minderung der Bau- und +Nutzholzpreise würde ebensowenig staatswirthschaftlich sein, als es +dermalen die mit der jetzigen Produktionskraft der meisten Consumenten +in keinem Verhältnisse stehenden hohen Brennholzpreise sind. Immerhin +ist es ein Zeichen von Handel und Wandel, von dem blühenden Zustande +der Industrie in einem Lande, wenn ansehnliche Preise für die Bau- und +Nutzhölzer erzielt werden. + +Nur eines Umstandes glaubt man hier noch erwähnen zu sollen, daß +nämlich der Handel mit Bau- und Nutzhölzern durch die in Masse +vorhandenen oben schon erwähnten, fast mittellosen, kleinen Händler +in der That einen großen Stoß erlitten hat. Zahlreich, wie sie sind, +laufen sie auf allen Versteigerungen umher, jeder steigert etwas +weniges und jeder bürgt für den Anderen. Die bisherigen größeren +soliden Händler werden hiedurch aber zu so hohen Preisen getrieben, +daß sie hiebei unmöglich bestehen können, währenddem die Anderen, die +in der Regel nicht viel zu verlieren haben, sich für ihre bezahlten +hohen Preise im Walde, wo ihr gesteigertes Holz liegt, reichlich durch +Frevel zu entschädigen suchen, was nicht immer durch’s Schutzpersonal +zu verhindern, oder rechtzeitig zu entdecken ist. + +Solide Handlungshäuser, die rechtlich und redlich verfahren, müssen +auf diese Weise, wie es wirklich schon mehrfach vorgekommen ist, +gänzlich verfallen. Hier wäre wohl die Frage zu beantworten, ob eine +Beschränkung der Concurrenz bei Bau- und Nutzholzversteigerungen +im staatswirthschaftlichen Interesse geboten sei oder nicht? — Der +Verfasser ist der Ansicht, daß in Gegenden, wo solche Erscheinungen +vorkommen, alle Jene, gegen welche +gegründeter+ Verdacht des Frevels +und Mißbrauchs hiebei vorliegt, unbedingt zurückgewiesen werden sollten. + +Zu welchem Zustande wird es bei uns führen, wenn Hunderte und abermals +Hunderte, wie jetzt, mit Brenn-, Bau- und Nutzholz Handel treiben +wollen, wo es doch am Tage liegt, auf +welche Weise ein solcher+ Handel +betrieben wird? — Selbst Leute, die ganz anderen Beruf haben, fangen +jetzt, wie z. B. bemittelte Schullehrer, mit Holz zu handeln an. + +~e~) +Das in den Gemeindewaldungen anfallende Brennholz werde fortan +ohne alle Rücksichten als Gabholz in den Gemeinden zur Befriedigung des +eigenen Bedarfes vertheilt.+ Schon die Verordnung vom 21. August 1816 +bestimmt ausdrücklich, daß dieses geschehen solle, und daß nur im Falle +des Ueberschusses nach gedecktem Lokalbedarfe, oder wenn der Schlag +zu sehr entfernt liege, die Versteigerung nach ertheilter Genehmigung +eintreten dürfe. Durch Vorwände aller Art, hauptsächlich in den +Geldverlegenheiten der Gemeinden bestehend, wird aber diese väterliche +Anordnung illusorisch gemacht. Die Versteigerung ist zur Regel, und die +Vertheilung zur Ausnahme geworden, welcher Umstand in der That viel +zur eingerissenen Devastation der Waldungen und zur Entsittlichung des +Armen beigetragen hat. + +Der Letztere sieht recht gut ein, daß die Gemeinde-Ausgaben nicht +gleichheitlich, sondern nach dem Vermögensverhältnisse bestritten +werden sollten, daß er folglich durch die eingeführten Versteigerungen +und durch diese Art der Deckung von Gemeinde-Ausgaben gegen die +reicheren Einwohner, die aus dem Grunde immer auf Versteigerung +dringen[12] offenbar verkürzt werde. Es läßt sich ein solches +Verfahren weder vom rechtlichen noch vom sittlichen Standpunkte aus +rechtfertigen; noch weniger kann es aber der Forstmann billigen, da +für den Entgang nothwendigerweise der Wald wieder in Anspruch genommen +wird. — + +Bei den Versteigerungen der in den ordentlichen Schlägen jährlich und +etatsmäßig anfallenden Brenn- und anderen Holzsortimenten bleibt es +aber nicht einmal, sondern es werden von so vielen Gemeinden außerdem +noch außerordentliche Hiebe beantragt, und unter der Bedingung der +Einsparung fast immer genehmiget. In früheren Jahren wurden, um +Schulhäuser und Straßen zu bauen, oder andere Ausgaben zu decken, +die schönsten Hochwaldbestände niedergehauen und der Nieder-, selten +Mittelwaldbetrieb hierauf eingeführt. Man schmeichelte sich, durch +Erzeugung des hier sehr gangbaren und gesuchten Artikels — der +Eichenlohrinde — sich noch eine reichlichere Geldquelle zu verschaffen, +aber an Befriedigung der Brennholz- und Streubedürfnisse dachte man +nicht. Jetzt, aber freilich zu spät, sieht man den Fehler ein. Viele +solcher Bestände sind hiedurch, durch Frevel, und den immerwährenden +Streu-Entzug so herabgekommen, daß sie zur Zeit ihrer Haubarkeit jetzt +oft nur 1 Klafter und noch weniger per Tagwerk abwerfen, und den Namen +eines Schälwaldes oder überhaupt eines Waldes kaum mehr verdienen. + +Fest steht es, daß durch diese Minderung der Waldproduktion in den +Communalwaldungen der Pfalz, die, nebenbei gesagt, 42,2 Prozent der +ganzen Waldfläche daselbst ausmachen, jedenfalls 10,000 Klafter Holz +jährlich weniger, als es früher bei gleichen Flächen der Fall war, +geschlagen werden können. + +Durch die fortdauernden außerordentlichen Hiebe aber wird, abgesehen +vom Zuwachs-Verluste, oft mehrere Jahre lang, da man alles Holz +versteigert, die Gelegenheit zur Vertheilung, überhaupt zu einem +rechtlichen Erwerbe des Brandholzes abgeschnitten. Zu was soll +ein so konsequent fortgesetztes Verfahren noch führen? — Wenn die +Gemeindewaldungen einen Schatz der Gemeinde bilden, so ist es ja vor +Allem nöthig, sich denselben auch zu bewahren. Die Gemeinde verfährt +hier auf dieselbe Weise, wie ein Landmann, der, um eine augenblickliche +Ausgabe zu decken, den ganzen Vorrath seiner Ernte verkauft, ohne auf +den Hunger und das Bedürfniß seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen. + +Noch schlimmer ist übrigens die Gemeinde daran, da auf solche Weise die +Abnahme des Waldkapitales selbst nicht gründlicher betrieben werden +kann. + +~f~) +Eine möglichst ausgedehnte Streuabgabe aus den Waldungen ist eine +unabweisliche Anforderung der Zeit an unsere Forstwirthschaft.+ + +Wer nur einigermaßen mit den landwirthschaftlichen Zuständen, mit der +großen Noth der unteren Volksklassen vertraut ist, wird die eiserne +Nothwendigkeit des wirklich unabwendbaren Waldstreubedarfes nicht in +Abrede stellen. + +Zahlreich sind die Gegenden in Bayern und in Deutschland überhaupt, +wo die Felder gar nicht gedüngt und bebaut werden könnten, wenn aus +dem Walde keine Streu verabgabt werden würde, weil aus Futtermangel +fast alles erzogene Stroh vom Vieh aufgezehrt wird, und nichts zum +Einstreuen übrig bleibt. Aber auch die Waldungen bedürfen dieser ihrer +Produkte zum Schutze und zur Nahrung, ja es ist gerade deren Existenz +hievon abhängig und Bedingung derselben, daß die Entziehung der +Waldstreu nicht über Maß stattfinde. Schon seit vielen Jahren war diese +Frage zwischen der Land- und Forstwirthschaft ein Stein des Anstoßes; +die beiderseitigen Interessen stehen hier einander gegenüber, welche +Collision übrigens in dem Maße sich noch vermehren dürfte, als die +Population, die Verarmung, und die maß- und ziellose Güterzertrümmerung +zunehmen wird. Die Aufgabe der Forstverwaltung ist daher offenbar, da +in der That die Subsistenz zahlreicher Familien hievon abhängt, daß die +Streuabgabe in solchen Gegenden gewissenhaft und unverkürzt, +soweit +es der pflegliche Fortbestand der Waldungen und die ununterbrochene +Nachhaltigkeit derselben nur immerhin erlaubt+, an die Landwirthschaft +abgelassen werde, daß aber auch die Verwaltung alsdann das einmal +erkannte und zulässige Maximum nicht überschreiten, und sich in ihren +Handlungen nicht Schwankungen überlassen soll, wodurch das Vertrauen +zu einer gerechten Wirthschaftsführung untergraben, das Personal +blosgestellt, und eine verderbliche Lauheit im Dienste hervorgerufen +wird. + +Ferner ist es Aufgabe, daß das Volk über die verschiedenen Streumittel +und deren Anwendung unterrichtet, und daß endlich den maßlosen +Angriffen alsdann auch mit aller Energie entgegengetreten werde. Der +ungebildete gewöhnliche Landmann fragt nicht darnach, ob der Wald zu +Grunde geht, und ob die nach uns Kommenden auch noch etwas haben oder +nicht. Es liegt in der Natur der Sache, daß er solche Meditationen +nicht anstellt, daß ihn, der nur für sich und seine Kinder zu sorgen +hat, die Hab- und Genußsucht im Vereine mit einer ungeeigneten, +zwecklosen, und sehr oft verschwenderischen Anwendung der Waldstreu, +über die Grenzen der möglichen Befriedigung weit hinausführt. + +In vielen Gegenden herrscht z. B. der Mißbrauch, daß eine große Masse +von Waldstreu gar nicht gestreut, sondern aus dem Walde sogleich auf +den Düngerhaufen geworfen, und da zur mehreren Düngerbereitung blos +mit Jauche, die auf allen Dorfwegen umherfließt, angefeuchtet wird. +An andern, und zwar sehr vielen Orten wird von den ärmeren Bauern das +nicht zum Futter nothwendige Stroh aus Noth verkauft, hingegen die +nöthige Streu aus dem Walde geholt. Aber nicht nur arme, sondern auch +wohlhabende Bauern, ganz abgesehen von den Berechtigten, scheuen sich +nicht, das Nämliche zu thun. Fast überall werden die in der Nähe der +Ortschaften liegenden Waldungen +alljährlich+ im Frevel der Streu +beraubt, und erst dann, wenn hier nichts mehr zu haben ist, geht der +Frevler in die tiefer gelegenen Waldtheile. Selbst Leute, die in +Letzteren zum Streuholen angewiesen sind, helfen die Vorwaldungen, +nur der Bequemlichkeit wegen, erst sauber auskehren, ehe sie in +die geöffneten Waldorte gehen. Zu was soll ein solches konsequent +fortgesetztes Thun und Treiben führen? — + +Oben hat man bereits schon dargethan, welche furchtbare Verwüstungen +der Wälder durch diese Streufrevel verübt, und in welch’ traurigen +Zustand viele hundert Tausende von Tagwerken hiedurch schon versetzt +wurden. Keine ängstlich angestellte Berechnung, keine ungegründete +Befürchtung, sondern reine Wahrheit ist es, die selbst von +verständigen, weiter sehenden Landwirthen bereits anerkannt wird, +daß bei dem voraussichtlich +für jetzt noch weitergreifenden Uebel+ +in einem kurzen Zeitraume ein großer Theil unserer Waldungen in ihren +Hauptbeständen der Art vernichtet sein wird, daß sie nur noch als +Krüppelbestände figuriren werden und selbst die Möglichkeit, ihren +Zweck zu erreichen, in Frage gestellt sein wird. Was nützen da die +beste Wirthschaft, die gelungensten und ausgedehntesten Kulturen, wenn +der Frevel wieder Alles zerstört. + +Es ist schon erwähnt worden, daß ein Theil der Holzproduktion +durch diese Streuabgaben aus national-ökonomischen Rücksichten der +Landwirthschaft zum Opfer gebracht wird; wo aber letztere ohne alle +Rücksichten, +ohne ihre eigenen Hülfsmittel in bessere Anwendung +zu bringen, und ohne sich überhaupt auf eine fähige höhere Stufe +der Ausbildung aufzuschwingen+, so große Ansprüche macht, daß die +Forstwirthschaft nicht einmal kümmerlich dabei bestehen kann, da waltet +Unverstand und Gesetzlosigkeit, oder die bestehenden Gesetze und deren +Handhabung sind nicht hinreichend, die Waldungen vor Devastation zu +beschützen. — + +Vor Allem thut aber, da der Landmann in der Regel an seinen alten +Gewohnheiten festhält, da er nur durch Noth zum Fortschritte getrieben +wird, und überdies eher zum bequemeren Nehmen als zur Selbsterzeugung +seiner Düngstoffe geneigt ist, Belehrung desselben noth.[13] Es muß +derselbe einsehen lernen, daß auch der tiefste Brunnen auszuschöpfen +ist, daß die Waldungen, je mehr sie ruinirt worden, um so weniger im +Stande sein werden, die Streu- und Holzbedürfnisse zu befriedigen, und +daß hiemit durch ihn selbst am totalen Verfalle der Landwirthschaft, +an der Unfruchtbarmachung ganzer Länderstriche fleißig gearbeitet wird. + +Die Revolutionsjahre 1848 und 1849 haben durch die maßlosen Streufrevel +(größtentheils zum Verkaufe) die traurigsten Folgen für viele +Waldungen gehabt. Ganze Distrikte und Abtheilungen derselben wurden +auf diese Weise der Streu beraubt. Was haben da die aufgestellten +Streunutzungspläne noch für eine Bedeutung? — Was insbesondere jene +von Gemeindewaldungen, die hier und da (sehr mit Unrecht) noch viel +weniger genau eingehalten werden? — Auf Kosten der Waldungen darf +und soll sich der Forstbeamte nicht populär machen; es ist dies eine +unverantwortliche Pflichtverletzung, um so mehr, als die Gemeinde +gewöhnlich nicht bemessen kann, wie hoch sie ohne Gefährdung ihres +Waldes die Ansprüche auf Rechstreu steigern darf. + +Im verhängnißvollen Frühjahre 1848 mußten im Drange der Verhältnisse +überdies auch auf dem Dienstwege, auf seinerzeitige Einsparungen +hinweisend, große Zugeständnisse, die die Kräfte der Waldungen weit +überstiegen, und eine nachhaltige Nutzung gefährdeten, gemacht werden. +Wo ist aber dermalen bei den täglich noch gesteigert werdenden +Ansprüchen an eine Verkürzung der früheren regelmäßigen Bezüge zu +denken? — + +Die bayerische Staatsregierung hat durch die schon allegirte Verordnung +vom 19. August 1849, die Forstprodukten-Abgabe aus Staatswaldungen +betreffend, Alles gethan, was forstwirthschaftlich bezüglich der Abgabe +von Waldstreu und der übrigen Forstnebennutzungen geschehen kann. + +So sehr auch die landesväterliche Fürsorge hieraus zu erkennen +ist, so wäre es aber doch nicht nur wünschenswerth, sondern auch +dringend nöthig, daß die Streu, wie auch die übrigen unentbehrlichen +Forstnebennutzungen, an die nicht berechtigten, wirklichen Armen, zum +eigenen, wohl bemessenen, Bedarfe +ganz umsonst+ abgelassen, im übrigen +aber hiefür eine ganz niedere Taxe bei den Abgaben an den bedürftigen, +kleinen Bauernstand zu Grunde gelegt würde. + +Diese Maßregel ist unabwendbar, um unsere Waldungen erhalten zu können. +Was nützen sonst alle Zugeständnisse, was die möglichst weit gehenden +Streunutzungspläne, wenn der Arme die Streu bezahlen soll? — Letzteres +kann derselbe nicht, und somit wäre er, wenn er seinen eigenen Bedarf +nicht auf rechtmäßige Weise zu befriedigen vermag, gezwungen, auf dem +Wege des Frevels und der Wälder-Devastation auch ferner zu beharren. — + + * * * * * + +Auf eine andere als die angegebene Weise wird es nicht möglich sein, +der begonnenen allgemeinen Wälderzerstörung in +der Hauptsache+ zu +begegnen. Nicht die Strafgesetzgebung allein vermag, wie die Erfahrung +uns lehrt, und wie bereits schon erwähnt wurde, das eingerissene Uebel +zu bekämpfen, und die den Wäldern und hiemit der Gesammtbevölkerung +drohenden Gefahren zu beseitigen. Je freigebiger, innerhalb der Grenzen +der Billigkeit und Möglichkeit, eine Regierung bei Verablassung dieser +unentbehrlichen Lebensbedürfnisse verfährt, in gleichem Verhältnisse +und um so sicherer wird auch ein Erfolg zu erwarten sein. + ++Wenig Forststrafprotokolle und den Wald erhalten, das ist die +Hauptsache, das ist unsere Aufgabe.+ + + + + +II. + + =Es werde ein der Zeit und den geschilderten Zuständen angemessenes + Forststrafgesetz ins Leben gerufen, und die forststrafrechtliche + Jurisdiktion mit Strenge und Gerechtigkeit gehandhabt.= + + +Wenn der beste und vollkommenste Anbau der Wälder und ihre nachhaltige +Bewirthschaftung für das allgemeine Wohl eines Staates unerläßlich +ist, ja wenn ohne dieselbe ein Volk sich nicht auf eine höhere Stufe +innerer Kraft und des Wohlergehens erheben kann, was schon längst durch +die Geschichte nachgewiesen und durch theuer erkaufte Erfahrungen +bestätiget ist, so versteht es sich von selbst, daß solche unschätzbare +Güter gegen alle Angriffe des Eigennutzes und der Selbstsucht, sowie +auch gegen muthwillige und boshafte Beschädigungen auf eine völlig +zureichende Weise geschützt und sicher gestellt werden müssen. Es ist +dies die heiligste Pflicht für alle Staatsregierungen und für alle +gesetzgebende Körper, denen das Wohl des Volkes in Wahrheit am Herzen +liegt. + +Hier führen aber, wie gewöhnlich in allen polizeilichen Fällen, +halbe Maßregeln durchaus nicht zum Ziele; im Gegentheile bewirken +einseitige, die Zeitverhältnisse in ihrer Gesammtheit nicht erfassende, +Palliativgesetze gerade das Gegentheil von dem, was sie bezwecken +sollten, insbesondere aber gilt dieser Satz von den Forststrafgesetzen. + +Ein Beleg für die Wahrheit dieser Behauptung bietet das im Jahre 1846 +erlassene verbesserte Forststrafgesetz für die Pfalz[14] welches sich +in seiner praktischen Anwendung durchaus nicht bewährt hat, und seinen +Zweck nimmermehr erreichen kann. — Es ist dies das Urtheil aller +erfahrenen Fachgenossen. + +Erfassen wir den Geist dieses Gesetzes in seiner Totalität, so können +wir nicht verkennen, daß Rücksicht auf die Armuth, daß Menschenliebe +und Humanität den Gesetzgeber geleitet haben. Wenn wir aber fragen, ob +dieses von der Masse der Frevler gewürdiget, und ob hiemit auch die +gehörige Wirkung erzielt werde, so müssen wir, wie schon erwähnt, mit +Nein antworten. + +Die Verwaltung soll auf den Principien der Humanität beruhen, wie der +Verfasser in seinem bisherigen Vortrage darzuthun bemüht war, und nur +erst dann, wenn diese thatsächlich ins Leben getreten, und hiemit die +Nothwendigkeit des Frevels beseitiget ist, nur dann erst wird auch +eine unerbittlich strenge Legislatur und Jurisdiktion nicht allein +gerechtfertiget erscheinen, sondern auch unumgänglich nöthig sein, ++weil außerdem die von der Verwaltung noch gemachten Zugeständnisse +zu Mißbräuchen aller Art, zur Förderung der Liederlichkeit und +Sittenlosigkeit, zuversichtlich dienen würden+. + +Bisher waren die gesetzgebenden Körper genöthiget, auf die Noth der +Armen Rücksicht zu nehmen. Hiebei blieb es aber nicht, sondern auch +der Richter und die Mehrzahl der Schutzbeamten glaubten hierauf +thatsächliche Rücksicht nehmen zu müssen. Kein Wunder also, daß dieses +Gesetz seinen Zweck, erstens die begangenen Frevel durch Strafe zu +sühnen, und zweitens, durch diese Strafen auch vor gleichen Vergehen +abzuschrecken, nicht erreichen konnte; es mußte vielmehr bei seinen +noch so vielen anderen, beengenden, und die Ausführung erschwerenden +Bestimmungen, nothwendigerweise eine ungeheuere Mehrung der Frevel +herbeiführen. + +Jedem Menschenfreunde würde es gewiß lieb sein, wenn durch milde +Gesetze die Erhaltung der Waldungen erzielt werden könnte, da dies +nun aber bei der totalen Entsittlichung der unteren Volksklassen +rein unmöglich ist, so müssen die Principien geändert werden, d. +i., es muß eine humane volksthümliche Verwaltung, dagegen aber auch +eine hiemit gerechtfertigte +strenge+ Forststrafgesetzgebung ins +Leben treten; außerdem werden unsere Wälder ein Opfer ungezügelter +Genuß- und Zerstörungssucht. Es muß diese Aenderung erfolgen, und +sie wird erfolgen; ja man ist der Ansicht, daß wir vielleicht in 10 +bis 15 Jahren in Deutschland schon Forststrafgesetze haben, deren +Erscheinen man heute vielleicht noch für eine Unmöglichkeit hält. Die +fortschreitende Devastation unserer Wälder wird mit ihren finsteren +Folgen die Gesetzgeber an die Erfüllung ihrer Pflicht mahnen. Ist es +dann aber auch nicht schon zu spät? — Jeder Monat, der bis dahin noch +verstreicht, ist eine verlorne kostbare Zeit. Bald sind die Wälder +zerstört, aber oft gehört ein Jahrhundert dazu, solche Flächen wieder +zu bewalden, und in erträgliche Bestände wieder umzuschaffen. + +Auf das bezeichnete Forststrafgesetz der Pfalz zurückkommend, muß man +vor Allem bemerken, daß der Verfasser weit entfernt ist, dasselbe in +seinen verschiedenen Theilen eigentlich kritisiren zu wollen, wozu er +weder Beruf hat, noch Geschick genug zu haben glaubt, sondern daß er +nur die bei der praktischen Ausführung desselben wahrgenommenen Mängel, +zur näheren Prüfung und Beachtung, hiemit zu besprechen gedenke, und +zwar allein in der Absicht, um, wo möglich, zur Abwendung der uns +drohenden großen Gefahr einer Walddevastation etwas beizutragen. + +Die wahrgenommenen Nachtheile dürften in der Hauptsache folgende sein. + +1) +Man hat mit zu großer Aengstlichkeit alle und jede mögliche Fälle +vorzusehen+ versucht, wodurch das Forstpersonal in seinem Wirken zu +sehr beengt wird, und der Richter, dessen Richtschnur das Gesetz sein +soll, oft so unwirksame und geringe Strafen aussprechen muß, die mit +den begangenen Freveln in gar keinem Verhältnisse stehen. So sehr auch +die geographische Lage, die topischen und geognostischen Verhältnisse +und selbst auch die hiedurch bedungenen Waldstandsverhältnisse +einer Provinz bekannt sein mögen, so ist es doch dem Gesetzgeber, +da sich alle diese Verhältnisse in der That zu den mannigfaltigsten +Nuancen gestalten, da ferner die Gewohnheiten, die Bedürfnisse und +insbesondere der Grad der Sittlichkeit außerordentlich verschieden +sind, rein unmöglich, sich ohne Nachtheil für die Wirksamkeit des +Gesetzes in zu großes Detail zu verlieren, und alle Eventualitäten und +zusammenwirkende Fälle hierin genau vorsehen zu wollen. + +Es hat dies insbesondere auf einen großen Theil des Richterstandes, +da hiemit der Selbstständigkeit desselben zu nahe getreten wird, +einen bösen Eindruck gemacht. Die Jurisdiktion artet auf diese +Weise, da weder dem Forstbeamten Raum gegeben ist, nach Maßgabe +der Individualität des Frevlers und nach Maßgabe der unendlich +verschiedenen Weise des Frevels und seines Ortes entsprechende Anträge +zu stellen, noch dem Richter genug Freiheit gelassen ist, solche +Anträge zu berücksichtigen und mit Energie gegen anerkannte liederliche +Subjekte und Wald devastirende Gewohnheits- und Gewerbsfrevler +einzuschreiten, nach unserem Gesetze in der That sehr oft zu einem +wahrhaft erfolglosen Rechnungs-Exempel aus. Muß auf solche Weise der +gute Wille der Richter nicht vereitelt, eine Abneigung derselben gegen +die ganze Prozedur hervorgerufen, und die Thätigkeit des Forstpersonals +nicht vollständig gelähmt werden? — + +Unter allen Umständen sollte der Revierverwalter (Revierförster), +in der Voraussetzung, daß ihm eine gebührende, würdigere Stellung +eingeräumt werde, den regelmäßigen Forstsitzungen beiwohnen, oder +mindestens die Strafanträge stellen. Die erschwerenden Umstände kann er +nur allein würdigen, nicht aber kann sie bei ihrer Verschiedenheit der +Richter oder das Gesetz +genau+ auffassen und begrenzen. Bei Bestimmung +der Strafen konkurrirt so viel Relatives, daß eine ganz untadelhafte +Strafordnung rein unmöglich ist. Der Revierverwalter allein vermag +über die Gesammtverhältnisse in seiner nächsten Umgebung, über die +Größe der verübten Frevel und über deren Wirkungen, resp. den hiemit +angerichteten Schaden ein kompetentes Urtheil zu fällen. Er kennt die +Sitten, Gewohnheiten und Bedürfnisse seiner Gegend, und weiß auch aus +persönlicher Kenntniß, die Individualität des Frevlers zu beurtheilen. +Er allein ist also im Stande, ein +rechtliches und richtiges+ Gutachten +zur Bestrafung der Forstfrevler beim Richter abzugeben, und hiedurch +die Größe und Härte der Strafe mit dem Grade des Vergehens und seiner +Wirkung in’s wahre Verhältniß zu bringen. Warum gewährt aber das +Gesetz diesem Forstbeamten nicht die nöthige Freiheit, alle diese +confluirenden Verhältnisse bei der Forstgerichtssitzung geltend zu +machen, und hienach die Anträge persönlich zu stellen? + +Niemals kann der starre Buchstabe des Gesetzes, hier aber am wenigsten, +als wirkliche, rechtliche Basis dienen. — + +Wenn übrigens auch das Gesetz seiner Zeit vielleicht eine freiere +Bewegung gestatten wird, so ist es doch immerhin erforderlich, daß +nicht überschreitbare Anhaltspunkte gegeben werden, um einseitigen +Ansichten Grenzen zu setzen. Insbesondere ist es dringend erforderlich, +daß im Interesse der Forststrafpflege das Recht der Berufung des +beisitzenden Forstbeamten +in keiner Weise und durch keine Geldsumme+ +beschränkt werde. Auch der Richter kann irren, auch er ist Mensch und +sohin falscher Auffassungen fähig. Wenn nun der beisitzende Forstbeamte +die Ueberzeugung in sich hat, daß ein Urtheil unrichtig ist, warum +soll er im Interesse des Dienstes und der Rechtspflege, abgesehen von +dem gesetzlich zulässigen Nachsuchen der Cassation, nicht die Befugniß +haben, gegen das erlassene Erkenntniß, und sei der Betrag auch noch +so klein, einfach zu appelliren? — Etwas anderes wäre es, wenn die +Frevler von wenigstens mit drei Richtern zusammengesetzten Gerichten +abgeurtheilt würden; in diesem Falle könnten irrige Urtheile nicht so +leicht, wie bei dem jetzt aburtheilenden +einzelnen+ Richter, vorkommen. + +Aehnliche Bewandtniß hat es mit dem Artikel 41, wonach die Strafen +bei Noth, und anderen erheblichen Milderungsgründen — wenn Werth und +Schaden nicht einen Gulden übersteigen — auf die Hälfte herabgesetzt, +und die Frevler, wenn der Werth sechs Kreuzer und darunter beträgt, +unter obigen Voraussetzungen von allen Strafen und Kosten gänzlich +entbunden werden können. Nur allein der beisitzende Forstbeamte +sollte aber aus den schon oben entwickelten Motiven einen rechtlich +begründeten Antrag auf Strafmilderung und deren Aufhebung stellen +dürfen. Nicht der mit den Verhältnissen unbekannte Richter ist im +Stande, +einseitig+ ohne Nachtheil hier zu verfügen. + +Nach der hier dermalen geltenden Werthstabelle kostet 1/64 Klafter +grünes Buchenast- und Prügelholz sechs Kreuzer; wenn nun eine häufige +Anwendung des allegirten Artikels stattfinden würde, und gar bei +Personen, die eine solche Berücksichtigung nur zu fernerem Frevel +verleiten und aufmuntern würde, was für Folgen wären nicht zu erwarten, +und was ist nicht schon in Folge dessen geschehen. Oder glaubt man, daß +Irrungen in obigen Beziehungen nicht vorkommen können? — Wer zweifelt, +kann sich monatlich in den Forstgerichtssitzungen überzeugen, er kann +daselbst hören, was die eigentlichen, abgefeimten und ausgelernten +Waldfrevler von Profession vorbringen, wie sie auf jede Weise die Sinne +des Richters zu täuschen und sein Herz in Mitleiden zu ziehen suchen. + +2) +Der größte und am meisten nachtheilig und zerstörend auf unsere +Waldungen einwirkende Mangel des Gesetzes ist, daß gegen die +Gewohnheits- und Gewerbsfrevler mit Erfolg nicht eingeschritten werden +kann.+ Dem Forstbeamten wie dem Richter sind, so zu sagen, Hände und +Füße gebunden. Man hat sich wahrscheinlich von dem Artikel 40[15], der +überdies so unklar ist, +daß die verschiedenartigsten Auslegungen +stattfinden+, eine eclatante Wirkung versprochen, welche aber +leider nicht — und zwar noch viel weniger, als bei den deßfallsigen +Bestimmungen des vorigen Gesetzes, eingetreten ist. Es darf ein Frevler +dreißigmal in einem Monate betreten werden, so bildet solches nur ++ein+ Strafurtheil oder +einen+ Fall zusammen; derselbe kann folglich +mehr als hundertmal in einem Jahre freveln, und hievon vielleicht +fünfzigmal betreten und protokollirt werden, und dennoch können ihm +keine acht Fälle ober 18 fl. Werths- und Schadens-Ersatz (nicht Strafe +mitgerechnet) nachgewiesen, und er deßhalb nicht einmal zu 14 Tagen +Gefängniß verurtheilt werden. Vom Tage des letzten Urtheils an werden +nämlich diese Fälle nur auf ein Jahr zurück in Anrechnung gebracht, was +darüber hinausfällt, wird nicht mehr berücksichtiget; kein Wunder also, +wenn es nur äußerst selten gelingt, 8 Fälle, resp. Urtheile, (auch +wenn der Frevler dreißig bis vierzigmal und noch mehr in diesem Jahre +gefrevelt hat) zu konstatiren, und auf Grund dessen eine Verurtheilung +zu Arrest in Antrag bringen zu können. + +Auf diese Art haben leider diese Gewohnheitsfrevler einen Freibrief, +unsere herrlichen Waldungen zu verwüsten, welchen sie auch nach +Kräften benützen. Viele Waldungen könnte man nennen, wo keine Stange +und kein einziger Stamm mehr noch seine ganze Beastung hat. In der +That ein scheußliches Bild der Verwüstung. Bezahlen können diese +Gewohnheitsfrevler in der Regel gar nichts, und inhaftirt dürfen sie +nicht werden, da das Gesetz sie schützt. + +Auf die Inhaftirung als Executionsmittel, und auf den wichtigen +Gegenstand der Bestrafung durch Arrest, wird man weiter unten +zurückkommen. + +Was die Rückfälle betrifft, so ist es in der That traurig, daß das +Gesetz besonders in dieser Beziehung ungenügend ist, sich so unklar +ausdrückt, und dem beisitzenden strafantragenden Forstbeamten nicht +die mindeste Freiheit und Möglichkeit läßt, zum Schutze der Waldungen +etwas Erfolgreiches zu thun. Nach Ansicht des Verfassers sollte +jeder +einzelne+ Frevelfall — mit Ausnahme von Leseholz, Stockholz außer den +Schlägen, und der Beholzigung hiemit außer Holztag — als Vergehen +angesehen, und je nach der Zahl dieser Vergehen mit erhöhter Strafe +belegt werden. + +Dieser Ausdruck ist einfach und verständlich, und so lange diese +Maßregel nicht ergriffen wird, haben wir von allen Nachhülfen und +Verordnungen sicherlich keine Wirkung, nicht den geringsten Erfolg, +wohl aber das Fortschreiten der Devastation zu erwarten. + +Die Strafen sollten anfänglich gelind, dann aber bei Zunahme der ++fortzählenden+ Rückfälle[16] geschärft, am meisten strenge aber gegen +die Gewohnheits- und Gewerbsfrevler sein. Das viel wirksamere Gesetz +von 1814 beruhte auf einem solchen Prinzipe. — + +Was die weitere Bestimmung dieses Artikels, den Frevelholzverkauf, +betrifft, so ist dieselbe fast gänzlich ohne Wirkung geblieben. Wenn +gleich der protokollirende Forstbeamte vom Verkaufe sich überzeugt +hält, wenn gleich alle Umstände hiefür sprechen, so nimmt doch +der Richter Anstand, auf Grund dessen zu verurtheilen, er fordert +vielmehr faktische Beweise, die der Forstbeamte, der nur im Walde und +nicht in den Ortschaften thätig sein kann und soll, nur schwer und +selten beizubringen vermag. In den Orten und Städten aber geschieht +in dieser Beziehung soviel wie gar nichts, und wird auch ferner +auf den schärferen, erst kürzlich erfolgten Erlaß des Ministeriums +nichts geschehen, wenn nicht andere, wirksamere Mittel ergriffen +werden. Die Polizei überhaupt liegt auf dem Lande, insbesondere die +Sittlichkeitspolizei, fast gänzlich darnieder. Statt mit Energie +gegen das Proletariat und die immer weiter einreißende Demoralisation +zu verfahren läßt man aus Besorgniß für Hab und Gut, und aus +unverantwortlicher Schwäche diesen Leuten ziemlich freien Lauf. Um +es mit denselben nicht zu verderben, kauft ihnen auch ein geringer +Theil der besseren Bürger die gefrevelten Forstprodukte ab, der andere +größere Theil aber aus reinem Eigennutz, wofür, wie schon oben gesagt, +der patriotische Aushängeschild „+die Unterstützung der Armen+“ zur +Entschuldigung dienen muß. + +Recht gut wissen diese Bürger, daß auf diese Weise die Holzverkäufer +an verschwenderische Genußsucht, an Liederlich- und Sittenlosigkeit +gewöhnt werden, und zu einer ordentlichen Arbeit, die sie wie das Feuer +scheuen, nicht mehr beigebracht werden können, daß also auf diese Weise +die materiellen Nothstände der unteren Klassen bis zu einer die ganze +staatliche Gesellschaft bedrohenden Gefahr nur vergrößert und die +Waldungen zerstört werden müssen. + +Dieser Abkauf von gestohlenem Holze, denn man kann die Entwendung +desselben bei so schändlichem Mißbrauche keinen Frevel mehr nennen, +ist ein bedeutungsvolles Zeichen, daß auch die Demoralisation bereits +bei den besseren Volksschichten raschen Fortschritt macht. Zwei bis +dreihundert Handschlitten oder Schiebkarren voll werden auf diese Weise +in +einem+ Städtchen und an +einem Tage+ verkauft. + +Diese Gewerbsfrevler sind es aber gerade, die schon viele Reviere in +den traurigen Zustand der Devastation versetzt haben, und in andern +den Grund hiezu zu legen eifrigst bemüht sind. Kommen wir nun unserer +Pflicht „+Erhaltung der Waldungen+“ nach, so muß unsere Aufgabe die +sein, diese Gewerbsfrevler im Interesse der Waldungen, und im Interesse +ihrer selbst und des Staates, zu verfolgen und unschädlich zu machen; +allein wenn wir auch dieses thun wollen, so finden wir in dem Gesetze +keine Unterstützung, und namentlich dann nicht, wenn der Forstbeamte +vom Richter verlassen wird. + +3) +Es ist eine besonders auf die Gerechtigkeitspflege und die +Waldungen nachtheilig einwirkende Eigenschaft des Gesetzes, daß +zwischen den Noth-, den Gewohnheits- und Gewerbsfrevlern, sowie +bezüglich der größeren Leichtigkeit oder Beschwerlichkeit bei Ausübung +eines Forstfrevels, und des Ortes desselben, ein auf Strafmaß +influirender, genügsamer Unterschied nicht gemacht wird.+ + +Nach unserer, den Strafanträgen zu Grunde gelegt werdenden, +Werthbestimmungstabelle ist es z. B. einerlei, ob der Frevler Ast- oder +Prügelholz frevelt, denn der Werthansatz und folglich auch die Strafe +ist hier gleich, ja der Frevler kann, wenn er einen Ast vom Stamme +gehauen hat, wegen Beschädigung dieses Stammes nach Artikel 33 zu einer +noch höheren Strafe, und höherem Schadenersatze verurtheilt werden. Es +ist also kein Wunder, wenn der Frevler junge wüchsige Stangen zu Prügel +und Brandholz zusammenhaut. — + +Ebensowenig ist es dem Frevler zu verdenken, wenn er vorzieht, gleich +in den nächsten Bestand, in die Vorwaldungen zu gehen, statt sich in +entferntere Waldtheile zu bemühen; er hat ja von demselben Frevel — da +oder dort — gleiche Strafe zu erwarten. + +Gewiß kann es auch nicht einerlei sein, ob ein und derselbe Frevel im +jungen Holze, ob in einem Mittel- oder in einem haubaren Bestande, ob +an einem ohnehin bald zum Hiebe kommenden Baume, oder an einem zum +Ueberhalten reservirten Stamme begangen wird. Nicht aber das Gesetz +kann, wie schon erwähnt, hier alle mögliche Fälle mit der für alle und +jede Rechtspflege nöthigen Genauigkeit vorsehen, sondern nur der mit +der Verwaltung betraute Lokalbeamte kann innerhalb der Grenzen dieses +Gesetzes die Größe des Vergehens rechtlich und gewissenhaft beurtheilen. + +Was die Nichtunterscheidung der Frevler selbst betrifft, so ist es in +der That eine alles Rechtsgefühl verletzende Ungerechtigkeit, daß der +Frevler von Gewerb, also jener, der in einem Monate zwanzig bis dreißig +Protokolle erhält, in Beziehung der Rückfälle +gleich+ jenem Individuum +behandelt wird, welches aus wirklicher Noth frevelt und vielleicht nur +ein einziges Protokoll in einem Monate erhalten hat. Jene zwanzig oder +dreißig Anzeigen werden als ein Urtheil und als nur ein Fall, gleichwie +auch das einzige Vergehen und die einzige Bestrafung des Nothfrevlers +in Anrechnung gebracht. + +4) +Das forstgerichtliche Verfahren bedarf einer schnelleren Procedur, +insbesondere aber ist eine schnellere Execution der Strafurtheile +dringend nöthig+. Als Regel hat bisher gegolten, jeden Monat eine +Forstgerichtssitzung abzuhalten. Wenn nun z. B. im Monate März den +1. oder 2. ein Frevler betroffen wird, so kömmt dieser Fall erst zu +Ende des Monats April, also erst in ungefähr 58 bis 60 Tagen zur +Aburtheilung. Nach dieser hat der Gerichtsschreiber 14 Tage Zeit, +um seinen Auszug dem Rentamte (Artikel 79) zuzustellen. Letzteres +hat diese Auszüge dem Gemeindeeinnehmer wieder zur Beitreibung der +ausgesprochenen Strafen &c. &c. zu behändigen, und erst in abermals 14 +Tagen +nach erhaltener Aufforderung+ durch den Einnehmer, dem hiezu +gar kein Termin gesetzt ist, und der mithin die Sache wochenlang +liegen lassen kann, ist der Frevler zur Zahlung verbunden. Also könnte +der +schnellste+ Vollzug, wie hier erörtert, erst im vierten Monate +erfolgen, welches aber gar oft noch viel +später+ der Fall ist. + +Gesetzlich sollte es bestimmt sein, daß die Forstgerichtssitzungen +alle 14 Tage abgehalten werden +müssen+, daß der Gerichtsschreiber +verpflichtet sei, binnen 3 bis 6 Tagen die Auszüge zu liefern, und daß +die Eintreibung der Strafen hienach +auf der Stelle+ erfolgen müßte, +und kein Beamter ermächtiget sei, Nachsicht zu bewilligen. + ++Vor allem ist es aber dringend nöthig, daß zur Perception der +Forststrafgelder und zur Execution dieser Strafen überhaupt eigene +Einnehmer für zu bestimmende größere Bezirke aufgestellt werden.+ +Diese Männer hätten kein anderes Geschäft, und würden sich gewiß, +wenn sie gehörig bezahlt sind, auf eine andere Weise für diese Sache +interessiren, als die bisherigen Einnehmer, denen die Beitreibung der +Forststrafgelder nur eine Last, eine bloße Nebensache, und auch, da +hiemit alle ihre Collegen beauftragt sind, zu wenig einträglich ist. +Nur auf diese Weise kann dem Gesetze seine Wirksamkeit gesichert werden. + +Der Frevler muß erfahren, daß er ein Sünder am öffentlichen Wohle +ist, daß noch Gesetze da sind, die er, wie jeder Staatsangehörige, +respektiren muß, +und daß es der Staatsregierung auch Ernst sei, daß +solche im vollsten Maße gegen ihn angewendet werden+. + +Als ungeeignet, wenn auch in der Gesetzgebung begründet, muß noch +die bei der gerichtlichen Untersuchung von Forstvergehen vorher +stattfindende +jedesmalige+ Beeidigung der protokollirenden, zur +gerichtlichen Verhandlung vorgeladenen Forstbediensteten, die ohnedies +schon geschworen haben, nur nach Pflicht und Gewissen zu handeln, +bezeichnet werden. Ebenso sollte auch der Schwur nur +in dringend +nöthigen Fällen+ von Seite der Zeugen des Frevlers geleistet werden, +um die Heiligkeit desselben und den Glauben an einen höheren Richtet +nicht durch +häufige+, zur Gewohnheit werdende, am Ende gar nicht mehr +geachtete, Eide zu beeinträchtigen. Man bedenke nur, mit welcher Klasse +von Menschen man es hier zu thun hat. Die große Mehrzahl ist, sobald es +sich um einen Forstfrevel handelt, stets gerne bereit, zu Gunsten des +Angeschuldigten, selbst gegen ihre eigene Ueberzeugung, zu deponiren. + +5) +Die Verurtheilung der Frevler zu Arrest, wo solche zu erwirken +war, wie auch die Leibeshaft+ (~Contrainte par corps~) — +als +Executionsmittel zur Vollziehung der Urtheile+ — (Artikel 80) konnte, +bei der Art und Weise der Inhaftirung, nicht nur nichts zur Minderung +der Frevel beitragen, sondern man ist auch der Ansicht, daß hiedurch, +da die Frevler nicht im Mindesten hiemit abgeschreckt wurden, noch eine +Vermehrung der Forstfrevel veranlaßt wurde. + +Die Mehrzahl der Noth-, Gewohnheits- und Gewerbsfrevler kann nicht +bezahlen; wird nun die Inhaftirung als Executionsmittel angewendet, so +werden selten die Beträge hiedurch herausgetrieben. In einer Woche wird +der Frevler entlassen, wenn seine Schuldigkeit nicht 7 fl. übersteigt. +Von 7 bis 15 Gulden kann die Haft nur 15 Tage, und bei höheren Beträgen +nur einen Monat dauern. Zwar geschieht die Entlassung nur auf den +Grund von beizubringenden Armuthszeugnissen; allein diese werden, wie +bekannt, leider sehr oft nicht gewissenhaft ausgestellt, und der Beweis +des Gegentheiles ist nicht leicht zu führen. Die Fälle sind wenigstens +schon häufig vorgekommen, daß Bemittelte lieber eine Woche inhaftirt +blieben, als 7 Gulden bezahlten.[17] — + +Der Hauptgrund der Unwirksamkeit der Inhaftirung, gleichviel ob +solche durch Strafurtheil oder als Exekutionsmittel erfolgt, liegt +hauptsächlich darin, daß der Arrest in den Kantonsgefängnissen +stattfindet, woselbst die Frevler nicht beschäftiget werden. Der +Artikel 6 des Gesetzes sagt zwar, daß die Inhaftirten nach Möglichkeit +beschäftiget werden sollen; es ist aber dies bislang noch nicht +geschehen, und wird auch nicht geschehen können, da man zur Zeit noch +keine Anstalten hiezu getroffen hat. Es sind also diese Frevler, +von denen oft die schlechtesten und verdorbensten Subjekte in Masse +zusammen eingesperrt werden, sich selbst überlassen. Hiedurch wird aber +gewiß keiner gebessert; im Gegentheile wird Derjenige unter ihnen, der +noch einen guten Fleck an sich hatte, ebenfalls gänzlich verdorben. +Ein altes Sprichwort sagt: „Müßiggang ist aller Laster Anfang“; +dies bestätiget sich hier vollkommen. Was Einer an Schlechtigkeiten +noch nicht kennt, darin wird er bei dieser Inhaftirung getreulich +unterrichtet und angespornt, diese und jene verbotene Erwerbsquelle +zu benützen, sobald er wieder hinaus kömmt. Im äußersten Falle +bekommen sie ja nur wieder Arrest, in welchem sie ein warmes Zimmer, +hinreichende Kost und gute Gesellschaft finden. In der That weiß man +kein Institut, das verderblicher auf die Sittlichkeit einwirkt, als +diese Inhaftirung.[18] — + +Daß auf diese Weise der Arrest ganz wirkungslos wird, und eine Masse +anderer Nachtheile hiedurch an den Haaren herbeigezogen werden, +versteht sich von selbst. Als Beweis, wie wenig sich die Frevler aus +diesem Arreste machen, mag die Thatsache dienen, daß im Winter sogar +viele Frevler und häufig zu den Einnehmern kommen, und dieselben +bitten, sie möchten doch veranlassen, daß die Inhaftirung als +Executionsmittel gegen sie in Anwendung gebracht werde, um auf diese +Weise einige Zeit gute Kost und angenehmes Quartier zu erhalten. +Wo eine Strafe, wie hier, gesucht wird, da ist es gewiß hohe Zeit, +daß solchem Uebelstande abgeholfen werde. Zu was wird außerdem der +längere Fortbestand dieses Uebels führen? — Antwort: zur gänzlichen +Demoralisation dieser Menschen und zum gänzlichen Ruine des Waldes. + +Wenn nun aber anerkannt ist, daß die Inhaftirung das einzige wirksame +Mittel gegen die verderblichen Gewohnheits- und Gewerbsfrevler ist, so +fordert es auch gewiß die Pflicht der Staatsregierung, für eine dem +Zwecke vollkommen entsprechende Inhaftirung, d. i. dafür zu sorgen, +daß die Arrestanten +scharf+ beaufsichtiget und strenge zur Arbeit +angehalten und beschäftiget werden. + +Wo die Kantonsgefängnisse zu beschränkt sind, und wo sonach weder +Räumlichkeit noch Mittel zu Gebote stehen, da sollten die Gewohnheits- +und Gewerbsfrevler, was in jedem Falle wünschenswerth wäre, in die +Bezirksgefängnisse geliefert, und da gehörig beschäftiget werden. In +keinem Falle darf aber die Beschäftigung unter einem Vorwande, als +z. B. die Zeit der Haft ist zu kurz, oder die Geräthschaften sind +zu theuer &c., unterlassen werden. Die Bezirksgefängnisse sind in +der Regel mit großen Hofräumen eingeschlossen, worin die inhaftirten +Frevler viele Tausend Kubikmeter Steine zu Straßen-Deckmaterial klopfen +könnten. Steht ja auch selbst im Winter der arbeitsame Taglöhner im +Freien an der Straße und klopft Steine. Ueberdies giebt es noch viele +andere Beschäftigungsarten, als Spinnen, Holzspalten, Verfertigung +hölzerner Schuhe, Schüsseln, Platten, Schaufeln, Blasrohre &c. &c., +die bald erlernt und geeignet wären, diese Menschen in Thätigkeit zu +erhalten. Die Aufsicht muß aber, wie gesagt, sehr strenge und der +Arrest so vollzogen werden, daß die Frevler hiedurch abgeschreckt, und +nicht so sein, daß viele, wie gegenwärtig, hiedurch noch veranlaßt +werden, diesen Arrest zu suchen. Was diejenigen Frevler betrifft, die +aus Noth frevelten, so könnten dieselben füglich zu +nicht ablösbarer+, +sondern in eigener Person zu erstehender Waldarbeit verurtheilt, +und denselben täglich sechs Kreuzer baar, welche gleichfalls wieder +hiemit abzuverdienen wären, zum Brodankaufe abgelassen werden. Die +Entscheidung aber, ob es wirklich Nothfrevel waren, dürfte jedenfalls +nur wieder dem Revierverwalter anheimgestellt bleiben. + ++Als ein sehr fühlbarer Fehler hat sich bezüglich der Strafvollziehung +noch der Umstand gezeigt, daß die Mitwirkung zuvieler Beamten, die +der Natur der Sache nach das Interesse für den schnellen Vollzug der +Forststraf-Erkenntnisse nicht so haben, wie die Forstbeamten, durch das +Gesetz bedungen ist.+ — „~Multorum opera res turbantur~“. — + +6) +Die eingehenden Forststrafgelder werden nicht überall, an vielen +Orten auch nur theilweise, ihrer durch das Gesetz angewiesenen +Bestimmung zugeführt.+ Gehen wir alle deutschen Staaten durch, so +werden wir schwerlich einen finden, wo — wie bei uns in Bayern — +so viele Strafgelder der verschiedensten Art aus wohlwollender +Absicht der Regierung zu wohlthätigen Zwecken verwendet werden. — +Gleiche Bestimmung haben auch die Forststrafgelder nach Artikel 4 +des Gesetzes erhalten. Es heißt daselbst, daß aus deren Ertrage eine +gemeinschaftliche Forststrafkasse für den ganzen Kreis der Pfalz zu +bilden sei, woraus vor Allem die Gerichtskosten[19], die Kosten des +Vollzuges der Strafurtheile und der Unterhaltung der inhaftirten +Sträflinge (vorbehaltlich des möglichen Rückersatzes durch letztere) +zu berichtigen wären. Der Ueberschuß soll aber nach Verhältniß der +in den Kantonen angefallenen Strafgelder an diese vertheilt, resp. +dazu verwendet werden, die dürftigsten Einwohner bei Anschaffung von +Brennmaterial zu unterstützen. + +Diese wohlwollende Absicht, so wünschenswerth und von welch’ guten +Folgen eine gewissenhafte Beobachtung dieser Vorschriften auch +wäre, wird aber durch die Art und Weise des Vollzuges vereitelt. +Es ist nämlich die Verwendung der Antheile der Gemeinden nach § 74 +der Vollzugsinstruktion den betreffenden Armenpflegschaftsräthen +überlassen. Um aber die richtige Verwendung — Ankauf von Brennmaterial +für die Armen — zu überwachen, so ist verordnet, daß von Seite der +Armenpflegschaftsräthe der gehörige Nachweis hierüber geliefert werden +muß. — + +So viele Gemeinden giebt es nun aber, die entweder den Willen nicht +haben, oder nicht im Stande sind, die große Zahl der Armen, die sie in +ihrer Mitte haben, genügsam zu unterstützen. Was geschieht nun fast +überall mit unseren Forststrafgeldern? — Dieselben werden gleichsam als +zum Lokalarmenfonde gehörig betrachtet, und auch ebenso verwendet. — Es +werden Begräbnißkosten und viele andere Bedürfnisse der Armen hievon +bestritten, auch kommt es oft vor, daß denselben baare Unterstützungen +hievon verabreicht werden, +wofür aber jedesmal die Bescheinigung von +Seite des Empfängers ausgestellt wird, daß er Holz oder Kohlen in dem +Betrage empfangen habe+. So untadelhaft es auch an und für sich ist, +die Armen auf jede mögliche Weise zu unterstützen, so wird doch die +Absicht des Gesetzgebers — Verminderung der Frevel durch Unterstützung +mit Brennmaterial — geradezu hiedurch gänzlich vereitelt. Und wer +übernimmt die Bürgschaft, daß bei baaren Unterstützungen diese immer +auf eine gute Art angewendet werden? — Kann hiemit nicht gerade das +Gegentheil vom Bezweckten herbeigeführt, kann hiemit der Frevelsucht, +der Liederlichkeit und unmäßiger Genußsucht nicht noch in die Hände +gearbeitet werden? + +7) +Eine Nachlassung der Forststrafen+ (Amnestie) +sollte nie, +wenigstens aber nicht in allgemeiner Ausdehnung und nicht zu Zeiten +bewilliget werden, wo die Frevel auf eine bedrohliche Weise zugenommen +haben, und wo Gründe vorhanden sind, die Autorität der Gesetze und den +Vollzug der Strafen aufrecht zu erhalten+. Als eine solche Amnestie, +die besser nicht eingetreten wäre, muß man die vom Frühjahre 1848 +bezeichnen. + +Es mag wohl höhere politische Rücksichten geben, die hiezu bestimmt +haben, und die dem Verfasser unbekannt sind. Derselbe will aber auch +hier nur von den wahrgenommenen Folgen sprechen, und diese waren in der +That nicht gut. + +Statt ein solches Geschenk mit Dank zu begrüßen, wurde dasselbe als +ein Zugeständniß der Zeit, als eine Schwäche der Regierung betrachtet. +Erst hierauf begann an vielen Orten eine wahre Devastation in den +Waldungen. Mit frecher Stirne traten gerade diese Begnadigten vor die +Forstschutzbeamten hin, und forderten sie noch auf, ihnen die schönsten +Stangen oder Stämme zu zeigen, oder die minder Bösartigen ignorirten +das Schutzpersonal ganz, und ließen sich in ihrem Treiben nicht im +Mindesten beirren. + +Ueberdies aber hat sich bei dem Proletariate die feststehende Ansicht +gebildet, daß es sich von selbst verstünde, daß die Strafen wegen +Forst- und Feldfrevel von Zeit zu Zeit nachgelassen werden, und +heute +noch+ sind alle die Gewohnheitsfrevler der festen Meinung, daß nach +einiger Zeit ihre inzwischen sich anhäufenden Strafen wieder geschenkt +werden, weßhalb sie auch und wegen den bisher angedeuteten Mängeln der +Gesetzgebung sich wenig um Forststrafprotokolle kümmern. + +Dies ist die eine Folge hievon; die andere ist nicht minder betrübend +und nachtheilig. Jedermann weiß, mit welchen Schwierigkeiten +und Mühseligkeiten der Forstschutz verknüpft ist. Wenn nun das +Schutzpersonal sieht, daß alle seine Mühen vergeblich sind, und daß +es neue, vielleicht ebenso vergebliche Anstrengungen machen soll, +muß da nicht aller Eifer verschwinden, und eine Nachläßigkeit oder +Gleichgültigkeit provocirt werden, die für unsere Waldungen ebenso +verderblich werden könnte, als die erstere Folge? — + +8) Wenn bisher über die Wirkungen der Legislatur in forstpolizeilicher +Beziehung gesprochen wurde, so ist es dringend nöthig, auch noch einige +Worte +über die Jurisdiktion+ hier anzufügen. Mögen dieselben nicht +verloren sein, mögen dieselben aber auch nicht mißdeutet werden, da +der Verfasser nur die Sache, keineswegs aber Personen und Stände im +Auge hat. Frei und offen hat sich derselbe ausgesprochen, wo es sich +um Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse der Richter handelte; mit +demselben Freimuthe erwähnt er aber auch der Forststrafpflege, die +bei übler, nicht gewissenhafter Handhabung weit größere Nachtheile zu +bereiten im Stande ist, als ein ungenügendes Forststrafgesetz. + +Leider hört man in dieser Beziehung häufige Klagen; ob dieselben jedoch +begründet ober unbegründet seien, will man hier weder untersuchen, noch +erörtern, wohl aber für uns hieraus die Lehre und die Nothwendigkeit +ableiten, daß ein eifriges, gewissenhaftes und thätiges Zusammenwirken +der Forst- und Justizbeamten vor Allem erforderlich sei, um das +angestrebte Ziel, die Verminderung der Frevel und die hiedurch +bedungene Erhaltung der Wälder zu erreichen. + +Aber auch den Forstbeamten will man von vornherein hier zurufen, +daß nur Derjenige unter ihnen seinen Posten ganz ausfüllt, der +seinem beschwerlichen Berufe +mit der größten Unparteilichkeit und +Gewissenhaftigkeit+ — mit Rücksicht auf Gegenwart und Zukunft — +obliegt, der für die Bedürfnisse seiner Zeitgenossen sowohl als der +kommenden Geschlechter mit unparteiischer Gleichheit sorgt, der aber +auch die gegenwärtige Noth der Armen erkennt, und sie auf jede mögliche +Weise, +soweit es ohne Gefährdung der pfleglichen, nationalökonomischen +Behandlung und Existenz der Waldungen selbst nur immerhin geschehen +kann+, zu lindern sucht. + +Wenn hingegen der Forstmann für die Nothleidenden und Armen thut, was +nur immer in seinen Kräften steht, so darf man alsdann auch denselben, +wie leider aber oft angenommen zu werden scheint, nicht für einen +gefühl- und herzlosen Menschen halten, wenn er gegen die zerstörenden, +verderblichen Eingriffe +gegen das schändliche grenzenlose jetzige +Treiben und Thun in den Waldungen+ mit Erbitterung auftritt. + +Wer sollte denn es thun, wem anders sollte die Pflicht aufliegen, ein +solch’ unberechenbares Unglück, wie die Devastation unserer Forste, vom +Lande abzuwenden, als dem Forstbeamten? — Wer sollte sich der Waldungen +annehmen, wer sollte sonst sich um ihre Existenz bekümmern, wenn wir +Forstmänner es nicht thun, wenn wir nicht als treue Wächter derselben +die gesetzgebenden Körper und den ehrenhaften Stand der Richter auf die +uns nahe liegenden Gefahren aufmerksam machen wollten? + +In Ausübung dieser unserer heiligen Pflicht kann und darf aber ~ab +initio~ an einem gewissenhaften (nicht aus einseitigem blinden +Interesse entspringenden) Verfahren nicht gezweifelt werden. Nur der +Forstbeamte, und nicht der Richter ist, wie schon oben erwähnt, in +den meisten Fällen allein im Stande, alle bei einem Forstvergehen +zu erwägende Verhältnisse genau zu würdigen, es muß deßhalb auch +demselben, so lange er sich nicht als dessen unwürdig gezeigt hat, ++unbeschadet der unumgänglich nöthigen, rechtlichen und gewissenhaften +Untersuchung+, ein volles Vertrauen geschenkt werden. + +Zur näheren Würdigung eines etwa zu mild erscheinenden Verfahrens der +Justizbeamten bei Untersuchung und Bestrafung der Forstvergehen muß +aber wohl angeführt werden, daß + + 1) Viele derselben sehr einseitige oder unrichtige Begriffe von der + staatswirthschaftlichen hohen Bedeutung der Wälder und dem Forstwesen + überhaupt haben, und daß + + 2) auch die Noth der Armen es ist, die bei der Forststrafpflege + berücksichtiget wird. Auch der Richter ist Mensch, und hat als + solcher, auf der Stufe einer sittlichen, höheren Bildung stehend, + auch gewiß ein fühlendes Herz für Noth und Elend seiner Mitmenschen + im Busen. Ist es nun von diesem Gesichtspunkte aus nicht zu + entschuldigen, wenn der Richter bemüht ist, zumal wenn es sich um + Nothfrevel handelt, dies zu berücksichtigen und so schonend als + möglich zu verfahren? — Er weiß ja, daß der Arme gezwungen ist, zu + freveln, und daß er — dem Naturtriebe der Selbsterhaltung folgend — + auf die erhaltene Strafe abermals freveln +muß+. Das alte Sprichwort: + „~fiat Justitia et pereat mundus~“ werden wir Forstleute doch wohl + auch nicht gelten lassen wollen. + +Es wäre daher sehr wünschenswerth, ja es ist dringend nothwendig, +daß von Seiten der Staatsregierung für die armen Nothfrevler auf die +oben angedeutete Weise gesorgt, und so dem Richterstande jeder Grund +zu einer allzugroßen, auf die Rechtsbegriffe des Volkes und auf die +Waldungen gleich nachtheilig einwirkenden, Nachsicht benommen werde. Es +versteht sich von selbst, daß nach Einführung dieser Maßregel, wenn das +Uebel nicht noch größer werden soll, wenn nicht Mißbräuche aller Art +einreißen sollen, die Jurisdiktion alsdann mit um so größerer Strenge +und Gewissenhaftigkeit gehandhabt werden muß. + +Immer pflegt man es zu vergessen, daß das fortwährende Uebertreten der +Gebote der Moral durch Holzentwendungen auch gleichgültig gegen andere +Gebote macht; es liegt dies in der menschlichen Natur, von einem Frevel +zum andern überzugehen, und so arten denn auch die Forstfrevel sehr +schnell in andere Eigenthumsbeschädigungen aus. Der Gewohnheitsfrevel +entsittlichet noch weit schneller, als das Betteln, Landstreichen, +Schmuggeln &c. &c., und erzeugt eine Neigung zur Liederlichkeit, +Arbeitsscheue und einer thierischen Genußsucht. Ja es ist dies Laster +so ansteckend, und die Sittlichkeit des Volkes ist an vielen Orten +hiedurch so radikal untergraben worden, daß mit Grund anzunehmen +ist, daß in so mancher Gegend, wo Forstfrevel sehr häufig sind, die +gänzliche Verarmung hiedurch herbeigeführt, und noch gesteigert werden +wird, wenn keine Abhülfe in dieser Beziehung endlich erfolgt. + +Die Nothwendigkeit ist, wie schon oben gesagt, mithin unabwendbar +und dringend, daß von Justiz- und Forstbeamten pflichtmäßig +und gewissenhaft zusammengewirkt werde, wenn dem geschilderten +eingerissenen Uebel Einhalt gethan werden soll. Gerechte Besorgniß hat +man, daß dasselbe, nachdem die Demoralisation der unteren Volksklassen +schon den hohen Grad erreicht hat, nicht ganz oder vielleicht gar nicht +mehr zu heben sein wird. + +Das Forstpersonal für sich allein vermag nichts mehr zum Schutze +und Erhaltung der Waldungen zu thun, wenn dasselbe nicht durch +gute Gesetze, und insbesondere durch den Richterstand aufs +kräftigste unterstützt wird. Was nützen denn ganze Folianten von +Forststraf-Protokollen, wenn die Strafen ganz unwirksam sind, und die +Waldungen hiebei zu Grunde gehen![20] + + + + +III. + + =Der Forstschutz muß auf eine andere kräftige Weise gehandhabt + werden, als es seither meistens der Fall war; insbesondere bedarf das + bei uns in Bayern hiefür bestehende Institut der Forstgehülfen einer + Aenderung.= + + +Der Verfasser, von der Nothwendigkeit einer solchen Maßregel durch die +Praxis überzeugt, beschäftigte sich schon längst mit diesem Gedanken, +und ließ früher einen Aufsatz hierüber in einem Blatte erscheinen, den +derselbe im Nachstehenden hier wörtlich wieder giebt: + +Ueber das Institut der Forstgehülfen in Bayern. + +Eine dem Standpunkte der Wissenschaft, den allgemeinen Anforderungen +des Dienstes, und dem Bildungsgrade des dermaligen Forstpersonales +entsprechende Reorganisation des Forstwesens in Bayern ist dringend +nöthig. Wenn eine der eigentlichen Bestimmung der Staatsforste +vollkommen entsprechende, rein staatswirthschaftliche, Verwaltung +derselben in’s Leben getreten ist, wenn es durch allgemeine +Verwaltungs-Maßregeln jedem bayerischen Staatsangehörigen möglich +gemacht ist, sich die benöthigten Forstprodukte, soweit dies eine +durchaus pflegliche Behandlung der Wälder erlaubt, um angemessene mit +den Produktionskräften der Consumenten im Verhältniß stehende Preise +auf eine leichte, und nicht — wie bisher — auf eine so umständliche +und erschwerende Weise zu verschaffen, und wenn endlich auch Mittel +und Wege aufgefunden sind, daß auch der minder bemittelte und selbst +unbemittelte Mann seinen dringendsten Bedarf auf legalem Wege +befriedigen kann, dann wird dem Gouvernement, hat es auf diese Weise +Alles gethan, um den in Zunahme begriffenen, zum allmähligen Ruine der +Waldungen führenden, verderblichen Forstfreveln möglichst vorzubeugen, +und hat es endlich auch das Volk durch in allen Gemeinden gratis zu +vertheilende populäre Schriften über die Nothwendigkeit und den Nutzen +der Waldungen, über deren Ertragsfähigkeit, insbesondere bezüglich der +Waldstreu, und über die Nothwendigkeit der Erhaltung und Beschützung +derselben gehörig aufgeklärt, noch weiter alsdann die wichtige Aufgabe +bleiben, die Staatswaldungen den übermäßigen und ungerechten Ansprüchen +gegenüber zu beschützen. + +Hat die Staatsregierung Alles aufgeboten, um den Bedarf zu +befriedigen, soweit es gerecht und billig ist, und ohne Gefährdung +der Staatswaldungen geschehen kann, dann ist es auch ihre heiligste +Pflicht, diese Staatsgüter durch eine gerechte und strenge Handhabung +allgemeiner desfalls zu erlassender Gesetze vor gänzlicher oder +theilweiser Devastation, welch’ letztere leider schon fast überall +wahrnehmbar ist, zu schützen. + +Es wirft sich aber nun die Frage auf: Wird diese Aufgabe, die kräftige +Beschützung der Forste, alsdann durch das auf uns aus früherer Zeit +überkommene Institut der Forstgehülfen und Forstwärter vollkommen +erfüllt oder nicht? — Antwort: Nein! — Je mehr die Wissenschaft und +Bildung des gegenwärtigen Forstschutz-Personals voranschreiten wird, +um so weniger wird es auch für die kräftige Beschützung der Forste +geeigenschaftet. Welch’ praktischer Forstmann, der einen oder mehrere +Gehülfen unter sich hatte, weiß nicht aus Erfahrung, daß junge Leute +von geringerer Ausbildung weit ersprießlichere Dienste für den +Forstschutz leisten, daß sie mit größerer Liebe und Ausdauer ihrem +Berufe obliegen, als jene Gehülfen, die durch langjährige Studien auf +verschiedenen Unterrichtsanstalten sich für ihren künftigen Beruf +herangebildet haben, und von denen die Meisten in der Handhabung +des Forstschutzes eine Herabwürdigung für den gebildeten jungen +Mann erblicken, und deßhalb eine so zuverlässige Thätigkeit nicht +entwickeln, als zur Beschützung und Erhaltung der Waldungen für die +Folge immer mehr erforderlich sein dürfte. Der wissenschaftlich +gebildete junge Mann, der während der vielen Jahre seiner Ausbildung +nur an geistige Thätigkeit gewohnt war, wird immer nur mit Widerwillen +und nur aus Zwang sich der Beschäftigung des Forstschutzes hingeben. + + +Wir verhehlen es uns nicht, daß die Entfernung dieser gebildeten jungen +Männer vom Forstschutze auch seine Schwierigkeiten hat, indem dieselben +bis zu ihrer Anstellung ohne Bezahlung praktiziren müßten. Es mag +auch dies der Grund gewesen sein, warum unsere oberste Forstbehörde, +die längst die Unhaltbarkeit des Gehülfen-Institutes erkannt hat, +noch keine Abänderung in dieser Beziehung hervorgerufen hat. Möge es +diesen allseitig erfahrenen Männern gelingen, dieses Problem auf eine +entsprechende glückliche Weise zu lösen. + + +Von diesen oben berührten Schwierigkeiten ganz absehend, will man +in Nachstehendem nur noch seine Ansicht über eine zweckmäßige +Forstschutzdienst-Einrichtung zur Erwägung mittheilen. Vor Allem +dürfte es dringendes Erforderniß sein, daß das bisherige Institut der +Gehülfen aufgehoben werde, daß die für die Folge zum Forstschutze +heranzuziehenden jungen Leute nur durch die Revierförster während zwei +Jahren zu diesem Zwecke herangebildet, und hiebei alle jene, nur dem +Verwaltungsdienst-Adspiranten nöthigen, für erstere aber entbehrlichen +Unterrichts-Gegenstände strenge ausgeschlossen werden. Man wiederholt +noch einmal, daß solche auf keinen Anstalten, sondern nur durch die +Revierförster praktisch herangebildet seien. Nach hiefür zurückgelegten +2 Jahren und zur Praxis verwendeten weiteren 2 Jahren könnte die +Anstellung als Schutzförster der untersten Klasse erfolgen. Die +Schutzförster wären je nach dem Dienstalter in 3 Klassen zu theilen, so +zwar, daß Einer aus der jüngsten oder 3. Klasse in die 2., und endlich +von der 2. in die 1. Klasse vorrücken würde, wenn er — bei fortwährend +erwiesener Treue, Fleiß und Tüchtigkeit — nach seinem Dienstalter an +die Reihe käme. Den Schutzförstern 1. Klasse wäre nach 3 Jahren das +Definitivum zu ertheilen, und bezüglich der Uebrigen die Einrichtung +dahin zu treffen, daß Keiner zu lange in einer und derselben Klasse +zu verbleiben habe. Von selbst versteht es sich, daß die jüngeren +Schutzförster auf einem Reviere unter Mitaufsicht und Controle der in +höheren Klassen Eingereihten stehen müßten. + +Von der größten Wichtigkeit für den Dienst aber ist, sei und werde +auch die Einrichtung, wie sie wolle, daß +der Gehalt der Schutzförster +ferner nicht mehr auf der Dienstesstelle, sondern auf der Person ruhe+. +Nur so wird es möglich sein, daß ein Schutzförster auf seinem Posten +verbleiben und doch in die nächst höhere Klasse befördert werden kann, +sobald die Reihe ihn treffen wird. Halten wir Diesem das bisherige +Verfahren gegenüber, so werden wir leicht den großen Gewinn wahrnehmen +können, den eine solche neue Einrichtung für den Dienst unfehlbar +hervorrufen würde. + +Das bisherige Institut brachte es mit sich, daß so häufig mit dem +Schutzpersonale zum Nachtheile des Dienstes gewechselt werden +mußte. Bei keiner Branche ist es aber nothwendiger, als gerade beim +Forstfache, und zwar sowohl in den Verwaltungs- als auch in den +Forstschutz-Graden, daß Jeder so lange als möglich an einem Posten +verbleibe. Der Schutzförster, der viele Jahre an einem Orte war, der +den eigenthümlichen Charakter der Bewohner, der alle Frevler kennt, +wird weit mehr zum Schutze der Waldungen ausrichten, und schon durch +seine moralische Einwirkung viel mehr abwenden können, als derjenige, +der, kaum daß er seinen Schutzbezirk kennen gelernt hat, schon wieder, +wie bisher, auf eine andere mehr eintragende oder höhere Stelle zu +gelangen trachtet. + +Man glaubt der Zustimmung aller erfahrenen praktischen Fachgenossen +versichert zu sein, weßhalb dieser, der Kürze wegen, nur in allgemeinen +Umrissen gehaltene, Vorschlag im Interesse der guten Sache der +öffentlichen Beurtheilung übergeben wird. Möge dieser Gegenstand, +je eher, je besser, in so ernste Erwägung gezogen werden, als er es +wirklich verdient. Concipient ist der Ansicht, die er offen ausspricht, +daß bei der bisherigen Forstschutzdienst-Einrichtung und bei den +jetzigen Ansprüchen an die Staatswaldungen die Erhaltung — Pflege — und +der Schutz derselben sehr gefährdet ist, und noch immer mehr gefährdet +werden muß.[21] + +Die seit Veröffentlichung dieses vorstehenden Aufsatzes dahin +geschwundenen Tage haben dem Verfasser, der gerne bereit ist, sich +belehren zu lassen, und das besser Befundene, wenn auch seine frühere +Ansicht hievon eine andere war, zu unterstützen, reichliche Zeit zum +Nachdenken über die hierauf erfolgte und unten mitgetheilte Erwiederung +gelassen. Obgleich nun derselbe mit dem fränkischen Collegen nicht +einverstanden ist, daß durch die gewünschte Anstalt der Schutzförster +die Staatskasse stärker, als es seither bei dem Gehülfen-Institute +der Fall war, in Anspruch genommen werden würde (was jedenfalls +ganz unnöthig wäre), so muß er sich doch mit seinem Vorschlage, zum +Forstschutze redliche schlichte Landleute zu verwenden, aus voller +Ueberzeugung und aus eigener Erfahrung einverstanden erklären. + +Wir wissen aus der Praxis, daß solche Leute in der Regel abgehärtet +sind, daß sie weit weniger Bedürfnisse haben, und daß sonach auch der +Forstschutz billiger, und, was die Hauptsache ist, weit besser und +kräftiger, sowie auch später aus diesem Grunde vielleicht mit weniger +Personal besorgt werden könnte. — Nicht unter 25 Jahre alte und, soweit +es bei einem geringen Gehalte zur Deckung ihrer Lebens-Nothdurft +nöthig ist, mit Haus und Gut angesessene Männer und ausgediente brave +Soldaten wären vorzugsweise hierzu geeigenschaftet. Solche Waldschützen +würden für die Wahrheit ihrer Frevelanzeigen durch ihre in diesem +Alter schon erworbene Erfahrung, Charakter- und Verstandesreife, und +in ihrer bürgerlichen Lage Gewährschaft leisten; auch würden sie gewiß +eher das nöthige unbedingte Vertrauen der aburtheilenden Richter und +der Bewohner ihres Bezirkes erwerben, als viele unserer jungen Leute, +bei denen, wenn auch nicht wissentliches Unrecht, doch immerhin eine +Portion Leichtsinn zu gewärtigen ist. + +Die Idee, nämlich praktische neben wissenschaftlicher Ausbildung +von den untersten Dienstesstufen an, die man bei Errichtung des +Gehülfen-Institutes im Auge hatte, war in der That schön und +zweckmäßig; allein sie ist bei der genommenen für den Dienst sehr +nachtheiligen Richtung so vieler der dermaligen jungen Leute nicht +mehr auf diesem Wege zu realisiren. Wenn man, +abgesehen von einzelnen +ehrenhaften Ausnahmen+, das Verhalten unserer jungen Adspiranten +genau beobachtet, so findet man sich zu der Annahme veranlaßt, daß +die Forstwirthschaft zur Nebensache, die Erwerbung einer Brodstelle +aber bei ihnen zur Hauptsache geworden sei. Dem Forstschutze gehen +viele nur ungerne, mit Widerwillen und aus Zwang nach, dagegen suchen +sie, was auch bei dem gebildeten +jungen+ Manne einigermaßen zu +entschuldigen ist, das Vergnügen der Gesellschaften und der Jagd[22] +mehr auf, als es die jetzt nöthige Dienstesführung erlaubt. Der +verantwortliche Revierförster kann sich demnach meistens nicht auf +seine Gehülfen verlassen. + +Soll auch von dieser Seite alles Mögliche zur Erhaltung der Waldungen +beigetragen werden, so ist +es dringend nöthig+, das praktische +Element, das, was die Erfahrung in allen Ländern als gut erwiesen hat, +wieder obenan zu stellen. + +Es wird übrigens nicht an unrechter Stelle sein, hier die Bemerkung +einfließen zu lassen, daß die bisherige sehr beschränkte Stellung +der bayerischen Revierförster offenbar das Meiste zum Verfalle +dieses wohlgemeinten Institutes beigetragen hat. Der Revierförster, +obwohl unmittelbarer Vorgesetzter, war bisher nicht im Stande, den +Gehülfen auch nur mit der geringsten Strafe zu belegen, nicht einmal +hatte er einen Einfluß auf seine Qualifikation, noch weniger aber +hatte er dieselbe, wie es doch der Natur der Sache nach sein sollte, +festzustellen. Kein Wunder also, wenn die Gehülfen, die diese +Verhältnisse genau kannten, den gehegten Erwartungen zum großen Theile +nicht mehr entsprechen. Der Revierförster, wenn er etwas gegen den oder +jenen Gehülfen hatte, mußte ja immer erst (und wie lange steht dies +nicht schon an, bis man sich zu einem solchen voraussichtlich nicht +viel nützenden weitwendigen Schritte entschließt) gleichsam als Partei +klagend gegen denselben beim Forstamte auftreten, ohne daß hiebei, +zumal dieses ebenfalls keine Strafgewalt hat, auch nur wenig von Erfolg +erzweckt wurde. Wo die nöthige Achtung im Dienste +auf solche Weise+ +verkümmert wird, da kann nimmermehr etwas Ersprießliches geleistet +werden. + +Ist es ja schon vorgekommen, daß man es dem Revierförster sogar übel +nahm, wenn er mit seinem Gehülfen nicht zufrieden war, der, wie dies +häufig geschieht, die Beschwerden desselben durch die Erhebung anderer +Klagen, die z. B. die Verpflegung beim Revierförster betreffen, sowie +auch unter allerlei anderen Vorwänden immerhin zu verdächtigen oder gar +zu entkräften vermag. — + +Wurde hingegen auf einem Reviere verhältnißmäßig viel gefrevelt, so +gab man doch dem verantwortlichen Revierförster, obschon der Begriff +dieser Verantwortlichkeit voraussetzt, daß er auch seinen Anordnungen ++selbstständig+, und nicht erst durch Klagen, den Vollzug auf eine +kräftige Weise zu sichern vermöge, sein Mißfallen desfalls zu +erkennen. Hatte er es aber soweit gebracht und war er so glücklich, +das Schutzpersonale mit kräftiger Hand zu leiten, und den Forstschutz, +wie es seine Pflicht erheischt, gegen die massenhaften Frevler mit +aller Energie zu handhaben, so nahm man, im Falle sich dann Klagen und +Lamentationen, +was immerhin unausbleibliche Folge+ ist, von Seiten der +Einwohner erhoben, demohngeachtet keinen Anstand, seinen Diensteifer, +wenn auch dieser mit der möglichsten Humanität gepaart war, als ein +unpolitisches oder barsches Verhalten zu bezeichnen. + +Was soll aber ein solcher Beamter nun unter diesen Umständen thun? +— Die Frage ist einfach diese. Hat er +blos+ seine Pflicht gethan +oder nicht? — Wenn ja, dann achte und schütze man auch den Beamten, +und bleibe sich vor Allem +und unter allen Umständen+ consequent. +Wenn dieses nicht geschieht, dann ist jeder Beamte allen Vexationen, +allen Unannehmlichkeiten preisgegeben, insbesondere aber der +Forstbeamte, der nicht nur den zerstörenden Eingriffen der Armen und +Gewohnheitsfrevler, sondern auch den immer mehr zunehmenden Eingriffen +der bemittelteren Klasse mit aller Entschlossenheit und Umsicht +entgegentreten muß, wenn er zum Ziele gelangen will. + +Die Folgen von all’ diesem sind aber bedenklich; viele der +Revierförster, müde der fruchtlosen Bemühungen und Anstrengungen, sind +hiedurch einem verderblichen Indifferentismus anheimgefallen. Diesen +Collegen aber will man zurufen, aus diesem thatlosen Verhalten sich +herauszureißen, sich zu ermannen, und den anvertrauten Posten, im +Angesichte der vorhandenen Gefahr der Devastation unserer Waldungen, +als treue Wächter zu behaupten. Wir dürfen von dem guten Willen und dem +Ernste unserer intelligenten Staatsregierung zuversichtlich erwarten, +daß auf die eine oder andere Weise abgeholfen werde. + +Wer diesen seinen Posten nur halb ausfüllt, wer, durch die +Zeitverhältnisse geleitet, nur nach Popularität +auf Kosten +einer gerechten und strengen Dienstführung+ hascht, der verletzt +seine Pflicht im höchsten Grade. Niemand wird in Deutschland dem +Revierförster noch die persönliche Ausübung des Forstschutzes zumuthen, +wohl aber ist es seine Pflicht, die Ausübung desselben strenge zu +überwachen. Die Erfüllung dieser Pflicht darf nimmermehr stille stehen, +sie ist eine Ehrensache für uns. Die bestehenden übrigen Verhältnisse, +seien sie auch gerade nicht ermuthigend und aneifernd, sollen und +dürfen hierauf keinen Einfluß äußern. + +Was die Reform unseres Forstwesens betrifft, so will man derselben, +als hieher gehörig, nur mit einigen Worten gedenken. Ueber diesen +Gegenstand ist schon seit längerer Zeit vielseitig geschrieben worden, +und von allen Seiten haben sich Wünsche und Bitten hiefür vernehmen +lassen. Möchten dieselben bald realisirt werden, möchte bei einfacher +Verwaltung die unumgänglich nöthige Selbstständigkeit der Revierförster +durchgeführt, und insbesondere für die namhafte Aufbesserung ihrer so +geringen Gehalte so rasch als möglich gesorgt werden! — Traurig ist in +der That die Lage so vieler Familien derselben, +und es ist die reine +Wahrheit+, daß deshalb eine große Niedergeschlagenheit und Entmuthigung +unter denselben herrscht. + +Diese Verhältnisse müssen jedenfalls nur nachtheilig auf den Dienst +wirken. Sie sind morschen Bäumen zu vergleichen, die nur kranke, +spärliche Früchte tragen, und den Stürmen nicht kräftig zu widerstehen +vermögen. Vertrauen wir übrigens auf die mit dem besten Willen begabte +Staatsregierung, insbesondere auf unsere oberste Direktion, welche +sicherlich mit Vaterhand diese Wunden heilen wird. Eifer, Lust und +Liebe zum Dienste wird dann auch allenthalben wieder frisch erstarken, +und — gleich der im Frühlinge neu erwachten schaffenden Thätigkeit +der Natur — ein neues thätigeres Leben, was auch durch nichts anderes +hervorgerufen werden kann, zum Schutze und zur Pflege unserer Wälder +eintreten. + +Möge es auch der Weisheit unserer Staatsregierung gefallen, das +Institut einer forstlichen Jury (oder forstlichen Rathskammer), wie +solches in der in Augsburg erschienenen Brochüre „über die bayerische +Forstverwaltung“ in allgemeinen Umrissen in Vorschlag gebracht wurde, +bei uns, wenn auch nur versuchsweise, in Ausführung bringen zu lassen. + +Das Gebiet der Forst-Statistik, die noch gewaltig in der Wiege +liegt, und die wesentlich nutzbringende Fortschritte bisher gewiß +nicht gemacht hat, und nicht machen konnte, da es an einer innigen, +unmittelbaren Verbindung der Staatsregierung mit den dieselbe +vorzugsweise bereichernden äußeren Beamten bisher gänzlich mangelte, +würde insbesondere hiedurch weiter ausgebildet und nutzbringend +gemacht werden können. — Unsere, von den Revierförstern am Schlusse +jedes Etatsjahres zu erstattenden Forstrechenschaftsberichte haben zur +Bearbeitung dieses Feldes nichts weniger als einen Beitrag geliefert. +Diese Berichte wurden nicht gelesen, oder nur das hieraus entnommen, +was zur Aufstellung des forstamtlichen Rechenschaftsberichtes nöthig +war. Daß unter solchen bekannten Umständen ein besonderer Fleiß auf die +Redaktion nicht verwendet wurde, läßt sich wohl denken. + +Alle und jede praktisch ins Leben eingreifende Wissenschaft +beruht aber auf Anschauungen und Erfahrungen, insbesondere unsere +Forstwissenschaft, bei welcher ein Stillstand nicht, oder nur +zum großen Nachtheile eines Landes denkbar wäre. Gleich wie jede +Provinz, so hat auch jedes Gebirg, jedes einzelne Waldrevier seine +Geschichte, die dem Schritte der Zeit folgt, und keinem Stillstande +unterworfen ist. Die zerstörenden und schaffenden Naturkräfte, die +Massen, Bedürfnisse und Sitten der Menschen üben einen solchen +Einfluß auf unsere Wälder, daß auch dieselben fortan einem beständigen +fortdauernden Wechsel ihrer Verhältnisse unterworfen sind. — + +Gehen wir nun von dem Grundsatze aus, daß alle unsere Gesetze und +Institutionen sich nach diesem äußeren Wechsel richten müssen, so ist +es auch dringend nöthig, alle äußeren Wahrnehmungen und Erfahrungen +sorgfältig zu sammeln, um sie rechtzeitig in Anwendung zu bringen, was +bei Hintansetzung dieser Pflicht später nicht mehr durch Uebergänge +vermittelt, sondern nur mit vielseitigen Nachtheilen und theilweise +gewaltsamen Zerstörungen des bisher Bestandenen bewerkstelliget werden +kann. + +Welche Maßregel wäre aber geeigneter, alle diese außen gemachten +Erfahrungen zu sammeln, und hiemit der Staatsregierung einen reichen +Schatz von Materialien jährlich zur Benützung zu unterbreiten, als +gerade diese in einem jeden Kreise zu berufende forstliche Jury? — +Abgesehen von dem anderweitigen wohlthätigen Wirken derselben, würden +alle die in und außer dem Walde gemachten oft werthvollen Erfahrungen +unserer alten Praktiker, die bislang nicht zum hundertsten Theile zur +Oeffentlichkeit kamen, und mit ihnen fast immer ins Grab wanderten, +durch einfache schlichte Mittheilung zur Bereicherung der Wissenschaft +und zum allgemeinen Nutzen auf diese Weise erhalten werden können. + + + + +IV. + + =Eine auf zweckmäßige Weise zu leitende Belehrung des Volkes über den + Nutzen der Wälder, über die Nothwendigkeit ihrer Erhaltung, sowie + über die zweckmäßige Verwendung der Forstprodukte, würde wesentlich + zur Schonung und Pflege unserer Forste beitragen.= + + +Hört man doch selbst von sogenannten Gebildeten oft die paradoxesten +Ideen, z. B. warum nur die Forstbeamten studieren müßten, die Bäume +wüchsen ja von selbst, oder: „Holz und Unglück wächst alle Tage“ &c. +&c. — Wenn nun solche Leute, die vom jetzigen Forstwesen doch andere +Begriffe haben, und vom Nutzen und der Nothwendigkeit der Erhaltung +der Wälder schon überzeugt sein sollten, solche Aeußerungen noch +machen, was will man alsdann von dem gemeinen Manne erwarten, der +ganz unwissend ist, der auch, wie jetzt, in der Regel nicht auf dem +sittlichen Standpunkte steht, und den die Noth oder Genußsucht noch +überdies zu Eingriffen in das Waldeigenthum drängt. + +Nothwendig ist es daher, hier belehrend einzuwirken, insbesondere bei +dem Proletariate, unter welchem in dieser Beziehung eine so totale +Unwissenheit herrscht, daß es meist nicht weiß, wie verschwenderisch +es mit dieser Gabe der Natur umgeht, und welche Folgen hievon zu +gewärtigen sind. + +Der Verfasser ist zwar nicht der Ansicht, daß, wie in den Kantonen +Baselland und Aargau der Vorschlag gemacht wurde, forstwirthschaftliche +Jugendfeste zu veranstalten wären, und daß zu dem Ende die Jugend +durch den Schullehrer im festlichen Zuge mit Hörnern und Fahnen in +den Wald zu Musterarbeiten (Saaten, Pflanzungen und Durchforstungen) +geführt werden sollte; doch hält er es für dringend nöthig und für sehr +vortheilhaft, schon in zarter Jugend, besonders aber auch noch später +in den Sonntagsschulen, speziell belehrend durch den Lehrer einwirken +zu lassen. + +Leicht faßliche, populäre Schriften, die, unsere Verhältnisse +erfassend, bei uns noch ganz mangeln, müßten hiebei dem Lehrer zu +Gebote stehen; es sollten aber auch solche Schriften (allenfalls +in Form von Erzählungen) in mehreren Exemplaren an alle +Gemeinde-Verwaltungen zum Ausleihen und Vorlesen während der langen +Winterabende gratis verabreicht werden. + +Die hiemit verbreitet werdenden Kenntnisse, als + + über den Nutzen der Wälder, + über die Nothwendigkeit ihrer Erhaltung, + über die verschiedenen Beschädigungen des Waldes durch Holz- und + Streufrevel, und deren Folgen &c. &c., + über ökonomische Verwendung der Forstprodukte, insbesondere der + Waldstreu und des Brennholzes, + über den Gebrauch von Brennholz-Surrogaten, und endlich + über zweckmäßige Construktion der Feuerungsanstalten, und den Nutzen + gemeinschaftlicher Backöfen, + +würden durch ihre Folgen gewiß die nicht allzuhohen Kosten für Druck +und Papier mehr als zur Genüge aufwiegen. + + +Es liegt in der Natur der Sache, daß der Frevler, der ohnedies meint, +daß die Waldungen zu Jedermanns Benützung gewachsen seien, um so +leichtsinniger und rücksichtsloser frevelt, je weniger er den Schaden +einsieht, den er hiemit verübt. Es müßte denn sein, daß es ein ganz +gründlich demoralisirter Mensch wäre, der sich an gar keine Rücksichten +mehr bindet. + + +Dem Umstande, daß das gewöhnliche Volk gar keine, auch nur allgemein +forstliche Kenntnisse hat, ist es auch wesentlich zuzuschreiben, daß +dasselbe keine Sympathie für die Waldungen besitzt, daß es mit Unmuth +und Haß erfüllt wird, und daß es hierin nur eine herzlose Behandlung +erblickt, wenn seinen Eingriffen, deren Folgen es nicht zu beurtheilen +versteht, mit Strenge entgegengetreten wird. + +Man belehre vor Allem daher den besseren Theil des Volkes und die +Jugend, damit Einsicht und Kenntniß über die Pflichten der Erhaltung +der Wälder nach und nach verbreitet werden. Bei den großen Massen +des demoralisirten jetzigen Proletariates wird eine solche Belehrung +freilich zu spät kommen. + + +Wenn indessen durch die Lehrer etwas geschehen soll, so wäre +es nothwendig, diese allenfalls durch geringe Holzabgaben oder +Remunerationen mit ins Interesse zu ziehen, oder von vornherein für +eine Verbesserung ihrer materiellen Lage zu sorgen; außerdem dürfte +vielleicht ein Erfolg zu erwarten sein, wie es bisher jener von der den +Lehrern zur Pflicht gemachten Obstbaumkultur in den meisten Gemeinden +war. + + +Was soll man dazu sagen, wenn, wie es bei uns an vielen Orten wirklich +zu treffen ist, die Kinder täglich ein Stück Holz zur Feuerung mit in +die Schule bringen +müssen+, welches natürlich zuvor mit Anderem im +Walde geholt wurde. Muß hiedurch nicht die Jugend schon in zartester +Kindheit ans Freveln gewöhnt, und mit dem Gedanken befreundet werden, +daß das Holzfreveln kein Unrecht und keine Schande, sondern daß die +beliebige Hinwegnahme des Holzes aus dem Walde nur durch eine herzlose +Verwaltung als Frevel bezeichnet und verboten sei? — + +Durch äußere Gewalt kann nur der Frevler abgeschreckt, gründlich aber +nur dann bekehrt werden, wenn er einsieht, daß er Unrecht thut, daß +er ein Sünder am öffentlichen Wohle ist. Es muß also, wenn es mit +all’ unseren dermaligen Zuständen besser werden soll, eine +wahrhaft+ +religiöse, sittliche Erziehung angestrebt werden, es müssen höhere +Gebote, als menschliches Machwerk, wieder in die Brust des Menschen +gepflanzt und daselbst zur Geltung gebracht werden, damit solche ihn +lehren und leiten, was er zu thun und zu unterlassen schuldig sei. Denn +auf welcher Stufe der Bildung der Mensch auch stehen mag, so ist seine +Sittlichkeit immerhin durch die Art seiner religiösen Weltanschauung +bedingt, und wo die Religion fehlt, da mag bei dem Gebildeten das mehr +ausgeprägte sittliche Gefühl dem Laster noch einigen, wenn auch nur +unsicheren, schwachen Einhalt thun, aber bei dem gemeinen, ungebildeten +Menschen sind alsdann alle Schranken gefallen. + +Der Verfasser, welcher (nebenbei gesagt) kein Betbruder ist, aber +wohl einsieht, daß das Besserwerden der Menschen, also auch die +Erhaltung unserer Wälder, von der künftigen, religiösen und sittlichen +Erziehung abhängig ist, kann sich von diesem Gegenstande, dessen +weitere Ausführung, streng genommen, hieher nicht gehört, seiner +Wichtigkeit wegen nicht trennen, ohne seine durch Erfahrungen gewonnene +Lebensanschauung in dieser Beziehung in Kürze hier mitzutheilen. + +Der Zweck des Schulunterrichtes kann kein anderer sein, als die Kinder +erstens mit den Kenntnissen auszustatten, die zur Förderung des +allgemeinen menschlichen Lebenszweckes nützlich sind, und zweitens +häusliche Zucht zu ergänzen oder zu ersetzen, und den Kindern religiöse +und sittliche Gesinnungen einzuflößen, die sie zu Mitgliedern der +menschlichen Gesellschaft im Allgemeinen, sowie ~in specie~ des +besonderen staatlichen und Gemeinde-Verbandes, dem sie angehören, +tüchtig und geeignet machen. + +Wird dieser Zweck nun durch unsere Schullehrer vollständig erreicht? +Antwort: Nein! — + +Ihrer Bildung nach (soweit das Wissen in Betracht kömmt) sind die +dermaligen jüngeren Lehrer meist sehr gut zu ihrem Berufe geeignet. +In den Seminarien[23] wird für tüchtige Ausbildung derselben Sorge +getragen, aber die Denk- und Sinnesweise macht sie durchschnittlich +(+mit einzelnen lobenswerthen Ausnahmen+) weniger fähig, ihren +Berufszweck zu erfüllen, und dem herrschenden Unglauben oder mindestens +dem überall verbreiteten religiösen Indifferentismus mit Erfolg +entgegenzutreten. Hiedurch aber wird bei der Jugend, da die außerhalb +der Schule empfangenen bösen Eindrücke sonach ungestört auf dieselbe +fortwirken können, schon in zarter Kindheit die Basis verrückt, +auf welche allein hin eine wahre Sittlichkeit und ein glückliches +Familienleben kann gegründet werden. + +Wenn die Hoffnung auf Besserwerden des sittlichen Zustandes der +kommenden Generation aber nur auf die heranzubildende Jugend kann +gegründet werden, so sind es doch offenbar zunächst die Lehrer, welche +zur Verwirklichung dieser Hoffnung das Meiste beitragen müssen; wenn +daher diese nicht — der Religion gegenüber — eine andere Stellung +einzunehmen, von Staatswegen gezwungen werden, so ist auch von +der Zukunft uns wenig zu hoffen erlaubt. Um die Lehrer gehörig zu +beaufsichtigen und mit Ernst zu dem anzuhalten, was ihres Berufes +ist, dazu ist freilich die Art und Weise nicht genügend, wie sie +gegenwärtig ihren Vorgesetzten gegenüber gestellt sind. Man weiß in +dieser Beziehung kaum, wer Koch oder Kellner ist. Die Gewalt der +Aufsichtsbehörden ist zu zersplittert, als daß dieselbe wirken könnte. +Der Schwerpunkt müßte in eine vom Staate gehörig controlirte Behörde +gelegt, und dieselbe dem Wirkungskreise des Lehrers so nahe als möglich +gebracht werden. Ueber das wie, ob Staat oder Kirche dabei vorzugsweise +repräsentirt sein soll, ist schwer ein Urtheil zu fällen. Jedenfalls +ist man der Ansicht, daß ein Lehrer mit weniger Wissen aber mit wahrer +christlicher Gesinnung weit mehr Gutes in seinem Berufskreise erwirken +kann, als der mit unnöthigem Halbwissen überladene Lehrer, der der +verkehrten Zeitrichtung des Unglaubens huldiget, und sich hiedurch zum +Unterrichten der Jugend gänzlich unfähig macht. + +Alle Zeiten haben bewiesen, daß die Religion die beste Grundlage +des Staatenlebens ist, und daß ein Mensch für den staatlichen und +Gemeinde-Verband um so gefährlicher ist, je mehr er, ohne diese +ihm die Richtung gebende religiöse und sittliche Basis, mit Wissen +bereichert ist, und daß umgekehrt bei Vorhandensein dieser Basis ein +Staat bei einer möglichst aufgeklärten und gebildeten Bevölkerung um so +glücklicher sein muß. + +Man ist übrigens weit entfernt, unserem Schulwesen allein den +sittlichen und religiösen Verfall zuschreiben zu wollen. Andere +mächtige Faktoren sind hiebei Zweifels ohne noch thätig und einwirkend +gewesen. Diesen Gegenstand übrigens weiter zu verfolgen, ist weder +Sache des Verfassers, noch Zweck dieser Abhandlung. + + + + +V. + + =Im Interesse der Moral und im Interesse der Waldungen ist es + gelegen, den Bedürftigen Arbeit zu verschaffen, und ihre materiellen + Verhältnisse überhaupt, soviel als nur möglich, zu verbessern.= + + +Wir wissen aus Erfahrung, daß, je mehr Gelegenheit zu Arbeiten +vorhanden ist, um so weniger Frevel, mit Ausnahme jener der +arbeitsscheuen Gewohnheits- und Gewerbsfrevler, im Walde verübt werden. +Nicht aber diese Rücksicht allein, sondern auch die in der That große +und oft schauderhafte Noth der Armen, insbesondere in waldreichen +Gegenden, ferner die beim Müßiggange nur immer mehr zunehmende +Entsittlichung und Unzufriedenheit wird uns bestimmen müssen, das +Proletariat, soviel als es nur immer möglich ist, zu beschäftigen. + +Daß dies vorzugsweise +Aufgabe des Staates+ ist und sein muß, wenn +Arbeit im Großen gegeben, und der Zweck erreicht werden will, versteht +sich wohl von selbst. Die Forstverwaltung insbesondere aber wird auch +berufen sein, hier wohlthuend mitzuwirken. + ++Hauptbedingung ist, daß der Forstbeamte stets darauf bedacht sei, und +dahin trachte, auf jede mögliche und zulässige Weise den Bedürftigen +unter die Arme zu greifen.+ + +Obwohl für jetzt der Staat nicht in der Lage sein dürfte, bedeutende +Opfer zu bringen, so wird es doch in Zukunft um so nöthiger sein, nach +Maßgabe der Oertlichkeiten die Kulturen, insbesondere die Waldwegbauten +möglichst auszudehnen, und die Urbarmachungen in noch so vielen +Gegenden Bayerns mit Energie in Angriff zu nehmen. Vor Allem ist +aber darauf zu sehen, daß die Armen bei allen Waldarbeiten +vor den +Uebrigen+ stets gewissenhaft bevorzugt, und daß dieselben hiefür auch ++angemessen+ bezahlt werden. Leider geschieht es aber oft, daß hiebei +vielfältig, gegen den Willen und die Ansicht der oberen Behörden, +knickerich verfahren wird, was nicht genug getadelt werden kann; indem +hiemit weder der Sache (Arbeit) noch den Bedürftigen gedient wird. +— Allerdings ist es Pflicht der Beamten, möglichst Viel mit einem +Geldbetrage ausführen zu lassen; allein die Grenzen der Billigkeit +sollten nie überschritten, und die Noth der Armen hiebei nie übersehen +werden. Das Sparen ist recht, nur geschehe es am rechten Orte, auf +gerechte Weise und zur rechten Zeit. + +Die Waldarbeiten werden gewöhnlich + + ~a~) gegen Taglohn, + + ~b~) im Akkorde, und + + ~c~) im Minderversteigerungswege vergeben. Von diesen drei Wegen + ist unstreitig der erste auch der beste, und sollte stets Regel + sein. Der Akkord dagegen wäre nur allein bei Fabrikation der Hölzer, + bei Holztransporten, bei kunstmäßigen Weganlagen sowie bei anderen + ähnlichen Arbeiten, welche eine besondere Geschicklichkeit erfordern, + in Anwendung zu bringen. + +Als sehr nachtheilig zeigte sich aber bisher sowohl im Walde, als +auch bei anderen Arbeiten, das seit geraumer Zeit eingeführte +Minderversteigerungssystem. + +Lebten wir in einer Zeit, wo Mangel an arbeitenden Händen vorhanden +wäre, wo die Arbeit oft um hohe Preise nicht gethan werden könnte, dann +wäre ein solches System gerechtfertiget, so aber muß man, da gerade das +Gegentheil von dieser Voraussetzung vorhanden ist, und da insbesondere +die vorhandene Arbeit mit der Masse von Arbeitskräften in gar keinem +Verhältnisse mehr steht, dasselbe entschieden bekämpfen. + +Fassen wir den Zweck dieser Minderversteigerung ins Auge, so können wir +wohl keinen anderen erkennen, als um einen möglichst geringen Preis +eine Arbeit geschehen zu machen. Ist aber ein solches System bezüglich +unserer Waldungen und der Nothwendigkeit, die Armuth zu unterstützen, +zulässig? — Die Erfahrung muß mit „+Nein+“ antworten. Bei einem +solchen Verfahren werden die von den Beamten schon genau berechneten +Kostenvoranschläge, bei der Masse der Arbeit suchenden Menschen, oft +bis ins Unglaubliche heruntergeboten, so zwar, daß es am Tage liegt, +daß die Uebernehmer nicht nur keinen Verdienst, sondern auch oft nicht +einmal für ihre Person zureichende Subsistenzmittel für die Zeit der +Arbeit haben, noch viel weniger aber für ihre armen, hungernden oft +zahlreichen Familien zu Hause. — Haß, Neid, Leidenschaft, Trunk, auch +die bitterste Noth sind bei solchen Versteigerungen die gewöhnlichen +Triebfedern. Eine natürliche +jederzeit unausbleibliche+ Folge davon +ist, daß die Arbeit minder gut ausgeführt, und der aufsehende Beamte +beständig angegangen wird, wegen des schlechten Verdienstes Nachsicht +zu haben. Ist hiemit nun der Sache gedient, hat der Staat einen Gewinn, +wenn z. B. der Meter Waldweg um ein paar Kreuzer billiger, aber so +gemacht wird, daß in kurzer Zeit wieder Reparaturkosten erforderlich +sind, und ist endlich den armen Taglöhnern hiemit geholfen worden, +wenn sie auf diese Art wochenlang gearbeitet haben, ohne hiebei selbst +mit der größten Anstrengung und Entbehrung sich und die Ihrigen +durchbringen zu können? — Muß nicht auf diese Weise die materielle +Noth und die Unzufriedenheit, insbesondere in den Waldgegenden, noch +zunehmen? — + +Handelt es sich dagegen um eine größere Arbeit, die auf solche +Weise vergeben wird, und wobei etwas zu verdienen wäre, so tritt der +Wohlhabende als Conkurrent auf, und der arme Taglöhner muß sich alsdann +mit dem Lohne begnügen, welcher ihm von demselben, der nur mit dem +Meter in der Hand auf und ab spazieren geht, gesetzt wird. Daß hiebei, +soviel als thunlich, jeder Kreuzer abgezwackt wird, um recht viel zu +erübrigen, versteht sich von selbst. — + +Möchte man sich aus diesen Gründen entschließen, von diesem Systeme, +das des Staates unwürdig und insbesondere unserer Zeit, wo es gilt, zu +helfen, nicht angemessen ist, im Allgemeinen und insbesondere bezüglich +unserer Waldarbeiten ein für allemal gänzlich Umgang zu nehmen. + +Im Wege des Akkordes und beim Taglohne können alle Armen einer Gegend +möglichst berücksichtiget, und um nicht zu hohe Preise gute und +dauerhafte Arbeiten gemacht werden. + +Bezüglich der Waldkulturen ist aber hier noch zu erwähnen, daß die +Kulturorte, wenn sich dieselben hiezu eigenschaften, und keine andere +erhebliche Hindernisse vorhanden sind, den Armen zur mehrjährigen +landwirthschaftlichen Benützung zu überlassen wären, wodurch denselben +eine wohlthätige Unterstützung zugewendet, und das Gelingen sowie die +Wohlfeilheit der Kultur hiemit befördert werden würde. — + +Was aber die Abtretung von Wald zu Feld betrifft, so hat solche, wo +sie bei uns stattgefunden hat, niemals den Erfolg gehabt, den man, +allgemein in Folge einseitiger Anschauung und Kenntnisse anzunehmen, +so gerne bereit ist. — Die Erträge solcher abgetretenen Grundstücke +des bunten Sandsteingebirges der Pfalz nehmen mit jedem Jahre ab, wenn +solche nicht, wie es nur den wohlhabenderen und größeren Oekonomen +möglich ist, in ganz gutem Stande erhalten werden; dagegen vermehren +sich durch diese Waldminderung und die Zunahme wenig ergiebiger Felder +die Ansprüche der immer wachsenden Population auf Forstprodukte +aller Art und insbesondere auf die Waldstreu. — Viele dieser zu Feld +abgegebenen Waldtheile bleiben am Ende, da sich deren Anbau nicht +mehr reichlich genug lohnt, wieder öde liegen, und ein anderer Theil +hievon, der gut ist, wandert bei dem permanenten Nothstande unter den +unteren Klassen unaufhaltsam doch wieder in die Hände der wohlhabenden +Gutsbesitzer. + +Wenn die Population übrigens auf eine solche Weise, wie im letzten +Decennium, in unseren Waldgegenden ferner zunimmt so ist wohl nicht +abzusehen, wie dem Proletariate +auf eine zureichende Weise+ in Zukunft +geholfen werden soll. Alle hier aufgeführten Mittel werden dann nicht +mehr im Stande sein, die Devastation unserer Hauptwälder abzuhalten, +alle Anstrengungen des Staates und der Privaten werden nicht vermögend +sein, der Noth der unteren Volksklassen, die mit deren Zunahme und +ihrer Entsittlichung gleichen Schritt geht, mit Erfolg zu begegnen. — + +In der Umgegend des Wohnortes vom Verfasser, in einer katholischen und +einer protestantischen Pfarrei, von nicht ganz 2500 Seelen, findet ++jährlich+ blos unter Protestanten und Katholiken, sohin mit Ausschluß +der Juden und anderer Confessionen, nach Abzug der Verstorbenen eine +reine Mehrung von 60 bis 65 Köpfen statt.[24] Von diesem Zuwachse +kommen aber zwei Drittel auf das Proletariat, und ein Drittel erst +auf die besseren Bürgerklassen. Wenn auch in anderen Gegenden das +Verhältniß sich vielleicht etwas anders gestalten mag, so haben wir in +unseren Waldgegenden, insbesondere wenn wir noch erwägen, wie und unter +welchen Einflüssen die Mehrzahl dieser Kinder aufwächst, doch volle +Ursache, für die Zukunft sehr besorgt zu sein. + +Die maßlose Güterzertrümmerung, der unbehinderte Aufenthalt von +schlechten Subjekten in den Gemeinden, und insbesondere die +unbeschränkte Ansässigmachung haben bei uns in unseren Waldgegenden +aufs Nachtheiligste gewirkt. Von allen Seiten hat sich das Proletariat, +da nur ein paar Gulden Bürgereinzuggeld zu bezahlen sind, (die Meisten +bleiben es schuldig, und viele Andere halten sich auch ohne die +Bezahlung dieses Einzuggeldes in fremden Gemeinden auf) herbeigezogen, +um sich auf leichte und bequeme Weise auf Kosten des Waldes zu +ernähren.[25] Was die unbeschränkte Ansässigmachung aber betrifft, +so muß man dieselbe, so lange das Proletariat so demoralisirt wie +gegenwärtig ist, als höchst verderblich für unsere Waldungen sowohl, +als überhaupt für die staatliche Gesellschaft bezeichnen. Was +kümmert sich der Proletarier darum, ob er 3 oder 10 Kinder hat, sein +Raisonnement ist: „Die sollen sehen, wie sie durchkommen,“ — oder er +ist der Meinung, daß die besitzende bürgerliche Gesellschaft, da er +in keinem Besitze sei, ~eo ipso~ die Pflicht der Unterhaltung habe. +Jeden Menschenfreund muß es in der Seele betrüben, wenn man sieht, wie +hier der Mensch noch unter das Thier, das die zärtlichste Sorgfalt +für seine Jungen bis zum Alter, wo letztere dieser Hülfe nicht mehr +bedürfen, unermüdet und auf jede Weise an den Tag legt, gesunken ist. +Kaum daß die Kinder des Proletariers laufen können, so beginnt auch +schon die Thätigkeit der Eltern, dieselben, wo sie doch in ihrer +zarten Jugend noch die sorgsamste Pflege und Erziehung erheischten, +zum Umherstreichen, Betteln, und selbst zu Entwendungen aller Art +aufzumuntern, und sie auf diese Weise geistig, sittlich und körperlich +vom Grunde aus zu verderben. + +Ist es nicht Pflicht des Staates, fragt man, durch modifizirende +Gesetzgebung dem Uebelstande der unbeschränkten Ansässigmachung zu +begegnen? + +Schon die +wohlbegründete+ Besorgniß, daß das Proletariat, bei gleicher +nummerischer Zunahme, über die besseren Bürger die Oberhand gewinnen +wird, muß den gesetzgebenden Gewalten diese Pflicht auferlegen. Man +wende nur nicht ein, daß die unbeschränkte Ansässigmachung im Interesse +der Sittlichkeit nothwendig sei, und daß zum Beweise dieses im +jenseitigen Bayern weit mehr uneheliche Kinder zur Welt kämen, als in +der Pfalz. + +Diese Annahme verräth aber nur eine oberflächliche Anschauung +und Täuschung. Daß im jenseitigen Bayern mehr uneheliche +Geburten vorkommen, liegt zum Theil in der dort bestehenden +Ansässigmachungs-Beschränkung, während hier in der Pfalz die Kinder, +wo diese nicht besteht, meist auf eheliche Weise erzeugt werden. Daß +aber die Sittlichkeit im Allgemeinen bei dem Proletariate der Pfalz +höher stehe, als bei jenem der jenseitigen Kreise, von denen man eine +größere Sittlichkeit jedoch ebenfalls nicht behaupten will, muß der +Verfasser aus eigener Anschauung und Erfahrung mit gutem Gewissen +verneinen. Jedenfalls wird die Zunahme der Population +in den unteren +Volksklassen+ der jenseitigen Kreise (eheliche und uneheliche Geburten +zusammengenommen) verhältnißmäßig eine weit geringere sein, als im +Kreise der Pfalz. — + +Die Erhaltung unserer Waldungen erfordert es aber +dringend und +abermals dringend+, daß einmal eine Beschränkung der Ansässigmachung +wenigstens in unseren armen Waldgegenden eintrete, daß durch beengende +Maßregeln der Einzug des fremden besitzlosen Proletariats in die +Gemeinden vermindert, der unerlaubte Aufenthalt daselbst nicht ferner +geduldet, und daß endlich vom Staate dafür gesorgt werde, daß die +zum allgemeinen Verderben in fast allen Gemeinden vorhandenen, ganz +demoralisirten, schlechten Subjekte in Stand gesetzt werden, baldigst +auswandern, und so ihre uns verderbliche Thätigkeit auf die Urwälder +Nordamerikas übertragen zu können.[26] — + +[Illustration] + + + + +Zum Schlusse + +noch einige Worte an unsere hohen Kammern. + + +Die Waldungen sind ein kostbares Geschenk der Natur, auf welches, +als auf einen sehr wichtigen Bestandtheil des Nationalvermögens, die +allgemeine Aufmerksamkeit bisher noch lange nicht rege genug war, +um über den Zustand der Wälder bei den verschiedenen europäischen +Stationen, über dessen Verhältniß zur Volksmenge, und ihre großen +Einflüsse auf die Bewohner eines Landes gehörig aufgeklärt zu sein. + +In Deutschland, wie insbesondere in Bayern, wo man an sonstigem +Brennmateriale nicht reich, durch seine klimatischen Verhältnisse +zu starkem Holzverbrauche genöthigt, und für seine Industrie +hierauf besonders angewiesen ist, bildet ein gewisser Holzreichthum +die Grundlage des Wohlstandes, und ist ein absolutes und zwar +das wichtigste Lebensbedürfniß, nicht blos, weil da alle für das +gesellschaftliche Leben unentbehrlichen Gebäude, Maschinen und +Werkzeuge sowohl, als auch Landbau, Fabriken, Manufakturen, Handwerke +und Gewerbe ohne Holz weder entstehen noch bestehen können, sondern +weil sogar die Existenz und Subsistenz der Menschen selbst, ihre +Kultur, ihre Civilisirung, ihr Wohlstand vorzüglich von zureichenden +nicht zu kostspieligen Holzvorräthen, d. i. von hinlänglich vielen oder +großen wohlbewirthschafteten Waldungen abhängen. + +Aber auch auf die klimatischen Verhältnisse eines Landes sind die +Wälder, was durch Erfahrung und Wissenschaft nachgewiesen ist, +vom wesentlichsten Einflusse. Sie wirken[27] mildernd ein auf die +Uebergänge in der Temperatur, mäßigen Nässe und Trockenheit, mindern +die Heftigkeit der Regengüsse, verhindern als natürliche Behälter des +niedergefallenen Wassers einerseits verheerende Ueberschwemmungen +(der Schrecken Frankreichs und Italiens), anderseits erhalten sie den +Reichthum der Quellen, und entziehen der atmosphärischen Luft die dem +animalischen Leben besonders feindlichen Stoffe, schützen gegen die +sengende Gluth der Sonnenstrahlen, hauchen erfrischende Dünste aus für +Menschen, Thiere und Pflanzen, und tragen außerordentlich viel zur +malerischen Schönheit und Annehmlichkeit eines Landes bei. — + +Die meisten dieser Einflüsse der Waldungen, die sonach auch für die +menschliche Gesundheit Bedürfniß sind, knüpfen sich ebensowohl an die +Quantität (Flächenausdehnung), wie auch an ihre Beschaffenheit und ihre +Lage. + +Gerade diejenigen Waldungen, die — auf den Höhen gelegen — diese +Vortheile vorzugsweise gewähren, sind es aber, die, wenn sie einmal +devastirt oder abgetrieben wurden, entweder gar nicht mehr oder nur +äußerst schwer nach Menschenaltern wieder ersetzt werden können, da +Wind und Wasser den ihnen nöthigen Baugrund zu entführen pflegen, +und die Produktionskraft des unbeschützten Bodens durch unbehinderte +atmosphärische Einwirkung fortwährend geschwächt wird. Wehe dem Volke, +welches mit frevelhaftem Leichtsinne diese kostbaren Güter zerstört. +Unfruchtbarkeit des Landes, Armuth, Dürftigkeit und Krankheiten der +Bewohner würden die Folgen sein! — + +Zur Bestätigung des Gesagten blicken wir uns nur in andern Ländern um. + +Die jetzigen Steppen an der Wolga und dem Don im östlichen und +südlichen Rußland waren fruchtbare Auen, so lange die Wälder bestanden, +das Land wurde dürr und unfruchtbar, als man die Wälder ausgerodet +hatte. Noch viele andere Länder[28], Aegypten, Syrien, Persien, +Griechenland, viele Gegenden Italiens, Siciliens, Spaniens, Englands, +Schottlands und Jütlands, anderer von geringerer Größe gar nicht zu +gedenken, haben durch gänzliche oder theilweise Entwaldung in allen +jenen Beziehungen ausnehmend viel und unwiederbringlich verloren. Es +war dies selbst in solchen Ländern der Fall, die ihres warmen Klimas +halber ein Holzbedürfniß wenig oder gar nicht kannten. England hat +von seinem unermeßlichen Steinkohlenreichthume, auf den es hin seine +Waldungen fast gänzlich der Verwüstung preis gab, keinen Gewinn, da nun +fast vier Zehntheile seiner Grundfläche völlig unangebaut liegen, und +zwei Zehntheile hievon auch gar nicht mehr anbaufähig sind. — + +Wenn nun einestheils der große Nutzen der Waldungen eingesehen, +anderntheils aber auch die Gefahren, die mit dem gänzlichen oder +theilweisen unersetzlichen Verluste derselben verbunden wären, +anerkannt werden, so wird hieraus auch die gebieterische Nothwendigkeit +abzuleiten sein, +daß diesem Gegenstande von Seiten unserer hohen +Kammern fortan eine größere Beachtung zugewendet werde+. Leider haben +wir zu beklagen, daß dies bisher fast in ganz Deutschland entweder +gar nicht oder nur sehr oberflächlich und stiefmütterlich geschehen +ist; die Zustände der Waldungen in vielen Gegenden Deutschlands, und +die unerlaubten, sich immer noch steigernden Eingriffe in dieselben +aber mahnen mit Ernst an die endliche Erfüllung dieser Pflicht. Die +Waldvegetation, +im Großen überblickt+, ist unzweifelhaft schon an +und für sich im Sinken begriffen. Die Eiche schwindet immer mehr, +will nur noch an einzelnen Orten unter besonderer Pflege fortkommen +und gedeihen; die Buche in weitläufigen Beständen stirbt häufig vor +der Zeit ab, die Tanne, ja sogar die Fichte verschwindet vielfach, +und vorhandene Kiefernbestände verkrüppeln schon in der Jugend. Diese +Erscheinungen sind Folge längst erfolgter Einflüsse der Menschen auf +unsere Waldungen. Was sollen aber nun die Folgen jener Einwirkungen +sein, die gegenwärtig unter unseren Augen, und wie sie mit treuer +Wahrheitsliebe die gegenwärtige Schrift geschildert hat, stattfinden? +Ist es deßhalb nicht um so nöthiger, +mit allen zu Gebote stehenden +Mitteln+ allen unglücklichen Eventualitäten jetzt noch vorzubeugen? — + +Die Devastation unserer Waldungen schreitet seit einer Reihe von +Jahren unaufhaltsam und allmählig, aber sicher fort. Wer will es +auf sich nehmen, im Angesichte der über uns schwebenden Gefahr das +Gegentheil zu behaupten? — Wollen wir so gewissenlos sein, unsern +Nachkommen durch unverzeihlichen Leichtsinn oder auch nur durch eine +verderbliche Passivität, in vielen Provinzen unseres gesegneten +Deutschlandes, so namenloses Unglück, wie wir es geschildert haben, zu +bereiten? Werden unsere Wälder z. B. am Taunus, an der Bergstraße, der +Odenwald, der Spessart und Pfälzerwald &c. &c. devastirt, so würde der +Weinbau und die Fruchtbarkeit der dortigen gesegneten Länderstriche +vernichtet sein. + +In Bayern speziell, wo der Flor der Landwirthschaft ohne die wohltätige +Mit- und Einwirkung der Forstwirthschaft gar nicht gedacht werden +kann, haben wir alle Ursache, auf Erhaltung und Pflege der vorhandenen +Wälder die sorgsamste Rücksicht zu nehmen, und zwar nicht sowohl wegen +der stattfindenden zerstörenden Angriffe auf die Forste, als auch +wegen der großen Masse von Privatwaldungen, die daselbst 2,808,660 +Tagwerke oder 39 Prozente der ganzen Waldfläche ausmachen.[29] Durch +den Umstand, daß so ungeheuere Waldflächen (in früheren Zeiten +größtentheils Gemeindewaldungen) in die Hände der Privaten kamen, ist +das Nationaleinkommen unberechenbar vermindert worden. + +Die Natur der Landwirthschaft bringt es mit sich, daß, während ein +günstiger Waldertrag durch das Vorhandensein eines entsprechenden +Holzkapitales in demselben bedingt ist, gerade in der Absorbirung +dieses Kapitales für den Besitzer eine besondere Versuchung liegt, +den Werth des Waldbesitzes, und wenn es sich um die Gemeinde handelt, +hiemit Credit und Vermögen derselben ohne verhältnißmäßigen Gewinn zu +gefährden, und die vielseitigen Forderungen und Interessen der Zukunft +einem augenblicklichen Bedürfnisse der Gegenwart zu opfern. Ein Theil +der Gemeindewaldungen, insbesondere aber fast alle Privatwaldungen, +sind auf diese Weise weit unter ihr Ertragsvermögen gesunken. Von +letzteren verdient ein großer Theil längst nicht mehr den Namen +Wald; ein anderer Theil hievon ist ausgerodet und liegt öde. Diese +Ausrodungen werden aber immer noch fortgesetzt, weil die Erträge dieser +Privatwaldungen an vielen Orten fast gleich Null sind, ferner weil das +Waldeigenthum des Privaten nicht mehr gehörig gesichert ist, und weil +die Kosten für eine besondere Beschützung mit dem Einkommen des kleinen +Privatwaldbesitzers in gar keinem Verhältnisse stehen. + + +An der Zeit ist es, daß solche sprechende Thatsachen von den +gesetzgebenden Körpern beachtet und in Erwägung gezogen werden. Sehr +ist es indessen zu bedauern, und es ist von den nachtheiligsten +Folgen, daß in der Regel die Forstwirthschaft in den hohen Kammern +(abgesehen von den Organen der Staatsregierung) selten oder gar nicht +vertreten ist. Sollte es nicht in einem Lande, wie Bayern, wo fast +ein Drittheil der ganzen Fläche zum Waldlande zählt, wo soviel Wohl +und Wehe von der Beschaffenheit, Bewirthschaftung und Verwaltung +desselben abhängig ist, notwendig und räthlich sein, Stimmen zur +Vertretung der forstwirthschaftlichen und zur Vereinbarung dieser mit +den landwirthschaftlichen Interessen zum wahren Nutzen und Frommen des +Landes zu hören? — + +Wer anders ist berufen, und wer anders soll seine Stimme erheben, +wenn unsere Waldungen, wie dermalen, bedroht sind, wenn Forstmänner +es nicht thun? — Ist dieses nicht Pflicht jedes Forstbeamten, wenn er +ein gewissenhafter treuer Staatsdiener sein will? — Eine einseitige +Ansicht kann aber nie zum Guten führen, und sollte namentlich da nicht +den Ausschlag geben, wo Entscheidungen, wie beim Forstwesen, in ihren +Folgen so namenloses Unheil zu bereiten im Stande wären. — + + +Kein Kammermitglied, welches nicht spezielle Kenntnisse und Erfahrungen +im Gebiete des Forstwesens hat, kann in diesem Fache, so sehr es +auch sonst mit reichen, gemeinnützigen und praktischen Kenntnissen +ausgerüstet sein mag, ein kompetentes, auf alle Verhältnisse und für +alle Lokalitäten passendes Urtheil abgeben. Es wird dies sogar für die +mit allen statistischen Behelfen versehene Staatsregierung, selbst +mit Beihülfe ihrer technischen Beamten, immerhin sehr schwer sein. +Hieraus leitet sich die Nothwendigkeit ab, daß das Wort dieser obersten +technischen Beamten um so mehr gehört und beachtet werden muß, je +weniger die Forstwirthschaft selbst in den hohen Kammern repräsentirt +sein wird. + +In keinem Falle, am wenigsten aber in Forstsachen, würde es gut sein, +wenn jedes Mitglied die in seiner Heimath gewonnenen Ansichten und +Kenntnisse bei +allgemeinen+ Gesetzen zur Geltung bringen wollte, +es müßten, wie uns die Erfahrung schon gelehrt hat, hieraus die +nachtheiligsten Folgen entspringen. Ja wenn wir einen Staat ~ex +fundamento~ aufzubauen hätten, dann möchten gut bewährte Ansichten +und Erfahrungen von großem Nutzen sein, so aber müssen wir uns an das +Bestehende, an die unendlich verschiedenen Verhältnisse binden. + +Niemals dürfen die Gesetze, wie dies leider oft zu geschehen pflegt, +die Wirksamkeit der Beamten lähmen, es muß vielmehr denselben durch +diese Gesetze ein hinlänglicher Raum zu einem, den speziellen +Verhältnissen anpassenden, selbstständigen und gewissenhaften Handel, +wofür sie strengstens verantwortlich wären, belassen werden. Nur mit +dem Begriffe der Selbstständigkeit ist jener der Verantwortlichkeit zu +vereinbaren. + +Möchten die hier vorgetragenen Verhältnisse und Zustände von den +hohen Kammern, die wir hier vertrauungsvoll um deren Beihülfe bitten, +gewürdiget werden, möge es diesem und der hohen Staatsregierung +gefallen, zur Sicherung des bedrohten Waldeigenthumes baldmöglichst +weise väterliche Fürsorge zu gewähren. Ein großes und wohlthuendes +Geschenk könnten die gesetzgebenden Körper dem ganzen Lande machen, +wenn in Bälde ein vollständiges Forstgesetz berathen und in Vollzug +gesetzt würde, wornach besonders die Gemeinde-, dann aber auch die +Privatwaldungen (was nach Ausweis obiger Zahlen bei uns in Bayern +unbedingt nöthig ist) unter strenge Aufsicht des Staates gestellt wären. + +Wenn nebenbei noch eine einfache, neu gekräftigte Forstverwaltung ins +Leben getreten, und wenn man, was über kurz oder lang zur Erhaltung +der Waldungen in ganz Deutschland geschehen muß, von dem zu weit +ausgebildeten fiskalischen Systeme abgekommen und zu milderen Formen in +dieser Beziehung gelangt ist, erst dann wird der ausübende Forstbeamte +mit großem Nutzen im Lande wirken können. Er wird, soweit es im +Bereiche der Möglichkeit, in seiner Kraft liegt, und soweit es seine +Pflicht erlaubt, Alles aufbieten, die Noth der Armen zu lindern, +und wohlthuend ins bürgerliche Leben einzugreifen. Nur erst dann, +wenn dieses geschieht, wird sich das Volk mit diesem so wichtigen +Staatsverwaltungszweige wieder aussöhnen, und sich nicht mehr, wie +bisher, dem Walde, dem Forstbeamten und Allem, was Forstwesen heißt, +mit Haß und Bitterkeit entgegenstellen. — + +Der Verfasser schließt hier mit der Versicherung, daß seine Absichten +nur wohlmeinend waren. Möchten die Erfolge nicht minder gut sein! — + +[Illustration] + + +[1] Man bittet, solches +nicht+ überschlagen zu wollen. + +[2] Diese Preisfrage fand in ganz Deutschland den lebhaftesten Anklang. +Unter 656 Bewerbern waren 547 aus Bayern, 101 aus anderen deutschen +Staaten und sogar 8 aus nicht deutschen Staaten. Hierunter sollen sehr +viele und in der That mehrere ausgezeichnete, gediegene Bearbeitungen +gewesen sein; die gekrönte Preisschrift ist bekanntlich die des +Freiherrn von Holzschuher. Ohne die jedenfalls erworbenen Verdienste +dieses Herrn auch nur im Geringsten hiemit schmälern zu wollen, muß man +sich doch die Bemerkung hier erlauben, daß hiemit noch lange nicht der +Nagel, bezüglich der vorliegenden Frage, auf den Kopf getroffen wurde. + +[3] Es ist Thatsache, daß sich im vorigen Jahrhunderte vorzugsweise +bei manchen Höfen (Frankreich, England und selbst einigen deutschen +Hofhaltungen) eine Mißachtung des christlichen Glaubens kund gab, +welche nothwendigerweise nach und nach, und von Stufe zu Stufe sich den +untern Klassen mittheilte. Die Frage nun, ob diese Thatsache wesentlich +zur Vernichtung des religiösen Sinnes im Volke beigetragen habe, sei +dahingestellt. Soviel ist aber gewiß, daß sich dieser Fehler bereits +gerächt hat. + +[4] Der Verfasser bedauert sehr, aus Mangel der nöthigen Behelfe nicht +ähnliche Belege aus den jenseitigen sieben Kreisen des Königreiches +mittheilen zu können. + +[5] Hiemit sei jedoch nicht gesagt und behauptet, daß auch die kleinste +Hinwegnahme der Waldstreu schadhaft sei. Es kann diese Nutzung vielmehr +recht gut stattfinden, wenn sie nur in bestimmten Grenzen — nach für +Land- und Forstwirthschaft billigen Grundsätzen — ausgeübt wird. — + +[6] Die Bürgermeister werden bekanntlich aus den von den Bürgern +gewählten Gemeinderäthen durch die kgl. Regierung bestimmt. Es sind +dies also meistens mit Haus und Gütern ansässige Männer, die mit den +übrigen Ortseinwohnern theils verwandt sind, theils mit denselben in +Geschäftsverbindungen stehen, und deßhalb auch die Gesetze nicht in +dem Maße handhaben können, als solches täglich nothwendiger wird, und +als es der vom Staate besoldete und unabhängige Beamte zu thun im +Stande wäre. Wenn zufällig auch noch Bürgermeister diese Stelle gerne +begleiten, so ist überdies ein Grund für dieselben mehr vorhanden, +sich mit ihren Gemeindegliedern gut zu halten, da außerdem dieselben +nicht mehr in den Gemeinderath gewählt, und sie hiedurch ihres Amtes +verlustig werden. + +[7] Wegen der Schwierigkeit des authentisch zu liefernden Beweises. Es +ist dieser auch nöthig, da nach dem Code penal die Todesstrafe über +den Brandstifter (gleichviel, welcher Art auch die Brandstiftung sei) +verhängt werden muß. + +[8] Freilich setzt dieses voraus, daß — neben einem selbstständigen +Oberforst-Collegium am Ministerium — auch am Sitze jeder Regierung +ein dort selbstständiges Forst-Collegium bestehe, und daß unsere +Forstverwaltung, mit Ausschluß des finanziellen Theiles, also in +der Hauptsache dem Ministerium des Innern unterstellt sei. Nur zu +leicht, und ohne daß er es nur ahnt, wird der Forstmann bei uns zum +Finanzmanne, und geht in diesem Sinne oft viel weiter, +als er selbst +glaubt, und als es selbst die oberen Behörden haben wollen+. + +[9] Die kgl. bayerische Staatsregierung hat durch ihre erlassene +Verfügung über die Forstprodukten-Abgabe vom 19. August 1849 bereits +hiemit den Anfang gemacht. Mehr aber muß noch geschehen, wenn den Armen +geholfen, und wenn hiemit die Erhaltung und bessere Pflege unserer +Wälder angestrebt werden soll. Ohne Opfer ist dieses aber nicht möglich. + +[10] Mit dem von Mehreren aufgestellten Grundsatze, daß nämlich durch +zu geringe Forsttaxen Einzelne, die mehr Holz verbrauchen, auf Kosten +der übrigen Staatsangehörigen begünstiget würden, indem der Ausfall in +der Staatskasse durch anderweitige allgemeine Steuern wieder gedeckt +werden müsse, kann sich der Verfasser nicht unbedingt einverstanden +erklären. Nur bei den +viel+ Holz konsumirenden Fabriken und +Eisenwerken möchte diese Behauptung ihre Richtigkeit haben, keineswegs +aber bei einem anderen Verbrauche, insbesondere bei den kleinen +Gewerben, die für’s bürgerliche Leben unentbehrlich sind. Geringe +Brennholzpreise tragen zur Begründung und Erhöhung des allgemeinen +Wohlstandes wesentlich bei. Das hiemit erzielte höhere Einkommen wird ++auf direktem Wege+ auch höhere Steuern abwerfen. Die Staatsregierung +würde also schon auf diese Weise entschädiget, und insbesondere ihre +Kraft, die nur eine Folge des Wohlstandes und der Kraft der Nation sein +kann, hiedurch erhöht werden. Bei geringen Brennholzpreisen wird sich +ein Staat immer besser als bei hohen Preisen dieses unentbehrlichen +Materials befinden. + +[11] Vertragsmäßige Rechte will man natürlich nicht beeinträchtiget +wissen. + +[12] Wird auch die Vertheilung durch die Curatelbehörde angeordnet, so +werden in vielen Ortschaften durch die Gemeinderäthe, die immer zu den +Wohlhabendsten gehören, so viele Unkosten als Steuern, Verwaltungs- und +Kulturkosten &c. &c. auf das Klafter Brennholz geschlagen, daß es der +gering bemittelte Mann (von dem Armen gar nicht zu sprechen) unmöglich +nehmen und bezahlen kann. Die Versteigerung, die hiemit beabsichtiget +wird, ist dann immer das Ende vom Liede. + +Der Verfasser ist der Ansicht, daß, so lange es sich um den wirklichen +Bedarf der eigenen Gemeinde handelt, bei Gabholz-Vertheilungen nichts +als die Fabrikationskosten dem Empfänger aufzubürden wären. — + +[13] Im vorigen Jahre erschien im Cotta’schen Verlage zu Stuttgart +und Tübingen eine Abhandlung von Gustav Walz, Direktor der land- und +forstwirthschaftlichen Akademie zu Hohenheim, „über die Waldstreu“, +welche in ihrem ersten Theile lehrreiche Aufschlüsse über den +Standpunkt der Landwirthschaft in dieser Beziehung ertheilt, und +erkennen läßt, wie weit deren Kultur hinter dem jetzigen Stande der +Wissenschaft dermalen noch zurücksteht. — Pag. 68 sagt derselbe +wörtlich: + +„Ja, nur durch die vier Mittel, das Ausführen des frischen Düngers, +allgemeine Anlage von Wässerungswiesen, tiefere Bearbeitung des Bodens +und Bestellung des Sommerfeldes vor Winter, könnte leicht, vielleicht +mit Ausnahme der am meisten Weinbau treibenden Distrikte und der +rauhesten Gegenden, die +Waldstreu bei der jetzigen Bevölkerung völlig +entbehrt werden+, während das Düngermaterial aus den Waldungen zum +Theil für spätere noch zahlreichere Generationen reservirt werden +könnte; denn wenn sich in diesen nach und nach mehr Humus ansammelt, so +können sie später bei kraftvollem Boden auch noch mehr Streu entbehren, +als jetzt.“ + +In dem zweiten Theile dieser seiner Abhandlung kömmt Herr Walz +hingegen auch auf die Verbindlichkeit der Forstwirthschaft zurück, die +Landwirthschaft, soweit dies unbeschadet der nöthigen Holzproduktion +geschehen könne, mit Waldstreu zu unterstützen. + +Ohne sich auf die Ausführung dieses Themas, wobei übrigens der +Praktiker so Manches zu erörtern vermüßiget sein dürfte, selbst +einzulassen, will sich der Verfasser hier nur die Bemerkung erlauben, +daß bei uns in Bayern +diese+ Verbindlichkeit der Forstwirthschaft +der Landwirthschaft gegenüber, wo letztere es erfordert, bezüglich +der quantitativen Abgabe der Waldstreu selbst, vollständig erfüllt +wird, daß demohngeachtet aber außerdem noch die Waldungen in vielen +Gegenden +fortwährend+ auf eine exzessive, bedauerliche Weise im Wege +des Frevels ihres so bedürftigen Streuwerkes beraubt, und hiemit, bei +ihrer schon kümmerlichen Existenz, der Devastation mit Riesenschritten +zugeführt werden. Wo kann da — solchen Thatsachen gegenüber — von +Mangel an gutem Willen, die Landwirthschaft zu unterstützen, noch die +Rede sein. + +[14] Noch andere Länder in Deutschland leiden an ähnlichen Gebrechen; +so auch das jenseitige Bayern, in welchem noch eine Masse alter +Forstordnungen und Mandate, von den ehemaligen kleinen Gebietstheilen +herrührend, Geltung haben, und für welches die Regierung vor mehreren +Jahren, die Dringlichkeit und Nothwendigkeit der Abhülfe einsehend, +schon zweimal den Entwurf eines allgemeinen Forstgesetzes in Vorlage +brachte, ohne daß jedoch die Berathung in den Kammern erfolgte. + +[15] Art. 40. Gefängnißstrafe von wenigstens vierzehn Tagen tritt statt +der Geldbuße ein: + +1) gegen Frevler, welche in Anwendung der obigen Artikel 18, 20 und +23 wegen einer oder mehrerer Entwendungen im Laufe eines Jahres nach +ihrer ersten rechtskräftig gewordenen Verurtheilung zu mehr als +18 Gulden Werths- und Schadensersatz verurtheilt worden sind, und +sich in demselben Jahre wiederum eine oder mehrere Entwendungen der +Art haben zu Schulden kommen lassen, woraus die Verbindlichkeit zu +Ersatz von Werth und Schaden im Betrage von wenigstens drei Gulden +entspringt; begehen solche Frevler nach stattgehabter Verurtheilung zu +Gefängnißstrafe binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an +wieder ein oder mehrere Frevel der Art, wegen welcher sie für Werth- +und Schadensersatz zu wenigstens 6 Gulden zu verurtheilen sind, so +trifft sie wiederholt Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6 Monaten. + +2) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres nach ihrer ersten +rechtskräftig gewordenen Verurtheilung wegen Entwendungen der oben +Ziffer 1 bezeichneten Art (Art. 18, 20 und 23 des gegenwärtigen +Gesetzes), jedoch abgesehen von dem Betrage des Werthes und +Schadensersatzes bereits achtmal verurtheilt worden sind und +neuerdings im Laufe desselben Jahres wegen einer oder mehrerer solcher +Entwendungen der Bestrafung unterliegen. + +Begeht ein solcher zu Gefängnißstrafe verurtheilter Gewohnheitsfrevler +binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an wiederholt Frevel +der bezeichneten Art, so wird er für den fünften in jenen Zeitraum +fallenden Frevel gleichfalls in Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6 +Monaten statt der Geldbuße verurtheilt. + +3) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres bereits dreimal bestraft +sind, weil sie die Gegenstände des Frevels in Forstprodukten jeder Art +zum Gewerbbetrieb oder zum Handel sich zugeeignet (Art. 10, Ziff. 10), +oder wirklich verkauft oder sonst veräußert haben. (Art. 39, Ziff. 2 +gegenwärtigen Gesetzes) und in demselben Jahre entweder in der einen +oder andern Beziehung straffällig werden. + +Wer in Anwendung dieser Bestimmungen zu Gefängnißstrafe verurtheilt +worden ist, und innerhalb Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an +in der einen oder der andern der im vorhergehenden Absatze angegebenen +Beziehung wieder straffällig wird, soll wiederholt zur Gefängnißstrafe +von 31 Tagen bis zu 6 Monaten verurtheilt werden. + +[16] Bei Fortzählung der Rückfälle würde man die unsere Wälder +ruinirenden Gewohnheitsfrevler eher kennen lernen, wie dermalen, wo +alle in einem Monate begangenen Frevel in ein Urtheil (ein Rückfall) +zusammengefaßt, und die über den Zeitraum eines Jahres hinausfallenden +Rückfälle gar nicht mehr gezählt werden. + +[17] Als Belege, wie rücksichtslos solche Armuthszeugnisse ausgestellt +werden, +sobald es sich um Bezahlung von Forststrafen handelt+, mag +dienen, daß erst in neuester Zeit einem Manne, der zwei Ochsen im Felde +verwendet, dabei sein Einkommen zu 280 fl. und überdies noch 10 fl. +Kapitalrente angegeben hatte, wegen einer Forststrafe von nur einigen +Kreuzern ein solches Armuthszeugniß ausgestellt wurde. Diese Beispiele +sind aber, wie alle Einnehmer allenthalben bestätigen, zahlreich. + +[18] Sehr zu beklagen ist es, und die traurigsten Folgen wird es haben, +daß jetzt selbst Kinder der ordentlichen Schule entzogen, und mit den +verdorbensten Subjekten zusammen eingesperrt werden. Die civilrechtlich +verantwortlichen Personen, die diese Kinder zum Freveln anhalten, gehen +aber leer hiebei aus und lachen sich die Fäuste voll. Wie anders war in +dieser Beziehung doch die Wirkung der früheren Gesetze. + +[19] In +einzelnen+ Kantonen, wo +sehr viele Forstfrevler+ zur Anzeige +gebracht werden, sind die Gerichtsschreiber und Forstgerichtsboten +gegen die in anderen Kantonen für ihre Arbeiten, zum Nachtheile dieses +zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fondes, zu gut bezahlt. Mehrere +solcher Beamten beziehen hiedurch dermalen die zwei- und dreifache +Besoldung eines Revierförsters. Es sollte demnach, je nach der Anzahl +der in einem Kantone zur Anzeige kommenden Frevel, bei Bestimmung +dieser Gebühren ein Unterschied gemacht, oder doch unüberschreitbare +Grenzen hiebei festgesetzt werden. + +[20] Wir haben eine Klasse Menschen, für die es kein wirksameres +Strafmittel, als körperliche Züchtigung giebt. Es mag dies noch so +vormärzlich klingen, so ist und bleibt es doch Wahrheit, die jeder +einsichtsvolle Mann, der mit dieser Klasse in tägliche Berührung kömmt, +und welcher Partei er auch immerhin angehören mag, nur bestätigen wird. +Um Alles in der Welt möchte der Verfasser auch Leute nicht auf diese +Weise gestraft wissen, die nur einen Funken noch von Sittlichkeit, Ehre +und Menschenwürde hätten, sondern nur jene, die alle Menschenrechte und +Satzungen höhnen, und alles Ehr-, Schaam- und Rechtsgefühles baar sind. +Für solche Menschen wäre es das beste und wohlfeilste Strafmittel, +welches, so lange es auch noch dauern mag, für diese über kurz oder +lang wird angewendet werden müssen, wenn nicht die Zahl der Zuchthäuser +verdreifacht und die grasseste Pöbelherrschaft heraufbeschworen werden +will. + +[21] Hierauf erfolgte von einem fränkischen Forstmanne folgende +wörtliche Erwiederung: „Das Institut der Forstgehülfen wird +allerdings, da in dieser Anstalt viele Anomalien zu erkennen +sind, den wesentlichsten Reformen unterliegen müssen. Schon die +Unterkunft dieser Personen ist mit großen Behinderungen verknüpft, +da sich die Forstdomänen-Gebäude in der Regel nur an dem Sitze der +Revierverwalter vorfinden, und in entlegenen Ortschaften oder Weilern +keine brauchbare Wohnungen für dislocirte Gehülfen vorhanden sind. So +werden schon Verlegenheiten aller Art bereitet und anderseits kann dem +Forstverwalter +billiger Weise+ die Verpflegung der Gehülfen nicht +zugemuthet werden.“ — Die Forstgehülfen sollen ausschließend zum +Forstschutze verwendet werden. Denke man sich einen solchen, jahrelang +dauernden Zustand! Haben sich diese Männer durch Erziehung oder +öffentlichen Unterricht auf Gymnasien, Hochschulen oder Forstakademien +eine tüchtige Bildung angeeignet, so muß ihnen der Fortschritt +zum moralischen Bedürfniß werden. Allein, wenn sie sich blos dem +Waldschutze hingeben sollen, das Loos eines gewöhnlichen Waldhüters +theilen müssen, so ist ihre Bestimmung keine ehrebringende, sie sind +durch dieselbe ausgemerzt aus der Reihe der Gebildeten. Der frühere +Eifer für das Studium erkaltet wie ein verglimmender Brand, mit ihm +erstirbt, was Herz und Gemüth erwärmt; der Hang zum Herumschlendern +wird durch Gewohnheit erzeugt, der Mensch findet und erkennt sich nicht +mehr, seine bessere Hälfte ist zu Grabe getragen, die Poesie des Lebens +zur nackten Prosa geworden — und es ist eine verlorne Zeit! + +Für solche junge Männer wäre es eine edlere Bestimmung, sich in +Wirkungskreisen, wo Nahrung für Geist und Thatkraft ist, zu bewegen, +sie nur allein zur Assistenz bei den Forstgeschäften zu verwenden. +Ihre seitherige Funktion wird mit besserem Erfolge durch Aufseher aus +der Klasse der Landleute bekleidet werden können. Solche Aufseher, +schlichte, abgehärtete Leute, ohne Ansprüche oder Bedürfnisse, +involviren dem Staate keine wesentlichen Verpflichtungen. Bei einem +mäßigen Gehalte finden sie ihre Subsistenz, mit Hilfe ihres Einkommens +aus einem kleinen Grundbesitze gesichert und ihr Lebenswandel, ihr +Fleiß entscheidet über die Dauer der Verwendung. Die gewünschte Anstalt +der „Schutzförster“ möchte denn doch den Staatsfond stärker in Anspruch +nehmen, als dies seither der Fall gewesen, sonst ist die Idee sehr +praktikabel. + ++Jedenfalls wäre vordersamst der massenhafte Andrang zur Forstparthie, +wodurch diese mehr verliert, als gewinnt, zu beschränken, um die +augenfällige nothwendige Umformung des Gehülfen-Instituts anzubahnen.+ +Dennoch giebt es immer noch Leute, die dem Fortbestehen dieses +Instituts in seiner jetzigen Gestaltung standhaft das Wort reden; diese +Leute gehören freilich einer verwitterten Zeit an, haben nichts gelernt +und sehen jede Neuerung mit schelem Auge an. Die Staatsregierung wird +indessen der Sache gewiß auf den Grund sehen, sobald nur einmal die +Anregung gegeben ist. — ~Salvo meliori!~ + ++Ein Forstmann aus Franken.+ + +[22] Nicht als ~Cicero pro domo~, sondern im Interesse des Dienstes +spricht der Verfasser hier die Ansicht aus, daß die Jagden in +Staatswaldungen dem betreffenden Verwaltungspersonale gegen eine mäßige +Veranschlagung überlassen werden sollten. Zu bekannt ist es, wie +vortheilhaft dieses auf die Beschützung der Waldungen und den Dienst +überhaupt einwirken würde. Durch das bisherige Verpachtungs-System, und +die Jagdverwaltung in Regie (welch’ letztere immer noch vorzuziehen +wäre) wurde ein viel höherer Betrag, als es jener bei Ueberlassung der +Jagd an das Lokalpersonal sein würde, schwerlich ~pro aerario~ erzielt; +dagegen aber würden die Forstbeamten dem Jagdwesen faktisch immer mehr +hiedurch entfremdet, und die Wilddieberei nahm hiemit fortwährend +überhand. Niemals wirken die Jagdpächter mit Erfolg gegen den +Wilddiebstahl. Kann es nun dem Forstschutzbeamten zugemuthet werden, +oder, wenn man es ihm zumuthet, wird es auch geschehen, daß er sein +Leben wegen einem Rehbocke zu Gunsten des Jagdpächters in die Schanze +schlägt? — Schon die in Deutschland geschaffenen neuen Jagdgesetze +werden hiezu drängen, wenn das Wild, wenigstens in den Staatswaldungen, +noch erhalten, und nicht gänzlich durch Habsucht (der meisten Pächter) +vertilgt werden soll. + +[23] Ohne den Seminarien, die mehr auf Erweiterung des Wissens, als auf +religiöse sittliche Bildung berechnet zu sein scheinen, zu nahe treten +zu wollen, so muß doch für Nachdenkende hier noch erwähnt werden, daß +man, was Thatsache ist, in Würtemberg, so auch bei uns und anderwärts, +so lange gute Schulen und Lehrer hatte, bis die Seminarien daselbst +errichtet wurden, und die praktische Ausbildung der Lehrer in und unter +dem Volke aufhörte. Haben doch gelehrte Schulmänner in der neuesten +Zeit Vorschläge gemacht, die Lehrer auf den Universitäten zu bilden. +Dies hieße in der That das Pferd beim Schwanze aufzäumen. Müßten solche +Lehrer nicht alsdann noch weit höhere Ansprüche zu machen berechtiget +sein? — Müßten sie sich in den Dörfern und bei Ertheilung des +Unterrichtes von gewöhnlichen Elementar-Gegenständen nicht unglücklich +und zu einem solchen Geduld und Ausdauer erfordernden Lehramte ganz +untauglich fühlen? — Solche paradoxe Ideen bezeichnen ganz treffend, +auf welche Abwege die Bildung der Lehrer in unserer Zeit zu gerathen +droht. + +[24] In den Werktagschulen befinden sich dermalen nicht weniger als 500 +Kinder daselbst. Man kann demnach mit gutem Grunde hier fragen, wohin +soll dieses führen? — + +[25] Nach statistischen Erhebungen sind in Folge der Leichtigkeit +der Ansässigmachung in 9 Jahren, und zwar von 1835 bis 1843 3200 +Personen in die Pfalz eingewandert. Weit größer ist aber die Zahl +armer wirklicher Einwohner, die von anderen Gegenden in die Waldorte +umgezogen sind, und noch jährlich dahin übersiedeln, um, wie oben +erwähnt, sich ihre nöthigen Subsistenzmittel aus dem Walde daselbst zu +verschaffen. + +[26] Was auch Andere dagegen einzuwenden belieben, so kann doch der +Verfasser seine aus praktischer Anschauung gewonnene Ueberzeugung +nicht ändern, daß die Fortschaffung der verdorbensten Individuen durch +Auswanderung — nöthigenfalls auf Staats- und Gemeindekosten — von den +besten Folgen sein würde. Oft finden sich nur Einzelne, oft auch 10 +bis 12 solcher liederlichen und unverbesserlichen Subjekte in einer +großen Gemeinde vor, wo sie dann beständiges Unheil durch Wort und That +anrichten. Würden diese entfernt, so wäre hiermit nicht nur eine große +materielle Erleichterung für die Gemeinde selbst schon erzielt, sondern +es würden auch hiermit die moralischen Nachtheile beseitiget, die +durch deren böses Beispiel und die hieraus entspringende Mehrung ihres +Gleichen nothwendigerweise eintreten müssen. + +[27] Nach den authentischen Erfahrungen und Nachweisungen der +berühmtesten Naturforscher und anerkannter forstlicher Autoritäten +geschildert. + +[28] Berghaus Dr. H. Allgemeine Länder- und Völkerkunde, 2.ter Theil, +Seite 309. Stuttgart 1837. + +[29] Der Staat hat nur 36,6 Prozente. Die standes- und gutsherrlichen +Waldungen betragen 8,5, und die Waldungen der Gemeinden, Stiftungen und +Körperschaften 15.9 Prozente. + +*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 79025 *** diff --git a/79025-h/79025-h.htm b/79025-h/79025-h.htm new file mode 100644 index 0000000..d9216ec --- /dev/null +++ b/79025-h/79025-h.htm @@ -0,0 +1,4097 @@ +<!DOCTYPE html> +<html lang="de"> +<head> + <meta charset="UTF-8"> + <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1"> + <meta name="format-detection" content="telephone=no,date=no,address=no,email=no,url=no"> + <title> + Das Proletariat und die Waldungen | Project Gutenberg + </title> + <link rel="icon" href="images/cover.jpg" type="image/x-cover"> + <style> + +body { + margin-left: 10%; + margin-right: 10%; +} + +div.eng { + width: 70%; + margin: auto 15%;} +.x-ebookmaker div.eng { + width: 90%; + margin: auto 5%;} + +h1,h2,h3,h4,h5,h6 { + text-align: center; /* all headings centered */ + clear: both; + font-weight: normal;} + +h1 {font-size: 275%;} +h2 {font-size: 175%;} +h3,.s3 {font-size: 125%;} +h4,.s4 {font-size: 110%;} +h5,.s5 {font-size: 90%;} +h6,.s6 {font-size: 70%;} +.s7 {font-size: 50%;} + +h2.nobreak { + padding-top: 3em; 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Offensichtliche +Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und heute +nicht mehr verwendete Schreibweisen bleiben gegenüber dem Original +unverändert.</p> + +<p class="p0">Das Original wurde in Frakturschrift gesetzt. Passagen in +<span class="antiqua">Antiquaschrift</span> wurden kursiv hervorgehoben; zudem +wurden diese Stellen, entsprechend der gedruckten Fassung, zusätzlich in +Fettdruck ausgeführt. <span class="nohtml">Abhängig von der im jeweiligen +Lesegerät installierten Schriftart können die im Original +<em class="gesperrt">gesperrt</em> gedruckten Passagen gesperrt, in +serifenloser Schrift, oder aber sowohl serifenlos als auch gesperrt erscheinen.</span></p> + +</div> + +<div class="chapter"> + +<h1> + <b class="s7">Das</b><br> + <b>Proletariat</b><br> + <span class="s7">und die</span><br> + <b class="s5">Waldungen,</b> +</h1> + +<p class="center">mit besonderer Berücksichtigung</p> + +<p class="s3 center"><b class="s4">der bayerischen Rhein-Pfalz.</b></p> + +<p class="s3 center mtop1 mbot1"><b class="s3">Ein Beitrag</b></p> + +<p class="center mbot2">zur Beantwortung der Frage über die materielle Noth der unteren<br> +Volksklassen einerseits, und die Sicherstellung des bedrohten<br> +Waldeigenthums anderseits.</p> + +<figure class="figcenter illowe8" id="titel_deko1"> + <img class="w100" src="images/titel_deko1.jpg" alt="" data-role="presentation"> +</figure> + +<p class="s3 center mtop2 mbot3">Der königlichen Staatsregierung, den hohen Kammern,<br> +und allen Forstmännern gewidmet.</p> + +<figure class="figcenter illowe30" id="titel_deko2"> + <img class="w100" src="images/titel_deko2.jpg" alt="" data-role="presentation"> +</figure> + +<p class="center"><b><em class="gesperrt">Kaiserslautern.</em></b><br> +<em class="gesperrt">Verlag von J. J. Tascher.</em><br> +<b class="s4">1851</b></p> + +</div> + +<div class="chapter"> + +<p class="center padtop5"><span class="bt bb pad0_5">Druck von Ludwig Vatter in +Kaiserslautern.</span></p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_3">[S. 3]</span></p> + +</div> + +<div class="chapter"> + <h2 class="nobreak mbot0_5" title="Vorwort" id="Vorwort"> + Vorwort.⁠<a id="FNanchor_1_1" href="#Footnote_1_1" class="fnanchor"><span class="s6 vat">[1]</span></a> + </h2> +</div> + +<figure class="figcenter illowe3" id="deko_vorwort"> + <img class="w100" src="images/deko_vorwort.jpg" alt="" data-role="presentation"> +</figure> + +<p class="mtop3">Sr. Excellenz, dem Herrn Regierungs-Präsidenten von Zenetti in der +Pfalz, wurde bei Inspicirung der Gefängnisse daselbst auch allenthalben +eine große Masse von Forstfrevlern vorgestellt, welche auf Befragen +erklärten, daß sie gezwungen seyen, zu freveln, und daß sie nach ihrer +Entlassung, bei ihrer Unvermögenheit, sich das nöthige Brennholz +zu kaufen, nothwendigerweise auf’s neue dieselben nach dem Gesetze +strafbaren Handlungen begehen müßten.</p> + +<p>Die von Seiner Excellenz nun hierüber bei einer Gelegenheit +aufgeworfene Frage, wie dem Uebelstande der so bedenklich zunehmenden +und auf die Sittlichkeit so verderblich einwirkenden Forstfrevel +<em class="gesperrt">gründlich</em> abzuhelfen sey einestheils, wie auch die erkannte +dringende Nothwendigkeit einer Abhülfe anderntheils, gab dem Verfasser +die Veranlassung, während der langen Winterabende des Jahres 1850 über +diesen Gegenstand die nachfolgende kleine Abhandlung niederzuschreiben.</p> + +<p>Derselbe ist hiebei von der Ansicht ausgegangen, auch andere, außer dem +engern Bereiche des Forstmannes gelegene, mit der eigentlichen Sache +dieser Abhandlung <span class="pagenum" id="Page_4">[S. 4]</span>gleichwohl aber unzertrennliche Gegenstände, vor +Allem aber unsere sittlichen, religiösen und socialen Verhältnisse, +welche im innigsten Zusammenhange mit den zerstörenden, unerlaubten +Eingriffen auf das bedrohte Waldeigenthum stehen, einer kurzen Erwägung +unterziehen, und, dem sich anreihend, weiter entwickeln zu sollen, +wie sich diese Zustände auf unsere Waldungen geäußert haben, und wie +endlich der drohenden Gefahr der allmähligen gänzlichen Devastation +unserer Wälder mit Hoffnung auf Erfolg zu begegnen sein dürfte.</p> + +<p>Der Verfasser mußte es sich, da er die Sache weniger vom +<em class="gesperrt">finanziellen, als vielmehr vom rein forstlichen und praktischen +Standpunkte aus</em> bearbeiten wollte, vor Allem aber zur Aufgabe +machen, ohne Hehl und besonders mit strenger Wahrheitsliebe und in +offener jedoch unverletzender Sprache, ohne welche der Zweck nicht +erreicht werden könnte, seine Wahrnehmungen hier niederzuschreiben.</p> + +<p>Keine andere Gründe, als einzig und allein der Wunsch, einer guten +Sache zu nützen, und einen so wichtigen Gegenstand, die eigentliche +Existenz- und Lebensfrage für unsere Waldungen, öffentlich zu +besprechen, konnte den Verfasser zu dieser Arbeit veranlassen.</p> + +<p>Von einer Opposition, oder beabsichtigten Kritik der +Regierungs-Maßregeln, kann sonach keine Rede sein. Der Verfasser, der +noch täglich lernen will, und mit dem größten Danke Belehrungen über +allenfalls irrige Ansichten entgegenzunehmen gerne bereit ist, glaubt +deßhalb auch von der Loyalität seiner hohen Vorgesetzten mit Zuversicht +erwarten zu dürfen, daß seine guten Absichten nicht verkannt und +mißdeutet werden.</p> + +<p>Nur durch eine bescheidene aber freimüthige, offene <span class="pagenum" id="Page_5">[S. 5]</span>Besprechung +unserer forstlichen Zustände kann der Wissenschaft, dem öffentlichen +Dienste und dem Lande genützt werden; im andern Falle würden wir nicht +nur eines Stillstandes, sondern auch eines Rückschrittes im Gebiete des +Forstwesens gewiß sein.</p> + +<p>Wäre die Durchführung in den vorbestimmten engen Grenzen aber nicht +gelungen, ober sollten die Absichten des Verfassers verkannt werden, so +müßte sich derselbe mit dem Bewußtsein trösten, daß er nur das Gute für +das Land und insbesondere für unsere Wälder gewollt <em class="gesperrt">habe</em>.</p> + +<p>Geschrieben im Februar 1850.</p> + +<p class="right mright2"><b><em class="gesperrt">Der Verfasser.</em></b></p> + +<hr class="r20d"> + +<h3 id="Nachschrift"> + Nachschrift. +</h3> + +<p>Nur auf das Zureden einiger befreundeten Forstmänner, die mit Leib und +Seele auch ihre ganze Thätigkeit dem Walde widmen, und bezüglich dieses +Gegenstandes mit gerechter gleicher Sorge in die Zukunft blicken, hat +sich der Verfasser, nachdem sich die Frevel seit diesem verflossenen +Jahre in seinem Reviere fast um’s Doppelte vermehrt haben, und +überhaupt jene Gründe, die gegenwärtige Abhandlung veranlaßten, immer +mehr und dringender hervortreten, entschließen können, dieselbe nun +jetzt erst dem Drucke und hiemit der Oeffentlichkeit zu übergeben.</p> + +<p>Geschrieben im März 1851.</p> + +<p class="right mright2"><em class="gesperrt">Der Obige.</em></p> + +<div class="chapter"> + +<p><span class="pagenum" id="Page_6">[S. 6]</span></p> + + <h2 class="nobreak mbot0_5" id="Einleitung"> + Einleitung. + </h2> +</div> + +<figure class="figcenter illowe5" id="deko_einleitung"> + <img class="w100" src="images/deko_einleitung.jpg" alt="" data-role="presentation"> +</figure> + +<p class="right mright2 mbot1"><span class="antiqua">Salus publica suprema lex.</span></p> + +<p>Für andauerndes Glück und den Wohlstand des Volkes zu sorgen, muß +die erste und heiligste Pflicht einer jeden Staatsregierung, hiemit +aber auch, soll sich ein Land zur höchsten Blüthe und Vollkommenheit +entfalten, die ganze Staatsverwaltung in Einklang gebracht, und auf die +Erreichung dieses Zieles gerichtet sein.</p> + +<p>Wie es nun gekommen, daß man sich in fast allen europäischen Staaten +von diesem idealen Staatenbilde — da mehr da weniger — entfernte, wie +es gekommen, daß gar oft persönliche Ansichten und Interessen über die +speziellen und allgemeinen Anforderungen der staatlichen Gesellschaft +die Herrschaft sich erwarben, daß alte deutsche Treue, Biederkeit, +genügsames Wohlergehen und Religiosität fast gänzlich vernichtet +wurden, in eine solche schwierige und undankbare Untersuchung will man +sich hier nicht einlassen; jedenfalls haben moderne Staatskünstler, und +einseitige, nur den Stand der Dinge in höheren politischen Regionen +auffassende Theorien, die sich nicht auf die so nöthigen und nur im +bunten Getriebe der lehrreichen Schule des Volkslebens zu machenden +praktischen Anschauungen und Erfahrungen stützen, das Ihrige hierzu +beizutragen. Genug, daß wir erkennen, wie groß die materielle und +sittliche Noth allenthalben sei, und welch’ ein Abgrund des Verderbens +unsere Zukunft bedroht.</p> + +<p>Bayerns edler König, <em class="gesperrt">Maximilian</em> der <b>II.</b>, dessen +persönliches Streben thatsächlich dahin gerichtet ist, Alles zu Bayerns +und des gesammten deutschen Vaterlandes Glück und Wohlfahrt zu thun +und zu verwirklichen, hat bekanntlich eine Preisfrage⁠<a id="FNanchor_2_2" href="#Footnote_2_2" class="fnanchor">[2]</a> „über Abhülfe +<span class="pagenum" id="Page_7">[S. 7]</span>der materiellen Noth der unteren Volksklassen in Deutschland und +insbesondere in Bayern“ gegeben, welche Zweifels ohne im gegenwärtigen +Jahrhunderte die wichtigste, und, bezüglich ihrer praktischen Lösung +für unsere Zukunft sowohl als die kommenden Generationen, von der +größten Bedeutung ist.</p> + +<p>Wenn wir unsere Zustände mit Ruhe übersehen, so müssen wir +zur Erkenntniß gelangen, daß wir an der Grenz-Marke einer +weltgeschichtlichen Epoche stehen. Schon zu mächtig und Verderben +drohend haben sich feindliche Elemente dem staatlich-politischen Leben +gegenüber gestellt; gelingt es nicht, uns von diesen vielen krankhaften +und gährenden Stoffen zu befreien, so haben wir eine traurige Zukunft, +vielleicht Ereignisse zu erwarten, wie solche die Weltgeschichte bisher +nicht kannte. Aus den chaotischen Trümmern all’ unserer menschlichen +Glückseligkeit würde dann eine neue Generation, durch vernichtende +Kämpfe und Erfahrungen geläutert und aufgeklärt, entstehen, und einer +glücklicheren Zukunft, als unsere jetzigen Tage es sind, entgegengehen.</p> + +<p>Es ist jedoch noch Hoffnung vorhanden, daß auch ohne diese +vernichtenden Kämpfe und gewaltsamen Evolutionen die schwankenden +Staatsschiffe aus den tobenden Elementen und einer klippenvollen See +wieder in ein ruhiges Fahrwasser geleitet werden. Es kann dies noch +geschehen, wenn es allen europäischen Staatsregierungen erst einmal +wahrer Ernst ist, und wenn von denselben sowohl als von allen guten +Bürgern <em class="gesperrt">rasch</em> die Hand an’s große Werk der sittlichen und +politischen Regeneration gelegt wird. Die Gesammtheit des Staates, wie +jeder Staatsangehörige, der noch die erforderliche moralische Kraft +in sich fühlt, ist schon seiner Selbsterhaltung wegen, auch wenn die +eigentlichen Früchte dieser Mühen erst künftigen Geschlechtern zu Gute +kommen sollten, verpflichtet, alle seine Thätigkeit dieser sittlichen +und staatlichen Wiedergeburt zu widmen.</p> + +<p>Gleichwie die Zerstörung eines Werkes aber viel leichter ist, als der +Wiederaufbau, ebenso verhält es sich mit der Verbesserung unserer +verdorbenen sittlichen und materiellen Zustände. Ein volles Jahrhundert +wird vielleicht erforderlich sein, um den Geist des Verderbens wieder +auszuroden, und unsere, wie die von unsern Vorgängern gemachten, +Fehler zu sühnen. Unsere Thätigkeit wird daher vor Allem eine rasch +vermittelnde und einlenkende sein müssen.</p> + +<p>Auch wir Forstbeamte sind berufen, bei diesen großen staatlichen +<span class="pagenum" id="Page_8">[S. 8]</span>Reformen, bei der beabsichtigten Verbesserung der sittlichen und +materiellen Noth der untern Volksklassen, thatkräftig mitzuwirken, und +zwar wird unsere Aufgabe eine doppelte sein:</p> + +<div class="csstab mleft1_5"> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">1) </div> + <div class="csscell vat just">wir werden — soviel es an uns liegt — der sehr oft durch + Holzfrevel entstandenen, fast totalen Demoralisation der unteren + Volksschichten, besonders auf dem Lande, entgegenzutreten, und durch + alle uns zu Gebot stehende Mittel auf Verbesserung der sittlichen + Zustände derselben hinzuwirken haben;</div> + </div> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">2) </div> + <div class="csscell vat just">wir werden im Interesse der Staatsangehörigen — als treue Wächter + unserer herrlichen, deutschen Wälder — die in riesenhafter Zunahme + begriffenen Devastationen derselben abzuwenden haben.</div> + </div> +</div> + +<p>Wie schwer diese Aufgabe sei, läßt sich, wenn wir die bezüglich der +Waldungen bei den untern Volksklassen herrschenden Ansichten und den +allgemeinen sittlichen Verfall in Erwägung ziehen, nicht verkennen; +demohngeachtet will es der Verfasser, nur allein der guten Sache wegen +und in der Absicht, um einen Beitrag zur Lösung der Frage über die +hiezu erforderlichen Mittel und Wege zu liefern, in Nachstehendem +versuchen, seine auf rein praktischen Erfahrungen und Anschauungen +beruhenden Ansichten hier mitzutheilen.</p> + +<p>Kein Staatsdiener hat ja mehr Gelegenheit, als gerade der auf dem +Lande wohnende ausübende Forstbeamte, die Noth und die Bedürfnisse +der unteren Volksschichten, ja oft menschliches Elend und +Familienverhältnisse kennen zu lernen, die das tiefste Mitleid eines +jeden besseren Menschen, der noch edler Mitgefühle fähig ist, erregen +müssen.</p> + +<p>Solche Zustände — namentlich aber die rasche Abnahme aller +Religiosität und Sittlichkeit, die massenhafte, totale Verarmung +der untern und theils auch der mittleren Volksklassen — üben aber, +wie jeder praktische und aufmerksame Forstmann täglich wahrzunehmen +im Stande ist, nothwendigerweise den entschiedensten Einfluß auf +Bewirthschaftung, Benützung und den Schutz unserer Waldungen aus; es +dürfte daher erforderlich sein, dieselben vorerst, obgleich sie schon +vielseitig beschrieben worden und leider nur zu sehr bekannt sind, in +allgemeinen Umrissen kurz in Erwägung zu ziehen.</p> + +<div class="chapter"> + +<p><span class="pagenum" id="Page_9">[S. 9]</span></p> + + <h2 class="nobreak" id="Wahrnehmungen_und_Erscheinungen_aus_dem_gewoehnlichen_burgerlichen_Leben"> + Wahrnehmungen und Erscheinungen aus dem gewöhnlichen bürgerlichen Leben. + </h2> + +</div> + +<p>Die krankhaften Zustände der staatlichen Gesellschaft lassen sich nicht +allein in den untern Volksklassen, beim sogenannten Proletariate, +sondern auch bei höheren Ständen wahrnehmen. Treten auch hier +die Erscheinungen in modifizirter Form auf, so werden doch die +Grundursachen, wenn auch dieselben auf einen bestimmten Moment sich +nicht zurückführen lassen, immer die nämlichen sein.</p> + +<p>Jene alten Zeiten, wo das Wort, der Handschlag des Bürgers mehr galt, +als heut zu Tage alle gerichtliche Verträge und Versicherungen, +wo religiöser Sinn, Zucht und Sitte, Liebe und Vertrauen <em class="gesperrt">noch +allgemein</em> unter den Menschen wohnte, diese glücklichen Tage sind +verschwunden. Nur bei der großen Minderzahl sind diese Tugenden und +meist nur theilweise noch zu Hause, um sie vom gänzlichen Untergange zu +retten, und auf künftige Geschlechter wieder zu vererben.</p> + +<p>Wo wir auch bei unseren Zeitgenossen unsere Blicke hinwenden, überall +hört man Klagen über schlechte Zeiten. Dieß ist die gewöhnliche +Redensart aller Jener (die Gefährlichsten), die durch eigene Schuld in +zerrüttete Verhältnisse gekommen sind. Sie selbst, nicht die Zeiten +sind es, die sich geändert haben und ausgeartet sind. Sie wollen aber +ihre Entsittlichung, die Urquelle ihrer Leiden, nicht kennen lernen.</p> + +<p>Was man auch auf sophistische Weise dagegen vorbringen mag, so ist +und bleibt doch — nach praktischer Anschauung unseres Volkslebens — +der Mangel an wahrer Religion das Grundübel unserer Zeit⁠<a id="FNanchor_3_3" href="#Footnote_3_3" class="fnanchor">[3]</a> und die +Grundursache unserer zerrütteten Verhältnisse; dagegen ist nicht +zu leugnen, <em class="gesperrt">daß die Wirkung dieser Irreligiosität auch durch +andere Ursachen bedeutend vermehrt, und auf <span class="pagenum" id="Page_10">[S. 10]</span>ihren Alles bedrohenden +dermaligen Culminationspunkt gebracht wurde.</em> Mit Gewißheit ist +aber anzunehmen, daß alle staatswirthschaftlichen Manipulationen zur +Linderung der Noth der unteren Volksklassen nur Palliativmittel sein +und bleiben werden, wenn nicht gleichzeitig die religiös-sittliche +Erziehung der Menschen wieder angestrebt und wirklich bethätiget +wird. Sehen wir uns nur um, so erblicken wir zuvörderst im Bürger- +und Bauernstande, bei Arbeiter- und Taglöhnerfamilien, allenthalben +Entsittlichung und massenhafte Verarmung, nebenbei aber Genuß-, +Putz- und Prozeßsucht, Ueppigkeit, Trunksucht, Unzucht, Hang zum +Spiele, Trägheit, Müßiggang; sehr selten aber finden wir noch die +alten einfachen Sitten, den geregelten Fleiß und die Genügsamkeit, +welche unsere Voreltern auszeichneten. Das alte glückliche +Familienleben ist fast gänzlich verschwunden; die Verarmung reißt +immer mehr ein, insbesondere droht der unentbehrliche Mittelstand +zwischen Arm und Reich vollständig unterzugehen. Schuldenmacherei +und Zwangsversteigerungen nehmen täglich zu; demohngeachtet gehen — +namentlich in den Städten — die meisten Gewerbsleute, statt daß sie +in ihren Werkstätten fleißig mitarbeiteten, und Fleiß mit sittlicher +Ordnung daselbst aufrecht erhielten, jetzt Tage lang in Wirths- und +Kaffeehäuser, politisiren und machen Staatsverbesserungsvorschläge. +Es ist nicht zu schildern, wie nachtheilig dieses Treiben, dieses +äußere Herunterkommen, auf die sittlichen Zustände eingewirkt hat, +und noch wirkt. Der Hausfriede ist gründlich zerstört, und bleibt +es, da eine Rückkehr zu bürgerlicher Tugend, als erster Bedingung +eines glücklichen Familienlebens, selten mehr stattfindet. Solche +Menschen nehmen vielmehr, um jede Erinnerung an ihre traurige Lage +zu ersäufen, und jede bessere Gefühlsregung im Keime zu ersticken, +zu geistigen Getränken, ja leider oft zum Branntwein, ihre Zuflucht. +Andere ergeben sich neben dem Trunke mit Leidenschaft noch dem Lotto- +oder andern Hazardspielen, oder sie werden, wie dies namentlich auf +dem Lande häufig vorkömmt, verwegene Wald- und Wildfrevler, um auf +diese und andere unerlaubte Weise ihre traurige Existenz zu sichern, +und ihre angewöhnten Bedürfnisse zu befriedigen. Sie sinken von Stufe +zu Stufe, sind am Ende zu Allem fähig und bilden im Vereine mit den +demoralisirten Fabrik- und Eisenbahnarbeitern, mit herumstreichenden, +arbeitsscheuen Handwerksburschen und Bettlern, die furchtbaren +Werkzeuge in den Händen der Umsturzpartei.</p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_11">[S. 11]</span></p> + +<p>Wie sehr auch ein ausgearteter Theil der freien Presse sich an der +allmäligen Schaffung solcher Zustände betheiliget hat, ist aus der +zahlreichen schlechten Roman-Literatur, aus einer Masse von das Uebel +nur vergrößernden Zeitschriften und Blättern zu ersehen. Wir alle +werden wohl die — Vielen aber nur als Aushängeschild und Deckblatt +dienende — politische Vereinigung Deutschlands, die Herstellung seiner +Macht und einer Achtung gebietenden Stellung von Herzen wünschen, wie +auch dahin streben, daß jene Reformen vorgenommen werden, die der +Zeit und den Bedürfnissen anpassend, und zur ferneren staatlichen +Entwicklung und gedeihlichen Kräftigung unbedingt erforderlich sind; +aber all’ diese Verbesserungen werden wir nur auf gesetzlichem, auf +vernünftigem Wege realisiren wollen.</p> + +<p>Um wieder auf das Proletariat zurückzukommen, so haben wir vorzugsweise +noch das Loos der geistig-, körperlich- und sittlich-verwahrlosten +Kinder dieser Menschen ins Auge zu fassen. Sie werden, da gegen +insolvente Eltern gar keine Coërcitivmittel gesetzlich bestehen und +zur Anwendung kommen, nicht genug zur Schule an-, wohl aber sogar +davon abgehalten, und streichen gleich einer hirtenlosen Heerde, was +eine eigentliche Pflanzschule des Verderbens und einer frühzeitigen +Entsittlichung ist, als Bettelkinder scharenweise in den Ortschaften +umher, oder sie werden von ihren gewissenlosen Eltern schon in zarter +Jugend zu Entwendungen und Vergehen jeder Art, wenn es nur Etwas +einträgt, angehalten. Es ist dies ein Schandflecken unserer Zeit, und +wir alle werden noch die groben Fehler, die wir uns in Erziehung der +Jugend haben zu Schulden kommen lassen, zu büßen haben. Aber nicht +allein Kinder, sondern auch erwachsene, gesunde, starke Leute ziehen, +alles Schamgefühls verlustig, und theilweise alle Arbeit scheuend und +ablehnend, allenthalben zahlreich auf dem Bettel umher. Viele fordern +mit Unfreundlichkeit, viele mit Trotz; von einer Anerkennung, von +Dankbarkeit ist keine Rede mehr bei diesen Menschen.</p> + +<p>Betrachten wir die Masse dieses entsittlichten Proletariats, die Masse +der bezüglich der Erziehung fast gänzlich vernachläßigten Kinder +desselben, bedenken wir endlich, unter welchen Einflüssen auch die +besser gebildete Jugend dermalen heranwächst, so müssen wir uns leider +gestehen, daß wir — die jetzige Generation — keiner frohen Zukunft +entgegensehen dürfen.</p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_12">[S. 12]</span></p> + +<p>Bei dem Ueberblicke dieser Verhältnisse dürfte man nicht schwer zu der +Ueberzeugung gelangen, daß hier Parlamente, Kammern, Verfassungen, +Vereine, vorbeugende, die Noth der untern Volksklassen wesentlich +lindernde Maßregeln der Regierungen, obschon alle diese Faktoren in +unseren dringenden Reform- und Verbesserungsangelegenheiten unabwendbar +erforderlich sein dürften, gründliche Abhülfe so lange nicht gewähren +können, bis es uns gelungen ist, das Volk wieder religiös und sittlich +zu bilden. Dies ist die Grundbedingung, wenn es in der Welt wieder +besser werden soll, und wenn überhaupt die Anwendung der in den +zum Theile sehr trefflichen Schriften über die erwähnte Preisfrage +gegebenen Rathschläge und Reformen einen dauernden Erfolg hervorbringen +soll.</p> + +<p>Nach Vorausschickung Dieses kommt nunmehr der Verfasser auf den +eigentlichen Gegenstand seiner Abhandlung zurück und sucht vor Allem +folgende Frage zu beleuchten:</p> + +<blockquote> +<p><b>Wie haben sich diese Zustände auf unsere Waldungen bisher geäußert, +und wie werden sie sich bezüglich dieser in Zukunft äußern? —</b></p> +</blockquote> + +<p>Bei Beantwortung dieser Frage muß sich der Verfasser natürlich nur +auf die Wahrnehmungen beschränken, die er in seiner dienstlichen +Stellung in Bayern und zunächst in der Pfalz und einigen andern +angrenzenden Landestheilen gemacht hat. Wenn gleich übrigens auch hier +dieselben Ursachen nach der Individualität eines Landes, nach der +Eigenthümlichkeit und gewohnten Lebensweise der Bewohner desselben, +verschiedene Wirkungen hervorzubringen im Stande sind, so werden sich +doch letztere in ganz Deutschland, je nachdem diese Zustände und +mitwirkenden Ursachen mehr oder minder vorhanden sind, in gleichen oder +ähnlichen Erscheinungen wahrnehmen lassen.</p> + +<p>Die Verwirrung aller Sittlichkeits- und Rechtsbegriffe äußert sich +bezüglich der Waldungen vor Allem und fast allenthalben in der tief +eingewurzelten Ansicht, daß ein Forstfrevel kein entehrendes, kein +strafbares Vergehen, daß Holz eine Art von Gemeingut sey, und für +den beliebigen Gebrauch Aller wachse. Es sind dies Ansichten, die +sich aus den Zeiten des Holzüberflusses, und aus jenen, wo die Wälder +Deutschlands wirklich noch Gemeingut waren, herleiten.</p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_13">[S. 13]</span></p> + +<p>Das Individuum in der Gemeinde glaubt sich berechtiget, in dem +betreffenden Gemeindewalde oder auch in jenem seines begüterten +Mitbürgers, und im Allgemeinen der Staatsangehörige, aus den Forsten +des Staates sich diese und jene durch die Gesetze verpönte Nutzung +erlauben zu dürfen.</p> + +<p>Das Raisonnement der Bemittelteren ist gewöhnlich: „für was sind diese +Waldungen sonst da, und wofür tragen wir unsere Gemeindelasten und +bezahlen dem Staate Steuern?“ — Der Arme aber glaubt, in seiner Armuth +einen Freibrief gegen alle derlei Beschränkungen zu besitzen, und hält +sich, da er auf eine legale Weise seine Bedürfnisse zur Genüge nicht +befriedigen kann, ohnedies hiezu für berechtiget. —</p> + +<p>Dies sind die Früchte der vernachläßigten sittlichen Erziehung. Die +demoralisirten Massen wissen weder die ihnen zukommenden Rechte zu +begrenzen, noch weniger kennen sie und mögen sie kennen lernen die +Pflichten, die sie — als einzelne Glieder der staatlichen Gesellschaft +— der Gesammtheit des Staates, und als Menschen der kommenden +Generation zu erfüllen schuldig sind.</p> + +<p>Die Waldungen sind bereits schon <em class="gesperrt">größtentheils</em> in Deutschland +auf jene Gegenden mit absolutem Waldboden zurückgedrängt; da nun in +Folge dessen die Landwirtschaft in waldreichen Gegenden, ihrer minderen +Ausbreitung und der gewöhnlich geringen Ergiebigkeit des Bodens wegen, +den zahllosen Massen der Waldbewohner und des dortigen Proletariats +keine genügende Nahrungsquelle zu eröffnen vermag, so haben auch da und +in jenen Gegenden, wo in Folge unzureichender Waldmassen die rechtliche +Erwerbung von Forstprodukten erschwert, oder wo solche mit die Kräfte +des Consumenten übersteigenden Kosten verknüpft ist, die Frevel auf +eine schauderhafte Weise und in der Art zugenommen, daß die Blüthe +unserer deutschen Wälder (in den großen Waldkomplexen) vernichtet zu +werden droht.</p> + +<p>Blicke jeder ausübende Forstmann nur einmal auf die letzten 20 Jahre +zurück, so wird er sich überzeugen oder schon überzeugt sein, daß die +Walddevastation progressiv, im gleichen Schritte mit der Verarmung +und Demoralisation des Volkes, vorangegangen ist, und mit jedem +Jahre tiefer und tiefer in jene inneren und entfernteren Waldtheile +eindringt, wohin sich früher ein Waldbewohner selten oder gar nicht +bemühen mochte, und wohin er aber jetzt einzudringen gezwungen ist, +da die Vorwaldungen <span class="pagenum" id="Page_14">[S. 14]</span>größtentheils schon verwüstet, und nicht mehr im +Stande sind, seine Frevelgelüste oder Bedürfnisse zu befriedigen.</p> + +<p>Für die Pfalz wurden seit 1814 vier Forst-Strafgesetze (1814, 1822, +1831 und 1846) erlassen. Von allen diesen versprach man sich eine +Minderung der Frevel und eine größere Schonung der Wälder, und doch +haben sich dieselben allda stets vermehrt.</p> + +<table> + <tbody> + <tr> + <td class="vat"> +   + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">Im</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">Jahre</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">1821–22</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="left">betrug die Zahl der Frevel in diesem Kreise</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="right">37,500,</div> + </td> + </tr> + <tr> + <td class="vat"> +   + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">„</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">„</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">1829–30</div> + </td> + <td class="vat"> +   + </td> + <td class="vat"> + <div class="right">99,500,</div> + </td> + </tr> + <tr> + <td class="vat"> +   + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">„</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">„</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">1844–45</div> + </td> + <td class="vat"> +   + </td> + <td class="vat"> + <div class="right">115,774,</div> + </td> + </tr> + <tr> + <td class="vat"> + <div class="center">und</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">im</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">Jahre</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">1846–47</div> + </td> + <td class="vat"> +   + </td> + <td class="vat"> + <div class="right">185,562.</div> + </td> + </tr> + <tr> + <td class="vat"> +   + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">Im</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">Jahre</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="center">1847–48</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="left">betrug dagegen die Zahl der Anzeigen nur</div> + </td> + <td class="vat"> + <div class="right">107,637,</div> + </td> + </tr> + </tbody> +</table> + +<p class="p0">welches aber nicht eine Folge der Abnahme der Frevel, sondern des durch +die ausgebrochene Revolution gelähmten Forstschutzes war. — Es waren +im Gegentheile in diesem Jahre die Frevel noch weit zahlreicher und +bedeutender als im Jahre 1846–47.</p> + +<p>Im Jahre 1849–50 endlich, wo jedoch die eben angedeuteten, hindernden +Ursachen in ihren Folgen immer noch sehr einwirkend waren, betrug die +Zahl der Frevel wieder erst 113,088.</p> + +<p>Ueberblicken wir diese in vorstehenden statistischen Notizen gegebene +rasche Zunahme der Frevel in einem Zeitraume von nicht ganz 30 +Jahren, und erwägen wir, daß vielleicht eine fast gleiche oder wohl +noch größere Zahl von Frevlern jährlich nicht betreten, daß ferner +fast ebensoviele geringere Frevel (wiewohl dies nach den bestehenden +Verordnungen gar nicht sein sollte) aus Mitleid mit den Armen, oder hie +und da im wohlverstandenen Interesse des Dienstes gar nicht konstatirt +werden, so dürften die obigen Behauptungen mehr als gerechtfertigt +erscheinen.⁠<a id="FNanchor_4_4" href="#Footnote_4_4" class="fnanchor">[4]</a>⁠</p> + +<p>Unter dieser Menge von Freveln sind es vorzugsweise die Streufrevel, +die am meisten zerstörend auf unsere Waldungen einwirkten. Durch +väterliche Fürsorge der Staatsregierung wird im Allgemeinen so viel +Streu, als die Waldungen ertragen können, an die derselben bedürftigen +Landwirthe abgegeben. Demohngeachtet wird noch nebenbei eine solche +Masse von Waldstreu, <span class="pagenum" id="Page_15">[S. 15]</span>insbesondere Moos und Laub, allenthalben +entwendet, daß eine unbehinderte Wirthschaft — die Möglichkeit +der Erziehung wüchsiger Holzbestände — ja bei der Fortdauer und +voraussichtlichen Mehrung dieses Uebels die künftige Existenz der +Waldungen hauptsächlich hiedurch und mit Beiwirkung der übrigen +zahlreichen Frevel geradezu in Frage gestellt wird.</p> + +<p>Jede, auch die kleinste Hinwegnahme von Waldstreu aus den Waldungen +ist bekanntlich an und für sich schon ein Eingriff in den Gang der +Natur.⁠<a id="FNanchor_5_5" href="#Footnote_5_5" class="fnanchor">[5]</a> Von dieser sind jene Gegenstände, als Laub, Moos, Flechten +&c. &c., dazu bestimmt, den Boden feucht zu erhalten, die Wurzeln +gegen nachtheilige atmosphärische Einflüsse — zu große Hitze und +Kälte zu schützen, &c. — und endlich durch Verwesung als Dammerde +den Holzpflanzen als Nahrung zu dienen. Ohne diesen Humus ist keine +Waldvegetation möglich. Da indessen die Landwirthschaft in Bayern +zur Zeit der Waldstreu noch nicht entbehren kann, so hat man aus +staatswirthschaftlichen Rücksichten einen Theil der Produktionskraft +der Wälder durch freiwillige oder auf Berechtigung beruhende +Streuabgaben — namentlich in neuerer Zeit — derselben zum Opfer +gebracht; doch hat dies noch bislang keine Würdigung gefunden. Das +Stroh, welches zur Düngerbereitung verwendet werden sollte, wird in den +Waldgegenden — selbst von den Wohlhabenden — größtentheils verkauft, +ein anderer Theil aber auch zur Fütterung des Viehes verwendet. Es +werden deßhalb maßlose weitere Ansprüche auf Waldstreu gemacht, und bei +der Unmöglichkeit der Befriedigung im Wege des Frevels ohne Rücksicht +auf Zeit und Ort geltend gemacht.</p> + +<p>Hiezu gesellt sich noch in vielen Gegenden das Abschälen und Entwenden +der guten oberen Waldrasen- und Humus-Schichte, um solche als +Meliorationsmittel in den Weinbergen zu verwenden. Junge, wüchsige +Stangenhölzer, selbst Schläge und Kulturen werden heimgesucht. Erstere +dürren durch die anhaltende Entziehung ihrer Bodendecke, oft noch vor +Erreichung ihres <em class="gesperrt">halben</em> physikalischen Haubarkeits-Alters, an +den Gipfeln ab, jungen Pflanzen aber wird schon in zarter Jugend der +Keim <span class="pagenum" id="Page_16">[S. 16]</span>der Lebensunfähigkeit und ihrer frühen Vernichtung hiedurch +beigebracht.</p> + +<p>In solchen durch Beraubung der Nahrungsstoffe und der schützenden +Bedeckung von Stufe zu Stufe herabgesunkenen, Beständen vollendet dann +die Art des Holzfrevlers die völlige Devastation.</p> + +<p>Ein solches Bild (in verschiedenen Nuancen) bieten bereits mit wenigen +Ausnahmen all’ unsere Vorwaldungen, und im Innern der Wälder hat man +bereits angefangen, den Grund zu gleich betrübenden, in Aussicht +stehenden baldigen, ähnlichen Erscheinungen zu legen.</p> + +<p>Nach dem Streufrevler nimmt unstreitig bei uns der Gewerbsfrevler, der +Holz &c. &c. nur zum Verkaufe frevelt, den ersten Rang bezüglich der +Schädlichkeit für den Wald ein.</p> + +<p>Eine Menge theils arbeitsscheuer, theils arbeitsloser Menschen treibt +dieses Geschäft, ohne daß sie sich — selbst bei Anwesenheit des +Schutzpersonales — bei Ausübung ihrer Frevel nur im geringsten stören +lassen, und ohne daß es der Forstbeamte zu hindern vermag, auf eine +schonungslose Weise und in großen Massen.</p> + +<p>Geistliche, Schullehrer, bessere wohlhabende Bürger, selbst Beamte, die +doch alle berufen wären, zur Abstellung dieses demoralisirenden Unfuges +mitzuwirken, sind die bereitwilligen Abnehmer.</p> + +<p>Die Polizei liegt im Allgemeinen, und besonders bezüglich dieses +Treibens in den Städten, und noch mehr auf dem flachen Lande fast ganz +darnieder. Die mit Ausübung derselben betrauten Personen entwickeln +keine Energie, und sind in einer <em class="gesperrt">Lauheit und Schüchternheit</em> +befangen, die durch die letzten Ereignisse nur vermehrt wurde. +Erscheint eine desfallsige Verordnung oder Erinnerung der bestehenden +Vorschriften, so glaubt man seine Schuldigkeit gethan zu haben, wenn +solche bekannt gemacht und sodann in den Aktenschrank gelegt ist. Von +<em class="gesperrt">einem thatsächlichen, energischen Einschreiten ist keine Rede</em>. +Gewöhnlich hört man: „ja man ist doch auch Familienvater, der und jener +könnte mir ja das Haus über dem Kopfe zusammenbrennen &c. &c.“ —</p> + +<p>Auf diese Weise geschieht von den Lokalpolizeihehörden in dieser viel +zu gering geschätzten Sache aus lauter Rücksichten <span class="pagenum" id="Page_17">[S. 17]</span>und Bedenken wenig +oder gar nichts, und wird auch insolange nichts geschehen, bis das in +der Pfalz bestehende Institut der Bürgermeister⁠<a id="FNanchor_6_6" href="#Footnote_6_6" class="fnanchor">[6]</a>⁠, wenigstens insoweit +dasselbe die Ausübung der Polizeigewalt berührt, gänzlich aufgehoben, +und an dessen Stelle zum preußischen Systeme, wonach diese Beamten von +den Gemeinden ganz unabhängig und vom Staate besoldet sind, gegriffen +wird.</p> + +<p>Das Proletariat übt demnach, wie bisher dargethan, an vielen Orten +einen Terrorismus aus, der bei solcher gar nicht zu billigenden +Nachsicht nur noch mehr über Hand nehmen muß, der die öffentliche +Sicherheit gefährdet, die bessere Klasse der Bürger und hiemit die +ganze staatliche Gesellschaft nach und nach zu überwältigen droht.</p> + +<p>Wenn der Proletarier in unseren Waldgegenden eine Axt, einen +Schiebkarren und für den Winter einen Schlitten hat, dann ist er ein +gemachter Mann, und kann, wenn er überdies noch ein Aeckerchen für +Kartoffeln hat, heirathen. Der Wald bietet ihm ja eine reichliche +Nahrungsquelle. Das Futter für eine Kuh holt er daselbst. Für eine +Traglast Streu bekommt er 6 kr., für einen Schiebkarren voll 8 bis +9 kr., für einen Schiebkarren voll Holz 18 bis 36 kr., für einen +Handschlitten voll 30 kr. bis zu 1 fl. 30 kr.; je dicker und schöner es +ist, und je größer die Quantität, desto mehr hat er zu erwarten.</p> + +<p>Als gewöhnliche Ausrede der Abnehmer hört man: „ja man müsse doch diese +armen Leute unterstützen.“ — Beim Lichte betrachtet, ist es aber nichts +Anderes, als um sich theils den Schein der Mildthätigkeit zu geben, und +sich dem terrorisirenden Proletariate gefällig zu erzeigen, theils aber +auch — <em class="gesperrt">und in den meisten Fällen</em> — ist es nur der Eigennutz, um +auf wohlfeile und bequeme Weise zu solchen Forstprodukten zu kommen. +Die Unterstützung der Armen wird nur als Deckmantel gebraucht. — Wie +kann dies ein Werk der Nächstenliebe sein, da <span class="pagenum" id="Page_18">[S. 18]</span>doch jeder vernünftige +Mann einsehen muß, daß dies keine Unterstützung ist, daß er dem +Proletariate nur hiemit Vorschub leistet, daß dasselbe der ordentlichen +Arbeit ganz entwöhnt, und hiemit ganz demoralisirt wird? — In der That +begeht hiedurch die wohlhabendere Klasse aus Eigennutz ein Verbrechen +an der menschlichen Gesellschaft, denn sie verleitet diese Menschen +zum Forstfrevel, sie arbeitet nicht sowohl an der Devastation der +Waldungen, als vielmehr an dem religiös-sittlichen Verfalle und an der +nothwendig hiedurch sich nur vergrößernden materiellen Noth der unteren +Volksklassen.</p> + +<p>Der Gewerbsfrevler beschränkt sich nicht allein auf Brennholz und +Streu, sondern auch auf alle jene Waldprodukte, die er zu verwerthen +im Stande ist. Er beraubt die jungen Birken ihrer Aeste und Gipfel, +um mit den hievon fabrizirten Besen nach weit und breit Handel zu +treiben, er macht den Lieferanten von allen kleinen Nutzhölzern, er +entrindet junge, wüchsige Eichenstangen und verkauft die Rinde als +Loh, er entrindet die jungen Linden zur Bastgewinnung, er entgipfelt +ohne Scheu ganze Stämme, oder höhlt sie aus, oder haut die Wurzeln ab, +wenn er nur für einige Kreuzer Kiehnholz hiedurch gewinnen kann, oder +er verbrennt auch anbrüchige ganze Stämme auf dem Stocke zur Erzeugung +von Pottasche. Der weibliche Theil des Proletariats hingegen, wenn +solcher nicht mit Streu- oder Holzholen für eignen und fremden Bedarf +beschäftiget ist, führt emsig im Frühjahre und Sommer die regsame +Sichel in den Kulturen und Schlägen, währenddem die hoffnungsvolle +Jugend von den jungen Pflanzen das Laub zum Futter strüpfen und das +Vieh in den jungen Schlägen und Schonungen weiden muß.</p> + +<p>Kaum, daß die jungen Bestände den ersten, ihnen in ihrer zarten +Jugend drohenden, Gefahren entgangen sind, kaum, daß hierin das +geringste kleine Nutz- oder Brennholz zu erhalten ist, so fangen auch +schon die Gewerbsfrevler im Vereine mit dem aus Noth und zum eigenen +Bedarfe frevelnden Gewohnheitsfrevler und den Berechtigten, die fast +allenthalben eine Erweiterung der Waldservituten und hiemit eine noch +größere Belastung der Waldungen anstreben, schon ihr verderbliches +Schalten und Walten hierin an, welches bis ins höchste Alter dieser +Bestände fortgesetzt wird. Der Schnelligkeit und Bequemlichkeit wegen +wird in der Regel die Axt angewendet; an festgesetzte Holztage will man +sich nicht binden. Ganze Bestände von haubaren und angehend <span class="pagenum" id="Page_19">[S. 19]</span>haubaren +Kiefern, selbst Eichen, werden, welchen Frevel man früher hierorts gar +nicht kannte, auf Manneshöhe oft bis auf den Splint zu Brennmaterial +entrindet.</p> + +<p>Außerdem sieht man allenthalben Stämme oder Stangen, die angehauen, +zum Dürrwerden geringelt oder angepickt, die entästet oder entgipfelt, +oder sonst verstümmelt sind. In Folge dessen wird, abgesehen von der +gewaltsamen Störung des natürlichen Holzwuchses, in den Schlägen der +Nachwuchs abermals gefährdet, in erwachsenen Beständen aber werden +Windfälle veranlaßt, und der für den Bestand und für den Boden gleich +unentbehrliche Schluß wird in Folge dessen unterbrochen, wodurch, +wie auch durch die ständige Hinwegnahme der Streu, die allmählige +Lichtung der Bestände und die endliche gänzliche Vermagerung des Bodens +herbeigeführt werden muß, was leider bei vielen Tausenden von Tagwerken +schon jetzt der Fall ist, und was bei vielen anderen Tausenden in +kurzer Zeit eintreten wird. —</p> + +<p>Diese Frevel werden aber nicht nur in den Staats-, sondern auch in den +Gemeinde-, Körperschafts- und Privatwaldungen verübt. Entwendungen +von bereits aufgearbeitetem und von versteigertem Holze werden immer +häufiger. Sehr bedrohlich und Besorgniß erregend sind aber die in +neuerer Zeit hie und da vorgekommenen boshaften Brandlegungen, deren +Urheber nur sehr selten (oder gar nicht) zu entdecken und noch schwerer +zur Strafe⁠<a id="FNanchor_7_7" href="#Footnote_7_7" class="fnanchor">[7]</a> zu bringen sind.</p> + +<p>Ziehen wir die Totalität all’ dieser Frevel und ihrer fortwährenden, +verderblichen, nachhaltigen Wirkungen in Erwägung, betrachten wir nur +die vor unseren Augen in kurzer Zeit angerichteten Zerstörungen der +Wälder, an denen Jahrhunderte gehegt und gepflegt wurde, so müssen +Alle, die auch nur einigermaßen einen Begriff von der Nothwendigkeit +und Bedeutsamkeit der Wälder haben, mit tiefer Betrübniß erfüllt werden.</p> + +<p>Auch jeder Nichtforstmann wird, wenn er diese Zustände unparteiisch +überblickt, wenn er sich das Bild der Waldungen von den Ortschaften an +(von außen) bis ins Innere derselben betrachtet, den zweiten Theil der +obigen Frage, was nämlich die <span class="pagenum" id="Page_20">[S. 20]</span>Folgen hievon sein werden, von selbst zu +beantworten im Stande sein.</p> + +<p>Der obersten Leitung des Forstwesens in Bayern haben wir es zu +verdanken, daß die Bewirthschaftung unserer Wälder, wie dies auch +auswärts anerkannt wird, eine musterhafte zu nennen ist, und auch +hinter keiner in einem anderen deutschen Staate zurücksteht; allein +dieselbe — aller Fleiß und alle Anstrengungen mit Kulturen — werden, +wie wir sehen, nicht im Stande sein, die fortschreitende Devastation +der Wälder zu hemmen.</p> + +<p>Dieselbe wird, wenn nicht auf eine oder die andere Weise geholfen +werden sollte, wenn auch langsam, doch sicherlich erfolgen, und wird +sich nur bei gleichem Gange, wie bisher, schon bald auch in das Innere +der Waldungen nothwendigerweise erstrecken.</p> + +<p>Freilich ist der Gang dieses Verderbens für den Uneingeweihten und +Kurzsichtigen nicht schnell genug, um ihn zur rechtzeitigen Erkenntniß +zu bringen. Er betrachtet nur die Waldflächen ihrer äußeren Form nach, +aber ihren inneren, schlechten, herabgekommenen Zustand erkennt er +nicht, und überlegt auch nicht, daß Waldungen in kurzer Zeit ruinirt +sind, daß aber oft mehrere Menschenalter dazu gehören, um solche +herabgekommene oder ganz zerstörte Bestände, was oft gar nicht mehr +möglich ist, wieder gehörig zu bewalden. Nicht nur die Nachwelt wird +gerechte Ursache haben, unserer mit Bitterkeit und Vorwürfen zu +gedenken, sondern auch unsere Zeitgenossen werden es noch zu entgelten +haben, wenn es nicht gelingen sollte, dieser immer noch wachsenden, +raschen Zunahme der Waldverwüstungen Einhalt zu thun.</p> + +<div class="chapter"> + <h2 class="nobreak" id="Ursachen_der_Forstfrevel_und_deren_Unterscheidung"> + <b>Ursachen der Forstfrevel und deren Unterscheidung.</b> + </h2> +</div> + +<p>Die Ursachen der Forstfrevel werden nach dem Gesagten folgende sein:</p> + +<div class="csstab mleft1_5"> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">1) </div> + <div class="csscell vat just">Vor allem die im Volke, besonders in den + unteren Klassen, eingerissene permanente Irreligiosität und totale + Entsittlichung.</div> + </div> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">2) </div> + <div class="csscell vat just">Die materielle große Noth und Armuth der + unteren <span class="pagenum" id="Page_21">[S. 21]</span>Volksschichten, + und die zerrütteten Wohlstandsverhältnisse der besseren Bürgerklassen.</div> + </div> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">3) </div> + <div class="csscell vat just">Dringendes unabweisliches Bedürfniß, + unzureichende Befriedigung, oder gänzliche Unmöglichkeit, den Bedarf auf + legale Weise zu befriedigen.</div> + </div> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">4) </div> + <div class="csscell vat just">Verwirrung aller Rechtsbegriffe bezüglich des + Waldeigenthumes, sowie auch totale Unwissenheit im Volke über den Nutzen, + über die Nothwendigkeit der Erhaltung und die Pflege der Wälder.</div> + </div> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">5) </div> + <div class="csscell vat just">Sehr nachtheilige, in ihren Folgen zum Theil + verderbliche Einwirkungen der Legislatur und praktischen Jurisdiktion.</div> + </div> +</div> + +<p>Die Revolution kann als eine weitere andauernde Ursache der Forstfrevel +nicht angeführt werden, da solche momentane Aufbrausung falscher +Freiheitsbegriffe und irregeleiteter, aufgestachelter Leidenschaften +sich beim besseren Theile des Volkes von selbst wieder berichtiget und +besänftiget; währenddem die übrigen Ursachen aber bisher permanent +waren und noch fortwirkend sind.</p> + +<p>Die Waldfrevel selbst dürften sich aber in folgende Kategorien +einreihen lassen:</p> + +<div class="csstab mleft1_5"> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">1) </div> + <div class="csscell vat just">in Waldfrevel zum eigenen Bedarfe, und</div> + </div> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">2) </div> + <div class="csscell vat just">in Waldfrevel zum Handel und Verkaufe + (Gewerbsfrevel).</div> + </div> +</div> + +<p>Beide Grade wirken in ihren Folgen sehr verschieden, und sind auch +ebenso verschieden zu beurtheilen.</p> + +<p>Die erstere Klasse der Frevler unterscheidet sich wieder:</p> + +<div class="csstab mleft1_5"> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat"><span class="antiqua">a</span>) </div> + <div class="csscell vat just">in solche Frevler, die aus wirklicher Armuth + und Noth freveln, und die sonach nicht im Stande sind, auch nur die + geringste Ausgabe für den Ankauf von benöthigten Forstprodukten zu machen;</div> + </div> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat"><span class="antiqua">b</span>) </div> + <div class="csscell vat just">in solche Frevler, die nur in einzelnen Fällen, + wenn die rechtliche Erwerbung eines Forstproduktes erschwert, oder für sie + gar nicht möglich ist, das Waldeigenthum angreifen, und</div> + </div> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat"><span class="antiqua">c</span>) </div> + <div class="csscell vat just">in Solche, die beständig aus Nichtachtung oder + Verkennung alles Rechtes, aus Gewohnheit oder in Folge günstiger Gelegenheit, + daher ohne wirkliche Noth — zu ihrem Vortheile — freveln.</div> + </div> +</div> + +<p>Die oben angegebene zweite Categorie aber ist bei ihrer dermaligen +Ausbreitung die für den Wald und die ganze staatliche <span class="pagenum" id="Page_22">[S. 22]</span>Gesellschaft am +meisten gefährliche, und möchte nur in zwei Klassen zerfallen, als:</p> + +<div class="csstab mleft1_5"> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat"><span class="antiqua">a</span>) </div> + <div class="csscell vat just">in solche, die jede ordentliche Arbeit, auch + bei reichlicher Gelegenheit hiezu, fliehen, die ihren und der Ihrigen + Unterhalt nur durch lukrative Veräußerung gefrevelter Forstprodukte (was + freilich in kürzerer Zeit und mit größerer Leichtigkeit und Bequemlichkeit, + als bei einer regelmäßigen Beschäftigung, geschehen kann) decken wollen, die + durch ungenügsames und nicht rechtzeitiges Einschreiten zum Angriffe und zur + Beeinträchtigung <em class="gesperrt">alles</em> fremden Eigenthumes + eigentlich herangezogen werden, die sich bisher durch nichts, am wenigsten + durch die unwirksamen Strafen, in ihrem Thun und Treiben beirren ließen, und + die sohin als Hefe des Volkes auf der höchsten Stufe einer pestartig sich + immer mehr ausbreitenden Demoralisation angelangt sind. Leider gehört hiezu + der größere Theil der Gewerbsfrevler;</div> + </div> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat"><span class="antiqua">b</span>) </div> + <div class="csscell vat just">in solche, die nur wegen temporärer + Verdienstlosigkeit oder momentaner Noth zum Holz-, Streu- &c. Frevel und + zum sofortigen Verkaufe dieser Forstprodukte ihre Zuflucht nehmen.</div> + </div> +</div> + +<p>Nach dieser allgemeinen Betrachtung des Waldfrevels, seiner +Unterscheidung und seiner Ursachen, gelangen wir nun zur wichtigsten +Frage dieser kleinen Abhandlung, nämlich:</p> + +<blockquote> +<p><b>Welches wären die Mittel zur Minderung der Frevel in dem in seiner +Existenz bedrohten Waldeigenthume,</b></p> + +<p class="center"><b>oder</b></p> + +<p class="p0"><b>welches wären wohl, vom reinen Standpunkte des Forstmannes aus +betrachtet, die Mittel zur sittlichen Erhebung und materiellen +Verbesserung der unteren Volksklassen?</b></p> +</blockquote> + +<p>Beide Fragen sind ihrer Wesenheit nach so enge verknüpft und +auf Reciprocität beruhend, daß die Beantwortung derselben ohne +Beeinträchtigung der Sache füglich zusammengefaßt werden kann.</p> + +<p>Blicken wir in die Vergangenheit zurück, so finden wir, daß schon in +grauer Vorzeit, wo die Wälder aufgehört hatten, Gemeingut <span class="pagenum" id="Page_23">[S. 23]</span>zu sein, +Eingriffe in das gewordene Waldeigenthum stattfanden. Diese Eingriffe +werden wohl auch ohne Zweifel fortan, so lange es noch Waldungen und +Menschen giebt, stattfinden.</p> + +<p>Es kann sich folglich hier nicht darum handeln, Mittel und Wege zu +besprechen, um die Forstfrevel <em class="gesperrt">alle</em> zu verhindern, sondern +nur um solche zu vermindern, solche auf das für die staatliche +Gesellschaft und die Waldungen unschädliche Maß wieder zurückzuführen, +und hiemit der durch Holzfrevel entstehenden allgemeinen Entsittlichung +vorzubeugen.</p> + +<p>Holz ist ein für Jedermann ganz unentbehrliches Lebensbedürfniß. So +gut der Mensch der Nahrung und Kleidung bedarf, ebensogut und ja noch +mehr bedarf er des Holzes, welches ihn vor Kälte schützt, mit welchem +die meisten rohen Nahrungsstoffe erst zubereitet werden, welches zu +unendlich vielen Zwecken verwendet wird, um uns die Annehmlichkeit des +Lebens zu erhöhen, und Tausende von Bedürfnissen zu befriedigen. Wenn +auch hie und da Surrogate hiefür durch den rastlosen Forschergeist +der Menschen aufgefunden wurden, so wird doch nun und nimmermehr ein +solches entdeckt oder gefunden werden, welches das Holz ganz, oder +bezüglich seiner verschiedenen Verwendung (ganz abgesehen von der +großartigen Einwirkung der Waldungen auf die klimatischen Verhältnisse +eines Landes) auch nur theilweise vollständig zu ersetzen vermöchte.</p> + +<p>Die Natur selbst giebt uns in ihrer reichlichen, natürlichen Produktion +und Ausbreitung der Wälder über die ganze Erde einen Fingerzeig, daß +Surrogate hiefür in der angedeuteten Ausdehnung und Wirksamkeit in +ihrem unermeßlichen und undurchdringlichen Bereiche nicht vorhanden +sein werden.</p> + +<p>Hieraus ergiebt sich von selbst die Nothwendigkeit der Hege und Pflege +dieses uns von der Natur geschenkten so kostbaren Gutes. Gleichwie +nicht nur der einzelne Verschwender, sondern auch seine Nachkommen es +büßen müßten, wenn ersterer in Leichtfertigkeit sein Vermögen schon +frühzeitig vergeudet, ebenso und noch weit mehr müßte die Gesammtheit +der lebenden Staatsbürger und die Nachwelt eine leichtfertige und, wenn +auch nur theilweise, Zerstörung dieser unschätzbaren Gabe der Natur zu +entgelten und tief zu bereuen haben.</p> + +<p>Es ist daher eine heilige Pflicht der obersten Staatsgewalten, unsere +ganz unentbehrlichen und auf den Nationalwohlstand so wesentlich +einwirkenden Waldungen nicht nur in ihrer Existenz, <span class="pagenum" id="Page_24">[S. 24]</span>sondern auch in +ihrer pfleglichen Behandlung zu schützen. Ein laues Eingreifen in +dieser Beziehung wäre gegen alle Rechtsbegriffe und Civilisation, sowie +auch eine Versündigung gegen den Staat, gegen die Mit- und Nachwelt.</p> + +<p>Da nun Holz, wie gesagt, ein für <em class="gesperrt">jeden</em> Menschen unentbehrliches +Bedürfniß ist, da ferner jede eigenmächtige gewaltsame Entwendung von +Forstprodukten (ganz abgesehen von den jetzigen massenhaften Freveln) +schon an und für sich mit Nachtheilen für den Wald verbunden ist, +so folgt hieraus die Nothwendigkeit, vor Allem <em class="gesperrt">zur Abwendung und +Minderung der Frevel</em> für die Befriedigung des wirklichen Bedarfes +<em class="gesperrt">Aller</em> zu sorgen.</p> + +<p>Der Grundsatz muß jedoch hiebei obenan stehen, daß die Anforderungen +des Einzelnen, soweit es das Gesammtwohl des Staates erheischt, und +allgemeine staatswirthschaftliche Rücksichten es unbedingt gebieten, +beschränkt und untergeordnet sein müssen.</p> + +<p>Erwägen wir die Bedeutung der Forst- und Staatswirthschaft in ihren +gegenseitigen Beziehungen, so finden wir, daß die Forstwirthschaft +eines Staates, deren andauerndes Bestreben sein muß, für Erhöhung der +Produktionskräfte der Waldungen (sowohl hinsichtlich der Qualität als +Quantität der Masse) zu sorgen, zu allen Zeiten Bedingung sicherer und +nachhaltiger Befriedigung seiner Holzbedürfnisse war und in Zukunft +sein wird. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse mit dem möglichst +geringsten Kraftaufwande des Consumenten und aus der möglichst +beschränkten Fläche (was bereits schon in fast allen deutschen Staaten +der Fall sein wird) ist aber eine Bedingung der Staatswirthschaft.</p> + +<p>Die Erfüllung dieser Bedingungen mit der möglichsten Schonung des +Individuums ist mithin Pflicht einer jeden Staatsregierung, wenn sie +die Gesetze der Humanität und strengsten Gerechtigkeit nicht verletzen, +und den Grund des ganzen Staatsgebäudes nicht unterspülen lassen will.</p> + +<p>Untersuchen wir nun, ob für die Befriedigung der Holzbedürfnisse in +der angedeuteten Weise allenthalben gesorgt wurde, so müssen wir, wenn +wir der Wahrheit treu sein wollen, offen gestehen, daß dies in unseren +deutschen Staaten größtentheils nicht ganz in dem Maße geschehen ist, +als zur Abwendung der verderblichen Forstfrevel nöthig gewesen wäre. +Gehen wir bei diesen verschiedenen Ländern auf eine Reihe von dreißig +Jahren <span class="pagenum" id="Page_25">[S. 25]</span>zurück, werfen wir einen Blick in die Nachweisungen der +Einnahmen aus den Staatswaldungen während der verschiedenen Perioden, +so werden wir, in Folge eines da mehr dort weniger zur Suprematie +gelangten und ausgebildeten fiskalischen Systemes, eine ansehnliche +progressive Steigerung dieser Einnahmen fast allenthalben wahrnehmen. +In den letzten Jahren jedoch wird — aus bekannten Gründen — nicht nur +keine Mehrung, sondern an vielen Orten sogar eine ansehnliche Minderung +eingetreten sein.</p> + +<p>Der Wahrheit getreu aber müssen wir hinzusetzen, daß die bezeichnete +Steigerung der Staatseinnahmen aus den Forsten in verschiedenen +deutschen Staaten, namentlich aber in Bayern, nicht allein die Folge +eines solchen Finanzsystemes war, sondern daß auch durch eine gute +Bewirthschaftung, durch zweckmäßige, den Holztransport erleichternde +Anlagen von Abfuhrwegen und von anderen Verbringungsanstalten, und +insbesondere durch die Forsteinrichtung hiezu sehr viel beigetragen +wurde.</p> + +<p>Von der anderen Seite ist auch nicht zu verkennen, daß die sich +immer mehrenden, nöthigen Ausgaben der Staaten auch eine Steigerung +der Einnahmen voraussetzen; allein es dürfen durch eine solche +Steigerung die volkswirthschaftlichen Interessen mindestens nicht in +dem Grade benachtheiliget werden, daß hieraus irgend eine fühlbare +Beeinträchtigung des allgemeinen Staatswohles erwachsen könnte.</p> + +<p>Was die Verwerthung der Forstprodukte speziell bei uns in Bayern +betrifft, so ist es bekannte Sache, daß die Taxen immer aus den +Durchschnitten der Versteigerungserlöse der vorhergehenden drei Jahre +regulirt, und hierauf bei den Versteigerungen als Basis in Anwendung +gebracht wurden. Es mußten diese natürlich immer überboten und hiemit +eine immerwährende Erhöhung der Taxen und der Erlöse nach und nach +erzielt werden. Wo auch besondere Aufwurfspreise bestanden, so war doch +das Verhältniß das gleiche; denn da letztere nur eine Minderung der +Taxe um gewisse Prozente waren, so mußten auch solche consequent mit +den bestehenden Taxen steigen oder fallen.</p> + +<p>Die nachtheiligsten Einwirkungen werden aber immer die unausbleiblichen +Folgen sein, wenn den Zeitverhältnissen und den Kräften der Consumenten +hiebei nicht eine nach staatswirthschaftlichen Grundsätzen genügsame +Beachtung zugewendet wird. —Vielfach <span class="pagenum" id="Page_26">[S. 26]</span>können wir in der That +wahrnehmen, daß gering und mittelmäßig begüterte Bürger durch hohe +für sie unerschwingliche Holzpreise immer mehr und mehr in Verfall +kamen, und sich allmählig ganz außer Stande sahen, mit dem Holzhändler +und dem Wohlhabenden zu concurriren. Sie mußten sich dem Holzfrevel +nothgedrungen widmen. Forststrafen nahmen einen Theil ihres geringen +Verdienstes oder die Möglichkeit ihres Erwerbes, ihre persönliche +Freiheit hinweg. —</p> + +<p>Mit dem Verfalle der materiellen Verhältnisse, mit der Zunahme der +Forstfrevel und ihrer Armuth nahm aber auch in gleichem Grade die +Demoralisation zu. Haß und Bitterkeit gegen die Obrigkeit, insbesondere +gegen die Forstbeamten, vermehrte sich in gleichem Maße, und all’ diese +Zustände vollendeten im Vereine mit den politischen Agitationen und +Wühlereien den Proletarier, der zu Allem fähig, in Millionen jetzt über +ganz Deutschland verbreitet ist. Viele Tausende von Familien, die sonst +der gemeinnützigsten Menschenklasse angehörten, sind verarmt und dieser +Kategorie anheimgefallen.</p> + +<p>Alle Fachgenossen, die unter dem Volke, besonders auf dem Lande wohnen, +werden es bestätigen, daß in sehr vielen, vielleicht in den meisten +Gegenden Mangel an Brennmaterial und anderen Forstprodukten eine tiefer +liegende Ursache der materiellen Noth bei den unteren Volksklassen +bildet, als der Mangel irgend eines anderen Produktes.</p> + +<p>Ein Staat kann aber nur in dem Maße glücklich sein, und allen Stürmen +trotzen, als Zufriedenheit und Wohlstand, im Vereine mit religiöser +und sittlicher Bildung, in den Familien, in der Gemeinde und im Lande +überhaupt vorhanden sind.</p> + +<p>Nichts ist so heilig als die Pflicht der Regierungen, dieses Ziel zu +erstreben; es sind dieselben daher auch verbunden, alle Nationalgüter, +worunter die Waldungen in Bayern den ersten Rang einnehmen, nur einzig +und allein zum allgemeinen Nutzen, zur Unterstützung und Erhöhung des +Nationalwohlstandes verwalten zu lassen.</p> + +<p>Niemals darf es, <em class="gesperrt">so lange volkswirthschaftliche Rücksichten es nicht +anders erheischen</em>, Zweck der Forstverwaltung sein, <em class="gesperrt">möglichst +hohe</em> Revenüen zur <span class="pagenum" id="Page_27">[S. 27]</span>Deckung der Staatsbedürfnisse zu erzielen.⁠<a id="FNanchor_8_8" href="#Footnote_8_8" class="fnanchor">[8]</a> +Letztere können und sollen erst dann berücksichtiget werden, wenn für +die Bedürfnisse aller Staatsangehörigen (mit Rücksicht auf ihre Kräfte) +gesorgt ist.</p> + +<p>Es sollte daher die Deckung der Staatsbedürfnisse, da finanzielle +Rücksichten in der Forstverwaltung nur untergeordneter Natur sein +dürfen, immer nur auf dem Wege einer — nach einem richtigen und +gerechten Vertheilungsmaßstabe regulirten — <em class="gesperrt">directen</em> Besteuerung +aller Staatsangehörigen bewirkt werden. Dies ist die zweckmäßigste +und leichteste Weise. Alle und jede andere Mittel, insbesondere wenn +es sich (wie hier) um unentbehrliche Lebensbedürfnisse handelt, +untergraben mehr oder minder das Fundament des Staatenlebens.</p> + +<p>Wenn die Forstverwaltung nicht auf den angedeuteten Prinzipien beruht, +so wird sie nimmermehr zu der Geltung gelangen, die ihr gebührt. Der +Forstmann soll vor Allem auch Staatswirth, im engeren Sinne des Wortes, +und wenn er seine Pflichten in dieser Richtung erfüllt hat, erst +dann soll er auch Finanzmann des Staates sein; außerdem verliert er +an seinem politischen Werthe, und ist ein ebenso nachtheilig auf den +Nationalwohlstand einwirkender Beamter, als es der reine Finanzbeamte +sein würde, wenn solcher, ohne hiebei im Geringsten auf die Kräfte der +Besteuerten Rücksicht zu nehmen, nur darauf bedacht wäre, Gelder in die +Staatskassen zusammenzuscharren. Schon vom rein forstlichen Standpunkte +aus können und dürfen wir in keinem anderen Sinne handeln, wenn wir +nicht selbst zur Devastation unserer Wälder beitragen wollen.</p> + +<p>Gleichwie in der Natur aber Alles dem Wechsel unterworfen ist, so +sind es auch die Werke der Menschen, da letztere bezüglich ihrer +Anzahl, ihrer Bedürfnisse, ihrer Ansichten und Bildung selbst der +größten Mannigfaltigkeit und Veränderungen fähig sind. Es müssen daher +auch alle Institutionen, die vor dreißig — vierzig Jahren noch als +bewährt und als wohlthätig einwirkend <span class="pagenum" id="Page_28">[S. 28]</span>erkannt wurden, abgeändert, +und den Zeitumständen angepaßt werden, sobald es die bestehenden +Verhältnisse und das allgemeine Staatswohl erheischen. Die Früchte der +gesammelten Erfahrungen haben zu allen Zeiten das Gesagte bestätiget. +Diese Erfahrungen sind es auch, die uns Forstwirthe fortan auf +den Weg verweisen werden, der unumgänglich zur Erhaltung unserer +Forste eingeschlagen werden muß. Keine Gesetzgebung, keine zehnfache +Mehrung des Schutzpersonales ist ferner im Stande, das Uebel der +Walddevastation für sich allein zu heben oder zu mindern, sondern nur +im Vereine aller disponiblen Mittel wird ein Erfolg zu erwarten sein.</p> + +<p>Die uns zu Gebote stehenden Mittel sind aber</p> + +<div class="section"> + <h3 class="mtop2" id="I_vor_Allem"> + <b>I.</b> <em class="gesperrt">vor Allem</em>: + </h3> +</div> + +<p class="s4 center mbot2 lh1_5"><b><span class="s3">E</span>s werde dafür gesorgt, daß jeder Staatsangehörige — sei er +arm oder reich — seine bemessenen wirklichen Bedürfnisse an +Forstprodukten, soweit dies ohne Gefährdung der Waldungen geschehen +kann, auf legale Weise zu befriedigen im Stande ist.</b></p> + +<p>Die Lösung dieser Aufgabe ist freilich eine schwierige, jedoch könnte +diese Befriedigung, soweit solche im Interesse der Staatsangehörigen +und der Waldungen liegt, sicherlich stattfinden, wenn die nöthigen +Maßregeln ergriffen, und in Ausführung gebracht würden. Als solche +bezeichnet man:</p> + +<p><span class="antiqua">a</span>) In einer <em class="gesperrt">neuen</em> Gemeindeordnung werde die Frage +vorgesehen und beantwortet, auf welche Weise die sämmtlichen Armen +und minder bemittelten Einwohner einer Gemeinde in Zukunft mit +Brennmaterial versorgt werden sollen. — Diesem Gegenstande wurde +bisher, obschon solcher ein unentbehrliches Lebensbedürfniß betrifft, +und obschon der materielle und sittliche Zustand einer, oft der +größeren Anzahl der Gemeindeglieder hievon wesentlich abhängig ist, +keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und zwar aus dem Grunde, weil +keine zureichende gesetzlichen Bestimmungen deßhalb bestehen, weil +ferner von Seite der Gemeinden <span class="pagenum" id="Page_29">[S. 29]</span>die Wichtigkeit dieser Sache zu wenig +gekannt wurde, oder weil denselben zu einem wohlthätigen, erfolgreichen +Eingreifen in dieser Beziehung die Mittel abgiengen.</p> + +<p>Die nächste Folge hievon war aber, daß der Arme auf eigene Faust seine +Bedürfnisse im Wege des Frevels zu befriedigen suchen mußte. Es blieb +ihm ja kein anderer Ausweg übrig.</p> + +<p>Gerade aber die häufig vorkommende gänzliche Nichtbeachtung der in +dieser Richtung schuldigen Pflicht von Seite der Gemeinde-Corporationen +gegen ihre armen Mitbürger, und eine unzureichende Beihülfe von Seite +des Staates sind aber, wie schon angedeutet, hauptsächlich Veranlassung +der raschen und verderblichen Waldfrevel-Mehrung.</p> + +<p>Abgesehen von der sittlichen Verderbniß, so wird, lenkt man auch +heute auf den rechten Weg ein, doch geraume Zeit dahin gehen, diese +in Fleisch und Blut übergegangene Frevelsucht und die eingewurzelten +desfallsigen Ansichten wieder auszumärzen.</p> + +<p>Wenn übrigens auch diese Krankheit dann noch einige Zeit in gewissem +Grade fortdauernd sein würde, so muß dies für den Arzt um so mehr +Veranlassung sein, keinen Augenblick zu zögern und die wirksamsten +Mittel zur Hebung derselben in Anwendung zu bringen.</p> + +<p>Mit Recht kann wohl der Gemeinde zugemuthet werden, daß sie, soweit +es in deren Kräften steht, für Unterhaltung der armen Angehörigen, +insbesondere mit Brennmaterial, zu sorgen, oder hiezu beizutragen +habe. Wie weit dies zu geschehen habe, und in wie weit der Staat +hiemit zu belasten sei, dies muß nach reiflicher Berathung durch die +gesetzgebenden Körper genau begrenzt und festgesetzt werden. Wenn aber +diese Pflicht der Gemeinde zuerkannt wird, so muß ihr auch das Recht +eingeräumt werden, der <em class="gesperrt">verschuldeten</em> gänzlichen Verarmung ihrer +Angehörigen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln vorzubeugen, und +sich hiegegen dadurch zu schützen, daß sie der maßlosen Verschwendung +und Liederlichkeit ihrer Proletarier <em class="gesperrt">selbstständig</em>, ohne erst +als Kläger wie bisher auftreten zu müssen, ein Ziel setzen darf. Es +ist dies kein Eingriff in die persönliche Freiheit solcher Individuen, +sondern es ist eine nothwendige Folge des Verhältnisses zwischen den +Ernährten und den Versorgenden. Unsere Bestimmungen über das Armenwesen +sind — den bestehenden Verhältnissen gegenüber — nicht mehr zureichend +und bedürfen in der That (namentlich in dieser Beziehung) einer +tief <span class="pagenum" id="Page_30">[S. 30]</span>eingreifenden Aenderung. Fast täglich kann man ja wahrnehmen, +daß milde Gaben in unrechte Hände wandern, um da zur Fröhnung des +Müßigganges und gar des Lasters verwendet zu werden, währenddem der +noch fleißige Bürger im Schweiße und mit aller Kraftanstrengung sein +Brod verdienen, und obendrein noch zur Erhaltung solcher liederlichen +Subjekte beitragen muß. Dies heißt in der That noch zur gänzlichen +Verderbniß unserer materiellen, insbesondere aber der sittlichen +Zustände emsig beitragen und aufmuntern.</p> + +<p>Die nähere Ausführung dieses würde übrigens zu weit ablenken, weßhalb +man wieder auf seinen Gegenstand in Nachstehendem zurückkömmt.</p> + +<p><span class="antiqua">b</span>) Das Einsammeln von Stock-, Raff- und Leseholz in Staats- +und Gemeindewaldungen wäre baldthunlichst zu ordnen. Im jenseitigen +Baiern besteht, soviel man weiß, längst die Einrichtung, daß nur die +notorisch Armen zugelassen und mit Leseholzscheinen versehen werden. +Anders ist es in der Pfalz, wo eine solche Ausscheidung zur Zeit noch +nicht stattgefunden hat und wo die mehr Bemittelten und selbst ganz +wohlhabende reiche Bürger in den Städten und auf dem Lande sich nicht +mehr entblöden, diese Wohlthat mit den Armen zu theilen. Den ersteren +stehen aber mehr Arbeitskräfte und immerhin Gespanne zu Gebote, wodurch +natürlich den Armen wenig oder gar nichts mehr — nur das Freveln — +übrig bleibt.</p> + +<p>Dieser Mißstand verdient in der That alle Beachtung — schon deßhalb, +weil durch dieses Gehenlassen die Ansicht fast allenthalben bei +den Wohlhabenden eingewurzelt ist, daß sie, wie sie sich äußern, +gleichmäßig hiezu berechtiget seien.</p> + +<p>Wenn es auch gerade nicht nöthig ist, besondere Leseholzscheine +auszustellen, so ist es doch dringendes Bedürfniß, daß alljährlich +durch den versammelten Gemeinderath und in Beisein des einschlägigen +Forstverwalters Namensverzeichnisse der in der That bedürftigen +Individuen mit <em class="gesperrt">strenger</em> Ausscheidung aller Uebrigen aufgenommen, +alphabetisch geordnet und dem Schutzpersonale zur Ueberwachung +eingehändigt werden.</p> + +<p>Wo Berechtigungen aber auf diese Sortimente bestehen, da müssen +solche zwar vor Allem geschützt werden; ist hingegen das Maß dieser +Berechtigungen erfüllt, so sollte die Mitbenützung dieser Sortimente +von Seite der umwohnenden Armen nicht unnöthig beschränkt werden.</p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_31">[S. 31]</span></p> + +<p>Bezüglich der Gemeindewaldungen könnte wohl schwerlich dem +wohlhabenderen und reichen Gemeindegliede rechtlich verboten werden, +diese Nutzung im Communalwalde mit den Armen zu theilen; demohngeachtet +muß aber auch daselbst diese Maßregel konsequent durchgeführt und +zu dem Ende besondere Gemeinderathsbeschlüsse gefaßt werden. Das +Interesse der Gemeinden, der Sittlichkeit, und vor Allem die pflegliche +Behandlung und Schonung des Gemeindewaldes erfordert solches unbedingt.</p> + +<p>Was endlich die Stockholznutzung betrifft, so hat solche fast +allenthalben die Ausdehnung noch nicht, deren sie fähig wäre. Im +Staats- und Gemeindewalde sollte von der Verwaltung die Fabrikation +dieses Sortimentes durch Holzhauer, wo es nur äußerst thunlich und +unschädlich wäre, mit aller Thätigkeit betrieben und dasselbe nur um +die Fabrikationskosten an minder bemittelte Bürger und an die ganz +Armen, bei welch’ Letzteren die Gewinnungskosten aus disponiblen Armen- +oder Gemeindefonds bestritten werden müßten, abgegeben werden. Eine +große Quantität von diesem Holze könnte jährlich auf diese Weise zum +allgemeinen Nutzen und zur Schonung der Wälder noch verwendet werden.</p> + +<p>Der Forstbeamte soll überhaupt suchen, Alles das im Walde zum Besten +des Landmannes und Bürgers benützen zu lassen, was durch seine +Hinwegnahme den Wald in seiner Existenz und pfleglich nachhaltigen +Behandlung nicht gefährdet. Derjenige ist noch lange nicht ein guter +Forstbeamter, der in den Theorien der Haupt- und Nebenwissenschaften +tüchtig ausgebildet ist, sondern er muß auch eine zu seinem Wirken erst +befähigende praktische Bildung sich aneignen. Er muß den besonderen +Charakter der Bewohner, ihre Sitten und Bedürfnisse, sowie auch die +lokalen Waldverhältnisse studieren, und hienach, nach forst- und +staatswirthschaftlichen Rücksichten entscheiden, was unschädlich +abgelassen werden kann und soll.</p> + +<p>Entweder der Forstbeamte ist hiezu nicht befähigt, dann soll er an +solche Stellen nicht gelangen, oder wenn er befähigt und verantwortlich +ist, dann muß er <em class="gesperrt">in allen Fällen</em> nicht an den starren +Buchstaben einer Verordnung gebunden sein, die niemals, so gut sie im +Allgemeinen sein mag, an alle Orte und in alle Verhältnisse passen +kann. Da kann etwas zulässig und von den besten Folgen sein, was +dort wieder unpraktisch und von den nachtheiligsten Wirkungen sein +würde. Es ist deßhalb <span class="pagenum" id="Page_32">[S. 32]</span>auch eine reine Unmöglichkeit, daß <em class="gesperrt">Alles</em> +bei der Forstverwaltung genau vorgeschrieben werde; es muß vielmehr +der ausübende und desfalls <em class="gesperrt">verantwortliche</em> Forstbeamte einen +bestimmten freien Wirkungskreis haben, sonst wird derselbe eine reine +Maschine, was mit dem größten Nachtheile in allen Beziehungen verbunden +ist. Der in seinem Berufskreise möglichst selbstständige Beamte greift +dagegen mit Lust und Freude an, seine Schöpfungen spornen ihn zu neuer +Thätigkeit, und ermuntern ihn, seine Kräfte bis an sein Lebensende in +treuer Anhänglichkeit seinem Berufe zu widmen.</p> + +<p><span class="antiqua">c</span>) Durch Abgabe geringer Brennholzsortimente, durch Vermehrung +der Brennholz-Magazine, durch Verabreichung von Surrogaten (wo solches +thunlich ist), als Kohlen und Torf, wird, da das Einsammeln des Raff-, +Stock- und Leseholzes bei weitem nicht zureicht, für die Befriedigung +der Bedürfnisse der Armen und minder Bemittelten weiter gesorgt werden +müssen.</p> + +<p>Fast allenthalben sind in jeder Gemeinde jetzt eine große Anzahl armer +Leute, die schlechterdings nicht im Stande sind, auch nur einen Kreuzer +für Brennmaterial auszugeben; viele andere sind wieder da, die nur +wenig hiefür ausgeben, also ihren Bedarf nur theilweise durch einen +geregelten billigen Ankauf befriedigen können.</p> + +<p>Diese ganz Armen und die der gänzlichen Verarmung nahe Stehenden sind +es, die trotz allen Strafen aus Dürftigkeit freveln müssen. Diese +Klasse ist es auch, die unser Mitleid und die Fürsorge der Regierung in +Anspruch zu nehmen berechtiget ist.</p> + +<p>Wer ein Menschenfreund ist, wessen Herz noch für das Leiden Anderer +fühlend schlägt, der komme und sehe sich jetzt bei dem ohnedies so +harten Winter des Jahres 1849–50 in den Hütten der Armen um. In +nothdürftige dünne Kleider gehüllt, sitzen sie mit bleichen Gesichtern +da; der bessere Theil verzweifelt an der Zukunft, der andere Theil +aber macht seinem Grolle in Verwünschungen und Drohungen Luft. Die +Kartoffeln sind in der Hälfte des Winters fast ganz oder anderwärts +schon gänzlich verzehrt. Brod vermögen sie trotz aller Wohlfeilheit, da +alle Verdienste stocken, und wegen des strengen Frostes nicht einmal +Holz in den Waldungen gefällt werden kann, nicht zu kaufen. Sowohl bei +Tage als größtentheils auch bei Nacht muß das Feuer, da die schlechten +— den Namen oft nicht verdienenden —Betten <span class="pagenum" id="Page_33">[S. 33]</span>sie nicht vor Kälte zu +schützen vermögen, unterhalten werden.</p> + +<p>Muß — fragt man — bei einem solchen Zustande nicht Menschengefühl mit +der Pflicht des Beamten in Collision kommen, müssen da nicht alle +edleren Gefühle erstickt werden, wenn er, so lange nicht für die +Bedürfnisse dieser Armen auf die eine oder die andere Art gesorgt +ist, unbarmherzig gegen dieselben einschreiten muß? — Wird bei den +unteren Volksklassen durch eine in dieser Beziehung unzureichende +Fürsorge und Abhülfe nicht alles Vertrauen zur Regierung und ihren +Beamten untergraben; wird dagegen nicht Geringschätzung, Bitterkeit +und Haß gegen Forstbeamte und gegen Alles, was zum Forstwesen gehört, +hervorgerufen? — Antwort ja! — Die Forstgeschichte der Neuzeit weist es +nach.</p> + +<p class="mtop1">In der That thut es dringend noth, daß hier geholfen werde. So +mannigfaltig die Hülfe nun sein kann, so beruht sie doch im +Wesentlichen darauf, daß sowohl die Gemeinde, <em class="gesperrt">als insbesondere +auch der Staat</em>, keine Opfer scheuen darf, um den Zweck zu +erreichen.⁠<a id="FNanchor_9_9" href="#Footnote_9_9" class="fnanchor">[9]</a> Der Bedarf der armen Familien an Brennmaterial muß vor +Allem im Frühjahre rechtzeitig erhoben, und hierauf nach Abzug des zu +veranschlagenden Raff- und Leseholzes <em class="gesperrt">unter möglichster Mitwirkung +der Gemeinden</em> dadurch gedeckt werden, daß das noch fehlende Quantum +an geringen Sortimenten, als Reisig-, Stock-, Ast- und Weichholz, an +dieselben theils um ganz geringe Preise⁠<a id="FNanchor_10_10" href="#Footnote_10_10" class="fnanchor">[10]</a>⁠, theils <span class="pagenum" id="Page_34">[S. 34]</span>auch nur gegen +Ersatz des Hauerlohnes, zu dessen Bestreitung bei den ganz Armen +besondere Fonds gebildet werden müßten, <em class="gesperrt">unter gehöriger Controle</em> +für den kommenden Winter abgegeben werde. —</p> + +<p>Nichts anderes als unsere hohen Brandholzpreise sind schuld, daß sich +die Gewerbsfrevler so furchtbar, wie gegenwärtig, vermehrt haben. Der +bessere Bürger würde sich auch außerdem gewiß nicht als bereitwilliger +Abnehmer herbeigelassen haben.</p> + +<p>Die Abgaben müssen aber, wie gesagt, <em class="gesperrt">rechtzeitig</em> und nicht etwa +zur Zeit des Bedarfes in Mitte des Winters und im grünen Zustande des +Holzes erfolgen.</p> + +<p>Außer den Abgaben aus regulären Hieben sollten die Armen auch durch +Verabfolgung kleiner zufälliger Brandholzergebnisse zu jeder Jahreszeit +und durch Abgabe von Torf, Braun- und Steinkohlen, soweit dies möglich +ist, unterstützt werden.</p> + +<p>Würde der Staat eine in der angedeuteten Weise geregelte Abgabe und +hiemit eine gründliche Abhülfe (<span class="antiqua">Conditio, sine qua non</span>) ins +Leben rufen, so wäre gegründete Aussicht vorhanden, daß hiedurch und +durch Anwendung der übrigen Maßregeln der Waldfrevel aller Jener, die +aus Noth ihn verüben, eingestellt, und daß alsdann auch eine kräftigere +Jurisdiktion, mit allem Rechte gefordert, ins Leben treten werde, auf +welch’ letzteren wichtigen Gegenstand man später zurückzukommen gedenkt.</p> + +<p>Die Größe des vom Staate und von den Gemeinden zu bringenden Opfers +darf uns nicht abhalten, das Verlangte zu thun. Es handelt sich ja um +Erhaltung unserer Waldungen und um Verbesserung der materiellen und +sittlichen Zustände vieler Tausende von Staatsangehörigen.</p> + +<p>Betrachten wir übrigens die Sache beim Lichte, so ist das Opfer +bei einer geregelten Abgabe noch bei weitem nicht so groß, als die +Verluste waren, die durch die bisherigen, ohne Rücksicht auf die +Waldstandsverhältnisse begangenen verderblichen Forstfrevel erlitten +wurden.</p> + +<p><em class="gesperrt">Der Staat entschließe sich nur einmal</em>, <b>unter Zuziehung und +Mitwirkung der Gemeinden</b> <em class="gesperrt">soviel freiwillig an die Armen und +Minderbemittelten verabfolgen zu lassen, als bisher <span class="pagenum" id="Page_35">[S. 35]</span>von diesen</em> +gefrevelt wurde. Der Erfolg wird ein mehr als günstiger, ein gewisser +sein.</p> + +<p>Die Versteigerungen von Brandholz anlangend, so dürften solche, +mit Ausnahme jener aus den Waldungen der Gemeinden, welche +nach <em class="gesperrt">vollständiger Deckung ihres eigenen Lokalbedarfes</em> +in die Verhältnisse der Privatwaldbesitzer bezüglich der +Forstprodukten-Verwerthung eintreten, nur mit großer Vorsicht +und reiflicher Erwägung aller lokalen Verhältnisse zu geschehen +haben. Angenommen auch, es sei die Nachfrage zu groß, das Material +aber nicht hinreichend, so verdienen doch die Armen und minder +Bemittelten eher den Vorzug, als die Wohlhabenderen, welche sich zu +anderen Feuerungen einrichten können, oder welche auch von größerer +Entfernung ihren Holzbedarf anzuziehen vermögen. Da, wo, wie in großen +Waldkomplexen, viel Brandholz zum Verkaufe kömmt, wo das Bedürfniß +der Armen und minder Bemittelten gedeckt ist, da ist freilich kein +staatswirthschaftlicher Grund vorhanden, die Versteigerungen der +Brennhölzer nicht vorzunehmen, und auf diese Weise die Staatseinnahmen +zu verkürzen; im andern Falle kömmt aber der ärmere Bewohner, auch wenn +der Holzhändler ausgeschlossen wird, immer zu kurz, und muß bei dem +besten Willen, zum Frevel seine Zuflucht nehmen.</p> + +<p>Ein förmlicher Handel mit Brennholz sollte aber, da hiedurch die Preise +desselben, durch je mehr Hände es kömmt, um so mehr steigen müssen, +gänzlich verboten, oder nur in jenen Waldgegenden geduldet werden, +wo der Lokalbedarf aller Staatsangehörigen ganz gedeckt, wo großer +Holzüberfluß ist, und wo der Weg des Handels hiezu dient, solches in +entferntere holzarme Gegenden zu verbringen.</p> + +<p>In verschiedenen Gegenden des Pfälzer-Waldes hat sich dieser Handel +im Allgemeinen nicht günstig auf den Volkswohlstand, noch weniger +günstig aber für die Waldungen gezeigt. Eine Masse solcher Leute, +die sich zu dem Zwecke ein Pferd und einen Karren angeschafft haben, +geben sich, um Etwas zu treiben, wie sie sich ausdrücken, mit diesem +Handel ab. Sie steigern, da sie 3 bis 4 Monate Zeit zur Zahlung haben, +um höhere Preise das Brennholz, als es die übrigen einheimischen +Consumenten <em class="gesperrt">bei gleicher Begünstigung</em> zu erstehen vermögen. +Dieses gesteigerte Holz wird dann in entferntere Gegenden fortgefahren, +und sogleich (nöthigenfalls selbst unter dem Ankaufspreise) +versilbert, wodurch diese Leute immer Geld in die <span class="pagenum" id="Page_36">[S. 36]</span>Hand bekommen. — +Bis zur Herankunft des Zahlungstermines wird dann wieder eine andere +Versteigerung benützt, und durch den abermaligen Verkauf des letzteren +Holzes das Erstere bezahlt. Daß ein solches Verfahren in seinen +Consequenzen nur nachtheilig sein muß, wird gewiß nicht zu verkennen +sein.</p> + +<p>Vor noch nicht langer Zeit kamen die Bauern aus der vorderen Pfalz +über 10 Stunden weit her in die Waldgegenden, und ersteigerten selbst +ihr benöthigtes Brandholz. Seitdem aber dieser Freihandel im Gange +ist, läßt sich gar keiner mehr sehen; es wird vielmehr unsere wie jene +Gegend von diesen Händlern mit Holz überflutet, wovon aber natürlich +ein großer Theil Rechtholz, <em class="gesperrt">noch mehr aber gefreveltes Holz ist</em>. +Diese Weise des Handels wird, wenn hier kein Einhalt geschieht, zu +einer Art von Vagantenleben ausarten, und unsere Waldungen, worin +sie zum gekauften Holze nothwendigerweise freveln müssen, um hiebei +bestehen zu können, immer mehr bedrohen.</p> + +<p>Eine unabweisliche Nothwendigkeit ist es auch, daß all’ diese +<span class="antiqua">gratis</span> oder gegen Geld abgegebenen oder versteigerten +Brennhölzer, wie dieses anderwärts, z. B. im Spessarte, längst +eingeführt ist, jedes Scheit und jeder Prügel für sich mit einem — je +nach der Bestimmung des Holzes — besonderen Waldeisen angeschlagen +werden, um auch die Verwendung gehörig kontroliren zu können.</p> + +<p>Die viel Holz konsumirenden Eisenwerke, Glashütten &c. sollten aber +ihr benöthigtes Kohlholz nur in den weiter gelegenen inneren wenig +bevölkerten Waldungen angewiesen erhalten; dagegen sollte in den +bevölkerten Gegenden, so lange der Lokalbedarf nicht gedeckt ist, eine +solche Abgabe nicht stattfinden. Die Bedürfnisse einer ganzen Gegend +stehen über jenen des Einzelnen, und zwar schon deßhalb, weil erstere +nur den eigenen Hausbedarf berühren, und weil <em class="gesperrt">zur Zeit</em> bei uns +kein national-ökonomischer Grund vorliegt, solche Werke auf Kosten +der übrigen Staatsangehörigen zu begünstigen. Jene Zeiten, wo solche +Etablissements wegen des Holzabsatzes in waldreichen Gegenden gesucht +und auf jede mögliche Weise gehoben wurden, sind vorüber.⁠<a id="FNanchor_11_11" href="#Footnote_11_11" class="fnanchor">[11]</a>⁠</p> + +<p>Was die Anlegung von Magazinen betrifft, so wäre es allerdings +wünschenswerth, wenn solche in waldarmen Gegenden <span class="pagenum" id="Page_37">[S. 37]</span>vervielfältiget, +überhaupt wenn jene Gemeinden, die ihren Bedarf nicht vollständig aus +eigenen Waldungen decken können, sich mit einem gewissen Vorrathe von +Brennholz oder Torf und Steinkohlen versehen würden, um die Armen +hiemit zu unterstützen, und auch ihren wohlhabenderen Gemeindegliedern +möglichst wohlfeiles Brennmaterial zu verschaffen. Wenn auch der +zerrüttete Finanzzustand so vieler Gemeinden zur Zeit einer so +wohlthätig einwirkenden Einrichtung vielseitig entgegenstehen mag, so +muß demohngeachtet aber auf Einführung derselben gedrungen, und das +Mögliche versucht werden.</p> + +<p>Als Beleg, wie wohlthätig die Versorgung der ärmeren Volksklassen mit +Brennmaterial auf den Waldschutz und die Sittlichkeit einzuwirken +vermag, sei es vergönnt, hier ein Beispiel aus dem praktischen Leben +anzuführen: —</p> + +<p>In dem Städtchen Obermoschel, dem nördlichsten Kantons-Hauptorte der +Pfalz, war der Forstfrevel, wie überall, wo es arme Leute giebt, (und +wo giebt es jetzt deren keine?) sehr frequent, so daß die dortige +Einnehmerei jedes Jahr einen Ausstand von 900 bis 1000 Gulden für +Forststrafen hatte. Alle hiegegen angewandten Mittel erwiesen sich auch +hier als unzureichend — als Palliative, bis vor wenigen Jahren eine +kleine Zahl wohlgesinnter, dortiger Bürger den Entschluß faßte, auf +ihre Rechnung daselbst eine Steinkohlengrube zu eröffnen, und deren Bau +zu betreiben.</p> + +<p>Es geschah dies nicht aus Spekulation, sondern lediglich nur zu dem +Zwecke, um eine Anzahl Arbeiter fortwährend zu beschäftigen, und +den Armen Gelegenheit zu geben, sich für die kleinsten Geldbeträge +Brennmaterial anschaffen zu können. — Es wurde hiebei die Einrichtung +getroffen, daß nur die Gewinnungs- und geringen Verwaltungskosten durch +den Absatz gedeckt werden, ferner, daß nur Arme und gering Bemittelte +von diesen Kohlen bekommen; selbst die Theilhaber enthalten sich +jeder Aneignung bis in die Zeiten des Sommers, wo sie den wirklichen +Ueberschuß um gleiche Preise unter sich vertheilen.</p> + +<p>Die Kohlen selbst sind freilich nicht von der besten Qualität, +demohngeachtet zum Brand aber recht gut. Immerhin hat diese in der +That patriotische Handlung bereits reichliche Früchte getragen. Der +Arme, der sonst 3 bis 4 Tage in der Woche brauchte, um im Walde sich +das nöthige Brennholz zu holen, wobei es ohne Frevel daselbst und +nebenbei im Felde nicht abging <span class="pagenum" id="Page_38">[S. 38]</span>bleibt jetzt zu Hause an der Arbeit, +weil er sich ohne Mühe und für wenige Kreuzer auf die ganze Woche mit +Brennmaterial versehen kann. Es sind hiedurch die Forstfrevel daselbst +seit 3 Jahren so in Abnahme gekommen, daß die Ausstände an Strafen +hiefür jährlich nur noch 70 bis 75 Gulden betragen.</p> + +<p>Schon oben ist gesagt worden, daß Forstfrevel, so lange es Menschen und +Wälder geben wird, immerhin zu gewärtigen sind; allein die Minderung +der jetzigen massenhaften und zerstörenden Waldfrevel liegt in unserer +Gewalt, insoferne wir den angedeuteten Weg betreten. Das aus dem +praktischen Leben angeführte Beispiel wird die Richtigkeit der hier +niedergelegten Ansichten faktisch erweisen.</p> + +<p><span class="antiqua">d</span>) <em class="gesperrt">Kleines Nutz- und Werkholz werde an die Holz konsumirenden +kleinen Gewerbe um eine ganz geringe Taxe abgegeben.</em> Es muß +diese Taxe vorerst um so geringer sein, als die Frevelsucht in einer +Gegend mehr eingewurzelt ist, und als mehr Gewerbsfrevler daselbst +vorhanden sind. Ist ferner noch Vorsorge getroffen, daß auch der gering +bemittelte Mann sein benöthigtes <em class="gesperrt">Bau-</em> und <em class="gesperrt">Nutzholz</em> +um geringe Preise mit Bewilligung längerer Zahlungsfristen und +nöthigenfalls sogar, bei nachgewiesener gänzlicher Vermögenlosigkeit, +durch Anschaffungen aus Gemeinde- und Armenfonds erhalten kann, +wird ferner der zum eigenen Bedarfe steigernde Inländer vor der +Beeinträchtigung auswärtiger Steigerer geschützt, dann hat der Staat +Alles gethan, was man bezüglich des Bau- und Nutzholzes billigerweise +verlangen kann. Es hat mit diesen Sortimenten eine ganz andere +Bewandtniß, als mit dem für Jedermann unentbehrlichen Brennholze, und +eine unnöthige Minderung der Bau- und Nutzholzpreise würde ebensowenig +staatswirthschaftlich sein, als es dermalen die mit der jetzigen +Produktionskraft der meisten Consumenten in keinem Verhältnisse +stehenden hohen Brennholzpreise sind. Immerhin ist es ein Zeichen von +Handel und Wandel, von dem blühenden Zustande der Industrie in einem +Lande, wenn ansehnliche Preise für die Bau- und Nutzhölzer erzielt +werden.</p> + +<p>Nur eines Umstandes glaubt man hier noch erwähnen zu sollen, daß +nämlich der Handel mit Bau- und Nutzhölzern durch die in Masse +vorhandenen oben schon erwähnten, fast mittellosen, kleinen Händler +in der That einen großen Stoß erlitten hat. Zahlreich, wie sie sind, +laufen sie auf allen Versteigerungen umher, jeder steigert etwas +weniges und jeder bürgt für den Anderen. <span class="pagenum" id="Page_39">[S. 39]</span>Die bisherigen größeren +soliden Händler werden hiedurch aber zu so hohen Preisen getrieben, +daß sie hiebei unmöglich bestehen können, währenddem die Anderen, die +in der Regel nicht viel zu verlieren haben, sich für ihre bezahlten +hohen Preise im Walde, wo ihr gesteigertes Holz liegt, reichlich durch +Frevel zu entschädigen suchen, was nicht immer durch’s Schutzpersonal +zu verhindern, oder rechtzeitig zu entdecken ist.</p> + +<p>Solide Handlungshäuser, die rechtlich und redlich verfahren, müssen +auf diese Weise, wie es wirklich schon mehrfach vorgekommen ist, +gänzlich verfallen. Hier wäre wohl die Frage zu beantworten, ob eine +Beschränkung der Concurrenz bei Bau- und Nutzholzversteigerungen +im staatswirthschaftlichen Interesse geboten sei oder nicht? — Der +Verfasser ist der Ansicht, daß in Gegenden, wo solche Erscheinungen +vorkommen, alle Jene, gegen welche <em class="gesperrt">gegründeter</em> Verdacht des +Frevels und Mißbrauchs hiebei vorliegt, unbedingt zurückgewiesen werden +sollten.</p> + +<p>Zu welchem Zustande wird es bei uns führen, wenn Hunderte und abermals +Hunderte, wie jetzt, mit Brenn-, Bau- und Nutzholz Handel treiben +wollen, wo es doch am Tage liegt, auf <em class="gesperrt">welche Weise ein solcher</em> +Handel betrieben wird? — Selbst Leute, die ganz anderen Beruf haben, +fangen jetzt, wie z. B. bemittelte Schullehrer, mit Holz zu handeln an.</p> + +<p><span class="antiqua">e</span>) <em class="gesperrt">Das in den Gemeindewaldungen anfallende Brennholz +werde fortan ohne alle Rücksichten als Gabholz in den Gemeinden zur +Befriedigung des eigenen Bedarfes vertheilt.</em> Schon die Verordnung +vom 21. August 1816 bestimmt ausdrücklich, daß dieses geschehen solle, +und daß nur im Falle des Ueberschusses nach gedecktem Lokalbedarfe, +oder wenn der Schlag zu sehr entfernt liege, die Versteigerung nach +ertheilter Genehmigung eintreten dürfe. Durch Vorwände aller Art, +hauptsächlich in den Geldverlegenheiten der Gemeinden bestehend, wird +aber diese väterliche Anordnung illusorisch gemacht. Die Versteigerung +ist zur Regel, und die Vertheilung zur Ausnahme geworden, welcher +Umstand in der That viel zur eingerissenen Devastation der Waldungen +und zur Entsittlichung des Armen beigetragen hat.</p> + +<p>Der Letztere sieht recht gut ein, daß die Gemeinde-Ausgaben nicht +gleichheitlich, sondern nach dem Vermögensverhältnisse bestritten +werden sollten, daß er folglich durch die eingeführten Versteigerungen +<span class="pagenum" id="Page_40">[S. 40]</span>und durch diese Art der Deckung von Gemeinde-Ausgaben gegen die +reicheren Einwohner, die aus dem Grunde immer auf Versteigerung +dringen⁠<a id="FNanchor_12_12" href="#Footnote_12_12" class="fnanchor">[12]</a> offenbar verkürzt werde. Es läßt sich ein solches +Verfahren weder vom rechtlichen noch vom sittlichen Standpunkte aus +rechtfertigen; noch weniger kann es aber der Forstmann billigen, da +für den Entgang nothwendigerweise der Wald wieder in Anspruch genommen +wird. —</p> + +<p>Bei den Versteigerungen der in den ordentlichen Schlägen jährlich und +etatsmäßig anfallenden Brenn- und anderen Holzsortimenten bleibt es +aber nicht einmal, sondern es werden von so vielen Gemeinden außerdem +noch außerordentliche Hiebe beantragt, und unter der Bedingung der +Einsparung fast immer genehmiget. In früheren Jahren wurden, um +Schulhäuser und Straßen zu bauen, oder andere Ausgaben zu decken, +die schönsten Hochwaldbestände niedergehauen und der Nieder-, selten +Mittelwaldbetrieb hierauf eingeführt. Man schmeichelte sich, durch +Erzeugung des hier sehr gangbaren und gesuchten Artikels — der +Eichenlohrinde — sich noch eine reichlichere Geldquelle zu verschaffen, +aber an Befriedigung der Brennholz- und Streubedürfnisse dachte man +nicht. Jetzt, aber freilich zu spät, sieht man den Fehler ein. Viele +solcher Bestände sind hiedurch, durch Frevel, und den immerwährenden +Streu-Entzug so herabgekommen, daß sie zur Zeit ihrer Haubarkeit jetzt +oft nur 1 Klafter und noch weniger per Tagwerk abwerfen, und den Namen +eines Schälwaldes oder überhaupt eines Waldes kaum mehr verdienen.</p> + +<p>Fest steht es, daß durch diese Minderung der Waldproduktion in den +Communalwaldungen der Pfalz, die, nebenbei gesagt, 42,2 Prozent der +ganzen Waldfläche daselbst ausmachen, jedenfalls 10,000 Klafter Holz +jährlich weniger, als es früher bei gleichen Flächen der Fall war, +geschlagen werden können.</p> + +<p>Durch die fortdauernden außerordentlichen Hiebe aber wird, abgesehen +vom Zuwachs-Verluste, oft mehrere Jahre lang, da <span class="pagenum" id="Page_41">[S. 41]</span>man alles Holz +versteigert, die Gelegenheit zur Vertheilung, überhaupt zu einem +rechtlichen Erwerbe des Brandholzes abgeschnitten. Zu was soll +ein so konsequent fortgesetztes Verfahren noch führen? — Wenn die +Gemeindewaldungen einen Schatz der Gemeinde bilden, so ist es ja vor +Allem nöthig, sich denselben auch zu bewahren. Die Gemeinde verfährt +hier auf dieselbe Weise, wie ein Landmann, der, um eine augenblickliche +Ausgabe zu decken, den ganzen Vorrath seiner Ernte verkauft, ohne auf +den Hunger und das Bedürfniß seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen.</p> + +<p>Noch schlimmer ist übrigens die Gemeinde daran, da auf solche Weise die +Abnahme des Waldkapitales selbst nicht gründlicher betrieben werden +kann.</p> + +<p><span class="antiqua">f</span>) <em class="gesperrt">Eine möglichst ausgedehnte Streuabgabe aus den +Waldungen ist eine unabweisliche Anforderung der Zeit an unsere +Forstwirthschaft.</em></p> + +<p>Wer nur einigermaßen mit den landwirthschaftlichen Zuständen, mit der +großen Noth der unteren Volksklassen vertraut ist, wird die eiserne +Nothwendigkeit des wirklich unabwendbaren Waldstreubedarfes nicht in +Abrede stellen.</p> + +<p>Zahlreich sind die Gegenden in Bayern und in Deutschland überhaupt, +wo die Felder gar nicht gedüngt und bebaut werden könnten, wenn aus +dem Walde keine Streu verabgabt werden würde, weil aus Futtermangel +fast alles erzogene Stroh vom Vieh aufgezehrt wird, und nichts zum +Einstreuen übrig bleibt. Aber auch die Waldungen bedürfen dieser ihrer +Produkte zum Schutze und zur Nahrung, ja es ist gerade deren Existenz +hievon abhängig und Bedingung derselben, daß die Entziehung der +Waldstreu nicht über Maß stattfinde. Schon seit vielen Jahren war diese +Frage zwischen der Land- und Forstwirthschaft ein Stein des Anstoßes; +die beiderseitigen Interessen stehen hier einander gegenüber, welche +Collision übrigens in dem Maße sich noch vermehren dürfte, als die +Population, die Verarmung, und die maß- und ziellose Güterzertrümmerung +zunehmen wird. Die Aufgabe der Forstverwaltung ist daher offenbar, da +in der That die Subsistenz zahlreicher Familien hievon abhängt, daß die +Streuabgabe in solchen Gegenden gewissenhaft und unverkürzt, <em class="gesperrt">soweit +es der pflegliche Fortbestand der Waldungen und die ununterbrochene +Nachhaltigkeit derselben nur immerhin erlaubt</em>, an die +Landwirthschaft abgelassen werde, daß aber auch die Verwaltung alsdann +das <span class="pagenum" id="Page_42">[S. 42]</span>einmal erkannte und zulässige Maximum nicht überschreiten, und +sich in ihren Handlungen nicht Schwankungen überlassen soll, wodurch +das Vertrauen zu einer gerechten Wirthschaftsführung untergraben, +das Personal blosgestellt, und eine verderbliche Lauheit im Dienste +hervorgerufen wird.</p> + +<p>Ferner ist es Aufgabe, daß das Volk über die verschiedenen Streumittel +und deren Anwendung unterrichtet, und daß endlich den maßlosen +Angriffen alsdann auch mit aller Energie entgegengetreten werde. Der +ungebildete gewöhnliche Landmann fragt nicht darnach, ob der Wald zu +Grunde geht, und ob die nach uns Kommenden auch noch etwas haben oder +nicht. Es liegt in der Natur der Sache, daß er solche Meditationen +nicht anstellt, daß ihn, der nur für sich und seine Kinder zu sorgen +hat, die Hab- und Genußsucht im Vereine mit einer ungeeigneten, +zwecklosen, und sehr oft verschwenderischen Anwendung der Waldstreu, +über die Grenzen der möglichen Befriedigung weit hinausführt.</p> + +<p>In vielen Gegenden herrscht z. B. der Mißbrauch, daß eine große Masse +von Waldstreu gar nicht gestreut, sondern aus dem Walde sogleich auf +den Düngerhaufen geworfen, und da zur mehreren Düngerbereitung blos +mit Jauche, die auf allen Dorfwegen umherfließt, angefeuchtet wird. +An andern, und zwar sehr vielen Orten wird von den ärmeren Bauern +das nicht zum Futter nothwendige Stroh aus Noth verkauft, hingegen +die nöthige Streu aus dem Walde geholt. Aber nicht nur arme, sondern +auch wohlhabende Bauern, ganz abgesehen von den Berechtigten, scheuen +sich nicht, das Nämliche zu thun. Fast überall werden die in der Nähe +der Ortschaften liegenden Waldungen <em class="gesperrt">alljährlich</em> im Frevel der +Streu beraubt, und erst dann, wenn hier nichts mehr zu haben ist, geht +der Frevler in die tiefer gelegenen Waldtheile. Selbst Leute, die in +Letzteren zum Streuholen angewiesen sind, helfen die Vorwaldungen, +nur der Bequemlichkeit wegen, erst sauber auskehren, ehe sie in +die geöffneten Waldorte gehen. Zu was soll ein solches konsequent +fortgesetztes Thun und Treiben führen? —</p> + +<p>Oben hat man bereits schon dargethan, welche furchtbare Verwüstungen +der Wälder durch diese Streufrevel verübt, und in welch’ traurigen +Zustand viele hundert Tausende von Tagwerken hiedurch schon versetzt +wurden. Keine ängstlich angestellte Berechnung, keine ungegründete +Befürchtung, sondern reine Wahrheit ist es, die selbst von +verständigen, weiter sehenden Landwirthen <span class="pagenum" id="Page_43">[S. 43]</span>bereits anerkannt wird, daß +bei dem voraussichtlich <em class="gesperrt">für jetzt noch weitergreifenden Uebel</em> +in einem kurzen Zeitraume ein großer Theil unserer Waldungen in ihren +Hauptbeständen der Art vernichtet sein wird, daß sie nur noch als +Krüppelbestände figuriren werden und selbst die Möglichkeit, ihren +Zweck zu erreichen, in Frage gestellt sein wird. Was nützen da die +beste Wirthschaft, die gelungensten und ausgedehntesten Kulturen, wenn +der Frevel wieder Alles zerstört.</p> + +<p>Es ist schon erwähnt worden, daß ein Theil der Holzproduktion +durch diese Streuabgaben aus national-ökonomischen Rücksichten der +Landwirthschaft zum Opfer gebracht wird; wo aber letztere ohne alle +Rücksichten, <em class="gesperrt">ohne ihre eigenen Hülfsmittel in bessere Anwendung +zu bringen, und ohne sich überhaupt auf eine fähige höhere Stufe der +Ausbildung aufzuschwingen</em>, so große Ansprüche macht, daß die +Forstwirthschaft nicht einmal kümmerlich dabei bestehen kann, da waltet +Unverstand und Gesetzlosigkeit, oder die bestehenden Gesetze und deren +Handhabung sind nicht hinreichend, die Waldungen vor Devastation zu +beschützen. —</p> + +<p>Vor Allem thut aber, da der Landmann in der Regel an seinen alten +Gewohnheiten festhält, da er nur durch Noth zum Fortschritte getrieben +wird, und überdies eher zum bequemeren Nehmen als zur Selbsterzeugung +seiner Düngstoffe geneigt ist, Belehrung desselben noth.⁠<a id="FNanchor_13_13" href="#Footnote_13_13" class="fnanchor">[13]</a> Es muß +derselbe einsehen lernen, daß auch der tiefste Brunnen auszuschöpfen +ist, daß die Waldungen, je mehr sie ruinirt worden, um so weniger im +Stande sein werden, die Streu- und Holzbedürfnisse zu befriedigen, und +daß hiemit durch ihn selbst am totalen Verfalle der Landwirthschaft, +<span class="pagenum" id="Page_44">[S. 44]</span>an der Unfruchtbarmachung ganzer Länderstriche fleißig gearbeitet wird.</p> + +<p>Die Revolutionsjahre 1848 und 1849 haben durch die maßlosen Streufrevel +(größtentheils zum Verkaufe) die traurigsten Folgen für viele +Waldungen gehabt. Ganze Distrikte und Abtheilungen derselben wurden +auf diese Weise der Streu beraubt. Was haben da die aufgestellten +Streunutzungspläne noch für eine Bedeutung? — Was insbesondere jene +von Gemeindewaldungen, die hier und da (sehr mit Unrecht) noch viel +weniger genau eingehalten werden? — Auf Kosten der Waldungen darf +und soll sich der Forstbeamte nicht populär machen; es ist dies eine +unverantwortliche Pflichtverletzung, um so mehr, als die Gemeinde +gewöhnlich nicht bemessen kann, wie hoch sie ohne Gefährdung ihres +Waldes die Ansprüche auf Rechstreu steigern darf.</p> + +<p>Im verhängnißvollen Frühjahre 1848 mußten im Drange der Verhältnisse +überdies auch auf dem Dienstwege, auf seinerzeitige Einsparungen +hinweisend, große Zugeständnisse, die die Kräfte der Waldungen weit +überstiegen, und eine nachhaltige Nutzung gefährdeten, gemacht werden. +Wo ist aber dermalen bei den täglich noch gesteigert werdenden +Ansprüchen an eine Verkürzung der früheren regelmäßigen Bezüge zu +denken? —</p> + +<p>Die bayerische Staatsregierung hat durch die schon allegirte Verordnung +vom 19. August 1849, die Forstprodukten-Abgabe aus Staatswaldungen +betreffend, Alles gethan, was forstwirthschaftlich bezüglich der Abgabe +von Waldstreu und der übrigen Forstnebennutzungen geschehen kann.</p> + +<p>So sehr auch die landesväterliche Fürsorge hieraus zu erkennen +ist, so wäre es aber doch nicht nur wünschenswerth, sondern auch +dringend nöthig, daß die Streu, wie auch die übrigen<span class="pagenum" id="Page_45">[S. 45]</span> unentbehrlichen +Forstnebennutzungen, an die nicht berechtigten, wirklichen Armen, zum +eigenen, wohl bemessenen, Bedarfe <em class="gesperrt">ganz umsonst</em> abgelassen, im +übrigen aber hiefür eine ganz niedere Taxe bei den Abgaben an den +bedürftigen, kleinen Bauernstand zu Grunde gelegt würde.</p> + +<p>Diese Maßregel ist unabwendbar, um unsere Waldungen erhalten zu können. +Was nützen sonst alle Zugeständnisse, was die möglichst weit gehenden +Streunutzungspläne, wenn der Arme die Streu bezahlen soll? — Letzteres +kann derselbe nicht, und somit wäre er, wenn er seinen eigenen Bedarf +nicht auf rechtmäßige Weise zu befriedigen vermag, gezwungen, auf dem +Wege des Frevels und der Wälder-Devastation auch ferner zu beharren. —</p> + +<hr class="tb"> + +<p>Auf eine andere als die angegebene Weise wird es nicht möglich sein, +der begonnenen allgemeinen Wälderzerstörung in <em class="gesperrt">der Hauptsache</em> zu +begegnen. Nicht die Strafgesetzgebung allein vermag, wie die Erfahrung +uns lehrt, und wie bereits schon erwähnt wurde, das eingerissene Uebel +zu bekämpfen, und die den Wäldern und hiemit der Gesammtbevölkerung +drohenden Gefahren zu beseitigen. Je freigebiger, innerhalb der Grenzen +der Billigkeit und Möglichkeit, eine Regierung bei Verablassung dieser +unentbehrlichen Lebensbedürfnisse verfährt, in gleichem Verhältnisse +und um so sicherer wird auch ein Erfolg zu erwarten sein.</p> + +<p><em class="gesperrt">Wenig Forststrafprotokolle und den Wald erhalten, das ist die +Hauptsache, das ist unsere Aufgabe.</em></p> + +<div class="section"> + <h3 class="mtop2" id="II"> + <b>II.</b> + </h3> +</div> + +<p class="s4 center mbot2 lh1_5"><b><span class="s3">E</span>s werde ein der Zeit und den geschilderten Zuständen angemessenes +Forststrafgesetz ins Leben gerufen, und die forststrafrechtliche +Jurisdiktion mit Strenge und Gerechtigkeit gehandhabt.</b></p> + +<p>Wenn der beste und vollkommenste Anbau der Wälder und <span class="pagenum" id="Page_46">[S. 46]</span>ihre nachhaltige +Bewirthschaftung für das allgemeine Wohl eines Staates unerläßlich +ist, ja wenn ohne dieselbe ein Volk sich nicht auf eine höhere Stufe +innerer Kraft und des Wohlergehens erheben kann, was schon längst durch +die Geschichte nachgewiesen und durch theuer erkaufte Erfahrungen +bestätiget ist, so versteht es sich von selbst, daß solche unschätzbare +Güter gegen alle Angriffe des Eigennutzes und der Selbstsucht, sowie +auch gegen muthwillige und boshafte Beschädigungen auf eine völlig +zureichende Weise geschützt und sicher gestellt werden müssen. Es ist +dies die heiligste Pflicht für alle Staatsregierungen und für alle +gesetzgebende Körper, denen das Wohl des Volkes in Wahrheit am Herzen +liegt.</p> + +<p>Hier führen aber, wie gewöhnlich in allen polizeilichen Fällen, +halbe Maßregeln durchaus nicht zum Ziele; im Gegentheile bewirken +einseitige, die Zeitverhältnisse in ihrer Gesammtheit nicht erfassende, +Palliativgesetze gerade das Gegentheil von dem, was sie bezwecken +sollten, insbesondere aber gilt dieser Satz von den Forststrafgesetzen.</p> + +<p>Ein Beleg für die Wahrheit dieser Behauptung bietet das im Jahre 1846 +erlassene verbesserte Forststrafgesetz für die Pfalz⁠<a id="FNanchor_14_14" href="#Footnote_14_14" class="fnanchor">[14]</a> welches sich +in seiner praktischen Anwendung durchaus nicht bewährt hat, und seinen +Zweck nimmermehr erreichen kann. — Es ist dies das Urtheil aller +erfahrenen Fachgenossen.</p> + +<p>Erfassen wir den Geist dieses Gesetzes in seiner Totalität, so können +wir nicht verkennen, daß Rücksicht auf die Armuth, daß Menschenliebe +und Humanität den Gesetzgeber geleitet haben. Wenn wir aber fragen, ob +dieses von der Masse der Frevler gewürdiget, und ob hiemit auch die +gehörige Wirkung erzielt werde, so müssen wir, wie schon erwähnt, mit +Nein antworten.</p> + +<p>Die Verwaltung soll auf den Principien der Humanität beruhen, wie der +Verfasser in seinem bisherigen Vortrage darzuthun bemüht war, und nur +erst dann, wenn diese thatsächlich ins Leben getreten, und hiemit die +Nothwendigkeit des Frevels beseitiget <span class="pagenum" id="Page_47">[S. 47]</span>ist, nur dann erst wird auch +eine unerbittlich strenge Legislatur und Jurisdiktion nicht allein +gerechtfertiget erscheinen, sondern auch unumgänglich nöthig sein, +<em class="gesperrt">weil außerdem die von der Verwaltung noch gemachten Zugeständnisse +zu Mißbräuchen aller Art, zur Förderung der Liederlichkeit und +Sittenlosigkeit, zuversichtlich dienen würden</em>.</p> + +<p>Bisher waren die gesetzgebenden Körper genöthiget, auf die Noth der +Armen Rücksicht zu nehmen. Hiebei blieb es aber nicht, sondern auch +der Richter und die Mehrzahl der Schutzbeamten glaubten hierauf +thatsächliche Rücksicht nehmen zu müssen. Kein Wunder also, daß dieses +Gesetz seinen Zweck, erstens die begangenen Frevel durch Strafe zu +sühnen, und zweitens, durch diese Strafen auch vor gleichen Vergehen +abzuschrecken, nicht erreichen konnte; es mußte vielmehr bei seinen +noch so vielen anderen, beengenden, und die Ausführung erschwerenden +Bestimmungen, nothwendigerweise eine ungeheuere Mehrung der Frevel +herbeiführen.</p> + +<p>Jedem Menschenfreunde würde es gewiß lieb sein, wenn durch milde +Gesetze die Erhaltung der Waldungen erzielt werden könnte, da dies +nun aber bei der totalen Entsittlichung der unteren Volksklassen rein +unmöglich ist, so müssen die Principien geändert werden, d. i., es +muß eine humane volksthümliche Verwaltung, dagegen aber auch eine +hiemit gerechtfertigte <em class="gesperrt">strenge</em> Forststrafgesetzgebung ins +Leben treten; außerdem werden unsere Wälder ein Opfer ungezügelter +Genuß- und Zerstörungssucht. Es muß diese Aenderung erfolgen, und +sie wird erfolgen; ja man ist der Ansicht, daß wir vielleicht in 10 +bis 15 Jahren in Deutschland schon Forststrafgesetze haben, deren +Erscheinen man heute vielleicht noch für eine Unmöglichkeit hält. Die +fortschreitende Devastation unserer Wälder wird mit ihren finsteren +Folgen die Gesetzgeber an die Erfüllung ihrer Pflicht mahnen. Ist es +dann aber auch nicht schon zu spät? — Jeder Monat, der bis dahin noch +verstreicht, ist eine verlorne kostbare Zeit. Bald sind die Wälder +zerstört, aber oft gehört ein Jahrhundert dazu, solche Flächen wieder +zu bewalden, und in erträgliche Bestände wieder umzuschaffen.</p> + +<p>Auf das bezeichnete Forststrafgesetz der Pfalz zurückkommend, muß man +vor Allem bemerken, daß der Verfasser weit entfernt ist, dasselbe in +seinen verschiedenen Theilen eigentlich kritisiren zu wollen, wozu er +weder Beruf hat, noch Geschick genug zu haben <span class="pagenum" id="Page_48">[S. 48]</span>glaubt, sondern daß er +nur die bei der praktischen Ausführung desselben wahrgenommenen Mängel, +zur näheren Prüfung und Beachtung, hiemit zu besprechen gedenke, und +zwar allein in der Absicht, um, wo möglich, zur Abwendung der uns +drohenden großen Gefahr einer Walddevastation etwas beizutragen.</p> + +<p>Die wahrgenommenen Nachtheile dürften in der Hauptsache folgende sein.</p> + +<p>1) <em class="gesperrt">Man hat mit zu großer Aengstlichkeit alle und jede mögliche Fälle +vorzusehen</em> versucht, wodurch das Forstpersonal in seinem Wirken zu +sehr beengt wird, und der Richter, dessen Richtschnur das Gesetz sein +soll, oft so unwirksame und geringe Strafen aussprechen muß, die mit +den begangenen Freveln in gar keinem Verhältnisse stehen. So sehr auch +die geographische Lage, die topischen und geognostischen Verhältnisse +und selbst auch die hiedurch bedungenen Waldstandsverhältnisse +einer Provinz bekannt sein mögen, so ist es doch dem Gesetzgeber, +da sich alle diese Verhältnisse in der That zu den mannigfaltigsten +Nuancen gestalten, da ferner die Gewohnheiten, die Bedürfnisse und +insbesondere der Grad der Sittlichkeit außerordentlich verschieden +sind, rein unmöglich, sich ohne Nachtheil für die Wirksamkeit des +Gesetzes in zu großes Detail zu verlieren, und alle Eventualitäten und +zusammenwirkende Fälle hierin genau vorsehen zu wollen.</p> + +<p>Es hat dies insbesondere auf einen großen Theil des Richterstandes, +da hiemit der Selbstständigkeit desselben zu nahe getreten wird, +einen bösen Eindruck gemacht. Die Jurisdiktion artet auf diese +Weise, da weder dem Forstbeamten Raum gegeben ist, nach Maßgabe +der Individualität des Frevlers und nach Maßgabe der unendlich +verschiedenen Weise des Frevels und seines Ortes entsprechende Anträge +zu stellen, noch dem Richter genug Freiheit gelassen ist, solche +Anträge zu berücksichtigen und mit Energie gegen anerkannte liederliche +Subjekte und Wald devastirende Gewohnheits- und Gewerbsfrevler +einzuschreiten, nach unserem Gesetze in der That sehr oft zu einem +wahrhaft erfolglosen Rechnungs-Exempel aus. Muß auf solche Weise der +gute Wille der Richter nicht vereitelt, eine Abneigung derselben gegen +die ganze Prozedur hervorgerufen, und die Thätigkeit des Forstpersonals +nicht vollständig gelähmt werden? —</p> + +<p>Unter allen Umständen sollte der Revierverwalter (Revierförster), +in der Voraussetzung, daß ihm eine gebührende, würdigere <span class="pagenum" id="Page_49">[S. 49]</span>Stellung +eingeräumt werde, den regelmäßigen Forstsitzungen beiwohnen, oder +mindestens die Strafanträge stellen. Die erschwerenden Umstände kann +er nur allein würdigen, nicht aber kann sie bei ihrer Verschiedenheit +der Richter oder das Gesetz <em class="gesperrt">genau</em> auffassen und begrenzen. Bei +Bestimmung der Strafen konkurrirt so viel Relatives, daß eine ganz +untadelhafte Strafordnung rein unmöglich ist. Der Revierverwalter +allein vermag über die Gesammtverhältnisse in seiner nächsten Umgebung, +über die Größe der verübten Frevel und über deren Wirkungen, resp. +den hiemit angerichteten Schaden ein kompetentes Urtheil zu fällen. +Er kennt die Sitten, Gewohnheiten und Bedürfnisse seiner Gegend, und +weiß auch aus persönlicher Kenntniß, die Individualität des Frevlers +zu beurtheilen. Er allein ist also im Stande, ein <em class="gesperrt">rechtliches +und richtiges</em> Gutachten zur Bestrafung der Forstfrevler beim +Richter abzugeben, und hiedurch die Größe und Härte der Strafe mit +dem Grade des Vergehens und seiner Wirkung in’s wahre Verhältniß zu +bringen. Warum gewährt aber das Gesetz diesem Forstbeamten nicht +die nöthige Freiheit, alle diese confluirenden Verhältnisse bei der +Forstgerichtssitzung geltend zu machen, und hienach die Anträge +persönlich zu stellen?</p> + +<p>Niemals kann der starre Buchstabe des Gesetzes, hier aber am wenigsten, +als wirkliche, rechtliche Basis dienen. —</p> + +<p>Wenn übrigens auch das Gesetz seiner Zeit vielleicht eine freiere +Bewegung gestatten wird, so ist es doch immerhin erforderlich, daß +nicht überschreitbare Anhaltspunkte gegeben werden, um einseitigen +Ansichten Grenzen zu setzen. Insbesondere ist es dringend erforderlich, +daß im Interesse der Forststrafpflege das Recht der Berufung des +beisitzenden Forstbeamten <em class="gesperrt">in keiner Weise und durch keine +Geldsumme</em> beschränkt werde. Auch der Richter kann irren, auch +er ist Mensch und sohin falscher Auffassungen fähig. Wenn nun der +beisitzende Forstbeamte die Ueberzeugung in sich hat, daß ein Urtheil +unrichtig ist, warum soll er im Interesse des Dienstes und der +Rechtspflege, abgesehen von dem gesetzlich zulässigen Nachsuchen der +Cassation, nicht die Befugniß haben, gegen das erlassene Erkenntniß, +und sei der Betrag auch noch so klein, einfach zu appelliren? — +Etwas anderes wäre es, wenn die Frevler von wenigstens mit drei +Richtern zusammengesetzten Gerichten abgeurtheilt würden; in diesem +Falle könnten irrige Urtheile nicht so leicht, wie bei dem jetzt +aburtheilenden <em class="gesperrt">einzelnen</em> Richter, vorkommen.</p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_50">[S. 50]</span></p> + +<p>Aehnliche Bewandtniß hat es mit dem Artikel 41, wonach die Strafen +bei Noth, und anderen erheblichen Milderungsgründen — wenn Werth und +Schaden nicht einen Gulden übersteigen — auf die Hälfte herabgesetzt, +und die Frevler, wenn der Werth sechs Kreuzer und darunter beträgt, +unter obigen Voraussetzungen von allen Strafen und Kosten gänzlich +entbunden werden können. Nur allein der beisitzende Forstbeamte +sollte aber aus den schon oben entwickelten Motiven einen rechtlich +begründeten Antrag auf Strafmilderung und deren Aufhebung stellen +dürfen. Nicht der mit den Verhältnissen unbekannte Richter ist im +Stande, <em class="gesperrt">einseitig</em> ohne Nachtheil hier zu verfügen.</p> + +<p>Nach der hier dermalen geltenden Werthstabelle kostet 1/64 Klafter +grünes Buchenast- und Prügelholz sechs Kreuzer; wenn nun eine häufige +Anwendung des allegirten Artikels stattfinden würde, und gar bei +Personen, die eine solche Berücksichtigung nur zu fernerem Frevel +verleiten und aufmuntern würde, was für Folgen wären nicht zu erwarten, +und was ist nicht schon in Folge dessen geschehen. Oder glaubt man, daß +Irrungen in obigen Beziehungen nicht vorkommen können? — Wer zweifelt, +kann sich monatlich in den Forstgerichtssitzungen überzeugen, er kann +daselbst hören, was die eigentlichen, abgefeimten und ausgelernten +Waldfrevler von Profession vorbringen, wie sie auf jede Weise die Sinne +des Richters zu täuschen und sein Herz in Mitleiden zu ziehen suchen.</p> + +<p>2) <em class="gesperrt">Der größte und am meisten nachtheilig und zerstörend auf +unsere Waldungen einwirkende Mangel des Gesetzes ist, daß gegen die +Gewohnheits- und Gewerbsfrevler mit Erfolg nicht eingeschritten werden +kann.</em> Dem Forstbeamten wie dem Richter sind, so zu sagen, Hände und +Füße gebunden. Man hat sich wahrscheinlich von dem Artikel 40⁠<a id="FNanchor_15_15" href="#Footnote_15_15" class="fnanchor">[15]</a>⁠, der +überdies so unklar ist, <em class="gesperrt">daß die verschiedenartigsten <span class="pagenum" id="Page_51">[S. 51]</span>Auslegungen +stattfinden</em>, eine eclatante Wirkung versprochen, welche aber +leider nicht — und zwar noch viel weniger, als bei den deßfallsigen +Bestimmungen des vorigen Gesetzes, eingetreten ist. Es darf ein Frevler +dreißigmal in einem Monate betreten werden, so bildet solches nur +<em class="gesperrt">ein</em> Strafurtheil oder <em class="gesperrt">einen</em> Fall zusammen; derselbe +kann folglich mehr als hundertmal in einem Jahre freveln, und hievon +vielleicht fünfzigmal betreten und protokollirt werden, und dennoch +können ihm keine acht Fälle ober 18 fl. Werths- und Schadens-Ersatz +(nicht Strafe mitgerechnet) nachgewiesen, und er deßhalb nicht einmal +zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt werden. Vom Tage des letzten Urtheils +an werden nämlich diese Fälle nur auf ein Jahr zurück in Anrechnung +gebracht, was darüber hinausfällt, wird nicht mehr berücksichtiget; +kein Wunder also, wenn es nur äußerst selten gelingt, 8 Fälle, resp. +Urtheile, (auch wenn der Frevler dreißig bis vierzigmal und noch mehr +in diesem Jahre gefrevelt hat) zu konstatiren, und auf Grund dessen +eine Verurtheilung zu Arrest in Antrag bringen zu können.</p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_52">[S. 52]</span></p> + +<p>Auf diese Art haben leider diese Gewohnheitsfrevler einen Freibrief, +unsere herrlichen Waldungen zu verwüsten, welchen sie auch nach +Kräften benützen. Viele Waldungen könnte man nennen, wo keine Stange +und kein einziger Stamm mehr noch seine ganze Beastung hat. In der +That ein scheußliches Bild der Verwüstung. Bezahlen können diese +Gewohnheitsfrevler in der Regel gar nichts, und inhaftirt dürfen sie +nicht werden, da das Gesetz sie schützt.</p> + +<p>Auf die Inhaftirung als Executionsmittel, und auf den wichtigen +Gegenstand der Bestrafung durch Arrest, wird man weiter unten +zurückkommen.</p> + +<p>Was die Rückfälle betrifft, so ist es in der That traurig, daß das +Gesetz besonders in dieser Beziehung ungenügend ist, sich so unklar +ausdrückt, und dem beisitzenden strafantragenden Forstbeamten nicht die +mindeste Freiheit und Möglichkeit läßt, zum Schutze der Waldungen etwas +Erfolgreiches zu thun. Nach Ansicht des Verfassers sollte <em class="gesperrt">jeder +einzelne</em> Frevelfall — mit Ausnahme von Leseholz, Stockholz außer +den Schlägen, und der Beholzigung hiemit außer Holztag — als Vergehen +angesehen, und je nach der Zahl dieser Vergehen mit erhöhter Strafe +belegt werden.</p> + +<p>Dieser Ausdruck ist einfach und verständlich, und so lange diese +Maßregel nicht ergriffen wird, haben wir von allen Nachhülfen und +Verordnungen sicherlich keine Wirkung, nicht den geringsten Erfolg, +wohl aber das Fortschreiten der Devastation zu erwarten.</p> + +<p>Die Strafen sollten anfänglich gelind, dann aber bei Zunahme der +<em class="gesperrt">fortzählenden</em> Rückfälle⁠<a id="FNanchor_16_16" href="#Footnote_16_16" class="fnanchor">[16]</a> geschärft, am meisten strenge aber +gegen die Gewohnheits- und Gewerbsfrevler sein. Das viel wirksamere +Gesetz von 1814 beruhte auf einem solchen Prinzipe. —</p> + +<p>Was die weitere Bestimmung dieses Artikels, den Frevelholzverkauf, +betrifft, so ist dieselbe fast gänzlich ohne Wirkung geblieben. <span class="pagenum" id="Page_53">[S. 53]</span>Wenn +gleich der protokollirende Forstbeamte vom Verkaufe sich überzeugt +hält, wenn gleich alle Umstände hiefür sprechen, so nimmt doch +der Richter Anstand, auf Grund dessen zu verurtheilen, er fordert +vielmehr faktische Beweise, die der Forstbeamte, der nur im Walde und +nicht in den Ortschaften thätig sein kann und soll, nur schwer und +selten beizubringen vermag. In den Orten und Städten aber geschieht +in dieser Beziehung soviel wie gar nichts, und wird auch ferner +auf den schärferen, erst kürzlich erfolgten Erlaß des Ministeriums +nichts geschehen, wenn nicht andere, wirksamere Mittel ergriffen +werden. Die Polizei überhaupt liegt auf dem Lande, insbesondere die +Sittlichkeitspolizei, fast gänzlich darnieder. Statt mit Energie +gegen das Proletariat und die immer weiter einreißende Demoralisation +zu verfahren läßt man aus Besorgniß für Hab und Gut, und aus +unverantwortlicher Schwäche diesen Leuten ziemlich freien Lauf. Um +es mit denselben nicht zu verderben, kauft ihnen auch ein geringer +Theil der besseren Bürger die gefrevelten Forstprodukte ab, der andere +größere Theil aber aus reinem Eigennutz, wofür, wie schon oben gesagt, +der patriotische Aushängeschild „<em class="gesperrt">die Unterstützung der Armen</em>“ +zur Entschuldigung dienen muß.</p> + +<p>Recht gut wissen diese Bürger, daß auf diese Weise die Holzverkäufer +an verschwenderische Genußsucht, an Liederlich- und Sittenlosigkeit +gewöhnt werden, und zu einer ordentlichen Arbeit, die sie wie das Feuer +scheuen, nicht mehr beigebracht werden können, daß also auf diese Weise +die materiellen Nothstände der unteren Klassen bis zu einer die ganze +staatliche Gesellschaft bedrohenden Gefahr nur vergrößert und die +Waldungen zerstört werden müssen.</p> + +<p>Dieser Abkauf von gestohlenem Holze, denn man kann die Entwendung +desselben bei so schändlichem Mißbrauche keinen Frevel mehr nennen, +ist ein bedeutungsvolles Zeichen, daß auch die Demoralisation bereits +bei den besseren Volksschichten raschen Fortschritt macht. Zwei bis +dreihundert Handschlitten oder Schiebkarren voll werden auf diese Weise +in <em class="gesperrt">einem</em> Städtchen und an <em class="gesperrt">einem Tage</em> verkauft.</p> + +<p>Diese Gewerbsfrevler sind es aber gerade, die schon viele Reviere in +den traurigen Zustand der Devastation versetzt haben, und in andern +den Grund hiezu zu legen eifrigst bemüht sind. Kommen wir nun unserer +Pflicht „<em class="gesperrt">Erhaltung der Waldungen</em>“ <span class="pagenum" id="Page_54">[S. 54]</span>nach, so muß unsere Aufgabe +die sein, diese Gewerbsfrevler im Interesse der Waldungen, und im +Interesse ihrer selbst und des Staates, zu verfolgen und unschädlich +zu machen; allein wenn wir auch dieses thun wollen, so finden wir in +dem Gesetze keine Unterstützung, und namentlich dann nicht, wenn der +Forstbeamte vom Richter verlassen wird.</p> + +<p>3) <em class="gesperrt">Es ist eine besonders auf die Gerechtigkeitspflege und die +Waldungen nachtheilig einwirkende Eigenschaft des Gesetzes, daß +zwischen den Noth-, den Gewohnheits- und Gewerbsfrevlern, sowie +bezüglich der größeren Leichtigkeit oder Beschwerlichkeit bei Ausübung +eines Forstfrevels, und des Ortes desselben, ein auf Strafmaß +influirender, genügsamer Unterschied nicht gemacht wird.</em></p> + +<p>Nach unserer, den Strafanträgen zu Grunde gelegt werdenden, +Werthbestimmungstabelle ist es z. B. einerlei, ob der Frevler Ast- oder +Prügelholz frevelt, denn der Werthansatz und folglich auch die Strafe +ist hier gleich, ja der Frevler kann, wenn er einen Ast vom Stamme +gehauen hat, wegen Beschädigung dieses Stammes nach Artikel 33 zu einer +noch höheren Strafe, und höherem Schadenersatze verurtheilt werden. Es +ist also kein Wunder, wenn der Frevler junge wüchsige Stangen zu Prügel +und Brandholz zusammenhaut. —</p> + +<p>Ebensowenig ist es dem Frevler zu verdenken, wenn er vorzieht, gleich +in den nächsten Bestand, in die Vorwaldungen zu gehen, statt sich in +entferntere Waldtheile zu bemühen; er hat ja von demselben Frevel — da +oder dort — gleiche Strafe zu erwarten.</p> + +<p>Gewiß kann es auch nicht einerlei sein, ob ein und derselbe Frevel im +jungen Holze, ob in einem Mittel- oder in einem haubaren Bestande, ob +an einem ohnehin bald zum Hiebe kommenden Baume, oder an einem zum +Ueberhalten reservirten Stamme begangen wird. Nicht aber das Gesetz +kann, wie schon erwähnt, hier alle mögliche Fälle mit der für alle und +jede Rechtspflege nöthigen Genauigkeit vorsehen, sondern nur der mit +der Verwaltung betraute Lokalbeamte kann innerhalb der Grenzen dieses +Gesetzes die Größe des Vergehens rechtlich und gewissenhaft beurtheilen.</p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_55">[S. 55]</span></p> + +<p>Was die Nichtunterscheidung der Frevler selbst betrifft, so ist es +in der That eine alles Rechtsgefühl verletzende Ungerechtigkeit, daß +der Frevler von Gewerb, also jener, der in einem Monate zwanzig bis +dreißig Protokolle erhält, in Beziehung der Rückfälle <em class="gesperrt">gleich</em> +jenem Individuum behandelt wird, welches aus wirklicher Noth frevelt +und vielleicht nur ein einziges Protokoll in einem Monate erhalten +hat. Jene zwanzig oder dreißig Anzeigen werden als ein Urtheil und +als nur ein Fall, gleichwie auch das einzige Vergehen und die einzige +Bestrafung des Nothfrevlers in Anrechnung gebracht.</p> + +<p>4) <em class="gesperrt">Das forstgerichtliche Verfahren bedarf einer schnelleren +Procedur, insbesondere aber ist eine schnellere Execution der +Strafurtheile dringend nöthig</em>. Als Regel hat bisher gegolten, jeden +Monat eine Forstgerichtssitzung abzuhalten. Wenn nun z. B. im Monate +März den 1. oder 2. ein Frevler betroffen wird, so kömmt dieser Fall +erst zu Ende des Monats April, also erst in ungefähr 58 bis 60 Tagen +zur Aburtheilung. Nach dieser hat der Gerichtsschreiber 14 Tage Zeit, +um seinen Auszug dem Rentamte (Artikel 79) zuzustellen. Letzteres +hat diese Auszüge dem Gemeindeeinnehmer wieder zur Beitreibung der +ausgesprochenen Strafen &c. &c. zu behändigen, und erst in abermals +14 Tagen <em class="gesperrt">nach erhaltener Aufforderung</em> durch den Einnehmer, dem +hiezu gar kein Termin gesetzt ist, und der mithin die Sache wochenlang +liegen lassen kann, ist der Frevler zur Zahlung verbunden. Also könnte +der <em class="gesperrt">schnellste</em> Vollzug, wie hier erörtert, erst im vierten +Monate erfolgen, welches aber gar oft noch viel <em class="gesperrt">später</em> der Fall +ist.</p> + +<p>Gesetzlich sollte es bestimmt sein, daß die Forstgerichtssitzungen alle +14 Tage abgehalten werden <em class="gesperrt">müssen</em>, daß der Gerichtsschreiber +verpflichtet sei, binnen 3 bis 6 Tagen die Auszüge zu liefern, und daß +die Eintreibung der Strafen hienach <em class="gesperrt">auf der Stelle</em> erfolgen +müßte, und kein Beamter ermächtiget sei, Nachsicht zu bewilligen.</p> + +<p><em class="gesperrt">Vor allem ist es aber dringend nöthig, daß zur Perception der +Forststrafgelder und zur Execution dieser Strafen überhaupt eigene +Einnehmer für zu bestimmende größere Bezirke aufgestellt werden.</em> +Diese Männer hätten kein anderes <span class="pagenum" id="Page_56">[S. 56]</span>Geschäft, und würden sich gewiß, +wenn sie gehörig bezahlt sind, auf eine andere Weise für diese Sache +interessiren, als die bisherigen Einnehmer, denen die Beitreibung der +Forststrafgelder nur eine Last, eine bloße Nebensache, und auch, da +hiemit alle ihre Collegen beauftragt sind, zu wenig einträglich ist. +Nur auf diese Weise kann dem Gesetze seine Wirksamkeit gesichert werden.</p> + +<p>Der Frevler muß erfahren, daß er ein Sünder am öffentlichen Wohle +ist, daß noch Gesetze da sind, die er, wie jeder Staatsangehörige, +respektiren muß, <em class="gesperrt">und daß es der Staatsregierung auch Ernst sei, daß +solche im vollsten Maße gegen ihn angewendet werden</em>.</p> + +<p>Als ungeeignet, wenn auch in der Gesetzgebung begründet, muß noch +die bei der gerichtlichen Untersuchung von Forstvergehen vorher +stattfindende <em class="gesperrt">jedesmalige</em> Beeidigung der protokollirenden, zur +gerichtlichen Verhandlung vorgeladenen Forstbediensteten, die ohnedies +schon geschworen haben, nur nach Pflicht und Gewissen zu handeln, +bezeichnet werden. Ebenso sollte auch der Schwur nur <em class="gesperrt">in dringend +nöthigen Fällen</em> von Seite der Zeugen des Frevlers geleistet werden, +um die Heiligkeit desselben und den Glauben an einen höheren Richtet +nicht durch <em class="gesperrt">häufige</em>, zur Gewohnheit werdende, am Ende gar nicht +mehr geachtete, Eide zu beeinträchtigen. Man bedenke nur, mit welcher +Klasse von Menschen man es hier zu thun hat. Die große Mehrzahl ist, +sobald es sich um einen Forstfrevel handelt, stets gerne bereit, zu +Gunsten des Angeschuldigten, selbst gegen ihre eigene Ueberzeugung, zu +deponiren.</p> + +<p>5) <em class="gesperrt">Die Verurtheilung der Frevler zu Arrest, wo solche zu erwirken +war, wie auch die Leibeshaft</em> (<span class="antiqua">Contrainte par corps</span>) — <em class="gesperrt">als +Executionsmittel zur Vollziehung der Urtheile</em> — (Artikel 80) +konnte, bei der Art und Weise der Inhaftirung, nicht nur nichts zur +Minderung der Frevel beitragen, sondern man ist auch der Ansicht, daß +hiedurch, da die Frevler nicht im Mindesten hiemit abgeschreckt wurden, +noch eine Vermehrung der Forstfrevel veranlaßt wurde.</p> + +<p>Die Mehrzahl der Noth-, Gewohnheits- und Gewerbsfrevler kann nicht +bezahlen; wird nun die Inhaftirung als Executionsmittel <span class="pagenum" id="Page_57">[S. 57]</span>angewendet, so +werden selten die Beträge hiedurch herausgetrieben. In einer Woche wird +der Frevler entlassen, wenn seine Schuldigkeit nicht 7 fl. übersteigt. +Von 7 bis 15 Gulden kann die Haft nur 15 Tage, und bei höheren Beträgen +nur einen Monat dauern. Zwar geschieht die Entlassung nur auf den +Grund von beizubringenden Armuthszeugnissen; allein diese werden, wie +bekannt, leider sehr oft nicht gewissenhaft ausgestellt, und der Beweis +des Gegentheiles ist nicht leicht zu führen. Die Fälle sind wenigstens +schon häufig vorgekommen, daß Bemittelte lieber eine Woche inhaftirt +blieben, als 7 Gulden bezahlten.⁠<a id="FNanchor_17_17" href="#Footnote_17_17" class="fnanchor">[17]</a>⁠ —</p> + +<p>Der Hauptgrund der Unwirksamkeit der Inhaftirung, gleichviel ob +solche durch Strafurtheil oder als Exekutionsmittel erfolgt, liegt +hauptsächlich darin, daß der Arrest in den Kantonsgefängnissen +stattfindet, woselbst die Frevler nicht beschäftiget werden. Der +Artikel 6 des Gesetzes sagt zwar, daß die Inhaftirten nach Möglichkeit +beschäftiget werden sollen; es ist aber dies bislang noch nicht +geschehen, und wird auch nicht geschehen können, da man zur Zeit noch +keine Anstalten hiezu getroffen hat. Es sind also diese Frevler, +von denen oft die schlechtesten und verdorbensten Subjekte in Masse +zusammen eingesperrt werden, sich selbst überlassen. Hiedurch wird aber +gewiß keiner gebessert; im Gegentheile wird Derjenige unter ihnen, der +noch einen guten Fleck an sich hatte, ebenfalls gänzlich verdorben. +Ein altes Sprichwort sagt: „Müßiggang ist aller Laster Anfang“; +dies bestätiget sich hier vollkommen. Was Einer an Schlechtigkeiten +noch nicht kennt, darin wird er bei dieser Inhaftirung getreulich +unterrichtet und angespornt, diese und jene verbotene Erwerbsquelle +zu benützen, sobald er wieder hinaus kömmt. Im äußersten Falle +bekommen sie ja nur wieder Arrest, in welchem sie ein warmes Zimmer, +hinreichende Kost und gute Gesellschaft finden. <span class="pagenum" id="Page_58">[S. 58]</span>In der That weiß man +kein Institut, das verderblicher auf die Sittlichkeit einwirkt, als +diese Inhaftirung.⁠<a id="FNanchor_18_18" href="#Footnote_18_18" class="fnanchor">[18]</a>⁠ —</p> + +<p>Daß auf diese Weise der Arrest ganz wirkungslos wird, und eine Masse +anderer Nachtheile hiedurch an den Haaren herbeigezogen werden, +versteht sich von selbst. Als Beweis, wie wenig sich die Frevler aus +diesem Arreste machen, mag die Thatsache dienen, daß im Winter sogar +viele Frevler und häufig zu den Einnehmern kommen, und dieselben +bitten, sie möchten doch veranlassen, daß die Inhaftirung als +Executionsmittel gegen sie in Anwendung gebracht werde, um auf diese +Weise einige Zeit gute Kost und angenehmes Quartier zu erhalten. +Wo eine Strafe, wie hier, gesucht wird, da ist es gewiß hohe Zeit, +daß solchem Uebelstande abgeholfen werde. Zu was wird außerdem der +längere Fortbestand dieses Uebels führen? — Antwort: zur gänzlichen +Demoralisation dieser Menschen und zum gänzlichen Ruine des Waldes.</p> + +<p>Wenn nun aber anerkannt ist, daß die Inhaftirung das einzige wirksame +Mittel gegen die verderblichen Gewohnheits- und Gewerbsfrevler ist, so +fordert es auch gewiß die Pflicht der Staatsregierung, für eine dem +Zwecke vollkommen entsprechende Inhaftirung, d. i. dafür zu sorgen, daß +die Arrestanten <em class="gesperrt">scharf</em> beaufsichtiget und strenge zur Arbeit +angehalten und beschäftiget werden.</p> + +<p>Wo die Kantonsgefängnisse zu beschränkt sind, und wo sonach weder +Räumlichkeit noch Mittel zu Gebote stehen, da sollten die Gewohnheits- +und Gewerbsfrevler, was in jedem Falle wünschenswerth wäre, in die +Bezirksgefängnisse geliefert, und da gehörig beschäftiget werden. In +keinem Falle darf aber die Beschäftigung unter einem Vorwande, als +z. B. die Zeit der Haft ist zu kurz, oder die Geräthschaften sind +zu theuer &c., unterlassen werden. Die Bezirksgefängnisse sind in +der Regel mit großen Hofräumen eingeschlossen, worin die inhaftirten +Frevler viele Tausend Kubikmeter Steine zu Straßen-Deckmaterial klopfen +könnten. Steht ja auch selbst im Winter der arbeitsame Taglöhner im +Freien an <span class="pagenum" id="Page_59">[S. 59]</span>der Straße und klopft Steine. Ueberdies giebt es noch viele +andere Beschäftigungsarten, als Spinnen, Holzspalten, Verfertigung +hölzerner Schuhe, Schüsseln, Platten, Schaufeln, Blasrohre &c. &c., +die bald erlernt und geeignet wären, diese Menschen in Thätigkeit zu +erhalten. Die Aufsicht muß aber, wie gesagt, sehr strenge und der +Arrest so vollzogen werden, daß die Frevler hiedurch abgeschreckt, +und nicht so sein, daß viele, wie gegenwärtig, hiedurch noch +veranlaßt werden, diesen Arrest zu suchen. Was diejenigen Frevler +betrifft, die aus Noth frevelten, so könnten dieselben füglich zu +<em class="gesperrt">nicht ablösbarer</em>, sondern in eigener Person zu erstehender +Waldarbeit verurtheilt, und denselben täglich sechs Kreuzer baar, +welche gleichfalls wieder hiemit abzuverdienen wären, zum Brodankaufe +abgelassen werden. Die Entscheidung aber, ob es wirklich Nothfrevel +waren, dürfte jedenfalls nur wieder dem Revierverwalter anheimgestellt +bleiben.</p> + +<p><em class="gesperrt">Als ein sehr fühlbarer Fehler hat sich bezüglich der +Strafvollziehung noch der Umstand gezeigt, daß die Mitwirkung +zuvieler Beamten, die der Natur der Sache nach das Interesse für den +schnellen Vollzug der Forststraf-Erkenntnisse nicht so haben, wie die +Forstbeamten, durch das Gesetz bedungen ist.</em> — „<span class="antiqua">Multorum opera +res turbantur</span>“. —</p> + +<p>6) <em class="gesperrt">Die eingehenden Forststrafgelder werden nicht überall, an +vielen Orten auch nur theilweise, ihrer durch das Gesetz angewiesenen +Bestimmung zugeführt.</em> Gehen wir alle deutschen Staaten durch, +so werden wir schwerlich einen finden, wo — wie bei uns in Bayern +— so viele Strafgelder der verschiedensten Art aus wohlwollender +Absicht der Regierung zu wohlthätigen Zwecken verwendet werden. — +Gleiche Bestimmung haben auch die Forststrafgelder nach Artikel 4 +des Gesetzes erhalten. Es heißt daselbst, daß aus deren Ertrage eine +gemeinschaftliche Forststrafkasse für den ganzen Kreis der Pfalz zu +bilden sei, woraus vor Allem die Gerichtskosten⁠<a id="FNanchor_19_19" href="#Footnote_19_19" class="fnanchor">[19]</a>⁠, die Kosten des +Vollzuges der <span class="pagenum" id="Page_60">[S. 60]</span>Strafurtheile und der Unterhaltung der inhaftirten +Sträflinge (vorbehaltlich des möglichen Rückersatzes durch letztere) +zu berichtigen wären. Der Ueberschuß soll aber nach Verhältniß der +in den Kantonen angefallenen Strafgelder an diese vertheilt, resp. +dazu verwendet werden, die dürftigsten Einwohner bei Anschaffung von +Brennmaterial zu unterstützen.</p> + +<p>Diese wohlwollende Absicht, so wünschenswerth und von welch’ guten +Folgen eine gewissenhafte Beobachtung dieser Vorschriften auch +wäre, wird aber durch die Art und Weise des Vollzuges vereitelt. +Es ist nämlich die Verwendung der Antheile der Gemeinden nach § 74 +der Vollzugsinstruktion den betreffenden Armenpflegschaftsräthen +überlassen. Um aber die richtige Verwendung — Ankauf von Brennmaterial +für die Armen — zu überwachen, so ist verordnet, daß von Seite der +Armenpflegschaftsräthe der gehörige Nachweis hierüber geliefert werden +muß. —</p> + +<p>So viele Gemeinden giebt es nun aber, die entweder den Willen nicht +haben, oder nicht im Stande sind, die große Zahl der Armen, die sie in +ihrer Mitte haben, genügsam zu unterstützen. Was geschieht nun fast +überall mit unseren Forststrafgeldern? — Dieselben werden gleichsam als +zum Lokalarmenfonde gehörig betrachtet, und auch ebenso verwendet. — Es +werden Begräbnißkosten und viele andere Bedürfnisse der Armen hievon +bestritten, auch kommt es oft vor, daß denselben baare Unterstützungen +hievon verabreicht werden, <em class="gesperrt">wofür aber jedesmal die Bescheinigung von +Seite des Empfängers ausgestellt wird, daß er Holz oder Kohlen in dem +Betrage empfangen habe</em>. So untadelhaft es auch an und für sich ist, +die Armen auf jede mögliche Weise zu unterstützen, so wird doch die +Absicht des Gesetzgebers — Verminderung der Frevel durch Unterstützung +mit Brennmaterial — geradezu hiedurch gänzlich vereitelt. Und wer +übernimmt die Bürgschaft, daß bei baaren Unterstützungen diese immer +auf eine gute Art angewendet werden? — Kann <span class="pagenum" id="Page_61">[S. 61]</span>hiemit nicht gerade das +Gegentheil vom Bezweckten herbeigeführt, kann hiemit der Frevelsucht, +der Liederlichkeit und unmäßiger Genußsucht nicht noch in die Hände +gearbeitet werden?</p> + +<p>7) <em class="gesperrt">Eine Nachlassung der Forststrafen</em> (Amnestie) <em class="gesperrt">sollte nie, +wenigstens aber nicht in allgemeiner Ausdehnung und nicht zu Zeiten +bewilliget werden, wo die Frevel auf eine bedrohliche Weise zugenommen +haben, und wo Gründe vorhanden sind, die Autorität der Gesetze und den +Vollzug der Strafen aufrecht zu erhalten</em>. Als eine solche Amnestie, +die besser nicht eingetreten wäre, muß man die vom Frühjahre 1848 +bezeichnen.</p> + +<p>Es mag wohl höhere politische Rücksichten geben, die hiezu bestimmt +haben, und die dem Verfasser unbekannt sind. Derselbe will aber auch +hier nur von den wahrgenommenen Folgen sprechen, und diese waren in der +That nicht gut.</p> + +<p>Statt ein solches Geschenk mit Dank zu begrüßen, wurde dasselbe als +ein Zugeständniß der Zeit, als eine Schwäche der Regierung betrachtet. +Erst hierauf begann an vielen Orten eine wahre Devastation in den +Waldungen. Mit frecher Stirne traten gerade diese Begnadigten vor die +Forstschutzbeamten hin, und forderten sie noch auf, ihnen die schönsten +Stangen oder Stämme zu zeigen, oder die minder Bösartigen ignorirten +das Schutzpersonal ganz, und ließen sich in ihrem Treiben nicht im +Mindesten beirren.</p> + +<p>Ueberdies aber hat sich bei dem Proletariate die feststehende Ansicht +gebildet, daß es sich von selbst verstünde, daß die Strafen wegen +Forst- und Feldfrevel von Zeit zu Zeit nachgelassen werden, und +<em class="gesperrt">heute noch</em> sind alle die Gewohnheitsfrevler der festen Meinung, +daß nach einiger Zeit ihre inzwischen sich anhäufenden Strafen wieder +geschenkt werden, weßhalb sie auch und wegen den bisher angedeuteten +Mängeln der Gesetzgebung sich wenig um Forststrafprotokolle kümmern.</p> + +<p>Dies ist die eine Folge hievon; die andere ist nicht minder betrübend +und nachtheilig. Jedermann weiß, mit welchen Schwierigkeiten +und Mühseligkeiten der Forstschutz verknüpft ist. Wenn nun das +Schutzpersonal sieht, daß alle seine Mühen vergeblich <span class="pagenum" id="Page_62">[S. 62]</span>sind, und daß +es neue, vielleicht ebenso vergebliche Anstrengungen machen soll, +muß da nicht aller Eifer verschwinden, und eine Nachläßigkeit oder +Gleichgültigkeit provocirt werden, die für unsere Waldungen ebenso +verderblich werden könnte, als die erstere Folge? —</p> + +<p>8) Wenn bisher über die Wirkungen der Legislatur in forstpolizeilicher +Beziehung gesprochen wurde, so ist es dringend nöthig, auch noch einige +Worte <em class="gesperrt">über die Jurisdiktion</em> hier anzufügen. Mögen dieselben +nicht verloren sein, mögen dieselben aber auch nicht mißdeutet werden, +da der Verfasser nur die Sache, keineswegs aber Personen und Stände im +Auge hat. Frei und offen hat sich derselbe ausgesprochen, wo es sich +um Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse der Richter handelte; mit +demselben Freimuthe erwähnt er aber auch der Forststrafpflege, die +bei übler, nicht gewissenhafter Handhabung weit größere Nachtheile zu +bereiten im Stande ist, als ein ungenügendes Forststrafgesetz.</p> + +<p>Leider hört man in dieser Beziehung häufige Klagen; ob dieselben jedoch +begründet ober unbegründet seien, will man hier weder untersuchen, noch +erörtern, wohl aber für uns hieraus die Lehre und die Nothwendigkeit +ableiten, daß ein eifriges, gewissenhaftes und thätiges Zusammenwirken +der Forst- und Justizbeamten vor Allem erforderlich sei, um das +angestrebte Ziel, die Verminderung der Frevel und die hiedurch +bedungene Erhaltung der Wälder zu erreichen.</p> + +<p>Aber auch den Forstbeamten will man von vornherein hier zurufen, +daß nur Derjenige unter ihnen seinen Posten ganz ausfüllt, der +seinem beschwerlichen Berufe <em class="gesperrt">mit der größten Unparteilichkeit und +Gewissenhaftigkeit</em> — mit Rücksicht auf Gegenwart und Zukunft +— obliegt, der für die Bedürfnisse seiner Zeitgenossen sowohl als +der kommenden Geschlechter mit unparteiischer Gleichheit sorgt, +der aber auch die gegenwärtige Noth der Armen erkennt, und sie auf +jede mögliche Weise, <em class="gesperrt">soweit es ohne Gefährdung der pfleglichen, +nationalökonomischen Behandlung und Existenz der Waldungen selbst nur +immerhin geschehen kann</em>, zu lindern sucht.</p> + +<p>Wenn hingegen der Forstmann für die Nothleidenden und <span class="pagenum" id="Page_63">[S. 63]</span>Armen thut, was +nur immer in seinen Kräften steht, so darf man alsdann auch denselben, +wie leider aber oft angenommen zu werden scheint, nicht für einen +gefühl- und herzlosen Menschen halten, wenn er gegen die zerstörenden, +verderblichen Eingriffe <em class="gesperrt">gegen das schändliche grenzenlose jetzige +Treiben und Thun in den Waldungen</em> mit Erbitterung auftritt.</p> + +<p>Wer sollte denn es thun, wem anders sollte die Pflicht aufliegen, ein +solch’ unberechenbares Unglück, wie die Devastation unserer Forste, vom +Lande abzuwenden, als dem Forstbeamten? — Wer sollte sich der Waldungen +annehmen, wer sollte sonst sich um ihre Existenz bekümmern, wenn wir +Forstmänner es nicht thun, wenn wir nicht als treue Wächter derselben +die gesetzgebenden Körper und den ehrenhaften Stand der Richter auf die +uns nahe liegenden Gefahren aufmerksam machen wollten?</p> + +<p>In Ausübung dieser unserer heiligen Pflicht kann und darf aber <span class="antiqua">ab +initio</span> an einem gewissenhaften (nicht aus einseitigem blinden +Interesse entspringenden) Verfahren nicht gezweifelt werden. Nur der +Forstbeamte, und nicht der Richter ist, wie schon oben erwähnt, in +den meisten Fällen allein im Stande, alle bei einem Forstvergehen +zu erwägende Verhältnisse genau zu würdigen, es muß deßhalb auch +demselben, so lange er sich nicht als dessen unwürdig gezeigt +hat, <em class="gesperrt">unbeschadet der unumgänglich nöthigen, rechtlichen und +gewissenhaften Untersuchung</em>, ein volles Vertrauen geschenkt werden.</p> + +<p>Zur näheren Würdigung eines etwa zu mild erscheinenden Verfahrens der +Justizbeamten bei Untersuchung und Bestrafung der Forstvergehen muß +aber wohl angeführt werden, daß</p> + +<div class="csstab mleft1_5"> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">1) </div> + <div class="csscell vat just">Viele derselben sehr einseitige oder + unrichtige Begriffe von der staatswirthschaftlichen hohen Bedeutung der + Wälder und dem Forstwesen überhaupt haben, und daß</div> + </div> + <div class="cssrow"> + <div class="csscell vat">2) </div> + <div class="csscell vat just">auch die Noth der Armen es ist, die bei der + Forststrafpflege berücksichtiget wird. Auch der Richter ist Mensch, und hat + als solcher, auf der Stufe einer sittlichen, höheren Bildung stehend, auch + gewiß ein fühlendes Herz für Noth und Elend seiner Mitmenschen im Busen. Ist + es nun von diesem Gesichtspunkte aus nicht zu entschuldigen, + <span class="pagenum" id="Page_64">[S. 64]</span>wenn der Richter bemüht + ist, zumal wenn es sich um Nothfrevel handelt, dies zu berücksichtigen und + so schonend als möglich zu verfahren? — Er weiß ja, daß der Arme gezwungen + ist, zu freveln, und daß er — dem Naturtriebe der Selbsterhaltung folgend + — auf die erhaltene Strafe abermals freveln <em class="gesperrt">muß</em>. + Das alte Sprichwort: „<span class="antiqua">fiat Justitia et pereat + mundus</span>“ werden wir Forstleute doch wohl auch nicht gelten lassen + wollen.</div> + </div> +</div> + +<p>Es wäre daher sehr wünschenswerth, ja es ist dringend nothwendig, +daß von Seiten der Staatsregierung für die armen Nothfrevler auf die +oben angedeutete Weise gesorgt, und so dem Richterstande jeder Grund +zu einer allzugroßen, auf die Rechtsbegriffe des Volkes und auf die +Waldungen gleich nachtheilig einwirkenden, Nachsicht benommen werde. Es +versteht sich von selbst, daß nach Einführung dieser Maßregel, wenn das +Uebel nicht noch größer werden soll, wenn nicht Mißbräuche aller Art +einreißen sollen, die Jurisdiktion alsdann mit um so größerer Strenge +und Gewissenhaftigkeit gehandhabt werden muß.</p> + +<p>Immer pflegt man es zu vergessen, daß das fortwährende Uebertreten der +Gebote der Moral durch Holzentwendungen auch gleichgültig gegen andere +Gebote macht; es liegt dies in der menschlichen Natur, von einem Frevel +zum andern überzugehen, und so arten denn auch die Forstfrevel sehr +schnell in andere Eigenthumsbeschädigungen aus. Der Gewohnheitsfrevel +entsittlichet noch weit schneller, als das Betteln, Landstreichen, +Schmuggeln &c. &c., und erzeugt eine Neigung zur Liederlichkeit, +Arbeitsscheue und einer thierischen Genußsucht. Ja es ist dies Laster +so ansteckend, und die Sittlichkeit des Volkes ist an vielen Orten +hiedurch so radikal untergraben worden, daß mit Grund anzunehmen +ist, daß in so mancher Gegend, wo Forstfrevel sehr häufig sind, die +gänzliche Verarmung hiedurch herbeigeführt, und noch gesteigert werden +wird, wenn keine Abhülfe in dieser Beziehung endlich erfolgt.</p> + +<p>Die Nothwendigkeit ist, wie schon oben gesagt, mithin unabwendbar +und dringend, daß von Justiz- und Forstbeamten pflichtmäßig +und gewissenhaft zusammengewirkt werde, wenn dem geschilderten +eingerissenen Uebel Einhalt gethan werden soll. Gerechte <span class="pagenum" id="Page_65">[S. 65]</span>Besorgniß hat +man, daß dasselbe, nachdem die Demoralisation der unteren Volksklassen +schon den hohen Grad erreicht hat, nicht ganz oder vielleicht gar nicht +mehr zu heben sein wird.</p> + +<p>Das Forstpersonal für sich allein vermag nichts mehr zum Schutze +und Erhaltung der Waldungen zu thun, wenn dasselbe nicht durch +gute Gesetze, und insbesondere durch den Richterstand aufs +kräftigste unterstützt wird. Was nützen denn ganze Folianten von +Forststraf-Protokollen, wenn die Strafen ganz unwirksam sind, und die +Waldungen hiebei zu Grunde gehen!⁠<a id="FNanchor_20_20" href="#Footnote_20_20" class="fnanchor">[20]</a>⁠</p> + +<div class="section"> + <h3 class="mtop2" id="III"> + <b>III.</b> + </h3> +</div> + +<p class="s4 center mbot2 lh1_5"><b><span class="s3">D</span>er Forstschutz muß auf eine andere kräftige Weise gehandhabt werden, +als es seither meistens der Fall war; insbesondere bedarf das bei +uns in Bayern hiefür bestehende Institut der Forstgehülfen einer +Aenderung.</b></p> + +<p>Der Verfasser, von der Nothwendigkeit einer solchen Maßregel durch die +Praxis überzeugt, beschäftigte sich schon längst mit diesem Gedanken, +und ließ früher einen Aufsatz hierüber in einem Blatte erscheinen, den +derselbe im Nachstehenden hier wörtlich wieder giebt:</p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_66">[S. 66]</span></p> + +<h4><b class="s4">Ueber das Institut der Forstgehülfen in Bayern.</b></h4> + +<p>Eine dem Standpunkte der Wissenschaft, den allgemeinen Anforderungen +des Dienstes, und dem Bildungsgrade des dermaligen Forstpersonales +entsprechende Reorganisation des Forstwesens in Bayern ist dringend +nöthig. Wenn eine der eigentlichen Bestimmung der Staatsforste +vollkommen entsprechende, rein staatswirthschaftliche, Verwaltung +derselben in’s Leben getreten ist, wenn es durch allgemeine +Verwaltungs-Maßregeln jedem bayerischen Staatsangehörigen möglich +gemacht ist, sich die benöthigten Forstprodukte, soweit dies eine +durchaus pflegliche Behandlung der Wälder erlaubt, um angemessene mit +den Produktionskräften der Consumenten im Verhältniß stehende Preise +auf eine leichte, und nicht — wie bisher — auf eine so umständliche +und erschwerende Weise zu verschaffen, und wenn endlich auch Mittel +und Wege aufgefunden sind, daß auch der minder bemittelte und selbst +unbemittelte Mann seinen dringendsten Bedarf auf legalem Wege +befriedigen kann, dann wird dem Gouvernement, hat es auf diese Weise +Alles gethan, um den in Zunahme begriffenen, zum allmähligen Ruine der +Waldungen führenden, verderblichen Forstfreveln möglichst vorzubeugen, +und hat es endlich auch das Volk durch in allen Gemeinden gratis zu +vertheilende populäre Schriften über die Nothwendigkeit und den Nutzen +der Waldungen, über deren Ertragsfähigkeit, insbesondere bezüglich der +Waldstreu, und über die Nothwendigkeit der Erhaltung und Beschützung +derselben gehörig aufgeklärt, noch weiter alsdann die wichtige Aufgabe +bleiben, die Staatswaldungen den übermäßigen und ungerechten Ansprüchen +gegenüber zu beschützen.</p> + +<p>Hat die Staatsregierung Alles aufgeboten, um den Bedarf zu +befriedigen, soweit es gerecht und billig ist, und ohne Gefährdung +der Staatswaldungen geschehen kann, dann ist es auch ihre heiligste +Pflicht, diese Staatsgüter durch eine gerechte und strenge Handhabung +allgemeiner desfalls zu erlassender Gesetze vor gänzlicher oder +theilweiser Devastation, welch’ letztere leider schon fast überall +wahrnehmbar ist, zu schützen.</p> + +<p>Es wirft sich aber nun die Frage auf: Wird diese Aufgabe, die kräftige +Beschützung der Forste, alsdann durch das auf uns aus früherer Zeit +überkommene Institut der Forstgehülfen und <span class="pagenum" id="Page_67">[S. 67]</span>Forstwärter vollkommen +erfüllt oder nicht? — Antwort: Nein! — Je mehr die Wissenschaft und +Bildung des gegenwärtigen Forstschutz-Personals voranschreiten wird, +um so weniger wird es auch für die kräftige Beschützung der Forste +geeigenschaftet. Welch’ praktischer Forstmann, der einen oder mehrere +Gehülfen unter sich hatte, weiß nicht aus Erfahrung, daß junge Leute +von geringerer Ausbildung weit ersprießlichere Dienste für den +Forstschutz leisten, daß sie mit größerer Liebe und Ausdauer ihrem +Berufe obliegen, als jene Gehülfen, die durch langjährige Studien auf +verschiedenen Unterrichtsanstalten sich für ihren künftigen Beruf +herangebildet haben, und von denen die Meisten in der Handhabung +des Forstschutzes eine Herabwürdigung für den gebildeten jungen +Mann erblicken, und deßhalb eine so zuverlässige Thätigkeit nicht +entwickeln, als zur Beschützung und Erhaltung der Waldungen für die +Folge immer mehr erforderlich sein dürfte. Der wissenschaftlich +gebildete junge Mann, der während der vielen Jahre seiner Ausbildung +nur an geistige Thätigkeit gewohnt war, wird immer nur mit Widerwillen +und nur aus Zwang sich der Beschäftigung des Forstschutzes hingeben.</p> + +<p>Wir verhehlen es uns nicht, daß die Entfernung dieser gebildeten jungen +Männer vom Forstschutze auch seine Schwierigkeiten hat, indem dieselben +bis zu ihrer Anstellung ohne Bezahlung praktiziren müßten. Es mag +auch dies der Grund gewesen sein, warum unsere oberste Forstbehörde, +die längst die Unhaltbarkeit des Gehülfen-Institutes erkannt hat, +noch keine Abänderung in dieser Beziehung hervorgerufen hat. Möge es +diesen allseitig erfahrenen Männern gelingen, dieses Problem auf eine +entsprechende glückliche Weise zu lösen.</p> + +<p>Von diesen oben berührten Schwierigkeiten ganz absehend, will man +in Nachstehendem nur noch seine Ansicht über eine zweckmäßige +Forstschutzdienst-Einrichtung zur Erwägung mittheilen. Vor Allem +dürfte es dringendes Erforderniß sein, daß das bisherige Institut der +Gehülfen aufgehoben werde, daß die für die Folge zum Forstschutze +heranzuziehenden jungen Leute nur durch die Revierförster während zwei +Jahren zu diesem Zwecke herangebildet, und hiebei alle jene, nur dem +Verwaltungsdienst-Adspiranten nöthigen, für erstere aber entbehrlichen +Unterrichts-Gegenstände strenge ausgeschlossen werden. Man wiederholt +noch einmal, <span class="pagenum" id="Page_68">[S. 68]</span>daß solche auf keinen Anstalten, sondern nur durch die +Revierförster praktisch herangebildet seien. Nach hiefür zurückgelegten +2 Jahren und zur Praxis verwendeten weiteren 2 Jahren könnte die +Anstellung als Schutzförster der untersten Klasse erfolgen. Die +Schutzförster wären je nach dem Dienstalter in 3 Klassen zu theilen, so +zwar, daß Einer aus der jüngsten oder 3. Klasse in die 2., und endlich +von der 2. in die 1. Klasse vorrücken würde, wenn er — bei fortwährend +erwiesener Treue, Fleiß und Tüchtigkeit — nach seinem Dienstalter an +die Reihe käme. Den Schutzförstern 1. Klasse wäre nach 3 Jahren das +Definitivum zu ertheilen, und bezüglich der Uebrigen die Einrichtung +dahin zu treffen, daß Keiner zu lange in einer und derselben Klasse +zu verbleiben habe. Von selbst versteht es sich, daß die jüngeren +Schutzförster auf einem Reviere unter Mitaufsicht und Controle der in +höheren Klassen Eingereihten stehen müßten.</p> + +<p>Von der größten Wichtigkeit für den Dienst aber ist, sei und werde auch +die Einrichtung, wie sie wolle, daß <em class="gesperrt">der Gehalt der Schutzförster +ferner nicht mehr auf der Dienstesstelle, sondern auf der Person +ruhe</em>. Nur so wird es möglich sein, daß ein Schutzförster auf seinem +Posten verbleiben und doch in die nächst höhere Klasse befördert +werden kann, sobald die Reihe ihn treffen wird. Halten wir Diesem das +bisherige Verfahren gegenüber, so werden wir leicht den großen Gewinn +wahrnehmen können, den eine solche neue Einrichtung für den Dienst +unfehlbar hervorrufen würde.</p> + +<p>Das bisherige Institut brachte es mit sich, daß so häufig mit dem +Schutzpersonale zum Nachtheile des Dienstes gewechselt werden +mußte. Bei keiner Branche ist es aber nothwendiger, als gerade beim +Forstfache, und zwar sowohl in den Verwaltungs- als auch in den +Forstschutz-Graden, daß Jeder so lange als möglich an einem Posten +verbleibe. Der Schutzförster, der viele Jahre an einem Orte war, der +den eigenthümlichen Charakter der Bewohner, der alle Frevler kennt, +wird weit mehr zum Schutze der Waldungen ausrichten, und schon durch +seine moralische Einwirkung viel mehr abwenden können, als derjenige, +der, kaum daß er seinen Schutzbezirk kennen gelernt hat, schon wieder, +wie bisher, auf eine andere mehr eintragende oder höhere Stelle zu +gelangen trachtet.</p> + +<p>Man glaubt der Zustimmung aller erfahrenen praktischen <span class="pagenum" id="Page_69">[S. 69]</span>Fachgenossen +versichert zu sein, weßhalb dieser, der Kürze wegen, nur in allgemeinen +Umrissen gehaltene, Vorschlag im Interesse der guten Sache der +öffentlichen Beurtheilung übergeben wird. Möge dieser Gegenstand, +je eher, je besser, in so ernste Erwägung gezogen werden, als er es +wirklich verdient. Concipient ist der Ansicht, die er offen ausspricht, +daß bei der bisherigen Forstschutzdienst-Einrichtung und bei den +jetzigen Ansprüchen an die Staatswaldungen die Erhaltung — Pflege — und +der Schutz derselben sehr gefährdet ist, und noch immer mehr gefährdet +werden muß.⁠<a id="FNanchor_21_21" href="#Footnote_21_21" class="fnanchor">[21]</a>⁠</p> + +<p class="mtop2">Die seit Veröffentlichung dieses vorstehenden Aufsatzes dahin +<span class="pagenum" id="Page_70">[S. 70]</span>geschwundenen Tage haben dem Verfasser, der gerne bereit ist, sich +belehren zu lassen, und das besser Befundene, wenn auch seine frühere +Ansicht hievon eine andere war, zu unterstützen, reichliche Zeit zum +Nachdenken über die hierauf erfolgte und unten mitgetheilte Erwiederung +gelassen. Obgleich nun derselbe mit dem fränkischen Collegen nicht +einverstanden ist, daß durch die gewünschte Anstalt der Schutzförster +die Staatskasse stärker, als es seither bei dem Gehülfen-Institute +der Fall war, in Anspruch genommen werden würde (was jedenfalls +ganz unnöthig wäre), so muß er sich doch mit seinem Vorschlage, zum +Forstschutze redliche schlichte Landleute zu verwenden, aus voller +Ueberzeugung und aus eigener Erfahrung einverstanden erklären.</p> + +<p>Wir wissen aus der Praxis, daß solche Leute in der Regel abgehärtet +sind, daß sie weit weniger Bedürfnisse haben, und daß sonach auch der +Forstschutz billiger, und, was die Hauptsache ist, weit besser und +kräftiger, sowie auch später aus diesem Grunde vielleicht mit weniger +Personal besorgt werden könnte. — Nicht unter 25 Jahre alte und, soweit +es bei einem geringen Gehalte zur Deckung ihrer Lebens-Nothdurft +nöthig ist, mit Haus und Gut angesessene Männer und ausgediente brave +Soldaten wären vorzugsweise hierzu geeigenschaftet. Solche Waldschützen +würden für die Wahrheit ihrer Frevelanzeigen durch ihre in diesem +Alter schon erworbene Erfahrung, Charakter- und Verstandesreife, und +in ihrer bürgerlichen Lage Gewährschaft leisten; auch würden sie gewiß +eher das nöthige unbedingte Vertrauen der aburtheilenden Richter und +der Bewohner ihres Bezirkes erwerben, als viele unserer jungen Leute, +bei denen, wenn auch nicht wissentliches Unrecht, doch immerhin eine +Portion Leichtsinn zu gewärtigen ist.</p> + +<p>Die Idee, nämlich praktische neben wissenschaftlicher Ausbildung +von den untersten Dienstesstufen an, die man bei Errichtung des +Gehülfen-Institutes im Auge hatte, war in der That schön und +zweckmäßig; allein sie ist bei der genommenen für den Dienst sehr +nachtheiligen Richtung so vieler der dermaligen jungen Leute nicht mehr +auf diesem Wege zu realisiren. Wenn man, <em class="gesperrt">abgesehen von einzelnen +ehrenhaften Ausnahmen</em>, das Verhalten unserer jungen Adspiranten +genau beobachtet, so findet man sich zu der Annahme veranlaßt, daß +die Forstwirthschaft zur Nebensache, die Erwerbung einer Brodstelle +aber bei <span class="pagenum" id="Page_71">[S. 71]</span>ihnen zur Hauptsache geworden sei. Dem Forstschutze gehen +viele nur ungerne, mit Widerwillen und aus Zwang nach, dagegen suchen +sie, was auch bei dem gebildeten <em class="gesperrt">jungen</em> Manne einigermaßen zu +entschuldigen ist, das Vergnügen der Gesellschaften und der Jagd⁠<a id="FNanchor_22_22" href="#Footnote_22_22" class="fnanchor">[22]</a> +mehr auf, als es die jetzt nöthige Dienstesführung erlaubt. Der +verantwortliche Revierförster kann sich demnach meistens nicht auf +seine Gehülfen verlassen.</p> + +<p>Soll auch von dieser Seite alles Mögliche zur Erhaltung der Waldungen +beigetragen werden, so ist <em class="gesperrt">es dringend nöthig</em>, das praktische +Element, das, was die Erfahrung in allen Ländern als gut erwiesen hat, +wieder obenan zu stellen.</p> + +<p>Es wird übrigens nicht an unrechter Stelle sein, hier die Bemerkung +einfließen zu lassen, daß die bisherige sehr beschränkte Stellung +der bayerischen Revierförster offenbar das Meiste zum Verfalle +dieses wohlgemeinten Institutes beigetragen hat. Der Revierförster, +obwohl unmittelbarer Vorgesetzter, war bisher nicht im Stande, den +Gehülfen auch nur mit der geringsten Strafe zu belegen, nicht einmal +hatte er einen Einfluß auf seine Qualifikation, noch weniger aber +hatte er dieselbe, wie es doch der Natur der Sache nach sein sollte, +festzustellen. Kein Wunder also, wenn die <span class="pagenum" id="Page_72">[S. 72]</span>Gehülfen, die diese +Verhältnisse genau kannten, den gehegten Erwartungen zum großen Theile +nicht mehr entsprechen. Der Revierförster, wenn er etwas gegen den oder +jenen Gehülfen hatte, mußte ja immer erst (und wie lange steht dies +nicht schon an, bis man sich zu einem solchen voraussichtlich nicht +viel nützenden weitwendigen Schritte entschließt) gleichsam als Partei +klagend gegen denselben beim Forstamte auftreten, ohne daß hiebei, +zumal dieses ebenfalls keine Strafgewalt hat, auch nur wenig von +Erfolg erzweckt wurde. Wo die nöthige Achtung im Dienste <em class="gesperrt">auf solche +Weise</em> verkümmert wird, da kann nimmermehr etwas Ersprießliches +geleistet werden.</p> + +<p>Ist es ja schon vorgekommen, daß man es dem Revierförster sogar übel +nahm, wenn er mit seinem Gehülfen nicht zufrieden war, der, wie dies +häufig geschieht, die Beschwerden desselben durch die Erhebung anderer +Klagen, die z. B. die Verpflegung beim Revierförster betreffen, sowie +auch unter allerlei anderen Vorwänden immerhin zu verdächtigen oder gar +zu entkräften vermag. —</p> + +<p>Wurde hingegen auf einem Reviere verhältnißmäßig viel gefrevelt, so +gab man doch dem verantwortlichen Revierförster, obschon der Begriff +dieser Verantwortlichkeit voraussetzt, daß er auch seinen Anordnungen +<em class="gesperrt">selbstständig</em>, und nicht erst durch Klagen, den Vollzug auf +eine kräftige Weise zu sichern vermöge, sein Mißfallen desfalls zu +erkennen. Hatte er es aber soweit gebracht und war er so glücklich, +das Schutzpersonale mit kräftiger Hand zu leiten, und den Forstschutz, +wie es seine Pflicht erheischt, gegen die massenhaften Frevler mit +aller Energie zu handhaben, so nahm man, im Falle sich dann Klagen +und Lamentationen, <em class="gesperrt">was immerhin unausbleibliche Folge</em> ist, von +Seiten der Einwohner erhoben, demohngeachtet keinen Anstand, seinen +Diensteifer, wenn auch dieser mit der möglichsten Humanität gepaart +war, als ein unpolitisches oder barsches Verhalten zu bezeichnen.</p> + +<p>Was soll aber ein solcher Beamter nun unter diesen Umständen thun? — +Die Frage ist einfach diese. Hat er <em class="gesperrt">blos</em> seine Pflicht gethan +oder nicht? — Wenn ja, dann achte und schütze man auch den Beamten, +und bleibe sich vor Allem <em class="gesperrt">und unter allen Umständen</em> consequent. +Wenn dieses nicht geschieht, dann ist jeder Beamte allen Vexationen, +allen Unannehmlichkeiten <span class="pagenum" id="Page_73">[S. 73]</span>preisgegeben, insbesondere aber der +Forstbeamte, der nicht nur den zerstörenden Eingriffen der Armen und +Gewohnheitsfrevler, sondern auch den immer mehr zunehmenden Eingriffen +der bemittelteren Klasse mit aller Entschlossenheit und Umsicht +entgegentreten muß, wenn er zum Ziele gelangen will.</p> + +<p>Die Folgen von all’ diesem sind aber bedenklich; viele der +Revierförster, müde der fruchtlosen Bemühungen und Anstrengungen, sind +hiedurch einem verderblichen Indifferentismus anheimgefallen. Diesen +Collegen aber will man zurufen, aus diesem thatlosen Verhalten sich +herauszureißen, sich zu ermannen, und den anvertrauten Posten, im +Angesichte der vorhandenen Gefahr der Devastation unserer Waldungen, +als treue Wächter zu behaupten. Wir dürfen von dem guten Willen und dem +Ernste unserer intelligenten Staatsregierung zuversichtlich erwarten, +daß auf die eine oder andere Weise abgeholfen werde.</p> + +<p>Wer diesen seinen Posten nur halb ausfüllt, wer, durch die +Zeitverhältnisse geleitet, nur nach Popularität <em class="gesperrt">auf Kosten einer +gerechten und strengen Dienstführung</em> hascht, der verletzt +seine Pflicht im höchsten Grade. Niemand wird in Deutschland dem +Revierförster noch die persönliche Ausübung des Forstschutzes zumuthen, +wohl aber ist es seine Pflicht, die Ausübung desselben strenge zu +überwachen. Die Erfüllung dieser Pflicht darf nimmermehr stille stehen, +sie ist eine Ehrensache für uns. Die bestehenden übrigen Verhältnisse, +seien sie auch gerade nicht ermuthigend und aneifernd, sollen und +dürfen hierauf keinen Einfluß äußern.</p> + +<p>Was die Reform unseres Forstwesens betrifft, so will man derselben, +als hieher gehörig, nur mit einigen Worten gedenken. Ueber diesen +Gegenstand ist schon seit längerer Zeit vielseitig geschrieben worden, +und von allen Seiten haben sich Wünsche und Bitten hiefür vernehmen +lassen. Möchten dieselben bald realisirt werden, möchte bei einfacher +Verwaltung die unumgänglich nöthige Selbstständigkeit der Revierförster +durchgeführt, und insbesondere für die namhafte Aufbesserung ihrer so +geringen Gehalte so rasch als möglich gesorgt werden! — Traurig ist +in der That die Lage so vieler Familien derselben, <em class="gesperrt">und es ist die +reine Wahrheit</em>, daß deshalb eine große Niedergeschlagenheit und +Entmuthigung unter denselben herrscht.</p> + +<p>Diese Verhältnisse müssen jedenfalls nur nachtheilig auf den <span class="pagenum" id="Page_74">[S. 74]</span>Dienst +wirken. Sie sind morschen Bäumen zu vergleichen, die nur kranke, +spärliche Früchte tragen, und den Stürmen nicht kräftig zu widerstehen +vermögen. Vertrauen wir übrigens auf die mit dem besten Willen begabte +Staatsregierung, insbesondere auf unsere oberste Direktion, welche +sicherlich mit Vaterhand diese Wunden heilen wird. Eifer, Lust und +Liebe zum Dienste wird dann auch allenthalben wieder frisch erstarken, +und — gleich der im Frühlinge neu erwachten schaffenden Thätigkeit +der Natur — ein neues thätigeres Leben, was auch durch nichts anderes +hervorgerufen werden kann, zum Schutze und zur Pflege unserer Wälder +eintreten.</p> + +<p>Möge es auch der Weisheit unserer Staatsregierung gefallen, das +Institut einer forstlichen Jury (oder forstlichen Rathskammer), wie +solches in der in Augsburg erschienenen Brochüre „über die bayerische +Forstverwaltung“ in allgemeinen Umrissen in Vorschlag gebracht wurde, +bei uns, wenn auch nur versuchsweise, in Ausführung bringen zu lassen.</p> + +<p>Das Gebiet der Forst-Statistik, die noch gewaltig in der Wiege +liegt, und die wesentlich nutzbringende Fortschritte bisher gewiß +nicht gemacht hat, und nicht machen konnte, da es an einer innigen, +unmittelbaren Verbindung der Staatsregierung mit den dieselbe +vorzugsweise bereichernden äußeren Beamten bisher gänzlich mangelte, +würde insbesondere hiedurch weiter ausgebildet und nutzbringend +gemacht werden können. — Unsere, von den Revierförstern am Schlusse +jedes Etatsjahres zu erstattenden Forstrechenschaftsberichte haben zur +Bearbeitung dieses Feldes nichts weniger als einen Beitrag geliefert. +Diese Berichte wurden nicht gelesen, oder nur das hieraus entnommen, +was zur Aufstellung des forstamtlichen Rechenschaftsberichtes nöthig +war. Daß unter solchen bekannten Umständen ein besonderer Fleiß auf die +Redaktion nicht verwendet wurde, läßt sich wohl denken.</p> + +<p>Alle und jede praktisch ins Leben eingreifende Wissenschaft +beruht aber auf Anschauungen und Erfahrungen, insbesondere unsere +Forstwissenschaft, bei welcher ein Stillstand nicht, oder nur +zum großen Nachtheile eines Landes denkbar wäre. Gleich wie jede +Provinz, so hat auch jedes Gebirg, jedes einzelne Waldrevier seine +Geschichte, die dem Schritte der Zeit folgt, und keinem Stillstande +unterworfen ist. Die zerstörenden und schaffenden Naturkräfte, die +Massen, Bedürfnisse und Sitten der Menschen <span class="pagenum" id="Page_75">[S. 75]</span>üben einen solchen +Einfluß auf unsere Wälder, daß auch dieselben fortan einem beständigen +fortdauernden Wechsel ihrer Verhältnisse unterworfen sind. —</p> + +<p>Gehen wir nun von dem Grundsatze aus, daß alle unsere Gesetze und +Institutionen sich nach diesem äußeren Wechsel richten müssen, so ist +es auch dringend nöthig, alle äußeren Wahrnehmungen und Erfahrungen +sorgfältig zu sammeln, um sie rechtzeitig in Anwendung zu bringen, was +bei Hintansetzung dieser Pflicht später nicht mehr durch Uebergänge +vermittelt, sondern nur mit vielseitigen Nachtheilen und theilweise +gewaltsamen Zerstörungen des bisher Bestandenen bewerkstelliget werden +kann.</p> + +<p>Welche Maßregel wäre aber geeigneter, alle diese außen gemachten +Erfahrungen zu sammeln, und hiemit der Staatsregierung einen reichen +Schatz von Materialien jährlich zur Benützung zu unterbreiten, als +gerade diese in einem jeden Kreise zu berufende forstliche Jury? — +Abgesehen von dem anderweitigen wohlthätigen Wirken derselben, würden +alle die in und außer dem Walde gemachten oft werthvollen Erfahrungen +unserer alten Praktiker, die bislang nicht zum hundertsten Theile zur +Oeffentlichkeit kamen, und mit ihnen fast immer ins Grab wanderten, +durch einfache schlichte Mittheilung zur Bereicherung der Wissenschaft +und zum allgemeinen Nutzen auf diese Weise erhalten werden können.</p> + +<div class="section"> + <h3 class="mtop2" id="IV"> + <b>IV.</b> + </h3> +</div> + +<p class="s4 center mbot2 lh1_5"><b><span class="s3">E</span>ine auf zweckmäßige Weise zu leitende Belehrung des Volkes über den +Nutzen der Wälder, über die Nothwendigkeit ihrer Erhaltung, sowie +über die zweckmäßige Verwendung der Forstprodukte, würde wesentlich +zur Schonung und Pflege unserer Forste beitragen.</b></p> + +<p>Hört man doch selbst von sogenannten Gebildeten oft die paradoxesten +Ideen, z. B. warum nur die Forstbeamten studieren <span class="pagenum" id="Page_76">[S. 76]</span>müßten, die Bäume +wüchsen ja von selbst, oder: „Holz und Unglück wächst alle Tage“ &c. +&c. — Wenn nun solche Leute, die vom jetzigen Forstwesen doch andere +Begriffe haben, und vom Nutzen und der Nothwendigkeit der Erhaltung +der Wälder schon überzeugt sein sollten, solche Aeußerungen noch +machen, was will man alsdann von dem gemeinen Manne erwarten, der +ganz unwissend ist, der auch, wie jetzt, in der Regel nicht auf dem +sittlichen Standpunkte steht, und den die Noth oder Genußsucht noch +überdies zu Eingriffen in das Waldeigenthum drängt.</p> + +<p>Nothwendig ist es daher, hier belehrend einzuwirken, insbesondere bei +dem Proletariate, unter welchem in dieser Beziehung eine so totale +Unwissenheit herrscht, daß es meist nicht weiß, wie verschwenderisch +es mit dieser Gabe der Natur umgeht, und welche Folgen hievon zu +gewärtigen sind.</p> + +<p>Der Verfasser ist zwar nicht der Ansicht, daß, wie in den Kantonen +Baselland und Aargau der Vorschlag gemacht wurde, forstwirthschaftliche +Jugendfeste zu veranstalten wären, und daß zu dem Ende die Jugend +durch den Schullehrer im festlichen Zuge mit Hörnern und Fahnen in +den Wald zu Musterarbeiten (Saaten, Pflanzungen und Durchforstungen) +geführt werden sollte; doch hält er es für dringend nöthig und für sehr +vortheilhaft, schon in zarter Jugend, besonders aber auch noch später +in den Sonntagsschulen, speziell belehrend durch den Lehrer einwirken +zu lassen.</p> + +<p>Leicht faßliche, populäre Schriften, die, unsere Verhältnisse +erfassend, bei uns noch ganz mangeln, müßten hiebei dem Lehrer zu +Gebote stehen; es sollten aber auch solche Schriften (allenfalls +in Form von Erzählungen) in mehreren Exemplaren an alle +Gemeinde-Verwaltungen zum Ausleihen und Vorlesen während der langen +Winterabende gratis verabreicht werden.</p> + +<p>Die hiemit verbreitet werdenden Kenntnisse, als</p> + +<div class="hang1_5">über den Nutzen der Wälder,</div> + +<div class="hang1_5">über die Nothwendigkeit ihrer Erhaltung,</div> + +<div class="hang1_5">über die verschiedenen Beschädigungen des Waldes durch Holz- und +Streufrevel, und deren Folgen &c. &c.,</div> + +<div class="hang1_5">über ökonomische Verwendung +der Forstprodukte, insbesondere der Waldstreu und des Brennholzes,</div> + +<div class="hang1_5">über den Gebrauch von Brennholz-Surrogaten, und endlich</div> + +<span class="pagenum" id="Page_77">[S. 77]</span> + +<div class="hang1_5">über zweckmäßige Construktion der Feuerungsanstalten, und den Nutzen +gemeinschaftlicher Backöfen,</div> + +<p class="p0">würden durch ihre Folgen gewiß die nicht allzuhohen Kosten für Druck +und Papier mehr als zur Genüge aufwiegen.</p> + +<p class="mtop1">Es liegt in der Natur der Sache, daß der Frevler, der ohnedies meint, +daß die Waldungen zu Jedermanns Benützung gewachsen seien, um so +leichtsinniger und rücksichtsloser frevelt, je weniger er den Schaden +einsieht, den er hiemit verübt. Es müßte denn sein, daß es ein ganz +gründlich demoralisirter Mensch wäre, der sich an gar keine Rücksichten +mehr bindet.</p> + +<p class="mtop1">Dem Umstande, daß das gewöhnliche Volk gar keine, auch nur allgemein +forstliche Kenntnisse hat, ist es auch wesentlich zuzuschreiben, daß +dasselbe keine Sympathie für die Waldungen besitzt, daß es mit Unmuth +und Haß erfüllt wird, und daß es hierin nur eine herzlose Behandlung +erblickt, wenn seinen Eingriffen, deren Folgen es nicht zu beurtheilen +versteht, mit Strenge entgegengetreten wird.</p> + +<p>Man belehre vor Allem daher den besseren Theil des Volkes und die +Jugend, damit Einsicht und Kenntniß über die Pflichten der Erhaltung +der Wälder nach und nach verbreitet werden. Bei den großen Massen +des demoralisirten jetzigen Proletariates wird eine solche Belehrung +freilich zu spät kommen.</p> + +<p class="mtop1">Wenn indessen durch die Lehrer etwas geschehen soll, so wäre +es nothwendig, diese allenfalls durch geringe Holzabgaben oder +Remunerationen mit ins Interesse zu ziehen, oder von vornherein für +eine Verbesserung ihrer materiellen Lage zu sorgen; außerdem dürfte +vielleicht ein Erfolg zu erwarten sein, wie es bisher jener von der den +Lehrern zur Pflicht gemachten Obstbaumkultur in den meisten Gemeinden +war.</p> + +<p class="mtop1">Was soll man dazu sagen, wenn, wie es bei uns an vielen Orten wirklich +zu treffen ist, die Kinder täglich ein Stück Holz zur Feuerung mit in +die Schule bringen <em class="gesperrt">müssen</em>, welches natürlich zuvor mit Anderem +im Walde geholt wurde. Muß hiedurch nicht die Jugend schon in zartester +Kindheit ans Freveln gewöhnt, und mit dem Gedanken befreundet werden, +daß das Holzfreveln kein Unrecht und keine Schande, sondern daß die +beliebige Hinwegnahme <span class="pagenum" id="Page_78">[S. 78]</span>des Holzes aus dem Walde nur durch eine herzlose +Verwaltung als Frevel bezeichnet und verboten sei? —</p> + +<p>Durch äußere Gewalt kann nur der Frevler abgeschreckt, gründlich aber +nur dann bekehrt werden, wenn er einsieht, daß er Unrecht thut, daß er +ein Sünder am öffentlichen Wohle ist. Es muß also, wenn es mit all’ +unseren dermaligen Zuständen besser werden soll, eine <em class="gesperrt">wahrhaft</em> +religiöse, sittliche Erziehung angestrebt werden, es müssen höhere +Gebote, als menschliches Machwerk, wieder in die Brust des Menschen +gepflanzt und daselbst zur Geltung gebracht werden, damit solche ihn +lehren und leiten, was er zu thun und zu unterlassen schuldig sei. Denn +auf welcher Stufe der Bildung der Mensch auch stehen mag, so ist seine +Sittlichkeit immerhin durch die Art seiner religiösen Weltanschauung +bedingt, und wo die Religion fehlt, da mag bei dem Gebildeten das mehr +ausgeprägte sittliche Gefühl dem Laster noch einigen, wenn auch nur +unsicheren, schwachen Einhalt thun, aber bei dem gemeinen, ungebildeten +Menschen sind alsdann alle Schranken gefallen.</p> + +<p>Der Verfasser, welcher (nebenbei gesagt) kein Betbruder ist, aber +wohl einsieht, daß das Besserwerden der Menschen, also auch die +Erhaltung unserer Wälder, von der künftigen, religiösen und sittlichen +Erziehung abhängig ist, kann sich von diesem Gegenstande, dessen +weitere Ausführung, streng genommen, hieher nicht gehört, seiner +Wichtigkeit wegen nicht trennen, ohne seine durch Erfahrungen gewonnene +Lebensanschauung in dieser Beziehung in Kürze hier mitzutheilen.</p> + +<p>Der Zweck des Schulunterrichtes kann kein anderer sein, als die Kinder +erstens mit den Kenntnissen auszustatten, die zur Förderung des +allgemeinen menschlichen Lebenszweckes nützlich sind, und zweitens +häusliche Zucht zu ergänzen oder zu ersetzen, und den Kindern religiöse +und sittliche Gesinnungen einzuflößen, die sie zu Mitgliedern der +menschlichen Gesellschaft im Allgemeinen, sowie <span class="antiqua">in specie</span> des +besonderen staatlichen und Gemeinde-Verbandes, dem sie angehören, +tüchtig und geeignet machen.</p> + +<p>Wird dieser Zweck nun durch unsere Schullehrer vollständig erreicht? +Antwort: Nein! —</p> + +<p>Ihrer Bildung nach (soweit das Wissen in Betracht kömmt) sind die +dermaligen jüngeren Lehrer meist sehr gut zu ihrem Berufe <span class="pagenum" id="Page_79">[S. 79]</span>geeignet. +In den Seminarien⁠<a id="FNanchor_23_23" href="#Footnote_23_23" class="fnanchor">[23]</a> wird für tüchtige Ausbildung derselben Sorge +getragen, aber die Denk- und Sinnesweise macht sie durchschnittlich +(<em class="gesperrt">mit einzelnen lobenswerthen Ausnahmen</em>) weniger fähig, ihren +Berufszweck zu erfüllen, und dem herrschenden Unglauben oder mindestens +dem überall verbreiteten religiösen Indifferentismus mit Erfolg +entgegenzutreten. Hiedurch aber wird bei der Jugend, da die außerhalb +der Schule empfangenen bösen Eindrücke sonach ungestört auf dieselbe +fortwirken können, schon in zarter Kindheit die Basis verrückt, +auf welche allein hin eine wahre Sittlichkeit und ein glückliches +Familienleben kann gegründet werden.</p> + +<p>Wenn die Hoffnung auf Besserwerden des sittlichen Zustandes der +kommenden Generation aber nur auf die heranzubildende Jugend kann +gegründet werden, so sind es doch offenbar zunächst die Lehrer, welche +zur Verwirklichung dieser Hoffnung das Meiste beitragen müssen; wenn +daher diese nicht — der Religion gegenüber — eine andere Stellung +einzunehmen, von Staatswegen gezwungen werden, so ist auch von +der Zukunft uns wenig zu hoffen erlaubt. Um die Lehrer gehörig zu +beaufsichtigen und mit Ernst zu dem anzuhalten, was ihres Berufes +ist, dazu ist freilich die Art und Weise nicht genügend, wie sie +gegenwärtig ihren Vorgesetzten gegenüber gestellt sind. Man weiß in +dieser Beziehung kaum, wer Koch oder Kellner ist. Die Gewalt der +Aufsichtsbehörden ist zu zersplittert, als daß dieselbe wirken könnte. +Der Schwerpunkt müßte in eine vom Staate gehörig controlirte Behörde +gelegt, und dieselbe dem Wirkungskreise des Lehrers so nahe als möglich +gebracht werden. Ueber das wie, ob Staat oder Kirche dabei vorzugsweise +repräsentirt sein soll, ist schwer ein Urtheil zu fällen. Jedenfalls +ist man der Ansicht, daß ein Lehrer <span class="pagenum" id="Page_80">[S. 80]</span>mit weniger Wissen aber mit wahrer +christlicher Gesinnung weit mehr Gutes in seinem Berufskreise erwirken +kann, als der mit unnöthigem Halbwissen überladene Lehrer, der der +verkehrten Zeitrichtung des Unglaubens huldiget, und sich hiedurch zum +Unterrichten der Jugend gänzlich unfähig macht.</p> + +<p>Alle Zeiten haben bewiesen, daß die Religion die beste Grundlage +des Staatenlebens ist, und daß ein Mensch für den staatlichen und +Gemeinde-Verband um so gefährlicher ist, je mehr er, ohne diese +ihm die Richtung gebende religiöse und sittliche Basis, mit Wissen +bereichert ist, und daß umgekehrt bei Vorhandensein dieser Basis ein +Staat bei einer möglichst aufgeklärten und gebildeten Bevölkerung um so +glücklicher sein muß.</p> + +<p>Man ist übrigens weit entfernt, unserem Schulwesen allein den +sittlichen und religiösen Verfall zuschreiben zu wollen. Andere +mächtige Faktoren sind hiebei Zweifels ohne noch thätig und einwirkend +gewesen. Diesen Gegenstand übrigens weiter zu verfolgen, ist weder +Sache des Verfassers, noch Zweck dieser Abhandlung.</p> + +<div class="section"> + <h3 class="mtop2" id="V"> + <b>V.</b> + </h3> +</div> + +<p class="s4 center mbot2 lh1_5"><b><span class="s3">I</span>m Interesse der Moral und im Interesse der Waldungen ist es +gelegen, den Bedürftigen Arbeit zu verschaffen, und ihre materiellen +Verhältnisse überhaupt, soviel als nur möglich, zu verbessern.</b></p> + +<p>Wir wissen aus Erfahrung, daß, je mehr Gelegenheit zu Arbeiten +vorhanden ist, um so weniger Frevel, mit Ausnahme jener der +arbeitsscheuen Gewohnheits- und Gewerbsfrevler, im Walde verübt werden. +Nicht aber diese Rücksicht allein, sondern auch die in der That große +und oft schauderhafte Noth der Armen, insbesondere in waldreichen +Gegenden, ferner die beim Müßiggange nur immer mehr zunehmende +Entsittlichung und Unzufriedenheit <span class="pagenum" id="Page_81">[S. 81]</span>wird uns bestimmen müssen, das +Proletariat, soviel als es nur immer möglich ist, zu beschäftigen.</p> + +<p>Daß dies vorzugsweise <em class="gesperrt">Aufgabe des Staates</em> ist und sein muß, wenn +Arbeit im Großen gegeben, und der Zweck erreicht werden will, versteht +sich wohl von selbst. Die Forstverwaltung insbesondere aber wird auch +berufen sein, hier wohlthuend mitzuwirken.</p> + +<p><em class="gesperrt">Hauptbedingung ist, daß der Forstbeamte stets darauf bedacht +sei, und dahin trachte, auf jede mögliche und zulässige Weise den +Bedürftigen unter die Arme zu greifen.</em></p> + +<p>Obwohl für jetzt der Staat nicht in der Lage sein dürfte, bedeutende +Opfer zu bringen, so wird es doch in Zukunft um so nöthiger sein, nach +Maßgabe der Oertlichkeiten die Kulturen, insbesondere die Waldwegbauten +möglichst auszudehnen, und die Urbarmachungen in noch so vielen +Gegenden Bayerns mit Energie in Angriff zu nehmen. Vor Allem ist aber +darauf zu sehen, daß die Armen bei allen Waldarbeiten <em class="gesperrt">vor den +Uebrigen</em> stets gewissenhaft bevorzugt, und daß dieselben hiefür +auch <em class="gesperrt">angemessen</em> bezahlt werden. Leider geschieht es aber oft, +daß hiebei vielfältig, gegen den Willen und die Ansicht der oberen +Behörden, knickerich verfahren wird, was nicht genug getadelt werden +kann; indem hiemit weder der Sache (Arbeit) noch den Bedürftigen +gedient wird. — Allerdings ist es Pflicht der Beamten, möglichst Viel +mit einem Geldbetrage ausführen zu lassen; allein die Grenzen der +Billigkeit sollten nie überschritten, und die Noth der Armen hiebei +nie übersehen werden. Das Sparen ist recht, nur geschehe es am rechten +Orte, auf gerechte Weise und zur rechten Zeit.</p> + +<p>Die Waldarbeiten werden gewöhnlich</p> + +<p class="p0"><span class="antiqua">a</span>) gegen Taglohn,</p> + +<p class="p0"><span class="antiqua">b</span>) im Akkorde, und</p> + +<p class="p0"><span class="antiqua">c</span>) im Minderversteigerungswege vergeben. Von diesen drei Wegen ist +unstreitig der erste auch der beste, und sollte stets Regel sein. +Der Akkord dagegen wäre nur allein bei Fabrikation der Hölzer, bei +Holztransporten, bei kunstmäßigen Weganlagen sowie bei anderen +ähnlichen Arbeiten, welche eine besondere Geschicklichkeit erfordern, +in Anwendung zu bringen.</p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_82">[S. 82]</span></p> + +<p>Als sehr nachtheilig zeigte sich aber bisher sowohl im Walde, als +auch bei anderen Arbeiten, das seit geraumer Zeit eingeführte +Minderversteigerungssystem.</p> + +<p>Lebten wir in einer Zeit, wo Mangel an arbeitenden Händen vorhanden +wäre, wo die Arbeit oft um hohe Preise nicht gethan werden könnte, dann +wäre ein solches System gerechtfertiget, so aber muß man, da gerade das +Gegentheil von dieser Voraussetzung vorhanden ist, und da insbesondere +die vorhandene Arbeit mit der Masse von Arbeitskräften in gar keinem +Verhältnisse mehr steht, dasselbe entschieden bekämpfen.</p> + +<p>Fassen wir den Zweck dieser Minderversteigerung ins Auge, so können wir +wohl keinen anderen erkennen, als um einen möglichst geringen Preis +eine Arbeit geschehen zu machen. Ist aber ein solches System bezüglich +unserer Waldungen und der Nothwendigkeit, die Armuth zu unterstützen, +zulässig? — Die Erfahrung muß mit „<em class="gesperrt">Nein</em>“ antworten. Bei einem +solchen Verfahren werden die von den Beamten schon genau berechneten +Kostenvoranschläge, bei der Masse der Arbeit suchenden Menschen, oft +bis ins Unglaubliche heruntergeboten, so zwar, daß es am Tage liegt, +daß die Uebernehmer nicht nur keinen Verdienst, sondern auch oft nicht +einmal für ihre Person zureichende Subsistenzmittel für die Zeit der +Arbeit haben, noch viel weniger aber für ihre armen, hungernden oft +zahlreichen Familien zu Hause. — Haß, Neid, Leidenschaft, Trunk, auch +die bitterste Noth sind bei solchen Versteigerungen die gewöhnlichen +Triebfedern. Eine natürliche <em class="gesperrt">jederzeit unausbleibliche</em> +Folge davon ist, daß die Arbeit minder gut ausgeführt, und der +aufsehende Beamte beständig angegangen wird, wegen des schlechten +Verdienstes Nachsicht zu haben. Ist hiemit nun der Sache gedient, +hat der Staat einen Gewinn, wenn z. B. der Meter Waldweg um ein paar +Kreuzer billiger, aber so gemacht wird, daß in kurzer Zeit wieder +Reparaturkosten erforderlich sind, und ist endlich den armen Taglöhnern +hiemit geholfen worden, wenn sie auf diese Art wochenlang gearbeitet +haben, ohne hiebei selbst mit der größten Anstrengung und Entbehrung +sich und die Ihrigen durchbringen zu können? — Muß nicht auf diese +Weise die materielle Noth und die Unzufriedenheit, insbesondere in den +Waldgegenden, noch zunehmen? —</p> + +<p>Handelt es sich dagegen um eine größere Arbeit, die auf <span class="pagenum" id="Page_83">[S. 83]</span>solche +Weise vergeben wird, und wobei etwas zu verdienen wäre, so tritt der +Wohlhabende als Conkurrent auf, und der arme Taglöhner muß sich alsdann +mit dem Lohne begnügen, welcher ihm von demselben, der nur mit dem +Meter in der Hand auf und ab spazieren geht, gesetzt wird. Daß hiebei, +soviel als thunlich, jeder Kreuzer abgezwackt wird, um recht viel zu +erübrigen, versteht sich von selbst. —</p> + +<p>Möchte man sich aus diesen Gründen entschließen, von diesem Systeme, +das des Staates unwürdig und insbesondere unserer Zeit, wo es gilt, zu +helfen, nicht angemessen ist, im Allgemeinen und insbesondere bezüglich +unserer Waldarbeiten ein für allemal gänzlich Umgang zu nehmen.</p> + +<p>Im Wege des Akkordes und beim Taglohne können alle Armen einer Gegend +möglichst berücksichtiget, und um nicht zu hohe Preise gute und +dauerhafte Arbeiten gemacht werden.</p> + +<p>Bezüglich der Waldkulturen ist aber hier noch zu erwähnen, daß die +Kulturorte, wenn sich dieselben hiezu eigenschaften, und keine andere +erhebliche Hindernisse vorhanden sind, den Armen zur mehrjährigen +landwirthschaftlichen Benützung zu überlassen wären, wodurch denselben +eine wohlthätige Unterstützung zugewendet, und das Gelingen sowie die +Wohlfeilheit der Kultur hiemit befördert werden würde. —</p> + +<p>Was aber die Abtretung von Wald zu Feld betrifft, so hat solche, wo +sie bei uns stattgefunden hat, niemals den Erfolg gehabt, den man, +allgemein in Folge einseitiger Anschauung und Kenntnisse anzunehmen, +so gerne bereit ist. — Die Erträge solcher abgetretenen Grundstücke +des bunten Sandsteingebirges der Pfalz nehmen mit jedem Jahre ab, wenn +solche nicht, wie es nur den wohlhabenderen und größeren Oekonomen +möglich ist, in ganz gutem Stande erhalten werden; dagegen vermehren +sich durch diese Waldminderung und die Zunahme wenig ergiebiger Felder +die Ansprüche der immer wachsenden Population auf Forstprodukte +aller Art und insbesondere auf die Waldstreu. — Viele dieser zu Feld +abgegebenen Waldtheile bleiben am Ende, da sich deren Anbau nicht +mehr reichlich genug lohnt, wieder öde liegen, und ein anderer Theil +hievon, der gut ist, wandert bei dem permanenten Nothstande unter den +unteren Klassen unaufhaltsam doch wieder in die Hände der wohlhabenden +Gutsbesitzer.</p> + +<p><span class="pagenum" id="Page_84">[S. 84]</span></p> + +<p>Wenn die Population übrigens auf eine solche Weise, wie im letzten +Decennium, in unseren Waldgegenden ferner zunimmt so ist wohl nicht +abzusehen, wie dem Proletariate <em class="gesperrt">auf eine zureichende Weise</em> in +Zukunft geholfen werden soll. Alle hier aufgeführten Mittel werden +dann nicht mehr im Stande sein, die Devastation unserer Hauptwälder +abzuhalten, alle Anstrengungen des Staates und der Privaten werden +nicht vermögend sein, der Noth der unteren Volksklassen, die mit deren +Zunahme und ihrer Entsittlichung gleichen Schritt geht, mit Erfolg zu +begegnen. —</p> + +<p>In der Umgegend des Wohnortes vom Verfasser, in einer katholischen +und einer protestantischen Pfarrei, von nicht ganz 2500 Seelen, +findet <em class="gesperrt">jährlich</em> blos unter Protestanten und Katholiken, sohin +mit Ausschluß der Juden und anderer Confessionen, nach Abzug der +Verstorbenen eine reine Mehrung von 60 bis 65 Köpfen statt.⁠<a id="FNanchor_24_24" href="#Footnote_24_24" class="fnanchor">[24]</a> Von +diesem Zuwachse kommen aber zwei Drittel auf das Proletariat, und ein +Drittel erst auf die besseren Bürgerklassen. Wenn auch in anderen +Gegenden das Verhältniß sich vielleicht etwas anders gestalten mag, so +haben wir in unseren Waldgegenden, insbesondere wenn wir noch erwägen, +wie und unter welchen Einflüssen die Mehrzahl dieser Kinder aufwächst, +doch volle Ursache, für die Zukunft sehr besorgt zu sein.</p> + +<p>Die maßlose Güterzertrümmerung, der unbehinderte Aufenthalt von +schlechten Subjekten in den Gemeinden, und insbesondere die +unbeschränkte Ansässigmachung haben bei uns in unseren Waldgegenden +aufs Nachtheiligste gewirkt. Von allen Seiten hat sich das Proletariat, +da nur ein paar Gulden Bürgereinzuggeld zu bezahlen sind, (die Meisten +bleiben es schuldig, und viele Andere halten sich auch ohne die +Bezahlung dieses Einzuggeldes in fremden Gemeinden auf) herbeigezogen, +um sich auf leichte und bequeme Weise auf Kosten des Waldes zu +ernähren.⁠<a id="FNanchor_25_25" href="#Footnote_25_25" class="fnanchor">[25]</a> Was die unbeschränkte Ansässigmachung aber betrifft, +<span class="pagenum" id="Page_85">[S. 85]</span>so muß man dieselbe, so lange das Proletariat so demoralisirt wie +gegenwärtig ist, als höchst verderblich für unsere Waldungen sowohl, +als überhaupt für die staatliche Gesellschaft bezeichnen. Was +kümmert sich der Proletarier darum, ob er 3 oder 10 Kinder hat, sein +Raisonnement ist: „Die sollen sehen, wie sie durchkommen,“ — oder er +ist der Meinung, daß die besitzende bürgerliche Gesellschaft, da er +in keinem Besitze sei, <span class="antiqua">eo ipso</span> die Pflicht der Unterhaltung +habe. Jeden Menschenfreund muß es in der Seele betrüben, wenn man +sieht, wie hier der Mensch noch unter das Thier, das die zärtlichste +Sorgfalt für seine Jungen bis zum Alter, wo letztere dieser Hülfe nicht +mehr bedürfen, unermüdet und auf jede Weise an den Tag legt, gesunken +ist. Kaum daß die Kinder des Proletariers laufen können, so beginnt +auch schon die Thätigkeit der Eltern, dieselben, wo sie doch in ihrer +zarten Jugend noch die sorgsamste Pflege und Erziehung erheischten, +zum Umherstreichen, Betteln, und selbst zu Entwendungen aller Art +aufzumuntern, und sie auf diese Weise geistig, sittlich und körperlich +vom Grunde aus zu verderben.</p> + +<p>Ist es nicht Pflicht des Staates, fragt man, durch modifizirende +Gesetzgebung dem Uebelstande der unbeschränkten Ansässigmachung zu +begegnen?</p> + +<p>Schon die <em class="gesperrt">wohlbegründete</em> Besorgniß, daß das Proletariat, +bei gleicher nummerischer Zunahme, über die besseren Bürger die +Oberhand gewinnen wird, muß den gesetzgebenden Gewalten diese +Pflicht auferlegen. Man wende nur nicht ein, daß die unbeschränkte +Ansässigmachung im Interesse der Sittlichkeit nothwendig sei, und daß +zum Beweise dieses im jenseitigen Bayern weit mehr uneheliche Kinder +zur Welt kämen, als in der Pfalz.</p> + +<p>Diese Annahme verräth aber nur eine oberflächliche Anschauung +und Täuschung. Daß im jenseitigen Bayern mehr uneheliche +Geburten vorkommen, liegt zum Theil in der dort bestehenden +Ansässigmachungs-Beschränkung, während hier in der Pfalz die Kinder, wo +diese nicht besteht, meist auf eheliche Weise erzeugt werden. Daß aber +die Sittlichkeit im Allgemeinen bei dem Proletariate der Pfalz höher +stehe, als bei jenem der jenseitigen Kreise, von denen man eine größere +Sittlichkeit jedoch ebenfalls nicht behaupten will, muß der Verfasser +aus eigener Anschauung und Erfahrung mit gutem Gewissen verneinen. +Jedenfalls <span class="pagenum" id="Page_86">[S. 86]</span>wird die Zunahme der Population <em class="gesperrt">in den unteren +Volksklassen</em> der jenseitigen Kreise (eheliche und uneheliche +Geburten zusammengenommen) verhältnißmäßig eine weit geringere sein, +als im Kreise der Pfalz. —</p> + +<p class="mbot2">Die Erhaltung unserer Waldungen erfordert es aber <em class="gesperrt">dringend und +abermals dringend</em>, daß einmal eine Beschränkung der Ansässigmachung +wenigstens in unseren armen Waldgegenden eintrete, daß durch beengende +Maßregeln der Einzug des fremden besitzlosen Proletariats in die +Gemeinden vermindert, der unerlaubte Aufenthalt daselbst nicht ferner +geduldet, und daß endlich vom Staate dafür gesorgt werde, daß die +zum allgemeinen Verderben in fast allen Gemeinden vorhandenen, ganz +demoralisirten, schlechten Subjekte in Stand gesetzt werden, baldigst +auswandern, und so ihre uns verderbliche Thätigkeit auf die Urwälder +Nordamerikas übertragen zu können.⁠<a id="FNanchor_26_26" href="#Footnote_26_26" class="fnanchor">[26]</a>⁠ —</p> + +<figure class="figcenter illowe10" id="deko_text_ende"> + <img class="w100" src="images/deko_text_ende.jpg" alt="" data-role="presentation"> +</figure> + +<div class="chapter"> + <h2 class="nobreak mbot0_5" id="Zum_Schlusse_noch_einige_Worte_an_unsere_hohen_Kammern"> + <b class="s4">Zum Schlusse</b><br> + <b class="s5">noch einige Worte an unsere hohen Kammern.</b> + </h2> +</div> + +<figure class="figcenter illowe8" id="deko_zum_schluss"> + <img class="w100" src="images/deko_zum_schluss.jpg" alt="" data-role="presentation"> +</figure> + +<p class="mtop2">Die Waldungen sind ein kostbares Geschenk der Natur, auf welches, +als auf einen sehr wichtigen Bestandtheil des Nationalvermögens, die +allgemeine Aufmerksamkeit bisher noch lange nicht rege genug war, +um über den Zustand der Wälder bei den verschiedenen europäischen +Stationen, über dessen Verhältniß zur Volksmenge, und ihre großen +Einflüsse auf die Bewohner eines Landes gehörig aufgeklärt zu sein.</p> + +<p>In Deutschland, wie insbesondere in Bayern, wo man an sonstigem +Brennmateriale nicht reich, durch seine klimatischen Verhältnisse +zu starkem Holzverbrauche genöthigt, und für seine Industrie +hierauf besonders angewiesen ist, bildet ein gewisser Holzreichthum +die Grundlage des Wohlstandes, und ist ein absolutes und zwar +das wichtigste Lebensbedürfniß, nicht blos, weil da alle für das +gesellschaftliche Leben unentbehrlichen Gebäude, Maschinen und +Werkzeuge sowohl, als auch Landbau, Fabriken, Manufakturen, Handwerke +und Gewerbe ohne Holz weder entstehen noch bestehen können, sondern +weil sogar die Existenz und Subsistenz der Menschen selbst, ihre +Kultur, ihre Civilisirung, ihr Wohlstand vorzüglich von zureichenden +nicht zu kostspieligen Holzvorräthen, d. i. von hinlänglich vielen oder +großen wohlbewirthschafteten Waldungen abhängen.</p> + +<p>Aber auch auf die klimatischen Verhältnisse eines Landes <span class="pagenum" id="Page_88">[S. 88]</span>sind die +Wälder, was durch Erfahrung und Wissenschaft nachgewiesen ist, +vom wesentlichsten Einflusse. Sie wirken⁠<a id="FNanchor_27_27" href="#Footnote_27_27" class="fnanchor">[27]</a> mildernd ein auf die +Uebergänge in der Temperatur, mäßigen Nässe und Trockenheit, mindern +die Heftigkeit der Regengüsse, verhindern als natürliche Behälter des +niedergefallenen Wassers einerseits verheerende Ueberschwemmungen +(der Schrecken Frankreichs und Italiens), anderseits erhalten sie den +Reichthum der Quellen, und entziehen der atmosphärischen Luft die dem +animalischen Leben besonders feindlichen Stoffe, schützen gegen die +sengende Gluth der Sonnenstrahlen, hauchen erfrischende Dünste aus für +Menschen, Thiere und Pflanzen, und tragen außerordentlich viel zur +malerischen Schönheit und Annehmlichkeit eines Landes bei. —</p> + +<p>Die meisten dieser Einflüsse der Waldungen, die sonach auch für die +menschliche Gesundheit Bedürfniß sind, knüpfen sich ebensowohl an die +Quantität (Flächenausdehnung), wie auch an ihre Beschaffenheit und ihre +Lage.</p> + +<p>Gerade diejenigen Waldungen, die — auf den Höhen gelegen — diese +Vortheile vorzugsweise gewähren, sind es aber, die, wenn sie einmal +devastirt oder abgetrieben wurden, entweder gar nicht mehr oder nur +äußerst schwer nach Menschenaltern wieder ersetzt werden können, da +Wind und Wasser den ihnen nöthigen Baugrund zu entführen pflegen, +und die Produktionskraft des unbeschützten Bodens durch unbehinderte +atmosphärische Einwirkung fortwährend geschwächt wird. Wehe dem Volke, +welches mit frevelhaftem Leichtsinne diese kostbaren Güter zerstört. +Unfruchtbarkeit des Landes, Armuth, Dürftigkeit und Krankheiten der +Bewohner würden die Folgen sein! —</p> + +<p>Zur Bestätigung des Gesagten blicken wir uns nur in andern Ländern um.</p> + +<p>Die jetzigen Steppen an der Wolga und dem Don im östlichen und +südlichen Rußland waren fruchtbare Auen, so lange die Wälder bestanden, +das Land wurde dürr und unfruchtbar, als man die Wälder ausgerodet +hatte. Noch viele andere Länder⁠<a id="FNanchor_28_28" href="#Footnote_28_28" class="fnanchor">[28]</a>⁠, <span class="pagenum" id="Page_89">[S. 89]</span>Aegypten, Syrien, Persien, +Griechenland, viele Gegenden Italiens, Siciliens, Spaniens, Englands, +Schottlands und Jütlands, anderer von geringerer Größe gar nicht zu +gedenken, haben durch gänzliche oder theilweise Entwaldung in allen +jenen Beziehungen ausnehmend viel und unwiederbringlich verloren. Es +war dies selbst in solchen Ländern der Fall, die ihres warmen Klimas +halber ein Holzbedürfniß wenig oder gar nicht kannten. England hat +von seinem unermeßlichen Steinkohlenreichthume, auf den es hin seine +Waldungen fast gänzlich der Verwüstung preis gab, keinen Gewinn, da nun +fast vier Zehntheile seiner Grundfläche völlig unangebaut liegen, und +zwei Zehntheile hievon auch gar nicht mehr anbaufähig sind. —</p> + +<p>Wenn nun einestheils der große Nutzen der Waldungen eingesehen, +anderntheils aber auch die Gefahren, die mit dem gänzlichen oder +theilweisen unersetzlichen Verluste derselben verbunden wären, +anerkannt werden, so wird hieraus auch die gebieterische Nothwendigkeit +abzuleiten sein, <em class="gesperrt">daß diesem Gegenstande von Seiten unserer hohen +Kammern fortan eine größere Beachtung zugewendet werde</em>. Leider +haben wir zu beklagen, daß dies bisher fast in ganz Deutschland +entweder gar nicht oder nur sehr oberflächlich und stiefmütterlich +geschehen ist; die Zustände der Waldungen in vielen Gegenden +Deutschlands, und die unerlaubten, sich immer noch steigernden +Eingriffe in dieselben aber mahnen mit Ernst an die endliche Erfüllung +dieser Pflicht. Die Waldvegetation, <em class="gesperrt">im Großen überblickt</em>, +ist unzweifelhaft schon an und für sich im Sinken begriffen. Die +Eiche schwindet immer mehr, will nur noch an einzelnen Orten unter +besonderer Pflege fortkommen und gedeihen; die Buche in weitläufigen +Beständen stirbt häufig vor der Zeit ab, die Tanne, ja sogar die Fichte +verschwindet vielfach, und vorhandene Kiefernbestände verkrüppeln +schon in der Jugend. Diese Erscheinungen sind Folge längst erfolgter +Einflüsse der Menschen auf unsere Waldungen. Was sollen aber nun +die Folgen jener Einwirkungen sein, die gegenwärtig unter unseren +Augen, und wie sie mit treuer Wahrheitsliebe die gegenwärtige Schrift +geschildert hat, stattfinden? Ist es deßhalb nicht um so nöthiger, +<em class="gesperrt">mit allen zu Gebote stehenden Mitteln</em> allen unglücklichen +Eventualitäten jetzt noch vorzubeugen? —</p> + +<p>Die Devastation unserer Waldungen schreitet seit einer Reihe <span class="pagenum" id="Page_90">[S. 90]</span>von +Jahren unaufhaltsam und allmählig, aber sicher fort. Wer will es +auf sich nehmen, im Angesichte der über uns schwebenden Gefahr das +Gegentheil zu behaupten? — Wollen wir so gewissenlos sein, unsern +Nachkommen durch unverzeihlichen Leichtsinn oder auch nur durch eine +verderbliche Passivität, in vielen Provinzen unseres gesegneten +Deutschlandes, so namenloses Unglück, wie wir es geschildert haben, zu +bereiten? Werden unsere Wälder z. B. am Taunus, an der Bergstraße, der +Odenwald, der Spessart und Pfälzerwald &c. &c. devastirt, so würde der +Weinbau und die Fruchtbarkeit der dortigen gesegneten Länderstriche +vernichtet sein.</p> + +<p>In Bayern speziell, wo der Flor der Landwirthschaft ohne die wohltätige +Mit- und Einwirkung der Forstwirthschaft gar nicht gedacht werden +kann, haben wir alle Ursache, auf Erhaltung und Pflege der vorhandenen +Wälder die sorgsamste Rücksicht zu nehmen, und zwar nicht sowohl wegen +der stattfindenden zerstörenden Angriffe auf die Forste, als auch +wegen der großen Masse von Privatwaldungen, die daselbst 2,808,660 +Tagwerke oder 39 Prozente der ganzen Waldfläche ausmachen.⁠<a id="FNanchor_29_29" href="#Footnote_29_29" class="fnanchor">[29]</a> Durch +den Umstand, daß so ungeheuere Waldflächen (in früheren Zeiten +größtentheils Gemeindewaldungen) in die Hände der Privaten kamen, ist +das Nationaleinkommen unberechenbar vermindert worden.</p> + +<p>Die Natur der Landwirthschaft bringt es mit sich, daß, während ein +günstiger Waldertrag durch das Vorhandensein eines entsprechenden +Holzkapitales in demselben bedingt ist, gerade in der Absorbirung +dieses Kapitales für den Besitzer eine besondere Versuchung liegt, +den Werth des Waldbesitzes, und wenn es sich um die Gemeinde handelt, +hiemit Credit und Vermögen derselben ohne verhältnißmäßigen Gewinn zu +gefährden, und die vielseitigen Forderungen und Interessen der Zukunft +einem augenblicklichen Bedürfnisse der Gegenwart zu opfern. Ein Theil +der Gemeindewaldungen, insbesondere aber fast alle Privatwaldungen, +sind auf diese Weise weit unter ihr Ertragsvermögen gesunken. Von +letzteren verdient ein großer Theil längst nicht mehr den Namen +Wald; ein anderer Theil hievon ist ausgerodet und liegt <span class="pagenum" id="Page_91">[S. 91]</span>öde. Diese +Ausrodungen werden aber immer noch fortgesetzt, weil die Erträge dieser +Privatwaldungen an vielen Orten fast gleich Null sind, ferner weil das +Waldeigenthum des Privaten nicht mehr gehörig gesichert ist, und weil +die Kosten für eine besondere Beschützung mit dem Einkommen des kleinen +Privatwaldbesitzers in gar keinem Verhältnisse stehen.</p> + +<p class="mtop1">An der Zeit ist es, daß solche sprechende Thatsachen von den +gesetzgebenden Körpern beachtet und in Erwägung gezogen werden. Sehr +ist es indessen zu bedauern, und es ist von den nachtheiligsten +Folgen, daß in der Regel die Forstwirthschaft in den hohen Kammern +(abgesehen von den Organen der Staatsregierung) selten oder gar nicht +vertreten ist. Sollte es nicht in einem Lande, wie Bayern, wo fast +ein Drittheil der ganzen Fläche zum Waldlande zählt, wo soviel Wohl +und Wehe von der Beschaffenheit, Bewirthschaftung und Verwaltung +desselben abhängig ist, notwendig und räthlich sein, Stimmen zur +Vertretung der forstwirthschaftlichen und zur Vereinbarung dieser mit +den landwirthschaftlichen Interessen zum wahren Nutzen und Frommen des +Landes zu hören? —</p> + +<p>Wer anders ist berufen, und wer anders soll seine Stimme erheben, +wenn unsere Waldungen, wie dermalen, bedroht sind, wenn Forstmänner +es nicht thun? — Ist dieses nicht Pflicht jedes Forstbeamten, wenn er +ein gewissenhafter treuer Staatsdiener sein will? — Eine einseitige +Ansicht kann aber nie zum Guten führen, und sollte namentlich da nicht +den Ausschlag geben, wo Entscheidungen, wie beim Forstwesen, in ihren +Folgen so namenloses Unheil zu bereiten im Stande wären. —</p> + +<p class="mtop1">Kein Kammermitglied, welches nicht spezielle Kenntnisse und Erfahrungen +im Gebiete des Forstwesens hat, kann in diesem Fache, so sehr es +auch sonst mit reichen, gemeinnützigen und praktischen Kenntnissen +ausgerüstet sein mag, ein kompetentes, auf alle Verhältnisse und für +alle Lokalitäten passendes Urtheil abgeben. Es wird dies sogar für die +mit allen statistischen Behelfen versehene Staatsregierung, selbst +mit Beihülfe ihrer technischen Beamten, immerhin sehr schwer sein. +Hieraus leitet sich die Nothwendigkeit ab, daß das Wort dieser obersten +technischen Beamten um so mehr gehört und beachtet werden muß, je +weniger <span class="pagenum" id="Page_92">[S. 92]</span>die Forstwirthschaft selbst in den hohen Kammern repräsentirt +sein wird.</p> + +<p>In keinem Falle, am wenigsten aber in Forstsachen, würde es gut +sein, wenn jedes Mitglied die in seiner Heimath gewonnenen Ansichten +und Kenntnisse bei <em class="gesperrt">allgemeinen</em> Gesetzen zur Geltung bringen +wollte, es müßten, wie uns die Erfahrung schon gelehrt hat, hieraus +die nachtheiligsten Folgen entspringen. Ja wenn wir einen Staat <span class="antiqua">ex +fundamento</span> aufzubauen hätten, dann möchten gut bewährte Ansichten +und Erfahrungen von großem Nutzen sein, so aber müssen wir uns an das +Bestehende, an die unendlich verschiedenen Verhältnisse binden.</p> + +<p>Niemals dürfen die Gesetze, wie dies leider oft zu geschehen pflegt, +die Wirksamkeit der Beamten lähmen, es muß vielmehr denselben durch +diese Gesetze ein hinlänglicher Raum zu einem, den speziellen +Verhältnissen anpassenden, selbstständigen und gewissenhaften Handel, +wofür sie strengstens verantwortlich wären, belassen werden. Nur mit +dem Begriffe der Selbstständigkeit ist jener der Verantwortlichkeit zu +vereinbaren.</p> + +<p>Möchten die hier vorgetragenen Verhältnisse und Zustände von den +hohen Kammern, die wir hier vertrauungsvoll um deren Beihülfe bitten, +gewürdiget werden, möge es diesem und der hohen Staatsregierung +gefallen, zur Sicherung des bedrohten Waldeigenthumes baldmöglichst +weise väterliche Fürsorge zu gewähren. Ein großes und wohlthuendes +Geschenk könnten die gesetzgebenden Körper dem ganzen Lande machen, +wenn in Bälde ein vollständiges Forstgesetz berathen und in Vollzug +gesetzt würde, wornach besonders die Gemeinde-, dann aber auch die +Privatwaldungen (was nach Ausweis obiger Zahlen bei uns in Bayern +unbedingt nöthig ist) unter strenge Aufsicht des Staates gestellt wären.</p> + +<p>Wenn nebenbei noch eine einfache, neu gekräftigte Forstverwaltung ins +Leben getreten, und wenn man, was über kurz oder lang zur Erhaltung +der Waldungen in ganz Deutschland geschehen muß, von dem zu weit +ausgebildeten fiskalischen Systeme abgekommen und zu milderen Formen in +dieser Beziehung gelangt ist, erst dann wird der ausübende Forstbeamte +mit großem Nutzen im Lande wirken können. Er wird, soweit es im +Bereiche der Möglichkeit, in seiner Kraft liegt, und soweit es seine +Pflicht erlaubt, <span class="pagenum" id="Page_93">[S. 93]</span>Alles aufbieten, die Noth der Armen zu lindern, +und wohlthuend ins bürgerliche Leben einzugreifen. Nur erst dann, +wenn dieses geschieht, wird sich das Volk mit diesem so wichtigen +Staatsverwaltungszweige wieder aussöhnen, und sich nicht mehr, wie +bisher, dem Walde, dem Forstbeamten und Allem, was Forstwesen heißt, +mit Haß und Bitterkeit entgegenstellen. —</p> + +<p class="mbot2">Der Verfasser schließt hier mit der Versicherung, daß seine Absichten +nur wohlmeinend waren. Möchten die Erfolge nicht minder gut sein! —</p> + +<figure class="figcenter illowe12" id="deko_buch_ende"> + <img class="w100" src="images/deko_buch_ende.jpg" alt="" data-role="presentation"> +</figure> + +<div class="footnotes"> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_1_1" href="#FNanchor_1_1" class="label">[1]</a> Man bittet, solches <em class="gesperrt">nicht</em> überschlagen zu wollen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_2_2" href="#FNanchor_2_2" class="label">[2]</a> Diese Preisfrage fand in ganz Deutschland den lebhaftesten +Anklang. Unter 656 Bewerbern waren 547 aus Bayern, 101 aus anderen +deutschen Staaten und sogar 8 aus nicht deutschen Staaten. Hierunter +sollen sehr viele und in der That mehrere ausgezeichnete, gediegene +Bearbeitungen gewesen sein; die gekrönte Preisschrift ist bekanntlich +die des Freiherrn von Holzschuher. Ohne die jedenfalls erworbenen +Verdienste dieses Herrn auch nur im Geringsten hiemit schmälern zu +wollen, muß man sich doch die Bemerkung hier erlauben, daß hiemit noch +lange nicht der Nagel, bezüglich der vorliegenden Frage, auf den Kopf +getroffen wurde.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_3_3" href="#FNanchor_3_3" class="label">[3]</a> Es ist Thatsache, daß sich im vorigen Jahrhunderte +vorzugsweise bei manchen Höfen (Frankreich, England und selbst einigen +deutschen Hofhaltungen) eine Mißachtung des christlichen Glaubens kund +gab, welche nothwendigerweise nach und nach, und von Stufe zu Stufe +sich den untern Klassen mittheilte. Die Frage nun, ob diese Thatsache +wesentlich zur Vernichtung des religiösen Sinnes im Volke beigetragen +habe, sei dahingestellt. Soviel ist aber gewiß, daß sich dieser Fehler +bereits gerächt hat.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_4_4" href="#FNanchor_4_4" class="label">[4]</a> Der Verfasser bedauert sehr, aus Mangel der nöthigen +Behelfe nicht ähnliche Belege aus den jenseitigen sieben Kreisen des +Königreiches mittheilen zu können.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_5_5" href="#FNanchor_5_5" class="label">[5]</a> Hiemit sei jedoch nicht gesagt und behauptet, daß auch die +kleinste Hinwegnahme der Waldstreu schadhaft sei. Es kann diese Nutzung +vielmehr recht gut stattfinden, wenn sie nur in bestimmten Grenzen — +nach für Land- und Forstwirthschaft billigen Grundsätzen — ausgeübt +wird. —</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_6_6" href="#FNanchor_6_6" class="label">[6]</a> Die Bürgermeister werden bekanntlich aus den von den +Bürgern gewählten Gemeinderäthen durch die kgl. Regierung bestimmt. Es +sind dies also meistens mit Haus und Gütern ansässige Männer, die mit +den übrigen Ortseinwohnern theils verwandt sind, theils mit denselben +in Geschäftsverbindungen stehen, und deßhalb auch die Gesetze nicht +in dem Maße handhaben können, als solches täglich nothwendiger wird, +und als es der vom Staate besoldete und unabhängige Beamte zu thun im +Stande wäre. Wenn zufällig auch noch Bürgermeister diese Stelle gerne +begleiten, so ist überdies ein Grund für dieselben mehr vorhanden, +sich mit ihren Gemeindegliedern gut zu halten, da außerdem dieselben +nicht mehr in den Gemeinderath gewählt, und sie hiedurch ihres Amtes +verlustig werden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_7_7" href="#FNanchor_7_7" class="label">[7]</a> Wegen der Schwierigkeit des authentisch zu liefernden +Beweises. Es ist dieser auch nöthig, da nach dem Code penal die +Todesstrafe über den Brandstifter (gleichviel, welcher Art auch die +Brandstiftung sei) verhängt werden muß.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_8_8" href="#FNanchor_8_8" class="label">[8]</a> Freilich setzt dieses voraus, daß — neben einem +selbstständigen Oberforst-Collegium am Ministerium — auch am Sitze +jeder Regierung ein dort selbstständiges Forst-Collegium bestehe, und +daß unsere Forstverwaltung, mit Ausschluß des finanziellen Theiles, +also in der Hauptsache dem Ministerium des Innern unterstellt sei. Nur +zu leicht, und ohne daß er es nur ahnt, wird der Forstmann bei uns zum +Finanzmanne, und geht in diesem Sinne oft viel weiter, <em class="gesperrt">als er selbst +glaubt, und als es selbst die oberen Behörden haben wollen</em>.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_9_9" href="#FNanchor_9_9" class="label">[9]</a> Die kgl. bayerische Staatsregierung hat durch ihre +erlassene Verfügung über die Forstprodukten-Abgabe vom 19. August 1849 +bereits hiemit den Anfang gemacht. Mehr aber muß noch geschehen, wenn +den Armen geholfen, und wenn hiemit die Erhaltung und bessere Pflege +unserer Wälder angestrebt werden soll. Ohne Opfer ist dieses aber nicht +möglich.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_10_10" href="#FNanchor_10_10" class="label">[10]</a> Mit dem von Mehreren aufgestellten Grundsatze, +daß nämlich durch zu geringe Forsttaxen Einzelne, die mehr Holz +verbrauchen, auf Kosten der übrigen Staatsangehörigen begünstiget +würden, indem der Ausfall in der Staatskasse durch anderweitige +allgemeine Steuern wieder gedeckt werden müsse, kann sich der Verfasser +nicht unbedingt einverstanden erklären. Nur bei den <em class="gesperrt">viel</em> Holz +konsumirenden Fabriken und Eisenwerken möchte diese Behauptung ihre +Richtigkeit haben, keineswegs aber bei einem anderen Verbrauche, +insbesondere bei den kleinen Gewerben, die für’s bürgerliche Leben +unentbehrlich sind. Geringe Brennholzpreise tragen zur Begründung +und Erhöhung des allgemeinen Wohlstandes wesentlich bei. Das hiemit +erzielte höhere Einkommen wird <em class="gesperrt">auf direktem Wege</em> auch höhere +Steuern abwerfen. Die Staatsregierung würde also schon auf diese Weise +entschädiget, und insbesondere ihre Kraft, die nur eine Folge des +Wohlstandes und der Kraft der Nation sein kann, hiedurch erhöht werden. +Bei geringen Brennholzpreisen wird sich ein Staat immer besser als bei +hohen Preisen dieses unentbehrlichen Materials befinden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_11_11" href="#FNanchor_11_11" class="label">[11]</a> Vertragsmäßige Rechte will man natürlich nicht +beeinträchtiget wissen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_12_12" href="#FNanchor_12_12" class="label">[12]</a> Wird auch die Vertheilung durch die Curatelbehörde +angeordnet, so werden in vielen Ortschaften durch die Gemeinderäthe, +die immer zu den Wohlhabendsten gehören, so viele Unkosten als Steuern, +Verwaltungs- und Kulturkosten &c. &c. auf das Klafter Brennholz +geschlagen, daß es der gering bemittelte Mann (von dem Armen gar nicht +zu sprechen) unmöglich nehmen und bezahlen kann. Die Versteigerung, die +hiemit beabsichtiget wird, ist dann immer das Ende vom Liede.</p> + +<p>Der Verfasser ist der Ansicht, daß, so lange es sich um den wirklichen +Bedarf der eigenen Gemeinde handelt, bei Gabholz-Vertheilungen nichts +als die Fabrikationskosten dem Empfänger aufzubürden wären. —</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_13_13" href="#FNanchor_13_13" class="label">[13]</a> Im vorigen Jahre erschien im Cotta’schen Verlage zu +Stuttgart und Tübingen eine Abhandlung von Gustav Walz, Direktor der +land- und forstwirthschaftlichen Akademie zu Hohenheim, „über die +Waldstreu“, welche in ihrem ersten Theile lehrreiche Aufschlüsse über +den Standpunkt der Landwirthschaft in dieser Beziehung ertheilt, +und erkennen läßt, wie weit deren Kultur hinter dem jetzigen Stande +der Wissenschaft dermalen noch zurücksteht. — Pag. 68 sagt derselbe +wörtlich:</p> + +<p>„Ja, nur durch die vier Mittel, das Ausführen des frischen Düngers, +allgemeine Anlage von Wässerungswiesen, tiefere Bearbeitung des +Bodens und Bestellung des Sommerfeldes vor Winter, könnte leicht, +vielleicht mit Ausnahme der am meisten Weinbau treibenden Distrikte +und der rauhesten Gegenden, die <em class="gesperrt">Waldstreu bei der jetzigen +Bevölkerung völlig entbehrt werden</em>, während das Düngermaterial aus +den Waldungen zum Theil für spätere noch zahlreichere Generationen +reservirt werden könnte; denn wenn sich in diesen nach und nach mehr +Humus ansammelt, so können sie später bei kraftvollem Boden auch noch +mehr Streu entbehren, als jetzt.“</p> + +<p>In dem zweiten Theile dieser seiner Abhandlung kömmt Herr Walz +hingegen auch auf die Verbindlichkeit der Forstwirthschaft zurück, die +Landwirthschaft, soweit dies unbeschadet der nöthigen Holzproduktion +geschehen könne, mit Waldstreu zu unterstützen.</p> + +<p>Ohne sich auf die Ausführung dieses Themas, wobei übrigens der +Praktiker so Manches zu erörtern vermüßiget sein dürfte, selbst +einzulassen, will sich der Verfasser hier nur die Bemerkung erlauben, +daß bei uns in Bayern <em class="gesperrt">diese</em> Verbindlichkeit der Forstwirthschaft +der Landwirthschaft gegenüber, wo letztere es erfordert, bezüglich der +quantitativen Abgabe der Waldstreu selbst, vollständig erfüllt wird, +daß demohngeachtet aber außerdem noch die Waldungen in vielen Gegenden +<em class="gesperrt">fortwährend</em> auf eine exzessive, bedauerliche Weise im Wege des +Frevels ihres so bedürftigen Streuwerkes beraubt, und hiemit, bei +ihrer schon kümmerlichen Existenz, der Devastation mit Riesenschritten +zugeführt werden. Wo kann da — solchen Thatsachen gegenüber — von +Mangel an gutem Willen, die Landwirthschaft zu unterstützen, noch die +Rede sein.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_14_14" href="#FNanchor_14_14" class="label">[14]</a> Noch andere Länder in Deutschland leiden an ähnlichen +Gebrechen; so auch das jenseitige Bayern, in welchem noch eine +Masse alter Forstordnungen und Mandate, von den ehemaligen kleinen +Gebietstheilen herrührend, Geltung haben, und für welches die Regierung +vor mehreren Jahren, die Dringlichkeit und Nothwendigkeit der Abhülfe +einsehend, schon zweimal den Entwurf eines allgemeinen Forstgesetzes in +Vorlage brachte, ohne daß jedoch die Berathung in den Kammern erfolgte.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_15_15" href="#FNanchor_15_15" class="label">[15]</a> Art. 40. Gefängnißstrafe von wenigstens vierzehn Tagen +tritt statt der Geldbuße ein:</p> + +<p>1) gegen Frevler, welche in Anwendung der obigen Artikel 18, 20 und +23 wegen einer oder mehrerer Entwendungen im Laufe eines Jahres nach +ihrer ersten rechtskräftig gewordenen Verurtheilung zu mehr als +18 Gulden Werths- und Schadensersatz verurtheilt worden sind, und +sich in demselben Jahre wiederum eine oder mehrere Entwendungen der +Art haben zu Schulden kommen lassen, woraus die Verbindlichkeit zu +Ersatz von Werth und Schaden im Betrage von wenigstens drei Gulden +entspringt; begehen solche Frevler nach stattgehabter Verurtheilung zu +Gefängnißstrafe binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an +wieder ein oder mehrere Frevel der Art, wegen welcher sie für Werth- +und Schadensersatz zu wenigstens 6 Gulden zu verurtheilen sind, so +trifft sie wiederholt Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6 Monaten.</p> + +<p>2) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres nach ihrer ersten +rechtskräftig gewordenen Verurtheilung wegen Entwendungen der oben +Ziffer 1 bezeichneten Art (Art. 18, 20 und 23 des gegenwärtigen +Gesetzes), jedoch abgesehen von dem Betrage des Werthes und +Schadensersatzes bereits achtmal verurtheilt worden sind und +neuerdings im Laufe desselben Jahres wegen einer oder mehrerer solcher +Entwendungen der Bestrafung unterliegen.</p> + +<p>Begeht ein solcher zu Gefängnißstrafe verurtheilter Gewohnheitsfrevler +binnen Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an wiederholt Frevel +der bezeichneten Art, so wird er für den fünften in jenen Zeitraum +fallenden Frevel gleichfalls in Gefängnißstrafe von 31 Tagen bis zu 6 +Monaten statt der Geldbuße verurtheilt.</p> + +<p>3) Gegen Frevler, welche im Laufe eines Jahres bereits dreimal bestraft +sind, weil sie die Gegenstände des Frevels in Forstprodukten jeder Art +zum Gewerbbetrieb oder zum Handel sich zugeeignet (Art. 10, Ziff. 10), +oder wirklich verkauft oder sonst veräußert haben. (Art. 39, Ziff. 2 +gegenwärtigen Gesetzes) und in demselben Jahre entweder in der einen +oder andern Beziehung straffällig werden.</p> + +<p>Wer in Anwendung dieser Bestimmungen zu Gefängnißstrafe verurtheilt +worden ist, und innerhalb Jahresfrist vom Tage dieser Verurtheilung an +in der einen oder der andern der im vorhergehenden Absatze angegebenen +Beziehung wieder straffällig wird, soll wiederholt zur Gefängnißstrafe +von 31 Tagen bis zu 6 Monaten verurtheilt werden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_16_16" href="#FNanchor_16_16" class="label">[16]</a> Bei Fortzählung der Rückfälle würde man die unsere Wälder +ruinirenden Gewohnheitsfrevler eher kennen lernen, wie dermalen, wo +alle in einem Monate begangenen Frevel in ein Urtheil (ein Rückfall) +zusammengefaßt, und die über den Zeitraum eines Jahres hinausfallenden +Rückfälle gar nicht mehr gezählt werden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_17_17" href="#FNanchor_17_17" class="label">[17]</a> Als Belege, wie rücksichtslos solche Armuthszeugnisse +ausgestellt werden, <em class="gesperrt">sobald es sich um Bezahlung von Forststrafen +handelt</em>, mag dienen, daß erst in neuester Zeit einem Manne, der +zwei Ochsen im Felde verwendet, dabei sein Einkommen zu 280 fl. +und überdies noch 10 fl. Kapitalrente angegeben hatte, wegen einer +Forststrafe von nur einigen Kreuzern ein solches Armuthszeugniß +ausgestellt wurde. Diese Beispiele sind aber, wie alle Einnehmer +allenthalben bestätigen, zahlreich.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_18_18" href="#FNanchor_18_18" class="label">[18]</a> Sehr zu beklagen ist es, und die traurigsten Folgen wird +es haben, daß jetzt selbst Kinder der ordentlichen Schule entzogen, +und mit den verdorbensten Subjekten zusammen eingesperrt werden. Die +civilrechtlich verantwortlichen Personen, die diese Kinder zum Freveln +anhalten, gehen aber leer hiebei aus und lachen sich die Fäuste voll. +Wie anders war in dieser Beziehung doch die Wirkung der früheren +Gesetze.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_19_19" href="#FNanchor_19_19" class="label">[19]</a> In <em class="gesperrt">einzelnen</em> Kantonen, wo <em class="gesperrt">sehr viele +Forstfrevler</em> zur Anzeige gebracht werden, sind die +Gerichtsschreiber und Forstgerichtsboten gegen die in anderen +Kantonen für ihre Arbeiten, zum Nachtheile dieses zu wohlthätigen +Zwecken bestimmten Fondes, zu gut bezahlt. Mehrere solcher Beamten +beziehen hiedurch dermalen die zwei- und dreifache Besoldung eines +Revierförsters. Es sollte demnach, je nach der Anzahl der in einem +Kantone zur Anzeige kommenden Frevel, bei Bestimmung dieser Gebühren +ein Unterschied gemacht, oder doch unüberschreitbare Grenzen hiebei +festgesetzt werden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_20_20" href="#FNanchor_20_20" class="label">[20]</a> Wir haben eine Klasse Menschen, für die es kein +wirksameres Strafmittel, als körperliche Züchtigung giebt. Es mag +dies noch so vormärzlich klingen, so ist und bleibt es doch Wahrheit, +die jeder einsichtsvolle Mann, der mit dieser Klasse in tägliche +Berührung kömmt, und welcher Partei er auch immerhin angehören mag, +nur bestätigen wird. Um Alles in der Welt möchte der Verfasser auch +Leute nicht auf diese Weise gestraft wissen, die nur einen Funken noch +von Sittlichkeit, Ehre und Menschenwürde hätten, sondern nur jene, die +alle Menschenrechte und Satzungen höhnen, und alles Ehr-, Schaam- und +Rechtsgefühles baar sind. Für solche Menschen wäre es das beste und +wohlfeilste Strafmittel, welches, so lange es auch noch dauern mag, für +diese über kurz oder lang wird angewendet werden müssen, wenn nicht die +Zahl der Zuchthäuser verdreifacht und die grasseste Pöbelherrschaft +heraufbeschworen werden will.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_21_21" href="#FNanchor_21_21" class="label">[21]</a> Hierauf erfolgte von einem fränkischen Forstmanne +folgende wörtliche Erwiederung: „Das Institut der Forstgehülfen +wird allerdings, da in dieser Anstalt viele Anomalien zu erkennen +sind, den wesentlichsten Reformen unterliegen müssen. Schon die +Unterkunft dieser Personen ist mit großen Behinderungen verknüpft, +da sich die Forstdomänen-Gebäude in der Regel nur an dem Sitze der +Revierverwalter vorfinden, und in entlegenen Ortschaften oder Weilern +keine brauchbare Wohnungen für dislocirte Gehülfen vorhanden sind. So +werden schon Verlegenheiten aller Art bereitet und anderseits kann +dem Forstverwalter <em class="gesperrt">billiger Weise</em> die Verpflegung der Gehülfen +nicht zugemuthet werden.“ — Die Forstgehülfen sollen ausschließend zum +Forstschutze verwendet werden. Denke man sich einen solchen, jahrelang +dauernden Zustand! Haben sich diese Männer durch Erziehung oder +öffentlichen Unterricht auf Gymnasien, Hochschulen oder Forstakademien +eine tüchtige Bildung angeeignet, so muß ihnen der Fortschritt +zum moralischen Bedürfniß werden. Allein, wenn sie sich blos dem +Waldschutze hingeben sollen, das Loos eines gewöhnlichen Waldhüters +theilen müssen, so ist ihre Bestimmung keine ehrebringende, sie sind +durch dieselbe ausgemerzt aus der Reihe der Gebildeten. Der frühere +Eifer für das Studium erkaltet wie ein verglimmender Brand, mit ihm +erstirbt, was Herz und Gemüth erwärmt; der Hang zum Herumschlendern +wird durch Gewohnheit erzeugt, der Mensch findet und erkennt sich nicht +mehr, seine bessere Hälfte ist zu Grabe getragen, die Poesie des Lebens +zur nackten Prosa geworden — und es ist eine verlorne Zeit!</p> + +<p>Für solche junge Männer wäre es eine edlere Bestimmung, sich in +Wirkungskreisen, wo Nahrung für Geist und Thatkraft ist, zu bewegen, +sie nur allein zur Assistenz bei den Forstgeschäften zu verwenden. +Ihre seitherige Funktion wird mit besserem Erfolge durch Aufseher aus +der Klasse der Landleute bekleidet werden können. Solche Aufseher, +schlichte, abgehärtete Leute, ohne Ansprüche oder Bedürfnisse, +involviren dem Staate keine wesentlichen Verpflichtungen. Bei einem +mäßigen Gehalte finden sie ihre Subsistenz, mit Hilfe ihres Einkommens +aus einem kleinen Grundbesitze gesichert und ihr Lebenswandel, ihr +Fleiß entscheidet über die Dauer der Verwendung. Die gewünschte Anstalt +der „Schutzförster“ möchte denn doch den Staatsfond stärker in Anspruch +nehmen, als dies seither der Fall gewesen, sonst ist die Idee sehr +praktikabel.</p> + +<p><em class="gesperrt">Jedenfalls wäre vordersamst der massenhafte Andrang zur +Forstparthie, wodurch diese mehr verliert, als gewinnt, zu beschränken, +um die augenfällige nothwendige Umformung des Gehülfen-Instituts +anzubahnen.</em> Dennoch giebt es immer noch Leute, die dem Fortbestehen +dieses Instituts in seiner jetzigen Gestaltung standhaft das Wort +reden; diese Leute gehören freilich einer verwitterten Zeit an, haben +nichts gelernt und sehen jede Neuerung mit schelem Auge an. Die +Staatsregierung wird indessen der Sache gewiß auf den Grund sehen, +sobald nur einmal die Anregung gegeben ist. — <span class="antiqua">Salvo meliori!</span></p> + +<p class="right mright2 mbot1"><em class="gesperrt">Ein Forstmann aus Franken.</em></p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_22_22" href="#FNanchor_22_22" class="label">[22]</a> Nicht als <span class="antiqua">Cicero pro domo</span>, sondern im Interesse +des Dienstes spricht der Verfasser hier die Ansicht aus, daß die Jagden +in Staatswaldungen dem betreffenden Verwaltungspersonale gegen eine +mäßige Veranschlagung überlassen werden sollten. Zu bekannt ist es, wie +vortheilhaft dieses auf die Beschützung der Waldungen und den Dienst +überhaupt einwirken würde. Durch das bisherige Verpachtungs-System, und +die Jagdverwaltung in Regie (welch’ letztere immer noch vorzuziehen +wäre) wurde ein viel höherer Betrag, als es jener bei Ueberlassung der +Jagd an das Lokalpersonal sein würde, schwerlich <span class="antiqua">pro aerario</span> erzielt; +dagegen aber würden die Forstbeamten dem Jagdwesen faktisch immer mehr +hiedurch entfremdet, und die Wilddieberei nahm hiemit fortwährend +überhand. Niemals wirken die Jagdpächter mit Erfolg gegen den +Wilddiebstahl. Kann es nun dem Forstschutzbeamten zugemuthet werden, +oder, wenn man es ihm zumuthet, wird es auch geschehen, daß er sein +Leben wegen einem Rehbocke zu Gunsten des Jagdpächters in die Schanze +schlägt? — Schon die in Deutschland geschaffenen neuen Jagdgesetze +werden hiezu drängen, wenn das Wild, wenigstens in den Staatswaldungen, +noch erhalten, und nicht gänzlich durch Habsucht (der meisten Pächter) +vertilgt werden soll.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_23_23" href="#FNanchor_23_23" class="label">[23]</a> Ohne den Seminarien, die mehr auf Erweiterung des +Wissens, als auf religiöse sittliche Bildung berechnet zu sein +scheinen, zu nahe treten zu wollen, so muß doch für Nachdenkende hier +noch erwähnt werden, daß man, was Thatsache ist, in Würtemberg, so +auch bei uns und anderwärts, so lange gute Schulen und Lehrer hatte, +bis die Seminarien daselbst errichtet wurden, und die praktische +Ausbildung der Lehrer in und unter dem Volke aufhörte. Haben doch +gelehrte Schulmänner in der neuesten Zeit Vorschläge gemacht, die +Lehrer auf den Universitäten zu bilden. Dies hieße in der That das +Pferd beim Schwanze aufzäumen. Müßten solche Lehrer nicht alsdann noch +weit höhere Ansprüche zu machen berechtiget sein? — Müßten sie sich +in den Dörfern und bei Ertheilung des Unterrichtes von gewöhnlichen +Elementar-Gegenständen nicht unglücklich und zu einem solchen Geduld +und Ausdauer erfordernden Lehramte ganz untauglich fühlen? — Solche +paradoxe Ideen bezeichnen ganz treffend, auf welche Abwege die Bildung +der Lehrer in unserer Zeit zu gerathen droht.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_24_24" href="#FNanchor_24_24" class="label">[24]</a> In den Werktagschulen befinden sich dermalen nicht +weniger als 500 Kinder daselbst. Man kann demnach mit gutem Grunde hier +fragen, wohin soll dieses führen? —</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_25_25" href="#FNanchor_25_25" class="label">[25]</a> Nach statistischen Erhebungen sind in Folge der +Leichtigkeit der Ansässigmachung in 9 Jahren, und zwar von 1835 bis +1843 3200 Personen in die Pfalz eingewandert. Weit größer ist aber +die Zahl armer wirklicher Einwohner, die von anderen Gegenden in die +Waldorte umgezogen sind, und noch jährlich dahin übersiedeln, um, +wie oben erwähnt, sich ihre nöthigen Subsistenzmittel aus dem Walde +daselbst zu verschaffen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_26_26" href="#FNanchor_26_26" class="label">[26]</a> Was auch Andere dagegen einzuwenden belieben, so +kann doch der Verfasser seine aus praktischer Anschauung gewonnene +Ueberzeugung nicht ändern, daß die Fortschaffung der verdorbensten +Individuen durch Auswanderung — nöthigenfalls auf Staats- und +Gemeindekosten — von den besten Folgen sein würde. Oft finden sich nur +Einzelne, oft auch 10 bis 12 solcher liederlichen und unverbesserlichen +Subjekte in einer großen Gemeinde vor, wo sie dann beständiges Unheil +durch Wort und That anrichten. Würden diese entfernt, so wäre hiermit +nicht nur eine große materielle Erleichterung für die Gemeinde +selbst schon erzielt, sondern es würden auch hiermit die moralischen +Nachtheile beseitiget, die durch deren böses Beispiel und die hieraus +entspringende Mehrung ihres Gleichen nothwendigerweise eintreten +müssen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_27_27" href="#FNanchor_27_27" class="label">[27]</a> Nach den authentischen Erfahrungen und Nachweisungen der +berühmtesten Naturforscher und anerkannter forstlicher Autoritäten +geschildert.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_28_28" href="#FNanchor_28_28" class="label">[28]</a> Berghaus Dr. H. Allgemeine Länder- und Völkerkunde, 2.ter +Theil, Seite 309. Stuttgart 1837.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a id="Footnote_29_29" href="#FNanchor_29_29" class="label">[29]</a> Der Staat hat nur 36,6 Prozente. Die standes- und +gutsherrlichen Waldungen betragen 8,5, und die Waldungen der Gemeinden, +Stiftungen und Körperschaften 15.9 Prozente.</p></div> +</div> + +</main> +<div style='text-align:center'>*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK 79025 ***</div> +</body> +</html> diff --git a/79025-h/images/cover.jpg b/79025-h/images/cover.jpg Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..f09e0f3 --- /dev/null +++ b/79025-h/images/cover.jpg diff --git a/79025-h/images/deko_buch_ende.jpg b/79025-h/images/deko_buch_ende.jpg Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..0030fb7 --- /dev/null +++ b/79025-h/images/deko_buch_ende.jpg diff --git a/79025-h/images/deko_einleitung.jpg b/79025-h/images/deko_einleitung.jpg Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..71d3e63 --- /dev/null +++ b/79025-h/images/deko_einleitung.jpg diff --git a/79025-h/images/deko_text_ende.jpg b/79025-h/images/deko_text_ende.jpg Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..41f5187 --- /dev/null +++ b/79025-h/images/deko_text_ende.jpg diff --git a/79025-h/images/deko_vorwort.jpg b/79025-h/images/deko_vorwort.jpg Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..88dc880 --- /dev/null +++ b/79025-h/images/deko_vorwort.jpg diff --git a/79025-h/images/deko_zum_schluss.jpg b/79025-h/images/deko_zum_schluss.jpg Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..921d774 --- /dev/null +++ b/79025-h/images/deko_zum_schluss.jpg diff --git a/79025-h/images/titel_deko1.jpg b/79025-h/images/titel_deko1.jpg Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..db2525d --- /dev/null +++ b/79025-h/images/titel_deko1.jpg diff --git a/79025-h/images/titel_deko2.jpg b/79025-h/images/titel_deko2.jpg Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..ddc6d7a --- /dev/null +++ b/79025-h/images/titel_deko2.jpg diff --git a/LICENSE.txt b/LICENSE.txt new file mode 100644 index 0000000..6c72794 --- /dev/null +++ b/LICENSE.txt @@ -0,0 +1,11 @@ +This book, including all associated images, markup, improvements, +metadata, and any other content or labor, has been confirmed to be +in the PUBLIC DOMAIN IN THE UNITED STATES. + +Procedures for determining public domain status are described in +the "Copyright How-To" at https://www.gutenberg.org. + +No investigation has been made concerning possible copyrights in +jurisdictions other than the United States. 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