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If you are not located in the United States, you'll -have to check the laws of the country where you are located before using -this ebook. - - - -Title: Die Frauenfrage im Mittelalter - -Author: Karl Bücher - -Release Date: August 5, 2019 [EBook #60062] - -Language: German - -Character set encoding: UTF-8 - -*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE FRAUENFRAGE IM MITTELALTER *** - - - - -Produced by Peter Becker, Reiner Ruf, and the Online -Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This -file was produced from images generously made available -by The Internet Archive) - - - - - - - #################################################################### - - Anmerkungen zur Transkription - - Der vorliegende Text wurde anhand der 1910 erschienenen Buchausgabe - so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische - Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und - heute nicht mehr gebräuchliche Schreibweisen bleiben gegenüber - dem Original unverändert; fremdsprachliche Begriffe wurden nicht - korrigiert. - - Umlaute in Großbuchstaben (Ä, Ö, Ü) werden, abgesehen von der - Titelseite, als deren Umschreibungen (Ae, Oe, Ue) wiedergegeben. - Die Verwendung des ‚scharfen S‘ (ß) entspricht nicht in allen - Fällen den heutigen Rechtschreibgewohnheiten. - - Besondere Schriftschnitte wurden in der vorliegenden Fassung mit - den folgenden Sonderzeichen gekennzeichnet: - - kursiv: _Unterstriche_ - gesperrt: +Pluszeichen+ - - #################################################################### - - - - - DIE FRAUENFRAGE - - IM - - MITTELALTER - - VON - - KARL BÜCHER. - - ZWEITE VERBESSERTE AUFLAGE. - - TÜBINGEN - - VERLAG DER H. LAUPP’SCHEN BUCHHANDLUNG - 1910. - - - - - Alle Rechte vorbehalten. - - Druck von H. Laupp jr in Tübingen. - - - - - FRAU - - LINA LUDWIG - - GEWIDMET. - - - - -Das Beste, was Frauen uns geben, können wir niemals wiedergeben, und -wenn ich dieses Büchlein Dir, der lieben guten Mama, zueigne, so weiss -ich, dass damit die Dankesschuld nicht abgetragen werden kann, zu der -ich mich bekennen muss. Aber vielleicht ist es Dir doch eine Freude, -dadurch an die Zeit erinnert zu werden, wo sich auf dem Frankfurter -Stadtarchiv mir die Gedanken, die es enthält, zusammenfügten und ich an -so manchem schönen Sonntag bei Euch in Heppenheim ausspannen durfte. - -Ausgesprochen wurden diese Gedanken zuerst in einem Vortrage, den ich -am 28. März 1882 im Liebigschen Hörsaale zu München vor gebildeten -Frauen und Männern gehalten habe. Aus dem Kreise der Zuhörer sahen -damals zwei freundliche Augen zu mir empor, die seitdem meinen -Lebensweg erhellten und die jetzt erloschen sind. Du wirst es vor -allen verstehen, dass ich mich lange nicht entschliessen konnte, das -Büchlein, das damals gedruckt wurde, zu erneuern, als es vergriffen -war. Wenn ich es jetzt dennoch tue, so bin ich nicht der Versuchung -erlegen, was ich einst in keckem Jugendmute hingestellt hatte, mit -altem, bedächtigem Kopfe umzumodeln. Die Schrift scheint doch manchem -so, wie sie ist, lieb geworden zu sein, und wenn ich heute vielleicht -auch vieles anders sagen würde, in ihren tatsächlichen Feststellungen -hat sie vor der Kritik bestehen können. Die Verbesserungen der -neuen Auflage beschränken sich deshalb auf kleinere Berichtigungen -und Zusätze und auf eine grössere Aenderung am Schlusse, zu der -die Ergebnisse der Berufszählung von 1907 Anlass gaben. Ausserdem -sind in den Anmerkungen einige genauere Belege gegeben, ohne dass -Vollständigkeit der Literaturangaben erstrebt wurde. Eine gelehrte -Abhandlung sollte mein Vortrag nicht werden. - -Eine neue Zugabe ist das Bildchen auf Umschlag und Einband. Es stellt -eine der Hilfsarbeiterinnen des Frankfurter Wollenhandwerks, wenn nicht -alles trügt, in Bekinentracht dar, entworfen von einem Frankfurter -Schreiber, der das Bedebuch von 1405 mit lustigen Federzeichnungen -versehen hat. Das Bildchen steht bei der Lindheimer Gasse, die -im damaligen Weberviertel der Altstadt liegt. Bei der Härte der -mittelalterlichen Bede ist eine amtlich illustrierte Steuerliste eine -so seltsame Erscheinung, dass ihr Urheber wenigstens in einer kleinen -Probe seiner Kunst dem steuergeplagten XX. Jahrhundert bekannt zu -werden verdiente, stünde diese Probe auch nicht in so enger Beziehung -zum Inhalt dieses Büchleins, als es tatsächlich der Fall ist. -Vielleicht kann sie seinen Ernst um ein Weniges mildern und durch ihr -Wirklichkeitsgepräge den Irrtümern, deren es immer noch genug enthalten -wird, die freundliche Nachsicht erwirken, deren wir alle bedürfen. - - +Leipzig+, den 25. Oktober 1909. - - +Karl Bücher.+ - - - - -Inhalt. - - - Die Frage 1. -- Ihr zwiespältiges Wesen 2. -- Ihre statistische - Wurzel 3. -- Das Zahlenverhältnis der Geschlechter im Mittelalter - 5. -- Ursachen des grossen Frauenüberschusses 7. Verschärfung - durch Ehebeschränkungen 9. -- Wirtschaftliche Stellung der Frau im - deutschen Altertum 10. -- Berufsbildung und Entlastung der Frauen - 12. -- Angeblicher Ausschluss von zünftiger Erwerbstätigkeit 13. - -- Tatsächliches Verhältnis 15, -- in der Textilindustrie 16, in - der Schneiderei 18, -- in anderen zünftigen Gewerben 19, -- in - nicht zünftigen Berufen 20. -- Versorgungsanstalten: a) Klöster 24; - -- b) Leibrentenkauf 26; -- c) Samenungen 27; -- d) Gotteshäuser - 32. Statistisches 34. Statuten 35. Tätigkeit der Bekinen 36. - Aufnahmebedingungen 38. Lebensweise 38. Religiöse Stellung 40. - Entartung 41. -- Soziale Stellung der Frauen im Mittelalter 43. - -- Gegensätze 45. -- Fahrende Frauen 48. -- Die gemeinen Frauen - in den Städten 55. Frauenhäuser 56. Sittenpolizei 60. Eingreifen - der Kirche 61. Reuerinnen 62. Rettungshäuser 63. -- Rückblick 66. - Wandlung seit der Reformation 67. -- Die heutige Frauenfrage 71. -- - Anmerkungen 76. - - - - -Die »Frauenfrage« bildet nach allgemeiner Annahme eine Zeitfrage von -so eigenartig modernem Charakter, dass es von vornherein fraglich -erscheinen könnte, ob man berechtigt sei, diesen Ausdruck auch auf -Erscheinungen der Vergangenheit anzuwenden. Wenn wir aber überall -da von »Fragen« reden, wo wir die vorhandenen Zustände in einem -auffälligen Widerspruche sehen zu dem, was Vernunft und Gerechtigkeit -fordern, so wird es wohl kaum noch einem Zweifel unterliegen, dass -wir auch von Fragen der Vergangenheit sprechen dürfen, wo wir immer -derartige Widersprüche zwischen dem, was +war+, und dem, was hätte -sein sollen, entdecken. Es ist dabei ziemlich gleichgültig, ob die -tatsächlich vorhandenen Widersprüche als »Fragen« in das Bewusstsein -der Zeitgenossen getreten sind; es genügt vollständig, wenn ein -derartiger Widerspruch nachgewiesen werden kann, oder wenn sich -Versuche und Anstalten zu seiner Beseitigung erkennen lassen. Oder -wollte etwa jemand leugnen, dass die moderne Frauenfrage lange vor der -Zeit schon existiert hat, wo sie anfing, in populären Vorträgen, auf -»Frauentagen« oder bei ästhetischen Teegesellschaften verhandelt zu -werden? - -Wenn ich in diesem Sinne von einer Frauenfrage im Mittelalter sprechen -will, so bin ich weit davon entfernt, mich auf den Standpunkt -derjenigen zu stellen, welche die gesamte rechtliche, politische und -soziale Stellung der Frau im Widerspruch finden mit den Forderungen -der Vernunft und Gerechtigkeit. Von diesem Standpunkte aus gab es -sicherlich im Mittelalter weit, weit mehr zu »fragen« und zu wünschen -als heutzutage. Ich denke mich vielmehr auf jenen engeren Teil -der Frauenfrage zu beschränken, den man vielleicht richtiger als -»Frauen+erwerbs+frage« bezeichnen würde. Freilich hat auch noch in -diesem engeren Sinne heute die Frauenfrage eine doppelte Seite. Sie -stellt sich dar einerseits als Frauenschutzfrage mit Bezug auf die -zahlreichen weiblichen Arbeiter der Industrie, anderseits als Frage der -Erweiterung des Erwerbsgebiets der Frauen für diejenigen weiblichen -Glieder der gebildeten Klasse, welche aus irgend einem Grunde -ausserhalb der natürlichen Tätigkeitssphäre ihres Geschlechtes in der -Wirtschaft Verwendung suchen. - -Welche von diesen beiden Seiten der Frauenerwerbsfrage man nun -auch ins Auge fassen mag, immer wird man darauf zurückgeführt, die -+Wurzel+ derselben zu suchen in der Tatsache, dass gegenwärtig ein -ansehnlicher Teil der Frauen innerhalb der Familie nicht diejenige -Versorgungsgelegenheit findet, die wir ihm aus allgemeinen Gründen -wünschen müssen. Diese Tatsache beruht in erster Linie auf einem -statistischen Missverhältnis, welches obwaltet zwischen der Zahl der -heiratsfähigen Frauen und Männer, sodann aber auf einer entweder -notwendigen oder freiwilligen Enthaltung von der Ehe auf Seiten eines -Teils der heiratsfähigen Männer. - -Was zunächst jenes statistische Missverhältnis betrifft, so ist es eine -bekannte Tatsache, dass fast in allen europäischen Staaten unter den -Neugeborenen die Zahl der Knaben überwiegt, dass aber durch rasches -Absterben der männlichen Kinder das Zahlenverhältnis zwischen beiden -Geschlechtern bis etwa zum 17. oder 18. Jahre sich ausgleicht. Wo nun -eine Bevölkerung weiterhin nur natürlichen Einflüssen ausgesetzt ist, -d. h. wo die Verminderung der Geschlechter nur durch Absterben erfolgt, -da kann sich das Zahlenverhältnis derselben etwa vom 18. bis zum 30. -Jahre, also dem eigentlichen Heiratsalter, im Gleichgewicht erhalten. -Es würde bei rechtzeitiger Verheiratung jede Frau einen Mann bekommen -können. Vom 30. Jahre ab gewinnt überall das weibliche Geschlecht ein -Uebergewicht und steigert dasselbe von Jahrzehnt zu Jahrzehnt, so dass -in den höchsten Altersstufen auf 10 Männer durchschnittlich 14-20 -Frauen zu kommen pflegen. - -So gestaltet sich das Verhältnis der Geschlechter unter rein -+natürlichen Einflüssen+. Allein diese natürlichen Einflüsse gelangen -in vielen Staaten nicht zu ungestörter Wirksamkeit. Kriege und -Auswanderung, sowie die nachteiligen Folgen mancher Berufstätigkeiten -verringern die Zahl der Männer schon zwischen dem 18. und 30. Jahre -so stark, dass fast plötzlich um das 20. Jahr das anfängliche -Uebergewicht des männlichen Geschlechts in ein Uebergewicht des -weiblichen Geschlechtes umschlägt. Insbesondere ungünstig prägen -sich die Ergebnisse der angedeuteten nachteiligen Einwirkungen in -der Geschlechtsgliederung der deutschen Bevölkerung aus. Von den -Altersstufen zwischen 20 und 25 Jahren kommen im Deutschen Reiche -nach der Zählung von 1900 auf 1000 Männer schon 1012 Frauen; im -Alter von über 20 Jahren überhaupt auf 1000 Männer 1064 Frauen. Noch -ungünstiger gestaltet sich diese Betrachtung, wenn wir berücksichtigen, -dass normaler Weise das Heiratsalter des Mannes um etwa fünf Jahre -höher ist, als das der Frau. Stellen wir demgemäß die Männer im Alter -von 25-30 Jahren den Frauen im Alter von 20-25 Jahren gegenüber, so -erhalten wir für die deutsche Bevölkerung auf je 1000 Männer 1105 -Frauen. - -Es kann demnach ein beträchtlicher Teil der heiratsfähigen Frauen -unter keinen Umständen heute zur Verehelichung gelangen, selbst den -Fall vorausgesetzt, dass alle Männer heiraten wollten und könnten. -Dieser Fall trifft nun aber bekanntlich nicht zu. Ein ansehnlicher -Teil der Männer (in ganz Deutschland gegen 10%) bleibt unvermählt. Es -ist klar, dass beide Umstände, der statistische Frauenüberschuss und -das soziale Uebel der männlichen Ehelosigkeit, in ihrem Zusammenwirken -einen beträchtlichen Teil der unverheiratet bleibenden Frauen auf eine -Existenz durch eigene Erwerbsarbeit hinweisen. Zu einem eigentlichen -Erwerbs-Notstande führen dieselben indes nur in den sogen. höheren -Klassen der Gesellschaft, für die es an passenden Frauenerwerbsgebieten -fehlt. - -Aus ganz derselben Ursache, wie die moderne Frauenerwerbsfrage, -entspringt die mittelalterliche Frauenfrage, von der im Folgenden die -Rede sein soll. Wenn ich im allgemeinen von einer +mittelalterlichen+ -Frage spreche, so soll damit nicht gesagt sein, dass das ganze -Mittelalter und alle Klassen der Bevölkerung in die Erörterung -hereingezogen werden sollen. Ich muss mich vielmehr beschränken auf die -Zeit und die Teile der Bevölkerung, für welche uns allein Quellen über -diese Dinge fliessen, auf die deutschen Städte von der Mitte des XIII. -bis zum Ausgange des XV. Jahrhunderts. - -Statistische Ermittelungen, welche über drei der bedeutendsten -mittelalterlichen Städte Deutschlands angestellt werden konnten[1], -haben übereinstimmend einen so bedeutenden Ueberschuss der erwachsenen -weiblichen über die gleichalterige männliche Bevölkerung ergeben, -dass man mit Notwendigkeit auf die Vermutung geführt wird, es müsse -die Frauenfrage im städtischen Leben der beiden letzten Jahrhunderte -des Mittelalters weit schärfer und brennender aufgetreten sein als -heutzutage. Eine zuverlässige Zählung der Nürnberger Bevölkerung, -welche am Ende des Jahres 1449 vorgenommen wurde, ergab unter der -bürgerlichen Bevölkerung auf 1000 erwachsene Personen männlichen -Geschlechts 1168 Personen weiblichen Geschlechts. Aber nicht bloss in -den bürgerlichen Familien, sondern auch unter der dienenden Klasse -(den Knechten, Handwerksgesellen und Mägden) überwog das weibliche -Geschlecht. Rechnen wir diese mit der bürgerlichen Bevölkerung -zusammen, so kamen gar auf 1000 männliche Personen 1207 weibliche. In -Basel scheint um 1454 das Verhältnis ähnlich gewesen zu sein. In den -beiden Kirchspielen St. Alban und St. Leonhard trafen damals auf 1000 -männliche Personen über 14 Jahren 1246 weibliche Personen der gleichen -Altersstufen. Eine Zählung endlich, welche die grössere Hälfte der -erwachsenen Bevölkerung von Frankfurt a. M. im Jahre 1385 umfasst, -ergab 1536 männliche und 1689 weibliche Personen oder auf 1000 Männer -rund 1100 Frauen. Diese letzte Ziffer ist eine Minimalziffer; es lässt -sich mit guten Gründen wahrscheinlich machen, dass der Frauenüberschuss -in Frankfurt a. M. im Jahre 1385 noch weit beträchtlicher gewesen ist. - -Diese Zahlen reden jedenfalls eine sehr deutliche Sprache; ihr Gewicht -wird indess noch verstärkt durch eine Reihe von Beobachtungen, von -denen ich hier nur +eine+ kurz mitteilen will. Das Frankfurter -Stadtarchiv besitzt noch heute einen grossen Teil der Listen, -welche über die Erhebung der Vermögenssteuer (Bede) im XIV. und XV. -Jahrhundert geführt wurden. Diese Erhebung erfolgte ebenso wie die -Einschätzung durch den Rundgang einer Kommission von Haus zu Haus. -Das Vermögen wurde nach eidlicher Versicherung der Steuerpflichtigen -zur Steuer veranlagt und die Hausbesitzer waren bei schwerer Strafe -gehalten, alle in ihren Häusern wohnenden Personen mit eigenem Vermögen -anzugeben. Dieses Verfahren bietet ohne Zweifel die Gewähr grosser -Genauigkeit mit Bezug auf die Ermittlung der Steuerpflichtigen. Da -ist es nun überaus auffallend, wie häufig unter den Steuerzahlern -alleinstehende Frauen auftreten. Nach zahlreichen statistischen -Ermittlungen[2], welche die Jahre 1354-1510 umfassen, machten in -diesem Zeitraum die Frauen den +sechsten+ bis den +vierten+ Teil aller -Steuerpflichtigen aus. Bedenkt man, dass es sich bei diesem Verhältnis -grösstenteils um alleinstehende, selbständige Frauen handelt, dass -die zahlreichen Nonnen, Pfründnerinnen und Bekinen meist nicht -mitgerechnet sind und dass Frauen auch im Mittelalter viel schwerer -zur Selbständigkeit gelangten als die Männer, so erhält man eine -Ahnung davon, wie schneidend das Missverhältnis in der Zahl beider -Geschlechter im bürgerlichen Leben der Städte hervorgetreten sein muss. - -Hier wirft sich zunächst die Frage auf: woher kommt dieser bedeutende -Ueberschuss der erwachsenen weiblichen über die männliche Bevölkerung? -Ich will versuchen, dieselbe mit ein paar kurzen Andeutungen zu -beantworten. Drei Ursachen scheinen mir besonders in Betracht zu kommen: - -1. die zahlreichen Bedrohungen, welchen das männliche Leben in den -mittelalterlichen Städten infolge der fortwährenden Fehden, der -blutigen Bürgerzwiste und der gefahrvollen Handelsreisen ausgesetzt war; - -2. die grössere Sterblichkeit der Männer bei den oft sich -wiederholenden pestartigen Krankheiten. Mindestens weisen auf eine -derartige Vermutung hin die stärkeren Ziffern für die Frauen, -welche regelmässig nach Pestjahren in den Frankfurter Steuerlisten -auftreten[3]; - -3. die Unmässigkeit der Männer in jeder Art von Genuss. - -Ausserdem ist wohl die Vermutung nicht abzuweisen, dass die städtische -Berufsarbeit in engen, ungesunden Räumen, zwischen hohen, dicht -zusammengerückten Häusermauern bei der Unvollkommenheit der technischen -Hilfsmittel viel mehr aufreibende Muskelarbeit von den Männern -erfordert habe, dass der Daseinskampf bei dem raschen Wechsel von guten -und schlechten Jahren, von hohen und niederen Lebensmittelpreisen, von -Ueberfluss und Mangel für sie, wenn auch vielleicht im ganzen nicht -schwieriger, so doch unregelmässiger und wechselvoller sich gestaltet -haben müsse als in Zeiten besserer Gesundheitspflege und ausgebildeten -nationalen und internationalen Verkehrs. - -Welcher von diesen Entstehungsursachen nun auch der mittelalterliche -Frauenüberschuss vorwiegend zuzuschreiben sein mag -- sicher ist, dass -er vorhanden war und dass er in mancherlei Verhältnissen des sozialen -Lebens seinen Ausdruck fand. Sicher ist auch, dass die dadurch für -zahlreiche Frauen gegebene Unmöglichkeit einer Versorgung in der Ehe zu -Uebelständen führte, die das Mittelalter klar erkannte und auf seine -eigene Art zu heilen suchte. - -Ehe wir zur Betrachtung dieser Verhältnisse übergehen, müssen wir -kurz die Frage berühren, wie weit Beschränkungen des Rechts zur -Verehelichung das Uebel noch vermehrten. - -Hier tritt zunächst das Cölibat der Geistlichkeit uns entgegen. Ihre -Zahl war allerwärts in den Städten unverhältnismässig gross. Sie lässt -sich in Frankfurt a. M. für das XIV. und XV. Jahrhundert bei einer -Einwohnerzahl von 8000-10000 auf 200-250 Personen berechnen[4]. Für -Lübeck darf man in derselben Zeit 250-300 Weltgeistliche und gegen 100 -Klosterbrüder annehmen[5]. In Wismar belief sich um 1485 die Zahl der -Weltgeistlichen auf 150; in Nürnberg wird 1449 der geistliche Stand auf -446 (einschliesslich der Dienerschaft) angegeben. Wie ungünstig ihre -Ehelosigkeit die Heiratsziffern des weiblichen Geschlechts in diesen -kleinen Gemeinwesen beeinflussen musste, liegt auf der Hand. - -Sodann wirkte die zünftige Ordnung des Gewerbebetriebes nachteilig -auf das Heiratsalter eines grossen Teiles der männlichen Bevölkerung -ein. Die Verehelichung des Handwerkers hing von seiner Zulassung -zur Meisterschaft ab, und diese wieder von Bedingungen, welche -die Angehörigen der Zunftmitglieder begünstigten[6]. Der Geselle -durfte als solcher im allgemeinen nicht heiraten[7]. Infolge der -Schliessung vieler Zünfte, der Beschränkung der Betriebsstätten und -Verkaufsbänke bildete sich deshalb im XIV. und XV. Jahrhundert ein -eigener Gesellenstand, der keine Aussicht auf Selbständigmachung und -Familiengründung hatte. Indessen zeugen doch die vielfachen Verbote der -Zunftstatuten, verheiratete Gesellen anzunehmen, sowie viele Beispiele -der Frankfurter Steuerlisten dafür, dass Gesellenheiraten nicht eben -selten waren. Auf keinen Fall aber waren sie so leicht und häufig, wie -heute die Ehen der Fabrikarbeiter. - -Wenn wir uns nun anschicken, die Frage zu beantworten: +was wurde im -Mittelalter aus den zahlreichen Frauen, die ihren »natürlichen Beruf« -zu erfüllen verhindert waren+? so müssen wir uns vor allen Dingen von -der Anschauung los machen, welche den meisten von uns aus unseren -frühesten Schuljahren anklebt. Wir hören da nach den Schilderungen in -Tacitus’ »Germania« von der hohen Achtung, der fast göttergleichen -Verehrung, welche dem Weibe bei den alten Germanen gezollt wurde; -aber wir übersehen nur zu leicht, dass derselbe Tacitus die Stellung -der Frau in der Wirtschaft so beschreibt, dass wir mit Notwendigkeit -auf eine grosse Ueberlastung des weiblichen Geschlechts schliessen -müssen. Der Mann achtet keine Tätigkeit ausser derjenigen mit dem -Schwerte. Träge liegt er im Frieden auf der Bärenhaut; Schlaf, Trunk -und Würfelspiel füllen seine Zeit. Die Sorge für Feld, Haus und Herd -bleibt den Frauen, die mit den Kindern, den Schwachen und Unfreien die -Wirtschaft führen. Neben der erhaltenden und verwaltenden Tätigkeit des -Hauses, die heutzutage den Frauen hauptsächlich zufällt, hatten sie -also auch die gesamte Gütererzeugung zu bewerkstelligen; oder, um einen -geläufigen Ausdruck zu gebrauchen: die Frau ernährte die ganze Familie. -Sie war Arbeiterin, Wirtschaftsführerin, Haushälterin und Erzieherin -der Kinder zugleich. Die Germanen machten also in ihrer primitiven -Periode keine Ausnahme von der Erwerbsordnung, die wir noch heute bei -Naturvölkern finden. - -Dieser Zustand änderte sich nach den grossen Wanderungen, als in -währenden Friedenszeiten und bei wachsender Bevölkerung die deutschen -Männer sich herabliessen, auch den Acker zu bebauen. Immer aber blieb -noch ein grosser Teil der Landwirtschaft, namentlich die Be- und -Verarbeitung vegetabilischer Stoffe, den Frauen überlassen. Auch als -mehr und mehr aus der alten geschlossenen Hauswirtschaft einzelne -Tätigkeiten als Gewerbe sich absonderten, blieb das Arbeitsgebiet der -Frau immer noch sehr gross, wie wir deutlich aus der Verteilung der -Arbeiten in den grundherrlichen Grosswirtschaften erkennen. Da finden -wir unter den männlichen Leibeigenen freilich schon Müller und Bäcker, -Schneider und Schuster, Grobschmiede und Waffenschmiede; den Frauen lag -aber nicht bloss die Arbeit in Küche und Keller, in Garten und Stall -ob, sondern auch die Besorgung der Gewandung von der Schafschur und der -Flachsbereitung bis zum Weben, Färben, Zuschneiden, Nähen und Sticken, -ferner das Bierbrauen, Seifensieden, Lichterziehen und eine Menge -von anderen Verrichtungen, die später nach und nach von besonderen -Gewerbetreibenden übernommen wurden[8]. - -So sehen wir bis in das XIII. Jahrhundert hinein in dem Masse, als die -gewerbliche Berufsbildung fortschritt, eine immer weiter greifende -Entlastung der Frau von schweren körperlichen Arbeiten eintreten; ihre -Tätigkeit beginnt sich auf dasjenige Gebiet zu beschränken, welches wir -als die Haushaltung zu bezeichnen pflegen. Aber immer war dieses Gebiet -noch bedeutend umfangreicher als heutzutage. Das Spinnen und Bleichen, -das Backen und Bierbrauen wurde auch in den Städten noch vielfach von -den Frauen besorgt; der Schuster und Schneider, der Sattler und der -Bauhandwerker arbeiteten im Hause auf der »Stör«; eine grosse Anzahl -von Produkten, die wir heute fertig zum Verbrauche kaufen, bedurfte -noch der Zurichtung durch die Frauen. - -Dies alles weist darauf hin, dass eine grössere Zahl von Frauen in -den mittelalterlichen Haushaltungen verwendet werden konnte, als dies -heute möglich wäre. So mögen vielfach elternlose Mädchen und verwitwete -Frauen in den Familien ihrer näheren oder entfernteren Verwandten -Unterkunft und Beschäftigung gefunden haben; der Familienzusammenhang -war ohnehin damals noch viel stärker als gegenwärtig. Diejenigen -alleinstehenden Frauen dagegen, welche keinen derartigen Rückhalt -besassen, waren allem Anscheine nach in den Städten sehr übel gebettet. -Auf dem Lande mochten Frauenhände immer in der Wirtschaft erwünscht -sein; in den Städten war die Frau (abgesehen von der Eingehung eines -Dienstbotenverhältnisses) nach der gewöhnlichen Annahme von der -Erwerbsarbeit in den zünftigen Gewerben fast vollständig ausgeschlossen. - -In der Tat wird sich nicht leugnen lassen, dass die gesamte Stellung -der Gewerbe im Mittelalter ein selbständiges Eingreifen der Frauen in -dieses Gebiet grundsätzlich auszuschliessen scheint. Das Zunftwesen, -welchem alle einigermassen entwickelten Gewerbe unterworfen waren, war -seinem innersten Wesen nach auf die Familie gegründet. Die Zünfte waren -nicht bloss gewerbliche Vereine, sondern Unterabteilungen der Gemeinde -mit rechtlichen, politischen, militärischen und administrativen -Aufgaben. Das Recht zum Gewerbebetrieb schloss die Verpflichtung zum -Waffendienst und zu anderen Leistungen in sich, zu welchen Frauen nicht -wohl herangezogen werden konnten. Bei der Teilnahme an den politischen -Rechten, von der ja die Frauen ausgeschlossen waren, spielten die -Zünfte wieder eine Rolle, welche die Zulassung weiblicher Mitglieder -untunlich zu machen schien. - -Adrian Beier[9], der Verfasser des ältesten Kompendiums des -Handwerksrechts, stellt denn auch den Satz auf: das männliche -Geschlecht sei eine der unerlässlichen Grundbedingungen für die -Aufnahme in eine Zunft gewesen. Die ganze gesellschaftliche Ordnung, -meint er, beruhe darauf, dass jedes Geschlecht diejenigen Geschäfte -übernehme, welche seiner Natur am angemessensten seien, der Mann die -Erwerbsarbeit, die Frau die Küche, den Spinnrocken, die Nadel, die -Wäsche; auch das Weben, Lichtergiessen und Seifensieden solle ihr noch -gestattet sein. Das Mädchen sei zur Ehe bestimmt; man könne nicht -wissen, wen es einmal heiraten werde; eine gelernte Schusterin sei aber -dem Schmiede nichts nütze. Ausserdem könne man nicht allein in der -Lehre lernen; von ungewanderten Junggesellen und gewanderten Jungfern -werde aber beiderseits wenig gehalten. Der Umgang mit Männern in der -Werkstätte sei in sittlicher Hinsicht nicht ungefährlich. Endlich -sei die Zunft eine öffentliche Einrichtung; das Meisterrecht sei mit -staatlichen Leistungen, als Wachen und Gaffen, verbunden, wozu Weiber -nicht taugten. - -Trotz dieser anscheinend in der Natur der Sache liegenden -grundsätzlichen Ausschliessung der Frauen wenigstens vom zünftigen -Gewerbebetrieb sehen wir das ganze Mittelalter hindurch die Frauen -vielfach im Gewerbe tätig -- ein Beweis, dass eine derartige -Beschäftigung derselben durch die tatsächlichen Verhältnisse sich als -notwendig aufdrängte. Ja wir finden sogar Frauenarbeit in einer Reihe -von Berufsarten, von denen sie gegenwärtig tatsächlich ausgeschlossen -ist. - -Ich will hier die Tatsache nicht weiter betonen, dass die Witwe eines -Meisters das Geschäft ihres Mannes forttreiben durfte; das ist bekannt -genug. Ueberdies ist dieses Vorrecht in manchen Gewerben und Städten -zeitlich begrenzt oder an die Bedingung der Wiederverheiratung mit -einem Gesellen des gleichen Handwerks geknüpft. Ich will auch kein -grosses Gewicht darauf legen, dass Frauen und Töchter, oft auch die -Magd eines Handwerkers demselben im Geschäfte helfen konnten; das -liess sich bei aller Bevormundung, die dem Mittelalter eigen war, so -leicht nicht verbieten. Viel wichtiger erscheint mir, dass Frauen und -Mädchen innerhalb eigener oder fremder Gewerbebetriebe zahlreiche -Verwendung fanden, bald als abhängige Lohnarbeiterinnen, bald sogar -als selbständige Meisterinnen. War das betreffende Gewerbe zünftig, -so konnten hier und da die Frauen in eigenem Namen den Zünften mit -gleichem Rechte wie die Männer angehören; war es unzünftig, so waren -sie selbstverständlich keinerlei Beschränkungen unterworfen. Endlich -finden wir sogar Gewerbe mit zünftiger Ordnung, die ausschliesslich aus -Frauen bestanden. - -Natürlich handelt es sich hier zunächst um Gebiete, in welchen die -Frauen von Alters her tätig gewesen waren[10]. Dahin gehört das ganze -Gebiet der +Textilindustrie+. Die Weberei war zwar seit dem XII. -Jahrhundert ein eigenes Gewerbe in Männerhand; indessen blieben die -Vorrichtungsarbeiten, das Wollkämmen, Spinnen, Garnziehen, Spulen, fast -überall noch lange Zeit in den Händen der Frauen. Wir finden deshalb -an vielen Orten ein zahlreiches weibliches Arbeiterpersonal in der -+Wollweberei+: Kämmerinnen, Spinnerinnen, Spulerinnen, Garnzieherinnen, -Nopperinnen -- meist abhängige Lohnarbeiterinnen nach Art unserer -Heim- oder Fabrikarbeiterinnen. In Frankfurt a. M. standen sie unter -der Aufsicht von zwei Mitgliedern des Rats. Ihre Tätigkeit war an sehr -eingehende Vorschriften gebunden, und wir haben in der Frankfurter -Weberordnung von 1377 wohl das älteste Beispiel einer Regulierung der -Frauenarbeit durch die öffentliche Gewalt[11]. Auch als Weberinnen -finden wir die Frauen nicht selten tätig, und hier nicht bloss im -Lohndienst, sondern auch als selbständige Mitglieder der Zunft. So in -Bremen, in Köln, in Dortmund, in Danzig, in den schlesischen Städten, -in Speier, Strassburg, Ulm, München. »Wer Webermeister oder Meisterin -ist«, heisst es in einer Münchener Ratsverordnung aus dem XIV. -Jahrhundert, »der soll haben, ob er will, einen Lernknecht und eine -Lerndirne und nicht mehr«. - -Was die +Leinenweberei+ betrifft, so ist hier eine vielseitige -selbständige Beteiligung der Frauen am Handwerk um so weniger zu -bezweifeln, als in einem grossen Teile von Deutschland auf dem -Lande die Frauen bis ins XIX. Jahrhundert hinein Leinwand gewebt -haben. In Hamburg konnten Frauen in der Leinenweberei beim sogen. -»schmalen Werke« selbständig werden (1375); in Strassburg wurden die -Schleier- und Leinenweberinnen (1430) zu den Zunftlasten herangezogen; -in Frankfurt a. M. finden wir ebenfalls selbständig steuernde -»Lineberssen« (1428), ohne dass es freilich ersichtlich wäre, ob -dieselben als Meisterinnen oder als Lohnarbeiterinnen betrachtet -werden müssen. Die Schleierweberei und Schleierwäscherei ist dort -ganz in den Händen der Frauen; ebenso scheinen sie die +Schnur+- und -+Borten+wirkerei im XIV. und XV. Jahrhundert allein betrieben zu haben. -In den schlesischen Städten bildete das Garnziehen ein eigenes Gewerbe, -an dem Männer und Frauen beteiligt waren. In Köln bestand eine eigene -Zunft von Garnmacherinnen; sie mussten sechs Jahre lernen und keine -Meisterin durfte mehr als drei Mägde oder Lohnwerkerinnen halten. In -der zu Anfang des XV. Jahrhunderts aufgekommenen +Barchentweberei+ -haben dagegen weibliche Arbeitskräfte bis jetzt nicht nachgewiesen -werden können. - -Etwas anders lagen die Verhältnisse im +Schneidergewerbe+. Hier -konnten freilich die Frauen auch das Recht hergebrachten Besitzes für -sich geltend machen, da sie in älterer Zeit nicht bloss die eigenen -Kleider, sondern auch diejenigen der Männer gefertigt hatten. Lesen wir -doch noch im Nibelungenliede, dass Chriemhilde mit ihren Mägden den -ausziehenden Recken das Gewand bereitet. Aber beim ersten Auftreten -der Schneiderzünfte arbeiteten die Schneider nicht bloss alle Arten -von Männerkleidern, sondern auch die Frauengewänder, ja sie hatten -selbst die ganze Weisszeugnäherei[12]. Indessen bemerken wir doch auch -hier eine rege Frauentätigkeit. Nicht nur dass im Schneidergewerbe -Frauen und Töchter der Zunftmeister in weiterem Masse als in anderen -Handwerken mitarbeiteten; an nicht wenigen Orten konnten auch Frauen -als selbständige Meisterinnen in die Zunft treten, ja sie durften -selbst Arbeiterinnen haben und Lehrmädchen annehmen. In Frankfurt und -Mainz, wie wohl in allen mittelrheinischen Städten, suchte man ihre -Aufnahme in die Zunft durch Festsetzung geringerer Aufnahmegebühren -für Frauen zu erleichtern[13]. Erst im XV. Jahrhundert entstanden in -den rheinischen Städten sehr langwierige Streitigkeiten zwischen den -Schneidern und den Näherinnen, die schliesslich damit endeten, dass das -Gebiet der letzteren auf diejenigen Arten des Nadelwerks beschränkt -wurde, welche noch heute den Frauen eigen sind. - -Noch eine Reihe von anderen Handwerken lässt sich nachweisen, die im -Mittelalter Frauen im Amte hatten. Es würde indes zu weit führen, -hier auf die Einzelheiten einzugehen. Ich begnüge mich deshalb -damit, hier kurz die zünftigen Gewerbe zu nennen, bei welchen -weibliche Arbeitskräfte Verwendung fanden. Es sind: die Kürschner -(in Frankfurt und in den schlesischen Städten), die Bäcker (in den -mittelrheinischen Städten), Wappensticker, Gürtler (Köln, Strassburg), -die Riemenschneider (Bremen), die Paternostermacher (Lübeck), die -Tuchscherer (Frankfurt), die Lohgerber (Nürnberg), die Goldspinner und -Goldschläger (in Köln). In den Statuten der letzteren hiess es: »Kein -Goldschläger, dessen Frau Goldspinnerin ist, darf mehr als drei Töchter -zum Goldspinnen haben; die Goldspinnerin dagegen, deren Mann nicht -Goldschläger ist, darf vier Töchter haben und nicht mehr, dass sie ihr -Gold spinnen.« An der Spitze beider Gewerbe stand je ein Meister und -eine Meisterin, welche das Werk des Amtes zu besehen und zu prüfen -hatten. Natürlich konnte es sich hier überall nur um Gewerbe handeln, -welche der Natur ihres Betriebes nach für das zarte Geschlecht geeignet -waren; denn es war stehender Grundsatz des alten Handwerksrechtes, dass -niemand in der Zunft sein solle, der das Gewerbe nicht mit eigener Hand -treiben könne. - -Im ganzen können wir sonach behaupten, dass im Mittelalter die -Frauen von keinem Gewerbe ausgeschlossen waren, für das ihre Kräfte -ausreichten. Sie waren berechtigt, Handwerke ordnungsmässig zu lernen, -sie als Gehilfinnen, ja selbst als Meisterinnen zu treiben[14]. -Indessen bemerken wir schon frühe die Tendenz, die Frauenarbeit mehr -und mehr zurückzudrängen. Dieselbe wendet sich zunächst gegen die -Meisterswitwen, deren Recht auf eine gewisse Zeit (Jahr und Tag) -beschränkt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Sodann gegen -das Mitarbeiten der Mägde und der weiblichen Familienglieder, endlich -auch gegen die selbständige Tätigkeit der Frauen in den Zünften. Die -Gesellenverbände fangen an, sich zu weigern, neben den weiblichen -Arbeitern zu dienen; die Meister klagen über Beeinträchtigung ihres -Nahrungsstandes. Im XVI. Jahrhundert leistet noch die öffentliche -Gewalt diesen engherzigen Bestrebungen Widerstand, im XVII. Jahrhundert -erlahmt sie darin völlig, und so kommt es, dass nur in vereinzelten -Fällen bis ins XVIII. Jahrhundert die Frauenarbeit im Handwerk sich -erhalten hat[15]. - -Was die nichtzünftigen Gewerbe betrifft, so unterlag in diesen -die Frauenarbeit wohl nie irgend welchen Beschränkungen. Nur beim -stehenden Kleinhandel, der jetzt so vielen Frauen Selbständigkeit und -Unterhalt gewährt, scheint die Marktpolizei vielfach zu Ungunsten -der Frauen eingegriffen zu haben, während sie beim Hausierhandel -anscheinend stärker vertreten waren. So wird bei den Gewandschneidern -und Fischhocken in Frankfurt der Verkauf durch die Frauen verboten, -mit Ausnahme des Falles, wo der Mann abwesend ist; in München sollte -keines Fleischhackers oder Metzgers Weib in der Bank stehen und -Fleisch verkaufen[16]; in Passau durfte die Frau eines Salzhändlers -nur wenn der Mann krank war dessen Geschäft versehen. Die Hocken und -Viktualienhändler sind fast allerwärts Männer; nur in Ulm bilden die -Käuflerinnen ein eigenes weibliches Gewerbe[17]. - -Es wird vielleicht zur Veranschaulichung des Gesagten beitragen, wenn -hier noch kurz die Berufsarten namhaft gemacht werden, bei welchen -ich in Frankfurter Urkunden aus der Zeit zwischen 1320 und 1500 -Frauen beschäftigt gefunden habe. Sie lassen sich in vier Gruppen -zerlegen. In der ersten, welche die Berufe umfasst, für die nur -weibliche Namen vorkommen, ergaben sich 65 Beschäftigungsarten. Die -zweite enthält die Berufe, in welchen die Frauen überwiegen; ihrer -sind freilich nur 17. Aber ihnen stehen 38 Berufe gegenüber, in denen -Männer und Frauen etwa gleich stark sich vertreten fanden und 81, -in denen der Umfang ihrer Tätigkeit hinter derjenigen der Männer -zurückblieb[18]. Das ergibt rund 200 Berufsarten mit Frauenarbeit. -Unter ihnen treten allerdings die schon erwähnten Hilfsgewerbe der -Textilindustrie am stärksten hervor. Die Verfertigung von Schnüren und -Bändeln, Hüllen und Schleiern, Knöpfen und Quasten ist ganz in ihren -Händen. Wie an der Schneiderei beteiligen sie sich an der Kürschnerei, -Handschuh- und Hutmacherei, verfertigen Beutel und Taschen, lederne -Brustflecke und Sporleder. Selbst bis in die kleine Holz- und -Metallindustrie reicht ihre Tätigkeit: Nadeln und Schnallen, Ringe -und Golddraht, Besen und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und -Holzschüsseln gehen aus ihren Händen hervor. Die Feinbäckerei scheint -vorzugsweise ihnen obzuliegen; fast ausschliesslich beherrschen sie -die Bierbrauerei und die Herstellung von Kerzen und Seife. In dem -außerordentlich spezialisierten Kleinhandel überwiegen sie: Obst, -Butter, Hühner, Eier, Häringe, Milch, Käse, Mehl, Salz, Oel, Senf, -Essig, Federn, Garn, Sämereien werden fast nur von ihnen vertrieben. -Das Hockenwerk und das Trödelgeschäft, ja selbst der sehr entwickelte -Handel mit Hafer und Heu sind vielfach in den Händen von Frauen. -Sie treiben sich unter den Abenteurern und Gauklern hausierend -umher. In den Badstuben Frankfurts bedienten 30 bis 40 Bademägde; -ja man konnte sich zuweilen selbst von zarten Händen rasieren und -immer in den Weinschenken sich von weiblichen Musikanten, wie -Lauten- und Zimbelschlägerinnen, Pfeiferinnen, Fiedlerinnen und -Schellenträgerinnen, etwas vorspielen lassen. Abschreiberinnen und -Briefdruckerinnen kommen wenigstens vereinzelt vor; schon 1346 wird -eine Malerin und von 1484 ab häufig Juttchen die Puppenmalerin -genannt. Ja selbst im städtischen Dienst werden Frauen verwendet, -nicht bloss als Hebammen und Krankenpflegerinnen, sondern selbst als -Schlaghüterinnen, Pförtnerinnen, Turmwächterinnen[19], Zöllnerinnen -und beim Hüten des Viehs. Unter den 11 Personen, welchen 1368 der -Rat das Geldwechselgeschäft übertragen hatte, werden nicht weniger -als 6 Frauen genannt; wir begegnen einer Frau als Pächterin des -Leinwandzolles und einer anderen als Aufseherin und Einnehmerin in der -Stadtwage[20]. Im XIV. Jahrhundert findet sich häufig eine weltliche -Schulmeisterin, _Lyse, die die Kinde leret_, auch kurz _lerern_ oder -_kindelern_ -- vielleicht eine mittelalterliche Kindergärtnerin. Aber -1361 wird zugleich mit ihr Katherine schulmeistern genannt -- ein -Beweis, dass keine vereinzelte Erscheinung vorliegt. In Lübeck war es -von alters üblich, dass ehrbare Frauen kleine Mädchen schreiben und -lesen lehren durften. Ferner hat es während des ganzen XIV. und XV. -Jahrhunderts in den meisten Städten weibliche Aerzte gegeben. Zwischen -1389 und 1497 konnten in Frankfurt nicht weniger als 15 Aerztinnen -mit Namen nachgewiesen werden, unter diesen 4 Judenärztinnen und 3 -Augenärztinnen[21]. Verschiedenen von ihnen werden sogar wegen Heilung -städtischer Bediensteten Ehrungen und Steuererleichterungen vom Rate -bewilligt. Endlich war es nichts seltenes, dass in unsicheren Zeiten, -wenn raubende und plündernde Haufen in der Umgegend sich sammelten, -Frauen im Kundschafterdienst verwendet wurden[22]. Einer der höchsten -Träume unserer modernen Emanzipationsfreunde war somit im Mittelalter -schon einmal volle Wirklichkeit. - - * * * * * - -Wie ausgedehnt man sich auch das Gebiet selbständiger Erwerbstätigkeit -vorstellen mag, welches den Frauen im Mittelalter zugänglich war -- -auf keinen Fall reichte es hin, sämtliche des männlichen Schutzes -entbehrenden Frauen zu beschäftigen. Für die jüngeren bot hier -wohl der Gesindedienst, der im Mittelalter verhältnismässig mehr -Kräfte erforderte als heute, Arbeit und Brot; auch gab es ausser -der Weberei und der Bekleidungsindustrie noch andere Handwerke, die -weibliche Arbeitskräfte beschäftigten. So in Lübeck die Nadler, -Maler, Bernsteindreher und Bader. Aber die Weiberlöhne[23] waren auch -im Mittelalter überaus niedrig, wohl wegen des grossen Zudrangs von -Arbeiterinnen zu den erwähnten industriellen Beschäftigungen. Viele -waren deshalb gezwungen, in anderer Weise ein Unterkommen zu suchen. - -Hier bot sich als nächste Zuflucht das +Kloster+, und es ist -in der Tat auffallend, wie sehr in der zweiten Hälfte des XIII. -und im XIV. Jahrhundert allerwärts in den deutschen Städten die -Frauenklöster zunahmen. In diese Zeit fällt der kräftige Impuls, der -von den Bettelorden ausging, in deren Klientel sich fast alle neu -gegründeten Nonnenklöster begaben. Wenn die älteren Frauenklöster -und Stifter Versorgungsanstalten für die Töchter des ärmeren Adels -bildeten, so boten diese neueren eine Unterkunft für die überschüssige -Frauenwelt des höheren Bürgerstandes und der Geschlechter, von denen -manche Novizen auch an die Klöster einer näheren oder entfernteren -Umgebung lieferten. Wen getäuschte Hoffnungen, überstandene Angst und -Kümmernis, der Verlust von Gatten, Eltern, Geschwistern, die Furcht -vor einer rohen, gewalttätigen Welt oder tiefinnerstes religiöses -Bedürfnis trieben, den Schleier zu nehmen, der fand, wenn das nötige -Einkaufsgeld vorhanden war, hier ein beschauliches Dasein, Gelegenheit -zu geistiger Ausbildung und zu stiller Tätigkeit im Dienste der -Erziehung und in weiblichen Handarbeiten, äussersten Falles wenigstens -Unterhaltung und mancherlei Kurzweil. Sehr anschaulich schildert ein -mittelalterliches Gedicht[24] die Tätigkeit in den Nonnenklöstern: - - »Da waren vrouwen inne, die dienten Got mit sinne: - Die alten und die jungen lasen unde sungen - Ze ieslicher im tage zit, si dienten Gote ze wider strit, - So si aller beste kunden, und muosen under stunden, - So si niht solden +singen+, +naen+ oder +borten dringen+ - Oder +würken+ an der +ram+; ieglichiu wold’ des haben scham, - Die da muezik waere beliben; sie +entwurfen+ oder +schriben+. - Es +lert+ die +schuolemeisterin+ - Die jungen +singen+ und +lesen+, wie sie mit zühten solden wesen, - Beide +sprechen+ unde +gen+, ze kore +nigen+ unde +sten+.« - -Also Singen, Lesen, Schreiben, Sprachlehre, Anstandsunterricht -- das -waren die Elemente der weiblichen Klostererziehung; der Gottesdienst, -das Nähen, Weben, Bortenwirken füllte die übrige Zeit der Nonnen -aus. Hier und da beschäftigten sie sich auch mit dem Abschreiben -von Büchern[25]. Namentlich aber waren die Stickschulen[25] der -Klosterfrauen berühmt, und die kunstfertigen Gebilde ihrer Hände -auf Messgewändern, auf Decken und Wandbehängen erregen noch heute -unsere Bewunderung. Für den Absatz ihrer Gewerbeprodukte hatten die -Klöster hin und wieder in den Städten eigene Verkaufsstellen. Sie -gerieten aber dabei mit dem freien Gewerbebetrieb der städtischen -Handwerksmeister und Kaufleute in Konkurrenzstreitigkeiten, die meist -damit endeten, dass den Klöstern die einzelnen Sorten von Webwaren -genau vorgeschrieben wurden, die sie in den Handel bringen durften. - -Es leuchtet von selbst ein, dass immer nur ein kleiner Teil des -vorhandenen Frauenüberschusses in den Klöstern unterkommen konnte. Für -die vielen, welche aus inneren oder äusseren Gründen gehindert waren, -die Klostergelübde auf sich zu nehmen, musste in anderer Weise gesorgt -werden, und es gereicht unseren Vorfahren zu nicht geringer Ehre, dass -sie für diesen Zweck in Anbetracht der Zeitverhältnisse vorzügliche -Mittel zu finden und durchzuführen wussten. Diese Mittel waren -verschieden, je nachdem die vom Familienverband ausgeschlossenen Frauen -begütert oder arm waren. - -Besassen die alleinstehenden Jungfrauen und Witwen +Vermögen+, so -kauften sie mit demselben im XIV. und XV. Jahrhundert wohl eine -+Leibrente+, von der sie bis ans Ende ihrer Tage leben konnten, -ähnlich wie man früher oft einem Kloster sein Gut übertrug, um sich -einen sorgenfreien Lebensabend zu erkaufen. Manche Städte, die häufig -in Geldverlegenheit waren, besserten damit ihre Finanzen auf, dass -sie an Auswärtige unter gleichzeitiger Verleihung des Bürgerrechts -Leibrenten verkauften. Sie erfüllten damit die Aufgabe einer modernen -Lebensversicherungsgesellschaft, und nicht wenige Frauen vom Lande -haben sich auf diesem Wege zugleich den städtischen Schutz und einen -sorgenfreien Lebensabend gesichert[26]. - -Auch ergab es sich leicht, dass vermögende Frauen, insbesondere solche, -die miteinander verwandt waren, +sich zu drei oder vier zusammentaten+, -um eine +gemeinsame Haushaltung+ zu führen. Solcher kleinen, freiwillig -zusammenlebenden Frauengruppen begegnen uns viele in den Frankfurter -Bedebüchern. Jede der Beteiligten behielt ihr abgesondertes Vermögen -und versteuerte dasselbe. Zur Wirtschaft mag dann jede ihren Beitrag -geleistet haben. - -Zu einer festen Organisation führten solche freiwillige Verbindungen in -+Strassburg+. Hier bildeten sich eigene +Vereine+, sogen. Samenungen -(Sammlungen) vermögender Frauen und Jungfrauen zu dem Zwecke eines -gemeinsamen Lebens in stiller Zurückgezogenheit[27]. Solcher -Samenungen gab es +drei+; alle waren in der zweiten Hälfte des XIII. -Jahrhunderts gegründet worden. Die ihnen angehörigen Frauen hiessen -Pfründenschwestern, Pfründnerinnen, auch wohl Mantelfräulein, weil sie -eine eigene Tracht von geistlichem Zuschnitte trugen. - -Wie alle Vereinigungen des Mittelalters, mochten sie sonst zu -gewerblichen, geselligen oder Unterstützungszwecken errichtet sein, -standen auch die Samenungen von Anfang an in näherer Beziehung zur -Kirche. Ein Dominikaner, Friedrich von Erstein, hatte ihre ersten -Satzungen (von 1267) verfasst; sein Orden nahm auch fernerhin die -Schwestern in seine sorgsame Obhut. Nach jenen Satzungen lebten -im ersten Jahrhundert ihres Bestehens die Samenungen in voller -Gütergemeinschaft. Zur Aufnahme war erforderlich, dass die Eintretende -so viel eigenes Vermögen besass, um davon leben zu können. Schied sie -aus, ehe sie das 14. Lebensjahr zurückgelegt hatte, so musste sie für -jeden im Hause zugebrachten Monat 40 Pfennige Kostgeld bezahlen und -zurückerstatten, was sie von den Schwestern an Kleidungsstücken u. dgl. -erhalten hatte. Trat sie erst nach dem vierzehnten Jahre aus (etwa -zum Zwecke der Verheiratung), so durfte sie nur Kleider und Bettwerk -mitnehmen, musste aber ihr eingebrachtes Vermögen zurücklassen; wollte -sie in ein Kloster gehen, so gab man ihr fünf Pfund von ihrem Vermögen -wieder. Ungebührliche Reden, Streitsucht, das Anknüpfen von Beziehungen -zu Männern zogen die Ausschliessung nach sich. Man darf daraufhin nicht -etwa meinen, dass die Mantelfräulein das klösterliche Gelübde der -Ehelosigkeit abgelegt hätten; es ist ja klar genug, dass auch heute -noch die Mitgliedschaft einer derartigen Vereinigung mit der Anknüpfung -eines Verhältnisses zu Männern oder der Brautschaft einer Beteiligten -aufhören müsste. Bei einer etwaigen Auflösung der Samenung sollte das -Vereinsvermögen unter die Schwestern gleichmässig verteilt werden. - -Bis zur Mitte des XIV. Jahrhunderts herrschte in diesen Frauenvereinen -unter der Seelsorge der Dominikaner ein zwar stilles, beschauliches, -aber auch geistig angeregtes Leben. Alles, was die Zeit auf religiösem -Gebiete bewegte, fand hier eifrige Anteilnahme. Namentlich waren -die strengen Mystiker Meister Eckart und Johann Tauler in ihnen -gern gesehene Gäste. Die Schwestern lauschten ihren gefühlswarmen, -tiefsinnigen Predigten und schrieben ihre Traktate ab. Kurz nachher -(1355) schrieb Rulman Merswin von ihnen: »Sie waren also gar -schweigsame, einfältige, gutherzige Frauen und hatten also gar grossen -einfältigen inwendigen Ernst, dass ihnen Gott gar heimlich war mit -seiner Gnade.«[28] - -Später änderte sich das. Der Geist der Eintracht und Schwesterliebe -schwand mehr und mehr aus den Samenungen. Es wurden sehr eingehende -Satzungen notwendig, welche die Vermögensgemeinschaft teilweise -aufhoben und die Hausordnung bis in die kleinsten Einzelheiten -vorschrieben. Die Schwestern behielten ihr Sondereigentum und konnten -jederzeit aus der Vereinigung treten, wenn sich ihnen Gelegenheit -zur Verehelichung bot. Während das Vermögen der Einzelnen vielleicht -nicht zur Fortführung eines selbständigen standesgemässen Haushalts -ausgereicht hätte, zeigte die gemeinsame Wirtschaft einen gewissen -Luxus. Es fehlte nicht an einer ganz annehmbaren Speisekarte, an -Silbergeschirr und Kleinodien; Dienerinnen wurden gehalten, Gäste -zu Tische geladen; man wohnte den Turnieren und den Tanzfesten auf -den Trinkstuben der adeligen Gesellschaften bei; ja man konnte sich -den Besuch der damaligen Luxusbäder im Schwarzwald und in der Schweiz -gestatten. Im Jahre 1414 wurde angeordnet, dass jede neu aufzunehmende -Pfründnerin dem Hause 60 Pfund geben und dass die, welche in die Welt -zurückkehrte, die Hälfte ihres Hausrats zurücklassen sollte. - -Durch solche Einrichtungen, sowie durch die ihnen zufallenden -Schenkungen und Vermächtnisse bereicherten sich die Samenungen immer -mehr; aber sie verfielen dadurch auch um so rascher. Ihr inwendiger -Ernst sei erloschen, berichtet Rulman Merswin; statt zu beten und -fromme Büchlein zu lesen, unterhielten sie sich mit allerlei weltlichem -Klatsch; Missgunst, Eifersucht, gegenseitiges Misstrauen beherrschten -das häusliche Leben. Die alte Tracht, ein wollenes Gewand und langer -Schleier, die sie noch immer trugen, bewahrte sie nicht vor Weltlust -und Hoffart; selbst vor dem Weihkessel, meint Geiler von Keisersberg, -könnten sie nicht vorübergehen, ohne sich darin zu beschauen. In ihren -Häusern lebten sie herrlich und in Freuden; in der Stadt wurden sie zu -Gaste geladen; sie fehlten bei keiner Belustigung[29]. Kein Wunder, -dass sie die Reformation, wie manche ähnliche Vereine, rasch vom -Erdboden wegfegte. - -Viel härter war das Los der +armen+ Frauen, die ihres Ernährers -beraubt waren und weder in der Erwerbswirtschaft noch in den Klöstern -eine Stelle finden konnten. Zur Verheiratung bot sich ihnen meist -nur dann sichere Gelegenheit, wenn sie dem Manne als Tochter oder -Witwe eines Meisters das Zunftrecht in die Ehe brachten. Freilich gab -es zahlreiche Stiftungen und Vermächtnisse, die auch ihnen zu Gute -kamen -- Verteilungen von Geld und Brot, von Suppe und Fleisch, von -Holz und Kleidern. Das Betteln war im Mittelalter keine Schande, das -Almosengeben wurde als religiöse Pflicht angesehen; man brauchte sich -um so weniger zu scheuen, Spenden und Geschenke zu heischen, als von -den Almosenempfängern eine Gegenleistung, bestehend in Kirchenbesuch -und Gebet für das Seelenheil des Spenders, gefordert wurde. Alte und -gebrechliche Leute fanden wohl auch als Pfründnerinnen in Spitälern -eine Aufnahme. - -Aber diese Mittel boten keine dauernde und ausgiebige Hilfe; sie -versagten am meisten, wenn sie am nötigsten gewesen wären, in Zeiten -allgemeiner Teuerung und Bedrängnis. - -Da ist es denn im höchsten Grade bemerkenswert und als Beweis für -die Tatsache eines weitverbreiteten Frauennotstandes geradezu -ausschlaggebend, dass seit der Mitte des XIII. Jahrhunderts überall -in Deutschland sehr zahlreiche +Anstalten+ gegründet wurden, welche -ausschliesslich zur Versorgung ärmerer alleinstehender Frauen -bestimmt waren. Es sind dies die sogen. +Gotteshäuser+ oder -+Bekinenanstalten+[30]. - -Man pflegt die Institution der Bekinen und Bekarden gewöhnlich -nur von ihrer religiösen Seite zu betrachten und sie da mit den -Tertiariern zusammenzustellen, jenem ausgedehnten Anhang der -Bettelorden aus dem Laienstande. Es ist ja bekannt, dass dieser von -den Dominikanern und Franziskanern gestiftete »dritte Orden der Reue« -aus Weltleuten beiderlei Geschlechts bestand, welche, ohne der Ehe -und ihrem bürgerlichen Berufe zu entsagen, sich der Aufsicht der -Orden unterworfen hatten, an ihren Uebungen und Gebeten teilnahmen, -der Weltlust entsagten, ernste, einfache Kleidung trugen und sich -verpflichteten, Barmherzigkeit zu üben, die Gebote Gottes und die -Vorschriften der Kirche zu halten. In ähnlichen Beziehungen, wie diese -Minoriten, standen allerdings auch die Bekinen und Bekarden zu den -Bettelorden. Sie trugen ein dem geistlichen ähnliches schlichtes Gewand -und nahmen gewisse religiöse Verpflichtungen auf sich. Allein sie -hatten darum nicht mehr Verwandtschaft mit dem Nonnen- und Mönchswesen -als etwa die Brüderschaften der Handwerksgesellen, der Aussätzigen, der -Blinden und Lahmen. Ja wir können sogar beobachten, wie die städtischen -Räte mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dahin strebten, den -weltlichen Charakter der Bekinen (die Bekarden waren wenig zahlreich -und stehen uns hier fern) aufrecht zu erhalten. - -Das Aufkommen der Bekinen knüpft sich -- wenigstens in den deutschen -Städten -- überall an die Stiftung der Gotteshäuser. Unter letzteren -versteht man Häuser, welche von reicheren Laien, Männern und Frauen, -dem Zwecke gewidmet wurden, eine bestimmte Anzahl armer, verlassener -Frauen und Mädchen aufzunehmen. Sie hiessen auch wohl +Einungen+ -(Frankfurt a. M.) oder +Sammlungen+ (Ulm), +Seelhäuser+ (Ulm, München), -+Regelhäuser+ (München), +Maidehäuser+ (Mainz), +Konvente+ (Wesel), -unter Umständen auch +Klausen+ -- das letztere namentlich auf Dörfern -und in einsamen Gegenden. Oft begnügten sich die Stifter nicht mit der -Gewährung der Wohnung; sie sorgten auch durch Verschreibung von Renten -und sonstigen Gefällen für die Unterhaltung der Gebäude, für Holz und -Licht, manchmal auch für einen Teil der Nahrung. Die Bewohnerinnen -solcher Häuser nannte man allgemein +Schwestern+, in Strassburg auch -+gewillige oder arme Schwestern+, in Frankfurt a. M. +geistliche -Schwestern+, +Kinder+ oder +arme Kinder+, in München +Seelnonnen+, in -Konstanz +Mäntlerinnen+; später wurde der Name Bekinen, Beguinen, hier -und da auch Begutten, durchweg gebräuchlich. - -Die +Zahl+ der Frauen, welche in ein solches Gotteshaus Aufnahme -finden konnten, war meist nicht sehr gross und wurde insgemein schon -von dem Stifter festgesetzt. Sie schwankte in Worms zwischen 2 und 6, -in Frankfurt zwischen 2 und 15, in Strassburg war die am häufigsten -vorkommende Anzahl 20; aber es gab auch Häuser mit 3, 4, 6, 8, 10, 12, -ja selbst mit 22 und 26 Schwestern. Sogenannte Bekinen+höfe+, d. h. mit -Mauern umgebene Hofstätten, welche mehrere Wohn- und Wirtschaftsgebäude -für eine grössere Zahl von Schwestern enthielten, finden wir -vorzugsweise in den niederrheinischen Städten und in Belgien. In den -+Klausen+ lebte meist nur je eine Bekine oder Klausnerin. - -Die meisten dieser Gotteshäuser wurden zwischen 1250 und 1350 -gestiftet. Es ist bezeichnend für ihren weltlichen Charakter, dass sie -durchweg nach dem Namen ihres Gründers benannt werden. Ihre Zahl war in -den einzelnen Städten und deren Umgebung sehr gross. In Frankfurt sind -ihrer 57 (etwa 3 Prozent sämtlicher Wohnhäuser der Stadt) dem Namen -nach bekannt, in Strassburg 60, in Basel über 30, in Speier 6; für -München sind ihrer nur 7 nachgewiesen. - -Was die +Gesamtzahl der Bekinen+ betrifft, so lassen sich über diese -für die einzelnen Städte keine sicheren Nachweise erbringen. Nach einer -auf ziemlich zuverlässigen Anhaltspunkten beruhenden Schätzung waren -zu Frankfurt a. M. am Ende des XIV. Jahrhunderts über 200 Bekinen -vorhanden. Ueber 6 Prozent der erwachsenen weiblichen Bevölkerung -(die Stadt hatte damals etwa 9000 Einwohner) befanden sich darnach -in den Gotteshäusern. Hartwig hat berechnet, dass in den Lübecker -Anstalten für alleinstehende Frauen, die freilich nicht ausschliesslich -Gotteshäuser (Konvente) waren, 600 Personen versorgt werden konnten. -Von den bis 1330 gestifteten Strassburger Gotteshäusern konnten 12 -allein 195 Schwestern aufnehmen; alle zusammen boten für mehr als -600 Personen Raum. Noch weit zahlreicher scheinen die Bekinen am -Niederrhein gewesen zu sein. Köln soll ihrer 2000 gehabt haben, Nivelle -und Cantibri bei Cambrai 1300, und ein Bekinenhof bei Mecheln »bis in -die 1400 oder mehr«[31]. Indessen wird man diesen letzteren Ziffern mit -einigem Misstrauen begegnen müssen. - -Wie schon der Name Gotteshäuser andeutet, waren dieselben Stiftungen -christlicher Barmherzigkeit, hervorgegangen aus dem religiösen -Bedürfnisse derjenigen, welche ihr irdisch Hab und Gut -- gewiss mit -Recht -- dem Dienste Gottes zu weihen meinten, indem sie für Unterkunft -der von aller Welt verlassenen, jeder Gefahr ausgesetzten Frauen Sorge -trugen. Vorzugsweise waren es verwaiste oder ledig gebliebene arme -Mädchen, kinderlose Witwen, Töchter kinderreicher Handwerker, alte -treue Dienstboten, welche hier Aufnahme fanden. Im XIII. Jahrhundert -traten auch nicht selten alleinstehende Frauen aus dem wohlhabenden -Bürgerstande, ja selbst solche aus den städtischen Geschlechtern und -dem Adel bei den armen Schwestern ein, denen sie dann ihr Vermögen -zubrachten. - -Die +Statuten+ der Gotteshäuser, welche gewöhnlich schon in dem -Stiftungsbriefe gegeben wurden, waren in der ersten Zeit überaus -einfach. Erst später, als sich Uebelstände herausstellten, wurden sehr -eingehende Satzungen und Hausordnungen für die Schwestern aufgestellt. -Diese sind natürlich je den besonderen Verhältnissen angepasst. Ich -darf mich hier damit begnügen, die wichtigsten gemeinsamen Züge aus -ihnen auszuheben. - -Die +Grundlage der Existenz+ der in einem Gotteshause vereinigten -Schwestern bildete die Rente des Stiftungsvermögens. Wenn diese -zum Leben nicht ausreichte, mussten sich die Frauen durch +Arbeit+ -ernähren, durch Stricken und Nähen, durch Spinnen und Weben. Die -niederrheinischen Bekinenhöfe waren regelmässig mit Bleichplätzen -verbunden. Die Konkurrenz mit dem freien Gewerbebetrieb, welche sie -hier zu bestehen hatten, wurde ihnen nicht selten durch Privilegien -der Stadtobrigkeiten und der Fürsten erleichtert. So erhielten 1293 -die Bekinen zu Würzburg das Recht, ihre selbstverfertigten Tücher -ellenweise zu verkaufen[32]. Im Jahre 1310 gestatteten die Herzöge -Boleslaw, Heinrich und Wendislaw den Bekinen zu Breslau, durch die -Tuchmacher der Stadt weisses und graues Tuch weben zu lassen und in -ganzen Stücken zu verkaufen[33]. In Konstanz hatten sich etliche -Wollenweber geweigert, den »armen Schwestern in der Mäntlerinnen Haus« -das Wollengarn zu weben, das sie spannen. Auf die Klage der Schwestern -bestimmten die Zunftmeister, dass ihnen die Weber was sie spannen, um -es an ihren Leib zu wenden, weben sollten; doch sollten die Schwestern -dasselbe Tuch niemanden anders verschneiden oder zu kaufen geben, -weder in noch vor ihrem Hause[34]. Weniger engherzig ist die II. -württembergische Landesordnung von 1515[35]. In ihr wird »zugelassen, -dass man in jedem Amt den Schwestern und Begynen in iren heusern ain -genante zal der schwestern bestimmen mög, wie vil sie deren haben -sollen und nit darüber, ..... das man auch denselben schwestern ain zal -webstül bestimme zu haben vnd nit darüber, nemlich je vff vier swestern -ain webstul vnd nit mehr, damit die innwoner daneben nit überladen -werden vnd sich auch irnthalb one verhindert erneren mögen.« - -Ausserdem sollten die Bekinen Liebeswerke verrichten, Arme speisen, -Kranke besuchen, Tote zur letzten Ruhestätte geleiten. In München -war das Warten der Kranken und die Besorgung der Toten ihre -ausschliessliche Aufgabe; in Augsburg hatten sie die Krankenpflege -in den Spitälern; in anderen Städten pflegten sie, wie heute die -barmherzigen Schwestern und Diakonissinnen, vorzugsweise in den -Häusern. In Frankfurt wurden ihnen wohl Findlinge, in Wesel auch andere -arme Kinder zur Erziehung und Unterweisung im Lesen, Schreiben und in -Handarbeiten übergeben. Ausserdem hatten sie den Todestag des Stifters -und der Wohltäter ihres Hauses durch Gebet für deren Seelenheil in der -Kirche zu begehen. - -Die +Aufnahme+ der Schwestern erfolgte bei der Gründung eines -Gotteshauses durch den Stifter oder die Stifterin, später meist durch -Abstimmung aller vorhandenen Schwestern. Brachte die Aufgenommene -eigenes Vermögen mit, so behielt sie die Verfügung über dasselbe und -wurde dafür auch zur Steuer herangezogen, wenn es einen bestimmten -Betrag überstieg[36]; nach ihrem Tode wurde es in Strassburg den -Erben übergeben; in Frankfurt fiel es an das Gotteshaus. In vielen -niederländischen Beguinereien wurde ein Einkaufsfeld und der Bau des zu -bewohnenden Häuschens gefordert; der Nachlass verstorbener Mitglieder -fiel dem Gesellschaftsvermögen zu. Hier und da war ein Probejahr -vor der endgültigen Aufnahme Vorschrift. Der Austritt zum Zwecke -der Verehelichung oder aus anderen Gründen war jederzeit gestattet. -Ausschliessung erfolgte wegen schlechter Aufführung, wegen Ungehorsams, -wegen Störung der Eintracht, wegen Umhertreibens und wegen verbotenen -Umgangs mit Männern. Meist musste dabei der weltliche Pfleger des -Gotteshauses oder der Beichtvater der Schwestern zu Rate gezogen werden. - -Die +Leitung+ des gemeinsamen Haushalts der Bekinen war einer -Meisterin, mitunter auch mehreren anvertraut. Im ersteren Falle -erfolgte die Ernennung durch allgemeine Wahl, im letzteren durch -Zuwahl. In Strassburg wechselten die Vorsteherinnen alle Jahre, in -Frankfurt waren sie meist auf Lebenszeit eingesetzt. Die Schwestern -waren zum Gehorsam gegen die Meisterin verpflichtet. Unbotmässige -Elemente scheinen indessen nicht selten vorgekommen zu sein. Wenigstens -sind zwei Fälle bekannt (aus Frankfurt a. M. und Ulm), wo in grösseren -Bekinenhäusern Gefängnisse eingerichtet wurden, um die Widerspenstigen -zu strafen. - -Die +Tracht+ der Bekinen schloss sich im Schnitt der Gewandung -einfacher Bürgersfrauen an. Sie bestand aus einem Gewand von grauem, -schwarzem oder blauem Wollenstoff mit einer weissleinenen Kaputze -und weissem Schleier, über die sie beim Ausgehen noch ein schwarzes -Wollentuch schlugen. Daher auch die Benennungen graue oder schwarze -oder blaue Schwestern. Die +Kost+ war gewöhnlich sehr einfach. Reichere -Gotteshäuser konnten auch in dieser Hinsicht einigen Aufwand gestatten. -In manchen Strassburger Anstalten dieser Art erhielten die Schwestern -täglich ihren Wein, und dies in gar nicht kleinen Quantitäten. An den -Jahrestagen des Stifters und anderer Wohltäter pflegte der Tisch etwas -reicher besetzt zu sein. Der +Hausrat+ nahm sich meist ärmlich genug -aus; insgemein brachten die Schwestern nichts mit als ihr Bett und ihre -Kleidung. - -Tagüber hielten sich die Schwestern in einer gemeinsamen Wohnstube auf, -der einzigen, die im Winter geheizt wurde. In Strassburg war ihnen -nicht erlaubt, in diesem Zimmer am Rade zu spinnen, damit diejenigen, -welche gerade in frommer Betrachtung begriffen waren, nicht durch das -Schnurren des Rades gestört würden[37]. In dem Konvent auf dem Sande -zu Wesel war auch ein gemeinsames Schlafzimmer vorgeschrieben. Nur die -»Kranken und die alten Glatzköpfe« konnten gesondert untergebracht -werden[38]. In der Verfügung über ihre Zeit zum Arbeiten und Schlafen -scheinen sie an keine besonderen Vorschriften gebunden gewesen zu sein. -Aber keine Schwester sollte ohne Erlaubnis der Vorsteherin ausgehen, -und nie allein, sondern stets zu zweien, auch nicht vor Sonnenaufgang -und nicht nach Sonnenuntergang, es sei denn, dass um einer redlichen -Ursache willen die Vorsteherin es gestattet habe[39]. - -In +religiöser Beziehung+ hatten die Bekinen keine andern -Verpflichtungen als alle ehrbaren Frauen; wohl aber wurden sie -bezüglich der Einhaltung derselben durch den Stadtpfarrer oder die -Ordensgeistlichkeit überwacht. Die Kirche musste natürlich darnach -streben, so weit verbreitete Anstalten ganz unter ihre Aufsicht und -Leitung zu bringen. Namentlich im XIII. Jahrhundert suchte sie die -Bekinen wie einen geistlichen Orden zu behandeln, und eine Synode zu -Fritzlar fasste 1244 den Beschluss, dass keine Schwester aufgenommen -werden dürfe, die jünger als 40 Jahre sei. Allein soweit wir -sehen, ist dieser Beschluss nirgends zur Durchführung gelangt. Die -städtischen Räte boten vielmehr alles auf, um die Gotteshäuser nicht -zu kirchlichen Anstalten werden zu lassen; sie setzten ihnen weltliche -Pfleger und Provisoren zur Wahrnehmung der Vermögensverwaltung und -zur Aufrechterhaltung der Ordnung; sie unterstellten sie in allen -bürgerlichen Beziehungen dem gemeinen Recht. Vielleicht gab das mehr -Grund für die Verfolgungen, welche im Anfang des XIV. Jahrhunderts von -Seiten der Kirche über die armen Schwestern verhängt wurden, als die -Ketzereien, deren man sie beschuldigte. Einzelne Gotteshäuser haben -allerdings die Regeln des dritten Ordens angenommen[40], aber nur wo es -die weltliche Gewalt gestattete; andere waren schon von ihren Stiftern -unter die Aufsicht irgend einer geistlichen Behörde gestellt worden. -Der Einfluss der Geistlichkeit erstreckte sich aber auch in diesen -Fällen nur auf die religiös-sittliche Seite. - -Im XV. Jahrhundert ist an verschiedenen Orten das Bekinenwesen arg -entartet. Viele Gotteshäuser waren durch die zahlreichen kleinen -Schenkungen und Vermächtnisse, welche ihnen im Laufe der Zeit zuteil -geworden waren, reich geworden, und ihr Renteneinkommen gestattete den -Schwestern ein müssiges Leben. Die Arbeit an der Kunkel und am Webstuhl -wurde eingestellt; mehr und mehr beschränkten sich die Schwestern auf -das leichte und gewinnbringende Gewerbe der Leichenbitterinnen und -Klageweiber. Der religiöse Sinn, welcher früher unter ihnen geherrscht -hatte, erstarb zusehends. Man kann sich denken, welche Folgen das -Zusammenleben solcher meist ungebildeten, jedes höhern Lebenszweckes -entbehrenden, aber in ihrer Existenz gesicherten Frauenzimmer, die -teilweise noch in jugendlichem Alter standen, nach sich zog. Männer -durften zwar nicht in die Gotteshäuser kommen; aber man traf sich -mit ihnen ausserhalb derselben. Dazu kam der verderbliche Einfluss -der Bettelorden, die vielfach die Seelsorge der Schwestern übten -und in ihre Anstalten freien Zutritt hatten. Schon 1372 klagten die -Strassburger Nonnen von St. Marx, St. Katharinen und St. Nicolai -in undis beim Papste Gregor XI. über die Dominikaner: »sie wollen -uns ihren geistlichen Beistand nur gewähren, wenn wir ihnen Geld, -Geschmeide und andere Dinge geben; sie kommen in unsere Klöster in -kurzen Röcken, bebänderten Mützen, Stiefeln, wie weltliche Leute; -sie haben vor uns getanzt und uns zu eitler Lust aufgefordert, -ja einige von uns haben sie zur Sünde verführt«. Wenn das in den -Klöstern geschehen konnte, was mochte erst in den weit zugänglicheren -Gotteshäusern vorkommen! Sebastian Brant schildert die Strassburger -Bekinen als ein nichtsnutziges Schmarotzervolk; sie taugten kaum mehr -zu etwas anderem, als bei Prozessionen und Leichenbegängnissen bezahlte -Gebete zu murmeln. In Frankfurt a. M. werden sie in öffentlichen -Aktenstücken mit Dirnen der verworfensten Art in eine Linie gestellt. -Kein Wunder, dass die Zeitgenossen sich keinen klaren Begriff mehr über -den wahren Charakter der ganzen Einrichtung machen konnten und dass der -Verfasser der Dunkelmännerbriefe die Frage aufwirft, ob die Lolharden -und Begutten zu Köln geistliche oder weltliche Leute seien. Brant -schliesst seine Schilderung der Bekinen mit dem ohne Zweifel ehrlich -gemeinten Stossseufzer: - - »Ach werent sy zu Portugall, - Ach werents an derselben statt, - Do der pfeffer gewachsen hatt, - Und nymmer möchten her gedenken! - Ich wollt in gern das weggeld schenken.« - -Die Reformation hat denn auch sehr rasch mit der überlebten Einrichtung -aufgeräumt; sie hat die Gotteshäuser gewöhnlichen Zwecken zurückgegeben -oder sie in Krankenanstalten, Schulen u. dgl. verwandelt; nur in den -Niederlanden haben sich die Bekinenhöfe bis auf die neueste Zeit -erhalten. - -Es konnte nicht fehlen, dass die grosse Zahl der alleinstehenden Frauen -im Mittelalter auch zu weit bedenklicheren Erscheinungen führte, dass -namentlich das +Verhältnis der beiden Geschlechter zu einander+ davon -ungünstig beeinflusst wurde. Ganz allgemein dürfte hier die Bemerkung -am Platze sein, dass man zu einer durchaus schiefen Beurteilung der -mittelalterlichen Gesellschaft gelangt, wenn man jenes Verhältnis -immer nur in dem rosig schimmernden Lichte betrachtet, mit dem es -der ritterliche Minnesang und Frauendienst verklärt hat. Dieser -Idealzustand verfeinerter Sinnenlust beschränkte sich selbst im XII. -Jahrhundert nur auf einen verhältnismässig sehr kleinen Kreis, und -auch hier mag noch zwischen der Theorie und Praxis der Liebe ein sehr -bedeutender Unterschied gewesen sein. Im XIV. und XV. Jahrhundert -ist von der vielgepriesenen frommen Zucht und Sitte eben so wenig im -städtischen Leben, das wir nach dieser Hinsicht genauer kennen, als bei -dem in raschem Verfalle begriffenen Rittertum zu verspüren. Eheliche -Treue ist in den höheren Ständen während des ganzen Mittelalters -nicht sehr häufig; die Bastardkinder werden in der Vaterfamilie mit -den ehelichen Söhnen und Töchtern zusammen erzogen; eine derbe, fast -rohe Sinnlichkeit beherrscht die Beziehungen der Geschlechter in allen -Klassen der Bevölkerung. Die Begriffe von Sitte und Anstand sind von -den unseren weit verschieden, und die naive Offenheit, mit der wir -überall auch die anstössigsten Dinge behandelt sehen, liegt weit ab von -den Manieren der heutigen Zeit. Die Kirche hat nach dieser Richtung -wenig Einfluss zu üben verstanden; sie war zufrieden, wenn ihre Regeln -sonst streng beobachtet wurden. Trug sie doch selbst die Züge jenes -übersinnlich-sinnlichen Doppelwesens, das der Zeit eigen war. - -Auf jenen derben Holzschnitten, welche uns aus dem Ende des XV. und -dem Anfang des XVI. Jahrhunderts erhalten sind, erblicken wir nicht -selten Frauen in Gesellschaft von Männern bei Wein und Würfelspiel, -bei Schmausgelagen und ausgelassenen Tänzen. Sie sind neben andern ein -Beweis dafür, dass die Frauen in Deutschland damals weit entfernt waren -von jener strengen Abgeschlossenheit, die wir in südlichen Ländern -treffen. Sie beteiligten sich in gleicher Weise an den gewöhnlich -recht materiellen Vergnügungen wie die Männer. Im württembergischen -Zabergau feierten sie allerorts jährlich auf Fastnacht ihre -Weiberzechen -- Schmausereien, bei denen kein Mann zugegen sein -durfte, ausser dem Schultheiss und dem Bürgermeister, welche die -Dienste der Kellner und Aufwärter zu versehen hatten und bei welchen -es sehr lustig herging[41]. Bei den Festen der Geschlechter, auf den -Trinkstuben der Zünfte und Brüderschaften, bei Volksbelustigungen auf -Märkten und Messen, auf freien Plätzen und in den Vorhallen der Kirchen --- überall wo es etwas zu gaffen und zu geniessen, zu tanzen, zu -springen und zu singen gab, erblicken wir die Frauen, und meist nicht -eben als Wächterinnen des guten Tons und der strengen Sitte, sondern -als Ausgelassene unter den Ausgelassenen, oft als Anführerinnen der -Fröhlichen. Das schliesst nicht aus, dass sie anderwärts wieder als -Trägerinnen des religiösen Lebens erscheinen, dass sie als Beterinnen -und Büsserinnen zu Füssen des Gekreuzigten liegen und der gebenedeiten -Gottesmutter Maria, dass sie als Nonnen die Klöster füllen und als -Pilgerinnen die Lande durchziehen. - -Das Mittelalter, das schon den Wechsel der Jahreszeiten sehr viel -lebhafter empfand als wir, war auch sonst reich an derartigen -Gegensätzen. Wie hätte es auch anders sein können in einer -Gesellschaft, die fortwährend den jähesten Wechselfällen ausgesetzt -war? Fast nirgends erblicken wir das ruhige Behagen einer in festen -Linien sich bewegenden stetigen Entwicklung, nirgends den heitern -Lebensmut, der die Menschen einer rechts- und existenzsicheren Zeit -beseelt. Selbst die Bevölkerung der Städte hielt sich im XIV. und XV. -Jahrhundert meist nur mit Mühe auf ihrem frühern Bestand, und dies auch -nur mittels einer massenhaften Einwanderung aus der nahen ländlichen -Umgebung. Kriege, Missernten, Hungersnöte, der jähe Tod rafften alle -paar Jahre ein Viertel, ein Drittel, manchmal gar die Hälfte der -vorhandenen Menschen dahin. Von 1326 bis 1400 zählte man 32 Pestjahre, -von 1400-1500 41, von 1500-1600 30. Wie ist es unter der Angst solch -steter Lebensbedrohung auch nur denkbar, dass die Menschen ein heiteres -Gleichgewicht ihres geistigen und sinnlichen Daseins hätten bewahren -können! - -Hart neben einander lagen darum im täglichen Leben der -mittelalterlichen Gesellschaft toller Lebensgenuss und büssende -Entsagung; heute schlürfte man den Becher der Lust bis zur Neige, -um morgen in bitterer Reue sich der Welt abzukehren, das Fleisch -zu ertöten, mit Fasten und Beten, mit Geissel und Bussgürtel -sich zu kasteien. Von der Kirche zum Tanzhaus, von der Kutte zur -Fastnachtsmummerei, von der Büssergeissel zur Schellenkappe war oft nur -ein kleiner Schritt. - - Himmelhoch jauchzend, - Zu Tode betrübt -- - -das ist die Stimmung des ausgehenden Mittelalters, welche mit -ergreifender Naturwahrheit die Kunst in den Totentänzen mit ihrem -schneidenden Sarkasmus und ihren packenden Kontrasten wiedergespiegelt -hat. - -Es kann uns darum auch kaum Wunder nehmen, wenn wir in den Chroniken -der Zeit unmittelbar neben der Schilderung des schwarzen Todes und der -Geisslerfahrten, neben der Erzählung von grausigen Judenschlächtereien, -blutigen Fehden und Hinrichtungen die Darstellung der Tanzwut lesen, -welche im XIV. Jahrhundert die ganze Bevölkerung der rheinischen Städte -ergriff[42], wenn wir sehen, dass während heute nicht Hände genug -vorhanden sind, um die Toten zu begraben, morgen schon die Kirchen kaum -die Zahl der Brautpaare zu fassen vermögen, welche sich zum Traualtar -drängen[43], wenn wir in den städtischen Gesetzbüchern auf derselben -Seite einen Ratsbeschluss gegen die allzuzahlreichen Widmungen an die -Kirche finden, auf welcher auch ein Verbot des übermässigen Luxus -bei Hochzeiten und Kindtaufen Platz gefunden hat, wenn wir in einer -Epoche, die viele sich als das Urbild des Beharrens denken, die Moden -fast über Nacht wechseln sehen. »In der zeit (um 1380) war der sitt -von der kleidung verwandelt, also, wer heur ein meister war von den -schneidern, der war über ein jahr ein knecht«[44]. Es gibt vielleicht -keine Erscheinung dieser Zeit, die all diese scharfen Gegensätze so -verkörpert, wie jener aussätzige Barfüssermönch, von welchem die -Limburger Chronik erzählt, dass er bei all dem unsäglichen Elend seiner -Krankheit »die besten lieder vnd reihen machte .... und was er sung, -das sungen die leut alle gern, vnd alle meister pfiffen und andere -spilleut furten den gesang und das Gedicht...., und war das alles -lustiglich zu hören«[45]. - -Erwägen wir dies alles, so wird uns auch das zahlreiche Auftreten und -das wunderliche Gebaren der +fahrenden Leute+[46] verständlicher, -unter denen wieder die Frauen massenweise vertreten waren. Diese -fahrenden Frauen finden wir zunächst in der Gesellschaft jener -Gaukler- und Possenreisserbanden, jener Spielleute und Bettler, die -wir das ganze Mittelalter hindurch überall da erscheinen sehen, wo -ein grosser Zusammenstrom von Menschen stattfand. Sie traten hier auf -als Spielweiber und herumziehende Künstlerinnen, als Gauklerinnen -und Tänzerinnen, als Leier- und Harfenmädchen. In mancher Hinsicht -berühren sie sich mit dem leichten Volk der fahrenden Schüler und -wandernden Kleriker, gegen welche die Konzilien vergeblich eiferten. -Sie erscheinen in grossen Scharen am fürstlichen Hoflager, bei den -Kaiserkrönungen, auf Reichstagen, Turnieren, Kirchenversammlungen, auf -Messen und Märkten. »Man kann sich nichts Widerlicheres denken«, sagt -Weinhold, »als diese entsittlichten hungernden und lungernden Banden, -welche zu Hunderten durch das Land streiften, wo sich nur ein Fest -zeigte, den Raben gleich sich sammelten und ihre durchlöcherte Hand -frech fordernd hinhielten.« - -Scharen dieser fahrenden Weiber begleiteten schon die Kreuzfahrer -nach Asien. Dem französischen Heere sollen ihrer i. J. 1180 nicht -weniger als 1500 gefolgt sein, und noch Ludwig der Heilige vermochte -den dadurch in seinem Heere entstandenen Unfug kaum zu dämpfen. Von -Friedrich II., der 1229 im Gelobten Lande sich aufhielt, erzählt -Matheus Parisiensis, der Mönch von St. Alban, dass er Sarazenen, die -er zur Tafel gezogen hatte, durch die Künste christlicher Spielweiber -unterhielt. Am französischen und englischen Hofe gab es im XIII. und -XIV. Jahrhundert einen eigenen Marschall zur Beaufsichtigung dieser -Personen. In Deutschland finden wir sie 1394 bei dem Reichstage zu -Frankfurt a. M. in der ansehnlichen Zahl von 800, und die Menge -der fahrenden Frauen, welche sich zu den Konzilien von Basel und -Konstanz eingefunden hatten, soll 1500 betragen haben. In Basel hatte -während des Konzils der Herzog von Sachsen in seiner Eigenschaft -als Reichsmarschall die Aufsicht über die fahrenden Dirnen. Er war -es auch, der eine Zählung derselben veranstaltete, die aber nur zur -Hälfte durchgeführt wurde, weil der damit Beauftragte das widerwärtige -Geschäft für zu gefährlich hielt[47]. - -Wie im Gefolge des Adels und der Geistlichkeit, so erscheinen sie nicht -minder zahlreich im Tross der in den französisch-englischen Kriegen -aufgekommenen Söldnerheere. Schon aus dem XIV. Jahrhundert erzählt -Königshofens Chronik, dass ihrer 800 mit den Landsknechten zu Felde -gezogen seien und dass sie zu ihrer Beschirmung einen eigenen Amtmann -gehabt, dem sie wöchentlich eine Abgabe entrichten mussten. Dieser -Amtmann oder Weibel bildet eine stehende Charge in den Heeren bis zum -dreissigjährigen Kriege. Dass aber jene Massen fahrender Weiber, welche -gewöhnlich mit den Trossbuben zusammengenannt werden, den Zeitgenossen -als integrierendes Glied der Heeresorganisation erschienen und dass sie -auf Kriegszügen wichtige Dienste leisteten, lernen wir aus Leonhard -Fronspergers Kriegsbuch[48], das sich über die Aufgaben besagten -Weibels weitläufig vernehmen lässt. Aus seiner Darstellung erkennt man, -wie leicht sich die zahlreiche weibliche Gefolgschaft der Landsknechte -der damaligen Heeresordnung als nützliches und selbst notwendiges Glied -einfügen liess, und wir werden uns deshalb nicht mehr wundern, wenn wir -lesen, dass Herzog Albas Heer auf seinem Zuge nach den Niederlanden von -400 Dirnen zu Pferd und 800 zu Fuss, »in Kompagnien geteilt und hinter -ihren besonderen Fahnen in Reih und Glied geordnet«, begleitet war. -»Jeder war nach Verhältnis ihrer Schönheit und ihres Anstandes der Rang -ihrer Liebhaber bestimmt und keine durfte bei Strafe diese Schranken -überschreiten«[49]. - -So befremdlich und widerwärtig uns diese Erscheinung auch anmuten mag, -so kann doch der Versuch nicht allzu schwer fallen, sie zu erklären und -uns menschlich näher zu rücken. - -Eine sichere, sesshafte Existenz war im Mittelalter weit seltener -möglich und wurde selbst weniger als Bedürfnis empfunden als -heutzutage. Wie noch in unserer Zeit die Tataren der russischen Steppe -leichten Muts ihre Zeltdörfer abbrechen, nachdem sie in einjähriger -Brennwirtschaft dem Boden flüchtig eine Ernte abgewonnen, so haben -im XIII. und XIV. Jahrhundert nicht selten ganze Dorfschaften in -Deutschland ihre Sitze gewechselt. Hunger und Kriegsnot, Hagelschlag -und Viehsterben, vielleicht auch bloss der lebendige Wandertrieb und -das Bewusstsein, wenig zu verlieren zu haben -- wer weiss, welche -Momente noch sonst hier jedesmal wirksam wurden! Ein grosser Teil -der Bevölkerung lag beständig auf der Landstrasse, und die Weistümer -der Dörfer wie die Ratsbeschlüsse der Städte gedenken dieser -wandernden Leute gleichmässig mit Nachsicht, ja mit mildtätiger -Fürsorge. Bei den oft wiederkehrenden allgemeinen Notständen bildeten -sich ganze Bettlerheere von Männern und Weibern, überfielen wie -Heuschreckenschwärme die Städte und erforderten nicht selten ernstliche -Vorkehrungen[50]. Viele von ihnen mögen dann nie wieder zur dauernden -Ansässigkeit gelangt sein. Die alleinstehenden Frauen namentlich, -schutz- und hilflos in einer gewalttätigen Gesellschaft, mochten sich -leicht entschliessen, ihren Wohnort zu verlassen und einem lockenden -Rufe in die Ferne zu folgen. Die Frankfurter Steuerlisten des XIV. und -XV. Jahrhunderts geben uns eine Vorstellung davon, wie entsetzlich -verbreitet die Armut unter ihnen war. Im Jahre 1410 führt das Bedebuch -2461 Steuerpflichtige auf, von denen 336 oder 13,7 Prozent ausdrücklich -als arm bezeichnet werden. Von der Gesamtzahl waren 1888 Männer und 568 -Frauen; unter den Männern gab es 148 oder 7,8 Prozent Arme, unter den -Frauen 188 oder 33,6 Prozent! Das Mittelalter kannte freilich keine -Armenpolizei, die dem Bettel mit Gefängnisstrafen beikommen zu können -meinte. Noch im Jahre 1489 beschloss der Frankfurter Rat -- wer weiss, -zum wie vielten Male? -- _keynen frembden betteler nit vffnemen zu -burger_. Auf freien Plätzen und an Strassenecken, vor den Kirchtüren -und auf den Brücken lagen die Blinden, die Lahmen, die Aussätzigen, -und nicht selten schlugen Bettler und Vagantenscharen hart unter den -Stadtmauern ihre Barackenlager auf, wenn man ihnen die Tore verschloss. -Bei Messen und Kaiserkrönungen sowie an den offiziellen Betteltagen -ergossen sie sich dann unaufhaltsam in die Stadt. - -Was sollte diese Leute an der Scholle halten, wenn ihr Erwerb -spärlicher floss und der Wettbewerb um die private Mildtätigkeit zu -gross wurde? Auch hier geben die Frankfurter Steuerlisten erwünschten -Aufschluss. Oft genug fanden die Bedemeister die Quartiere der -steuerpflichtigen Frauen leer. »_Recessit_«, »_Ist enweg_«, »_Ist -davon gelauffen_«, »_Ist gangen bedeln_«, wird dann wohl lakonisch -hinter dem Namen bemerkt: niemand weiss, wohin sie gekommen. Dass -sich aus derartigen Elementen die Schwärme der Fahrenden vielfach -rekrutierten, unterliegt kaum einem Zweifel. Oft mag freilich auch -die Scheu vor der Arbeit an der Spindel oder auf dem Felde, die Lust -an einem ungebundenen Leben ausschlaggebend gewesen sein. In einem -Volksliede[51] dieser Zeit fragt eine Mutter ihre Tochter: - - »Och metgen, wat hait dir der rocken gedain, - dat du niet me machs spinnen? - du suist in over die aesselen an - recht wolstu mit eime kinge.« - -Und die Tochter antwortet: - - »Och moder, ich haven ein eit gesworn, - dat ich niet me mach spinnen, - ich haven ein lantsknecht lef und wert, - licht mir in minen sinnen. - Hi drinkt so gerne den kölen win, - hi sluit mich in sin blanke armelin - den awent zu dem morgen.« - -In einem andern[52] stellt die Mutter dem Mädchen die Wahl frei -zwischen einem Ritter, einem Bauern und einem Landsknecht, und die -Tochter antwortet: - - »Boeren, dat sijn boeren, - si drinken so selden den wijn, - so en doet die vrome lantsknecht niet, - hi schencter so dapperlic in.« - -Manchmal mag auch die Verführung das ihrige getan haben, wie in dem -bekannten Liede[53]: - - »Nun schürz dich, Gredlein, schürz dich! - wolauf, mit mir darvon! - das korn ist abgeschnitten, - der wein ist eingeton« ... - - Do nam ers bei der hende, - bei ir schneweissen hant, - er fürets an ein ende, - do er ein wirtshaus fand. - - »Nun wirtin, liebe wirtin, - schaut uns umb külen wein! - die kleider dises Gredlein - müssen verschlemmet sein.« - -War einmal der verhängnisvolle Schritt getan, so gab es so leicht keine -Rückkehr. Die Frauen fast aller Stände folgten nur zu leicht der eiteln -Weltlust. Ueber die hohen Klostermauern, durch die Schlüssellöcher der -eisenbeschlagenen Pforten hielt sie ihren Einzug: - - »Gott geb dem ein verdorben jar, - der mich macht zu einer nunnen - und mir den schwarzen mantel gab, - den weissen rock darunden!« - -So sang und pfiff man um 1359 auf allen Strassen[54]. - -Die fahrenden Leute waren im Mittelalter ehr- und rechtlos; um so -lieber mochten sich die Frauen den Kriegsheeren anschliessen, wo sie -mindestens geduldet und geschützt waren und wo sie in den wilden Ehen, -die sie mit den Landsknechten und ihren Offizieren eingingen, einigen -Rückhalt fanden. Endlich bleibt zu erwägen, dass die Art der damaligen -Kriegsführung die Mitnahme zahlreicher Frauenzimmer, wenn auch -vielleicht nicht unbedingt nötig machte, so doch sehr erleichterte. -Durch viele Stellen der Landsknechtslieder wird bezeugt, dass nicht -leicht einer ohne sein »Fräulein« auszog: - - »Der in den krieg wil ziehen - der sol gerüstet sein; - was sol er mit im füren? - ein schönes frewelein, - ein langen spiess, ein kurzen tegen; - ein herren wöln wir suchen, - der uns gelt und bscheid sol geben.«[55] - -Freilich wurden diese Ehen oft ebenso rasch gelöst als geschlossen. In -einem andern Volkslied wird das Betragen der Frauen nach einer Schlacht -geschildert: - - »Erst hebt sich an die klag der trewen frawen, - ein iede tut nach irem man umb schawen; - welcher der ir ist bliben tot, - darf nit vor schanden lachen -- - biss sie ein andern hat.« - -Mag dieser Uebergang zu »einem Andern« die Regel gebildet haben, -immerhin finden wir auch Beispiele unwandelbarer Treue, wie in dem -schönen Liede[56] von den neun Landsknechten und einer jülich’schen -Maid, die ihren in Gefangenschaft geratenen Geliebten zu retten -sucht. So fällt auch auf dieses unserem Empfinden so wenig zusagende -Verhältnis ein versöhnender Strahl der alles wagenden und alles -duldenden Liebe. - - * * * * * - -Unstreitig die bedenklichste Erscheinung des Mittelalters bilden -diejenigen +fahrenden Frauen+, welche +in den Städten sich dauernd -niederliessen+ und hier nicht wenig zur Lockerung der Sitten -beitrugen[57]. Dieselben kommen zwar auch noch unter mancherlei -anderen Namen vor[58]; dass sie jedoch vorwiegend +Fremde+ waren, -zeigen zahlreiche Bestimmungen der über sie erlassenen Ratsordnungen. -Das Mittelalter war in Beziehung auf die öffentlichen Dirnen weit -entfernt von jener übelangebrachten Prüderie, die heute noch so -vielfach eine unbefangene Erörterung dieses ja immerhin sehr heikeln -Gegenstandes verhindert. Es nahm ihr Bestehen als ein »zur Verhütung -grösseren Unheils« notwendiges Uebel hin, dessen Beseitigung kaum -je ernstlich in Erwägung gezogen wurde. In Frankfurt konnten sie -das Bürgerrecht erlangen und wurden wie andere Neubürger in das -Bürgerbuch eingetragen[59]. Die Frauen, welche sich dem elendesten -aller Gewerbe hingaben, betrachtete man mehr als Unglückliche, Verirrte -und Leichtsinnige[60] denn als Lasterhafte. Den Männern, welche ihren -Umgang suchten, haftete ebensowenig ein Makel an als denjenigen, welche -in »Unehe« (dem Konkubinat) lebten. Bildete doch selbst in den Zeiten -des ritterlichen Frauendienstes der eheliche Stand eines von beiden -Teilen oder beider für die »Minne« kein Hindernis. - -Oeffentliches Aergernis suchte freilich auch das Mittelalter in diesen -Dingen zu vermeiden; aber es fasste diesen Begriff doch noch sehr -eng. Die gemeinen Frauen wurden fast überall gezwungen, in bestimmten -entlegenen Strassen oder in den Vorstädten zu wohnen; am häufigsten -suchte man sie in +Frauenhäusern+ zu vereinigen. Die letzteren waren -meist von den Stadträten selbst oder den Landesherren errichtet und -bildeten dann oft eine vom Standpunkt der städtischen Finanzen nicht -zu unterschätzende Einnahmequelle, welche selbst hohe kirchliche -Würdenträger ohne Skrupel auspumpten und der Adel gern zu Lehen nahm. -Sie wurden von den Städten entweder in eigenem Betrieb durch Beamte -verwaltet oder an Privatunternehmer verpachtet. Die letzteren hiessen -Frauenwirte und Wirtinnen oder Frauenmeister, bez. Meisterinnen, -und waren durchweg an genaue Vorschriften gebunden. Sie unterlagen -hierbei der Beaufsichtigung durch die städtischen Behörden. Meist war -den Ratsknechten, oft auch dem Henker oder Stöcker die unmittelbare -Ueberwachung der Dirnen anvertraut; die letzteren hatten diesen -Bediensteten dafür gewisse wöchentliche Gebühren zu entrichten. Die -Oberaufsicht lag gewöhnlich in den Händen des Bürgermeisters oder einer -Ratsdeputation, deren Befugnisse fast unbeschränkt waren. - -Die Frauenhäuser standen als befriedete Orte unter einem ganz -besonderen Schutz; Unfug, der dort verübt war, wurde doppelt hart -bestraft. Die Insassen derselben genossen eines ausschliessenden -Gewerberechts; wie die Zunftmeister gegen Störer und Bönhasen, so -gingen sie gegen den unlauteren Wettbewerb der »heimlichen« Frauen -vor, welche in Bürgerhäusern ihre Schlupfwinkel hatten, und mehr als -einmal übten sie gegen diese gewalttätige Selbsthilfe. Eigentliche -Korporationen, wie in Genf und Paris, scheinen sie in Deutschland nur -vereinzelt gebildet zu haben; so hatten die öffentlichen Frauen in -Leipzig eine Verbindung mit eigenen Satzungen, die ihre Vorsteherin -selbst wählte und jährlich auf Mitfasten eine Prozession hielt. -Ueberall aber waren sie bei öffentlichen Festlichkeiten, namentlich -bei Fürstenempfängen, neben der körperschaftlich geordneten übrigen -Bevölkerung als besondere Standesgruppe vertreten. Selbst bei den -Schmäusen und Tänzen, mit welchen sich die ehrsame Bürgerschaft und -der Rat vergnügten, war ihnen zu erscheinen erlaubt. Sie pflegten -bei solchen Gelegenheiten wohl ihre Glückwünsche darzubringen und -Blumensträusse zu überreichen, wogegen sie eine Ehrung, bestehend -in Speise und Trank oder einem Geldgeschenke, empfingen. Bei der -Durchreise hoher Herrschaften wurden ihre Häuser zu deren Empfang -besonders geschmückt und beleuchtet; ja sie wurden bisweilen bei -solchen Gelegenheiten auch auf städtische Kosten gekleidet. In -Zürich herrschte noch 1516 der Brauch, dass der Bürgermeister, die -Gerichtsdiener und die gemeinen Frauen mit den fremden Gesandten, -welche in die Stadt kamen, zusammen speisten. - -Das Tun und Treiben in den Frauenhäusern war durch besondere Ordnungen -geregelt, welche einen schlagenden Beweis für die eingehende Sorgfalt -und die menschenfreundliche Gesinnung abgeben, mit denen das -Mittelalter auch jene elendesten aller menschlichen Wesen behandelte. -Jedenfalls stechen sie vorteilhaft ab gegen die Massregeln der -modernen Sittenpolizei, welche in diesen Dingen noch immer zwischen -weitherziger Duldung und radikaler Unterdrückung einen nicht sehr -würdigen Eiertanz aufführt. Sie suchen die öffentlichen Frauen vor -Uebervorteilung und roher Behandlung durch Wirte oder Wirtinnen zu -schützen, ihnen die Freiheit der Bewegung, das Recht des Kirchenbesuchs -und die Heilighaltung der Festtage zu gewährleisten und ihnen die -Rückkehr zu einem geordneten Lebenswandel zu erleichtern. Früh finden -wir eine gesundheitliche Ueberwachung derselben, und in Ulm gab es -sogar eine besondere Badstube für ihren Gebrauch. In dem dortigen -Frauenhause wurden die Weiber zur Arbeit angehalten; jede Insassin -musste dem Wirte täglich zwei »Andrehen« Garn spinnen oder, wenn sie -das nicht wollte, ihm für jede Andrehe 3 Heller zahlen. Dafür war -der Wirt auch verpflichtet, in die Hilfskasse der Frauen, zu der -jede wöchentlich einen Heller zahlte, jedesmal das Doppelte dieses -Betrags zu legen. Das gesammelte Geld diente dazu, krank oder brotlos -gewordene Frauenhauserinnen zu unterstützen. Es bestand also Kranken- -und Arbeitslosen-Versicherung, zu der Unternehmer und Arbeiterinnen -beitrugen. Ueber Kost und Lohn enthält die Frauenhausordnung von 1416 -die genauesten Vorschriften; überall leuchtet das Bestreben durch, -die Gewalt des Wirtes in möglichst enge und fest bestimmte Grenzen -einzuschliessen. - -Wie gross die Anzahl der feilen Frauen in den einzelnen Städten gewesen -sei, lässt sich fast nirgends mehr bestimmen. In den meisten Städten -finden wir mehrere (meist zwei oder drei) Frauenhäuser; die grösste -Zahl von Frauen, welche wir in einem solchen Hause antreffen, beträgt -fünfzehn. Indessen ist nicht zu übersehen, dass auch ausserhalb -der Frauenhäuser die Lüderlichkeit eine Stätte fand. Nach allen -Schilderungen muss im XV. Jahrhundert die Prostitution in den deutschen -Städten eine furchtbare Ausdehnung gewonnen haben. Der zu gewissen -Zeiten sehr starke Fremdenverkehr und die ständige Anwesenheit einer -beträchtlichen Zahl von ehelosen Geistlichen, Handwerksgesellen und -Kaufmannsdienern auf der einen Seite, die öffentliche Duldung des -Unwesens in den Frauenhäusern auf der andern Seite wirkten mit der -durch den wachsenden Reichtum geförderten Zuchtlosigkeit in den höheren -Klassen zusammen, um eine geradezu schaudererregende Verwilderung und -Verrohung hervorzubringen. In diesen Sumpf der Sittenlosigkeit wurde -bald alles hineingerissen, die niederen wie die höheren Stände, die -bürgerlichen Haushaltungen wie die Frauenklöster und Bekinenanstalten. - -Eine Reaktion gegen dieses Treiben konnte nicht ausbleiben. Sie ging -von den Zünften und Gesellenverbänden aus, welche ihren Mitgliedern den -Verkehr mit lüderlichen Dirnen seit dem Beginn des XV. Jahrhunderts -untersagten. Weit später folgten Massregeln der öffentlichen -Gewalt. Immer allgemeiner wurde den Dirnen, wie anderen Kategorien -der »unehrlichen Leute«, eine besondere Tracht oder ein Abzeichen -vorgeschrieben, damit sie von den ehrbaren Frauen geschieden und »nach -ihrem wahren Werte angesehen« werden könnten. Man untersagte ihnen -das Erscheinen bei Tänzen und Hochzeitsfesten; man wies ihnen in den -Kirchen einen gesonderten Platz an; ja man schloss sie selbst nach -ihrem Tode von dem allgemeinen Friedhof aus und liess ihre Leichen auf -dem Schindanger verscharren. Dem XVI. Jahrhundert blieb es vorbehalten, -zu diesen Unmenschlichkeiten noch die Strafen des Ausstellens -am Pranger, des »Schnellens« und der öffentlichen Auspeitschung -hinzuzufügen. Die Reformation bewirkte allerwärts, auch an katholisch -gebliebenen Orten, die Aufhebung der Frauenhäuser, freilich nicht ohne -gerade in diesem Punkte auf heftigen Widerstand zu stossen. - -Indessen würde man irren, wenn man wähnte, in jenen barbarischen -Aechtungsmitteln des XV. Jahrhunderts habe die Weisheit des -Mittelalters gegenüber den gefallenen Frauen ihr Ende gefunden. Die -Kirche hatte es immer als eine wichtige Aufgabe christlicher Liebe -bezeichnet, diese Tiefgesunkenen zu retten; das kanonische Recht -empfahl die Ehelichung einer Gefallenen als ein Verdienst. Aber nur -zu oft entsprachen dieser Theorie nicht die Taten des Klerus, der -an vielen Orten den Gläubigen mit bösem Beispiele voranging. Der -Ausdruck »Pfaffenmagd« wird im ganzen späteren Mittelalter den ärgsten -Schimpfwörtern gleich geachtet. Ueber die sittliche Verwahrlosung, -der manche Klöster zu Zeiten anheimgefallen waren, besitzen wir -erschreckende Schilderungen[61]. - -Aber die Kirche hat doch früh auf diesem Gebiete auch +positive -Reformarbeit+ geleistet. Schon im Anfang des XIII. Jahrhunderts -hatte ein Priester Rudolf in den rheinischen Städten den verlorenen -Frauen seinen Bekehrungseifer zugewendet[62]. »Herr, wir sind arm und -schwach«, war ihm einmal von solchen geantwortet worden; »wir können -uns auf keine andere Weise ernähren; gebt uns Wasser und Brot, und -wir werden euch gerne gehorchen.« In Worms und der Umgegend hatte er -einige dieser Frauen bekehrt und in ein Haus aufgenommen; in Strassburg -hatte er 1225 eine Klause für die Bussfertigen errichtet. Zwei Jahre -später erhielt er ein päpstliches Breve, durch welches sämtliche von -ihm bekehrten Frauen unter dem Namen der +Reuerinnen+ dem Orden -der heiligen Magdalena angeschlossen wurden. Aus diesem kleinen Anfang -ging in Strassburg das grosse Reuerinnenkloster hervor, nachdem durch -eine Bulle Gregors IX. von 1246 die Büsserinnen der heiligen Magdalena -in Deutschland ermächtigt worden waren, Klöster zu bauen. Solche -Klöster der Büsserinnen, Reuerinnen oder weissen Frauen entstanden -bald auch in andern Städten. Ihr nächster Zweck[63] war die Besserung -der Verirrten und die Zurückführung derselben in die ehrbare weltliche -Gesellschaft. Dies geschah durch ein unter strenger Klausur stehendes, -sonst aber nicht allzuharten Regeln unterworfenes Leben in Gebet und -Arbeit. Nur diejenigen, welche durch ihre Haltung bewiesen hatten, dass -sie entschlossen seien, dauernd ein Dasein strengster Büssung und -Kasteiung zu führen, wurden als eigentliche Klosterfrauen zur Ablegung -des Gelübdes zugelassen und in die »Samenung zur heiligen Magdalena« -aufgenommen. - -Dieses Vorgehen der Kirche fand unter den Bürgern lebhafte -Nacheiferung. Hier und da wurden Vermächtnisse gestiftet, um -denen, welche ein gefallenes Mädchen heirateten, eine Summe -Geldes zu gewähren. Ausserdem wurden aus Privatmitteln zahlreiche -+Rettungshäuser+ gegründet, die nach dem Muster der Bekinenhäuser -eingerichtet waren und von diesen oft schwer zu unterscheiden sind. -Schon im Jahre 1302 errichtete ein Speierer Bürger eine solche Anstalt, -in welcher öffentliche Frauen aufgenommen, genährt und gekleidet -wurden. Noch weiter ging 1303 Heinrich von Hohenberg, ein Scholar -zu Colmar, der in verschiedenen Städten Rettungshäuser begründete, -in welchen je 10 bis 25 Frauen Aufnahme, Ernährung und Bekleidung -erhielten. Die Mittel brachte er durch Sammlung milder Beiträge auf. -Auch in Strassburg stiftete er einen Bussschwesternverein, welchen der -Bischof Johann von Dirpheim am 8. Oktober 1309 bestätigte. »Sklaven«, -sagte er, »erlangen, wenn sie der Freiheit wiedergegeben werden, -alle Rechte freier Männer; es wäre daher unbillig, wenn Frauen, die -Sklavinnen der Sünde gewesen, nicht ähnlich behandelt würden, sobald -sie sich zu einem besseren Lebenswandel bekehren.« Der Bischof nahm -sie deshalb in seinen besonderen Schutz und erklärte sie von allem -Makel frei; ihres früheren Standes sollte nie mehr gedacht werden. Die -Bussschwestern oder bekehrten Frauen, wie Heinrich von Hohenberg sie -selbst nannte, trugen Röcke und Mäntel von Sackleinwand, daher sie -auch den Namen Sack-Bekinen erhielten. Die Gunst der Bürger wandte -sich ihrer wohltätigen Anstalt in reichem Masse zu; indessen wurde sie -schon 1315 infolge einer Pest zu einem Spital umgewandelt, in das die -Schwestern als Pflegerinnen und Pfründnerinnen aufgenommen wurden. - -Eine ähnliche Anstalt schufen 1384 drei Bürger von Wien. Ratsherren -waren die Vorsteher ihres Hauses und eine der Schwestern die Meisterin -der übrigen. Der damalige Landesherzog gewährte nicht allein dem Hause -Steuerfreiheit, sondern er verordnete auch, dass jeder, welcher eine -der Insassinnen zum Weibe nehme, an seiner Ehre und seinen Zunftrechten -keinen Eintrag erleiden dürfe. Schmähungen oder Kränkungen jener -bussfertigen Frauen sollten strenge bestraft, aber auch diejenigen von -ihnen, welche in ihr früheres Leben zurückfielen, ertränkt werden. Die -Anstalt wurde sowohl aus der Stadtkasse als auch durch Vermächtnisse -von Bürgern und Bürgerinnen bedeutend vergrössert und bestand in -segensreichem Wirken bis zur Mitte des XVI. Jahrhunderts. - -Ueber Italien und Frankreich hatten sich diese Anstalten teilweise -schon früher ausgebreitet. Nicht überall bewährten sie sich. Nicht -wenige erlagen der allgemeinen Sittenverderbnis des XV. Jahrhunderts, -ja manche boten gerade dem Uebel einen Schlupfwinkel, das sie bekämpfen -wollten. - -Eine eigentümliche Beleuchtung des mittelalterlichen Frauenelends -bieten die Statuten des 1497 gestifteten Hauses der Pariser Büsserinnen -(filles pénitentes), welche der Bischof Simon von Champigny selbst -aufgesetzt hatte. Nach diesen sollten nur solche Mädchen aufgenommen -werden, die unter 30 Jahren alt wären und nachweisbar eine Zeit lang -ein lüderliches Leben geführt hätten. »Um zu verhüten, dass junge -Personen deswegen lüderlich werden, damit sie hernach hier eine Stelle -bekommen, so sollen die, welche schon einmal abgewiesen sind, davon -auf immer ausgeschlossen sein. Ueberdies sollen diejenigen, welche um -die Aufnahme angehalten haben, in die Hände ihres Beichtvaters einen -Eid ablegen, dass sie nicht selig werden wollen, wenn sie aus der -Absicht lüderlich geworden wären, um mit der Zeit in diese Gesellschaft -aufgenommen zu werden, und man soll ihnen sagen, dass, wenn man -erfahren würde, sie hätten sich aus diesem Grunde verführen lassen, sie -von dem Augenblicke an dieses Kloster meiden müssten, wären sie gleich -schon eingekleidet und hätten ihre Gelübde getan.« Der Missbrauch, -welchem durch diese Bestimmungen vorgebeugt werden sollte, muss nicht -selten gewesen sein. In Deutschland liess man nach dieser Richtung -Milde walten; ja viele Reuerinnenklöster gingen bald dazu über, auch -unbescholtene Mädchen aufzunehmen. Es unterliegt keinem Zweifel, -dass sie auf diesem Wege manche von dem Beginn eines schlechten -Lebenswandels abhielten, dessen Entstehungsursache ja hauptsächlich die -Verlassenheit und das Elend war. - - * * * * * - -Nach diesen Darlegungen wird es keinem Zweifel mehr unterliegen können: -auch das Mittelalter hat seine +Frauenfrage+ gehabt; es hat sie auch -zu +lösen+ versucht. Und diese mittelalterliche Frauenfrage war weit -schwieriger; sie umfasste viel breitere Schichten der Bevölkerung als -das, was heute unter jenem Schlagworte meist verstanden wird. Wie -unbedeutend, wie winzig müssen uns neben dem Massenelend unter den -Frauen des Mittelalters die Schmerzen erscheinen, denen die moderne -Frauenbewegung Heilung bringen will! - -Und doch, wenn wir +unsere+ Verhältnisse mit denen des Mittelalters -vergleichen, +unsere+ Hilfsmittel mit denen jener rauhen, an Behagen -so armen Zeit -- haben wir dann gegründete Ursache, uns zu überheben? -Ist das Dasein unserer Fabrikarbeiterinnen und Handlungsgehilfinnen -etwa freundlicher gestaltet als das Los der Meistersfrauen und Töchter, -die ihren Gatten und Vätern im Gewerbe halfen, ja selbst als das der -Spinnmägde und Kämmerinnen, deren Arbeitsverhältnis durch Sitte und -Gesetz geregelt wurde? Haben wir Anstalten, welche an Reinheit und -Klarheit der Ziele sich mit den Bekinenstiftungen, den Samenungen, -den Häusern der Bussschwestern und Reuerinnen vergleichen liessen? Ist -die Stellung der Gesellschaft zu den »fahrenden Frauen« eine würdigere -geworden? - -Gewiss hat das Mittelalter seine Frauenfrage nicht endgültig gelöst. -Es hat sie nicht endgültig lösen +können+, weil es die Quellen nicht -zu verstopfen vermochte, aus denen das Uebel sich in fortwährender -Wiederkehr erneuerte. Aber die Anstalten, welche es geschaffen hat, -genügten doch Jahrhunderte lang dem Bedürfnisse der Zeit, von der -man mit Unrecht mehr verlangen würde, als ihre Mittel erlaubten[64]. -Absolute Lösungen für soziale Fragen sucht man nur im Lande Utopia. -Wir Menschen der wirklichen Welt müssen zufrieden sein, wenn das, was -wir schaffen, auch nur einer oder wenigen Generationen genügt. Mögen -die Nachkommenden es mitleidlos einreissen, sobald sie Besseres an die -Stelle setzen können! - -Die Reformation des XVI. Jahrhunderts hat die entarteten -Frauenversorgungsanstalten des Mittelalters gewiss mit demselben -Rechte beseitigt wie die Stätten der sündigen Lust. Aber sie ist -hier revolutionär, nicht reformierend zu Werke gegangen; sie hat -zunächst nichts Positives an die Stelle des Eingerissenen zu setzen -vermocht, ausser einer Theorie, wenn man will, einem +Ideal+, dessen -Verwirklichung erst im Laufe der Jahrhunderte erfolgen konnte. Um dies -zu verstehen, muss man nicht vergessen, dass die Reformation das Weib -in einer sittlichen Erniedrigung und Entwürdigung vorfand, wie sie -brutaler kaum gedacht werden kann. Ihre erste Aufgabe musste darin -bestehen, die Ehe wieder zu heiligen. Damit veränderte sich auf einen -Schlag die ganze Stellung der Frau in der Gesellschaft. An die Stelle -des Frauenideals der Ritterromantik, welches die Körperschönheit der -Geliebten in den Vordergrund stellte, trat ein neues Frauenideal, -welches auf die Seelenreinheit und die sittlichen Eigenschaften der -deutschen Hausfrau und Hausmutter das Schwergewicht legte. - -Gewiss waren es altjüdische Gedanken[65], denen Luther in seinem »Lob -eines frommen Weibes« in freier Uebertragung Ausdruck verliehen hat: -»Ein fromm gottesfürchtig Weib ist ein seltsam Gut, viel edler und -köstlicher denn eine Perle. Der Mann verlässt sich auf sie und vertraut -ihr alles. Sie erfreuet den Mann und machet ihn fröhlich, betrübet ihn -nicht, tut ihm Liebes und kein Leides sein Lebenlang. Geht mit Flachs -und Wolle um, schafft gern mit ihren Händen, zeuget ins Haus und ist -wie eines Kaufmanns Schiff, das aus fernen Ländern viel Ware und Gut -bringt. Frühe stehet sie auf, speiset ihr Gesinde und gibt den Mägden, -was ihnen gebühret. Wartet und versorget mit Freuden, was ihr zusteht. -Was sie nicht angeht, lässt sie unterwegen. Sie gürtet ihre Lenden -fest und streckt ihre Arme, ist rüstig im Hause. Sie merkt, was frommt -und verhütet Schaden. Ihre Leuchte verlischt nicht des Nachts. Sie -streckt ihre Hand nach dem Rocken und ihre Finger fassen die Spindel; -sie arbeitet gerne und fleissig. Sie breitet ihre Hände aus über die -Armen und Dürftigen, gibt und hilfet gern. Ihr Schmuck ist Reinlichkeit -und Fleiss. Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, auf ihrer Zunge ist -holdselige Lehre; sie zieht ihre Kinder fein zu Gottes Wort. Ihr Mann -lobet sie, ihre Söhne kommen auf und preisen sie selig.« - -Aber diese Gedanken sind seit der Reformation in das deutsche -Volksbewusstsein übergegangen, und sie beherrschen noch heute die -Auffassung von der Ehe und der sozialen Stellung des Weibes in breiten -Schichten der Bevölkerung. Nicht von oben herab, bei den Spitzen -der Gesellschaft hat sich die Umwandlung zuerst vollzogen, sondern -von unten herauf, aus dem deutschen Bürgerstande heraus, ist die -Festigung und Kräftigung der Stellung der Frau in der Familie erfolgt. -Während die vornehme Gemeinheit der französischen Galanterie das -Hofleben und die adeligen Kreise des XVII. und XVIII. Jahrhunderts -beherrschte, streifte die bürgerliche Familie allmählich die aus dem -Mittelalter überkommenen Anschauungen ab und wies der Frau jene hohe -sittigende Stellung an, welche die Dichter unserer klassischen Periode -verherrlicht haben. Die anscheinend so engherzige Ausschliessung des -weiblichen Geschlechtes vom Erwerbsleben, welche sich in dieser Zeit -vollzog, musste mit zu diesem Ziele helfen. Dass sie sich aber ohne -stärkeres Widerstreben der Gesellschaft und der öffentlichen Gewalt -vollziehen +konnte+, scheint als Beweis dafür angesehen werden zu -müssen, dass die eingetretenen friedlichern Zeiten eine Ausgleichung -des im Mittelalter so bedeutenden Zahlenunterschiedes der Geschlechter -mehr und mehr herbeigeführt hatten. Die für so hart und engherzig -geltenden Zunftartikel, welche den in Unehe Erzeugten den Zutritt -zum Handwerk versagten, und die Beschäftigung weiblicher Personen -ausschlossen, wären dann, nach dieser Richtung wenigstens, nur Ausdruck -der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft. - -Denn das muss vor allem festgehalten werden: durch die ganze -Geschichte, und namentlich durch die Geschichte unseres Volkes geht -ein mächtiger Zug, der darauf hinführte, die Frau mehr und mehr -von der schweren, aufreibenden Mühsal des Erwerbs zu entlasten und -diese auf die stärkeren Schultern des Mannes zu laden, dem Manne die -schaffende, die werbende Arbeit der Gütererzeugung, der Frau die -verwaltende und erhaltende Tätigkeit in der Hauswirtschaft, dem Manne -den waglichen Kampf ums Dasein, der Frau die behagliche Gestaltung -desselben zuzuweisen. Diesen Zug der Entwicklung nach Möglichkeit zu -fördern, erschien den letztvergangenen Jahrhunderten als die Aufgabe -einer gesunden, historisch aufbauenden Sozialpolitik. Als Gehilfin -des Mannes im Rahmen der Familie mochte die Frau zum eigenen und -allgemeinen Besten auch in der eigentlichen Erwerbswirtschaft tätig -sein, nimmermehr jedoch als Konkurrentin des Mannes ausserhalb dieses -Rahmens[66]. - -Diese Entwicklung, die von der Urperiode unseres Volkes bis auf die -neueste Zeit herab sich mächtig wirksam erwiesen hat und der wir -unsere heutige Familienverfassung und unser in der Sitte begründetes -Ideal der Ehe verdanken, hat im letzten Jahrhundert einen Rückschlag -erlitten durch den gewerblichen Grossbetrieb mit seiner massenhaften -Frauenarbeit. Von den Fabriken hat letztere immer mehr auf den Handel -sich ausgedehnt und greift schon mächtig auf andere Berufsgebiete -über. Sie macht die Frau vom Erwerbe des Mannes mehr oder minder -unabhängig; aber sie macht sie nicht ökonomisch selbständig wie einst -im Mittelalter. Vielmehr bedingt sie in der Regel Abhängigkeit von -einem Unternehmer. Darin besteht ihre Gefahr. Ihre Folgen liegen klar -zutage: Entwürdigung des weiblichen Geschlechts, Erschwerung der -Familiengründung für die mit billiger Frauenarbeit konkurrierenden -Männer, Auflösung der häuslichen Bande, Verkümmerung und Verwilderung -der heranwachsenden Jugend. In vielen Arbeiterhaushalten ist die auf -der Ehe und väterlichen Gewalt beruhende Familie verlassen und an -ihre Stelle ein auf allerlei Vertragsverhältnissen beruhendes Gebilde -getreten[67]. - -Sollen wir -- das ist das verzweifelte Doppelproblem, welches uns -die moderne Frauenerwerbsfrage stellt -- im Widerspruche mit der -gesamten Kulturentwicklung das System der »billigen Hände« auf immer -weitere Berufsarten ausdehnen, sollen wir damit auch in diesen -Kreisen die Erschwerung der Familiengründung, die Auflösung der -Gesellschaft in ihre Atome immer allgemeiner machen? Soll die Ehe als -dauernde Lebensgemeinschaft temporären, jeder Willkür preisgegebenen -Verbindungen weichen? Und soll das Vertragsprinzip, auf dem die -Unternehmung beruht, allgemein auch für die Familie massgebend werden? -Oder sollen wir nicht vielmehr mit allen Kräften darnach streben, dass -allen Klassen der Bevölkerung der Friede und das Behagen des häuslichen -Herdes gesichert, dass der Familiensinn gestärkt und dass der Frau -dasjenige Gebiet erhalten werde, auf dem sie sich am glücklichsten -fühlt und auf welchem sie Werte schafft, die für die Nation kostbarer -sind als eine noch so grosse Steigerung der Produktion durch »billige -Hände«? Sollten nicht die Frauen selbst dieses ihr eigenstes Gebiet mit -allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln festhalten und mit den Männern -dahin arbeiten, dass die gewiss nicht unvermeidbaren Ursachen beseitigt -werden, welche in der modernen Gesellschaft so viele Männer an der -Eheschliessung und so viele Frauen an der Erfüllung ihres natürlichen -Berufes hindern? - -Es ist bekannt, für welchen Teil dieser Alternative sich die moderne -Frauenbewegung und ihre Freunde entschieden haben. Sie wollen -völlige soziale und rechtliche Gleichstellung und auf der Grundlage -selbsteigenen Erwerbes von Mann und Weib eine Neuordnung der -geschlechtlichen Beziehungen. Ihnen sei zum Schluss noch Folgendes zu -bedenken gegeben. - -Am 12. Juni 1907 wurden im Deutschen Reiche 9½ Millionen erwerbstätige -Frauen gezählt[68]. Dies bedeutet ziemlich genau ein Drittel aller -erwerbstätigen Personen oder die Hälfte der Frauen im Alter zwischen -dem 15. und dem 70. Lebensjahre. Von 1895 bis 1907 hat sich die Zahl -der erwerbstätigen männlichen Personen um 20%, die der weiblichen aber -um 44% vermehrt. Die Zunahme erstreckt sich auf alle Berufsgruppen, -trifft aber die selbständig und die unselbständig Erwerbstätigen in -sehr verschiedenem Masse. Die letzteren haben in allen Berufsgruppen -am stärksten sich vermehrt, während die selbständig tätigen Frauen -in der Urproduktion und in der Industrie eine Abnahme und nur im -Handel ebenfalls eine Zunahme aufweisen. Zu gleicher Zeit hat die Zahl -der weiblichen Dienstboten bei einer Volksvermehrung von 19% trotz -wachsenden Wohlstandes sich um reichlich 5% vermindert, und die Zahl -der berufslosen Angehörigen ist in ihrer Vermehrung hinter der Zunahme -der Gesamtbevölkerung zurückgeblieben. - -Diese Zahlenverschiebungen werfen ein scharfes Schlaglicht auf -die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen die Frauenfrage -der Gegenwart steht. Nicht dass 1907 fast drei Millionen Frauen -mehr im Erwerb tätig waren als 1895 ist das bedeutsame, sondern -dass die Verkümmerung der Familienhaushaltung immer weniger Raum -für Frauenarbeit lässt und dass von den 9½ Millionen einen Beruf -ausübender weiblicher Personen mehr als 8 Millionen in abhängiger -Erwerbsstellung sich befanden. Nicht bloss in der Produktion sondern -auch im Handel, den persönlichen Diensten und selbst den liberalen -Berufen vollzieht sich das Eindringen der Frauen in +dieser+ Weise. - -Darin liegt die ungeheure Schwierigkeit, darin der grosse Unterschied -zwischen der modernen Frauenfrage und derjenigen des Mittelalters. -Damals war sie eine Versorgungsfrage, heute ist sie Emanzipationsfrage. -Die ökonomische Entwicklung drängt von selbst auf eine rechtliche -Neuordnung, und auch die »Emanzipation vom Manne« mag sich in ihrem -Gefolge vielleicht durchsetzen lassen, soweit die Natur sie erlaubt. -Hinter ihr lauert aber ein neues, weit schwierigeres Problem: die -Emanzipation von der ökonomischen und sozialen Abhängigkeit, der -das Weib im Erwerbsleben immer mehr anheimfällt und mit jedem neuen -Erwerbsgebiete, das es erobert, mehr anheimfallen muss. Nach einem -Zeitalter des individuellen »Auslebens« von Weib und Mann sieht die -Zukunft wahrlich nicht aus. Die Fortsetzung der jüngsten Entwicklung -bedroht uns im Gegenteil mit einem Zustand, bei dem beide Geschlechter -gleichmässig in das Joch der Unternehmung eingespannt sind. In dem -Masse aber, als in dieser Arbeitsteilung uns technische Fortschritte -weiteren Raum für Frauenarbeit schaffen, wird zwischen dieser und der -Männerarbeit der Kampf heftiger werden, und schliesslich wird die -billigere Frauenhand den Sieg davon tragen. Die Folge kann nur eine -Umkehr des seitherigen Verhältnisses der Geschlechter in der Wirtschaft -sein: erwerbende Frauen -- haushaltende Männer, wenn man sich nicht -lieber vorstellen will, dass auch der Haushalt in seinen wichtigsten -Bestandteilen zum Gegenstande kapitalistischer Unternehmung geworden -sein wird[69]. - -Sollte das wirklich das Endziel der Entwicklung unserer Kulturvölker -sein, dass der Frau die Last der Produktion wieder aufgeladen würde, -die ihr eine Entwicklung von zwei Jahrtausenden Stück für Stück -abgenommen hat? Rückkehr zur Barbarei, Auflösung der Familienordnung, -wie sie seit der Reformation sich gestaltet hat, Zersetzung des -Haushalts, in welchem die Frau herrscht und Eingliederung derselben in -eine Erwerbsordnung, in der sie nur als dienendes Glied Raum finden -kann[70]: es wird schwer, an die Möglichkeit solchen Widersinns zu -glauben, schwer, eine Kultur als solche zu verstehen, die eines ihrer -kostbarsten Kleinode der Vernichtung preisgibt. - - - - -Anmerkungen. - - -[1] Vgl. meine »Bevölkerung von Frankfurt a. M. im XIV. und XV. -Jahrhundert« I, S. 40 ff. 61 ff. »Die Entstehung der Volkswirtschaft« -(7. Aufl.), S. 392 f. -- Möglicherweise lassen sich auf Grund der -Dresdener Steuerlisten aus dem XV. Jahrhundert für diese Stadt ähnliche -Ermittelungen anstellen. Vgl. +O. Richter+ im N. Archiv für sächs. -Gesch. u. Altertumsk. II., S. 274 ff., insbes. S. 279, Anm. 10. - -[2] Nach diesen Ermittlungen, welche auf Grund der im Original -erhaltenen Erhebungslisten ausgeführt sind, kommen - - im Jahre auf Steuerpflichtige Frauen Frauen in Prozent - insgesamt überhaupt der Steuerpflichtigen - - 1354 2669 481 18,0 - 1359 3164 589 18,6 - 1365 3021 615 20,3 - 1370 2697 484 18,0 - 1375 3004 616 20,5 - 1380 3055 509 16,6 - 1385 3391 824 24,3 - 1389 3165 742 23,4 - 1394 2600 539 20,7 - 1399 2652 614 23,1 - 1406 2383 500 20,9 - 1410 2456 568 23,1 - 1420 2345 551 23,5 - 1428 2411 466 19,3 - 1463 2560 638 24,9 - 1475 2782 733 26,3 - 1484 2483 705 28,4 - 1495 2579 715 27,7 - 1510 2328 640 27,5 - -[3] Solche Pestjahre waren in dem oben angegebenen Zeitraum 1356/7, -1364/5, 1395/6, 1402, 1412, 1418-1420, 1461 und 1463; in das Jahr 1387 -fällt die Cronberger Schlacht. Man vergleiche damit die entsprechenden -Ziffern in obiger Tabelle. - -[4] Vgl. meine Bevölkerung von Frkf. I, S. 507 ff. - -[5] +J. Hartwig+, Die Frauenfrage im mittelalterlichen Lübeck: -Hansische Geschichtsblätter XXXV, S. 39 ff. - -[6] +Hartwig+ a. a. O. S. 57 ff. - -[7] +Schanz+, Zur Gesch. der deutschen Gesellenverbände, S. 5. +Stahl+, -das deutsche Handwerk, S. 274. - -[8] Vgl. +Maurer+, Gesch. der Fronhöfe, I. 115. 135. 241 ff. II. -387 ff. III. 325. - -[9] _Tyro. Prudentiae juris opificiariae praecursorum emissarius._ Der -Lehrjunge. Jena 1717, S. 35 ff. -- Ueber das Folgende vgl. +Stahl+, -das deutsche Handwerk, S. 42 ff. +Neuburg+, Zunftgerichtsbarkeit und -Zunftverfassung, S. 49 ff. - -[10] Vgl. +Weinhold+ a. a. O., I. S. 191. +Schmoller+, Die Strassburger -Tucher- und Weberzunft, S. 359 ff., 521. -- +Mone+, Zeitschr. f. Gesch. -des Oberrheins, IX. S. 133 ff., 173 ff.; XV., S. 165. - -[11] Abgedruckt im Archiv f. Frankf. Gesch. III F. VI, S. 94 ff. -- -Aehnliche Vorschriften in +Goch+: Annalen des histor. Ver. für den -Niederrhein, Heft VI., S. 45. 78. -- Noch 1620 gibt der Amtmann in -Leerort den Weberknechten und Webermägden, »deren ein ziemlicher Anteil -dort vorhanden« (auch Lehrknechte und Lehrmägde werden erwähnt), ein -Kranken- und Sterbekassenstatut: Zeitschr. f. d. Kulturgeschichte, -N. F., III. (1874), S. 128. -- Ueber +München+ vgl. +Sutner+ in den -Histor. Abh. der k. bayer. Akademie d. W. II., S. 493. - -[12] Vgl. +Stahl+ a. a. O., S. 80. - -[13] In Frankfurt zahlte eine Frau, die das Handwerk treiben wollte, 30 -Schilling und ein halb Viertel Wein und hatte dann Zunftrecht, ein Mann -3 Pfund und ein Viertel Wein. Schneiderordnung im II. Handwerkerbuch. -+Stahl+ a. a. O. hat Unrecht, wenn er meint, an die Frau seien -dieselben Anforderungen gestellt worden wie an einen Mann. Ueber Mainz: -+Stahl+, S. 83. - -[14] Im Augsburger Stadtrecht von 1276 heisst es Art. 129 (S. 215 bei -+Meyer+): _Swaer siniu chint ze antuaerken lat dur lerunge, ez si sun -oder +tohter+, swaz lons man davon geheizzet, kumt daz ze clage, daz -sol ein burggrafe rihten darnach als die schulde geschaffen ist._ -Dieselbe Formel noch in der Nürnberger Reformation von 1564 und im -Stadtrecht von Mühlhausen i. Th.: +Stahl+, S. 47. Aehnlich in England: -+Stahl+, S. 49. Ueber das ausgedehnte Arbeitsrecht der Frauen in den -Pariser Gewerben vgl. _Boileau_, _Livre des métiers_ und +Stahl+, S. -53-71. - -[15] +Stahl+ a. a. O., S. 90 ff. - -[16] +Westenrieder+, Beiträge zur vaterl. Gesch. etc. VI, S. 153. Vgl. -indessen das Stadtrecht von München, herausg. v. Auer, Art. 45: _Ain -frau, deu ze marcht stat und deu chauft und verchauft etc._ - -[17] Vgl. +Jäger+, Ulms Verfassung, bürgerliches und kommerzielles -Leben, S. 685. Dagegen sind die Viktualienhändler (Merzler) in Ulm, -die Hucker in Augsburg (Stadtr. S. 201), die Käufler in München -(Stadtrecht, Art. 440 f.) durchweg Männer. In Augsburg werden neben -den _keufel_ auch _verkauferinne_ erwähnt (Stadtr. S. 271 ff.), in -Danzig neben den _hoker_ auch _hokinnen_ (Hirsch, Danzigs Handels- -und Gewerbegesch., S. 316). Nach zahlreichen Beobachtungen, die ich -in dieser Hinsicht angestellt habe, ist überall im Mittelalter die -Höckerei ein vorwiegend männliches Gewerbe. - -[18] Im Folgenden gebe ich das Verzeichnis sämtlicher in Frankfurter -Akten und Urkunden bis zum Jahre 1500 vorkommenden weiblichen -Berufsnamen. Dieselben sind einer seit vielen Jahren von mir angelegten -Sammlung der Berufsbezeichnungen entnommen, die hauptsächlich auf -fortlaufend über die Bevölkerung geführte Akten (Steuerlisten, -Bürgerverzeichnisse, Bürgerbücher u. dergl.) zurückgeht und nicht bloss -das Vorkommen eines Berufs, sondern auch die Zahl der Berufsangehörigen -festzustellen versucht. Sie wird demnächst in den Abhandlungen -der Kgl. sächs. Gesellschaft der Wissenschaften veröffentlicht -werden. Bei den nachstehenden Listen sind vier leicht verständliche -Kategorien weiblicher Berufsarbeiter unterschieden; zwischen den -drei letztgenannten sind natürlich die Unterschiede fliessend. Denn -obwohl wenig Berufstätige des XIV. und XV. Jahrhunderts mir bei meinen -Sammlungen entgangen sein werden, so liegt es doch schon in der Natur -des Quellenmaterials, dass die Männer vollständiger erfasst werden -mussten. Weibliche Berufsnamen, die sich auf Ehefrauen und Witwen -männlicher berufstätiger Personen beziehen (z. B. beckern, bendern, -smiden) mussten natürlich ausgeschlossen bleiben, da das Verzeichnis -nur Fälle selbständiger oder abhängiger weiblicher Berufstätigkeit -enthalten sollte, nicht aber den Fortbetrieb eines Handwerks -durch sie oder blosse Hilfeleistung beim Gewerbe des Mannes durch -dessen weibliche Familienglieder. Natürlich ist bei einer solchen -Aussonderungsarbeit manches dem Gefühl des Bearbeiters anheimgegeben; -aber ich glaube keinen Beruf in die Listen aufgenommen zu haben, der -nicht im Mittelalter nachweisbar von Frauen betrieben worden ist. -Mehrfach kommen verschiedene Namen für dasselbe Gewerbe vor. Dass die -weibliche Namensform auch bei solchen Gewerben angegeben ist, die -vorzugsweise von Männern betrieben wurden, wird keiner Rechtfertigung -bedürfen. - - -I. +Berufe, für die nur weibliche Namen vorkommen.+ - - Altartuchmacherin - amme - bortenmechern - bendelern - besenmechern - besendregern - bettebereidern - bettemachern - bettfegern - brustleddern - drollern - federmechern - filzern - fronegertern - garnfrauwe - gilerhaltern - goltspinnern - harmedern - hebeamme - hemdenmechern - hosenstrickern - hudeferbern - hudelferbern - hudelstrickern - hullenmechern - hullenweschern - hulleryhern - huwenweschern - kindeschuwern - kleiderhocke - kleidermeit (in einer Badstube) - klunkenersen - knaufelern, knaufelmechern - lerfrouwe - lichthocke - lichtmechern - linennewersen - lutterdrengkern - magit, meit, dinstmeit - melmengern, melefeilern - messemeit - nedersen - noppersen - pelzmechern - radspinnersen - reubelern - rinkengießern - rufelern - salzmengern - samenfrau - schonebeckern - sleierweschern - spinnersen - sterkern - strelemagit - wachern - wirkersen - wollenbeslagern - wollenbesnidern - wollenlesersen - wurzfrauwe - ziedelmachern - zimpelern - zirkelern - zwirnmechern - - -II. +Berufe die vorzugsweise von Frauen ausgeübt wurden.+ - - appelmengern - boppenmalern - bierbruwern - daubeckern - eiermengern - essigmengern - ganshirten - gufenern - gulichtern - hafermengern - heringmengern - hullenkouffern - hullenwobern - kemmersen - krudern - mattenmechern - snormechern - - -III. +Berufe, in denen Männer und Frauen gleich häufig vorkommen.+ - - altgewendern - boternhocke - bademeit - fiedelern - vigenhocke - fladenbeckern - hocke, hockin - horneffen - hunermengern - hunerkeufern - kelnern - kerzenmechern - kesemengern - kindelerern - klingenern - lenegadern - lerern - lutenslehern - mentelern - milchern - notschern - obessern, obsern - obismengern, obshockern - oleiern - oleihocke - rubingrebern - salzfrauwe - schappelmechern - scheppelern - selzern - senfmengern, senffrauwe - sleiermengern, sleierfrauwe - smersnidern - spitzenmecherin - spulersen - stobenheissern - strickern - wennern - - -IV. +Berufe, in denen Frauen seltener vorkommen als Männer.+ - - abenturern - augenerzten - briefdragern - briefdruckern - budelern - burstenmechern - deckelechern - deschenmechern - torwechtern - duchscherern - duchspulern - erzten - essigfrauwe - federmengern - fehehirten - flechtenmechern - vorkeuffern - fuderern - gadenfrouwe - gengelern - geukelern - gewendern - haumengern - hentschumechern - hirten - hudekouffern - hudemechern - huderuppern - klaibersen - kochin - kolschebeckern - copeyern - korbern - kremern, kremersen - kursenern - lantfarern - lebekuchersen - ledersmerern - leistmechern - leufern - linwedern - malern - menkelern - melbern, milwern - mottersen - naldenern, nadlern - paternosterern - piffern - portenern - pulern - rosindragern - rußen, leppern - schekelern - schellendregern - scherensliffern - scherern, bartscherern - schiffrauwe - schornsteinfegern - schulmeistern - schusselern - seifenmechern - senfmechern - sidenstickern - simelern - slaghudern - snidern - snitzern - sporleddern - stazionerern - suhirten, suern - ulnern - underkeufern - wechtern - welkern - weschersen - wesselern - wollenslegern - wurzelern - wurzemengern - ziechenern - zehenern - zolnerin - -Dass das vorstehende Verzeichnis vollständig sei, ist kaum -anzunehmen. Nicht immer findet sich für eine Beschäftigung auch eine -Berufsbezeichnung. Es treten dann wohl Umschreibungen auf. So findet -sich in den Bedebüchern der Niederstadt von 1405 und 1406 Bl. 17 a, -bez. 31 b: _Else mit den hunden_; sie wohnt in der Dieterichsgasse, -wo allerlei armes Volk hauste, gab also wohl mit abgerichteten Hunden -Vorstellungen. -- 1372 Bdb. der Oberstadt 12 a: _Else Leuben in dem -kellerchen, die da kolen veyle hat_, also eine Kohlenhändlerin. -- 1359 -Bdb. Oberst. 20 b: _Katherine, dye daz crute hudet_; Bedeutung unklar. --- 1399 Bdb. Niederst. 14 a: _Kedder, die die swebelkirzen dreit_, also -einer Verfertigerin oder Verkäuferin einer bestimmten Art von Kerzen. --- 1424 Bdb. Oberst. 19 b: _ein arm frauwe, dye der gefangen torin -wartit umb gottis willen_, also eine Wärterin bei einer Geisteskranken. --- 1397 Heiligenbuch 32 a: _eyne kolsche frauwe, die scheren feile hat -vor dem Schrothuse_; 1472 im Marktrechtbuch 5 b: _die frauwe mit dem -Colneschen zynwerg_ (beide als Verkäuferinnen auf der Messe). Dazu -kommt eine Reihe unerklärbarer, aber auf Berufstätigkeit hinweisender -Benennungen weiblicher Personen (z. B. _weibelern_, _ulselmechern_, -_setzependin_, _muselern_). - -[19] Vgl. auch +Gengler+, Stadtrechts-Altertümer, S. 36. - -[20] +Kriegk+, Frankfurter Bürgerzwiste und Zustände im Mittelalter, S. -334 f. Eine Wechslerin und eine Pächterin der Stadtwage auch in Lübeck: -+Hartwig+ a. a. O. S. 51 f. - -[21] Vgl. das Verzeichnis der Frankfurter Aerzte bei +Kriegk+, -Deutsches Bürgert., S. 34 ff. Eine Münchener Augenärztin aus der ersten -Hälfte des XIV. Jahrhunderts: Monum. Boic. XXXV., 2, 94. +Weinhold+, -Deutsche Frauen, I., S. 170 ff. Aehnliches in Lübeck: +Hartwig+ -a. a. O. S. 52 f. - -[22] Aus den Ausgaberegistern der Bürgermeister (»Botenbüchern«) habe -ich mir folgende Fälle notiert: 1391 Bl. 2^a: _5 grosse zweien frauwen, -dem folke nachzulauffen, daz vor der stad was, biz gein Rockingen._ -- -1392 Bl. 7^a: _6 ß junger h. einer frauwen zu lauffen gein Dippurg, -gein Omstat und ubiral in dem Odenwalde, zu irfarn heymelich umb -samenunge_. -- 1414 Bl. 4^b: _4 ß alder vier frauwen in den walt und -darumbe zu virslahen, als man sunderlich gewarnt waz_. - -[23] Vgl. das Gedicht Iwein, V. 6186 ff. Jäger, Ulm, S. 634. +Mone+, -Zeitschr. IX., S. 138. XIII., S. 141 ff. Ueber Lübeck: +Hartwig+ -a. a. O. S. 63 f. - -[24] Gesamtabenteuer II., 23 ff. Vgl. auch +Hartwig+, S. 64 ff. - -[25] Vgl. +Weinhold+, a. a. O., S. 132. +Norrenberg+, Frauenarbeit und -Arbeiterinnen-Erziehung in deutscher Vorzeit, Köln 1880, besonders S. -59 ff. - -[26] Vgl. meine Bevölkerung von Frankfurt I, S. 343 f., 389. - -[27] +C. Schmidt+ in der Alsatia, Jahrg. 1860, S. 187 ff. - -[28] +Norrenberg+ a. a. O., S. 63 ff. - -[29] +Schmidt+ a. a. O., S. 224. - -[30] Ueber die Bekinen (so wird das Wort durchweg in Frankfurter -Urkunden geschrieben, +nicht+ Beginen, Beghinen oder Beguinen) vgl. -Ersch und Gruber, Realenzykl. u. d. W. -- Realenzyklopädie für die -protest. Theologie (3. Aufl.), II, S. 516 ff. -- +C. Schmidt+, Alsatia -(1858-1861), S. 149 ff. -- +Kriegk+, Deutsches Bürgertum i. Ma., S. -100 ff. -- +Arnold+, Verfassungsgesch. der deutschen Freistädte, II, S. -173 ff. -- +Heidemann+, Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins, -IV., S. 85 ff. -- +Jäger+, Ulm, S. 407 ff. -- +Lipowski+, Urgeschichte -von München, II., S. 247, 274. +Hartwig+ a. a. O. S. 80 ff. -- -+Mosheim+, _De Beghardis et Beguinabus commentatio_ und +Hallmann+, -Die Geschichte des Ursprungs der belgischen Beghinen, Berlin 1843, -waren mir nicht zugänglich. -- Sehr gut ist in dem Aufsatze der -Real-Enzyklopädie bemerkt: »In den Wirkungen der Kreuzzüge, die -einen grossen Theil der männlichen Bevölkerung von Europa wegrafften -und daher der Witwen und Waisen viel, die Ehen aber selten machten, -und in dem Bedürfniss einer Freistätte für Jungfrauen gegen die -damals fast trostlosen Gewaltthätigkeiten ritterlicher Wüstlinge -entdeckt man die Ursachen dieses ausserordentlichen Anwachsens der -Beguinengesellschaften durch eine Menge verlassener Frauenspersonen, -die schon wegen Mangel an Aussteuer in den Nonnenklöstern nicht -Aufnahme finden konnten.« -- Die Schilderung im Text basiert vorwiegend -auf der Berücksichtigung der Frankfurter und Strassburger Verhältnisse, -die von den niederländischen nicht unwesentlich abweichen. -- Wer an -der Richtigkeit der im Texte vertretenen populationistischen Auffassung -des Bekinenwesens zweifelt, der möge uns nur die Frage beantworten, -woher es kommt, dass in Städten mit Hunderten von Bekinen die Bekarden -immer nur in einzelnen Personen (selten mehr als 2 bis 4) vertreten -erscheinen. - -[31] Nach +Hartwig+, Hans. Geschichtsblätter, XXXV, S. 94, -+Biedenfeld+, Ursprung sämtlicher Mönchs- und Klosterfrauenorden, II., -S. 354, und +Spangenbergs+ Adelsspiegel, S. 380 b f. - -[32] +Lang+, reg. b. IV., 537 (bei +Mone+, Zeitschr., XIII., S. 140). - -[33] Cod. dipl. Siles. VIII., p. 7. - -[34] Urk. in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh., IX., S. 173 f. - -[35] +Reyscher+, Sammlung der württemb. Gesetze, XII., S. 25. - -[36] _Item von allen gotteshusen sal man bede geben und die darinne -syn, sollen auch bede geben von iren gulten und guttern dartzu, obe -sie uber zehen phunt heller hetten._ Frankf. Bedeordnung von 1475 § -56, abgedruckt in »Kleinere Beiträge zur Geschichte«. Festschrift zum -deutschen Historikertage. Leipzig 1894, S. 155. -- Aehnlich in Lübeck: -+Hartwig+, Schossbuch, S. 53. - -[37] +Schmidt+ a. a. O., S. 154. - -[38] +Heidemann+ a. a. O., S. 94. - -[39] Um eine Vorstellung von dem Tenor derartiger Hausordnungen zu -geben, teile ich hier einen gedrängten Auszug aus den Statuten des 1394 -für 6 Bekinen gestifteten +Frankfurter Gotteshauses zur Seligenstadt+ -in möglichstem Anschluss an den Wortlaut des Originals mit: Holz, -Kohlen und Licht sollen die Schwestern aus den Erträgnissen des -Stiftungsvermögens kaufen, und soll das Licht nicht länger brennen als -bis Mitternacht. Wenn aber Eine länger aufsitzt, soll sie ihr eignes -Licht brennen. Aber Holz und Kohlen sollen die Kinder nutzen, welche -Zeit sie wollen. -- Auch sollen die Kinder Ausbesserungen ihres Hauses, -die über 5 Pfund Heller betragen (soviel hatte der Stifter jährlich -dafür ausgeworfen), aus Eigenem vornehmen und den Bau in gutem Stand -halten. Wäre es aber, dass das Haus in Jahresfrist einer Ausbesserung -nicht bedürfte, so sollen die Kinder was übrig wäre über die 5 Pfund -Heller Gülte unter sich teilen und für sich verwenden. -- Auch sollen -die Kinder unter einander lieblich, gütig und einträchtig leben zu -aller Zeit mit Worten und Werken und sollen die fünf (übrigen) der -ältesten und ehrbarsten unter ihnen gehorsam sein in allen guten -zeitlichen Dingen. -- Auch soll ihrer durchaus keine des Nachts -ausser dem Hause sein ohne Erlaubnis der andern oder der Aeltesten, -und diese sollen auch wissen, wo sie des Nachts sein wolle. -- Lebte -nun Eine unfriedlich und wollte nicht davon ablassen, so sollen sie -die Andern, wer sie auch wäre, mit Rat und Hilfe eines Kämmerers des -Bartholomäusstiftes aus dem Gotteshause treiben, ohne Widerrede ihrer -und eines Jeglichen. Auch wenn Eine täte, was ihr und den Kindern im -Gotteshause nicht zur Ehre gereichte, so mans mit Wahrheit vorbringen -möchte, die sollte zustund des Hauses verwiesen sein und nimmermehr -darin wohnen. -- Auch sollen die 6 Kinder allewege aus ihnen Eine -nehmen, die des Hauses gewaltig sei und der Kinder. Wenn auch die -Kinder wollten und es ihnen fügte, so möchten sie sie absetzen, doch -in redlicher Weise, und eine andere an ihre Stelle setzen binnen einem -Monate, so oft eine abgeht. Entzweiten sie sich aber unter einander, -auf welche Seite dann drei (Stimmen) fielen, das sollte gelten. -- -Geschähe es auch, dass jemand Hausrat in das Haus gäbe oder setzte oder -dass solcher gegenwärtig darinnen wäre, der sollte darin bleiben, für -den Fall, dass ein armes Kind darein käme und solchen nicht hätte, den -sollte man ihr dann leihen zu ihrer Notdurft. -- Wäre es aber, dass -jemand hernach dem Hause eine Gülte setzte, die sollen die Kinder unter -sich teilen in gleicher Weise wie die andern über die fünf Pfund Geld. --- Wenn aber unter den Kindern Eine abginge von Tods wegen oder wie das -sonst käme, so sollen die übrigen eine andere an deren Statt nehmen in -Monatsfrist; würden sie aber unter sich uneins, wen dann drei unter -ihnen nähmen, die sollte es sein. -- Statuten anderer Bekinenhäuser -bei +Heidemann+ a. a. O., S. 91. 94. 104 ff. -- Alsatia, S. 229 ff. --- +Böhmer+, Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt, S. 593 ff. -- -Lübecker Urk. B. VII, S. 760 ff. und +Hartwig+ a. a. O. S. 82 ff. - -[40] Die »Tertiarierinnen« in der Schweiz, über welche -+Mone+, Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. XV., S. 164 ff. berichtet, sind -lediglich Bekinen. - -[41] Zeitschr. für deutsche Kulturgeschichte, I (1856), S. 481 f. - -[42] Limburger Chronik, herausg. von +Rossel+, S. 56. 16 ff. 20. - -[43] Vgl. +Scheible+, Das Kloster, S. 916. 929 Anm. 11. - -[44] Limburger Chronik, S. 71. - -[45] Limburger Chronik, S. 65 f. - -[46] Vgl. im allgemeinen +Weinhold+, Die deutschen Frauen im -Mittelalter II, S. 135-151. -- +Kriegk+, Deutsches Bürgertum, n. F., S. -260 f. +Scheible+ a. a. O., S. 459 ff. - -[47] +Siebenkees+, Materialien, IV., S. 583. - -[48] I., 87 b III, 65. 66 bei +Scheible+ a. a. O., S. 459 ff. Ich hebe -folgende Stellen hervor: »Derowegen ein solcher Weybel wissens soll -haben, solche Hauffen zu regieren und zu führen, gleich wie man andre -rechte Hauffen ordnen und führen soll. Item begiebt sich, dass ein -Schlacht mit den Feinden geschehe, soll er seinen Tross also führen, -dass keine Verhinderung dadurch entstehe. Auch soll er mit dem Tross -auf einer Seiten nicht gar zu weit davon gehen oder stehen, dass der -Feind ein Nachdenken davon habe und vermeyne, es seye wehrhaftigs Volk. -Der Tross wird immer dem Heer nachgeführt, dass sie nicht voraus in -das Läger kommen und alles das aufraumen, wie dann ir Gebrauch ist, -wenn der Hauffen käme, dass keiner nichts fände, es sey Häuw, Stroh, -Holz oder anders, was denn ein Lager erfordert«.... Weiter »streckt -sich solch ihr Ampt dahin, dass sie getreuwlich auf ihre Herren -warten, sie nach Notturft versehen, die gemeinen Weiber mit kochen, -fegen, waschen, sonderlich der Kranken damit zu warten, sich dess -nit wegern, sonst wo man zu Feldt liegt, mit Behendigkeit lauffen, -rennen, einschenken, Fütterung, essende und trinkende Speiss zu holen, -neben anderer Notturft, sich bescheidenlich wissen zu halten, auf der -Reyen oder sonst nach Ordnung wissen zu stehen, gelegener Märkt sich -gebrauchen und halten. Wo etwan der viel in einer Herberg oder Losement -beyeinander liegen, bleiben sie selten eins; da wirt ihnen des Orts -etwan ein verständiger Kriegsman zu einem Rumormeister gesetzt, oder -zum Obersten zugeordnet, welcher sich denn bescheidenlich unter ihnen -soll wissen zu halten. Wo es aber nit stat haben wöllte, so hat er ein -Vergleicher, ist ungeferlich eines Arms lang, damit hat er Gewalt von -ihren Herrn, so ihm zuvor übergeben, sie zu straffen. Solche Huren und -Buben werden alsdann sonst auch ohne das darneben für wol essen und -trinken mechtig übel geschlagen, ehe sie solches ihres Ampts recht -gewonnen; der Guthaten sie wenig geniessen, welche ihnen dann zuvor -versprochen; man muss aber dem Thuch also thun, es verleuret sonst die -Farb, würden der faulen Schwengel und Huren gar zu viel.« - -»Solcher Huren und Buben Ampt ist weiter, wo man im Läger eine Zeit -lang verharret, dass sie mit Gunst zu melden die Mumplätz (Kloaken) -sampt anderm wo es not ist, säubern und fegen; solches wird niemandts -unter ihnen gefreyet, weder gross noch klein.... Dazu wo es von nöten -Graben, Teich oder Gruben auszufüllen, darüber man etwan auch stürmet -oder Weg auszubessern, oder wo Geschütz versinke und stecken bliebe; da -werden die Huren und Buben neben verordneten Personen Reiss, Wellen, -Büschel Holz zu machen, binden und tragen genötigt und ziehen helfen, -wo es not thut, und was dem Haufen von nüzten durch sie geschaft mag -werden, das keinswegs zu wiedern, bey ernstlicher straff so ihnen -aufferlegt wirdt«. - -[49] +Hoyer+, Gesch. der Kriegskunst, I, S. 318. +Scheible+ a. a. O., -S. 463 f. - -[50] Vgl. +Mone+ in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh., I, S. 151. IV, -S. 246 f., +Kriegk+, Deutsches Bürgertum, S. 140 ff. und im Allgemeinen -meine Entstehung der Volkswirtschaft, S. 420 ff. - -[51] +Uhland+, Alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder Nr. 194. - -[52] A. a. O. Nr. 193. - -[53] +Uhland+ a. a. O. Nr. 256. - -[54] Limburger Chronik, S. 35 (Rossel). - -[55] +Uhland+, Nr. 189, vgl. 188 »Landsknechtorden«: - - »Erstlich muss er ein weib und flaschen haben, - darbei ein hund und einen knaben: - das weib und wein erfrewt den man, - der knab und hund sol spüren, - was in dem haus tut stan.« - -[56] +Uhland+ Nr. 199. - -[57] Ueber die +Prostitution+ im Mittelalter liegt eine Reihe sehr -eingehender Arbeiten vor, auf die ich hier wegen der tatsächlichen -Einzelheiten und der bezüglichen Quellenliteratur verweisen muss. Das -wichtigste bieten: +Siebenkees+, Material. IV. +Scheible+ a. a. O., S. -454-527 u. 952-981. +Schlager+, Wiener Skizzen, N. F., III., 345-470. -+Kriegk+, Deutsches Bürgertum, N. F., 259 ff., 339 ff. +Maurer+, Gesch. -der Städteverfassung in Deutschland, III., S. 103 ff. +Hüllmann+, -Städtewesen im Ma., IV., S. 270 ff. - -[58] Vgl. +Maurer+ a. a. O., S. 103 f. und +Weinhold+ a. a. O., II., S. -21, Anm. 1. - -[59] Vgl. meine Bevölkerung von Frankf. I, S. 390. Noch im Jahre -1451, zu einer Zeit, in welcher der Rat mit äußerster Strenge gegen -Personen vorging, die im Konkubinat lebten und die Prostituierten -außerhalb des Frauenhauses verfolgte, finden wir folgenden Eintrag -im Bürgermeisterbuch Bl. 37^a: _Welche hore mit dem stucker gedingt -hat, gibt sie yme nichts, so mag er sie phenden, und obe sost ein gude -dirne mit eym guden gesellen zuhielde, die sal er nit dringen mit yme -zu dingen, sie ginge dan braden reyen, er mag iz dem obersten richter -sagen._ - -[60] Daher die Namen: arme, irre, leichte, schwache, wandelbare, wilde, -freie Weiber, Fräulein, liebe Tochter, gute Tochter u. s. w. Vgl. -+Weinhold+ a. a. O. - -[61] Die unerschöpfliche Skandalchronik der Klöster hier aufzurollen -ist wohl nicht nötig. Der Kürze halber sei auf die Zimmersche -Chronik verwiesen, aus der allein sich ein erschütterndes Bild -der geschlechtlichen Verwilderung des ausgehenden Mittelalters -zusammenstellen liesse. - -[62] Vgl. +C. Schmidt+ in der Alsatia 1858-1861, S. 202 ff., und über -das Folgende +Kriegk+ a. a. O., S. 331 ff. +Maurer+ a. a. O., S. 114. - -[63] Vgl. +Biedenfeld+, Ursprung sämtlicher Mönchs- und -Klosterfrauen-Orden, I., S. 140 ff. - -[64] Wie noch heute die Nonnenklöster in Italien und Spanien -die Frauenerwerbsfrage viel weniger hervortreten lassen als in -England und Deutschland, zeigt treffend v. +Holtzendorff+, Die -Verbesserungen in der gesellsch. und wirtsch. Stellung der Frauen -(Virchow-Holtzendorffsche Sammlung II., Heft 40), S. 25. - -[65] Sprüche Salomons Kap. 31. - -[66] Vgl. die schönen Ausführungen von +Schäffle+, Bau und Leben des -sozialen Körpers, I, S. 192 und Gesellsch. System, § 46. - -[67] Vgl. meine »Wohnungs-Enquête in der Stadt Basel«, S. 179 f. - -[68] Die Zahl ergibt sich, wenn man die Berufsgruppen A-E zusammenfasst -und dazu die Dienstboten addiert. Es waren dann 1907 vorhanden. - - erwerbstätige Zunahme seit 1895 - - männliche Personen 18599236 19·8 - weibliche Personen 9492881 44·1 - zusammen 28092117 27·0 - -Fasst man dagegen die Hauptergebnisse nach der Statistik des Deutschen -Reichs Bd. 202, I, S. 4 f. für die gesamte Berufsbevölkerung -einschliesslich der Berufslosen für 1907 zusammen, und stellt ihnen die -entsprechenden Zahlen der beiden früheren Berufszählungen gegenüber, so -erhält man folgendes Bild. - -+Die Bevölkerung nach dem Hauptberuf der Erwerbstätigen.+ - - ----------+---------------------+---------+-----------+---------------- - Berufs- | Erwerbstätige |Dienst- | Angehörige| Erwerbstätige, - und | Personen |boten | ohne | Dienstboten - +----------+--------- +für | Haupt- | und - Betriebs- | überhaupt| darunter |häusliche| beruf | Angehörige - zählung | | weibliche|Dienste | | zus. - ==========+==========+==========+=========+===========+================ - 1882 |18986494 | 4961228 |1324924 |24910695 |45222113 - 1895 |22913683 | 6379942 |1339316 |27517285 |51770284 - 1907 |30232345 |10035705 |1264755 |30223429 |61720529 - Zunahme | % | % | % | % | % - 1882-1895 | 20.7 | 28.6 | 1.1 | 10.5 | 14.5 - 1895-1907 | 31.9 | 57.3 | -5.6 | 9.8 | 19.2 - 1882-1907 | 59.2 |102.03 | -4.8 | 21.3 | 36.5 - -Natürlich verteilt sich die enorme Zunahme der Erwerbstätigen -weiblichen Geschlechts nicht gleichmässig auf alle Berufsgruppen -und Berufsstellungen. Es ist darum nötig, hier auf die Gliederung -der Berufsstatistik etwas näher einzugehen, wobei der Vergleich der -Einfachheit wegen auf die beiden letzten Berufszählungen beschränkt -bleiben muss. - -Die Zunahme, bez. Abnahme (-) der Erwerbstätigen zwischen 1895 und 1907 -betrug: - - ======================================+=========+=========+============ - Berufsgruppen und Berufsstellungen |männliche|weibliche| Erwerbs- - +-------------------+ tätige - | Erwerbstätige | überhaupt - ======================================+===================+============ - A. +Land- u. Forstwirtschaft, | | - Gärtnerei, Tierzucht, Fischerei+ | 16.4 | 67.1 | 19.2 - a) Selbständige und Betriebsleiter | -2.2 | -5.4 | -2.6 - b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 5.7 | -10.2 | 2.7 - c) Gehilfen, Lehrlinge (Arbeiter) | -6.5 | 78.1 | 11.7 - | | | - B. +Industrie einschliessl. des | | | - Bergbaus+ | 35.4 | 38.3 | 35.9 - a) Selbständige und Betriebsleiter | 0.1 | -11.9 | -2.5 - afr) Hausindustrielle | -39.9 | -12.9 | -27.7 - b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 144.5 | 585.7 | 160.1 - c) Gehilfen, Lehrlinge (Arbeiter) | 42.6 | 61.4 | 45.9 - | | | - C. +Handel, Verkehr, Gastwirtschaft+ | 44.8 | 60.7 | 48.7 - a) Selbständige und Betriebsleiter | 19.4 | 21.2 | 20.0 - b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 70.5 | 564.8 | 93.2 - c) Gehilfen, Lehrlinge | 56.0 | 65.8 | 58.9 - | | | - D. +Häusliche Dienste und | | | - wechselnde Lohnarbeit+ | -24.1 | 37.2 | 9.1 - | | | - E. +Oeffentlicher Dienst und | | | - freie Berufsarten+ | 16.1 | 63.2 | 21.9 - --------------+---------+---------+------------ - Zusammen A-E | 19.8 | 56.6 | 29.2 - -Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen gehört der Berufsgruppe -A an (1907: 4598986), in der die in der Landwirtschaft helfenden -Familienangehörigen des Betriebsleiters sehr stark ins Gewicht fallen; -auf die Berufsgruppe B kommen 2103924, C: 931373, D: 320904 und E: -288311. - -[69] Das Einküchenhaus scheint schon bei dem ersten Versuche Fiasko -erlitten zu haben. Dennoch hat ihm die »Neudeutsche Bauzeitung« vor -kurzem eine Spezialnummer gewidmet, in welcher namhafte Architekten und -Kunstschriftsteller sich über die »wirtschaftlichen und künstlerischen -Möglichkeiten des Einküchenhauses« aussprechen. Von dem, was +van der -Velde+ darüber schreibt, sei folgendes wiedergegeben: »Man muss sich -für die soziale und kulturelle Seite des Problems begeistern, und für -diejenigen, die sich aufregen und leiden, wenn sie sehen, +wieviele -Frauen unter der Last tausend kleiner Haushaltungssorgen ihre besten -Eigenschaften einbüssen+, ist die Idee direkt erlösend. Ausserdem trägt -sie den Keim zu +einer noch vollständigeren Gemeinschaft zwischen in -demselben Hause lebenden Menschen+ in sich. Denn wir werden uns nicht -lange mit dem Haus begnügen, in dem +nur+ die Küche gemeinschaftlich -ist, wir werden auch bald den gemeinsamen Raum verlangen, wo +für -alle die Stiefel geputzt und die Kleider gebürstet werden+, wo das -Geschirr abgewaschen und alle grobe Hausarbeit von Angestellten einer -Zentralorganisation verrichtet wird, die wir weder sehen noch hören -werden und die wir nur für ihre Dienste entlohnen müssen. Alles -drängt uns zu dieser Entwicklung, der Mangel an Dienstboten und -der Wunsch, sie so wenig wie möglich um uns zu sehen.« Die Frauen -haben, wie man sieht, alle Ursache zu dem Wunsche: Gott schütze uns -vor unsern Freunden! Grenzt es nicht fast an Wahnwitz, wenn die -Zeitungen im Anschluss an obige Ausführungen folgende Expektoration -einer Amerikanerin beifällig wiederholen: »Fünfzig Feuer da, wo ein -einziges genügen würde. Sie können ja an ihrem Tisch im Familienkreis -mit ihren Kindern essen, wenn sie wollen, aber warum sollen fünfzig -Frauen ihre Morgenstunde verlieren, um ein paar Tassen Kaffee zu -machen und das so einfache Frühstück zu bereiten? Warum fünfzig Feuer, -wenn zwei Personen und ein einziges Feuer genügen würden, um all das -Fleisch und Gemüse zu kochen? Warum ist der Wert der Frauenarbeit -niemals anerkannt worden? Warum sind die Frauen in jeder Familie, -wo oft drei bis vier Dienstboten gehalten werden, gezwungen, ihre -ganze Zeit (!) den Küchenangelegenheiten zu widmen? Weil selbst -diejenigen, die die Befreiung der Menschheit wollen, nicht die Frau -in ihrem Befreiungstraum verstanden haben -- und weil sie es von -ihrer hohen männlichen Würde herab für unwürdig halten, an diese -»Küchenangelegenheiten« zu denken, die sie von sich abgewältzt haben -auf die Schultern der grossen Dulderin Frau!« - -[70] Die im Oktober 1909 in Berlin abgehaltene Generalversammlung des -Verbands fortschrittlicher Frauenvereine meinte den Schrecken über die -Ergebnisse der Berufszählung von 1907 dadurch überwinden zu können, -dass sie einem »Verband für handwerksmässige und fachgewerbliche -Ausbildung der Frau« das Wort redete. Sie ging dabei von der durch -nichts beweisbaren Annahme aus, dass der Zuwachs erwerbstätiger Frauen -seit 1895 durchweg aus »ungelernter Arbeit« bestehe. Die Frauen -leisteten in der neuen deutschen Volkswirtschaft in überwiegendem -Masse nichts anderes als »Kuli-Arbeit«. Dem soll nun abgeholfen werden -durch fachgewerbliche Ausbildung. (Vgl. »Soziale Praxis« XIX, S. -55 f.) Ganz abgesehen von der Frage, ob hier von einer richtigen -Annahme ausgegangen ist, wird man ernste Zweifel hegen dürfen, ob damit -an der Tatsache etwas geändert werden kann, dass auch bei gleicher -Leistung die Frauenlöhne niedriger sind als die Männerlöhne und dass -die Erwerbsarbeit der Frauen -- einerlei, ob sie »gelernte« oder -»ungelernte« Arbeit ist -- unter der heutigen Wirtschaftsorganisation -in der Hauptsache nur abhängige Arbeit sein kann. -- Uebrigens scheinen -die Fälle, in denen eine ordnungsmässige Ausbildung weiblicher -Handwerkslehrlinge Platz greift, schon jetzt ziemlich häufig zu sein, -wie die Ergebnisse einer von dem erwähnten Verbande veranstalteten -Erhebung vermuten lassen. Vgl. darüber Volkswirtsch. Blätter VIII -(1909) S. 397. - - - - - -End of Project Gutenberg's Die Frauenfrage im Mittelalter, by Karl Bücher - -*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE FRAUENFRAGE IM MITTELALTER *** - -***** This file should be named 60062-0.txt or 60062-0.zip ***** -This and all associated files of various formats will be found in: - http://www.gutenberg.org/6/0/0/6/60062/ - -Produced by Peter Becker, Reiner Ruf, and the Online -Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This -file was produced from images generously made available -by The Internet Archive) - - -Updated editions will replace the previous one--the old editions will -be renamed. - -Creating the works from print editions not protected by U.S. copyright -law means that no one owns a United States copyright in these works, -so the Foundation (and you!) can copy and distribute it in the United -States without permission and without paying copyright -royalties. 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