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-The Project Gutenberg EBook of Die Frauenfrage im Mittelalter, by Karl Bücher
-
-This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and
-most other parts of the world at no cost and with almost no restrictions
-whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms
-of the Project Gutenberg License included with this eBook or online at
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-have to check the laws of the country where you are located before using
-this ebook.
-
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-
-Title: Die Frauenfrage im Mittelalter
-
-Author: Karl Bücher
-
-Release Date: August 5, 2019 [EBook #60062]
-
-Language: German
-
-Character set encoding: UTF-8
-
-*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE FRAUENFRAGE IM MITTELALTER ***
-
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-
-
-Produced by Peter Becker, Reiner Ruf, and the Online
-Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This
-file was produced from images generously made available
-by The Internet Archive)
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- Anmerkungen zur Transkription
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- Der vorliegende Text wurde anhand der 1910 erschienenen Buchausgabe
- so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische
- Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und
- heute nicht mehr gebräuchliche Schreibweisen bleiben gegenüber
- dem Original unverändert; fremdsprachliche Begriffe wurden nicht
- korrigiert.
-
- Umlaute in Großbuchstaben (Ä, Ö, Ü) werden, abgesehen von der
- Titelseite, als deren Umschreibungen (Ae, Oe, Ue) wiedergegeben.
- Die Verwendung des ‚scharfen S‘ (ß) entspricht nicht in allen
- Fällen den heutigen Rechtschreibgewohnheiten.
-
- Besondere Schriftschnitte wurden in der vorliegenden Fassung mit
- den folgenden Sonderzeichen gekennzeichnet:
-
- kursiv: _Unterstriche_
- gesperrt: +Pluszeichen+
-
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- DIE FRAUENFRAGE
-
- IM
-
- MITTELALTER
-
- VON
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- KARL BÜCHER.
-
- ZWEITE VERBESSERTE AUFLAGE.
-
- TÜBINGEN
-
- VERLAG DER H. LAUPP’SCHEN BUCHHANDLUNG
- 1910.
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-
- Alle Rechte vorbehalten.
-
- Druck von H. Laupp jr in Tübingen.
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- FRAU
-
- LINA LUDWIG
-
- GEWIDMET.
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-
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-Das Beste, was Frauen uns geben, können wir niemals wiedergeben, und
-wenn ich dieses Büchlein Dir, der lieben guten Mama, zueigne, so weiss
-ich, dass damit die Dankesschuld nicht abgetragen werden kann, zu der
-ich mich bekennen muss. Aber vielleicht ist es Dir doch eine Freude,
-dadurch an die Zeit erinnert zu werden, wo sich auf dem Frankfurter
-Stadtarchiv mir die Gedanken, die es enthält, zusammenfügten und ich an
-so manchem schönen Sonntag bei Euch in Heppenheim ausspannen durfte.
-
-Ausgesprochen wurden diese Gedanken zuerst in einem Vortrage, den ich
-am 28. März 1882 im Liebigschen Hörsaale zu München vor gebildeten
-Frauen und Männern gehalten habe. Aus dem Kreise der Zuhörer sahen
-damals zwei freundliche Augen zu mir empor, die seitdem meinen
-Lebensweg erhellten und die jetzt erloschen sind. Du wirst es vor
-allen verstehen, dass ich mich lange nicht entschliessen konnte, das
-Büchlein, das damals gedruckt wurde, zu erneuern, als es vergriffen
-war. Wenn ich es jetzt dennoch tue, so bin ich nicht der Versuchung
-erlegen, was ich einst in keckem Jugendmute hingestellt hatte, mit
-altem, bedächtigem Kopfe umzumodeln. Die Schrift scheint doch manchem
-so, wie sie ist, lieb geworden zu sein, und wenn ich heute vielleicht
-auch vieles anders sagen würde, in ihren tatsächlichen Feststellungen
-hat sie vor der Kritik bestehen können. Die Verbesserungen der
-neuen Auflage beschränken sich deshalb auf kleinere Berichtigungen
-und Zusätze und auf eine grössere Aenderung am Schlusse, zu der
-die Ergebnisse der Berufszählung von 1907 Anlass gaben. Ausserdem
-sind in den Anmerkungen einige genauere Belege gegeben, ohne dass
-Vollständigkeit der Literaturangaben erstrebt wurde. Eine gelehrte
-Abhandlung sollte mein Vortrag nicht werden.
-
-Eine neue Zugabe ist das Bildchen auf Umschlag und Einband. Es stellt
-eine der Hilfsarbeiterinnen des Frankfurter Wollenhandwerks, wenn nicht
-alles trügt, in Bekinentracht dar, entworfen von einem Frankfurter
-Schreiber, der das Bedebuch von 1405 mit lustigen Federzeichnungen
-versehen hat. Das Bildchen steht bei der Lindheimer Gasse, die
-im damaligen Weberviertel der Altstadt liegt. Bei der Härte der
-mittelalterlichen Bede ist eine amtlich illustrierte Steuerliste eine
-so seltsame Erscheinung, dass ihr Urheber wenigstens in einer kleinen
-Probe seiner Kunst dem steuergeplagten XX. Jahrhundert bekannt zu
-werden verdiente, stünde diese Probe auch nicht in so enger Beziehung
-zum Inhalt dieses Büchleins, als es tatsächlich der Fall ist.
-Vielleicht kann sie seinen Ernst um ein Weniges mildern und durch ihr
-Wirklichkeitsgepräge den Irrtümern, deren es immer noch genug enthalten
-wird, die freundliche Nachsicht erwirken, deren wir alle bedürfen.
-
- +Leipzig+, den 25. Oktober 1909.
-
- +Karl Bücher.+
-
-
-
-
-Inhalt.
-
-
- Die Frage 1. -- Ihr zwiespältiges Wesen 2. -- Ihre statistische
- Wurzel 3. -- Das Zahlenverhältnis der Geschlechter im Mittelalter
- 5. -- Ursachen des grossen Frauenüberschusses 7. Verschärfung
- durch Ehebeschränkungen 9. -- Wirtschaftliche Stellung der Frau im
- deutschen Altertum 10. -- Berufsbildung und Entlastung der Frauen
- 12. -- Angeblicher Ausschluss von zünftiger Erwerbstätigkeit 13.
- -- Tatsächliches Verhältnis 15, -- in der Textilindustrie 16, in
- der Schneiderei 18, -- in anderen zünftigen Gewerben 19, -- in
- nicht zünftigen Berufen 20. -- Versorgungsanstalten: a) Klöster 24;
- -- b) Leibrentenkauf 26; -- c) Samenungen 27; -- d) Gotteshäuser
- 32. Statistisches 34. Statuten 35. Tätigkeit der Bekinen 36.
- Aufnahmebedingungen 38. Lebensweise 38. Religiöse Stellung 40.
- Entartung 41. -- Soziale Stellung der Frauen im Mittelalter 43.
- -- Gegensätze 45. -- Fahrende Frauen 48. -- Die gemeinen Frauen
- in den Städten 55. Frauenhäuser 56. Sittenpolizei 60. Eingreifen
- der Kirche 61. Reuerinnen 62. Rettungshäuser 63. -- Rückblick 66.
- Wandlung seit der Reformation 67. -- Die heutige Frauenfrage 71. --
- Anmerkungen 76.
-
-
-
-
-Die »Frauenfrage« bildet nach allgemeiner Annahme eine Zeitfrage von
-so eigenartig modernem Charakter, dass es von vornherein fraglich
-erscheinen könnte, ob man berechtigt sei, diesen Ausdruck auch auf
-Erscheinungen der Vergangenheit anzuwenden. Wenn wir aber überall
-da von »Fragen« reden, wo wir die vorhandenen Zustände in einem
-auffälligen Widerspruche sehen zu dem, was Vernunft und Gerechtigkeit
-fordern, so wird es wohl kaum noch einem Zweifel unterliegen, dass
-wir auch von Fragen der Vergangenheit sprechen dürfen, wo wir immer
-derartige Widersprüche zwischen dem, was +war+, und dem, was hätte
-sein sollen, entdecken. Es ist dabei ziemlich gleichgültig, ob die
-tatsächlich vorhandenen Widersprüche als »Fragen« in das Bewusstsein
-der Zeitgenossen getreten sind; es genügt vollständig, wenn ein
-derartiger Widerspruch nachgewiesen werden kann, oder wenn sich
-Versuche und Anstalten zu seiner Beseitigung erkennen lassen. Oder
-wollte etwa jemand leugnen, dass die moderne Frauenfrage lange vor der
-Zeit schon existiert hat, wo sie anfing, in populären Vorträgen, auf
-»Frauentagen« oder bei ästhetischen Teegesellschaften verhandelt zu
-werden?
-
-Wenn ich in diesem Sinne von einer Frauenfrage im Mittelalter sprechen
-will, so bin ich weit davon entfernt, mich auf den Standpunkt
-derjenigen zu stellen, welche die gesamte rechtliche, politische und
-soziale Stellung der Frau im Widerspruch finden mit den Forderungen
-der Vernunft und Gerechtigkeit. Von diesem Standpunkte aus gab es
-sicherlich im Mittelalter weit, weit mehr zu »fragen« und zu wünschen
-als heutzutage. Ich denke mich vielmehr auf jenen engeren Teil
-der Frauenfrage zu beschränken, den man vielleicht richtiger als
-»Frauen+erwerbs+frage« bezeichnen würde. Freilich hat auch noch in
-diesem engeren Sinne heute die Frauenfrage eine doppelte Seite. Sie
-stellt sich dar einerseits als Frauenschutzfrage mit Bezug auf die
-zahlreichen weiblichen Arbeiter der Industrie, anderseits als Frage der
-Erweiterung des Erwerbsgebiets der Frauen für diejenigen weiblichen
-Glieder der gebildeten Klasse, welche aus irgend einem Grunde
-ausserhalb der natürlichen Tätigkeitssphäre ihres Geschlechtes in der
-Wirtschaft Verwendung suchen.
-
-Welche von diesen beiden Seiten der Frauenerwerbsfrage man nun
-auch ins Auge fassen mag, immer wird man darauf zurückgeführt, die
-+Wurzel+ derselben zu suchen in der Tatsache, dass gegenwärtig ein
-ansehnlicher Teil der Frauen innerhalb der Familie nicht diejenige
-Versorgungsgelegenheit findet, die wir ihm aus allgemeinen Gründen
-wünschen müssen. Diese Tatsache beruht in erster Linie auf einem
-statistischen Missverhältnis, welches obwaltet zwischen der Zahl der
-heiratsfähigen Frauen und Männer, sodann aber auf einer entweder
-notwendigen oder freiwilligen Enthaltung von der Ehe auf Seiten eines
-Teils der heiratsfähigen Männer.
-
-Was zunächst jenes statistische Missverhältnis betrifft, so ist es eine
-bekannte Tatsache, dass fast in allen europäischen Staaten unter den
-Neugeborenen die Zahl der Knaben überwiegt, dass aber durch rasches
-Absterben der männlichen Kinder das Zahlenverhältnis zwischen beiden
-Geschlechtern bis etwa zum 17. oder 18. Jahre sich ausgleicht. Wo nun
-eine Bevölkerung weiterhin nur natürlichen Einflüssen ausgesetzt ist,
-d. h. wo die Verminderung der Geschlechter nur durch Absterben erfolgt,
-da kann sich das Zahlenverhältnis derselben etwa vom 18. bis zum 30.
-Jahre, also dem eigentlichen Heiratsalter, im Gleichgewicht erhalten.
-Es würde bei rechtzeitiger Verheiratung jede Frau einen Mann bekommen
-können. Vom 30. Jahre ab gewinnt überall das weibliche Geschlecht ein
-Uebergewicht und steigert dasselbe von Jahrzehnt zu Jahrzehnt, so dass
-in den höchsten Altersstufen auf 10 Männer durchschnittlich 14-20
-Frauen zu kommen pflegen.
-
-So gestaltet sich das Verhältnis der Geschlechter unter rein
-+natürlichen Einflüssen+. Allein diese natürlichen Einflüsse gelangen
-in vielen Staaten nicht zu ungestörter Wirksamkeit. Kriege und
-Auswanderung, sowie die nachteiligen Folgen mancher Berufstätigkeiten
-verringern die Zahl der Männer schon zwischen dem 18. und 30. Jahre
-so stark, dass fast plötzlich um das 20. Jahr das anfängliche
-Uebergewicht des männlichen Geschlechts in ein Uebergewicht des
-weiblichen Geschlechtes umschlägt. Insbesondere ungünstig prägen
-sich die Ergebnisse der angedeuteten nachteiligen Einwirkungen in
-der Geschlechtsgliederung der deutschen Bevölkerung aus. Von den
-Altersstufen zwischen 20 und 25 Jahren kommen im Deutschen Reiche
-nach der Zählung von 1900 auf 1000 Männer schon 1012 Frauen; im
-Alter von über 20 Jahren überhaupt auf 1000 Männer 1064 Frauen. Noch
-ungünstiger gestaltet sich diese Betrachtung, wenn wir berücksichtigen,
-dass normaler Weise das Heiratsalter des Mannes um etwa fünf Jahre
-höher ist, als das der Frau. Stellen wir demgemäß die Männer im Alter
-von 25-30 Jahren den Frauen im Alter von 20-25 Jahren gegenüber, so
-erhalten wir für die deutsche Bevölkerung auf je 1000 Männer 1105
-Frauen.
-
-Es kann demnach ein beträchtlicher Teil der heiratsfähigen Frauen
-unter keinen Umständen heute zur Verehelichung gelangen, selbst den
-Fall vorausgesetzt, dass alle Männer heiraten wollten und könnten.
-Dieser Fall trifft nun aber bekanntlich nicht zu. Ein ansehnlicher
-Teil der Männer (in ganz Deutschland gegen 10%) bleibt unvermählt. Es
-ist klar, dass beide Umstände, der statistische Frauenüberschuss und
-das soziale Uebel der männlichen Ehelosigkeit, in ihrem Zusammenwirken
-einen beträchtlichen Teil der unverheiratet bleibenden Frauen auf eine
-Existenz durch eigene Erwerbsarbeit hinweisen. Zu einem eigentlichen
-Erwerbs-Notstande führen dieselben indes nur in den sogen. höheren
-Klassen der Gesellschaft, für die es an passenden Frauenerwerbsgebieten
-fehlt.
-
-Aus ganz derselben Ursache, wie die moderne Frauenerwerbsfrage,
-entspringt die mittelalterliche Frauenfrage, von der im Folgenden die
-Rede sein soll. Wenn ich im allgemeinen von einer +mittelalterlichen+
-Frage spreche, so soll damit nicht gesagt sein, dass das ganze
-Mittelalter und alle Klassen der Bevölkerung in die Erörterung
-hereingezogen werden sollen. Ich muss mich vielmehr beschränken auf die
-Zeit und die Teile der Bevölkerung, für welche uns allein Quellen über
-diese Dinge fliessen, auf die deutschen Städte von der Mitte des XIII.
-bis zum Ausgange des XV. Jahrhunderts.
-
-Statistische Ermittelungen, welche über drei der bedeutendsten
-mittelalterlichen Städte Deutschlands angestellt werden konnten[1],
-haben übereinstimmend einen so bedeutenden Ueberschuss der erwachsenen
-weiblichen über die gleichalterige männliche Bevölkerung ergeben,
-dass man mit Notwendigkeit auf die Vermutung geführt wird, es müsse
-die Frauenfrage im städtischen Leben der beiden letzten Jahrhunderte
-des Mittelalters weit schärfer und brennender aufgetreten sein als
-heutzutage. Eine zuverlässige Zählung der Nürnberger Bevölkerung,
-welche am Ende des Jahres 1449 vorgenommen wurde, ergab unter der
-bürgerlichen Bevölkerung auf 1000 erwachsene Personen männlichen
-Geschlechts 1168 Personen weiblichen Geschlechts. Aber nicht bloss in
-den bürgerlichen Familien, sondern auch unter der dienenden Klasse
-(den Knechten, Handwerksgesellen und Mägden) überwog das weibliche
-Geschlecht. Rechnen wir diese mit der bürgerlichen Bevölkerung
-zusammen, so kamen gar auf 1000 männliche Personen 1207 weibliche. In
-Basel scheint um 1454 das Verhältnis ähnlich gewesen zu sein. In den
-beiden Kirchspielen St. Alban und St. Leonhard trafen damals auf 1000
-männliche Personen über 14 Jahren 1246 weibliche Personen der gleichen
-Altersstufen. Eine Zählung endlich, welche die grössere Hälfte der
-erwachsenen Bevölkerung von Frankfurt a. M. im Jahre 1385 umfasst,
-ergab 1536 männliche und 1689 weibliche Personen oder auf 1000 Männer
-rund 1100 Frauen. Diese letzte Ziffer ist eine Minimalziffer; es lässt
-sich mit guten Gründen wahrscheinlich machen, dass der Frauenüberschuss
-in Frankfurt a. M. im Jahre 1385 noch weit beträchtlicher gewesen ist.
-
-Diese Zahlen reden jedenfalls eine sehr deutliche Sprache; ihr Gewicht
-wird indess noch verstärkt durch eine Reihe von Beobachtungen, von
-denen ich hier nur +eine+ kurz mitteilen will. Das Frankfurter
-Stadtarchiv besitzt noch heute einen grossen Teil der Listen,
-welche über die Erhebung der Vermögenssteuer (Bede) im XIV. und XV.
-Jahrhundert geführt wurden. Diese Erhebung erfolgte ebenso wie die
-Einschätzung durch den Rundgang einer Kommission von Haus zu Haus.
-Das Vermögen wurde nach eidlicher Versicherung der Steuerpflichtigen
-zur Steuer veranlagt und die Hausbesitzer waren bei schwerer Strafe
-gehalten, alle in ihren Häusern wohnenden Personen mit eigenem Vermögen
-anzugeben. Dieses Verfahren bietet ohne Zweifel die Gewähr grosser
-Genauigkeit mit Bezug auf die Ermittlung der Steuerpflichtigen. Da
-ist es nun überaus auffallend, wie häufig unter den Steuerzahlern
-alleinstehende Frauen auftreten. Nach zahlreichen statistischen
-Ermittlungen[2], welche die Jahre 1354-1510 umfassen, machten in
-diesem Zeitraum die Frauen den +sechsten+ bis den +vierten+ Teil aller
-Steuerpflichtigen aus. Bedenkt man, dass es sich bei diesem Verhältnis
-grösstenteils um alleinstehende, selbständige Frauen handelt, dass
-die zahlreichen Nonnen, Pfründnerinnen und Bekinen meist nicht
-mitgerechnet sind und dass Frauen auch im Mittelalter viel schwerer
-zur Selbständigkeit gelangten als die Männer, so erhält man eine
-Ahnung davon, wie schneidend das Missverhältnis in der Zahl beider
-Geschlechter im bürgerlichen Leben der Städte hervorgetreten sein muss.
-
-Hier wirft sich zunächst die Frage auf: woher kommt dieser bedeutende
-Ueberschuss der erwachsenen weiblichen über die männliche Bevölkerung?
-Ich will versuchen, dieselbe mit ein paar kurzen Andeutungen zu
-beantworten. Drei Ursachen scheinen mir besonders in Betracht zu kommen:
-
-1. die zahlreichen Bedrohungen, welchen das männliche Leben in den
-mittelalterlichen Städten infolge der fortwährenden Fehden, der
-blutigen Bürgerzwiste und der gefahrvollen Handelsreisen ausgesetzt war;
-
-2. die grössere Sterblichkeit der Männer bei den oft sich
-wiederholenden pestartigen Krankheiten. Mindestens weisen auf eine
-derartige Vermutung hin die stärkeren Ziffern für die Frauen,
-welche regelmässig nach Pestjahren in den Frankfurter Steuerlisten
-auftreten[3];
-
-3. die Unmässigkeit der Männer in jeder Art von Genuss.
-
-Ausserdem ist wohl die Vermutung nicht abzuweisen, dass die städtische
-Berufsarbeit in engen, ungesunden Räumen, zwischen hohen, dicht
-zusammengerückten Häusermauern bei der Unvollkommenheit der technischen
-Hilfsmittel viel mehr aufreibende Muskelarbeit von den Männern
-erfordert habe, dass der Daseinskampf bei dem raschen Wechsel von guten
-und schlechten Jahren, von hohen und niederen Lebensmittelpreisen, von
-Ueberfluss und Mangel für sie, wenn auch vielleicht im ganzen nicht
-schwieriger, so doch unregelmässiger und wechselvoller sich gestaltet
-haben müsse als in Zeiten besserer Gesundheitspflege und ausgebildeten
-nationalen und internationalen Verkehrs.
-
-Welcher von diesen Entstehungsursachen nun auch der mittelalterliche
-Frauenüberschuss vorwiegend zuzuschreiben sein mag -- sicher ist, dass
-er vorhanden war und dass er in mancherlei Verhältnissen des sozialen
-Lebens seinen Ausdruck fand. Sicher ist auch, dass die dadurch für
-zahlreiche Frauen gegebene Unmöglichkeit einer Versorgung in der Ehe zu
-Uebelständen führte, die das Mittelalter klar erkannte und auf seine
-eigene Art zu heilen suchte.
-
-Ehe wir zur Betrachtung dieser Verhältnisse übergehen, müssen wir
-kurz die Frage berühren, wie weit Beschränkungen des Rechts zur
-Verehelichung das Uebel noch vermehrten.
-
-Hier tritt zunächst das Cölibat der Geistlichkeit uns entgegen. Ihre
-Zahl war allerwärts in den Städten unverhältnismässig gross. Sie lässt
-sich in Frankfurt a. M. für das XIV. und XV. Jahrhundert bei einer
-Einwohnerzahl von 8000-10000 auf 200-250 Personen berechnen[4]. Für
-Lübeck darf man in derselben Zeit 250-300 Weltgeistliche und gegen 100
-Klosterbrüder annehmen[5]. In Wismar belief sich um 1485 die Zahl der
-Weltgeistlichen auf 150; in Nürnberg wird 1449 der geistliche Stand auf
-446 (einschliesslich der Dienerschaft) angegeben. Wie ungünstig ihre
-Ehelosigkeit die Heiratsziffern des weiblichen Geschlechts in diesen
-kleinen Gemeinwesen beeinflussen musste, liegt auf der Hand.
-
-Sodann wirkte die zünftige Ordnung des Gewerbebetriebes nachteilig
-auf das Heiratsalter eines grossen Teiles der männlichen Bevölkerung
-ein. Die Verehelichung des Handwerkers hing von seiner Zulassung
-zur Meisterschaft ab, und diese wieder von Bedingungen, welche
-die Angehörigen der Zunftmitglieder begünstigten[6]. Der Geselle
-durfte als solcher im allgemeinen nicht heiraten[7]. Infolge der
-Schliessung vieler Zünfte, der Beschränkung der Betriebsstätten und
-Verkaufsbänke bildete sich deshalb im XIV. und XV. Jahrhundert ein
-eigener Gesellenstand, der keine Aussicht auf Selbständigmachung und
-Familiengründung hatte. Indessen zeugen doch die vielfachen Verbote der
-Zunftstatuten, verheiratete Gesellen anzunehmen, sowie viele Beispiele
-der Frankfurter Steuerlisten dafür, dass Gesellenheiraten nicht eben
-selten waren. Auf keinen Fall aber waren sie so leicht und häufig, wie
-heute die Ehen der Fabrikarbeiter.
-
-Wenn wir uns nun anschicken, die Frage zu beantworten: +was wurde im
-Mittelalter aus den zahlreichen Frauen, die ihren »natürlichen Beruf«
-zu erfüllen verhindert waren+? so müssen wir uns vor allen Dingen von
-der Anschauung los machen, welche den meisten von uns aus unseren
-frühesten Schuljahren anklebt. Wir hören da nach den Schilderungen in
-Tacitus’ »Germania« von der hohen Achtung, der fast göttergleichen
-Verehrung, welche dem Weibe bei den alten Germanen gezollt wurde;
-aber wir übersehen nur zu leicht, dass derselbe Tacitus die Stellung
-der Frau in der Wirtschaft so beschreibt, dass wir mit Notwendigkeit
-auf eine grosse Ueberlastung des weiblichen Geschlechts schliessen
-müssen. Der Mann achtet keine Tätigkeit ausser derjenigen mit dem
-Schwerte. Träge liegt er im Frieden auf der Bärenhaut; Schlaf, Trunk
-und Würfelspiel füllen seine Zeit. Die Sorge für Feld, Haus und Herd
-bleibt den Frauen, die mit den Kindern, den Schwachen und Unfreien die
-Wirtschaft führen. Neben der erhaltenden und verwaltenden Tätigkeit des
-Hauses, die heutzutage den Frauen hauptsächlich zufällt, hatten sie
-also auch die gesamte Gütererzeugung zu bewerkstelligen; oder, um einen
-geläufigen Ausdruck zu gebrauchen: die Frau ernährte die ganze Familie.
-Sie war Arbeiterin, Wirtschaftsführerin, Haushälterin und Erzieherin
-der Kinder zugleich. Die Germanen machten also in ihrer primitiven
-Periode keine Ausnahme von der Erwerbsordnung, die wir noch heute bei
-Naturvölkern finden.
-
-Dieser Zustand änderte sich nach den grossen Wanderungen, als in
-währenden Friedenszeiten und bei wachsender Bevölkerung die deutschen
-Männer sich herabliessen, auch den Acker zu bebauen. Immer aber blieb
-noch ein grosser Teil der Landwirtschaft, namentlich die Be- und
-Verarbeitung vegetabilischer Stoffe, den Frauen überlassen. Auch als
-mehr und mehr aus der alten geschlossenen Hauswirtschaft einzelne
-Tätigkeiten als Gewerbe sich absonderten, blieb das Arbeitsgebiet der
-Frau immer noch sehr gross, wie wir deutlich aus der Verteilung der
-Arbeiten in den grundherrlichen Grosswirtschaften erkennen. Da finden
-wir unter den männlichen Leibeigenen freilich schon Müller und Bäcker,
-Schneider und Schuster, Grobschmiede und Waffenschmiede; den Frauen lag
-aber nicht bloss die Arbeit in Küche und Keller, in Garten und Stall
-ob, sondern auch die Besorgung der Gewandung von der Schafschur und der
-Flachsbereitung bis zum Weben, Färben, Zuschneiden, Nähen und Sticken,
-ferner das Bierbrauen, Seifensieden, Lichterziehen und eine Menge
-von anderen Verrichtungen, die später nach und nach von besonderen
-Gewerbetreibenden übernommen wurden[8].
-
-So sehen wir bis in das XIII. Jahrhundert hinein in dem Masse, als die
-gewerbliche Berufsbildung fortschritt, eine immer weiter greifende
-Entlastung der Frau von schweren körperlichen Arbeiten eintreten; ihre
-Tätigkeit beginnt sich auf dasjenige Gebiet zu beschränken, welches wir
-als die Haushaltung zu bezeichnen pflegen. Aber immer war dieses Gebiet
-noch bedeutend umfangreicher als heutzutage. Das Spinnen und Bleichen,
-das Backen und Bierbrauen wurde auch in den Städten noch vielfach von
-den Frauen besorgt; der Schuster und Schneider, der Sattler und der
-Bauhandwerker arbeiteten im Hause auf der »Stör«; eine grosse Anzahl
-von Produkten, die wir heute fertig zum Verbrauche kaufen, bedurfte
-noch der Zurichtung durch die Frauen.
-
-Dies alles weist darauf hin, dass eine grössere Zahl von Frauen in
-den mittelalterlichen Haushaltungen verwendet werden konnte, als dies
-heute möglich wäre. So mögen vielfach elternlose Mädchen und verwitwete
-Frauen in den Familien ihrer näheren oder entfernteren Verwandten
-Unterkunft und Beschäftigung gefunden haben; der Familienzusammenhang
-war ohnehin damals noch viel stärker als gegenwärtig. Diejenigen
-alleinstehenden Frauen dagegen, welche keinen derartigen Rückhalt
-besassen, waren allem Anscheine nach in den Städten sehr übel gebettet.
-Auf dem Lande mochten Frauenhände immer in der Wirtschaft erwünscht
-sein; in den Städten war die Frau (abgesehen von der Eingehung eines
-Dienstbotenverhältnisses) nach der gewöhnlichen Annahme von der
-Erwerbsarbeit in den zünftigen Gewerben fast vollständig ausgeschlossen.
-
-In der Tat wird sich nicht leugnen lassen, dass die gesamte Stellung
-der Gewerbe im Mittelalter ein selbständiges Eingreifen der Frauen in
-dieses Gebiet grundsätzlich auszuschliessen scheint. Das Zunftwesen,
-welchem alle einigermassen entwickelten Gewerbe unterworfen waren, war
-seinem innersten Wesen nach auf die Familie gegründet. Die Zünfte waren
-nicht bloss gewerbliche Vereine, sondern Unterabteilungen der Gemeinde
-mit rechtlichen, politischen, militärischen und administrativen
-Aufgaben. Das Recht zum Gewerbebetrieb schloss die Verpflichtung zum
-Waffendienst und zu anderen Leistungen in sich, zu welchen Frauen nicht
-wohl herangezogen werden konnten. Bei der Teilnahme an den politischen
-Rechten, von der ja die Frauen ausgeschlossen waren, spielten die
-Zünfte wieder eine Rolle, welche die Zulassung weiblicher Mitglieder
-untunlich zu machen schien.
-
-Adrian Beier[9], der Verfasser des ältesten Kompendiums des
-Handwerksrechts, stellt denn auch den Satz auf: das männliche
-Geschlecht sei eine der unerlässlichen Grundbedingungen für die
-Aufnahme in eine Zunft gewesen. Die ganze gesellschaftliche Ordnung,
-meint er, beruhe darauf, dass jedes Geschlecht diejenigen Geschäfte
-übernehme, welche seiner Natur am angemessensten seien, der Mann die
-Erwerbsarbeit, die Frau die Küche, den Spinnrocken, die Nadel, die
-Wäsche; auch das Weben, Lichtergiessen und Seifensieden solle ihr noch
-gestattet sein. Das Mädchen sei zur Ehe bestimmt; man könne nicht
-wissen, wen es einmal heiraten werde; eine gelernte Schusterin sei aber
-dem Schmiede nichts nütze. Ausserdem könne man nicht allein in der
-Lehre lernen; von ungewanderten Junggesellen und gewanderten Jungfern
-werde aber beiderseits wenig gehalten. Der Umgang mit Männern in der
-Werkstätte sei in sittlicher Hinsicht nicht ungefährlich. Endlich
-sei die Zunft eine öffentliche Einrichtung; das Meisterrecht sei mit
-staatlichen Leistungen, als Wachen und Gaffen, verbunden, wozu Weiber
-nicht taugten.
-
-Trotz dieser anscheinend in der Natur der Sache liegenden
-grundsätzlichen Ausschliessung der Frauen wenigstens vom zünftigen
-Gewerbebetrieb sehen wir das ganze Mittelalter hindurch die Frauen
-vielfach im Gewerbe tätig -- ein Beweis, dass eine derartige
-Beschäftigung derselben durch die tatsächlichen Verhältnisse sich als
-notwendig aufdrängte. Ja wir finden sogar Frauenarbeit in einer Reihe
-von Berufsarten, von denen sie gegenwärtig tatsächlich ausgeschlossen
-ist.
-
-Ich will hier die Tatsache nicht weiter betonen, dass die Witwe eines
-Meisters das Geschäft ihres Mannes forttreiben durfte; das ist bekannt
-genug. Ueberdies ist dieses Vorrecht in manchen Gewerben und Städten
-zeitlich begrenzt oder an die Bedingung der Wiederverheiratung mit
-einem Gesellen des gleichen Handwerks geknüpft. Ich will auch kein
-grosses Gewicht darauf legen, dass Frauen und Töchter, oft auch die
-Magd eines Handwerkers demselben im Geschäfte helfen konnten; das
-liess sich bei aller Bevormundung, die dem Mittelalter eigen war, so
-leicht nicht verbieten. Viel wichtiger erscheint mir, dass Frauen und
-Mädchen innerhalb eigener oder fremder Gewerbebetriebe zahlreiche
-Verwendung fanden, bald als abhängige Lohnarbeiterinnen, bald sogar
-als selbständige Meisterinnen. War das betreffende Gewerbe zünftig,
-so konnten hier und da die Frauen in eigenem Namen den Zünften mit
-gleichem Rechte wie die Männer angehören; war es unzünftig, so waren
-sie selbstverständlich keinerlei Beschränkungen unterworfen. Endlich
-finden wir sogar Gewerbe mit zünftiger Ordnung, die ausschliesslich aus
-Frauen bestanden.
-
-Natürlich handelt es sich hier zunächst um Gebiete, in welchen die
-Frauen von Alters her tätig gewesen waren[10]. Dahin gehört das ganze
-Gebiet der +Textilindustrie+. Die Weberei war zwar seit dem XII.
-Jahrhundert ein eigenes Gewerbe in Männerhand; indessen blieben die
-Vorrichtungsarbeiten, das Wollkämmen, Spinnen, Garnziehen, Spulen, fast
-überall noch lange Zeit in den Händen der Frauen. Wir finden deshalb
-an vielen Orten ein zahlreiches weibliches Arbeiterpersonal in der
-+Wollweberei+: Kämmerinnen, Spinnerinnen, Spulerinnen, Garnzieherinnen,
-Nopperinnen -- meist abhängige Lohnarbeiterinnen nach Art unserer
-Heim- oder Fabrikarbeiterinnen. In Frankfurt a. M. standen sie unter
-der Aufsicht von zwei Mitgliedern des Rats. Ihre Tätigkeit war an sehr
-eingehende Vorschriften gebunden, und wir haben in der Frankfurter
-Weberordnung von 1377 wohl das älteste Beispiel einer Regulierung der
-Frauenarbeit durch die öffentliche Gewalt[11]. Auch als Weberinnen
-finden wir die Frauen nicht selten tätig, und hier nicht bloss im
-Lohndienst, sondern auch als selbständige Mitglieder der Zunft. So in
-Bremen, in Köln, in Dortmund, in Danzig, in den schlesischen Städten,
-in Speier, Strassburg, Ulm, München. »Wer Webermeister oder Meisterin
-ist«, heisst es in einer Münchener Ratsverordnung aus dem XIV.
-Jahrhundert, »der soll haben, ob er will, einen Lernknecht und eine
-Lerndirne und nicht mehr«.
-
-Was die +Leinenweberei+ betrifft, so ist hier eine vielseitige
-selbständige Beteiligung der Frauen am Handwerk um so weniger zu
-bezweifeln, als in einem grossen Teile von Deutschland auf dem
-Lande die Frauen bis ins XIX. Jahrhundert hinein Leinwand gewebt
-haben. In Hamburg konnten Frauen in der Leinenweberei beim sogen.
-»schmalen Werke« selbständig werden (1375); in Strassburg wurden die
-Schleier- und Leinenweberinnen (1430) zu den Zunftlasten herangezogen;
-in Frankfurt a. M. finden wir ebenfalls selbständig steuernde
-»Lineberssen« (1428), ohne dass es freilich ersichtlich wäre, ob
-dieselben als Meisterinnen oder als Lohnarbeiterinnen betrachtet
-werden müssen. Die Schleierweberei und Schleierwäscherei ist dort
-ganz in den Händen der Frauen; ebenso scheinen sie die +Schnur+- und
-+Borten+wirkerei im XIV. und XV. Jahrhundert allein betrieben zu haben.
-In den schlesischen Städten bildete das Garnziehen ein eigenes Gewerbe,
-an dem Männer und Frauen beteiligt waren. In Köln bestand eine eigene
-Zunft von Garnmacherinnen; sie mussten sechs Jahre lernen und keine
-Meisterin durfte mehr als drei Mägde oder Lohnwerkerinnen halten. In
-der zu Anfang des XV. Jahrhunderts aufgekommenen +Barchentweberei+
-haben dagegen weibliche Arbeitskräfte bis jetzt nicht nachgewiesen
-werden können.
-
-Etwas anders lagen die Verhältnisse im +Schneidergewerbe+. Hier
-konnten freilich die Frauen auch das Recht hergebrachten Besitzes für
-sich geltend machen, da sie in älterer Zeit nicht bloss die eigenen
-Kleider, sondern auch diejenigen der Männer gefertigt hatten. Lesen wir
-doch noch im Nibelungenliede, dass Chriemhilde mit ihren Mägden den
-ausziehenden Recken das Gewand bereitet. Aber beim ersten Auftreten
-der Schneiderzünfte arbeiteten die Schneider nicht bloss alle Arten
-von Männerkleidern, sondern auch die Frauengewänder, ja sie hatten
-selbst die ganze Weisszeugnäherei[12]. Indessen bemerken wir doch auch
-hier eine rege Frauentätigkeit. Nicht nur dass im Schneidergewerbe
-Frauen und Töchter der Zunftmeister in weiterem Masse als in anderen
-Handwerken mitarbeiteten; an nicht wenigen Orten konnten auch Frauen
-als selbständige Meisterinnen in die Zunft treten, ja sie durften
-selbst Arbeiterinnen haben und Lehrmädchen annehmen. In Frankfurt und
-Mainz, wie wohl in allen mittelrheinischen Städten, suchte man ihre
-Aufnahme in die Zunft durch Festsetzung geringerer Aufnahmegebühren
-für Frauen zu erleichtern[13]. Erst im XV. Jahrhundert entstanden in
-den rheinischen Städten sehr langwierige Streitigkeiten zwischen den
-Schneidern und den Näherinnen, die schliesslich damit endeten, dass das
-Gebiet der letzteren auf diejenigen Arten des Nadelwerks beschränkt
-wurde, welche noch heute den Frauen eigen sind.
-
-Noch eine Reihe von anderen Handwerken lässt sich nachweisen, die im
-Mittelalter Frauen im Amte hatten. Es würde indes zu weit führen,
-hier auf die Einzelheiten einzugehen. Ich begnüge mich deshalb
-damit, hier kurz die zünftigen Gewerbe zu nennen, bei welchen
-weibliche Arbeitskräfte Verwendung fanden. Es sind: die Kürschner
-(in Frankfurt und in den schlesischen Städten), die Bäcker (in den
-mittelrheinischen Städten), Wappensticker, Gürtler (Köln, Strassburg),
-die Riemenschneider (Bremen), die Paternostermacher (Lübeck), die
-Tuchscherer (Frankfurt), die Lohgerber (Nürnberg), die Goldspinner und
-Goldschläger (in Köln). In den Statuten der letzteren hiess es: »Kein
-Goldschläger, dessen Frau Goldspinnerin ist, darf mehr als drei Töchter
-zum Goldspinnen haben; die Goldspinnerin dagegen, deren Mann nicht
-Goldschläger ist, darf vier Töchter haben und nicht mehr, dass sie ihr
-Gold spinnen.« An der Spitze beider Gewerbe stand je ein Meister und
-eine Meisterin, welche das Werk des Amtes zu besehen und zu prüfen
-hatten. Natürlich konnte es sich hier überall nur um Gewerbe handeln,
-welche der Natur ihres Betriebes nach für das zarte Geschlecht geeignet
-waren; denn es war stehender Grundsatz des alten Handwerksrechtes, dass
-niemand in der Zunft sein solle, der das Gewerbe nicht mit eigener Hand
-treiben könne.
-
-Im ganzen können wir sonach behaupten, dass im Mittelalter die
-Frauen von keinem Gewerbe ausgeschlossen waren, für das ihre Kräfte
-ausreichten. Sie waren berechtigt, Handwerke ordnungsmässig zu lernen,
-sie als Gehilfinnen, ja selbst als Meisterinnen zu treiben[14].
-Indessen bemerken wir schon frühe die Tendenz, die Frauenarbeit mehr
-und mehr zurückzudrängen. Dieselbe wendet sich zunächst gegen die
-Meisterswitwen, deren Recht auf eine gewisse Zeit (Jahr und Tag)
-beschränkt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Sodann gegen
-das Mitarbeiten der Mägde und der weiblichen Familienglieder, endlich
-auch gegen die selbständige Tätigkeit der Frauen in den Zünften. Die
-Gesellenverbände fangen an, sich zu weigern, neben den weiblichen
-Arbeitern zu dienen; die Meister klagen über Beeinträchtigung ihres
-Nahrungsstandes. Im XVI. Jahrhundert leistet noch die öffentliche
-Gewalt diesen engherzigen Bestrebungen Widerstand, im XVII. Jahrhundert
-erlahmt sie darin völlig, und so kommt es, dass nur in vereinzelten
-Fällen bis ins XVIII. Jahrhundert die Frauenarbeit im Handwerk sich
-erhalten hat[15].
-
-Was die nichtzünftigen Gewerbe betrifft, so unterlag in diesen
-die Frauenarbeit wohl nie irgend welchen Beschränkungen. Nur beim
-stehenden Kleinhandel, der jetzt so vielen Frauen Selbständigkeit und
-Unterhalt gewährt, scheint die Marktpolizei vielfach zu Ungunsten
-der Frauen eingegriffen zu haben, während sie beim Hausierhandel
-anscheinend stärker vertreten waren. So wird bei den Gewandschneidern
-und Fischhocken in Frankfurt der Verkauf durch die Frauen verboten,
-mit Ausnahme des Falles, wo der Mann abwesend ist; in München sollte
-keines Fleischhackers oder Metzgers Weib in der Bank stehen und
-Fleisch verkaufen[16]; in Passau durfte die Frau eines Salzhändlers
-nur wenn der Mann krank war dessen Geschäft versehen. Die Hocken und
-Viktualienhändler sind fast allerwärts Männer; nur in Ulm bilden die
-Käuflerinnen ein eigenes weibliches Gewerbe[17].
-
-Es wird vielleicht zur Veranschaulichung des Gesagten beitragen, wenn
-hier noch kurz die Berufsarten namhaft gemacht werden, bei welchen
-ich in Frankfurter Urkunden aus der Zeit zwischen 1320 und 1500
-Frauen beschäftigt gefunden habe. Sie lassen sich in vier Gruppen
-zerlegen. In der ersten, welche die Berufe umfasst, für die nur
-weibliche Namen vorkommen, ergaben sich 65 Beschäftigungsarten. Die
-zweite enthält die Berufe, in welchen die Frauen überwiegen; ihrer
-sind freilich nur 17. Aber ihnen stehen 38 Berufe gegenüber, in denen
-Männer und Frauen etwa gleich stark sich vertreten fanden und 81,
-in denen der Umfang ihrer Tätigkeit hinter derjenigen der Männer
-zurückblieb[18]. Das ergibt rund 200 Berufsarten mit Frauenarbeit.
-Unter ihnen treten allerdings die schon erwähnten Hilfsgewerbe der
-Textilindustrie am stärksten hervor. Die Verfertigung von Schnüren und
-Bändeln, Hüllen und Schleiern, Knöpfen und Quasten ist ganz in ihren
-Händen. Wie an der Schneiderei beteiligen sie sich an der Kürschnerei,
-Handschuh- und Hutmacherei, verfertigen Beutel und Taschen, lederne
-Brustflecke und Sporleder. Selbst bis in die kleine Holz- und
-Metallindustrie reicht ihre Tätigkeit: Nadeln und Schnallen, Ringe
-und Golddraht, Besen und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und
-Holzschüsseln gehen aus ihren Händen hervor. Die Feinbäckerei scheint
-vorzugsweise ihnen obzuliegen; fast ausschliesslich beherrschen sie
-die Bierbrauerei und die Herstellung von Kerzen und Seife. In dem
-außerordentlich spezialisierten Kleinhandel überwiegen sie: Obst,
-Butter, Hühner, Eier, Häringe, Milch, Käse, Mehl, Salz, Oel, Senf,
-Essig, Federn, Garn, Sämereien werden fast nur von ihnen vertrieben.
-Das Hockenwerk und das Trödelgeschäft, ja selbst der sehr entwickelte
-Handel mit Hafer und Heu sind vielfach in den Händen von Frauen.
-Sie treiben sich unter den Abenteurern und Gauklern hausierend
-umher. In den Badstuben Frankfurts bedienten 30 bis 40 Bademägde;
-ja man konnte sich zuweilen selbst von zarten Händen rasieren und
-immer in den Weinschenken sich von weiblichen Musikanten, wie
-Lauten- und Zimbelschlägerinnen, Pfeiferinnen, Fiedlerinnen und
-Schellenträgerinnen, etwas vorspielen lassen. Abschreiberinnen und
-Briefdruckerinnen kommen wenigstens vereinzelt vor; schon 1346 wird
-eine Malerin und von 1484 ab häufig Juttchen die Puppenmalerin
-genannt. Ja selbst im städtischen Dienst werden Frauen verwendet,
-nicht bloss als Hebammen und Krankenpflegerinnen, sondern selbst als
-Schlaghüterinnen, Pförtnerinnen, Turmwächterinnen[19], Zöllnerinnen
-und beim Hüten des Viehs. Unter den 11 Personen, welchen 1368 der
-Rat das Geldwechselgeschäft übertragen hatte, werden nicht weniger
-als 6 Frauen genannt; wir begegnen einer Frau als Pächterin des
-Leinwandzolles und einer anderen als Aufseherin und Einnehmerin in der
-Stadtwage[20]. Im XIV. Jahrhundert findet sich häufig eine weltliche
-Schulmeisterin, _Lyse, die die Kinde leret_, auch kurz _lerern_ oder
-_kindelern_ -- vielleicht eine mittelalterliche Kindergärtnerin. Aber
-1361 wird zugleich mit ihr Katherine schulmeistern genannt -- ein
-Beweis, dass keine vereinzelte Erscheinung vorliegt. In Lübeck war es
-von alters üblich, dass ehrbare Frauen kleine Mädchen schreiben und
-lesen lehren durften. Ferner hat es während des ganzen XIV. und XV.
-Jahrhunderts in den meisten Städten weibliche Aerzte gegeben. Zwischen
-1389 und 1497 konnten in Frankfurt nicht weniger als 15 Aerztinnen
-mit Namen nachgewiesen werden, unter diesen 4 Judenärztinnen und 3
-Augenärztinnen[21]. Verschiedenen von ihnen werden sogar wegen Heilung
-städtischer Bediensteten Ehrungen und Steuererleichterungen vom Rate
-bewilligt. Endlich war es nichts seltenes, dass in unsicheren Zeiten,
-wenn raubende und plündernde Haufen in der Umgegend sich sammelten,
-Frauen im Kundschafterdienst verwendet wurden[22]. Einer der höchsten
-Träume unserer modernen Emanzipationsfreunde war somit im Mittelalter
-schon einmal volle Wirklichkeit.
-
- * * * * *
-
-Wie ausgedehnt man sich auch das Gebiet selbständiger Erwerbstätigkeit
-vorstellen mag, welches den Frauen im Mittelalter zugänglich war --
-auf keinen Fall reichte es hin, sämtliche des männlichen Schutzes
-entbehrenden Frauen zu beschäftigen. Für die jüngeren bot hier
-wohl der Gesindedienst, der im Mittelalter verhältnismässig mehr
-Kräfte erforderte als heute, Arbeit und Brot; auch gab es ausser
-der Weberei und der Bekleidungsindustrie noch andere Handwerke, die
-weibliche Arbeitskräfte beschäftigten. So in Lübeck die Nadler,
-Maler, Bernsteindreher und Bader. Aber die Weiberlöhne[23] waren auch
-im Mittelalter überaus niedrig, wohl wegen des grossen Zudrangs von
-Arbeiterinnen zu den erwähnten industriellen Beschäftigungen. Viele
-waren deshalb gezwungen, in anderer Weise ein Unterkommen zu suchen.
-
-Hier bot sich als nächste Zuflucht das +Kloster+, und es ist
-in der Tat auffallend, wie sehr in der zweiten Hälfte des XIII.
-und im XIV. Jahrhundert allerwärts in den deutschen Städten die
-Frauenklöster zunahmen. In diese Zeit fällt der kräftige Impuls, der
-von den Bettelorden ausging, in deren Klientel sich fast alle neu
-gegründeten Nonnenklöster begaben. Wenn die älteren Frauenklöster
-und Stifter Versorgungsanstalten für die Töchter des ärmeren Adels
-bildeten, so boten diese neueren eine Unterkunft für die überschüssige
-Frauenwelt des höheren Bürgerstandes und der Geschlechter, von denen
-manche Novizen auch an die Klöster einer näheren oder entfernteren
-Umgebung lieferten. Wen getäuschte Hoffnungen, überstandene Angst und
-Kümmernis, der Verlust von Gatten, Eltern, Geschwistern, die Furcht
-vor einer rohen, gewalttätigen Welt oder tiefinnerstes religiöses
-Bedürfnis trieben, den Schleier zu nehmen, der fand, wenn das nötige
-Einkaufsgeld vorhanden war, hier ein beschauliches Dasein, Gelegenheit
-zu geistiger Ausbildung und zu stiller Tätigkeit im Dienste der
-Erziehung und in weiblichen Handarbeiten, äussersten Falles wenigstens
-Unterhaltung und mancherlei Kurzweil. Sehr anschaulich schildert ein
-mittelalterliches Gedicht[24] die Tätigkeit in den Nonnenklöstern:
-
- »Da waren vrouwen inne, die dienten Got mit sinne:
- Die alten und die jungen lasen unde sungen
- Ze ieslicher im tage zit, si dienten Gote ze wider strit,
- So si aller beste kunden, und muosen under stunden,
- So si niht solden +singen+, +naen+ oder +borten dringen+
- Oder +würken+ an der +ram+; ieglichiu wold’ des haben scham,
- Die da muezik waere beliben; sie +entwurfen+ oder +schriben+.
- Es +lert+ die +schuolemeisterin+
- Die jungen +singen+ und +lesen+, wie sie mit zühten solden wesen,
- Beide +sprechen+ unde +gen+, ze kore +nigen+ unde +sten+.«
-
-Also Singen, Lesen, Schreiben, Sprachlehre, Anstandsunterricht -- das
-waren die Elemente der weiblichen Klostererziehung; der Gottesdienst,
-das Nähen, Weben, Bortenwirken füllte die übrige Zeit der Nonnen
-aus. Hier und da beschäftigten sie sich auch mit dem Abschreiben
-von Büchern[25]. Namentlich aber waren die Stickschulen[25] der
-Klosterfrauen berühmt, und die kunstfertigen Gebilde ihrer Hände
-auf Messgewändern, auf Decken und Wandbehängen erregen noch heute
-unsere Bewunderung. Für den Absatz ihrer Gewerbeprodukte hatten die
-Klöster hin und wieder in den Städten eigene Verkaufsstellen. Sie
-gerieten aber dabei mit dem freien Gewerbebetrieb der städtischen
-Handwerksmeister und Kaufleute in Konkurrenzstreitigkeiten, die meist
-damit endeten, dass den Klöstern die einzelnen Sorten von Webwaren
-genau vorgeschrieben wurden, die sie in den Handel bringen durften.
-
-Es leuchtet von selbst ein, dass immer nur ein kleiner Teil des
-vorhandenen Frauenüberschusses in den Klöstern unterkommen konnte. Für
-die vielen, welche aus inneren oder äusseren Gründen gehindert waren,
-die Klostergelübde auf sich zu nehmen, musste in anderer Weise gesorgt
-werden, und es gereicht unseren Vorfahren zu nicht geringer Ehre, dass
-sie für diesen Zweck in Anbetracht der Zeitverhältnisse vorzügliche
-Mittel zu finden und durchzuführen wussten. Diese Mittel waren
-verschieden, je nachdem die vom Familienverband ausgeschlossenen Frauen
-begütert oder arm waren.
-
-Besassen die alleinstehenden Jungfrauen und Witwen +Vermögen+, so
-kauften sie mit demselben im XIV. und XV. Jahrhundert wohl eine
-+Leibrente+, von der sie bis ans Ende ihrer Tage leben konnten,
-ähnlich wie man früher oft einem Kloster sein Gut übertrug, um sich
-einen sorgenfreien Lebensabend zu erkaufen. Manche Städte, die häufig
-in Geldverlegenheit waren, besserten damit ihre Finanzen auf, dass
-sie an Auswärtige unter gleichzeitiger Verleihung des Bürgerrechts
-Leibrenten verkauften. Sie erfüllten damit die Aufgabe einer modernen
-Lebensversicherungsgesellschaft, und nicht wenige Frauen vom Lande
-haben sich auf diesem Wege zugleich den städtischen Schutz und einen
-sorgenfreien Lebensabend gesichert[26].
-
-Auch ergab es sich leicht, dass vermögende Frauen, insbesondere solche,
-die miteinander verwandt waren, +sich zu drei oder vier zusammentaten+,
-um eine +gemeinsame Haushaltung+ zu führen. Solcher kleinen, freiwillig
-zusammenlebenden Frauengruppen begegnen uns viele in den Frankfurter
-Bedebüchern. Jede der Beteiligten behielt ihr abgesondertes Vermögen
-und versteuerte dasselbe. Zur Wirtschaft mag dann jede ihren Beitrag
-geleistet haben.
-
-Zu einer festen Organisation führten solche freiwillige Verbindungen in
-+Strassburg+. Hier bildeten sich eigene +Vereine+, sogen. Samenungen
-(Sammlungen) vermögender Frauen und Jungfrauen zu dem Zwecke eines
-gemeinsamen Lebens in stiller Zurückgezogenheit[27]. Solcher
-Samenungen gab es +drei+; alle waren in der zweiten Hälfte des XIII.
-Jahrhunderts gegründet worden. Die ihnen angehörigen Frauen hiessen
-Pfründenschwestern, Pfründnerinnen, auch wohl Mantelfräulein, weil sie
-eine eigene Tracht von geistlichem Zuschnitte trugen.
-
-Wie alle Vereinigungen des Mittelalters, mochten sie sonst zu
-gewerblichen, geselligen oder Unterstützungszwecken errichtet sein,
-standen auch die Samenungen von Anfang an in näherer Beziehung zur
-Kirche. Ein Dominikaner, Friedrich von Erstein, hatte ihre ersten
-Satzungen (von 1267) verfasst; sein Orden nahm auch fernerhin die
-Schwestern in seine sorgsame Obhut. Nach jenen Satzungen lebten
-im ersten Jahrhundert ihres Bestehens die Samenungen in voller
-Gütergemeinschaft. Zur Aufnahme war erforderlich, dass die Eintretende
-so viel eigenes Vermögen besass, um davon leben zu können. Schied sie
-aus, ehe sie das 14. Lebensjahr zurückgelegt hatte, so musste sie für
-jeden im Hause zugebrachten Monat 40 Pfennige Kostgeld bezahlen und
-zurückerstatten, was sie von den Schwestern an Kleidungsstücken u. dgl.
-erhalten hatte. Trat sie erst nach dem vierzehnten Jahre aus (etwa
-zum Zwecke der Verheiratung), so durfte sie nur Kleider und Bettwerk
-mitnehmen, musste aber ihr eingebrachtes Vermögen zurücklassen; wollte
-sie in ein Kloster gehen, so gab man ihr fünf Pfund von ihrem Vermögen
-wieder. Ungebührliche Reden, Streitsucht, das Anknüpfen von Beziehungen
-zu Männern zogen die Ausschliessung nach sich. Man darf daraufhin nicht
-etwa meinen, dass die Mantelfräulein das klösterliche Gelübde der
-Ehelosigkeit abgelegt hätten; es ist ja klar genug, dass auch heute
-noch die Mitgliedschaft einer derartigen Vereinigung mit der Anknüpfung
-eines Verhältnisses zu Männern oder der Brautschaft einer Beteiligten
-aufhören müsste. Bei einer etwaigen Auflösung der Samenung sollte das
-Vereinsvermögen unter die Schwestern gleichmässig verteilt werden.
-
-Bis zur Mitte des XIV. Jahrhunderts herrschte in diesen Frauenvereinen
-unter der Seelsorge der Dominikaner ein zwar stilles, beschauliches,
-aber auch geistig angeregtes Leben. Alles, was die Zeit auf religiösem
-Gebiete bewegte, fand hier eifrige Anteilnahme. Namentlich waren
-die strengen Mystiker Meister Eckart und Johann Tauler in ihnen
-gern gesehene Gäste. Die Schwestern lauschten ihren gefühlswarmen,
-tiefsinnigen Predigten und schrieben ihre Traktate ab. Kurz nachher
-(1355) schrieb Rulman Merswin von ihnen: »Sie waren also gar
-schweigsame, einfältige, gutherzige Frauen und hatten also gar grossen
-einfältigen inwendigen Ernst, dass ihnen Gott gar heimlich war mit
-seiner Gnade.«[28]
-
-Später änderte sich das. Der Geist der Eintracht und Schwesterliebe
-schwand mehr und mehr aus den Samenungen. Es wurden sehr eingehende
-Satzungen notwendig, welche die Vermögensgemeinschaft teilweise
-aufhoben und die Hausordnung bis in die kleinsten Einzelheiten
-vorschrieben. Die Schwestern behielten ihr Sondereigentum und konnten
-jederzeit aus der Vereinigung treten, wenn sich ihnen Gelegenheit
-zur Verehelichung bot. Während das Vermögen der Einzelnen vielleicht
-nicht zur Fortführung eines selbständigen standesgemässen Haushalts
-ausgereicht hätte, zeigte die gemeinsame Wirtschaft einen gewissen
-Luxus. Es fehlte nicht an einer ganz annehmbaren Speisekarte, an
-Silbergeschirr und Kleinodien; Dienerinnen wurden gehalten, Gäste
-zu Tische geladen; man wohnte den Turnieren und den Tanzfesten auf
-den Trinkstuben der adeligen Gesellschaften bei; ja man konnte sich
-den Besuch der damaligen Luxusbäder im Schwarzwald und in der Schweiz
-gestatten. Im Jahre 1414 wurde angeordnet, dass jede neu aufzunehmende
-Pfründnerin dem Hause 60 Pfund geben und dass die, welche in die Welt
-zurückkehrte, die Hälfte ihres Hausrats zurücklassen sollte.
-
-Durch solche Einrichtungen, sowie durch die ihnen zufallenden
-Schenkungen und Vermächtnisse bereicherten sich die Samenungen immer
-mehr; aber sie verfielen dadurch auch um so rascher. Ihr inwendiger
-Ernst sei erloschen, berichtet Rulman Merswin; statt zu beten und
-fromme Büchlein zu lesen, unterhielten sie sich mit allerlei weltlichem
-Klatsch; Missgunst, Eifersucht, gegenseitiges Misstrauen beherrschten
-das häusliche Leben. Die alte Tracht, ein wollenes Gewand und langer
-Schleier, die sie noch immer trugen, bewahrte sie nicht vor Weltlust
-und Hoffart; selbst vor dem Weihkessel, meint Geiler von Keisersberg,
-könnten sie nicht vorübergehen, ohne sich darin zu beschauen. In ihren
-Häusern lebten sie herrlich und in Freuden; in der Stadt wurden sie zu
-Gaste geladen; sie fehlten bei keiner Belustigung[29]. Kein Wunder,
-dass sie die Reformation, wie manche ähnliche Vereine, rasch vom
-Erdboden wegfegte.
-
-Viel härter war das Los der +armen+ Frauen, die ihres Ernährers
-beraubt waren und weder in der Erwerbswirtschaft noch in den Klöstern
-eine Stelle finden konnten. Zur Verheiratung bot sich ihnen meist
-nur dann sichere Gelegenheit, wenn sie dem Manne als Tochter oder
-Witwe eines Meisters das Zunftrecht in die Ehe brachten. Freilich gab
-es zahlreiche Stiftungen und Vermächtnisse, die auch ihnen zu Gute
-kamen -- Verteilungen von Geld und Brot, von Suppe und Fleisch, von
-Holz und Kleidern. Das Betteln war im Mittelalter keine Schande, das
-Almosengeben wurde als religiöse Pflicht angesehen; man brauchte sich
-um so weniger zu scheuen, Spenden und Geschenke zu heischen, als von
-den Almosenempfängern eine Gegenleistung, bestehend in Kirchenbesuch
-und Gebet für das Seelenheil des Spenders, gefordert wurde. Alte und
-gebrechliche Leute fanden wohl auch als Pfründnerinnen in Spitälern
-eine Aufnahme.
-
-Aber diese Mittel boten keine dauernde und ausgiebige Hilfe; sie
-versagten am meisten, wenn sie am nötigsten gewesen wären, in Zeiten
-allgemeiner Teuerung und Bedrängnis.
-
-Da ist es denn im höchsten Grade bemerkenswert und als Beweis für
-die Tatsache eines weitverbreiteten Frauennotstandes geradezu
-ausschlaggebend, dass seit der Mitte des XIII. Jahrhunderts überall
-in Deutschland sehr zahlreiche +Anstalten+ gegründet wurden, welche
-ausschliesslich zur Versorgung ärmerer alleinstehender Frauen
-bestimmt waren. Es sind dies die sogen. +Gotteshäuser+ oder
-+Bekinenanstalten+[30].
-
-Man pflegt die Institution der Bekinen und Bekarden gewöhnlich
-nur von ihrer religiösen Seite zu betrachten und sie da mit den
-Tertiariern zusammenzustellen, jenem ausgedehnten Anhang der
-Bettelorden aus dem Laienstande. Es ist ja bekannt, dass dieser von
-den Dominikanern und Franziskanern gestiftete »dritte Orden der Reue«
-aus Weltleuten beiderlei Geschlechts bestand, welche, ohne der Ehe
-und ihrem bürgerlichen Berufe zu entsagen, sich der Aufsicht der
-Orden unterworfen hatten, an ihren Uebungen und Gebeten teilnahmen,
-der Weltlust entsagten, ernste, einfache Kleidung trugen und sich
-verpflichteten, Barmherzigkeit zu üben, die Gebote Gottes und die
-Vorschriften der Kirche zu halten. In ähnlichen Beziehungen, wie diese
-Minoriten, standen allerdings auch die Bekinen und Bekarden zu den
-Bettelorden. Sie trugen ein dem geistlichen ähnliches schlichtes Gewand
-und nahmen gewisse religiöse Verpflichtungen auf sich. Allein sie
-hatten darum nicht mehr Verwandtschaft mit dem Nonnen- und Mönchswesen
-als etwa die Brüderschaften der Handwerksgesellen, der Aussätzigen, der
-Blinden und Lahmen. Ja wir können sogar beobachten, wie die städtischen
-Räte mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dahin strebten, den
-weltlichen Charakter der Bekinen (die Bekarden waren wenig zahlreich
-und stehen uns hier fern) aufrecht zu erhalten.
-
-Das Aufkommen der Bekinen knüpft sich -- wenigstens in den deutschen
-Städten -- überall an die Stiftung der Gotteshäuser. Unter letzteren
-versteht man Häuser, welche von reicheren Laien, Männern und Frauen,
-dem Zwecke gewidmet wurden, eine bestimmte Anzahl armer, verlassener
-Frauen und Mädchen aufzunehmen. Sie hiessen auch wohl +Einungen+
-(Frankfurt a. M.) oder +Sammlungen+ (Ulm), +Seelhäuser+ (Ulm, München),
-+Regelhäuser+ (München), +Maidehäuser+ (Mainz), +Konvente+ (Wesel),
-unter Umständen auch +Klausen+ -- das letztere namentlich auf Dörfern
-und in einsamen Gegenden. Oft begnügten sich die Stifter nicht mit der
-Gewährung der Wohnung; sie sorgten auch durch Verschreibung von Renten
-und sonstigen Gefällen für die Unterhaltung der Gebäude, für Holz und
-Licht, manchmal auch für einen Teil der Nahrung. Die Bewohnerinnen
-solcher Häuser nannte man allgemein +Schwestern+, in Strassburg auch
-+gewillige oder arme Schwestern+, in Frankfurt a. M. +geistliche
-Schwestern+, +Kinder+ oder +arme Kinder+, in München +Seelnonnen+, in
-Konstanz +Mäntlerinnen+; später wurde der Name Bekinen, Beguinen, hier
-und da auch Begutten, durchweg gebräuchlich.
-
-Die +Zahl+ der Frauen, welche in ein solches Gotteshaus Aufnahme
-finden konnten, war meist nicht sehr gross und wurde insgemein schon
-von dem Stifter festgesetzt. Sie schwankte in Worms zwischen 2 und 6,
-in Frankfurt zwischen 2 und 15, in Strassburg war die am häufigsten
-vorkommende Anzahl 20; aber es gab auch Häuser mit 3, 4, 6, 8, 10, 12,
-ja selbst mit 22 und 26 Schwestern. Sogenannte Bekinen+höfe+, d. h. mit
-Mauern umgebene Hofstätten, welche mehrere Wohn- und Wirtschaftsgebäude
-für eine grössere Zahl von Schwestern enthielten, finden wir
-vorzugsweise in den niederrheinischen Städten und in Belgien. In den
-+Klausen+ lebte meist nur je eine Bekine oder Klausnerin.
-
-Die meisten dieser Gotteshäuser wurden zwischen 1250 und 1350
-gestiftet. Es ist bezeichnend für ihren weltlichen Charakter, dass sie
-durchweg nach dem Namen ihres Gründers benannt werden. Ihre Zahl war in
-den einzelnen Städten und deren Umgebung sehr gross. In Frankfurt sind
-ihrer 57 (etwa 3 Prozent sämtlicher Wohnhäuser der Stadt) dem Namen
-nach bekannt, in Strassburg 60, in Basel über 30, in Speier 6; für
-München sind ihrer nur 7 nachgewiesen.
-
-Was die +Gesamtzahl der Bekinen+ betrifft, so lassen sich über diese
-für die einzelnen Städte keine sicheren Nachweise erbringen. Nach einer
-auf ziemlich zuverlässigen Anhaltspunkten beruhenden Schätzung waren
-zu Frankfurt a. M. am Ende des XIV. Jahrhunderts über 200 Bekinen
-vorhanden. Ueber 6 Prozent der erwachsenen weiblichen Bevölkerung
-(die Stadt hatte damals etwa 9000 Einwohner) befanden sich darnach
-in den Gotteshäusern. Hartwig hat berechnet, dass in den Lübecker
-Anstalten für alleinstehende Frauen, die freilich nicht ausschliesslich
-Gotteshäuser (Konvente) waren, 600 Personen versorgt werden konnten.
-Von den bis 1330 gestifteten Strassburger Gotteshäusern konnten 12
-allein 195 Schwestern aufnehmen; alle zusammen boten für mehr als
-600 Personen Raum. Noch weit zahlreicher scheinen die Bekinen am
-Niederrhein gewesen zu sein. Köln soll ihrer 2000 gehabt haben, Nivelle
-und Cantibri bei Cambrai 1300, und ein Bekinenhof bei Mecheln »bis in
-die 1400 oder mehr«[31]. Indessen wird man diesen letzteren Ziffern mit
-einigem Misstrauen begegnen müssen.
-
-Wie schon der Name Gotteshäuser andeutet, waren dieselben Stiftungen
-christlicher Barmherzigkeit, hervorgegangen aus dem religiösen
-Bedürfnisse derjenigen, welche ihr irdisch Hab und Gut -- gewiss mit
-Recht -- dem Dienste Gottes zu weihen meinten, indem sie für Unterkunft
-der von aller Welt verlassenen, jeder Gefahr ausgesetzten Frauen Sorge
-trugen. Vorzugsweise waren es verwaiste oder ledig gebliebene arme
-Mädchen, kinderlose Witwen, Töchter kinderreicher Handwerker, alte
-treue Dienstboten, welche hier Aufnahme fanden. Im XIII. Jahrhundert
-traten auch nicht selten alleinstehende Frauen aus dem wohlhabenden
-Bürgerstande, ja selbst solche aus den städtischen Geschlechtern und
-dem Adel bei den armen Schwestern ein, denen sie dann ihr Vermögen
-zubrachten.
-
-Die +Statuten+ der Gotteshäuser, welche gewöhnlich schon in dem
-Stiftungsbriefe gegeben wurden, waren in der ersten Zeit überaus
-einfach. Erst später, als sich Uebelstände herausstellten, wurden sehr
-eingehende Satzungen und Hausordnungen für die Schwestern aufgestellt.
-Diese sind natürlich je den besonderen Verhältnissen angepasst. Ich
-darf mich hier damit begnügen, die wichtigsten gemeinsamen Züge aus
-ihnen auszuheben.
-
-Die +Grundlage der Existenz+ der in einem Gotteshause vereinigten
-Schwestern bildete die Rente des Stiftungsvermögens. Wenn diese
-zum Leben nicht ausreichte, mussten sich die Frauen durch +Arbeit+
-ernähren, durch Stricken und Nähen, durch Spinnen und Weben. Die
-niederrheinischen Bekinenhöfe waren regelmässig mit Bleichplätzen
-verbunden. Die Konkurrenz mit dem freien Gewerbebetrieb, welche sie
-hier zu bestehen hatten, wurde ihnen nicht selten durch Privilegien
-der Stadtobrigkeiten und der Fürsten erleichtert. So erhielten 1293
-die Bekinen zu Würzburg das Recht, ihre selbstverfertigten Tücher
-ellenweise zu verkaufen[32]. Im Jahre 1310 gestatteten die Herzöge
-Boleslaw, Heinrich und Wendislaw den Bekinen zu Breslau, durch die
-Tuchmacher der Stadt weisses und graues Tuch weben zu lassen und in
-ganzen Stücken zu verkaufen[33]. In Konstanz hatten sich etliche
-Wollenweber geweigert, den »armen Schwestern in der Mäntlerinnen Haus«
-das Wollengarn zu weben, das sie spannen. Auf die Klage der Schwestern
-bestimmten die Zunftmeister, dass ihnen die Weber was sie spannen, um
-es an ihren Leib zu wenden, weben sollten; doch sollten die Schwestern
-dasselbe Tuch niemanden anders verschneiden oder zu kaufen geben,
-weder in noch vor ihrem Hause[34]. Weniger engherzig ist die II.
-württembergische Landesordnung von 1515[35]. In ihr wird »zugelassen,
-dass man in jedem Amt den Schwestern und Begynen in iren heusern ain
-genante zal der schwestern bestimmen mög, wie vil sie deren haben
-sollen und nit darüber, ..... das man auch denselben schwestern ain zal
-webstül bestimme zu haben vnd nit darüber, nemlich je vff vier swestern
-ain webstul vnd nit mehr, damit die innwoner daneben nit überladen
-werden vnd sich auch irnthalb one verhindert erneren mögen.«
-
-Ausserdem sollten die Bekinen Liebeswerke verrichten, Arme speisen,
-Kranke besuchen, Tote zur letzten Ruhestätte geleiten. In München
-war das Warten der Kranken und die Besorgung der Toten ihre
-ausschliessliche Aufgabe; in Augsburg hatten sie die Krankenpflege
-in den Spitälern; in anderen Städten pflegten sie, wie heute die
-barmherzigen Schwestern und Diakonissinnen, vorzugsweise in den
-Häusern. In Frankfurt wurden ihnen wohl Findlinge, in Wesel auch andere
-arme Kinder zur Erziehung und Unterweisung im Lesen, Schreiben und in
-Handarbeiten übergeben. Ausserdem hatten sie den Todestag des Stifters
-und der Wohltäter ihres Hauses durch Gebet für deren Seelenheil in der
-Kirche zu begehen.
-
-Die +Aufnahme+ der Schwestern erfolgte bei der Gründung eines
-Gotteshauses durch den Stifter oder die Stifterin, später meist durch
-Abstimmung aller vorhandenen Schwestern. Brachte die Aufgenommene
-eigenes Vermögen mit, so behielt sie die Verfügung über dasselbe und
-wurde dafür auch zur Steuer herangezogen, wenn es einen bestimmten
-Betrag überstieg[36]; nach ihrem Tode wurde es in Strassburg den
-Erben übergeben; in Frankfurt fiel es an das Gotteshaus. In vielen
-niederländischen Beguinereien wurde ein Einkaufsfeld und der Bau des zu
-bewohnenden Häuschens gefordert; der Nachlass verstorbener Mitglieder
-fiel dem Gesellschaftsvermögen zu. Hier und da war ein Probejahr
-vor der endgültigen Aufnahme Vorschrift. Der Austritt zum Zwecke
-der Verehelichung oder aus anderen Gründen war jederzeit gestattet.
-Ausschliessung erfolgte wegen schlechter Aufführung, wegen Ungehorsams,
-wegen Störung der Eintracht, wegen Umhertreibens und wegen verbotenen
-Umgangs mit Männern. Meist musste dabei der weltliche Pfleger des
-Gotteshauses oder der Beichtvater der Schwestern zu Rate gezogen werden.
-
-Die +Leitung+ des gemeinsamen Haushalts der Bekinen war einer
-Meisterin, mitunter auch mehreren anvertraut. Im ersteren Falle
-erfolgte die Ernennung durch allgemeine Wahl, im letzteren durch
-Zuwahl. In Strassburg wechselten die Vorsteherinnen alle Jahre, in
-Frankfurt waren sie meist auf Lebenszeit eingesetzt. Die Schwestern
-waren zum Gehorsam gegen die Meisterin verpflichtet. Unbotmässige
-Elemente scheinen indessen nicht selten vorgekommen zu sein. Wenigstens
-sind zwei Fälle bekannt (aus Frankfurt a. M. und Ulm), wo in grösseren
-Bekinenhäusern Gefängnisse eingerichtet wurden, um die Widerspenstigen
-zu strafen.
-
-Die +Tracht+ der Bekinen schloss sich im Schnitt der Gewandung
-einfacher Bürgersfrauen an. Sie bestand aus einem Gewand von grauem,
-schwarzem oder blauem Wollenstoff mit einer weissleinenen Kaputze
-und weissem Schleier, über die sie beim Ausgehen noch ein schwarzes
-Wollentuch schlugen. Daher auch die Benennungen graue oder schwarze
-oder blaue Schwestern. Die +Kost+ war gewöhnlich sehr einfach. Reichere
-Gotteshäuser konnten auch in dieser Hinsicht einigen Aufwand gestatten.
-In manchen Strassburger Anstalten dieser Art erhielten die Schwestern
-täglich ihren Wein, und dies in gar nicht kleinen Quantitäten. An den
-Jahrestagen des Stifters und anderer Wohltäter pflegte der Tisch etwas
-reicher besetzt zu sein. Der +Hausrat+ nahm sich meist ärmlich genug
-aus; insgemein brachten die Schwestern nichts mit als ihr Bett und ihre
-Kleidung.
-
-Tagüber hielten sich die Schwestern in einer gemeinsamen Wohnstube auf,
-der einzigen, die im Winter geheizt wurde. In Strassburg war ihnen
-nicht erlaubt, in diesem Zimmer am Rade zu spinnen, damit diejenigen,
-welche gerade in frommer Betrachtung begriffen waren, nicht durch das
-Schnurren des Rades gestört würden[37]. In dem Konvent auf dem Sande
-zu Wesel war auch ein gemeinsames Schlafzimmer vorgeschrieben. Nur die
-»Kranken und die alten Glatzköpfe« konnten gesondert untergebracht
-werden[38]. In der Verfügung über ihre Zeit zum Arbeiten und Schlafen
-scheinen sie an keine besonderen Vorschriften gebunden gewesen zu sein.
-Aber keine Schwester sollte ohne Erlaubnis der Vorsteherin ausgehen,
-und nie allein, sondern stets zu zweien, auch nicht vor Sonnenaufgang
-und nicht nach Sonnenuntergang, es sei denn, dass um einer redlichen
-Ursache willen die Vorsteherin es gestattet habe[39].
-
-In +religiöser Beziehung+ hatten die Bekinen keine andern
-Verpflichtungen als alle ehrbaren Frauen; wohl aber wurden sie
-bezüglich der Einhaltung derselben durch den Stadtpfarrer oder die
-Ordensgeistlichkeit überwacht. Die Kirche musste natürlich darnach
-streben, so weit verbreitete Anstalten ganz unter ihre Aufsicht und
-Leitung zu bringen. Namentlich im XIII. Jahrhundert suchte sie die
-Bekinen wie einen geistlichen Orden zu behandeln, und eine Synode zu
-Fritzlar fasste 1244 den Beschluss, dass keine Schwester aufgenommen
-werden dürfe, die jünger als 40 Jahre sei. Allein soweit wir
-sehen, ist dieser Beschluss nirgends zur Durchführung gelangt. Die
-städtischen Räte boten vielmehr alles auf, um die Gotteshäuser nicht
-zu kirchlichen Anstalten werden zu lassen; sie setzten ihnen weltliche
-Pfleger und Provisoren zur Wahrnehmung der Vermögensverwaltung und
-zur Aufrechterhaltung der Ordnung; sie unterstellten sie in allen
-bürgerlichen Beziehungen dem gemeinen Recht. Vielleicht gab das mehr
-Grund für die Verfolgungen, welche im Anfang des XIV. Jahrhunderts von
-Seiten der Kirche über die armen Schwestern verhängt wurden, als die
-Ketzereien, deren man sie beschuldigte. Einzelne Gotteshäuser haben
-allerdings die Regeln des dritten Ordens angenommen[40], aber nur wo es
-die weltliche Gewalt gestattete; andere waren schon von ihren Stiftern
-unter die Aufsicht irgend einer geistlichen Behörde gestellt worden.
-Der Einfluss der Geistlichkeit erstreckte sich aber auch in diesen
-Fällen nur auf die religiös-sittliche Seite.
-
-Im XV. Jahrhundert ist an verschiedenen Orten das Bekinenwesen arg
-entartet. Viele Gotteshäuser waren durch die zahlreichen kleinen
-Schenkungen und Vermächtnisse, welche ihnen im Laufe der Zeit zuteil
-geworden waren, reich geworden, und ihr Renteneinkommen gestattete den
-Schwestern ein müssiges Leben. Die Arbeit an der Kunkel und am Webstuhl
-wurde eingestellt; mehr und mehr beschränkten sich die Schwestern auf
-das leichte und gewinnbringende Gewerbe der Leichenbitterinnen und
-Klageweiber. Der religiöse Sinn, welcher früher unter ihnen geherrscht
-hatte, erstarb zusehends. Man kann sich denken, welche Folgen das
-Zusammenleben solcher meist ungebildeten, jedes höhern Lebenszweckes
-entbehrenden, aber in ihrer Existenz gesicherten Frauenzimmer, die
-teilweise noch in jugendlichem Alter standen, nach sich zog. Männer
-durften zwar nicht in die Gotteshäuser kommen; aber man traf sich
-mit ihnen ausserhalb derselben. Dazu kam der verderbliche Einfluss
-der Bettelorden, die vielfach die Seelsorge der Schwestern übten
-und in ihre Anstalten freien Zutritt hatten. Schon 1372 klagten die
-Strassburger Nonnen von St. Marx, St. Katharinen und St. Nicolai
-in undis beim Papste Gregor XI. über die Dominikaner: »sie wollen
-uns ihren geistlichen Beistand nur gewähren, wenn wir ihnen Geld,
-Geschmeide und andere Dinge geben; sie kommen in unsere Klöster in
-kurzen Röcken, bebänderten Mützen, Stiefeln, wie weltliche Leute;
-sie haben vor uns getanzt und uns zu eitler Lust aufgefordert,
-ja einige von uns haben sie zur Sünde verführt«. Wenn das in den
-Klöstern geschehen konnte, was mochte erst in den weit zugänglicheren
-Gotteshäusern vorkommen! Sebastian Brant schildert die Strassburger
-Bekinen als ein nichtsnutziges Schmarotzervolk; sie taugten kaum mehr
-zu etwas anderem, als bei Prozessionen und Leichenbegängnissen bezahlte
-Gebete zu murmeln. In Frankfurt a. M. werden sie in öffentlichen
-Aktenstücken mit Dirnen der verworfensten Art in eine Linie gestellt.
-Kein Wunder, dass die Zeitgenossen sich keinen klaren Begriff mehr über
-den wahren Charakter der ganzen Einrichtung machen konnten und dass der
-Verfasser der Dunkelmännerbriefe die Frage aufwirft, ob die Lolharden
-und Begutten zu Köln geistliche oder weltliche Leute seien. Brant
-schliesst seine Schilderung der Bekinen mit dem ohne Zweifel ehrlich
-gemeinten Stossseufzer:
-
- »Ach werent sy zu Portugall,
- Ach werents an derselben statt,
- Do der pfeffer gewachsen hatt,
- Und nymmer möchten her gedenken!
- Ich wollt in gern das weggeld schenken.«
-
-Die Reformation hat denn auch sehr rasch mit der überlebten Einrichtung
-aufgeräumt; sie hat die Gotteshäuser gewöhnlichen Zwecken zurückgegeben
-oder sie in Krankenanstalten, Schulen u. dgl. verwandelt; nur in den
-Niederlanden haben sich die Bekinenhöfe bis auf die neueste Zeit
-erhalten.
-
-Es konnte nicht fehlen, dass die grosse Zahl der alleinstehenden Frauen
-im Mittelalter auch zu weit bedenklicheren Erscheinungen führte, dass
-namentlich das +Verhältnis der beiden Geschlechter zu einander+ davon
-ungünstig beeinflusst wurde. Ganz allgemein dürfte hier die Bemerkung
-am Platze sein, dass man zu einer durchaus schiefen Beurteilung der
-mittelalterlichen Gesellschaft gelangt, wenn man jenes Verhältnis
-immer nur in dem rosig schimmernden Lichte betrachtet, mit dem es
-der ritterliche Minnesang und Frauendienst verklärt hat. Dieser
-Idealzustand verfeinerter Sinnenlust beschränkte sich selbst im XII.
-Jahrhundert nur auf einen verhältnismässig sehr kleinen Kreis, und
-auch hier mag noch zwischen der Theorie und Praxis der Liebe ein sehr
-bedeutender Unterschied gewesen sein. Im XIV. und XV. Jahrhundert
-ist von der vielgepriesenen frommen Zucht und Sitte eben so wenig im
-städtischen Leben, das wir nach dieser Hinsicht genauer kennen, als bei
-dem in raschem Verfalle begriffenen Rittertum zu verspüren. Eheliche
-Treue ist in den höheren Ständen während des ganzen Mittelalters
-nicht sehr häufig; die Bastardkinder werden in der Vaterfamilie mit
-den ehelichen Söhnen und Töchtern zusammen erzogen; eine derbe, fast
-rohe Sinnlichkeit beherrscht die Beziehungen der Geschlechter in allen
-Klassen der Bevölkerung. Die Begriffe von Sitte und Anstand sind von
-den unseren weit verschieden, und die naive Offenheit, mit der wir
-überall auch die anstössigsten Dinge behandelt sehen, liegt weit ab von
-den Manieren der heutigen Zeit. Die Kirche hat nach dieser Richtung
-wenig Einfluss zu üben verstanden; sie war zufrieden, wenn ihre Regeln
-sonst streng beobachtet wurden. Trug sie doch selbst die Züge jenes
-übersinnlich-sinnlichen Doppelwesens, das der Zeit eigen war.
-
-Auf jenen derben Holzschnitten, welche uns aus dem Ende des XV. und
-dem Anfang des XVI. Jahrhunderts erhalten sind, erblicken wir nicht
-selten Frauen in Gesellschaft von Männern bei Wein und Würfelspiel,
-bei Schmausgelagen und ausgelassenen Tänzen. Sie sind neben andern ein
-Beweis dafür, dass die Frauen in Deutschland damals weit entfernt waren
-von jener strengen Abgeschlossenheit, die wir in südlichen Ländern
-treffen. Sie beteiligten sich in gleicher Weise an den gewöhnlich
-recht materiellen Vergnügungen wie die Männer. Im württembergischen
-Zabergau feierten sie allerorts jährlich auf Fastnacht ihre
-Weiberzechen -- Schmausereien, bei denen kein Mann zugegen sein
-durfte, ausser dem Schultheiss und dem Bürgermeister, welche die
-Dienste der Kellner und Aufwärter zu versehen hatten und bei welchen
-es sehr lustig herging[41]. Bei den Festen der Geschlechter, auf den
-Trinkstuben der Zünfte und Brüderschaften, bei Volksbelustigungen auf
-Märkten und Messen, auf freien Plätzen und in den Vorhallen der Kirchen
--- überall wo es etwas zu gaffen und zu geniessen, zu tanzen, zu
-springen und zu singen gab, erblicken wir die Frauen, und meist nicht
-eben als Wächterinnen des guten Tons und der strengen Sitte, sondern
-als Ausgelassene unter den Ausgelassenen, oft als Anführerinnen der
-Fröhlichen. Das schliesst nicht aus, dass sie anderwärts wieder als
-Trägerinnen des religiösen Lebens erscheinen, dass sie als Beterinnen
-und Büsserinnen zu Füssen des Gekreuzigten liegen und der gebenedeiten
-Gottesmutter Maria, dass sie als Nonnen die Klöster füllen und als
-Pilgerinnen die Lande durchziehen.
-
-Das Mittelalter, das schon den Wechsel der Jahreszeiten sehr viel
-lebhafter empfand als wir, war auch sonst reich an derartigen
-Gegensätzen. Wie hätte es auch anders sein können in einer
-Gesellschaft, die fortwährend den jähesten Wechselfällen ausgesetzt
-war? Fast nirgends erblicken wir das ruhige Behagen einer in festen
-Linien sich bewegenden stetigen Entwicklung, nirgends den heitern
-Lebensmut, der die Menschen einer rechts- und existenzsicheren Zeit
-beseelt. Selbst die Bevölkerung der Städte hielt sich im XIV. und XV.
-Jahrhundert meist nur mit Mühe auf ihrem frühern Bestand, und dies auch
-nur mittels einer massenhaften Einwanderung aus der nahen ländlichen
-Umgebung. Kriege, Missernten, Hungersnöte, der jähe Tod rafften alle
-paar Jahre ein Viertel, ein Drittel, manchmal gar die Hälfte der
-vorhandenen Menschen dahin. Von 1326 bis 1400 zählte man 32 Pestjahre,
-von 1400-1500 41, von 1500-1600 30. Wie ist es unter der Angst solch
-steter Lebensbedrohung auch nur denkbar, dass die Menschen ein heiteres
-Gleichgewicht ihres geistigen und sinnlichen Daseins hätten bewahren
-können!
-
-Hart neben einander lagen darum im täglichen Leben der
-mittelalterlichen Gesellschaft toller Lebensgenuss und büssende
-Entsagung; heute schlürfte man den Becher der Lust bis zur Neige,
-um morgen in bitterer Reue sich der Welt abzukehren, das Fleisch
-zu ertöten, mit Fasten und Beten, mit Geissel und Bussgürtel
-sich zu kasteien. Von der Kirche zum Tanzhaus, von der Kutte zur
-Fastnachtsmummerei, von der Büssergeissel zur Schellenkappe war oft nur
-ein kleiner Schritt.
-
- Himmelhoch jauchzend,
- Zu Tode betrübt --
-
-das ist die Stimmung des ausgehenden Mittelalters, welche mit
-ergreifender Naturwahrheit die Kunst in den Totentänzen mit ihrem
-schneidenden Sarkasmus und ihren packenden Kontrasten wiedergespiegelt
-hat.
-
-Es kann uns darum auch kaum Wunder nehmen, wenn wir in den Chroniken
-der Zeit unmittelbar neben der Schilderung des schwarzen Todes und der
-Geisslerfahrten, neben der Erzählung von grausigen Judenschlächtereien,
-blutigen Fehden und Hinrichtungen die Darstellung der Tanzwut lesen,
-welche im XIV. Jahrhundert die ganze Bevölkerung der rheinischen Städte
-ergriff[42], wenn wir sehen, dass während heute nicht Hände genug
-vorhanden sind, um die Toten zu begraben, morgen schon die Kirchen kaum
-die Zahl der Brautpaare zu fassen vermögen, welche sich zum Traualtar
-drängen[43], wenn wir in den städtischen Gesetzbüchern auf derselben
-Seite einen Ratsbeschluss gegen die allzuzahlreichen Widmungen an die
-Kirche finden, auf welcher auch ein Verbot des übermässigen Luxus
-bei Hochzeiten und Kindtaufen Platz gefunden hat, wenn wir in einer
-Epoche, die viele sich als das Urbild des Beharrens denken, die Moden
-fast über Nacht wechseln sehen. »In der zeit (um 1380) war der sitt
-von der kleidung verwandelt, also, wer heur ein meister war von den
-schneidern, der war über ein jahr ein knecht«[44]. Es gibt vielleicht
-keine Erscheinung dieser Zeit, die all diese scharfen Gegensätze so
-verkörpert, wie jener aussätzige Barfüssermönch, von welchem die
-Limburger Chronik erzählt, dass er bei all dem unsäglichen Elend seiner
-Krankheit »die besten lieder vnd reihen machte .... und was er sung,
-das sungen die leut alle gern, vnd alle meister pfiffen und andere
-spilleut furten den gesang und das Gedicht...., und war das alles
-lustiglich zu hören«[45].
-
-Erwägen wir dies alles, so wird uns auch das zahlreiche Auftreten und
-das wunderliche Gebaren der +fahrenden Leute+[46] verständlicher,
-unter denen wieder die Frauen massenweise vertreten waren. Diese
-fahrenden Frauen finden wir zunächst in der Gesellschaft jener
-Gaukler- und Possenreisserbanden, jener Spielleute und Bettler, die
-wir das ganze Mittelalter hindurch überall da erscheinen sehen, wo
-ein grosser Zusammenstrom von Menschen stattfand. Sie traten hier auf
-als Spielweiber und herumziehende Künstlerinnen, als Gauklerinnen
-und Tänzerinnen, als Leier- und Harfenmädchen. In mancher Hinsicht
-berühren sie sich mit dem leichten Volk der fahrenden Schüler und
-wandernden Kleriker, gegen welche die Konzilien vergeblich eiferten.
-Sie erscheinen in grossen Scharen am fürstlichen Hoflager, bei den
-Kaiserkrönungen, auf Reichstagen, Turnieren, Kirchenversammlungen, auf
-Messen und Märkten. »Man kann sich nichts Widerlicheres denken«, sagt
-Weinhold, »als diese entsittlichten hungernden und lungernden Banden,
-welche zu Hunderten durch das Land streiften, wo sich nur ein Fest
-zeigte, den Raben gleich sich sammelten und ihre durchlöcherte Hand
-frech fordernd hinhielten.«
-
-Scharen dieser fahrenden Weiber begleiteten schon die Kreuzfahrer
-nach Asien. Dem französischen Heere sollen ihrer i. J. 1180 nicht
-weniger als 1500 gefolgt sein, und noch Ludwig der Heilige vermochte
-den dadurch in seinem Heere entstandenen Unfug kaum zu dämpfen. Von
-Friedrich II., der 1229 im Gelobten Lande sich aufhielt, erzählt
-Matheus Parisiensis, der Mönch von St. Alban, dass er Sarazenen, die
-er zur Tafel gezogen hatte, durch die Künste christlicher Spielweiber
-unterhielt. Am französischen und englischen Hofe gab es im XIII. und
-XIV. Jahrhundert einen eigenen Marschall zur Beaufsichtigung dieser
-Personen. In Deutschland finden wir sie 1394 bei dem Reichstage zu
-Frankfurt a. M. in der ansehnlichen Zahl von 800, und die Menge
-der fahrenden Frauen, welche sich zu den Konzilien von Basel und
-Konstanz eingefunden hatten, soll 1500 betragen haben. In Basel hatte
-während des Konzils der Herzog von Sachsen in seiner Eigenschaft
-als Reichsmarschall die Aufsicht über die fahrenden Dirnen. Er war
-es auch, der eine Zählung derselben veranstaltete, die aber nur zur
-Hälfte durchgeführt wurde, weil der damit Beauftragte das widerwärtige
-Geschäft für zu gefährlich hielt[47].
-
-Wie im Gefolge des Adels und der Geistlichkeit, so erscheinen sie nicht
-minder zahlreich im Tross der in den französisch-englischen Kriegen
-aufgekommenen Söldnerheere. Schon aus dem XIV. Jahrhundert erzählt
-Königshofens Chronik, dass ihrer 800 mit den Landsknechten zu Felde
-gezogen seien und dass sie zu ihrer Beschirmung einen eigenen Amtmann
-gehabt, dem sie wöchentlich eine Abgabe entrichten mussten. Dieser
-Amtmann oder Weibel bildet eine stehende Charge in den Heeren bis zum
-dreissigjährigen Kriege. Dass aber jene Massen fahrender Weiber, welche
-gewöhnlich mit den Trossbuben zusammengenannt werden, den Zeitgenossen
-als integrierendes Glied der Heeresorganisation erschienen und dass sie
-auf Kriegszügen wichtige Dienste leisteten, lernen wir aus Leonhard
-Fronspergers Kriegsbuch[48], das sich über die Aufgaben besagten
-Weibels weitläufig vernehmen lässt. Aus seiner Darstellung erkennt man,
-wie leicht sich die zahlreiche weibliche Gefolgschaft der Landsknechte
-der damaligen Heeresordnung als nützliches und selbst notwendiges Glied
-einfügen liess, und wir werden uns deshalb nicht mehr wundern, wenn wir
-lesen, dass Herzog Albas Heer auf seinem Zuge nach den Niederlanden von
-400 Dirnen zu Pferd und 800 zu Fuss, »in Kompagnien geteilt und hinter
-ihren besonderen Fahnen in Reih und Glied geordnet«, begleitet war.
-»Jeder war nach Verhältnis ihrer Schönheit und ihres Anstandes der Rang
-ihrer Liebhaber bestimmt und keine durfte bei Strafe diese Schranken
-überschreiten«[49].
-
-So befremdlich und widerwärtig uns diese Erscheinung auch anmuten mag,
-so kann doch der Versuch nicht allzu schwer fallen, sie zu erklären und
-uns menschlich näher zu rücken.
-
-Eine sichere, sesshafte Existenz war im Mittelalter weit seltener
-möglich und wurde selbst weniger als Bedürfnis empfunden als
-heutzutage. Wie noch in unserer Zeit die Tataren der russischen Steppe
-leichten Muts ihre Zeltdörfer abbrechen, nachdem sie in einjähriger
-Brennwirtschaft dem Boden flüchtig eine Ernte abgewonnen, so haben
-im XIII. und XIV. Jahrhundert nicht selten ganze Dorfschaften in
-Deutschland ihre Sitze gewechselt. Hunger und Kriegsnot, Hagelschlag
-und Viehsterben, vielleicht auch bloss der lebendige Wandertrieb und
-das Bewusstsein, wenig zu verlieren zu haben -- wer weiss, welche
-Momente noch sonst hier jedesmal wirksam wurden! Ein grosser Teil
-der Bevölkerung lag beständig auf der Landstrasse, und die Weistümer
-der Dörfer wie die Ratsbeschlüsse der Städte gedenken dieser
-wandernden Leute gleichmässig mit Nachsicht, ja mit mildtätiger
-Fürsorge. Bei den oft wiederkehrenden allgemeinen Notständen bildeten
-sich ganze Bettlerheere von Männern und Weibern, überfielen wie
-Heuschreckenschwärme die Städte und erforderten nicht selten ernstliche
-Vorkehrungen[50]. Viele von ihnen mögen dann nie wieder zur dauernden
-Ansässigkeit gelangt sein. Die alleinstehenden Frauen namentlich,
-schutz- und hilflos in einer gewalttätigen Gesellschaft, mochten sich
-leicht entschliessen, ihren Wohnort zu verlassen und einem lockenden
-Rufe in die Ferne zu folgen. Die Frankfurter Steuerlisten des XIV. und
-XV. Jahrhunderts geben uns eine Vorstellung davon, wie entsetzlich
-verbreitet die Armut unter ihnen war. Im Jahre 1410 führt das Bedebuch
-2461 Steuerpflichtige auf, von denen 336 oder 13,7 Prozent ausdrücklich
-als arm bezeichnet werden. Von der Gesamtzahl waren 1888 Männer und 568
-Frauen; unter den Männern gab es 148 oder 7,8 Prozent Arme, unter den
-Frauen 188 oder 33,6 Prozent! Das Mittelalter kannte freilich keine
-Armenpolizei, die dem Bettel mit Gefängnisstrafen beikommen zu können
-meinte. Noch im Jahre 1489 beschloss der Frankfurter Rat -- wer weiss,
-zum wie vielten Male? -- _keynen frembden betteler nit vffnemen zu
-burger_. Auf freien Plätzen und an Strassenecken, vor den Kirchtüren
-und auf den Brücken lagen die Blinden, die Lahmen, die Aussätzigen,
-und nicht selten schlugen Bettler und Vagantenscharen hart unter den
-Stadtmauern ihre Barackenlager auf, wenn man ihnen die Tore verschloss.
-Bei Messen und Kaiserkrönungen sowie an den offiziellen Betteltagen
-ergossen sie sich dann unaufhaltsam in die Stadt.
-
-Was sollte diese Leute an der Scholle halten, wenn ihr Erwerb
-spärlicher floss und der Wettbewerb um die private Mildtätigkeit zu
-gross wurde? Auch hier geben die Frankfurter Steuerlisten erwünschten
-Aufschluss. Oft genug fanden die Bedemeister die Quartiere der
-steuerpflichtigen Frauen leer. »_Recessit_«, »_Ist enweg_«, »_Ist
-davon gelauffen_«, »_Ist gangen bedeln_«, wird dann wohl lakonisch
-hinter dem Namen bemerkt: niemand weiss, wohin sie gekommen. Dass
-sich aus derartigen Elementen die Schwärme der Fahrenden vielfach
-rekrutierten, unterliegt kaum einem Zweifel. Oft mag freilich auch
-die Scheu vor der Arbeit an der Spindel oder auf dem Felde, die Lust
-an einem ungebundenen Leben ausschlaggebend gewesen sein. In einem
-Volksliede[51] dieser Zeit fragt eine Mutter ihre Tochter:
-
- »Och metgen, wat hait dir der rocken gedain,
- dat du niet me machs spinnen?
- du suist in over die aesselen an
- recht wolstu mit eime kinge.«
-
-Und die Tochter antwortet:
-
- »Och moder, ich haven ein eit gesworn,
- dat ich niet me mach spinnen,
- ich haven ein lantsknecht lef und wert,
- licht mir in minen sinnen.
- Hi drinkt so gerne den kölen win,
- hi sluit mich in sin blanke armelin
- den awent zu dem morgen.«
-
-In einem andern[52] stellt die Mutter dem Mädchen die Wahl frei
-zwischen einem Ritter, einem Bauern und einem Landsknecht, und die
-Tochter antwortet:
-
- »Boeren, dat sijn boeren,
- si drinken so selden den wijn,
- so en doet die vrome lantsknecht niet,
- hi schencter so dapperlic in.«
-
-Manchmal mag auch die Verführung das ihrige getan haben, wie in dem
-bekannten Liede[53]:
-
- »Nun schürz dich, Gredlein, schürz dich!
- wolauf, mit mir darvon!
- das korn ist abgeschnitten,
- der wein ist eingeton« ...
-
- Do nam ers bei der hende,
- bei ir schneweissen hant,
- er fürets an ein ende,
- do er ein wirtshaus fand.
-
- »Nun wirtin, liebe wirtin,
- schaut uns umb külen wein!
- die kleider dises Gredlein
- müssen verschlemmet sein.«
-
-War einmal der verhängnisvolle Schritt getan, so gab es so leicht keine
-Rückkehr. Die Frauen fast aller Stände folgten nur zu leicht der eiteln
-Weltlust. Ueber die hohen Klostermauern, durch die Schlüssellöcher der
-eisenbeschlagenen Pforten hielt sie ihren Einzug:
-
- »Gott geb dem ein verdorben jar,
- der mich macht zu einer nunnen
- und mir den schwarzen mantel gab,
- den weissen rock darunden!«
-
-So sang und pfiff man um 1359 auf allen Strassen[54].
-
-Die fahrenden Leute waren im Mittelalter ehr- und rechtlos; um so
-lieber mochten sich die Frauen den Kriegsheeren anschliessen, wo sie
-mindestens geduldet und geschützt waren und wo sie in den wilden Ehen,
-die sie mit den Landsknechten und ihren Offizieren eingingen, einigen
-Rückhalt fanden. Endlich bleibt zu erwägen, dass die Art der damaligen
-Kriegsführung die Mitnahme zahlreicher Frauenzimmer, wenn auch
-vielleicht nicht unbedingt nötig machte, so doch sehr erleichterte.
-Durch viele Stellen der Landsknechtslieder wird bezeugt, dass nicht
-leicht einer ohne sein »Fräulein« auszog:
-
- »Der in den krieg wil ziehen
- der sol gerüstet sein;
- was sol er mit im füren?
- ein schönes frewelein,
- ein langen spiess, ein kurzen tegen;
- ein herren wöln wir suchen,
- der uns gelt und bscheid sol geben.«[55]
-
-Freilich wurden diese Ehen oft ebenso rasch gelöst als geschlossen. In
-einem andern Volkslied wird das Betragen der Frauen nach einer Schlacht
-geschildert:
-
- »Erst hebt sich an die klag der trewen frawen,
- ein iede tut nach irem man umb schawen;
- welcher der ir ist bliben tot,
- darf nit vor schanden lachen --
- biss sie ein andern hat.«
-
-Mag dieser Uebergang zu »einem Andern« die Regel gebildet haben,
-immerhin finden wir auch Beispiele unwandelbarer Treue, wie in dem
-schönen Liede[56] von den neun Landsknechten und einer jülich’schen
-Maid, die ihren in Gefangenschaft geratenen Geliebten zu retten
-sucht. So fällt auch auf dieses unserem Empfinden so wenig zusagende
-Verhältnis ein versöhnender Strahl der alles wagenden und alles
-duldenden Liebe.
-
- * * * * *
-
-Unstreitig die bedenklichste Erscheinung des Mittelalters bilden
-diejenigen +fahrenden Frauen+, welche +in den Städten sich dauernd
-niederliessen+ und hier nicht wenig zur Lockerung der Sitten
-beitrugen[57]. Dieselben kommen zwar auch noch unter mancherlei
-anderen Namen vor[58]; dass sie jedoch vorwiegend +Fremde+ waren,
-zeigen zahlreiche Bestimmungen der über sie erlassenen Ratsordnungen.
-Das Mittelalter war in Beziehung auf die öffentlichen Dirnen weit
-entfernt von jener übelangebrachten Prüderie, die heute noch so
-vielfach eine unbefangene Erörterung dieses ja immerhin sehr heikeln
-Gegenstandes verhindert. Es nahm ihr Bestehen als ein »zur Verhütung
-grösseren Unheils« notwendiges Uebel hin, dessen Beseitigung kaum
-je ernstlich in Erwägung gezogen wurde. In Frankfurt konnten sie
-das Bürgerrecht erlangen und wurden wie andere Neubürger in das
-Bürgerbuch eingetragen[59]. Die Frauen, welche sich dem elendesten
-aller Gewerbe hingaben, betrachtete man mehr als Unglückliche, Verirrte
-und Leichtsinnige[60] denn als Lasterhafte. Den Männern, welche ihren
-Umgang suchten, haftete ebensowenig ein Makel an als denjenigen, welche
-in »Unehe« (dem Konkubinat) lebten. Bildete doch selbst in den Zeiten
-des ritterlichen Frauendienstes der eheliche Stand eines von beiden
-Teilen oder beider für die »Minne« kein Hindernis.
-
-Oeffentliches Aergernis suchte freilich auch das Mittelalter in diesen
-Dingen zu vermeiden; aber es fasste diesen Begriff doch noch sehr
-eng. Die gemeinen Frauen wurden fast überall gezwungen, in bestimmten
-entlegenen Strassen oder in den Vorstädten zu wohnen; am häufigsten
-suchte man sie in +Frauenhäusern+ zu vereinigen. Die letzteren waren
-meist von den Stadträten selbst oder den Landesherren errichtet und
-bildeten dann oft eine vom Standpunkt der städtischen Finanzen nicht
-zu unterschätzende Einnahmequelle, welche selbst hohe kirchliche
-Würdenträger ohne Skrupel auspumpten und der Adel gern zu Lehen nahm.
-Sie wurden von den Städten entweder in eigenem Betrieb durch Beamte
-verwaltet oder an Privatunternehmer verpachtet. Die letzteren hiessen
-Frauenwirte und Wirtinnen oder Frauenmeister, bez. Meisterinnen,
-und waren durchweg an genaue Vorschriften gebunden. Sie unterlagen
-hierbei der Beaufsichtigung durch die städtischen Behörden. Meist war
-den Ratsknechten, oft auch dem Henker oder Stöcker die unmittelbare
-Ueberwachung der Dirnen anvertraut; die letzteren hatten diesen
-Bediensteten dafür gewisse wöchentliche Gebühren zu entrichten. Die
-Oberaufsicht lag gewöhnlich in den Händen des Bürgermeisters oder einer
-Ratsdeputation, deren Befugnisse fast unbeschränkt waren.
-
-Die Frauenhäuser standen als befriedete Orte unter einem ganz
-besonderen Schutz; Unfug, der dort verübt war, wurde doppelt hart
-bestraft. Die Insassen derselben genossen eines ausschliessenden
-Gewerberechts; wie die Zunftmeister gegen Störer und Bönhasen, so
-gingen sie gegen den unlauteren Wettbewerb der »heimlichen« Frauen
-vor, welche in Bürgerhäusern ihre Schlupfwinkel hatten, und mehr als
-einmal übten sie gegen diese gewalttätige Selbsthilfe. Eigentliche
-Korporationen, wie in Genf und Paris, scheinen sie in Deutschland nur
-vereinzelt gebildet zu haben; so hatten die öffentlichen Frauen in
-Leipzig eine Verbindung mit eigenen Satzungen, die ihre Vorsteherin
-selbst wählte und jährlich auf Mitfasten eine Prozession hielt.
-Ueberall aber waren sie bei öffentlichen Festlichkeiten, namentlich
-bei Fürstenempfängen, neben der körperschaftlich geordneten übrigen
-Bevölkerung als besondere Standesgruppe vertreten. Selbst bei den
-Schmäusen und Tänzen, mit welchen sich die ehrsame Bürgerschaft und
-der Rat vergnügten, war ihnen zu erscheinen erlaubt. Sie pflegten
-bei solchen Gelegenheiten wohl ihre Glückwünsche darzubringen und
-Blumensträusse zu überreichen, wogegen sie eine Ehrung, bestehend
-in Speise und Trank oder einem Geldgeschenke, empfingen. Bei der
-Durchreise hoher Herrschaften wurden ihre Häuser zu deren Empfang
-besonders geschmückt und beleuchtet; ja sie wurden bisweilen bei
-solchen Gelegenheiten auch auf städtische Kosten gekleidet. In
-Zürich herrschte noch 1516 der Brauch, dass der Bürgermeister, die
-Gerichtsdiener und die gemeinen Frauen mit den fremden Gesandten,
-welche in die Stadt kamen, zusammen speisten.
-
-Das Tun und Treiben in den Frauenhäusern war durch besondere Ordnungen
-geregelt, welche einen schlagenden Beweis für die eingehende Sorgfalt
-und die menschenfreundliche Gesinnung abgeben, mit denen das
-Mittelalter auch jene elendesten aller menschlichen Wesen behandelte.
-Jedenfalls stechen sie vorteilhaft ab gegen die Massregeln der
-modernen Sittenpolizei, welche in diesen Dingen noch immer zwischen
-weitherziger Duldung und radikaler Unterdrückung einen nicht sehr
-würdigen Eiertanz aufführt. Sie suchen die öffentlichen Frauen vor
-Uebervorteilung und roher Behandlung durch Wirte oder Wirtinnen zu
-schützen, ihnen die Freiheit der Bewegung, das Recht des Kirchenbesuchs
-und die Heilighaltung der Festtage zu gewährleisten und ihnen die
-Rückkehr zu einem geordneten Lebenswandel zu erleichtern. Früh finden
-wir eine gesundheitliche Ueberwachung derselben, und in Ulm gab es
-sogar eine besondere Badstube für ihren Gebrauch. In dem dortigen
-Frauenhause wurden die Weiber zur Arbeit angehalten; jede Insassin
-musste dem Wirte täglich zwei »Andrehen« Garn spinnen oder, wenn sie
-das nicht wollte, ihm für jede Andrehe 3 Heller zahlen. Dafür war
-der Wirt auch verpflichtet, in die Hilfskasse der Frauen, zu der
-jede wöchentlich einen Heller zahlte, jedesmal das Doppelte dieses
-Betrags zu legen. Das gesammelte Geld diente dazu, krank oder brotlos
-gewordene Frauenhauserinnen zu unterstützen. Es bestand also Kranken-
-und Arbeitslosen-Versicherung, zu der Unternehmer und Arbeiterinnen
-beitrugen. Ueber Kost und Lohn enthält die Frauenhausordnung von 1416
-die genauesten Vorschriften; überall leuchtet das Bestreben durch,
-die Gewalt des Wirtes in möglichst enge und fest bestimmte Grenzen
-einzuschliessen.
-
-Wie gross die Anzahl der feilen Frauen in den einzelnen Städten gewesen
-sei, lässt sich fast nirgends mehr bestimmen. In den meisten Städten
-finden wir mehrere (meist zwei oder drei) Frauenhäuser; die grösste
-Zahl von Frauen, welche wir in einem solchen Hause antreffen, beträgt
-fünfzehn. Indessen ist nicht zu übersehen, dass auch ausserhalb
-der Frauenhäuser die Lüderlichkeit eine Stätte fand. Nach allen
-Schilderungen muss im XV. Jahrhundert die Prostitution in den deutschen
-Städten eine furchtbare Ausdehnung gewonnen haben. Der zu gewissen
-Zeiten sehr starke Fremdenverkehr und die ständige Anwesenheit einer
-beträchtlichen Zahl von ehelosen Geistlichen, Handwerksgesellen und
-Kaufmannsdienern auf der einen Seite, die öffentliche Duldung des
-Unwesens in den Frauenhäusern auf der andern Seite wirkten mit der
-durch den wachsenden Reichtum geförderten Zuchtlosigkeit in den höheren
-Klassen zusammen, um eine geradezu schaudererregende Verwilderung und
-Verrohung hervorzubringen. In diesen Sumpf der Sittenlosigkeit wurde
-bald alles hineingerissen, die niederen wie die höheren Stände, die
-bürgerlichen Haushaltungen wie die Frauenklöster und Bekinenanstalten.
-
-Eine Reaktion gegen dieses Treiben konnte nicht ausbleiben. Sie ging
-von den Zünften und Gesellenverbänden aus, welche ihren Mitgliedern den
-Verkehr mit lüderlichen Dirnen seit dem Beginn des XV. Jahrhunderts
-untersagten. Weit später folgten Massregeln der öffentlichen
-Gewalt. Immer allgemeiner wurde den Dirnen, wie anderen Kategorien
-der »unehrlichen Leute«, eine besondere Tracht oder ein Abzeichen
-vorgeschrieben, damit sie von den ehrbaren Frauen geschieden und »nach
-ihrem wahren Werte angesehen« werden könnten. Man untersagte ihnen
-das Erscheinen bei Tänzen und Hochzeitsfesten; man wies ihnen in den
-Kirchen einen gesonderten Platz an; ja man schloss sie selbst nach
-ihrem Tode von dem allgemeinen Friedhof aus und liess ihre Leichen auf
-dem Schindanger verscharren. Dem XVI. Jahrhundert blieb es vorbehalten,
-zu diesen Unmenschlichkeiten noch die Strafen des Ausstellens
-am Pranger, des »Schnellens« und der öffentlichen Auspeitschung
-hinzuzufügen. Die Reformation bewirkte allerwärts, auch an katholisch
-gebliebenen Orten, die Aufhebung der Frauenhäuser, freilich nicht ohne
-gerade in diesem Punkte auf heftigen Widerstand zu stossen.
-
-Indessen würde man irren, wenn man wähnte, in jenen barbarischen
-Aechtungsmitteln des XV. Jahrhunderts habe die Weisheit des
-Mittelalters gegenüber den gefallenen Frauen ihr Ende gefunden. Die
-Kirche hatte es immer als eine wichtige Aufgabe christlicher Liebe
-bezeichnet, diese Tiefgesunkenen zu retten; das kanonische Recht
-empfahl die Ehelichung einer Gefallenen als ein Verdienst. Aber nur
-zu oft entsprachen dieser Theorie nicht die Taten des Klerus, der
-an vielen Orten den Gläubigen mit bösem Beispiele voranging. Der
-Ausdruck »Pfaffenmagd« wird im ganzen späteren Mittelalter den ärgsten
-Schimpfwörtern gleich geachtet. Ueber die sittliche Verwahrlosung,
-der manche Klöster zu Zeiten anheimgefallen waren, besitzen wir
-erschreckende Schilderungen[61].
-
-Aber die Kirche hat doch früh auf diesem Gebiete auch +positive
-Reformarbeit+ geleistet. Schon im Anfang des XIII. Jahrhunderts
-hatte ein Priester Rudolf in den rheinischen Städten den verlorenen
-Frauen seinen Bekehrungseifer zugewendet[62]. »Herr, wir sind arm und
-schwach«, war ihm einmal von solchen geantwortet worden; »wir können
-uns auf keine andere Weise ernähren; gebt uns Wasser und Brot, und
-wir werden euch gerne gehorchen.« In Worms und der Umgegend hatte er
-einige dieser Frauen bekehrt und in ein Haus aufgenommen; in Strassburg
-hatte er 1225 eine Klause für die Bussfertigen errichtet. Zwei Jahre
-später erhielt er ein päpstliches Breve, durch welches sämtliche von
-ihm bekehrten Frauen unter dem Namen der +Reuerinnen+ dem Orden
-der heiligen Magdalena angeschlossen wurden. Aus diesem kleinen Anfang
-ging in Strassburg das grosse Reuerinnenkloster hervor, nachdem durch
-eine Bulle Gregors IX. von 1246 die Büsserinnen der heiligen Magdalena
-in Deutschland ermächtigt worden waren, Klöster zu bauen. Solche
-Klöster der Büsserinnen, Reuerinnen oder weissen Frauen entstanden
-bald auch in andern Städten. Ihr nächster Zweck[63] war die Besserung
-der Verirrten und die Zurückführung derselben in die ehrbare weltliche
-Gesellschaft. Dies geschah durch ein unter strenger Klausur stehendes,
-sonst aber nicht allzuharten Regeln unterworfenes Leben in Gebet und
-Arbeit. Nur diejenigen, welche durch ihre Haltung bewiesen hatten, dass
-sie entschlossen seien, dauernd ein Dasein strengster Büssung und
-Kasteiung zu führen, wurden als eigentliche Klosterfrauen zur Ablegung
-des Gelübdes zugelassen und in die »Samenung zur heiligen Magdalena«
-aufgenommen.
-
-Dieses Vorgehen der Kirche fand unter den Bürgern lebhafte
-Nacheiferung. Hier und da wurden Vermächtnisse gestiftet, um
-denen, welche ein gefallenes Mädchen heirateten, eine Summe
-Geldes zu gewähren. Ausserdem wurden aus Privatmitteln zahlreiche
-+Rettungshäuser+ gegründet, die nach dem Muster der Bekinenhäuser
-eingerichtet waren und von diesen oft schwer zu unterscheiden sind.
-Schon im Jahre 1302 errichtete ein Speierer Bürger eine solche Anstalt,
-in welcher öffentliche Frauen aufgenommen, genährt und gekleidet
-wurden. Noch weiter ging 1303 Heinrich von Hohenberg, ein Scholar
-zu Colmar, der in verschiedenen Städten Rettungshäuser begründete,
-in welchen je 10 bis 25 Frauen Aufnahme, Ernährung und Bekleidung
-erhielten. Die Mittel brachte er durch Sammlung milder Beiträge auf.
-Auch in Strassburg stiftete er einen Bussschwesternverein, welchen der
-Bischof Johann von Dirpheim am 8. Oktober 1309 bestätigte. »Sklaven«,
-sagte er, »erlangen, wenn sie der Freiheit wiedergegeben werden,
-alle Rechte freier Männer; es wäre daher unbillig, wenn Frauen, die
-Sklavinnen der Sünde gewesen, nicht ähnlich behandelt würden, sobald
-sie sich zu einem besseren Lebenswandel bekehren.« Der Bischof nahm
-sie deshalb in seinen besonderen Schutz und erklärte sie von allem
-Makel frei; ihres früheren Standes sollte nie mehr gedacht werden. Die
-Bussschwestern oder bekehrten Frauen, wie Heinrich von Hohenberg sie
-selbst nannte, trugen Röcke und Mäntel von Sackleinwand, daher sie
-auch den Namen Sack-Bekinen erhielten. Die Gunst der Bürger wandte
-sich ihrer wohltätigen Anstalt in reichem Masse zu; indessen wurde sie
-schon 1315 infolge einer Pest zu einem Spital umgewandelt, in das die
-Schwestern als Pflegerinnen und Pfründnerinnen aufgenommen wurden.
-
-Eine ähnliche Anstalt schufen 1384 drei Bürger von Wien. Ratsherren
-waren die Vorsteher ihres Hauses und eine der Schwestern die Meisterin
-der übrigen. Der damalige Landesherzog gewährte nicht allein dem Hause
-Steuerfreiheit, sondern er verordnete auch, dass jeder, welcher eine
-der Insassinnen zum Weibe nehme, an seiner Ehre und seinen Zunftrechten
-keinen Eintrag erleiden dürfe. Schmähungen oder Kränkungen jener
-bussfertigen Frauen sollten strenge bestraft, aber auch diejenigen von
-ihnen, welche in ihr früheres Leben zurückfielen, ertränkt werden. Die
-Anstalt wurde sowohl aus der Stadtkasse als auch durch Vermächtnisse
-von Bürgern und Bürgerinnen bedeutend vergrössert und bestand in
-segensreichem Wirken bis zur Mitte des XVI. Jahrhunderts.
-
-Ueber Italien und Frankreich hatten sich diese Anstalten teilweise
-schon früher ausgebreitet. Nicht überall bewährten sie sich. Nicht
-wenige erlagen der allgemeinen Sittenverderbnis des XV. Jahrhunderts,
-ja manche boten gerade dem Uebel einen Schlupfwinkel, das sie bekämpfen
-wollten.
-
-Eine eigentümliche Beleuchtung des mittelalterlichen Frauenelends
-bieten die Statuten des 1497 gestifteten Hauses der Pariser Büsserinnen
-(filles pénitentes), welche der Bischof Simon von Champigny selbst
-aufgesetzt hatte. Nach diesen sollten nur solche Mädchen aufgenommen
-werden, die unter 30 Jahren alt wären und nachweisbar eine Zeit lang
-ein lüderliches Leben geführt hätten. »Um zu verhüten, dass junge
-Personen deswegen lüderlich werden, damit sie hernach hier eine Stelle
-bekommen, so sollen die, welche schon einmal abgewiesen sind, davon
-auf immer ausgeschlossen sein. Ueberdies sollen diejenigen, welche um
-die Aufnahme angehalten haben, in die Hände ihres Beichtvaters einen
-Eid ablegen, dass sie nicht selig werden wollen, wenn sie aus der
-Absicht lüderlich geworden wären, um mit der Zeit in diese Gesellschaft
-aufgenommen zu werden, und man soll ihnen sagen, dass, wenn man
-erfahren würde, sie hätten sich aus diesem Grunde verführen lassen, sie
-von dem Augenblicke an dieses Kloster meiden müssten, wären sie gleich
-schon eingekleidet und hätten ihre Gelübde getan.« Der Missbrauch,
-welchem durch diese Bestimmungen vorgebeugt werden sollte, muss nicht
-selten gewesen sein. In Deutschland liess man nach dieser Richtung
-Milde walten; ja viele Reuerinnenklöster gingen bald dazu über, auch
-unbescholtene Mädchen aufzunehmen. Es unterliegt keinem Zweifel,
-dass sie auf diesem Wege manche von dem Beginn eines schlechten
-Lebenswandels abhielten, dessen Entstehungsursache ja hauptsächlich die
-Verlassenheit und das Elend war.
-
- * * * * *
-
-Nach diesen Darlegungen wird es keinem Zweifel mehr unterliegen können:
-auch das Mittelalter hat seine +Frauenfrage+ gehabt; es hat sie auch
-zu +lösen+ versucht. Und diese mittelalterliche Frauenfrage war weit
-schwieriger; sie umfasste viel breitere Schichten der Bevölkerung als
-das, was heute unter jenem Schlagworte meist verstanden wird. Wie
-unbedeutend, wie winzig müssen uns neben dem Massenelend unter den
-Frauen des Mittelalters die Schmerzen erscheinen, denen die moderne
-Frauenbewegung Heilung bringen will!
-
-Und doch, wenn wir +unsere+ Verhältnisse mit denen des Mittelalters
-vergleichen, +unsere+ Hilfsmittel mit denen jener rauhen, an Behagen
-so armen Zeit -- haben wir dann gegründete Ursache, uns zu überheben?
-Ist das Dasein unserer Fabrikarbeiterinnen und Handlungsgehilfinnen
-etwa freundlicher gestaltet als das Los der Meistersfrauen und Töchter,
-die ihren Gatten und Vätern im Gewerbe halfen, ja selbst als das der
-Spinnmägde und Kämmerinnen, deren Arbeitsverhältnis durch Sitte und
-Gesetz geregelt wurde? Haben wir Anstalten, welche an Reinheit und
-Klarheit der Ziele sich mit den Bekinenstiftungen, den Samenungen,
-den Häusern der Bussschwestern und Reuerinnen vergleichen liessen? Ist
-die Stellung der Gesellschaft zu den »fahrenden Frauen« eine würdigere
-geworden?
-
-Gewiss hat das Mittelalter seine Frauenfrage nicht endgültig gelöst.
-Es hat sie nicht endgültig lösen +können+, weil es die Quellen nicht
-zu verstopfen vermochte, aus denen das Uebel sich in fortwährender
-Wiederkehr erneuerte. Aber die Anstalten, welche es geschaffen hat,
-genügten doch Jahrhunderte lang dem Bedürfnisse der Zeit, von der
-man mit Unrecht mehr verlangen würde, als ihre Mittel erlaubten[64].
-Absolute Lösungen für soziale Fragen sucht man nur im Lande Utopia.
-Wir Menschen der wirklichen Welt müssen zufrieden sein, wenn das, was
-wir schaffen, auch nur einer oder wenigen Generationen genügt. Mögen
-die Nachkommenden es mitleidlos einreissen, sobald sie Besseres an die
-Stelle setzen können!
-
-Die Reformation des XVI. Jahrhunderts hat die entarteten
-Frauenversorgungsanstalten des Mittelalters gewiss mit demselben
-Rechte beseitigt wie die Stätten der sündigen Lust. Aber sie ist
-hier revolutionär, nicht reformierend zu Werke gegangen; sie hat
-zunächst nichts Positives an die Stelle des Eingerissenen zu setzen
-vermocht, ausser einer Theorie, wenn man will, einem +Ideal+, dessen
-Verwirklichung erst im Laufe der Jahrhunderte erfolgen konnte. Um dies
-zu verstehen, muss man nicht vergessen, dass die Reformation das Weib
-in einer sittlichen Erniedrigung und Entwürdigung vorfand, wie sie
-brutaler kaum gedacht werden kann. Ihre erste Aufgabe musste darin
-bestehen, die Ehe wieder zu heiligen. Damit veränderte sich auf einen
-Schlag die ganze Stellung der Frau in der Gesellschaft. An die Stelle
-des Frauenideals der Ritterromantik, welches die Körperschönheit der
-Geliebten in den Vordergrund stellte, trat ein neues Frauenideal,
-welches auf die Seelenreinheit und die sittlichen Eigenschaften der
-deutschen Hausfrau und Hausmutter das Schwergewicht legte.
-
-Gewiss waren es altjüdische Gedanken[65], denen Luther in seinem »Lob
-eines frommen Weibes« in freier Uebertragung Ausdruck verliehen hat:
-»Ein fromm gottesfürchtig Weib ist ein seltsam Gut, viel edler und
-köstlicher denn eine Perle. Der Mann verlässt sich auf sie und vertraut
-ihr alles. Sie erfreuet den Mann und machet ihn fröhlich, betrübet ihn
-nicht, tut ihm Liebes und kein Leides sein Lebenlang. Geht mit Flachs
-und Wolle um, schafft gern mit ihren Händen, zeuget ins Haus und ist
-wie eines Kaufmanns Schiff, das aus fernen Ländern viel Ware und Gut
-bringt. Frühe stehet sie auf, speiset ihr Gesinde und gibt den Mägden,
-was ihnen gebühret. Wartet und versorget mit Freuden, was ihr zusteht.
-Was sie nicht angeht, lässt sie unterwegen. Sie gürtet ihre Lenden
-fest und streckt ihre Arme, ist rüstig im Hause. Sie merkt, was frommt
-und verhütet Schaden. Ihre Leuchte verlischt nicht des Nachts. Sie
-streckt ihre Hand nach dem Rocken und ihre Finger fassen die Spindel;
-sie arbeitet gerne und fleissig. Sie breitet ihre Hände aus über die
-Armen und Dürftigen, gibt und hilfet gern. Ihr Schmuck ist Reinlichkeit
-und Fleiss. Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, auf ihrer Zunge ist
-holdselige Lehre; sie zieht ihre Kinder fein zu Gottes Wort. Ihr Mann
-lobet sie, ihre Söhne kommen auf und preisen sie selig.«
-
-Aber diese Gedanken sind seit der Reformation in das deutsche
-Volksbewusstsein übergegangen, und sie beherrschen noch heute die
-Auffassung von der Ehe und der sozialen Stellung des Weibes in breiten
-Schichten der Bevölkerung. Nicht von oben herab, bei den Spitzen
-der Gesellschaft hat sich die Umwandlung zuerst vollzogen, sondern
-von unten herauf, aus dem deutschen Bürgerstande heraus, ist die
-Festigung und Kräftigung der Stellung der Frau in der Familie erfolgt.
-Während die vornehme Gemeinheit der französischen Galanterie das
-Hofleben und die adeligen Kreise des XVII. und XVIII. Jahrhunderts
-beherrschte, streifte die bürgerliche Familie allmählich die aus dem
-Mittelalter überkommenen Anschauungen ab und wies der Frau jene hohe
-sittigende Stellung an, welche die Dichter unserer klassischen Periode
-verherrlicht haben. Die anscheinend so engherzige Ausschliessung des
-weiblichen Geschlechtes vom Erwerbsleben, welche sich in dieser Zeit
-vollzog, musste mit zu diesem Ziele helfen. Dass sie sich aber ohne
-stärkeres Widerstreben der Gesellschaft und der öffentlichen Gewalt
-vollziehen +konnte+, scheint als Beweis dafür angesehen werden zu
-müssen, dass die eingetretenen friedlichern Zeiten eine Ausgleichung
-des im Mittelalter so bedeutenden Zahlenunterschiedes der Geschlechter
-mehr und mehr herbeigeführt hatten. Die für so hart und engherzig
-geltenden Zunftartikel, welche den in Unehe Erzeugten den Zutritt
-zum Handwerk versagten, und die Beschäftigung weiblicher Personen
-ausschlossen, wären dann, nach dieser Richtung wenigstens, nur Ausdruck
-der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft.
-
-Denn das muss vor allem festgehalten werden: durch die ganze
-Geschichte, und namentlich durch die Geschichte unseres Volkes geht
-ein mächtiger Zug, der darauf hinführte, die Frau mehr und mehr
-von der schweren, aufreibenden Mühsal des Erwerbs zu entlasten und
-diese auf die stärkeren Schultern des Mannes zu laden, dem Manne die
-schaffende, die werbende Arbeit der Gütererzeugung, der Frau die
-verwaltende und erhaltende Tätigkeit in der Hauswirtschaft, dem Manne
-den waglichen Kampf ums Dasein, der Frau die behagliche Gestaltung
-desselben zuzuweisen. Diesen Zug der Entwicklung nach Möglichkeit zu
-fördern, erschien den letztvergangenen Jahrhunderten als die Aufgabe
-einer gesunden, historisch aufbauenden Sozialpolitik. Als Gehilfin
-des Mannes im Rahmen der Familie mochte die Frau zum eigenen und
-allgemeinen Besten auch in der eigentlichen Erwerbswirtschaft tätig
-sein, nimmermehr jedoch als Konkurrentin des Mannes ausserhalb dieses
-Rahmens[66].
-
-Diese Entwicklung, die von der Urperiode unseres Volkes bis auf die
-neueste Zeit herab sich mächtig wirksam erwiesen hat und der wir
-unsere heutige Familienverfassung und unser in der Sitte begründetes
-Ideal der Ehe verdanken, hat im letzten Jahrhundert einen Rückschlag
-erlitten durch den gewerblichen Grossbetrieb mit seiner massenhaften
-Frauenarbeit. Von den Fabriken hat letztere immer mehr auf den Handel
-sich ausgedehnt und greift schon mächtig auf andere Berufsgebiete
-über. Sie macht die Frau vom Erwerbe des Mannes mehr oder minder
-unabhängig; aber sie macht sie nicht ökonomisch selbständig wie einst
-im Mittelalter. Vielmehr bedingt sie in der Regel Abhängigkeit von
-einem Unternehmer. Darin besteht ihre Gefahr. Ihre Folgen liegen klar
-zutage: Entwürdigung des weiblichen Geschlechts, Erschwerung der
-Familiengründung für die mit billiger Frauenarbeit konkurrierenden
-Männer, Auflösung der häuslichen Bande, Verkümmerung und Verwilderung
-der heranwachsenden Jugend. In vielen Arbeiterhaushalten ist die auf
-der Ehe und väterlichen Gewalt beruhende Familie verlassen und an
-ihre Stelle ein auf allerlei Vertragsverhältnissen beruhendes Gebilde
-getreten[67].
-
-Sollen wir -- das ist das verzweifelte Doppelproblem, welches uns
-die moderne Frauenerwerbsfrage stellt -- im Widerspruche mit der
-gesamten Kulturentwicklung das System der »billigen Hände« auf immer
-weitere Berufsarten ausdehnen, sollen wir damit auch in diesen
-Kreisen die Erschwerung der Familiengründung, die Auflösung der
-Gesellschaft in ihre Atome immer allgemeiner machen? Soll die Ehe als
-dauernde Lebensgemeinschaft temporären, jeder Willkür preisgegebenen
-Verbindungen weichen? Und soll das Vertragsprinzip, auf dem die
-Unternehmung beruht, allgemein auch für die Familie massgebend werden?
-Oder sollen wir nicht vielmehr mit allen Kräften darnach streben, dass
-allen Klassen der Bevölkerung der Friede und das Behagen des häuslichen
-Herdes gesichert, dass der Familiensinn gestärkt und dass der Frau
-dasjenige Gebiet erhalten werde, auf dem sie sich am glücklichsten
-fühlt und auf welchem sie Werte schafft, die für die Nation kostbarer
-sind als eine noch so grosse Steigerung der Produktion durch »billige
-Hände«? Sollten nicht die Frauen selbst dieses ihr eigenstes Gebiet mit
-allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln festhalten und mit den Männern
-dahin arbeiten, dass die gewiss nicht unvermeidbaren Ursachen beseitigt
-werden, welche in der modernen Gesellschaft so viele Männer an der
-Eheschliessung und so viele Frauen an der Erfüllung ihres natürlichen
-Berufes hindern?
-
-Es ist bekannt, für welchen Teil dieser Alternative sich die moderne
-Frauenbewegung und ihre Freunde entschieden haben. Sie wollen
-völlige soziale und rechtliche Gleichstellung und auf der Grundlage
-selbsteigenen Erwerbes von Mann und Weib eine Neuordnung der
-geschlechtlichen Beziehungen. Ihnen sei zum Schluss noch Folgendes zu
-bedenken gegeben.
-
-Am 12. Juni 1907 wurden im Deutschen Reiche 9½ Millionen erwerbstätige
-Frauen gezählt[68]. Dies bedeutet ziemlich genau ein Drittel aller
-erwerbstätigen Personen oder die Hälfte der Frauen im Alter zwischen
-dem 15. und dem 70. Lebensjahre. Von 1895 bis 1907 hat sich die Zahl
-der erwerbstätigen männlichen Personen um 20%, die der weiblichen aber
-um 44% vermehrt. Die Zunahme erstreckt sich auf alle Berufsgruppen,
-trifft aber die selbständig und die unselbständig Erwerbstätigen in
-sehr verschiedenem Masse. Die letzteren haben in allen Berufsgruppen
-am stärksten sich vermehrt, während die selbständig tätigen Frauen
-in der Urproduktion und in der Industrie eine Abnahme und nur im
-Handel ebenfalls eine Zunahme aufweisen. Zu gleicher Zeit hat die Zahl
-der weiblichen Dienstboten bei einer Volksvermehrung von 19% trotz
-wachsenden Wohlstandes sich um reichlich 5% vermindert, und die Zahl
-der berufslosen Angehörigen ist in ihrer Vermehrung hinter der Zunahme
-der Gesamtbevölkerung zurückgeblieben.
-
-Diese Zahlenverschiebungen werfen ein scharfes Schlaglicht auf
-die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen die Frauenfrage
-der Gegenwart steht. Nicht dass 1907 fast drei Millionen Frauen
-mehr im Erwerb tätig waren als 1895 ist das bedeutsame, sondern
-dass die Verkümmerung der Familienhaushaltung immer weniger Raum
-für Frauenarbeit lässt und dass von den 9½ Millionen einen Beruf
-ausübender weiblicher Personen mehr als 8 Millionen in abhängiger
-Erwerbsstellung sich befanden. Nicht bloss in der Produktion sondern
-auch im Handel, den persönlichen Diensten und selbst den liberalen
-Berufen vollzieht sich das Eindringen der Frauen in +dieser+ Weise.
-
-Darin liegt die ungeheure Schwierigkeit, darin der grosse Unterschied
-zwischen der modernen Frauenfrage und derjenigen des Mittelalters.
-Damals war sie eine Versorgungsfrage, heute ist sie Emanzipationsfrage.
-Die ökonomische Entwicklung drängt von selbst auf eine rechtliche
-Neuordnung, und auch die »Emanzipation vom Manne« mag sich in ihrem
-Gefolge vielleicht durchsetzen lassen, soweit die Natur sie erlaubt.
-Hinter ihr lauert aber ein neues, weit schwierigeres Problem: die
-Emanzipation von der ökonomischen und sozialen Abhängigkeit, der
-das Weib im Erwerbsleben immer mehr anheimfällt und mit jedem neuen
-Erwerbsgebiete, das es erobert, mehr anheimfallen muss. Nach einem
-Zeitalter des individuellen »Auslebens« von Weib und Mann sieht die
-Zukunft wahrlich nicht aus. Die Fortsetzung der jüngsten Entwicklung
-bedroht uns im Gegenteil mit einem Zustand, bei dem beide Geschlechter
-gleichmässig in das Joch der Unternehmung eingespannt sind. In dem
-Masse aber, als in dieser Arbeitsteilung uns technische Fortschritte
-weiteren Raum für Frauenarbeit schaffen, wird zwischen dieser und der
-Männerarbeit der Kampf heftiger werden, und schliesslich wird die
-billigere Frauenhand den Sieg davon tragen. Die Folge kann nur eine
-Umkehr des seitherigen Verhältnisses der Geschlechter in der Wirtschaft
-sein: erwerbende Frauen -- haushaltende Männer, wenn man sich nicht
-lieber vorstellen will, dass auch der Haushalt in seinen wichtigsten
-Bestandteilen zum Gegenstande kapitalistischer Unternehmung geworden
-sein wird[69].
-
-Sollte das wirklich das Endziel der Entwicklung unserer Kulturvölker
-sein, dass der Frau die Last der Produktion wieder aufgeladen würde,
-die ihr eine Entwicklung von zwei Jahrtausenden Stück für Stück
-abgenommen hat? Rückkehr zur Barbarei, Auflösung der Familienordnung,
-wie sie seit der Reformation sich gestaltet hat, Zersetzung des
-Haushalts, in welchem die Frau herrscht und Eingliederung derselben in
-eine Erwerbsordnung, in der sie nur als dienendes Glied Raum finden
-kann[70]: es wird schwer, an die Möglichkeit solchen Widersinns zu
-glauben, schwer, eine Kultur als solche zu verstehen, die eines ihrer
-kostbarsten Kleinode der Vernichtung preisgibt.
-
-
-
-
-Anmerkungen.
-
-
-[1] Vgl. meine »Bevölkerung von Frankfurt a. M. im XIV. und XV.
-Jahrhundert« I, S. 40 ff. 61 ff. »Die Entstehung der Volkswirtschaft«
-(7. Aufl.), S. 392 f. -- Möglicherweise lassen sich auf Grund der
-Dresdener Steuerlisten aus dem XV. Jahrhundert für diese Stadt ähnliche
-Ermittelungen anstellen. Vgl. +O. Richter+ im N. Archiv für sächs.
-Gesch. u. Altertumsk. II., S. 274 ff., insbes. S. 279, Anm. 10.
-
-[2] Nach diesen Ermittlungen, welche auf Grund der im Original
-erhaltenen Erhebungslisten ausgeführt sind, kommen
-
- im Jahre auf Steuerpflichtige Frauen Frauen in Prozent
- insgesamt überhaupt der Steuerpflichtigen
-
- 1354 2669 481 18,0
- 1359 3164 589 18,6
- 1365 3021 615 20,3
- 1370 2697 484 18,0
- 1375 3004 616 20,5
- 1380 3055 509 16,6
- 1385 3391 824 24,3
- 1389 3165 742 23,4
- 1394 2600 539 20,7
- 1399 2652 614 23,1
- 1406 2383 500 20,9
- 1410 2456 568 23,1
- 1420 2345 551 23,5
- 1428 2411 466 19,3
- 1463 2560 638 24,9
- 1475 2782 733 26,3
- 1484 2483 705 28,4
- 1495 2579 715 27,7
- 1510 2328 640 27,5
-
-[3] Solche Pestjahre waren in dem oben angegebenen Zeitraum 1356/7,
-1364/5, 1395/6, 1402, 1412, 1418-1420, 1461 und 1463; in das Jahr 1387
-fällt die Cronberger Schlacht. Man vergleiche damit die entsprechenden
-Ziffern in obiger Tabelle.
-
-[4] Vgl. meine Bevölkerung von Frkf. I, S. 507 ff.
-
-[5] +J. Hartwig+, Die Frauenfrage im mittelalterlichen Lübeck:
-Hansische Geschichtsblätter XXXV, S. 39 ff.
-
-[6] +Hartwig+ a. a. O. S. 57 ff.
-
-[7] +Schanz+, Zur Gesch. der deutschen Gesellenverbände, S. 5. +Stahl+,
-das deutsche Handwerk, S. 274.
-
-[8] Vgl. +Maurer+, Gesch. der Fronhöfe, I. 115. 135. 241 ff. II.
-387 ff. III. 325.
-
-[9] _Tyro. Prudentiae juris opificiariae praecursorum emissarius._ Der
-Lehrjunge. Jena 1717, S. 35 ff. -- Ueber das Folgende vgl. +Stahl+,
-das deutsche Handwerk, S. 42 ff. +Neuburg+, Zunftgerichtsbarkeit und
-Zunftverfassung, S. 49 ff.
-
-[10] Vgl. +Weinhold+ a. a. O., I. S. 191. +Schmoller+, Die Strassburger
-Tucher- und Weberzunft, S. 359 ff., 521. -- +Mone+, Zeitschr. f. Gesch.
-des Oberrheins, IX. S. 133 ff., 173 ff.; XV., S. 165.
-
-[11] Abgedruckt im Archiv f. Frankf. Gesch. III F. VI, S. 94 ff. --
-Aehnliche Vorschriften in +Goch+: Annalen des histor. Ver. für den
-Niederrhein, Heft VI., S. 45. 78. -- Noch 1620 gibt der Amtmann in
-Leerort den Weberknechten und Webermägden, »deren ein ziemlicher Anteil
-dort vorhanden« (auch Lehrknechte und Lehrmägde werden erwähnt), ein
-Kranken- und Sterbekassenstatut: Zeitschr. f. d. Kulturgeschichte,
-N. F., III. (1874), S. 128. -- Ueber +München+ vgl. +Sutner+ in den
-Histor. Abh. der k. bayer. Akademie d. W. II., S. 493.
-
-[12] Vgl. +Stahl+ a. a. O., S. 80.
-
-[13] In Frankfurt zahlte eine Frau, die das Handwerk treiben wollte, 30
-Schilling und ein halb Viertel Wein und hatte dann Zunftrecht, ein Mann
-3 Pfund und ein Viertel Wein. Schneiderordnung im II. Handwerkerbuch.
-+Stahl+ a. a. O. hat Unrecht, wenn er meint, an die Frau seien
-dieselben Anforderungen gestellt worden wie an einen Mann. Ueber Mainz:
-+Stahl+, S. 83.
-
-[14] Im Augsburger Stadtrecht von 1276 heisst es Art. 129 (S. 215 bei
-+Meyer+): _Swaer siniu chint ze antuaerken lat dur lerunge, ez si sun
-oder +tohter+, swaz lons man davon geheizzet, kumt daz ze clage, daz
-sol ein burggrafe rihten darnach als die schulde geschaffen ist._
-Dieselbe Formel noch in der Nürnberger Reformation von 1564 und im
-Stadtrecht von Mühlhausen i. Th.: +Stahl+, S. 47. Aehnlich in England:
-+Stahl+, S. 49. Ueber das ausgedehnte Arbeitsrecht der Frauen in den
-Pariser Gewerben vgl. _Boileau_, _Livre des métiers_ und +Stahl+, S.
-53-71.
-
-[15] +Stahl+ a. a. O., S. 90 ff.
-
-[16] +Westenrieder+, Beiträge zur vaterl. Gesch. etc. VI, S. 153. Vgl.
-indessen das Stadtrecht von München, herausg. v. Auer, Art. 45: _Ain
-frau, deu ze marcht stat und deu chauft und verchauft etc._
-
-[17] Vgl. +Jäger+, Ulms Verfassung, bürgerliches und kommerzielles
-Leben, S. 685. Dagegen sind die Viktualienhändler (Merzler) in Ulm,
-die Hucker in Augsburg (Stadtr. S. 201), die Käufler in München
-(Stadtrecht, Art. 440 f.) durchweg Männer. In Augsburg werden neben
-den _keufel_ auch _verkauferinne_ erwähnt (Stadtr. S. 271 ff.), in
-Danzig neben den _hoker_ auch _hokinnen_ (Hirsch, Danzigs Handels-
-und Gewerbegesch., S. 316). Nach zahlreichen Beobachtungen, die ich
-in dieser Hinsicht angestellt habe, ist überall im Mittelalter die
-Höckerei ein vorwiegend männliches Gewerbe.
-
-[18] Im Folgenden gebe ich das Verzeichnis sämtlicher in Frankfurter
-Akten und Urkunden bis zum Jahre 1500 vorkommenden weiblichen
-Berufsnamen. Dieselben sind einer seit vielen Jahren von mir angelegten
-Sammlung der Berufsbezeichnungen entnommen, die hauptsächlich auf
-fortlaufend über die Bevölkerung geführte Akten (Steuerlisten,
-Bürgerverzeichnisse, Bürgerbücher u. dergl.) zurückgeht und nicht bloss
-das Vorkommen eines Berufs, sondern auch die Zahl der Berufsangehörigen
-festzustellen versucht. Sie wird demnächst in den Abhandlungen
-der Kgl. sächs. Gesellschaft der Wissenschaften veröffentlicht
-werden. Bei den nachstehenden Listen sind vier leicht verständliche
-Kategorien weiblicher Berufsarbeiter unterschieden; zwischen den
-drei letztgenannten sind natürlich die Unterschiede fliessend. Denn
-obwohl wenig Berufstätige des XIV. und XV. Jahrhunderts mir bei meinen
-Sammlungen entgangen sein werden, so liegt es doch schon in der Natur
-des Quellenmaterials, dass die Männer vollständiger erfasst werden
-mussten. Weibliche Berufsnamen, die sich auf Ehefrauen und Witwen
-männlicher berufstätiger Personen beziehen (z. B. beckern, bendern,
-smiden) mussten natürlich ausgeschlossen bleiben, da das Verzeichnis
-nur Fälle selbständiger oder abhängiger weiblicher Berufstätigkeit
-enthalten sollte, nicht aber den Fortbetrieb eines Handwerks
-durch sie oder blosse Hilfeleistung beim Gewerbe des Mannes durch
-dessen weibliche Familienglieder. Natürlich ist bei einer solchen
-Aussonderungsarbeit manches dem Gefühl des Bearbeiters anheimgegeben;
-aber ich glaube keinen Beruf in die Listen aufgenommen zu haben, der
-nicht im Mittelalter nachweisbar von Frauen betrieben worden ist.
-Mehrfach kommen verschiedene Namen für dasselbe Gewerbe vor. Dass die
-weibliche Namensform auch bei solchen Gewerben angegeben ist, die
-vorzugsweise von Männern betrieben wurden, wird keiner Rechtfertigung
-bedürfen.
-
-
-I. +Berufe, für die nur weibliche Namen vorkommen.+
-
- Altartuchmacherin
- amme
- bortenmechern
- bendelern
- besenmechern
- besendregern
- bettebereidern
- bettemachern
- bettfegern
- brustleddern
- drollern
- federmechern
- filzern
- fronegertern
- garnfrauwe
- gilerhaltern
- goltspinnern
- harmedern
- hebeamme
- hemdenmechern
- hosenstrickern
- hudeferbern
- hudelferbern
- hudelstrickern
- hullenmechern
- hullenweschern
- hulleryhern
- huwenweschern
- kindeschuwern
- kleiderhocke
- kleidermeit (in einer Badstube)
- klunkenersen
- knaufelern, knaufelmechern
- lerfrouwe
- lichthocke
- lichtmechern
- linennewersen
- lutterdrengkern
- magit, meit, dinstmeit
- melmengern, melefeilern
- messemeit
- nedersen
- noppersen
- pelzmechern
- radspinnersen
- reubelern
- rinkengießern
- rufelern
- salzmengern
- samenfrau
- schonebeckern
- sleierweschern
- spinnersen
- sterkern
- strelemagit
- wachern
- wirkersen
- wollenbeslagern
- wollenbesnidern
- wollenlesersen
- wurzfrauwe
- ziedelmachern
- zimpelern
- zirkelern
- zwirnmechern
-
-
-II. +Berufe die vorzugsweise von Frauen ausgeübt wurden.+
-
- appelmengern
- boppenmalern
- bierbruwern
- daubeckern
- eiermengern
- essigmengern
- ganshirten
- gufenern
- gulichtern
- hafermengern
- heringmengern
- hullenkouffern
- hullenwobern
- kemmersen
- krudern
- mattenmechern
- snormechern
-
-
-III. +Berufe, in denen Männer und Frauen gleich häufig vorkommen.+
-
- altgewendern
- boternhocke
- bademeit
- fiedelern
- vigenhocke
- fladenbeckern
- hocke, hockin
- horneffen
- hunermengern
- hunerkeufern
- kelnern
- kerzenmechern
- kesemengern
- kindelerern
- klingenern
- lenegadern
- lerern
- lutenslehern
- mentelern
- milchern
- notschern
- obessern, obsern
- obismengern, obshockern
- oleiern
- oleihocke
- rubingrebern
- salzfrauwe
- schappelmechern
- scheppelern
- selzern
- senfmengern, senffrauwe
- sleiermengern, sleierfrauwe
- smersnidern
- spitzenmecherin
- spulersen
- stobenheissern
- strickern
- wennern
-
-
-IV. +Berufe, in denen Frauen seltener vorkommen als Männer.+
-
- abenturern
- augenerzten
- briefdragern
- briefdruckern
- budelern
- burstenmechern
- deckelechern
- deschenmechern
- torwechtern
- duchscherern
- duchspulern
- erzten
- essigfrauwe
- federmengern
- fehehirten
- flechtenmechern
- vorkeuffern
- fuderern
- gadenfrouwe
- gengelern
- geukelern
- gewendern
- haumengern
- hentschumechern
- hirten
- hudekouffern
- hudemechern
- huderuppern
- klaibersen
- kochin
- kolschebeckern
- copeyern
- korbern
- kremern, kremersen
- kursenern
- lantfarern
- lebekuchersen
- ledersmerern
- leistmechern
- leufern
- linwedern
- malern
- menkelern
- melbern, milwern
- mottersen
- naldenern, nadlern
- paternosterern
- piffern
- portenern
- pulern
- rosindragern
- rußen, leppern
- schekelern
- schellendregern
- scherensliffern
- scherern, bartscherern
- schiffrauwe
- schornsteinfegern
- schulmeistern
- schusselern
- seifenmechern
- senfmechern
- sidenstickern
- simelern
- slaghudern
- snidern
- snitzern
- sporleddern
- stazionerern
- suhirten, suern
- ulnern
- underkeufern
- wechtern
- welkern
- weschersen
- wesselern
- wollenslegern
- wurzelern
- wurzemengern
- ziechenern
- zehenern
- zolnerin
-
-Dass das vorstehende Verzeichnis vollständig sei, ist kaum
-anzunehmen. Nicht immer findet sich für eine Beschäftigung auch eine
-Berufsbezeichnung. Es treten dann wohl Umschreibungen auf. So findet
-sich in den Bedebüchern der Niederstadt von 1405 und 1406 Bl. 17 a,
-bez. 31 b: _Else mit den hunden_; sie wohnt in der Dieterichsgasse,
-wo allerlei armes Volk hauste, gab also wohl mit abgerichteten Hunden
-Vorstellungen. -- 1372 Bdb. der Oberstadt 12 a: _Else Leuben in dem
-kellerchen, die da kolen veyle hat_, also eine Kohlenhändlerin. -- 1359
-Bdb. Oberst. 20 b: _Katherine, dye daz crute hudet_; Bedeutung unklar.
--- 1399 Bdb. Niederst. 14 a: _Kedder, die die swebelkirzen dreit_, also
-einer Verfertigerin oder Verkäuferin einer bestimmten Art von Kerzen.
--- 1424 Bdb. Oberst. 19 b: _ein arm frauwe, dye der gefangen torin
-wartit umb gottis willen_, also eine Wärterin bei einer Geisteskranken.
--- 1397 Heiligenbuch 32 a: _eyne kolsche frauwe, die scheren feile hat
-vor dem Schrothuse_; 1472 im Marktrechtbuch 5 b: _die frauwe mit dem
-Colneschen zynwerg_ (beide als Verkäuferinnen auf der Messe). Dazu
-kommt eine Reihe unerklärbarer, aber auf Berufstätigkeit hinweisender
-Benennungen weiblicher Personen (z. B. _weibelern_, _ulselmechern_,
-_setzependin_, _muselern_).
-
-[19] Vgl. auch +Gengler+, Stadtrechts-Altertümer, S. 36.
-
-[20] +Kriegk+, Frankfurter Bürgerzwiste und Zustände im Mittelalter, S.
-334 f. Eine Wechslerin und eine Pächterin der Stadtwage auch in Lübeck:
-+Hartwig+ a. a. O. S. 51 f.
-
-[21] Vgl. das Verzeichnis der Frankfurter Aerzte bei +Kriegk+,
-Deutsches Bürgert., S. 34 ff. Eine Münchener Augenärztin aus der ersten
-Hälfte des XIV. Jahrhunderts: Monum. Boic. XXXV., 2, 94. +Weinhold+,
-Deutsche Frauen, I., S. 170 ff. Aehnliches in Lübeck: +Hartwig+
-a. a. O. S. 52 f.
-
-[22] Aus den Ausgaberegistern der Bürgermeister (»Botenbüchern«) habe
-ich mir folgende Fälle notiert: 1391 Bl. 2^a: _5 grosse zweien frauwen,
-dem folke nachzulauffen, daz vor der stad was, biz gein Rockingen._ --
-1392 Bl. 7^a: _6 ß junger h. einer frauwen zu lauffen gein Dippurg,
-gein Omstat und ubiral in dem Odenwalde, zu irfarn heymelich umb
-samenunge_. -- 1414 Bl. 4^b: _4 ß alder vier frauwen in den walt und
-darumbe zu virslahen, als man sunderlich gewarnt waz_.
-
-[23] Vgl. das Gedicht Iwein, V. 6186 ff. Jäger, Ulm, S. 634. +Mone+,
-Zeitschr. IX., S. 138. XIII., S. 141 ff. Ueber Lübeck: +Hartwig+
-a. a. O. S. 63 f.
-
-[24] Gesamtabenteuer II., 23 ff. Vgl. auch +Hartwig+, S. 64 ff.
-
-[25] Vgl. +Weinhold+, a. a. O., S. 132. +Norrenberg+, Frauenarbeit und
-Arbeiterinnen-Erziehung in deutscher Vorzeit, Köln 1880, besonders S.
-59 ff.
-
-[26] Vgl. meine Bevölkerung von Frankfurt I, S. 343 f., 389.
-
-[27] +C. Schmidt+ in der Alsatia, Jahrg. 1860, S. 187 ff.
-
-[28] +Norrenberg+ a. a. O., S. 63 ff.
-
-[29] +Schmidt+ a. a. O., S. 224.
-
-[30] Ueber die Bekinen (so wird das Wort durchweg in Frankfurter
-Urkunden geschrieben, +nicht+ Beginen, Beghinen oder Beguinen) vgl.
-Ersch und Gruber, Realenzykl. u. d. W. -- Realenzyklopädie für die
-protest. Theologie (3. Aufl.), II, S. 516 ff. -- +C. Schmidt+, Alsatia
-(1858-1861), S. 149 ff. -- +Kriegk+, Deutsches Bürgertum i. Ma., S.
-100 ff. -- +Arnold+, Verfassungsgesch. der deutschen Freistädte, II, S.
-173 ff. -- +Heidemann+, Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins,
-IV., S. 85 ff. -- +Jäger+, Ulm, S. 407 ff. -- +Lipowski+, Urgeschichte
-von München, II., S. 247, 274. +Hartwig+ a. a. O. S. 80 ff. --
-+Mosheim+, _De Beghardis et Beguinabus commentatio_ und +Hallmann+,
-Die Geschichte des Ursprungs der belgischen Beghinen, Berlin 1843,
-waren mir nicht zugänglich. -- Sehr gut ist in dem Aufsatze der
-Real-Enzyklopädie bemerkt: »In den Wirkungen der Kreuzzüge, die
-einen grossen Theil der männlichen Bevölkerung von Europa wegrafften
-und daher der Witwen und Waisen viel, die Ehen aber selten machten,
-und in dem Bedürfniss einer Freistätte für Jungfrauen gegen die
-damals fast trostlosen Gewaltthätigkeiten ritterlicher Wüstlinge
-entdeckt man die Ursachen dieses ausserordentlichen Anwachsens der
-Beguinengesellschaften durch eine Menge verlassener Frauenspersonen,
-die schon wegen Mangel an Aussteuer in den Nonnenklöstern nicht
-Aufnahme finden konnten.« -- Die Schilderung im Text basiert vorwiegend
-auf der Berücksichtigung der Frankfurter und Strassburger Verhältnisse,
-die von den niederländischen nicht unwesentlich abweichen. -- Wer an
-der Richtigkeit der im Texte vertretenen populationistischen Auffassung
-des Bekinenwesens zweifelt, der möge uns nur die Frage beantworten,
-woher es kommt, dass in Städten mit Hunderten von Bekinen die Bekarden
-immer nur in einzelnen Personen (selten mehr als 2 bis 4) vertreten
-erscheinen.
-
-[31] Nach +Hartwig+, Hans. Geschichtsblätter, XXXV, S. 94,
-+Biedenfeld+, Ursprung sämtlicher Mönchs- und Klosterfrauenorden, II.,
-S. 354, und +Spangenbergs+ Adelsspiegel, S. 380 b f.
-
-[32] +Lang+, reg. b. IV., 537 (bei +Mone+, Zeitschr., XIII., S. 140).
-
-[33] Cod. dipl. Siles. VIII., p. 7.
-
-[34] Urk. in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh., IX., S. 173 f.
-
-[35] +Reyscher+, Sammlung der württemb. Gesetze, XII., S. 25.
-
-[36] _Item von allen gotteshusen sal man bede geben und die darinne
-syn, sollen auch bede geben von iren gulten und guttern dartzu, obe
-sie uber zehen phunt heller hetten._ Frankf. Bedeordnung von 1475 §
-56, abgedruckt in »Kleinere Beiträge zur Geschichte«. Festschrift zum
-deutschen Historikertage. Leipzig 1894, S. 155. -- Aehnlich in Lübeck:
-+Hartwig+, Schossbuch, S. 53.
-
-[37] +Schmidt+ a. a. O., S. 154.
-
-[38] +Heidemann+ a. a. O., S. 94.
-
-[39] Um eine Vorstellung von dem Tenor derartiger Hausordnungen zu
-geben, teile ich hier einen gedrängten Auszug aus den Statuten des 1394
-für 6 Bekinen gestifteten +Frankfurter Gotteshauses zur Seligenstadt+
-in möglichstem Anschluss an den Wortlaut des Originals mit: Holz,
-Kohlen und Licht sollen die Schwestern aus den Erträgnissen des
-Stiftungsvermögens kaufen, und soll das Licht nicht länger brennen als
-bis Mitternacht. Wenn aber Eine länger aufsitzt, soll sie ihr eignes
-Licht brennen. Aber Holz und Kohlen sollen die Kinder nutzen, welche
-Zeit sie wollen. -- Auch sollen die Kinder Ausbesserungen ihres Hauses,
-die über 5 Pfund Heller betragen (soviel hatte der Stifter jährlich
-dafür ausgeworfen), aus Eigenem vornehmen und den Bau in gutem Stand
-halten. Wäre es aber, dass das Haus in Jahresfrist einer Ausbesserung
-nicht bedürfte, so sollen die Kinder was übrig wäre über die 5 Pfund
-Heller Gülte unter sich teilen und für sich verwenden. -- Auch sollen
-die Kinder unter einander lieblich, gütig und einträchtig leben zu
-aller Zeit mit Worten und Werken und sollen die fünf (übrigen) der
-ältesten und ehrbarsten unter ihnen gehorsam sein in allen guten
-zeitlichen Dingen. -- Auch soll ihrer durchaus keine des Nachts
-ausser dem Hause sein ohne Erlaubnis der andern oder der Aeltesten,
-und diese sollen auch wissen, wo sie des Nachts sein wolle. -- Lebte
-nun Eine unfriedlich und wollte nicht davon ablassen, so sollen sie
-die Andern, wer sie auch wäre, mit Rat und Hilfe eines Kämmerers des
-Bartholomäusstiftes aus dem Gotteshause treiben, ohne Widerrede ihrer
-und eines Jeglichen. Auch wenn Eine täte, was ihr und den Kindern im
-Gotteshause nicht zur Ehre gereichte, so mans mit Wahrheit vorbringen
-möchte, die sollte zustund des Hauses verwiesen sein und nimmermehr
-darin wohnen. -- Auch sollen die 6 Kinder allewege aus ihnen Eine
-nehmen, die des Hauses gewaltig sei und der Kinder. Wenn auch die
-Kinder wollten und es ihnen fügte, so möchten sie sie absetzen, doch
-in redlicher Weise, und eine andere an ihre Stelle setzen binnen einem
-Monate, so oft eine abgeht. Entzweiten sie sich aber unter einander,
-auf welche Seite dann drei (Stimmen) fielen, das sollte gelten. --
-Geschähe es auch, dass jemand Hausrat in das Haus gäbe oder setzte oder
-dass solcher gegenwärtig darinnen wäre, der sollte darin bleiben, für
-den Fall, dass ein armes Kind darein käme und solchen nicht hätte, den
-sollte man ihr dann leihen zu ihrer Notdurft. -- Wäre es aber, dass
-jemand hernach dem Hause eine Gülte setzte, die sollen die Kinder unter
-sich teilen in gleicher Weise wie die andern über die fünf Pfund Geld.
--- Wenn aber unter den Kindern Eine abginge von Tods wegen oder wie das
-sonst käme, so sollen die übrigen eine andere an deren Statt nehmen in
-Monatsfrist; würden sie aber unter sich uneins, wen dann drei unter
-ihnen nähmen, die sollte es sein. -- Statuten anderer Bekinenhäuser
-bei +Heidemann+ a. a. O., S. 91. 94. 104 ff. -- Alsatia, S. 229 ff.
--- +Böhmer+, Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt, S. 593 ff. --
-Lübecker Urk. B. VII, S. 760 ff. und +Hartwig+ a. a. O. S. 82 ff.
-
-[40] Die »Tertiarierinnen« in der Schweiz, über welche
-+Mone+, Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. XV., S. 164 ff. berichtet, sind
-lediglich Bekinen.
-
-[41] Zeitschr. für deutsche Kulturgeschichte, I (1856), S. 481 f.
-
-[42] Limburger Chronik, herausg. von +Rossel+, S. 56. 16 ff. 20.
-
-[43] Vgl. +Scheible+, Das Kloster, S. 916. 929 Anm. 11.
-
-[44] Limburger Chronik, S. 71.
-
-[45] Limburger Chronik, S. 65 f.
-
-[46] Vgl. im allgemeinen +Weinhold+, Die deutschen Frauen im
-Mittelalter II, S. 135-151. -- +Kriegk+, Deutsches Bürgertum, n. F., S.
-260 f. +Scheible+ a. a. O., S. 459 ff.
-
-[47] +Siebenkees+, Materialien, IV., S. 583.
-
-[48] I., 87 b III, 65. 66 bei +Scheible+ a. a. O., S. 459 ff. Ich hebe
-folgende Stellen hervor: »Derowegen ein solcher Weybel wissens soll
-haben, solche Hauffen zu regieren und zu führen, gleich wie man andre
-rechte Hauffen ordnen und führen soll. Item begiebt sich, dass ein
-Schlacht mit den Feinden geschehe, soll er seinen Tross also führen,
-dass keine Verhinderung dadurch entstehe. Auch soll er mit dem Tross
-auf einer Seiten nicht gar zu weit davon gehen oder stehen, dass der
-Feind ein Nachdenken davon habe und vermeyne, es seye wehrhaftigs Volk.
-Der Tross wird immer dem Heer nachgeführt, dass sie nicht voraus in
-das Läger kommen und alles das aufraumen, wie dann ir Gebrauch ist,
-wenn der Hauffen käme, dass keiner nichts fände, es sey Häuw, Stroh,
-Holz oder anders, was denn ein Lager erfordert«.... Weiter »streckt
-sich solch ihr Ampt dahin, dass sie getreuwlich auf ihre Herren
-warten, sie nach Notturft versehen, die gemeinen Weiber mit kochen,
-fegen, waschen, sonderlich der Kranken damit zu warten, sich dess
-nit wegern, sonst wo man zu Feldt liegt, mit Behendigkeit lauffen,
-rennen, einschenken, Fütterung, essende und trinkende Speiss zu holen,
-neben anderer Notturft, sich bescheidenlich wissen zu halten, auf der
-Reyen oder sonst nach Ordnung wissen zu stehen, gelegener Märkt sich
-gebrauchen und halten. Wo etwan der viel in einer Herberg oder Losement
-beyeinander liegen, bleiben sie selten eins; da wirt ihnen des Orts
-etwan ein verständiger Kriegsman zu einem Rumormeister gesetzt, oder
-zum Obersten zugeordnet, welcher sich denn bescheidenlich unter ihnen
-soll wissen zu halten. Wo es aber nit stat haben wöllte, so hat er ein
-Vergleicher, ist ungeferlich eines Arms lang, damit hat er Gewalt von
-ihren Herrn, so ihm zuvor übergeben, sie zu straffen. Solche Huren und
-Buben werden alsdann sonst auch ohne das darneben für wol essen und
-trinken mechtig übel geschlagen, ehe sie solches ihres Ampts recht
-gewonnen; der Guthaten sie wenig geniessen, welche ihnen dann zuvor
-versprochen; man muss aber dem Thuch also thun, es verleuret sonst die
-Farb, würden der faulen Schwengel und Huren gar zu viel.«
-
-»Solcher Huren und Buben Ampt ist weiter, wo man im Läger eine Zeit
-lang verharret, dass sie mit Gunst zu melden die Mumplätz (Kloaken)
-sampt anderm wo es not ist, säubern und fegen; solches wird niemandts
-unter ihnen gefreyet, weder gross noch klein.... Dazu wo es von nöten
-Graben, Teich oder Gruben auszufüllen, darüber man etwan auch stürmet
-oder Weg auszubessern, oder wo Geschütz versinke und stecken bliebe; da
-werden die Huren und Buben neben verordneten Personen Reiss, Wellen,
-Büschel Holz zu machen, binden und tragen genötigt und ziehen helfen,
-wo es not thut, und was dem Haufen von nüzten durch sie geschaft mag
-werden, das keinswegs zu wiedern, bey ernstlicher straff so ihnen
-aufferlegt wirdt«.
-
-[49] +Hoyer+, Gesch. der Kriegskunst, I, S. 318. +Scheible+ a. a. O.,
-S. 463 f.
-
-[50] Vgl. +Mone+ in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh., I, S. 151. IV,
-S. 246 f., +Kriegk+, Deutsches Bürgertum, S. 140 ff. und im Allgemeinen
-meine Entstehung der Volkswirtschaft, S. 420 ff.
-
-[51] +Uhland+, Alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder Nr. 194.
-
-[52] A. a. O. Nr. 193.
-
-[53] +Uhland+ a. a. O. Nr. 256.
-
-[54] Limburger Chronik, S. 35 (Rossel).
-
-[55] +Uhland+, Nr. 189, vgl. 188 »Landsknechtorden«:
-
- »Erstlich muss er ein weib und flaschen haben,
- darbei ein hund und einen knaben:
- das weib und wein erfrewt den man,
- der knab und hund sol spüren,
- was in dem haus tut stan.«
-
-[56] +Uhland+ Nr. 199.
-
-[57] Ueber die +Prostitution+ im Mittelalter liegt eine Reihe sehr
-eingehender Arbeiten vor, auf die ich hier wegen der tatsächlichen
-Einzelheiten und der bezüglichen Quellenliteratur verweisen muss. Das
-wichtigste bieten: +Siebenkees+, Material. IV. +Scheible+ a. a. O., S.
-454-527 u. 952-981. +Schlager+, Wiener Skizzen, N. F., III., 345-470.
-+Kriegk+, Deutsches Bürgertum, N. F., 259 ff., 339 ff. +Maurer+, Gesch.
-der Städteverfassung in Deutschland, III., S. 103 ff. +Hüllmann+,
-Städtewesen im Ma., IV., S. 270 ff.
-
-[58] Vgl. +Maurer+ a. a. O., S. 103 f. und +Weinhold+ a. a. O., II., S.
-21, Anm. 1.
-
-[59] Vgl. meine Bevölkerung von Frankf. I, S. 390. Noch im Jahre
-1451, zu einer Zeit, in welcher der Rat mit äußerster Strenge gegen
-Personen vorging, die im Konkubinat lebten und die Prostituierten
-außerhalb des Frauenhauses verfolgte, finden wir folgenden Eintrag
-im Bürgermeisterbuch Bl. 37^a: _Welche hore mit dem stucker gedingt
-hat, gibt sie yme nichts, so mag er sie phenden, und obe sost ein gude
-dirne mit eym guden gesellen zuhielde, die sal er nit dringen mit yme
-zu dingen, sie ginge dan braden reyen, er mag iz dem obersten richter
-sagen._
-
-[60] Daher die Namen: arme, irre, leichte, schwache, wandelbare, wilde,
-freie Weiber, Fräulein, liebe Tochter, gute Tochter u. s. w. Vgl.
-+Weinhold+ a. a. O.
-
-[61] Die unerschöpfliche Skandalchronik der Klöster hier aufzurollen
-ist wohl nicht nötig. Der Kürze halber sei auf die Zimmersche
-Chronik verwiesen, aus der allein sich ein erschütterndes Bild
-der geschlechtlichen Verwilderung des ausgehenden Mittelalters
-zusammenstellen liesse.
-
-[62] Vgl. +C. Schmidt+ in der Alsatia 1858-1861, S. 202 ff., und über
-das Folgende +Kriegk+ a. a. O., S. 331 ff. +Maurer+ a. a. O., S. 114.
-
-[63] Vgl. +Biedenfeld+, Ursprung sämtlicher Mönchs- und
-Klosterfrauen-Orden, I., S. 140 ff.
-
-[64] Wie noch heute die Nonnenklöster in Italien und Spanien
-die Frauenerwerbsfrage viel weniger hervortreten lassen als in
-England und Deutschland, zeigt treffend v. +Holtzendorff+, Die
-Verbesserungen in der gesellsch. und wirtsch. Stellung der Frauen
-(Virchow-Holtzendorffsche Sammlung II., Heft 40), S. 25.
-
-[65] Sprüche Salomons Kap. 31.
-
-[66] Vgl. die schönen Ausführungen von +Schäffle+, Bau und Leben des
-sozialen Körpers, I, S. 192 und Gesellsch. System, § 46.
-
-[67] Vgl. meine »Wohnungs-Enquête in der Stadt Basel«, S. 179 f.
-
-[68] Die Zahl ergibt sich, wenn man die Berufsgruppen A-E zusammenfasst
-und dazu die Dienstboten addiert. Es waren dann 1907 vorhanden.
-
- erwerbstätige Zunahme seit 1895
-
- männliche Personen 18599236 19·8
- weibliche Personen 9492881 44·1
- zusammen 28092117 27·0
-
-Fasst man dagegen die Hauptergebnisse nach der Statistik des Deutschen
-Reichs Bd. 202, I, S. 4 f. für die gesamte Berufsbevölkerung
-einschliesslich der Berufslosen für 1907 zusammen, und stellt ihnen die
-entsprechenden Zahlen der beiden früheren Berufszählungen gegenüber, so
-erhält man folgendes Bild.
-
-+Die Bevölkerung nach dem Hauptberuf der Erwerbstätigen.+
-
- ----------+---------------------+---------+-----------+----------------
- Berufs- | Erwerbstätige |Dienst- | Angehörige| Erwerbstätige,
- und | Personen |boten | ohne | Dienstboten
- +----------+--------- +für | Haupt- | und
- Betriebs- | überhaupt| darunter |häusliche| beruf | Angehörige
- zählung | | weibliche|Dienste | | zus.
- ==========+==========+==========+=========+===========+================
- 1882 |18986494 | 4961228 |1324924 |24910695 |45222113
- 1895 |22913683 | 6379942 |1339316 |27517285 |51770284
- 1907 |30232345 |10035705 |1264755 |30223429 |61720529
- Zunahme | % | % | % | % | %
- 1882-1895 | 20.7 | 28.6 | 1.1 | 10.5 | 14.5
- 1895-1907 | 31.9 | 57.3 | -5.6 | 9.8 | 19.2
- 1882-1907 | 59.2 |102.03 | -4.8 | 21.3 | 36.5
-
-Natürlich verteilt sich die enorme Zunahme der Erwerbstätigen
-weiblichen Geschlechts nicht gleichmässig auf alle Berufsgruppen
-und Berufsstellungen. Es ist darum nötig, hier auf die Gliederung
-der Berufsstatistik etwas näher einzugehen, wobei der Vergleich der
-Einfachheit wegen auf die beiden letzten Berufszählungen beschränkt
-bleiben muss.
-
-Die Zunahme, bez. Abnahme (-) der Erwerbstätigen zwischen 1895 und 1907
-betrug:
-
- ======================================+=========+=========+============
- Berufsgruppen und Berufsstellungen |männliche|weibliche| Erwerbs-
- +-------------------+ tätige
- | Erwerbstätige | überhaupt
- ======================================+===================+============
- A. +Land- u. Forstwirtschaft, | |
- Gärtnerei, Tierzucht, Fischerei+ | 16.4 | 67.1 | 19.2
- a) Selbständige und Betriebsleiter | -2.2 | -5.4 | -2.6
- b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 5.7 | -10.2 | 2.7
- c) Gehilfen, Lehrlinge (Arbeiter) | -6.5 | 78.1 | 11.7
- | | |
- B. +Industrie einschliessl. des | | |
- Bergbaus+ | 35.4 | 38.3 | 35.9
- a) Selbständige und Betriebsleiter | 0.1 | -11.9 | -2.5
- afr) Hausindustrielle | -39.9 | -12.9 | -27.7
- b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 144.5 | 585.7 | 160.1
- c) Gehilfen, Lehrlinge (Arbeiter) | 42.6 | 61.4 | 45.9
- | | |
- C. +Handel, Verkehr, Gastwirtschaft+ | 44.8 | 60.7 | 48.7
- a) Selbständige und Betriebsleiter | 19.4 | 21.2 | 20.0
- b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 70.5 | 564.8 | 93.2
- c) Gehilfen, Lehrlinge | 56.0 | 65.8 | 58.9
- | | |
- D. +Häusliche Dienste und | | |
- wechselnde Lohnarbeit+ | -24.1 | 37.2 | 9.1
- | | |
- E. +Oeffentlicher Dienst und | | |
- freie Berufsarten+ | 16.1 | 63.2 | 21.9
- --------------+---------+---------+------------
- Zusammen A-E | 19.8 | 56.6 | 29.2
-
-Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen gehört der Berufsgruppe
-A an (1907: 4598986), in der die in der Landwirtschaft helfenden
-Familienangehörigen des Betriebsleiters sehr stark ins Gewicht fallen;
-auf die Berufsgruppe B kommen 2103924, C: 931373, D: 320904 und E:
-288311.
-
-[69] Das Einküchenhaus scheint schon bei dem ersten Versuche Fiasko
-erlitten zu haben. Dennoch hat ihm die »Neudeutsche Bauzeitung« vor
-kurzem eine Spezialnummer gewidmet, in welcher namhafte Architekten und
-Kunstschriftsteller sich über die »wirtschaftlichen und künstlerischen
-Möglichkeiten des Einküchenhauses« aussprechen. Von dem, was +van der
-Velde+ darüber schreibt, sei folgendes wiedergegeben: »Man muss sich
-für die soziale und kulturelle Seite des Problems begeistern, und für
-diejenigen, die sich aufregen und leiden, wenn sie sehen, +wieviele
-Frauen unter der Last tausend kleiner Haushaltungssorgen ihre besten
-Eigenschaften einbüssen+, ist die Idee direkt erlösend. Ausserdem trägt
-sie den Keim zu +einer noch vollständigeren Gemeinschaft zwischen in
-demselben Hause lebenden Menschen+ in sich. Denn wir werden uns nicht
-lange mit dem Haus begnügen, in dem +nur+ die Küche gemeinschaftlich
-ist, wir werden auch bald den gemeinsamen Raum verlangen, wo +für
-alle die Stiefel geputzt und die Kleider gebürstet werden+, wo das
-Geschirr abgewaschen und alle grobe Hausarbeit von Angestellten einer
-Zentralorganisation verrichtet wird, die wir weder sehen noch hören
-werden und die wir nur für ihre Dienste entlohnen müssen. Alles
-drängt uns zu dieser Entwicklung, der Mangel an Dienstboten und
-der Wunsch, sie so wenig wie möglich um uns zu sehen.« Die Frauen
-haben, wie man sieht, alle Ursache zu dem Wunsche: Gott schütze uns
-vor unsern Freunden! Grenzt es nicht fast an Wahnwitz, wenn die
-Zeitungen im Anschluss an obige Ausführungen folgende Expektoration
-einer Amerikanerin beifällig wiederholen: »Fünfzig Feuer da, wo ein
-einziges genügen würde. Sie können ja an ihrem Tisch im Familienkreis
-mit ihren Kindern essen, wenn sie wollen, aber warum sollen fünfzig
-Frauen ihre Morgenstunde verlieren, um ein paar Tassen Kaffee zu
-machen und das so einfache Frühstück zu bereiten? Warum fünfzig Feuer,
-wenn zwei Personen und ein einziges Feuer genügen würden, um all das
-Fleisch und Gemüse zu kochen? Warum ist der Wert der Frauenarbeit
-niemals anerkannt worden? Warum sind die Frauen in jeder Familie,
-wo oft drei bis vier Dienstboten gehalten werden, gezwungen, ihre
-ganze Zeit (!) den Küchenangelegenheiten zu widmen? Weil selbst
-diejenigen, die die Befreiung der Menschheit wollen, nicht die Frau
-in ihrem Befreiungstraum verstanden haben -- und weil sie es von
-ihrer hohen männlichen Würde herab für unwürdig halten, an diese
-»Küchenangelegenheiten« zu denken, die sie von sich abgewältzt haben
-auf die Schultern der grossen Dulderin Frau!«
-
-[70] Die im Oktober 1909 in Berlin abgehaltene Generalversammlung des
-Verbands fortschrittlicher Frauenvereine meinte den Schrecken über die
-Ergebnisse der Berufszählung von 1907 dadurch überwinden zu können,
-dass sie einem »Verband für handwerksmässige und fachgewerbliche
-Ausbildung der Frau« das Wort redete. Sie ging dabei von der durch
-nichts beweisbaren Annahme aus, dass der Zuwachs erwerbstätiger Frauen
-seit 1895 durchweg aus »ungelernter Arbeit« bestehe. Die Frauen
-leisteten in der neuen deutschen Volkswirtschaft in überwiegendem
-Masse nichts anderes als »Kuli-Arbeit«. Dem soll nun abgeholfen werden
-durch fachgewerbliche Ausbildung. (Vgl. »Soziale Praxis« XIX, S.
-55 f.) Ganz abgesehen von der Frage, ob hier von einer richtigen
-Annahme ausgegangen ist, wird man ernste Zweifel hegen dürfen, ob damit
-an der Tatsache etwas geändert werden kann, dass auch bei gleicher
-Leistung die Frauenlöhne niedriger sind als die Männerlöhne und dass
-die Erwerbsarbeit der Frauen -- einerlei, ob sie »gelernte« oder
-»ungelernte« Arbeit ist -- unter der heutigen Wirtschaftsorganisation
-in der Hauptsache nur abhängige Arbeit sein kann. -- Uebrigens scheinen
-die Fälle, in denen eine ordnungsmässige Ausbildung weiblicher
-Handwerkslehrlinge Platz greift, schon jetzt ziemlich häufig zu sein,
-wie die Ergebnisse einer von dem erwähnten Verbande veranstalteten
-Erhebung vermuten lassen. Vgl. darüber Volkswirtsch. Blätter VIII
-(1909) S. 397.
-
-
-
-
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