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Czapski + +Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755] + +Language: German + +Character set encoding: UTF-8 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III *** + + + + +Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This +file was produced from images generously made available +by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at +http://gallica.bnf.fr) + + + + + +ANMERKUNGEN ZUR TRANSKRIPTION + +_ umschließt im Original gesperrt gesetzten Text + += umschließt im Original kursiv gesetzten Text + +~ umschließt im Original unterstrichen gesetzten Text + + + + +[Illustration: Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe] + + + + +Ernst Abbe · Gesammelte Abhandlungen III + + + + +Ernst Abbe + +Gesammelte Abhandlungen III + +1989 + +Georg Olms Verlag + +Hildesheim · Zürich · New York + + + + +Ernst Abbe + + +Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts + +1989 + +Georg Olms Verlag + +Hildesheim · Zürich · New York + + + +Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde. + +Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher Genehmigung des G. +Fischer Verlages in Heidelberg. + +Printed in Germany + +Herstellung: Friedr. Schmücker, Löningen + +ISBN 3-487-09123-2 + + + + +Gesammelte Abhandlungen + +von + +Ernst Abbe. + +Dritter Band. + +Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts. + +Mit einem Porträt des Verfassers. + +Verlag von Gustav Fischer in Jena. + +1906. Sozialpolitische Schriften + +von + +Ernst Abbe. + +Mit einem Porträt des Verfassers. + +Verlag von Gustav Fischer in Jena. + +1906. + + + + +Vorwort. + + +ERNST ABBE war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher +Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der Sozialpolitik und +noch weniger fühlte er sich berufen, darin als Schriftsteller oder +Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben doch sogar auf seinem +eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen und angewandten Physik +(Optik), mancherlei widrige Umstände die schriftliche Darstellung seiner +wichtigsten Forschungen verhindert -- wie ich im Vorwort zum I. Band +seiner Gesammelten Abhandlungen (Gustav Fischer, Jena 1904) kurz +dargelegt habe. + +Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier abgedruckten +Vorträge selbst an, inwiefern er sich »legitimiert halte, mitzureden« +bei der Erörterung der einschlägigen Fragen (S. 4): daß er gegenüber dem +Mangel gründlichen systematischen Studiums der volkswirtschaftlichen und +sozialen Theorien und der mangelnden Beteiligung an der öffentlichen +Diskussion dieser Angelegenheiten sich berufen könne auf etwas, was in +der Art, wie er es habe, nicht viele haben könnten: eine _eigene +lebendige Erfahrung_. Denn mit Ende der sechziger Jahre halb +unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufblühenden industriellen +Betriebe (der Optischen Werkstätte von CARL ZEISS in Jena) verbunden, +habe er sich gewöhnen müssen, alle Vorkommnisse in zweierlei Art +anzusehen und zu prüfen: mit den Augen des Unternehmers und Kapitalisten +-- was beides zu werden er sich noch in seinen Studentenjahren nie hätte +träumen lassen -- und »zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem +über Nacht nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten«, mit den Augen des +Mannes, der in der mühsam erworbenen gehobenen Lebensstellung seine +Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und zu vertuschen +suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr überall den starken Antrieb +entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft so widerstreitenden +Interessen der sich immer schärfer sondernden »Klassen« nach Kräften in +Einklang miteinander zu bringen. + +Dieser doppelte Standpunkt -- des »Unternehmers und Kapitalisten« und +des »Arbeitersohnes« -- ist es, der den Gedankengängen und Ausführungen +ERNST ABBES auf diesem Gebiete das charakteristische Gepräge gibt. Ihre +Autorität, den Anspruch auf ernste Beachtung aber dürfen sie ableiten +aus der auf anderen Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher +allseitig anerkannten, geistigen und nicht minder auch der sittlichen +Bedeutung und Größe ihres Urhebers. Die erstere befähigte ihn, in +geistvollen theoretischen und experimentellen Studien der angewandten +Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine neue +Grundlage zu geben und in unablässiger Arbeit einen großen Teil des auf +diesem Grunde beruhenden Gebäudes selbst zu errichten. Die Gedanken und +Pläne, die ERNST ABBE in der an _zweiter_ Stelle abgedruckten +»Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen +Werkstätte« seinem älteren Sozius und Freunde CARL ZEISS zuschreibt, +sind für alle mit den Verhältnissen genauer Bekannten ganz unverkennbar +zum großen Teile vielmehr seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen. Und +auch darin war der Name CARL ZEISS gewissermaßen das Pseudonym für ERNST +ABBE, daß das unter jenem Namen gegründete und dauernd weitergeführte +wirtschaftliche Unternehmen -- eben die Jenaer Optische Werkstätte -- +ihre gesunde _Grundlage_ wohl dem trefflichen Manne verdankt, der sie +gegründet hatte, daß ihr außerordentlicher Aufschwung seit Anfang der +siebziger Jahre und ihre eigentümliche _Bedeutung_ in wissenschaftlich +technischer wie sozialpolitischer Beziehung aber unzweifelhaft allein +auf ERNST ABBE zurückzuführen ist. + +Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die ERNST ABBE -- +bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen seines +Freundes CARL ZEISS getauft -- den beiden hiesigen Betrieben gab, ist +die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart. Ich habe unter dem +frischen Eindruck seines Todes in meiner Gedenkrede bei der Trauerfeier +für ihn einen schwachen Versuch gemacht[1];, sie zu kennzeichnen, ohne +sie entfernt erschöpfen zu wollen und zu können. + +Das »sozialpolitische System« ERNST ABBES hat einer seiner Kollegen von +der thüringischen Hochschule, dem er im politischen Kampfe oft genug +schroff gegenüberstand, für den er aber durch diese Gegnerschaft +menschlich nicht das mindeste an Bedeutung und Größe eingebüßt hatte, +der Sprachforscher B. DELBRÜCK, in dem Nachruf zusammenzufassen gesucht, +den er dem Dahingegangenen in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft +zu Jena gewidmet hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die +Förderung der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist +gleichgültig.« An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat +nur der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu +regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne irgend +eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese völlige +Ablehnung jedes Eudämonismus gehörte aber nicht etwa bloß dem System an, +sondern zeigte sich ebenso in ABBES Leben. System und Leben war bei ihm +aus einem Guß. Daß es auf das sogenannte Glück des einzelnen nicht +ankommt, hat er aufs großartigste erwiesen in seiner eigenen Person. Es +hat ja oft Männer gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach +einem Leben voll Taten und Sünden in Klöster oder Wälder zurückzogen; +aber daß jemand in der vollen Kraft seines Daseins und Wirkens auf sein +Erworbenes in der Weise verzichtet, wie ERNST ABBE, das ist gewiß etwas +sehr Seltenes. Was er so an sich selbst zur Darstellung brachte, +wünschte er natürlich auch von anderen, wie an einem Beispiel statt +vieler gezeigt sein mag. Er hatte einen Lieblingsgedanken, der ihm aber +schließlich von anderen ausgeredet wurde, nämlich eine Stiftung ins +Leben zu rufen für Söhne der handarbeitenden Klasse, um denselben die +Möglichkeit zu geben, in höhere Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit +wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück des +einzelnen erhöhen -- er nahm vielmehr an, daß unter Umständen das +Gegenteil eintreten könne, indem mancher sich vielleicht in der neuen +Stellung unglücklich fühlen würde: aber ABBE meinte, das Aufsteigen in +höhere Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, und so liege +hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen Dienstpflicht vor, die +wir alle der Gesellschaft schuldig sind. + +»Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses ABBE-schen Systems +klar machen will, muß man es vergleichen mit den großartigen +Wohltätigkeitsanstalten der katholischen Kirche. Während dort die +erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage bildet, ist diese +Vorstellung bei ABBE vollständig ausgeschaltet. Ein jeder soll das +bekommen, worauf er Anspruch hat, nicht mehr und nicht weniger. ABBE +wünschte sogar, wo es nur irgend möglich war, einen klagbaren Anspruch +für den einzelnen an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem +System nehmen, so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten +herausgreift, sondern man muß das Ganze ins Auge fassen und seinen +Standpunkt auf der reinen Höhe philosophischer Betrachtung wählen.« + +Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen +Veröffentlichungen ERNST ABBES, wie vor allem für den Mann selber, daß +die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, von ihm +im Alter von 54 Jahren verfaßt wurde, also zu einer Zeit, wo er in +seinem beruflichen Wirken auf der Höhe des Erfolges stand und wo er den +entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen Neuschöpfung auch +schon getan hatte. So bedeutet denn die der Zeit nach zweite +»Publikation« (in der vorliegenden Sammlung unter IX abgedruckt) kein +Theoretisieren mehr, sondern sie ist der Ausdruck einer Tat: der +Gründung der _Carl Zeiss-Stiftung_, deren »Verfassung« sie enthält. Alle +übrigen hier gesammelten Schriften, Vorträge und Reden sind ebenso wie +die genannten Gelegenheitserzeugnisse -- mit allen Vorzügen und Mängeln +solcher behaftet. Einige, wie außer den oben erwähnten Vorträgen »Welche +sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm +aufnehmen« (Nr. I), die schöne »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen +Bestehens der Optischen Werkstätte« (Nr. II), der Vortrag Ȇber +Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie« (Nr. III), dann +aber auch Nr. V (Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und +Nr. VI (Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im +Großherzogtum Sachsen) sind sorgfältig redigiert und zum Teil auch +direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter Aufsicht +des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich ihm zu +sorgfältigerer Ausarbeitung nicht die nötige Muße und ich bin gewiß, daß +ERNST ABBE selbst nichts weniger als einverstanden gewesen wäre mit +ihrer Veröffentlichung in der vorliegenden Gestalt. Ich glaubte aber, +gerade diese Vorträge, die sich einerseits näher mit den Verhältnissen +im eigenen Betrieb befassen, andererseits bei der Diskussion der dort +bestehenden Verhältnisse interessante Schlaglichter auf das werfen, was +überall unter ähnlichen Umständen d. h. in industriellen Großbetrieben +gilt oder Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen. +Es sind dies: Nr. IV Ȇber die Grundlagen der Lohnregelung in der +Optischen Werkstätte« (1897), Nr. VIII Ȇber die Aufgaben des +Arbeiterausschusses« (1902) -- beide schon einmal von mir herausgegeben +für die Angehörigen der Stiftungsbetriebe -- und dann besonders Nr. VII, +der wichtige Vortrag Ȇber die volkswirtschaftliche Bedeutung der +Verkürzung des industriellen Arbeitstages«. + +Mit dem letztgenannten Gegenstand beschäftigte sich ERNST ABBE bis in +die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Anstoß dazu durch +Diskussionen über Verkürzung des Arbeitstages im Arbeiterausschuß der +Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten, die zu der erst +versuchsweisen (1900), dann endgültigen (1901) Einführung des +achtstündigen Arbeitstages in deren Betrieb Veranlassung gaben. Bei +beiden Gelegenheiten hatte sich ABBE in »Werkstatt-Versammlungen« +ausführlich zur Sache geäußert. Auf den hier abgedruckten, in der +Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena Ende 1901 gehaltenen, +Vortrag folgte ein solcher über den gleichen Gegenstand bei der +Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik zu +Dresden, September 1902, der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen +sein soll, von dem aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift +vorhanden ist. Einen Nachtrag zu dem Thema gab ERNST ABBE dann später +bei einem der »Referierabende« einer privaten zwanglosen Vereinigung +einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universität Jena; doch war +auch hierüber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten +gründlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes, von der +ERNST ABBE wiederholt behauptete, daß ihre Räsonnements für jeden +logisch Denkenden durchaus zwingend sein würden, hielt ihn das schnell +sich steigernde mit dem Tode endigende Siechtum ab. + +Ich habe die mir zur Verfügung stehenden einschlägigen Schriften, +Vorträge und Reden ABBES der Hauptsache nach in chronologischer +Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl Zeiss-Stiftung selbst +aber habe ich mit seinen von ABBE teils für dessen Beratung, teils +hinterher niedergeschriebenen »Motiven und Erläuterungen« geglaubt an +den Schluß stellen zu sollen -- schon aus dem äußerlichen aber +wichtigen Grunde, um es gleich in der Neuredaktion vom 1. Januar 1906 +(aber mit den Varianten der ursprünglichen Ausgabe) abdrucken zu können. +Man kann alle übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit +gutem Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl +Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das +sozialpolitische Glaubensbekenntnis ERNST ABBEs seinen praktisch +realisierbaren Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI +abgedruckten Vorträge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut, sind +überhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts-der +andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber namentlich die Rede +Ȇber die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit« so +charakteristisch in Inhalt wie Form für den Redner als Persönlichkeit, +daß ich gewiß bin, allen Freunden ERNST ABBEs durch deren Wiederabdruck +eine Freude zu bereiten, selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis +der Beweisführung kommen sollten. + +Bei der Herausgabe der folgenden Blätter leistete mir Herr G. PAGA, +hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich die Arbeit +angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein nicht +übernommen hätte. Nicht nur die gesamte Überwachung der Drucklegung ist +sein Verdienst, sondern namentlich auch in der Feststellung eines +halbwegs lesbaren d. h. vernünftigen Sinn ergebenden Textes bei den nur +in unvollkommenen Nachschriften vorhandenen Reden und Vorträgen hat mich +Herr PAGA dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verständnis für den +Gegenstand aufs wirksamste unterstützt. Ich erfülle nur eine Pflicht, +indem ich ihm auch an dieser Stelle für seine teilnehmende Mitarbeit +herzlichsten Dank sage. + + * * * * * + +Für manche Leser ist es vielleicht erwünscht, die an äußeren +Begebenheiten verhältnismäßig arme, an innerem Geschehen dafür desto +reichere Lebensgeschichte ERNST ABBEs in ihren Hauptzügen kennen zu +lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen: + +ERNST CARL ABBE wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des Spinnmeisters +einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu seinem 10. +Lebensjahre die dortige erste Bürgerschule. Deren Lehrer, denen die +ungewöhnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen den Vater, ihn auf +das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung) zu geben, wo er im +Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit besonderer Auszeichnung bestand. +Von Ostern 1857 bis ebendahin 1859 studierte ERNST ABBE Mathematik, +Physik, Astronomie und Philosophie an der Universität Jena, wo er sich +besonders an K. SNELL anschloß, von 1859-1861 in Göttingen, wo neben dem +berühmten Physiker W. WEBER der große Mathematiker B. RIEMANN den +stärksten Einfluß auf sein Denken gewann. Dort promovierte ERNST ABBE +1861 mit einem kritischen Beitrag zur mechanischen Wärmetheorie und nahm +dann die Stelle eines Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt +a. M. an, die er aber bald aufgab, um nach Durchführung einiger privaten +Studien auf Veranlassung SNELLS sich 1863 in Jena als Privatdozent zu +habilitieren. Während der Universitätszeit hatten neben der natürlich +sehr geringen vom Vater gewährten Beihilfe Preisaufgaben, Stipendien und +Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden Mittel zum +Lebensunterhalt gewährt. Als Privatdozent erteilte ERNST ABBE Unterricht +an der K. V. Stoyschen Seminarschule, erhielt aber von Anbeginn an auf +Veranlassung von K. M. SEEBECK, dem damaligen Kurator der Universität, +der von ERNST ABBEs hervorragender Bedeutung überzeugt war und ihn auf +jede Weise zu fördern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung zum +außerordentlichen Professor erfolgte 1870. + +Mehrere Jahre vorher schon hatte ERNST ABBE begonnen, dem Jenaer +Universitätsmechaniker CARL ZEISS bei dessen auf Konstruktion und +Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bemühungen behilflich zu sein. +Dieses Zusammenarbeiten wurde ein immer engeres, auch der äußere Erfolg +stellte sich bald ein und 1875 trat ERNST ABBE auf dringenden Wunsch von +CARL ZEISS als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf +Grund dieser inneren und äußeren Bindung schlug er im gleichen Jahre die +Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von HELMHOLTZ +angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden physikalischen +Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in Jena für Physik +errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts verbundene, +Professur nicht annehmen zu dürfen. Die ihm durch den Lehrauftrag für +theoretische Physik und Astronomie und die Leitung der Sternwarte +obliegenden Pflichten erfüllte ERNST ABBE bis 1889, wo auf seinen Wunsch +für beide Stellen Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt +ABBE nur noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine +Kräfte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporblühen der Optischen +Werkstätte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten +wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben. 1879 +trat ERNST ABBE mit dem Glashüttentechniker Dr. OTTO SCHOTT aus Witten +in Beziehung wegen Beschaffung neuen Materials für die praktische Optik; +dieses Verhältnis wurde ebenfalls bald ein engeres und 1882 siedelte +SCHOTT nach Jena über, um zunächst auf private Kosten ABBEs die +begonnenen Versuche energischer zu fördern. Nach deren Gelingen wurde +1884 von ABBE</SC>, <SC>SCHOTT</SC> UND <SC>ZEISS (sen. und jun.) das sogen. +»Glastechnische Laboratorium Schott & Genossen« gegründet, das in den +ersten beiden Jahren seines Bestehens von der preußischen Regierung im +allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber auf +eigenen Füßen stand. + +_Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen Leistungen_ ERNST +ABBEs waren: + +In erster Linie die Ausarbeitung einer _Theorie der mikroskopischen +Abbildung_ (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte), für die zur Zeit +seines Beginnens auch nicht der geringste Ansatz gegeben war und die +sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden Lehre stellte. Die Grundzüge +dieser Theorie veröffentlichte ERNST ABBE 1873, ihre Ausbildung +beschäftigte ihn mit Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von +seinen eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt von +der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen +Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die lange vergeblich +ersehnte Muße finden möge. + +In zweiter Linie ist zu nennen die Begründung einer auf Wissenschaft, +auf strenger theoretischer Vorausberechnung _aller_ Elemente (Radien, +Dicken, Durchmesser, Abstände, Glaseigenschaften usw.) beruhenden +_mikroskopischen Technik_, die bei ihrer außerordentlichen Schwierigkeit +seinerzeit kaum für möglich gehalten wurde (für das Fernrohr war +Entsprechendes in der Hauptsache früher von FRAUNHOFER, für das +photographische Objektiv von SEIDEL</SC> UND <SC>STEINHEIL erreicht). + +An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und +mechanischer _Erfindungen_ bezw. _Konstruktionen_ und zahlreiche +bedeutende _Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen der optischen +Instrumente_ anzuführen. So unter der einen Rubrik die nach ihm +benannten _Refraktometer_ (ca. 1870), der _Beleuchtungsapparat_ zum +Mikroskop (1872), die Systeme der _homogenen Immersion_ (1878/79), die +_Apochromate_ (1886), die _Relieffernrohre_, unter der anderen Rubrik +die Grundlegung der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu +deren Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der +Begrenzungen, »Eintritts-« und »Austrittspupille«), die Theorie der +Lichtstärke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beiträge zur +Theorie der Abbildungsfehler. + +Ende 1888 starb Dr. CARL ZEISS, Ende 1889 trat der 1881 als Mitteilhaber +in die Firma eingetretene Sohn Dr. RODERICH ZEISS von der Leitung des +Unternehmens zurück und ABBE blieb bis 1891 alleiniger Leiter. In der +Zwischenzeit, von 1889 bis 1891, wurden die Unterhandlungen betrieben, +die dazu führten, daß am 1. Juli 1891 die von ERNST ABBE schon 1886 +geplante, im Mai 1889 zustande gekommene »Carl Zeiss-Stiftung« alleinige +Inhaberin der Optischen Werkstätte und Mitinhaberin des Glaswerks von +Schott & Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am 26. Juli 1896 von +ERNST ABBE vollzogen, am 16. August 1896 landesherrlich bestätigt. Der +Stiftung übermittelte ERNST ABBE 1891 sein ganzes Vermögen bis zur +gesetzlich zulässigen Grenze und behielt sich fürderhin nur die Stellung +eines »Mitglieds der Geschäftsleitung« vor. + +Diese legte ABBE im April 1903 nieder, um sich, nach damals noch +gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit, +ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben +hingeben, eine genauere Begründung des Statuts u. a. m. ausarbeiten zu +können. Dem Siechtum ließ sich aber nicht mehr Einhalt tun und der +schnelle Verfall der Kräfte endete am 14. Januar 1905 mit dem Tode. + +Jena, 15. Juni 1906. + +Dr. S. Czapski. + +Fußnoten: + +[Fußnote 1: Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier für ERNST +ABBE am 17. Januar 1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl. +auch u. a. die Nekrologe von AUERBACH</SC> (NATURWISSENSCHAFTL. WOCHENSCHR. +1905, NR. 9 UND PLUTUS 3. HEFT), <SC>CZAPSKI (Verhandl. der Deutschen +Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), KRÜSS (Deutsche +Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f. Instrumentenkunde +1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II), +WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, Nr. 14).] + + + + +Inhalt. + + Seite + +I. Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei + in ihr Programm aufnehmen? (1894) 1-59 + A. Steuersystem 1 + B. Arbeiterschutz 26 + Anhang (Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl + Zeiss-Stiftung«.) 56 + +II. Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der + Optischen Werkstätte (1896) 60-101 + +III. Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie + (1897). 102-118 + +IV. Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen + Werkstätte (1897) 119-156 + +V. Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898) 157-169 + +VI. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im + Großherzogtum Sachsen (1900) 170-202 + +VII. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des + industriellen Arbeitstages (1901) 203-249 + +VIII. Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902) 250-261 + +IX. Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion + von 906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst + Ergänzungsstatut (1900) 262-329 + +X. Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der + Carl Zeiss-Stiftung (1895) 330-372 + +Xa. Motive und Erläuterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf, + Titel V (1896) 373-387 + +Xb. Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu + Titel I und II des Stiftungsstatuts (1900) 388-402 + + + + + +I. + +Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr +Programm aufnehmen? + + +Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21. +März 1894. + + +A. Steuersystem. + + +_Meine Herren!_ + +Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des +Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen. +Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in +diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische +Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und +entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen +Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf +hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine _andere_ werde, als +sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der +ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der +Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind. + +Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit +darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von +bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den +nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine +glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden +lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der +letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch +hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner +und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie +auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was +ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls +verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der +Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die +allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen +Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde +wirtschaftliche und soziale Zustände. + +Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung +Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die +Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen +Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres +öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse, +als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer +Vorgängerin eingeschlagen worden sind. + +Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder +sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen +Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet, +alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu +Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche +Übel als wirklich vorhanden an -- damit aber auch die Verpflichtung, +_positiv_ mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher +Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu +finden man hoffen oder fürchten mag. + +Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei +nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die +soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt, +damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht +vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und +sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch +anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun +Zehntel des ganzen Volkes -- sei es auch den einzelnen zum Teil noch +unbewußt -- berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige +tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der +platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher +und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst +überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel +entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege +gesetzlicher Reformen nicht beseitigen _könne_. Und dann wäre denen +recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der +jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden +seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche +daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf +friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder +übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen. + +Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der +Sozialdemokratie befunden werden mögen -- _keine_ Ideen haben zu wollen +ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der +Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein, +welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so +müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter +welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr +ihre Hoffnung auf die Verwirklichung _dieser_ Ideen setzen und mehr und +mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion +sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. _Und dann gehört +die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!_ Denn daß die Polizeiknüppel schlechte +geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine +Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der +großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß +sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren +Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger +Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann +sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit +denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes +die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht. + + So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen: + welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in + ihr Programm aufzunehmen, _damit sie ihren Namen mit Ehren führen + könne?_ + +Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu +übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine +Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll. + +Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht +berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der +volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal +darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser +Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum +anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig +gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas +berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine +eigene _lebendige_ Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich +mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die +sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die +Umstände es mit sich gebracht -- was ich als Student mir nicht hätte +träumen lassen -- daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich +einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst +von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer +fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte -- was +ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist. +Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von +selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche +angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für +weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die +Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen +Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich +einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender +Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises. +Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun +diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und +des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten +müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand +Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese +Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen +können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und +Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des +Interesses der Arbeiter -- und dann habe ich, unabhängig von jeder +Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen +können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des +Gemeinwohls. + +Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten +gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer +gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über +die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu +betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich +allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen +in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage +ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer +Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß +auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen +entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin +gestellte Frage -- indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder +das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als +Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer +freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich +dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener +Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben +hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten +und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren +unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der +»Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale +gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch +herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben, +angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die +Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt +war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des +weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner +Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir +durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening +näher gebracht worden sind. + + * * * * * + +Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte +namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der +entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung +des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich +habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren +sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben +sind, _wirkliche_ Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht +bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der +Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die +auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung +-- wenn die entscheidenden Faktoren nur _wollen_ -- ohne weiteres +eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll +sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren +Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines +jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um +bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die _heutige_ +Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer +politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen, +deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von +Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch +nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung +_solcher_ Widerstände. + +Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen +gedenke: die _Steuergesetzgebung_, die mit dem »_Arbeiterschutz_« +zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der _Volksbildung_. Ich +beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der +verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr. +_Max Hirsch_, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen +Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist, +daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion +treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im +Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm +der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der +norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten +haben wird. + +Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst +angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen -- zu welchem ich das +Folgende anzubringen habe. + +Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle +Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu +den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in +Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über +die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart, +welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb, +damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der +Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch +aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend +herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht +geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale« +Partei war. -- Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte +Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche, +um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei +die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich +in der Forderung solcher progressiven _Einkommen_steuer immer noch ein +großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem +nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder +gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den +»Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses +Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine +andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen +werden -- nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen +Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse +zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen +Produktionsweise. + +Solche zerstörende Wirkungen -- deren Dasein und fortwährendes Anwachsen +heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird -- sind aber zu +erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller +Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden +fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner +werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt -- den ich +sogleich näher entwickeln werde -- komme ich dazu, dem Programm der +demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine +wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen, +die ich vorgreifend -- um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden +Erörterungen erkennbar zu machen -- dahin formuliere: + + Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung _aller + Besteuerung_ des _Arbeitseinkommens_. Anweisung aller Bedürfnisse + von Staat und Reich auf eine _reine Vermögenssteuer_, welche, nach + oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem + Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes -- in der + ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten + Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in + Anspruch zu nehmen. + +Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden +Erwägungen. + + * * * * * + +Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200 +Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an +nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar +der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und +alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt +auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch +die Einkommens-und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß +die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme +diese Ziffer hier an -- eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die +Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn +eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde. + +Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit +hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen +von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in +Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der +Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren +Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß +alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen +Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer +geschätzt werden nach dem _Nutz_wert oder _Ertrags_wert, den sie für den +Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie als +Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck +ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann. + +Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem +ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen _Verbrauch_ Mittel der +Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr +eigenartigen Wert: _ohne_ dem Verbrauch oder der Minderung zu +unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem +Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will, +ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an +seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben. + +Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des +Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die +Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist +-- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur +insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den +Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des +Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen +Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß, +erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein +_können_, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden -- +d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt +und gesteigert sei, damit immer solche sich finden _müssen_, welche +diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß +zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz, +dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der +Hand und in die Verwahrung anderer zu geben. + +Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen +Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß +der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des +Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man +nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und +Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig +verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den +rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich. +Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was, +wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung +mitbegriffen wird, doch nicht _reiner_ Zins, sondern Äquivalent für +irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im +besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht- +oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in +landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht, +ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den +Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige +Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel +zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere +direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen, +Pachtgelder u. dergl. + +Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in +Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von +sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich die +menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann +kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden +im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden +durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen +hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte +der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten +oder darleihen. + +Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in +Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark +jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der +Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung +dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und +ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber +alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben, +mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe +verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des +Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt +gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft -- alles +eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen +Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und +aller Unternehmer- und Handelsgewinn. + +Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in +Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von +Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel +davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die +Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem +Durchschnitt nach, immer _zwei Tage in der Woche_ zu arbeiten für die +Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des +Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß. +Denn zur Bemessung des _durchschnittlichen_ Anteils der einzelnen an +dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den +relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat. + +Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege +zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der +Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt +leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat +nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verhältnis zwischen Arbeit +und Kapital für die Gesamtheit der Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit +der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die +zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft, +soweit sie in irgend einer Form arbeitstätig sind -- alle vom letzten +Tagelöhner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten +haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren, +aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen, +welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung nach dem +Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel +»Staat« von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewußten vier Tage +wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch +die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können +Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich +halten, unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den +Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern. + +Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz gewinnt +seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit der Tatsache der +äußerst ungleichmäßigen -- und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch +immer ungleichmäßiger werdenden -- Verteilung des Besitzes. Eine solche +Bedeutung würde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtvermögen des +Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten +_durchschnittlich_ sich verteilte proportional dem Werte persönlicher +Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener +Zinsherr, nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen +Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch +erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der +Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die +Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen +Bilanz. Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch +nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht +einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft; +sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche -- soweit +es Arbeitstätige sind -- die Renteneinnahme, einschließlich der +Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen +nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur +viel weniger als die normalen 50 Proz. Tatsächlich bedeutet das vorher +gekennzeichnete Verhältnis: effektive Abgabe einer größeren oder +geringeren Quote des natürlichen Arbeitsertrags seitens der großen +Majorität der Arbeitstätigen an die kleine Minorität derjenigen +Miteigentümer am Nationalvermögen, welche die großen Brocken desselben +inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig +tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz. + +Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug +zutage. + +Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages +durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten +Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je +weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten +Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber +gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter +enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des +»Unternehmergewinns« unterliegt -- kraft der wirtschaftlichen +Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So +ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen +durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten. +Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch +einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen +übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur +Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter der reinen +Frone. + +Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des +Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des +Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr beträchtlicher +Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznießern +entfällt, den Eigentümern der sehr großen Vermögen, und dadurch diesen +ein Einkommen verschafft, welches über die Bedürfnisse selbst einer sehr +erhöhten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist +sparsame Leute, die den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken +pflegen. Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum +Verbrauch, der andere -- häufig größere -- Teil wird zurückgelegt und +figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, der +für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von Jahr zu Jahr wiederholt +sich dieser Vorgang. Dadurch wächst das Nationalvermögen, also auch +dessen Zinsabwurf, fortwährend rascher als der effektive Ertrag der +gesamten nationalen Arbeit wächst, und die Tributquote, welche die +Gesamtheit der Arbeitenden der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten +hat, wird stetig größer. Gleichzeitig aber muß dabei die +Ungleichmäßigkeit der Verteilung sowohl von Einkommen wie von Besitz +immer weiter zunehmen, und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender +Teil der gesamten Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen +zufließen. Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes +-- gleichfalls in immer steigendem Maße -- dadurch gelähmt, daß +fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages +der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen +bleibt. + + * * * * * + +Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen +Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind diese +Einrichtungen sittlich gesund? -- sind sie gerecht und vernünftig? -- +sind sie notwendig und unabänderlich? + +_Sind sie sittlich gesund?_ -- Nein! + +»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« ist nicht nur +ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck tiefer +sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren scheint mir +überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der den Mut haben wird, +beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen einer sittlichen +Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden sein müßten, die ohne irgend +einen anderen Vorzug, bloß weil sie ein genügend großes Vermögen +irgendwie erworben oder ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene +Arbeit in begünstigter Stellung zu leben, nicht etwa von diesem +Vermögen, mittelst dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen, +ohne Minderung seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer. + +_Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?_ -- Nein, wiederum +ohne jedes Wenn und Aber! + +Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die Rede sein, +wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine entsprechende +Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. So war es in der Tat +einmal -- vor 200 oder 300 Jahren, also just zu der Zeit, da ein naives +Rechtsbewußtsein Zinsnehmen schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu +dieser Zeit hatte der Zins als Gegenleistung die Übernahme einer +besonderen Verlustgefahr, welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde, +wenn der Eigentümer es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines +anderen gab. Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in +natura selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel +größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu übernehmen, +wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek oder unter +gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher Nutzung +übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in Frage kommt, würde also +eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie verdienen. Und das +gleiche gilt auch für das Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn +wenn jemand ein Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so +würde er, wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach +liegen lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes +durch Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung, +nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende +Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das +Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert +wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und +Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie. +Die vorhin in Rechnung gesetzen 3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade +auf diejenigen Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des +Eigentümers noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern« +Kapitalanlagen. + +Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, indem er +seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der Nutzung eines ändern +überläßt, denn er, als einzelner, gewährt damit dem andern einzelnen in +der Tat Vorteile, die er sonst nicht haben würde. Die Gegenleistung +aber, die er in Form von Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem +volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage, +in welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, als +die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver Arbeit +absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt das +Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, statt +eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe einbringt. So klar es +nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft ein redliches Verhältnis +zwischen den _einzelnen_ besteht, so sicher ist es anderseits, daß kraft +derselben die _Gesamtheit_ der Besitzenden als solche die _Gesamtheit_ +der Arbeitstätigen als solche _bewuchert_. Denn »die Zwangslage eines +andern benutzen, um sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis +zu den Leistungen stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des +Wuchers. + +Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider verdunkelt +durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der Eigentumsbegriff im +Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, deren Lebenshaltung ganz oder +doch in erheblichem Grad von ihrem Anteil am Zinsertrag des +Nationalvermögens abhängig geworden ist. Im Kreise der Besitzenden -- +aber auch nur in diesem -- wird nämlich der ursprüngliche, in sich +selbst gegebene Wert von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon +gar nicht mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte +und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich +nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, als +unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller Art, sondern fast +nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, nach dem, was er ohne +Verwendung »abwirft«, und es muß einem erst ein rechtes Stück seines +Vermögens gestohlen worden oder sonst verloren gegangen sein, damit er +merke, daß er noch etwas mehr verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen. +Anders ist der Maßstab noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer, +Handwerker, der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in den +Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine Ersparnisse +jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an, weil er +eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer aufbewahrt. Die +paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind ihm aber ganz Nebensache. +Er schätzt seinen Besitz durchaus unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie +lange kann ich es damit aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden +sollte? -- was kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? -- was kann ich +dafür meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige, +ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende +Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums +ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung des +Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus abzuleitenden +Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz und gar zu den +Symptomen der zunehmenden _plutokratischen Entartung der +Rechtsbegriffe_, von welcher ich im Fortgang meines Referats noch +mehrmals zu reden haben werde. + +Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen mit der +Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der Volkswirtschaft gedacht, +ist es voll innern Widersinns und trägt den Keim unabwendbarer +Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen ihm gelingen sollte. + +Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu ganz niedrigem +Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines Goldklumpens gewonnen +haben müßte, schwerer als alles Gold der Erde zusammengenommen, +erläutert die physische Unmöglichkeit dauernden Fortbestehens von +Einrichtungen, kraft welcher Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben +sollen, in geometrischer Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der +Koeffizient dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr +und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und +Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten steht +-- deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen Phantasieen als +aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten muß das Fortbestehen +solcher Einrichtungen schon in absehbarer Zeit dem wachsenden +Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, die nichts anderes mehr +sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut zukünftiger, noch ungeborener +Geschlechter. + +_Elimination des Zinswesens_ aus dem Wirtschaftssystem der Völker ist +daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf völlige +Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit. + +Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: _ist dieses möglich?_ -- oder +sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich -- außer unter +Aufhebung des _privaten_ Kapitalbesitzes? + +Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa +gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb +zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit +beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein. +Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des +privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation +verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des +Zinsnehmens durch dessen Aufhebung. + +Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte Wort: _Gebt dem +Kaiser was des Kaisers ist!_ + +Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges +Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben +einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein Vermögensstück +nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern nur _als_ Teil +eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung in den +Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen +Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb wolle er diesen +Ertrag, soweit er _reiner_ Zinsertrag ist, nicht als ihm, dem zufälligen +Eigentümer, zukommend ansehen und für sich in Anspruch nehmen, sondern +ohne Murren ihn abliefern an den, der der eigentliche Urheber und +Eigentümer dieses Ertrages ist -- an den _Staat_. + +Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist in der Tat +mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, gleich den Körnern in +einem Sandhaufen. Wie im lebendigen Organismus die Zellen kraft ihres +Zusammenhangs und ihrer Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen +Funktionen ausüben, welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als +selbständige, einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen auch +in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und Arbeitskraft +des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens und der nationalen +Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, die ihnen nicht an +sich zukommen. Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht +unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des +Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der +Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen. +Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat. + +Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden Umstand, +daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren könne, ohne eigene +Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die Herausgabe an einen andern ihn +in Frage stellt, immer erst in ein Stück Papier verwandelt werden muß. +Pacht- oder Mietsvertrag, Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die +unentbehrlichen Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem +Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen nicht; +es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung der Besitz +gegeben werden kann, wenn ein anderer seine wirtschaftliche Nutzung +übernehmen soll. Dafür zeugt das »Papier«. + + * * * * * + +Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen +Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an die Gesetzgebung: +in Form einer _Vermögens_steuer den Zinsertrag des Nationalvermögens, +den die Besitzträger der einzelnen Stücke regelmäßig einheben, für den +Staat heranzuziehen und -- abgesehen von der Ansammlung eines +beschränkten Reservefonds -- _fortgesetzt zur Aufwendung zu bringen_ +durch Bestreitung der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle +und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten das +Gemeinwohl dringend fordert. + +Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber des +Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: wo etwa noch +»was Steuerbares« zu finden sein möchte, und allerlei Sophismen helfen +müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, welches angesichts feierlicher +Zusagen sich dagegen sträubt, daß immer wieder »die Masse es bringen« +müsse. _Hier_ liegt das gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen +Deutschlands, bei welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen +sich aber nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein +Steuerobjekt, dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse +ganz ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der +Wirtschaftstätigkeit _in der Form_ von »Steuer« erhoben werden muß, in +Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches, +rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem abgefordert +werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner eigenen Arbeit selbst +erworben hat. + + * * * * * + +Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner +Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich +den _ganzen_ Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und +demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den +jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß +für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte +vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung +sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der Allgemeinheit an +der Erleichterung des Ansammelns _kleiner_ Vermögen würde der Staat +solchen gegenüber auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten. Im +übrigen könnte zwischen den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied +nicht anerkannt werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des +Eigentumstitels ist gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das +eine in das andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden +haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als einziges +ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel und als +letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; das Eigentum _an_ +Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung von Leibeigenschaft und +Hörigkeit ein Eigentum wie jedes andere geworden. Solange diese +bestanden, war allerdings der Eigentümer von Grund und Boden vor allen +andern Eigentümern dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer +ungefähr proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes +beliebig große Stück _selbst_, mit seinen eigenen Armen, gerade so +nutzen konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch +zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht +Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der wie +jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe fremder +Personen zu produzieren. -- »Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!« muß +also allen gegenüber gelten. + +Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf +wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur +darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten +Steuern -- von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen -- und die +Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen +jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses +Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden +und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß +mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine +Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen +Nationalvermögens eintreten sollte -- was übrigens wohl, außer in +Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht. + +Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die +unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher +aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat +von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des +Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum +vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden. + +Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich +veränderte Bedingungen gestellt sein. -- Solange alle Einnahmen in der +Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für +die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die +Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also +aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben +allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige +Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch +aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser _eigenen_ Einnahme +sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen, +sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur +vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der +ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit +hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben +in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und +Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur +Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen. + +Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß +auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange +als das jetzige ist -- welches, dicht am Existenzminimum stehend, +durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier. +Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher +Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade +in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe +auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und +moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen +Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor +völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen +das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des +platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland +gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für +den zukünftigen =reichen= Staat! + + * * * * * + +Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher +Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer +besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar +in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon +zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro +Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben. + +Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden +dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von +Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark +verkürzten Nettoertrages der Arbeit -- dazu gäbe es viele Wege. + +Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird: +daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch +anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich +eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter +diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren +Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen +mehr wachsen wollte -- und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des +Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf +der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher +verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft +nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte +dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit +auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein +Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes, +der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es +mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe, +würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung +seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt +bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang +sich wieder ersetzt hätte. + +Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der +reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen +Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen +_Luxus_steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu +veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie +objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich +benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der +Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder +benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des +Nationalvermögens -- wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. -- dem +Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen +Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine +volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter +dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt +abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit. +Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht +egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich +machen will. -- Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen +Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso +folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen, +die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht +unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich -- +und damit enden, als _steuerbaren_ Luxus nicht etwa dasjenige zu +bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich, +sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den +Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind -- obwohl darin für +viele fast das -- einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was +ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet. +Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber +nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen, +setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung; +denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten +die Steuern nichts einbringen. + +Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die +Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es +gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder +weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein +Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld -- was allerdings +ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen +nicht existiert. -- Weder die Reichen, die für jede Million ihres +Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten, +noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden, +brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und +monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche +Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter +Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller +Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem +Luxus behielte -- mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese +Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz +seines Vermögens zu finden hätte -- wie es vordem doch auch gewesen ist. + +Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung, +gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen +eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe +vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit einmal diese Wege +außerhalb des Gesichtskreises der lebenden Generation liegen, darf also +nicht mehr untersucht werden, wieviel von solchen großen Vermögen durch +redlichen Erwerb irgend einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat, +durch »Bauernlegen«, durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher +zusammengebracht sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum +der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des Rechts aber +verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund welcher die +Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt immer neue Übel +erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der +Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen +rechnen mag -- die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit +gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz +gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem. + +Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein _Recht_ auf zukünftige Vorteile, +welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen ihm bringen würde, +oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, weil es ihm bisherige Vorteile +erhalten würde. Sollte aber etwa unter dem Namen des Rechts das +Klassen_interesse_ derjenigen Stände und Volkskreise, welchen die +gegenwärtigen Einrichtungen zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld +geführt werden -- dann müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das +Deutsche Volk? Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen +ehemaliger Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger +die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? Sind es +die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten Wohlstandes der +Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft und begünstigt durch die +bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu mehr oder minder großem Reichtum +gelangt sind? + +Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch die andern -- +sondern mit beiden zusammen _auch_ noch von den fünfzig Millionen die +neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl nach in täglicher strenger +Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist ganz geringem persönlichen +Anteil an den Gütern einer erhöhten Kultur, und die, jeder einzelne von +ihnen bedeutungslos wie der Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit +das große Reservoir abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und +geistige Aktion des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung +seines Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft -- die breiten +Schichten der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die +Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten _nur_ wie Blüten und +Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen Blüte und Frucht ihre +Nahrung ziehen. + +Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des _allgemeinen_ alle +Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls kein Staatswesen eine +wichtigere Aufgabe haben kann als die Sorge, Wurzel und Stamm seines +Volkstums dauernd gesund und kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl +nackte Klasseninteressen allen Bestrebungen entgegen, welche auf +Beseitigung der am Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde +damit die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein: +_Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen bevorzugter +Stände!_ + +Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes der +Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, scheint +es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische Partei, die eine +»Volkspartei« sich nennt, _ihre_ Bemühung um Einwirkung auf die +Gesetzgebung deutlich unter _diese_ Fahne stelle und in diesem Sinne die +hier angeregte Reform der _Steuer_gesetzgebung in ihr Programm aufnehme. + +Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine politisch +radikale Partei geschehen -- radikal in dem Sinne: durch keine +Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel zu gehen und +nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli me tangere. Alles was +heute rechts von uns steht, ist als Partei unter den gegenwärtigen +Umständen durchaus unfähig, _wirkliche_ soziale Reformen in die Hand zu +nehmen, weil jeder Versuch dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von +Anfang an innerer Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen +Parteien aber brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen +unentbehrlich scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in +konservativen Kreisen -- wie allerlei Erscheinungen in der konservativen +Presse erkennen lassen -- neuerdings ein sehr bemerkenswertes +Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung zu finden +ist, soweit sie in Industrie und Handel zum Vorschein kommen, so nützt +dieses doch sehr wenig. Den Industrie-und Finanzbaronen von ihren +Privilegien manches abzuknöpfen, wäre man in diesen Kreisen schon +bereit; käme aber einer, der meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens +dürften auch die Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich +heißen: ja, Bauer, das ist was ganz anderes! -- Von dieser Seite ist +also nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten. + +Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung eines +derartigen Programms -- zumal wenn ihm noch einiges hinzugefügt würde, +was ich in der Fortsetzung meines Referats beizubringen gedenke -- den +Beginn einer wirksamen und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. -- Mit Polemik +sie bekämpfen zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches +Unternehmen. Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien +kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den Philister +höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache hinwegtäuschen, +indem man ihn glauben macht, daß es sich nur um solche »Theorien« +handele -- der unwiderstehlichen Kraft der Kritik aber, welche die +Sozialdemokratie an Einrichtungen und Zuständen übt, kann man damit +nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. Denn diese Kritik hat nicht Meinungen +und Theorien zum Gegenstand, sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft +man nicht aus der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr, +wenn man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der realen +Ursachen, auf welchen sie beruhen. + +So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen früher +ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur _wirklichen_ +Bekämpfung der Sozialdemokratie. + + +B. Arbeiterschutz. + + +_Meine Herren!_ + +In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung der damals +empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, daß eine Quelle nicht +abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände und sie begleitender sozialer +Übel _wirklich_ gegeben ist in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen +Kapital und Arbeit, und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der +Wirtschaftstätigkeit das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus +einer dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem +unentbehrlichen Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte +Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich habe dann aber +weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen Wirkungen dieses +Verhältnisses nicht begründet sind in seinem Charakter selbst, d. h. in +der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit und auch nicht in dem persönlichen +Eigentum am Kapital, also der privatkapitalistischen Produktion, und daß +sie sogar nicht einmal eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen +Besitzverteilung sind, sondern ausschließlich entstehen durch das +Zusammentreffen dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer +privaten _Zins_wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus _dieser_ +Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden +Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne +sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des +gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und +hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der +Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus +direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine +Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des +Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung +zu entlasten. + +Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich heute auf die +Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, welche ihrem Wesen +nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis zwischen Besitz und +Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis verschiedener Klassen der +Arbeitstätigen zueinander beruht. + +Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag +vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller +nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser +Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der +Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den +Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit, +oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt. Beides, diese +Scheidung der Funktionen und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als +Arbeitswerkzeug, ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen +Zusammenhang entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge derselben +gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital. + +Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz und vor 100 +Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, für alle von +wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach der Natur des +Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren nur der Landbau in +denjenigen Bezirken, in welchen das Recht des Eroberers gegenüber den +Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise besondere +Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit einzelner von anderen +herbeigeführt hatten, im übrigen aber nur ganz vereinzelte Gewerke, wie +z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung der Metalle und anderer +Rohprodukte, die Schiffahrt u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der +physischen Kraft der einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches +Zusammenarbeiten vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener +ursprünglichen Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit +Lehrling und Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung +der Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein +Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete und +wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder +Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei dieser +Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge und Gesellen, +standen aber dem Meister nicht als eine andere Klasse von Arbeitern +gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr nur die Vorstufe und +Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, die der Regel nach auch alle +erreichten; und ihre zeitweilige Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die +Botmäßigkeit des Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung +des Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl +wirtschaftlicher als vielmehr sittlicher Art. + +Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters im Gewerbe +und das ihm Entsprechende in Landbau, Handel und Verkehrswesen noch +überall vertreten, wo Kleingewerbe irgend einer Art sich erhalten hat. +Überall aber sehen wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit +zurückgedrängt und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor +einer ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere oder +kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel mehr, als +jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden könnten, als dauernd +unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern tätig sind -- in +besonderen Arbeitsstätten getrennt von ihren Familien, mit weitgehender +Teilung der verschiedenen technischen Verrichtungen für jedes einzelne +Arbeitserzeugnis und unter Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller +Maschinen, großer Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch +vorangegangene Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser +Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung +eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von +Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen +zusammengefügt werden -- alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern +nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche +Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt. Dabei +gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen +Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer +persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als +Unselbständige in seinem Dienst stehen. Es sind die geistigen Kräfte der +Organisation, welche nicht nur die Gliederung und das richtige +Zusammenwirken der einzelnen Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und +regeln, sondern zugleich immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben +wirtschaftlicher und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und +endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerkstätigkeit des +Ganzen einverleiben. -- Also die gemeinsame organisierte Arbeit vieler +gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes. + +Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, um +auch sofort zu wissen, _warum_ das Kleingewerbe von dem Großbetrieb +zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter zurückweichen muß. Nicht der +Vorteil der Größe an sich macht es; der rein ökonomische Gewinn +verminderter Unkosten bei größerem Betriebsumfang ist durchaus die +Nebensache. Die Organisation ist es, welche die weit größere, durch +nichts anderes zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich +verschiedene Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, die +vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen Fähigkeiten +und verschiedener Ausbildung getragen werden, in solcher Art zum +Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig ergänzen und dadurch den +wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter Körperkraft und +geistiger Potenz hervorbringen. -- Zugleich wird auch ersichtlich, daß +nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern +umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten +Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von +Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat. Die +Dampfmaschine, als Werkzeug einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding +von der Welt, viel weniger wert als der einfache Hammer; erst als +Werkzeug der gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren +Körperkräfte. Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen +konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische +Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion +-- und umgekehrt. + + * * * * * + +Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der neuen +Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat und immer weiter +hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind zum Teil durchaus +unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische Moment in aller Arbeit, die +Freude am Schaffen selbst, die daraus entspringt, daß man seine Arbeit +wachsen und allmählich ein Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen +Arbeiter infolge der Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr +lebendige Anschauung, nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum +Bewußtsein bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches, von +anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus einer Quelle +unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele die Arbeit zur +pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags gemacht. Dazu kommt noch +der Verlust der wohltätigen Anregungen, welche die Möglichkeit eigener +Initiative gewährt, und das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der +strengen zeitlichen Gebundenheit der Arbeit und aus der notwendigen +Unterordnung unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben. +Die Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile, +oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der Arbeit der +einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, macht die +Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal wenn noch die sehr +gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Maschinen +hinzukommt, zu einer Ursache geistiger Abstumpfung machen. Die +Einseitigkeit der Beschäftigung aber, welche für lange Zeit immer +dieselben Organe in Anspruch nimmt, ist geeignet, offensichtliche +Nachteile für das körperliche Wohl hervorzubringen. + +Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, nicht nur +hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und +körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein +technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen +Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des +Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen +steigert für _diese_ Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in +hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit +gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel +besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet +und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige +Verrichtungen erfordert. -- Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen -- +von denen ich einige in dieser Versammlung sehe -- erinnern sich noch +der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung +der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie +wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre +Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei, +zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall- und +Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt +waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit +allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige +erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch +mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung +steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit, +sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung. +Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der +physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten +wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige, +geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und +kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte +herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar +ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und +tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein +Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz +außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker +eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist. + + * * * * * + +Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform +charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und +Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden +ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar +an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche +Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben, +durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in _diesem_ Sinn ist +also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden. +Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen +Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den +Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so +besteht nun die _soziale_ Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße, +als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes +hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei _Klassen_, von ganz +verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und +Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit +der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit -- Was viele +Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des +Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich +unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als +das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird, +soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau, +der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit +auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich +vollziehen mag. + +Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der +Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform +begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats- und +Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels +vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten +Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten +Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der +eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem +Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also +gar nichts zu tun mit der _privat_-kapitalistischen Produktion, sondern +nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch +im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute +ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht +zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der +Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus +der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse +entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige +Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln -- was der heutige Staat aber +gleichfalls kann, wenn er will. + + * * * * * + +In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter, +liegt aber auch der einzige wirkliche _Klassen_gegensatz, d. h. +Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem +wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt. +Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen +nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz +zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit, +und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen +der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber +entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide +Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der +Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen, +gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und +viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts +arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein +kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind +Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag +auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen +würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen; +hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind +sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der +Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über +den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn +einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des +Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche +Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. -- Auf +der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit, +beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen +-- und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm +und reich -- aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das +wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt +lassen -- wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe. + +Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen +Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit zwischen +Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, einen wirklichen +Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen +wirtschaftliche und soziale Interessen bestimmter Personenklassen in +unvermeidlichen Gegensatz stellt. Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen +nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur +ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der +ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der +vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in +irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die +Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der +Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen +als Arbeitstätige dem Kapital genau so _gegenüber_, wie ihre Arbeiter, +weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das Kapital verlangt, sondern +mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen helfen müssen; trotzdem aber +stehen auch sie als Unternehmer zu den unselbständigen Arbeitern in +deutlichem Klassengegensatz hinsichtlich persönlicher und +wirtschaftlicher Interessen. Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist +und Unternehmer in einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim +Gutsherrn, der sein Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen, +der nur mit eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der +_Klassen_gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten +zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum unselbständigen +Arbeiter. + +Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch mir zurechtgelegt +habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten Erscheinungen meines +Beobachtungskreises, muß ich hier doch ausdrücklich auf sie hinweisen, +um die Gesichtspunkte meiner Ausführungen genügend erkennbar zu machen. +-- Die Sozialdemokratie beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit +(von anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht +beurteilen) von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses +der Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen +Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen +Klassengegensatz zwischen Kapital_isten_ und Arbeit_ern_ zu stempeln -- +in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, alles unter der +ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch dem Arbeitsertrag der +eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. Sie verdunkelt sich dabei +vollkommen die Ursachen der Übel, die sie beseitigen will, und versperrt +sich im besondern die Erkenntnis, daß es _zwei_ ganz verschiedene +Stellen sind, an welchen der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt -- zwei +Stellen, die, zwar äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz +verschiedene Art krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel +erfordern, keineswegs mit einem Universalmittel kuriert werden können. + +Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht dahin geht: +es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr zur Herrschaft über das +ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und also zuletzt das _ganze_ Volk in +die vorher besprochene Scheidung zwischen selbständiger und +unselbständiger Arbeit hineinziehen, soweit nicht etwa in einzelnen +Kreisen der Wirtschaftstätigkeit -- wie es für den Kleinbetrieb des +Landbaues wohl denkbar scheint -- der Übergang zur organisierten Arbeit +ohne völliges Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist. + +Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, welche glauben +oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser Entwicklungsprozeß zum +Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem Kleingewerbe aller Art ein +Teil des jetzt verloren gegangenen Terrains zurückerobert werden. Ich +sehe aber in dieser Meinung, da wo sie aufrichtig gehegt wird, die +denkbar größte und auch schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung +über die wahren Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer +führen könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform auf +einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit äußerstem +Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für den kommt zur +verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit und Unwiderstehlichkeit +auch noch die subjektive Gewißheit, daß sie zum Stillstand bringen zu +wollen das gleiche besagt, wie ein Versuch, die Flutwelle im Ozean +aufzuhalten. Man mag menschlich alle Teilnahme haben für die, welche im +Kampf zweier Wirtschaftsformen zwischen Hammer und Amboß geraten sind; +dieses kann aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für +das Kleingewerbe noch etwas zu retten -- nicht nur die kleinen und die +großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei, +Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen und +ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks -- doch nichts +weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung eines Todeskampfes. +Die Zukunft gehört allein der organisierten Arbeit, und zwar auf allen +Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, Handel und Landbau nicht +ausgeschlossen. In 30 oder 40 Jahren wird vom eigentlichen Handwerk +gewiß nichts mehr übrig sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit, +die entweder auf ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen +Bedürfnissen dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund immer +Einzelarbeit bleiben muß. + +An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre machen, die +neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen wurden im +Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe von der erleichterten +Benutzung der Naturkräfte infolge der raschen Fortschritte der +elektrischen Kraftverteilung sehr bald zu hoffen haben werde. Die +Berechtigung solcher Erwartungen an sich durchaus zugegeben, wird diese +Hilfe doch nicht der Erhaltung und Ausbreitung des eigentlichen +Handwerks zugute kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk +zum Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren +gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer Kraft führt +überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus der handwerksmäßigen +Arbeit heraus und drängt zur organisierten Arbeit, sei es auch in +kleinerem Maßstab. Wie wichtig es nun in mehreren Beziehungen sein mag, +daß auch kleine Unternehmungen, die nur 10 oder 20 Personen vereinigen, +neben den großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien +und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz unter vielen, +kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist die soziale Bedeutung +dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende Scheidung aller +Arbeitstätigkeit in selbständige und unselbständige. Denn daß durch die +Möglichkeit kleiner Betriebe eine etwas größere Zahl von Personen als es +sonst sein könnte noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran, +daß die Zahl dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner +Bruchteil der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann. + +Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich +verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine Stelle treten muß, +so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren mehr, sondern nur die +besonnene Erwägung: wie die Verluste zu ersetzen, die Nachteile des +Neuen unschädlich zu machen, seine Vorzüge aber voll zur Geltung zu +bringen seien. + +Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust in der Tat +sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen Faktoren menschlicher +Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens -- wofern man diese nicht +nur bei dem bevorzugten Teil, sondern auch bei dem zurückgesetzten sehen +will. Aber noch viel größer ist der Gewinn, den das Neue -- und zwar +keineswegs nur nach der materiellen Seite hin -- erbracht hat und noch +weiter zu erbringen in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß +genug, um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch +entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen -- wenn man es nur darauf +anlegen will. + + * * * * * + +Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen den Ländern, +die von der Umwandlung der Arbeitsform schon ergriffen wurden, kommt +aber diese günstige Bilanz, sofern sie nicht nur für einzelne oder für +einzelne Klassen, sondern für die ganzen Völker einen wohltätigen +Überschuß ergeben soll, nicht von selbst zustande -- etwa als die +natürliche Resultante aus dem Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen, +wie die alte Nationalökonomie vermeinte. Angesichts der offenkundigen +Wirkungen des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber +kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig, +wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen +Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen +mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben könnten in +einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von vornherein alle +Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner Seite hatte. Nur der +Staat, als Vertreter und Organ der Interessen der Gemeinschaft gegenüber +denen aller einzelnen und aller Klassen, kann in seiner _Rechtsordnung_ +die Garantien dafür schaffen, daß auch in dem wirtschaftlichen Streit +zwischen Starken und Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene. +Gegenüber einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und mehr +darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche und +wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden kleinen Minderheit +zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere Aufgabe zugewiesen +werden als die, seine _Rechtseinrichtungen_ in bezug auf dieses neue +Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm keine das Volk zerstörende Wirkung +entspringen könne. Das Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt +ist, steht klar vor Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand, +der als Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger +Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation zu +leisten hat, _auf ein solches wirtschaftliches Niveau und auf solche +Rechtslage zu erheben_, daß er, trotz der Unselbständigkeit der +einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde Grundlage des Volkslebens +an _Stelle des alten Handwerks_ zu bilden vermöge. + +Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig geschehen, -- +kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert auch einstweilen noch +darin besteht, daß sie die grundsätzliche Anerkennung einer sozialen +Aufgabe des Staates ausdrücken. Und wenn auch Deutschland auf diesem +Gebiet anderen Ländern zurzeit in einigen Punkten sogar um ein geringes +voraus ist, so liegt doch auch hier im großen und ganzen noch der +Zustand vor, daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter +der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse _gänzlich zurückgeblieben +sind_. In den wichtigsten Punkten steht das neue Verhältnis zwischen +selbständiger und unselbständiger Arbeit noch unter Rechtsanschauungen, +die zum ausschließlichen Vorteil des einen Teiles dem alten Verhältnis +zwischen Meister und Gesellen, wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und +Dienstboten, ganz äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte +Sachlage passen wie die Faust aufs Auge -- im übrigen aber ist alles +noch reines, ungestörtes Faustrecht. + + * * * * * + +Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich +antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die richtige +und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie zu finden +vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen Erscheinungen zum +Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung der Menschen im Staat +durchaus unter dem Bild des Sandhaufens betrachten zu wollen, in welchem +die Quarzkörner auf- und nebeneinander liegend nur durch die +mechanischen Vorgänge von Druck und Reibung in Wechselbeziehung stehen, +hat im besondern die Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle +Einmischung des Staates in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht +sowohl unter dem Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger +organisatorischer Funktionen anzusehen, als vielmehr unter dem einer +Erweiterung der Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die +Freiheit der Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu +können, im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit +hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen Kreisen +die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und mehr Boden +gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb der +Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven Programms für +die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse +angeregt. Auch die Thesen von Max Hirsch, die in unserem Kreise schon +besprochen wurden, geben dieser Auffassung Ausdruck und stellen für +diesen Zweck mehrere konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind +mit allen diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit +es sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere sein. +Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir zurzeit, daß +die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme zu den +wirtschaftlichen Fragen ein _allgemeines_ Programm annehme, in welchem +ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung alles einzelnen +enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb dessen konkrete +Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind. + +In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen ohne +Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das Parteiprogramm +der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine Forderung an +die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen: + + Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze + zu einem wirklichen _Arbeiter- und Unternehmerrecht_, welches das + Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit auf + allen Gebieten der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten + öffentlichen Rechts regelt -- nach der persönlichen Seite hin den + unselbständigen Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner + Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und bürgerlichen + Freiheit -- nach der wirtschaftlichen Seite hin jede dem Gemeinwohl + schädliche Ausnutzung der Volkskraft verhindert und im besondern + den Unternehmergewinn haftbar macht für Erfüllung sozialer + Pflichten, die aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer + und Arbeiter sich ergeben. + +Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens übergehe, komme +ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen zu sprechen, die darin +begriffen sein müssen. Es geschieht dieses aber wesentlich nur im Sinne +von Erläuterung und Exemplifikation, keineswegs mit dem Anspruch, dabei +solche Einzelforderungen für den Ausbau des allgemeinen Programms schon +zu formulieren. + + * * * * * + +Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses zwischen +Unternehmer und Arbeiter. + +Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten Arbeit +dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit betrifft, +eine weitgehende Unterordnung unter den andern, zur Organisation und +Leitung berufenen Teil oder dessen Organe auf und mancherlei +Einschränkungen individueller Freiheit, die das geordnete +Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, unerläßlich macht. +Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene Erwägung zu dem Schluß +führen: daß dieses Verhältnis, soweit der einzelne dem einzelnen +gegenübersteht, ein rein bürgerliches Vertragsverhältnis geworden ist, +in welchem Leistung und Gegenleistung völlig sich decken und keinerlei +Rest zwischen sich lassen, der durch etwas anderes als durch Arbeit oder +Bezahlung ausgeglichen werden müßte -- also seitens des Arbeiters etwa +durch persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme +außerhalb seiner Arbeitstätigkeit. + +In weiten Kreisen der oberen Stände -- in Deutschland wenigstens -- +steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung noch entgegen, die +jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit_geber_ zu Arbeit_nehmer_, oder +unter dem noch deutlicheren Namen »Brotherr« für den ersteren, +interpretieren will als Quelle von weiteren Rechten und Ansprüchen +zugunsten der Unternehmer und aus dieser ableitet eine persönliche +Verpflichtung der Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in _allen_ +Angelegenheiten, namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung +bürgerlicher Rechte. -- Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist +doch mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen +also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen +Arbeitsgelegenheit zu geben -- sie müssen ja sonst hungern -- und sie +dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder Brotherren +immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere Bestrebungen +verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm sind! -- Daß auch der +Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, indem er dem andern sagte: +für die Arbeitsgelegenheit gebe ich Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne +welche Du ja ebenfalls nichts zu leben hättest -- das vergißt man dabei. + +Es ist noch gar nicht lange her, daß wir -- bei Beratung der +Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit -- aus +dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren auf der +Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten am +Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, Variationen auf das +Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich pfeif«, welche ziemlich unverblümt +die Idee des »Brotherrn« zur Richtschnur auch für alle gesetzliche +Regelung des Verhältnisses von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen +wollten. Die mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der +Unselbständigen, die beim alten Handwerk in _sittlichen_ Beziehungen +begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen Unternehmer +und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als der Effekt +_plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung_. Wer das nicht +einsieht, wolle doch einmal ein dem Verhältnis von Arbeitgeber und +Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, das von Hausherrn und Mieter, in +ähnlicher Art zurechtlegen, indem er es unter den Gesichtspunkt stellt: +Wohnunggeber zu Wohnung_nehmer_. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist +es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser bauen, um sie +gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, zu vermieten, damit +wir mit unseren Familien nicht auf der Straße zu kampieren brauchen! +Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer Dank und Rücksicht zollen, und +wenn einer von uns ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein +Sozialdemokrat, so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er +dessen Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! -- Woran liegt +es, daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren +erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes +noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, in dem einen Fall +stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute gleicher wirtschaftlicher +Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber der Unabhängige, Starke und der +Abhängige, Schwache -- und das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen +Unterschied machen! + +Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums +dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall klar zutage als +persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis selbst liegenden +Interessengegensatzes. -- Es gehört der angeborene Hochmut des Junkers +oder der erworbene Dünkel des Protzen dazu, nicht sehen zu können, dass +die Tausende, die in rußigem Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von +Unternehmern verrichten, nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse +sind, sondern Glieder desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als +daß ihre Väter nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf +der Schulbank zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre +Vorgesetzten zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können -- +etliche von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch +nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung +von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum Erfolg haben: bei den +starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung und grimmigen Haß, bei +den schwachen aber Heuchelei oder Knechtsinn. -- Ich betrachte es als +ein wahres Glück für das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren +Schichten noch eine genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene +Zumutungen reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer +als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift der +Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat eine ehrenvolle +Stellung unter den Völkern behaupten können, wenn seine Einrichtungen +dazu führten, die Bediententugenden bei sich zu züchten, Gehorsam und +Unterwürfigkeit. Und diejenigen, welche der Sozialdemokratie gegenüber +mit Vorliebe die »idealen Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken, +daß es für jeden, auch für den schlichten Arbeiter, eines von den +idealsten Gütern ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu +müssen. + +In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete Verirrung der +Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. Auf den breiten, festen +Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen dort die öffentliche Meinung ohne +Mithilfe von Staatsanwälten sich bildet und mißliebige Regungen +einzelner Stände nicht für Jahrzehnte mundtot gehalten werden können, +hat diese öffentliche Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort +ist es so weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur +Gefolgschaft in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch +freundliches Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es +aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet +würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern zwar auch +viele, die anständig genug sind, sich nur zu ärgern, wenn ihre Leute +andere Ideen haben und verfolgen wollen als sie, ohne sie das weiter +entgelten zu lassen. Nur sehr wenige aber gibt es erst, die dabei nicht +denken, die Großmütigen zu sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es +ihre soziale Pflicht sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich +zu ärgern. Bei uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch +eine gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme +gegriffen werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch viel +größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr dringlich, +daß die Reichsgewerbeordnung -- und wenn sie für den Landbau eine +»Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese -- bald einen Paragraph +bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu +verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum +in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend +eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des +Inhalts: »_Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich +ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit. Keinem darf +seitens des Arbeitgebers oder seiner Organe irgend welche sonstige +Botmäßigkeit oder Rücksichtnahme direkt oder indirekt angesonnen +werden_.« In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag +besonders groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören, +daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich einmal +die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, in der Zeitung +lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem Staatsbetrieb entlassen +worden, weil er an seinen Vorgesetzten mißliebigen Bestrebungen +öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich allen gewährleisteten +bürgerlichen Rechte nach seinem eigenen Ermessen ausgeübt habe. + + * * * * * + +Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche in dem +Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit einander +gegenüber treten -- wobei ich hier auf das Markieren einiger Hauptpunkte +mich beschränken muß. + +Der Stand, welchen die _Rechts_entwicklung angesichts der seit einem +Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig hervortretenden +Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten Arbeitstätigkeit, mit +Bezug auf diese Tätigkeit bis heute erreicht hat, wird am besten +gekennzeichnet durch einfaches Gegenüberstellen zweier Tatsachen: + +Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitstätigkeit etwas unternimmt, was +raucht, stinkt oder Lärm macht und dadurch einige Nachbarn belästigen +oder schädigen kann, so wird gemäß den Gewerbeordnungen sein Tun schon +lange der Obhut öffentlichen Rechts für würdig befunden. Und wenn ihrer +viele zu Unternehmer-Assoziationen, wie Aktiengesellschaften u. dergl. +sich verbinden und dadurch ihr Auftreten einige vermögensrechtliche +Konsequenzen für sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat +_dieses_ Tun die Gesetzgebung auch schon längst eingehender, +sorgfältiger Regelung und Ordnung für wert erachtet. In beiden Fällen +handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder Vermögen +geschädigt werden können. + +Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als Unternehmer in +Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank oder Lärm verursachen und +keine vermögensrechtlichen Kollisionen herbeiführen, so können diese +Aktionen dadurch, daß viele in gleicher Art verfahren oder daß andere +durch den Zwang der Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht genötigt +werden, die allergrößte, einschneidendste Tragweite für das Gemeinwohl +haben und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark +benachteiligen -- das öffentliche Recht bekümmert sich darum nicht. +Diejenigen, welche davon zunächst allein betroffen werden, können der +Regel nach am Besitz nicht geschädigt werden, weil sie keinen haben. + +Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus Tatendrang +oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des Unternehmers auszuüben +wünscht, dazu mitwirken helfen, daß immer mehr Menschen einen gewohnten +Beruf aufgeben und in den Industriezentren sich zusammendrängen ohne +irgend eine Gewähr von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit. Er +kann ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen +so lange fortsetzen, als es ihm noch genügend Vorteil zu bringen +scheint, und wenn er meint, daß er auf andere Art sich besser stehen +werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen Erwerb größer werdendem +Risiko entziehe, so kann er es zuschließen und diejenigen, welche +inzwischen von solchem Unternehmen abhängig geworden sind, mögen sehen, +wo sie bleiben. Wenn Jahre günstigen Geschäftsganges ihm große +Überschüsse gelassen haben und dann Krisen oder sonstige Störungen zu +zeitweiliger oder dauernder Einschränkung des Umfangs seiner +Unternehmungen nötigen, so kann er plötzlich so viel Arbeiter entlassen, +als nötig ist, um für ihn ein neues Gleichgewicht zwischen Ertrag und +Aufwendungen herbeizuführen; denn niemand kann ihm zumuten, den früheren +Gewinn wieder teilweise herauszugeben um anderen über Krisen +hinwegzuhelfen. Auch kann er alle, welche in seinem Dienst ihre Kräfte +verbraucht haben oder sonst arbeitsunfähig geworden sind, der +Fürsorge der Gemeinde überlassen, soweit nicht neuerdings die +Versicherungsgesetzgebung in diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten +lassen; denn weiteres tun zu sollen, würde gleichfalls eine +nachträgliche Herausgabe des Gewinnes besagen, den er früher von ihrer +Tätigkeit gehabt und längst in sein persönliches Eigentum genommen hat. + +Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten, sich selbst +überlassenen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter liegt aber in +den Wirkungen, welche die Konkurrenz der Unternehmer untereinander für +die Arbeiter gewinnt. Das wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem +nur durch Rücksichten des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist +immer das Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse, +und hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er als +Vermittler zwischen Konsument und Produzent überall sich eindrängt. Denn +der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes Interesse daran, den Konsum +dahin zu lenken, wo der geringere Preis ihm Spielraum für größeren +eigenen Gewinn läßt. Der Unternehmer selbst will dabei von seinem +Verdienst möglichst wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit +sehr starker Konkurrenz öfters nicht anders, wenn ihm ein mäßiges +Äquivalent für eigene Arbeit noch übrig bleiben soll. Die Herabsetzung +des Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher, +soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der +Arbeitsmethoden getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie +erzeugt die ausgesprochene Tendenz, für den gleichen Lohn größere +Arbeitsleistung durch längere Arbeitszeit oder stärkere Anspannung der +Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten der +Industrie das Äußerste von Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft auf +diesem Wege zustande gekommen, hierin ein Stillstand, an einigen Stellen +sogar schon ein erfreulicher Rückgang eingetreten ist, behält das +Streben der Unternehmer nach Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur +Erleichterung des Wettbewerbs mit anderen Unternehmern immer noch die +Tendenz, den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung +ihrer Leistungsfähigkeit durch Verbesserung der Methoden und +Einrichtungen, erweiterte Anwendung der Maschinen usw., möglichst +vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt aber nur +zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum weitaus größeren +Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn sie betrifft vorzugsweise +Gegenstände, die, soweit sie nicht wieder den Unternehmern als +Arbeitsmittel dienen, erst für eine gehobene Lebenshaltung Wert haben. +Auch hat die Verbilligung in sehr großem Umfang -- z. B. bei fast allen +Massenartikeln für Kleingebrauch und Luxus, also gerade in den +Industriezweigen, welche die gedrückteste Lage der Arbeiter aufweisen -- +keineswegs die wohltätige Wirkung, diese Dinge auch solchen zugänglich +zu machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranlaßt nur +eine maßlose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und arm, weil das +einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar nicht mehr +wertgehalten wird. + +Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten Arbeitstätigkeit +unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt hervorgebracht hat, +liegen in allen Industrieländern klar zutage -- als Massenarmut und +Massenelend, und als fortschreitende physische Degeneration großer +Volksschichten und sie begleitende Abstumpfung der sittlichen Kräfte. +Schlimm aber wäre es für die menschliche Kultur, wenn der große +Aufschwung wirtschaftlicher Aktion der Völker, den die neue Arbeitsform +herbeigeführt hat, solche Folgen mit sich bringen _müßte_ -- und schlimm +für den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen +ihrer nicht Herr zu werden vermöchte. + +Wie nun im Zinswesen das Verhältnis des einzelnen zum einzelnen ein +redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst zum Vorschein +kommen in dem Verhältnis der Gesamtheit der Zinsempfänger zur Gesamtheit +der Zinszahler, so ist auch in dem eben betrachteten Interessenstreit +von Unternehmer und Arbeiter die Beziehung des einzelnen zum einzelnen +korrekt und unanfechtbar, wenn sie den privatrechtlichen Normen +entspricht, die Recht und Sitte für die gegenseitige Abgrenzung von +Einzelinteressen aufgestellt haben. In diesem Punkt könnte also +höchstens einige Schärfung gewisser Rechtsbegriffe und Gewöhnung an +etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie die +Wirkungen des Zinswesens vernünftigerweise abgewandt werden könnten +durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig ließen sich die Folgen +der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit aufheben durch +Außerkurssetzen der Triebkräfte, die der Wettbewerb und die Ausgleichung +von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftstätigkeit einführen. So +sicher es nun ist, daß die im Staat gesammelte menschliche Gesellschaft +durch vernünftige Einrichtungen nachteilige Wirkungen von Formen der +Wirtschaftstätigkeit überwinden kann, so sicher ist es also auch, daß +solche Einrichtungen nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer +Staatsidee, welche sich nicht erschöpft in der Betrachtung des +privatrechtlichen Verhältnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben +die gleichartige, übereinstimmende Tätigkeit ganzer Klassen als +wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift. + +Jede in diesem Sinne »organische« -- d. i. notwendigerweise »soziale« -- +Staatsidee muß aber zu der Einsicht führen, daß, nachdem das +Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der Wirtschaftsordnung +geworden, seine Klassenfunktion ist: die physische Arbeitskraft des +ganzen Volkes, welche die arbeitenden Klassen in sich enthalten, zu +organisieren und zu leiten. Mag nun der Unternehmer als einzelner seine +Tätigkeit durchaus unter Rücksichten seines persönlichen Vorteils +betreiben, und mit dem Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den +Regeln von Angebot und Nachfrage in bezug auf die persönliche +Arbeitskraft, die letzterer zu Markte bringt -- die Gesamtheit der +Unternehmer benutzt und verwaltet dabei die körperliche Arbeitskraft des +gesamten Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses Stück +inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet des rein privaten +Charakters des einzelnen, hinsichtlich der Tätigkeit der Klasse eine +öffentliche Funktion: _Verwaltung der nationalen Arbeitskraft in der +Wirschaftstätigkeit des Volkes_ -- und diese Funktion muß naturgemäß +durch _öffentliches_ Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt +sein. + +An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang sofort +hinführt: _Vorsorge für Schonung und Erhaltung der physischen Volkskraft +und: Haftung für den regelmäßigen Verbrauch dieser Volkskraft_ hat +unsere Gesetzgebung glücklicherweise schon die ersten Schritte zu +öffentlich-rechtlicher Regelung der organisierten Arbeitstätigkeit getan +-- zwar meist erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von +hoher grundsätzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer +organischen Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum Ausdruck +bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anfänge des »Arbeiterschutzes«, +den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze. Die Aufgabe aller +Parteien, welche an der Lösung der sozialen Frage ernsthaft mitarbeiten +wollen, muß es sein, an _diesen_ Stellen der Fortbildung des +öffentlichen Rechts kräftige Impulse zu geben. + + * * * * * + +In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge für Schonung und Erhaltung der +Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von allem mehr Nebensächlichen, +folgendes: + +Auf die mancherlei ungünstigen Wirkungen physischer und psychischer Art, +welche die Tätigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung überhaupt und +namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten, habe ich im Eingang meines +heutigen Vertrags schon hingewiesen. Alle diese Nachteile fallen ganz +und gar auf die unselbständigen Arbeiter. Schon die staatserhaltende +Gerechtigkeit fordert, daß, wenn diese die Nachteile tragen müssen, +auch Mitgenuß der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die +organisierte Arbeit darin bringt, daß in ihr die Leistung des einzelnen +sich verzehnfacht -- sie fordert also, daß diese Steigerung der +Produktionsfähigkeit nicht ausschließlich dem Unternehmergewinn und der +Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den Arbeitenden selbst durch +Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme zugute komme. Es ist kein +würdiger Inhalt eines Menschendaseins, _nur_ Rad in einer Maschine zu +sein, was doch die Arbeitsteilung für die meisten während der +Arbeitsschichten bedeutet -- und es ist keine Grundlage für die +Erhaltung eines höheren sittlichen und geistigen Niveaus und für die +Pflege gesunden Familienlebens in der Majorität des Volkes, daß der +Arbeiter keine andere Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und +Befriedigung des dringendsten Ruhebedürfnisses. + +Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen Tüchtigkeit +in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, behufs +Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit des Volkes den ungünstigen +Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit durch deren zeitliche +Beschränkung ein Gegengewicht zu bieten und die Erfahrungen, welche +England mit der gesetzlichen Beschränkung der industriellen Arbeit schon +vor langer Zeit gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses +Gegengewichts. In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende +Regierung durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten +das Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die +Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle +Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in +Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei +Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill +_Macaulay_ seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses Land (also +England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den +Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so wird +dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen sein, sondern +nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit und geistiger +Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!« + +Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus der oberen +Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die gerechteste und +vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses des +Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeitstages, fast ihre +ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie findet, und pünktlich +zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« Presse der Hohn eines +übermütigen Unternehmertums unter dem Beifall des gesamten +Bildungsdünkels im Land der Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer +noch der einzige Hort _so vernünftiger_ Bestrebungen geblieben sei. +Wolle nunmehr auch eine Partei, welche das Interesse des _ganzen Volkes_ +zu vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung +nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche +Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild Englands +eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen des +Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in absehbarer +Zeit auch in Deutschland die _Drittelung_ des Tages bei der +industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die Preisbildung +der Arbeitserzeugnisse zu machen. + + * * * * * + +Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft der +Unselbständigen in der organisierten Arbeit -- der exzeptionell in der +Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben ist -- +kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen als _Gesamtheit_ +aufzukommen haben, welche die Volkskraft in Benutzung und Verwaltung +nehmen. Wie in jedem geordneten Betrieb ein Amortisationskonto sein muß, +welches der Abnutzung aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so +verlangt die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes ein +Amortisationskonto für den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen +Arbeitskraft bei der Gütererzeugung -- ein Konto, auf Grund dessen in +der Preisbildung für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie +der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann. + +Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand der Dinge +auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn selbst die +durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche Arbeitskraft der +einzelnen schon mit enthalten sei und daß also Sparen oder +Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die regelmäßigen Wirkungen +des fortschreitenden Kräfteverbrauchs aufzukommen habe. Der Staat selbst +erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an, +indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst +besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten +zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten +Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der +Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche Funktion des Unternehmertums +im Organismus der Volkswirtschaft, die Organisation und Verwaltung der +physischen Arbeitskraft des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch +aufzukommen für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst. + +Als _haftbar_ für die Erfüllung dieser Aufgabe -- und noch einiger +andern, über die ich hier nicht rede -- muß aber der Unternehmergewinn +angesehen werden. Dieser ist zwar überall zu einem gewissen Teil +Äquivalent für die persönliche Tätigkeit des Unternehmers und mag für +viele auch nicht mehr als dieses bedeuten; im großen und ganzen aber +sind in ihm Posten enthalten, die ganz außer jedem möglichen Verhältnis +von Leistung und Gegenleistung stehen und mit persönlicher Tätigkeit und +persönlichem Verdienst der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser +_überschüssige_ Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein +vernünftiges Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung und +seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem allgemeinen +Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte Arbeitstätigkeit +des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen Ausgabeposten +hinaus -- als da sind: Verzinsung des ganzen Betriebsfonds, Amortisation +der dem Verbrauch unterliegenden Betriebsmittel und Lohn für alle +Arbeitstätigkeit, Arbeiter und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile +an diesem Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn« +unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten +Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe dieses +Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen +Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf ihn ist einerseits +die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals angewiesen, die +eine wachsende Bevölkerung und die Steigerung der wirtschaftlichen +Tätigkeit erfordern, anderseits aber ist darauf auch anzuweisen die +Deckung der nicht-anschlagsmäßigen Aufwendungen, zu denen gegenwärtig +u. a. auch der Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der +Wirtschaftstätigkeit noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu +dienen zur Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der +Wirtschaftstätigkeit für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses +ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen +Schwankungen im Haushalt des Volks. + +Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der _überschüssigen_ +Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen Gesamtüberschuß der +Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach wohl hoch überschätzen, weil +sie ziemlich alles dazu rechnet, was außer dem eigentlichen Arbeitslohn +noch tatsächliche Ausgabeposten sind. Er ist aber sicher vorhanden -- +man muß ihn nur nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist +-- nicht bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern +günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als einen +angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern bei den großen +Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große Aktiengesellschaften, +unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr +reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen +Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige +Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit +hinausgehen. Und die Aufgabe aller sozialen Gesetzgebung muß es sein, +allmählich die Wege zu ebenen, auf welchen jener überschüssige +Unternehmergewinn seinen natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus +des Volks dienstbar, für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber +der Gesamtheit der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann. + +In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses +der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon +festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche +Tätigkeit, sondern nur _infolge_ derselben zufällt, bedingungsloses +Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa +durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation +des Eigentums bedeute. Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung +an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen +zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische +Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte -- +nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein +solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen erscheint +dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, um recht tiefe +Griffe hinein zu tun, für ein besonders dankbares Geschäft gilt. -- Ich +wäre der letzte, der die qualifizierte Arbeit, die der Ordnung nach der +Unternehmer zu leisten hat, nicht eines reichlichen Lohnes wert hielte. +Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der +Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die +Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit _anderer_ zufließen können, +unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die +unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein +gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag. Das +Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung aller Grenzen +zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem Anteil an einem +Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches Zeichen von _plutokratischer +Verdunkelung der Rechtsbegriffe_. + +Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, die Deckung für +Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in der Volkswirtschaft in +geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, die Unfallversicherung, den +richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: daß die Gesamtheit der +Unternehmer für solchen Verbrauch ausschließlich aufzukommen habe, und +hat dabei auch hinsichtlich des Maßes der Leistungen einigermaßen +befriedigende Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration +der sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention nach +viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung, +einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere Folgerichtigkeit im +Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte Armenverpflegung -- und +zum Unglück hat sie auch noch den wertvollen Gedanken der +berufsgenossenschaftlichen Organisation der Unternehmer gerade da +preisgegeben, wo er angefangen hätte, eine wirkliche Bedeutung zu +gewinnen. + + * * * * * + +Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen +Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen nach der negativen +Seite hin -- in Hinblick auf die Ansichten, welche die Lösung der +sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei es von unten oder von oben +her, erhoffen. + +Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht man sie in der +Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese Bestrebungen haben sicher +einen sehr hohen -- auch sozialpolitischen -- Wert, insofern sie die +Wege eröffnen und die Formen schaffen für eine kräftige und geordnete +Klassenvertretung der unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch +zugleich -- wie wir jetzt in England sich vollziehen sehen -- den Streit +der einander gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden +Kriegszustand in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber +hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum, +als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen +Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat die Vereinigung +meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten Gebieten eine Bedeutung. +Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist nur +möglich unter Gleichartigen und Gleichberechtigten. Wesentliche +Unterschiede der Funktionen im Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit +der Interessen und die Gleichheit der Rechte auf. Wirklich +genossenschaftliche Vereinigung von so heterogenen Elementen, wie z. B. +in einem größeren Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint +ganz aussichtslos. Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und +jede Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber auf +feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger Kräfte würde in +der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend sein mit +wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit gegenüber besser +organisierten Unternehmungen. Der Landbau dürfte deshalb wohl das +einzige Gebiet sein, auf welchem in größerem Umfang genossenschaftliche +Vereinigung vieler die Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der +Selbständigkeit vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung +gewinnen kann. Die _allgemeinen_ sozialen Übel sind also auf diesem Wege +nicht zu überwinden. -- Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, soweit er auf +anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein guter Rat für solche, +die keinen brauchen. + +Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten +Seite her, von den Unternehmern. -- Allerdings gibt es Leute, welche da +glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit der guten Unternehmer +werden die sozialen Klüfte zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch +Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, -- Gewinnbeteiligung u. dergl. -- +auch sonst unvermittelte soziale Interessengegensätze schließlich in +eitel Harmonie auflösen. Ich will auch darüber meine Meinung kurz sagen +-- schon um mich gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem +Umkreis solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für +sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein und +mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile +verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen Fortschritt +haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln des Wohlwollens genau +dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung der Kunst hat, wenn einer +sein verwittertes Haus anstreichen läßt: es sieht besser aus. Und wer +daran noch zweifelt, den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn +die Wohlfahrtsapostel unter sich sind, sie kein besseres Argument +wissen, sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die +Versicherung: alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« -- die +Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das +Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht +»rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt -- _wirkliche_ +Opfer! -- Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber all +solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale Bedeutung zu +haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten -- besseres Recht! + +Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, als jene +dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen völlig +verkennen, unter welche die Konkurrenz das Tun aller gestellt erhält. In +Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, kann keiner den anderen um mehr +voraus sein wollen als um sehr kleine Schritte -- sonst sorgt schon der +Wettbewerb derer, die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß +er ganz unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich +sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen +hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des einzelnen. +Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der Wüste anzulegen -- +damit in nächster Nacht der Wüstensand etwas zu begraben finde. Die +Oasen in der Wüste bleiben immer Oasen in einer _Wüste_ und müssen den +Wüstencharakter ihrer Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau +tragen. Alle vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet +können daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte +Wirtschaftsfeld allmählich _weniger Wüste_ werde -- und dieses kann nur +die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen. + +Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen des Staates +auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit entgegenzutreten, +wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche Freiheit« der alten +Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches Faustrecht -- +das Recht der Starken, als Klasse, die Schwachen, als Klasse, ungestört +ausbeuten zu dürfen. Und wie alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung, +in der Einschränkung und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der +Individuen ihren Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden +in der Überwindung des _Klassen_faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit +aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen mögen, +keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse nur für +ein einziges Gebiet -- die Propaganda der Ideen. In allem übrigen steht +jede Beschränkung durchaus nur unter der Frage: cui bono? -- für wen und +wem zulieb? und auch der freiheitliebende Mann kann in einer +Beschränkung seines Tuns keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie +alle gleichmäßig zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft. + + * * * * * + +Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher schon +formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes soziales +Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es bedarf aber kaum noch +eines Wortes, um erkennbar zu machen, daß eine solche Forderung in +innerem Zusammenhang mit dem politischen Programm der Partei steht, also +keineswegs Angelegenheiten zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern +Parteien, oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden +könnten. Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der +Gedanke: unseren _ganzen_ Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen +Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen Arbeit, auf das +_bürgerliche_ Niveau des alten selbständigen Handwerks zu erheben, +welches zurzeit nur seine obersten Schichten, in den bestsituierten +Industrien, erreichen -- und so auch unter den veränderten +Wirtschaftsverhältnissen den Träger der physischen Arbeitskraft des +Volkes als dessen gesunden, festen Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann +aber ohne allerlei Wenn und Aber keine andere Partei sich aneignen als +eine solche, deren politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes +Bürgertum, das in allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den +Gütern der Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien +auf der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche +Aufgabe sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des +Staatswesens hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und um +so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen, je größere +unselbständig und abhängig bleiben. Für große und einflußreiche Kreise +des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem die Hörigkeit nicht mehr +zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« das Ideal für die Regelung des +Rechtsverhältnisses zwischen den Selbständigen und den wirtschaftlich +Unselbständigen. + +Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des +vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung zu den +Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein kräftigeres Rückgrat für +ihre politischen Bestrebungen gewinnen. + + + + +Anhang. + + +Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, die E. +ABBE auf Grund einer stenographischen Nachschrift nachträglich selbst +für den Druck ausgearbeitet und auch als Broschüre (Jena, Bernh. +Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht hat, folgte noch ein drittes +Referat über »Volksbildung«. Bei diesem verhinderte er eine Nachschrift +als überflüssig, weil er sich besonders sorgfältig vorbereitet hatte und +daher des Wortlautes für eine spätere Drucklegung durchaus sicher +glaubte. Zu einer solchen ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht +gekommen und damit ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese +wichtige Frage unmöglich gemacht. + +Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. ABBEs »Entwurf zu +einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven und Erläuterungen +zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« wiedergegeben, die +seine Ansicht über Volksbildung in gedrängter Form zum Ausdruck bringen. +Die Wiedergabe dieser Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil +das am Schlusse des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung +abgedruckte Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn ABBE hat +sich den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen die +praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben waren und +auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der Carl +Zeiss-Stiftung verzichtet. + +Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach ABBEs Hinscheiden der von ihm +gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne Kenntnis dieser Vorgänge als +gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen und die Verwirklichung durch +eine von ihnen begründete, aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und +Verehrer zu dotierende »Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde. + +Der Herausgeber. + + +Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung (als Manuskript +gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«: + + +§ 80. + +Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner bestimmter +Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes sub B in § 1 gänzlich +ausgeschlossen sein, außer für den einen Fall, daß es geschieht, um +Söhnen des Arbeiterstandes die Wege zu höherer Ausbildung zu eröffnen -- +aber abseits von jeglicher Wohltätigkeitsidee, allein unter dem +Gesichtspunkt: Talent und geistige Kraft in den unteren Volksschichten, +welche mangels der Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der +größeren Aufgaben im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation +fortgesetzt verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen +Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen, +der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten, +solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen Lebenserfahrung +mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und die kastenartige Scheidung +der Berufsstände in ihren Personen durchbrechen können. + +Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere Mittel zur +Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der Stiftungsverwaltung +besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe nach dem Sinne des +Stifters sich anzunehmen. + + +§ 81. + +Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer Stufe des +unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl als sogenannte gute +Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht ohne das zu sein, +deutliche Anzeichen besonderer geistiger Kraft oder ungewöhnlichen +Talents erkennen lassen, zu höherer Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie +wolle zunächst den Angehörigen solcher ausreichende Mittel anbieten, um +ohne Opfer ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule +erhalten zu können -- möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und +jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer Art; und +sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl Zeiss-Stiftung«, +unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation und mit Belassung +vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegenverpflichtungen, bis zum +Abschluß einer ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung +auf gelehrte oder technische Hochschulen oder sonstige höhere +Lehranstalten entsenden. + +Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei +territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst +weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es dürfen jedoch +ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter mit ihrer Hände Arbeit +ihr Brot zu verdienen hatten -- als industrielle Arbeiter, Kleinbauern, +Kleinhandwerker oder dergl. + + +Aus »Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung (als Manuskript gedruckt)«: + + +Zu §§ 80, 81. + +Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur für +etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner Personen +bemerke ich folgendes: + +Gemäß den -- menschlich auch mir höchst achtenswerten -- Absichten der +bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der Ausbildung Unbemittelter +würde einem solchen bei Gewährung eines Stipendiums oder dergl. immer zu +sagen sein: »_Du verdienst_ wegen deines Verhaltens oder wegen deiner +Fähigkeiten, daß man dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer +Lebensstellung behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte +ihm vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher +werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in welchem du +geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter als die Mehrzahl +deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung von selbst einigen Vorsprung +gewinnen und dann hinsichtlich des späteren Verhältnisses deiner +Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre Befriedigung und des Verhältnisses +deiner Kräfte zu den Aufgaben, die dir zufallen, eines subjektiv +größeren Überschusses dich erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf +meist der Fall sein kann. _Aber_ -- die Rücksicht auf das Gemeinwohl +verlangt, daß man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und +schwierigeren Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht +gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an +über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für sich allein +prästieren kann, usw.« + +Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus +abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt des Arbeitersohnes, +dessen Vater nur mit größtem Widerstreben Wohltaten sich gefallen lassen +mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung soll also auch in diesem Punkt keine +»milde« Stiftung sein. + +Meine Ansicht ist nicht, daß eine Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung in +dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegenüber der Größe der +Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung für das Gemeinwohl +gewinnen könne. Was in diesem Punkt von einer einzelnen Stelle aus +geschehen kann, wird immer »Tropfen auf einen heißen Stein« bleiben. +Eine wirkliche Lösung kann das hier angedeutete soziale Problem erst +dann finden, wenn einmal der Unterrichtsminister eines großen Staates +begriffen hätte, daß es für das Staatsinteresse noch nicht genug ist, +die nötigen vielen Millionen jährlich aufzuwenden, um höhere +Unterrichtsanstalten aller Art auf bestem Fuß zu erhalten, sondern daß +noch einige Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch dafür geregelte +Vorsorge treffen zu können, daß jene Anstalten just von denen benutzt +werden müssen, an deren höherer Ausbildung allein dem Staat selbst etwas +gelegen sein kann. Das würde besagen müssen: planmäßiges Heranziehen der +höher veranlagten Köpfe aus allen Schichten des Volkes, nach Analogie +der allgemeinen Wehrpflicht und der Rekrutierung für die Spezialwaffen +zum Dienst der leitenden Funktionen im öffentlichen und wirtschaftlichen +Leben -- behufs Erhöhung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen +geistigen Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer +Kastenbildung in den Berufsständen. Dazu aber würde gehören, nicht nur +sich hinwegsetzen zu können über den unvermeidlichen Mangel solcher +Maßnahmen, daß dabei wegen der Schwierigkeit richtiger Auslese auch +manches Mittelgut auf öffentliche Kosten zu erziehen wäre, sondern vor +allem, sich nicht fürchten zu müssen vor den mancherlei einschneidenden +Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung des allmählich entstandenen +faktischen Bildungsmonopols der Wohlhabenden nach sich ziehen würde. + +Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde einem von der +Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin Wert und Bedeutung +des ersten guten Beispiels auf einem wichtigen Gebiet des allgemeinen +Volksinteresses verbleiben. + +Fußnoten: + +[Fußnote 2: [Nach der Angabe Bebels in seiner Eröffnungsrede zum Jenaer +Parteitag (1905) fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]] + + + + +II. + +Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen +Werkstätte. + +Gehalten am 12. Dezember 1896[3]. + + +Hochgeehrte Gäste -- liebe Freunde und Mitarbeiter! + +In diesen Wochen sind es 50 Jahre geworden, daß aus allerkleinstem +Anfang das Werk entstanden ist, das unter dem Namen von _Carl Zeiss_ +heute die Tätigkeit einer großen Zahl von Menschen in dauerndem Verein +hält, ein wichtiges Element in der Wirtschaftstätigkeit unserer Stadt +geworden ist und auch für manche Angelegenheiten allgemeineren +Interesses einige Bedeutung gewonnen hat. + +Da der Begründer dieses Werkes nicht mehr lebt, sonach niemand mehr da +ist, der noch in seiner Person das Ende des 50jährigen Zeitabschnittes +mit seinem Anfang verknüpfte und dessen Person so den Mittelpunkt einer +festlichen Erinnerung bilden könnte, haben wir von jeder Art besonderer +Feier abgesehen. Wir wollen den äußeren Markstein auf dem Weg unserer +täglichen Arbeit, den man in dem Ablauf eines halben Jahrhunderts zu +sehen gewohnt ist, lediglich zum Anlaß nehmen, auf diesem Weg einen +Augenblick Halt zu machen und unsere Gedanken zu sammeln in einem +Rückblick auf das hinter uns Liegende, und in dessen Betrachtung neue +Ermunterung zu rüstiger Fortsetzung unserer Arbeit, neues Vertrauen auf +ihre Zukunft suchen. + +Die Geschichte dieser 50 Jahre enthält auch in dem sichtbar gewordenen +Geschehen, in dem Fortgang der äußeren Entwicklung unseres Instituts +wohl manches, was dem Gedächtnis aufbewahrt zu werden verdient -- +manches, was für die Nächststehenden, manches, was auch für weitere +Kreise ein bleibendes Interesse hat, weil es entweder Merkzeichen +gewisser Fortschritte bietet, oder typische Vorgänge der allgemeinen +Wirtschaftsentwicklung oder die Eigenart unseres besonderen +Arbeitsfeldes exemplifiziert. + +Meine Absicht hier geht indes nicht auf alles dieses. Was _davon_ +späterer Erinnerung festzuhalten angemessen erscheint, wird mein Kollege +CZAPSKI demnächst in einer Darstellung der Geschichte unserer Werkstätte +denen, die solches interessiert, zugänglich machen[4]. _Meine_ Aufgabe +hier sehe ich nur darin, zu erzählen von der _inneren_ Geschichte +unserer Anstalt, von den Gedanken und Bestrebungen, die in ihr lebendig +und wirksam gewesen sind -- also von dem, was aus dem sichtbaren Verlauf +des Geschehens noch nicht ohne weiteres zu erkennen -- was vielmehr, um +dessen volles Verständnis zu vermitteln, nur der beibringen kann, der +auch das innere Geschehen durch alle bedeutsamen Phasen seines Verlaufs +persönlich miterlebt hat. + +Man wird nun zum voraus gewärtig sein, daß in einem Gebilde menschlichen +Schaffens, welches durch ein halbes Jahrhundert hin über mehrfachen +Wechsel der Personen hinweg stetig in gleicher Richtung sich +fortentwickelt hat, nicht nur das Resultat von äußeren Einwirkungen und +von Antrieben der Umgebung vorliegen werde -- deren fortwährender +Wechsel in unserer rasch lebenden Zeit doch nur aus blindem Zufall eine +konstante Bahn hätte ergeben können. Man wird also zum voraus vermuten, +daß in solchem Gebilde etwas wirksam gewesen ist, was von innen heraus +den Gang der Entwicklung bestimmt hat -- eine durchgehende +lebenskräftige Idee, vergleichbar dem entwicklungsfähigen Keim, aus +welchem kraft innerer Anlage der Baum allmählich herauswächst, in seinem +Wachstum nicht bestimmt, höchstens nur beeinflußt durch die Einwirkungen +der äußeren Umgebung, fördernde und hemmende Umstände. + +Was nun ist in unserem Fall der lebenskräftige Keim, aus dessen +inhaltsreicher Anlage dieser große Baum entstanden ist |in dessen +Schatten jetzt zahlreiche fleißige Menschen Obdach gefunden haben|? Was +ist der treibende Gedanke, der die Entwicklung dieses Unternehmens +geleitet hat? + +Es entspricht ganz der Stimmung, in der wir heute uns hier vereinigt +haben -- der Stimmung pietätvoller Erinnerung an den Mann, der vor 50 +Jahren zu allem, was jetzt uns vor Augen steht, den Grund gelegt hat -- +daß die Antwort auf diese Frage sofort die Bedeutung des persönlichen +Wirkens von _Carl Zeiss_, der von ihm getragenen Ideen aufdeckt -- und +so ihn gleich in den Mittelpunkt unserer Betrachtung rückt. + +Schon vor acht Jahren, als wir den Begründer unserer Werkstätte zu Grabe +geleiteten, habe ich an seinem Sarg in kurzen Worten ausgesprochen[5], +daß in ihm ein Mann geschieden sei, in dessen Wirken ein neuer +eigenartiger Gedanke Anfang und Vollendung gefunden hat; und bei einem +späteren Anlaß[6] wurde im Sinne dessen als sein bleibendes Verdienst +hingestellt: das geordnete Zusammenwirken von Wissenschaft und +technischer Kunst auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt +zu haben. + +Der heutige Tag gibt nunmehr die Gelegenheit, dieses zu erläutern, näher +zu bestimmen und auch öffentlich zu rechtfertigen. + +Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst ist in der Optik +allerdings eine sehr alte Sache. Denn auf ihrem Gebiet hat die +praktische Arbeit schon viel früher wie auf fast allen anderen Gebieten +der Technik in direkter Wechselwirkung mit wissenschaftlichen Ideen und +unter deutlicher Leitung solcher gestanden. Die nahe Beziehung aller +Leistungen der praktischen Optik auf große wissenschaftliche Interessen +-- zu allererst der Astronomie -- brachte dieses von selbst mit sich. +Das Interesse an der Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge hat fast +alle hervorragenden Förderer der Naturerkenntnis auch zu Förderern der +Künste gemacht, die auf Herstellung der Beobachtungswerkzeuge und deren +Vervollkommnung ausgehen. Man braucht nur KEPLER und NEWTON zu nennen, +um markiert zu sehen, wie jeder Fortschritt in der wissenschaftlichen +Erkenntnis der Eigenschaften und Wirkungen des Lichts immer unmittelbar +die Betätigung praktischer Kunst zur Verwertung solchen Fortschrittes +neu angeregt hat. So sind seit fast drei Jahrhunderten alle neuen +Zielpunkte dieser Betätigung bewußterweise aus der wissenschaftlichen +Lehre der Optik abgeleitet worden, die Mittel und Wege zur Betätigung an +der Hand der Doktrin gefunden worden. + +Hierbei war aber der praktischen Arbeit des ausübenden Optikers immer +noch ein sehr weites Feld verblieben. Die Doktrin wies nur die typischen +Formen der Elemente der Konstruktionen nach, die bekannte Linsengestalt +der durch kugelförmige Flächen begrenzten Glasstücke, und gab die +allgemeinen Direktiven für ihre richtige Kombination für die +verschiedenen Zwecke, wie z. B. die Regel für das Zusammenfügen von zwei +solchen Glasstücken aus verschiedenem Material behufs achromatischer +Lichtsammlung u. dgl. Sache der persönlichen Erfahrung des geschickten +Praktikers, seiner Übung in der Beurteilung des erzielten Effekts, +seiner Findigkeit in der vorteilhaften Kombination und Abänderung der +Elemente, blieb es dabei, die jeweils beabsichtigte Wirkung +_befriedigend_ herauszubringen, also ein _gutes_ Fernrohr oder ein +_gutes_ Mikroskop nach dem jeweiligen Maßstab der Anforderungen +herzustellen; und auch der allmähliche Fortschritt in der Höhe der +Leistungen war nur zum geringeren Teil bedingt durch die Verbesserung +der technischen Ausführung, in viel höherem Grad durch das Auffinden von +vorteilhafteren, besseren Effekt herbeiführenden Kombinationen von +Linsen. Je höher die Anforderungen an die Leistung der optischen +Instrumente wurden, zu je komplizierteren Zusammensetzungstypen man sich +dadurch gedrängt sah, desto größere Bedeutung gewann die persönliche +Geschicklichkeit und praktische Begabung des ausübenden Optikers. + +Beim Mikroskop hat schon in den ersten Dezennien dieses Jahrhunderts die +sich ausbreitende Anwendung des Instruments in der Erforschung der +organischen Welt und der hierbei rasch steigende Anspruch an hohe +Vergrößerung und vollkommene Bildschärfe, zu allmählich immer +verwickelteren Linsenkombinationen geführt, für deren Aufbau den +Optikern zwar auch neue Direktiven von theoretischen Gesichtspunkten aus +gegeben worden waren, deren erfolgreiche Ausführung an Hand dieser +Direktiven aber immer höher werdende Anforderungen an die Kunst stellte. +|Namentlich der neue Zusammensetzungstypus, den AMICI auffand -- man +weiß nicht genau, in welcher Art des Ineinandergreifens von +theoretischer Betrachtung und praktischer Erfahrung -- der auf die +Immersionslinsen hinleitete, hat um die Mitte des Jahrhunderts den +Aufbau des Mikroskopobjektivs zu einer Kunst entwickelt, die in ihren +besten Vertretern, wie z. B. HARTNACK und einigen anderen, die +Betätigung einer ganz eigenartigen Form intuitiven Schaffens zeigt, weil +sie Leistungen zustande brachte, von denen damals niemand sich +Rechenschaft geben konnte -- am wenigsten die ausübenden Personen +selbst.| + +_Carl Zeiss_ ist, als er, von SCHLEIDEN angespornt, bald nach seiner +Niederlassung in Jena der Mikroskop-Optik sich zuwandte, gleichfalls den +eben charakterisierten Weg gegangen, und hat zunächst auf diesem, +schlecht und recht wie andere vor ihm und andere neben ihm, vorwärts zu +kommen gesucht unter Anlehnung an die Vorbilder, die sich ihm in den +Leistungen der älteren Meister boten. Kein Geringerer als SCHLEIDEN hat +ihm auch bezeugt, daß er nach kurzer Zeit zu sehr bemerkenswerten +Erfolgen gelangt ist. Zeiss selbst aber ist, wie er später erzählte, +hinsichtlich dieser Erfolge schon sehr früh recht skeptisch gewesen. Er +merkte, daß er, als Autodidakt an dieses Arbeitsfeld herangekommen, also +ohne Anteil an der Summe von traditioneller Erfahrung, die auf ihm +gewonnen war, den anderen gegenüber, die schon [durch] Jahrzehnte hin +jene eigenartige Kunst geübt hatten, sehr im Nachteil sei, und als +Autodidakt auch frei von allzu großer Verehrung für das traditionell +Gegebene fand er bald, daß diese ganze Art des Arbeitens im letzten +Grund für die Optik eigentlich höchst irrationell sei. Er sagte sich: da +alle Wirkungen, die eine Linsenkombination begleiten, auf Gesetzen +beruhen, die durch die wissenschaftliche Optik genau festgestellt, in +allen Einzelheiten mathematisch bestimmbar sind, und da auch alle +maßgebenden Eigenschaften des wirksamen Stoffes, des Glases, auf das +strengste meßbar sind -- so muß es für den Aufbau der Linsensysteme +jeder Art noch einen ganz anderen Weg geben, um eine verlangte Wirkung +mit Sicherheit des Erfolgs herbeizuführen. Es muß auf diesem Gebiet noch +eine ganz andere Art des Zusammenwirkens von wissenschaftlicher Lehre +und technischer Kunst möglich sein, als bisher bestanden hat; es muß +möglich sein, nicht nur die allgemeine Direktive für die zweckmäßige +Zusammensetzung der Elemente aus der Theorie zu entnehmen, sondern die +richtige Zusammensetzung selbst bis in ihre letzten Einzelheiten für +jede verlangte Wirkung. Wie der Architekt ein Bauwerk, bevor eine Hand +zur Ausführung sich rührt, schon im Geiste vollendet hat, nur unter +Beihilfe von Zeichenstift und Feder zur Fixierung seiner Idee, so muß +auch, dachte sich Zeiss, das komplizierte Gebilde von Glas und Metall, +wie das Mikroskop es erfordert, sich aufbauen lassen rein +verstandesmäßig, in allen Elementen bis ins letzte vorausbestimmt in +rein _geistiger_ Arbeit, durch theoretische Ermittlung der Wirkung aller +Teile, bevor diese Teile noch körperlich ausgeführt sind. Der +arbeitenden Hand dürfe dabei keine andere Funktion mehr verbleiben, als +die genaue Verwirklichung der durch die Rechnung bestimmten Formen und +Abmessungen aller Konstruktionselemente und der praktischen Erfahrung +keine andere Aufgabe, als die Beherrschung der Methoden und Hilfsmittel, +die für letzteres, die körperliche Verwirklichung, geeignet sind. -- +Also: eine andere Grenzregulierung zwischen der Arbeit des Verstandes +und der Arbeit der Hand, zwischen wissenschaftlicher Theorie und +praktischer Kunst, grundsätzlich verschieden von der früheren Abgrenzung +der Funktionen beider. Das nun ist die Idee, die _Carl Zeiss_ in die +Mikroskop-Optik eingeführt und über alle Hindernisse hinweg zur +Verwirklichung gebracht hat: die Idee eines streng _rationalen_ Aufbaues +der optischen Konstruktionen für das Mikroskop; das ist der Keim, aus +dem alle inneren Fortschritte und alle äußeren Erfolge, die sein Wirken +gebracht hat, hervorgegangen sind. Das soll es besagen, wenn als das +Verdienst von _Carl Zeiss_ hingestellt wurde: das geordnete (nämlich das +_neu_geordnete) Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst +auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben. + +Die hier bezeichnete und auf unserem Arbeitsfeld für _neu_ erklärte Art +der Verbindung von Wissenschaft und Technik ist uns durch ihre längst +offenkundige Herrschaft auf vielen anderen Gebieten der Technik -- wie +im Maschinenbau, dem Ingenieurwesen und anderen -- jetzt schon so +geläufig, daß sie fast als etwas Selbstverständliches erscheint und man +sich leicht wundern könnte, die Einführung dieser Idee in unserem Gebiet +überhaupt als etwas Bemerkenswertes und Bedeutsames hingestellt zu +sehen. Könnte doch jetzt nur noch ein Stümper eine Dampfmaschine +wirklich zu bauen beginnen, ohne daß er vorher ganz genau wüßte, wieviel +Pferdekräfte sie entwickelt, wenn man sie, genau nach seinen +Vorschriften ausgeführt, zum erstenmal in Gang setzen wird; und wird +doch längst keine eiserne Brücke mehr gebaut, ohne daß der Erbauer, noch +ehe das Erz zu ihren Rippen aus der Erde geholt, schon genau angeben +kann, wieviel Zentimeter sie sich durchbiegen wird, wenn sie nach drei +oder vier Jahren fertig dasteht und der erste Eisenbahnzug sie befährt. +So ist es aber auch auf diesen Gebieten nicht immer gewesen, und so auch +nicht in der Optik. |Eine alte Sache ist die vorher geschilderte Art des +Eingreifens der wissenschaftlichen Theorie in die Technik nur auf den +Gebieten der Technik, deren Erzeugnisse auf Bewegungseffekte, also +phoronomische, geometrisch bestimmbare Wirkungen ausgehen -- wie bei der +Mechanik im engeren Sinne. Die Idee, auch Gebilde, durch die nicht +körperliche Formen an sich, oder Bewegungsformen als Effekt bezweckt +werden, bei welchen vielmehr bestimmte körperliche Formen an bestimmten +Stoffen eine zum voraus bestimmte physische Wirkung hervorbringen sollen +-- die Idee, auch solche Gebilde auf die gedachte streng rationale Art +zu gewinnen, ist auf allen Gebieten der Technik sehr neu -- weil die +Möglichkeit solchen Verfahrens mehrere sehr schwer zu erfüllende +Postulate einschließt.| Und wenn es nicht immer so gewesen ist, so +bezeugt nun gerade die Ausbreitung und die Macht, die jener Gedanke des +rationalen Aufbaues körperlicher Gebilde behufs Erzielens bestimmter +physischer Effekte jetzt gewonnen hat das Verdienst derer, welche die +Pfadfinder dieses Gedankens gewesen sind. Und zu diesen Pfadfindern +gehört auch _Carl Zeiss_. + +Zum erstenmal auf irgend einem Feld der Technik überhaupt rein +durchgeführt ist jene Idee, glaube ich, erst im Anfang dieses +Jahrhunderts durch JOSEPH FRAUNHOFER, und zwar ist es zum erstenmal +geschehen gerade auf dem Feld der praktischen Optik -- und an einem +Objekt, das der nächste Verwandte des Mikroskops ist -- dem +astronomischen Fernrohr. Denn die ersten Gebilde der bezeichneten +Kategorie, die streng auf diesem Weg zustande gekommen sind, also die +frühesten Zeugen der Betätigung jener Idee auf dem Gebiet praktischen +Schaffens, sind die Objektive zu Fernröhren, die im Beginn der 20er +Jahre FRAUNHOFER von München aus den Astronomen in die Hand geben +konnte. Man darf also wohl die rationale Methode der Konstruktion +technischer Erzeugnisse zu physischen Effekten im allgemeinsten Sinne +die FRAUNHOFERsche Methode nennen. + +Das Verdienst von Zeiss erleidet aber keine Einschränkung durch den +Umstand, daß der gleiche Gedanke gerade auf dem Gebiet der Optik, und an +einem dem Mikroskop so nahe verwandten Ding, wie das Fernrohr ist, schon +40 Jahre vorher mit Erfolg betätigt worden ist. Denn die genauere +Würdigung aller sachlichen Momente führt zu der Einsicht, daß diese +frühere Betätigung durch FRAUNHOFER zwar wohl einen Wink für die +Anwendung der gleichen Grundidee auch dem Mikroskop gegenüber gegeben +hat, aber kein irgendwie leitendes Vorbild für die Verwirklichung hat +bieten können -- trotz der Gleichheit des Arbeitsfeldes und trotz der +scheinbaren inneren Verwandtschaft der Aufgaben. Dieser auf den ersten +Blick befremdliche Schluß beruht auf einem erst viel später[7] erkannten +Gegensatz der beiden Grundprobleme der praktischen Optik, des +Fernrohr-Problems und des Mikroskop-Problems, im Theoretischen sowohl +wie in wesentlichen praktischen Bedingungen -- einem Gegensatz, der es +mit sich bringt, daß die Aufgabe der rationalen Darstellung, auch +nachdem sie für das Fernrohr gelöst war, für das Mikroskop doch einen +neuen, selbständigen Ansatz nehmen mußte, keine Übertragung des +Verfahrens zuließ[8]. + +Da ich auf die Rechtfertigung dessen in meinem Vortrag nicht näher +eingehen darf, begnüge ich mich zur Erhärtung des Gesagten mit dem +Hinweis auf eine äußere Tatsache, aus der hervorgeht, wie weit der +Gedanke von _Carl Zeiss_ dem Bewußtsein gerade seiner Fachgenossen fern +gelegen hat -- nicht nur zur Zeit als jener ihm nachzugehen begann, +sondern noch viel später. Denn noch vor etwa 15 Jahren, also zu einer +Zeit, als längst alle Dampfmaschinen und alle Eisenbahnbrücken nach +FRAUNHOFERscher Art gebaut wurden, konnte behauptet werden: die +Mikroskope könnten auf diese Art _nicht_ gebaut werden, und ein +angesehener und unterrichteter Schriftsteller der Mikroskopie, der einem +der besten Optiker der alten empirischen Schule persönlich nahe stand +und daher das Arbeitsfeld kannte, konnte daraufhin die Richtigkeit der +Angabe: daß sie hier in Jena seit 10 Jahren so gebaut würden, auch +öffentlich in Zweifel ziehen. Auch ist es noch gar nicht so lange her, +daß in den Augen vieler beim Mikroskop der Anspruch auf eine höhere +Wertschätzung seitens der Vertreter der alten empirischen Schule noch +mit der Erklärung begründet werden konnte: von ihnen werde es _nicht_ +wie in Jena gebaut. Erst seit etwa 10 Jahren ist die umgekehrte +Versicherung: es werde _genau wie_ in Jena gebaut, allgemein die Stütze +für den Anspruch auf die höhere Schätzung geworden -- wiederum Beweis +dafür, daß die Idee des neuen Arbeitsplanes und die Möglichkeit ihrer +Würdigung außerhalb des Gesichtskreises der Zeitgenossen lag. + +Die Geschichte unserer Werkstätte ist nun hinsichtlich des ersten +30jährigen Abschnittes grundlegender Tätigkeit und zum Teil noch über +diese Zeit hinaus nichts anderes als die Geschichte der Bestrebungen, in +welchen jener Gedanke einer neuen, anders geregelten Art des +Ineinandergreifens von Wissenschaft und Technik an den Aufgaben der +Mikroskop-Optik sich betätigt und allmählich verwirklicht hat. -- Die +vorher zur Sprache gebrachten Umstände aber: einerseits die historische +Priorität FRAUNHOFERs hinsichtlich der erstmaligen Einführung dieses +Gedankens in die Optik überhaupt, anderseits die eben betonte innere und +äußere Selbständigkeit seines nochmaligen Auftretens gegenüber einer +anderen Aufgabe des gemeinsamen Arbeitsfeldes -- diese Umstände bringen +es mit sich, daß in meiner weiteren Betrachtung das hiesige Geschehen +überall in Vergleich treten muß mit der Tätigkeit FRAUNHOFERs. Ich muß +so das Wirken meines verstorbenen Freundes heranrücken an die +phänomenale Figur, die auf dem gleichen Arbeitsfeld aus einem armen +Münchener Spiegelschleifer im Anfang dieses Jahrhunderts herausgewachsen +ist. In der Nähe dieser Figur muß allerdings manches kleiner sich +ausnehmen, was, in der gewöhnlichen Umgebung gesehen, mit weniger +abnormem Maßstab gemessen, größer erscheinen würde. Es gibt aber gar +keinen anderen Standpunkt für eine richtige Würdigung der Lebensarbeit +von _Carl Zeiss_, als ohne Scheu vor diesem Maßstab ihre Erfolge in +Parallele zu setzen zu dem Wirken des größeren Vorgängers -- obwohl, +nachdem die geschichtliche Nachforschung auch auf die Einzelheiten +dieses Wirkens Licht geworfen, jetzt an manchen Punkten mit bezug auf +ihn zu sagen ist: mutato nomine fabula de te narratur -- unter anderem +Namen die Geschichte von Dir erzählt! + +Es handelt sich nämlich hier um einen Parallelismus in den Dingen +selbst, durchaus vergleichbar einer Erscheinung, die in der lebenden +Natur öfters uns entgegentritt. Wie etwa das Wirbeltierauge in ganz +verschiednen Tierreichen, ohne genealogischen Zusammenhang der +Entwicklung, sich wiederholt, und, irgendwo entstanden, immer wieder die +gleichen typischen Formen durchläuft, nur in Nebensächlichem modifiziert +durch die Verschiedenheit der äußeren Bedingungen -- so hat in unserem +Interessenkreis die vorhin dargelegte Idee des verstandesmäßigen +Aufbaues künstlicher Gebilde an zwei getrennten Stellen unabhängig +eingesetzt, nur übereinstimmend in der Zweckbeziehung auf die Wirkungen +des Lichts, und hat einen ganz parallelen Gang der Entwicklung +durchlaufen, in den Abweichungen nur die Verschiedenheit des +Ausgangspunktes und der die Entwicklung begleitenden Nebenumstände +bekundend. + +Es hat nämlich die konsequente Verfolgung der zuvor charakterisierten +Idee in ihren beiden getrennten Gängen nicht nur im allgemeinen zu +gleichartigem Endergebnis geführt -- zu einem bedeutenden und dauernden +Fortschritt in der Leistungsfähigkeit und Vollkommenheit der Erzeugnisse +-- dort des Fernrohrs, hier des Mikroskops -- sondern der Weg des +Gelingens zeigt auch hier dieselben charakteristischen drei Etappen +wieder, durch die er bei FRAUNHOFER hindurchgegangen ist: als ersten +Schritt die Reform der Technik der praktischen Optik, die +Vervollkommnung der Methoden technischer Arbeit, als zweiten die +Vertiefung und Ergänzung der theoretischen Grundlagen, welche die +Behandlung der Aufgabe brauchte, und als letzten die Reform der +praktischen Grundlagen, der Bedingungen für die Beschaffung des +Urmaterials, des optischen Glases. Die Wiederholung dieser drei Stufen +des Fortgangs in gleicher Reihenfolge ist aber durchaus nicht auch im +Sachlichen eine Wiederholung dessen, was FRAUNHOFER im Verfolg seiner +besonderen Aufgabe schon getan hat -- so daß etwa, nachdem inzwischen +die Tätigkeit FRAUNHOFERs im ersten Viertel des Jahrhunderts genauer +bekannt geworden, jetzt zu sagen wäre: wie schade, daß dasselbe zweimal +hat getan werden müssen! Ganz im Gegenteil, die Wiederholung desselben +Entwicklungsganges von einem ganz anderen Ausgangspunkt aus -- nämlich +vom Mikroskop-Problem -- führte in allen wesentlichen Punkten zu +wichtigen und unentbehrlichen Ergänzungen der FRAUNHOFERschen Arbeit in +denjenigen sachlichen Momenten, die von seinem Ausgangspunkt aus nicht +in den Gesichtskreis der Aufgabe eintreten konnten -- so daß man +vielmehr sagen muß: das nochmalige Einsetzen desselben Grundgedankens an +einer anderen Sonderaufgabe der Optik und das nochmalige selbständige +Durchlaufen aller seiner Konsequenzen von dem neuen Ausgangspunkt aus +ist direkt notwendig gewesen, um diesem Grundgedanken eine vollständige, +das ganze Feld der praktischen Optik beherrschende Entwicklung zu +ermöglichen. Und das verleiht nun dem Wirken von _Carl Zeiss neben_ +FRAUNHOFER eine selbständige Bedeutung. + +Ich kann hier nicht auf die einzelnen Etappen des gemeinsamen +Entwicklungsganges eingehen, kann also auch nicht dartun, warum die +vorher bezeichneten drei Fortschritte notwendige Postulate der +Verwirklichung der Idee sind, warum vermöge des gegensätzlichen +Charakters des Grundproblems in Hinsicht auf das Mikroskop andere, neu +zu lösende Aufgaben vorlagen. Alles das muß ich der Vervollständigung +dieses Vortrages bei seiner Drucklegung vorbehalten[9]. + +Nur zwei Punkte, die das einzelne betreffen, darf ich auch hier nicht +ganz übergehen, weil in ihnen einzelnes eine besondere Bedeutung +gewinnt. + +Die _Vervollkommnung der Technik_ optischer Arbeit gegenüber dem, was +dem alten empirischen Verfahren genügen konnte, ist die allererste +Voraussetzung für die Verwirklichung der rationalen Methode. Deshalb ist +es für den Erfolg ganz wesentlich, daß _Zeiss_ gleich von Anfang an ein +ganz klares Bewußtsein dessen hatte und gleich von Anfang an alles +darauf anlegte, in seiner kleinen Werkstatt eine sehr exakte Technik +einzubürgern, die unsichere Geschicklichkeit der Hand überall unter die +Kontrolle strenger Prüfungsmethoden zu stellen. + +Auf dem Weg dieser Bestrebungen ist nun auch genau das Verfahren, +welches für FRAUNHOFER, wie man jetzt weiß, eine wichtige Grundlage des +Erfolges wurde, selbständig hier wieder erfunden worden, unter +Umständen, die jeden Zusammenhang seines hiesigen Auftretens mit seiner +ersten Entdeckung in München sicher ausschließen. Es ist dies die +sinnreiche Methode zur Prüfung der Formen sphärischer und ebener Flächen +mit Hilfe der sogenannten Farben dünner Plättchen, der Erscheinung, die +uns ungesucht im bunten Farbenspiel der Seifenblasen entgegentritt. +Diese Methode, nach welcher die Lichtwellen selbst den Maßstab zur +Messung der allerkleinsten Form- und Größenunterschiede darbieten +müssen, ist seit Beginn der sechziger Jahre auch hier der wichtigste +Hebel gesteigerter technischer Leistungen geworden und das ABC-Buch der +damals in hiesiger Werkstätte entstandenen neuen Schule exakter +optischer Technik. + +_Zeiss_ hat indes diese technischen Fortschritte, wenn sie auch überall +direkt unter der Leitung seiner Idee standen, doch nicht persönlich +vollziehen können. Schon über die Jahre hinaus, in denen Auge und Hand +noch schwierig zu erlernende Fertigkeiten sich aneignen können, und +auch durch viele andere Ansprüche in seiner Zeit viel zu sehr beschränkt +für mühsame technische Studien war er darauf angewiesen, für diesen Teil +seiner Aufgabe von Anfang an die Geschicklichkeit, praktische Umsicht +und Findigkeit eines anderen zu benutzen, den er zum Gehilfen seiner +Arbeit frühzeitig gewonnen hatte. Er auch ist der Nacherfinder der eben +erwähnten wichtigen Methode. Wir freuen uns alle, ihn heute noch unter +uns zu haben, unseren treuen alten AUGUST LÖBER, den Begründer unserer +Schule subtiler Technik, den Senior unserer ganzen Genossenschaft und +den Lehrmeister, unmittelbar oder mittelbar, aller unserer tüchtigen +Optiker. Für das Vorwärtskommen von _Zeiss_ ist es von nicht geringer +Bedeutung gewesen, daß gleich der erste, den er in der Verfolgung seiner +Pläne als Mitarbeiter heranziehen konnte, so entgegenkommendes +Verständnis für die eigenartigen Aufgaben, so hoch entwickelten Sinn für +Präzision und Exaktheit, und so volle Hingabe seiner ganzen Person ihm +entgegenbrachte. Solange also des Werkes von _Carl Zeiss_ gedacht wird, +in unserem Kreis und außerhalb desselben, wird auch das Andenken an +seinen treuen frühesten Mitarbeiter lebendig bleiben, der am Gelingen +des Ganzen so wichtigen Anteil hat -- in dessen anspruchslosem Wirken +ein FRAUNHOFERscher Gedanke neu erwacht ist[10]. + +Als zweites erwähne ich noch die Einwirkung, die auch hier, wie 50 Jahre +früher bei FRAUNHOFER, der Grundgedanke von _Zeiss_ auf die Reform der +_Darstellung des optischen Glases_ geübt hat, weil die Art, wie dieses +hier geschehen, ein lehrreiches Beispiel bietet für die Macht, mit der +die innere Folgerichtigkeit alles Geschehens überall sich Geltung +schafft, wenn nur die Menschen ihren Faden nicht gewaltsam zerreißen. +_Zeiss_ ist sehr frühzeitig zum Bewußtsein gekommen, daß die Konsequenz +seines ursprünglichen Programms auch die Notwendigkeit des Eingreifens +in die Darstellung des optischen Glases einschließen konnte, wenn jenes +Programm nicht auf halbem Wege Halt machen solle. Er hat aber -- und +nicht nur er -- an diesen Gedanken lange Zeit mit innerem Widerstreben, +um nicht zu sagen mit Abscheu, gedacht -- sehr begreiflich, angesichts +der ganz unabsehbaren Schwierigkeiten, die dem Eintreten in ein völlig +fremdes Gebiet der Technik entgegenzustehen schienen. Das alles aber hat +nicht hindern können, daß jener Gedanke, wenn auch lange ganz unbewußt, +immer stärker die Behandlung der vorliegenden Aufgaben beeinflußte und +leitete. Jahrelang haben wir neben wirklicher Optik sozusagen noch +Phantasieoptik betrieben, Konstruktionen in Erwägung gezogen mit +hypothetischem Glas, das gar nicht existierte, indem wir die +Fortschritte diskutierten, die möglich werden würden, wenn einmal die +Erzeuger des Rohmaterials dahin zu bringen sein sollten, für +fortgeschrittene Aufgaben der Optik sich zu interessieren -- was sie +aber nicht taten. Und diese fast widerwillige Beschäftigung mit der +Frage, die Verfolgung von Konjekturen, die man damals kaum ernst nahm, +hat unbewußt nachherigem Fortschritt auch in dieser Richtung ebenso +wirksam vorgearbeitet, wie es eine bewußte planmäßige Behandlung kaum +besser hätte tun können. Denn auch in diesem allerdings absonderlichen +Verfahren bestimmten sich schon alle Ziele und markierten sich schon +alle Richtungen für eine zukünftige Reform der Glastechnik auf +wissenschaftlicher Grundlage. Dem späteren wirklichen Anfang war damit +jedes Herumtasten nach Ziel und Richtung erspart. Für den ideenreichen +und tatkräftigen Mann, den zu Anfang der 80er Jahre die dunkle Ahnung +seines eigentlichen Berufs in unseren Kreis geführt hat, bedurfte es +jetzt nur ganz kurzer Zeit, um nicht allein alles, was durch den frühen +Tod FRAUNHOFERs verloren gegangen war, zu erneuern, sondern an Hand der +allgemeineren Aufgabenstellung, die der Ausgang vom Mikroskop-Problem +einschloß, in wichtigen Punkten über die Ziele FRAUNHOFERs +hinauszugelangen -- so daß schon im Frühjahr 1887, als wir auch in +unserem Kreis das Andenken FRAUNHOFERs feierten, gesagt werden +durfte[11]: die Wiedererneuerung seiner verloren gegangenen Kunst und +ihre Fortentwicklung in seinem Geist sei der unverwelkliche Lorbeer, den +zu seinem 100jährigen Geburtstag unser Jena an seinem Grabe +niederzulegen habe. + +Unser Freund _Otto Schott_ aber wird gewiß keine Verdunklung seines +persönlichen Verdienstes darin erblicken, wenn ich ausspreche: daß sein +erfolgreiches Eingreifen, welches anerkanntermaßen allen Aufgaben der +praktischen Optik neue Bahnen eröffnet hat, diesen Erfolg nicht gehabt +haben würde, wenn seine Arbeit nicht unmittelbar sich hätte anschließen +können an die fast 20jährige Vorarbeit, die aus dem Ideenkreis der +Optischen Werkstätte ihm entgegenkam. Hat er doch die praktische +Konsequenz dieses Gedankens rückhaltlos schon selbst gezogen darin, daß +er unter freiwilligem Verzicht auf die natürlichen Vorrechte, die ihm +aus der vollen Selbständigkeit seiner Arbeit im Chemischen und +Technischen zustanden, auch sein Unternehmen in dauernden Zusammenhang +mit der Carl Zeiss-Stiftung setzte[12]. + +Nachdem ich so den leitenden Gedanken in dem Wirken von _Carl Zeiss_ +nach seinen inneren Momenten betrachtet habe, muß ich auch noch einige +Worte sagen über die besondere Art, wie seine Entwicklung durch die +äußeren Umstände beeinflußt worden ist. + +_Carl Zeiss_ hat nicht, wie seinerzeit FRAUNHOFERs fast übermenschliche +Kraft vermochte, alles selbst leisten können, was für die erfolgreiche +Verwirklichung seiner ersten Idee, für die volle Entwicklung ihres +inhaltreichen Keimes zu leisten war. Weil seinem persönlichen Können +engere Grenzen gesteckt waren, ist er in viel höherem Grad als +FRAUNHOFER auf die Mitarbeit anderer angewiesen und in seinem Erfolg von +dieser abhängig geblieben. Der Schätzung seines persönlichen Verdienstes +tut dieses keinen Eintrag. Die Schranken der eigenen Kraft kühl ermessen +können, aus der Erkenntnis solcher Schranken aber nicht Entmutigung zu +schöpfen, sondern den Antrieb zum fortgesetzten Suchen nach der +richtigen Ergänzung ist auch ein Verdienst; nicht viele bringen es +fertig. Hat nun auch die Notwendigkeit solcher Ergänzung seinen Erfolg +in höherem Grad, als es sonst der Fall sein würde, von der Gunst äußerer +Umstände abhängig gemacht -- solcher Umstände nämlich, von denen das +Gewinnen geeigneter Mitarbeiter abhängig war -- so darf man doch nicht +sagen, daß sein Erfolg Sache des Glücks gewesen sei: er hat diese ihm +unentbehrlichen Mitarbeiter gefunden, weil er sie _gesucht_ hat -- und +unentwegt weiter gesucht hat noch in denjenigen Angelegenheiten, +hinsichtlich derer mehrfacher Mißerfolg andere vielleicht von neuen +Versuchen abgeschreckt haben würde. Soweit man in seinem Fall von Glück +reden darf, ist es also nur die Art von Glück, die der Spruch meint: der +Mensch ist seines Glückes Schmied. + +Ein Moment aber bleibt doch übrig, auf welches dieses Wort nicht +Anwendung finden kann: der räumliche und persönliche Zusammenhang seiner +Wirksamkeit mit unserer Universität -- die geistige Atmosphäre, in die +er durch seine Niederlassung gerade in Jena gekommen ist, und gerade in +einer Zeit, da aus dieser Atmosphäre neue aufstrebende Gedanken sich +erhoben. Wie ich vorher schon andeutete, hat JACOB SCHLEIDEN ihn zuerst +auf die Optik überhaupt gelenkt und auf die besonderen Aufgaben, die das +Mikroskop darbot. SCHLEIDEN hat seine Arbeit fortgesetzt mit wärmstem +Interesse begleitet, ihr immer neue Anregung und wichtige Förderung +zuteil werden lassen. Noch in späten Jahren hat _Zeiss_ mit Stolz +erzählt, wie der geistreiche Naturforscher stundenlang in seiner kleinen +Werkstatt gestanden, seine oder seiner Gehilfen Arbeit aufmerksam +verfolgend; und mit dem Gefühl warmen Dankes hat _Zeiss_ jederzeit +ausgesprochen, daß sein Emporkommen ganz wesentlich bedingt gewesen ist +durch den Rückhalt, den die Anerkennung und die Empfehlung SCHLEIDENS +ihm, dem unbekannten Anfänger, damals geboten hat. Man würde aber sicher +fehlgehen, wenn man etwa in dem Interesse SCHLEIDENs nur, oder +wesentlich nur, den Ausdruck menschlicher Teilnahme für den tüchtigen +und strebsamen Mann erblicken wollte, als welchen SCHLEIDEN _Zeiss_ wohl +alsbald erkannt hat. Dem widerspräche schon die Tatsache, daß _Zeiss_ +damals noch Neuling war im Gebiet der praktischen Optik, technische +Vorbereitung nur für Arbeiten anderer Art besaß -- und aus bloßem +Wohlwollen treibt man nicht leicht jemand an, etwas ganz Neues zu +beginnen mit völlig problematischer Aussicht des Erfolges. So muß also +das Verhältnis beider Männer zu einander wohl etwas anders gedacht +werden, denn als rein menschliche Anteilnahme des berühmten Mannes an +dem Fortkommen eines strebsamen Anfängers. Der Mitbegründer der +Zellenlehre greift in den Lebensgang von _Zeiss_ vielmehr deutlich ein +als der Vertreter der neuen Richtung wissenschaftlicher Interessen, die +um die Mitte des Jahrhunderts das Studium der lebenden Natur auf neue +Ziele und in neue Wege lenkte, zu ihrer Betätigung aber Hilfsmittel +verfeinerter Beobachtungskunst unentbehrlich fand und neue Kräfte für +die Vervollkommnung solcher Hilfsmittel in ihren Dienst zu ziehen suchen +mußte. In SCHLEIDEN und dessen Schülern hat die neue Richtung der +Biologie, die in den folgenden Jahrzehnten dem Mikroskop eine immer +wachsende Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit des Jahrhunderts +zugewiesen hat, gerade hier in Jena einen besonders kräftigen Anfang +genommen. Und das beleuchtet nun die tiefere Wechselbeziehung, die +zwischen dem geistigen Leben unserer Hochschule und der praktischen +Arbeit von _Carl Zeiss_ frühzeitig bestanden hat und die _innere_ +Abhängigkeit seiner Erfolge von den Impulsen aus diesem Kreis. + +Jene aus dem Verkehr der Personen sich ergebende Wechselwirkung hat über +SCHLEIDEN und seine nächsten Schüler hinaus die Optische Werkstätte +durch ihre ganze Geschichte begleitet und ihr namentlich aus dem +biologischen Interessenkreis fortgesetzt neue Anregungen und Antriebe zu +neuen Aufgaben zugeführt. Einige Zeitlang war sie vorwiegend durch meine +Person vermittelt, später hatte sie sehr mannigfaltige Wege gefunden. Um +wenigstens einen zu nennen, von den vielen aus dem Kreis der hiesigen +Hochschule, deren wir in diesem Zusammenhang dankbar zu gedenken haben, +nenne ich ANTON DOHRN, der bevor er sein kühnes Unternehmen am Golf von +Neapel begann, durch einige Jahre, hin unserer Universität angehörte. +Auch aus seinem kraftvollen und antriebreichen Wesen sind Strahlen +damals in unser Haus eingedrungen. + +Bei dem allen aber hat es sich keineswegs nur um ein Mehr oder Minder +von begünstigenden und fördernden Umständen gehandelt, sondern in +entscheidenden Punkten um Sein oder Nichtsein. Denn in der äußeren +Geschichte der ersten 25 Jahre sind etliche Wendepunkte deutlich zu +erkennen, bei deren Betrachtung man zu dem Schluß kommt: daß von allem, +was jetzt als Ausfluß der Wirksamkeit von _Carl Zeiss_ unmittelbar oder +mittelbar sich darstellt, nach menschlichem Ermessen heute _nichts_ +bestehen würde, wenn sein Weg ihn nicht in die Kreise dieser Hochschule +und unter den direkten Einfluß eines großen, mit von ihr ausgehenden +Antriebs zur Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge geführt hätte. + +_Carl Zeiss_ hat seinerseits der Wissenschaft reichlich wiedergegeben +für das, was sie ihm dargeboten hat. Konnte er auch direkt an +wissenschaftlicher Arbeit sich nicht beteiligen, so hat er doch durch +sein Wirken der Wissenschaft wertvolle Dienste geleistet. Auch unsere +Universität hat diesem schon Ausdruck gegeben, indem sie ihn, der kein +schulgerechtes Studium prästiert, am Abend seines Lebens noch mit dem +Prädikat des berufsmäßigen Gelehrten schmückte. Damals hat, im +Persönlichen, der berühmteste Vertreter der jüngeren Schule Jenaer +Naturforscher[13] das Band erneuert, welches durch den berühmtesten +Vertreter der älteren Schule ein Menschenalter zuvor geknüpft worden +war. Und die innere Gerechtigkeit, die in den Dingen waltet, hat es sich +fügen lassen, daß über alles Persönliche hinaus auch das Werk von _Carl +Zeiss_ selbst dauernde Beziehung gewonnen hat auf die Interessen unserer +Hochschule[14] -- so den Tribut des Dankes der Alma mater darbringt, die +seine Kindheit geleitet und gehütet hat + +In meiner bisherigen Betrachtung habe ich von der Person von _Zeiss_ so +gut wie gar nicht zu reden gehabt; nur von seinem Wirken und seinen +Bestrebungen. Denn es liegt in der Natur einer Betrachtung, welche nur +auf die innere Geschichte der hiesigen Unternehmungen ausgeht, daß in +ihr die Personen ganz zurücktreten: sie erscheinen dabei nur sozusagen +als die zufälligen Akteure, in denen die Ideen Organe für ihre +Darstellung und Betätigung finden. Diejenigen Eigenschaften der Personen +aber, welche für ihre Rollen Bedeutung haben, kommen dabei ganz von +selbst zur Erscheinung, ohne daß es nötig wäre, sie besonders zu +schildern. + +So ist es also aus allem zuvor Gesagten schon ersichtlich geworden, daß +derjenige, an dessen Namen der Anfang unserer Tätigkeit sich knüpft, ein +Mann von nicht gewöhnlicher Intelligenz und von nicht gewöhnlicher +Energie gewesen sein muß, [und zur vollen Würdigung dessen ist höchstens +noch hinzuweisen auf die erschwerenden äußeren Umstände, unter welchen +seine Berufsvorbereitung und namentlich der Beginn seiner selbständigen +Tätigkeit gestanden haben.] Und noch ein anderes wird aus meinen +Ausführungen gleichfalls klar ersichtlich: _Carl Zeiss_ muß einer von +denen gewesen sein, die fähig sind, Motive ihres Handelns, Argumente +ihrer Entschließung durch das bestimmen zu lassen, was noch nicht ist, +was nur ihren Gedanken nach sein sollte -- in deren Sinnen und Trachten +so das Zukünftige die Kraft der Kausalität gewinnt, bildend und +gestaltend einzuwirken auf das Gegenwärtige, Bestehende. So allein aber +vollzieht sich aller Fortschritt in menschlichen Dingen, großen und +kleinen. + +Die weltklugen, die sogenannten praktischen Leute, die im genauesten +Sichanpassen an das jeweils Bestehende und Herrschende und in +möglichster Unterordnung unter dessen Ansprüche am weitesten zu kommen +vermeinen, pflegen diese anderen, die sonderbarerweise Motive und +Argumente aus etwas schöpfen, was noch gar nicht existiert, mit dem +bekannten Gemisch von Respekt und Geringschätzung »Idealisten« zu +nennen. Nun ja! Wenn das auch in den kleinen gleichgültigen Dingen des +alltäglichen Lebens nicht weiter zum Vorschein kam -- _Carl Zeiss_ war +wirklich ein solcher Idealist. Er war es in den Angelegenheiten, für die +er etwas bedeutet hat. Und weil er es war, hat sein Wirken auf seinem +Arbeitsfeld einen sichtbaren Fortschritt begründet und Erfolge +gezeitigt, die sein persönliches Dasein überdauern. Die anderen, die +»praktischen Leute« -- sie kommen, insoweit sie ihrer Maxime treu +bleiben, nicht in den Fall, wenn sie tot sind, für Fortschritte +verantwortlich gemacht zu werden. + +Im übrigen aber genügt, es, das menschliche Bild des Begründers unserer +Firma noch in wenigen Zügen zu vervollständigen, die gleichfalls einige +Beziehung auf sein Wirken haben; was keine solche Beziehung hat, braucht +nicht späterem Gedächtnis aufbewahrt zu werden. + +Wohlwollend, teilnehmend und freundlich ist er zu allen gewesen, die in +seiner Tätigkeit ihm nahe traten; aber auch strenge Anforderungen +stellte er an alle, weil er an sich selbst sie zu stellen gewohnt war. +Um sie geltend zu machen, hat er aber Tadel und Vermahnung wenig +gebraucht; mit gutem Mutterwitz begabt, dirigierte er die anderen lieber +mit etwas Spott und etwas Ironie, gemildert durch liebenswürdige +Bonhomie. So hat er Sie dirigiert, die alten unter meinen Mitarbeitern, +denen er vor 25 Jahren noch in alter patriarchalischer Art als der +gestrenge Prinzipal gegenüberstand -- so hat er als väterlicher Freund +auch mich dirigiert, der ich als ganz junger Mann, grün und unerfahren, +in seinen Wirkungskreis eintrat. + +Was ihn aber nach seinem Charakter sehr hoch stellt: er war ein Mann von +strengem Pflichtgefühl und sehr entwickeltem Gerechtigkeitssinn. Zum +Beleg dessen könnte ich mancherlei anführen; ich erwähne nur, was mich +selbst nahe berührt: die liberale uneigennützige Art, in der er meine +dauernde Mitarbeiterschaft seinerzeit sich zu sichern suchte, fern von +jedem Gedanken, die Abhängigkeit, in der ich ihm gegenüber mich befand, +ohne Vermögen und ohne sonstigen Rückhalt im Leben, auch nur im +geringsten zu seinem Vorteil sich dienen zu lassen. + +So steht also auch das menschliche Bild von _Carl Zeiss_ in der +Erinnerung aller derer, die ihn im Leben gekannt haben, und ihn gekannt +haben in der Zeit seines rüstigen Schaffens, da als ein erfreuliches +Vorbild menschlicher Tüchtigkeit und Tugend. + +Die ganzen ersten drei Dezennien seit dem Bestehen der Optischen +Werkstätte müssen in der Geschichte des Instituts als die Periode des +grundlegenden Aufbaues angesehen werden. In diesem ganzen Zeitraum dreht +sich alles um die Vorbereitung und die Verwirklichung des neuen +Arbeitsplanes für die Konstruktion des Mikroskops -- um die Einbürgerung +und Befestigung der verfeinerten Technik der optischen Arbeit, die +allmähliche Beschaffung neuer theoretischer und experimenteller +Grundlagen und die erst erfolglosen, dann halb gelungenen, schließlich +erfolgreichen Versuche praktischer Durchführung des Planes. Wenn auch im +dritten Jahrzehnt die Hauptfunktionen einerseits der feineren +technischen, andererseits der wissenschaftlichen Arbeit schon ganz an +andere übergegangen waren, so steht doch in dem ganzen 30jährigen +Zeitraum _Zeiss_ selbst noch im Mittelpunkt aller Entwicklung, weil +alles, was in dieser Periode geschehen ist, noch als unmittelbare +Betätigung der ersten Grundgedanken, als Entwicklung aus den +ursprünglichen Kleinanlagen sich darstellt. + +Im vierten Jahrzehnt wird dieses allmählich anders. Gerade der günstige +äußere Erfolg, den die bis dahin gewonnenen Fortschritte gegen Mitte der +siebziger Jahre herbeiführten, hat damals mehr und mehr Aufgaben in den +Vordergrund gerückt, die außerhalb des ursprünglichen Ideenkreises +lagen. Jener äußere Aufschwung führte bald zu einem Mißverhältnis +zwischen der inneren Organisation und dem Umfang der geschäftlichen +Tätigkeit: hinsichtlich der ersteren stand die Werkstätte in allen +wesentlichen Stücken noch auf dem Boden des kleingewerblichen Betriebs +-- in der Gliederung der technischen Arbeit, der inneren Einrichtung und +der kaufmännischen Verwaltung -- während der Umfang der Produktion, die +Größe des Personals und die Ausdehnung der geschäftlichen Beziehungen +längst dem Kleingewerbe entwachsen waren und schon durchaus dem Maßstab +der Großindustrie entsprachen. + +Es war also wiederum eine Disharmonie zwischen den verschiedenen +Faktoren der Tätigkeit eingetreten, wie solche schon in der frühesten +Entwicklung des Unternehmens lange Zeit bestanden hatte, damals in dem +Vorauseilen der technischen Leistungsfähigkeit vor der Gelegenheit zu +ihrer erfolgreichen Betätigung -- eine Disharmonie der sachlichen Natur +nach von dieser früheren zwar sehr verschieden, in ihrer Bedeutung für +die Fortentwicklung des Ganzen ihr aber gleich: wie jetzt zu erkennen +ist, deutliche Anzeichen einer Durchgangsphase, gleichsam eines neuen +Jugendzustandes, der auf eine neue Entwicklung hindrängt. + +Es ist für den gedeihlichen Fortgang des Unternehmens von entscheidender +Wichtigkeit, daß der Übergang in eine neue, leistungsfähigere +Wirtschaftsform zur richtigen Zeit sich vollziehen konnte. Wenn damals +das Tempo verfehlt worden wäre, wäre es wahrscheinlich für alle Zeit +verfehlt gewesen. Denn in der Zwitterform zwischen Kleingewerbe und +Großindustrie hätte, der inneren Widersprüche wegen, die Werkstätte +nicht für lange Zeit sich halten können: ein bloßes Fortvegetieren wäre +ihr Schicksal geworden und dabei wäre der Fortschritt, den der +Grundgedanke von Zeiss in sich trug, auf halbem Wege stecken geblieben. +Denn seine Vollendung konnte dieser Fortschritt, wie der Ausgang des +vierten Jahrzehnts hat erkennen lassen, nur durch die Lösung von +Aufgaben finden, die im Rahmen einer dürftigen Organisation und mit den +beschränkten Kräften und den bescheidenen Mitteln des Kleinbetriebes gar +nicht hätten bewältigt werden können. Ohne diese spätere Vollendung +wären aber die Resultate der ganzen Arbeit der vorangehenden 30 Jahre +der Hauptsache nach geblieben: schätzbares Material für die Geschichte +der Optik und vielleicht gute Vorbilder und wertvolle Anregungen für +spätere Nachstrebende -- weiter nichts! Denn ein gesicherter Besitz der +praktischen Optik ist jener Fortschritt nur dadurch geworden, daß er in +seiner letzten Etappe -- welche die Reform der Glasschmelzkunst schon +zur Voraussetzung hatte -- die unbedingte Überlegenheit der neuen +Arbeitsmethode über die alte empirische deutlich erweisen konnte. + +Aber auch die Dienste, die unsere Werkstätte der Wissenschaft hat +leisten können, zumal in den 80er Jahren, nachdem die bahnbrechenden +Arbeiten von ROBERT KOCH der Mikroskopie ein neues wichtiges Arbeitsfeld +eröffnet hatten, sind in nicht geringem Maße durch die erhöhte +quantitative Leistungsfähigkeit bedingt gewesen, welche die gewonnenen +Verbesserungen und Neuerungen rasch weiten Kreisen dienstbar zu machen +vermochte. Für die Unterstützung und Ausbreitung der wissenschaftlichen +Bestrebungen, welche dem Mikroskop neue und besonders subtile Aufgaben +zuwiesen, war es durchaus nicht gleichgültig, daß verbesserte +Instrumente sehr vielen zugänglich gemacht werden konnten. Selbst der +sichtliche Einfluß, den die hier erreichten Fortschritte auf die Hebung +des durchschnittlichen Niveaus der Leistungen auch der Mitbewerber auf +dem Arbeitsfelde in kurzer Zeit gewannen, hängt sehr von dieser +Massenwirkung ab, mit welcher er sich geltend machen konnte. Denn sie +hat aus bloßen Vorbildern kräftige Antriebe auch für andere gemacht, dem +Fortschritt nicht nur Ansehen, sondern auch Macht verliehen. + +So weist alles auf die besondere Bedeutung hin, welche im Fortgang des +Unternehmens damals seine rechtzeitige Überführung in die technisch und +wirtschaftlich leistungsfähigere Arbeitsform des organisierten +Großbetriebs gewinnen mußte. + +Es ist aber wohl verständlich, daß zur Initiative gegenüber den ganz +neuen Aufgaben, die hierin sich einstellten, gerade diejenigen Personen +schon an sich wenig gestimmt und wenig geeignet sein konnten, deren +Interesse ganz von den Aufgaben des ursprünglichen Ideenkreises in +Anspruch genommen war. Auch stand _Carl Zeiss_ damals schon in den +Sechzigen; und unter der Nachwirkung der ungewöhnlichen Anspannung +seiner Kräfte, die das erste Mannesalter ihm auferlegt hatte, vielleicht +auch unter dem vorauseilenden Schatten des schweren Leidens, dem er +zuletzt erlag, begannen diese Kräfte damals schon sichtlich +nachzulassen. So war es ein besonderes Glück für unser Institut, daß zu +dieser kritischen Zeit die erlahmende Energie des Vaters sich +regenerieren konnte in der Tüchtigkeit und jugendlichen Kraft seines +ältesten Sohnes. Er, _Roderich Zeiss_, der im Beginn des vierten +Jahrzehnts in das Unternehmen eintrat, führte ihm in seiner Person die +frische Kraft zu, die zur Bewältigung jener neuen Aufgaben unbedingt +nötig war; und sein Anschluß an den Vater löste auch den geschäftlichen +Unternehmungsgeist aus, der sich nicht mehr scheute vor dem +unvermeidlichen Risiko, wie es der Übergang zum Großbetrieb mit sich +bringen mußte. + +So fällt denn im vierten Jahrzehnt der Schwerpunkt derjenigen Aktion, +die für die zweite Periode in der Geschichte der Optischen Werkstätte +das Spezifische ist, mehr und mehr in die Person von _Roderich Zeiss_. +Auf seiner Initiative beruhen die wesentlichen Schritte +organisatorischer Funktion, die in dieser Periode sich vollzogen oder +wenigstens einleiteten: die Einrichtung einer regelrechten +kaufmännischen Verwaltung, die Beschaffung neuer und ausdehnungsfähiger +Lokalitäten, die gesteigerte Verwendung elementarer Kraft und vor allem +der Anfang zu rationeller Arbeitsteilung für die fabrikatorische +Tätigkeit, |die unter Einführung verbesserter Arbeitsmaschinen und +Einrichtungen und unter Heranziehen neuer technischer Kräfte damals +zunächst für die im engeren Sinn mechanischen Arbeiten, die +Metallbearbeitung, in Gang gebracht wurde.| Dem schließt sich an die +Einrichtung eigener Hilfsbetriebe für Tischlerei, Gießerei und anderer +Verrichtungen, um die tägliche Arbeit von den vielen äußeren +Erschwernissen zu entlasten, welche vorher die Abhängigkeit von Fremden +mit sich brachte. Endlich aber gehört hierher auch das Eintreten in die +Glasfabrikation, im Verein mit _Dr. Schott_, was ich vorher schon unter +einem ganz anderen Gesichtspunkt erwähnte. Unter dem Gesichtspunkt der +Geschäftspolitik, die darauf ausging, die neue Produktionsstätte für das +wichtigste Urmaterial des Optikers, das Glas, in räumlichen und +persönlichen Zusammenhang mit der Optischen Werkstätte zu bringen, ist +die Begründung des Glaswerks als einer Tochteranstalt der letzteren +sogar der bedeutsamste Akt der organisatorischen Arbeit der zweiten +Periode, wie sich in der Folge gezeigt hat; er war aber auch der +schwierigste hinsichtlich der Entschließungen, weil das neue Unternehmen +damals als ein kecker Sprung ins Dunkle sich darstellen mußte, mit +beträchtlicher Gefahr großen wirtschaftlichen Mißerfolges verknüpft. + +Auch die Fortsetzung der inneren wirtschaftlichen und technischen +Arbeit, im Verfolg des ursprünglichen Programms hat in der jetzt +betrachteten Periode, dem vierten Jahrzehnt, noch wichtige Fortschritte +gebracht, sogar erst diejenigen Fortschritte, in welchen der Gedanke der +rationellen Konstruktion des Mikroskops seine eigentliche Bewährung und +die Anerkennung unbestrittenen Erfolgs gefunden hat. Hinsichtlich ihrer +Bedeutung für die Fortentwicklung des Ganzen treten aber selbst diese +Fortschritte durchaus zurück hinter der organisatorischen Tätigkeit, die +den Übergang der Werkstätte in die Wege des Großbetriebs vermittelt hat. +Nur einer von den Arbeiten optischen Interesses muß neben den +wirtschaftspolitischen Bestrebungen dieser Periode besonders gedacht +werden, weil sie zum Unterschied von den anderen gleichfalls außerhalb +des Gedankenkreises der ersten Periode liegt und also einen neuen Anfang +bedeutet hat: nämlich das Eintreten in diejenigen Aufgaben der Optik, +die auf die Anwendung der photographischen Methoden für Zwecke der +mikroskopischen Beobachtung, die Mikro-Photographie, Bezug haben. + +Auch dieser Schritt, die Betätigung in den Konstruktionen für +mikrophotographische Zwecke, ist aus der persönlichen Tätigkeit von +_Roderich Zeiss_ hervorgegangen. Die Ergebnisse seiner gegen Mitte der +80er Jahre unternommenen selbständigen Studien auf diesem Gebiet sind +die Grundlagen, auf denen auch heute noch fortgearbeitet wird; und seine +Darstellung der Methodik der mikrophotographischen Beobachtung ist, wenn +auch einzelnes inzwischen überholt wurde, in der Hauptsache immer noch +das Beste, was als Anleitung für diese Art von mikroskopischer Arbeit +geboten werden kann. + +So hat also die grundlegende Arbeit der drei ersten Jahrzehnte, die ihre +Ausgangspunkte in den Ideen und Plänen von _Zeiss_ Vater hat, in der +Zeit, da dessen persönliche Einwirkung auf die Fortentwicklung der +Werkstätte allmählich zurücktrat, noch eine erfolgreiche Fortsetzung und +wichtige Ergänzungen in der Tätigkeit des Sohnes gefunden. Auch seinem +Wirken ist eine ehrenvolle Stelle in der Geschichte der Optischen +Werkstätte gesichert und seinen besonderen Diensten die dankbare +Anerkennung derer, die die Angelegenheiten unseres Instituts auf von ihm +angebahnten Wegen weiter zu führen haben. + +Noch zum dritten Male zeigt die Geschichte unserer Werkstätte deutliche +Marksteine einer neuen Entwicklungsphase. Denn auch im letzten, fünften +Jahrzehnt treten, neben dem Fortspinnen aller der Fäden, die in der +Arbeit der vorangehenden Perioden angeknüpft worden sind, wiederum neue +Aufgaben hervor, die, ganz außerhalb des bewußten Gedankenkreises dieser +früheren Perioden gelegen, der Arbeit des letzten Jahrzehnts ihr +besonderes Gepräge verleihen. Der Vorgänge, die in diesem Sinn aus der +Fortentwicklung des vorher Begonnenen heraustreten und die ich deshalb +hier noch zu erwähnen habe, sind es drei: die planmäßige _Ausdehnung des +Arbeitsfeldes_ der Werkstätte; die _Regelung des Rechtsverhältnisses +ihres Personals_ und die _Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma_ +durch ihre Überleitung an einen unpersönlichen Inhaber. + + * * * * * + +Das Arbeitsgebiet der Firma ist bis in den Anfang des fünften +Dezenniums, also bis gegen Ende der 80er Jahre hinein, fast gänzlich auf +die Mikroskopie beschränkt geblieben, auch nachdem sie längst ein +Großbetrieb mit fabrikatorischer Arbeitsorganisation geworden war und +die Ziffer ihres Personals schon bald die 400 erreicht hatte. Nur ein +kleines von jenem Gebiet abseits liegendes Feld des Instrumentenbaues +ist dabei, mehr nebenher, noch gepflegt worden, durch die fortgesetzte +Anfertigung solcher Instrumente, die ursprünglich für Zwecke der +eigenen Arbeit und die mit ihr verknüpften Studien hergestellt worden +waren. + +In mehreren Rücksichten ist diese lange festgehaltene Einseitigkeit der +Betätigung und die mit ihr verbundene strenge Konzentration der +Interessen für die Intensität des Fortschrittes und die innere +Befestigung des Ganzen zweifellos wohltätig gewesen. Ebenso wichtig aber +ist es zweifellos für die Sicherung und die Fortentwicklung des Ganzen, +daß jene Beschränkung des Arbeitsfeldes auch noch zur rechten Zeit hat +aufgehoben werden können. Denn auf die Dauer hätte sie nicht +fortbestehen dürfen, ohne die Zukunft des Instituts ernstlich in Frage +zu stellen. Schon unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen +Interesses und des Interesses der zahlreichen Personen, die allmählich +von dem gedeihlichen Fortbestehen der Werkstätte abhängig geworden +waren, mußte die eine Spezialität als eine viel zu schmale Basis für die +Stabilität des Unternehmens erscheinen. Wenn es dafür eines Beweises +bedürfte, so wäre auch dieser in den Erfahrungen der letzten Jahre +inzwischen schon erbracht. + +Aber noch, unter einem ganz anderen -- und wie ich glaube sogar +wichtigeren -- Gesichtspunkt bedeutete die enge Begrenzung des +Arbeitsfeldes eine Gefahr. Innerhalb eines so beschränkten +Aufgabenkreises muß zu irgend einer Zeit einmal eine Periode der +Stagnation eintreten, weil Gedanken, die längere Zeit treibende Kraft +betätigt haben, einmal ausgelebt und erschöpft sein werden. Was als +Ganzes in eine solche Periode der Stagnation gerät, verfällt fast +rettungslos innerer Verflachung und dauerndem Verlust der tieferen +Triebkräfte. Nur aus einer Mannigfaltigkeit von Aufgaben, und zwar von +Aufgaben, die in verschiedenen Interessen wurzeln, kann ein Unternehmen +fortgesetzt die neuen Anregungen und Antriebe schöpfen, die, wenn auch +einzelnes zeitweilig stagniert, doch dem Ganzen das höhere Niveau der +Tätigkeit und Triebkräfte neuen Fortschrittes erhalten. + +Das schließliche Durchdringen dieser Erwägungen hat die Bestrebungen +veranlaßt und geleitet, die eine planmäßige Ausdehnung des Arbeitsfeldes +auf ganz verschiedene Gebiete der praktischen Optik im Laufe des letzten +Jahrzehnts herbeigeführt haben. Dabei hat noch die besondere Rücksicht +mitgesprochen, innerhalb der eigenen Tätigkeit eine Gegenwirkung zu +gewinnen gegen die natürliche Routinetendenz der fabrikatorischen +Arbeitsform -- durch Pflege gerade solcher Interessen des +Instrumentenbaues, die nicht auf vielfältige Reproduktion gleichartiger +Erzeugnisse hinführen. So sind, nach mancherlei inneren Vorbereitungen, +seit dem Ausgang der 80er Jahre zu dem alten Betriebe nach und nach noch +drei neue Betriebsabteilungen hinzugekommen, die nach ihren +wissenschaftlichen und technischen Grundlagen und teilweise auch in +ihren merkantilen Angelegenheiten ganz verschiedenen Zweigen der +praktischen Optik angehören: der Bau _optischer Meßinstrumente_ -- in +Ausdehnung der früher nur nebenbei betriebenen Spezialarbeiten dieser +Art -- die Konstruktion der Linsensysteme für die _Photographie_ und die +Herstellung von _terrestrischen Fernrohren_. Und wir hoffen jetzt, daß, +noch bevor das nächste Jahr vorübergeht, unsere Werkstätte auch +beteiligt sein werde am Bau _astronomischer Fernrohre_[15] und daß damit +ihr Arbeitsgebiet seine natürliche Ergänzung finde durch die Betätigung +auch an denjenigen Aufgaben des Instrumentenbaues, aus welchen die +praktische Optik die frühesten und kräftigsten Antriebe zum +Herauswachsen aus der Kunst des ehrsamen Brillenschleifers, der ihr +erster Vertreter war, empfangen hat. So wäre alsdann gerade mit +Vollendung des ersten 50jährigen Lebensabschnittes unseres Institutes +auch der Kreislauf vollendet, der die Arbeit von _Carl Zeiss_ in der +naturgemäßen Entwicklung der in ihr enthaltenen Anlagen schließlich in +das eigene Arbeitsfeld seines großen Vorgängers FRAUNHOFER zurückleitet. + +Das Tempo aber, in welchem diese äußere Erweiterung der Tätigkeit sich +vollzog, ist außer durch naheliegende praktische Gründe auch noch durch +eine besondere selbstauferlegte Rücksicht beschränkt worden, die auf +gemeinsame Interessen des ganzen Industriezweiges sich bezieht -- +ähnlich dem Gedanken, der seinerzeit alle Beteiligten bestimmt hat, die +Verbesserung des optischen Glases, als der Grundlage für alle +Fortschritte der Optik, ohne jeden Vorbehalt zugunsten der hiesigen +Werkstätte, in den Dienst der Gesamtheit zu stellen. + +Unser Eintreten in neue Betriebszweige mußte nämlich +unvermeidlicherweise uns in Wettbewerb bringen mit anderen, denen wir +bis dahin nicht als Konkurrenten gegenüberstanden. Es sollte nun dieser +neue Wettbewerb niemals darin bestehen, daß wir jenen anderen etwa +Terrain streitig machten, welches sie ihrerseits urbar gemacht hatten +und mit Erfolg bebauten; er sollte vielmehr nur in dem Maß eintreten, +als wir neues, bis dahin nicht bebautes Terrain in dem gemeinsamen +Arbeitsfeld unsererseits urbar machen konnten und so dieses gemeinsame +Arbeitsfeld entsprechend dem wachsendem Umfang unserer eigenen +Beteiligung erweiterten. Dieser Richtschnur gemäß durften wir in neue +Gebiete der praktischen Optik nur eintreten mit solchen Erzeugnissen, +die, aus unserer eigenen Arbeit hervorgegangen, überhaupt nicht oder +nicht in gleicher Art schon von anderen hergestellt waren. Daß wir aber +andererseits diejenigen Neuerungen, die wir aus unserem Ideenkreis +gewinnen, auch ganz in den Dienst der vorher dargelegten +Geschäftspolitik stellen wollen, liegt nicht nur im strengsten Sinn in +den Grenzen berechtigten Eigeninteresses, sondern ist auch sachlich +durchaus geboten. Denn, wie vielfältige Erfahrung lehrt, hat der +Fortschritt, der durch Neues möglicherweise erreicht ist, nur dann +bestimmte Aussicht, wirklich sich Geltung zu verschaffen, wenn der +Urheber selbst ihn zu vertreten in der Lage ist. + +So viel über den ersten Punkt. Der zweite, die Regelung der Rechte und +Interessen der arbeitstätigen Personen zum Inhaber des Unternehmens, wie +sie im Laufe dieses letzten Jahrzehnts sich gestaltet hat, steht nicht +unter Gesichtspunkten innerer Geschäftspolitik, sondern durchaus unter +Gedanken des allgemeinsten sozialen Interesses. + +Die immer zunehmende Zahl derer, die in ihrer ganzen bürgerlichen und +wirtschaftlichen Existenz von unserem Unternehmen abhängig wurden und +die daraus in concreto ersichtliche Bedeutung, welche die Organisation +der Großindustrie für die Gemeinden und für das Staatswesen gewonnen +hat, mußte denen, welche zum Aufbau einer solchen Organisation +mitgewirkt hatten, mehr und mehr die _Verantwortung_ zum Bewußtsein +bringen, unter die solche Mitwirkung sie stellt. Diese mußten sich +sagen, daß ihre wirtschaftliche Tätigkeit, wenn auch _gesetzlich_ sie +jetzt noch fast ganz als reine Privatsache gilt, wegen ihrer +einschneidenden Wirkung auf das Wohl und Wehe vieler und ihrer +offenkundigen Beziehung auf allgemeine Volksinteressen, in Wahrheit +schon längst eine wichtige öffentliche Funktion im großen +Volksorganismus geworden ist: gewissermaßen der Auftrag, in der +Organisation und Leitung der gemeinsamen Arbeit vieler mitzuarbeiten an +der Organisation und Leitung der wirtschaftlichen Tätigkeit des ganzen +Volkes. Damit aber ergab sich von selbst die Anerkennung der +grundsätzlichen Forderung: daß die Betätigung der leitenden Funktion +des Unternehmers in der Großindustrie nicht in erster Reihe unter +Rücksichten des eigenen Vorteils oder des Interesses einzelner stehen +dürfe, sondern in _erster_ Reihe geübt werden müsse unter den +Rücksichten, welche das soziale Interesse der staatlichen Gemeinschaft +fordert. + +|Unter diesem obersten Gedanken hat die spezielle Richtschnur für die in +unserem Kreis allmählich angebahnte Ordnung des Verhältnisses zwischen +Personal und Unternehmer durch zwei Erwägungen sich bestimmt, von denen +die eine auf die persönlichen Beziehungen, die andere auf das +wirtschaftliche Verhältnis ausgeht. Die erste ist: Indem die neuere +Wirtschaftsentwicklung unabänderlich das selbständige Kleingewerbe auf +den meisten Arbeitsgebieten immer weiter zurückdrängt und damit +unvermeidlich einen immer größer werdenden Teil des ganzen Volkes unter +wirtschaftliche Abhängigkeit von den Industrieunternehmungen bringt, +bedroht sie die Grundlagen eines gesunden Volkstums, wenn dieser Prozeß +zur Folge hat, fortgesetzt eine immer wachsende Mehrheit des Volkes auch +in persönliche und bürgerliche Abhängigkeit von der kleinen Minderheit +der selbständig bleibenden Personen zu setzen, jene Mehrheit auch +menschlich und bürgerlich unfrei zu machen und so den größeren Teil des +Volkes auf eine Zwischenstufe zum Helotentum herabzudrücken. Also: +Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit zur +Beschränkung der persönlichen und bürgerlichen Freiheit der +Unselbständigen durch die Unternehmer und ihre Organe. + +Die zweite Erwägung ist: Indem die wirtschaftliche Unselbständigkeit für +die große Mehrheit in vielen Rücksichten die Bedingungen des äußeren +Fortkommens gegenüber den Verhältnissen, die früher die kleingewerbliche +Einzelarbeit darbot, verschlechtert, bedroht zum Schaden des ganzen +Volkes die jetzige Wirtschaftsentwicklung die arbeitenden Volkskreise +mit zunehmender Verschlechterung ihrer relativen Lebenslage, wenn ihnen +nicht auch Anteil an dem wirtschaftlichen Vorzug der neuen Arbeitsform +eingeräumt wird. Die Großindustrie hat aber in der Kraft der +Organisation, durch welche das planmäßige und stetige Zusammenarbeiten +vieler sich vom bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler unterscheidet, eine +spezifische Quelle des Mehrertrags menschlicher Tätigkeit, einen dritten +Wirtschaftsfaktor neben Arbeit und Kapital, der den Wirtschaftsertrag +des organisierten Ganzen erhöht über die Summe der möglichen +Arbeitserträge aller mittätigen Personen in der Einzelarbeit und des +marktgängigen Äquivalents der Kapitalnutzung. Also: Einrichtungen, durch +welche dieser spezifische Überschuß aus der Organisation, der +eigentliche Unternehmergewinn, seiner natürlichen sozialen Aufgabe +dienstbar wird, das wirtschaftliche Niveau der in organisierter Arbeit +tätigen Personen höher zu stellen, als es in selbständiger +kleingewerblicher Arbeit sein könnte[16].| + +Die hier bezeichneten sozialen Bestrebungen haben die Regeln und Maximen +des praktischen Handelns in unserem Kreis schon seit längerer Zeit +wesentlich bestimmt. In die Erscheinung getreten sind sie zuerst in dem +vor acht Jahren erlassenen gemeinsamen Pensionsstatut der Optischen +Werkstätte und des Glaswerks, durch welches, im Gegensatz zu den +Pensionseinrichtungen in der Privatindustrie, den Angehörigen beider +Betriebe vertragsmäßiger Anspruch auf Pension nicht gegen das Vermögen +einer Pensionskasse, sondern gegen das Vermögen der Firma selbst +eingeräumt, der Unternehmer also grundsätzlich verpflichtet wurde, in +seiner ganzen Wirtschaftsführung dem normalen Verbrauch der menschlichen +Arbeitskraft in ganz gleicher Art Rechnung zu tragen wie der +Amortisation seiner leblosen Betriebsmittel. Den äußeren Abschluß haben +jene Bestrebungen kürzlich in dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung +gefunden, dessen einschlägige Abschnitte die bisher praktisch geübten +Regeln, unter Ergänzung derselben in den Einzelheiten, nunmehr +kodifizieren und so zu ständigen Rechtseinrichtungen unserer Firma +machen. + +Mit einigen Worten habe ich endlich auch der dritten Arbeit dieses +letzten Jahrzehnts, der Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma, zu +gedenken, die teilweise unter denselben Gesichtspunkten wie das eben +Besprochene gilt. + +Es ist eine fast typische Erscheinung der neueren Wirtschaftsentwicklung +geworden, daß Industrieunternehmungen, wenn sie eine gewisse äußere +Größe überschritten haben, von den persönlichen Inhabern aufgegeben +und -- ausnahmsweise in Genossenschaften -- gewöhnlich in +Aktiengesellschaften oder ähnliche Formen übergeleitet werden. Der +Vorgang wird fast regelmäßig gerechtfertigt mit dem Hinweis auf die +Bedenken und Gefahren, die bei großen Unternehmungen, die hohe +Anforderungen an einsichtsvolle Leitung stellen, aus der Abhängigkeit +von den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des zufälligen +Besitzers sich ergeben und aus der Unberechenbarkeit der Umstände, die +den Besitzwechsel bestimmen. |Wenn man davon absieht, daß diese +Umwandlung des persönlichen Besitzes in unpersönlichen Kollektivbesitz +gewöhnlich ganz einseitig nur der besseren Sicherung des in den +Unternehmungen investierten Kapitals dienen will und gewöhnlich auch zu +ganz einseitiger Herrschaft seiner Interessen führt, und wenn man ferner +absieht von dem odiosen Beigeschmack, den das Gründerwesen dadurch +gewinnt, daß der glückliche Vorbesitzer fast immer seine problematischen +Anwartschaften auf zukünftige Nutznießungsvorteile zum voraus +kapitalisiert sehen will -- ist jene Tendenz des Unpersönlichwerdens der +großen Industriebetriebe eine im großen und ganzen wohl erfreuliche +Erscheinung. Denn unter dem mancherlei Widersinnigen, was die heutige +Wirtschaftsordnung einschließt, ist das Widersinnigste doch wohl dieses: +daß das Wohl und Wehe von beliebig vielen Menschen und ein vielleicht +wertvolles Stück des Nationalvermögens, das durch die Arbeit anderer +geschaffen wurde, unter dem Titel der Ausübung zufälligen +Eigentumsrechts in die Hand von Personen kommen kann, die vielleicht +ganz unvorbereitet oder unfähig zu irgend einer verantwortlichen +Tätigkeit sind. Angesichts dieser Gefahr ist es immerhin schon ein +Fortschritt, wenn die Verteilung des Eigentums auf eine große Anzahl von +Personen, von denen keine viel zu sagen hat, die Wahrscheinlichkeit +eröffnet, aus dem Unverstand der einen und der Klugheit der anderen +dauernd ein erträgliches Mittelmaß von Verstand gesichert zu sehen.| + +Auch in unseren Angelegenheiten hat ein ähnlicher Vorgang und aus +ähnlichen Gründen sich vollziehen müssen. Nur konnte dabei, gemäß den +vorher angedeuteten Rücksichten sozialen Interesses, das +Unpersönlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung unter +den zeitweilig tätigen Personen herbeigeführt werden, noch durch +unpersönliche Gestaltung des bloßen Eigentums an den Betriebsmitteln. +Das eine würde die Zukunft unter die Herrschaft der augenblicklichen, +ephemeren und zum Teil disparaten Interessen der zufällig mittätigen +Personen gestellt haben, das andere unter die Herrschaft des +sichmehrenwollenden Geldes. Beim einen wie beim anderen würden zum Herrn +Elemente geworden sein, die im Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts +anderes sind als die dienenden Glieder, durch deren geordnete und +planmäßige Vereinigung die Organisation ihre spezifische +wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie zu einem dritten +Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital -- die Kraft, die +persönliche Arbeitstätigkeit aller einzelnen und die Mitarbeit der toten +Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert weit zu erhöhen über den +Wert, den alles an sich, außerhalb des organisierten Ganzen, in der +Vereinzelung hätte. + +So ist nun -- vielleicht zum erstenmal -- unternommen worden, in unseren +Angelegenheiten diesen dritten Wirtschaftsfaktor, die Organisation als +solche, zum Träger eines privaten Industrieunternehmens zu machen. Sie, +ihrer Natur nach etwas Unpersönliches, hat in der Form der _Stiftung_, +der selbständigen _juristischen_ Person, die Rechte und die +Handlungsfähigkeit einer lebendigen Person erhalten sollen. So +repräsentiert also der jetzige Inhaber der Firma nicht die ephemeren +Interessen aller in ihrem Umkreis mittätigen Personen -- die von Jahr zu +Jahr wechseln -- und nicht die Interessen des in ihrem Betrieb +investierten Kapitals -- das dem Inhaber gar nicht zu gehören braucht +und auch jetzt nur teilweise ihm gehört; er repräsentiert vielmehr den +Inbegriff alles dessen, was die Tätigkeit des Ganzen fortgesetzt und +wesentlich unterscheidet von dem bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler +einzelner und dem mechanischen Lauf der Maschinen: die Summe der +technischen und wirtschaftlichen Erfahrung, die ein halbes Jahrhundert +angesammelt hat, die Kräfte aus der Kontinuität aller Aktionen, die +Summe technischer Schulung in aller Arbeit, das planmäßige +Ineinandergreifen der Tätigkeit aller einzelnen, die nachwirkende Kraft +der Leistungen aller Vorgänger, lebender und verstorbener -- also +sozusagen das ganze _geistige Kapital_, das in einer hochentwickelten +Organisation durch die stetige Arbeit vieler in diesen 50 Jahren +zusammengebracht ist und der folgenden Generation überliefert werden +soll. + +Die Leitung des Unternehmens durch den unpersönlichen Inhaber soll also +grundsätzlich ihren Rechtstitel haben in dem Eigentum an dem _geistigen +Betriebsfonds der Organisation_ -- und die persönlichen Organe, durch +die jener seine Funktion ausübt, sollen so als die Vertreter der +Organisation erscheinen, also der dauernden Interessen des Ganzen +gegenüber allen Elementen, die darin in Verein getreten sind. Das ist +der Sinn der Einrichtungen, welche die jetzige Verfassung der Firma +ausmachen. + +Der Umstand, daß in diesem letzten Abschnitt der Geschichte unseres +Instituts die Initiative wesentlich mir selbst und meinen gegenwärtigen +Mitarbeitern zugefallen ist, hat mich nicht abhalten dürfen, die +bewegenden Ideen auch dieses letzten Abschnittes in gedrängtem Umrisse +hier zu kennzeichnen. Der Verzicht hierauf würde nicht nur das +geschichtliche Bild der 50jährigen Entwicklung in wesentlichen Punkten +unvollständig gemacht, sondern auch jede Gelegenheit abgeschnitten +haben, heute des wichtigen Anteils zu gedenken, den auch _andere_ an dem +jetzt Erreichten haben und an dem, was etwa die Zukunft als seine +Erfolge zeitigen möchte. Ich rede hier _nicht_ von denen, die in +täglicher gemeinsamer Arbeit die Mühen und die Sorge dieser letzten +Jahre mit mir geteilt haben -- ohne deren hingebende, zum Teil +aufopferungsvolle Mitarbeit die neuen Aufgaben, vor welche dieses +Jahrzehnt uns gestellt hat, überhaupt nicht hätten bewältigt werden +können. _Sie_ haben das Bewußtsein unmittelbaren Anteils an dem jetzt +Bestehenden. Wohl aber ziemt es sich, zum Eintritt unseres Instituts in +das zweite halbe Jahrhundert seiner Tätigkeit ausdrücklich derer zu +gedenken, welche, _außerhalb_ unseres engeren Kreises stehend, die +Erfüllung gerade der letzten Aufgaben in besonderem Maße erleichtert und +gefördert haben. + +Dank der verständnisvollen Teilnahme, mit welcher S. königl. Hoheit +unser allverehrter Großherzog und der seinem hohen Beruf leider so früh +entrissene Erbgroßherzog Carl August die Bestrebungen begleiteten, die +auf Befestigung und Pflege des in unserer Stadt zur Blüte gelangten +Zweiges feintechnischer Industrie abzielten, hat die Verfassung der +_Carl Zeiss_-Stiftung sich sozusagen anlehnen dürfen an die +Institutionen des Staates, um dieser Verfassung, unbeschadet voller +Bewegungsfreiheit der Stiftung, einen festeren Halt zu verschaffen, als +eine rein private Organisation hätte gewähren können. Das warme +Interesse aber, welches außer den genannten fürstlichen Herren auch der +frühere Staatsminister Gottfried Stichling und der ihm nachfolgende Chef +des Großherzogl. Kultus-Departements Adolf Guyet der Absicht +entgegenbrachte, die Unternehmungen der jetzigen _Carl Zeiss_-Stiftung +Zwecken des Gemeinwohls direkt dienstbar zu machen, hat alle +Schwierigkeiten und Bedenken überwinden lassen, die zur entscheidenden +Zeit angesichts mancher damals noch prekärer Umstände jener Anlehnung +entgegenstanden. Beide Männer, denen unser Staatswesen und zumal unsere +Hochschule in vielem zu Dank verpflichtet ist, sind nun auch schon +heimgegangen. Unter den Lebenden aber sind noch die zwei, welche an dem +Ausbau unserer Einrichtungen im einzelnen persönlich am meisten +beteiligt waren: der Kurator unserer Universität, Geh. Staatsrat +EGGELING, dessen altbegründete freundschaftliche Beziehung zu meiner +Person zu allem die ersten Wege geöffnet, dessen teilnehmender Rat auf +alles bedeutsamen Einfluß geübt hat -- und der damalige Chef des +Großherzogl. Finanzdepartements, wirklicher Geh.-Rat ROTHE. Er, der +erste Stiftungskommissar der _Carl Zeiss_-Stiftung, hat nunmehr durch +länger als 5 Jahre hin die Funktion geübt, die gemäß der Verfassung der +Stiftung als der praktisch wichtigste Ausfluß aus ihrer Anlehnung an die +Staatseinrichtungen angesehen werden muß. Er hat damit die Wege anbahnen +und befestigen helfen, auf welchen die Angelegenheiten unseres +Unternehmens in Zukunft zu leiten sind -- auf welchen er auch +hoffentlich noch für recht lange Zeit seine wertvolle Mitwirkung wird +fortsetzen können. Ihm aber steht noch ein besonderer Anteil auch an der +Gestaltung der jetzigen Einrichtungen selbst zu. Denn sein +weitausblickender Rat hat die früher bezeichneten Bestrebungen zuerst in +die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende Schritt nachher +geschehen konnte: die Konstituierung der selbständigen juristischen +Person als Träger der hiesigen Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn, +wie Freund SCHOTT in einem anderen Sinn, _Mitbegründer_ der _Carl +Zeiss_-Stiftung geworden. + +Ihnen allen, die ich hier nannte, die außerhalb unseres eigenen Kreises +die aufbauende Arbeit des letzten Jahrzehnts gestützt und gefördert +haben, sei am heutigen Tag warmer und aufrichtiger Dank im Namen derer +dargebracht, die an dieser aufbauenden Arbeit im Innern beteiligt waren. + + * * * * * + +So bin ich nun in meiner rückwärts schauenden Betrachtung an dem Punkt +angelangt, wo das Vergangene in das Zukünftige einmündet, das Geschehene +dem Kommenden die Hand reicht. Ich würde hier schließen können, wenn +nicht gerade die Gedanken der letzt betrachteten Periode eine besondere +Beziehung hätten auf die Grundlagen der zukünftigen Fortentwicklung des +Werkes, dem unsere Betrachtung gilt. Sie fordern also direkt dazu auf, +dem Rückblick auf das Vergangene noch einen Ausblick auf die Zukunft +folgen zu lassen -- nicht um ihren Schleier vorwitzig zu lüften, sondern +um uns zu deutlicherem Bewußtsein zu bringen, welche besonderen +Ansprüche die Zukunft an diejenigen stellen wird, die in unserem Kreis +ihren Aufgaben werden zu dienen haben. + +Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß diese Ansprüche in mehreren Punkten +strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer Tätigkeit der Regel nach +an die Personen und ihre Leistungen jetzt gestellt werden. Die +Unterordnung der Wirtschaftsführung der _Carl Zeiss_-Stiftung unter +größere soziale Aufgaben legt ihren Betrieben Pflichten und Lasten auf, +die andere Industrieunternehmungen zur Zeit noch nicht zu erfüllen +brauchen; und einstweilen ist es noch Sache nicht der Gewißheit sondern +nur der Annahme, daß der Vorteil der Elimination des Nutznießung +suchenden Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsführung +auch auf die Dauer das ausreichende Äquivalent für jene größeren Lasten +sein werde. + +Was aber schwerer ins Gewicht fällt und vielen Sorge macht, ist die +Notwendigkeit, aus unserem Wirkungskreis manches ausschließen zu müssen, +was zur Zeit meist für unentbehrlich in industriellen Unternehmungen +angesehen wird -- namentlich bei der Regelung der Rechte und Interessen +der verschiedenen Personengruppen innerhalb der Organisation. Wenn die +Einrichtungen der _Carl Zeiss_-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll +bleiben sollten, mußten insonderheit den leitenden Personen in allen +Stufen der inneren Tätigkeit manche Vorzüge und Vorteile vorenthalten +werden, welche in der Großindustrie öfters als die eigentlich wirksamen +Triebfedern erfolgreicher Betätigung gelten. Infolgedessen muß unsere +Organisation auf Kräfte und Eigenschaften der Menschen zählen, an deren +genügende Häufigkeit nicht alle glauben wollen: weniger Selbstsucht, +mehr Gemeinsinn -- weniger äußerer Ehrgeiz, mehr Sinn für den inneren +Wert menschlicher Arbeit -- weniger Gehorsam, mehr freie bewußte +Pflichterfüllung und einiges mehr -- und wer möchte bestreiten, daß der +im Nachteil ist, der in nicht ganz gangbarer Münze rechnet? + + * * * * * + +Keiner aber, der es unternimmt, in seinen Bestrebungen dem jeweils +Bestehenden und Geltenden einen kleinen Schritt vorauszukommen, darf +sich vermessen, etwas erreichen zu können, wenn er dabei _dauernd_ in +Gegensatz bliebe zu den herrschenden Ideen seiner Zeit. Was dauernd +vereinzelt bliebe, wird sicher einmal vom breiten Strom mitgenommen. + +Die Hoffnung des Gelingens ist also in diesem Fall die Hoffnung auf den +Erfolg der Bestrebungen der vielen anderen, die in unserer Zeit darauf +ausgehen, auch die Wirtschaftstätigkeit der Völker sozialen und +sittlichen Ideen unterzuordnen, -- also die Erwartung: daß aus diesen +Bestrebungen der Zeitgenossen, trotz der heutigen großen Divergenz +ihrer Wege, doch allmählich eine gemeinsame Resultante sich ergeben +werde, kräftig genug, um die Denkungsart der Menschen und die +gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen in der Richtung +auf jenes Ziel zu beeinflussen und so die zeitweilige Isolierung +rechtzeitig wieder aufzuheben. + +Sollte aber diese Erwartung sich nicht erfüllen, sollte die +hochentwickelte äußere Kultur des 19. Jahrhunderts schon dem +unabwendbaren Verhängnis verfallen sein, endgültig auslaufen zu müssen +in einen immer wüster werdenden Kampf rein selbstsüchtiger Interessen, +so könnte es freilich geschehen, daß Einrichtungen, die auf die +Wirksamkeit edlerer Kräfte gerechnet haben, gerade deswegen noch etwas +_früher_ zugrunde gehen müssen, als auch das andere seinen +wohlverdienten Untergang findet, was wüstem Kampf vollkommener sich +angepaßt erhalten hat. Und dann könnte es schon kommen, daß die +weltklugen, die praktischen Leute wieder einmal Recht behielten und eine +gewisse Zeitlang sagen dürften: seht die Toren, die nicht im breiten +Strom mitschwimmen wollten, weil seine Wasser trüb waren! Solchen +Befürchtungen äußeren Mißerfolgen gegenüber darf es aber, wenn nicht +jeder Antrieb des Fortschrittes lahm gelegt, jedes Bewußtsein sittlicher +Verantwortung in den Menschen aufgehoben sein soll, keine andere Antwort +geben, als das Wort des strengen Römers: die siegreiche Sache hat den +Göttern gefallen, die besiegte Cato! + + * * * * * + +In unseren Verhältnissen liegt jedoch erfreulicherweise heute nichts, +gar nichts, was darnach angetan wäre, an das Gekrächze der Raben zu +erinnern. Ganz im Gegenteil -- die äußere und innere Lage unseres +Instituts hat noch zu keiner früheren Zeit so großes Vertrauen in die +Zukunft gerechtfertigt, wie wir heute es haben dürfen. Gar nicht zu +reden davon, daß die letzten Jahre seine wirtschaftlichen Grundlagen +schon in einem Maß konsolidiert haben, wie es gewiß nur bei wenigen +Unternehmungen der Privatindustrie erreicht sein wird, und daß auch +seine innere Organisation jetzt viel besser ausgebaut und befestigt ist, +als es noch vor wenigen Jahren sein konnte -- vor allem liegen auch +erfreuliche Anzeichen dafür vor, daß der _Geist_, in dem die Personen +zusammenzuwirken sich gewöhnt haben, den Anforderungen entgegenkommt, +die unsere Organisation zu stellen hat. Denn mit unverhehlter +Genugtuung darf ich es aussprechen, daß die Firma _Carl Zeiss_ in allen +Schichten ihres Personals, von den obersten Beamten bis zum schlichten +Arbeiter, eine sehr große Zahl von solchen besitzt, die mit voller +persönlicher Hingabe ihren Aufgaben obliegen, viele weit über das Maß +dessen hinaus, was man als pflichtmäßige Leistung fordern könnte. Auch +ist in dem unvermeidlichen Interessenstreit, der im Zusammenarbeiten +vieler fortgesetzt zum Austrag kommen muß, die Firma durchaus verschont +geblieben von solchen Streitformen, wie sie anderwärts die Beziehungen +zwischen Prinzipal und Gehilfen, Unternehmer und Arbeiter öfters +verbittern. + +Aus all diesem darf vermutet werden, daß in weiten Kreisen meiner +Mitarbeiter, die große Arbeiterschaft einbegriffen, bewußtes Verständnis +für das Wohl des Ganzen und Bereitwilligkeit zu steter Rücksichtnahme +auf dessen Interesse sich schon eingebürgert haben. Und hierauf vor +allem gründet sich die Hoffnung, daß die Einrichtungen der _Carl +Zeiss_-Stiftung, auch wenn sie etwa eine Zeitlang gewisse Sonderheiten +im Vergleich zum allgemein Geltenden behalten, eine Zeitlang in einer +gewissen Isolierung verbleiben müßten, die Nachteile solcher Umstände zu +überwinden fähig sein werden. + +Sie, meine Mitarbeiter, aber darf ich heute wohl ausdrücklich auf die +Bedeutung hinweisen, die in diesem Zusammenhang _Ihre_ Stellungnahme zu +unseren Einrichtungen für die Erhaltung und die gedeihliche +Fortentwicklung unseres Instituts gewinnt. Keine Einrichtung kann eitel +Harmonie zwischen den Interessen und Wünschen aller herstellen wollen. +Auch in unserer Organisation kann es sich nicht darum handeln, die +natürlichen Unterschiede und Gegensätze der verschiedenen Interessen +aufzuheben oder zu verdecken, sondern nur darum, im Rahmen geordneter +Einrichtungen sie immer von neuem in vernünftiges Gleichgewicht zu +setzen -- die Interessen der einzelnen und der Gruppe zueinander und zu +den dauernden Interessen der Gemeinschaft. Die Vertretung der +Sonderansprüche aber darf dabei nicht das Bewußtsein dessen verlieren, +daß in dem richtig verstandenen Eigeninteresse jedes einzelnen und jeder +Gruppe das dauernde Interesse des Ganzen immer eine wichtige Komponente +bildet -- damit jeder sich sage: nur ein Narr sägt den Ast an, auf dem +er selbst sitzt. + +Aber noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt sehe ich allen, die in +unseren Arbeitsverband, sei es auch nur vorübergehend, eintreten, eine +besondere Verpflichtung auferlegt, an die ich heute namentlich unsere +Arbeiterschaft wohl ebenfalls erinnern darf. Wenn es, wie wenigstens +viele meinen, eine Lebensfrage auch für unser Volk geworden ist, daß auf +dem Weg _friedlichen_ Fortschritts seine breiten arbeitstätigen +Schichten für die Vertretung ihrer Interessen gegenüber denen anderer +Stände bald den Schutz eines besseren _Rechts_ finden, so wird es für +eine Arbeiterschaft, die unter ein vorgeschrittenes Recht _schon +gekommen_ ist, eine Ehrenpflicht gegen die Gesamtheit der +Standesgenossen, den praktischen Beweis zu erbringen, daß solches Recht +durchaus vereinbar ist mit dem Fortbestand leistungsfähiger +Arbeitsorganisation auch auf einem Tätigkeitsgebiet, das besonders hohe +Anforderungen an wohlgeordnetes Zusammenwirken vieler stellen muß. + +Wie ich schon sagte: ich sehe erfreuliche Anzeichen dafür, daß solche +Rücksichten und Pflichten hier Verständnis finden. + +So kann ich also meine heutige Betrachtung nun schließen mit dem +Ausdruck der _freudigen_ Hoffnung, daß nach abermals 50 Jahren ein +_anderer_ wiederum zu einem ähnlichen Rückblick auf die alsdann +100jährige Geschichte unseres Instituts Veranlassung haben werde; und +daß dieser andere alsdann werde bezeugen können: die _zweite_ Hälfte des +100jährigen Zeitabschnittes habe ein Geschlecht vorgefunden, gewillt und +fähig, dasjenige zu erhalten, fortzusetzen und zur Entwicklung zu +bringen, was durch die Arbeit der _ersten_ Hälfte begründet wurde. Und +dann werden alle die vielen freundlichen und ermunternden Wünsche ihre +Erfüllung finden, die im Laufe der letzten Wochen von den +allerverschiedensten Seiten uns zugegangen sind -- von persönlichen +Freunden der Firma und ihrer Mitarbeiter, von Vereinen, Korporationen +und Instituten -- Wünsche, die sämtlich zusammenstimmen mit dem Wunsch, +unter welchem ich schon vor einigen Monaten das Statut der Stiftung +meinen Mitarbeitern überreichte: _daß die Optische Werkstätte Carl Zeiss +auf den Grundlagen ihrer neuen Verfassung weiterhin blühen und gedeihen +möge -- zum Segen aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienste des +Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!_ + + * * * * * + +Anhang 1. Der Gegensatz ist aber keineswegs, wie man zuerst vermuten +wird, in dem ganz verschiedenen Maßstab der Konstruktionen an sich +begründet, der das Verhältnis beider Dinge äußerlich wie das der +Turmuhren zu den Taschenuhren erscheinen läßt. Selbst die technischen +Bedingungen der praktischen Ausführung werden durch die Verschiedenheit +der Dimensionen nicht so verschieden gemacht, wie es bei anderen +technischen Erzeugnissen sein würde. Denn das hierfür Entscheidende, der +Maßstab für die Genauigkeit der Formgebung, ist doch noch für beides +trotz des Größenunterschiedes der gleiche, weil er für beides in der +Wellenlänge des Lichts gegeben ist. Nur mittelbar hat auch der +Unterschied der Größen eine, allerdings sehr bedeutsame Verschiedenheit +in wesentlichen Bedingungen der Aufgabenstellung zur Folge. Beim +Fernrohr kann wegen der Rücksichten auf die Dimensionen und Massen von +vornherein nur ein System aus wenigen Elementen, 2 oder 3 getrennten +Glasstücken, in Frage kommen; beim Mikroskop ist die Zahl der +verwendbaren Elemente praktisch fast unbegrenzt. Infolgedessen hat im +letzten Fall die Konstruktion einen Spielraum von Möglichkeiten und +Abwandlungen, die im ersten gar nicht in Betracht kommen; das Mikroskop +führt also auf eine viel allgemeinere Form der optischen Aufgaben. Ganz +ausschlaggebend für den Gegensatz ist aber der antagonistische Zug der +beiden Probleme im Theoretischen, also hinsichtlich der Grundlagen für +die richtige und vollständige Vorausbestimmung des beabsichtigten +Effekts. Dieser entspringt aus einem wesentlichen Unterschied in den +Bedingungen der optischen Wirkung selbst; denn wenn auch in beiden +Aufgaben im letzten und allgemeinsten derselbe physische Vorgang in +Frage steht, ein gewisser Effekt aus der Lichtstrahlung der Gegenstände, +der in beiden Fällen als Abbildung der letzteren erscheint, so bedeutet +es doch, wie man jetzt weiß, einen ganz durchgreifenden Unterschied in +wesentlichen Bedingungen für das Zustandekommen jenes Effekts, daß im +einen Fall die großen und fernen Gegenstände, die das Fernrohr abbildet, +in ihren Dimensionen außerordentlich hohe Multipla von der Länge der +Lichtwellen darstellen, die kleinen und nahen aber, die das Mikroskop +uns zeigen soll, in den Dimensionen auf die Größenordnung dieser +Lichtwellen selbst herunterrücken. Und dieser letztere Umstand, im +Verein mit dem vorhererwähnten anderen Unterschied, bedingt nun, daß die +Aufgaben der praktischen Optik nicht einem Grundproblem entsprechen, +sondern _zwei_ verschiedenen, deren Lösung dann aber auch den ganzen +jetzigen Aufgabenkreis -- wie er zurzeit in unserem Gesichtskreis liegt +-- erschöpft, andere speziell verschiedene Ausgangspunkte nicht mehr +übrig läßt. Denn alles, was zwischen den beiden extremen Aufgaben liegt, +wie namentlich die neuerdings sehr in den Vordergrund des Interesses +gerückten Linsensysteme für photographische Abbildung, die das dritte, +das Projektions-Problem, darstellen, führt immer teilweise auf das eine, +teilweise auf das andere Grundproblem zurück, wie auch der Erfolg +gezeigt hat. _Zeiss_ hat nun unter demselben leitenden Gedanken: +Bestimmung aller Elemente praktischer Konstruktionen durch erschöpfende +Vorausbestimmung ihrer Wirkungen das zweite Grundproblem der praktischen +Optik zur Behandlung gebracht und einstweiliger Erledigung +entgegengeführt, wie 50 Jahre früher FRAUNHOFER das erste; er hat +dadurch, indem er dessen Grundidee selbständig wieder aufnahm, dieser +Idee das ganze Gebiet der Optik unterworfen. Das ist, wie ich glaube, +der richtige Ausdruck zur Bezeichnung seines Verhältnisses zu dem großen +Vorgänger. + +Nur ganz kurz will ich die vorher angedeuteten, in beiden +Entwicklungsgängen gemeinsamen drei Etappen des Fortschrittes noch +betrachten, um auf die Unterschiede hinzuweisen, die der neue +Ausgangspunkt an dem in den allgemeinen Zügen übereinstimmenden Fortgang +mit sich gebracht hat. + +Wie FRAUNHOFER -- was übrigens erst viel später weiteren Kreisen bekannt +wurde, lange nachdem _Zeiss_ seine Arbeit begonnen hatte -- die _erste_ +Grundlage seines Erfolges in einer durchgreifenden Verbesserung der +Technik der optischen Arbeit sich geschaffen hat -- in der +Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und namentlich in der Verfeinerung +der Hilfsmittel zur Regelung und Kontrolle der praktischen Arbeit -- so +hat auch Zeiss an diesem Punkte sein Wirken begonnen. Er hat von Anfang +an unter dem klaren Bewußtsein gestanden, daß die rationale Konstruktion +des Mikroskops (in dem öfters erläuterten Wortsinn) viel höhere +Anforderungen an die technische Arbeit zu stellen habe, als das damalige +empirische Verfahren -- daß sie viel exaktere Formgebung, viel +strengeres Einhalten ziffernmäßig vorgeschriebener Maße in allen +Elementen der Konstruktion verlangen müsse, als die empirische Methode +es nötig macht. Die letztere verlangt nur das Vermeiden _grober_ Fehler; +die kleinen bleiben innerhalb des Spielraums, den das empirische +Ausprobieren des besten Erfolges nicht nur zuläßt, sondern sogar +wünschenswert macht. Die richtige Ausführung eines in allen Einzelheiten +durch Rechnung vorher festgestellten Linsensystems verlangt dagegen eine +annähernd mathematisch genaue Verwirklichung aller vorgeschriebenen +Formen und Maße, wenn nicht die ganze verstandesmäßige Vorarbeit +ihren eigentlichen Zweck verfehlen soll. Dieses aber müßte eintreten, +wenn sie aus einer Unsicherheit der technischen Formgebung und +Dimensionsbestimmung noch solche Abweichungen von den theoretisch +bestimmten richtigen Elementen übrig ließe, daß befriedigender Erfolg +nur durch nachträgliches Zurückgreifen auf empirische Nachhilfe zu +gewinnen wäre. + +Für _Zeiss_ hat es die klare Erfassung dieser neuen Aufgabe der Technik +wohl erheblich erleichtert, daß er seine technische Schulung nicht in +der Optik, sondern in der sog. Präzisionsmechanik empfangen hat -- auf +einem Arbeitsgebiet, in welchem der Sinn für strenge und exakte +technische Arbeit eine bessere Erziehung fand, als außerhalb Münchens +damals die Technik der Optiker bieten konnte. So ist denn vom ersten +Anfang an sein Streben in seiner kleinen Werkstatt darauf gerichtet +gewesen, die Geschicklichkeit der Hand, die für alle feinere Arbeit +unentbehrlich ist, unter planmäßige strenge Kontrolle und .... [zu +stellen]. + + * * * * * + +Anhang 2. Dank der Tüchtigkeit und dem unablässigen Eifer LÖBERs ist das +erste Postulat für die Durchführung des leitenden Gedankens, die +Verfeinerung der Technik, sehr früh schon erfüllt gewesen -- viel +früher, als die Erfüllung anderer ebenso wesentlicher Postulate auch nur +annähernd ähnliche Fortschritte machen konnte. So hat denn diese +verfeinerte Technik lange Jahre hin noch der alten Methode der +Mikroskopkonstruktion dienen müssen, bei der Zeiss wohl oder übel +einstweilen verbleiben mußte, weil die neue Methode wegen des Fehlens +der übrigen Voraussetzungen noch nicht durchzuführen war. Für diese alte +Methode aber war die exakte Formgebung, die keinen Spielraum für +zufällige Abweichungen läßt, nicht nur kein Vorteil, sondern eher eine +Beengung, weil sie die Möglichkeiten guten Gelingens verminderte, die +beim empirischen Verfahren gerade eine schlechtere Technik in der +Mannigfaltigkeit zufälliger Abweichungen der Konstruktionselemente offen +hält. Durch viele Jahre hin hat in der Tätigkeit von _Zeiss_ diese +Diskordanz zwischen ihren Faktoren bestanden, die ihn tatsächlich in +Nachteil setzte gegenüber den anderen, welche das alte empirische +Verfahren rein und unverfälscht handhabten, nicht angekränkelt durch die +[vorauseilenden Gedanken] aus einem fremdartigen Ideenkreis -- ein +Zustand, wieder vergleichbar einer Erscheinung in der organischen Natur: +daß in den Jugendzuständen mancher Lebewesen öfters Organe sich finden, +die aller Zweckmäßigkeit zu widersprechen scheinen, weil sie ihre +richtige Funktion erst in einem späteren Entwicklungsstadium gewinnen, +nachdem andere Organe, denen sie in der Entwicklung vorauseilten, +nachgewachsen sind. Das Nachwachsen des noch fehlenden ergänzenden +Organs entspricht nun der vorhererwähnten zweiten Etappe in der +Entwicklung der gleichen Grundidee auf FRAUNHOFERs Wegen. + +Wie bei FRAUNHOFER die neue Technik erst leistungsfähig wurde in +Verbindung mit den von ihm geschaffenen neuen Grundlagen für eine +erschöpfende theoretische Bestimmung der in Betracht stehenden +Lichtwirkungen und zwar durch eine wesentliche Ergänzung der damaligen +wissenschaftlichen Erkenntnisse der Optik, so ist auch in dem neuen +Entwicklungsgang der weitere Fortschritt von der Lösung +wissenschaftlicher Aufgaben getragen. Hier aber tritt nun die Bedeutung +des Ausgangspunktes deutlich hervor. _Zeiss_ selbst und diejenigen, +welche hinsichtlich der theoretischen Aufgaben seine Mitarbeiter wurden, +gingen von der als selbstverständlich erscheinenden Annahme aus, daß das +Mikroskop-Problem im Grundsätzlichen durchaus ebenso, und mit den +gleichen wissenschaftlichen Hilfsmitteln, erschöpfend zu behandeln sei, +wie FRAUNHOFER das Fernrohr-Problem behandelt hat. Bestätigt hat sich +dies aber nur hinsichtlich einer gewissen Art von Mikroskopen von jetzt +ganz untergeordnetem Interesse, die in der Tat als verkleinerte, +umgekehrte Fernrohrobjektive sich behandeln lassen und auch schon von +FRAUNHOFER selbst so behandelt wurden. _Das_ Mikroskop dagegen, das den +subtileren Forschungen der biologischen Wissenschaft dient, war, wie +sich zeigte, auf diesem Weg absolut nicht zustande zu bringen; alle +Versuche zur theoretischen Konstruktion desselben blieben ganz und gar +erfolglos, solange sie unter obiger Voraussetzung geleitet wurden und an +den Konsequenzen der Voraussetzung streng festhielten. Dieses negative +Resultat aller Bemühungen um die Verwirklichung des neuen +Konstruktionsplanes hat nun zu der Einsicht geführt, daß in den +wissenschaftlichen Lehren der Optik, die sich an FRAUNHOFERs Aufgabe +völlig bewährt hatten, da sie an der neuen Aufgabe versagten, +eine Lücke sein _müsse_, daß also diese Lehren erst noch einer +Ergänzung bedürften, damit eine theoretische Vorausbestimmung auch der +Mikroskopkonstruktionen möglich sei. Diese Erkenntnis hat nun auch die +erforderliche Ergänzung herbeigeführt, indem sie hinleitete auf die +Untersuchung und Feststellung der besonderen Bedingungen, welche für die +Abbildung von Objekten in Geltung treten, deren Dimensionen nicht mehr +große Vielfache von der Länge der Lichtwellen sind -- und damit war nun +dem FRAUNHOFERschen Gedanken auch in der Mikroskop-Optik die dauernde +Herrschaft gesichert[17]. + +Hierbei hat aber dieser Gedanke dadurch, daß er von _Zeiss_ an einem +ganz anderen Ausgangspunkt wieder aufgenommen wurde, zum zweitenmal zu +einer Erweiterung auch der wissenschaftlichen Optik geführt. In der Tat +gibt es keine schärfere Probe auf die Richtigkeit und Vollständigkeit +wissenschaftlicher Theorien, als den Versuch, mit ihrer Hilfe +komplizierte Vorgänge und Effekte, auf welche sie Anwendung finden, in +allen Einzelheiten vorauszubestimmen; jeder Mangel und jede Lücke kommt +dabei in dem Mißerfolg des Versuchs sicher zum Vorschein. -- Unter den +Verdiensten von _Zeiss_ ist es gewiß nicht das kleinste, daß er in +festem Vertrauen auf die Kraft wissenschaftlicher Einsicht, auch für die +Behandlung praktischer Aufgaben, an seinem ersten Plane, trotz +jahrelanger Mißerfolge, unentmutigt festgehalten und dadurch schließlich +eine Bereicherung der Wissenschaft herbeigeführt hat. + +Der Grundgedanke, von dem die Arbeit von _Zeiss_ ausgeht, hat endlich +auch die Keimanlage noch für einen _dritten_, ganz anders gearteten +Fortschritt in sich enthalten, eine Anlage, die gleichfalls schon 50 +Jahre früher bei FRAUNHOFER wenigstens den Anfang ihrer Entwicklung +zeigt -- nämlich den Antrieb zur durchgreifenden Reform in der +Darstellung des optischen Glases. + +Das alte empirische Verfahren in der Behandlung technischer Aufgaben +wird immer dabei stehen bleiben, die Eigenschaften des Rohmaterials, auf +dessen Benutzung die Aufgabe führt, als etwas schlechthin Gegebenes +anzusehen. Denn jenes Verfahren hat keine eingehende, auf genauer +Erforschung aller Merkmale gerichtete Kenntnis der Eigenschaften des +Materials, und braucht sie nicht zu haben, kann also auch über die +Abhängigkeit der erreichten Erfolge von diesen Eigenschaften nicht im +einzelnen sich Rechenschaft geben. + +Man benutzt also in diesem alten Verfahren das körperliche +Konstruktionsmaterial so wie es traditionell vorliegt, auf Grund der +Erfahrungen, welche gerade in _seiner_ Benutzung allmählich gewonnen +sind, und erst wenn etwas neues kommt, probiert man, ob dasselbe +vielleicht noch besser sich eigene. Das andere, das rationale Verfahren +-- um das mein Bericht überall sich dreht -- welches ein technisches +Erzeugnis für bestimmte praktische Effekte aus wissenschaftlicher +Erkenntnis aller Bedingungen des gesuchten Effektes gewinnen will, hat +dagegen die Abhängigkeit aller Wirkungen von den besonderen numerisch +bestimmten Eigenschaften der angewandten Materialien bei jedem Schritt +im Auge und wird bei jedem Schritt die Einschränkung gewahr, welche der +meist ganz enge Spielraum des traditionell Gegebenen der möglichst +zweckmäßigen Auswahl der stofflichen Mittel auferlegt. So muß die +_rationale_ Methode praktischer Tätigkeit -- und auch _nur_ diese -- +überall die Tendenz entwickeln, die Darstellung des Urmaterials für ihre +Arbeit unter die Leitung ihrer besonderen Zwecke zu bringen, auf +rationelle Anpassung seiner Eigenschaften an die besonderen +Anforderungen seiner Verwendung kräftig hinzudrängen. Wir sehen die +Wirkungen dessen jetzt auf allen Gebieten vorgeschrittener Technik. + +Auch da, wo zum erstenmal der Gedanke streng rationalen Aufbaues +technischer Erzeugnisse in voller Reinheit sich betätigt hat, ist die +hier benannte Konsequenz desselben schon in die Erscheinung getreten. +Man weiß jetzt, daß schon FRAUNHOFER an die Darstellung des optischen +Glases für seine Fernrohre nicht nur persönlich herangetreten ist, +sondern herangetreten ist mit der deutlichen Idee, aus der Abhängigkeit +seiner optischen Eigenschaften von seiner chemischen Zusammensetzung und +durch rationelle Benutzung dieser Abhängigkeit der praktischen Optik +freiere Bahn für die Behandlung ihrer Aufgaben zu schaffen. + +|Auch die Parallelentwicklung des FRAUNHOFERschen Grundgedankens in +unserem Kreis hat den gleichen Zielpunkt wiedergefunden.| Die Art aber, +wie dieses hier geschehen, bietet ein lehrreiches Beispiel für die +Macht.... [usw. wie oben im Haupttext S. 71]. + +Anhang 3. So habe ich nun auch diese letzte Etappe charakterisiert, in +welcher der Fortgang der von _Carl Zeiss_ begonnenen [Arbeiten] +schließlich nochmals mit FRAUNHOFERS Wegen zusammentrifft. Aber auch +hier zeigt sich am Ende wieder die Bedeutung des neuen eigenartigen +Ausgangspunktes darin, daß auch hier die Wiederholung desselben +Schrittes keine bloße Wiedererneuerung FRAUNHOFERscher Arbeit geblieben +ist. Denn vermöge der allgemeineren Aufgabenstellung, die das +Mikroskop-Problem gegenüber dem Fernrohr-Problem auch in Hinsicht auf +die Anforderungen an das Urmaterial mit sich brachte, sind die Ziele des +neuen Anlaufes sofort über die Ziele hinausgegangen, die auch nur +möglicherweise im Gesichtskreis FRAUNHOFERs liegen konnten. Das kommt +deutlich namentlich an einem Punkt zum Vorschein: obwohl in unseren +damaligen optischen Interessen eine Rücksichtnahme auf die besonderen +Bedürfnisse der photographischen Optik noch nicht angebahnt war, zeigte +sich nachher, daß die letztere ganz [außerordentlichen Gewinn von der +systematischen Vervollständigung des Urmaterials ziehen konnte] ....[18] + +Fußnoten: + +[Fußnote 3: [Nach der von E. ABBE für den Vortrag selbst benützten +Abschrift des Manuskripts. Einige Abschnitte, die im Manuskript allem +Anschein nach nur im Interesse der Abkürzung des mündlichen Vortrags +gestrichen waren, sind entweder in | | im Text oder als Anhang am Schluß +des Vortrags mit abgedruckt.]] + +[Fußnote 4: [Zu dieser Darstellung bin ich leider nicht gekommen. Vieles +Dahingehörige finden Interessenten in »F. AUERBACH, Das Zeisswerk und +die Carl Zeiss-Stiftung in Jena«, 2. Aufl., Jena, G. Fischer, 1904. +Cz.]] + +[Fußnote 5: [Das Konzept zu dieser Trauerrede ist abgedruckt in ABBE, +Gesammelte Abhandlungen, Bd. II, pag. 339-341.]] + +[Fußnote 6: [Bei Errichtung der »Carl Zeiss-Stiftung« s. unten das +Statut der C. Z.-Stiftung, § 2, Name.]] + +[Fußnote 7: [und zwar von E. ABBE.]] + +[Fußnote 8: [s. hierzu die Ausführungen im ersten Teil von Anhang 1 am +Schluß des Vortrags.]] + +[Fußnote 9: [Das hierzu vorliegende von A. selbst herrührende Material +ist leider unvollständig, mag aber trotzdem und trotz der dadurch +herbeigeführten Wiederholungen in Anhängen am Schluß dieses Vortrags +Platz finden; s. Anhang 1.]] + +[Fußnote 10: [Vgl. die Ergänzungen dieser und der folgenden Ausführungen +in Anhang 2.]] + +[Fußnote 11: [Vgl. die Gedenkrede auf J. FRAUNHOFER</SC> IN E. <SC>ABBEs +Gesammelten Abhandlungen, Bd. II, pag. 319-338.]] + +[Fußnote 12: [S. die Ergänzung dieser Ausführungen in Anhang 3.]] + +[Fußnote 13: [Gemeint ist offenbar ERNST HAECKEL.]] + +[Fußnote 14: [Durch die Carl Zeiss-Stiftung. Vgl. insbesondere das +Ergänzungsstatut am Schlusse des vorliegenden Bandes.]] + +[Fußnote 15: Diese Hoffnung hat sich zur angegebnen Zeit erfüllt.] + +[Fußnote 16: Beim mündlichen Vortrag hatte ABBE, unter Weglassung der +obigen Abschnitte in | |, gleich fortgefahren: »Ohne hier die besonderen +Erwägungen anzuführen, die unter diesem obersten Gesichtspunkt das +Vorgehen zu leiten hatten, erwähne ich nur, daß die hier bezeichneten +....... wesentlich bestimmt haben.«] + +[Fußnote 17: Diese ganze Arbeit wurde bekanntlich von E. ABBE selbst +vollzogen.] + +[Fußnote 18: Fortsetzung fehlt.] + + + + +III. + +Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie. + +Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen +Gesellschaft zu Jena. + +Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27, +28. Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten +Sonderabdruck. + + +Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit heute Abend in +Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung der Arbeiter in +der Großindustrie, also für eine Einrichtung des Lohnsystems, die, wie +der Name besagt, darauf abzielt, den Arbeitern und Angestellten der +Industriebetriebe _neben_ dem gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn +oder Gehalt noch -- in irgend einer Form -- einen Anteil am Reinertrag +des Unternehmens zuzuweisen. + +Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe stellen werden, +als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits von meinem +wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber nicht reden +wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische und +historische Behandlung der Frage zu geben in der Lage ist; ich kann +darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen eigenen Wirkungskreis +eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen Tätigkeit Anlaß +gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen -- also naturgemäß nur sehr +aphoristisch und unter Gesichtspunkten, deren Horizont überall +beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, nicht erweitert durch ein +planmäßiges Studium des Gegenstandes. Ich hätte also mein Thema +eigentlich bescheidener ausdrücken sollen, dahin, daß ich eine Erklärung +geben will, über die _besondere_ Art der Gewinnbeteiligung, die +kürzlich in einem hiesigen Betriebe, der Optischen Werkstätte von _Carl +Zeiss_, auf meine Veranlassung eingeführt worden ist, und über ihr +Verhältnis zu den Einrichtungen gleichen Begriffs, die anderwärts +eingeführt worden sind. + +Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der Gegenstand +ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung eines einzelnen Falles +bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner Grundsätze in concreto zu +exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand in der Tat besonders +geeignet, da er eine außerordentlich strittige Materie darstellt. Denn +das Thema ist ein Tummelplatz für den Kampf zwischen den grundsätzlich +verschiedenen Auffassungen volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben. + +Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile einander +gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen +Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten +Gegensätzen. + +Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung mit den +wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch gröber: »Feigenblatt +für eine partie honteuse«. + +Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von +Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die +Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum +Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse -- sagen sie -- zur Folge +haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die +Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf +Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht +mehr »Herr im eigenen Haus«. + +Gegenüber diesen _beiden_ grundsätzlichen Gegnern steht nun eine Reihe +überzeugter Anhänger -- Leute, welche die Gewinnbeteiligung als eine +ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen Gesichtspunkt aus höchst +wirksame Einrichtung preisen; manche von ihnen gehen soweit, daß sie +glauben, damit eigentlich die Lösung der ganzen sozialen Frage gefunden +zu haben. + +Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf diesem Gebiet, +eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des Lohnsystems eingeführt +haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar ablehnend, stehen zur Sache die +Theoretiker, die Nationalökonomen, in deren Kreis, wenn ich recht +unterrichtet bin, der früher auch dort zu findende Enthusiasmus jetzt +einer recht kühlen Stimmung Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen +die Gewinnbeteiligung unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche +stehen ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil +auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als SCHMOLLER hat +noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung dieser +Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten gegeben. + + * * * * * + +Auf jene beiden _grundsätzlich_ ablehnenden Standpunkte brauche ich +keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, von denen sie +ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin nur die +Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen Angelegenheiten +aus. + +Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten anknüpfen, +die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die empfehlende, +auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, die doch aber +immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion übrig lassen. + +Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn +ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei +verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden +dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr +öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden +müssen. + +Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die Einrichtung +zuerst eingeführt hat, den Franzosen JEAN LECLAIRE, verfolgt dabei sehr +hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute +auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung +wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich +die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen +Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals +seitens der Arbeiter und Angestellten sein. Die Behandlung der +Gewinnanteile ist unter solche Modalitäten gestellt, daß diese +Möglichkeit nicht bloß eröffnet, sondern ausdrücklich als Zweck +vorgesehen erscheint. Also ein Gedanke von großer Tragweite: die +Wiederbelebung der alten Genossenschaften, die in den ersten Anfängen +der Schiffahrt, des Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form +des Zusammenarbeitens der _freien_ Leute war. + +Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, wenn sie im +großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung gewinnen müßten. +Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der Arbeiter vom +Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und den historisch damit +verbundenen Gegensatz von Arbeiter und Unternehmer allmählich wieder +rückgängig zu machen. Man muß also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen +an sich anerkennen, aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der +Frage: inwieweit ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der +Industrie _möglich_ -- genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die +Arbeitstätigen in ihrer _Gesamtheit_ zugleich den Herrn des +Unternehmens, den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht +dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da +besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist _ohne_ eine feinere +Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne +Vereinigung sehr heterogener Elemente[19]. Und dieser Standpunkt wird +jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie, +sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch +diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen +die _Möglichkeit_ erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie +abhängt. + +Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung eingeführt +hat, sie mit _dieser_ Tendenz eingeführt und durchgeführt, und wie es +scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen von einem anderen Moment, +welches dabei mitgewirkt hat, -- auf das ich nachher noch zu sprechen +komme -- ist, glaube ich, der Erfolg dadurch bedingt, daß diese +genossenschaftliche Bildung sich auf eine kleine Anzahl von auserwählten +Personen beschränkte, die allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte +waren, denen gegenüber jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der +Abhängigkeit nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen +der anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher +Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter und +Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, unternommen +worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser Art in _Deutschland_, +der im Jahre 1868 beim Borchertschen Messingwerk in Berlin gemacht +wurde, ist völlig fehlgeschlagen. + +Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte wieder +aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung der Voraussetzungen und +Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit der Idee abhängt -- in dem +naiven Glauben, was vor tausend Jahren möglich war, müsse doch auch +heute noch möglich sein. Gegenüber den Urhebern dieser neuesten +Vorschläge kann man kaum etwas anderes sagen als: gute Menschen und +schlechte Musikanten. + +Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der +Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene +Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein +Prämiensystem erblickt -- ein Mittel, um die tätigen Personen zu +animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit +recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens +soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere +Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also -- die +Ölprämie, die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes +Schmiermaterial öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf +Sparsamkeit und Fleiß aller. + +Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die +Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von +Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser +Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem +wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun, +verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung. Indes hat jene +ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der +Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade LECLAIRE +verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche +bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da +handelte, waren nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer +Tätigkeit wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei +Zeitvertreib ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen +gegenüber die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die +nichtvertrödelte Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz +besonderen Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur +ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der Spielraum +für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames Umgehen mit dem +Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit viel beschränkter sein +und wenigstens hinsichtlich des letzten Punktes nicht entfernt +heranreichen an die Wirkung eines rationellen Akkordlohnsystems. Denn +bei dem Prämiensystem[20] bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle +doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere +Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur, +wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt +alle Mehrleistung direkt in seine Tasche. + +Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem +Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls +zugestehen können. + +Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung +der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende +Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der +Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles +Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird +empfohlen als eine _für sich_ wertvolle und nützliche Einrichtung +sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur +Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste +Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr +die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der +Gewinnbeteiligung in Deutschland (FREESE) gebraucht hat. Die +Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine +gewisse Quote des jährlichen Reinertrags -- gewöhnlich 10 Proz. +desselben, hie und da auch etwas mehr -- unter die Arbeiter und +Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder +nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich +etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen +Fall, daß eine Einrichtung zu _Unrecht_ den Anspruch macht, als ein +_soziales_ Element im Wirtschaftsleben zu gelten. + +Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme +rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur +Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur +möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein +größerer würde, als er _unter sonst gleichen Umständen_ ohne die +Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form +gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil +die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die +Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht +werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist +mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht +etwa _wegen_ der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend +vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das +_Gesamt_einkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was +der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am +Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen +Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem +geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit +beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter +kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen +einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige +objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte +Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot +in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für +sich, sondern das _Gesamt_einkommen des Arbeiters, also im Fall der +Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt +dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt. + +Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen Mehrzahl aller +industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto der weitaus +größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr als jeder andere Posten +den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste Ersparnis nach dieser Richtung +hin bedeutet also eine relativ hohe Vermehrung des Reingewinns. So würde +in den meisten Betrieben, wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz. +gespart werden, eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr +herauskommen und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung, +die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung bringen, den +Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach Angebot und Nachfrage +entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, die Gewinnbeteiligung +einzuführen, die auf sie kommende Leistung aber an Löhnen und Gehältern +bis auf den letzten Pfennig wieder zu ersparen. + +Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis +am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so +läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar +die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern. +Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und +Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht zu +verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches verbergen, +was ohne sie gleich erkannt sein würde. + +Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in einem +Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt ist, die +daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die Bedeutung haben _kann_, +das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen Personen zu erhöhen -- eher +einen entgegengesetzten Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht +böswillig gegenüberzustehen, braucht auch nicht puritanisch jeden +Schmuck an den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche +meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet die +Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus was für +Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit Arabesken +verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt. + +Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die Verbesserung der +persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und Unternehmer, die +Milderung des Klassengegensatzes. + +Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung +keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des +Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie +darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen. Die +versöhnende Wirkung ruht dann aber nicht auf der Sache selbst, sondern +auf dem Glauben an die ihr zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also +ganz und gar auf dem Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen +und sonstige Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen. +Hoffentlich gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung +oder Milderung der sozialen Klassengegensätze auf _diesen_ Wegen +erwarten. + +Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung in diesem Punkt +nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen Konsequenzen, deren +wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen Gegner sie perhorreszieren: +daß sie nämlich Veranlassung bieten muß zu Diskussionen zwischen +Arbeiter und Unternehmer. Sobald einmal eine solche Einrichtung +eingeführt ist, gewinnen die Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch +sicher ein moralisches Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen +über das Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das +ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen: das +Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings eine sehr +wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze zu +mildern. Indem man über solche Angelegenheiten diskutiert, selbst wenn +es nicht immer in den liebenswürdigsten Formen geschähe, muß jeder sich +bemühen, den Standpunkt des andern zu verstehen, muß lernen, auf die +Ideen des andern einzugehen. Und das leitet auch die Vertretung +gegnerischer Interessen in friedliche Wege. + +Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt +ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal +kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor; +indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute. Jene +Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen +-- was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein +Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt +ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder +geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt +das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut sein, +Auskunft und Erklärung geben zu müssen. + +Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der +Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen +Interesses wirklich zuzugestehen hätte. + +Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß die +Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine _Erfahrung_ sich berufen können, +welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung zu beweisen scheint. +Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur +Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt +sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall, +wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis +zwischen Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen +doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es die +Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in der Tat sehr +einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser Art von +Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung eines cum +hoc mit einem propter hoc erblicken. + +Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine Meinung; +aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher nämlich ist -- von +wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen -- die Einrichtung nur von sehr +anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich +redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern, +ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu +erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu +pflegen. Die Einführung des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach, +geradezu als Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun +anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen günstigen +Umstände sie immer begleiten -- nicht als Wirkung und Erfolg des +Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer liegenden gemeinsamen +Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke unter den Unternehmern der Einrichtung +sich bemächtigt hätten -- was sie aus guten Gründen nicht getan haben +und wohl auch sobald nicht tun werden -- so könnte die Erfahrung ganz +anders aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für +die Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester +Lohndrückerei sein könne. + +Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch zweifeln könnte, +so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem Besehen des +Belegmaterials, das die Statistik beibringt. Denn dieses Material zeigt +die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung behaupteten günstigen +Wirkungen auch in solchen Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz +geringen Dosen, beinahe homöopathisch, zur Geltung gekommen ist -- z. B. +bei Gewinnanteilen, die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr +als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem +einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man auch hier +noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen seine Wirkungen ganz +geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es zwar noch Leute, die in Sachen der +medizinischen Therapeutik an eine spezifische Wirksamkeit minimaler +Dosen glauben; in der sozialen Therapeutik aber gilt keine Homöopathie. + +Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes +muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an +diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als +eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als +Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen +ergibt sich, glaube ich, aus dem fortwährenden Hereintragen +philanthropischer und humanitärer Ideen in die Beurteilung der +Wirtschaftseinrichtungen auch nach der _sozialen_ Seite hin. Die an +sich hocherfreuliche Ausbreitung der Teilnahme an den sozialen +Angelegenheiten in den Kreisen namentlich der Gebildeten steht leider +zum Teil _nur_ unter _solchen_ Ideen, oder unter den Ideen der +christlichen Karitas. Diejenigen nun, deren Interesse an +wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven _solcher_ Art entspringt, +suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich in erster Reihe oder ganz +allein die Betätigung, wenn nicht von Barmherzigkeit und christlicher +Nächstenliebe, so doch von Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit. + +Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen dieser Stimmung +sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht Wohlwollen und +Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, nach ihren +unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg den Stempel +des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere nur an die offenbaren +Härten, die das Verbot der Kinderarbeit in der Industrie und die +Einschränkung der Frauenarbeit für viele mit sich bringt. Erscheint es +nicht ganz abscheulich, armen Leuten zu verwehren, ihre Kinder +mitarbeiten zu lassen, damit sie weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich +aber ist es fast mit allem, was auf sozialen Fortschritt abzielt -- nur +bemerkt man es nicht so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B. +Verkürzung und strenge Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von +Minimallöhnen und dergl. sind -- was nur die meisten nicht sehen -- +voller Ecken und Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig +leistungsfähigen Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache. +Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis von +Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis von +Klasse zu Klasse -- z. B. der Klasse der Lohnarbeiter zur Klasse der +Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. Bei der Beurteilung der +Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber die höhere Gerechtigkeit und +Ethik, die auf das Wohl des Ganzen sieht, sich kalt hinwegsetzen über +die Rücksichten auf das Wohl einzelner, wo deren Interesse dem Interesse +der Klasse entgegen ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen +Einrichtungen die harte Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer +Fortschritt über Leichen geht -- über die Schwachen und Unfähigen, die +nicht mitkommen können. + +Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche +Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in christlichen, +ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher richtet sich deren +Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, die in ihren +Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen ungetrübte +Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft +beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen +Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig +etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte, +ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich +ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der +Schätzung einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz. + +So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung den +Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung und Bewertung +wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der philanthropische: Wohlergehen +für alle! -- damit alle sich glücklich und zufrieden fühlen; da ist der +christliche: Krücken für die Schwachen! damit sie notdürftig sich +fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; da ist der soziale: _Schild +und Wehr für die Kräftigen!_ -- damit sie ihre Position behaupten, damit +dem arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger +Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht +die Schätzung der _Einrichtungen_ im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit des +Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung für das Ganze. Den beiden +anderen Standpunkten bleibt dabei auch noch ihr Recht -- nämlich bei der +Beurteilung der Art, wie die Einrichtungen von den Personen angewandt, +gehandhabt werden; denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das +Tun aller den sittlichen Normen. + +Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt eine in der +Hauptsache _ablehnende_ Stellungnahme zu ihr aus. Nicht daß ich ihr +jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen wollte; nur +bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere Bedeutung in Rücksicht +auf das wirtschaftliche Interesse des Arbeiterstandes. Damit aber meine +nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend +erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende +Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur +»angebrachtermaßen«: _weil_ das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil +angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält, +keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem +gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen +Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß die +Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren _könnte_, falls jenes +»weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des früheren Urteils +sich ändern sollten. + +Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität in +Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis vor kurzem nicht +näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in +der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum +Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung +eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der +Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres +zu tun. + +Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue +Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben -- als ich an die +Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »_Statut der Carl +Zeiss-Stiftung_« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah, +die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im +Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für +die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner +Überraschung inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger der +Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß die +Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals, +die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit, +nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders +zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als +dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem +gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in +geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt +würde. + +Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug nehme, sind in +der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften charakterisiert: + +Jeder -- Arbeiter oder Angestellter -- muß mit einem festen Zeitlohn pro +Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei aller Akkord- oder +Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist. + +Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr oder länger +fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder herabgesetzt +werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang die Arbeit +eingeschränkt wird. + +Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar die Kündigung der +Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen frei nur gegenüber solchen, +die erst kurze Zeit im Betrieb tätig waren. Allen, die drei Jahre oder +länger ihm angehören, muß, wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens, +sondern aus irgend welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also +z. B. wegen verminderter Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine +bestimmte Abgangsentschädigung gewährt werden. Diese beträgt mindestens +den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der Dienstzeit +und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen Jahreslohnes. + +Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der sonst +geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der +Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: dem +Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft +einen gewissen _Mindest_verdienst zu gewährleisten, auf den sie im +grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges noch +rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn ungeschmälert +fortzuzahlen -- oder kündigen und das Pönale zahlen, welches für den +Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung auferlegt, stellen den +Unternehmer unter starken Zwang, immer das Äußerste aufzubieten, um auch +in schlechter Zeit wenigstens die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch +auf einem gewissen Einkommensniveau zu erhalten. + +Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine derartige +Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften gestellt +ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei Korrektiv beigefügt +würde. + +Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die +Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen, +_mittleren_ Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so +daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen +den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers +dauernd bestehen würde. Folgte nun einer solchen Zeit eine Periode der +Depression, so würde die Unwiderruflichkeit der vordem gewährten +Lohnsätze gerade der Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung +entsprechen, das Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau +einer _mittelmäßigen_ Geschäftslage herabsinken zu lassen. _Das_ zu +leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu leisten +imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht bei mittlerem +Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß läßt, daß er genügende Reserven +gewinnt, um in schlechten Jahren nötigenfalls zusetzen zu können. + +Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode normalen +Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter +Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges -- was dann? Dann wird, +wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen des +Personals in allen Schichten desselben sicher steigen müssen und, falls +die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, allmählich einen ihr +entsprechenden Höhestand erreichen. Daß irgend ein Betrieb dieser +Konsequenz sich entziehen könnte, ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal +einen Anteil an den offensichtlichen Vorteilen eines gehobenen +Geschäftsganges vorenthalten zu wollen, würde nicht nur eine grobe +Unbilligkeit bedeuten und als solche empfunden werden; es würde auch ein +derartiger Versuch, angesichts der in solcher Zeit gesteigerten +Nachfrage nach tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr +aussetzen, seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am +dringendsten gebraucht werden. + +Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des +Arbeitseinkommens in der Form der _Lohn_erhöhung sich vollziehen, so +würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie ein Rad mit +Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht rückwärts. Und +wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht anhaltende Periode +der Depression folgte, müßte der Betrieb mit einem Lohnkonto belastet +bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, sondern einer ungewöhnlich +günstigen Geschäftslage entspräche. Und dabei könnte auch ein sehr gut +konsolidiertes Unternehmen leicht bankerott werden. + +Es gibt nur _einen_ Weg, die vorher benannten Vorschriften der +Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen +dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen des Personals muß +in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, der Lohn (oder +Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner Rücksicht auf +aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang unterworfen +sein, muß vielmehr bemessen werden können nach den normalen, +durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des Betriebes; der andere +Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen Grundlinie aus, +aufsteigendem Geschäftsgang anpassen und diejenige Erhöhung des +Arbeitsertrags bringen, die dem Personal als Anteil an den Vorteilen +günstiger Konjunktur zukommen muß. + +Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung, +nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom +Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens +gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger +günstige Wirtschaftslage. Er führt auch ohne weiteres auf die in § 98 +des genannten Statuts vorgeschriebene _Form_ des Gewinnanteils: dieser +ist nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als +nachträglicher prozentualer Zuschlag auf _alle_ im Lauf des Jahres +ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne und Akkordlöhne und ist in dem jeweils +festgestellten Prozentsatz ganz gleichmäßig an alle -- Arbeiter wie +Beamte -- auszubezahlen, jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen +Jahr tatsächlich verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil +ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich +die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist +-- damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt +bleibe. + +In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, wie sie im +vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte eingeführt wurde, +eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen der +Arbeiter (und Angestellten), als unter den von mir kritisierten anderen +Gesichtspunkten diesem Lohnsystem zugedacht war. Der Gewinnanteil soll +dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in +solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll, +der Absicht nach, nur _dasselbe_ sein, was ohne die Einrichtung der Lohn +allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung eine wichtige +Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft -- mittelbar, +durch dasjenige, was sie ermöglicht für _schlechte_ Jahre, für Zeiten, +wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn sie ermöglicht (wie vorher +ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung festzustellen, die den Arbeiter +dagegen sichern, in schlechten Jahren seinen Arbeitsverdienst _unter_ +ein bestimmtes Niveau herabgedrückt zu sehen. Die Gewinnbeteiligung +erscheint unter diesem Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied +eines strengeren Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen +normalen Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als +Mindestverdienst zu gewährleisten -- also dem vorbeugen kann, daß auf +der Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große Zahl +von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht sei. + +Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet nicht, +auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte +Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes gehören diese +Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. Für letzteres genügt +es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, unter welchen die Einrichtung +hier angesehen wird, und das Verhältnis, in welches sie daraufhin zu den +gleichnamigen Veranstaltungen in anderen Industriebetrieben tritt. Ich +schließe nun, um beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine +persönliche Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz +charakterisiert zu haben, mit einem Bild: + +In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden sich zwei +Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft sich +stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch welches der +Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch für Zeiten ungünstiger +Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; der andere ist die finanzielle +Kraft des Unternehmens, von der die Durchführung jenes Lohnsystems +abhängt. Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die +Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen +behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten +verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der +Großindustrie erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten, +müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die +Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von +den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen +sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das +Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat. Das +Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen. + +Fußnoten: + +[Fußnote 19: [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt, +s. S. 120 ff..]] + +[Fußnote 20: [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit +verschiedentlich versuchten und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von +HALSEY</SC>, <SC>ROWAN u. a.]] + + + + +IV. + +Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte. + +Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen +der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897. + +Als Manuskript gedruckt. Jena 1903, + + +[Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck. + +Als vor nahezu sechs Jahren eine _Neuregulierung der Akkordsätze_ in +mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese +Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor ABBE, in +einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet. Es schien der +Geschäftsleitung zweckmäßig, den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des +Betriebs in Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den +Druck vervielfältigen zu lassen. + +Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete +Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. Leider war diese +Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an mehreren Stellen zu +unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu geben und es war auch leider +versäumt worden, die Niederschrift gleich nach ihrer Fertigstellung, als +Sinn und Wortlaut der Rede noch in frischer Erinnerung stand, von +berufener Seite ergänzen bezw. berichtigen zu lassen. + +Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, _an dem +vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern_. Nur hier und da ist eine +zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine offensichtlich falsche +Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz unverständlichen Absätze +sind weggelassen worden[21]; im übrigen aber ist die zur Verfügung +stehende Niederschrift auf den folgenden Seiten _wörtlich abgedruckt_. +Die vom Unterzeichneten zur Erleichterung des Verständnisses hier und da +hinzugefügten Worte sind durch [] als solche gekennzeichnet. + +Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und sprachlichen +Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept gehaltene, fast +drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen wird und die durch eine +verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung hätten beseitigt werden können. +Es ist aber dafür die möglichste Gewähr gegeben, daß der _ursprüngliche +Sinn der Ausführungen unverfälscht_ zur Wiedergabe gelangt. Über jene +formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, des Inhalts +der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich findet der +Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, seine damaligen einen so +wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen durchzusehen, zu +überarbeiten und zu vervollständigen. + +_Jena_, 20. August 1903. + + Dr. S. Czapski + i. A.] + + * * * * * + + +_Werte Arbeitsgenossen!_ + +Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung +entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem +Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das +Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und +Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals +Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten -- im Sinne +einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung -- zurückzukommen. + +Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den +Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und +die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem +Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet +haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als +solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt +eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und +erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber +hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der +Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt, +kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle +Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die +Beteiligten sich klar machen, was _denn das Verhältnis sei zwischen +Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise_, zwischen der Firma als +Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit +der arbeitstätigen Personen im Betriebe -- zu denen ich bitte, auch mich +und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen, +wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an +der Drehbank arbeiten, nicht zu den »_arbeitstätigen_« Personen im +Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte, +seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer +und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen +Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen +sich ergeben. + +Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche +Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf +Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir +Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie +mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen. + +In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob +sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze, +Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf +friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen +einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen +Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber +doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus +manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und +die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer +schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will +ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ +geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen +prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am +härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des +Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine +Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem +Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine +Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in +entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren +begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher +jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das +hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer +_Erhöhung_, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm +möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa -- +was ich ganz besonders hervorheben möchte -- um das Bemühen, den +Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die _Firma_ einen größeren +Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine _gerechtere und +vernünftigere Verteilung_ des Arbeitsertrages in seiner unverminderten +Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der +beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht +abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die +bisher benachteiligt waren. + +Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das +Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich +erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des +Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht +eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu +dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit +Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890, +nichts anderes ist, als eine _Produktivgenossenschaft in Beziehung auf +die wirtschaftlichen Interessen_. Denn seit dieser Zeit -- bekannt ist +dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit +1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern +auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde -- gelten die Normen, +welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also +der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit +von Menschen; es ist eine _juristische Person_. Eine juristische Person +aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich +nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine +Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen +persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als +Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei +Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder +kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir +brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der +Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines +Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob +sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals +über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb +auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es +ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem +Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital +hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen +Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und +eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche +Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung +gebracht werden muß. Wir haben beinahe 1/2 Million Mark bei einem +derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann +es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns +größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1 +Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben. + +Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind +es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der +ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch +bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt. +Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in +dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes +erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern +ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf +ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht +ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb +eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut +ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte. + +Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden +kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den +bloßen Zins, bedeutet praktisch, _daß bei uns das Kapital nicht Herr der +Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit_. Der Zins muß in derselben Weise +gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es +bedeutet aber weiter noch, daß dieses _Kapital tatsächlich den Charakter +eines Kollektivbesitzes erhält_ und zwar gegenüber der Gesamtheit der +Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz +der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz +einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht +einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in +den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw. +Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen +Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es +nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre +Nachfolger, an zukünftige Bürger. + +Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der +Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein +Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch +nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer +Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben +hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital +nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet +sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines +einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des +auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch +keine Einzahlung gibt. + +Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die Firma als +Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht das Interesse des +Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: sie vertritt das +_Interesse der Gesamtheit aller arbeitstätigen Genossen gegenüber dem +Interesse aller einzelnen_, das Interesse der _dauernden Gemeinschaft +aller_ gegenüber den Interessen, _welche die einzelnen jeweils_ haben. +Sie hat also im besonderen die _Verteilung des Ertrags der Arbeit_ +zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, und es ist +die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeitsgenossenschaft in +ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines dauernden, bleibenden +Wesens -- im Unterschied zu dem zufälligen Personenkreis, der jeweils +die Genossenschaft bildet. + +Fragen wir danach: _Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden_, +das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der +einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein +Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das +ist nur scheinbar. In der Tat besteht zwischen diesen beiden Dingen, +zwischen der Gesamtheit aller einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft +bilden, ihrem Interesse und dem Interesse der Genossenschaft als solcher +ein sehr deutlicher Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines +einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen +Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht +auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu +irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die Genossenschaft +ein Interesse daran, _nicht_ den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen, +sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit +zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die +verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde. + +Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, genau so +wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im Gegensatz steht zur +Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der Bürger in Jena würde sich +beispielsweise am besten stehen, wenn die Gemeinde eines schönen Tages +ihr ganzes Eigentum unter die Bürger verteilte, es käme dann auf jeden +einzelnen gewiß der Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit +einverstanden sein. Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie +die Erträgnisse dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus +der Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen +Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete? +Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode vollkommen widersinnig +ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, obwohl sie dem Interesse des +einzelnen entspräche; die Gemeinde darf sie deshalb nicht vollziehen, +weil sie auch das Interesse derjenigen Bürger wahrzunehmen hat, welche +nach 20 oder 30 Jahren kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und +erhalten werden, und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht +verteilt werden. + +Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung kein anderes +Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft +als solcher, so ist damit ein _Interessengegensatz_ gegeben, der in alle +Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die +Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als +Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen. Es +entsteht die Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser +Teil ermittelt werden? + +Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in Hinsicht auf +die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die Firma eine +Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, bei der +die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug auf Leitung und Verwaltung +des Ganzen, _nichts zu sagen haben_. In einer Genossenschaft hat die +Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder +Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen +neuen wählen. Viele von Ihnen werden sagen: Hier müssen wir uns einen +von dem Stiftungsstatut[25] oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von +dem vielleicht viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten +Jahre absetzen würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten! + +Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen zu +wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen habe, zu sagen, daß +die Firma hinsichtlich der Regelung ihrer wirtschaftlichen Interessen +seit sieben Jahren eine _Produktivgenossenschaft_ geworden ist, so habe +ich ein besonderes Interesse, gleich hinzuzufügen: aber _nur +hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Interessen -- nicht auch +in Hinsicht auf die Verwaltung und Leitung_. Ich achte den, der sagen +wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich berufe mich +aber darauf: _alle die Schritte, welche seit zwanzig Jahren zum Wohle +der Firma unternommen worden sind, würden niemals getan worden sein von +dem gewählten Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung_, weil es +schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier Personen zu +übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle diese Entschließungen +wären nicht zustande gekommen, wenn auch nur zehn Personen dabei +mitzuwirken gehabt hätten. + +_Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung und Leitung der +Aktion_. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: Seien Sie alle froh darüber! +Denn es ist noch kein Versuch gelungen, Genossenschaften auf +industriellen Gebieten mit Erfolg zu halten, die auch hinsichtlich der +Verwaltung und Leitung Genossenschaften gewesen wären. Meinem verehrten +Freunde ROTHE[26] bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn +Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal +erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg +gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen +Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu +erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle +ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste +Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist. + +Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn Sie auch +vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser Verband von +1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der Aktionen eine +Genossenschaft wäre -- bestreiten können Sie nicht, daß diese Leute, die +diesen oktroyierten Vorstand bilden, _keine anderen Interessen +vertreten können_, als ein Vorstand, den Sie vielleicht in einer +Generalversammlung wählen würden. Der Sache nach kann auch dieser +gegebene Vorstand kein anderes Interesse vertreten, als das der +Genossenschaft als solcher, mit Rücksicht auf deren dauernden Bestand +gegenüber dem Interesse der jeweils in ihr befindlichen Personen, der +einzelnen und der einzelnen Gruppen. + +Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in +welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht +zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen +Personen, nämlich daß _der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig +aufgeteilt werden dürfe_, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb +angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe -- wenigstens +in guten Zeiten. + +_Für welchen Zweck soll das geschehen_? Welches Zweckes wegen soll das +nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag verteilt wird? Nötig ist das +wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen: + +Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur +Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen _zukünftigen +Leistungen_, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen +zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die +_Pensionseinrichtungen_ und die _Arbeitslosenversicherung_ in der Form +der _Abgangsentschädigung_. + +Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages +zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, sondern +an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, einem _wachsenden +Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen Vermögens und erhöhter +Kreditfähigkeit gerecht_ werden zu können; einem wachsenden +Kapitalbedarf, der dadurch gegeben ist, daß die Genossenschaft ihren +Wirkungskreis durch Aufnahme weiterer Mitglieder quantitativ erweitern +kann, wie dies bei uns sichtlich geschehen ist. + +Drittens ist es die _Vorsorge für schlechte Zeiten_ im Interesse der +Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils zu der betreffenden +Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft muß sich so einrichten, +daß sie in schlechten Zeiten mit stockendem Geschäftsgang zusetzen kann. + +Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft unter +allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß sie einen angemessenen Teil +des _Arbeitsertrages als Kollektivbesitz_ für sich behält, obgleich es +für die Genossen immer angenehmer und vorteilhafter wäre, wenn alles +verteilt würde. + +Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch einige +Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft muß sich +einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten Geschäftsganges. +Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, daß eine länger +anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht nur unfähig macht, ihre +Genossen über Wasser zu halten, sie nicht auf ein tieferes +Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern sie muß auch +befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange gemeinsame +Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie +in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen +Arbeitsertrages zurückbehält. + +Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können, +das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu -- +ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung +von Dividenden -- daß die Genossenschaft _kreditfähig_ bleibt, neues +Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit +nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt. + +Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen braucht zur +Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren Genossen zugesichert +hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, daß wir Vorsorgen für +Deckung von zweierlei Arten von Lasten, die wir übernommen haben. +Erstens ist es die _Pensionszusicherung_ sowohl für die Hinterbliebenen +als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der +_Altersrente_, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter +zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer +_Abgangsentschädigung_ kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts +anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist. + +Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses Verständnis +entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal in einem größeren +Kreise mich darüber besonders geäußert habe; deshalb will ich heute +einige Erläuterungen dazu geben. Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt +dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen +abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der +Deckung der _Pensionslasten_ rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in +der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz +nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen, +nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund unseres +Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen werden, wenn +die Zusammensetzung unseres Personals sich einem Ruhepunkt, einem +Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen Arbeitsklassen unseres +Personals sind jetzt meist aus jüngeren Leuten zusammengesetzt. Das +Resultat ist, daß wir gefaßt sein müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz. +des gesamten Lohn- und Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen. + +Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch erscheinen. Das +wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen sage, was die +_Witwenpension_ bei uns bedeutet, nämlich: daß durchschnittlich jeder +verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns in die Lebensversicherung +eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen für den Todesfall. Die +Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden, +bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der +Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In +diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen[27], in 20 oder 30 +Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen. + +Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung unserer +_Altersversicherung_ betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt wird, ist -- +wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre in einen +Stiftungsbetrieb eingetreten ist -- mit dem Recht ausgestattet, +dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes als +Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je 90 Leute +zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, d. h. daß bei +einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie die angegebene +Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer zehn das 65. Lebensjahr +erreichen und dann den Anspruch auf die Gewährung der Altersrente +besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche Lebensdauer eines 65jährigen +Mannes immer noch 10 Jahre. Was ein solcher dann als [kapitalisierte] +Altersrente zu fordern hätte, beträgt also immer noch das Neunfache +seines Pensions-Jahresanspruches. Im Durchschnitt werden alle, die bei +uns 65 Jahre alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche] +Altersrente beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10 +Jahren folglich 90000 M. + +Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen nicht +auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen der +Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als Lohn und +Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, damit die +durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. beträgt, damit die +späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit die Zukunft nicht +ungebührlich belastet wird. + +Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und zwar die +Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der _Abgangsentschädigung_ +besteht, die in Wirklichkeit aber, wie ich schon gesagt habe, eine +Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Was heißt es, wenn im Statut +steht, daß jedem, der 3 Jahre bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr +beschäftigt werden kann -- z. B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges -- +der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner +Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was +sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird, +eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des +plötzlichen Arbeitsloswerdens. + +Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, hat das +aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger in der +Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich nicht +an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel wären, +es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen die +Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen Lohn mit auf +den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie 3 Jahre lang beschäftigt +und sie jede Woche einen Tag spazieren gehen läßt oder 1-1/2 Jahre 2 Tage +in der Woche. Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der +Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann, +eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen, +wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer +vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den Fall der +Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch in schlechten +Zeiten _solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre lang beschäftigt sind +und sonst ihren Mann stehen, überhaupt entlassen werden_. + +Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert auch eine +gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. Demnach müssen +wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten +Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in +Rücklage zu bringen suchen. + +Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir +diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch sagen: Andere Leute +haben ja auch keine Pension für ihre Frauen und Kinder -- »Was schiert +mich Weib, was schiert mich Kind? Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig +sind!« Wenn ich invalid werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide; +ich lasse mir den Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen. +Vielleicht wird man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung +nennen. Nun, ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche +Gedanken hegen; sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es +ist recht gut, daß das _Zwangs_-Einrichtungen sind, denen sich im +eigenen Interesse niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst +_unanständig_ für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen +Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde +Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die _Ehre des Unternehmens_ +gewahrt werden. _Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber +nicht haben_. + +Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man sie tadeln kann: +wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, weil wir gar nicht +beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese hätten ein Recht, sich +darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß +trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als +Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein +würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre +Arbeitskraft anböten! Das kommt darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen +kann, daß diese 9 Proz., welche wir für die angegebenen +Versicherungszwecke den Genossen vorenthalten und zurücklegen müssen, +weit weniger betragen, als der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder +Unternehmer dem Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen +des Unternehmergewinnes hat, die uns durch unsere Organisation der +Arbeit erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese +Abzüge indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon zu +erwarten haben, sind _nicht geschädigt_ gegenüber denen, die unter +anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen. + +(Pause.) + +Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht nun die +Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der Firma CARL ZEISS +unter der bestimmten Fragestellung: _Wie hätte eine Genossenschaft den +gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit zu verteilen, im Verhältnis zu der +Gesamtheit aller Mitarbeiter einerseits und der Genossenschaft als +solcher andererseits?_ Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft diese +Verteilung zu regeln, wenn er _vernünftig_ und _gerecht_ sein will? + +Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag +zurückbehalten, wenigstens in _guten_ Jahren nicht verteilt werden? was +soll der _Genossenschaft_ als _Kollektivbesitz_ erhalten bleiben? Die +zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen soll nun das zur +Verteilung Bestimmte unter die verschiedenen Gruppen und die einzelnen +verteilt werden? Als erste Frage verbleibt uns also: _Was_ soll verteilt +werden? als zweite Frage: _Wie_ soll verteilt werden? + +Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das +Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der +Verteilung entzogen werden muß? Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede +Genossenschaft, wie auch jeder Einzelunternehmer in der bloßen +_Organisation der Arbeit_ als solcher eine _Quelle hat für den +Mehrertrag der Gesamtarbeit gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen_. + +Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und Gebäude zu +kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder hundert Leute in +seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware herzustellen, für die der +Markt noch aufnahmefähig ist -- wenn das der Einzelunternehmer tut, +entweder für sich oder in Form der Bildung einer Genossenschaft, so kann +dieser den Arbeitenden sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet, +Kapital zur Verfügung habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen +könnt, dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für +welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung +eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb der +Waren eingeführt wird, -- _durch all das wird der Ertrag größer, als +wenn jeder nach seinen Fähigkeiten allein arbeiten wollte_. Die +Organisation also und das Zusammenarbeiten heterogener Elemente ist die +Quelle eines Mehrwertes und Mehrertrages der Arbeit. + +Es gibt einen _Organisationsgewinn_, der einfach daraus entspringt, daß +viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen und gemeinsames +Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen oder einer Woche soviel oder +mehr arbeiten können, als ihnen dies einzeln, getrennt und ohne +gegenseitige Unterstützung, in 9 oder 10 Tagen zu leisten möglich wäre. + +Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen +Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen Arbeit +benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert andere ebenfalls machen +-- jede Organisation ist an sich die Quelle eines Organisationsgewinnes. +Und jede dieser Organisationen hätte so gut wie jeder Privatunternehmer +oder eine Genossenschaft das Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf +diese Weise mehr erreicht wird, als was die einzelnen ohne die +Organisation oder ohne die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht +verteilt werden, muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben. + +Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, der hier +seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, auch da, wo weiter +nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt habe: zweckmäßige +Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer Vertrieb usw. + +Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen »Wald- und +Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir können jedem einzelnen und +jeder Gruppe sagen: wenn Sie es versuchen wollten allein zu arbeiten, +ohne Teil des Ganzen zu sein und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen +zu haben, wenn Sie dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen +würden, so hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten. + +Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne eine Organisation, +die Quelle eines _speziellen_ Unternehmergewinnes werden kann. Das sind +nämlich diejenigen _feineren Organisationen_, welche aus der gemeinsamen +Arbeit noch mehr Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit +gewöhnlichen Mitteln, möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete +gibt es solche Einrichtungen, welche die Möglichkeit einer weiteren +Quelle des Mehrwertes der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen +Unternehmergewinn. Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren +Verkaufswert, als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche +dieselbe technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch +_minderwertig im Gebrauch_ sind, weil die Erzeugnisse unserer +Organisation noch das für sich haben, daß sie _Repräsentanten +fortschreitender Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung der +Leistung der Erzeugnisse_. Das erhöht deren Marktwert im Verhältnis zu +der in sie hineingelegten mechanischen, äußeren Arbeit. Das drückt sich +darin aus, daß das, was wir machen -- und manche andere auf unserem +Arbeitsfelde ebenfalls -- keine gewöhnliche Marktware ist, wie sie von +vielen neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter der +allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung aller +derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer Fabrikate ist eine +größere, als derjenigen, die von anderen Firmen verfertigt werden; diese +können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. Wir haben in diesem Ansehen +unserer Erzeugnisse dadurch, daß sie keine gewöhnliche Marktware sind, +daß sie nur einer beschränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz +unterworfen sind, eine Quelle _höheren_ Verkaufswertes, die ziffernmäßig +nachzuweisen ist. + +Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, daß sie +_unter Patentschutz steht_; ja, fast die Hälfte unserer ganzen +Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung gelangten +Blatt[28] finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? Antwort: sie +sind auch äußerlich gekennzeichnet als _Erzeugnisse besonderer +erfinderischer Tätigkeit_, in denen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die +dadurch einen Mehrverkaufswert haben als andere Erzeugnisse, die +technisch gleich gut hergestellt sind. + +Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, auch auf +das, was _nicht_ patentiert ist. Und dann die weitere Frage: mit welchen +_Ziffern_ soll man diesen höheren Verkaufswert veranschlagen? + +Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, was +unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, daß die _für +unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente diejenigen sind, welche wir +überhaupt nicht genommen haben und nicht zu nehmen brauchten_. Denn +dieses Ansehen eines höheren Wertes gegenüber den Produkten +gleichartiger Arbeit brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des +Patentamtes zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche +jeder nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem sie +nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, _weil +sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung sind_. Also ich kann +sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und und diese Werterhöhung unserer +Erzeugnisse auf _alle_ Arten derselben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf, +ob sie patentiert sind oder nicht. + +Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse von +anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine erwünschte Unterlage +für die Schätzung dessen, was der materielle Betrag dieses Mehrwertes +sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht schon, was ich Ihnen sage: es +ist _mindestens 10 Proz. des Einzelverkaufswertes_; denn es gibt ja +andere Leute -- Fabrikanten in Paris, London, New York usw. -- die für +die bloße _Erlaubnis_, das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10 +Proz. des Verkaufswertes als _Lizenzgebühr_ zahlen. + +Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses +abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster +anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir +weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser +Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert +ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10 +Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer +Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus +anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer +noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz +keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den +patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten +Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die +mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen _neue Ideen_ +zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens +10 Proz. schätzen lassen. + +Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der +Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten +ist, _daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst +derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen_, ein Mehrwert, der nicht +vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche +Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten +Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz +unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die +Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die +Quelle des _Kollektiverwerbs_. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb, +der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen +herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer +Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen, +nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat +und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel +intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat, +die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können. + +Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher +erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf; +zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser +besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem +gewöhnlichen Unternehmergewinn -- den ich als den »Wald- und +Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe -- hinzukommt, zu dem, was die +Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom +Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe -- +wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir +die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende +Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit +ansehen? + +Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich +verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt +der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert _der +Produktion_ nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von +dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für _Arbeitsleistungen_ +gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma +als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle +hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem +gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn +hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der +gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein, +der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt. + +Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer +anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich +Ihnen sage -- unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn +unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag +der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für +künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken +ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, _dann heißt +es: Bis hieher und nicht weiter!_ Denn dann käme etwas zur Verteilung, +was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz +ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher +durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener _Raubbau_. + +Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch +erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht +mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die +anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort +Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von +dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der +Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet. + +[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen +stenographierte Ausführungen.] + + * * * * * + +Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben, +warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, _nicht +verteilt werden dürfen_. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis +hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer +fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum +ist gerade das _Kollektiverwerb_? + +Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind +wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, _denn ich bin 30 +Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand_. Ich wünsche, daß es +mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser +unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen +werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen +Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen. + +Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein alter Freund +ZEISS zu mir kam -- ich wohnte damals in der Neugasse -- und mir +mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund getroffener +Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, die seit dem Jahre +1871 im wesentlichen nach meinen Angaben gemacht wurden, die Höhe von +ganzen 800 Talern erreicht hätten. Ich war damals ganz aus den Wolken +gefallen, um so mehr als Herr ZEISS mir sagte, daß ein großer Erfolg mit +meinen neu berechneten Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im +nächsten Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich habe +damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« -- so verwundert war +ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen Tätigkeit, von +der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen Gewinn versprochen +hatte. + +Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann sein lassen, +sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber nachzudenken, +welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, daß ich für meine +wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile erzielte. Und da +hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein dummer Egoist sein müssen, wenn +ich jemals auf den Gedanken hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein +ausschließliches persönliches Verdienst wäre. + +Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope auf meine +Theorie gegründet war, hat die Firma CARL ZEISS wenigstens für 10 +Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn der Mehrwert daraus, wie +bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. wäre, so wäre das ein +wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten mit der damals +kleinen Optischen Werkstätte, dessen Höhe jetzt weit über 1 Million +betragen würde. Und mein alter Freund ZEISS hat mir vollkommen +zugegeben, daß es ohne diesen Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit +seiner gewohnten Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen +überholt worden sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu +nehmen, so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine +Autorität hin kann ich nun sagen: _von diesen 10 Millionen Mark +Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt worden, wenn ich +nicht dabei gewesen wäre_. + +Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken kommen können, +daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, oder daß ich einen +persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert oder auf mehr als einen +bescheidenen Teil desselben hätte. Warum nicht? Weil außer mir noch +mehrere da waren, die mit dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen +können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch +nicht so groß gewesen. Da war zunächst unser alter LÖBER, der dasselbe +von sich hätte sagen können; da war auch der alte ZEISS selber. Ohne ihn +hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem Wirken gehabt, um +diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere waren da: eine ganze +Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz spezifischer Bedeutung, +tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls von sich sagen konnten, +daß sie in gleicher Weise Anteil an dem Aufblühen des Unternehmens +hatten. Aber was wäre das für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern +kommen würde, um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert +einzufordern? Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede +nachdenken, wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann: +ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, wobei +es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil ihm zukäme, +und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt werden -- so +werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht ihm ein Anrecht zu auf +das _Ganze_ oder auf _Nichts_. + +Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, daß +mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre nichts oder doch nicht +soviel da von dem tatsächlich vorhandenen Erwerb. Dann ist dieser +gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb nicht Eigentum einer einzelnen +oder mehrerer Personen, ein Erwerb, den keiner in Besitz nehmen, nicht +an seine Kinder vererben kann, sondern _gemeinsames Besitztum_, das auf +den _Rechtsnachfolger_ übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder +Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind. + +Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit Bezug auf +meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir es wiederholt +erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder erlebt bei all den +kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die gemacht worden sind in +den 70er und 80er Jahren. Wir haben es ferner wieder erlebt in den 90er +Jahren dank der Initiative unseres Freundes Dr. RUDOLPH, nach dessen +Angaben die Firma in ein ganz neues Gebiet eintreten konnte, so daß der +Gesamtwert der Jahresproduktion auf mehrere Millionen gewachsen ist. +Aber wieder war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches +genau unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt +angegeben habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den +kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten +Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele Personen +immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben und außerdem +finden sie bei uns noch die _Mittel zur Verwirklichung der Ideen_, +Mittel, die sie nicht haben würden, wenn sie außerhalb unserer +leistungsfähigen Werkstätte ständen. + +Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, die so +viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt sind, +daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen können mit einer +großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden über 90 Proz. aller +Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in vielen gute Ideen enthalten +sind; sie verfallen ganz einfach. Erst in 10 oder 20 Jahren werden die +guten Ideen benutzt von solchen, die gerade Gelegenheit haben, dieselben +für ihre Zwecke anzuwenden. In der Regel können die Erfinder mit ihren +Gedanken hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit +dilatorischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur +wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit zu +genießen. Das hängt damit zusammen -- und ich weiß das aus eigener +Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, es aber nicht selbst +ausführen kann, sondern es andern anbieten muß, so ist er erstens im +Nachteil durch das Angebot -- er verkauft die »Katze im Sack« -- und +zweitens hat er den passiven Widerstand derjenigen zu besiegen, welche +die Ideen benutzen sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg +gearbeitet haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen +keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den Handel gelangt, +was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird ihnen die Nahrungsquelle +geschmälert. Im allgemeinen werden also diejenigen, welche im großen +Maßstabe neue Sachen einführen können, diesen theoretischen Erfindungen +sehr kühl gegenüberstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der +gemeinsamen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung, +die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die _Wurzel des +Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten_. Es werden dann +aber immer mehrere da sein, welche sagen können: wenn ich nicht dabei +gewesen wäre, so wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der +Erfinder allein vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben +ebenfalls nichts. + +Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren schon in unbestimmter +Form angestellt habe und die mich jetzt auf den festen Standpunkt +führen: Was in einer solchen Genossenschaft, die auf die Organisation +der Arbeit gegründet ist, sich als wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus +dem _Zusammenwirken_ geistiger und technischer Arbeit, ist seinem Wesen +nach _Kollektiveigentum_. Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt +in der vorher benannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher +dieser Ziffer entspricht, unantastbares Kollektiveigentum. + +Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was darf in +unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit _nicht verteilt_ werden? +Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr, +wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens +nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und +Gehaltszahlung entfallen. Und ich scheue mich nicht, ganz fest +auszusprechen: _Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein +kommt, was_ _die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur +Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte +geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe. +_ + + * * * * * + +Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was _nicht_ +verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen +verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen +Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung +geregelt werden? + +Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung +einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf +die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche +Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und +Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei +der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art -- die darin zum +Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten +Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert +nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit, +gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel +niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten +Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten +und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen +Maßstab für die Verteilung zu finden in der _relativen Bewertung der +verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten_. +Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der _Regelung des +Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage_. Denn wir in Jena können doch die +Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem +gegebenen Boden unsere Angehörigen _möglichst günstig_ stellen, aber +_nicht andere als wirtschaftliche Normen_ dafür maßgebend sein lassen. +Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben, +deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das +tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten +mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder +haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt +würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der +Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele +unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns +durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für +die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu +bekommen. + +Der Maßstab bei uns muß also sein: _Jeder, der bei uns arbeitet, muß +soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und +seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde_ +-- nicht soviel, wie ihm _möglicherweise_, wenn er _Glück hat_, geboten +werden kann, sondern soviel, als er mit _Wahrscheinlichkeit_ anderswo +erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das +sympathisch sein mag -- wir müssen uns danach einrichten, daß der +Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die +betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der +persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu +haben, unter den _gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten_. + +Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung +_möglichst allen mehr zu geben_, als sie anderwärts erhalten, weil sie +unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß +wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die _gleichen_ Chancen haben +wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas _günstigere_ -- eben +weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit +Sicherheit darauf rechnen, für _alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte +zu haben_. + +Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede +Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein +Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß! +Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie +aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht +sein wird -- er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf +nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er +auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist, +und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden. + + * * * * * + +Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt +für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des +_Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht_. +Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen +Versammlung gewesen ist. + +In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine +kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet -- dazu gehören die +Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn -- +und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die +Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu +verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: _nach welcher +Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher +Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?_ Wir sind leider zu +spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses +Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt +korrigiert und beseitigt werden müssen. + +Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden +müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für +_den Unternehmer wie für den Arbeiter_, also für beide Teile, +_vorteilhafter_ ist und _nicht mißbräuchlich zu sein braucht_. Für den +Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit +denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei +Einführung des Zeitlohnes -- und für die Beteiligten deshalb, weil sie +die Möglichkeit haben, _wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger +Mehranspannung_ der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen +_Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen_. + +Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen +guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann: +»Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die +Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen +Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern. + +Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach darauf hinaus, +die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende die bestimmte +Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung seiner Kräfte durch größere +Ökonomie der Zeit, durch größere Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr +zu verdienen, als wenn er die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das +muß also im Prinzip anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die +Frage ist nur die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende +wirklich nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll -- +wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer gleich +langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr auseinandergehen +und es kann auch nur auf Grund einer gewissen Schätzung eine Norm +gefunden werden. + +Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, daß man +anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige Arbeit im Zeitlohn macht, +der Antrieb zur Arbeit ein geringerer ist, und daß ein _Akkordarbeiter +ohne besondere Anstrengung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig +zu machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen_. Ich würde das +jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung der Zeit +erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während der Zeitlohnarbeit sagen +kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: Ich bringe unter den gleichen +Bedingungen in vier Tagen soviel fertig als ein anderer im Zeitlohn in +sechs Tagen, so würde ich ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist +einer von denen, auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit« +Anwendung findet -- Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich +zu schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten -- oder Du meinst, +wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben faulenzen! Das +wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn wenn einer im Zeitlohn +arbeitet, ist er _auch_ verpflichtet, angemessen und gebührend fleißig +zu sein, da wir zum _Vergnügen niemand_ in die Werkstatt stellen. Zu +dieser Betätigung im Zeitlohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und +pflichtmäßige Erfüllung des Arbeitsvertrages. + +Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im +Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin +der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen +Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er _im +Akkord_ arbeitet, _mindestens 20 Proz. mehr verdienen können_, als wenn +er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß. +Aber nun wohl gemerkt: _20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm geben +müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im Zeitlohn zu leisten +hätte_. + +In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die Quelle von +manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es ist offenbar, daß auf +meine Äußerungen hin angenommen worden ist, daß dabei gemeint sei, +jeder müßte sich einen Abzug bis zu 20 Proz. Überverdienst _von seinem +Wochenlohn_ gefallen lassen. Wir können nicht für alle unsere Leute den +Wochenlohn auf die Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar +nicht im Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für +unseren Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die +Arbeitslosenversicherung d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer +nicht arbeitet, sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn +liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu Grunde. Alle +diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen _Zurückhaltung_ +bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren und zwar nach den +Bestimmungen des Statuts als einen _unwiderruflichen_. Wenn wir Leuten +Gelegenheit geben können, eine erheblich höhere Einnahme durch die +Akkordarbeit zu haben, so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn +sie mit einem relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt +werden. + + * * * * * + +Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen in dieser +Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in unserem Betrieb: + +1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der +seinem Wesen nach _unverteilbar_ ist, der in guten Zeiten der Verteilung +entzogen werden und als _Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben_ +muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind, +damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens +kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht +abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen +Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat. + +Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe, +umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25 +Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz., +welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein Äquivalent +sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, den wir zurückhalten zur +Deckung unserer Verpflichtungen für Pension und Abgang. + +2. Die _Norm für das Teilungsverhältnis_, welches zwischen den einzelnen +Personengruppen und den einzelnen zustande zu kommen hat, muß sich +richten nach dem _Marktwert_ der verschiedenen Arbeiterkategorien unter +Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen. + +3. Es ist notwendig, das _Verhältnis zwischen dem Ertrag von +Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit_ vernünftig und +gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der +angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird -- aber nicht unter +unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im +Akkord zu arbeiten. + +(Pause.) + +Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu +schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen +wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer +Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages +zusammengestellt haben[29]. + +Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei Jahren eine +wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen gehabt haben; die +Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital ist +entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und Gehaltkonto hat ebenfalls +beständig zugenommen; die darunter stehenden Ziffern zeigen Ihnen +weiter, daß auch eine Zunahme des Durchschnitts-Arbeitseinkommens +stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber dem, was im Geschäftsjahre +1894/95 bestanden hat. Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem +Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen, +in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir, +sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat +arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende +Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden +worden. Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger +Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen +konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen +besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir +Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer +Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem +gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre +hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote +des Reingewinns herbeiführte. + +Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen, +wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen. Diese allgemeinen +Unkosten bleiben dieselben bis auf Material und Arbeitslohn, die +infolgedessen einen besonders hohen Anteil am [d. h. Einfluß auf den] +Reingewinn haben. So in sehr guten Geschäftsjahren. Ein schlechtes +Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden +arbeiten und _mehr_ leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte +ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt +werden müßte. + +Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre +hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von 3 und 8 +anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen +Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar nichts; es drückt nur +aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge Leute hinzugetreten sind, die +nur einen Wochenlohn von 5-6 M. haben, die aber doch als Personen zählen +und in der Division die Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß, +wenn wir den Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen +mit dem vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der +Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung von +170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen Ziffern, die +hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, welche im letzten +Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. (5 Proz. sind +ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich eine durchschnittliche +Steigerung des Jahreseinkommens gegen das erste Jahr von 180 M. Dabei +muß berücksichtigt werden, daß in den beiden letzten Jahren 2 und 7 +Arbeitstage, welche an Urlaub gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in +den früheren Jahren nicht geschehen ist. + +Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro Jahr summiert sich +bei den 400 Personen, welche daran Anteil hatten, auf über 70000 M., +d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind an unsere erwachsenen Arbeiter +70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt worden, als nach dem Durchschnittssatz +des guten Geschäftsjahres 1894/95. Daraus geht hervor, daß eine +merkliche Steigerung des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten +ist, und wir erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine +Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft. + +Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das Kennzeichen, +daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, _daß unsere +Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte_. Unsere +Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen, +während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was +wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen +müssen. Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht +40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten. + +Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? An sich +könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag der +Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des Jahres oder +durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der Umstand, daß die +Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß +_irgend etwas nicht in Ordnung_ ist. Nun hat aber unsere +Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem. +Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem +guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang +abhängig gemachten Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein +zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig +gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen +unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine +Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen +Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser +Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend +erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und +unwiderruflich ist, gewähren können. + +Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag dieselben +bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend zu erhöhen, bei +schlechtem Geschäftsgang aber auch wieder herabzusetzen. In unserem +Betrieb aber ist dies nicht möglich, weil, wie ich schon gesagt habe, +_unsere Löhne unwiderruflich sind_. Würden wir z. B. in einem guten +Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden +mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe +fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die +_Gewinnbeteiligung_. In diesem Jahre ist aber in Form von Lohn und +Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich recht und +richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die Nachzahlung in Form +der Gewinnbeteiligung fallen müssen. + +Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in die Erscheinung +getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von 8 Proz. war ziemlich +richtig auf Grund der Bilanz und der Norm, die schon in Anwendung +gekommen ist. Die Erklärung ist darin gegeben: es ist im vorigen Jahre +ein Umstand nicht zum Bewußtsein gekommen, der eine wesentliche +Entscheidung bewirkt hat. Das Jahr 1895/96 hat noch unter den +Nachwirkungen des früheren schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar +dadurch, daß noch Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre +verkauft wurden. Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden +als sie gewesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist, +Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn ein bedeutend +höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser Umstand nicht +bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein gebracht, daß +eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis vorhanden war, dazu +angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung der +Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen. + +Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen dieser auffälligen +Erscheinung. Da haben wir uns überlegen müssen, inwieweit denn nun die +durch diese Ziffern gekennzeichnete Lage unserer Betriebe den +Anforderungen entspricht, welche nach den voraufgegangenen Erläuterungen +der Normen und Grundsätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten +haben. -- + +[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so +unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] -- + +nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit, +also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar +gekennzeichnet habe. + +Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere +Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre +überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können. Der Anteil +der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also auf 20 Proz. statt auf etwa +24 oder 25 Proz. Die allgemeine Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf +diese Prozente nicht kommen, als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt +sich ganz allgemein, daß wir bei einem guten Geschäftsgang schon +angekommen sind an der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht +weiter, hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrags. + +Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche Lage +unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen können, solange +nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert werden -- sonst käme es +hinaus auf eine Verteilung dessen, was im Sinne meiner vorherigen +Erklärungen in guten Geschäftsjahren nicht verteilt werden darf. Wir +können unsere Arbeitszeit nicht weiter verkürzen, solange zu zwei +Dritteilen oder mehr der anderen Betriebe auf demselben Industriegebiete +noch 10 oder 12 Stunden gearbeitet wird[30]. Wir können nicht weitere +Erleichterungen gewähren, auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach +seinen jetzigen Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die +Akkordarbeit ungebunden ist, als sie nicht geregelt ist durch die +Forderung des entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere +Erleichterungen nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich +ist, durch die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und +dadurch den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den +Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe steigern, +nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen Organisation der +Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus +anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir +nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert +unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden +dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit +minderwertiger Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn wir +unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von 10 Proz. halten +können, _weil wir uns mitten im allgemeinen Wettbewerb befinden und +nicht auf einer Insel im indischen Ozean_, die vielleicht jede +Konkurrenz unmöglich machte. _Wir sind mit dem, was wir leisten, unter +solchen Gesichtspunkten an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die +wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können._ + +Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr +guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und +folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos +eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, _namentlich aber ein +Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit_. + +Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug[31], um +ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil dieser +Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden nächsten +Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen kommt, welche +mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu arbeiten. Welches der +Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der Akkordabschlag, können wir nur +in einzelnen Gruppen feststellen, aber nicht als vergleichbaren +Durchschnitt für den ganzen Betrieb. Für einzelne Gruppen ist auch +festgestellt worden, daß im Durchschnitt der Mehrertrag der Akkordarbeit +gegenüber den Wochenlöhnen ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht +hat, in manchen z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz. +Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind, +bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd +zu denselben arbeiten; _nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem +bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit +gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag +besteht_. Dieser Anteil geht erheblich über das hinaus, was die +Akkordarbeiter ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften. + +Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich +vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere +Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man +schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in +unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd +erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß _in diesem System etwas +geändert werden muß_. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt +schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar. _Es findet sich bald niemand +mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will._ Gar bald wird auch +niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst Werkmeister zu +werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden könnte, wie als +einfacher Akkordarbeiter. + +Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die Höhe getrieben +würden, so würde das zur Folge haben, daß im nächsten Jahre von einer +Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die Rede sein könnte, ja, daß sogar +der Anteil der Firma unter den Satz herunterginge, auf den sie in guten +Jahren halten muß. Wir können also nicht auf diese Weise die +Ausgleichung bewirken, deshalb muß es auf andere und zwar _in der Weise +geschehen, daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der +Akkordarbeit, welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht haben, +in der angemessensten und schonendsten Art rückgängig machen_. Das ist +der Gesichtspunkt der von uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die +Vorteile der Akkordarbeit etwas einschränken werden, weil sie eine +unverhältnismäßige Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im +Zeitlohn arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit +bieten können. + +Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse beseitigt +zu haben. + +Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion +nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das +Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten +eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der +Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in +guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten +Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und +findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß +mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die +Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern +durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz. +wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang. +Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa +12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind, +müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter +Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang +ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich +keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem +Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen. + +Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der +Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir +sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der +Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. _Die Firma +hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas +abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder +zugute._ Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation +nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und +Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß +diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine +Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich +bedeutend verschlechterte. Gerade _weil_ keine Zwangslage vorhanden ist, +müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden, +zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen +lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten +muß. + +Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar +nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu +nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter +Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es +wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die +Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher +bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem +Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von +60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere +Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird +uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in +einzelnen Gruppen geboten ist. + +Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden +sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein +Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts +dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der +Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr +komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei +hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen +dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die +Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der +»Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre +eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht, +getroffen werden. + +Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir +Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen +erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der +inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel +aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun +einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen +ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen +werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen. +Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir +zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen derart getroffen worden +sind, daß die _erforderlichen Unparteiischen existieren_. Es sind das +bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die +Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen, +um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen +Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz +besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine +Gewinnbeteiligung herauskommt. _Diese drei sind die Mitglieder der +Geschäftsleitung_. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen, +so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist, +ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung +gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt. + +Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter +sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von +vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig +unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen +anzuordnen gedenken. + +Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine +Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch +nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der +Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden +soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht +machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen, +welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wie _wenn sie ein paar +Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen +Platzregen kommen_. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere +Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle: +wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher +Sonnenschein genießen konntest. _Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht +eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern +nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt +hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten_. Ich +wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend +und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von +unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen! + +Damit möchte ich schließen. + + * * * * * + + +Anhang. + +---+------------------------------------+-----------+-----------+----------- + | | 1894/95 | 1895/96 | 1896/97 + | | | | + | Jahresproduktion | | | + | | | | +1. | Einzelverkaufswert (Katalogwert) | 1 776 000 | 2 094 000 | 2 401 000 +2. | Netto-Verkaufswert | 1 505 000 | 1 775 000 | 2 035 000 + | | | | +3. | Betriebskapital am Schluß des | | | + | Geschäftsjahres | 1 784 000 | 2 006 000 | 2 391 000 + | | | | +4. | Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung | 642 700 | 829 000 | 1 060 000 + | | | | +5. | Löhne (Zeit- und Akkordlöhne) | 478 300 | 628 600 | 797 900 +6. | Monatsgehalte | 164 400 | 200 400 | 262 500 +7. | Verhältnis von Gehalt zur Summe | | | + | von Lohn und Gehalt | 1:3,91 | 1:4,13 | 1:4,04 + | | | | +---+------------------------------------+-----------+-----------+----------- +8. | Durchschnittlicher Jahresverdienst | 1110 | 1175 | 1133 + | =aller= Arbeiter | (431 | (535 | (704 + | (jugendliche einbegriffen) | Personen) | Personen) | Personen) + | | | | +9. | Durchschnittl. Jahreseinkommen | -- | 1343 | 1377 + | aller über 18 Jahre alten | |(523 Pers.;|(558 Pers.; + | Arbeiter (Zeitlohn und Akkord) | | 313 | 313 Tage) + | | | bezahlte | + | | | Tage) | + | | | | +10.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1384 | 1465 | 1493 + | aller über 24 Jahre alten | (307 |(317 Pers.;|(393 Pers.; + | Arbeiter | bezahlte | 313 Tage) | 313 Tage) + | | Tage) | | + | | | | +11.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1492 | 1593 | 1665 + | aller über 24 Jahre alten | (307 Tage)|(224 Pers.;|(238 Pers.; + | Arbeiter, die 3 Jahre oder | | 313 Tage) | 313 Tage) + | länger im Betrieb | | | + | | | | + +Fußnoten: + +[Fußnote 21: Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des +Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150, +wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.] + +[Fußnote 22: [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den +»Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten +abgedruckt sind.]] + +[Fußnote 23: [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]] + +[Fußnote 24: [s. Anhang.]] + +[Fußnote 25: [soll wohl heißen: von der Stiftungs_verwaltung_. Cz.]] + +[Fußnote 26: [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister -- zu +der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement +des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]] + +[Fußnote 27: [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im +Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]] + +[Fußnote 28: [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]] + +[Fußnote 29: [s. Anhang.]] + +[Fußnote 30: [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden +verkürzt worden. Cz.]] + +[Fußnote 31: [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]] + + + + +V. + +Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsum-Vereins. + +Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898. +(Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr. 256 vom 1. November 1898.) + + +Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im engeren Sinne +politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche Selbsthilfe +gerichteten Genossenschaften knüpfen sich nicht an ein bestimmtes +Parteiprogramm. Angehörige der verschiedenen politischen Parteien können +in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen Hand in Hand gehen, wie +auch umgekehrt diese Stellungnahme innerhalb derselben Partei öfters +verschieden befunden wird. Indes sind gerade die linksstehenden +politischen Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe +kräftige Stützen gewesen -- wie schon die Namen SCHULZE-DELITZSCH unter +den Alten, MAX HIRSCH unter den Jüngeren bezeugen. Es versteht sich also +ganz von selbst, daß unser Verein Interesse nimmt an den Vorgängen, die +das Genossenschaftswesen berühren, und daß wir die Fragen diskutieren, +die mit bezug hierauf kürzlich auch bei uns in Jena aktuell geworden +sind. + +Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige Gewerbeverein +will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den Gemeindebehörden den Erlaß +eines Ortsstatuts beantragen, welches _Konsum_vereinen eine +Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer, auferlegt. Ich habe also +in meinem Referat Stellung zu nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz +und zu seiner Begründung, und daran Kritik zu üben, falls dazu +Veranlassung vorliegt. + +Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen -- das bringen die Umstände so +mit sich. Deshalb ist es mir besonders erwünscht, mich auf Tatsachen +berufen zu können, die glaubhaft machen, daß meine Stellungnahme völlig +frei ist von persönlicher Animosität gegen die Vertreter des +gegnerischen Standpunktes -- daß meine Kritik sich also lediglich gegen +diesen Standpunkt richtet, nicht gegen die beteiligten Personen. Mit +vielen von diesen stehe ich nämlich auf ganz gutem Fuß, vielen davon bin +ich ein guter alter Kunde. Denn ich halte darauf, daß in meinem Haushalt +_alle_ Bedürfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im +Verkehr sind, von hiesigen Geschäftsleuten entnommen, nicht in +Postpaketen aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden. Und +ich habe keine persönliche Sympathie für _die_ Konsumvereine, die darauf +ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just den Wohlhabenden +recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich etwa diesen das Recht hierzu +bestreiten wollte; das Recht gestehe ich allen zu. Ich meine aber, daß +nicht jeder von jedem beliebigen Recht auch jeden beliebigen Gebrauch +machen müsse, ohne Rücksicht darauf, wie andere dadurch berührt werden. +In dem Interessenkampf, den die fortschreitende Umgestaltung der +Wirtschaftstätigkeit und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten +meiner Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme +bekunden für die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen Hammer +und Amboß geraten sind, und sollten, unter freiwilligem Verzicht auf +manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu wirken suchen, +statt zur Verschärfung der Schwierigkeiten beizutragen. + +Für den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch ganz andere +Rücksichten gegeben. Denn es handelt sich um den Versuch, die _Gemeinde_ +zu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit zwischen +verschiedenen Gruppen der Gemeindeangehörigen zu verleiten -- um die +Absicht, die Machtmittel der Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten +der einen Gruppe gegen die andere, und zwar zugunsten des stärkeren +Teils, auf Kosten des schwächeren Teils. Der Konsumverein, der in Jena +dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden; +er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute. Und wie wenig +die Angehörigen der Kramerinnung und der ihr nahestehenden Erwerbskreise +auf Rosen gebettet sein mögen -- so viel ist sicher, daß ihre +wirtschaftliche Position im Durchschnitt immer noch viel günstiger ist +als die durchschnittliche Wirtschaftslage derjenigen Klassen, die +vermittels des Konsumvereins eine Besserung erstreben. + +Was nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf Einführung einer +Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist mir in diesem Punkt mein +Referat außerordentlich erleichtert durch zwei vorzügliche Artikel, die +das »Jenaer Volksblatt« in der Dienstag-und Mittwoch-Nummer voriger +Woche unter dem Titel »Gewerbeverein contra Konsumverein« gebracht hat. +Die Bedeutung dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der +bedrohten Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden +stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins in +diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser Diskussion haben +nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen zu einem Zugeständnis +sich verleiten lassen, welches schon ein Preisgeben des korrekten +Rechtsstandpunktes einschließt. Sie haben, augenscheinlich verblüfft +durch die emphathische Betonung der angeblichen »Gerechtigkeit« der +geforderten Umsatzbesteuerung, auf das neue weimarische Steuergesetz +verwiesen, nach welchem vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf +ihre Dividenden etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß +durch diese jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr +entsprochen sei. _Das_ aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil -- +dieses Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der groben +_Un_gerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die in gleichem +Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt wird. Die +angezogenen Artikel des »Jenaer Volksblatts« haben das Verdienst, dieses +klipp und klar darzulegen. Sie zeigen, daß ein Konsumverein, sofern er +seinem statutarischen Zweck gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt +und die Abgabe der eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt, +keinen Gewinn haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen +Sinne. Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen einer +Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was er im Lauf +des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren zuviel abgenommen +hat -- aus Gründen der Zweckmäßigkeit und zur Sicherung einer geordneten +Finanzwirtschaft, es ist aber kein »Gewinn«, den der Verein wirklich +gemacht hätte. Und für das einzelne Mitglied ist die Dividende, die es +vom Verein empfängt, ebenfalls kein »Gewinn«, d. h. kein neuer Erwerb, +sondern lediglich die _Minderung an Ausgaben_, die es dadurch erreicht, +daß es seine Bedürfnisse in Gemeinschaft mit anderen im großen +eingekauft und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun bisher +streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich der +_Erwerb_ steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, die einer +haben kann, indem er sich besser einrichtet als ein anderer; zweitens, +daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern sei, nicht ein und derselbe +Erwerb ein und derselben Person unter anderem Namen zum zweiten Male +herangezogen werden dürfe. Gegen beide Grundsätze verstößt aber die +Einkommenbesteuerung, die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den +Konsumvereinen auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb, +sondern trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine +Doppelbesteuerung, weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den +Mitgliedern des Konsumvereins erwächst, von jedem einzelnen schon vorher +als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert worden +ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann, muß er doch schon +besitzen; also muß er es auch als Erwerb oder Einkommen schon versteuert +haben. Die landesgesetzlich jetzt eingeführte Besteuerung der +Konsumvereine für Staat und Gemeinde ist also, weit davon entfernt, +einer Gerechtigkeitsforderung zu entsprechen, selbst schon eine +Ausnahmemaßregel, eine willkürliche Sonderbesteuerung derjenigen +Volkskreise, die durch den Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft +Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung suchen. + +Dieser Charakter der Ausnahmemaßregel und der Willkür kommt im neuen +Weimarischen Steuergesetz auch sehr prägnant zum Ausdruck. In § 4 dieses +Gesetzes sind unter 6 Nummern alle diejenigen aufgezählt, die +einkommensteuerpflichtig sein sollen, und die letzte Nummer besagt: + + 6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit + beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre + Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres Einkommens + aus Grundbesitz im Großherzogtum. + +Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer +»Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren +Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«. +Jedermann muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein +solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu besteuern +sei. Ja wohl! -- aber unmittelbar vorher in § 4 steht ein besonderer +Absatz: + + +5. Konsumvereine. + +Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden +Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß +aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht +gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben. Die +Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer +Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber +will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen. Und die bringt es mit sich, +daß man die Ersparnisse der _kleinen_ Leute, die zu Konsumvereinen +zusammentreten, besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb +anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse der +Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante legen und dadurch dem +Konsum anderer entziehen, die besteuert man nicht. _Das_ nennt sich +Mittelstandspolitik. + +Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um +diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. Der Antrag verlangt +vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen +angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den +_Umsatz_ durch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine +Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von +Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf _mittels_ des +Konsumvereins beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf 2 Proz. +des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die Schneidigen +unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. erhoben wissen. Das +letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem die Gemeindesteuer die +größeren Einkommen heranzieht. Der Konsumverein, also die Gesamtheit der +zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im +ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt, +dafür eine _Extra_steuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann, +der einen Jahres_gewinn_ von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen +ganzen Umsatz _wie Gewinn_ versteuern, neben der Steuer, die ihm +landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun -- +ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser +Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit +des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere +Wort gekennzeichnet zu wissen. + +Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im +Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das +Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf +der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen, +anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält. + +Erstens: daß man hier _keine_ Umsatzsteuer will, sondern nur eine +Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich, +daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz, +anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine +beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der +Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem +aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle -- und +zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert, +nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn +»Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich +selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren +nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere +weiterzugeben. -- Man darf gespannt darauf sein, wie der +Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich +aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und +direkt die Umsatzsteuer zu fordern -- damit wäre doch allzusehr der Katz +die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger +klingenden Forderung einer Einkommensteuer. + +Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß +sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle! +-- was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches +Recht für alle! -- weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr +Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf +ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! -- weil alle +Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein +besteuert werden auf seinen Umsatz! -- Dem einen Kommentar hinzuzufügen, +wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung +auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch +erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten alten +Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen. +Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht +übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik +an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der +Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines +Einkommen veranlagt zu sehen -- unter Hinweis darauf, daß doch die +anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf +Heller und Pfennig versteuern. + +Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen +Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag +haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen? + +Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen +Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand +glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen +Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die +Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den +Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun +allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich +mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und +einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben +kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten +möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht +mehr die Mühe lohnt? + +Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die +Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen. +Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber +vollends nicht rechtfertigen; denn _diese_ stehen ihm schnurstracks +entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse +seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das +einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des +Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen -- sie zu strafen dafür, daß +sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu +machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es +erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des +Konsumvereins.« + +Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch +nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem andern Schaden +zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«. +Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages +Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag +nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die +Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie +nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen +wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre +in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze +abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem +Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von +dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls +man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe +noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte +dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes: +»Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen. +Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird +die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe +bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen, +nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die +4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich +abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der +Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« -- +Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens +unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat +er nicht einmal das für sich. + +Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der +Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen +Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden? + +Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue +Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob +der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu +beschließen. -- Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue +Steuerquelle als _solche_ mit besonderem Wohlgefallen betrachten +sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld +immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den +Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht -- _das_ wäre +doch dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der +Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat +allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen -- schon der +Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn -- gleiches Recht für +alle! -- jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die +Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt +die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde? +Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar +viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die +gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß +eine Baugenossenschaft -- auch so eine Art Konsumverein! -- ihren Erwerb +beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen +-- und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft +verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in +ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte +wachsen lassen -- und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut +gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn +was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein +Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich +zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn +dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug +auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der +Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort +behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages +im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden. + +Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß +vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung +nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage +bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen, +daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für +gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die +rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu +fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in +Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne +eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen +vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich es für +durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die +drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus, +den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch +mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen +Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche +Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß +eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht +anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht +werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber +meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich +schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht. +Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals +Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept +gegeben mit den Worten: + + Auf groben Klotz -- ein grober Keil! Auf einen Schelmen -- + anderthalbe! + +So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar unter +der Fragestellung: + + Was ist für diesen Klotz der rechte Keil? + + Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden durch + anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins? + +Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der Schutz der +Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen _nicht_ fragen, wie etwa durch +Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden könnte, daß ein +Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande kommt; sie sollen +vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde sofort in +die _andere_ Erwägung eintreten: Was können wir, wenn das Statut +erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte Schädigung nicht nur +abzuwenden, sondern möglichst in _ihr Gegenteil zu verkehren_? _Das_ +ist, meines Erachtens, die richtige Stellungnahme. Denn der erhobene +Arm, bereit, den drohenden Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch +eine bessere Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich +ducken will. + +Selbstverständlich können die Maßregeln der Abwehr im einzelnen erst +diskutiert werden, wenn man genau weiß, was abzuwehren ist. Schon vorher +aber kann man die Richtungen ins Auge fassen, in denen die Wege zur +Abwehr zu finden sein müssen. + +_Ein_ solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch in Sachsen an +mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden: rasche Ausdehnung der +Geschäftstätigkeit des Vereins, um den Verlust von einigen Prozenten des +Umsatzwertes durch Steigerung der Umsatzziffern, günstigere +Einkaufsbedingungen und Verminderung der Generalunkosten wieder +auszugleichen. Das hängt in der Hauptsache, wenn der Verein in seiner +Organisation genügend gefestigt ist, nur ab von der Möglichkeit, +größeres Kapital für seinen Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder +selbst in kurzer Zeit aufbringen könnten. Immerhin ist es nur ein +schlechter Trost, daß auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die +Umsatzbesteuerung für den _einzelnen_ wieder eingebracht werden kann; +denn die Summe, die dabei im _ganzen_ den beteiligten Kreisen -- der +Hauptsache nach den Arbeitern -- ungerechterweise von der Gemeinde +weggenommen würde, wäre nicht kleiner, sondern noch viel größer als sie +bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte. Deshalb ist es wichtig, +auch noch andere Wege in Betracht zu ziehen, auf denen eine radikalere +Art der Abwehr als möglich erscheint. + +Solche Wege sind unter allen Umständen vorhanden. Denn, wie immer auch +das zu gewärtigende Ortsstatut lauten möchte, soviel ist sicher, daß es +die Besteuerung auf den Umsatz an _bestimmte_ Voraussetzungen knüpfen +muß. Daß es etwa der Umsatzbesteuerung alle diejenigen unterwerfen +könnte, die der Gemeinderat oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen +jeweils für besteuerungs_würdig_ erachtet -- das ist glücklicherweise +ausgeschlossen. _Bestimmte_ Voraussetzungen lassen sich aber immer für +ein bestimmtes Steuersubjekt auch _aufheben_ -- und dann ist für +_dieses_ Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z. B., wie +beantragt werden soll, _nur_ Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen, +Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch seine +Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich steuerfrei +erhalten kann. Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit in geeigneter +Art zurückzubilden in das _reine_ Lieferantengeschäft, mit dem er vor 10 +Jahren sie begonnen hat -- und er selbst hätte dann keinen »Umsatz« +mehr; denn die Summe alles Konsums seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz +eines Einzelkaufmanns oder mehrerer Einzelkaufleute. Und dann hätte man +in Jena einen Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf +Umsatz kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz +und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. -- Daß solches erreichbar sein +werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten Errungenschaften +wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den ersten Blick zwar +befremdlich. Es _ist_ aber möglich, und zwar ohne daß dabei die +Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil zu verlieren brauchten, den +sie jetzt aus der eigenen Geschäftsführung haben, und ohne daß der +Verein das Heft der Aktion auch nur vorübergehend aus der Hand zu geben +nötig hätte. + +Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, daß es allen +Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung nach +gleicher Norm unterwürfe, ist für Jena unmöglich. Das ist sofort +ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen denkt und an das +Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung des hiesigen +Detailhandels den Warenhäusern in Berlin und Leipzig und anderen +auswärtigen Kaufleuten bereiten müßte. Es könnte sich also, falls die +Umsatzsteuer nicht gänzlich auf Konsumvereine beschränkt würde, +höchstens um solche Maßregeln handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen, +_wenn_ sie Lieferanten für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann +ich es einstweilen ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut -- es +müßte schon ein Kunststück sein -- erst da ist, dann können wir uns ja +weiter sprechen. + +_Eine_ Voraussetzung muß allerdings gemacht werden, wenn die +Abwehrmaßregeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen habe, +ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf nicht gänzlich auf sich +und seine Mitglieder angewiesen sein -- er muß Bundesgenossen zur +Verteidigung seiner Position finden. Diese Voraussetzung aber ist sicher +erfüllbar kraft der Interessengemeinschaft, die zwischen der Hauptgruppe +seiner Mitglieder, der Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in +bezug auf die Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von +selbst gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man sich +klar macht, daß Maßregeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung der +arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte Benachteiligung +aller industriellen Tätigkeit am Ort bedeuten müssen. Wenn daraufhin der +Konsumverein Rückhalt bei denen sucht, welche die Interessen der +Industrie und ihrer ungestörten Entwicklung zu vertreten haben, so +vergibt er seiner Selbständigkeit nichts. Denn er kommt nicht als +Bittender, mit leeren Händen, der nur Beistand für _seine_ Sache, sucht, +sondern als Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in +seinen geschulten Kräften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr in +der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen +Vorgehens seinerseits so regeln, daß aus dem zeitweiligen Hand-in-Hand +gehen mit andern seiner eigenen Selbständigkeit kein Abbruch geschieht. +Das müßte der Gesichtspunkt sein, unter den die Abwehr des Vorstoßes der +Genossenschaftsfeinde sich zu stellen hätte. + +Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein entschiedenes +Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens unserer Stadt. +Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher Selbsthilfe in die Kreise +der arbeitstätigen Bevölkerung Jenas hineingetragen und zuerst Erfolg +und Anerkennung ihr erstritten. Die jüngere Vereinigung gleichen +Charakters, die Baugenossenschaft, würde schwerlich so schnell, wie es +geschehen, zu erfreulicher Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch +die Vorarbeit der älteren die Genossenschaftsidee gerade in den +Arbeiterkreisen hier schon eingebürgert und Schulung vieler in +genossenschaftlicher Tätigkeit gewonnen worden wäre. Diesem Ruhm kann, +wie ich glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres +Verdienst hinzufügen, dessen Bedeutung möglicherweise sogar über die +örtlichen Grenzen hinausreichen würde, wenn er in dieser Zeit der +Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kräftig sie +vertritt, sondern für diese Vertretung auch Wege anbahnt, die bisher +noch nicht beschritten wurden. Dann könnte er, der eigenen Sache +dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen Anfechtungen +stehen, ein Vorbild geben. + + + + +VI. + +Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum +Sachsen. + +Rede, gehalten in öffentlicher Volksversammlung zu Jena am 17. November +1900[32]. + + +_Geehrte Versammlung!_ + +Über die äußere Veranlassung zu dieser Versammlung brauche ich mich +nicht näher auszusprechen. Daß die dreiundeinhalb Versammlungsverbote, +die unter Berufung auf die »öffentliche Ordnung und Sicherheit« kürzlich +in rascher Aufeinanderfolge hier in Jena ergangen sind, nicht den +Gegenstand meiner Rede bilden sollen, sondern nur den _Anstoß_ zur +heutigen Versammlung gegeben haben, ist Ihnen schon durch die Benennung +des Themas, in den Worten »Versammlungsfreiheit _im Großherzogtum +Sachsen_« genügend erkennbar gemacht. Ich brauche daher nur darüber +Erklärung zu geben, warum Angehörige der nicht-sozialdemokratischen, der +sog. _bürgerlichen_ Parteien sich veranlaßt sehen, die Frage dieser +Versammlungsverbote im Großherzogtum zur öffentlichen Diskussion zu +stellen, obwohl diese Verbote überall, wie hier in Jena, +_ausschließlich_ die Versammlungen der sozialdemokratischen Partei +betroffen haben. _Das_ will ich zunächst in kurzen Worten erledigen. + +Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes, unseligen Angedenkens, besteht +auch im Großherzogtum kein _Ausnahme_gesetz mehr gegen die +sozialdemokratische Partei. Die Verbote ihrer Versammlungen ergehen also +unter _gemeinem_ Recht des Landes, welches auf _alle_ Bürger gleichmäßig +Anwendung findet. Unter denselben Voraussetzungen, unter denen die +Polizeibehörden kraft dieses Landesrechts die Versammlungen _einer_ +Partei verhindern dürfen, dürften sie, sobald es ihnen zweckmäßig +erscheint, _alle_ Versammlungen im Lande verhindern. Die bewußten +Verbote berühren daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die +Frage des verfassungsmäßigen Rechtes _aller_ Bürger in unserem Lande, +die Frage der bürgerlichen Freiheit überhaupt gegenüber der +Polizeigewalt -- und damit in bezug auf den Charakter unseres ganzen +Staatswesens die Frage: _Rechts_staat oder _Polizei_staat? + +An den Fragen _dieser_ Art sind aber alle gleichmäßig interessiert, +nicht nur die Sozialdemokraten und nicht nur die Liberalen, sondern +ebensosehr auch die Konservativen -- soweit sie wirklich »Konservative« +sind, nicht reine Rückschrittler, deren offenkundiges Ideal der reine +Polizeistaat ist. Denn es gibt nur _eine_ Art von staatsbürgerlichem +Recht: _das_ Recht, welches alle gleichmäßig schützt, vom Minister bis +zum letzten Tagelöhner; und es gibt nur _eine_ Art von politischer und +bürgerlicher Freiheit: _die_ Freiheit, an der alle gleichmäßig +teilhaben, vom Minister bis zum letzten Tagelöhner. Eine Freiheit, die +einzelne, oder bestimmte Kreise, oder ganze Parteien, _des_halb +genießen, weil die Polizei für gut findet, _sie_ nicht zu beschränken -- +diese Freiheit »von Polizei Gnaden« ist _keine_ Freiheit. Der Sklave, +der von seinem Herrn nicht mißhandelt wird, ist kein _freier_ Sklave. + +Soweit nun die Anhänger der Sozialdemokratie fordern, ihre Ansichten und +Ideen innerhalb der Grenzen des _gesetzlich_ Erlaubten _kraft gemeinen +Rechtes des Landes_ ebenso in Versammlungen öffentlich vertreten zu +können, wie andere Parteien die ihrigen, verfechten sie kein +Parteiinteresse, sondern verfechten sie das verfassungsmäßige Recht +aller. Kein Gezeter der »staatserhaltenden« Parteien über den Vorschub, +der der Sozialdemokratie aus den Kreisen des Bürgertums geleistet werde, +wird meine Gesinnungsgenossen und mich abhalten, sie kräftig zu +unterstützen überall, wo ihre Forderungen _diese_ Bedeutung gewinnen. +_Die Sozialdemokratie soll sich nicht rühmen dürfen, die einzige Partei +geworden zu sein, die in unserem Land oder_ _in dieser Stadt +verfassungsmäßiges Recht und staatsbürgerliche Freiheit noch +verteidigt!_ + + * * * * * + +Nach diesem Vorwort komme ich nun zur Sache. + +Daß ich die in Betracht stehenden Verwaltungsmaßnahmen unter +_rechtlichem_ Gesichtspunkt anfechten will, bringt schon das Thema +meines Vortrages zum Ausdruck. Indes läßt dieses noch unbestimmt, ob ich +dabei nur das Recht seiner allgemeinen Idee nach, oder das konkrete, in +den geschriebenen Gesetzen gegebene Recht im Auge habe -- ob ich also +die Versammlungsverbote anfechten will durch Kritik der +Rechtsanschauungen, von denen sie geleitet sind, und vielleicht +verlangen will, daß _diese_ lege ferenda zu korrigieren seien -- oder ob +ich sie anfechten will durch Kritik de lege lata, auf dem Boden des +positiven Rechtes, unter der Behauptung falscher, _gesetzwidriger_ +Anwendung der geltenden Gesetze. + +Vom ersteren Standpunkt aus würde Gegenstand meiner Kritik die _Absicht_ +sein müssen, die in diesen Verboten offen zum Ausdruck kommt: die Ideen +und Bestrebungen einer bestimmten Partei unter der Behauptung ihrer +Staatsgefährlichkeit mit den _äußeren_ Machtmitteln des Staates +bekämpfen, _gewaltsam_ unterdrücken oder hemmen zu wollen -- sowie die, +wie ich glaube, verhängnisvolle _Wirkung_, die derartiger Gebrauch der +Staatsgewalt in Aussicht stellt. Und für eine Kritik von _diesem_ +Standpunkt aus hätte ich in der Tat kräftige Waffen. Ich könnte, im +Punkte Vernunft und Gerechtigkeit, hinweisen auf den prägnanten +Ausspruch eines sehr konservativen Historikers, Heinrich von Treitschke, +der einmal gesagt hat: + + Keine Kunst der Rede vermag den _ketzerrichterlichen_ Geist zu + verhüllen, der aus der Behauptung spricht: irgend eine Idee, oder + Meinung, oder Lehre sei _staats_gefährlich! + +Und im Punkte praktischer Staatsklugheit könnte ich die Tatsache +hervorheben, daß das ketzerrichterliche Gesetz, das zehn Jahre über +Deutschland geherrscht hat, das _kläglichste_ Fiasko bedeutet, das seit +der Begründung des Reichs irgend einer gesetzgeberischen Aktion in +Deutschland beschieden war. + +Aber alles das will ich nicht weiter verfolgen. Denn meine Absicht ist +heute, die Angelegenheit dieser Versammlungsverbote _nur_ von dem +anderen, zu zweit bezeichneten Standpunkte aus, also de lege lata, zu +erörtern. Nicht darum also soll es sich heute abend handeln: ob diese +Maßnahmen der Verwaltung unter Gesichtspunkten von Vernunft und +Gerechtigkeit weise oder töricht, gerecht oder ungerecht, ob sie unter +Gesichtspunkten des Staatsinteresses in ihren Wirkungen staatserhaltend +oder staatszerstörend seien -- sondern lediglich um _die_ Frage: ob sie +_angesichts der im Großherzogtum geltenden Gesetze_ gesetz_mäßig_ oder +gesetz_widrig_ und ob ihre Sanktionierung seitens der oberen, für die +Handhabung der Gesetze _verfassungsmäßig_ verantwortlichen +Staatsbehörden verfassungs_gemäß_ oder verfassungs_widrig_ sei? + + * * * * * + +Ich bin aber durchaus gewärtig, daß sehr _viele_ in dieser großen +Versammlung eine solche Erklärung mit äußerstem Befremden anhören +werden. Besonders im Kreise der politisch mir Nächststehenden wird man +sich fragen: Ist es nicht höchst _un_klug, die Bekämpfung des neuerdings +beliebten Verwaltungsverfahrens von einer so _schwachen_ Position aus zu +versuchen? Besteht doch allgemeines Einverständnis darüber, daß unsere +_schlechten Gesetze_ an allem schuld sind -- daß unser Landtag in der +Zeit der Reaktion der 50er Jahre durch das Polizeigesetz vom +7. Jan. 1854 das verfassungsmäßige Recht der Bürger _an die Polizei +ausgeliefert_ hat -- und daß angesichts dieses »heillosen« Gesetzes die +Polizei eben alles sich erlauben darf, ohne daß man die _formelle +Legalität_ zu bestreiten vermöchte! -- Haben wir, die Freisinnigen und +die bürgerlichen Demokraten im Land, nicht gerade deshalb vor zwei +Jahren Petitionen an den Landtag um Erlaß eines _anständigen_ +Versammlungsgesetzes in Umlauf gebracht? Wie kommt der Redner dazu, +alles das jetzt völlig zu ignorieren? + +Alle, die so fragen, bitte ich aber, ihre Ansicht auf kurze Zeit +zurückzusetzen und meine Rede bis zu Ende anzuhören. Ich hoffe sie dann +_überzeugt_ zu haben, daß jene allgemein verbreitete Annahme über die +Inferiorität unserer Gesetze und die Hoffnungslosigkeit unserer +gegenwärtigen Rechtslage nichts anderes ist als ein grobes _Vorurteil_, +ein großes _Mißverständnis_ -- nur daraus erklärlich, daß der lebenden +Generation längst der Zusammenhang des Textes jenes fast 50 Jahre alten +Gesetzes mit den Gedanken und den Absichten des _Gesetzgebers_ völlig +verloren gegangen ist. So paradox es im Augenblick vielen klingen mag -- +das Ergebnis meiner heutigen Erörterung wird _da_hin gehen: + +daß _kein_ Land in Deutschland in bezug auf die _politischen_ Rechte der +Bürger und auf _gute_ gesetzliche Umgrenzung der Polizeigewalt einer +_besseren_ Rechtslage sich erfreut, als _nach den jetzt geltenden +Gesetzen_ das Großherzogtum Sachsen -- wenn nur diese Gesetze richtig, +d. h. dem Willen des Gesetzgebers entsprechend, angewandt werden; + +daß im besonderen dieses alte, verrufene »Polizeigesetz« vom Januar 1854 +in Wahrheit geradezu ein _wertvolles Erbstück darstellt, welches unserem +Land übrig geblieben ist aus einer Zeit, da Regierung und Landtag noch +durchdrungen waren vom Geist des Verfassungsstaates_; + +und daß die Diskreditierung dieses Gesetzes in der öffentlichen Meinung +_bitteres Unrecht_ den Männern getan hat, die damals an unserer +Gesetzgebung beteiligt waren. + +Ich spreche alles dieses, meinen Ausführungen absichtlich vorgreifend, +schon jetzt aus, damit Sie nicht, befangen in dem Glauben an die +angeblich verzweifelte Rechtslage, diese Ausführungen anhören mit dem +trüben Gedanken: es hilft ja doch nichts! _Es wird etwas helfen_, wenn +Sie mir Gelegenheit geben, meine Behauptungen hier, in breiter +Öffentlichkeit, _eingehend_ zu rechtfertigen! + +Da ich aber einmal vorgegriffen habe, will ich auch noch die Konsequenz, +die meine Erörterung in Hinsicht auf das _Taktische_ nach sich ziehen +muß, gleich hier zum voraus aussprechen: + +Es ist der größte Mißgriff gewesen -- ich selbst habe ihn mitgemacht -- +Petitionen an den Landtag um Erlaß eines besonderen Gesetzes über +Vereins- und Versammlungswesen zu richten; und es ist ein wahres Glück +für uns, daß der Landtag diese Petitionen rund abgelehnt hat, und +zugleich in einer _Form_ sie abgelehnt hat, die _uns_ völlig +dispensiert, je wieder darauf zurückzukommen. Denn alles, was wir +_jetzt_ erlangen könnten, würde in bezug auf Vereins- und +Versammlungsfreiheit unvergleichlich viel _schlechter_ uns stellen, als +wir nach unserem ehrlichen _alten_ Recht gestellt sind. Was wir zu tun +haben, ist ganz allein: dieses gute alte Recht kräftig zu _verteidigen_, +auf daß es noch auf weitere 50 Jahre hin ganz ungeändert fortbestehe, +und dabei kräftig einzutreten für seine _richtige_, gesetz_mäßige_ +Anwendung -- kräftig den _Mißbrauch_ des Gesetzes abzuwehren, der allein +es ermöglicht hat, daß Polizeiwillkür hinter ihm Deckung finden konnte. + +Indem ich nunmehr zur _Begründung_ dieser bis jetzt ohne Beweis +hingestellten Ansichten übergehe, habe ich zunächst in aller Kürze die +_Tatsachen_ zusammenzustellen, welche die bisherige Praxis der +Versammlungsverbote im Großherzogtum kennzeichnen. + +Während der Geltung des Sozialistengesetzes waren natürlich alle +Versammlungen mit erkennbarer sozialdemokratischer Tendenz auch +bei uns kraft Reichsgesetz verboten. Aber auch in dieser Zeit sind +die Anhänger dieser Partei -- zu _Ehren_ der damaligen Verwaltung +bezeuge ich es -- in unserem Land nicht _schikaniert_ worden. Selbst +allgemein bekannte Führer der Partei, die gemäß dem Zweck des »kleinen +Belagerungszustandes« in Norddeutschland fast überall herumgehetzt +wurden, haben im Großherzogtum _un_belästigt verkehren können. Einer von +diesen Führern, der damals öfters in Jena war und dem schon früher +persönlich näher gekommen zu sein ich mir als besondere Gunst anrechne, +hat mir selbst gesagt: wie er sich jedesmal freue, wenn er in das Gebiet +der schwarz-grün-gelben Pfähle komme -- _da_ habe er doch keinen +Polizeispitzel mehr auf den Fersen! + +Kurz vor Aufhebung des Sozialistengesetzes, also wohl aus Anlaß der +bevorstehenden Aufhebung, ist -- nach Äußerungen in unserem Landtag zu +schließen -- unterm 1. September 1890 aus dem Ministerium eine +»Unterweisung« an die Bürgermeister ergangen, deren Text ich nicht näher +kenne, die aber inhaltlich besagt haben muß: daß auch _nach_ Wegfall des +genannten Gesetzes die Polizeibehörden aus § 1, Ziff. 2 des Gesetzes vom +7. Jan. 1854 befugt sein würden, politische Versammlungen »_bei +dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit_« zum +voraus zu verbieten. Diese -- durchaus korrekte und sachgemäße -- +Unterweisung hat aber zur Folge gehabt, daß durch viele Jahre hin keine +_einzige_ Versammlung im Großherzogtum verboten wurde, weil _keine_ den +geringsten Anlaß zu Befürchtungen für öffentliche Ordnung und Sicherheit +gab. Während es, bei uns wie anderwärts, sehr oft vorkommt, daß +Versammlungen, die unter dem Szepter des Gambrinus tagen, zu Unordnung, +Tumult usw. führen, ist derartiges -- wie ich ausdrücklich konstatiere +-- _bis auf den heutigen Tag_ noch niemals bei _politischen_ +Versammlungen eingetreten -- auch nicht bei sozialdemokratischen, und +auch nicht in den erregtesten Zeiten der Reichstagswahlen. Und obwohl +sozialdemokratische Versammlungen inzwischen zu vielen Hunderten im +Lande stattgefunden haben, ist es -- soviel bekannt -- bei uns nicht +ein _einziges Mal_ vorgekommen, daß wegen der Reden oder Handlungen in +einer solchen Versammlung der Staatsanwalt Anlaß zu nachträglichem +Einschreiten gefunden hätte. Alles das hebe ich hier besonders hervor. + +Vor einigen Jahren hörte man nun, zum erstenmal nach Aufhebung des +Sozialistengesetzes, wieder von dem Verbot einer sozialdemokratischen +Versammlung im Großherzogtum, und zwar in Eisenach -- unter Umständen, +die sofort erkennen ließen, daß es sich dabei um etwas _Neues_ handelte. +Das Verbot war, unter Bezugnahme auf das erwähnte Polizeigesetz, wegen +»dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergangen. +Da nun kein vernünftiger Mensch von der fraglichen Versammlung +Ruhestörung und sonstige Gesetzwidrigkeit hatte erwarten können, so +mußte also einer einen _neuen Einfall_ gehabt, nämlich die Entdeckung +gemacht haben, daß unter den »dringenden Gründen des öffentlichen +Wohls«, derentwegen nach dem Polizeigesetz polizeiliche Verbote zulässig +sein sollen, auch etwas ganz _anderes_ verstanden werden könne, als man +bis dahin darunter verstanden hatte. Der Urheber dieser Entdeckung ist +-- meines Wissens -- der frühere Oberbürgermeister von Jena, _Eucken_, +jetzt Bezirksdirektor in Eisenach, derselbe, der hier unter der Geltung +des Sozialistengesetzes amtierte und durch seine _hiesige_ Tätigkeit das +Ansehen besonderer Objektivität und strengster Unparteilichkeit, auch in +politischen Dingen, sich erworben hatte. + +Die Entdeckung Euckens hat aber nur sehr allmählich Verständnis und +Anklang gefunden. Weitere Versammlungsverbote erfolgten zunächst ganz +vereinzelt und auch als sie sich mehrten, lange Zeit ganz systemlos; +bald ein _Verbot_ -- bald, unter äußerlich ganz gleichen Umständen, +_kein_ Verbot. Jahrelang entsprach die Praxis deutlich der Devise: + + Die Wetterfahnen, sie sind verlegen, + Sie wissen nicht, wohin sich bewegen. + +Erst _neuerdings_ lassen die Wetterfahnen überall die bekannte +übereinstimmende Windrichtung erkennen. + +Man stände aber angesichts dieser wegen »dringender Gefahr für die +öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergehenden Verbote noch heute vor +einem vollständigen _Rätsel_, wenn nicht zwei Verhandlungen in unserem +Landtage Licht -- und die zweite ein sehr helles Licht -- auf die Sache +geworfen hätten. Schon in der ersten von diesen Verhandlungen, die der +_Abg. Baudert_ zu Anfang 1898 provozierte, wurde mit einiger +Zurückhaltung, in der zweiten aber, im Dezember 1899, die unsere +Petitionen wegen eines Vereins- und Versammlungsgesetzes zum Gegenstand +hatte, mit höchster Deutlichkeit und Unumwundenheit von den +konservativen Abgeordneten _und vom Regierungstisch_ die Ansicht +proklamiert: die Sozialdemokratie sei _an sich_ eine »Gefahr für die +öffentliche Ordnung und Sicherheit«, _des_halb müsse die Propaganda für +ihre Lehren, auch wenn sie gänzlich auf dem Boden der Gesetze sich hält, +aus »dringenden Gründen des öffentlichen Wohls« möglichst _beschränkt_ +werden. Und der oberste Verwaltungschef hat damals mit anerkennenswerter +Ehrlichkeit und Offenheit seinen Standpunkt _da_hin (dem Sinne nach) +erläutert: Andere Staaten in Deutschland seien mit der Aufhebung des +Sozialistengesetzes dieser staatsfeindlichen Partei gegenüber wehrlos +geworden; das Großherzogtum aber sei in der glücklichen Lage, in seinen +_Landes_gesetzen (nämlich in dem Polizeigesetz vom 7. Januar 1854) +genügende Waffen zu besitzen, um auch _ohne_ Ausnahmegesetz die Gefahr +abwehren zu können -- wenn nur die Polizeibehörden überall richtiges +_Verständnis_ besitzen für die »dringenden Gründe des öffentlichen +Wohls«, die dabei in Frage kommen. Und er hat _unumwunden zugestanden_, +durch Instruktion der Bezirksdirektoren sowie durch Belehrung der +Bürgermeister auf die Verbreitung dieses Verständnisses _amtlich_ +hingewirkt zu haben. + +Hiernach steht jetzt ganz _authentisch_ fest: + + Die Versammlungsverbote im Großherzogtum erfolgen, mangels jeder + vernünftigen Befürchtung von Störung der _äußeren_ Ordnung und + Sicherheit, _tatsächlich nur_ wegen _der_ Gefahr, die nach der + Meinung der _oberen_ Verwaltungsbehörden aus der Propaganda für die + Ideen und die Lehren der Sozialdemokratie dem »öffentlichen Wohl« + drohen soll. + +Neben _dieser_ Feststellung habe ich aber in bezug auf das Tatsächliche +in der jetzigen Verwaltungspraxis noch zwei _besondere_ Punkte +hervorzuheben. + +_Erstens_. Auch bei der jetzigen Auslegung des Gesetzes vom 7. Januar +1854 liegt die Anwendung dieses Gesetzes ganz in der Hand der _unteren_ +Polizeibehörden, der Bürgermeister. _Sie_ haben die Verbote zu erlassen +oder nicht zu erlassen, nach _eigenem_ pflichtmäßigem Urteil. Zwar +können auch die Bezirksdirektoren, über den Kopf des Bürgermeisters +hinweg ein Verbot aussprechen sie können aber keinen Bürgermeister +_anhalten_, es seinerseits zu tun, wenn er die gesetzlichen +Voraussetzungen dafür nicht gegeben findet. Instanzenmäßig steht auch +jetzt den oberen Behörden _nur_ die Nachprüfung der Verbote im Falle +einer Beschwerde zu. Das wird durch ganz konkludente Tatsachen, auch +noch aus jüngster Zeit, erhärtet. + +_Zweitens_. Auch _nach_ den vorhin mitgeteilten Erklärungen des +Verwaltungschefs in öffentlicher Landtagssitzung am 5. Dezember 1899 ist +noch kein einziges Verbot ergangen, das _offen und ehrlich_ mit der +_sozialdemokratischen Tendenz der Versammlung_ begründet wäre. Ganz +charakteristisch bleibt vielmehr für alle diese Verbote, daß sie, soweit +sie nicht lediglich die typische Formel »dringende Gefahr etc.« +benutzen, zur _Motivierung_ angebliche _Tatsachen_ heranziehen, die +_geeignet_ sind, die Meinung zu erwecken oder wenigstens noch Spielraum +zu lassen für die Meinung: daß von der Versammlung _als solcher äußere_ +Unordnung oder Gesetzwidrigkeit befürchtet werde. Fast regelmäßig kehrt +einer von folgenden Gründen wieder: das Thema sei geeignet, _aufreizend_ +zu wirken -- der Redner sei _bekannt_ wegen »seiner _aufreizenden +Redeweise_« -- der Redner sei _bekannt_ als _gewerbsmäßiger_ Agitator. +-- Von dem Mangel an Aufrichtigkeit, der aus Motivierungen dieser Art +spricht, rede ich gar nicht weiter. Konstatieren muß ich aber, daß dabei +sogar mit der _Wahrheit_ oft sehr unglimpflich umgegangen worden ist. +Für mindestens _drei_ Fälle unter denen, die mir selbst bekannt geworden +sind, steht es ganz sicher fest, daß objektiv _wahrheitswidrige_ +Behauptungen amtlich verbreitet worden sind, wenn ich auch gern annehmen +will, daß die betreffenden Beamten dabei in gutem Glauben waren, daß sie +_nur_ sich haben anlügen lassen. Mit dem Epitheton »_bekannt_ wegen +aufreizender Redeweise« sind nämlich -- und zwar wiederholt -- auch die +beiden Reichstagsabgeordneten _Kloß_-Stuttgart und _Molkenbuhr_-Hamburg +in unserem Land geziert worden, für die das gerade Gegenteil _wahr_ ist: +daß sie _bekannt_ sind als _besonders_ ruhige, besonnene, +leidenschaftslose Redner. Und in _einem_ Fall, in welchem vom +Gemeindevorstand in Neustadt der »gewerbsmäßige« Agitator ausgespielt +wurde, weiß ich zufällig ganz genau, daß der Betroffene _nicht_ +gewerbsmäßiger _Agitator_, sondern gewerbsmäßiger _Maschinenschlosser_ +ist, und _gewerbsmäßig_ auch _nur_ Maschinenschlosser -- ein Mann, der +die vertragsmäßigen Obliegenheiten in seinem Arbeitsverhältnis seit +Jahren tadellos erfüllt und in der Lage ist, zu beweisen, daß er seine +rednerische Tätigkeit immer -- genau wie ich! -- nur »zum Vergnügen«, +_nicht_ gegen Entgelt, betreibt. + +In Ansehung, daß es _Beleidigung_ bleibt, anständigen Leuten in der +einen oder der andern Art einen Makel anzuheften, selbst wenn die +Betroffenen Sozialdemokraten sind, ist also auch die Immunität gegen +§ 186 des Strafgesetzbuchs, die das _Akten_papier gewährt, mehrfach +_mißbraucht_ worden. -- Indes ist derartiges unter dem Gesichtspunkt +meiner heutigen Betrachtung nur nebensächlich. Wenn mein Programm mit +sich brächte, daß ich von den _demoralisierenden_ Wirkungen und von der +_Schädigung des Ansehens unseres Beamtenstandes_ reden müßte, die das +Hereinziehen der Verwaltungsorgane in den Dienst der ketzerrichterlichen +Anschauungen _der herrschenden Partei_ zur Folge haben muß -- _dann_ +hätte ich noch ganz anderes zu sagen! + + * * * * * + +Ich gehe nunmehr dazu über, die hier nach Seite des _Tatsächlichen_ +gekennzeichnete Praxis der Versammlungsverbote zu _vergleichen_ mit den +Vorschriften der _Gesetze_, auf die sie sich stützt -- und komme damit +zum wichtigsten Teil meiner heutigen Aufgabe: darzulegen, wie diese +Gesetze die politischen Rechte der Bürger unseres Landes bestimmt haben +und _welche_ Befugnisse sie den _Polizei_behörden in Hinsicht auf jene +Rechte einräumen. + +Es existiert bei uns nur eine einzige _gesetzes_kräftige Vorschrift, +die _besonders_ auf die spezifisch politischen Angelegenheiten, +Vereins- und Versammlungswesen, Bezug hat. Sie betrifft ausschließlich +die politischen _Versammlungen_ und ist enthalten in zwei +Ministerial_verordnungen_, vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875. +Über das _Vereins_wesen besteht von gesetzlichen Bestimmungen bei uns +überhaupt _nichts_, nachdem eine Verordnung, die im Jahre 1856 im Sinne +eines Beschlusses des seligen Bundestags erlassen wurde, im Jahr 1868 +auf Andrängen des Landtags wieder außer Kraft gesetzt worden ist. Die +angezogene Ministerialverordnung von 1874/75 aber ist äußerst +_liberalen_ Geistes. Sie enthält eigentlich nur _Ordnungs_vorschriften, +und zwar von höchst verständiger Art, bringt aber gar keine _sachliche_ +Beschränkung des »Versammlungsrechts«, dessen _Freiheit schützen_ zu +wollen sogar direkt in ihr ausgesprochen ist. Sie verlangt keine +»Genehmigung« einer Versammlung, sondern lediglich »Anmeldung« +derselben mindestens 12 Stunden vor ihrem Beginn, und zwar _nur_ +Anmeldung von _Ort_ und _Zeit_, also von Lokal und Stunde des Beginnes, +_nicht auch_ Angabe des Verhandlungsthemas und des Redners. Dieses +letztere aber ist von _besonderer_ rechtlicher Bedeutung. Denn wenn +Bezeichnung von Thema und Redner gefordert würde, wäre das Tun in der +Versammlung ganz außerordentlich beschränkt: jede Abschweifung vom +angegebenen Gegenstand und jedes Auftreten eines anderen Redners würde +sofort den Tatbestand einer nichtangemeldeten Versammlung begründen. Bei +uns aber ist die Erfüllung _aller_ gesetzlichen Vorschriften schon dann +gesichert, wenn -- wie es z. B. für die heutige Versammlung geschehen +ist -- die Anmeldung bewirkt wird durch eingeschriebenen Brief _mit +Rückschein_ -- ohne Angabe von Thema und Redner. Wenn der Rückschein der +Post das Datum des vorangehenden Tages trägt, ist er hinreichender +Beweis dafür, daß die Anmeldung _rechtzeitig_ bei den Akten der Behörde +gewesen ist, _allen_ Anforderungen der Verordnung also genügt war. + +Abgesehen von jenen Ordnungsvorschriften unterliegen demnach Vereine und +Versammlungen, und alles Tun und Lassen _in_ solchen, gegenwärtig keinen +andern _gesetzlichen_ Beschränkungen, als das Reichsstrafgesetzbuch +insofern aufrichtet, als es Vereine und Versammlungen zu +gesetz_widrigen_, d. h. gesetzlich _verbotenen_ Zwecken, und _geheime_ +Verbindungen, sowie Gesetzesverletzungen beim Reden usw. ausdrücklich +unter Strafandrohung stellt. + +Ich sehe unter dem Gesichtspunkt staatsbürgerlicher Freiheit in dem +_Nicht_vorhandensein eines besonderen Vereins- und Versammlungsgesetzes +einen fast _idealen_ Zustand. Denn Gesetze bedeuten immer und überall +nur _Beschränkungen_, keine Rechte -- nämlich Beschränkungen des +einzelnen zugunsten der Interessen der Gesamtheit, die der Staat +repräsentiert. Ein »Recht« können sie nur ganz indirekt und +negativerweise begründen, nachdem sie _vorher_ Beschränkungen begründet +haben -- nämlich _das_ Recht, daß die Beschränkung nicht _weiter_ gehen +dürfe, als das Gesetz bestimmt hat. _Je weniger Gesetze also, desto mehr +Freiheit!_ + +Das steht nun freilich in starkem Widerspruch zu Ansichten, die bei uns +mehrfach -- sogar in unserem Landtag -- ausgesprochen worden sind: daß +-- von wegen der Polizei! -- die Bürger dieses Landes ein »Recht«, _sich +zu versammeln_, bis jetzt überhaupt noch nicht haben, weil es noch kein +»Gesetz« gibt, welches ihnen das _erlaubte_. Aus dieser spezifisch +Weimarischen Theorie von den Rechten, die erst _aus Gesetzen_ entstehen, +habe ich indes nichts weiter zu entnehmen vermocht als die -- vielleicht +litterar-historisch verwertbare -- Konjektur: ob nicht etwa diese im +Jahr 1899 im Weimarischen Landtag verhandelte Theorie der Gegenstand +sei, auf den _Schiller_ mit dem Distichon in den Xenien: + + Jahrelang schon bedien ich mich meiner Nase zum Riechen; + Hab' ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht? + +vorahnend hat anspielen wollen. + + * * * * * + +Nun hat allerdings, unbeschadet unseres _gesetzlich_ fast ganz +_un_beschränkten Versammlungs_rechts_, auch die _Polizei_ gewisse +Befugnisse in bezug auf das _tatsächliche_ Sich-Versammeln der Bürger; +weil die Polizei _gewisse_ Befugnisse besitzt, und besitzen muß, in +bezug auf _alle_ Ereignisse und Vorkommnisse im Land, die -- wie z. B. +Überschwemmungen, Feuersbrünste, Herumlaufen bissiger Hunde u. dgl. -- +obwohl sie das öffentliche Interesse erheblich berühren können, doch +nicht _gesetzlich_ geregelt sind. In der Tat ist es ganz in der Ordnung, +daß der polizeilichen Kognition auch _das_ Vorkommnis unterliege, +welches gegeben ist mit dem Sich-Versammeln einer größeren Anzahl von +Personen an einem bestimmten Ort, die eine Rede anhören oder öffentliche +Angelegenheiten diskutieren wollen. Denn auch derartige Vorkommnisse +können just solche öffentliche Interessen berühren, die der _Polizei_ zu +wahren obliegt -- wenn z. B. anzunehmen wäre, daß die betreffenden +Personen Übles im Schild führen, oder Tumult, Aufruhr u. dgl. +veranlassen könnten. + +Die Frage aber: _welche_ Befugnisse die Polizei in bezug auf +_Versammlungen_ habe, fällt bei _uns_ gänzlich zusammen mit der Frage: +_welche_ Befugnisse sie _überhaupt_ habe gegenüber _allen_ Vorkommnissen +und Handlungen, die nicht gesetzlich besonders geregelt sind. Denn das +einzige Gesetz, welches in unserem Land die Befugnisse der +Polizeibehörden _bestimmt_ -- das vorher schon erwähnte Gesetz vom 7. +Januar 1854 -- enthält keinerlei Sondervorschriften für den Fall von +_Versammlungen_. Ihnen gegenüber haben demnach diese Behörden absolut +keine _andere_ Kompetenz, als ihnen auch in bezug auf alles übrige +zusteht. + +Damit gelange ich denn nunmehr zum Hauptpunkt meiner heutigen Aufgabe -- +zur Erörterung der Frage: _welche allgemeinen Befugnisse_ legt das +genannte Gesetz den Polizeibehörden bei, _und welche nicht_? Was ihnen +nicht _allgemein_ zusteht, steht ihnen auch nicht bei _Versammlungen_ +zu. Für die Behandlung der genannten Frage aber muß ich jetzt noch +längere Zeit Ihre Geduld in Anspruch nehmen. + + * * * * * + +Wenn man den Text des Gesetzes, wie Sie ihn gedruckt vor sich haben, +unschuldigen Gemütes ansieht, scheint er den übeln Ruf, in dem das +Gesetz steht, gar nicht zu rechtfertigen. Da die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden, auf die gleich im Eingang des § 1 +Bezug genommen ist, doch jedenfalls gewisse _Grenzen_ hat, so erscheint +zunächst schon hierdurch vieles zum voraus als ausgeschlossen. Weiter +aber knüpft auch das Gesetz jede Befugnis zu polizeilichen Geboten oder +Verboten an die Voraussetzung, daß _entweder_ die betreffende Handlung +schon gesetzlich geboten oder verboten sei, _oder_ daß, wenn solches +nicht der Fall, »_dringende_ Gründe des öffentlichen Wohls« das +Eingreifen rechtfertigen müssen. Damit ist doch gesagt, daß nur _sehr_ +wichtiger, _besonders_ bedeutsamer Rücksichten wegen ein polizeiliches +Eingreifen stattfinden darf. Und wenn nun auch sofort einleuchtet, daß +_dieser_ Begriff der »dringenden Gründe« äußerst dehnbar und _sehr_ +weiter Auslegung fähig ist, so scheint doch ein Schutz gegen allzu große +Willkür schon darin gegeben, daß in § 2 auch die _Justiz_behörden sich +hingewiesen sehen auf »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassene .... Verfügungen«, also _un_abhängig von der Verwaltung das +Zutreffen dieser Voraussetzungen nachprüfen können. + +Ja, unschuldiges Gemüt! -- hat man mir gesagt -- das wäre alles sehr +schön, wenn nicht in § 2 »die Frage über die Notwendigkeit oder +Zweckmäßigkeit« des polizeilichen Eingreifens der Kognition der Gerichte +_ausdrücklich entzogen_ wäre. Da _diese_ Frage sich vollkommen deckt -- +sagte man mir -- mit der Frage des Vorliegens »dringender Gründe des +öffentlichen Wohls«, so ist mit dem Ausschließen der ersteren dem +Richter auch jede Nachprüfung der Voraussetzungen des § 1 völlig +entzogen. Es hat also lediglich die _Verwaltungs_behörde zu bestimmen, +was jeweils zu den Voraussetzungen der polizeilichen Gebote und Verbote +gehören soll, und _daran_ ist dann der Richter immer _gebunden_. Dieses +Gesetz ermächtigt also die Polizei, alles zu _ge_bieten, was nicht durch +ein anderes Gesetz _ver_boten ist, und alles zu _ver_bieten, was nicht +durch ein anderes _ge_boten, oder wenigstens ausdrücklich erlaubt ist; +es begründet für unser Land förmliche _Polizei-Allmacht_! Angesichts +dessen ist es nun ganz gleichgültig, daß § 1 auf die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden hinweist. Diese _Zuständigkeit_ ist +eben _durch_ dieses Gesetz ins _Ungemessene erweitert_ worden. + +Wenn dem so wäre -- wie es allerdings zu sein _scheint_ -- so wäre +allerdings jeder Versuch, irgend eine Maßregel der Verwaltung +anzufechten, wenn sie den Wünschen der _obersten_ Verwaltungsinstanz +entspricht, gänzlich hoffnungslos. Die Bürger dieses Landes hätten dann, +_theoretisch_ das denkbar _beste_ Recht, _praktisch_ aber wären sie +dabei, der Polizeigewalt gegenüber, _rechtlos_. + +Aber gerade _diese_ Behauptung: daß _durch_ das Gesetz die Zuständigkeit +der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich stutzig gemacht, als +ich daran ging, seinen Text mir _genau_ anzusehen und seinen inneren +_Aufbau_ mir klar zu machen. Ist doch in der ersten Zeile des § 1 auf +die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden als auf etwas +_Gegebenes_, unabhängig von dem Gesetz schon _Bestehendes_ Bezug +genommen. Wäre das nun nicht der ärgste Widersinn, wenn diese +Zuständigkeit erst durch eine nachfolgende Bestimmung des Gesetzes +selbst begründet werden sollte? Und wäre es nicht, logisch, die reine +Gaukelei, im § 2 die Verpflichtung der Gerichte zur Anerkennung +polizeilicher Verfügungen ausdrücklich an die Bedingung zu knüpfen, daß +diese Verfügungen »unter den im § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassen« seien, durch das nachfolgende Ausschließen aber einer Prüfung +der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit« _jede_ Prüfung des Erfülltseins +obiger Bedingung unmöglich zu machen? Sollten, so fragte ich mich, die +reaktionären Herren, die dieses Polizeigesetz gemacht haben, wirklich so +große Schwachköpfe gewesen sein, daß sie bei ihrem Tun nicht einmal mit +der Logik auf anständige Art sich abzufinden wußten? Weiter aber sagte +ich mir: wenn wirklich die Absicht gewesen ist, durch § 1, Ziffer 2 des +Gesetzes der Polizei alles zu erlauben, was nicht durch besondere +Gesetze verboten ist, warum hat man dann den Begriff »Gründe des +öffentlichen Wohls« durch das hinzugefügte Attribut »dringende« wieder +_eingeengt_? Wäre es dann nicht klüger gewesen, nur von »Gründen des +öffentlichen Wohls« schlechthin zu reden, statt diese Gründe noch unter +ein Sondermerkmal zu stellen? Wenn schon dieses Merkmal, wie man jetzt +annimmt, dem subjektiven Ermessen der Behörden unbeschränkten Spielraum +läßt, so ist es doch immerhin geeignet, jeden _gewissenhaften_ Beamten +fortwährend vor Skrupel zu stellen -- wegen der Frage, ob im gegebenen +Fall seine »Gründe« wirklich _so_ wichtig, _so_ triftig seien, daß sie +mit Fug als »dringende« gelten müßten. + +Diese Erwägungen brachten mich auf den Gedanken: sollte vielleicht die +jetzt verbreitete Annahme über die Bedeutung des Wortes »dringende« im +§ 1, Ziffer 2 irrtümlich sein? Sollte vielleicht gar dieses Wort die +Determination einer _besonderen Art_ von »Gründen« durch ein Merkmal +geben wollen, das unabhängig von der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit +einer Strafandrohung« bestehen oder nicht bestehen kann? _Dann_ wäre auf +einmal vom Standpunkt der Logik nichts mehr gegen den Aufbau des +Gesetzes einzuwenden; seine Auslegung aber käme unter gänzlich _andere_ +Gesichtspunkte als bisher dafür gegolten haben! Und nun besann ich mich +darauf, daß ja das Wort »dringend«, als Adjektiv gebraucht, ursprünglich +eine _rein zeitliche_ Bedeutung hat und etwas bezeichnet, was +_sofortige_ Beachtung verlangt oder _sofort_ zu geschehen hat, im +Gegensatz zu dem, was, wie wichtig es auch sonst sein mag, doch »gute +Weile« hat -- also _nur_ das »dring_lich_« in bezug auf die _Zeit_. Erst +die allmähliche Verschiebung des Sprachgebrauchs im Sinne +fortschreitenden Verwischens der feineren Unterschiede hat es mit sich +gebracht, daß man jenes Wort _jetzt_ auch gebrauchen darf, und sogar mit +Vorliebe gebraucht, für »sehr wichtig«, »bedeutsam« usw. in rein +_sachlichem_ Sinn, also ohne jede Beziehung auf die Zeit. Ich glaubte +mich aber zu erinnern, daß in meiner Schulzeit -- also just in den +Jahren, als das Gesetz entstand -- ich das Wort noch _nicht_ in der +letzteren Bedeutung in einem Aufsatz hätte gebrauchen dürfen, ohne einen +roten Strich oder wenigstens ein Fragezeichen des Lehrers zu riskieren. +So war also für mich die Frage gegeben: haben nicht Regierung und +Landtag bei Verabschiedung dieses Gesetzes -- Ende 1853 -- im § 1, +Ziffer 2 desselben »_dringliche_« Gründe des öffentlichen Wohls _d. h. +solche besondere_ Gründe gemeint, die _sofortige_ Berücksichtigung, +_sofortiges_ Handeln gerade der _Polizei_behörden »erheischen«? + +Um _hier_über sichere Auskunft zu erhalten -- und zunächst auch nur zu +diesem Zweck -- habe ich kürzlich die Landtagsverhandlungen des Jahres +1853 mir geliehen und bin daran gegangen, in diesen alten vergilbten +Quartbänden von zusammen beiläufig 3000 eng gedruckten Seiten -- +»Schriftenwechsel« und »Protokolle« zusammengenommen -- die an nicht +weniger als neun verschiedenen Stellen zerstreuten Verhandlungen über +unser Polizeigesetz vollständig zusammenzusuchen und aufmerksam zu +lesen. + +Und _nun_ will ich Ihnen in möglichst gedrängter Übersicht die +merkwürdigen _Entdeckungen_ vortragen, die ich bei diesem Studium +gemacht habe, und die mir die Unterlage für die vorher schon +ausgesprochenen, allen bisherigen Ansichten widerstreitenden +Behauptungen über unsere gegenwärtige Rechtslage gegeben haben. + +Ich habe hierbei drei Punkte speziell zu erörtern: + +_erstens_ -- die _Bedeutung_ der Worte »innerhalb ihrer +verfassungsmäßigen Zuständigkeit« im Eingang des § 1; + +_zweitens_ -- die _Auslegung_ der »dringenden Gründe etc.« in § 1, +Ziffer 2; + +_drittens_ -- die _Tragweite_ der Worte »unter den in § 1 bezeichneten +Voraussetzungen erlassenen .... Verfügungen« im Eingang des § 2. + + * * * * * + +Mit vollster Sicherheit ergibt sich aus diesen Landtagsverhandlungen in +bezug auf den _ersten_ Punkt die Feststellung: + +Die in der ersten Zeile des § 1 angezogene »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden besagt in der Tat, wie die Logik es +verlangt, die Zuständigkeit, die damals schon, unabhängig von dem neuen +Gesetz, _gegeben_ war. Die Zuständigkeit dieser Behörden reicht _heute_ +keinen Deut weiter, als sie im Jahre 1853 reichte; und sie haben sogar, +_kraft dieses Gesetzes_, heute keine Befugnis, die sie nicht auch schon +im Jahre 1853, _sachlich_ unbeanstandet, ausüben durften. Denn Regierung +und Landtag sind _darüber_ vollständig einig, daß der Zweck des +neu zu erlassenden Gesetzes lediglich der sei: diejenigen Befugnisse +der Polizeibehörden, die diese bis dahin, ohne Widerspruch im +Sachlichen; ausgeübt hatten, bis zum Erlaß eines vollständigen +»Polizeistrafgesetzes« durch eine gesetzliche _Deklaration_ einstweilen +zu _sanktionieren_, um Zweifel formaljuristischer Art zu beseitigen, die +das Appellationsgericht in Eisenach in bezug auf gewisse Maßnahmen der +Verwaltung (die keine Beziehung auf politische Angelegenheiten erkennen +lassen) damals erhoben hatte. Das Gesetz _soll_ also überhaupt nur +»Deklaration« eines damals schon bestehenden und im Sachlichen nicht +strittigen Rechtszustandes sein Nun zum _zweiten_ Punkt! Durch +_alle_ Verhandlungen über das zu erlassende Gesetz -- Motive zur +Regierungsvorlage, Ausschußberichte und Debatten -- zieht sich als roter +Faden deutlich die _zwiefache_ Fragestellung: + +Erstens -- wie lassen sich die den Polizeibehörden verfassungsmäßig +zustehenden Befugnisse so »deklarieren«, daß einerseits diese Behörden +die Aufgabe der Polizei erfüllen können -- die Bürger zu schützen in +Person und Eigentum, Ordnung und Sicherheit im Lande zu halten, +Verletzungen der Gesetze vorbeugend zu verhindern -- _und daß +andererseits den Grundsätzen des Rechtsstaates, die deutliche Scheidung +von Gesetzgebung und Verwaltung fordern, nichts vergeben wird?_ + +Zweitens -- wie lassen sich die Befugnisse dieser Behörden im Gesetz so +»deklarieren«, daß alle _Bürgermeister_ in Stadt und Land sie _auf Grund +eigenen Urteils richtig_ anwenden können, _ohne daß bei ihnen besondere +Gesetzeskenntnis, juristische Schulung oder sonst höhere Bildung +vorauszusetzen wäre?_ + +Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung und Landtag +vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen zu gebieten oder zu +verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten oder verboten sind, ist +ein Akt der _Gesetzgebung_. Indem man den Polizeibehörden, den +Bürgermeistern, eine solche Befugnis einräumt, macht man sie tatsächlich +zu »kleinen Gesetzgebern« -- und das ist grundsätzlich der Idee des +Verfassungsstaates, des Rechtsstaates _zuwider_. Es ist praktisch nicht +zu vermeiden, weil die Gesetze nicht _alles_ zum voraus regeln können -- +weil fortwährend Umstände und Ereignisse eintreten, die _nicht +vorauszusehen_ sind, denen gegenüber aber das öffentliche Wohl +_sofortiges_ Eingreifen nötig macht. _Und hierauf müssen im +Verfassungsstaat die »gesetzgeberischen« Funktionen der +Verwaltungsbehörden beschränkt bleiben._ + +Diesem Gedankengang entsprechend zieht sich nun durch alle Verhandlungen +hindurch die Berufung auf die »dringenden _Fälle_« -- wobei darauf +exemplifiziert wird: daß Wassersnot in irgend einem Teil des Landes +eintritt, zu deren Bekämpfung doch nicht erst der _Landtag_ einberufen +werden könne -- daß ein Brand ausbricht -- daß ein toller Hund im Ort +herumläuft u. dergl.; und nicht ein einziger »Fall« kommt zur Sprache, +bei dem es sich um etwas anderes handeln könnte, als um sofortiges +Eingreifen wegen _direkter_, _gegenwärtiger_ Gefahr für das öffentliche +Wohl aus dem _einzelnen_ in Betracht stehenden Ereignis. Weder hat die +Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsmäßige Mitwirkung +bei Erlaß _neuer_ »Gebote« und »Verbote« zu Gunsten der +Verwaltungsbehörden einzuschränken, noch hat der Landtag selbst die +leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei gesetzgeberischen +Akten auch da zu verzichten, wo diese vernünftigerweise _möglich_ wäre. + +Also: die Gesetzgebung des Großherzogtums ermächtigt in § 1, Ziffer 2 +die _Polizei_behörden zu Geboten und Verboten _lediglich_ für den Fall, +daß _dringliche_ Gründe des öffentlichen Wohls sofortiges Handeln dieser +_Polizei_behörden erheischen; sie gibt der Polizei diese Ermächtigung +_nicht_, soweit es sich um _andere_ »Gründe des öffentlichen Wohls« +handelt, deren Wahrung durch die zur Gesetzgebung _berufenen_ Faktoren +_möglich_ ist. + +Unter dem Gesichtspunkt der vorhin an _zweiter_ Stelle benannten Frage +bestand gleichfalls Einigkeit zwischen Regierung und Landtag in bezug +auf folgende Punkte. + +Die Anwendung der Befugnisse, die das zu erlassende Gesetz deklarieren +soll, liegt in erster Reihe ganz in der Hand der _unteren_ +Verwaltungbehörden, der Bürgermeister in Stadt und Land; sie sind +berufen, das Gesetz _selbständig_, nach eigenem Urteil anzuwenden, die +oberen Verwaltungsbehörden haben instanzenmäßig nur die Nachprüfung und +eventuelle Korrektur im Fall erhobener Beschwerde. Diese Bürgermeister +(anderwärts auf dem Land auch Ortsvorsteher, Schulzen etc. genannt) sind +nun zum weitaus größeren Teil sehr einfache Leute, meist ohne alle +juristische Schulung und ohne Verständnis für Dinge, die abseits liegen +von ihrem gewöhnlichen Interessenkreis. _Des_halb muß -- und das hat +namentlich der Landtag besonders betont -- die gesetzliche Deklaration +der Befugnisse der Polizeibehörden so _einfach_ sein, daß jedermann mit +etwas gesundem Menschenverstand diese Befugnisse sozusagen »aus dem +Handgelenk« _richtig_ anwenden kann. Wenn Umfang und Grenzen derselben +nur auf Grund von besonderen Kenntnissen oder von schwierigen Urteilen +zu ermessen wären, dann -- so wurde im Landtag gesagt -- werden die +Bürgermeister aus Furcht, nicht das richtige zu tun, _gar nichts tun_! + +Dieser Standpunkt des Landtags, dem die Regierung keineswegs +entgegengetreten ist, wird ganz evident durch die Tatsache: daß die +_Regierungs_vorlage für das Gesetz vom Landtag _abgelehnt_ wurde, _weil_ +sie eine _Definition_ der »Polizeivergehen« unter Bezugnahme auf das +Strafgesetz geben wollte. Das fand man schon _zu viel_ für die +_Bürgermeister_! Der Landtag hat _des_halb -- und zwar unter Zustimmung +der Regierung -- ein Amendement des Abgeordneten _Müller_-Neustadt +angenommen, demzufolge nur zwei Paragraphen der ursprünglichen Vorlage, +der Hauptsache nach unverändert, in das Gesetz gekommen sind, alles +übrige aber _unterdrückt_ wurde. + +Hieraus aber folgt nun, daß alles was im Gesetz steht, _bewußt_ und +_absichtlich_ auf das Verständnis und die Fassungskraft der _unteren_ +Polizeibehörden berechnet ist. Also sind auch die »Gründe des +öffentlichen Wohls«, derentwegen Verbote und Gebote erlassen werden +dürfen, überhaupt nur _solche_ »Gründe des öffentlichen Wohls«, die +jeder Bürgermeister im Land _selbständig_ zu erkennen und zu beurteilen +vermag -- unter Ausschluß aller Gründe und Rücksichten höherer +Staatsweisheit, die, wie wichtig und selbst wie »dringend« die _oberen_ +Behörden sie befinden möchten, außerhalb des Gesichtskreises der +_Bürgermeister_ liegen. _Und das gilt auch für die Befugnisse der oberen +Behörden selbst._ Denn das Gesetz erlaubt ihnen kein Tüttelchen mehr als +es _allen_ Polizeibehörden erlaubt. Also kann selbst die oberste +Staatsbehörde auf Grund _dieses_ Gesetzes Gebote und Verbote nur unter +denselben Voraussetzungen erlassen, unter denen auch der letzte +Dorfbürgermeister sie erlassen dürfte. + +Aus allem, was ich hier über die Entstehungsgeschichte unseres +Polizeigesetzes Ihnen dargelegt habe, ergibt sich mit voller Sicherheit, +daß dieses vielbescholtene Gesetz, weit davon entfernt, den +Polizeibehörden _alles_ zu erlauben, ganz im Gegenteil nach dem +übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden Faktoren ihre Befugnisse in +bezug auf Gebote und Verbote _ganz außerordentlich eng_ umgrenzt. Soweit +es sich nicht lediglich darum handelt, gemäß § 1, Ziffer 1 Gebote und +Verbote, die schon kraft Gesetz _bestehen_, durch Androhung von +Zwangsmaßregeln wirksam zu machen -- soweit vielmehr, gemäß § 1, Ziffer +2, Erlaß _eigener_ Gebote und Verbote, also die subsidiäre Ausübung +_gesetzgeberischer_ Funktionen aus »Gründen des öffentlichen Wohls« in +Frage kommt, müssen _zwei_ Voraussetzungen zusammentreffen, damit +überhaupt die _Polizei_behörden zum Eingreifen befugt werden: + +erstens, die »Gründe« müssen, der Art nach, _Bürgermeister-Gründe_ d. h. +aus dem Gesichtskreis und dem Verständnis der Bürgermeister hergenommen +sein; zweitens, sie müssen _dringlich_ sein in bezug auf die Zeit, +d. h. sie müssen rechtfertigen, daß die _Polizei_ und nicht der +ordentliche Gesetzgeber ein Gebot oder Verbot erlasse. + +Jede Verfügung einer Polizeibehörde aus § 1, Ziffer 2 des Gesetzes, die +nicht diesen _beiden_ Voraussetzungen entspricht, ist also +gesetz_widrig_. + + * * * * * + +Mit bezug auf den _dritten_ Punkt endlich habe ich in den alten +Quartbänden, die über die Entstehung des Gesetzes berichten, eine sehr +deutliche Aufklärung über _die_ Frage gefunden: inwieweit Regierung und +Landtag die Maßnahmen der Polizeibehörden der richterlichen Nachprüfung +haben entziehen wollen, _und inwieweit nicht_. Und zwar hat sich mir +ergeben, daß nach dem übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden +Faktoren _lediglich_ die Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der +»Strafandrohung«, d. h. der einzelnen Zwangsmaßregel, den Gerichten +entzogen, _alles übrige aber kraft der im Eingang des § 2 eingefügten +Worte_: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« der +richterlichen Nachprüfung ausdrücklich hat vorbehalten bleiben _sollen_ +-- und daß daraufhin die Gerichte befugt, also auch verpflichtet sind, +in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob das polizeiliche Gebot oder Verbot +_als solches_, d. h. abgesehen von den Zwangsmitteln, den gesetzlichen +Voraussetzungen entspricht oder nicht. + +_Diese_ Bedeutung der soeben angezogenen Worte im Eingang des § 2 wird +aber bezeugt durch einen sehr charakteristischen Vorgang. + +Die Regierungsvorlage enthält in ihrem § 6 einen Satz, der, gemäß den +Erklärungen der »Motive«, direkt besagt: die Gerichte _sind befugt zu +prüfen_, ob eine polizeiliche Verfügung den Voraussetzungen des Gesetzes +(die jetzt der § 1 angibt) entspricht oder nicht; nur sollen sie +(nachfolgender Satz des § 6) _nicht_ prüfen, ob die Verfügung _auch +notwendig_ oder _zweckmäßig_ war, _wenn_ sie als _gesetzmäßig_ zu +befinden ist. + +Der Gegenentwurf des Abg. _Müller_ enthält den ersten Satz nicht, +sondern nur in § 1 die Bezugnahme auf die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« und im Eingang des § 2 die Einfügung: »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« -- als Kennzeichen _der_ +Verfügungen, denen »gemäß« die Gerichte erkennen sollen. + +Wie aus den Reden des Abg. _Müller_ in der _ersten_ Debatte über das +Gesetz hervorgeht, hat er ursprünglich _gemeint_ und, wie es scheint, +auch _gewünscht_ -- wenigstens ist er dahin verstanden worden -- durch +_seine_ Fassung die Zuständigkeit der Gerichte enger begrenzt zu haben, +als es in der Regierungsvorlage geschehen war; wobei übrigens seiner +ehrlichen Versicherung wohl zu glauben ist, daß er dabei lediglich +Zweckmäßigkeitsgründe im Auge hatte und auch _wirklich_ der Überzeugung +war, in der »verfassungsmäßigen Verantwortung« der obersten +Verwaltungsinstanz, auf die er immer wieder hinweist, sei schon +genügender Schutz gegen _willkürliche_ Ausdehnung der Polizeimacht +gegeben. Schon die Debatten zeigen aber, daß _Müller_ mit seinem Wunsch +(wenn er ihn wirklich hatte) allein stand; und der Landtags-_Ausschuß_ +hat dann in seinem Bericht über den _Müller_schen Gegenantrag +_einstimmig_ empfohlen, letztern _nur_ anzunehmen mit einem _Zusatz_, +der dem erwähnten ersten Satz in § 6 der Regierungsvorlage wörtlich +entspricht. In der Verhandlung über den Ausschußbericht erklärte aber +der Abg. _Müller_, er habe »sich mit dem Referenten des Ausschusses +überzeugt« -- d. h. er habe sich überzeugt und _auch_ den Referenten -- +daß die in § 2 seines Antrags stehenden Worte: »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« schon dasselbe besagten, was +der beantragte Zusatz ausdrücken solle, und daß demnach dieser Zusatz +_überflüssig_ sei. Und auf _diese_ Erklärung hin hat dann der Landtag +_ohne weitere Diskussion_ den _Müller_schen Entwurf _ohne_ den Zusatz +angenommen. + +Hiernach steht fest, daß auch das jetzt vorliegende Gesetz dem Richter +genau dieselben Befugnisse einräumt, die er nach der Regierungsvorlage +haben sollte: + +alle polizeilichen Verfügungen zu prüfen auf ihre _Gesetzgemäßheit_ +(nach § 1, Ziffer 1 oder Ziffer 2 des Gesetzes) -- nur nicht _außerdem_ +noch auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit. + +Als sicher sehe ich hiernach an, daß Regierung und Landtag das +Verhältnis der Polizeibehörden _zu den Gerichten_ in bezug auf die +Materien dieses Gesetzes nach folgenden Grundsätzen haben regeln wollen: + +Im Rechtsstaat setzt _jeder_ von den Polizeibehörden durch +Strafandrohung oder dgl. geübte Zwang das Bestehen eines _rechtmäßigen_ +Gebotes oder Verbotes in bezug auf die betreffende Handlung voraus. +_Insoweit_ diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt die Ausübung des +Zwanges (die »Strafandrohung«) immer kraft des verfassungsmäßigen +Auftrags der Verwaltung, für die Durchführung der Gesetze zu sorgen. Die +Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der _Zwangsmaßregeln_ kann +daher gänzlich der instanzenmäßig geordneten Beurteilung der +_Verwaltungs_behörden anheimgestellt werden. _Ob_ aber jene +Voraussetzung erfüllt ist oder nicht, ist eine Frage _ganz für sich_, +durchaus verschieden von der Frage: ob, wenn sie erfüllt ist, das +polizeiliche Eingreifen auch notwendig oder zweckmäßig war. Sie ist nun +erfüllt, erstens, wenn die Gesetzgebung _selbst_ die betreffende +Handlung schon geboten oder verboten, aber lex imperfecta gelassen hat, +die gemäß § 1, Ziffer 1 des Gesetzes von den Polizeibehörden nur ergänzt +wird; zweitens, wenn in bezug auf Handlungen, die der ordentliche +Gesetzgeber (Regierung und Landtag) nicht geboten oder verboten hat, die +_besonderen_ Voraussetzungen zutreffen, auf welche hin nach § 1, Ziffer +2 dieser ordentliche »große« Gesetzgeber den »kleinen« Gesetzgeber (den +Bürgermeister) ausdrücklich legitimiert hat, der »dringenden Fälle« +wegen, _eigene_ gesetzgeberische Funktionen durch Verfügungen, Verbote +usw., sozusagen stellvertretend auszuüben. _Ob_ nun die Vorbedingung von +polizeilichen Zwangsmaßregeln, ein _rechtmäßiges_ Gebot oder Verbot, in +der _einen_ oder in der _anderen_ Art erfüllt ist -- _dar_über hat im +Zweifel nicht die Verwaltung, sondern der _Richter_ zu befinden. Und so +sicher es ist, daß gegenüber einer auf § 1, Ziffer 1 gegründeten +polizeilichen Strafandrohung die Gerichte zu prüfen haben, ob das +behauptete _gesetzliche_ Verbot oder Gebot _wirklich_ vorliegt, so +sicher ist es auch, daß sie gegenüber den Strafandrohungen aus § 1, +Ziffer 2 prüfen müssen, ob die in der Strafandrohung einbegriffene +_eigene_ Verfügung der Polizeibehörde den _Bedingungen_ entspricht, +unter denen der »große« Gesetzgeber den »kleinen« zu solchen eigenen +Verfügungen ermächtigt hat. + +Die beiden Begriffe: »Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer +polizeilichen Strafandrohung« einerseits, und »Rechtmäßigkeit der ihr zu +Grunde liegenden Verfügung« -- nämlich: daß diese »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassen« ist, anderseits, umfassen also +völlig auseinanderfallende Begriffssphären. Das Ausschließen der +ersteren von der richterlichen Kognition bedeutet also _nicht_ zugleich +Ausschließen der letzteren, wie man bisher geglaubt hat. Die Gerichte +haben vielmehr, _gemäß_ dem Gesetz vom 7. Januar 1854, das Recht und die +Pflicht zur Nachprüfung jeder auf Grund desselben ergangenen Verfügung +in Hinsicht auf ihre _Begründung_ aus § 1, Ziffer 10 der Ziffer 2 -- und +zwar im vollen Umfang ihrer allgemeinen Befugnis zur _Auslegung der +Gesetze_. + +Ich glaube Ihnen hiermit schon alle Unterlagen zur Prüfung meiner im +Eingang ausgesprochenen Behauptung über unsere _guten Gesetze_, unsere +_gute Rechtslage_ gegeben zu haben und meine, daß mir jetzt nur noch +übrig bleibt, aus dem Gesagten die _Folgerungen_ zu ziehen in bezug auf +die aktuelle Frage, die uns heute beschäftigt, die tatsächliche +_Beschränkung_ der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum. Ehe ich dazu +übergehe, müssen Sie mir indes noch gestatten, in aller Kürze den +_allgemeinen_ Eindruck Ihnen zu schildern, den das Studium jener fast 50 +Jahre zurückliegenden Landtagsverhandlungen mir erweckt hat; denn er ist +ganz besonders geeignet, Licht zu werfen auf die Absichten und und +Bestrebungen der damaligen Gesetzgeber unseres Staates. + + * * * * * + +An die verstaubten alten Quartbände, von denen Sie einen hier sehen, bin +ich zuerst herangegangen mit entschiedener Mißempfindung. Gemäß dem +allgemein verbreiteten Vorurteil habe ich kaum zu hoffen gewagt, etwas +für mich Erfreuliches darin zu finden. Weil ich aber annehmen durfte, es +würden die dem Gesetz nachgesagten ganz reaktionären Tendenzen nicht +ohne den schärfsten Widerspruch der im damaligen Landtag noch +vorhandenen Vertreter liberaler Anschauungen die Oberhand erlangt haben, +so sagte ich mir obendrein: das wird eine schöne Katzbalgerei sein, über +die du den Bericht zu lesen hast! + +Aber nichts von alle dem! + +Was zu allererst in die Augen springt: diese ganzen Verhandlungen, die +schriftlichen wie die Debatten, stehen auf einem bemerkenswert _hohen_ +Niveau -- auf unvergleichlich viel _höherem_ Niveau als die politischen +Verhandlungen in unserem Landtag während der letzten Jahre. + +_Angenehm_ berührt die Urbanität, mit der die Vertreter gegnerischer +Standpunkte unter einander sich behandeln -- und die Urbanität, mit der +die Vertreter der Opposition auch vom Regierungstisch behandelt werden. + +Geradezu _wohltuend_ aber wirkt es, zusehen, wie der Geist des +_Verfassungs_staates, des _Rechts_staates, alle diese Verhandlungen +durchdringt -- wie in einer Zeit, da fast überall in Deutschland eine +ungezügelte Reaktion schon zur Herrschaft gelangt war, im »Fürstenhaus« +zu _Weimar_ Regierung und Abgeordnete _dar_über diskutieren: wie man der +Polizei die ihr unentbehrliche Macht sichern könne, _ohne_ der Idee des +Verfassungsstaates etwas zu vergeben -- _ohne_ einen Rückschritt nach +dem _Polizei_staat hin befürchten zu müssen. + +Und wer waren die Männer, die damals an der gesetzgeberischen Tätigkeit +in unserem Land teil nahmen? Auf Seiten der Regierung waren es, außer +dem noch übrig gebliebenen »Märzminister« _Wydenbrugk_, _Watzdorf_ und +_Thon_, und -- als Regierungsvertreter meist tätig -- _Stichling_, der +spätere Staatsminister; also Männer, denen unser Land viel zu verdanken +hat, deren Andenken auch überall im Land hoch in Ehren steht. Auf seiten +des Landtages aber sind es vorwiegend _Konservative_, die in den +Verhandlungen hervortreten; die meisten von ihnen der älteren Generation +unter uns gleichfalls noch in Person bekannt. Und alle Hochachtung vor +diesen Konservativen, die das Gegenteil sind von Rückschrittlern! Unter +ihnen tritt besonders hervor der Abg. _Müller_-Neustadt, der Vater des +Gesetzes in der jetzt vorliegenden Fassung -- ein sehr konservativer +Herr, und ein ehrlicher, rückgratfester Mann. Weil er Müller hieß, und +Hugo, und Bezirksdirektor im V. Verwaltungsbezirk war, hat man ihn Hugo +V. genannt, unter welchem Namen er in einem Teil des Großherzogtums eine +ganz volkstümliche Gestalt gewesen ist. Er würde sich im Grabe umdrehen, +wenn er erfahren könnte, _welchem_ Gebrauch sein Gesetz zuletzt hat +dienen müssen! + +Der Kontrast zwischen den damaligen Verhandlungen _unseres_ Landtages +und dem, was zu gleicher Zeit unter der rückläufigen Strömung der +fünfziger Jahre anderwärts in Deutschland vor sich gegangen ist, hat +mich zuerst geradezu befremdet. Dann aber besann ich mich, daß ja diese +Verhandlungen stattfanden ganz kurze Zeit nach dem Regierungsantritt +unseres allverehrten Großherzogs _Carl Alexander_, und daß dieses Gesetz +das erste _politische_ Gesetz gewesen ist, welches unter _seinem_ Namen +erlassen wurde. Und zufällig bemerkte ich auch in demselben Band der +Landtagsverhandlungen, der die betreffenden Protokolle enthält, ein +Aktenstück, das direkt auf den Regierungsantritt Bezug hat. Es gibt die +»Versicherung« wieder, die der Großherzog -- an Stelle eines +Vefassungseides -- damals persönlich zu Händen des Landtagspräsidenten +_v. Schwendler_ dem Landtag übergeben hat, sowie darauf folgend den +»Huldigungseid«, durch den die Landtagsabgeordneten für sich und für die +von ihnen Vertretenen feierlich geloben, dem Großherzog treu und redlich +zu dienen und in allem das »Beste des Landes« wahrnehmen zu wollen. +Gestatten Sie mir, daß ich jene landesherrliche »Versicherung« in ihrem +Wortlaut aus diesem alten Quartband Ihnen vorlese! Sie lautet: + + _Carl Alexander,_ + + _von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen etc. »Wir erklären + hiermit bei fürstlichen Worten und Ehren, daß Wir die Verfassung, + welche Unser in Gott ruhender Herr Großvater und Vorfahr in der + Regierung, der Großherzog Carl August, Königliche Hoheit, + »eingedenk der Vorschrift und des Sinnes des deutschen + Bundesvertrags« dem Großherzogthume durch das Grundgesetz vom 5. + Mai 1816 erneuert, bestätiget und gesichert, und welche Unser nun + ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater und Vorfahr in der Regierung, + der Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit, mit gleicher + ausdrücklicher Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag treulich + gewahrt und durch das revidirte Grundgesetz vom 15. Oktober 1850 + fortgebildet hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen + Inhalte nach, auch während Unserer Regierung genau beobachten, + aufrecht erhalten und beschützen wollen._ + + _Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung im § 67 des + revidirten Grundgesetzes vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung + des Großherzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende landesfürstliohe + Versicherung höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem + Großherzoglichen Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet, + daß dieselbe im Archive des getreuen Landtags niedergelegt und + durch den Druck öffentlich bekannt gemacht werde._ + +_Weimar, am 28. August 1853._ Carl Alexander.« + + +Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend, daß Regierung und +Landtag damals unter besonderen, sozusagen _ethischen_ Beweggründen und +Antrieben gestanden haben. Regierung und Abgeordnete waren sich noch +völlig _bewußt_, daß zum »Besten des Landes«, das zu wahren sie gelobt +hatten, auch das _ideale_ Gut gehört, das dieses Land gewonnen hat in +dem Ruhm, die Wiege des Verfassungsstaates in Deutschland gewesen zu +sein; und zu ihrem Gelöbnis, dem Großherzog treu und redlich zu dienen, +rechneten sie auch _die_ Verpflichtung, darauf hinzuwirken, daß in Bezug +auf _ihn_, und auf _seine_ Regierung, dereinst gesagt werden müsse: er +habe _ebenfalls_ das ehrenvolle Erbe seines Großvaters »treulich +gewahrt«, die Verfassung des Landes »genau beobachtet« »aufrecht +erhalten« und »beschützt«. + +Unter der Wirkung dieses Gedankens habe ich mich gefragt, ob ich nicht +meine heutige Rede direkt _kennzeichnen_ solle als einen _pietätvollen_ +Rückblick auf die gesetzgeberische Tätigkeit in unserem Land in der Zeit +vor einem halben Jahrhundert -- und ob ich deshalb für mein Thema, statt +des herbe klingenden Titels »rechtswidrige Beschränkung etc.« nicht +lieber einen recht freundlichen wählen solle, z. B. »Als der Großvater +die Großmutter nahm«[33] -- wobei ich zugleich den Beweis erbracht +hätte, daß man just in _unserem_ Land _hoch_politische Themata unter so +stimmungsvollem Titel mit Fug und Recht behandeln könne. Indes bin ich +davon zurückgekommen, weil es nicht angemessen gewesen wäre, den Schein +zu erwecken, als ob meine Rede _nur_ Schalmeienklang sein werde. Dafür +aber habe ich mir nun vorgenommen, die _gesamten_ Landtagsverhandlungen, +die das Gesetz vom 7. Januar 1854 betreffen -- Schriftenwechsel und +Protokolle -- _neu drucken_ und im Land möglichst _verbreiten_ zu lassen +-- als eine _Ehrentafel zum Gedächtnis der Männer, die damals in +Regierung und Landtag an der Gesetzgebung beteiligt waren_ -- und zur +_Sühne des Unrechts_, welches ihnen mit der Diskreditierung jenes +Gesetzes so lange Zeit hindurch angetan worden ist! Und solches wird +nebenbei noch den Nutzen haben, daß falls etwa demnächst die _Gerichte_ +mit dem Gesetz sich zu befassen hätten, die Richter die Unterlagen für +dessen Auslegung nicht erst mühsam in 3 oder 4 alten Quartbänden +zusammensuchen müssen, sondern alles in einem sauberen Neudruck +wohlgeordnet vorfinden -- sogar diejenigen Stellen für das Auge +~gekennzeichnet,~ die auf die _grundsätzlichen_ Fragen der Auslegung Bezug +haben. + + * * * * * + +Nach dieser Abschweifung komme ich nunmehr zum letzten Teil meiner +Aufgabe, indem ich an Hand meiner vorher gegebenen Darlegungen jetzt +noch die Frage erörtere: + +Wie stellen sich die _Versammlungsverbote_ im Großherzogtum zu den +_Gesetzen_ des Landes? + +Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten. + +Es gibt, wie früher angeführt, in unserem Land _kein_ Gesetz, das +»Versammlungen,« d. h. ein Sich-Versammeln von beliebig vielen Personen +an einem beliebigen Ort, verböte oder auch nur, abgesehen von der +Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschränkungen stellte; und es gibt +nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auch _kein_ Gesetz, welches +irgend einer Partei die öffentliche, mündliche Propaganda für +irgendwelche, seien es selbst -- nach der Meinung bestimmter Kreise -- +»staatsgefährliche« Ideen und Bestrebungen verböte, soweit diese +Propaganda die Schranken respektiert, die das Strafgesetzbuch errichtet +hat. Folglich kann im Großherzogtum das Verbot einer Versammlung +lediglich auf § 1, Ziffer 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1854 sich +stützen; und die _Legalität_ des Verbotes hängt gänzlich davon ab, ob +die »Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen es erlassen wird, den +_beiden_ Bedingungen genügen, an die der _Wille des Gesetzgebers_ die +Befugnisse der _Polizei_behörden zu Verboten geknüpft hat: daß, erstens, +diese »Gründe«, der _Art_ nach, wie ich sie vorhin nannte, +_Bürgermeister-Gründe_ seien, und daß sie, zweitens, »dringend« im +_Sinne des Gesetzes_ seien. + +Beide Voraussetzungen sind zweifellos erfüllt, wenn eine Versammlung +_gegenwärtige_ Gefahr für die _äußere_ Ordnung und Sicherheit im +_Gemeindebezirk_ herbeiführt, d. h. wenn vernünftigerweise und mit +erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, es werde entweder _in_ +der Versammlung selbst, oder _durch_ sie außerhalb, Tumult, Schlägerei, +Landfriedensbruch oder sonstige Gesetzwidrigkeit veranlaßt werden. _Das_ +zu erkennen und in seinen Wirkungen zu beurteilen vermag in der Tat +jeder Bürgermeister, wenn er die Verhältnisse seines Bezirks und die +Personen notdürftig kennt und im übrigen das gewöhnliche Maß von +gesundem Menschenverstand besitzt. Und ebenso sicher ist auch, daß +_dann_ einer von den »dringenden Fällen« gegeben ist, in welchen die +_Polizei_behörden befugt sein sollen, Handlungen zu verbieten, die der +Gesetzgeber nicht verboten hat. + +_Beide_ Voraussetzungen sind aber zweifellos _nicht_ erfüllt, wenn eine +Versammlung polizeilich verhindert wird, _ohne_ daß von ihr +vernünftigerweise äußere Ordnungsstörung oder gesetzwidrige Handlungen +zu gewärtigen waren, wenn sie vielmehr verboten wird wegen _der_ Gefahr, +die angeblich dem öffentlichen Wohl aus der Verbreitung der +Sozialdemokratie droht. Weder gehört _dieser_ Grund zu den +Bürgermeister-Gründen, noch ist er, der einzelnen Versammlung gegenüber, +ein »dringender« Grund, nachdem gleichartige Versammlungen durch Jahre +hin stattgefunden haben und _jahrelang Zeit gewesen ist, der angeblichen +Gefahr durch ein Gesetz zu begegnen_. Ich möchte wohl _den_ sehen, der +zu behaupten wagt, die Erkenntnis der _Staatsgefährlichkeit_ +sozialistischer Lehren und das Verständnis für die Weisheit, +Zweckmäßigkeit und _Dringlichkeit_ ihrer Bekämpfung mit dem +Polizeiknüppel -- sei Sache des gesunden Menschenverstandes! Zur +_Ketzerrichterei_, mit _Treitschke_ zu reden, gehört doch etwas ganz +anderes -- gehört doch _der_ feinere staatsmännische Blick, die höhere +staatsmännische Einsicht, die erst durch jahrelange Schulung des Geistes +_an den Ideen der jeweils herrschenden Partei_ erworben werden! Wie +könnte die Gesetzgebung Funktionen jener Art in die Hand der +_Bürgermeister_ legen wollen -- in die Hand von Leuten, die der großen +Mehrzahl nach nicht einmal studierenshalber sechs Semester an einer +Universität sich aufgehalten haben? + +Hiernach steht vollkommen fest, daß in unserem Land der »kleine« +Gesetzgeber _legaler_weise nicht dazu gebraucht werden kann, die +Propaganda irgend einer politischen Partei zu unterdrücken oder +einzuschränken. Wäre letzteres für das Staatswohl nötig, wäre wirklich +zu befürchten, daß ohne Unterdrückung der sozialdemokratischen Ideen mit +den äußeren Machtmitteln des Staates der »Zukunftsstaat« just in unserem +Land zur Einführung kommen werde, so hätte der »große« Gesetzgeber, +Regierung und Landtag, den _Mut_ fassen müssen, durch ein besonderes +Großherzoglich Sächs. Sozialisten_gesetz_ die »dringende Gefahr« +rechtzeitig abzuwenden. _Dem_ hätten sich alle innerhalb der Grenzen des +Landes fügen müssen. Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich +-- bereit, diese Behauptung vor _jedem_ Forum zu vertreten -- jetzt +_öffentlich_: + + _Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum erlassen wurden, + ohne daß vernünftigerweise von der Versammlung selbst gegenwärtige + Gefahr für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten war, + sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen nicht auf irgend einer + möglichen Gesetzesauslegung, sondern lediglich auf + Gesetzesbeugung;_ + + _die Sanktionierung dieser Verbote seitens der oberen + Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig;_ + + _die Ermunterung zu solchen Verboten seitens der obersten, + verfassungsmäßig verantwortlichen Instanz in öffentlicher + Landtagssitzung, sowie die zugestandene amtliche Beeinflussung + nachgeordneter Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante + Verfassungsverletzung._ + +Ausdrücklich verwahre ich mich hierbei gegen die Annahme, als ob ich +irgend jemand unter denen, die meine Anklage trifft, den Vorwurf machen +wolle, wider besseres Wissen gehandelt zu haben. Den _guten Glauben_ +gestehe ich allen zu. Ist er doch auch immer billig zu haben, wenn kein +besonderer Grund vorliegt, die Voraussetzungen seiner Richtigkeit +besonders _streng_ zu prüfen. In gegenwärtiger Sache aber gebe ich sogar +zu, daß allgemein verbreitete Vorurteile geeignet waren, von strengerer +Prüfung abzuhalten. Das alles aber ändert nichts an der Tatsache, daß +Gesetzes_verletzung_ in gutem Glauben objektiv immer Gesetzesverletzung +bleibt, und deren Sanktionierung in gutem Glauben objektiv immer +Verfassungs_verletzung_. + + * * * * * + +Ich komme zum Schluß. + +Durch Jahre hin hat sich unser Bürgertum die Theorie von der +_Polizeiallmacht_ in unserem Land gefallen lassen, auch da, wo ihre +Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden war. Seines guten +Rechtes unbewußt hat dieses Bürgertum in unglaublicher Langmut der +Betätigung immer schärferer Reaktion nur _Klagen_ und _Bitten_ +entgegengestellt_. Nun_ aber ist es, meine ich, Zeit, die willkürliche +Beschränkung der bürgerlichen Rechte in unserem Land nicht mehr +abzuwehren mit Klagen und Bitten, mit Beschwerden und Petitionen, +sondern sie abzuwehren durch _laute Anklage_ und _scharfen Protest_. Und +angesichts der lange geübten Geduld muß nun, meine ich, diese _Abwehr_ +überall im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen: + + _Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?_ + +auf deutsch, in etwas freier Übersetzung: + + _Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres Landes + mißbrauchen?_ + +wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von Fall zu +Fall sich vorstellen will. + + Den _Widerstand_ gegen + + die _gesetz_widrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im + Großherzogtum Sachsen + +unter _diese_ Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den Anfang +gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den Rechtsboden +feststelle, auf dem der _Schutz der Gerichte_ gegen die Übergriffe der +Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten des Landes aber habe ich +das Vertrauen, daß sie nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner +Anklage Recht geben und dadurch die schimpfliche _Bescholtenheit_ heilen +werden, unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist +durch die kecke Behauptung: in unserem Land könne _kraft +Polizeiallmacht_ den Bürgern alles verboten werden, was nicht durch ein +besonderes Gesetz ihnen ausdrücklich _erlaubt_ worden ist. + +Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig das _Odium_ +wieder beseitigt werden, das _auf Land und Personen_ gefallen ist durch +Verbreitung des falschen Glaubens: + +_im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs Carl Alexander und durch +eines von den ersten unter seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der +Verfassungsstaat des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat +zurückrevidiert worden._ + + +I. + +Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden. + + +Wir Carl Alexander, + +von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in +Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu +Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg etc. etc. haben, ~zur Beseitigung +vorgekommener Zweifel,~ mit Zustimmung des getreuen Landtags zu verordnen +beschlossen, wie folgt: + +§ 1. Die Polizeibehörden haben ~innerhalb ihrer verfassungsmäßigen +Zuständigkeit~ und vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im +Verwaltungswege gegen derartige Verfügungen auf den Ausspruch der +betreffenden Oberbehörden Berufung einzuwenden, die Befugniß: + + 1. Zur Aus- und Durchführung solcher von ihnen zu handhabender + ~gesetzlicher~ Vorschriften, welche gewisse Handlungen zwar ~gebieten + oder verbieten,~ aber für die Uebertretung eine bestimmte Strafe + nicht androhen, diese ~Strafandrohung auszusprechen~. + + 2. Wenn ~dringende~ Gründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von + Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen ~es + erheischen,~ und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt + werden, ~Gebote und Verbote zu erlassen,~ bezüglich derartige, in + ihren Geschäftsbereich einschlagende, früher erlassene Verordnungen + theilweise oder gänzlich außer Kraft zu setzen. + +Halten Ortspolizeibehörden für nothwendig, bei Strafandrohung das Maß +von fünf Thalern Geldstrafe oder zehn Tagen Haft zu übersteigen, so +haben sie in der Regel vorher, in allen Fällen aber, wo mit dem Verzuge +Gefahr verbunden seyn würde, nachträglich die ausdrückliche Genehmigung +des Bezirksdirektors einzuholen. + +Der Strafe darf auch die Androhung der Confiscation oder Entfernung +verbotswidriger oder gefährlicher Dinge, namentlich Waaren, Anlagen und +Einrichtungen substituirt oder hinzugefügt werden. + +§ 2. Die Justizbehörden sind verpflichtet, vorkommenden Falls nach +Maßgabe der ~unter den[34] im § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassenen,~ in ortsüblicher oder in einer sonst für genügend +anzuerkennenden Weise bekannt gemachten polizeilichen ~Verfügungen~ zu +erkennen, ohne die Frage über die ~Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit~ +einer polizeilichen ~Strafandrohung~ zum Gegenstand der richterlichen +Entscheidung zu machen. + +Urkundlich dessen haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen +und mit unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. + +So geschehen und gegeben +Weimar, am 7. Januar 1854. + +Carl Alexander. +v. Watzdorf. v. Wydenbrugk. +G. Thon. + + +II. + +Ministerialverordnung vom 15. Juli 1874. + +§ 1. 1. Oeffentliche Versammlungen zu politischen (einschließlich +sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, + +2. Versammlungen von Vereinen, welche politische (einschließlich +sozialpolitische oder kirchlichpolitische) Zwecke haben, sind vor deren +Abhaltung der Ortspolizeibehörde rechtzeitig, d. h. ~mindestens zwölf +Stunden vor dem Zusammentritt~ der Versammlung, ~unter Angabe von Zeit und +Ort~ derselben, ~anzumelden~. Sind eine Anzahl von Bewohnern des +Großherzogthums Mitglieder eines Vereins mit politischen (einschließlich +sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, der außerhalb des +Großherzogthums seinen Sitz hat, so sind Versammlungen dieser Mitglieder +den unter Ziffer 2 der oben gedachten Versammlungen eines Vereins gleich +zu achten. + +Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung +von Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im +Großherzogtum oder außerhalb desselben ihren Sitz haben. + +Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen, +welche statutenmäßig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden +sind. + +§ 2. Die Polizeibehörde ist befugt, in die im § 1 dieser Verordnung +gedachten Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Behörde der +Versammlung nicht selbst beiwohnen will, einen oder mehrere +Polizeibeamte zu senden. Die letzteren müssen sich auf Erfordern des +Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich +Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren. + +Dem Vorstande der Polizeibehörde, sowie dessen Beamten muß ein nach +deren Dafürhalten angemessener Platz in der Versammlung eingeräumt, +sowie über die Person der Redner Auskunft ertheilt werden. + +Die in Gemäßheit dieser Bestimmung in den betreffenden Versammlungen +erschienenen Polizeibeamten haben in Vertretung der Polizeibehörde die +Befugniß, eine Versammlung aufzulösen und die Anwesenden aufzufordern, +sich aus dieser Versammlung sofort zu entfernen. + +§ 3. Störungen der in Gemäßheit des § 1 dieser Verordnung angemeldeten +Versammlungen, sofern zu ihrer Beseitigung der Einfluß des Vorsitzenden +der Versammlung nicht ausreicht, sind von den anwesenden (§ 2) +Polizeipersonen zu rügen, und zu verhindern. Diese Polizeipersonen sind +berechtigt, die Störer aus der Versammlung zu weisen, und ~durch +geeignete polizeiliche Maßregeln die Freiheit des Versammlungsrechts zu +schützen.~ + +§ 4. An Geld bis zu 50 Thalern (150 Mark) oder mit Haft bis zu sechs +Wochen werden bestraft: + +1. die Unternehmer, Vorsteher, Leiter oder die beauftragten +Vertrauensmänner der Versammlungen und Vereine, welche die im § 1 dieser +Verordnung bestimmte Verpflichtung nicht erfüllt haben, + +2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren +Zuständigkeit erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst +zu ihrer Kenntniß gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen +zuwider dennoch an der verbotenen Versammlung theilnehmen, + +3. diejenigen, welche nach Auflösung einer Versammlung durch den +Vorstand der Polizeibehörde oder durch die nach § 2 dieser Verordnung +beauftragten und kraft dieses Auftrages hierzu legitimirten +Polizeibeamten sich aus dieser Versammlung nicht sofort entfernen, + +4. diejenigen, welche den in Gemäßheit des § 3 dieser Verordnung von +Polizeipersonen an sie gerichteten Aufforderungen und gegebenen +Anordnungen sich ungehorsam erweisen. + +=Großh. S. Staats-Ministerium, +Depart. des Äußern und Innern.= +=v. Groß.= + + +III. + +Ministerialverordnung vom 21. April 1875. + +§ 1. Schulkindern, ingleichen solchen Personen, welche noch in dem für +den Besuch der Fortbildungsschule vorgeschriebenen Alter stehen, ohne +Unterschied, ob sie zum Besuch einer solchen jeweilig herangezogen sind +oder nicht, ist die Theilnahme an Versammlungen und Vereinen zu +politischen (einschließlich sozialpolitischen und kirchlichpolitischen) +Zwecken verboten. + +§ 2. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Geld bis zu 60 Mark oder +mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. + +§ 3. Die Polizeibehörden haben die Befolgung des Verbots streng zu +überwachen; insbesondere sind die Polizeibeamten, welche nach § 2 der +Verordnung vom 15. Juli 1874 politischen Versammlungen beiwohnen, +verpflichtet, vorkommenden Falles die Entfernung der in Ziffer 1 +bezeichneten Personen aus der Versammlung zu veranlassen. Dieselben sind +befugt, eine Versammlung aufzulösen, wenn ihrem Entfernungsgebot keine +Folge geleistet wird. + +=Großh. S. Staats-Ministerium, +Depart. des Äußern und Innern.= +=v. Groß.= + +Fußnoten: + +[Fußnote 32: _Mit Anhang_: + +1. Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7. +Januar 1854. + +2./3. Ministerialverordnungen vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875, +betreffend Versammlungen.] + +[Fußnote 33: Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine +Versammlung mit diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, als +_nicht gehörig angemeldet_, beanstandet worden war -- weil dieses Thema +nicht zu einer »politischen« Versammlung passe.] + +[Fußnote 34: In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von +1854, Nr. 4, pp. 17, 18) _fehlen_ die Worte »unter den«; der Satz des +§ 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. -- Der +vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den +Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.] + + + + +VII. + +Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen +Arbeitstages. + +Zwei Vorträge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu +Jena am 6. November und 5. Dezember 1901. + +(Nach einem Stenogramm.)[35] + + +1. Vortrag. + + +Meine Herren! + +Die Wirkungen, die sich an die fortschreitende Verkürzung der +Arbeitszeit knüpfen, sind zweifellos Gegenstand eines großen und +allgemeinen Interesses vom volkswirtschaftlichen, volkshygienischen und +auch nationalpolitischen Gesichtspunkt aus. Man braucht nur auf eine +Tatsache hinzuweisen, die allbekannt ist -- auf den Unterschied zwischen +Deutschland und England in bezug auf die Regelung der Arbeitszeit in der +Industrie. In England ist schon seit langer Zeit die Maximal-Arbeitszeit +mit wenigen Ausnahmen 10 Stunden, die weitaus größte Zahl aller Arbeiter +braucht nur 9 Stunden täglich zu arbeiten, und eine recht beträchtliche +Zahl -- nach den Mitteilungen des englischen Statistikers JOHN RAE, +schon über 1 Million -- ist bei der achtstündigen Arbeitszeit angelangt. +Durch das kühne Vorgehen der englischen Regierung, die vor 10 Jahren, im +Jahre 1891, die sämtlichen Arbeiter in den Werkstätten der englischen +Heeresverwaltung und der englischen Admiralität, im ganzen 29000 Mann, +von der früher neunstündigen auf die achtstündige Arbeitszeit setzte, +ist die Propaganda für die Verkürzung der Arbeitszeit in England so +kräftig geworden, daß man annehmen kann, in wenigen Jahren werden dort +wohl ein paar Millionen Arbeiter, nämlich alle Arbeiter der besser +situierten Industrien, keine längere als achtstündige Arbeitszeit mehr +haben. In Deutschland dagegen haben wir im Durchschnitt noch eine _mehr_ +als zehnstündige Arbeitsdauer; viele Industrien haben noch 11 Stunden +oder mehr, nur wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner +Bruchteil aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die +Zahl der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger als +15000. + +An die Betrachtung dieses Unterschiedes knüpft sich sofort eine Frage +von großer Tragweite: Welche Bedeutung hat dieser Unterschied für den +Wettbewerb der volkswirtschaftlichen Tätigkeit zwischen England und +Deutschland? Ist diese Verschiedenheit ein Vorteil zugunsten von England +oder zugunsten von Deutschland, und die zu erwartende bedeutende +Vergrößerung der Konkurrenz -- welchem von beiden Ländern wird sie +zugute kommen? + +Aber weiter, wenn, wie man jetzt als sicher annehmen kann, die +Verkürzung der Arbeitszeit keine Verminderung der Arbeitsproduktion +bewirkt, so kann das doch nur dadurch geschehen, daß die Arbeiter den +Ausfall in der Länge der Arbeitszeit auszugleichen vermögen durch +entsprechend intensivere Arbeit, und dann ist die Vermutung nicht zum +voraus abzuweisen, daß eine solche intensivere Tätigkeit -- sei es auch +durch besondere Gewöhnung -- einen stärkeren Kräfteverbrauch, eine +stärkere Anspannung des einzelnen involviert, daß sie die Arbeit +aufreibender macht. Wenn aber die Arbeitskraft des Menschen rascher +verbraucht wird, so ist das eine Sache von großer sozialer und +volkswirtschaftlicher Tragweite. + +Es genügt, auf diese beiden Punkte nur hingewiesen zu haben, um +erkennbar zu machen, daß es in der Tat von gewiß großem, allgemeinem +Wert sein wird, Material zu haben, welches geeignet ist, die +Stellungnahme zu dieser Frage: was ist der Vorteil und Nachteil der +verkürzten Arbeitszeit, zu klären, und Unterlagen für ein präzise +Beantwortung zu schaffen. + +Ich glaube nun in der Lage zu sein, etwas beitragen zu können zur +Beschaffung derartigen Materials. Obwohl der Gegenstand meiner +eigentlichen Berufstätigkeit etwas fern liegt, habe ich Gelegenheit zu +selbständigen Beobachtungen gehabt infolge des Umstandes, daß die +Optische Werkstätte, deren Vorstand ich angehöre, vor etwa 1-1/2 Jahren +die bis dahin neunstündige Arbeitszeit plötzlich auf 8 Stunden +herabsetzte und zwar in einer Zeit des stärksten Geschäftsganges. + +Die Beobachtungen, die meine Freunde und ich bei diesem Versuch gemacht +haben, nachdem derselbe ein ganzes Jahr fortgesetzt worden war, und +nachdem dann diese versuchsweise eingeführte Einrichtung zu einer +endgültigen erklärt worden ist, bieten eine sehr wertvolle Ergänzung des +Beobachtungsmaterials, welches bisher in England gewonnen ist. Man +findet dieses zusammengestellt in dem Buch von JOHN RAE von 1894, +welches 1897 in Weimar in deutscher Übersetzung erschienen ist[36]. + +Unsere Beobachtungen bestätigen in der Hauptsache und im wichtigsten +Punkt: welche Wirkungen die Verkürzung der Arbeitszeit auf die +_Arbeitsleistung_ hat -- vollständig das, was in England {aus Versuchen} +in viel größerem Maßstabe abgeleitet worden ist. Sie führen zu der +Feststellung, daß diese Verkürzung von neun auf acht Stunden, also um +mehr als 10 Proz. in einem Sprung, keine Minderung der Tagesleistung +herbeigeführt hat, sondern in unserem Falle eine nachweisbare +_Erhöhung_, wenn auch nur um einen kleinen Betrag. + +Soweit unsere Erfahrungen nichts anderes ergeben als die schon früher +gemachten, würde es sich eigentlich nicht lohnen, davon zu reden; es +wäre damit nur zum hundertsten Male bewiesen, was schon 99 mal bewiesen +worden ist. Unsere Beobachtungen nehmen aber ein gewisses selbständiges +Interesse in Anspruch, weil sie eine wirklich ziffernmäßige Begründung +möglich machen. Die Resultate aller Beobachtungen in England sind nur +schätzungsweise, in Bausch und Bogen gewonnen; man hat niemals +ziffernmäßige Beweise vor sich. Die große Zahl der in England +ausgeführten Experimente, die Übereinstimmung der Schätzungen sehr +vieler Fälle ersetzen zwar die mangelnde Sicherheit des einzelnen +Falles, aber immerhin ist es wertvoll, daß nun auch eine Beobachtung +vorliegt, die diesen Mangel des Ziffernmäßigen ausschließt, die genaue +Beweise gestattet. + +In Deutschland liegen Erfahrungen eigentlich gar nicht vor, mit +Ausnahme einiger weniger, die sich auf kleinere Betriebe beziehen. +Darunter ist allerdings eine Feststellung -- vor mehreren Jahren in +BRAUNs Archiv mitgeteilt -- , die sich auf die Jalousiefabrik von +FREESE in Berlin und Hamburg bezieht und auch Ziffern gibt; doch +ist das Beobachtungsmaterial, welches zugrunde liegt, so gering, +daß diese Ziffern eine Beweiskraft kaum beanspruchen können. + +Abgesehen hiervon haben unsere Beobachtungen noch den Vorteil, daß sie +eine Frage zur endgültigen Beantwortung bringen, die bisher überhaupt +noch nicht angeschnitten wurde, nämlich die Frage: welche Wirkung hat +die Verkürzung der Arbeitszeit, wenn dabei der Effekt der Verkürzung +ausgeglichen wird durch Intensität der Arbeit, auf die _Person_? +Bedeutet sie einen größeren Kräfteverbrauch; bedeutet sie, daß die +Arbeit aufreibender geworden ist, oder bedeutet sie das nicht? Unsere +Beobachtungen gestatten mit Sicherheit festzustellen, daß das _nicht_ +eintritt, daß die Leute, die in 8 Stunden dasselbe gemacht haben, was +sie früher in 9 Stunden machten, _keiner_ größeren Anstrengung sich zu +unterziehen gebraucht haben, obwohl sie zweifellos während dieser 8 +Stunden intensiver arbeiten mußten. Diese Beobachtungen geben nun noch +weiter einen Einblick nach der rein tatsächlichen Seite in die +Triebfedern, welche es herbeiführen, daß bei Verkürzung der Arbeitszeit +die Intensität der Arbeit sich steigert, und zwar sich so steigert, daß +im allgemeinen der Effekt der kürzeren Arbeitsdauer ausgeglichen wird. + +Eine andere Frage ist, ob dabei ein besonderer Antrieb, ein besonders +guter Wille einiger, oder die Kaptivierung ihres materiellen Interesses +bei Stücklohn, wo die Tendenz {auf Mehrverdienst} einen natürlichen +Sporn bedeutet -- ob derartige Motive wirksam sind oder nicht. Unsere +Antwort ist: _Sie sind nicht wirksam_. Mögen die Leute guten Willen +haben, mögen sie angetrieben werden durch ihr materielles Interesse oder +nicht -- der Erfolg tritt immer ein. Ich sehe dies als einen der +wichtigsten Punkte an, der sich durch Kombination der von uns und der +anderwärts gemachten Erfahrungen ergeben hat. + +Endlich haben unsere Beobachtungen Gelegenheit geboten, den Zusammenhang +der Vorgänge zu erklären, wie es denn komme, daß bei Verkürzung der +Arbeitszeit das Arbeitstempo sich der verkürzten Arbeitszeit anpaßt, daß +es die Tendenz auf gleiche Leistung hat; es ist meines Wissens noch +niemals versucht worden, das zu erklären. + +Unsere Beobachtungen haben uns einen Leitfaden gegeben, diesen +Zusammenhang, diese auf den ersten Blick paradoxe Tatsache nachzuweisen, +daß eine Verkürzung der Arbeitszeit unter gewissen Umständen eine +_Steigerung des Tagwerks_ herbeiführt. + +Es wird nicht ohne Interesse sein, den Weg näher zu beleuchten, auf +welchem ich meine Beobachtungen gesammelt habe, {und daran zu erinnern} +wie in der hiesigen Optischen Werkstätte die allmähliche Verkürzung der +täglichen Arbeitszeit im Laufe der letzten 30 oder 35 Jahre schrittweise +zustande gekommen ist. + +In der Zeit, als ich zuerst meinem verstorbenen Freund CARL ZEISS näher +trat, als ich in der Werkstätte zu verkehren anfing, war dort noch eine +beinahe zwölfstündige Arbeitszeit; Sommer und Winter von morgens 6 bis +abends 7 Uhr mit einer Stunde Mittagsruhe und einer viertelstündigen +Frühstückspause, also 11-3/4 Stunden effektive Arbeitszeit. Im Laufe der +Jahre ist diese infolge meiner persönlichen Anregungen allmählich +verkürzt worden, immer um je eine halbe Stunde, bis wir im Jahre 1891 +bei der neunstündigen Arbeitszeit angekommen waren; diese hat bis zum +Frühjahr 1900 bestanden. Da haben wir nach längeren Diskussionen mit +unserer Arbeiterschaft, entgegen dem Antrag, den der Arbeiterausschuß +selbst vertrat im Sinne eines Vermittlungsvorschlages -- daß wir auch +wieder eine halbe Stunde aufgeben sollten, um dann zu sehen, wie sich +die Erfahrung stellt -- entgegen diesem Antrage erklärt: entweder es +bleibt bei 9 Stunden, wie bisher, oder wir gehen sofort zur +achtstündigen Arbeitszeit über, und zwar mit der Maßgabe, daß bei allen +Zeitlohnarbeiten in Zukunft für 8 Stunden dasselbe bezahlt wird, wie +bisher für 9 Stunden, daß alle Akkordlöhne aber unverändert bleiben, in +der ausgesprochenen Erwartung, es werden alle es fertig bringen, in +diesen 8 Stunden nun noch dasselbe zu leisten, wie bisher in 9 Stunden. + +Denn wir wären »blamierte Europäer« gewesen, wenn wir in einer Zeit des +stärksten Geschäftsganges es fertig gebracht hätten, durch ein törichtes +Experiment die Leistungsfähigkeit der Werkstätte herunterzusetzen, wenn +auch nur um 5 oder 10%, und damit obendrein die Lebenshaltung unserer +Leute herunterzudrücken. + +Ich will mich jedoch dabei nicht weiter aufhalten und will lieber +sogleich von dem Beobachtungsmaterial, welches wir im letzten Jahr +gewonnen haben, zunächst das darlegen, was eine doppelte Bestimmung der +_ökonomischen Wirkung_ enthält. + +Sie finden auf dem einen der beiden Blätter[37] die Zusammenstellung der +Ziffern: + + I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik, + + II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung des + Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen vor + Einführung, und in den ersten 4 Wochen _nach_ Einführung des + Achtstundentages. + +Ich will weiter die Beobachtungen mitteilen, die Bezug haben auf die +Einwirkung der verkürzten Arbeitszeit auf die Person --, also die Frage +berühren, ob die intensivere Arbeit eine größere Strapaze, einen +größeren Kräfteverbrauch der Personen hat erkennen lassen -- welche +Frage ganz konnex ist mit dem Nachweis der Umstände, die erkennen +lassen, welche Ursachen, welche Antriebe bei der Steigerung der +Intensität der Arbeit wirksam gewesen sein müssen. + +Ich will dann drittens dazu übergehen, die Erklärung zu geben, welche, +wie ich glaube, alle Beobachtungen, die wir gemacht haben, und die ihre +Ergänzung durch die Beobachtungen in England und die sonst vorliegenden +finden, in befriedigender Art deutet. + +Ich habe zu dem Zweck ein zweites Blatt[38] beilegen lassen, um den +Gedankengang dieser Erklärung zu fixieren. Stoßen Sie sich nicht daran, +daß eine mathematische Formel vorkommt; die mathematische Formel hat +nichts mit dem Wesen der Sache zu tun. Der Gedankengang läßt sich durch +einige Erwägungen verdeutlichen; nur wenn man ihn in wenigen kurzen +Zeilen fixieren will, da geht es nicht gut anders, als daß man die +Zeichensprache benutzt, welche die Mathematik zur Verfügung stellt, denn +sonst hätte ich 2 Seiten Text weitspurige Erklärungen schreiben müssen. + +Und dann werde ich eigentlich erst zu dem Thema meines heutigen +Vortrages kommen, zur Erörterung der _volkswirtschaftlichen Bedeutung_, +die auf Grund dieser Feststellungen der Verkürzung der Arbeitszeit +beizulegen ist. + +Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen können; ich +bitte, in der Annahme, daß die Sache im Kreise dieser Gesellschaft +genügendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema behandelnden Teil +in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen lassen zu dürfen. + +Ich gehe jetzt dazu über, zunächst ein paar Erläuterungen zu geben zu +der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik +zusammengestellten Vergleichung. + +Wir haben damals, vor 1-1/2 Jahren, im März 1900, diese Entschließung -- +Übergang zur achtstündigen Arbeitszeit -- unter die Erklärung gestellt: +Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag einzuführen, wenn +mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangehörigen in einer +geheimen Abstimmung sich dafür erklären würden, unter der Fragestellung, +wer traut sich zu und ist gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten, +wie bisher in _neun_; wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mit +_nein_ -- und unter einigen Vorbehalten, die nebensächliche Dinge +betrafen. + +Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. Wir +haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst für ein Jahr; +wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, wenn es sich +herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall eingetreten ist oder +Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn auch nur für einen Teil der +Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist. + +Bevor das Jahr zu Ende war, im März dieses Jahres, wußten wir nach +allgemeinen Schätzungen, daß keine Minderung der Leistung zu +registrieren sei, und auch, daß keine Anzeichen vorlägen, welche +befürchten ließen, sei es auch nur für die älteren unter unseren Leuten, +daß die Arbeit strapaziöser, aufreibender geworden sei. + +Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erklärung abgegeben, wir +seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten, wenn die +Arbeiterschaft bereit sei, einige nebensächliche Bedingungen als dauernd +verbindlich anzuerkennen. + +Wir haben damals kaum gedacht, daß es möglich sein würde, die Ergebnisse +anders als durch Schätzung in Bausch und Bogen festzustellen. Erst als +wir der Sache näher traten und die darauf bezüglichen Tatsachen aus +unseren Büchern zu ermitteln suchten, zeigte es sich, daß wir ein ganz +wertvolles Erfahrungsmaterial hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos +der Mühe lohne. + +Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr. CZAPSKI schon seit +mehreren Jahren organisiert hat, ist es möglich, von jedem unserer +Arbeiter für jeden Tag auf Jahre zurück genau nachzuweisen, wieviel +Stunden er davon im Zeitlohn oder im Stücklohn gearbeitet und was er an +diesem Tage für die Arbeit der einen und der anderen Art verdient hat. + +Wir sind zunächst auf diese Lohnstatistik zurückgegangen, um von +denjenigen Arbeitern, die in Stücklohn arbeiten, zu ermitteln, wie sich +denn deren Arbeitsverdienst beim Übergang zum Achtstundentag im +Verhältnis zum letzten Jahr der neunstündigen Arbeitszeit verändert +hat. Denn bei Leuten, die im Stücklohn arbeiten, und zwar zu +unveränderten Akkordsätzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren müssen, +ist die Größe ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn, den sie +verdienen. + +Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie Vergleichung +in den beiden Jahren ermöglichten. Es mußten alle ausgeschieden werden, +von denen anzunehmen war, daß ihre Tätigkeit in beiden Jahren nicht +unter vollständig konstanten Bedingungen gestanden habe; in erster Reihe +alle jüngeren Leute und namentlich solche, die noch nicht lange Zeit im +Betriebe waren, welche also naturgemäß in einem späteren Jahre mehr +leisten müssen. Das ist in der Weise geschehen, daß wir unseren Nachweis +auf solche Personen beschränkt haben, die ein Jahr vor Einführung des +Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon 3 Jahre in +unserem Betriebe tätig, also ordentlich eingearbeitet waren, die zur +Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre alt und mindestens 4 +Jahre tätig waren. + +Wir haben weiter nach derselben mechanischen Norm alle ausgeschieden, +die etwa im Laufe der beiden Jahre die Werkstattsabteilung gewechselt +haben, die zu anderer Arbeit übergegangen sind; weiter alle, die mehr +als 300 Stunden im ganzen Jahr versäumt hatten infolge von Krankheit +oder aus anderen Gründen, weil hier sofort die Vermutung besteht, daß +denen nicht nur die Zeit der Krankheit entgangen ist, sondern daß deren +Arbeitsfähigkeit auch eine Zeit vor- oder nachher bedeutend +heruntergedrückt war. Ferner sind alle ausgeschieden, die nicht +mindestens die Hälfte der ganzen Zeit im Stücklohn gearbeitet haben, +weil bei solchen, die nicht _vorwiegend_ im Stücklohn arbeiten, dann die +Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß sie wechselnde Arbeiten, +Arbeiten verschiedener Art, die nicht vergleichbar sind, gemacht haben. + +Nach diesem rein mechanischen Aussieben sind etwa 250 Leute übrig +geblieben; von diesen sind noch gegen 20 ausgeschieden worden auf Grund +besonderer Umstände, z. B. Leute, die kränklich gewesen sind, usw. Unser +Herr Dr. PETRENZ, der diese Zusammenstellungen geprüft hat, hat aber +außerdem nicht unterlassen, eine besondere Untersuchung darüber +anzustellen, welchen Einfluß dieses nach einem gewissen willkürlichen +Ermessen erfolgte Ausscheiden auf das Endresultat gehabt hat, indem er +feststellte, daß diese 20 Personen, für sich berechnet, eine Steigerung +des Arbeitsverdienstes nicht nur von 100:116,2, sondern von 100:120 +gehabt haben würden. Damit ist erwiesen, daß es das Endresultat nicht +im Sinne der Steigerung, sondern im Sinne der Minderung verändert hat. + +Die Endziffer sagt also, daß sich der Stundenverdienst im Verhältnis von +100:116,2 erhöht hat; das Verhältnis von 8:9 ist aber 100:112,5 Wenn der +Stundenverdienst im Verhältnis von 100:112,5 in die Höhe gegangen wäre, +so hätten die Leute in 8 Stunden genau _dasselbe_ verdient, wie früher +in 9 Stunden und auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich +das Maß der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkordsätze dieselben +geblieben sind. Wenn nun das Verhältnis nicht 100:112,5, sondern +100:116,2 ist, also 3-3/10% mehr, so ist die Tagesleistung um 3-3/10% +gestiegen, das heißt, es hat sich die Tagesleistung um 1/30 der früheren +Tagesleistung _erhöht_. Es haben also im zweiten Jahre von diesen 233 +Leuten je 30 dasselbe gemacht, was im Jahr vorher 31 gemacht haben, oder +jeder hat im zweiten Jahr die Arbeit von 10 Tagen mehr gemacht. Das ist +also kein ganz unbedeutender Unterschied. + +Wir sind nun nicht bei dieser Feststellung stehen geblieben, die die +Gesamtheit dieser Akkordarbeiter in Bausch und Bogen umfaßt, sondern +haben mit den Herren unseres Personalbureaus über diese 233 +»Versuchskarnickel« nach allen Richtungen hin diskutiert. Die beiden +wichtigsten Ergebnisse sind in beiden folgenden Aufstellungen: + +a) Spezifikation nach Altersklassen, + +b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen, + +zusammengestellt. + +Es hat ein besonderes Interesse, zu ermitteln, ob denn diese Steigerung +der Leistung etwa wesentlich oder vorwiegend von jüngeren Leuten +herrührt, ob möglicherweise die älteren gar keinen Anteil daran haben. +Die Antwort auf diese Frage ist in der ersten Tabelle gegeben, wo die +Leute nach Altersklassen klassifiziert sind. Diese Tabelle zeigt in den +letzten Ziffern kleine Unterschiede, aber in einem unregelmäßigen Gang. + +Die jüngste Altersklasse hat allerdings die höchste Ziffer, aber nur +eine sehr wenig höhere, als die höchste Altersklasse; die Unterschiede +sind in maximo so klein, daß sie wohl kaum aus den Grenzen der +wahrscheinlichen Zufallsschwankung heraustreten. Auf keinen Fall ist ein +nennenswertes Zurückbleiben der älteren Leute zu konstatieren. Damit ist +auch konstatiert, daß die jüngeren, die Leute der ersten Klasse, das +Mittel nur ein ganz klein wenig überschreiten, wie man es zum voraus +erwarten durfte. Wenn diese Ziffer etwas beeinflußt sein sollte durch +den Umstand, daß doch die Leistungsfähigkeit der jüngeren Klasse noch +etwas im Steigen ist, so wird das gewiß kompensiert dadurch, daß in der +letzten Altersklasse eine ganze Anzahl sind, deren Leistungsfähigkeit +für feinere Arbeiten schon etwas im Abnehmen ist. + +Man kann aus dieser ersten Spezifikation sehen: der Erfolg trifft +gleichmäßig alte und junge Leute ohne einen merklichen Unterschied. + +Die zweite Spezifikation scheidet die Leute nach der Art der Arbeit. Sie +zeigt, daß bei so ganz heterogenen Arbeiten, wie sie in unserem Betriebe +vorkommen, von ganz subtilen Arbeiten der Feinmechanik und Optik bis zur +handwerksmäßigen Tätigkeit etwa der Tischler, Dreher und Fräser, ähnlich +den Arbeiten in Gewehrfabriken usw. -- daß trotz dieser großen +Verschiedenheit der technischen Arbeiten keine merklichen Differenzen +vorkommen, vielleicht 2-4%. Das sind kleine Ziffern, bei denen aber +immer zu berücksichtigen ist, daß sie der Durchschnitt aus einer relativ +kleinen Anzahl von Personen sind. + +Das einzige, was man ersehen kann, ist, daß die höheren Ziffern +vorwiegend die Arbeiten treffen, die gröberer Art sind; die Gruppen 4, 7 +und 11, die zum größten Teil Maschinenarbeiter sind, zeigen die höchste +Steigerung. Im Durchschnitt liegt die geringste Zunahme bei den +Feinarbeitern der Optik und Mechanik. Es ist nur eine einzige Gruppe von +20 Personen, also nicht ganz der zehnte Teil der Vergleichspersonen, in +welcher diese Durchschnittsleistung, die Steigerung von 100:112,5 nicht +erreicht ist. Diese ist, während das Mittel um 3-3/10% überschritten +wurde, um ungefähr 3% zurückgeblieben. Es ist wahrscheinlich, daß das +nicht zufällig ist, und daß hier wirklich mit der Verkürzung der +Arbeitszeit das Optimum überschritten gewesen ist. Was wir in bezug auf +diese Ausnahme zu sagen haben, ist: die Ausnahme bestätigt die Regel; +doch will ich das nicht weiter ausführen. + +Welche Bedeutung ist nun schließlich dem Umstand beizulegen, daß die +Endziffer eine Steigerung des Tagewerks um 3-3/10 Proz. ergibt. Man wird +auf den ersten Blick geneigt sein, zu sagen, mit 1/30 ist nicht viel zu +argumentieren, das liegt doch sozusagen innerhalb der Grenzen der +Zufallsschwankung. Wie leicht kann die Arbeitsleistung eines Mannes um +10 Proz. variieren, wenn er sich in schlechter Lage befindet, wenn er +Familiensorgen hat, wenn irgendwelche Umstände einen Druck auf seine +Arbeitsleistung legen. + +Das ist ganz richtig für den einzelnen Mann. Seit LAPLACE weiß man aber, +daß alle derartigen Schwankungen, die leicht in dem einen oder anderen +Sinne wirken können, um so vollständiger sich eliminieren, je größer die +Zahl der einzelnen Personen wird, und vermindert werden in diesem Mittel +nach dem Verhältnis der Quadratwurzel aus der Zahl der einzelnen Fälle; +die Quadratwurzel aus 233 ist nun etwa 15. Alle solche Schwankungen +müssen bei 233 Beobachtungsfällen, wenn sie bei einzelnen selbst 20 +Proz. erreichen können, im Mittel auf den fünfzehnten Teil reduziert +sein. + +Eine Abweichung des Mittels um 3,3 Proz. gleicht in dem Verhältnis des +einzelnen einer Abweichung um 50 Proz., und es ist doch absolut +ausgeschlossen, daß aus solchen Ursachen, die in dem einen Jahr jemand +einmal treffen können, die Leistungsfähigkeit eines Mannes von einem zum +anderen Jahr um 50 Proz. schwanken könne, wenn auch Schwankungen von +10-20 Proz. möglich sind. + +Und so kann ich, ohne daß ich die Ziffern genau nachgerechnet habe[39], +mit einer Wahrscheinlichkeit von vielen Tausenden gegen Eins behaupten, +daß diese 3,3 Proz. nicht vom Zufall herrühren, sondern von Ursachen, +die das ganze Jahr fortgewirkt, die alle 233 Personen gleichmäßig +berührt haben, oder wenigstens den größten Teil in ein und demselben +Sinne. + +Ich habe mir nun sehr den Kopf darüber zerbrochen, was für Ursachen +dieser Art können mitgewirkt haben? + +Eine ist von vornherein ausgeschlossen, nämlich eine _Verschiedenheit im +Geschäftsgang_ der beiden Jahre; in der Inanspruchnahme der Werkstätte +ist kein Unterschied gewesen. [Das ist von Bedeutung.] Denn sobald auf +die Arbeit nicht gewartet wird, hat das Einfluß, weil die Leute wissen, +es kann nicht alles, was sie machen könnten, gebraucht werden und +umgekehrt. In diesem Punkte sind die beiden Jahre so übereinstimmend +gewesen, wie irgend möglich: es ist in beiden Jahren auf die Arbeit +gewartet worden; jeder hat gewußt, soviel er machen kann, das wird +gebraucht; und die kleinen Stockungen, die in großen Betrieben immer +unvermeidlich sind -- daß einmal eine Abteilung im Rückstande ist und +eine andere warten muß -- sind in beiden Jahren vorgekommen. Ich bin +zuletzt darauf gekommen, ob nicht das _Wetter_ in beiden Jahren +verschieden gewesen ist, weil es einen großen Unterschied macht, ob wir +einen kalten Winter oder heißen Sommer haben, oder nicht, denn die +Temperaturextreme lähmen die Arbeit sehr. Aber die meteorologischen +Tabellen zeigen, daß die beiden Jahre auch in bezug auf das Wetter +übereinstimmen. + +Es bleibt mir nichts weiter übrig als zu sagen, das, was diese +Abweichung von 1/30 des Tagesertrages herbeigeführt hat, ist eben die +Änderung der Arbeitszeit und was mit ihr konnex ist. Ich glaube, daß wir +in unserem Falle das mit Bestimmtheit sagen können, was in früheren +Fällen gelegentlich [als Vermutung] ausgesprochen ist, daß die +Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur keine Minderung, sondern daß sie +sogar eine _Steigerung_ des Arbeitsresultats herbeiführen kann -- so +paradox das klingen mag. + +Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschließlich solche +Leute, die im Stücklohn gearbeitet haben, für die im vornherein das +eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie veranlaßt, +möglichst die Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen, um keinen +Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, daß wir noch eine zweite +Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken, in der der +Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, Herr BRUNO KLEMM, seines Amtes +waltet, daß wir die Möglichkeit gewonnen haben, die Änderung des +Nutzeffektes unserer sämtlichen Arbeitsmaschinen, die infolge der +Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten ist, ziffernmäßig feststellen zu +können. + +Unsere etwa zusammen 650 Werkzeugmaschinen werden sämtlich getrieben +durch Elektromotoren von einem einzigen Drehstromdynamo, dessen Strom +nicht etwa für Licht mit verbraucht wird. Dieser Drehstromdynamo +gestattet unter Berücksichtigung der Spannung zu ermitteln, was für +Stromverbrauch in jeder Stunde stattgefunden hat, und darüber hat Herr +Klemm genau Register geführt von Stunde zu Stunde. + +Dabei ist nun in Erwägung zu ziehen, daß die Arbeitsleistung, die diesem +Stromverbrauch entspricht, sich aus 2 Teilen zusammensetzt; I. aus +derjenigen Arbeit, die geleistet werden muß, wenn die sämtlichen +Maschinen arbeitsbereit sind, aber nicht benutzt werden, wenn also alle +Transmissionen, Riemscheiben und Motoren laufen, aber die Arbeiter die +Maschinen noch nicht benutzen. Das ist der Zustand, wie er 1 oder 2 +Minuten vor Beginn der Arbeitszeit besteht; dann läuft der ganze +Betrieb, aber keine Maschine ist tätig. Das ist der sogenannte Leergang. + +In dem Moment, in welchem die Arbeiter an ihre Maschinen treten, kommt +der Kraftverbrauch hinzu, welchem die Arbeitsleistung der Maschine +entspricht. Das ist der eigentliche Nutzeffekt. + +Die Schaltbrettablesungen ergeben zunächt nur den Bruttoverbrauch an +Strom und zeigten, daß derselbe in den letzten 4 Wochen vor der Änderung +im Durchschnitt 49,2 Kilowattstunden gewesen ist; durch eine besondere +Feststellung ist ermittelt worden, daß um diese Zeit der Leergang der +Maschinen 26 Kilowattstunden, etwas über die Hälfte jener Ziffer, +beansprucht hat. + +Man weiß also, daß der Nutzeffekt bei Benutzung sämtlicher Maschinen im +Durchschnitt 23,2 Kilowattstunden, in dem gewöhnlichen Arbeitsmaß, +gewesen ist. Demgegenüber sind nun die Angaben gestellt, die sich auf +die nachfolgenden 4 Wochen beziehen, mit Ausscheidung der Osterwoche und +des 1. Mai, und die zeigen, daß dieser durchschnittliche Stromverbrauch, +pro Stunde gerechnet, von 49,2 auf 52 Kilowatt gestiegen ist. Wenn man +nachrechnet, was dabei der Stromverbrauch des Tages gewesen ist, so +kommen bei 9 Stunden für den Tag 443, bei 8 Stunden 416 Kilowatt heraus; +durch die Verkürzung der Arbeitszeit ist demnach eine Arbeitsleistung +von 27 Kilowattstunden pro Tag gespart worden. + +Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, daß etwas besonderes +vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verhältnis von 9:8 reduziert +worden. Es hätte daher eine ganze Stunde, also 49 Kilowattstunden +erspart werden müssen, da wir doch die Maschinen eine ganze Stunde +weniger gebraucht haben. Es sind aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann +das andere geblieben? + +Der Umstand, daß die Ziffer 27 fast genau dem Stromverbrauch für +Leergang entspricht, hat sofort auf den richtigen Weg geleitet: es ist +erspart worden die Arbeitsleistung, die unsere Maschinen nötig haben, +wenn man sie 1 Stunde _leer laufen läßt_, es ist aber nicht erspart +worden die Arbeitsleistung einer Stunde, wenn sie _arbeiten_. Daraus +folgt, daß also in den 8 Stunden, die sie in der zweiten Periode +gelaufen sind, die _Arbeitsleistung_ ungefähr _dieselbe_ gewesen sein +muß, wie in der vorangegangenen 9 Stunden-Periode. + +Nun zeigt die Tabelle etwas näher auch für die auf die Änderung +folgenden 4 Wochen das Mittel jeder Woche, und es ist ausgerechnet, +wieviel nach Abzug des Leergangs Arbeit auf den Nutzeffekt kommt. Die +letzte Zahl gibt dann das Verhältnis des Nutzeffektes zum Durchschnitt +der vorangehenden 4 Wochen. + +Die Steigerung zeigt im Durchschnitt das Verhältnis 100:112 -- sonach +das Verhältnis, welches der Verkürzung der Arbeitszeit entspricht. +Daraus kann man ersehen, es hat eine intensivere Benutzung der Maschinen +in bezug auf die ihnen entnommene Arbeitsleistung stattgefunden, +ungefähr in dem Sinne einer vollständigen Ausgleichung der Verkürzung +der Arbeitszeit. + +Wie das zustande gekommen ist, das ist leicht zu erklären. Unsere +Maschinen sind zum größten Teil nicht automatische, sondern Maschinen, +deren sich der Arbeiter bedient wie der Werkzeuge. Der Arbeiter hat an +der Hand, sie intensiver zu benutzen, zunächst einmal dadurch, daß er +die Pausen verkürzt, die zwischen den einzelnen Benutzungsakten liegen, +daß er sich etwas mehr anstrengt, z. B. beim Fräsen kräftigere Späne +nimmt usw.; er kann weiter auch beim Schleifen oder Polieren kräftigeren +Druck üben, immer unter der Bedingung, daß er sehr viel aufmerksamer +arbeiten muß. So erklärt es sich, wie es möglich ist, bei einem großen +Teile unserer Maschinen die von ihnen zu leistende Arbeit in weiten +Grenzen zu steigern. + +Die Steigerung scheint nun, da sie im Durchschnitt das Verhältnis +100:112 ergibt, annähernd der Ausgleichung des Zeitausfalls zu +entsprechen. Bei genauem Besehen zeigt sich jedoch, daß diese Ziffer für +alle diejenigen Maschinen, deren der Arbeiter sich wirklich bedient, +eine viel höhere Steigerung bedeutet. Es sind nämlich eine Anzahl der +Maschinen automatische; der Arbeiter kann vielleicht dadurch mehr +leisten, daß er sie aufmerksamer beobachtet, daß er den Prozeß, den sie +ausführen, achtsamer beaufsichtigt. Diese Steigerung rührt daher in +Wahrheit nur von einem Teile der Maschinen her, der andere Teil ist +unwirksam dabei gewesen. Und wenn man nun annimmt, daß auch nur ein +Viertel von diesen 650 Maschinen derart gewesen wäre, daß der Arbeiter +an ihnen nichts oder nur wenig mehr machen kann, so sieht man sofort, +daß bei drei Viertel aller Maschinen eine Intensitätssteigerung von +100:116 herzuleiten ist. + +Ich schließe aus diesen Erwägungen, daß auch diese Ziffern beweisen, wir +haben die Verkürzung der Arbeitszeit auch bei der Maschinenarbeit nicht +nur _ausgeglichen_, sondern tatsächlich die Arbeitsleistung _höher +gebracht_. + +Sehr bemerkenswert ist ein Blick auf die Ziffern von Arbeitswoche zu +Arbeitswoche. Die erste Woche zeigt eine ganz plötzliche Steigerung von +49,2 im Mittel auf 53,7; der Brutto-Stromverbrauch springt plötzlich um +4,5 Kilowatt, in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang, in der +dritten Woche erholt sich das wieder und in der vierten Woche ergibt +sich das Mittel. Es wird noch viel auffälliger, wenn man die einzelnen +Tage vergleicht. Die Ziffer für die erste halbe Woche zeigt eine +Steigerung von 49,2 auf 55,7 Kilowattstunden, um beinahe 15 Proz. des +früheren Stromverbrauches, und im Verhältnis von 100:124; die nächsten +Tage geht es zurück. Als ich diese Ziffer zuerst sah, bin ich +erschrocken bei dem Gedanken, was wäre passiert, wenn wir erst ein Jahr +später die Verkürzung der Arbeitszeit eingeführt hätten, dann wäre +uns[40] am ersten Tage der Drehstromdynamo entzwei gebrannt, also eine +ganz schwere Betriebsstörung eingetreten, und niemand hätte erraten +können, woher das rührt. + +Ich rate keinem, unter ähnlichen Umständen bei starkem Betriebe, wenn +seine Motoren überlastet sind, eine Verkürzung der Arbeitszeit +einzuführen, sonst kann es ihm passieren, daß sie in die Luft fliegen. +Man sieht, die Leute mit Maschinenarbeit haben einen ganz kolossalen +Anlauf genommen, haben sich und ihre Maschinen auf das unglaublichste +strapaziert, sie haben eine große Mehrsteigerung über die +Durchschnittszahl hinaus herbeigeführt. Aber das haben sie nicht lange +aushalten können, denn in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang +eingetreten, und erst in der dritten und vierten Woche hat sich das +wieder erholt und die Arbeit ist gleichmäßig geworden. + +Man wird sagen, neue Besen kehren gut; aber ich habe dem hinzuzufügen, +der neue Besen hat nur in der ersten Woche gut gekehrt, in der zweiten +schlecht, und erst in der dritten und vierten Woche, als es kein neuer +Besen mehr war, kehrte er wieder normal. + +Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schluß, daß der Abfall in der +zweiten Woche die Reaktion des ungebührlich starken Anlaufs gewesen ist, +daß die Leute mit außerordentlichem Eifer versucht haben, ja keinen +Arbeitsausfall eintreten zu lassen. + + * * * * * + +Die andere Frage: wie steht es denn mit der Wirkung der zweifellos +vorhandenen Steigerung der Intensität auf die Person -- hat sie eine +Mehrstrapaze herbeigeführt oder nicht -- ist ganz konnex mit derjenigen, +welche Triebfedern nötig gewesen sind, diese Steigerung herbeizuführen, +ob bewußter Wille, ob das Sichantreiben, oder was sonst. + +Die Antwort auf diese Frage läßt sich natürlich nicht ziffernmäßig +geben. Eine Wirkung der Überanstrengung könnte ja erst nach vielen +Jahren objektiv in die Erscheinung treten. Immerhin ist es möglich +gewesen, auf Grund der subjektiven Wahrnehmung vieler Personen mit +Sicherheit festzustellen, daß eine besondere Anstrengung, abgesehen von +den ersten Tagen, _nicht_ stattgefunden hat, daß vielmehr die +Akkommodation an ein rascheres Tempo der Arbeit, die tatsächlich +stattgefunden haben muß, bei Akkord- und Zeitlohnarbeitern sich nach +ganz kurzer Zeit gewohnheitsmäßig vollzogen hat. + +Die Leute haben sich, wie mir ganz bestimmt gesagt worden ist, nach ganz +kurzer Zeit gewöhnt, etwas rascher zu arbeiten, und sich gar nicht mehr +anzutreiben brauchen, und viele sind wirklich, wie man zu sagen pflegt, +fleißiger geworden. Vielen ist das so unbewußt geworden, daß sie mir +bestritten haben, daß sie mehr gearbeitet hätten und ich es ihnen erst +beweisen mußte. + +Ich habe, um Auskunft zu erhalten, gleich nachdem einige Wochen nach +Einführung der Verkürzung der Arbeitszeit verlaufen waren, Gelegenheit +genommen, alle mir bekannten älteren Leute, gelegentlich wenn ich sie +traf, ganz unauffällig über die verschiedenen Fragen zu interpellieren: +nun was meinen Sie, was diese Änderung für einen Erfolg haben wird? +meinen Sie, daß Sie den Ausfall der Zeit nachholen, daß Sie dabei eine +Mehranstrengung haben, daß die Arbeit aufreibender wird? finden Sie, daß +Ihnen die letzte halbe Stunde jetzt schwerer wird, wie früher bei neun +Stunden? + +Das Endresultat aus allen diesen Antworten ist, daß keiner auch nur +gesagt hat, daß die letzte Stunde ihm schwerer falle, außer im Hinblick +auf die ersten Tage. Alle haben gesagt, nach einiger Zeit sei ihnen die +Arbeit in der letzten Stunde auch nicht schwerer gefallen, nur daß sie +natürlich nicht so frisch wie am Morgen seien; aber es sei immer noch +erträglich. Viele sagten direkt, sie hätten gar nicht nötig gehabt, sich +zusammenzunehmen; es wäre ganz von selbst gegangen. Die meisten meinten, +in den ersten Tagen hätten sie sich zusammennehmen müssen, dann aber +seien sie das gewohnt geworden; sie brauchten gar nicht mehr daran zu +denken. + +Sehr charakteristisch waren einige Äußerungen von Akkordarbeitern, die +noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, aus ihren Lohnbüchern den Effekt +zu sehen; sie sagten: Ja, in den ersten Tagen haben wir uns sehr bemüht +mehr zu leisten, wir haben uns außerordentlich angestrengt, wir haben +uns den ganzen Tag angetrieben, wir haben sicher in der ersten Zeit viel +mehr gemacht, wir werden in dieser Zeit in 8 Stunden dasselbe geleistet +haben, als früher in 9 Stunden; aber das haben wir nicht aushalten +können, das kann auf die Dauer niemand aushalten, das hat uns die ganze +Arbeit verekelt; dann haben wir das sein lassen und arbeiten nun so +fleißig wie früher, fleißiger können wir nicht. Wenn wir jetzt nur 8 +Stunden arbeiten, dann können wir eben nur weniger liefern, und am Ende +des Jahres muß das die Firma merken; wenn andere meinen, sie könnten das +ausgleichen, dann täuschen sie sich. Es waren das also Leute, die direkt +sagten, sie betrachteten den ganzen Versuch, in der kürzeren Zeit +dasselbe zu leisten, als mißlungen, weil sie an sich bemerkt hätten, daß +sie das nicht lange aushalten könnten. + +Diese Äußerungen hatten mich stutzig gemacht, ich war etwas verblüfft; +in der Aufstellung über den Nutzeffekt der Maschinen haben wir nun den +Schlüssel zum Verständnis dieser Äußerungen. In der Tat haben sich die +Leute zuerst ganz gewaltig angetrieben und sind über das Ziel +_hinausgeschossen_. Das haben sie nicht dauernd fortsetzen können, sie +haben an sich gemerkt, daß sie nachlassen müßten. Sie ließen nach ihrer +Meinung nach in dem Bemühen, das Ziel zu _erreichen_, während sie in dem +Bemühen nachgelassen haben, das nämliche Ziel zu _überschießen_. + +Einer sagte mir, dieses Antreiben hat uns die ganze Arbeit »verekelt«; +die Schaltbrettablesung zeigt diese »verekelte« Woche. Alles das weist +darauf hin, daß vielen Leuten die tatsächlich dauernd hergestellte +Beschleunigung des Arbeitstempos so unbewußt geblieben ist, daß sie +überhaupt nicht daran geglaubt haben, daß sie meinten, sie arbeiteten +genau so wie früher. + +Diese Wahrnehmung, daß diese Anpassung sich automatisch vollzieht, +unbewußt, ohne Willen des einzelnen, findet eine ganz eklatante +Bestätigung in einer anderen Wahrnehmung und namentlich noch in einer +Tatsache, die die Beobachtungen in England ergeben haben. + +Schon seit längerer Zeit hat sich gerade bei den Einsichtigeren aus dem +Kreise unserer Werkmeister die Meinung eingebürgert, daß, wenn +zeitweilig die Arbeit drängte und Überstunden eingelegt, die 9 Stunden +zeitweilig auf 10 verlängert wurden, man nur ganz kurze Zeit einen +Erfolg habe -- vielleicht 14 Tage, nicht länger; darüber hinaus fleckt +es nicht mehr, obwohl die Leute diese Überstunden mit 25 Proz. [Zuschuß] +bezahlt bekommen. Nach kurzer Zeit werden die Leute verdrossen und +borstig und machen den Werkmeistern das Leben noch schwerer, als sie es +sonst schon zu tun gewohnt sind. + +Ich habe an der Richtigkeit dieser Meinung gezweifelt und mich einmal +verleiten lassen, selbst einen Versuch zu machen, und bin kläglich +abgefallen. Ich habe den Versuch gemacht, wo die Leute mir direkt den +Gefallen tun wollten, und es mir versprochen hatten, denn es wäre ihnen +sehr erwünscht, wenn sie vor Weihnachten -- es war im November -- noch +eine kleine Extraeinnahme hätten. Jedoch schon nach einer Woche ging die +Leistung zurück, in der dritten und vierten Woche war sie faktisch Null +geworden. + +Es ist also nicht möglich, selbst bei gutem Willen und Sichantreiben, +länger als eine kurze Zeit die Arbeitsleistung über das Tagewerk hinaus +zu steigern. + +Ich freue mich, dasselbe konstatiert zu sehen in dem amtlichen Bericht +des Gewerbeaufsichtsbeamten der Provinz Brandenburg für 1900. Nach +Angabe eines Fabrikanten hat dieser die Erfahrung gemacht, daß, wenn man +versucht hat, zeitweilig wegen dringender Arbeit die Leute wieder einmal +9 Stunden arbeiten zu lassen, das nur etwa 14 Tage lang Erfolg habe; +dann gehe die Leistung nach und nach zurück. Das sind dieselben 14 Tage, +die wir beobachtet haben. + +Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben +haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen Interesses nicht _fähig_ +sind, bei der Verlängerung der täglichen Arbeitsdauer auf längere Zeit +hin eine Mehrleistung zu erzielen, so ist guter Wille auch nicht +_erforderlich_, um bei Verkürzung der Arbeitszeit eine Minderleistung zu +verhindern. Wenn sie wirklich verhindert wird, so ist das nicht durch +guten Willen und nicht durch solche Antriebe, wie sie beispielsweise in +der Akkordarbeit gegeben sind. + +Das wird nun noch bestätigt durch eine besondere Erfahrung, die man in +England gemacht hat, nämlich in den Regierungswerkstätten im +Woolwich-Arsenal. Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn, und die +Erfahrung hat gezeigt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von neun auf +acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht hat, sie leisten dasselbe +Maß von Arbeit wie früher auch nachher. + +Nun muß man daran denken, daß diese Leute in England, die gehobenen +Arbeitsgebieten, wie Maschinenbau, Schiffsbau, Metallbearbeitung, +angehören, alle unter der Direktion der Trade-Unions und ganz in deren +Ideenkreis stehen, und daß zu diesem Ideenkreis vor 10 Jahren ganz +vorwiegend der Gedanke gehörte, Verkürzung der Arbeitszeit muß _Platz +schaffen für Arbeitslose_, muß die Reservearmee vermindern, muß den +Unternehmer zwingen, für dieselbe Arbeit mehr Leute einzustellen. Die +Leute in diesen Branchen haben nun zum voraus nicht eine besondere +Ambition gehabt, dem englischen Staatsfiskus durch vermehrte Arbeit +diese Stunde wieder zurückzugeben, sie haben keinen positiven Antrieb +gehabt, und sie haben es ganz sicher als gegen ihr Standesinteresse +angesehen, wenn sie auch nur den Versuch machen wollten, durch +intensivere Arbeit etwas nachzuholen. Dennoch ist der Fall eingetreten, +daß sie nolens volens fleißiger geworden sind. + +Ich betrachte damit die Frage als endgültig erledigt, daß es gar keiner +Motive bedarf, gar keines guten Willens, keiner Motive des Interesses, +um diese Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit an die Arbeitszeit +herbeizuführen, daß sie sich vielmehr automatisch herstellt, sogar da, +wo gewissermaßen ein böser Wille anzunehmen ist. + +Wie ist das nun zu erklären, daß eine solche automatische Anpassung +unbewußt zustande kommt? Wie diese scheinbar paradoxe Tatsache +verständlich zu machen ist, die bei uns zutage getreten ist und sogar +eine Steigerung des Tagewerks veranlaßt hat, das muß ich auf den +nächsten Vortrag verschieben. + + + + +2. Vortrag. + + +Geehrte Versammlung! + +In dem Vortrage, den ich vor ungefähr 4 Wochen in Ihrem Kreise gehalten +habe, habe ich zunächst berichtet über die Erfahrungen, die in der +hiesigen Optischen Werkstätte bei Einführung der Verkürzung der +Arbeitszeit von bis dahin 9 auf 8 Stunden gewonnen worden sind, und ich +habe diese Erfahrungen, die sich innerhalb meines eigenen +Beobachtungsgebietes ergeben haben, zu verknüpfen versucht mit dem +größeren Maßstabe der zahlreicheren Erfahrungen, die namentlich in +England gewonnen worden sind in Rücksicht auf die Leistung der Arbeiter. + +Ich bin dabei auf Grund des rein tatsächlichen Materials zu bestimmten +Feststellungen gelangt, die ich hier kurz wiederhole. + +Sie bestanden darin: + +Erstens, auf allen Arbeitsgebieten, die in dieser großen +Beobachtungsreihe Gegenstand der Beobachtung geworden waren, hat die +Verkürzung der täglichen Arbeitszeit keine _Herabsetzung_ der +Tagesleistung, in sehr vielen Fällen deutliche Anzeichen der +_Steigerung_ der Tagesleistung zur Folge gehabt -- wie es auch bei uns +der Fall war. Ich konnte auf Grund mehrerer von einander unabhängigen +Feststellungen konstatieren, daß in unserem Betriebe in dem letzten +Jahre bei achtstündiger Arbeitszeit 30 Leute soviel fertig gebracht +hatten, wie in dem vorangegangenen Jahre bei neunstündiger Arbeitszeit +ihrer 31. + +Es war weiter festgestellt, daß dieses selbe Resultat, also das +Konstantbleiben bezw. Steigen des Tagewerks, eingetreten ist bei den +allerverschiedenartigsten Arbeiten, nicht nur in dem Spielraum der +Verschiedenheit, wie er in unserem Betriebe gegeben ist, der im +wesentlichen doch feinere Arbeiten umfaßt, sondern auch auf +Arbeitsgebieten gänzlich anderer Art. Ich konnte aussprechen, daß das +gleiche Resultat in Schneiderwerkstätten, auf der anderen Seite in +Kanonenschmieden, bei Feinoptikern und bei Kohlenhäuern -- auf +Arbeitsgebieten gänzlich heterogener Art nach rein tatsächlichen +Feststellungen eingetreten ist, und daß der Eintritt dieses Erfolges +gänzlich unabhängig sei -- und darauf habe ich besonders Wert gelegt -- +von der Frage, ob die beteiligten Personen mit ihrem _Willen_ darauf +hinwirken, einen Arbeitsausfall bei verkürzter Arbeitszeit zu +verhindern, oder ob sie diesen Willen nicht, ob sie gar kein Interesse +daran haben. + +Ich konnte darauf hinweisen, daß trotz guten Willens und trotz deutlich +erkennbaren Interesses bei einer Verlängerung der Arbeitszeit eine +Steigerung der Arbeitsleistung _nur ganz vorübergehend_ eintritt, und +nach ganz kurzer Zeit die Leistung in der verlängerten Arbeitszeit nur +noch derjenigen in der kürzeren Zeit entspricht. Ich konnte konstatieren +auf der anderen Seite, daß, wo die Leute gar kein Interesse daran gehabt +haben, bei verkürzter Arbeitszeit dasselbe zu leisten, wo sie im +Gegenteil ein gewisses Interesse gehabt haben, das zu verhindern, +dennoch derselbe Erfolg eingetreten ist, daß keine Minderung +stattgefunden hat. + +Ich habe auf die letztere Feststellung ganz besonders Wert gelegt, weil +ich aus ihr den Schluß zu ziehen für berechtigt halte, daß diese +Anpassung der Intensität der Arbeit an die Dauer -- in der Art, daß der +kürzeren Arbeitsdauer eine gesteigerte und der längeren eine verminderte +Intensität entspricht -- sich vollzieht den einzelnen vollkommen +unbewußt, automatisch sozusagen, und zwar so unbewußt, wie die +Beobachtungen in meinem Erfahrungskreis ergeben haben, daß viele, daß +die meisten gar keine Ahnung davon gehabt haben, im Gegenteil gar nicht +daran geglaubt haben, und erst nachträglich darüber belehrt werden +mußten, daß sie intensiver gearbeitet haben. + +Ich habe damals -- in diesem früheren Vortrage -- erklärt, daß ich auch +in der Lage zu sein glaube, von diesen scheinbar befremdlichen, in +manchen Punkten sogar paradoxen Beobachtungen die _Erklärung_ zu geben, +und dazu will ich nun heute übergehen, wobei ich glaube, daß es sich +nicht nur um ein theoretisches Interesse handelt, eine merkwürdige +typische Erscheinung auf ihre Ursachen zurückführen zu können, sondern +um einen Vorgang auch von einem praktischen Wert, weil, wenn man die +Bedingungen des Eintretens irgend einer bestimmten Wirkung erfassen +kann, man die Unterlagen gewinnt zu sicheren Schlußfolgerungen für die +Fortsetzung der Erfahrung. + +Solange man nur auf bloße Tatsachenfeststellungen angewiesen ist, ist +jede Fortsetzung der Schlüsse über das Unmittelbare hinaus Sache der +rein mechanischen Induktion. Wenn man in 99 Fällen nicht weiß, worauf +etwas beruht, untersteht man der Unsicherheit, ob nicht im hundertsten +Falle andere Bedingungen eintreten. Wenn man aber die Unterlagen +gewonnen hat, um die Bedingungen nachzuweisen -- sei es, wenn nicht in +99, auch nur in 3 oder 4 Fällen -- von denen ein bestimmter Erfolg +abhängig ist, so hat man in der Erkenntnis eine viel sicherere Basis, +um über das unmittelbare Beobachtungsgebiet hinaus sagen zu können: in +dem Falle wird ein ähnlicher Erfolg eintreten, in dem Falle wird er +nicht eintreten. + +Meine Erklärung des so vorher kurz in der Zusammenfassung meiner +früheren Mitteilungen gegebenen Beobachtungsresultates geht nun aus von +einer ganz einfachen Erwägung. Ich sage: das Charakteristische dieser +Wahrnehmungen besteht darin, daß sie ein durchaus übereinstimmendes +Verhalten bekunden von Leuten gänzlich verschiedener Beschäftigungsart, +so verschieden, wie eben Grobschmied und Schneider, Feinoptiker und +Kohlenhäuer, und ein ganz übereinstimmendes Verhalten von Leuten ganz +verschiedener Nationalität, ganz verschiedener Lebensweise, ganz +verschiedenen Lebensgewohnheiten. Auf der einen Seite die englischen +Arbeiter in den Maschinenfabriken und Kohlenbergwerken von +Northumberland und Durham, auf der anderen Seite unsere thüringischen +Industriearbeiter und die anderen Gruppen von Arbeitern, in bezug auf +welche ähnliche Beobachtungen schon in Deutschland gemacht worden sind. +Ich sage, was sich zeigt als vollkommen übereinstimmende Reaktion bei so +ganz verschiedenen Leuten hinsichtlich derselben Einwirkung, nämlich +Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, das kann seinen Grund nur haben in +_Ursachen_, die _allen gemeinsam sind_, die _auf alle in derselben Art +wirken_; und da bleiben nur übrig nach der objektiven Seite hin, nämlich +unter dem Gesichtspunkte der Verschiedenheit der Betätigung der +Personen, solche Ursachen, die _aller industriellen Arbeit_, so wie sie +sich jetzt gestaltet hat, in _gleicher Art zukommen_, und nach der +subjektiven Seite hin, insoweit die Person dabei beteiligt ist, können +nur solche Ursachen betrachtet werden, denen _alle Menschen überhaupt +unterliegen_, d. h. _also gewisse allgemeine Bedingungen im menschlichen +Organismus_. + +So bin ich denn am Leitfaden dieser allgemeinen Erwägungen zur +Fragestellung gekommen: + +1. Was ist gemeinsam in Hinsicht auf die Betätigung der Personen auf so +ganz heterogenen Arbeitsgebieten? + +2. Was ist in Hinsicht auf die zu betrachtende Wirkung allen Menschen +gemeinsam, die den gewöhnlichen Bedingungen, die der menschliche +Organismus bietet, unterliegen? + +Hinsichtlich des ersten: was ist das Gemeinsame so verschiedener +Betätigung der Personen? ist es nun in der Tat möglich, etwas +nachzuweisen, was alle verknüpft. Das ist ein gemeinsames Merkmal all +der Arbeitstätigkeit, die man jetzt bezeichnet als _industrielle +Arbeit_, im bewußten Gegensatz zu der Arbeitsbetätigung z. B. in der +Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, im Gegensatz weiter zur +Arbeitsbetätigung im alten Handwerk, im Handwerk alten Stils -- nicht +etwa was man jetzt Kleingewerbe nennt, nämlich die Wirkungen, welche die +_Arbeitsteilung_ herbeigeführt hat. + +Alles, was unsere industrielle Arbeit von anderen Arbeitsgebieten +unterscheidet, ist charakterisiert durch ein ganz durchgehendes Merkmal, +welches mit dem Stichwort »Wirkungen der Arbeitsteilung« zu bezeichnen +ist. Nämlich 1. die fortdauernd täglich ganz gleichmäßig quantitativ und +qualitativ sich _wiederholende_ Tätigkeit, die immer sich wiederholende +_Einseitigkeit_, mit der sie geübt wird, die Tag für Tag dieselbe Art +von Anstrengung bringt, dieselben Muskelpartien ermüdet, dieselbe Art +von Körperhaltung aufnötigt, dieselbe Gruppe von Tätigkeiten, von +Einzelaktionen aufzwingt, im Gegensatz zu der Mannigfaltigkeit der +Beschäftigung, wie sie früher, in der alten Zeit, das Handwerk bot, wo +der Handwerksgeselle aus dem Rohprodukt heraus, um das fertige Erzeugnis +herzustellen, die allerheterogensten Dinge zu betreiben hatte, auch im +Gegensatz zu der Betätigung in der Landwirtschaft, wo viel vom Wetter +abhängt, und der eine Tag diese, der andere Tag eine ganz andere +Tätigkeit auferlegt. + +Ich sage, diese Arbeitsteilung, die Voraussetzung geworden ist für alle +technischen Fortschritte im Laufe der letzten Jahrzehnte -- wenn man +auch ihre Wirkungen in vielen Punkten beklagen mag, die aber nicht mehr +zu redressieren ist -- drückt der industriellen Arbeit ihren ganz +bestimmten Stempel auf in der _Gleichförmigkeit der Inanspruchnahme_ der +Menschen. Mit dieser Gleichförmigkeit und fortgesetzt übereinstimmenden +Einförmigkeit ist nun gegeben die fortgesetzte Ermüdung immer derselben +Organe, derselben Muskelgruppen, derselben Nervenzentren, derselben +Gehirnpartien, weil alle Verrichtungen, mögen sie in Muskel- oder +Sinnesarbeit bestehen, immer in derselben Weise von Früh bis Abend, Tag +für Tag, jede Woche, sich wiederholen. + +Ich sage, das ist das Gemeinsame, was so verschiedene Arbeitsgebiete +übereinstimmend charakterisiert -- unter dem Gesichtspunkte +übereinstimmend, ob Nähnadel oder Schmiedehammer, wenn nur der Schmied +nicht schneidern will und umgekehrt, wenn nur jeder die ihm gewohnte +Arbeit verrichtet, für die er geübt ist, daß es in beiden Fällen die +Inanspruchnahme derselben Organe und derselben Sinne ist. + +Das zweite, das Gemeinsame was übergreift über die Verschiedenartigkeit +der Nationalität, was also zum Ausdruck kommt in der Übereinstimmung des +Erfolges bei Thüringer Arbeitern und bei Englischen Arbeitern, kann nun +nichts anderes sein, als irgend ein gemeinsamer Grund, der im +menschlichen Organismus bedingt ist im Hinblick auf die Wirkungsweise +gleichartiger, Tag für Tag sich wiederholender, ermüdender +Beschäftigung. Und da ist es denn nun sehr leicht, wenn man das beides +kombiniert, den Gesichtspunkt zu finden für die Erklärung, die ich, +glaube den vorher charakterisierten Beobachtungen geben zu können. + +Wenn durch eine täglich sich wiederholende Tätigkeit, die in denselben +Bahnen, in denselben Formen sich wiederholt, am Ende des Tages jeder, +der daran teil nimmt, sich ermüdet hat, so kann diese Tätigkeit nicht +mehr Tag für Tag fortgesetzt werden, außer wenn bis zum Morgen des +folgenden Tages, durchschnittlich Tag für Tag, diese Ermüdung vollkommen +durch die bis zum Wiederbeginn am nächsten Tage dazwischen liegende +Ruhezeit und durch die Wirkung der Ernährung _ausgeglichen_ ist. Wenn +man annehmen wollte, daß zwischen der Ermüdung durch die Arbeit und der +Ausgleichung derselben, der Erholung bis zum nächsten Tage, das +geringste Defizit bliebe, das für den einzelnen Tag gar nicht bemerkbar +sei, aber sich täglich wiederholt, so müßte die Konsequenz notwendig +sein, daß die betreffende Person nach einem kürzeren oder längeren +Zeitraum physisch herunterkommt. Es ist dasselbe, als wenn jemand +täglich Geld ausgibt, wenn auch nur wenig mehr als er einnimmt, aber +wenn das dauernd so fortgeht, so vermehrt sich sein Verlust und er muß +bankerott werden. + +Ich kann also sagen: es muß für alle Arbeiter, die unter diesen +Bedingungen stehen, tägliche Wiederholung eines bestimmten +Kräfteverbrauches und täglicher Ersatz durch Ruhe und Ernährung, dem +Durchschnitt nach Tag für Tag ein vollständiges _Gleichgewicht_ +hergestellt werden. Die Ermüdung oder der Kräfteverbrauch muß im +Durchschnitt Tag für Tag vollkommen Ausgleichung finden durch den +Kräfteersatz oder die Erholung, in der Ruhe und Ernährung, weil das +geringste Defizit sich fortwährend summieren und schließlich zerstörend +wirken müßte. + +Es würde auf Grund einer solchen Erwägung möglich sein, zu +Schlußfolgerungen zu kommen, auch wenn man in Hinsicht auf die dabei +gebrauchten Begriffe -- Kräfteverbrauch oder Ermüdung und Kräfteersatz +oder Erholung -- stehen bleiben müßte bei den populären Vorstellungen, +die im wesentlichen an subjektive Empfindungen appellieren, was Ermüdung +oder Erholung sei. Für die weitere Prüfung meiner Schlußfolgerungen ist +es aber nicht ohne Bedeutung, daß ich hinzufügen kann: diese scheinbar +vagen Begriffe entsprechen nachweisbar gewissen ganz bestimmten +quantitativen Veränderungen im körperlichen Organismus, die unmittelbar +durch Größen-Bestimmungen zu fassen sind. + +Es ist nämlich ein feststehendes Ergebnis der physiologischen Forschung, +daß alles, was wir Ermüdung nennen, in letzter Instanz ist eine Änderung +der stofflichen Zusammensetzung in den letzten Elementen des Menschen, +eine Störung im Wesen des Protoplasma der Zelle, daß alle Ermüdung +infolge der Arbeitstätigkeit der Organe ihren Grund hat in einem +Verbrauch an bestimmten Stoffen, deren Vorhandensein unentbehrlich ist +für die normale Funktion der Organe, und zum anderen Teile besteht in +der Anhäufung von Stoffen in den Elementen des Organismus, die störend +wirken für die normale Fortsetzung der Funktionen, die wie Gift wirken. +Alle akuten Ermüdungserscheinungen, wie sie gelegentlich vorkommen, sind +notorisch Vergiftungserscheinungen. + +Wir haben also in dem, was wir Ermüdung nennen, eine Summe von +stofflichen Veränderungen, die teilweise besteht in dem Eintreten eines +Defizits an Stoffen, die notwendig für die Erhaltung der normalen +Funktionen sind, andererseits besteht in einem Überschusse von Stoffen, +die nachteilig sind. + +Diese Ermüdung, die sich durch die Stoffveränderungen ergibt, trifft in +erster Reihe und zunächst diejenigen Organe, die der Ermüdung +unmittelbar ausgesetzt sind, also bei schwerer Muskelarbeit die Muskeln, +bei intensiver Nervenarbeit, bei angespannter Aufmerksamkeit, in erster +Reihe die Zusammensetzung der Nerven, vielleicht die Gehirnpartien, die +Organe, die in erster Reihe die Tätigkeit vermitteln. Durch die Wirkung +des Blutkreislaufes wird aber die spezifische Ermüdung immer ausgedehnt +auf den ganzen Körper, so daß eine Ermüdung durch geistige Tätigkeit +zugleich eine Ermüdung des Körpers bezüglich der Muskeltätigkeit +involviert und umgekehrt. Es wird also der Überschuß an schädlichen +Bestandteilen allmählich auf den ganzen Körper verteilt und gibt eine +allgemeine Ermüdung. + +Ich führe das hier bloß zu dem Zwecke an, um erkennbar zu machen, daß +meine weiteren Deduktionen eine feste Basis haben, daß, wenn ich also im +Sinne der vorhin vorangestellten Betrachtungen sage, die Erhaltung des +menschlichen Organismus erfordert, daß Tag für Tag der durch die +Tätigkeit bedingte Kräfteverbrauch ausgeglichen wird durch einen +entsprechenden Kräfteersatz, durch Ruhe und Ernährung, oder wenn ich +sage, es muß die Erholung der Ermüdung gleich sein, ich dabei mit realen +Begriffen argumentiere. + +Nun scheint die Berufung auf eine solche Forderung der Gleichheit +zwischen dem täglichen Durchschnitt von Kräfteverbrauch und Kräfteersatz +eine sehr triviale Sache zu sein; es gewinnt aber dieser Satz die +Bedeutung einer Grundlage für weitere wichtige Schlußfolgerungen, sowie +man daran geht sich klar zu machen, von welchen Umständen hängt denn auf +der anderen Seite das ab, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung und +Kräfteersatz oder Erholung nenne. + +Da ist denn nun bei leichter Überlegung sofort zu sagen -- was ich Ihnen +als Hauptargument hier vorführe -- daß wir in dem, was bei der täglich +wiederkehrenden Arbeit eines Mannes die Ermüdung begründet, _drei +deutlich unterschiedene Teile_ haben, die additiv sich zusammensetzen. + +Der eine Teil ist bestimmt lediglich durch die _Größe des täglichen +Arbeitsproduktes_, und zwar unabhängig von der Zeit, in welcher es +geleistet wird. Z. B. wenn ein Mann an einer Drehbank, und zwar ein +Mann, der eine bestimmte Fertigkeit besitzt, etwa 50 gleiche Drehstücke +herzustellen hat, so gehört für ihn dazu eine bestimmte Anzahl +aufeinanderfolgender Handgriffe und eine bestimmte Zahl von +Sinneswahrnehmungen für die Kontrolle seiner Arbeit, eine ganz bestimmte +Anzahl von Willensimpulsen, die er braucht, um seine Arbeit zu leisten; +und wenn er statt 50 100 Stück hergestellt hat, so hat er alle diese +einzelnen Akte in doppelter Zahl nötig gehabt, ganz unabhängig davon, ob +er 5, 6 oder 10 Stunden gebraucht hat. + +Es ist in der Größe des Arbeitsproduktes ein Maßstab gegeben für die +_Größe des Kräfteverbrauchs_. Für verschiedene Personen ist das +verschieden. Wer größere Erfahrung, größere Fertigkeit hat, wer mit +größerer Umsicht und Zweckmäßigkeit zu arbeiten gelernt hat, weiß es +fertig zu bringen, daß er mit viel geringerem Kräfteverbrauch dasselbe +macht wie ein anderer, mit _einem_ Blick das übersieht, wozu ein +anderer _drei_ Blicke nötig hat; doch ist unter denen, die unter +denselben Bedingungen arbeiten, jedenfalls ein Teil, dessen +Kräfteverbrauch in der täglichen Arbeitszeit pure proportional ist der +Größe seines Arbeitsproduktes. + +Ein zweiter Teil ist abhängig von der _Geschwindigkeit_, mit der die +Arbeit geleistet wird. Im allgemeinen wird anzunehmen sein, daß, wenn +dieselbe Leistung in kürzerer Zeit erfolgen soll, das Tempo beschleunigt +werden muß, das eine größere Anstrengung bedeuten wird. Es ist aber +gleich in bezug hierauf zu sehen, nach Anleitung naheliegender +Erfahrungen, die jeder an sich selbst machen kann, daß dieser Teil des +Kräfteverbrauchs, der von der Geschwindigkeit der Arbeitsleistung +abhängt, der also steigt, wenn man verlangt, daß schneller gearbeitet +wird, daß dieser in weiten Grenzen konstant bleibt und erst beim +Erreichen einer sehr _großen Geschwindigkeit_ merklich in Betracht +kommt. Es braucht sich nur jemand zu überlegen, daß, wenn er etwa einen +bestimmten Weg, sagen wir von 4 km, einmal langsamer und einmal +schneller geht, die Verschiedenheit der Kraftanstrengung unmerklich, +nämlich so lange dieselbe ist, als er nicht etwa zum Laufschritt +überzugehen hat. Dasselbe, glaube ich sagen zu können, tritt auch für +alle technischen Arbeiten ein, solange noch die Verschiedenheiten der +Geschwindigkeit in den Grenzen liegen, in denen gewohnheitsmäßig +gearbeitet werden kann -- _etwas_ rascher oder langsamer -- und es ist +nicht anzunehmen, daß »etwas rascher« einen besonderen Kräfteverbrauch +bedeutet. Etwas anderes ist es aber, wenn die Beschleunigung, die +Forderung, in der kürzeren Zeit dasselbe zu leisten, nötigt, sich +anzutreiben, etwa die Operationen unter fortwährenden Willensimpulsen +aufeinanderfolgen zu lassen; dann ist allerdings anzunehmen, daß die +Beschleunigung des Arbeitstempos eine _bedeutende_ Steigerung des +Kräfteverbrauchs herbeiführen würde. + +So haben wir zunächst in dem, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung +nenne, zwei deutlich verschiedene Teile, einen, der nur abhängig ist von +der Größe des täglichen Arbeitsprodukts -- den andern, der daneben nun +noch abhängig ist von der Geschwindigkeit, von dem Tempo, in welchem es +zu leisten ist. Dieser zweite Teil ist im allgemeinen zweifellos +wachsend, wenn verlangt wird, daß dasselbe Tagewerk in der kürzeren Zeit +zu leisten ist. + +Das wichtigste ist aber nach meiner Meinung der dritte Bestandteil, der +sich in diesem Kräfteverbrauch des industriellen Arbeiters in seinem +Tagewerk nachweisen läßt, der durchaus analog ist mit dem, was man bei +den Maschinen »Kraftverbrauch für Leergang« nennt. + +Die vorhin charakterisierte Konsequenz der Arbeitsteilung, die +außerordentliche Gleichförmigkeit der Tätigkeit bringt es mit sich, daß +mit wenigen Ausnahmen alle Arbeit der Industrie gemacht werden muß von +Leuten, die den ganzen Tag entweder zu stehen oder zu sitzen haben; ganz +wenige haben Gelegenheit, innerhalb der Tagesperiode eine nennenswerte +Abwechslung zu haben. Wenn Sie sich vorstellen, was das heißen wollte, +wenn ein Mann gar nicht zu arbeiten hätte, aber angehalten wäre, +dieselbe Körperhaltung 8 oder 10 Stunden fortzusetzen, wie z. B. an der +Drehbank 8 oder 10 Stunden täglich zu stehen, oder in einer gewissen +Körperhaltung zu sitzen, wie man sie etwa bei Ausführung feiner Arbeiten +nötig hat, so würde ein solcher am Ende der 8 oder 10 Stunden sehr +ermüdet sein, obwohl er gar nichts getan hat. + +Ich behaupte nun, daß, wenn diese Ermüdung einem Kräfteverbrauch +entspricht, der lediglich bedingt ist durch das bloße _Verweilen_ an der +Arbeitsstätte in derjenigen Körperhaltung, die seine Arbeit nötig macht, +und in der Umgebung, in der er dabei ist, demselben Geräusch, demselben +Lärm ausgesetzt, unter demselben Zwange der Aufmerksamkeit -- wenigstens +da wo Maschinenbetrieb ist -- sich zu sichern, daß er kein Unheil +anrichtet, oder daß ihm nicht Unheil angerichtet werde, -- ich sage; +daß, wenn diese rein passive Ermüdung einen ganzen großen Teil des +Tagewerks der Leute bedeutet, jede _Verkürzung der Arbeitszeit_, die +also bewirkt, daß diese Leistung in der verkürzten Arbeitszeit sich +zusammendrängt, ein _reiner Gewinn an Kraft für die beteiligten_ +Personen sein muß. + +Wenn ich mir nun denke, ein Mann könne ein bestimmtes Tagewerk in 8 +Stunden leisten, und man nötigt ihn, 10 Stunden darauf zu verwenden, so +ist das ganz genau dasselbe, wie wenn man ihm erlaubt, seine Arbeit in 8 +Stunden fertig zu machen, ihm aber zumutet: du mußt nun noch 2 Stunden +hier bleiben in derselben Körperhaltung, sitzend oder stehend, dasselbe +Geräusch hören, dieselbe Aufmerksamkeit anwenden, um Gefahr abzuwenden, +jedoch ohne etwas zu tun. Ich sage, genau in derselben Art, wie die +Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden uns eine bedeutende +Ersparung gebracht hat für den _Leergang der Maschinen_, so bedeutet +die Verkürzung der Arbeitszeit eine entsprechende Ersparung am +Kraftverbrauch für den _Leergang der Menschen_. Dieser Nachweis des +dritten Bestandteils für den gesamten Kräfteverbrauch weist hin auf den +wichtigsten Teil unserer Betrachtung. + +Ich habe ganz kurz nun noch auf der anderen Seite auf das von mir vorhin +geforderte Gleichgewicht zwischen Kräfteverbrauch und Kräfteersatz +hinzuweisen. Der Kräfteersatz durch Ernährung und Ruhe -- wovon hängt +der ab? Da ist zuerst zu sagen, er muß bei einem Mann abhängen von der +physischen Beschaffenheit der Person, von seiner Robustheit, von seiner +Gesundheit, von seinem Ernährungszustande. Ein Mann von kräftiger +Ernährung in jungen Jahren, von normaler Lebensweise, wird imstande +sein, in einer gewissen Ruhezeit eine vorangehende Ermüdung sehr viel +eher völlig auszugleichen, wie ein älterer Mann oder ein durch Krankheit +geschwächter oder einer, der durch unsolides Leben die Bedingungen des +Wiederersatzes seiner Kräfte verschlechtert hat. Aber für ein und +denselben Mann wird zweifellos die Zeit entscheidend sein, die ihm für +diesen Kräfteersatz gegeben ist. Es kann auch nicht dem geringsten +Zweifel unterliegen, daß jemand, der ein bestimmtes Tagewerk hinter sich +hat und bis zum Wiederbeginn des folgenden gleichen Tagewerks 16 Stunden +Zeit hat für relative Ruhe, die wenigstens die Organe ruhen läßt, die +bei seiner normalen Arbeit die stärkst ermüdeten sind, ein größeres Maß +vorangegangener Ermüdung wird ausgleichen können, wie jemand, der nur 10 +Stunden unter ganz gleichen Umständen für Erholung zur Verfügung hat. +Das kann jedermann an sich probieren. + +Es muß also notwendig in bezug auf die Bedingungen dieses Kräfteersatzes +außer dem jeder einzelnen Person eigentümlichen Faktor, den man nennen +könnte die Intensität des Stoffwechsels oder die Intensität seiner +Lebensfunktionen, nun noch maßgebend sein eine Zeitbestimmung, nämlich +die _Dauer der ihm gelassenen Ruhezeit_. Nun hat aber der Tag nur 24 +Stunden; infolgedessen muß die Zeit der Ruhe zwischen jeder Tagesarbeit +einfach die Differenz zwischen 24 Stunden und der Arbeitszeit sein; bei +8 Stunden Arbeit 16 Stunden Ruhe, bei 10 Stunden Arbeit nur 14 Stunden +Ruhe. + +So sieht man am Leitfaden dieser ganz einfachen Betrachtung, daß in +Hinsicht auf die Herstellung dieses Gleichgewichtes zwischen +Kräfteverbrauch und Kräfteersatz, zwischen Ermüdung und Erholung, die +Arbeitszeit dreimal zur Geltung kommt; zweimal auf der Seite der +Bestimmung des Kräfteverbrauches -- das eine Mal im ungünstigen Sinne +für die Verkürzung, insofern als die Verkürzung der Arbeitszeit +intensivere Arbeit nötig macht, vorausgesetzt, daß ein gewisses Maß der +Geschwindigkeit nicht überschritten wird, ein zweites Mal aber im +ungünstigen Sinne, nämlich durch Verminderung, nach Analogie der +Maschinen, der Leergangsarbeit des Menschen -- daß aber außerdem nun +noch dieselbe Größe der täglichen Arbeitszeit eine Rolle spielt auf der +anderen Seite der Gleichung, in bezug auf den Kräfteersatz und zwar in +_günstigem_ Sinne, da die Verkürzung der Arbeitszeit und eine längere +Ruhepause den Ersatz eines größeren Kräfteverbrauchs vermittelt. + +Ohne daß man den mathematischen Zusammenhang nun weiter darzulegen +braucht, wie ich es überflüssigerweise getan habe[41], ohne daß man auf +diese näheren mathematischen Beziehungen einzugehen braucht, ist sofort +zu sehen, daß, wenn diese Zusammenhänge richtig aufgefaßt sind, es +verständlich ist, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur das +Tagesprodukt ungeändert lassen, sondern unter Umständen die Tendenz +haben kann, die Arbeitsleistung zu steigern, wie wir es in unseren +Beobachtungen glauben konstatiert zu haben. + +Es muß nämlich, wenn man den mathematischen Zusammenhang genau ansieht, +für jede bestimmte Art von Verrichtungen und jede bestimmte Person ein +Optimum existieren, nämlich eine kürzeste Arbeitszeit, bei der das +größte Arbeitsprodukt herauskommt. Wo dieses liegt, wird wesentlich von +der Art abhängen, wie sich die einzelnen Bestandteile des näheren +bestimmen. + +Wie groß dieser Kräfteverbrauch für Nichtarbeit, für Leergang, und für +den Geschwindigkeitswiderstand, den bei intensiverem Tempo die Arbeit +mit sich bringt, im einzelnen Falle ist, ist im wesentlichen +Tatbestandsfrage. Es ist denkbar, daß es gewisse Verrichtungen gibt, +welche ein Arbeiter 10 oder 9 Stunden lang macht, bei welchen aber eine +weitere Beschleunigung des Tempos mit einer so großen Steigerung des +Kräfteverbrauchs verbunden sein kann, daß er, wenn er auf 8 Stunden +übergeht, weniger leistet. + +Indem ich mich nun auf unsere Erfahrungen berufe und auf die Erfahrungen +ähnlicher Art, die namentlich in England gemacht worden sind, kann ich +nur sagen, diese Erfahrungen rechtfertigen die Annahme, daß für +wenigstens drei Viertel aller industriellen Arbeiter -- das Wort in dem +Sinne gebraucht, wie ich es vorhin gebraucht habe -- wahrscheinlich auch +für einen größeren Bruchteil bei _9 Stunden das Optimum noch nicht +erreicht und_ bei _8 Stunden noch nicht überschritten_ ist, und daß +daher diese Beobachtungen, wie sie vorliegen, am Leitfaden dieser +Erklärung die Meinung rechtfertigen, daß es möglich sein wird, auf fast +allen Gebieten der industriellen Tätigkeit in Deutschland ohne jede +Einbuße, ohne jede Herabsetzung des Tagewerks, in einem vernünftigen +Tempo, nicht etwa nur zum Neunstundentag, sondern zum Achtstundentag +überzugehen. Selbstverständlich meine ich nicht plötzlichen Übergang, +sondern es kann sich nur darum handeln, allmählich die Menschen daran zu +gewöhnen, die jetzt gewohnt sind, ihre Arbeitskraft zu vertrödeln, die +gewissermaßen normale Ermüdung sich anzuschaffen, die sie gerade noch +bis zum folgenden Tage durch Ruhe und Ernährung ersetzen können. Wie ich +vorhin sagte, hat eine solche Erklärung zugleich die Bedeutung, daß sie +nicht nur Aufschluß gibt über das, was wirklich beobachtet ist, sondern +daß sie auch einen Leitfaden gibt, um über das Gebiet der unmittelbaren +Beobachtungen hinaus Schlußfolgerungen zu ziehen. + +Ich will, um nicht ins Weite zu gehen, nun nur noch ganz kurz erläutern, +wie sich am Leitfaden dieser Erklärung ganz charakteristische Tatsachen, +die auf den ersten Blick als außerordentliche erscheinen, als etwas ganz +Selbstverständliches darstellen. + +Ich habe damals erzählt, als ich in unserer Werkstätte mit einer Gruppe +von Leuten den Versuch gemacht habe, sie zu veranlassen, sie möchten +einmal mir zu Gefallen und wegen ihrer eigenen Interessen, als wir noch +neunstündige Arbeitszeit hatten, 10 Stunden arbeiten, daß diese nach +einer Woche zu mir kamen und meinten: die angehängte letzte Stunde +drücke vom frühen Morgen ihre Arbeit herab, ich sollte ihnen ihr +Versprechen zurückgeben. Und auf der anderen Seite ebenso die Tatsache, +daß die Anhänger der Trade-Unions, wie im Woolwich-Arsenal, welche der +Meinung waren, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden +Platz schaffen müsse für die Arbeitslosen, die Reserve-Armee vermindern +müsse, die also gewiß der Ansicht waren, sie würden nicht in 8 Stunden +dasselbe arbeiten wie vorher in 9 Stunden, dennoch dasselbe geleistet +haben. Dies alles erklärt sich am Leitfaden einer solchen Betrachtung +ganz einfach als etwas Selbstverständliches. + +Unsere Leute, die damals den Anlauf nahmen, haben ganz gewiß in den +ersten 9 Stunden des damals verlängerten Arbeitstages genau so +gearbeitet, wie in der Woche vorher ihre 9 Stunden; da sie aber dann +noch eine Stunde länger arbeiteten, haben sie sich in 10 Stunden mehr +ermüdet und das vorher bestehende Gleichgewicht verschoben. Das haben +sie am ersten Tag nicht bemerkt, auch am zweiten Tag nicht, aber +allmählich ist das Defizit zum Vorschein gekommen, und da mußte einmal +der Punkt kommen, wo die Bilanz stark gestört war; dann tritt das in die +Erscheinung, was die Werkmeister Unmut und Verdrossenheit nennen; das +sind die Waffen, mit denen der Körper sich wehrt. In dem Maße, als sich +das Defizit anhäuft, drückt es auf ihre Arbeit vom frühen Morgen an; so +verlangsamt sich das Tempo, bis es nach 14 Tagen so verlangsamt ist, daß +die Tagesleistung trotz der Überstunde nur dieselbe ist, wie ohne +Überstunde. + +Und umgekehrt die englischen Arbeiter, die gar kein Interesse daran +hatten, diesen Ausfall der geschenkten Stunde nachzuholen, weil sie in +Zeitlohn arbeiteten, die im Gegenteil darauf rechneten, daß durch diese +Stunde so viele von ihren arbeitslosen Kollegen im nächsten Jahr Arbeit +haben würden, haben diese 8 Stunden genau so gearbeitet, wie die ersten +8 Stunden ihrer vorher neunstündigen Arbeitszeit, und sind dann eine +Stunde früher vergnügt nach Hause gegangen, weniger ermüdet als früher, +und so haben sie Tag für Tag einen kleinen Überschuß an Kraft behalten, +der, nachdem er eine gewisse Größe erreicht hatte, bewirkte, daß sie vom +frühen Morgen an ihre Arbeit mit größerer Frische begonnen haben, daß +sie, ohne es zu wissen und ohne es zu wollen, dem englischen +Staatsfiskus den Gefallen getan haben, in 8 Stunden dasselbe zu leisten +wie vorher in 9 Stunden. + +Diese Beispiele zeigen, wie diese automatische Anpassung des Tempos der +Arbeit an die Dauer der täglichen Arbeitszeit bei den einzelnen sich +vollzieht. + + * * * * * + +Ich habe mit dieser Betrachtung, die also, glaube ich, den Nachweis +führt, daß das wesentlichste Moment unter volkswirtschaftlichen +Gesichtspunkten bei Verkürzung der Arbeitszeit besteht in der Ersparnis +eines großen Kraftverbrauches für unnützen »Leergang« der Menschen -- +den terminus technicus von Maschinen auf den Menschen übertragen -- die +_eine_ volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung der Arbeitszeit +festgestellt. + +Ich knüpfe meine weiteren Ausführungen an die Frage, mit der ich vor 4 +Wochen meinen ersten Vortrag einleitete, indem ich auf die Tatsache +hinweise, daß in England jetzt schon die durchschnittliche Arbeitszeit +der gesamten industriellen Arbeiterschaft auf weniger als 9 Stunden +herabgesunken ist, weil es nur ganz wenige Industriezweige, abgesehen +von der Textilindustrie, gibt, die länger als 9, aber schon sehr viele, +die weniger als 9 Stunden arbeiten, und gegenwärtig nicht weniger als +eine Million englischer Arbeiter in den etwas gehobenen Industrien beim +Achtstundentag angekommen sind; und bei den rapiden Fortschritten, die +die Bewegung auf Verkürzung der Arbeitszeit macht, ist anzunehmen, daß +in ganz kurzem Zeitraum wohl der Achtstundentag in England die +herrschende Arbeitszeit sein wird. + +Demgegenüber ist in Deutschland die normale durchschnittliche +Arbeitszeit derselben Gruppen von Industriearbeitern sicher über 10 +Stunden, weil es noch eine große Anzahl von Arbeitsgebieten der +verschiedensten Art gibt, in denen noch 11 Stunden gearbeitet wird, und +nur relativ wenige, 6-8000, haben in Deutschland die achtstündige +Arbeitszeit. + +Angesichts dieses Unterschieds muß die Frage entstehen, welchem von +beiden Ländern kommt dieser Unterschied in Hinsicht auf den Wettbewerb +mit anderen Ländern zunutze? Wird England mit seiner kurzen oder +Deutschland mit seiner langen Arbeitszeit einen Vorteil in Hinsicht auf +den Wettbewerb mit anderen Nationen haben? + +Ich will gleich das Resultat voraussagen, zu dem ich durch meine +Betrachtungen geführt werde. Es besagt, daß es ganz zweifellos ein +Vorsprung sein wird, den England hat, daß England kraft dieser +Verkürzung der Arbeitszeit eine sehr erhöhte Leistungsfähigkeit im +ganzen Wirtschaftsleben hat, und daß, wenn Deutschland darin +zurückbleiben sollte, wenn England dauernd diesen Vorsprung behalten +sollte, für Deutschland die direkte Gefahr einer großen schweren +Schädigung seiner Volkswirtschaft im Wettbewerb mit anderen Völkern, +insbesondere mit dem fortgeschrittenen England, besteht. + +Es könnte auf den ersten Blick fraglich sein, ob sich aus meinen +früheren Ausführungen ein derartiger Schluß begründen läßt, denn es wird +durch Verkürzung der Arbeitszeit das Tagewerk nicht vermindert, +vielleicht sogar etwas gesteigert. Aber diese Steigerung wird man +keinesfalls hoch anschlagen können: wir selbst haben ja auch nur eine +Steigerung von ein paar Proz., die können ja doch nichts +Ausschlaggebendes sein. Ob ein paar Proz. im günstigsten Falle mehr oder +weniger -- in der Hauptsache wird es dasselbe sein, ob die Leute 10 oder +8 Stunden arbeiten; es wird eben ungefähr dasselbe produziert. + +Es sind damit zwar die Befürchtungen widerlegt, mit denen man früher den +Bestrebungen auf Verkürzung der Arbeitszeit entgegentrat, daß die +wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit eines Landes gelähmt werden könnte, +wie auch die Hoffnungen widerlegt sind, daß die Verkürzung Platz +schaffen werde für die Arbeitslosen; aber im übrigen bleibt doch +höchstens der kleine Vorteil übrig, welchen die kleine Ersparnis an +Betriebsunkosten bedeutet. + +Wir dürfen annehmen, daß in unserem Betriebe, der Optischen Werkstätte, +die Ersparnis im Kohlenverbrauch, an Heizerlöhnen, für Beleuchtung und +Beheizung auf den Kopf des Arbeiters 6-8 M. jährlich beträgt; zwischen +10 und 8 Stunden Arbeit könnte man diese Ersparnis somit doch höchstens +auf 15-20 M. anschlagen. Wenn man annimmt, daß in Deutschland 3 +Millionen Leute sind, die in 8 Stunden ebensoweit kämen in ihrer Arbeit +wie in den jetzt durchschnittlich 10 Stunden, so würde dieser Vorteil +immer nur mit 30-40 Millionen Mark anzuschlagen sein, was in der Bilanz +eines großen Landes ja nur eine ganz geringe Bedeutung hat. + +Man würde sagen können, diese Frage hat gar keine besondere +wirtschaftliche Bedeutung, sie ist mehr Sache des subjektiven Ermessens, +ob man für besser und angenehmer finden will, daß die Leute 8 Stunden +arbeiten und 16 Stunden Ruhe haben, oder 10 und 11 Stunden arbeiten und +nur 14 oder 13 Stunden Ruhe haben. + +Aber mit nichten! Bei dieser Überlegung würde man vergessen, daß zwar +der Kraftverbrauch für Leergang der Maschinen, der seinen Ausdruck +findet in dem nutzlosen Verbrennen von 30-40 Millionen M. mehr Kohlen, +in Deutschland verschwendet ist, daß die Hauptsache aber die +Kraftverschwendung in dem nutzlosen Leergang von 3 oder 4 Millionen +_Menschen_ in Deutschland ist. Und da ist die Frage: was bedeutet +denn diese Kraftverschwendung, die zweifellos da ist, wenn es möglich +ist, daß diese selben Menschen dasselbe in 8 Stunden leisten, was sie +bisher in 10 Stunden gemacht haben? Auf wessen Kosten geht denn +diese Kraftverschwendung? Geht dieselbe nur auf Kosten der +Lebensannehmlichkeit der Leute, die es erfreulicher finden werden, wenn +sie nur 8 Stunden in der Werkstätte zu stehen haben, oder geht sie auf +Kosten eines Faktors, der eine bestimmte volkswirtschaftliche Bedeutung +hat? Ich meine das letztere ist der Fall! + +_Diese Kraftvergeudung durch nutzlosen Leergang des Menschen geht auf +Kosten der Mitwirkung der Intelligenz und der geistigen Regsamkeit des +Menschen, und bedeutet, daß ein wertvolles Kapital, welches Deutschland +besitzt in der natürlichen Intelligenz seiner arbeitenden Schichten, zum +großen Teil brach liegen bleibt, weil die Bedingungen abgeschnitten +sind, unter denen diese Intelligenz voll zur Geltung kommen könnte._ + +Um das aber zu verstehen, diesem Leergang der Menschen eine so +weittragende Bedeutung beizulegen, muß ich nochmals darlegen, und jetzt +unter einem etwas anderen Gesichtspunkte, was ich als die Wirkungen der +Arbeitsteilung besprochen habe. Diese Arbeitsteilung -- es wäre die +reine Torheit, sie beklagen zu wollen, so bedauerlich ihre Wirkungen +sind -- hat zur Folge die _geistige Verödung der Menschen_, weil sie +intelligente Personen nötigt, ihr Tagewerk auf eine einförmige Art zu +verrichten, weil die Arbeit, bis auf einen ganz kleinen Bruchteil +bevorzugter Arbeiten, aus sich selbst heraus gar keinen Antrieb, keine +Anregung enthält, weil die Arbeiter immer nur Teile unter ihren Händen +haben -- und eine Arbeit, die andererseits, um vorteilhaft und +zweckmäßig ausgeführt zu werden, hohe Anforderungen an die geistige +Tätigkeit der Leute stellt, aber hohe Anforderungen nur in der Art, wie +die Leute das zweckmäßige, geschickte Arbeiten zu erlernen haben. Die +Ablieferung des täglichen Arbeitsproduktes ist unter dem Prinzip der +Arbeitsteilung reine Routinesache, sie kommt zur Geltung nur in +ausgetretenen Bahnen. Aber die Art, wie einer gelernt hat, die tägliche +Arbeit abzuliefern, zweckmäßiger oder unzweckmäßiger, mit größerer +Kräfteersparnis oder größerem Kräfteverbrauch, das ist in ganz großem +Maße Sache der Intelligenz, so daß kein Arbeiter ein geschickter +Arbeiter wird, wenn es nicht ein intelligenter Mann ist, weil man ihn +diese Zweckmäßigkeit nicht lehren kann: er muß sie selbst erlernen +können. + +Wenn man nun auf der einen Seite zugestehen muß, daß die täglich gleiche +Arbeit direkt abstumpfend wirkt, auf der anderen Seite die technischen +und wissenschaftlichen Anforderungen eine fortwährende Anspannung der +Intelligenz nötig machen, so gibt es eben nur einen Weg, um das +Gleichgewicht zu schaffen, das ist: die Bahn frei zu machen dafür, daß +die natürliche Intelligenz dennoch sich betätigen kann, daß sie nicht +abgestumpft wird, d. h. also, möglichstes Zusammendrängen der täglichen +Arbeit auf einen kurzen Zeitraum und möglichstes Verlängern des +Zeitraumes zwischen den täglichen Arbeitszeiten, das die Möglichkeit für +geistige Anregung anderer Art gewährt, daß solche Leute nicht stupid +werden, daß sie trotz der Einförmigkeit ihrer täglichen Arbeit noch die +Fähigkeit behalten, mit dem Verstand mitzuwirken, mit Interesse Dinge zu +betrachten, die nicht unmittelbar in der Arbeit vorkommen. + +So sage ich: alles was darauf ausgeht, die Leistungsfähigkeit des +Deutschen Volkes zu heben -- und Deutschland darf sich rühmen, daß es in +Hinsicht auf die Intelligenz seiner arbeitenden Volksschichten keinem +anderen Lande nachsteht, aber Intelligenz ohne Betätigung ist Gold im +Schoß der Erde -- alles was darauf ausgeht, dieses große geistige +Kapital wirtschaftlich in Betätigung zu stellen, das muß unter die +Parole sich stellen; _möglichste Verkürzung der Arbeitszeit in der +Industrie, möglichste Verminderung der Kraftvergeudung infolge Leergang +durch Verlängerung der Ruhezeit_. + +Und wenn es nun nach meinen früheren Darlegungen richtig ist, daß man +sagen darf, für den weitaus größten Teil der industriellen Arbeiter ist +mit 9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht und mit 8 Stunden noch +nicht überschritten, so muß für die Zukunft die Parole aller sein, denen +daran liegt, das wirtschaftliche Leben Deutschlands zu lieben, +_Drittelung des Tages_: _8 Stunden Unternehmerdienst -- 8 Stunden Schlaf +-- 8 Stunden Mensch sein._ + +Pause. + +Es gibt meiner Meinung nach nur _einen_ Standpunkt, von welchem aus mit +einiger inneren Folgerichtigkeit das angefochten werden könnte, was ich +vorhin als Resultat meiner Ausführungen hingestellt habe: daß die +Verkürzung der Arbeitszeit zum Zwecke der Hebung der Menschen in +Hinsicht auf die Betätigung der Intelligenz und zur wirtschaftlichen +Hebung des Volkes nötig ist Das ist der Standpunkt derer, die ihre +Beurteilung wirtschaftlicher und sozialer Zeitfragen unter die Parole +stellen, _wir wollen Herren bleiben im eigenen Haus_. Vom Standpunkt +dieser Leute aus gibt es in der Tat ein anderes Ideal, sie müssen +konsequenterweise verlangen einen Arbeiterstand, der möglichst genügsam +ist, möglichst nahe an der Grenze des Helotentums steht. Es liegt eine +Erscheinung vor, in der dieses Ideal entsprechend verwirklicht gewesen +ist, das ist der Arbeiterstand in den 30er und 40er bis 50er Jahren in +den englischen Industriebezirken Birmingham, Manchester, Liverpool. + +Nach dem übereinstimmenden Urteil von Leuten jener Zeit waren das +Arbeiter, die Tag für Tag 14, 15 und 16 Stunden an ihren Maschinen +standen, jeden Abend geknickt nach Hause schlichen, notdürftig ihren +Hunger stillten und schlafen gingen, am Sonnabend aber nach Empfang des +Wochenlohnes sich besoffen, am Sonntag ihren Rausch ausschliefen, um am +Montag das gleiche Wochenwerk wieder zu beginnen. + +Das andere Ideal, auf welches meine Parole hinweist, ist nun auch +annähernd verwirklicht, just in demselben Lande, in demselben +Arbeiterstande, in denselben englischen Industriebezirken. Im Laufe von +etwa zwei Generationen ist aus dieser damals physisch und intellektuell +verelendeten Bevölkerung infolge der Wirkungen der Verkürzung der +Arbeitszeit ein Arbeiterstand hervorgegangen, der heute in Hinsicht auf +die Leistungsfähigkeit, die Betätigung von Intelligenz und Tatkraft kaum +noch seines gleichen findet, der allerdings nicht gefügig, sondern sehr +»begehrlich« ist, der nicht nur Anerkennung vollständiger bürgerlicher +Gleichberechtigung, sondern auch höhere Löhne heischt, als für ähnliche +Arbeit irgendwo sonst in Europa gezahlt werden, der aber so gutmütig +ist, dabei dem Unternehmer -- das Verhältnis zwischen Lohn und Leistung +zum Maßstab genommen -- _billigere_ Arbeit zu leisten, als im +Durchschnitt irgendwo sonst in Europa geliefert wird. + +Wenn nun meine Betrachtung dahin ausmündet, daß die Verkürzung der +täglichen Arbeitszeit in der Industrie einzuführen sei -- wobei das +Gebiet der Arbeitstätigkeit in Frage kommt, welches unter der Devise der +modernen Arbeitsteilung steht, gegenüber anderen Arbeitsgebieten, die +andere Bedingungen menschlicher Betätigung darbieten -- daß es die +Aufgabe sei, durch die Verkürzung der Arbeitszeit die wirtschaftliche +Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes durch Erhöhung der +Leistungsfähigkeit der Arbeiter zu heben -- so ist es sicher +gerechtfertigt, auch der Vorgänge zu gedenken, welche die Bewegung zur +Verkürzung der Arbeitszeit eingeleitet haben. + +Da habe ich denn zu konstatieren, daß der Ausgangspunkt alles dessen, +was von Fortschritten in dieser Richtung bis heute zu verzeichnen ist, +in einem Akt weitblickender Gesetzgebung liegt. Ich meine, daß auf dem +ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz neben dem Gesetz +Mosis »sechs Tage sollst du arbeiten und den siebenten ruhen« nur noch +_eine_ gesetzgeberische Maßregel großen Stils existiert, das ist die +_Einführung der Zehnstundenbill in England_. Diese Zehnstundenbill in +England hat alle derartigen Bestrebungen ausgelöst, hat erst den Boden +geschaffen, Erfahrungen zu gewinnen für die richtige Beurteilung dieser +Verhältnisse. + +Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament nach langem, +hartem Kampfe dekretiert, daß in den englischen Spinnfabriken Frauen und +Kinder nicht länger als 10 Stunden täglich arbeiten dürften, während sie +vorher 14, 15 und 16 Stunden hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder +-- weiter niemand -- fielen unter das Gesetz, und es war auch beschränkt +auf das Gebiet der Textilindustrie, Anhänger und Gegner dieser Maßregel +wußten aber, daß die Bedeutung derselben nicht liege im Schutz von +Frauen und Kindern -- daß diese auf 10 Stunden beschränkt würden -- +sondern darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend +erwachsene _männliche_ Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein paar +Stunden weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete ist +die Arbeit der Frauen und Kinder mit derjenigen der Männer in solcher +Art konnex, daß eine Einschränkung der einen gar nicht möglich ist ohne +Einschränkung der anderen. Die am schärfsten Widerstrebenden hatten ihre +Argumente nicht in Nachteilen für die Frauen und Kinder, sondern in den +Nachteilen, die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit der Männer +befürchten ließe. + +Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer Jammer in England, +der Jammer darüber, daß eine große, wichtige und bedeutsame Industrie +vernichtet sei, daß sie in der Konkurrenz mit dem Auslande wehrlos +geworden sei, daß das Kapital auswandern müsse, um nur die notdürftigste +Rentabilität zu erzielen. + +Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes Urteil über +diese Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich nach wenigen +Jahren: das englische Kapital wanderte _nicht_ aus, die englische +Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt worden; man hat bessere +Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller laufen lassen, hat +ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln zu bedienen gegeben, und +hat gefunden, daß dabei die Unternehmer ein vorzügliches Geschäft +machten -- daß sie mit 10 Stunden viel leistungsfähiger geworden waren, +als vorher mit 14 oder 16 Stunden. + +Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, das nur für +England galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß dieses tatsächlich +die Bedeutung eines internationalen Gesetzes gewonnen hat, in der Art, +daß man sagen kann, der Widerschein des Lichtes, welches eine +weitblickende Gesetzgebung damals in England hat aufleuchten lassen, hat +ganz Europa erleuchtet. + +Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich selbst habe mit +meinen eigenen Augen den Widerschein gesehen. Denn mein Vater war +Spinnmeister in Eisenach; er hat bis Anfang der 50er Jahre jeden Tag, +den Gott werden ließ, 14, 15, 16 Stunden bei der Arbeit stehen müssen: +14 Stunden, von morgens 5 bis abends 7, bei normalem Geschäftsgang; 16 +Stunden, von morgens 4 bis abends 8 Uhr bei gutem Geschäftsgang -- und +zwar ohne jede Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause. Ich selbst habe +als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit meiner um +ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht gar zu schlecht war +und die Mutter den sehr weiten Weg dann lieber selber machte, meinem +Vater das Mittagsbrot gebracht. Und ich bin dabei gestanden, wie mein +Vater sein Mittagsessen, an eine Maschine gelehnt oder auf eine Kiste +gekauert, aus dem Henkeltopf mit aller Hast verzehrte, um mir dann den +Topf geleert zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit zu gehen. + +Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben Kopf größer als +ich[42], von unerschöpflicher Robustheit, aber mit 48 Jahren in Haltung +und Aussehen ein Greis; seine weniger robusten Kollegen waren aber mit +38 Jahren Greise. Das ist in Deutschland am =grünen= Holz geschehen; +denn die Eisenacher Fabrikherren waren menschlich hochstehende Leute, +wohlwollend und fürsorglich für ihre Arbeiter, wie ich an mir selbst +erfahren habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des bin ich +sicher, geschehen lassen mit äußerstem Widerstreben, in dem wehmütigen +Gedanken, es =könne= nicht anders sein; und sie haben den Ruhm für sich, +daß sie unter den ersten gewesen sind, die in Deutschland die +Verhältnisse gebessert haben, als bekannt geworden war, daß in England +mit einer viel kürzeren Arbeitszeit dasselbe wie mit der längeren +Arbeitszeit geleistet würde. + +Sie haben alsbald sich ebenfalls neue Maschinen angeschafft, haben eine +viel größere Zahl von Spindeln demselben Mann zur Bedienung gegeben, und +haben erreicht, daß wenige Jahre nachher die Arbeitszeit ganz bedeutend +reduziert werden konnte. Ich habe noch gesehen, wie mein Vater Ende der +50er und in den 60er Jahren nicht mehr 16 Stunden sondern nur noch 12 +und zuletzt nur noch 11 Stunden zu arbeiten und dabei eine Mittagsstunde +hatte, so daß er nicht mehr aus dem Henkeltopf sondern zu Hause in der +Wohnung aus Schüssel und Teller sein Mittagsmahl einnehmen konnte. Ich +sage also: den Widerschein des Lichtes in England habe ich in +Deutschland mit meinen eigenen Augen gesehen. + +Dank der Fernwirkung, welche die englische Gesetzgebung auf den +Kontinent gehabt hat, ist Deutschland verschont geblieben vor den Folgen +des ungezügelten Industrialismus. Die körperliche Verunstaltung durch +das unmenschlich lange Stehenmüssen, das sogenannte »Fabrikbein«, ist in +Deutschland fast gar nicht in die Erscheinung getreten, weil just noch +rechtzeitig dieser Mißbrauch der Menschen inhibiert wurde durch das +Beispiel Englands. + +Gutes Augenmaß für die Bemessung großer Ereignisse oder glücklicher +Instinkt hat die Sozialdemokratie dazu geleitet, jetzt den 1. Mai zum +internationalen Arbeiterfeiertag zu erklären. In der Tat, der 1. Mai des +Jahres 1848, der Tag, an dem in England die Zehnstunden-Bill in Kraft +getreten ist, ist _der_ Tag, mit Bezug auf welchen der Arbeiterstand der +ganzen Welt sagen kann: Der Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus! + +Die Konstatierung, daß es eine gesetzgeberische Maßregel gewesen ist -- +wenn auch aus einer Zeit, wo noch keine Gesetzgebung unter dem +Stichwort: »Sozialpolitik« oder »Arbeiterschutz« stand -- die eine +Verkürzung der Arbeitszeit herbeigeführt hat, legt zweifellos die Frage +nahe, ob man nun nicht das, was ich vorhin als das Postulat meiner +Erwägungen hingestellt habe, auf gesetzgeberischem Wege erreichen zu +können hoffen dürfe. Ich will mich darüber ganz kurz aussprechen -- +einfach im _verneinenden_ Sinne: ich halte das _nicht mehr_ für möglich. + +Man muß sich klar machen, was denn gegenwärtig noch, nachdem wir über 50 +Jahre weiter sind, von gesetzgeberischen Maßregeln von Nutzen sein +könnte. Ein Zehnstundentag, wenn er nicht nur das Textilgebiet beträfe, +würde ja freilich einen gewissen Bruchteil der deutschen Arbeiterschaft, +die jetzt noch unter einer längeren Arbeitszeit seufzt, befreien, im +übrigen aber mehr hemmend als fördernd sein. Mit einer solchen +gesetzlichen Normierung der Arbeitszeit wäre der Umschwung zur kürzeren +Zeit, der Impuls auf eine _viel_ kürzere Arbeitszeit gelähmt, da dann +auch die Fortgeschritteneren meinen würden, sie brauchten nur zu 9 +Stunden überzugehen. + +Vor etwa 20 Jahren, im Anfang der 80er Jahre, hatte es noch eine gewisse +Bedeutung für den allgemeinen Fortschritt, daß die Schweiz und +Österreich speziell für die Textilindustrie einen elfstündigen +Maximalarbeitstag einführten, eine durch vielerlei Ausnahmen +durchlöcherte Reform, die aber zur Folge hatte, daß nach kurzer Zeit 10 +Stunden das Normale geworden sind. + +Gegenwärtig könnte eine Förderung der Bewegung von gesetzgeberischer +Seite nur dann erwartet werden, wenn diese eine neunstündige Arbeitszeit +als gesetzliche erklären würde. Dazu aber wird die Gesetzgebung nicht +fähig sein -- aus dem einfachen Grunde, weil dazu Motive nötig sein +würden, die gänzlich außerhalb des Rahmens _der_ Motive liegen, die +bisher die sozialpolitische und auf Arbeiterschutz gerichtete +Gesetzgebung geleitet haben. + +Jeder Versuch, eine gesetzliche Fixierung von 9 Stunden zu erreichen, +würde scheitern an dem Argument: Leute, die nur 10 Stunden zu arbeiten +haben, _sind ja nicht mehr zu bedauern_ -- warum wollen sie die Hilfe +der Gesetzgebung? Denn alles, was wir in Deutschland Sozialpolitik und +Arbeiterschutz nennen, steht unter den Motiven des _Mitleids_ für +diejenigen Leute, die in exzeptioneller Art gedrückt oder mißbraucht +werden. Es ist also keine Hoffnung, daß der Fortschritt der Bewegung +durch die Gesetzgebung weiter gefördert werden könnte. + +Auf die einfache Frage: was kann man denn hoffen? will ich meine Meinung +kurz sagen. Ich meine, was auf diesem Gebiete weitere Fortschritte +ermöglichen kann, das wird nur sein die _Vertretung der Interessen des +Arbeiterstandes_. _Wenn_ es diesem gelingt, für seine Standesinteressen, +die in eminentem Grade Interessen des ganzen Volkes sind, eine wirksame, +nachhaltige Vertretung in kräftigen Organisationen zu gewinnen, und +_wenn_ die Leitung dieser Organisationen zu dem Einsehen gelangt, daß es +sich in dieser Angelegenheit nicht handelt um den schablonenmäßigen +Gegensatz: Arbeiter gegen Unternehmer, sondern um den spezifischen +Gegensatz: Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen rückständige +Unternehmer -- wenn diese beiden Voraussetzungen einmal erfüllt sein +sollten, dann könnte eine einzige Welle aufsteigender wirtschaftlicher +Tätigkeit in Deutschland, die doch einmal wiederkommen wird, genügen, um +den Vorsprung, den England inzwischen dank der Nachwirkung seiner 50 +Jahre alten Gesetzgebung gewonnen hat, einzuholen, oder wenigstens das +Einholen in absehbarer Zeit in sichere Aussicht zu stellen. + +Ich komme nun zum Schluß und schließe, indem ich erinnere an den +lapidaren Satz, mit dem im Jahre 1847 Macaulay im englischen Parlament +der Zehnstunden-Bill die 8 oder 9 Stimmen Majorität verschafft hat, mit +der sie nach langen Kämpfen das Parlament passiert hat; er hat damals +gesagt: + + »Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den + Industrieländern, an ein anderes Land abzutreten haben sollte, so + wird das ganz gewiß nicht geschehen an ein Volk von kümmerlichen + Zwergen, sondern nur an ein Volk, welches in körperlicher Tatkraft + und geistiger Regsamkeit dem englischen Volke überlegen ist.« + +An uns in _Deutschland_ ist jetzt, meine ich, die Reihe, über die +Bedeutung dieser Worte nachzudenken! Denn für England bedarf es dieser +Mahnung nicht mehr. Die früheren Klagen über die Benachteiligung der +englischen Industrie -- durch die Verkürzung der Arbeitszeit und durch +die steigenden Löhne, die die gehobene Lebenshaltung des dortigen +Arbeiters fordert -- diese Klagen sind schon lange Zeit verstummt. Ganz +im Gegenteil, es vermehren sich von Jahr zu Jahr die Stimmen derer, die +etwas verstohlen sich zuraunen: wenn doch nur unsere Vettern auf dem +Kontinent recht lange bei ihrem alten Aberglauben bleiben wollten, daß +lange Arbeitszeit und dürftige Löhne _billige_ Arbeit gewährten, wenn +sie nur nicht gar zu bald zum Einsehen kommen wollten, daß das Gegenteil +der Fall ist, daß kurze Arbeitszeit und gehobene Lebenshaltung der +Arbeiter eine eminente _Steigerung_ der Arbeitsleistung des +Arbeiterstandes zur Folge hat! Wenn es nur gelänge, diese Einsicht noch +recht lange als Geheimnis zu bewahren! Dann dürfte England hoffen, auf +mehrere Generationen hin vor seinen Konkurrenten auf dem Kontinent einen +ganz gewaltigen Vorsprung zu behalten. + +Diese Stimmen aber kommen nicht etwa aus den Kreisen der _Arbeiter_, sie +kommen aus den Kreisen der wohlsituierten englischen _Unternehmer_. In +Deutschland dagegen ist die Diskussion dieser ganzen Frage in den +Kreisen der Unternehmer, wie überhaupt in den Kreisen des gebildeten +Bürgertums, bisher deutlich unter der Einwirkung eines _roten Lappens_ +verblieben. So ist es gekommen, daß die Sozialdemokratie sich rühmen +darf, daß sie Jahrzehnte lang der _einzige_ Hort gewesen sei für +Bestrebungen, die in ganz hervorragendem Maße auf die Interessen des +Gemeinwohls, auf die Hebung der Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes +abzielen. + +Ich habe nur Eins noch hinzuzufügen: wenn das Festhalten an diesem +Standpunkt seitens unserer bürgerlichen Kreise bisher Unverstand und +Torheit gewesen ist, so wird das weitere Festhalten an diesem Standpunkt +für die Zukunft _Frevel_ zu nennen sein. + + +Anhang 1. + +Ergebnisse der Einführung der achtstündigen Arbeitszeit in der Optischen +Werkstätte von Carl Zeiss, Jena. + +1. Vergleichung + +des Stunden_verdienstes von 233_ Akkord_arbeitern im_ letzten Jahre _des +Neunstundentags (1. April 1899-April 1900) und im_ ersten Jahre _des +Achtstundentags (1. April 1900-1. April 1901)_. + + Diese 233 Mann umfassen _sämtliche_ Arbeiter des Betriebes, die 1. + in jedem von beiden Jahren mindestens die Hälfte der gesamten + Arbeitszeit auf Stückarbeit (mit ungeänderten Akkordsätzen) + beschäftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels der Arbeitsdauer + (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und mindestens schon 4 + Jahre im Dienst der Firma waren -- _mit Ausschluß_ solcher, die + innerhalb des zweijährigen Zeitraums vom 1. April 1899 bis 1. April + 1901 die Art der Arbeit gewechselt oder in einem der beiden Jahre + mehr als 300 Stunden wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen + versäumt haben. + +---------+--------------------------+--------------+----------+------------- + | Gesamtzahl der |Dafür bezahlte|Verdienst | + Jahr | Akkordstunden | Lohnsumme |pro Stunde| Verhältnis + | | in M. | in Pf. | +---------+--------------------------+--------------+----------+------------- +1899/1900| 559 169 | 345 899 | 61,9 |} + |(Durchschn. pro Mann 2400)| | |} + | | | |} 100: 116,2 +1900/01 | 509 559 | 366 484 | 71,9 |} + |(Durchschn. pro Mann 2187)| | |} + | | | | + + +a) Spezifikation nach Altersklassen. + + (Die Altersangaben beziehen sich auf das Datum des 1. April 1900. + Als _Dienst_alter ist nur die _nach Vollendung des 18. + Lebensjahres_ im _Dienst der Firma_ verbrachte Zeit gerechnet.) + +Spaltenüberschriften: +A - Durchschnittliches Lebensalter +B - Durchschnittliches Dienstalter +C - Durchschnittlicher Akkordverdienst pro Stunde in Pf. +D - Neunstundentag +E - Achtstundentag + +-------------+--------+----------+----------+---------------+------------ + | | | | | +Altersklasse | Zahl | A | B | C | Verhältnis +(Lebensalter)| der | | +-------+-------+ + |Personen| | | D | E | +-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------ + 22-25 Jahre| 34 | 23,5 | 5,5 | 55,3 | 65,2 | 100:117,9 + 25-30 " | 69 | 27,3 | 7,9 | 62,2 | 72,6 | 100:116,7 + 30-35 " | 69 | 32,2 | 10,1 | 65,1 | 74,8 | 100:114,9 + 35-40 " | 40 | 37,7 | 12,7 | 60,6 | 70,2 | 100:115,8 +über 40 " | 21 | 45,3 | 15,3 | 63,3 | 74,3 | 100:117,4 +-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------ + Zusammen | 233 | 31,6[43] | 9,6[44] | 61,9 | 71,9 | 100:116,2 + | | | | | | + + +b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen. + +Spaltenüberschriften: +A - Zahl der Personen +B - Durchschnittliches Lebensalter (Jahre) +C - Durchschnittliches Dienstalter (Jahre) +D - Verdienst pro Stunde in Pf. (Neunstundentag) +E - Verdienst pro Stunde in Pf. (Achtstundentag) +F - Verhältnis + +--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+----------- + | | | | | | +Betriebsabteilung | A | B | C | D | E | F + | | | | | | +--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+----------- + | | | | | | +Optik. | | | | | | + | | | | | | +1. Linsenfasser -- Feine Handarbeit | 21 |31,1 |12,7 |72,8 |84,9 | 100:116,6 +2. Schleifer der Mikroskop.-Abt. -- | | | | | | + Desgl. | 20 |33,2 |13,8 |79,1 |86,5 | 100:109,4 +3. Sonstige Handschleifer und | | | | | | + Zentrierer -- Ausschl. Handarbeit | 59 |26,1 | 7,5 |60,4 |70,5 | 100:116,7 +4. Maschinenschleifer -- | | | | | | + Ausschließlich Maschinenarbeit | 19 |32,1 | 5,8 |52,2 |62,0 | 100:118,8 + | | | | | | + | | | | | | +Mechanik und Hilfsbetriebe. | | | | | | + | | | | | | +5. Justierwerkstätten -- | | | | | | + Ausschließlich Handarbeit | 22 |31,7 | 8,2 |65,5 |76,7 | 100:117,1 +6. Montierwerkstätten -- Vorwiegend | | | | | | + Handarbeit | 20 |36,9 |11,6 |66,6 |78,5 | 100:117,9 +7. Dreherei und Fräserei -- | | | | | | + Ausschließlich Maschinenarbeit | 23 |35,2 |11,1 |57,6 |68,0 | 100:118,1 +8. Polierer und Lackierer -- Nur | | | | | | + Handarbeit | 17 |34,7 |11,2 |53,8 |63,3 | 100:117,7 +9. Graveure -- Nur Handarbeit | 5 |27,2 | 6,8 |56,1 |66,9 | 100:119,3 +10. Gießer (Former) -- Nur Handarbeit | 6 |36,2 | 9,7 |56,4 |64,8 | 100:114,9 +11. Tischler -- zum Teil Hand-, | | | | | | + zum Teil Maschinenarbeit | 15 |35,2 |10,5 |52,3 |62,9 | 100:120,3 +12. Buchbinder(Etuisarbeiter) -- | | | | | | + Vorwiegend Handarbeit | 6 |30,4 | 6,4 |55,7 |62,8 | 100:112,7 + -----------+-----+-----+-----+-----+-----+----------- + | | | | | | + Zusammen | 233 |31,6 | 9,6 |61,9 |71,9 | 100:116,2 + | | | | | | + + +II. Vergleichung + +_des Kraftverbrauchs der sämtlichen Arbeitsmaschinen im Betrieb in den_ +letzten vier _Arbeitswochen des Neunstundentags und den_ ersten vier +_Arbeitswochen des Achtstundentags_. + +Zusammen 650 Werkzeugmaschinen: größere und kleinere Drehbänke, +Fräsmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen +etc., beiläufig zur Hälfte von Lohnarbeitern, zur Hälfte von +Akkordarbeitern benutzt. + +Der Stromverbrauch jeder Lohnwoche -- Donnerstag bis Mittwoch -- ist +ermittelt durch _stündlich_ wiederholte Ablesungen am Schaltbrett. Der +Stromverbrauch für _Leergang_ -- sämtliche Motoren, Transmissionen, +Riemenscheiben etc. _laufend_, sämtliche Arbeitsmaschinen _ausgerückt_ +-- betrug zur betreffenden Zeit 26,0 Kilowatt. + +Spaltenüberschriften: +A - Gesamtverbrauch (Kilowattstunden) +B - Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt) +C - Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt) +D - Verhältnis des Nutzeffekts + + +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- +Lohnwoche | A | B | C | D +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- + | | | | +Neunstundentag | | | | + | | | | + 1. März-7. März (53,5 Stdn.) | 2621 | 49,0 | | + 8. März-14. März (53,5 Stdn.) | 2617 | 48,9 | | +15. März-21. März (53,5 Stdn.) | 2681 | 50,1 | | +22. März-28. März (53,5 Stdn.) | 2603 | 48,6 | | +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- +Im Durchschnitt von 24 Arbeitstagen | | 49,2 | 23,2 | + | | | | +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- + | | | | +Achtstundentag | | | | + | | | | +29. März-4. April (47,5 Stdn.) | 2552 | 53,7 | 27,7 | 100:119,5 +5. April-11. April (47,5 Stdn.) | 2397 | 50,5 | 24,5 | 100:105,5 +12. April-18. April (Osterwoche) | _vakat_ +19. April-25. April (48 Stdn.) | 2475 | 51,6 | 25,6 | 100:110,2 +26. April-2. Mai, exkl. 1. Mai | | | | + (40 Stdn.) | 2086 | 52,2 | 26,2 | 100:112,9 +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- +Im Durchschnitt von 23 Arbeitstagen | | 52,0 | 26,0 | 100:112,0 + | | | | + + + + +Anhang 2. + +Bedingungsgleichung für das physiologische Gleichgewicht der +industriellen Arbeitsleistung: + +täglicher Kräfte-Verbrauch (Ermüdung) = täglicher Kräfte-Ersatz +(Erholung). + +V = E + + +1. V setzt sich additiv zusammen aus _drei_ Teilen: + +=a=) einem Teil, der für je eine bestimmte Person lediglich der Größe +des täglichen _Arbeits-Produktes_ (P) proportional ist, aber unabhängig +von dem Tempo der Arbeit, also unabhängig von der zur Herstellung von P +verwandten Zeit; + +=b=) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional ist, +aber außerdem abhängt von der _Geschwindigkeit_ der Arbeitsleistung und +mit deren Beschleunigung (d. h. mit Verkürzung der auf die Herstellung +von P verwandten Zeit) im allgemeinen _wächst_ (Kraftverbrauch für +Geschwindigkeits-Widerstand); + +=c=) einem dritten Teil, der, unabhängig von den beiden ersten Teilen, +lediglich der täglichen Arbeitszeit (a) proportional ist -- entsprechend +dem Kraftverbrauch für »Leergang« bei Maschinen. -- Also: + +V = αP + βP · f(1/a) + γ·a + +Hierin bezeichnen: + +=a= die tägliche Arbeitszeit in _Stunden_; + +α, β, γ numerische Koeffizienten, die für eine bestimmte Art +der Arbeit und für eine bestimmte Person je konstant sind; + +=f= (.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument (d. h. mit +abnehmenden =a=) _wächst_. + +2. E hängt ab von der Energie der Lebensfunktionen (Intensität i des +Stoffwechsels), die von Person zu Person je nach Lebensalter, +Rüstigkeit, Ernährungszustand etc. verschieden ist, und außerdem von der +Dauer der _täglichen Ruhezeit_, die, in Stunden, 24 - =a= beträgt: + +E = i·φ(24 - a) + +wo φ(.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem Argument +jedenfalls _wächst_. + +Hiernach wird die physiologische Bilanzgleichung zwischen Arbeitsprodukt +und Dauer der täglichen Arbeitszeit: + +αP + βP · f(1/a) + γ·a = i·φ(24 - a) + +Für jede bestimmte Person und jede bestimmte Art der Arbeit wird also +das tägliche Arbeitsprodukt bei einer bestimmten Dauer der täglichen +Arbeitszeit ein _Maximum_, und _Verkürzung der Arbeitszeit_ muß so lange +noch _Erhöhung der Tagesleistung_ zur Folge haben, als der Gewinn für +den täglichen Kräfteersatz aus der verlängerten Ruhezeit und die +Ersparnis an Kraftverbrauch für »Leergang« zusammen noch _größer_ sind +als der Kraftverbrauch für Beschleunigung des Arbeitstempos. + +Fußnoten: + +[Fußnote 35: [Dies Stenogramm ist von E. ABBE selbst einer -- allerdings +flüchtigen -- Durchsicht unterzogen. Cz.]] + +[Fußnote 36: [JOHN RAE, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber, +1897.]] + +[Fußnote 37: [Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.]] + +[Fußnote 38: [Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.]] + +[Fußnote 39: [Später hat E. ABBE die betreffenden Ziffern genauer, nach +den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz +seiner früheren Annnahme entsprechende Ergebnis in engerem Freundeskreis +vorgetragen.]] + +[Fußnote 40: [nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen +Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, die bis an die Grenze der +Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging]] + +[Fußnote 41: [S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.]] + +[Fußnote 42: ABBE selbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.] + +[Fußnote 43: Maximum 53, Minimum 22 Jahre.] + +[Fußnote 44: Maximum 33, Minimum 4 Jahre.] + + + + +VIII. + +Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses. + +Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl +Zeiss am 27. Januar 1902. + +Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei +_Vopelius_ in _Jena_ als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom +Vortragenden durchgesehenen Kopie des Stenogramms). + + +M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich begrüße die +alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier zu sehen gewohnt +sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male sich hier eingefunden +haben, und spreche den Wunsch aus, daß auch in diesem Jahre, wie früher, +unsere Verhandlungen der Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil +gereichen mögen. + +Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung +übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, die wir +unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu geben und dabei die +Auffassung darzulegen, die meine Kollegen und ich darüber auf Grund der +Erfahrungen während des letzten fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben, +und Ihnen zu sagen, wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der +nächsten Jahre die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu +behandeln hat, geführt werden sollten. + +Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß fünf Jahre +verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses +in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum bei einer neuen +Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick auf das, was man in +diesen fünf Jahren an Erfahrungen gewonnen hat, und zu einer +Zusammenfassung dessen, was man auf diese Erfahrungen hin für die +Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. Es kommt ferner noch ein besonderer +Umstand hinzu, nämlich der, daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung +des Arbeiterausschusses, wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand +öffentlicher Kritik gewesen ist. Einmal geschah dies in einer +Versammlung, die vom Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers +einberufen worden war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein +Vortrag über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in +einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls im +Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese Kritik ist +meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer Auffassung nicht ganz +entsprechend, hat uns aber auch manche nützliche Winke gegeben. + +In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine fünfjährige +Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von anderer Seite +Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse Berücksichtigung in +Anspruch nehmen können, möchte ich nun einmal ganz allgemein die Frage +besprechen: Welche Aufgaben und Zwecke kann eine solche Einrichtung +vernünftigerweise unter den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche +nicht? und danach dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines +Rückblickes auf die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven +für die Zukunft, die wir daraus entnehmen? + +Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, auf +welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer Bestimmung des +Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen nicht vorschreibt, +daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen _müsse_, die aber besagt, +daß, _wenn_ einem Ausschuß allgemeinere Befugnisse zustehen sollen, er +bestimmten Anforderungen entsprechen müsse -- daß er nämlich aus +mindestens 12 Mitgliedern bestehen müsse, daß er jedes Jahr einer +vollständigen Erneuerung durch direkte geheime Wahl unterliege seitens +sämtlicher über 18 Jahre alter Betriebsangehöriger und daß das passive +Wahlrecht beschränkt sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens +einem Jahre im Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis +stehenden Arbeiter. Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne +Einberufung durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht +haben, in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der +Geschäftsleitung _gehört_ zu werden. + +Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen gegeben worden +sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor 6 Jahren in den Motiven +zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben habe; es bezieht sich das +auf den jetzigen § 64 des Statuts: + + »Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, + Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der + Geschäftsleitung zustehen, _ständig_ auf eine besondere + Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs + Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses + ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über + kurz oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis + wird, so soll diese eine _wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht + eine Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken + kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie + das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung + _ihrer_ Interessen zu sein -- damit die Geschäftsleitung, wenn sie + in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist, + annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu + sein.« + +Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in Hinsicht auf +Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach bestehen, von +denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« Art. Ich sage, wenn +das anderwärts wahr ist, so habe _ich_ das Recht in Anspruch zu nehmen, +zu sagen: »_mit Ausnahme des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss_.« + +Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie genau aus der +Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß halten. Wenn jemand +dekorativ, um die sozialen Klüfte mit Rosen zu überdecken, einen +Arbeiterausschuß einrichtet, dann hat er nicht die Beflissenheit, eine +selbständige, von dem Einfluß des Unternehmers unabhängige Vertretung zu +schaffen, dann bemüht er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei +der Auswahl der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß +nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem Ausschuß +vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig und ohne +Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne und in allen +Angelegenheiten gehört werden müsse. + +Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daß _alle_ Arbeiterausschüsse +dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist es _nicht_. Wie gering +oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen mag, Dekoration ist +er _nicht_. + +Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse hat; er hat im +wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten »_gehört_« zu +werden, eine _beratende_ Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die das +Interesse der Arbeiterschaft berühren. Es ist sehr wenig, wenn man sagt +»beratend«, dabei ist aber zu unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu +geben das Recht hat, nur wenn er _gefragt_ wird oder auch, wenn er +_nicht_ gefragt wird -- unser Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten, +auch wenn er _nicht_ gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das +Recht, gehört zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es +besagt noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auch _tun_ +müsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der dem +Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht hat, gehört +zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern wird man das als grob +und unpassend ansehen. Da Sie nun immer annehmen dürfen, daß diese +Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben und getroffen sind unter der +Voraussetzung, daß es sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten +handelt, so können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt +werden soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß +vorbringt, _anhören_, sondern auch immer eine _Antwort geben_ wird, die +anständigerweise auch immer mit _Gründen_ versehen sein muß. Ich glaube, +bei näherem Zusehen werden Sie finden, daß das Recht, gehört zu werden, +schon ein gewisses wertvolles Recht ist, _wenn man es richtig zu +gebrauchen versteht_. + +Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechte _könnte_ denn ein Ausschuß +noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen Diskussion darauf +hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, daß es sich +überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der Ausschuß könne ja in keiner +Sache ein entscheidendes Wort sprechen, er sei immer nur darauf +angewiesen, mit der Geschäftsleitung zu _verhandeln_, und müsse sich +gefallen lassen, daß nur das geschieht, was die Geschäftsleitung +akzeptiert, und das nicht, was sie nicht akzeptiert. + +Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als den +gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im +»Zukunftsstaate« haben könnte, darüber können wir hier nicht +diskutieren. Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen. Und da +sage ich: alle _Befugnisse_, Entscheidungen zu treffen, sind nach zwei +Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es bleiben; erstens _in +Rücksicht_ auf diejenigen, welche der Ausschuß vertreten soll, _auf die +gesamte Arbeiterschaft_. Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß +beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der +übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in +denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also +beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag +vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen von der +regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die wir bisher +immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt haben, in Zukunft +durch den Ausschuß entschieden würden, so heißt das: die Rechte der +_einzelnen_ schmälern; der Vertreter hat dann das Recht, nach seinem +Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn die von ihm Vertretenen anderer +Meinung sind. Nun, ich alter Demokrat werde niemals einer Einrichtung +zustimmen, welche die Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der +Vertreter. Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein +Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen Mehrheit +verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. Wenn dem Ausschuß +überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen wären, wo es sich um +Sachen von größerer Bedeutung handelt, würde ich also immer sagen: unter +dem Vorbehalt des _Referendums_. Es ist das auch bisher geschehen; +nachdem die Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die +Abstimmung der Gesamtheit überlassen. + +Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise dem +Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine Beschränkung nach der +_anderen_ Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß Befugnisse beizulegen, +die nach der jetzigen Einrichtung und den bei uns gegebenen +Verhältnissen die _Geschäftsleitung_ bisher gehabt hat. Zur +Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß dem Arbeiterausschuß auch die +_Verantwortung_ übertragen würde; es gebietet dies sachgemäß die +Rücksicht auf die Existenz des Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa +die Arbeiterausschüsse die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde +das auch nur dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn +es sich aber _heute_ darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem +Arbeiterausschuß Rechte einräumen könnten, die bisher die +Geschäftsleitung gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die +_jetzigen_ Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann +die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise +die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen? + +Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß nach beiden +Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer den ihm bisher +zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse entscheidender Art hätte, +die einerseits die Arbeitsgenossen und andererseits die Geschäftsleitung +respektieren müßten, so wird das unter den jetzigen Verhältnissen doch +immer nur in relativ engbegrenztem Spielraum möglich sein, und ich +betone das nur, damit vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen, +daß hier unvernünftige Dinge bestehen oder versucht werden. + +Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse und Rechte +sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß an die +bestehenden allmählich erwerben könnte -- daß Rechte _geschenkt_ werden +sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen. + +Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn unser +Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine +Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen dieser +fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl von Einzelfragen +diskutiert haben, die kaum ein erhebliches Interesse für die Gesamtheit +haben; wir haben aber auch andererseits eine große Anzahl wichtiger +Angelegenheiten unter dem Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft +nicht nur diskutiert, sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist +der Anfang gemacht worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht +in der zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber +anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen über den +_Bau von Arbeiterwohnungen_. Durch die damaligen Diskussionen ist die +Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft gegeben worden, die +vielleicht sonst jetzt noch nicht bestände. Es sind dann außerdem im +Laufe dieser fünf Jahre wiederholt Besprechungen über Verbesserung der +Betriebseinrichtungen, _Kantine und Badeanstalten_ gewesen. Wir haben +sehr lange diskutiert über die _Fortbildung des Arbeitsvertrages_. Der +jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis auf die drei +Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde der ursprüngliche +Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang 1900 die Rücksichtnahme +auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und endlich ebenfalls im Jahre +1900 die Vereinbarung, die zur Einführung der _achtstündigen +Arbeitszeit_ geführt hat. + +Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten wird, +daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen geführt haben von +allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf hinzuweisen, daß es nicht +richtig ist, wenn in den öffentlichen Diskussionen gesagt wurde, es +haben die Arbeiterausschüsse unter den gegenwärtigen Verhältnissen +keinen anderen Zweck, als die Funktionierung großer Betriebe zu +erleichtern. Daß der Ausschuß dies _auch_ tue, ist sehr richtig; denn +eine gute Funktionierung hat zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige +Verständigung zwischen Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei, +damit etwaige Übelstände und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt +werden können. Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die +zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch +wesentlich mit dient -- denn die richtige Funktionierung ist in erster +Reihe im Interesse der Arbeiter -- hat er auch schon eine wichtige +Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion. +Er soll auch ein Organ sein für die _Fortbildung des kollektiven +Arbeitsvertrages_, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis zwischen +Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt werde, die wie für den +einen, so auch für alle gilt, und daß alles, was mit einzelnen +vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat für alle. Die Fortbildung des +Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich mit zu den Angelegenheiten, in +denen unser Arbeiterausschuß in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist. + +Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, daß +etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse zustehen, +diese Einrichtung nicht dem Interesse der Arbeiter gedient habe. Ich +berufe mich darauf, daß die Erfahrung zeigt, daß eine große Zahl von +Angelegenheiten gefördert worden ist, von denen man sagen kann, daß sie +überhaupt nicht oder nur viel später gefördert worden wären ohne diese +Einrichtung. Man könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese +Einrichtung erreicht worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht +werden konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei +bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht +erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten +Zeit die Initiative ergreift. + +Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der +Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es +sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. Wer aber immer +noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem ganz sicher +unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß genützt habe in +diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten Rechte, der ist in meinen +Augen ein Beispiel für die Denkungsart jenes bekannten Jungen, der da +sagte: »Es geschieht meinem Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten +erfriere -- warum hat er mir keine Handschuhe gekauft.« + + * * * * * + +Nun weiter: was _können_ wir aus unseren Erfahrungen der zurückliegenden +fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns geübt worden ist, für die +Zukunft _lernen_? Wir können mancherlei lernen über die Art und Weise, +wie wir in der nächsten Zeit versuchen können, die Einrichtung noch +wirksamer zu machen, als sie bisher gewesen ist. Ich will die +Hauptsachen, die unter diesem Gesichtspunkt von seiten der +Geschäftsleitung in Anregung gebracht werden sollen, erwähnen, unter dem +Vorbemerken, daß es freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen +kommen -- und dazu sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da +sagen, die jetzige Einrichtung nütze ja nichts. + +Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir vollkommen +mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es ist erstens die +Frage, ob die jetzige _Zusammensetzung des Ausschusses_, die nach dem +bisher gehandhabten Wahlmodus zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt +hat, wirklich zweckmäßig ist oder ob nicht ein _wesentlich kleinerer +Ausschuß_ die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen +würde. Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch +öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon seit +längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum seinen +Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl geführt -- im +ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 -- die alle Aktionen sehr +schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, der aus vielen Vertretern +besteht, wird gelähmt eben durch die große Zahl seiner Mitglieder. +Namentlich zeigt sich das bei den Verhandlungen über unbedeutende Dinge; +denn wenn viele Leute über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die +Verhandlung immer sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein +jeder eine andere Meinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine +wichtige Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene +Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. Ich +habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft an +den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er solle doch den +Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß in Zukunft +anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht geschehen war, +hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache unsererseits als +dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen lassen. Aber ich +möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in Erwägungen darüber +einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag dahin stellen sollen, den +Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer Personenzahl, unter +Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen Vertreter für fast jeden +Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede kleinere Ziffer von nicht unter 15 +akzeptieren, wenn dabei vorgesehen ist, daß die verschiedenen +Interessengruppen unseres Betriebes eine angemessene Vertretung finden. +Wenn also ein Wahlmodus getroffen würde, etwa wie bei dem +Krankenkassenvorstande, wobei der große Betrieb nach seinen +Hauptbetriebsabteilungen wählt, so daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter +stellt, so würde dadurch erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im +Arbeiterausschuß vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die +Lokalfrage wesentlich erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen +seitens der Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe. + +Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte -- und das stimmt +ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein -- geht nach einer +Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch versuchen können, die +Einrichtung wirksamer zu machen. Sie haben nämlich bisher von einem +wertvollen Rechte, das durch statutarische Bestimmung festgesetzt ist, +gar keinen Gebrauch gemacht, nämlich: _zusammenzutreten ohne Einberufung +durch die Geschäftsleitung_. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine +Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich +hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 des Statuts sind Sie +befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« und das heißt: ohne +Mitwirkung der Geschäftsleitung. Von diesem Rechte ist noch niemals +Gebrauch gemacht worden. Ich glaube nun, es würde durch die +Zusammenberufung, ohne daß die Geschäftsleitung zur Teilnahme +aufgefordert wird, namentlich bei einer kleineren Versammlung die +Möglichkeit gegeben sein, viele Angelegenheiten -- und namentlich +solche, die eine freiere Aussprache -- bedingen viel besser +vorzubereiten, als es bisher möglich gewesen ist, ehe sie zu einer +Diskussion mit der Geschäftsleitung kommen. Ich stelle Ihnen also +anheim, in Erwägung zu ziehen, ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit +der Geschäftsleitung diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter +sich beraten, damit Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der +Arbeiterausschuß vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein +besseres Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich +vollkommene Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf +Einberufung des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in einem +beliebigen Lokal -- selbstverständlich steht Ihnen ein solches hier +immer zur Verfügung -- zusammenzukommen und dann von Ihrem Standpunkt +und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie an die Geschäftsleitung +herantreten. + +Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen +möchten, betrifft die _Beschränkung der Diskussionen_ zwischen dem +Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche Angelegenheiten, +die wirklich _die Arbeiterschaft im allgemeinen_ interessieren und die +nicht nur für einzelne Personen oder einzelne Abteilungen von Interesse +sind, sondern wenigstens für einen größeren Teil des Betriebes. Wir +haben zwar auch früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der +richtige Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge +zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden können +und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft uns aber der +Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden eingelassen haben, die +nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen berührten und bei denen +die Unterlagen nicht vorher festgestellt waren. Wir haben dabei oft +leider das norddeutsche Sprichwort vergessen: »eines Mannes Rede ist +keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede« -- da sind wir +manchmal böse reingefallen. Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir +oft, entweder daß sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie +uns vorgebracht waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu +berücksichtigen waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine +schiefe Lage gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig +gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit auf +Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem +Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere. + +Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: Alle +Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande seiner +Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann er gehört werden +-- letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache geworden ist, welche für +die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse hat. Handelt es sich um die +Interessen einzelner oder einzelner Abteilungen, so ist _zunächst_ zu +versuchen, die Sache auf dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den +direkten Verkehr zu erledigen, und erst dann, wenn die Art der +Erledigung noch etwas übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen +kann, mag der _Ausschuß_ die Angelegenheit vor die Geschäftsleitung +bringen. Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit wird +auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise +herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport darin suchen, sich +hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß wir dann solche Sachen, die +kurzer Hand hätten erledigt werden können, hier breit treten. Ich berufe +mich darauf, daß auch öffentlich darauf aufmerksam gemacht worden ist, +daß hier Dinge verhandelt wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen +und der Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt +werden konnten. + +Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu zeigen, +wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik nützliche Winke +für die Zukunft entnehmen können. + + * * * * * + +Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch ein paar Worte +hinzufügen in bezug auf die _Redewendungen_, mit denen die Kritik über +unsere Einrichtung verbrämt worden ist, weil diese Redewendungen einiges +Aufsehen erregt haben. Es ist, glaube ich, die _Dorfzeitung_ gewesen, +die der Katze die Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller +Scharfmacher in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl +Zeiss sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe +einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, der +offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht seien. +Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. Ich muß Ihnen aber +sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen solche Scharfmacher sind. Es +gibt eine Anzahl Leute, die alles behandeln unter dem Stichwort des +»Klassenkampfes« und die meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur +gerecht werden, indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich +sage nur, das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein, +Kampfnaturen, denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen +können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen Orten in +Deutschland sehr am Platze -- _bei uns aber haben sie ihren Beruf +verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da ist_, der unter dem Zeichen +des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe. + +Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben ist, wir +können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen des +Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der uns gegebenen Grenzen +bemühen wir uns redlich, die Interessen unserer Mitarbeiter zu fördern. +Es mag Interessenstreitigkeiten geben, weil die Arbeiter in gewissen +Punkten entgegengesetzter Meinung sind und manche Sonderinteressen +haben, und ich bin gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie; +_aber innerhalb unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«_ +-- der gehört in die politische Arena, in den Reichstag. _Bei uns +gibt es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen +Interessenausgleichung._ Wer das verkennt und hier auch meint, er könne +Arbeiterinteressen nur in der Positur des Kampfhahnes vertreten, der hat +seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, dem nicht ein anderer in derselben +Positur gegenübersteht, ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki, +dem nicht ein anderes Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch! + +Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen Anfechtungen +unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals die Versicherung, daß +wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse bestrebt sind, die +Interessen des Arbeiterstandes zu fördern und daß wir die, die nicht auf +diesem Boden mit uns diskutieren wollen, nicht ernsthaft nehmen. + +Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem Gebiete nicht +geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen Unternehmer«, sondern +unter der anderen Parole »fortgeschrittene Arbeiter und fortgeschrittene +Unternehmer gegen rückständige Arbeiter und rückständige Unternehmer«. +Und das ist die Parole, unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in +diesem Kreise mit uns wieder aufnehmen wollen. + + + + +IX. + +Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena. + + + [Nachstehend ist das Stiftungs-Statut in dem Wortlaut + wiedergegeben, den es vermöge der gemäß § 117 vorgenommenen + Neuredaktion kürzlich erhalten hat. In dieser Gestalt ist es unter + dem 5. Dezember 1905 vom Großh. S. Staatsministerium Departement + des Innern genehmigt und alsbald veröffentlicht worden und am 1. + Januar 1906 in Kraft getreten.[45] + + Es dürfte jedoch manche Leser interessieren, auch den + ursprünglichen, noch ganz von E. ABBE selbst herrührenden bezw. + angenommenen Text, ausgegeben im August 1896, kennen zu lernen und + daraus zugleich Art und Umfang der Abänderungen und Ergänzungen zu + ersehen. + + Zu diesem Zwecke sind -- unter Fortlassung von wenigen ganz + unbedeutenden und rein redaktionellen Abänderungen -- in dem + nachfolgenden Abdruck + + a) alle in dem =ursprünglichen Text vom August 1896 nicht + enthaltenen= Worte bezw. Sätze =kursiv= gedruckt, mögen sie =neu + hinzugefügt= oder =an die Stelle= von anderen =getreten= sein, + + b) diejenigen Worte bezw. Sätze des alten Statuts, welche in der + _neuen Ausgabe weggefallen_ oder durch andere _ersetzt_ sind, an + den zugehörigen Stellen in _Anmerkungen_ wiedergegeben. + + _Die Marginalien sind Zusatz des Herausgebers._] + +[Dem Text der Erstausgabe des Statuts gingen die folgenden beiden +Erklärungen voraus.] + +In Erfüllung früherer Zusagen gebe ich vor Ablauf des 50. Jahres seit +dem Bestehen der Optischen Werkstätte den Beamten und der Arbeiterschaft +dieser und des Glaswerks die Einrichtungen bekannt, welche behufs +endgültiger Ordnung der Verfassung beider Firmen, sowie behufs Regelung +des Wirkungskreises der CARL ZEISS-Stiftung überhaupt, getroffen worden +sind -- indem ich sämtlichen Betriebsangehörigen das nunmehr +festgestellte und landesherrlich bestätigte + + +Statut der Carl Zeiss-Stiftung + +hiermit überreiche. + +Die Angehörigen der Optischen Werkstätte im besondern bitte ich, dieses +Statut und die darin ihnen gebotenen Garantien für dauernde Geltung +derjenigen Grundsätze, die in der Leitung und Verwaltung der Firma +bisher betätigt worden sind, als die Festgabe ansehen zu wollen, welche +ich als früherer Mitinhaber der Firma zum Eintritt derselben in das +zweite halbe Jahrhundert ihrer Tätigkeit der Gesamtheit meiner +Mitarbeiter darbringe. + +Ich wünsche und hoffe hierbei, daß die Optische Werkstätte und das +Glaswerk auf den Grundlagen, auf welche dieses Statut beide +Unternehmungen stellt, weiterhin blühen und gedeihen mögen -- zum +Vorteil aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienst des +Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie! + +_Jena_, den 26. August 1896. +Dr. Ernst Abbe. + + * * * * * + +Nachdem die durch Urkunde vom 19. Mai 1889 begründete, unterm 21. Mai +1889 landesherrlich bestätigte und mit dem Recht der juristischen Person +bekleidete »Carl Zeiss-Stiftung zu Jena« am 1. Juli 1891 auf Grund +vertragsmäßiger Vereinbarungen mit dem Stifter und den damaligen +Mitinhabern der Firma Carl Zeiss und der Firma Schott & Gen. in Jena +alleiniger Inhaber der »Optischen Werkstätte« daselbst und Mitinhaber +des dortigen »Glaswerks für wissenschaftliche und technische Zwecke« +geworden, ist behufs endgültiger Regelung des seitdem erweiterten +Aufgaben- und Wirkungskreises der genannten Stiftung das nachstehende + + +Statut der Carl Zeiss-Stiftung + +durch den Stifter errichtet worden. + +Dasselbe soll nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung vom 1. Oktober +1896 ab an die Stelle der Stiftungs-Urkunde vom 19. Mai 1889 treten und +diese insoweit außer Wirksamkeit setzen, als nicht ihr Inhalt in diesem +Statut ausdrücklich als in Geltung verbleibend erklärt ist. + + +Titel I. + +Konstituierende Bestimmungen. + +§ 1. + + +_Zwecke der Stiftung._ + +[Sidenote: Zwecke der Stiftung.] + +Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind: + +A. + +[Sidenote: A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.] + +1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die +Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in +Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten +unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern: + +2. Dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der genannten +Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in ihnen +gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation -- als der Nahrungsquelle +eines zahlreichen Personenkreises und als eines nützlichen Gliedes im +Dienst wissenschaftlicher und praktischer Interessen; + +3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber +dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen +tätigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer persönlichen und +wirtschaftlichen Rechtslage. + + +B. + +[Sidenote: B. außerhalb der Stiftungsbetriebe.] + +1. Förderung allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige +feintechnischer Industrie im eigenen Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe +wie außerhalb desselben; + +2. Betätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten +der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung; + +3. Förderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien in +Forschung und Lehre. + +Die unter A bezeichneten Zwecke sind durch die Stiftung ausschließlich +vermöge statutengemäßer Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute und innerhalb +dieser zu erfüllen. + +Die unter B benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen als dem +Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen übrig lassen +mögen, nachdem den erstgenannten Aufgaben in ihnen genügt ist. + + +§ 2. + +_Name._ + +[Sidenote: Name.] + +Die Stiftung soll für alle Zeit den Namen »_Carl Zeiss-Stiftung_« führen +zu Ehren des Mannes, der zu obengenannten Unternehmungen den ersten +Grund gelegt hat und zur dauernden Erinnerung an sein eigenartiges +Verdienst: geordnetes Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer +Kunst auf seinem besondern Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben. + + +§ 3. + +_Domizil._ + +[Sidenote: Sitz.] + +Der rechtliche Sitz der Stiftung ist Jena. + + +_Organe der Stiftung._ + +§ 4. + +[Sidenote: Organe der Stiftung.] + +Für die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer Person, die +Verwaltung ihres Vermögens und die oberste Leitung ihrer Angelegenheiten +soll stets eine besondere »_Stiftungsverwaltung_« bestehen. + +Für die Leitung der industriellen Tätigkeit der Stiftung und die +Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe sollen durch dieses Statut als die +weiteren geordneten Organe der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung +eingesetzt sein: + +die »_Vorstände_« (»Geschäftsleitungen«) der jeweils bestehenden +Stiftungsbetriebe; + +ein zur Vertretung der Stiftungsverwaltung bei diesen Betrieben +berufener ständiger Kommissar (»_Stiftungskommissar_«). + +welche beide, Vorstände und Stiftungskommissar, durch die +Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gemäß nachfolgenden Bestimmungen +dieses Statuts. + + +§ 5. + +[Sidenote: Stiftungsverwaltung (St. V.) und Stiftungskommissar +(St. K.).] + +Die Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung sollen demjenigen +Departement des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums zustehen, dem +die Angelegenheiten der Universität Jena jeweils unterstellt sind. + +Zum =ständigen= Stiftungskommissar ist =von der Stiftungsverwaltung= ein +oberer Beamter des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums oder sonst ein +aktiver oberer Beamter des öffentlichen Dienstes in außeramtlichem +Auftrag zu bestellen, unter Gewährung einer jeweils fixierten, Tantiemen +und ähnliche Bezüge ausschließenden Entschädigung aus Mitteln der +Stiftung. + +Stiftungsverwaltung und Stiftungskommissar sind verpflichtet, die +Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung in allem nach den Vorschriften +dieses Statuts und gemäß den aus ihm erkennbaren Absichten des Stifters +zu leiten. Sie dürfen dabei auf Staatsinteressen, welche den +ausgesprochenen Zwecken der Stiftung fremd sind, nicht weitergehende +Rücksicht nehmen, als auch für Privatpersonen gesetzlich geboten ist. + + +Titel II. + +Organisation der industriellen Tätigkeit der Stiftung. + +_Einrichtungen._ + +§ 6. + +[Sidenote: Gegenwärtige Geschäftsunternehmungen.] + +Die gegenwärtigen Geschäftsunternehmungen der Carl Zeiss-Stiftung -- die +Optische Werkstätte (Firma Carl Zeiss) und das Glaswerk (Firma Schott & +Gen.) zu Jena -- sind dauernd jede unter ihrer eigenen Handelsfirma, mit +abgesondertem Vermögenskomplex für ihr Betriebskapital und in +selbständiger Verwaltung unter ihrem besonderen Vorstand fortzuführen. + + +§ 7. + +[Sidenote: Organisation der Geschäftsleitungen (G. L.).] + +Als Vorstände der Stiftungsbetriebe sollen stets kollegialische +Geschäftsleitungen aus gleichberechtigten Mitgliedern fungieren. + +Die Zahl der Mitglieder einer Geschäftsleitung darf nicht über vier +betragen. + +Sobald diese Zahl, außer in den durch die §§ 32, 34 geregelten Fällen, +auf zwei herabgegangen ist, muß binnen Monatsfrist ein neues Mitglied +bestellt werden. + +Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte +muß zugleich dem Vorstand des Glaswerks angehören. + + +§8 + +[Sidenote: Befugnisse der G. L.] + +Dem Vorstand eines jeden Stiftungsbetriebes untersteht die gesamte +innere Betriebsleitung, die kaufmännische Verwaltung und die ganze +äußere geschäftliche Aktion der Firma, einschließlich der Bestellung und +Abberufung von Prokuristen und anderen Bevollmächtigten, der Anstellung, +Entlassung und Pensionierung der Beamten, Geschäftsgehilfen und +Arbeiter, der Regelung ihrer Obliegenheiten und ihrer Bezüge und der +Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse zur Firma gemäß den Bestimmungen dieses +Statuts. + +In allen Angelegenheiten eines Stiftungsbetriebes können gültige +Anordnungen nur durch seinen Vorstand nach dem durch nachfolgende §§ +dieses Statuts geregelten Verfahren getroffen werden. + +Jeder Stiftungsbetrieb kann Dritten gegenüber in allen seinen +Angelegenheiten, nach innen und nach außen, gerichtlich und +außergerichtlich, nur durch Mitglieder seines Vorstandes und die von +letzterem bestellten Bevollmächtigten vertreten werden. + + +§ 9. + +[Sidenote: Vertretung der St. nach außen in Angelegenheiten der +einzelnen Fa.] + +Behufs Vertretung der Stiftung in den Angelegenheiten der einzelnen +Firma ist entweder ein bestimmtes Mitglied des Vorstandes durch die +Stiftungsverwaltung zum »Bevollmächtigten der Carl Zeiss-Stiftung« und +ein zweites Mitglied zu dessen Stellvertreter zu bestellen und jeder von +diesen beiden für seine Person zur Zeichnung der Firma schlechthin zu +legitimieren; oder es ist Anordnung zu treffen, daß je zwei von den +Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam diese Vertretung ausüben können. + +Denjenigen Mitgliedern des Vorstandes, welchen nicht gemäß vorstehender +Bestimmung weitergehende Vertretungsbefugnis für ihre Person übertragen +ist, ist Einzel-Prokura zu erteilen. + +Die jeweils getroffenen Anordnungen bezüglich der Vertretung der +Stiftungsbetriebe nach außen sind in handelsrechtlich wirksamer Form zu +verlautbaren. + + +§ 10[46]. + +[Sidenote: Einwirkung der St. V. auf die Geschäftsführung.] + +=Eine Einwirkung der Stiftungsverwaltung auf die Geschäftsführung der +Stiftungsbetriebe findet nur insoweit statt, als dieses Statut bestimmt +und mir durch Vermittelung des Stiftungskommissars.= + + +§ 11. + +[Sidenote: Obliegenheiten des St. K.] + +Dem Stiftungskommissar liegt ob, die Geschäftsführung der Betriebe in +allen ihren Zweigen fortgesetzt zu beaufsichtigen, Ordnungsmäßigkeit der +Verwaltung und Statutenmäßigkeit im Verfahren der Geschäftsleitungen zu +überwachen, sowie bei allen wichtigeren Akten der Geschäftsführung nach +dem durch die §§ 13 bis 20 dieses Statuts geordneten Verfahren +beschließend oder beratend mitzuwirken. + + +§ 12. + +Der Stiftungskommissar hat über den Gang aller Angelegenheiten der +inneren Verwaltung wie des äußeren Verkehrs fortdauernd sich +unterrichtet zu halten. + +Er ist befugt, zu diesem Zweck jederzeit in alle Geschäftsbücher und +Korrespondenzen Einsicht zu nehmen und in allen Teilen der Betriebe +durch Augenschein und mündliche Vernehmung selbständig sich zu +informieren. + +Die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe sind verpflichtet, von sich +aus dem Stiftungskommissar alle =wichtigen= Angelegenheiten ihrer Firma +vollständig offen zu legen. + + +=Ordnung des Verfahrens.= + +§ 13. + +[Sidenote: Abgrenzung der Befugnisse der G. L.-Mitglieder.] + +Die Verteilung der laufenden Geschäfte unter die Mitglieder der +Vorstände bleibt deren jeweiligem Übereinkommen überlassen. + +Im Umfang der gewöhnlichen Geschäfte und Vorkommnisse ist jedes einzelne +Mitglied für die Geschäftsleitung zu handeln ohne weiteres befugt, +soweit Entscheidungen nach feststehender Übung oder sonst klare Fälle in +Frage sind. In allen anderen Fällen darf, soweit nicht Gefahr im Verzug, +nur auf Grund gemeinsamer Verhandlung entschieden und vorgegangen +werden, in Abwesenheit eines Mitgliedes nur, wenn die Sache +entsprechenden Aufschub nicht gestattet, und gegen die ausgesprochene +oder vorauszusehende Willensmeinung des Abwesenden nur auf Grund der in +§ 15 gegebenen Vorschrift. + + +§ 14. + +[Sidenote: Notwendigkeit der Anhörung des St. K.] + +Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse, welche aus dem gewöhnlichen +Geschäftsgang heraustreten, müssen, wenn nicht Gefahr im Verzug ist, vor +der Beschlußfassung dem Stiftungskommissar vorgebracht und vor ihm +verhandelt werden. + + +§ 15. + +[Sidenote: Entscheidung durch den St. K. bei Nicht-Übereinstimmung der +G. L.] + +Falls in einer Sache Einstimmigkeit der Geschäftsleitung nicht besteht, +ein Beschluß aber gefaßt werden muß oder von einem Mitglied des +Vorstandes gefordert wird, ist stets die Entscheidung des +Stiftungskommissars herbeizuführen und demjenigen Votum Folge zu geben, +welchem der Stiftungskommissar beitritt. + + +§ 16. + +[Sidenote: Ausdrückliche Zustimmung des St. K. erfordernde Handlungen +der G. L.] + +Ausdrückliche Zustimmung des Stiftungskommissars haben die Vorstände +auch im Falle einstimmiger Beschlüsse für folgende Handlungen +einzuholen: + +Veräußerung oder Belastung von Immobilien, Verpfändung beweglichen +Inventars der Firma und Eingehen von Schuldverpflichtungen irgend einer +Art, welche nicht im regelmäßigen Geschäftsgang oder in Ausführung +ordnungsmäßiger Beschlüsse der Vorstände erwachsen und dementsprechende +Abwickelung finden. + +Kapitalaufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen +(einschließlich Neuanlagen, Betriebserweiterungen u. dergl.), welche +innerhalb eines Geschäftsjahres die Hälfte des auf die betreffende Firma +entfallenden Anteils am »Erneuerungs- und Betriebserweiterungskonto« im +Reservefonds der Stiftung übersteigen, sowie Aufwendungen auf +Unkostenkonto innerhalb eines Geschäftsjahres für genannte Zwecke in +Höhe von mehr als einem Zehntel des Anteils der Firma am »allgemeinen +Rücklagekonto« in diesem Reservefonds, beides ohne Rücksicht darauf, ob +dabei tatsächliche Entnahmen aus dem Reservefonds eintreten oder nicht. +-- Die genannten Beträge sind zu bemessen nach dem Stand des +Reservefonds zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres gemäß den +Vorschriften in den §§ 23 und 45 dieses Statuts. + +Aufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen, welche, +Kapitalanlagen und Unkostenaufwand zusammen genommen, mehr als zwei +Drittel vom Betriebsüberschuß der Firma im vorangehenden Geschäftsjahr +betragen, wenn schon im Laufe der letzt vorangehenden zwei +Geschäftsjahre dem Reservefonds im ganzen mehr, als die im vorigen +Absatz benannten Quoten ergeben, für dergleichen Zwecke tatsächlich +entnommen worden ist. -- Der Betriebsüberschuß bestimmt sich hierbei +nach der Vorschrift in § 23; die stattgehabten Entnahmen aus dem +Reservefonds sind zu beziehen auf dessen Stand zu Beginn des laufenden +Geschäftsjahres. + +Errichtung von eigenen Geschäftsstellen, Zweig- oder +Handelsniederlassungen der Firma außerhalb des Deutschen Reichs. + +Erteilung von Prokura für die Firma an andere Personen als an Mitglieder +ihres Vorstandes. + +Bestimmung der Gehaltsbezüge der Vorstandsmitglieder und Gewährung +sonstiger Vorteile an letztere. + +Entlassung und Pensionierung derjenigen wissenschaftlichen, technischen +und kaufmännischen Beamten der Firma, welchen die Leitung von +Abteilungen oder die Leitung von Hauptzweigen der Verwaltung und des +Betriebes übertragen ist, sowie aller auf Lebenszeit angestellten +Beamten. + +Änderungen des Pensionsstatuts und des Krankenkassenstatuts. + +Eintritt in Prozesse oder Schiedsverfahren über Streitfragen, welche +nicht aus dem gewöhnlichen Geschäftsgang sich ergeben. + +Nach Art oder Höhe ungewöhnliche Ehrenausgaben und sonstige nach Art +oder Höhe ungewöhnliche Aufwendungen, die, als nicht unmittelbar +geschäftlichen Zwecken dienend, gemäß § 22 auf Dispositionskonto der +Geschäftsleitung zu verrechnen sind -- mit der Maßgabe, daß regelmäßige +Leistungen solcher Art, welche bei Lebzeiten des Stifters auf +Dispositionskonto einer Geschäftsleitung übernommen wurden, so lange auf +diesem Konto fortzusetzen sind, als die ursprüngliche Veranlassung zu +denselben fortbesteht. + +Gewährung von fortlaufenden Unterstützungen an ehemalige +Geschäftsangehörige oder deren Hinterbliebene, die über die rechtlichen +Verpflichtungen der Firma hinausgehen und nicht erforderlich sind, um +zu verhindern, daß solche Personen in unverschuldete Not geraten oder +daß den Gemeinden des Bezirks Armenlasten von Seiten des Betriebes +erwachsen. + +Aufwendungen für Wohlfahrtseinrichtungen und für ähnliche Maßnahmen +innerhalb des Betriebes, die nicht schon durch Rücksichten des +geschäftlichen Interesses geboten sind. + + +§ 17. + +[Sidenote: Sonstige Rechte und Pflichten des St. K. in Angelegenheiten +der Betriebe.] + +Der Stiftungskommissar ist berechtigt, in Angelegenheiten der Betriebe +selbst Anträge zu stellen und alsbaldige Beschlußfassung der beteiligten +Geschäftsleitung über dieselben zu verlangen, wofern nicht bei +Abwesenheit eines Mitgliedes die übrigen Mitglieder übereinstimmend +Aufschub für geboten halten. + +Der Stiftungskommissar ist verpflichtet, gegenüber Anträgen der +Mitglieder einer Geschäftsleitung, welche gemäß § 15 seiner Entscheidung +oder gemäß § 16 seiner ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sein Votum +zur Sache alsbald abzugeben, wofern auch etwa abwesende Mitglieder der +Geschäftsleitung ihre Meinung ausgesprochen haben und die anwesenden +übereinstimmend Aufschub für nachteilig halten. + + +§ 18. + +[Sidenote: Form des Verkehrs mit dem St. K.] + +Die gesamte Mitwirkung des Stiftungskommissars bei der Geschäftsführung +der Stiftungsbetriebe hat in mündlichem Verfahren an Ort und Stelle zu +geschehen. Abgesehen von den üblichen Jahresberichten und Übersichten +bei Gelegenheit der jährlichen Bilanzabschlüsse sind schriftliche +Berichte oder Verhandlungen in Sachen der Geschäftsführung von den +Vorständen der Betriebe nicht zu fordern. + + +§ 19. + +[Sidenote: Anhörung der Geschäftsangehörigen.] + +In allen Angelegenheiten der Geschäftsführung muß den außer den +Vorstandsmitgliedern jeweils beteiligten Beamten und den sonst in der +Angelegenheit sachverständigen Geschäftsangehörigen Gelegenheit zu +eingehender Meinungsäußerung und angemessener Mitwirkung gegeben +werden. + + +§ 20. + +[Sidenote: Geschäftsordnung der G. L.] + +Die Geschäftsordnungen der Vorstände und Abänderungen derselben sind +zwischen den Vorständen der Betriebe und dem Stiftungskommissar zu +vereinbaren. + + +_Verwaltungsvorschriften._ + +§ 21. + +[Sidenote: Normen der geschäftlichen Verwaltung der St.-Betriebe.] + +Die innere Verwaltung, die Buchführung und die Rechnungslegung hat bei +den Stiftungsbetrieben stets in denjenigen Formen und Einrichtungen zu +geschehen, welche bei wohlgeleiteten Privatunternehmungen von +entsprechendem Geschäftsumfang als ordnungsmäßig anerkannt sind. + +Der zur regelmäßigen Geschäftsführung erforderliche flüssige +Betriebsfonds oder Bankkredit ist jedem Stiftungsbetrieb zu eigener +Verwaltung zu belassen. + +Die jährlichen Inventuren und Bilanzen sind in den handelsrechtlich +vorgeschriebenen Formen unter Verantwortung der Geschäftsleitungen +aufzustellen und seitens des Stiftungskommissars nach stattgehabter +Prüfung mit anzuerkennen. + +Bücherrevisionen sind durch kaufmännische Sachverständige zu bewirken. + + +§ 22. + +[Sidenote: Dispositionskonto der G. L.] + +Alle Aufwendungen aus Mitteln der Stiftungsbetriebe, welche nicht auf +rechtlicher Verpflichtung beruhen und nicht unmittelbar geschäftlichen +Zwecken dienen, doch aber wesentlich auf den Interessenkreis der +Betriebe und ihres Personals sich beziehen und demgemäß, als nicht unter +§ 1, B dieses Statuts fallend, Namens der Firma eines Stiftungsbetriebes +zu erfolgen haben, sind unter den Unkosten der Firma auf einem besondern +Konto (Dispositions-Konto der Geschäftsleitung) im einzelnen +nachzuweisen. + + +§ 23. + +[Sidenote: Statistische Aufstellungen.] + +Diejenigen statistischen Aufstellungen außerhalb der regelmäßigen +Jahresinventuren und Bilanzen, welche behufs richtiger Anwendung +nachfolgender Paragraphen dieses Statuts in authentischer Form zu +erfolgen haben (Feststellung der Jahresausgabe jedes Betriebs, des +Betriebsüberschusses oder -defizits, des durchschnittlichen +Arbeitsverdienstes erwachsener Arbeiter und des durchschnittlichen +Gehalts bestimmter Beamtenklassen, des Kapitalwertes laufender +Rentenverpflichtungen etc.), sind für jeden Betrieb von Jahr zu Jahr +durch die Geschäftsleitung zu bewirken und vom Stiftungskommissar mit +anzuerkennen. + +[Sidenote: Jahresausgabe.] + +Als Jahresausgabe hat zu gelten die Summe aller tatsächlichen Ausgaben +und übernommenen Schuldverpflichtungen innerhalb des Geschäftsjahres, +welche zur geregelten Fortführung des Betriebes gedient haben, +einschließlich der in § 24 bezeichneten Ausgaben und der Verzinsung des +fremden Betriebskapitals in ihm, aber ausschließlich des Aufwandes für +Vermehrungen auf Grundstück-, Gebäude-, Maschinen- und Werkzeug-Konto +und für Erwerb von Rechten, welche einen Geldwert darstellen. + +[Sidenote: Betriebsüberschuß.] + +Als Betriebsüberschuß oder Betriebsdefizit, hat zu gelten die Differenz +zwischen der vorher benannten Jahresausgabe und der Summe aller +tatsächlichen Eingänge an Geld oder Geldeswert während des +Geschäftsjahres, zuzüglich des Zuwachses, abzüglich der Minderung an +realisierbaren Forderungen der Firma. + +[Sidenote: Jahresgewinn.] + +Der Jahresgewinn eines jeden Betriebes ist nach den handelsrechtlichen +Regeln festzustellen unter Einführung sachgemäßer Abschreibungen auf +alle der Wertminderung unterliegenden Betriebsmittel und einer +Kapitalverzinsung, welche neben dem jeweils geltenden Hypothekenzinsfuß +nur einer Risikoprämie Rechnung trägt, entsprechend der +durchschnittlichen Verlustgefahr bei Kapitalanlagen in realen Werten auf +dem betreffenden Industriegebiet. + + +§ 24. + +[Sidenote: Pensionen usw. sind Betriebsunkosten.] + +Die jährlichen Ausgaben, welche auf Grund von statuten-oder +vertragsmäßigen Pensionsverpflichtungen und auf Grund des § 77 dieses +Statuts geleistet werden, haben, auch wenn sie etwa zeitweise dem +Reservefonds der Stiftung zur Last fielen, nicht als Leistungen der Carl +Zeiss-Stiftung, sondern als Unkosten der Geschäftsbetriebe zu gelten und +sind dementsprechend bei den jährlichen Bilanzen und bei den in § 23 +benannten statistischen Aufstellungen in Ansatz zu bringen. + +[Sidenote: Desgl. Leistungen aus § 95 u. auf Dispos.-Ko.] + +Das Gleiche gilt auch für etwaige Leistungen, welche Geschäftsangehörige +der Betriebe in Gemäßheit des § 95 oder des § 98 dieses Statuts +außerhalb ihres regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes aus den +Geschäftskassen empfangen, und für alle Ausgaben der letzteren, die nach +§ 22 auf Dispositions-Konto der Geschäftsleitungen zu verrechnen sind. + + +_Persönliche Verhältnisse der Vorstandsmitglieder._ + +§ 25. + +[Sidenote: Ernennung der G. L.-Mitglieder.] + +Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) der Stiftungsbetriebe +werden durch die Stiftungsverwaltung nach Anhören des +Stiftungskommissars und der bei dem betreffenden Betrieb schon in +Funktion stehenden Mitglieder ernannt. Gegen das einstimmige Votum +dieser Mitglieder kann niemand ernannt werden. + +Die Ernennung begründet kein besonderes Amt, sondern nur den Auftrag zur +Teilnahme an den in §§ 8 u. f. dieses Statuts bezeichneten Funktionen. + + +§ 26. + +[Sidenote: Voraussetzungen der Ernennbarkeit der G. L.-Mitglieder.] + +Zu Vorstandsmitgliedern[47] können nur Personen bestellt werden, welche +Fachmänner sind in Ansehung entweder wissenschaftlicher oder technischer +oder kaufmännischer Interessen des betreffenden Betriebs und =bei +bestehenden Stiftungsbetrieben nur solche, die außerdem= mindestens +schon zwei Jahre innerhalb der letzten vier Jahre bei einem der Betriebe +als obere Beamte oder als Sozien der Stiftung tätig waren. + +Soweit Beamte, müssen sie bei einem von den Stiftungsbetrieben durch +Vertrag auf Lebenszeit gemäß § 59 dieses Statuts angestellt sein. + +Jedenfalls ein Mitglied in jedem Vorstand muß Fachmann sein hinsichtlich +wissenschaftlicher Interessen des Betriebes. + + +§ 27. + +[Sidenote: Eintritt in die G. L. als V. M.] + +Zum Eintritt in den Vorstand eines Stiftungsbetriebes können die Beamten +dieser Betriebe wider ihren Willen nicht angehalten werden. + +Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann nicht auf Widerruf erfolgen, +sondern nur entweder auf einen bestimmten, zum voraus vereinbarten +Zeitraum oder auf Lebenszeit =bezw. bis zum Eintritt vertragsmäßiger +Pensionierung=. + +[Sidenote: Abberufung eines V. M.] + +Abberufung eines Vorstandsmitgliedes wird, außer im Fall freiwilligen, +von der Stiftungsverwaltung angenommenen Rücktritts desselben +von den Funktionen, lediglich begründet durch den Ablauf des dafür +vereinbarten Zeitraumes und durch Beendigung oder Aufhebung des +Vertragsverhältnisses, auf Grund dessen die Ernennung gemäß § 26 +erfolgte. =Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist jedes Mitglied zum +Rücktritt berechtigt, wenn es dabei auf den als Funktionszulage +geltenden Teil seines Gehaltes verzichtet.= + + +§ 28. + +[Sidenote: Besondere Verpflichtungen der V. M.] + +Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) bei den +Stiftungsbetrieben müssen neben ihrer besonderen Funktion fortgesetzt +eine regelmäßige Mitarbeit in den wissenschaftlichen, technischen oder +kaufmännischen Angelegenheiten in einem von den Betrieben ausüben, +hinsichtlich welcher Tätigkeit sie der betreffenden Geschäftsleitung als +Kollegium wie alle übrigen Beamten der Firma untergeordnet bleiben. + +Sie dürfen außer dem Dienst der Stiftung kein besoldetes Amt bekleiden. + +Sie dürfen, abgesehen von den Sozien der Stiftung hinsichtlich ihres +eigenen Betriebes, in keiner Form Bezüge haben, deren Höhe abhängig ist +vom Bruttogewinn, Reingewinn oder Betriebsüberschuß der ihrer Leitung +unterstellten Firma oder eines Betriebszweiges derselben. + +Sie dürfen keinen auf ihre Funktion bezüglichen Titel führen. + + +§ 29. + +[Sidenote: Allgemeine Pflichten der V. M.] + +Die Mitglieder der Vorstände sind gehalten, neben der Erfüllung der +Aufträge, welche ihre sonstige Stellung hinsichtlich der Mitarbeit bei +einem von den Stiftungsbetrieben ihnen zuweist, ihre ganze Kraft +einzusetzen für die richtige Vertretung der ihnen unterstellten Firma, +die Wahrnehmung ihrer Interessen und die Beförderung aller ihrer +Angelegenheiten, und dabei in allem nach bestem Wissen und Gewissen auf +die Erfüllung der Aufgaben hinzuwirken, welche der Stiftung gemäß den +erkennbaren Absichten des Stifters gestellt sind. + +Sie haben mit Annahme ihrer Ernennung als auf gegenwärtiges Statut +verpflichtet zu gelten, soweit dessen Inhalt unmittelbar oder mittelbar +auf ihre Funktionen Bezug hat. + + +§ 30. + +[Sidenote: Haftung der V. M.] + +Die Mitglieder der Vorstände bei den Stiftungsbetrieben haften +solidarisch für Schaden, der ihrer Firma oder der Stiftung durch +Überschreiten ihrer Vollmachten und Befugnisse erwächst und sind in +allem verantwortlich für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes +bei Ausübung ihrer Funktionen. + +Pflichtverletzung und Vernachlässigung der Obliegenheiten hinsichtlich +dieser besonderen Funktionen bedingen die gleichen Rechtsfolgen, welche +solche Verfehlungen hinsichtlich der gewöhnlichen Tätigkeit des +Mitgliedes gemäß seinem Anstellungs- oder sonstigen Vertragsverhältnis +zur Firma eines Stiftungsbetriebes nach sich ziehen, gleichgültig, ob +der dieses Verhältnis regelnde Vertrag auf denselben oder auf einen +anderen Stiftungsbetrieb Bezug hat. + +Kautionsleistung darf nur insoweit gefordert werden, als die +Betreffenden eigenes Vermögen besitzen. + + +§ 31. + +[Sidenote: Rechtsverhältnis der V. M. zur Stiftung (Verbot von +Sonderverträgen).] + +Das durch Ernennung zum Vorstandsmitglied eines Stiftungsbetriebes +begründete besondere Rechtsverhältnis desselben zur Carl Zeiss-Stiftung +wird lediglich durch die Vorschriften dieses Statuts bestimmt. + +Durch Sondervertrag oder Dienstanweisung können einem solchen +hinsichtlich seiner Funktionen andere Verpflichtungen als dieses Statut +vorsieht mit rechtlicher Wirkung nicht auferlegt, andere Rechte nicht +eingeräumt werden. + + +_Schlußbestimmungen_. + +§ 32. + +[Sidenote: Geltungsbereich des St.-Statuts für das Glaswerk; Vertretung +der St. bei diesem.] + +Für die Verwaltungen des Glaswerks gelten die Bestimmungen des Titels II +dieses Statuts mit der Maßgabe, daß, so lange das jetzige +Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, die +Carl Zeiss-Stiftung behufs ihrer Vertretung in dieser Firma einen zur +Zeichnung der Firma legitimierten Bevollmächtigten zu bestellen hat, +welcher gemeinsam mit dem Mitinhaber des Glaswerks die Funktionen des +Vorstandes desselben ausübt. + +Zum Bevollmächtigten der Stiftung beim Glaswerk ist ein Mitglied der +Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte zu bestellen. + +Die Vorschriften der §§ 13 bis 20 dieses Statuts gelten in dieser Zeit +auch für die Geschäftsführung des Glaswerks, nur bezüglich des § 15 mit +dem Zusatz: daß in Angelegenheiten der Firma Schott & Gen. nichts gegen +den Willen des Mitinhabers geschehen kann. + + +§ 33. + +[Sidenote: Vertretung der St. für neubegründete Betriebe.] + +Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit ein neues +Betriebsunternehmen in oder außerhalb Jena errichtet oder übernimmt, +welches nicht dauernd oder vorübergehend durch die Geschäftsleitung +eines schon bestehenden Stiftungsbetriebes zu verwalten ist, so haben +hinsichtlich seiner Verwaltung alle Bestimmungen des Titels II dieses +Statuts gleichfalls in Geltung zu treten. + +Seiner besonderen Geschäftsleitung muß jedenfalls ein Mitglied des +Vorstandes der Optischen Werkstätte oder des Glaswerks als Mitglied +angehören. + + +§ 34. + +Falls die Carl Zeiss-Stiftung in ein neues Betriebsunternehmen eintritt +im Gesellschaftsverhältnis mit einem andern, so dürfen hinsichtlich +seiner Verwaltung die Vorschriften dieses Titels II auch für die Dauer +des Gesellschaftsverhältnisses keinen weitergehenden Abänderungen +unterworfen werden, als § 32 hinsichtlich des Glaswerks vorsieht. + +Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen. + + +Titel III. + +Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung. + +§ 35. + +[Sidenote: Arbeitsgebiet der St.-Betriebe.] + +Die gewerbliche Tätigkeit der Carl Zeiss-Stiftung soll jederzeit auf +dasjenige Arbeitsgebiet beschränkt bleiben, dem die jetzigen +Geschäftsunternehmungen angehören. Sie darf also, abgesehen von jeweils +erforderlichen Hilfsbetrieben irgend welcher Art, fortgesetzt nur in +solchen Zweigen der Optik, der Glastechnik, des Instrumentenbaues und +verwandter Industrieen gewerblich sich betätigen, welche die jetzige +engere Verbindung zwischen Technik und Wissenschaft in den Betrieben der +Stiftung, sei es im Gebrauchszweck der Erzeugnisse, sei es in den +Herstellungsbedingungen derselben, aufrecht erhalten. + +Das Eintreten der Stiftung in gewerbliche Unternehmungen anderer Art und +ihre aktive Beteiligung an solchen bleibt, selbst zum Zweck bloßer +Vermögensanlage, dauernd ausgeschlossen. + +=Durch die vorstehenden Bestimmungen ist insbesondere nicht +ausgeschlossen die Beteiligung der Carl Zeiss-Stiftung an solchen +fremden Unternehmungen, die sich mit dem Absatz der in den +Stiftungsbetrieben fabrizierten Waren oder mit der Beschaffung der zu +dieser Fabrikation erforderlichen Rohmaterialien und Halbfabrikate +befassen; es soll jedoch in diesen Fällen die Stiftung selbst weder an +der Vertretung nach außen noch an der aktiven Leitung teilnehmen und das +finanzielle Risiko auf einen bestimmten Betrag beschränkt bleiben.= + + +§ 36. + +[Sidenote: Erweiterungsbereich der Aktion der St.-Betriebe.] + +Gesundem Unternehmungsgeist, den die Organe der Stiftung +betätigen können, um deren Wirksamkeit als Träger industrieller +Arbeitsorganisation durch Ausdehnung ihrer geschäftlichen Unternehmungen +fortgesetzt zu steigern, soweit solches unter Wahrung aller Rücksichten +auf die Sicherung des Bestehenden jeweils tunlich erscheinen mag, sollen +andere Schranken als § 35 vorsieht nicht gesetzt sein. Es dürfen also +nicht nur die jetzigen Stiftungsbetriebe durch Eintreten in neue +Betriebszweige ihr Arbeitsfeld und durch Errichtung von neuen +Geschäftsstellen und Handelsniederlassungen im Inland und im Ausland +ihre kaufmännische Aktion beliebig ausdehnen, sondern es können +geeigneten Falls auch weitere, unter selbständiger Firma zu führende +Betriebsunternehmungen auf dem in § 35 umschriebenen Arbeitsgebiet in +oder außerhalb Jena errichtet oder übernommen werden. + +Unternehmungen der zuletzt gedachten Art können jedoch jederzeit nur +eingeleitet werden durch den Vorstand eines der jeweils bestehenden +Stiftungsbetriebe, im Sinne einer Geschäftsaktion des letzteren, und +sollen nicht zulässig sein gegen den einstimmigen Einspruch des +Vorstandes eines der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe. + + +§ 37. + +[Sidenote: Veräußerung von St.-Betrieben.] + +Nach Sinn und Zweck der Stiftung ist unbedingt ausgeschlossen, daß sie +ihrer Besitztitel auf die gegenwärtigen Stiftungsbetriebe oder der +diesbezüglichen vertragsmäßig gegebenen Anrechte durch Verkauf oder +Abtretung, oder der Last eigener Verwaltung derselben durch Verpachtung, +Aufnahme neuer Sozien oder dergleichen jemals ganz oder teilweise sich +entledigen dürfte. + +Das Gleiche soll auch hinsichtlich jedes andern, etwa in Zukunft von der +Stiftung im Gebiet des Deutschen Reiches begründeten oder übernommenen +neuen Betriebsunternehmens dann in Geltung treten, wenn dasselbe einmal +durch fünf Jahre oder länger im Besitz oder Mitbesitz der Stiftung +gewesen ist. + +Sollte zu irgend einer Zeit die weitere Fortführung eines unter die +obigen Vorschriften fallenden Stiftungsbetriebs ohne Schädigung oder +Gefährdung der übrigen oder der Stiftung selbst unmöglich werden, so ist +dieser Betrieb unter tunlichster Schonung der beteiligten Interessen +endgültig aufzulösen, seine Firma aber nach Abwicklung aller +Verbindlichkeiten endgültig zu löschen. + + +§ 38. + +[Sidenote: Eintreten der St. in Gesellschaftsverhältnisse.] + +Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues +gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit einem +andern, so muß der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorsehen, daß mit +dem Ausscheiden des ursprünglichen Sozius aus der aktiven Teilnahme an +der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an die Stiftung zur alleinigen +Vertretung und Verwaltung überzugehen habe. + +Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen. + +=Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Beteiligungen, der in +§ 35 Abs. 3 genannten Art.= + + +§ 39. + +[Sidenote: Verlegung der St.-Betriebe von Jena.] + +Eine Verlegung der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe an Orte außerhalb +der nächsten Umgebung von Jena ist unstatthaft. + + +§ 40. + +[Sidenote: Allgemeine Direktiven für die Geschäftspolitik der +St.-Betriebe.] + +Gemäß den in § 1 der Stiftung zugewiesenen Aufgaben hat ihre +geschäftliche Aktion unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt als Ziel +zu verfolgen nicht sowohl möglichste Mehrung der Reingewinne oder +Betriebsüberschüsse ihrer Unternehmungen, als vielmehr die Steigerung +des wirtschaftlichen Gesamtertrages, welchen diese Unternehmungen dem +ganzen in ihnen vereinigten Personenkreis, die Stiftung als Unternehmer +einbegriffen, mit Aussicht auf längeren Fortbestand noch zu gewähren +vermögen. + +Dabei ist jedoch stets darauf hinzuwirken, daß der Stiftung, als dem +unpersönlichen Träger der Organisationen, derjenige Anteil an dem Ertrag +der gemeinsamen Tätigkeit noch verbleibe, welcher in der organisierten +Arbeit nicht von den einzelnen, auch nicht in ihrer Gesamtheit, +persönlich erarbeitet ist, sondern als Ausfluß der Organisation selbst, +der durch sie erhaltenen Kontinuität aller Tätigkeit und der in ihr +fortwirkenden Leistungen aller Vorgänger angesehen werden muß; welcher +Anteil, indem er gerechterweise allen einzelnen vorenthalten bleibt, +gerechterweise den dauernden Interessen ihrer Gemeinschaft und Zwecken +des allgemeinen Wohls zu dienen hat. + + +§ 41. + +[Sidenote: Maßstab für die wirtschaftliche Gesamtleistung der +St.-Unternehmungen.] + +Um für die Organe der Stiftung wesentliche Unterlagen für eine +sachgemäße Anwendung der in § 40 ausgesprochenen Richtschnur immer +evident zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr der gemäß § 23 festgestellte +bilanzmäßige Reingewinn eines jeden Stiftungsbetriebes ohne Rücksicht +auf die Höhe des Betriebskapitals zu berechnen nach seinem Verhältnis +zum gesamten Lohn- und Gehaltkonto des Betriebs in demselben +Geschäftsjahr, also derjenige Prozentsatz vom gesamten Arbeitsertrag +aller mittätigen Personen nachzuweisen, der dem Betrieb als +Unternehmergewinn geblieben ist. + +Daneben ist, so genau es angeht, zu veranschlagen, welcher +durchschnittliche Prozentsatz von jenem Personalunkostenkonto in +Ansehung der hierfür maßgebenden Faktoren jeweils als durch die in Titel +V dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten besonderen Lasten +zum voraus belegt anzusehen, also als jährlicher Mindestbetrag dem +Reservefonds zuzuführen und von dem zuerst bestimmten Prozentsatz in +Abzug zu bringen ist, um denjenigen Bruchteil vom Arbeitsertrag des +Personals zu erhalten, welcher dem Betrieb als wirklicher Nettogewinn +aus der Organisation zugekommen ist. + +In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Organisation als +Wirtschaftsfaktor auf dem in Frage stehenden Industriegebiet ist die +Lage eines Stiftungsbetriebes als der in § 40 Abs. 2 ausgesprochenen +grundsätzlichen Forderung nach dem jetzt gegebenen Maßstab genügend nur +dann anzusehen, wenn der zuletzt bezeichnete Nettoanteil der Stiftung am +Gesamtertrag in Jahren, die nicht ungewöhnlich ungünstige +Wirtschaftsbedingungen aufweisen, mindestens noch ein Fünftel vom Anteil +der Gesamtheit der mittätigen Personen und zugleich nicht weniger als +ein Zehntel der Jahresausgabe erreicht. + + +§ 42. + +[Sidenote: Ideale Aufgaben der St.-Betriebe.] + +Bei den Bemühungen um die Erhaltung und Mehrung der Wirksamkeit der +Stiftung nach der wirtschaftlichen Seite hin ist fortgesetzt im Auge zu +behalten, daß gemäß den in § 1, A bezeichneten Stiftungszwecken ihre +Unternehmungen neben dem Erwerb auch dem allgemeinen Fortschritt der in +ihnen vertretenen technischen Künste, der Steigerung ihrer Leistungen +und dadurch mittelbar den Interessen der wissenschaftlichen Forschung, +sowie erhöhtet Befriedigung der auf diese Künste angewiesenen +Bedürfnisse der Technik und des bürgerlichen Lebens dienen sollen. + +Im Aufgabenkreis der Stiftungsbetriebe und im natürlichen Auftrag ihrer +Leiter liegt es also, auch solcher Zwecke nach Kräften sich anzunehmen, +deren Verfolgung unmittelbaren Vorteil nicht verspricht, aber geeignet +erscheint, allgemeine Interessen der feintechnischen Industrie oder +besondere Angelegenheiten ihrer Technik oder besondere Bedürfnisse der +Wissenschaft und des praktischen Lebens innerhalb der Stiftungsbetriebe +zu befördern. + + +§ 43. + +Die Organe der Stiftung haben besonders darauf hinzuwirken, daß auch in +Zukunft die Stiftungsbetriebe fortgesetzt und in möglichstem Umfang an +solchen Aufgaben ihres Arbeitsgebietes sich betätigen, welche technisch +hochstehende Einzelarbeit erfordern und welche deshalb, wenn sie auch +wirtschaftlich wenig Vorteil bringen, dem Ganzen ein höheres Niveau +technischer Leistungsfähigkeit erhalten und ein Gegengewicht gegen die +Routinetendenz rein fabrikatorischer Tätigkeit darbieten. + + +§ 44. + +[Sidenote: Beschränkung der Patentnahme.] + +In bezug auf solche aus dem Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe +hervorgehende neue Erzeugnisse, Verbesserungen u. dergl., welche ihrer +Bestimmung nach wesentlich Zwecken des Studiums und der +wissenschaftlichen Forschung dienen, darf auch in Zukunft eine +Beschränkung des Wettbewerbes anderer durch Patentnahme oder ähnliche +Maßregeln nicht herbeigeführt werden. + + +Titel IV. + +Reservefonds. + +Substanz. + +§ 45. + +[Sidenote: Zweck u. Bestandteile des Reservefonds (R. F.)] + +Behufs möglichster Sicherung dauernder Erfüllung der in diesem Statut +den Stiftungsbetrieben auferlegten Pflichten und der der Stiftung selbst +zugewiesenen Aufgaben hat die Stiftung aus den Überschüssen der +Geschäftsunternehmungen und den sonstigen Erträgnissen ihres jeweiligen +Vermögens einen vom Geschäftsvermögen der Stiftungsbetriebe +abgesonderten Reservefonds anzusammeln und diesen tunlichst auf solche +Höhe zu bringen, bezw. nach zeitweiliger Minderung seines Bestandes +wieder zu solcher Höhe zu ergänzen, daß in ihm enthalten ist: + +I. Das Deckungskapital für alle jeweils den Geschäftsfirmen auf Grund +der §§ 72, 73 oder auf Grund von besonderen Anstellungsverträgen und der +Stiftung selbst aus sonstigen Verträgen tatsächlich erwachsenen +Rentenverpflichtungen, alle einzelnen Posten nach ihrem wahrscheinlichen +Kapitalwert veranschlagt -- soweit dieses Deckungskapital hinausgeht +über ein Drittel des Buchwertes des der Stiftung gehörigen sonst +unbelasteten Betriebskapitals der Stiftungsfirmen. + +II. An Rücklagen: + +a) eine Personallasten-Reserve zur Sicherung der Deckung demnächst zu +gewärtigender Pensionsansprüche gegen die Geschäftsfirmen und etwaiger +auf Grund des § 77 dieses Statuts nötig werdender Aufwendungen, in Höhe +von einem Drittel des jährlichen Lohn- und Gehalt-Kontos der +Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der letztverflossenen drei +Geschäftsjahre; + +b) ein Erneuerungs- und Betriebserweiterungs-Fonds für die +Geschäftsunternehmungen, in Höhe von einem Drittel des jeweiligen +Buchwertes aller der Abnutzung unterliegenden Betriebsmittel (Gebäude, +Maschinen etc.); + +c) eine allgemeine Rücklage zur Sicherung der Aktionsfähigkeit der +Stiftung und ihrer Geschäftsfirmen, sowie zur Deckung etwa eintretender +Betriebsausfälle oder Verluste, im Betrag einer durchschnittlichen +Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der +letztverflossenen drei Geschäftsjahre, gemäß der Vorschrift in § 23 +dieses Statuts berechnet. + + +§ 46. + +[Sidenote: Substanz des R. F.] + +Als dem Reservefonds der Stiftung zugehörig haben alle nicht besonderen +stiftungsgemäßen Zwecken gewidmeten Vermögensobjekte zu gelten, welche +jeweils im Eigentum der Stiftung und nicht im Geschäftsvermögen der +Stiftungsfirmen, als Bestandteile des Betriebskapitals dieser, sich +befinden. + + +§ 47. + +[Sidenote: Mindestzuweisungen an den R. F.] + +So lange der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe noch nicht +erreicht, bezw. nach stattgehabter Minderung noch nicht wiedererreicht +hat, soll ihm von Jahr zu Jahr nicht weniger als die Hälfte aller nach +Deckung etwaigen Kapitalbedarfs der Stiftungsbetriebe je noch verfügbar +bleibenden Betriebsüberschüsse und Zinserträge zugeführt werden. Jedoch +sind Aufwendungen für stiftungsgemäße Zwecke nach § 1, B bis zum +jährlichen =reinen Zinsabwurf (Saldo) des Stiftungsvermögens=[48] +jederzeit zulässig[49]. + +[Sidenote: Entnahmen aus dem R. F.] + +Herausnahmen aus dem Kapitalbestand des Reservefonds dürfen in dieser +Zeit, =außer zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen=, für keine +anderen Zwecke als für solche der Geschäftsunternehmungen erfolgen. + +Die vertragsmäßige Abzahlung fremder Kapitalposten im Betriebskapital +der Geschäftsfirmen darf bis zum gedachten Zeitpunkt aus dem +Kapitalbestand des Reservefonds nur insoweit erfolgen, als Heranziehen +andern fremden Kapitals in Form unkündbarer amortisierbarer Anleihe +nicht möglich wäre, außer zu höherm Zinsfuß als ein Prozent über dem +jeweiligen Hypothekenzinsfuß. + + +§ 48[50]. + +=Ist weggefallen.= + + +§ 49. + +[Sidenote: Beschränkung der Ansammlung des R. F.] + +Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, ist ihm +von da ab nicht mehr als die Hälfte der jährlich verfügbar bleibenden +Betriebsüberschüsse und Zinserträge zuzuführen und, wenn der nicht auf +Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds das Einundeinhalbfache des +nach § 45 sich ergebenden Gesamtbetrages überschreitet, nicht mehr als +ein Viertel dieser Überschüsse. + + +§ 50. + +[Sidenote: Verbot weiterer Erhöhung des R. F.] + +Ist der Reservefonds zu irgend einer Zeit so weit angewachsen, daß er +außer dem im § 45 unter I benannten, den dritten Teil des buchmäßigen +Anteils der Stiftung am Betriebskapital der Stiftungsfirmen +überschreitenden Deckungskapital die unter II a bis c dort bezeichneten +Rücklagen mit dem Doppelten der in § 45 angegebenen Beträge enthält, so +soll von da ab, so lange diese Voraussetzung fortbesteht, weitere +Vermögensansammlung außerhalb des Betriebskapitals der Stiftungsbetriebe +der Carl Zeiss-Stiftung versagt sein. + + +§ 51. + +[Sidenote: Ausgabezwang bezw. des Geschäftsgewinnes. Ausgabezwang bezw. +der Zinsen des R. F.] + +Nach Eintritt des in § 49 vorgesehenen Falles hat die Stiftung +mindestens die Hälfte, bezw. mindestens drei Viertel, der jeweils +verfügbar bleibenden Jahresüberschüsse aus den Erträgnissen der Betriebe +und dem Zinsabwurf des Reservefonds, und nach Eintritt des in § 50 +gedachten Falles diese gesamten Jahresüberschüsse für aus § 1, B +stiftungsgemäße Zwecke nach den Bestimmungen in Titel VII dieses Statuts +fortgesetzt zur Verausgabung zu bringen. Jedoch bleibt jederzeit +gestattet, Überschüsse, welche nach § 49 oder § 50 zur Verwendung +bestimmt sind, behufs Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen +Aufwendungen für zum voraus bestimmte Zwecke, in Form von besondern +Fonds zeitweilig noch im Reservefonds der Stiftung zu belassen. + + +_Verwaltung_. + +§ 52. + +[Sidenote: Normen für die Vermögensanlagen des R. F.] + +Für die Vermögensanlagen des Reservefonds soll jede Art von Spekulation, +sei es auf Konstellationsgewinn, sei es auf hohe Zinsen, unbedingt +ausgeschlossen sein, im übrigen aber keine Beschränkung wegen besonderer +Sicherheitsanforderungen bestehen. + +Ein Teil seines Vermögensbestandes ist in Grundbesitz, ein anderer Teil +dagegen, =in möglichst liquider Form und zwar zu einem angemessenen +Betrag auch in sicheren ausländischen Werten anzulegen=[51]. + + +§ 53. + +[Sidenote: Desgl. für die Verwahrung der Bestände des R. F.] + +Im übrigen ist das den Reservefonds bildende Vermögen der Carl +Zeiss-Stiftung nach den jeweilig für die Verwahrung und Verwaltung von +Staatsgeldern geltenden Normen zu verwahren und zu verwalten, jedoch +ohne daß hierdurch dem Staat eine Haftpflicht erwachsen darf. + +Insoweit Vermögensobjekte der Stiftung oder Besitztitel begründende +Urkunden bezüglich solcher nicht nur vorübergehend für kurze Zeit +zusammen mit Staatsgeldern verwahrt werden, muß das Eigentum der +Stiftung an ihnen jederzeit offensichtlich gehalten werden. + +Insoweit dergleichen Objekte abgesondert verwahrt werden, sind sie unter +doppeltem Verschluß, seitens des Kassebeamten und eines Beauftragten der +Stiftungsverwaltung, zu halten. + +=Für Barmittel, die zur Bestreitung von Ausgaben bereit gehalten werden +müssen, sowie für Zinsscheine der zum Reservefonds gehörigen Wertpapiere +soll es jedoch nur des Verschlusses seitens des Kassebeamten bedürfen.= + + +§ 54. + +[Sidenote: Trennung der Bestandteile des R. F.] + +Die in § 45 aufgezählten Bestandteile des Reservefonds sollen bei der +Verwaltung des Fonds weder getrennter Rechnungsführung noch +tatsächlicher Absonderung, sondern nur buchmäßiger Scheidung +unterliegen. + +Nach der jährlich zu erneuernden Berechnung des in § 45 unter I +bezeichneten Deckungskapitals für alle laufenden Rentenverpflichtungen +der Stiftungsbetriebe und der Stiftung ist das gesamte buchmäßige +Vermögen des Reservefonds mit Beginn eines jeden Geschäftsjahres, nach +buchmäßiger Dotierung der etwa gemäß § 51 zur zeitweiligen Ansammlung +von Überschüssen für vorausbestimmte Zwecke angelegten Separatkonten, in +seinem in Abteilung II einzustellenden Betrag auf die drei Konten =a=, +=b= und =c= rechnerisch zu verteilen nach Verhältnis der drei +Grundsummen, welche nach § 45 jeweils sich ergeben. + + +§ 55. + +[Sidenote: Verfügung über den R. F. und Verwaltung desselben.] + +Die Verfügung über den Reservefonds und die Verwaltung desselben +untersteht allein der Stiftungsverwaltung, vorbehaltlich der aus Titel +II dieses Statuts sich ergebenden Rechte der Vorstände der +Stiftungsbetriebe. + +Über seinen Stand, die Art seiner Anlagen und seinen Zinsertrag sind der +Stiftungskommissar und die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe +fortdauernd unterrichtet zu halten. + + +Titel V. + +Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den +Stiftungsbetrieben. + +_Persönliche Rechte._ + +§ 56. + +[Sidenote: Neutralität bei Anstellung und Beförderung der Angestellten +und Arbeiter.] + +Bei Anstellung der Beamten der Stiftung und der Stiftungsbetriebe, der +Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne Ansehen der +Abstammung, des Bekenntnisses und der Parteistellung verfahren werden. + +Die Fortsetzung der eingegangenen Anstellungs- und Arbeitsverträge, +sowie die Beförderung der Angestellten und Arbeiter in Hinsicht auf +Funktion und Entlohnung darf nur von ihren Fähigkeiten und Leistungen, +der Pflichtmäßigkeit ihres dienstlichen Verhaltens und von Rücksichten +auf andere wesentliche Interessen des Betriebs abhängig gemacht werden, +vom außerdienstlichen Verhalten aber nur insoweit, als dasselbe die +Erfüllung ihrer Dienstpflichten oder ihr persönliches Ansehen in +Rücksicht auf bürgerliche Ehre und gute Sitte berührt. + + +§ 57. + +[Sidenote: Zulässiger Inhaltsbereich der Dienstverträge.] + +Das in den Stiftungsbetrieben durch den Dienstvertrag begründete +Pflichtverhältnis der Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter zur +Stiftung, zu ihrer Firma und zu allen Vorgesetzten erstreckt sich +lediglich auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung und die sonstigen +Dienstgeschäfte, und zwar in Hinsicht auf folgende Punkte: + + Art und Maß der Arbeitsleistung und der sonstigen Obliegenheiten; + + Leitung und Beaufsichtigung der dienstlichen Tätigkeit durch die + dazu bestellten Organe; + + Obhut über Eigentum der Firma und Eigentum Fremder, welches + einzelnen oder mehreren vermöge ihrer dienstlichen Tätigkeit + anvertraut oder zugänglich ist, und Wahrung sonstiger ihnen darin + anvertrauter Interessen der Firma und Fremder; + + Wahrung von Sicherheit und Ordnung in Betrieb und Verwaltung; + + Verkehr der einzelnen mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und + Untergebenen innerhalb des Dienstes; + + Schutz von Eigentum und sonstigen Interessen der + Betriebsangehörigen, insoweit solches Eigentum den Angestellten und + Arbeitern vermöge des Dienstverhältnisses zugänglich ist, oder + solche Interessen ihnen darin anvertraut sind; + + Wahrung solcher Rücksichten, welche den in Vertrag Stehenden aus + Treu und Glauben gegenseitig, also je in gleicher Art auch der + Firma und ihren Vertretern dem einzelnen Angestellten und Arbeiter + gegenüber obliegen. + +Verpflichtungen, welche in keinem von diesen Punkten auf die dienstliche +Tätigkeit Bezug haben, können niemand auferlegt werden. Handlungen und +Unterlassungen, welche in keinem von diesen Punkten die dienstliche +Tätigkeit berühren, begründen unbeschadet ihrer sonstigen Beurteilung +keine Verletzung des Dienstvertrags oder vertragsmäßiger Pflichten. + +Anordnungen, welche behufs Beaufsichtigung der in Lehrvertrag stehenden +Lehrlinge und der unter 18 Jahre alten Betriebsangehörigen getroffen +werden, fallen nicht unter die Beschränkungen dieses Paragraphen. + + +§ 58. + +[Sidenote: Gewährleistung persönlicher Freiheit außerhalb des Dienstes.] + +In der freien Ausübung =der allgemeinen=[52] persönlichen und +=staat=sbürgerlichen Rechte außerhalb des Dienstes darf, abgesehen von +der Beaufsichtigung von Lehrlingen und unter 18 Jahre alten Personen, +niemand unmittelbar oder mittelbar behindert werden. + +In der Vertretung ihrer Interessen, einzeln oder gemeinsam, innerhalb +der Grenzen des gesetzlich Erlaubten, und[53] der im Anstellungs- oder +Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten, dürfen die Angehörigen der +Betriebe in keiner Art beschränkt werden. + + +§ 59. + +[Sidenote: Anstellung auf Lebenszeit.] + +Der Anstellungsvertrag der auf Lebenszeit angestellten Beamten darf +Dienstentlassung nur vorsehen wegen grober Pflichtverletzung, wegen +fortgesetzter Vernachlässigung der Obliegenheiten und wegen solcher +Anstände im außerdienstlichen Verhalten, welche bürgerliches Ansehen +oder persönliches Vertrauen aufheben, Pensionierung nur wegen solcher +Tatsachen, welche auch dem Angestellten vertragsmäßigen Anspruch auf +Pensionierung geben. + +Außerdienststellung dieser Beamten ohne vertragsmäßig begründete +Dienstentlassung oder Pensionierung ist unzulässig. + + +§ 60. + +[Sidenote: Konkurrenzklausel.] + +Vertragsmäßige Beschränkungen hinsichtlich der Tätigkeit nach etwaigem +Austritt aus dem Dienst der Stiftungsbetriebe dürfen nur den gemäß § 59 +auf Lebenszeit angestellten Beamten auferlegt werden. + + +§ 61. + +[Sidenote: Arbeitszeit der Lohnarbeiter.] + +Der Arbeitsvertrag darf die im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden +Angehörigen der Stiftungsbetriebe nur zu einer bestimmten täglichen +Arbeitszeit verpflichten, die in den Arbeiten des laufenden Betriebs +nicht länger als neun Stunden sein soll. + +[Sidenote: Überarbeit.] + +Zur Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit im Betrieb darf, außer +für den Fall einer stattgehabten Betriebsstörung, niemand verpflichtet +oder angehalten werden. + +Vereinbarungen wegen zeitweiliger Leistung von Überarbeit im ungestörten +Betrieb dürfen nicht für länger als vier Arbeitswochen verbindlich +gemacht werden. + + +§ 62. + +[Sidenote: Urlaub.] + +Alle über 18 Jahre alte, nicht in vertragsmäßigem Lehrverhältnis +stehende Angehörige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch auf Urlaub für +zwölf Arbeitstage jährlich, wegen dessen Benutzung sie auf Vereinbarung +mit der Geschäftsleitung des Betriebes oder deren Beauftragten +angewiesen sind. + +Ordnungsmäßig beantragter Urlaub auf nicht mehr als drei Arbeitstage, im +einzelnen Fall und innerhalb eines Monats, darf nur wegen erweislichen +besonderen Nachteils für die Firma oder für andere Betriebsangehörige +verweigert werden. + +Allgemeine Beschränkung alles Urlaubsanspruchs auf einzelne +Zeitabschnitte im Jahre ist nur hinsichtlich solcher zulässig, die mit +kontinuierlichem Feuer arbeiten, oder sonst an Arbeiten beteiligt sind, +deren Unterbrechung regelmäßig mit besonderem Nachteil verbunden ist + +Angehörigen der Betriebe, Arbeitern wie Beamten, welche zu +ehrenamtlicher Tätigkeit im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst berufen +werden, muß der zu ordnungsmäßiger Ausübung dieser Tätigkeit nötige +Urlaub auf ihren Antrag stets gewährt werden. + + +§ 63. + +[Sidenote: Verwaltung der Krankenkasse.] + +Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe soll auch in Zukunft der +Selbstverwaltung der Versicherten in der Art unterstellt bleiben, daß, +abgesehen von der gesetzlich gebotenen Mitwirkung der Vertreter des +Betriebsunternehmers, die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe nicht +mitbeschließend, sondern nur beratend und die Statutenmäßigkeit des +Verfahrens beaufsichtigend, Einfluß auf ihre Verwaltung ausüben. + + +§ 64. + +[Sidenote: Arbeitervertretungen.] + +Arbeitervertretungen in den Stiftungsbetrieben, welchen Befugnisse +zustehen sollen gegenüber der Gesamtheit einer Arbeiterschaft oder einem +nicht nur auf Lehrlinge und unter 18 Jahre alte Personen beschränkten +Kreis derselben oder gegenüber der Geschäftsleitung des Betriebes, +müssen gänzlich aus direkter geheimer Wahl seitens der sämtlichen über +18 Jahre alten Betriebsangehörigen hervorgehen, von Jahr zu Jahr +gänzlicher Erneuerung unterliegen und aus nicht weniger als zwölf +Mitgliedern bestehen; die Wählbarkeit zu ihnen muß aber beschränkt sein +auf volljährige, seit mindestens einem Jahr im Betrieb tätige, im +gewöhnlichen Lohnverhältnis stehende Arbeiter und darf weitern +Beschränkungen nicht unterworfen sein. + +Sie sind befugt, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung ihres +Betriebes zusammenzutreten und haben das Recht, in allen Angelegenheiten +ihres Betriebes auf ihren Antrag von dieser Geschäftsleitung gehört zu +werden. + + +§ 65. + +[Sidenote: Strafen.] + +Gegen alle Strafen, welche von der Geschäftsleitung eines Betriebs oder +deren Vertretern auf Grund der Betriebsordnung oder auf Grund sonstiger +Satzungen ausgesprochen werden können, muß Berufung auf richterliche +oder schiedsrichterliche Entscheidung oder Berufung an eine den +Vorschriften des § 64. entsprechende Arbeitervertretung zugelassen +bleiben. + + +_Wirtschaftliche Anrechte im Dienstverhältnis._ + +§ 66. + +[Sidenote: Gewährleistung eines festen Zeitlohns.] + +Alle Arbeiter und Geschäftsgehifen in den Stiftungsbetrieben müssen +gegen einen mit jedem zum voraus vereinbarten festen Zeitlohn, pro Woche +oder pro Monat, eingestellt werden. + +Dieser ist auch für die in die Arbeitswoche fallenden gesetzlichen +Feiertage fortzugewähren, im übrigen aber nur nach Verhältnis der +tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, soweit Verkürzung dieser nach dem +eigenen Willen des Betreffenden oder durch Behinderung auf seiner Seite +oder infolge von gleichzeitiger Abwesenheit der Mehrheit in einer +Betriebsabteilung stattgefunden hat, und nicht § 70 zur Anwendung kommt. + + +§ 67. + +[Sidenote: Verbot bezw. Einschränkungen der Herabsetzung des Zeitlohns.] + +Der feste Lohn oder Gehalt, der in einem Stiftungsbetrieb einem +Arbeiter, Geschäftsgehilfen oder Beamten einmal ohne ausdrücklichen +Vorbehalt gewährt, oder ungeachtet solchen Vorbehalts für länger als ein +Jahr einmal fortgewährt worden ist, darf auch bei zeitweiliger, oder +dauernder Verkürzung der täglichen Arbeitszeit nicht wieder herabgesetzt +werden, sofern nicht der Betreffende zu ordnungsmäßiger Fortsetzung +seiner früheren Tätigkeit unfähig wird und deshalb, oder sonst aus +Gründen, die in seiner Person liegen, zu einer andern Arbeitsstellung im +Betrieb übergeht. + + +§ 68. + +[Sidenote: Zuschläge bei Überarbeit pp.] + +Für vereinbarungsmäßig geleistete Über- oder Feiertagsarbeit +muß, soweit solche nicht zum Ersatz für Arbeitsausfall durch +Betriebsunterbrechungen dient, den im gewöhnlichen Lohnverhältnis +stehenden Personen neben dem entsprechenden Zeit- oder Stücklohn stets +eine im Arbeitsvertrag zum voraus festgesetzte besondere Vergütung von +nicht weniger als 25 Prozent des festen Zeitlohnes gewährt werden. + + +§ 69. + +[Sidenote: Lohngarantie bei Akkordarbeit.] + +Bei aller Akkord- oder Stückarbeit ist der dem Arbeiter zukommende feste +Zeitlohn nach Verhältnis der aufgewandten Arbeitszeit als +Mindestverdienst zu gewährleisten. + + +§ 70. + +[Sidenote: Bezahlter Urlaub.] + +Arbeiter und Geschäftsgehilfen, welche über 21 Jahre alt und seit +mindestens einem Jahr im Dienst von Stiftungsbetrieben gewesen sind, ist +für jährlich sechs Arbeitstage vereinbarungsgemäß nach § 62 Abs. 1 +erteilten Urlaubs der feste Zeitlohn fortzugewähren. + +Betriebsangehörigen, welche Urlaub auf Grund des § 62 Abs. 4 genommen +haben, ist der feste Zeitlohn oder Gehalt für die ganze Dauer des +erforderlichen Urlaubs fortzugewähren, soweit ihnen nicht entsprechende +Entschädigung für Zeitaufwand aus öffentlichen Mitteln zusteht. + + +§ 71. + +[Sidenote: Mindestsätze der Krankenkasse.] + +Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe darf auch in Zukunft den +Versicherten nicht weniger bieten, als + + volle Kassenleistung für ein halbes Jahr; + + drei Viertel des versicherungsfähigen Lohnes als Krankengeld; + + Mitversicherung der nächsten Familienmitglieder; + + freie Wahl des Arztes unter den approbierten Ärzten des Wohnortes; + + Beitragsleistung der Betriebsinhaber gleich dem Gesamtbeitrag aller + Versicherten im Jahr. + +Ausdehnung der Kassenleistungen auf ein ganzes Jahr hat einzutreten, +wenn die Generalversammlung der Krankenkasse solche beantragt. + + +_Pensionsrechte._ + +§ 72. + +[Sidenote: Pensionsanspruch.] + +Beamte, Geschäftsgehilfen und Arbeiter, welche vor Vollendung ihres 40. +Lebensjahres in den Dienst eines Stiftungsbetriebes eingetreten sind, +haben nach fünfjähriger Dienstzeit klagbaren Anspruch auf Pension gegen +ihre Firma, sowohl für sich selbst, falls sie während des +Dienstverhältnisses durch Alter oder dauernde Krankheit oder sonst ohne +eigenes grobes Verschulden zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit unfähig +werden, wie auch für den Fall ihres Todes zugunsten ihrer +Hinterbliebenen. + +Für die Regelung dieser Ansprüche bleibt hinsichtlich aller nicht in +besonderen Verträgen stehenden Betriebsangehörigen das »Gemeinsame +Pensions-Statut« der Firmen Carl Zeiss und Schott & Gen. vom =1. +September 1897=[54] in seinen Hauptbestimmungen: + + Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit mit Vollendung des =18.=[55] + Lebensjahres; + + Maximalbeträge des pensionsfähigen Monats -- Lohnes oder -Gehaltes + nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit + + =100=[3] Mk., =120=[3] Mk., =140=[56] Mk. für Arbeiter, + =120=[4] Mk., =160=[4] Mk., =200=[57] Mk. für Werkmeister, + Kontoristen und sonstige Geschäftsgehilfen; + + Invalidenpension zwischen dem 5. und dem 15. Dienstjahre 50 Proz. + des jeweils pensionsfähigen Lohnes oder Gehaltes, von da ab um je 1 + Proz. jährlich steigend bis zum 40. Dienstjahre; + + Witwenpension 4 Zehntel, Waisenpension 2 Zehntel, zusammen bis zu 8 + Zehntel, der Invalidenpension; + + Invalidenpension ohne Invalidität als Ruhegehalt nach Vollendung + des 65. Lebensjahres und zugleich mindestens 30jähriger Dienstzeit; + +solange maßgebend, als die Stiftung nicht weitergehende Leistungen +übernommen hat. + + +§ 73[58]. + +=Ist durch die Neuredaktion von § 72 erledigt.= + + +§ 74. + +[Sidenote: Pensionsbeiträge.] [59] Diejenigen aktiven +Geschäftsangehörigen, welche jeweils für den Todesfall Pensionsanspruch +zugunsten von Familienangehörigen haben, können durch das Pensionsstatut +und entsprechende Bestimmungen der Arbeits- und Anstellungsverträge zu +Beiträgen für die Hinterbliebenenpension herangezogen werden. Die +aufzuerlegenden Beiträge können nach Klassen, mit Rücksicht auf Alter +und Familienstand, abgestuft werden, dürfen aber für keine Klasse höher +bemessen werden, wie auf die Hälfte der versicherungstechnischen Prämie +für das durchschnittliche Risiko, welches bei jeder Klasse durch die +Zusicherung von Reliktenpension der Firma erwächst, und dürfen für +keinen einzelnen mehr als drei Prozent seines festen Lohnes oder +Gehaltes betragen. + +Wegen der Pensionen, welche den Geschäftsangehörigen selbst für den +Invaliditätsfall oder als Ruhegehalt zukommen, dürfen auch in Zukunft +Beiträge nicht erhoben werden. + + +§ 75. + +[Sidenote: Gewähr gegen Verlust der Pension oder Verkürzung der +Pensions-Anwartschaft.] + +Gegenüber solchen Geschäftsangehörigen, welche für den Fall ihrer +Invalidität Pensionsanspruch gegen ihre Firma erlangt haben, darf, +nachdem ihre Arbeitsfähigkeit durch Krankheit, oder sonst ohne grobes +Verschulden ihrerseits, erheblich herabgesetzt ist, einseitige Auflösung +des Arbeitsverhältnisses, sofern nicht die in § 79 dieses Statuts +bezeichneten Voraussetzungen verschuldeter Entlassung vorliegen, nur +unter dauernder Gewährung der statutenmäßigen Pension erfolgen. + +Die Pensionierung muß einem solchen gewährt werden, sobald ihm im +Betrieb keine seiner bisherigen Arbeitsstellung angemessene Tätigkeit +mehr geboten werden kann mit höherem Zeitlohn, als die jeweils erlangte +Pensionsanwartschaft als Pension ihm zusichert. + +Wenn ein Arbeiter oder Geschäftsgehilfe aus Gründen, die in seiner +Person liegen, zu einer Arbeitsstellung im Betrieb übergeht, die mit +geringerem Lohn als seine bisherige verbunden ist; so behält er für den +Fall späterer Pensionierung Anspruch auf diejenige Pension als +Mindestleistung, welche ihm zugestanden hätte, wenn seine Pensionierung +zur Zeit des Wechsels der Arbeitsstellung erfolgt wäre. + + +_Auflösung des Dienstverhältnisses._ + +§ 76. + +[Sidenote: Kündigungsfristen.] + +Die beiderseitige Kündigungsfrist darf in den Stiftungsbetrieben für +Arbeiter nicht auf weniger als zwei Wochen, für Geschäftsgehilfen nicht +auf weniger als sechs Wochen festgesetzt werden. + + +§ 77. + +[Sidenote: Abgangsentschädigung, Voraussetzungen und Inhalt des +Anspruchs.] + +Die in kündbaren Verträgen stehenden Beamten, Geschäftsgehilfen und +Arbeiter der Stiftungsbetriebe haben nach im ganzen dreijähriger seit +Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst der Stiftung verbrachter +Dienstzeit klagbaren Anspruch gegen ihre Firma auf Gewährung einer +Entschädigung für Verlust ihrer Stellung, wenn Auflösung des +Dienstverhältnisses seitens der Firma erfolgt, ohne daß sie zur +Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit unfähig geworden sind oder +ihrerseits schuldbare Veranlassung zur Vertragsauflösung gemäß § 79 +dieses Statuts gegeben haben. + +Diese Entschädigung =besteht in der Fortgewähr des von ihnen zuletzt +bezogenen festen Zeitlohns oder Gehalts, für die Dauer des dem Austritt +folgenden halben Jahres=[60]. + +Für solche Geschäftsangehörige, die nach dem Pensionsstatut +Pensionsanwartschaft erlangt haben, soll die Entschädigung nicht weniger +betragen, als der Gesamtbetrag der im Invaliditätsfall zu +beanspruchenden Pension für einen Zeitraum gleich dem vierten Teil der +abgelaufenen, nach den Bestimmungen des Pensionsstatuts +anrechnungsfähigen Dienstzeit; =der die Bezüge nach Abs. 2 übersteigende +Betrag ist alsbald fällig=. + +Wer außer Lehrvertrag, als Arbeiterlehrling, vor vollendetem 16. +Lebensjahr bei einem Stiftungsbetrieb eingetreten ist, hat auf die +zuerst bezeichnete Entschädigung schon dann Anspruch, wenn er ohne sein +Verschulden nach vollendetem 18. Lebensjahr entlassen wird. + +=Eine Abgangsentschädigung wird schon nach sechsmonatiger Dienstzeit +gewährt, wenn die Entlassung nicht aus Gründen erfolgt, die in der +Person des Entlassenen liegen, sondern durch Einschränkung des +Betriebes, Einführung von Fabrikationsverbesserungen oder ähnliche +betriebstechnische Maßnahmen verursacht wird. Die Abgangsentschädigung +besteht in diesen Fällen in der Fortgewähr des zuletzt bezogenen festen +Zeitlohnes oder Gehaltes während des sechsten Teiles der Zeit, die der +Entlassene im Dienst der Firma zugebracht hat, jedoch höchstens bis zur +Dauer eines halben Jahres.= + +Wer die Abgangsentschädigung einmal empfangen hat, gewinnt im Fall +seines Wiedereintritts in einen Stiftungsbetrieb neuen Anspruch bei +nochmaliger Entlassung erst nach Ablauf von drei neuen Dienstjahren, und +bis nach Ablauf des fünften neuen Dienstjahres nur für denjenigen +Betrag, um welchen der neue Anspruch die frühere Leistung +überschreitet. + + +§ 78[61]. + +=Die laufenden Lohn- und Gehaltsbeträge (§ 77 Abs. 2) sind an den +üblichen Zahltagen im Kassenzimmer zu erheben; die Firma ist jedoch +berechtigt, die Zahlung der gesamten Beträge auf einmal zu bewirken.= + +[Sidenote: Übertragbarkeit des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.] + +=Der Anspruch auf Abgangsentschädigung ist nur an solche +Familienangehörige vererblich, deren wesentlicher Ernährer der +Berechtigte zur Zeit seines Todes war. Eine Abtretung und Verpfändung +ist auch, insoweit die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und +der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma +statthaft.= + +=Ist der Anspruch von der Firma bestritten, so kann nur auf Gewährung +der Entschädigung _oder_ Zurücknahme der Dienstentlassung geklagt +werden. Wählt die Firma die letztere, so hat sie für die Zeit von der +Entlassung bis zur tatsächlichen Wiedereinstellung das Gehalt oder Lohn +fortzugewähren.= + +[Sidenote: Erlöschen des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.] + +=Der Anspruch erlischt, falls er nicht binnen 2 Wochen nach dem +Ausscheiden geltend gemacht und erforderlichen Falles binnen weiteren 4 +Wochen eingeklagt wird.= + + +§ 79. + +[Sidenote: Verlust des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei +Verschulden.] + +Der Anspruch auf die in § 77 festgesetzte Abgangsentschädigung ist wegen +schuldbarer Veranlassung nur dann hinfällig, wenn die Auflösung des +Dienstverhältnisses seitens der Firma durch Kündigung oder sofortige +Entlassung begründeterweise erfolgt + +wegen erheblicher Vertragsverletzung, nämlich + + wegen grober Pflichtverletzung in Bezug auf einen von den in § 57 + benannten Punkten -- wobei jede dolose Handlung- oder Unterlassung, + sofern sie gegen eine Vertragspflicht geht, als grobe + Pflichtverletzung gilt; + + wegen fortgesetzter Vertragswidrigkeit -- wobei der Charakter des + Fortgesetzten jedenfalls als festgestellt zu gelten hat, bei + wiederholter Verfehlung, wenn wegen gleichartiger Verfehlung + =innerhalb eines Jahres= ausdrückliche Verwarnung derselben Person + seitens eines Mitgliedes der Geschäftsleitung unter Androhung der + Entlassung vorhergegangen ist; + +wegen Tatsachen, welche ohne Vertragsverletzung einzuschließen wichtige +Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrages ergeben, nämlich + + wegen solcher Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverlässige + Erfüllung der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche Wahrung + anvertrauter Interessen der Firma in Frage stellen müssen -- + vorbehaltlich aller in § 58 gewährleisteten Rechte; + + wegen Trunksucht oder wegen sonstiger fortgesetzter + Ausschweifungen, welche geeignet sind, Gesundheitsschädigung oder + vorzeitige Invalidität herbeizuführen; + + wegen grober Ehrverletzung, tätlicher Beleidigung oder böswilliger + Schädigung gegen Vorgesetzte, gegen Untergebene oder gegen solche + Mitarbeiter, mit welchen der Täter vermöge seiner Arbeitsstellung + dienstlich zu verkehren hat; + + wegen solcher Handlungen, welche die bürgerliche Ehre verletzen, + oder wegen einer Lebensführung, die den guten Sitten zuwiderläuft. + +Ob die Vertragsauflösung nur nach vorheriger Kündigung oder durch +sofortige Entlassung erfolgen kann, richtet sich nach dem bürgerlichen +Recht, ohne Rücksicht darauf, ob im Fall der Vertragsauflösung der +Rechtsnachteil des § 79 eintritt oder nicht. + + +§ 80. + +[Sidenote: Ausschluß des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei +Arbeitsunfähigkeit.] + +Ein Anspruch auf Abgangsentschädigung nach § 77 besteht nicht, wenn der +Arbeiter oder Angestellte zur Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit +unfähig oder durch andere Ursachen an der Fortsetzung seinerseits +gehindert wird. Die in solchen Fällen verbleibenden Ansprüche richten +sich lediglich nach den Bestimmungen der §§ 67 und 72-75 dieses Statuts, +bezw. des auf Grund der letzteren in Geltung stehenden Pensionsstatuts, +und hinsichtlich der vorübergehenden Behinderungen nach den Vorschriften +des § 82. + + +§ 81. + +[Sidenote: Desgleichen bei Pensionierung.] + +Aufkündigung des Arbeits- oder Anstellungsvertrags seitens der Firma +unter dauernder Entbindung von weiteren Dienstpflichten und dauernder +Gewährung der statutenmäßigen Pension ist hinsichtlich der in kündbarem +Vertrag stehenden Personen jederzeit zulässig und begründet keinen +Entschädigungsanspruch aus § 77 dieses Statuts. + + +§ 82. + +[Sidenote: Suspension des Dienstvertrages.] + +Vorübergehende Behinderung in der Erfüllung des Dienstvertrages +begründet hinsichtlich aller derjenigen Betriebsangehörigen, welche nach +§ 77 Anspruch auf Abgangsentschädigung für den Fall unverschuldeter +Entlassung gewonnen haben, nicht Aufhebung, sondern nur Suspension des +Dienstvertrages für die Dauer der Behinderung, wenn diese veranlaßt ist + + durch Rücksichten auf wichtige Interessen des Betriebsangehörigen + oder seiner Familie, wofern die Dienstunterbrechung nach + Vereinbarung mit der Geschäftsleitung erfolgt und nicht länger als + ein Jahr dauert; + + durch Einberufung zum Heeresdienst in gesetzlich gebotener Dauer im + Frieden oder im Krieg; + + durch Untersuchungs- oder Strafhaft, welche die Dauer von sechs + Monaten nicht überschreitet und im letzteren Fall nicht wegen des + zugrunde liegenden Delikts Aufhebung des Vertrags nach § 79 + rechtfertigt. + +Die Suspension bedingt in allen diesen Fällen, daß der +Betriebsangehörige für die Dauer derselben als nicht im Dienst der Firma +stehend anzusehen ist, soweit nicht hinsichtlich der Anrechnung des +Heeresdienstes auf die pensionsfähige Dienstzeit das Pensionsstatut +besondere Bestimmungen trifft. Er behält jedoch das Recht, sofort nach +Aufhören seiner Behinderung in das frühere Dienstverhältnis und alle aus +demselben ihm vorher erwachsenen Anrechte wieder eintreten zu können, +wenn in der Zwischenzeit er nicht unfähig zu ordnungsmäßiger Fortsetzung +der früheren Tätigkeit geworden ist und nicht Tatsachen eingetreten +sind, welche Vertragsauflösung nach § 79 rechtfertigen. + + +§ 83. + +[Sidenote: Urlaub.] + +Urlaub, welcher auf Grund des § 62 dieses Statuts oder auf Grund der +Anstellungsverträge erteilt ist, sowie auch sonstiger Urlaub, der nach +Vereinbarung mit der Geschäftsleitung für nicht länger als drei Monate +oder für noch längere Zeit aus Gesundheitsrücksichten genommen wird, +begründet, auch wenn dabei der Anspruch auf Lohn oder Gehalt zeitweise +aufhört, keine Suspension des Dienstvertrages. Der Beurlaubte gilt für +die ganze Zeit der Dienstunterbrechung in jeder Hinsicht als im Dienst +der Firma verblieben. + +Das Gleiche hat Geltung bei Dienstunterbrechung durch Krankheit für die +Dauer der statutenmäßigen Krankenverpflegung der Betriebskrankenkasse, +auch hinsichtlich solcher, welche dieser nicht angehören. + + +§ 84. + +[Sidenote: Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit.] + +Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit oder den Dienstgeschäften kann +ohne Rücksicht darauf, ob es Vertragsauflösung seitens der Firma gemäß +§79 rechtfertigt, als tatsächliche Aufhebung des Dienstvertrages seitens +des Arbeiters oder Angestellten dann angesehen werden, wenn die +Dienstunterbrechung drei Arbeitstage überschreitet. + + +§ 85. + +[Sidenote: Aufhebung des Dienstvertrages bei Betriebsstörungen.] + +Wenn die Fortsetzung eines Stiftungsbetriebes im ganzen oder in +einzelnen Abteilungen unabhängig vom Willen der Firma, durch +Betriebsstörung oder andere Ereignisse, für längere oder kürzere Zeit +verhindert wird, so begründet dieses Aufhebung des Dienstvertrages wegen +höherer Gewalt nur gegenüber denjenigen Betriebsangehörigen, welche +alsdann nicht in rechtsverbindlicher Form sich verpflichten wollen: + +für die ganze Dauer der Betriebsunterbrechung gegen Fortgewährung ihres +bisherigen festen Zeitlohnes oder Gehaltes ihren Wohnsitz am Ort der +Betriebsstätte oder in dessen Umgebung zu behalten; + +der Geschäftsleitung ihrer Firma jederzeit für Hilfsleistung zur +Beseitigung der Störung und Wiederaufnahme der Arbeit zur Verfügung zu +bleiben; nach Wiederaufnahme des gestörten Betriebes die Hälfte des in +der Zwischenzeit empfangenen, nicht durch entsprechende Arbeitsleistung +abverdienten Lohnes als empfangenen Vorschuß durch Überstunden wieder +abzutragen, soweit solches durch Verlängerung der regelmäßigen +Arbeitszeit um wöchentlich höchstens neun Stunden während der Dauer +eines Jahres angängig ist, wenn innerhalb dieses Zeitraumes der auf die +Überstunden im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit entfallende Zeit- und +Stücklohn von der Firma zurückbehalten wird; + +bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen den gesamten ohne +entsprechende Arbeitsleistung empfangenen Lohn zurückzuerstatten. + + +_Schlußbestimmungen._ + +§ 86. + +[Sidenote: Anrechnung öffentlichrechtlicher Bezüge.] + +Sofern durch die jetzige oder eine zukünftige Gesetzgebung Angehörigen +der Stiftungsbetriebe öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Leistungen +eingeräumt ist, welche der Art nach den in §§ 72, 77 den +Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, können die +ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht werden, als +jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der Betriebsangehörigen +beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets dann, wenn die +Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angehörigen obliegende +Aufwendungen ihrerseits übernommen haben. + + +§ 87. + +[Sidenote: Rechte der Angestellten auswärtiger Niederlassungen.] + +Die in den §§ 56 bis 65 dieses Statuts enthaltenen Vorschriften +haben jederzeit auch für die außerhalb Jena im Dienst von +Stiftungsunternehmungen tätigen Personen Geltung. + +Die Bestimmungen der §§ 66 bis 85 brauchen hinsichtlich dieser +Personen, soweit solche nicht schon vorher einem älteren +Stiftungsbetrieb angehört haben, nicht früher in Wirksamkeit +gesetzt zu werden, als mit Ablauf des fünften Jahres nach +Einrichtung oder Übernahme der betreffenden Zweigniederlassung, +Geschäftsstelle oder selbständigen Betriebsunternehmung durch +die Stiftung. + + +§§ 88[62] u. 89[63] + +=sind weggefallen.= + + +§ 90. + +[Sidenote: Verbot abweichender Vereinbarungen.] + +Die Anstellungsverträge der Beamten und Geschäftsgehilfen, der +allgemeine Arbeitsvertrag und die Betriebsordnungen der +Stiftungsbetriebe, sowie alle für die Betriebe erlassenen besonderen +Satzungen (Pensionsstatut, Krankenkassenstatut etc.) müssen, +vorbehaltlich der durch § 93, Abs. 1 begründeten zeitweiligen +Abweichungen, jederzeit mit den Vorschriften des Titels V dieses Statuts +in dem Sinne in Einklang stehen, daß sie den Angestellten und Arbeitern +in keinem Punkte mindere Rechte und Gerechtsame, als Titel V vorsieht, +gewähren dürfen. + +Verträge, Satzungen und Anordnungen, welche dem widersprechen, sollen +unzulässig und rechtsungültig sein. + + +§ 91. + +[Sidenote: Durchgehende Gültigkeit von Tit. V.] + +Alle Arbeits- und Anstellungsverträge in den Stiftungsbetrieben haben +als unter der Erklärung abgeschlossen zu gelten: daß bezüglich solcher +Punkte, über welche der Vertrag Bestimmungen nicht enthält, zunächst +Titel V des gegenwärtigen Statuts zur Geltung komme und das bürgerliche +Recht nur insoweit, als auch dieses Statut Anordnungen nicht getroffen +hat. + +In den Betriebsordnungen der Stiftungsbetriebe oder in den sie +ersetzenden allgemeinen Arbeitsverträgen ist Titel V dieses Statuts +seinem ganzen Inhalt nach anhangsweise verlautbart zu halten und eine +dem vorangehenden Absatz entsprechende Erklärung besonders +auszusprechen. + + +§ 92. + +[Sidenote: Ausschließbarkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten.] + +Bezüglich solcher Streitfälle aus den Arbeits- und Anstellungsverträgen, +welche Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des Titels V des +gegenwärtigen Statuts zum Gegenstand haben, darf für die nicht in +lebenslänglichen Verträgen stehenden Angehörigen der Stiftungsbetriebe +der ordentliche Rechtsweg nicht durch Vertrag zum voraus allgemein, +sondern nur durch Vereinbarung der Parteien im einzelnen Fall und unter +Garantien ordentlichen Schiedsverfahrens ausgeschlossen werden, außer +insoweit, als etwa hinsichtlich der in gewöhnlichem Lohnverhältnis +stehenden Personen die endgültige Entscheidung bestimmter Streitfragen +einer Arbeitervertretung übertragen wäre, welche den Vorschriften des +§ 64 dieses Statuts entspricht. + + +§ 93. + +[Sidenote: Gültigkeit von Tit. V für das Glaswerk. Neue Betriebe.] + +Für das Personal des Glaswerks treten, so lange das jetzige +Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, alle +Vorschriften des Titels V dieses Statuts nur insoweit in Geltung, als +solches auf Grund des gegenwärtigen Gesellschaftsvertrages oder mit +ausdrücklicher Zustimmung des dermaligen Sozius der Stiftung geschehen +kann. + +Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen im +Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die +alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts, +vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im +Gesellschaftsvertrag besonders festgestellt sein; =die Bestimmung gilt +nicht bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art=. + + +Titel VI. + +Regelung allgemeiner Interessen des Personals der Stiftungsbetriebe. + + +§ 94. + +[Sidenote: Relative Höhe der Beamtengehälter.] + +Die Bezüge der Beamten bei den Stiftungsbetrieben sind in den +verschiedenen Beamtenklassen stets in angemessenem Verhältnis zu +erhalten zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der erwachsenen +Arbeiter in den Betrieben. + +Das höchste Jahreseinkommen, welches einem Beamten, die Mitglieder der +Geschäftsleitungen eingeschlossen, für seine vertragsmäßige +Dienstleistung gewährt wird, darf zur Zeit der Festsetzung nicht +hinausgehen über das Zehnfache vom durchschnittlichen jährlichen +Arbeitseinkommen der sämtlichen über 24 Jahre alten und mindestens drei +Jahre im Betrieb tätigen, in gewöhnlichem Lohnverhältnis stehenden +Arbeiter aller Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der +letztverflossenen drei Geschäftsjahre. + +Die durchschnittliche Höhe aller derjenigen Beamtengehälter, welche +einzeln das Doppelte des vorgedachten durchschnittlichen +Arbeitseinkommens erreichen oder überschreiten, soll nicht mehr als das +Vierfache jenes Arbeitseinkommens betragen. + +Ortszulagen, welche Beamten an Plätzen mit besonders kostspieliger +Lebensführung dieser wegen gewährt werden, sind bezüglich beider +Vorschriften außer Ansatz zu lassen. + + +§ 95. + +[Sidenote: Vergütung für besondere Leistungen.] + +Angehörigen der Stiftungsbetriebe, Arbeitern sowohl wie Beamten, ist im +Fall besonderer erfinderischer oder sonst auf technischen und +wirtschaftlichen Fortschritt gerichteter Betätigung, wenn daraus ihrer +Firma besonderer Vorteil ohne rechtliche Verpflichtung zu Gegenleistung +erwächst, oder im Fall von besonderen Leistungen irgend einer andern Art +zum Nutzen ihrer Firma oder der Stiftung, wenn diese Leistungen über die +pflichtmäßige Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten deutlich hinausgehen, +neben der Entlohnung für die vertragsmäßige Tätigkeit ein der Billigkeit +entsprechender Anteil an den Vorteilen einzuräumen, welche die Stiftung +durch solche Personen gewinnt. + +=Die Entscheidung der Geschäftsleitungen über Ansprüche aus Abs. 1 +unterliegen nicht einer Nachprüfung im Prozeßweg. Eine Verpflichtung zur +Entscheidung besteht nicht, wenn der Anspruch später als vier Wochen +nach Auflösung des Dienstverhältnisses geltend gemacht wird.= + +Bezüge, welche im Sinne dieser Anweisung einzelnen in irgendwelcher Form +zuteil werden nicht für von ihnen erst zu gewärtigende Leistungen, +sondern für besondere Leistungen, die sie tatsächlich vollbracht haben, +fallen nicht unter die Vorschriften des § 94. + + +§ 96[64] + +=ist weggefallen.= + + +§ 97. + +[Sidenote: Revision der Pensionshöhe.] + +Wenn in Zukunft die gemäß §§ 72 oder 73 normierten Maximalsätze der +pensionsfähigen Monatslöhne und Gehälter infolge fortschreitender +Verschiebung des Verhältnisses zwischen Geldwert und Arbeit dauernd in +Mißverhältnis getreten wären zum wirklichen Lohn und Gehalt der aktiven +Betriebsangehörigen, so sind jene Maximalsätze zu erhöhen in dem +Verhältnis, in welchem das durchschnittliche jährliche Arbeitseinkommen +der über 24 Jahre alten Arbeiter der Stiftungsbetriebe gegenüber seinem +dermaligen Stand gestiegen ist. + +Eine Prüfung des Pensionsstatuts unter dem hier bezeichneten +Gesichtspunkte hat mindestens von 10 zu 10 Jahren einmal stattzufinden. + + +§ 98. + +[Sidenote: Lohn- und Gehaltsnachzahlung. (Gewinnbeteiligung).] + +Wenn[65] in einem Stiftungsbetrieb den Betriebsangehörigen neben den zum +voraus festgesetzten Lohn- und Gehaltsbezügen noch Bezüge eingeräumt +werden, deren Höhe in irgend einer Form vom Jahresgewinn der Firma +abhängig gemacht ist (=Lohn- und Gehaltsnachzahlung=)[66], so muß die +Bemessung und Abgewährung solcher Bezüge nach folgenden Grundsätzen +geschehen: + +Sie sind im ganzen für ein Geschäftsjahr auszuwerfen als nachträglicher +prozentualer Zuschlag auf die Summe aller Löhne und Gehalte, welche die +Firma in dem betreffenden Geschäftsjahr auszubezahlen hatte; + +der Prozentsatz dieses Zuschlags auf das Lohn- und Gehaltkonto ist =von +Jahr zu Jahr so zu bemessen, daß unter tunlichster Ausgleichung der +Schwankungen des Geschäftsganges ein angemessenes Verhältnis zwischen +dem Anteil des Personals am wirtschaftlichen Gesamtertrag und dem +Anteil der Stiftung im Sinne der in §§ 40, 41 bezeichneten Richtschnur +sich ergibt[67]=; + +die Festsetzung und spätere Abänderung der speziellen Normen, nach +welchen der Prozentsatz des Zuschlags jeweils berechnet wird, ist +zwischen der Geschäftsleitung und dem Stiftungskommissar zu vereinbaren; + +ein dem ausgeworfenen Prozentsatz entsprechender nachträglicher Lohn- +und Gehaltszuschlag ist ganz gleichmäßig an alle abzugewähren, =die im +Laufe=[68] des Geschäftsjahres als Arbeiter oder Beamte -- nur die +Mitglieder der Geschäftsleitung gemäß § 28 ausgenommen -- im Dienst der +Firma standen, jedem einzelnen nach Verhältnis des gesamten Lohnes oder +Gehaltes, welchen er während des abgelaufenen Geschäftsjahres +tatsächlich bezogen hat. =Bereits ausgeschiedene Geschäftsangehörige +verlieren ihren Anspruch, wenn sie ihn nicht spätestens bis zum 1. April +des folgenden Jahres geltend machen; falls sie Abgangsentschädigung +erhielten oder bei ihrem Ausscheiden die Voraussetzungen des § 79 +vorlagen, steht ihnen ein Anspruch auf Nachzahlung überhaupt nicht zu.= + +=Eine Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs ist auch insoweit als die +Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und der C.P.O. nicht +entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma statthaft.= + +Gewinnbeteiligung nach anderen Grundsätzen als hier vorgesehen darf in +den Stiftungsbetrieben nicht eingeführt werden. + + +§ 99. + +[Sidenote: Beschäftigung von Lehrlingen, jugendl. Arbeitern und Frauen.] + +In den Stiftungsbetrieben sollen Lehrlinge, jugendliche Arbeiter und +weibliche Personen niemals behufs Erlangung billiger Arbeitskraft +beschäftigt werden, vielmehr die beiden ersteren immer nur zum Zwecke +ihrer Ausbildung, für den Industriezweig im allgemeinen oder für die +besonderen Bedürfnisse des Betriebs, und nur in solcher Anzahl als zur +Sicherung genügenden Nachwuchses an gelernten Arbeitern jeweilig geboten +erscheint; die letzteren im Betrieb nur für solche Verrichtungen, welche +Frauen angemessener sind als Männern. + + +Titel VII. + +Verwendung der Überschüsse. + + +§ 100. + +[Sidenote: Verteilung der Überschüsse auf die Zwecke nach § 1, A und B.] + +Die Überschüsse, welche der Carl Zeiss-Stiftung aus den Erträgnissen der +Stiftungsbetriebe und des Reservefonds jeweils zu freier Verfügung +verbleiben, nachdem die in § 1 dieses Statuts sub A angeführten Aufgaben +der Stiftung vermöge statutengemäßer Leitung ihrer geschäftlichen +Unternehmungen schon vollständige Erfüllung gefunden haben und nachdem +zugleich durch Dotierung des Reservefonds gemäß den Vorschriften der +§§ 45-50 die statutenmäßige Sicherung für fortgesetzte Erfüllung jener +Aufgaben beschafft worden ist, sollen stets für die in § 1 sub B +bezeichneten Zwecke der Stiftung Verwendung finden. + +[Sidenote: Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen.] + +Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen für Zwecke nach § 1, B darf +jedoch die Stiftung niemals =über den Zinsbetrag des Reservefonds hinaus +übernehmen=[69]. + + +§ 101. + +[Sidenote: Nähere Erläuterung der Stiftungszwecke. § 1 B Ziff. 1.] + +Im Sinne des § 1 sub B an erster Stelle namhaft gemachten Zweckes liegt +nach der Absicht des Stifters alles, was die in den Stiftungsbetrieben +vertretenen Zweige der feintechnischen Industrie über den nächsten +Interessenkreis der Betriebe hinaus fördern und unmittelbar oder +mittelbar die Leistungen dieser Industrie gegenüber den Aufgaben, welche +die wissenschaftliche Forschung und praktische Bedürfnisse ihr stellen, +erhöhen kann -- mithin alles, was der Weiterbildung ihrer +wissenschaftlichen Grundlagen, der Verbesserung ihrer technischen +Hilfsmittel und erhöhtem Zusammenwirken von Wissenschaft und Technik auf +ihrem Arbeitsfeld zu dienen geeignet ist, nicht minder aber auch alles, +was auf Hebung der wirtschaftlichen Lage des ganzen Industriezweiges und +Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Angehörigen +abzielt. + + +§ 102. + +[Sidenote: Direktiven für § 1 B Ziff. 1.] + +Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in § 101 +umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen: + +durch Inangriffnahme oder Unterstützung wissenschaftlicher Studien und +Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche Aufgaben des genannten +Industriezweiges zum Gegenstand haben und dessen Interessen weiter zu +fördern vermögen -- gleichgültig, ob solche in der Tätigkeit der +Stiftungsbetriebe selbst Anknüpfungen finden und ganz oder zum Teil mit +deren Einrichtungen und durch deren Personal betrieben werden können, +oder ob sie von Fremden veranlaßt sind und ausgeführt werden müssen; + +durch Anregung oder Unterstützung literarischer Arbeiten irgend einer +Art, welche auf die Fachinteressen Bezug haben; + +durch Heranziehen begabter Personen zu höherer Ausbildung auf Kosten der +Stiftung für den Dienst des Industriezweiges, dem die Stiftungsbetriebe +angehören; + +durch persönliche Beteiligung der Beamten der Stiftungsbetriebe an den +Bestrebungen der im letzten Satz des § 101 erwähnten Art und materielle +Unterstützung solcher aus Mitteln der Stiftung. + + +§ 103. + +[Sidenote: Nähere Ausführung zu § 1 B Ziff. 2.] + +Unter dem in § 1 dieses Statuts sub B an zweiter Stelle benannten Titel +sollen alle Aufwendungen gerechtfertigt sein zugunsten gemeinnütziger +Einrichtungen oder Veranstaltungen in Jena und seiner nächsten Umgebung, +welche geeignet sind, das leibliche Wohl, die wirtschaftliche Lage oder +die Lebensannehmlichkeit der in industrieller und kleingewerblicher +Arbeit stehenden Volkskreise zu befördern, oder gewerblicher +Fortbildung, allgemein bildender Belehrung und geistiger Anregung ihrer +Angehörigen zu dienen. + +Einrichtungen und Veranstaltungen, welche unter einem von diesen +Gesichtspunkten zugunsten der Angehörigen der Stiftungsbetriebe +getroffen werden könnten, sind immer tunlichst so zu gestalten oder, +wenn sie zunächst nur für diese Angehörigen getroffen würden, doch mit +der Zeit so auszugestalten, daß sie möglichst weiten Kreisen der +hiesigen arbeitenden Bevölkerung zu gute kommen. + + +§ 104. + +[Sidenote: Politische u. religiöse Neutralität.] + +Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung gemäß § 103 hat jederzeit strenge +Neutralität gegenüber allen politischen und religiösen Parteien zu +wahren. + +Unter keinen Umständen dürfen innerhalb oder außerhalb der +Stiftungsbetriebe Mittel der Stiftung verwandt werden zugunsten von +Einrichtungen, deren Leitung oder Benutzung durch konfessionelle oder +politische Rücksichten beschränkt ist, oder zugunsten von Zwecken, deren +Förderung, möchten sie auch an sich gemeinnützige sein, im gegebenen +Fall mit kirchlichen oder politischen Parteibestrebungen auf irgend eine +Art in Verbindung gebracht ist. + + +§ 104a. + +[Sidenote: Verwaltung der St.-Einrichtungen nach § 101-103.] + +=Die Verwaltung aller Einrichtungen zugunsten der in §§ 101 bis 103 +gedachten Zwecke ist den Mitgliedern der Jenaer Geschäftsleitungen und +dem Stiftungskommissar zu übertragen und von diesen Personen gemäß den +Vorschriften in §§ 10-15 zu führen.= + + +§ 105. + +[Sidenote: Erläuterung zu § 1 B Ziff. 3.] + +Im übrigen sind die verfügbaren Mittel der Carl Zeiss-Stiftung, gemäß +dem in § 1 sub B an dritter Stelle benannten Stiftungszweck, der +Förderung rein wissenschaftlicher Studien und Forschungen im ganzen +Bereich der naturwissenschaftlichen und mathematischen Lehrfächer, ohne +Rücksicht auf die näheren Interessen der Stiftungsbetriebe, nach +Möglichkeit dienstbar zu machen. + +Die Aufwendungen für diesen dritten Zweck sollen, so lange die +Universität Jena besteht, regelmäßig in deren Interessenkreis erfolgen, +insoweit nicht in einzelnen Fällen Anlaß zur Ausführung rein +wissenschaftlicher Arbeiten innerhalb der Betriebe und durch deren +Mitarbeiter gegeben ist. + +Die betreffenden Mittel sind der Universität durch den +»Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung« zuzuführen. + + +§ 106. + +[Sidenote: Ergänzungs-Statut.] + +Hinsichtlich der Verwilligung und Verwendung der Mittel des genannten +Fonds =sind die Bestimmungen des Ergänzungs-Statuts vom 24. Februar/8. +März 1900 maßgebend=[70]. + + +§ 107. + +[Sidenote: Maß der Aufwendungen für wissenschaftliche Zwecke im +Verhältnis zur Höhe des Reservefonds.] + +So lange der Reservefonds der Stiftung noch nicht die in § 45 dieses +Statuts bezeichnete Höhe erreicht oder nach eingetretener Minderung +wieder erreicht hat, bleibt das Maß der Aufwendungen für rein +wissenschaftliche Zwecke dem pflichtmäßigen Ermessen der +Stiftungsverwaltung unter billiger Berücksichtigung der anderen +Interessen der Stiftung anheimgestellt. + +Wenn der Reservefonds die gedachte Höhe überschreitet und seine weitere +Dotierung den Beschränkungen der §§ 49 und 50 dieses Statuts unterliegt, +soll, so lange die Universität Jena besteht, im Durchschnitt von je 3 zu +3 Jahren jedenfalls die Hälfte der zur Verausgabung kommenden +Überschüsse der Stiftung zugunsten der Universität verwendet werden. + +Die andere Hälfte dieser Überschüsse soll nach der Absicht des Stifters +und nach den Voraussetzungen, unter welchen andere die Erweiterung des +Wirkungskreises der Stiftung befördert haben, in erster Reihe für die in +den §§ 101-103 benannten Aufgaben der Stiftung verfügbar gehalten +werden. Insoweit aber Aufgaben solcher Art, deren Erfüllung einem +erheblichen gemeinnützigen Interesse im Sinne der Stiftungszwecke dienen +würde, zeitweilig nicht vorliegen, soll gestattet sein, auch jene zweite +Hälfte der Überschüsse teilweise noch gemäß § 105 für wissenschaftliche +Zwecke der Universität zu verwenden. + + +§ 108. + +[Sidenote: Verfügungsrecht der St. V. u. der G. L.] + +Die Verfügung über die Mittel der Carl Zeiss-Stiftung mit Bezug auf die +in § 1 dieses Statuts sub B namhaft gemachten Zwecke steht der +Stiftungsverwaltung zu. Jedoch haben der Stiftungskommissar und die +Vorstände der Stiftungsbetriebe das Recht, jederzeit Anträge aus § 1, B +stellen zu können und über alle Anträge anderer, sowie über Absichten +der Stiftungsverwaltung, soweit es sich nicht um innere Angelegenheiten +des Universitätsfonds handelt, vor der Beschlußfassung gehört zu werden. + +Übereinstimmenden Anträgen sämtlicher Vorstandsmitglieder der in Jena +bestehenden Stiftungsbetriebe in bezug auf Aufwendungen zugunsten der in +den §§ 101-103 benannten Zwecke ist stets stattzugeben, =sofern +statutengemäß die Mittel vorhanden sind=. Gegen das einstimmige Votum +dieser Personen sind Aufwendungen der genannten Art nicht zulässig. + + +§ 109. + +[Sidenote: Vergütung der Leistungen von Staatsbeamten.] + +Alle Arbeitsleistung, welche in Gemäßheit des § 5 dieses Statuts oder +nach dem Auftrag der Stiftungsverwaltung Staatsbeamte in Angelegenheiten +der Carl Zeiss-Stiftung übernehmen, ist aus Mitteln der letzteren so zu +vergüten, daß dem Staat aus der Beteiligung seiner Beamten an der +Verwaltung der Stiftung auch nicht indirekt Lasten erwachsen. + +[Sidenote: Verbot der Verwendung von St.-Mitteln für andere als +St.-Zwecke. ] Aufwendungen aus Mitteln der Stiftung, die nicht der +Vertretung und Verwaltung derselben dienen oder als Ehrenausgaben in +ihrem nächsten Interessenkreis anzusehen sind, und nicht den +statutenmäßigen Aufgaben nach § 1, B sowie den Bestimmungen dieses +Titels VII entsprechen, sollen jederzeit ausgeschlossen sein. + + +Titel VIII. + +Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung. + + +§ 110. + +So lange der Stifter lebt und verfügungsfähig ist, bleibt diesem +persönlich die Entgegennahme jährlicher Rechnungslegung der +Stiftungsverwaltung über die Vermögensbewegung und den Vermögensbestand +der Carl Zeiss-Stiftung vorbehalten. + +[Sidenote: Zusammensetzung der Rechnungskommission.] + +Nach dieser Zeit ist solche Rechnungslegung regelmäßig nach Schluß eines +jeden Verwaltungsjahres der Stiftung an eine ehrenamtliche Kommission zu +erstatten, welche sich zusammensetzt aus + + dem Kurator der Universität Jena, + + einem vom akademischen Senat je auf drei Jahre zu nominierenden + Vertrauensmann, + + einem Vertrauensmann, welchen die Gemeindevertretung (zur Zeit der + Gemeinderat) der Stadt Jena gleichfalls je auf drei Jahre erwählt, + + den je der Funktionsdauer nach ältesten Vorstandsmitgliedern der + jeweils bestehenden Stiftungsbetriebe, + +insoweit die drei erstgenannten Stellen solchen Auftrag auf +diesbezügliches Ersuchen seinerzeit annehmen mögen. + +Der Auftrag hat für alle als ein rein persönlicher zu gelten. +Hinsichtlich seiner Erfüllung haben die Beauftragten von niemand +Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben. + + +§ 111. + +[Sidenote: Verfahren bei der Rechnungslegung.] + +Für die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung haben die von +den Geschäftsleitungen ordnungsmäßig aufgestellten und vom +Stiftungskommissar anerkannten Jahresbilanzen und statistischen +Aufstellungen der Stiftungsbetriebe, die Empfangsbescheinigung +der zuständigen Universitätskasse sowie die seitens einer +Staatskassenverwaltung aufgenommenen und bescheinigten Inventuren des +Reservefonds ohne weitere Nachprüfung als ordnungsmäßige Belege zu +gelten. Jedoch sind der Kommission überall diejenigen Nachweisungen +vorzulegen, welche die fortgesetzte Übereinstimmung der Verwaltung der +Stiftung mit den Vorschriften dieses Statuts und der dasselbe in Titel +VII ergänzenden Paragraphen der Stiftungsurkunde vom 19. Mai 1889, bezw. +des an ihre Stelle getretenen Ergänzungsstatuts, darzutun erforderlich +erscheinen. + + +§ 112. + +[Sidenote: Protokolle.] + +Nachdem die betreffenden Rechnungsaufstellungen, Belege und ergänzenden +Nachweisungen jedesmal den einzelnen Mitgliedern der gedachten +Kommission zu persönlicher, vertraulicher Einsichtnahme vorgelegen +haben, ist in einer vom Stiftungskommissar geleiteten mündlichen +Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen, in welchem etwa erhobene Bedenken +oder Einwendungen gegen die Ordnungs- oder Statutenmäßigkeit der +Verwaltung vollständig zu verlautbaren sind. -- Die Sammlung dieser +Protokolle aus den letztvoraufgehenden 20 Jahren ist bei allen +nachfolgenden Rechnungslegungen wieder mit zur Vorlage zu bringen. + + +Titel IX. + +Schlußbestimmungen. + + +§ 113. + +[Sidenote: Vertretung der St. bei ev. Wegfall der jetzigen St. V.] + +Sollte infolge von staatsrechtlichen Veränderungen die Bestimmung in § 5 +dieses Statuts bezüglich der Vertretung der Stiftung einmal hinfällig +werden, so soll diese Vertretung, einschließlich der Bestellung des +Stiftungskommissars in sinngemäßer Anwendung des § 5, und die +statutengemäße Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung übergehen an diejenige +Staatsbehörde, welche hinsichtlich der Universität Jena an die Stelle +des als Stiftungsverwaltung fungierenden Departements des Großherzogl. +S. Staatsministeriums tritt, wofern dieselbe innerhalb Thüringens ihren +Sitz hat; andernfalls an die oberste Verwaltungsbehörde innerhalb +Thüringens. + + +§ 114. + +[Sidenote: Verfahren bis zur Neukonstituierung der St. V.] + +Sollte zu irgend einer Zeit eine den Bestimmungen des § 5 oder des § 113 +dieses Statuts entsprechende Stiftungsverwaltung nicht bestehen, so soll +bis zur Neukonstituierung einer solchen die Vertretung und die +Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ohne weiteres auf die jeweils in +Funktion stehende Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte, und falls +letztere nicht mehr bestünde, auf die Geschäftsleitung des ältesten in +Jena oder Umgegend bestehenden Stiftungsbetriebes übergehen. + +Diese Geschäftsleitung soll alsdann kraft dieses Statuts verpflichtet +und legitimiert sein, sofort bei Eintritt gedachten Falls alle nicht zum +Geschäftsvermögen von Stiftungsbetrieben gehörigen Vermögensobjekte der +Stiftung in eigene Verwahrung und Verwaltung zu nehmen, bezw. für +anderweitige ordnungsmäßige Verwahrung und Verwaltung unter ihrer +Verantwortung Sorge zu tragen, und jene Objekte nur an eine diesem +Statut gemäße neue Stiftungsverwaltung wieder herauszugeben. + + +§ 115. + +Die betreffende Geschäftsleitung soll solchen Falls in Vertretung der +Stiftung -- Dritten gegenüber in derselben Form, in welcher sie nach den +Bestimmungen des § 9 dieses Statuts und den jeweils getroffenen +handelsgerichtlichen Anordnungen ihre Firma zu vertreten legitimiert ist +-- für die Dauer eines solchen Provisoriums alle Rechte der +Stiftungsverwaltung auszuüben befugt sein und zwar nach +Majoritätsbeschlüssen des Kollegiums, im Falle von Stimmengleichheit +nach dem Votum des der Funktionsdauer nach ältesten Mitgliedes, jedoch +unter der Einschränkung, daß, wofern nicht der Reservefonds die in § 50 +bezeichnete Höhe erreicht hat, Aufwendungen für Zwecke nach § 1, B +außerhalb der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht +werden dürfen, als es in Erfüllung von Verbindlichkeiten oder in +Fortsetzung von Leistungen geschieht, welche die frühere ordentliche +Stiftungsverwaltung übernommen hatte. + + +§ 116. + +[Sidenote: Auflösung der Stiftung.] + +Sollte die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit infolge der +Auflösung ihrer sämtlichen Betriebsunternehmungen, unter den +Voraussetzungen des § 37, Abs. 3 dieses Statuts oder durch andere +Ereignisse, für weitere ersprießliche Fortsetzung der ihr zugedachten +praktischen Tätigkeit im Gebiet der feintechnischen Industrie keinen +Boden mehr haben und alsdann auch keine andern stiftungsgemäßen +Einrichtungen dauernder Art und von erheblicher Bedeutung besitzen, +deren Fortführung nicht wesentlich nur Vermögensverwaltung wäre, so soll +sie nach Auflösung des letzten Stiftungsbetriebes und Abwicklung aller +Verbindlichkeiten ihr übrig bleibendes Vermögen zur einen Hälfte an die +Gemeinden Jena und Wenigenjena =nach ihrem Ermessen verteilen=, zur +andern Hälfte der Universität Jena, falls diese aber nicht mehr +bestünde, nach Wahl der Stiftungsverwaltung einer andern deutschen +Hochschule, zu weiterer selbständiger Verwendung für im Sinne der +Stiftung liegende Zwecke überweisen und als Rechtssubjekt mit eigenen +Organen zu bestehen aufhören. + + +§ 117. + +[Sidenote: Statutenänderung während der ersten 10 Jahre nach +Inkrafttreten.] + +Bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen +Statuts bleiben Abänderungen und Ergänzungen desselben sowie +deklaratorische Zusätze und geeigneten Falls Neuredaktion ganzer +Abschnitte der Vereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung und dem +Stifter vorbehalten. + +Für den Fall, daß letzterer vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt oder +verfügungsunfähig wird, sollen diejenigen drei Personen, bezw. die +Überlebenden darunter, welche von ihm beauftragt waren, im Falle seines +vorzeitigen Todes an seiner Statt das Statut selbst in Vereinbarung mit +der Stiftungsverwaltung rechtskräftig festzustellen, ermächtigt und +legitimiert sein, auch solche Abänderungen, Ergänzungen etc. auf +gleichem Wege rechtskräftig einzuführen, insoweit sie solche auf Grund +der ihnen bekannten Absichten des Stifters oder besonderer schriftlicher +oder mündlicher Erklärungen desselben übereinstimmend als seinem Willen +entsprechend bezeugen. + +Das vorstehend erteilte Mandat kann von den bezeichneten Personen +jedenfalls bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Inkrafttreten des +jetzigen Statuts ausgeübt werden, später nur noch binnen Jahresfrist +nach dem Tode des Stifters oder dem Aufhören seiner Verfügungsfähigkeit +und keinesfalls mehr nach Ablauf des im 1. Absatz bezeichneten +zehnjährigen Zeitraums. + +Statutenänderungen irgend einer Art, welche gemäß den Anordnungen in +diesem Paragraph und innerhalb der benannten Fristen bewirkt werden, +treten nach erfolgter Bestätigung ohne weiteres in Kraft. Nach Ablauf +dieser Fristen können solche auch bei Lebzeiten des Stifters nur noch in +dem durch die §§ 118 bis 121 geregelten Verfahren rechtmäßig erfolgen. + + +§ 118. + +[Sidenote: Spätere Statutenänderungen.] + +Sollten in einer späteren Zeit wesentliche Voraussetzungen des +gegenwärtigen Statuts hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen oder +hinsichtlich der technischen und ökonomischen Bedingungen für die +Wirksamkeit der Stiftung in solchem Grad verändert sein, daß die fernere +strenge Aufrechterhaltung aller Bestimmungen dieses Statuts entweder +direkt unmöglich, oder vermöge ihrer Folgen in absehbarer Zeit +undurchführbar, oder angesichts der erkennbaren Absichten des +Stifters offenbar zweckwidrig würde, so soll die statutenmäßige +Stiftungsverwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ermächtigt sein, das Statut +den veränderten Verhältnissen entsprechend insoweit abzuändern, als +geboten ist, um die vorher genannten Anstände zu beseitigen. + +Die Änderung kann entweder für einen zum voraus bestimmten, zehn Jahre +nicht überschreitenden Zeitraum, oder auf unbestimmte Zeit für die Dauer +des Fortbestehens bestimmt bezeichneter Umstände, oder endgültig für die +Zukunft eingeführt werden. + +Jede derartige Abänderung des Statuts soll nur erfolgen nach Anhören des +Stiftungskommissars und der Vorstände der Stiftungsbetriebe und mit +vorläufiger Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde unter Vorbehalt +der =endgültigen=[72] Bestätigung nach Ablauf der in § 120 bezeichneten +Frist. + +=Die=[73] Änderung[74] muß mit ihrer Begründung, unter ausdrücklicher +Bezugnahme auf diesen und den nächstfolgenden Paragraphen dieses +Statuts, bevor sie in Wirksamkeit gesetzt wird, den Sozien der Stiftung +und den übrigen Mitgliedern der Vorstände, dem Personal der +Stiftungsbetriebe, den in Deutschland lebenden volljährigen Nachkommen +des Stifters bis zum dritten Glied, den Mitgliedern der in § 110 +eingesetzten Rechnungskommission, der Universität Jena und den +Gemeindebehörden von Jena und Wenigenjena bekannt gegeben werden. + + +§ 119. + +[Sidenote: Anfechtung von Statutenänderungen.] + +Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tage der erfolgten Bekanntgabe +einer Abänderung des Statuts soll jeder, der den in § 118 bezeichneten +Personenkreisen angehört, und jede von den dort zuletzt benannten +Korporationen legitimiert sein, die Abänderung als nach § 118 +ungerechtfertigt im Weg der Klage gegen die Stiftungsverwaltung +anzufechten. + +Die Anfechtung kann sowohl gegen die Abänderung überhaupt wie auch gegen +die Bestimmung ihrer Geltungsdauer gerichtet werden. Der Klaganspruch +kann jedoch nur auf Wiederaufhebung oder Modifikation der Abänderung vom +Tag der Klagerhebung ab, niemals auf Schadloshaltung wegen derselben +oder auf Exemption von deren Wirkungen gehen. + +Das Urteil des Gerichts erfolgt nach freiem richterlichen Ermessen +=unter gehöriger Beachtung der vermutlichen Absichten des Stifters=. + +Vereinbarungen oder Anordnungen, welche zum Gegenstand hätten, bestimmte +Personen oder Personengruppen von den Wirkungen einer Statutenänderung +auszunehmen oder wegen derselben schadlos zu halten, sind unzulässig und +rechtsungültig. + + +§ 120. + +[Sidenote: Wirkung der Statutenänderungen.] + +Jede Abänderung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung, welche seitens der +Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig nach § 118 eingeführt ist und welche +nicht gemäß § 119 angefochten oder trotz solcher Anfechtung als +rechtmäßig aufrecht erhalten worden ist, hat nach Ablauf der einjährigen +Frist seit ihrer Bekanntgabe, bezw. nach Eintritt der Rechtskraft des im +Anfechtungsverfahren ergangenen Urteils, und nach alsdann erfolgter +Bestätigung, ihrem Inhalt nach als Teil des ursprünglichen, vom Stifter +selbst errichteten Statuts zu gelten und unterliegt von da ab +hinsichtlich jeder späteren Abänderung den Vorschriften der +vorangehenden §§ 118, 119 dieses Statuts. + + +§ 121. + +Die Bestimmungen der vier §§ 1-4 und der vier hier vorangehenden +§§ 117-120 können unter keinen Umständen und auf keine Weise mit +rechtlicher Wirkung abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden. + + +§ 122. + +[Sidenote: Bekanntgabe des Statutes und späterer Änderungen.] + +Gegenwärtiges Statut der Carl Zeiss-Stiftung ist, nachdem dasselbe die +landesherrliche Bestätigung erhalten hat, durch Ausgabe von +vollständigen Abdrücken desselben an alle über 18 Jahre alte Angehörige +der Stiftungsbetriebe diesem Personenkreis besonders bekannt zu geben. + +Das Gleiche hat von neuem zu geschehen im Jahre 1921 und dann immer +wieder nach Ablauf von je weiteren 25 Jahren. + +Wenn Abänderungen oder Ergänzungen in Gemäßheit des § 117 oder des § 118 +in den Zwischenzeiten eingeführt werden, so hat alsbald nach ihrem +endgültigen Inkrafttreten eine entsprechende Neuausgabe des Statuts +wiederum stattzufinden. + +[In der alten Ausgabe folgte hier:] + Unterschriftlich vollzogen +_Jena_, den 26. Juli 1896. + Dr. Ernst Abbe. + + + + +Anhang. + +Ergänzungsstatut zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung. + + +Behufs Regelung der besonderen Aufgaben, welche der Carl Zeiss-Stiftung +in bezug auf die Universität Jena zugewiesen sind, ist im Anschluß an +das Statut der Carl Zeiss-Stiftung vom 26. Juli/16. August 1896 das +nachstehende Ergänzungsstatut errichtet worden. + +Dasselbe tritt nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung an die Stelle +des § 106 des genannten Stiftungsstatuts, sowie der in diesem Paragraph +angezogenen Bestimmungen der ursprünglichen Stiftungsurkunde vom 19. Mai +1889 _und hat von da ab in jeder Hinsicht als integrierender Bestandteil +des Statuts vom 26. Juli/16. August 1896 zu gelten_. + + +Art. 1. + +[Sidenote: Zweckbestimmung des Universitätsfonds (U.V).] + +Der Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung soll der Universität +Jena Mittel zu vermehrter _Pflege der mathematischen und +naturwissenschaftlichen und anderer dem Interessenkreis der Stiftung +nahestehender Lehrfächer_ gewähren und soll hierdurch der Universität +erleichtern, auf diesen Lehrgebieten, angesichts wachsender +Anforderungen der Zeit, mit den anderen deutschen Hochschulen Schritt zu +halten. + +Demgemäß soll der Fonds nicht dazu dienen, den die Universität +erhaltenden Staaten Lasten abzunehmen, die sie bisher getragen haben, +oder die sie, um das für eine Universität Unentbehrlichste zu +beschaffen, in Zukunft zu übernehmen hätten, er soll vielmehr eine +reichlichere Pflege der Wissenschaften ermöglichen als angängig sein +würde, wenn die Befriedigung wachsender Bedürfnisse der Universität +gänzlich auf die staatlicherseits gewährten Mittel angewiesen bliebe. + + +Art. 2. + +[Sidenote: Dotierung des U.F. durch regelmäßige und außerordentliche +Überweisungen.] + +Die Dotierung des Universitätsfonds seitens der Carl Zeiss-Stiftung hat +zu erfolgen: + +a) durch, eine regelmäßige jährliche Überweisung; + +b) durch außerordentliche Zuschüsse. + +Die in der einen oder der anderen Art überwiesenen Mittel gehen, +vorbehaltlich der in Art. 14 getroffenen Bestimmung, in das Eigentum der +Universität über, sind jedoch abgetrennt von dem sonstigen akademischen +Vermögen zu verwalten. + + +Art. 3. + +Teilweise Unwiderruflichkeit der regelmäßigen Jahresleistungen. + +Die regelmäßige jährliche Überweisung ist zu einem jeweils bestimmten +Teilbetrag als in dem Sinne unwiderruflich zu bewilligen, daß sie in +diesem Betrag so lange ungeschmälert fortgewährt werden muß, als nicht +[die Beschränkung die § 48 des Stiftungsstatuts vorsieht tatsächlich in +Wirksamkeit getreten ist oder[75]] Voraussetzungen, auf welche hin die +frühere Bemessung erfolgte, in Wegfall gekommen sind. + +Anrechnung der Leistungen unter rechtlicher Verpflichtung. + +Insoweit zeitweilig nach Vereinbarung wiederkehrende Leistungen +zugunsten der Universität direkt auf die Carl Zeiss-Stiftung unter deren +rechtlicher Verpflichtung übernommen würden, ist der jeweilige +Jahresbetrag dieser Leistungen auf den unwiderruflich zugesagten Teil +der regelmäßigen jährlichen Überweisung anzurechnen. + + +Art. 4. + +[Sidenote: Festsetzung der Überweisungen durch die Stiftungsverwaltung.] + +Die Festsetzung der regelmäßigen Jahresleistung und die Bestimmung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie die Bewilligung außerordentlicher +Zuschüsse nach Maßgabe des § 107 des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung +erfolgt durch die Stiftungsverwaltung gemäß der Vorschrift in § 108, +Abs. 1. jenes Statuts. + +[Sidenote: Beschränkung der St. V. durch die Vorstände der +Stiftungsbetriebe.] + +Erhöhung der regelmäßigen Jahresleistung und Erhöhung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie Bewilligung außerordentlicher +Zuschüsse, wenn durch letztere unter Hinzurechnung der regelmäßigen +Jahresleistung dem Universitätsfonds mehr überwiesen würde als die +Hälfte der jährlich zur Verausgabung verfüglichen Überschüsse der +Stiftung, sind nicht zulässig gegen das übereinstimmende Votum des +Stiftungskommissars und der Mehrheit der Vorstandsmitglieder der in Jena +befindlichen Stiftungsbetriebe, sowie auch nicht gegen das einstimmige +Votum dieser Vorstandsmitglieder. + +[Sidenote: Herabsetzung der nicht unwiderruflichen Leistungen.] + +Herabsetzung der einmal bewilligten regelmäßigen Jahresleistung +hinsichtlich des nicht unwiderruflich zugesagten Teils darf, sofern die +Voraussetzungen für die frühere Bemessung fortbestehen, nur eintreten, +wenn nach übereinstimmendem Votum des Stiftungskommissars und der +Mehrheit der Vorstandsmitglieder der hiesigen Stiftungsbetriebe die +Rücksicht auf andere Interessen der Stiftung zeitweilige Einschränkung +ihrer Leistungen für die Universität dringend gebieten sollte. + + +Art. 5. + +[Sidenote: Einteilung des U.F. in Verfügungs- und Rücklagefonds.] + +Die regelmäßigen und die außerordentlichen Überweisungen der Stiftung an +den Universitätsfonds sind auf zwei getrennte Konten des Fonds zu +verteilen, nämlich auf + +A) einen _Verfügungs_fonds, aus dem sowohl die wiederkehrenden wie die +einmaligen Ausgaben zu bestreiten sind; + +B) einen _Rücklage_fonds, dessen Kapitalbestand zu Ausgaben nur +heranzuziehen ist zu dem Zwecke, die auf den Universitätsfonds jeweils +übernommenen Leistungen möglichst ungeschmälert auch dann fortsetzen zu +können, wenn zu irgend einer Zeit die regelmäßige Jahresleistung der +Carl Zeiss-Stiftung zeitweilig eingeschränkt werden müßte. + +[Sidenote: Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds.] + +Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds zum Zweck rascherer +Bereitstellung der Mittel für größere einmalige Ausgaben sind insoweit +zulässig, als durch solche Entnahmen der Kapitalbestand des +Rücklagefonds nicht unter den 20fachen Jahresbetrag der auf den +Universitätsfonds übernommenen, unter rechtlicher Verpflichtung +stehenden wiederkehrenden Ausgaben vermindert wird. + + +Art. 6. + +[Sidenote: Beschränkung der Vermögensansammlung und Ausgabezwang inbezug +auf den Verfügungs- und den Rücklagefonds.] + +Innerhalb des Verfügungsfonds können jederzeit Separatkonten behufs +Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen Aufwendungen für zum voraus +bestimmte Zwecke angelegt werden. Neben dem Bestand derartiger +Separatkonten soll im Verfügungsfonds keine größere Ansammlung +stattfinden als bis zum Vierfachen des Jahresbetrags der jeweils auf den +Fonds übernommenen wiederkehrenden Ausgaben (vergl. Art. 13, vorletzter +Absatz). + +Dem Rücklagefonds ist von der _regelmäßigen_ jährlichen Leistung der +Stiftung zu keiner Zeit mehr als ein Fünftel zu überweisen; und nicht +mehr als ein Zehntel, wenn sein Bestand das Zwanzigfache vom jeweiligen +Jahresbetrag derjenigen vom Universitätsfonds zu tragenden +wiederkehrenden Ausgaben, die unter rechtlicher Verpflichtung der +Universität oder der Stiftung übernommen sind, schon überschreitet. + +Wenn der Bestand des Rücklagefonds so weit angewachsen wäre, daß aus ihm +alle zurzeit auf den Universitätsfonds übernommenen wiederkehrenden +Ausgaben durch Verbrauch von Kapital und Zinsen, unter Berücksichtigung +des jeweiligen Zinsfußes für mündelsichere Kapitalanlagen, auf 40 Jahre +hin gedeckt werden könnten, so ist ihm, solange diese Voraussetzung +fortbesteht, nichts weiter zuzuführen. Der Zinsabwurf seiner Anlagen ist +alsdann dem Verfügungsfonds zu überweisen. + + +Art. 7. + +[Sidenote: Interessengebiet und Art der Betätigung für den U.F.] + +Die Mittel des Universitätsfonds können, vorbehaltlich der in +Art. 11, Abs. 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen, benutzt werden +zu persönlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden Aufwendungen +jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche +Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen und +naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen Lehrfächern, +die -- wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht, Hygiene, +technologische Disziplinen u. a. -- nähere Beziehung auf die Interessen +der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne Rücksicht auf Fakultätsgrenzen, +unmittelbar oder mittelbar zu fördern. + +Außerhalb dieses Interessenkreises darf der Universitätsfonds noch für +solche Zwecke herangezogen werden, die der Universität im ganzen oder +der Gesamtheit ihrer Angehörigen und insofern noch mittelbar den zuvor +benannten Interessen dienen. + + +Art. 8. + +[Sidenote: Verwendungszwecke für die regelmäßigen Jahresleistungen.] + +Die regelmäßige jährliche Überweisung der Carl Zeiss-Stiftung an den +Universitätsfonds soll im Rahmen der in Art. 7 umschriebenen Zwecke +Verwendung finden + + 1. zur Dotierung neuer Professuren und Institute, die für + Erweiterung der Forschungs- oder Lehrtätigkeit der Universität + erwünscht erscheinen; + + 2. zur zeitweiligen Aufbesserung von Professuren, die aus + staatlichen oder anderen Fonds dotiert sind, sowie zu regelmäßigen + oder einmaligen Zuschüssen für aus solchen Fonds dotierte + Institute; + + 3. für regelmäßige oder einmalige Zuschüsse zum Etat der + Universitätsbibliothek behufs vermehrter Aufwendungen für die + Literatur der in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrfächer; + + 4. zu außerordentlichen Bewilligungen an Institute oder an Dozenten + behufs Durchführung von Studien, die besonderen Aufwand erfordern; + + 5. zu Remunerationen an unbesoldete Dozenten für nützliche + Mitwirkung an den Lehraufgaben der Universität; + + 6. zur Förderung der Wirksamkeit der Seminarien; + + 7. zur Unterstützung von in Jena bestehenden, an die Universität + sich anlehnenden Vereinen zur Förderung der unter Art. 7, Abs. 1 + fallenden Studien, sowie zu Aufwendungen für andere + Veranstaltungen, die der Universität mit Bezug auf solche + Interessen nützen; + + 8. für regelmäßige Zuschüsse, gemäß Art. 7, Abs. 2, zugunsten der + Reliktenversorgung bei der Universität und für andere gemeinsame + Universitätsanstalten. + +[Sidenote: dsgl. für die außerordentlichen Zuschüsse.] + +Die außerordentlichen Zuschüsse der Stiftung zum Universitätsfonds sind, +soweit sie nicht zum voraus für den Rücklagefonds bestimmt werden, dem +Verfügungsfonds zu überweisen, um diesem vermehrte Mittel zu +vorübergehenden Ausgaben und namentlich zu größeren einmaligen +Aufwendungen zu gewähren. + + +Art. 9. + +[Sidenote: Verwendung für andere als die eigentlichen Zwecke des U.F.] + +Sollte die Carl Zeiss-Stiftung früher oder später in der Lage sein, +Leistungen zugunsten der Universität mit Aussicht auf längere Fortdauer +in solcher Höhe zu übernehmen, daß der Universitätsfonds, unbeschadet +der Erfüllung des in Art. 1 benannten Zweckes, noch weiteren +Bedürfnissen der Universität dienstbar gemacht werden könnte, so dürfen +auf den Fonds auch solche Aufwendungen innerhalb des in Art. 7 +umschriebenen Interessenkreises übernommen werden, die bis dahin aus +staatlichen Mitteln bestritten wurden, wofern hierdurch der Universität +eine vermehrte Pflege anderer Interessen oder eine sonstige Verbesserung +ihrer Verhältnisse ermöglicht wird. + +Es soll also solchen Falles nicht ausgeschlossen sein, die regelmäßige +jährliche Überweisung der Stiftung an den Universitätsfonds außer für +die in Art. 8, Ziffer 1-8 benannten Zwecke auch noch zu verwenden: + + zur Dotation von Lehrstühlen und Instituten des in Art. 7 + bezeichneten Lehrgebietes, die bis dahin aus staatlichen oder + anderen Fonds dotiert waren, um die hierdurch frei werdenden Mittel + für andere Zwecke der Universität verfüglich zu machen, + +sowie aus den außerordentlichen Zuschüssen zum Universitätsfonds + + Beihilfen zu gewähren für Neueinrichtungen und sonstige + Veranstaltungen bei der Universität, für die sonst die Staaten + Vorsorge zu treffen hätten. + + +Art. 10. + +[Sidenote: Weitere Voraussetzungen und Beschränkungen für Verwendung +nach § 9.] + +Die Übernahme von Leistungen gemäß Art. 9 ist an die Voraussetzung zu +knüpfen, daß für die Zwecke, zu deren Gunsten sie jeweils erfolgen soll, +auch staatlicherseits ein den Umständen nach angemessener Beitrag +gewährt werde. + +Insoweit für wiederkehrende Aufwendungen dieser Art mehr als ein Drittel +von der jeweils gemäß Art. 2 festgesetzten regelmäßigen jährlichen +Überweisung, oder für einmalige Aufwendungen mehr als ein Drittel des +außerordentlichen Zuschusses verwandt werden soll, untersteht die +Bewilligung denselben Bedingungen, wie gemäß Art. 4, Abs. 2 die Erhöhung +der regelmäßigen jährlichen Überweisung oder die Erhöhung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrages. + +Im übrigen dürfen Leistungen gemäß Art. 9 auf den Universitätsfonds nur +so lange übernommen und früher übernommene wiederkehrende nur so lange +fortgesetzt werden, als die Dozenten der Universität Jena (dem +bisherigen Rechtszustand gemäß) volle Lehrfreiheit genießen und in der +Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen und persönlichen Rechte +nicht beschränkt sind. + +Als dieser Bedingung zuwidergehend ist jedoch nicht anzusehen eine +Verpflichtung der Professoren der theologischen Fakultät im Lehrauftrag +zur Vertretung der Lehren der evangelischen Kirche, sowie auch nicht der +Erlaß und die Anwendung von Vorschriften über das dienstliche Vorgehen +gegen Dozenten wegen Verletzung der aus dem akademischen Amt sich +ergebenden Pflichten, wegen Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen +Strafgesetze und wegen eines sittlich anstößigen Lebenswandels, oder +wegen Handlungen, die der bürgerlichen Ehre Abbruch tun. + + +Art. 11. + +[Sidenote: Verwaltung des U.F.] + +Die Verwaltung des Universitätsfonds, einschließlich der +Rechnungslegung, und die Verfügung über die Mittel desselben nach den +Bestimmungen dieses Ergänzungsstatuts untersteht den gleichen Organen +und den gleichen Anordnungen wie die Verwaltung und Verwendung der +staatlicherseits gewährten Fonds der Universität. + +[Sidenote: Beschränkung in der Übernahme laufender Verpflichtungen und +der Verwendung für allgem. Univers.-Zwecke.] + +Von der regelmäßigen jährlichen Überweisung der Stiftung ist mindestens +ein Zehntel für einmalige Ausgaben verfügbar zu halten. + +Zu wiederkehrenden Leistungen für Zwecke gemäß Art 7, Abs. 2 ist davon +nicht mehr als ein Zehntel zu verwenden. + + +Art. 12. + +[Sidenote: Nutzbarmachung der aus d. U.F. erstellten Einrichtungen für +gemeinnützige Zwecke.] + +Hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen, die gänzlich aus Mitteln +des Universitätsfonds beschafft oder in Betrieb erhalten werden, hat die +Stiftung auszubedingen, daß ihre Benutzung für Zwecke, die im Sinne von +gemeinnützigen Veranstaltungen auf Belehrung nicht studentischer Kreise +ausgehen, den Dozenten der Universität insoweit gestattet werde, als +die Mitbenutzung für solche Zwecke ohne Störung der bestimmungsmäßigen +Verwendung angängig ist. + +Falls Leistungen der in Art. 9 bezeichneten Art auf den +Universitätsfonds übernommen werden, ist für die Dauer dessen die +gleiche Bedingung auch hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen zu +stellen, die nur zum Teil aus Mitteln der Stiftung beschafft sind oder +unterhalten werden. + + +Art. 13. + +[Sidenote: Vorschriften für die Rechnungslegung der +Stiftungsverwaltung.] + +Für die jährliche Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung, gemäß +§§ 110-112 des Stiftungsstatuts, ist, außer den Beträgen der +regelmäßigen und der außerordentlichen Überweisung an den +Universitätsfonds und dem Zinsabwurf des letzteren, für jedes Jahr +nachzuweisen: + + 1. der Bestand des Verfügungsfonds und des Rücklagefonds zu Beginn + und zum Schluß des Rechnungsjahres; + + 2. der wiederkehrende Aufwand, seinem Gesamtbetrag nach, a) an + Gehalten, b) an sachlichen Aufwendungen für solche Lehrstühle und + Anstalten, deren Dotation jeweilig ganz auf den Stiftungsfonds + übernommen ist; + + 3. der Gesamtaufwand für wiederkehrende Zuschüsse a) zu den + persönlichen, b) zu den sachlichen Ausgaben für andere Professuren + und Institute des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrgebiets, sowie + der wiederkehrende Aufwand für sonstige, diesem Interessenkreis + dienende Einrichtungen; + + 4. der wiederkehrende Zuschuß zu gemeinsamen Universitätsanstalten + (Art. 7, Abs. 2); + + 5. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben a) persönlicher, b) + sachlicher Art, für Zwecke des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten + Lehrgebiets; + + 6. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben für allgemeine Zwecke + der Universität (Art. 7, Abs. 2). + +[Sidenote: Begriff der wiederkehrenden Ausgaben.] + +Als wiederkehrende Ausgaben sind alle diejenigen Leistungen in Ansatz zu +bringen, die, auch wenn sie nicht unter rechtlicher Verpflichtung der +Universität oder der Stiftung übernommen sind, doch nicht ohne Nachteile +oder Schwierigkeiten wieder eingestellt werden könnten. Ausgaben, die +dieser Rücksicht nicht unterliegen, haben als einmalige zu gelten, +selbst wenn die Absicht einer Fortsetzung derselben für längere Zeit +besteht. + +Im übrigen ist noch, falls Leistungen in Gemäßheit des Art. 9 auf den +Universitätsfonds übernommen sind, für jedes Jahr festzustellen, wieviel +an wiederkehrenden und wieviel an einmaligen Ausgaben auf solche +Leistungen entfallen ist. + + +Art. 14. + +[Sidenote: Bestimmungen für den Fall der Aufhebung der Universität +Jena.] + +Sollte die Universität Jena als staatliche Hochschule aufgehoben werden, +so hört von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-Stiftung zu weiteren +Leistungen gemäß Art. 2 auf. Auch fällt der gesamte alsdann vorhandene +Vermögensbestand des Universitätsfonds an die Stiftung zurück, wofern +letztere bereit ist, für Erfüllung derjenigen rechtlichen +Verpflichtungen der Universität aufzukommen, die vorher zu Lasten des +Fonds übernommen waren. + +Die Carl Zeiss-Stiftung hat alsdann bei Auflösung des +Universitätsverbandes diejenigen Lehrstühle und wissenschaftlichen +Anstalten, deren Dotation bis dahin wesentlich aus dem Universitätsfonds +bestritten wurde, sowie nach Möglichkeit andere, die dem Interessenkreis +der Stiftung nahe stehen, in eigene Verwaltung zu übernehmen, um sie als +Stätten wissenschaftlicher Forschung zu erhalten und den +Bildungsinteressen größerer Kreise dienstbar zu machen. + +Für alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl +Zeiss-Stiftung treten würden, kommen alsdann in sinngemäßer Anwendung +diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in Titel V des Statuts +der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverhältnis der Beamten bei den +Betrieben der Stiftung geregelt ist. + +_Jena_, den 24. Februar 1900. + +gez. Dr. Ernst Abbe. + + * * * * * + +[Bei Einreichung der von ihm unterschriftlich vollzogenen, das +»Ergänzungsstatut« betreffenden, Urkunde vom 24. Februar 1900 gab E. +ABBE noch unter dem 14. März 1900 die Erklärung ab, + + »daß die Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, wie schon des ihr + zugrunde liegenden Entwurfs, meinerseits unter _den_ + Voraussetzungen gestanden hat, die folgende Bemerkungen zum + Ausdruck bringen: + +Die Worte »dem bisherigen Rechtszustand gemäß« im 3. Abs. des Art. 10 +bezwecken keine deklaratorische Bestimmung des auf sie Folgenden, +besagen also nicht: soweit es dem bisherigen Rechtszustand gemäß ist; +sie sind eine lediglich informatorische Bemerkung zur Motivierung der +gestellten Bedingung: _daß_ es bisher so gewesen sei. + +Der letzte (4.) Abs. des Art. 10 gibt eine _vollständige_ Aufzählung +dessen, was nicht als dieser Bedingung zuwidergehend gelten soll. + +Hierbei gebrauche ich die Worte »Lehren der evangelischen Kirche« im +Sinne der Betonung des Adjektivs »evangelisch« zum Unterschied von +katholisch usw. + +Unter den Worten »Verletzung der aus dem akademischen Amt sich +ergebenden Pflichten« ist verstanden die Verletzung oder +Vernachlässigung der _dienstlichen_ Obliegenheiten, die das einzelne +akademische Amt für seinen Inhaber in bezug auf Lehrtätigkeit, +Institutsverwaltung und sonstige amtliche Funktionen mit sich bringt. + +Unter »Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze« verstehe +ich solche Handlungen, die durch rechtskräftiges Urteil eines +ordentlichen Gerichts als Zuwiderhandlungen gegen diese Strafgesetze +festgestellt sind.«] + +Fußnoten: + +[Fußnote 45: Auch im Buchhandel erschienen, Kommissionsverlag von +_Gustav Fischer-Jena_. Cz.] + +[Fußnote 46: Der Vertreter der Stiftungsverwaltung in der +Geschäftsführung der Stiftungsbetriebe ist der Stiftungskommissar. Alle +(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), +KRÜSS (Deutsche Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f. +Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. +1905/06, Bd. II), WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, +Nr. 14).] + +[Fußnote 47: bei den Stiftungsbetrieben] + +[Fußnote 48: Betrag des Zinsabwurfs des Reservefonds] + +[Fußnote 49: solange nicht der Fall des § 48 vorliegt.] + +[Fußnote 50: Sollte zu irgend einer Zeit Einschränkung der in Titel V +dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen gemäß § 88 +nötig geworden sein, so müssen für die Dauer dessen alle Überschüsse +ungeschmälert dem Reservefonds zugeführt werden, außer soweit die +Stiftung vorher Leistungen gemäß § 100 rechtsverbindlich übernommen +hatte.] + +[Fußnote 51: der allmählich bis auf die Hälfte der durchschnittlichen +Jahresausgabe der Betriebe zu erhöhen ist, in solcher Form anzulegen, +daß er jederzeit ohne Verlust liquid gemacht werden kann. + +Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe überschritten hat, +ist der gesamte überschreitende Betrag in sichern ausländischen Werten +anzulegen.] + +[Fußnote 52: aller] + +[Fußnote 53: ohne Verletzung] + +[Fußnote 54: 3. Dezember 1888.] + +[Fußnote 55: 19.] + +[Fußnote 56: 80 Mk., 100 Mk., 120 Mk.] + +[Fußnote 57: 100 Mk., 130 Mk., 160 Mk.] + +[Fußnote 58: § 73. Spätestens nachdem der Reservefonds der Stiftung die +in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, hat Erweiterung der +Pensionsleistungen mindestens in dem Umfang einzutreten, daß + + der Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit vom vollendeten 18. + Lebensjahr gerechnet wird; + + bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses und nachherigem + Wiedereintritt vor Ablauf von drei Jahren die frühere Dienstzeit, + auch wenn die Unterbrechung nicht nur Suspension gemäß § 82 + begründet, für die pensionsfähige Dienstzeit in Anrechnung kommt; + + die Maximalsätze der jeweils pensionsfähigen Monats-Löhne oder + -Gehälter für die Arbeiter auf 100 Mk., 120 Mk., 140 Mk., für die + Angestellten auf 120 Mk., 160 Mk., 200 Mk. erhöht werden; + + anderweitiger Arbeitsverdienst der Pensionsempfänger nicht mehr zum + Teil auf die Pension anzurechnen ist; + + der in § 7 Abs. 1 des »Gemeinsamen Pensions-Statuts« + ausgesprochene, auf den Fall von Massenunglück und dergl. + bezügliche Vorbehalt gänzlich außer Kraft gesetzt wird. +] + +[Fußnote 59: Andererseits können bei oder nach vorgedachter Erweiterung +der Pensionsleistungen] + +[Fußnote 60: hat in jedem Fall nicht weniger zu betragen als die Summe +des festen Zeitlohnes oder Gehaltes, auf welche der Betroffene bei +Fortdauer seines Dienstverhältnisses für das nächste halbe Jahr nach +seinem Austritt Anspruch gehabt hätte.] + +[Fußnote 61: § 78. Die nach § 77 normierte Abgangsentschädigung kann +solchen, die zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht das 21. Lebensjahr +vollendet haben, durch Fortzahlen ihres Wochen- oder Monatslohnes auf +die Dauer eines halben Jahres gewährt werden. Allen anderen muß auf ihr +Verlangen der Gesamtbetrag bei der Entlassung ausbezahlt werden.] + +[Fußnote 62: § 88. Die durch die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses +Statuts den Stiftungsunternehmungen auferlegten Verpflichtungen +in bezug auf Gewährleistung des festen Arbeitseinkommens, +Krankenkassenleistungen, Pensionszusicherung, Abgangsentschädigung und +Aufrechterhaltung der Arbeitsverträge sollen nur dann und immer nur auf +so lange in Umfang oder Höhe der zukünftigen Leistungen zeitweilig +herabgesetzt oder ganz suspendiert werden dürfen, als etwa ihre +uneingeschränkte Erfüllung, in Ansehung der Zeit- und Geschäftslage und +des Vermögensstandes der Stiftung, die wirtschaftliche Sicherheit der +Firma oder der Stiftung gefährden möchte. + +Dieser Fall darf jedoch für jeden einzelnen Stiftungsbetrieb frühestens +dann als gegeben gelten, + +wenn der Betrieb durch drei Geschäftsjahre oder länger innerhalb der +letztverflossenen fünf Geschäftsjahre Betriebsdefizit gemäß der +Bestimmung in § 23 Absatz 3 dieses Statuts gehabt hätte und zugleich der +Reservefonds nach Abzug des gemäß § 45 auf Abteilung I entfallenden +Deckungskapitals im ganzen auf weniger als zwei Drittel einer +Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der letzten +drei Geschäftsjahre, herabgegangen wäre; oder + +wenn, auch ohne vorausgegangenes Betriebsdefizit, der nicht auf +Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds auf weniger als ein +Drittel dieser Jahresausgabe sich vermindert hätte. + +Nach Eintritt des einen oder des andern der hier gedachten Fälle können +die Arbeits- und Anstellungsverträge ohne vorherige Aufkündigung +derselben in den auf die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 bezüglichen +Bestimmungen für die Zukunft abgeändert werden. Ansprüche, welche schon +vorher anfällig geworden sind, werden hierdurch nicht berührt.] + +[Fußnote 63: § 89. Sollten die Voraussetzungen des § 88 zu irgend einer +Zeit einmal eingetreten sein, so müssen die alsdann hinsichtlich des +Umfanges oder der Höhe der Leistungen eingeschränkten oder ganz +suspendierten Bestimmungen der §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses +Statuts spätestens dann wieder in uneingeschränkte Geltung gesetzt +werden, wenn für den Betrieb die drei letzten Geschäftsjahre ohne +Betriebsdefizit geblieben sind und zugleich der Reservefonds der +Stiftung nach Abzug des auf Abteilung I entfallenden Anteils im ganzen +die Höhe von zwei Drittel der Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach +dem Durchschnitt der drei letzten Geschäftsjahre, wieder erreicht hat. + +Hinsichtlich aller in der Zwischenzeit vorgekommenen Invaliditäts- und +Todesfälle müssen alsdann vom gedachten Zeitpunkt ab den Beteiligten die +regelmäßigen Pensionsleistungen auf so lange gewährt werden, als nicht +etwa die Voraussetzungen des § 88 von neuem eingetreten sind.] + +[Fußnote 64: § 96. Wenn zu irgend einer Zeit der Fall eintreten sollte, +daß die auf die §§ 67, 72, 73, 77 dieses Statuts begründeten Leistungen +wegen der in § 89 vorgesehenen Umstände gegenüber den Arbeitern eines +Stiftungsbetriebes eingeschränkt oder ganz suspendiert werden müßten, so +haben auch gegenüber allen Beamten des Betriebes, die Mitglieder seiner +Geschäftsleitung nicht ausgenommen, entsprechende Einschränkungen +einzutreten, soweit nicht schon erworbene Rechte entgegenstehen. + +In alle auf Lebenszeit abzuschließende Anstellungsverträge muß ein +hierauf bezüglicher Vorbehalt ausdrücklich aufgenommen werden. + +Vorzugsrechte zur Sicherstellung vertragsmäßiger Ansprüche dürfen +niemand eingeräumt werden.] + +[Fußnote 65: mit Rücksicht auf die gesamte Geschäftslage und den vom +Reservefonds erreichten Stand] + +[Fußnote 66: (Gewinnbeteiligung)] + +[Fußnote 67: zu bemessen nach dem gemäß § 41, Abs. 2 auf das gleiche +Lohn- und Gehalts-Konto bezogenen prozentischen Nettogewinn des +Geschäftsjahres, und zwar als ein Bruchteil desjenigen Betrags, mit +welchem dieser prozentische Nettogewinn die Ziffer überschreitet, die +gemäß der in §§ 40, 41 gegebenen Richtschnur als Mindestziffer im Sinn +des § 41, Abs. 3 jeweils gelten soll;] + +[Fußnote 68: welche beim Schluß] + +[Fußnote 69: für länger als zehn Jahre eingehen, und nicht für länger +als fünf Jahre, wenn der Reservefonds den in § 45 bezeichneten Stand +nicht überschreitet. + +Neue Verpflichtungen der gedachten Art darf sie nicht übernehmen, wenn +der Jahresbetrag der schon übernommenen zusammen ein Viertel des +durchschnittlichen verfügungsfreien Jahresüberschusses der +letztverflossenen drei Geschäftsjahre überschreitet.] + +[Fußnote 70: bei der Universität bleiben diejenigen Bestimmungen in +Kraft, welche hierüber in den §§ 14, 15 und 17 der Stiftungsurkunde der +Carl Zeiss-Stiftung vom 19. Mai 1889 niedergelegt sind, mit der Maßgabe, + + daß die Verfügung über denselben und dessen Verwaltung den gleichen + Organen und den gleichen Normen wie die Verwendung der ordentlichen + Mittel der Universität unterstellt sein soll; + + daß neue regelmäßige Leistungen, deren Fortsetzung nicht ohne + Nachteil jederzeit unterbrochen werden könnte, auf den Fonds nicht + übernommen werden dürfen, wenn der jährliche Gesamtbetrag der schon + übernommenen größer ist als die Hälfte der regelmäßigen jährlichen + Zuwendung der Stiftung im Durchschnitt der letztvergangenen fünf + Jahre: + + daß zwar zeitweilige Ansammlung von Mitteln innerhalb des Fonds zur + Bestreitung größerer Ausgaben für zum voraus bestimmte Zwecke ohne + Beschränkung stattfinden, außerdem aber im »Verfügungsfonds« nicht + mehr als das Vierfache vom Jahresbetrag der jeweils übernommenen + regelmäßigen Leistungen angesammelt werden darf und im + »Rücklagefonds« keine größere Kapitalansammlung zulässig ist, als + nach dem jeweiligen Zinsfuß genügen würde, um nötigenfalls durch + Verbrauch von Zinsen und Kapital alle auf den Universitätsfonds + übernommenen regelmäßigen Leistungen vierzig Jahre lang ohne + weitere Zuwendungen seitens der Stiftung fortsetzen zu können; + + daß dem »Rücklagefonds« nicht mehr zugeführt werden darf als ein + Viertel der regelmäßigen jährlichen Zuwendung der Stiftung. + +Die genannten §§ besagter Stiftungsurkunde (§15 mit einer nachträglich +vereinbarten Abänderung) haben für die Zukunft als ergänzender +Bestandteil des Titels VII des gegenwärtigen Statuts zu gelten, sofern +nicht noch bei Lebzeiten des Stifters eine Neuregelung in Form eines +besonderen Ergänzungsstatuts[71] herbeigeführt worden ist. +Letzterenfalls hat solches Ergänzungsstatut als dem Titel VII zugehörig +zu gelten.] + +[Fußnote 71: [s. dieses nachstehend].] + +[Fußnote 72: landesherrlichen] + +[Fußnote 73: Jede] + +[Fußnote 74: des Statuts] + +[Fußnote 75: Diese Eventualität ist inzwischen durch Wegfall des § 48 in +dem Stiftungsstatut vom 5. Dezember 1905 erledigt.] + + + + +X. + +Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung[76]. + +(Als Manuskript gedruckt.) + + +Die nachfolgenden Erklärungen sollen zunächst die Vorschriften des +genannten Statuts sowohl hinsichtlich ihrer allgemeinen Tendenz, wie +hinsichtlich der wichtigeren Einzelbestimmungen gegenüber den jetzt +Beteiligten begründen, des weiteren aber auch für die Zukunft etwa nötig +werdender Interpretation einige Anhaltspunkte liefern. + + +Titel I. + +Konstituierende Bestimmungen. + +Zu § 1. + +_Zwecke der Stiftung._ + + +Dem Grundgedanken nach geht die CARL ZEISS-Stiftung darauf aus: gegebene +Geschäftsunternehmungen mit allen daran haftenden Rechten und +Anwartschaften im Sinne eines Fideikommisses in unpersönlichem Besitz +und zugunsten unpersönlicher Interessen unter dauernde Bindung zu +stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der fortgesetzten Leitung und +Verwaltung jener Unternehmungen nach bestimmten Grundsätzen, anderseits +hinsichtlich beschränkter Verfügung über die mit ihrem Besitz +verknüpften Nutznießungen. + +Auf das erstere beziehen sich die Titel II und III, V und VI, auf das +zweite die Titel IV, VII und VIII des Statuts. + +Dementsprechend bezeichnet § 1 die Zwecke der Stiftung unter zwei +getrennten Abschnitten in genauem Anschluß an die Stiftungsurkunde[77], +nur mit derjenigen Erweiterung unter B, welche durch die inzwischen +veränderte Sachlage an die Hand gegeben ist. + +Alle Leistungen, welche unter A fallen, sind gedacht als solche, die +immer namens der Handelsfirmen der Stiftung und in deren Wirkungskreis +zu erfolgen haben; namens der Stiftung selbst nur Leistungen gemäß +Abschnitt B, welcher denjenigen Umkreis _gemeinnütziger_ Betätigung +umschreibt, innerhalb dessen die Stiftung als Eigentümer der +Geschäftsbetriebe die Nutznießungsvorteile aus letzteren zu verwenden +hat. + +Die CARL ZEISS-Stiftung soll in keinem Punkt, namentlich aber nicht +hinsichtlich der unter A im dritten Absatz ihr zugewiesenen sozialen +Aufgaben den Charakter der »milden Stiftung« haben. Was im besonderen +dieser dritte Satz von ihr verlangt, besteht ausschließlich in der +Forderung: daß ihre Handelsfirmen als solche ihre Wirtschaftsführung +gemäß den in Titel V ausgesprochenen Grundsätzen einzurichten haben, +damit diese Wirtschaftsführung _nichts übrig lasse_, wofür etwa +Wohltätigkeitseinrichtungen irgend einer Art regelmäßig einzutreten +hätten; und daß die Stiftung, als Eigentümer, solcher Wirtschaftsführung +die nötige Rückdeckung schaffe, gemäß den Vorschriften in Titel IV. Denn +das Ziel meiner Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis +Caritas zu befördern, sondern ganz allein: die _Rechts_lage aller +derjenigen zu heben, die in diesen Wirkungskreis eingetreten sind oder +in Zukunft eintreten mögen. + + +Zu § 5. + +_Stiftungsverwaltung._ + +Da die Zwecke der CARL ZEISS-Stiftung in mehreren Punkten mit +staatlichen Angelegenheiten sich berühren, so mußte es angemessen und +sachdienlich erscheinen, die oberste Leitung der Stiftung einer Instanz +zuzuweisen, welche zur ständigen Vertretung verwandter öffentlicher +Interessen berufen ist -- wie schon durch die Stiftungsurkunde von 1889 +geschieht. Dabei ist jedoch die Verbindung von Stiftungsverwaltung und +Staatsbehörde als reine Personalunion gedacht. Die Bestimmung des § 5 +besagt also nur: daß diejenigen Männer, welchen jeweils die betreffende +Funktion des öffentlichen Dienstes anvertraut ist, durch den Stifter +ersucht und kraft landesherrlicher Bestätigung der Stiftung ein für +allemal ermächtigt sind, auch der Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung +der CARL ZEISS-Stiftung sich anzunehmen und solche immer in den gleichen +geordneten Formen zu besorgen, nach welchen sie gemäß den +Staatseinrichtungen ihr öffentliches Amt ausüben. + +Jene Verbindung begründet mithin keinerlei nähere Beziehung der Stiftung +zum Staat selbst, außerhalb des allgemeinen Aufsichtsrechts, welches dem +Staat über jede Stiftung zusteht[78]. + + +Titel II. + +Organisation der geschäftlichen Aktion der Stiftung. + +Zu Titel II wird die schwierige Frage zu beantworten gesucht: wie die +Verwaltung und Leitung von Gewerbsunternehmungen auf einem sehr +eigenartigen Arbeitsfeld, dessen technische und merkantile Interessen +gänzlich abseits liegen von den allgemeiner zugänglichen +Industriegebieten, in _unpersönlicher_ Hand zweckmäßig zu organisieren +sei -- und _wie_ einer für zweckmäßig erkannten Organisation die Gewähr +dauernder Anerkennung verschafft werden könne. + +Der in Titel II zum Ausdruck kommende Organisationsplan für die +geschäftliche Aktion der Stiftung hat sich mir ergeben aus dem Inhalt +einer fast dreißigjährigen persönlichen Erfahrung über die feineren +Lebensbedingungen der hiesigen Unternehmungen und aus vielfältigen +Einblicken in die Verhältnisse anderer Betriebe ähnlicher Art; nicht zum +wenigsten aber auch aus den wertvollen Winken, welche das nunmehr +vierjährige, ausnahmslos einträchtige Zusammenwirken mit dem +ausgezeichneten Mann, der der erste Stiftungskommissar der CARL +ZEISS-Stiftung geworden ist, mir und meinen nächsten Mitarbeitern +geliefert hat. + +Die in Titel II des Statutenentwurfs aufgestellten Vorschriften stehen +unter den nachfolgenden Gesichtspunkten: + +1. Eine sachgemäße und entsprechender Verantwortlichkeit fähige Leitung +und Verwaltung der Stiftungsbetriebe kann, hinsichtlich aller +Angelegenheiten dieser Betriebe, kleiner und großer, nur mit Hilfe +solcher Personen gewonnen werden, welche in Ansehung der wesentlichen +Interessen jedes Betriebes Sachverständige und mit dem Gang der +Geschäfte in den Einzelheiten vertraut sind. + +Deshalb müssen der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung für Leitung +und Verwaltung der Geschäftsfirmen noch besondere Organe gegeben werden, +mit eigener Initiative und Verantwortung, und dementsprechend mit einer +bestimmten selbständigen Kompetenz (Vorstände oder Geschäftsleitungen +der Stiftungsbetriebe). + +Damit diesen Organen Initiative und Verantwortlichkeit wirklich +verbleibe, muß ihre Kompetenz grundsätzlich dahin bestimmt werden: daß +in den Angelegenheiten der Betriebe gegen ihren erklärten Willen nichts +angeordnet, sondern nur Veto seitens der Stiftungsverwaltung innerhalb +eines bestimmten Umfangs eingelegt werden kann. + +2. Die Funktionen dieser Vorstände können nicht füglich je einem +einzelnen in die Hand gegeben werden. Wegen der Vielfältigkeit der stets +zu berücksichtigenden Interessen und stets erforderlichen Sachkenntnisse +kann nur eine Mehrheit von Personen genügende Gewähr für nicht ganz +einseitige Entschließungen bieten. Jede Entscheidung muß die Resultante +sein aus den Einzelurteilen mehrerer _gleichberechtigter_, möglichst +verschiedene Interessen des Betriebes vertretender Personen. + +Demnach müssen die Vorstände als _Kollegien_ konstituiert werden. Bei +der Optischen Werkstätte wird, wegen der besonderen Mannigfaltigkeit der +dort in Betracht kommenden Rücksichten, die Zahl der Mitwirkenden der +Regel nach nicht unter Drei sein dürfen. Über vier ohne dringende +Veranlassung hinauszugehen, wird überall unratsam sein wegen der +unvermeidlichen Schwerfälligkeit eines vielköpfigen Kollegiums. + +3. Zur verantwortlichen Mitwirkung in der Leitung der Stiftungsbetriebe +ist ein Fremder, der unvermittelt in den Betrieb hereingesetzt würde, +gänzlich ungeeignet. Ein solcher würde, wenn er nicht ins Blaue hinein +urteilen und dabei der Gefahr grober Mißgriffe sich aussetzen will, für +längere Zeit, bis er eingehendere Fühlung mit den Angelegenheiten +gewonnen hat, nur das Sprachrohr anderer sein können. Daher ist +unbedingt geboten, die Ergänzung der Vorstände stets im Kreis derjenigen +Personen zu suchen, welche als obere Beamte der betreffenden Firma -- +wenigstens aber des andern Stiftungsbetriebes -- schon längere Zeit +tätig waren, infolgedessen mindestens einen Teil der wichtigeren +Angelegenheiten des Betriebs und die Atmosphäre des Wirkungskreises aus +eigener Erfahrung kennen und anderseits ihren Mitarbeitern und der +Stiftungsverwaltung ebenfalls schon genügend bekannt sind. + +4. Die erforderliche Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe +seitens der Stiftungsverwaltung und deren, sei es beratende, sei es +mitentscheidende Einwirkung auf diese Geschäftsführung, kann, soweit es +sich nicht um Wahrnehmung ganz allgemeiner Interessen der Stiftung oder +wesentlich vermögensrechtlicher Rücksichten handelt, in wirksamer und +sachgemäßer Art nur mittels einer Person ausgeübt werden, welche durch +fortgesetzten, regelmäßigen Verkehr mit den Instituten und ihrem +Personal einen genaueren Einblick in alle sachlichen und persönlichen +Verhältnisse derselben gewonnen hat und den Gang aller Angelegenheiten +_stetig_ zu verfolgen vermag. Da bei so komplizierten Geschäftsaktionen, +wie hier in Frage sind, in die Beurteilung jeder wichtigeren Sache immer +vielerlei Einzelheiten hereinspielen, und Rücksichten und Erwägungen, +die einem Fernerstehenden meist kaum verständlich zu machen sind, so +würde jede maßgebende Einwirkung der Stiftungsverwaltung, die aus der +Entfernung erfolgen müßte, eher lähmend als fördernd sein. Hieraus folgt +die Unentbehrlichkeit eines weiteren Organs der Stiftung für die +Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute -- einer ständigen Mittelsperson +zwischen der Stiftungsverwaltung und den Geschäftsleitungen der +Betriebe. + +Diese Zwischeninstanz, der Stiftungskommissar, muß natürlich seine +Funktionen als Vertreter und Beauftragter der Stiftungsverwaltung +ausüben und demgemäß nach der Instruktion der letzteren handeln. Dabei +muß ihm jedoch soviel Selbständigkeit in allem einzelnen belassen werden +können, daß seine eingehendere persönliche Kenntnis der Verhältnisse und +entsprechende Verantwortlichkeit wirklich zur Geltung kommen. Er dürfte +also nicht anzuhalten sein, etwas zu vertreten, was er mit Rücksicht auf +beides nicht glaubt vertreten zu können. Demnach darf er zur +Stiftungsverwaltung nicht im Verhältnis der staatlichen +Beamten-Unterordnung stehen. + + * * * * * + +Gemäß diesen Grundzügen des Organisationsplanes würde der +Stiftungsverwaltung selbst die ausschließliche Entscheidung in all +denjenigen Angelegenheiten der Stiftung vorbehalten bleiben, welche auf +die in § 1 sub B bezeichneten Zwecke Bezug haben, hinsichtlich der dort +sub A benannten Aufgaben aber eine geregelte Übertragung der Rechte und +Pflichten der Stiftung, als des Inhabers der Stiftungsbetriebe, auf +besondere Organe, Stiftungskommissar und Vorstände, vorgesehen sein. Die +Stiftungsverwaltung soll auf diesem Wege entlastet sein von der +Verantwortung für die eigentliche Geschäftsaktion, für welche sie +angesichts der besonderen Verhältnisse entsprechende eigene Organe +anderweitig nicht beschaffen könnte. In diesem Punkt würde ihr also nur +obliegen: Vorsorge für die Auswahl geeigneter Personen. + +Alles dieses entspricht in den Grundzügen durchaus den Einrichtungen, +die hinsichtlich der Leitung der jetzigen Stiftungsbetriebe teils schon +seit langer Zeit bestehen, teils in den letzten vier Jahren sich +herausgebildet haben und also der Hauptsache nach schon in längerer +Erfahrung erprobt sind. Die Bestimmungen der §§ 6-20 dieses Statuts +verfolgen also nur den Zweck, für die Zukunft zu fixieren und genauer zu +regeln, was bisher ohne förmliche Regelung in tatsächlicher Übung +gestanden hat. + +Im einzelnen ist folgendes zu bemerken: + + +Zu § 5, Abs. 2 u. 3. + +Durch die Verbindung der Stiftungsverwaltung mit einer Staatsbehörde +werden die Geschäftsunternehmungen der CARL ZEISS-Stiftung auch nicht +mittelbar zu Staatsbetrieben oder besonderer Staatsaufsicht, außerhalb +der allgemeinen, im öffentlichen Recht jeweils vorgesehenen +Beaufsichtigung der Industrieunternehmungen, unterstellt. + +Im Statutenentwurf kommt dieses auch ohne den § 16 schon genügend zum +Ausdruck. Bei Fernerstehenden ist jedoch das durch § 5 begründete +Verhältnis leicht Mißverständnissen ausgesetzt, wie sich schon gezeigt +hat. Die ausdrückliche Erwähnung seiner richtigen Konsequenzen in § 16 +erscheint also ratsam, um auch explicite erkennbar gemacht zu haben, daß +die Stiftungsverwaltung als Staatsbehörde für nichts verantwortlich ist, +was der Vorstand eines Stiftungsbetriebes bei Vertretung der Interessen +seiner Firma innerhalb der Grenzen des gesetzlich Zulässigen zu tun oder +zu unterlassen für gut findet. + + +Zu § 7. + +Daß immer mindestens ein Mitglied den Vorständen beider +Stiftungsbetriebe gemeinsam sei -- wenn dabei auch unvermeidlich ist, +daß dieses gemeinsame Mitglied der Regel nach nur dem einen von beiden +Betrieben ganz im einzelnen nahe stehen kann -- erscheint nicht nur +geboten zur Sicherung des fortgesetzten, für beide gleich wichtigen +Hand-in-Hand-Arbeitens von Optik und Glasfabrikation, auf welchem die +Entwickelung der hiesigen Unternehmungen begründet ist, sondern auch +unerläßlich unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Interessen der +Stiftung, um die Einheitlichkeit ihrer ganzen geschäftlichen Aktion zu +wahren -- was durch die Person des gemeinsamen Stiftungskommissars +_allein_ noch nicht genügend gewährleistet wäre. + + +Zu § 9. + +Die Vorschriften dieses Paragraphen entsprechen dem im Handelsrecht +allgemein anerkannten Prinzip der freien und direkten Stellvertretung. +Daß diesem stets in vollem Umfang Rechnung getragen werde, ist nicht nur +Voraussetzung genügender Rechtssicherheit für alle Geschäftshandlungen +der Stiftungsfirmen, sondern auch deshalb geboten, damit diese +Handelsfirmen und ihre Vorstände das erforderliche Ansehen nach außen +behalten. + + +Zu § 11. + +Die Vorschriften dieses Paragraphen versuchen, eine Abgrenzung der +Kompetenz der Vorstände möglichst nach objektiven Merkmalen in solcher +Art zu geben, daß dabei einerseits der Stiftungsverwaltung eine +maßgebende Einwirkung auf alle wichtigeren Aktionen der +Geschäftsbetriebe gewahrt bleibt, anderseits aber auch der unerläßlichen +Forderung genügender Bewegungsfreiheit und ausreichender, das Bewußtsein +wirklicher Verantwortung sichernder Initiative der Vorstände Rechnung +getragen wird. + + +Zu § 14. + +Dadurch, daß dem Stiftungskommissar das Recht, gehört zu werden und +wenigstens beratend mitzuwirken, für _alle_ Angelegenheiten vorbehalten +wird, die überhaupt besondere Entschließungen erfordern, wird der +Stiftungsverwaltung eine weitgehende Einflußnahme auf die Behandlung +auch der gewöhnlichen Geschäfte gesichert. Zwischen einem +Stiftungskommissar, der genügenden Einblick in die Angelegenheiten und +das Ansehen unbefangenen Urteils gewonnen hat, und einer +Geschäftsleitung, deren Mitglieder als sachkundig und umsichtig sich +bewährt haben, wird die formale Abgrenzung der Kompetenz in § 11 +praktisch überhaupt nicht zur Geltung kommen. + + +Zu § 15. + +Wenn eine Mehrheit von sachverständigen Personen in der Geschäftsleitung +eines Stiftungsbetriebes in irgend einer Frage einstimmig ist, so muß +ihrem Votum präsumtiv eine größere Autorität beigemessen werden, als der +etwa abweichenden Ansicht eines andern, der den betreffenden +Angelegenheiten nicht in gleichem Maße nahe steht. Sind aber jene +Sachverständigen uneins, so geht den dissentierenden Urteilen _beider_ +Teile die spezifische Sachverständigen-Autorität verloren und +verschiedenes Gewicht beider kann nur noch begründet sein in dem etwa +ungleichen Ansehen der Personen hinsichtlich ihrer Erfahrung, Umsicht, +Unbefangenheit etc. Da derartige Unterschiede sich nicht nach Köpfen +abzählen lassen, erscheint es angemessen, in allen solchen Fällen, ganz +ohne Rücksicht auf Majorität und Minorität, das Zünglein an der Wage +einen Dritten bilden zu lassen, der neben dem eigenen Urteil zur Sache +auch jene Unterschiede auf Grund längerer Kenntnis der Personen würdigen +kann. + +Daß in derartigen Fällen der Stiftungskommissar nicht aliud entscheiden +könne, ist aus der Wortfassung des § 18 genügend erkennbar. -- Der Regel +nach wird natürlich sein Bemühen darauf gerichtet sein müssen, wenn nach +versuchter Vermittelung noch ein entschiedenes Gegenvotum des einen +Teils bestehen bleibt, in wichtigeren Angelegenheiten die Entscheidung +womöglich zu vertagen, schon wegen der größeren Verantwortung, die +andernfalls er selbst zu tragen hätte. + + +Zu § 18. + +Die Forderung eines regelmäßig _mündlichen_ Verfahrens ist nicht nur +berechtigt, weil andernfalls den Vorständen eine unbillige Arbeitslast +aus schriftlicher Korrespondenz erwachsen könnte, sondern auch deshalb +geboten, weil nur auf jenem Weg genügender Einblick in alle +Angelegenheiten und Unterlagen für ein begründetes Urteil zu gewinnen +sind. + + +Zu § 22. + +Die hier gegebene Vorschrift entspricht der in § 1 angedeuteten +Scheidung der beiden Aufgaben der Stiftung: als Inhaber der +Geschäftsbetriebe und als Nutznießer ihrer Erträgnisse. + + +Zu §§ 25 und 26. + +Die in diesen Paragraphen gegebenen Anordnungen in Verbindung mit den +§§ 9 und 10 besagen praktisch die Einführung eines unter Aufsicht und +Leitung der Stiftungsverwaltung gestellten Kooptationsverfahrens für die +Ergänzung der Vorstände. Ein anderer sachgemäßer Modus hierfür erscheint +auch nicht denkbar. Denn die Wahrung ungestörter Kontinuität der +Geschäftsaktion und die Sicherung kollegialen Einvernehmens unter den +zur Leitung bestellten Personen ist die unerläßliche Voraussetzung für +gedeihlichen Fortgang der Unternehmungen. Jeder ernstliche Bruch hierin +würde eine gefährliche Krisis bedeuten. + +Der in Rede stehende Ergänzungsmodus wird aber auch ganz unbedenklich +sein, wenn immer Vorsorge dafür getroffen ist, daß in den +Geschäftsleitungen, wenigstens aber im Kreise ihrer nächsten +Mitarbeiter, neben älteren und erfahreneren Männern stets auch solche +vorhanden und genügenden Einflusses teilhaftig sind, die noch des +Vorzuges der Jugend sich zu erfreuen haben: nicht ängstlich erwägen zu +müssen, ob die Kräfte neuen Aufgaben gewachsen sind. + +Die übrigen in § 26 und den nächstfolgenden aufgestellten Normen für die +Regelung der _persönlichen_ Verhältnisse der Vorstandsmitglieder, +einerseits gegenüber der Stiftungsverwaltung, anderseits gegenüber den +anderen Beamten der Stiftungsbetriebe, wollen den folgenden Erwägungen +Rechnung tragen: + +Erstens. Den Personen, denen die Vertretung einer Stiftungsfirma nach +außen und nach innen anvertraut wird, muß schon durch die Formen und +Bedingungen ihrer Beauftragung diejenige persönliche Unabhängigkeit +gewährleistet sein, die nötig ist, sie jedem Dritten gegenüber unter die +Präsumtion gestellt zu haben, daß sie ihre Funktionen ohne Beengung +durch unsachliche Rücksichten, nach ihrem eigenen besten Wissen ausüben +_können_. Dieses Ansehen müssen die Vorstände haben nach außen, weil +sonst den Stiftungsbetrieben das Vertrauen verloren gehen würde, daß +ihre Angelegenheiten auf die Dauer wirklich, nicht bloß angeblich, rein +fachmännischer Leitung unterstellt seien; und nach innen müssen sie +solches Ansehen haben, damit das gesamte Personal der Stiftungsfirmen, +Beamte und Arbeiter, zu den Vorständen das Vertrauen behalte, in ihnen +die Vertretung aller berechtigten eigenen Interessen, auch der Stiftung +gegenüber, zu besitzen. Mit Rücksicht auf das letztere aber müssen +außerdem noch die Personen, denen die schwierige Aufgabe zufällt, im +täglichen Verkehr die Interessen des Ganzen mit den ihnen vielfach +widerstreitenden Interessen aller einzelnen in gerechtem und +vernünftigem Gleichgewicht zu erhalten, gegen jeden möglichen Verdacht +gesichert sein, als ob, wenn sie in irgend einem Fall den Wünschen +einzelner entgegen zu treten haben, dabei Rücksichten auf eigenen +Vorteil mitsprechen könnten. + +Zweitens. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder darf grundsätzlich nicht +auf Erteilung von Anordnungen, Beaufsichtigung, Vollziehung von +Unterschriften u. dergl. beschränkt sein. Sie müssen vielmehr +fortgesetzt an regelmäßiger Mitarbeit in den wichtigeren Angelegenheiten +interner wissenschaftlicher, technischer oder kaufmännischer Funktion +wie die anderen Beamten ihrer Firma sich beteiligen, wenn auch +naturgemäß in beschränkterem Umfang als diese. Andernfalls würden sie +die lebendige Fühlung mit der praktischen Aktion ihres Betriebes bald +verlieren und der Gefahr formalistischer Behandlung der Angelegenheiten +mehr und mehr verfallen. + +Die relativ wenigen Personen im Beamtenkreis der Stiftungsbetriebe, auf +welche der besondere Auftrag zur Vertretung einer Firma und zur Leitung +ihrer Angelegenheiten entfällt, können nun, wie tüchtig und +leistungsfähig sie sein mögen, auf Erfolg ihrer Tätigkeit nur dann +rechnen, wenn sie der bereitwilligen Unterstützung einer größeren Zahl +ebenbürtiger Mitarbeiter sicher sind, vor welchen sie selbst im +allgemeinen nichts weiter voraus haben werden, als die sozusagen +zufällige Qualifikation gerade für die besonderen Funktionen, die ihnen +aufgetragen sind, denen gegenüber aber die Tätigkeit der andern als +durchaus gleichwertig zu erachten ist. Es wäre deshalb völlig +unangemessen und im Erfolg geradezu schädlich, wenn die Funktion der +Vorstandsmitglieder diese besonders herausheben wollte aus dem Kreis +ihrer nächsten Mitarbeiter. Der Auftrag darf also keinerlei Überordnung +von Person zu Person begründen. Die notwendig gebotene Unterordnung +aller unter die verantwortliche Leitung hat ausschließlich Unterordnung +unter das Kollegium als _solches_ zu sein, dem auch jedes seiner +Mitglieder für seine Person hinsichtlich seiner gesamten Tätigkeit ganz +ebenso unterstehen muß wie alle andern; und die einzige Ehre, welche +dieser Auftrag den davon Betroffenen als Äquivalent für größere +Verantwortung und unruhigere Tätigkeit bringt, muß bleiben: durch die +Institutionen der CARL ZEISS-Stiftung unter die Vermutung gestellt zu +sein, daß nur sehr tüchtigen und sehr vertrauenswürdigen Leuten +derartige Pflichten und derartige Rechte anvertraut werden können. + +Die Bedeutung der Imponderabilien habe ich in genügend langer Erfahrung +würdigen gelernt. Deshalb lege ich besonderen Wert darauf, die +Grundsätze und Maximen für die Regelung der persönlichen Beziehungen, +die in meinem Wirkungskreis bis heute gegolten haben und hierin auf +unbestrittene Erfolge sich berufen dürfen, auch für die Zukunft aufrecht +erhalten zu sehen. + + +Zu §§ 29-31. + +Wenn der im vorangehenden begründete Organisationsplan für die +praktische Tätigkeit der CARL ZEISS-Stiftung als zweckentsprechend oder +auch nur als vernünftigerweise zulässig anzusehen ist, so rechtfertigt +sich auch das Bestreben, für seine dauernde Anerkennung in allen +grundsätzlichen Punkten jede mögliche Garantie zu beschaffen. In +wirksamer Form kann solches aber nicht anders erreicht werden wie durch +die Beschränkung der Vertragsfreiheit, die in den Paragraphen 29-31 der +Stiftung in bezug auf den nächstbeteiligten Personenkreis auferlegt +wird. + +Die versuchte Fixierung einer bestimmten Organisation der CARL +ZEISS-Stiftung nicht nur durch allgemein ausgesprochene Grundsätze, +sondern auch durch Bezeichnung objektiver Kriterien für deren Anwendung, +läßt meines Erachtens immer noch ziemlich weiten Spielraum für die +Anpassung an wechselnde Verhältnisse. Indes verhehle ich mir durchaus +nicht, daß derartige Fixierung einer Einrichtung auch gewissen +Nachteilen ausgesetzt ist; und ich bin sogar vollkommen sicher, daß, +wenn diese Einrichtung auch 50 Jahre lang ununterbrochen die +beabsichtigten günstigen Wirkungen tatsächlich gehabt hätte, im 51. Jahr +oder später gewiß einmal, wenigstens vorübergehend, eine Situation +eintreten muß, angesichts welcher mit dem Schein des Rechts wird gesagt +werden können: »welche Torheit, eine Organisation so fest zu legen!« +_Diesen_ Mangel aber teilt das Fixieren mit jeder andern Einrichtung, +die man treffen möchte; und das Nichtfixieren wäre doch auch eine +Einrichtung, der gegenüber kein anderer Unterschied bestehen würde, als +daß zukünftiger Tadel auf das Nichtfixieren sich richten würde. In +Bedenken wegen der beschränkten Anpassungsfähigkeit der Organisation +kann ich also einen triftigen Einwand solange nicht erblicken, als es +keinen Weg gibt, Anerkennung bestimmter Grundsätze anders für längere +Dauer sicher zu stellen als durch Angabe objektiver, keinem Ermessen +unterworfener Merkmale ihrer Befolgung oder Nichtbefolgung. -- Muß die +CARL ZEISS-Stiftung zeitweiligen Schaden durch ihre Einrichtungen in +jedem Fall einmal erleiden, wie immer diese Einrichtungen jetzt +gestaltet würden, so mag sie ihn dann erleiden durch meine Grundsätze -- +wofür ich die Verantwortung zu übernehmen habe[79]. + + +Titel III. + +Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung. + +Zu §§ 35, 36. + +Die in § 35 ausgesprochene Beschränkung betreffs des Tätigkeitsgebietes +der Stiftung bedarf keiner besonderen Rechtfertigung, eher die im +folgenden Paragraphen zugelassene territoriale Erweiterung ihrer Aktion. +Mit dieser letzteren, wenn sie einmal eintreten sollte, würden +zweifellos gewisse Gefahren gegeben sein, aus der zunehmenden +Erschwerung der Übersicht und der Einheitlichkeit der Geschäftsaktion +und dergl. Andererseits sehe ich aber in der fortschreitenden +Verbreiterung der Grundlagen der hiesigen Unternehmungen durch +Ausdehnung ihres Arbeitsfeldes, wie solche seit Jahren planmäßig von mir +und meinen Mitarbeitern verfolgt worden ist, das wichtigste Mittel zur +Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Stabilität; und außerdem will +ich auch nicht verhindern, daß in später Zukunft die gefestigte +Arbeitsorganisation der CARL ZEISS-Stiftung möglicherweise eine Art von +Kristallisationspunkt auf dem Gebiet der feintechnischen Industrie +abgeben könnte, falls etwa die fortschreitende Ausbreitung der +fabrikatorischen Arbeitsform auch auf diesem Gebiet solcher Möglichkeit +Wert verleihen sollte. + + +Zu § 40. + +Die in diesem Paragraphen -- naturgemäß nur sehr allgemein -- +angedeutete Direktive für die Geschäftspolitik der CARL ZEISS-Stiftung +soll zum Ausdruck bringen: daß diese Politik zwar, in bewußtem Gegensatz +zum Zweck eines Aktienunternehmens oder dergl., immer als oberstes Ziel +sich setzen müsse, den wirtschaftlichen Wert der Unternehmungen für die +_Gesamtheit_ der daran beteiligten, persönlichen und unpersönlichen, +Interessen möglichst zu erhöhen, andererseits aber auch völlig fern zu +bleiben habe von jeder Tendenz zu fortschreitender Aufteilung des +Gesamtertrages unter die jeweils tätigen Personen. + +In einem wirklich organisierten Unternehmen, welches schon eine längere +Vergangenheit hinter sich hat, zumal auf einem hoch entwickelten +Arbeitsgebiet, ist _nicht_, wie etwa bei einer Genossenschaft aus +wesentlich gleichartigen Elementen, die jeden Tag zu gemeinsamer Arbeit +zusammentreten könnte, der Wirtschaftsertrag des Ganzen der Hauptsache +nach die bloße Summe aus den Einzelleistungen aller jeweils in ihm +tätigen Personen; er ist wesentlich mehr als das, ganz abgesehen noch +von der Bedeutung des mitwirkenden Kapitals als Arbeitsfaktor. Denn in +solcher Organisation fängt die wirtschaftliche Arbeit nicht jedes Jahr +von vorn an, wie wenn sie abhinge von einem =ad hoc= zusammengelaufenen +Menschenhaufen; vielmehr wirkt in ihr kontinuierlich alles fort, was +eine lange Vergangenheit an wertvollen Antrieben, besonderen +Einrichtungen, planmäßiger Schulung, geregelten Verbindungen und +Absatzwegen allmählich geschaffen hat. Und wie dabei einerseits der +zeitliche Gesamtertrag des Ganzen immer in ganz beträchtlichem Anteil +bedingt bleibt durch die Nachwirkung der Arbeit, die andere, vielleicht +längst Verstorbene, vor Jahrzehnten geleistet haben, so werden +andererseits auch in der Organisation und durch dieselbe die Mittätigen +zu Leistungen befähigt, die sie, was immer ihre persönlichen Anlagen +sein möchten, außerhalb der vorgefundenen Organisation niemals zustande +bringen könnten, deren wirtschaftlicher Ertrag also auch nicht +ausschließlich ihr eigenes Verdienst ist. + +Die Direktive des § 40 will also besagen: daß die Organe der Stiftung +zwar niemals suchen dürfen, den Unternehmergewinn zu steigern oder +hochzuhalten durch Herabdrücken oder Niederhalten der Arbeitserträge der +einzelnen, vielmehr immer nur durch möglichste Entwicklung der +spezifischen Kräfte der Organisation und möglichste Vermehrung der aus +ihr fließenden besonderen Wirtschaftsvorteile -- daß sie aber auch +nichts, was vernünftigerweise auf diese Kräfte und Vorteile +zurückzuführen ist, an solche verschenken dürfen, die es in Wahrheit gar +nicht erarbeitet haben. + +Ich hoffe, daß auch die zukünftigen Geschäftsleitungen der +Stiftungsbetriebe, solange nicht eine völlige Umwälzung in den +Existenzbedingungen dieser eingetreten ist, es fertig bringen werden, +die wirtschaftliche Lage aller Angehörigen der Betriebe nach dem jeweils +gegebenen Maßstab günstig zu erhalten und fortgesetzt zu heben, und +dabei doch noch neben dem marktgängigen Kapitalzins und einer +notdürftigen Risikoprämie in normalen Zeiten auch einen dem Umfang der +geschäftlichen Aktion und dem Wert qualifizierter Arbeit in ihr +einigermaßen entsprechenden Unternehmergewinn übrig zu behalten. +Andernfalls müßten sie sich sagen lassen: daß sie entweder ihre Aufgabe +überhaupt nicht begriffen, oder daß sie und ihre nächsten Mitarbeiter +nicht verstanden hätten, die vorgefundenen Kräfte der Organisation +lebendig zu erhalten und allmählich erlahmende Antriebe durch neue zu +ersetzen. + +Die schwierigere Frage: wem nun der jeweilige Überschuß im +Wirtschaftsertrag der Unternehmungen füglich gehöre, wenn er nicht den +sämtlichen mitarbeitenden Personen gehört und, meiner Auffassung nach, +auch einem persönlich mittätigen Unternehmer nicht uneingeschränkt und +bedingungslos, am allerwenigsten aber dem Kapitalinhaber gehören würde +-- diese Frage kann ich für meinen Fall erfreulicherweise als +gegenstandslos geworden ansehen. Denn wenn der Unternehmer nichts +anderes mehr ist als der unpersönliche Repräsentant der Organisation +selbst, und wenn zugleich seine Nutznießung keine andere Anwendung mehr +finden kann als zugunsten von Zwecken, die entweder ganz unmittelbar den +dauernden Interessen der Gemeinschaft dienen, oder dem allgemeinen Wohl, +an welchem alle mittelbar beteiligt sind -- so wird es nunmehr sicher +sein, daß ihm jener Überschuß gebührt. + + +Zu § 44. + +Die Anerkennung der in § 44 ausgesprochenen Forderung habe ich gleich +beim ersten Eintritt in die Verbindung mit der damals noch kleinen +Optischen Werkstätte, vor nun bald 30 Jahren, mir ausdrücklich +ausbedungen, und es ist ihr bisher auch stets streng entsprochen worden. +Ich wünsche, daß auch meine Nachfolger an dieser Regel festhalten, +möchte dadurch auch einmal das Preisgeben eines erheblichen +geschäftlichen Vorteils bedingt sein. -- Ich halte es überhaupt nicht +für anständig, namentlich aber nicht für die CARL ZEISS-Stiftung, +Erzeugnisse, die der Absicht nach dem Dienst wissenschaftlicher +Forschung bestimmt sein sollen, hinsichtlich der geschäftlichen +Verwertung des Urheberrechts auf gleichem Fuß zu behandeln wie +Erzeugnisse, die dem Erwerb oder den gewöhnlichen Bedürfnissen des +praktischen Lebens dienen. Die Stiftungsbetriebe können natürlich auch +die Erzeugnisse der ersteren Art nicht verschenken, sie müssen vielmehr +auch gegenüber den Gelehrten und den wissenschaftlichen Instituten den +vollen Gegenwert für die in jenen enthaltene technische und geistige +Arbeit fordern. Es soll aber wenigstens für alle erkennbar sein, daß in +diesem Gegenwert _keine_ besondere Prämie für Urheberrechte enthalten +sei, daß vielmehr jedem frei gelassen ist, das gleiche billiger zu +liefern, wenn er es kann. + + +Titel IV. + +Reservefonds. + +Die Vorschriften dieses Titels bestimmen dasjenige Maß von +vermögensrechtlicher _Beschränkung_, welches dem Eigentümer der +Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Verfügung über ihre Erträgnisse +auferlegt sein soll und zwar: einerseits im Sinne teilweiser Bindung +dieser Erträgnisse zugunsten der Unternehmungen selbst und ihres +Personals gegenüber den sonstigen Interessen, welche die Stiftung aus +§ 1, B zu vertreten hat; andererseits aber im Sinne des Zwanges zur +teilweisen Verausgabung dieser Erträgnisse behufs gemeinnütziger +Betätigung. + +Die CARL ZEISS-Stiftung soll niemals die Grundlage ihrer Wirksamkeit, +sondern stets nur den Rückhalt dafür in Vermögensansammlung haben, +demnach die letztere nicht weiter fortsetzen, als zur Sicherung ihrer +industriellen Aktion und der Interessen ihres Personals erforderlich +erscheint. + +Für diesen Zweck ist nur ein gewisses Maß von Vermögensbesitz außerhalb +des Betriebskapitals der Unternehmungen bestimmt geboten, und ein +gewisses weiteres Maß noch wünschenswert und ratsam. Hieraus ergibt sich +der Anlaß, für die Vermögensansammlung der Stiftung ein bestimmt +anzustrebendes Minimum, aber auch ein nicht zu überschreitendes Maximum +zu normieren. Das letztere ist zu bemessen nach dem Bedürfnis für noch +absehbare ungünstige Eventualitäten; ganz vagen Möglichkeiten Rechnung +tragen zu wollen, würde nur bedeuten, der lebenden Generation sichere +Nachteile aufzuerlegen wegen völlig problematischer Vorteile für eine +folgende Generation. + + +Zu § 45. + +Die Spezifikation des als »Reservefonds« der Bindung unterworfenen +Vermögensbestandes der Stiftung nach vier getrennten Konten will den +verschiedenen Rücksichten der allgemeinen industriellen Aktion der +Stiftung und den besonderen ihr auferlegten Unternehmerpflichten +Rechnung tragen. -- Die beiden Konten I und II=a= haben ausschließlich +auf das letztere Bezug, die beiden anderen II=b= und II=c= auf die +sonstige geschäftliche Aktion. + +Zu Konto I): Die nach §§ 72 ff. des Statuts von den Stiftungsbetrieben +ihrem Personal gegenüber zu übernehmenden vertragsmäßigen Pensionslasten +fallen zwar gänzlich auf das Unkostenkonto der Handelsfirmen und müssen +unter normalen Verhältnissen aus den laufenden Einnahmen der Betriebe +bestritten werden können, da sämtliche Ansprüche nur auf das +Fortgewähren eines Teiles des früheren Lohnes oder Gehalts der +ehemaligen Geschäftsangehörigen, nicht auf Kapitalzahlung gehen. Die +Stiftung als Inhaber der Handelsfirmen muß jedoch, obwohl die +Pensionsempfänger gewöhnliche, nicht bevorrechtigte Gläubiger ihrer +Firma bleiben, für den Kapitalwert sämtlicher jeweils laufenden +Rentenverpflichtungen volle Deckung beschaffen, damit ihre eigene +Vermögensbilanz sichere Grundlage behalte. Diese Deckung kann indessen +unbedenklich auf einen mäßigen Teil des der Stiftung selbst gehörigen, +sonst unbelasteten Betriebskapitals der Handelsfirmen mit angewiesen +bleiben. + +Zu Konto II=a=): Um die dauernde Erhaltung der bilanzmäßigen +Kapitaldeckung aller Rentenverpflichtungen, sowie außerdem die laufenden +Pensionszahlungen und diejenigen Leistungen, welche § 77 den +Stiftungsbetrieben zeitweilig auferlegen möchte, nicht ausschließlich +auf die jeweiligen Betriebsüberschüsse angewiesen zu haben, vielmehr die +Deckungsmittel für alle diese Lasten auch in Zeiten schlechten +Geschäftsganges bereit zu haben, ist das genannte zweite Konto des +Reservefonds nötig. Seine Höhe ist selbstverständlich zu normieren nach +dem Personalunkostenkonto der Stiftungsbetriebe, als dem natürlichen Maß +für die zu gewärtigenden Risiken. + +Zu Konto II=b=): Ein besonderer Erneuerungs- und +Betriebserweiterungsfonds, bemessen nach dem Buchwert der +verschleißbaren Betriebsmittel, welche die Unternehmungen jeweils nötig +haben, erscheint geboten, um unabhängig von den laufenden Überschüssen, +also auch bei ungünstiger Geschäftslage, zu deren Überwindung neue +Kapitalaufwendungen vielleicht besonders dringlich sein können, Mittel +zu solchen immer bereit zu haben. + +Zu Konto II=c=): Das letzte Konto soll neben der Sicherung allgemeiner +Aktionsfreiheit der Stiftung und ihrer Handelsfirmen im besondern dienen +zur Deckung großer exzeptioneller Unkosten, welche plötzliche +Betriebsstörungen, Geschäftsstockung durch Krieg oder Handelskrisen und +dergl. Vorkommnisse verursachen können, und soll die Mittel bieten, um +auch in solchen Zeiten die Leistungen fortsetzen zu können, welche Titel +V des Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegt. -- Die Höhe dieses +Postens bemißt sich naturgemäß nach dem jeweiligen Umfang der ganzen +Geschäftsaktion der Stiftung, der durch die jährliche Gesamtausgabe +ihrer Betriebe gekennzeichnet ist. + + +Zu § 47, letzter Absatz. + +Nachdem[80] die Stiftung fast die Hälfte des gesamten buchmäßigen +Betriebskapitals der Unternehmungen als freies Eigentum besitzt und +außerdem einen freien Reservefonds gewonnen hat, der den ganzen Rest +deckt und schon genügt, um auch eine schwere Krisis zu überstehen, +betrachte ich die vertragsmäßige Verpflichtung, den Rest jenes +Betriebskapitals zu bestimmten Terminen zu übernehmen, nur noch als eine +rein theoretische Sorge. Der Kredit der Stiftung wird groß genug sein, +um jederzeit im Bedarfsfall anderes fremdes Kapital in solcher Form +heranziehen zu können, daß die weitere Kapitalübernahme auf längere +Zeiträume verteilt wird. Deshalb würde es ungerechtfertigt sein, die +baldige Erhöhung des freien Reservefonds auf den im § 45 angenommenen +normalen Stand etwa zugunsten beschleunigter Kapitalabzahlung +hintanzuhalten. + + +Zu § 51. + +»Für zum voraus bestimmte Zwecke« schließt aus, die in Rede stehenden +Überschüsse zurück zu halten, bloß um im allgemeinen größere Mittel für +spätere Jahre verfügbar zu haben. Jedoch muß gemäß § 46 alles, was auf +den betreffenden Separatkonten vorhanden ist, also rechtlich noch im +Eigentum der Stiftung steht, den auf den Reservefonds Bezug habenden +Bestimmungen in den §§ 88, 89 bedingungslos unterworfen bleiben. + + +Titel V. + +Arbeiter- und Angestelltenrecht der Carl Zeiss-Stiftung[81]. + +Dieser Titel enthält die Präzisierung der in § 1 sub A, dritter Absatz, +der CARL ZEISS-Stiftung zugewiesenen sozialen Aufgabe. Ich erblicke +darin den wichtigsten Teil des Statuts, weil diese Festsetzungen für +mich bedeuten den äußeren Abschluß eines wesentlichen Stückes meiner +ganzen Lebensarbeit und weil ich zugleich überzeugt bin, daß den +Bestrebungen, die darin zum Ausdruck kommen, ein ganz entscheidender +Anteil an der günstigen Entwicklung der jetzigen Stiftungsunternehmungen +beizumessen ist, ihre fortgesetzte Anerkennung mir also auch als eine +wesentliche Bedingung für deren ferneren gedeihlichen Fortgang +erscheinen muß. + +Diese Bestrebungen aber haben auf meiner Seite -- seit wohl zwanzig +Jahren schon bewußterweise -- unter folgendem ganz allgemeinen +Gesichtspunkt gestanden: + +Als ein dringendes Volks- und Staatsinteresse gilt unbestritten die +Erhaltung, beziehungsweise Wiedererneuerung eines breiten gesunden +Mittelstandes, dessen Glieder noch Vollbürger sein können, nicht +hinsichtlich der persönlichen und bürgerlichen Verhältnisse schon auf +irgend einer Zwischenstufe zum Helotentum stehen und nicht in ihrer +wirtschaftlichen Existenz einem Proletariat, welches nichts mehr zu +verlieren hat, verfallen oder jederzeit zu verfallen bedroht sind. + +Mag nun jemand überzeugt sein, wie ich es bin, daß ein solcher +Mittelstand von genügender Breite, soweit die gewerblichen Stände in +Betracht kommen, in Zukunft überhaupt nur noch auf dem Boden der +_organisierten_ Wirtschaftstätigkeit der Großindustrie zu erhalten oder +wiederzugewinnen sei, oder mag er glauben, daß solches auch durch +Wiederbelebung des alten Handwerks und sonstigen Kleingewerbes +erreichbar sein werde -- in keinem Fall wird bestritten werden können: +daß, wenn sowohl die Großindustrie solche Aufgabe erfüllen oder auch nur +neben parallel gehenden anderen Bestrebungen zu ihrer Erfüllung +mitwirken könnte, damit wichtigen Volks- und Staatsinteressen Vorschub +geleistet würde; und daß, wenn auf irgend einem, sei es auch zunächst +ganz kleinem Gebiet, ein Anfang dieser Art mit Erfolg wirklich gemacht +würde, dieses dem Gemeinwohl zweifellos dienen müsste. + +Die Fortsetzung dieser ersten Erwägung aber ist für mich: es gibt +_keinen_ andern Weg zu solchem Ziel als wirkliche und dauernde _Hebung +der Rechtslage_ der von industriellen Unternehmungen abhängigen Personen +in ihrem Verhältnis zum Unternehmer und seinen Organen, nach der +persönlichen und der wirtschaftlichen Seite hin -- damit die wichtigsten +bürgerlichen und materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der +Willkür des Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen +jeweiligen Vorteil unterworfen bleiben. Was mit anderen Absichten und +auf anderen Wegen geschehen oder empfohlen worden ist, die Lage der +Abhängigen zu verbessern _ohne_ den Versuch grundsätzlicher Änderung +ihrer Rechtslage zum Unternehmer, mag im einzelnen sehr achtungswert, +sehr erfreulich und sehr nützlich sein; unter dem Gesichtspunkt der +sozialen Volksinteressen aber ist es nur Dekoration und nichts weiter. + +Aus obigen Prämissen begründet sich für mich das Bestreben, welches +Titel V des Statuts in Überschrift und Inhalt zum Ausdruck bringt: für +den ganzen Personenkreis der jetzigen Stiftungsunternehmungen das +öffentliche Proletarierrecht der Reichs-Gewerbeordnung und der +einschlägigen Abschnitte des Handelsgesetzbuches durch ein besseres +_privates_ »Arbeiter- und Angestelltenrecht« zu ersetzen, nämlich jenes +öffentliche Recht für diesen Personenkreis dauernd dadurch außer +Anwendung zu bringen, daß den Arbeits- und Anstellungsverträgen der +Stiftungsbetriebe überall weitergehende Rechte zu gewähren auferlegt und +für die Sicherung dessen möglichste Garantie geschaffen wird. + + * * * * * + +Als die wesentlichen und sämtlich auch unentbehrlichen Grundlagen für +eine auf _diesem_ Weg erstrebte Hebung der Lage des Arbeiter- und +Privatbeamtenstandes muß ich ansehen: + +1. Genaue Präzisierung des vertragsmäßigen _Pflicht_verhältnisses +zwischen Personal und Inhaber der Unternehmungen, bezgl. dessen Organen, +nach strengem Rechtsbegriff -- der gebietet, dieses Pflichtverhältnis +endgültig zu reinigen von allem ihm herkömmlich noch anhaftenden Beiwerk +an persönlicher Abhängigkeit, Botmäßigkeit etc., welches durchaus +einseitig zu Lasten des schwächeren Teils entfällt, weil der Unternehmer +eine materielle Gegenleistung _da_für nach Gesetz und guter Sitte +nicht einmal bieten dürfte, eine entsprechende persönliche Gegenleistung +aber in jedem größeren Betrieb gar nicht bieten kann; also kurz gesagt: +feste Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit +der Arbeiter und Angestellten zur Beschränkung persönlicher und +bürgerlicher Rechte (§§ 57, 58 des Statuts). + +2. Genaue Umgrenzung der zeitlichen Gebundenheit und +Freiheitsbeschränkung, welche das Zusammenarbeiten vieler in der +Industrie unvermeidlich macht, unter Anerkennung des Grundsatzes: daß +diese zeitliche Freiheitsbeschränkung nicht weiter reichen dürfe, als +_wichtige_ Interessen des Betriebs, nicht schon Rücksichten auf jeden +beliebigen kleinen Vorteil des Unternehmers, gebieten (§§ 61, 62 des +Statuts). + +3. Gewährleistung solcher Normen für die Regelung der Arbeitstätigkeit +und der Lohnbestimmung, welche geeignet sind, berechtigte +wirtschaftliche Interessen der Arbeiter wirksam zu schützen (§ 66 des +Statuts). + +4. Gewährleistung des Nichtherabsetzens des einmal zugestandenen +regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes bei unverändert bleibender +Arbeitsstellung -- außer im Fall erweislicher Notlage des Unternehmers +(§ 67 des Statuts). + +5. Beschränkung des Unternehmers in der einseitigen Aufkündigung des +Arbeits- oder Anstellungsvertrages, nachdem dieser durch einen gewissen +Zeitraum fortgesetzt worden ist -- durch rechtsverbindliche Festsetzung +einer entsprechenden Entschädigung für den Fall unverschuldeter +Entlassung, auch wenn solche durch äußere Ursachen, die nicht dem Willen +des Unternehmers entsprechen, aber in der Industrie regelmäßig zu +gewärtigen sind, veranlaßt ist (§§ 77-80 des Statuts). + +6. Rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter nicht-almosenhafter +Pensionsleistungen für den Invaliditätsfall nach Ablauf einer gewissen, +mäßigen Dienstzeit (§§ 72-75 des Statuts). + + * * * * * + +Die auf die ersten vier Punkte bezüglichen Vorschriften des Statuts +kodifizieren nur Regeln, die hinsichtlich alles Grundsätzlichen in den +jetzigen Stiftungsbetrieben von jeher gegolten haben -- im Anfang, als +es sich nur um ein kleines Personal handelte, seitens der damaligen +Inhaber fast unbewußt geübt, seit lange aber offen als feste Maximen +ausgesprochen, zum größten Teil auch schon durch Jahre hin in der +Betriebsordnung schriftlich fixiert. Über ihre praktische Wirkung habe +ich demnach eingehende eigene Erfahrung. Ich weiß also, daß die +Durchführung jener Grundsätze zwar genötigt hat, an die wichtigen +Mittelspersonen zwischen den oberen Organen des Unternehmers und der +Arbeiterschaft, an die Werkmeister, sehr viel höhere Anforderungen zu +stellen, als an sie zu stellen sind, wenn man sie den Polizeistock +schwingen läßt. Mit diesen Grundsätzen ist es aber möglich gewesen, die +Betriebe -- von denen doch der eine schon fast 20 Jahre die Formen des +Großbetriebs und seit einer Reihe von Jahren ein Personal um die 500 +herum hat -- immer in guter Ordnung und in friedlichem Zusammenwirken +aller zu erhalten, und zwar unter _gänz_lichem Verzicht auf das meist +für unentbehrlich angesehene Hilfsmittel der »Strafen«. Diesen +Grundsätzen auch, und den ihnen entsprechenden, von selbst sich +ergebenden Maximen für die Regelung des Zusammenwirkens und des +persönlichen Verkehrs zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, muß ich es +zuschreiben, daß die Stiftungsbetriebe, im Gegensatz zu den landläufigen +Klagen über Unverläßlichkeit, Unfleiß, Interesselosigkeit der +»Untergebenen«, in allen Schichten ihres Personals, vom einfachen +Arbeiter bis zu den obersten Beamten, einer ganz auffällig _großen_ Zahl +von Leuten sich erfreuen dürfen, die, Muster von Pflichttreue, mit +voller Hingabe und höchster Zuverlässigkeit ihren Aufgaben obliegen -- +darunter viele mit steifem Rückgrat, die väterliche Bevormundung sehr +geringschätzig ansehen, gegen Willkür aber sehr schroff reagieren +würden. Auch solche haben in die hiesige Arbeitsorganisation immer +willig sich eingefügt. -- Ich behaupte nun: was den hiesigen +Unternehmungen jenen besondern Vorzug verschafft hat, gehört zu den +Grundlagen ihrer Existenz. Denn auf ihrem schwierigen Arbeitsfeld, +welches an sich schon an die Leistung der Personen höhere Ansprüche +stellt als die meisten anderen Gewerbe, kann ein Betrieb, wenn er über +ganz mäßigen Umfang hinausgewachsen ist, durchaus nicht mehr auf +hervorragende Tätigkeit weniger leitender Personen begründet bleiben. +Schon die bloße Erhaltung eines hohen Niveaus technischer Leistung, noch +viel mehr aber jeder Fortschritt in der Richtung auf neue Aufgaben, +erfordern nunmehr unbedingt, daß immer sehr _viele_ -- ein großer Teil +aller Mitwirkenden -- fortgesetzt mit lebhaftem persönlichem Interesse, +stetem Nachdenken unter eigenen Antrieben und mit weit mehr als bloß +pflichtmäßigem Fleiß an der Tätigkeit des Ganzen Anteil nehmen. + + * * * * * + +Bezüglich der zuvor unter 5 und 6 erwähnten, durch die §§ 72-80 des +Statuts näher geregelten _wirtschaftlichen_ Rechte der Arbeiter und +Angestellten ist zu bemerken, daß auch hierin der wichtigste und unter +dem finanziellen Gesichtspunkt schwerste Schritt, die Gewährung fester +Pensionsrechte, schon durch die früheren Inhaber der jetzigen +Stiftungsbetriebe getan worden ist, und daß also auch in diesem Punkt +der Hauptsache nach von der Stiftung nur verlangt wird, das fortzusetzen +und dauernd zu gewährleisten, was vor ihrem Eintreten begonnen wurde. +Meine früheren Genossen und ich haben, als Anlaß kam, der Frage der +Invaliden- und Altersversorgung unseres Personals näher zu treten -- in +den Vorbereitungen dazu schon vor 10 Jahren -- uns entschlossen, _keine_ +»Pensionskasse« nach dem gegebenen Vorbild der Wohlfahrtseinrichtungen +zu begründen, sondern einfach die Erklärung abzugeben: es solle aus dem +_Arbeitsvertrag_ selbst jedem nach 5jähriger Dienstzeit klagbarer +Pensionsanspruch gegen seine Firma für den Invaliditätsfall, und für den +Todesfall zugunsten seiner Hinterbliebenen, zustehen -- gemäß den +näheren Bestimmungen eines alsbald nach dem Tod des Begründers der +Optischen Werkstätte und unter dem Datum seines Todestags erlassenen +Pensions-Statuts. Diese Maßnahme hat auch damals schon unter dem +ausgesprochenen Gesichtspunkt gestanden: die Großindustrie treibt zu +Lasten der Gesamtheit gemeinschädlichen Raubbau auf die physische +Volkskraft, wenn sie sich nicht darauf einrichtet, _von sich aus_ +aufzukommen für den ganzen, regelmäßigen und exzeptionellen, Verbrauch +menschlicher Arbeitskraft in ihren Betrieben, wenn sie also diesen +Verbrauch nicht als festen Wirtschaftsfaktor, ganz ebenso wie die +Amortisation der toten Betriebsmittel, in ihre Wirtschaftsführung +aufnimmt. Denn nur unter Fiktionen, die über alle realen Verhältnisse +künstlich sich hinwegsetzen, könnte behauptet werden, daß schon im +marktgängigen Arbeitslohn den einzelnen eine Amortisationsquote für den +allmählichen Verbrauch ihrer Kräfte mitgegeben sei -- welchen Gedanken +freilich das öffentliche Recht einstweilen nur hinsichtlich der +Staatsbeamten und im übrigen noch, im Unfallversicherungs-Gesetz, +hinsichtlich des exzeptionellen Verbrauchs der Menschenkraft im Gewerbe +voll anerkennt. + +Die früheren Inhaber der Stiftungsbetriebe haben rechtzeitig begonnen, +die Erfüllung der im obigen Sinn übernommenen Verpflichtungen sicher zu +stellen, soweit dieses damals möglich war, durch Begründung eines ihrem +persönlichen Eigentum entzogenen Pensionsfonds aus jährlichen Rücklagen +von je 6% des ganzen Lohn- und Gehalt-Kontos der beiden Betriebe -- +welcher Fonds nachher der CARL ZEISS-Stiftung als Grundstock ihres +jetzigen Reservefonds überwiesen worden ist. + +Die der CARL ZEISS-Stiftung in den §§ 77-80 des Statuts weiter +auferlegten Pflichten -- unter welchen etwas sachlich Neues nur der § 77 +ausspricht -- bezwecken nun in erster Reihe die endgültige +Sicherstellung der Pensions-Einrichtung. Diese würde des Ansehens und +des Wertes einer wirklichen Rechtsinstitution der Stiftung gänzlich +verlustig gehen, wenn der Glaube an ihren dauernden Bestand auch in +Zukunft begründet bleiben müßte auf das Vertrauen zu lebenden und zu +später kommenden, noch unbekannten Personen -- wenn sie also nicht noch +ergänzt würde durch solche Anordnungen, die _objektive_ Garantien dafür +schaffen, daß sie höchstens unter ganz bestimmten, allem willkürlichen +Ermessen entzogenen Voraussetzungen wieder außer Wirksamkeit gesetzt +werden kann. Es müssen also alle Hintertüren fest verschlossen sein, +durch welche die Bestimmungen des Pensions-Statuts, sei es auch nur =in +thesi=, jemals umgangen werden könnten. + +Also schon zu diesem Zweck, und um jeden Verdacht beseitigt zu haben, +als sollte hierin irgend ein Vorbehalt bleiben dürfen, bedarf es +offenbar einer Festsetzung, wie § 77 trifft; zur Sicherung dieser aber +schließlich noch der Verbriefung des im § 67 ausgesprochenen Grundsatzes +-- welche letztere sonst wohl als überflüssig erscheinen könnte, weil er +an sich nichts weiter besagt, als was Treu und Glauben ohnehin gebieten. + +Die Bestimmung des § 77 soll also zunächst jedem die Sicherheit geben, +daß, wenn er die einer gewissen Dienstzeit entsprechende +Pensionsanwartschaft zu irgend einer Zeit erlangt hat und er ohne +eigenes Verschulden aus irgend welchen Gründen des Betriebsinteresses +nicht weiter im Dienst der Stiftung beschäftigt werden könnte, ihm +alsdann eine den Geldwert der verlorenen Anwartschaft annähernd +darstellende Entschädigung gewährt werden muß -- und daß solchen +gegenüber, die infolge einer langen Dienstzeit nur noch geringe +Aussichten auf anderweitiges Fortkommen haben, die _Höhe_ der zu +leistenden Entschädigung den Unternehmer _zwingen_ müsse, von einer +Entlassung überhaupt abzusehen. + +Der § 67 endlich sichert alle gegen die Möglichkeit, durch +Herabsetzung des festen Lohnes oder Gehalts -- was das Recht der +Reichs-Gewerbeordnung und des Handelsgesetzbuchs immer nach je 14 Tagen, +bezgl. 3 Monaten dem Unternehmer gestatten würde -- indirekt gezwungen +werden zu können, das Arbeitsverhältnis seinerseits aufzugeben und auf +alle darin ihm erwachsenen Anrechte zu verzichten. + + * * * * * + +Das Obige betrifft indes nur _eine_ Seite der in Betracht stehenden +Maßregel. Das durch § 77 in die Wirtschaftsordnung der Stiftungsbetriebe +einzuführende Novum hat noch seine selbständige Bedeutung, sowohl unter +rechtlichem, wie ganz besonders auch unter sozialem Gesichtspunkt -- +welche Bedeutung es rechtfertigt, sogar gebietet, die Anordnung des § 77 +durchaus nicht zu beschränken auf diejenigen Personen, welche +Pensionsanwartschaft erworben haben, sondern sie zu einer allgemeinen +»Arbeitslosenversicherung« der Stiftungsbetriebe auszugestalten, wie +§ 77 tut. + +Wenn nämlich jemand durch längeres Verbleiben in einem industriellen +Betrieb präsumtiv die Absicht an den Tag gelegt hat, darin eine +bleibende Tätigkeit zu suchen -- was dem Unternehmer stets zu besonderem +Vorteil gereicht -- und wenn der andere Teil durch längere +stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsvertrags augenscheinlich +anerkannt hat, daß ihm solches genehm sei, so muß es einer strengeren +Rechtsanschauung als unerhörtes Spiel mit den Interessen des schwächeren +Teils erscheinen, wenn nachher der Unternehmer, außer im Fall wirklicher +Notlage, jenen soll beliebig entlassen können, weil es für ihn nunmehr +vorteilhafter geworden ist, den andern nicht weiter zu beschäftigen, +oder wegen beliebiger Anstände in der Person, die eine Fortsetzung des +Arbeitsvertrags bis dahin nicht gehindert haben. Ein nicht plutokratisch +entarteter Rechtsbegriff muß die Forderung stellen: daß in allen Fällen, +in welchen ein durch längere Zeit =bona fide= fortgesetztes Arbeits- +oder Anstellungsverhältnis einseitig durch den Unternehmer aufgelöst +wird aus Gründen _seines_ Interesses -- also seines Vorteils wegen, auch +wenn dieser Vorteil nur in Vermeidung von Nachteilen bestünde -- dem +Betroffenen eine angemessene Entschädigung _dafür_ zu leisten sei, daß +seine Erwartung nicht erfüllt wird und er präsumtiv -- wie es der Regel +nach tatsächlich der Fall -- in der Zwischenzeit Gelegenheiten zu +anderweitigem Fortkommen versäumt hat. Gleichzeitig aber gebieten auch +wichtige Rücksichten des öffentlichen (sozialen) Interesses, daß jenen +arbeitslos Gewordenen in derartiger Entschädigung ein genügender +Rückhalt geboten sei zur Erlangung einer neuen Arbeitsstellung, die +selten in kurzer Zeit, meist nur unter erheblichen Opfern für den +Betroffenen zu finden ist --damit nicht ein großer Teil solcher, gemäß +den bekannten Wirkungen des gesetzlichen Verfahrens, die Landstraßen +bevölkern und zuletzt der Armenpflege verfallen müsse. + + * * * * * + +Im einzelnen ist zum Titel V noch folgendes zu bemerken: + + +Zu § 57, 58. + +Die strenge Umgrenzung des vertragsmäßigen Pflichtverhältnisses hat +bisher die Anteilnahme der Betriebsleiter und der Beamten an den +persönlichen Angelegenheiten der anderen niemals behindert und braucht +auch in Zukunft sie nicht zu behindern. Sie soll nur die Betätigung +solcher Anteilnahme in Beratung oder Warnung auf einem ethisch höheren +Niveau erhalten, indem sie daraus das Verhältnis von Vorgesetzten und +Untergebenen völlig ausscheidet, darin nur noch persönliches Ansehen und +persönliches Vertrauen gelten läßt. + + +Zu § 61. + +Die Bestrebungen des Arbeiterstandes zugunsten einer fest geregelten und +auf mäßige Dauer beschränkten Arbeitszeit halte ich für durchaus gerecht +und dem Volkswohl dienlich, und ich trete für sie, unter welcher Fahne +sie gehen mögen, rückhaltlos ein, auch mit dem deutlichen Ziel: +Drittelung des Tages, mindestens für alle besonders schwere Arbeit und +für alle industrielle Arbeit in geschlossenen Räumen. + +Ich würde keinerlei Anstand sehen, auch in der Optischen Werkstätte die +noch neunstündige Arbeitszeit alsbald auf 8 Stunden herabzusetzen, wie +es in einigen großstädtischen Betrieben gleichen oder verwandten +Arbeitsgebietes schon geschehen ist, wenn nicht anzunehmen wäre, daß die +alsdann gebotene größere Ökonomie hinsichtlich der Ausnutzung der Zeit +-- im besonderen das »Durcharbeiten« mit nur einer kurzen Ruhepause, +unter Verlegung der Hauptmahlzeit an das Ende des Arbeitstages -- den +Beteiligten unter den hier vorliegenden Verhältnissen unwillkommener +sein werde als die jetzige längere Arbeitsdauer mit zwei zusammen +zweistündigen Ruhepausen, die in einer kleinen Stadt der Erholung +ungeschmälert zugute kommen[82]. + + +Zu § 62. + +In bezug auf Urlaubserteilung ist hier hinsichtlich aller derjenigen, +deren Arbeitsunterbrechung nicht offensichtliche Störung des Betriebes +herbeiführt, die Praxis seit lange tatsächlich liberaler, als in Form +des Rechtsanspruchs füglich fixiert werden kann -- wie schon daraus +hervorgeht, daß die Werkmeister nach offenkundiger Instruktion +erwachsene Personen, wenn sie Urlaub nachsuchen, überhaupt nicht nach +dem »Wozu« fragen, wofern kein besonderer Grund vorliegt wegen des »Ob« +mit ihnen zu verhandeln. + + +Zu § 63. + +Die in diesem Paragraphen bezeichneten Grundsätze haben für die +jetzige Betriebskrankenkasse der jetzigen Stiftungsbetriebe +=in praxi= seit ihrer ersten Begründung vor ca. 20 Jahren gegolten. +Die Kasse ist dabei ganz verschont geblieben von der häufig zu +findenden Abneigung gegen die Zwangskassen, auch nachdem sie +gesetzlich eine solche geworden war. -- Generalversammlung und +Vorstand, gänzlich aus freien Wahlen seitens aller gesetzlich +dazu befugten Versicherten hervorgehend, ohne Stimmrecht der +Geschäftsleitungen in ihnen, außer für Statutenänderungen, verfahren +meist etwas fiskalischer als den Geschäftsleitungen lieb ist und +befolgen auch sonst deren Ratschläge öfters nicht -- was ihr gutes +Recht ist, und im Effekt jedenfalls besser, wie wenn sie widerwillig +solche befolgen müßten; sie verwalten aber alle Angelegenheiten der +Kasse mit Umsicht und Sorgfalt und ihren erheblichen Jahresetat von +ungefähr 12000 M.[83] mit der Gewissenhaftigkeit einer Staatskasse. + + +Zu § 64. + +Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, Rechte, +welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Geschäftsleitung +zustehen, _ständig_ auf eine besondere Zwischeninstanz zu übertragen; +man hat nur in einigen Fällen behufs Verhandlung bestimmter +Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses =ad hoc= herbeigeführt. Wenn +aber, wie es wahrscheinlich ist, über kurz oder lang auch hier eine +ständige Zwischeninstanz Bedürfnis wird[84], so soll diese eine +_wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher +zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also in allen +Stücken so konstituiert sein, daß sie das volle Vertrauen der +Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung _ihrer_ Interessen zu sein -- +damit die Geschäftsleitung, wenn sie in irgend einer Sache mit dieser +Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen kann, auch mit der ganzen +Arbeiterschaft im reinen zu sein. + +Sollten zu irgend einer Zeit gesetzliche Vorschriften eine +Arbeitervertretung oder dergl. Einrichtung vorschreiben, in welche etwa +auch der Betriebsinhaber oder dessen nähere Organe mit hineingeschoben +wären, so müßte alsdann zwar das gesetzlich Gebotene einer solchen +überlassen werden; für alles, was hierüber hinausgeht, wird aber auch +dann noch eine Vertretung meines Sinnes, z. B. als Unterausschuß oder +dergl. eingesetzt oder in Funktion belassen werden können. + + +Zu §§ 66-69. + +Die Vorschriften dieser Paragraphen sollen wohlberechtigten Ansprüchen +der Arbeiter und teilweise auch der Angestellten bezüglich der Regelung +der Arbeitstätigkeit selbst dauernde Anerkennung sichern. + +Gewährleistung eines fixierten Zeitlohnes, der seitens des Unternehmers, +außer im Fall wirklicher Notlage desselben, nicht einseitig herabgesetzt +werden kann, ist die unerläßliche Bedingung für die Stabilität einer auf +kleine Einnahmen gestellten Wirtschaftsführung. + +Die Fortzahlung des festen Lohnes auch für die gesetzlichen Feiertage, +welche in den Stiftungsbetrieben seit einiger Zeit eingeführt ist, +erscheint als unabweisbare Billigkeitsforderung, mit Rücksicht darauf, +daß die Feiertage dem Arbeiter die Arbeitsgelegenheit -- öfters zu einer +ihm wenig gelegenen Zeit -- unbedingt entziehen. Die Bestimmung bringt +zugleich zum Ausdruck, daß die Arbeiter der Stiftungsbetriebe nicht +»Tagelöhner« sein sollen. + +Übernahme einer Art von empfindlicher Konventionalstrafe für den +Betriebsinhaber auf den Fall, daß er seines Interesses wegen zu einer +Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit Veranlassung bietet -- durch +Festsetzung einer besonderen, nicht unerheblichen Erhöhung des +proportionalen Zeitlohnes für alle Überstunden -- ist die einzig +praktisch wirksame Garantie für das fortgesetzte Einhalten einer +bestimmten, mäßigen Arbeitszeit im Betrieb. + +Die Erklärung »daß zu Überstunden und Feiertagsarbeit im Betrieb niemand +verpflichtet oder angehalten werden könne« spricht zwar Anerkennung des +Grundsatzes aus, enthält aber eine praktische Garantie seiner Befolgung +noch keineswegs. Denn die Arbeiter sind der großen Mehrzahl nach nicht +in der Lage, ihres Standesinteresses wegen die Gelegenheit zu +zeitweiligem Mehrverdienst von der Hand zu weisen; vor allem aber muß +auch der Unternehmer darauf rechnen, daß in allen Fällen, in welchen +dringende Rücksichten seines Interesses eine zeitweilige Mehrleistung +des Personals erfordern, die Bereitwilligkeit zu solcher auch ohne +Verpflichtung des anderen Teils vorhanden sei -- wie es bei gutem +persönlichen Verhältnis auch stets der Fall ist. Damit nun alles dieses +nicht bewußt oder unbewußt dazu führen könne, daß die Ausnahme +allmählich zur Regel und so die wohltätige Wirkung einer festen und +mäßigen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch werde, muß den +Arbeitern Gewähr dafür geboten sein, daß die Inanspruchnahme +freiwilliger Mehrleistung wirklich auf Fälle _dringender_ Veranlassung +beschränkt bleibe, d. h. sie muß für den Unternehmer zu einem +ersichtlich schlechten Geschäft gemacht sein. + +Bei der Optischen Werkstätte ist dieses Verfahren =in praxi= schon seit +sehr langer Zeit in Übung und zwar in gleicher Regelung wie jetzt: 25% +Lohnzuschlag für Überarbeit; seit einer Reihe von Jahren ist es auch +schon im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert. + + * * * * * + +Die Bestimmung endlich: daß bei aller Akkord- und Stückarbeit der feste +Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu gewährleisten sei, ist +das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung von Arbeiten in jener +Lohnform der ihr innewohnenden Tendenz zu entkleiden, die Kräfte der +Arbeiter zum einseitigen Vorteil des Unternehmers ungebührlich +anzuspannen. Die Preisbestimmung für Akkord- und Stückarbeit muß ihren +festen Regulator haben in der Leistungsfähigkeit, die zu verlangen ist +von jedem ordentlichen Arbeiter der betreffenden Arbeitsstellung bei +demjenigen Maß von Fleiß und Anstrengung, welches ihm bei _Zeitlohn_ als +pflichtmäßig zugemutet werden kann. Was er durch besondere +Geschicklichkeit oder durch besondere Anspannung seiner Kräfte mehr +leistet, als unter den jeweils gegebenen Bedingungen der Arbeit bei +Zeitlohn von jedem zu verlangen wäre, muß ihm als Mehrverdienst +verbleiben, da der Unternehmer von seiner Mehrleistung schon genügenden +Vorteil in der besseren Ausnutzung seiner Einrichtungen etc. hat. Nur +mit solchem Regulator der Preisbestimmung wird die Stück- und +Akkordarbeit zu einer für beide Teile vorteilhaften Einrichtung, weil +sie nun nicht mehr dazu führen kann, dem Arbeiter immer größere Leistung +zuzumuten, bloß um überhaupt den seiner Arbeitsstellung entsprechenden +marktgängigen Lohn verdienen zu können. + +Die Vereinbarung des Zeitlohnes bedarf eines besonderen Regulators +nicht, auch nicht für solche, die vorwiegend im Stücklohn arbeiten; denn +für die meisten Arbeiten hat das »Tagewerk« einen gewissen marktgängigen +Wert, nach welchem der Zeitlohn für alle verwandten, gleiche Vorbildung, +gleiche Geschicklichkeit oder gleiche Anstrengungerfordernden +Verrichtungen von selbst sich regelt. + +Die in § 69 bezeichnete Einrichtung, welche in der Optischen Werkstätte +schon seit mehreren Jahren kraft Arbeitsvertrag besteht und auch ohne +Mißstände hat durchgeführt werden können, ist ursprünglich aus einer +Forderung der organisierten Mechanikergehilfen hervorgegangen. Ich habe +in derselben eine sehr verständige Vertretung völlig berechtigter +Standesinteressen der industriellen Arbeiter erkennen müssen und bin +seitdem auch öffentlich jederzeit für sie eingetreten. + + +Zu § 71. + +Als einen Mangel der Kasse sehe ich an, daß sie noch nicht die volle +Krankenversicherung auf ein _ganzes_ Jahr ausgedehnt hat[85] und +infolgedessen ab und zu Leistungen für Kranke seitens einer Firma haben +eintreten müssen. Da die Generalversammlung, aus von ihrem Standpunkt +aus verständlichen Gründen, einer zeitlichen Erweiterung der +regelmäßigen Kasseleistungen abgeneigt geblieben ist, die Stiftung aber +das =onus honestum= hat, dafür sorgen zu müssen, daß niemand von ihren +Angehörigen unverschuldeter Not verfalle oder gar die Armenkassen der +Gemeinden belaste, so werden solche Nachhilfsleistungen für die Kasse +auch in Zukunft öfters nötig sein, bis einmal die Generalversammlung für +Verlängerung der Versicherungsdauer zu haben sein mag. + + +Zu § 74. + +Gemäß dem oben bezeichneten Gesichtspunkt für die Begründung der +hiesigen Pensionseinrichtung: daß der Unternehmer _von sich aus_ +aufzukommen habe für die Amortisation der in seinem Dienst dem +fortgesetzten Verbrauch unterliegenden Menschenkraft, weil der +gewöhnliche Arbeitslohn eine Amortisationsquote hierfür den einzelnen +nicht gewährt -- gehört die vertragsmäßige Mitversicherung der +Hinterbliebenen, _ohne_ Gegenleistung, _nicht_ zur pflichtmäßigen +Obliegenheit des Unternehmers. Sie ist vielmehr, wie die +Krankenversicherung, eine den Arbeitern nützliche, aus Rücksicht des +Gemeininteresses auch unbedingt gebotene Wohlfahrtseinrichtung, für +deren Bestehen der Unternehmer wohl zu sorgen, für deren Leistungen aber +er nicht _einseitig_ aufzukommen hat. + +Aus praktischen Gründen ist bei Errichtung des Pensionsstatuts von einer +Scheidung der beiden Angelegenheiten, Invalidenpension und +Hinterbliebenenversicherung, einstweilen abgesehen und auch die +letztere, _ohne_ Beitragsleistung seitens der Versicherten, statutarisch +übernommen worden -- obwohl sie finanziell eine _erheblich_ größere +Belastung bedeutet als die Hauptsache, die Invalidenpension, und +obendrein den Geschäftsangehörigen je nach Alter und Familienstand in +äußerst ungleichem Maß zugute kommt. + +Das dauernde Fortbestehen auch der Hinterbliebenenversicherung, in engem +Anschluß an die Invalidenpensionseinrichtung, halte ich einerseits für +unbedingt nötig; andererseits aber sehe ich es für durchaus gerecht und +sachgemäß an, daß die Beteiligten für diesen Teil ihrer Anwartschaften +zu einem der Höhe des Interesses der einzelnen proportionalen Beiträge +wenigstens dann herangezogen werden, wenn einmal die jährlichen +Leistungen für Witwen und Waisen sehr bedeutende Summen erfordern, wie +es mit der Zeit eintreten muß. In keinem Fall aber dürfen die +einseitigen Leistungen dieser Art der ungeschmälerten Fortsetzung oder +auch nur der im § 73 vorgesehenen Erhöhung der Invalidenpension Abbruch +tun. + +Das etwaige spätere Heranziehen der Beteiligten zu Beiträgen muß +nach dem im § 74 bezeichneten Modus deshalb erfolgen, damit die +jeweils bezahlten Monatsbeiträge fortgesetzt vollständig verfallen, +solange der Beitragende leben bleibt, also unter keinen Umständen +Rückzahlungsansprüche begründen können. + +Damit die Einrichtung ihren Hauptzweck nicht verfehle, müßte die +Beitragsleistung, wie die zur Krankenkasse, für alle obligatorisch +gemacht werden, außer soweit einzelne etwa nachweisen, daß sie schon +ihrerseits für ihre Angehörigen entsprechend oder mehr gesorgt hätten. +Das Obligatorische aber macht unbedingt nötig, daß alsdann mit Eintritt +des Todes eines Beitragenden für denjenigen Anteil im Pensionsanspruch +der Hinterbliebenen, der auf seinen eigenen Beitrag entfällt, seitens +der betreffenden Firma oder seitens der Stiftung Sicherstellung +geleistet werde. + +Die Prämien für das laufende Risiko, welches bei jedem einzelnen die +Mitversicherung seiner Angehörigen der Firma jeweils auferlegt, sind mit +Hilfe der Tabellen der Renten- und Versicherungsbanken ohne besondere +Mühe von Jahr zu Jahr zu berechnen. + + +Zu § 77. + +Für die Vorstände der Stiftungsbetriebe bedeuten die Bestimmungen des +§ 77 eine wichtige Direktive ihrer Geschäftspolitik. Sie wissen, daß sie +nicht, wie sogar Staatsbetriebe noch verfahren dürfen, überschüssig +gewordene Arbeitskräfte jederzeit haufenweis auf die Straße weisen +können, außer wenn sie sehr große Entschädigung leisten wollen. Also +können sie auf irgend welche Unternehmungen, die erhebliche Vermehrung +des Personals erfordern ohne begründete Aussicht auf dauernde +Beschäftigung, nur dann sich einlassen, wenn sie die Sicherheit haben, +daß bei solchen Geschäften ephemerer Art auf alle Fälle so viel übrig +bleibt, um nötigenfalls jene nachträglichen Lasten ohne wirklichen +Verlust übernehmen zu können. -- Und dieses ist mir durchaus erwünscht. +Ich will in der Tat unter _scharfe_ Repression gestellt haben, daß meine +Nachfolger jemals sich mitschuldig machen könnten des volkszerstörenden +Unfugs, den die Großindustrie darin noch treiben darf, daß sie, um immer +mehr Geschäfte zu machen, ohne Rücksicht auf die Folgen für andere, +beliebig viele von sonstigen Arbeitsgebieten abzieht und von ihren +Unternehmungen abhängig werden läßt, ohne jenen irgend eine Gewähr für +ein dauerndes Unterkommen bieten zu können und ohne auch nur die +Verpflichtung anzuerkennen, im ungünstigen Fall zur Erlangung anderen +Fortkommens _selbst_ mithelfen zu müssen. + +Die Sonderbestimmung im drittletzten Absatz zugunsten der nicht im +Lehrvertrag, sondern als »Arbeiterlehrlinge« zur Ausbildung für die +eigenen Bedürfnisse des Betriebes eingestellten jugendlichen Personen +will das im § 99 des nächstfolgenden Titels grundsätzlich ausgesprochene +Verbot des »Lehrlingszüchtens« auch unter praktische Garantien stellen +-- wofür hinsichtlich der auf Lehrvertrag (ohne Lohn) einzustellenden +eigentlichen »Lehrlinge« die Verhältnisse selbst schon genügend sorgen. + +Für den Fall, daß etwa in späterer Zeit die Leiter der Stiftungsbetriebe +und ihre nächsten Gehilfen einmal finden sollten, daß die vielen, durch +die statutarischen Einrichtungen ihnen auferlegten Rücksichten auf +Interessen anderer ihre Tätigkeit erheblich schwieriger gestalte, als es +sonst in der Industrie zu sein pflegt, so soll ihnen dieses zugegeben, +aber zugleich gesagt sein: daß der Urheber dieser Einrichtungen auch +durchaus nicht die Absicht gehabt hat, _ihnen_ das Leben besonders +leicht zu machen. -- Meine Nachfolger und die anderen oberen Beamten der +Stiftungsbetriebe werden es gewiß jederzeit in der Ordnung finden, daß +sie selbst lebenslänglich angestellt seien, ihnen gegenüber also die +Stiftung das Risiko zu tragen habe, ihre Gehälter auch in ganz +schlechter Zeit fortzahlen zu müssen. So finde ich nun auch in der +Ordnung, daß sie ab und zu den Kopf darüber sich zerbrechen mögen, wie +es anzufangen sei, um einen ganz kleinen Teil solcher Vorteile wie sie +selbst haben _allen_ ihren Mitarbeitern wahren zu können. + + +Zu § 79. + +Daß auch die durch § 77 getroffene Anordnung neben zweifellos +wohltätigen Wirkungen den Mangel hat, gelegentlichem Mißbrauch +ausgesetzt zu sein, teilt sie mit _allen_ menschlichen Einrichtungen. +Ich bin also durchaus darauf gefaßt, daß ab und zu einmal ein recht +raffinierter Patron die Abgangsentschädigung zu Unrecht sich erzwingt, +weil er es so anzufangen versteht, daß man ihn mit Schaden los zu werden +suchen muß, um größerem Nachteil zu entgehen. Eine tüchtige und +anständige _Arbeiterschaft_, die im Besitz wertvoller Rechte sich weiß, +wird aber schon ihres eigenen Ansehens wegen dafür sorgen, daß +derartiger Mißbrauch höchstens ganz vereinzelt vorkommen kann. Die beste +Waffe dagegen wird sein, alle Streitfälle, die aus § 79 sich ergeben +mögen, pure einer Arbeitervertretung gemäß § 64 des Statuts in die Hand +zu legen, wie § 92 als zulässig hinstellt. Eine solche Instanz würde +sicher allen Versuchen jener Art das Wasser gründlich abzugraben +verstehen. + + +Zu § 84. + +Es würde in hohem Grad unangemessen sein, jede formell rechtswidrige +Handlung einzelner, die vielleicht nur einer Unbesonnenheit entsprungen +ist, unter die Strafe des Verlustes wertvoller Anrechte zu stellen. Der +§ 84 schreibt deshalb vor, daß die Rechtsfolgen einer Auflösung des +Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses durch einen Betriebsangehörigen +erst nach Ablauf einer gewissen Bedenkzeit eintreten können. + +Selbstverständlich schließt diese Bestimmung nicht aus, daß ein +willkürliches Verlassen der Arbeit, auch wenn es noch nicht den +Tatbestand einer Aufhebung des Arbeitsvertrages seitens des Betreffenden +selbst darstellt, infolge besonderer Umstände unter § 79 fallen und +Aufhebung des Vertrags seitens der Firma begründen kann. + + +Zu § 88. + +Dem Wert der in Titel V des Statuts getroffenen Einrichtungen als +Grundlagen einer wirklichen Rechtsordnung kann es keinen Abbruch tun, +daß durch § 88 ein Sicherheitsventil offen gelassen werden muß, um +zerstörenden Wirkungen, welche jene Einrichtungen unter besonderen +Umständen einmal nach sich ziehen könnten, vorzubeugen. Hier handelt es +sich nicht um Hintertüren. Denn die in § 88 ausgesprochenen Vorbehalte +kennzeichnen nach _objektiven_ Merkmalen eine wirkliche Notlage, welche, +falls sie nicht etwa durch die begleitenden Umstände gemildert +erscheint, zeitweilige Erleichterung der der Stiftung auferlegten Lasten +schon um deswillen unbedingt rechtfertigt, weil hierdurch die Aussicht +verbessert würde, über solche Notlage hinwegzukommen und nachher zur +Wiederaufnahme größerer Pflichten befähigt zu bleiben. + + +Zu §§ 90-92. + +Die Gewährleistung dauernder Anerkennung der in Titel V aufgestellten +Rechtsordnungen kann nicht anders herbeigeführt werden als durch eine +gewisse Beschränkung der Vertragsfreiheit der Stiftung und ihrer Organe +gegenüber dem Personenkreis, auf welchen jene Bestimmungen Bezug haben. + + +Schlußbemerkung zu Titel V. + +Wenn abgesehen wird von der Möglichkeit einer allmählich eintretenden +völligen Umwälzung in den Wirtschaftsbedingungen größerer Betriebe auf +dem Arbeitsgebiet der Stiftungsunternehmungen und von völlig +unberechenbaren Zwischenfällen und Krisen, durch welche zeitweilige +Notlagen herbeigeführt werden möchten, sind diese Unternehmungen jetzt +genügend gefestigt, um alle Lasten aus den in Titel V getroffenen +Einrichtungen ganz unbedenklich und mit der Aussicht auf dauernde +Leistungsfähigkeit übernehmen zu können. Dieses darf ich nunmehr als +völlig außer Frage gestellt ansehen, nachdem die letzten Jahre auch +anderen außer mir und meinen nächsten Mitarbeitern Gelegenheit zu +genauerem Einblick in die Wirtschaftsbedingungen der hiesigen Betriebe +gegeben haben. + +Ich bin aber auch des weiteren überzeugt, daß zurzeit noch _viele_ +Unternehmungen bestehen, welche ebenfalls in der Lage wären, das Gleiche +oder Ähnliches durchzuführen, wenn die Beteiligten nur wollten oder dazu +angehalten werden könnten. Denn es gibt glücklicherweise auch in +Deutschland noch manche Gebiete industrieller Arbeit, auf welchen die +Umstände dafür Sorge tragen, daß nicht jeder Tropf, der gern Fabrikherr +sein oder von seinem Geld höhere Zinsen als mit Hypotheken und +Staatspapieren gewinnen möchte, durch das witzlose Mittel der +Preisunterbietung Konkurrenz treiben und damit das wirtschaftliche +Niveau fortgesetzt herunterdrücken helfen kann. Auf allen diesen +Gebieten machen die Großunternehmer im Durchschnitt noch sehr gute +Geschäfte, trotz aller Klagen bei jeder zeitweiligen Geschäftsdepression +-- welche Klagen öfters nur die unerwartete Schmälerung vorheriger sehr +_großer_ Gewinne zum Anlaß haben. Woher käme auch sonst der regelmäßige +Zuwachs an Millionären in den Industriebezirken, den die +Vermögensstatistik von 10 zu 10 Jahren nachweist? + +Gegenüber solchen Industriezweigen, auf denen noch Millionäre wachsen +können, würden keinerlei Härten zu befürchten sein, wenn eine größerer +Aufgaben fähige Gesetzgebung die Unternehmer anhalten wollte, von dem +Überschuß guter Jahre, soweit er hinausgeht über die gewöhnliche +Kapitalverzinsung, angemessene Risikoprämie und reichliche Entlohnung +der etwa mittätigen Inhaber für ihre persönliche Arbeit, einen _Teil_ +immer zurückzulegen in einen an ihr Unternehmen selbst gebunden +bleibenden, persönlicher Nutznießung entzogenen Reservefonds zur +Sicherstellung größerer sozialer Leistungen. Damit könnte vielleicht +schon für eine Million industrieller Arbeiter und Privatbeamten in +Deutschland eine wesentliche Erhöhung der bürgerlichen und +wirtschaftlichen Lebenslage herbeigeführt werden -- was selbst bei dem +Maße nach beschränkteren Rechten einen gewaltigen Fortschritt gegenüber +dem bestehenden Zustand und unter dem Gesichtspunkt des Staatswohls +zehnmal mehr bedeuten würde, -- als alle Bemühungen um künstliche +Verbesserung der Lage des Kleingewerbes denkbarerweise zu erreichen +vermöchten. + +Aber ganz abgesehen hiervon würde schon die Privatinitiative in dieser +Richtung Erhebliches leisten können. Hierfür käme es nur darauf an, daß +die vielen ehrenwerten, über bloßen Eigennutz und Standesdünkel +erhabenen Männer, die es in den Kreisen der Großindustrie gibt, ihre dem +Gemeinwohl zugewandten Bestrebungen auf ein höheres Ziel als das der +»Wohlfahrtseinrichtungen«, also auf dauernde Verbesserung der +_Rechts_lage ihrer Arbeiterschaften richten wollten. Der Wege hierfür +wären gewiß vielerlei möglich. Denn die fideikommißartige Bindung eines +Teils der Überschüsse eines Privatunternehmens zu einem diesem +Unternehmen dienenden, freier Verfügung der Inhaber entzogenen +Deckungsfonds für fortgesetzte Erfüllung größerer Pflichten könnte wohl +in mancherlei Formen und in Anpassung an sehr verschiedenartige +Verhältnisse mit voller Rechtssicherheit erreicht werden. Wenn aber auf +solchen Wegen einmal, statt nur für ein halbes Tausend, für ein halbes +Hunderttausend eine erhebliche Erhöhung des Standesniveaus herbeigeführt +würde, so hätte schon dieses für die Allgemeinheit größeren Wert als +alles zusammen genommen, was an Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland +bisher geschaffen worden ist. + +Ich fürchte demnach durchaus nicht, daß die interne Rechts- und +Wirtschaftsordnung der CARL ZEISS-Stiftung noch für lange Zeit eine +vereinzelte kleine Insel auf dem Industriegebiet werde bleiben _müssen_. + + +Titel VI. + +Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten. + +Die Vorschriften dieses Titels wollen der Forderung Rechnung tragen, in +welcher ich eine Lebensfrage für die gedeihliche Fortentwicklung der +Stiftungsunternehmungen sehe: Pflege der Solidarität der Interessen +aller, die in den Unternehmungen jeweils mittätig sind, und +Lebendighalten des Bewußtseins solcher Solidarität. + +Diese Vorschriften sind indes nur gedacht als Direktive für die Organe +der Stiftung, sie sollen die letzteren selbst zwar streng verpflichten, +anderen aber bestimmte Rechte nicht einräumen. + +Betreffs des Einzelnen ist zu bemerken: + + +Zu § 94. + +In den Stiftungsbetrieben soll die Ungebühr nicht einreißen, die in der +Großindustrie vielfach zu finden ist, daß eine exorbitante Dotierung der +leitenden Personen, außer allem Verhältnis zum objektiven +wirtschaftlichen Wert ihrer Arbeitsleistung, in groben Kontrast tritt zu +der notwendigerweise bescheidenen Entlohnung der Tätigkeit der großen +Mehrzahl. Gegenüber allen Hinweisungen auf derartige Gepflogenheiten +anderwärts soll die Stiftungsverwaltung in den strikten Vorschriften des +§ 94 einen Rückhalt zur Abwehr haben. + +Mag immerhin infolge solcher Beschränkung gelegentlich einmal eine sonst +wertvolle Kraft dem Dienst der Stiftung verloren gehen, weil sie wegen +des Beispiels anderer nur gegen Gewährung ganz ungewöhnlicher Vorteile +zu haben wäre; die Stiftung wird doch immer auf solche Personen +angewiesen bleiben, für welche die eigentliche Triebfeder des Handelns +nicht in der Aussicht auf ganz besonderen materiellen Gewinn, sondern in +den inneren Antrieben zur Betätigung in einem tüchtigen Wirkungskreis +liegt. + +Wie hoch man die qualifizierte Arbeit der oberen Beamten anschlagen mag +-- gemäß dem Gesichtspunkt, unter welchem § 40 des Statuts und die zu +ihm gegebene Erläuterung steht, muß _jedem_ gegenüber einmal der Punkt +kommen, wo ihm zu sagen wäre: auch mancher andere würde an deiner +Stelle, in die gegebene Organisation hineingesetzt, deine Funktionen +gleich gut ausüben können. Den richtigen Maßstab aber für die Schätzung +des wirtschaftlichen Wertes der Tätigkeit der Beamten aller Kategorien +sehe ich gegeben in dem durchschnittlichen Ertrag, welchen unter +Vermittlung und mit Hilfe ihrer spezifischen Tätigkeit die gemeinsame +Arbeit der großen Mehrzahl aller Mitarbeiter jeweils abwirft. Dieser +Ertrag kennzeichnet deutlich das wirtschaftliche Niveau des +Unternehmens, nach welchem die Ansprüche aller sich zu richten haben. + +Im übrigen aber lege ich auch Wert darauf, angesichts der +unvermeidlichen Unbestimmtheit der in § 40 des Statuts ausgesprochenen +Grundsätze für die Geschäftspolitik der Stiftung, in die Institutionen +der Stiftung selbst praktisch wirksame Motive hineingelegt zu wissen, +welche auf eine vernünftige Durchführung jener Grundsätze hindrängen. +Aus § 94 wissen nun die Beamten der Stiftungsbetriebe, daß für sie +selbst Anwartschaft auf verbesserte Lebenslage immer nur in dem Maße +besteht, als es ihnen gelingt, die Lebenslage aller ihrer Mitarbeiter +zu verbessern. Zugleich aber müssen sie sich sagen, daß solche +Anwartschaft nur dann nicht wieder illusorisch wird, wenn bei jenem auch +die Stiftung selbst noch einen befriedigenden Anteil am Gesamtertrag +übrig behält; denn andernfalls müßte doch gerade an ihnen zu sparen +gesucht werden. + + +Zu § 95. + +Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet durchaus nicht eine Einschränkung +der in § 94 ausgesprochenen Regeln, sondern nur eine Ergänzung dieser in +Hinsicht auf wesentlich andere Verhältnisse. Denn es sind gänzlich +verschiedene Dinge: Bezahlung für pflichtmäßige Wahrnehmung regelmäßiger +Funktionen irgend welcher Art -- und Anteilnahme an Vorteilen, welche +durch _besondere_, nicht schon pflichtmäßige Leistungen einzelner +zustande kommen. + +In bezug auf letzteres will ich einem liberalen Verfahren der Stiftung +keineswegs Beschränkungen auferlegen, wenn dieses nur _allen_ gegenüber +gleichmäßig zur Geltung kommt und immer geleitet bleibt unter der +Fragestellung: liegt tatsächlich etwas vor, was von seinem Urheber nicht +schon kraft der Funktionen, für welche er regelmäßig bezahlt wird, zu +erwarten war? -- Dieses »etwas« kann von äußerst verschiedener Art sein, +aber immer nur von solcher Art, daß man mit dem Betreffenden _nicht_ +unzufrieden sein dürfte, wenn er es nicht geleistet hätte und in Zukunft +nicht wieder leisten würde. + + +Zu § 98[86]. + +Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Beamten in industriellen. +Unternehmungen hat sich wohl überall, wo sie eingeführt worden ist, als +eine für den Unternehmer vorteilhafte, für den anderen Teil wenigstens +erfreuliche Einrichtung bewährt. Ich wünsche und hoffe, daß auch die +Stiftungsbetriebe in nicht allzu ferner Zeit sie werden in Anwendung +bringen können[87]. Irgend welche Bedeutung unter _sozial_politischem +Gesichtspunkt habe ich indes dieser Einrichtung nie beimessen können, +und wo sie mit dergleichen Prätension auftritt, und mit der Tendenz, +wegen größerer Pflichten damit sich abzufinden, sehe ich in ihr nur ein +gemeinschädliches Scheinwesen. -- Wenn dabei ein großer Teil des ganzen +Arbeitseinkommens auf schwankende Grundlagen gestellt würde, müßte die +Einrichtung für die Arbeiter direkt schädlich wirken und obendrein auch +in sich widerspruchsvoll werden, weil es nicht möglich wäre, den +Beteiligten eine der Größe ihres Interesses entsprechende Einwirkung auf +diejenigen Handlungen einzuräumen, von denen die Höhe des verteilbaren +Gewinnes schließlich abhängt. Ich habe also in meinem Wirkungskreis für +wichtiger und dringlicher gehalten, erst diejenigen Einrichtungen +genügend zu kräftigen, welche darauf abzielen, den von den Betrieben +abhängig gewordenen Personenkreis gegen die ungünstigen Chancen privater +Wirtschaftstätigkeit möglichst zu schützen. + +Die Forderung ganz gleichmäßiger Anteilnahme aller an einer etwaigen +Gewinnverteilung entspricht dem eingangs bezeichneten Gesichtspunkt des +Titels VI. Daß aber selbst von einer solchen ganz allgemeinen +Gewinnbeteiligung die Mitglieder der Vorstände -- wie auch der +Stiftungskommissar -- ausgeschlossen bleiben, scheint mir geboten, damit +diese gegen die Vermutung geschützt seien, als könnten sie des eigenen +Vorteils wegen die schwankenden Bezüge der Geschäftsangehörigen auf +Kosten der regelmäßigen Bezüge derselben zu erhöhen suchen. + + +Titel VII. + +Verwendung der Überschüsse. + +Für diesen Titel genügen wenige Bemerkungen zu einzelnen Paragraphen, +nämlich: + + +Zu § 104. + +Dieser Paragraph soll zum deutlichen Ausdruck bringen, daß die CARL +ZEISS-Stiftung als »gemeinnützig« im Sinne des Stifters nur solche +Einrichtungen und Zwecke ansehen darf, welche der Sache nach und auch +nach den Modalitäten der [ihrer] Beförderung ganz unabhängig sich halten +von jedem die Menschen trennenden Tendenz oder Parteistandpunkt. Mittel +der Stiftung sollen also nicht dienen dürfen dem Krebsengehen aller +möglichen Tendenzbestrebungen mit gemeinnützigen Zwecken. Was wirklich +gemeinnützig sein will, mag seine Förderung in Formen suchen, unter +welchen alle, was auch im übrigen sie scheidet, sich vereinigen können. + + +Zu § 108. + +Die Stiftungsverwaltung wird zur Erkennung und Beurteilung von +Bedürfnissen, welche durch Mittel der Stiftung Befriedigung finden +können, sowie zur Abwägung der verschiedenartigen Interessen, die dabei +zu berücksichtigen sind, fast überall auf Rat und Begutachtung seitens +der Geschäftsleitungen und des Stiftungskommissars, als der +nächststehenden sachverständigen Personen, angewiesen sein, und diese +müssen als verpflichtet gelten, hierin der Stiftungsverwaltung nach +besten Kräften zu Dienst zu sein. Hieraus ergibt sich, der zweite Satz +des § 108; denn »du solt dem Farren so da drischet das Maul nicht +verbinden.« + + +Titel VIII. + +Rechnungslegung der Stiftung. + + +Zu §§ 110 und 111. + +Grundsätzlich muß ausgeschlossen sein, daß die Mittel der CARL +ZEISS-Stiftung nach dem Tode des Stifters zu irgend einer späteren Zeit +den Charakter geheimer Fonds in der Hand der Stiftungsverwaltung +gewinnen könnten. Es muß also eine von der Stiftungsverwaltung +unabhängige Instanz gesucht werden, welcher die Stiftungsverwaltung +Rechnung legen und vor welcher sie angemessener Prüfung der +Statutenmäßigkeit ihres Verfahrens ausgesetzt sein kann. -- Hierfür +scheint mir, wenn die Wahl nicht völlig willkürlich und ohne jede +sachliche Richtschnur getroffen werden soll, das einzig Angemessene zu +sein: die natürlichen Vertreter der an der CARL ZEISS-Stiftung +nächstbeteiligten Interessenkreise zur gemeinsamen Entgegennahme solcher +Rechnungslegung zu legitimieren, wie es im § 110 des Entwurfs geschieht. +Von sämtlichen dort namhaft gemachten ist vorauszusetzen, daß sie dem +bezüglichen Ersuchen seinerzeit nicht nur bereitwillig entsprechen, +sondern auch den Auftrag unter Wahrung aller gebotenen Rücksichten, +speziell auf die Interessen der Geschäftsbetriebe, sachgemäß ausführen +werden. + + +Titel IX. + +Schlußbestimmungen. + + +Zu § 114 u. 115. + +Dieser Paragraph will Vorsorge dafür treffen, daß unter keinen zurzeit +absehbaren Eventualitäten die Stiftung ohne geordnete Vertretung und ihr +Besitz etwa herrenloses Gut sei. + +Dieser Zweck erfordert Vorkehrungen, die gegebenen Falles von selbst in +Funktion treten, ohne hierzu irgend welcher Konstituierung oder +besonderer Ordnung des Verfahrens zu bedürfen. + + +Zu § 116. + +Ich will nicht, daß die CARL ZEISS-Stiftung zu irgend einer Zeit +hinauslaufen könne auf bloße Verwaltung einer Vermögensmasse in toter +Hand. Sie soll immer eine _spezifische_ Aktion haben, die eines +besonderen Rechtssubjekts und besonderer Organe wirklich bedarf, die +nicht füglich ebensogut von irgend einer sonst vorhandenen Stelle geübt +werden könnte. Wäre einmal der Boden für solche spezifische Aktion +verloren, hätte die Stiftung nichts mehr in ihrem Besitz als +zinstragende Vermögensobjekte oder gemeinnützige Einrichtungen +gewöhnlicher Art, so kann die Verwaltung der einen wie der andern viel +einfacher von den nächst interessierten Stellen, der Universität und den +Gemeinden des Bezirks, selbst besorgt werden. Die Stiftung mag also +solchenfalls ihren noch übrig gebliebenen Vermögensbestand einfach +aufteilen. + +Daß die Stiftungsverwaltung immer unter die Alternative gestellt sei: +entweder wirkliche eigenartige Aktion oder Auflösung der Stiftung -- ist +mir auch noch unter einem anderen Gesichtspunkte von Wert. Da bloße +Vermögensverwaltung natürlich viel leichter und mit weniger Risiko +verknüpft ist als industrielle oder sonstige Tätigkeit, so könnte ohne +jene Alternative irgend eine spätere -- wie ich hoffe, jetzt noch +ungeborene -- Stiftungsverwaltung in einer kritischen Zeit vielleicht +unwillkürlich geneigt sein, solche Tätigkeit schon früher preiszugeben, +als es bei etwas größerem Interesse an ihr und etwas mehr Mut nötig zu +sein brauchte. + +_Lugano_, Mai 1895. + +Dr. E. Abbe. + + +[Nachgefügtes Blatt] + +Zu §§ 118 -- 120. + +Die Einrichtungen und Anordnungen des Stiftungs-Statuts haben naturgemäß +in vielen Punkten Bezug auf die _besonderen_ rechtlichen und +wirtschaftlichen Bedingungen, welche für die der CARL ZEISS-Stiftung +zugedachte Wirksamkeit _jetzt_, am Ende des 19. Jahrhunderts, gegeben +sind. Es muß also mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß infolge +plötzlich oder allmählich sich vollziehender Wandlung jener Bedingungen +die statutarischen Einrichtungen den tatsächlichen Verhältnissen in +einer späteren Zeit gänzlich unadäquat werden und alsdann Wirkungen +hervorbringen könnten, die jetzt nicht vorauszusehen und nach Zweck und +Absichten der Stiftung gar nicht gewollt sind. Deshalb scheint es +ratsam, jene Einrichtungen unbeschadet aller Maßnahmen zugunsten ihrer +Rechtsbeständigkeit doch nicht _absoluter_ Starrheit verfallen zu +lassen, vielmehr im Statut selbst einen Weg anzubahnen, auf welchem eine +Anpassung desselben an neue Verhältnisse nötigenfalls herbeigeführt +werden kann. Hierbei darf es sich jedoch durchaus nicht handeln können +um Beseitigung jedes beliebigen Nachteils, den die jetzt getroffenen +Anordnungen irgend einmal, vielleicht ganz vorübergehend, mit sich +bringen möchten oder um Herbeiführen der vermeintlich größten jeweils +möglichen Zweckmäßigkeit, die vielleicht sehr strittig bleibt; sondern +immer nur um Abwehr so _großer_ Nachteile und Mißstände, daß durch ihr +Fortbestehen die Existenz der Stiftung oder die Erfüllung ihrer Aufgaben +bedroht oder in Ansehung dieser Aufgaben, gemäß den erkennbaren +Absichten des Stifters, offenbare Zweckwidrigkeit gegeben wäre. +Namentlich aber darf keine Abänderung des Statuts die Tendenz verfolgen +können, der Stiftung als solcher, gegenüber dem an ihren Unternehmungen +beteiligten Personenkreis, irgend welche vermögensrechtliche Vorteile zu +verschaffen, die nicht ganz klar den Absichten des Stifters entsprechen. + +Demnach muß die in § 118 der Stiftungsverwaltung selbst, als der hierzu +allein geeigneten Instanz, eingeräumte Befugnis zur Abänderung des +Statuts zwar materiell unbeschränkt sein, aber unter ganz strenge +Bedingungen gestellt werden, nämlich: + +daß _wesentliche_ Voraussetzungen hinsichtlich der rechtlichen oder +wirtschaftlichen Grundlagen für die Wirksamkeit der Stiftung im +Vergleich mit dem _jetzt_ Bestehenden geändert seien; daß diese +Veränderung so _groß_ sei, um ein Aufrechterhalten der ursprünglichen +Bestimmungen entweder unmöglich oder widersinnig zu machen -- wobei das +»unmöglich« allerdings schon durch solche Wirkungen gegeben sein kann, +deren Fortdauer eine Krisis mit Bestimmtheit für absehbare Zeit +voraussehen lassen würde, und das »widersinnig« durch Nachteile oder +Erschwernisse erheblicher Art, deren Bestehenlassen angesichts der +veränderten Verhältnisse _keinem_ vernünftigen Zweck mehr entspräche; + +daß jede Abänderung nicht weiter gehen dürfe als zur _betreffenden Zeit_ +wirklich erforderlich ist, um mit Rücksicht auf die veränderten +Verhältnisse das Unmögliche und absolut Zweckwidrige aufgehoben zu +haben. + + * * * * * + +Da eine genauere Richtschnur für die Auslegung und Anwendung dieser in +§ 118 gegebenen Normen nicht zum voraus sich festsetzen läßt, so muß +beides im allgemeinen unter den Schutz der jeweils geltenden +Rechtsordnung gestellt sein -- was § 119 dadurch herbeiführen will, daß +er zum Einspruch gegen eine Statutenänderung ausdrücklich _jeden_ +ermächtigt, der an Aufrechterhaltung des Bestehenden ein vernünftiges +Interesse haben kann. Wofür etwa in einer späteren Zeit niemand sich +interessierte und für wessen Verteidigung niemand mehr eintreten möchte, +das hätte in der Tat kein Anrecht mehr auf weiteren Fortbestand. + +Ich nehme an, daß aus § 119 zur Vertretung des jeweils geltenden +Statuts, wegen berechtigten Interesses an dessen Aufrechterhaltung im +allgemeinen, legitimiert sind: neben meinen Nachkommen und meinen +früheren Genossen (die unter meiner Mitwirkung und mit Bezug auf meine +Absichten Verträge mit der CARL ZEISS-Stiftung abgeschlossen haben), die +Gemeinden des Bezirks, die hiesige Universität, die Mitglieder der +Vorstände der Stiftungsbetriebe, der Stiftungskommissar und die +Mitglieder der in § 110 des Statuts vorgesehenen Kommission für die +Rechnungslegung der Stiftung; im übrigen aber jeder Angehörige -- Beamte +oder Arbeiter -- der Stiftungsbetriebe hinsichtlich solcher +Statutenbestimmungen, die seine besonderen Interessen berühren. + +Als selbstverständlich betrachte ich hierbei, daß allen diesen Personen +das gleiche Einspruchsrecht auch zustehe gegen etwaige Maßnahmen seitens +der Organe der Stiftung, die ohne formell als Statutenänderung +verlautbart zu sein, materiell eine solche einschließen und demnach +gemäß § 118 hätten verlautbart werden müssen. Gegenüber den seitens der +Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig erklärten Abänderungen des Statuts +aber würde niemand mehr Ansprüche aus dem vorher geltenden Statut, +abgesehen von erworbenen Rechten, geltend machen dürfen, sondern jeder +nunmehr auf diejenigen Ansprüche beschränkt sein, die der zweite Absatz +des § 119 bezeichnet. + +Für das Geltendmachen _solcher_ Ansprüche eine relativ lange Frist offen +zu lassen, scheint deshalb geboten, weil die Begründung einer +beschlossenen Statutenänderung meist nicht sofort zu würdigen, ihre +praktische Tragweite aber wohl stets erst nach längerer Wirksamkeit zu +erkennen sein wird. + + * * * * * + +Nachdem durch die §§ 118-120 der ganze vorangehende Inhalt des Statuts +möglichem Wandel unterworfen worden, müssen nunmehr _diese_ Paragraphen +zum absolut festen Punkt in den Einrichtungen der CARL ZEISS-Stiftung +erklärt werden -- wie § 121 schließlich tut. + +Fußnoten: + +[Fußnote 76: [In dem vorliegenden Abdruck der »Motive und Erläuterungen« +sind die Nummern der Paragraphen entsprechend dem Text des Statuts von +1896 (bezw. 1906) abgeändert. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von +1896 hie und da veränderten Anordnung der Paragraphen die erforderlichen +Umstellungen vorgenommen. Endlich sind zwei Stellen weggelassen, da die +zugehörigen §§ des »Entwurfs« in den Text von 1896 nicht aufgenommen +wurden; doch ist die eine auf S. 58 und 59 dieses Bandes abgedruckt.]] + +[Fußnote 77: [gemeint ist die unten erwähnte Stiftungsurkunde vom +19./21. Mai 1889.]] + +[Fußnote 78: [Siehe hierüber die weiteren Ausführungen, in »Die +Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung« unten S. 388ff.]] + +[Fußnote 79: [vgl. zu Titel I und II »Die Verfassung der CARL +ZEISS-Stiftung« S. 388 ff.]] + +[Fußnote 80: [Dies galt für das Jahr 1895; inzwischen haben sich die +Besitzverhältnisse der Stiftung erheblich günstiger gestaltet.]] + +[Fußnote 81: [vgl. zu Titel V »Motive und Erläuterungen« usw. Nachtrag +zum II. Entwurf S. 373 ff. und auch den Vortrag »Arbeiterschutz« S. 26 +ff.]] + +[Fußnote 82: [Inzwischen, Ostern 1900, wurde die achtstündige +Arbeitszeit in der Optischen Werkstätte eingeführt. Vgl. oben S. 203 +ff.]] + +[Fußnote 83: [im Jahre 1905: 110 000 M.]] + +[Fußnote 84: [Die Einrichtung der Arbeiterausschüsse wurde gleich +nach Inkrafttreten des Stiftungs-Statuts im Herbst 1896 von E. ABBE +ins Leben gerufen und im Januar 1897 fand die erste Sitzung des +Arbeiterausschusses statt.]] + +[Fußnote 85: [Ist im Jahre 1902 geschehen.]] + +[Fußnote 86: [vgl. hierzu oben S. 102 ff.]] + +[Fußnote 87: [Dies ist bereits bei Inkrafttreten des Statuts für das +Betriebsjahr 1895/96 geschehen.]] + + + + +Xa. + +Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung. + +Nachtrag zum zweiten Entwurf. + +(Als Manuskript gedruckt.) + + +Zu Titel V. + +Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den +Stiftungsbetrieben[88]. + + +Zu § 56. + +Die Vorschrift dieses Paragraphen bedeutet praktisch nur eine Direktive +für die Organe der Stiftung und die sonst mit leitenden Funktionen +betrauten Personen. Als solche gehört sie indes zu Titel V, weil es für +Auslegung und Anwendung nachfolgender Bestimmungen dieses Titels nicht +gleichgültig ist, unter _welche_ Direktive jene Organe hinsichtlich der +in § 56 berührten Punkte gestellt sind. Außerdem aber möchte ich diese +Direktive auch an einer Stelle ausgesprochen wissen, an welcher ihre +fortgesetzte Evidenthaltung besonders gesichert erscheint. -- +Einrichtungen erziehen die Menschen. Diejenigen, welche in späterer Zeit +die Funktionen wahrzunehmen haben, die jetzt mir und meinen Mitarbeitern +obliegen, mögen nur auch immer lernen, was wir haben lernen müssen: sich +hinwegzusetzen über Sympathie und Antipathie, Wohlgefallen und Mißfallen +und alles, auch wenn es die eigene Person noch so nahe berührt, +betrachten zu können rein als Sache, wie unbeteiligte Zuschauer; und +sie mögen, um das fertig zu bringen, auch zu _ver_lernen suchen, was wir +zu verlernen suchen mußten: durch irgend etwas, was bei Ausübung der +Berufspflichten an sie herankommt, noch persönlich verletzt, gekränkt, +beleidigt sich fühlen zu können. Das bringt der Beruf einmal so mit +sich, just wie der des Schiffskapitäns oder des Lotsen es mit sich +bringt, daß er verlernen muß, im Augenblick der Gefahr an sich selbst +oder an Weib und Kind zu denken. Auch mögen jene nur immer überzeugt +sein, daß es in ihrem Beruf gar keine andere _wahre_ Autorität gibt als +diejenige, die auf dem Boden solchen Gelernt- und Verlernthabens ihnen +erwachsen kann. + + +Zu § 57. + +Die hier gegebene strenge Umgrenzung des Pflichtverhältnisses bezweckt, +den industriellen Arbeitsvertrag auf eine rechtlich gesunde, ethisch +reinliche Grundlage zu stellen -- nämlich, unter schärfster Absage an +die Idee des »Brotherrn«, das Vertragsverhältnis zu entlasten von allem +Beipack an Gefolgschaftspflichten und Vasallendienst, den der +Rechtsgrundsatz der Starken »denn ich bin groß und du bist klein« dem +schwächeren Teil fast überall noch aufgebürdet hält. + +Damit der im Eingang des Paragraphen ausgesprochene allgemeine Grundsatz +für die Anwendung genügend bestimmt sei -- so daß deutlich erkennbar +ist, was er zu decken hat und was nicht -- müssen, weil das gemeine +Recht Normen hierfür noch nicht gibt, in diesem Paragraphen selbst die +verschiedenen Beziehungen vollständig namhaft gemacht werden, unter +welchen die industrielle Arbeitsleistung gemäß der besonderen Natur des +Vertragsgegenstandes ein Pflichtverhältnis des Arbeitnehmers zum +Prinzipal _notwendig_ macht. -- Was durch den Vertragsgegenstand nicht +als notwendig begründet wäre, wäre durch ihn überhaupt nicht begründet, +sondern willkürlich ihm angehängt. + +Das Spezifische des industriellen Dienstverhältnisses -- im Unterschied +von beliebigen anderen Vertragsverhältnissen -- sehe ich aber in +folgenden Momenten: + +Daß in ihm mit jedem _einzelnen_ Arbeitnehmer zu vereinbaren ist + +1. eine nach Art und Maß bestimmte Leistung, [und diese] + +2. nicht nur hinsichtlich ihres Endresultats (des fertigen Produkts der +Arbeit etc.), sondern zugleich unter der Bedingung fortgesetzter +Leitung der ganzen Tätigkeit selbst nach Plan und Absicht des +Prinzipals, + +3. und als nicht mit den eigenen Mitteln des Arbeitnehmers zu +vollbringen, sondern durchaus mit Einrichtungen, Werkzeugen etc. des +Prinzipals -- also unter Übergabe von Eigentum desselben und unter +Anvertrauen mancher sonstiger Interessen an den Arbeitnehmer behufs +Ermöglichens der vereinbarten Leistung; + +und daß die in solcher Art mit den einzelnen vereinbarte Leistung zur +notwendigen _Voraussetzung_ hat das gleichzeitige Bestehen gleichartiger +Vereinbarungen mit _mehreren_ oder _vielen_, + +4. welche viele in gemeinsamen Räumen, unter Benutzung gemeinsamer +Einrichtungen, unter gemeinsamer Leitung, ihrer Tätigkeit in +_organisiertem_ Zusammenwirken zu erhalten sind, + +5. demnach genötigt sind, bei Ausübung ihrer vertragsmäßigen Tätigkeit +in fortgesetzten persönlichen Verkehr (als Mitarbeiter, Vorgesetzte, +Untergebene) zu treten, + +6. und bei dieser Tätigkeit auch unvermeidlicherweise persönliches +Eigentum und sonstige Interessen (sogar Leben und Gesundheit) in +gewissem Umfang den Mitarbeitern zugänglich lassen oder anvertrauen +müssen. + +Bis ich etwa eines Bessern belehrt werde, sehe ich in dieser Aufzählung +und in den ihr entsprechenden, unter § 57 angeführten ersten sechs +Punkten eine _erschöpfende_ Bestimmung derjenigen Beziehungen, unter +welchen nach dem Wesen des industriellen Dienstverhältnisses die +Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit seitens des einen Teils +Gegenstand einer Verpflichtung desselben gegen den andern Teil sein kann +-- und zwar in dem Sinne erschöpfend: daß es nichts gibt, was auf das +Spezifische jener vertragsmäßigen Tätigkeit eine wesentliche (d. h. +nicht rein willkürlich hinzugetane) Beziehung hätte und nicht unter +_einen_ von den genannten sechs Punkten fiele; und damit zugleich in dem +Sinne: daß unter diesen sechs Punkten alles gedeckt ist, was in irgend +einer Form zur Bedingung oder Voraussetzung der vertragsmäßigen +Gegenleistung des andern Teils (Lohn- oder Gehaltzahlung etc.) gemacht +werden kann, daß also diese Gegenleistung ihr vollständiges, sie ganz +erschöpfendes Äquivalent hat in der Erfüllung derjenigen Anforderungen, +die der Dienstvertrag hinsichtlich aller genannten Punkte im einzelnen +Fall vereinbaren mag. + +Schließlich aber ist der _Dienst_vertrag auch noch ein Dienst_vertrag_, +d. h. er setzt die Kontrahenten in ein Rechtsverhältnis zueinander nicht +nur in denjenigen besonderen Beziehungen, die der Vertragsgegenstand mit +sich bringt, sondern auch noch in den andern allgemeinen Beziehungen, +die _jeder_ Vertrag, als Vertrag, zwischen den Vertragschließenden +einführt. Also gibt es nun noch einen 7. Punkt, Pflichten betreffend, +die zwischen allen solchen bestehen, zwischen welchen _Vertrag +überhaupt_ besteht, welche also nicht lediglich unter allgemeiner +Bürger- und Menschenpflicht miteinander verbunden sind. + +Für die Umgrenzung der auf diesen Punkt bezüglichen -- naturgemäß nicht +im einzelnen benennbaren -- Pflichten finde ich aber _zwei_ Merkmale +ganz unentbehrlich, nämlich: + +erstens, daß auch sie, um »durch den Dienstvertrag begründet« zu sein, +jedenfalls eine erkennbare Beziehung haben müssen auf den Gegenstand des +ersteren, also auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung -- was durch die +Unterordnung auch des 7. Punktes unter den Vordersatz des Paragraphen +gedeckt ist; + +zweitens, daß sie völliger Gegenseitigkeit unter den Kontrahenten fähig +sein müssen, hinsichtlich _aller_ Handlungen und Unterlassungen, auf +welche sie Anwendung finden sollen -- damit durch ihre Einführung nicht +beliebigem Beipack zu Lasten des einen Teils wieder Tür und Tor geöffnet +sei. Denn die Übernahme von Pflichten _dieser_ Art seitens des einen +Kontrahenten kann kein Äquivalent mehr finden in der vertragsmäßigen +Gegenleistung des andern an Lohn, Gehalt, Gerechtsamen etc., weil es +unsinnig wäre, irgend eine Quote dessen auf Verpflichtungen anrechnen zu +wollen, die das Vertragsverhältnis _als solches_ mit sich bringt. +Folglich muß, wenn sie dem einen Teil nicht ohne alles Äquivalent, bloß +kraft »denn ich bin groß und du bist klein« obliegen sollen, der andere +Teil oder dessen jeweiliger Repräsentant und Vertreter befähigt und +bereit sein, je die gleiche Verpflichtung auch dem ersteren gegenüber zu +tragen. So ist es in der Tat hinsichtlich desjenigen, was _zweifellos_ +unter diesen 7. Punkt fällt -- wie z. B.: daß kein Teil dem andern +böswillig oder fahrlässig die redliche Vertragserfüllung erschweren +dürfe -- daß jeder Teil gehalten ist, den andern vor unnötigem Schaden +bei der Vertragserfüllung zu bewahren -- u. a. mehr. + +Mancher wird geneigt sein, in diesen Rücksichten »aus Treu und Glauben«, +die auch der industrielle Arbeitsvertrag nicht ausschließt, noch einen +erfreulichen Rest der sittlichen Beziehungen zu finden, welche das alte +Arbeitsverhältnis im Handwerk zwischen Meister und Gesellen auch jetzt +noch herstellt, soweit es auch jetzt noch Eintritt in die +Hausgenossenschaft und anderes persönliches Nahetreten beider Teile +wesentlich einschließt. Jenes träfe hier aber höchstens nur in ganz +uneigentlichem Sinne zu. _In Wahrheit begründet der industrielle +Dienstvertrag keinerlei sittliche Beziehungen zwischen den Kontrahenten +als solchen._ Denn sittliche Beziehungen können nur bestehen zwischen +leibhaftigen Menschen und können Betätigung nur finden im persönlichen +Verkehr zwischen solchen. Zum Wesen des industriellen Dienstvertrages +aber gehört, daß es für ihn ganz gleichgültig und zu einem zufälligen, +nebensächlichen Umstand geworden ist, ob in ihm beide Kontrahenten +physische Personen sind oder der eine von ihnen ein bloßer juristischer +Begriff -- Firma, Aktiengesellschaft oder dergl. Zwischen einer +physischen Person und einer juristischen Person, zwischen einem Menschen +und einem Vermögens-Inbegriff, gibt es kein _sittliches_ Verhältnis. +Hieran wird nichts geändert durch den Umstand, daß infolge des +Dienstvertrages der Unternehmer selbst, falls er physische Person ist, +oder seine Vertreter und Beauftragten, zu den Arbeitnehmern -- wie auch +die letzteren untereinander -- in persönlichen Verkehr, also in +Beziehungen eintreten, welche die Quelle sittlicher Beziehungen werden +können. Diese aber bestehen dann nicht _kraft_ des Dienstvertrags; denn +sie sind keineswegs mit diesem von selbst schon gegeben, sondern sie +entwickeln sich nur möglicherweise aus den die Vertragserfüllung +begleitenden tatsächlichen Umständen -- möglicherweise aber auch nicht, +weil oft genug in der Großindustrie mehrere jahrelang in täglichem +Verkehr miteinander stehen können, ohne dadurch irgendwie menschlich +einander näher zu kommen. -- Wer _jedes_ die Tätigkeit von Menschen +regelnde Rechtsverhältnis an _sich_ zur Quelle sittlicher Beziehungen +gemacht wissen will, muß zuerst die Gesetzgebung dahin zu bringen +suchen, daß sie juristischen Personen verbiete, Arbeitsverträge +einzugehen. + + * * * * * + +Die ausdrückliche Beschränkung der durch den 5. und 6. Punkt berührten +Pflichtbeziehungen auf das Tun »innerhalb des Dienstes« bezw. auf +dasjenige, was »vermöge des Dienstverhältnisses« zugänglich ist, und +die Ablehnung jeder Ausdehnung der betreffenden Pflichten auf das +außerdienstliche Gebiet ergibt sich als unabweisbare Forderung aus dem +im Eingang des § 57 ausgesprochenen allgemeinen Grundsatz kraft der +folgenden zwei Sätze -- welche schwerlich irgend ein Jurist wird +bestreiten oder auch nur einschränken wollen: + +Erstens. Wenn A zu B in einem Vertragsverhältnis irgend welcher Art +steht und B seine vertragsmäßigen Pflichten gegen A vollständig erfüllt, +während der Dauer des Vertrags aber eine Rechtsverletzung irgend welcher +Art gegen einen Dritten C sich zu Schulden kommen läßt, die in keiner +Beziehung steht zu seinem Vertrag mit A, so begründet diese, wie schwer +sie auch sei, niemals eine Vertragsverletzung gegen A -- sondern A kann +nur, wenn ihm dieses Delikt gegen einen Dritten nicht gleichgültig sein +darf, daraus Motive entnehmen zur Nichterneuerung seines ablaufenden +oder Nichtfortsetzung seines kündbaren Vertrags mit B und äußersten +Falls, unter besonderen Umständen, »wichtige Gründe« für die Aufhebung +des noch laufenden Vertrags. + +Zweitens. Wenn A gleichartige Verträge abschließt mit _vielen_ andern B, +C, D ..., unabhängig voneinander, also ohne daß der eine wegen des +Vertrags mit dem andern befragt wird oder sonst dabei irgendwie +mitzuwirken hat, so begründet dieses niemals irgend ein +_Rechts_verhältnis zwischen B, C ..., also auch keinerlei +_Pflicht_verhältnis zwischen ihnen, und zwar auch dann nicht, wenn die +Natur dieser Verträge es mit sich bringt, daß B, C ..., damit jeder von +ihnen seinen Vertrag mit A erfüllen könne, zu einander in irgend welche +_tatsächliche_ Beziehungen treten müssen -- sondern jenes begründet im +letztern Fall nur eine Pflicht der B, C ... _gegen den gemeinsamen +Kontrahenten_ A, auf die tatsächlichen Beziehungen die zur +Vertragserfüllung nötigen _tatsächlichen_ Rücksichten zu nehmen. Denn +irgend welches _Rechts_verhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen, +welches diese _zueinander_ in Pflichtbeziehungen setzt, außerhalb der +allgemeinen Menschen- und Bürgerpflichten, kann nur dadurch zustande +kommen, daß diese Personen selbst _miteinander_ nach eigener +Entschließung kontrahieren. Annehmen zu wollen, daß ein Dritter, ohne +ihr Zutun, sogar ohne ihr Vorwissen, über ihren Kopf hinweg in irgend +einer Form solches bewirken könne, sei es auch nur im Sinne einer +mittelbaren Bindung, wäre Sanktionieren juristischer Sklaverei. + +Die unerbittliche Konsequenz dieser Sätze ist für mich: + +Aus dem industriellen Arbeits- oder Dienstverhältnis entspringt +keinerlei besondere rechtliche Beziehung, also auch keinerlei besonderes +Pflichtverhältnis, zwischen den Angestellten und Arbeitern eines +Prinzipals _untereinander_ -- nicht einmal zwischen den nächsten +Kollegen und nicht einmal zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, soweit +nicht die ersteren (wie im Eingang des § 57) als zeitweilige +Repräsentanten des anderen Kontrahenten, des Prinzipals, gedacht werden +-- sondern es entspringt aus jenem Dienstverhältnis lediglich die +vertragsmäßige Verpflichtung _eines jeden einzelnen gegen den +gemeinsamen Prinzipal_, in seinem _tatsächlichen_ Verhalten zu allen +anderen (zu Mitarbeitern, Vorgesetzten, Untergebenen) den _tatsächlichen +Beziehungen_ Rechnung zu tragen, welche die Erfüllung des +Dienstvertrags, d. h. Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit, seitens +aller einzelnen zwischen diesen einzelnen notwendig macht. + +Da nun »außerhalb des Dienstes« keiner eine vertragsmäßige Tätigkeit +ausübt, so gibt es außerhalb des Dienstes auch keine _durch die Leistung +der vertragsmäßigen Tätigkeit bedingte_ tatsächliche Beziehung zwischen +den Arbeitern und Angestellten desselben Prinzipals -- folglich auch +keine auf diese vertragsmäßige Tätigkeit bezügliche Pflicht gegen den +Prinzipal -- folglich überhaupt keine Vertragspflicht mehr. Denn vermöge +des zweiten vorher angezogenen Rechtssatzes verbleibt in Rücksicht auf +das Vertragsverhältnis des Prinzipals zu jedem einzelnen jeder andere +von diesen einzelnen rechtlich ein ganz gewöhnlicher »Dritter«; und +vermöge des ersten vorher angezogenen Satzes kann ein Kontrahent durch +Verletzung eines Dritten außerhalb des Kreises der tatsächlichen +Beziehungen zum Dritten, welche seine Vertragserfüllung mit sich bringt, +keine Vertragsverletzung begehen. + +Demnach ist _kein_ Delikt irgend welcher Art, welches außerhalb des +Dienstes gegen Fremde, und kein Delikt, welches außerhalb des Dienstes +gegen die Person von Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Untergebenen, oder +gegen deren Eigentums- und sonstige Interessen begangen wird, ein +_Vertrags_delikt; alles das bleibt vielmehr, was es an sich ist, +gemeinrechtliches Delikt, und gibt als solches dem Prinzipal zu nichts +anderem Anlaß als zu der Erwägung: ob er sein Vertragsverhältnis zum +Täter in Zukunft weiter fortsetzen solle, bezw. ob darin nicht, +besonderer Umstände wegen, ein »wichtiger« Grund für ihn zum Rücktritt +von dem Vertrag gegeben sei. + +Das letztere kommt in seinen praktischen Konsequenzen in § 79 zur +Sprache. + +Die im Vordersatz des § 57 ausgesprochene Prämisse: daß der +Dienstvertrag gerechter- und vernünftigerweise Rechte und Pflichten +zwischen den Kontrahenten nur dürfe begründen _wollen_ in bezug auf den +_Gegenstand_ des Vertrags, nicht auch noch in bezug auf Dinge, die zwar +Gegenstand verschiedener anderer Verträge sein könnten, mit dem +Gegenstand _dieses_ Vertrags aber gar nichts zu tun hätten -- führt +demnach wirklich zu der Schlußfolgerung: daß die Angehörigen eines und +desselben Industriebetriebes als Mitarbeiter, Vorgesetzte und +Untergebene in bezug auf gegenseitige Rechte und Pflichten aus ihren +Dienstverträgen just nur in dem gleichen Verhältnis zueinander stehen, +rechtlich, wie Leute, die zusammen in dasselbe Eisenbahncoupé +eingestiegen sind -- die ja auch, von wegen ihres gemeinsamen +Rechtsverhältnisses zum Eisenbahnfiskus während der Fahrt, gewisse +tatsächliche Rücksichten aufeinander zu nehmen haben. Diese +Schlußfolgerung ist in der Tat ganz abscheulich. Man muß aber darüber +sich hinwegsetzen, wenn ein anderes Resultat nicht zu begründen ist. Muß +man sich doch auch gefallen lassen, daß in allen Dreiecken die +Winkelsumme immer und überall genau 180 Grad bleibt, obwohl es (wie die +Mathematiker wissen) für die Menschen unter manchen Umständen +vorteilhafter und erfreulicher sein würde -- wenn die Dreiecke nicht so +halsstarrig sein wollten. + + * * * * * + +Im übrigen ist noch zu bemerken: + +Die Vorschriften des § 57 lassen völlig freien Spielraum für die +Anpassung des Dienstvertrags in seinen Einzelheiten an die besonderen +Verhältnisse des Betriebs, wechselnde Zeitumstände u. dergl. Sie sagen +nur, was hinsichtlich der Pflichtbestimmung als _zum Gegenstand des +Vertrags gehörig_ angesehen werden darf, und was nicht. Innerhalb dieser +Grenzen können die einzelnen Pflichten selbst beliebig mild oder +beliebig streng gefaßt werden, durch feste Vertragsartikel bestimmt oder +in beliebig weiten Grenzen der freien Beurteilung des einzelnen Falles +überlassen sein -- wie es jeweils als zweckmäßig oder als geboten +befunden werden mag. Denn ich habe nicht das geringste Interesse, in der +Regelung des einzelnen der Zukunft irgendwie vorzugreifen, sondern ein +Interesse nur _daran_, hinsichtlich dieser Regelung die dauernde +Anerkennung solcher Grundsätze sicher zu stellen, die, wenn sie heute +gerecht und vernünftig sind, unter allem Wandel nebensächlicher Umstände +so lange gerecht und vernünftig _bleiben_ müssen, als nicht das Wesen +des industriellen Dienstverhältnisses eine durchgreifende Wandlung +erfahren hat. + +In dem jetzt geltenden Arbeitsvertrag der Optischen Werkstätte steht in +bezug auf mehrere sehr wichtige Punkte des Pflichtverhältnisses gar +nichts oder sehr wenig. So z. B. steht darin _nichts_ über den Verkehr +der Personen untereinander; was just so viel besagt, wie wenn darin +stände: »Jeder hat im Verkehr mit seinen Vorgesetzten, seinen +Untergebenen und seinen Mitarbeitern innerhalb des Dienstes +_angemessener_ Formen sich zu befleißigen« -- wobei dann das +»angemessen«, genau so wie jetzt, vernünftigem Urteil über den einzelnen +Fall unterstellt bliebe. Es könnte aber auch in der Arbeitsordnung unter +diesem Punkt vorgeschrieben werden z. B., daß jeder, wenn er mit einem +Vorgesetzten spricht, die Hand an die Hosennaht zu legen habe -- falls +etwa eine zukünftige Geschäftsleitung dergleichen für angebracht halten +sollte und die andern es sich gefallen lassen. Also nicht einmal darin, +in solchen Dingen sich lächerlich machen zu können, wird jene durch § 57 +beschränkt. + +Auch über einen andern Punkt -- Schutz des Eigentums von Mitarbeitern +etc. -- schweigt die jetzige Betriebsordnung vollständig. Das hat aber +nicht das Einbürgern der festen Regel verhindert: daß jeder sofort +seiner Wege zu gehen habe, der an Eigentum von Mitarbeitern, welches in +den Werkstatträumen oder sonst vermöge seines Dienstverhältnisses ihm +zugänglich ist, _auch nur im geringsten_ sich vergreift. Sofern nur die +Entlassung niemals als Strafe sondern lediglich als Schutzmaßregel +betrachtet wird, kann solches auch in Zukunft ohne besondere +Verlautbarung der Regel in gleicher Strenge aufrecht erhalten werden. +Denn unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des im Betrieb unbehüteten +oder nur mangelhaft behüteten Eigentums aller Mitarbeiter kann die +vertragsmäßige Verpflichtung eines jeden, dem _Prinzipal gegenüber_, zu +_absoluter_ Enthaltung von jedem Eingriff nie bestritten, die +Beurteilung etwaiger Delikte dieser Art also niemals von der +Erheblichkeit oder Geringfügigkeit des Schadens, vielmehr nur von der +Frage: böswillig oder nicht? abhängig gemacht werden. + + +Zu § 58. + +Die Sätze dieses Paragraphen sind dem sonstigen Inhalt des Titels V +gegenüber keineswegs pleonastisch. Denn an mehreren Stellen dieses +Titels ist direkt oder indirekt Bezug zu nehmen auf Rücksichten des +Interesses der Firma. Bei der unvermeidlichen Unbestimmtheit der Grenzen +der Berechtigung dieses Interesses muß jedenfalls ausdrücklich +ausgesprochen sein, daß jene Rücksichten, erstens, unbedingt Halt zu +machen haben vor dem Recht des freien Bürgers und, zweitens, daß sie +keinerlei _Über_ordnung beanspruchen dürfen über die vielleicht ebenso +berechtigten Interessen des andern Teils. -- Grundsätzlich ist jede +Beschränkung der Rechte abzulehnen, die unter der falschen Fiktion einer +durch den Dienstvertrag begründeten Interessen_gemeinschaft_ beider +Teile abzuleiten gesucht wird. Dergleichen gibt es _rechtlich_ nur in +einem genossenschaftlich organisierten Unternehmen, in welchem die +Gesamtheit der einzelnen den Prinzipal darstellt. In einem solchen darf +mit Fug und Recht die Vertretung des Interesses der einzelnen durch +Solidaritäts_pflichten_ beschränkt werden. Ein Dienstvertrag aber, bei +welchem Prinzipal und Arbeitnehmer völlig auseinanderfallende +Rechtssubjekte sind, begründet keinerlei andere Interessengemeinschaft +der Kontrahenten als diejenige, die jedes beliebige Vertragsverhältnis +insoweit begründet, als die Fortsetzung desselben für die Kontrahenten +vorteilhaft ist. Diese Art von Interessengemeinschaft ist indes nicht +rechtlicher sondern rein tatsächlicher Natur. Sie kann nicht Ausdruck +und Pflege finden in Vertragspflichten, sondern lediglich in +tatsächlichen _Einrichtungen_, welche geeignet sind, dem einen Teil +wirksame Motive zu schaffen zu _freiwilliger_ Unterordnung bestimmter +Parteiinteressen unter das Interesse des andern Teils, _seines eigenen +Vorteils_ wegen. + +Je vollständiger auch in diesem Punkt die Idee des »Brotherrn« aus den +Beziehungen zwischen Unternehmer und unselbständigem Arbeiter oder +Angestellten eliminiert ist, desto freier wird die Bahn für die +Erkenntnis einer möglichen tatsächlichen Interessengemeinschaft beider +Teile und -- wenn die Einrichtungen danach sind -- für die Pflege eines +_gesunden_ Solidaritätsgefühls. Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als +»Pflicht« auferlegt, »in allen Stücken« das Interesse des Arbeitgebers +d. h. des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten zu vertreten, oder dergl. +-- da gibt es solches sicher _nicht_. + + +Zu § 79. + +Titel V führt in §77 für alle, welche das dritte Jahr im Dienst der +Stiftung zurückgelegt haben[89], eine besondere bisher noch nicht zur +Anwendung gekommene Art des Dienstvertrages ein: eine Zwischenstufe +zwischen dem lebenslänglichen Vertrag der oberen Beamten, in welchem der +Prinzipal jedes Rechtes der Kündigung seinerseits sich begibt, und dem +völlig freier Kündigung unterstellten gewöhnlichen Arbeits- oder +Anstellungsvertrag der RGO und des HGB. -- nämlich einen Vertrag, der +zwar die Kündigung selbst aus ganz beliebigen Gründen dem Prinzipal noch +frei läßt, für den Fall aber, daß die Kündigung ohne schuldbare +Veranlassung seitens des andern Teils erfolgt, diesem eine besondere +Entschädigung vertragsmäßig zusichert. + +Für jeden, Beamten oder Arbeiter, ist von dem Tag ab, an welchem er in +diese neue Vertragsform eintritt, der jener Zusicherung entsprechende +Anspruch ein Rechtsanspruch aus seinem Vertrag geworden, dessen +nicht-begründete Verweigerung Verletzung des eingegangenen Vertrags +seitens des Prinzipals bedeuten würde. Deshalb muß, wenn die neue +Vertragsform nicht ein leerer Schein ohne rechtlichen Inhalt bleiben +soll, die Auslegung des Vorbehalts »schuldbare Veranlassung« unter die +strengen Regeln gestellt sein, nach welchen Entbindung von der Erfüllung +eines eingegangenen Vertrags, d. h. Vertragsaufhebung, zu begründen ist. + +Vertragsentbindung des einen Kontrahenten kann aber, abgesehen von dem +Fall höherer Gewalt, nur gerechtfertigt werden, erstens: durch _schwere_ +Vertragsverletzung seitens des einen Teils und, zweitens: durch +»wichtige« Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrags, d. h. aber: durch +Tatsachen, welche zwar außerhalb der vertragsmäßigen Tätigkeit selbst +liegen können, _auf diese letztere aber so wesentlichen Bezug haben_, +daß sie, wenn sie schon vorher bestanden hätten, den andern Teil vom +Eingehen des Vertrags vernünftigerweise hätten abhalten müssen. + +Hieraus ergibt sich von selbst die in § 79 versuchte Spezifikation der +Fälle »schuldbarer Veranlassung« in bezug auf die besonderen +Verhältnisse des industriellen Arbeits- und Anstellungsvertrags, nach +den dort angeführten 6 Punkten. Die beiden ersten von ihnen decken die +Fälle schwerer Vertragsverletzung, nämlich die »grobe« Pflichtverletzung +im Einzelfall und die fortgesetzten, den vertragswidrigen Animus +bekundenden Verstöße; die vier letzten aber machen diejenigen Tatsachen +namhaft, die im Sinne des Vorangehenden als »wichtige Gründe« für +Nichtfortsetzung des Vertrags gelten müssen. Die letzteren stehen unter +den beiden Gesichtspunkten: + +erstens, dem Prinzipal kann nicht zugemutet werden, mit jemand in +Vertrag zu bleiben, wenn er dadurch sichtlicher Gefahr ungebührlichen +Schadens sich aussetzt (3. und 4. Punkt); + +zweitens, der Prinzipal darf einem andern, mit dem er sonst noch in +Vertrag steht, nicht zumuten, daß dieser behufs Erfüllung seines +Vertrags, d. h. in der dienstlichen Tätigkeit, sei es als Vorgesetzter +oder als Untergebener oder als Mitarbeiter, persönlichen Verkehr pflegen +müsse mit jemand, der ihn selbst, in Person oder in Eigentums- oder +anderen Interessen, schwer verletzt hat, oder der in bürgerlicher Ehre +oder menschlichem Ansehen kompromittiert ist (5. und 6. Punkt). + +Erweisliche Tatsachen, welche unter den ersten oder den zweiten von +diesen Gesichtspunkten fallen, rechtfertigen Nichtgewährung der für den +Fall der Entlassung zugesicherten Entschädigung, d. h. Entbindung des +Prinzipals von der Vertragserfüllung, deshalb, weil solche Tatsachen, +wenn dergleichen schon früher vorgelegen hätte, den Prinzipal vom +Eingehen des Vertrages unbedingt hätten abhalten müssen. + + * * * * * + +Zum einzelnen ist nur noch folgendes zu bemerken: + +Selbstverständlich fällt dolus in Hinsicht auf irgend einen +Vertragspunkt -- die »Rücksichten aus Treu und Glauben« nicht +ausgeschlossen -- stets unter die »grobe« Pflichtverletzung. Inwieweit +gravis culpa darunter zu subsumieren ist, muß dem Judicium von Fall zu +Fall überlassen bleiben; eine Schablone dafür gibt es nicht. Dagegen +kann für die Konstatierung des vertragswidrigen Animus im Fall +fortgesetzter Vertragswidrigkeit wenigstens ein Kennzeichen, neben +andern möglichen aber nicht allgemein bestimmbaren, mechanisch +festgestellt werden, ohne vernünftige Anwendung des Satzes dadurch zu +beengen. + +Was endlich den rein informatorischen Schlußsatz des § 79 anlangt, so +spricht derselbe explicite aus, was ohne ihn aus dem Zusammenhang des +Ganzen zu folgern wäre: daß weder die Gewährung der vertragsmäßigen +Abgangsentschädigung aus § 77, noch die aus § 79 begründete Versagung +derselben von den sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere vom +Einhalten der vertragsmäßigen Kündigungsfristen, dispensieren kann -- +und daß über die Bedingungen, unter welchen der Prinzipal von letzterem +entbunden sein soll, Titel V des Statuts nichts festsetzen _will_. +Angesichts der relativen Geringfügigkeit des Objekts und der +untergeordneten Bedeutung der Frage im Grundsätzlichen bekümmert es mich +nicht weiter, die Möglichkeit bestehen zu lassen, daß einer kraft RGO. +sofort entlassen werden kann, ihm aber trotzdem kraft § 79 die +Abgangsentschädigung mit auf den Weg gegeben werden müßte. Ein Widersinn +liegt darin nicht. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß +Rechtsnachteile von so verschiedener Größenordnung, wie: Lohnverlust für +zwei Wochen und Lohnverlust für ein halbes Jahr oder mehr, ganz +verschiedenen Grundsätzen der Beurteilung unterstellt sein müssen. + + +Zu § 80. + +Die Bestrebungen, welchen dieses Statut dient, stehen, wie an vielen +Stellen erkennbar wird, nirgends unter philanthropischen +Gesichtspunkten. So ist also auch die Einrichtung, die § 77 vorsieht, +keine Wohltätigkeits-Veranstaltung, sondern eine unter soziale Zwecke +gestellte _Rechts_einrichtung. Sie kann also nicht darauf ausgehen +wollen, die vertragsrechtlichen Konsequenzen zu verwischen, die an den +Unterschied sich knüpfen: ob einer, sei es auch ohne das geringste +Verschulden, seinerseits an der Erfüllung des Vertrags behindert wird, +oder ob die Vertragsauflösung aus Gründen des Interesses des _andern_ +Teils erfolgt. -- Der Weg zur Milderung von Härten, die hieraus +gelegentlich sich ergeben müssen, ist in § 16 des Statuts dem +aufmerksamen Leser angedeutet. + + +Schlußbemerkung. + +Aus allem vorhergehenden ergibt sich, daß die in diesem Statut +angestrebte Ordnung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer und +Arbeiter oder Angestellten sich völlig frei halten muß einerseits von +jeder moralisierenden Tendenz und andererseits von jedem Strafanimus. +Und das ist für alle Beteiligten eine Wohltat. Der Unternehmer als +solcher hat keinerlei Befugnis, _aus dem Arbeitsvertrag heraus_ seinen +Kontrahenten gegenüber die Funktionen eines Organs zur Wahrung +allgemeiner Interessen der Gesellschaft oder des Staates sich anzumaßen, +weder präventiv noch repressiv. Dafür sind Polizei oder Staatsanwalt und +Strafrichter da. -- Der moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter, +der sich dafür berufen hält, Ehrbarkeit und Staatswohl -- und was er von +seinem besondern Standpunkt aus just dazu zu rechnen für gut findet -- +zu befördern nicht nur durch das eigene gute Beispiel und durch den +berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen, wenn er solches hat, in +seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der Peitsche +angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen eine sozial +gemeinschädliche Figur. Es gereicht mir zu einiger Genugtuung zu +bemerken, daß die folgerichtige Durchführung der in § 57 zum Ausdruck +kommenden Rechtsidee schon für sich allein, ohne alles weitere Zutun, +geeignet ist, _dieser_ Figur auch in Zukunft den Eintritt in den +Wirkungskreis der CARL ZEISS-Stiftung versperrt zu halten. Was aber das +landesübliche Hereinpfuschen der Arbeitgeber in die Geschäfte des +Strafrichters anlangt, so ist das überall, wo es geschieht, +handgreiflicher Hohn auf alle Gerechtigkeit. Denn geschieht es dem +Richter vorgreifend, so setzt es sich hinweg über die erste +Voraussetzung jeder ordentlichen Rechtspflege: die Möglichkeit sicherer +und erschöpfender Beweiserhebung, und verfällt zudem noch gewöhnlich +grobem Mißverhältnis zwischen Delikt und Strafmaß: Vergehen, für welche +der Richter nur auf geringe Geldstrafe oder kurze Freiheitsentziehung +erkennen darf, maßt der Arbeitgeber, der Dienstentlassung als +Strafmittel handhabt, sich an, mit beliebig hohem materiellen Schaden +belegen zu können. Geschieht aber jenes Hereinpfuschen dem Richter +nachhinkend, also im Sinne von Strafverschärfung, so verletzt es die +unbestrittene Forderung jeder gerechten Strafjustiz: ne bis in idem. + +So stehen also alle Nachteile, welche Titel V für irgend welche Verstöße +anzudrohen gestattet, unter der deutlichen Richtschnur: niemals Strafe, +lediglich vertragsmäßig begründeter Rechtsnachteil. Den Unterschied, den +dieses gelegentlich auch praktisch bedeutet, kann sich jeder klar +machen, wenn er die Konsequenzen erwägt, welche die Anwendung des an +vorletzter (fünfter) Stelle des § 79 ausgesprochenen Satzes auf den Fall +_wechselseitiger_ tätlicher Beleidigung zwischen zweien nach sich zieht, +je nachdem die Dienstentlassung als Strafe oder als Rechtsnachteil +anzusehen ist. -- Daß aber in der großen Mehrzahl der Fälle der +Rechtsnachteil ungewollterweise die praktische Wirkung einer Strafe, +und öfters einer sehr harten, gewinnt, muß vom Standpunkt sowohl der +Gerechtigkeit wie des allgemeinen sozialen Interesses als ein +unvermeidliches _Übel_ betrachtet werden. Es anders ansehen zu wollen +wäre Spott auf das Verhalten der vielen, die als Unternehmer genötigt +sind, einen bürgerlich Entgleisten zu entlassen, als Privatpersonen aber +Vereinen angehören oder Vereine unterstützen, welche solche Entgleiste +vor weiterem Verfall zu bewahren und für die bürgerliche Gesellschaft +noch zu retten sich zur Aufgabe stellen. + +_Jena_, Mai 1896. + +Dr. E. Abbe. + +Fußnoten: + +[Fußnote 88: [Vgl. hierzu S. 347-364.]] + +[Fußnote 89: [jetzt für gewisse Fälle auch bereits nach zurückgelegter +halbjähriger Dienstzeit, vgl. Stiftungs-Statut § 77, vorletzter +Absatz.]] + + + + +Xb. + +Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. + +Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts vorn 26. Juli/16. +August 1896[90]. + + +Der nachstehend gegebene _Kommentar_ zu den Titeln I und II des Statuts +der CARL ZEISS-Stiftung stützt sich lediglich auf den Text dieses +Statuts, so wie er gedruckt vorliegt. In keinem Punkt ist dabei Bezug +genommen weder auf die Motive, die den Anordnungen des Statuts zugrunde +liegen, noch auf die tatsächlichen Umstände, unter welchen dieses Statut +im Zusammenhang mit der Entwicklung der Stiftung selbst entstanden ist. +Es wird also ausschließlich dasjenige dargelegt, was jedermann aus dem +gegebenen Text herauszulesen vermag, wenn er die Paragraphen in ihrem +Zusammenhang und unter der Präsumtion auffaßt, die bis zum Beweis des +Gegenteils für die Auslegung jeder Urkunde zu gelten hat: daß sie mit +Sinn und Verstand abgefaßt sei. + + +I. Verhältnis der Stiftung zum Staat. + +In allem Grundsätzlichen ist dieses Verhältnis durch die §§ 4, 5 des +Statuts geregelt. + +Die oberste Richtschnur für die _Organisation_ der CARL ZEISS-Stiftung +gibt § 4, dem alle nachfolgenden Bestimmungen in Titel I des Statuts +unterstellt sind. + +Dadurch, daß dieser § 4 eine »besondere« Stiftungsverwaltung +vorschreibt, diese (der Überschrift zufolge) als _Organ der Stiftung_ +hinstellt und ihr außerdem für bestimmte Funktionen noch andere Organe, +als Organe der Stiftung, _neben_ordnet, kommt zum Ausdruck, daß die CARL +ZEISS-Stiftung ihre _eigene selbständige Verwaltung_ besitzen soll, also +nicht, wie es bei Stiftungen häufig geschieht, dem Staat, oder einer +Gemeinde oder irgend einer sonst bestehenden Institution zur Verwaltung +überwiesen ist. + +Gemäß dieser grundsätzlichen Norm, die allen organisatorischen +Bestimmungen vorangestellt ist, könnte ein nachfolgender Paragraph des +Statuts die »Stiftungsverwaltung« _auf irgend eine_ rechtlich zulässige +und praktisch durchführbare Art konstituieren. Das Statut könnte also +z. B. -- wie es bei vielen bekannten Stiftungen in Deutschland geschehen +ist -- ein Kuratorium oder einen Senat aus einer bestimmten Anzahl von +Personen einsetzen und etwa vorschreiben, daß dieses Kuratorium oder +dieser Senat erstmalig durch den Stifter zu ernennen sei und nachher +beim Ausscheiden eines Mitgliedes durch Zuwahl eines neuen seitens der +Übrigbleibenden sich selbst fortdauernd zu ergänzen habe. + +Wenn nun das Statut, _statt_ derartiges oder ähnliches vorzusehen, in +§ 5 die »Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung« der in +Abs. 1 dieses Paragraphen benannten Staatsbehörde zuweist, so folgt -- +ganz abgesehen von den weiteren Vorschriften in Abs. 2 und 3 desselben +Paragraphen -- schon aus der logischen Beziehung des § 5 zu der +übergeordneten _allgemeinen_ Vorschrift des § 4, daß damit diese Behörde +eingesetzt ist als Organ der CARL ZEISS-Stiftung für ihre +_Selbstverwaltung, nicht_ als Organ des _Staates_ für die Verwaltung der +Stiftung. Sie hat also ihr Mandat vom _Stifter_, nicht vom _Staat_, und +hat demnach hinsichtlich ihrer Funktionen in Angelegenheiten der +Stiftung lediglich die »Rechte und Obliegenheiten«, die das +Stiftungsstatut der »Stiftungsverwaltung« überträgt, _nicht_ Rechte und +Obliegenheiten, die derselben Behörde bei Verwaltung einer Stiftung +seitens des Staates zukommen würden oder von Staats wegen zugewiesen +werden könnten. + +Eine besondere Verstärkung aber erhält dieser Schluß durch die +Vorschriften in Abs. 3 des § 5. Dadurch, daß die Stiftungsverwaltung, +wie auch das andere, durch einen Staatsbeamten zu bildende Organ der +Stiftung, ausdrücklich _auf das Stiftungsstatut verpflichtet_ und beiden +direkt _untersagt_ wird, bei Ausübung ihrer Funktionen in +Angelegenheiten der Stiftung Staatsinteressen in anderem Umfang zu +berücksichtigen, als es auch für _Privat_personen »gesetzlich« geboten +ist, kommt ganz explizite zum Ausdruck, daß die Stiftungsverwaltung, +unbeschadet ihres Charakters als Staatsbehörde, in Angelegenheiten der +CARL ZEISS-Stiftung keine staatlichen Funktionen auszuüben hat, in +diesen Angelegenheiten vielmehr durchaus die freiere Stellung eines +privaten Stiftungssenates einnimmt. + +Eine weitere Bekräftigung des Gesagten ergibt sich noch aus mehreren +Sondervorschriften, die das Statut in anderen Titeln enthält. + +In § 52 (Titel V) sind für die Vermögensverwaltung der CARL +ZEISS-Stiftung in Hinsicht auf Art der Kapitalanlagen und +Sicherheitsanforderungen ganz _andere_ Vorschriften gegeben, als für die +durch Staat und Gemeinde zu verwaltenden Stiftungen gesetzlich bestehen. + +§ 53 schließt jede Haftpflicht des _Staates_ bezüglich des unter +Verwaltung des Großherzogl. Kultusdepartements stehenden +Stiftungsvermögens aus. + +§ 109, Abs. 1 (Titel VII) schreibt ausdrücklich vor, daß alle +Arbeitsleistung von Staatsbeamten in Angelegenheiten der CARL +ZEISS-Stiftung _aus Mitteln der Stiftung_ so zu vergüten ist, daß dem +Staat »aus der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung« auch nicht +indirekt Lasten erwachsen. + +Und endlich verpflichten die §§ 110-112 (Titel VIII) des Statuts die +Stiftungsverwaltung zu jährlicher Rechnungslegung an eine fünfgliedrige +Kommission von gänzlich _privatem_ Charakter. Denn den Mitgliedern +dieser Kommission wird ausdrücklich gesagt, daß ihr Auftrag als »rein +persönlicher« zu gelten habe, und daß sie hinsichtlich seiner Erfüllung +»von niemand Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben« +haben. Die Befugnisse dieser Kommission sind aber nicht auf Prüfung des +Rechnungswesens beschränkt; sie umfassen, nach § 111, die Prüfung der +Statutenmäßigkeit der ganzen Verwaltung. + +Den Anordnungen des Statuts in Hinsicht auf das Verhältnis der Stiftung +zum Staat steht der Umstand keineswegs entgegen, daß die Bestimmung in +§ 5 nicht _einseitig_ durch den Stifter getroffen werden konnte, sondern +eine Vereinbarung mit der obersten Staatsverwaltung zur Voraussetzung +haben muß. -- Da niemand einer Behörde eigenmächtig Geschäfte ansinnen +kann, die ihr nicht aus der Staatsverfassung zukommen, und da auch keine +Behörde eigenmächtig solche Geschäfte übernehmen darf, so muß allerdings +der Sanktionierung des Statuts in Hinsicht auf den § 5 eine besondere +Entschließung der obersten Staatsbehörde, unter Genehmigung des +Staatsoberhauptes, vorangegangen sein. Angesichts des § 4 konnte aber +diese Entschließung nicht darauf gehen: von Staats wegen die Verwaltung +der CARL ZEISS-Stiftung dem Großherzogl. Kultusdepartement zu +_überweisen_, sondern lediglich darauf: von Staats wegen die genannte +Behörde zu _ermächtigen_, daß sie, dem Antrag des Stifters +entsprechend, die Verwaltung der Stiftung dauernd übernehme, und diese +Verwaltung im Sinne eines ständigen Nebenamtes, zwar in denselben +geordneten Formen, in denen sie ihre staatlichen Funktionen ausübt, aber +im Sachlichen auf Grund und in Gemäßheit des Stiftungsstatuts, also nach +dem Mandat des Stifters, führe. + +Daß eine Behörde als solche auf Grund besonderer Ermächtigung seitens +der obersten Staatsverwaltung an nicht-staatlichen Geschäften teilnimmt, +ist keineswegs ohne Vorbild, und jedenfalls nur hinsichtlich der +richterlichen Behörden zum voraus ausgeschlossen. Selbstverständlich +aber hätte diese Ermächtigung, und damit die Genehmigung des § 5 des +Stiftungsstatuts, auch versagt werden können -- in welchem Falle dann, +in der Konsequenz des § 4, ein anderer Stiftungssenat hätte eingesetzt +werden müssen. Nachdem jedoch durch die landesherrliche Bestätigung des +Statuts konstatiert ist, daß die oberste Staatsverwaltung die +Ermächtigung erteilt hat, ist damit das in § 5 bezeichnete Departement +des Großherzogl. Staatsministeriums als _statutarische_ +Stiftungsverwaltung eingesetzt und hat als solche der Stiftung gegenüber +keine andern Rechte, aber auch dem Staat gegenüber keine andern +Pflichten, als bei sonst gleichem Inhalt des Statuts jede andere +Stiftungsverwaltung haben würde, _die gemäß § 4 des Statuts hätte +eingesetzt werden können_. + +Der Stiftungsverwaltung deshalb, weil sie im gegenwärtigen Falle durch +eine Staatsbehörde repräsentiert ist, in Angelegenheiten der Stiftung +_staatliche_ Funktionen beizulegen, würde nur dann überhaupt _zulässig_ +sein, wenn das Statut den § 4 nicht enthielte, sondern unter dem +Abschnitt »Organe« sogleich den ersten Absatz des § 5 folgen ließe. +Weiter aber dürfte dann auch Abs. 3 des § 5 nicht vorhanden sein. Denn +es wäre überflüssig, eine Behörde in Ausübung ihrer _staatlichen_ +Funktion speziell auf den Inhalt einer Stiftungsurkunde zu verpflichten, +und widersinnig, ihr dabei die Rücksichtnahme auf Staatsinteressen, +die sie in ihrer amtlichen Tätigkeit sonst zu vertreten hat, verwehren +zu wollen. Ferner dürften die andern Organe, Stiftungskommissar +und Vorstände der Betriebe, nicht konstitutiv, als Organe der +_Stiftung_, sondern höchstens instruktionell, als Hilfsorgane der +Stiftungs_verwaltung_, eingeführt sein, weil es nicht angängig wäre, +einer Behörde in Hinsicht auf staatliche Geschäfte Organe privaten +Charakters _neben_zuordnen. Und endlich dürfte das Statut den § 110 +nicht enthalten. Denn keine Behörde kann hinsichtlich der Ausübung +_staatlicher_ Funktionen der Kontrolle einer _nicht_-staatlichen Instanz +unterstehen. + + +II. Verhältnis der Organe der CARL ZEISS-Stiftung zu den +Staats_behörden_. + +Als juristische Person steht die CARL ZEISS-Stiftung, wie jede andere +Stiftung, unter staatlicher Aufsicht, und da die juristische Person +tatsächlich nur durch ihre Organe handlungsfähig wird, so stehen diese +_Organe_ unter solcher Aufsicht. + +Diese allgemeine -- gesetzliche -- Staatsaufsicht hat aber zum +Gegenstand lediglich die Wahrung von Gesetzlichkeit und +Ordnungsmäßigkeit in den Handlungen und dem Verfahren der +Stiftungsorgane und die _Sicherung dauernder Übereinstimmung der +Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften der Urkunde, auf Grund +welcher die landesherrliche Bestätigung erteilt und das Recht der +juristischen Person verliehen_ worden ist -- welche Urkunde im +vorliegenden Fall seit dem 16. August 1896 durch das gegenwärtige +»Statut der CARL ZEISS-Stiftung« ersetzt ist. + +Da die Verleihung der juristischen Persönlichkeit und die Bestätigung +eines Stiftungsstatuts Akte der Staatshoheit sind, so ist die +Staatsregierung _selbst_ die Instanz, die diese gesetzliche Aufsicht +auszuüben hat. In Hinsicht auf letztere unterstehen also alle Organe der +Stiftung im vorliegenden Falle dem Großherzogl. Staatsministerium, +_auch_ die Stiftungsverwaltung. Letztere ist, obschon Staatsbehörde, +nicht Organ der staatlichen Aufsicht über die Stiftung, weil sie Organ +der _Stiftung_ ist. + +Weil aber die allgemeine Staatsaufsicht lediglich die Gesetzlichkeit, +Ordnungsmäßigkeit und Statutenmäßigkeit zu überwachen hat, so untersteht +_innerhalb_ des statutenmäßigen Handelns kein Organ der Stiftung der +Aufsicht oder der Einwirkung irgend einer Staatsbehörde, auch die +_Stiftungsverwaltung_ nicht. Obwohl sie nicht selbst die _oberste_ +Staatsbehörde ist, gibt es auch für sie in Hinsicht auf die Ausübung der +statutarischen Funktionen keine _vorgesetzte_ Instanz. Gemäß § 4 des +Statuts steht der Stiftungsverwaltung in dem ihr zugewiesenen +Wirkungskreis die »oberste« Leitung der Stiftungsangelegenheiten zu. Sie +ist also in allen Entschließungen und Handlungen innerhalb ihrer +statutenmäßigen Kompetenz völlig souverän. Gegen ihre Entschließungen +und Handlungen in Angelegenheiten der Stiftung ist keine Berufung +möglich; angefochten könnten sie im _Verwaltungsweg_ nur werden unter +Anrufen der Staatsaufsicht wegen Statutenwidrigkeit. + + * * * * * + +Daß der _Stiftungskommissar_ hinsichtlich seiner Funktionen keiner +Behörde untersteht, ist durch die ausdrückliche Vorschrift in § 5 +gegeben: daß er in _außer_amtlichem Auftrag zu bestellen sei. Dadurch +ist für ihn in Angelegenheiten der Stiftung jedes Verhältnis der +Beamtenunterordnung ausgeschlossen, sowohl in bezug auf das Großherzogl. +Kultusdepartement, welches als Stiftungsverwaltung ihn bestellt hat, wie +in bezug auf diejenige Behörde, der er in seiner sonstigen Tätigkeit +amtlich unterstehen mag. Die Vorschrift des § 5, daß der +Stiftungskommissar ein aktiver Beamter des öffentlichen Dienstes sein +soll, umschreibt also lediglich den Personenkreis, aus welchem er zu +wählen ist. + +Hinsichtlich der kollegialischen _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der +Stiftungsbetriebe folgt der Ausschluß jeder _behördlichen_ Einwirkung +auf ihre Handlungen aus der selbständigen Kompetenz, die das Statut in +Titel II diesen Vorständen in allen Angelegenheiten ihrer Firma +einräumt. Sie sind gemäß §§ 8, 9 in diesen Angelegenheiten die Vertreter +der _Stiftung als des Inhabers_ der Firma, nicht Beauftragte der +Stiftungsverwaltung. Was ein Vorstand namens seiner Firma tun oder +unterlassen mag, steht mithin jedem Dritten -- auch dem Staat -- +gegenüber rechtlich auf ganz gleichem Fuß mit den Handlungen und +Unterlassungen des _Inhabers_ einer Privatfirma, ist also lediglich nach +den jeweils geltenden Gesetzen zu beurteilen. Mithin kann auch gegenüber +den Beschlüssen und den Handlungen dieser Vorstände niemand an eine +»vorgesetzte Behörde« appellieren, sondern höchstens an die allgemeine +Staatsaufsicht gegen etwaige gesetzwidrige oder statutenwidrige +Handlungen. + +Die Personen endlich, aus denen die Vorstände (Geschäftsleitungen) der +Stiftungsbetriebe jeweils sich zusammensetzen, sind gemäß § 26 des +Statuts entweder Sozien der Stiftung, im handelsrechtlichen Sinn, oder +lebenslänglich angestellte Beamte der einen oder der andern Firma -- und +weiter nichts. Denn nach § 25 Abs. 2 ist ihre Stellung nicht »Amt«, +sondern »Funktion«: sie bilden im Kreis der oberen Beamten des Betriebs +einen Ausschuß, dem die verantwortliche Leitung der Firma übertragen +ist. Sie stehen somit zur Stiftung als dem _Inhaber_ der Firma in rein +bürgerlichem Vertragsverhältnis; zum Staat aber stehen sie hinsichtlich +ihrer Tätigkeit in gar keinem andern Verhältnis wie jeder beliebige +Privatmann. Keine von diesen Personen ist also in irgend welchem Sinn +bezüglich ihrer statutarischen Funktion »mittelbarer Staatsbeamter«. Für +keins von den Vorstandsmitgliedern also existiert eine »vorgesetzte +Behörde«; denn nicht einmal zur Stiftungsverwaltung als solcher (also +ganz abgesehen von der Staatsbehörde) dürfen sie, gemäß § 31, persönlich +in Vertrags- oder sonstigem Abhängigkeitsverhältnis stehen. + + +III. Verhältnis der _Organe_ der Stiftung zu _einander_. + +Entsprechend der grundsätzlichen Norm des § 4, gemäß welcher +Stiftungskommissar und Betriebsvorstände als »Organe der Stiftung +»_neben_« der Stiftungsverwaltung« eingesetzt sind, regelt Titel II des +Statuts das Verhältnis zwischen den drei Organen der Stiftung auf dem +Fuß der _Abgrenzung bestimmter Funktionen und Kompetenzen_, unter +Ausschluß jeder Über- und Unterordnung innerhalb des einzelnen +Funktionenkreises. + +Dieses liegt durchaus im Rahmen der gesetzlichen Anordnungen, die in +Hinsicht auf die Verfassung der »Stiftungen« das Bürgerl. Gesetzbuch +getroffen hat. (Vergl. BGB. § 26, letzter Satz, und § 30, in Verbindung +mit § 86.) + +Der _Stiftungsverwaltung_ ist in § 4 die »oberste« Leitung der +Stiftungs-Angelegenheiten übertragen. Da jedoch die Bestimmungen in +Titel II des Statuts alle Angelegenheiten der Geschäftsbetriebe den +beiden andern Organen zu selbständiger _endgültiger_ Erledigung +überweisen, so können die Worte »oberste Leitung« in § 4 nicht dahin +verstanden werden, daß der Stiftungsverwaltung in allen Dingen die +oberste Leitung, d. h. die _letzte_ Entscheidung vorbehalten sei, +sondern nur dahin: daß die der Stiftungsverwaltung zugewiesenen +_speziellen_ Funktionen -- die Wahl der Personen für die beiden andern +Organe und die Leitung der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung gemäß +§ 1, B und Titel VII des Statuts -- die »oberste« Leitung der Stiftung +_bedeuten_, und daß _hierin_ keine Instanz über der Stiftungsverwaltung +besteht. + +Ingleichen muß die in § 4 benannte »Vertretung der Stiftung als +juristischer Person« auf diejenigen Angelegenheiten bezogen werden, in +denen die Stiftung _nur_ als juristische Person, nicht als Inhaber +einer Handelsfirma auftritt, weil in den Angelegenheiten der +Geschäftsbetriebe die _selbständige_ Vertretung des Inhabers durch die +§§ 8, 9 den Vorständen dieser Betriebe ausdrücklich zugewiesen wird. + +Endlich ist auch die in § 4 der Stiftungsverwaltung übertragene +Vermögensverwaltung, soweit eigentliche Verwaltungstätigkeit in Frage +steht, auf dasjenige Vermögen der Stiftung zu beziehen, welches nicht +zum Betriebskapital ihrer Handelsfirmen gehört. Denn das letztere ist +gemäß §§ 6, 8 der Verwaltung durch deren Vorstände unterstellt und tritt +in der Vermögensrechnung der _Stiftung_ nur mit den jährlichen +Bilanzziffern der Betriebe auf. + +Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen überträgt also das Statut +der _Stiftungs_verwaltung folgende Funktionen: + +die Vertretung der Stiftung Dritten gegenüber hinsichtlich aller +derjenigen Interessen, die nicht im Interessenkreis der +Geschäftsbetriebe liegen -- ohne jede nähere Anweisung; + +die allgemeine Vermögensverwaltung der Stiftung -- gemäß den +Vorschriften in Titel IV (Reservefonds); + +die Ernennung des Stiftungskommissars -- gemäß § 5, Abs. 2; + +die Ernennung der Mitglieder der Vorstände der Betriebe -- gemäß den +Vorschriften in §§ 25-27; + +die Verfügung über die Mittel der Stiftung für die in § 1, B +bezeichneten Zwecke -- nach Maßgabe der Bestimmungen in Titel VII des +Statuts. + + * * * * * + +Hinsichtlich der Bestellung des Stiftungskommissars enthält das Statut +keinerlei weitere Vorschriften. Die Stiftungsverwaltung hat also in +bezug auf seine Ernennung wie auf seine Abberufung völlig freie Hand. + +Hinsichtlich der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder ist dem +Stiftungskommissar und den vorhandenen Mitgliedern des betreffenden +Vorstandes insofern eine Mitwirkung eingeräumt, als nach § 25 sie vorher +zu hören sind -- demnach jede einzelne von diesen Personen ihre Ansicht +vorzutragen berechtigt ist -- und als keine Ernennung gegen das +_einstimmige_ Votum der Vorstandsmitglieder erfolgen darf. -- +Grundsätzlich besagen diese Bestimmungen nur eine beratende Mitwirkung +bei der Wahl neuer Vorstandsmitglieder. Praktisch aber kann das +Vetorecht im Fall der Einstimmigkeit die Bedeutung des Kooptationsrechts +gewinnen. Denn falls die vorhandenen Mitglieder eines Vorstandes +übereinstimmend eine bestimmte Person, die den Voraussetzungen der +Wählbarkeit entspricht, für die bestqualifizierte halten, so sind sie +daraufhin berechtigt, jeden andern einstimmig abzulehnen; und in diesem +Fall _müßte_ die Stiftungsverwaltung ihrem Votum wenigstens dann Folge +geben, wenn der Fall, den § 7, Abs. 3 vorsieht, eingetreten ist. + +In denjenigen Angelegenheiten endlich, die auf die Erfüllung der +gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung (§ 1, B) Bezug haben und in Titel +VII des Statuts näher geregelt sind, ist gemäß § 108, Abs. 1 dem +Stiftungskommissar und den Vorständen der Stiftungsbetriebe gleichfalls, +neben dem _Recht_, Anträge stellen zu können, eine im allgemeinen nur +beratende Mitwirkung eingeräumt. In Hinsicht auf solche Maßregeln aber, +die unter die §§ 101-104 fallen, statuiert Abs. 2 des § 108 ausdrücklich +eine entscheidende Einflußnahme der beiden Betriebsvorstände, unter der +Bedingung der Einstimmigkeit ihrer _sämtlichen_ Mitglieder. + +Die genannten Paragraphen betreffen ausschließlich solche Akte +gemeinnütziger Betätigung, die entweder (§§ 101, 102) die technischen, +wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Betriebe selbst, +oder (§§ 103, 104) die Interessen ihres Personals ganz unmittelbar +berühren, und die deshalb auch immer in Beziehung zu solchen Maßnahmen +_innerhalb_ der Betriebe stehen werden, auf welche die drei letzten +Absätze des § 16 und die Direktiven für die geschäftliche Tätigkeit der +Stiftung in Titel III des Statuts hinweisen. + +Für dieses ganze durch die §§ 101-104 umschriebene Gebiet +gemeinnütziger Betätigung der Stiftung ist durch die Vorschrift +des zweiten Absatzes in § 108 die Entscheidung über das, was +_innerhalb des statutenmäßig Zulässigen_ zu geschehen oder zu +unterbleiben hat, der Stiftungsverwaltung praktisch nur insoweit +überlassen, als die dort bezeichneten Personen betreffs des Ob oder des +Wie _nicht im Einverständnis_ sind. Soweit Einverständnis unter ihnen +hinsichtlich einer bestimmten Maßnahme konstatiert ist, _muß_ diese +Maßnahme nicht nur überhaupt, sondern auch in den Einzelheiten der +Ausführung, gemäß ihrem übereinstimmenden Votum ins Werk gesetzt werden +-- womit dann selbstverständlich der Stiftungsverwaltung auch jede +eigene Verantwortung in der betreffenden Sache abgenommen ist. + +Nach der finanziellen Seite hin ist das in diesen Angelegenheiten +statutarisch Zulässige durch die Vorschrift des § 107, Abs. 3 in +Verbindung mit den §§ 47-51 umgrenzt. + +Die _Leitung der industriellen Tätigkeit_ der Stiftung und die +Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe ist, gemäß § 4, Abs. 2, nicht der +Stiftungsverwaltung, sondern _lediglich_ den Betriebsvorständen und dem +Stiftungskommissar unterstellt. Nur insoweit ist auch der +Stiftungsverwaltung eine Mitwirkung in diesen Angelegenheiten +vorbehalten, als das Statut dem Stiftungskommissar die Stellung eines +Vertreters der Stiftungsverwaltung zuweist und damit der letzteren in +bezug auf seine Tätigkeit die allgemeinen Befugnisse des Vollmachtgebers +gegenüber dem Bevollmächtigten einräumt. + + * * * * * + +Die Funktionen des _Stiftungskommissars_ sind gemäß Titel II des +Statuts: + +Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe in Hinsicht auf +_Ordnungsmäßigkeit_ der Verwaltung und _Statutenmäßigkeit_ des +Verfahrens (§§ 11, 12); + +Beratende Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die eine besondere +Entschließung der Betriebsvorstände erfordern (§ 14); + +Entscheidung in denjenigen Angelegenheiten, in bezug auf welche die +Mitglieder einer Geschäftsleitung sich nicht einigen können (§ 15); + +Bestätigung oder Ablehnung von Beschlüssen in Bezug auf _bestimmte_ -- +in § 16 namentlich angeführte -- Handlungen; + +Stellung eigener Anträge in Sachen der Geschäftsbetriebe (§ 17). + +Der Kreis dieser dem Stiftungskommissar zugewiesenen Befugnisse bestimmt +zugleich den Umfang der -- mittelbaren -- Einwirkung der +Stiftungsverwaltung auf die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung, weil +§ 10 eine andere Einwirkung auf die Geschäftsführung der Betriebe als +_durch_ den Stiftungskommissar ausschließt, mithin jede Einwirkung +ausschließt, die nicht im Rahmen _seiner_ statutarischen Befugnisse +geübt werden kann. + +Hinsichtlich der Ausübung seiner Funktionen regelt das Statut +die Stellung des Stiftungskommissars zur Stiftungsverwaltung +nach den Grundsätzen _freier und direkter Stellvertretung_. Von +seiner Ernennung bis zu seiner Abberufung hat er seine Tätigkeit +nach eigenem besten Wissen und unter eigener Verantwortung auszuüben. +Die Stiftungsverwaltung als Vollmachtgeber kann von ihm verlangen, in +jedem ihr geboten erscheinenden Umfang über die Angelegenheiten der +Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu werden und kann in allen +Punkten ihre eigenen Ansichten ihm gegenüber geltend machen; sie kann +ihm aber _nicht_ Instruktion für die von ihm zu treffenden +Entscheidungen erteilen und auch nicht verlangen, vor _jeder_ +Entscheidung erst selbst gehört zu werden. Denn da aus § 5 der +Stiftungskommissar direkt und in Person auf das Stiftungsstatut +verpflichtet ist, kann er nicht angehalten werden, etwas zu vertreten, +was nicht seinem eigenen pflichtmäßigen Ermessen entspricht. Außerdem +aber fordern auch die §§ 15-18 ausdrücklich _seine_ auf die unmittelbare +Kenntnis aller Verhältnisse gegründete Entscheidung und schreiben ihm +vor, auf Anfordern eines Vorstandes sein Votum ohne Verzug abzugeben. -- +Der Stiftungsverwaltung bleibt daher, falls sie mit seiner Tätigkeit +unzufrieden wäre, nur Zurückziehen des erteilten Auftrags, durch +Abberufung, übrig. + +Die Konsequenz dessen nach der anderen Seite hin ist, daß, wenn eine +Geschäftsleitung durch Entscheidungen des Stiftungskommissars sich, +beschwert fühlte, sie nicht Berufung dagegen an die Stiftungsverwaltung +einlegen und Abänderung solcher Entscheidungen beantragen dürfte. +Vorstellungen oder Beschwerden bei der Stiftungsverwaltung über den +Stiftungskommissar könnten vielmehr nur den Sinn haben, entweder deren +gütige Vermittlung anzurufen oder sie um Ernennung eines andern +Stiftungskommissars anzugehen. + + * * * * * + +Funktion und Kompetenz der _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der +Stiftungsbetriebe sind durch die §§ 8, 9 des Statuts ganz vollständig +geregelt. + +Den dortigen Bestimmungen zufolge können alle Handlungen, die irgendwie +auf die geschäftliche Tätigkeit der Firma oder auf ihre Vertretung nach +innen oder nach außen Bezug haben, _nur_ durch ihren Vorstand +vorgenommen werden. Weder der Stiftungskommissar noch die +Stiftungsverwaltung kann in diesen Angelegenheiten irgend eine Anordnung +treffen. Sie können nicht an _Stelle_ des Vorstandes etwas beschließen +und können -- abgesehen von dem Vetorecht, welches § 16 für _bestimmte_ +Gegenstände dem Stiftungskommissar einräumt -- keinen Beschluß des +Vorstandes inhibieren. Auch in den Fällen, in welchen das Votum des +Stiftungskommissars entscheidend ist -- sei es, daß er nach § 15 bei +Dissens unter den Mitgliedern den Ausschlag gibt, sei es, daß er gemäß +§ 16 einen einstimmigen Beschluß noch zu sanktionieren hat -- ist die +Grundlage des Vorgehens lediglich der auf die eine oder die andere Art +statutenmäßig zustande gekommene _Vorstands_beschluß. + +Demgemäß ist für die Beamten der Betriebe und für deren gesamtes +Personal das Kollegium, welches den Vorstand der Firma bildet, _als +solches_, der _oberste_ Vorgesetzte. Niemand sonst kann Angehörigen des +Betriebes eine verbindliche Anweisung erteilen. Auch der +Stiftungskommissar kann in Ausübung seiner Aufsichtsfunktionen gemäß +§§ 11, 12 dieses nicht; er kann nur gegebenen Falles den Vorstand +anhalten, zur Beseitigung von Anständen seinerseits die geeigneten +Anordnungen zu treffen. + +Hinsichtlich der Vertretung der Firma nach außen setzen die Vorschriften +des § 8 den betreffenden Vorstand in _allen_ Angelegenheiten der +Geschäftsführung als den bevollmächtigten _Vertreter des Inhabers der +Firma_ ein und erteilen ihm eine nach _außen_ hin ganz unbeschränkte +Vertretungsmacht. Die Form für deren Ausübung ist (in § 9) in der Art +geregelt, daß entweder: der Vorstand in seiner Gesamtheit (je zwei von +seinen Mitgliedern), oder: ein bestimmtes Mitglied desselben als +»gesetzlicher Vertreter« der Stiftung in Angelegenheiten der +betreffenden Firma, öffentlich legitimiert sein muß -- in welchem +letztern Fall dieses eine Mitglied (der »Bevollmächtigte« der CARL +ZEISS-Stiftung) zugleich befugt sein muß, sich durch ein bestimmtes +anderes -- gleichfalls öffentlich hierzu legitimiertes -- Mitglied +zeitweilig oder in einzelnen Angelegenheiten vertreten zu lassen. + +Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die gemäß diesen Anordnungen den +Vorständen der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Leitung der gesamten +geschäftlichen Tätigkeit der Stiftung gewährleistet ist, hat das Statut +nach der persönlichen Seite hin durch die besondern Vorschriften in den +§§ 26, 27, 31 gesichert: daß alle _Mitglieder_, soweit sie nicht Sozien +der Stiftung sind, bei einem von den Stiftungsbetrieben _lebenslänglich_ +angestellte Beamte sein und demgemäß die in Titel V, § 59, bestimmten +Rechte besitzen _müssen_ -- daß ferner ihre Ernennung unwiderruflich ist +-- und daß ihnen endlich bei der Bestellung weder durch Vertrag noch +durch Dienstanweisung besondere Verpflichtungen hinsichtlich der +Ausübung ihrer Funktionen auferlegt werden können, ihr Auftrag also +_lediglich_ durch das Statut selbst bestimmt bleiben muß. + +Als lebenslänglich angestellte Beamte können sie nach § 59 nur durch +richterliches oder schiedsrichterliches Urteil entsetzt werden, und nur +»wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter Vernachlässigung +der Obliegenheiten und wegen solcher Anstände im außerdienstlichen +Verhalten, die bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen +aufheben«; pensioniert können sie nur aus vertragsmäßigen Gründen +werden, und Außerdienststellung kann nur durch Entsetzung oder +vertragsmäßig begründete Pensionierung erfolgen. -- Auf _was_ dabei der +Punkt »bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen« bezogen werden +darf, und auf was _nicht_, ist durch die in den nächstvorangehenden +§§ 57, 58 des Statuts enthaltene Definition der Rechte _aller_ +Angehörigen der Stiftungsbetriebe zweifelsfrei festgestellt. + +Im übrigen aber sind die Mitglieder der Vorstände -- gemäß Anordnungen +in den §§ 13 und 28 des Statuts -- als _einzelne_ ganz wie alle anderen +Beamten dem _Kollegium_ unterstellt, das den Vorstand bildet. Gegen +Handlungen, die der einzelne in Angelegenheiten seiner Firma unternimmt, +gibt es demnach Berufung -- aber _lediglich_ Berufung an dieses +Kollegium, gleichgültig, _wer_ es sein mag, der durch eine solche +Handlung sich beschwert fühlt. + + * * * * * + +Die im Statut vorgesehene Nebenordnung mehrerer Organe, jedes mit +bestimmt umgrenztem Funktionenkreis und unter ausdrücklicher _direkter_ +Verpflichtung eines jeden auf die Vorschriften des Statuts, zieht als +Konsequenz nach sich, daß auch in Hinsicht auf _Auslegung_ des Statuts +jedes von diesen Organen ganz selbstständig ist. Keins kann im +Zweifelfall _seine_ Auslegung den anderen oktroyieren, und auch die +Auslegung der Stiftungsverwaltung ist für die anderen Organe nicht +verbindlich. Falls also über Auslegungsfragen einmal Dissens eintreten +sollte, kann die Entscheidung über »statutengemäß« oder »statutenwidrig« +lediglich durch _gerichtliche_ Feststellung herbeigeführt werden. + +Dieses ist durch die Vorschriften im Titel IX des Statuts direkt +gegeben. + +Die §§ 118, 119 (Tit. IX) knüpfen zukünftige _Abänderungen_ des Statuts +an ganz bestimmte Voraussetzungen und an ein ganz bestimmtes Verfahren, +sprechen bestimmten Personenkreisen (zu welchen namentlich der +Stiftungskommissar, die Mitglieder der Betriebsvorstände und die +Mitglieder der Rechnungskommission des § 110 gehören) ein rechtliches +Interesse an der Aufrechterhaltung des Statuts zu und legitimieren sie +ausdrücklich zu _gerichtlicher_ Klage wegen »ungerechtfertigter« +Abänderungen. Damit ist also jede zukünftige Statutenänderung der +Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte unterstellt. +Selbstverständlich gilt dann das gleiche auch für jede Maßnahme, von der +ein Beteiligter mit Recht behaupten könnte, daß sie materielle +Abänderung einer Statutenbestimmung involviere, also, um rechtmäßig zu +sein, nur auf Grund des Verfahrens nach § 118 ins Werk gesetzt werden +_dürfte_. Denn es wäre widersinnig, anzunehmen, daß die §§ 118, 119 zwar +Statutenänderungen, die formell _als solche_ verlautbart werden, der +Nachprüfung der Gerichte unterwerfen, andere aber, die ohne die +vorschriftsmäßige Verlautbarung de facto seitens eines Stiftungsorgans +vorgenommen würden, dieser Nachprüfung entziehen wollten. Hiermit aber +ist die ausschließliche Kompetenz der Gerichte für jede strittige +Auslegungsfrage von selbst gegeben -- weil Anwendung des Statuts unter +_falscher_ Auslegung genau dasselbe bedeutet wie Abänderung des +_richtig_ ausgelegten Statuts. + +Die Entscheidung _strittiger_ Auslegungsfragen kraft »staatlicher +Aufsicht«, im _Verwaltungsweg_, ist im Fall der CARL ZEISS-Stiftung +durch die angezogenen Vorschriften in Titel IX des Stiftungsstatuts +ausgeschlossen. + +Zwar hat die staatliche Aufsichtsbehörde, weil sie die Statutenmäßigkeit +der Verwaltung von Stiftungen zu überwachen berufen ist, auch in diesem +Fall gegen Verletzungen des Statuts, die _als solche_ anerkannt oder +festgestellt sind, im Verwaltungsweg einzuschreiten. Die _Entscheidung_ +darüber, was statutengemäß und was statutenwidrig sei, hat sie aber in +Angelegenheiten dieser Stiftung nicht selbst zu geben -- weil deren +Statut durch die Anordnungen in Titel IX diese Entscheidung im +Streitfall den Gerichten überwiesen hat. Und gerade weil die staatliche +Aufsicht darüber zu wachen hat, daß in allen Punkten die Satzungen der +Stiftungen respektiert werden, hat sie nun im Fall der CARL +ZEISS-Stiftung auch darüber zu wachen, daß strittige Auslegungsfragen +auf dem satzungsgemäßen _gerichtlichen_ Weg zum Austrag gebracht werden. + + * * * * * + +Im vorigen Sommer ist aus Anlaß von Erörterungen wegen der politischen +Neutralität der hiesigen Lesehalle von neuem eine öffentliche +Kontroverse über die Rechtslage der CARL ZEISS-Stiftung und ihr +Verhältnis zum Staat und zu den Staatsbehörden entstanden, in deren +Verlauf unter dem Anschein von Autorität und Sachkenntnis auf die +»staatliche Aufsicht«, der diese Stiftung unterstehe, und auf +»vorgesetzte Behörden«, denen ihre Organe unterstellt seien, Bezug +genommen wurde. + +Dem entgegenstehenden Erklärungen, die ich als Begründer der Stiftung +und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer früheren Gelegenheit +und wiederholt aus diesem Anlaß öffentlich abgegeben habe, ist dabei +nicht nur scharf widersprochen worden; man hat mir sogar den Vorwurf +gemacht, diese Erklärungen wider besseres Wissen gegeben zu haben. + +Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die +Nachteile abzuwenden, die den Geschäftsbetrieben der Stiftung aus der +fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher Grundlagen ihrer Verfassung +erwachsen, habe ich damals, im Einverständnis mit meinen Kollegen im +Vorstand der Optischen Werkstätte, erklärt, auf dem Weg der +Feststellungsklage ein gerichtliches Urteil über die durch das +Stiftungsstatut begründete Rechtslage herbeiführen zu wollen. + +Diese Absicht habe ich indes aufgeben müssen, weil dringende Arbeiten, +die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in Anspruch nahmen, mir +unmöglich machten, alle zur Klageerhebung erforderlichen Unterlagen +rechtzeitig beizubringen. + +Ich beschränke mich daher auf _Veröffentlichung_ der »Erläuterungen zu +Titel I und II des Stiftungsstatuts«, die ich aus diesem Anlaß +niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der Meinung, daß _Dieses_ +allein schon ausreichen werde, alle Beunruhigung zu beseitigen, die in +den nächstbeteiligten Kreisen durch die Anfechtung meiner früheren +Erklärungen entstanden ist. + +Den Angehörigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese +»Erläuterungen« ihrem Statutenheft beizufügen. + +_Jena_, 12. Juni 1900. + +Dr. E. Abbe. + +Fußnoten: + +[Fußnote 90: Vgl. hierzu oben S. 329-341.] + + + + + +Druck von A. Kämpfe, Jena. + + + + + +End of Project Gutenberg's Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III *** + +***** This file should be named 19755-0.txt or 19755-0.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/1/9/7/5/19755/ + +Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This +file was produced from images generously made available +by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at +http://gallica.bnf.fr) + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. 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You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Gesammelte Abhandlungen III + Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts + +Author: Ernst Abbe + +Editor: S. Czapski + +Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III *** + + + + +Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This +file was produced from images generously made available +by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at +http://gallica.bnf.fr) + + + + + +ANMERKUNGEN ZUR TRANSKRIPTION + +_ umschließt im Original gesperrt gesetzten Text + += umschließt im Original kursiv gesetzten Text + +~ umschließt im Original unterstrichen gesetzten Text + + + + +[Illustration: Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe] + + + + +Ernst Abbe · Gesammelte Abhandlungen III + + + + +Ernst Abbe + +Gesammelte Abhandlungen III + +1989 + +Georg Olms Verlag + +Hildesheim · Zürich · New York + + + + +Ernst Abbe + + +Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts + +1989 + +Georg Olms Verlag + +Hildesheim · Zürich · New York + + + +Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde. + +Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher Genehmigung des G. +Fischer Verlages in Heidelberg. + +Printed in Germany + +Herstellung: Friedr. Schmücker, Löningen + +ISBN 3-487-09123-2 + + + + +Gesammelte Abhandlungen + +von + +Ernst Abbe. + +Dritter Band. + +Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts. + +Mit einem Porträt des Verfassers. + +Verlag von Gustav Fischer in Jena. + +1906. Sozialpolitische Schriften + +von + +Ernst Abbe. + +Mit einem Porträt des Verfassers. + +Verlag von Gustav Fischer in Jena. + +1906. + + + + +Vorwort. + + +ERNST ABBE war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher +Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der Sozialpolitik und +noch weniger fühlte er sich berufen, darin als Schriftsteller oder +Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben doch sogar auf seinem +eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen und angewandten Physik +(Optik), mancherlei widrige Umstände die schriftliche Darstellung seiner +wichtigsten Forschungen verhindert -- wie ich im Vorwort zum I. Band +seiner Gesammelten Abhandlungen (Gustav Fischer, Jena 1904) kurz +dargelegt habe. + +Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier abgedruckten +Vorträge selbst an, inwiefern er sich »legitimiert halte, mitzureden« +bei der Erörterung der einschlägigen Fragen (S. 4): daß er gegenüber dem +Mangel gründlichen systematischen Studiums der volkswirtschaftlichen und +sozialen Theorien und der mangelnden Beteiligung an der öffentlichen +Diskussion dieser Angelegenheiten sich berufen könne auf etwas, was in +der Art, wie er es habe, nicht viele haben könnten: eine _eigene +lebendige Erfahrung_. Denn mit Ende der sechziger Jahre halb +unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufblühenden industriellen +Betriebe (der Optischen Werkstätte von CARL ZEISS in Jena) verbunden, +habe er sich gewöhnen müssen, alle Vorkommnisse in zweierlei Art +anzusehen und zu prüfen: mit den Augen des Unternehmers und Kapitalisten +-- was beides zu werden er sich noch in seinen Studentenjahren nie hätte +träumen lassen -- und »zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem +über Nacht nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten«, mit den Augen des +Mannes, der in der mühsam erworbenen gehobenen Lebensstellung seine +Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und zu vertuschen +suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr überall den starken Antrieb +entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft so widerstreitenden +Interessen der sich immer schärfer sondernden »Klassen« nach Kräften in +Einklang miteinander zu bringen. + +Dieser doppelte Standpunkt -- des »Unternehmers und Kapitalisten« und +des »Arbeitersohnes« -- ist es, der den Gedankengängen und Ausführungen +ERNST ABBES auf diesem Gebiete das charakteristische Gepräge gibt. Ihre +Autorität, den Anspruch auf ernste Beachtung aber dürfen sie ableiten +aus der auf anderen Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher +allseitig anerkannten, geistigen und nicht minder auch der sittlichen +Bedeutung und Größe ihres Urhebers. Die erstere befähigte ihn, in +geistvollen theoretischen und experimentellen Studien der angewandten +Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine neue +Grundlage zu geben und in unablässiger Arbeit einen großen Teil des auf +diesem Grunde beruhenden Gebäudes selbst zu errichten. Die Gedanken und +Pläne, die ERNST ABBE in der an _zweiter_ Stelle abgedruckten +»Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen +Werkstätte« seinem älteren Sozius und Freunde CARL ZEISS zuschreibt, +sind für alle mit den Verhältnissen genauer Bekannten ganz unverkennbar +zum großen Teile vielmehr seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen. Und +auch darin war der Name CARL ZEISS gewissermaßen das Pseudonym für ERNST +ABBE, daß das unter jenem Namen gegründete und dauernd weitergeführte +wirtschaftliche Unternehmen -- eben die Jenaer Optische Werkstätte -- +ihre gesunde _Grundlage_ wohl dem trefflichen Manne verdankt, der sie +gegründet hatte, daß ihr außerordentlicher Aufschwung seit Anfang der +siebziger Jahre und ihre eigentümliche _Bedeutung_ in wissenschaftlich +technischer wie sozialpolitischer Beziehung aber unzweifelhaft allein +auf ERNST ABBE zurückzuführen ist. + +Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die ERNST ABBE -- +bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen seines +Freundes CARL ZEISS getauft -- den beiden hiesigen Betrieben gab, ist +die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart. Ich habe unter dem +frischen Eindruck seines Todes in meiner Gedenkrede bei der Trauerfeier +für ihn einen schwachen Versuch gemacht[1];, sie zu kennzeichnen, ohne +sie entfernt erschöpfen zu wollen und zu können. + +Das »sozialpolitische System« ERNST ABBES hat einer seiner Kollegen von +der thüringischen Hochschule, dem er im politischen Kampfe oft genug +schroff gegenüberstand, für den er aber durch diese Gegnerschaft +menschlich nicht das mindeste an Bedeutung und Größe eingebüßt hatte, +der Sprachforscher B. DELBRÜCK, in dem Nachruf zusammenzufassen gesucht, +den er dem Dahingegangenen in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft +zu Jena gewidmet hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die +Förderung der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist +gleichgültig.« An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat +nur der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu +regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne irgend +eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese völlige +Ablehnung jedes Eudämonismus gehörte aber nicht etwa bloß dem System an, +sondern zeigte sich ebenso in ABBES Leben. System und Leben war bei ihm +aus einem Guß. Daß es auf das sogenannte Glück des einzelnen nicht +ankommt, hat er aufs großartigste erwiesen in seiner eigenen Person. Es +hat ja oft Männer gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach +einem Leben voll Taten und Sünden in Klöster oder Wälder zurückzogen; +aber daß jemand in der vollen Kraft seines Daseins und Wirkens auf sein +Erworbenes in der Weise verzichtet, wie ERNST ABBE, das ist gewiß etwas +sehr Seltenes. Was er so an sich selbst zur Darstellung brachte, +wünschte er natürlich auch von anderen, wie an einem Beispiel statt +vieler gezeigt sein mag. Er hatte einen Lieblingsgedanken, der ihm aber +schließlich von anderen ausgeredet wurde, nämlich eine Stiftung ins +Leben zu rufen für Söhne der handarbeitenden Klasse, um denselben die +Möglichkeit zu geben, in höhere Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit +wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück des +einzelnen erhöhen -- er nahm vielmehr an, daß unter Umständen das +Gegenteil eintreten könne, indem mancher sich vielleicht in der neuen +Stellung unglücklich fühlen würde: aber ABBE meinte, das Aufsteigen in +höhere Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, und so liege +hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen Dienstpflicht vor, die +wir alle der Gesellschaft schuldig sind. + +»Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses ABBE-schen Systems +klar machen will, muß man es vergleichen mit den großartigen +Wohltätigkeitsanstalten der katholischen Kirche. Während dort die +erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage bildet, ist diese +Vorstellung bei ABBE vollständig ausgeschaltet. Ein jeder soll das +bekommen, worauf er Anspruch hat, nicht mehr und nicht weniger. ABBE +wünschte sogar, wo es nur irgend möglich war, einen klagbaren Anspruch +für den einzelnen an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem +System nehmen, so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten +herausgreift, sondern man muß das Ganze ins Auge fassen und seinen +Standpunkt auf der reinen Höhe philosophischer Betrachtung wählen.« + +Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen +Veröffentlichungen ERNST ABBES, wie vor allem für den Mann selber, daß +die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, von ihm +im Alter von 54 Jahren verfaßt wurde, also zu einer Zeit, wo er in +seinem beruflichen Wirken auf der Höhe des Erfolges stand und wo er den +entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen Neuschöpfung auch +schon getan hatte. So bedeutet denn die der Zeit nach zweite +»Publikation« (in der vorliegenden Sammlung unter IX abgedruckt) kein +Theoretisieren mehr, sondern sie ist der Ausdruck einer Tat: der +Gründung der _Carl Zeiss-Stiftung_, deren »Verfassung« sie enthält. Alle +übrigen hier gesammelten Schriften, Vorträge und Reden sind ebenso wie +die genannten Gelegenheitserzeugnisse -- mit allen Vorzügen und Mängeln +solcher behaftet. Einige, wie außer den oben erwähnten Vorträgen »Welche +sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm +aufnehmen« (Nr. I), die schöne »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen +Bestehens der Optischen Werkstätte« (Nr. II), der Vortrag »Über +Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie« (Nr. III), dann +aber auch Nr. V (Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und +Nr. VI (Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im +Großherzogtum Sachsen) sind sorgfältig redigiert und zum Teil auch +direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter Aufsicht +des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich ihm zu +sorgfältigerer Ausarbeitung nicht die nötige Muße und ich bin gewiß, daß +ERNST ABBE selbst nichts weniger als einverstanden gewesen wäre mit +ihrer Veröffentlichung in der vorliegenden Gestalt. Ich glaubte aber, +gerade diese Vorträge, die sich einerseits näher mit den Verhältnissen +im eigenen Betrieb befassen, andererseits bei der Diskussion der dort +bestehenden Verhältnisse interessante Schlaglichter auf das werfen, was +überall unter ähnlichen Umständen d. h. in industriellen Großbetrieben +gilt oder Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen. +Es sind dies: Nr. IV »Über die Grundlagen der Lohnregelung in der +Optischen Werkstätte« (1897), Nr. VIII »Über die Aufgaben des +Arbeiterausschusses« (1902) -- beide schon einmal von mir herausgegeben +für die Angehörigen der Stiftungsbetriebe -- und dann besonders Nr. VII, +der wichtige Vortrag »Über die volkswirtschaftliche Bedeutung der +Verkürzung des industriellen Arbeitstages«. + +Mit dem letztgenannten Gegenstand beschäftigte sich ERNST ABBE bis in +die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Anstoß dazu durch +Diskussionen über Verkürzung des Arbeitstages im Arbeiterausschuß der +Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten, die zu der erst +versuchsweisen (1900), dann endgültigen (1901) Einführung des +achtstündigen Arbeitstages in deren Betrieb Veranlassung gaben. Bei +beiden Gelegenheiten hatte sich ABBE in »Werkstatt-Versammlungen« +ausführlich zur Sache geäußert. Auf den hier abgedruckten, in der +Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena Ende 1901 gehaltenen, +Vortrag folgte ein solcher über den gleichen Gegenstand bei der +Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik zu +Dresden, September 1902, der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen +sein soll, von dem aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift +vorhanden ist. Einen Nachtrag zu dem Thema gab ERNST ABBE dann später +bei einem der »Referierabende« einer privaten zwanglosen Vereinigung +einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universität Jena; doch war +auch hierüber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten +gründlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes, von der +ERNST ABBE wiederholt behauptete, daß ihre Räsonnements für jeden +logisch Denkenden durchaus zwingend sein würden, hielt ihn das schnell +sich steigernde mit dem Tode endigende Siechtum ab. + +Ich habe die mir zur Verfügung stehenden einschlägigen Schriften, +Vorträge und Reden ABBES der Hauptsache nach in chronologischer +Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl Zeiss-Stiftung selbst +aber habe ich mit seinen von ABBE teils für dessen Beratung, teils +hinterher niedergeschriebenen »Motiven und Erläuterungen« geglaubt an +den Schluß stellen zu sollen -- schon aus dem äußerlichen aber +wichtigen Grunde, um es gleich in der Neuredaktion vom 1. Januar 1906 +(aber mit den Varianten der ursprünglichen Ausgabe) abdrucken zu können. +Man kann alle übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit +gutem Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl +Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das +sozialpolitische Glaubensbekenntnis ERNST ABBEs seinen praktisch +realisierbaren Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI +abgedruckten Vorträge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut, sind +überhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts-der +andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber namentlich die Rede +»Über die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit« so +charakteristisch in Inhalt wie Form für den Redner als Persönlichkeit, +daß ich gewiß bin, allen Freunden ERNST ABBEs durch deren Wiederabdruck +eine Freude zu bereiten, selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis +der Beweisführung kommen sollten. + +Bei der Herausgabe der folgenden Blätter leistete mir Herr G. PAGA, +hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich die Arbeit +angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein nicht +übernommen hätte. Nicht nur die gesamte Überwachung der Drucklegung ist +sein Verdienst, sondern namentlich auch in der Feststellung eines +halbwegs lesbaren d. h. vernünftigen Sinn ergebenden Textes bei den nur +in unvollkommenen Nachschriften vorhandenen Reden und Vorträgen hat mich +Herr PAGA dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verständnis für den +Gegenstand aufs wirksamste unterstützt. Ich erfülle nur eine Pflicht, +indem ich ihm auch an dieser Stelle für seine teilnehmende Mitarbeit +herzlichsten Dank sage. + + * * * * * + +Für manche Leser ist es vielleicht erwünscht, die an äußeren +Begebenheiten verhältnismäßig arme, an innerem Geschehen dafür desto +reichere Lebensgeschichte ERNST ABBEs in ihren Hauptzügen kennen zu +lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen: + +ERNST CARL ABBE wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des Spinnmeisters +einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu seinem 10. +Lebensjahre die dortige erste Bürgerschule. Deren Lehrer, denen die +ungewöhnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen den Vater, ihn auf +das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung) zu geben, wo er im +Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit besonderer Auszeichnung bestand. +Von Ostern 1857 bis ebendahin 1859 studierte ERNST ABBE Mathematik, +Physik, Astronomie und Philosophie an der Universität Jena, wo er sich +besonders an K. SNELL anschloß, von 1859-1861 in Göttingen, wo neben dem +berühmten Physiker W. WEBER der große Mathematiker B. RIEMANN den +stärksten Einfluß auf sein Denken gewann. Dort promovierte ERNST ABBE +1861 mit einem kritischen Beitrag zur mechanischen Wärmetheorie und nahm +dann die Stelle eines Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt +a. M. an, die er aber bald aufgab, um nach Durchführung einiger privaten +Studien auf Veranlassung SNELLS sich 1863 in Jena als Privatdozent zu +habilitieren. Während der Universitätszeit hatten neben der natürlich +sehr geringen vom Vater gewährten Beihilfe Preisaufgaben, Stipendien und +Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden Mittel zum +Lebensunterhalt gewährt. Als Privatdozent erteilte ERNST ABBE Unterricht +an der K. V. Stoyschen Seminarschule, erhielt aber von Anbeginn an auf +Veranlassung von K. M. SEEBECK, dem damaligen Kurator der Universität, +der von ERNST ABBEs hervorragender Bedeutung überzeugt war und ihn auf +jede Weise zu fördern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung zum +außerordentlichen Professor erfolgte 1870. + +Mehrere Jahre vorher schon hatte ERNST ABBE begonnen, dem Jenaer +Universitätsmechaniker CARL ZEISS bei dessen auf Konstruktion und +Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bemühungen behilflich zu sein. +Dieses Zusammenarbeiten wurde ein immer engeres, auch der äußere Erfolg +stellte sich bald ein und 1875 trat ERNST ABBE auf dringenden Wunsch von +CARL ZEISS als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf +Grund dieser inneren und äußeren Bindung schlug er im gleichen Jahre die +Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von HELMHOLTZ +angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden physikalischen +Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in Jena für Physik +errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts verbundene, +Professur nicht annehmen zu dürfen. Die ihm durch den Lehrauftrag für +theoretische Physik und Astronomie und die Leitung der Sternwarte +obliegenden Pflichten erfüllte ERNST ABBE bis 1889, wo auf seinen Wunsch +für beide Stellen Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt +ABBE nur noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine +Kräfte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporblühen der Optischen +Werkstätte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten +wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben. 1879 +trat ERNST ABBE mit dem Glashüttentechniker Dr. OTTO SCHOTT aus Witten +in Beziehung wegen Beschaffung neuen Materials für die praktische Optik; +dieses Verhältnis wurde ebenfalls bald ein engeres und 1882 siedelte +SCHOTT nach Jena über, um zunächst auf private Kosten ABBEs die +begonnenen Versuche energischer zu fördern. Nach deren Gelingen wurde +1884 von ABBE</SC>, <SC>SCHOTT</SC> UND <SC>ZEISS (sen. und jun.) das sogen. +»Glastechnische Laboratorium Schott & Genossen« gegründet, das in den +ersten beiden Jahren seines Bestehens von der preußischen Regierung im +allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber auf +eigenen Füßen stand. + +_Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen Leistungen_ ERNST +ABBEs waren: + +In erster Linie die Ausarbeitung einer _Theorie der mikroskopischen +Abbildung_ (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte), für die zur Zeit +seines Beginnens auch nicht der geringste Ansatz gegeben war und die +sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden Lehre stellte. Die Grundzüge +dieser Theorie veröffentlichte ERNST ABBE 1873, ihre Ausbildung +beschäftigte ihn mit Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von +seinen eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt von +der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen +Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die lange vergeblich +ersehnte Muße finden möge. + +In zweiter Linie ist zu nennen die Begründung einer auf Wissenschaft, +auf strenger theoretischer Vorausberechnung _aller_ Elemente (Radien, +Dicken, Durchmesser, Abstände, Glaseigenschaften usw.) beruhenden +_mikroskopischen Technik_, die bei ihrer außerordentlichen Schwierigkeit +seinerzeit kaum für möglich gehalten wurde (für das Fernrohr war +Entsprechendes in der Hauptsache früher von FRAUNHOFER, für das +photographische Objektiv von SEIDEL</SC> UND <SC>STEINHEIL erreicht). + +An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und +mechanischer _Erfindungen_ bezw. _Konstruktionen_ und zahlreiche +bedeutende _Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen der optischen +Instrumente_ anzuführen. So unter der einen Rubrik die nach ihm +benannten _Refraktometer_ (ca. 1870), der _Beleuchtungsapparat_ zum +Mikroskop (1872), die Systeme der _homogenen Immersion_ (1878/79), die +_Apochromate_ (1886), die _Relieffernrohre_, unter der anderen Rubrik +die Grundlegung der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu +deren Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der +Begrenzungen, »Eintritts-« und »Austrittspupille«), die Theorie der +Lichtstärke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beiträge zur +Theorie der Abbildungsfehler. + +Ende 1888 starb Dr. CARL ZEISS, Ende 1889 trat der 1881 als Mitteilhaber +in die Firma eingetretene Sohn Dr. RODERICH ZEISS von der Leitung des +Unternehmens zurück und ABBE blieb bis 1891 alleiniger Leiter. In der +Zwischenzeit, von 1889 bis 1891, wurden die Unterhandlungen betrieben, +die dazu führten, daß am 1. Juli 1891 die von ERNST ABBE schon 1886 +geplante, im Mai 1889 zustande gekommene »Carl Zeiss-Stiftung« alleinige +Inhaberin der Optischen Werkstätte und Mitinhaberin des Glaswerks von +Schott & Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am 26. Juli 1896 von +ERNST ABBE vollzogen, am 16. August 1896 landesherrlich bestätigt. Der +Stiftung übermittelte ERNST ABBE 1891 sein ganzes Vermögen bis zur +gesetzlich zulässigen Grenze und behielt sich fürderhin nur die Stellung +eines »Mitglieds der Geschäftsleitung« vor. + +Diese legte ABBE im April 1903 nieder, um sich, nach damals noch +gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit, +ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben +hingeben, eine genauere Begründung des Statuts u. a. m. ausarbeiten zu +können. Dem Siechtum ließ sich aber nicht mehr Einhalt tun und der +schnelle Verfall der Kräfte endete am 14. Januar 1905 mit dem Tode. + +Jena, 15. Juni 1906. + +Dr. S. Czapski. + +Fußnoten: + +[Fußnote 1: Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier für ERNST +ABBE am 17. Januar 1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl. +auch u. a. die Nekrologe von AUERBACH</SC> (NATURWISSENSCHAFTL. WOCHENSCHR. +1905, NR. 9 UND PLUTUS 3. HEFT), <SC>CZAPSKI (Verhandl. der Deutschen +Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), KRÜSS (Deutsche +Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f. Instrumentenkunde +1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II), +WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, Nr. 14).] + + + + +Inhalt. + + Seite + +I. Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei + in ihr Programm aufnehmen? (1894) 1-59 + A. Steuersystem 1 + B. Arbeiterschutz 26 + Anhang (Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl + Zeiss-Stiftung«.) 56 + +II. Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der + Optischen Werkstätte (1896) 60-101 + +III. Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie + (1897). 102-118 + +IV. Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen + Werkstätte (1897) 119-156 + +V. Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898) 157-169 + +VI. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im + Großherzogtum Sachsen (1900) 170-202 + +VII. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des + industriellen Arbeitstages (1901) 203-249 + +VIII. Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902) 250-261 + +IX. Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion + von 906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst + Ergänzungsstatut (1900) 262-329 + +X. Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der + Carl Zeiss-Stiftung (1895) 330-372 + +Xa. Motive und Erläuterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf, + Titel V (1896) 373-387 + +Xb. Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu + Titel I und II des Stiftungsstatuts (1900) 388-402 + + + + + +I. + +Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr +Programm aufnehmen? + + +Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21. +März 1894. + + +A. Steuersystem. + + +_Meine Herren!_ + +Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des +Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen. +Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in +diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische +Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und +entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen +Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf +hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine _andere_ werde, als +sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der +ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der +Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind. + +Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit +darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von +bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den +nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine +glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden +lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der +letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch +hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner +und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie +auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was +ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls +verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der +Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die +allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen +Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde +wirtschaftliche und soziale Zustände. + +Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung +Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die +Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen +Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres +öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse, +als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer +Vorgängerin eingeschlagen worden sind. + +Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder +sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen +Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet, +alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu +Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche +Übel als wirklich vorhanden an -- damit aber auch die Verpflichtung, +_positiv_ mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher +Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu +finden man hoffen oder fürchten mag. + +Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei +nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die +soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt, +damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht +vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und +sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch +anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun +Zehntel des ganzen Volkes -- sei es auch den einzelnen zum Teil noch +unbewußt -- berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige +tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der +platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher +und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst +überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel +entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege +gesetzlicher Reformen nicht beseitigen _könne_. Und dann wäre denen +recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der +jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden +seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche +daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf +friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder +übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen. + +Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der +Sozialdemokratie befunden werden mögen -- _keine_ Ideen haben zu wollen +ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der +Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein, +welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so +müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter +welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr +ihre Hoffnung auf die Verwirklichung _dieser_ Ideen setzen und mehr und +mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion +sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. _Und dann gehört +die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!_ Denn daß die Polizeiknüppel schlechte +geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine +Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der +großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß +sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren +Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger +Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann +sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit +denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes +die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht. + + So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen: + welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in + ihr Programm aufzunehmen, _damit sie ihren Namen mit Ehren führen + könne?_ + +Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu +übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine +Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll. + +Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht +berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der +volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal +darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser +Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum +anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig +gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas +berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine +eigene _lebendige_ Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich +mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die +sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die +Umstände es mit sich gebracht -- was ich als Student mir nicht hätte +träumen lassen -- daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich +einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst +von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer +fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte -- was +ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist. +Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von +selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche +angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für +weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die +Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen +Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich +einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender +Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises. +Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun +diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und +des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten +müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand +Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese +Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen +können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und +Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des +Interesses der Arbeiter -- und dann habe ich, unabhängig von jeder +Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen +können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des +Gemeinwohls. + +Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten +gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer +gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über +die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu +betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich +allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen +in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage +ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer +Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß +auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen +entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin +gestellte Frage -- indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder +das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als +Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer +freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich +dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener +Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben +hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten +und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren +unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der +»Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale +gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch +herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben, +angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die +Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt +war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des +weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner +Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir +durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening +näher gebracht worden sind. + + * * * * * + +Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte +namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der +entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung +des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich +habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren +sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben +sind, _wirkliche_ Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht +bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der +Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die +auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung +-- wenn die entscheidenden Faktoren nur _wollen_ -- ohne weiteres +eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll +sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren +Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines +jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um +bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die _heutige_ +Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer +politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen, +deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von +Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch +nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung +_solcher_ Widerstände. + +Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen +gedenke: die _Steuergesetzgebung_, die mit dem »_Arbeiterschutz_« +zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der _Volksbildung_. Ich +beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der +verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr. +_Max Hirsch_, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen +Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist, +daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion +treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im +Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm +der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der +norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten +haben wird. + +Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst +angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen -- zu welchem ich das +Folgende anzubringen habe. + +Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle +Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu +den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in +Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über +die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart, +welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb, +damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der +Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch +aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend +herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht +geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale« +Partei war. -- Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte +Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche, +um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei +die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich +in der Forderung solcher progressiven _Einkommen_steuer immer noch ein +großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem +nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder +gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den +»Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses +Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine +andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen +werden -- nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen +Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse +zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen +Produktionsweise. + +Solche zerstörende Wirkungen -- deren Dasein und fortwährendes Anwachsen +heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird -- sind aber zu +erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller +Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden +fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner +werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt -- den ich +sogleich näher entwickeln werde -- komme ich dazu, dem Programm der +demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine +wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen, +die ich vorgreifend -- um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden +Erörterungen erkennbar zu machen -- dahin formuliere: + + Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung _aller + Besteuerung_ des _Arbeitseinkommens_. Anweisung aller Bedürfnisse + von Staat und Reich auf eine _reine Vermögenssteuer_, welche, nach + oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem + Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes -- in der + ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten + Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in + Anspruch zu nehmen. + +Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden +Erwägungen. + + * * * * * + +Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200 +Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an +nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar +der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und +alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt +auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch +die Einkommens-und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß +die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme +diese Ziffer hier an -- eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die +Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn +eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde. + +Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit +hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen +von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in +Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der +Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren +Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß +alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen +Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer +geschätzt werden nach dem _Nutz_wert oder _Ertrags_wert, den sie für den +Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie als +Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck +ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann. + +Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem +ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen _Verbrauch_ Mittel der +Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr +eigenartigen Wert: _ohne_ dem Verbrauch oder der Minderung zu +unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem +Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will, +ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an +seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben. + +Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des +Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die +Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist +-- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur +insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den +Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des +Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen +Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß, +erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein +_können_, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden -- +d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt +und gesteigert sei, damit immer solche sich finden _müssen_, welche +diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß +zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz, +dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der +Hand und in die Verwahrung anderer zu geben. + +Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen +Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß +der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des +Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man +nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und +Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig +verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den +rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich. +Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was, +wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung +mitbegriffen wird, doch nicht _reiner_ Zins, sondern Äquivalent für +irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im +besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht- +oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in +landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht, +ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den +Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige +Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel +zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere +direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen, +Pachtgelder u. dergl. + +Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in +Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von +sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich die +menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann +kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden +im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden +durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen +hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte +der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten +oder darleihen. + +Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in +Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark +jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der +Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung +dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und +ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber +alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben, +mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe +verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des +Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt +gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft -- alles +eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen +Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und +aller Unternehmer- und Handelsgewinn. + +Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in +Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von +Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel +davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die +Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem +Durchschnitt nach, immer _zwei Tage in der Woche_ zu arbeiten für die +Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des +Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß. +Denn zur Bemessung des _durchschnittlichen_ Anteils der einzelnen an +dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den +relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat. + +Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege +zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der +Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt +leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat +nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verhältnis zwischen Arbeit +und Kapital für die Gesamtheit der Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit +der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die +zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft, +soweit sie in irgend einer Form arbeitstätig sind -- alle vom letzten +Tagelöhner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten +haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren, +aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen, +welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung nach dem +Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel +»Staat« von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewußten vier Tage +wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch +die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können +Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich +halten, unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den +Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern. + +Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz gewinnt +seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit der Tatsache der +äußerst ungleichmäßigen -- und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch +immer ungleichmäßiger werdenden -- Verteilung des Besitzes. Eine solche +Bedeutung würde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtvermögen des +Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten +_durchschnittlich_ sich verteilte proportional dem Werte persönlicher +Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener +Zinsherr, nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen +Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch +erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der +Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die +Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen +Bilanz. Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch +nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht +einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft; +sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche -- soweit +es Arbeitstätige sind -- die Renteneinnahme, einschließlich der +Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen +nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur +viel weniger als die normalen 50 Proz. Tatsächlich bedeutet das vorher +gekennzeichnete Verhältnis: effektive Abgabe einer größeren oder +geringeren Quote des natürlichen Arbeitsertrags seitens der großen +Majorität der Arbeitstätigen an die kleine Minorität derjenigen +Miteigentümer am Nationalvermögen, welche die großen Brocken desselben +inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig +tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz. + +Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug +zutage. + +Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages +durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten +Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je +weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten +Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber +gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter +enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des +»Unternehmergewinns« unterliegt -- kraft der wirtschaftlichen +Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So +ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen +durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten. +Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch +einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen +übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur +Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter der reinen +Frone. + +Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des +Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des +Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr beträchtlicher +Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznießern +entfällt, den Eigentümern der sehr großen Vermögen, und dadurch diesen +ein Einkommen verschafft, welches über die Bedürfnisse selbst einer sehr +erhöhten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist +sparsame Leute, die den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken +pflegen. Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum +Verbrauch, der andere -- häufig größere -- Teil wird zurückgelegt und +figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, der +für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von Jahr zu Jahr wiederholt +sich dieser Vorgang. Dadurch wächst das Nationalvermögen, also auch +dessen Zinsabwurf, fortwährend rascher als der effektive Ertrag der +gesamten nationalen Arbeit wächst, und die Tributquote, welche die +Gesamtheit der Arbeitenden der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten +hat, wird stetig größer. Gleichzeitig aber muß dabei die +Ungleichmäßigkeit der Verteilung sowohl von Einkommen wie von Besitz +immer weiter zunehmen, und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender +Teil der gesamten Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen +zufließen. Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes +-- gleichfalls in immer steigendem Maße -- dadurch gelähmt, daß +fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages +der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen +bleibt. + + * * * * * + +Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen +Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind diese +Einrichtungen sittlich gesund? -- sind sie gerecht und vernünftig? -- +sind sie notwendig und unabänderlich? + +_Sind sie sittlich gesund?_ -- Nein! + +»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« ist nicht nur +ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck tiefer +sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren scheint mir +überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der den Mut haben wird, +beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen einer sittlichen +Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden sein müßten, die ohne irgend +einen anderen Vorzug, bloß weil sie ein genügend großes Vermögen +irgendwie erworben oder ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene +Arbeit in begünstigter Stellung zu leben, nicht etwa von diesem +Vermögen, mittelst dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen, +ohne Minderung seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer. + +_Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?_ -- Nein, wiederum +ohne jedes Wenn und Aber! + +Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die Rede sein, +wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine entsprechende +Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. So war es in der Tat +einmal -- vor 200 oder 300 Jahren, also just zu der Zeit, da ein naives +Rechtsbewußtsein Zinsnehmen schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu +dieser Zeit hatte der Zins als Gegenleistung die Übernahme einer +besonderen Verlustgefahr, welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde, +wenn der Eigentümer es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines +anderen gab. Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in +natura selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel +größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu übernehmen, +wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek oder unter +gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher Nutzung +übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in Frage kommt, würde also +eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie verdienen. Und das +gleiche gilt auch für das Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn +wenn jemand ein Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so +würde er, wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach +liegen lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes +durch Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung, +nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende +Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das +Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert +wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und +Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie. +Die vorhin in Rechnung gesetzen 3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade +auf diejenigen Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des +Eigentümers noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern« +Kapitalanlagen. + +Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, indem er +seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der Nutzung eines ändern +überläßt, denn er, als einzelner, gewährt damit dem andern einzelnen in +der Tat Vorteile, die er sonst nicht haben würde. Die Gegenleistung +aber, die er in Form von Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem +volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage, +in welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, als +die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver Arbeit +absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt das +Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, statt +eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe einbringt. So klar es +nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft ein redliches Verhältnis +zwischen den _einzelnen_ besteht, so sicher ist es anderseits, daß kraft +derselben die _Gesamtheit_ der Besitzenden als solche die _Gesamtheit_ +der Arbeitstätigen als solche _bewuchert_. Denn »die Zwangslage eines +andern benutzen, um sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis +zu den Leistungen stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des +Wuchers. + +Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider verdunkelt +durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der Eigentumsbegriff im +Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, deren Lebenshaltung ganz oder +doch in erheblichem Grad von ihrem Anteil am Zinsertrag des +Nationalvermögens abhängig geworden ist. Im Kreise der Besitzenden -- +aber auch nur in diesem -- wird nämlich der ursprüngliche, in sich +selbst gegebene Wert von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon +gar nicht mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte +und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich +nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, als +unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller Art, sondern fast +nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, nach dem, was er ohne +Verwendung »abwirft«, und es muß einem erst ein rechtes Stück seines +Vermögens gestohlen worden oder sonst verloren gegangen sein, damit er +merke, daß er noch etwas mehr verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen. +Anders ist der Maßstab noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer, +Handwerker, der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in den +Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine Ersparnisse +jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an, weil er +eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer aufbewahrt. Die +paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind ihm aber ganz Nebensache. +Er schätzt seinen Besitz durchaus unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie +lange kann ich es damit aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden +sollte? -- was kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? -- was kann ich +dafür meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige, +ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende +Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums +ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung des +Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus abzuleitenden +Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz und gar zu den +Symptomen der zunehmenden _plutokratischen Entartung der +Rechtsbegriffe_, von welcher ich im Fortgang meines Referats noch +mehrmals zu reden haben werde. + +Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen mit der +Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der Volkswirtschaft gedacht, +ist es voll innern Widersinns und trägt den Keim unabwendbarer +Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen ihm gelingen sollte. + +Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu ganz niedrigem +Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines Goldklumpens gewonnen +haben müßte, schwerer als alles Gold der Erde zusammengenommen, +erläutert die physische Unmöglichkeit dauernden Fortbestehens von +Einrichtungen, kraft welcher Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben +sollen, in geometrischer Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der +Koeffizient dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr +und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und +Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten steht +-- deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen Phantasieen als +aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten muß das Fortbestehen +solcher Einrichtungen schon in absehbarer Zeit dem wachsenden +Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, die nichts anderes mehr +sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut zukünftiger, noch ungeborener +Geschlechter. + +_Elimination des Zinswesens_ aus dem Wirtschaftssystem der Völker ist +daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf völlige +Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit. + +Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: _ist dieses möglich?_ -- oder +sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich -- außer unter +Aufhebung des _privaten_ Kapitalbesitzes? + +Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa +gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb +zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit +beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein. +Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des +privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation +verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des +Zinsnehmens durch dessen Aufhebung. + +Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte Wort: _Gebt dem +Kaiser was des Kaisers ist!_ + +Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges +Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben +einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein Vermögensstück +nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern nur _als_ Teil +eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung in den +Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen +Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb wolle er diesen +Ertrag, soweit er _reiner_ Zinsertrag ist, nicht als ihm, dem zufälligen +Eigentümer, zukommend ansehen und für sich in Anspruch nehmen, sondern +ohne Murren ihn abliefern an den, der der eigentliche Urheber und +Eigentümer dieses Ertrages ist -- an den _Staat_. + +Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist in der Tat +mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, gleich den Körnern in +einem Sandhaufen. Wie im lebendigen Organismus die Zellen kraft ihres +Zusammenhangs und ihrer Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen +Funktionen ausüben, welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als +selbständige, einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen auch +in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und Arbeitskraft +des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens und der nationalen +Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, die ihnen nicht an +sich zukommen. Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht +unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des +Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der +Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen. +Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat. + +Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden Umstand, +daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren könne, ohne eigene +Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die Herausgabe an einen andern ihn +in Frage stellt, immer erst in ein Stück Papier verwandelt werden muß. +Pacht- oder Mietsvertrag, Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die +unentbehrlichen Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem +Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen nicht; +es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung der Besitz +gegeben werden kann, wenn ein anderer seine wirtschaftliche Nutzung +übernehmen soll. Dafür zeugt das »Papier«. + + * * * * * + +Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen +Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an die Gesetzgebung: +in Form einer _Vermögens_steuer den Zinsertrag des Nationalvermögens, +den die Besitzträger der einzelnen Stücke regelmäßig einheben, für den +Staat heranzuziehen und -- abgesehen von der Ansammlung eines +beschränkten Reservefonds -- _fortgesetzt zur Aufwendung zu bringen_ +durch Bestreitung der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle +und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten das +Gemeinwohl dringend fordert. + +Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber des +Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: wo etwa noch +»was Steuerbares« zu finden sein möchte, und allerlei Sophismen helfen +müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, welches angesichts feierlicher +Zusagen sich dagegen sträubt, daß immer wieder »die Masse es bringen« +müsse. _Hier_ liegt das gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen +Deutschlands, bei welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen +sich aber nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein +Steuerobjekt, dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse +ganz ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der +Wirtschaftstätigkeit _in der Form_ von »Steuer« erhoben werden muß, in +Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches, +rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem abgefordert +werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner eigenen Arbeit selbst +erworben hat. + + * * * * * + +Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner +Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich +den _ganzen_ Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und +demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den +jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß +für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte +vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung +sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der Allgemeinheit an +der Erleichterung des Ansammelns _kleiner_ Vermögen würde der Staat +solchen gegenüber auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten. Im +übrigen könnte zwischen den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied +nicht anerkannt werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des +Eigentumstitels ist gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das +eine in das andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden +haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als einziges +ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel und als +letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; das Eigentum _an_ +Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung von Leibeigenschaft und +Hörigkeit ein Eigentum wie jedes andere geworden. Solange diese +bestanden, war allerdings der Eigentümer von Grund und Boden vor allen +andern Eigentümern dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer +ungefähr proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes +beliebig große Stück _selbst_, mit seinen eigenen Armen, gerade so +nutzen konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch +zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht +Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der wie +jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe fremder +Personen zu produzieren. -- »Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!« muß +also allen gegenüber gelten. + +Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf +wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur +darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten +Steuern -- von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen -- und die +Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen +jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses +Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden +und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß +mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine +Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen +Nationalvermögens eintreten sollte -- was übrigens wohl, außer in +Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht. + +Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die +unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher +aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat +von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des +Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum +vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden. + +Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich +veränderte Bedingungen gestellt sein. -- Solange alle Einnahmen in der +Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für +die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die +Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also +aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben +allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige +Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch +aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser _eigenen_ Einnahme +sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen, +sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur +vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der +ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit +hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben +in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und +Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur +Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen. + +Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß +auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange +als das jetzige ist -- welches, dicht am Existenzminimum stehend, +durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier. +Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher +Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade +in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe +auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und +moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen +Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor +völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen +das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des +platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland +gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für +den zukünftigen =reichen= Staat! + + * * * * * + +Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher +Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer +besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar +in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon +zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro +Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben. + +Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden +dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von +Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark +verkürzten Nettoertrages der Arbeit -- dazu gäbe es viele Wege. + +Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird: +daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch +anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich +eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter +diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren +Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen +mehr wachsen wollte -- und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des +Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf +der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher +verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft +nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte +dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit +auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein +Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes, +der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es +mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe, +würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung +seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt +bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang +sich wieder ersetzt hätte. + +Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der +reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen +Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen +_Luxus_steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu +veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie +objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich +benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der +Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder +benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des +Nationalvermögens -- wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. -- dem +Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen +Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine +volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter +dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt +abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit. +Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht +egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich +machen will. -- Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen +Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso +folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen, +die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht +unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich -- +und damit enden, als _steuerbaren_ Luxus nicht etwa dasjenige zu +bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich, +sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den +Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind -- obwohl darin für +viele fast das -- einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was +ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet. +Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber +nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen, +setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung; +denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten +die Steuern nichts einbringen. + +Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die +Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es +gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder +weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein +Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld -- was allerdings +ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen +nicht existiert. -- Weder die Reichen, die für jede Million ihres +Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten, +noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden, +brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und +monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche +Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter +Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller +Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem +Luxus behielte -- mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese +Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz +seines Vermögens zu finden hätte -- wie es vordem doch auch gewesen ist. + +Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung, +gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen +eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe +vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit einmal diese Wege +außerhalb des Gesichtskreises der lebenden Generation liegen, darf also +nicht mehr untersucht werden, wieviel von solchen großen Vermögen durch +redlichen Erwerb irgend einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat, +durch »Bauernlegen«, durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher +zusammengebracht sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum +der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des Rechts aber +verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund welcher die +Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt immer neue Übel +erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der +Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen +rechnen mag -- die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit +gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz +gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem. + +Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein _Recht_ auf zukünftige Vorteile, +welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen ihm bringen würde, +oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, weil es ihm bisherige Vorteile +erhalten würde. Sollte aber etwa unter dem Namen des Rechts das +Klassen_interesse_ derjenigen Stände und Volkskreise, welchen die +gegenwärtigen Einrichtungen zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld +geführt werden -- dann müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das +Deutsche Volk? Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen +ehemaliger Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger +die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? Sind es +die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten Wohlstandes der +Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft und begünstigt durch die +bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu mehr oder minder großem Reichtum +gelangt sind? + +Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch die andern -- +sondern mit beiden zusammen _auch_ noch von den fünfzig Millionen die +neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl nach in täglicher strenger +Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist ganz geringem persönlichen +Anteil an den Gütern einer erhöhten Kultur, und die, jeder einzelne von +ihnen bedeutungslos wie der Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit +das große Reservoir abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und +geistige Aktion des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung +seines Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft -- die breiten +Schichten der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die +Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten _nur_ wie Blüten und +Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen Blüte und Frucht ihre +Nahrung ziehen. + +Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des _allgemeinen_ alle +Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls kein Staatswesen eine +wichtigere Aufgabe haben kann als die Sorge, Wurzel und Stamm seines +Volkstums dauernd gesund und kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl +nackte Klasseninteressen allen Bestrebungen entgegen, welche auf +Beseitigung der am Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde +damit die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein: +_Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen bevorzugter +Stände!_ + +Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes der +Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, scheint +es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische Partei, die eine +»Volkspartei« sich nennt, _ihre_ Bemühung um Einwirkung auf die +Gesetzgebung deutlich unter _diese_ Fahne stelle und in diesem Sinne die +hier angeregte Reform der _Steuer_gesetzgebung in ihr Programm aufnehme. + +Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine politisch +radikale Partei geschehen -- radikal in dem Sinne: durch keine +Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel zu gehen und +nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli me tangere. Alles was +heute rechts von uns steht, ist als Partei unter den gegenwärtigen +Umständen durchaus unfähig, _wirkliche_ soziale Reformen in die Hand zu +nehmen, weil jeder Versuch dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von +Anfang an innerer Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen +Parteien aber brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen +unentbehrlich scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in +konservativen Kreisen -- wie allerlei Erscheinungen in der konservativen +Presse erkennen lassen -- neuerdings ein sehr bemerkenswertes +Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung zu finden +ist, soweit sie in Industrie und Handel zum Vorschein kommen, so nützt +dieses doch sehr wenig. Den Industrie-und Finanzbaronen von ihren +Privilegien manches abzuknöpfen, wäre man in diesen Kreisen schon +bereit; käme aber einer, der meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens +dürften auch die Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich +heißen: ja, Bauer, das ist was ganz anderes! -- Von dieser Seite ist +also nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten. + +Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung eines +derartigen Programms -- zumal wenn ihm noch einiges hinzugefügt würde, +was ich in der Fortsetzung meines Referats beizubringen gedenke -- den +Beginn einer wirksamen und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. -- Mit Polemik +sie bekämpfen zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches +Unternehmen. Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien +kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den Philister +höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache hinwegtäuschen, +indem man ihn glauben macht, daß es sich nur um solche »Theorien« +handele -- der unwiderstehlichen Kraft der Kritik aber, welche die +Sozialdemokratie an Einrichtungen und Zuständen übt, kann man damit +nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. Denn diese Kritik hat nicht Meinungen +und Theorien zum Gegenstand, sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft +man nicht aus der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr, +wenn man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der realen +Ursachen, auf welchen sie beruhen. + +So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen früher +ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur _wirklichen_ +Bekämpfung der Sozialdemokratie. + + +B. Arbeiterschutz. + + +_Meine Herren!_ + +In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung der damals +empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, daß eine Quelle nicht +abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände und sie begleitender sozialer +Übel _wirklich_ gegeben ist in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen +Kapital und Arbeit, und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der +Wirtschaftstätigkeit das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus +einer dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem +unentbehrlichen Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte +Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich habe dann aber +weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen Wirkungen dieses +Verhältnisses nicht begründet sind in seinem Charakter selbst, d. h. in +der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit und auch nicht in dem persönlichen +Eigentum am Kapital, also der privatkapitalistischen Produktion, und daß +sie sogar nicht einmal eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen +Besitzverteilung sind, sondern ausschließlich entstehen durch das +Zusammentreffen dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer +privaten _Zins_wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus _dieser_ +Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden +Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne +sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des +gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und +hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der +Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus +direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine +Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des +Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung +zu entlasten. + +Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich heute auf die +Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, welche ihrem Wesen +nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis zwischen Besitz und +Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis verschiedener Klassen der +Arbeitstätigen zueinander beruht. + +Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag +vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller +nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser +Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der +Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den +Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit, +oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt. Beides, diese +Scheidung der Funktionen und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als +Arbeitswerkzeug, ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen +Zusammenhang entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge derselben +gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital. + +Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz und vor 100 +Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, für alle von +wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach der Natur des +Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren nur der Landbau in +denjenigen Bezirken, in welchen das Recht des Eroberers gegenüber den +Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise besondere +Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit einzelner von anderen +herbeigeführt hatten, im übrigen aber nur ganz vereinzelte Gewerke, wie +z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung der Metalle und anderer +Rohprodukte, die Schiffahrt u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der +physischen Kraft der einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches +Zusammenarbeiten vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener +ursprünglichen Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit +Lehrling und Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung +der Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein +Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete und +wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder +Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei dieser +Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge und Gesellen, +standen aber dem Meister nicht als eine andere Klasse von Arbeitern +gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr nur die Vorstufe und +Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, die der Regel nach auch alle +erreichten; und ihre zeitweilige Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die +Botmäßigkeit des Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung +des Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl +wirtschaftlicher als vielmehr sittlicher Art. + +Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters im Gewerbe +und das ihm Entsprechende in Landbau, Handel und Verkehrswesen noch +überall vertreten, wo Kleingewerbe irgend einer Art sich erhalten hat. +Überall aber sehen wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit +zurückgedrängt und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor +einer ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere oder +kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel mehr, als +jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden könnten, als dauernd +unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern tätig sind -- in +besonderen Arbeitsstätten getrennt von ihren Familien, mit weitgehender +Teilung der verschiedenen technischen Verrichtungen für jedes einzelne +Arbeitserzeugnis und unter Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller +Maschinen, großer Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch +vorangegangene Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser +Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung +eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von +Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen +zusammengefügt werden -- alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern +nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche +Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt. Dabei +gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen +Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer +persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als +Unselbständige in seinem Dienst stehen. Es sind die geistigen Kräfte der +Organisation, welche nicht nur die Gliederung und das richtige +Zusammenwirken der einzelnen Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und +regeln, sondern zugleich immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben +wirtschaftlicher und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und +endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerkstätigkeit des +Ganzen einverleiben. -- Also die gemeinsame organisierte Arbeit vieler +gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes. + +Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, um +auch sofort zu wissen, _warum_ das Kleingewerbe von dem Großbetrieb +zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter zurückweichen muß. Nicht der +Vorteil der Größe an sich macht es; der rein ökonomische Gewinn +verminderter Unkosten bei größerem Betriebsumfang ist durchaus die +Nebensache. Die Organisation ist es, welche die weit größere, durch +nichts anderes zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich +verschiedene Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, die +vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen Fähigkeiten +und verschiedener Ausbildung getragen werden, in solcher Art zum +Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig ergänzen und dadurch den +wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter Körperkraft und +geistiger Potenz hervorbringen. -- Zugleich wird auch ersichtlich, daß +nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern +umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten +Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von +Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat. Die +Dampfmaschine, als Werkzeug einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding +von der Welt, viel weniger wert als der einfache Hammer; erst als +Werkzeug der gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren +Körperkräfte. Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen +konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische +Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion +-- und umgekehrt. + + * * * * * + +Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der neuen +Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat und immer weiter +hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind zum Teil durchaus +unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische Moment in aller Arbeit, die +Freude am Schaffen selbst, die daraus entspringt, daß man seine Arbeit +wachsen und allmählich ein Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen +Arbeiter infolge der Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr +lebendige Anschauung, nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum +Bewußtsein bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches, von +anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus einer Quelle +unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele die Arbeit zur +pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags gemacht. Dazu kommt noch +der Verlust der wohltätigen Anregungen, welche die Möglichkeit eigener +Initiative gewährt, und das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der +strengen zeitlichen Gebundenheit der Arbeit und aus der notwendigen +Unterordnung unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben. +Die Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile, +oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der Arbeit der +einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, macht die +Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal wenn noch die sehr +gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Maschinen +hinzukommt, zu einer Ursache geistiger Abstumpfung machen. Die +Einseitigkeit der Beschäftigung aber, welche für lange Zeit immer +dieselben Organe in Anspruch nimmt, ist geeignet, offensichtliche +Nachteile für das körperliche Wohl hervorzubringen. + +Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, nicht nur +hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und +körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein +technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen +Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des +Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen +steigert für _diese_ Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in +hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit +gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel +besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet +und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige +Verrichtungen erfordert. -- Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen -- +von denen ich einige in dieser Versammlung sehe -- erinnern sich noch +der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung +der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie +wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre +Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei, +zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall- und +Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt +waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit +allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige +erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch +mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung +steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit, +sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung. +Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der +physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten +wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige, +geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und +kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte +herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar +ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und +tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein +Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz +außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker +eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist. + + * * * * * + +Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform +charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und +Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden +ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar +an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche +Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben, +durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in _diesem_ Sinn ist +also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden. +Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen +Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den +Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so +besteht nun die _soziale_ Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße, +als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes +hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei _Klassen_, von ganz +verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und +Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit +der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit -- Was viele +Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des +Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich +unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als +das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird, +soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau, +der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit +auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich +vollziehen mag. + +Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der +Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform +begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats- und +Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels +vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten +Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten +Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der +eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem +Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also +gar nichts zu tun mit der _privat_-kapitalistischen Produktion, sondern +nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch +im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute +ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht +zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der +Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus +der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse +entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige +Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln -- was der heutige Staat aber +gleichfalls kann, wenn er will. + + * * * * * + +In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter, +liegt aber auch der einzige wirkliche _Klassen_gegensatz, d. h. +Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem +wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt. +Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen +nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz +zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit, +und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen +der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber +entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide +Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der +Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen, +gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und +viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts +arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein +kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind +Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag +auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen +würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen; +hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind +sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der +Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über +den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn +einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des +Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche +Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. -- Auf +der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit, +beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen +-- und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm +und reich -- aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das +wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt +lassen -- wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe. + +Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen +Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit zwischen +Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, einen wirklichen +Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen +wirtschaftliche und soziale Interessen bestimmter Personenklassen in +unvermeidlichen Gegensatz stellt. Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen +nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur +ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der +ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der +vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in +irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die +Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der +Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen +als Arbeitstätige dem Kapital genau so _gegenüber_, wie ihre Arbeiter, +weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das Kapital verlangt, sondern +mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen helfen müssen; trotzdem aber +stehen auch sie als Unternehmer zu den unselbständigen Arbeitern in +deutlichem Klassengegensatz hinsichtlich persönlicher und +wirtschaftlicher Interessen. Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist +und Unternehmer in einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim +Gutsherrn, der sein Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen, +der nur mit eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der +_Klassen_gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten +zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum unselbständigen +Arbeiter. + +Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch mir zurechtgelegt +habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten Erscheinungen meines +Beobachtungskreises, muß ich hier doch ausdrücklich auf sie hinweisen, +um die Gesichtspunkte meiner Ausführungen genügend erkennbar zu machen. +-- Die Sozialdemokratie beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit +(von anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht +beurteilen) von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses +der Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen +Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen +Klassengegensatz zwischen Kapital_isten_ und Arbeit_ern_ zu stempeln -- +in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, alles unter der +ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch dem Arbeitsertrag der +eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. Sie verdunkelt sich dabei +vollkommen die Ursachen der Übel, die sie beseitigen will, und versperrt +sich im besondern die Erkenntnis, daß es _zwei_ ganz verschiedene +Stellen sind, an welchen der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt -- zwei +Stellen, die, zwar äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz +verschiedene Art krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel +erfordern, keineswegs mit einem Universalmittel kuriert werden können. + +Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht dahin geht: +es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr zur Herrschaft über das +ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und also zuletzt das _ganze_ Volk in +die vorher besprochene Scheidung zwischen selbständiger und +unselbständiger Arbeit hineinziehen, soweit nicht etwa in einzelnen +Kreisen der Wirtschaftstätigkeit -- wie es für den Kleinbetrieb des +Landbaues wohl denkbar scheint -- der Übergang zur organisierten Arbeit +ohne völliges Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist. + +Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, welche glauben +oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser Entwicklungsprozeß zum +Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem Kleingewerbe aller Art ein +Teil des jetzt verloren gegangenen Terrains zurückerobert werden. Ich +sehe aber in dieser Meinung, da wo sie aufrichtig gehegt wird, die +denkbar größte und auch schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung +über die wahren Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer +führen könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform auf +einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit äußerstem +Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für den kommt zur +verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit und Unwiderstehlichkeit +auch noch die subjektive Gewißheit, daß sie zum Stillstand bringen zu +wollen das gleiche besagt, wie ein Versuch, die Flutwelle im Ozean +aufzuhalten. Man mag menschlich alle Teilnahme haben für die, welche im +Kampf zweier Wirtschaftsformen zwischen Hammer und Amboß geraten sind; +dieses kann aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für +das Kleingewerbe noch etwas zu retten -- nicht nur die kleinen und die +großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei, +Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen und +ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks -- doch nichts +weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung eines Todeskampfes. +Die Zukunft gehört allein der organisierten Arbeit, und zwar auf allen +Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, Handel und Landbau nicht +ausgeschlossen. In 30 oder 40 Jahren wird vom eigentlichen Handwerk +gewiß nichts mehr übrig sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit, +die entweder auf ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen +Bedürfnissen dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund immer +Einzelarbeit bleiben muß. + +An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre machen, die +neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen wurden im +Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe von der erleichterten +Benutzung der Naturkräfte infolge der raschen Fortschritte der +elektrischen Kraftverteilung sehr bald zu hoffen haben werde. Die +Berechtigung solcher Erwartungen an sich durchaus zugegeben, wird diese +Hilfe doch nicht der Erhaltung und Ausbreitung des eigentlichen +Handwerks zugute kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk +zum Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren +gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer Kraft führt +überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus der handwerksmäßigen +Arbeit heraus und drängt zur organisierten Arbeit, sei es auch in +kleinerem Maßstab. Wie wichtig es nun in mehreren Beziehungen sein mag, +daß auch kleine Unternehmungen, die nur 10 oder 20 Personen vereinigen, +neben den großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien +und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz unter vielen, +kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist die soziale Bedeutung +dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende Scheidung aller +Arbeitstätigkeit in selbständige und unselbständige. Denn daß durch die +Möglichkeit kleiner Betriebe eine etwas größere Zahl von Personen als es +sonst sein könnte noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran, +daß die Zahl dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner +Bruchteil der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann. + +Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich +verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine Stelle treten muß, +so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren mehr, sondern nur die +besonnene Erwägung: wie die Verluste zu ersetzen, die Nachteile des +Neuen unschädlich zu machen, seine Vorzüge aber voll zur Geltung zu +bringen seien. + +Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust in der Tat +sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen Faktoren menschlicher +Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens -- wofern man diese nicht +nur bei dem bevorzugten Teil, sondern auch bei dem zurückgesetzten sehen +will. Aber noch viel größer ist der Gewinn, den das Neue -- und zwar +keineswegs nur nach der materiellen Seite hin -- erbracht hat und noch +weiter zu erbringen in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß +genug, um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch +entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen -- wenn man es nur darauf +anlegen will. + + * * * * * + +Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen den Ländern, +die von der Umwandlung der Arbeitsform schon ergriffen wurden, kommt +aber diese günstige Bilanz, sofern sie nicht nur für einzelne oder für +einzelne Klassen, sondern für die ganzen Völker einen wohltätigen +Überschuß ergeben soll, nicht von selbst zustande -- etwa als die +natürliche Resultante aus dem Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen, +wie die alte Nationalökonomie vermeinte. Angesichts der offenkundigen +Wirkungen des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber +kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig, +wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen +Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen +mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben könnten in +einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von vornherein alle +Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner Seite hatte. Nur der +Staat, als Vertreter und Organ der Interessen der Gemeinschaft gegenüber +denen aller einzelnen und aller Klassen, kann in seiner _Rechtsordnung_ +die Garantien dafür schaffen, daß auch in dem wirtschaftlichen Streit +zwischen Starken und Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene. +Gegenüber einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und mehr +darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche und +wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden kleinen Minderheit +zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere Aufgabe zugewiesen +werden als die, seine _Rechtseinrichtungen_ in bezug auf dieses neue +Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm keine das Volk zerstörende Wirkung +entspringen könne. Das Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt +ist, steht klar vor Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand, +der als Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger +Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation zu +leisten hat, _auf ein solches wirtschaftliches Niveau und auf solche +Rechtslage zu erheben_, daß er, trotz der Unselbständigkeit der +einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde Grundlage des Volkslebens +an _Stelle des alten Handwerks_ zu bilden vermöge. + +Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig geschehen, -- +kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert auch einstweilen noch +darin besteht, daß sie die grundsätzliche Anerkennung einer sozialen +Aufgabe des Staates ausdrücken. Und wenn auch Deutschland auf diesem +Gebiet anderen Ländern zurzeit in einigen Punkten sogar um ein geringes +voraus ist, so liegt doch auch hier im großen und ganzen noch der +Zustand vor, daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter +der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse _gänzlich zurückgeblieben +sind_. In den wichtigsten Punkten steht das neue Verhältnis zwischen +selbständiger und unselbständiger Arbeit noch unter Rechtsanschauungen, +die zum ausschließlichen Vorteil des einen Teiles dem alten Verhältnis +zwischen Meister und Gesellen, wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und +Dienstboten, ganz äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte +Sachlage passen wie die Faust aufs Auge -- im übrigen aber ist alles +noch reines, ungestörtes Faustrecht. + + * * * * * + +Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich +antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die richtige +und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie zu finden +vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen Erscheinungen zum +Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung der Menschen im Staat +durchaus unter dem Bild des Sandhaufens betrachten zu wollen, in welchem +die Quarzkörner auf- und nebeneinander liegend nur durch die +mechanischen Vorgänge von Druck und Reibung in Wechselbeziehung stehen, +hat im besondern die Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle +Einmischung des Staates in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht +sowohl unter dem Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger +organisatorischer Funktionen anzusehen, als vielmehr unter dem einer +Erweiterung der Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die +Freiheit der Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu +können, im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit +hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen Kreisen +die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und mehr Boden +gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb der +Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven Programms für +die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse +angeregt. Auch die Thesen von Max Hirsch, die in unserem Kreise schon +besprochen wurden, geben dieser Auffassung Ausdruck und stellen für +diesen Zweck mehrere konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind +mit allen diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit +es sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere sein. +Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir zurzeit, daß +die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme zu den +wirtschaftlichen Fragen ein _allgemeines_ Programm annehme, in welchem +ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung alles einzelnen +enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb dessen konkrete +Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind. + +In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen ohne +Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das Parteiprogramm +der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine Forderung an +die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen: + + Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze + zu einem wirklichen _Arbeiter- und Unternehmerrecht_, welches das + Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit auf + allen Gebieten der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten + öffentlichen Rechts regelt -- nach der persönlichen Seite hin den + unselbständigen Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner + Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und bürgerlichen + Freiheit -- nach der wirtschaftlichen Seite hin jede dem Gemeinwohl + schädliche Ausnutzung der Volkskraft verhindert und im besondern + den Unternehmergewinn haftbar macht für Erfüllung sozialer + Pflichten, die aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer + und Arbeiter sich ergeben. + +Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens übergehe, komme +ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen zu sprechen, die darin +begriffen sein müssen. Es geschieht dieses aber wesentlich nur im Sinne +von Erläuterung und Exemplifikation, keineswegs mit dem Anspruch, dabei +solche Einzelforderungen für den Ausbau des allgemeinen Programms schon +zu formulieren. + + * * * * * + +Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses zwischen +Unternehmer und Arbeiter. + +Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten Arbeit +dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit betrifft, +eine weitgehende Unterordnung unter den andern, zur Organisation und +Leitung berufenen Teil oder dessen Organe auf und mancherlei +Einschränkungen individueller Freiheit, die das geordnete +Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, unerläßlich macht. +Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene Erwägung zu dem Schluß +führen: daß dieses Verhältnis, soweit der einzelne dem einzelnen +gegenübersteht, ein rein bürgerliches Vertragsverhältnis geworden ist, +in welchem Leistung und Gegenleistung völlig sich decken und keinerlei +Rest zwischen sich lassen, der durch etwas anderes als durch Arbeit oder +Bezahlung ausgeglichen werden müßte -- also seitens des Arbeiters etwa +durch persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme +außerhalb seiner Arbeitstätigkeit. + +In weiten Kreisen der oberen Stände -- in Deutschland wenigstens -- +steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung noch entgegen, die +jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit_geber_ zu Arbeit_nehmer_, oder +unter dem noch deutlicheren Namen »Brotherr« für den ersteren, +interpretieren will als Quelle von weiteren Rechten und Ansprüchen +zugunsten der Unternehmer und aus dieser ableitet eine persönliche +Verpflichtung der Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in _allen_ +Angelegenheiten, namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung +bürgerlicher Rechte. -- Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist +doch mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen +also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen +Arbeitsgelegenheit zu geben -- sie müssen ja sonst hungern -- und sie +dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder Brotherren +immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere Bestrebungen +verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm sind! -- Daß auch der +Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, indem er dem andern sagte: +für die Arbeitsgelegenheit gebe ich Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne +welche Du ja ebenfalls nichts zu leben hättest -- das vergißt man dabei. + +Es ist noch gar nicht lange her, daß wir -- bei Beratung der +Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit -- aus +dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren auf der +Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten am +Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, Variationen auf das +Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich pfeif«, welche ziemlich unverblümt +die Idee des »Brotherrn« zur Richtschnur auch für alle gesetzliche +Regelung des Verhältnisses von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen +wollten. Die mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der +Unselbständigen, die beim alten Handwerk in _sittlichen_ Beziehungen +begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen Unternehmer +und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als der Effekt +_plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung_. Wer das nicht +einsieht, wolle doch einmal ein dem Verhältnis von Arbeitgeber und +Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, das von Hausherrn und Mieter, in +ähnlicher Art zurechtlegen, indem er es unter den Gesichtspunkt stellt: +Wohnunggeber zu Wohnung_nehmer_. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist +es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser bauen, um sie +gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, zu vermieten, damit +wir mit unseren Familien nicht auf der Straße zu kampieren brauchen! +Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer Dank und Rücksicht zollen, und +wenn einer von uns ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein +Sozialdemokrat, so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er +dessen Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! -- Woran liegt +es, daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren +erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes +noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, in dem einen Fall +stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute gleicher wirtschaftlicher +Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber der Unabhängige, Starke und der +Abhängige, Schwache -- und das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen +Unterschied machen! + +Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums +dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall klar zutage als +persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis selbst liegenden +Interessengegensatzes. -- Es gehört der angeborene Hochmut des Junkers +oder der erworbene Dünkel des Protzen dazu, nicht sehen zu können, dass +die Tausende, die in rußigem Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von +Unternehmern verrichten, nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse +sind, sondern Glieder desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als +daß ihre Väter nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf +der Schulbank zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre +Vorgesetzten zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können -- +etliche von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch +nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung +von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum Erfolg haben: bei den +starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung und grimmigen Haß, bei +den schwachen aber Heuchelei oder Knechtsinn. -- Ich betrachte es als +ein wahres Glück für das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren +Schichten noch eine genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene +Zumutungen reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer +als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift der +Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat eine ehrenvolle +Stellung unter den Völkern behaupten können, wenn seine Einrichtungen +dazu führten, die Bediententugenden bei sich zu züchten, Gehorsam und +Unterwürfigkeit. Und diejenigen, welche der Sozialdemokratie gegenüber +mit Vorliebe die »idealen Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken, +daß es für jeden, auch für den schlichten Arbeiter, eines von den +idealsten Gütern ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu +müssen. + +In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete Verirrung der +Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. Auf den breiten, festen +Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen dort die öffentliche Meinung ohne +Mithilfe von Staatsanwälten sich bildet und mißliebige Regungen +einzelner Stände nicht für Jahrzehnte mundtot gehalten werden können, +hat diese öffentliche Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort +ist es so weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur +Gefolgschaft in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch +freundliches Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es +aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet +würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern zwar auch +viele, die anständig genug sind, sich nur zu ärgern, wenn ihre Leute +andere Ideen haben und verfolgen wollen als sie, ohne sie das weiter +entgelten zu lassen. Nur sehr wenige aber gibt es erst, die dabei nicht +denken, die Großmütigen zu sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es +ihre soziale Pflicht sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich +zu ärgern. Bei uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch +eine gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme +gegriffen werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch viel +größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr dringlich, +daß die Reichsgewerbeordnung -- und wenn sie für den Landbau eine +»Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese -- bald einen Paragraph +bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu +verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum +in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend +eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des +Inhalts: »_Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich +ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit. Keinem darf +seitens des Arbeitgebers oder seiner Organe irgend welche sonstige +Botmäßigkeit oder Rücksichtnahme direkt oder indirekt angesonnen +werden_.« In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag +besonders groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören, +daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich einmal +die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, in der Zeitung +lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem Staatsbetrieb entlassen +worden, weil er an seinen Vorgesetzten mißliebigen Bestrebungen +öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich allen gewährleisteten +bürgerlichen Rechte nach seinem eigenen Ermessen ausgeübt habe. + + * * * * * + +Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche in dem +Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit einander +gegenüber treten -- wobei ich hier auf das Markieren einiger Hauptpunkte +mich beschränken muß. + +Der Stand, welchen die _Rechts_entwicklung angesichts der seit einem +Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig hervortretenden +Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten Arbeitstätigkeit, mit +Bezug auf diese Tätigkeit bis heute erreicht hat, wird am besten +gekennzeichnet durch einfaches Gegenüberstellen zweier Tatsachen: + +Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitstätigkeit etwas unternimmt, was +raucht, stinkt oder Lärm macht und dadurch einige Nachbarn belästigen +oder schädigen kann, so wird gemäß den Gewerbeordnungen sein Tun schon +lange der Obhut öffentlichen Rechts für würdig befunden. Und wenn ihrer +viele zu Unternehmer-Assoziationen, wie Aktiengesellschaften u. dergl. +sich verbinden und dadurch ihr Auftreten einige vermögensrechtliche +Konsequenzen für sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat +_dieses_ Tun die Gesetzgebung auch schon längst eingehender, +sorgfältiger Regelung und Ordnung für wert erachtet. In beiden Fällen +handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder Vermögen +geschädigt werden können. + +Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als Unternehmer in +Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank oder Lärm verursachen und +keine vermögensrechtlichen Kollisionen herbeiführen, so können diese +Aktionen dadurch, daß viele in gleicher Art verfahren oder daß andere +durch den Zwang der Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht genötigt +werden, die allergrößte, einschneidendste Tragweite für das Gemeinwohl +haben und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark +benachteiligen -- das öffentliche Recht bekümmert sich darum nicht. +Diejenigen, welche davon zunächst allein betroffen werden, können der +Regel nach am Besitz nicht geschädigt werden, weil sie keinen haben. + +Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus Tatendrang +oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des Unternehmers auszuüben +wünscht, dazu mitwirken helfen, daß immer mehr Menschen einen gewohnten +Beruf aufgeben und in den Industriezentren sich zusammendrängen ohne +irgend eine Gewähr von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit. Er +kann ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen +so lange fortsetzen, als es ihm noch genügend Vorteil zu bringen +scheint, und wenn er meint, daß er auf andere Art sich besser stehen +werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen Erwerb größer werdendem +Risiko entziehe, so kann er es zuschließen und diejenigen, welche +inzwischen von solchem Unternehmen abhängig geworden sind, mögen sehen, +wo sie bleiben. Wenn Jahre günstigen Geschäftsganges ihm große +Überschüsse gelassen haben und dann Krisen oder sonstige Störungen zu +zeitweiliger oder dauernder Einschränkung des Umfangs seiner +Unternehmungen nötigen, so kann er plötzlich so viel Arbeiter entlassen, +als nötig ist, um für ihn ein neues Gleichgewicht zwischen Ertrag und +Aufwendungen herbeizuführen; denn niemand kann ihm zumuten, den früheren +Gewinn wieder teilweise herauszugeben um anderen über Krisen +hinwegzuhelfen. Auch kann er alle, welche in seinem Dienst ihre Kräfte +verbraucht haben oder sonst arbeitsunfähig geworden sind, der +Fürsorge der Gemeinde überlassen, soweit nicht neuerdings die +Versicherungsgesetzgebung in diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten +lassen; denn weiteres tun zu sollen, würde gleichfalls eine +nachträgliche Herausgabe des Gewinnes besagen, den er früher von ihrer +Tätigkeit gehabt und längst in sein persönliches Eigentum genommen hat. + +Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten, sich selbst +überlassenen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter liegt aber in +den Wirkungen, welche die Konkurrenz der Unternehmer untereinander für +die Arbeiter gewinnt. Das wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem +nur durch Rücksichten des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist +immer das Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse, +und hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er als +Vermittler zwischen Konsument und Produzent überall sich eindrängt. Denn +der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes Interesse daran, den Konsum +dahin zu lenken, wo der geringere Preis ihm Spielraum für größeren +eigenen Gewinn läßt. Der Unternehmer selbst will dabei von seinem +Verdienst möglichst wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit +sehr starker Konkurrenz öfters nicht anders, wenn ihm ein mäßiges +Äquivalent für eigene Arbeit noch übrig bleiben soll. Die Herabsetzung +des Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher, +soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der +Arbeitsmethoden getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie +erzeugt die ausgesprochene Tendenz, für den gleichen Lohn größere +Arbeitsleistung durch längere Arbeitszeit oder stärkere Anspannung der +Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten der +Industrie das Äußerste von Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft auf +diesem Wege zustande gekommen, hierin ein Stillstand, an einigen Stellen +sogar schon ein erfreulicher Rückgang eingetreten ist, behält das +Streben der Unternehmer nach Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur +Erleichterung des Wettbewerbs mit anderen Unternehmern immer noch die +Tendenz, den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung +ihrer Leistungsfähigkeit durch Verbesserung der Methoden und +Einrichtungen, erweiterte Anwendung der Maschinen usw., möglichst +vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt aber nur +zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum weitaus größeren +Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn sie betrifft vorzugsweise +Gegenstände, die, soweit sie nicht wieder den Unternehmern als +Arbeitsmittel dienen, erst für eine gehobene Lebenshaltung Wert haben. +Auch hat die Verbilligung in sehr großem Umfang -- z. B. bei fast allen +Massenartikeln für Kleingebrauch und Luxus, also gerade in den +Industriezweigen, welche die gedrückteste Lage der Arbeiter aufweisen -- +keineswegs die wohltätige Wirkung, diese Dinge auch solchen zugänglich +zu machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranlaßt nur +eine maßlose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und arm, weil das +einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar nicht mehr +wertgehalten wird. + +Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten Arbeitstätigkeit +unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt hervorgebracht hat, +liegen in allen Industrieländern klar zutage -- als Massenarmut und +Massenelend, und als fortschreitende physische Degeneration großer +Volksschichten und sie begleitende Abstumpfung der sittlichen Kräfte. +Schlimm aber wäre es für die menschliche Kultur, wenn der große +Aufschwung wirtschaftlicher Aktion der Völker, den die neue Arbeitsform +herbeigeführt hat, solche Folgen mit sich bringen _müßte_ -- und schlimm +für den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen +ihrer nicht Herr zu werden vermöchte. + +Wie nun im Zinswesen das Verhältnis des einzelnen zum einzelnen ein +redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst zum Vorschein +kommen in dem Verhältnis der Gesamtheit der Zinsempfänger zur Gesamtheit +der Zinszahler, so ist auch in dem eben betrachteten Interessenstreit +von Unternehmer und Arbeiter die Beziehung des einzelnen zum einzelnen +korrekt und unanfechtbar, wenn sie den privatrechtlichen Normen +entspricht, die Recht und Sitte für die gegenseitige Abgrenzung von +Einzelinteressen aufgestellt haben. In diesem Punkt könnte also +höchstens einige Schärfung gewisser Rechtsbegriffe und Gewöhnung an +etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie die +Wirkungen des Zinswesens vernünftigerweise abgewandt werden könnten +durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig ließen sich die Folgen +der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit aufheben durch +Außerkurssetzen der Triebkräfte, die der Wettbewerb und die Ausgleichung +von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftstätigkeit einführen. So +sicher es nun ist, daß die im Staat gesammelte menschliche Gesellschaft +durch vernünftige Einrichtungen nachteilige Wirkungen von Formen der +Wirtschaftstätigkeit überwinden kann, so sicher ist es also auch, daß +solche Einrichtungen nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer +Staatsidee, welche sich nicht erschöpft in der Betrachtung des +privatrechtlichen Verhältnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben +die gleichartige, übereinstimmende Tätigkeit ganzer Klassen als +wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift. + +Jede in diesem Sinne »organische« -- d. i. notwendigerweise »soziale« -- +Staatsidee muß aber zu der Einsicht führen, daß, nachdem das +Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der Wirtschaftsordnung +geworden, seine Klassenfunktion ist: die physische Arbeitskraft des +ganzen Volkes, welche die arbeitenden Klassen in sich enthalten, zu +organisieren und zu leiten. Mag nun der Unternehmer als einzelner seine +Tätigkeit durchaus unter Rücksichten seines persönlichen Vorteils +betreiben, und mit dem Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den +Regeln von Angebot und Nachfrage in bezug auf die persönliche +Arbeitskraft, die letzterer zu Markte bringt -- die Gesamtheit der +Unternehmer benutzt und verwaltet dabei die körperliche Arbeitskraft des +gesamten Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses Stück +inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet des rein privaten +Charakters des einzelnen, hinsichtlich der Tätigkeit der Klasse eine +öffentliche Funktion: _Verwaltung der nationalen Arbeitskraft in der +Wirschaftstätigkeit des Volkes_ -- und diese Funktion muß naturgemäß +durch _öffentliches_ Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt +sein. + +An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang sofort +hinführt: _Vorsorge für Schonung und Erhaltung der physischen Volkskraft +und: Haftung für den regelmäßigen Verbrauch dieser Volkskraft_ hat +unsere Gesetzgebung glücklicherweise schon die ersten Schritte zu +öffentlich-rechtlicher Regelung der organisierten Arbeitstätigkeit getan +-- zwar meist erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von +hoher grundsätzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer +organischen Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum Ausdruck +bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anfänge des »Arbeiterschutzes«, +den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze. Die Aufgabe aller +Parteien, welche an der Lösung der sozialen Frage ernsthaft mitarbeiten +wollen, muß es sein, an _diesen_ Stellen der Fortbildung des +öffentlichen Rechts kräftige Impulse zu geben. + + * * * * * + +In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge für Schonung und Erhaltung der +Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von allem mehr Nebensächlichen, +folgendes: + +Auf die mancherlei ungünstigen Wirkungen physischer und psychischer Art, +welche die Tätigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung überhaupt und +namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten, habe ich im Eingang meines +heutigen Vertrags schon hingewiesen. Alle diese Nachteile fallen ganz +und gar auf die unselbständigen Arbeiter. Schon die staatserhaltende +Gerechtigkeit fordert, daß, wenn diese die Nachteile tragen müssen, +auch Mitgenuß der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die +organisierte Arbeit darin bringt, daß in ihr die Leistung des einzelnen +sich verzehnfacht -- sie fordert also, daß diese Steigerung der +Produktionsfähigkeit nicht ausschließlich dem Unternehmergewinn und der +Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den Arbeitenden selbst durch +Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme zugute komme. Es ist kein +würdiger Inhalt eines Menschendaseins, _nur_ Rad in einer Maschine zu +sein, was doch die Arbeitsteilung für die meisten während der +Arbeitsschichten bedeutet -- und es ist keine Grundlage für die +Erhaltung eines höheren sittlichen und geistigen Niveaus und für die +Pflege gesunden Familienlebens in der Majorität des Volkes, daß der +Arbeiter keine andere Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und +Befriedigung des dringendsten Ruhebedürfnisses. + +Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen Tüchtigkeit +in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, behufs +Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit des Volkes den ungünstigen +Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit durch deren zeitliche +Beschränkung ein Gegengewicht zu bieten und die Erfahrungen, welche +England mit der gesetzlichen Beschränkung der industriellen Arbeit schon +vor langer Zeit gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses +Gegengewichts. In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende +Regierung durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten +das Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die +Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle +Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in +Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei +Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill +_Macaulay_ seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses Land (also +England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den +Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so wird +dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen sein, sondern +nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit und geistiger +Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!« + +Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus der oberen +Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die gerechteste und +vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses des +Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeitstages, fast ihre +ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie findet, und pünktlich +zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« Presse der Hohn eines +übermütigen Unternehmertums unter dem Beifall des gesamten +Bildungsdünkels im Land der Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer +noch der einzige Hort _so vernünftiger_ Bestrebungen geblieben sei. +Wolle nunmehr auch eine Partei, welche das Interesse des _ganzen Volkes_ +zu vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung +nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche +Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild Englands +eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen des +Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in absehbarer +Zeit auch in Deutschland die _Drittelung_ des Tages bei der +industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die Preisbildung +der Arbeitserzeugnisse zu machen. + + * * * * * + +Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft der +Unselbständigen in der organisierten Arbeit -- der exzeptionell in der +Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben ist -- +kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen als _Gesamtheit_ +aufzukommen haben, welche die Volkskraft in Benutzung und Verwaltung +nehmen. Wie in jedem geordneten Betrieb ein Amortisationskonto sein muß, +welches der Abnutzung aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so +verlangt die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes ein +Amortisationskonto für den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen +Arbeitskraft bei der Gütererzeugung -- ein Konto, auf Grund dessen in +der Preisbildung für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie +der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann. + +Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand der Dinge +auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn selbst die +durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche Arbeitskraft der +einzelnen schon mit enthalten sei und daß also Sparen oder +Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die regelmäßigen Wirkungen +des fortschreitenden Kräfteverbrauchs aufzukommen habe. Der Staat selbst +erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an, +indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst +besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten +zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten +Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der +Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche Funktion des Unternehmertums +im Organismus der Volkswirtschaft, die Organisation und Verwaltung der +physischen Arbeitskraft des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch +aufzukommen für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst. + +Als _haftbar_ für die Erfüllung dieser Aufgabe -- und noch einiger +andern, über die ich hier nicht rede -- muß aber der Unternehmergewinn +angesehen werden. Dieser ist zwar überall zu einem gewissen Teil +Äquivalent für die persönliche Tätigkeit des Unternehmers und mag für +viele auch nicht mehr als dieses bedeuten; im großen und ganzen aber +sind in ihm Posten enthalten, die ganz außer jedem möglichen Verhältnis +von Leistung und Gegenleistung stehen und mit persönlicher Tätigkeit und +persönlichem Verdienst der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser +_überschüssige_ Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein +vernünftiges Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung und +seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem allgemeinen +Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte Arbeitstätigkeit +des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen Ausgabeposten +hinaus -- als da sind: Verzinsung des ganzen Betriebsfonds, Amortisation +der dem Verbrauch unterliegenden Betriebsmittel und Lohn für alle +Arbeitstätigkeit, Arbeiter und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile +an diesem Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn« +unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten +Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe dieses +Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen +Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf ihn ist einerseits +die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals angewiesen, die +eine wachsende Bevölkerung und die Steigerung der wirtschaftlichen +Tätigkeit erfordern, anderseits aber ist darauf auch anzuweisen die +Deckung der nicht-anschlagsmäßigen Aufwendungen, zu denen gegenwärtig +u. a. auch der Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der +Wirtschaftstätigkeit noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu +dienen zur Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der +Wirtschaftstätigkeit für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses +ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen +Schwankungen im Haushalt des Volks. + +Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der _überschüssigen_ +Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen Gesamtüberschuß der +Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach wohl hoch überschätzen, weil +sie ziemlich alles dazu rechnet, was außer dem eigentlichen Arbeitslohn +noch tatsächliche Ausgabeposten sind. Er ist aber sicher vorhanden -- +man muß ihn nur nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist +-- nicht bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern +günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als einen +angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern bei den großen +Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große Aktiengesellschaften, +unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr +reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen +Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige +Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit +hinausgehen. Und die Aufgabe aller sozialen Gesetzgebung muß es sein, +allmählich die Wege zu ebenen, auf welchen jener überschüssige +Unternehmergewinn seinen natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus +des Volks dienstbar, für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber +der Gesamtheit der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann. + +In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses +der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon +festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche +Tätigkeit, sondern nur _infolge_ derselben zufällt, bedingungsloses +Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa +durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation +des Eigentums bedeute. Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung +an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen +zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische +Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte -- +nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein +solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen erscheint +dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, um recht tiefe +Griffe hinein zu tun, für ein besonders dankbares Geschäft gilt. -- Ich +wäre der letzte, der die qualifizierte Arbeit, die der Ordnung nach der +Unternehmer zu leisten hat, nicht eines reichlichen Lohnes wert hielte. +Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der +Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die +Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit _anderer_ zufließen können, +unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die +unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein +gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag. Das +Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung aller Grenzen +zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem Anteil an einem +Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches Zeichen von _plutokratischer +Verdunkelung der Rechtsbegriffe_. + +Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, die Deckung für +Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in der Volkswirtschaft in +geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, die Unfallversicherung, den +richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: daß die Gesamtheit der +Unternehmer für solchen Verbrauch ausschließlich aufzukommen habe, und +hat dabei auch hinsichtlich des Maßes der Leistungen einigermaßen +befriedigende Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration +der sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention nach +viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung, +einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere Folgerichtigkeit im +Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte Armenverpflegung -- und +zum Unglück hat sie auch noch den wertvollen Gedanken der +berufsgenossenschaftlichen Organisation der Unternehmer gerade da +preisgegeben, wo er angefangen hätte, eine wirkliche Bedeutung zu +gewinnen. + + * * * * * + +Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen +Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen nach der negativen +Seite hin -- in Hinblick auf die Ansichten, welche die Lösung der +sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei es von unten oder von oben +her, erhoffen. + +Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht man sie in der +Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese Bestrebungen haben sicher +einen sehr hohen -- auch sozialpolitischen -- Wert, insofern sie die +Wege eröffnen und die Formen schaffen für eine kräftige und geordnete +Klassenvertretung der unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch +zugleich -- wie wir jetzt in England sich vollziehen sehen -- den Streit +der einander gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden +Kriegszustand in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber +hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum, +als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen +Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat die Vereinigung +meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten Gebieten eine Bedeutung. +Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist nur +möglich unter Gleichartigen und Gleichberechtigten. Wesentliche +Unterschiede der Funktionen im Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit +der Interessen und die Gleichheit der Rechte auf. Wirklich +genossenschaftliche Vereinigung von so heterogenen Elementen, wie z. B. +in einem größeren Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint +ganz aussichtslos. Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und +jede Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber auf +feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger Kräfte würde in +der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend sein mit +wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit gegenüber besser +organisierten Unternehmungen. Der Landbau dürfte deshalb wohl das +einzige Gebiet sein, auf welchem in größerem Umfang genossenschaftliche +Vereinigung vieler die Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der +Selbständigkeit vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung +gewinnen kann. Die _allgemeinen_ sozialen Übel sind also auf diesem Wege +nicht zu überwinden. -- Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, soweit er auf +anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein guter Rat für solche, +die keinen brauchen. + +Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten +Seite her, von den Unternehmern. -- Allerdings gibt es Leute, welche da +glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit der guten Unternehmer +werden die sozialen Klüfte zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch +Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, -- Gewinnbeteiligung u. dergl. -- +auch sonst unvermittelte soziale Interessengegensätze schließlich in +eitel Harmonie auflösen. Ich will auch darüber meine Meinung kurz sagen +-- schon um mich gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem +Umkreis solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für +sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein und +mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile +verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen Fortschritt +haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln des Wohlwollens genau +dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung der Kunst hat, wenn einer +sein verwittertes Haus anstreichen läßt: es sieht besser aus. Und wer +daran noch zweifelt, den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn +die Wohlfahrtsapostel unter sich sind, sie kein besseres Argument +wissen, sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die +Versicherung: alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« -- die +Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das +Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht +»rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt -- _wirkliche_ +Opfer! -- Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber all +solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale Bedeutung zu +haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten -- besseres Recht! + +Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, als jene +dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen völlig +verkennen, unter welche die Konkurrenz das Tun aller gestellt erhält. In +Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, kann keiner den anderen um mehr +voraus sein wollen als um sehr kleine Schritte -- sonst sorgt schon der +Wettbewerb derer, die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß +er ganz unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich +sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen +hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des einzelnen. +Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der Wüste anzulegen -- +damit in nächster Nacht der Wüstensand etwas zu begraben finde. Die +Oasen in der Wüste bleiben immer Oasen in einer _Wüste_ und müssen den +Wüstencharakter ihrer Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau +tragen. Alle vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet +können daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte +Wirtschaftsfeld allmählich _weniger Wüste_ werde -- und dieses kann nur +die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen. + +Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen des Staates +auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit entgegenzutreten, +wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche Freiheit« der alten +Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches Faustrecht -- +das Recht der Starken, als Klasse, die Schwachen, als Klasse, ungestört +ausbeuten zu dürfen. Und wie alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung, +in der Einschränkung und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der +Individuen ihren Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden +in der Überwindung des _Klassen_faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit +aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen mögen, +keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse nur für +ein einziges Gebiet -- die Propaganda der Ideen. In allem übrigen steht +jede Beschränkung durchaus nur unter der Frage: cui bono? -- für wen und +wem zulieb? und auch der freiheitliebende Mann kann in einer +Beschränkung seines Tuns keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie +alle gleichmäßig zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft. + + * * * * * + +Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher schon +formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes soziales +Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es bedarf aber kaum noch +eines Wortes, um erkennbar zu machen, daß eine solche Forderung in +innerem Zusammenhang mit dem politischen Programm der Partei steht, also +keineswegs Angelegenheiten zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern +Parteien, oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden +könnten. Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der +Gedanke: unseren _ganzen_ Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen +Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen Arbeit, auf das +_bürgerliche_ Niveau des alten selbständigen Handwerks zu erheben, +welches zurzeit nur seine obersten Schichten, in den bestsituierten +Industrien, erreichen -- und so auch unter den veränderten +Wirtschaftsverhältnissen den Träger der physischen Arbeitskraft des +Volkes als dessen gesunden, festen Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann +aber ohne allerlei Wenn und Aber keine andere Partei sich aneignen als +eine solche, deren politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes +Bürgertum, das in allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den +Gütern der Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien +auf der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche +Aufgabe sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des +Staatswesens hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und um +so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen, je größere +unselbständig und abhängig bleiben. Für große und einflußreiche Kreise +des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem die Hörigkeit nicht mehr +zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« das Ideal für die Regelung des +Rechtsverhältnisses zwischen den Selbständigen und den wirtschaftlich +Unselbständigen. + +Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des +vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung zu den +Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein kräftigeres Rückgrat für +ihre politischen Bestrebungen gewinnen. + + + + +Anhang. + + +Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, die E. +ABBE auf Grund einer stenographischen Nachschrift nachträglich selbst +für den Druck ausgearbeitet und auch als Broschüre (Jena, Bernh. +Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht hat, folgte noch ein drittes +Referat über »Volksbildung«. Bei diesem verhinderte er eine Nachschrift +als überflüssig, weil er sich besonders sorgfältig vorbereitet hatte und +daher des Wortlautes für eine spätere Drucklegung durchaus sicher +glaubte. Zu einer solchen ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht +gekommen und damit ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese +wichtige Frage unmöglich gemacht. + +Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. ABBEs »Entwurf zu +einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven und Erläuterungen +zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« wiedergegeben, die +seine Ansicht über Volksbildung in gedrängter Form zum Ausdruck bringen. +Die Wiedergabe dieser Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil +das am Schlusse des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung +abgedruckte Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn ABBE hat +sich den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen die +praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben waren und +auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der Carl +Zeiss-Stiftung verzichtet. + +Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach ABBEs Hinscheiden der von ihm +gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne Kenntnis dieser Vorgänge als +gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen und die Verwirklichung durch +eine von ihnen begründete, aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und +Verehrer zu dotierende »Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde. + +Der Herausgeber. + + +Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung (als Manuskript +gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«: + + +§ 80. + +Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner bestimmter +Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes sub B in § 1 gänzlich +ausgeschlossen sein, außer für den einen Fall, daß es geschieht, um +Söhnen des Arbeiterstandes die Wege zu höherer Ausbildung zu eröffnen -- +aber abseits von jeglicher Wohltätigkeitsidee, allein unter dem +Gesichtspunkt: Talent und geistige Kraft in den unteren Volksschichten, +welche mangels der Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der +größeren Aufgaben im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation +fortgesetzt verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen +Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen, +der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten, +solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen Lebenserfahrung +mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und die kastenartige Scheidung +der Berufsstände in ihren Personen durchbrechen können. + +Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere Mittel zur +Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der Stiftungsverwaltung +besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe nach dem Sinne des +Stifters sich anzunehmen. + + +§ 81. + +Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer Stufe des +unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl als sogenannte gute +Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht ohne das zu sein, +deutliche Anzeichen besonderer geistiger Kraft oder ungewöhnlichen +Talents erkennen lassen, zu höherer Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie +wolle zunächst den Angehörigen solcher ausreichende Mittel anbieten, um +ohne Opfer ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule +erhalten zu können -- möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und +jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer Art; und +sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl Zeiss-Stiftung«, +unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation und mit Belassung +vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegenverpflichtungen, bis zum +Abschluß einer ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung +auf gelehrte oder technische Hochschulen oder sonstige höhere +Lehranstalten entsenden. + +Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei +territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst +weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es dürfen jedoch +ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter mit ihrer Hände Arbeit +ihr Brot zu verdienen hatten -- als industrielle Arbeiter, Kleinbauern, +Kleinhandwerker oder dergl. + + +Aus »Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung (als Manuskript gedruckt)«: + + +Zu §§ 80, 81. + +Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur für +etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner Personen +bemerke ich folgendes: + +Gemäß den -- menschlich auch mir höchst achtenswerten -- Absichten der +bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der Ausbildung Unbemittelter +würde einem solchen bei Gewährung eines Stipendiums oder dergl. immer zu +sagen sein: »_Du verdienst_ wegen deines Verhaltens oder wegen deiner +Fähigkeiten, daß man dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer +Lebensstellung behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte +ihm vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher +werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in welchem du +geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter als die Mehrzahl +deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung von selbst einigen Vorsprung +gewinnen und dann hinsichtlich des späteren Verhältnisses deiner +Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre Befriedigung und des Verhältnisses +deiner Kräfte zu den Aufgaben, die dir zufallen, eines subjektiv +größeren Überschusses dich erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf +meist der Fall sein kann. _Aber_ -- die Rücksicht auf das Gemeinwohl +verlangt, daß man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und +schwierigeren Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht +gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an +über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für sich allein +prästieren kann, usw.« + +Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus +abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt des Arbeitersohnes, +dessen Vater nur mit größtem Widerstreben Wohltaten sich gefallen lassen +mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung soll also auch in diesem Punkt keine +»milde« Stiftung sein. + +Meine Ansicht ist nicht, daß eine Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung in +dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegenüber der Größe der +Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung für das Gemeinwohl +gewinnen könne. Was in diesem Punkt von einer einzelnen Stelle aus +geschehen kann, wird immer »Tropfen auf einen heißen Stein« bleiben. +Eine wirkliche Lösung kann das hier angedeutete soziale Problem erst +dann finden, wenn einmal der Unterrichtsminister eines großen Staates +begriffen hätte, daß es für das Staatsinteresse noch nicht genug ist, +die nötigen vielen Millionen jährlich aufzuwenden, um höhere +Unterrichtsanstalten aller Art auf bestem Fuß zu erhalten, sondern daß +noch einige Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch dafür geregelte +Vorsorge treffen zu können, daß jene Anstalten just von denen benutzt +werden müssen, an deren höherer Ausbildung allein dem Staat selbst etwas +gelegen sein kann. Das würde besagen müssen: planmäßiges Heranziehen der +höher veranlagten Köpfe aus allen Schichten des Volkes, nach Analogie +der allgemeinen Wehrpflicht und der Rekrutierung für die Spezialwaffen +zum Dienst der leitenden Funktionen im öffentlichen und wirtschaftlichen +Leben -- behufs Erhöhung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen +geistigen Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer +Kastenbildung in den Berufsständen. Dazu aber würde gehören, nicht nur +sich hinwegsetzen zu können über den unvermeidlichen Mangel solcher +Maßnahmen, daß dabei wegen der Schwierigkeit richtiger Auslese auch +manches Mittelgut auf öffentliche Kosten zu erziehen wäre, sondern vor +allem, sich nicht fürchten zu müssen vor den mancherlei einschneidenden +Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung des allmählich entstandenen +faktischen Bildungsmonopols der Wohlhabenden nach sich ziehen würde. + +Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde einem von der +Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin Wert und Bedeutung +des ersten guten Beispiels auf einem wichtigen Gebiet des allgemeinen +Volksinteresses verbleiben. + +Fußnoten: + +[Fußnote 2: [Nach der Angabe Bebels in seiner Eröffnungsrede zum Jenaer +Parteitag (1905) fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]] + + + + +II. + +Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen +Werkstätte. + +Gehalten am 12. Dezember 1896[3]. + + +Hochgeehrte Gäste -- liebe Freunde und Mitarbeiter! + +In diesen Wochen sind es 50 Jahre geworden, daß aus allerkleinstem +Anfang das Werk entstanden ist, das unter dem Namen von _Carl Zeiss_ +heute die Tätigkeit einer großen Zahl von Menschen in dauerndem Verein +hält, ein wichtiges Element in der Wirtschaftstätigkeit unserer Stadt +geworden ist und auch für manche Angelegenheiten allgemeineren +Interesses einige Bedeutung gewonnen hat. + +Da der Begründer dieses Werkes nicht mehr lebt, sonach niemand mehr da +ist, der noch in seiner Person das Ende des 50jährigen Zeitabschnittes +mit seinem Anfang verknüpfte und dessen Person so den Mittelpunkt einer +festlichen Erinnerung bilden könnte, haben wir von jeder Art besonderer +Feier abgesehen. Wir wollen den äußeren Markstein auf dem Weg unserer +täglichen Arbeit, den man in dem Ablauf eines halben Jahrhunderts zu +sehen gewohnt ist, lediglich zum Anlaß nehmen, auf diesem Weg einen +Augenblick Halt zu machen und unsere Gedanken zu sammeln in einem +Rückblick auf das hinter uns Liegende, und in dessen Betrachtung neue +Ermunterung zu rüstiger Fortsetzung unserer Arbeit, neues Vertrauen auf +ihre Zukunft suchen. + +Die Geschichte dieser 50 Jahre enthält auch in dem sichtbar gewordenen +Geschehen, in dem Fortgang der äußeren Entwicklung unseres Instituts +wohl manches, was dem Gedächtnis aufbewahrt zu werden verdient -- +manches, was für die Nächststehenden, manches, was auch für weitere +Kreise ein bleibendes Interesse hat, weil es entweder Merkzeichen +gewisser Fortschritte bietet, oder typische Vorgänge der allgemeinen +Wirtschaftsentwicklung oder die Eigenart unseres besonderen +Arbeitsfeldes exemplifiziert. + +Meine Absicht hier geht indes nicht auf alles dieses. Was _davon_ +späterer Erinnerung festzuhalten angemessen erscheint, wird mein Kollege +CZAPSKI demnächst in einer Darstellung der Geschichte unserer Werkstätte +denen, die solches interessiert, zugänglich machen[4]. _Meine_ Aufgabe +hier sehe ich nur darin, zu erzählen von der _inneren_ Geschichte +unserer Anstalt, von den Gedanken und Bestrebungen, die in ihr lebendig +und wirksam gewesen sind -- also von dem, was aus dem sichtbaren Verlauf +des Geschehens noch nicht ohne weiteres zu erkennen -- was vielmehr, um +dessen volles Verständnis zu vermitteln, nur der beibringen kann, der +auch das innere Geschehen durch alle bedeutsamen Phasen seines Verlaufs +persönlich miterlebt hat. + +Man wird nun zum voraus gewärtig sein, daß in einem Gebilde menschlichen +Schaffens, welches durch ein halbes Jahrhundert hin über mehrfachen +Wechsel der Personen hinweg stetig in gleicher Richtung sich +fortentwickelt hat, nicht nur das Resultat von äußeren Einwirkungen und +von Antrieben der Umgebung vorliegen werde -- deren fortwährender +Wechsel in unserer rasch lebenden Zeit doch nur aus blindem Zufall eine +konstante Bahn hätte ergeben können. Man wird also zum voraus vermuten, +daß in solchem Gebilde etwas wirksam gewesen ist, was von innen heraus +den Gang der Entwicklung bestimmt hat -- eine durchgehende +lebenskräftige Idee, vergleichbar dem entwicklungsfähigen Keim, aus +welchem kraft innerer Anlage der Baum allmählich herauswächst, in seinem +Wachstum nicht bestimmt, höchstens nur beeinflußt durch die Einwirkungen +der äußeren Umgebung, fördernde und hemmende Umstände. + +Was nun ist in unserem Fall der lebenskräftige Keim, aus dessen +inhaltsreicher Anlage dieser große Baum entstanden ist |in dessen +Schatten jetzt zahlreiche fleißige Menschen Obdach gefunden haben|? Was +ist der treibende Gedanke, der die Entwicklung dieses Unternehmens +geleitet hat? + +Es entspricht ganz der Stimmung, in der wir heute uns hier vereinigt +haben -- der Stimmung pietätvoller Erinnerung an den Mann, der vor 50 +Jahren zu allem, was jetzt uns vor Augen steht, den Grund gelegt hat -- +daß die Antwort auf diese Frage sofort die Bedeutung des persönlichen +Wirkens von _Carl Zeiss_, der von ihm getragenen Ideen aufdeckt -- und +so ihn gleich in den Mittelpunkt unserer Betrachtung rückt. + +Schon vor acht Jahren, als wir den Begründer unserer Werkstätte zu Grabe +geleiteten, habe ich an seinem Sarg in kurzen Worten ausgesprochen[5], +daß in ihm ein Mann geschieden sei, in dessen Wirken ein neuer +eigenartiger Gedanke Anfang und Vollendung gefunden hat; und bei einem +späteren Anlaß[6] wurde im Sinne dessen als sein bleibendes Verdienst +hingestellt: das geordnete Zusammenwirken von Wissenschaft und +technischer Kunst auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt +zu haben. + +Der heutige Tag gibt nunmehr die Gelegenheit, dieses zu erläutern, näher +zu bestimmen und auch öffentlich zu rechtfertigen. + +Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst ist in der Optik +allerdings eine sehr alte Sache. Denn auf ihrem Gebiet hat die +praktische Arbeit schon viel früher wie auf fast allen anderen Gebieten +der Technik in direkter Wechselwirkung mit wissenschaftlichen Ideen und +unter deutlicher Leitung solcher gestanden. Die nahe Beziehung aller +Leistungen der praktischen Optik auf große wissenschaftliche Interessen +-- zu allererst der Astronomie -- brachte dieses von selbst mit sich. +Das Interesse an der Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge hat fast +alle hervorragenden Förderer der Naturerkenntnis auch zu Förderern der +Künste gemacht, die auf Herstellung der Beobachtungswerkzeuge und deren +Vervollkommnung ausgehen. Man braucht nur KEPLER und NEWTON zu nennen, +um markiert zu sehen, wie jeder Fortschritt in der wissenschaftlichen +Erkenntnis der Eigenschaften und Wirkungen des Lichts immer unmittelbar +die Betätigung praktischer Kunst zur Verwertung solchen Fortschrittes +neu angeregt hat. So sind seit fast drei Jahrhunderten alle neuen +Zielpunkte dieser Betätigung bewußterweise aus der wissenschaftlichen +Lehre der Optik abgeleitet worden, die Mittel und Wege zur Betätigung an +der Hand der Doktrin gefunden worden. + +Hierbei war aber der praktischen Arbeit des ausübenden Optikers immer +noch ein sehr weites Feld verblieben. Die Doktrin wies nur die typischen +Formen der Elemente der Konstruktionen nach, die bekannte Linsengestalt +der durch kugelförmige Flächen begrenzten Glasstücke, und gab die +allgemeinen Direktiven für ihre richtige Kombination für die +verschiedenen Zwecke, wie z. B. die Regel für das Zusammenfügen von zwei +solchen Glasstücken aus verschiedenem Material behufs achromatischer +Lichtsammlung u. dgl. Sache der persönlichen Erfahrung des geschickten +Praktikers, seiner Übung in der Beurteilung des erzielten Effekts, +seiner Findigkeit in der vorteilhaften Kombination und Abänderung der +Elemente, blieb es dabei, die jeweils beabsichtigte Wirkung +_befriedigend_ herauszubringen, also ein _gutes_ Fernrohr oder ein +_gutes_ Mikroskop nach dem jeweiligen Maßstab der Anforderungen +herzustellen; und auch der allmähliche Fortschritt in der Höhe der +Leistungen war nur zum geringeren Teil bedingt durch die Verbesserung +der technischen Ausführung, in viel höherem Grad durch das Auffinden von +vorteilhafteren, besseren Effekt herbeiführenden Kombinationen von +Linsen. Je höher die Anforderungen an die Leistung der optischen +Instrumente wurden, zu je komplizierteren Zusammensetzungstypen man sich +dadurch gedrängt sah, desto größere Bedeutung gewann die persönliche +Geschicklichkeit und praktische Begabung des ausübenden Optikers. + +Beim Mikroskop hat schon in den ersten Dezennien dieses Jahrhunderts die +sich ausbreitende Anwendung des Instruments in der Erforschung der +organischen Welt und der hierbei rasch steigende Anspruch an hohe +Vergrößerung und vollkommene Bildschärfe, zu allmählich immer +verwickelteren Linsenkombinationen geführt, für deren Aufbau den +Optikern zwar auch neue Direktiven von theoretischen Gesichtspunkten aus +gegeben worden waren, deren erfolgreiche Ausführung an Hand dieser +Direktiven aber immer höher werdende Anforderungen an die Kunst stellte. +|Namentlich der neue Zusammensetzungstypus, den AMICI auffand -- man +weiß nicht genau, in welcher Art des Ineinandergreifens von +theoretischer Betrachtung und praktischer Erfahrung -- der auf die +Immersionslinsen hinleitete, hat um die Mitte des Jahrhunderts den +Aufbau des Mikroskopobjektivs zu einer Kunst entwickelt, die in ihren +besten Vertretern, wie z. B. HARTNACK und einigen anderen, die +Betätigung einer ganz eigenartigen Form intuitiven Schaffens zeigt, weil +sie Leistungen zustande brachte, von denen damals niemand sich +Rechenschaft geben konnte -- am wenigsten die ausübenden Personen +selbst.| + +_Carl Zeiss_ ist, als er, von SCHLEIDEN angespornt, bald nach seiner +Niederlassung in Jena der Mikroskop-Optik sich zuwandte, gleichfalls den +eben charakterisierten Weg gegangen, und hat zunächst auf diesem, +schlecht und recht wie andere vor ihm und andere neben ihm, vorwärts zu +kommen gesucht unter Anlehnung an die Vorbilder, die sich ihm in den +Leistungen der älteren Meister boten. Kein Geringerer als SCHLEIDEN hat +ihm auch bezeugt, daß er nach kurzer Zeit zu sehr bemerkenswerten +Erfolgen gelangt ist. Zeiss selbst aber ist, wie er später erzählte, +hinsichtlich dieser Erfolge schon sehr früh recht skeptisch gewesen. Er +merkte, daß er, als Autodidakt an dieses Arbeitsfeld herangekommen, also +ohne Anteil an der Summe von traditioneller Erfahrung, die auf ihm +gewonnen war, den anderen gegenüber, die schon [durch] Jahrzehnte hin +jene eigenartige Kunst geübt hatten, sehr im Nachteil sei, und als +Autodidakt auch frei von allzu großer Verehrung für das traditionell +Gegebene fand er bald, daß diese ganze Art des Arbeitens im letzten +Grund für die Optik eigentlich höchst irrationell sei. Er sagte sich: da +alle Wirkungen, die eine Linsenkombination begleiten, auf Gesetzen +beruhen, die durch die wissenschaftliche Optik genau festgestellt, in +allen Einzelheiten mathematisch bestimmbar sind, und da auch alle +maßgebenden Eigenschaften des wirksamen Stoffes, des Glases, auf das +strengste meßbar sind -- so muß es für den Aufbau der Linsensysteme +jeder Art noch einen ganz anderen Weg geben, um eine verlangte Wirkung +mit Sicherheit des Erfolgs herbeizuführen. Es muß auf diesem Gebiet noch +eine ganz andere Art des Zusammenwirkens von wissenschaftlicher Lehre +und technischer Kunst möglich sein, als bisher bestanden hat; es muß +möglich sein, nicht nur die allgemeine Direktive für die zweckmäßige +Zusammensetzung der Elemente aus der Theorie zu entnehmen, sondern die +richtige Zusammensetzung selbst bis in ihre letzten Einzelheiten für +jede verlangte Wirkung. Wie der Architekt ein Bauwerk, bevor eine Hand +zur Ausführung sich rührt, schon im Geiste vollendet hat, nur unter +Beihilfe von Zeichenstift und Feder zur Fixierung seiner Idee, so muß +auch, dachte sich Zeiss, das komplizierte Gebilde von Glas und Metall, +wie das Mikroskop es erfordert, sich aufbauen lassen rein +verstandesmäßig, in allen Elementen bis ins letzte vorausbestimmt in +rein _geistiger_ Arbeit, durch theoretische Ermittlung der Wirkung aller +Teile, bevor diese Teile noch körperlich ausgeführt sind. Der +arbeitenden Hand dürfe dabei keine andere Funktion mehr verbleiben, als +die genaue Verwirklichung der durch die Rechnung bestimmten Formen und +Abmessungen aller Konstruktionselemente und der praktischen Erfahrung +keine andere Aufgabe, als die Beherrschung der Methoden und Hilfsmittel, +die für letzteres, die körperliche Verwirklichung, geeignet sind. -- +Also: eine andere Grenzregulierung zwischen der Arbeit des Verstandes +und der Arbeit der Hand, zwischen wissenschaftlicher Theorie und +praktischer Kunst, grundsätzlich verschieden von der früheren Abgrenzung +der Funktionen beider. Das nun ist die Idee, die _Carl Zeiss_ in die +Mikroskop-Optik eingeführt und über alle Hindernisse hinweg zur +Verwirklichung gebracht hat: die Idee eines streng _rationalen_ Aufbaues +der optischen Konstruktionen für das Mikroskop; das ist der Keim, aus +dem alle inneren Fortschritte und alle äußeren Erfolge, die sein Wirken +gebracht hat, hervorgegangen sind. Das soll es besagen, wenn als das +Verdienst von _Carl Zeiss_ hingestellt wurde: das geordnete (nämlich das +_neu_geordnete) Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst +auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben. + +Die hier bezeichnete und auf unserem Arbeitsfeld für _neu_ erklärte Art +der Verbindung von Wissenschaft und Technik ist uns durch ihre längst +offenkundige Herrschaft auf vielen anderen Gebieten der Technik -- wie +im Maschinenbau, dem Ingenieurwesen und anderen -- jetzt schon so +geläufig, daß sie fast als etwas Selbstverständliches erscheint und man +sich leicht wundern könnte, die Einführung dieser Idee in unserem Gebiet +überhaupt als etwas Bemerkenswertes und Bedeutsames hingestellt zu +sehen. Könnte doch jetzt nur noch ein Stümper eine Dampfmaschine +wirklich zu bauen beginnen, ohne daß er vorher ganz genau wüßte, wieviel +Pferdekräfte sie entwickelt, wenn man sie, genau nach seinen +Vorschriften ausgeführt, zum erstenmal in Gang setzen wird; und wird +doch längst keine eiserne Brücke mehr gebaut, ohne daß der Erbauer, noch +ehe das Erz zu ihren Rippen aus der Erde geholt, schon genau angeben +kann, wieviel Zentimeter sie sich durchbiegen wird, wenn sie nach drei +oder vier Jahren fertig dasteht und der erste Eisenbahnzug sie befährt. +So ist es aber auch auf diesen Gebieten nicht immer gewesen, und so auch +nicht in der Optik. |Eine alte Sache ist die vorher geschilderte Art des +Eingreifens der wissenschaftlichen Theorie in die Technik nur auf den +Gebieten der Technik, deren Erzeugnisse auf Bewegungseffekte, also +phoronomische, geometrisch bestimmbare Wirkungen ausgehen -- wie bei der +Mechanik im engeren Sinne. Die Idee, auch Gebilde, durch die nicht +körperliche Formen an sich, oder Bewegungsformen als Effekt bezweckt +werden, bei welchen vielmehr bestimmte körperliche Formen an bestimmten +Stoffen eine zum voraus bestimmte physische Wirkung hervorbringen sollen +-- die Idee, auch solche Gebilde auf die gedachte streng rationale Art +zu gewinnen, ist auf allen Gebieten der Technik sehr neu -- weil die +Möglichkeit solchen Verfahrens mehrere sehr schwer zu erfüllende +Postulate einschließt.| Und wenn es nicht immer so gewesen ist, so +bezeugt nun gerade die Ausbreitung und die Macht, die jener Gedanke des +rationalen Aufbaues körperlicher Gebilde behufs Erzielens bestimmter +physischer Effekte jetzt gewonnen hat das Verdienst derer, welche die +Pfadfinder dieses Gedankens gewesen sind. Und zu diesen Pfadfindern +gehört auch _Carl Zeiss_. + +Zum erstenmal auf irgend einem Feld der Technik überhaupt rein +durchgeführt ist jene Idee, glaube ich, erst im Anfang dieses +Jahrhunderts durch JOSEPH FRAUNHOFER, und zwar ist es zum erstenmal +geschehen gerade auf dem Feld der praktischen Optik -- und an einem +Objekt, das der nächste Verwandte des Mikroskops ist -- dem +astronomischen Fernrohr. Denn die ersten Gebilde der bezeichneten +Kategorie, die streng auf diesem Weg zustande gekommen sind, also die +frühesten Zeugen der Betätigung jener Idee auf dem Gebiet praktischen +Schaffens, sind die Objektive zu Fernröhren, die im Beginn der 20er +Jahre FRAUNHOFER von München aus den Astronomen in die Hand geben +konnte. Man darf also wohl die rationale Methode der Konstruktion +technischer Erzeugnisse zu physischen Effekten im allgemeinsten Sinne +die FRAUNHOFERsche Methode nennen. + +Das Verdienst von Zeiss erleidet aber keine Einschränkung durch den +Umstand, daß der gleiche Gedanke gerade auf dem Gebiet der Optik, und an +einem dem Mikroskop so nahe verwandten Ding, wie das Fernrohr ist, schon +40 Jahre vorher mit Erfolg betätigt worden ist. Denn die genauere +Würdigung aller sachlichen Momente führt zu der Einsicht, daß diese +frühere Betätigung durch FRAUNHOFER zwar wohl einen Wink für die +Anwendung der gleichen Grundidee auch dem Mikroskop gegenüber gegeben +hat, aber kein irgendwie leitendes Vorbild für die Verwirklichung hat +bieten können -- trotz der Gleichheit des Arbeitsfeldes und trotz der +scheinbaren inneren Verwandtschaft der Aufgaben. Dieser auf den ersten +Blick befremdliche Schluß beruht auf einem erst viel später[7] erkannten +Gegensatz der beiden Grundprobleme der praktischen Optik, des +Fernrohr-Problems und des Mikroskop-Problems, im Theoretischen sowohl +wie in wesentlichen praktischen Bedingungen -- einem Gegensatz, der es +mit sich bringt, daß die Aufgabe der rationalen Darstellung, auch +nachdem sie für das Fernrohr gelöst war, für das Mikroskop doch einen +neuen, selbständigen Ansatz nehmen mußte, keine Übertragung des +Verfahrens zuließ[8]. + +Da ich auf die Rechtfertigung dessen in meinem Vortrag nicht näher +eingehen darf, begnüge ich mich zur Erhärtung des Gesagten mit dem +Hinweis auf eine äußere Tatsache, aus der hervorgeht, wie weit der +Gedanke von _Carl Zeiss_ dem Bewußtsein gerade seiner Fachgenossen fern +gelegen hat -- nicht nur zur Zeit als jener ihm nachzugehen begann, +sondern noch viel später. Denn noch vor etwa 15 Jahren, also zu einer +Zeit, als längst alle Dampfmaschinen und alle Eisenbahnbrücken nach +FRAUNHOFERscher Art gebaut wurden, konnte behauptet werden: die +Mikroskope könnten auf diese Art _nicht_ gebaut werden, und ein +angesehener und unterrichteter Schriftsteller der Mikroskopie, der einem +der besten Optiker der alten empirischen Schule persönlich nahe stand +und daher das Arbeitsfeld kannte, konnte daraufhin die Richtigkeit der +Angabe: daß sie hier in Jena seit 10 Jahren so gebaut würden, auch +öffentlich in Zweifel ziehen. Auch ist es noch gar nicht so lange her, +daß in den Augen vieler beim Mikroskop der Anspruch auf eine höhere +Wertschätzung seitens der Vertreter der alten empirischen Schule noch +mit der Erklärung begründet werden konnte: von ihnen werde es _nicht_ +wie in Jena gebaut. Erst seit etwa 10 Jahren ist die umgekehrte +Versicherung: es werde _genau wie_ in Jena gebaut, allgemein die Stütze +für den Anspruch auf die höhere Schätzung geworden -- wiederum Beweis +dafür, daß die Idee des neuen Arbeitsplanes und die Möglichkeit ihrer +Würdigung außerhalb des Gesichtskreises der Zeitgenossen lag. + +Die Geschichte unserer Werkstätte ist nun hinsichtlich des ersten +30jährigen Abschnittes grundlegender Tätigkeit und zum Teil noch über +diese Zeit hinaus nichts anderes als die Geschichte der Bestrebungen, in +welchen jener Gedanke einer neuen, anders geregelten Art des +Ineinandergreifens von Wissenschaft und Technik an den Aufgaben der +Mikroskop-Optik sich betätigt und allmählich verwirklicht hat. -- Die +vorher zur Sprache gebrachten Umstände aber: einerseits die historische +Priorität FRAUNHOFERs hinsichtlich der erstmaligen Einführung dieses +Gedankens in die Optik überhaupt, anderseits die eben betonte innere und +äußere Selbständigkeit seines nochmaligen Auftretens gegenüber einer +anderen Aufgabe des gemeinsamen Arbeitsfeldes -- diese Umstände bringen +es mit sich, daß in meiner weiteren Betrachtung das hiesige Geschehen +überall in Vergleich treten muß mit der Tätigkeit FRAUNHOFERs. Ich muß +so das Wirken meines verstorbenen Freundes heranrücken an die +phänomenale Figur, die auf dem gleichen Arbeitsfeld aus einem armen +Münchener Spiegelschleifer im Anfang dieses Jahrhunderts herausgewachsen +ist. In der Nähe dieser Figur muß allerdings manches kleiner sich +ausnehmen, was, in der gewöhnlichen Umgebung gesehen, mit weniger +abnormem Maßstab gemessen, größer erscheinen würde. Es gibt aber gar +keinen anderen Standpunkt für eine richtige Würdigung der Lebensarbeit +von _Carl Zeiss_, als ohne Scheu vor diesem Maßstab ihre Erfolge in +Parallele zu setzen zu dem Wirken des größeren Vorgängers -- obwohl, +nachdem die geschichtliche Nachforschung auch auf die Einzelheiten +dieses Wirkens Licht geworfen, jetzt an manchen Punkten mit bezug auf +ihn zu sagen ist: mutato nomine fabula de te narratur -- unter anderem +Namen die Geschichte von Dir erzählt! + +Es handelt sich nämlich hier um einen Parallelismus in den Dingen +selbst, durchaus vergleichbar einer Erscheinung, die in der lebenden +Natur öfters uns entgegentritt. Wie etwa das Wirbeltierauge in ganz +verschiednen Tierreichen, ohne genealogischen Zusammenhang der +Entwicklung, sich wiederholt, und, irgendwo entstanden, immer wieder die +gleichen typischen Formen durchläuft, nur in Nebensächlichem modifiziert +durch die Verschiedenheit der äußeren Bedingungen -- so hat in unserem +Interessenkreis die vorhin dargelegte Idee des verstandesmäßigen +Aufbaues künstlicher Gebilde an zwei getrennten Stellen unabhängig +eingesetzt, nur übereinstimmend in der Zweckbeziehung auf die Wirkungen +des Lichts, und hat einen ganz parallelen Gang der Entwicklung +durchlaufen, in den Abweichungen nur die Verschiedenheit des +Ausgangspunktes und der die Entwicklung begleitenden Nebenumstände +bekundend. + +Es hat nämlich die konsequente Verfolgung der zuvor charakterisierten +Idee in ihren beiden getrennten Gängen nicht nur im allgemeinen zu +gleichartigem Endergebnis geführt -- zu einem bedeutenden und dauernden +Fortschritt in der Leistungsfähigkeit und Vollkommenheit der Erzeugnisse +-- dort des Fernrohrs, hier des Mikroskops -- sondern der Weg des +Gelingens zeigt auch hier dieselben charakteristischen drei Etappen +wieder, durch die er bei FRAUNHOFER hindurchgegangen ist: als ersten +Schritt die Reform der Technik der praktischen Optik, die +Vervollkommnung der Methoden technischer Arbeit, als zweiten die +Vertiefung und Ergänzung der theoretischen Grundlagen, welche die +Behandlung der Aufgabe brauchte, und als letzten die Reform der +praktischen Grundlagen, der Bedingungen für die Beschaffung des +Urmaterials, des optischen Glases. Die Wiederholung dieser drei Stufen +des Fortgangs in gleicher Reihenfolge ist aber durchaus nicht auch im +Sachlichen eine Wiederholung dessen, was FRAUNHOFER im Verfolg seiner +besonderen Aufgabe schon getan hat -- so daß etwa, nachdem inzwischen +die Tätigkeit FRAUNHOFERs im ersten Viertel des Jahrhunderts genauer +bekannt geworden, jetzt zu sagen wäre: wie schade, daß dasselbe zweimal +hat getan werden müssen! Ganz im Gegenteil, die Wiederholung desselben +Entwicklungsganges von einem ganz anderen Ausgangspunkt aus -- nämlich +vom Mikroskop-Problem -- führte in allen wesentlichen Punkten zu +wichtigen und unentbehrlichen Ergänzungen der FRAUNHOFERschen Arbeit in +denjenigen sachlichen Momenten, die von seinem Ausgangspunkt aus nicht +in den Gesichtskreis der Aufgabe eintreten konnten -- so daß man +vielmehr sagen muß: das nochmalige Einsetzen desselben Grundgedankens an +einer anderen Sonderaufgabe der Optik und das nochmalige selbständige +Durchlaufen aller seiner Konsequenzen von dem neuen Ausgangspunkt aus +ist direkt notwendig gewesen, um diesem Grundgedanken eine vollständige, +das ganze Feld der praktischen Optik beherrschende Entwicklung zu +ermöglichen. Und das verleiht nun dem Wirken von _Carl Zeiss neben_ +FRAUNHOFER eine selbständige Bedeutung. + +Ich kann hier nicht auf die einzelnen Etappen des gemeinsamen +Entwicklungsganges eingehen, kann also auch nicht dartun, warum die +vorher bezeichneten drei Fortschritte notwendige Postulate der +Verwirklichung der Idee sind, warum vermöge des gegensätzlichen +Charakters des Grundproblems in Hinsicht auf das Mikroskop andere, neu +zu lösende Aufgaben vorlagen. Alles das muß ich der Vervollständigung +dieses Vortrages bei seiner Drucklegung vorbehalten[9]. + +Nur zwei Punkte, die das einzelne betreffen, darf ich auch hier nicht +ganz übergehen, weil in ihnen einzelnes eine besondere Bedeutung +gewinnt. + +Die _Vervollkommnung der Technik_ optischer Arbeit gegenüber dem, was +dem alten empirischen Verfahren genügen konnte, ist die allererste +Voraussetzung für die Verwirklichung der rationalen Methode. Deshalb ist +es für den Erfolg ganz wesentlich, daß _Zeiss_ gleich von Anfang an ein +ganz klares Bewußtsein dessen hatte und gleich von Anfang an alles +darauf anlegte, in seiner kleinen Werkstatt eine sehr exakte Technik +einzubürgern, die unsichere Geschicklichkeit der Hand überall unter die +Kontrolle strenger Prüfungsmethoden zu stellen. + +Auf dem Weg dieser Bestrebungen ist nun auch genau das Verfahren, +welches für FRAUNHOFER, wie man jetzt weiß, eine wichtige Grundlage des +Erfolges wurde, selbständig hier wieder erfunden worden, unter +Umständen, die jeden Zusammenhang seines hiesigen Auftretens mit seiner +ersten Entdeckung in München sicher ausschließen. Es ist dies die +sinnreiche Methode zur Prüfung der Formen sphärischer und ebener Flächen +mit Hilfe der sogenannten Farben dünner Plättchen, der Erscheinung, die +uns ungesucht im bunten Farbenspiel der Seifenblasen entgegentritt. +Diese Methode, nach welcher die Lichtwellen selbst den Maßstab zur +Messung der allerkleinsten Form- und Größenunterschiede darbieten +müssen, ist seit Beginn der sechziger Jahre auch hier der wichtigste +Hebel gesteigerter technischer Leistungen geworden und das ABC-Buch der +damals in hiesiger Werkstätte entstandenen neuen Schule exakter +optischer Technik. + +_Zeiss_ hat indes diese technischen Fortschritte, wenn sie auch überall +direkt unter der Leitung seiner Idee standen, doch nicht persönlich +vollziehen können. Schon über die Jahre hinaus, in denen Auge und Hand +noch schwierig zu erlernende Fertigkeiten sich aneignen können, und +auch durch viele andere Ansprüche in seiner Zeit viel zu sehr beschränkt +für mühsame technische Studien war er darauf angewiesen, für diesen Teil +seiner Aufgabe von Anfang an die Geschicklichkeit, praktische Umsicht +und Findigkeit eines anderen zu benutzen, den er zum Gehilfen seiner +Arbeit frühzeitig gewonnen hatte. Er auch ist der Nacherfinder der eben +erwähnten wichtigen Methode. Wir freuen uns alle, ihn heute noch unter +uns zu haben, unseren treuen alten AUGUST LÖBER, den Begründer unserer +Schule subtiler Technik, den Senior unserer ganzen Genossenschaft und +den Lehrmeister, unmittelbar oder mittelbar, aller unserer tüchtigen +Optiker. Für das Vorwärtskommen von _Zeiss_ ist es von nicht geringer +Bedeutung gewesen, daß gleich der erste, den er in der Verfolgung seiner +Pläne als Mitarbeiter heranziehen konnte, so entgegenkommendes +Verständnis für die eigenartigen Aufgaben, so hoch entwickelten Sinn für +Präzision und Exaktheit, und so volle Hingabe seiner ganzen Person ihm +entgegenbrachte. Solange also des Werkes von _Carl Zeiss_ gedacht wird, +in unserem Kreis und außerhalb desselben, wird auch das Andenken an +seinen treuen frühesten Mitarbeiter lebendig bleiben, der am Gelingen +des Ganzen so wichtigen Anteil hat -- in dessen anspruchslosem Wirken +ein FRAUNHOFERscher Gedanke neu erwacht ist[10]. + +Als zweites erwähne ich noch die Einwirkung, die auch hier, wie 50 Jahre +früher bei FRAUNHOFER, der Grundgedanke von _Zeiss_ auf die Reform der +_Darstellung des optischen Glases_ geübt hat, weil die Art, wie dieses +hier geschehen, ein lehrreiches Beispiel bietet für die Macht, mit der +die innere Folgerichtigkeit alles Geschehens überall sich Geltung +schafft, wenn nur die Menschen ihren Faden nicht gewaltsam zerreißen. +_Zeiss_ ist sehr frühzeitig zum Bewußtsein gekommen, daß die Konsequenz +seines ursprünglichen Programms auch die Notwendigkeit des Eingreifens +in die Darstellung des optischen Glases einschließen konnte, wenn jenes +Programm nicht auf halbem Wege Halt machen solle. Er hat aber -- und +nicht nur er -- an diesen Gedanken lange Zeit mit innerem Widerstreben, +um nicht zu sagen mit Abscheu, gedacht -- sehr begreiflich, angesichts +der ganz unabsehbaren Schwierigkeiten, die dem Eintreten in ein völlig +fremdes Gebiet der Technik entgegenzustehen schienen. Das alles aber hat +nicht hindern können, daß jener Gedanke, wenn auch lange ganz unbewußt, +immer stärker die Behandlung der vorliegenden Aufgaben beeinflußte und +leitete. Jahrelang haben wir neben wirklicher Optik sozusagen noch +Phantasieoptik betrieben, Konstruktionen in Erwägung gezogen mit +hypothetischem Glas, das gar nicht existierte, indem wir die +Fortschritte diskutierten, die möglich werden würden, wenn einmal die +Erzeuger des Rohmaterials dahin zu bringen sein sollten, für +fortgeschrittene Aufgaben der Optik sich zu interessieren -- was sie +aber nicht taten. Und diese fast widerwillige Beschäftigung mit der +Frage, die Verfolgung von Konjekturen, die man damals kaum ernst nahm, +hat unbewußt nachherigem Fortschritt auch in dieser Richtung ebenso +wirksam vorgearbeitet, wie es eine bewußte planmäßige Behandlung kaum +besser hätte tun können. Denn auch in diesem allerdings absonderlichen +Verfahren bestimmten sich schon alle Ziele und markierten sich schon +alle Richtungen für eine zukünftige Reform der Glastechnik auf +wissenschaftlicher Grundlage. Dem späteren wirklichen Anfang war damit +jedes Herumtasten nach Ziel und Richtung erspart. Für den ideenreichen +und tatkräftigen Mann, den zu Anfang der 80er Jahre die dunkle Ahnung +seines eigentlichen Berufs in unseren Kreis geführt hat, bedurfte es +jetzt nur ganz kurzer Zeit, um nicht allein alles, was durch den frühen +Tod FRAUNHOFERs verloren gegangen war, zu erneuern, sondern an Hand der +allgemeineren Aufgabenstellung, die der Ausgang vom Mikroskop-Problem +einschloß, in wichtigen Punkten über die Ziele FRAUNHOFERs +hinauszugelangen -- so daß schon im Frühjahr 1887, als wir auch in +unserem Kreis das Andenken FRAUNHOFERs feierten, gesagt werden +durfte[11]: die Wiedererneuerung seiner verloren gegangenen Kunst und +ihre Fortentwicklung in seinem Geist sei der unverwelkliche Lorbeer, den +zu seinem 100jährigen Geburtstag unser Jena an seinem Grabe +niederzulegen habe. + +Unser Freund _Otto Schott_ aber wird gewiß keine Verdunklung seines +persönlichen Verdienstes darin erblicken, wenn ich ausspreche: daß sein +erfolgreiches Eingreifen, welches anerkanntermaßen allen Aufgaben der +praktischen Optik neue Bahnen eröffnet hat, diesen Erfolg nicht gehabt +haben würde, wenn seine Arbeit nicht unmittelbar sich hätte anschließen +können an die fast 20jährige Vorarbeit, die aus dem Ideenkreis der +Optischen Werkstätte ihm entgegenkam. Hat er doch die praktische +Konsequenz dieses Gedankens rückhaltlos schon selbst gezogen darin, daß +er unter freiwilligem Verzicht auf die natürlichen Vorrechte, die ihm +aus der vollen Selbständigkeit seiner Arbeit im Chemischen und +Technischen zustanden, auch sein Unternehmen in dauernden Zusammenhang +mit der Carl Zeiss-Stiftung setzte[12]. + +Nachdem ich so den leitenden Gedanken in dem Wirken von _Carl Zeiss_ +nach seinen inneren Momenten betrachtet habe, muß ich auch noch einige +Worte sagen über die besondere Art, wie seine Entwicklung durch die +äußeren Umstände beeinflußt worden ist. + +_Carl Zeiss_ hat nicht, wie seinerzeit FRAUNHOFERs fast übermenschliche +Kraft vermochte, alles selbst leisten können, was für die erfolgreiche +Verwirklichung seiner ersten Idee, für die volle Entwicklung ihres +inhaltreichen Keimes zu leisten war. Weil seinem persönlichen Können +engere Grenzen gesteckt waren, ist er in viel höherem Grad als +FRAUNHOFER auf die Mitarbeit anderer angewiesen und in seinem Erfolg von +dieser abhängig geblieben. Der Schätzung seines persönlichen Verdienstes +tut dieses keinen Eintrag. Die Schranken der eigenen Kraft kühl ermessen +können, aus der Erkenntnis solcher Schranken aber nicht Entmutigung zu +schöpfen, sondern den Antrieb zum fortgesetzten Suchen nach der +richtigen Ergänzung ist auch ein Verdienst; nicht viele bringen es +fertig. Hat nun auch die Notwendigkeit solcher Ergänzung seinen Erfolg +in höherem Grad, als es sonst der Fall sein würde, von der Gunst äußerer +Umstände abhängig gemacht -- solcher Umstände nämlich, von denen das +Gewinnen geeigneter Mitarbeiter abhängig war -- so darf man doch nicht +sagen, daß sein Erfolg Sache des Glücks gewesen sei: er hat diese ihm +unentbehrlichen Mitarbeiter gefunden, weil er sie _gesucht_ hat -- und +unentwegt weiter gesucht hat noch in denjenigen Angelegenheiten, +hinsichtlich derer mehrfacher Mißerfolg andere vielleicht von neuen +Versuchen abgeschreckt haben würde. Soweit man in seinem Fall von Glück +reden darf, ist es also nur die Art von Glück, die der Spruch meint: der +Mensch ist seines Glückes Schmied. + +Ein Moment aber bleibt doch übrig, auf welches dieses Wort nicht +Anwendung finden kann: der räumliche und persönliche Zusammenhang seiner +Wirksamkeit mit unserer Universität -- die geistige Atmosphäre, in die +er durch seine Niederlassung gerade in Jena gekommen ist, und gerade in +einer Zeit, da aus dieser Atmosphäre neue aufstrebende Gedanken sich +erhoben. Wie ich vorher schon andeutete, hat JACOB SCHLEIDEN ihn zuerst +auf die Optik überhaupt gelenkt und auf die besonderen Aufgaben, die das +Mikroskop darbot. SCHLEIDEN hat seine Arbeit fortgesetzt mit wärmstem +Interesse begleitet, ihr immer neue Anregung und wichtige Förderung +zuteil werden lassen. Noch in späten Jahren hat _Zeiss_ mit Stolz +erzählt, wie der geistreiche Naturforscher stundenlang in seiner kleinen +Werkstatt gestanden, seine oder seiner Gehilfen Arbeit aufmerksam +verfolgend; und mit dem Gefühl warmen Dankes hat _Zeiss_ jederzeit +ausgesprochen, daß sein Emporkommen ganz wesentlich bedingt gewesen ist +durch den Rückhalt, den die Anerkennung und die Empfehlung SCHLEIDENS +ihm, dem unbekannten Anfänger, damals geboten hat. Man würde aber sicher +fehlgehen, wenn man etwa in dem Interesse SCHLEIDENs nur, oder +wesentlich nur, den Ausdruck menschlicher Teilnahme für den tüchtigen +und strebsamen Mann erblicken wollte, als welchen SCHLEIDEN _Zeiss_ wohl +alsbald erkannt hat. Dem widerspräche schon die Tatsache, daß _Zeiss_ +damals noch Neuling war im Gebiet der praktischen Optik, technische +Vorbereitung nur für Arbeiten anderer Art besaß -- und aus bloßem +Wohlwollen treibt man nicht leicht jemand an, etwas ganz Neues zu +beginnen mit völlig problematischer Aussicht des Erfolges. So muß also +das Verhältnis beider Männer zu einander wohl etwas anders gedacht +werden, denn als rein menschliche Anteilnahme des berühmten Mannes an +dem Fortkommen eines strebsamen Anfängers. Der Mitbegründer der +Zellenlehre greift in den Lebensgang von _Zeiss_ vielmehr deutlich ein +als der Vertreter der neuen Richtung wissenschaftlicher Interessen, die +um die Mitte des Jahrhunderts das Studium der lebenden Natur auf neue +Ziele und in neue Wege lenkte, zu ihrer Betätigung aber Hilfsmittel +verfeinerter Beobachtungskunst unentbehrlich fand und neue Kräfte für +die Vervollkommnung solcher Hilfsmittel in ihren Dienst zu ziehen suchen +mußte. In SCHLEIDEN und dessen Schülern hat die neue Richtung der +Biologie, die in den folgenden Jahrzehnten dem Mikroskop eine immer +wachsende Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit des Jahrhunderts +zugewiesen hat, gerade hier in Jena einen besonders kräftigen Anfang +genommen. Und das beleuchtet nun die tiefere Wechselbeziehung, die +zwischen dem geistigen Leben unserer Hochschule und der praktischen +Arbeit von _Carl Zeiss_ frühzeitig bestanden hat und die _innere_ +Abhängigkeit seiner Erfolge von den Impulsen aus diesem Kreis. + +Jene aus dem Verkehr der Personen sich ergebende Wechselwirkung hat über +SCHLEIDEN und seine nächsten Schüler hinaus die Optische Werkstätte +durch ihre ganze Geschichte begleitet und ihr namentlich aus dem +biologischen Interessenkreis fortgesetzt neue Anregungen und Antriebe zu +neuen Aufgaben zugeführt. Einige Zeitlang war sie vorwiegend durch meine +Person vermittelt, später hatte sie sehr mannigfaltige Wege gefunden. Um +wenigstens einen zu nennen, von den vielen aus dem Kreis der hiesigen +Hochschule, deren wir in diesem Zusammenhang dankbar zu gedenken haben, +nenne ich ANTON DOHRN, der bevor er sein kühnes Unternehmen am Golf von +Neapel begann, durch einige Jahre, hin unserer Universität angehörte. +Auch aus seinem kraftvollen und antriebreichen Wesen sind Strahlen +damals in unser Haus eingedrungen. + +Bei dem allen aber hat es sich keineswegs nur um ein Mehr oder Minder +von begünstigenden und fördernden Umständen gehandelt, sondern in +entscheidenden Punkten um Sein oder Nichtsein. Denn in der äußeren +Geschichte der ersten 25 Jahre sind etliche Wendepunkte deutlich zu +erkennen, bei deren Betrachtung man zu dem Schluß kommt: daß von allem, +was jetzt als Ausfluß der Wirksamkeit von _Carl Zeiss_ unmittelbar oder +mittelbar sich darstellt, nach menschlichem Ermessen heute _nichts_ +bestehen würde, wenn sein Weg ihn nicht in die Kreise dieser Hochschule +und unter den direkten Einfluß eines großen, mit von ihr ausgehenden +Antriebs zur Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge geführt hätte. + +_Carl Zeiss_ hat seinerseits der Wissenschaft reichlich wiedergegeben +für das, was sie ihm dargeboten hat. Konnte er auch direkt an +wissenschaftlicher Arbeit sich nicht beteiligen, so hat er doch durch +sein Wirken der Wissenschaft wertvolle Dienste geleistet. Auch unsere +Universität hat diesem schon Ausdruck gegeben, indem sie ihn, der kein +schulgerechtes Studium prästiert, am Abend seines Lebens noch mit dem +Prädikat des berufsmäßigen Gelehrten schmückte. Damals hat, im +Persönlichen, der berühmteste Vertreter der jüngeren Schule Jenaer +Naturforscher[13] das Band erneuert, welches durch den berühmtesten +Vertreter der älteren Schule ein Menschenalter zuvor geknüpft worden +war. Und die innere Gerechtigkeit, die in den Dingen waltet, hat es sich +fügen lassen, daß über alles Persönliche hinaus auch das Werk von _Carl +Zeiss_ selbst dauernde Beziehung gewonnen hat auf die Interessen unserer +Hochschule[14] -- so den Tribut des Dankes der Alma mater darbringt, die +seine Kindheit geleitet und gehütet hat + +In meiner bisherigen Betrachtung habe ich von der Person von _Zeiss_ so +gut wie gar nicht zu reden gehabt; nur von seinem Wirken und seinen +Bestrebungen. Denn es liegt in der Natur einer Betrachtung, welche nur +auf die innere Geschichte der hiesigen Unternehmungen ausgeht, daß in +ihr die Personen ganz zurücktreten: sie erscheinen dabei nur sozusagen +als die zufälligen Akteure, in denen die Ideen Organe für ihre +Darstellung und Betätigung finden. Diejenigen Eigenschaften der Personen +aber, welche für ihre Rollen Bedeutung haben, kommen dabei ganz von +selbst zur Erscheinung, ohne daß es nötig wäre, sie besonders zu +schildern. + +So ist es also aus allem zuvor Gesagten schon ersichtlich geworden, daß +derjenige, an dessen Namen der Anfang unserer Tätigkeit sich knüpft, ein +Mann von nicht gewöhnlicher Intelligenz und von nicht gewöhnlicher +Energie gewesen sein muß, [und zur vollen Würdigung dessen ist höchstens +noch hinzuweisen auf die erschwerenden äußeren Umstände, unter welchen +seine Berufsvorbereitung und namentlich der Beginn seiner selbständigen +Tätigkeit gestanden haben.] Und noch ein anderes wird aus meinen +Ausführungen gleichfalls klar ersichtlich: _Carl Zeiss_ muß einer von +denen gewesen sein, die fähig sind, Motive ihres Handelns, Argumente +ihrer Entschließung durch das bestimmen zu lassen, was noch nicht ist, +was nur ihren Gedanken nach sein sollte -- in deren Sinnen und Trachten +so das Zukünftige die Kraft der Kausalität gewinnt, bildend und +gestaltend einzuwirken auf das Gegenwärtige, Bestehende. So allein aber +vollzieht sich aller Fortschritt in menschlichen Dingen, großen und +kleinen. + +Die weltklugen, die sogenannten praktischen Leute, die im genauesten +Sichanpassen an das jeweils Bestehende und Herrschende und in +möglichster Unterordnung unter dessen Ansprüche am weitesten zu kommen +vermeinen, pflegen diese anderen, die sonderbarerweise Motive und +Argumente aus etwas schöpfen, was noch gar nicht existiert, mit dem +bekannten Gemisch von Respekt und Geringschätzung »Idealisten« zu +nennen. Nun ja! Wenn das auch in den kleinen gleichgültigen Dingen des +alltäglichen Lebens nicht weiter zum Vorschein kam -- _Carl Zeiss_ war +wirklich ein solcher Idealist. Er war es in den Angelegenheiten, für die +er etwas bedeutet hat. Und weil er es war, hat sein Wirken auf seinem +Arbeitsfeld einen sichtbaren Fortschritt begründet und Erfolge +gezeitigt, die sein persönliches Dasein überdauern. Die anderen, die +»praktischen Leute« -- sie kommen, insoweit sie ihrer Maxime treu +bleiben, nicht in den Fall, wenn sie tot sind, für Fortschritte +verantwortlich gemacht zu werden. + +Im übrigen aber genügt, es, das menschliche Bild des Begründers unserer +Firma noch in wenigen Zügen zu vervollständigen, die gleichfalls einige +Beziehung auf sein Wirken haben; was keine solche Beziehung hat, braucht +nicht späterem Gedächtnis aufbewahrt zu werden. + +Wohlwollend, teilnehmend und freundlich ist er zu allen gewesen, die in +seiner Tätigkeit ihm nahe traten; aber auch strenge Anforderungen +stellte er an alle, weil er an sich selbst sie zu stellen gewohnt war. +Um sie geltend zu machen, hat er aber Tadel und Vermahnung wenig +gebraucht; mit gutem Mutterwitz begabt, dirigierte er die anderen lieber +mit etwas Spott und etwas Ironie, gemildert durch liebenswürdige +Bonhomie. So hat er Sie dirigiert, die alten unter meinen Mitarbeitern, +denen er vor 25 Jahren noch in alter patriarchalischer Art als der +gestrenge Prinzipal gegenüberstand -- so hat er als väterlicher Freund +auch mich dirigiert, der ich als ganz junger Mann, grün und unerfahren, +in seinen Wirkungskreis eintrat. + +Was ihn aber nach seinem Charakter sehr hoch stellt: er war ein Mann von +strengem Pflichtgefühl und sehr entwickeltem Gerechtigkeitssinn. Zum +Beleg dessen könnte ich mancherlei anführen; ich erwähne nur, was mich +selbst nahe berührt: die liberale uneigennützige Art, in der er meine +dauernde Mitarbeiterschaft seinerzeit sich zu sichern suchte, fern von +jedem Gedanken, die Abhängigkeit, in der ich ihm gegenüber mich befand, +ohne Vermögen und ohne sonstigen Rückhalt im Leben, auch nur im +geringsten zu seinem Vorteil sich dienen zu lassen. + +So steht also auch das menschliche Bild von _Carl Zeiss_ in der +Erinnerung aller derer, die ihn im Leben gekannt haben, und ihn gekannt +haben in der Zeit seines rüstigen Schaffens, da als ein erfreuliches +Vorbild menschlicher Tüchtigkeit und Tugend. + +Die ganzen ersten drei Dezennien seit dem Bestehen der Optischen +Werkstätte müssen in der Geschichte des Instituts als die Periode des +grundlegenden Aufbaues angesehen werden. In diesem ganzen Zeitraum dreht +sich alles um die Vorbereitung und die Verwirklichung des neuen +Arbeitsplanes für die Konstruktion des Mikroskops -- um die Einbürgerung +und Befestigung der verfeinerten Technik der optischen Arbeit, die +allmähliche Beschaffung neuer theoretischer und experimenteller +Grundlagen und die erst erfolglosen, dann halb gelungenen, schließlich +erfolgreichen Versuche praktischer Durchführung des Planes. Wenn auch im +dritten Jahrzehnt die Hauptfunktionen einerseits der feineren +technischen, andererseits der wissenschaftlichen Arbeit schon ganz an +andere übergegangen waren, so steht doch in dem ganzen 30jährigen +Zeitraum _Zeiss_ selbst noch im Mittelpunkt aller Entwicklung, weil +alles, was in dieser Periode geschehen ist, noch als unmittelbare +Betätigung der ersten Grundgedanken, als Entwicklung aus den +ursprünglichen Kleinanlagen sich darstellt. + +Im vierten Jahrzehnt wird dieses allmählich anders. Gerade der günstige +äußere Erfolg, den die bis dahin gewonnenen Fortschritte gegen Mitte der +siebziger Jahre herbeiführten, hat damals mehr und mehr Aufgaben in den +Vordergrund gerückt, die außerhalb des ursprünglichen Ideenkreises +lagen. Jener äußere Aufschwung führte bald zu einem Mißverhältnis +zwischen der inneren Organisation und dem Umfang der geschäftlichen +Tätigkeit: hinsichtlich der ersteren stand die Werkstätte in allen +wesentlichen Stücken noch auf dem Boden des kleingewerblichen Betriebs +-- in der Gliederung der technischen Arbeit, der inneren Einrichtung und +der kaufmännischen Verwaltung -- während der Umfang der Produktion, die +Größe des Personals und die Ausdehnung der geschäftlichen Beziehungen +längst dem Kleingewerbe entwachsen waren und schon durchaus dem Maßstab +der Großindustrie entsprachen. + +Es war also wiederum eine Disharmonie zwischen den verschiedenen +Faktoren der Tätigkeit eingetreten, wie solche schon in der frühesten +Entwicklung des Unternehmens lange Zeit bestanden hatte, damals in dem +Vorauseilen der technischen Leistungsfähigkeit vor der Gelegenheit zu +ihrer erfolgreichen Betätigung -- eine Disharmonie der sachlichen Natur +nach von dieser früheren zwar sehr verschieden, in ihrer Bedeutung für +die Fortentwicklung des Ganzen ihr aber gleich: wie jetzt zu erkennen +ist, deutliche Anzeichen einer Durchgangsphase, gleichsam eines neuen +Jugendzustandes, der auf eine neue Entwicklung hindrängt. + +Es ist für den gedeihlichen Fortgang des Unternehmens von entscheidender +Wichtigkeit, daß der Übergang in eine neue, leistungsfähigere +Wirtschaftsform zur richtigen Zeit sich vollziehen konnte. Wenn damals +das Tempo verfehlt worden wäre, wäre es wahrscheinlich für alle Zeit +verfehlt gewesen. Denn in der Zwitterform zwischen Kleingewerbe und +Großindustrie hätte, der inneren Widersprüche wegen, die Werkstätte +nicht für lange Zeit sich halten können: ein bloßes Fortvegetieren wäre +ihr Schicksal geworden und dabei wäre der Fortschritt, den der +Grundgedanke von Zeiss in sich trug, auf halbem Wege stecken geblieben. +Denn seine Vollendung konnte dieser Fortschritt, wie der Ausgang des +vierten Jahrzehnts hat erkennen lassen, nur durch die Lösung von +Aufgaben finden, die im Rahmen einer dürftigen Organisation und mit den +beschränkten Kräften und den bescheidenen Mitteln des Kleinbetriebes gar +nicht hätten bewältigt werden können. Ohne diese spätere Vollendung +wären aber die Resultate der ganzen Arbeit der vorangehenden 30 Jahre +der Hauptsache nach geblieben: schätzbares Material für die Geschichte +der Optik und vielleicht gute Vorbilder und wertvolle Anregungen für +spätere Nachstrebende -- weiter nichts! Denn ein gesicherter Besitz der +praktischen Optik ist jener Fortschritt nur dadurch geworden, daß er in +seiner letzten Etappe -- welche die Reform der Glasschmelzkunst schon +zur Voraussetzung hatte -- die unbedingte Überlegenheit der neuen +Arbeitsmethode über die alte empirische deutlich erweisen konnte. + +Aber auch die Dienste, die unsere Werkstätte der Wissenschaft hat +leisten können, zumal in den 80er Jahren, nachdem die bahnbrechenden +Arbeiten von ROBERT KOCH der Mikroskopie ein neues wichtiges Arbeitsfeld +eröffnet hatten, sind in nicht geringem Maße durch die erhöhte +quantitative Leistungsfähigkeit bedingt gewesen, welche die gewonnenen +Verbesserungen und Neuerungen rasch weiten Kreisen dienstbar zu machen +vermochte. Für die Unterstützung und Ausbreitung der wissenschaftlichen +Bestrebungen, welche dem Mikroskop neue und besonders subtile Aufgaben +zuwiesen, war es durchaus nicht gleichgültig, daß verbesserte +Instrumente sehr vielen zugänglich gemacht werden konnten. Selbst der +sichtliche Einfluß, den die hier erreichten Fortschritte auf die Hebung +des durchschnittlichen Niveaus der Leistungen auch der Mitbewerber auf +dem Arbeitsfelde in kurzer Zeit gewannen, hängt sehr von dieser +Massenwirkung ab, mit welcher er sich geltend machen konnte. Denn sie +hat aus bloßen Vorbildern kräftige Antriebe auch für andere gemacht, dem +Fortschritt nicht nur Ansehen, sondern auch Macht verliehen. + +So weist alles auf die besondere Bedeutung hin, welche im Fortgang des +Unternehmens damals seine rechtzeitige Überführung in die technisch und +wirtschaftlich leistungsfähigere Arbeitsform des organisierten +Großbetriebs gewinnen mußte. + +Es ist aber wohl verständlich, daß zur Initiative gegenüber den ganz +neuen Aufgaben, die hierin sich einstellten, gerade diejenigen Personen +schon an sich wenig gestimmt und wenig geeignet sein konnten, deren +Interesse ganz von den Aufgaben des ursprünglichen Ideenkreises in +Anspruch genommen war. Auch stand _Carl Zeiss_ damals schon in den +Sechzigen; und unter der Nachwirkung der ungewöhnlichen Anspannung +seiner Kräfte, die das erste Mannesalter ihm auferlegt hatte, vielleicht +auch unter dem vorauseilenden Schatten des schweren Leidens, dem er +zuletzt erlag, begannen diese Kräfte damals schon sichtlich +nachzulassen. So war es ein besonderes Glück für unser Institut, daß zu +dieser kritischen Zeit die erlahmende Energie des Vaters sich +regenerieren konnte in der Tüchtigkeit und jugendlichen Kraft seines +ältesten Sohnes. Er, _Roderich Zeiss_, der im Beginn des vierten +Jahrzehnts in das Unternehmen eintrat, führte ihm in seiner Person die +frische Kraft zu, die zur Bewältigung jener neuen Aufgaben unbedingt +nötig war; und sein Anschluß an den Vater löste auch den geschäftlichen +Unternehmungsgeist aus, der sich nicht mehr scheute vor dem +unvermeidlichen Risiko, wie es der Übergang zum Großbetrieb mit sich +bringen mußte. + +So fällt denn im vierten Jahrzehnt der Schwerpunkt derjenigen Aktion, +die für die zweite Periode in der Geschichte der Optischen Werkstätte +das Spezifische ist, mehr und mehr in die Person von _Roderich Zeiss_. +Auf seiner Initiative beruhen die wesentlichen Schritte +organisatorischer Funktion, die in dieser Periode sich vollzogen oder +wenigstens einleiteten: die Einrichtung einer regelrechten +kaufmännischen Verwaltung, die Beschaffung neuer und ausdehnungsfähiger +Lokalitäten, die gesteigerte Verwendung elementarer Kraft und vor allem +der Anfang zu rationeller Arbeitsteilung für die fabrikatorische +Tätigkeit, |die unter Einführung verbesserter Arbeitsmaschinen und +Einrichtungen und unter Heranziehen neuer technischer Kräfte damals +zunächst für die im engeren Sinn mechanischen Arbeiten, die +Metallbearbeitung, in Gang gebracht wurde.| Dem schließt sich an die +Einrichtung eigener Hilfsbetriebe für Tischlerei, Gießerei und anderer +Verrichtungen, um die tägliche Arbeit von den vielen äußeren +Erschwernissen zu entlasten, welche vorher die Abhängigkeit von Fremden +mit sich brachte. Endlich aber gehört hierher auch das Eintreten in die +Glasfabrikation, im Verein mit _Dr. Schott_, was ich vorher schon unter +einem ganz anderen Gesichtspunkt erwähnte. Unter dem Gesichtspunkt der +Geschäftspolitik, die darauf ausging, die neue Produktionsstätte für das +wichtigste Urmaterial des Optikers, das Glas, in räumlichen und +persönlichen Zusammenhang mit der Optischen Werkstätte zu bringen, ist +die Begründung des Glaswerks als einer Tochteranstalt der letzteren +sogar der bedeutsamste Akt der organisatorischen Arbeit der zweiten +Periode, wie sich in der Folge gezeigt hat; er war aber auch der +schwierigste hinsichtlich der Entschließungen, weil das neue Unternehmen +damals als ein kecker Sprung ins Dunkle sich darstellen mußte, mit +beträchtlicher Gefahr großen wirtschaftlichen Mißerfolges verknüpft. + +Auch die Fortsetzung der inneren wirtschaftlichen und technischen +Arbeit, im Verfolg des ursprünglichen Programms hat in der jetzt +betrachteten Periode, dem vierten Jahrzehnt, noch wichtige Fortschritte +gebracht, sogar erst diejenigen Fortschritte, in welchen der Gedanke der +rationellen Konstruktion des Mikroskops seine eigentliche Bewährung und +die Anerkennung unbestrittenen Erfolgs gefunden hat. Hinsichtlich ihrer +Bedeutung für die Fortentwicklung des Ganzen treten aber selbst diese +Fortschritte durchaus zurück hinter der organisatorischen Tätigkeit, die +den Übergang der Werkstätte in die Wege des Großbetriebs vermittelt hat. +Nur einer von den Arbeiten optischen Interesses muß neben den +wirtschaftspolitischen Bestrebungen dieser Periode besonders gedacht +werden, weil sie zum Unterschied von den anderen gleichfalls außerhalb +des Gedankenkreises der ersten Periode liegt und also einen neuen Anfang +bedeutet hat: nämlich das Eintreten in diejenigen Aufgaben der Optik, +die auf die Anwendung der photographischen Methoden für Zwecke der +mikroskopischen Beobachtung, die Mikro-Photographie, Bezug haben. + +Auch dieser Schritt, die Betätigung in den Konstruktionen für +mikrophotographische Zwecke, ist aus der persönlichen Tätigkeit von +_Roderich Zeiss_ hervorgegangen. Die Ergebnisse seiner gegen Mitte der +80er Jahre unternommenen selbständigen Studien auf diesem Gebiet sind +die Grundlagen, auf denen auch heute noch fortgearbeitet wird; und seine +Darstellung der Methodik der mikrophotographischen Beobachtung ist, wenn +auch einzelnes inzwischen überholt wurde, in der Hauptsache immer noch +das Beste, was als Anleitung für diese Art von mikroskopischer Arbeit +geboten werden kann. + +So hat also die grundlegende Arbeit der drei ersten Jahrzehnte, die ihre +Ausgangspunkte in den Ideen und Plänen von _Zeiss_ Vater hat, in der +Zeit, da dessen persönliche Einwirkung auf die Fortentwicklung der +Werkstätte allmählich zurücktrat, noch eine erfolgreiche Fortsetzung und +wichtige Ergänzungen in der Tätigkeit des Sohnes gefunden. Auch seinem +Wirken ist eine ehrenvolle Stelle in der Geschichte der Optischen +Werkstätte gesichert und seinen besonderen Diensten die dankbare +Anerkennung derer, die die Angelegenheiten unseres Instituts auf von ihm +angebahnten Wegen weiter zu führen haben. + +Noch zum dritten Male zeigt die Geschichte unserer Werkstätte deutliche +Marksteine einer neuen Entwicklungsphase. Denn auch im letzten, fünften +Jahrzehnt treten, neben dem Fortspinnen aller der Fäden, die in der +Arbeit der vorangehenden Perioden angeknüpft worden sind, wiederum neue +Aufgaben hervor, die, ganz außerhalb des bewußten Gedankenkreises dieser +früheren Perioden gelegen, der Arbeit des letzten Jahrzehnts ihr +besonderes Gepräge verleihen. Der Vorgänge, die in diesem Sinn aus der +Fortentwicklung des vorher Begonnenen heraustreten und die ich deshalb +hier noch zu erwähnen habe, sind es drei: die planmäßige _Ausdehnung des +Arbeitsfeldes_ der Werkstätte; die _Regelung des Rechtsverhältnisses +ihres Personals_ und die _Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma_ +durch ihre Überleitung an einen unpersönlichen Inhaber. + + * * * * * + +Das Arbeitsgebiet der Firma ist bis in den Anfang des fünften +Dezenniums, also bis gegen Ende der 80er Jahre hinein, fast gänzlich auf +die Mikroskopie beschränkt geblieben, auch nachdem sie längst ein +Großbetrieb mit fabrikatorischer Arbeitsorganisation geworden war und +die Ziffer ihres Personals schon bald die 400 erreicht hatte. Nur ein +kleines von jenem Gebiet abseits liegendes Feld des Instrumentenbaues +ist dabei, mehr nebenher, noch gepflegt worden, durch die fortgesetzte +Anfertigung solcher Instrumente, die ursprünglich für Zwecke der +eigenen Arbeit und die mit ihr verknüpften Studien hergestellt worden +waren. + +In mehreren Rücksichten ist diese lange festgehaltene Einseitigkeit der +Betätigung und die mit ihr verbundene strenge Konzentration der +Interessen für die Intensität des Fortschrittes und die innere +Befestigung des Ganzen zweifellos wohltätig gewesen. Ebenso wichtig aber +ist es zweifellos für die Sicherung und die Fortentwicklung des Ganzen, +daß jene Beschränkung des Arbeitsfeldes auch noch zur rechten Zeit hat +aufgehoben werden können. Denn auf die Dauer hätte sie nicht +fortbestehen dürfen, ohne die Zukunft des Instituts ernstlich in Frage +zu stellen. Schon unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen +Interesses und des Interesses der zahlreichen Personen, die allmählich +von dem gedeihlichen Fortbestehen der Werkstätte abhängig geworden +waren, mußte die eine Spezialität als eine viel zu schmale Basis für die +Stabilität des Unternehmens erscheinen. Wenn es dafür eines Beweises +bedürfte, so wäre auch dieser in den Erfahrungen der letzten Jahre +inzwischen schon erbracht. + +Aber noch, unter einem ganz anderen -- und wie ich glaube sogar +wichtigeren -- Gesichtspunkt bedeutete die enge Begrenzung des +Arbeitsfeldes eine Gefahr. Innerhalb eines so beschränkten +Aufgabenkreises muß zu irgend einer Zeit einmal eine Periode der +Stagnation eintreten, weil Gedanken, die längere Zeit treibende Kraft +betätigt haben, einmal ausgelebt und erschöpft sein werden. Was als +Ganzes in eine solche Periode der Stagnation gerät, verfällt fast +rettungslos innerer Verflachung und dauerndem Verlust der tieferen +Triebkräfte. Nur aus einer Mannigfaltigkeit von Aufgaben, und zwar von +Aufgaben, die in verschiedenen Interessen wurzeln, kann ein Unternehmen +fortgesetzt die neuen Anregungen und Antriebe schöpfen, die, wenn auch +einzelnes zeitweilig stagniert, doch dem Ganzen das höhere Niveau der +Tätigkeit und Triebkräfte neuen Fortschrittes erhalten. + +Das schließliche Durchdringen dieser Erwägungen hat die Bestrebungen +veranlaßt und geleitet, die eine planmäßige Ausdehnung des Arbeitsfeldes +auf ganz verschiedene Gebiete der praktischen Optik im Laufe des letzten +Jahrzehnts herbeigeführt haben. Dabei hat noch die besondere Rücksicht +mitgesprochen, innerhalb der eigenen Tätigkeit eine Gegenwirkung zu +gewinnen gegen die natürliche Routinetendenz der fabrikatorischen +Arbeitsform -- durch Pflege gerade solcher Interessen des +Instrumentenbaues, die nicht auf vielfältige Reproduktion gleichartiger +Erzeugnisse hinführen. So sind, nach mancherlei inneren Vorbereitungen, +seit dem Ausgang der 80er Jahre zu dem alten Betriebe nach und nach noch +drei neue Betriebsabteilungen hinzugekommen, die nach ihren +wissenschaftlichen und technischen Grundlagen und teilweise auch in +ihren merkantilen Angelegenheiten ganz verschiedenen Zweigen der +praktischen Optik angehören: der Bau _optischer Meßinstrumente_ -- in +Ausdehnung der früher nur nebenbei betriebenen Spezialarbeiten dieser +Art -- die Konstruktion der Linsensysteme für die _Photographie_ und die +Herstellung von _terrestrischen Fernrohren_. Und wir hoffen jetzt, daß, +noch bevor das nächste Jahr vorübergeht, unsere Werkstätte auch +beteiligt sein werde am Bau _astronomischer Fernrohre_[15] und daß damit +ihr Arbeitsgebiet seine natürliche Ergänzung finde durch die Betätigung +auch an denjenigen Aufgaben des Instrumentenbaues, aus welchen die +praktische Optik die frühesten und kräftigsten Antriebe zum +Herauswachsen aus der Kunst des ehrsamen Brillenschleifers, der ihr +erster Vertreter war, empfangen hat. So wäre alsdann gerade mit +Vollendung des ersten 50jährigen Lebensabschnittes unseres Institutes +auch der Kreislauf vollendet, der die Arbeit von _Carl Zeiss_ in der +naturgemäßen Entwicklung der in ihr enthaltenen Anlagen schließlich in +das eigene Arbeitsfeld seines großen Vorgängers FRAUNHOFER zurückleitet. + +Das Tempo aber, in welchem diese äußere Erweiterung der Tätigkeit sich +vollzog, ist außer durch naheliegende praktische Gründe auch noch durch +eine besondere selbstauferlegte Rücksicht beschränkt worden, die auf +gemeinsame Interessen des ganzen Industriezweiges sich bezieht -- +ähnlich dem Gedanken, der seinerzeit alle Beteiligten bestimmt hat, die +Verbesserung des optischen Glases, als der Grundlage für alle +Fortschritte der Optik, ohne jeden Vorbehalt zugunsten der hiesigen +Werkstätte, in den Dienst der Gesamtheit zu stellen. + +Unser Eintreten in neue Betriebszweige mußte nämlich +unvermeidlicherweise uns in Wettbewerb bringen mit anderen, denen wir +bis dahin nicht als Konkurrenten gegenüberstanden. Es sollte nun dieser +neue Wettbewerb niemals darin bestehen, daß wir jenen anderen etwa +Terrain streitig machten, welches sie ihrerseits urbar gemacht hatten +und mit Erfolg bebauten; er sollte vielmehr nur in dem Maß eintreten, +als wir neues, bis dahin nicht bebautes Terrain in dem gemeinsamen +Arbeitsfeld unsererseits urbar machen konnten und so dieses gemeinsame +Arbeitsfeld entsprechend dem wachsendem Umfang unserer eigenen +Beteiligung erweiterten. Dieser Richtschnur gemäß durften wir in neue +Gebiete der praktischen Optik nur eintreten mit solchen Erzeugnissen, +die, aus unserer eigenen Arbeit hervorgegangen, überhaupt nicht oder +nicht in gleicher Art schon von anderen hergestellt waren. Daß wir aber +andererseits diejenigen Neuerungen, die wir aus unserem Ideenkreis +gewinnen, auch ganz in den Dienst der vorher dargelegten +Geschäftspolitik stellen wollen, liegt nicht nur im strengsten Sinn in +den Grenzen berechtigten Eigeninteresses, sondern ist auch sachlich +durchaus geboten. Denn, wie vielfältige Erfahrung lehrt, hat der +Fortschritt, der durch Neues möglicherweise erreicht ist, nur dann +bestimmte Aussicht, wirklich sich Geltung zu verschaffen, wenn der +Urheber selbst ihn zu vertreten in der Lage ist. + +So viel über den ersten Punkt. Der zweite, die Regelung der Rechte und +Interessen der arbeitstätigen Personen zum Inhaber des Unternehmens, wie +sie im Laufe dieses letzten Jahrzehnts sich gestaltet hat, steht nicht +unter Gesichtspunkten innerer Geschäftspolitik, sondern durchaus unter +Gedanken des allgemeinsten sozialen Interesses. + +Die immer zunehmende Zahl derer, die in ihrer ganzen bürgerlichen und +wirtschaftlichen Existenz von unserem Unternehmen abhängig wurden und +die daraus in concreto ersichtliche Bedeutung, welche die Organisation +der Großindustrie für die Gemeinden und für das Staatswesen gewonnen +hat, mußte denen, welche zum Aufbau einer solchen Organisation +mitgewirkt hatten, mehr und mehr die _Verantwortung_ zum Bewußtsein +bringen, unter die solche Mitwirkung sie stellt. Diese mußten sich +sagen, daß ihre wirtschaftliche Tätigkeit, wenn auch _gesetzlich_ sie +jetzt noch fast ganz als reine Privatsache gilt, wegen ihrer +einschneidenden Wirkung auf das Wohl und Wehe vieler und ihrer +offenkundigen Beziehung auf allgemeine Volksinteressen, in Wahrheit +schon längst eine wichtige öffentliche Funktion im großen +Volksorganismus geworden ist: gewissermaßen der Auftrag, in der +Organisation und Leitung der gemeinsamen Arbeit vieler mitzuarbeiten an +der Organisation und Leitung der wirtschaftlichen Tätigkeit des ganzen +Volkes. Damit aber ergab sich von selbst die Anerkennung der +grundsätzlichen Forderung: daß die Betätigung der leitenden Funktion +des Unternehmers in der Großindustrie nicht in erster Reihe unter +Rücksichten des eigenen Vorteils oder des Interesses einzelner stehen +dürfe, sondern in _erster_ Reihe geübt werden müsse unter den +Rücksichten, welche das soziale Interesse der staatlichen Gemeinschaft +fordert. + +|Unter diesem obersten Gedanken hat die spezielle Richtschnur für die in +unserem Kreis allmählich angebahnte Ordnung des Verhältnisses zwischen +Personal und Unternehmer durch zwei Erwägungen sich bestimmt, von denen +die eine auf die persönlichen Beziehungen, die andere auf das +wirtschaftliche Verhältnis ausgeht. Die erste ist: Indem die neuere +Wirtschaftsentwicklung unabänderlich das selbständige Kleingewerbe auf +den meisten Arbeitsgebieten immer weiter zurückdrängt und damit +unvermeidlich einen immer größer werdenden Teil des ganzen Volkes unter +wirtschaftliche Abhängigkeit von den Industrieunternehmungen bringt, +bedroht sie die Grundlagen eines gesunden Volkstums, wenn dieser Prozeß +zur Folge hat, fortgesetzt eine immer wachsende Mehrheit des Volkes auch +in persönliche und bürgerliche Abhängigkeit von der kleinen Minderheit +der selbständig bleibenden Personen zu setzen, jene Mehrheit auch +menschlich und bürgerlich unfrei zu machen und so den größeren Teil des +Volkes auf eine Zwischenstufe zum Helotentum herabzudrücken. Also: +Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit zur +Beschränkung der persönlichen und bürgerlichen Freiheit der +Unselbständigen durch die Unternehmer und ihre Organe. + +Die zweite Erwägung ist: Indem die wirtschaftliche Unselbständigkeit für +die große Mehrheit in vielen Rücksichten die Bedingungen des äußeren +Fortkommens gegenüber den Verhältnissen, die früher die kleingewerbliche +Einzelarbeit darbot, verschlechtert, bedroht zum Schaden des ganzen +Volkes die jetzige Wirtschaftsentwicklung die arbeitenden Volkskreise +mit zunehmender Verschlechterung ihrer relativen Lebenslage, wenn ihnen +nicht auch Anteil an dem wirtschaftlichen Vorzug der neuen Arbeitsform +eingeräumt wird. Die Großindustrie hat aber in der Kraft der +Organisation, durch welche das planmäßige und stetige Zusammenarbeiten +vieler sich vom bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler unterscheidet, eine +spezifische Quelle des Mehrertrags menschlicher Tätigkeit, einen dritten +Wirtschaftsfaktor neben Arbeit und Kapital, der den Wirtschaftsertrag +des organisierten Ganzen erhöht über die Summe der möglichen +Arbeitserträge aller mittätigen Personen in der Einzelarbeit und des +marktgängigen Äquivalents der Kapitalnutzung. Also: Einrichtungen, durch +welche dieser spezifische Überschuß aus der Organisation, der +eigentliche Unternehmergewinn, seiner natürlichen sozialen Aufgabe +dienstbar wird, das wirtschaftliche Niveau der in organisierter Arbeit +tätigen Personen höher zu stellen, als es in selbständiger +kleingewerblicher Arbeit sein könnte[16].| + +Die hier bezeichneten sozialen Bestrebungen haben die Regeln und Maximen +des praktischen Handelns in unserem Kreis schon seit längerer Zeit +wesentlich bestimmt. In die Erscheinung getreten sind sie zuerst in dem +vor acht Jahren erlassenen gemeinsamen Pensionsstatut der Optischen +Werkstätte und des Glaswerks, durch welches, im Gegensatz zu den +Pensionseinrichtungen in der Privatindustrie, den Angehörigen beider +Betriebe vertragsmäßiger Anspruch auf Pension nicht gegen das Vermögen +einer Pensionskasse, sondern gegen das Vermögen der Firma selbst +eingeräumt, der Unternehmer also grundsätzlich verpflichtet wurde, in +seiner ganzen Wirtschaftsführung dem normalen Verbrauch der menschlichen +Arbeitskraft in ganz gleicher Art Rechnung zu tragen wie der +Amortisation seiner leblosen Betriebsmittel. Den äußeren Abschluß haben +jene Bestrebungen kürzlich in dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung +gefunden, dessen einschlägige Abschnitte die bisher praktisch geübten +Regeln, unter Ergänzung derselben in den Einzelheiten, nunmehr +kodifizieren und so zu ständigen Rechtseinrichtungen unserer Firma +machen. + +Mit einigen Worten habe ich endlich auch der dritten Arbeit dieses +letzten Jahrzehnts, der Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma, zu +gedenken, die teilweise unter denselben Gesichtspunkten wie das eben +Besprochene gilt. + +Es ist eine fast typische Erscheinung der neueren Wirtschaftsentwicklung +geworden, daß Industrieunternehmungen, wenn sie eine gewisse äußere +Größe überschritten haben, von den persönlichen Inhabern aufgegeben +und -- ausnahmsweise in Genossenschaften -- gewöhnlich in +Aktiengesellschaften oder ähnliche Formen übergeleitet werden. Der +Vorgang wird fast regelmäßig gerechtfertigt mit dem Hinweis auf die +Bedenken und Gefahren, die bei großen Unternehmungen, die hohe +Anforderungen an einsichtsvolle Leitung stellen, aus der Abhängigkeit +von den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des zufälligen +Besitzers sich ergeben und aus der Unberechenbarkeit der Umstände, die +den Besitzwechsel bestimmen. |Wenn man davon absieht, daß diese +Umwandlung des persönlichen Besitzes in unpersönlichen Kollektivbesitz +gewöhnlich ganz einseitig nur der besseren Sicherung des in den +Unternehmungen investierten Kapitals dienen will und gewöhnlich auch zu +ganz einseitiger Herrschaft seiner Interessen führt, und wenn man ferner +absieht von dem odiosen Beigeschmack, den das Gründerwesen dadurch +gewinnt, daß der glückliche Vorbesitzer fast immer seine problematischen +Anwartschaften auf zukünftige Nutznießungsvorteile zum voraus +kapitalisiert sehen will -- ist jene Tendenz des Unpersönlichwerdens der +großen Industriebetriebe eine im großen und ganzen wohl erfreuliche +Erscheinung. Denn unter dem mancherlei Widersinnigen, was die heutige +Wirtschaftsordnung einschließt, ist das Widersinnigste doch wohl dieses: +daß das Wohl und Wehe von beliebig vielen Menschen und ein vielleicht +wertvolles Stück des Nationalvermögens, das durch die Arbeit anderer +geschaffen wurde, unter dem Titel der Ausübung zufälligen +Eigentumsrechts in die Hand von Personen kommen kann, die vielleicht +ganz unvorbereitet oder unfähig zu irgend einer verantwortlichen +Tätigkeit sind. Angesichts dieser Gefahr ist es immerhin schon ein +Fortschritt, wenn die Verteilung des Eigentums auf eine große Anzahl von +Personen, von denen keine viel zu sagen hat, die Wahrscheinlichkeit +eröffnet, aus dem Unverstand der einen und der Klugheit der anderen +dauernd ein erträgliches Mittelmaß von Verstand gesichert zu sehen.| + +Auch in unseren Angelegenheiten hat ein ähnlicher Vorgang und aus +ähnlichen Gründen sich vollziehen müssen. Nur konnte dabei, gemäß den +vorher angedeuteten Rücksichten sozialen Interesses, das +Unpersönlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung unter +den zeitweilig tätigen Personen herbeigeführt werden, noch durch +unpersönliche Gestaltung des bloßen Eigentums an den Betriebsmitteln. +Das eine würde die Zukunft unter die Herrschaft der augenblicklichen, +ephemeren und zum Teil disparaten Interessen der zufällig mittätigen +Personen gestellt haben, das andere unter die Herrschaft des +sichmehrenwollenden Geldes. Beim einen wie beim anderen würden zum Herrn +Elemente geworden sein, die im Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts +anderes sind als die dienenden Glieder, durch deren geordnete und +planmäßige Vereinigung die Organisation ihre spezifische +wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie zu einem dritten +Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital -- die Kraft, die +persönliche Arbeitstätigkeit aller einzelnen und die Mitarbeit der toten +Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert weit zu erhöhen über den +Wert, den alles an sich, außerhalb des organisierten Ganzen, in der +Vereinzelung hätte. + +So ist nun -- vielleicht zum erstenmal -- unternommen worden, in unseren +Angelegenheiten diesen dritten Wirtschaftsfaktor, die Organisation als +solche, zum Träger eines privaten Industrieunternehmens zu machen. Sie, +ihrer Natur nach etwas Unpersönliches, hat in der Form der _Stiftung_, +der selbständigen _juristischen_ Person, die Rechte und die +Handlungsfähigkeit einer lebendigen Person erhalten sollen. So +repräsentiert also der jetzige Inhaber der Firma nicht die ephemeren +Interessen aller in ihrem Umkreis mittätigen Personen -- die von Jahr zu +Jahr wechseln -- und nicht die Interessen des in ihrem Betrieb +investierten Kapitals -- das dem Inhaber gar nicht zu gehören braucht +und auch jetzt nur teilweise ihm gehört; er repräsentiert vielmehr den +Inbegriff alles dessen, was die Tätigkeit des Ganzen fortgesetzt und +wesentlich unterscheidet von dem bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler +einzelner und dem mechanischen Lauf der Maschinen: die Summe der +technischen und wirtschaftlichen Erfahrung, die ein halbes Jahrhundert +angesammelt hat, die Kräfte aus der Kontinuität aller Aktionen, die +Summe technischer Schulung in aller Arbeit, das planmäßige +Ineinandergreifen der Tätigkeit aller einzelnen, die nachwirkende Kraft +der Leistungen aller Vorgänger, lebender und verstorbener -- also +sozusagen das ganze _geistige Kapital_, das in einer hochentwickelten +Organisation durch die stetige Arbeit vieler in diesen 50 Jahren +zusammengebracht ist und der folgenden Generation überliefert werden +soll. + +Die Leitung des Unternehmens durch den unpersönlichen Inhaber soll also +grundsätzlich ihren Rechtstitel haben in dem Eigentum an dem _geistigen +Betriebsfonds der Organisation_ -- und die persönlichen Organe, durch +die jener seine Funktion ausübt, sollen so als die Vertreter der +Organisation erscheinen, also der dauernden Interessen des Ganzen +gegenüber allen Elementen, die darin in Verein getreten sind. Das ist +der Sinn der Einrichtungen, welche die jetzige Verfassung der Firma +ausmachen. + +Der Umstand, daß in diesem letzten Abschnitt der Geschichte unseres +Instituts die Initiative wesentlich mir selbst und meinen gegenwärtigen +Mitarbeitern zugefallen ist, hat mich nicht abhalten dürfen, die +bewegenden Ideen auch dieses letzten Abschnittes in gedrängtem Umrisse +hier zu kennzeichnen. Der Verzicht hierauf würde nicht nur das +geschichtliche Bild der 50jährigen Entwicklung in wesentlichen Punkten +unvollständig gemacht, sondern auch jede Gelegenheit abgeschnitten +haben, heute des wichtigen Anteils zu gedenken, den auch _andere_ an dem +jetzt Erreichten haben und an dem, was etwa die Zukunft als seine +Erfolge zeitigen möchte. Ich rede hier _nicht_ von denen, die in +täglicher gemeinsamer Arbeit die Mühen und die Sorge dieser letzten +Jahre mit mir geteilt haben -- ohne deren hingebende, zum Teil +aufopferungsvolle Mitarbeit die neuen Aufgaben, vor welche dieses +Jahrzehnt uns gestellt hat, überhaupt nicht hätten bewältigt werden +können. _Sie_ haben das Bewußtsein unmittelbaren Anteils an dem jetzt +Bestehenden. Wohl aber ziemt es sich, zum Eintritt unseres Instituts in +das zweite halbe Jahrhundert seiner Tätigkeit ausdrücklich derer zu +gedenken, welche, _außerhalb_ unseres engeren Kreises stehend, die +Erfüllung gerade der letzten Aufgaben in besonderem Maße erleichtert und +gefördert haben. + +Dank der verständnisvollen Teilnahme, mit welcher S. königl. Hoheit +unser allverehrter Großherzog und der seinem hohen Beruf leider so früh +entrissene Erbgroßherzog Carl August die Bestrebungen begleiteten, die +auf Befestigung und Pflege des in unserer Stadt zur Blüte gelangten +Zweiges feintechnischer Industrie abzielten, hat die Verfassung der +_Carl Zeiss_-Stiftung sich sozusagen anlehnen dürfen an die +Institutionen des Staates, um dieser Verfassung, unbeschadet voller +Bewegungsfreiheit der Stiftung, einen festeren Halt zu verschaffen, als +eine rein private Organisation hätte gewähren können. Das warme +Interesse aber, welches außer den genannten fürstlichen Herren auch der +frühere Staatsminister Gottfried Stichling und der ihm nachfolgende Chef +des Großherzogl. Kultus-Departements Adolf Guyet der Absicht +entgegenbrachte, die Unternehmungen der jetzigen _Carl Zeiss_-Stiftung +Zwecken des Gemeinwohls direkt dienstbar zu machen, hat alle +Schwierigkeiten und Bedenken überwinden lassen, die zur entscheidenden +Zeit angesichts mancher damals noch prekärer Umstände jener Anlehnung +entgegenstanden. Beide Männer, denen unser Staatswesen und zumal unsere +Hochschule in vielem zu Dank verpflichtet ist, sind nun auch schon +heimgegangen. Unter den Lebenden aber sind noch die zwei, welche an dem +Ausbau unserer Einrichtungen im einzelnen persönlich am meisten +beteiligt waren: der Kurator unserer Universität, Geh. Staatsrat +EGGELING, dessen altbegründete freundschaftliche Beziehung zu meiner +Person zu allem die ersten Wege geöffnet, dessen teilnehmender Rat auf +alles bedeutsamen Einfluß geübt hat -- und der damalige Chef des +Großherzogl. Finanzdepartements, wirklicher Geh.-Rat ROTHE. Er, der +erste Stiftungskommissar der _Carl Zeiss_-Stiftung, hat nunmehr durch +länger als 5 Jahre hin die Funktion geübt, die gemäß der Verfassung der +Stiftung als der praktisch wichtigste Ausfluß aus ihrer Anlehnung an die +Staatseinrichtungen angesehen werden muß. Er hat damit die Wege anbahnen +und befestigen helfen, auf welchen die Angelegenheiten unseres +Unternehmens in Zukunft zu leiten sind -- auf welchen er auch +hoffentlich noch für recht lange Zeit seine wertvolle Mitwirkung wird +fortsetzen können. Ihm aber steht noch ein besonderer Anteil auch an der +Gestaltung der jetzigen Einrichtungen selbst zu. Denn sein +weitausblickender Rat hat die früher bezeichneten Bestrebungen zuerst in +die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende Schritt nachher +geschehen konnte: die Konstituierung der selbständigen juristischen +Person als Träger der hiesigen Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn, +wie Freund SCHOTT in einem anderen Sinn, _Mitbegründer_ der _Carl +Zeiss_-Stiftung geworden. + +Ihnen allen, die ich hier nannte, die außerhalb unseres eigenen Kreises +die aufbauende Arbeit des letzten Jahrzehnts gestützt und gefördert +haben, sei am heutigen Tag warmer und aufrichtiger Dank im Namen derer +dargebracht, die an dieser aufbauenden Arbeit im Innern beteiligt waren. + + * * * * * + +So bin ich nun in meiner rückwärts schauenden Betrachtung an dem Punkt +angelangt, wo das Vergangene in das Zukünftige einmündet, das Geschehene +dem Kommenden die Hand reicht. Ich würde hier schließen können, wenn +nicht gerade die Gedanken der letzt betrachteten Periode eine besondere +Beziehung hätten auf die Grundlagen der zukünftigen Fortentwicklung des +Werkes, dem unsere Betrachtung gilt. Sie fordern also direkt dazu auf, +dem Rückblick auf das Vergangene noch einen Ausblick auf die Zukunft +folgen zu lassen -- nicht um ihren Schleier vorwitzig zu lüften, sondern +um uns zu deutlicherem Bewußtsein zu bringen, welche besonderen +Ansprüche die Zukunft an diejenigen stellen wird, die in unserem Kreis +ihren Aufgaben werden zu dienen haben. + +Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß diese Ansprüche in mehreren Punkten +strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer Tätigkeit der Regel nach +an die Personen und ihre Leistungen jetzt gestellt werden. Die +Unterordnung der Wirtschaftsführung der _Carl Zeiss_-Stiftung unter +größere soziale Aufgaben legt ihren Betrieben Pflichten und Lasten auf, +die andere Industrieunternehmungen zur Zeit noch nicht zu erfüllen +brauchen; und einstweilen ist es noch Sache nicht der Gewißheit sondern +nur der Annahme, daß der Vorteil der Elimination des Nutznießung +suchenden Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsführung +auch auf die Dauer das ausreichende Äquivalent für jene größeren Lasten +sein werde. + +Was aber schwerer ins Gewicht fällt und vielen Sorge macht, ist die +Notwendigkeit, aus unserem Wirkungskreis manches ausschließen zu müssen, +was zur Zeit meist für unentbehrlich in industriellen Unternehmungen +angesehen wird -- namentlich bei der Regelung der Rechte und Interessen +der verschiedenen Personengruppen innerhalb der Organisation. Wenn die +Einrichtungen der _Carl Zeiss_-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll +bleiben sollten, mußten insonderheit den leitenden Personen in allen +Stufen der inneren Tätigkeit manche Vorzüge und Vorteile vorenthalten +werden, welche in der Großindustrie öfters als die eigentlich wirksamen +Triebfedern erfolgreicher Betätigung gelten. Infolgedessen muß unsere +Organisation auf Kräfte und Eigenschaften der Menschen zählen, an deren +genügende Häufigkeit nicht alle glauben wollen: weniger Selbstsucht, +mehr Gemeinsinn -- weniger äußerer Ehrgeiz, mehr Sinn für den inneren +Wert menschlicher Arbeit -- weniger Gehorsam, mehr freie bewußte +Pflichterfüllung und einiges mehr -- und wer möchte bestreiten, daß der +im Nachteil ist, der in nicht ganz gangbarer Münze rechnet? + + * * * * * + +Keiner aber, der es unternimmt, in seinen Bestrebungen dem jeweils +Bestehenden und Geltenden einen kleinen Schritt vorauszukommen, darf +sich vermessen, etwas erreichen zu können, wenn er dabei _dauernd_ in +Gegensatz bliebe zu den herrschenden Ideen seiner Zeit. Was dauernd +vereinzelt bliebe, wird sicher einmal vom breiten Strom mitgenommen. + +Die Hoffnung des Gelingens ist also in diesem Fall die Hoffnung auf den +Erfolg der Bestrebungen der vielen anderen, die in unserer Zeit darauf +ausgehen, auch die Wirtschaftstätigkeit der Völker sozialen und +sittlichen Ideen unterzuordnen, -- also die Erwartung: daß aus diesen +Bestrebungen der Zeitgenossen, trotz der heutigen großen Divergenz +ihrer Wege, doch allmählich eine gemeinsame Resultante sich ergeben +werde, kräftig genug, um die Denkungsart der Menschen und die +gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen in der Richtung +auf jenes Ziel zu beeinflussen und so die zeitweilige Isolierung +rechtzeitig wieder aufzuheben. + +Sollte aber diese Erwartung sich nicht erfüllen, sollte die +hochentwickelte äußere Kultur des 19. Jahrhunderts schon dem +unabwendbaren Verhängnis verfallen sein, endgültig auslaufen zu müssen +in einen immer wüster werdenden Kampf rein selbstsüchtiger Interessen, +so könnte es freilich geschehen, daß Einrichtungen, die auf die +Wirksamkeit edlerer Kräfte gerechnet haben, gerade deswegen noch etwas +_früher_ zugrunde gehen müssen, als auch das andere seinen +wohlverdienten Untergang findet, was wüstem Kampf vollkommener sich +angepaßt erhalten hat. Und dann könnte es schon kommen, daß die +weltklugen, die praktischen Leute wieder einmal Recht behielten und eine +gewisse Zeitlang sagen dürften: seht die Toren, die nicht im breiten +Strom mitschwimmen wollten, weil seine Wasser trüb waren! Solchen +Befürchtungen äußeren Mißerfolgen gegenüber darf es aber, wenn nicht +jeder Antrieb des Fortschrittes lahm gelegt, jedes Bewußtsein sittlicher +Verantwortung in den Menschen aufgehoben sein soll, keine andere Antwort +geben, als das Wort des strengen Römers: die siegreiche Sache hat den +Göttern gefallen, die besiegte Cato! + + * * * * * + +In unseren Verhältnissen liegt jedoch erfreulicherweise heute nichts, +gar nichts, was darnach angetan wäre, an das Gekrächze der Raben zu +erinnern. Ganz im Gegenteil -- die äußere und innere Lage unseres +Instituts hat noch zu keiner früheren Zeit so großes Vertrauen in die +Zukunft gerechtfertigt, wie wir heute es haben dürfen. Gar nicht zu +reden davon, daß die letzten Jahre seine wirtschaftlichen Grundlagen +schon in einem Maß konsolidiert haben, wie es gewiß nur bei wenigen +Unternehmungen der Privatindustrie erreicht sein wird, und daß auch +seine innere Organisation jetzt viel besser ausgebaut und befestigt ist, +als es noch vor wenigen Jahren sein konnte -- vor allem liegen auch +erfreuliche Anzeichen dafür vor, daß der _Geist_, in dem die Personen +zusammenzuwirken sich gewöhnt haben, den Anforderungen entgegenkommt, +die unsere Organisation zu stellen hat. Denn mit unverhehlter +Genugtuung darf ich es aussprechen, daß die Firma _Carl Zeiss_ in allen +Schichten ihres Personals, von den obersten Beamten bis zum schlichten +Arbeiter, eine sehr große Zahl von solchen besitzt, die mit voller +persönlicher Hingabe ihren Aufgaben obliegen, viele weit über das Maß +dessen hinaus, was man als pflichtmäßige Leistung fordern könnte. Auch +ist in dem unvermeidlichen Interessenstreit, der im Zusammenarbeiten +vieler fortgesetzt zum Austrag kommen muß, die Firma durchaus verschont +geblieben von solchen Streitformen, wie sie anderwärts die Beziehungen +zwischen Prinzipal und Gehilfen, Unternehmer und Arbeiter öfters +verbittern. + +Aus all diesem darf vermutet werden, daß in weiten Kreisen meiner +Mitarbeiter, die große Arbeiterschaft einbegriffen, bewußtes Verständnis +für das Wohl des Ganzen und Bereitwilligkeit zu steter Rücksichtnahme +auf dessen Interesse sich schon eingebürgert haben. Und hierauf vor +allem gründet sich die Hoffnung, daß die Einrichtungen der _Carl +Zeiss_-Stiftung, auch wenn sie etwa eine Zeitlang gewisse Sonderheiten +im Vergleich zum allgemein Geltenden behalten, eine Zeitlang in einer +gewissen Isolierung verbleiben müßten, die Nachteile solcher Umstände zu +überwinden fähig sein werden. + +Sie, meine Mitarbeiter, aber darf ich heute wohl ausdrücklich auf die +Bedeutung hinweisen, die in diesem Zusammenhang _Ihre_ Stellungnahme zu +unseren Einrichtungen für die Erhaltung und die gedeihliche +Fortentwicklung unseres Instituts gewinnt. Keine Einrichtung kann eitel +Harmonie zwischen den Interessen und Wünschen aller herstellen wollen. +Auch in unserer Organisation kann es sich nicht darum handeln, die +natürlichen Unterschiede und Gegensätze der verschiedenen Interessen +aufzuheben oder zu verdecken, sondern nur darum, im Rahmen geordneter +Einrichtungen sie immer von neuem in vernünftiges Gleichgewicht zu +setzen -- die Interessen der einzelnen und der Gruppe zueinander und zu +den dauernden Interessen der Gemeinschaft. Die Vertretung der +Sonderansprüche aber darf dabei nicht das Bewußtsein dessen verlieren, +daß in dem richtig verstandenen Eigeninteresse jedes einzelnen und jeder +Gruppe das dauernde Interesse des Ganzen immer eine wichtige Komponente +bildet -- damit jeder sich sage: nur ein Narr sägt den Ast an, auf dem +er selbst sitzt. + +Aber noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt sehe ich allen, die in +unseren Arbeitsverband, sei es auch nur vorübergehend, eintreten, eine +besondere Verpflichtung auferlegt, an die ich heute namentlich unsere +Arbeiterschaft wohl ebenfalls erinnern darf. Wenn es, wie wenigstens +viele meinen, eine Lebensfrage auch für unser Volk geworden ist, daß auf +dem Weg _friedlichen_ Fortschritts seine breiten arbeitstätigen +Schichten für die Vertretung ihrer Interessen gegenüber denen anderer +Stände bald den Schutz eines besseren _Rechts_ finden, so wird es für +eine Arbeiterschaft, die unter ein vorgeschrittenes Recht _schon +gekommen_ ist, eine Ehrenpflicht gegen die Gesamtheit der +Standesgenossen, den praktischen Beweis zu erbringen, daß solches Recht +durchaus vereinbar ist mit dem Fortbestand leistungsfähiger +Arbeitsorganisation auch auf einem Tätigkeitsgebiet, das besonders hohe +Anforderungen an wohlgeordnetes Zusammenwirken vieler stellen muß. + +Wie ich schon sagte: ich sehe erfreuliche Anzeichen dafür, daß solche +Rücksichten und Pflichten hier Verständnis finden. + +So kann ich also meine heutige Betrachtung nun schließen mit dem +Ausdruck der _freudigen_ Hoffnung, daß nach abermals 50 Jahren ein +_anderer_ wiederum zu einem ähnlichen Rückblick auf die alsdann +100jährige Geschichte unseres Instituts Veranlassung haben werde; und +daß dieser andere alsdann werde bezeugen können: die _zweite_ Hälfte des +100jährigen Zeitabschnittes habe ein Geschlecht vorgefunden, gewillt und +fähig, dasjenige zu erhalten, fortzusetzen und zur Entwicklung zu +bringen, was durch die Arbeit der _ersten_ Hälfte begründet wurde. Und +dann werden alle die vielen freundlichen und ermunternden Wünsche ihre +Erfüllung finden, die im Laufe der letzten Wochen von den +allerverschiedensten Seiten uns zugegangen sind -- von persönlichen +Freunden der Firma und ihrer Mitarbeiter, von Vereinen, Korporationen +und Instituten -- Wünsche, die sämtlich zusammenstimmen mit dem Wunsch, +unter welchem ich schon vor einigen Monaten das Statut der Stiftung +meinen Mitarbeitern überreichte: _daß die Optische Werkstätte Carl Zeiss +auf den Grundlagen ihrer neuen Verfassung weiterhin blühen und gedeihen +möge -- zum Segen aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienste des +Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!_ + + * * * * * + +Anhang 1. Der Gegensatz ist aber keineswegs, wie man zuerst vermuten +wird, in dem ganz verschiedenen Maßstab der Konstruktionen an sich +begründet, der das Verhältnis beider Dinge äußerlich wie das der +Turmuhren zu den Taschenuhren erscheinen läßt. Selbst die technischen +Bedingungen der praktischen Ausführung werden durch die Verschiedenheit +der Dimensionen nicht so verschieden gemacht, wie es bei anderen +technischen Erzeugnissen sein würde. Denn das hierfür Entscheidende, der +Maßstab für die Genauigkeit der Formgebung, ist doch noch für beides +trotz des Größenunterschiedes der gleiche, weil er für beides in der +Wellenlänge des Lichts gegeben ist. Nur mittelbar hat auch der +Unterschied der Größen eine, allerdings sehr bedeutsame Verschiedenheit +in wesentlichen Bedingungen der Aufgabenstellung zur Folge. Beim +Fernrohr kann wegen der Rücksichten auf die Dimensionen und Massen von +vornherein nur ein System aus wenigen Elementen, 2 oder 3 getrennten +Glasstücken, in Frage kommen; beim Mikroskop ist die Zahl der +verwendbaren Elemente praktisch fast unbegrenzt. Infolgedessen hat im +letzten Fall die Konstruktion einen Spielraum von Möglichkeiten und +Abwandlungen, die im ersten gar nicht in Betracht kommen; das Mikroskop +führt also auf eine viel allgemeinere Form der optischen Aufgaben. Ganz +ausschlaggebend für den Gegensatz ist aber der antagonistische Zug der +beiden Probleme im Theoretischen, also hinsichtlich der Grundlagen für +die richtige und vollständige Vorausbestimmung des beabsichtigten +Effekts. Dieser entspringt aus einem wesentlichen Unterschied in den +Bedingungen der optischen Wirkung selbst; denn wenn auch in beiden +Aufgaben im letzten und allgemeinsten derselbe physische Vorgang in +Frage steht, ein gewisser Effekt aus der Lichtstrahlung der Gegenstände, +der in beiden Fällen als Abbildung der letzteren erscheint, so bedeutet +es doch, wie man jetzt weiß, einen ganz durchgreifenden Unterschied in +wesentlichen Bedingungen für das Zustandekommen jenes Effekts, daß im +einen Fall die großen und fernen Gegenstände, die das Fernrohr abbildet, +in ihren Dimensionen außerordentlich hohe Multipla von der Länge der +Lichtwellen darstellen, die kleinen und nahen aber, die das Mikroskop +uns zeigen soll, in den Dimensionen auf die Größenordnung dieser +Lichtwellen selbst herunterrücken. Und dieser letztere Umstand, im +Verein mit dem vorhererwähnten anderen Unterschied, bedingt nun, daß die +Aufgaben der praktischen Optik nicht einem Grundproblem entsprechen, +sondern _zwei_ verschiedenen, deren Lösung dann aber auch den ganzen +jetzigen Aufgabenkreis -- wie er zurzeit in unserem Gesichtskreis liegt +-- erschöpft, andere speziell verschiedene Ausgangspunkte nicht mehr +übrig läßt. Denn alles, was zwischen den beiden extremen Aufgaben liegt, +wie namentlich die neuerdings sehr in den Vordergrund des Interesses +gerückten Linsensysteme für photographische Abbildung, die das dritte, +das Projektions-Problem, darstellen, führt immer teilweise auf das eine, +teilweise auf das andere Grundproblem zurück, wie auch der Erfolg +gezeigt hat. _Zeiss_ hat nun unter demselben leitenden Gedanken: +Bestimmung aller Elemente praktischer Konstruktionen durch erschöpfende +Vorausbestimmung ihrer Wirkungen das zweite Grundproblem der praktischen +Optik zur Behandlung gebracht und einstweiliger Erledigung +entgegengeführt, wie 50 Jahre früher FRAUNHOFER das erste; er hat +dadurch, indem er dessen Grundidee selbständig wieder aufnahm, dieser +Idee das ganze Gebiet der Optik unterworfen. Das ist, wie ich glaube, +der richtige Ausdruck zur Bezeichnung seines Verhältnisses zu dem großen +Vorgänger. + +Nur ganz kurz will ich die vorher angedeuteten, in beiden +Entwicklungsgängen gemeinsamen drei Etappen des Fortschrittes noch +betrachten, um auf die Unterschiede hinzuweisen, die der neue +Ausgangspunkt an dem in den allgemeinen Zügen übereinstimmenden Fortgang +mit sich gebracht hat. + +Wie FRAUNHOFER -- was übrigens erst viel später weiteren Kreisen bekannt +wurde, lange nachdem _Zeiss_ seine Arbeit begonnen hatte -- die _erste_ +Grundlage seines Erfolges in einer durchgreifenden Verbesserung der +Technik der optischen Arbeit sich geschaffen hat -- in der +Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und namentlich in der Verfeinerung +der Hilfsmittel zur Regelung und Kontrolle der praktischen Arbeit -- so +hat auch Zeiss an diesem Punkte sein Wirken begonnen. Er hat von Anfang +an unter dem klaren Bewußtsein gestanden, daß die rationale Konstruktion +des Mikroskops (in dem öfters erläuterten Wortsinn) viel höhere +Anforderungen an die technische Arbeit zu stellen habe, als das damalige +empirische Verfahren -- daß sie viel exaktere Formgebung, viel +strengeres Einhalten ziffernmäßig vorgeschriebener Maße in allen +Elementen der Konstruktion verlangen müsse, als die empirische Methode +es nötig macht. Die letztere verlangt nur das Vermeiden _grober_ Fehler; +die kleinen bleiben innerhalb des Spielraums, den das empirische +Ausprobieren des besten Erfolges nicht nur zuläßt, sondern sogar +wünschenswert macht. Die richtige Ausführung eines in allen Einzelheiten +durch Rechnung vorher festgestellten Linsensystems verlangt dagegen eine +annähernd mathematisch genaue Verwirklichung aller vorgeschriebenen +Formen und Maße, wenn nicht die ganze verstandesmäßige Vorarbeit +ihren eigentlichen Zweck verfehlen soll. Dieses aber müßte eintreten, +wenn sie aus einer Unsicherheit der technischen Formgebung und +Dimensionsbestimmung noch solche Abweichungen von den theoretisch +bestimmten richtigen Elementen übrig ließe, daß befriedigender Erfolg +nur durch nachträgliches Zurückgreifen auf empirische Nachhilfe zu +gewinnen wäre. + +Für _Zeiss_ hat es die klare Erfassung dieser neuen Aufgabe der Technik +wohl erheblich erleichtert, daß er seine technische Schulung nicht in +der Optik, sondern in der sog. Präzisionsmechanik empfangen hat -- auf +einem Arbeitsgebiet, in welchem der Sinn für strenge und exakte +technische Arbeit eine bessere Erziehung fand, als außerhalb Münchens +damals die Technik der Optiker bieten konnte. So ist denn vom ersten +Anfang an sein Streben in seiner kleinen Werkstatt darauf gerichtet +gewesen, die Geschicklichkeit der Hand, die für alle feinere Arbeit +unentbehrlich ist, unter planmäßige strenge Kontrolle und .... [zu +stellen]. + + * * * * * + +Anhang 2. Dank der Tüchtigkeit und dem unablässigen Eifer LÖBERs ist das +erste Postulat für die Durchführung des leitenden Gedankens, die +Verfeinerung der Technik, sehr früh schon erfüllt gewesen -- viel +früher, als die Erfüllung anderer ebenso wesentlicher Postulate auch nur +annähernd ähnliche Fortschritte machen konnte. So hat denn diese +verfeinerte Technik lange Jahre hin noch der alten Methode der +Mikroskopkonstruktion dienen müssen, bei der Zeiss wohl oder übel +einstweilen verbleiben mußte, weil die neue Methode wegen des Fehlens +der übrigen Voraussetzungen noch nicht durchzuführen war. Für diese alte +Methode aber war die exakte Formgebung, die keinen Spielraum für +zufällige Abweichungen läßt, nicht nur kein Vorteil, sondern eher eine +Beengung, weil sie die Möglichkeiten guten Gelingens verminderte, die +beim empirischen Verfahren gerade eine schlechtere Technik in der +Mannigfaltigkeit zufälliger Abweichungen der Konstruktionselemente offen +hält. Durch viele Jahre hin hat in der Tätigkeit von _Zeiss_ diese +Diskordanz zwischen ihren Faktoren bestanden, die ihn tatsächlich in +Nachteil setzte gegenüber den anderen, welche das alte empirische +Verfahren rein und unverfälscht handhabten, nicht angekränkelt durch die +[vorauseilenden Gedanken] aus einem fremdartigen Ideenkreis -- ein +Zustand, wieder vergleichbar einer Erscheinung in der organischen Natur: +daß in den Jugendzuständen mancher Lebewesen öfters Organe sich finden, +die aller Zweckmäßigkeit zu widersprechen scheinen, weil sie ihre +richtige Funktion erst in einem späteren Entwicklungsstadium gewinnen, +nachdem andere Organe, denen sie in der Entwicklung vorauseilten, +nachgewachsen sind. Das Nachwachsen des noch fehlenden ergänzenden +Organs entspricht nun der vorhererwähnten zweiten Etappe in der +Entwicklung der gleichen Grundidee auf FRAUNHOFERs Wegen. + +Wie bei FRAUNHOFER die neue Technik erst leistungsfähig wurde in +Verbindung mit den von ihm geschaffenen neuen Grundlagen für eine +erschöpfende theoretische Bestimmung der in Betracht stehenden +Lichtwirkungen und zwar durch eine wesentliche Ergänzung der damaligen +wissenschaftlichen Erkenntnisse der Optik, so ist auch in dem neuen +Entwicklungsgang der weitere Fortschritt von der Lösung +wissenschaftlicher Aufgaben getragen. Hier aber tritt nun die Bedeutung +des Ausgangspunktes deutlich hervor. _Zeiss_ selbst und diejenigen, +welche hinsichtlich der theoretischen Aufgaben seine Mitarbeiter wurden, +gingen von der als selbstverständlich erscheinenden Annahme aus, daß das +Mikroskop-Problem im Grundsätzlichen durchaus ebenso, und mit den +gleichen wissenschaftlichen Hilfsmitteln, erschöpfend zu behandeln sei, +wie FRAUNHOFER das Fernrohr-Problem behandelt hat. Bestätigt hat sich +dies aber nur hinsichtlich einer gewissen Art von Mikroskopen von jetzt +ganz untergeordnetem Interesse, die in der Tat als verkleinerte, +umgekehrte Fernrohrobjektive sich behandeln lassen und auch schon von +FRAUNHOFER selbst so behandelt wurden. _Das_ Mikroskop dagegen, das den +subtileren Forschungen der biologischen Wissenschaft dient, war, wie +sich zeigte, auf diesem Weg absolut nicht zustande zu bringen; alle +Versuche zur theoretischen Konstruktion desselben blieben ganz und gar +erfolglos, solange sie unter obiger Voraussetzung geleitet wurden und an +den Konsequenzen der Voraussetzung streng festhielten. Dieses negative +Resultat aller Bemühungen um die Verwirklichung des neuen +Konstruktionsplanes hat nun zu der Einsicht geführt, daß in den +wissenschaftlichen Lehren der Optik, die sich an FRAUNHOFERs Aufgabe +völlig bewährt hatten, da sie an der neuen Aufgabe versagten, +eine Lücke sein _müsse_, daß also diese Lehren erst noch einer +Ergänzung bedürften, damit eine theoretische Vorausbestimmung auch der +Mikroskopkonstruktionen möglich sei. Diese Erkenntnis hat nun auch die +erforderliche Ergänzung herbeigeführt, indem sie hinleitete auf die +Untersuchung und Feststellung der besonderen Bedingungen, welche für die +Abbildung von Objekten in Geltung treten, deren Dimensionen nicht mehr +große Vielfache von der Länge der Lichtwellen sind -- und damit war nun +dem FRAUNHOFERschen Gedanken auch in der Mikroskop-Optik die dauernde +Herrschaft gesichert[17]. + +Hierbei hat aber dieser Gedanke dadurch, daß er von _Zeiss_ an einem +ganz anderen Ausgangspunkt wieder aufgenommen wurde, zum zweitenmal zu +einer Erweiterung auch der wissenschaftlichen Optik geführt. In der Tat +gibt es keine schärfere Probe auf die Richtigkeit und Vollständigkeit +wissenschaftlicher Theorien, als den Versuch, mit ihrer Hilfe +komplizierte Vorgänge und Effekte, auf welche sie Anwendung finden, in +allen Einzelheiten vorauszubestimmen; jeder Mangel und jede Lücke kommt +dabei in dem Mißerfolg des Versuchs sicher zum Vorschein. -- Unter den +Verdiensten von _Zeiss_ ist es gewiß nicht das kleinste, daß er in +festem Vertrauen auf die Kraft wissenschaftlicher Einsicht, auch für die +Behandlung praktischer Aufgaben, an seinem ersten Plane, trotz +jahrelanger Mißerfolge, unentmutigt festgehalten und dadurch schließlich +eine Bereicherung der Wissenschaft herbeigeführt hat. + +Der Grundgedanke, von dem die Arbeit von _Zeiss_ ausgeht, hat endlich +auch die Keimanlage noch für einen _dritten_, ganz anders gearteten +Fortschritt in sich enthalten, eine Anlage, die gleichfalls schon 50 +Jahre früher bei FRAUNHOFER wenigstens den Anfang ihrer Entwicklung +zeigt -- nämlich den Antrieb zur durchgreifenden Reform in der +Darstellung des optischen Glases. + +Das alte empirische Verfahren in der Behandlung technischer Aufgaben +wird immer dabei stehen bleiben, die Eigenschaften des Rohmaterials, auf +dessen Benutzung die Aufgabe führt, als etwas schlechthin Gegebenes +anzusehen. Denn jenes Verfahren hat keine eingehende, auf genauer +Erforschung aller Merkmale gerichtete Kenntnis der Eigenschaften des +Materials, und braucht sie nicht zu haben, kann also auch über die +Abhängigkeit der erreichten Erfolge von diesen Eigenschaften nicht im +einzelnen sich Rechenschaft geben. + +Man benutzt also in diesem alten Verfahren das körperliche +Konstruktionsmaterial so wie es traditionell vorliegt, auf Grund der +Erfahrungen, welche gerade in _seiner_ Benutzung allmählich gewonnen +sind, und erst wenn etwas neues kommt, probiert man, ob dasselbe +vielleicht noch besser sich eigene. Das andere, das rationale Verfahren +-- um das mein Bericht überall sich dreht -- welches ein technisches +Erzeugnis für bestimmte praktische Effekte aus wissenschaftlicher +Erkenntnis aller Bedingungen des gesuchten Effektes gewinnen will, hat +dagegen die Abhängigkeit aller Wirkungen von den besonderen numerisch +bestimmten Eigenschaften der angewandten Materialien bei jedem Schritt +im Auge und wird bei jedem Schritt die Einschränkung gewahr, welche der +meist ganz enge Spielraum des traditionell Gegebenen der möglichst +zweckmäßigen Auswahl der stofflichen Mittel auferlegt. So muß die +_rationale_ Methode praktischer Tätigkeit -- und auch _nur_ diese -- +überall die Tendenz entwickeln, die Darstellung des Urmaterials für ihre +Arbeit unter die Leitung ihrer besonderen Zwecke zu bringen, auf +rationelle Anpassung seiner Eigenschaften an die besonderen +Anforderungen seiner Verwendung kräftig hinzudrängen. Wir sehen die +Wirkungen dessen jetzt auf allen Gebieten vorgeschrittener Technik. + +Auch da, wo zum erstenmal der Gedanke streng rationalen Aufbaues +technischer Erzeugnisse in voller Reinheit sich betätigt hat, ist die +hier benannte Konsequenz desselben schon in die Erscheinung getreten. +Man weiß jetzt, daß schon FRAUNHOFER an die Darstellung des optischen +Glases für seine Fernrohre nicht nur persönlich herangetreten ist, +sondern herangetreten ist mit der deutlichen Idee, aus der Abhängigkeit +seiner optischen Eigenschaften von seiner chemischen Zusammensetzung und +durch rationelle Benutzung dieser Abhängigkeit der praktischen Optik +freiere Bahn für die Behandlung ihrer Aufgaben zu schaffen. + +|Auch die Parallelentwicklung des FRAUNHOFERschen Grundgedankens in +unserem Kreis hat den gleichen Zielpunkt wiedergefunden.| Die Art aber, +wie dieses hier geschehen, bietet ein lehrreiches Beispiel für die +Macht.... [usw. wie oben im Haupttext S. 71]. + +Anhang 3. So habe ich nun auch diese letzte Etappe charakterisiert, in +welcher der Fortgang der von _Carl Zeiss_ begonnenen [Arbeiten] +schließlich nochmals mit FRAUNHOFERS Wegen zusammentrifft. Aber auch +hier zeigt sich am Ende wieder die Bedeutung des neuen eigenartigen +Ausgangspunktes darin, daß auch hier die Wiederholung desselben +Schrittes keine bloße Wiedererneuerung FRAUNHOFERscher Arbeit geblieben +ist. Denn vermöge der allgemeineren Aufgabenstellung, die das +Mikroskop-Problem gegenüber dem Fernrohr-Problem auch in Hinsicht auf +die Anforderungen an das Urmaterial mit sich brachte, sind die Ziele des +neuen Anlaufes sofort über die Ziele hinausgegangen, die auch nur +möglicherweise im Gesichtskreis FRAUNHOFERs liegen konnten. Das kommt +deutlich namentlich an einem Punkt zum Vorschein: obwohl in unseren +damaligen optischen Interessen eine Rücksichtnahme auf die besonderen +Bedürfnisse der photographischen Optik noch nicht angebahnt war, zeigte +sich nachher, daß die letztere ganz [außerordentlichen Gewinn von der +systematischen Vervollständigung des Urmaterials ziehen konnte] ....[18] + +Fußnoten: + +[Fußnote 3: [Nach der von E. ABBE für den Vortrag selbst benützten +Abschrift des Manuskripts. Einige Abschnitte, die im Manuskript allem +Anschein nach nur im Interesse der Abkürzung des mündlichen Vortrags +gestrichen waren, sind entweder in | | im Text oder als Anhang am Schluß +des Vortrags mit abgedruckt.]] + +[Fußnote 4: [Zu dieser Darstellung bin ich leider nicht gekommen. Vieles +Dahingehörige finden Interessenten in »F. AUERBACH, Das Zeisswerk und +die Carl Zeiss-Stiftung in Jena«, 2. Aufl., Jena, G. Fischer, 1904. +Cz.]] + +[Fußnote 5: [Das Konzept zu dieser Trauerrede ist abgedruckt in ABBE, +Gesammelte Abhandlungen, Bd. II, pag. 339-341.]] + +[Fußnote 6: [Bei Errichtung der »Carl Zeiss-Stiftung« s. unten das +Statut der C. Z.-Stiftung, § 2, Name.]] + +[Fußnote 7: [und zwar von E. ABBE.]] + +[Fußnote 8: [s. hierzu die Ausführungen im ersten Teil von Anhang 1 am +Schluß des Vortrags.]] + +[Fußnote 9: [Das hierzu vorliegende von A. selbst herrührende Material +ist leider unvollständig, mag aber trotzdem und trotz der dadurch +herbeigeführten Wiederholungen in Anhängen am Schluß dieses Vortrags +Platz finden; s. Anhang 1.]] + +[Fußnote 10: [Vgl. die Ergänzungen dieser und der folgenden Ausführungen +in Anhang 2.]] + +[Fußnote 11: [Vgl. die Gedenkrede auf J. FRAUNHOFER</SC> IN E. <SC>ABBEs +Gesammelten Abhandlungen, Bd. II, pag. 319-338.]] + +[Fußnote 12: [S. die Ergänzung dieser Ausführungen in Anhang 3.]] + +[Fußnote 13: [Gemeint ist offenbar ERNST HAECKEL.]] + +[Fußnote 14: [Durch die Carl Zeiss-Stiftung. Vgl. insbesondere das +Ergänzungsstatut am Schlusse des vorliegenden Bandes.]] + +[Fußnote 15: Diese Hoffnung hat sich zur angegebnen Zeit erfüllt.] + +[Fußnote 16: Beim mündlichen Vortrag hatte ABBE, unter Weglassung der +obigen Abschnitte in | |, gleich fortgefahren: »Ohne hier die besonderen +Erwägungen anzuführen, die unter diesem obersten Gesichtspunkt das +Vorgehen zu leiten hatten, erwähne ich nur, daß die hier bezeichneten +....... wesentlich bestimmt haben.«] + +[Fußnote 17: Diese ganze Arbeit wurde bekanntlich von E. ABBE selbst +vollzogen.] + +[Fußnote 18: Fortsetzung fehlt.] + + + + +III. + +Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie. + +Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen +Gesellschaft zu Jena. + +Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27, +28. Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten +Sonderabdruck. + + +Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit heute Abend in +Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung der Arbeiter in +der Großindustrie, also für eine Einrichtung des Lohnsystems, die, wie +der Name besagt, darauf abzielt, den Arbeitern und Angestellten der +Industriebetriebe _neben_ dem gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn +oder Gehalt noch -- in irgend einer Form -- einen Anteil am Reinertrag +des Unternehmens zuzuweisen. + +Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe stellen werden, +als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits von meinem +wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber nicht reden +wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische und +historische Behandlung der Frage zu geben in der Lage ist; ich kann +darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen eigenen Wirkungskreis +eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen Tätigkeit Anlaß +gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen -- also naturgemäß nur sehr +aphoristisch und unter Gesichtspunkten, deren Horizont überall +beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, nicht erweitert durch ein +planmäßiges Studium des Gegenstandes. Ich hätte also mein Thema +eigentlich bescheidener ausdrücken sollen, dahin, daß ich eine Erklärung +geben will, über die _besondere_ Art der Gewinnbeteiligung, die +kürzlich in einem hiesigen Betriebe, der Optischen Werkstätte von _Carl +Zeiss_, auf meine Veranlassung eingeführt worden ist, und über ihr +Verhältnis zu den Einrichtungen gleichen Begriffs, die anderwärts +eingeführt worden sind. + +Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der Gegenstand +ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung eines einzelnen Falles +bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner Grundsätze in concreto zu +exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand in der Tat besonders +geeignet, da er eine außerordentlich strittige Materie darstellt. Denn +das Thema ist ein Tummelplatz für den Kampf zwischen den grundsätzlich +verschiedenen Auffassungen volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben. + +Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile einander +gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen +Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten +Gegensätzen. + +Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung mit den +wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch gröber: »Feigenblatt +für eine partie honteuse«. + +Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von +Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die +Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum +Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse -- sagen sie -- zur Folge +haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die +Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf +Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht +mehr »Herr im eigenen Haus«. + +Gegenüber diesen _beiden_ grundsätzlichen Gegnern steht nun eine Reihe +überzeugter Anhänger -- Leute, welche die Gewinnbeteiligung als eine +ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen Gesichtspunkt aus höchst +wirksame Einrichtung preisen; manche von ihnen gehen soweit, daß sie +glauben, damit eigentlich die Lösung der ganzen sozialen Frage gefunden +zu haben. + +Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf diesem Gebiet, +eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des Lohnsystems eingeführt +haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar ablehnend, stehen zur Sache die +Theoretiker, die Nationalökonomen, in deren Kreis, wenn ich recht +unterrichtet bin, der früher auch dort zu findende Enthusiasmus jetzt +einer recht kühlen Stimmung Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen +die Gewinnbeteiligung unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche +stehen ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil +auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als SCHMOLLER hat +noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung dieser +Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten gegeben. + + * * * * * + +Auf jene beiden _grundsätzlich_ ablehnenden Standpunkte brauche ich +keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, von denen sie +ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin nur die +Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen Angelegenheiten +aus. + +Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten anknüpfen, +die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die empfehlende, +auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, die doch aber +immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion übrig lassen. + +Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn +ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei +verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden +dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr +öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden +müssen. + +Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die Einrichtung +zuerst eingeführt hat, den Franzosen JEAN LECLAIRE, verfolgt dabei sehr +hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute +auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung +wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich +die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen +Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals +seitens der Arbeiter und Angestellten sein. Die Behandlung der +Gewinnanteile ist unter solche Modalitäten gestellt, daß diese +Möglichkeit nicht bloß eröffnet, sondern ausdrücklich als Zweck +vorgesehen erscheint. Also ein Gedanke von großer Tragweite: die +Wiederbelebung der alten Genossenschaften, die in den ersten Anfängen +der Schiffahrt, des Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form +des Zusammenarbeitens der _freien_ Leute war. + +Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, wenn sie im +großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung gewinnen müßten. +Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der Arbeiter vom +Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und den historisch damit +verbundenen Gegensatz von Arbeiter und Unternehmer allmählich wieder +rückgängig zu machen. Man muß also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen +an sich anerkennen, aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der +Frage: inwieweit ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der +Industrie _möglich_ -- genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die +Arbeitstätigen in ihrer _Gesamtheit_ zugleich den Herrn des +Unternehmens, den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht +dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da +besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist _ohne_ eine feinere +Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne +Vereinigung sehr heterogener Elemente[19]. Und dieser Standpunkt wird +jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie, +sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch +diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen +die _Möglichkeit_ erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie +abhängt. + +Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung eingeführt +hat, sie mit _dieser_ Tendenz eingeführt und durchgeführt, und wie es +scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen von einem anderen Moment, +welches dabei mitgewirkt hat, -- auf das ich nachher noch zu sprechen +komme -- ist, glaube ich, der Erfolg dadurch bedingt, daß diese +genossenschaftliche Bildung sich auf eine kleine Anzahl von auserwählten +Personen beschränkte, die allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte +waren, denen gegenüber jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der +Abhängigkeit nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen +der anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher +Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter und +Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, unternommen +worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser Art in _Deutschland_, +der im Jahre 1868 beim Borchertschen Messingwerk in Berlin gemacht +wurde, ist völlig fehlgeschlagen. + +Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte wieder +aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung der Voraussetzungen und +Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit der Idee abhängt -- in dem +naiven Glauben, was vor tausend Jahren möglich war, müsse doch auch +heute noch möglich sein. Gegenüber den Urhebern dieser neuesten +Vorschläge kann man kaum etwas anderes sagen als: gute Menschen und +schlechte Musikanten. + +Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der +Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene +Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein +Prämiensystem erblickt -- ein Mittel, um die tätigen Personen zu +animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit +recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens +soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere +Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also -- die +Ölprämie, die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes +Schmiermaterial öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf +Sparsamkeit und Fleiß aller. + +Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die +Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von +Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser +Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem +wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun, +verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung. Indes hat jene +ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der +Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade LECLAIRE +verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche +bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da +handelte, waren nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer +Tätigkeit wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei +Zeitvertreib ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen +gegenüber die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die +nichtvertrödelte Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz +besonderen Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur +ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der Spielraum +für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames Umgehen mit dem +Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit viel beschränkter sein +und wenigstens hinsichtlich des letzten Punktes nicht entfernt +heranreichen an die Wirkung eines rationellen Akkordlohnsystems. Denn +bei dem Prämiensystem[20] bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle +doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere +Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur, +wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt +alle Mehrleistung direkt in seine Tasche. + +Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem +Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls +zugestehen können. + +Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung +der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende +Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der +Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles +Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird +empfohlen als eine _für sich_ wertvolle und nützliche Einrichtung +sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur +Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste +Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr +die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der +Gewinnbeteiligung in Deutschland (FREESE) gebraucht hat. Die +Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine +gewisse Quote des jährlichen Reinertrags -- gewöhnlich 10 Proz. +desselben, hie und da auch etwas mehr -- unter die Arbeiter und +Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder +nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich +etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen +Fall, daß eine Einrichtung zu _Unrecht_ den Anspruch macht, als ein +_soziales_ Element im Wirtschaftsleben zu gelten. + +Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme +rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur +Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur +möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein +größerer würde, als er _unter sonst gleichen Umständen_ ohne die +Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form +gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil +die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die +Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht +werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist +mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht +etwa _wegen_ der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend +vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das +_Gesamt_einkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was +der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am +Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen +Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem +geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit +beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter +kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen +einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige +objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte +Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot +in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für +sich, sondern das _Gesamt_einkommen des Arbeiters, also im Fall der +Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt +dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt. + +Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen Mehrzahl aller +industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto der weitaus +größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr als jeder andere Posten +den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste Ersparnis nach dieser Richtung +hin bedeutet also eine relativ hohe Vermehrung des Reingewinns. So würde +in den meisten Betrieben, wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz. +gespart werden, eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr +herauskommen und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung, +die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung bringen, den +Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach Angebot und Nachfrage +entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, die Gewinnbeteiligung +einzuführen, die auf sie kommende Leistung aber an Löhnen und Gehältern +bis auf den letzten Pfennig wieder zu ersparen. + +Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis +am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so +läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar +die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern. +Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und +Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht zu +verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches verbergen, +was ohne sie gleich erkannt sein würde. + +Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in einem +Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt ist, die +daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die Bedeutung haben _kann_, +das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen Personen zu erhöhen -- eher +einen entgegengesetzten Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht +böswillig gegenüberzustehen, braucht auch nicht puritanisch jeden +Schmuck an den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche +meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet die +Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus was für +Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit Arabesken +verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt. + +Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die Verbesserung der +persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und Unternehmer, die +Milderung des Klassengegensatzes. + +Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung +keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des +Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie +darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen. Die +versöhnende Wirkung ruht dann aber nicht auf der Sache selbst, sondern +auf dem Glauben an die ihr zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also +ganz und gar auf dem Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen +und sonstige Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen. +Hoffentlich gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung +oder Milderung der sozialen Klassengegensätze auf _diesen_ Wegen +erwarten. + +Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung in diesem Punkt +nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen Konsequenzen, deren +wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen Gegner sie perhorreszieren: +daß sie nämlich Veranlassung bieten muß zu Diskussionen zwischen +Arbeiter und Unternehmer. Sobald einmal eine solche Einrichtung +eingeführt ist, gewinnen die Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch +sicher ein moralisches Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen +über das Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das +ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen: das +Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings eine sehr +wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze zu +mildern. Indem man über solche Angelegenheiten diskutiert, selbst wenn +es nicht immer in den liebenswürdigsten Formen geschähe, muß jeder sich +bemühen, den Standpunkt des andern zu verstehen, muß lernen, auf die +Ideen des andern einzugehen. Und das leitet auch die Vertretung +gegnerischer Interessen in friedliche Wege. + +Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt +ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal +kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor; +indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute. Jene +Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen +-- was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein +Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt +ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder +geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt +das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut sein, +Auskunft und Erklärung geben zu müssen. + +Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der +Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen +Interesses wirklich zuzugestehen hätte. + +Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß die +Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine _Erfahrung_ sich berufen können, +welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung zu beweisen scheint. +Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur +Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt +sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall, +wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis +zwischen Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen +doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es die +Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in der Tat sehr +einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser Art von +Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung eines cum +hoc mit einem propter hoc erblicken. + +Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine Meinung; +aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher nämlich ist -- von +wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen -- die Einrichtung nur von sehr +anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich +redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern, +ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu +erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu +pflegen. Die Einführung des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach, +geradezu als Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun +anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen günstigen +Umstände sie immer begleiten -- nicht als Wirkung und Erfolg des +Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer liegenden gemeinsamen +Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke unter den Unternehmern der Einrichtung +sich bemächtigt hätten -- was sie aus guten Gründen nicht getan haben +und wohl auch sobald nicht tun werden -- so könnte die Erfahrung ganz +anders aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für +die Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester +Lohndrückerei sein könne. + +Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch zweifeln könnte, +so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem Besehen des +Belegmaterials, das die Statistik beibringt. Denn dieses Material zeigt +die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung behaupteten günstigen +Wirkungen auch in solchen Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz +geringen Dosen, beinahe homöopathisch, zur Geltung gekommen ist -- z. B. +bei Gewinnanteilen, die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr +als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem +einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man auch hier +noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen seine Wirkungen ganz +geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es zwar noch Leute, die in Sachen der +medizinischen Therapeutik an eine spezifische Wirksamkeit minimaler +Dosen glauben; in der sozialen Therapeutik aber gilt keine Homöopathie. + +Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes +muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an +diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als +eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als +Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen +ergibt sich, glaube ich, aus dem fortwährenden Hereintragen +philanthropischer und humanitärer Ideen in die Beurteilung der +Wirtschaftseinrichtungen auch nach der _sozialen_ Seite hin. Die an +sich hocherfreuliche Ausbreitung der Teilnahme an den sozialen +Angelegenheiten in den Kreisen namentlich der Gebildeten steht leider +zum Teil _nur_ unter _solchen_ Ideen, oder unter den Ideen der +christlichen Karitas. Diejenigen nun, deren Interesse an +wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven _solcher_ Art entspringt, +suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich in erster Reihe oder ganz +allein die Betätigung, wenn nicht von Barmherzigkeit und christlicher +Nächstenliebe, so doch von Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit. + +Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen dieser Stimmung +sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht Wohlwollen und +Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, nach ihren +unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg den Stempel +des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere nur an die offenbaren +Härten, die das Verbot der Kinderarbeit in der Industrie und die +Einschränkung der Frauenarbeit für viele mit sich bringt. Erscheint es +nicht ganz abscheulich, armen Leuten zu verwehren, ihre Kinder +mitarbeiten zu lassen, damit sie weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich +aber ist es fast mit allem, was auf sozialen Fortschritt abzielt -- nur +bemerkt man es nicht so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B. +Verkürzung und strenge Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von +Minimallöhnen und dergl. sind -- was nur die meisten nicht sehen -- +voller Ecken und Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig +leistungsfähigen Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache. +Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis von +Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis von +Klasse zu Klasse -- z. B. der Klasse der Lohnarbeiter zur Klasse der +Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. Bei der Beurteilung der +Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber die höhere Gerechtigkeit und +Ethik, die auf das Wohl des Ganzen sieht, sich kalt hinwegsetzen über +die Rücksichten auf das Wohl einzelner, wo deren Interesse dem Interesse +der Klasse entgegen ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen +Einrichtungen die harte Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer +Fortschritt über Leichen geht -- über die Schwachen und Unfähigen, die +nicht mitkommen können. + +Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche +Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in christlichen, +ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher richtet sich deren +Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, die in ihren +Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen ungetrübte +Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft +beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen +Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig +etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte, +ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich +ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der +Schätzung einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz. + +So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung den +Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung und Bewertung +wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der philanthropische: Wohlergehen +für alle! -- damit alle sich glücklich und zufrieden fühlen; da ist der +christliche: Krücken für die Schwachen! damit sie notdürftig sich +fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; da ist der soziale: _Schild +und Wehr für die Kräftigen!_ -- damit sie ihre Position behaupten, damit +dem arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger +Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht +die Schätzung der _Einrichtungen_ im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit des +Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung für das Ganze. Den beiden +anderen Standpunkten bleibt dabei auch noch ihr Recht -- nämlich bei der +Beurteilung der Art, wie die Einrichtungen von den Personen angewandt, +gehandhabt werden; denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das +Tun aller den sittlichen Normen. + +Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt eine in der +Hauptsache _ablehnende_ Stellungnahme zu ihr aus. Nicht daß ich ihr +jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen wollte; nur +bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere Bedeutung in Rücksicht +auf das wirtschaftliche Interesse des Arbeiterstandes. Damit aber meine +nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend +erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende +Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur +»angebrachtermaßen«: _weil_ das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil +angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält, +keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem +gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen +Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß die +Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren _könnte_, falls jenes +»weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des früheren Urteils +sich ändern sollten. + +Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität in +Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis vor kurzem nicht +näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in +der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum +Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung +eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der +Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres +zu tun. + +Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue +Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben -- als ich an die +Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »_Statut der Carl +Zeiss-Stiftung_« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah, +die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im +Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für +die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner +Überraschung inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger der +Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß die +Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals, +die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit, +nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders +zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als +dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem +gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in +geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt +würde. + +Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug nehme, sind in +der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften charakterisiert: + +Jeder -- Arbeiter oder Angestellter -- muß mit einem festen Zeitlohn pro +Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei aller Akkord- oder +Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist. + +Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr oder länger +fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder herabgesetzt +werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang die Arbeit +eingeschränkt wird. + +Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar die Kündigung der +Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen frei nur gegenüber solchen, +die erst kurze Zeit im Betrieb tätig waren. Allen, die drei Jahre oder +länger ihm angehören, muß, wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens, +sondern aus irgend welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also +z. B. wegen verminderter Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine +bestimmte Abgangsentschädigung gewährt werden. Diese beträgt mindestens +den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der Dienstzeit +und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen Jahreslohnes. + +Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der sonst +geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der +Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: dem +Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft +einen gewissen _Mindest_verdienst zu gewährleisten, auf den sie im +grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges noch +rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn ungeschmälert +fortzuzahlen -- oder kündigen und das Pönale zahlen, welches für den +Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung auferlegt, stellen den +Unternehmer unter starken Zwang, immer das Äußerste aufzubieten, um auch +in schlechter Zeit wenigstens die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch +auf einem gewissen Einkommensniveau zu erhalten. + +Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine derartige +Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften gestellt +ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei Korrektiv beigefügt +würde. + +Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die +Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen, +_mittleren_ Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so +daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen +den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers +dauernd bestehen würde. Folgte nun einer solchen Zeit eine Periode der +Depression, so würde die Unwiderruflichkeit der vordem gewährten +Lohnsätze gerade der Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung +entsprechen, das Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau +einer _mittelmäßigen_ Geschäftslage herabsinken zu lassen. _Das_ zu +leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu leisten +imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht bei mittlerem +Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß läßt, daß er genügende Reserven +gewinnt, um in schlechten Jahren nötigenfalls zusetzen zu können. + +Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode normalen +Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter +Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges -- was dann? Dann wird, +wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen des +Personals in allen Schichten desselben sicher steigen müssen und, falls +die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, allmählich einen ihr +entsprechenden Höhestand erreichen. Daß irgend ein Betrieb dieser +Konsequenz sich entziehen könnte, ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal +einen Anteil an den offensichtlichen Vorteilen eines gehobenen +Geschäftsganges vorenthalten zu wollen, würde nicht nur eine grobe +Unbilligkeit bedeuten und als solche empfunden werden; es würde auch ein +derartiger Versuch, angesichts der in solcher Zeit gesteigerten +Nachfrage nach tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr +aussetzen, seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am +dringendsten gebraucht werden. + +Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des +Arbeitseinkommens in der Form der _Lohn_erhöhung sich vollziehen, so +würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie ein Rad mit +Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht rückwärts. Und +wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht anhaltende Periode +der Depression folgte, müßte der Betrieb mit einem Lohnkonto belastet +bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, sondern einer ungewöhnlich +günstigen Geschäftslage entspräche. Und dabei könnte auch ein sehr gut +konsolidiertes Unternehmen leicht bankerott werden. + +Es gibt nur _einen_ Weg, die vorher benannten Vorschriften der +Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen +dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen des Personals muß +in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, der Lohn (oder +Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner Rücksicht auf +aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang unterworfen +sein, muß vielmehr bemessen werden können nach den normalen, +durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des Betriebes; der andere +Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen Grundlinie aus, +aufsteigendem Geschäftsgang anpassen und diejenige Erhöhung des +Arbeitsertrags bringen, die dem Personal als Anteil an den Vorteilen +günstiger Konjunktur zukommen muß. + +Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung, +nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom +Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens +gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger +günstige Wirtschaftslage. Er führt auch ohne weiteres auf die in § 98 +des genannten Statuts vorgeschriebene _Form_ des Gewinnanteils: dieser +ist nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als +nachträglicher prozentualer Zuschlag auf _alle_ im Lauf des Jahres +ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne und Akkordlöhne und ist in dem jeweils +festgestellten Prozentsatz ganz gleichmäßig an alle -- Arbeiter wie +Beamte -- auszubezahlen, jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen +Jahr tatsächlich verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil +ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich +die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist +-- damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt +bleibe. + +In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, wie sie im +vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte eingeführt wurde, +eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen der +Arbeiter (und Angestellten), als unter den von mir kritisierten anderen +Gesichtspunkten diesem Lohnsystem zugedacht war. Der Gewinnanteil soll +dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in +solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll, +der Absicht nach, nur _dasselbe_ sein, was ohne die Einrichtung der Lohn +allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung eine wichtige +Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft -- mittelbar, +durch dasjenige, was sie ermöglicht für _schlechte_ Jahre, für Zeiten, +wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn sie ermöglicht (wie vorher +ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung festzustellen, die den Arbeiter +dagegen sichern, in schlechten Jahren seinen Arbeitsverdienst _unter_ +ein bestimmtes Niveau herabgedrückt zu sehen. Die Gewinnbeteiligung +erscheint unter diesem Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied +eines strengeren Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen +normalen Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als +Mindestverdienst zu gewährleisten -- also dem vorbeugen kann, daß auf +der Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große Zahl +von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht sei. + +Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet nicht, +auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte +Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes gehören diese +Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. Für letzteres genügt +es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, unter welchen die Einrichtung +hier angesehen wird, und das Verhältnis, in welches sie daraufhin zu den +gleichnamigen Veranstaltungen in anderen Industriebetrieben tritt. Ich +schließe nun, um beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine +persönliche Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz +charakterisiert zu haben, mit einem Bild: + +In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden sich zwei +Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft sich +stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch welches der +Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch für Zeiten ungünstiger +Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; der andere ist die finanzielle +Kraft des Unternehmens, von der die Durchführung jenes Lohnsystems +abhängt. Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die +Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen +behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten +verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der +Großindustrie erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten, +müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die +Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von +den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen +sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das +Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat. Das +Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen. + +Fußnoten: + +[Fußnote 19: [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt, +s. S. 120 ff..]] + +[Fußnote 20: [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit +verschiedentlich versuchten und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von +HALSEY</SC>, <SC>ROWAN u. a.]] + + + + +IV. + +Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte. + +Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen +der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897. + +Als Manuskript gedruckt. Jena 1903, + + +[Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck. + +Als vor nahezu sechs Jahren eine _Neuregulierung der Akkordsätze_ in +mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese +Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor ABBE, in +einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet. Es schien der +Geschäftsleitung zweckmäßig, den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des +Betriebs in Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den +Druck vervielfältigen zu lassen. + +Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete +Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. Leider war diese +Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an mehreren Stellen zu +unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu geben und es war auch leider +versäumt worden, die Niederschrift gleich nach ihrer Fertigstellung, als +Sinn und Wortlaut der Rede noch in frischer Erinnerung stand, von +berufener Seite ergänzen bezw. berichtigen zu lassen. + +Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, _an dem +vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern_. Nur hier und da ist eine +zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine offensichtlich falsche +Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz unverständlichen Absätze +sind weggelassen worden[21]; im übrigen aber ist die zur Verfügung +stehende Niederschrift auf den folgenden Seiten _wörtlich abgedruckt_. +Die vom Unterzeichneten zur Erleichterung des Verständnisses hier und da +hinzugefügten Worte sind durch [] als solche gekennzeichnet. + +Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und sprachlichen +Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept gehaltene, fast +drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen wird und die durch eine +verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung hätten beseitigt werden können. +Es ist aber dafür die möglichste Gewähr gegeben, daß der _ursprüngliche +Sinn der Ausführungen unverfälscht_ zur Wiedergabe gelangt. Über jene +formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, des Inhalts +der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich findet der +Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, seine damaligen einen so +wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen durchzusehen, zu +überarbeiten und zu vervollständigen. + +_Jena_, 20. August 1903. + + Dr. S. Czapski + i. A.] + + * * * * * + + +_Werte Arbeitsgenossen!_ + +Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung +entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem +Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das +Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und +Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals +Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten -- im Sinne +einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung -- zurückzukommen. + +Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den +Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und +die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem +Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet +haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als +solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt +eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und +erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber +hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der +Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt, +kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle +Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die +Beteiligten sich klar machen, was _denn das Verhältnis sei zwischen +Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise_, zwischen der Firma als +Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit +der arbeitstätigen Personen im Betriebe -- zu denen ich bitte, auch mich +und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen, +wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an +der Drehbank arbeiten, nicht zu den »_arbeitstätigen_« Personen im +Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte, +seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer +und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen +Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen +sich ergeben. + +Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche +Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf +Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir +Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie +mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen. + +In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob +sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze, +Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf +friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen +einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen +Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber +doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus +manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und +die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer +schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will +ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ +geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen +prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am +härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des +Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine +Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem +Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine +Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in +entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren +begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher +jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das +hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer +_Erhöhung_, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm +möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa -- +was ich ganz besonders hervorheben möchte -- um das Bemühen, den +Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die _Firma_ einen größeren +Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine _gerechtere und +vernünftigere Verteilung_ des Arbeitsertrages in seiner unverminderten +Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der +beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht +abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die +bisher benachteiligt waren. + +Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das +Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich +erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des +Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht +eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu +dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit +Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890, +nichts anderes ist, als eine _Produktivgenossenschaft in Beziehung auf +die wirtschaftlichen Interessen_. Denn seit dieser Zeit -- bekannt ist +dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit +1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern +auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde -- gelten die Normen, +welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also +der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit +von Menschen; es ist eine _juristische Person_. Eine juristische Person +aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich +nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine +Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen +persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als +Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei +Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder +kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir +brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der +Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines +Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob +sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals +über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb +auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es +ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem +Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital +hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen +Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und +eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche +Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung +gebracht werden muß. Wir haben beinahe 1/2 Million Mark bei einem +derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann +es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns +größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1 +Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben. + +Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind +es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der +ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch +bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt. +Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in +dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes +erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern +ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf +ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht +ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb +eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut +ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte. + +Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden +kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den +bloßen Zins, bedeutet praktisch, _daß bei uns das Kapital nicht Herr der +Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit_. Der Zins muß in derselben Weise +gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es +bedeutet aber weiter noch, daß dieses _Kapital tatsächlich den Charakter +eines Kollektivbesitzes erhält_ und zwar gegenüber der Gesamtheit der +Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz +der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz +einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht +einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in +den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw. +Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen +Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es +nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre +Nachfolger, an zukünftige Bürger. + +Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der +Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein +Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch +nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer +Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben +hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital +nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet +sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines +einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des +auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch +keine Einzahlung gibt. + +Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die Firma als +Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht das Interesse des +Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: sie vertritt das +_Interesse der Gesamtheit aller arbeitstätigen Genossen gegenüber dem +Interesse aller einzelnen_, das Interesse der _dauernden Gemeinschaft +aller_ gegenüber den Interessen, _welche die einzelnen jeweils_ haben. +Sie hat also im besonderen die _Verteilung des Ertrags der Arbeit_ +zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, und es ist +die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeitsgenossenschaft in +ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines dauernden, bleibenden +Wesens -- im Unterschied zu dem zufälligen Personenkreis, der jeweils +die Genossenschaft bildet. + +Fragen wir danach: _Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden_, +das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der +einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein +Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das +ist nur scheinbar. In der Tat besteht zwischen diesen beiden Dingen, +zwischen der Gesamtheit aller einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft +bilden, ihrem Interesse und dem Interesse der Genossenschaft als solcher +ein sehr deutlicher Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines +einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen +Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht +auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu +irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die Genossenschaft +ein Interesse daran, _nicht_ den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen, +sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit +zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die +verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde. + +Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, genau so +wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im Gegensatz steht zur +Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der Bürger in Jena würde sich +beispielsweise am besten stehen, wenn die Gemeinde eines schönen Tages +ihr ganzes Eigentum unter die Bürger verteilte, es käme dann auf jeden +einzelnen gewiß der Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit +einverstanden sein. Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie +die Erträgnisse dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus +der Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen +Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete? +Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode vollkommen widersinnig +ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, obwohl sie dem Interesse des +einzelnen entspräche; die Gemeinde darf sie deshalb nicht vollziehen, +weil sie auch das Interesse derjenigen Bürger wahrzunehmen hat, welche +nach 20 oder 30 Jahren kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und +erhalten werden, und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht +verteilt werden. + +Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung kein anderes +Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft +als solcher, so ist damit ein _Interessengegensatz_ gegeben, der in alle +Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die +Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als +Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen. Es +entsteht die Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser +Teil ermittelt werden? + +Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in Hinsicht auf +die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die Firma eine +Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, bei der +die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug auf Leitung und Verwaltung +des Ganzen, _nichts zu sagen haben_. In einer Genossenschaft hat die +Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder +Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen +neuen wählen. Viele von Ihnen werden sagen: Hier müssen wir uns einen +von dem Stiftungsstatut[25] oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von +dem vielleicht viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten +Jahre absetzen würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten! + +Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen zu +wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen habe, zu sagen, daß +die Firma hinsichtlich der Regelung ihrer wirtschaftlichen Interessen +seit sieben Jahren eine _Produktivgenossenschaft_ geworden ist, so habe +ich ein besonderes Interesse, gleich hinzuzufügen: aber _nur +hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Interessen -- nicht auch +in Hinsicht auf die Verwaltung und Leitung_. Ich achte den, der sagen +wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich berufe mich +aber darauf: _alle die Schritte, welche seit zwanzig Jahren zum Wohle +der Firma unternommen worden sind, würden niemals getan worden sein von +dem gewählten Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung_, weil es +schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier Personen zu +übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle diese Entschließungen +wären nicht zustande gekommen, wenn auch nur zehn Personen dabei +mitzuwirken gehabt hätten. + +_Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung und Leitung der +Aktion_. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: Seien Sie alle froh darüber! +Denn es ist noch kein Versuch gelungen, Genossenschaften auf +industriellen Gebieten mit Erfolg zu halten, die auch hinsichtlich der +Verwaltung und Leitung Genossenschaften gewesen wären. Meinem verehrten +Freunde ROTHE[26] bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn +Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal +erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg +gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen +Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu +erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle +ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste +Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist. + +Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn Sie auch +vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser Verband von +1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der Aktionen eine +Genossenschaft wäre -- bestreiten können Sie nicht, daß diese Leute, die +diesen oktroyierten Vorstand bilden, _keine anderen Interessen +vertreten können_, als ein Vorstand, den Sie vielleicht in einer +Generalversammlung wählen würden. Der Sache nach kann auch dieser +gegebene Vorstand kein anderes Interesse vertreten, als das der +Genossenschaft als solcher, mit Rücksicht auf deren dauernden Bestand +gegenüber dem Interesse der jeweils in ihr befindlichen Personen, der +einzelnen und der einzelnen Gruppen. + +Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in +welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht +zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen +Personen, nämlich daß _der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig +aufgeteilt werden dürfe_, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb +angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe -- wenigstens +in guten Zeiten. + +_Für welchen Zweck soll das geschehen_? Welches Zweckes wegen soll das +nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag verteilt wird? Nötig ist das +wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen: + +Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur +Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen _zukünftigen +Leistungen_, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen +zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die +_Pensionseinrichtungen_ und die _Arbeitslosenversicherung_ in der Form +der _Abgangsentschädigung_. + +Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages +zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, sondern +an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, einem _wachsenden +Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen Vermögens und erhöhter +Kreditfähigkeit gerecht_ werden zu können; einem wachsenden +Kapitalbedarf, der dadurch gegeben ist, daß die Genossenschaft ihren +Wirkungskreis durch Aufnahme weiterer Mitglieder quantitativ erweitern +kann, wie dies bei uns sichtlich geschehen ist. + +Drittens ist es die _Vorsorge für schlechte Zeiten_ im Interesse der +Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils zu der betreffenden +Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft muß sich so einrichten, +daß sie in schlechten Zeiten mit stockendem Geschäftsgang zusetzen kann. + +Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft unter +allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß sie einen angemessenen Teil +des _Arbeitsertrages als Kollektivbesitz_ für sich behält, obgleich es +für die Genossen immer angenehmer und vorteilhafter wäre, wenn alles +verteilt würde. + +Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch einige +Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft muß sich +einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten Geschäftsganges. +Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, daß eine länger +anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht nur unfähig macht, ihre +Genossen über Wasser zu halten, sie nicht auf ein tieferes +Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern sie muß auch +befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange gemeinsame +Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie +in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen +Arbeitsertrages zurückbehält. + +Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können, +das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu -- +ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung +von Dividenden -- daß die Genossenschaft _kreditfähig_ bleibt, neues +Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit +nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt. + +Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen braucht zur +Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren Genossen zugesichert +hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, daß wir Vorsorgen für +Deckung von zweierlei Arten von Lasten, die wir übernommen haben. +Erstens ist es die _Pensionszusicherung_ sowohl für die Hinterbliebenen +als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der +_Altersrente_, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter +zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer +_Abgangsentschädigung_ kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts +anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist. + +Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses Verständnis +entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal in einem größeren +Kreise mich darüber besonders geäußert habe; deshalb will ich heute +einige Erläuterungen dazu geben. Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt +dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen +abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der +Deckung der _Pensionslasten_ rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in +der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz +nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen, +nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund unseres +Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen werden, wenn +die Zusammensetzung unseres Personals sich einem Ruhepunkt, einem +Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen Arbeitsklassen unseres +Personals sind jetzt meist aus jüngeren Leuten zusammengesetzt. Das +Resultat ist, daß wir gefaßt sein müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz. +des gesamten Lohn- und Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen. + +Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch erscheinen. Das +wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen sage, was die +_Witwenpension_ bei uns bedeutet, nämlich: daß durchschnittlich jeder +verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns in die Lebensversicherung +eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen für den Todesfall. Die +Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden, +bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der +Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In +diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen[27], in 20 oder 30 +Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen. + +Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung unserer +_Altersversicherung_ betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt wird, ist -- +wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre in einen +Stiftungsbetrieb eingetreten ist -- mit dem Recht ausgestattet, +dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes als +Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je 90 Leute +zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, d. h. daß bei +einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie die angegebene +Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer zehn das 65. Lebensjahr +erreichen und dann den Anspruch auf die Gewährung der Altersrente +besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche Lebensdauer eines 65jährigen +Mannes immer noch 10 Jahre. Was ein solcher dann als [kapitalisierte] +Altersrente zu fordern hätte, beträgt also immer noch das Neunfache +seines Pensions-Jahresanspruches. Im Durchschnitt werden alle, die bei +uns 65 Jahre alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche] +Altersrente beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10 +Jahren folglich 90000 M. + +Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen nicht +auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen der +Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als Lohn und +Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, damit die +durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. beträgt, damit die +späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit die Zukunft nicht +ungebührlich belastet wird. + +Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und zwar die +Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der _Abgangsentschädigung_ +besteht, die in Wirklichkeit aber, wie ich schon gesagt habe, eine +Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Was heißt es, wenn im Statut +steht, daß jedem, der 3 Jahre bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr +beschäftigt werden kann -- z. B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges -- +der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner +Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was +sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird, +eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des +plötzlichen Arbeitsloswerdens. + +Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, hat das +aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger in der +Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich nicht +an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel wären, +es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen die +Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen Lohn mit auf +den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie 3 Jahre lang beschäftigt +und sie jede Woche einen Tag spazieren gehen läßt oder 1-1/2 Jahre 2 Tage +in der Woche. Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der +Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann, +eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen, +wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer +vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den Fall der +Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch in schlechten +Zeiten _solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre lang beschäftigt sind +und sonst ihren Mann stehen, überhaupt entlassen werden_. + +Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert auch eine +gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. Demnach müssen +wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten +Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in +Rücklage zu bringen suchen. + +Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir +diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch sagen: Andere Leute +haben ja auch keine Pension für ihre Frauen und Kinder -- »Was schiert +mich Weib, was schiert mich Kind? Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig +sind!« Wenn ich invalid werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide; +ich lasse mir den Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen. +Vielleicht wird man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung +nennen. Nun, ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche +Gedanken hegen; sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es +ist recht gut, daß das _Zwangs_-Einrichtungen sind, denen sich im +eigenen Interesse niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst +_unanständig_ für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen +Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde +Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die _Ehre des Unternehmens_ +gewahrt werden. _Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber +nicht haben_. + +Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man sie tadeln kann: +wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, weil wir gar nicht +beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese hätten ein Recht, sich +darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß +trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als +Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein +würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre +Arbeitskraft anböten! Das kommt darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen +kann, daß diese 9 Proz., welche wir für die angegebenen +Versicherungszwecke den Genossen vorenthalten und zurücklegen müssen, +weit weniger betragen, als der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder +Unternehmer dem Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen +des Unternehmergewinnes hat, die uns durch unsere Organisation der +Arbeit erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese +Abzüge indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon zu +erwarten haben, sind _nicht geschädigt_ gegenüber denen, die unter +anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen. + +(Pause.) + +Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht nun die +Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der Firma CARL ZEISS +unter der bestimmten Fragestellung: _Wie hätte eine Genossenschaft den +gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit zu verteilen, im Verhältnis zu der +Gesamtheit aller Mitarbeiter einerseits und der Genossenschaft als +solcher andererseits?_ Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft diese +Verteilung zu regeln, wenn er _vernünftig_ und _gerecht_ sein will? + +Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag +zurückbehalten, wenigstens in _guten_ Jahren nicht verteilt werden? was +soll der _Genossenschaft_ als _Kollektivbesitz_ erhalten bleiben? Die +zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen soll nun das zur +Verteilung Bestimmte unter die verschiedenen Gruppen und die einzelnen +verteilt werden? Als erste Frage verbleibt uns also: _Was_ soll verteilt +werden? als zweite Frage: _Wie_ soll verteilt werden? + +Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das +Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der +Verteilung entzogen werden muß? Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede +Genossenschaft, wie auch jeder Einzelunternehmer in der bloßen +_Organisation der Arbeit_ als solcher eine _Quelle hat für den +Mehrertrag der Gesamtarbeit gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen_. + +Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und Gebäude zu +kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder hundert Leute in +seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware herzustellen, für die der +Markt noch aufnahmefähig ist -- wenn das der Einzelunternehmer tut, +entweder für sich oder in Form der Bildung einer Genossenschaft, so kann +dieser den Arbeitenden sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet, +Kapital zur Verfügung habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen +könnt, dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für +welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung +eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb der +Waren eingeführt wird, -- _durch all das wird der Ertrag größer, als +wenn jeder nach seinen Fähigkeiten allein arbeiten wollte_. Die +Organisation also und das Zusammenarbeiten heterogener Elemente ist die +Quelle eines Mehrwertes und Mehrertrages der Arbeit. + +Es gibt einen _Organisationsgewinn_, der einfach daraus entspringt, daß +viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen und gemeinsames +Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen oder einer Woche soviel oder +mehr arbeiten können, als ihnen dies einzeln, getrennt und ohne +gegenseitige Unterstützung, in 9 oder 10 Tagen zu leisten möglich wäre. + +Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen +Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen Arbeit +benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert andere ebenfalls machen +-- jede Organisation ist an sich die Quelle eines Organisationsgewinnes. +Und jede dieser Organisationen hätte so gut wie jeder Privatunternehmer +oder eine Genossenschaft das Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf +diese Weise mehr erreicht wird, als was die einzelnen ohne die +Organisation oder ohne die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht +verteilt werden, muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben. + +Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, der hier +seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, auch da, wo weiter +nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt habe: zweckmäßige +Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer Vertrieb usw. + +Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen »Wald- und +Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir können jedem einzelnen und +jeder Gruppe sagen: wenn Sie es versuchen wollten allein zu arbeiten, +ohne Teil des Ganzen zu sein und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen +zu haben, wenn Sie dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen +würden, so hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten. + +Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne eine Organisation, +die Quelle eines _speziellen_ Unternehmergewinnes werden kann. Das sind +nämlich diejenigen _feineren Organisationen_, welche aus der gemeinsamen +Arbeit noch mehr Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit +gewöhnlichen Mitteln, möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete +gibt es solche Einrichtungen, welche die Möglichkeit einer weiteren +Quelle des Mehrwertes der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen +Unternehmergewinn. Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren +Verkaufswert, als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche +dieselbe technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch +_minderwertig im Gebrauch_ sind, weil die Erzeugnisse unserer +Organisation noch das für sich haben, daß sie _Repräsentanten +fortschreitender Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung der +Leistung der Erzeugnisse_. Das erhöht deren Marktwert im Verhältnis zu +der in sie hineingelegten mechanischen, äußeren Arbeit. Das drückt sich +darin aus, daß das, was wir machen -- und manche andere auf unserem +Arbeitsfelde ebenfalls -- keine gewöhnliche Marktware ist, wie sie von +vielen neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter der +allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung aller +derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer Fabrikate ist eine +größere, als derjenigen, die von anderen Firmen verfertigt werden; diese +können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. Wir haben in diesem Ansehen +unserer Erzeugnisse dadurch, daß sie keine gewöhnliche Marktware sind, +daß sie nur einer beschränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz +unterworfen sind, eine Quelle _höheren_ Verkaufswertes, die ziffernmäßig +nachzuweisen ist. + +Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, daß sie +_unter Patentschutz steht_; ja, fast die Hälfte unserer ganzen +Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung gelangten +Blatt[28] finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? Antwort: sie +sind auch äußerlich gekennzeichnet als _Erzeugnisse besonderer +erfinderischer Tätigkeit_, in denen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die +dadurch einen Mehrverkaufswert haben als andere Erzeugnisse, die +technisch gleich gut hergestellt sind. + +Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, auch auf +das, was _nicht_ patentiert ist. Und dann die weitere Frage: mit welchen +_Ziffern_ soll man diesen höheren Verkaufswert veranschlagen? + +Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, was +unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, daß die _für +unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente diejenigen sind, welche wir +überhaupt nicht genommen haben und nicht zu nehmen brauchten_. Denn +dieses Ansehen eines höheren Wertes gegenüber den Produkten +gleichartiger Arbeit brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des +Patentamtes zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche +jeder nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem sie +nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, _weil +sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung sind_. Also ich kann +sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und und diese Werterhöhung unserer +Erzeugnisse auf _alle_ Arten derselben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf, +ob sie patentiert sind oder nicht. + +Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse von +anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine erwünschte Unterlage +für die Schätzung dessen, was der materielle Betrag dieses Mehrwertes +sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht schon, was ich Ihnen sage: es +ist _mindestens 10 Proz. des Einzelverkaufswertes_; denn es gibt ja +andere Leute -- Fabrikanten in Paris, London, New York usw. -- die für +die bloße _Erlaubnis_, das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10 +Proz. des Verkaufswertes als _Lizenzgebühr_ zahlen. + +Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses +abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster +anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir +weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser +Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert +ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10 +Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer +Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus +anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer +noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz +keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den +patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten +Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die +mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen _neue Ideen_ +zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens +10 Proz. schätzen lassen. + +Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der +Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten +ist, _daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst +derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen_, ein Mehrwert, der nicht +vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche +Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten +Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz +unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die +Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die +Quelle des _Kollektiverwerbs_. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb, +der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen +herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer +Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen, +nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat +und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel +intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat, +die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können. + +Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher +erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf; +zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser +besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem +gewöhnlichen Unternehmergewinn -- den ich als den »Wald- und +Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe -- hinzukommt, zu dem, was die +Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom +Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe -- +wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir +die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende +Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit +ansehen? + +Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich +verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt +der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert _der +Produktion_ nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von +dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für _Arbeitsleistungen_ +gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma +als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle +hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem +gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn +hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der +gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein, +der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt. + +Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer +anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich +Ihnen sage -- unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn +unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag +der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für +künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken +ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, _dann heißt +es: Bis hieher und nicht weiter!_ Denn dann käme etwas zur Verteilung, +was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz +ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher +durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener _Raubbau_. + +Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch +erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht +mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die +anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort +Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von +dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der +Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet. + +[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen +stenographierte Ausführungen.] + + * * * * * + +Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben, +warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, _nicht +verteilt werden dürfen_. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis +hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer +fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum +ist gerade das _Kollektiverwerb_? + +Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind +wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, _denn ich bin 30 +Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand_. Ich wünsche, daß es +mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser +unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen +werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen +Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen. + +Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein alter Freund +ZEISS zu mir kam -- ich wohnte damals in der Neugasse -- und mir +mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund getroffener +Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, die seit dem Jahre +1871 im wesentlichen nach meinen Angaben gemacht wurden, die Höhe von +ganzen 800 Talern erreicht hätten. Ich war damals ganz aus den Wolken +gefallen, um so mehr als Herr ZEISS mir sagte, daß ein großer Erfolg mit +meinen neu berechneten Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im +nächsten Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich habe +damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« -- so verwundert war +ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen Tätigkeit, von +der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen Gewinn versprochen +hatte. + +Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann sein lassen, +sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber nachzudenken, +welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, daß ich für meine +wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile erzielte. Und da +hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein dummer Egoist sein müssen, wenn +ich jemals auf den Gedanken hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein +ausschließliches persönliches Verdienst wäre. + +Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope auf meine +Theorie gegründet war, hat die Firma CARL ZEISS wenigstens für 10 +Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn der Mehrwert daraus, wie +bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. wäre, so wäre das ein +wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten mit der damals +kleinen Optischen Werkstätte, dessen Höhe jetzt weit über 1 Million +betragen würde. Und mein alter Freund ZEISS hat mir vollkommen +zugegeben, daß es ohne diesen Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit +seiner gewohnten Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen +überholt worden sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu +nehmen, so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine +Autorität hin kann ich nun sagen: _von diesen 10 Millionen Mark +Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt worden, wenn ich +nicht dabei gewesen wäre_. + +Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken kommen können, +daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, oder daß ich einen +persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert oder auf mehr als einen +bescheidenen Teil desselben hätte. Warum nicht? Weil außer mir noch +mehrere da waren, die mit dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen +können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch +nicht so groß gewesen. Da war zunächst unser alter LÖBER, der dasselbe +von sich hätte sagen können; da war auch der alte ZEISS selber. Ohne ihn +hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem Wirken gehabt, um +diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere waren da: eine ganze +Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz spezifischer Bedeutung, +tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls von sich sagen konnten, +daß sie in gleicher Weise Anteil an dem Aufblühen des Unternehmens +hatten. Aber was wäre das für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern +kommen würde, um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert +einzufordern? Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede +nachdenken, wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann: +ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, wobei +es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil ihm zukäme, +und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt werden -- so +werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht ihm ein Anrecht zu auf +das _Ganze_ oder auf _Nichts_. + +Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, daß +mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre nichts oder doch nicht +soviel da von dem tatsächlich vorhandenen Erwerb. Dann ist dieser +gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb nicht Eigentum einer einzelnen +oder mehrerer Personen, ein Erwerb, den keiner in Besitz nehmen, nicht +an seine Kinder vererben kann, sondern _gemeinsames Besitztum_, das auf +den _Rechtsnachfolger_ übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder +Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind. + +Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit Bezug auf +meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir es wiederholt +erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder erlebt bei all den +kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die gemacht worden sind in +den 70er und 80er Jahren. Wir haben es ferner wieder erlebt in den 90er +Jahren dank der Initiative unseres Freundes Dr. RUDOLPH, nach dessen +Angaben die Firma in ein ganz neues Gebiet eintreten konnte, so daß der +Gesamtwert der Jahresproduktion auf mehrere Millionen gewachsen ist. +Aber wieder war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches +genau unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt +angegeben habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den +kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten +Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele Personen +immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben und außerdem +finden sie bei uns noch die _Mittel zur Verwirklichung der Ideen_, +Mittel, die sie nicht haben würden, wenn sie außerhalb unserer +leistungsfähigen Werkstätte ständen. + +Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, die so +viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt sind, +daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen können mit einer +großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden über 90 Proz. aller +Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in vielen gute Ideen enthalten +sind; sie verfallen ganz einfach. Erst in 10 oder 20 Jahren werden die +guten Ideen benutzt von solchen, die gerade Gelegenheit haben, dieselben +für ihre Zwecke anzuwenden. In der Regel können die Erfinder mit ihren +Gedanken hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit +dilatorischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur +wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit zu +genießen. Das hängt damit zusammen -- und ich weiß das aus eigener +Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, es aber nicht selbst +ausführen kann, sondern es andern anbieten muß, so ist er erstens im +Nachteil durch das Angebot -- er verkauft die »Katze im Sack« -- und +zweitens hat er den passiven Widerstand derjenigen zu besiegen, welche +die Ideen benutzen sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg +gearbeitet haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen +keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den Handel gelangt, +was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird ihnen die Nahrungsquelle +geschmälert. Im allgemeinen werden also diejenigen, welche im großen +Maßstabe neue Sachen einführen können, diesen theoretischen Erfindungen +sehr kühl gegenüberstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der +gemeinsamen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung, +die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die _Wurzel des +Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten_. Es werden dann +aber immer mehrere da sein, welche sagen können: wenn ich nicht dabei +gewesen wäre, so wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der +Erfinder allein vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben +ebenfalls nichts. + +Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren schon in unbestimmter +Form angestellt habe und die mich jetzt auf den festen Standpunkt +führen: Was in einer solchen Genossenschaft, die auf die Organisation +der Arbeit gegründet ist, sich als wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus +dem _Zusammenwirken_ geistiger und technischer Arbeit, ist seinem Wesen +nach _Kollektiveigentum_. Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt +in der vorher benannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher +dieser Ziffer entspricht, unantastbares Kollektiveigentum. + +Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was darf in +unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit _nicht verteilt_ werden? +Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr, +wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens +nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und +Gehaltszahlung entfallen. Und ich scheue mich nicht, ganz fest +auszusprechen: _Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein +kommt, was_ _die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur +Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte +geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe. +_ + + * * * * * + +Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was _nicht_ +verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen +verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen +Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung +geregelt werden? + +Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung +einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf +die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche +Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und +Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei +der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art -- die darin zum +Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten +Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert +nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit, +gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel +niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten +Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten +und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen +Maßstab für die Verteilung zu finden in der _relativen Bewertung der +verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten_. +Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der _Regelung des +Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage_. Denn wir in Jena können doch die +Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem +gegebenen Boden unsere Angehörigen _möglichst günstig_ stellen, aber +_nicht andere als wirtschaftliche Normen_ dafür maßgebend sein lassen. +Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben, +deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das +tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten +mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder +haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt +würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der +Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele +unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns +durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für +die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu +bekommen. + +Der Maßstab bei uns muß also sein: _Jeder, der bei uns arbeitet, muß +soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und +seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde_ +-- nicht soviel, wie ihm _möglicherweise_, wenn er _Glück hat_, geboten +werden kann, sondern soviel, als er mit _Wahrscheinlichkeit_ anderswo +erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das +sympathisch sein mag -- wir müssen uns danach einrichten, daß der +Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die +betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der +persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu +haben, unter den _gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten_. + +Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung +_möglichst allen mehr zu geben_, als sie anderwärts erhalten, weil sie +unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß +wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die _gleichen_ Chancen haben +wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas _günstigere_ -- eben +weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit +Sicherheit darauf rechnen, für _alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte +zu haben_. + +Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede +Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein +Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß! +Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie +aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht +sein wird -- er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf +nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er +auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist, +und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden. + + * * * * * + +Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt +für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des +_Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht_. +Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen +Versammlung gewesen ist. + +In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine +kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet -- dazu gehören die +Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn -- +und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die +Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu +verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: _nach welcher +Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher +Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?_ Wir sind leider zu +spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses +Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt +korrigiert und beseitigt werden müssen. + +Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden +müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für +_den Unternehmer wie für den Arbeiter_, also für beide Teile, +_vorteilhafter_ ist und _nicht mißbräuchlich zu sein braucht_. Für den +Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit +denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei +Einführung des Zeitlohnes -- und für die Beteiligten deshalb, weil sie +die Möglichkeit haben, _wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger +Mehranspannung_ der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen +_Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen_. + +Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen +guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann: +»Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die +Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen +Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern. + +Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach darauf hinaus, +die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende die bestimmte +Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung seiner Kräfte durch größere +Ökonomie der Zeit, durch größere Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr +zu verdienen, als wenn er die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das +muß also im Prinzip anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die +Frage ist nur die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende +wirklich nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll -- +wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer gleich +langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr auseinandergehen +und es kann auch nur auf Grund einer gewissen Schätzung eine Norm +gefunden werden. + +Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, daß man +anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige Arbeit im Zeitlohn macht, +der Antrieb zur Arbeit ein geringerer ist, und daß ein _Akkordarbeiter +ohne besondere Anstrengung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig +zu machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen_. Ich würde das +jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung der Zeit +erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während der Zeitlohnarbeit sagen +kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: Ich bringe unter den gleichen +Bedingungen in vier Tagen soviel fertig als ein anderer im Zeitlohn in +sechs Tagen, so würde ich ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist +einer von denen, auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit« +Anwendung findet -- Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich +zu schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten -- oder Du meinst, +wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben faulenzen! Das +wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn wenn einer im Zeitlohn +arbeitet, ist er _auch_ verpflichtet, angemessen und gebührend fleißig +zu sein, da wir zum _Vergnügen niemand_ in die Werkstatt stellen. Zu +dieser Betätigung im Zeitlohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und +pflichtmäßige Erfüllung des Arbeitsvertrages. + +Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im +Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin +der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen +Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er _im +Akkord_ arbeitet, _mindestens 20 Proz. mehr verdienen können_, als wenn +er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß. +Aber nun wohl gemerkt: _20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm geben +müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im Zeitlohn zu leisten +hätte_. + +In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die Quelle von +manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es ist offenbar, daß auf +meine Äußerungen hin angenommen worden ist, daß dabei gemeint sei, +jeder müßte sich einen Abzug bis zu 20 Proz. Überverdienst _von seinem +Wochenlohn_ gefallen lassen. Wir können nicht für alle unsere Leute den +Wochenlohn auf die Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar +nicht im Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für +unseren Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die +Arbeitslosenversicherung d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer +nicht arbeitet, sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn +liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu Grunde. Alle +diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen _Zurückhaltung_ +bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren und zwar nach den +Bestimmungen des Statuts als einen _unwiderruflichen_. Wenn wir Leuten +Gelegenheit geben können, eine erheblich höhere Einnahme durch die +Akkordarbeit zu haben, so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn +sie mit einem relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt +werden. + + * * * * * + +Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen in dieser +Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in unserem Betrieb: + +1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der +seinem Wesen nach _unverteilbar_ ist, der in guten Zeiten der Verteilung +entzogen werden und als _Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben_ +muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind, +damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens +kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht +abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen +Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat. + +Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe, +umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25 +Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz., +welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein Äquivalent +sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, den wir zurückhalten zur +Deckung unserer Verpflichtungen für Pension und Abgang. + +2. Die _Norm für das Teilungsverhältnis_, welches zwischen den einzelnen +Personengruppen und den einzelnen zustande zu kommen hat, muß sich +richten nach dem _Marktwert_ der verschiedenen Arbeiterkategorien unter +Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen. + +3. Es ist notwendig, das _Verhältnis zwischen dem Ertrag von +Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit_ vernünftig und +gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der +angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird -- aber nicht unter +unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im +Akkord zu arbeiten. + +(Pause.) + +Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu +schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen +wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer +Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages +zusammengestellt haben[29]. + +Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei Jahren eine +wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen gehabt haben; die +Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital ist +entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und Gehaltkonto hat ebenfalls +beständig zugenommen; die darunter stehenden Ziffern zeigen Ihnen +weiter, daß auch eine Zunahme des Durchschnitts-Arbeitseinkommens +stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber dem, was im Geschäftsjahre +1894/95 bestanden hat. Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem +Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen, +in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir, +sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat +arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende +Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden +worden. Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger +Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen +konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen +besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir +Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer +Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem +gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre +hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote +des Reingewinns herbeiführte. + +Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen, +wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen. Diese allgemeinen +Unkosten bleiben dieselben bis auf Material und Arbeitslohn, die +infolgedessen einen besonders hohen Anteil am [d. h. Einfluß auf den] +Reingewinn haben. So in sehr guten Geschäftsjahren. Ein schlechtes +Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden +arbeiten und _mehr_ leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte +ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt +werden müßte. + +Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre +hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von 3 und 8 +anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen +Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar nichts; es drückt nur +aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge Leute hinzugetreten sind, die +nur einen Wochenlohn von 5-6 M. haben, die aber doch als Personen zählen +und in der Division die Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß, +wenn wir den Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen +mit dem vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der +Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung von +170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen Ziffern, die +hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, welche im letzten +Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. (5 Proz. sind +ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich eine durchschnittliche +Steigerung des Jahreseinkommens gegen das erste Jahr von 180 M. Dabei +muß berücksichtigt werden, daß in den beiden letzten Jahren 2 und 7 +Arbeitstage, welche an Urlaub gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in +den früheren Jahren nicht geschehen ist. + +Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro Jahr summiert sich +bei den 400 Personen, welche daran Anteil hatten, auf über 70000 M., +d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind an unsere erwachsenen Arbeiter +70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt worden, als nach dem Durchschnittssatz +des guten Geschäftsjahres 1894/95. Daraus geht hervor, daß eine +merkliche Steigerung des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten +ist, und wir erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine +Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft. + +Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das Kennzeichen, +daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, _daß unsere +Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte_. Unsere +Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen, +während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was +wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen +müssen. Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht +40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten. + +Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? An sich +könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag der +Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des Jahres oder +durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der Umstand, daß die +Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß +_irgend etwas nicht in Ordnung_ ist. Nun hat aber unsere +Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem. +Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem +guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang +abhängig gemachten Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein +zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig +gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen +unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine +Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen +Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser +Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend +erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und +unwiderruflich ist, gewähren können. + +Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag dieselben +bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend zu erhöhen, bei +schlechtem Geschäftsgang aber auch wieder herabzusetzen. In unserem +Betrieb aber ist dies nicht möglich, weil, wie ich schon gesagt habe, +_unsere Löhne unwiderruflich sind_. Würden wir z. B. in einem guten +Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden +mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe +fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die +_Gewinnbeteiligung_. In diesem Jahre ist aber in Form von Lohn und +Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich recht und +richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die Nachzahlung in Form +der Gewinnbeteiligung fallen müssen. + +Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in die Erscheinung +getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von 8 Proz. war ziemlich +richtig auf Grund der Bilanz und der Norm, die schon in Anwendung +gekommen ist. Die Erklärung ist darin gegeben: es ist im vorigen Jahre +ein Umstand nicht zum Bewußtsein gekommen, der eine wesentliche +Entscheidung bewirkt hat. Das Jahr 1895/96 hat noch unter den +Nachwirkungen des früheren schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar +dadurch, daß noch Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre +verkauft wurden. Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden +als sie gewesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist, +Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn ein bedeutend +höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser Umstand nicht +bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein gebracht, daß +eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis vorhanden war, dazu +angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung der +Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen. + +Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen dieser auffälligen +Erscheinung. Da haben wir uns überlegen müssen, inwieweit denn nun die +durch diese Ziffern gekennzeichnete Lage unserer Betriebe den +Anforderungen entspricht, welche nach den voraufgegangenen Erläuterungen +der Normen und Grundsätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten +haben. -- + +[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so +unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] -- + +nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit, +also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar +gekennzeichnet habe. + +Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere +Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre +überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können. Der Anteil +der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also auf 20 Proz. statt auf etwa +24 oder 25 Proz. Die allgemeine Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf +diese Prozente nicht kommen, als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt +sich ganz allgemein, daß wir bei einem guten Geschäftsgang schon +angekommen sind an der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht +weiter, hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrags. + +Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche Lage +unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen können, solange +nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert werden -- sonst käme es +hinaus auf eine Verteilung dessen, was im Sinne meiner vorherigen +Erklärungen in guten Geschäftsjahren nicht verteilt werden darf. Wir +können unsere Arbeitszeit nicht weiter verkürzen, solange zu zwei +Dritteilen oder mehr der anderen Betriebe auf demselben Industriegebiete +noch 10 oder 12 Stunden gearbeitet wird[30]. Wir können nicht weitere +Erleichterungen gewähren, auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach +seinen jetzigen Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die +Akkordarbeit ungebunden ist, als sie nicht geregelt ist durch die +Forderung des entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere +Erleichterungen nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich +ist, durch die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und +dadurch den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den +Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe steigern, +nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen Organisation der +Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus +anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir +nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert +unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden +dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit +minderwertiger Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn wir +unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von 10 Proz. halten +können, _weil wir uns mitten im allgemeinen Wettbewerb befinden und +nicht auf einer Insel im indischen Ozean_, die vielleicht jede +Konkurrenz unmöglich machte. _Wir sind mit dem, was wir leisten, unter +solchen Gesichtspunkten an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die +wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können._ + +Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr +guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und +folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos +eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, _namentlich aber ein +Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit_. + +Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug[31], um +ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil dieser +Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden nächsten +Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen kommt, welche +mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu arbeiten. Welches der +Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der Akkordabschlag, können wir nur +in einzelnen Gruppen feststellen, aber nicht als vergleichbaren +Durchschnitt für den ganzen Betrieb. Für einzelne Gruppen ist auch +festgestellt worden, daß im Durchschnitt der Mehrertrag der Akkordarbeit +gegenüber den Wochenlöhnen ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht +hat, in manchen z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz. +Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind, +bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd +zu denselben arbeiten; _nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem +bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit +gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag +besteht_. Dieser Anteil geht erheblich über das hinaus, was die +Akkordarbeiter ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften. + +Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich +vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere +Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man +schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in +unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd +erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß _in diesem System etwas +geändert werden muß_. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt +schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar. _Es findet sich bald niemand +mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will._ Gar bald wird auch +niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst Werkmeister zu +werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden könnte, wie als +einfacher Akkordarbeiter. + +Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die Höhe getrieben +würden, so würde das zur Folge haben, daß im nächsten Jahre von einer +Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die Rede sein könnte, ja, daß sogar +der Anteil der Firma unter den Satz herunterginge, auf den sie in guten +Jahren halten muß. Wir können also nicht auf diese Weise die +Ausgleichung bewirken, deshalb muß es auf andere und zwar _in der Weise +geschehen, daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der +Akkordarbeit, welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht haben, +in der angemessensten und schonendsten Art rückgängig machen_. Das ist +der Gesichtspunkt der von uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die +Vorteile der Akkordarbeit etwas einschränken werden, weil sie eine +unverhältnismäßige Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im +Zeitlohn arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit +bieten können. + +Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse beseitigt +zu haben. + +Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion +nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das +Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten +eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der +Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in +guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten +Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und +findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß +mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die +Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern +durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz. +wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang. +Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa +12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind, +müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter +Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang +ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich +keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem +Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen. + +Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der +Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir +sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der +Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. _Die Firma +hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas +abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder +zugute._ Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation +nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und +Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß +diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine +Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich +bedeutend verschlechterte. Gerade _weil_ keine Zwangslage vorhanden ist, +müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden, +zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen +lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten +muß. + +Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar +nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu +nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter +Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es +wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die +Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher +bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem +Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von +60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere +Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird +uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in +einzelnen Gruppen geboten ist. + +Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden +sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein +Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts +dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der +Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr +komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei +hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen +dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die +Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der +»Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre +eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht, +getroffen werden. + +Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir +Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen +erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der +inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel +aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun +einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen +ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen +werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen. +Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir +zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen derart getroffen worden +sind, daß die _erforderlichen Unparteiischen existieren_. Es sind das +bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die +Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen, +um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen +Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz +besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine +Gewinnbeteiligung herauskommt. _Diese drei sind die Mitglieder der +Geschäftsleitung_. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen, +so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist, +ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung +gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt. + +Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter +sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von +vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig +unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen +anzuordnen gedenken. + +Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine +Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch +nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der +Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden +soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht +machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen, +welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wie _wenn sie ein paar +Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen +Platzregen kommen_. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere +Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle: +wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher +Sonnenschein genießen konntest. _Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht +eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern +nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt +hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten_. Ich +wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend +und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von +unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen! + +Damit möchte ich schließen. + + * * * * * + + +Anhang. + +---+------------------------------------+-----------+-----------+----------- + | | 1894/95 | 1895/96 | 1896/97 + | | | | + | Jahresproduktion | | | + | | | | +1. | Einzelverkaufswert (Katalogwert) | 1 776 000 | 2 094 000 | 2 401 000 +2. | Netto-Verkaufswert | 1 505 000 | 1 775 000 | 2 035 000 + | | | | +3. | Betriebskapital am Schluß des | | | + | Geschäftsjahres | 1 784 000 | 2 006 000 | 2 391 000 + | | | | +4. | Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung | 642 700 | 829 000 | 1 060 000 + | | | | +5. | Löhne (Zeit- und Akkordlöhne) | 478 300 | 628 600 | 797 900 +6. | Monatsgehalte | 164 400 | 200 400 | 262 500 +7. | Verhältnis von Gehalt zur Summe | | | + | von Lohn und Gehalt | 1:3,91 | 1:4,13 | 1:4,04 + | | | | +---+------------------------------------+-----------+-----------+----------- +8. | Durchschnittlicher Jahresverdienst | 1110 | 1175 | 1133 + | =aller= Arbeiter | (431 | (535 | (704 + | (jugendliche einbegriffen) | Personen) | Personen) | Personen) + | | | | +9. | Durchschnittl. Jahreseinkommen | -- | 1343 | 1377 + | aller über 18 Jahre alten | |(523 Pers.;|(558 Pers.; + | Arbeiter (Zeitlohn und Akkord) | | 313 | 313 Tage) + | | | bezahlte | + | | | Tage) | + | | | | +10.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1384 | 1465 | 1493 + | aller über 24 Jahre alten | (307 |(317 Pers.;|(393 Pers.; + | Arbeiter | bezahlte | 313 Tage) | 313 Tage) + | | Tage) | | + | | | | +11.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1492 | 1593 | 1665 + | aller über 24 Jahre alten | (307 Tage)|(224 Pers.;|(238 Pers.; + | Arbeiter, die 3 Jahre oder | | 313 Tage) | 313 Tage) + | länger im Betrieb | | | + | | | | + +Fußnoten: + +[Fußnote 21: Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des +Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150, +wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.] + +[Fußnote 22: [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den +»Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten +abgedruckt sind.]] + +[Fußnote 23: [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]] + +[Fußnote 24: [s. Anhang.]] + +[Fußnote 25: [soll wohl heißen: von der Stiftungs_verwaltung_. Cz.]] + +[Fußnote 26: [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister -- zu +der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement +des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]] + +[Fußnote 27: [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im +Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]] + +[Fußnote 28: [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]] + +[Fußnote 29: [s. Anhang.]] + +[Fußnote 30: [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden +verkürzt worden. Cz.]] + +[Fußnote 31: [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]] + + + + +V. + +Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsum-Vereins. + +Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898. +(Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr. 256 vom 1. November 1898.) + + +Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im engeren Sinne +politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche Selbsthilfe +gerichteten Genossenschaften knüpfen sich nicht an ein bestimmtes +Parteiprogramm. Angehörige der verschiedenen politischen Parteien können +in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen Hand in Hand gehen, wie +auch umgekehrt diese Stellungnahme innerhalb derselben Partei öfters +verschieden befunden wird. Indes sind gerade die linksstehenden +politischen Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe +kräftige Stützen gewesen -- wie schon die Namen SCHULZE-DELITZSCH unter +den Alten, MAX HIRSCH unter den Jüngeren bezeugen. Es versteht sich also +ganz von selbst, daß unser Verein Interesse nimmt an den Vorgängen, die +das Genossenschaftswesen berühren, und daß wir die Fragen diskutieren, +die mit bezug hierauf kürzlich auch bei uns in Jena aktuell geworden +sind. + +Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige Gewerbeverein +will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den Gemeindebehörden den Erlaß +eines Ortsstatuts beantragen, welches _Konsum_vereinen eine +Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer, auferlegt. Ich habe also +in meinem Referat Stellung zu nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz +und zu seiner Begründung, und daran Kritik zu üben, falls dazu +Veranlassung vorliegt. + +Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen -- das bringen die Umstände so +mit sich. Deshalb ist es mir besonders erwünscht, mich auf Tatsachen +berufen zu können, die glaubhaft machen, daß meine Stellungnahme völlig +frei ist von persönlicher Animosität gegen die Vertreter des +gegnerischen Standpunktes -- daß meine Kritik sich also lediglich gegen +diesen Standpunkt richtet, nicht gegen die beteiligten Personen. Mit +vielen von diesen stehe ich nämlich auf ganz gutem Fuß, vielen davon bin +ich ein guter alter Kunde. Denn ich halte darauf, daß in meinem Haushalt +_alle_ Bedürfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im +Verkehr sind, von hiesigen Geschäftsleuten entnommen, nicht in +Postpaketen aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden. Und +ich habe keine persönliche Sympathie für _die_ Konsumvereine, die darauf +ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just den Wohlhabenden +recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich etwa diesen das Recht hierzu +bestreiten wollte; das Recht gestehe ich allen zu. Ich meine aber, daß +nicht jeder von jedem beliebigen Recht auch jeden beliebigen Gebrauch +machen müsse, ohne Rücksicht darauf, wie andere dadurch berührt werden. +In dem Interessenkampf, den die fortschreitende Umgestaltung der +Wirtschaftstätigkeit und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten +meiner Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme +bekunden für die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen Hammer +und Amboß geraten sind, und sollten, unter freiwilligem Verzicht auf +manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu wirken suchen, +statt zur Verschärfung der Schwierigkeiten beizutragen. + +Für den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch ganz andere +Rücksichten gegeben. Denn es handelt sich um den Versuch, die _Gemeinde_ +zu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit zwischen +verschiedenen Gruppen der Gemeindeangehörigen zu verleiten -- um die +Absicht, die Machtmittel der Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten +der einen Gruppe gegen die andere, und zwar zugunsten des stärkeren +Teils, auf Kosten des schwächeren Teils. Der Konsumverein, der in Jena +dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden; +er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute. Und wie wenig +die Angehörigen der Kramerinnung und der ihr nahestehenden Erwerbskreise +auf Rosen gebettet sein mögen -- so viel ist sicher, daß ihre +wirtschaftliche Position im Durchschnitt immer noch viel günstiger ist +als die durchschnittliche Wirtschaftslage derjenigen Klassen, die +vermittels des Konsumvereins eine Besserung erstreben. + +Was nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf Einführung einer +Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist mir in diesem Punkt mein +Referat außerordentlich erleichtert durch zwei vorzügliche Artikel, die +das »Jenaer Volksblatt« in der Dienstag-und Mittwoch-Nummer voriger +Woche unter dem Titel »Gewerbeverein contra Konsumverein« gebracht hat. +Die Bedeutung dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der +bedrohten Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden +stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins in +diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser Diskussion haben +nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen zu einem Zugeständnis +sich verleiten lassen, welches schon ein Preisgeben des korrekten +Rechtsstandpunktes einschließt. Sie haben, augenscheinlich verblüfft +durch die emphathische Betonung der angeblichen »Gerechtigkeit« der +geforderten Umsatzbesteuerung, auf das neue weimarische Steuergesetz +verwiesen, nach welchem vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf +ihre Dividenden etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß +durch diese jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr +entsprochen sei. _Das_ aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil -- +dieses Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der groben +_Un_gerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die in gleichem +Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt wird. Die +angezogenen Artikel des »Jenaer Volksblatts« haben das Verdienst, dieses +klipp und klar darzulegen. Sie zeigen, daß ein Konsumverein, sofern er +seinem statutarischen Zweck gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt +und die Abgabe der eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt, +keinen Gewinn haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen +Sinne. Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen einer +Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was er im Lauf +des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren zuviel abgenommen +hat -- aus Gründen der Zweckmäßigkeit und zur Sicherung einer geordneten +Finanzwirtschaft, es ist aber kein »Gewinn«, den der Verein wirklich +gemacht hätte. Und für das einzelne Mitglied ist die Dividende, die es +vom Verein empfängt, ebenfalls kein »Gewinn«, d. h. kein neuer Erwerb, +sondern lediglich die _Minderung an Ausgaben_, die es dadurch erreicht, +daß es seine Bedürfnisse in Gemeinschaft mit anderen im großen +eingekauft und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun bisher +streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich der +_Erwerb_ steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, die einer +haben kann, indem er sich besser einrichtet als ein anderer; zweitens, +daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern sei, nicht ein und derselbe +Erwerb ein und derselben Person unter anderem Namen zum zweiten Male +herangezogen werden dürfe. Gegen beide Grundsätze verstößt aber die +Einkommenbesteuerung, die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den +Konsumvereinen auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb, +sondern trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine +Doppelbesteuerung, weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den +Mitgliedern des Konsumvereins erwächst, von jedem einzelnen schon vorher +als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert worden +ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann, muß er doch schon +besitzen; also muß er es auch als Erwerb oder Einkommen schon versteuert +haben. Die landesgesetzlich jetzt eingeführte Besteuerung der +Konsumvereine für Staat und Gemeinde ist also, weit davon entfernt, +einer Gerechtigkeitsforderung zu entsprechen, selbst schon eine +Ausnahmemaßregel, eine willkürliche Sonderbesteuerung derjenigen +Volkskreise, die durch den Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft +Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung suchen. + +Dieser Charakter der Ausnahmemaßregel und der Willkür kommt im neuen +Weimarischen Steuergesetz auch sehr prägnant zum Ausdruck. In § 4 dieses +Gesetzes sind unter 6 Nummern alle diejenigen aufgezählt, die +einkommensteuerpflichtig sein sollen, und die letzte Nummer besagt: + + 6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit + beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre + Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres Einkommens + aus Grundbesitz im Großherzogtum. + +Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer +»Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren +Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«. +Jedermann muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein +solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu besteuern +sei. Ja wohl! -- aber unmittelbar vorher in § 4 steht ein besonderer +Absatz: + + +5. Konsumvereine. + +Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden +Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß +aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht +gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben. Die +Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer +Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber +will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen. Und die bringt es mit sich, +daß man die Ersparnisse der _kleinen_ Leute, die zu Konsumvereinen +zusammentreten, besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb +anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse der +Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante legen und dadurch dem +Konsum anderer entziehen, die besteuert man nicht. _Das_ nennt sich +Mittelstandspolitik. + +Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um +diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. Der Antrag verlangt +vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen +angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den +_Umsatz_ durch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine +Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von +Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf _mittels_ des +Konsumvereins beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf 2 Proz. +des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die Schneidigen +unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. erhoben wissen. Das +letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem die Gemeindesteuer die +größeren Einkommen heranzieht. Der Konsumverein, also die Gesamtheit der +zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im +ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt, +dafür eine _Extra_steuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann, +der einen Jahres_gewinn_ von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen +ganzen Umsatz _wie Gewinn_ versteuern, neben der Steuer, die ihm +landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun -- +ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser +Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit +des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere +Wort gekennzeichnet zu wissen. + +Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im +Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das +Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf +der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen, +anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält. + +Erstens: daß man hier _keine_ Umsatzsteuer will, sondern nur eine +Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich, +daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz, +anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine +beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der +Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem +aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle -- und +zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert, +nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn +»Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich +selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren +nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere +weiterzugeben. -- Man darf gespannt darauf sein, wie der +Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich +aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und +direkt die Umsatzsteuer zu fordern -- damit wäre doch allzusehr der Katz +die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger +klingenden Forderung einer Einkommensteuer. + +Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß +sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle! +-- was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches +Recht für alle! -- weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr +Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf +ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! -- weil alle +Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein +besteuert werden auf seinen Umsatz! -- Dem einen Kommentar hinzuzufügen, +wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung +auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch +erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten alten +Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen. +Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht +übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik +an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der +Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines +Einkommen veranlagt zu sehen -- unter Hinweis darauf, daß doch die +anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf +Heller und Pfennig versteuern. + +Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen +Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag +haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen? + +Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen +Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand +glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen +Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die +Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den +Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun +allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich +mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und +einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben +kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten +möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht +mehr die Mühe lohnt? + +Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die +Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen. +Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber +vollends nicht rechtfertigen; denn _diese_ stehen ihm schnurstracks +entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse +seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das +einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des +Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen -- sie zu strafen dafür, daß +sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu +machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es +erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des +Konsumvereins.« + +Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch +nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem andern Schaden +zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«. +Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages +Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag +nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die +Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie +nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen +wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre +in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze +abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem +Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von +dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls +man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe +noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte +dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes: +»Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen. +Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird +die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe +bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen, +nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die +4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich +abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der +Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« -- +Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens +unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat +er nicht einmal das für sich. + +Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der +Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen +Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden? + +Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue +Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob +der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu +beschließen. -- Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue +Steuerquelle als _solche_ mit besonderem Wohlgefallen betrachten +sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld +immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den +Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht -- _das_ wäre +doch dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der +Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat +allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen -- schon der +Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn -- gleiches Recht für +alle! -- jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die +Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt +die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde? +Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar +viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die +gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß +eine Baugenossenschaft -- auch so eine Art Konsumverein! -- ihren Erwerb +beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen +-- und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft +verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in +ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte +wachsen lassen -- und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut +gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn +was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein +Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich +zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn +dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug +auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der +Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort +behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages +im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden. + +Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß +vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung +nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage +bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen, +daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für +gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die +rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu +fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in +Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne +eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen +vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich es für +durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die +drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus, +den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch +mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen +Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche +Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß +eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht +anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht +werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber +meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich +schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht. +Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals +Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept +gegeben mit den Worten: + + Auf groben Klotz -- ein grober Keil! Auf einen Schelmen -- + anderthalbe! + +So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar unter +der Fragestellung: + + Was ist für diesen Klotz der rechte Keil? + + Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden durch + anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins? + +Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der Schutz der +Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen _nicht_ fragen, wie etwa durch +Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden könnte, daß ein +Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande kommt; sie sollen +vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde sofort in +die _andere_ Erwägung eintreten: Was können wir, wenn das Statut +erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte Schädigung nicht nur +abzuwenden, sondern möglichst in _ihr Gegenteil zu verkehren_? _Das_ +ist, meines Erachtens, die richtige Stellungnahme. Denn der erhobene +Arm, bereit, den drohenden Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch +eine bessere Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich +ducken will. + +Selbstverständlich können die Maßregeln der Abwehr im einzelnen erst +diskutiert werden, wenn man genau weiß, was abzuwehren ist. Schon vorher +aber kann man die Richtungen ins Auge fassen, in denen die Wege zur +Abwehr zu finden sein müssen. + +_Ein_ solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch in Sachsen an +mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden: rasche Ausdehnung der +Geschäftstätigkeit des Vereins, um den Verlust von einigen Prozenten des +Umsatzwertes durch Steigerung der Umsatzziffern, günstigere +Einkaufsbedingungen und Verminderung der Generalunkosten wieder +auszugleichen. Das hängt in der Hauptsache, wenn der Verein in seiner +Organisation genügend gefestigt ist, nur ab von der Möglichkeit, +größeres Kapital für seinen Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder +selbst in kurzer Zeit aufbringen könnten. Immerhin ist es nur ein +schlechter Trost, daß auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die +Umsatzbesteuerung für den _einzelnen_ wieder eingebracht werden kann; +denn die Summe, die dabei im _ganzen_ den beteiligten Kreisen -- der +Hauptsache nach den Arbeitern -- ungerechterweise von der Gemeinde +weggenommen würde, wäre nicht kleiner, sondern noch viel größer als sie +bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte. Deshalb ist es wichtig, +auch noch andere Wege in Betracht zu ziehen, auf denen eine radikalere +Art der Abwehr als möglich erscheint. + +Solche Wege sind unter allen Umständen vorhanden. Denn, wie immer auch +das zu gewärtigende Ortsstatut lauten möchte, soviel ist sicher, daß es +die Besteuerung auf den Umsatz an _bestimmte_ Voraussetzungen knüpfen +muß. Daß es etwa der Umsatzbesteuerung alle diejenigen unterwerfen +könnte, die der Gemeinderat oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen +jeweils für besteuerungs_würdig_ erachtet -- das ist glücklicherweise +ausgeschlossen. _Bestimmte_ Voraussetzungen lassen sich aber immer für +ein bestimmtes Steuersubjekt auch _aufheben_ -- und dann ist für +_dieses_ Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z. B., wie +beantragt werden soll, _nur_ Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen, +Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch seine +Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich steuerfrei +erhalten kann. Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit in geeigneter +Art zurückzubilden in das _reine_ Lieferantengeschäft, mit dem er vor 10 +Jahren sie begonnen hat -- und er selbst hätte dann keinen »Umsatz« +mehr; denn die Summe alles Konsums seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz +eines Einzelkaufmanns oder mehrerer Einzelkaufleute. Und dann hätte man +in Jena einen Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf +Umsatz kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz +und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. -- Daß solches erreichbar sein +werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten Errungenschaften +wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den ersten Blick zwar +befremdlich. Es _ist_ aber möglich, und zwar ohne daß dabei die +Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil zu verlieren brauchten, den +sie jetzt aus der eigenen Geschäftsführung haben, und ohne daß der +Verein das Heft der Aktion auch nur vorübergehend aus der Hand zu geben +nötig hätte. + +Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, daß es allen +Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung nach +gleicher Norm unterwürfe, ist für Jena unmöglich. Das ist sofort +ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen denkt und an das +Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung des hiesigen +Detailhandels den Warenhäusern in Berlin und Leipzig und anderen +auswärtigen Kaufleuten bereiten müßte. Es könnte sich also, falls die +Umsatzsteuer nicht gänzlich auf Konsumvereine beschränkt würde, +höchstens um solche Maßregeln handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen, +_wenn_ sie Lieferanten für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann +ich es einstweilen ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut -- es +müßte schon ein Kunststück sein -- erst da ist, dann können wir uns ja +weiter sprechen. + +_Eine_ Voraussetzung muß allerdings gemacht werden, wenn die +Abwehrmaßregeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen habe, +ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf nicht gänzlich auf sich +und seine Mitglieder angewiesen sein -- er muß Bundesgenossen zur +Verteidigung seiner Position finden. Diese Voraussetzung aber ist sicher +erfüllbar kraft der Interessengemeinschaft, die zwischen der Hauptgruppe +seiner Mitglieder, der Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in +bezug auf die Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von +selbst gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man sich +klar macht, daß Maßregeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung der +arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte Benachteiligung +aller industriellen Tätigkeit am Ort bedeuten müssen. Wenn daraufhin der +Konsumverein Rückhalt bei denen sucht, welche die Interessen der +Industrie und ihrer ungestörten Entwicklung zu vertreten haben, so +vergibt er seiner Selbständigkeit nichts. Denn er kommt nicht als +Bittender, mit leeren Händen, der nur Beistand für _seine_ Sache, sucht, +sondern als Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in +seinen geschulten Kräften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr in +der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen +Vorgehens seinerseits so regeln, daß aus dem zeitweiligen Hand-in-Hand +gehen mit andern seiner eigenen Selbständigkeit kein Abbruch geschieht. +Das müßte der Gesichtspunkt sein, unter den die Abwehr des Vorstoßes der +Genossenschaftsfeinde sich zu stellen hätte. + +Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein entschiedenes +Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens unserer Stadt. +Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher Selbsthilfe in die Kreise +der arbeitstätigen Bevölkerung Jenas hineingetragen und zuerst Erfolg +und Anerkennung ihr erstritten. Die jüngere Vereinigung gleichen +Charakters, die Baugenossenschaft, würde schwerlich so schnell, wie es +geschehen, zu erfreulicher Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch +die Vorarbeit der älteren die Genossenschaftsidee gerade in den +Arbeiterkreisen hier schon eingebürgert und Schulung vieler in +genossenschaftlicher Tätigkeit gewonnen worden wäre. Diesem Ruhm kann, +wie ich glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres +Verdienst hinzufügen, dessen Bedeutung möglicherweise sogar über die +örtlichen Grenzen hinausreichen würde, wenn er in dieser Zeit der +Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kräftig sie +vertritt, sondern für diese Vertretung auch Wege anbahnt, die bisher +noch nicht beschritten wurden. Dann könnte er, der eigenen Sache +dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen Anfechtungen +stehen, ein Vorbild geben. + + + + +VI. + +Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum +Sachsen. + +Rede, gehalten in öffentlicher Volksversammlung zu Jena am 17. November +1900[32]. + + +_Geehrte Versammlung!_ + +Über die äußere Veranlassung zu dieser Versammlung brauche ich mich +nicht näher auszusprechen. Daß die dreiundeinhalb Versammlungsverbote, +die unter Berufung auf die »öffentliche Ordnung und Sicherheit« kürzlich +in rascher Aufeinanderfolge hier in Jena ergangen sind, nicht den +Gegenstand meiner Rede bilden sollen, sondern nur den _Anstoß_ zur +heutigen Versammlung gegeben haben, ist Ihnen schon durch die Benennung +des Themas, in den Worten »Versammlungsfreiheit _im Großherzogtum +Sachsen_« genügend erkennbar gemacht. Ich brauche daher nur darüber +Erklärung zu geben, warum Angehörige der nicht-sozialdemokratischen, der +sog. _bürgerlichen_ Parteien sich veranlaßt sehen, die Frage dieser +Versammlungsverbote im Großherzogtum zur öffentlichen Diskussion zu +stellen, obwohl diese Verbote überall, wie hier in Jena, +_ausschließlich_ die Versammlungen der sozialdemokratischen Partei +betroffen haben. _Das_ will ich zunächst in kurzen Worten erledigen. + +Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes, unseligen Angedenkens, besteht +auch im Großherzogtum kein _Ausnahme_gesetz mehr gegen die +sozialdemokratische Partei. Die Verbote ihrer Versammlungen ergehen also +unter _gemeinem_ Recht des Landes, welches auf _alle_ Bürger gleichmäßig +Anwendung findet. Unter denselben Voraussetzungen, unter denen die +Polizeibehörden kraft dieses Landesrechts die Versammlungen _einer_ +Partei verhindern dürfen, dürften sie, sobald es ihnen zweckmäßig +erscheint, _alle_ Versammlungen im Lande verhindern. Die bewußten +Verbote berühren daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die +Frage des verfassungsmäßigen Rechtes _aller_ Bürger in unserem Lande, +die Frage der bürgerlichen Freiheit überhaupt gegenüber der +Polizeigewalt -- und damit in bezug auf den Charakter unseres ganzen +Staatswesens die Frage: _Rechts_staat oder _Polizei_staat? + +An den Fragen _dieser_ Art sind aber alle gleichmäßig interessiert, +nicht nur die Sozialdemokraten und nicht nur die Liberalen, sondern +ebensosehr auch die Konservativen -- soweit sie wirklich »Konservative« +sind, nicht reine Rückschrittler, deren offenkundiges Ideal der reine +Polizeistaat ist. Denn es gibt nur _eine_ Art von staatsbürgerlichem +Recht: _das_ Recht, welches alle gleichmäßig schützt, vom Minister bis +zum letzten Tagelöhner; und es gibt nur _eine_ Art von politischer und +bürgerlicher Freiheit: _die_ Freiheit, an der alle gleichmäßig +teilhaben, vom Minister bis zum letzten Tagelöhner. Eine Freiheit, die +einzelne, oder bestimmte Kreise, oder ganze Parteien, _des_halb +genießen, weil die Polizei für gut findet, _sie_ nicht zu beschränken -- +diese Freiheit »von Polizei Gnaden« ist _keine_ Freiheit. Der Sklave, +der von seinem Herrn nicht mißhandelt wird, ist kein _freier_ Sklave. + +Soweit nun die Anhänger der Sozialdemokratie fordern, ihre Ansichten und +Ideen innerhalb der Grenzen des _gesetzlich_ Erlaubten _kraft gemeinen +Rechtes des Landes_ ebenso in Versammlungen öffentlich vertreten zu +können, wie andere Parteien die ihrigen, verfechten sie kein +Parteiinteresse, sondern verfechten sie das verfassungsmäßige Recht +aller. Kein Gezeter der »staatserhaltenden« Parteien über den Vorschub, +der der Sozialdemokratie aus den Kreisen des Bürgertums geleistet werde, +wird meine Gesinnungsgenossen und mich abhalten, sie kräftig zu +unterstützen überall, wo ihre Forderungen _diese_ Bedeutung gewinnen. +_Die Sozialdemokratie soll sich nicht rühmen dürfen, die einzige Partei +geworden zu sein, die in unserem Land oder_ _in dieser Stadt +verfassungsmäßiges Recht und staatsbürgerliche Freiheit noch +verteidigt!_ + + * * * * * + +Nach diesem Vorwort komme ich nun zur Sache. + +Daß ich die in Betracht stehenden Verwaltungsmaßnahmen unter +_rechtlichem_ Gesichtspunkt anfechten will, bringt schon das Thema +meines Vortrages zum Ausdruck. Indes läßt dieses noch unbestimmt, ob ich +dabei nur das Recht seiner allgemeinen Idee nach, oder das konkrete, in +den geschriebenen Gesetzen gegebene Recht im Auge habe -- ob ich also +die Versammlungsverbote anfechten will durch Kritik der +Rechtsanschauungen, von denen sie geleitet sind, und vielleicht +verlangen will, daß _diese_ lege ferenda zu korrigieren seien -- oder ob +ich sie anfechten will durch Kritik de lege lata, auf dem Boden des +positiven Rechtes, unter der Behauptung falscher, _gesetzwidriger_ +Anwendung der geltenden Gesetze. + +Vom ersteren Standpunkt aus würde Gegenstand meiner Kritik die _Absicht_ +sein müssen, die in diesen Verboten offen zum Ausdruck kommt: die Ideen +und Bestrebungen einer bestimmten Partei unter der Behauptung ihrer +Staatsgefährlichkeit mit den _äußeren_ Machtmitteln des Staates +bekämpfen, _gewaltsam_ unterdrücken oder hemmen zu wollen -- sowie die, +wie ich glaube, verhängnisvolle _Wirkung_, die derartiger Gebrauch der +Staatsgewalt in Aussicht stellt. Und für eine Kritik von _diesem_ +Standpunkt aus hätte ich in der Tat kräftige Waffen. Ich könnte, im +Punkte Vernunft und Gerechtigkeit, hinweisen auf den prägnanten +Ausspruch eines sehr konservativen Historikers, Heinrich von Treitschke, +der einmal gesagt hat: + + Keine Kunst der Rede vermag den _ketzerrichterlichen_ Geist zu + verhüllen, der aus der Behauptung spricht: irgend eine Idee, oder + Meinung, oder Lehre sei _staats_gefährlich! + +Und im Punkte praktischer Staatsklugheit könnte ich die Tatsache +hervorheben, daß das ketzerrichterliche Gesetz, das zehn Jahre über +Deutschland geherrscht hat, das _kläglichste_ Fiasko bedeutet, das seit +der Begründung des Reichs irgend einer gesetzgeberischen Aktion in +Deutschland beschieden war. + +Aber alles das will ich nicht weiter verfolgen. Denn meine Absicht ist +heute, die Angelegenheit dieser Versammlungsverbote _nur_ von dem +anderen, zu zweit bezeichneten Standpunkte aus, also de lege lata, zu +erörtern. Nicht darum also soll es sich heute abend handeln: ob diese +Maßnahmen der Verwaltung unter Gesichtspunkten von Vernunft und +Gerechtigkeit weise oder töricht, gerecht oder ungerecht, ob sie unter +Gesichtspunkten des Staatsinteresses in ihren Wirkungen staatserhaltend +oder staatszerstörend seien -- sondern lediglich um _die_ Frage: ob sie +_angesichts der im Großherzogtum geltenden Gesetze_ gesetz_mäßig_ oder +gesetz_widrig_ und ob ihre Sanktionierung seitens der oberen, für die +Handhabung der Gesetze _verfassungsmäßig_ verantwortlichen +Staatsbehörden verfassungs_gemäß_ oder verfassungs_widrig_ sei? + + * * * * * + +Ich bin aber durchaus gewärtig, daß sehr _viele_ in dieser großen +Versammlung eine solche Erklärung mit äußerstem Befremden anhören +werden. Besonders im Kreise der politisch mir Nächststehenden wird man +sich fragen: Ist es nicht höchst _un_klug, die Bekämpfung des neuerdings +beliebten Verwaltungsverfahrens von einer so _schwachen_ Position aus zu +versuchen? Besteht doch allgemeines Einverständnis darüber, daß unsere +_schlechten Gesetze_ an allem schuld sind -- daß unser Landtag in der +Zeit der Reaktion der 50er Jahre durch das Polizeigesetz vom +7. Jan. 1854 das verfassungsmäßige Recht der Bürger _an die Polizei +ausgeliefert_ hat -- und daß angesichts dieses »heillosen« Gesetzes die +Polizei eben alles sich erlauben darf, ohne daß man die _formelle +Legalität_ zu bestreiten vermöchte! -- Haben wir, die Freisinnigen und +die bürgerlichen Demokraten im Land, nicht gerade deshalb vor zwei +Jahren Petitionen an den Landtag um Erlaß eines _anständigen_ +Versammlungsgesetzes in Umlauf gebracht? Wie kommt der Redner dazu, +alles das jetzt völlig zu ignorieren? + +Alle, die so fragen, bitte ich aber, ihre Ansicht auf kurze Zeit +zurückzusetzen und meine Rede bis zu Ende anzuhören. Ich hoffe sie dann +_überzeugt_ zu haben, daß jene allgemein verbreitete Annahme über die +Inferiorität unserer Gesetze und die Hoffnungslosigkeit unserer +gegenwärtigen Rechtslage nichts anderes ist als ein grobes _Vorurteil_, +ein großes _Mißverständnis_ -- nur daraus erklärlich, daß der lebenden +Generation längst der Zusammenhang des Textes jenes fast 50 Jahre alten +Gesetzes mit den Gedanken und den Absichten des _Gesetzgebers_ völlig +verloren gegangen ist. So paradox es im Augenblick vielen klingen mag -- +das Ergebnis meiner heutigen Erörterung wird _da_hin gehen: + +daß _kein_ Land in Deutschland in bezug auf die _politischen_ Rechte der +Bürger und auf _gute_ gesetzliche Umgrenzung der Polizeigewalt einer +_besseren_ Rechtslage sich erfreut, als _nach den jetzt geltenden +Gesetzen_ das Großherzogtum Sachsen -- wenn nur diese Gesetze richtig, +d. h. dem Willen des Gesetzgebers entsprechend, angewandt werden; + +daß im besonderen dieses alte, verrufene »Polizeigesetz« vom Januar 1854 +in Wahrheit geradezu ein _wertvolles Erbstück darstellt, welches unserem +Land übrig geblieben ist aus einer Zeit, da Regierung und Landtag noch +durchdrungen waren vom Geist des Verfassungsstaates_; + +und daß die Diskreditierung dieses Gesetzes in der öffentlichen Meinung +_bitteres Unrecht_ den Männern getan hat, die damals an unserer +Gesetzgebung beteiligt waren. + +Ich spreche alles dieses, meinen Ausführungen absichtlich vorgreifend, +schon jetzt aus, damit Sie nicht, befangen in dem Glauben an die +angeblich verzweifelte Rechtslage, diese Ausführungen anhören mit dem +trüben Gedanken: es hilft ja doch nichts! _Es wird etwas helfen_, wenn +Sie mir Gelegenheit geben, meine Behauptungen hier, in breiter +Öffentlichkeit, _eingehend_ zu rechtfertigen! + +Da ich aber einmal vorgegriffen habe, will ich auch noch die Konsequenz, +die meine Erörterung in Hinsicht auf das _Taktische_ nach sich ziehen +muß, gleich hier zum voraus aussprechen: + +Es ist der größte Mißgriff gewesen -- ich selbst habe ihn mitgemacht -- +Petitionen an den Landtag um Erlaß eines besonderen Gesetzes über +Vereins- und Versammlungswesen zu richten; und es ist ein wahres Glück +für uns, daß der Landtag diese Petitionen rund abgelehnt hat, und +zugleich in einer _Form_ sie abgelehnt hat, die _uns_ völlig +dispensiert, je wieder darauf zurückzukommen. Denn alles, was wir +_jetzt_ erlangen könnten, würde in bezug auf Vereins- und +Versammlungsfreiheit unvergleichlich viel _schlechter_ uns stellen, als +wir nach unserem ehrlichen _alten_ Recht gestellt sind. Was wir zu tun +haben, ist ganz allein: dieses gute alte Recht kräftig zu _verteidigen_, +auf daß es noch auf weitere 50 Jahre hin ganz ungeändert fortbestehe, +und dabei kräftig einzutreten für seine _richtige_, gesetz_mäßige_ +Anwendung -- kräftig den _Mißbrauch_ des Gesetzes abzuwehren, der allein +es ermöglicht hat, daß Polizeiwillkür hinter ihm Deckung finden konnte. + +Indem ich nunmehr zur _Begründung_ dieser bis jetzt ohne Beweis +hingestellten Ansichten übergehe, habe ich zunächst in aller Kürze die +_Tatsachen_ zusammenzustellen, welche die bisherige Praxis der +Versammlungsverbote im Großherzogtum kennzeichnen. + +Während der Geltung des Sozialistengesetzes waren natürlich alle +Versammlungen mit erkennbarer sozialdemokratischer Tendenz auch +bei uns kraft Reichsgesetz verboten. Aber auch in dieser Zeit sind +die Anhänger dieser Partei -- zu _Ehren_ der damaligen Verwaltung +bezeuge ich es -- in unserem Land nicht _schikaniert_ worden. Selbst +allgemein bekannte Führer der Partei, die gemäß dem Zweck des »kleinen +Belagerungszustandes« in Norddeutschland fast überall herumgehetzt +wurden, haben im Großherzogtum _un_belästigt verkehren können. Einer von +diesen Führern, der damals öfters in Jena war und dem schon früher +persönlich näher gekommen zu sein ich mir als besondere Gunst anrechne, +hat mir selbst gesagt: wie er sich jedesmal freue, wenn er in das Gebiet +der schwarz-grün-gelben Pfähle komme -- _da_ habe er doch keinen +Polizeispitzel mehr auf den Fersen! + +Kurz vor Aufhebung des Sozialistengesetzes, also wohl aus Anlaß der +bevorstehenden Aufhebung, ist -- nach Äußerungen in unserem Landtag zu +schließen -- unterm 1. September 1890 aus dem Ministerium eine +»Unterweisung« an die Bürgermeister ergangen, deren Text ich nicht näher +kenne, die aber inhaltlich besagt haben muß: daß auch _nach_ Wegfall des +genannten Gesetzes die Polizeibehörden aus § 1, Ziff. 2 des Gesetzes vom +7. Jan. 1854 befugt sein würden, politische Versammlungen »_bei +dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit_« zum +voraus zu verbieten. Diese -- durchaus korrekte und sachgemäße -- +Unterweisung hat aber zur Folge gehabt, daß durch viele Jahre hin keine +_einzige_ Versammlung im Großherzogtum verboten wurde, weil _keine_ den +geringsten Anlaß zu Befürchtungen für öffentliche Ordnung und Sicherheit +gab. Während es, bei uns wie anderwärts, sehr oft vorkommt, daß +Versammlungen, die unter dem Szepter des Gambrinus tagen, zu Unordnung, +Tumult usw. führen, ist derartiges -- wie ich ausdrücklich konstatiere +-- _bis auf den heutigen Tag_ noch niemals bei _politischen_ +Versammlungen eingetreten -- auch nicht bei sozialdemokratischen, und +auch nicht in den erregtesten Zeiten der Reichstagswahlen. Und obwohl +sozialdemokratische Versammlungen inzwischen zu vielen Hunderten im +Lande stattgefunden haben, ist es -- soviel bekannt -- bei uns nicht +ein _einziges Mal_ vorgekommen, daß wegen der Reden oder Handlungen in +einer solchen Versammlung der Staatsanwalt Anlaß zu nachträglichem +Einschreiten gefunden hätte. Alles das hebe ich hier besonders hervor. + +Vor einigen Jahren hörte man nun, zum erstenmal nach Aufhebung des +Sozialistengesetzes, wieder von dem Verbot einer sozialdemokratischen +Versammlung im Großherzogtum, und zwar in Eisenach -- unter Umständen, +die sofort erkennen ließen, daß es sich dabei um etwas _Neues_ handelte. +Das Verbot war, unter Bezugnahme auf das erwähnte Polizeigesetz, wegen +»dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergangen. +Da nun kein vernünftiger Mensch von der fraglichen Versammlung +Ruhestörung und sonstige Gesetzwidrigkeit hatte erwarten können, so +mußte also einer einen _neuen Einfall_ gehabt, nämlich die Entdeckung +gemacht haben, daß unter den »dringenden Gründen des öffentlichen +Wohls«, derentwegen nach dem Polizeigesetz polizeiliche Verbote zulässig +sein sollen, auch etwas ganz _anderes_ verstanden werden könne, als man +bis dahin darunter verstanden hatte. Der Urheber dieser Entdeckung ist +-- meines Wissens -- der frühere Oberbürgermeister von Jena, _Eucken_, +jetzt Bezirksdirektor in Eisenach, derselbe, der hier unter der Geltung +des Sozialistengesetzes amtierte und durch seine _hiesige_ Tätigkeit das +Ansehen besonderer Objektivität und strengster Unparteilichkeit, auch in +politischen Dingen, sich erworben hatte. + +Die Entdeckung Euckens hat aber nur sehr allmählich Verständnis und +Anklang gefunden. Weitere Versammlungsverbote erfolgten zunächst ganz +vereinzelt und auch als sie sich mehrten, lange Zeit ganz systemlos; +bald ein _Verbot_ -- bald, unter äußerlich ganz gleichen Umständen, +_kein_ Verbot. Jahrelang entsprach die Praxis deutlich der Devise: + + Die Wetterfahnen, sie sind verlegen, + Sie wissen nicht, wohin sich bewegen. + +Erst _neuerdings_ lassen die Wetterfahnen überall die bekannte +übereinstimmende Windrichtung erkennen. + +Man stände aber angesichts dieser wegen »dringender Gefahr für die +öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergehenden Verbote noch heute vor +einem vollständigen _Rätsel_, wenn nicht zwei Verhandlungen in unserem +Landtage Licht -- und die zweite ein sehr helles Licht -- auf die Sache +geworfen hätten. Schon in der ersten von diesen Verhandlungen, die der +_Abg. Baudert_ zu Anfang 1898 provozierte, wurde mit einiger +Zurückhaltung, in der zweiten aber, im Dezember 1899, die unsere +Petitionen wegen eines Vereins- und Versammlungsgesetzes zum Gegenstand +hatte, mit höchster Deutlichkeit und Unumwundenheit von den +konservativen Abgeordneten _und vom Regierungstisch_ die Ansicht +proklamiert: die Sozialdemokratie sei _an sich_ eine »Gefahr für die +öffentliche Ordnung und Sicherheit«, _des_halb müsse die Propaganda für +ihre Lehren, auch wenn sie gänzlich auf dem Boden der Gesetze sich hält, +aus »dringenden Gründen des öffentlichen Wohls« möglichst _beschränkt_ +werden. Und der oberste Verwaltungschef hat damals mit anerkennenswerter +Ehrlichkeit und Offenheit seinen Standpunkt _da_hin (dem Sinne nach) +erläutert: Andere Staaten in Deutschland seien mit der Aufhebung des +Sozialistengesetzes dieser staatsfeindlichen Partei gegenüber wehrlos +geworden; das Großherzogtum aber sei in der glücklichen Lage, in seinen +_Landes_gesetzen (nämlich in dem Polizeigesetz vom 7. Januar 1854) +genügende Waffen zu besitzen, um auch _ohne_ Ausnahmegesetz die Gefahr +abwehren zu können -- wenn nur die Polizeibehörden überall richtiges +_Verständnis_ besitzen für die »dringenden Gründe des öffentlichen +Wohls«, die dabei in Frage kommen. Und er hat _unumwunden zugestanden_, +durch Instruktion der Bezirksdirektoren sowie durch Belehrung der +Bürgermeister auf die Verbreitung dieses Verständnisses _amtlich_ +hingewirkt zu haben. + +Hiernach steht jetzt ganz _authentisch_ fest: + + Die Versammlungsverbote im Großherzogtum erfolgen, mangels jeder + vernünftigen Befürchtung von Störung der _äußeren_ Ordnung und + Sicherheit, _tatsächlich nur_ wegen _der_ Gefahr, die nach der + Meinung der _oberen_ Verwaltungsbehörden aus der Propaganda für die + Ideen und die Lehren der Sozialdemokratie dem »öffentlichen Wohl« + drohen soll. + +Neben _dieser_ Feststellung habe ich aber in bezug auf das Tatsächliche +in der jetzigen Verwaltungspraxis noch zwei _besondere_ Punkte +hervorzuheben. + +_Erstens_. Auch bei der jetzigen Auslegung des Gesetzes vom 7. Januar +1854 liegt die Anwendung dieses Gesetzes ganz in der Hand der _unteren_ +Polizeibehörden, der Bürgermeister. _Sie_ haben die Verbote zu erlassen +oder nicht zu erlassen, nach _eigenem_ pflichtmäßigem Urteil. Zwar +können auch die Bezirksdirektoren, über den Kopf des Bürgermeisters +hinweg ein Verbot aussprechen sie können aber keinen Bürgermeister +_anhalten_, es seinerseits zu tun, wenn er die gesetzlichen +Voraussetzungen dafür nicht gegeben findet. Instanzenmäßig steht auch +jetzt den oberen Behörden _nur_ die Nachprüfung der Verbote im Falle +einer Beschwerde zu. Das wird durch ganz konkludente Tatsachen, auch +noch aus jüngster Zeit, erhärtet. + +_Zweitens_. Auch _nach_ den vorhin mitgeteilten Erklärungen des +Verwaltungschefs in öffentlicher Landtagssitzung am 5. Dezember 1899 ist +noch kein einziges Verbot ergangen, das _offen und ehrlich_ mit der +_sozialdemokratischen Tendenz der Versammlung_ begründet wäre. Ganz +charakteristisch bleibt vielmehr für alle diese Verbote, daß sie, soweit +sie nicht lediglich die typische Formel »dringende Gefahr etc.« +benutzen, zur _Motivierung_ angebliche _Tatsachen_ heranziehen, die +_geeignet_ sind, die Meinung zu erwecken oder wenigstens noch Spielraum +zu lassen für die Meinung: daß von der Versammlung _als solcher äußere_ +Unordnung oder Gesetzwidrigkeit befürchtet werde. Fast regelmäßig kehrt +einer von folgenden Gründen wieder: das Thema sei geeignet, _aufreizend_ +zu wirken -- der Redner sei _bekannt_ wegen »seiner _aufreizenden +Redeweise_« -- der Redner sei _bekannt_ als _gewerbsmäßiger_ Agitator. +-- Von dem Mangel an Aufrichtigkeit, der aus Motivierungen dieser Art +spricht, rede ich gar nicht weiter. Konstatieren muß ich aber, daß dabei +sogar mit der _Wahrheit_ oft sehr unglimpflich umgegangen worden ist. +Für mindestens _drei_ Fälle unter denen, die mir selbst bekannt geworden +sind, steht es ganz sicher fest, daß objektiv _wahrheitswidrige_ +Behauptungen amtlich verbreitet worden sind, wenn ich auch gern annehmen +will, daß die betreffenden Beamten dabei in gutem Glauben waren, daß sie +_nur_ sich haben anlügen lassen. Mit dem Epitheton »_bekannt_ wegen +aufreizender Redeweise« sind nämlich -- und zwar wiederholt -- auch die +beiden Reichstagsabgeordneten _Kloß_-Stuttgart und _Molkenbuhr_-Hamburg +in unserem Land geziert worden, für die das gerade Gegenteil _wahr_ ist: +daß sie _bekannt_ sind als _besonders_ ruhige, besonnene, +leidenschaftslose Redner. Und in _einem_ Fall, in welchem vom +Gemeindevorstand in Neustadt der »gewerbsmäßige« Agitator ausgespielt +wurde, weiß ich zufällig ganz genau, daß der Betroffene _nicht_ +gewerbsmäßiger _Agitator_, sondern gewerbsmäßiger _Maschinenschlosser_ +ist, und _gewerbsmäßig_ auch _nur_ Maschinenschlosser -- ein Mann, der +die vertragsmäßigen Obliegenheiten in seinem Arbeitsverhältnis seit +Jahren tadellos erfüllt und in der Lage ist, zu beweisen, daß er seine +rednerische Tätigkeit immer -- genau wie ich! -- nur »zum Vergnügen«, +_nicht_ gegen Entgelt, betreibt. + +In Ansehung, daß es _Beleidigung_ bleibt, anständigen Leuten in der +einen oder der andern Art einen Makel anzuheften, selbst wenn die +Betroffenen Sozialdemokraten sind, ist also auch die Immunität gegen +§ 186 des Strafgesetzbuchs, die das _Akten_papier gewährt, mehrfach +_mißbraucht_ worden. -- Indes ist derartiges unter dem Gesichtspunkt +meiner heutigen Betrachtung nur nebensächlich. Wenn mein Programm mit +sich brächte, daß ich von den _demoralisierenden_ Wirkungen und von der +_Schädigung des Ansehens unseres Beamtenstandes_ reden müßte, die das +Hereinziehen der Verwaltungsorgane in den Dienst der ketzerrichterlichen +Anschauungen _der herrschenden Partei_ zur Folge haben muß -- _dann_ +hätte ich noch ganz anderes zu sagen! + + * * * * * + +Ich gehe nunmehr dazu über, die hier nach Seite des _Tatsächlichen_ +gekennzeichnete Praxis der Versammlungsverbote zu _vergleichen_ mit den +Vorschriften der _Gesetze_, auf die sie sich stützt -- und komme damit +zum wichtigsten Teil meiner heutigen Aufgabe: darzulegen, wie diese +Gesetze die politischen Rechte der Bürger unseres Landes bestimmt haben +und _welche_ Befugnisse sie den _Polizei_behörden in Hinsicht auf jene +Rechte einräumen. + +Es existiert bei uns nur eine einzige _gesetzes_kräftige Vorschrift, +die _besonders_ auf die spezifisch politischen Angelegenheiten, +Vereins- und Versammlungswesen, Bezug hat. Sie betrifft ausschließlich +die politischen _Versammlungen_ und ist enthalten in zwei +Ministerial_verordnungen_, vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875. +Über das _Vereins_wesen besteht von gesetzlichen Bestimmungen bei uns +überhaupt _nichts_, nachdem eine Verordnung, die im Jahre 1856 im Sinne +eines Beschlusses des seligen Bundestags erlassen wurde, im Jahr 1868 +auf Andrängen des Landtags wieder außer Kraft gesetzt worden ist. Die +angezogene Ministerialverordnung von 1874/75 aber ist äußerst +_liberalen_ Geistes. Sie enthält eigentlich nur _Ordnungs_vorschriften, +und zwar von höchst verständiger Art, bringt aber gar keine _sachliche_ +Beschränkung des »Versammlungsrechts«, dessen _Freiheit schützen_ zu +wollen sogar direkt in ihr ausgesprochen ist. Sie verlangt keine +»Genehmigung« einer Versammlung, sondern lediglich »Anmeldung« +derselben mindestens 12 Stunden vor ihrem Beginn, und zwar _nur_ +Anmeldung von _Ort_ und _Zeit_, also von Lokal und Stunde des Beginnes, +_nicht auch_ Angabe des Verhandlungsthemas und des Redners. Dieses +letztere aber ist von _besonderer_ rechtlicher Bedeutung. Denn wenn +Bezeichnung von Thema und Redner gefordert würde, wäre das Tun in der +Versammlung ganz außerordentlich beschränkt: jede Abschweifung vom +angegebenen Gegenstand und jedes Auftreten eines anderen Redners würde +sofort den Tatbestand einer nichtangemeldeten Versammlung begründen. Bei +uns aber ist die Erfüllung _aller_ gesetzlichen Vorschriften schon dann +gesichert, wenn -- wie es z. B. für die heutige Versammlung geschehen +ist -- die Anmeldung bewirkt wird durch eingeschriebenen Brief _mit +Rückschein_ -- ohne Angabe von Thema und Redner. Wenn der Rückschein der +Post das Datum des vorangehenden Tages trägt, ist er hinreichender +Beweis dafür, daß die Anmeldung _rechtzeitig_ bei den Akten der Behörde +gewesen ist, _allen_ Anforderungen der Verordnung also genügt war. + +Abgesehen von jenen Ordnungsvorschriften unterliegen demnach Vereine und +Versammlungen, und alles Tun und Lassen _in_ solchen, gegenwärtig keinen +andern _gesetzlichen_ Beschränkungen, als das Reichsstrafgesetzbuch +insofern aufrichtet, als es Vereine und Versammlungen zu +gesetz_widrigen_, d. h. gesetzlich _verbotenen_ Zwecken, und _geheime_ +Verbindungen, sowie Gesetzesverletzungen beim Reden usw. ausdrücklich +unter Strafandrohung stellt. + +Ich sehe unter dem Gesichtspunkt staatsbürgerlicher Freiheit in dem +_Nicht_vorhandensein eines besonderen Vereins- und Versammlungsgesetzes +einen fast _idealen_ Zustand. Denn Gesetze bedeuten immer und überall +nur _Beschränkungen_, keine Rechte -- nämlich Beschränkungen des +einzelnen zugunsten der Interessen der Gesamtheit, die der Staat +repräsentiert. Ein »Recht« können sie nur ganz indirekt und +negativerweise begründen, nachdem sie _vorher_ Beschränkungen begründet +haben -- nämlich _das_ Recht, daß die Beschränkung nicht _weiter_ gehen +dürfe, als das Gesetz bestimmt hat. _Je weniger Gesetze also, desto mehr +Freiheit!_ + +Das steht nun freilich in starkem Widerspruch zu Ansichten, die bei uns +mehrfach -- sogar in unserem Landtag -- ausgesprochen worden sind: daß +-- von wegen der Polizei! -- die Bürger dieses Landes ein »Recht«, _sich +zu versammeln_, bis jetzt überhaupt noch nicht haben, weil es noch kein +»Gesetz« gibt, welches ihnen das _erlaubte_. Aus dieser spezifisch +Weimarischen Theorie von den Rechten, die erst _aus Gesetzen_ entstehen, +habe ich indes nichts weiter zu entnehmen vermocht als die -- vielleicht +litterar-historisch verwertbare -- Konjektur: ob nicht etwa diese im +Jahr 1899 im Weimarischen Landtag verhandelte Theorie der Gegenstand +sei, auf den _Schiller_ mit dem Distichon in den Xenien: + + Jahrelang schon bedien ich mich meiner Nase zum Riechen; + Hab' ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht? + +vorahnend hat anspielen wollen. + + * * * * * + +Nun hat allerdings, unbeschadet unseres _gesetzlich_ fast ganz +_un_beschränkten Versammlungs_rechts_, auch die _Polizei_ gewisse +Befugnisse in bezug auf das _tatsächliche_ Sich-Versammeln der Bürger; +weil die Polizei _gewisse_ Befugnisse besitzt, und besitzen muß, in +bezug auf _alle_ Ereignisse und Vorkommnisse im Land, die -- wie z. B. +Überschwemmungen, Feuersbrünste, Herumlaufen bissiger Hunde u. dgl. -- +obwohl sie das öffentliche Interesse erheblich berühren können, doch +nicht _gesetzlich_ geregelt sind. In der Tat ist es ganz in der Ordnung, +daß der polizeilichen Kognition auch _das_ Vorkommnis unterliege, +welches gegeben ist mit dem Sich-Versammeln einer größeren Anzahl von +Personen an einem bestimmten Ort, die eine Rede anhören oder öffentliche +Angelegenheiten diskutieren wollen. Denn auch derartige Vorkommnisse +können just solche öffentliche Interessen berühren, die der _Polizei_ zu +wahren obliegt -- wenn z. B. anzunehmen wäre, daß die betreffenden +Personen Übles im Schild führen, oder Tumult, Aufruhr u. dgl. +veranlassen könnten. + +Die Frage aber: _welche_ Befugnisse die Polizei in bezug auf +_Versammlungen_ habe, fällt bei _uns_ gänzlich zusammen mit der Frage: +_welche_ Befugnisse sie _überhaupt_ habe gegenüber _allen_ Vorkommnissen +und Handlungen, die nicht gesetzlich besonders geregelt sind. Denn das +einzige Gesetz, welches in unserem Land die Befugnisse der +Polizeibehörden _bestimmt_ -- das vorher schon erwähnte Gesetz vom 7. +Januar 1854 -- enthält keinerlei Sondervorschriften für den Fall von +_Versammlungen_. Ihnen gegenüber haben demnach diese Behörden absolut +keine _andere_ Kompetenz, als ihnen auch in bezug auf alles übrige +zusteht. + +Damit gelange ich denn nunmehr zum Hauptpunkt meiner heutigen Aufgabe -- +zur Erörterung der Frage: _welche allgemeinen Befugnisse_ legt das +genannte Gesetz den Polizeibehörden bei, _und welche nicht_? Was ihnen +nicht _allgemein_ zusteht, steht ihnen auch nicht bei _Versammlungen_ +zu. Für die Behandlung der genannten Frage aber muß ich jetzt noch +längere Zeit Ihre Geduld in Anspruch nehmen. + + * * * * * + +Wenn man den Text des Gesetzes, wie Sie ihn gedruckt vor sich haben, +unschuldigen Gemütes ansieht, scheint er den übeln Ruf, in dem das +Gesetz steht, gar nicht zu rechtfertigen. Da die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden, auf die gleich im Eingang des § 1 +Bezug genommen ist, doch jedenfalls gewisse _Grenzen_ hat, so erscheint +zunächst schon hierdurch vieles zum voraus als ausgeschlossen. Weiter +aber knüpft auch das Gesetz jede Befugnis zu polizeilichen Geboten oder +Verboten an die Voraussetzung, daß _entweder_ die betreffende Handlung +schon gesetzlich geboten oder verboten sei, _oder_ daß, wenn solches +nicht der Fall, »_dringende_ Gründe des öffentlichen Wohls« das +Eingreifen rechtfertigen müssen. Damit ist doch gesagt, daß nur _sehr_ +wichtiger, _besonders_ bedeutsamer Rücksichten wegen ein polizeiliches +Eingreifen stattfinden darf. Und wenn nun auch sofort einleuchtet, daß +_dieser_ Begriff der »dringenden Gründe« äußerst dehnbar und _sehr_ +weiter Auslegung fähig ist, so scheint doch ein Schutz gegen allzu große +Willkür schon darin gegeben, daß in § 2 auch die _Justiz_behörden sich +hingewiesen sehen auf »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassene .... Verfügungen«, also _un_abhängig von der Verwaltung das +Zutreffen dieser Voraussetzungen nachprüfen können. + +Ja, unschuldiges Gemüt! -- hat man mir gesagt -- das wäre alles sehr +schön, wenn nicht in § 2 »die Frage über die Notwendigkeit oder +Zweckmäßigkeit« des polizeilichen Eingreifens der Kognition der Gerichte +_ausdrücklich entzogen_ wäre. Da _diese_ Frage sich vollkommen deckt -- +sagte man mir -- mit der Frage des Vorliegens »dringender Gründe des +öffentlichen Wohls«, so ist mit dem Ausschließen der ersteren dem +Richter auch jede Nachprüfung der Voraussetzungen des § 1 völlig +entzogen. Es hat also lediglich die _Verwaltungs_behörde zu bestimmen, +was jeweils zu den Voraussetzungen der polizeilichen Gebote und Verbote +gehören soll, und _daran_ ist dann der Richter immer _gebunden_. Dieses +Gesetz ermächtigt also die Polizei, alles zu _ge_bieten, was nicht durch +ein anderes Gesetz _ver_boten ist, und alles zu _ver_bieten, was nicht +durch ein anderes _ge_boten, oder wenigstens ausdrücklich erlaubt ist; +es begründet für unser Land förmliche _Polizei-Allmacht_! Angesichts +dessen ist es nun ganz gleichgültig, daß § 1 auf die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden hinweist. Diese _Zuständigkeit_ ist +eben _durch_ dieses Gesetz ins _Ungemessene erweitert_ worden. + +Wenn dem so wäre -- wie es allerdings zu sein _scheint_ -- so wäre +allerdings jeder Versuch, irgend eine Maßregel der Verwaltung +anzufechten, wenn sie den Wünschen der _obersten_ Verwaltungsinstanz +entspricht, gänzlich hoffnungslos. Die Bürger dieses Landes hätten dann, +_theoretisch_ das denkbar _beste_ Recht, _praktisch_ aber wären sie +dabei, der Polizeigewalt gegenüber, _rechtlos_. + +Aber gerade _diese_ Behauptung: daß _durch_ das Gesetz die Zuständigkeit +der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich stutzig gemacht, als +ich daran ging, seinen Text mir _genau_ anzusehen und seinen inneren +_Aufbau_ mir klar zu machen. Ist doch in der ersten Zeile des § 1 auf +die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden als auf etwas +_Gegebenes_, unabhängig von dem Gesetz schon _Bestehendes_ Bezug +genommen. Wäre das nun nicht der ärgste Widersinn, wenn diese +Zuständigkeit erst durch eine nachfolgende Bestimmung des Gesetzes +selbst begründet werden sollte? Und wäre es nicht, logisch, die reine +Gaukelei, im § 2 die Verpflichtung der Gerichte zur Anerkennung +polizeilicher Verfügungen ausdrücklich an die Bedingung zu knüpfen, daß +diese Verfügungen »unter den im § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassen« seien, durch das nachfolgende Ausschließen aber einer Prüfung +der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit« _jede_ Prüfung des Erfülltseins +obiger Bedingung unmöglich zu machen? Sollten, so fragte ich mich, die +reaktionären Herren, die dieses Polizeigesetz gemacht haben, wirklich so +große Schwachköpfe gewesen sein, daß sie bei ihrem Tun nicht einmal mit +der Logik auf anständige Art sich abzufinden wußten? Weiter aber sagte +ich mir: wenn wirklich die Absicht gewesen ist, durch § 1, Ziffer 2 des +Gesetzes der Polizei alles zu erlauben, was nicht durch besondere +Gesetze verboten ist, warum hat man dann den Begriff »Gründe des +öffentlichen Wohls« durch das hinzugefügte Attribut »dringende« wieder +_eingeengt_? Wäre es dann nicht klüger gewesen, nur von »Gründen des +öffentlichen Wohls« schlechthin zu reden, statt diese Gründe noch unter +ein Sondermerkmal zu stellen? Wenn schon dieses Merkmal, wie man jetzt +annimmt, dem subjektiven Ermessen der Behörden unbeschränkten Spielraum +läßt, so ist es doch immerhin geeignet, jeden _gewissenhaften_ Beamten +fortwährend vor Skrupel zu stellen -- wegen der Frage, ob im gegebenen +Fall seine »Gründe« wirklich _so_ wichtig, _so_ triftig seien, daß sie +mit Fug als »dringende« gelten müßten. + +Diese Erwägungen brachten mich auf den Gedanken: sollte vielleicht die +jetzt verbreitete Annahme über die Bedeutung des Wortes »dringende« im +§ 1, Ziffer 2 irrtümlich sein? Sollte vielleicht gar dieses Wort die +Determination einer _besonderen Art_ von »Gründen« durch ein Merkmal +geben wollen, das unabhängig von der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit +einer Strafandrohung« bestehen oder nicht bestehen kann? _Dann_ wäre auf +einmal vom Standpunkt der Logik nichts mehr gegen den Aufbau des +Gesetzes einzuwenden; seine Auslegung aber käme unter gänzlich _andere_ +Gesichtspunkte als bisher dafür gegolten haben! Und nun besann ich mich +darauf, daß ja das Wort »dringend«, als Adjektiv gebraucht, ursprünglich +eine _rein zeitliche_ Bedeutung hat und etwas bezeichnet, was +_sofortige_ Beachtung verlangt oder _sofort_ zu geschehen hat, im +Gegensatz zu dem, was, wie wichtig es auch sonst sein mag, doch »gute +Weile« hat -- also _nur_ das »dring_lich_« in bezug auf die _Zeit_. Erst +die allmähliche Verschiebung des Sprachgebrauchs im Sinne +fortschreitenden Verwischens der feineren Unterschiede hat es mit sich +gebracht, daß man jenes Wort _jetzt_ auch gebrauchen darf, und sogar mit +Vorliebe gebraucht, für »sehr wichtig«, »bedeutsam« usw. in rein +_sachlichem_ Sinn, also ohne jede Beziehung auf die Zeit. Ich glaubte +mich aber zu erinnern, daß in meiner Schulzeit -- also just in den +Jahren, als das Gesetz entstand -- ich das Wort noch _nicht_ in der +letzteren Bedeutung in einem Aufsatz hätte gebrauchen dürfen, ohne einen +roten Strich oder wenigstens ein Fragezeichen des Lehrers zu riskieren. +So war also für mich die Frage gegeben: haben nicht Regierung und +Landtag bei Verabschiedung dieses Gesetzes -- Ende 1853 -- im § 1, +Ziffer 2 desselben »_dringliche_« Gründe des öffentlichen Wohls _d. h. +solche besondere_ Gründe gemeint, die _sofortige_ Berücksichtigung, +_sofortiges_ Handeln gerade der _Polizei_behörden »erheischen«? + +Um _hier_über sichere Auskunft zu erhalten -- und zunächst auch nur zu +diesem Zweck -- habe ich kürzlich die Landtagsverhandlungen des Jahres +1853 mir geliehen und bin daran gegangen, in diesen alten vergilbten +Quartbänden von zusammen beiläufig 3000 eng gedruckten Seiten -- +»Schriftenwechsel« und »Protokolle« zusammengenommen -- die an nicht +weniger als neun verschiedenen Stellen zerstreuten Verhandlungen über +unser Polizeigesetz vollständig zusammenzusuchen und aufmerksam zu +lesen. + +Und _nun_ will ich Ihnen in möglichst gedrängter Übersicht die +merkwürdigen _Entdeckungen_ vortragen, die ich bei diesem Studium +gemacht habe, und die mir die Unterlage für die vorher schon +ausgesprochenen, allen bisherigen Ansichten widerstreitenden +Behauptungen über unsere gegenwärtige Rechtslage gegeben haben. + +Ich habe hierbei drei Punkte speziell zu erörtern: + +_erstens_ -- die _Bedeutung_ der Worte »innerhalb ihrer +verfassungsmäßigen Zuständigkeit« im Eingang des § 1; + +_zweitens_ -- die _Auslegung_ der »dringenden Gründe etc.« in § 1, +Ziffer 2; + +_drittens_ -- die _Tragweite_ der Worte »unter den in § 1 bezeichneten +Voraussetzungen erlassenen .... Verfügungen« im Eingang des § 2. + + * * * * * + +Mit vollster Sicherheit ergibt sich aus diesen Landtagsverhandlungen in +bezug auf den _ersten_ Punkt die Feststellung: + +Die in der ersten Zeile des § 1 angezogene »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden besagt in der Tat, wie die Logik es +verlangt, die Zuständigkeit, die damals schon, unabhängig von dem neuen +Gesetz, _gegeben_ war. Die Zuständigkeit dieser Behörden reicht _heute_ +keinen Deut weiter, als sie im Jahre 1853 reichte; und sie haben sogar, +_kraft dieses Gesetzes_, heute keine Befugnis, die sie nicht auch schon +im Jahre 1853, _sachlich_ unbeanstandet, ausüben durften. Denn Regierung +und Landtag sind _darüber_ vollständig einig, daß der Zweck des +neu zu erlassenden Gesetzes lediglich der sei: diejenigen Befugnisse +der Polizeibehörden, die diese bis dahin, ohne Widerspruch im +Sachlichen; ausgeübt hatten, bis zum Erlaß eines vollständigen +»Polizeistrafgesetzes« durch eine gesetzliche _Deklaration_ einstweilen +zu _sanktionieren_, um Zweifel formaljuristischer Art zu beseitigen, die +das Appellationsgericht in Eisenach in bezug auf gewisse Maßnahmen der +Verwaltung (die keine Beziehung auf politische Angelegenheiten erkennen +lassen) damals erhoben hatte. Das Gesetz _soll_ also überhaupt nur +»Deklaration« eines damals schon bestehenden und im Sachlichen nicht +strittigen Rechtszustandes sein Nun zum _zweiten_ Punkt! Durch +_alle_ Verhandlungen über das zu erlassende Gesetz -- Motive zur +Regierungsvorlage, Ausschußberichte und Debatten -- zieht sich als roter +Faden deutlich die _zwiefache_ Fragestellung: + +Erstens -- wie lassen sich die den Polizeibehörden verfassungsmäßig +zustehenden Befugnisse so »deklarieren«, daß einerseits diese Behörden +die Aufgabe der Polizei erfüllen können -- die Bürger zu schützen in +Person und Eigentum, Ordnung und Sicherheit im Lande zu halten, +Verletzungen der Gesetze vorbeugend zu verhindern -- _und daß +andererseits den Grundsätzen des Rechtsstaates, die deutliche Scheidung +von Gesetzgebung und Verwaltung fordern, nichts vergeben wird?_ + +Zweitens -- wie lassen sich die Befugnisse dieser Behörden im Gesetz so +»deklarieren«, daß alle _Bürgermeister_ in Stadt und Land sie _auf Grund +eigenen Urteils richtig_ anwenden können, _ohne daß bei ihnen besondere +Gesetzeskenntnis, juristische Schulung oder sonst höhere Bildung +vorauszusetzen wäre?_ + +Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung und Landtag +vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen zu gebieten oder zu +verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten oder verboten sind, ist +ein Akt der _Gesetzgebung_. Indem man den Polizeibehörden, den +Bürgermeistern, eine solche Befugnis einräumt, macht man sie tatsächlich +zu »kleinen Gesetzgebern« -- und das ist grundsätzlich der Idee des +Verfassungsstaates, des Rechtsstaates _zuwider_. Es ist praktisch nicht +zu vermeiden, weil die Gesetze nicht _alles_ zum voraus regeln können -- +weil fortwährend Umstände und Ereignisse eintreten, die _nicht +vorauszusehen_ sind, denen gegenüber aber das öffentliche Wohl +_sofortiges_ Eingreifen nötig macht. _Und hierauf müssen im +Verfassungsstaat die »gesetzgeberischen« Funktionen der +Verwaltungsbehörden beschränkt bleiben._ + +Diesem Gedankengang entsprechend zieht sich nun durch alle Verhandlungen +hindurch die Berufung auf die »dringenden _Fälle_« -- wobei darauf +exemplifiziert wird: daß Wassersnot in irgend einem Teil des Landes +eintritt, zu deren Bekämpfung doch nicht erst der _Landtag_ einberufen +werden könne -- daß ein Brand ausbricht -- daß ein toller Hund im Ort +herumläuft u. dergl.; und nicht ein einziger »Fall« kommt zur Sprache, +bei dem es sich um etwas anderes handeln könnte, als um sofortiges +Eingreifen wegen _direkter_, _gegenwärtiger_ Gefahr für das öffentliche +Wohl aus dem _einzelnen_ in Betracht stehenden Ereignis. Weder hat die +Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsmäßige Mitwirkung +bei Erlaß _neuer_ »Gebote« und »Verbote« zu Gunsten der +Verwaltungsbehörden einzuschränken, noch hat der Landtag selbst die +leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei gesetzgeberischen +Akten auch da zu verzichten, wo diese vernünftigerweise _möglich_ wäre. + +Also: die Gesetzgebung des Großherzogtums ermächtigt in § 1, Ziffer 2 +die _Polizei_behörden zu Geboten und Verboten _lediglich_ für den Fall, +daß _dringliche_ Gründe des öffentlichen Wohls sofortiges Handeln dieser +_Polizei_behörden erheischen; sie gibt der Polizei diese Ermächtigung +_nicht_, soweit es sich um _andere_ »Gründe des öffentlichen Wohls« +handelt, deren Wahrung durch die zur Gesetzgebung _berufenen_ Faktoren +_möglich_ ist. + +Unter dem Gesichtspunkt der vorhin an _zweiter_ Stelle benannten Frage +bestand gleichfalls Einigkeit zwischen Regierung und Landtag in bezug +auf folgende Punkte. + +Die Anwendung der Befugnisse, die das zu erlassende Gesetz deklarieren +soll, liegt in erster Reihe ganz in der Hand der _unteren_ +Verwaltungbehörden, der Bürgermeister in Stadt und Land; sie sind +berufen, das Gesetz _selbständig_, nach eigenem Urteil anzuwenden, die +oberen Verwaltungsbehörden haben instanzenmäßig nur die Nachprüfung und +eventuelle Korrektur im Fall erhobener Beschwerde. Diese Bürgermeister +(anderwärts auf dem Land auch Ortsvorsteher, Schulzen etc. genannt) sind +nun zum weitaus größeren Teil sehr einfache Leute, meist ohne alle +juristische Schulung und ohne Verständnis für Dinge, die abseits liegen +von ihrem gewöhnlichen Interessenkreis. _Des_halb muß -- und das hat +namentlich der Landtag besonders betont -- die gesetzliche Deklaration +der Befugnisse der Polizeibehörden so _einfach_ sein, daß jedermann mit +etwas gesundem Menschenverstand diese Befugnisse sozusagen »aus dem +Handgelenk« _richtig_ anwenden kann. Wenn Umfang und Grenzen derselben +nur auf Grund von besonderen Kenntnissen oder von schwierigen Urteilen +zu ermessen wären, dann -- so wurde im Landtag gesagt -- werden die +Bürgermeister aus Furcht, nicht das richtige zu tun, _gar nichts tun_! + +Dieser Standpunkt des Landtags, dem die Regierung keineswegs +entgegengetreten ist, wird ganz evident durch die Tatsache: daß die +_Regierungs_vorlage für das Gesetz vom Landtag _abgelehnt_ wurde, _weil_ +sie eine _Definition_ der »Polizeivergehen« unter Bezugnahme auf das +Strafgesetz geben wollte. Das fand man schon _zu viel_ für die +_Bürgermeister_! Der Landtag hat _des_halb -- und zwar unter Zustimmung +der Regierung -- ein Amendement des Abgeordneten _Müller_-Neustadt +angenommen, demzufolge nur zwei Paragraphen der ursprünglichen Vorlage, +der Hauptsache nach unverändert, in das Gesetz gekommen sind, alles +übrige aber _unterdrückt_ wurde. + +Hieraus aber folgt nun, daß alles was im Gesetz steht, _bewußt_ und +_absichtlich_ auf das Verständnis und die Fassungskraft der _unteren_ +Polizeibehörden berechnet ist. Also sind auch die »Gründe des +öffentlichen Wohls«, derentwegen Verbote und Gebote erlassen werden +dürfen, überhaupt nur _solche_ »Gründe des öffentlichen Wohls«, die +jeder Bürgermeister im Land _selbständig_ zu erkennen und zu beurteilen +vermag -- unter Ausschluß aller Gründe und Rücksichten höherer +Staatsweisheit, die, wie wichtig und selbst wie »dringend« die _oberen_ +Behörden sie befinden möchten, außerhalb des Gesichtskreises der +_Bürgermeister_ liegen. _Und das gilt auch für die Befugnisse der oberen +Behörden selbst._ Denn das Gesetz erlaubt ihnen kein Tüttelchen mehr als +es _allen_ Polizeibehörden erlaubt. Also kann selbst die oberste +Staatsbehörde auf Grund _dieses_ Gesetzes Gebote und Verbote nur unter +denselben Voraussetzungen erlassen, unter denen auch der letzte +Dorfbürgermeister sie erlassen dürfte. + +Aus allem, was ich hier über die Entstehungsgeschichte unseres +Polizeigesetzes Ihnen dargelegt habe, ergibt sich mit voller Sicherheit, +daß dieses vielbescholtene Gesetz, weit davon entfernt, den +Polizeibehörden _alles_ zu erlauben, ganz im Gegenteil nach dem +übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden Faktoren ihre Befugnisse in +bezug auf Gebote und Verbote _ganz außerordentlich eng_ umgrenzt. Soweit +es sich nicht lediglich darum handelt, gemäß § 1, Ziffer 1 Gebote und +Verbote, die schon kraft Gesetz _bestehen_, durch Androhung von +Zwangsmaßregeln wirksam zu machen -- soweit vielmehr, gemäß § 1, Ziffer +2, Erlaß _eigener_ Gebote und Verbote, also die subsidiäre Ausübung +_gesetzgeberischer_ Funktionen aus »Gründen des öffentlichen Wohls« in +Frage kommt, müssen _zwei_ Voraussetzungen zusammentreffen, damit +überhaupt die _Polizei_behörden zum Eingreifen befugt werden: + +erstens, die »Gründe« müssen, der Art nach, _Bürgermeister-Gründe_ d. h. +aus dem Gesichtskreis und dem Verständnis der Bürgermeister hergenommen +sein; zweitens, sie müssen _dringlich_ sein in bezug auf die Zeit, +d. h. sie müssen rechtfertigen, daß die _Polizei_ und nicht der +ordentliche Gesetzgeber ein Gebot oder Verbot erlasse. + +Jede Verfügung einer Polizeibehörde aus § 1, Ziffer 2 des Gesetzes, die +nicht diesen _beiden_ Voraussetzungen entspricht, ist also +gesetz_widrig_. + + * * * * * + +Mit bezug auf den _dritten_ Punkt endlich habe ich in den alten +Quartbänden, die über die Entstehung des Gesetzes berichten, eine sehr +deutliche Aufklärung über _die_ Frage gefunden: inwieweit Regierung und +Landtag die Maßnahmen der Polizeibehörden der richterlichen Nachprüfung +haben entziehen wollen, _und inwieweit nicht_. Und zwar hat sich mir +ergeben, daß nach dem übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden +Faktoren _lediglich_ die Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der +»Strafandrohung«, d. h. der einzelnen Zwangsmaßregel, den Gerichten +entzogen, _alles übrige aber kraft der im Eingang des § 2 eingefügten +Worte_: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« der +richterlichen Nachprüfung ausdrücklich hat vorbehalten bleiben _sollen_ +-- und daß daraufhin die Gerichte befugt, also auch verpflichtet sind, +in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob das polizeiliche Gebot oder Verbot +_als solches_, d. h. abgesehen von den Zwangsmitteln, den gesetzlichen +Voraussetzungen entspricht oder nicht. + +_Diese_ Bedeutung der soeben angezogenen Worte im Eingang des § 2 wird +aber bezeugt durch einen sehr charakteristischen Vorgang. + +Die Regierungsvorlage enthält in ihrem § 6 einen Satz, der, gemäß den +Erklärungen der »Motive«, direkt besagt: die Gerichte _sind befugt zu +prüfen_, ob eine polizeiliche Verfügung den Voraussetzungen des Gesetzes +(die jetzt der § 1 angibt) entspricht oder nicht; nur sollen sie +(nachfolgender Satz des § 6) _nicht_ prüfen, ob die Verfügung _auch +notwendig_ oder _zweckmäßig_ war, _wenn_ sie als _gesetzmäßig_ zu +befinden ist. + +Der Gegenentwurf des Abg. _Müller_ enthält den ersten Satz nicht, +sondern nur in § 1 die Bezugnahme auf die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« und im Eingang des § 2 die Einfügung: »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« -- als Kennzeichen _der_ +Verfügungen, denen »gemäß« die Gerichte erkennen sollen. + +Wie aus den Reden des Abg. _Müller_ in der _ersten_ Debatte über das +Gesetz hervorgeht, hat er ursprünglich _gemeint_ und, wie es scheint, +auch _gewünscht_ -- wenigstens ist er dahin verstanden worden -- durch +_seine_ Fassung die Zuständigkeit der Gerichte enger begrenzt zu haben, +als es in der Regierungsvorlage geschehen war; wobei übrigens seiner +ehrlichen Versicherung wohl zu glauben ist, daß er dabei lediglich +Zweckmäßigkeitsgründe im Auge hatte und auch _wirklich_ der Überzeugung +war, in der »verfassungsmäßigen Verantwortung« der obersten +Verwaltungsinstanz, auf die er immer wieder hinweist, sei schon +genügender Schutz gegen _willkürliche_ Ausdehnung der Polizeimacht +gegeben. Schon die Debatten zeigen aber, daß _Müller_ mit seinem Wunsch +(wenn er ihn wirklich hatte) allein stand; und der Landtags-_Ausschuß_ +hat dann in seinem Bericht über den _Müller_schen Gegenantrag +_einstimmig_ empfohlen, letztern _nur_ anzunehmen mit einem _Zusatz_, +der dem erwähnten ersten Satz in § 6 der Regierungsvorlage wörtlich +entspricht. In der Verhandlung über den Ausschußbericht erklärte aber +der Abg. _Müller_, er habe »sich mit dem Referenten des Ausschusses +überzeugt« -- d. h. er habe sich überzeugt und _auch_ den Referenten -- +daß die in § 2 seines Antrags stehenden Worte: »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« schon dasselbe besagten, was +der beantragte Zusatz ausdrücken solle, und daß demnach dieser Zusatz +_überflüssig_ sei. Und auf _diese_ Erklärung hin hat dann der Landtag +_ohne weitere Diskussion_ den _Müller_schen Entwurf _ohne_ den Zusatz +angenommen. + +Hiernach steht fest, daß auch das jetzt vorliegende Gesetz dem Richter +genau dieselben Befugnisse einräumt, die er nach der Regierungsvorlage +haben sollte: + +alle polizeilichen Verfügungen zu prüfen auf ihre _Gesetzgemäßheit_ +(nach § 1, Ziffer 1 oder Ziffer 2 des Gesetzes) -- nur nicht _außerdem_ +noch auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit. + +Als sicher sehe ich hiernach an, daß Regierung und Landtag das +Verhältnis der Polizeibehörden _zu den Gerichten_ in bezug auf die +Materien dieses Gesetzes nach folgenden Grundsätzen haben regeln wollen: + +Im Rechtsstaat setzt _jeder_ von den Polizeibehörden durch +Strafandrohung oder dgl. geübte Zwang das Bestehen eines _rechtmäßigen_ +Gebotes oder Verbotes in bezug auf die betreffende Handlung voraus. +_Insoweit_ diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt die Ausübung des +Zwanges (die »Strafandrohung«) immer kraft des verfassungsmäßigen +Auftrags der Verwaltung, für die Durchführung der Gesetze zu sorgen. Die +Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der _Zwangsmaßregeln_ kann +daher gänzlich der instanzenmäßig geordneten Beurteilung der +_Verwaltungs_behörden anheimgestellt werden. _Ob_ aber jene +Voraussetzung erfüllt ist oder nicht, ist eine Frage _ganz für sich_, +durchaus verschieden von der Frage: ob, wenn sie erfüllt ist, das +polizeiliche Eingreifen auch notwendig oder zweckmäßig war. Sie ist nun +erfüllt, erstens, wenn die Gesetzgebung _selbst_ die betreffende +Handlung schon geboten oder verboten, aber lex imperfecta gelassen hat, +die gemäß § 1, Ziffer 1 des Gesetzes von den Polizeibehörden nur ergänzt +wird; zweitens, wenn in bezug auf Handlungen, die der ordentliche +Gesetzgeber (Regierung und Landtag) nicht geboten oder verboten hat, die +_besonderen_ Voraussetzungen zutreffen, auf welche hin nach § 1, Ziffer +2 dieser ordentliche »große« Gesetzgeber den »kleinen« Gesetzgeber (den +Bürgermeister) ausdrücklich legitimiert hat, der »dringenden Fälle« +wegen, _eigene_ gesetzgeberische Funktionen durch Verfügungen, Verbote +usw., sozusagen stellvertretend auszuüben. _Ob_ nun die Vorbedingung von +polizeilichen Zwangsmaßregeln, ein _rechtmäßiges_ Gebot oder Verbot, in +der _einen_ oder in der _anderen_ Art erfüllt ist -- _dar_über hat im +Zweifel nicht die Verwaltung, sondern der _Richter_ zu befinden. Und so +sicher es ist, daß gegenüber einer auf § 1, Ziffer 1 gegründeten +polizeilichen Strafandrohung die Gerichte zu prüfen haben, ob das +behauptete _gesetzliche_ Verbot oder Gebot _wirklich_ vorliegt, so +sicher ist es auch, daß sie gegenüber den Strafandrohungen aus § 1, +Ziffer 2 prüfen müssen, ob die in der Strafandrohung einbegriffene +_eigene_ Verfügung der Polizeibehörde den _Bedingungen_ entspricht, +unter denen der »große« Gesetzgeber den »kleinen« zu solchen eigenen +Verfügungen ermächtigt hat. + +Die beiden Begriffe: »Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer +polizeilichen Strafandrohung« einerseits, und »Rechtmäßigkeit der ihr zu +Grunde liegenden Verfügung« -- nämlich: daß diese »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassen« ist, anderseits, umfassen also +völlig auseinanderfallende Begriffssphären. Das Ausschließen der +ersteren von der richterlichen Kognition bedeutet also _nicht_ zugleich +Ausschließen der letzteren, wie man bisher geglaubt hat. Die Gerichte +haben vielmehr, _gemäß_ dem Gesetz vom 7. Januar 1854, das Recht und die +Pflicht zur Nachprüfung jeder auf Grund desselben ergangenen Verfügung +in Hinsicht auf ihre _Begründung_ aus § 1, Ziffer 10 der Ziffer 2 -- und +zwar im vollen Umfang ihrer allgemeinen Befugnis zur _Auslegung der +Gesetze_. + +Ich glaube Ihnen hiermit schon alle Unterlagen zur Prüfung meiner im +Eingang ausgesprochenen Behauptung über unsere _guten Gesetze_, unsere +_gute Rechtslage_ gegeben zu haben und meine, daß mir jetzt nur noch +übrig bleibt, aus dem Gesagten die _Folgerungen_ zu ziehen in bezug auf +die aktuelle Frage, die uns heute beschäftigt, die tatsächliche +_Beschränkung_ der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum. Ehe ich dazu +übergehe, müssen Sie mir indes noch gestatten, in aller Kürze den +_allgemeinen_ Eindruck Ihnen zu schildern, den das Studium jener fast 50 +Jahre zurückliegenden Landtagsverhandlungen mir erweckt hat; denn er ist +ganz besonders geeignet, Licht zu werfen auf die Absichten und und +Bestrebungen der damaligen Gesetzgeber unseres Staates. + + * * * * * + +An die verstaubten alten Quartbände, von denen Sie einen hier sehen, bin +ich zuerst herangegangen mit entschiedener Mißempfindung. Gemäß dem +allgemein verbreiteten Vorurteil habe ich kaum zu hoffen gewagt, etwas +für mich Erfreuliches darin zu finden. Weil ich aber annehmen durfte, es +würden die dem Gesetz nachgesagten ganz reaktionären Tendenzen nicht +ohne den schärfsten Widerspruch der im damaligen Landtag noch +vorhandenen Vertreter liberaler Anschauungen die Oberhand erlangt haben, +so sagte ich mir obendrein: das wird eine schöne Katzbalgerei sein, über +die du den Bericht zu lesen hast! + +Aber nichts von alle dem! + +Was zu allererst in die Augen springt: diese ganzen Verhandlungen, die +schriftlichen wie die Debatten, stehen auf einem bemerkenswert _hohen_ +Niveau -- auf unvergleichlich viel _höherem_ Niveau als die politischen +Verhandlungen in unserem Landtag während der letzten Jahre. + +_Angenehm_ berührt die Urbanität, mit der die Vertreter gegnerischer +Standpunkte unter einander sich behandeln -- und die Urbanität, mit der +die Vertreter der Opposition auch vom Regierungstisch behandelt werden. + +Geradezu _wohltuend_ aber wirkt es, zusehen, wie der Geist des +_Verfassungs_staates, des _Rechts_staates, alle diese Verhandlungen +durchdringt -- wie in einer Zeit, da fast überall in Deutschland eine +ungezügelte Reaktion schon zur Herrschaft gelangt war, im »Fürstenhaus« +zu _Weimar_ Regierung und Abgeordnete _dar_über diskutieren: wie man der +Polizei die ihr unentbehrliche Macht sichern könne, _ohne_ der Idee des +Verfassungsstaates etwas zu vergeben -- _ohne_ einen Rückschritt nach +dem _Polizei_staat hin befürchten zu müssen. + +Und wer waren die Männer, die damals an der gesetzgeberischen Tätigkeit +in unserem Land teil nahmen? Auf Seiten der Regierung waren es, außer +dem noch übrig gebliebenen »Märzminister« _Wydenbrugk_, _Watzdorf_ und +_Thon_, und -- als Regierungsvertreter meist tätig -- _Stichling_, der +spätere Staatsminister; also Männer, denen unser Land viel zu verdanken +hat, deren Andenken auch überall im Land hoch in Ehren steht. Auf seiten +des Landtages aber sind es vorwiegend _Konservative_, die in den +Verhandlungen hervortreten; die meisten von ihnen der älteren Generation +unter uns gleichfalls noch in Person bekannt. Und alle Hochachtung vor +diesen Konservativen, die das Gegenteil sind von Rückschrittlern! Unter +ihnen tritt besonders hervor der Abg. _Müller_-Neustadt, der Vater des +Gesetzes in der jetzt vorliegenden Fassung -- ein sehr konservativer +Herr, und ein ehrlicher, rückgratfester Mann. Weil er Müller hieß, und +Hugo, und Bezirksdirektor im V. Verwaltungsbezirk war, hat man ihn Hugo +V. genannt, unter welchem Namen er in einem Teil des Großherzogtums eine +ganz volkstümliche Gestalt gewesen ist. Er würde sich im Grabe umdrehen, +wenn er erfahren könnte, _welchem_ Gebrauch sein Gesetz zuletzt hat +dienen müssen! + +Der Kontrast zwischen den damaligen Verhandlungen _unseres_ Landtages +und dem, was zu gleicher Zeit unter der rückläufigen Strömung der +fünfziger Jahre anderwärts in Deutschland vor sich gegangen ist, hat +mich zuerst geradezu befremdet. Dann aber besann ich mich, daß ja diese +Verhandlungen stattfanden ganz kurze Zeit nach dem Regierungsantritt +unseres allverehrten Großherzogs _Carl Alexander_, und daß dieses Gesetz +das erste _politische_ Gesetz gewesen ist, welches unter _seinem_ Namen +erlassen wurde. Und zufällig bemerkte ich auch in demselben Band der +Landtagsverhandlungen, der die betreffenden Protokolle enthält, ein +Aktenstück, das direkt auf den Regierungsantritt Bezug hat. Es gibt die +»Versicherung« wieder, die der Großherzog -- an Stelle eines +Vefassungseides -- damals persönlich zu Händen des Landtagspräsidenten +_v. Schwendler_ dem Landtag übergeben hat, sowie darauf folgend den +»Huldigungseid«, durch den die Landtagsabgeordneten für sich und für die +von ihnen Vertretenen feierlich geloben, dem Großherzog treu und redlich +zu dienen und in allem das »Beste des Landes« wahrnehmen zu wollen. +Gestatten Sie mir, daß ich jene landesherrliche »Versicherung« in ihrem +Wortlaut aus diesem alten Quartband Ihnen vorlese! Sie lautet: + + _Carl Alexander,_ + + _von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen etc. »Wir erklären + hiermit bei fürstlichen Worten und Ehren, daß Wir die Verfassung, + welche Unser in Gott ruhender Herr Großvater und Vorfahr in der + Regierung, der Großherzog Carl August, Königliche Hoheit, + »eingedenk der Vorschrift und des Sinnes des deutschen + Bundesvertrags« dem Großherzogthume durch das Grundgesetz vom 5. + Mai 1816 erneuert, bestätiget und gesichert, und welche Unser nun + ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater und Vorfahr in der Regierung, + der Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit, mit gleicher + ausdrücklicher Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag treulich + gewahrt und durch das revidirte Grundgesetz vom 15. Oktober 1850 + fortgebildet hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen + Inhalte nach, auch während Unserer Regierung genau beobachten, + aufrecht erhalten und beschützen wollen._ + + _Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung im § 67 des + revidirten Grundgesetzes vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung + des Großherzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende landesfürstliohe + Versicherung höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem + Großherzoglichen Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet, + daß dieselbe im Archive des getreuen Landtags niedergelegt und + durch den Druck öffentlich bekannt gemacht werde._ + +_Weimar, am 28. August 1853._ Carl Alexander.« + + +Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend, daß Regierung und +Landtag damals unter besonderen, sozusagen _ethischen_ Beweggründen und +Antrieben gestanden haben. Regierung und Abgeordnete waren sich noch +völlig _bewußt_, daß zum »Besten des Landes«, das zu wahren sie gelobt +hatten, auch das _ideale_ Gut gehört, das dieses Land gewonnen hat in +dem Ruhm, die Wiege des Verfassungsstaates in Deutschland gewesen zu +sein; und zu ihrem Gelöbnis, dem Großherzog treu und redlich zu dienen, +rechneten sie auch _die_ Verpflichtung, darauf hinzuwirken, daß in Bezug +auf _ihn_, und auf _seine_ Regierung, dereinst gesagt werden müsse: er +habe _ebenfalls_ das ehrenvolle Erbe seines Großvaters »treulich +gewahrt«, die Verfassung des Landes »genau beobachtet« »aufrecht +erhalten« und »beschützt«. + +Unter der Wirkung dieses Gedankens habe ich mich gefragt, ob ich nicht +meine heutige Rede direkt _kennzeichnen_ solle als einen _pietätvollen_ +Rückblick auf die gesetzgeberische Tätigkeit in unserem Land in der Zeit +vor einem halben Jahrhundert -- und ob ich deshalb für mein Thema, statt +des herbe klingenden Titels »rechtswidrige Beschränkung etc.« nicht +lieber einen recht freundlichen wählen solle, z. B. »Als der Großvater +die Großmutter nahm«[33] -- wobei ich zugleich den Beweis erbracht +hätte, daß man just in _unserem_ Land _hoch_politische Themata unter so +stimmungsvollem Titel mit Fug und Recht behandeln könne. Indes bin ich +davon zurückgekommen, weil es nicht angemessen gewesen wäre, den Schein +zu erwecken, als ob meine Rede _nur_ Schalmeienklang sein werde. Dafür +aber habe ich mir nun vorgenommen, die _gesamten_ Landtagsverhandlungen, +die das Gesetz vom 7. Januar 1854 betreffen -- Schriftenwechsel und +Protokolle -- _neu drucken_ und im Land möglichst _verbreiten_ zu lassen +-- als eine _Ehrentafel zum Gedächtnis der Männer, die damals in +Regierung und Landtag an der Gesetzgebung beteiligt waren_ -- und zur +_Sühne des Unrechts_, welches ihnen mit der Diskreditierung jenes +Gesetzes so lange Zeit hindurch angetan worden ist! Und solches wird +nebenbei noch den Nutzen haben, daß falls etwa demnächst die _Gerichte_ +mit dem Gesetz sich zu befassen hätten, die Richter die Unterlagen für +dessen Auslegung nicht erst mühsam in 3 oder 4 alten Quartbänden +zusammensuchen müssen, sondern alles in einem sauberen Neudruck +wohlgeordnet vorfinden -- sogar diejenigen Stellen für das Auge +~gekennzeichnet,~ die auf die _grundsätzlichen_ Fragen der Auslegung Bezug +haben. + + * * * * * + +Nach dieser Abschweifung komme ich nunmehr zum letzten Teil meiner +Aufgabe, indem ich an Hand meiner vorher gegebenen Darlegungen jetzt +noch die Frage erörtere: + +Wie stellen sich die _Versammlungsverbote_ im Großherzogtum zu den +_Gesetzen_ des Landes? + +Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten. + +Es gibt, wie früher angeführt, in unserem Land _kein_ Gesetz, das +»Versammlungen,« d. h. ein Sich-Versammeln von beliebig vielen Personen +an einem beliebigen Ort, verböte oder auch nur, abgesehen von der +Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschränkungen stellte; und es gibt +nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auch _kein_ Gesetz, welches +irgend einer Partei die öffentliche, mündliche Propaganda für +irgendwelche, seien es selbst -- nach der Meinung bestimmter Kreise -- +»staatsgefährliche« Ideen und Bestrebungen verböte, soweit diese +Propaganda die Schranken respektiert, die das Strafgesetzbuch errichtet +hat. Folglich kann im Großherzogtum das Verbot einer Versammlung +lediglich auf § 1, Ziffer 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1854 sich +stützen; und die _Legalität_ des Verbotes hängt gänzlich davon ab, ob +die »Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen es erlassen wird, den +_beiden_ Bedingungen genügen, an die der _Wille des Gesetzgebers_ die +Befugnisse der _Polizei_behörden zu Verboten geknüpft hat: daß, erstens, +diese »Gründe«, der _Art_ nach, wie ich sie vorhin nannte, +_Bürgermeister-Gründe_ seien, und daß sie, zweitens, »dringend« im +_Sinne des Gesetzes_ seien. + +Beide Voraussetzungen sind zweifellos erfüllt, wenn eine Versammlung +_gegenwärtige_ Gefahr für die _äußere_ Ordnung und Sicherheit im +_Gemeindebezirk_ herbeiführt, d. h. wenn vernünftigerweise und mit +erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, es werde entweder _in_ +der Versammlung selbst, oder _durch_ sie außerhalb, Tumult, Schlägerei, +Landfriedensbruch oder sonstige Gesetzwidrigkeit veranlaßt werden. _Das_ +zu erkennen und in seinen Wirkungen zu beurteilen vermag in der Tat +jeder Bürgermeister, wenn er die Verhältnisse seines Bezirks und die +Personen notdürftig kennt und im übrigen das gewöhnliche Maß von +gesundem Menschenverstand besitzt. Und ebenso sicher ist auch, daß +_dann_ einer von den »dringenden Fällen« gegeben ist, in welchen die +_Polizei_behörden befugt sein sollen, Handlungen zu verbieten, die der +Gesetzgeber nicht verboten hat. + +_Beide_ Voraussetzungen sind aber zweifellos _nicht_ erfüllt, wenn eine +Versammlung polizeilich verhindert wird, _ohne_ daß von ihr +vernünftigerweise äußere Ordnungsstörung oder gesetzwidrige Handlungen +zu gewärtigen waren, wenn sie vielmehr verboten wird wegen _der_ Gefahr, +die angeblich dem öffentlichen Wohl aus der Verbreitung der +Sozialdemokratie droht. Weder gehört _dieser_ Grund zu den +Bürgermeister-Gründen, noch ist er, der einzelnen Versammlung gegenüber, +ein »dringender« Grund, nachdem gleichartige Versammlungen durch Jahre +hin stattgefunden haben und _jahrelang Zeit gewesen ist, der angeblichen +Gefahr durch ein Gesetz zu begegnen_. Ich möchte wohl _den_ sehen, der +zu behaupten wagt, die Erkenntnis der _Staatsgefährlichkeit_ +sozialistischer Lehren und das Verständnis für die Weisheit, +Zweckmäßigkeit und _Dringlichkeit_ ihrer Bekämpfung mit dem +Polizeiknüppel -- sei Sache des gesunden Menschenverstandes! Zur +_Ketzerrichterei_, mit _Treitschke_ zu reden, gehört doch etwas ganz +anderes -- gehört doch _der_ feinere staatsmännische Blick, die höhere +staatsmännische Einsicht, die erst durch jahrelange Schulung des Geistes +_an den Ideen der jeweils herrschenden Partei_ erworben werden! Wie +könnte die Gesetzgebung Funktionen jener Art in die Hand der +_Bürgermeister_ legen wollen -- in die Hand von Leuten, die der großen +Mehrzahl nach nicht einmal studierenshalber sechs Semester an einer +Universität sich aufgehalten haben? + +Hiernach steht vollkommen fest, daß in unserem Land der »kleine« +Gesetzgeber _legaler_weise nicht dazu gebraucht werden kann, die +Propaganda irgend einer politischen Partei zu unterdrücken oder +einzuschränken. Wäre letzteres für das Staatswohl nötig, wäre wirklich +zu befürchten, daß ohne Unterdrückung der sozialdemokratischen Ideen mit +den äußeren Machtmitteln des Staates der »Zukunftsstaat« just in unserem +Land zur Einführung kommen werde, so hätte der »große« Gesetzgeber, +Regierung und Landtag, den _Mut_ fassen müssen, durch ein besonderes +Großherzoglich Sächs. Sozialisten_gesetz_ die »dringende Gefahr« +rechtzeitig abzuwenden. _Dem_ hätten sich alle innerhalb der Grenzen des +Landes fügen müssen. Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich +-- bereit, diese Behauptung vor _jedem_ Forum zu vertreten -- jetzt +_öffentlich_: + + _Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum erlassen wurden, + ohne daß vernünftigerweise von der Versammlung selbst gegenwärtige + Gefahr für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten war, + sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen nicht auf irgend einer + möglichen Gesetzesauslegung, sondern lediglich auf + Gesetzesbeugung;_ + + _die Sanktionierung dieser Verbote seitens der oberen + Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig;_ + + _die Ermunterung zu solchen Verboten seitens der obersten, + verfassungsmäßig verantwortlichen Instanz in öffentlicher + Landtagssitzung, sowie die zugestandene amtliche Beeinflussung + nachgeordneter Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante + Verfassungsverletzung._ + +Ausdrücklich verwahre ich mich hierbei gegen die Annahme, als ob ich +irgend jemand unter denen, die meine Anklage trifft, den Vorwurf machen +wolle, wider besseres Wissen gehandelt zu haben. Den _guten Glauben_ +gestehe ich allen zu. Ist er doch auch immer billig zu haben, wenn kein +besonderer Grund vorliegt, die Voraussetzungen seiner Richtigkeit +besonders _streng_ zu prüfen. In gegenwärtiger Sache aber gebe ich sogar +zu, daß allgemein verbreitete Vorurteile geeignet waren, von strengerer +Prüfung abzuhalten. Das alles aber ändert nichts an der Tatsache, daß +Gesetzes_verletzung_ in gutem Glauben objektiv immer Gesetzesverletzung +bleibt, und deren Sanktionierung in gutem Glauben objektiv immer +Verfassungs_verletzung_. + + * * * * * + +Ich komme zum Schluß. + +Durch Jahre hin hat sich unser Bürgertum die Theorie von der +_Polizeiallmacht_ in unserem Land gefallen lassen, auch da, wo ihre +Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden war. Seines guten +Rechtes unbewußt hat dieses Bürgertum in unglaublicher Langmut der +Betätigung immer schärferer Reaktion nur _Klagen_ und _Bitten_ +entgegengestellt_. Nun_ aber ist es, meine ich, Zeit, die willkürliche +Beschränkung der bürgerlichen Rechte in unserem Land nicht mehr +abzuwehren mit Klagen und Bitten, mit Beschwerden und Petitionen, +sondern sie abzuwehren durch _laute Anklage_ und _scharfen Protest_. Und +angesichts der lange geübten Geduld muß nun, meine ich, diese _Abwehr_ +überall im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen: + + _Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?_ + +auf deutsch, in etwas freier Übersetzung: + + _Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres Landes + mißbrauchen?_ + +wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von Fall zu +Fall sich vorstellen will. + + Den _Widerstand_ gegen + + die _gesetz_widrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im + Großherzogtum Sachsen + +unter _diese_ Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den Anfang +gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den Rechtsboden +feststelle, auf dem der _Schutz der Gerichte_ gegen die Übergriffe der +Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten des Landes aber habe ich +das Vertrauen, daß sie nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner +Anklage Recht geben und dadurch die schimpfliche _Bescholtenheit_ heilen +werden, unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist +durch die kecke Behauptung: in unserem Land könne _kraft +Polizeiallmacht_ den Bürgern alles verboten werden, was nicht durch ein +besonderes Gesetz ihnen ausdrücklich _erlaubt_ worden ist. + +Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig das _Odium_ +wieder beseitigt werden, das _auf Land und Personen_ gefallen ist durch +Verbreitung des falschen Glaubens: + +_im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs Carl Alexander und durch +eines von den ersten unter seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der +Verfassungsstaat des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat +zurückrevidiert worden._ + + +I. + +Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden. + + +Wir Carl Alexander, + +von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in +Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu +Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg etc. etc. haben, ~zur Beseitigung +vorgekommener Zweifel,~ mit Zustimmung des getreuen Landtags zu verordnen +beschlossen, wie folgt: + +§ 1. Die Polizeibehörden haben ~innerhalb ihrer verfassungsmäßigen +Zuständigkeit~ und vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im +Verwaltungswege gegen derartige Verfügungen auf den Ausspruch der +betreffenden Oberbehörden Berufung einzuwenden, die Befugniß: + + 1. Zur Aus- und Durchführung solcher von ihnen zu handhabender + ~gesetzlicher~ Vorschriften, welche gewisse Handlungen zwar ~gebieten + oder verbieten,~ aber für die Uebertretung eine bestimmte Strafe + nicht androhen, diese ~Strafandrohung auszusprechen~. + + 2. Wenn ~dringende~ Gründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von + Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen ~es + erheischen,~ und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt + werden, ~Gebote und Verbote zu erlassen,~ bezüglich derartige, in + ihren Geschäftsbereich einschlagende, früher erlassene Verordnungen + theilweise oder gänzlich außer Kraft zu setzen. + +Halten Ortspolizeibehörden für nothwendig, bei Strafandrohung das Maß +von fünf Thalern Geldstrafe oder zehn Tagen Haft zu übersteigen, so +haben sie in der Regel vorher, in allen Fällen aber, wo mit dem Verzuge +Gefahr verbunden seyn würde, nachträglich die ausdrückliche Genehmigung +des Bezirksdirektors einzuholen. + +Der Strafe darf auch die Androhung der Confiscation oder Entfernung +verbotswidriger oder gefährlicher Dinge, namentlich Waaren, Anlagen und +Einrichtungen substituirt oder hinzugefügt werden. + +§ 2. Die Justizbehörden sind verpflichtet, vorkommenden Falls nach +Maßgabe der ~unter den[34] im § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassenen,~ in ortsüblicher oder in einer sonst für genügend +anzuerkennenden Weise bekannt gemachten polizeilichen ~Verfügungen~ zu +erkennen, ohne die Frage über die ~Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit~ +einer polizeilichen ~Strafandrohung~ zum Gegenstand der richterlichen +Entscheidung zu machen. + +Urkundlich dessen haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen +und mit unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. + +So geschehen und gegeben +Weimar, am 7. Januar 1854. + +Carl Alexander. +v. Watzdorf. v. Wydenbrugk. +G. Thon. + + +II. + +Ministerialverordnung vom 15. Juli 1874. + +§ 1. 1. Oeffentliche Versammlungen zu politischen (einschließlich +sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, + +2. Versammlungen von Vereinen, welche politische (einschließlich +sozialpolitische oder kirchlichpolitische) Zwecke haben, sind vor deren +Abhaltung der Ortspolizeibehörde rechtzeitig, d. h. ~mindestens zwölf +Stunden vor dem Zusammentritt~ der Versammlung, ~unter Angabe von Zeit und +Ort~ derselben, ~anzumelden~. Sind eine Anzahl von Bewohnern des +Großherzogthums Mitglieder eines Vereins mit politischen (einschließlich +sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, der außerhalb des +Großherzogthums seinen Sitz hat, so sind Versammlungen dieser Mitglieder +den unter Ziffer 2 der oben gedachten Versammlungen eines Vereins gleich +zu achten. + +Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung +von Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im +Großherzogtum oder außerhalb desselben ihren Sitz haben. + +Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen, +welche statutenmäßig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden +sind. + +§ 2. Die Polizeibehörde ist befugt, in die im § 1 dieser Verordnung +gedachten Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Behörde der +Versammlung nicht selbst beiwohnen will, einen oder mehrere +Polizeibeamte zu senden. Die letzteren müssen sich auf Erfordern des +Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich +Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren. + +Dem Vorstande der Polizeibehörde, sowie dessen Beamten muß ein nach +deren Dafürhalten angemessener Platz in der Versammlung eingeräumt, +sowie über die Person der Redner Auskunft ertheilt werden. + +Die in Gemäßheit dieser Bestimmung in den betreffenden Versammlungen +erschienenen Polizeibeamten haben in Vertretung der Polizeibehörde die +Befugniß, eine Versammlung aufzulösen und die Anwesenden aufzufordern, +sich aus dieser Versammlung sofort zu entfernen. + +§ 3. Störungen der in Gemäßheit des § 1 dieser Verordnung angemeldeten +Versammlungen, sofern zu ihrer Beseitigung der Einfluß des Vorsitzenden +der Versammlung nicht ausreicht, sind von den anwesenden (§ 2) +Polizeipersonen zu rügen, und zu verhindern. Diese Polizeipersonen sind +berechtigt, die Störer aus der Versammlung zu weisen, und ~durch +geeignete polizeiliche Maßregeln die Freiheit des Versammlungsrechts zu +schützen.~ + +§ 4. An Geld bis zu 50 Thalern (150 Mark) oder mit Haft bis zu sechs +Wochen werden bestraft: + +1. die Unternehmer, Vorsteher, Leiter oder die beauftragten +Vertrauensmänner der Versammlungen und Vereine, welche die im § 1 dieser +Verordnung bestimmte Verpflichtung nicht erfüllt haben, + +2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren +Zuständigkeit erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst +zu ihrer Kenntniß gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen +zuwider dennoch an der verbotenen Versammlung theilnehmen, + +3. diejenigen, welche nach Auflösung einer Versammlung durch den +Vorstand der Polizeibehörde oder durch die nach § 2 dieser Verordnung +beauftragten und kraft dieses Auftrages hierzu legitimirten +Polizeibeamten sich aus dieser Versammlung nicht sofort entfernen, + +4. diejenigen, welche den in Gemäßheit des § 3 dieser Verordnung von +Polizeipersonen an sie gerichteten Aufforderungen und gegebenen +Anordnungen sich ungehorsam erweisen. + +=Großh. S. Staats-Ministerium, +Depart. des Äußern und Innern.= +=v. Groß.= + + +III. + +Ministerialverordnung vom 21. April 1875. + +§ 1. Schulkindern, ingleichen solchen Personen, welche noch in dem für +den Besuch der Fortbildungsschule vorgeschriebenen Alter stehen, ohne +Unterschied, ob sie zum Besuch einer solchen jeweilig herangezogen sind +oder nicht, ist die Theilnahme an Versammlungen und Vereinen zu +politischen (einschließlich sozialpolitischen und kirchlichpolitischen) +Zwecken verboten. + +§ 2. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Geld bis zu 60 Mark oder +mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. + +§ 3. Die Polizeibehörden haben die Befolgung des Verbots streng zu +überwachen; insbesondere sind die Polizeibeamten, welche nach § 2 der +Verordnung vom 15. Juli 1874 politischen Versammlungen beiwohnen, +verpflichtet, vorkommenden Falles die Entfernung der in Ziffer 1 +bezeichneten Personen aus der Versammlung zu veranlassen. Dieselben sind +befugt, eine Versammlung aufzulösen, wenn ihrem Entfernungsgebot keine +Folge geleistet wird. + +=Großh. S. Staats-Ministerium, +Depart. des Äußern und Innern.= +=v. Groß.= + +Fußnoten: + +[Fußnote 32: _Mit Anhang_: + +1. Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7. +Januar 1854. + +2./3. Ministerialverordnungen vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875, +betreffend Versammlungen.] + +[Fußnote 33: Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine +Versammlung mit diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, als +_nicht gehörig angemeldet_, beanstandet worden war -- weil dieses Thema +nicht zu einer »politischen« Versammlung passe.] + +[Fußnote 34: In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von +1854, Nr. 4, pp. 17, 18) _fehlen_ die Worte »unter den«; der Satz des +§ 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. -- Der +vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den +Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.] + + + + +VII. + +Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen +Arbeitstages. + +Zwei Vorträge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu +Jena am 6. November und 5. Dezember 1901. + +(Nach einem Stenogramm.)[35] + + +1. Vortrag. + + +Meine Herren! + +Die Wirkungen, die sich an die fortschreitende Verkürzung der +Arbeitszeit knüpfen, sind zweifellos Gegenstand eines großen und +allgemeinen Interesses vom volkswirtschaftlichen, volkshygienischen und +auch nationalpolitischen Gesichtspunkt aus. Man braucht nur auf eine +Tatsache hinzuweisen, die allbekannt ist -- auf den Unterschied zwischen +Deutschland und England in bezug auf die Regelung der Arbeitszeit in der +Industrie. In England ist schon seit langer Zeit die Maximal-Arbeitszeit +mit wenigen Ausnahmen 10 Stunden, die weitaus größte Zahl aller Arbeiter +braucht nur 9 Stunden täglich zu arbeiten, und eine recht beträchtliche +Zahl -- nach den Mitteilungen des englischen Statistikers JOHN RAE, +schon über 1 Million -- ist bei der achtstündigen Arbeitszeit angelangt. +Durch das kühne Vorgehen der englischen Regierung, die vor 10 Jahren, im +Jahre 1891, die sämtlichen Arbeiter in den Werkstätten der englischen +Heeresverwaltung und der englischen Admiralität, im ganzen 29000 Mann, +von der früher neunstündigen auf die achtstündige Arbeitszeit setzte, +ist die Propaganda für die Verkürzung der Arbeitszeit in England so +kräftig geworden, daß man annehmen kann, in wenigen Jahren werden dort +wohl ein paar Millionen Arbeiter, nämlich alle Arbeiter der besser +situierten Industrien, keine längere als achtstündige Arbeitszeit mehr +haben. In Deutschland dagegen haben wir im Durchschnitt noch eine _mehr_ +als zehnstündige Arbeitsdauer; viele Industrien haben noch 11 Stunden +oder mehr, nur wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner +Bruchteil aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die +Zahl der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger als +15000. + +An die Betrachtung dieses Unterschiedes knüpft sich sofort eine Frage +von großer Tragweite: Welche Bedeutung hat dieser Unterschied für den +Wettbewerb der volkswirtschaftlichen Tätigkeit zwischen England und +Deutschland? Ist diese Verschiedenheit ein Vorteil zugunsten von England +oder zugunsten von Deutschland, und die zu erwartende bedeutende +Vergrößerung der Konkurrenz -- welchem von beiden Ländern wird sie +zugute kommen? + +Aber weiter, wenn, wie man jetzt als sicher annehmen kann, die +Verkürzung der Arbeitszeit keine Verminderung der Arbeitsproduktion +bewirkt, so kann das doch nur dadurch geschehen, daß die Arbeiter den +Ausfall in der Länge der Arbeitszeit auszugleichen vermögen durch +entsprechend intensivere Arbeit, und dann ist die Vermutung nicht zum +voraus abzuweisen, daß eine solche intensivere Tätigkeit -- sei es auch +durch besondere Gewöhnung -- einen stärkeren Kräfteverbrauch, eine +stärkere Anspannung des einzelnen involviert, daß sie die Arbeit +aufreibender macht. Wenn aber die Arbeitskraft des Menschen rascher +verbraucht wird, so ist das eine Sache von großer sozialer und +volkswirtschaftlicher Tragweite. + +Es genügt, auf diese beiden Punkte nur hingewiesen zu haben, um +erkennbar zu machen, daß es in der Tat von gewiß großem, allgemeinem +Wert sein wird, Material zu haben, welches geeignet ist, die +Stellungnahme zu dieser Frage: was ist der Vorteil und Nachteil der +verkürzten Arbeitszeit, zu klären, und Unterlagen für ein präzise +Beantwortung zu schaffen. + +Ich glaube nun in der Lage zu sein, etwas beitragen zu können zur +Beschaffung derartigen Materials. Obwohl der Gegenstand meiner +eigentlichen Berufstätigkeit etwas fern liegt, habe ich Gelegenheit zu +selbständigen Beobachtungen gehabt infolge des Umstandes, daß die +Optische Werkstätte, deren Vorstand ich angehöre, vor etwa 1-1/2 Jahren +die bis dahin neunstündige Arbeitszeit plötzlich auf 8 Stunden +herabsetzte und zwar in einer Zeit des stärksten Geschäftsganges. + +Die Beobachtungen, die meine Freunde und ich bei diesem Versuch gemacht +haben, nachdem derselbe ein ganzes Jahr fortgesetzt worden war, und +nachdem dann diese versuchsweise eingeführte Einrichtung zu einer +endgültigen erklärt worden ist, bieten eine sehr wertvolle Ergänzung des +Beobachtungsmaterials, welches bisher in England gewonnen ist. Man +findet dieses zusammengestellt in dem Buch von JOHN RAE von 1894, +welches 1897 in Weimar in deutscher Übersetzung erschienen ist[36]. + +Unsere Beobachtungen bestätigen in der Hauptsache und im wichtigsten +Punkt: welche Wirkungen die Verkürzung der Arbeitszeit auf die +_Arbeitsleistung_ hat -- vollständig das, was in England {aus Versuchen} +in viel größerem Maßstabe abgeleitet worden ist. Sie führen zu der +Feststellung, daß diese Verkürzung von neun auf acht Stunden, also um +mehr als 10 Proz. in einem Sprung, keine Minderung der Tagesleistung +herbeigeführt hat, sondern in unserem Falle eine nachweisbare +_Erhöhung_, wenn auch nur um einen kleinen Betrag. + +Soweit unsere Erfahrungen nichts anderes ergeben als die schon früher +gemachten, würde es sich eigentlich nicht lohnen, davon zu reden; es +wäre damit nur zum hundertsten Male bewiesen, was schon 99 mal bewiesen +worden ist. Unsere Beobachtungen nehmen aber ein gewisses selbständiges +Interesse in Anspruch, weil sie eine wirklich ziffernmäßige Begründung +möglich machen. Die Resultate aller Beobachtungen in England sind nur +schätzungsweise, in Bausch und Bogen gewonnen; man hat niemals +ziffernmäßige Beweise vor sich. Die große Zahl der in England +ausgeführten Experimente, die Übereinstimmung der Schätzungen sehr +vieler Fälle ersetzen zwar die mangelnde Sicherheit des einzelnen +Falles, aber immerhin ist es wertvoll, daß nun auch eine Beobachtung +vorliegt, die diesen Mangel des Ziffernmäßigen ausschließt, die genaue +Beweise gestattet. + +In Deutschland liegen Erfahrungen eigentlich gar nicht vor, mit +Ausnahme einiger weniger, die sich auf kleinere Betriebe beziehen. +Darunter ist allerdings eine Feststellung -- vor mehreren Jahren in +BRAUNs Archiv mitgeteilt -- , die sich auf die Jalousiefabrik von +FREESE in Berlin und Hamburg bezieht und auch Ziffern gibt; doch +ist das Beobachtungsmaterial, welches zugrunde liegt, so gering, +daß diese Ziffern eine Beweiskraft kaum beanspruchen können. + +Abgesehen hiervon haben unsere Beobachtungen noch den Vorteil, daß sie +eine Frage zur endgültigen Beantwortung bringen, die bisher überhaupt +noch nicht angeschnitten wurde, nämlich die Frage: welche Wirkung hat +die Verkürzung der Arbeitszeit, wenn dabei der Effekt der Verkürzung +ausgeglichen wird durch Intensität der Arbeit, auf die _Person_? +Bedeutet sie einen größeren Kräfteverbrauch; bedeutet sie, daß die +Arbeit aufreibender geworden ist, oder bedeutet sie das nicht? Unsere +Beobachtungen gestatten mit Sicherheit festzustellen, daß das _nicht_ +eintritt, daß die Leute, die in 8 Stunden dasselbe gemacht haben, was +sie früher in 9 Stunden machten, _keiner_ größeren Anstrengung sich zu +unterziehen gebraucht haben, obwohl sie zweifellos während dieser 8 +Stunden intensiver arbeiten mußten. Diese Beobachtungen geben nun noch +weiter einen Einblick nach der rein tatsächlichen Seite in die +Triebfedern, welche es herbeiführen, daß bei Verkürzung der Arbeitszeit +die Intensität der Arbeit sich steigert, und zwar sich so steigert, daß +im allgemeinen der Effekt der kürzeren Arbeitsdauer ausgeglichen wird. + +Eine andere Frage ist, ob dabei ein besonderer Antrieb, ein besonders +guter Wille einiger, oder die Kaptivierung ihres materiellen Interesses +bei Stücklohn, wo die Tendenz {auf Mehrverdienst} einen natürlichen +Sporn bedeutet -- ob derartige Motive wirksam sind oder nicht. Unsere +Antwort ist: _Sie sind nicht wirksam_. Mögen die Leute guten Willen +haben, mögen sie angetrieben werden durch ihr materielles Interesse oder +nicht -- der Erfolg tritt immer ein. Ich sehe dies als einen der +wichtigsten Punkte an, der sich durch Kombination der von uns und der +anderwärts gemachten Erfahrungen ergeben hat. + +Endlich haben unsere Beobachtungen Gelegenheit geboten, den Zusammenhang +der Vorgänge zu erklären, wie es denn komme, daß bei Verkürzung der +Arbeitszeit das Arbeitstempo sich der verkürzten Arbeitszeit anpaßt, daß +es die Tendenz auf gleiche Leistung hat; es ist meines Wissens noch +niemals versucht worden, das zu erklären. + +Unsere Beobachtungen haben uns einen Leitfaden gegeben, diesen +Zusammenhang, diese auf den ersten Blick paradoxe Tatsache nachzuweisen, +daß eine Verkürzung der Arbeitszeit unter gewissen Umständen eine +_Steigerung des Tagwerks_ herbeiführt. + +Es wird nicht ohne Interesse sein, den Weg näher zu beleuchten, auf +welchem ich meine Beobachtungen gesammelt habe, {und daran zu erinnern} +wie in der hiesigen Optischen Werkstätte die allmähliche Verkürzung der +täglichen Arbeitszeit im Laufe der letzten 30 oder 35 Jahre schrittweise +zustande gekommen ist. + +In der Zeit, als ich zuerst meinem verstorbenen Freund CARL ZEISS näher +trat, als ich in der Werkstätte zu verkehren anfing, war dort noch eine +beinahe zwölfstündige Arbeitszeit; Sommer und Winter von morgens 6 bis +abends 7 Uhr mit einer Stunde Mittagsruhe und einer viertelstündigen +Frühstückspause, also 11-3/4 Stunden effektive Arbeitszeit. Im Laufe der +Jahre ist diese infolge meiner persönlichen Anregungen allmählich +verkürzt worden, immer um je eine halbe Stunde, bis wir im Jahre 1891 +bei der neunstündigen Arbeitszeit angekommen waren; diese hat bis zum +Frühjahr 1900 bestanden. Da haben wir nach längeren Diskussionen mit +unserer Arbeiterschaft, entgegen dem Antrag, den der Arbeiterausschuß +selbst vertrat im Sinne eines Vermittlungsvorschlages -- daß wir auch +wieder eine halbe Stunde aufgeben sollten, um dann zu sehen, wie sich +die Erfahrung stellt -- entgegen diesem Antrage erklärt: entweder es +bleibt bei 9 Stunden, wie bisher, oder wir gehen sofort zur +achtstündigen Arbeitszeit über, und zwar mit der Maßgabe, daß bei allen +Zeitlohnarbeiten in Zukunft für 8 Stunden dasselbe bezahlt wird, wie +bisher für 9 Stunden, daß alle Akkordlöhne aber unverändert bleiben, in +der ausgesprochenen Erwartung, es werden alle es fertig bringen, in +diesen 8 Stunden nun noch dasselbe zu leisten, wie bisher in 9 Stunden. + +Denn wir wären »blamierte Europäer« gewesen, wenn wir in einer Zeit des +stärksten Geschäftsganges es fertig gebracht hätten, durch ein törichtes +Experiment die Leistungsfähigkeit der Werkstätte herunterzusetzen, wenn +auch nur um 5 oder 10%, und damit obendrein die Lebenshaltung unserer +Leute herunterzudrücken. + +Ich will mich jedoch dabei nicht weiter aufhalten und will lieber +sogleich von dem Beobachtungsmaterial, welches wir im letzten Jahr +gewonnen haben, zunächst das darlegen, was eine doppelte Bestimmung der +_ökonomischen Wirkung_ enthält. + +Sie finden auf dem einen der beiden Blätter[37] die Zusammenstellung der +Ziffern: + + I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik, + + II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung des + Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen vor + Einführung, und in den ersten 4 Wochen _nach_ Einführung des + Achtstundentages. + +Ich will weiter die Beobachtungen mitteilen, die Bezug haben auf die +Einwirkung der verkürzten Arbeitszeit auf die Person --, also die Frage +berühren, ob die intensivere Arbeit eine größere Strapaze, einen +größeren Kräfteverbrauch der Personen hat erkennen lassen -- welche +Frage ganz konnex ist mit dem Nachweis der Umstände, die erkennen +lassen, welche Ursachen, welche Antriebe bei der Steigerung der +Intensität der Arbeit wirksam gewesen sein müssen. + +Ich will dann drittens dazu übergehen, die Erklärung zu geben, welche, +wie ich glaube, alle Beobachtungen, die wir gemacht haben, und die ihre +Ergänzung durch die Beobachtungen in England und die sonst vorliegenden +finden, in befriedigender Art deutet. + +Ich habe zu dem Zweck ein zweites Blatt[38] beilegen lassen, um den +Gedankengang dieser Erklärung zu fixieren. Stoßen Sie sich nicht daran, +daß eine mathematische Formel vorkommt; die mathematische Formel hat +nichts mit dem Wesen der Sache zu tun. Der Gedankengang läßt sich durch +einige Erwägungen verdeutlichen; nur wenn man ihn in wenigen kurzen +Zeilen fixieren will, da geht es nicht gut anders, als daß man die +Zeichensprache benutzt, welche die Mathematik zur Verfügung stellt, denn +sonst hätte ich 2 Seiten Text weitspurige Erklärungen schreiben müssen. + +Und dann werde ich eigentlich erst zu dem Thema meines heutigen +Vortrages kommen, zur Erörterung der _volkswirtschaftlichen Bedeutung_, +die auf Grund dieser Feststellungen der Verkürzung der Arbeitszeit +beizulegen ist. + +Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen können; ich +bitte, in der Annahme, daß die Sache im Kreise dieser Gesellschaft +genügendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema behandelnden Teil +in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen lassen zu dürfen. + +Ich gehe jetzt dazu über, zunächst ein paar Erläuterungen zu geben zu +der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik +zusammengestellten Vergleichung. + +Wir haben damals, vor 1-1/2 Jahren, im März 1900, diese Entschließung -- +Übergang zur achtstündigen Arbeitszeit -- unter die Erklärung gestellt: +Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag einzuführen, wenn +mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangehörigen in einer +geheimen Abstimmung sich dafür erklären würden, unter der Fragestellung, +wer traut sich zu und ist gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten, +wie bisher in _neun_; wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mit +_nein_ -- und unter einigen Vorbehalten, die nebensächliche Dinge +betrafen. + +Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. Wir +haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst für ein Jahr; +wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, wenn es sich +herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall eingetreten ist oder +Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn auch nur für einen Teil der +Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist. + +Bevor das Jahr zu Ende war, im März dieses Jahres, wußten wir nach +allgemeinen Schätzungen, daß keine Minderung der Leistung zu +registrieren sei, und auch, daß keine Anzeichen vorlägen, welche +befürchten ließen, sei es auch nur für die älteren unter unseren Leuten, +daß die Arbeit strapaziöser, aufreibender geworden sei. + +Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erklärung abgegeben, wir +seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten, wenn die +Arbeiterschaft bereit sei, einige nebensächliche Bedingungen als dauernd +verbindlich anzuerkennen. + +Wir haben damals kaum gedacht, daß es möglich sein würde, die Ergebnisse +anders als durch Schätzung in Bausch und Bogen festzustellen. Erst als +wir der Sache näher traten und die darauf bezüglichen Tatsachen aus +unseren Büchern zu ermitteln suchten, zeigte es sich, daß wir ein ganz +wertvolles Erfahrungsmaterial hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos +der Mühe lohne. + +Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr. CZAPSKI schon seit +mehreren Jahren organisiert hat, ist es möglich, von jedem unserer +Arbeiter für jeden Tag auf Jahre zurück genau nachzuweisen, wieviel +Stunden er davon im Zeitlohn oder im Stücklohn gearbeitet und was er an +diesem Tage für die Arbeit der einen und der anderen Art verdient hat. + +Wir sind zunächst auf diese Lohnstatistik zurückgegangen, um von +denjenigen Arbeitern, die in Stücklohn arbeiten, zu ermitteln, wie sich +denn deren Arbeitsverdienst beim Übergang zum Achtstundentag im +Verhältnis zum letzten Jahr der neunstündigen Arbeitszeit verändert +hat. Denn bei Leuten, die im Stücklohn arbeiten, und zwar zu +unveränderten Akkordsätzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren müssen, +ist die Größe ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn, den sie +verdienen. + +Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie Vergleichung +in den beiden Jahren ermöglichten. Es mußten alle ausgeschieden werden, +von denen anzunehmen war, daß ihre Tätigkeit in beiden Jahren nicht +unter vollständig konstanten Bedingungen gestanden habe; in erster Reihe +alle jüngeren Leute und namentlich solche, die noch nicht lange Zeit im +Betriebe waren, welche also naturgemäß in einem späteren Jahre mehr +leisten müssen. Das ist in der Weise geschehen, daß wir unseren Nachweis +auf solche Personen beschränkt haben, die ein Jahr vor Einführung des +Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon 3 Jahre in +unserem Betriebe tätig, also ordentlich eingearbeitet waren, die zur +Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre alt und mindestens 4 +Jahre tätig waren. + +Wir haben weiter nach derselben mechanischen Norm alle ausgeschieden, +die etwa im Laufe der beiden Jahre die Werkstattsabteilung gewechselt +haben, die zu anderer Arbeit übergegangen sind; weiter alle, die mehr +als 300 Stunden im ganzen Jahr versäumt hatten infolge von Krankheit +oder aus anderen Gründen, weil hier sofort die Vermutung besteht, daß +denen nicht nur die Zeit der Krankheit entgangen ist, sondern daß deren +Arbeitsfähigkeit auch eine Zeit vor- oder nachher bedeutend +heruntergedrückt war. Ferner sind alle ausgeschieden, die nicht +mindestens die Hälfte der ganzen Zeit im Stücklohn gearbeitet haben, +weil bei solchen, die nicht _vorwiegend_ im Stücklohn arbeiten, dann die +Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß sie wechselnde Arbeiten, +Arbeiten verschiedener Art, die nicht vergleichbar sind, gemacht haben. + +Nach diesem rein mechanischen Aussieben sind etwa 250 Leute übrig +geblieben; von diesen sind noch gegen 20 ausgeschieden worden auf Grund +besonderer Umstände, z. B. Leute, die kränklich gewesen sind, usw. Unser +Herr Dr. PETRENZ, der diese Zusammenstellungen geprüft hat, hat aber +außerdem nicht unterlassen, eine besondere Untersuchung darüber +anzustellen, welchen Einfluß dieses nach einem gewissen willkürlichen +Ermessen erfolgte Ausscheiden auf das Endresultat gehabt hat, indem er +feststellte, daß diese 20 Personen, für sich berechnet, eine Steigerung +des Arbeitsverdienstes nicht nur von 100:116,2, sondern von 100:120 +gehabt haben würden. Damit ist erwiesen, daß es das Endresultat nicht +im Sinne der Steigerung, sondern im Sinne der Minderung verändert hat. + +Die Endziffer sagt also, daß sich der Stundenverdienst im Verhältnis von +100:116,2 erhöht hat; das Verhältnis von 8:9 ist aber 100:112,5 Wenn der +Stundenverdienst im Verhältnis von 100:112,5 in die Höhe gegangen wäre, +so hätten die Leute in 8 Stunden genau _dasselbe_ verdient, wie früher +in 9 Stunden und auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich +das Maß der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkordsätze dieselben +geblieben sind. Wenn nun das Verhältnis nicht 100:112,5, sondern +100:116,2 ist, also 3-3/10% mehr, so ist die Tagesleistung um 3-3/10% +gestiegen, das heißt, es hat sich die Tagesleistung um 1/30 der früheren +Tagesleistung _erhöht_. Es haben also im zweiten Jahre von diesen 233 +Leuten je 30 dasselbe gemacht, was im Jahr vorher 31 gemacht haben, oder +jeder hat im zweiten Jahr die Arbeit von 10 Tagen mehr gemacht. Das ist +also kein ganz unbedeutender Unterschied. + +Wir sind nun nicht bei dieser Feststellung stehen geblieben, die die +Gesamtheit dieser Akkordarbeiter in Bausch und Bogen umfaßt, sondern +haben mit den Herren unseres Personalbureaus über diese 233 +»Versuchskarnickel« nach allen Richtungen hin diskutiert. Die beiden +wichtigsten Ergebnisse sind in beiden folgenden Aufstellungen: + +a) Spezifikation nach Altersklassen, + +b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen, + +zusammengestellt. + +Es hat ein besonderes Interesse, zu ermitteln, ob denn diese Steigerung +der Leistung etwa wesentlich oder vorwiegend von jüngeren Leuten +herrührt, ob möglicherweise die älteren gar keinen Anteil daran haben. +Die Antwort auf diese Frage ist in der ersten Tabelle gegeben, wo die +Leute nach Altersklassen klassifiziert sind. Diese Tabelle zeigt in den +letzten Ziffern kleine Unterschiede, aber in einem unregelmäßigen Gang. + +Die jüngste Altersklasse hat allerdings die höchste Ziffer, aber nur +eine sehr wenig höhere, als die höchste Altersklasse; die Unterschiede +sind in maximo so klein, daß sie wohl kaum aus den Grenzen der +wahrscheinlichen Zufallsschwankung heraustreten. Auf keinen Fall ist ein +nennenswertes Zurückbleiben der älteren Leute zu konstatieren. Damit ist +auch konstatiert, daß die jüngeren, die Leute der ersten Klasse, das +Mittel nur ein ganz klein wenig überschreiten, wie man es zum voraus +erwarten durfte. Wenn diese Ziffer etwas beeinflußt sein sollte durch +den Umstand, daß doch die Leistungsfähigkeit der jüngeren Klasse noch +etwas im Steigen ist, so wird das gewiß kompensiert dadurch, daß in der +letzten Altersklasse eine ganze Anzahl sind, deren Leistungsfähigkeit +für feinere Arbeiten schon etwas im Abnehmen ist. + +Man kann aus dieser ersten Spezifikation sehen: der Erfolg trifft +gleichmäßig alte und junge Leute ohne einen merklichen Unterschied. + +Die zweite Spezifikation scheidet die Leute nach der Art der Arbeit. Sie +zeigt, daß bei so ganz heterogenen Arbeiten, wie sie in unserem Betriebe +vorkommen, von ganz subtilen Arbeiten der Feinmechanik und Optik bis zur +handwerksmäßigen Tätigkeit etwa der Tischler, Dreher und Fräser, ähnlich +den Arbeiten in Gewehrfabriken usw. -- daß trotz dieser großen +Verschiedenheit der technischen Arbeiten keine merklichen Differenzen +vorkommen, vielleicht 2-4%. Das sind kleine Ziffern, bei denen aber +immer zu berücksichtigen ist, daß sie der Durchschnitt aus einer relativ +kleinen Anzahl von Personen sind. + +Das einzige, was man ersehen kann, ist, daß die höheren Ziffern +vorwiegend die Arbeiten treffen, die gröberer Art sind; die Gruppen 4, 7 +und 11, die zum größten Teil Maschinenarbeiter sind, zeigen die höchste +Steigerung. Im Durchschnitt liegt die geringste Zunahme bei den +Feinarbeitern der Optik und Mechanik. Es ist nur eine einzige Gruppe von +20 Personen, also nicht ganz der zehnte Teil der Vergleichspersonen, in +welcher diese Durchschnittsleistung, die Steigerung von 100:112,5 nicht +erreicht ist. Diese ist, während das Mittel um 3-3/10% überschritten +wurde, um ungefähr 3% zurückgeblieben. Es ist wahrscheinlich, daß das +nicht zufällig ist, und daß hier wirklich mit der Verkürzung der +Arbeitszeit das Optimum überschritten gewesen ist. Was wir in bezug auf +diese Ausnahme zu sagen haben, ist: die Ausnahme bestätigt die Regel; +doch will ich das nicht weiter ausführen. + +Welche Bedeutung ist nun schließlich dem Umstand beizulegen, daß die +Endziffer eine Steigerung des Tagewerks um 3-3/10 Proz. ergibt. Man wird +auf den ersten Blick geneigt sein, zu sagen, mit 1/30 ist nicht viel zu +argumentieren, das liegt doch sozusagen innerhalb der Grenzen der +Zufallsschwankung. Wie leicht kann die Arbeitsleistung eines Mannes um +10 Proz. variieren, wenn er sich in schlechter Lage befindet, wenn er +Familiensorgen hat, wenn irgendwelche Umstände einen Druck auf seine +Arbeitsleistung legen. + +Das ist ganz richtig für den einzelnen Mann. Seit LAPLACE weiß man aber, +daß alle derartigen Schwankungen, die leicht in dem einen oder anderen +Sinne wirken können, um so vollständiger sich eliminieren, je größer die +Zahl der einzelnen Personen wird, und vermindert werden in diesem Mittel +nach dem Verhältnis der Quadratwurzel aus der Zahl der einzelnen Fälle; +die Quadratwurzel aus 233 ist nun etwa 15. Alle solche Schwankungen +müssen bei 233 Beobachtungsfällen, wenn sie bei einzelnen selbst 20 +Proz. erreichen können, im Mittel auf den fünfzehnten Teil reduziert +sein. + +Eine Abweichung des Mittels um 3,3 Proz. gleicht in dem Verhältnis des +einzelnen einer Abweichung um 50 Proz., und es ist doch absolut +ausgeschlossen, daß aus solchen Ursachen, die in dem einen Jahr jemand +einmal treffen können, die Leistungsfähigkeit eines Mannes von einem zum +anderen Jahr um 50 Proz. schwanken könne, wenn auch Schwankungen von +10-20 Proz. möglich sind. + +Und so kann ich, ohne daß ich die Ziffern genau nachgerechnet habe[39], +mit einer Wahrscheinlichkeit von vielen Tausenden gegen Eins behaupten, +daß diese 3,3 Proz. nicht vom Zufall herrühren, sondern von Ursachen, +die das ganze Jahr fortgewirkt, die alle 233 Personen gleichmäßig +berührt haben, oder wenigstens den größten Teil in ein und demselben +Sinne. + +Ich habe mir nun sehr den Kopf darüber zerbrochen, was für Ursachen +dieser Art können mitgewirkt haben? + +Eine ist von vornherein ausgeschlossen, nämlich eine _Verschiedenheit im +Geschäftsgang_ der beiden Jahre; in der Inanspruchnahme der Werkstätte +ist kein Unterschied gewesen. [Das ist von Bedeutung.] Denn sobald auf +die Arbeit nicht gewartet wird, hat das Einfluß, weil die Leute wissen, +es kann nicht alles, was sie machen könnten, gebraucht werden und +umgekehrt. In diesem Punkte sind die beiden Jahre so übereinstimmend +gewesen, wie irgend möglich: es ist in beiden Jahren auf die Arbeit +gewartet worden; jeder hat gewußt, soviel er machen kann, das wird +gebraucht; und die kleinen Stockungen, die in großen Betrieben immer +unvermeidlich sind -- daß einmal eine Abteilung im Rückstande ist und +eine andere warten muß -- sind in beiden Jahren vorgekommen. Ich bin +zuletzt darauf gekommen, ob nicht das _Wetter_ in beiden Jahren +verschieden gewesen ist, weil es einen großen Unterschied macht, ob wir +einen kalten Winter oder heißen Sommer haben, oder nicht, denn die +Temperaturextreme lähmen die Arbeit sehr. Aber die meteorologischen +Tabellen zeigen, daß die beiden Jahre auch in bezug auf das Wetter +übereinstimmen. + +Es bleibt mir nichts weiter übrig als zu sagen, das, was diese +Abweichung von 1/30 des Tagesertrages herbeigeführt hat, ist eben die +Änderung der Arbeitszeit und was mit ihr konnex ist. Ich glaube, daß wir +in unserem Falle das mit Bestimmtheit sagen können, was in früheren +Fällen gelegentlich [als Vermutung] ausgesprochen ist, daß die +Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur keine Minderung, sondern daß sie +sogar eine _Steigerung_ des Arbeitsresultats herbeiführen kann -- so +paradox das klingen mag. + +Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschließlich solche +Leute, die im Stücklohn gearbeitet haben, für die im vornherein das +eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie veranlaßt, +möglichst die Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen, um keinen +Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, daß wir noch eine zweite +Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken, in der der +Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, Herr BRUNO KLEMM, seines Amtes +waltet, daß wir die Möglichkeit gewonnen haben, die Änderung des +Nutzeffektes unserer sämtlichen Arbeitsmaschinen, die infolge der +Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten ist, ziffernmäßig feststellen zu +können. + +Unsere etwa zusammen 650 Werkzeugmaschinen werden sämtlich getrieben +durch Elektromotoren von einem einzigen Drehstromdynamo, dessen Strom +nicht etwa für Licht mit verbraucht wird. Dieser Drehstromdynamo +gestattet unter Berücksichtigung der Spannung zu ermitteln, was für +Stromverbrauch in jeder Stunde stattgefunden hat, und darüber hat Herr +Klemm genau Register geführt von Stunde zu Stunde. + +Dabei ist nun in Erwägung zu ziehen, daß die Arbeitsleistung, die diesem +Stromverbrauch entspricht, sich aus 2 Teilen zusammensetzt; I. aus +derjenigen Arbeit, die geleistet werden muß, wenn die sämtlichen +Maschinen arbeitsbereit sind, aber nicht benutzt werden, wenn also alle +Transmissionen, Riemscheiben und Motoren laufen, aber die Arbeiter die +Maschinen noch nicht benutzen. Das ist der Zustand, wie er 1 oder 2 +Minuten vor Beginn der Arbeitszeit besteht; dann läuft der ganze +Betrieb, aber keine Maschine ist tätig. Das ist der sogenannte Leergang. + +In dem Moment, in welchem die Arbeiter an ihre Maschinen treten, kommt +der Kraftverbrauch hinzu, welchem die Arbeitsleistung der Maschine +entspricht. Das ist der eigentliche Nutzeffekt. + +Die Schaltbrettablesungen ergeben zunächt nur den Bruttoverbrauch an +Strom und zeigten, daß derselbe in den letzten 4 Wochen vor der Änderung +im Durchschnitt 49,2 Kilowattstunden gewesen ist; durch eine besondere +Feststellung ist ermittelt worden, daß um diese Zeit der Leergang der +Maschinen 26 Kilowattstunden, etwas über die Hälfte jener Ziffer, +beansprucht hat. + +Man weiß also, daß der Nutzeffekt bei Benutzung sämtlicher Maschinen im +Durchschnitt 23,2 Kilowattstunden, in dem gewöhnlichen Arbeitsmaß, +gewesen ist. Demgegenüber sind nun die Angaben gestellt, die sich auf +die nachfolgenden 4 Wochen beziehen, mit Ausscheidung der Osterwoche und +des 1. Mai, und die zeigen, daß dieser durchschnittliche Stromverbrauch, +pro Stunde gerechnet, von 49,2 auf 52 Kilowatt gestiegen ist. Wenn man +nachrechnet, was dabei der Stromverbrauch des Tages gewesen ist, so +kommen bei 9 Stunden für den Tag 443, bei 8 Stunden 416 Kilowatt heraus; +durch die Verkürzung der Arbeitszeit ist demnach eine Arbeitsleistung +von 27 Kilowattstunden pro Tag gespart worden. + +Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, daß etwas besonderes +vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verhältnis von 9:8 reduziert +worden. Es hätte daher eine ganze Stunde, also 49 Kilowattstunden +erspart werden müssen, da wir doch die Maschinen eine ganze Stunde +weniger gebraucht haben. Es sind aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann +das andere geblieben? + +Der Umstand, daß die Ziffer 27 fast genau dem Stromverbrauch für +Leergang entspricht, hat sofort auf den richtigen Weg geleitet: es ist +erspart worden die Arbeitsleistung, die unsere Maschinen nötig haben, +wenn man sie 1 Stunde _leer laufen läßt_, es ist aber nicht erspart +worden die Arbeitsleistung einer Stunde, wenn sie _arbeiten_. Daraus +folgt, daß also in den 8 Stunden, die sie in der zweiten Periode +gelaufen sind, die _Arbeitsleistung_ ungefähr _dieselbe_ gewesen sein +muß, wie in der vorangegangenen 9 Stunden-Periode. + +Nun zeigt die Tabelle etwas näher auch für die auf die Änderung +folgenden 4 Wochen das Mittel jeder Woche, und es ist ausgerechnet, +wieviel nach Abzug des Leergangs Arbeit auf den Nutzeffekt kommt. Die +letzte Zahl gibt dann das Verhältnis des Nutzeffektes zum Durchschnitt +der vorangehenden 4 Wochen. + +Die Steigerung zeigt im Durchschnitt das Verhältnis 100:112 -- sonach +das Verhältnis, welches der Verkürzung der Arbeitszeit entspricht. +Daraus kann man ersehen, es hat eine intensivere Benutzung der Maschinen +in bezug auf die ihnen entnommene Arbeitsleistung stattgefunden, +ungefähr in dem Sinne einer vollständigen Ausgleichung der Verkürzung +der Arbeitszeit. + +Wie das zustande gekommen ist, das ist leicht zu erklären. Unsere +Maschinen sind zum größten Teil nicht automatische, sondern Maschinen, +deren sich der Arbeiter bedient wie der Werkzeuge. Der Arbeiter hat an +der Hand, sie intensiver zu benutzen, zunächst einmal dadurch, daß er +die Pausen verkürzt, die zwischen den einzelnen Benutzungsakten liegen, +daß er sich etwas mehr anstrengt, z. B. beim Fräsen kräftigere Späne +nimmt usw.; er kann weiter auch beim Schleifen oder Polieren kräftigeren +Druck üben, immer unter der Bedingung, daß er sehr viel aufmerksamer +arbeiten muß. So erklärt es sich, wie es möglich ist, bei einem großen +Teile unserer Maschinen die von ihnen zu leistende Arbeit in weiten +Grenzen zu steigern. + +Die Steigerung scheint nun, da sie im Durchschnitt das Verhältnis +100:112 ergibt, annähernd der Ausgleichung des Zeitausfalls zu +entsprechen. Bei genauem Besehen zeigt sich jedoch, daß diese Ziffer für +alle diejenigen Maschinen, deren der Arbeiter sich wirklich bedient, +eine viel höhere Steigerung bedeutet. Es sind nämlich eine Anzahl der +Maschinen automatische; der Arbeiter kann vielleicht dadurch mehr +leisten, daß er sie aufmerksamer beobachtet, daß er den Prozeß, den sie +ausführen, achtsamer beaufsichtigt. Diese Steigerung rührt daher in +Wahrheit nur von einem Teile der Maschinen her, der andere Teil ist +unwirksam dabei gewesen. Und wenn man nun annimmt, daß auch nur ein +Viertel von diesen 650 Maschinen derart gewesen wäre, daß der Arbeiter +an ihnen nichts oder nur wenig mehr machen kann, so sieht man sofort, +daß bei drei Viertel aller Maschinen eine Intensitätssteigerung von +100:116 herzuleiten ist. + +Ich schließe aus diesen Erwägungen, daß auch diese Ziffern beweisen, wir +haben die Verkürzung der Arbeitszeit auch bei der Maschinenarbeit nicht +nur _ausgeglichen_, sondern tatsächlich die Arbeitsleistung _höher +gebracht_. + +Sehr bemerkenswert ist ein Blick auf die Ziffern von Arbeitswoche zu +Arbeitswoche. Die erste Woche zeigt eine ganz plötzliche Steigerung von +49,2 im Mittel auf 53,7; der Brutto-Stromverbrauch springt plötzlich um +4,5 Kilowatt, in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang, in der +dritten Woche erholt sich das wieder und in der vierten Woche ergibt +sich das Mittel. Es wird noch viel auffälliger, wenn man die einzelnen +Tage vergleicht. Die Ziffer für die erste halbe Woche zeigt eine +Steigerung von 49,2 auf 55,7 Kilowattstunden, um beinahe 15 Proz. des +früheren Stromverbrauches, und im Verhältnis von 100:124; die nächsten +Tage geht es zurück. Als ich diese Ziffer zuerst sah, bin ich +erschrocken bei dem Gedanken, was wäre passiert, wenn wir erst ein Jahr +später die Verkürzung der Arbeitszeit eingeführt hätten, dann wäre +uns[40] am ersten Tage der Drehstromdynamo entzwei gebrannt, also eine +ganz schwere Betriebsstörung eingetreten, und niemand hätte erraten +können, woher das rührt. + +Ich rate keinem, unter ähnlichen Umständen bei starkem Betriebe, wenn +seine Motoren überlastet sind, eine Verkürzung der Arbeitszeit +einzuführen, sonst kann es ihm passieren, daß sie in die Luft fliegen. +Man sieht, die Leute mit Maschinenarbeit haben einen ganz kolossalen +Anlauf genommen, haben sich und ihre Maschinen auf das unglaublichste +strapaziert, sie haben eine große Mehrsteigerung über die +Durchschnittszahl hinaus herbeigeführt. Aber das haben sie nicht lange +aushalten können, denn in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang +eingetreten, und erst in der dritten und vierten Woche hat sich das +wieder erholt und die Arbeit ist gleichmäßig geworden. + +Man wird sagen, neue Besen kehren gut; aber ich habe dem hinzuzufügen, +der neue Besen hat nur in der ersten Woche gut gekehrt, in der zweiten +schlecht, und erst in der dritten und vierten Woche, als es kein neuer +Besen mehr war, kehrte er wieder normal. + +Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schluß, daß der Abfall in der +zweiten Woche die Reaktion des ungebührlich starken Anlaufs gewesen ist, +daß die Leute mit außerordentlichem Eifer versucht haben, ja keinen +Arbeitsausfall eintreten zu lassen. + + * * * * * + +Die andere Frage: wie steht es denn mit der Wirkung der zweifellos +vorhandenen Steigerung der Intensität auf die Person -- hat sie eine +Mehrstrapaze herbeigeführt oder nicht -- ist ganz konnex mit derjenigen, +welche Triebfedern nötig gewesen sind, diese Steigerung herbeizuführen, +ob bewußter Wille, ob das Sichantreiben, oder was sonst. + +Die Antwort auf diese Frage läßt sich natürlich nicht ziffernmäßig +geben. Eine Wirkung der Überanstrengung könnte ja erst nach vielen +Jahren objektiv in die Erscheinung treten. Immerhin ist es möglich +gewesen, auf Grund der subjektiven Wahrnehmung vieler Personen mit +Sicherheit festzustellen, daß eine besondere Anstrengung, abgesehen von +den ersten Tagen, _nicht_ stattgefunden hat, daß vielmehr die +Akkommodation an ein rascheres Tempo der Arbeit, die tatsächlich +stattgefunden haben muß, bei Akkord- und Zeitlohnarbeitern sich nach +ganz kurzer Zeit gewohnheitsmäßig vollzogen hat. + +Die Leute haben sich, wie mir ganz bestimmt gesagt worden ist, nach ganz +kurzer Zeit gewöhnt, etwas rascher zu arbeiten, und sich gar nicht mehr +anzutreiben brauchen, und viele sind wirklich, wie man zu sagen pflegt, +fleißiger geworden. Vielen ist das so unbewußt geworden, daß sie mir +bestritten haben, daß sie mehr gearbeitet hätten und ich es ihnen erst +beweisen mußte. + +Ich habe, um Auskunft zu erhalten, gleich nachdem einige Wochen nach +Einführung der Verkürzung der Arbeitszeit verlaufen waren, Gelegenheit +genommen, alle mir bekannten älteren Leute, gelegentlich wenn ich sie +traf, ganz unauffällig über die verschiedenen Fragen zu interpellieren: +nun was meinen Sie, was diese Änderung für einen Erfolg haben wird? +meinen Sie, daß Sie den Ausfall der Zeit nachholen, daß Sie dabei eine +Mehranstrengung haben, daß die Arbeit aufreibender wird? finden Sie, daß +Ihnen die letzte halbe Stunde jetzt schwerer wird, wie früher bei neun +Stunden? + +Das Endresultat aus allen diesen Antworten ist, daß keiner auch nur +gesagt hat, daß die letzte Stunde ihm schwerer falle, außer im Hinblick +auf die ersten Tage. Alle haben gesagt, nach einiger Zeit sei ihnen die +Arbeit in der letzten Stunde auch nicht schwerer gefallen, nur daß sie +natürlich nicht so frisch wie am Morgen seien; aber es sei immer noch +erträglich. Viele sagten direkt, sie hätten gar nicht nötig gehabt, sich +zusammenzunehmen; es wäre ganz von selbst gegangen. Die meisten meinten, +in den ersten Tagen hätten sie sich zusammennehmen müssen, dann aber +seien sie das gewohnt geworden; sie brauchten gar nicht mehr daran zu +denken. + +Sehr charakteristisch waren einige Äußerungen von Akkordarbeitern, die +noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, aus ihren Lohnbüchern den Effekt +zu sehen; sie sagten: Ja, in den ersten Tagen haben wir uns sehr bemüht +mehr zu leisten, wir haben uns außerordentlich angestrengt, wir haben +uns den ganzen Tag angetrieben, wir haben sicher in der ersten Zeit viel +mehr gemacht, wir werden in dieser Zeit in 8 Stunden dasselbe geleistet +haben, als früher in 9 Stunden; aber das haben wir nicht aushalten +können, das kann auf die Dauer niemand aushalten, das hat uns die ganze +Arbeit verekelt; dann haben wir das sein lassen und arbeiten nun so +fleißig wie früher, fleißiger können wir nicht. Wenn wir jetzt nur 8 +Stunden arbeiten, dann können wir eben nur weniger liefern, und am Ende +des Jahres muß das die Firma merken; wenn andere meinen, sie könnten das +ausgleichen, dann täuschen sie sich. Es waren das also Leute, die direkt +sagten, sie betrachteten den ganzen Versuch, in der kürzeren Zeit +dasselbe zu leisten, als mißlungen, weil sie an sich bemerkt hätten, daß +sie das nicht lange aushalten könnten. + +Diese Äußerungen hatten mich stutzig gemacht, ich war etwas verblüfft; +in der Aufstellung über den Nutzeffekt der Maschinen haben wir nun den +Schlüssel zum Verständnis dieser Äußerungen. In der Tat haben sich die +Leute zuerst ganz gewaltig angetrieben und sind über das Ziel +_hinausgeschossen_. Das haben sie nicht dauernd fortsetzen können, sie +haben an sich gemerkt, daß sie nachlassen müßten. Sie ließen nach ihrer +Meinung nach in dem Bemühen, das Ziel zu _erreichen_, während sie in dem +Bemühen nachgelassen haben, das nämliche Ziel zu _überschießen_. + +Einer sagte mir, dieses Antreiben hat uns die ganze Arbeit »verekelt«; +die Schaltbrettablesung zeigt diese »verekelte« Woche. Alles das weist +darauf hin, daß vielen Leuten die tatsächlich dauernd hergestellte +Beschleunigung des Arbeitstempos so unbewußt geblieben ist, daß sie +überhaupt nicht daran geglaubt haben, daß sie meinten, sie arbeiteten +genau so wie früher. + +Diese Wahrnehmung, daß diese Anpassung sich automatisch vollzieht, +unbewußt, ohne Willen des einzelnen, findet eine ganz eklatante +Bestätigung in einer anderen Wahrnehmung und namentlich noch in einer +Tatsache, die die Beobachtungen in England ergeben haben. + +Schon seit längerer Zeit hat sich gerade bei den Einsichtigeren aus dem +Kreise unserer Werkmeister die Meinung eingebürgert, daß, wenn +zeitweilig die Arbeit drängte und Überstunden eingelegt, die 9 Stunden +zeitweilig auf 10 verlängert wurden, man nur ganz kurze Zeit einen +Erfolg habe -- vielleicht 14 Tage, nicht länger; darüber hinaus fleckt +es nicht mehr, obwohl die Leute diese Überstunden mit 25 Proz. [Zuschuß] +bezahlt bekommen. Nach kurzer Zeit werden die Leute verdrossen und +borstig und machen den Werkmeistern das Leben noch schwerer, als sie es +sonst schon zu tun gewohnt sind. + +Ich habe an der Richtigkeit dieser Meinung gezweifelt und mich einmal +verleiten lassen, selbst einen Versuch zu machen, und bin kläglich +abgefallen. Ich habe den Versuch gemacht, wo die Leute mir direkt den +Gefallen tun wollten, und es mir versprochen hatten, denn es wäre ihnen +sehr erwünscht, wenn sie vor Weihnachten -- es war im November -- noch +eine kleine Extraeinnahme hätten. Jedoch schon nach einer Woche ging die +Leistung zurück, in der dritten und vierten Woche war sie faktisch Null +geworden. + +Es ist also nicht möglich, selbst bei gutem Willen und Sichantreiben, +länger als eine kurze Zeit die Arbeitsleistung über das Tagewerk hinaus +zu steigern. + +Ich freue mich, dasselbe konstatiert zu sehen in dem amtlichen Bericht +des Gewerbeaufsichtsbeamten der Provinz Brandenburg für 1900. Nach +Angabe eines Fabrikanten hat dieser die Erfahrung gemacht, daß, wenn man +versucht hat, zeitweilig wegen dringender Arbeit die Leute wieder einmal +9 Stunden arbeiten zu lassen, das nur etwa 14 Tage lang Erfolg habe; +dann gehe die Leistung nach und nach zurück. Das sind dieselben 14 Tage, +die wir beobachtet haben. + +Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben +haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen Interesses nicht _fähig_ +sind, bei der Verlängerung der täglichen Arbeitsdauer auf längere Zeit +hin eine Mehrleistung zu erzielen, so ist guter Wille auch nicht +_erforderlich_, um bei Verkürzung der Arbeitszeit eine Minderleistung zu +verhindern. Wenn sie wirklich verhindert wird, so ist das nicht durch +guten Willen und nicht durch solche Antriebe, wie sie beispielsweise in +der Akkordarbeit gegeben sind. + +Das wird nun noch bestätigt durch eine besondere Erfahrung, die man in +England gemacht hat, nämlich in den Regierungswerkstätten im +Woolwich-Arsenal. Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn, und die +Erfahrung hat gezeigt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von neun auf +acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht hat, sie leisten dasselbe +Maß von Arbeit wie früher auch nachher. + +Nun muß man daran denken, daß diese Leute in England, die gehobenen +Arbeitsgebieten, wie Maschinenbau, Schiffsbau, Metallbearbeitung, +angehören, alle unter der Direktion der Trade-Unions und ganz in deren +Ideenkreis stehen, und daß zu diesem Ideenkreis vor 10 Jahren ganz +vorwiegend der Gedanke gehörte, Verkürzung der Arbeitszeit muß _Platz +schaffen für Arbeitslose_, muß die Reservearmee vermindern, muß den +Unternehmer zwingen, für dieselbe Arbeit mehr Leute einzustellen. Die +Leute in diesen Branchen haben nun zum voraus nicht eine besondere +Ambition gehabt, dem englischen Staatsfiskus durch vermehrte Arbeit +diese Stunde wieder zurückzugeben, sie haben keinen positiven Antrieb +gehabt, und sie haben es ganz sicher als gegen ihr Standesinteresse +angesehen, wenn sie auch nur den Versuch machen wollten, durch +intensivere Arbeit etwas nachzuholen. Dennoch ist der Fall eingetreten, +daß sie nolens volens fleißiger geworden sind. + +Ich betrachte damit die Frage als endgültig erledigt, daß es gar keiner +Motive bedarf, gar keines guten Willens, keiner Motive des Interesses, +um diese Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit an die Arbeitszeit +herbeizuführen, daß sie sich vielmehr automatisch herstellt, sogar da, +wo gewissermaßen ein böser Wille anzunehmen ist. + +Wie ist das nun zu erklären, daß eine solche automatische Anpassung +unbewußt zustande kommt? Wie diese scheinbar paradoxe Tatsache +verständlich zu machen ist, die bei uns zutage getreten ist und sogar +eine Steigerung des Tagewerks veranlaßt hat, das muß ich auf den +nächsten Vortrag verschieben. + + + + +2. Vortrag. + + +Geehrte Versammlung! + +In dem Vortrage, den ich vor ungefähr 4 Wochen in Ihrem Kreise gehalten +habe, habe ich zunächst berichtet über die Erfahrungen, die in der +hiesigen Optischen Werkstätte bei Einführung der Verkürzung der +Arbeitszeit von bis dahin 9 auf 8 Stunden gewonnen worden sind, und ich +habe diese Erfahrungen, die sich innerhalb meines eigenen +Beobachtungsgebietes ergeben haben, zu verknüpfen versucht mit dem +größeren Maßstabe der zahlreicheren Erfahrungen, die namentlich in +England gewonnen worden sind in Rücksicht auf die Leistung der Arbeiter. + +Ich bin dabei auf Grund des rein tatsächlichen Materials zu bestimmten +Feststellungen gelangt, die ich hier kurz wiederhole. + +Sie bestanden darin: + +Erstens, auf allen Arbeitsgebieten, die in dieser großen +Beobachtungsreihe Gegenstand der Beobachtung geworden waren, hat die +Verkürzung der täglichen Arbeitszeit keine _Herabsetzung_ der +Tagesleistung, in sehr vielen Fällen deutliche Anzeichen der +_Steigerung_ der Tagesleistung zur Folge gehabt -- wie es auch bei uns +der Fall war. Ich konnte auf Grund mehrerer von einander unabhängigen +Feststellungen konstatieren, daß in unserem Betriebe in dem letzten +Jahre bei achtstündiger Arbeitszeit 30 Leute soviel fertig gebracht +hatten, wie in dem vorangegangenen Jahre bei neunstündiger Arbeitszeit +ihrer 31. + +Es war weiter festgestellt, daß dieses selbe Resultat, also das +Konstantbleiben bezw. Steigen des Tagewerks, eingetreten ist bei den +allerverschiedenartigsten Arbeiten, nicht nur in dem Spielraum der +Verschiedenheit, wie er in unserem Betriebe gegeben ist, der im +wesentlichen doch feinere Arbeiten umfaßt, sondern auch auf +Arbeitsgebieten gänzlich anderer Art. Ich konnte aussprechen, daß das +gleiche Resultat in Schneiderwerkstätten, auf der anderen Seite in +Kanonenschmieden, bei Feinoptikern und bei Kohlenhäuern -- auf +Arbeitsgebieten gänzlich heterogener Art nach rein tatsächlichen +Feststellungen eingetreten ist, und daß der Eintritt dieses Erfolges +gänzlich unabhängig sei -- und darauf habe ich besonders Wert gelegt -- +von der Frage, ob die beteiligten Personen mit ihrem _Willen_ darauf +hinwirken, einen Arbeitsausfall bei verkürzter Arbeitszeit zu +verhindern, oder ob sie diesen Willen nicht, ob sie gar kein Interesse +daran haben. + +Ich konnte darauf hinweisen, daß trotz guten Willens und trotz deutlich +erkennbaren Interesses bei einer Verlängerung der Arbeitszeit eine +Steigerung der Arbeitsleistung _nur ganz vorübergehend_ eintritt, und +nach ganz kurzer Zeit die Leistung in der verlängerten Arbeitszeit nur +noch derjenigen in der kürzeren Zeit entspricht. Ich konnte konstatieren +auf der anderen Seite, daß, wo die Leute gar kein Interesse daran gehabt +haben, bei verkürzter Arbeitszeit dasselbe zu leisten, wo sie im +Gegenteil ein gewisses Interesse gehabt haben, das zu verhindern, +dennoch derselbe Erfolg eingetreten ist, daß keine Minderung +stattgefunden hat. + +Ich habe auf die letztere Feststellung ganz besonders Wert gelegt, weil +ich aus ihr den Schluß zu ziehen für berechtigt halte, daß diese +Anpassung der Intensität der Arbeit an die Dauer -- in der Art, daß der +kürzeren Arbeitsdauer eine gesteigerte und der längeren eine verminderte +Intensität entspricht -- sich vollzieht den einzelnen vollkommen +unbewußt, automatisch sozusagen, und zwar so unbewußt, wie die +Beobachtungen in meinem Erfahrungskreis ergeben haben, daß viele, daß +die meisten gar keine Ahnung davon gehabt haben, im Gegenteil gar nicht +daran geglaubt haben, und erst nachträglich darüber belehrt werden +mußten, daß sie intensiver gearbeitet haben. + +Ich habe damals -- in diesem früheren Vortrage -- erklärt, daß ich auch +in der Lage zu sein glaube, von diesen scheinbar befremdlichen, in +manchen Punkten sogar paradoxen Beobachtungen die _Erklärung_ zu geben, +und dazu will ich nun heute übergehen, wobei ich glaube, daß es sich +nicht nur um ein theoretisches Interesse handelt, eine merkwürdige +typische Erscheinung auf ihre Ursachen zurückführen zu können, sondern +um einen Vorgang auch von einem praktischen Wert, weil, wenn man die +Bedingungen des Eintretens irgend einer bestimmten Wirkung erfassen +kann, man die Unterlagen gewinnt zu sicheren Schlußfolgerungen für die +Fortsetzung der Erfahrung. + +Solange man nur auf bloße Tatsachenfeststellungen angewiesen ist, ist +jede Fortsetzung der Schlüsse über das Unmittelbare hinaus Sache der +rein mechanischen Induktion. Wenn man in 99 Fällen nicht weiß, worauf +etwas beruht, untersteht man der Unsicherheit, ob nicht im hundertsten +Falle andere Bedingungen eintreten. Wenn man aber die Unterlagen +gewonnen hat, um die Bedingungen nachzuweisen -- sei es, wenn nicht in +99, auch nur in 3 oder 4 Fällen -- von denen ein bestimmter Erfolg +abhängig ist, so hat man in der Erkenntnis eine viel sicherere Basis, +um über das unmittelbare Beobachtungsgebiet hinaus sagen zu können: in +dem Falle wird ein ähnlicher Erfolg eintreten, in dem Falle wird er +nicht eintreten. + +Meine Erklärung des so vorher kurz in der Zusammenfassung meiner +früheren Mitteilungen gegebenen Beobachtungsresultates geht nun aus von +einer ganz einfachen Erwägung. Ich sage: das Charakteristische dieser +Wahrnehmungen besteht darin, daß sie ein durchaus übereinstimmendes +Verhalten bekunden von Leuten gänzlich verschiedener Beschäftigungsart, +so verschieden, wie eben Grobschmied und Schneider, Feinoptiker und +Kohlenhäuer, und ein ganz übereinstimmendes Verhalten von Leuten ganz +verschiedener Nationalität, ganz verschiedener Lebensweise, ganz +verschiedenen Lebensgewohnheiten. Auf der einen Seite die englischen +Arbeiter in den Maschinenfabriken und Kohlenbergwerken von +Northumberland und Durham, auf der anderen Seite unsere thüringischen +Industriearbeiter und die anderen Gruppen von Arbeitern, in bezug auf +welche ähnliche Beobachtungen schon in Deutschland gemacht worden sind. +Ich sage, was sich zeigt als vollkommen übereinstimmende Reaktion bei so +ganz verschiedenen Leuten hinsichtlich derselben Einwirkung, nämlich +Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, das kann seinen Grund nur haben in +_Ursachen_, die _allen gemeinsam sind_, die _auf alle in derselben Art +wirken_; und da bleiben nur übrig nach der objektiven Seite hin, nämlich +unter dem Gesichtspunkte der Verschiedenheit der Betätigung der +Personen, solche Ursachen, die _aller industriellen Arbeit_, so wie sie +sich jetzt gestaltet hat, in _gleicher Art zukommen_, und nach der +subjektiven Seite hin, insoweit die Person dabei beteiligt ist, können +nur solche Ursachen betrachtet werden, denen _alle Menschen überhaupt +unterliegen_, d. h. _also gewisse allgemeine Bedingungen im menschlichen +Organismus_. + +So bin ich denn am Leitfaden dieser allgemeinen Erwägungen zur +Fragestellung gekommen: + +1. Was ist gemeinsam in Hinsicht auf die Betätigung der Personen auf so +ganz heterogenen Arbeitsgebieten? + +2. Was ist in Hinsicht auf die zu betrachtende Wirkung allen Menschen +gemeinsam, die den gewöhnlichen Bedingungen, die der menschliche +Organismus bietet, unterliegen? + +Hinsichtlich des ersten: was ist das Gemeinsame so verschiedener +Betätigung der Personen? ist es nun in der Tat möglich, etwas +nachzuweisen, was alle verknüpft. Das ist ein gemeinsames Merkmal all +der Arbeitstätigkeit, die man jetzt bezeichnet als _industrielle +Arbeit_, im bewußten Gegensatz zu der Arbeitsbetätigung z. B. in der +Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, im Gegensatz weiter zur +Arbeitsbetätigung im alten Handwerk, im Handwerk alten Stils -- nicht +etwa was man jetzt Kleingewerbe nennt, nämlich die Wirkungen, welche die +_Arbeitsteilung_ herbeigeführt hat. + +Alles, was unsere industrielle Arbeit von anderen Arbeitsgebieten +unterscheidet, ist charakterisiert durch ein ganz durchgehendes Merkmal, +welches mit dem Stichwort »Wirkungen der Arbeitsteilung« zu bezeichnen +ist. Nämlich 1. die fortdauernd täglich ganz gleichmäßig quantitativ und +qualitativ sich _wiederholende_ Tätigkeit, die immer sich wiederholende +_Einseitigkeit_, mit der sie geübt wird, die Tag für Tag dieselbe Art +von Anstrengung bringt, dieselben Muskelpartien ermüdet, dieselbe Art +von Körperhaltung aufnötigt, dieselbe Gruppe von Tätigkeiten, von +Einzelaktionen aufzwingt, im Gegensatz zu der Mannigfaltigkeit der +Beschäftigung, wie sie früher, in der alten Zeit, das Handwerk bot, wo +der Handwerksgeselle aus dem Rohprodukt heraus, um das fertige Erzeugnis +herzustellen, die allerheterogensten Dinge zu betreiben hatte, auch im +Gegensatz zu der Betätigung in der Landwirtschaft, wo viel vom Wetter +abhängt, und der eine Tag diese, der andere Tag eine ganz andere +Tätigkeit auferlegt. + +Ich sage, diese Arbeitsteilung, die Voraussetzung geworden ist für alle +technischen Fortschritte im Laufe der letzten Jahrzehnte -- wenn man +auch ihre Wirkungen in vielen Punkten beklagen mag, die aber nicht mehr +zu redressieren ist -- drückt der industriellen Arbeit ihren ganz +bestimmten Stempel auf in der _Gleichförmigkeit der Inanspruchnahme_ der +Menschen. Mit dieser Gleichförmigkeit und fortgesetzt übereinstimmenden +Einförmigkeit ist nun gegeben die fortgesetzte Ermüdung immer derselben +Organe, derselben Muskelgruppen, derselben Nervenzentren, derselben +Gehirnpartien, weil alle Verrichtungen, mögen sie in Muskel- oder +Sinnesarbeit bestehen, immer in derselben Weise von Früh bis Abend, Tag +für Tag, jede Woche, sich wiederholen. + +Ich sage, das ist das Gemeinsame, was so verschiedene Arbeitsgebiete +übereinstimmend charakterisiert -- unter dem Gesichtspunkte +übereinstimmend, ob Nähnadel oder Schmiedehammer, wenn nur der Schmied +nicht schneidern will und umgekehrt, wenn nur jeder die ihm gewohnte +Arbeit verrichtet, für die er geübt ist, daß es in beiden Fällen die +Inanspruchnahme derselben Organe und derselben Sinne ist. + +Das zweite, das Gemeinsame was übergreift über die Verschiedenartigkeit +der Nationalität, was also zum Ausdruck kommt in der Übereinstimmung des +Erfolges bei Thüringer Arbeitern und bei Englischen Arbeitern, kann nun +nichts anderes sein, als irgend ein gemeinsamer Grund, der im +menschlichen Organismus bedingt ist im Hinblick auf die Wirkungsweise +gleichartiger, Tag für Tag sich wiederholender, ermüdender +Beschäftigung. Und da ist es denn nun sehr leicht, wenn man das beides +kombiniert, den Gesichtspunkt zu finden für die Erklärung, die ich, +glaube den vorher charakterisierten Beobachtungen geben zu können. + +Wenn durch eine täglich sich wiederholende Tätigkeit, die in denselben +Bahnen, in denselben Formen sich wiederholt, am Ende des Tages jeder, +der daran teil nimmt, sich ermüdet hat, so kann diese Tätigkeit nicht +mehr Tag für Tag fortgesetzt werden, außer wenn bis zum Morgen des +folgenden Tages, durchschnittlich Tag für Tag, diese Ermüdung vollkommen +durch die bis zum Wiederbeginn am nächsten Tage dazwischen liegende +Ruhezeit und durch die Wirkung der Ernährung _ausgeglichen_ ist. Wenn +man annehmen wollte, daß zwischen der Ermüdung durch die Arbeit und der +Ausgleichung derselben, der Erholung bis zum nächsten Tage, das +geringste Defizit bliebe, das für den einzelnen Tag gar nicht bemerkbar +sei, aber sich täglich wiederholt, so müßte die Konsequenz notwendig +sein, daß die betreffende Person nach einem kürzeren oder längeren +Zeitraum physisch herunterkommt. Es ist dasselbe, als wenn jemand +täglich Geld ausgibt, wenn auch nur wenig mehr als er einnimmt, aber +wenn das dauernd so fortgeht, so vermehrt sich sein Verlust und er muß +bankerott werden. + +Ich kann also sagen: es muß für alle Arbeiter, die unter diesen +Bedingungen stehen, tägliche Wiederholung eines bestimmten +Kräfteverbrauches und täglicher Ersatz durch Ruhe und Ernährung, dem +Durchschnitt nach Tag für Tag ein vollständiges _Gleichgewicht_ +hergestellt werden. Die Ermüdung oder der Kräfteverbrauch muß im +Durchschnitt Tag für Tag vollkommen Ausgleichung finden durch den +Kräfteersatz oder die Erholung, in der Ruhe und Ernährung, weil das +geringste Defizit sich fortwährend summieren und schließlich zerstörend +wirken müßte. + +Es würde auf Grund einer solchen Erwägung möglich sein, zu +Schlußfolgerungen zu kommen, auch wenn man in Hinsicht auf die dabei +gebrauchten Begriffe -- Kräfteverbrauch oder Ermüdung und Kräfteersatz +oder Erholung -- stehen bleiben müßte bei den populären Vorstellungen, +die im wesentlichen an subjektive Empfindungen appellieren, was Ermüdung +oder Erholung sei. Für die weitere Prüfung meiner Schlußfolgerungen ist +es aber nicht ohne Bedeutung, daß ich hinzufügen kann: diese scheinbar +vagen Begriffe entsprechen nachweisbar gewissen ganz bestimmten +quantitativen Veränderungen im körperlichen Organismus, die unmittelbar +durch Größen-Bestimmungen zu fassen sind. + +Es ist nämlich ein feststehendes Ergebnis der physiologischen Forschung, +daß alles, was wir Ermüdung nennen, in letzter Instanz ist eine Änderung +der stofflichen Zusammensetzung in den letzten Elementen des Menschen, +eine Störung im Wesen des Protoplasma der Zelle, daß alle Ermüdung +infolge der Arbeitstätigkeit der Organe ihren Grund hat in einem +Verbrauch an bestimmten Stoffen, deren Vorhandensein unentbehrlich ist +für die normale Funktion der Organe, und zum anderen Teile besteht in +der Anhäufung von Stoffen in den Elementen des Organismus, die störend +wirken für die normale Fortsetzung der Funktionen, die wie Gift wirken. +Alle akuten Ermüdungserscheinungen, wie sie gelegentlich vorkommen, sind +notorisch Vergiftungserscheinungen. + +Wir haben also in dem, was wir Ermüdung nennen, eine Summe von +stofflichen Veränderungen, die teilweise besteht in dem Eintreten eines +Defizits an Stoffen, die notwendig für die Erhaltung der normalen +Funktionen sind, andererseits besteht in einem Überschusse von Stoffen, +die nachteilig sind. + +Diese Ermüdung, die sich durch die Stoffveränderungen ergibt, trifft in +erster Reihe und zunächst diejenigen Organe, die der Ermüdung +unmittelbar ausgesetzt sind, also bei schwerer Muskelarbeit die Muskeln, +bei intensiver Nervenarbeit, bei angespannter Aufmerksamkeit, in erster +Reihe die Zusammensetzung der Nerven, vielleicht die Gehirnpartien, die +Organe, die in erster Reihe die Tätigkeit vermitteln. Durch die Wirkung +des Blutkreislaufes wird aber die spezifische Ermüdung immer ausgedehnt +auf den ganzen Körper, so daß eine Ermüdung durch geistige Tätigkeit +zugleich eine Ermüdung des Körpers bezüglich der Muskeltätigkeit +involviert und umgekehrt. Es wird also der Überschuß an schädlichen +Bestandteilen allmählich auf den ganzen Körper verteilt und gibt eine +allgemeine Ermüdung. + +Ich führe das hier bloß zu dem Zwecke an, um erkennbar zu machen, daß +meine weiteren Deduktionen eine feste Basis haben, daß, wenn ich also im +Sinne der vorhin vorangestellten Betrachtungen sage, die Erhaltung des +menschlichen Organismus erfordert, daß Tag für Tag der durch die +Tätigkeit bedingte Kräfteverbrauch ausgeglichen wird durch einen +entsprechenden Kräfteersatz, durch Ruhe und Ernährung, oder wenn ich +sage, es muß die Erholung der Ermüdung gleich sein, ich dabei mit realen +Begriffen argumentiere. + +Nun scheint die Berufung auf eine solche Forderung der Gleichheit +zwischen dem täglichen Durchschnitt von Kräfteverbrauch und Kräfteersatz +eine sehr triviale Sache zu sein; es gewinnt aber dieser Satz die +Bedeutung einer Grundlage für weitere wichtige Schlußfolgerungen, sowie +man daran geht sich klar zu machen, von welchen Umständen hängt denn auf +der anderen Seite das ab, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung und +Kräfteersatz oder Erholung nenne. + +Da ist denn nun bei leichter Überlegung sofort zu sagen -- was ich Ihnen +als Hauptargument hier vorführe -- daß wir in dem, was bei der täglich +wiederkehrenden Arbeit eines Mannes die Ermüdung begründet, _drei +deutlich unterschiedene Teile_ haben, die additiv sich zusammensetzen. + +Der eine Teil ist bestimmt lediglich durch die _Größe des täglichen +Arbeitsproduktes_, und zwar unabhängig von der Zeit, in welcher es +geleistet wird. Z. B. wenn ein Mann an einer Drehbank, und zwar ein +Mann, der eine bestimmte Fertigkeit besitzt, etwa 50 gleiche Drehstücke +herzustellen hat, so gehört für ihn dazu eine bestimmte Anzahl +aufeinanderfolgender Handgriffe und eine bestimmte Zahl von +Sinneswahrnehmungen für die Kontrolle seiner Arbeit, eine ganz bestimmte +Anzahl von Willensimpulsen, die er braucht, um seine Arbeit zu leisten; +und wenn er statt 50 100 Stück hergestellt hat, so hat er alle diese +einzelnen Akte in doppelter Zahl nötig gehabt, ganz unabhängig davon, ob +er 5, 6 oder 10 Stunden gebraucht hat. + +Es ist in der Größe des Arbeitsproduktes ein Maßstab gegeben für die +_Größe des Kräfteverbrauchs_. Für verschiedene Personen ist das +verschieden. Wer größere Erfahrung, größere Fertigkeit hat, wer mit +größerer Umsicht und Zweckmäßigkeit zu arbeiten gelernt hat, weiß es +fertig zu bringen, daß er mit viel geringerem Kräfteverbrauch dasselbe +macht wie ein anderer, mit _einem_ Blick das übersieht, wozu ein +anderer _drei_ Blicke nötig hat; doch ist unter denen, die unter +denselben Bedingungen arbeiten, jedenfalls ein Teil, dessen +Kräfteverbrauch in der täglichen Arbeitszeit pure proportional ist der +Größe seines Arbeitsproduktes. + +Ein zweiter Teil ist abhängig von der _Geschwindigkeit_, mit der die +Arbeit geleistet wird. Im allgemeinen wird anzunehmen sein, daß, wenn +dieselbe Leistung in kürzerer Zeit erfolgen soll, das Tempo beschleunigt +werden muß, das eine größere Anstrengung bedeuten wird. Es ist aber +gleich in bezug hierauf zu sehen, nach Anleitung naheliegender +Erfahrungen, die jeder an sich selbst machen kann, daß dieser Teil des +Kräfteverbrauchs, der von der Geschwindigkeit der Arbeitsleistung +abhängt, der also steigt, wenn man verlangt, daß schneller gearbeitet +wird, daß dieser in weiten Grenzen konstant bleibt und erst beim +Erreichen einer sehr _großen Geschwindigkeit_ merklich in Betracht +kommt. Es braucht sich nur jemand zu überlegen, daß, wenn er etwa einen +bestimmten Weg, sagen wir von 4 km, einmal langsamer und einmal +schneller geht, die Verschiedenheit der Kraftanstrengung unmerklich, +nämlich so lange dieselbe ist, als er nicht etwa zum Laufschritt +überzugehen hat. Dasselbe, glaube ich sagen zu können, tritt auch für +alle technischen Arbeiten ein, solange noch die Verschiedenheiten der +Geschwindigkeit in den Grenzen liegen, in denen gewohnheitsmäßig +gearbeitet werden kann -- _etwas_ rascher oder langsamer -- und es ist +nicht anzunehmen, daß »etwas rascher« einen besonderen Kräfteverbrauch +bedeutet. Etwas anderes ist es aber, wenn die Beschleunigung, die +Forderung, in der kürzeren Zeit dasselbe zu leisten, nötigt, sich +anzutreiben, etwa die Operationen unter fortwährenden Willensimpulsen +aufeinanderfolgen zu lassen; dann ist allerdings anzunehmen, daß die +Beschleunigung des Arbeitstempos eine _bedeutende_ Steigerung des +Kräfteverbrauchs herbeiführen würde. + +So haben wir zunächst in dem, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung +nenne, zwei deutlich verschiedene Teile, einen, der nur abhängig ist von +der Größe des täglichen Arbeitsprodukts -- den andern, der daneben nun +noch abhängig ist von der Geschwindigkeit, von dem Tempo, in welchem es +zu leisten ist. Dieser zweite Teil ist im allgemeinen zweifellos +wachsend, wenn verlangt wird, daß dasselbe Tagewerk in der kürzeren Zeit +zu leisten ist. + +Das wichtigste ist aber nach meiner Meinung der dritte Bestandteil, der +sich in diesem Kräfteverbrauch des industriellen Arbeiters in seinem +Tagewerk nachweisen läßt, der durchaus analog ist mit dem, was man bei +den Maschinen »Kraftverbrauch für Leergang« nennt. + +Die vorhin charakterisierte Konsequenz der Arbeitsteilung, die +außerordentliche Gleichförmigkeit der Tätigkeit bringt es mit sich, daß +mit wenigen Ausnahmen alle Arbeit der Industrie gemacht werden muß von +Leuten, die den ganzen Tag entweder zu stehen oder zu sitzen haben; ganz +wenige haben Gelegenheit, innerhalb der Tagesperiode eine nennenswerte +Abwechslung zu haben. Wenn Sie sich vorstellen, was das heißen wollte, +wenn ein Mann gar nicht zu arbeiten hätte, aber angehalten wäre, +dieselbe Körperhaltung 8 oder 10 Stunden fortzusetzen, wie z. B. an der +Drehbank 8 oder 10 Stunden täglich zu stehen, oder in einer gewissen +Körperhaltung zu sitzen, wie man sie etwa bei Ausführung feiner Arbeiten +nötig hat, so würde ein solcher am Ende der 8 oder 10 Stunden sehr +ermüdet sein, obwohl er gar nichts getan hat. + +Ich behaupte nun, daß, wenn diese Ermüdung einem Kräfteverbrauch +entspricht, der lediglich bedingt ist durch das bloße _Verweilen_ an der +Arbeitsstätte in derjenigen Körperhaltung, die seine Arbeit nötig macht, +und in der Umgebung, in der er dabei ist, demselben Geräusch, demselben +Lärm ausgesetzt, unter demselben Zwange der Aufmerksamkeit -- wenigstens +da wo Maschinenbetrieb ist -- sich zu sichern, daß er kein Unheil +anrichtet, oder daß ihm nicht Unheil angerichtet werde, -- ich sage; +daß, wenn diese rein passive Ermüdung einen ganzen großen Teil des +Tagewerks der Leute bedeutet, jede _Verkürzung der Arbeitszeit_, die +also bewirkt, daß diese Leistung in der verkürzten Arbeitszeit sich +zusammendrängt, ein _reiner Gewinn an Kraft für die beteiligten_ +Personen sein muß. + +Wenn ich mir nun denke, ein Mann könne ein bestimmtes Tagewerk in 8 +Stunden leisten, und man nötigt ihn, 10 Stunden darauf zu verwenden, so +ist das ganz genau dasselbe, wie wenn man ihm erlaubt, seine Arbeit in 8 +Stunden fertig zu machen, ihm aber zumutet: du mußt nun noch 2 Stunden +hier bleiben in derselben Körperhaltung, sitzend oder stehend, dasselbe +Geräusch hören, dieselbe Aufmerksamkeit anwenden, um Gefahr abzuwenden, +jedoch ohne etwas zu tun. Ich sage, genau in derselben Art, wie die +Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden uns eine bedeutende +Ersparung gebracht hat für den _Leergang der Maschinen_, so bedeutet +die Verkürzung der Arbeitszeit eine entsprechende Ersparung am +Kraftverbrauch für den _Leergang der Menschen_. Dieser Nachweis des +dritten Bestandteils für den gesamten Kräfteverbrauch weist hin auf den +wichtigsten Teil unserer Betrachtung. + +Ich habe ganz kurz nun noch auf der anderen Seite auf das von mir vorhin +geforderte Gleichgewicht zwischen Kräfteverbrauch und Kräfteersatz +hinzuweisen. Der Kräfteersatz durch Ernährung und Ruhe -- wovon hängt +der ab? Da ist zuerst zu sagen, er muß bei einem Mann abhängen von der +physischen Beschaffenheit der Person, von seiner Robustheit, von seiner +Gesundheit, von seinem Ernährungszustande. Ein Mann von kräftiger +Ernährung in jungen Jahren, von normaler Lebensweise, wird imstande +sein, in einer gewissen Ruhezeit eine vorangehende Ermüdung sehr viel +eher völlig auszugleichen, wie ein älterer Mann oder ein durch Krankheit +geschwächter oder einer, der durch unsolides Leben die Bedingungen des +Wiederersatzes seiner Kräfte verschlechtert hat. Aber für ein und +denselben Mann wird zweifellos die Zeit entscheidend sein, die ihm für +diesen Kräfteersatz gegeben ist. Es kann auch nicht dem geringsten +Zweifel unterliegen, daß jemand, der ein bestimmtes Tagewerk hinter sich +hat und bis zum Wiederbeginn des folgenden gleichen Tagewerks 16 Stunden +Zeit hat für relative Ruhe, die wenigstens die Organe ruhen läßt, die +bei seiner normalen Arbeit die stärkst ermüdeten sind, ein größeres Maß +vorangegangener Ermüdung wird ausgleichen können, wie jemand, der nur 10 +Stunden unter ganz gleichen Umständen für Erholung zur Verfügung hat. +Das kann jedermann an sich probieren. + +Es muß also notwendig in bezug auf die Bedingungen dieses Kräfteersatzes +außer dem jeder einzelnen Person eigentümlichen Faktor, den man nennen +könnte die Intensität des Stoffwechsels oder die Intensität seiner +Lebensfunktionen, nun noch maßgebend sein eine Zeitbestimmung, nämlich +die _Dauer der ihm gelassenen Ruhezeit_. Nun hat aber der Tag nur 24 +Stunden; infolgedessen muß die Zeit der Ruhe zwischen jeder Tagesarbeit +einfach die Differenz zwischen 24 Stunden und der Arbeitszeit sein; bei +8 Stunden Arbeit 16 Stunden Ruhe, bei 10 Stunden Arbeit nur 14 Stunden +Ruhe. + +So sieht man am Leitfaden dieser ganz einfachen Betrachtung, daß in +Hinsicht auf die Herstellung dieses Gleichgewichtes zwischen +Kräfteverbrauch und Kräfteersatz, zwischen Ermüdung und Erholung, die +Arbeitszeit dreimal zur Geltung kommt; zweimal auf der Seite der +Bestimmung des Kräfteverbrauches -- das eine Mal im ungünstigen Sinne +für die Verkürzung, insofern als die Verkürzung der Arbeitszeit +intensivere Arbeit nötig macht, vorausgesetzt, daß ein gewisses Maß der +Geschwindigkeit nicht überschritten wird, ein zweites Mal aber im +ungünstigen Sinne, nämlich durch Verminderung, nach Analogie der +Maschinen, der Leergangsarbeit des Menschen -- daß aber außerdem nun +noch dieselbe Größe der täglichen Arbeitszeit eine Rolle spielt auf der +anderen Seite der Gleichung, in bezug auf den Kräfteersatz und zwar in +_günstigem_ Sinne, da die Verkürzung der Arbeitszeit und eine längere +Ruhepause den Ersatz eines größeren Kräfteverbrauchs vermittelt. + +Ohne daß man den mathematischen Zusammenhang nun weiter darzulegen +braucht, wie ich es überflüssigerweise getan habe[41], ohne daß man auf +diese näheren mathematischen Beziehungen einzugehen braucht, ist sofort +zu sehen, daß, wenn diese Zusammenhänge richtig aufgefaßt sind, es +verständlich ist, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur das +Tagesprodukt ungeändert lassen, sondern unter Umständen die Tendenz +haben kann, die Arbeitsleistung zu steigern, wie wir es in unseren +Beobachtungen glauben konstatiert zu haben. + +Es muß nämlich, wenn man den mathematischen Zusammenhang genau ansieht, +für jede bestimmte Art von Verrichtungen und jede bestimmte Person ein +Optimum existieren, nämlich eine kürzeste Arbeitszeit, bei der das +größte Arbeitsprodukt herauskommt. Wo dieses liegt, wird wesentlich von +der Art abhängen, wie sich die einzelnen Bestandteile des näheren +bestimmen. + +Wie groß dieser Kräfteverbrauch für Nichtarbeit, für Leergang, und für +den Geschwindigkeitswiderstand, den bei intensiverem Tempo die Arbeit +mit sich bringt, im einzelnen Falle ist, ist im wesentlichen +Tatbestandsfrage. Es ist denkbar, daß es gewisse Verrichtungen gibt, +welche ein Arbeiter 10 oder 9 Stunden lang macht, bei welchen aber eine +weitere Beschleunigung des Tempos mit einer so großen Steigerung des +Kräfteverbrauchs verbunden sein kann, daß er, wenn er auf 8 Stunden +übergeht, weniger leistet. + +Indem ich mich nun auf unsere Erfahrungen berufe und auf die Erfahrungen +ähnlicher Art, die namentlich in England gemacht worden sind, kann ich +nur sagen, diese Erfahrungen rechtfertigen die Annahme, daß für +wenigstens drei Viertel aller industriellen Arbeiter -- das Wort in dem +Sinne gebraucht, wie ich es vorhin gebraucht habe -- wahrscheinlich auch +für einen größeren Bruchteil bei _9 Stunden das Optimum noch nicht +erreicht und_ bei _8 Stunden noch nicht überschritten_ ist, und daß +daher diese Beobachtungen, wie sie vorliegen, am Leitfaden dieser +Erklärung die Meinung rechtfertigen, daß es möglich sein wird, auf fast +allen Gebieten der industriellen Tätigkeit in Deutschland ohne jede +Einbuße, ohne jede Herabsetzung des Tagewerks, in einem vernünftigen +Tempo, nicht etwa nur zum Neunstundentag, sondern zum Achtstundentag +überzugehen. Selbstverständlich meine ich nicht plötzlichen Übergang, +sondern es kann sich nur darum handeln, allmählich die Menschen daran zu +gewöhnen, die jetzt gewohnt sind, ihre Arbeitskraft zu vertrödeln, die +gewissermaßen normale Ermüdung sich anzuschaffen, die sie gerade noch +bis zum folgenden Tage durch Ruhe und Ernährung ersetzen können. Wie ich +vorhin sagte, hat eine solche Erklärung zugleich die Bedeutung, daß sie +nicht nur Aufschluß gibt über das, was wirklich beobachtet ist, sondern +daß sie auch einen Leitfaden gibt, um über das Gebiet der unmittelbaren +Beobachtungen hinaus Schlußfolgerungen zu ziehen. + +Ich will, um nicht ins Weite zu gehen, nun nur noch ganz kurz erläutern, +wie sich am Leitfaden dieser Erklärung ganz charakteristische Tatsachen, +die auf den ersten Blick als außerordentliche erscheinen, als etwas ganz +Selbstverständliches darstellen. + +Ich habe damals erzählt, als ich in unserer Werkstätte mit einer Gruppe +von Leuten den Versuch gemacht habe, sie zu veranlassen, sie möchten +einmal mir zu Gefallen und wegen ihrer eigenen Interessen, als wir noch +neunstündige Arbeitszeit hatten, 10 Stunden arbeiten, daß diese nach +einer Woche zu mir kamen und meinten: die angehängte letzte Stunde +drücke vom frühen Morgen ihre Arbeit herab, ich sollte ihnen ihr +Versprechen zurückgeben. Und auf der anderen Seite ebenso die Tatsache, +daß die Anhänger der Trade-Unions, wie im Woolwich-Arsenal, welche der +Meinung waren, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden +Platz schaffen müsse für die Arbeitslosen, die Reserve-Armee vermindern +müsse, die also gewiß der Ansicht waren, sie würden nicht in 8 Stunden +dasselbe arbeiten wie vorher in 9 Stunden, dennoch dasselbe geleistet +haben. Dies alles erklärt sich am Leitfaden einer solchen Betrachtung +ganz einfach als etwas Selbstverständliches. + +Unsere Leute, die damals den Anlauf nahmen, haben ganz gewiß in den +ersten 9 Stunden des damals verlängerten Arbeitstages genau so +gearbeitet, wie in der Woche vorher ihre 9 Stunden; da sie aber dann +noch eine Stunde länger arbeiteten, haben sie sich in 10 Stunden mehr +ermüdet und das vorher bestehende Gleichgewicht verschoben. Das haben +sie am ersten Tag nicht bemerkt, auch am zweiten Tag nicht, aber +allmählich ist das Defizit zum Vorschein gekommen, und da mußte einmal +der Punkt kommen, wo die Bilanz stark gestört war; dann tritt das in die +Erscheinung, was die Werkmeister Unmut und Verdrossenheit nennen; das +sind die Waffen, mit denen der Körper sich wehrt. In dem Maße, als sich +das Defizit anhäuft, drückt es auf ihre Arbeit vom frühen Morgen an; so +verlangsamt sich das Tempo, bis es nach 14 Tagen so verlangsamt ist, daß +die Tagesleistung trotz der Überstunde nur dieselbe ist, wie ohne +Überstunde. + +Und umgekehrt die englischen Arbeiter, die gar kein Interesse daran +hatten, diesen Ausfall der geschenkten Stunde nachzuholen, weil sie in +Zeitlohn arbeiteten, die im Gegenteil darauf rechneten, daß durch diese +Stunde so viele von ihren arbeitslosen Kollegen im nächsten Jahr Arbeit +haben würden, haben diese 8 Stunden genau so gearbeitet, wie die ersten +8 Stunden ihrer vorher neunstündigen Arbeitszeit, und sind dann eine +Stunde früher vergnügt nach Hause gegangen, weniger ermüdet als früher, +und so haben sie Tag für Tag einen kleinen Überschuß an Kraft behalten, +der, nachdem er eine gewisse Größe erreicht hatte, bewirkte, daß sie vom +frühen Morgen an ihre Arbeit mit größerer Frische begonnen haben, daß +sie, ohne es zu wissen und ohne es zu wollen, dem englischen +Staatsfiskus den Gefallen getan haben, in 8 Stunden dasselbe zu leisten +wie vorher in 9 Stunden. + +Diese Beispiele zeigen, wie diese automatische Anpassung des Tempos der +Arbeit an die Dauer der täglichen Arbeitszeit bei den einzelnen sich +vollzieht. + + * * * * * + +Ich habe mit dieser Betrachtung, die also, glaube ich, den Nachweis +führt, daß das wesentlichste Moment unter volkswirtschaftlichen +Gesichtspunkten bei Verkürzung der Arbeitszeit besteht in der Ersparnis +eines großen Kraftverbrauches für unnützen »Leergang« der Menschen -- +den terminus technicus von Maschinen auf den Menschen übertragen -- die +_eine_ volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung der Arbeitszeit +festgestellt. + +Ich knüpfe meine weiteren Ausführungen an die Frage, mit der ich vor 4 +Wochen meinen ersten Vortrag einleitete, indem ich auf die Tatsache +hinweise, daß in England jetzt schon die durchschnittliche Arbeitszeit +der gesamten industriellen Arbeiterschaft auf weniger als 9 Stunden +herabgesunken ist, weil es nur ganz wenige Industriezweige, abgesehen +von der Textilindustrie, gibt, die länger als 9, aber schon sehr viele, +die weniger als 9 Stunden arbeiten, und gegenwärtig nicht weniger als +eine Million englischer Arbeiter in den etwas gehobenen Industrien beim +Achtstundentag angekommen sind; und bei den rapiden Fortschritten, die +die Bewegung auf Verkürzung der Arbeitszeit macht, ist anzunehmen, daß +in ganz kurzem Zeitraum wohl der Achtstundentag in England die +herrschende Arbeitszeit sein wird. + +Demgegenüber ist in Deutschland die normale durchschnittliche +Arbeitszeit derselben Gruppen von Industriearbeitern sicher über 10 +Stunden, weil es noch eine große Anzahl von Arbeitsgebieten der +verschiedensten Art gibt, in denen noch 11 Stunden gearbeitet wird, und +nur relativ wenige, 6-8000, haben in Deutschland die achtstündige +Arbeitszeit. + +Angesichts dieses Unterschieds muß die Frage entstehen, welchem von +beiden Ländern kommt dieser Unterschied in Hinsicht auf den Wettbewerb +mit anderen Ländern zunutze? Wird England mit seiner kurzen oder +Deutschland mit seiner langen Arbeitszeit einen Vorteil in Hinsicht auf +den Wettbewerb mit anderen Nationen haben? + +Ich will gleich das Resultat voraussagen, zu dem ich durch meine +Betrachtungen geführt werde. Es besagt, daß es ganz zweifellos ein +Vorsprung sein wird, den England hat, daß England kraft dieser +Verkürzung der Arbeitszeit eine sehr erhöhte Leistungsfähigkeit im +ganzen Wirtschaftsleben hat, und daß, wenn Deutschland darin +zurückbleiben sollte, wenn England dauernd diesen Vorsprung behalten +sollte, für Deutschland die direkte Gefahr einer großen schweren +Schädigung seiner Volkswirtschaft im Wettbewerb mit anderen Völkern, +insbesondere mit dem fortgeschrittenen England, besteht. + +Es könnte auf den ersten Blick fraglich sein, ob sich aus meinen +früheren Ausführungen ein derartiger Schluß begründen läßt, denn es wird +durch Verkürzung der Arbeitszeit das Tagewerk nicht vermindert, +vielleicht sogar etwas gesteigert. Aber diese Steigerung wird man +keinesfalls hoch anschlagen können: wir selbst haben ja auch nur eine +Steigerung von ein paar Proz., die können ja doch nichts +Ausschlaggebendes sein. Ob ein paar Proz. im günstigsten Falle mehr oder +weniger -- in der Hauptsache wird es dasselbe sein, ob die Leute 10 oder +8 Stunden arbeiten; es wird eben ungefähr dasselbe produziert. + +Es sind damit zwar die Befürchtungen widerlegt, mit denen man früher den +Bestrebungen auf Verkürzung der Arbeitszeit entgegentrat, daß die +wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit eines Landes gelähmt werden könnte, +wie auch die Hoffnungen widerlegt sind, daß die Verkürzung Platz +schaffen werde für die Arbeitslosen; aber im übrigen bleibt doch +höchstens der kleine Vorteil übrig, welchen die kleine Ersparnis an +Betriebsunkosten bedeutet. + +Wir dürfen annehmen, daß in unserem Betriebe, der Optischen Werkstätte, +die Ersparnis im Kohlenverbrauch, an Heizerlöhnen, für Beleuchtung und +Beheizung auf den Kopf des Arbeiters 6-8 M. jährlich beträgt; zwischen +10 und 8 Stunden Arbeit könnte man diese Ersparnis somit doch höchstens +auf 15-20 M. anschlagen. Wenn man annimmt, daß in Deutschland 3 +Millionen Leute sind, die in 8 Stunden ebensoweit kämen in ihrer Arbeit +wie in den jetzt durchschnittlich 10 Stunden, so würde dieser Vorteil +immer nur mit 30-40 Millionen Mark anzuschlagen sein, was in der Bilanz +eines großen Landes ja nur eine ganz geringe Bedeutung hat. + +Man würde sagen können, diese Frage hat gar keine besondere +wirtschaftliche Bedeutung, sie ist mehr Sache des subjektiven Ermessens, +ob man für besser und angenehmer finden will, daß die Leute 8 Stunden +arbeiten und 16 Stunden Ruhe haben, oder 10 und 11 Stunden arbeiten und +nur 14 oder 13 Stunden Ruhe haben. + +Aber mit nichten! Bei dieser Überlegung würde man vergessen, daß zwar +der Kraftverbrauch für Leergang der Maschinen, der seinen Ausdruck +findet in dem nutzlosen Verbrennen von 30-40 Millionen M. mehr Kohlen, +in Deutschland verschwendet ist, daß die Hauptsache aber die +Kraftverschwendung in dem nutzlosen Leergang von 3 oder 4 Millionen +_Menschen_ in Deutschland ist. Und da ist die Frage: was bedeutet +denn diese Kraftverschwendung, die zweifellos da ist, wenn es möglich +ist, daß diese selben Menschen dasselbe in 8 Stunden leisten, was sie +bisher in 10 Stunden gemacht haben? Auf wessen Kosten geht denn +diese Kraftverschwendung? Geht dieselbe nur auf Kosten der +Lebensannehmlichkeit der Leute, die es erfreulicher finden werden, wenn +sie nur 8 Stunden in der Werkstätte zu stehen haben, oder geht sie auf +Kosten eines Faktors, der eine bestimmte volkswirtschaftliche Bedeutung +hat? Ich meine das letztere ist der Fall! + +_Diese Kraftvergeudung durch nutzlosen Leergang des Menschen geht auf +Kosten der Mitwirkung der Intelligenz und der geistigen Regsamkeit des +Menschen, und bedeutet, daß ein wertvolles Kapital, welches Deutschland +besitzt in der natürlichen Intelligenz seiner arbeitenden Schichten, zum +großen Teil brach liegen bleibt, weil die Bedingungen abgeschnitten +sind, unter denen diese Intelligenz voll zur Geltung kommen könnte._ + +Um das aber zu verstehen, diesem Leergang der Menschen eine so +weittragende Bedeutung beizulegen, muß ich nochmals darlegen, und jetzt +unter einem etwas anderen Gesichtspunkte, was ich als die Wirkungen der +Arbeitsteilung besprochen habe. Diese Arbeitsteilung -- es wäre die +reine Torheit, sie beklagen zu wollen, so bedauerlich ihre Wirkungen +sind -- hat zur Folge die _geistige Verödung der Menschen_, weil sie +intelligente Personen nötigt, ihr Tagewerk auf eine einförmige Art zu +verrichten, weil die Arbeit, bis auf einen ganz kleinen Bruchteil +bevorzugter Arbeiten, aus sich selbst heraus gar keinen Antrieb, keine +Anregung enthält, weil die Arbeiter immer nur Teile unter ihren Händen +haben -- und eine Arbeit, die andererseits, um vorteilhaft und +zweckmäßig ausgeführt zu werden, hohe Anforderungen an die geistige +Tätigkeit der Leute stellt, aber hohe Anforderungen nur in der Art, wie +die Leute das zweckmäßige, geschickte Arbeiten zu erlernen haben. Die +Ablieferung des täglichen Arbeitsproduktes ist unter dem Prinzip der +Arbeitsteilung reine Routinesache, sie kommt zur Geltung nur in +ausgetretenen Bahnen. Aber die Art, wie einer gelernt hat, die tägliche +Arbeit abzuliefern, zweckmäßiger oder unzweckmäßiger, mit größerer +Kräfteersparnis oder größerem Kräfteverbrauch, das ist in ganz großem +Maße Sache der Intelligenz, so daß kein Arbeiter ein geschickter +Arbeiter wird, wenn es nicht ein intelligenter Mann ist, weil man ihn +diese Zweckmäßigkeit nicht lehren kann: er muß sie selbst erlernen +können. + +Wenn man nun auf der einen Seite zugestehen muß, daß die täglich gleiche +Arbeit direkt abstumpfend wirkt, auf der anderen Seite die technischen +und wissenschaftlichen Anforderungen eine fortwährende Anspannung der +Intelligenz nötig machen, so gibt es eben nur einen Weg, um das +Gleichgewicht zu schaffen, das ist: die Bahn frei zu machen dafür, daß +die natürliche Intelligenz dennoch sich betätigen kann, daß sie nicht +abgestumpft wird, d. h. also, möglichstes Zusammendrängen der täglichen +Arbeit auf einen kurzen Zeitraum und möglichstes Verlängern des +Zeitraumes zwischen den täglichen Arbeitszeiten, das die Möglichkeit für +geistige Anregung anderer Art gewährt, daß solche Leute nicht stupid +werden, daß sie trotz der Einförmigkeit ihrer täglichen Arbeit noch die +Fähigkeit behalten, mit dem Verstand mitzuwirken, mit Interesse Dinge zu +betrachten, die nicht unmittelbar in der Arbeit vorkommen. + +So sage ich: alles was darauf ausgeht, die Leistungsfähigkeit des +Deutschen Volkes zu heben -- und Deutschland darf sich rühmen, daß es in +Hinsicht auf die Intelligenz seiner arbeitenden Volksschichten keinem +anderen Lande nachsteht, aber Intelligenz ohne Betätigung ist Gold im +Schoß der Erde -- alles was darauf ausgeht, dieses große geistige +Kapital wirtschaftlich in Betätigung zu stellen, das muß unter die +Parole sich stellen; _möglichste Verkürzung der Arbeitszeit in der +Industrie, möglichste Verminderung der Kraftvergeudung infolge Leergang +durch Verlängerung der Ruhezeit_. + +Und wenn es nun nach meinen früheren Darlegungen richtig ist, daß man +sagen darf, für den weitaus größten Teil der industriellen Arbeiter ist +mit 9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht und mit 8 Stunden noch +nicht überschritten, so muß für die Zukunft die Parole aller sein, denen +daran liegt, das wirtschaftliche Leben Deutschlands zu lieben, +_Drittelung des Tages_: _8 Stunden Unternehmerdienst -- 8 Stunden Schlaf +-- 8 Stunden Mensch sein._ + +Pause. + +Es gibt meiner Meinung nach nur _einen_ Standpunkt, von welchem aus mit +einiger inneren Folgerichtigkeit das angefochten werden könnte, was ich +vorhin als Resultat meiner Ausführungen hingestellt habe: daß die +Verkürzung der Arbeitszeit zum Zwecke der Hebung der Menschen in +Hinsicht auf die Betätigung der Intelligenz und zur wirtschaftlichen +Hebung des Volkes nötig ist Das ist der Standpunkt derer, die ihre +Beurteilung wirtschaftlicher und sozialer Zeitfragen unter die Parole +stellen, _wir wollen Herren bleiben im eigenen Haus_. Vom Standpunkt +dieser Leute aus gibt es in der Tat ein anderes Ideal, sie müssen +konsequenterweise verlangen einen Arbeiterstand, der möglichst genügsam +ist, möglichst nahe an der Grenze des Helotentums steht. Es liegt eine +Erscheinung vor, in der dieses Ideal entsprechend verwirklicht gewesen +ist, das ist der Arbeiterstand in den 30er und 40er bis 50er Jahren in +den englischen Industriebezirken Birmingham, Manchester, Liverpool. + +Nach dem übereinstimmenden Urteil von Leuten jener Zeit waren das +Arbeiter, die Tag für Tag 14, 15 und 16 Stunden an ihren Maschinen +standen, jeden Abend geknickt nach Hause schlichen, notdürftig ihren +Hunger stillten und schlafen gingen, am Sonnabend aber nach Empfang des +Wochenlohnes sich besoffen, am Sonntag ihren Rausch ausschliefen, um am +Montag das gleiche Wochenwerk wieder zu beginnen. + +Das andere Ideal, auf welches meine Parole hinweist, ist nun auch +annähernd verwirklicht, just in demselben Lande, in demselben +Arbeiterstande, in denselben englischen Industriebezirken. Im Laufe von +etwa zwei Generationen ist aus dieser damals physisch und intellektuell +verelendeten Bevölkerung infolge der Wirkungen der Verkürzung der +Arbeitszeit ein Arbeiterstand hervorgegangen, der heute in Hinsicht auf +die Leistungsfähigkeit, die Betätigung von Intelligenz und Tatkraft kaum +noch seines gleichen findet, der allerdings nicht gefügig, sondern sehr +»begehrlich« ist, der nicht nur Anerkennung vollständiger bürgerlicher +Gleichberechtigung, sondern auch höhere Löhne heischt, als für ähnliche +Arbeit irgendwo sonst in Europa gezahlt werden, der aber so gutmütig +ist, dabei dem Unternehmer -- das Verhältnis zwischen Lohn und Leistung +zum Maßstab genommen -- _billigere_ Arbeit zu leisten, als im +Durchschnitt irgendwo sonst in Europa geliefert wird. + +Wenn nun meine Betrachtung dahin ausmündet, daß die Verkürzung der +täglichen Arbeitszeit in der Industrie einzuführen sei -- wobei das +Gebiet der Arbeitstätigkeit in Frage kommt, welches unter der Devise der +modernen Arbeitsteilung steht, gegenüber anderen Arbeitsgebieten, die +andere Bedingungen menschlicher Betätigung darbieten -- daß es die +Aufgabe sei, durch die Verkürzung der Arbeitszeit die wirtschaftliche +Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes durch Erhöhung der +Leistungsfähigkeit der Arbeiter zu heben -- so ist es sicher +gerechtfertigt, auch der Vorgänge zu gedenken, welche die Bewegung zur +Verkürzung der Arbeitszeit eingeleitet haben. + +Da habe ich denn zu konstatieren, daß der Ausgangspunkt alles dessen, +was von Fortschritten in dieser Richtung bis heute zu verzeichnen ist, +in einem Akt weitblickender Gesetzgebung liegt. Ich meine, daß auf dem +ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz neben dem Gesetz +Mosis »sechs Tage sollst du arbeiten und den siebenten ruhen« nur noch +_eine_ gesetzgeberische Maßregel großen Stils existiert, das ist die +_Einführung der Zehnstundenbill in England_. Diese Zehnstundenbill in +England hat alle derartigen Bestrebungen ausgelöst, hat erst den Boden +geschaffen, Erfahrungen zu gewinnen für die richtige Beurteilung dieser +Verhältnisse. + +Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament nach langem, +hartem Kampfe dekretiert, daß in den englischen Spinnfabriken Frauen und +Kinder nicht länger als 10 Stunden täglich arbeiten dürften, während sie +vorher 14, 15 und 16 Stunden hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder +-- weiter niemand -- fielen unter das Gesetz, und es war auch beschränkt +auf das Gebiet der Textilindustrie, Anhänger und Gegner dieser Maßregel +wußten aber, daß die Bedeutung derselben nicht liege im Schutz von +Frauen und Kindern -- daß diese auf 10 Stunden beschränkt würden -- +sondern darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend +erwachsene _männliche_ Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein paar +Stunden weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete ist +die Arbeit der Frauen und Kinder mit derjenigen der Männer in solcher +Art konnex, daß eine Einschränkung der einen gar nicht möglich ist ohne +Einschränkung der anderen. Die am schärfsten Widerstrebenden hatten ihre +Argumente nicht in Nachteilen für die Frauen und Kinder, sondern in den +Nachteilen, die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit der Männer +befürchten ließe. + +Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer Jammer in England, +der Jammer darüber, daß eine große, wichtige und bedeutsame Industrie +vernichtet sei, daß sie in der Konkurrenz mit dem Auslande wehrlos +geworden sei, daß das Kapital auswandern müsse, um nur die notdürftigste +Rentabilität zu erzielen. + +Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes Urteil über +diese Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich nach wenigen +Jahren: das englische Kapital wanderte _nicht_ aus, die englische +Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt worden; man hat bessere +Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller laufen lassen, hat +ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln zu bedienen gegeben, und +hat gefunden, daß dabei die Unternehmer ein vorzügliches Geschäft +machten -- daß sie mit 10 Stunden viel leistungsfähiger geworden waren, +als vorher mit 14 oder 16 Stunden. + +Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, das nur für +England galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß dieses tatsächlich +die Bedeutung eines internationalen Gesetzes gewonnen hat, in der Art, +daß man sagen kann, der Widerschein des Lichtes, welches eine +weitblickende Gesetzgebung damals in England hat aufleuchten lassen, hat +ganz Europa erleuchtet. + +Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich selbst habe mit +meinen eigenen Augen den Widerschein gesehen. Denn mein Vater war +Spinnmeister in Eisenach; er hat bis Anfang der 50er Jahre jeden Tag, +den Gott werden ließ, 14, 15, 16 Stunden bei der Arbeit stehen müssen: +14 Stunden, von morgens 5 bis abends 7, bei normalem Geschäftsgang; 16 +Stunden, von morgens 4 bis abends 8 Uhr bei gutem Geschäftsgang -- und +zwar ohne jede Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause. Ich selbst habe +als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit meiner um +ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht gar zu schlecht war +und die Mutter den sehr weiten Weg dann lieber selber machte, meinem +Vater das Mittagsbrot gebracht. Und ich bin dabei gestanden, wie mein +Vater sein Mittagsessen, an eine Maschine gelehnt oder auf eine Kiste +gekauert, aus dem Henkeltopf mit aller Hast verzehrte, um mir dann den +Topf geleert zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit zu gehen. + +Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben Kopf größer als +ich[42], von unerschöpflicher Robustheit, aber mit 48 Jahren in Haltung +und Aussehen ein Greis; seine weniger robusten Kollegen waren aber mit +38 Jahren Greise. Das ist in Deutschland am =grünen= Holz geschehen; +denn die Eisenacher Fabrikherren waren menschlich hochstehende Leute, +wohlwollend und fürsorglich für ihre Arbeiter, wie ich an mir selbst +erfahren habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des bin ich +sicher, geschehen lassen mit äußerstem Widerstreben, in dem wehmütigen +Gedanken, es =könne= nicht anders sein; und sie haben den Ruhm für sich, +daß sie unter den ersten gewesen sind, die in Deutschland die +Verhältnisse gebessert haben, als bekannt geworden war, daß in England +mit einer viel kürzeren Arbeitszeit dasselbe wie mit der längeren +Arbeitszeit geleistet würde. + +Sie haben alsbald sich ebenfalls neue Maschinen angeschafft, haben eine +viel größere Zahl von Spindeln demselben Mann zur Bedienung gegeben, und +haben erreicht, daß wenige Jahre nachher die Arbeitszeit ganz bedeutend +reduziert werden konnte. Ich habe noch gesehen, wie mein Vater Ende der +50er und in den 60er Jahren nicht mehr 16 Stunden sondern nur noch 12 +und zuletzt nur noch 11 Stunden zu arbeiten und dabei eine Mittagsstunde +hatte, so daß er nicht mehr aus dem Henkeltopf sondern zu Hause in der +Wohnung aus Schüssel und Teller sein Mittagsmahl einnehmen konnte. Ich +sage also: den Widerschein des Lichtes in England habe ich in +Deutschland mit meinen eigenen Augen gesehen. + +Dank der Fernwirkung, welche die englische Gesetzgebung auf den +Kontinent gehabt hat, ist Deutschland verschont geblieben vor den Folgen +des ungezügelten Industrialismus. Die körperliche Verunstaltung durch +das unmenschlich lange Stehenmüssen, das sogenannte »Fabrikbein«, ist in +Deutschland fast gar nicht in die Erscheinung getreten, weil just noch +rechtzeitig dieser Mißbrauch der Menschen inhibiert wurde durch das +Beispiel Englands. + +Gutes Augenmaß für die Bemessung großer Ereignisse oder glücklicher +Instinkt hat die Sozialdemokratie dazu geleitet, jetzt den 1. Mai zum +internationalen Arbeiterfeiertag zu erklären. In der Tat, der 1. Mai des +Jahres 1848, der Tag, an dem in England die Zehnstunden-Bill in Kraft +getreten ist, ist _der_ Tag, mit Bezug auf welchen der Arbeiterstand der +ganzen Welt sagen kann: Der Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus! + +Die Konstatierung, daß es eine gesetzgeberische Maßregel gewesen ist -- +wenn auch aus einer Zeit, wo noch keine Gesetzgebung unter dem +Stichwort: »Sozialpolitik« oder »Arbeiterschutz« stand -- die eine +Verkürzung der Arbeitszeit herbeigeführt hat, legt zweifellos die Frage +nahe, ob man nun nicht das, was ich vorhin als das Postulat meiner +Erwägungen hingestellt habe, auf gesetzgeberischem Wege erreichen zu +können hoffen dürfe. Ich will mich darüber ganz kurz aussprechen -- +einfach im _verneinenden_ Sinne: ich halte das _nicht mehr_ für möglich. + +Man muß sich klar machen, was denn gegenwärtig noch, nachdem wir über 50 +Jahre weiter sind, von gesetzgeberischen Maßregeln von Nutzen sein +könnte. Ein Zehnstundentag, wenn er nicht nur das Textilgebiet beträfe, +würde ja freilich einen gewissen Bruchteil der deutschen Arbeiterschaft, +die jetzt noch unter einer längeren Arbeitszeit seufzt, befreien, im +übrigen aber mehr hemmend als fördernd sein. Mit einer solchen +gesetzlichen Normierung der Arbeitszeit wäre der Umschwung zur kürzeren +Zeit, der Impuls auf eine _viel_ kürzere Arbeitszeit gelähmt, da dann +auch die Fortgeschritteneren meinen würden, sie brauchten nur zu 9 +Stunden überzugehen. + +Vor etwa 20 Jahren, im Anfang der 80er Jahre, hatte es noch eine gewisse +Bedeutung für den allgemeinen Fortschritt, daß die Schweiz und +Österreich speziell für die Textilindustrie einen elfstündigen +Maximalarbeitstag einführten, eine durch vielerlei Ausnahmen +durchlöcherte Reform, die aber zur Folge hatte, daß nach kurzer Zeit 10 +Stunden das Normale geworden sind. + +Gegenwärtig könnte eine Förderung der Bewegung von gesetzgeberischer +Seite nur dann erwartet werden, wenn diese eine neunstündige Arbeitszeit +als gesetzliche erklären würde. Dazu aber wird die Gesetzgebung nicht +fähig sein -- aus dem einfachen Grunde, weil dazu Motive nötig sein +würden, die gänzlich außerhalb des Rahmens _der_ Motive liegen, die +bisher die sozialpolitische und auf Arbeiterschutz gerichtete +Gesetzgebung geleitet haben. + +Jeder Versuch, eine gesetzliche Fixierung von 9 Stunden zu erreichen, +würde scheitern an dem Argument: Leute, die nur 10 Stunden zu arbeiten +haben, _sind ja nicht mehr zu bedauern_ -- warum wollen sie die Hilfe +der Gesetzgebung? Denn alles, was wir in Deutschland Sozialpolitik und +Arbeiterschutz nennen, steht unter den Motiven des _Mitleids_ für +diejenigen Leute, die in exzeptioneller Art gedrückt oder mißbraucht +werden. Es ist also keine Hoffnung, daß der Fortschritt der Bewegung +durch die Gesetzgebung weiter gefördert werden könnte. + +Auf die einfache Frage: was kann man denn hoffen? will ich meine Meinung +kurz sagen. Ich meine, was auf diesem Gebiete weitere Fortschritte +ermöglichen kann, das wird nur sein die _Vertretung der Interessen des +Arbeiterstandes_. _Wenn_ es diesem gelingt, für seine Standesinteressen, +die in eminentem Grade Interessen des ganzen Volkes sind, eine wirksame, +nachhaltige Vertretung in kräftigen Organisationen zu gewinnen, und +_wenn_ die Leitung dieser Organisationen zu dem Einsehen gelangt, daß es +sich in dieser Angelegenheit nicht handelt um den schablonenmäßigen +Gegensatz: Arbeiter gegen Unternehmer, sondern um den spezifischen +Gegensatz: Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen rückständige +Unternehmer -- wenn diese beiden Voraussetzungen einmal erfüllt sein +sollten, dann könnte eine einzige Welle aufsteigender wirtschaftlicher +Tätigkeit in Deutschland, die doch einmal wiederkommen wird, genügen, um +den Vorsprung, den England inzwischen dank der Nachwirkung seiner 50 +Jahre alten Gesetzgebung gewonnen hat, einzuholen, oder wenigstens das +Einholen in absehbarer Zeit in sichere Aussicht zu stellen. + +Ich komme nun zum Schluß und schließe, indem ich erinnere an den +lapidaren Satz, mit dem im Jahre 1847 Macaulay im englischen Parlament +der Zehnstunden-Bill die 8 oder 9 Stimmen Majorität verschafft hat, mit +der sie nach langen Kämpfen das Parlament passiert hat; er hat damals +gesagt: + + »Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den + Industrieländern, an ein anderes Land abzutreten haben sollte, so + wird das ganz gewiß nicht geschehen an ein Volk von kümmerlichen + Zwergen, sondern nur an ein Volk, welches in körperlicher Tatkraft + und geistiger Regsamkeit dem englischen Volke überlegen ist.« + +An uns in _Deutschland_ ist jetzt, meine ich, die Reihe, über die +Bedeutung dieser Worte nachzudenken! Denn für England bedarf es dieser +Mahnung nicht mehr. Die früheren Klagen über die Benachteiligung der +englischen Industrie -- durch die Verkürzung der Arbeitszeit und durch +die steigenden Löhne, die die gehobene Lebenshaltung des dortigen +Arbeiters fordert -- diese Klagen sind schon lange Zeit verstummt. Ganz +im Gegenteil, es vermehren sich von Jahr zu Jahr die Stimmen derer, die +etwas verstohlen sich zuraunen: wenn doch nur unsere Vettern auf dem +Kontinent recht lange bei ihrem alten Aberglauben bleiben wollten, daß +lange Arbeitszeit und dürftige Löhne _billige_ Arbeit gewährten, wenn +sie nur nicht gar zu bald zum Einsehen kommen wollten, daß das Gegenteil +der Fall ist, daß kurze Arbeitszeit und gehobene Lebenshaltung der +Arbeiter eine eminente _Steigerung_ der Arbeitsleistung des +Arbeiterstandes zur Folge hat! Wenn es nur gelänge, diese Einsicht noch +recht lange als Geheimnis zu bewahren! Dann dürfte England hoffen, auf +mehrere Generationen hin vor seinen Konkurrenten auf dem Kontinent einen +ganz gewaltigen Vorsprung zu behalten. + +Diese Stimmen aber kommen nicht etwa aus den Kreisen der _Arbeiter_, sie +kommen aus den Kreisen der wohlsituierten englischen _Unternehmer_. In +Deutschland dagegen ist die Diskussion dieser ganzen Frage in den +Kreisen der Unternehmer, wie überhaupt in den Kreisen des gebildeten +Bürgertums, bisher deutlich unter der Einwirkung eines _roten Lappens_ +verblieben. So ist es gekommen, daß die Sozialdemokratie sich rühmen +darf, daß sie Jahrzehnte lang der _einzige_ Hort gewesen sei für +Bestrebungen, die in ganz hervorragendem Maße auf die Interessen des +Gemeinwohls, auf die Hebung der Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes +abzielen. + +Ich habe nur Eins noch hinzuzufügen: wenn das Festhalten an diesem +Standpunkt seitens unserer bürgerlichen Kreise bisher Unverstand und +Torheit gewesen ist, so wird das weitere Festhalten an diesem Standpunkt +für die Zukunft _Frevel_ zu nennen sein. + + +Anhang 1. + +Ergebnisse der Einführung der achtstündigen Arbeitszeit in der Optischen +Werkstätte von Carl Zeiss, Jena. + +1. Vergleichung + +des Stunden_verdienstes von 233_ Akkord_arbeitern im_ letzten Jahre _des +Neunstundentags (1. April 1899-April 1900) und im_ ersten Jahre _des +Achtstundentags (1. April 1900-1. April 1901)_. + + Diese 233 Mann umfassen _sämtliche_ Arbeiter des Betriebes, die 1. + in jedem von beiden Jahren mindestens die Hälfte der gesamten + Arbeitszeit auf Stückarbeit (mit ungeänderten Akkordsätzen) + beschäftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels der Arbeitsdauer + (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und mindestens schon 4 + Jahre im Dienst der Firma waren -- _mit Ausschluß_ solcher, die + innerhalb des zweijährigen Zeitraums vom 1. April 1899 bis 1. April + 1901 die Art der Arbeit gewechselt oder in einem der beiden Jahre + mehr als 300 Stunden wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen + versäumt haben. + +---------+--------------------------+--------------+----------+------------- + | Gesamtzahl der |Dafür bezahlte|Verdienst | + Jahr | Akkordstunden | Lohnsumme |pro Stunde| Verhältnis + | | in M. | in Pf. | +---------+--------------------------+--------------+----------+------------- +1899/1900| 559 169 | 345 899 | 61,9 |} + |(Durchschn. pro Mann 2400)| | |} + | | | |} 100: 116,2 +1900/01 | 509 559 | 366 484 | 71,9 |} + |(Durchschn. pro Mann 2187)| | |} + | | | | + + +a) Spezifikation nach Altersklassen. + + (Die Altersangaben beziehen sich auf das Datum des 1. April 1900. + Als _Dienst_alter ist nur die _nach Vollendung des 18. + Lebensjahres_ im _Dienst der Firma_ verbrachte Zeit gerechnet.) + +Spaltenüberschriften: +A - Durchschnittliches Lebensalter +B - Durchschnittliches Dienstalter +C - Durchschnittlicher Akkordverdienst pro Stunde in Pf. +D - Neunstundentag +E - Achtstundentag + +-------------+--------+----------+----------+---------------+------------ + | | | | | +Altersklasse | Zahl | A | B | C | Verhältnis +(Lebensalter)| der | | +-------+-------+ + |Personen| | | D | E | +-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------ + 22-25 Jahre| 34 | 23,5 | 5,5 | 55,3 | 65,2 | 100:117,9 + 25-30 " | 69 | 27,3 | 7,9 | 62,2 | 72,6 | 100:116,7 + 30-35 " | 69 | 32,2 | 10,1 | 65,1 | 74,8 | 100:114,9 + 35-40 " | 40 | 37,7 | 12,7 | 60,6 | 70,2 | 100:115,8 +über 40 " | 21 | 45,3 | 15,3 | 63,3 | 74,3 | 100:117,4 +-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------ + Zusammen | 233 | 31,6[43] | 9,6[44] | 61,9 | 71,9 | 100:116,2 + | | | | | | + + +b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen. + +Spaltenüberschriften: +A - Zahl der Personen +B - Durchschnittliches Lebensalter (Jahre) +C - Durchschnittliches Dienstalter (Jahre) +D - Verdienst pro Stunde in Pf. (Neunstundentag) +E - Verdienst pro Stunde in Pf. (Achtstundentag) +F - Verhältnis + +--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+----------- + | | | | | | +Betriebsabteilung | A | B | C | D | E | F + | | | | | | +--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+----------- + | | | | | | +Optik. | | | | | | + | | | | | | +1. Linsenfasser -- Feine Handarbeit | 21 |31,1 |12,7 |72,8 |84,9 | 100:116,6 +2. Schleifer der Mikroskop.-Abt. -- | | | | | | + Desgl. | 20 |33,2 |13,8 |79,1 |86,5 | 100:109,4 +3. Sonstige Handschleifer und | | | | | | + Zentrierer -- Ausschl. Handarbeit | 59 |26,1 | 7,5 |60,4 |70,5 | 100:116,7 +4. Maschinenschleifer -- | | | | | | + Ausschließlich Maschinenarbeit | 19 |32,1 | 5,8 |52,2 |62,0 | 100:118,8 + | | | | | | + | | | | | | +Mechanik und Hilfsbetriebe. | | | | | | + | | | | | | +5. Justierwerkstätten -- | | | | | | + Ausschließlich Handarbeit | 22 |31,7 | 8,2 |65,5 |76,7 | 100:117,1 +6. Montierwerkstätten -- Vorwiegend | | | | | | + Handarbeit | 20 |36,9 |11,6 |66,6 |78,5 | 100:117,9 +7. Dreherei und Fräserei -- | | | | | | + Ausschließlich Maschinenarbeit | 23 |35,2 |11,1 |57,6 |68,0 | 100:118,1 +8. Polierer und Lackierer -- Nur | | | | | | + Handarbeit | 17 |34,7 |11,2 |53,8 |63,3 | 100:117,7 +9. Graveure -- Nur Handarbeit | 5 |27,2 | 6,8 |56,1 |66,9 | 100:119,3 +10. Gießer (Former) -- Nur Handarbeit | 6 |36,2 | 9,7 |56,4 |64,8 | 100:114,9 +11. Tischler -- zum Teil Hand-, | | | | | | + zum Teil Maschinenarbeit | 15 |35,2 |10,5 |52,3 |62,9 | 100:120,3 +12. Buchbinder(Etuisarbeiter) -- | | | | | | + Vorwiegend Handarbeit | 6 |30,4 | 6,4 |55,7 |62,8 | 100:112,7 + -----------+-----+-----+-----+-----+-----+----------- + | | | | | | + Zusammen | 233 |31,6 | 9,6 |61,9 |71,9 | 100:116,2 + | | | | | | + + +II. Vergleichung + +_des Kraftverbrauchs der sämtlichen Arbeitsmaschinen im Betrieb in den_ +letzten vier _Arbeitswochen des Neunstundentags und den_ ersten vier +_Arbeitswochen des Achtstundentags_. + +Zusammen 650 Werkzeugmaschinen: größere und kleinere Drehbänke, +Fräsmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen +etc., beiläufig zur Hälfte von Lohnarbeitern, zur Hälfte von +Akkordarbeitern benutzt. + +Der Stromverbrauch jeder Lohnwoche -- Donnerstag bis Mittwoch -- ist +ermittelt durch _stündlich_ wiederholte Ablesungen am Schaltbrett. Der +Stromverbrauch für _Leergang_ -- sämtliche Motoren, Transmissionen, +Riemenscheiben etc. _laufend_, sämtliche Arbeitsmaschinen _ausgerückt_ +-- betrug zur betreffenden Zeit 26,0 Kilowatt. + +Spaltenüberschriften: +A - Gesamtverbrauch (Kilowattstunden) +B - Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt) +C - Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt) +D - Verhältnis des Nutzeffekts + + +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- +Lohnwoche | A | B | C | D +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- + | | | | +Neunstundentag | | | | + | | | | + 1. März-7. März (53,5 Stdn.) | 2621 | 49,0 | | + 8. März-14. März (53,5 Stdn.) | 2617 | 48,9 | | +15. März-21. März (53,5 Stdn.) | 2681 | 50,1 | | +22. März-28. März (53,5 Stdn.) | 2603 | 48,6 | | +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- +Im Durchschnitt von 24 Arbeitstagen | | 49,2 | 23,2 | + | | | | +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- + | | | | +Achtstundentag | | | | + | | | | +29. März-4. April (47,5 Stdn.) | 2552 | 53,7 | 27,7 | 100:119,5 +5. April-11. April (47,5 Stdn.) | 2397 | 50,5 | 24,5 | 100:105,5 +12. April-18. April (Osterwoche) | _vakat_ +19. April-25. April (48 Stdn.) | 2475 | 51,6 | 25,6 | 100:110,2 +26. April-2. Mai, exkl. 1. Mai | | | | + (40 Stdn.) | 2086 | 52,2 | 26,2 | 100:112,9 +------------------------------------+-------+-------+-------+----------- +Im Durchschnitt von 23 Arbeitstagen | | 52,0 | 26,0 | 100:112,0 + | | | | + + + + +Anhang 2. + +Bedingungsgleichung für das physiologische Gleichgewicht der +industriellen Arbeitsleistung: + +täglicher Kräfte-Verbrauch (Ermüdung) = täglicher Kräfte-Ersatz +(Erholung). + +V = E + + +1. V setzt sich additiv zusammen aus _drei_ Teilen: + +=a=) einem Teil, der für je eine bestimmte Person lediglich der Größe +des täglichen _Arbeits-Produktes_ (P) proportional ist, aber unabhängig +von dem Tempo der Arbeit, also unabhängig von der zur Herstellung von P +verwandten Zeit; + +=b=) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional ist, +aber außerdem abhängt von der _Geschwindigkeit_ der Arbeitsleistung und +mit deren Beschleunigung (d. h. mit Verkürzung der auf die Herstellung +von P verwandten Zeit) im allgemeinen _wächst_ (Kraftverbrauch für +Geschwindigkeits-Widerstand); + +=c=) einem dritten Teil, der, unabhängig von den beiden ersten Teilen, +lediglich der täglichen Arbeitszeit (a) proportional ist -- entsprechend +dem Kraftverbrauch für »Leergang« bei Maschinen. -- Also: + +V = alpha P + beta P · f(1/a) + gamma · a + +Hierin bezeichnen: + +=a= die tägliche Arbeitszeit in _Stunden_; + +alpha, beta, gamma numerische Koeffizienten, die für eine bestimmte Art +der Arbeit und für eine bestimmte Person je konstant sind; + +=f= (.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument (d. h. mit +abnehmenden =a=) _wächst_. + +2. E hängt ab von der Energie der Lebensfunktionen (Intensität i des +Stoffwechsels), die von Person zu Person je nach Lebensalter, +Rüstigkeit, Ernährungszustand etc. verschieden ist, und außerdem von der +Dauer der _täglichen Ruhezeit_, die, in Stunden, 24 - =a= beträgt: + +E = i · phi(24 - a) + +wo \phi (.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem Argument +jedenfalls _wächst_. + +Hiernach wird die physiologische Bilanzgleichung zwischen Arbeitsprodukt +und Dauer der täglichen Arbeitszeit: + +alpha P + beta P · f(1/a) + gamma · a = i · phi(24 - a) + +Für jede bestimmte Person und jede bestimmte Art der Arbeit wird also +das tägliche Arbeitsprodukt bei einer bestimmten Dauer der täglichen +Arbeitszeit ein _Maximum_, und _Verkürzung der Arbeitszeit_ muß so lange +noch _Erhöhung der Tagesleistung_ zur Folge haben, als der Gewinn für +den täglichen Kräfteersatz aus der verlängerten Ruhezeit und die +Ersparnis an Kraftverbrauch für »Leergang« zusammen noch _größer_ sind +als der Kraftverbrauch für Beschleunigung des Arbeitstempos. + +Fußnoten: + +[Fußnote 35: [Dies Stenogramm ist von E. ABBE selbst einer -- allerdings +flüchtigen -- Durchsicht unterzogen. Cz.]] + +[Fußnote 36: [JOHN RAE, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber, +1897.]] + +[Fußnote 37: [Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.]] + +[Fußnote 38: [Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.]] + +[Fußnote 39: [Später hat E. ABBE die betreffenden Ziffern genauer, nach +den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz +seiner früheren Annnahme entsprechende Ergebnis in engerem Freundeskreis +vorgetragen.]] + +[Fußnote 40: [nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen +Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, die bis an die Grenze der +Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging]] + +[Fußnote 41: [S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.]] + +[Fußnote 42: ABBE selbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.] + +[Fußnote 43: Maximum 53, Minimum 22 Jahre.] + +[Fußnote 44: Maximum 33, Minimum 4 Jahre.] + + + + +VIII. + +Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses. + +Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl +Zeiss am 27. Januar 1902. + +Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei +_Vopelius_ in _Jena_ als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom +Vortragenden durchgesehenen Kopie des Stenogramms). + + +M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich begrüße die +alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier zu sehen gewohnt +sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male sich hier eingefunden +haben, und spreche den Wunsch aus, daß auch in diesem Jahre, wie früher, +unsere Verhandlungen der Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil +gereichen mögen. + +Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung +übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, die wir +unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu geben und dabei die +Auffassung darzulegen, die meine Kollegen und ich darüber auf Grund der +Erfahrungen während des letzten fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben, +und Ihnen zu sagen, wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der +nächsten Jahre die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu +behandeln hat, geführt werden sollten. + +Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß fünf Jahre +verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses +in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum bei einer neuen +Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick auf das, was man in +diesen fünf Jahren an Erfahrungen gewonnen hat, und zu einer +Zusammenfassung dessen, was man auf diese Erfahrungen hin für die +Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. Es kommt ferner noch ein besonderer +Umstand hinzu, nämlich der, daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung +des Arbeiterausschusses, wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand +öffentlicher Kritik gewesen ist. Einmal geschah dies in einer +Versammlung, die vom Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers +einberufen worden war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein +Vortrag über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in +einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls im +Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese Kritik ist +meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer Auffassung nicht ganz +entsprechend, hat uns aber auch manche nützliche Winke gegeben. + +In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine fünfjährige +Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von anderer Seite +Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse Berücksichtigung in +Anspruch nehmen können, möchte ich nun einmal ganz allgemein die Frage +besprechen: Welche Aufgaben und Zwecke kann eine solche Einrichtung +vernünftigerweise unter den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche +nicht? und danach dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines +Rückblickes auf die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven +für die Zukunft, die wir daraus entnehmen? + +Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, auf +welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer Bestimmung des +Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen nicht vorschreibt, +daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen _müsse_, die aber besagt, +daß, _wenn_ einem Ausschuß allgemeinere Befugnisse zustehen sollen, er +bestimmten Anforderungen entsprechen müsse -- daß er nämlich aus +mindestens 12 Mitgliedern bestehen müsse, daß er jedes Jahr einer +vollständigen Erneuerung durch direkte geheime Wahl unterliege seitens +sämtlicher über 18 Jahre alter Betriebsangehöriger und daß das passive +Wahlrecht beschränkt sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens +einem Jahre im Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis +stehenden Arbeiter. Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne +Einberufung durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht +haben, in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der +Geschäftsleitung _gehört_ zu werden. + +Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen gegeben worden +sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor 6 Jahren in den Motiven +zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben habe; es bezieht sich das +auf den jetzigen § 64 des Statuts: + + »Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, + Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der + Geschäftsleitung zustehen, _ständig_ auf eine besondere + Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs + Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses + ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über + kurz oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis + wird, so soll diese eine _wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht + eine Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken + kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie + das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung + _ihrer_ Interessen zu sein -- damit die Geschäftsleitung, wenn sie + in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist, + annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu + sein.« + +Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in Hinsicht auf +Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach bestehen, von +denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« Art. Ich sage, wenn +das anderwärts wahr ist, so habe _ich_ das Recht in Anspruch zu nehmen, +zu sagen: »_mit Ausnahme des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss_.« + +Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie genau aus der +Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß halten. Wenn jemand +dekorativ, um die sozialen Klüfte mit Rosen zu überdecken, einen +Arbeiterausschuß einrichtet, dann hat er nicht die Beflissenheit, eine +selbständige, von dem Einfluß des Unternehmers unabhängige Vertretung zu +schaffen, dann bemüht er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei +der Auswahl der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß +nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem Ausschuß +vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig und ohne +Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne und in allen +Angelegenheiten gehört werden müsse. + +Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daß _alle_ Arbeiterausschüsse +dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist es _nicht_. Wie gering +oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen mag, Dekoration ist +er _nicht_. + +Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse hat; er hat im +wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten »_gehört_« zu +werden, eine _beratende_ Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die das +Interesse der Arbeiterschaft berühren. Es ist sehr wenig, wenn man sagt +»beratend«, dabei ist aber zu unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu +geben das Recht hat, nur wenn er _gefragt_ wird oder auch, wenn er +_nicht_ gefragt wird -- unser Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten, +auch wenn er _nicht_ gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das +Recht, gehört zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es +besagt noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auch _tun_ +müsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der dem +Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht hat, gehört +zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern wird man das als grob +und unpassend ansehen. Da Sie nun immer annehmen dürfen, daß diese +Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben und getroffen sind unter der +Voraussetzung, daß es sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten +handelt, so können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt +werden soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß +vorbringt, _anhören_, sondern auch immer eine _Antwort geben_ wird, die +anständigerweise auch immer mit _Gründen_ versehen sein muß. Ich glaube, +bei näherem Zusehen werden Sie finden, daß das Recht, gehört zu werden, +schon ein gewisses wertvolles Recht ist, _wenn man es richtig zu +gebrauchen versteht_. + +Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechte _könnte_ denn ein Ausschuß +noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen Diskussion darauf +hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, daß es sich +überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der Ausschuß könne ja in keiner +Sache ein entscheidendes Wort sprechen, er sei immer nur darauf +angewiesen, mit der Geschäftsleitung zu _verhandeln_, und müsse sich +gefallen lassen, daß nur das geschieht, was die Geschäftsleitung +akzeptiert, und das nicht, was sie nicht akzeptiert. + +Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als den +gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im +»Zukunftsstaate« haben könnte, darüber können wir hier nicht +diskutieren. Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen. Und da +sage ich: alle _Befugnisse_, Entscheidungen zu treffen, sind nach zwei +Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es bleiben; erstens _in +Rücksicht_ auf diejenigen, welche der Ausschuß vertreten soll, _auf die +gesamte Arbeiterschaft_. Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß +beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der +übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in +denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also +beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag +vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen von der +regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die wir bisher +immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt haben, in Zukunft +durch den Ausschuß entschieden würden, so heißt das: die Rechte der +_einzelnen_ schmälern; der Vertreter hat dann das Recht, nach seinem +Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn die von ihm Vertretenen anderer +Meinung sind. Nun, ich alter Demokrat werde niemals einer Einrichtung +zustimmen, welche die Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der +Vertreter. Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein +Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen Mehrheit +verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. Wenn dem Ausschuß +überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen wären, wo es sich um +Sachen von größerer Bedeutung handelt, würde ich also immer sagen: unter +dem Vorbehalt des _Referendums_. Es ist das auch bisher geschehen; +nachdem die Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die +Abstimmung der Gesamtheit überlassen. + +Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise dem +Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine Beschränkung nach der +_anderen_ Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß Befugnisse beizulegen, +die nach der jetzigen Einrichtung und den bei uns gegebenen +Verhältnissen die _Geschäftsleitung_ bisher gehabt hat. Zur +Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß dem Arbeiterausschuß auch die +_Verantwortung_ übertragen würde; es gebietet dies sachgemäß die +Rücksicht auf die Existenz des Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa +die Arbeiterausschüsse die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde +das auch nur dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn +es sich aber _heute_ darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem +Arbeiterausschuß Rechte einräumen könnten, die bisher die +Geschäftsleitung gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die +_jetzigen_ Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann +die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise +die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen? + +Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß nach beiden +Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer den ihm bisher +zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse entscheidender Art hätte, +die einerseits die Arbeitsgenossen und andererseits die Geschäftsleitung +respektieren müßten, so wird das unter den jetzigen Verhältnissen doch +immer nur in relativ engbegrenztem Spielraum möglich sein, und ich +betone das nur, damit vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen, +daß hier unvernünftige Dinge bestehen oder versucht werden. + +Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse und Rechte +sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß an die +bestehenden allmählich erwerben könnte -- daß Rechte _geschenkt_ werden +sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen. + +Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn unser +Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine +Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen dieser +fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl von Einzelfragen +diskutiert haben, die kaum ein erhebliches Interesse für die Gesamtheit +haben; wir haben aber auch andererseits eine große Anzahl wichtiger +Angelegenheiten unter dem Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft +nicht nur diskutiert, sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist +der Anfang gemacht worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht +in der zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber +anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen über den +_Bau von Arbeiterwohnungen_. Durch die damaligen Diskussionen ist die +Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft gegeben worden, die +vielleicht sonst jetzt noch nicht bestände. Es sind dann außerdem im +Laufe dieser fünf Jahre wiederholt Besprechungen über Verbesserung der +Betriebseinrichtungen, _Kantine und Badeanstalten_ gewesen. Wir haben +sehr lange diskutiert über die _Fortbildung des Arbeitsvertrages_. Der +jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis auf die drei +Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde der ursprüngliche +Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang 1900 die Rücksichtnahme +auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und endlich ebenfalls im Jahre +1900 die Vereinbarung, die zur Einführung der _achtstündigen +Arbeitszeit_ geführt hat. + +Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten wird, +daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen geführt haben von +allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf hinzuweisen, daß es nicht +richtig ist, wenn in den öffentlichen Diskussionen gesagt wurde, es +haben die Arbeiterausschüsse unter den gegenwärtigen Verhältnissen +keinen anderen Zweck, als die Funktionierung großer Betriebe zu +erleichtern. Daß der Ausschuß dies _auch_ tue, ist sehr richtig; denn +eine gute Funktionierung hat zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige +Verständigung zwischen Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei, +damit etwaige Übelstände und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt +werden können. Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die +zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch +wesentlich mit dient -- denn die richtige Funktionierung ist in erster +Reihe im Interesse der Arbeiter -- hat er auch schon eine wichtige +Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion. +Er soll auch ein Organ sein für die _Fortbildung des kollektiven +Arbeitsvertrages_, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis zwischen +Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt werde, die wie für den +einen, so auch für alle gilt, und daß alles, was mit einzelnen +vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat für alle. Die Fortbildung des +Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich mit zu den Angelegenheiten, in +denen unser Arbeiterausschuß in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist. + +Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, daß +etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse zustehen, +diese Einrichtung nicht dem Interesse der Arbeiter gedient habe. Ich +berufe mich darauf, daß die Erfahrung zeigt, daß eine große Zahl von +Angelegenheiten gefördert worden ist, von denen man sagen kann, daß sie +überhaupt nicht oder nur viel später gefördert worden wären ohne diese +Einrichtung. Man könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese +Einrichtung erreicht worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht +werden konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei +bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht +erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten +Zeit die Initiative ergreift. + +Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der +Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es +sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. Wer aber immer +noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem ganz sicher +unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß genützt habe in +diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten Rechte, der ist in meinen +Augen ein Beispiel für die Denkungsart jenes bekannten Jungen, der da +sagte: »Es geschieht meinem Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten +erfriere -- warum hat er mir keine Handschuhe gekauft.« + + * * * * * + +Nun weiter: was _können_ wir aus unseren Erfahrungen der zurückliegenden +fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns geübt worden ist, für die +Zukunft _lernen_? Wir können mancherlei lernen über die Art und Weise, +wie wir in der nächsten Zeit versuchen können, die Einrichtung noch +wirksamer zu machen, als sie bisher gewesen ist. Ich will die +Hauptsachen, die unter diesem Gesichtspunkt von seiten der +Geschäftsleitung in Anregung gebracht werden sollen, erwähnen, unter dem +Vorbemerken, daß es freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen +kommen -- und dazu sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da +sagen, die jetzige Einrichtung nütze ja nichts. + +Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir vollkommen +mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es ist erstens die +Frage, ob die jetzige _Zusammensetzung des Ausschusses_, die nach dem +bisher gehandhabten Wahlmodus zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt +hat, wirklich zweckmäßig ist oder ob nicht ein _wesentlich kleinerer +Ausschuß_ die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen +würde. Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch +öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon seit +längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum seinen +Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl geführt -- im +ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 -- die alle Aktionen sehr +schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, der aus vielen Vertretern +besteht, wird gelähmt eben durch die große Zahl seiner Mitglieder. +Namentlich zeigt sich das bei den Verhandlungen über unbedeutende Dinge; +denn wenn viele Leute über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die +Verhandlung immer sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein +jeder eine andere Meinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine +wichtige Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene +Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. Ich +habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft an +den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er solle doch den +Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß in Zukunft +anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht geschehen war, +hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache unsererseits als +dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen lassen. Aber ich +möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in Erwägungen darüber +einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag dahin stellen sollen, den +Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer Personenzahl, unter +Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen Vertreter für fast jeden +Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede kleinere Ziffer von nicht unter 15 +akzeptieren, wenn dabei vorgesehen ist, daß die verschiedenen +Interessengruppen unseres Betriebes eine angemessene Vertretung finden. +Wenn also ein Wahlmodus getroffen würde, etwa wie bei dem +Krankenkassenvorstande, wobei der große Betrieb nach seinen +Hauptbetriebsabteilungen wählt, so daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter +stellt, so würde dadurch erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im +Arbeiterausschuß vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die +Lokalfrage wesentlich erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen +seitens der Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe. + +Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte -- und das stimmt +ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein -- geht nach einer +Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch versuchen können, die +Einrichtung wirksamer zu machen. Sie haben nämlich bisher von einem +wertvollen Rechte, das durch statutarische Bestimmung festgesetzt ist, +gar keinen Gebrauch gemacht, nämlich: _zusammenzutreten ohne Einberufung +durch die Geschäftsleitung_. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine +Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich +hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 des Statuts sind Sie +befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« und das heißt: ohne +Mitwirkung der Geschäftsleitung. Von diesem Rechte ist noch niemals +Gebrauch gemacht worden. Ich glaube nun, es würde durch die +Zusammenberufung, ohne daß die Geschäftsleitung zur Teilnahme +aufgefordert wird, namentlich bei einer kleineren Versammlung die +Möglichkeit gegeben sein, viele Angelegenheiten -- und namentlich +solche, die eine freiere Aussprache -- bedingen viel besser +vorzubereiten, als es bisher möglich gewesen ist, ehe sie zu einer +Diskussion mit der Geschäftsleitung kommen. Ich stelle Ihnen also +anheim, in Erwägung zu ziehen, ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit +der Geschäftsleitung diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter +sich beraten, damit Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der +Arbeiterausschuß vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein +besseres Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich +vollkommene Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf +Einberufung des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in einem +beliebigen Lokal -- selbstverständlich steht Ihnen ein solches hier +immer zur Verfügung -- zusammenzukommen und dann von Ihrem Standpunkt +und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie an die Geschäftsleitung +herantreten. + +Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen +möchten, betrifft die _Beschränkung der Diskussionen_ zwischen dem +Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche Angelegenheiten, +die wirklich _die Arbeiterschaft im allgemeinen_ interessieren und die +nicht nur für einzelne Personen oder einzelne Abteilungen von Interesse +sind, sondern wenigstens für einen größeren Teil des Betriebes. Wir +haben zwar auch früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der +richtige Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge +zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden können +und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft uns aber der +Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden eingelassen haben, die +nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen berührten und bei denen +die Unterlagen nicht vorher festgestellt waren. Wir haben dabei oft +leider das norddeutsche Sprichwort vergessen: »eines Mannes Rede ist +keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede« -- da sind wir +manchmal böse reingefallen. Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir +oft, entweder daß sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie +uns vorgebracht waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu +berücksichtigen waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine +schiefe Lage gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig +gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit auf +Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem +Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere. + +Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: Alle +Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande seiner +Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann er gehört werden +-- letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache geworden ist, welche für +die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse hat. Handelt es sich um die +Interessen einzelner oder einzelner Abteilungen, so ist _zunächst_ zu +versuchen, die Sache auf dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den +direkten Verkehr zu erledigen, und erst dann, wenn die Art der +Erledigung noch etwas übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen +kann, mag der _Ausschuß_ die Angelegenheit vor die Geschäftsleitung +bringen. Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit wird +auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise +herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport darin suchen, sich +hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß wir dann solche Sachen, die +kurzer Hand hätten erledigt werden können, hier breit treten. Ich berufe +mich darauf, daß auch öffentlich darauf aufmerksam gemacht worden ist, +daß hier Dinge verhandelt wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen +und der Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt +werden konnten. + +Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu zeigen, +wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik nützliche Winke +für die Zukunft entnehmen können. + + * * * * * + +Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch ein paar Worte +hinzufügen in bezug auf die _Redewendungen_, mit denen die Kritik über +unsere Einrichtung verbrämt worden ist, weil diese Redewendungen einiges +Aufsehen erregt haben. Es ist, glaube ich, die _Dorfzeitung_ gewesen, +die der Katze die Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller +Scharfmacher in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl +Zeiss sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe +einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, der +offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht seien. +Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. Ich muß Ihnen aber +sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen solche Scharfmacher sind. Es +gibt eine Anzahl Leute, die alles behandeln unter dem Stichwort des +»Klassenkampfes« und die meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur +gerecht werden, indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich +sage nur, das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein, +Kampfnaturen, denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen +können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen Orten in +Deutschland sehr am Platze -- _bei uns aber haben sie ihren Beruf +verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da ist_, der unter dem Zeichen +des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe. + +Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben ist, wir +können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen des +Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der uns gegebenen Grenzen +bemühen wir uns redlich, die Interessen unserer Mitarbeiter zu fördern. +Es mag Interessenstreitigkeiten geben, weil die Arbeiter in gewissen +Punkten entgegengesetzter Meinung sind und manche Sonderinteressen +haben, und ich bin gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie; +_aber innerhalb unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«_ +-- der gehört in die politische Arena, in den Reichstag. _Bei uns +gibt es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen +Interessenausgleichung._ Wer das verkennt und hier auch meint, er könne +Arbeiterinteressen nur in der Positur des Kampfhahnes vertreten, der hat +seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, dem nicht ein anderer in derselben +Positur gegenübersteht, ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki, +dem nicht ein anderes Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch! + +Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen Anfechtungen +unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals die Versicherung, daß +wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse bestrebt sind, die +Interessen des Arbeiterstandes zu fördern und daß wir die, die nicht auf +diesem Boden mit uns diskutieren wollen, nicht ernsthaft nehmen. + +Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem Gebiete nicht +geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen Unternehmer«, sondern +unter der anderen Parole »fortgeschrittene Arbeiter und fortgeschrittene +Unternehmer gegen rückständige Arbeiter und rückständige Unternehmer«. +Und das ist die Parole, unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in +diesem Kreise mit uns wieder aufnehmen wollen. + + + + +IX. + +Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena. + + + [Nachstehend ist das Stiftungs-Statut in dem Wortlaut + wiedergegeben, den es vermöge der gemäß § 117 vorgenommenen + Neuredaktion kürzlich erhalten hat. In dieser Gestalt ist es unter + dem 5. Dezember 1905 vom Großh. S. Staatsministerium Departement + des Innern genehmigt und alsbald veröffentlicht worden und am 1. + Januar 1906 in Kraft getreten.[45] + + Es dürfte jedoch manche Leser interessieren, auch den + ursprünglichen, noch ganz von E. ABBE selbst herrührenden bezw. + angenommenen Text, ausgegeben im August 1896, kennen zu lernen und + daraus zugleich Art und Umfang der Abänderungen und Ergänzungen zu + ersehen. + + Zu diesem Zwecke sind -- unter Fortlassung von wenigen ganz + unbedeutenden und rein redaktionellen Abänderungen -- in dem + nachfolgenden Abdruck + + a) alle in dem =ursprünglichen Text vom August 1896 nicht + enthaltenen= Worte bezw. Sätze =kursiv= gedruckt, mögen sie =neu + hinzugefügt= oder =an die Stelle= von anderen =getreten= sein, + + b) diejenigen Worte bezw. Sätze des alten Statuts, welche in der + _neuen Ausgabe weggefallen_ oder durch andere _ersetzt_ sind, an + den zugehörigen Stellen in _Anmerkungen_ wiedergegeben. + + _Die Marginalien sind Zusatz des Herausgebers._] + +[Dem Text der Erstausgabe des Statuts gingen die folgenden beiden +Erklärungen voraus.] + +In Erfüllung früherer Zusagen gebe ich vor Ablauf des 50. Jahres seit +dem Bestehen der Optischen Werkstätte den Beamten und der Arbeiterschaft +dieser und des Glaswerks die Einrichtungen bekannt, welche behufs +endgültiger Ordnung der Verfassung beider Firmen, sowie behufs Regelung +des Wirkungskreises der CARL ZEISS-Stiftung überhaupt, getroffen worden +sind -- indem ich sämtlichen Betriebsangehörigen das nunmehr +festgestellte und landesherrlich bestätigte + + +Statut der Carl Zeiss-Stiftung + +hiermit überreiche. + +Die Angehörigen der Optischen Werkstätte im besondern bitte ich, dieses +Statut und die darin ihnen gebotenen Garantien für dauernde Geltung +derjenigen Grundsätze, die in der Leitung und Verwaltung der Firma +bisher betätigt worden sind, als die Festgabe ansehen zu wollen, welche +ich als früherer Mitinhaber der Firma zum Eintritt derselben in das +zweite halbe Jahrhundert ihrer Tätigkeit der Gesamtheit meiner +Mitarbeiter darbringe. + +Ich wünsche und hoffe hierbei, daß die Optische Werkstätte und das +Glaswerk auf den Grundlagen, auf welche dieses Statut beide +Unternehmungen stellt, weiterhin blühen und gedeihen mögen -- zum +Vorteil aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienst des +Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie! + +_Jena_, den 26. August 1896. +Dr. Ernst Abbe. + + * * * * * + +Nachdem die durch Urkunde vom 19. Mai 1889 begründete, unterm 21. Mai +1889 landesherrlich bestätigte und mit dem Recht der juristischen Person +bekleidete »Carl Zeiss-Stiftung zu Jena« am 1. Juli 1891 auf Grund +vertragsmäßiger Vereinbarungen mit dem Stifter und den damaligen +Mitinhabern der Firma Carl Zeiss und der Firma Schott & Gen. in Jena +alleiniger Inhaber der »Optischen Werkstätte« daselbst und Mitinhaber +des dortigen »Glaswerks für wissenschaftliche und technische Zwecke« +geworden, ist behufs endgültiger Regelung des seitdem erweiterten +Aufgaben- und Wirkungskreises der genannten Stiftung das nachstehende + + +Statut der Carl Zeiss-Stiftung + +durch den Stifter errichtet worden. + +Dasselbe soll nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung vom 1. Oktober +1896 ab an die Stelle der Stiftungs-Urkunde vom 19. Mai 1889 treten und +diese insoweit außer Wirksamkeit setzen, als nicht ihr Inhalt in diesem +Statut ausdrücklich als in Geltung verbleibend erklärt ist. + + +Titel I. + +Konstituierende Bestimmungen. + +§ 1. + + +_Zwecke der Stiftung._ + +[Sidenote: Zwecke der Stiftung.] + +Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind: + +A. + +[Sidenote: A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.] + +1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die +Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in +Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten +unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern: + +2. Dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der genannten +Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in ihnen +gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation -- als der Nahrungsquelle +eines zahlreichen Personenkreises und als eines nützlichen Gliedes im +Dienst wissenschaftlicher und praktischer Interessen; + +3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber +dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen +tätigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer persönlichen und +wirtschaftlichen Rechtslage. + + +B. + +[Sidenote: B. außerhalb der Stiftungsbetriebe.] + +1. Förderung allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige +feintechnischer Industrie im eigenen Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe +wie außerhalb desselben; + +2. Betätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten +der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung; + +3. Förderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien in +Forschung und Lehre. + +Die unter A bezeichneten Zwecke sind durch die Stiftung ausschließlich +vermöge statutengemäßer Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute und innerhalb +dieser zu erfüllen. + +Die unter B benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen als dem +Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen übrig lassen +mögen, nachdem den erstgenannten Aufgaben in ihnen genügt ist. + + +§ 2. + +_Name._ + +[Sidenote: Name.] + +Die Stiftung soll für alle Zeit den Namen »_Carl Zeiss-Stiftung_« führen +zu Ehren des Mannes, der zu obengenannten Unternehmungen den ersten +Grund gelegt hat und zur dauernden Erinnerung an sein eigenartiges +Verdienst: geordnetes Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer +Kunst auf seinem besondern Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben. + + +§ 3. + +_Domizil._ + +[Sidenote: Sitz.] + +Der rechtliche Sitz der Stiftung ist Jena. + + +_Organe der Stiftung._ + +§ 4. + +[Sidenote: Organe der Stiftung.] + +Für die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer Person, die +Verwaltung ihres Vermögens und die oberste Leitung ihrer Angelegenheiten +soll stets eine besondere »_Stiftungsverwaltung_« bestehen. + +Für die Leitung der industriellen Tätigkeit der Stiftung und die +Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe sollen durch dieses Statut als die +weiteren geordneten Organe der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung +eingesetzt sein: + +die »_Vorstände_« (»Geschäftsleitungen«) der jeweils bestehenden +Stiftungsbetriebe; + +ein zur Vertretung der Stiftungsverwaltung bei diesen Betrieben +berufener ständiger Kommissar (»_Stiftungskommissar_«). + +welche beide, Vorstände und Stiftungskommissar, durch die +Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gemäß nachfolgenden Bestimmungen +dieses Statuts. + + +§ 5. + +[Sidenote: Stiftungsverwaltung (St. V.) und Stiftungskommissar +(St. K.).] + +Die Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung sollen demjenigen +Departement des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums zustehen, dem +die Angelegenheiten der Universität Jena jeweils unterstellt sind. + +Zum =ständigen= Stiftungskommissar ist =von der Stiftungsverwaltung= ein +oberer Beamter des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums oder sonst ein +aktiver oberer Beamter des öffentlichen Dienstes in außeramtlichem +Auftrag zu bestellen, unter Gewährung einer jeweils fixierten, Tantiemen +und ähnliche Bezüge ausschließenden Entschädigung aus Mitteln der +Stiftung. + +Stiftungsverwaltung und Stiftungskommissar sind verpflichtet, die +Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung in allem nach den Vorschriften +dieses Statuts und gemäß den aus ihm erkennbaren Absichten des Stifters +zu leiten. Sie dürfen dabei auf Staatsinteressen, welche den +ausgesprochenen Zwecken der Stiftung fremd sind, nicht weitergehende +Rücksicht nehmen, als auch für Privatpersonen gesetzlich geboten ist. + + +Titel II. + +Organisation der industriellen Tätigkeit der Stiftung. + +_Einrichtungen._ + +§ 6. + +[Sidenote: Gegenwärtige Geschäftsunternehmungen.] + +Die gegenwärtigen Geschäftsunternehmungen der Carl Zeiss-Stiftung -- die +Optische Werkstätte (Firma Carl Zeiss) und das Glaswerk (Firma Schott & +Gen.) zu Jena -- sind dauernd jede unter ihrer eigenen Handelsfirma, mit +abgesondertem Vermögenskomplex für ihr Betriebskapital und in +selbständiger Verwaltung unter ihrem besonderen Vorstand fortzuführen. + + +§ 7. + +[Sidenote: Organisation der Geschäftsleitungen (G. L.).] + +Als Vorstände der Stiftungsbetriebe sollen stets kollegialische +Geschäftsleitungen aus gleichberechtigten Mitgliedern fungieren. + +Die Zahl der Mitglieder einer Geschäftsleitung darf nicht über vier +betragen. + +Sobald diese Zahl, außer in den durch die §§ 32, 34 geregelten Fällen, +auf zwei herabgegangen ist, muß binnen Monatsfrist ein neues Mitglied +bestellt werden. + +Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte +muß zugleich dem Vorstand des Glaswerks angehören. + + +§8 + +[Sidenote: Befugnisse der G. L.] + +Dem Vorstand eines jeden Stiftungsbetriebes untersteht die gesamte +innere Betriebsleitung, die kaufmännische Verwaltung und die ganze +äußere geschäftliche Aktion der Firma, einschließlich der Bestellung und +Abberufung von Prokuristen und anderen Bevollmächtigten, der Anstellung, +Entlassung und Pensionierung der Beamten, Geschäftsgehilfen und +Arbeiter, der Regelung ihrer Obliegenheiten und ihrer Bezüge und der +Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse zur Firma gemäß den Bestimmungen dieses +Statuts. + +In allen Angelegenheiten eines Stiftungsbetriebes können gültige +Anordnungen nur durch seinen Vorstand nach dem durch nachfolgende §§ +dieses Statuts geregelten Verfahren getroffen werden. + +Jeder Stiftungsbetrieb kann Dritten gegenüber in allen seinen +Angelegenheiten, nach innen und nach außen, gerichtlich und +außergerichtlich, nur durch Mitglieder seines Vorstandes und die von +letzterem bestellten Bevollmächtigten vertreten werden. + + +§ 9. + +[Sidenote: Vertretung der St. nach außen in Angelegenheiten der +einzelnen Fa.] + +Behufs Vertretung der Stiftung in den Angelegenheiten der einzelnen +Firma ist entweder ein bestimmtes Mitglied des Vorstandes durch die +Stiftungsverwaltung zum »Bevollmächtigten der Carl Zeiss-Stiftung« und +ein zweites Mitglied zu dessen Stellvertreter zu bestellen und jeder von +diesen beiden für seine Person zur Zeichnung der Firma schlechthin zu +legitimieren; oder es ist Anordnung zu treffen, daß je zwei von den +Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam diese Vertretung ausüben können. + +Denjenigen Mitgliedern des Vorstandes, welchen nicht gemäß vorstehender +Bestimmung weitergehende Vertretungsbefugnis für ihre Person übertragen +ist, ist Einzel-Prokura zu erteilen. + +Die jeweils getroffenen Anordnungen bezüglich der Vertretung der +Stiftungsbetriebe nach außen sind in handelsrechtlich wirksamer Form zu +verlautbaren. + + +§ 10[46]. + +[Sidenote: Einwirkung der St. V. auf die Geschäftsführung.] + +=Eine Einwirkung der Stiftungsverwaltung auf die Geschäftsführung der +Stiftungsbetriebe findet nur insoweit statt, als dieses Statut bestimmt +und mir durch Vermittelung des Stiftungskommissars.= + + +§ 11. + +[Sidenote: Obliegenheiten des St. K.] + +Dem Stiftungskommissar liegt ob, die Geschäftsführung der Betriebe in +allen ihren Zweigen fortgesetzt zu beaufsichtigen, Ordnungsmäßigkeit der +Verwaltung und Statutenmäßigkeit im Verfahren der Geschäftsleitungen zu +überwachen, sowie bei allen wichtigeren Akten der Geschäftsführung nach +dem durch die §§ 13 bis 20 dieses Statuts geordneten Verfahren +beschließend oder beratend mitzuwirken. + + +§ 12. + +Der Stiftungskommissar hat über den Gang aller Angelegenheiten der +inneren Verwaltung wie des äußeren Verkehrs fortdauernd sich +unterrichtet zu halten. + +Er ist befugt, zu diesem Zweck jederzeit in alle Geschäftsbücher und +Korrespondenzen Einsicht zu nehmen und in allen Teilen der Betriebe +durch Augenschein und mündliche Vernehmung selbständig sich zu +informieren. + +Die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe sind verpflichtet, von sich +aus dem Stiftungskommissar alle =wichtigen= Angelegenheiten ihrer Firma +vollständig offen zu legen. + + +=Ordnung des Verfahrens.= + +§ 13. + +[Sidenote: Abgrenzung der Befugnisse der G. L.-Mitglieder.] + +Die Verteilung der laufenden Geschäfte unter die Mitglieder der +Vorstände bleibt deren jeweiligem Übereinkommen überlassen. + +Im Umfang der gewöhnlichen Geschäfte und Vorkommnisse ist jedes einzelne +Mitglied für die Geschäftsleitung zu handeln ohne weiteres befugt, +soweit Entscheidungen nach feststehender Übung oder sonst klare Fälle in +Frage sind. In allen anderen Fällen darf, soweit nicht Gefahr im Verzug, +nur auf Grund gemeinsamer Verhandlung entschieden und vorgegangen +werden, in Abwesenheit eines Mitgliedes nur, wenn die Sache +entsprechenden Aufschub nicht gestattet, und gegen die ausgesprochene +oder vorauszusehende Willensmeinung des Abwesenden nur auf Grund der in +§ 15 gegebenen Vorschrift. + + +§ 14. + +[Sidenote: Notwendigkeit der Anhörung des St. K.] + +Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse, welche aus dem gewöhnlichen +Geschäftsgang heraustreten, müssen, wenn nicht Gefahr im Verzug ist, vor +der Beschlußfassung dem Stiftungskommissar vorgebracht und vor ihm +verhandelt werden. + + +§ 15. + +[Sidenote: Entscheidung durch den St. K. bei Nicht-Übereinstimmung der +G. L.] + +Falls in einer Sache Einstimmigkeit der Geschäftsleitung nicht besteht, +ein Beschluß aber gefaßt werden muß oder von einem Mitglied des +Vorstandes gefordert wird, ist stets die Entscheidung des +Stiftungskommissars herbeizuführen und demjenigen Votum Folge zu geben, +welchem der Stiftungskommissar beitritt. + + +§ 16. + +[Sidenote: Ausdrückliche Zustimmung des St. K. erfordernde Handlungen +der G. L.] + +Ausdrückliche Zustimmung des Stiftungskommissars haben die Vorstände +auch im Falle einstimmiger Beschlüsse für folgende Handlungen +einzuholen: + +Veräußerung oder Belastung von Immobilien, Verpfändung beweglichen +Inventars der Firma und Eingehen von Schuldverpflichtungen irgend einer +Art, welche nicht im regelmäßigen Geschäftsgang oder in Ausführung +ordnungsmäßiger Beschlüsse der Vorstände erwachsen und dementsprechende +Abwickelung finden. + +Kapitalaufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen +(einschließlich Neuanlagen, Betriebserweiterungen u. dergl.), welche +innerhalb eines Geschäftsjahres die Hälfte des auf die betreffende Firma +entfallenden Anteils am »Erneuerungs- und Betriebserweiterungskonto« im +Reservefonds der Stiftung übersteigen, sowie Aufwendungen auf +Unkostenkonto innerhalb eines Geschäftsjahres für genannte Zwecke in +Höhe von mehr als einem Zehntel des Anteils der Firma am »allgemeinen +Rücklagekonto« in diesem Reservefonds, beides ohne Rücksicht darauf, ob +dabei tatsächliche Entnahmen aus dem Reservefonds eintreten oder nicht. +-- Die genannten Beträge sind zu bemessen nach dem Stand des +Reservefonds zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres gemäß den +Vorschriften in den §§ 23 und 45 dieses Statuts. + +Aufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen, welche, +Kapitalanlagen und Unkostenaufwand zusammen genommen, mehr als zwei +Drittel vom Betriebsüberschuß der Firma im vorangehenden Geschäftsjahr +betragen, wenn schon im Laufe der letzt vorangehenden zwei +Geschäftsjahre dem Reservefonds im ganzen mehr, als die im vorigen +Absatz benannten Quoten ergeben, für dergleichen Zwecke tatsächlich +entnommen worden ist. -- Der Betriebsüberschuß bestimmt sich hierbei +nach der Vorschrift in § 23; die stattgehabten Entnahmen aus dem +Reservefonds sind zu beziehen auf dessen Stand zu Beginn des laufenden +Geschäftsjahres. + +Errichtung von eigenen Geschäftsstellen, Zweig- oder +Handelsniederlassungen der Firma außerhalb des Deutschen Reichs. + +Erteilung von Prokura für die Firma an andere Personen als an Mitglieder +ihres Vorstandes. + +Bestimmung der Gehaltsbezüge der Vorstandsmitglieder und Gewährung +sonstiger Vorteile an letztere. + +Entlassung und Pensionierung derjenigen wissenschaftlichen, technischen +und kaufmännischen Beamten der Firma, welchen die Leitung von +Abteilungen oder die Leitung von Hauptzweigen der Verwaltung und des +Betriebes übertragen ist, sowie aller auf Lebenszeit angestellten +Beamten. + +Änderungen des Pensionsstatuts und des Krankenkassenstatuts. + +Eintritt in Prozesse oder Schiedsverfahren über Streitfragen, welche +nicht aus dem gewöhnlichen Geschäftsgang sich ergeben. + +Nach Art oder Höhe ungewöhnliche Ehrenausgaben und sonstige nach Art +oder Höhe ungewöhnliche Aufwendungen, die, als nicht unmittelbar +geschäftlichen Zwecken dienend, gemäß § 22 auf Dispositionskonto der +Geschäftsleitung zu verrechnen sind -- mit der Maßgabe, daß regelmäßige +Leistungen solcher Art, welche bei Lebzeiten des Stifters auf +Dispositionskonto einer Geschäftsleitung übernommen wurden, so lange auf +diesem Konto fortzusetzen sind, als die ursprüngliche Veranlassung zu +denselben fortbesteht. + +Gewährung von fortlaufenden Unterstützungen an ehemalige +Geschäftsangehörige oder deren Hinterbliebene, die über die rechtlichen +Verpflichtungen der Firma hinausgehen und nicht erforderlich sind, um +zu verhindern, daß solche Personen in unverschuldete Not geraten oder +daß den Gemeinden des Bezirks Armenlasten von Seiten des Betriebes +erwachsen. + +Aufwendungen für Wohlfahrtseinrichtungen und für ähnliche Maßnahmen +innerhalb des Betriebes, die nicht schon durch Rücksichten des +geschäftlichen Interesses geboten sind. + + +§ 17. + +[Sidenote: Sonstige Rechte und Pflichten des St. K. in Angelegenheiten +der Betriebe.] + +Der Stiftungskommissar ist berechtigt, in Angelegenheiten der Betriebe +selbst Anträge zu stellen und alsbaldige Beschlußfassung der beteiligten +Geschäftsleitung über dieselben zu verlangen, wofern nicht bei +Abwesenheit eines Mitgliedes die übrigen Mitglieder übereinstimmend +Aufschub für geboten halten. + +Der Stiftungskommissar ist verpflichtet, gegenüber Anträgen der +Mitglieder einer Geschäftsleitung, welche gemäß § 15 seiner Entscheidung +oder gemäß § 16 seiner ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sein Votum +zur Sache alsbald abzugeben, wofern auch etwa abwesende Mitglieder der +Geschäftsleitung ihre Meinung ausgesprochen haben und die anwesenden +übereinstimmend Aufschub für nachteilig halten. + + +§ 18. + +[Sidenote: Form des Verkehrs mit dem St. K.] + +Die gesamte Mitwirkung des Stiftungskommissars bei der Geschäftsführung +der Stiftungsbetriebe hat in mündlichem Verfahren an Ort und Stelle zu +geschehen. Abgesehen von den üblichen Jahresberichten und Übersichten +bei Gelegenheit der jährlichen Bilanzabschlüsse sind schriftliche +Berichte oder Verhandlungen in Sachen der Geschäftsführung von den +Vorständen der Betriebe nicht zu fordern. + + +§ 19. + +[Sidenote: Anhörung der Geschäftsangehörigen.] + +In allen Angelegenheiten der Geschäftsführung muß den außer den +Vorstandsmitgliedern jeweils beteiligten Beamten und den sonst in der +Angelegenheit sachverständigen Geschäftsangehörigen Gelegenheit zu +eingehender Meinungsäußerung und angemessener Mitwirkung gegeben +werden. + + +§ 20. + +[Sidenote: Geschäftsordnung der G. L.] + +Die Geschäftsordnungen der Vorstände und Abänderungen derselben sind +zwischen den Vorständen der Betriebe und dem Stiftungskommissar zu +vereinbaren. + + +_Verwaltungsvorschriften._ + +§ 21. + +[Sidenote: Normen der geschäftlichen Verwaltung der St.-Betriebe.] + +Die innere Verwaltung, die Buchführung und die Rechnungslegung hat bei +den Stiftungsbetrieben stets in denjenigen Formen und Einrichtungen zu +geschehen, welche bei wohlgeleiteten Privatunternehmungen von +entsprechendem Geschäftsumfang als ordnungsmäßig anerkannt sind. + +Der zur regelmäßigen Geschäftsführung erforderliche flüssige +Betriebsfonds oder Bankkredit ist jedem Stiftungsbetrieb zu eigener +Verwaltung zu belassen. + +Die jährlichen Inventuren und Bilanzen sind in den handelsrechtlich +vorgeschriebenen Formen unter Verantwortung der Geschäftsleitungen +aufzustellen und seitens des Stiftungskommissars nach stattgehabter +Prüfung mit anzuerkennen. + +Bücherrevisionen sind durch kaufmännische Sachverständige zu bewirken. + + +§ 22. + +[Sidenote: Dispositionskonto der G. L.] + +Alle Aufwendungen aus Mitteln der Stiftungsbetriebe, welche nicht auf +rechtlicher Verpflichtung beruhen und nicht unmittelbar geschäftlichen +Zwecken dienen, doch aber wesentlich auf den Interessenkreis der +Betriebe und ihres Personals sich beziehen und demgemäß, als nicht unter +§ 1, B dieses Statuts fallend, Namens der Firma eines Stiftungsbetriebes +zu erfolgen haben, sind unter den Unkosten der Firma auf einem besondern +Konto (Dispositions-Konto der Geschäftsleitung) im einzelnen +nachzuweisen. + + +§ 23. + +[Sidenote: Statistische Aufstellungen.] + +Diejenigen statistischen Aufstellungen außerhalb der regelmäßigen +Jahresinventuren und Bilanzen, welche behufs richtiger Anwendung +nachfolgender Paragraphen dieses Statuts in authentischer Form zu +erfolgen haben (Feststellung der Jahresausgabe jedes Betriebs, des +Betriebsüberschusses oder -defizits, des durchschnittlichen +Arbeitsverdienstes erwachsener Arbeiter und des durchschnittlichen +Gehalts bestimmter Beamtenklassen, des Kapitalwertes laufender +Rentenverpflichtungen etc.), sind für jeden Betrieb von Jahr zu Jahr +durch die Geschäftsleitung zu bewirken und vom Stiftungskommissar mit +anzuerkennen. + +[Sidenote: Jahresausgabe.] + +Als Jahresausgabe hat zu gelten die Summe aller tatsächlichen Ausgaben +und übernommenen Schuldverpflichtungen innerhalb des Geschäftsjahres, +welche zur geregelten Fortführung des Betriebes gedient haben, +einschließlich der in § 24 bezeichneten Ausgaben und der Verzinsung des +fremden Betriebskapitals in ihm, aber ausschließlich des Aufwandes für +Vermehrungen auf Grundstück-, Gebäude-, Maschinen- und Werkzeug-Konto +und für Erwerb von Rechten, welche einen Geldwert darstellen. + +[Sidenote: Betriebsüberschuß.] + +Als Betriebsüberschuß oder Betriebsdefizit, hat zu gelten die Differenz +zwischen der vorher benannten Jahresausgabe und der Summe aller +tatsächlichen Eingänge an Geld oder Geldeswert während des +Geschäftsjahres, zuzüglich des Zuwachses, abzüglich der Minderung an +realisierbaren Forderungen der Firma. + +[Sidenote: Jahresgewinn.] + +Der Jahresgewinn eines jeden Betriebes ist nach den handelsrechtlichen +Regeln festzustellen unter Einführung sachgemäßer Abschreibungen auf +alle der Wertminderung unterliegenden Betriebsmittel und einer +Kapitalverzinsung, welche neben dem jeweils geltenden Hypothekenzinsfuß +nur einer Risikoprämie Rechnung trägt, entsprechend der +durchschnittlichen Verlustgefahr bei Kapitalanlagen in realen Werten auf +dem betreffenden Industriegebiet. + + +§ 24. + +[Sidenote: Pensionen usw. sind Betriebsunkosten.] + +Die jährlichen Ausgaben, welche auf Grund von statuten-oder +vertragsmäßigen Pensionsverpflichtungen und auf Grund des § 77 dieses +Statuts geleistet werden, haben, auch wenn sie etwa zeitweise dem +Reservefonds der Stiftung zur Last fielen, nicht als Leistungen der Carl +Zeiss-Stiftung, sondern als Unkosten der Geschäftsbetriebe zu gelten und +sind dementsprechend bei den jährlichen Bilanzen und bei den in § 23 +benannten statistischen Aufstellungen in Ansatz zu bringen. + +[Sidenote: Desgl. Leistungen aus § 95 u. auf Dispos.-Ko.] + +Das Gleiche gilt auch für etwaige Leistungen, welche Geschäftsangehörige +der Betriebe in Gemäßheit des § 95 oder des § 98 dieses Statuts +außerhalb ihres regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes aus den +Geschäftskassen empfangen, und für alle Ausgaben der letzteren, die nach +§ 22 auf Dispositions-Konto der Geschäftsleitungen zu verrechnen sind. + + +_Persönliche Verhältnisse der Vorstandsmitglieder._ + +§ 25. + +[Sidenote: Ernennung der G. L.-Mitglieder.] + +Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) der Stiftungsbetriebe +werden durch die Stiftungsverwaltung nach Anhören des +Stiftungskommissars und der bei dem betreffenden Betrieb schon in +Funktion stehenden Mitglieder ernannt. Gegen das einstimmige Votum +dieser Mitglieder kann niemand ernannt werden. + +Die Ernennung begründet kein besonderes Amt, sondern nur den Auftrag zur +Teilnahme an den in §§ 8 u. f. dieses Statuts bezeichneten Funktionen. + + +§ 26. + +[Sidenote: Voraussetzungen der Ernennbarkeit der G. L.-Mitglieder.] + +Zu Vorstandsmitgliedern[47] können nur Personen bestellt werden, welche +Fachmänner sind in Ansehung entweder wissenschaftlicher oder technischer +oder kaufmännischer Interessen des betreffenden Betriebs und =bei +bestehenden Stiftungsbetrieben nur solche, die außerdem= mindestens +schon zwei Jahre innerhalb der letzten vier Jahre bei einem der Betriebe +als obere Beamte oder als Sozien der Stiftung tätig waren. + +Soweit Beamte, müssen sie bei einem von den Stiftungsbetrieben durch +Vertrag auf Lebenszeit gemäß § 59 dieses Statuts angestellt sein. + +Jedenfalls ein Mitglied in jedem Vorstand muß Fachmann sein hinsichtlich +wissenschaftlicher Interessen des Betriebes. + + +§ 27. + +[Sidenote: Eintritt in die G. L. als V. M.] + +Zum Eintritt in den Vorstand eines Stiftungsbetriebes können die Beamten +dieser Betriebe wider ihren Willen nicht angehalten werden. + +Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann nicht auf Widerruf erfolgen, +sondern nur entweder auf einen bestimmten, zum voraus vereinbarten +Zeitraum oder auf Lebenszeit =bezw. bis zum Eintritt vertragsmäßiger +Pensionierung=. + +[Sidenote: Abberufung eines V. M.] + +Abberufung eines Vorstandsmitgliedes wird, außer im Fall freiwilligen, +von der Stiftungsverwaltung angenommenen Rücktritts desselben +von den Funktionen, lediglich begründet durch den Ablauf des dafür +vereinbarten Zeitraumes und durch Beendigung oder Aufhebung des +Vertragsverhältnisses, auf Grund dessen die Ernennung gemäß § 26 +erfolgte. =Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist jedes Mitglied zum +Rücktritt berechtigt, wenn es dabei auf den als Funktionszulage +geltenden Teil seines Gehaltes verzichtet.= + + +§ 28. + +[Sidenote: Besondere Verpflichtungen der V. M.] + +Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) bei den +Stiftungsbetrieben müssen neben ihrer besonderen Funktion fortgesetzt +eine regelmäßige Mitarbeit in den wissenschaftlichen, technischen oder +kaufmännischen Angelegenheiten in einem von den Betrieben ausüben, +hinsichtlich welcher Tätigkeit sie der betreffenden Geschäftsleitung als +Kollegium wie alle übrigen Beamten der Firma untergeordnet bleiben. + +Sie dürfen außer dem Dienst der Stiftung kein besoldetes Amt bekleiden. + +Sie dürfen, abgesehen von den Sozien der Stiftung hinsichtlich ihres +eigenen Betriebes, in keiner Form Bezüge haben, deren Höhe abhängig ist +vom Bruttogewinn, Reingewinn oder Betriebsüberschuß der ihrer Leitung +unterstellten Firma oder eines Betriebszweiges derselben. + +Sie dürfen keinen auf ihre Funktion bezüglichen Titel führen. + + +§ 29. + +[Sidenote: Allgemeine Pflichten der V. M.] + +Die Mitglieder der Vorstände sind gehalten, neben der Erfüllung der +Aufträge, welche ihre sonstige Stellung hinsichtlich der Mitarbeit bei +einem von den Stiftungsbetrieben ihnen zuweist, ihre ganze Kraft +einzusetzen für die richtige Vertretung der ihnen unterstellten Firma, +die Wahrnehmung ihrer Interessen und die Beförderung aller ihrer +Angelegenheiten, und dabei in allem nach bestem Wissen und Gewissen auf +die Erfüllung der Aufgaben hinzuwirken, welche der Stiftung gemäß den +erkennbaren Absichten des Stifters gestellt sind. + +Sie haben mit Annahme ihrer Ernennung als auf gegenwärtiges Statut +verpflichtet zu gelten, soweit dessen Inhalt unmittelbar oder mittelbar +auf ihre Funktionen Bezug hat. + + +§ 30. + +[Sidenote: Haftung der V. M.] + +Die Mitglieder der Vorstände bei den Stiftungsbetrieben haften +solidarisch für Schaden, der ihrer Firma oder der Stiftung durch +Überschreiten ihrer Vollmachten und Befugnisse erwächst und sind in +allem verantwortlich für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes +bei Ausübung ihrer Funktionen. + +Pflichtverletzung und Vernachlässigung der Obliegenheiten hinsichtlich +dieser besonderen Funktionen bedingen die gleichen Rechtsfolgen, welche +solche Verfehlungen hinsichtlich der gewöhnlichen Tätigkeit des +Mitgliedes gemäß seinem Anstellungs- oder sonstigen Vertragsverhältnis +zur Firma eines Stiftungsbetriebes nach sich ziehen, gleichgültig, ob +der dieses Verhältnis regelnde Vertrag auf denselben oder auf einen +anderen Stiftungsbetrieb Bezug hat. + +Kautionsleistung darf nur insoweit gefordert werden, als die +Betreffenden eigenes Vermögen besitzen. + + +§ 31. + +[Sidenote: Rechtsverhältnis der V. M. zur Stiftung (Verbot von +Sonderverträgen).] + +Das durch Ernennung zum Vorstandsmitglied eines Stiftungsbetriebes +begründete besondere Rechtsverhältnis desselben zur Carl Zeiss-Stiftung +wird lediglich durch die Vorschriften dieses Statuts bestimmt. + +Durch Sondervertrag oder Dienstanweisung können einem solchen +hinsichtlich seiner Funktionen andere Verpflichtungen als dieses Statut +vorsieht mit rechtlicher Wirkung nicht auferlegt, andere Rechte nicht +eingeräumt werden. + + +_Schlußbestimmungen_. + +§ 32. + +[Sidenote: Geltungsbereich des St.-Statuts für das Glaswerk; Vertretung +der St. bei diesem.] + +Für die Verwaltungen des Glaswerks gelten die Bestimmungen des Titels II +dieses Statuts mit der Maßgabe, daß, so lange das jetzige +Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, die +Carl Zeiss-Stiftung behufs ihrer Vertretung in dieser Firma einen zur +Zeichnung der Firma legitimierten Bevollmächtigten zu bestellen hat, +welcher gemeinsam mit dem Mitinhaber des Glaswerks die Funktionen des +Vorstandes desselben ausübt. + +Zum Bevollmächtigten der Stiftung beim Glaswerk ist ein Mitglied der +Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte zu bestellen. + +Die Vorschriften der §§ 13 bis 20 dieses Statuts gelten in dieser Zeit +auch für die Geschäftsführung des Glaswerks, nur bezüglich des § 15 mit +dem Zusatz: daß in Angelegenheiten der Firma Schott & Gen. nichts gegen +den Willen des Mitinhabers geschehen kann. + + +§ 33. + +[Sidenote: Vertretung der St. für neubegründete Betriebe.] + +Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit ein neues +Betriebsunternehmen in oder außerhalb Jena errichtet oder übernimmt, +welches nicht dauernd oder vorübergehend durch die Geschäftsleitung +eines schon bestehenden Stiftungsbetriebes zu verwalten ist, so haben +hinsichtlich seiner Verwaltung alle Bestimmungen des Titels II dieses +Statuts gleichfalls in Geltung zu treten. + +Seiner besonderen Geschäftsleitung muß jedenfalls ein Mitglied des +Vorstandes der Optischen Werkstätte oder des Glaswerks als Mitglied +angehören. + + +§ 34. + +Falls die Carl Zeiss-Stiftung in ein neues Betriebsunternehmen eintritt +im Gesellschaftsverhältnis mit einem andern, so dürfen hinsichtlich +seiner Verwaltung die Vorschriften dieses Titels II auch für die Dauer +des Gesellschaftsverhältnisses keinen weitergehenden Abänderungen +unterworfen werden, als § 32 hinsichtlich des Glaswerks vorsieht. + +Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen. + + +Titel III. + +Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung. + +§ 35. + +[Sidenote: Arbeitsgebiet der St.-Betriebe.] + +Die gewerbliche Tätigkeit der Carl Zeiss-Stiftung soll jederzeit auf +dasjenige Arbeitsgebiet beschränkt bleiben, dem die jetzigen +Geschäftsunternehmungen angehören. Sie darf also, abgesehen von jeweils +erforderlichen Hilfsbetrieben irgend welcher Art, fortgesetzt nur in +solchen Zweigen der Optik, der Glastechnik, des Instrumentenbaues und +verwandter Industrieen gewerblich sich betätigen, welche die jetzige +engere Verbindung zwischen Technik und Wissenschaft in den Betrieben der +Stiftung, sei es im Gebrauchszweck der Erzeugnisse, sei es in den +Herstellungsbedingungen derselben, aufrecht erhalten. + +Das Eintreten der Stiftung in gewerbliche Unternehmungen anderer Art und +ihre aktive Beteiligung an solchen bleibt, selbst zum Zweck bloßer +Vermögensanlage, dauernd ausgeschlossen. + +=Durch die vorstehenden Bestimmungen ist insbesondere nicht +ausgeschlossen die Beteiligung der Carl Zeiss-Stiftung an solchen +fremden Unternehmungen, die sich mit dem Absatz der in den +Stiftungsbetrieben fabrizierten Waren oder mit der Beschaffung der zu +dieser Fabrikation erforderlichen Rohmaterialien und Halbfabrikate +befassen; es soll jedoch in diesen Fällen die Stiftung selbst weder an +der Vertretung nach außen noch an der aktiven Leitung teilnehmen und das +finanzielle Risiko auf einen bestimmten Betrag beschränkt bleiben.= + + +§ 36. + +[Sidenote: Erweiterungsbereich der Aktion der St.-Betriebe.] + +Gesundem Unternehmungsgeist, den die Organe der Stiftung +betätigen können, um deren Wirksamkeit als Träger industrieller +Arbeitsorganisation durch Ausdehnung ihrer geschäftlichen Unternehmungen +fortgesetzt zu steigern, soweit solches unter Wahrung aller Rücksichten +auf die Sicherung des Bestehenden jeweils tunlich erscheinen mag, sollen +andere Schranken als § 35 vorsieht nicht gesetzt sein. Es dürfen also +nicht nur die jetzigen Stiftungsbetriebe durch Eintreten in neue +Betriebszweige ihr Arbeitsfeld und durch Errichtung von neuen +Geschäftsstellen und Handelsniederlassungen im Inland und im Ausland +ihre kaufmännische Aktion beliebig ausdehnen, sondern es können +geeigneten Falls auch weitere, unter selbständiger Firma zu führende +Betriebsunternehmungen auf dem in § 35 umschriebenen Arbeitsgebiet in +oder außerhalb Jena errichtet oder übernommen werden. + +Unternehmungen der zuletzt gedachten Art können jedoch jederzeit nur +eingeleitet werden durch den Vorstand eines der jeweils bestehenden +Stiftungsbetriebe, im Sinne einer Geschäftsaktion des letzteren, und +sollen nicht zulässig sein gegen den einstimmigen Einspruch des +Vorstandes eines der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe. + + +§ 37. + +[Sidenote: Veräußerung von St.-Betrieben.] + +Nach Sinn und Zweck der Stiftung ist unbedingt ausgeschlossen, daß sie +ihrer Besitztitel auf die gegenwärtigen Stiftungsbetriebe oder der +diesbezüglichen vertragsmäßig gegebenen Anrechte durch Verkauf oder +Abtretung, oder der Last eigener Verwaltung derselben durch Verpachtung, +Aufnahme neuer Sozien oder dergleichen jemals ganz oder teilweise sich +entledigen dürfte. + +Das Gleiche soll auch hinsichtlich jedes andern, etwa in Zukunft von der +Stiftung im Gebiet des Deutschen Reiches begründeten oder übernommenen +neuen Betriebsunternehmens dann in Geltung treten, wenn dasselbe einmal +durch fünf Jahre oder länger im Besitz oder Mitbesitz der Stiftung +gewesen ist. + +Sollte zu irgend einer Zeit die weitere Fortführung eines unter die +obigen Vorschriften fallenden Stiftungsbetriebs ohne Schädigung oder +Gefährdung der übrigen oder der Stiftung selbst unmöglich werden, so ist +dieser Betrieb unter tunlichster Schonung der beteiligten Interessen +endgültig aufzulösen, seine Firma aber nach Abwicklung aller +Verbindlichkeiten endgültig zu löschen. + + +§ 38. + +[Sidenote: Eintreten der St. in Gesellschaftsverhältnisse.] + +Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues +gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit einem +andern, so muß der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorsehen, daß mit +dem Ausscheiden des ursprünglichen Sozius aus der aktiven Teilnahme an +der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an die Stiftung zur alleinigen +Vertretung und Verwaltung überzugehen habe. + +Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen. + +=Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Beteiligungen, der in +§ 35 Abs. 3 genannten Art.= + + +§ 39. + +[Sidenote: Verlegung der St.-Betriebe von Jena.] + +Eine Verlegung der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe an Orte außerhalb +der nächsten Umgebung von Jena ist unstatthaft. + + +§ 40. + +[Sidenote: Allgemeine Direktiven für die Geschäftspolitik der +St.-Betriebe.] + +Gemäß den in § 1 der Stiftung zugewiesenen Aufgaben hat ihre +geschäftliche Aktion unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt als Ziel +zu verfolgen nicht sowohl möglichste Mehrung der Reingewinne oder +Betriebsüberschüsse ihrer Unternehmungen, als vielmehr die Steigerung +des wirtschaftlichen Gesamtertrages, welchen diese Unternehmungen dem +ganzen in ihnen vereinigten Personenkreis, die Stiftung als Unternehmer +einbegriffen, mit Aussicht auf längeren Fortbestand noch zu gewähren +vermögen. + +Dabei ist jedoch stets darauf hinzuwirken, daß der Stiftung, als dem +unpersönlichen Träger der Organisationen, derjenige Anteil an dem Ertrag +der gemeinsamen Tätigkeit noch verbleibe, welcher in der organisierten +Arbeit nicht von den einzelnen, auch nicht in ihrer Gesamtheit, +persönlich erarbeitet ist, sondern als Ausfluß der Organisation selbst, +der durch sie erhaltenen Kontinuität aller Tätigkeit und der in ihr +fortwirkenden Leistungen aller Vorgänger angesehen werden muß; welcher +Anteil, indem er gerechterweise allen einzelnen vorenthalten bleibt, +gerechterweise den dauernden Interessen ihrer Gemeinschaft und Zwecken +des allgemeinen Wohls zu dienen hat. + + +§ 41. + +[Sidenote: Maßstab für die wirtschaftliche Gesamtleistung der +St.-Unternehmungen.] + +Um für die Organe der Stiftung wesentliche Unterlagen für eine +sachgemäße Anwendung der in § 40 ausgesprochenen Richtschnur immer +evident zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr der gemäß § 23 festgestellte +bilanzmäßige Reingewinn eines jeden Stiftungsbetriebes ohne Rücksicht +auf die Höhe des Betriebskapitals zu berechnen nach seinem Verhältnis +zum gesamten Lohn- und Gehaltkonto des Betriebs in demselben +Geschäftsjahr, also derjenige Prozentsatz vom gesamten Arbeitsertrag +aller mittätigen Personen nachzuweisen, der dem Betrieb als +Unternehmergewinn geblieben ist. + +Daneben ist, so genau es angeht, zu veranschlagen, welcher +durchschnittliche Prozentsatz von jenem Personalunkostenkonto in +Ansehung der hierfür maßgebenden Faktoren jeweils als durch die in Titel +V dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten besonderen Lasten +zum voraus belegt anzusehen, also als jährlicher Mindestbetrag dem +Reservefonds zuzuführen und von dem zuerst bestimmten Prozentsatz in +Abzug zu bringen ist, um denjenigen Bruchteil vom Arbeitsertrag des +Personals zu erhalten, welcher dem Betrieb als wirklicher Nettogewinn +aus der Organisation zugekommen ist. + +In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Organisation als +Wirtschaftsfaktor auf dem in Frage stehenden Industriegebiet ist die +Lage eines Stiftungsbetriebes als der in § 40 Abs. 2 ausgesprochenen +grundsätzlichen Forderung nach dem jetzt gegebenen Maßstab genügend nur +dann anzusehen, wenn der zuletzt bezeichnete Nettoanteil der Stiftung am +Gesamtertrag in Jahren, die nicht ungewöhnlich ungünstige +Wirtschaftsbedingungen aufweisen, mindestens noch ein Fünftel vom Anteil +der Gesamtheit der mittätigen Personen und zugleich nicht weniger als +ein Zehntel der Jahresausgabe erreicht. + + +§ 42. + +[Sidenote: Ideale Aufgaben der St.-Betriebe.] + +Bei den Bemühungen um die Erhaltung und Mehrung der Wirksamkeit der +Stiftung nach der wirtschaftlichen Seite hin ist fortgesetzt im Auge zu +behalten, daß gemäß den in § 1, A bezeichneten Stiftungszwecken ihre +Unternehmungen neben dem Erwerb auch dem allgemeinen Fortschritt der in +ihnen vertretenen technischen Künste, der Steigerung ihrer Leistungen +und dadurch mittelbar den Interessen der wissenschaftlichen Forschung, +sowie erhöhtet Befriedigung der auf diese Künste angewiesenen +Bedürfnisse der Technik und des bürgerlichen Lebens dienen sollen. + +Im Aufgabenkreis der Stiftungsbetriebe und im natürlichen Auftrag ihrer +Leiter liegt es also, auch solcher Zwecke nach Kräften sich anzunehmen, +deren Verfolgung unmittelbaren Vorteil nicht verspricht, aber geeignet +erscheint, allgemeine Interessen der feintechnischen Industrie oder +besondere Angelegenheiten ihrer Technik oder besondere Bedürfnisse der +Wissenschaft und des praktischen Lebens innerhalb der Stiftungsbetriebe +zu befördern. + + +§ 43. + +Die Organe der Stiftung haben besonders darauf hinzuwirken, daß auch in +Zukunft die Stiftungsbetriebe fortgesetzt und in möglichstem Umfang an +solchen Aufgaben ihres Arbeitsgebietes sich betätigen, welche technisch +hochstehende Einzelarbeit erfordern und welche deshalb, wenn sie auch +wirtschaftlich wenig Vorteil bringen, dem Ganzen ein höheres Niveau +technischer Leistungsfähigkeit erhalten und ein Gegengewicht gegen die +Routinetendenz rein fabrikatorischer Tätigkeit darbieten. + + +§ 44. + +[Sidenote: Beschränkung der Patentnahme.] + +In bezug auf solche aus dem Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe +hervorgehende neue Erzeugnisse, Verbesserungen u. dergl., welche ihrer +Bestimmung nach wesentlich Zwecken des Studiums und der +wissenschaftlichen Forschung dienen, darf auch in Zukunft eine +Beschränkung des Wettbewerbes anderer durch Patentnahme oder ähnliche +Maßregeln nicht herbeigeführt werden. + + +Titel IV. + +Reservefonds. + +Substanz. + +§ 45. + +[Sidenote: Zweck u. Bestandteile des Reservefonds (R. F.)] + +Behufs möglichster Sicherung dauernder Erfüllung der in diesem Statut +den Stiftungsbetrieben auferlegten Pflichten und der der Stiftung selbst +zugewiesenen Aufgaben hat die Stiftung aus den Überschüssen der +Geschäftsunternehmungen und den sonstigen Erträgnissen ihres jeweiligen +Vermögens einen vom Geschäftsvermögen der Stiftungsbetriebe +abgesonderten Reservefonds anzusammeln und diesen tunlichst auf solche +Höhe zu bringen, bezw. nach zeitweiliger Minderung seines Bestandes +wieder zu solcher Höhe zu ergänzen, daß in ihm enthalten ist: + +I. Das Deckungskapital für alle jeweils den Geschäftsfirmen auf Grund +der §§ 72, 73 oder auf Grund von besonderen Anstellungsverträgen und der +Stiftung selbst aus sonstigen Verträgen tatsächlich erwachsenen +Rentenverpflichtungen, alle einzelnen Posten nach ihrem wahrscheinlichen +Kapitalwert veranschlagt -- soweit dieses Deckungskapital hinausgeht +über ein Drittel des Buchwertes des der Stiftung gehörigen sonst +unbelasteten Betriebskapitals der Stiftungsfirmen. + +II. An Rücklagen: + +a) eine Personallasten-Reserve zur Sicherung der Deckung demnächst zu +gewärtigender Pensionsansprüche gegen die Geschäftsfirmen und etwaiger +auf Grund des § 77 dieses Statuts nötig werdender Aufwendungen, in Höhe +von einem Drittel des jährlichen Lohn- und Gehalt-Kontos der +Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der letztverflossenen drei +Geschäftsjahre; + +b) ein Erneuerungs- und Betriebserweiterungs-Fonds für die +Geschäftsunternehmungen, in Höhe von einem Drittel des jeweiligen +Buchwertes aller der Abnutzung unterliegenden Betriebsmittel (Gebäude, +Maschinen etc.); + +c) eine allgemeine Rücklage zur Sicherung der Aktionsfähigkeit der +Stiftung und ihrer Geschäftsfirmen, sowie zur Deckung etwa eintretender +Betriebsausfälle oder Verluste, im Betrag einer durchschnittlichen +Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der +letztverflossenen drei Geschäftsjahre, gemäß der Vorschrift in § 23 +dieses Statuts berechnet. + + +§ 46. + +[Sidenote: Substanz des R. F.] + +Als dem Reservefonds der Stiftung zugehörig haben alle nicht besonderen +stiftungsgemäßen Zwecken gewidmeten Vermögensobjekte zu gelten, welche +jeweils im Eigentum der Stiftung und nicht im Geschäftsvermögen der +Stiftungsfirmen, als Bestandteile des Betriebskapitals dieser, sich +befinden. + + +§ 47. + +[Sidenote: Mindestzuweisungen an den R. F.] + +So lange der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe noch nicht +erreicht, bezw. nach stattgehabter Minderung noch nicht wiedererreicht +hat, soll ihm von Jahr zu Jahr nicht weniger als die Hälfte aller nach +Deckung etwaigen Kapitalbedarfs der Stiftungsbetriebe je noch verfügbar +bleibenden Betriebsüberschüsse und Zinserträge zugeführt werden. Jedoch +sind Aufwendungen für stiftungsgemäße Zwecke nach § 1, B bis zum +jährlichen =reinen Zinsabwurf (Saldo) des Stiftungsvermögens=[48] +jederzeit zulässig[49]. + +[Sidenote: Entnahmen aus dem R. F.] + +Herausnahmen aus dem Kapitalbestand des Reservefonds dürfen in dieser +Zeit, =außer zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen=, für keine +anderen Zwecke als für solche der Geschäftsunternehmungen erfolgen. + +Die vertragsmäßige Abzahlung fremder Kapitalposten im Betriebskapital +der Geschäftsfirmen darf bis zum gedachten Zeitpunkt aus dem +Kapitalbestand des Reservefonds nur insoweit erfolgen, als Heranziehen +andern fremden Kapitals in Form unkündbarer amortisierbarer Anleihe +nicht möglich wäre, außer zu höherm Zinsfuß als ein Prozent über dem +jeweiligen Hypothekenzinsfuß. + + +§ 48[50]. + +=Ist weggefallen.= + + +§ 49. + +[Sidenote: Beschränkung der Ansammlung des R. F.] + +Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, ist ihm +von da ab nicht mehr als die Hälfte der jährlich verfügbar bleibenden +Betriebsüberschüsse und Zinserträge zuzuführen und, wenn der nicht auf +Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds das Einundeinhalbfache des +nach § 45 sich ergebenden Gesamtbetrages überschreitet, nicht mehr als +ein Viertel dieser Überschüsse. + + +§ 50. + +[Sidenote: Verbot weiterer Erhöhung des R. F.] + +Ist der Reservefonds zu irgend einer Zeit so weit angewachsen, daß er +außer dem im § 45 unter I benannten, den dritten Teil des buchmäßigen +Anteils der Stiftung am Betriebskapital der Stiftungsfirmen +überschreitenden Deckungskapital die unter II a bis c dort bezeichneten +Rücklagen mit dem Doppelten der in § 45 angegebenen Beträge enthält, so +soll von da ab, so lange diese Voraussetzung fortbesteht, weitere +Vermögensansammlung außerhalb des Betriebskapitals der Stiftungsbetriebe +der Carl Zeiss-Stiftung versagt sein. + + +§ 51. + +[Sidenote: Ausgabezwang bezw. des Geschäftsgewinnes. Ausgabezwang bezw. +der Zinsen des R. F.] + +Nach Eintritt des in § 49 vorgesehenen Falles hat die Stiftung +mindestens die Hälfte, bezw. mindestens drei Viertel, der jeweils +verfügbar bleibenden Jahresüberschüsse aus den Erträgnissen der Betriebe +und dem Zinsabwurf des Reservefonds, und nach Eintritt des in § 50 +gedachten Falles diese gesamten Jahresüberschüsse für aus § 1, B +stiftungsgemäße Zwecke nach den Bestimmungen in Titel VII dieses Statuts +fortgesetzt zur Verausgabung zu bringen. Jedoch bleibt jederzeit +gestattet, Überschüsse, welche nach § 49 oder § 50 zur Verwendung +bestimmt sind, behufs Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen +Aufwendungen für zum voraus bestimmte Zwecke, in Form von besondern +Fonds zeitweilig noch im Reservefonds der Stiftung zu belassen. + + +_Verwaltung_. + +§ 52. + +[Sidenote: Normen für die Vermögensanlagen des R. F.] + +Für die Vermögensanlagen des Reservefonds soll jede Art von Spekulation, +sei es auf Konstellationsgewinn, sei es auf hohe Zinsen, unbedingt +ausgeschlossen sein, im übrigen aber keine Beschränkung wegen besonderer +Sicherheitsanforderungen bestehen. + +Ein Teil seines Vermögensbestandes ist in Grundbesitz, ein anderer Teil +dagegen, =in möglichst liquider Form und zwar zu einem angemessenen +Betrag auch in sicheren ausländischen Werten anzulegen=[51]. + + +§ 53. + +[Sidenote: Desgl. für die Verwahrung der Bestände des R. F.] + +Im übrigen ist das den Reservefonds bildende Vermögen der Carl +Zeiss-Stiftung nach den jeweilig für die Verwahrung und Verwaltung von +Staatsgeldern geltenden Normen zu verwahren und zu verwalten, jedoch +ohne daß hierdurch dem Staat eine Haftpflicht erwachsen darf. + +Insoweit Vermögensobjekte der Stiftung oder Besitztitel begründende +Urkunden bezüglich solcher nicht nur vorübergehend für kurze Zeit +zusammen mit Staatsgeldern verwahrt werden, muß das Eigentum der +Stiftung an ihnen jederzeit offensichtlich gehalten werden. + +Insoweit dergleichen Objekte abgesondert verwahrt werden, sind sie unter +doppeltem Verschluß, seitens des Kassebeamten und eines Beauftragten der +Stiftungsverwaltung, zu halten. + +=Für Barmittel, die zur Bestreitung von Ausgaben bereit gehalten werden +müssen, sowie für Zinsscheine der zum Reservefonds gehörigen Wertpapiere +soll es jedoch nur des Verschlusses seitens des Kassebeamten bedürfen.= + + +§ 54. + +[Sidenote: Trennung der Bestandteile des R. F.] + +Die in § 45 aufgezählten Bestandteile des Reservefonds sollen bei der +Verwaltung des Fonds weder getrennter Rechnungsführung noch +tatsächlicher Absonderung, sondern nur buchmäßiger Scheidung +unterliegen. + +Nach der jährlich zu erneuernden Berechnung des in § 45 unter I +bezeichneten Deckungskapitals für alle laufenden Rentenverpflichtungen +der Stiftungsbetriebe und der Stiftung ist das gesamte buchmäßige +Vermögen des Reservefonds mit Beginn eines jeden Geschäftsjahres, nach +buchmäßiger Dotierung der etwa gemäß § 51 zur zeitweiligen Ansammlung +von Überschüssen für vorausbestimmte Zwecke angelegten Separatkonten, in +seinem in Abteilung II einzustellenden Betrag auf die drei Konten =a=, +=b= und =c= rechnerisch zu verteilen nach Verhältnis der drei +Grundsummen, welche nach § 45 jeweils sich ergeben. + + +§ 55. + +[Sidenote: Verfügung über den R. F. und Verwaltung desselben.] + +Die Verfügung über den Reservefonds und die Verwaltung desselben +untersteht allein der Stiftungsverwaltung, vorbehaltlich der aus Titel +II dieses Statuts sich ergebenden Rechte der Vorstände der +Stiftungsbetriebe. + +Über seinen Stand, die Art seiner Anlagen und seinen Zinsertrag sind der +Stiftungskommissar und die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe +fortdauernd unterrichtet zu halten. + + +Titel V. + +Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den +Stiftungsbetrieben. + +_Persönliche Rechte._ + +§ 56. + +[Sidenote: Neutralität bei Anstellung und Beförderung der Angestellten +und Arbeiter.] + +Bei Anstellung der Beamten der Stiftung und der Stiftungsbetriebe, der +Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne Ansehen der +Abstammung, des Bekenntnisses und der Parteistellung verfahren werden. + +Die Fortsetzung der eingegangenen Anstellungs- und Arbeitsverträge, +sowie die Beförderung der Angestellten und Arbeiter in Hinsicht auf +Funktion und Entlohnung darf nur von ihren Fähigkeiten und Leistungen, +der Pflichtmäßigkeit ihres dienstlichen Verhaltens und von Rücksichten +auf andere wesentliche Interessen des Betriebs abhängig gemacht werden, +vom außerdienstlichen Verhalten aber nur insoweit, als dasselbe die +Erfüllung ihrer Dienstpflichten oder ihr persönliches Ansehen in +Rücksicht auf bürgerliche Ehre und gute Sitte berührt. + + +§ 57. + +[Sidenote: Zulässiger Inhaltsbereich der Dienstverträge.] + +Das in den Stiftungsbetrieben durch den Dienstvertrag begründete +Pflichtverhältnis der Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter zur +Stiftung, zu ihrer Firma und zu allen Vorgesetzten erstreckt sich +lediglich auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung und die sonstigen +Dienstgeschäfte, und zwar in Hinsicht auf folgende Punkte: + + Art und Maß der Arbeitsleistung und der sonstigen Obliegenheiten; + + Leitung und Beaufsichtigung der dienstlichen Tätigkeit durch die + dazu bestellten Organe; + + Obhut über Eigentum der Firma und Eigentum Fremder, welches + einzelnen oder mehreren vermöge ihrer dienstlichen Tätigkeit + anvertraut oder zugänglich ist, und Wahrung sonstiger ihnen darin + anvertrauter Interessen der Firma und Fremder; + + Wahrung von Sicherheit und Ordnung in Betrieb und Verwaltung; + + Verkehr der einzelnen mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und + Untergebenen innerhalb des Dienstes; + + Schutz von Eigentum und sonstigen Interessen der + Betriebsangehörigen, insoweit solches Eigentum den Angestellten und + Arbeitern vermöge des Dienstverhältnisses zugänglich ist, oder + solche Interessen ihnen darin anvertraut sind; + + Wahrung solcher Rücksichten, welche den in Vertrag Stehenden aus + Treu und Glauben gegenseitig, also je in gleicher Art auch der + Firma und ihren Vertretern dem einzelnen Angestellten und Arbeiter + gegenüber obliegen. + +Verpflichtungen, welche in keinem von diesen Punkten auf die dienstliche +Tätigkeit Bezug haben, können niemand auferlegt werden. Handlungen und +Unterlassungen, welche in keinem von diesen Punkten die dienstliche +Tätigkeit berühren, begründen unbeschadet ihrer sonstigen Beurteilung +keine Verletzung des Dienstvertrags oder vertragsmäßiger Pflichten. + +Anordnungen, welche behufs Beaufsichtigung der in Lehrvertrag stehenden +Lehrlinge und der unter 18 Jahre alten Betriebsangehörigen getroffen +werden, fallen nicht unter die Beschränkungen dieses Paragraphen. + + +§ 58. + +[Sidenote: Gewährleistung persönlicher Freiheit außerhalb des Dienstes.] + +In der freien Ausübung =der allgemeinen=[52] persönlichen und +=staat=sbürgerlichen Rechte außerhalb des Dienstes darf, abgesehen von +der Beaufsichtigung von Lehrlingen und unter 18 Jahre alten Personen, +niemand unmittelbar oder mittelbar behindert werden. + +In der Vertretung ihrer Interessen, einzeln oder gemeinsam, innerhalb +der Grenzen des gesetzlich Erlaubten, und[53] der im Anstellungs- oder +Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten, dürfen die Angehörigen der +Betriebe in keiner Art beschränkt werden. + + +§ 59. + +[Sidenote: Anstellung auf Lebenszeit.] + +Der Anstellungsvertrag der auf Lebenszeit angestellten Beamten darf +Dienstentlassung nur vorsehen wegen grober Pflichtverletzung, wegen +fortgesetzter Vernachlässigung der Obliegenheiten und wegen solcher +Anstände im außerdienstlichen Verhalten, welche bürgerliches Ansehen +oder persönliches Vertrauen aufheben, Pensionierung nur wegen solcher +Tatsachen, welche auch dem Angestellten vertragsmäßigen Anspruch auf +Pensionierung geben. + +Außerdienststellung dieser Beamten ohne vertragsmäßig begründete +Dienstentlassung oder Pensionierung ist unzulässig. + + +§ 60. + +[Sidenote: Konkurrenzklausel.] + +Vertragsmäßige Beschränkungen hinsichtlich der Tätigkeit nach etwaigem +Austritt aus dem Dienst der Stiftungsbetriebe dürfen nur den gemäß § 59 +auf Lebenszeit angestellten Beamten auferlegt werden. + + +§ 61. + +[Sidenote: Arbeitszeit der Lohnarbeiter.] + +Der Arbeitsvertrag darf die im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden +Angehörigen der Stiftungsbetriebe nur zu einer bestimmten täglichen +Arbeitszeit verpflichten, die in den Arbeiten des laufenden Betriebs +nicht länger als neun Stunden sein soll. + +[Sidenote: Überarbeit.] + +Zur Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit im Betrieb darf, außer +für den Fall einer stattgehabten Betriebsstörung, niemand verpflichtet +oder angehalten werden. + +Vereinbarungen wegen zeitweiliger Leistung von Überarbeit im ungestörten +Betrieb dürfen nicht für länger als vier Arbeitswochen verbindlich +gemacht werden. + + +§ 62. + +[Sidenote: Urlaub.] + +Alle über 18 Jahre alte, nicht in vertragsmäßigem Lehrverhältnis +stehende Angehörige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch auf Urlaub für +zwölf Arbeitstage jährlich, wegen dessen Benutzung sie auf Vereinbarung +mit der Geschäftsleitung des Betriebes oder deren Beauftragten +angewiesen sind. + +Ordnungsmäßig beantragter Urlaub auf nicht mehr als drei Arbeitstage, im +einzelnen Fall und innerhalb eines Monats, darf nur wegen erweislichen +besonderen Nachteils für die Firma oder für andere Betriebsangehörige +verweigert werden. + +Allgemeine Beschränkung alles Urlaubsanspruchs auf einzelne +Zeitabschnitte im Jahre ist nur hinsichtlich solcher zulässig, die mit +kontinuierlichem Feuer arbeiten, oder sonst an Arbeiten beteiligt sind, +deren Unterbrechung regelmäßig mit besonderem Nachteil verbunden ist + +Angehörigen der Betriebe, Arbeitern wie Beamten, welche zu +ehrenamtlicher Tätigkeit im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst berufen +werden, muß der zu ordnungsmäßiger Ausübung dieser Tätigkeit nötige +Urlaub auf ihren Antrag stets gewährt werden. + + +§ 63. + +[Sidenote: Verwaltung der Krankenkasse.] + +Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe soll auch in Zukunft der +Selbstverwaltung der Versicherten in der Art unterstellt bleiben, daß, +abgesehen von der gesetzlich gebotenen Mitwirkung der Vertreter des +Betriebsunternehmers, die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe nicht +mitbeschließend, sondern nur beratend und die Statutenmäßigkeit des +Verfahrens beaufsichtigend, Einfluß auf ihre Verwaltung ausüben. + + +§ 64. + +[Sidenote: Arbeitervertretungen.] + +Arbeitervertretungen in den Stiftungsbetrieben, welchen Befugnisse +zustehen sollen gegenüber der Gesamtheit einer Arbeiterschaft oder einem +nicht nur auf Lehrlinge und unter 18 Jahre alte Personen beschränkten +Kreis derselben oder gegenüber der Geschäftsleitung des Betriebes, +müssen gänzlich aus direkter geheimer Wahl seitens der sämtlichen über +18 Jahre alten Betriebsangehörigen hervorgehen, von Jahr zu Jahr +gänzlicher Erneuerung unterliegen und aus nicht weniger als zwölf +Mitgliedern bestehen; die Wählbarkeit zu ihnen muß aber beschränkt sein +auf volljährige, seit mindestens einem Jahr im Betrieb tätige, im +gewöhnlichen Lohnverhältnis stehende Arbeiter und darf weitern +Beschränkungen nicht unterworfen sein. + +Sie sind befugt, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung ihres +Betriebes zusammenzutreten und haben das Recht, in allen Angelegenheiten +ihres Betriebes auf ihren Antrag von dieser Geschäftsleitung gehört zu +werden. + + +§ 65. + +[Sidenote: Strafen.] + +Gegen alle Strafen, welche von der Geschäftsleitung eines Betriebs oder +deren Vertretern auf Grund der Betriebsordnung oder auf Grund sonstiger +Satzungen ausgesprochen werden können, muß Berufung auf richterliche +oder schiedsrichterliche Entscheidung oder Berufung an eine den +Vorschriften des § 64. entsprechende Arbeitervertretung zugelassen +bleiben. + + +_Wirtschaftliche Anrechte im Dienstverhältnis._ + +§ 66. + +[Sidenote: Gewährleistung eines festen Zeitlohns.] + +Alle Arbeiter und Geschäftsgehifen in den Stiftungsbetrieben müssen +gegen einen mit jedem zum voraus vereinbarten festen Zeitlohn, pro Woche +oder pro Monat, eingestellt werden. + +Dieser ist auch für die in die Arbeitswoche fallenden gesetzlichen +Feiertage fortzugewähren, im übrigen aber nur nach Verhältnis der +tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, soweit Verkürzung dieser nach dem +eigenen Willen des Betreffenden oder durch Behinderung auf seiner Seite +oder infolge von gleichzeitiger Abwesenheit der Mehrheit in einer +Betriebsabteilung stattgefunden hat, und nicht § 70 zur Anwendung kommt. + + +§ 67. + +[Sidenote: Verbot bezw. Einschränkungen der Herabsetzung des Zeitlohns.] + +Der feste Lohn oder Gehalt, der in einem Stiftungsbetrieb einem +Arbeiter, Geschäftsgehilfen oder Beamten einmal ohne ausdrücklichen +Vorbehalt gewährt, oder ungeachtet solchen Vorbehalts für länger als ein +Jahr einmal fortgewährt worden ist, darf auch bei zeitweiliger, oder +dauernder Verkürzung der täglichen Arbeitszeit nicht wieder herabgesetzt +werden, sofern nicht der Betreffende zu ordnungsmäßiger Fortsetzung +seiner früheren Tätigkeit unfähig wird und deshalb, oder sonst aus +Gründen, die in seiner Person liegen, zu einer andern Arbeitsstellung im +Betrieb übergeht. + + +§ 68. + +[Sidenote: Zuschläge bei Überarbeit pp.] + +Für vereinbarungsmäßig geleistete Über- oder Feiertagsarbeit +muß, soweit solche nicht zum Ersatz für Arbeitsausfall durch +Betriebsunterbrechungen dient, den im gewöhnlichen Lohnverhältnis +stehenden Personen neben dem entsprechenden Zeit- oder Stücklohn stets +eine im Arbeitsvertrag zum voraus festgesetzte besondere Vergütung von +nicht weniger als 25 Prozent des festen Zeitlohnes gewährt werden. + + +§ 69. + +[Sidenote: Lohngarantie bei Akkordarbeit.] + +Bei aller Akkord- oder Stückarbeit ist der dem Arbeiter zukommende feste +Zeitlohn nach Verhältnis der aufgewandten Arbeitszeit als +Mindestverdienst zu gewährleisten. + + +§ 70. + +[Sidenote: Bezahlter Urlaub.] + +Arbeiter und Geschäftsgehilfen, welche über 21 Jahre alt und seit +mindestens einem Jahr im Dienst von Stiftungsbetrieben gewesen sind, ist +für jährlich sechs Arbeitstage vereinbarungsgemäß nach § 62 Abs. 1 +erteilten Urlaubs der feste Zeitlohn fortzugewähren. + +Betriebsangehörigen, welche Urlaub auf Grund des § 62 Abs. 4 genommen +haben, ist der feste Zeitlohn oder Gehalt für die ganze Dauer des +erforderlichen Urlaubs fortzugewähren, soweit ihnen nicht entsprechende +Entschädigung für Zeitaufwand aus öffentlichen Mitteln zusteht. + + +§ 71. + +[Sidenote: Mindestsätze der Krankenkasse.] + +Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe darf auch in Zukunft den +Versicherten nicht weniger bieten, als + + volle Kassenleistung für ein halbes Jahr; + + drei Viertel des versicherungsfähigen Lohnes als Krankengeld; + + Mitversicherung der nächsten Familienmitglieder; + + freie Wahl des Arztes unter den approbierten Ärzten des Wohnortes; + + Beitragsleistung der Betriebsinhaber gleich dem Gesamtbeitrag aller + Versicherten im Jahr. + +Ausdehnung der Kassenleistungen auf ein ganzes Jahr hat einzutreten, +wenn die Generalversammlung der Krankenkasse solche beantragt. + + +_Pensionsrechte._ + +§ 72. + +[Sidenote: Pensionsanspruch.] + +Beamte, Geschäftsgehilfen und Arbeiter, welche vor Vollendung ihres 40. +Lebensjahres in den Dienst eines Stiftungsbetriebes eingetreten sind, +haben nach fünfjähriger Dienstzeit klagbaren Anspruch auf Pension gegen +ihre Firma, sowohl für sich selbst, falls sie während des +Dienstverhältnisses durch Alter oder dauernde Krankheit oder sonst ohne +eigenes grobes Verschulden zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit unfähig +werden, wie auch für den Fall ihres Todes zugunsten ihrer +Hinterbliebenen. + +Für die Regelung dieser Ansprüche bleibt hinsichtlich aller nicht in +besonderen Verträgen stehenden Betriebsangehörigen das »Gemeinsame +Pensions-Statut« der Firmen Carl Zeiss und Schott & Gen. vom =1. +September 1897=[54] in seinen Hauptbestimmungen: + + Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit mit Vollendung des =18.=[55] + Lebensjahres; + + Maximalbeträge des pensionsfähigen Monats -- Lohnes oder -Gehaltes + nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit + + =100=[3] Mk., =120=[3] Mk., =140=[56] Mk. für Arbeiter, + =120=[4] Mk., =160=[4] Mk., =200=[57] Mk. für Werkmeister, + Kontoristen und sonstige Geschäftsgehilfen; + + Invalidenpension zwischen dem 5. und dem 15. Dienstjahre 50 Proz. + des jeweils pensionsfähigen Lohnes oder Gehaltes, von da ab um je 1 + Proz. jährlich steigend bis zum 40. Dienstjahre; + + Witwenpension 4 Zehntel, Waisenpension 2 Zehntel, zusammen bis zu 8 + Zehntel, der Invalidenpension; + + Invalidenpension ohne Invalidität als Ruhegehalt nach Vollendung + des 65. Lebensjahres und zugleich mindestens 30jähriger Dienstzeit; + +solange maßgebend, als die Stiftung nicht weitergehende Leistungen +übernommen hat. + + +§ 73[58]. + +=Ist durch die Neuredaktion von § 72 erledigt.= + + +§ 74. + +[Sidenote: Pensionsbeiträge.] [59] Diejenigen aktiven +Geschäftsangehörigen, welche jeweils für den Todesfall Pensionsanspruch +zugunsten von Familienangehörigen haben, können durch das Pensionsstatut +und entsprechende Bestimmungen der Arbeits- und Anstellungsverträge zu +Beiträgen für die Hinterbliebenenpension herangezogen werden. Die +aufzuerlegenden Beiträge können nach Klassen, mit Rücksicht auf Alter +und Familienstand, abgestuft werden, dürfen aber für keine Klasse höher +bemessen werden, wie auf die Hälfte der versicherungstechnischen Prämie +für das durchschnittliche Risiko, welches bei jeder Klasse durch die +Zusicherung von Reliktenpension der Firma erwächst, und dürfen für +keinen einzelnen mehr als drei Prozent seines festen Lohnes oder +Gehaltes betragen. + +Wegen der Pensionen, welche den Geschäftsangehörigen selbst für den +Invaliditätsfall oder als Ruhegehalt zukommen, dürfen auch in Zukunft +Beiträge nicht erhoben werden. + + +§ 75. + +[Sidenote: Gewähr gegen Verlust der Pension oder Verkürzung der +Pensions-Anwartschaft.] + +Gegenüber solchen Geschäftsangehörigen, welche für den Fall ihrer +Invalidität Pensionsanspruch gegen ihre Firma erlangt haben, darf, +nachdem ihre Arbeitsfähigkeit durch Krankheit, oder sonst ohne grobes +Verschulden ihrerseits, erheblich herabgesetzt ist, einseitige Auflösung +des Arbeitsverhältnisses, sofern nicht die in § 79 dieses Statuts +bezeichneten Voraussetzungen verschuldeter Entlassung vorliegen, nur +unter dauernder Gewährung der statutenmäßigen Pension erfolgen. + +Die Pensionierung muß einem solchen gewährt werden, sobald ihm im +Betrieb keine seiner bisherigen Arbeitsstellung angemessene Tätigkeit +mehr geboten werden kann mit höherem Zeitlohn, als die jeweils erlangte +Pensionsanwartschaft als Pension ihm zusichert. + +Wenn ein Arbeiter oder Geschäftsgehilfe aus Gründen, die in seiner +Person liegen, zu einer Arbeitsstellung im Betrieb übergeht, die mit +geringerem Lohn als seine bisherige verbunden ist; so behält er für den +Fall späterer Pensionierung Anspruch auf diejenige Pension als +Mindestleistung, welche ihm zugestanden hätte, wenn seine Pensionierung +zur Zeit des Wechsels der Arbeitsstellung erfolgt wäre. + + +_Auflösung des Dienstverhältnisses._ + +§ 76. + +[Sidenote: Kündigungsfristen.] + +Die beiderseitige Kündigungsfrist darf in den Stiftungsbetrieben für +Arbeiter nicht auf weniger als zwei Wochen, für Geschäftsgehilfen nicht +auf weniger als sechs Wochen festgesetzt werden. + + +§ 77. + +[Sidenote: Abgangsentschädigung, Voraussetzungen und Inhalt des +Anspruchs.] + +Die in kündbaren Verträgen stehenden Beamten, Geschäftsgehilfen und +Arbeiter der Stiftungsbetriebe haben nach im ganzen dreijähriger seit +Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst der Stiftung verbrachter +Dienstzeit klagbaren Anspruch gegen ihre Firma auf Gewährung einer +Entschädigung für Verlust ihrer Stellung, wenn Auflösung des +Dienstverhältnisses seitens der Firma erfolgt, ohne daß sie zur +Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit unfähig geworden sind oder +ihrerseits schuldbare Veranlassung zur Vertragsauflösung gemäß § 79 +dieses Statuts gegeben haben. + +Diese Entschädigung =besteht in der Fortgewähr des von ihnen zuletzt +bezogenen festen Zeitlohns oder Gehalts, für die Dauer des dem Austritt +folgenden halben Jahres=[60]. + +Für solche Geschäftsangehörige, die nach dem Pensionsstatut +Pensionsanwartschaft erlangt haben, soll die Entschädigung nicht weniger +betragen, als der Gesamtbetrag der im Invaliditätsfall zu +beanspruchenden Pension für einen Zeitraum gleich dem vierten Teil der +abgelaufenen, nach den Bestimmungen des Pensionsstatuts +anrechnungsfähigen Dienstzeit; =der die Bezüge nach Abs. 2 übersteigende +Betrag ist alsbald fällig=. + +Wer außer Lehrvertrag, als Arbeiterlehrling, vor vollendetem 16. +Lebensjahr bei einem Stiftungsbetrieb eingetreten ist, hat auf die +zuerst bezeichnete Entschädigung schon dann Anspruch, wenn er ohne sein +Verschulden nach vollendetem 18. Lebensjahr entlassen wird. + +=Eine Abgangsentschädigung wird schon nach sechsmonatiger Dienstzeit +gewährt, wenn die Entlassung nicht aus Gründen erfolgt, die in der +Person des Entlassenen liegen, sondern durch Einschränkung des +Betriebes, Einführung von Fabrikationsverbesserungen oder ähnliche +betriebstechnische Maßnahmen verursacht wird. Die Abgangsentschädigung +besteht in diesen Fällen in der Fortgewähr des zuletzt bezogenen festen +Zeitlohnes oder Gehaltes während des sechsten Teiles der Zeit, die der +Entlassene im Dienst der Firma zugebracht hat, jedoch höchstens bis zur +Dauer eines halben Jahres.= + +Wer die Abgangsentschädigung einmal empfangen hat, gewinnt im Fall +seines Wiedereintritts in einen Stiftungsbetrieb neuen Anspruch bei +nochmaliger Entlassung erst nach Ablauf von drei neuen Dienstjahren, und +bis nach Ablauf des fünften neuen Dienstjahres nur für denjenigen +Betrag, um welchen der neue Anspruch die frühere Leistung +überschreitet. + + +§ 78[61]. + +=Die laufenden Lohn- und Gehaltsbeträge (§ 77 Abs. 2) sind an den +üblichen Zahltagen im Kassenzimmer zu erheben; die Firma ist jedoch +berechtigt, die Zahlung der gesamten Beträge auf einmal zu bewirken.= + +[Sidenote: Übertragbarkeit des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.] + +=Der Anspruch auf Abgangsentschädigung ist nur an solche +Familienangehörige vererblich, deren wesentlicher Ernährer der +Berechtigte zur Zeit seines Todes war. Eine Abtretung und Verpfändung +ist auch, insoweit die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und +der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma +statthaft.= + +=Ist der Anspruch von der Firma bestritten, so kann nur auf Gewährung +der Entschädigung _oder_ Zurücknahme der Dienstentlassung geklagt +werden. Wählt die Firma die letztere, so hat sie für die Zeit von der +Entlassung bis zur tatsächlichen Wiedereinstellung das Gehalt oder Lohn +fortzugewähren.= + +[Sidenote: Erlöschen des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.] + +=Der Anspruch erlischt, falls er nicht binnen 2 Wochen nach dem +Ausscheiden geltend gemacht und erforderlichen Falles binnen weiteren 4 +Wochen eingeklagt wird.= + + +§ 79. + +[Sidenote: Verlust des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei +Verschulden.] + +Der Anspruch auf die in § 77 festgesetzte Abgangsentschädigung ist wegen +schuldbarer Veranlassung nur dann hinfällig, wenn die Auflösung des +Dienstverhältnisses seitens der Firma durch Kündigung oder sofortige +Entlassung begründeterweise erfolgt + +wegen erheblicher Vertragsverletzung, nämlich + + wegen grober Pflichtverletzung in Bezug auf einen von den in § 57 + benannten Punkten -- wobei jede dolose Handlung- oder Unterlassung, + sofern sie gegen eine Vertragspflicht geht, als grobe + Pflichtverletzung gilt; + + wegen fortgesetzter Vertragswidrigkeit -- wobei der Charakter des + Fortgesetzten jedenfalls als festgestellt zu gelten hat, bei + wiederholter Verfehlung, wenn wegen gleichartiger Verfehlung + =innerhalb eines Jahres= ausdrückliche Verwarnung derselben Person + seitens eines Mitgliedes der Geschäftsleitung unter Androhung der + Entlassung vorhergegangen ist; + +wegen Tatsachen, welche ohne Vertragsverletzung einzuschließen wichtige +Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrages ergeben, nämlich + + wegen solcher Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverlässige + Erfüllung der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche Wahrung + anvertrauter Interessen der Firma in Frage stellen müssen -- + vorbehaltlich aller in § 58 gewährleisteten Rechte; + + wegen Trunksucht oder wegen sonstiger fortgesetzter + Ausschweifungen, welche geeignet sind, Gesundheitsschädigung oder + vorzeitige Invalidität herbeizuführen; + + wegen grober Ehrverletzung, tätlicher Beleidigung oder böswilliger + Schädigung gegen Vorgesetzte, gegen Untergebene oder gegen solche + Mitarbeiter, mit welchen der Täter vermöge seiner Arbeitsstellung + dienstlich zu verkehren hat; + + wegen solcher Handlungen, welche die bürgerliche Ehre verletzen, + oder wegen einer Lebensführung, die den guten Sitten zuwiderläuft. + +Ob die Vertragsauflösung nur nach vorheriger Kündigung oder durch +sofortige Entlassung erfolgen kann, richtet sich nach dem bürgerlichen +Recht, ohne Rücksicht darauf, ob im Fall der Vertragsauflösung der +Rechtsnachteil des § 79 eintritt oder nicht. + + +§ 80. + +[Sidenote: Ausschluß des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei +Arbeitsunfähigkeit.] + +Ein Anspruch auf Abgangsentschädigung nach § 77 besteht nicht, wenn der +Arbeiter oder Angestellte zur Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit +unfähig oder durch andere Ursachen an der Fortsetzung seinerseits +gehindert wird. Die in solchen Fällen verbleibenden Ansprüche richten +sich lediglich nach den Bestimmungen der §§ 67 und 72-75 dieses Statuts, +bezw. des auf Grund der letzteren in Geltung stehenden Pensionsstatuts, +und hinsichtlich der vorübergehenden Behinderungen nach den Vorschriften +des § 82. + + +§ 81. + +[Sidenote: Desgleichen bei Pensionierung.] + +Aufkündigung des Arbeits- oder Anstellungsvertrags seitens der Firma +unter dauernder Entbindung von weiteren Dienstpflichten und dauernder +Gewährung der statutenmäßigen Pension ist hinsichtlich der in kündbarem +Vertrag stehenden Personen jederzeit zulässig und begründet keinen +Entschädigungsanspruch aus § 77 dieses Statuts. + + +§ 82. + +[Sidenote: Suspension des Dienstvertrages.] + +Vorübergehende Behinderung in der Erfüllung des Dienstvertrages +begründet hinsichtlich aller derjenigen Betriebsangehörigen, welche nach +§ 77 Anspruch auf Abgangsentschädigung für den Fall unverschuldeter +Entlassung gewonnen haben, nicht Aufhebung, sondern nur Suspension des +Dienstvertrages für die Dauer der Behinderung, wenn diese veranlaßt ist + + durch Rücksichten auf wichtige Interessen des Betriebsangehörigen + oder seiner Familie, wofern die Dienstunterbrechung nach + Vereinbarung mit der Geschäftsleitung erfolgt und nicht länger als + ein Jahr dauert; + + durch Einberufung zum Heeresdienst in gesetzlich gebotener Dauer im + Frieden oder im Krieg; + + durch Untersuchungs- oder Strafhaft, welche die Dauer von sechs + Monaten nicht überschreitet und im letzteren Fall nicht wegen des + zugrunde liegenden Delikts Aufhebung des Vertrags nach § 79 + rechtfertigt. + +Die Suspension bedingt in allen diesen Fällen, daß der +Betriebsangehörige für die Dauer derselben als nicht im Dienst der Firma +stehend anzusehen ist, soweit nicht hinsichtlich der Anrechnung des +Heeresdienstes auf die pensionsfähige Dienstzeit das Pensionsstatut +besondere Bestimmungen trifft. Er behält jedoch das Recht, sofort nach +Aufhören seiner Behinderung in das frühere Dienstverhältnis und alle aus +demselben ihm vorher erwachsenen Anrechte wieder eintreten zu können, +wenn in der Zwischenzeit er nicht unfähig zu ordnungsmäßiger Fortsetzung +der früheren Tätigkeit geworden ist und nicht Tatsachen eingetreten +sind, welche Vertragsauflösung nach § 79 rechtfertigen. + + +§ 83. + +[Sidenote: Urlaub.] + +Urlaub, welcher auf Grund des § 62 dieses Statuts oder auf Grund der +Anstellungsverträge erteilt ist, sowie auch sonstiger Urlaub, der nach +Vereinbarung mit der Geschäftsleitung für nicht länger als drei Monate +oder für noch längere Zeit aus Gesundheitsrücksichten genommen wird, +begründet, auch wenn dabei der Anspruch auf Lohn oder Gehalt zeitweise +aufhört, keine Suspension des Dienstvertrages. Der Beurlaubte gilt für +die ganze Zeit der Dienstunterbrechung in jeder Hinsicht als im Dienst +der Firma verblieben. + +Das Gleiche hat Geltung bei Dienstunterbrechung durch Krankheit für die +Dauer der statutenmäßigen Krankenverpflegung der Betriebskrankenkasse, +auch hinsichtlich solcher, welche dieser nicht angehören. + + +§ 84. + +[Sidenote: Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit.] + +Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit oder den Dienstgeschäften kann +ohne Rücksicht darauf, ob es Vertragsauflösung seitens der Firma gemäß +§79 rechtfertigt, als tatsächliche Aufhebung des Dienstvertrages seitens +des Arbeiters oder Angestellten dann angesehen werden, wenn die +Dienstunterbrechung drei Arbeitstage überschreitet. + + +§ 85. + +[Sidenote: Aufhebung des Dienstvertrages bei Betriebsstörungen.] + +Wenn die Fortsetzung eines Stiftungsbetriebes im ganzen oder in +einzelnen Abteilungen unabhängig vom Willen der Firma, durch +Betriebsstörung oder andere Ereignisse, für längere oder kürzere Zeit +verhindert wird, so begründet dieses Aufhebung des Dienstvertrages wegen +höherer Gewalt nur gegenüber denjenigen Betriebsangehörigen, welche +alsdann nicht in rechtsverbindlicher Form sich verpflichten wollen: + +für die ganze Dauer der Betriebsunterbrechung gegen Fortgewährung ihres +bisherigen festen Zeitlohnes oder Gehaltes ihren Wohnsitz am Ort der +Betriebsstätte oder in dessen Umgebung zu behalten; + +der Geschäftsleitung ihrer Firma jederzeit für Hilfsleistung zur +Beseitigung der Störung und Wiederaufnahme der Arbeit zur Verfügung zu +bleiben; nach Wiederaufnahme des gestörten Betriebes die Hälfte des in +der Zwischenzeit empfangenen, nicht durch entsprechende Arbeitsleistung +abverdienten Lohnes als empfangenen Vorschuß durch Überstunden wieder +abzutragen, soweit solches durch Verlängerung der regelmäßigen +Arbeitszeit um wöchentlich höchstens neun Stunden während der Dauer +eines Jahres angängig ist, wenn innerhalb dieses Zeitraumes der auf die +Überstunden im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit entfallende Zeit- und +Stücklohn von der Firma zurückbehalten wird; + +bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen den gesamten ohne +entsprechende Arbeitsleistung empfangenen Lohn zurückzuerstatten. + + +_Schlußbestimmungen._ + +§ 86. + +[Sidenote: Anrechnung öffentlichrechtlicher Bezüge.] + +Sofern durch die jetzige oder eine zukünftige Gesetzgebung Angehörigen +der Stiftungsbetriebe öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Leistungen +eingeräumt ist, welche der Art nach den in §§ 72, 77 den +Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, können die +ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht werden, als +jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der Betriebsangehörigen +beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets dann, wenn die +Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angehörigen obliegende +Aufwendungen ihrerseits übernommen haben. + + +§ 87. + +[Sidenote: Rechte der Angestellten auswärtiger Niederlassungen.] + +Die in den §§ 56 bis 65 dieses Statuts enthaltenen Vorschriften +haben jederzeit auch für die außerhalb Jena im Dienst von +Stiftungsunternehmungen tätigen Personen Geltung. + +Die Bestimmungen der §§ 66 bis 85 brauchen hinsichtlich dieser +Personen, soweit solche nicht schon vorher einem älteren +Stiftungsbetrieb angehört haben, nicht früher in Wirksamkeit +gesetzt zu werden, als mit Ablauf des fünften Jahres nach +Einrichtung oder Übernahme der betreffenden Zweigniederlassung, +Geschäftsstelle oder selbständigen Betriebsunternehmung durch +die Stiftung. + + +§§ 88[62] u. 89[63] + +=sind weggefallen.= + + +§ 90. + +[Sidenote: Verbot abweichender Vereinbarungen.] + +Die Anstellungsverträge der Beamten und Geschäftsgehilfen, der +allgemeine Arbeitsvertrag und die Betriebsordnungen der +Stiftungsbetriebe, sowie alle für die Betriebe erlassenen besonderen +Satzungen (Pensionsstatut, Krankenkassenstatut etc.) müssen, +vorbehaltlich der durch § 93, Abs. 1 begründeten zeitweiligen +Abweichungen, jederzeit mit den Vorschriften des Titels V dieses Statuts +in dem Sinne in Einklang stehen, daß sie den Angestellten und Arbeitern +in keinem Punkte mindere Rechte und Gerechtsame, als Titel V vorsieht, +gewähren dürfen. + +Verträge, Satzungen und Anordnungen, welche dem widersprechen, sollen +unzulässig und rechtsungültig sein. + + +§ 91. + +[Sidenote: Durchgehende Gültigkeit von Tit. V.] + +Alle Arbeits- und Anstellungsverträge in den Stiftungsbetrieben haben +als unter der Erklärung abgeschlossen zu gelten: daß bezüglich solcher +Punkte, über welche der Vertrag Bestimmungen nicht enthält, zunächst +Titel V des gegenwärtigen Statuts zur Geltung komme und das bürgerliche +Recht nur insoweit, als auch dieses Statut Anordnungen nicht getroffen +hat. + +In den Betriebsordnungen der Stiftungsbetriebe oder in den sie +ersetzenden allgemeinen Arbeitsverträgen ist Titel V dieses Statuts +seinem ganzen Inhalt nach anhangsweise verlautbart zu halten und eine +dem vorangehenden Absatz entsprechende Erklärung besonders +auszusprechen. + + +§ 92. + +[Sidenote: Ausschließbarkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten.] + +Bezüglich solcher Streitfälle aus den Arbeits- und Anstellungsverträgen, +welche Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des Titels V des +gegenwärtigen Statuts zum Gegenstand haben, darf für die nicht in +lebenslänglichen Verträgen stehenden Angehörigen der Stiftungsbetriebe +der ordentliche Rechtsweg nicht durch Vertrag zum voraus allgemein, +sondern nur durch Vereinbarung der Parteien im einzelnen Fall und unter +Garantien ordentlichen Schiedsverfahrens ausgeschlossen werden, außer +insoweit, als etwa hinsichtlich der in gewöhnlichem Lohnverhältnis +stehenden Personen die endgültige Entscheidung bestimmter Streitfragen +einer Arbeitervertretung übertragen wäre, welche den Vorschriften des +§ 64 dieses Statuts entspricht. + + +§ 93. + +[Sidenote: Gültigkeit von Tit. V für das Glaswerk. Neue Betriebe.] + +Für das Personal des Glaswerks treten, so lange das jetzige +Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, alle +Vorschriften des Titels V dieses Statuts nur insoweit in Geltung, als +solches auf Grund des gegenwärtigen Gesellschaftsvertrages oder mit +ausdrücklicher Zustimmung des dermaligen Sozius der Stiftung geschehen +kann. + +Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen im +Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die +alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts, +vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im +Gesellschaftsvertrag besonders festgestellt sein; =die Bestimmung gilt +nicht bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art=. + + +Titel VI. + +Regelung allgemeiner Interessen des Personals der Stiftungsbetriebe. + + +§ 94. + +[Sidenote: Relative Höhe der Beamtengehälter.] + +Die Bezüge der Beamten bei den Stiftungsbetrieben sind in den +verschiedenen Beamtenklassen stets in angemessenem Verhältnis zu +erhalten zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der erwachsenen +Arbeiter in den Betrieben. + +Das höchste Jahreseinkommen, welches einem Beamten, die Mitglieder der +Geschäftsleitungen eingeschlossen, für seine vertragsmäßige +Dienstleistung gewährt wird, darf zur Zeit der Festsetzung nicht +hinausgehen über das Zehnfache vom durchschnittlichen jährlichen +Arbeitseinkommen der sämtlichen über 24 Jahre alten und mindestens drei +Jahre im Betrieb tätigen, in gewöhnlichem Lohnverhältnis stehenden +Arbeiter aller Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der +letztverflossenen drei Geschäftsjahre. + +Die durchschnittliche Höhe aller derjenigen Beamtengehälter, welche +einzeln das Doppelte des vorgedachten durchschnittlichen +Arbeitseinkommens erreichen oder überschreiten, soll nicht mehr als das +Vierfache jenes Arbeitseinkommens betragen. + +Ortszulagen, welche Beamten an Plätzen mit besonders kostspieliger +Lebensführung dieser wegen gewährt werden, sind bezüglich beider +Vorschriften außer Ansatz zu lassen. + + +§ 95. + +[Sidenote: Vergütung für besondere Leistungen.] + +Angehörigen der Stiftungsbetriebe, Arbeitern sowohl wie Beamten, ist im +Fall besonderer erfinderischer oder sonst auf technischen und +wirtschaftlichen Fortschritt gerichteter Betätigung, wenn daraus ihrer +Firma besonderer Vorteil ohne rechtliche Verpflichtung zu Gegenleistung +erwächst, oder im Fall von besonderen Leistungen irgend einer andern Art +zum Nutzen ihrer Firma oder der Stiftung, wenn diese Leistungen über die +pflichtmäßige Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten deutlich hinausgehen, +neben der Entlohnung für die vertragsmäßige Tätigkeit ein der Billigkeit +entsprechender Anteil an den Vorteilen einzuräumen, welche die Stiftung +durch solche Personen gewinnt. + +=Die Entscheidung der Geschäftsleitungen über Ansprüche aus Abs. 1 +unterliegen nicht einer Nachprüfung im Prozeßweg. Eine Verpflichtung zur +Entscheidung besteht nicht, wenn der Anspruch später als vier Wochen +nach Auflösung des Dienstverhältnisses geltend gemacht wird.= + +Bezüge, welche im Sinne dieser Anweisung einzelnen in irgendwelcher Form +zuteil werden nicht für von ihnen erst zu gewärtigende Leistungen, +sondern für besondere Leistungen, die sie tatsächlich vollbracht haben, +fallen nicht unter die Vorschriften des § 94. + + +§ 96[64] + +=ist weggefallen.= + + +§ 97. + +[Sidenote: Revision der Pensionshöhe.] + +Wenn in Zukunft die gemäß §§ 72 oder 73 normierten Maximalsätze der +pensionsfähigen Monatslöhne und Gehälter infolge fortschreitender +Verschiebung des Verhältnisses zwischen Geldwert und Arbeit dauernd in +Mißverhältnis getreten wären zum wirklichen Lohn und Gehalt der aktiven +Betriebsangehörigen, so sind jene Maximalsätze zu erhöhen in dem +Verhältnis, in welchem das durchschnittliche jährliche Arbeitseinkommen +der über 24 Jahre alten Arbeiter der Stiftungsbetriebe gegenüber seinem +dermaligen Stand gestiegen ist. + +Eine Prüfung des Pensionsstatuts unter dem hier bezeichneten +Gesichtspunkte hat mindestens von 10 zu 10 Jahren einmal stattzufinden. + + +§ 98. + +[Sidenote: Lohn- und Gehaltsnachzahlung. (Gewinnbeteiligung).] + +Wenn[65] in einem Stiftungsbetrieb den Betriebsangehörigen neben den zum +voraus festgesetzten Lohn- und Gehaltsbezügen noch Bezüge eingeräumt +werden, deren Höhe in irgend einer Form vom Jahresgewinn der Firma +abhängig gemacht ist (=Lohn- und Gehaltsnachzahlung=)[66], so muß die +Bemessung und Abgewährung solcher Bezüge nach folgenden Grundsätzen +geschehen: + +Sie sind im ganzen für ein Geschäftsjahr auszuwerfen als nachträglicher +prozentualer Zuschlag auf die Summe aller Löhne und Gehalte, welche die +Firma in dem betreffenden Geschäftsjahr auszubezahlen hatte; + +der Prozentsatz dieses Zuschlags auf das Lohn- und Gehaltkonto ist =von +Jahr zu Jahr so zu bemessen, daß unter tunlichster Ausgleichung der +Schwankungen des Geschäftsganges ein angemessenes Verhältnis zwischen +dem Anteil des Personals am wirtschaftlichen Gesamtertrag und dem +Anteil der Stiftung im Sinne der in §§ 40, 41 bezeichneten Richtschnur +sich ergibt[67]=; + +die Festsetzung und spätere Abänderung der speziellen Normen, nach +welchen der Prozentsatz des Zuschlags jeweils berechnet wird, ist +zwischen der Geschäftsleitung und dem Stiftungskommissar zu vereinbaren; + +ein dem ausgeworfenen Prozentsatz entsprechender nachträglicher Lohn- +und Gehaltszuschlag ist ganz gleichmäßig an alle abzugewähren, =die im +Laufe=[68] des Geschäftsjahres als Arbeiter oder Beamte -- nur die +Mitglieder der Geschäftsleitung gemäß § 28 ausgenommen -- im Dienst der +Firma standen, jedem einzelnen nach Verhältnis des gesamten Lohnes oder +Gehaltes, welchen er während des abgelaufenen Geschäftsjahres +tatsächlich bezogen hat. =Bereits ausgeschiedene Geschäftsangehörige +verlieren ihren Anspruch, wenn sie ihn nicht spätestens bis zum 1. April +des folgenden Jahres geltend machen; falls sie Abgangsentschädigung +erhielten oder bei ihrem Ausscheiden die Voraussetzungen des § 79 +vorlagen, steht ihnen ein Anspruch auf Nachzahlung überhaupt nicht zu.= + +=Eine Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs ist auch insoweit als die +Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und der C.P.O. nicht +entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma statthaft.= + +Gewinnbeteiligung nach anderen Grundsätzen als hier vorgesehen darf in +den Stiftungsbetrieben nicht eingeführt werden. + + +§ 99. + +[Sidenote: Beschäftigung von Lehrlingen, jugendl. Arbeitern und Frauen.] + +In den Stiftungsbetrieben sollen Lehrlinge, jugendliche Arbeiter und +weibliche Personen niemals behufs Erlangung billiger Arbeitskraft +beschäftigt werden, vielmehr die beiden ersteren immer nur zum Zwecke +ihrer Ausbildung, für den Industriezweig im allgemeinen oder für die +besonderen Bedürfnisse des Betriebs, und nur in solcher Anzahl als zur +Sicherung genügenden Nachwuchses an gelernten Arbeitern jeweilig geboten +erscheint; die letzteren im Betrieb nur für solche Verrichtungen, welche +Frauen angemessener sind als Männern. + + +Titel VII. + +Verwendung der Überschüsse. + + +§ 100. + +[Sidenote: Verteilung der Überschüsse auf die Zwecke nach § 1, A und B.] + +Die Überschüsse, welche der Carl Zeiss-Stiftung aus den Erträgnissen der +Stiftungsbetriebe und des Reservefonds jeweils zu freier Verfügung +verbleiben, nachdem die in § 1 dieses Statuts sub A angeführten Aufgaben +der Stiftung vermöge statutengemäßer Leitung ihrer geschäftlichen +Unternehmungen schon vollständige Erfüllung gefunden haben und nachdem +zugleich durch Dotierung des Reservefonds gemäß den Vorschriften der +§§ 45-50 die statutenmäßige Sicherung für fortgesetzte Erfüllung jener +Aufgaben beschafft worden ist, sollen stets für die in § 1 sub B +bezeichneten Zwecke der Stiftung Verwendung finden. + +[Sidenote: Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen.] + +Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen für Zwecke nach § 1, B darf +jedoch die Stiftung niemals =über den Zinsbetrag des Reservefonds hinaus +übernehmen=[69]. + + +§ 101. + +[Sidenote: Nähere Erläuterung der Stiftungszwecke. § 1 B Ziff. 1.] + +Im Sinne des § 1 sub B an erster Stelle namhaft gemachten Zweckes liegt +nach der Absicht des Stifters alles, was die in den Stiftungsbetrieben +vertretenen Zweige der feintechnischen Industrie über den nächsten +Interessenkreis der Betriebe hinaus fördern und unmittelbar oder +mittelbar die Leistungen dieser Industrie gegenüber den Aufgaben, welche +die wissenschaftliche Forschung und praktische Bedürfnisse ihr stellen, +erhöhen kann -- mithin alles, was der Weiterbildung ihrer +wissenschaftlichen Grundlagen, der Verbesserung ihrer technischen +Hilfsmittel und erhöhtem Zusammenwirken von Wissenschaft und Technik auf +ihrem Arbeitsfeld zu dienen geeignet ist, nicht minder aber auch alles, +was auf Hebung der wirtschaftlichen Lage des ganzen Industriezweiges und +Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Angehörigen +abzielt. + + +§ 102. + +[Sidenote: Direktiven für § 1 B Ziff. 1.] + +Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in § 101 +umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen: + +durch Inangriffnahme oder Unterstützung wissenschaftlicher Studien und +Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche Aufgaben des genannten +Industriezweiges zum Gegenstand haben und dessen Interessen weiter zu +fördern vermögen -- gleichgültig, ob solche in der Tätigkeit der +Stiftungsbetriebe selbst Anknüpfungen finden und ganz oder zum Teil mit +deren Einrichtungen und durch deren Personal betrieben werden können, +oder ob sie von Fremden veranlaßt sind und ausgeführt werden müssen; + +durch Anregung oder Unterstützung literarischer Arbeiten irgend einer +Art, welche auf die Fachinteressen Bezug haben; + +durch Heranziehen begabter Personen zu höherer Ausbildung auf Kosten der +Stiftung für den Dienst des Industriezweiges, dem die Stiftungsbetriebe +angehören; + +durch persönliche Beteiligung der Beamten der Stiftungsbetriebe an den +Bestrebungen der im letzten Satz des § 101 erwähnten Art und materielle +Unterstützung solcher aus Mitteln der Stiftung. + + +§ 103. + +[Sidenote: Nähere Ausführung zu § 1 B Ziff. 2.] + +Unter dem in § 1 dieses Statuts sub B an zweiter Stelle benannten Titel +sollen alle Aufwendungen gerechtfertigt sein zugunsten gemeinnütziger +Einrichtungen oder Veranstaltungen in Jena und seiner nächsten Umgebung, +welche geeignet sind, das leibliche Wohl, die wirtschaftliche Lage oder +die Lebensannehmlichkeit der in industrieller und kleingewerblicher +Arbeit stehenden Volkskreise zu befördern, oder gewerblicher +Fortbildung, allgemein bildender Belehrung und geistiger Anregung ihrer +Angehörigen zu dienen. + +Einrichtungen und Veranstaltungen, welche unter einem von diesen +Gesichtspunkten zugunsten der Angehörigen der Stiftungsbetriebe +getroffen werden könnten, sind immer tunlichst so zu gestalten oder, +wenn sie zunächst nur für diese Angehörigen getroffen würden, doch mit +der Zeit so auszugestalten, daß sie möglichst weiten Kreisen der +hiesigen arbeitenden Bevölkerung zu gute kommen. + + +§ 104. + +[Sidenote: Politische u. religiöse Neutralität.] + +Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung gemäß § 103 hat jederzeit strenge +Neutralität gegenüber allen politischen und religiösen Parteien zu +wahren. + +Unter keinen Umständen dürfen innerhalb oder außerhalb der +Stiftungsbetriebe Mittel der Stiftung verwandt werden zugunsten von +Einrichtungen, deren Leitung oder Benutzung durch konfessionelle oder +politische Rücksichten beschränkt ist, oder zugunsten von Zwecken, deren +Förderung, möchten sie auch an sich gemeinnützige sein, im gegebenen +Fall mit kirchlichen oder politischen Parteibestrebungen auf irgend eine +Art in Verbindung gebracht ist. + + +§ 104a. + +[Sidenote: Verwaltung der St.-Einrichtungen nach § 101-103.] + +=Die Verwaltung aller Einrichtungen zugunsten der in §§ 101 bis 103 +gedachten Zwecke ist den Mitgliedern der Jenaer Geschäftsleitungen und +dem Stiftungskommissar zu übertragen und von diesen Personen gemäß den +Vorschriften in §§ 10-15 zu führen.= + + +§ 105. + +[Sidenote: Erläuterung zu § 1 B Ziff. 3.] + +Im übrigen sind die verfügbaren Mittel der Carl Zeiss-Stiftung, gemäß +dem in § 1 sub B an dritter Stelle benannten Stiftungszweck, der +Förderung rein wissenschaftlicher Studien und Forschungen im ganzen +Bereich der naturwissenschaftlichen und mathematischen Lehrfächer, ohne +Rücksicht auf die näheren Interessen der Stiftungsbetriebe, nach +Möglichkeit dienstbar zu machen. + +Die Aufwendungen für diesen dritten Zweck sollen, so lange die +Universität Jena besteht, regelmäßig in deren Interessenkreis erfolgen, +insoweit nicht in einzelnen Fällen Anlaß zur Ausführung rein +wissenschaftlicher Arbeiten innerhalb der Betriebe und durch deren +Mitarbeiter gegeben ist. + +Die betreffenden Mittel sind der Universität durch den +»Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung« zuzuführen. + + +§ 106. + +[Sidenote: Ergänzungs-Statut.] + +Hinsichtlich der Verwilligung und Verwendung der Mittel des genannten +Fonds =sind die Bestimmungen des Ergänzungs-Statuts vom 24. Februar/8. +März 1900 maßgebend=[70]. + + +§ 107. + +[Sidenote: Maß der Aufwendungen für wissenschaftliche Zwecke im +Verhältnis zur Höhe des Reservefonds.] + +So lange der Reservefonds der Stiftung noch nicht die in § 45 dieses +Statuts bezeichnete Höhe erreicht oder nach eingetretener Minderung +wieder erreicht hat, bleibt das Maß der Aufwendungen für rein +wissenschaftliche Zwecke dem pflichtmäßigen Ermessen der +Stiftungsverwaltung unter billiger Berücksichtigung der anderen +Interessen der Stiftung anheimgestellt. + +Wenn der Reservefonds die gedachte Höhe überschreitet und seine weitere +Dotierung den Beschränkungen der §§ 49 und 50 dieses Statuts unterliegt, +soll, so lange die Universität Jena besteht, im Durchschnitt von je 3 zu +3 Jahren jedenfalls die Hälfte der zur Verausgabung kommenden +Überschüsse der Stiftung zugunsten der Universität verwendet werden. + +Die andere Hälfte dieser Überschüsse soll nach der Absicht des Stifters +und nach den Voraussetzungen, unter welchen andere die Erweiterung des +Wirkungskreises der Stiftung befördert haben, in erster Reihe für die in +den §§ 101-103 benannten Aufgaben der Stiftung verfügbar gehalten +werden. Insoweit aber Aufgaben solcher Art, deren Erfüllung einem +erheblichen gemeinnützigen Interesse im Sinne der Stiftungszwecke dienen +würde, zeitweilig nicht vorliegen, soll gestattet sein, auch jene zweite +Hälfte der Überschüsse teilweise noch gemäß § 105 für wissenschaftliche +Zwecke der Universität zu verwenden. + + +§ 108. + +[Sidenote: Verfügungsrecht der St. V. u. der G. L.] + +Die Verfügung über die Mittel der Carl Zeiss-Stiftung mit Bezug auf die +in § 1 dieses Statuts sub B namhaft gemachten Zwecke steht der +Stiftungsverwaltung zu. Jedoch haben der Stiftungskommissar und die +Vorstände der Stiftungsbetriebe das Recht, jederzeit Anträge aus § 1, B +stellen zu können und über alle Anträge anderer, sowie über Absichten +der Stiftungsverwaltung, soweit es sich nicht um innere Angelegenheiten +des Universitätsfonds handelt, vor der Beschlußfassung gehört zu werden. + +Übereinstimmenden Anträgen sämtlicher Vorstandsmitglieder der in Jena +bestehenden Stiftungsbetriebe in bezug auf Aufwendungen zugunsten der in +den §§ 101-103 benannten Zwecke ist stets stattzugeben, =sofern +statutengemäß die Mittel vorhanden sind=. Gegen das einstimmige Votum +dieser Personen sind Aufwendungen der genannten Art nicht zulässig. + + +§ 109. + +[Sidenote: Vergütung der Leistungen von Staatsbeamten.] + +Alle Arbeitsleistung, welche in Gemäßheit des § 5 dieses Statuts oder +nach dem Auftrag der Stiftungsverwaltung Staatsbeamte in Angelegenheiten +der Carl Zeiss-Stiftung übernehmen, ist aus Mitteln der letzteren so zu +vergüten, daß dem Staat aus der Beteiligung seiner Beamten an der +Verwaltung der Stiftung auch nicht indirekt Lasten erwachsen. + +[Sidenote: Verbot der Verwendung von St.-Mitteln für andere als +St.-Zwecke. ] Aufwendungen aus Mitteln der Stiftung, die nicht der +Vertretung und Verwaltung derselben dienen oder als Ehrenausgaben in +ihrem nächsten Interessenkreis anzusehen sind, und nicht den +statutenmäßigen Aufgaben nach § 1, B sowie den Bestimmungen dieses +Titels VII entsprechen, sollen jederzeit ausgeschlossen sein. + + +Titel VIII. + +Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung. + + +§ 110. + +So lange der Stifter lebt und verfügungsfähig ist, bleibt diesem +persönlich die Entgegennahme jährlicher Rechnungslegung der +Stiftungsverwaltung über die Vermögensbewegung und den Vermögensbestand +der Carl Zeiss-Stiftung vorbehalten. + +[Sidenote: Zusammensetzung der Rechnungskommission.] + +Nach dieser Zeit ist solche Rechnungslegung regelmäßig nach Schluß eines +jeden Verwaltungsjahres der Stiftung an eine ehrenamtliche Kommission zu +erstatten, welche sich zusammensetzt aus + + dem Kurator der Universität Jena, + + einem vom akademischen Senat je auf drei Jahre zu nominierenden + Vertrauensmann, + + einem Vertrauensmann, welchen die Gemeindevertretung (zur Zeit der + Gemeinderat) der Stadt Jena gleichfalls je auf drei Jahre erwählt, + + den je der Funktionsdauer nach ältesten Vorstandsmitgliedern der + jeweils bestehenden Stiftungsbetriebe, + +insoweit die drei erstgenannten Stellen solchen Auftrag auf +diesbezügliches Ersuchen seinerzeit annehmen mögen. + +Der Auftrag hat für alle als ein rein persönlicher zu gelten. +Hinsichtlich seiner Erfüllung haben die Beauftragten von niemand +Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben. + + +§ 111. + +[Sidenote: Verfahren bei der Rechnungslegung.] + +Für die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung haben die von +den Geschäftsleitungen ordnungsmäßig aufgestellten und vom +Stiftungskommissar anerkannten Jahresbilanzen und statistischen +Aufstellungen der Stiftungsbetriebe, die Empfangsbescheinigung +der zuständigen Universitätskasse sowie die seitens einer +Staatskassenverwaltung aufgenommenen und bescheinigten Inventuren des +Reservefonds ohne weitere Nachprüfung als ordnungsmäßige Belege zu +gelten. Jedoch sind der Kommission überall diejenigen Nachweisungen +vorzulegen, welche die fortgesetzte Übereinstimmung der Verwaltung der +Stiftung mit den Vorschriften dieses Statuts und der dasselbe in Titel +VII ergänzenden Paragraphen der Stiftungsurkunde vom 19. Mai 1889, bezw. +des an ihre Stelle getretenen Ergänzungsstatuts, darzutun erforderlich +erscheinen. + + +§ 112. + +[Sidenote: Protokolle.] + +Nachdem die betreffenden Rechnungsaufstellungen, Belege und ergänzenden +Nachweisungen jedesmal den einzelnen Mitgliedern der gedachten +Kommission zu persönlicher, vertraulicher Einsichtnahme vorgelegen +haben, ist in einer vom Stiftungskommissar geleiteten mündlichen +Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen, in welchem etwa erhobene Bedenken +oder Einwendungen gegen die Ordnungs- oder Statutenmäßigkeit der +Verwaltung vollständig zu verlautbaren sind. -- Die Sammlung dieser +Protokolle aus den letztvoraufgehenden 20 Jahren ist bei allen +nachfolgenden Rechnungslegungen wieder mit zur Vorlage zu bringen. + + +Titel IX. + +Schlußbestimmungen. + + +§ 113. + +[Sidenote: Vertretung der St. bei ev. Wegfall der jetzigen St. V.] + +Sollte infolge von staatsrechtlichen Veränderungen die Bestimmung in § 5 +dieses Statuts bezüglich der Vertretung der Stiftung einmal hinfällig +werden, so soll diese Vertretung, einschließlich der Bestellung des +Stiftungskommissars in sinngemäßer Anwendung des § 5, und die +statutengemäße Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung übergehen an diejenige +Staatsbehörde, welche hinsichtlich der Universität Jena an die Stelle +des als Stiftungsverwaltung fungierenden Departements des Großherzogl. +S. Staatsministeriums tritt, wofern dieselbe innerhalb Thüringens ihren +Sitz hat; andernfalls an die oberste Verwaltungsbehörde innerhalb +Thüringens. + + +§ 114. + +[Sidenote: Verfahren bis zur Neukonstituierung der St. V.] + +Sollte zu irgend einer Zeit eine den Bestimmungen des § 5 oder des § 113 +dieses Statuts entsprechende Stiftungsverwaltung nicht bestehen, so soll +bis zur Neukonstituierung einer solchen die Vertretung und die +Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ohne weiteres auf die jeweils in +Funktion stehende Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte, und falls +letztere nicht mehr bestünde, auf die Geschäftsleitung des ältesten in +Jena oder Umgegend bestehenden Stiftungsbetriebes übergehen. + +Diese Geschäftsleitung soll alsdann kraft dieses Statuts verpflichtet +und legitimiert sein, sofort bei Eintritt gedachten Falls alle nicht zum +Geschäftsvermögen von Stiftungsbetrieben gehörigen Vermögensobjekte der +Stiftung in eigene Verwahrung und Verwaltung zu nehmen, bezw. für +anderweitige ordnungsmäßige Verwahrung und Verwaltung unter ihrer +Verantwortung Sorge zu tragen, und jene Objekte nur an eine diesem +Statut gemäße neue Stiftungsverwaltung wieder herauszugeben. + + +§ 115. + +Die betreffende Geschäftsleitung soll solchen Falls in Vertretung der +Stiftung -- Dritten gegenüber in derselben Form, in welcher sie nach den +Bestimmungen des § 9 dieses Statuts und den jeweils getroffenen +handelsgerichtlichen Anordnungen ihre Firma zu vertreten legitimiert ist +-- für die Dauer eines solchen Provisoriums alle Rechte der +Stiftungsverwaltung auszuüben befugt sein und zwar nach +Majoritätsbeschlüssen des Kollegiums, im Falle von Stimmengleichheit +nach dem Votum des der Funktionsdauer nach ältesten Mitgliedes, jedoch +unter der Einschränkung, daß, wofern nicht der Reservefonds die in § 50 +bezeichnete Höhe erreicht hat, Aufwendungen für Zwecke nach § 1, B +außerhalb der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht +werden dürfen, als es in Erfüllung von Verbindlichkeiten oder in +Fortsetzung von Leistungen geschieht, welche die frühere ordentliche +Stiftungsverwaltung übernommen hatte. + + +§ 116. + +[Sidenote: Auflösung der Stiftung.] + +Sollte die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit infolge der +Auflösung ihrer sämtlichen Betriebsunternehmungen, unter den +Voraussetzungen des § 37, Abs. 3 dieses Statuts oder durch andere +Ereignisse, für weitere ersprießliche Fortsetzung der ihr zugedachten +praktischen Tätigkeit im Gebiet der feintechnischen Industrie keinen +Boden mehr haben und alsdann auch keine andern stiftungsgemäßen +Einrichtungen dauernder Art und von erheblicher Bedeutung besitzen, +deren Fortführung nicht wesentlich nur Vermögensverwaltung wäre, so soll +sie nach Auflösung des letzten Stiftungsbetriebes und Abwicklung aller +Verbindlichkeiten ihr übrig bleibendes Vermögen zur einen Hälfte an die +Gemeinden Jena und Wenigenjena =nach ihrem Ermessen verteilen=, zur +andern Hälfte der Universität Jena, falls diese aber nicht mehr +bestünde, nach Wahl der Stiftungsverwaltung einer andern deutschen +Hochschule, zu weiterer selbständiger Verwendung für im Sinne der +Stiftung liegende Zwecke überweisen und als Rechtssubjekt mit eigenen +Organen zu bestehen aufhören. + + +§ 117. + +[Sidenote: Statutenänderung während der ersten 10 Jahre nach +Inkrafttreten.] + +Bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen +Statuts bleiben Abänderungen und Ergänzungen desselben sowie +deklaratorische Zusätze und geeigneten Falls Neuredaktion ganzer +Abschnitte der Vereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung und dem +Stifter vorbehalten. + +Für den Fall, daß letzterer vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt oder +verfügungsunfähig wird, sollen diejenigen drei Personen, bezw. die +Überlebenden darunter, welche von ihm beauftragt waren, im Falle seines +vorzeitigen Todes an seiner Statt das Statut selbst in Vereinbarung mit +der Stiftungsverwaltung rechtskräftig festzustellen, ermächtigt und +legitimiert sein, auch solche Abänderungen, Ergänzungen etc. auf +gleichem Wege rechtskräftig einzuführen, insoweit sie solche auf Grund +der ihnen bekannten Absichten des Stifters oder besonderer schriftlicher +oder mündlicher Erklärungen desselben übereinstimmend als seinem Willen +entsprechend bezeugen. + +Das vorstehend erteilte Mandat kann von den bezeichneten Personen +jedenfalls bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Inkrafttreten des +jetzigen Statuts ausgeübt werden, später nur noch binnen Jahresfrist +nach dem Tode des Stifters oder dem Aufhören seiner Verfügungsfähigkeit +und keinesfalls mehr nach Ablauf des im 1. Absatz bezeichneten +zehnjährigen Zeitraums. + +Statutenänderungen irgend einer Art, welche gemäß den Anordnungen in +diesem Paragraph und innerhalb der benannten Fristen bewirkt werden, +treten nach erfolgter Bestätigung ohne weiteres in Kraft. Nach Ablauf +dieser Fristen können solche auch bei Lebzeiten des Stifters nur noch in +dem durch die §§ 118 bis 121 geregelten Verfahren rechtmäßig erfolgen. + + +§ 118. + +[Sidenote: Spätere Statutenänderungen.] + +Sollten in einer späteren Zeit wesentliche Voraussetzungen des +gegenwärtigen Statuts hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen oder +hinsichtlich der technischen und ökonomischen Bedingungen für die +Wirksamkeit der Stiftung in solchem Grad verändert sein, daß die fernere +strenge Aufrechterhaltung aller Bestimmungen dieses Statuts entweder +direkt unmöglich, oder vermöge ihrer Folgen in absehbarer Zeit +undurchführbar, oder angesichts der erkennbaren Absichten des +Stifters offenbar zweckwidrig würde, so soll die statutenmäßige +Stiftungsverwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ermächtigt sein, das Statut +den veränderten Verhältnissen entsprechend insoweit abzuändern, als +geboten ist, um die vorher genannten Anstände zu beseitigen. + +Die Änderung kann entweder für einen zum voraus bestimmten, zehn Jahre +nicht überschreitenden Zeitraum, oder auf unbestimmte Zeit für die Dauer +des Fortbestehens bestimmt bezeichneter Umstände, oder endgültig für die +Zukunft eingeführt werden. + +Jede derartige Abänderung des Statuts soll nur erfolgen nach Anhören des +Stiftungskommissars und der Vorstände der Stiftungsbetriebe und mit +vorläufiger Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde unter Vorbehalt +der =endgültigen=[72] Bestätigung nach Ablauf der in § 120 bezeichneten +Frist. + +=Die=[73] Änderung[74] muß mit ihrer Begründung, unter ausdrücklicher +Bezugnahme auf diesen und den nächstfolgenden Paragraphen dieses +Statuts, bevor sie in Wirksamkeit gesetzt wird, den Sozien der Stiftung +und den übrigen Mitgliedern der Vorstände, dem Personal der +Stiftungsbetriebe, den in Deutschland lebenden volljährigen Nachkommen +des Stifters bis zum dritten Glied, den Mitgliedern der in § 110 +eingesetzten Rechnungskommission, der Universität Jena und den +Gemeindebehörden von Jena und Wenigenjena bekannt gegeben werden. + + +§ 119. + +[Sidenote: Anfechtung von Statutenänderungen.] + +Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tage der erfolgten Bekanntgabe +einer Abänderung des Statuts soll jeder, der den in § 118 bezeichneten +Personenkreisen angehört, und jede von den dort zuletzt benannten +Korporationen legitimiert sein, die Abänderung als nach § 118 +ungerechtfertigt im Weg der Klage gegen die Stiftungsverwaltung +anzufechten. + +Die Anfechtung kann sowohl gegen die Abänderung überhaupt wie auch gegen +die Bestimmung ihrer Geltungsdauer gerichtet werden. Der Klaganspruch +kann jedoch nur auf Wiederaufhebung oder Modifikation der Abänderung vom +Tag der Klagerhebung ab, niemals auf Schadloshaltung wegen derselben +oder auf Exemption von deren Wirkungen gehen. + +Das Urteil des Gerichts erfolgt nach freiem richterlichen Ermessen +=unter gehöriger Beachtung der vermutlichen Absichten des Stifters=. + +Vereinbarungen oder Anordnungen, welche zum Gegenstand hätten, bestimmte +Personen oder Personengruppen von den Wirkungen einer Statutenänderung +auszunehmen oder wegen derselben schadlos zu halten, sind unzulässig und +rechtsungültig. + + +§ 120. + +[Sidenote: Wirkung der Statutenänderungen.] + +Jede Abänderung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung, welche seitens der +Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig nach § 118 eingeführt ist und welche +nicht gemäß § 119 angefochten oder trotz solcher Anfechtung als +rechtmäßig aufrecht erhalten worden ist, hat nach Ablauf der einjährigen +Frist seit ihrer Bekanntgabe, bezw. nach Eintritt der Rechtskraft des im +Anfechtungsverfahren ergangenen Urteils, und nach alsdann erfolgter +Bestätigung, ihrem Inhalt nach als Teil des ursprünglichen, vom Stifter +selbst errichteten Statuts zu gelten und unterliegt von da ab +hinsichtlich jeder späteren Abänderung den Vorschriften der +vorangehenden §§ 118, 119 dieses Statuts. + + +§ 121. + +Die Bestimmungen der vier §§ 1-4 und der vier hier vorangehenden +§§ 117-120 können unter keinen Umständen und auf keine Weise mit +rechtlicher Wirkung abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden. + + +§ 122. + +[Sidenote: Bekanntgabe des Statutes und späterer Änderungen.] + +Gegenwärtiges Statut der Carl Zeiss-Stiftung ist, nachdem dasselbe die +landesherrliche Bestätigung erhalten hat, durch Ausgabe von +vollständigen Abdrücken desselben an alle über 18 Jahre alte Angehörige +der Stiftungsbetriebe diesem Personenkreis besonders bekannt zu geben. + +Das Gleiche hat von neuem zu geschehen im Jahre 1921 und dann immer +wieder nach Ablauf von je weiteren 25 Jahren. + +Wenn Abänderungen oder Ergänzungen in Gemäßheit des § 117 oder des § 118 +in den Zwischenzeiten eingeführt werden, so hat alsbald nach ihrem +endgültigen Inkrafttreten eine entsprechende Neuausgabe des Statuts +wiederum stattzufinden. + +[In der alten Ausgabe folgte hier:] + Unterschriftlich vollzogen +_Jena_, den 26. Juli 1896. + Dr. Ernst Abbe. + + + + +Anhang. + +Ergänzungsstatut zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung. + + +Behufs Regelung der besonderen Aufgaben, welche der Carl Zeiss-Stiftung +in bezug auf die Universität Jena zugewiesen sind, ist im Anschluß an +das Statut der Carl Zeiss-Stiftung vom 26. Juli/16. August 1896 das +nachstehende Ergänzungsstatut errichtet worden. + +Dasselbe tritt nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung an die Stelle +des § 106 des genannten Stiftungsstatuts, sowie der in diesem Paragraph +angezogenen Bestimmungen der ursprünglichen Stiftungsurkunde vom 19. Mai +1889 _und hat von da ab in jeder Hinsicht als integrierender Bestandteil +des Statuts vom 26. Juli/16. August 1896 zu gelten_. + + +Art. 1. + +[Sidenote: Zweckbestimmung des Universitätsfonds (U.V).] + +Der Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung soll der Universität +Jena Mittel zu vermehrter _Pflege der mathematischen und +naturwissenschaftlichen und anderer dem Interessenkreis der Stiftung +nahestehender Lehrfächer_ gewähren und soll hierdurch der Universität +erleichtern, auf diesen Lehrgebieten, angesichts wachsender +Anforderungen der Zeit, mit den anderen deutschen Hochschulen Schritt zu +halten. + +Demgemäß soll der Fonds nicht dazu dienen, den die Universität +erhaltenden Staaten Lasten abzunehmen, die sie bisher getragen haben, +oder die sie, um das für eine Universität Unentbehrlichste zu +beschaffen, in Zukunft zu übernehmen hätten, er soll vielmehr eine +reichlichere Pflege der Wissenschaften ermöglichen als angängig sein +würde, wenn die Befriedigung wachsender Bedürfnisse der Universität +gänzlich auf die staatlicherseits gewährten Mittel angewiesen bliebe. + + +Art. 2. + +[Sidenote: Dotierung des U.F. durch regelmäßige und außerordentliche +Überweisungen.] + +Die Dotierung des Universitätsfonds seitens der Carl Zeiss-Stiftung hat +zu erfolgen: + +a) durch, eine regelmäßige jährliche Überweisung; + +b) durch außerordentliche Zuschüsse. + +Die in der einen oder der anderen Art überwiesenen Mittel gehen, +vorbehaltlich der in Art. 14 getroffenen Bestimmung, in das Eigentum der +Universität über, sind jedoch abgetrennt von dem sonstigen akademischen +Vermögen zu verwalten. + + +Art. 3. + +Teilweise Unwiderruflichkeit der regelmäßigen Jahresleistungen. + +Die regelmäßige jährliche Überweisung ist zu einem jeweils bestimmten +Teilbetrag als in dem Sinne unwiderruflich zu bewilligen, daß sie in +diesem Betrag so lange ungeschmälert fortgewährt werden muß, als nicht +[die Beschränkung die § 48 des Stiftungsstatuts vorsieht tatsächlich in +Wirksamkeit getreten ist oder[75]] Voraussetzungen, auf welche hin die +frühere Bemessung erfolgte, in Wegfall gekommen sind. + +Anrechnung der Leistungen unter rechtlicher Verpflichtung. + +Insoweit zeitweilig nach Vereinbarung wiederkehrende Leistungen +zugunsten der Universität direkt auf die Carl Zeiss-Stiftung unter deren +rechtlicher Verpflichtung übernommen würden, ist der jeweilige +Jahresbetrag dieser Leistungen auf den unwiderruflich zugesagten Teil +der regelmäßigen jährlichen Überweisung anzurechnen. + + +Art. 4. + +[Sidenote: Festsetzung der Überweisungen durch die Stiftungsverwaltung.] + +Die Festsetzung der regelmäßigen Jahresleistung und die Bestimmung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie die Bewilligung außerordentlicher +Zuschüsse nach Maßgabe des § 107 des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung +erfolgt durch die Stiftungsverwaltung gemäß der Vorschrift in § 108, +Abs. 1. jenes Statuts. + +[Sidenote: Beschränkung der St. V. durch die Vorstände der +Stiftungsbetriebe.] + +Erhöhung der regelmäßigen Jahresleistung und Erhöhung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie Bewilligung außerordentlicher +Zuschüsse, wenn durch letztere unter Hinzurechnung der regelmäßigen +Jahresleistung dem Universitätsfonds mehr überwiesen würde als die +Hälfte der jährlich zur Verausgabung verfüglichen Überschüsse der +Stiftung, sind nicht zulässig gegen das übereinstimmende Votum des +Stiftungskommissars und der Mehrheit der Vorstandsmitglieder der in Jena +befindlichen Stiftungsbetriebe, sowie auch nicht gegen das einstimmige +Votum dieser Vorstandsmitglieder. + +[Sidenote: Herabsetzung der nicht unwiderruflichen Leistungen.] + +Herabsetzung der einmal bewilligten regelmäßigen Jahresleistung +hinsichtlich des nicht unwiderruflich zugesagten Teils darf, sofern die +Voraussetzungen für die frühere Bemessung fortbestehen, nur eintreten, +wenn nach übereinstimmendem Votum des Stiftungskommissars und der +Mehrheit der Vorstandsmitglieder der hiesigen Stiftungsbetriebe die +Rücksicht auf andere Interessen der Stiftung zeitweilige Einschränkung +ihrer Leistungen für die Universität dringend gebieten sollte. + + +Art. 5. + +[Sidenote: Einteilung des U.F. in Verfügungs- und Rücklagefonds.] + +Die regelmäßigen und die außerordentlichen Überweisungen der Stiftung an +den Universitätsfonds sind auf zwei getrennte Konten des Fonds zu +verteilen, nämlich auf + +A) einen _Verfügungs_fonds, aus dem sowohl die wiederkehrenden wie die +einmaligen Ausgaben zu bestreiten sind; + +B) einen _Rücklage_fonds, dessen Kapitalbestand zu Ausgaben nur +heranzuziehen ist zu dem Zwecke, die auf den Universitätsfonds jeweils +übernommenen Leistungen möglichst ungeschmälert auch dann fortsetzen zu +können, wenn zu irgend einer Zeit die regelmäßige Jahresleistung der +Carl Zeiss-Stiftung zeitweilig eingeschränkt werden müßte. + +[Sidenote: Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds.] + +Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds zum Zweck rascherer +Bereitstellung der Mittel für größere einmalige Ausgaben sind insoweit +zulässig, als durch solche Entnahmen der Kapitalbestand des +Rücklagefonds nicht unter den 20fachen Jahresbetrag der auf den +Universitätsfonds übernommenen, unter rechtlicher Verpflichtung +stehenden wiederkehrenden Ausgaben vermindert wird. + + +Art. 6. + +[Sidenote: Beschränkung der Vermögensansammlung und Ausgabezwang inbezug +auf den Verfügungs- und den Rücklagefonds.] + +Innerhalb des Verfügungsfonds können jederzeit Separatkonten behufs +Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen Aufwendungen für zum voraus +bestimmte Zwecke angelegt werden. Neben dem Bestand derartiger +Separatkonten soll im Verfügungsfonds keine größere Ansammlung +stattfinden als bis zum Vierfachen des Jahresbetrags der jeweils auf den +Fonds übernommenen wiederkehrenden Ausgaben (vergl. Art. 13, vorletzter +Absatz). + +Dem Rücklagefonds ist von der _regelmäßigen_ jährlichen Leistung der +Stiftung zu keiner Zeit mehr als ein Fünftel zu überweisen; und nicht +mehr als ein Zehntel, wenn sein Bestand das Zwanzigfache vom jeweiligen +Jahresbetrag derjenigen vom Universitätsfonds zu tragenden +wiederkehrenden Ausgaben, die unter rechtlicher Verpflichtung der +Universität oder der Stiftung übernommen sind, schon überschreitet. + +Wenn der Bestand des Rücklagefonds so weit angewachsen wäre, daß aus ihm +alle zurzeit auf den Universitätsfonds übernommenen wiederkehrenden +Ausgaben durch Verbrauch von Kapital und Zinsen, unter Berücksichtigung +des jeweiligen Zinsfußes für mündelsichere Kapitalanlagen, auf 40 Jahre +hin gedeckt werden könnten, so ist ihm, solange diese Voraussetzung +fortbesteht, nichts weiter zuzuführen. Der Zinsabwurf seiner Anlagen ist +alsdann dem Verfügungsfonds zu überweisen. + + +Art. 7. + +[Sidenote: Interessengebiet und Art der Betätigung für den U.F.] + +Die Mittel des Universitätsfonds können, vorbehaltlich der in +Art. 11, Abs. 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen, benutzt werden +zu persönlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden Aufwendungen +jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche +Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen und +naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen Lehrfächern, +die -- wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht, Hygiene, +technologische Disziplinen u. a. -- nähere Beziehung auf die Interessen +der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne Rücksicht auf Fakultätsgrenzen, +unmittelbar oder mittelbar zu fördern. + +Außerhalb dieses Interessenkreises darf der Universitätsfonds noch für +solche Zwecke herangezogen werden, die der Universität im ganzen oder +der Gesamtheit ihrer Angehörigen und insofern noch mittelbar den zuvor +benannten Interessen dienen. + + +Art. 8. + +[Sidenote: Verwendungszwecke für die regelmäßigen Jahresleistungen.] + +Die regelmäßige jährliche Überweisung der Carl Zeiss-Stiftung an den +Universitätsfonds soll im Rahmen der in Art. 7 umschriebenen Zwecke +Verwendung finden + + 1. zur Dotierung neuer Professuren und Institute, die für + Erweiterung der Forschungs- oder Lehrtätigkeit der Universität + erwünscht erscheinen; + + 2. zur zeitweiligen Aufbesserung von Professuren, die aus + staatlichen oder anderen Fonds dotiert sind, sowie zu regelmäßigen + oder einmaligen Zuschüssen für aus solchen Fonds dotierte + Institute; + + 3. für regelmäßige oder einmalige Zuschüsse zum Etat der + Universitätsbibliothek behufs vermehrter Aufwendungen für die + Literatur der in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrfächer; + + 4. zu außerordentlichen Bewilligungen an Institute oder an Dozenten + behufs Durchführung von Studien, die besonderen Aufwand erfordern; + + 5. zu Remunerationen an unbesoldete Dozenten für nützliche + Mitwirkung an den Lehraufgaben der Universität; + + 6. zur Förderung der Wirksamkeit der Seminarien; + + 7. zur Unterstützung von in Jena bestehenden, an die Universität + sich anlehnenden Vereinen zur Förderung der unter Art. 7, Abs. 1 + fallenden Studien, sowie zu Aufwendungen für andere + Veranstaltungen, die der Universität mit Bezug auf solche + Interessen nützen; + + 8. für regelmäßige Zuschüsse, gemäß Art. 7, Abs. 2, zugunsten der + Reliktenversorgung bei der Universität und für andere gemeinsame + Universitätsanstalten. + +[Sidenote: dsgl. für die außerordentlichen Zuschüsse.] + +Die außerordentlichen Zuschüsse der Stiftung zum Universitätsfonds sind, +soweit sie nicht zum voraus für den Rücklagefonds bestimmt werden, dem +Verfügungsfonds zu überweisen, um diesem vermehrte Mittel zu +vorübergehenden Ausgaben und namentlich zu größeren einmaligen +Aufwendungen zu gewähren. + + +Art. 9. + +[Sidenote: Verwendung für andere als die eigentlichen Zwecke des U.F.] + +Sollte die Carl Zeiss-Stiftung früher oder später in der Lage sein, +Leistungen zugunsten der Universität mit Aussicht auf längere Fortdauer +in solcher Höhe zu übernehmen, daß der Universitätsfonds, unbeschadet +der Erfüllung des in Art. 1 benannten Zweckes, noch weiteren +Bedürfnissen der Universität dienstbar gemacht werden könnte, so dürfen +auf den Fonds auch solche Aufwendungen innerhalb des in Art. 7 +umschriebenen Interessenkreises übernommen werden, die bis dahin aus +staatlichen Mitteln bestritten wurden, wofern hierdurch der Universität +eine vermehrte Pflege anderer Interessen oder eine sonstige Verbesserung +ihrer Verhältnisse ermöglicht wird. + +Es soll also solchen Falles nicht ausgeschlossen sein, die regelmäßige +jährliche Überweisung der Stiftung an den Universitätsfonds außer für +die in Art. 8, Ziffer 1-8 benannten Zwecke auch noch zu verwenden: + + zur Dotation von Lehrstühlen und Instituten des in Art. 7 + bezeichneten Lehrgebietes, die bis dahin aus staatlichen oder + anderen Fonds dotiert waren, um die hierdurch frei werdenden Mittel + für andere Zwecke der Universität verfüglich zu machen, + +sowie aus den außerordentlichen Zuschüssen zum Universitätsfonds + + Beihilfen zu gewähren für Neueinrichtungen und sonstige + Veranstaltungen bei der Universität, für die sonst die Staaten + Vorsorge zu treffen hätten. + + +Art. 10. + +[Sidenote: Weitere Voraussetzungen und Beschränkungen für Verwendung +nach § 9.] + +Die Übernahme von Leistungen gemäß Art. 9 ist an die Voraussetzung zu +knüpfen, daß für die Zwecke, zu deren Gunsten sie jeweils erfolgen soll, +auch staatlicherseits ein den Umständen nach angemessener Beitrag +gewährt werde. + +Insoweit für wiederkehrende Aufwendungen dieser Art mehr als ein Drittel +von der jeweils gemäß Art. 2 festgesetzten regelmäßigen jährlichen +Überweisung, oder für einmalige Aufwendungen mehr als ein Drittel des +außerordentlichen Zuschusses verwandt werden soll, untersteht die +Bewilligung denselben Bedingungen, wie gemäß Art. 4, Abs. 2 die Erhöhung +der regelmäßigen jährlichen Überweisung oder die Erhöhung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrages. + +Im übrigen dürfen Leistungen gemäß Art. 9 auf den Universitätsfonds nur +so lange übernommen und früher übernommene wiederkehrende nur so lange +fortgesetzt werden, als die Dozenten der Universität Jena (dem +bisherigen Rechtszustand gemäß) volle Lehrfreiheit genießen und in der +Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen und persönlichen Rechte +nicht beschränkt sind. + +Als dieser Bedingung zuwidergehend ist jedoch nicht anzusehen eine +Verpflichtung der Professoren der theologischen Fakultät im Lehrauftrag +zur Vertretung der Lehren der evangelischen Kirche, sowie auch nicht der +Erlaß und die Anwendung von Vorschriften über das dienstliche Vorgehen +gegen Dozenten wegen Verletzung der aus dem akademischen Amt sich +ergebenden Pflichten, wegen Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen +Strafgesetze und wegen eines sittlich anstößigen Lebenswandels, oder +wegen Handlungen, die der bürgerlichen Ehre Abbruch tun. + + +Art. 11. + +[Sidenote: Verwaltung des U.F.] + +Die Verwaltung des Universitätsfonds, einschließlich der +Rechnungslegung, und die Verfügung über die Mittel desselben nach den +Bestimmungen dieses Ergänzungsstatuts untersteht den gleichen Organen +und den gleichen Anordnungen wie die Verwaltung und Verwendung der +staatlicherseits gewährten Fonds der Universität. + +[Sidenote: Beschränkung in der Übernahme laufender Verpflichtungen und +der Verwendung für allgem. Univers.-Zwecke.] + +Von der regelmäßigen jährlichen Überweisung der Stiftung ist mindestens +ein Zehntel für einmalige Ausgaben verfügbar zu halten. + +Zu wiederkehrenden Leistungen für Zwecke gemäß Art 7, Abs. 2 ist davon +nicht mehr als ein Zehntel zu verwenden. + + +Art. 12. + +[Sidenote: Nutzbarmachung der aus d. U.F. erstellten Einrichtungen für +gemeinnützige Zwecke.] + +Hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen, die gänzlich aus Mitteln +des Universitätsfonds beschafft oder in Betrieb erhalten werden, hat die +Stiftung auszubedingen, daß ihre Benutzung für Zwecke, die im Sinne von +gemeinnützigen Veranstaltungen auf Belehrung nicht studentischer Kreise +ausgehen, den Dozenten der Universität insoweit gestattet werde, als +die Mitbenutzung für solche Zwecke ohne Störung der bestimmungsmäßigen +Verwendung angängig ist. + +Falls Leistungen der in Art. 9 bezeichneten Art auf den +Universitätsfonds übernommen werden, ist für die Dauer dessen die +gleiche Bedingung auch hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen zu +stellen, die nur zum Teil aus Mitteln der Stiftung beschafft sind oder +unterhalten werden. + + +Art. 13. + +[Sidenote: Vorschriften für die Rechnungslegung der +Stiftungsverwaltung.] + +Für die jährliche Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung, gemäß +§§ 110-112 des Stiftungsstatuts, ist, außer den Beträgen der +regelmäßigen und der außerordentlichen Überweisung an den +Universitätsfonds und dem Zinsabwurf des letzteren, für jedes Jahr +nachzuweisen: + + 1. der Bestand des Verfügungsfonds und des Rücklagefonds zu Beginn + und zum Schluß des Rechnungsjahres; + + 2. der wiederkehrende Aufwand, seinem Gesamtbetrag nach, a) an + Gehalten, b) an sachlichen Aufwendungen für solche Lehrstühle und + Anstalten, deren Dotation jeweilig ganz auf den Stiftungsfonds + übernommen ist; + + 3. der Gesamtaufwand für wiederkehrende Zuschüsse a) zu den + persönlichen, b) zu den sachlichen Ausgaben für andere Professuren + und Institute des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrgebiets, sowie + der wiederkehrende Aufwand für sonstige, diesem Interessenkreis + dienende Einrichtungen; + + 4. der wiederkehrende Zuschuß zu gemeinsamen Universitätsanstalten + (Art. 7, Abs. 2); + + 5. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben a) persönlicher, b) + sachlicher Art, für Zwecke des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten + Lehrgebiets; + + 6. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben für allgemeine Zwecke + der Universität (Art. 7, Abs. 2). + +[Sidenote: Begriff der wiederkehrenden Ausgaben.] + +Als wiederkehrende Ausgaben sind alle diejenigen Leistungen in Ansatz zu +bringen, die, auch wenn sie nicht unter rechtlicher Verpflichtung der +Universität oder der Stiftung übernommen sind, doch nicht ohne Nachteile +oder Schwierigkeiten wieder eingestellt werden könnten. Ausgaben, die +dieser Rücksicht nicht unterliegen, haben als einmalige zu gelten, +selbst wenn die Absicht einer Fortsetzung derselben für längere Zeit +besteht. + +Im übrigen ist noch, falls Leistungen in Gemäßheit des Art. 9 auf den +Universitätsfonds übernommen sind, für jedes Jahr festzustellen, wieviel +an wiederkehrenden und wieviel an einmaligen Ausgaben auf solche +Leistungen entfallen ist. + + +Art. 14. + +[Sidenote: Bestimmungen für den Fall der Aufhebung der Universität +Jena.] + +Sollte die Universität Jena als staatliche Hochschule aufgehoben werden, +so hört von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-Stiftung zu weiteren +Leistungen gemäß Art. 2 auf. Auch fällt der gesamte alsdann vorhandene +Vermögensbestand des Universitätsfonds an die Stiftung zurück, wofern +letztere bereit ist, für Erfüllung derjenigen rechtlichen +Verpflichtungen der Universität aufzukommen, die vorher zu Lasten des +Fonds übernommen waren. + +Die Carl Zeiss-Stiftung hat alsdann bei Auflösung des +Universitätsverbandes diejenigen Lehrstühle und wissenschaftlichen +Anstalten, deren Dotation bis dahin wesentlich aus dem Universitätsfonds +bestritten wurde, sowie nach Möglichkeit andere, die dem Interessenkreis +der Stiftung nahe stehen, in eigene Verwaltung zu übernehmen, um sie als +Stätten wissenschaftlicher Forschung zu erhalten und den +Bildungsinteressen größerer Kreise dienstbar zu machen. + +Für alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl +Zeiss-Stiftung treten würden, kommen alsdann in sinngemäßer Anwendung +diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in Titel V des Statuts +der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverhältnis der Beamten bei den +Betrieben der Stiftung geregelt ist. + +_Jena_, den 24. Februar 1900. + +gez. Dr. Ernst Abbe. + + * * * * * + +[Bei Einreichung der von ihm unterschriftlich vollzogenen, das +»Ergänzungsstatut« betreffenden, Urkunde vom 24. Februar 1900 gab E. +ABBE noch unter dem 14. März 1900 die Erklärung ab, + + »daß die Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, wie schon des ihr + zugrunde liegenden Entwurfs, meinerseits unter _den_ + Voraussetzungen gestanden hat, die folgende Bemerkungen zum + Ausdruck bringen: + +Die Worte »dem bisherigen Rechtszustand gemäß« im 3. Abs. des Art. 10 +bezwecken keine deklaratorische Bestimmung des auf sie Folgenden, +besagen also nicht: soweit es dem bisherigen Rechtszustand gemäß ist; +sie sind eine lediglich informatorische Bemerkung zur Motivierung der +gestellten Bedingung: _daß_ es bisher so gewesen sei. + +Der letzte (4.) Abs. des Art. 10 gibt eine _vollständige_ Aufzählung +dessen, was nicht als dieser Bedingung zuwidergehend gelten soll. + +Hierbei gebrauche ich die Worte »Lehren der evangelischen Kirche« im +Sinne der Betonung des Adjektivs »evangelisch« zum Unterschied von +katholisch usw. + +Unter den Worten »Verletzung der aus dem akademischen Amt sich +ergebenden Pflichten« ist verstanden die Verletzung oder +Vernachlässigung der _dienstlichen_ Obliegenheiten, die das einzelne +akademische Amt für seinen Inhaber in bezug auf Lehrtätigkeit, +Institutsverwaltung und sonstige amtliche Funktionen mit sich bringt. + +Unter »Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze« verstehe +ich solche Handlungen, die durch rechtskräftiges Urteil eines +ordentlichen Gerichts als Zuwiderhandlungen gegen diese Strafgesetze +festgestellt sind.«] + +Fußnoten: + +[Fußnote 45: Auch im Buchhandel erschienen, Kommissionsverlag von +_Gustav Fischer-Jena_. Cz.] + +[Fußnote 46: Der Vertreter der Stiftungsverwaltung in der +Geschäftsführung der Stiftungsbetriebe ist der Stiftungskommissar. Alle +(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), +KRÜSS (Deutsche Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f. +Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. +1905/06, Bd. II), WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, +Nr. 14).] + +[Fußnote 47: bei den Stiftungsbetrieben] + +[Fußnote 48: Betrag des Zinsabwurfs des Reservefonds] + +[Fußnote 49: solange nicht der Fall des § 48 vorliegt.] + +[Fußnote 50: Sollte zu irgend einer Zeit Einschränkung der in Titel V +dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen gemäß § 88 +nötig geworden sein, so müssen für die Dauer dessen alle Überschüsse +ungeschmälert dem Reservefonds zugeführt werden, außer soweit die +Stiftung vorher Leistungen gemäß § 100 rechtsverbindlich übernommen +hatte.] + +[Fußnote 51: der allmählich bis auf die Hälfte der durchschnittlichen +Jahresausgabe der Betriebe zu erhöhen ist, in solcher Form anzulegen, +daß er jederzeit ohne Verlust liquid gemacht werden kann. + +Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe überschritten hat, +ist der gesamte überschreitende Betrag in sichern ausländischen Werten +anzulegen.] + +[Fußnote 52: aller] + +[Fußnote 53: ohne Verletzung] + +[Fußnote 54: 3. Dezember 1888.] + +[Fußnote 55: 19.] + +[Fußnote 56: 80 Mk., 100 Mk., 120 Mk.] + +[Fußnote 57: 100 Mk., 130 Mk., 160 Mk.] + +[Fußnote 58: § 73. Spätestens nachdem der Reservefonds der Stiftung die +in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, hat Erweiterung der +Pensionsleistungen mindestens in dem Umfang einzutreten, daß + + der Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit vom vollendeten 18. + Lebensjahr gerechnet wird; + + bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses und nachherigem + Wiedereintritt vor Ablauf von drei Jahren die frühere Dienstzeit, + auch wenn die Unterbrechung nicht nur Suspension gemäß § 82 + begründet, für die pensionsfähige Dienstzeit in Anrechnung kommt; + + die Maximalsätze der jeweils pensionsfähigen Monats-Löhne oder + -Gehälter für die Arbeiter auf 100 Mk., 120 Mk., 140 Mk., für die + Angestellten auf 120 Mk., 160 Mk., 200 Mk. erhöht werden; + + anderweitiger Arbeitsverdienst der Pensionsempfänger nicht mehr zum + Teil auf die Pension anzurechnen ist; + + der in § 7 Abs. 1 des »Gemeinsamen Pensions-Statuts« + ausgesprochene, auf den Fall von Massenunglück und dergl. + bezügliche Vorbehalt gänzlich außer Kraft gesetzt wird. +] + +[Fußnote 59: Andererseits können bei oder nach vorgedachter Erweiterung +der Pensionsleistungen] + +[Fußnote 60: hat in jedem Fall nicht weniger zu betragen als die Summe +des festen Zeitlohnes oder Gehaltes, auf welche der Betroffene bei +Fortdauer seines Dienstverhältnisses für das nächste halbe Jahr nach +seinem Austritt Anspruch gehabt hätte.] + +[Fußnote 61: § 78. Die nach § 77 normierte Abgangsentschädigung kann +solchen, die zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht das 21. Lebensjahr +vollendet haben, durch Fortzahlen ihres Wochen- oder Monatslohnes auf +die Dauer eines halben Jahres gewährt werden. Allen anderen muß auf ihr +Verlangen der Gesamtbetrag bei der Entlassung ausbezahlt werden.] + +[Fußnote 62: § 88. Die durch die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses +Statuts den Stiftungsunternehmungen auferlegten Verpflichtungen +in bezug auf Gewährleistung des festen Arbeitseinkommens, +Krankenkassenleistungen, Pensionszusicherung, Abgangsentschädigung und +Aufrechterhaltung der Arbeitsverträge sollen nur dann und immer nur auf +so lange in Umfang oder Höhe der zukünftigen Leistungen zeitweilig +herabgesetzt oder ganz suspendiert werden dürfen, als etwa ihre +uneingeschränkte Erfüllung, in Ansehung der Zeit- und Geschäftslage und +des Vermögensstandes der Stiftung, die wirtschaftliche Sicherheit der +Firma oder der Stiftung gefährden möchte. + +Dieser Fall darf jedoch für jeden einzelnen Stiftungsbetrieb frühestens +dann als gegeben gelten, + +wenn der Betrieb durch drei Geschäftsjahre oder länger innerhalb der +letztverflossenen fünf Geschäftsjahre Betriebsdefizit gemäß der +Bestimmung in § 23 Absatz 3 dieses Statuts gehabt hätte und zugleich der +Reservefonds nach Abzug des gemäß § 45 auf Abteilung I entfallenden +Deckungskapitals im ganzen auf weniger als zwei Drittel einer +Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der letzten +drei Geschäftsjahre, herabgegangen wäre; oder + +wenn, auch ohne vorausgegangenes Betriebsdefizit, der nicht auf +Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds auf weniger als ein +Drittel dieser Jahresausgabe sich vermindert hätte. + +Nach Eintritt des einen oder des andern der hier gedachten Fälle können +die Arbeits- und Anstellungsverträge ohne vorherige Aufkündigung +derselben in den auf die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 bezüglichen +Bestimmungen für die Zukunft abgeändert werden. Ansprüche, welche schon +vorher anfällig geworden sind, werden hierdurch nicht berührt.] + +[Fußnote 63: § 89. Sollten die Voraussetzungen des § 88 zu irgend einer +Zeit einmal eingetreten sein, so müssen die alsdann hinsichtlich des +Umfanges oder der Höhe der Leistungen eingeschränkten oder ganz +suspendierten Bestimmungen der §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses +Statuts spätestens dann wieder in uneingeschränkte Geltung gesetzt +werden, wenn für den Betrieb die drei letzten Geschäftsjahre ohne +Betriebsdefizit geblieben sind und zugleich der Reservefonds der +Stiftung nach Abzug des auf Abteilung I entfallenden Anteils im ganzen +die Höhe von zwei Drittel der Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach +dem Durchschnitt der drei letzten Geschäftsjahre, wieder erreicht hat. + +Hinsichtlich aller in der Zwischenzeit vorgekommenen Invaliditäts- und +Todesfälle müssen alsdann vom gedachten Zeitpunkt ab den Beteiligten die +regelmäßigen Pensionsleistungen auf so lange gewährt werden, als nicht +etwa die Voraussetzungen des § 88 von neuem eingetreten sind.] + +[Fußnote 64: § 96. Wenn zu irgend einer Zeit der Fall eintreten sollte, +daß die auf die §§ 67, 72, 73, 77 dieses Statuts begründeten Leistungen +wegen der in § 89 vorgesehenen Umstände gegenüber den Arbeitern eines +Stiftungsbetriebes eingeschränkt oder ganz suspendiert werden müßten, so +haben auch gegenüber allen Beamten des Betriebes, die Mitglieder seiner +Geschäftsleitung nicht ausgenommen, entsprechende Einschränkungen +einzutreten, soweit nicht schon erworbene Rechte entgegenstehen. + +In alle auf Lebenszeit abzuschließende Anstellungsverträge muß ein +hierauf bezüglicher Vorbehalt ausdrücklich aufgenommen werden. + +Vorzugsrechte zur Sicherstellung vertragsmäßiger Ansprüche dürfen +niemand eingeräumt werden.] + +[Fußnote 65: mit Rücksicht auf die gesamte Geschäftslage und den vom +Reservefonds erreichten Stand] + +[Fußnote 66: (Gewinnbeteiligung)] + +[Fußnote 67: zu bemessen nach dem gemäß § 41, Abs. 2 auf das gleiche +Lohn- und Gehalts-Konto bezogenen prozentischen Nettogewinn des +Geschäftsjahres, und zwar als ein Bruchteil desjenigen Betrags, mit +welchem dieser prozentische Nettogewinn die Ziffer überschreitet, die +gemäß der in §§ 40, 41 gegebenen Richtschnur als Mindestziffer im Sinn +des § 41, Abs. 3 jeweils gelten soll;] + +[Fußnote 68: welche beim Schluß] + +[Fußnote 69: für länger als zehn Jahre eingehen, und nicht für länger +als fünf Jahre, wenn der Reservefonds den in § 45 bezeichneten Stand +nicht überschreitet. + +Neue Verpflichtungen der gedachten Art darf sie nicht übernehmen, wenn +der Jahresbetrag der schon übernommenen zusammen ein Viertel des +durchschnittlichen verfügungsfreien Jahresüberschusses der +letztverflossenen drei Geschäftsjahre überschreitet.] + +[Fußnote 70: bei der Universität bleiben diejenigen Bestimmungen in +Kraft, welche hierüber in den §§ 14, 15 und 17 der Stiftungsurkunde der +Carl Zeiss-Stiftung vom 19. Mai 1889 niedergelegt sind, mit der Maßgabe, + + daß die Verfügung über denselben und dessen Verwaltung den gleichen + Organen und den gleichen Normen wie die Verwendung der ordentlichen + Mittel der Universität unterstellt sein soll; + + daß neue regelmäßige Leistungen, deren Fortsetzung nicht ohne + Nachteil jederzeit unterbrochen werden könnte, auf den Fonds nicht + übernommen werden dürfen, wenn der jährliche Gesamtbetrag der schon + übernommenen größer ist als die Hälfte der regelmäßigen jährlichen + Zuwendung der Stiftung im Durchschnitt der letztvergangenen fünf + Jahre: + + daß zwar zeitweilige Ansammlung von Mitteln innerhalb des Fonds zur + Bestreitung größerer Ausgaben für zum voraus bestimmte Zwecke ohne + Beschränkung stattfinden, außerdem aber im »Verfügungsfonds« nicht + mehr als das Vierfache vom Jahresbetrag der jeweils übernommenen + regelmäßigen Leistungen angesammelt werden darf und im + »Rücklagefonds« keine größere Kapitalansammlung zulässig ist, als + nach dem jeweiligen Zinsfuß genügen würde, um nötigenfalls durch + Verbrauch von Zinsen und Kapital alle auf den Universitätsfonds + übernommenen regelmäßigen Leistungen vierzig Jahre lang ohne + weitere Zuwendungen seitens der Stiftung fortsetzen zu können; + + daß dem »Rücklagefonds« nicht mehr zugeführt werden darf als ein + Viertel der regelmäßigen jährlichen Zuwendung der Stiftung. + +Die genannten §§ besagter Stiftungsurkunde (§15 mit einer nachträglich +vereinbarten Abänderung) haben für die Zukunft als ergänzender +Bestandteil des Titels VII des gegenwärtigen Statuts zu gelten, sofern +nicht noch bei Lebzeiten des Stifters eine Neuregelung in Form eines +besonderen Ergänzungsstatuts[71] herbeigeführt worden ist. +Letzterenfalls hat solches Ergänzungsstatut als dem Titel VII zugehörig +zu gelten.] + +[Fußnote 71: [s. dieses nachstehend].] + +[Fußnote 72: landesherrlichen] + +[Fußnote 73: Jede] + +[Fußnote 74: des Statuts] + +[Fußnote 75: Diese Eventualität ist inzwischen durch Wegfall des § 48 in +dem Stiftungsstatut vom 5. Dezember 1905 erledigt.] + + + + +X. + +Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung[76]. + +(Als Manuskript gedruckt.) + + +Die nachfolgenden Erklärungen sollen zunächst die Vorschriften des +genannten Statuts sowohl hinsichtlich ihrer allgemeinen Tendenz, wie +hinsichtlich der wichtigeren Einzelbestimmungen gegenüber den jetzt +Beteiligten begründen, des weiteren aber auch für die Zukunft etwa nötig +werdender Interpretation einige Anhaltspunkte liefern. + + +Titel I. + +Konstituierende Bestimmungen. + +Zu § 1. + +_Zwecke der Stiftung._ + + +Dem Grundgedanken nach geht die CARL ZEISS-Stiftung darauf aus: gegebene +Geschäftsunternehmungen mit allen daran haftenden Rechten und +Anwartschaften im Sinne eines Fideikommisses in unpersönlichem Besitz +und zugunsten unpersönlicher Interessen unter dauernde Bindung zu +stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der fortgesetzten Leitung und +Verwaltung jener Unternehmungen nach bestimmten Grundsätzen, anderseits +hinsichtlich beschränkter Verfügung über die mit ihrem Besitz +verknüpften Nutznießungen. + +Auf das erstere beziehen sich die Titel II und III, V und VI, auf das +zweite die Titel IV, VII und VIII des Statuts. + +Dementsprechend bezeichnet § 1 die Zwecke der Stiftung unter zwei +getrennten Abschnitten in genauem Anschluß an die Stiftungsurkunde[77], +nur mit derjenigen Erweiterung unter B, welche durch die inzwischen +veränderte Sachlage an die Hand gegeben ist. + +Alle Leistungen, welche unter A fallen, sind gedacht als solche, die +immer namens der Handelsfirmen der Stiftung und in deren Wirkungskreis +zu erfolgen haben; namens der Stiftung selbst nur Leistungen gemäß +Abschnitt B, welcher denjenigen Umkreis _gemeinnütziger_ Betätigung +umschreibt, innerhalb dessen die Stiftung als Eigentümer der +Geschäftsbetriebe die Nutznießungsvorteile aus letzteren zu verwenden +hat. + +Die CARL ZEISS-Stiftung soll in keinem Punkt, namentlich aber nicht +hinsichtlich der unter A im dritten Absatz ihr zugewiesenen sozialen +Aufgaben den Charakter der »milden Stiftung« haben. Was im besonderen +dieser dritte Satz von ihr verlangt, besteht ausschließlich in der +Forderung: daß ihre Handelsfirmen als solche ihre Wirtschaftsführung +gemäß den in Titel V ausgesprochenen Grundsätzen einzurichten haben, +damit diese Wirtschaftsführung _nichts übrig lasse_, wofür etwa +Wohltätigkeitseinrichtungen irgend einer Art regelmäßig einzutreten +hätten; und daß die Stiftung, als Eigentümer, solcher Wirtschaftsführung +die nötige Rückdeckung schaffe, gemäß den Vorschriften in Titel IV. Denn +das Ziel meiner Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis +Caritas zu befördern, sondern ganz allein: die _Rechts_lage aller +derjenigen zu heben, die in diesen Wirkungskreis eingetreten sind oder +in Zukunft eintreten mögen. + + +Zu § 5. + +_Stiftungsverwaltung._ + +Da die Zwecke der CARL ZEISS-Stiftung in mehreren Punkten mit +staatlichen Angelegenheiten sich berühren, so mußte es angemessen und +sachdienlich erscheinen, die oberste Leitung der Stiftung einer Instanz +zuzuweisen, welche zur ständigen Vertretung verwandter öffentlicher +Interessen berufen ist -- wie schon durch die Stiftungsurkunde von 1889 +geschieht. Dabei ist jedoch die Verbindung von Stiftungsverwaltung und +Staatsbehörde als reine Personalunion gedacht. Die Bestimmung des § 5 +besagt also nur: daß diejenigen Männer, welchen jeweils die betreffende +Funktion des öffentlichen Dienstes anvertraut ist, durch den Stifter +ersucht und kraft landesherrlicher Bestätigung der Stiftung ein für +allemal ermächtigt sind, auch der Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung +der CARL ZEISS-Stiftung sich anzunehmen und solche immer in den gleichen +geordneten Formen zu besorgen, nach welchen sie gemäß den +Staatseinrichtungen ihr öffentliches Amt ausüben. + +Jene Verbindung begründet mithin keinerlei nähere Beziehung der Stiftung +zum Staat selbst, außerhalb des allgemeinen Aufsichtsrechts, welches dem +Staat über jede Stiftung zusteht[78]. + + +Titel II. + +Organisation der geschäftlichen Aktion der Stiftung. + +Zu Titel II wird die schwierige Frage zu beantworten gesucht: wie die +Verwaltung und Leitung von Gewerbsunternehmungen auf einem sehr +eigenartigen Arbeitsfeld, dessen technische und merkantile Interessen +gänzlich abseits liegen von den allgemeiner zugänglichen +Industriegebieten, in _unpersönlicher_ Hand zweckmäßig zu organisieren +sei -- und _wie_ einer für zweckmäßig erkannten Organisation die Gewähr +dauernder Anerkennung verschafft werden könne. + +Der in Titel II zum Ausdruck kommende Organisationsplan für die +geschäftliche Aktion der Stiftung hat sich mir ergeben aus dem Inhalt +einer fast dreißigjährigen persönlichen Erfahrung über die feineren +Lebensbedingungen der hiesigen Unternehmungen und aus vielfältigen +Einblicken in die Verhältnisse anderer Betriebe ähnlicher Art; nicht zum +wenigsten aber auch aus den wertvollen Winken, welche das nunmehr +vierjährige, ausnahmslos einträchtige Zusammenwirken mit dem +ausgezeichneten Mann, der der erste Stiftungskommissar der CARL +ZEISS-Stiftung geworden ist, mir und meinen nächsten Mitarbeitern +geliefert hat. + +Die in Titel II des Statutenentwurfs aufgestellten Vorschriften stehen +unter den nachfolgenden Gesichtspunkten: + +1. Eine sachgemäße und entsprechender Verantwortlichkeit fähige Leitung +und Verwaltung der Stiftungsbetriebe kann, hinsichtlich aller +Angelegenheiten dieser Betriebe, kleiner und großer, nur mit Hilfe +solcher Personen gewonnen werden, welche in Ansehung der wesentlichen +Interessen jedes Betriebes Sachverständige und mit dem Gang der +Geschäfte in den Einzelheiten vertraut sind. + +Deshalb müssen der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung für Leitung +und Verwaltung der Geschäftsfirmen noch besondere Organe gegeben werden, +mit eigener Initiative und Verantwortung, und dementsprechend mit einer +bestimmten selbständigen Kompetenz (Vorstände oder Geschäftsleitungen +der Stiftungsbetriebe). + +Damit diesen Organen Initiative und Verantwortlichkeit wirklich +verbleibe, muß ihre Kompetenz grundsätzlich dahin bestimmt werden: daß +in den Angelegenheiten der Betriebe gegen ihren erklärten Willen nichts +angeordnet, sondern nur Veto seitens der Stiftungsverwaltung innerhalb +eines bestimmten Umfangs eingelegt werden kann. + +2. Die Funktionen dieser Vorstände können nicht füglich je einem +einzelnen in die Hand gegeben werden. Wegen der Vielfältigkeit der stets +zu berücksichtigenden Interessen und stets erforderlichen Sachkenntnisse +kann nur eine Mehrheit von Personen genügende Gewähr für nicht ganz +einseitige Entschließungen bieten. Jede Entscheidung muß die Resultante +sein aus den Einzelurteilen mehrerer _gleichberechtigter_, möglichst +verschiedene Interessen des Betriebes vertretender Personen. + +Demnach müssen die Vorstände als _Kollegien_ konstituiert werden. Bei +der Optischen Werkstätte wird, wegen der besonderen Mannigfaltigkeit der +dort in Betracht kommenden Rücksichten, die Zahl der Mitwirkenden der +Regel nach nicht unter Drei sein dürfen. Über vier ohne dringende +Veranlassung hinauszugehen, wird überall unratsam sein wegen der +unvermeidlichen Schwerfälligkeit eines vielköpfigen Kollegiums. + +3. Zur verantwortlichen Mitwirkung in der Leitung der Stiftungsbetriebe +ist ein Fremder, der unvermittelt in den Betrieb hereingesetzt würde, +gänzlich ungeeignet. Ein solcher würde, wenn er nicht ins Blaue hinein +urteilen und dabei der Gefahr grober Mißgriffe sich aussetzen will, für +längere Zeit, bis er eingehendere Fühlung mit den Angelegenheiten +gewonnen hat, nur das Sprachrohr anderer sein können. Daher ist +unbedingt geboten, die Ergänzung der Vorstände stets im Kreis derjenigen +Personen zu suchen, welche als obere Beamte der betreffenden Firma -- +wenigstens aber des andern Stiftungsbetriebes -- schon längere Zeit +tätig waren, infolgedessen mindestens einen Teil der wichtigeren +Angelegenheiten des Betriebs und die Atmosphäre des Wirkungskreises aus +eigener Erfahrung kennen und anderseits ihren Mitarbeitern und der +Stiftungsverwaltung ebenfalls schon genügend bekannt sind. + +4. Die erforderliche Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe +seitens der Stiftungsverwaltung und deren, sei es beratende, sei es +mitentscheidende Einwirkung auf diese Geschäftsführung, kann, soweit es +sich nicht um Wahrnehmung ganz allgemeiner Interessen der Stiftung oder +wesentlich vermögensrechtlicher Rücksichten handelt, in wirksamer und +sachgemäßer Art nur mittels einer Person ausgeübt werden, welche durch +fortgesetzten, regelmäßigen Verkehr mit den Instituten und ihrem +Personal einen genaueren Einblick in alle sachlichen und persönlichen +Verhältnisse derselben gewonnen hat und den Gang aller Angelegenheiten +_stetig_ zu verfolgen vermag. Da bei so komplizierten Geschäftsaktionen, +wie hier in Frage sind, in die Beurteilung jeder wichtigeren Sache immer +vielerlei Einzelheiten hereinspielen, und Rücksichten und Erwägungen, +die einem Fernerstehenden meist kaum verständlich zu machen sind, so +würde jede maßgebende Einwirkung der Stiftungsverwaltung, die aus der +Entfernung erfolgen müßte, eher lähmend als fördernd sein. Hieraus folgt +die Unentbehrlichkeit eines weiteren Organs der Stiftung für die +Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute -- einer ständigen Mittelsperson +zwischen der Stiftungsverwaltung und den Geschäftsleitungen der +Betriebe. + +Diese Zwischeninstanz, der Stiftungskommissar, muß natürlich seine +Funktionen als Vertreter und Beauftragter der Stiftungsverwaltung +ausüben und demgemäß nach der Instruktion der letzteren handeln. Dabei +muß ihm jedoch soviel Selbständigkeit in allem einzelnen belassen werden +können, daß seine eingehendere persönliche Kenntnis der Verhältnisse und +entsprechende Verantwortlichkeit wirklich zur Geltung kommen. Er dürfte +also nicht anzuhalten sein, etwas zu vertreten, was er mit Rücksicht auf +beides nicht glaubt vertreten zu können. Demnach darf er zur +Stiftungsverwaltung nicht im Verhältnis der staatlichen +Beamten-Unterordnung stehen. + + * * * * * + +Gemäß diesen Grundzügen des Organisationsplanes würde der +Stiftungsverwaltung selbst die ausschließliche Entscheidung in all +denjenigen Angelegenheiten der Stiftung vorbehalten bleiben, welche auf +die in § 1 sub B bezeichneten Zwecke Bezug haben, hinsichtlich der dort +sub A benannten Aufgaben aber eine geregelte Übertragung der Rechte und +Pflichten der Stiftung, als des Inhabers der Stiftungsbetriebe, auf +besondere Organe, Stiftungskommissar und Vorstände, vorgesehen sein. Die +Stiftungsverwaltung soll auf diesem Wege entlastet sein von der +Verantwortung für die eigentliche Geschäftsaktion, für welche sie +angesichts der besonderen Verhältnisse entsprechende eigene Organe +anderweitig nicht beschaffen könnte. In diesem Punkt würde ihr also nur +obliegen: Vorsorge für die Auswahl geeigneter Personen. + +Alles dieses entspricht in den Grundzügen durchaus den Einrichtungen, +die hinsichtlich der Leitung der jetzigen Stiftungsbetriebe teils schon +seit langer Zeit bestehen, teils in den letzten vier Jahren sich +herausgebildet haben und also der Hauptsache nach schon in längerer +Erfahrung erprobt sind. Die Bestimmungen der §§ 6-20 dieses Statuts +verfolgen also nur den Zweck, für die Zukunft zu fixieren und genauer zu +regeln, was bisher ohne förmliche Regelung in tatsächlicher Übung +gestanden hat. + +Im einzelnen ist folgendes zu bemerken: + + +Zu § 5, Abs. 2 u. 3. + +Durch die Verbindung der Stiftungsverwaltung mit einer Staatsbehörde +werden die Geschäftsunternehmungen der CARL ZEISS-Stiftung auch nicht +mittelbar zu Staatsbetrieben oder besonderer Staatsaufsicht, außerhalb +der allgemeinen, im öffentlichen Recht jeweils vorgesehenen +Beaufsichtigung der Industrieunternehmungen, unterstellt. + +Im Statutenentwurf kommt dieses auch ohne den § 16 schon genügend zum +Ausdruck. Bei Fernerstehenden ist jedoch das durch § 5 begründete +Verhältnis leicht Mißverständnissen ausgesetzt, wie sich schon gezeigt +hat. Die ausdrückliche Erwähnung seiner richtigen Konsequenzen in § 16 +erscheint also ratsam, um auch explicite erkennbar gemacht zu haben, daß +die Stiftungsverwaltung als Staatsbehörde für nichts verantwortlich ist, +was der Vorstand eines Stiftungsbetriebes bei Vertretung der Interessen +seiner Firma innerhalb der Grenzen des gesetzlich Zulässigen zu tun oder +zu unterlassen für gut findet. + + +Zu § 7. + +Daß immer mindestens ein Mitglied den Vorständen beider +Stiftungsbetriebe gemeinsam sei -- wenn dabei auch unvermeidlich ist, +daß dieses gemeinsame Mitglied der Regel nach nur dem einen von beiden +Betrieben ganz im einzelnen nahe stehen kann -- erscheint nicht nur +geboten zur Sicherung des fortgesetzten, für beide gleich wichtigen +Hand-in-Hand-Arbeitens von Optik und Glasfabrikation, auf welchem die +Entwickelung der hiesigen Unternehmungen begründet ist, sondern auch +unerläßlich unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Interessen der +Stiftung, um die Einheitlichkeit ihrer ganzen geschäftlichen Aktion zu +wahren -- was durch die Person des gemeinsamen Stiftungskommissars +_allein_ noch nicht genügend gewährleistet wäre. + + +Zu § 9. + +Die Vorschriften dieses Paragraphen entsprechen dem im Handelsrecht +allgemein anerkannten Prinzip der freien und direkten Stellvertretung. +Daß diesem stets in vollem Umfang Rechnung getragen werde, ist nicht nur +Voraussetzung genügender Rechtssicherheit für alle Geschäftshandlungen +der Stiftungsfirmen, sondern auch deshalb geboten, damit diese +Handelsfirmen und ihre Vorstände das erforderliche Ansehen nach außen +behalten. + + +Zu § 11. + +Die Vorschriften dieses Paragraphen versuchen, eine Abgrenzung der +Kompetenz der Vorstände möglichst nach objektiven Merkmalen in solcher +Art zu geben, daß dabei einerseits der Stiftungsverwaltung eine +maßgebende Einwirkung auf alle wichtigeren Aktionen der +Geschäftsbetriebe gewahrt bleibt, anderseits aber auch der unerläßlichen +Forderung genügender Bewegungsfreiheit und ausreichender, das Bewußtsein +wirklicher Verantwortung sichernder Initiative der Vorstände Rechnung +getragen wird. + + +Zu § 14. + +Dadurch, daß dem Stiftungskommissar das Recht, gehört zu werden und +wenigstens beratend mitzuwirken, für _alle_ Angelegenheiten vorbehalten +wird, die überhaupt besondere Entschließungen erfordern, wird der +Stiftungsverwaltung eine weitgehende Einflußnahme auf die Behandlung +auch der gewöhnlichen Geschäfte gesichert. Zwischen einem +Stiftungskommissar, der genügenden Einblick in die Angelegenheiten und +das Ansehen unbefangenen Urteils gewonnen hat, und einer +Geschäftsleitung, deren Mitglieder als sachkundig und umsichtig sich +bewährt haben, wird die formale Abgrenzung der Kompetenz in § 11 +praktisch überhaupt nicht zur Geltung kommen. + + +Zu § 15. + +Wenn eine Mehrheit von sachverständigen Personen in der Geschäftsleitung +eines Stiftungsbetriebes in irgend einer Frage einstimmig ist, so muß +ihrem Votum präsumtiv eine größere Autorität beigemessen werden, als der +etwa abweichenden Ansicht eines andern, der den betreffenden +Angelegenheiten nicht in gleichem Maße nahe steht. Sind aber jene +Sachverständigen uneins, so geht den dissentierenden Urteilen _beider_ +Teile die spezifische Sachverständigen-Autorität verloren und +verschiedenes Gewicht beider kann nur noch begründet sein in dem etwa +ungleichen Ansehen der Personen hinsichtlich ihrer Erfahrung, Umsicht, +Unbefangenheit etc. Da derartige Unterschiede sich nicht nach Köpfen +abzählen lassen, erscheint es angemessen, in allen solchen Fällen, ganz +ohne Rücksicht auf Majorität und Minorität, das Zünglein an der Wage +einen Dritten bilden zu lassen, der neben dem eigenen Urteil zur Sache +auch jene Unterschiede auf Grund längerer Kenntnis der Personen würdigen +kann. + +Daß in derartigen Fällen der Stiftungskommissar nicht aliud entscheiden +könne, ist aus der Wortfassung des § 18 genügend erkennbar. -- Der Regel +nach wird natürlich sein Bemühen darauf gerichtet sein müssen, wenn nach +versuchter Vermittelung noch ein entschiedenes Gegenvotum des einen +Teils bestehen bleibt, in wichtigeren Angelegenheiten die Entscheidung +womöglich zu vertagen, schon wegen der größeren Verantwortung, die +andernfalls er selbst zu tragen hätte. + + +Zu § 18. + +Die Forderung eines regelmäßig _mündlichen_ Verfahrens ist nicht nur +berechtigt, weil andernfalls den Vorständen eine unbillige Arbeitslast +aus schriftlicher Korrespondenz erwachsen könnte, sondern auch deshalb +geboten, weil nur auf jenem Weg genügender Einblick in alle +Angelegenheiten und Unterlagen für ein begründetes Urteil zu gewinnen +sind. + + +Zu § 22. + +Die hier gegebene Vorschrift entspricht der in § 1 angedeuteten +Scheidung der beiden Aufgaben der Stiftung: als Inhaber der +Geschäftsbetriebe und als Nutznießer ihrer Erträgnisse. + + +Zu §§ 25 und 26. + +Die in diesen Paragraphen gegebenen Anordnungen in Verbindung mit den +§§ 9 und 10 besagen praktisch die Einführung eines unter Aufsicht und +Leitung der Stiftungsverwaltung gestellten Kooptationsverfahrens für die +Ergänzung der Vorstände. Ein anderer sachgemäßer Modus hierfür erscheint +auch nicht denkbar. Denn die Wahrung ungestörter Kontinuität der +Geschäftsaktion und die Sicherung kollegialen Einvernehmens unter den +zur Leitung bestellten Personen ist die unerläßliche Voraussetzung für +gedeihlichen Fortgang der Unternehmungen. Jeder ernstliche Bruch hierin +würde eine gefährliche Krisis bedeuten. + +Der in Rede stehende Ergänzungsmodus wird aber auch ganz unbedenklich +sein, wenn immer Vorsorge dafür getroffen ist, daß in den +Geschäftsleitungen, wenigstens aber im Kreise ihrer nächsten +Mitarbeiter, neben älteren und erfahreneren Männern stets auch solche +vorhanden und genügenden Einflusses teilhaftig sind, die noch des +Vorzuges der Jugend sich zu erfreuen haben: nicht ängstlich erwägen zu +müssen, ob die Kräfte neuen Aufgaben gewachsen sind. + +Die übrigen in § 26 und den nächstfolgenden aufgestellten Normen für die +Regelung der _persönlichen_ Verhältnisse der Vorstandsmitglieder, +einerseits gegenüber der Stiftungsverwaltung, anderseits gegenüber den +anderen Beamten der Stiftungsbetriebe, wollen den folgenden Erwägungen +Rechnung tragen: + +Erstens. Den Personen, denen die Vertretung einer Stiftungsfirma nach +außen und nach innen anvertraut wird, muß schon durch die Formen und +Bedingungen ihrer Beauftragung diejenige persönliche Unabhängigkeit +gewährleistet sein, die nötig ist, sie jedem Dritten gegenüber unter die +Präsumtion gestellt zu haben, daß sie ihre Funktionen ohne Beengung +durch unsachliche Rücksichten, nach ihrem eigenen besten Wissen ausüben +_können_. Dieses Ansehen müssen die Vorstände haben nach außen, weil +sonst den Stiftungsbetrieben das Vertrauen verloren gehen würde, daß +ihre Angelegenheiten auf die Dauer wirklich, nicht bloß angeblich, rein +fachmännischer Leitung unterstellt seien; und nach innen müssen sie +solches Ansehen haben, damit das gesamte Personal der Stiftungsfirmen, +Beamte und Arbeiter, zu den Vorständen das Vertrauen behalte, in ihnen +die Vertretung aller berechtigten eigenen Interessen, auch der Stiftung +gegenüber, zu besitzen. Mit Rücksicht auf das letztere aber müssen +außerdem noch die Personen, denen die schwierige Aufgabe zufällt, im +täglichen Verkehr die Interessen des Ganzen mit den ihnen vielfach +widerstreitenden Interessen aller einzelnen in gerechtem und +vernünftigem Gleichgewicht zu erhalten, gegen jeden möglichen Verdacht +gesichert sein, als ob, wenn sie in irgend einem Fall den Wünschen +einzelner entgegen zu treten haben, dabei Rücksichten auf eigenen +Vorteil mitsprechen könnten. + +Zweitens. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder darf grundsätzlich nicht +auf Erteilung von Anordnungen, Beaufsichtigung, Vollziehung von +Unterschriften u. dergl. beschränkt sein. Sie müssen vielmehr +fortgesetzt an regelmäßiger Mitarbeit in den wichtigeren Angelegenheiten +interner wissenschaftlicher, technischer oder kaufmännischer Funktion +wie die anderen Beamten ihrer Firma sich beteiligen, wenn auch +naturgemäß in beschränkterem Umfang als diese. Andernfalls würden sie +die lebendige Fühlung mit der praktischen Aktion ihres Betriebes bald +verlieren und der Gefahr formalistischer Behandlung der Angelegenheiten +mehr und mehr verfallen. + +Die relativ wenigen Personen im Beamtenkreis der Stiftungsbetriebe, auf +welche der besondere Auftrag zur Vertretung einer Firma und zur Leitung +ihrer Angelegenheiten entfällt, können nun, wie tüchtig und +leistungsfähig sie sein mögen, auf Erfolg ihrer Tätigkeit nur dann +rechnen, wenn sie der bereitwilligen Unterstützung einer größeren Zahl +ebenbürtiger Mitarbeiter sicher sind, vor welchen sie selbst im +allgemeinen nichts weiter voraus haben werden, als die sozusagen +zufällige Qualifikation gerade für die besonderen Funktionen, die ihnen +aufgetragen sind, denen gegenüber aber die Tätigkeit der andern als +durchaus gleichwertig zu erachten ist. Es wäre deshalb völlig +unangemessen und im Erfolg geradezu schädlich, wenn die Funktion der +Vorstandsmitglieder diese besonders herausheben wollte aus dem Kreis +ihrer nächsten Mitarbeiter. Der Auftrag darf also keinerlei Überordnung +von Person zu Person begründen. Die notwendig gebotene Unterordnung +aller unter die verantwortliche Leitung hat ausschließlich Unterordnung +unter das Kollegium als _solches_ zu sein, dem auch jedes seiner +Mitglieder für seine Person hinsichtlich seiner gesamten Tätigkeit ganz +ebenso unterstehen muß wie alle andern; und die einzige Ehre, welche +dieser Auftrag den davon Betroffenen als Äquivalent für größere +Verantwortung und unruhigere Tätigkeit bringt, muß bleiben: durch die +Institutionen der CARL ZEISS-Stiftung unter die Vermutung gestellt zu +sein, daß nur sehr tüchtigen und sehr vertrauenswürdigen Leuten +derartige Pflichten und derartige Rechte anvertraut werden können. + +Die Bedeutung der Imponderabilien habe ich in genügend langer Erfahrung +würdigen gelernt. Deshalb lege ich besonderen Wert darauf, die +Grundsätze und Maximen für die Regelung der persönlichen Beziehungen, +die in meinem Wirkungskreis bis heute gegolten haben und hierin auf +unbestrittene Erfolge sich berufen dürfen, auch für die Zukunft aufrecht +erhalten zu sehen. + + +Zu §§ 29-31. + +Wenn der im vorangehenden begründete Organisationsplan für die +praktische Tätigkeit der CARL ZEISS-Stiftung als zweckentsprechend oder +auch nur als vernünftigerweise zulässig anzusehen ist, so rechtfertigt +sich auch das Bestreben, für seine dauernde Anerkennung in allen +grundsätzlichen Punkten jede mögliche Garantie zu beschaffen. In +wirksamer Form kann solches aber nicht anders erreicht werden wie durch +die Beschränkung der Vertragsfreiheit, die in den Paragraphen 29-31 der +Stiftung in bezug auf den nächstbeteiligten Personenkreis auferlegt +wird. + +Die versuchte Fixierung einer bestimmten Organisation der CARL +ZEISS-Stiftung nicht nur durch allgemein ausgesprochene Grundsätze, +sondern auch durch Bezeichnung objektiver Kriterien für deren Anwendung, +läßt meines Erachtens immer noch ziemlich weiten Spielraum für die +Anpassung an wechselnde Verhältnisse. Indes verhehle ich mir durchaus +nicht, daß derartige Fixierung einer Einrichtung auch gewissen +Nachteilen ausgesetzt ist; und ich bin sogar vollkommen sicher, daß, +wenn diese Einrichtung auch 50 Jahre lang ununterbrochen die +beabsichtigten günstigen Wirkungen tatsächlich gehabt hätte, im 51. Jahr +oder später gewiß einmal, wenigstens vorübergehend, eine Situation +eintreten muß, angesichts welcher mit dem Schein des Rechts wird gesagt +werden können: »welche Torheit, eine Organisation so fest zu legen!« +_Diesen_ Mangel aber teilt das Fixieren mit jeder andern Einrichtung, +die man treffen möchte; und das Nichtfixieren wäre doch auch eine +Einrichtung, der gegenüber kein anderer Unterschied bestehen würde, als +daß zukünftiger Tadel auf das Nichtfixieren sich richten würde. In +Bedenken wegen der beschränkten Anpassungsfähigkeit der Organisation +kann ich also einen triftigen Einwand solange nicht erblicken, als es +keinen Weg gibt, Anerkennung bestimmter Grundsätze anders für längere +Dauer sicher zu stellen als durch Angabe objektiver, keinem Ermessen +unterworfener Merkmale ihrer Befolgung oder Nichtbefolgung. -- Muß die +CARL ZEISS-Stiftung zeitweiligen Schaden durch ihre Einrichtungen in +jedem Fall einmal erleiden, wie immer diese Einrichtungen jetzt +gestaltet würden, so mag sie ihn dann erleiden durch meine Grundsätze -- +wofür ich die Verantwortung zu übernehmen habe[79]. + + +Titel III. + +Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung. + +Zu §§ 35, 36. + +Die in § 35 ausgesprochene Beschränkung betreffs des Tätigkeitsgebietes +der Stiftung bedarf keiner besonderen Rechtfertigung, eher die im +folgenden Paragraphen zugelassene territoriale Erweiterung ihrer Aktion. +Mit dieser letzteren, wenn sie einmal eintreten sollte, würden +zweifellos gewisse Gefahren gegeben sein, aus der zunehmenden +Erschwerung der Übersicht und der Einheitlichkeit der Geschäftsaktion +und dergl. Andererseits sehe ich aber in der fortschreitenden +Verbreiterung der Grundlagen der hiesigen Unternehmungen durch +Ausdehnung ihres Arbeitsfeldes, wie solche seit Jahren planmäßig von mir +und meinen Mitarbeitern verfolgt worden ist, das wichtigste Mittel zur +Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Stabilität; und außerdem will +ich auch nicht verhindern, daß in später Zukunft die gefestigte +Arbeitsorganisation der CARL ZEISS-Stiftung möglicherweise eine Art von +Kristallisationspunkt auf dem Gebiet der feintechnischen Industrie +abgeben könnte, falls etwa die fortschreitende Ausbreitung der +fabrikatorischen Arbeitsform auch auf diesem Gebiet solcher Möglichkeit +Wert verleihen sollte. + + +Zu § 40. + +Die in diesem Paragraphen -- naturgemäß nur sehr allgemein -- +angedeutete Direktive für die Geschäftspolitik der CARL ZEISS-Stiftung +soll zum Ausdruck bringen: daß diese Politik zwar, in bewußtem Gegensatz +zum Zweck eines Aktienunternehmens oder dergl., immer als oberstes Ziel +sich setzen müsse, den wirtschaftlichen Wert der Unternehmungen für die +_Gesamtheit_ der daran beteiligten, persönlichen und unpersönlichen, +Interessen möglichst zu erhöhen, andererseits aber auch völlig fern zu +bleiben habe von jeder Tendenz zu fortschreitender Aufteilung des +Gesamtertrages unter die jeweils tätigen Personen. + +In einem wirklich organisierten Unternehmen, welches schon eine längere +Vergangenheit hinter sich hat, zumal auf einem hoch entwickelten +Arbeitsgebiet, ist _nicht_, wie etwa bei einer Genossenschaft aus +wesentlich gleichartigen Elementen, die jeden Tag zu gemeinsamer Arbeit +zusammentreten könnte, der Wirtschaftsertrag des Ganzen der Hauptsache +nach die bloße Summe aus den Einzelleistungen aller jeweils in ihm +tätigen Personen; er ist wesentlich mehr als das, ganz abgesehen noch +von der Bedeutung des mitwirkenden Kapitals als Arbeitsfaktor. Denn in +solcher Organisation fängt die wirtschaftliche Arbeit nicht jedes Jahr +von vorn an, wie wenn sie abhinge von einem =ad hoc= zusammengelaufenen +Menschenhaufen; vielmehr wirkt in ihr kontinuierlich alles fort, was +eine lange Vergangenheit an wertvollen Antrieben, besonderen +Einrichtungen, planmäßiger Schulung, geregelten Verbindungen und +Absatzwegen allmählich geschaffen hat. Und wie dabei einerseits der +zeitliche Gesamtertrag des Ganzen immer in ganz beträchtlichem Anteil +bedingt bleibt durch die Nachwirkung der Arbeit, die andere, vielleicht +längst Verstorbene, vor Jahrzehnten geleistet haben, so werden +andererseits auch in der Organisation und durch dieselbe die Mittätigen +zu Leistungen befähigt, die sie, was immer ihre persönlichen Anlagen +sein möchten, außerhalb der vorgefundenen Organisation niemals zustande +bringen könnten, deren wirtschaftlicher Ertrag also auch nicht +ausschließlich ihr eigenes Verdienst ist. + +Die Direktive des § 40 will also besagen: daß die Organe der Stiftung +zwar niemals suchen dürfen, den Unternehmergewinn zu steigern oder +hochzuhalten durch Herabdrücken oder Niederhalten der Arbeitserträge der +einzelnen, vielmehr immer nur durch möglichste Entwicklung der +spezifischen Kräfte der Organisation und möglichste Vermehrung der aus +ihr fließenden besonderen Wirtschaftsvorteile -- daß sie aber auch +nichts, was vernünftigerweise auf diese Kräfte und Vorteile +zurückzuführen ist, an solche verschenken dürfen, die es in Wahrheit gar +nicht erarbeitet haben. + +Ich hoffe, daß auch die zukünftigen Geschäftsleitungen der +Stiftungsbetriebe, solange nicht eine völlige Umwälzung in den +Existenzbedingungen dieser eingetreten ist, es fertig bringen werden, +die wirtschaftliche Lage aller Angehörigen der Betriebe nach dem jeweils +gegebenen Maßstab günstig zu erhalten und fortgesetzt zu heben, und +dabei doch noch neben dem marktgängigen Kapitalzins und einer +notdürftigen Risikoprämie in normalen Zeiten auch einen dem Umfang der +geschäftlichen Aktion und dem Wert qualifizierter Arbeit in ihr +einigermaßen entsprechenden Unternehmergewinn übrig zu behalten. +Andernfalls müßten sie sich sagen lassen: daß sie entweder ihre Aufgabe +überhaupt nicht begriffen, oder daß sie und ihre nächsten Mitarbeiter +nicht verstanden hätten, die vorgefundenen Kräfte der Organisation +lebendig zu erhalten und allmählich erlahmende Antriebe durch neue zu +ersetzen. + +Die schwierigere Frage: wem nun der jeweilige Überschuß im +Wirtschaftsertrag der Unternehmungen füglich gehöre, wenn er nicht den +sämtlichen mitarbeitenden Personen gehört und, meiner Auffassung nach, +auch einem persönlich mittätigen Unternehmer nicht uneingeschränkt und +bedingungslos, am allerwenigsten aber dem Kapitalinhaber gehören würde +-- diese Frage kann ich für meinen Fall erfreulicherweise als +gegenstandslos geworden ansehen. Denn wenn der Unternehmer nichts +anderes mehr ist als der unpersönliche Repräsentant der Organisation +selbst, und wenn zugleich seine Nutznießung keine andere Anwendung mehr +finden kann als zugunsten von Zwecken, die entweder ganz unmittelbar den +dauernden Interessen der Gemeinschaft dienen, oder dem allgemeinen Wohl, +an welchem alle mittelbar beteiligt sind -- so wird es nunmehr sicher +sein, daß ihm jener Überschuß gebührt. + + +Zu § 44. + +Die Anerkennung der in § 44 ausgesprochenen Forderung habe ich gleich +beim ersten Eintritt in die Verbindung mit der damals noch kleinen +Optischen Werkstätte, vor nun bald 30 Jahren, mir ausdrücklich +ausbedungen, und es ist ihr bisher auch stets streng entsprochen worden. +Ich wünsche, daß auch meine Nachfolger an dieser Regel festhalten, +möchte dadurch auch einmal das Preisgeben eines erheblichen +geschäftlichen Vorteils bedingt sein. -- Ich halte es überhaupt nicht +für anständig, namentlich aber nicht für die CARL ZEISS-Stiftung, +Erzeugnisse, die der Absicht nach dem Dienst wissenschaftlicher +Forschung bestimmt sein sollen, hinsichtlich der geschäftlichen +Verwertung des Urheberrechts auf gleichem Fuß zu behandeln wie +Erzeugnisse, die dem Erwerb oder den gewöhnlichen Bedürfnissen des +praktischen Lebens dienen. Die Stiftungsbetriebe können natürlich auch +die Erzeugnisse der ersteren Art nicht verschenken, sie müssen vielmehr +auch gegenüber den Gelehrten und den wissenschaftlichen Instituten den +vollen Gegenwert für die in jenen enthaltene technische und geistige +Arbeit fordern. Es soll aber wenigstens für alle erkennbar sein, daß in +diesem Gegenwert _keine_ besondere Prämie für Urheberrechte enthalten +sei, daß vielmehr jedem frei gelassen ist, das gleiche billiger zu +liefern, wenn er es kann. + + +Titel IV. + +Reservefonds. + +Die Vorschriften dieses Titels bestimmen dasjenige Maß von +vermögensrechtlicher _Beschränkung_, welches dem Eigentümer der +Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Verfügung über ihre Erträgnisse +auferlegt sein soll und zwar: einerseits im Sinne teilweiser Bindung +dieser Erträgnisse zugunsten der Unternehmungen selbst und ihres +Personals gegenüber den sonstigen Interessen, welche die Stiftung aus +§ 1, B zu vertreten hat; andererseits aber im Sinne des Zwanges zur +teilweisen Verausgabung dieser Erträgnisse behufs gemeinnütziger +Betätigung. + +Die CARL ZEISS-Stiftung soll niemals die Grundlage ihrer Wirksamkeit, +sondern stets nur den Rückhalt dafür in Vermögensansammlung haben, +demnach die letztere nicht weiter fortsetzen, als zur Sicherung ihrer +industriellen Aktion und der Interessen ihres Personals erforderlich +erscheint. + +Für diesen Zweck ist nur ein gewisses Maß von Vermögensbesitz außerhalb +des Betriebskapitals der Unternehmungen bestimmt geboten, und ein +gewisses weiteres Maß noch wünschenswert und ratsam. Hieraus ergibt sich +der Anlaß, für die Vermögensansammlung der Stiftung ein bestimmt +anzustrebendes Minimum, aber auch ein nicht zu überschreitendes Maximum +zu normieren. Das letztere ist zu bemessen nach dem Bedürfnis für noch +absehbare ungünstige Eventualitäten; ganz vagen Möglichkeiten Rechnung +tragen zu wollen, würde nur bedeuten, der lebenden Generation sichere +Nachteile aufzuerlegen wegen völlig problematischer Vorteile für eine +folgende Generation. + + +Zu § 45. + +Die Spezifikation des als »Reservefonds« der Bindung unterworfenen +Vermögensbestandes der Stiftung nach vier getrennten Konten will den +verschiedenen Rücksichten der allgemeinen industriellen Aktion der +Stiftung und den besonderen ihr auferlegten Unternehmerpflichten +Rechnung tragen. -- Die beiden Konten I und II=a= haben ausschließlich +auf das letztere Bezug, die beiden anderen II=b= und II=c= auf die +sonstige geschäftliche Aktion. + +Zu Konto I): Die nach §§ 72 ff. des Statuts von den Stiftungsbetrieben +ihrem Personal gegenüber zu übernehmenden vertragsmäßigen Pensionslasten +fallen zwar gänzlich auf das Unkostenkonto der Handelsfirmen und müssen +unter normalen Verhältnissen aus den laufenden Einnahmen der Betriebe +bestritten werden können, da sämtliche Ansprüche nur auf das +Fortgewähren eines Teiles des früheren Lohnes oder Gehalts der +ehemaligen Geschäftsangehörigen, nicht auf Kapitalzahlung gehen. Die +Stiftung als Inhaber der Handelsfirmen muß jedoch, obwohl die +Pensionsempfänger gewöhnliche, nicht bevorrechtigte Gläubiger ihrer +Firma bleiben, für den Kapitalwert sämtlicher jeweils laufenden +Rentenverpflichtungen volle Deckung beschaffen, damit ihre eigene +Vermögensbilanz sichere Grundlage behalte. Diese Deckung kann indessen +unbedenklich auf einen mäßigen Teil des der Stiftung selbst gehörigen, +sonst unbelasteten Betriebskapitals der Handelsfirmen mit angewiesen +bleiben. + +Zu Konto II=a=): Um die dauernde Erhaltung der bilanzmäßigen +Kapitaldeckung aller Rentenverpflichtungen, sowie außerdem die laufenden +Pensionszahlungen und diejenigen Leistungen, welche § 77 den +Stiftungsbetrieben zeitweilig auferlegen möchte, nicht ausschließlich +auf die jeweiligen Betriebsüberschüsse angewiesen zu haben, vielmehr die +Deckungsmittel für alle diese Lasten auch in Zeiten schlechten +Geschäftsganges bereit zu haben, ist das genannte zweite Konto des +Reservefonds nötig. Seine Höhe ist selbstverständlich zu normieren nach +dem Personalunkostenkonto der Stiftungsbetriebe, als dem natürlichen Maß +für die zu gewärtigenden Risiken. + +Zu Konto II=b=): Ein besonderer Erneuerungs- und +Betriebserweiterungsfonds, bemessen nach dem Buchwert der +verschleißbaren Betriebsmittel, welche die Unternehmungen jeweils nötig +haben, erscheint geboten, um unabhängig von den laufenden Überschüssen, +also auch bei ungünstiger Geschäftslage, zu deren Überwindung neue +Kapitalaufwendungen vielleicht besonders dringlich sein können, Mittel +zu solchen immer bereit zu haben. + +Zu Konto II=c=): Das letzte Konto soll neben der Sicherung allgemeiner +Aktionsfreiheit der Stiftung und ihrer Handelsfirmen im besondern dienen +zur Deckung großer exzeptioneller Unkosten, welche plötzliche +Betriebsstörungen, Geschäftsstockung durch Krieg oder Handelskrisen und +dergl. Vorkommnisse verursachen können, und soll die Mittel bieten, um +auch in solchen Zeiten die Leistungen fortsetzen zu können, welche Titel +V des Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegt. -- Die Höhe dieses +Postens bemißt sich naturgemäß nach dem jeweiligen Umfang der ganzen +Geschäftsaktion der Stiftung, der durch die jährliche Gesamtausgabe +ihrer Betriebe gekennzeichnet ist. + + +Zu § 47, letzter Absatz. + +Nachdem[80] die Stiftung fast die Hälfte des gesamten buchmäßigen +Betriebskapitals der Unternehmungen als freies Eigentum besitzt und +außerdem einen freien Reservefonds gewonnen hat, der den ganzen Rest +deckt und schon genügt, um auch eine schwere Krisis zu überstehen, +betrachte ich die vertragsmäßige Verpflichtung, den Rest jenes +Betriebskapitals zu bestimmten Terminen zu übernehmen, nur noch als eine +rein theoretische Sorge. Der Kredit der Stiftung wird groß genug sein, +um jederzeit im Bedarfsfall anderes fremdes Kapital in solcher Form +heranziehen zu können, daß die weitere Kapitalübernahme auf längere +Zeiträume verteilt wird. Deshalb würde es ungerechtfertigt sein, die +baldige Erhöhung des freien Reservefonds auf den im § 45 angenommenen +normalen Stand etwa zugunsten beschleunigter Kapitalabzahlung +hintanzuhalten. + + +Zu § 51. + +»Für zum voraus bestimmte Zwecke« schließt aus, die in Rede stehenden +Überschüsse zurück zu halten, bloß um im allgemeinen größere Mittel für +spätere Jahre verfügbar zu haben. Jedoch muß gemäß § 46 alles, was auf +den betreffenden Separatkonten vorhanden ist, also rechtlich noch im +Eigentum der Stiftung steht, den auf den Reservefonds Bezug habenden +Bestimmungen in den §§ 88, 89 bedingungslos unterworfen bleiben. + + +Titel V. + +Arbeiter- und Angestelltenrecht der Carl Zeiss-Stiftung[81]. + +Dieser Titel enthält die Präzisierung der in § 1 sub A, dritter Absatz, +der CARL ZEISS-Stiftung zugewiesenen sozialen Aufgabe. Ich erblicke +darin den wichtigsten Teil des Statuts, weil diese Festsetzungen für +mich bedeuten den äußeren Abschluß eines wesentlichen Stückes meiner +ganzen Lebensarbeit und weil ich zugleich überzeugt bin, daß den +Bestrebungen, die darin zum Ausdruck kommen, ein ganz entscheidender +Anteil an der günstigen Entwicklung der jetzigen Stiftungsunternehmungen +beizumessen ist, ihre fortgesetzte Anerkennung mir also auch als eine +wesentliche Bedingung für deren ferneren gedeihlichen Fortgang +erscheinen muß. + +Diese Bestrebungen aber haben auf meiner Seite -- seit wohl zwanzig +Jahren schon bewußterweise -- unter folgendem ganz allgemeinen +Gesichtspunkt gestanden: + +Als ein dringendes Volks- und Staatsinteresse gilt unbestritten die +Erhaltung, beziehungsweise Wiedererneuerung eines breiten gesunden +Mittelstandes, dessen Glieder noch Vollbürger sein können, nicht +hinsichtlich der persönlichen und bürgerlichen Verhältnisse schon auf +irgend einer Zwischenstufe zum Helotentum stehen und nicht in ihrer +wirtschaftlichen Existenz einem Proletariat, welches nichts mehr zu +verlieren hat, verfallen oder jederzeit zu verfallen bedroht sind. + +Mag nun jemand überzeugt sein, wie ich es bin, daß ein solcher +Mittelstand von genügender Breite, soweit die gewerblichen Stände in +Betracht kommen, in Zukunft überhaupt nur noch auf dem Boden der +_organisierten_ Wirtschaftstätigkeit der Großindustrie zu erhalten oder +wiederzugewinnen sei, oder mag er glauben, daß solches auch durch +Wiederbelebung des alten Handwerks und sonstigen Kleingewerbes +erreichbar sein werde -- in keinem Fall wird bestritten werden können: +daß, wenn sowohl die Großindustrie solche Aufgabe erfüllen oder auch nur +neben parallel gehenden anderen Bestrebungen zu ihrer Erfüllung +mitwirken könnte, damit wichtigen Volks- und Staatsinteressen Vorschub +geleistet würde; und daß, wenn auf irgend einem, sei es auch zunächst +ganz kleinem Gebiet, ein Anfang dieser Art mit Erfolg wirklich gemacht +würde, dieses dem Gemeinwohl zweifellos dienen müsste. + +Die Fortsetzung dieser ersten Erwägung aber ist für mich: es gibt +_keinen_ andern Weg zu solchem Ziel als wirkliche und dauernde _Hebung +der Rechtslage_ der von industriellen Unternehmungen abhängigen Personen +in ihrem Verhältnis zum Unternehmer und seinen Organen, nach der +persönlichen und der wirtschaftlichen Seite hin -- damit die wichtigsten +bürgerlichen und materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der +Willkür des Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen +jeweiligen Vorteil unterworfen bleiben. Was mit anderen Absichten und +auf anderen Wegen geschehen oder empfohlen worden ist, die Lage der +Abhängigen zu verbessern _ohne_ den Versuch grundsätzlicher Änderung +ihrer Rechtslage zum Unternehmer, mag im einzelnen sehr achtungswert, +sehr erfreulich und sehr nützlich sein; unter dem Gesichtspunkt der +sozialen Volksinteressen aber ist es nur Dekoration und nichts weiter. + +Aus obigen Prämissen begründet sich für mich das Bestreben, welches +Titel V des Statuts in Überschrift und Inhalt zum Ausdruck bringt: für +den ganzen Personenkreis der jetzigen Stiftungsunternehmungen das +öffentliche Proletarierrecht der Reichs-Gewerbeordnung und der +einschlägigen Abschnitte des Handelsgesetzbuches durch ein besseres +_privates_ »Arbeiter- und Angestelltenrecht« zu ersetzen, nämlich jenes +öffentliche Recht für diesen Personenkreis dauernd dadurch außer +Anwendung zu bringen, daß den Arbeits- und Anstellungsverträgen der +Stiftungsbetriebe überall weitergehende Rechte zu gewähren auferlegt und +für die Sicherung dessen möglichste Garantie geschaffen wird. + + * * * * * + +Als die wesentlichen und sämtlich auch unentbehrlichen Grundlagen für +eine auf _diesem_ Weg erstrebte Hebung der Lage des Arbeiter- und +Privatbeamtenstandes muß ich ansehen: + +1. Genaue Präzisierung des vertragsmäßigen _Pflicht_verhältnisses +zwischen Personal und Inhaber der Unternehmungen, bezgl. dessen Organen, +nach strengem Rechtsbegriff -- der gebietet, dieses Pflichtverhältnis +endgültig zu reinigen von allem ihm herkömmlich noch anhaftenden Beiwerk +an persönlicher Abhängigkeit, Botmäßigkeit etc., welches durchaus +einseitig zu Lasten des schwächeren Teils entfällt, weil der Unternehmer +eine materielle Gegenleistung _da_für nach Gesetz und guter Sitte +nicht einmal bieten dürfte, eine entsprechende persönliche Gegenleistung +aber in jedem größeren Betrieb gar nicht bieten kann; also kurz gesagt: +feste Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit +der Arbeiter und Angestellten zur Beschränkung persönlicher und +bürgerlicher Rechte (§§ 57, 58 des Statuts). + +2. Genaue Umgrenzung der zeitlichen Gebundenheit und +Freiheitsbeschränkung, welche das Zusammenarbeiten vieler in der +Industrie unvermeidlich macht, unter Anerkennung des Grundsatzes: daß +diese zeitliche Freiheitsbeschränkung nicht weiter reichen dürfe, als +_wichtige_ Interessen des Betriebs, nicht schon Rücksichten auf jeden +beliebigen kleinen Vorteil des Unternehmers, gebieten (§§ 61, 62 des +Statuts). + +3. Gewährleistung solcher Normen für die Regelung der Arbeitstätigkeit +und der Lohnbestimmung, welche geeignet sind, berechtigte +wirtschaftliche Interessen der Arbeiter wirksam zu schützen (§ 66 des +Statuts). + +4. Gewährleistung des Nichtherabsetzens des einmal zugestandenen +regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes bei unverändert bleibender +Arbeitsstellung -- außer im Fall erweislicher Notlage des Unternehmers +(§ 67 des Statuts). + +5. Beschränkung des Unternehmers in der einseitigen Aufkündigung des +Arbeits- oder Anstellungsvertrages, nachdem dieser durch einen gewissen +Zeitraum fortgesetzt worden ist -- durch rechtsverbindliche Festsetzung +einer entsprechenden Entschädigung für den Fall unverschuldeter +Entlassung, auch wenn solche durch äußere Ursachen, die nicht dem Willen +des Unternehmers entsprechen, aber in der Industrie regelmäßig zu +gewärtigen sind, veranlaßt ist (§§ 77-80 des Statuts). + +6. Rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter nicht-almosenhafter +Pensionsleistungen für den Invaliditätsfall nach Ablauf einer gewissen, +mäßigen Dienstzeit (§§ 72-75 des Statuts). + + * * * * * + +Die auf die ersten vier Punkte bezüglichen Vorschriften des Statuts +kodifizieren nur Regeln, die hinsichtlich alles Grundsätzlichen in den +jetzigen Stiftungsbetrieben von jeher gegolten haben -- im Anfang, als +es sich nur um ein kleines Personal handelte, seitens der damaligen +Inhaber fast unbewußt geübt, seit lange aber offen als feste Maximen +ausgesprochen, zum größten Teil auch schon durch Jahre hin in der +Betriebsordnung schriftlich fixiert. Über ihre praktische Wirkung habe +ich demnach eingehende eigene Erfahrung. Ich weiß also, daß die +Durchführung jener Grundsätze zwar genötigt hat, an die wichtigen +Mittelspersonen zwischen den oberen Organen des Unternehmers und der +Arbeiterschaft, an die Werkmeister, sehr viel höhere Anforderungen zu +stellen, als an sie zu stellen sind, wenn man sie den Polizeistock +schwingen läßt. Mit diesen Grundsätzen ist es aber möglich gewesen, die +Betriebe -- von denen doch der eine schon fast 20 Jahre die Formen des +Großbetriebs und seit einer Reihe von Jahren ein Personal um die 500 +herum hat -- immer in guter Ordnung und in friedlichem Zusammenwirken +aller zu erhalten, und zwar unter _gänz_lichem Verzicht auf das meist +für unentbehrlich angesehene Hilfsmittel der »Strafen«. Diesen +Grundsätzen auch, und den ihnen entsprechenden, von selbst sich +ergebenden Maximen für die Regelung des Zusammenwirkens und des +persönlichen Verkehrs zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, muß ich es +zuschreiben, daß die Stiftungsbetriebe, im Gegensatz zu den landläufigen +Klagen über Unverläßlichkeit, Unfleiß, Interesselosigkeit der +»Untergebenen«, in allen Schichten ihres Personals, vom einfachen +Arbeiter bis zu den obersten Beamten, einer ganz auffällig _großen_ Zahl +von Leuten sich erfreuen dürfen, die, Muster von Pflichttreue, mit +voller Hingabe und höchster Zuverlässigkeit ihren Aufgaben obliegen -- +darunter viele mit steifem Rückgrat, die väterliche Bevormundung sehr +geringschätzig ansehen, gegen Willkür aber sehr schroff reagieren +würden. Auch solche haben in die hiesige Arbeitsorganisation immer +willig sich eingefügt. -- Ich behaupte nun: was den hiesigen +Unternehmungen jenen besondern Vorzug verschafft hat, gehört zu den +Grundlagen ihrer Existenz. Denn auf ihrem schwierigen Arbeitsfeld, +welches an sich schon an die Leistung der Personen höhere Ansprüche +stellt als die meisten anderen Gewerbe, kann ein Betrieb, wenn er über +ganz mäßigen Umfang hinausgewachsen ist, durchaus nicht mehr auf +hervorragende Tätigkeit weniger leitender Personen begründet bleiben. +Schon die bloße Erhaltung eines hohen Niveaus technischer Leistung, noch +viel mehr aber jeder Fortschritt in der Richtung auf neue Aufgaben, +erfordern nunmehr unbedingt, daß immer sehr _viele_ -- ein großer Teil +aller Mitwirkenden -- fortgesetzt mit lebhaftem persönlichem Interesse, +stetem Nachdenken unter eigenen Antrieben und mit weit mehr als bloß +pflichtmäßigem Fleiß an der Tätigkeit des Ganzen Anteil nehmen. + + * * * * * + +Bezüglich der zuvor unter 5 und 6 erwähnten, durch die §§ 72-80 des +Statuts näher geregelten _wirtschaftlichen_ Rechte der Arbeiter und +Angestellten ist zu bemerken, daß auch hierin der wichtigste und unter +dem finanziellen Gesichtspunkt schwerste Schritt, die Gewährung fester +Pensionsrechte, schon durch die früheren Inhaber der jetzigen +Stiftungsbetriebe getan worden ist, und daß also auch in diesem Punkt +der Hauptsache nach von der Stiftung nur verlangt wird, das fortzusetzen +und dauernd zu gewährleisten, was vor ihrem Eintreten begonnen wurde. +Meine früheren Genossen und ich haben, als Anlaß kam, der Frage der +Invaliden- und Altersversorgung unseres Personals näher zu treten -- in +den Vorbereitungen dazu schon vor 10 Jahren -- uns entschlossen, _keine_ +»Pensionskasse« nach dem gegebenen Vorbild der Wohlfahrtseinrichtungen +zu begründen, sondern einfach die Erklärung abzugeben: es solle aus dem +_Arbeitsvertrag_ selbst jedem nach 5jähriger Dienstzeit klagbarer +Pensionsanspruch gegen seine Firma für den Invaliditätsfall, und für den +Todesfall zugunsten seiner Hinterbliebenen, zustehen -- gemäß den +näheren Bestimmungen eines alsbald nach dem Tod des Begründers der +Optischen Werkstätte und unter dem Datum seines Todestags erlassenen +Pensions-Statuts. Diese Maßnahme hat auch damals schon unter dem +ausgesprochenen Gesichtspunkt gestanden: die Großindustrie treibt zu +Lasten der Gesamtheit gemeinschädlichen Raubbau auf die physische +Volkskraft, wenn sie sich nicht darauf einrichtet, _von sich aus_ +aufzukommen für den ganzen, regelmäßigen und exzeptionellen, Verbrauch +menschlicher Arbeitskraft in ihren Betrieben, wenn sie also diesen +Verbrauch nicht als festen Wirtschaftsfaktor, ganz ebenso wie die +Amortisation der toten Betriebsmittel, in ihre Wirtschaftsführung +aufnimmt. Denn nur unter Fiktionen, die über alle realen Verhältnisse +künstlich sich hinwegsetzen, könnte behauptet werden, daß schon im +marktgängigen Arbeitslohn den einzelnen eine Amortisationsquote für den +allmählichen Verbrauch ihrer Kräfte mitgegeben sei -- welchen Gedanken +freilich das öffentliche Recht einstweilen nur hinsichtlich der +Staatsbeamten und im übrigen noch, im Unfallversicherungs-Gesetz, +hinsichtlich des exzeptionellen Verbrauchs der Menschenkraft im Gewerbe +voll anerkennt. + +Die früheren Inhaber der Stiftungsbetriebe haben rechtzeitig begonnen, +die Erfüllung der im obigen Sinn übernommenen Verpflichtungen sicher zu +stellen, soweit dieses damals möglich war, durch Begründung eines ihrem +persönlichen Eigentum entzogenen Pensionsfonds aus jährlichen Rücklagen +von je 6% des ganzen Lohn- und Gehalt-Kontos der beiden Betriebe -- +welcher Fonds nachher der CARL ZEISS-Stiftung als Grundstock ihres +jetzigen Reservefonds überwiesen worden ist. + +Die der CARL ZEISS-Stiftung in den §§ 77-80 des Statuts weiter +auferlegten Pflichten -- unter welchen etwas sachlich Neues nur der § 77 +ausspricht -- bezwecken nun in erster Reihe die endgültige +Sicherstellung der Pensions-Einrichtung. Diese würde des Ansehens und +des Wertes einer wirklichen Rechtsinstitution der Stiftung gänzlich +verlustig gehen, wenn der Glaube an ihren dauernden Bestand auch in +Zukunft begründet bleiben müßte auf das Vertrauen zu lebenden und zu +später kommenden, noch unbekannten Personen -- wenn sie also nicht noch +ergänzt würde durch solche Anordnungen, die _objektive_ Garantien dafür +schaffen, daß sie höchstens unter ganz bestimmten, allem willkürlichen +Ermessen entzogenen Voraussetzungen wieder außer Wirksamkeit gesetzt +werden kann. Es müssen also alle Hintertüren fest verschlossen sein, +durch welche die Bestimmungen des Pensions-Statuts, sei es auch nur =in +thesi=, jemals umgangen werden könnten. + +Also schon zu diesem Zweck, und um jeden Verdacht beseitigt zu haben, +als sollte hierin irgend ein Vorbehalt bleiben dürfen, bedarf es +offenbar einer Festsetzung, wie § 77 trifft; zur Sicherung dieser aber +schließlich noch der Verbriefung des im § 67 ausgesprochenen Grundsatzes +-- welche letztere sonst wohl als überflüssig erscheinen könnte, weil er +an sich nichts weiter besagt, als was Treu und Glauben ohnehin gebieten. + +Die Bestimmung des § 77 soll also zunächst jedem die Sicherheit geben, +daß, wenn er die einer gewissen Dienstzeit entsprechende +Pensionsanwartschaft zu irgend einer Zeit erlangt hat und er ohne +eigenes Verschulden aus irgend welchen Gründen des Betriebsinteresses +nicht weiter im Dienst der Stiftung beschäftigt werden könnte, ihm +alsdann eine den Geldwert der verlorenen Anwartschaft annähernd +darstellende Entschädigung gewährt werden muß -- und daß solchen +gegenüber, die infolge einer langen Dienstzeit nur noch geringe +Aussichten auf anderweitiges Fortkommen haben, die _Höhe_ der zu +leistenden Entschädigung den Unternehmer _zwingen_ müsse, von einer +Entlassung überhaupt abzusehen. + +Der § 67 endlich sichert alle gegen die Möglichkeit, durch +Herabsetzung des festen Lohnes oder Gehalts -- was das Recht der +Reichs-Gewerbeordnung und des Handelsgesetzbuchs immer nach je 14 Tagen, +bezgl. 3 Monaten dem Unternehmer gestatten würde -- indirekt gezwungen +werden zu können, das Arbeitsverhältnis seinerseits aufzugeben und auf +alle darin ihm erwachsenen Anrechte zu verzichten. + + * * * * * + +Das Obige betrifft indes nur _eine_ Seite der in Betracht stehenden +Maßregel. Das durch § 77 in die Wirtschaftsordnung der Stiftungsbetriebe +einzuführende Novum hat noch seine selbständige Bedeutung, sowohl unter +rechtlichem, wie ganz besonders auch unter sozialem Gesichtspunkt -- +welche Bedeutung es rechtfertigt, sogar gebietet, die Anordnung des § 77 +durchaus nicht zu beschränken auf diejenigen Personen, welche +Pensionsanwartschaft erworben haben, sondern sie zu einer allgemeinen +»Arbeitslosenversicherung« der Stiftungsbetriebe auszugestalten, wie +§ 77 tut. + +Wenn nämlich jemand durch längeres Verbleiben in einem industriellen +Betrieb präsumtiv die Absicht an den Tag gelegt hat, darin eine +bleibende Tätigkeit zu suchen -- was dem Unternehmer stets zu besonderem +Vorteil gereicht -- und wenn der andere Teil durch längere +stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsvertrags augenscheinlich +anerkannt hat, daß ihm solches genehm sei, so muß es einer strengeren +Rechtsanschauung als unerhörtes Spiel mit den Interessen des schwächeren +Teils erscheinen, wenn nachher der Unternehmer, außer im Fall wirklicher +Notlage, jenen soll beliebig entlassen können, weil es für ihn nunmehr +vorteilhafter geworden ist, den andern nicht weiter zu beschäftigen, +oder wegen beliebiger Anstände in der Person, die eine Fortsetzung des +Arbeitsvertrags bis dahin nicht gehindert haben. Ein nicht plutokratisch +entarteter Rechtsbegriff muß die Forderung stellen: daß in allen Fällen, +in welchen ein durch längere Zeit =bona fide= fortgesetztes Arbeits- +oder Anstellungsverhältnis einseitig durch den Unternehmer aufgelöst +wird aus Gründen _seines_ Interesses -- also seines Vorteils wegen, auch +wenn dieser Vorteil nur in Vermeidung von Nachteilen bestünde -- dem +Betroffenen eine angemessene Entschädigung _dafür_ zu leisten sei, daß +seine Erwartung nicht erfüllt wird und er präsumtiv -- wie es der Regel +nach tatsächlich der Fall -- in der Zwischenzeit Gelegenheiten zu +anderweitigem Fortkommen versäumt hat. Gleichzeitig aber gebieten auch +wichtige Rücksichten des öffentlichen (sozialen) Interesses, daß jenen +arbeitslos Gewordenen in derartiger Entschädigung ein genügender +Rückhalt geboten sei zur Erlangung einer neuen Arbeitsstellung, die +selten in kurzer Zeit, meist nur unter erheblichen Opfern für den +Betroffenen zu finden ist --damit nicht ein großer Teil solcher, gemäß +den bekannten Wirkungen des gesetzlichen Verfahrens, die Landstraßen +bevölkern und zuletzt der Armenpflege verfallen müsse. + + * * * * * + +Im einzelnen ist zum Titel V noch folgendes zu bemerken: + + +Zu § 57, 58. + +Die strenge Umgrenzung des vertragsmäßigen Pflichtverhältnisses hat +bisher die Anteilnahme der Betriebsleiter und der Beamten an den +persönlichen Angelegenheiten der anderen niemals behindert und braucht +auch in Zukunft sie nicht zu behindern. Sie soll nur die Betätigung +solcher Anteilnahme in Beratung oder Warnung auf einem ethisch höheren +Niveau erhalten, indem sie daraus das Verhältnis von Vorgesetzten und +Untergebenen völlig ausscheidet, darin nur noch persönliches Ansehen und +persönliches Vertrauen gelten läßt. + + +Zu § 61. + +Die Bestrebungen des Arbeiterstandes zugunsten einer fest geregelten und +auf mäßige Dauer beschränkten Arbeitszeit halte ich für durchaus gerecht +und dem Volkswohl dienlich, und ich trete für sie, unter welcher Fahne +sie gehen mögen, rückhaltlos ein, auch mit dem deutlichen Ziel: +Drittelung des Tages, mindestens für alle besonders schwere Arbeit und +für alle industrielle Arbeit in geschlossenen Räumen. + +Ich würde keinerlei Anstand sehen, auch in der Optischen Werkstätte die +noch neunstündige Arbeitszeit alsbald auf 8 Stunden herabzusetzen, wie +es in einigen großstädtischen Betrieben gleichen oder verwandten +Arbeitsgebietes schon geschehen ist, wenn nicht anzunehmen wäre, daß die +alsdann gebotene größere Ökonomie hinsichtlich der Ausnutzung der Zeit +-- im besonderen das »Durcharbeiten« mit nur einer kurzen Ruhepause, +unter Verlegung der Hauptmahlzeit an das Ende des Arbeitstages -- den +Beteiligten unter den hier vorliegenden Verhältnissen unwillkommener +sein werde als die jetzige längere Arbeitsdauer mit zwei zusammen +zweistündigen Ruhepausen, die in einer kleinen Stadt der Erholung +ungeschmälert zugute kommen[82]. + + +Zu § 62. + +In bezug auf Urlaubserteilung ist hier hinsichtlich aller derjenigen, +deren Arbeitsunterbrechung nicht offensichtliche Störung des Betriebes +herbeiführt, die Praxis seit lange tatsächlich liberaler, als in Form +des Rechtsanspruchs füglich fixiert werden kann -- wie schon daraus +hervorgeht, daß die Werkmeister nach offenkundiger Instruktion +erwachsene Personen, wenn sie Urlaub nachsuchen, überhaupt nicht nach +dem »Wozu« fragen, wofern kein besonderer Grund vorliegt wegen des »Ob« +mit ihnen zu verhandeln. + + +Zu § 63. + +Die in diesem Paragraphen bezeichneten Grundsätze haben für die +jetzige Betriebskrankenkasse der jetzigen Stiftungsbetriebe +=in praxi= seit ihrer ersten Begründung vor ca. 20 Jahren gegolten. +Die Kasse ist dabei ganz verschont geblieben von der häufig zu +findenden Abneigung gegen die Zwangskassen, auch nachdem sie +gesetzlich eine solche geworden war. -- Generalversammlung und +Vorstand, gänzlich aus freien Wahlen seitens aller gesetzlich +dazu befugten Versicherten hervorgehend, ohne Stimmrecht der +Geschäftsleitungen in ihnen, außer für Statutenänderungen, verfahren +meist etwas fiskalischer als den Geschäftsleitungen lieb ist und +befolgen auch sonst deren Ratschläge öfters nicht -- was ihr gutes +Recht ist, und im Effekt jedenfalls besser, wie wenn sie widerwillig +solche befolgen müßten; sie verwalten aber alle Angelegenheiten der +Kasse mit Umsicht und Sorgfalt und ihren erheblichen Jahresetat von +ungefähr 12000 M.[83] mit der Gewissenhaftigkeit einer Staatskasse. + + +Zu § 64. + +Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, Rechte, +welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Geschäftsleitung +zustehen, _ständig_ auf eine besondere Zwischeninstanz zu übertragen; +man hat nur in einigen Fällen behufs Verhandlung bestimmter +Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses =ad hoc= herbeigeführt. Wenn +aber, wie es wahrscheinlich ist, über kurz oder lang auch hier eine +ständige Zwischeninstanz Bedürfnis wird[84], so soll diese eine +_wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher +zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also in allen +Stücken so konstituiert sein, daß sie das volle Vertrauen der +Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung _ihrer_ Interessen zu sein -- +damit die Geschäftsleitung, wenn sie in irgend einer Sache mit dieser +Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen kann, auch mit der ganzen +Arbeiterschaft im reinen zu sein. + +Sollten zu irgend einer Zeit gesetzliche Vorschriften eine +Arbeitervertretung oder dergl. Einrichtung vorschreiben, in welche etwa +auch der Betriebsinhaber oder dessen nähere Organe mit hineingeschoben +wären, so müßte alsdann zwar das gesetzlich Gebotene einer solchen +überlassen werden; für alles, was hierüber hinausgeht, wird aber auch +dann noch eine Vertretung meines Sinnes, z. B. als Unterausschuß oder +dergl. eingesetzt oder in Funktion belassen werden können. + + +Zu §§ 66-69. + +Die Vorschriften dieser Paragraphen sollen wohlberechtigten Ansprüchen +der Arbeiter und teilweise auch der Angestellten bezüglich der Regelung +der Arbeitstätigkeit selbst dauernde Anerkennung sichern. + +Gewährleistung eines fixierten Zeitlohnes, der seitens des Unternehmers, +außer im Fall wirklicher Notlage desselben, nicht einseitig herabgesetzt +werden kann, ist die unerläßliche Bedingung für die Stabilität einer auf +kleine Einnahmen gestellten Wirtschaftsführung. + +Die Fortzahlung des festen Lohnes auch für die gesetzlichen Feiertage, +welche in den Stiftungsbetrieben seit einiger Zeit eingeführt ist, +erscheint als unabweisbare Billigkeitsforderung, mit Rücksicht darauf, +daß die Feiertage dem Arbeiter die Arbeitsgelegenheit -- öfters zu einer +ihm wenig gelegenen Zeit -- unbedingt entziehen. Die Bestimmung bringt +zugleich zum Ausdruck, daß die Arbeiter der Stiftungsbetriebe nicht +»Tagelöhner« sein sollen. + +Übernahme einer Art von empfindlicher Konventionalstrafe für den +Betriebsinhaber auf den Fall, daß er seines Interesses wegen zu einer +Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit Veranlassung bietet -- durch +Festsetzung einer besonderen, nicht unerheblichen Erhöhung des +proportionalen Zeitlohnes für alle Überstunden -- ist die einzig +praktisch wirksame Garantie für das fortgesetzte Einhalten einer +bestimmten, mäßigen Arbeitszeit im Betrieb. + +Die Erklärung »daß zu Überstunden und Feiertagsarbeit im Betrieb niemand +verpflichtet oder angehalten werden könne« spricht zwar Anerkennung des +Grundsatzes aus, enthält aber eine praktische Garantie seiner Befolgung +noch keineswegs. Denn die Arbeiter sind der großen Mehrzahl nach nicht +in der Lage, ihres Standesinteresses wegen die Gelegenheit zu +zeitweiligem Mehrverdienst von der Hand zu weisen; vor allem aber muß +auch der Unternehmer darauf rechnen, daß in allen Fällen, in welchen +dringende Rücksichten seines Interesses eine zeitweilige Mehrleistung +des Personals erfordern, die Bereitwilligkeit zu solcher auch ohne +Verpflichtung des anderen Teils vorhanden sei -- wie es bei gutem +persönlichen Verhältnis auch stets der Fall ist. Damit nun alles dieses +nicht bewußt oder unbewußt dazu führen könne, daß die Ausnahme +allmählich zur Regel und so die wohltätige Wirkung einer festen und +mäßigen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch werde, muß den +Arbeitern Gewähr dafür geboten sein, daß die Inanspruchnahme +freiwilliger Mehrleistung wirklich auf Fälle _dringender_ Veranlassung +beschränkt bleibe, d. h. sie muß für den Unternehmer zu einem +ersichtlich schlechten Geschäft gemacht sein. + +Bei der Optischen Werkstätte ist dieses Verfahren =in praxi= schon seit +sehr langer Zeit in Übung und zwar in gleicher Regelung wie jetzt: 25% +Lohnzuschlag für Überarbeit; seit einer Reihe von Jahren ist es auch +schon im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert. + + * * * * * + +Die Bestimmung endlich: daß bei aller Akkord- und Stückarbeit der feste +Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu gewährleisten sei, ist +das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung von Arbeiten in jener +Lohnform der ihr innewohnenden Tendenz zu entkleiden, die Kräfte der +Arbeiter zum einseitigen Vorteil des Unternehmers ungebührlich +anzuspannen. Die Preisbestimmung für Akkord- und Stückarbeit muß ihren +festen Regulator haben in der Leistungsfähigkeit, die zu verlangen ist +von jedem ordentlichen Arbeiter der betreffenden Arbeitsstellung bei +demjenigen Maß von Fleiß und Anstrengung, welches ihm bei _Zeitlohn_ als +pflichtmäßig zugemutet werden kann. Was er durch besondere +Geschicklichkeit oder durch besondere Anspannung seiner Kräfte mehr +leistet, als unter den jeweils gegebenen Bedingungen der Arbeit bei +Zeitlohn von jedem zu verlangen wäre, muß ihm als Mehrverdienst +verbleiben, da der Unternehmer von seiner Mehrleistung schon genügenden +Vorteil in der besseren Ausnutzung seiner Einrichtungen etc. hat. Nur +mit solchem Regulator der Preisbestimmung wird die Stück- und +Akkordarbeit zu einer für beide Teile vorteilhaften Einrichtung, weil +sie nun nicht mehr dazu führen kann, dem Arbeiter immer größere Leistung +zuzumuten, bloß um überhaupt den seiner Arbeitsstellung entsprechenden +marktgängigen Lohn verdienen zu können. + +Die Vereinbarung des Zeitlohnes bedarf eines besonderen Regulators +nicht, auch nicht für solche, die vorwiegend im Stücklohn arbeiten; denn +für die meisten Arbeiten hat das »Tagewerk« einen gewissen marktgängigen +Wert, nach welchem der Zeitlohn für alle verwandten, gleiche Vorbildung, +gleiche Geschicklichkeit oder gleiche Anstrengungerfordernden +Verrichtungen von selbst sich regelt. + +Die in § 69 bezeichnete Einrichtung, welche in der Optischen Werkstätte +schon seit mehreren Jahren kraft Arbeitsvertrag besteht und auch ohne +Mißstände hat durchgeführt werden können, ist ursprünglich aus einer +Forderung der organisierten Mechanikergehilfen hervorgegangen. Ich habe +in derselben eine sehr verständige Vertretung völlig berechtigter +Standesinteressen der industriellen Arbeiter erkennen müssen und bin +seitdem auch öffentlich jederzeit für sie eingetreten. + + +Zu § 71. + +Als einen Mangel der Kasse sehe ich an, daß sie noch nicht die volle +Krankenversicherung auf ein _ganzes_ Jahr ausgedehnt hat[85] und +infolgedessen ab und zu Leistungen für Kranke seitens einer Firma haben +eintreten müssen. Da die Generalversammlung, aus von ihrem Standpunkt +aus verständlichen Gründen, einer zeitlichen Erweiterung der +regelmäßigen Kasseleistungen abgeneigt geblieben ist, die Stiftung aber +das =onus honestum= hat, dafür sorgen zu müssen, daß niemand von ihren +Angehörigen unverschuldeter Not verfalle oder gar die Armenkassen der +Gemeinden belaste, so werden solche Nachhilfsleistungen für die Kasse +auch in Zukunft öfters nötig sein, bis einmal die Generalversammlung für +Verlängerung der Versicherungsdauer zu haben sein mag. + + +Zu § 74. + +Gemäß dem oben bezeichneten Gesichtspunkt für die Begründung der +hiesigen Pensionseinrichtung: daß der Unternehmer _von sich aus_ +aufzukommen habe für die Amortisation der in seinem Dienst dem +fortgesetzten Verbrauch unterliegenden Menschenkraft, weil der +gewöhnliche Arbeitslohn eine Amortisationsquote hierfür den einzelnen +nicht gewährt -- gehört die vertragsmäßige Mitversicherung der +Hinterbliebenen, _ohne_ Gegenleistung, _nicht_ zur pflichtmäßigen +Obliegenheit des Unternehmers. Sie ist vielmehr, wie die +Krankenversicherung, eine den Arbeitern nützliche, aus Rücksicht des +Gemeininteresses auch unbedingt gebotene Wohlfahrtseinrichtung, für +deren Bestehen der Unternehmer wohl zu sorgen, für deren Leistungen aber +er nicht _einseitig_ aufzukommen hat. + +Aus praktischen Gründen ist bei Errichtung des Pensionsstatuts von einer +Scheidung der beiden Angelegenheiten, Invalidenpension und +Hinterbliebenenversicherung, einstweilen abgesehen und auch die +letztere, _ohne_ Beitragsleistung seitens der Versicherten, statutarisch +übernommen worden -- obwohl sie finanziell eine _erheblich_ größere +Belastung bedeutet als die Hauptsache, die Invalidenpension, und +obendrein den Geschäftsangehörigen je nach Alter und Familienstand in +äußerst ungleichem Maß zugute kommt. + +Das dauernde Fortbestehen auch der Hinterbliebenenversicherung, in engem +Anschluß an die Invalidenpensionseinrichtung, halte ich einerseits für +unbedingt nötig; andererseits aber sehe ich es für durchaus gerecht und +sachgemäß an, daß die Beteiligten für diesen Teil ihrer Anwartschaften +zu einem der Höhe des Interesses der einzelnen proportionalen Beiträge +wenigstens dann herangezogen werden, wenn einmal die jährlichen +Leistungen für Witwen und Waisen sehr bedeutende Summen erfordern, wie +es mit der Zeit eintreten muß. In keinem Fall aber dürfen die +einseitigen Leistungen dieser Art der ungeschmälerten Fortsetzung oder +auch nur der im § 73 vorgesehenen Erhöhung der Invalidenpension Abbruch +tun. + +Das etwaige spätere Heranziehen der Beteiligten zu Beiträgen muß +nach dem im § 74 bezeichneten Modus deshalb erfolgen, damit die +jeweils bezahlten Monatsbeiträge fortgesetzt vollständig verfallen, +solange der Beitragende leben bleibt, also unter keinen Umständen +Rückzahlungsansprüche begründen können. + +Damit die Einrichtung ihren Hauptzweck nicht verfehle, müßte die +Beitragsleistung, wie die zur Krankenkasse, für alle obligatorisch +gemacht werden, außer soweit einzelne etwa nachweisen, daß sie schon +ihrerseits für ihre Angehörigen entsprechend oder mehr gesorgt hätten. +Das Obligatorische aber macht unbedingt nötig, daß alsdann mit Eintritt +des Todes eines Beitragenden für denjenigen Anteil im Pensionsanspruch +der Hinterbliebenen, der auf seinen eigenen Beitrag entfällt, seitens +der betreffenden Firma oder seitens der Stiftung Sicherstellung +geleistet werde. + +Die Prämien für das laufende Risiko, welches bei jedem einzelnen die +Mitversicherung seiner Angehörigen der Firma jeweils auferlegt, sind mit +Hilfe der Tabellen der Renten- und Versicherungsbanken ohne besondere +Mühe von Jahr zu Jahr zu berechnen. + + +Zu § 77. + +Für die Vorstände der Stiftungsbetriebe bedeuten die Bestimmungen des +§ 77 eine wichtige Direktive ihrer Geschäftspolitik. Sie wissen, daß sie +nicht, wie sogar Staatsbetriebe noch verfahren dürfen, überschüssig +gewordene Arbeitskräfte jederzeit haufenweis auf die Straße weisen +können, außer wenn sie sehr große Entschädigung leisten wollen. Also +können sie auf irgend welche Unternehmungen, die erhebliche Vermehrung +des Personals erfordern ohne begründete Aussicht auf dauernde +Beschäftigung, nur dann sich einlassen, wenn sie die Sicherheit haben, +daß bei solchen Geschäften ephemerer Art auf alle Fälle so viel übrig +bleibt, um nötigenfalls jene nachträglichen Lasten ohne wirklichen +Verlust übernehmen zu können. -- Und dieses ist mir durchaus erwünscht. +Ich will in der Tat unter _scharfe_ Repression gestellt haben, daß meine +Nachfolger jemals sich mitschuldig machen könnten des volkszerstörenden +Unfugs, den die Großindustrie darin noch treiben darf, daß sie, um immer +mehr Geschäfte zu machen, ohne Rücksicht auf die Folgen für andere, +beliebig viele von sonstigen Arbeitsgebieten abzieht und von ihren +Unternehmungen abhängig werden läßt, ohne jenen irgend eine Gewähr für +ein dauerndes Unterkommen bieten zu können und ohne auch nur die +Verpflichtung anzuerkennen, im ungünstigen Fall zur Erlangung anderen +Fortkommens _selbst_ mithelfen zu müssen. + +Die Sonderbestimmung im drittletzten Absatz zugunsten der nicht im +Lehrvertrag, sondern als »Arbeiterlehrlinge« zur Ausbildung für die +eigenen Bedürfnisse des Betriebes eingestellten jugendlichen Personen +will das im § 99 des nächstfolgenden Titels grundsätzlich ausgesprochene +Verbot des »Lehrlingszüchtens« auch unter praktische Garantien stellen +-- wofür hinsichtlich der auf Lehrvertrag (ohne Lohn) einzustellenden +eigentlichen »Lehrlinge« die Verhältnisse selbst schon genügend sorgen. + +Für den Fall, daß etwa in späterer Zeit die Leiter der Stiftungsbetriebe +und ihre nächsten Gehilfen einmal finden sollten, daß die vielen, durch +die statutarischen Einrichtungen ihnen auferlegten Rücksichten auf +Interessen anderer ihre Tätigkeit erheblich schwieriger gestalte, als es +sonst in der Industrie zu sein pflegt, so soll ihnen dieses zugegeben, +aber zugleich gesagt sein: daß der Urheber dieser Einrichtungen auch +durchaus nicht die Absicht gehabt hat, _ihnen_ das Leben besonders +leicht zu machen. -- Meine Nachfolger und die anderen oberen Beamten der +Stiftungsbetriebe werden es gewiß jederzeit in der Ordnung finden, daß +sie selbst lebenslänglich angestellt seien, ihnen gegenüber also die +Stiftung das Risiko zu tragen habe, ihre Gehälter auch in ganz +schlechter Zeit fortzahlen zu müssen. So finde ich nun auch in der +Ordnung, daß sie ab und zu den Kopf darüber sich zerbrechen mögen, wie +es anzufangen sei, um einen ganz kleinen Teil solcher Vorteile wie sie +selbst haben _allen_ ihren Mitarbeitern wahren zu können. + + +Zu § 79. + +Daß auch die durch § 77 getroffene Anordnung neben zweifellos +wohltätigen Wirkungen den Mangel hat, gelegentlichem Mißbrauch +ausgesetzt zu sein, teilt sie mit _allen_ menschlichen Einrichtungen. +Ich bin also durchaus darauf gefaßt, daß ab und zu einmal ein recht +raffinierter Patron die Abgangsentschädigung zu Unrecht sich erzwingt, +weil er es so anzufangen versteht, daß man ihn mit Schaden los zu werden +suchen muß, um größerem Nachteil zu entgehen. Eine tüchtige und +anständige _Arbeiterschaft_, die im Besitz wertvoller Rechte sich weiß, +wird aber schon ihres eigenen Ansehens wegen dafür sorgen, daß +derartiger Mißbrauch höchstens ganz vereinzelt vorkommen kann. Die beste +Waffe dagegen wird sein, alle Streitfälle, die aus § 79 sich ergeben +mögen, pure einer Arbeitervertretung gemäß § 64 des Statuts in die Hand +zu legen, wie § 92 als zulässig hinstellt. Eine solche Instanz würde +sicher allen Versuchen jener Art das Wasser gründlich abzugraben +verstehen. + + +Zu § 84. + +Es würde in hohem Grad unangemessen sein, jede formell rechtswidrige +Handlung einzelner, die vielleicht nur einer Unbesonnenheit entsprungen +ist, unter die Strafe des Verlustes wertvoller Anrechte zu stellen. Der +§ 84 schreibt deshalb vor, daß die Rechtsfolgen einer Auflösung des +Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses durch einen Betriebsangehörigen +erst nach Ablauf einer gewissen Bedenkzeit eintreten können. + +Selbstverständlich schließt diese Bestimmung nicht aus, daß ein +willkürliches Verlassen der Arbeit, auch wenn es noch nicht den +Tatbestand einer Aufhebung des Arbeitsvertrages seitens des Betreffenden +selbst darstellt, infolge besonderer Umstände unter § 79 fallen und +Aufhebung des Vertrags seitens der Firma begründen kann. + + +Zu § 88. + +Dem Wert der in Titel V des Statuts getroffenen Einrichtungen als +Grundlagen einer wirklichen Rechtsordnung kann es keinen Abbruch tun, +daß durch § 88 ein Sicherheitsventil offen gelassen werden muß, um +zerstörenden Wirkungen, welche jene Einrichtungen unter besonderen +Umständen einmal nach sich ziehen könnten, vorzubeugen. Hier handelt es +sich nicht um Hintertüren. Denn die in § 88 ausgesprochenen Vorbehalte +kennzeichnen nach _objektiven_ Merkmalen eine wirkliche Notlage, welche, +falls sie nicht etwa durch die begleitenden Umstände gemildert +erscheint, zeitweilige Erleichterung der der Stiftung auferlegten Lasten +schon um deswillen unbedingt rechtfertigt, weil hierdurch die Aussicht +verbessert würde, über solche Notlage hinwegzukommen und nachher zur +Wiederaufnahme größerer Pflichten befähigt zu bleiben. + + +Zu §§ 90-92. + +Die Gewährleistung dauernder Anerkennung der in Titel V aufgestellten +Rechtsordnungen kann nicht anders herbeigeführt werden als durch eine +gewisse Beschränkung der Vertragsfreiheit der Stiftung und ihrer Organe +gegenüber dem Personenkreis, auf welchen jene Bestimmungen Bezug haben. + + +Schlußbemerkung zu Titel V. + +Wenn abgesehen wird von der Möglichkeit einer allmählich eintretenden +völligen Umwälzung in den Wirtschaftsbedingungen größerer Betriebe auf +dem Arbeitsgebiet der Stiftungsunternehmungen und von völlig +unberechenbaren Zwischenfällen und Krisen, durch welche zeitweilige +Notlagen herbeigeführt werden möchten, sind diese Unternehmungen jetzt +genügend gefestigt, um alle Lasten aus den in Titel V getroffenen +Einrichtungen ganz unbedenklich und mit der Aussicht auf dauernde +Leistungsfähigkeit übernehmen zu können. Dieses darf ich nunmehr als +völlig außer Frage gestellt ansehen, nachdem die letzten Jahre auch +anderen außer mir und meinen nächsten Mitarbeitern Gelegenheit zu +genauerem Einblick in die Wirtschaftsbedingungen der hiesigen Betriebe +gegeben haben. + +Ich bin aber auch des weiteren überzeugt, daß zurzeit noch _viele_ +Unternehmungen bestehen, welche ebenfalls in der Lage wären, das Gleiche +oder Ähnliches durchzuführen, wenn die Beteiligten nur wollten oder dazu +angehalten werden könnten. Denn es gibt glücklicherweise auch in +Deutschland noch manche Gebiete industrieller Arbeit, auf welchen die +Umstände dafür Sorge tragen, daß nicht jeder Tropf, der gern Fabrikherr +sein oder von seinem Geld höhere Zinsen als mit Hypotheken und +Staatspapieren gewinnen möchte, durch das witzlose Mittel der +Preisunterbietung Konkurrenz treiben und damit das wirtschaftliche +Niveau fortgesetzt herunterdrücken helfen kann. Auf allen diesen +Gebieten machen die Großunternehmer im Durchschnitt noch sehr gute +Geschäfte, trotz aller Klagen bei jeder zeitweiligen Geschäftsdepression +-- welche Klagen öfters nur die unerwartete Schmälerung vorheriger sehr +_großer_ Gewinne zum Anlaß haben. Woher käme auch sonst der regelmäßige +Zuwachs an Millionären in den Industriebezirken, den die +Vermögensstatistik von 10 zu 10 Jahren nachweist? + +Gegenüber solchen Industriezweigen, auf denen noch Millionäre wachsen +können, würden keinerlei Härten zu befürchten sein, wenn eine größerer +Aufgaben fähige Gesetzgebung die Unternehmer anhalten wollte, von dem +Überschuß guter Jahre, soweit er hinausgeht über die gewöhnliche +Kapitalverzinsung, angemessene Risikoprämie und reichliche Entlohnung +der etwa mittätigen Inhaber für ihre persönliche Arbeit, einen _Teil_ +immer zurückzulegen in einen an ihr Unternehmen selbst gebunden +bleibenden, persönlicher Nutznießung entzogenen Reservefonds zur +Sicherstellung größerer sozialer Leistungen. Damit könnte vielleicht +schon für eine Million industrieller Arbeiter und Privatbeamten in +Deutschland eine wesentliche Erhöhung der bürgerlichen und +wirtschaftlichen Lebenslage herbeigeführt werden -- was selbst bei dem +Maße nach beschränkteren Rechten einen gewaltigen Fortschritt gegenüber +dem bestehenden Zustand und unter dem Gesichtspunkt des Staatswohls +zehnmal mehr bedeuten würde, -- als alle Bemühungen um künstliche +Verbesserung der Lage des Kleingewerbes denkbarerweise zu erreichen +vermöchten. + +Aber ganz abgesehen hiervon würde schon die Privatinitiative in dieser +Richtung Erhebliches leisten können. Hierfür käme es nur darauf an, daß +die vielen ehrenwerten, über bloßen Eigennutz und Standesdünkel +erhabenen Männer, die es in den Kreisen der Großindustrie gibt, ihre dem +Gemeinwohl zugewandten Bestrebungen auf ein höheres Ziel als das der +»Wohlfahrtseinrichtungen«, also auf dauernde Verbesserung der +_Rechts_lage ihrer Arbeiterschaften richten wollten. Der Wege hierfür +wären gewiß vielerlei möglich. Denn die fideikommißartige Bindung eines +Teils der Überschüsse eines Privatunternehmens zu einem diesem +Unternehmen dienenden, freier Verfügung der Inhaber entzogenen +Deckungsfonds für fortgesetzte Erfüllung größerer Pflichten könnte wohl +in mancherlei Formen und in Anpassung an sehr verschiedenartige +Verhältnisse mit voller Rechtssicherheit erreicht werden. Wenn aber auf +solchen Wegen einmal, statt nur für ein halbes Tausend, für ein halbes +Hunderttausend eine erhebliche Erhöhung des Standesniveaus herbeigeführt +würde, so hätte schon dieses für die Allgemeinheit größeren Wert als +alles zusammen genommen, was an Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland +bisher geschaffen worden ist. + +Ich fürchte demnach durchaus nicht, daß die interne Rechts- und +Wirtschaftsordnung der CARL ZEISS-Stiftung noch für lange Zeit eine +vereinzelte kleine Insel auf dem Industriegebiet werde bleiben _müssen_. + + +Titel VI. + +Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten. + +Die Vorschriften dieses Titels wollen der Forderung Rechnung tragen, in +welcher ich eine Lebensfrage für die gedeihliche Fortentwicklung der +Stiftungsunternehmungen sehe: Pflege der Solidarität der Interessen +aller, die in den Unternehmungen jeweils mittätig sind, und +Lebendighalten des Bewußtseins solcher Solidarität. + +Diese Vorschriften sind indes nur gedacht als Direktive für die Organe +der Stiftung, sie sollen die letzteren selbst zwar streng verpflichten, +anderen aber bestimmte Rechte nicht einräumen. + +Betreffs des Einzelnen ist zu bemerken: + + +Zu § 94. + +In den Stiftungsbetrieben soll die Ungebühr nicht einreißen, die in der +Großindustrie vielfach zu finden ist, daß eine exorbitante Dotierung der +leitenden Personen, außer allem Verhältnis zum objektiven +wirtschaftlichen Wert ihrer Arbeitsleistung, in groben Kontrast tritt zu +der notwendigerweise bescheidenen Entlohnung der Tätigkeit der großen +Mehrzahl. Gegenüber allen Hinweisungen auf derartige Gepflogenheiten +anderwärts soll die Stiftungsverwaltung in den strikten Vorschriften des +§ 94 einen Rückhalt zur Abwehr haben. + +Mag immerhin infolge solcher Beschränkung gelegentlich einmal eine sonst +wertvolle Kraft dem Dienst der Stiftung verloren gehen, weil sie wegen +des Beispiels anderer nur gegen Gewährung ganz ungewöhnlicher Vorteile +zu haben wäre; die Stiftung wird doch immer auf solche Personen +angewiesen bleiben, für welche die eigentliche Triebfeder des Handelns +nicht in der Aussicht auf ganz besonderen materiellen Gewinn, sondern in +den inneren Antrieben zur Betätigung in einem tüchtigen Wirkungskreis +liegt. + +Wie hoch man die qualifizierte Arbeit der oberen Beamten anschlagen mag +-- gemäß dem Gesichtspunkt, unter welchem § 40 des Statuts und die zu +ihm gegebene Erläuterung steht, muß _jedem_ gegenüber einmal der Punkt +kommen, wo ihm zu sagen wäre: auch mancher andere würde an deiner +Stelle, in die gegebene Organisation hineingesetzt, deine Funktionen +gleich gut ausüben können. Den richtigen Maßstab aber für die Schätzung +des wirtschaftlichen Wertes der Tätigkeit der Beamten aller Kategorien +sehe ich gegeben in dem durchschnittlichen Ertrag, welchen unter +Vermittlung und mit Hilfe ihrer spezifischen Tätigkeit die gemeinsame +Arbeit der großen Mehrzahl aller Mitarbeiter jeweils abwirft. Dieser +Ertrag kennzeichnet deutlich das wirtschaftliche Niveau des +Unternehmens, nach welchem die Ansprüche aller sich zu richten haben. + +Im übrigen aber lege ich auch Wert darauf, angesichts der +unvermeidlichen Unbestimmtheit der in § 40 des Statuts ausgesprochenen +Grundsätze für die Geschäftspolitik der Stiftung, in die Institutionen +der Stiftung selbst praktisch wirksame Motive hineingelegt zu wissen, +welche auf eine vernünftige Durchführung jener Grundsätze hindrängen. +Aus § 94 wissen nun die Beamten der Stiftungsbetriebe, daß für sie +selbst Anwartschaft auf verbesserte Lebenslage immer nur in dem Maße +besteht, als es ihnen gelingt, die Lebenslage aller ihrer Mitarbeiter +zu verbessern. Zugleich aber müssen sie sich sagen, daß solche +Anwartschaft nur dann nicht wieder illusorisch wird, wenn bei jenem auch +die Stiftung selbst noch einen befriedigenden Anteil am Gesamtertrag +übrig behält; denn andernfalls müßte doch gerade an ihnen zu sparen +gesucht werden. + + +Zu § 95. + +Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet durchaus nicht eine Einschränkung +der in § 94 ausgesprochenen Regeln, sondern nur eine Ergänzung dieser in +Hinsicht auf wesentlich andere Verhältnisse. Denn es sind gänzlich +verschiedene Dinge: Bezahlung für pflichtmäßige Wahrnehmung regelmäßiger +Funktionen irgend welcher Art -- und Anteilnahme an Vorteilen, welche +durch _besondere_, nicht schon pflichtmäßige Leistungen einzelner +zustande kommen. + +In bezug auf letzteres will ich einem liberalen Verfahren der Stiftung +keineswegs Beschränkungen auferlegen, wenn dieses nur _allen_ gegenüber +gleichmäßig zur Geltung kommt und immer geleitet bleibt unter der +Fragestellung: liegt tatsächlich etwas vor, was von seinem Urheber nicht +schon kraft der Funktionen, für welche er regelmäßig bezahlt wird, zu +erwarten war? -- Dieses »etwas« kann von äußerst verschiedener Art sein, +aber immer nur von solcher Art, daß man mit dem Betreffenden _nicht_ +unzufrieden sein dürfte, wenn er es nicht geleistet hätte und in Zukunft +nicht wieder leisten würde. + + +Zu § 98[86]. + +Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Beamten in industriellen. +Unternehmungen hat sich wohl überall, wo sie eingeführt worden ist, als +eine für den Unternehmer vorteilhafte, für den anderen Teil wenigstens +erfreuliche Einrichtung bewährt. Ich wünsche und hoffe, daß auch die +Stiftungsbetriebe in nicht allzu ferner Zeit sie werden in Anwendung +bringen können[87]. Irgend welche Bedeutung unter _sozial_politischem +Gesichtspunkt habe ich indes dieser Einrichtung nie beimessen können, +und wo sie mit dergleichen Prätension auftritt, und mit der Tendenz, +wegen größerer Pflichten damit sich abzufinden, sehe ich in ihr nur ein +gemeinschädliches Scheinwesen. -- Wenn dabei ein großer Teil des ganzen +Arbeitseinkommens auf schwankende Grundlagen gestellt würde, müßte die +Einrichtung für die Arbeiter direkt schädlich wirken und obendrein auch +in sich widerspruchsvoll werden, weil es nicht möglich wäre, den +Beteiligten eine der Größe ihres Interesses entsprechende Einwirkung auf +diejenigen Handlungen einzuräumen, von denen die Höhe des verteilbaren +Gewinnes schließlich abhängt. Ich habe also in meinem Wirkungskreis für +wichtiger und dringlicher gehalten, erst diejenigen Einrichtungen +genügend zu kräftigen, welche darauf abzielen, den von den Betrieben +abhängig gewordenen Personenkreis gegen die ungünstigen Chancen privater +Wirtschaftstätigkeit möglichst zu schützen. + +Die Forderung ganz gleichmäßiger Anteilnahme aller an einer etwaigen +Gewinnverteilung entspricht dem eingangs bezeichneten Gesichtspunkt des +Titels VI. Daß aber selbst von einer solchen ganz allgemeinen +Gewinnbeteiligung die Mitglieder der Vorstände -- wie auch der +Stiftungskommissar -- ausgeschlossen bleiben, scheint mir geboten, damit +diese gegen die Vermutung geschützt seien, als könnten sie des eigenen +Vorteils wegen die schwankenden Bezüge der Geschäftsangehörigen auf +Kosten der regelmäßigen Bezüge derselben zu erhöhen suchen. + + +Titel VII. + +Verwendung der Überschüsse. + +Für diesen Titel genügen wenige Bemerkungen zu einzelnen Paragraphen, +nämlich: + + +Zu § 104. + +Dieser Paragraph soll zum deutlichen Ausdruck bringen, daß die CARL +ZEISS-Stiftung als »gemeinnützig« im Sinne des Stifters nur solche +Einrichtungen und Zwecke ansehen darf, welche der Sache nach und auch +nach den Modalitäten der [ihrer] Beförderung ganz unabhängig sich halten +von jedem die Menschen trennenden Tendenz oder Parteistandpunkt. Mittel +der Stiftung sollen also nicht dienen dürfen dem Krebsengehen aller +möglichen Tendenzbestrebungen mit gemeinnützigen Zwecken. Was wirklich +gemeinnützig sein will, mag seine Förderung in Formen suchen, unter +welchen alle, was auch im übrigen sie scheidet, sich vereinigen können. + + +Zu § 108. + +Die Stiftungsverwaltung wird zur Erkennung und Beurteilung von +Bedürfnissen, welche durch Mittel der Stiftung Befriedigung finden +können, sowie zur Abwägung der verschiedenartigen Interessen, die dabei +zu berücksichtigen sind, fast überall auf Rat und Begutachtung seitens +der Geschäftsleitungen und des Stiftungskommissars, als der +nächststehenden sachverständigen Personen, angewiesen sein, und diese +müssen als verpflichtet gelten, hierin der Stiftungsverwaltung nach +besten Kräften zu Dienst zu sein. Hieraus ergibt sich, der zweite Satz +des § 108; denn »du solt dem Farren so da drischet das Maul nicht +verbinden.« + + +Titel VIII. + +Rechnungslegung der Stiftung. + + +Zu §§ 110 und 111. + +Grundsätzlich muß ausgeschlossen sein, daß die Mittel der CARL +ZEISS-Stiftung nach dem Tode des Stifters zu irgend einer späteren Zeit +den Charakter geheimer Fonds in der Hand der Stiftungsverwaltung +gewinnen könnten. Es muß also eine von der Stiftungsverwaltung +unabhängige Instanz gesucht werden, welcher die Stiftungsverwaltung +Rechnung legen und vor welcher sie angemessener Prüfung der +Statutenmäßigkeit ihres Verfahrens ausgesetzt sein kann. -- Hierfür +scheint mir, wenn die Wahl nicht völlig willkürlich und ohne jede +sachliche Richtschnur getroffen werden soll, das einzig Angemessene zu +sein: die natürlichen Vertreter der an der CARL ZEISS-Stiftung +nächstbeteiligten Interessenkreise zur gemeinsamen Entgegennahme solcher +Rechnungslegung zu legitimieren, wie es im § 110 des Entwurfs geschieht. +Von sämtlichen dort namhaft gemachten ist vorauszusetzen, daß sie dem +bezüglichen Ersuchen seinerzeit nicht nur bereitwillig entsprechen, +sondern auch den Auftrag unter Wahrung aller gebotenen Rücksichten, +speziell auf die Interessen der Geschäftsbetriebe, sachgemäß ausführen +werden. + + +Titel IX. + +Schlußbestimmungen. + + +Zu § 114 u. 115. + +Dieser Paragraph will Vorsorge dafür treffen, daß unter keinen zurzeit +absehbaren Eventualitäten die Stiftung ohne geordnete Vertretung und ihr +Besitz etwa herrenloses Gut sei. + +Dieser Zweck erfordert Vorkehrungen, die gegebenen Falles von selbst in +Funktion treten, ohne hierzu irgend welcher Konstituierung oder +besonderer Ordnung des Verfahrens zu bedürfen. + + +Zu § 116. + +Ich will nicht, daß die CARL ZEISS-Stiftung zu irgend einer Zeit +hinauslaufen könne auf bloße Verwaltung einer Vermögensmasse in toter +Hand. Sie soll immer eine _spezifische_ Aktion haben, die eines +besonderen Rechtssubjekts und besonderer Organe wirklich bedarf, die +nicht füglich ebensogut von irgend einer sonst vorhandenen Stelle geübt +werden könnte. Wäre einmal der Boden für solche spezifische Aktion +verloren, hätte die Stiftung nichts mehr in ihrem Besitz als +zinstragende Vermögensobjekte oder gemeinnützige Einrichtungen +gewöhnlicher Art, so kann die Verwaltung der einen wie der andern viel +einfacher von den nächst interessierten Stellen, der Universität und den +Gemeinden des Bezirks, selbst besorgt werden. Die Stiftung mag also +solchenfalls ihren noch übrig gebliebenen Vermögensbestand einfach +aufteilen. + +Daß die Stiftungsverwaltung immer unter die Alternative gestellt sei: +entweder wirkliche eigenartige Aktion oder Auflösung der Stiftung -- ist +mir auch noch unter einem anderen Gesichtspunkte von Wert. Da bloße +Vermögensverwaltung natürlich viel leichter und mit weniger Risiko +verknüpft ist als industrielle oder sonstige Tätigkeit, so könnte ohne +jene Alternative irgend eine spätere -- wie ich hoffe, jetzt noch +ungeborene -- Stiftungsverwaltung in einer kritischen Zeit vielleicht +unwillkürlich geneigt sein, solche Tätigkeit schon früher preiszugeben, +als es bei etwas größerem Interesse an ihr und etwas mehr Mut nötig zu +sein brauchte. + +_Lugano_, Mai 1895. + +Dr. E. Abbe. + + +[Nachgefügtes Blatt] + +Zu §§ 118 -- 120. + +Die Einrichtungen und Anordnungen des Stiftungs-Statuts haben naturgemäß +in vielen Punkten Bezug auf die _besonderen_ rechtlichen und +wirtschaftlichen Bedingungen, welche für die der CARL ZEISS-Stiftung +zugedachte Wirksamkeit _jetzt_, am Ende des 19. Jahrhunderts, gegeben +sind. Es muß also mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß infolge +plötzlich oder allmählich sich vollziehender Wandlung jener Bedingungen +die statutarischen Einrichtungen den tatsächlichen Verhältnissen in +einer späteren Zeit gänzlich unadäquat werden und alsdann Wirkungen +hervorbringen könnten, die jetzt nicht vorauszusehen und nach Zweck und +Absichten der Stiftung gar nicht gewollt sind. Deshalb scheint es +ratsam, jene Einrichtungen unbeschadet aller Maßnahmen zugunsten ihrer +Rechtsbeständigkeit doch nicht _absoluter_ Starrheit verfallen zu +lassen, vielmehr im Statut selbst einen Weg anzubahnen, auf welchem eine +Anpassung desselben an neue Verhältnisse nötigenfalls herbeigeführt +werden kann. Hierbei darf es sich jedoch durchaus nicht handeln können +um Beseitigung jedes beliebigen Nachteils, den die jetzt getroffenen +Anordnungen irgend einmal, vielleicht ganz vorübergehend, mit sich +bringen möchten oder um Herbeiführen der vermeintlich größten jeweils +möglichen Zweckmäßigkeit, die vielleicht sehr strittig bleibt; sondern +immer nur um Abwehr so _großer_ Nachteile und Mißstände, daß durch ihr +Fortbestehen die Existenz der Stiftung oder die Erfüllung ihrer Aufgaben +bedroht oder in Ansehung dieser Aufgaben, gemäß den erkennbaren +Absichten des Stifters, offenbare Zweckwidrigkeit gegeben wäre. +Namentlich aber darf keine Abänderung des Statuts die Tendenz verfolgen +können, der Stiftung als solcher, gegenüber dem an ihren Unternehmungen +beteiligten Personenkreis, irgend welche vermögensrechtliche Vorteile zu +verschaffen, die nicht ganz klar den Absichten des Stifters entsprechen. + +Demnach muß die in § 118 der Stiftungsverwaltung selbst, als der hierzu +allein geeigneten Instanz, eingeräumte Befugnis zur Abänderung des +Statuts zwar materiell unbeschränkt sein, aber unter ganz strenge +Bedingungen gestellt werden, nämlich: + +daß _wesentliche_ Voraussetzungen hinsichtlich der rechtlichen oder +wirtschaftlichen Grundlagen für die Wirksamkeit der Stiftung im +Vergleich mit dem _jetzt_ Bestehenden geändert seien; daß diese +Veränderung so _groß_ sei, um ein Aufrechterhalten der ursprünglichen +Bestimmungen entweder unmöglich oder widersinnig zu machen -- wobei das +»unmöglich« allerdings schon durch solche Wirkungen gegeben sein kann, +deren Fortdauer eine Krisis mit Bestimmtheit für absehbare Zeit +voraussehen lassen würde, und das »widersinnig« durch Nachteile oder +Erschwernisse erheblicher Art, deren Bestehenlassen angesichts der +veränderten Verhältnisse _keinem_ vernünftigen Zweck mehr entspräche; + +daß jede Abänderung nicht weiter gehen dürfe als zur _betreffenden Zeit_ +wirklich erforderlich ist, um mit Rücksicht auf die veränderten +Verhältnisse das Unmögliche und absolut Zweckwidrige aufgehoben zu +haben. + + * * * * * + +Da eine genauere Richtschnur für die Auslegung und Anwendung dieser in +§ 118 gegebenen Normen nicht zum voraus sich festsetzen läßt, so muß +beides im allgemeinen unter den Schutz der jeweils geltenden +Rechtsordnung gestellt sein -- was § 119 dadurch herbeiführen will, daß +er zum Einspruch gegen eine Statutenänderung ausdrücklich _jeden_ +ermächtigt, der an Aufrechterhaltung des Bestehenden ein vernünftiges +Interesse haben kann. Wofür etwa in einer späteren Zeit niemand sich +interessierte und für wessen Verteidigung niemand mehr eintreten möchte, +das hätte in der Tat kein Anrecht mehr auf weiteren Fortbestand. + +Ich nehme an, daß aus § 119 zur Vertretung des jeweils geltenden +Statuts, wegen berechtigten Interesses an dessen Aufrechterhaltung im +allgemeinen, legitimiert sind: neben meinen Nachkommen und meinen +früheren Genossen (die unter meiner Mitwirkung und mit Bezug auf meine +Absichten Verträge mit der CARL ZEISS-Stiftung abgeschlossen haben), die +Gemeinden des Bezirks, die hiesige Universität, die Mitglieder der +Vorstände der Stiftungsbetriebe, der Stiftungskommissar und die +Mitglieder der in § 110 des Statuts vorgesehenen Kommission für die +Rechnungslegung der Stiftung; im übrigen aber jeder Angehörige -- Beamte +oder Arbeiter -- der Stiftungsbetriebe hinsichtlich solcher +Statutenbestimmungen, die seine besonderen Interessen berühren. + +Als selbstverständlich betrachte ich hierbei, daß allen diesen Personen +das gleiche Einspruchsrecht auch zustehe gegen etwaige Maßnahmen seitens +der Organe der Stiftung, die ohne formell als Statutenänderung +verlautbart zu sein, materiell eine solche einschließen und demnach +gemäß § 118 hätten verlautbart werden müssen. Gegenüber den seitens der +Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig erklärten Abänderungen des Statuts +aber würde niemand mehr Ansprüche aus dem vorher geltenden Statut, +abgesehen von erworbenen Rechten, geltend machen dürfen, sondern jeder +nunmehr auf diejenigen Ansprüche beschränkt sein, die der zweite Absatz +des § 119 bezeichnet. + +Für das Geltendmachen _solcher_ Ansprüche eine relativ lange Frist offen +zu lassen, scheint deshalb geboten, weil die Begründung einer +beschlossenen Statutenänderung meist nicht sofort zu würdigen, ihre +praktische Tragweite aber wohl stets erst nach längerer Wirksamkeit zu +erkennen sein wird. + + * * * * * + +Nachdem durch die §§ 118-120 der ganze vorangehende Inhalt des Statuts +möglichem Wandel unterworfen worden, müssen nunmehr _diese_ Paragraphen +zum absolut festen Punkt in den Einrichtungen der CARL ZEISS-Stiftung +erklärt werden -- wie § 121 schließlich tut. + +Fußnoten: + +[Fußnote 76: [In dem vorliegenden Abdruck der »Motive und Erläuterungen« +sind die Nummern der Paragraphen entsprechend dem Text des Statuts von +1896 (bezw. 1906) abgeändert. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von +1896 hie und da veränderten Anordnung der Paragraphen die erforderlichen +Umstellungen vorgenommen. Endlich sind zwei Stellen weggelassen, da die +zugehörigen §§ des »Entwurfs« in den Text von 1896 nicht aufgenommen +wurden; doch ist die eine auf S. 58 und 59 dieses Bandes abgedruckt.]] + +[Fußnote 77: [gemeint ist die unten erwähnte Stiftungsurkunde vom +19./21. Mai 1889.]] + +[Fußnote 78: [Siehe hierüber die weiteren Ausführungen, in »Die +Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung« unten S. 388ff.]] + +[Fußnote 79: [vgl. zu Titel I und II »Die Verfassung der CARL +ZEISS-Stiftung« S. 388 ff.]] + +[Fußnote 80: [Dies galt für das Jahr 1895; inzwischen haben sich die +Besitzverhältnisse der Stiftung erheblich günstiger gestaltet.]] + +[Fußnote 81: [vgl. zu Titel V »Motive und Erläuterungen« usw. Nachtrag +zum II. Entwurf S. 373 ff. und auch den Vortrag »Arbeiterschutz« S. 26 +ff.]] + +[Fußnote 82: [Inzwischen, Ostern 1900, wurde die achtstündige +Arbeitszeit in der Optischen Werkstätte eingeführt. Vgl. oben S. 203 +ff.]] + +[Fußnote 83: [im Jahre 1905: 110 000 M.]] + +[Fußnote 84: [Die Einrichtung der Arbeiterausschüsse wurde gleich +nach Inkrafttreten des Stiftungs-Statuts im Herbst 1896 von E. ABBE +ins Leben gerufen und im Januar 1897 fand die erste Sitzung des +Arbeiterausschusses statt.]] + +[Fußnote 85: [Ist im Jahre 1902 geschehen.]] + +[Fußnote 86: [vgl. hierzu oben S. 102 ff.]] + +[Fußnote 87: [Dies ist bereits bei Inkrafttreten des Statuts für das +Betriebsjahr 1895/96 geschehen.]] + + + + +Xa. + +Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl +Zeiss-Stiftung. + +Nachtrag zum zweiten Entwurf. + +(Als Manuskript gedruckt.) + + +Zu Titel V. + +Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den +Stiftungsbetrieben[88]. + + +Zu § 56. + +Die Vorschrift dieses Paragraphen bedeutet praktisch nur eine Direktive +für die Organe der Stiftung und die sonst mit leitenden Funktionen +betrauten Personen. Als solche gehört sie indes zu Titel V, weil es für +Auslegung und Anwendung nachfolgender Bestimmungen dieses Titels nicht +gleichgültig ist, unter _welche_ Direktive jene Organe hinsichtlich der +in § 56 berührten Punkte gestellt sind. Außerdem aber möchte ich diese +Direktive auch an einer Stelle ausgesprochen wissen, an welcher ihre +fortgesetzte Evidenthaltung besonders gesichert erscheint. -- +Einrichtungen erziehen die Menschen. Diejenigen, welche in späterer Zeit +die Funktionen wahrzunehmen haben, die jetzt mir und meinen Mitarbeitern +obliegen, mögen nur auch immer lernen, was wir haben lernen müssen: sich +hinwegzusetzen über Sympathie und Antipathie, Wohlgefallen und Mißfallen +und alles, auch wenn es die eigene Person noch so nahe berührt, +betrachten zu können rein als Sache, wie unbeteiligte Zuschauer; und +sie mögen, um das fertig zu bringen, auch zu _ver_lernen suchen, was wir +zu verlernen suchen mußten: durch irgend etwas, was bei Ausübung der +Berufspflichten an sie herankommt, noch persönlich verletzt, gekränkt, +beleidigt sich fühlen zu können. Das bringt der Beruf einmal so mit +sich, just wie der des Schiffskapitäns oder des Lotsen es mit sich +bringt, daß er verlernen muß, im Augenblick der Gefahr an sich selbst +oder an Weib und Kind zu denken. Auch mögen jene nur immer überzeugt +sein, daß es in ihrem Beruf gar keine andere _wahre_ Autorität gibt als +diejenige, die auf dem Boden solchen Gelernt- und Verlernthabens ihnen +erwachsen kann. + + +Zu § 57. + +Die hier gegebene strenge Umgrenzung des Pflichtverhältnisses bezweckt, +den industriellen Arbeitsvertrag auf eine rechtlich gesunde, ethisch +reinliche Grundlage zu stellen -- nämlich, unter schärfster Absage an +die Idee des »Brotherrn«, das Vertragsverhältnis zu entlasten von allem +Beipack an Gefolgschaftspflichten und Vasallendienst, den der +Rechtsgrundsatz der Starken »denn ich bin groß und du bist klein« dem +schwächeren Teil fast überall noch aufgebürdet hält. + +Damit der im Eingang des Paragraphen ausgesprochene allgemeine Grundsatz +für die Anwendung genügend bestimmt sei -- so daß deutlich erkennbar +ist, was er zu decken hat und was nicht -- müssen, weil das gemeine +Recht Normen hierfür noch nicht gibt, in diesem Paragraphen selbst die +verschiedenen Beziehungen vollständig namhaft gemacht werden, unter +welchen die industrielle Arbeitsleistung gemäß der besonderen Natur des +Vertragsgegenstandes ein Pflichtverhältnis des Arbeitnehmers zum +Prinzipal _notwendig_ macht. -- Was durch den Vertragsgegenstand nicht +als notwendig begründet wäre, wäre durch ihn überhaupt nicht begründet, +sondern willkürlich ihm angehängt. + +Das Spezifische des industriellen Dienstverhältnisses -- im Unterschied +von beliebigen anderen Vertragsverhältnissen -- sehe ich aber in +folgenden Momenten: + +Daß in ihm mit jedem _einzelnen_ Arbeitnehmer zu vereinbaren ist + +1. eine nach Art und Maß bestimmte Leistung, [und diese] + +2. nicht nur hinsichtlich ihres Endresultats (des fertigen Produkts der +Arbeit etc.), sondern zugleich unter der Bedingung fortgesetzter +Leitung der ganzen Tätigkeit selbst nach Plan und Absicht des +Prinzipals, + +3. und als nicht mit den eigenen Mitteln des Arbeitnehmers zu +vollbringen, sondern durchaus mit Einrichtungen, Werkzeugen etc. des +Prinzipals -- also unter Übergabe von Eigentum desselben und unter +Anvertrauen mancher sonstiger Interessen an den Arbeitnehmer behufs +Ermöglichens der vereinbarten Leistung; + +und daß die in solcher Art mit den einzelnen vereinbarte Leistung zur +notwendigen _Voraussetzung_ hat das gleichzeitige Bestehen gleichartiger +Vereinbarungen mit _mehreren_ oder _vielen_, + +4. welche viele in gemeinsamen Räumen, unter Benutzung gemeinsamer +Einrichtungen, unter gemeinsamer Leitung, ihrer Tätigkeit in +_organisiertem_ Zusammenwirken zu erhalten sind, + +5. demnach genötigt sind, bei Ausübung ihrer vertragsmäßigen Tätigkeit +in fortgesetzten persönlichen Verkehr (als Mitarbeiter, Vorgesetzte, +Untergebene) zu treten, + +6. und bei dieser Tätigkeit auch unvermeidlicherweise persönliches +Eigentum und sonstige Interessen (sogar Leben und Gesundheit) in +gewissem Umfang den Mitarbeitern zugänglich lassen oder anvertrauen +müssen. + +Bis ich etwa eines Bessern belehrt werde, sehe ich in dieser Aufzählung +und in den ihr entsprechenden, unter § 57 angeführten ersten sechs +Punkten eine _erschöpfende_ Bestimmung derjenigen Beziehungen, unter +welchen nach dem Wesen des industriellen Dienstverhältnisses die +Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit seitens des einen Teils +Gegenstand einer Verpflichtung desselben gegen den andern Teil sein kann +-- und zwar in dem Sinne erschöpfend: daß es nichts gibt, was auf das +Spezifische jener vertragsmäßigen Tätigkeit eine wesentliche (d. h. +nicht rein willkürlich hinzugetane) Beziehung hätte und nicht unter +_einen_ von den genannten sechs Punkten fiele; und damit zugleich in dem +Sinne: daß unter diesen sechs Punkten alles gedeckt ist, was in irgend +einer Form zur Bedingung oder Voraussetzung der vertragsmäßigen +Gegenleistung des andern Teils (Lohn- oder Gehaltzahlung etc.) gemacht +werden kann, daß also diese Gegenleistung ihr vollständiges, sie ganz +erschöpfendes Äquivalent hat in der Erfüllung derjenigen Anforderungen, +die der Dienstvertrag hinsichtlich aller genannten Punkte im einzelnen +Fall vereinbaren mag. + +Schließlich aber ist der _Dienst_vertrag auch noch ein Dienst_vertrag_, +d. h. er setzt die Kontrahenten in ein Rechtsverhältnis zueinander nicht +nur in denjenigen besonderen Beziehungen, die der Vertragsgegenstand mit +sich bringt, sondern auch noch in den andern allgemeinen Beziehungen, +die _jeder_ Vertrag, als Vertrag, zwischen den Vertragschließenden +einführt. Also gibt es nun noch einen 7. Punkt, Pflichten betreffend, +die zwischen allen solchen bestehen, zwischen welchen _Vertrag +überhaupt_ besteht, welche also nicht lediglich unter allgemeiner +Bürger- und Menschenpflicht miteinander verbunden sind. + +Für die Umgrenzung der auf diesen Punkt bezüglichen -- naturgemäß nicht +im einzelnen benennbaren -- Pflichten finde ich aber _zwei_ Merkmale +ganz unentbehrlich, nämlich: + +erstens, daß auch sie, um »durch den Dienstvertrag begründet« zu sein, +jedenfalls eine erkennbare Beziehung haben müssen auf den Gegenstand des +ersteren, also auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung -- was durch die +Unterordnung auch des 7. Punktes unter den Vordersatz des Paragraphen +gedeckt ist; + +zweitens, daß sie völliger Gegenseitigkeit unter den Kontrahenten fähig +sein müssen, hinsichtlich _aller_ Handlungen und Unterlassungen, auf +welche sie Anwendung finden sollen -- damit durch ihre Einführung nicht +beliebigem Beipack zu Lasten des einen Teils wieder Tür und Tor geöffnet +sei. Denn die Übernahme von Pflichten _dieser_ Art seitens des einen +Kontrahenten kann kein Äquivalent mehr finden in der vertragsmäßigen +Gegenleistung des andern an Lohn, Gehalt, Gerechtsamen etc., weil es +unsinnig wäre, irgend eine Quote dessen auf Verpflichtungen anrechnen zu +wollen, die das Vertragsverhältnis _als solches_ mit sich bringt. +Folglich muß, wenn sie dem einen Teil nicht ohne alles Äquivalent, bloß +kraft »denn ich bin groß und du bist klein« obliegen sollen, der andere +Teil oder dessen jeweiliger Repräsentant und Vertreter befähigt und +bereit sein, je die gleiche Verpflichtung auch dem ersteren gegenüber zu +tragen. So ist es in der Tat hinsichtlich desjenigen, was _zweifellos_ +unter diesen 7. Punkt fällt -- wie z. B.: daß kein Teil dem andern +böswillig oder fahrlässig die redliche Vertragserfüllung erschweren +dürfe -- daß jeder Teil gehalten ist, den andern vor unnötigem Schaden +bei der Vertragserfüllung zu bewahren -- u. a. mehr. + +Mancher wird geneigt sein, in diesen Rücksichten »aus Treu und Glauben«, +die auch der industrielle Arbeitsvertrag nicht ausschließt, noch einen +erfreulichen Rest der sittlichen Beziehungen zu finden, welche das alte +Arbeitsverhältnis im Handwerk zwischen Meister und Gesellen auch jetzt +noch herstellt, soweit es auch jetzt noch Eintritt in die +Hausgenossenschaft und anderes persönliches Nahetreten beider Teile +wesentlich einschließt. Jenes träfe hier aber höchstens nur in ganz +uneigentlichem Sinne zu. _In Wahrheit begründet der industrielle +Dienstvertrag keinerlei sittliche Beziehungen zwischen den Kontrahenten +als solchen._ Denn sittliche Beziehungen können nur bestehen zwischen +leibhaftigen Menschen und können Betätigung nur finden im persönlichen +Verkehr zwischen solchen. Zum Wesen des industriellen Dienstvertrages +aber gehört, daß es für ihn ganz gleichgültig und zu einem zufälligen, +nebensächlichen Umstand geworden ist, ob in ihm beide Kontrahenten +physische Personen sind oder der eine von ihnen ein bloßer juristischer +Begriff -- Firma, Aktiengesellschaft oder dergl. Zwischen einer +physischen Person und einer juristischen Person, zwischen einem Menschen +und einem Vermögens-Inbegriff, gibt es kein _sittliches_ Verhältnis. +Hieran wird nichts geändert durch den Umstand, daß infolge des +Dienstvertrages der Unternehmer selbst, falls er physische Person ist, +oder seine Vertreter und Beauftragten, zu den Arbeitnehmern -- wie auch +die letzteren untereinander -- in persönlichen Verkehr, also in +Beziehungen eintreten, welche die Quelle sittlicher Beziehungen werden +können. Diese aber bestehen dann nicht _kraft_ des Dienstvertrags; denn +sie sind keineswegs mit diesem von selbst schon gegeben, sondern sie +entwickeln sich nur möglicherweise aus den die Vertragserfüllung +begleitenden tatsächlichen Umständen -- möglicherweise aber auch nicht, +weil oft genug in der Großindustrie mehrere jahrelang in täglichem +Verkehr miteinander stehen können, ohne dadurch irgendwie menschlich +einander näher zu kommen. -- Wer _jedes_ die Tätigkeit von Menschen +regelnde Rechtsverhältnis an _sich_ zur Quelle sittlicher Beziehungen +gemacht wissen will, muß zuerst die Gesetzgebung dahin zu bringen +suchen, daß sie juristischen Personen verbiete, Arbeitsverträge +einzugehen. + + * * * * * + +Die ausdrückliche Beschränkung der durch den 5. und 6. Punkt berührten +Pflichtbeziehungen auf das Tun »innerhalb des Dienstes« bezw. auf +dasjenige, was »vermöge des Dienstverhältnisses« zugänglich ist, und +die Ablehnung jeder Ausdehnung der betreffenden Pflichten auf das +außerdienstliche Gebiet ergibt sich als unabweisbare Forderung aus dem +im Eingang des § 57 ausgesprochenen allgemeinen Grundsatz kraft der +folgenden zwei Sätze -- welche schwerlich irgend ein Jurist wird +bestreiten oder auch nur einschränken wollen: + +Erstens. Wenn A zu B in einem Vertragsverhältnis irgend welcher Art +steht und B seine vertragsmäßigen Pflichten gegen A vollständig erfüllt, +während der Dauer des Vertrags aber eine Rechtsverletzung irgend welcher +Art gegen einen Dritten C sich zu Schulden kommen läßt, die in keiner +Beziehung steht zu seinem Vertrag mit A, so begründet diese, wie schwer +sie auch sei, niemals eine Vertragsverletzung gegen A -- sondern A kann +nur, wenn ihm dieses Delikt gegen einen Dritten nicht gleichgültig sein +darf, daraus Motive entnehmen zur Nichterneuerung seines ablaufenden +oder Nichtfortsetzung seines kündbaren Vertrags mit B und äußersten +Falls, unter besonderen Umständen, »wichtige Gründe« für die Aufhebung +des noch laufenden Vertrags. + +Zweitens. Wenn A gleichartige Verträge abschließt mit _vielen_ andern B, +C, D ..., unabhängig voneinander, also ohne daß der eine wegen des +Vertrags mit dem andern befragt wird oder sonst dabei irgendwie +mitzuwirken hat, so begründet dieses niemals irgend ein +_Rechts_verhältnis zwischen B, C ..., also auch keinerlei +_Pflicht_verhältnis zwischen ihnen, und zwar auch dann nicht, wenn die +Natur dieser Verträge es mit sich bringt, daß B, C ..., damit jeder von +ihnen seinen Vertrag mit A erfüllen könne, zu einander in irgend welche +_tatsächliche_ Beziehungen treten müssen -- sondern jenes begründet im +letztern Fall nur eine Pflicht der B, C ... _gegen den gemeinsamen +Kontrahenten_ A, auf die tatsächlichen Beziehungen die zur +Vertragserfüllung nötigen _tatsächlichen_ Rücksichten zu nehmen. Denn +irgend welches _Rechts_verhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen, +welches diese _zueinander_ in Pflichtbeziehungen setzt, außerhalb der +allgemeinen Menschen- und Bürgerpflichten, kann nur dadurch zustande +kommen, daß diese Personen selbst _miteinander_ nach eigener +Entschließung kontrahieren. Annehmen zu wollen, daß ein Dritter, ohne +ihr Zutun, sogar ohne ihr Vorwissen, über ihren Kopf hinweg in irgend +einer Form solches bewirken könne, sei es auch nur im Sinne einer +mittelbaren Bindung, wäre Sanktionieren juristischer Sklaverei. + +Die unerbittliche Konsequenz dieser Sätze ist für mich: + +Aus dem industriellen Arbeits- oder Dienstverhältnis entspringt +keinerlei besondere rechtliche Beziehung, also auch keinerlei besonderes +Pflichtverhältnis, zwischen den Angestellten und Arbeitern eines +Prinzipals _untereinander_ -- nicht einmal zwischen den nächsten +Kollegen und nicht einmal zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, soweit +nicht die ersteren (wie im Eingang des § 57) als zeitweilige +Repräsentanten des anderen Kontrahenten, des Prinzipals, gedacht werden +-- sondern es entspringt aus jenem Dienstverhältnis lediglich die +vertragsmäßige Verpflichtung _eines jeden einzelnen gegen den +gemeinsamen Prinzipal_, in seinem _tatsächlichen_ Verhalten zu allen +anderen (zu Mitarbeitern, Vorgesetzten, Untergebenen) den _tatsächlichen +Beziehungen_ Rechnung zu tragen, welche die Erfüllung des +Dienstvertrags, d. h. Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit, seitens +aller einzelnen zwischen diesen einzelnen notwendig macht. + +Da nun »außerhalb des Dienstes« keiner eine vertragsmäßige Tätigkeit +ausübt, so gibt es außerhalb des Dienstes auch keine _durch die Leistung +der vertragsmäßigen Tätigkeit bedingte_ tatsächliche Beziehung zwischen +den Arbeitern und Angestellten desselben Prinzipals -- folglich auch +keine auf diese vertragsmäßige Tätigkeit bezügliche Pflicht gegen den +Prinzipal -- folglich überhaupt keine Vertragspflicht mehr. Denn vermöge +des zweiten vorher angezogenen Rechtssatzes verbleibt in Rücksicht auf +das Vertragsverhältnis des Prinzipals zu jedem einzelnen jeder andere +von diesen einzelnen rechtlich ein ganz gewöhnlicher »Dritter«; und +vermöge des ersten vorher angezogenen Satzes kann ein Kontrahent durch +Verletzung eines Dritten außerhalb des Kreises der tatsächlichen +Beziehungen zum Dritten, welche seine Vertragserfüllung mit sich bringt, +keine Vertragsverletzung begehen. + +Demnach ist _kein_ Delikt irgend welcher Art, welches außerhalb des +Dienstes gegen Fremde, und kein Delikt, welches außerhalb des Dienstes +gegen die Person von Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Untergebenen, oder +gegen deren Eigentums- und sonstige Interessen begangen wird, ein +_Vertrags_delikt; alles das bleibt vielmehr, was es an sich ist, +gemeinrechtliches Delikt, und gibt als solches dem Prinzipal zu nichts +anderem Anlaß als zu der Erwägung: ob er sein Vertragsverhältnis zum +Täter in Zukunft weiter fortsetzen solle, bezw. ob darin nicht, +besonderer Umstände wegen, ein »wichtiger« Grund für ihn zum Rücktritt +von dem Vertrag gegeben sei. + +Das letztere kommt in seinen praktischen Konsequenzen in § 79 zur +Sprache. + +Die im Vordersatz des § 57 ausgesprochene Prämisse: daß der +Dienstvertrag gerechter- und vernünftigerweise Rechte und Pflichten +zwischen den Kontrahenten nur dürfe begründen _wollen_ in bezug auf den +_Gegenstand_ des Vertrags, nicht auch noch in bezug auf Dinge, die zwar +Gegenstand verschiedener anderer Verträge sein könnten, mit dem +Gegenstand _dieses_ Vertrags aber gar nichts zu tun hätten -- führt +demnach wirklich zu der Schlußfolgerung: daß die Angehörigen eines und +desselben Industriebetriebes als Mitarbeiter, Vorgesetzte und +Untergebene in bezug auf gegenseitige Rechte und Pflichten aus ihren +Dienstverträgen just nur in dem gleichen Verhältnis zueinander stehen, +rechtlich, wie Leute, die zusammen in dasselbe Eisenbahncoupé +eingestiegen sind -- die ja auch, von wegen ihres gemeinsamen +Rechtsverhältnisses zum Eisenbahnfiskus während der Fahrt, gewisse +tatsächliche Rücksichten aufeinander zu nehmen haben. Diese +Schlußfolgerung ist in der Tat ganz abscheulich. Man muß aber darüber +sich hinwegsetzen, wenn ein anderes Resultat nicht zu begründen ist. Muß +man sich doch auch gefallen lassen, daß in allen Dreiecken die +Winkelsumme immer und überall genau 180 Grad bleibt, obwohl es (wie die +Mathematiker wissen) für die Menschen unter manchen Umständen +vorteilhafter und erfreulicher sein würde -- wenn die Dreiecke nicht so +halsstarrig sein wollten. + + * * * * * + +Im übrigen ist noch zu bemerken: + +Die Vorschriften des § 57 lassen völlig freien Spielraum für die +Anpassung des Dienstvertrags in seinen Einzelheiten an die besonderen +Verhältnisse des Betriebs, wechselnde Zeitumstände u. dergl. Sie sagen +nur, was hinsichtlich der Pflichtbestimmung als _zum Gegenstand des +Vertrags gehörig_ angesehen werden darf, und was nicht. Innerhalb dieser +Grenzen können die einzelnen Pflichten selbst beliebig mild oder +beliebig streng gefaßt werden, durch feste Vertragsartikel bestimmt oder +in beliebig weiten Grenzen der freien Beurteilung des einzelnen Falles +überlassen sein -- wie es jeweils als zweckmäßig oder als geboten +befunden werden mag. Denn ich habe nicht das geringste Interesse, in der +Regelung des einzelnen der Zukunft irgendwie vorzugreifen, sondern ein +Interesse nur _daran_, hinsichtlich dieser Regelung die dauernde +Anerkennung solcher Grundsätze sicher zu stellen, die, wenn sie heute +gerecht und vernünftig sind, unter allem Wandel nebensächlicher Umstände +so lange gerecht und vernünftig _bleiben_ müssen, als nicht das Wesen +des industriellen Dienstverhältnisses eine durchgreifende Wandlung +erfahren hat. + +In dem jetzt geltenden Arbeitsvertrag der Optischen Werkstätte steht in +bezug auf mehrere sehr wichtige Punkte des Pflichtverhältnisses gar +nichts oder sehr wenig. So z. B. steht darin _nichts_ über den Verkehr +der Personen untereinander; was just so viel besagt, wie wenn darin +stände: »Jeder hat im Verkehr mit seinen Vorgesetzten, seinen +Untergebenen und seinen Mitarbeitern innerhalb des Dienstes +_angemessener_ Formen sich zu befleißigen« -- wobei dann das +»angemessen«, genau so wie jetzt, vernünftigem Urteil über den einzelnen +Fall unterstellt bliebe. Es könnte aber auch in der Arbeitsordnung unter +diesem Punkt vorgeschrieben werden z. B., daß jeder, wenn er mit einem +Vorgesetzten spricht, die Hand an die Hosennaht zu legen habe -- falls +etwa eine zukünftige Geschäftsleitung dergleichen für angebracht halten +sollte und die andern es sich gefallen lassen. Also nicht einmal darin, +in solchen Dingen sich lächerlich machen zu können, wird jene durch § 57 +beschränkt. + +Auch über einen andern Punkt -- Schutz des Eigentums von Mitarbeitern +etc. -- schweigt die jetzige Betriebsordnung vollständig. Das hat aber +nicht das Einbürgern der festen Regel verhindert: daß jeder sofort +seiner Wege zu gehen habe, der an Eigentum von Mitarbeitern, welches in +den Werkstatträumen oder sonst vermöge seines Dienstverhältnisses ihm +zugänglich ist, _auch nur im geringsten_ sich vergreift. Sofern nur die +Entlassung niemals als Strafe sondern lediglich als Schutzmaßregel +betrachtet wird, kann solches auch in Zukunft ohne besondere +Verlautbarung der Regel in gleicher Strenge aufrecht erhalten werden. +Denn unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des im Betrieb unbehüteten +oder nur mangelhaft behüteten Eigentums aller Mitarbeiter kann die +vertragsmäßige Verpflichtung eines jeden, dem _Prinzipal gegenüber_, zu +_absoluter_ Enthaltung von jedem Eingriff nie bestritten, die +Beurteilung etwaiger Delikte dieser Art also niemals von der +Erheblichkeit oder Geringfügigkeit des Schadens, vielmehr nur von der +Frage: böswillig oder nicht? abhängig gemacht werden. + + +Zu § 58. + +Die Sätze dieses Paragraphen sind dem sonstigen Inhalt des Titels V +gegenüber keineswegs pleonastisch. Denn an mehreren Stellen dieses +Titels ist direkt oder indirekt Bezug zu nehmen auf Rücksichten des +Interesses der Firma. Bei der unvermeidlichen Unbestimmtheit der Grenzen +der Berechtigung dieses Interesses muß jedenfalls ausdrücklich +ausgesprochen sein, daß jene Rücksichten, erstens, unbedingt Halt zu +machen haben vor dem Recht des freien Bürgers und, zweitens, daß sie +keinerlei _Über_ordnung beanspruchen dürfen über die vielleicht ebenso +berechtigten Interessen des andern Teils. -- Grundsätzlich ist jede +Beschränkung der Rechte abzulehnen, die unter der falschen Fiktion einer +durch den Dienstvertrag begründeten Interessen_gemeinschaft_ beider +Teile abzuleiten gesucht wird. Dergleichen gibt es _rechtlich_ nur in +einem genossenschaftlich organisierten Unternehmen, in welchem die +Gesamtheit der einzelnen den Prinzipal darstellt. In einem solchen darf +mit Fug und Recht die Vertretung des Interesses der einzelnen durch +Solidaritäts_pflichten_ beschränkt werden. Ein Dienstvertrag aber, bei +welchem Prinzipal und Arbeitnehmer völlig auseinanderfallende +Rechtssubjekte sind, begründet keinerlei andere Interessengemeinschaft +der Kontrahenten als diejenige, die jedes beliebige Vertragsverhältnis +insoweit begründet, als die Fortsetzung desselben für die Kontrahenten +vorteilhaft ist. Diese Art von Interessengemeinschaft ist indes nicht +rechtlicher sondern rein tatsächlicher Natur. Sie kann nicht Ausdruck +und Pflege finden in Vertragspflichten, sondern lediglich in +tatsächlichen _Einrichtungen_, welche geeignet sind, dem einen Teil +wirksame Motive zu schaffen zu _freiwilliger_ Unterordnung bestimmter +Parteiinteressen unter das Interesse des andern Teils, _seines eigenen +Vorteils_ wegen. + +Je vollständiger auch in diesem Punkt die Idee des »Brotherrn« aus den +Beziehungen zwischen Unternehmer und unselbständigem Arbeiter oder +Angestellten eliminiert ist, desto freier wird die Bahn für die +Erkenntnis einer möglichen tatsächlichen Interessengemeinschaft beider +Teile und -- wenn die Einrichtungen danach sind -- für die Pflege eines +_gesunden_ Solidaritätsgefühls. Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als +»Pflicht« auferlegt, »in allen Stücken« das Interesse des Arbeitgebers +d. h. des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten zu vertreten, oder dergl. +-- da gibt es solches sicher _nicht_. + + +Zu § 79. + +Titel V führt in §77 für alle, welche das dritte Jahr im Dienst der +Stiftung zurückgelegt haben[89], eine besondere bisher noch nicht zur +Anwendung gekommene Art des Dienstvertrages ein: eine Zwischenstufe +zwischen dem lebenslänglichen Vertrag der oberen Beamten, in welchem der +Prinzipal jedes Rechtes der Kündigung seinerseits sich begibt, und dem +völlig freier Kündigung unterstellten gewöhnlichen Arbeits- oder +Anstellungsvertrag der RGO und des HGB. -- nämlich einen Vertrag, der +zwar die Kündigung selbst aus ganz beliebigen Gründen dem Prinzipal noch +frei läßt, für den Fall aber, daß die Kündigung ohne schuldbare +Veranlassung seitens des andern Teils erfolgt, diesem eine besondere +Entschädigung vertragsmäßig zusichert. + +Für jeden, Beamten oder Arbeiter, ist von dem Tag ab, an welchem er in +diese neue Vertragsform eintritt, der jener Zusicherung entsprechende +Anspruch ein Rechtsanspruch aus seinem Vertrag geworden, dessen +nicht-begründete Verweigerung Verletzung des eingegangenen Vertrags +seitens des Prinzipals bedeuten würde. Deshalb muß, wenn die neue +Vertragsform nicht ein leerer Schein ohne rechtlichen Inhalt bleiben +soll, die Auslegung des Vorbehalts »schuldbare Veranlassung« unter die +strengen Regeln gestellt sein, nach welchen Entbindung von der Erfüllung +eines eingegangenen Vertrags, d. h. Vertragsaufhebung, zu begründen ist. + +Vertragsentbindung des einen Kontrahenten kann aber, abgesehen von dem +Fall höherer Gewalt, nur gerechtfertigt werden, erstens: durch _schwere_ +Vertragsverletzung seitens des einen Teils und, zweitens: durch +»wichtige« Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrags, d. h. aber: durch +Tatsachen, welche zwar außerhalb der vertragsmäßigen Tätigkeit selbst +liegen können, _auf diese letztere aber so wesentlichen Bezug haben_, +daß sie, wenn sie schon vorher bestanden hätten, den andern Teil vom +Eingehen des Vertrags vernünftigerweise hätten abhalten müssen. + +Hieraus ergibt sich von selbst die in § 79 versuchte Spezifikation der +Fälle »schuldbarer Veranlassung« in bezug auf die besonderen +Verhältnisse des industriellen Arbeits- und Anstellungsvertrags, nach +den dort angeführten 6 Punkten. Die beiden ersten von ihnen decken die +Fälle schwerer Vertragsverletzung, nämlich die »grobe« Pflichtverletzung +im Einzelfall und die fortgesetzten, den vertragswidrigen Animus +bekundenden Verstöße; die vier letzten aber machen diejenigen Tatsachen +namhaft, die im Sinne des Vorangehenden als »wichtige Gründe« für +Nichtfortsetzung des Vertrags gelten müssen. Die letzteren stehen unter +den beiden Gesichtspunkten: + +erstens, dem Prinzipal kann nicht zugemutet werden, mit jemand in +Vertrag zu bleiben, wenn er dadurch sichtlicher Gefahr ungebührlichen +Schadens sich aussetzt (3. und 4. Punkt); + +zweitens, der Prinzipal darf einem andern, mit dem er sonst noch in +Vertrag steht, nicht zumuten, daß dieser behufs Erfüllung seines +Vertrags, d. h. in der dienstlichen Tätigkeit, sei es als Vorgesetzter +oder als Untergebener oder als Mitarbeiter, persönlichen Verkehr pflegen +müsse mit jemand, der ihn selbst, in Person oder in Eigentums- oder +anderen Interessen, schwer verletzt hat, oder der in bürgerlicher Ehre +oder menschlichem Ansehen kompromittiert ist (5. und 6. Punkt). + +Erweisliche Tatsachen, welche unter den ersten oder den zweiten von +diesen Gesichtspunkten fallen, rechtfertigen Nichtgewährung der für den +Fall der Entlassung zugesicherten Entschädigung, d. h. Entbindung des +Prinzipals von der Vertragserfüllung, deshalb, weil solche Tatsachen, +wenn dergleichen schon früher vorgelegen hätte, den Prinzipal vom +Eingehen des Vertrages unbedingt hätten abhalten müssen. + + * * * * * + +Zum einzelnen ist nur noch folgendes zu bemerken: + +Selbstverständlich fällt dolus in Hinsicht auf irgend einen +Vertragspunkt -- die »Rücksichten aus Treu und Glauben« nicht +ausgeschlossen -- stets unter die »grobe« Pflichtverletzung. Inwieweit +gravis culpa darunter zu subsumieren ist, muß dem Judicium von Fall zu +Fall überlassen bleiben; eine Schablone dafür gibt es nicht. Dagegen +kann für die Konstatierung des vertragswidrigen Animus im Fall +fortgesetzter Vertragswidrigkeit wenigstens ein Kennzeichen, neben +andern möglichen aber nicht allgemein bestimmbaren, mechanisch +festgestellt werden, ohne vernünftige Anwendung des Satzes dadurch zu +beengen. + +Was endlich den rein informatorischen Schlußsatz des § 79 anlangt, so +spricht derselbe explicite aus, was ohne ihn aus dem Zusammenhang des +Ganzen zu folgern wäre: daß weder die Gewährung der vertragsmäßigen +Abgangsentschädigung aus § 77, noch die aus § 79 begründete Versagung +derselben von den sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere vom +Einhalten der vertragsmäßigen Kündigungsfristen, dispensieren kann -- +und daß über die Bedingungen, unter welchen der Prinzipal von letzterem +entbunden sein soll, Titel V des Statuts nichts festsetzen _will_. +Angesichts der relativen Geringfügigkeit des Objekts und der +untergeordneten Bedeutung der Frage im Grundsätzlichen bekümmert es mich +nicht weiter, die Möglichkeit bestehen zu lassen, daß einer kraft RGO. +sofort entlassen werden kann, ihm aber trotzdem kraft § 79 die +Abgangsentschädigung mit auf den Weg gegeben werden müßte. Ein Widersinn +liegt darin nicht. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß +Rechtsnachteile von so verschiedener Größenordnung, wie: Lohnverlust für +zwei Wochen und Lohnverlust für ein halbes Jahr oder mehr, ganz +verschiedenen Grundsätzen der Beurteilung unterstellt sein müssen. + + +Zu § 80. + +Die Bestrebungen, welchen dieses Statut dient, stehen, wie an vielen +Stellen erkennbar wird, nirgends unter philanthropischen +Gesichtspunkten. So ist also auch die Einrichtung, die § 77 vorsieht, +keine Wohltätigkeits-Veranstaltung, sondern eine unter soziale Zwecke +gestellte _Rechts_einrichtung. Sie kann also nicht darauf ausgehen +wollen, die vertragsrechtlichen Konsequenzen zu verwischen, die an den +Unterschied sich knüpfen: ob einer, sei es auch ohne das geringste +Verschulden, seinerseits an der Erfüllung des Vertrags behindert wird, +oder ob die Vertragsauflösung aus Gründen des Interesses des _andern_ +Teils erfolgt. -- Der Weg zur Milderung von Härten, die hieraus +gelegentlich sich ergeben müssen, ist in § 16 des Statuts dem +aufmerksamen Leser angedeutet. + + +Schlußbemerkung. + +Aus allem vorhergehenden ergibt sich, daß die in diesem Statut +angestrebte Ordnung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer und +Arbeiter oder Angestellten sich völlig frei halten muß einerseits von +jeder moralisierenden Tendenz und andererseits von jedem Strafanimus. +Und das ist für alle Beteiligten eine Wohltat. Der Unternehmer als +solcher hat keinerlei Befugnis, _aus dem Arbeitsvertrag heraus_ seinen +Kontrahenten gegenüber die Funktionen eines Organs zur Wahrung +allgemeiner Interessen der Gesellschaft oder des Staates sich anzumaßen, +weder präventiv noch repressiv. Dafür sind Polizei oder Staatsanwalt und +Strafrichter da. -- Der moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter, +der sich dafür berufen hält, Ehrbarkeit und Staatswohl -- und was er von +seinem besondern Standpunkt aus just dazu zu rechnen für gut findet -- +zu befördern nicht nur durch das eigene gute Beispiel und durch den +berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen, wenn er solches hat, in +seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der Peitsche +angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen eine sozial +gemeinschädliche Figur. Es gereicht mir zu einiger Genugtuung zu +bemerken, daß die folgerichtige Durchführung der in § 57 zum Ausdruck +kommenden Rechtsidee schon für sich allein, ohne alles weitere Zutun, +geeignet ist, _dieser_ Figur auch in Zukunft den Eintritt in den +Wirkungskreis der CARL ZEISS-Stiftung versperrt zu halten. Was aber das +landesübliche Hereinpfuschen der Arbeitgeber in die Geschäfte des +Strafrichters anlangt, so ist das überall, wo es geschieht, +handgreiflicher Hohn auf alle Gerechtigkeit. Denn geschieht es dem +Richter vorgreifend, so setzt es sich hinweg über die erste +Voraussetzung jeder ordentlichen Rechtspflege: die Möglichkeit sicherer +und erschöpfender Beweiserhebung, und verfällt zudem noch gewöhnlich +grobem Mißverhältnis zwischen Delikt und Strafmaß: Vergehen, für welche +der Richter nur auf geringe Geldstrafe oder kurze Freiheitsentziehung +erkennen darf, maßt der Arbeitgeber, der Dienstentlassung als +Strafmittel handhabt, sich an, mit beliebig hohem materiellen Schaden +belegen zu können. Geschieht aber jenes Hereinpfuschen dem Richter +nachhinkend, also im Sinne von Strafverschärfung, so verletzt es die +unbestrittene Forderung jeder gerechten Strafjustiz: ne bis in idem. + +So stehen also alle Nachteile, welche Titel V für irgend welche Verstöße +anzudrohen gestattet, unter der deutlichen Richtschnur: niemals Strafe, +lediglich vertragsmäßig begründeter Rechtsnachteil. Den Unterschied, den +dieses gelegentlich auch praktisch bedeutet, kann sich jeder klar +machen, wenn er die Konsequenzen erwägt, welche die Anwendung des an +vorletzter (fünfter) Stelle des § 79 ausgesprochenen Satzes auf den Fall +_wechselseitiger_ tätlicher Beleidigung zwischen zweien nach sich zieht, +je nachdem die Dienstentlassung als Strafe oder als Rechtsnachteil +anzusehen ist. -- Daß aber in der großen Mehrzahl der Fälle der +Rechtsnachteil ungewollterweise die praktische Wirkung einer Strafe, +und öfters einer sehr harten, gewinnt, muß vom Standpunkt sowohl der +Gerechtigkeit wie des allgemeinen sozialen Interesses als ein +unvermeidliches _Übel_ betrachtet werden. Es anders ansehen zu wollen +wäre Spott auf das Verhalten der vielen, die als Unternehmer genötigt +sind, einen bürgerlich Entgleisten zu entlassen, als Privatpersonen aber +Vereinen angehören oder Vereine unterstützen, welche solche Entgleiste +vor weiterem Verfall zu bewahren und für die bürgerliche Gesellschaft +noch zu retten sich zur Aufgabe stellen. + +_Jena_, Mai 1896. + +Dr. E. Abbe. + +Fußnoten: + +[Fußnote 88: [Vgl. hierzu S. 347-364.]] + +[Fußnote 89: [jetzt für gewisse Fälle auch bereits nach zurückgelegter +halbjähriger Dienstzeit, vgl. Stiftungs-Statut § 77, vorletzter +Absatz.]] + + + + +Xb. + +Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. + +Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts vorn 26. Juli/16. +August 1896[90]. + + +Der nachstehend gegebene _Kommentar_ zu den Titeln I und II des Statuts +der CARL ZEISS-Stiftung stützt sich lediglich auf den Text dieses +Statuts, so wie er gedruckt vorliegt. In keinem Punkt ist dabei Bezug +genommen weder auf die Motive, die den Anordnungen des Statuts zugrunde +liegen, noch auf die tatsächlichen Umstände, unter welchen dieses Statut +im Zusammenhang mit der Entwicklung der Stiftung selbst entstanden ist. +Es wird also ausschließlich dasjenige dargelegt, was jedermann aus dem +gegebenen Text herauszulesen vermag, wenn er die Paragraphen in ihrem +Zusammenhang und unter der Präsumtion auffaßt, die bis zum Beweis des +Gegenteils für die Auslegung jeder Urkunde zu gelten hat: daß sie mit +Sinn und Verstand abgefaßt sei. + + +I. Verhältnis der Stiftung zum Staat. + +In allem Grundsätzlichen ist dieses Verhältnis durch die §§ 4, 5 des +Statuts geregelt. + +Die oberste Richtschnur für die _Organisation_ der CARL ZEISS-Stiftung +gibt § 4, dem alle nachfolgenden Bestimmungen in Titel I des Statuts +unterstellt sind. + +Dadurch, daß dieser § 4 eine »besondere« Stiftungsverwaltung +vorschreibt, diese (der Überschrift zufolge) als _Organ der Stiftung_ +hinstellt und ihr außerdem für bestimmte Funktionen noch andere Organe, +als Organe der Stiftung, _neben_ordnet, kommt zum Ausdruck, daß die CARL +ZEISS-Stiftung ihre _eigene selbständige Verwaltung_ besitzen soll, also +nicht, wie es bei Stiftungen häufig geschieht, dem Staat, oder einer +Gemeinde oder irgend einer sonst bestehenden Institution zur Verwaltung +überwiesen ist. + +Gemäß dieser grundsätzlichen Norm, die allen organisatorischen +Bestimmungen vorangestellt ist, könnte ein nachfolgender Paragraph des +Statuts die »Stiftungsverwaltung« _auf irgend eine_ rechtlich zulässige +und praktisch durchführbare Art konstituieren. Das Statut könnte also +z. B. -- wie es bei vielen bekannten Stiftungen in Deutschland geschehen +ist -- ein Kuratorium oder einen Senat aus einer bestimmten Anzahl von +Personen einsetzen und etwa vorschreiben, daß dieses Kuratorium oder +dieser Senat erstmalig durch den Stifter zu ernennen sei und nachher +beim Ausscheiden eines Mitgliedes durch Zuwahl eines neuen seitens der +Übrigbleibenden sich selbst fortdauernd zu ergänzen habe. + +Wenn nun das Statut, _statt_ derartiges oder ähnliches vorzusehen, in +§ 5 die »Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung« der in +Abs. 1 dieses Paragraphen benannten Staatsbehörde zuweist, so folgt -- +ganz abgesehen von den weiteren Vorschriften in Abs. 2 und 3 desselben +Paragraphen -- schon aus der logischen Beziehung des § 5 zu der +übergeordneten _allgemeinen_ Vorschrift des § 4, daß damit diese Behörde +eingesetzt ist als Organ der CARL ZEISS-Stiftung für ihre +_Selbstverwaltung, nicht_ als Organ des _Staates_ für die Verwaltung der +Stiftung. Sie hat also ihr Mandat vom _Stifter_, nicht vom _Staat_, und +hat demnach hinsichtlich ihrer Funktionen in Angelegenheiten der +Stiftung lediglich die »Rechte und Obliegenheiten«, die das +Stiftungsstatut der »Stiftungsverwaltung« überträgt, _nicht_ Rechte und +Obliegenheiten, die derselben Behörde bei Verwaltung einer Stiftung +seitens des Staates zukommen würden oder von Staats wegen zugewiesen +werden könnten. + +Eine besondere Verstärkung aber erhält dieser Schluß durch die +Vorschriften in Abs. 3 des § 5. Dadurch, daß die Stiftungsverwaltung, +wie auch das andere, durch einen Staatsbeamten zu bildende Organ der +Stiftung, ausdrücklich _auf das Stiftungsstatut verpflichtet_ und beiden +direkt _untersagt_ wird, bei Ausübung ihrer Funktionen in +Angelegenheiten der Stiftung Staatsinteressen in anderem Umfang zu +berücksichtigen, als es auch für _Privat_personen »gesetzlich« geboten +ist, kommt ganz explizite zum Ausdruck, daß die Stiftungsverwaltung, +unbeschadet ihres Charakters als Staatsbehörde, in Angelegenheiten der +CARL ZEISS-Stiftung keine staatlichen Funktionen auszuüben hat, in +diesen Angelegenheiten vielmehr durchaus die freiere Stellung eines +privaten Stiftungssenates einnimmt. + +Eine weitere Bekräftigung des Gesagten ergibt sich noch aus mehreren +Sondervorschriften, die das Statut in anderen Titeln enthält. + +In § 52 (Titel V) sind für die Vermögensverwaltung der CARL +ZEISS-Stiftung in Hinsicht auf Art der Kapitalanlagen und +Sicherheitsanforderungen ganz _andere_ Vorschriften gegeben, als für die +durch Staat und Gemeinde zu verwaltenden Stiftungen gesetzlich bestehen. + +§ 53 schließt jede Haftpflicht des _Staates_ bezüglich des unter +Verwaltung des Großherzogl. Kultusdepartements stehenden +Stiftungsvermögens aus. + +§ 109, Abs. 1 (Titel VII) schreibt ausdrücklich vor, daß alle +Arbeitsleistung von Staatsbeamten in Angelegenheiten der CARL +ZEISS-Stiftung _aus Mitteln der Stiftung_ so zu vergüten ist, daß dem +Staat »aus der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung« auch nicht +indirekt Lasten erwachsen. + +Und endlich verpflichten die §§ 110-112 (Titel VIII) des Statuts die +Stiftungsverwaltung zu jährlicher Rechnungslegung an eine fünfgliedrige +Kommission von gänzlich _privatem_ Charakter. Denn den Mitgliedern +dieser Kommission wird ausdrücklich gesagt, daß ihr Auftrag als »rein +persönlicher« zu gelten habe, und daß sie hinsichtlich seiner Erfüllung +»von niemand Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben« +haben. Die Befugnisse dieser Kommission sind aber nicht auf Prüfung des +Rechnungswesens beschränkt; sie umfassen, nach § 111, die Prüfung der +Statutenmäßigkeit der ganzen Verwaltung. + +Den Anordnungen des Statuts in Hinsicht auf das Verhältnis der Stiftung +zum Staat steht der Umstand keineswegs entgegen, daß die Bestimmung in +§ 5 nicht _einseitig_ durch den Stifter getroffen werden konnte, sondern +eine Vereinbarung mit der obersten Staatsverwaltung zur Voraussetzung +haben muß. -- Da niemand einer Behörde eigenmächtig Geschäfte ansinnen +kann, die ihr nicht aus der Staatsverfassung zukommen, und da auch keine +Behörde eigenmächtig solche Geschäfte übernehmen darf, so muß allerdings +der Sanktionierung des Statuts in Hinsicht auf den § 5 eine besondere +Entschließung der obersten Staatsbehörde, unter Genehmigung des +Staatsoberhauptes, vorangegangen sein. Angesichts des § 4 konnte aber +diese Entschließung nicht darauf gehen: von Staats wegen die Verwaltung +der CARL ZEISS-Stiftung dem Großherzogl. Kultusdepartement zu +_überweisen_, sondern lediglich darauf: von Staats wegen die genannte +Behörde zu _ermächtigen_, daß sie, dem Antrag des Stifters +entsprechend, die Verwaltung der Stiftung dauernd übernehme, und diese +Verwaltung im Sinne eines ständigen Nebenamtes, zwar in denselben +geordneten Formen, in denen sie ihre staatlichen Funktionen ausübt, aber +im Sachlichen auf Grund und in Gemäßheit des Stiftungsstatuts, also nach +dem Mandat des Stifters, führe. + +Daß eine Behörde als solche auf Grund besonderer Ermächtigung seitens +der obersten Staatsverwaltung an nicht-staatlichen Geschäften teilnimmt, +ist keineswegs ohne Vorbild, und jedenfalls nur hinsichtlich der +richterlichen Behörden zum voraus ausgeschlossen. Selbstverständlich +aber hätte diese Ermächtigung, und damit die Genehmigung des § 5 des +Stiftungsstatuts, auch versagt werden können -- in welchem Falle dann, +in der Konsequenz des § 4, ein anderer Stiftungssenat hätte eingesetzt +werden müssen. Nachdem jedoch durch die landesherrliche Bestätigung des +Statuts konstatiert ist, daß die oberste Staatsverwaltung die +Ermächtigung erteilt hat, ist damit das in § 5 bezeichnete Departement +des Großherzogl. Staatsministeriums als _statutarische_ +Stiftungsverwaltung eingesetzt und hat als solche der Stiftung gegenüber +keine andern Rechte, aber auch dem Staat gegenüber keine andern +Pflichten, als bei sonst gleichem Inhalt des Statuts jede andere +Stiftungsverwaltung haben würde, _die gemäß § 4 des Statuts hätte +eingesetzt werden können_. + +Der Stiftungsverwaltung deshalb, weil sie im gegenwärtigen Falle durch +eine Staatsbehörde repräsentiert ist, in Angelegenheiten der Stiftung +_staatliche_ Funktionen beizulegen, würde nur dann überhaupt _zulässig_ +sein, wenn das Statut den § 4 nicht enthielte, sondern unter dem +Abschnitt »Organe« sogleich den ersten Absatz des § 5 folgen ließe. +Weiter aber dürfte dann auch Abs. 3 des § 5 nicht vorhanden sein. Denn +es wäre überflüssig, eine Behörde in Ausübung ihrer _staatlichen_ +Funktion speziell auf den Inhalt einer Stiftungsurkunde zu verpflichten, +und widersinnig, ihr dabei die Rücksichtnahme auf Staatsinteressen, +die sie in ihrer amtlichen Tätigkeit sonst zu vertreten hat, verwehren +zu wollen. Ferner dürften die andern Organe, Stiftungskommissar +und Vorstände der Betriebe, nicht konstitutiv, als Organe der +_Stiftung_, sondern höchstens instruktionell, als Hilfsorgane der +Stiftungs_verwaltung_, eingeführt sein, weil es nicht angängig wäre, +einer Behörde in Hinsicht auf staatliche Geschäfte Organe privaten +Charakters _neben_zuordnen. Und endlich dürfte das Statut den § 110 +nicht enthalten. Denn keine Behörde kann hinsichtlich der Ausübung +_staatlicher_ Funktionen der Kontrolle einer _nicht_-staatlichen Instanz +unterstehen. + + +II. Verhältnis der Organe der CARL ZEISS-Stiftung zu den +Staats_behörden_. + +Als juristische Person steht die CARL ZEISS-Stiftung, wie jede andere +Stiftung, unter staatlicher Aufsicht, und da die juristische Person +tatsächlich nur durch ihre Organe handlungsfähig wird, so stehen diese +_Organe_ unter solcher Aufsicht. + +Diese allgemeine -- gesetzliche -- Staatsaufsicht hat aber zum +Gegenstand lediglich die Wahrung von Gesetzlichkeit und +Ordnungsmäßigkeit in den Handlungen und dem Verfahren der +Stiftungsorgane und die _Sicherung dauernder Übereinstimmung der +Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften der Urkunde, auf Grund +welcher die landesherrliche Bestätigung erteilt und das Recht der +juristischen Person verliehen_ worden ist -- welche Urkunde im +vorliegenden Fall seit dem 16. August 1896 durch das gegenwärtige +»Statut der CARL ZEISS-Stiftung« ersetzt ist. + +Da die Verleihung der juristischen Persönlichkeit und die Bestätigung +eines Stiftungsstatuts Akte der Staatshoheit sind, so ist die +Staatsregierung _selbst_ die Instanz, die diese gesetzliche Aufsicht +auszuüben hat. In Hinsicht auf letztere unterstehen also alle Organe der +Stiftung im vorliegenden Falle dem Großherzogl. Staatsministerium, +_auch_ die Stiftungsverwaltung. Letztere ist, obschon Staatsbehörde, +nicht Organ der staatlichen Aufsicht über die Stiftung, weil sie Organ +der _Stiftung_ ist. + +Weil aber die allgemeine Staatsaufsicht lediglich die Gesetzlichkeit, +Ordnungsmäßigkeit und Statutenmäßigkeit zu überwachen hat, so untersteht +_innerhalb_ des statutenmäßigen Handelns kein Organ der Stiftung der +Aufsicht oder der Einwirkung irgend einer Staatsbehörde, auch die +_Stiftungsverwaltung_ nicht. Obwohl sie nicht selbst die _oberste_ +Staatsbehörde ist, gibt es auch für sie in Hinsicht auf die Ausübung der +statutarischen Funktionen keine _vorgesetzte_ Instanz. Gemäß § 4 des +Statuts steht der Stiftungsverwaltung in dem ihr zugewiesenen +Wirkungskreis die »oberste« Leitung der Stiftungsangelegenheiten zu. Sie +ist also in allen Entschließungen und Handlungen innerhalb ihrer +statutenmäßigen Kompetenz völlig souverän. Gegen ihre Entschließungen +und Handlungen in Angelegenheiten der Stiftung ist keine Berufung +möglich; angefochten könnten sie im _Verwaltungsweg_ nur werden unter +Anrufen der Staatsaufsicht wegen Statutenwidrigkeit. + + * * * * * + +Daß der _Stiftungskommissar_ hinsichtlich seiner Funktionen keiner +Behörde untersteht, ist durch die ausdrückliche Vorschrift in § 5 +gegeben: daß er in _außer_amtlichem Auftrag zu bestellen sei. Dadurch +ist für ihn in Angelegenheiten der Stiftung jedes Verhältnis der +Beamtenunterordnung ausgeschlossen, sowohl in bezug auf das Großherzogl. +Kultusdepartement, welches als Stiftungsverwaltung ihn bestellt hat, wie +in bezug auf diejenige Behörde, der er in seiner sonstigen Tätigkeit +amtlich unterstehen mag. Die Vorschrift des § 5, daß der +Stiftungskommissar ein aktiver Beamter des öffentlichen Dienstes sein +soll, umschreibt also lediglich den Personenkreis, aus welchem er zu +wählen ist. + +Hinsichtlich der kollegialischen _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der +Stiftungsbetriebe folgt der Ausschluß jeder _behördlichen_ Einwirkung +auf ihre Handlungen aus der selbständigen Kompetenz, die das Statut in +Titel II diesen Vorständen in allen Angelegenheiten ihrer Firma +einräumt. Sie sind gemäß §§ 8, 9 in diesen Angelegenheiten die Vertreter +der _Stiftung als des Inhabers_ der Firma, nicht Beauftragte der +Stiftungsverwaltung. Was ein Vorstand namens seiner Firma tun oder +unterlassen mag, steht mithin jedem Dritten -- auch dem Staat -- +gegenüber rechtlich auf ganz gleichem Fuß mit den Handlungen und +Unterlassungen des _Inhabers_ einer Privatfirma, ist also lediglich nach +den jeweils geltenden Gesetzen zu beurteilen. Mithin kann auch gegenüber +den Beschlüssen und den Handlungen dieser Vorstände niemand an eine +»vorgesetzte Behörde« appellieren, sondern höchstens an die allgemeine +Staatsaufsicht gegen etwaige gesetzwidrige oder statutenwidrige +Handlungen. + +Die Personen endlich, aus denen die Vorstände (Geschäftsleitungen) der +Stiftungsbetriebe jeweils sich zusammensetzen, sind gemäß § 26 des +Statuts entweder Sozien der Stiftung, im handelsrechtlichen Sinn, oder +lebenslänglich angestellte Beamte der einen oder der andern Firma -- und +weiter nichts. Denn nach § 25 Abs. 2 ist ihre Stellung nicht »Amt«, +sondern »Funktion«: sie bilden im Kreis der oberen Beamten des Betriebs +einen Ausschuß, dem die verantwortliche Leitung der Firma übertragen +ist. Sie stehen somit zur Stiftung als dem _Inhaber_ der Firma in rein +bürgerlichem Vertragsverhältnis; zum Staat aber stehen sie hinsichtlich +ihrer Tätigkeit in gar keinem andern Verhältnis wie jeder beliebige +Privatmann. Keine von diesen Personen ist also in irgend welchem Sinn +bezüglich ihrer statutarischen Funktion »mittelbarer Staatsbeamter«. Für +keins von den Vorstandsmitgliedern also existiert eine »vorgesetzte +Behörde«; denn nicht einmal zur Stiftungsverwaltung als solcher (also +ganz abgesehen von der Staatsbehörde) dürfen sie, gemäß § 31, persönlich +in Vertrags- oder sonstigem Abhängigkeitsverhältnis stehen. + + +III. Verhältnis der _Organe_ der Stiftung zu _einander_. + +Entsprechend der grundsätzlichen Norm des § 4, gemäß welcher +Stiftungskommissar und Betriebsvorstände als »Organe der Stiftung +»_neben_« der Stiftungsverwaltung« eingesetzt sind, regelt Titel II des +Statuts das Verhältnis zwischen den drei Organen der Stiftung auf dem +Fuß der _Abgrenzung bestimmter Funktionen und Kompetenzen_, unter +Ausschluß jeder Über- und Unterordnung innerhalb des einzelnen +Funktionenkreises. + +Dieses liegt durchaus im Rahmen der gesetzlichen Anordnungen, die in +Hinsicht auf die Verfassung der »Stiftungen« das Bürgerl. Gesetzbuch +getroffen hat. (Vergl. BGB. § 26, letzter Satz, und § 30, in Verbindung +mit § 86.) + +Der _Stiftungsverwaltung_ ist in § 4 die »oberste« Leitung der +Stiftungs-Angelegenheiten übertragen. Da jedoch die Bestimmungen in +Titel II des Statuts alle Angelegenheiten der Geschäftsbetriebe den +beiden andern Organen zu selbständiger _endgültiger_ Erledigung +überweisen, so können die Worte »oberste Leitung« in § 4 nicht dahin +verstanden werden, daß der Stiftungsverwaltung in allen Dingen die +oberste Leitung, d. h. die _letzte_ Entscheidung vorbehalten sei, +sondern nur dahin: daß die der Stiftungsverwaltung zugewiesenen +_speziellen_ Funktionen -- die Wahl der Personen für die beiden andern +Organe und die Leitung der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung gemäß +§ 1, B und Titel VII des Statuts -- die »oberste« Leitung der Stiftung +_bedeuten_, und daß _hierin_ keine Instanz über der Stiftungsverwaltung +besteht. + +Ingleichen muß die in § 4 benannte »Vertretung der Stiftung als +juristischer Person« auf diejenigen Angelegenheiten bezogen werden, in +denen die Stiftung _nur_ als juristische Person, nicht als Inhaber +einer Handelsfirma auftritt, weil in den Angelegenheiten der +Geschäftsbetriebe die _selbständige_ Vertretung des Inhabers durch die +§§ 8, 9 den Vorständen dieser Betriebe ausdrücklich zugewiesen wird. + +Endlich ist auch die in § 4 der Stiftungsverwaltung übertragene +Vermögensverwaltung, soweit eigentliche Verwaltungstätigkeit in Frage +steht, auf dasjenige Vermögen der Stiftung zu beziehen, welches nicht +zum Betriebskapital ihrer Handelsfirmen gehört. Denn das letztere ist +gemäß §§ 6, 8 der Verwaltung durch deren Vorstände unterstellt und tritt +in der Vermögensrechnung der _Stiftung_ nur mit den jährlichen +Bilanzziffern der Betriebe auf. + +Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen überträgt also das Statut +der _Stiftungs_verwaltung folgende Funktionen: + +die Vertretung der Stiftung Dritten gegenüber hinsichtlich aller +derjenigen Interessen, die nicht im Interessenkreis der +Geschäftsbetriebe liegen -- ohne jede nähere Anweisung; + +die allgemeine Vermögensverwaltung der Stiftung -- gemäß den +Vorschriften in Titel IV (Reservefonds); + +die Ernennung des Stiftungskommissars -- gemäß § 5, Abs. 2; + +die Ernennung der Mitglieder der Vorstände der Betriebe -- gemäß den +Vorschriften in §§ 25-27; + +die Verfügung über die Mittel der Stiftung für die in § 1, B +bezeichneten Zwecke -- nach Maßgabe der Bestimmungen in Titel VII des +Statuts. + + * * * * * + +Hinsichtlich der Bestellung des Stiftungskommissars enthält das Statut +keinerlei weitere Vorschriften. Die Stiftungsverwaltung hat also in +bezug auf seine Ernennung wie auf seine Abberufung völlig freie Hand. + +Hinsichtlich der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder ist dem +Stiftungskommissar und den vorhandenen Mitgliedern des betreffenden +Vorstandes insofern eine Mitwirkung eingeräumt, als nach § 25 sie vorher +zu hören sind -- demnach jede einzelne von diesen Personen ihre Ansicht +vorzutragen berechtigt ist -- und als keine Ernennung gegen das +_einstimmige_ Votum der Vorstandsmitglieder erfolgen darf. -- +Grundsätzlich besagen diese Bestimmungen nur eine beratende Mitwirkung +bei der Wahl neuer Vorstandsmitglieder. Praktisch aber kann das +Vetorecht im Fall der Einstimmigkeit die Bedeutung des Kooptationsrechts +gewinnen. Denn falls die vorhandenen Mitglieder eines Vorstandes +übereinstimmend eine bestimmte Person, die den Voraussetzungen der +Wählbarkeit entspricht, für die bestqualifizierte halten, so sind sie +daraufhin berechtigt, jeden andern einstimmig abzulehnen; und in diesem +Fall _müßte_ die Stiftungsverwaltung ihrem Votum wenigstens dann Folge +geben, wenn der Fall, den § 7, Abs. 3 vorsieht, eingetreten ist. + +In denjenigen Angelegenheiten endlich, die auf die Erfüllung der +gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung (§ 1, B) Bezug haben und in Titel +VII des Statuts näher geregelt sind, ist gemäß § 108, Abs. 1 dem +Stiftungskommissar und den Vorständen der Stiftungsbetriebe gleichfalls, +neben dem _Recht_, Anträge stellen zu können, eine im allgemeinen nur +beratende Mitwirkung eingeräumt. In Hinsicht auf solche Maßregeln aber, +die unter die §§ 101-104 fallen, statuiert Abs. 2 des § 108 ausdrücklich +eine entscheidende Einflußnahme der beiden Betriebsvorstände, unter der +Bedingung der Einstimmigkeit ihrer _sämtlichen_ Mitglieder. + +Die genannten Paragraphen betreffen ausschließlich solche Akte +gemeinnütziger Betätigung, die entweder (§§ 101, 102) die technischen, +wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Betriebe selbst, +oder (§§ 103, 104) die Interessen ihres Personals ganz unmittelbar +berühren, und die deshalb auch immer in Beziehung zu solchen Maßnahmen +_innerhalb_ der Betriebe stehen werden, auf welche die drei letzten +Absätze des § 16 und die Direktiven für die geschäftliche Tätigkeit der +Stiftung in Titel III des Statuts hinweisen. + +Für dieses ganze durch die §§ 101-104 umschriebene Gebiet +gemeinnütziger Betätigung der Stiftung ist durch die Vorschrift +des zweiten Absatzes in § 108 die Entscheidung über das, was +_innerhalb des statutenmäßig Zulässigen_ zu geschehen oder zu +unterbleiben hat, der Stiftungsverwaltung praktisch nur insoweit +überlassen, als die dort bezeichneten Personen betreffs des Ob oder des +Wie _nicht im Einverständnis_ sind. Soweit Einverständnis unter ihnen +hinsichtlich einer bestimmten Maßnahme konstatiert ist, _muß_ diese +Maßnahme nicht nur überhaupt, sondern auch in den Einzelheiten der +Ausführung, gemäß ihrem übereinstimmenden Votum ins Werk gesetzt werden +-- womit dann selbstverständlich der Stiftungsverwaltung auch jede +eigene Verantwortung in der betreffenden Sache abgenommen ist. + +Nach der finanziellen Seite hin ist das in diesen Angelegenheiten +statutarisch Zulässige durch die Vorschrift des § 107, Abs. 3 in +Verbindung mit den §§ 47-51 umgrenzt. + +Die _Leitung der industriellen Tätigkeit_ der Stiftung und die +Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe ist, gemäß § 4, Abs. 2, nicht der +Stiftungsverwaltung, sondern _lediglich_ den Betriebsvorständen und dem +Stiftungskommissar unterstellt. Nur insoweit ist auch der +Stiftungsverwaltung eine Mitwirkung in diesen Angelegenheiten +vorbehalten, als das Statut dem Stiftungskommissar die Stellung eines +Vertreters der Stiftungsverwaltung zuweist und damit der letzteren in +bezug auf seine Tätigkeit die allgemeinen Befugnisse des Vollmachtgebers +gegenüber dem Bevollmächtigten einräumt. + + * * * * * + +Die Funktionen des _Stiftungskommissars_ sind gemäß Titel II des +Statuts: + +Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe in Hinsicht auf +_Ordnungsmäßigkeit_ der Verwaltung und _Statutenmäßigkeit_ des +Verfahrens (§§ 11, 12); + +Beratende Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die eine besondere +Entschließung der Betriebsvorstände erfordern (§ 14); + +Entscheidung in denjenigen Angelegenheiten, in bezug auf welche die +Mitglieder einer Geschäftsleitung sich nicht einigen können (§ 15); + +Bestätigung oder Ablehnung von Beschlüssen in Bezug auf _bestimmte_ -- +in § 16 namentlich angeführte -- Handlungen; + +Stellung eigener Anträge in Sachen der Geschäftsbetriebe (§ 17). + +Der Kreis dieser dem Stiftungskommissar zugewiesenen Befugnisse bestimmt +zugleich den Umfang der -- mittelbaren -- Einwirkung der +Stiftungsverwaltung auf die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung, weil +§ 10 eine andere Einwirkung auf die Geschäftsführung der Betriebe als +_durch_ den Stiftungskommissar ausschließt, mithin jede Einwirkung +ausschließt, die nicht im Rahmen _seiner_ statutarischen Befugnisse +geübt werden kann. + +Hinsichtlich der Ausübung seiner Funktionen regelt das Statut +die Stellung des Stiftungskommissars zur Stiftungsverwaltung +nach den Grundsätzen _freier und direkter Stellvertretung_. Von +seiner Ernennung bis zu seiner Abberufung hat er seine Tätigkeit +nach eigenem besten Wissen und unter eigener Verantwortung auszuüben. +Die Stiftungsverwaltung als Vollmachtgeber kann von ihm verlangen, in +jedem ihr geboten erscheinenden Umfang über die Angelegenheiten der +Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu werden und kann in allen +Punkten ihre eigenen Ansichten ihm gegenüber geltend machen; sie kann +ihm aber _nicht_ Instruktion für die von ihm zu treffenden +Entscheidungen erteilen und auch nicht verlangen, vor _jeder_ +Entscheidung erst selbst gehört zu werden. Denn da aus § 5 der +Stiftungskommissar direkt und in Person auf das Stiftungsstatut +verpflichtet ist, kann er nicht angehalten werden, etwas zu vertreten, +was nicht seinem eigenen pflichtmäßigen Ermessen entspricht. Außerdem +aber fordern auch die §§ 15-18 ausdrücklich _seine_ auf die unmittelbare +Kenntnis aller Verhältnisse gegründete Entscheidung und schreiben ihm +vor, auf Anfordern eines Vorstandes sein Votum ohne Verzug abzugeben. -- +Der Stiftungsverwaltung bleibt daher, falls sie mit seiner Tätigkeit +unzufrieden wäre, nur Zurückziehen des erteilten Auftrags, durch +Abberufung, übrig. + +Die Konsequenz dessen nach der anderen Seite hin ist, daß, wenn eine +Geschäftsleitung durch Entscheidungen des Stiftungskommissars sich, +beschwert fühlte, sie nicht Berufung dagegen an die Stiftungsverwaltung +einlegen und Abänderung solcher Entscheidungen beantragen dürfte. +Vorstellungen oder Beschwerden bei der Stiftungsverwaltung über den +Stiftungskommissar könnten vielmehr nur den Sinn haben, entweder deren +gütige Vermittlung anzurufen oder sie um Ernennung eines andern +Stiftungskommissars anzugehen. + + * * * * * + +Funktion und Kompetenz der _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der +Stiftungsbetriebe sind durch die §§ 8, 9 des Statuts ganz vollständig +geregelt. + +Den dortigen Bestimmungen zufolge können alle Handlungen, die irgendwie +auf die geschäftliche Tätigkeit der Firma oder auf ihre Vertretung nach +innen oder nach außen Bezug haben, _nur_ durch ihren Vorstand +vorgenommen werden. Weder der Stiftungskommissar noch die +Stiftungsverwaltung kann in diesen Angelegenheiten irgend eine Anordnung +treffen. Sie können nicht an _Stelle_ des Vorstandes etwas beschließen +und können -- abgesehen von dem Vetorecht, welches § 16 für _bestimmte_ +Gegenstände dem Stiftungskommissar einräumt -- keinen Beschluß des +Vorstandes inhibieren. Auch in den Fällen, in welchen das Votum des +Stiftungskommissars entscheidend ist -- sei es, daß er nach § 15 bei +Dissens unter den Mitgliedern den Ausschlag gibt, sei es, daß er gemäß +§ 16 einen einstimmigen Beschluß noch zu sanktionieren hat -- ist die +Grundlage des Vorgehens lediglich der auf die eine oder die andere Art +statutenmäßig zustande gekommene _Vorstands_beschluß. + +Demgemäß ist für die Beamten der Betriebe und für deren gesamtes +Personal das Kollegium, welches den Vorstand der Firma bildet, _als +solches_, der _oberste_ Vorgesetzte. Niemand sonst kann Angehörigen des +Betriebes eine verbindliche Anweisung erteilen. Auch der +Stiftungskommissar kann in Ausübung seiner Aufsichtsfunktionen gemäß +§§ 11, 12 dieses nicht; er kann nur gegebenen Falles den Vorstand +anhalten, zur Beseitigung von Anständen seinerseits die geeigneten +Anordnungen zu treffen. + +Hinsichtlich der Vertretung der Firma nach außen setzen die Vorschriften +des § 8 den betreffenden Vorstand in _allen_ Angelegenheiten der +Geschäftsführung als den bevollmächtigten _Vertreter des Inhabers der +Firma_ ein und erteilen ihm eine nach _außen_ hin ganz unbeschränkte +Vertretungsmacht. Die Form für deren Ausübung ist (in § 9) in der Art +geregelt, daß entweder: der Vorstand in seiner Gesamtheit (je zwei von +seinen Mitgliedern), oder: ein bestimmtes Mitglied desselben als +»gesetzlicher Vertreter« der Stiftung in Angelegenheiten der +betreffenden Firma, öffentlich legitimiert sein muß -- in welchem +letztern Fall dieses eine Mitglied (der »Bevollmächtigte« der CARL +ZEISS-Stiftung) zugleich befugt sein muß, sich durch ein bestimmtes +anderes -- gleichfalls öffentlich hierzu legitimiertes -- Mitglied +zeitweilig oder in einzelnen Angelegenheiten vertreten zu lassen. + +Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die gemäß diesen Anordnungen den +Vorständen der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Leitung der gesamten +geschäftlichen Tätigkeit der Stiftung gewährleistet ist, hat das Statut +nach der persönlichen Seite hin durch die besondern Vorschriften in den +§§ 26, 27, 31 gesichert: daß alle _Mitglieder_, soweit sie nicht Sozien +der Stiftung sind, bei einem von den Stiftungsbetrieben _lebenslänglich_ +angestellte Beamte sein und demgemäß die in Titel V, § 59, bestimmten +Rechte besitzen _müssen_ -- daß ferner ihre Ernennung unwiderruflich ist +-- und daß ihnen endlich bei der Bestellung weder durch Vertrag noch +durch Dienstanweisung besondere Verpflichtungen hinsichtlich der +Ausübung ihrer Funktionen auferlegt werden können, ihr Auftrag also +_lediglich_ durch das Statut selbst bestimmt bleiben muß. + +Als lebenslänglich angestellte Beamte können sie nach § 59 nur durch +richterliches oder schiedsrichterliches Urteil entsetzt werden, und nur +»wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter Vernachlässigung +der Obliegenheiten und wegen solcher Anstände im außerdienstlichen +Verhalten, die bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen +aufheben«; pensioniert können sie nur aus vertragsmäßigen Gründen +werden, und Außerdienststellung kann nur durch Entsetzung oder +vertragsmäßig begründete Pensionierung erfolgen. -- Auf _was_ dabei der +Punkt »bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen« bezogen werden +darf, und auf was _nicht_, ist durch die in den nächstvorangehenden +§§ 57, 58 des Statuts enthaltene Definition der Rechte _aller_ +Angehörigen der Stiftungsbetriebe zweifelsfrei festgestellt. + +Im übrigen aber sind die Mitglieder der Vorstände -- gemäß Anordnungen +in den §§ 13 und 28 des Statuts -- als _einzelne_ ganz wie alle anderen +Beamten dem _Kollegium_ unterstellt, das den Vorstand bildet. Gegen +Handlungen, die der einzelne in Angelegenheiten seiner Firma unternimmt, +gibt es demnach Berufung -- aber _lediglich_ Berufung an dieses +Kollegium, gleichgültig, _wer_ es sein mag, der durch eine solche +Handlung sich beschwert fühlt. + + * * * * * + +Die im Statut vorgesehene Nebenordnung mehrerer Organe, jedes mit +bestimmt umgrenztem Funktionenkreis und unter ausdrücklicher _direkter_ +Verpflichtung eines jeden auf die Vorschriften des Statuts, zieht als +Konsequenz nach sich, daß auch in Hinsicht auf _Auslegung_ des Statuts +jedes von diesen Organen ganz selbstständig ist. Keins kann im +Zweifelfall _seine_ Auslegung den anderen oktroyieren, und auch die +Auslegung der Stiftungsverwaltung ist für die anderen Organe nicht +verbindlich. Falls also über Auslegungsfragen einmal Dissens eintreten +sollte, kann die Entscheidung über »statutengemäß« oder »statutenwidrig« +lediglich durch _gerichtliche_ Feststellung herbeigeführt werden. + +Dieses ist durch die Vorschriften im Titel IX des Statuts direkt +gegeben. + +Die §§ 118, 119 (Tit. IX) knüpfen zukünftige _Abänderungen_ des Statuts +an ganz bestimmte Voraussetzungen und an ein ganz bestimmtes Verfahren, +sprechen bestimmten Personenkreisen (zu welchen namentlich der +Stiftungskommissar, die Mitglieder der Betriebsvorstände und die +Mitglieder der Rechnungskommission des § 110 gehören) ein rechtliches +Interesse an der Aufrechterhaltung des Statuts zu und legitimieren sie +ausdrücklich zu _gerichtlicher_ Klage wegen »ungerechtfertigter« +Abänderungen. Damit ist also jede zukünftige Statutenänderung der +Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte unterstellt. +Selbstverständlich gilt dann das gleiche auch für jede Maßnahme, von der +ein Beteiligter mit Recht behaupten könnte, daß sie materielle +Abänderung einer Statutenbestimmung involviere, also, um rechtmäßig zu +sein, nur auf Grund des Verfahrens nach § 118 ins Werk gesetzt werden +_dürfte_. Denn es wäre widersinnig, anzunehmen, daß die §§ 118, 119 zwar +Statutenänderungen, die formell _als solche_ verlautbart werden, der +Nachprüfung der Gerichte unterwerfen, andere aber, die ohne die +vorschriftsmäßige Verlautbarung de facto seitens eines Stiftungsorgans +vorgenommen würden, dieser Nachprüfung entziehen wollten. Hiermit aber +ist die ausschließliche Kompetenz der Gerichte für jede strittige +Auslegungsfrage von selbst gegeben -- weil Anwendung des Statuts unter +_falscher_ Auslegung genau dasselbe bedeutet wie Abänderung des +_richtig_ ausgelegten Statuts. + +Die Entscheidung _strittiger_ Auslegungsfragen kraft »staatlicher +Aufsicht«, im _Verwaltungsweg_, ist im Fall der CARL ZEISS-Stiftung +durch die angezogenen Vorschriften in Titel IX des Stiftungsstatuts +ausgeschlossen. + +Zwar hat die staatliche Aufsichtsbehörde, weil sie die Statutenmäßigkeit +der Verwaltung von Stiftungen zu überwachen berufen ist, auch in diesem +Fall gegen Verletzungen des Statuts, die _als solche_ anerkannt oder +festgestellt sind, im Verwaltungsweg einzuschreiten. Die _Entscheidung_ +darüber, was statutengemäß und was statutenwidrig sei, hat sie aber in +Angelegenheiten dieser Stiftung nicht selbst zu geben -- weil deren +Statut durch die Anordnungen in Titel IX diese Entscheidung im +Streitfall den Gerichten überwiesen hat. Und gerade weil die staatliche +Aufsicht darüber zu wachen hat, daß in allen Punkten die Satzungen der +Stiftungen respektiert werden, hat sie nun im Fall der CARL +ZEISS-Stiftung auch darüber zu wachen, daß strittige Auslegungsfragen +auf dem satzungsgemäßen _gerichtlichen_ Weg zum Austrag gebracht werden. + + * * * * * + +Im vorigen Sommer ist aus Anlaß von Erörterungen wegen der politischen +Neutralität der hiesigen Lesehalle von neuem eine öffentliche +Kontroverse über die Rechtslage der CARL ZEISS-Stiftung und ihr +Verhältnis zum Staat und zu den Staatsbehörden entstanden, in deren +Verlauf unter dem Anschein von Autorität und Sachkenntnis auf die +»staatliche Aufsicht«, der diese Stiftung unterstehe, und auf +»vorgesetzte Behörden«, denen ihre Organe unterstellt seien, Bezug +genommen wurde. + +Dem entgegenstehenden Erklärungen, die ich als Begründer der Stiftung +und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer früheren Gelegenheit +und wiederholt aus diesem Anlaß öffentlich abgegeben habe, ist dabei +nicht nur scharf widersprochen worden; man hat mir sogar den Vorwurf +gemacht, diese Erklärungen wider besseres Wissen gegeben zu haben. + +Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die +Nachteile abzuwenden, die den Geschäftsbetrieben der Stiftung aus der +fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher Grundlagen ihrer Verfassung +erwachsen, habe ich damals, im Einverständnis mit meinen Kollegen im +Vorstand der Optischen Werkstätte, erklärt, auf dem Weg der +Feststellungsklage ein gerichtliches Urteil über die durch das +Stiftungsstatut begründete Rechtslage herbeiführen zu wollen. + +Diese Absicht habe ich indes aufgeben müssen, weil dringende Arbeiten, +die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in Anspruch nahmen, mir +unmöglich machten, alle zur Klageerhebung erforderlichen Unterlagen +rechtzeitig beizubringen. + +Ich beschränke mich daher auf _Veröffentlichung_ der »Erläuterungen zu +Titel I und II des Stiftungsstatuts«, die ich aus diesem Anlaß +niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der Meinung, daß _Dieses_ +allein schon ausreichen werde, alle Beunruhigung zu beseitigen, die in +den nächstbeteiligten Kreisen durch die Anfechtung meiner früheren +Erklärungen entstanden ist. + +Den Angehörigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese +»Erläuterungen« ihrem Statutenheft beizufügen. + +_Jena_, 12. Juni 1900. + +Dr. E. Abbe. + +Fußnoten: + +[Fußnote 90: Vgl. hierzu oben S. 329-341.] + + + + + +Druck von A. Kämpfe, Jena. + + + + + +End of Project Gutenberg's Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III *** + +***** This file should be named 19755-8.txt or 19755-8.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/1/9/7/5/19755/ + +Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This +file was produced from images generously made available +by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at +http://gallica.bnf.fr) + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. 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Redistribution is +subject to the trademark license, especially commercial +redistribution. + + + +*** START: FULL LICENSE *** + +THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE +PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK + +To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free +distribution of electronic works, by using or distributing this work +(or any other work associated in any way with the phrase "Project +Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project +Gutenberg-tm License (available with this file or online at +http://gutenberg.org/license). + + +Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm +electronic works + +1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm +electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to +and accept all the terms of this license and intellectual property +(trademark/copyright) agreement. 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It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at http://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact +information can be found at the Foundation's web site and official +page at http://pglaf.org + +For additional contact information: + Dr. Gregory B. Newby + Chief Executive and Director + gbnewby@pglaf.org + + +Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation + +Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide +spread public support and donations to carry out its mission of +increasing the number of public domain and licensed works that can be +freely distributed in machine readable form accessible by the widest +array of equipment including outdated equipment. Many small donations +($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt +status with the IRS. + +The Foundation is committed to complying with the laws regulating +charities and charitable donations in all 50 states of the United +States. 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Donations are accepted in a number of other +ways including checks, online payments and credit card donations. +To donate, please visit: http://pglaf.org/donate + + +Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic +works. + +Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm +concept of a library of electronic works that could be freely shared +with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project +Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support. + + +Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed +editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S. +unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily +keep eBooks in compliance with any particular paper edition. + + +Most people start at our Web site which has the main PG search facility: + + http://www.gutenberg.org + +This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, +including how to make donations to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to +subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks. diff --git a/19755-8.zip b/19755-8.zip Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..b94f1ac --- /dev/null +++ b/19755-8.zip diff --git a/19755-h.zip b/19755-h.zip Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..bfd85c8 --- /dev/null +++ b/19755-h.zip diff --git a/19755-h/19755-h.htm b/19755-h/19755-h.htm new file mode 100644 index 0000000..50db414 --- /dev/null +++ b/19755-h/19755-h.htm @@ -0,0 +1,19245 @@ +<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Strict//EN" + "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-strict.dtd"> + +<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"> + <head> + <meta http-equiv="Content-Type" content="text/html;charset=iso-8859-1" /> + <title> + The Project Gutenberg eBook of Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe. + </title> + <style type="text/css"> +/*<![CDATA[ XML blockout */ +<!-- + a[title].page { + position: absolute; 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You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Gesammelte Abhandlungen III + Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts + +Author: Ernst Abbe + +Editor: S. Czapski + +Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III *** + + + + +Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This +file was produced from images generously made available +by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at +http://gallica.bnf.fr) + + + + + + +</pre> + + + + +<div class="figcenter" style="width: 400px;"> +<img src="images/portrait.png" width="400" height="450" alt="Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe" title="" /> +<span class="caption">Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe</span> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h3><a name="Ernst_Abbe_Gesammelte_Abhandlungen_III" id="Ernst_Abbe_Gesammelte_Abhandlungen_III"></a>Ernst Abbe · Gesammelte Abhandlungen III</h3> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2>Ernst Abbe</h2> + +<h2>Gesammelte Abhandlungen</h2> +<h2>III</h2> + +<p class="center" style="margin-top: 10em;">1989</p> + +<p class="center">Georg Olms Verlag</p> + +<p class="center">Hildesheim · Zürich · New York</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2>Ernst Abbe</h2> + + +<h2>Vorträge, Reden und Schriften +sozialpolitischen und verwandten +Inhalts</h2> + +<p class="center" style="margin-top: 10em;">1989</p> + +<p class="center">Georg Olms Verlag</p> + +<p class="center">Hildesheim · Zürich · New York</p> + + +<hr style="width: 65%;" /> + + +<p class="center">Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde.</p> + +<p class="center" style="margin-top: 10em;">Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher +Genehmigung des G. Fischer Verlages in Heidelberg.</p> + +<p class="center">Printed in Germany</p> + +<p class="center">Herstellung: Friedr. Schmücker, Löningen</p> + +<p class="center">ISBN 3-487-09123-2</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h3><a name="Gesammelte" id="Gesammelte"></a>Gesammelte</h3> +<h3>Abhandlungen</h3> + +<p class="center">von</p> + +<h3>Ernst Abbe.</h3> + +<h5>Dritter Band.</h5> + +<h4>Vorträge, Reden und Schriften +sozialpolitischen und verwandten Inhalts.</h4> + +<p class="center">Mit einem Porträt des Verfassers.</p> + +<p class="center" style="margin-top: 10em;">Verlag von Gustav Fischer in Jena.</p> + +<p class="center">1906.</p> + + +<hr style="width: 65%;" /> + + +<h2>Sozialpolitische Schriften</h2> + +<p class="center">von</p> + +<h3>Ernst Abbe.</h3> + +<hr style="width: 30%;" /> + +<p class="center">Mit einem Porträt des Verfassers.</p> + +<p class="center" style="margin-top: 10em;">Verlag von Gustav Fischer in Jena.</p> + +<p class="center">1906.</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_v" id ="Page_v" title="v"></a><a name="Vorwort" id="Vorwort"></a>Vorwort.</h2> + + +<p><span class="smcap">Ernst Abbe</span> war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher +Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der +Sozialpolitik und noch weniger fühlte er sich berufen, darin als +Schriftsteller oder Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben +doch sogar auf seinem eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen +und angewandten Physik (Optik), mancherlei widrige Umstände die +schriftliche Darstellung seiner wichtigsten Forschungen verhindert — wie +ich im Vorwort zum I. Band seiner Gesammelten Abhandlungen +(Gustav Fischer, Jena 1904) kurz dargelegt habe.</p> + +<p>Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier +abgedruckten Vorträge selbst an, inwiefern er sich »legitimiert +halte, mitzureden« bei der Erörterung der einschlägigen Fragen +(S. 4): daß er gegenüber dem Mangel gründlichen systematischen +Studiums der volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien +und der mangelnden Beteiligung an der öffentlichen Diskussion +dieser Angelegenheiten sich berufen könne auf etwas, was in der +Art, wie er es habe, nicht viele haben könnten: eine <em class="gesperrt">eigene +lebendige Erfahrung</em>. Denn mit Ende der sechziger Jahre +halb unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufblühenden +industriellen Betriebe (der Optischen Werkstätte von <span class="smcap">Carl Zeiss</span> +in Jena) verbunden, habe er sich gewöhnen müssen, alle Vorkommnisse +in zweierlei Art anzusehen und zu prüfen: mit den Augen +des Unternehmers und Kapitalisten — was beides zu werden er +sich noch in seinen Studentenjahren nie hätte träumen lassen — und +»zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem über Nacht +nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten«, mit den Augen des +Mannes, der in der mühsam erworbenen gehobenen Lebensstellung +seine Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und +zu vertuschen suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr überall +den starken Antrieb entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft<a class="page" name="Page_vi" id ="Page_vi" title="vi"></a> +so widerstreitenden Interessen der sich immer schärfer sondernden +»Klassen« nach Kräften in Einklang miteinander zu bringen.</p> + +<p>Dieser doppelte Standpunkt — des »Unternehmers und Kapitalisten« +und des »Arbeitersohnes« — ist es, der den Gedankengängen +und Ausführungen <span class="smcap">Ernst Abbes</span> auf diesem Gebiete das +charakteristische Gepräge gibt. Ihre Autorität, den Anspruch auf +ernste Beachtung aber dürfen sie ableiten aus der auf anderen +Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher allseitig anerkannten, +geistigen und nicht minder auch der sittlichen Bedeutung +und Größe ihres Urhebers. Die erstere befähigte ihn, in geistvollen +theoretischen und experimentellen Studien der angewandten +Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine +neue Grundlage zu geben und in unablässiger Arbeit einen großen +Teil des auf diesem Grunde beruhenden Gebäudes selbst zu errichten. +Die Gedanken und Pläne, die <span class="smcap">Ernst Abbe</span> in der an +<em class="gesperrt">zweiter</em> Stelle abgedruckten »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen +Bestehens der Optischen Werkstätte« seinem älteren Sozius +und Freunde <span class="smcap">Carl Zeiss</span> zuschreibt, sind für alle mit den Verhältnissen +genauer Bekannten ganz unverkennbar zum großen Teile vielmehr +seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen. Und auch darin +war der Name <span class="smcap">Carl Zeiss</span> gewissermaßen das Pseudonym für +<span class="smcap">Ernst Abbe</span>, daß das unter jenem Namen gegründete und dauernd +weitergeführte wirtschaftliche Unternehmen — eben die Jenaer +Optische Werkstätte — ihre gesunde <em class="gesperrt">Grundlage</em> wohl dem trefflichen +Manne verdankt, der sie gegründet hatte, daß ihr außerordentlicher +Aufschwung seit Anfang der siebziger Jahre und ihre +eigentümliche <em class="gesperrt">Bedeutung</em> in wissenschaftlich technischer wie sozialpolitischer +Beziehung aber unzweifelhaft allein auf <span class="smcap">Ernst Abbe</span> +zurückzuführen ist.</p> + +<p>Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die <span class="smcap">Ernst +Abbe</span> — bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen +seines Freundes <span class="smcap">Carl Zeiss</span> getauft — den beiden hiesigen Betrieben +gab, ist die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart. +Ich habe unter dem frischen Eindruck seines Todes in meiner +Gedenkrede bei der Trauerfeier für ihn einen schwachen Versuch +gemacht<a name="FNanchor_1_1" id="FNanchor_1_1"></a><a href="#Footnote_1_1" class="fnanchor">[1]</a>;, sie zu kennzeichnen, ohne sie entfernt erschöpfen zu +wollen und zu können.<a class="page" name="Page_vii" id ="Page_vii" title="vii"></a></p> + +<p>Das »sozialpolitische System« <span class="smcap">Ernst Abbes</span> hat einer seiner +Kollegen von der thüringischen Hochschule, dem er im politischen +Kampfe oft genug schroff gegenüberstand, für den er aber durch +diese Gegnerschaft menschlich nicht das mindeste an Bedeutung +und Größe eingebüßt hatte, der Sprachforscher <span class="smcap">B. Delbrück</span>, in +dem Nachruf zusammenzufassen gesucht, den er dem Dahingegangenen +in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena gewidmet +hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die Förderung +der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist gleichgültig.« +An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat nur +der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu +regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne +irgend eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese +völlige Ablehnung jedes Eudämonismus gehörte aber nicht etwa +bloß dem System an, sondern zeigte sich ebenso in <span class="smcap">Abbes</span> Leben. +System und Leben war bei ihm aus einem Guß. Daß es auf das +sogenannte Glück des einzelnen nicht ankommt, hat er aufs großartigste +erwiesen in seiner eigenen Person. Es hat ja oft Männer +gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach einem +Leben voll Taten und Sünden in Klöster oder Wälder zurückzogen; +aber daß jemand in der vollen Kraft seines Daseins und +Wirkens auf sein Erworbenes in der Weise verzichtet, wie <span class="smcap">Ernst +Abbe</span>, das ist gewiß etwas sehr Seltenes. Was er so an sich selbst +zur Darstellung brachte, wünschte er natürlich auch von anderen, +wie an einem Beispiel statt vieler gezeigt sein mag. Er hatte +einen Lieblingsgedanken, der ihm aber schließlich von anderen +ausgeredet wurde, nämlich eine Stiftung ins Leben zu rufen für +Söhne der handarbeitenden Klasse, um denselben die Möglichkeit +zu geben, in höhere Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit +wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück +des einzelnen erhöhen — er nahm vielmehr an, daß unter Umständen +das Gegenteil eintreten könne, indem mancher sich vielleicht in +der neuen Stellung unglücklich fühlen würde: aber <span class="smcap">Abbe</span> meinte, das +Aufsteigen in höhere Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, +und so liege hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen +Dienstpflicht vor, die wir alle der Gesellschaft schuldig sind.<a class="page" name="Page_viii" id ="Page_viii" title="viii"></a></p> + +<p>»Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses <span class="smcap">Abbe</span>-schen +Systems klar machen will, muß man es vergleichen mit den +großartigen Wohltätigkeitsanstalten der katholischen Kirche. Während +dort die erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage +bildet, ist diese Vorstellung bei <span class="smcap">Abbe</span> vollständig ausgeschaltet. +Ein jeder soll das bekommen, worauf er Anspruch hat, +nicht mehr und nicht weniger. <span class="smcap">Abbe</span> wünschte sogar, wo es nur +irgend möglich war, einen klagbaren Anspruch für den einzelnen +an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem System nehmen, +so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten herausgreift, +sondern man muß das Ganze ins Auge fassen und seinen Standpunkt +auf der reinen Höhe philosophischer Betrachtung wählen.«</p> + +<p>Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen Veröffentlichungen +<span class="smcap">Ernst Abbes</span>, wie vor allem für den Mann selber, +daß die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, +von ihm im Alter von 54 Jahren verfaßt wurde, also zu einer Zeit, +wo er in seinem beruflichen Wirken auf der Höhe des Erfolges +stand und wo er den entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen +Neuschöpfung auch schon getan hatte. So bedeutet denn +die der Zeit nach zweite »Publikation« (in der vorliegenden Sammlung +unter IX abgedruckt) kein Theoretisieren mehr, sondern sie ist +der Ausdruck einer Tat: der Gründung der <em class="gesperrt">Carl Zeiss-Stiftung</em>, +deren »Verfassung« sie enthält. Alle übrigen hier gesammelten +Schriften, Vorträge und Reden sind ebenso wie die genannten +Gelegenheitserzeugnisse — mit allen Vorzügen und Mängeln +solcher behaftet. Einige, wie außer den oben erwähnten Vorträgen +»Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei +in ihr Programm aufnehmen« (Nr. I), die schöne »Gedächtnisrede +zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte« +(Nr. II), der Vortrag »Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter +in der Großindustrie« (Nr. III), dann aber auch Nr. V (Zur +Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und Nr. VI +(Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum +Sachsen) sind sorgfältig redigiert und zum Teil auch +direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter +Aufsicht des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich +ihm zu sorgfältigerer Ausarbeitung nicht die nötige Muße und ich +bin gewiß, daß <span class="smcap">Ernst Abbe</span> selbst nichts weniger als einverstanden +gewesen wäre mit ihrer Veröffentlichung in der vorliegenden +Gestalt. Ich glaubte aber, gerade diese Vorträge, die sich einer<a class="page" name="Page_ix" id ="Page_ix" title="ix"></a>seits +näher mit den Verhältnissen im eigenen Betrieb befassen, +andererseits bei der Diskussion der dort bestehenden Verhältnisse +interessante Schlaglichter auf das werfen, was überall unter ähnlichen +Umständen d. h. in industriellen Großbetrieben gilt oder +Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen. Es +sind dies: Nr. IV »Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen +Werkstätte« (1897), Nr. VIII »Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses« +(1902) — beide schon einmal von mir herausgegeben +für die Angehörigen der Stiftungsbetriebe — und dann besonders +Nr. VII, der wichtige Vortrag »Über die volkswirtschaftliche Bedeutung +der Verkürzung des industriellen Arbeitstages«.</p> + +<p>Mit dem letztgenannten Gegenstand beschäftigte sich <span class="smcap">Ernst +Abbe</span> bis in die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Anstoß +dazu durch Diskussionen über Verkürzung des Arbeitstages im +Arbeiterausschuß der Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten, +die zu der erst versuchsweisen (1900), dann endgültigen +(1901) Einführung des achtstündigen Arbeitstages in deren Betrieb +Veranlassung gaben. Bei beiden Gelegenheiten hatte sich <span class="smcap">Abbe</span> +in »Werkstatt-Versammlungen« ausführlich zur Sache geäußert. +Auf den hier abgedruckten, in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft +zu Jena Ende 1901 gehaltenen, Vortrag folgte ein solcher über +den gleichen Gegenstand bei der Jahresversammlung der Deutschen +Gesellschaft für Mechanik und Optik zu Dresden, September 1902, +der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen sein soll, von dem +aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift vorhanden ist. +Einen Nachtrag zu dem Thema gab <span class="smcap">Ernst Abbe</span> dann später bei +einem der »Referierabende« einer privaten zwanglosen Vereinigung +einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universität Jena; doch +war auch hierüber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten +gründlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes, +von der <span class="smcap">Ernst Abbe</span> wiederholt behauptete, daß ihre +Räsonnements für jeden logisch Denkenden durchaus zwingend +sein würden, hielt ihn das schnell sich steigernde mit dem Tode +endigende Siechtum ab.</p> + +<p>Ich habe die mir zur Verfügung stehenden einschlägigen +Schriften, Vorträge und Reden <span class="smcap">Abbes</span> der Hauptsache nach in +chronologischer Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl +Zeiss-Stiftung selbst aber habe ich mit seinen von <span class="smcap">Abbe</span> teils für +dessen Beratung, teils hinterher niedergeschriebenen »Motiven und +Erläuterungen« geglaubt an den Schluß stellen zu sollen — schon<a class="page" name="Page_x" id ="Page_x" title="x"></a> +aus dem äußerlichen aber wichtigen Grunde, um es gleich in +der Neuredaktion vom 1. Januar 1906 (aber mit den Varianten der +ursprünglichen Ausgabe) abdrucken zu können. Man kann alle +übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit gutem +Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl +Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das sozialpolitische +Glaubensbekenntnis <span class="smcap">Ernst Abbe</span>s seinen praktisch realisierbaren +Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI +abgedruckten Vorträge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut, +sind überhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts- +der andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber +namentlich die Rede »Über die rechtswidrige Beschränkung der +Versammlungsfreiheit« so charakteristisch in Inhalt wie Form für +den Redner als Persönlichkeit, daß ich gewiß bin, allen Freunden +<span class="smcap">Ernst Abbe</span>s durch deren Wiederabdruck eine Freude zu bereiten, +selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis der Beweisführung +kommen sollten.</p> + +<p>Bei der Herausgabe der folgenden Blätter leistete mir Herr +<span class="smcap">G. Paga</span>, hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich +die Arbeit angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein +nicht übernommen hätte. Nicht nur die gesamte Überwachung +der Drucklegung ist sein Verdienst, sondern namentlich +auch in der Feststellung eines halbwegs lesbaren d. h. vernünftigen +Sinn ergebenden Textes bei den nur in unvollkommenen Nachschriften +vorhandenen Reden und Vorträgen hat mich Herr <span class="smcap">Paga</span> +dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verständnis für den +Gegenstand aufs wirksamste unterstützt. Ich erfülle nur eine +Pflicht, indem ich ihm auch an dieser Stelle für seine teilnehmende +Mitarbeit herzlichsten Dank sage.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Für manche Leser ist es vielleicht erwünscht, die an äußeren +Begebenheiten verhältnismäßig arme, an innerem Geschehen dafür +desto reichere <b>Lebensgeschichte <span class="smcap">Ernst Abbe</span>s</b> in ihren Hauptzügen +kennen zu lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen:</p> + +<p><span class="smcap">Ernst Carl Abbe</span> wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des +Spinnmeisters einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu +seinem 10. Lebensjahre die dortige erste Bürgerschule. Deren Lehrer, +denen die ungewöhnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen<a class="page" name="Page_xi" id ="Page_xi" title="xi"></a> +den Vater, ihn auf das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung) +zu geben, wo er im Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit +besonderer Auszeichnung bestand. Von Ostern 1857 bis ebendahin +1859 studierte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> Mathematik, Physik, Astronomie +und Philosophie an der Universität Jena, wo er sich besonders +an <span class="smcap">K. Snell</span> anschloß, von 1859-1861 in Göttingen, wo neben +dem berühmten Physiker <span class="smcap">W. Weber</span> der große Mathematiker +<span class="smcap">B. Riemann</span> den stärksten Einfluß auf sein Denken gewann. +Dort promovierte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> 1861 mit einem kritischen Beitrag +zur mechanischen Wärmetheorie und nahm dann die Stelle eines +Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt a. M. an, die er +aber bald aufgab, um nach Durchführung einiger privaten Studien +auf Veranlassung <span class="smcap">Snells</span> sich 1863 in Jena als Privatdozent zu +habilitieren. Während der Universitätszeit hatten neben der natürlich +sehr geringen vom Vater gewährten Beihilfe Preisaufgaben, +Stipendien und Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden +Mittel zum Lebensunterhalt gewährt. Als Privatdozent erteilte +<span class="smcap">Ernst Abbe</span> Unterricht an der K. V. Stoyschen Seminarschule, +erhielt aber von Anbeginn an auf Veranlassung von <span class="smcap">K. M. Seebeck,</span> +dem damaligen Kurator der Universität, der von <span class="smcap">Ernst +Abbe</span>s hervorragender Bedeutung überzeugt war und ihn auf jede +Weise zu fördern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung +zum außerordentlichen Professor erfolgte 1870.</p> + +<p>Mehrere Jahre vorher schon hatte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> begonnen, +dem Jenaer Universitätsmechaniker <span class="smcap">Carl Zeiss</span> bei dessen auf +Konstruktion und Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bemühungen +behilflich zu sein. Dieses Zusammenarbeiten wurde ein +immer engeres, auch der äußere Erfolg stellte sich bald ein und +1875 trat <span class="smcap">Ernst Abbe</span> auf dringenden Wunsch von <span class="smcap">Carl Zeiss</span> +als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf Grund +dieser inneren und äußeren Bindung schlug er im gleichen Jahre +die Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von +<span class="smcap">Helmholtz</span> angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden +physikalischen Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in +Jena für Physik errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts +verbundene, Professur nicht annehmen zu dürfen. Die ihm +durch den Lehrauftrag für theoretische Physik und Astronomie +und die Leitung der Sternwarte obliegenden Pflichten erfüllte +<span class="smcap">Ernst Abbe</span> bis 1889, wo auf seinen Wunsch für beide Stellen +Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt <span class="smcap">Abbe</span> nur<a class="page" name="Page_xii" id ="Page_xii" title="xii"></a> +noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine +Kräfte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporblühen der +Optischen Werkstätte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten +wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben. +1879 trat <span class="smcap">Ernst Abbe</span> mit dem Glashüttentechniker Dr. +<span class="smcap">Otto Schott</span> aus Witten in Beziehung wegen Beschaffung neuen +Materials für die praktische Optik; dieses Verhältnis wurde ebenfalls +bald ein engeres und 1882 siedelte <span class="smcap">Schott</span> nach Jena über, +um zunächst auf private Kosten <span class="smcap">Abbe</span>s die begonnenen Versuche +energischer zu fördern. Nach deren Gelingen wurde 1884 von +<span class="smcap">Abbe</span>, <span class="smcap">Schott</span> und <span class="smcap">Zeiss</span> (sen. und jun.) das sogen. »Glastechnische +Laboratorium Schott & Genossen« gegründet, das in den ersten +beiden Jahren seines Bestehens von der preußischen Regierung im +allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber +auf eigenen Füßen stand.</p> + +<p><em class="gesperrt">Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen +Leistungen</em> <span class="smcap">Ernst Abbe</span>s waren:</p> + +<p>In erster Linie die Ausarbeitung einer <em class="gesperrt">Theorie der mikroskopischen +Abbildung</em> (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte), +für die zur Zeit seines Beginnens auch nicht der geringste +Ansatz gegeben war und die sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden +Lehre stellte. Die Grundzüge dieser Theorie veröffentlichte +<span class="smcap">Ernst Abbe</span> 1873, ihre Ausbildung beschäftigte ihn mit +Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von seinen +eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt +von der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen +Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die +lange vergeblich ersehnte Muße finden möge.</p> + +<p>In zweiter Linie ist zu nennen die Begründung einer auf +Wissenschaft, auf strenger theoretischer Vorausberechnung <em class="gesperrt">aller</em> +Elemente (Radien, Dicken, Durchmesser, Abstände, Glaseigenschaften +usw.) beruhenden <em class="gesperrt">mikroskopischen Technik</em>, die bei +ihrer außerordentlichen Schwierigkeit seinerzeit kaum für möglich +gehalten wurde (für das Fernrohr war Entsprechendes in der Hauptsache +früher von <span class="smcap">Fraunhofer</span>, für das photographische Objektiv +von <span class="smcap">Seidel</span> und <span class="smcap">Steinheil</span> erreicht).</p> + +<p>An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und +mechanischer <em class="gesperrt">Erfindungen</em> bezw. <em class="gesperrt">Konstruktionen</em> und zahlreiche +bedeutende <em class="gesperrt">Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen +der optischen Instrumente</em> anzuführen. So unter der einen<a class="page" name="Page_xiii" id ="Page_xiii" title="xiii"></a> +Rubrik die nach ihm benannten <em class="gesperrt">Refraktometer</em> (ca. 1870), der +<em class="gesperrt">Beleuchtungsapparat</em> zum Mikroskop (1872), die Systeme der +<em class="gesperrt">homogenen Immersion</em> (1878/79), die <em class="gesperrt">Apochromate</em> (1886), +die <em class="gesperrt">Relieffernrohre</em>, unter der anderen Rubrik die Grundlegung +der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu deren +Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der Begrenzungen, +»Eintritts-« und »Austrittspupille«), die Theorie der +Lichtstärke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beiträge zur +Theorie der Abbildungsfehler.</p> + +<p>Ende 1888 starb Dr. <span class="smcap">Carl Zeiss</span>, Ende 1889 trat der 1881 +als Mitteilhaber in die Firma eingetretene Sohn Dr. <span class="smcap">Roderich +Zeiss</span> von der Leitung des Unternehmens zurück und <span class="smcap">Abbe</span> blieb +bis 1891 alleiniger Leiter. In der Zwischenzeit, von 1889 bis 1891, +wurden die Unterhandlungen betrieben, die dazu führten, daß am +1. Juli 1891 die von <span class="smcap">Ernst Abbe</span> schon 1886 geplante, im Mai +1889 zustande gekommene »Carl Zeiss-Stiftung« alleinige Inhaberin +der Optischen Werkstätte und Mitinhaberin des Glaswerks +von Schott & Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am +26. Juli 1896 von <span class="smcap">Ernst Abbe</span> vollzogen, am 16. August 1896 +landesherrlich bestätigt. Der Stiftung übermittelte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> +1891 sein ganzes Vermögen bis zur gesetzlich zulässigen Grenze +und behielt sich fürderhin nur die Stellung eines »Mitglieds der +Geschäftsleitung« vor.</p> + +<p>Diese legte <span class="smcap">Abbe</span> im April 1903 nieder, um sich, nach damals +noch gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit, +ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen +Aufgaben hingeben, eine genauere Begründung des Statuts u. a. m. +ausarbeiten zu können. Dem Siechtum ließ sich aber nicht mehr +Einhalt tun und der schnelle Verfall der Kräfte endete am 14. Januar +1905 mit dem Tode.</p> + +<p>Jena, 15. Juni 1906.</p> + +<p class="right-indent">Dr. <b>S. Czapski.</b></p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_1_1" id="Footnote_1_1"></a><a href="#FNanchor_1_1"><span class="label">[1]</span></a> Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier für <span class="smcap">Ernst Abbe</span> am 17. Januar +1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl. auch u. a. die Nekrologe von +<span class="smcap">Auerbach</span> (Naturwissenschaftl. Wochenschr. 1905, Nr. 9 und Plutus 3. Heft), <span class="smcap">Czapski</span> +(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), <span class="smcap">Krüss</span> (Deutsche +Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. <span class="smcap">Rohr</span> (Zeitschr. f. Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), +M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II), <span class="smcap">Wandersleb</span> (Naturwissenschaftl. +Rundschau 1905, Nr. 14).</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a name="Inhalt" id="Inhalt"></a>Inhalt.</h2> + +<table border="0" summary=""> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#I">I.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#I"> +Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen? (1894) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"> </td><td> </td><td> +<h4 class="toc"><span style="margin-left: 2em;"><a href="#A">A. Steuersystem</a></span></h4> +</td></tr> +<tr><td valign="top"> </td><td> </td><td> +<h4 class="toc"><span style="margin-left: 2em;"><a href="#B">B. Arbeiterschutz</a></span></h4> +</td></tr> +<tr><td valign="top"> </td><td> </td><td> +<h4 class="toc"><span style="margin-left: 2em;"><a href="#Anhang">Anhang (Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung«.)</a></span></h4> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#II">II.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#II"> +Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte (1896) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#III">III.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#III"> +Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie (1897). +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#IV">IV.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#IV"> +Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte (1897) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#V">V.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#V"> +Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#VI">VI.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#VI"> +Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen (1900) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#VII">VII.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#VII"> +Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen +Arbeitstages (1901) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#VIII">VIII.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#VIII"> +Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#IX">IX.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#IX"> +Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion von +1906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst Ergänzungsstatut +(1900) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#X">X.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#X"> +Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung +(1895) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#Xa">Xa.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#Xa"> +Motive und Erläuterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf, Titel V (1896) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#Xb">Xb.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#Xb"> +Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu Titel I und II +des Stiftungsstatuts (1900) +</a></h3> +</td></tr> +</table> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_1" id ="Page_1" title="1"></a><a name="I" id="I"></a>I.</h2> + +<h2>Welche soziale Forderungen soll die +Freisinnige Volkspartei in ihr Programm +aufnehmen?</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p>Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21. März 1894.</p> +<hr style="width: 15%;" /> + +<h4><a name="A" id="A"></a><b>A. Steuersystem.</b></h4> + + +<p class="center"><em class="gesperrt">Meine Herren!</em></p> + +<p>Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung +des Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig +sich zu beteiligen. Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß +auf dem Parteitag, der in diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich +abgesonderte demokratische Flügel der früheren Deutschfreisinnigen +Partei eine klare und entschiedene Stellung nehme zu den +wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, welche das Volk +bewegen. Und zwar wollen wir darauf hinzuwirken versuchen, +daß diese Stellungnahme eine <em class="gesperrt">andere</em> werde, als sie werden könnte +gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der ehemaligen +Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der Fortschrittspartei, +die herrschenden immer geblieben sind.</p> + +<p>Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische +Arbeit darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß +von bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, +welches den nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen +Stammes eine glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten +hat zuteil werden lassen. Und wir wissen Dank den +Männern, die in der schweren Zeit der letzten 16 Jahre die Fahne +des politischen Fortschrittes noch hochgehalten haben und nicht<a class="page" name="Page_2" id ="Page_2" title="2"></a> +entmutigt durch die Übermacht der Gegner und durch die Teilnahmlosigkeit +des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie auch nur +weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was +ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls +verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der +Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, +die allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen +öffentlichen Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können +für gesunde wirtschaftliche und soziale Zustände.</p> + +<p>Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren +Überzeugung Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst +feststeht: daß die Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung +jener politischen Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung +unseres öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere +Wege beschreiten müsse, als in bezug auf mehrere Angelegenheiten +des Volksinteresses von ihrer Vorgängerin eingeschlagen worden sind.</p> + +<p>Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: +entweder sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen +und sozialen Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, +sie behauptet, alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung +und deshalb liege zu Verbesserungen und Reformen Anlaß gar +nicht vor; oder sie erkennt solche Übel als wirklich vorhanden +an — damit aber auch die Verpflichtung, <em class="gesperrt">positiv</em> mitzuarbeiten +zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher Reform, unbekümmert +darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu finden +man hoffen oder fürchten mag.</p> + +<p>Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale +Partei nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, +welche die soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als +Aufgabe hingestellt, damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung +zurzeit noch nicht vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner +wirtschaftlicher und sozialer Übel im Volksleben einmal +anerkannt, so ist damit auch anerkannt, daß es sich um Übel handelt, +die notwendigerweise neun Zehntel des ganzen Volkes — sei es +auch den einzelnen zum Teil noch unbewußt — berühren müssen. +Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige tätige Eingreifen mit +wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der platonischen +Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher und wirtschaftlicher +Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst überwinden, +hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese<a class="page" name="Page_3" id ="Page_3" title="3"></a> +Übel entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem +Wege gesetzlicher Reformen nicht beseitigen <em class="gesperrt">könne</em>. Und dann +wäre denen recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf +dem Boden der jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt +nicht zu überwinden seien, sondern nur durch völlige Umwälzung +dieser Ordnung und welche daraufhin ganz konsequenterweise sagen: +wenn solche Umwälzung auf friedlichen Wegen nicht zu erreichen +sein sollte, so wird sie wohl oder übel einmal auf gewaltsamen +Wegen sich vollziehen müssen.</p> + +<p>Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen +der Sozialdemokratie befunden werden mögen — <em class="gesperrt">keine</em> Ideen haben +zu wollen ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt +man der Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei +zu sein, welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch +Ideen hat, so müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, +denen die Übel, unter welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein +kommen, mehr und mehr ihre Hoffnung auf die Verwirklichung +<em class="gesperrt">dieser</em> Ideen setzen und mehr und mehr in dieser Partei +die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion sie eine Hebung +ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. <em class="gesperrt">Und dann gehört +die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!</em> Denn daß die Polizeiknüppel +schlechte geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch +der Versuch gezeigt. Eine Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« +sich nennt, jedoch bei der großen Majorität des »Volkes« mehr +und mehr das Vertrauen verlöre, daß sie den Willen und die Fähigkeit +habe, gerechten Beschwerden auf ihren Wegen Abhilfe zu +schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger Vertretung +ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann sie +nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit +denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des +Volkes die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils +steht.</p> + +<div class="blockquot"><p>So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen: +welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« +in ihr Programm aufzunehmen, <em class="gesperrt">damit sie ihren +Namen mit Ehren führen könne?</em></p></div> + +<p>Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende +Referat zu übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise<a class="page" name="Page_4" id ="Page_4" title="4"></a> +Unterlagen für eine Verständigung über das einzelne zu schaffen +suchen soll.</p> + +<p>Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings +nicht berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der volkswirtschaftlichen +und sozialen Theorien und selbst nicht einmal +darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser Angelegenheiten +praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie +zum anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft +nicht übrig gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch +auf etwas berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben +können: eine eigene <em class="gesperrt">lebendige</em> Erfahrung. Denn seit ungefähr +25 Jahren bin ich mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, +auf dessen Boden die sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich +abspielen. Und zwar haben die Umstände es mit sich gebracht — was +ich als Student mir nicht hätte träumen lassen — daß ich +selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich einer, der die gewerbliche +Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst von 20, dann +von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer fabrikatorischer +Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte — was +ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf +ist. Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei +mit der Zeit von selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von +denen, welche angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als +Produktionsmittel für weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe +also Gelegenheit gehabt, die Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens +im Bereich eines einzelnen Industriezweiges, aus allernächster +Nähe anzusehen, und dadurch zugleich einen Schlüssel +gewonnen für das Verständnis entsprechender Erscheinungen auf +Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises. Gemäß den +Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun +diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers +und des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch +immer betrachten müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem +nicht unter der Hand Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen +wollten. Ich habe also diese Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten +Seiten her ansehen können: einerseits unter dem +Gesichtswinkel des Unternehmer- und Kapitalisteninteresses, andererseits +aber auch vom Standpunkt des Interesses der Arbeiter — und +dann habe ich, unabhängig von jeder Beeinflussung durch +äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen können unter<a class="page" name="Page_5" id ="Page_5" title="5"></a> +dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des Gemeinwohls.</p> + +<p>Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten +Ansichten gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser +Einrichtungen unserer gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und +Staatsgesetzgebung und auch über die Ursachen, aus welchen einzelne +als besonders gefährlich zu betrachtende Wirkungen hervorgehen. +Diese Ansichten unterscheiden sich allerdings in manchen +Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen in meinen +Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage ich +kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu +einer Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt +gegebenen Anlaß auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls +zu vertreten. Ihnen entnehme ich also die Grundlagen meines +Referates über die vorhin gestellte Frage — indem ich es darauf +ankommen lasse, ob das eine oder das andere darin etwa für geeignet +befunden werden möchte, als Ausgangspunkt von neuen +Bestrebungen de lege ferenda in einer freisinnigen Volkspartei zu +dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich dabei verschweigen +wollte, daß die erste Anregung zu eigener Stellungnahme gegenüber +den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben hat aus gelegentlichem +persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten +und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die +älteren unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, +welche der »Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871<a name="FNanchor_2_2" id="FNanchor_2_2"></a><a href="#Footnote_2_2" class="fnanchor">[2]</a> hier +im Engelsaale gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten +Punkten meinen Widerspruch herausforderte, so hat sie mir doch +einen nachhaltigen Impuls gegeben, angesichts der wirtschaftlichen +Vorgänge in meinem Umkreis immer die Augen offen zu halten +und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt war, unter dem +Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des weiteren +aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner Ansichten +die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die +mir durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund +Dr. Harmening näher gebracht worden sind.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen +Punkte namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Be<a class="page" name="Page_6" id ="Page_6" title="6"></a>strebungen +der entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten +zur Weiterbildung des Parteiprogramms in der Richtung +auf fruchtbare soziale Reformen. Ich habe sodann in concreto zu +zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren sozialen Übeln und Gefahren, +die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben sind, <em class="gesperrt">wirkliche</em> +Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht +bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne +Umwälzung der Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr +durch Maßnahmen, die auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen +von der Gesetzgebung — wenn die entscheidenden +Faktoren nur <em class="gesperrt">wollen</em> — ohne weiteres eingeleitet und schrittweise +durchgeführt werden können. Denn es soll sich nicht handeln +dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren Verwirklichung, +wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines jahrhundertelangen +Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um bestimmte +Anforderungen, die vernünftigerweise an die <em class="gesperrt">heutige</em> Gesetzgebung +gestellt werden können. Für das soziale Programm einer +politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht +kommen, deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein +möchten, die sie von Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst +zu gewärtigen haben, doch nichts weiter zur Voraussetzung hat, +als die allmähliche Überwindung <em class="gesperrt">solcher</em> Widerstände.</p> + +<p>Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne +hier einzugehen gedenke: die <em class="gesperrt">Steuergesetzgebung</em>, die mit dem +»<em class="gesperrt">Arbeiterschutz</em>« zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten +der <em class="gesperrt">Volksbildung</em>. Ich beziehe mich dabei vorzugsweise +auf den Programmentwurf, welchen der verdiente Führer der Gewerkvereins- und +Genossenschaftsbestrebungen, Dr. <em class="gesperrt">Max Hirsch</em>, +schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen Volkspartei eingebracht +hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist, daß er +auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion +treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder +im Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale +Programm der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung +zu treten der norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige +Angelegenheit zu betrachten haben wird.</p> + +<p>Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz +auf den zuerst angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen — zu +welchem ich das Folgende anzubringen habe.</p> + +<p><a class="page" name="Page_7" id ="Page_7" title="7"></a>Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die +Forderung, alle Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, +gehören von jeher zu den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich +liberalen Parteien in Deutschland. Natürlich ist auch für uns +kein Wort mehr zu verlieren über die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit +einer Besteuerungsart, welche die Reichen verhältnismäßig +ganz wenig belastet und deshalb, damit überhaupt +»etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der Staatslasten auf +die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch aber +die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend herabdrücken +muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht +geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale« +Partei war. — Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte Besteuerung +des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als +solche, um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer +Progression dabei die größeren Einkommen herangezogen würden. +Nichtsdestoweniger finde ich in der Forderung solcher progressiven +<em class="gesperrt">Einkommen</em>steuer immer noch ein großes sozialpolitisches Defizit. +Es ist nämlich für ein Steuersystem nicht genug, daß es, +rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder gerecht sei. In jedem +Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den »Zukunftsstaat« +hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses Wort ankündigt, +muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine +andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen +werden — nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen +Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse +zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen +Produktionsweise.</p> + +<p>Solche zerstörende Wirkungen — deren Dasein und fortwährendes +Anwachsen heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren +wird — sind aber zu erblicken in der fortwährend zunehmenden +Tributpflichtigkeit aller Arbeit zugunsten des Besitzes +und in der damit Hand in Hand gehenden fortschreitenden Konzentration +des Besitzes auf eine immer kleiner werdende Minorität +des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt — den ich sogleich näher +entwickeln werde — komme ich dazu, dem Programm der demokratischen +Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine wesentlich +anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen, +die ich vorgreifend — um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden +Erörterungen erkennbar zu machen — dahin formuliere:</p> + +<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_8" id ="Page_8" title="8"></a>Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung +<em class="gesperrt">aller Besteuerung</em> des <em class="gesperrt">Arbeitseinkommens</em>. Anweisung +aller Bedürfnisse von Staat und Reich auf eine +<em class="gesperrt">reine Vermögenssteuer</em>, welche, nach oben progressiv, +alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem +Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes — in +der ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf +des gesamten Nationalvermögens für den Staat (d. h. für +Staat und Reich) in Anspruch zu nehmen.</p></div> + +<p>Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber +den folgenden Erwägungen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht +viel unter 200 Milliarden anzuschlagen sein — alles zusammen +gerechnet, was an nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in +Stadt und Land, an Inventar der Industrie und an mobilem Kapital +in Deutschland sich vorfindet und alles in der üblichen Weise +nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt auch die Ziffer selbst +sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch die Einkommens- +und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß die +untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich +nehme diese Ziffer hier an — eigentlich nur zur Exemplifikation; +denn die Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen +bleiben, auch wenn eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde.</p> + +<p>Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der +jetzigen Zeit hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück +brach. Abgesehen von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen +Objekten steht alles in Benutzung als Mittel für weitere +Gütererzeugung, sei es in der Hand der Eigentümer selbst, sei es +in der Hand anderer, denen letztere ihren Besitz zeitweilig überlassen. +Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß alle Vermögensobjekte, +mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen Luxusgegenstände, +sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer geschätzt +werden nach dem <em class="gesperrt">Nutz</em>wert oder <em class="gesperrt">Ertrags</em>wert, den sie +für den Eigentümer haben — insofern haben, als er entweder selbst +sie als Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem +Zweck ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten +kann.</p> + +<p><a class="page" name="Page_9" id ="Page_9" title="9"></a>Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer +seinem ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen <em class="gesperrt">Verbrauch</em> +Mittel der Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen +besonderen, sehr eigenartigen Wert: <em class="gesperrt">ohne</em> dem Verbrauch oder +der Minderung zu unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, +welche einem Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig +sind, und zwar, wenn er will, ohne jede Tätigkeit seinerseits, da +er immer andere findet, die an seiner Statt die erforderliche Tätigkeit +ausüben.</p> + +<p>Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als +Faktor des Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen +Datums. Selbst die Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle +des Ertrags in sich selbst ist — Grund und Boden —, hat in Wahrheit +jene zweite Eigenschaft nur insoweit und solange gehabt, als +die Institution der Leibeigenschaft den Boden mit arbeitsfähigen +Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des Eigentums, ausgerüstet +hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen Bedingungen +für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß, erstens, +die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein +<em class="gesperrt">können</em>, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt +werden — d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes +genügend entwickelt und gesteigert sei, damit immer solche sich +finden <em class="gesperrt">müssen</em>, welche diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung +übernehmen wollen — und daß zweitens die Einrichtungen +des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz, dem Eigentümer +ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der Hand +und in die Verwahrung anderer zu geben.</p> + +<p>Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des +Deutschen Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer +abwirft, ist gemäß der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem +dermaligen Stand des Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich +zu veranschlagen, wenn man nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche +Höhe von Bodenrente und Hypothekenzins annimmt. +Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig verteilte, so ergäbe +sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den rund 10 Millionen +Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich. Hierbei ist +jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was, wenn +es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung +mitbegriffen wird, doch nicht <em class="gesperrt">reiner</em> Zins, sondern Äquivalent +für irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist<a class="page" name="Page_10" id ="Page_10" title="10"></a> — +im besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den +bloßen Pacht- oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen +Besitz in landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst +nutzbar macht, ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was +ganz oder zum Teil den Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet +ist also nur derjenige Vermögensertrag, der den Eigentümern +auf Grund ihrer Besitztitel zufließt oder doch, wenn sie +wollen, zufließen kann ohne irgend andere direkte Mitwirkung als +vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen, Pachtgelder u. dergl.</p> + +<p>Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die +jährlich in Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, +teils von sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? — +Da ausschließlich die menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor +noch nicht da waren, so kann kein Zweifel darüber bestehen, +daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden im Volk ist, welche jene +Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden durch ihre Arbeit +jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen hat, daß +die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte +der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten +oder darleihen.</p> + +<p>Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie +in Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über +1500 Mark jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach +der Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. +der Bevölkerung dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen +noch nicht, und ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon +erreicht. Hierbei ist aber alles Zins- oder Renteneinkommen bei +denen, die dergleichen haben, mitgerechnet. Nach Abzug desselben +in der vorher angenommenen Höhe verbleibt mithin für +die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des Deutschen Volkes nur +ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt gedacht, pro +Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft — alles eingeschlossen, +was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen +Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten +und aller Unternehmer- und Handelsgewinn.</p> + +<p>Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach +zurzeit in Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch +die Verbindung von Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung +und läßt nur zwei Drittel davon als Entgelt für die Arbeitstätig<a class="page" name="Page_11" id ="Page_11" title="11"></a>keit +selbst übrig. Mithin hat die Gesamtheit aller Arbeitenden in +allen Tätigkeitsgebieten, dem Durchschnitt nach, immer <em class="gesperrt">zwei +Tage in der Woche</em> zu arbeiten für die Gesamtheit der Besitzenden, +d. h. derer, welche Miteigentümer des Nationalvermögens +sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß. Denn +zur Bemessung des <em class="gesperrt">durchschnittlichen</em> Anteils der einzelnen +an dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab +als den relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie +selbst hat.</p> + +<p>Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten +Wege zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen +Klassen der Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt +oder indirekt leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. +Sozialpolitisch hat nur das Endresultat Bedeutung, welches das +Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital für die Gesamtheit der +Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit der Besitzenden zum Ausdruck +bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die zuvor charakterisierte +Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft, soweit sie in +irgend einer Form arbeitstätig sind — alle vom letzten Tagelöhner +bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten +haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren, +aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von +den wenigen, welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung +nach dem Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den +Beamten der arme Teufel »Staat« von sechs Tagen, welche sie +arbeiten, nur die bewußten vier Tage wirklich bezahlen; denn +nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch die Vorwegnahme +der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können Steuern, +welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich halten, +unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den +Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.</p> + +<p>Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz +gewinnt seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit +der Tatsache der äußerst ungleichmäßigen — und nach dem jetzigen +Lauf der Dinge noch immer ungleichmäßiger werdenden — Verteilung +des Besitzes. Eine solche Bedeutung würde ihm gar nicht +zukommen, wenn das Gesamtvermögen des Volkes auf die Individuen +in den verschiedenen Volksschichten <em class="gesperrt">durchschnittlich</em> +sich verteilte proportional dem Werte persönlicher Arbeitsleistung +in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener Zinsherr,<a class="page" name="Page_12" id ="Page_12" title="12"></a> +nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen Tributleistung +selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch erhebliches +Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der +Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die Wirklichkeit +aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen Bilanz. +Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, +auch nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch +nicht einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft; +sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für +welche — soweit es Arbeitstätige sind — die Renteneinnahme, +einschließlich der Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen +Besitzes, einen nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen +ausmacht, sei es auch nur viel weniger als die normalen 50 Proz. +Tatsächlich bedeutet das vorher gekennzeichnete Verhältnis: effektive +Abgabe einer größeren oder geringeren Quote des natürlichen +Arbeitsertrags seitens der großen Majorität der Arbeitstätigen an +die kleine Minorität derjenigen Miteigentümer am Nationalvermögen, +welche die großen Brocken desselben inne haben. Mindestens +80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig tributpflichtig geworden +zugunsten der obersten 5 Proz.</p> + +<p>Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt +klar genug zutage.</p> + +<p>Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages +durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten +die untersten Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens +um so härter wirkt, je weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse +der notdürftigsten Lebensführung überschreitet. In diesen +untersten Volksklassen ist aber gerade die weitaus größte Majorität +der unselbständigen Arbeiter enthalten, deren Arbeitsertrag noch +einem zweiten Abzug zugunsten des »Unternehmergewinns« unterliegt — kraft +der wirtschaftlichen Verhältnisse, auf welche mein +zweites Referat sich beziehen wird. So ergibt sich also eine +starke Herabsetzung des sonst möglichen durchschnittlichen Niveaus +der Lebenshaltung der breiten Volksschichten. Je weniger nun +die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch einen +indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen +übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung +zur Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter +der reinen Frone.</p> + +<p><a class="page" name="Page_13" id ="Page_13" title="13"></a>Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf +Grund des Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung +des Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr +beträchtlicher Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten +Nutznießern entfällt, den Eigentümern der sehr großen +Vermögen, und dadurch diesen ein Einkommen verschafft, welches +über die Bedürfnisse selbst einer sehr erhöhten Lebenshaltung weit +hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist sparsame Leute, die +den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken pflegen. +Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum +Verbrauch, der andere — häufig größere — Teil wird zurückgelegt +und figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, +der für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von +Jahr zu Jahr wiederholt sich dieser Vorgang. Dadurch wächst +das Nationalvermögen, also auch dessen Zinsabwurf, fortwährend +rascher als der effektive Ertrag der gesamten nationalen Arbeit +wächst, und die Tributquote, welche die Gesamtheit der Arbeitenden +der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten hat, wird stetig größer. +Gleichzeitig aber muß dabei die Ungleichmäßigkeit der Verteilung +sowohl von Einkommen wie von Besitz immer weiter zunehmen, +und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender Teil der gesamten +Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen zufließen. +Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes — gleichfalls +in immer steigendem Maße — dadurch gelähmt, daß +fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages +der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch +entzogen bleibt.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen +Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind +diese Einrichtungen sittlich gesund? — sind sie gerecht und vernünftig? — sind +sie notwendig und unabänderlich?</p> + +<p><em class="gesperrt">Sind sie sittlich gesund?</em> — Nein!</p> + +<p>»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« +ist nicht nur ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck +tiefer sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren +scheint mir überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der +den Mut haben wird, beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen +einer sittlichen Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden +sein müßten, die ohne irgend einen anderen Vorzug, bloß<a class="page" name="Page_14" id ="Page_14" title="14"></a> +weil sie ein genügend großes Vermögen irgendwie erworben oder +ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene Arbeit in begünstigter +Stellung zu leben, nicht etwa von diesem Vermögen, mittelst +dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen, ohne Minderung +seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer.</p> + +<p><em class="gesperrt">Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?</em> — Nein, +wiederum ohne jedes Wenn und Aber!</p> + +<p>Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die +Rede sein, wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine +entsprechende Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. +So war es in der Tat einmal — vor 200 oder 300 Jahren, also +just zu der Zeit, da ein naives Rechtsbewußtsein Zinsnehmen +schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu dieser Zeit hatte der Zins +als Gegenleistung die Übernahme einer besonderen Verlustgefahr, +welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde, wenn der Eigentümer +es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines anderen gab. +Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in natura +selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel +größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu +übernehmen, wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek +oder unter gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher +Nutzung übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in +Frage kommt, würde also eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie +verdienen. Und das gleiche gilt auch für das +Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn wenn jemand ein +Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so würde er, +wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach liegen +lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes durch +Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung, +nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche +laufende Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn +befreit, der das Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem +Besitzer unvermindert wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt +von Leistung und Gegenleistung verdiente also auch der +Pächter eine Aufbewahrungsprämie. Die vorhin in Rechnung gesetzen +3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade auf diejenigen +Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des Eigentümers +noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern« +Kapitalanlagen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_15" id ="Page_15" title="15"></a>Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, +indem er seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der +Nutzung eines ändern überläßt, denn er, als einzelner, gewährt +damit dem andern einzelnen in der Tat Vorteile, die er sonst +nicht haben würde. Die Gegenleistung aber, die er in Form von +Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem volkswirtschaftlichen +Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage, in +welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, +als die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver +Arbeit absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt +das Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, +statt eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe +einbringt. So klar es nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft +ein redliches Verhältnis zwischen den <em class="gesperrt">einzelnen</em> besteht, so sicher +ist es anderseits, daß kraft derselben die <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> der Besitzenden +als solche die <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> der Arbeitstätigen als solche +<em class="gesperrt">bewuchert</em>. Denn »die Zwangslage eines andern benutzen, um +sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis zu den Leistungen +stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des Wuchers.</p> + +<p>Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider +verdunkelt durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der +Eigentumsbegriff im Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, +deren Lebenshaltung ganz oder doch in erheblichem Grad von +ihrem Anteil am Zinsertrag des Nationalvermögens abhängig geworden +ist. Im Kreise der Besitzenden — aber auch nur in diesem — wird +nämlich der ursprüngliche, in sich selbst gegebene Wert +von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon gar nicht +mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte +und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich +nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, +als unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller +Art, sondern fast nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, +nach dem, was er ohne Verwendung »abwirft«, und es muß einem +erst ein rechtes Stück seines Vermögens gestohlen worden oder sonst +verloren gegangen sein, damit er merke, daß er noch etwas mehr +verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen. Anders ist der Maßstab +noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer, Handwerker, +der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in +den Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine +Ersparnisse jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an,<a class="page" name="Page_16" id ="Page_16" title="16"></a> +weil er eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer +aufbewahrt. Die paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind +ihm aber ganz Nebensache. Er schätzt seinen Besitz durchaus +unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie lange kann ich es damit +aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden sollte? — was +kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? — was kann ich dafür +meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige, +ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende +Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums +ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung +des Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus +abzuleitenden Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz +und gar zu den Symptomen der zunehmenden <em class="gesperrt">plutokratischen +Entartung der Rechtsbegriffe</em>, von welcher ich im Fortgang +meines Referats noch mehrmals zu reden haben werde.</p> + +<p>Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen +mit der Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der +Volkswirtschaft gedacht, ist es voll innern Widersinns und trägt +den Keim unabwendbarer Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen +ihm gelingen sollte.</p> + +<p>Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu +ganz niedrigem Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines +Goldklumpens gewonnen haben müßte, schwerer als alles Gold +der Erde zusammengenommen, erläutert die physische Unmöglichkeit +dauernden Fortbestehens von Einrichtungen, kraft welcher +Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben sollen, in geometrischer +Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der Koeffizient +dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr +und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und +Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten +steht — deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen +Phantasieen als aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten +muß das Fortbestehen solcher Einrichtungen schon in absehbarer +Zeit dem wachsenden Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, +die nichts anderes mehr sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut +zukünftiger, noch ungeborener Geschlechter.</p> + +<p><em class="gesperrt">Elimination des Zinswesens</em> aus dem Wirtschaftssystem +der Völker ist daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf +völlige Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit.</p> + +<p><a class="page" name="Page_17" id ="Page_17" title="17"></a>Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: <em class="gesperrt">ist dieses möglich?</em> — oder +sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich — außer +unter Aufhebung des <em class="gesperrt">privaten</em> Kapitalbesitzes?</p> + +<p>Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das +Zinsnehmen etwa gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit +würde der wichtigste Antrieb zur Darbietung des Besitzes für die +Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit beseitigt und jede natürliche +Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein. Sonach könnte es +allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des privaten Kapitalbesitzes +das Wirtschaftssystem der Desorganisation verfallen müsse, +beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des Zinsnehmens +durch dessen Aufhebung.</p> + +<p>Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte +Wort: <em class="gesperrt">Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!</em></p> + +<p>Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges +Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben +einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein +Vermögensstück nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern +nur <em class="gesperrt">als</em> Teil eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung +in den Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen +Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb +wolle er diesen Ertrag, soweit er <em class="gesperrt">reiner</em> Zinsertrag ist, nicht +als ihm, dem zufälligen Eigentümer, zukommend ansehen und für +sich in Anspruch nehmen, sondern ohne Murren ihn abliefern an +den, der der eigentliche Urheber und Eigentümer dieses Ertrages +ist — an den <em class="gesperrt">Staat</em>.</p> + +<p>Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist +in der Tat mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, +gleich den Körnern in einem Sandhaufen. Wie im lebendigen +Organismus die Zellen kraft ihres Zusammenhangs und ihrer +Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen Funktionen ausüben, +welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als selbständige, +einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen +auch in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und +Arbeitskraft des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens +und der nationalen Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, +die ihnen nicht an sich zukommen. Ergebnis und Erfolg +dieser Funktionen fallen nicht unter das Eigentumsrecht des einzelnen, +weil sie nicht Ausfluß des Eigentums selbst sind, vielmehr, +richtig betrachtet, Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, Ergebnis<a class="page" name="Page_18" id ="Page_18" title="18"></a> +und Erfolg der Staatsinstitutionen. Sie gehören also von Rechts +wegen dem Staat.</p> + +<p>Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden +Umstand, daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren +könne, ohne eigene Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die +Herausgabe an einen andern ihn in Frage stellt, immer erst in +ein Stück Papier verwandelt werden muß. Pacht- oder Mietsvertrag, +Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die unentbehrlichen +Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem +Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen +nicht; es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung +der Besitz gegeben werden kann, wenn ein anderer +seine wirtschaftliche Nutzung übernehmen soll. Dafür zeugt das +»Papier«.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen +Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an +die Gesetzgebung: in Form einer <em class="gesperrt">Vermögens</em>steuer den Zinsertrag +des Nationalvermögens, den die Besitzträger der einzelnen +Stücke regelmäßig einheben, für den Staat heranzuziehen und — abgesehen +von der Ansammlung eines beschränkten Reservefonds — <em class="gesperrt">fortgesetzt +zur Aufwendung zu bringen</em> durch Bestreitung +der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle +und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten +das Gemeinwohl dringend fordert.</p> + +<p>Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber +des Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: +wo etwa noch »was Steuerbares« zu finden sein möchte, +und allerlei Sophismen helfen müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, +welches angesichts feierlicher Zusagen sich dagegen sträubt, +daß immer wieder »die Masse es bringen« müsse. <em class="gesperrt">Hier</em> liegt das +gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen Deutschlands, bei +welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen sich aber +nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein Steuerobjekt, +dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse ganz +ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der Wirtschaftstätigkeit +<em class="gesperrt">in der Form</em> von »Steuer« erhoben werden muß, +in Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches, +rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem<a class="page" name="Page_19" id ="Page_19" title="19"></a> +abgefordert werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner +eigenen Arbeit selbst erworben hat.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem +in meiner Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der +Staat grundsätzlich den <em class="gesperrt">ganzen</em> Zinsertrag des Nationalvermögens +in Anspruch zu nehmen und demnach, den Steuersatz für Vermögen +jeder Art um so näher an den jeweiligen, durch Hypothekenzins +und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß für risikofreie +Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte vom +Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung +sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der +Allgemeinheit an der Erleichterung des Ansammelns <em class="gesperrt">kleiner</em> +Vermögen würde der Staat solchen gegenüber auf seinen Anspruch +ganz oder teilweise verzichten. Im übrigen könnte zwischen +den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied nicht anerkannt +werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des Eigentumstitels ist +gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das eine in das +andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden +haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als +einziges ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel +und als letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; +das Eigentum <em class="gesperrt">an</em> Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung +von Leibeigenschaft und Hörigkeit ein Eigentum wie jedes +andere geworden. Solange diese bestanden, war allerdings der +Eigentümer von Grund und Boden vor allen andern Eigentümern +dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer ungefähr +proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes beliebig +große Stück <em class="gesperrt">selbst</em>, mit seinen eigenen Armen, gerade so nutzen +konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch +zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht +Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der +wie jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe +fremder Personen zu produzieren. — »Gebt dem Kaiser was des +Kaisers ist!« muß also allen gegenüber gelten.</p> + +<p>Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel +würden auf wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst +und unmittelbar nur darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung +der indirekten Steuern — von reinen Schutzzöllen natürlich +hier abgesehen — und die Beseitigung der eigentlichen Ein<a class="page" name="Page_20" id ="Page_20" title="20"></a>kommensteuer +alles Arbeitseinkommen jeder Art um den jetzigen +Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses Arbeitseinkommen +bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden und käme +für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß +mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine Verbilligung +des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen +Nationalvermögens eintreten sollte — was übrigens wohl, außer +in Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht.</p> + +<p>Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde +für die unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung +haben. Viel höher aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, +welche man zu erwarten hat von der Belebung und Steigerung +der ganzen Wirtschaftstätigkeit des Volkes, die dadurch eintreten +muß, daß große, jetzt dem Konsum vorenthaltene Summen durch +den Staat zur Verausgabung gebracht werden.</p> + +<p>Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter +wesentlich veränderte Bedingungen gestellt sein. — Solange alle +Einnahmen in der Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen +angewiesen sind, welches für die weitaus große Mehrzahl aller +Steuerzahler nicht über die Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht +und in dieser also aufgebraucht wird, ist die möglichste +Sparsamkeit in allen Ausgaben allerdings dringend geboten. Hat +dagegen der Staat seine selbständige Einnahme und hat er diese +behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch aufzubrauchen, so +würden die Ausgaben nach dieser <em class="gesperrt">eigenen</em> Einnahme sich zu +richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen, +sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur +vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der +Ertrag der ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in +jedem Falle weit hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen +effektiven Ausgaben in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. +Es würden also Reich und Einzelstaaten mit +der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur Erfüllung neuer +großer Aufgaben gewinnen.</p> + +<p>Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es +ist hohe Zeit, daß auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau +der Lebensführung gelange als das jetzige ist — welches, dicht +am Existenzminimum stehend, durchaus vergleichbar erscheint dem +Lebensniveau seiner Proletarier. Nicht zu reden von der Förderung +feinerer Kulturinteressen, in welcher Deutschland seit einem<a class="page" name="Page_21" id ="Page_21" title="21"></a> +Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade in Rückstand +kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe auszufegen, +deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und moralischer +Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen +Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig +vor völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, +mit welchen das Wohnungselend in den Industriestädten und in +gewissen Bezirken des platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, +die es in Deutschland gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. +Also Aufgaben genug auch für den zukünftigen <i>reichen</i> +Staat!</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf +solcher Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer +besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen +Staatswesen sogar in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine +soziale Bedeutung schon zu gewinnen anfängt. Genau so wie man +in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro Mille einheben kann, ließe sich +auch 3 Proz. einheben.</p> + +<p>Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten +würden dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, +welche von Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter +der Wirkung eines stark verkürzten Nettoertrages der Arbeit — dazu +gäbe es viele Wege.</p> + +<p>Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst +erheben wird: daß bei starker Besteuerung des Vermögens, +wofern das gleiche nicht auch anderwärts geschieht, die Reichen +aus dem Lande gehen würden, kann ich eine ernstliche Tragweite +nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter diesen manche eilen +würden, den Staub deutschen Bodens von ihren Pantoffeln zu +schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen mehr +wachsen wollte — und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer +des Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren +und dem Abwurf der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. +Der Staat als solcher verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte +und die Volkswirtschaft nichts was wirklich einen produktiven +Wert besitzt. Denn die Objekte dieser letzteren Art sind nicht +transportabel und können nicht mit auswandern wie das mobile +Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein Defizit im flüssigen +Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes, der seine<a class="page" name="Page_22" id ="Page_22" title="22"></a> +Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es mit +dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe, +würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen +Ergänzung seines Betriebsfonds beliebig große Summen +aus der Fremde geborgt bekommen, die dann doch nur so lange +zu verzinsen wären, bis der Abgang sich wieder ersetzt hätte.</p> + +<p>Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher +Vorzug der reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von +allen Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und +kräftigen <em class="gesperrt">Luxus</em>steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle +Steuerobjekte zu veranschlagen sind nach dem marktgängigen +Nutzungswerte, den sie objektiv als Mittel der Gütererzeugung +haben, wenn sie wirtschaftlich benutzt werden, und den sie auch dadurch +nicht einbüßen, daß der Eigentümer aus subjektiven Gründen +sie zeitweilig nicht so benutzt oder benutzen lassen will. Darin +nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des Nationalvermögens — wie +z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. — dem Dienst der +nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen Gebrauchs, +ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine volkswirtschaftliche +und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter +dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt +abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine +Schwierigkeit. Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, +daß er nicht egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses +vielen zugänglich machen will. — Es mutet sonderbar +an, aus Anlaß der landesüblichen Suche nach »Steuerbarem«, in +unseren Parlamenten fortwährend die ebenso folgerichtigen wie +menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen, die damit +beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht unbedingt +erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich — und +damit enden, als <em class="gesperrt">steuerbaren</em> Luxus nicht etwa dasjenige +zu bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung +entbehrlich, sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. +hauptsächlich den Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich +sind — obwohl darin für viele fast das — einzige von Genüssen, +Reizen usw. gegeben ist, was ihre physische Lebenshaltung von +rein animalischem Dasein unterscheidet. Indem man diese Dinge +als angeblich entbehrlich besteuern will, aber nicht etwa um den +Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen, setzt die +Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung;<a class="page" name="Page_23" id ="Page_23" title="23"></a> +denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, +könnten die Steuern nichts einbringen.</p> + +<p>Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, +auf die Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen +wollen, wie es gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie +mit mehr oder weniger Recht geschehen mag. Er +müßte sich sonst sagen lassen, sein Ideal sei das heckende, sich +selbst vermehrende Geld — was allerdings ein sehr ideales Ding +insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen nicht existiert. — Weder +die Reichen, die für jede Million ihres Vermögens sei es +z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten, noch die +Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden, +brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und +monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der +reiche Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle +Vorzüge erhöhter Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung +sittlich wertvoller Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, +Freigebigkeit und edlem Luxus behielte — mit dem einzigen +Unterschied, daß er jetzt diese Mittel entweder in dem Ertrag +seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz seines Vermögens zu +finden hätte — wie es vordem doch auch gewesen ist.</p> + +<p>Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung, +gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu +decken, auf welchen eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, +die exorbitante Größe vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit +einmal diese Wege außerhalb des Gesichtskreises der lebenden +Generation liegen, darf also nicht mehr untersucht werden, wieviel +von solchen großen Vermögen durch redlichen Erwerb irgend +einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat, durch »Bauernlegen«, +durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher zusammengebracht +sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum +der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des +Rechts aber verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund +welcher die Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt +immer neue Übel erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen +des Staates und der Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten +und unberührbaren Dingen rechnen mag — die konkreten +Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit gemäß den Anforderungen +des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz gewiß nicht zu +ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.</p> + +<p><a class="page" name="Page_24" id ="Page_24" title="24"></a>Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein <em class="gesperrt">Recht</em> auf zukünftige +Vorteile, welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen +ihm bringen würde, oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, +weil es ihm bisherige Vorteile erhalten würde. Sollte aber etwa +unter dem Namen des Rechts das Klassen<em class="gesperrt">interesse</em> derjenigen +Stände und Volkskreise, welchen die gegenwärtigen Einrichtungen +zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld geführt werden — dann +müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das Deutsche Volk? +Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen ehemaliger +Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger +die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? +Sind es die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten +Wohlstandes der Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft +und begünstigt durch die bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu +mehr oder minder großem Reichtum gelangt sind?</p> + +<p>Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch +die andern — sondern mit beiden zusammen <em class="gesperrt">auch</em> noch von den +fünfzig Millionen die neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl +nach in täglicher strenger Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist +ganz geringem persönlichen Anteil an den Gütern einer erhöhten +Kultur, und die, jeder einzelne von ihnen bedeutungslos wie der +Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit das große Reservoir +abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und geistige Aktion +des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung seines +Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft — die breiten Schichten +der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die +Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten <em class="gesperrt">nur</em> wie +Blüten und Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen +Blüte und Frucht ihre Nahrung ziehen.</p> + +<p>Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des +<em class="gesperrt">allgemeinen</em> alle Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls +kein Staatswesen eine wichtigere Aufgabe haben kann als die +Sorge, Wurzel und Stamm seines Volkstums dauernd gesund und +kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl nackte Klasseninteressen +allen Bestrebungen entgegen, welche auf Beseitigung der am +Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde damit +die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein: +<em class="gesperrt">Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen +bevorzugter Stände!</em></p> + +<p><a class="page" name="Page_25" id ="Page_25" title="25"></a>Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes +der Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, +scheint es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische +Partei, die eine »Volkspartei« sich nennt, <em class="gesperrt">ihre</em> Bemühung um +Einwirkung auf die Gesetzgebung deutlich unter <em class="gesperrt">diese</em> Fahne +stelle und in diesem Sinne die hier angeregte Reform der <em class="gesperrt">Steuer</em>gesetzgebung +in ihr Programm aufnehme.</p> + +<p>Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine +politisch radikale Partei geschehen — radikal in dem Sinne: durch +keine Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel +zu gehen und nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli +me tangere. Alles was heute rechts von uns steht, ist als Partei +unter den gegenwärtigen Umständen durchaus unfähig, <em class="gesperrt">wirkliche</em> +soziale Reformen in die Hand zu nehmen, weil jeder Versuch +dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von Anfang an innerer +Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen Parteien aber +brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen unentbehrlich +scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in +konservativen Kreisen — wie allerlei Erscheinungen in der konservativen +Presse erkennen lassen — neuerdings ein sehr bemerkenswertes +Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung +zu finden ist, soweit sie in Industrie und Handel zum +Vorschein kommen, so nützt dieses doch sehr wenig. Den Industrie- +und Finanzbaronen von ihren Privilegien manches abzuknöpfen, +wäre man in diesen Kreisen schon bereit; käme aber einer, der +meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens dürften auch die +Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich heißen: +ja, Bauer, das ist was ganz anderes! — Von dieser Seite ist also +nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten.</p> + +<p>Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung +eines derartigen Programms — zumal wenn ihm noch +einiges hinzugefügt würde, was ich in der Fortsetzung meines +Referats beizubringen gedenke — den Beginn einer wirksamen +und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. — Mit Polemik sie bekämpfen +zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches Unternehmen. +Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien +kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den +Philister höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache +hinwegtäuschen, indem man ihn glauben macht, daß es sich nur +um solche »Theorien« handele — der unwiderstehlichen Kraft der<a class="page" name="Page_26" id ="Page_26" title="26"></a> +Kritik aber, welche die Sozialdemokratie an Einrichtungen und +Zuständen übt, kann man damit nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. +Denn diese Kritik hat nicht Meinungen und Theorien zum Gegenstand, +sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft man nicht aus +der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr, wenn +man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der +realen Ursachen, auf welchen sie beruhen.</p> + +<p>So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen +früher ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur <em class="gesperrt">wirklichen</em> +Bekämpfung der Sozialdemokratie.</p> + + +<h4><a name="B" id="B"></a>B. Arbeiterschutz.</h4> + + +<p class="center"><em class="gesperrt">Meine Herren!</em></p> + +<p>In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung +der damals empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, +daß eine Quelle nicht abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände +und sie begleitender sozialer Übel <em class="gesperrt">wirklich</em> gegeben ist +in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit, +und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit +das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus einer +dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem unentbehrlichen +Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte +Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich +habe dann aber weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen +Wirkungen dieses Verhältnisses nicht begründet sind in seinem +Charakter selbst, d. h. in der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit +und auch nicht in dem persönlichen Eigentum am Kapital, also +der privatkapitalistischen Produktion, und daß sie sogar nicht einmal +eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen Besitzverteilung +sind, sondern ausschließlich entstehen durch das Zusammentreffen +dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer privaten +<em class="gesperrt">Zins</em>wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus <em class="gesperrt">dieser</em> Quelle +stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden +Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat +besinne sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige +Nutznießer des gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen +Zinsertrags sei und hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, +die er in Form der Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um +aus dieser Quelle, statt aus direkten oder indirekten Abzügen vom<a class="page" name="Page_27" id ="Page_27" title="27"></a> +Arbeitsertrag seiner Bürger, seine Bedürfnisse zu bestreiten und +zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des Volkes von allem Druck +durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung zu entlasten.</p> + +<p>Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich +heute auf die Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, +welche ihrem Wesen nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis +zwischen Besitz und Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis +verschiedener Klassen der Arbeitstätigen zueinander beruht.</p> + +<p>Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag +vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen +Faktor aller nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch +die Form dieser Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert +und innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen durch +Teilung der Funktionen den Klassenunterschied zwischen selbständiger +und unselbständiger Arbeit, oder von Unternehmer und Arbeiter +schlechthin, eingeführt. Beides, diese Scheidung der Funktionen +und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als Arbeitswerkzeug, +ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen Zusammenhang +entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge +derselben gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital.</p> + +<p>Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz +und vor 100 Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, +für alle von wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach +der Natur des Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren +nur der Landbau in denjenigen Bezirken, in welchen das Recht +des Eroberers gegenüber den Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise +besondere Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit +einzelner von anderen herbeigeführt hatten, im übrigen aber +nur ganz vereinzelte Gewerke, wie z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung +der Metalle und anderer Rohprodukte, die Schiffahrt +u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der physischen Kraft der +einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches Zusammenarbeiten +vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener ursprünglichen +Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit Lehrling und +Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung der +Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein +Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete +und wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder +Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei +dieser Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge<a class="page" name="Page_28" id ="Page_28" title="28"></a> +und Gesellen, standen aber dem Meister nicht als eine andere +Klasse von Arbeitern gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr +nur die Vorstufe und Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, +die der Regel nach auch alle erreichten; und ihre zeitweilige +Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die Botmäßigkeit des +Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung des +Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl wirtschaftlicher +als vielmehr sittlicher Art.</p> + +<p>Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters +im Gewerbe und das ihm Entsprechende in Landbau, +Handel und Verkehrswesen noch überall vertreten, wo Kleingewerbe +irgend einer Art sich erhalten hat. Überall aber sehen +wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit zurückgedrängt +und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor einer +ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere +oder kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel +mehr, als jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden +könnten, als dauernd unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern +tätig sind — in besonderen Arbeitsstätten getrennt von +ihren Familien, mit weitgehender Teilung der verschiedenen technischen +Verrichtungen für jedes einzelne Arbeitserzeugnis und unter +Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller Maschinen, großer +Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch vorangegangene +Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser Unselbständigen +richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung +eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von +Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum +Ganzen zusammengefügt werden — alles nicht nach eigenen Intentionen, +sondern nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der +allein eine wirkliche Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit +bestimmt. Dabei gesellen sich aber zur physischen Leistung und +zur technischen Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche +teils der Unternehmer persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, +die gleichfalls als Unselbständige in seinem Dienst stehen. +Es sind die geistigen Kräfte der Organisation, welche nicht nur +die Gliederung und das richtige Zusammenwirken der einzelnen +Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und regeln, sondern zugleich +immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben wirtschaftlicher +und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und +endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerks<a class="page" name="Page_29" id ="Page_29" title="29"></a>tätigkeit +des Ganzen einverleiben. — Also die gemeinsame organisierte +Arbeit vieler gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes.</p> + +<p>Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, +um auch sofort zu wissen, <em class="gesperrt">warum</em> das Kleingewerbe von +dem Großbetrieb zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter +zurückweichen muß. Nicht der Vorteil der Größe an sich macht +es; der rein ökonomische Gewinn verminderter Unkosten bei +größerem Betriebsumfang ist durchaus die Nebensache. Die Organisation +ist es, welche die weit größere, durch nichts anderes +zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich verschiedene +Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, +die vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen +Fähigkeiten und verschiedener Ausbildung getragen werden, in +solcher Art zum Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig +ergänzen und dadurch den wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter +Körperkraft und geistiger Potenz hervorbringen. — Zugleich +wird auch ersichtlich, daß nicht das Kapital die kapitalistische +Produktion geschaffen, sondern umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung +des organisierten Zusammenarbeitens vieler dem Besitz +und Vermögen die Bedeutung von Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt +erst verliehen hat. Die Dampfmaschine, als Werkzeug +einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding von der Welt, viel +weniger wert als der einfache Hammer; erst als Werkzeug der +gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren Körperkräfte. +Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen +konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische +Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion — und +umgekehrt.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der +neuen Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat +und immer weiter hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind +zum Teil durchaus unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische +Moment in aller Arbeit, die Freude am Schaffen selbst, die daraus +entspringt, daß man seine Arbeit wachsen und allmählich ein +Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen Arbeiter infolge der +Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr lebendige Anschauung, +nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum Bewußtsein +bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches,<a class="page" name="Page_30" id ="Page_30" title="30"></a> +von anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus +einer Quelle unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele +die Arbeit zur pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags +gemacht. Dazu kommt noch der Verlust der wohltätigen Anregungen, +welche die Möglichkeit eigener Initiative gewährt, und +das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der strengen zeitlichen Gebundenheit +der Arbeit und aus der notwendigen Unterordnung +unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben. Die +Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile, +oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der +Arbeit der einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, +macht die Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal +wenn noch die sehr gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit +bei der Arbeit mit Maschinen hinzukommt, zu einer Ursache +geistiger Abstumpfung machen. Die Einseitigkeit der Beschäftigung +aber, welche für lange Zeit immer dieselben Organe in Anspruch +nimmt, ist geeignet, offensichtliche Nachteile für das körperliche +Wohl hervorzubringen.</p> + +<p>Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, +nicht nur hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger +und körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes +der rein technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen +Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn +die Beschränkung des Erlernens und der Übung auf einen engeren +Kreis von Verrichtungen steigert für <em class="gesperrt">diese</em> Verrichtungen Fertigkeit +und Geschicklichkeit in hohem Maße. Zehn einseitig geschulte +Personen, die sich in ihrer Arbeit gegenseitig gut ergänzen, leisten +nicht nur viel mehr, sondern auch viel besseres als zehn andere, +sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet und geübt sind, wofern +der Gegenstand sehr verschiedenartige Verrichtungen erfordert. — Die +Alten unter meinen Arbeitsgenossen — von denen ich einige +in dieser Versammlung sehe — erinnern sich noch der Zeit, da +in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung der +technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. +Sie wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 +Jahren, ihre Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder +höchstens drei, zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus +den rohen Metall- und Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung +fertig zu machen gewohnt waren. Sie können aber auch bezeugen, +daß was sie auf diese Art mit allem Bemühen zustande brachten,<a class="page" name="Page_31" id ="Page_31" title="31"></a> +doch nicht entfernt dasjenige erreichen konnte, was heute durch +Zusammenarbeiten von zehn oder noch mehreren viel leichter erreicht +wird. Die technische Arbeitsteilung steigert also nicht nur +quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit, sondern sie erhöht +auch das qualitative Niveau der Leistung. Veranschlagt man hierzu +nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der physischen und +der geistigen Funktionen in der organisierten wirtschaftlichen Arbeit +dadurch gewinnt, daß sie eine ständige, geregelte Mitwirkung +besonders geschulter technischer und kaufmännischer, geeignetenfalls +auch wissenschaftlicher Kräfte herbeiführt; und rechnet man +endlich noch hinzu den unmittelbar ersichtlichen Vorteil, den die +Organisation hat in der möglichen und tatsächlichen Benutzung +des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein Zweifel daran bleiben, +daß die neue Arbeitsform einen ganz außerordentlichen Fortschritt +in der Wirtschaftstätigkeit der Völker eingeleitet hat und weiterzuführen +berufen ist.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform +charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige +und Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung +geworden ist. Diese könnte solche Personen, welche +zwar selbst nicht unmittelbar an der physischen Arbeit sich beteiligen, +aber die gemeinschaftliche Arbeit vieler organisieren und +leiten und dazu sich fähig gemacht haben, durchaus nicht mehr +entbehren. Das Unternehmertum in <em class="gesperrt">diesem</em> Sinn ist also eine +ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden. +Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen +Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl +immer zu den Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen +gehören muß, so besteht nun die <em class="gesperrt">soziale</em> Wirkung +der organisierten Arbeit, in dem Maße, als diese sich mehr ausbreitet, +in der Scheidung des ganzen Volkes hinsichtlich der Arbeitstätigkeit +in zwei <em class="gesperrt">Klassen</em>, von ganz verschiedenen Funktionen, +dementsprechend verschiedenen Rechten und Pflichten, und demgemäß +notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit der +Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit — Was +viele Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche +Kern des Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige +und persönlich unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in +dem Maße verschwinden, als das Kleingewerbe in Industrie, Handel<a class="page" name="Page_32" id ="Page_32" title="32"></a> +und Landbau zurückgedrängt wird, soweit nicht etwa auf einzelnen +Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau, der Übergang der +Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit auf dem Wege +der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich vollziehen +mag.</p> + +<p>Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit +der Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen +Arbeitsform begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer +Staats- und Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, +außer mittels vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit +zur alten Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der +organisierten Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig +davon, ob der eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet +und ob dieser unter dem Namen von Privatunternehmern +oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also gar nichts zu tun mit +der <em class="gesperrt">privat</em>-kapitalistischen Produktion, sondern nur mit der kapitalistischen, +d. h. der organisierten Produktion. Auch im »Zukunftsstaat« +würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute +ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede +nicht zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch +der Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, +welcher aus der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und +der Befugnisse entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch +vernünftige Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln — was +der heutige Staat aber gleichfalls kann, wenn er will.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer +und Arbeiter, liegt aber auch der einzige wirkliche <em class="gesperrt">Klassen</em>gegensatz, +d. h. Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, +den unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung +einschließt. Der Gegensatz von Kapital und +Arbeit begründet an sich einen solchen nicht. Denn er ist seinem +Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz zwischen den +beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit, und stellt +nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen der +Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber +entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn +beide Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und +nur an der Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander +liegen, gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts<a class="page" name="Page_33" id ="Page_33" title="33"></a> +besitzen und viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen +und nichts arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem +Besitz, sei er ein kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst +wirtschaften, sind Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als +ihr Wirtschaftsertrag auch die Quote reinen Zinses mit enthält, +die ihnen im Schlaf zufließen würde, wenn sie andere mit ihrem +Besitz wirtschaften ließen; hinsichtlich alles dessen, was sie mehr +als diesen Zins erzielen, sind sie aber Arbeitstätige. Hiervon +sind selbst die Aktionäre der Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, +insoweit ihre Dividenden über den reinen hypothekenmäßigen +Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn einschließen. +Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des Unternehmers, +und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche Arbeitstätigkeit +nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. — Auf +der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit, +beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich +knüpfen — und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes +von arm und reich — aufgehoben werden können durch +Maßregeln, welche das wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen +zum einzelnen völlig unberührt lassen — wie ich im ersten Teil +meines Referats ausgeführt habe.</p> + +<p>Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen +Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit +zwischen Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, +einen wirklichen Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit +der Arbeitstätigen wirtschaftliche und soziale Interessen +bestimmter Personenklassen in unvermeidlichen Gegensatz stellt. +Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen nach wieder ganz unabhängig +von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur ganz äußerlich +fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der ein erpachtetes +Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der vorwiegend +mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in irgend +welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die Direktoren +der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der +Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, +stehen als Arbeitstätige dem Kapital genau so <em class="gesperrt">gegenüber</em>, wie +ihre Arbeiter, weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das +Kapital verlangt, sondern mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen +helfen müssen; trotzdem aber stehen auch sie als Unternehmer +zu den unselbständigen Arbeitern in deutlichem Klassen<a class="page" name="Page_34" id ="Page_34" title="34"></a>gegensatz +hinsichtlich persönlicher und wirtschaftlicher Interessen. +Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist und Unternehmer in +einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim Gutsherrn, der sein +Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen, der nur mit +eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der +<em class="gesperrt">Klassen</em>gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten +zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum +unselbständigen Arbeiter.</p> + +<p>Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch +mir zurechtgelegt habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten +Erscheinungen meines Beobachtungskreises, muß ich hier +doch ausdrücklich auf sie hinweisen, um die Gesichtspunkte meiner +Ausführungen genügend erkennbar zu machen. — Die Sozialdemokratie +beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit (von +anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht beurteilen) +von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses der +Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen +Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen +Klassengegensatz zwischen Kapital<em class="gesperrt">isten</em> und Arbeit<em class="gesperrt">ern</em> +zu stempeln — in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, +alles unter der ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch +dem Arbeitsertrag der eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. +Sie verdunkelt sich dabei vollkommen die Ursachen der Übel, +die sie beseitigen will, und versperrt sich im besondern die Erkenntnis, +daß es <em class="gesperrt">zwei</em> ganz verschiedene Stellen sind, an welchen +der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt — zwei Stellen, die, zwar +äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz verschiedene Art +krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel erfordern, keineswegs +mit einem Universalmittel kuriert werden können.</p> + +<p>Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht +dahin geht: es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr +zur Herrschaft über das ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und +also zuletzt das <em class="gesperrt">ganze</em> Volk in die vorher besprochene Scheidung +zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit hineinziehen, +soweit nicht etwa in einzelnen Kreisen der Wirtschaftstätigkeit — wie +es für den Kleinbetrieb des Landbaues wohl denkbar +scheint — der Übergang zur organisierten Arbeit ohne völliges +Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist.</p> + +<p>Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, +welche glauben oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser<a class="page" name="Page_35" id ="Page_35" title="35"></a> +Entwicklungsprozeß zum Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem +Kleingewerbe aller Art ein Teil des jetzt verloren gegangenen +Terrains zurückerobert werden. Ich sehe aber in dieser Meinung, +da wo sie aufrichtig gehegt wird, die denkbar größte und auch +schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung über die wahren +Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer führen +könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform +auf einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit +äußerstem Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für +den kommt zur verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit +und Unwiderstehlichkeit auch noch die subjektive Gewißheit, daß +sie zum Stillstand bringen zu wollen das gleiche besagt, wie ein +Versuch, die Flutwelle im Ozean aufzuhalten. Man mag menschlich +alle Teilnahme haben für die, welche im Kampf zweier Wirtschaftsformen +zwischen Hammer und Amboß geraten sind; dieses kann +aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für das +Kleingewerbe noch etwas zu retten — nicht nur die kleinen und +die großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei, +Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen +und ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks — doch +nichts weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung +eines Todeskampfes. Die Zukunft gehört allein der organisierten +Arbeit, und zwar auf allen Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, +Handel und Landbau nicht ausgeschlossen. In 30 oder 40 +Jahren wird vom eigentlichen Handwerk gewiß nichts mehr übrig +sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit, die entweder auf +ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen Bedürfnissen +dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund +immer Einzelarbeit bleiben muß.</p> + +<p>An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre +machen, die neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen +wurden im Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe +von der erleichterten Benutzung der Naturkräfte infolge +der raschen Fortschritte der elektrischen Kraftverteilung sehr bald +zu hoffen haben werde. Die Berechtigung solcher Erwartungen +an sich durchaus zugegeben, wird diese Hilfe doch nicht der Erhaltung +und Ausbreitung des eigentlichen Handwerks zugute +kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk zum +Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren +gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer<a class="page" name="Page_36" id ="Page_36" title="36"></a> +Kraft führt überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus +der handwerksmäßigen Arbeit heraus und drängt zur organisierten +Arbeit, sei es auch in kleinerem Maßstab. Wie wichtig +es nun in mehreren Beziehungen sein mag, daß auch kleine Unternehmungen, +die nur 10 oder 20 Personen vereinigen, neben den +großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien +und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz +unter vielen, kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist +die soziale Bedeutung dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende +Scheidung aller Arbeitstätigkeit in selbständige und +unselbständige. Denn daß durch die Möglichkeit kleiner Betriebe +eine etwas größere Zahl von Personen als es sonst sein könnte +noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran, daß die Zahl +dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner Bruchteil +der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann.</p> + +<p>Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich +verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine +Stelle treten muß, so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren +mehr, sondern nur die besonnene Erwägung: wie die Verluste zu +ersetzen, die Nachteile des Neuen unschädlich zu machen, seine +Vorzüge aber voll zur Geltung zu bringen seien.</p> + +<p>Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust +in der Tat sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen +Faktoren menschlicher Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens — wofern +man diese nicht nur bei dem bevorzugten Teil, sondern +auch bei dem zurückgesetzten sehen will. Aber noch viel größer +ist der Gewinn, den das Neue — und zwar keineswegs nur nach +der materiellen Seite hin — erbracht hat und noch weiter zu erbringen +in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß genug, +um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch +entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen — wenn man es nur +darauf anlegen will.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen +den Ländern, die von der Umwandlung der Arbeitsform schon +ergriffen wurden, kommt aber diese günstige Bilanz, sofern sie +nicht nur für einzelne oder für einzelne Klassen, sondern für die +ganzen Völker einen wohltätigen Überschuß ergeben soll, nicht +von selbst zustande — etwa als die natürliche Resultante aus dem +Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen, wie die alte National<a class="page" name="Page_37" id ="Page_37" title="37"></a>ökonomie +vermeinte. Angesichts der offenkundigen Wirkungen +des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber +kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig, +wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen +Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen +mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben +könnten in einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von +vornherein alle Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner +Seite hatte. Nur der Staat, als Vertreter und Organ der Interessen +der Gemeinschaft gegenüber denen aller einzelnen und aller Klassen, +kann in seiner <em class="gesperrt">Rechtsordnung</em> die Garantien dafür schaffen, +daß auch in dem wirtschaftlichen Streit zwischen Starken und +Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene. Gegenüber +einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und +mehr darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche +und wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden +kleinen Minderheit zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere +Aufgabe zugewiesen werden als die, seine <em class="gesperrt">Rechtseinrichtungen</em> +in bezug auf dieses neue Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm +keine das Volk zerstörende Wirkung entspringen könne. Das +Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt ist, steht klar vor +Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand, der als +Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger +Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation +zu leisten hat, <em class="gesperrt">auf ein solches wirtschaftliches Niveau +und auf solche Rechtslage zu erheben</em>, daß er, trotz der +Unselbständigkeit der einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde +Grundlage des Volkslebens an <em class="gesperrt">Stelle des alten Handwerks</em> +zu bilden vermöge.</p> + +<p>Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig +geschehen, — kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert +auch einstweilen noch darin besteht, daß sie die grundsätzliche +Anerkennung einer sozialen Aufgabe des Staates ausdrücken. Und +wenn auch Deutschland auf diesem Gebiet anderen Ländern zurzeit +in einigen Punkten sogar um ein geringes voraus ist, so liegt +doch auch hier im großen und ganzen noch der Zustand vor, +daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter der +Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse <em class="gesperrt">gänzlich zurückgeblieben +sind</em>. In den wichtigsten Punkten steht das neue +Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit noch<a class="page" name="Page_38" id ="Page_38" title="38"></a> +unter Rechtsanschauungen, die zum ausschließlichen Vorteil des +einen Teiles dem alten Verhältnis zwischen Meister und Gesellen, +wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und Dienstboten, ganz +äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte Sachlage +passen wie die Faust aufs Auge — im übrigen aber ist alles noch +reines, ungestörtes Faustrecht.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich +antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die +richtige und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie +zu finden vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen +Erscheinungen zum Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung +der Menschen im Staat durchaus unter dem Bild des Sandhaufens +betrachten zu wollen, in welchem die Quarzkörner auf- und nebeneinander +liegend nur durch die mechanischen Vorgänge von Druck +und Reibung in Wechselbeziehung stehen, hat im besondern die +Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle Einmischung des Staates +in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht sowohl unter dem +Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger organisatorischer Funktionen +anzusehen, als vielmehr unter dem einer Erweiterung der +Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die Freiheit der +Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu können, +im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit +hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen +Kreisen die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und +mehr Boden gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb +der Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven +Programms für die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen +Verhältnisse angeregt. Auch die Thesen von Max +Hirsch, die in unserem Kreise schon besprochen wurden, geben +dieser Auffassung Ausdruck und stellen für diesen Zweck mehrere +konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind mit allen +diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit es +sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere +sein. Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir +zurzeit, daß die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme +zu den wirtschaftlichen Fragen ein <em class="gesperrt">allgemeines</em> Programm annehme, +in welchem ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung +alles einzelnen enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb +dessen konkrete Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind.</p> + +<p><a class="page" name="Page_39" id ="Page_39" title="39"></a>In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen +ohne Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das +Parteiprogramm der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine +Forderung an die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen:</p> + +<div class="blockquot"><p>Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze +zu einem wirklichen <em class="gesperrt">Arbeiter- und Unternehmerrecht</em>, +welches das Verhältnis zwischen selbständiger +und unselbständiger Arbeit auf allen Gebieten +der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten öffentlichen +Rechts regelt — nach der persönlichen Seite hin den unselbständigen +Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner +Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und +bürgerlichen Freiheit — nach der wirtschaftlichen Seite +hin jede dem Gemeinwohl schädliche Ausnutzung der +Volkskraft verhindert und im besondern den Unternehmergewinn +haftbar macht für Erfüllung sozialer Pflichten, die +aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer und +Arbeiter sich ergeben.</p></div> + +<p>Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens +übergehe, komme ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen +zu sprechen, die darin begriffen sein müssen. Es geschieht dieses +aber wesentlich nur im Sinne von Erläuterung und Exemplifikation, +keineswegs mit dem Anspruch, dabei solche Einzelforderungen für +den Ausbau des allgemeinen Programms schon zu formulieren.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses +zwischen Unternehmer und Arbeiter.</p> + +<p>Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten +Arbeit dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit +betrifft, eine weitgehende Unterordnung unter den andern, +zur Organisation und Leitung berufenen Teil oder dessen Organe +auf und mancherlei Einschränkungen individueller Freiheit, die das +geordnete Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, +unerläßlich macht. Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene +Erwägung zu dem Schluß führen: daß dieses Verhältnis, soweit +der einzelne dem einzelnen gegenübersteht, ein rein bürgerliches +Vertragsverhältnis geworden ist, in welchem Leistung und Gegenleistung +völlig sich decken und keinerlei Rest zwischen sich lassen, +der durch etwas anderes als durch Arbeit oder Bezahlung ausgeglichen +werden müßte — also seitens des Arbeiters etwa durch<a class="page" name="Page_40" id ="Page_40" title="40"></a> +persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme außerhalb +seiner Arbeitstätigkeit.</p> + +<p>In weiten Kreisen der oberen Stände — in Deutschland +wenigstens — steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung +noch entgegen, die jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit<em class="gesperrt">geber</em> +zu Arbeit<em class="gesperrt">nehmer</em>, oder unter dem noch deutlicheren +Namen »Brotherr« für den ersteren, interpretieren will als Quelle +von weiteren Rechten und Ansprüchen zugunsten der Unternehmer +und aus dieser ableitet eine persönliche Verpflichtung der +Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in <em class="gesperrt">allen</em> Angelegenheiten, +namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung bürgerlicher +Rechte. — Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist doch +mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen +also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen +Arbeitsgelegenheit zu geben — sie müssen ja sonst hungern — und +sie dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder +Brotherren immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere +Bestrebungen verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm +sind! — Daß auch der Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, +indem er dem andern sagte: für die Arbeitsgelegenheit gebe ich +Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne welche Du ja ebenfalls nichts +zu leben hättest — das vergißt man dabei.</p> + +<p>Es ist noch gar nicht lange her, daß wir — bei Beratung +der Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit — aus +dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren +auf der Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten +am Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, +Variationen auf das Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich +pfeif«, welche ziemlich unverblümt die Idee des »Brotherrn« zur +Richtschnur auch für alle gesetzliche Regelung des Verhältnisses +von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen wollten. Die +mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der +Unselbständigen, die beim alten Handwerk in <em class="gesperrt">sittlichen</em> Beziehungen +begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen +Unternehmer und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als +der Effekt <em class="gesperrt">plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung</em>. +Wer das nicht einsieht, wolle doch einmal ein dem +Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, +das von Hausherrn und Mieter, in ähnlicher Art zurechtlegen, +indem er es unter den Gesichtspunkt stellt: Wohnunggeber<a class="page" name="Page_41" id ="Page_41" title="41"></a> +zu Wohnung<em class="gesperrt">nehmer</em>. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist +es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser +bauen, um sie gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, +zu vermieten, damit wir mit unseren Familien nicht auf der Straße +zu kampieren brauchen! Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer +Dank und Rücksicht zollen, und wenn einer von uns +ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein Sozialdemokrat, +so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er dessen +Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! — Woran liegt es, +daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren +erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes +noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, +in dem einen Fall stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute +gleicher wirtschaftlicher Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber +der Unabhängige, Starke und der Abhängige, Schwache — und +das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen Unterschied +machen!</p> + +<p>Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums +dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall +klar zutage als persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis +selbst liegenden Interessengegensatzes. — Es gehört der angeborene +Hochmut des Junkers oder der erworbene Dünkel des Protzen +dazu, nicht sehen zu können, dass die Tausende, die in rußigem +Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von Unternehmern verrichten, +nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse sind, sondern Glieder +desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als daß ihre Väter +nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf der Schulbank +zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre Vorgesetzten +zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können — etliche +von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch +nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung +von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum +Erfolg haben: bei den starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung +und grimmigen Haß, bei den schwachen aber Heuchelei +oder Knechtsinn. — Ich betrachte es als ein wahres Glück für +das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren Schichten noch eine +genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene Zumutungen +reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer +als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift +der Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat<a class="page" name="Page_42" id ="Page_42" title="42"></a> +eine ehrenvolle Stellung unter den Völkern behaupten können, +wenn seine Einrichtungen dazu führten, die Bediententugenden bei +sich zu züchten, Gehorsam und Unterwürfigkeit. Und diejenigen, +welche der Sozialdemokratie gegenüber mit Vorliebe die »idealen +Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken, daß es für jeden, +auch für den schlichten Arbeiter, eines von den idealsten Gütern +ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu müssen.</p> + +<p>In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete +Verirrung der Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. +Auf den breiten, festen Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen +dort die öffentliche Meinung ohne Mithilfe von Staatsanwälten +sich bildet und mißliebige Regungen einzelner Stände nicht für +Jahrzehnte mundtot gehalten werden können, hat diese öffentliche +Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort ist es so +weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur Gefolgschaft +in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch freundliches +Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es +aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet +würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern +zwar auch viele, die anständig genug sind, sich nur zu +ärgern, wenn ihre Leute andere Ideen haben und verfolgen wollen +als sie, ohne sie das weiter entgelten zu lassen. Nur sehr wenige +aber gibt es erst, die dabei nicht denken, die Großmütigen zu +sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es ihre soziale Pflicht +sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich zu ärgern. Bei +uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch eine +gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme gegriffen +werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch +viel größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr +dringlich, daß die Reichsgewerbeordnung — und wenn sie für den +Landbau eine »Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese — bald +einen Paragraph bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben +den sonst durch Anschläge zu verlautbarenden viel minder wichtigen +Vorschriften müsse in jedem Raum in Stadt und Land, in welchem +unselbständige Arbeiter im Dienst irgend eines Unternehmers verkehren, +ein gedruckter Anschlag hängen etwa des Inhalts: »<em class="gesperrt">Alle +Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich +ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen +Arbeit. Keinem darf seitens des Arbeitgebers oder seiner +Organe irgend welche sonstige Botmäßigkeit oder Rück<a class="page" name="Page_43" id ="Page_43" title="43"></a>sichtnahme +direkt oder indirekt angesonnen werden</em>.« +In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag besonders +groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören, +daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich +einmal die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, +in der Zeitung lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem +Staatsbetrieb entlassen worden, weil er an seinen Vorgesetzten +mißliebigen Bestrebungen öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich +allen gewährleisteten bürgerlichen Rechte nach seinem +eigenen Ermessen ausgeübt habe.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche +in dem Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit +einander gegenüber treten — wobei ich hier auf das Markieren +einiger Hauptpunkte mich beschränken muß.</p> + +<p>Der Stand, welchen die <em class="gesperrt">Rechts</em>entwicklung angesichts der +seit einem Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig +hervortretenden Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten +Arbeitstätigkeit, mit Bezug auf diese Tätigkeit bis heute +erreicht hat, wird am besten gekennzeichnet durch einfaches Gegenüberstellen +zweier Tatsachen:</p> + +<p>Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitstätigkeit etwas unternimmt, +was raucht, stinkt oder Lärm macht und dadurch einige +Nachbarn belästigen oder schädigen kann, so wird gemäß den +Gewerbeordnungen sein Tun schon lange der Obhut öffentlichen +Rechts für würdig befunden. Und wenn ihrer viele zu Unternehmer-Assoziationen, +wie Aktiengesellschaften u. dergl. sich verbinden +und dadurch ihr Auftreten einige vermögensrechtliche Konsequenzen +für sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat +<em class="gesperrt">dieses</em> Tun die Gesetzgebung auch schon längst eingehender, +sorgfältiger Regelung und Ordnung für wert erachtet. In beiden +Fällen handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder +Vermögen geschädigt werden können.</p> + +<p>Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als +Unternehmer in Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank +oder Lärm verursachen und keine vermögensrechtlichen Kollisionen +herbeiführen, so können diese Aktionen dadurch, daß viele in +gleicher Art verfahren oder daß andere durch den Zwang der +Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht genötigt werden, die +allergrößte, einschneidendste Tragweite für das Gemeinwohl haben<a class="page" name="Page_44" id ="Page_44" title="44"></a> +und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark benachteiligen — das +öffentliche Recht bekümmert sich darum nicht. +Diejenigen, welche davon zunächst allein betroffen werden, können +der Regel nach am Besitz nicht geschädigt werden, weil sie keinen +haben.</p> + +<p>Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus +Tatendrang oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des +Unternehmers auszuüben wünscht, dazu mitwirken helfen, daß +immer mehr Menschen einen gewohnten Beruf aufgeben und in +den Industriezentren sich zusammendrängen ohne irgend eine Gewähr +von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit. Er kann +ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen +so lange fortsetzen, als es ihm noch genügend Vorteil zu +bringen scheint, und wenn er meint, daß er auf andere Art sich +besser stehen werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen +Erwerb größer werdendem Risiko entziehe, so kann er es zuschließen +und diejenigen, welche inzwischen von solchem Unternehmen +abhängig geworden sind, mögen sehen, wo sie bleiben. Wenn +Jahre günstigen Geschäftsganges ihm große Überschüsse gelassen +haben und dann Krisen oder sonstige Störungen zu zeitweiliger +oder dauernder Einschränkung des Umfangs seiner Unternehmungen +nötigen, so kann er plötzlich so viel Arbeiter entlassen, +als nötig ist, um für ihn ein neues Gleichgewicht zwischen +Ertrag und Aufwendungen herbeizuführen; denn niemand kann +ihm zumuten, den früheren Gewinn wieder teilweise herauszugeben +um anderen über Krisen hinwegzuhelfen. Auch kann er alle, +welche in seinem Dienst ihre Kräfte verbraucht haben oder sonst +arbeitsunfähig geworden sind, der Fürsorge der Gemeinde überlassen, +soweit nicht neuerdings die Versicherungsgesetzgebung in +diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten lassen; denn weiteres tun +zu sollen, würde gleichfalls eine nachträgliche Herausgabe des +Gewinnes besagen, den er früher von ihrer Tätigkeit gehabt und +längst in sein persönliches Eigentum genommen hat.</p> + +<p>Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten, +sich selbst überlassenen Verhältnis zwischen Unternehmer und +Arbeiter liegt aber in den Wirkungen, welche die Konkurrenz +der Unternehmer untereinander für die Arbeiter gewinnt. Das +wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem nur durch Rücksichten +des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist immer das +Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse, und<a class="page" name="Page_45" id ="Page_45" title="45"></a> +hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er +als Vermittler zwischen Konsument und Produzent überall sich +eindrängt. Denn der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes +Interesse daran, den Konsum dahin zu lenken, wo der geringere +Preis ihm Spielraum für größeren eigenen Gewinn läßt. Der +Unternehmer selbst will dabei von seinem Verdienst möglichst +wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit sehr starker +Konkurrenz öfters nicht anders, wenn ihm ein mäßiges Äquivalent +für eigene Arbeit noch übrig bleiben soll. Die Herabsetzung des +Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher, +soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der Arbeitsmethoden +getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie +erzeugt die ausgesprochene Tendenz, für den gleichen Lohn größere +Arbeitsleistung durch längere Arbeitszeit oder stärkere Anspannung +der Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten +der Industrie das Äußerste von Ausnutzung der menschlichen +Arbeitskraft auf diesem Wege zustande gekommen, hierin ein +Stillstand, an einigen Stellen sogar schon ein erfreulicher Rückgang +eingetreten ist, behält das Streben der Unternehmer nach +Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur Erleichterung des Wettbewerbs +mit anderen Unternehmern immer noch die Tendenz, +den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung ihrer +Leistungsfähigkeit durch Verbesserung der Methoden und Einrichtungen, +erweiterte Anwendung der Maschinen usw., möglichst +vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt +aber nur zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum +weitaus größeren Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn +sie betrifft vorzugsweise Gegenstände, die, soweit sie nicht wieder +den Unternehmern als Arbeitsmittel dienen, erst für eine gehobene +Lebenshaltung Wert haben. Auch hat die Verbilligung in sehr +großem Umfang — z. B. bei fast allen Massenartikeln für Kleingebrauch +und Luxus, also gerade in den Industriezweigen, welche +die gedrückteste Lage der Arbeiter aufweisen — keineswegs die +wohltätige Wirkung, diese Dinge auch solchen zugänglich zu +machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranlaßt +nur eine maßlose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und +arm, weil das einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar +nicht mehr wertgehalten wird.</p> + +<p><a class="page" name="Page_46" id ="Page_46" title="46"></a>Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten +Arbeitstätigkeit unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt +hervorgebracht hat, liegen in allen Industrieländern klar zutage — als +Massenarmut und Massenelend, und als fortschreitende +physische Degeneration großer Volksschichten und sie begleitende +Abstumpfung der sittlichen Kräfte. Schlimm aber wäre es für +die menschliche Kultur, wenn der große Aufschwung wirtschaftlicher +Aktion der Völker, den die neue Arbeitsform herbeigeführt +hat, solche Folgen mit sich bringen <em class="gesperrt">müßte</em> — und schlimm für +den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen +ihrer nicht Herr zu werden vermöchte.</p> + +<p>Wie nun im Zinswesen das Verhältnis des einzelnen zum +einzelnen ein redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst +zum Vorschein kommen in dem Verhältnis der Gesamtheit der +Zinsempfänger zur Gesamtheit der Zinszahler, so ist auch in dem +eben betrachteten Interessenstreit von Unternehmer und Arbeiter +die Beziehung des einzelnen zum einzelnen korrekt und unanfechtbar, +wenn sie den privatrechtlichen Normen entspricht, die +Recht und Sitte für die gegenseitige Abgrenzung von Einzelinteressen +aufgestellt haben. In diesem Punkt könnte also höchstens +einige Schärfung gewisser Rechtsbegriffe und Gewöhnung an +etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie +die Wirkungen des Zinswesens vernünftigerweise abgewandt werden +könnten durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig ließen +sich die Folgen der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit +aufheben durch Außerkurssetzen der Triebkräfte, die der Wettbewerb +und die Ausgleichung von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftstätigkeit +einführen. So sicher es nun ist, daß die im Staat +gesammelte menschliche Gesellschaft durch vernünftige Einrichtungen +nachteilige Wirkungen von Formen der Wirtschaftstätigkeit +überwinden kann, so sicher ist es also auch, daß solche Einrichtungen +nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer Staatsidee, +welche sich nicht erschöpft in der Betrachtung des privatrechtlichen +Verhältnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben +die gleichartige, übereinstimmende Tätigkeit ganzer Klassen als +wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift.</p> + +<p>Jede in diesem Sinne »organische« — d. i. notwendigerweise +»soziale« — Staatsidee muß aber zu der Einsicht führen, daß, +nachdem das Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der +Wirtschaftsordnung geworden, seine Klassenfunktion ist: die<a class="page" name="Page_47" id ="Page_47" title="47"></a> +physische Arbeitskraft des ganzen Volkes, welche die arbeitenden +Klassen in sich enthalten, zu organisieren und zu leiten. Mag +nun der Unternehmer als einzelner seine Tätigkeit durchaus unter +Rücksichten seines persönlichen Vorteils betreiben, und mit dem +Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den Regeln von +Angebot und Nachfrage in bezug auf die persönliche Arbeitskraft, +die letzterer zu Markte bringt — die Gesamtheit der Unternehmer +benutzt und verwaltet dabei die körperliche Arbeitskraft des gesamten +Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses +Stück inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet +des rein privaten Charakters des einzelnen, hinsichtlich der Tätigkeit +der Klasse eine öffentliche Funktion: <em class="gesperrt">Verwaltung der nationalen +Arbeitskraft in der Wirschaftstätigkeit des +Volkes</em> — und diese Funktion muß naturgemäß durch <em class="gesperrt">öffentliches</em> +Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt sein.</p> + +<p>An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang +sofort hinführt: <em class="gesperrt">Vorsorge für Schonung und Erhaltung der +physischen Volkskraft und: Haftung für den regelmäßigen +Verbrauch dieser Volkskraft</em> hat unsere Gesetzgebung glücklicherweise +schon die ersten Schritte zu öffentlich-rechtlicher +Regelung der organisierten Arbeitstätigkeit getan — zwar meist +erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von hoher +grundsätzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer organischen +Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum +Ausdruck bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anfänge des +»Arbeiterschutzes«, den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze. +Die Aufgabe aller Parteien, welche an der Lösung der sozialen +Frage ernsthaft mitarbeiten wollen, muß es sein, an <em class="gesperrt">diesen</em> +Stellen der Fortbildung des öffentlichen Rechts kräftige Impulse +zu geben.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge für Schonung +und Erhaltung der Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von +allem mehr Nebensächlichen, folgendes:</p> + +<p>Auf die mancherlei ungünstigen Wirkungen physischer und +psychischer Art, welche die Tätigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung +überhaupt und namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten, +habe ich im Eingang meines heutigen Vertrags schon hingewiesen. +Alle diese Nachteile fallen ganz und gar auf die unselbständigen +Arbeiter. Schon die staatserhaltende Gerechtigkeit<a class="page" name="Page_48" id ="Page_48" title="48"></a> +fordert, daß, wenn diese die Nachteile tragen müssen, auch Mitgenuß +der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die +organisierte Arbeit darin bringt, daß in ihr die Leistung des +einzelnen sich verzehnfacht — sie fordert also, daß diese Steigerung +der Produktionsfähigkeit nicht ausschließlich dem Unternehmergewinn +und der Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den +Arbeitenden selbst durch Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme +zugute komme. Es ist kein würdiger Inhalt eines Menschendaseins, +<em class="gesperrt">nur</em> Rad in einer Maschine zu sein, was doch die Arbeitsteilung +für die meisten während der Arbeitsschichten bedeutet — und +es ist keine Grundlage für die Erhaltung eines höheren sittlichen +und geistigen Niveaus und für die Pflege gesunden Familienlebens +in der Majorität des Volkes, daß der Arbeiter keine andere +Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und Befriedigung +des dringendsten Ruhebedürfnisses.</p> + +<p>Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen +Tüchtigkeit in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, +behufs Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit +des Volkes den ungünstigen Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit +durch deren zeitliche Beschränkung ein Gegengewicht +zu bieten und die Erfahrungen, welche England mit der gesetzlichen +Beschränkung der industriellen Arbeit schon vor langer Zeit +gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses Gegengewichts. +In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende Regierung +durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten das +Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die +Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle +Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in +Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei +Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill +<em class="gesperrt">Macaulay</em> seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses +Land (also England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den +Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so +wird dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen +sein, sondern nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit +und geistiger Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!«</p> + +<p>Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus +der oberen Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die +gerechteste und vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses +des Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeits<a class="page" name="Page_49" id ="Page_49" title="49"></a>tages, +fast ihre ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie +findet, und pünktlich zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« +Presse der Hohn eines übermütigen Unternehmertums +unter dem Beifall des gesamten Bildungsdünkels im Land der +Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer noch der einzige Hort +<em class="gesperrt">so vernünftiger</em> Bestrebungen geblieben sei. Wolle nunmehr +auch eine Partei, welche das Interesse des <em class="gesperrt">ganzen Volkes</em> zu +vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung +nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche +Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild +Englands eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen +des Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in +absehbarer Zeit auch in Deutschland die <em class="gesperrt">Drittelung</em> des Tages +bei der industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die +Preisbildung der Arbeitserzeugnisse zu machen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft +der Unselbständigen in der organisierten Arbeit — der exzeptionell +in der Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben +ist — kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen +als <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> aufzukommen haben, welche die Volkskraft in +Benutzung und Verwaltung nehmen. Wie in jedem geordneten +Betrieb ein Amortisationskonto sein muß, welches der Abnutzung +aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so verlangt die Wirtschaftstätigkeit +des ganzen Volkes ein Amortisationskonto für +den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft bei +der Gütererzeugung — ein Konto, auf Grund dessen in der Preisbildung +für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie +der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann.</p> + +<p>Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand +der Dinge auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn +selbst die durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche +Arbeitskraft der einzelnen schon mit enthalten sei und daß also +Sparen oder Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die +regelmäßigen Wirkungen des fortschreitenden Kräfteverbrauchs +aufzukommen habe. Der Staat selbst erkennt hinsichtlich seiner +Beamten das Unzutreffende jener Annahme an, indem er in +seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst +besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem +die Beamten zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der<a class="page" name="Page_50" id ="Page_50" title="50"></a> +organisierten Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur +Gesamtheit der Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche +Funktion des Unternehmertums im Organismus der Volkswirtschaft, +die Organisation und Verwaltung der physischen Arbeitskraft +des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch aufzukommen +für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst.</p> + +<p>Als <em class="gesperrt">haftbar</em> für die Erfüllung dieser Aufgabe — und noch +einiger andern, über die ich hier nicht rede — muß aber der +Unternehmergewinn angesehen werden. Dieser ist zwar überall +zu einem gewissen Teil Äquivalent für die persönliche Tätigkeit +des Unternehmers und mag für viele auch nicht mehr als dieses +bedeuten; im großen und ganzen aber sind in ihm Posten enthalten, +die ganz außer jedem möglichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung +stehen und mit persönlicher Tätigkeit und persönlichem Verdienst +der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser <em class="gesperrt">überschüssige</em> +Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein vernünftiges +Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung +und seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem +allgemeinen Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte +Arbeitstätigkeit des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen +Ausgabeposten hinaus — als da sind: Verzinsung des +ganzen Betriebsfonds, Amortisation der dem Verbrauch unterliegenden +Betriebsmittel und Lohn für alle Arbeitstätigkeit, Arbeiter +und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile an diesem +Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn« +unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten +Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe +dieses Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen +Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf +ihn ist einerseits die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals +angewiesen, die eine wachsende Bevölkerung und +die Steigerung der wirtschaftlichen Tätigkeit erfordern, anderseits +aber ist darauf auch anzuweisen die Deckung der nicht-anschlagsmäßigen +Aufwendungen, zu denen gegenwärtig u. a. auch der +Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der Wirtschaftstätigkeit +noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu dienen zur +Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der Wirtschaftstätigkeit +für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses +ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen +Schwankungen im Haushalt des Volks.</p> + +<p><a class="page" name="Page_51" id ="Page_51" title="51"></a>Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der <em class="gesperrt">überschüssigen</em> +Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen +Gesamtüberschuß der Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach +wohl hoch überschätzen, weil sie ziemlich alles dazu rechnet, was +außer dem eigentlichen Arbeitslohn noch tatsächliche Ausgabeposten +sind. Er ist aber sicher vorhanden — man muß ihn nur +nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist — nicht +bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern +günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als +einen angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern +bei den großen Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große +Aktiengesellschaften, unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, +nach sehr reichlicher, zum Teil exorbitanter +Entlohnung ihrer arbeitstätigen Organe, noch Dividenden auszahlen, +die über die marktgängige Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen +Risikoprämie, sehr weit hinausgehen. Und die Aufgabe +aller sozialen Gesetzgebung muß es sein, allmählich die Wege zu +ebenen, auf welchen jener überschüssige Unternehmergewinn seinen +natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus des Volks dienstbar, +für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber der Gesamtheit +der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann.</p> + +<p>In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des +Klasseninteresses der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die +Vorstellung schon festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht +durch seine persönliche Tätigkeit, sondern nur <em class="gesperrt">infolge</em> derselben +zufällt, bedingungsloses Privateigentum sei, welches für Zwecke +des Gemeinwohls anders als etwa durch eine kleine Einkommensteuer +heranziehen zu wollen, Konfiskation des Eigentums bedeute. +Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung an der organisierten +Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen zu +können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische +Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte — nicht +etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, +welche doch allein solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen +erscheint dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, +um recht tiefe Griffe hinein zu tun, für ein besonders +dankbares Geschäft gilt. — Ich wäre der letzte, der die qualifizierte +Arbeit, die der Ordnung nach der Unternehmer zu leisten hat, nicht +eines reichlichen Lohnes wert hielte. Wer aber nicht alles Augenmaß +für die natürliche Proportionalität der Dinge verloren hat, muß ein<a class="page" name="Page_52" id ="Page_52" title="52"></a>sehen, +daß die illimitierten Gewinne, die Unternehmern mittelst der +Arbeitstätigkeit <em class="gesperrt">anderer</em> zufließen können, unter dem Eigentumsbegriff +etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die unbeschränkten +Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein +gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen +mag. Das Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung +aller Grenzen zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem +Anteil an einem Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches +Zeichen von <em class="gesperrt">plutokratischer Verdunkelung der Rechtsbegriffe</em>.</p> + +<p>Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, +die Deckung für Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in +der Volkswirtschaft in geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, +die Unfallversicherung, den richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: +daß die Gesamtheit der Unternehmer für solchen Verbrauch +ausschließlich aufzukommen habe, und hat dabei auch hinsichtlich +des Maßes der Leistungen einigermaßen befriedigende +Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration der +sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention +nach viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung, +einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere +Folgerichtigkeit im Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte +Armenverpflegung — und zum Unglück hat sie auch +noch den wertvollen Gedanken der berufsgenossenschaftlichen Organisation +der Unternehmer gerade da preisgegeben, wo er angefangen +hätte, eine wirkliche Bedeutung zu gewinnen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen +Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen +nach der negativen Seite hin — in Hinblick auf die Ansichten, +welche die Lösung der sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei +es von unten oder von oben her, erhoffen.</p> + +<p>Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht +man sie in der Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese +Bestrebungen haben sicher einen sehr hohen — auch sozialpolitischen — Wert, +insofern sie die Wege eröffnen und die Formen +schaffen für eine kräftige und geordnete Klassenvertretung der +unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch zugleich — wie wir +jetzt in England sich vollziehen sehen — den Streit der einander +gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden Kriegs<a class="page" name="Page_53" id ="Page_53" title="53"></a>zustand +in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber +hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum, +als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen +Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat +die Vereinigung meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten +Gebieten eine Bedeutung. Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher +Tätigkeit ist nur möglich unter Gleichartigen und +Gleichberechtigten. Wesentliche Unterschiede der Funktionen im +Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit der Interessen und die +Gleichheit der Rechte auf. Wirklich genossenschaftliche Vereinigung +von so heterogenen Elementen, wie z. B. in einem größeren +Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint ganz aussichtslos. +Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und jede +Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber +auf feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger +Kräfte würde in der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend +sein mit wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit +gegenüber besser organisierten Unternehmungen. Der +Landbau dürfte deshalb wohl das einzige Gebiet sein, auf welchem +in größerem Umfang genossenschaftliche Vereinigung vieler die +Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der Selbständigkeit +vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung gewinnen +kann. Die <em class="gesperrt">allgemeinen</em> sozialen Übel sind also auf diesem +Wege nicht zu überwinden. — Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, +soweit er auf anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein +guter Rat für solche, die keinen brauchen.</p> + +<p>Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten +Seite her, von den Unternehmern. — Allerdings +gibt es Leute, welche da glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit +der guten Unternehmer werden die sozialen Klüfte +zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch Wohlfahrtseinrichtungen aller +Art, — Gewinnbeteiligung u. dergl. — auch sonst unvermittelte soziale +Interessengegensätze schließlich in eitel Harmonie auflösen. Ich +will auch darüber meine Meinung kurz sagen — schon um mich +gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem Umkreis +solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für +sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein +und mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile +verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen<a class="page" name="Page_54" id ="Page_54" title="54"></a> +Fortschritt haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln +des Wohlwollens genau dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung +der Kunst hat, wenn einer sein verwittertes Haus anstreichen +läßt: es sieht besser aus. Und wer daran noch zweifelt, +den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn die Wohlfahrtsapostel +unter sich sind, sie kein besseres Argument wissen, +sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die Versicherung: +alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« — die +Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das +Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht +»rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt — <em class="gesperrt">wirkliche</em> +Opfer! — Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber +all solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale +Bedeutung zu haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten — besseres +Recht!</p> + +<p>Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, +als jene dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen +völlig verkennen, unter welche die Konkurrenz das +Tun aller gestellt erhält. In Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, +kann keiner den anderen um mehr voraus sein wollen als um +sehr kleine Schritte — sonst sorgt schon der Wettbewerb derer, +die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß er ganz +unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich +sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen +hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des +einzelnen. Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der +Wüste anzulegen — damit in nächster Nacht der Wüstensand +etwas zu begraben finde. Die Oasen in der Wüste bleiben immer +Oasen in einer <em class="gesperrt">Wüste</em> und müssen den Wüstencharakter ihrer +Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau tragen. Alle +vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet können +daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte Wirtschaftsfeld +allmählich <em class="gesperrt">weniger Wüste</em> werde — und dieses kann +nur die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen.</p> + +<p>Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen +des Staates auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit +entgegenzutreten, wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche +Freiheit« der alten Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches +Faustrecht — das Recht der Starken, als Klasse, die<a class="page" name="Page_55" id ="Page_55" title="55"></a> +Schwachen, als Klasse, ungestört ausbeuten zu dürfen. Und wie +alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung, in der Einschränkung +und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der Individuen ihren +Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden in der +Überwindung des <em class="gesperrt">Klassen</em>faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit +aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen +mögen, keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse +nur für ein einziges Gebiet — die Propaganda der Ideen. +In allem übrigen steht jede Beschränkung durchaus nur unter der +Frage: cui bono? — für wen und wem zulieb? und auch der +freiheitliebende Mann kann in einer Beschränkung seines Tuns +keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie alle gleichmäßig +zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher +schon formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes +soziales Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es +bedarf aber kaum noch eines Wortes, um erkennbar zu machen, +daß eine solche Forderung in innerem Zusammenhang mit dem +politischen Programm der Partei steht, also keineswegs Angelegenheiten +zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern Parteien, +oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden könnten. +Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der +Gedanke: unseren <em class="gesperrt">ganzen</em> Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen +Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen +Arbeit, auf das <em class="gesperrt">bürgerliche</em> Niveau des alten selbständigen +Handwerks zu erheben, welches zurzeit nur seine obersten +Schichten, in den bestsituierten Industrien, erreichen — und so +auch unter den veränderten Wirtschaftsverhältnissen den Träger +der physischen Arbeitskraft des Volkes als dessen gesunden, festen +Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann aber ohne allerlei Wenn +und Aber keine andere Partei sich aneignen als eine solche, deren +politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes Bürgertum, das in +allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den Gütern der +Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien auf +der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche Aufgabe +sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des Staatswesens +hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und +um so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen,<a class="page" name="Page_56" id ="Page_56" title="56"></a> +je größere unselbständig und abhängig bleiben. Für große und +einflußreiche Kreise des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem +die Hörigkeit nicht mehr zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« +das Ideal für die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den +Selbständigen und den wirtschaftlich Unselbständigen.</p> + +<p>Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des +vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung +zu den Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein +kräftigeres Rückgrat für ihre politischen Bestrebungen gewinnen.</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a name="Anhang" id="Anhang"></a>Anhang.</h2> +<hr style="width: 15%;" /> + + +<p>Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, +die E. <span class="smcap">Abbe</span> auf Grund einer stenographischen Nachschrift +nachträglich selbst für den Druck ausgearbeitet und auch als +Broschüre (Jena, Bernh. Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht +hat, folgte noch ein drittes Referat über »Volksbildung«. Bei +diesem verhinderte er eine Nachschrift als überflüssig, weil er sich +besonders sorgfältig vorbereitet hatte und daher des Wortlautes für +eine spätere Drucklegung durchaus sicher glaubte. Zu einer solchen +ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht gekommen und damit +ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese wichtige +Frage unmöglich gemacht.</p> + +<p>Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. <span class="smcap">Abbe</span>s +»Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven +und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« +wiedergegeben, die seine Ansicht über Volksbildung in +gedrängter Form zum Ausdruck bringen. Die Wiedergabe dieser +Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil das am Schlusse +des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung abgedruckte +Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn <span class="smcap">Abbe</span> hat sich +den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen +die praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben +waren und auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der +Carl Zeiss-Stiftung verzichtet.</p> + +<p>Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach <span class="smcap">Abbe</span>s Hinscheiden +der von ihm gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne +Kenntnis dieser Vorgänge als gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen +und die Verwirklichung durch eine von ihnen begründete, +aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und Verehrer zu dotierende +»Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde.</p> + +<p class="lettersig"><b>Der Herausgeber.</b></p> + + +<h4 style="margin-bottom: 0em"><a class="page" name="Page_57" id ="Page_57" title="57"></a><b>Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung</b></h4> +<p class="center" style="margin-top: 0em">(als Manuskript gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«:</p> + + +<p class="center">§ 80.</p> + +<p>Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner +bestimmter Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes +sub B in § 1 gänzlich ausgeschlossen sein, außer für den einen +Fall, daß es geschieht, um Söhnen des Arbeiterstandes die Wege +zu höherer Ausbildung zu eröffnen — aber abseits von jeglicher +Wohltätigkeitsidee, allein unter dem Gesichtspunkt: Talent und +geistige Kraft in den unteren Volksschichten, welche mangels der +Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der größeren Aufgaben +im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation fortgesetzt +verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen +Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen, +der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten, +solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen +Lebenserfahrung mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und +die kastenartige Scheidung der Berufsstände in ihren Personen +durchbrechen können.</p> + +<p>Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere +Mittel zur Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der +Stiftungsverwaltung besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe +nach dem Sinne des Stifters sich anzunehmen.</p> + + +<p class="center">§ 81.</p> + +<p>Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer +Stufe des unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl +als sogenannte gute Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht +ohne das zu sein, deutliche Anzeichen besonderer geistiger +Kraft oder ungewöhnlichen Talents erkennen lassen, zu höherer +Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie wolle zunächst den Angehörigen +solcher ausreichende Mittel anbieten, um ohne Opfer +ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule erhalten zu +können — möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und +jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer +Art; und sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl +Zeiss-Stiftung«, unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation +und mit Belassung vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegen<a class="page" name="Page_58" id ="Page_58" title="58"></a>verpflichtungen, +bis zum Abschluß einer ihren Neigungen und +Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung auf gelehrte oder technische +Hochschulen oder sonstige höhere Lehranstalten entsenden.</p> + +<p>Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei +territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst +weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es +dürfen jedoch ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter +mit ihrer Hände Arbeit ihr Brot zu verdienen hatten — als industrielle +Arbeiter, Kleinbauern, Kleinhandwerker oder dergl.</p> + + +<h4 style="margin-bottom: 0em;"><a name="Aus_Motive_und_Erlauterungen_zum_Entwurf_eines_Statuts_der" id="Aus_Motive_und_Erlauterungen_zum_Entwurf_eines_Statuts_der"></a>Aus »<b>Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der +Carl Zeiss-Stiftung</b></h4> +<p class="center" style="margin-top: 0em;">(als Manuskript gedruckt)«:</p> + + +<p class="center">Zu §§ 80, 81.</p> + +<p>Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur +für etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner +Personen bemerke ich folgendes:</p> + +<p>Gemäß den — menschlich auch mir höchst achtenswerten — Absichten +der bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der +Ausbildung Unbemittelter würde einem solchen bei Gewährung +eines Stipendiums oder dergl. immer zu sagen sein: »<em class="gesperrt">Du verdienst</em> +wegen deines Verhaltens oder wegen deiner Fähigkeiten, daß man +dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer Lebensstellung +behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte ihm +vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher +werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in +welchem du geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter +als die Mehrzahl deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung +von selbst einigen Vorsprung gewinnen und dann hinsichtlich des +späteren Verhältnisses deiner Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre +Befriedigung und des Verhältnisses deiner Kräfte zu den Aufgaben, +die dir zufallen, eines subjektiv größeren Überschusses dich +erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf meist der Fall sein +kann. <em class="gesperrt">Aber</em> — die Rücksicht auf das Gemeinwohl verlangt, daß +man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und schwierigeren +Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht +gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an +über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für +sich allein prästieren kann, usw.«</p> + +<p><a class="page" name="Page_59" id ="Page_59" title="59"></a>Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus +abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt +des Arbeitersohnes, dessen Vater nur mit größtem Widerstreben +Wohltaten sich gefallen lassen mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung +soll also auch in diesem Punkt keine »milde« Stiftung sein.</p> + +<p>Meine Ansicht ist nicht, daß eine Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung +in dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegenüber +der Größe der Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung +für das Gemeinwohl gewinnen könne. Was in diesem Punkt von +einer einzelnen Stelle aus geschehen kann, wird immer »Tropfen +auf einen heißen Stein« bleiben. Eine wirkliche Lösung kann das +hier angedeutete soziale Problem erst dann finden, wenn einmal +der Unterrichtsminister eines großen Staates begriffen hätte, daß +es für das Staatsinteresse noch nicht genug ist, die nötigen vielen +Millionen jährlich aufzuwenden, um höhere Unterrichtsanstalten +aller Art auf bestem Fuß zu erhalten, sondern daß noch einige +Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch dafür geregelte Vorsorge +treffen zu können, daß jene Anstalten just von denen benutzt +werden müssen, an deren höherer Ausbildung allein dem +Staat selbst etwas gelegen sein kann. Das würde besagen müssen: +planmäßiges Heranziehen der höher veranlagten Köpfe aus allen +Schichten des Volkes, nach Analogie der allgemeinen Wehrpflicht +und der Rekrutierung für die Spezialwaffen zum Dienst der leitenden +Funktionen im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben — behufs +Erhöhung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen geistigen +Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer Kastenbildung +in den Berufsständen. Dazu aber würde gehören, nicht +nur sich hinwegsetzen zu können über den unvermeidlichen Mangel +solcher Maßnahmen, daß dabei wegen der Schwierigkeit richtiger +Auslese auch manches Mittelgut auf öffentliche Kosten zu erziehen +wäre, sondern vor allem, sich nicht fürchten zu müssen vor den +mancherlei einschneidenden Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung +des allmählich entstandenen faktischen Bildungsmonopols +der Wohlhabenden nach sich ziehen würde.</p> + +<p>Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde +einem von der Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin +Wert und Bedeutung des ersten guten Beispiels auf einem +wichtigen Gebiet des allgemeinen Volksinteresses verbleiben.</p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_2_2" id="Footnote_2_2"></a><a href="#FNanchor_2_2"><span class="label">[2]</span></a> [Nach der Angabe Bebels in seiner Eröffnungsrede zum Jenaer Parteitag (1905) +fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_60" id ="Page_60" title="60"></a><a name="II" id="II"></a>II.</h2> + +<h2>Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen +Bestehens der Optischen Werkstätte.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Gehalten am 12. Dezember 1896<a name="FNanchor_3_3" id="FNanchor_3_3"></a><a href="#Footnote_3_3" class="fnanchor">[3]</a>.</p> +<hr style="width: 15%;" /> + +<p>Hochgeehrte Gäste — liebe Freunde und Mitarbeiter!</p> + +<p>In diesen Wochen sind es 50 Jahre geworden, daß aus allerkleinstem +Anfang das Werk entstanden ist, das unter dem Namen +von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> heute die Tätigkeit einer großen Zahl von Menschen +in dauerndem Verein hält, ein wichtiges Element in der Wirtschaftstätigkeit +unserer Stadt geworden ist und auch für manche Angelegenheiten +allgemeineren Interesses einige Bedeutung gewonnen hat.</p> + +<p>Da der Begründer dieses Werkes nicht mehr lebt, sonach +niemand mehr da ist, der noch in seiner Person das Ende des +50jährigen Zeitabschnittes mit seinem Anfang verknüpfte und +dessen Person so den Mittelpunkt einer festlichen Erinnerung bilden +könnte, haben wir von jeder Art besonderer Feier abgesehen. Wir +wollen den äußeren Markstein auf dem Weg unserer täglichen +Arbeit, den man in dem Ablauf eines halben Jahrhunderts zu sehen +gewohnt ist, lediglich zum Anlaß nehmen, auf diesem Weg einen +Augenblick Halt zu machen und unsere Gedanken zu sammeln in +einem Rückblick auf das hinter uns Liegende, und in dessen Betrachtung +neue Ermunterung zu rüstiger Fortsetzung unserer Arbeit, +neues Vertrauen auf ihre Zukunft suchen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_61" id ="Page_61" title="61"></a>Die Geschichte dieser 50 Jahre enthält auch in dem sichtbar +gewordenen Geschehen, in dem Fortgang der äußeren Entwicklung +unseres Instituts wohl manches, was dem Gedächtnis aufbewahrt zu +werden verdient — manches, was für die Nächststehenden, manches, +was auch für weitere Kreise ein bleibendes Interesse hat, weil es +entweder Merkzeichen gewisser Fortschritte bietet, oder typische +Vorgänge der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung oder die Eigenart +unseres besonderen Arbeitsfeldes exemplifiziert.</p> + +<p>Meine Absicht hier geht indes nicht auf alles dieses. Was +<em class="gesperrt">davon</em> späterer Erinnerung festzuhalten angemessen erscheint, +wird mein Kollege <span class="smcap">Czapski</span> demnächst in einer Darstellung der +Geschichte unserer Werkstätte denen, die solches interessiert, zugänglich +machen<a name="FNanchor_4_4" id="FNanchor_4_4"></a><a href="#Footnote_4_4" class="fnanchor">[4]</a>. <em class="gesperrt">Meine</em> Aufgabe hier sehe ich nur darin, zu +erzählen von der <em class="gesperrt">inneren</em> Geschichte unserer Anstalt, von den +Gedanken und Bestrebungen, die in ihr lebendig und wirksam +gewesen sind — also von dem, was aus dem sichtbaren Verlauf +des Geschehens noch nicht ohne weiteres zu erkennen — was vielmehr, +um dessen volles Verständnis zu vermitteln, nur der beibringen +kann, der auch das innere Geschehen durch alle bedeutsamen +Phasen seines Verlaufs persönlich miterlebt hat.</p> + +<p>Man wird nun zum voraus gewärtig sein, daß in einem Gebilde +menschlichen Schaffens, welches durch ein halbes Jahrhundert hin +über mehrfachen Wechsel der Personen hinweg stetig in gleicher +Richtung sich fortentwickelt hat, nicht nur das Resultat von äußeren +Einwirkungen und von Antrieben der Umgebung vorliegen werde — deren +fortwährender Wechsel in unserer rasch lebenden Zeit doch +nur aus blindem Zufall eine konstante Bahn hätte ergeben können. +Man wird also zum voraus vermuten, daß in solchem Gebilde etwas +wirksam gewesen ist, was von innen heraus den Gang der Entwicklung +bestimmt hat — eine durchgehende lebenskräftige Idee, +vergleichbar dem entwicklungsfähigen Keim, aus welchem kraft +innerer Anlage der Baum allmählich herauswächst, in seinem Wachstum +nicht bestimmt, höchstens nur beeinflußt durch die Einwirkungen +der äußeren Umgebung, fördernde und hemmende Umstände.</p> + +<p>Was nun ist in unserem Fall der lebenskräftige Keim, aus +dessen inhaltsreicher Anlage dieser große Baum entstanden ist<a class="page" name="Page_62" id ="Page_62" title="62"></a> +|in dessen Schatten jetzt zahlreiche fleißige Menschen Obdach gefunden +haben|? Was ist der treibende Gedanke, der die Entwicklung +dieses Unternehmens geleitet hat?</p> + +<p>Es entspricht ganz der Stimmung, in der wir heute uns hier +vereinigt haben — der Stimmung pietätvoller Erinnerung an den +Mann, der vor 50 Jahren zu allem, was jetzt uns vor Augen steht, +den Grund gelegt hat — daß die Antwort auf diese Frage sofort +die Bedeutung des persönlichen Wirkens von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>, der von +ihm getragenen Ideen aufdeckt — und so ihn gleich in den Mittelpunkt +unserer Betrachtung rückt.</p> + +<p>Schon vor acht Jahren, als wir den Begründer unserer Werkstätte +zu Grabe geleiteten, habe ich an seinem Sarg in kurzen Worten +ausgesprochen<a name="FNanchor_5_5" id="FNanchor_5_5"></a><a href="#Footnote_5_5" class="fnanchor">[5]</a>, daß in ihm ein Mann geschieden sei, in dessen +Wirken ein neuer eigenartiger Gedanke Anfang und Vollendung +gefunden hat; und bei einem späteren Anlaß<a name="FNanchor_6_6" id="FNanchor_6_6"></a><a href="#Footnote_6_6" class="fnanchor">[6]</a> wurde im Sinne +dessen als sein bleibendes Verdienst hingestellt: das geordnete +Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst auf +seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben.</p> + +<p>Der heutige Tag gibt nunmehr die Gelegenheit, dieses zu erläutern, +näher zu bestimmen und auch öffentlich zu rechtfertigen.</p> + +<p>Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst ist +in der Optik allerdings eine sehr alte Sache. Denn auf ihrem Gebiet +hat die praktische Arbeit schon viel früher wie auf fast allen +anderen Gebieten der Technik in direkter Wechselwirkung mit +wissenschaftlichen Ideen und unter deutlicher Leitung solcher gestanden. +Die nahe Beziehung aller Leistungen der praktischen +Optik auf große wissenschaftliche Interessen — zu allererst der +Astronomie — brachte dieses von selbst mit sich. Das Interesse +an der Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge hat fast alle +hervorragenden Förderer der Naturerkenntnis auch zu Förderern der +Künste gemacht, die auf Herstellung der Beobachtungswerkzeuge +und deren Vervollkommnung ausgehen. Man braucht nur <span class="smcap">Kepler</span> +und <span class="smcap">Newton</span> zu nennen, um markiert zu sehen, wie jeder Fortschritt +in der wissenschaftlichen Erkenntnis der Eigenschaften und +Wirkungen des Lichts immer unmittelbar die Betätigung praktischer +Kunst zur Verwertung solchen Fortschrittes neu angeregt hat. So<a class="page" name="Page_63" id ="Page_63" title="63"></a> +sind seit fast drei Jahrhunderten alle neuen Zielpunkte dieser Betätigung +bewußterweise aus der wissenschaftlichen Lehre der Optik +abgeleitet worden, die Mittel und Wege zur Betätigung an der +Hand der Doktrin gefunden worden.</p> + +<p>Hierbei war aber der praktischen Arbeit des ausübenden +Optikers immer noch ein sehr weites Feld verblieben. Die Doktrin +wies nur die typischen Formen der Elemente der Konstruktionen +nach, die bekannte Linsengestalt der durch kugelförmige Flächen +begrenzten Glasstücke, und gab die allgemeinen Direktiven für ihre +richtige Kombination für die verschiedenen Zwecke, wie z. B. die +Regel für das Zusammenfügen von zwei solchen Glasstücken aus +verschiedenem Material behufs achromatischer Lichtsammlung u. dgl. +Sache der persönlichen Erfahrung des geschickten Praktikers, seiner +Übung in der Beurteilung des erzielten Effekts, seiner Findigkeit +in der vorteilhaften Kombination und Abänderung der Elemente, +blieb es dabei, die jeweils beabsichtigte Wirkung <em class="gesperrt">befriedigend</em> +herauszubringen, also ein <em class="gesperrt">gutes</em> Fernrohr oder ein <em class="gesperrt">gutes</em> Mikroskop +nach dem jeweiligen Maßstab der Anforderungen herzustellen; und +auch der allmähliche Fortschritt in der Höhe der Leistungen war +nur zum geringeren Teil bedingt durch die Verbesserung der +technischen Ausführung, in viel höherem Grad durch das Auffinden +von vorteilhafteren, besseren Effekt herbeiführenden Kombinationen +von Linsen. Je höher die Anforderungen an die Leistung +der optischen Instrumente wurden, zu je komplizierteren Zusammensetzungstypen +man sich dadurch gedrängt sah, desto größere Bedeutung +gewann die persönliche Geschicklichkeit und praktische +Begabung des ausübenden Optikers.</p> + +<p>Beim Mikroskop hat schon in den ersten Dezennien dieses +Jahrhunderts die sich ausbreitende Anwendung des Instruments +in der Erforschung der organischen Welt und der hierbei rasch +steigende Anspruch an hohe Vergrößerung und vollkommene Bildschärfe, +zu allmählich immer verwickelteren Linsenkombinationen +geführt, für deren Aufbau den Optikern zwar auch neue Direktiven +von theoretischen Gesichtspunkten aus gegeben worden waren, deren +erfolgreiche Ausführung an Hand dieser Direktiven aber immer +höher werdende Anforderungen an die Kunst stellte. |Namentlich +der neue Zusammensetzungstypus, den <span class="smcap">Amici</span> auffand — man weiß +nicht genau, in welcher Art des Ineinandergreifens von theoretischer +Betrachtung und praktischer Erfahrung — der auf die Immersionslinsen +hinleitete, hat um die Mitte des Jahrhunderts den Aufbau<a class="page" name="Page_64" id ="Page_64" title="64"></a> +des Mikroskopobjektivs zu einer Kunst entwickelt, die in ihren +besten Vertretern, wie z. B. <span class="smcap">Hartnack</span> und einigen anderen, die +Betätigung einer ganz eigenartigen Form intuitiven Schaffens zeigt, +weil sie Leistungen zustande brachte, von denen damals niemand +sich Rechenschaft geben konnte — am wenigsten die ausübenden +Personen selbst.|</p> + +<p><em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> ist, als er, von <span class="smcap">Schleiden</span> angespornt, bald nach +seiner Niederlassung in Jena der Mikroskop-Optik sich zuwandte, +gleichfalls den eben charakterisierten Weg gegangen, und hat +zunächst auf diesem, schlecht und recht wie andere vor ihm und +andere neben ihm, vorwärts zu kommen gesucht unter Anlehnung +an die Vorbilder, die sich ihm in den Leistungen der älteren Meister +boten. Kein Geringerer als <span class="smcap">Schleiden</span> hat ihm auch bezeugt, daß +er nach kurzer Zeit zu sehr bemerkenswerten Erfolgen gelangt ist. +Zeiss selbst aber ist, wie er später erzählte, hinsichtlich dieser +Erfolge schon sehr früh recht skeptisch gewesen. Er merkte, daß +er, als Autodidakt an dieses Arbeitsfeld herangekommen, also ohne +Anteil an der Summe von traditioneller Erfahrung, die auf ihm +gewonnen war, den anderen gegenüber, die schon [durch] Jahrzehnte +hin jene eigenartige Kunst geübt hatten, sehr im Nachteil sei, +und als Autodidakt auch frei von allzu großer Verehrung für das +traditionell Gegebene fand er bald, daß diese ganze Art des Arbeitens +im letzten Grund für die Optik eigentlich höchst irrationell sei. Er +sagte sich: da alle Wirkungen, die eine Linsenkombination begleiten, +auf Gesetzen beruhen, die durch die wissenschaftliche Optik +genau festgestellt, in allen Einzelheiten mathematisch bestimmbar +sind, und da auch alle maßgebenden Eigenschaften des wirksamen +Stoffes, des Glases, auf das strengste meßbar sind — so muß es +für den Aufbau der Linsensysteme jeder Art noch einen ganz +anderen Weg geben, um eine verlangte Wirkung mit Sicherheit +des Erfolgs herbeizuführen. Es muß auf diesem Gebiet noch eine +ganz andere Art des Zusammenwirkens von wissenschaftlicher Lehre +und technischer Kunst möglich sein, als bisher bestanden hat; es +muß möglich sein, nicht nur die allgemeine Direktive für die zweckmäßige +Zusammensetzung der Elemente aus der Theorie zu entnehmen, +sondern die richtige Zusammensetzung selbst bis in ihre +letzten Einzelheiten für jede verlangte Wirkung. Wie der Architekt +ein Bauwerk, bevor eine Hand zur Ausführung sich rührt, schon +im Geiste vollendet hat, nur unter Beihilfe von Zeichenstift und +Feder zur Fixierung seiner Idee, so muß auch, dachte sich Zeiss,<a class="page" name="Page_65" id ="Page_65" title="65"></a> +das komplizierte Gebilde von Glas und Metall, wie das Mikroskop +es erfordert, sich aufbauen lassen rein verstandesmäßig, in allen +Elementen bis ins letzte vorausbestimmt in rein <em class="gesperrt">geistiger</em> Arbeit, +durch theoretische Ermittlung der Wirkung aller Teile, bevor diese +Teile noch körperlich ausgeführt sind. Der arbeitenden Hand +dürfe dabei keine andere Funktion mehr verbleiben, als die genaue +Verwirklichung der durch die Rechnung bestimmten Formen und +Abmessungen aller Konstruktionselemente und der praktischen +Erfahrung keine andere Aufgabe, als die Beherrschung der Methoden +und Hilfsmittel, die für letzteres, die körperliche Verwirklichung, +geeignet sind. — Also: eine andere Grenzregulierung zwischen +der Arbeit des Verstandes und der Arbeit der Hand, zwischen +wissenschaftlicher Theorie und praktischer Kunst, grundsätzlich +verschieden von der früheren Abgrenzung der Funktionen beider. +Das nun ist die Idee, die <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in die Mikroskop-Optik eingeführt +und über alle Hindernisse hinweg zur Verwirklichung gebracht +hat: die Idee eines streng <em class="gesperrt">rationalen</em> Aufbaues der optischen +Konstruktionen für das Mikroskop; das ist der Keim, aus dem +alle inneren Fortschritte und alle äußeren Erfolge, die sein Wirken +gebracht hat, hervorgegangen sind. Das soll es besagen, wenn +als das Verdienst von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> hingestellt wurde: das geordnete +(nämlich das <em class="gesperrt">neu</em>geordnete) Zusammenwirken von Wissenschaft und +technischer Kunst auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt +angebahnt zu haben.</p> + +<p>Die hier bezeichnete und auf unserem Arbeitsfeld für <em class="gesperrt">neu</em> +erklärte Art der Verbindung von Wissenschaft und Technik ist +uns durch ihre längst offenkundige Herrschaft auf vielen anderen +Gebieten der Technik — wie im Maschinenbau, dem Ingenieurwesen +und anderen — jetzt schon so geläufig, daß sie fast als +etwas Selbstverständliches erscheint und man sich leicht wundern +könnte, die Einführung dieser Idee in unserem Gebiet überhaupt +als etwas Bemerkenswertes und Bedeutsames hingestellt zu sehen. +Könnte doch jetzt nur noch ein Stümper eine Dampfmaschine +wirklich zu bauen beginnen, ohne daß er vorher ganz genau wüßte, +wieviel Pferdekräfte sie entwickelt, wenn man sie, genau nach +seinen Vorschriften ausgeführt, zum erstenmal in Gang setzen wird; +und wird doch längst keine eiserne Brücke mehr gebaut, ohne daß +der Erbauer, noch ehe das Erz zu ihren Rippen aus der Erde geholt, +schon genau angeben kann, wieviel Zentimeter sie sich durchbiegen +wird, wenn sie nach drei oder vier Jahren fertig dasteht<a class="page" name="Page_66" id ="Page_66" title="66"></a> +und der erste Eisenbahnzug sie befährt. So ist es aber auch auf +diesen Gebieten nicht immer gewesen, und so auch nicht in der +Optik. |Eine alte Sache ist die vorher geschilderte Art des Eingreifens +der wissenschaftlichen Theorie in die Technik nur auf +den Gebieten der Technik, deren Erzeugnisse auf Bewegungseffekte, +also phoronomische, geometrisch bestimmbare Wirkungen ausgehen — wie +bei der Mechanik im engeren Sinne. Die Idee, auch Gebilde, +durch die nicht körperliche Formen an sich, oder Bewegungsformen +als Effekt bezweckt werden, bei welchen vielmehr bestimmte +körperliche Formen an bestimmten Stoffen eine zum voraus bestimmte +physische Wirkung hervorbringen sollen — die Idee, auch +solche Gebilde auf die gedachte streng rationale Art zu gewinnen, +ist auf allen Gebieten der Technik sehr neu — weil die Möglichkeit +solchen Verfahrens mehrere sehr schwer zu erfüllende Postulate +einschließt.| Und wenn es nicht immer so gewesen ist, so bezeugt +nun gerade die Ausbreitung und die Macht, die jener Gedanke des +rationalen Aufbaues körperlicher Gebilde behufs Erzielens bestimmter +physischer Effekte jetzt gewonnen hat das Verdienst derer, welche +die Pfadfinder dieses Gedankens gewesen sind. Und zu diesen +Pfadfindern gehört auch <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>.</p> + +<p>Zum erstenmal auf irgend einem Feld der Technik überhaupt +rein durchgeführt ist jene Idee, glaube ich, erst im Anfang dieses +Jahrhunderts durch <span class="smcap">Joseph Fraunhofer</span>, und zwar ist es zum +erstenmal geschehen gerade auf dem Feld der praktischen Optik — und +an einem Objekt, das der nächste Verwandte des Mikroskops +ist — dem astronomischen Fernrohr. Denn die ersten Gebilde der +bezeichneten Kategorie, die streng auf diesem Weg zustande gekommen +sind, also die frühesten Zeugen der Betätigung jener Idee +auf dem Gebiet praktischen Schaffens, sind die Objektive zu Fernröhren, +die im Beginn der 20er Jahre <span class="smcap">Fraunhofer</span> von München +aus den Astronomen in die Hand geben konnte. Man darf also +wohl die rationale Methode der Konstruktion technischer Erzeugnisse +zu physischen Effekten im allgemeinsten Sinne die <span class="smcap">Fraunhofer</span>sche +Methode nennen.</p> + +<p>Das Verdienst von Zeiss erleidet aber keine Einschränkung +durch den Umstand, daß der gleiche Gedanke gerade auf dem +Gebiet der Optik, und an einem dem Mikroskop so nahe verwandten +Ding, wie das Fernrohr ist, schon 40 Jahre vorher mit Erfolg betätigt +worden ist. Denn die genauere Würdigung aller sachlichen +Momente führt zu der Einsicht, daß diese frühere Betätigung durch<a class="page" name="Page_67" id ="Page_67" title="67"></a> +<span class="smcap">Fraunhofer</span> zwar wohl einen Wink für die Anwendung der +gleichen Grundidee auch dem Mikroskop gegenüber gegeben hat, aber +kein irgendwie leitendes Vorbild für die Verwirklichung hat bieten +können — trotz der Gleichheit des Arbeitsfeldes und trotz der +scheinbaren inneren Verwandtschaft der Aufgaben. Dieser auf den +ersten Blick befremdliche Schluß beruht auf einem erst viel später<a name="FNanchor_7_7" id="FNanchor_7_7"></a><a href="#Footnote_7_7" class="fnanchor">[7]</a> +erkannten Gegensatz der beiden Grundprobleme der praktischen Optik, +des Fernrohr-Problems und des Mikroskop-Problems, im Theoretischen +sowohl wie in wesentlichen praktischen Bedingungen — einem +Gegensatz, der es mit sich bringt, daß die Aufgabe der +rationalen Darstellung, auch nachdem sie für das Fernrohr gelöst +war, für das Mikroskop doch einen neuen, selbständigen Ansatz +nehmen mußte, keine Übertragung des Verfahrens zuließ<a name="FNanchor_8_8" id="FNanchor_8_8"></a><a href="#Footnote_8_8" class="fnanchor">[8]</a>.</p> + +<p>Da ich auf die Rechtfertigung dessen in meinem Vortrag +nicht näher eingehen darf, begnüge ich mich zur Erhärtung des +Gesagten mit dem Hinweis auf eine äußere Tatsache, aus der +hervorgeht, wie weit der Gedanke von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> dem Bewußtsein +gerade seiner Fachgenossen fern gelegen hat — nicht nur zur +Zeit als jener ihm nachzugehen begann, sondern noch viel später. +Denn noch vor etwa 15 Jahren, also zu einer Zeit, als längst alle +Dampfmaschinen und alle Eisenbahnbrücken nach <span class="smcap">Fraunhofer</span>scher +Art gebaut wurden, konnte behauptet werden: die Mikroskope +könnten auf diese Art <em class="gesperrt">nicht</em> gebaut werden, und ein angesehener +und unterrichteter Schriftsteller der Mikroskopie, der einem der +besten Optiker der alten empirischen Schule persönlich nahe stand +und daher das Arbeitsfeld kannte, konnte daraufhin die Richtigkeit +der Angabe: daß sie hier in Jena seit 10 Jahren so gebaut würden, +auch öffentlich in Zweifel ziehen. Auch ist es noch gar nicht so +lange her, daß in den Augen vieler beim Mikroskop der Anspruch +auf eine höhere Wertschätzung seitens der Vertreter der alten +empirischen Schule noch mit der Erklärung begründet werden +konnte: von ihnen werde es <em class="gesperrt">nicht</em> wie in Jena gebaut. Erst seit +etwa 10 Jahren ist die umgekehrte Versicherung: es werde <em class="gesperrt">genau +wie</em> in Jena gebaut, allgemein die Stütze für den Anspruch auf +die höhere Schätzung geworden — wiederum Beweis dafür, daß +die Idee des neuen Arbeitsplanes und die Möglichkeit ihrer Würdigung +außerhalb des Gesichtskreises der Zeitgenossen lag.</p> + +<p><a class="page" name="Page_68" id ="Page_68" title="68"></a>Die Geschichte unserer Werkstätte ist nun hinsichtlich des +ersten 30jährigen Abschnittes grundlegender Tätigkeit und zum +Teil noch über diese Zeit hinaus nichts anderes als die Geschichte +der Bestrebungen, in welchen jener Gedanke einer neuen, anders +geregelten Art des Ineinandergreifens von Wissenschaft und Technik +an den Aufgaben der Mikroskop-Optik sich betätigt und allmählich +verwirklicht hat. — Die vorher zur Sprache gebrachten Umstände +aber: einerseits die historische Priorität <span class="smcap">Fraunhofer</span>s hinsichtlich +der erstmaligen Einführung dieses Gedankens in die Optik überhaupt, +anderseits die eben betonte innere und äußere Selbständigkeit +seines nochmaligen Auftretens gegenüber einer anderen Aufgabe +des gemeinsamen Arbeitsfeldes — diese Umstände bringen +es mit sich, daß in meiner weiteren Betrachtung das hiesige Geschehen +überall in Vergleich treten muß mit der Tätigkeit <span class="smcap">Fraunhofer</span>s. +Ich muß so das Wirken meines verstorbenen Freundes +heranrücken an die phänomenale Figur, die auf dem gleichen +Arbeitsfeld aus einem armen Münchener Spiegelschleifer im Anfang +dieses Jahrhunderts herausgewachsen ist. In der Nähe dieser Figur +muß allerdings manches kleiner sich ausnehmen, was, in der gewöhnlichen +Umgebung gesehen, mit weniger abnormem Maßstab +gemessen, größer erscheinen würde. Es gibt aber gar keinen +anderen Standpunkt für eine richtige Würdigung der Lebensarbeit +von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>, als ohne Scheu vor diesem Maßstab ihre Erfolge +in Parallele zu setzen zu dem Wirken des größeren Vorgängers — obwohl, +nachdem die geschichtliche Nachforschung auch auf die +Einzelheiten dieses Wirkens Licht geworfen, jetzt an manchen +Punkten mit bezug auf ihn zu sagen ist: mutato nomine fabula +de te narratur — unter anderem Namen die Geschichte von Dir +erzählt!</p> + +<p>Es handelt sich nämlich hier um einen Parallelismus in den Dingen +selbst, durchaus vergleichbar einer Erscheinung, die in der lebenden +Natur öfters uns entgegentritt. Wie etwa das Wirbeltierauge in +ganz verschiednen Tierreichen, ohne genealogischen Zusammenhang +der Entwicklung, sich wiederholt, und, irgendwo entstanden, immer +wieder die gleichen typischen Formen durchläuft, nur in Nebensächlichem +modifiziert durch die Verschiedenheit der äußeren Bedingungen — so +hat in unserem Interessenkreis die vorhin dargelegte +Idee des verstandesmäßigen Aufbaues künstlicher Gebilde +an zwei getrennten Stellen unabhängig eingesetzt, nur übereinstimmend +in der Zweckbeziehung auf die Wirkungen des Lichts,<a class="page" name="Page_69" id ="Page_69" title="69"></a> +und hat einen ganz parallelen Gang der Entwicklung durchlaufen, +in den Abweichungen nur die Verschiedenheit des Ausgangspunktes +und der die Entwicklung begleitenden Nebenumstände bekundend.</p> + +<p>Es hat nämlich die konsequente Verfolgung der zuvor charakterisierten +Idee in ihren beiden getrennten Gängen nicht nur +im allgemeinen zu gleichartigem Endergebnis geführt — zu einem +bedeutenden und dauernden Fortschritt in der Leistungsfähigkeit +und Vollkommenheit der Erzeugnisse — dort des Fernrohrs, hier +des Mikroskops — sondern der Weg des Gelingens zeigt auch +hier dieselben charakteristischen drei Etappen wieder, durch die +er bei <span class="smcap">Fraunhofer</span> hindurchgegangen ist: als ersten Schritt die +Reform der Technik der praktischen Optik, die Vervollkommnung +der Methoden technischer Arbeit, als zweiten die Vertiefung +und Ergänzung der theoretischen Grundlagen, welche die Behandlung +der Aufgabe brauchte, und als letzten die Reform der praktischen +Grundlagen, der Bedingungen für die Beschaffung des +Urmaterials, des optischen Glases. Die Wiederholung dieser drei +Stufen des Fortgangs in gleicher Reihenfolge ist aber durchaus +nicht auch im Sachlichen eine Wiederholung dessen, was <span class="smcap">Fraunhofer</span> +im Verfolg seiner besonderen Aufgabe schon getan hat — so +daß etwa, nachdem inzwischen die Tätigkeit <span class="smcap">Fraunhofer</span>s im +ersten Viertel des Jahrhunderts genauer bekannt geworden, jetzt +zu sagen wäre: wie schade, daß dasselbe zweimal hat getan werden +müssen! Ganz im Gegenteil, die Wiederholung desselben Entwicklungsganges +von einem ganz anderen Ausgangspunkt aus — nämlich +vom Mikroskop-Problem — führte in allen wesentlichen +Punkten zu wichtigen und unentbehrlichen Ergänzungen der <span class="smcap">Fraunhofer</span>schen +Arbeit in denjenigen sachlichen Momenten, die von +seinem Ausgangspunkt aus nicht in den Gesichtskreis der Aufgabe +eintreten konnten — so daß man vielmehr sagen muß: das nochmalige +Einsetzen desselben Grundgedankens an einer anderen Sonderaufgabe +der Optik und das nochmalige selbständige Durchlaufen aller +seiner Konsequenzen von dem neuen Ausgangspunkt aus ist direkt +notwendig gewesen, um diesem Grundgedanken eine vollständige, +das ganze Feld der praktischen Optik beherrschende Entwicklung +zu ermöglichen. Und das verleiht nun dem Wirken von <em class="gesperrt">Carl Zeiss +neben</em> <span class="smcap">Fraunhofer</span> eine selbständige Bedeutung.</p> + +<p>Ich kann hier nicht auf die einzelnen Etappen des gemeinsamen +Entwicklungsganges eingehen, kann also auch nicht dartun, +warum die vorher bezeichneten drei Fortschritte notwendige<a class="page" name="Page_70" id ="Page_70" title="70"></a> +Postulate der Verwirklichung der Idee sind, warum vermöge des +gegensätzlichen Charakters des Grundproblems in Hinsicht auf das +Mikroskop andere, neu zu lösende Aufgaben vorlagen. Alles das +muß ich der Vervollständigung dieses Vortrages bei seiner Drucklegung +vorbehalten<a name="FNanchor_9_9" id="FNanchor_9_9"></a><a href="#Footnote_9_9" class="fnanchor">[9]</a>.</p> + +<p>Nur zwei Punkte, die das einzelne betreffen, darf ich auch hier +nicht ganz übergehen, weil in ihnen einzelnes eine besondere Bedeutung +gewinnt.</p> + +<p>Die <em class="gesperrt">Vervollkommnung der Technik</em> optischer Arbeit gegenüber +dem, was dem alten empirischen Verfahren genügen konnte, +ist die allererste Voraussetzung für die Verwirklichung der rationalen +Methode. Deshalb ist es für den Erfolg ganz wesentlich, +daß <em class="gesperrt">Zeiss</em> gleich von Anfang an ein ganz klares Bewußtsein dessen +hatte und gleich von Anfang an alles darauf anlegte, in seiner +kleinen Werkstatt eine sehr exakte Technik einzubürgern, die unsichere +Geschicklichkeit der Hand überall unter die Kontrolle +strenger Prüfungsmethoden zu stellen.</p> + +<p>Auf dem Weg dieser Bestrebungen ist nun auch genau das +Verfahren, welches für <span class="smcap">Fraunhofer</span>, wie man jetzt weiß, eine +wichtige Grundlage des Erfolges wurde, selbständig hier wieder +erfunden worden, unter Umständen, die jeden Zusammenhang seines +hiesigen Auftretens mit seiner ersten Entdeckung in München +sicher ausschließen. Es ist dies die sinnreiche Methode zur Prüfung +der Formen sphärischer und ebener Flächen mit Hilfe der sogenannten +Farben dünner Plättchen, der Erscheinung, die uns ungesucht +im bunten Farbenspiel der Seifenblasen entgegentritt. Diese +Methode, nach welcher die Lichtwellen selbst den Maßstab zur +Messung der allerkleinsten Form- und Größenunterschiede darbieten +müssen, ist seit Beginn der sechziger Jahre auch hier der wichtigste +Hebel gesteigerter technischer Leistungen geworden und das +ABC-Buch der damals in hiesiger Werkstätte entstandenen neuen +Schule exakter optischer Technik.</p> + +<p><em class="gesperrt">Zeiss</em> hat indes diese technischen Fortschritte, wenn sie auch +überall direkt unter der Leitung seiner Idee standen, doch nicht +persönlich vollziehen können. Schon über die Jahre hinaus, in +denen Auge und Hand noch schwierig zu erlernende Fertigkeiten<a class="page" name="Page_71" id ="Page_71" title="71"></a> +sich aneignen können, und auch durch viele andere Ansprüche in +seiner Zeit viel zu sehr beschränkt für mühsame technische Studien +war er darauf angewiesen, für diesen Teil seiner Aufgabe von +Anfang an die Geschicklichkeit, praktische Umsicht und Findigkeit +eines anderen zu benutzen, den er zum Gehilfen seiner Arbeit +frühzeitig gewonnen hatte. Er auch ist der Nacherfinder der eben +erwähnten wichtigen Methode. Wir freuen uns alle, ihn heute +noch unter uns zu haben, unseren treuen alten <span class="smcap">August Löber</span>, +den Begründer unserer Schule subtiler Technik, den Senior unserer +ganzen Genossenschaft und den Lehrmeister, unmittelbar oder mittelbar, +aller unserer tüchtigen Optiker. Für das Vorwärtskommen +von <em class="gesperrt">Zeiss</em> ist es von nicht geringer Bedeutung gewesen, daß +gleich der erste, den er in der Verfolgung seiner Pläne als Mitarbeiter +heranziehen konnte, so entgegenkommendes Verständnis +für die eigenartigen Aufgaben, so hoch entwickelten Sinn für +Präzision und Exaktheit, und so volle Hingabe seiner ganzen +Person ihm entgegenbrachte. Solange also des Werkes von <em class="gesperrt">Carl +Zeiss</em> gedacht wird, in unserem Kreis und außerhalb desselben, +wird auch das Andenken an seinen treuen frühesten Mitarbeiter +lebendig bleiben, der am Gelingen des Ganzen so wichtigen Anteil +hat — in dessen anspruchslosem Wirken ein <span class="smcap">Fraunhofer</span>scher +Gedanke neu erwacht ist<a name="FNanchor_10_10" id="FNanchor_10_10"></a><a href="#Footnote_10_10" class="fnanchor">[10]</a>.</p> + +<p>Als zweites erwähne ich noch die Einwirkung, die auch hier, +wie 50 Jahre früher bei FRAUNHOFER, der Grundgedanke von <em class="gesperrt">Zeiss</em> +auf die Reform der <em class="gesperrt">Darstellung des optischen Glases</em> geübt +hat, weil die Art, wie dieses hier geschehen, ein lehrreiches Beispiel +bietet für die Macht, mit der die innere Folgerichtigkeit alles +Geschehens überall sich Geltung schafft, wenn nur die Menschen +ihren Faden nicht gewaltsam zerreißen. <em class="gesperrt">Zeiss</em> ist sehr frühzeitig +zum Bewußtsein gekommen, daß die Konsequenz seines ursprünglichen +Programms auch die Notwendigkeit des Eingreifens in die +Darstellung des optischen Glases einschließen konnte, wenn jenes +Programm nicht auf halbem Wege Halt machen solle. Er hat +aber — und nicht nur er — an diesen Gedanken lange Zeit mit +innerem Widerstreben, um nicht zu sagen mit Abscheu, gedacht — sehr +begreiflich, angesichts der ganz unabsehbaren Schwierigkeiten, +die dem Eintreten in ein völlig fremdes Gebiet der Technik entgegenzustehen +schienen. Das alles aber hat nicht hindern können,<a class="page" name="Page_72" id ="Page_72" title="72"></a> +daß jener Gedanke, wenn auch lange ganz unbewußt, immer stärker +die Behandlung der vorliegenden Aufgaben beeinflußte und leitete. +Jahrelang haben wir neben wirklicher Optik sozusagen noch Phantasieoptik +betrieben, Konstruktionen in Erwägung gezogen mit hypothetischem +Glas, das gar nicht existierte, indem wir die Fortschritte +diskutierten, die möglich werden würden, wenn einmal die Erzeuger +des Rohmaterials dahin zu bringen sein sollten, für fortgeschrittene +Aufgaben der Optik sich zu interessieren — was sie aber nicht +taten. Und diese fast widerwillige Beschäftigung mit der Frage, +die Verfolgung von Konjekturen, die man damals kaum ernst +nahm, hat unbewußt nachherigem Fortschritt auch in dieser Richtung +ebenso wirksam vorgearbeitet, wie es eine bewußte planmäßige +Behandlung kaum besser hätte tun können. Denn auch +in diesem allerdings absonderlichen Verfahren bestimmten sich schon +alle Ziele und markierten sich schon alle Richtungen für eine zukünftige +Reform der Glastechnik auf wissenschaftlicher Grundlage. +Dem späteren wirklichen Anfang war damit jedes Herumtasten +nach Ziel und Richtung erspart. Für den ideenreichen und tatkräftigen +Mann, den zu Anfang der 80er Jahre die dunkle Ahnung +seines eigentlichen Berufs in unseren Kreis geführt hat, bedurfte +es jetzt nur ganz kurzer Zeit, um nicht allein alles, was durch den +frühen Tod <span class="smcap">Fraunhofer</span>s verloren gegangen war, zu erneuern, +sondern an Hand der allgemeineren Aufgabenstellung, die der Ausgang +vom Mikroskop-Problem einschloß, in wichtigen Punkten über +die Ziele <span class="smcap">Fraunhofer</span>s hinauszugelangen — so daß schon im +Frühjahr 1887, als wir auch in unserem Kreis das Andenken +<span class="smcap">Fraunhofer</span>s feierten, gesagt werden durfte<a name="FNanchor_11_11" id="FNanchor_11_11"></a><a href="#Footnote_11_11" class="fnanchor">[11]</a>: die Wiedererneuerung +seiner verloren gegangenen Kunst und ihre Fortentwicklung +in seinem Geist sei der unverwelkliche Lorbeer, den zu seinem +100jährigen Geburtstag unser Jena an seinem Grabe niederzulegen +habe.</p> + +<p>Unser Freund <em class="gesperrt">Otto Schott</em> aber wird gewiß keine Verdunklung +seines persönlichen Verdienstes darin erblicken, wenn ich ausspreche: +daß sein erfolgreiches Eingreifen, welches anerkanntermaßen allen +Aufgaben der praktischen Optik neue Bahnen eröffnet hat, diesen +Erfolg nicht gehabt haben würde, wenn seine Arbeit nicht unmittelbar +sich hätte anschließen können an die fast 20jährige Vor<a class="page" name="Page_73" id ="Page_73" title="73"></a>arbeit, +die aus dem Ideenkreis der Optischen Werkstätte ihm entgegenkam. +Hat er doch die praktische Konsequenz dieses Gedankens +rückhaltlos schon selbst gezogen darin, daß er unter freiwilligem +Verzicht auf die natürlichen Vorrechte, die ihm aus der vollen +Selbständigkeit seiner Arbeit im Chemischen und Technischen zustanden, +auch sein Unternehmen in dauernden Zusammenhang mit +der Carl Zeiss-Stiftung setzte<a name="FNanchor_12_12" id="FNanchor_12_12"></a><a href="#Footnote_12_12" class="fnanchor">[12]</a>.</p> + +<p>Nachdem ich so den leitenden Gedanken in dem Wirken von +<em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> nach seinen inneren Momenten betrachtet habe, muß +ich auch noch einige Worte sagen über die besondere Art, wie +seine Entwicklung durch die äußeren Umstände beeinflußt worden ist.</p> + +<p><em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> hat nicht, wie seinerzeit <span class="smcap">Fraunhofer</span>s fast +übermenschliche Kraft vermochte, alles selbst leisten können, was +für die erfolgreiche Verwirklichung seiner ersten Idee, für die volle +Entwicklung ihres inhaltreichen Keimes zu leisten war. Weil +seinem persönlichen Können engere Grenzen gesteckt waren, ist +er in viel höherem Grad als <span class="smcap">Fraunhofer</span> auf die Mitarbeit anderer +angewiesen und in seinem Erfolg von dieser abhängig geblieben. Der +Schätzung seines persönlichen Verdienstes tut dieses keinen Eintrag. +Die Schranken der eigenen Kraft kühl ermessen können, aus +der Erkenntnis solcher Schranken aber nicht Entmutigung zu +schöpfen, sondern den Antrieb zum fortgesetzten Suchen nach der +richtigen Ergänzung ist auch ein Verdienst; nicht viele bringen +es fertig. Hat nun auch die Notwendigkeit solcher Ergänzung +seinen Erfolg in höherem Grad, als es sonst der Fall sein würde, +von der Gunst äußerer Umstände abhängig gemacht — solcher +Umstände nämlich, von denen das Gewinnen geeigneter Mitarbeiter +abhängig war — so darf man doch nicht sagen, daß sein Erfolg +Sache des Glücks gewesen sei: er hat diese ihm unentbehrlichen +Mitarbeiter gefunden, weil er sie <em class="gesperrt">gesucht</em> hat — und unentwegt +weiter gesucht hat noch in denjenigen Angelegenheiten, hinsichtlich +derer mehrfacher Mißerfolg andere vielleicht von neuen Versuchen +abgeschreckt haben würde. Soweit man in seinem Fall +von Glück reden darf, ist es also nur die Art von Glück, die der +Spruch meint: der Mensch ist seines Glückes Schmied.</p> + +<p>Ein Moment aber bleibt doch übrig, auf welches dieses Wort +nicht Anwendung finden kann: der räumliche und persönliche Zusammenhang +seiner Wirksamkeit mit unserer Universität — die<a class="page" name="Page_74" id ="Page_74" title="74"></a> +geistige Atmosphäre, in die er durch seine Niederlassung gerade +in Jena gekommen ist, und gerade in einer Zeit, da aus dieser +Atmosphäre neue aufstrebende Gedanken sich erhoben. Wie ich +vorher schon andeutete, hat <span class="smcap">Jacob Schleiden</span> ihn zuerst auf die +Optik überhaupt gelenkt und auf die besonderen Aufgaben, die +das Mikroskop darbot. <span class="smcap">Schleiden</span> hat seine Arbeit fortgesetzt +mit wärmstem Interesse begleitet, ihr immer neue Anregung und +wichtige Förderung zuteil werden lassen. Noch in späten Jahren +hat <em class="gesperrt">Zeiss</em> mit Stolz erzählt, wie der geistreiche Naturforscher +stundenlang in seiner kleinen Werkstatt gestanden, seine oder seiner +Gehilfen Arbeit aufmerksam verfolgend; und mit dem Gefühl +warmen Dankes hat <em class="gesperrt">Zeiss</em> jederzeit ausgesprochen, daß sein Emporkommen +ganz wesentlich bedingt gewesen ist durch den Rückhalt, +den die Anerkennung und die Empfehlung <span class="smcap">Schleidens</span> ihm, dem +unbekannten Anfänger, damals geboten hat. Man würde aber +sicher fehlgehen, wenn man etwa in dem Interesse <span class="smcap">Schleiden</span>s nur, +oder wesentlich nur, den Ausdruck menschlicher Teilnahme für den +tüchtigen und strebsamen Mann erblicken wollte, als welchen +<span class="smcap">Schleiden</span> <em class="gesperrt">Zeiss</em> wohl alsbald erkannt hat. Dem widerspräche +schon die Tatsache, daß <em class="gesperrt">Zeiss</em> damals noch Neuling war im Gebiet +der praktischen Optik, technische Vorbereitung nur für Arbeiten +anderer Art besaß — und aus bloßem Wohlwollen treibt man +nicht leicht jemand an, etwas ganz Neues zu beginnen mit völlig +problematischer Aussicht des Erfolges. So muß also das Verhältnis +beider Männer zu einander wohl etwas anders gedacht +werden, denn als rein menschliche Anteilnahme des berühmten +Mannes an dem Fortkommen eines strebsamen Anfängers. Der +Mitbegründer der Zellenlehre greift in den Lebensgang von <em class="gesperrt">Zeiss</em> +vielmehr deutlich ein als der Vertreter der neuen Richtung wissenschaftlicher +Interessen, die um die Mitte des Jahrhunderts das +Studium der lebenden Natur auf neue Ziele und in neue Wege +lenkte, zu ihrer Betätigung aber Hilfsmittel verfeinerter Beobachtungskunst +unentbehrlich fand und neue Kräfte für die Vervollkommnung +solcher Hilfsmittel in ihren Dienst zu ziehen suchen mußte. In +<span class="smcap">Schleiden</span> und dessen Schülern hat die neue Richtung der Biologie, +die in den folgenden Jahrzehnten dem Mikroskop eine immer +wachsende Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit des Jahrhunderts +zugewiesen hat, gerade hier in Jena einen besonders +kräftigen Anfang genommen. Und das beleuchtet nun die tiefere +Wechselbeziehung, die zwischen dem geistigen Leben unserer Hoch<a class="page" name="Page_75" id ="Page_75" title="75"></a>schule +und der praktischen Arbeit von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> frühzeitig bestanden +hat und die <em class="gesperrt">innere</em> Abhängigkeit seiner Erfolge von den +Impulsen aus diesem Kreis.</p> + +<p>Jene aus dem Verkehr der Personen sich ergebende Wechselwirkung +hat über <span class="smcap">Schleiden</span> und seine nächsten Schüler hinaus +die Optische Werkstätte durch ihre ganze Geschichte begleitet und +ihr namentlich aus dem biologischen Interessenkreis fortgesetzt neue +Anregungen und Antriebe zu neuen Aufgaben zugeführt. Einige +Zeitlang war sie vorwiegend durch meine Person vermittelt, später +hatte sie sehr mannigfaltige Wege gefunden. Um wenigstens +einen zu nennen, von den vielen aus dem Kreis der hiesigen Hochschule, +deren wir in diesem Zusammenhang dankbar zu gedenken +haben, nenne ich <span class="smcap">Anton Dohrn</span>, der bevor er sein kühnes Unternehmen +am Golf von Neapel begann, durch einige Jahre, hin +unserer Universität angehörte. Auch aus seinem kraftvollen und +antriebreichen Wesen sind Strahlen damals in unser Haus eingedrungen.</p> + +<p>Bei dem allen aber hat es sich keineswegs nur um ein Mehr oder +Minder von begünstigenden und fördernden Umständen gehandelt, +sondern in entscheidenden Punkten um Sein oder Nichtsein. Denn +in der äußeren Geschichte der ersten 25 Jahre sind etliche Wendepunkte +deutlich zu erkennen, bei deren Betrachtung man zu dem +Schluß kommt: daß von allem, was jetzt als Ausfluß der Wirksamkeit +von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> unmittelbar oder mittelbar sich darstellt, nach +menschlichem Ermessen heute <em class="gesperrt">nichts</em> bestehen würde, wenn sein +Weg ihn nicht in die Kreise dieser Hochschule und unter den +direkten Einfluß eines großen, mit von ihr ausgehenden Antriebs +zur Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge geführt hätte.</p> + +<p><em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> hat seinerseits der Wissenschaft reichlich wiedergegeben +für das, was sie ihm dargeboten hat. Konnte er auch +direkt an wissenschaftlicher Arbeit sich nicht beteiligen, so hat er +doch durch sein Wirken der Wissenschaft wertvolle Dienste geleistet. +Auch unsere Universität hat diesem schon Ausdruck gegeben, +indem sie ihn, der kein schulgerechtes Studium prästiert, am Abend +seines Lebens noch mit dem Prädikat des berufsmäßigen Gelehrten +schmückte. Damals hat, im Persönlichen, der berühmteste Vertreter +der jüngeren Schule Jenaer Naturforscher<a name="FNanchor_13_13" id="FNanchor_13_13"></a><a href="#Footnote_13_13" class="fnanchor">[13]</a> das Band erneuert, welches +durch den berühmtesten Vertreter der älteren Schule ein Menschen<a class="page" name="Page_76" id ="Page_76" title="76"></a>alter +zuvor geknüpft worden war. Und die innere Gerechtigkeit, +die in den Dingen waltet, hat es sich fügen lassen, daß über alles +Persönliche hinaus auch das Werk von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> selbst dauernde +Beziehung gewonnen hat auf die Interessen unserer Hochschule<a name="FNanchor_14_14" id="FNanchor_14_14"></a><a href="#Footnote_14_14" class="fnanchor">[14]</a> — so +den Tribut des Dankes der Alma mater darbringt, die seine +Kindheit geleitet und gehütet hat</p> + +<p>In meiner bisherigen Betrachtung habe ich von der Person +von <em class="gesperrt">Zeiss</em> so gut wie gar nicht zu reden gehabt; nur von seinem +Wirken und seinen Bestrebungen. Denn es liegt in der Natur einer +Betrachtung, welche nur auf die innere Geschichte der hiesigen +Unternehmungen ausgeht, daß in ihr die Personen ganz zurücktreten: +sie erscheinen dabei nur sozusagen als die zufälligen Akteure, +in denen die Ideen Organe für ihre Darstellung und Betätigung +finden. Diejenigen Eigenschaften der Personen aber, welche für +ihre Rollen Bedeutung haben, kommen dabei ganz von selbst zur +Erscheinung, ohne daß es nötig wäre, sie besonders zu schildern.</p> + +<p>So ist es also aus allem zuvor Gesagten schon ersichtlich geworden, +daß derjenige, an dessen Namen der Anfang unserer +Tätigkeit sich knüpft, ein Mann von nicht gewöhnlicher Intelligenz +und von nicht gewöhnlicher Energie gewesen sein muß, [und +zur vollen Würdigung dessen ist höchstens noch hinzuweisen auf +die erschwerenden äußeren Umstände, unter welchen seine Berufsvorbereitung +und namentlich der Beginn seiner selbständigen Tätigkeit +gestanden haben.] Und noch ein anderes wird aus meinen +Ausführungen gleichfalls klar ersichtlich: <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> muß einer +von denen gewesen sein, die fähig sind, Motive ihres Handelns, +Argumente ihrer Entschließung durch das bestimmen zu lassen, +was noch nicht ist, was nur ihren Gedanken nach sein sollte — in +deren Sinnen und Trachten so das Zukünftige die Kraft der +Kausalität gewinnt, bildend und gestaltend einzuwirken auf das +Gegenwärtige, Bestehende. So allein aber vollzieht sich aller Fortschritt +in menschlichen Dingen, großen und kleinen.</p> + +<p>Die weltklugen, die sogenannten praktischen Leute, die im +genauesten Sichanpassen an das jeweils Bestehende und Herrschende +und in möglichster Unterordnung unter dessen Ansprüche am +weitesten zu kommen vermeinen, pflegen diese anderen, die sonderbarerweise +Motive und Argumente aus etwas schöpfen, was noch +gar nicht existiert, mit dem bekannten Gemisch von Respekt und<a class="page" name="Page_77" id ="Page_77" title="77"></a> +Geringschätzung »Idealisten« zu nennen. Nun ja! Wenn das auch +in den kleinen gleichgültigen Dingen des alltäglichen Lebens nicht +weiter zum Vorschein kam — <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> war wirklich ein solcher +Idealist. Er war es in den Angelegenheiten, für die er etwas bedeutet +hat. Und weil er es war, hat sein Wirken auf seinem +Arbeitsfeld einen sichtbaren Fortschritt begründet und Erfolge gezeitigt, +die sein persönliches Dasein überdauern. Die anderen, die +»praktischen Leute« — sie kommen, insoweit sie ihrer Maxime treu +bleiben, nicht in den Fall, wenn sie tot sind, für Fortschritte verantwortlich +gemacht zu werden.</p> + +<p>Im übrigen aber genügt, es, das menschliche Bild des Begründers +unserer Firma noch in wenigen Zügen zu vervollständigen, +die gleichfalls einige Beziehung auf sein Wirken haben; was keine +solche Beziehung hat, braucht nicht späterem Gedächtnis aufbewahrt +zu werden.</p> + +<p>Wohlwollend, teilnehmend und freundlich ist er zu allen gewesen, +die in seiner Tätigkeit ihm nahe traten; aber auch strenge +Anforderungen stellte er an alle, weil er an sich selbst sie zu +stellen gewohnt war. Um sie geltend zu machen, hat er aber +Tadel und Vermahnung wenig gebraucht; mit gutem Mutterwitz +begabt, dirigierte er die anderen lieber mit etwas Spott und etwas +Ironie, gemildert durch liebenswürdige Bonhomie. So hat er Sie +dirigiert, die alten unter meinen Mitarbeitern, denen er vor 25 Jahren +noch in alter patriarchalischer Art als der gestrenge Prinzipal gegenüberstand — so +hat er als väterlicher Freund auch mich dirigiert, +der ich als ganz junger Mann, grün und unerfahren, in seinen +Wirkungskreis eintrat.</p> + +<p>Was ihn aber nach seinem Charakter sehr hoch stellt: er war +ein Mann von strengem Pflichtgefühl und sehr entwickeltem Gerechtigkeitssinn. +Zum Beleg dessen könnte ich mancherlei anführen; +ich erwähne nur, was mich selbst nahe berührt: die liberale uneigennützige +Art, in der er meine dauernde Mitarbeiterschaft seinerzeit +sich zu sichern suchte, fern von jedem Gedanken, die Abhängigkeit, +in der ich ihm gegenüber mich befand, ohne Vermögen und +ohne sonstigen Rückhalt im Leben, auch nur im geringsten zu +seinem Vorteil sich dienen zu lassen.</p> + +<p>So steht also auch das menschliche Bild von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in +der Erinnerung aller derer, die ihn im Leben gekannt haben, und +ihn gekannt haben in der Zeit seines rüstigen Schaffens, da als +ein erfreuliches Vorbild menschlicher Tüchtigkeit und Tugend.</p> + +<p><a class="page" name="Page_78" id ="Page_78" title="78"></a>Die ganzen ersten drei Dezennien seit dem Bestehen der +Optischen Werkstätte müssen in der Geschichte des Instituts als +die Periode des grundlegenden Aufbaues angesehen werden. In +diesem ganzen Zeitraum dreht sich alles um die Vorbereitung und +die Verwirklichung des neuen Arbeitsplanes für die Konstruktion +des Mikroskops — um die Einbürgerung und Befestigung der +verfeinerten Technik der optischen Arbeit, die allmähliche Beschaffung +neuer theoretischer und experimenteller Grundlagen und +die erst erfolglosen, dann halb gelungenen, schließlich erfolgreichen +Versuche praktischer Durchführung des Planes. Wenn auch im +dritten Jahrzehnt die Hauptfunktionen einerseits der feineren technischen, +andererseits der wissenschaftlichen Arbeit schon ganz an +andere übergegangen waren, so steht doch in dem ganzen 30jährigen +Zeitraum <em class="gesperrt">Zeiss</em> selbst noch im Mittelpunkt aller Entwicklung, +weil alles, was in dieser Periode geschehen ist, noch als unmittelbare +Betätigung der ersten Grundgedanken, als Entwicklung aus +den ursprünglichen Kleinanlagen sich darstellt.</p> + +<p>Im vierten Jahrzehnt wird dieses allmählich anders. Gerade +der günstige äußere Erfolg, den die bis dahin gewonnenen Fortschritte +gegen Mitte der siebziger Jahre herbeiführten, hat damals +mehr und mehr Aufgaben in den Vordergrund gerückt, die außerhalb +des ursprünglichen Ideenkreises lagen. Jener äußere Aufschwung +führte bald zu einem Mißverhältnis zwischen der inneren +Organisation und dem Umfang der geschäftlichen Tätigkeit: hinsichtlich +der ersteren stand die Werkstätte in allen wesentlichen +Stücken noch auf dem Boden des kleingewerblichen Betriebs — in +der Gliederung der technischen Arbeit, der inneren Einrichtung +und der kaufmännischen Verwaltung — während der Umfang der +Produktion, die Größe des Personals und die Ausdehnung der geschäftlichen +Beziehungen längst dem Kleingewerbe entwachsen waren +und schon durchaus dem Maßstab der Großindustrie entsprachen.</p> + +<p>Es war also wiederum eine Disharmonie zwischen den verschiedenen +Faktoren der Tätigkeit eingetreten, wie solche schon +in der frühesten Entwicklung des Unternehmens lange Zeit bestanden +hatte, damals in dem Vorauseilen der technischen Leistungsfähigkeit +vor der Gelegenheit zu ihrer erfolgreichen Betätigung — eine +Disharmonie der sachlichen Natur nach von dieser früheren +zwar sehr verschieden, in ihrer Bedeutung für die Fortentwicklung +des Ganzen ihr aber gleich: wie jetzt zu erkennen ist, deutliche<a class="page" name="Page_79" id ="Page_79" title="79"></a> +Anzeichen einer Durchgangsphase, gleichsam eines neuen Jugendzustandes, +der auf eine neue Entwicklung hindrängt.</p> + +<p>Es ist für den gedeihlichen Fortgang des Unternehmens von +entscheidender Wichtigkeit, daß der Übergang in eine neue, leistungsfähigere +Wirtschaftsform zur richtigen Zeit sich vollziehen +konnte. Wenn damals das Tempo verfehlt worden wäre, wäre es +wahrscheinlich für alle Zeit verfehlt gewesen. Denn in der Zwitterform +zwischen Kleingewerbe und Großindustrie hätte, der inneren +Widersprüche wegen, die Werkstätte nicht für lange Zeit sich +halten können: ein bloßes Fortvegetieren wäre ihr Schicksal geworden +und dabei wäre der Fortschritt, den der Grundgedanke +von Zeiss in sich trug, auf halbem Wege stecken geblieben. Denn +seine Vollendung konnte dieser Fortschritt, wie der Ausgang des +vierten Jahrzehnts hat erkennen lassen, nur durch die Lösung +von Aufgaben finden, die im Rahmen einer dürftigen Organisation +und mit den beschränkten Kräften und den bescheidenen Mitteln +des Kleinbetriebes gar nicht hätten bewältigt werden können. +Ohne diese spätere Vollendung wären aber die Resultate der ganzen +Arbeit der vorangehenden 30 Jahre der Hauptsache nach geblieben: +schätzbares Material für die Geschichte der Optik und vielleicht +gute Vorbilder und wertvolle Anregungen für spätere Nachstrebende — weiter +nichts! Denn ein gesicherter Besitz der praktischen +Optik ist jener Fortschritt nur dadurch geworden, daß er in seiner +letzten Etappe — welche die Reform der Glasschmelzkunst schon +zur Voraussetzung hatte — die unbedingte Überlegenheit der neuen +Arbeitsmethode über die alte empirische deutlich erweisen konnte.</p> + +<p>Aber auch die Dienste, die unsere Werkstätte der Wissenschaft +hat leisten können, zumal in den 80er Jahren, nachdem die +bahnbrechenden Arbeiten von <span class="smcap">Robert Koch</span> der Mikroskopie ein +neues wichtiges Arbeitsfeld eröffnet hatten, sind in nicht geringem +Maße durch die erhöhte quantitative Leistungsfähigkeit bedingt +gewesen, welche die gewonnenen Verbesserungen und Neuerungen +rasch weiten Kreisen dienstbar zu machen vermochte. Für die +Unterstützung und Ausbreitung der wissenschaftlichen Bestrebungen, +welche dem Mikroskop neue und besonders subtile Aufgaben zuwiesen, +war es durchaus nicht gleichgültig, daß verbesserte Instrumente +sehr vielen zugänglich gemacht werden konnten. Selbst +der sichtliche Einfluß, den die hier erreichten Fortschritte auf die +Hebung des durchschnittlichen Niveaus der Leistungen auch der +Mitbewerber auf dem Arbeitsfelde in kurzer Zeit gewannen, hängt<a class="page" name="Page_80" id ="Page_80" title="80"></a> +sehr von dieser Massenwirkung ab, mit welcher er sich geltend +machen konnte. Denn sie hat aus bloßen Vorbildern kräftige +Antriebe auch für andere gemacht, dem Fortschritt nicht nur +Ansehen, sondern auch Macht verliehen.</p> + +<p>So weist alles auf die besondere Bedeutung hin, welche im +Fortgang des Unternehmens damals seine rechtzeitige Überführung +in die technisch und wirtschaftlich leistungsfähigere Arbeitsform +des organisierten Großbetriebs gewinnen mußte.</p> + +<p>Es ist aber wohl verständlich, daß zur Initiative gegenüber +den ganz neuen Aufgaben, die hierin sich einstellten, gerade diejenigen +Personen schon an sich wenig gestimmt und wenig geeignet +sein konnten, deren Interesse ganz von den Aufgaben des ursprünglichen +Ideenkreises in Anspruch genommen war. Auch stand +<em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> damals schon in den Sechzigen; und unter der Nachwirkung +der ungewöhnlichen Anspannung seiner Kräfte, die das +erste Mannesalter ihm auferlegt hatte, vielleicht auch unter dem +vorauseilenden Schatten des schweren Leidens, dem er zuletzt erlag, +begannen diese Kräfte damals schon sichtlich nachzulassen. So +war es ein besonderes Glück für unser Institut, daß zu dieser +kritischen Zeit die erlahmende Energie des Vaters sich regenerieren +konnte in der Tüchtigkeit und jugendlichen Kraft seines ältesten +Sohnes. Er, <em class="gesperrt">Roderich Zeiss</em>, der im Beginn des vierten Jahrzehnts +in das Unternehmen eintrat, führte ihm in seiner Person +die frische Kraft zu, die zur Bewältigung jener neuen Aufgaben +unbedingt nötig war; und sein Anschluß an den Vater löste auch +den geschäftlichen Unternehmungsgeist aus, der sich nicht mehr +scheute vor dem unvermeidlichen Risiko, wie es der Übergang +zum Großbetrieb mit sich bringen mußte.</p> + +<p>So fällt denn im vierten Jahrzehnt der Schwerpunkt derjenigen +Aktion, die für die zweite Periode in der Geschichte der Optischen +Werkstätte das Spezifische ist, mehr und mehr in die Person von +<em class="gesperrt">Roderich Zeiss</em>. Auf seiner Initiative beruhen die wesentlichen +Schritte organisatorischer Funktion, die in dieser Periode sich vollzogen +oder wenigstens einleiteten: die Einrichtung einer regelrechten +kaufmännischen Verwaltung, die Beschaffung neuer und ausdehnungsfähiger +Lokalitäten, die gesteigerte Verwendung elementarer Kraft +und vor allem der Anfang zu rationeller Arbeitsteilung für die +fabrikatorische Tätigkeit, |die unter Einführung verbesserter Arbeitsmaschinen +und Einrichtungen und unter Heranziehen neuer +technischer Kräfte damals zunächst für die im engeren Sinn<a class="page" name="Page_81" id ="Page_81" title="81"></a> +mechanischen Arbeiten, die Metallbearbeitung, in Gang gebracht +wurde.| Dem schließt sich an die Einrichtung eigener Hilfsbetriebe +für Tischlerei, Gießerei und anderer Verrichtungen, um +die tägliche Arbeit von den vielen äußeren Erschwernissen zu +entlasten, welche vorher die Abhängigkeit von Fremden mit +sich brachte. Endlich aber gehört hierher auch das Eintreten in +die Glasfabrikation, im Verein mit <em class="gesperrt">Dr. Schott</em>, was ich vorher +schon unter einem ganz anderen Gesichtspunkt erwähnte. Unter +dem Gesichtspunkt der Geschäftspolitik, die darauf ausging, die +neue Produktionsstätte für das wichtigste Urmaterial des Optikers, +das Glas, in räumlichen und persönlichen Zusammenhang mit der +Optischen Werkstätte zu bringen, ist die Begründung des Glaswerks +als einer Tochteranstalt der letzteren sogar der bedeutsamste Akt +der organisatorischen Arbeit der zweiten Periode, wie sich in der +Folge gezeigt hat; er war aber auch der schwierigste hinsichtlich +der Entschließungen, weil das neue Unternehmen damals als ein +kecker Sprung ins Dunkle sich darstellen mußte, mit beträchtlicher +Gefahr großen wirtschaftlichen Mißerfolges verknüpft.</p> + +<p>Auch die Fortsetzung der inneren wirtschaftlichen und technischen +Arbeit, im Verfolg des ursprünglichen Programms hat in +der jetzt betrachteten Periode, dem vierten Jahrzehnt, noch wichtige +Fortschritte gebracht, sogar erst diejenigen Fortschritte, in welchen +der Gedanke der rationellen Konstruktion des Mikroskops seine +eigentliche Bewährung und die Anerkennung unbestrittenen Erfolgs +gefunden hat. Hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Fortentwicklung +des Ganzen treten aber selbst diese Fortschritte durchaus +zurück hinter der organisatorischen Tätigkeit, die den Übergang +der Werkstätte in die Wege des Großbetriebs vermittelt +hat. Nur einer von den Arbeiten optischen Interesses muß neben +den wirtschaftspolitischen Bestrebungen dieser Periode besonders +gedacht werden, weil sie zum Unterschied von den anderen gleichfalls +außerhalb des Gedankenkreises der ersten Periode liegt und +also einen neuen Anfang bedeutet hat: nämlich das Eintreten in +diejenigen Aufgaben der Optik, die auf die Anwendung der photographischen +Methoden für Zwecke der mikroskopischen Beobachtung, +die Mikro-Photographie, Bezug haben.</p> + +<p>Auch dieser Schritt, die Betätigung in den Konstruktionen +für mikrophotographische Zwecke, ist aus der persönlichen Tätigkeit +von <em class="gesperrt">Roderich Zeiss</em> hervorgegangen. Die Ergebnisse seiner +gegen Mitte der 80er Jahre unternommenen selbständigen Studien<a class="page" name="Page_82" id ="Page_82" title="82"></a> +auf diesem Gebiet sind die Grundlagen, auf denen auch heute noch +fortgearbeitet wird; und seine Darstellung der Methodik der mikrophotographischen +Beobachtung ist, wenn auch einzelnes inzwischen +überholt wurde, in der Hauptsache immer noch das Beste, was +als Anleitung für diese Art von mikroskopischer Arbeit geboten +werden kann.</p> + +<p>So hat also die grundlegende Arbeit der drei ersten Jahrzehnte, +die ihre Ausgangspunkte in den Ideen und Plänen von <em class="gesperrt">Zeiss</em> +Vater hat, in der Zeit, da dessen persönliche Einwirkung auf die +Fortentwicklung der Werkstätte allmählich zurücktrat, noch eine +erfolgreiche Fortsetzung und wichtige Ergänzungen in der Tätigkeit +des Sohnes gefunden. Auch seinem Wirken ist eine ehrenvolle +Stelle in der Geschichte der Optischen Werkstätte gesichert +und seinen besonderen Diensten die dankbare Anerkennung derer, +die die Angelegenheiten unseres Instituts auf von ihm angebahnten +Wegen weiter zu führen haben.</p> + +<p>Noch zum dritten Male zeigt die Geschichte unserer Werkstätte +deutliche Marksteine einer neuen Entwicklungsphase. Denn auch +im letzten, fünften Jahrzehnt treten, neben dem Fortspinnen aller +der Fäden, die in der Arbeit der vorangehenden Perioden angeknüpft +worden sind, wiederum neue Aufgaben hervor, die, ganz +außerhalb des bewußten Gedankenkreises dieser früheren Perioden +gelegen, der Arbeit des letzten Jahrzehnts ihr besonderes Gepräge +verleihen. Der Vorgänge, die in diesem Sinn aus der Fortentwicklung +des vorher Begonnenen heraustreten und die ich deshalb +hier noch zu erwähnen habe, sind es drei: die planmäßige <em class="gesperrt">Ausdehnung +des Arbeitsfeldes</em> der Werkstätte; die <em class="gesperrt">Regelung +des Rechtsverhältnisses ihres Personals</em> und die <em class="gesperrt">Umwandlung +der äußeren Verfassung der Firma</em> durch ihre +Überleitung an einen unpersönlichen Inhaber.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Das Arbeitsgebiet der Firma ist bis in den Anfang des fünften +Dezenniums, also bis gegen Ende der 80er Jahre hinein, fast gänzlich +auf die Mikroskopie beschränkt geblieben, auch nachdem sie längst +ein Großbetrieb mit fabrikatorischer Arbeitsorganisation geworden +war und die Ziffer ihres Personals schon bald die 400 erreicht hatte. +Nur ein kleines von jenem Gebiet abseits liegendes Feld des Instrumentenbaues +ist dabei, mehr nebenher, noch gepflegt worden, +durch die fortgesetzte Anfertigung solcher Instrumente, die ur<a class="page" name="Page_83" id ="Page_83" title="83"></a>sprünglich +für Zwecke der eigenen Arbeit und die mit ihr verknüpften +Studien hergestellt worden waren.</p> + +<p>In mehreren Rücksichten ist diese lange festgehaltene Einseitigkeit +der Betätigung und die mit ihr verbundene strenge Konzentration +der Interessen für die Intensität des Fortschrittes und +die innere Befestigung des Ganzen zweifellos wohltätig gewesen. +Ebenso wichtig aber ist es zweifellos für die Sicherung und die +Fortentwicklung des Ganzen, daß jene Beschränkung des Arbeitsfeldes +auch noch zur rechten Zeit hat aufgehoben werden können. +Denn auf die Dauer hätte sie nicht fortbestehen dürfen, ohne die +Zukunft des Instituts ernstlich in Frage zu stellen. Schon unter +dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Interesses und des Interesses +der zahlreichen Personen, die allmählich von dem gedeihlichen +Fortbestehen der Werkstätte abhängig geworden waren, mußte +die eine Spezialität als eine viel zu schmale Basis für die Stabilität +des Unternehmens erscheinen. Wenn es dafür eines Beweises bedürfte, +so wäre auch dieser in den Erfahrungen der letzten Jahre +inzwischen schon erbracht.</p> + +<p>Aber noch, unter einem ganz anderen — und wie ich glaube +sogar wichtigeren — Gesichtspunkt bedeutete die enge Begrenzung +des Arbeitsfeldes eine Gefahr. Innerhalb eines so beschränkten +Aufgabenkreises muß zu irgend einer Zeit einmal eine Periode der +Stagnation eintreten, weil Gedanken, die längere Zeit treibende +Kraft betätigt haben, einmal ausgelebt und erschöpft sein werden. +Was als Ganzes in eine solche Periode der Stagnation gerät, verfällt +fast rettungslos innerer Verflachung und dauerndem Verlust +der tieferen Triebkräfte. Nur aus einer Mannigfaltigkeit von Aufgaben, +und zwar von Aufgaben, die in verschiedenen Interessen +wurzeln, kann ein Unternehmen fortgesetzt die neuen Anregungen +und Antriebe schöpfen, die, wenn auch einzelnes zeitweilig stagniert, +doch dem Ganzen das höhere Niveau der Tätigkeit und Triebkräfte +neuen Fortschrittes erhalten.</p> + +<p>Das schließliche Durchdringen dieser Erwägungen hat die +Bestrebungen veranlaßt und geleitet, die eine planmäßige Ausdehnung +des Arbeitsfeldes auf ganz verschiedene Gebiete der praktischen +Optik im Laufe des letzten Jahrzehnts herbeigeführt haben. +Dabei hat noch die besondere Rücksicht mitgesprochen, innerhalb +der eigenen Tätigkeit eine Gegenwirkung zu gewinnen gegen +die natürliche Routinetendenz der fabrikatorischen Arbeitsform — durch +Pflege gerade solcher Interessen des Instrumentenbaues, die<a class="page" name="Page_84" id ="Page_84" title="84"></a> +nicht auf vielfältige Reproduktion gleichartiger Erzeugnisse hinführen. +So sind, nach mancherlei inneren Vorbereitungen, seit dem +Ausgang der 80er Jahre zu dem alten Betriebe nach und nach noch +drei neue Betriebsabteilungen hinzugekommen, die nach ihren wissenschaftlichen +und technischen Grundlagen und teilweise auch in ihren +merkantilen Angelegenheiten ganz verschiedenen Zweigen der praktischen +Optik angehören: der Bau <em class="gesperrt">optischer Meßinstrumente</em> — in +Ausdehnung der früher nur nebenbei betriebenen Spezialarbeiten +dieser Art — die Konstruktion der Linsensysteme für die <em class="gesperrt">Photographie</em> +und die Herstellung von <em class="gesperrt">terrestrischen Fernrohren</em>. +Und wir hoffen jetzt, daß, noch bevor das nächste Jahr vorübergeht, +unsere Werkstätte auch beteiligt sein werde am Bau <em class="gesperrt">astronomischer +Fernrohre</em><a name="FNanchor_15_15" id="FNanchor_15_15"></a><a href="#Footnote_15_15" class="fnanchor">[15]</a> und daß damit ihr Arbeitsgebiet seine +natürliche Ergänzung finde durch die Betätigung auch an denjenigen +Aufgaben des Instrumentenbaues, aus welchen die praktische +Optik die frühesten und kräftigsten Antriebe zum Herauswachsen +aus der Kunst des ehrsamen Brillenschleifers, der ihr erster +Vertreter war, empfangen hat. So wäre alsdann gerade mit Vollendung +des ersten 50jährigen Lebensabschnittes unseres Institutes +auch der Kreislauf vollendet, der die Arbeit von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in +der naturgemäßen Entwicklung der in ihr enthaltenen Anlagen +schließlich in das eigene Arbeitsfeld seines großen Vorgängers +<span class="smcap">Fraunhofer</span> zurückleitet.</p> + +<p>Das Tempo aber, in welchem diese äußere Erweiterung der +Tätigkeit sich vollzog, ist außer durch naheliegende praktische +Gründe auch noch durch eine besondere selbstauferlegte Rücksicht +beschränkt worden, die auf gemeinsame Interessen des ganzen +Industriezweiges sich bezieht — ähnlich dem Gedanken, der seinerzeit +alle Beteiligten bestimmt hat, die Verbesserung des optischen +Glases, als der Grundlage für alle Fortschritte der Optik, ohne +jeden Vorbehalt zugunsten der hiesigen Werkstätte, in den Dienst +der Gesamtheit zu stellen.</p> + +<p>Unser Eintreten in neue Betriebszweige mußte nämlich unvermeidlicherweise +uns in Wettbewerb bringen mit anderen, +denen wir bis dahin nicht als Konkurrenten gegenüberstanden. +Es sollte nun dieser neue Wettbewerb niemals darin bestehen, daß +wir jenen anderen etwa Terrain streitig machten, welches sie ihrerseits +urbar gemacht hatten und mit Erfolg bebauten; er sollte viel<a class="page" name="Page_85" id ="Page_85" title="85"></a>mehr +nur in dem Maß eintreten, als wir neues, bis dahin nicht bebautes +Terrain in dem gemeinsamen Arbeitsfeld unsererseits urbar +machen konnten und so dieses gemeinsame Arbeitsfeld entsprechend +dem wachsendem Umfang unserer eigenen Beteiligung erweiterten. +Dieser Richtschnur gemäß durften wir in neue Gebiete der praktischen +Optik nur eintreten mit solchen Erzeugnissen, die, aus +unserer eigenen Arbeit hervorgegangen, überhaupt nicht oder nicht +in gleicher Art schon von anderen hergestellt waren. Daß wir +aber andererseits diejenigen Neuerungen, die wir aus unserem +Ideenkreis gewinnen, auch ganz in den Dienst der vorher dargelegten +Geschäftspolitik stellen wollen, liegt nicht nur im strengsten +Sinn in den Grenzen berechtigten Eigeninteresses, sondern ist auch +sachlich durchaus geboten. Denn, wie vielfältige Erfahrung lehrt, +hat der Fortschritt, der durch Neues möglicherweise erreicht ist, +nur dann bestimmte Aussicht, wirklich sich Geltung zu verschaffen, +wenn der Urheber selbst ihn zu vertreten in der Lage ist.</p> + +<p>So viel über den ersten Punkt. Der zweite, die Regelung der +Rechte und Interessen der arbeitstätigen Personen zum Inhaber +des Unternehmens, wie sie im Laufe dieses letzten Jahrzehnts sich +gestaltet hat, steht nicht unter Gesichtspunkten innerer Geschäftspolitik, +sondern durchaus unter Gedanken des allgemeinsten sozialen +Interesses.</p> + +<p>Die immer zunehmende Zahl derer, die in ihrer ganzen bürgerlichen +und wirtschaftlichen Existenz von unserem Unternehmen +abhängig wurden und die daraus in concreto ersichtliche Bedeutung, +welche die Organisation der Großindustrie für die Gemeinden und +für das Staatswesen gewonnen hat, mußte denen, welche zum Aufbau +einer solchen Organisation mitgewirkt hatten, mehr und mehr +die <em class="gesperrt">Verantwortung</em> zum Bewußtsein bringen, unter die solche +Mitwirkung sie stellt. Diese mußten sich sagen, daß ihre wirtschaftliche +Tätigkeit, wenn auch <em class="gesperrt">gesetzlich</em> sie jetzt noch fast ganz als +reine Privatsache gilt, wegen ihrer einschneidenden Wirkung auf +das Wohl und Wehe vieler und ihrer offenkundigen Beziehung +auf allgemeine Volksinteressen, in Wahrheit schon längst eine +wichtige öffentliche Funktion im großen Volksorganismus geworden +ist: gewissermaßen der Auftrag, in der Organisation und Leitung +der gemeinsamen Arbeit vieler mitzuarbeiten an der Organisation +und Leitung der wirtschaftlichen Tätigkeit des ganzen Volkes. +Damit aber ergab sich von selbst die Anerkennung der grundsätzlichen +Forderung: daß die Betätigung der leitenden Funktion<a class="page" name="Page_86" id ="Page_86" title="86"></a> +des Unternehmers in der Großindustrie nicht in erster Reihe unter +Rücksichten des eigenen Vorteils oder des Interesses einzelner +stehen dürfe, sondern in <em class="gesperrt">erster</em> Reihe geübt werden müsse unter +den Rücksichten, welche das soziale Interesse der staatlichen Gemeinschaft +fordert.</p> + +<p>|Unter diesem obersten Gedanken hat die spezielle Richtschnur +für die in unserem Kreis allmählich angebahnte Ordnung des Verhältnisses +zwischen Personal und Unternehmer durch zwei Erwägungen +sich bestimmt, von denen die eine auf die persönlichen +Beziehungen, die andere auf das wirtschaftliche Verhältnis ausgeht. +Die erste ist: Indem die neuere Wirtschaftsentwicklung unabänderlich +das selbständige Kleingewerbe auf den meisten Arbeitsgebieten +immer weiter zurückdrängt und damit unvermeidlich einen immer +größer werdenden Teil des ganzen Volkes unter wirtschaftliche Abhängigkeit +von den Industrieunternehmungen bringt, bedroht sie +die Grundlagen eines gesunden Volkstums, wenn dieser Prozeß zur +Folge hat, fortgesetzt eine immer wachsende Mehrheit des Volkes +auch in persönliche und bürgerliche Abhängigkeit von der kleinen +Minderheit der selbständig bleibenden Personen zu setzen, jene +Mehrheit auch menschlich und bürgerlich unfrei zu machen und so +den größeren Teil des Volkes auf eine Zwischenstufe zum Helotentum +herabzudrücken. Also: Garantien gegen den Mißbrauch der +wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Beschränkung der persönlichen +und bürgerlichen Freiheit der Unselbständigen durch die Unternehmer +und ihre Organe.</p> + +<p>Die zweite Erwägung ist: Indem die wirtschaftliche Unselbständigkeit +für die große Mehrheit in vielen Rücksichten die +Bedingungen des äußeren Fortkommens gegenüber den Verhältnissen, +die früher die kleingewerbliche Einzelarbeit darbot, verschlechtert, +bedroht zum Schaden des ganzen Volkes die jetzige +Wirtschaftsentwicklung die arbeitenden Volkskreise mit zunehmender +Verschlechterung ihrer relativen Lebenslage, wenn ihnen nicht auch +Anteil an dem wirtschaftlichen Vorzug der neuen Arbeitsform +eingeräumt wird. Die Großindustrie hat aber in der Kraft der +Organisation, durch welche das planmäßige und stetige Zusammenarbeiten +vieler sich vom bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler unterscheidet, +eine spezifische Quelle des Mehrertrags menschlicher Tätigkeit, +einen dritten Wirtschaftsfaktor neben Arbeit und Kapital, der +den Wirtschaftsertrag des organisierten Ganzen erhöht über die +Summe der möglichen Arbeitserträge aller mittätigen Personen<a class="page" name="Page_87" id ="Page_87" title="87"></a> +in der Einzelarbeit und des marktgängigen Äquivalents der Kapitalnutzung. +Also: Einrichtungen, durch welche dieser spezifische +Überschuß aus der Organisation, der eigentliche Unternehmergewinn, +seiner natürlichen sozialen Aufgabe dienstbar wird, das wirtschaftliche +Niveau der in organisierter Arbeit tätigen Personen höher zu +stellen, als es in selbständiger kleingewerblicher Arbeit sein könnte<a name="FNanchor_16_16" id="FNanchor_16_16"></a><a href="#Footnote_16_16" class="fnanchor">[16]</a>.|</p> + +<p>Die hier bezeichneten sozialen Bestrebungen haben die Regeln +und Maximen des praktischen Handelns in unserem Kreis schon +seit längerer Zeit wesentlich bestimmt. In die Erscheinung getreten +sind sie zuerst in dem vor acht Jahren erlassenen gemeinsamen +Pensionsstatut der Optischen Werkstätte und des Glaswerks, durch +welches, im Gegensatz zu den Pensionseinrichtungen in der Privatindustrie, +den Angehörigen beider Betriebe vertragsmäßiger Anspruch +auf Pension nicht gegen das Vermögen einer Pensionskasse, +sondern gegen das Vermögen der Firma selbst eingeräumt, der +Unternehmer also grundsätzlich verpflichtet wurde, in seiner ganzen +Wirtschaftsführung dem normalen Verbrauch der menschlichen +Arbeitskraft in ganz gleicher Art Rechnung zu tragen wie der +Amortisation seiner leblosen Betriebsmittel. Den äußeren Abschluß +haben jene Bestrebungen kürzlich in dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung +gefunden, dessen einschlägige Abschnitte die bisher praktisch +geübten Regeln, unter Ergänzung derselben in den Einzelheiten, +nunmehr kodifizieren und so zu ständigen Rechtseinrichtungen +unserer Firma machen.</p> + +<p>Mit einigen Worten habe ich endlich auch der dritten Arbeit +dieses letzten Jahrzehnts, der Umwandlung der äußeren Verfassung +der Firma, zu gedenken, die teilweise unter denselben Gesichtspunkten +wie das eben Besprochene gilt.</p> + +<p>Es ist eine fast typische Erscheinung der neueren Wirtschaftsentwicklung +geworden, daß Industrieunternehmungen, wenn sie +eine gewisse äußere Größe überschritten haben, von den persönlichen +Inhabern aufgegeben und — ausnahmsweise in Genossenschaften — gewöhnlich +in Aktiengesellschaften oder ähnliche Formen +übergeleitet werden. Der Vorgang wird fast regelmäßig gerechtfertigt +mit dem Hinweis auf die Bedenken und Gefahren, die bei +großen Unternehmungen, die hohe Anforderungen an einsichtsvolle<a class="page" name="Page_88" id ="Page_88" title="88"></a> +Leitung stellen, aus der Abhängigkeit von den persönlichen Eigenschaften +und Fähigkeiten des zufälligen Besitzers sich ergeben +und aus der Unberechenbarkeit der Umstände, die den Besitzwechsel +bestimmen. |Wenn man davon absieht, daß diese Umwandlung +des persönlichen Besitzes in unpersönlichen Kollektivbesitz +gewöhnlich ganz einseitig nur der besseren Sicherung des in +den Unternehmungen investierten Kapitals dienen will und gewöhnlich +auch zu ganz einseitiger Herrschaft seiner Interessen führt, und +wenn man ferner absieht von dem odiosen Beigeschmack, den das +Gründerwesen dadurch gewinnt, daß der glückliche Vorbesitzer fast +immer seine problematischen Anwartschaften auf zukünftige Nutznießungsvorteile +zum voraus kapitalisiert sehen will — ist jene +Tendenz des Unpersönlichwerdens der großen Industriebetriebe eine +im großen und ganzen wohl erfreuliche Erscheinung. Denn unter +dem mancherlei Widersinnigen, was die heutige Wirtschaftsordnung +einschließt, ist das Widersinnigste doch wohl dieses: daß das Wohl +und Wehe von beliebig vielen Menschen und ein vielleicht wertvolles +Stück des Nationalvermögens, das durch die Arbeit anderer +geschaffen wurde, unter dem Titel der Ausübung zufälligen Eigentumsrechts +in die Hand von Personen kommen kann, die vielleicht +ganz unvorbereitet oder unfähig zu irgend einer verantwortlichen +Tätigkeit sind. Angesichts dieser Gefahr ist es immerhin schon ein +Fortschritt, wenn die Verteilung des Eigentums auf eine große Anzahl +von Personen, von denen keine viel zu sagen hat, die Wahrscheinlichkeit +eröffnet, aus dem Unverstand der einen und der +Klugheit der anderen dauernd ein erträgliches Mittelmaß von Verstand +gesichert zu sehen.|</p> + +<p>Auch in unseren Angelegenheiten hat ein ähnlicher Vorgang +und aus ähnlichen Gründen sich vollziehen müssen. Nur konnte +dabei, gemäß den vorher angedeuteten Rücksichten sozialen Interesses, +das Unpersönlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung +unter den zeitweilig tätigen Personen herbeigeführt +werden, noch durch unpersönliche Gestaltung des bloßen Eigentums +an den Betriebsmitteln. Das eine würde die Zukunft unter die +Herrschaft der augenblicklichen, ephemeren und zum Teil disparaten +Interessen der zufällig mittätigen Personen gestellt haben, das andere +unter die Herrschaft des sichmehrenwollenden Geldes. Beim einen +wie beim anderen würden zum Herrn Elemente geworden sein, die im +Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts anderes sind als die dienenden +Glieder, durch deren geordnete und planmäßige Vereinigung die<a class="page" name="Page_89" id ="Page_89" title="89"></a> +Organisation ihre spezifische wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie +zu einem dritten Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital — die +Kraft, die persönliche Arbeitstätigkeit aller einzelnen und die +Mitarbeit der toten Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert +weit zu erhöhen über den Wert, den alles an sich, außerhalb des +organisierten Ganzen, in der Vereinzelung hätte.</p> + +<p>So ist nun — vielleicht zum erstenmal — unternommen +worden, in unseren Angelegenheiten diesen dritten Wirtschaftsfaktor, +die Organisation als solche, zum Träger eines privaten +Industrieunternehmens zu machen. Sie, ihrer Natur nach etwas +Unpersönliches, hat in der Form der <em class="gesperrt">Stiftung</em>, der selbständigen +<em class="gesperrt">juristischen</em> Person, die Rechte und die Handlungsfähigkeit einer +lebendigen Person erhalten sollen. So repräsentiert also der jetzige +Inhaber der Firma nicht die ephemeren Interessen aller in ihrem +Umkreis mittätigen Personen — die von Jahr zu Jahr wechseln — und +nicht die Interessen des in ihrem Betrieb investierten Kapitals — das +dem Inhaber gar nicht zu gehören braucht und auch jetzt nur +teilweise ihm gehört; er repräsentiert vielmehr den Inbegriff alles +dessen, was die Tätigkeit des Ganzen fortgesetzt und wesentlich +unterscheidet von dem bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler einzelner +und dem mechanischen Lauf der Maschinen: die Summe der technischen +und wirtschaftlichen Erfahrung, die ein halbes Jahrhundert +angesammelt hat, die Kräfte aus der Kontinuität aller Aktionen, +die Summe technischer Schulung in aller Arbeit, das planmäßige +Ineinandergreifen der Tätigkeit aller einzelnen, die nachwirkende +Kraft der Leistungen aller Vorgänger, lebender und verstorbener — also +sozusagen das ganze <em class="gesperrt">geistige Kapital</em>, das in einer hochentwickelten +Organisation durch die stetige Arbeit vieler in diesen +50 Jahren zusammengebracht ist und der folgenden Generation +überliefert werden soll.</p> + +<p>Die Leitung des Unternehmens durch den unpersönlichen +Inhaber soll also grundsätzlich ihren Rechtstitel haben in dem +Eigentum an dem <em class="gesperrt">geistigen Betriebsfonds der Organisation</em> — und +die persönlichen Organe, durch die jener seine Funktion ausübt, +sollen so als die Vertreter der Organisation erscheinen, also der +dauernden Interessen des Ganzen gegenüber allen Elementen, die +darin in Verein getreten sind. Das ist der Sinn der Einrichtungen, +welche die jetzige Verfassung der Firma ausmachen.</p> + +<p>Der Umstand, daß in diesem letzten Abschnitt der Geschichte +unseres Instituts die Initiative wesentlich mir selbst und meinen<a class="page" name="Page_90" id ="Page_90" title="90"></a> +gegenwärtigen Mitarbeitern zugefallen ist, hat mich nicht abhalten +dürfen, die bewegenden Ideen auch dieses letzten Abschnittes in +gedrängtem Umrisse hier zu kennzeichnen. Der Verzicht hierauf +würde nicht nur das geschichtliche Bild der 50jährigen Entwicklung +in wesentlichen Punkten unvollständig gemacht, sondern auch jede +Gelegenheit abgeschnitten haben, heute des wichtigen Anteils zu +gedenken, den auch <em class="gesperrt">andere</em> an dem jetzt Erreichten haben und an +dem, was etwa die Zukunft als seine Erfolge zeitigen möchte. Ich +rede hier <em class="gesperrt">nicht</em> von denen, die in täglicher gemeinsamer Arbeit +die Mühen und die Sorge dieser letzten Jahre mit mir geteilt +haben — ohne deren hingebende, zum Teil aufopferungsvolle Mitarbeit +die neuen Aufgaben, vor welche dieses Jahrzehnt uns gestellt +hat, überhaupt nicht hätten bewältigt werden können. <em class="gesperrt">Sie</em> +haben das Bewußtsein unmittelbaren Anteils an dem jetzt Bestehenden. +Wohl aber ziemt es sich, zum Eintritt unseres Instituts +in das zweite halbe Jahrhundert seiner Tätigkeit ausdrücklich derer +zu gedenken, welche, <em class="gesperrt">außerhalb</em> unseres engeren Kreises stehend, +die Erfüllung gerade der letzten Aufgaben in besonderem Maße +erleichtert und gefördert haben.</p> + +<p>Dank der verständnisvollen Teilnahme, mit welcher S. königl. +Hoheit unser allverehrter Großherzog und der seinem hohen Beruf +leider so früh entrissene Erbgroßherzog Carl August die Bestrebungen +begleiteten, die auf Befestigung und Pflege des in unserer Stadt +zur Blüte gelangten Zweiges feintechnischer Industrie abzielten, +hat die Verfassung der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung sich sozusagen anlehnen +dürfen an die Institutionen des Staates, um dieser Verfassung, +unbeschadet voller Bewegungsfreiheit der Stiftung, einen +festeren Halt zu verschaffen, als eine rein private Organisation hätte +gewähren können. Das warme Interesse aber, welches außer den +genannten fürstlichen Herren auch der frühere Staatsminister Gottfried +Stichling und der ihm nachfolgende Chef des Großherzogl. Kultus-Departements +Adolf Guyet der Absicht entgegenbrachte, die Unternehmungen +der jetzigen <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung Zwecken des Gemeinwohls +direkt dienstbar zu machen, hat alle Schwierigkeiten und +Bedenken überwinden lassen, die zur entscheidenden Zeit angesichts +mancher damals noch prekärer Umstände jener Anlehnung +entgegenstanden. Beide Männer, denen unser Staatswesen und +zumal unsere Hochschule in vielem zu Dank verpflichtet ist, sind +nun auch schon heimgegangen. Unter den Lebenden aber sind +noch die zwei, welche an dem Ausbau unserer Einrichtungen im<a class="page" name="Page_91" id ="Page_91" title="91"></a> +einzelnen persönlich am meisten beteiligt waren: der Kurator unserer +Universität, Geh. Staatsrat <span class="smcap">Eggeling</span>, dessen altbegründete freundschaftliche +Beziehung zu meiner Person zu allem die ersten Wege +geöffnet, dessen teilnehmender Rat auf alles bedeutsamen Einfluß +geübt hat — und der damalige Chef des Großherzogl. Finanzdepartements, +wirklicher Geh.-Rat <span class="smcap">Rothe</span>. Er, der erste Stiftungskommissar +der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung, hat nunmehr durch länger als +5 Jahre hin die Funktion geübt, die gemäß der Verfassung der +Stiftung als der praktisch wichtigste Ausfluß aus ihrer Anlehnung +an die Staatseinrichtungen angesehen werden muß. Er hat damit die +Wege anbahnen und befestigen helfen, auf welchen die Angelegenheiten +unseres Unternehmens in Zukunft zu leiten sind — auf welchen +er auch hoffentlich noch für recht lange Zeit seine wertvolle Mitwirkung +wird fortsetzen können. Ihm aber steht noch ein besonderer +Anteil auch an der Gestaltung der jetzigen Einrichtungen selbst +zu. Denn sein weitausblickender Rat hat die früher bezeichneten +Bestrebungen zuerst in die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende +Schritt nachher geschehen konnte: die Konstituierung +der selbständigen juristischen Person als Träger der hiesigen +Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn, wie Freund <span class="smcap">Schott</span> in +einem anderen Sinn, <em class="gesperrt">Mitbegründer</em> der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung geworden.</p> + +<p>Ihnen allen, die ich hier nannte, die außerhalb unseres eigenen +Kreises die aufbauende Arbeit des letzten Jahrzehnts gestützt und +gefördert haben, sei am heutigen Tag warmer und aufrichtiger Dank +im Namen derer dargebracht, die an dieser aufbauenden Arbeit +im Innern beteiligt waren.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>So bin ich nun in meiner rückwärts schauenden Betrachtung +an dem Punkt angelangt, wo das Vergangene in das Zukünftige +einmündet, das Geschehene dem Kommenden die Hand reicht. Ich +würde hier schließen können, wenn nicht gerade die Gedanken der +letzt betrachteten Periode eine besondere Beziehung hätten auf die +Grundlagen der zukünftigen Fortentwicklung des Werkes, dem +unsere Betrachtung gilt. Sie fordern also direkt dazu auf, dem +Rückblick auf das Vergangene noch einen Ausblick auf die Zukunft +folgen zu lassen — nicht um ihren Schleier vorwitzig zu lüften, +sondern um uns zu deutlicherem Bewußtsein zu bringen, welche +besonderen Ansprüche die Zukunft an diejenigen stellen wird, die +in unserem Kreis ihren Aufgaben werden zu dienen haben.</p> + +<p><a class="page" name="Page_92" id ="Page_92" title="92"></a>Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß diese Ansprüche in +mehreren Punkten strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer +Tätigkeit der Regel nach an die Personen und ihre Leistungen +jetzt gestellt werden. Die Unterordnung der Wirtschaftsführung +der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung unter größere soziale Aufgaben legt ihren +Betrieben Pflichten und Lasten auf, die andere Industrieunternehmungen +zur Zeit noch nicht zu erfüllen brauchen; und einstweilen +ist es noch Sache nicht der Gewißheit sondern nur der Annahme, +daß der Vorteil der Elimination des Nutznießung suchenden +Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsführung auch +auf die Dauer das ausreichende Äquivalent für jene größeren Lasten +sein werde.</p> + +<p>Was aber schwerer ins Gewicht fällt und vielen Sorge macht, +ist die Notwendigkeit, aus unserem Wirkungskreis manches ausschließen +zu müssen, was zur Zeit meist für unentbehrlich in industriellen +Unternehmungen angesehen wird — namentlich bei der +Regelung der Rechte und Interessen der verschiedenen Personengruppen +innerhalb der Organisation. Wenn die Einrichtungen der +<em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll bleiben sollten, +mußten insonderheit den leitenden Personen in allen Stufen der +inneren Tätigkeit manche Vorzüge und Vorteile vorenthalten werden, +welche in der Großindustrie öfters als die eigentlich wirksamen +Triebfedern erfolgreicher Betätigung gelten. Infolgedessen muß +unsere Organisation auf Kräfte und Eigenschaften der Menschen +zählen, an deren genügende Häufigkeit nicht alle glauben wollen: +weniger Selbstsucht, mehr Gemeinsinn — weniger äußerer Ehrgeiz, +mehr Sinn für den inneren Wert menschlicher Arbeit — weniger +Gehorsam, mehr freie bewußte Pflichterfüllung und einiges mehr — und +wer möchte bestreiten, daß der im Nachteil ist, der in nicht +ganz gangbarer Münze rechnet?</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Keiner aber, der es unternimmt, in seinen Bestrebungen dem +jeweils Bestehenden und Geltenden einen kleinen Schritt vorauszukommen, +darf sich vermessen, etwas erreichen zu können, wenn +er dabei <em class="gesperrt">dauernd</em> in Gegensatz bliebe zu den herrschenden Ideen +seiner Zeit. Was dauernd vereinzelt bliebe, wird sicher einmal vom +breiten Strom mitgenommen.</p> + +<p>Die Hoffnung des Gelingens ist also in diesem Fall die Hoffnung +auf den Erfolg der Bestrebungen der vielen anderen, die in +unserer Zeit darauf ausgehen, auch die Wirtschaftstätigkeit der<a class="page" name="Page_93" id ="Page_93" title="93"></a> +Völker sozialen und sittlichen Ideen unterzuordnen, — also die Erwartung: +daß aus diesen Bestrebungen der Zeitgenossen, trotz der +heutigen großen Divergenz ihrer Wege, doch allmählich eine gemeinsame +Resultante sich ergeben werde, kräftig genug, um die +Denkungsart der Menschen und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen +Einrichtungen in der Richtung auf jenes Ziel zu beeinflussen +und so die zeitweilige Isolierung rechtzeitig wieder aufzuheben.</p> + +<p>Sollte aber diese Erwartung sich nicht erfüllen, sollte die +hochentwickelte äußere Kultur des 19. Jahrhunderts schon dem unabwendbaren +Verhängnis verfallen sein, endgültig auslaufen zu +müssen in einen immer wüster werdenden Kampf rein selbstsüchtiger +Interessen, so könnte es freilich geschehen, daß Einrichtungen, +die auf die Wirksamkeit edlerer Kräfte gerechnet haben, +gerade deswegen noch etwas <em class="gesperrt">früher</em> zugrunde gehen müssen, als +auch das andere seinen wohlverdienten Untergang findet, was +wüstem Kampf vollkommener sich angepaßt erhalten hat. Und dann +könnte es schon kommen, daß die weltklugen, die praktischen +Leute wieder einmal Recht behielten und eine gewisse Zeitlang +sagen dürften: seht die Toren, die nicht im breiten Strom mitschwimmen +wollten, weil seine Wasser trüb waren! Solchen Befürchtungen +äußeren Mißerfolgen gegenüber darf es aber, wenn +nicht jeder Antrieb des Fortschrittes lahm gelegt, jedes Bewußtsein +sittlicher Verantwortung in den Menschen aufgehoben sein soll, +keine andere Antwort geben, als das Wort des strengen Römers: +die siegreiche Sache hat den Göttern gefallen, die besiegte Cato!</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>In unseren Verhältnissen liegt jedoch erfreulicherweise heute +nichts, gar nichts, was darnach angetan wäre, an das Gekrächze +der Raben zu erinnern. Ganz im Gegenteil — die äußere und +innere Lage unseres Instituts hat noch zu keiner früheren Zeit so +großes Vertrauen in die Zukunft gerechtfertigt, wie wir heute es +haben dürfen. Gar nicht zu reden davon, daß die letzten Jahre +seine wirtschaftlichen Grundlagen schon in einem Maß konsolidiert +haben, wie es gewiß nur bei wenigen Unternehmungen der Privatindustrie +erreicht sein wird, und daß auch seine innere Organisation +jetzt viel besser ausgebaut und befestigt ist, als es noch vor wenigen +Jahren sein konnte — vor allem liegen auch erfreuliche Anzeichen +dafür vor, daß der <em class="gesperrt">Geist</em>, in dem die Personen zusammenzuwirken +sich gewöhnt haben, den Anforderungen entgegenkommt, die unsere<a class="page" name="Page_94" id ="Page_94" title="94"></a> +Organisation zu stellen hat. Denn mit unverhehlter Genugtuung +darf ich es aussprechen, daß die Firma <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in allen Schichten +ihres Personals, von den obersten Beamten bis zum schlichten +Arbeiter, eine sehr große Zahl von solchen besitzt, die mit voller +persönlicher Hingabe ihren Aufgaben obliegen, viele weit über das +Maß dessen hinaus, was man als pflichtmäßige Leistung fordern +könnte. Auch ist in dem unvermeidlichen Interessenstreit, der im +Zusammenarbeiten vieler fortgesetzt zum Austrag kommen muß, +die Firma durchaus verschont geblieben von solchen Streitformen, +wie sie anderwärts die Beziehungen zwischen Prinzipal und Gehilfen, +Unternehmer und Arbeiter öfters verbittern.</p> + +<p>Aus all diesem darf vermutet werden, daß in weiten Kreisen +meiner Mitarbeiter, die große Arbeiterschaft einbegriffen, bewußtes +Verständnis für das Wohl des Ganzen und Bereitwilligkeit zu steter +Rücksichtnahme auf dessen Interesse sich schon eingebürgert haben. +Und hierauf vor allem gründet sich die Hoffnung, daß die Einrichtungen +der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung, auch wenn sie etwa eine Zeitlang +gewisse Sonderheiten im Vergleich zum allgemein Geltenden +behalten, eine Zeitlang in einer gewissen Isolierung verbleiben +müßten, die Nachteile solcher Umstände zu überwinden fähig sein +werden.</p> + +<p>Sie, meine Mitarbeiter, aber darf ich heute wohl ausdrücklich +auf die Bedeutung hinweisen, die in diesem Zusammenhang <em class="gesperrt">Ihre</em> +Stellungnahme zu unseren Einrichtungen für die Erhaltung und +die gedeihliche Fortentwicklung unseres Instituts gewinnt. Keine +Einrichtung kann eitel Harmonie zwischen den Interessen und +Wünschen aller herstellen wollen. Auch in unserer Organisation +kann es sich nicht darum handeln, die natürlichen Unterschiede +und Gegensätze der verschiedenen Interessen aufzuheben oder zu +verdecken, sondern nur darum, im Rahmen geordneter Einrichtungen +sie immer von neuem in vernünftiges Gleichgewicht zu setzen — die +Interessen der einzelnen und der Gruppe zueinander und zu +den dauernden Interessen der Gemeinschaft. Die Vertretung der +Sonderansprüche aber darf dabei nicht das Bewußtsein dessen verlieren, +daß in dem richtig verstandenen Eigeninteresse jedes einzelnen +und jeder Gruppe das dauernde Interesse des Ganzen immer eine +wichtige Komponente bildet — damit jeder sich sage: nur ein Narr +sägt den Ast an, auf dem er selbst sitzt.</p> + +<p>Aber noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt sehe ich +allen, die in unseren Arbeitsverband, sei es auch nur vorübergehend,<a class="page" name="Page_95" id ="Page_95" title="95"></a> +eintreten, eine besondere Verpflichtung auferlegt, an die ich heute +namentlich unsere Arbeiterschaft wohl ebenfalls erinnern darf. +Wenn es, wie wenigstens viele meinen, eine Lebensfrage auch für +unser Volk geworden ist, daß auf dem Weg <em class="gesperrt">friedlichen</em> Fortschritts +seine breiten arbeitstätigen Schichten für die Vertretung ihrer Interessen +gegenüber denen anderer Stände bald den Schutz eines +besseren <em class="gesperrt">Rechts</em> finden, so wird es für eine Arbeiterschaft, die unter +ein vorgeschrittenes Recht <em class="gesperrt">schon gekommen</em> ist, eine Ehrenpflicht +gegen die Gesamtheit der Standesgenossen, den praktischen Beweis +zu erbringen, daß solches Recht durchaus vereinbar ist mit +dem Fortbestand leistungsfähiger Arbeitsorganisation auch auf +einem Tätigkeitsgebiet, das besonders hohe Anforderungen an +wohlgeordnetes Zusammenwirken vieler stellen muß.</p> + +<p>Wie ich schon sagte: ich sehe erfreuliche Anzeichen dafür, +daß solche Rücksichten und Pflichten hier Verständnis finden.</p> + +<p>So kann ich also meine heutige Betrachtung nun schließen +mit dem Ausdruck der <em class="gesperrt">freudigen</em> Hoffnung, daß nach abermals +50 Jahren ein <em class="gesperrt">anderer</em> wiederum zu einem ähnlichen Rückblick +auf die alsdann 100jährige Geschichte unseres Instituts Veranlassung +haben werde; und daß dieser andere alsdann werde bezeugen +können: die <em class="gesperrt">zweite</em> Hälfte des 100jährigen Zeitabschnittes habe ein +Geschlecht vorgefunden, gewillt und fähig, dasjenige zu erhalten, +fortzusetzen und zur Entwicklung zu bringen, was durch die Arbeit +der <em class="gesperrt">ersten</em> Hälfte begründet wurde. Und dann werden alle die +vielen freundlichen und ermunternden Wünsche ihre Erfüllung finden, +die im Laufe der letzten Wochen von den allerverschiedensten Seiten +uns zugegangen sind — von persönlichen Freunden der Firma und +ihrer Mitarbeiter, von Vereinen, Korporationen und Instituten — Wünsche, +die sämtlich zusammenstimmen mit dem Wunsch, unter +welchem ich schon vor einigen Monaten das Statut der Stiftung +meinen Mitarbeitern überreichte: <em class="gesperrt">daß die Optische Werkstätte +Carl Zeiss auf den Grundlagen ihrer neuen Verfassung +weiterhin blühen und gedeihen möge — zum Segen aller, +die in ihren Verband eintreten, zum Dienste des Gemeinwohls, +zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!</em></p> + +<p><a class="page" name="Page_96" id ="Page_96" title="96"></a></p><hr style='width: 45%;' /> + +<p><b>Anhang 1.</b> Der Gegensatz ist aber keineswegs, wie man +zuerst vermuten wird, in dem ganz verschiedenen Maßstab der +Konstruktionen an sich begründet, der das Verhältnis beider Dinge +äußerlich wie das der Turmuhren zu den Taschenuhren erscheinen +läßt. Selbst die technischen Bedingungen der praktischen Ausführung +werden durch die Verschiedenheit der Dimensionen nicht +so verschieden gemacht, wie es bei anderen technischen Erzeugnissen +sein würde. Denn das hierfür Entscheidende, der Maßstab +für die Genauigkeit der Formgebung, ist doch noch für beides +trotz des Größenunterschiedes der gleiche, weil er für beides in +der Wellenlänge des Lichts gegeben ist. Nur mittelbar hat auch +der Unterschied der Größen eine, allerdings sehr bedeutsame Verschiedenheit +in wesentlichen Bedingungen der Aufgabenstellung +zur Folge. Beim Fernrohr kann wegen der Rücksichten auf die +Dimensionen und Massen von vornherein nur ein System aus +wenigen Elementen, 2 oder 3 getrennten Glasstücken, in Frage +kommen; beim Mikroskop ist die Zahl der verwendbaren Elemente +praktisch fast unbegrenzt. Infolgedessen hat im letzten Fall +die Konstruktion einen Spielraum von Möglichkeiten und Abwandlungen, +die im ersten gar nicht in Betracht kommen; das Mikroskop +führt also auf eine viel allgemeinere Form der optischen +Aufgaben. Ganz ausschlaggebend für den Gegensatz ist aber der +antagonistische Zug der beiden Probleme im Theoretischen, also +hinsichtlich der Grundlagen für die richtige und vollständige Vorausbestimmung +des beabsichtigten Effekts. Dieser entspringt aus +einem wesentlichen Unterschied in den Bedingungen der optischen +Wirkung selbst; denn wenn auch in beiden Aufgaben im letzten +und allgemeinsten derselbe physische Vorgang in Frage steht, ein +gewisser Effekt aus der Lichtstrahlung der Gegenstände, der in +beiden Fällen als Abbildung der letzteren erscheint, so bedeutet +es doch, wie man jetzt weiß, einen ganz durchgreifenden Unterschied +in wesentlichen Bedingungen für das Zustandekommen jenes +Effekts, daß im einen Fall die großen und fernen Gegenstände, +die das Fernrohr abbildet, in ihren Dimensionen außerordentlich +hohe Multipla von der Länge der Lichtwellen darstellen, die +kleinen und nahen aber, die das Mikroskop uns zeigen soll, in +den Dimensionen auf die Größenordnung dieser Lichtwellen selbst +herunterrücken. Und dieser letztere Umstand, im Verein mit dem +vorhererwähnten anderen Unterschied, bedingt nun, daß die Aufgaben +der praktischen Optik nicht einem Grundproblem entsprechen, +sondern <em class="gesperrt">zwei</em> verschiedenen, deren Lösung dann aber auch den +ganzen jetzigen Aufgabenkreis — wie er zurzeit in unserem +Gesichtskreis liegt — erschöpft, andere speziell verschiedene Ausgangspunkte +nicht mehr übrig läßt. Denn alles, was zwischen den +beiden extremen Aufgaben liegt, wie namentlich die neuerdings +sehr in den Vordergrund des Interesses gerückten Linsensysteme für +photographische Abbildung, die das dritte, das Projektions-Problem, +darstellen, führt immer teilweise auf das eine, teilweise auf das<a class="page" name="Page_97" id ="Page_97" title="97"></a> +andere Grundproblem zurück, wie auch der Erfolg gezeigt hat. +<em class="gesperrt">Zeiss</em> hat nun unter demselben leitenden Gedanken: Bestimmung +aller Elemente praktischer Konstruktionen durch erschöpfende +Vorausbestimmung ihrer Wirkungen das zweite Grundproblem der +praktischen Optik zur Behandlung gebracht und einstweiliger Erledigung +entgegengeführt, wie 50 Jahre früher <span class="smcap">Fraunhofer</span> das +erste; er hat dadurch, indem er dessen Grundidee selbständig wieder +aufnahm, dieser Idee das ganze Gebiet der Optik unterworfen. Das +ist, wie ich glaube, der richtige Ausdruck zur Bezeichnung seines +Verhältnisses zu dem großen Vorgänger.</p> + +<p>Nur ganz kurz will ich die vorher angedeuteten, in beiden +Entwicklungsgängen gemeinsamen drei Etappen des Fortschrittes +noch betrachten, um auf die Unterschiede hinzuweisen, die der +neue Ausgangspunkt an dem in den allgemeinen Zügen übereinstimmenden +Fortgang mit sich gebracht hat.</p> + +<p>Wie <span class="smcap">Fraunhofer</span> — was übrigens erst viel später weiteren +Kreisen bekannt wurde, lange nachdem <em class="gesperrt">Zeiss</em> seine Arbeit begonnen +hatte — die <em class="gesperrt">erste</em> Grundlage seines Erfolges in einer durchgreifenden +Verbesserung der Technik der optischen Arbeit sich +geschaffen hat — in der Vervollkommnung der Arbeitsmethoden +und namentlich in der Verfeinerung der Hilfsmittel zur Regelung +und Kontrolle der praktischen Arbeit — so hat auch Zeiss an +diesem Punkte sein Wirken begonnen. Er hat von Anfang an +unter dem klaren Bewußtsein gestanden, daß die rationale Konstruktion +des Mikroskops (in dem öfters erläuterten Wortsinn) viel +höhere Anforderungen an die technische Arbeit zu stellen habe, +als das damalige empirische Verfahren — daß sie viel exaktere +Formgebung, viel strengeres Einhalten ziffernmäßig vorgeschriebener +Maße in allen Elementen der Konstruktion verlangen müsse, als +die empirische Methode es nötig macht. Die letztere verlangt nur +das Vermeiden <em class="gesperrt">grober</em> Fehler; die kleinen bleiben innerhalb des +Spielraums, den das empirische Ausprobieren des besten Erfolges +nicht nur zuläßt, sondern sogar wünschenswert macht. Die richtige +Ausführung eines in allen Einzelheiten durch Rechnung vorher +festgestellten Linsensystems verlangt dagegen eine annähernd +mathematisch genaue Verwirklichung aller vorgeschriebenen Formen +und Maße, wenn nicht die ganze verstandesmäßige Vorarbeit ihren +eigentlichen Zweck verfehlen soll. Dieses aber müßte eintreten, +wenn sie aus einer Unsicherheit der technischen Formgebung und +Dimensionsbestimmung noch solche Abweichungen von den theoretisch +bestimmten richtigen Elementen übrig ließe, daß befriedigender +Erfolg nur durch nachträgliches Zurückgreifen auf empirische Nachhilfe +zu gewinnen wäre.</p> + +<p>Für <em class="gesperrt">Zeiss</em> hat es die klare Erfassung dieser neuen Aufgabe +der Technik wohl erheblich erleichtert, daß er seine technische +Schulung nicht in der Optik, sondern in der sog. Präzisionsmechanik +empfangen hat — auf einem Arbeitsgebiet, in welchem der Sinn +für strenge und exakte technische Arbeit eine bessere Erziehung<a class="page" name="Page_98" id ="Page_98" title="98"></a> +fand, als außerhalb Münchens damals die Technik der Optiker bieten +konnte. So ist denn vom ersten Anfang an sein Streben in seiner +kleinen Werkstatt darauf gerichtet gewesen, die Geschicklichkeit +der Hand, die für alle feinere Arbeit unentbehrlich ist, unter planmäßige +strenge Kontrolle und .... [zu stellen].</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p><b>Anhang 2.</b> Dank der Tüchtigkeit und dem unablässigen +Eifer <span class="smcap">Löber</span>s ist das erste Postulat für die Durchführung des +leitenden Gedankens, die Verfeinerung der Technik, sehr früh +schon erfüllt gewesen — viel früher, als die Erfüllung anderer +ebenso wesentlicher Postulate auch nur annähernd ähnliche Fortschritte +machen konnte. So hat denn diese verfeinerte Technik +lange Jahre hin noch der alten Methode der Mikroskopkonstruktion +dienen müssen, bei der Zeiss wohl oder übel einstweilen verbleiben +mußte, weil die neue Methode wegen des Fehlens der +übrigen Voraussetzungen noch nicht durchzuführen war. Für diese +alte Methode aber war die exakte Formgebung, die keinen Spielraum +für zufällige Abweichungen läßt, nicht nur kein Vorteil, +sondern eher eine Beengung, weil sie die Möglichkeiten guten +Gelingens verminderte, die beim empirischen Verfahren gerade eine +schlechtere Technik in der Mannigfaltigkeit zufälliger Abweichungen +der Konstruktionselemente offen hält. Durch viele Jahre hin hat in +der Tätigkeit von <em class="gesperrt">Zeiss</em> diese Diskordanz zwischen ihren Faktoren +bestanden, die ihn tatsächlich in Nachteil setzte gegenüber den +anderen, welche das alte empirische Verfahren rein und unverfälscht +handhabten, nicht angekränkelt durch die [vorauseilenden Gedanken] +aus einem fremdartigen Ideenkreis — ein Zustand, wieder +vergleichbar einer Erscheinung in der organischen Natur: daß in +den Jugendzuständen mancher Lebewesen öfters Organe sich finden, +die aller Zweckmäßigkeit zu widersprechen scheinen, weil sie ihre +richtige Funktion erst in einem späteren Entwicklungsstadium gewinnen, +nachdem andere Organe, denen sie in der Entwicklung +vorauseilten, nachgewachsen sind. Das Nachwachsen des noch +fehlenden ergänzenden Organs entspricht nun der vorhererwähnten +zweiten Etappe in der Entwicklung der gleichen Grundidee auf +<span class="smcap">Fraunhofer</span>s Wegen.</p> + +<p>Wie bei <span class="smcap">Fraunhofer</span> die neue Technik erst leistungsfähig +wurde in Verbindung mit den von ihm geschaffenen neuen Grundlagen +für eine erschöpfende theoretische Bestimmung der in Betracht +stehenden Lichtwirkungen und zwar durch eine wesentliche Ergänzung +der damaligen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Optik, +so ist auch in dem neuen Entwicklungsgang der weitere Fortschritt +von der Lösung wissenschaftlicher Aufgaben getragen. Hier aber +tritt nun die Bedeutung des Ausgangspunktes deutlich hervor. <em class="gesperrt">Zeiss</em><a class="page" name="Page_99" id ="Page_99" title="99"></a> +selbst und diejenigen, welche hinsichtlich der theoretischen Aufgaben +seine Mitarbeiter wurden, gingen von der als selbstverständlich +erscheinenden Annahme aus, daß das Mikroskop-Problem im Grundsätzlichen +durchaus ebenso, und mit den gleichen wissenschaftlichen +Hilfsmitteln, erschöpfend zu behandeln sei, wie <span class="smcap">Fraunhofer</span> +das Fernrohr-Problem behandelt hat. Bestätigt hat sich dies aber +nur hinsichtlich einer gewissen Art von Mikroskopen von jetzt +ganz untergeordnetem Interesse, die in der Tat als verkleinerte, umgekehrte +Fernrohrobjektive sich behandeln lassen und auch schon +von <span class="smcap">Fraunhofer</span> selbst so behandelt wurden. <em class="gesperrt">Das</em> Mikroskop +dagegen, das den subtileren Forschungen der biologischen Wissenschaft +dient, war, wie sich zeigte, auf diesem Weg absolut nicht +zustande zu bringen; alle Versuche zur theoretischen Konstruktion +desselben blieben ganz und gar erfolglos, solange sie unter obiger +Voraussetzung geleitet wurden und an den Konsequenzen der Voraussetzung +streng festhielten. Dieses negative Resultat aller Bemühungen +um die Verwirklichung des neuen Konstruktionsplanes +hat nun zu der Einsicht geführt, daß in den wissenschaftlichen Lehren +der Optik, die sich an <span class="smcap">Fraunhofer</span>s Aufgabe völlig bewährt hatten, +da sie an der neuen Aufgabe versagten, eine Lücke sein <em class="gesperrt">müsse</em>, +daß also diese Lehren erst noch einer Ergänzung bedürften, damit +eine theoretische Vorausbestimmung auch der Mikroskopkonstruktionen +möglich sei. Diese Erkenntnis hat nun auch die erforderliche +Ergänzung herbeigeführt, indem sie hinleitete auf die Untersuchung +und Feststellung der besonderen Bedingungen, welche für +die Abbildung von Objekten in Geltung treten, deren Dimensionen +nicht mehr große Vielfache von der Länge der Lichtwellen sind — und +damit war nun dem <span class="smcap">Fraunhofer</span>schen Gedanken auch in der +Mikroskop-Optik die dauernde Herrschaft gesichert<a name="FNanchor_17_17" id="FNanchor_17_17"></a><a href="#Footnote_17_17" class="fnanchor">[17]</a>.</p> + +<p>Hierbei hat aber dieser Gedanke dadurch, daß er von <em class="gesperrt">Zeiss</em> +an einem ganz anderen Ausgangspunkt wieder aufgenommen wurde, +zum zweitenmal zu einer Erweiterung auch der wissenschaftlichen +Optik geführt. In der Tat gibt es keine schärfere Probe +auf die Richtigkeit und Vollständigkeit wissenschaftlicher Theorien, +als den Versuch, mit ihrer Hilfe komplizierte Vorgänge und Effekte, +auf welche sie Anwendung finden, in allen Einzelheiten vorauszubestimmen; +jeder Mangel und jede Lücke kommt dabei in dem +Mißerfolg des Versuchs sicher zum Vorschein. — Unter den Verdiensten +von <em class="gesperrt">Zeiss</em> ist es gewiß nicht das kleinste, daß er in festem +Vertrauen auf die Kraft wissenschaftlicher Einsicht, auch für die +Behandlung praktischer Aufgaben, an seinem ersten Plane, trotz +jahrelanger Mißerfolge, unentmutigt festgehalten und dadurch schließlich +eine Bereicherung der Wissenschaft herbeigeführt hat.</p> + +<p>Der Grundgedanke, von dem die Arbeit von <em class="gesperrt">Zeiss</em> ausgeht, +hat endlich auch die Keimanlage noch für einen <em class="gesperrt">dritten</em>, ganz anders +gearteten Fortschritt in sich enthalten, eine Anlage, die gleichfalls<a class="page" name="Page_100" id ="Page_100" title="100"></a> +schon 50 Jahre früher bei <span class="smcap">Fraunhofer</span> wenigstens den Anfang +ihrer Entwicklung zeigt — nämlich den Antrieb zur durchgreifenden +Reform in der Darstellung des optischen Glases.</p> + +<p>Das alte empirische Verfahren in der Behandlung technischer +Aufgaben wird immer dabei stehen bleiben, die Eigenschaften des +Rohmaterials, auf dessen Benutzung die Aufgabe führt, als etwas +schlechthin Gegebenes anzusehen. Denn jenes Verfahren hat keine +eingehende, auf genauer Erforschung aller Merkmale gerichtete +Kenntnis der Eigenschaften des Materials, und braucht sie nicht +zu haben, kann also auch über die Abhängigkeit der erreichten +Erfolge von diesen Eigenschaften nicht im einzelnen sich Rechenschaft +geben.</p> + +<p>Man benutzt also in diesem alten Verfahren das körperliche +Konstruktionsmaterial so wie es traditionell vorliegt, auf Grund der +Erfahrungen, welche gerade in <em class="gesperrt">seiner</em> Benutzung allmählich gewonnen +sind, und erst wenn etwas neues kommt, probiert man, ob +dasselbe vielleicht noch besser sich eigene. Das andere, das rationale +Verfahren — um das mein Bericht überall sich dreht — welches +ein technisches Erzeugnis für bestimmte praktische Effekte aus +wissenschaftlicher Erkenntnis aller Bedingungen des gesuchten +Effektes gewinnen will, hat dagegen die Abhängigkeit aller Wirkungen +von den besonderen numerisch bestimmten Eigenschaften der angewandten +Materialien bei jedem Schritt im Auge und wird bei +jedem Schritt die Einschränkung gewahr, welche der meist ganz +enge Spielraum des traditionell Gegebenen der möglichst zweckmäßigen +Auswahl der stofflichen Mittel auferlegt. So muß die +<em class="gesperrt">rationale</em> Methode praktischer Tätigkeit — und auch <em class="gesperrt">nur</em> diese — überall +die Tendenz entwickeln, die Darstellung des Urmaterials +für ihre Arbeit unter die Leitung ihrer besonderen Zwecke zu +bringen, auf rationelle Anpassung seiner Eigenschaften an die besonderen +Anforderungen seiner Verwendung kräftig hinzudrängen. +Wir sehen die Wirkungen dessen jetzt auf allen Gebieten vorgeschrittener +Technik.</p> + +<p>Auch da, wo zum erstenmal der Gedanke streng rationalen +Aufbaues technischer Erzeugnisse in voller Reinheit sich betätigt +hat, ist die hier benannte Konsequenz desselben schon in die Erscheinung +getreten. Man weiß jetzt, daß schon <span class="smcap">Fraunhofer</span> an +die Darstellung des optischen Glases für seine Fernrohre nicht nur +persönlich herangetreten ist, sondern herangetreten ist mit der deutlichen +Idee, aus der Abhängigkeit seiner optischen Eigenschaften +von seiner chemischen Zusammensetzung und durch rationelle Benutzung +dieser Abhängigkeit der praktischen Optik freiere Bahn +für die Behandlung ihrer Aufgaben zu schaffen.</p> + +<p>|Auch die Parallelentwicklung des <span class="smcap">Fraunhofer</span>schen Grundgedankens +in unserem Kreis hat den gleichen Zielpunkt wiedergefunden.| +Die Art aber, wie dieses hier geschehen, bietet ein +lehrreiches Beispiel für die Macht.... [usw. wie oben im Haupttext +S. 71].</p> + +<p><a class="page" name="Page_101" id ="Page_101" title="101"></a><b>Anhang 3.</b> So habe ich nun auch diese letzte Etappe +charakterisiert, in welcher der Fortgang der von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> begonnenen +[Arbeiten] schließlich nochmals mit <span class="smcap">Fraunhofers</span> Wegen +zusammentrifft. Aber auch hier zeigt sich am Ende wieder die +Bedeutung des neuen eigenartigen Ausgangspunktes darin, daß auch +hier die Wiederholung desselben Schrittes keine bloße Wiedererneuerung +<span class="smcap">Fraunhofer</span>scher Arbeit geblieben ist. Denn vermöge +der allgemeineren Aufgabenstellung, die das Mikroskop-Problem +gegenüber dem Fernrohr-Problem auch in Hinsicht auf die Anforderungen +an das Urmaterial mit sich brachte, sind die Ziele des +neuen Anlaufes sofort über die Ziele hinausgegangen, die auch nur +möglicherweise im Gesichtskreis <span class="smcap">Fraunhofer</span>s liegen konnten. +Das kommt deutlich namentlich an einem Punkt zum Vorschein: +obwohl in unseren damaligen optischen Interessen eine Rücksichtnahme +auf die besonderen Bedürfnisse der photographischen Optik +noch nicht angebahnt war, zeigte sich nachher, daß die letztere +ganz [außerordentlichen Gewinn von der systematischen Vervollständigung +des Urmaterials ziehen konnte] ....<a name="FNanchor_18_18" id="FNanchor_18_18"></a><a href="#Footnote_18_18" class="fnanchor">[18]</a></p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_3_3" id="Footnote_3_3"></a><a href="#FNanchor_3_3"><span class="label">[3]</span></a> [Nach der von <span class="smcap">E. Abbe</span> für den Vortrag selbst benützten Abschrift des Manuskripts. +Einige Abschnitte, die im Manuskript allem Anschein nach nur im Interesse +der Abkürzung des mündlichen Vortrags gestrichen waren, sind entweder in | | +im Text oder als Anhang am Schluß des Vortrags mit abgedruckt.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_4_4" id="Footnote_4_4"></a><a href="#FNanchor_4_4"><span class="label">[4]</span></a> [Zu dieser Darstellung bin ich leider nicht gekommen. Vieles Dahingehörige +finden Interessenten in »F. <span class="smcap">Auerbach</span>, Das Zeisswerk und die Carl Zeiss-Stiftung in +Jena«, 2. Aufl., Jena, G. Fischer, 1904. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_5_5" id="Footnote_5_5"></a><a href="#FNanchor_5_5"><span class="label">[5]</span></a> [Das Konzept zu dieser Trauerrede ist abgedruckt in <span class="smcap">Abbe</span>, Gesammelte Abhandlungen, +Bd. II, pag. 339-341.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_6_6" id="Footnote_6_6"></a><a href="#FNanchor_6_6"><span class="label">[6]</span></a> [Bei Errichtung der »Carl Zeiss-Stiftung« s. unten das Statut der C. Z.-Stiftung, +§ 2, Name.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_7_7" id="Footnote_7_7"></a><a href="#FNanchor_7_7"><span class="label">[7]</span></a> [und zwar von E. <span class="smcap">Abbe</span>.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_8_8" id="Footnote_8_8"></a><a href="#FNanchor_8_8"><span class="label">[8]</span></a> [s. hierzu die Ausführungen im ersten Teil von Anhang 1 am Schluß des +Vortrags.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_9_9" id="Footnote_9_9"></a><a href="#FNanchor_9_9"><span class="label">[9]</span></a> [Das hierzu vorliegende von A. selbst herrührende Material ist leider unvollständig, +mag aber trotzdem und trotz der dadurch herbeigeführten Wiederholungen in +Anhängen am Schluß dieses Vortrags Platz finden; s. Anhang 1.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_10_10" id="Footnote_10_10"></a><a href="#FNanchor_10_10"><span class="label">[10]</span></a> [Vgl. die Ergänzungen dieser und der folgenden Ausführungen in Anhang 2.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_11_11" id="Footnote_11_11"></a><a href="#FNanchor_11_11"><span class="label">[11]</span></a> [Vgl. die Gedenkrede auf J. <span class="smcap">Fraunhofer</span> in E. <span class="smcap">Abbe</span>s Gesammelten Abhandlungen, +Bd. II, pag. 319-338.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_12_12" id="Footnote_12_12"></a><a href="#FNanchor_12_12"><span class="label">[12]</span></a> [S. die Ergänzung dieser Ausführungen in Anhang 3.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_13_13" id="Footnote_13_13"></a><a href="#FNanchor_13_13"><span class="label">[13]</span></a> [Gemeint ist offenbar <span class="smcap">Ernst Haeckel</span>.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_14_14" id="Footnote_14_14"></a><a href="#FNanchor_14_14"><span class="label">[14]</span></a> [Durch die Carl Zeiss-Stiftung. Vgl. insbesondere das Ergänzungsstatut am +Schlusse des vorliegenden Bandes.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_15_15" id="Footnote_15_15"></a><a href="#FNanchor_15_15"><span class="label">[15]</span></a> Diese Hoffnung hat sich zur angegebnen Zeit erfüllt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_16_16" id="Footnote_16_16"></a><a href="#FNanchor_16_16"><span class="label">[16]</span></a> Beim mündlichen Vortrag hatte <span class="smcap">Abbe</span>, unter Weglassung der obigen Abschnitte +in | |, gleich fortgefahren: »Ohne hier die besonderen Erwägungen anzuführen, +die unter diesem obersten Gesichtspunkt das Vorgehen zu leiten hatten, erwähne ich nur, +daß die hier bezeichneten ....... wesentlich bestimmt haben.«</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_17_17" id="Footnote_17_17"></a><a href="#FNanchor_17_17"><span class="label">[17]</span></a> Diese ganze Arbeit wurde bekanntlich von E. <span class="smcap">Abbe</span> selbst vollzogen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_18_18" id="Footnote_18_18"></a><a href="#FNanchor_18_18"><span class="label">[18]</span></a> Fortsetzung fehlt.</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_102" id ="Page_102" title="102"></a><a name="III" id="III"></a>III.</h2> + +<h2>Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der +Großindustrie.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft +zu Jena.</p> + +<p class="center">Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27, 28. +Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten Sonderabdruck.</p> +<hr style="width: 15%;" /> + + +<p>Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit +heute Abend in Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung +der Arbeiter in der Großindustrie, also für eine Einrichtung +des Lohnsystems, die, wie der Name besagt, darauf abzielt, +den Arbeitern und Angestellten der Industriebetriebe <em class="gesperrt">neben</em> dem +gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn oder Gehalt noch — in +irgend einer Form — einen Anteil am Reinertrag des Unternehmens +zuzuweisen.</p> + +<p>Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe +stellen werden, als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits +von meinem wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber +nicht reden wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische +und historische Behandlung der Frage zu geben in der +Lage ist; ich kann darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen +eigenen Wirkungskreis eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen +Tätigkeit Anlaß gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen — also +naturgemäß nur sehr aphoristisch und unter Gesichtspunkten, +deren Horizont überall beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, +nicht erweitert durch ein planmäßiges Studium des Gegenstandes. +Ich hätte also mein Thema eigentlich bescheidener ausdrücken +sollen, dahin, daß ich eine Erklärung geben will, über die <em class="gesperrt">besondere</em><a class="page" name="Page_103" id ="Page_103" title="103"></a> +Art der Gewinnbeteiligung, die kürzlich in einem hiesigen Betriebe, +der Optischen Werkstätte von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>, auf meine Veranlassung +eingeführt worden ist, und über ihr Verhältnis zu den Einrichtungen +gleichen Begriffs, die anderwärts eingeführt worden sind.</p> + +<p>Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der +Gegenstand ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung +eines einzelnen Falles bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner +Grundsätze in concreto zu exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand +in der Tat besonders geeignet, da er eine außerordentlich +strittige Materie darstellt. Denn das Thema ist ein Tummelplatz +für den Kampf zwischen den grundsätzlich verschiedenen Auffassungen +volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben.</p> + +<p>Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile +einander gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen +Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten +Gegensätzen.</p> + +<p>Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung +mit den wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch +gröber: »Feigenblatt für eine partie honteuse«.</p> + +<p>Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter +von Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren +die Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen +Ebene, die zum Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse — sagen +sie — zur Folge haben, den Arbeitern Handhaben zu +schaffen, sich einzumischen in die Angelegenheiten des Unternehmers, +Anrecht zu gewinnen auf Rechenschaftslegung und dergl.; der +Unternehmer bleibe also dabei nicht mehr »Herr im eigenen Haus«.</p> + +<p>Gegenüber diesen <em class="gesperrt">beiden</em> grundsätzlichen Gegnern steht nun +eine Reihe überzeugter Anhänger — Leute, welche die Gewinnbeteiligung +als eine ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen +Gesichtspunkt aus höchst wirksame Einrichtung preisen; manche +von ihnen gehen soweit, daß sie glauben, damit eigentlich die Lösung +der ganzen sozialen Frage gefunden zu haben.</p> + +<p>Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf +diesem Gebiet, eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des +Lohnsystems eingeführt haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar +ablehnend, stehen zur Sache die Theoretiker, die Nationalökonomen, +in deren Kreis, wenn ich recht unterrichtet bin, der früher auch +dort zu findende Enthusiasmus jetzt einer recht kühlen Stimmung +Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen die Gewinnbe<a class="page" name="Page_104" id ="Page_104" title="104"></a>teiligung +unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche stehen +ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil +auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als <span class="smcap">Schmoller</span> +hat noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung +dieser Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten +gegeben.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Auf jene beiden <em class="gesperrt">grundsätzlich</em> ablehnenden Standpunkte +brauche ich keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, +von denen sie ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin +nur die Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen +Angelegenheiten aus.</p> + +<p>Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten +anknüpfen, die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die +empfehlende, auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, +die doch aber immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion +übrig lassen.</p> + +<p>Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln +sie, wenn ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen +unter drei verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene +Tendenzen werden dabei verfolgt, die sich zwar nicht +gegenseitig ausschließen, vielmehr öfters Hand in Hand gehen, +doch aber logisch unterschieden werden müssen.</p> + +<p>Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die +Einrichtung zuerst eingeführt hat, den Franzosen <span class="smcap">Jean Leclaire</span>, +verfolgt dabei sehr hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung +soll im Sinne dieser Leute auf nichts weniger ausgehen, als auf +eine allmähliche Umgestaltung wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen +Tätigkeit; sie soll nämlich die Vorbereitung und Vorstufe +zu einer genossenschaftlichen Wirtschaftsform, zum allmählichen +Erwerb des gesamten Betriebskapitals seitens der Arbeiter und +Angestellten sein. Die Behandlung der Gewinnanteile ist unter +solche Modalitäten gestellt, daß diese Möglichkeit nicht bloß eröffnet, +sondern ausdrücklich als Zweck vorgesehen erscheint. Also +ein Gedanke von großer Tragweite: die Wiederbelebung der alten +Genossenschaften, die in den ersten Anfängen der Schiffahrt, des +Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form des Zusammenarbeitens +der <em class="gesperrt">freien</em> Leute war.</p> + +<p>Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, +wenn sie im großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung<a class="page" name="Page_105" id ="Page_105" title="105"></a> +gewinnen müßten. Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der +Arbeiter vom Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und +den historisch damit verbundenen Gegensatz von Arbeiter und +Unternehmer allmählich wieder rückgängig zu machen. Man muß +also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen an sich anerkennen, +aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der Frage: inwieweit +ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der Industrie +<em class="gesperrt">möglich</em> — genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die Arbeitstätigen +in ihrer <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> zugleich den Herrn des Unternehmens, +den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht dahin, +daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da +besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist <em class="gesperrt">ohne</em> eine +feinere Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen +und ohne Vereinigung sehr heterogener Elemente<a name="FNanchor_19_19" id="FNanchor_19_19"></a><a href="#Footnote_19_19" class="fnanchor">[19]</a>. Und dieser +Standpunkt wird jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen +Nationalökonomie, sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie +geteilt; auch diese diskutieren jetzt die Bedingungen +und Voraussetzungen, von denen die <em class="gesperrt">Möglichkeit</em> erfolgreicher +Genossenschaftsbildung in der Industrie abhängt.</p> + +<p>Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung +eingeführt hat, sie mit <em class="gesperrt">dieser</em> Tendenz eingeführt und durchgeführt, +und wie es scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen +von einem anderen Moment, welches dabei mitgewirkt hat, — auf +das ich nachher noch zu sprechen komme — ist, glaube ich, der +Erfolg dadurch bedingt, daß diese genossenschaftliche Bildung sich +auf eine kleine Anzahl von auserwählten Personen beschränkte, die +allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte waren, denen gegenüber +jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der Abhängigkeit +nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen der +anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher +Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter +und Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, +unternommen worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser +Art in <em class="gesperrt">Deutschland</em>, der im Jahre 1868 beim Borchertschen +Messingwerk in Berlin gemacht wurde, ist völlig fehlgeschlagen.</p> + +<p>Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte +wieder aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung +der Voraussetzungen und Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit +der Idee abhängt — in dem naiven Glauben, was vor<a class="page" name="Page_106" id ="Page_106" title="106"></a> +tausend Jahren möglich war, müsse doch auch heute noch möglich sein. +Gegenüber den Urhebern dieser neuesten Vorschläge kann man kaum +etwas anderes sagen als: gute Menschen und schlechte Musikanten.</p> + +<p>Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von +Anhängern der Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne +und hausbackene Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im +wesentlichen nur ein Prämiensystem erblickt — ein Mittel, um die +tätigen Personen zu animieren, recht sparsam mit dem Material +zu verfahren und ihre Zeit recht auszunutzen. Der Anteil am +Jahresgewinn des ganzen Unternehmens soll den Arbeitern einen +Anteil verschaffen an dem, was durch besondere Sparsamkeit, Achtsamkeit +und Fleiß mehr erworben wird. Also — die Ölprämie, +die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes Schmiermaterial +öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf Sparsamkeit +und Fleiß aller.</p> + +<p>Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte +die Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit +von Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung +haben wird. Dieser Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und +hat nichts mit dem wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer +und Arbeiter zu tun, verleiht der Einrichtung also keine +soziale Bedeutung. Indes hat jene ökonomische Wirkung bei den +gelungenen Versuchen mit der Gewinnbeteiligung öfters eine große +Rolle gespielt. Gerade <span class="smcap">Leclaire</span> verdankt zweifellos einen großen +Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche bei ihm der Gewinnanteil +als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da handelte, waren +nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer Tätigkeit +wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei Zeitvertreib +ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen gegenüber +die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die nichtvertrödelte +Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz besonderen +Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur +ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der +Spielraum für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames +Umgehen mit dem Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit +viel beschränkter sein und wenigstens hinsichtlich des letzten +Punktes nicht entfernt heranreichen an die Wirkung eines rationellen +Akkordlohnsystems. Denn bei dem Prämiensystem<a name="FNanchor_20_20" id="FNanchor_20_20"></a><a href="#Footnote_20_20" class="fnanchor">[20]</a> bekommt<a class="page" name="Page_107" id ="Page_107" title="107"></a> +der Arbeiter im günstigsten Falle doch nur einen Teil von dem, +was er durch besonderen Fleiß und besondere Umsicht erspart und +auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur, wenn auch +alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt alle +Mehrleistung direkt in seine Tasche.</p> + +<p>Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter +dem Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung +keinesfalls zugestehen können.</p> + +<p>Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die +Gewinnbeteiligung der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch +auf eine so tiefgehende Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, +wie die Absicht der Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits +auch ohne spezielles Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen +Vorteile. Sie wird empfohlen als eine <em class="gesperrt">für sich</em> wertvolle +und nützliche Einrichtung sozialen Interesses. Sie soll sein +»eines der wirksamsten Mittel zur Hebung der wirtschaftlichen +Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste Mittel zur Versöhnung +von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr die Worte, +die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der Gewinnbeteiligung +in Deutschland (<span class="smcap">Freese</span>) gebraucht hat. Die Einrichtung, +für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine gewisse +Quote des jährlichen Reinertrags — gewöhnlich 10 Proz. +desselben, hie und da auch etwas mehr — unter die Arbeiter und +Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig +oder nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem +Standpunkte muß ich etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt +sich dabei um den typischen Fall, daß eine Einrichtung zu <em class="gesperrt">Unrecht</em> +den Anspruch macht, als ein <em class="gesperrt">soziales</em> Element im Wirtschaftsleben +zu gelten.</p> + +<p>Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die +Annahme rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben +sei zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? +Das würde nur möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung +der Arbeitsertrag ein größerer würde, als er <em class="gesperrt">unter +sonst gleichen Umständen</em> ohne die Einrichtung sein würde, +oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form gewänne, als es +sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil die Gewinnquote +noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die +Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst +gesucht werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus<a class="page" name="Page_108" id ="Page_108" title="108"></a> +Gewinnanteil ist mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch +nur so lange, als nicht etwa <em class="gesperrt">wegen</em> der Gewinnquote der eigentliche +Lohn sich entsprechend vermindert. Wenn also die Einrichtung +die Bedeutung haben soll, das <em class="gesperrt">Gesamt</em>einkommen zu erhöhen, so +muß eine Garantie da sein, daß das, was der Unternehmer dem +Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am Lohn erspart +worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen Wirtschaftseinrichtungen +auch nicht die geringste Garantie. Nach dem geltenden +Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit +beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter +kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen +einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige +objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte +Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf +und Angebot in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert +sich nicht der Lohn für sich, sondern das <em class="gesperrt">Gesamt</em>einkommen des +Arbeiters, also im Fall der Gewinnbeteiligung die Summe von +Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt dabei mit ihrem mutmaßlichen +Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt.</p> + +<p>Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen +Mehrzahl aller industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto +der weitaus größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr +als jeder andere Posten den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste +Ersparnis nach dieser Richtung hin bedeutet also eine relativ hohe +Vermehrung des Reingewinns. So würde in den meisten Betrieben, +wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz. gespart werden, +eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr herauskommen +und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung, +die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung +bringen, den Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach +Angebot und Nachfrage entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, +die Gewinnbeteiligung einzuführen, die auf sie kommende +Leistung aber an Löhnen und Gehältern bis auf den letzten Pfennig +wieder zu ersparen.</p> + +<p>Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine +kleine Ersparnis am Lohn eine große prozentige Steigerung der +Gewinnquote herbeiführt, so läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung +unter Umständen sogar die Tendenz gewinnen +kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern. Als Einrichtung +behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und<a class="page" name="Page_109" id ="Page_109" title="109"></a> +Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht +zu verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches +verbergen, was ohne sie gleich erkannt sein würde.</p> + +<p>Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in +einem Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt +ist, die daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die +Bedeutung haben <em class="gesperrt">kann</em>, das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen +Personen zu erhöhen — eher einen entgegengesetzten +Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht böswillig gegenüberzustehen, +braucht auch nicht puritanisch jeden Schmuck an +den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche +meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet +die Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus +was für Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit +Arabesken verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt.</p> + +<p>Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die +Verbesserung der persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und +Unternehmer, die Milderung des Klassengegensatzes.</p> + +<p>Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine +Anwendung keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative +des Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, +insoweit sie darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher +Absicht erkennen. Die versöhnende Wirkung ruht dann aber +nicht auf der Sache selbst, sondern auf dem Glauben an die ihr +zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also ganz und gar auf dem +Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen und sonstige +Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen. Hoffentlich +gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung oder +Milderung der sozialen Klassengegensätze auf <em class="gesperrt">diesen</em> Wegen erwarten.</p> + +<p>Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung +in diesem Punkt nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen +Konsequenzen, deren wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen +Gegner sie perhorreszieren: daß sie nämlich Veranlassung +bieten muß zu Diskussionen zwischen Arbeiter und Unternehmer. +Sobald einmal eine solche Einrichtung eingeführt ist, gewinnen die +Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch sicher ein moralisches +Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen über das +Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das +ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen:<a class="page" name="Page_110" id ="Page_110" title="110"></a> +das Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings +eine sehr wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze +zu mildern. Indem man über solche Angelegenheiten +diskutiert, selbst wenn es nicht immer in den liebenswürdigsten +Formen geschähe, muß jeder sich bemühen, den Standpunkt des +andern zu verstehen, muß lernen, auf die Ideen des andern einzugehen. +Und das leitet auch die Vertretung gegnerischer Interessen +in friedliche Wege.</p> + +<p>Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung +eingeführt ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz +auch bei uns einmal kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten +werde ich mich nicht davor; indes darf ich auch nicht sagen, daß +ich mich darauf freute. Jene Wirkung wird nämlich erst eintreten, +wenn einmal schlechte Jahre kommen — was doch niemand herbeiwünscht. +Solange, es gut geht und ein Gewinnanteil gezahlt +werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt ihn einstecken +und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder geringer +ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt +das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut +sein, Auskunft und Erklärung geben zu müssen.</p> + +<p>Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der +Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen +Interesses wirklich zuzugestehen hätte.</p> + +<p>Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, +daß die Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine <em class="gesperrt">Erfahrung</em> +sich berufen können, welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung +zu beweisen scheint. Die Statistik zeigt nämlich, daß fast +überall, wo das System zur Anwendung gekommen ist, es von +guten Folgen begleitet war; überall zeigt sich Gewinnbeteiligung +verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall, wo sie eingeführt +ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis zwischen +Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen +doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es +die Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in +der Tat sehr einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser +Art von Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung +eines cum hoc mit einem propter hoc erblicken.</p> + +<p>Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine +Meinung; aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher +nämlich ist — von wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen — die<a class="page" name="Page_111" id ="Page_111" title="111"></a> +Einrichtung nur von sehr anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt +worden, von Leuten, die sich redlich bemühten, die Interessen +ihres Personals in allem zu fördern, ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse +zu verschaffen und zu erhalten, freundliche und friedliche +persönliche Beziehungen zu ihnen zu pflegen. Die Einführung +des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach, geradezu als +Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun +anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen +günstigen Umstände sie immer begleiten — nicht als Wirkung +und Erfolg des Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer +liegenden gemeinsamen Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke +unter den Unternehmern der Einrichtung sich bemächtigt hätten — was +sie aus guten Gründen nicht getan haben und wohl auch +sobald nicht tun werden — so könnte die Erfahrung ganz anders +aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für die +Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester +Lohndrückerei sein könne.</p> + +<p>Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch +zweifeln könnte, so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem +Besehen des Belegmaterials, das die Statistik beibringt. +Denn dieses Material zeigt die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung +behaupteten günstigen Wirkungen auch in solchen +Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz geringen Dosen, beinahe +homöopathisch, zur Geltung gekommen ist — z. B. bei Gewinnanteilen, +die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr +als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem +einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man +auch hier noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen +seine Wirkungen ganz geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es +zwar noch Leute, die in Sachen der medizinischen Therapeutik an +eine spezifische Wirksamkeit minimaler Dosen glauben; in der sozialen +Therapeutik aber gilt keine Homöopathie.</p> + +<p>Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten +Standpunktes muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß +doch noch so viele an diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung +warm empfehlen als eine Einrichtung allgemeinen sozialen +Interesses, insonderheit als Mittel zur Hebung der Lage des +Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen ergibt sich, glaube ich, aus +dem fortwährenden Hereintragen philanthropischer und humanitärer +Ideen in die Beurteilung der Wirtschaftseinrichtungen auch nach<a class="page" name="Page_112" id ="Page_112" title="112"></a> +der <em class="gesperrt">sozialen</em> Seite hin. Die an sich hocherfreuliche Ausbreitung +der Teilnahme an den sozialen Angelegenheiten in den Kreisen +namentlich der Gebildeten steht leider zum Teil <em class="gesperrt">nur</em> unter <em class="gesperrt">solchen</em> +Ideen, oder unter den Ideen der christlichen Karitas. Diejenigen +nun, deren Interesse an wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven +<em class="gesperrt">solcher</em> Art entspringt, suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich +in erster Reihe oder ganz allein die Betätigung, wenn nicht +von Barmherzigkeit und christlicher Nächstenliebe, so doch von +Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit.</p> + +<p>Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen +dieser Stimmung sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht +Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, +nach ihren unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg +den Stempel des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere +nur an die offenbaren Härten, die das Verbot der Kinderarbeit +in der Industrie und die Einschränkung der Frauenarbeit für +viele mit sich bringt. Erscheint es nicht ganz abscheulich, armen +Leuten zu verwehren, ihre Kinder mitarbeiten zu lassen, damit sie +weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich aber ist es fast mit allem, +was auf sozialen Fortschritt abzielt — nur bemerkt man es nicht +so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B. Verkürzung und strenge +Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von Minimallöhnen und dergl. +sind — was nur die meisten nicht sehen — voller Ecken und +Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig leistungsfähigen +Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache. +Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis +von Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis +von Klasse zu Klasse — z. B. der Klasse der Lohnarbeiter +zur Klasse der Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. +Bei der Beurteilung der Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber +die höhere Gerechtigkeit und Ethik, die auf das Wohl des Ganzen +sieht, sich kalt hinwegsetzen über die Rücksichten auf das Wohl +einzelner, wo deren Interesse dem Interesse der Klasse entgegen +ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen Einrichtungen die harte +Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer Fortschritt über Leichen +geht — über die Schwachen und Unfähigen, die nicht mitkommen +können.</p> + +<p>Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche +Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in +christlichen, ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher<a class="page" name="Page_113" id ="Page_113" title="113"></a> +richtet sich deren Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, +die in ihren Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen +ungetrübte Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht +stehenden Lohnform trifft beides so schön zusammen wie kaum +bei einer anderen wirtschaftlichen Einrichtung. Von seinem Besitz +an die weniger Begünstigten freiwillig etwas abzugeben, was man +von rechtswegen auch für sich behalten könnte, ist ebenso menschenfreundlich, +wie es für den andern Teil erfreulich ist, etwas zu +empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der Schätzung +einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz.</p> + +<p>So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung +den Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung +und Bewertung wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der +philanthropische: Wohlergehen für alle! — damit alle sich glücklich +und zufrieden fühlen; da ist der christliche: Krücken für die +Schwachen! damit sie notdürftig sich fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; +da ist der soziale: <em class="gesperrt">Schild und Wehr für die +Kräftigen!</em> — damit sie ihre Position behaupten, damit dem +arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger +Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht +die Schätzung der <em class="gesperrt">Einrichtungen</em> im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit +des Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung +für das Ganze. Den beiden anderen Standpunkten bleibt dabei auch +noch ihr Recht — nämlich bei der Beurteilung der Art, wie die +Einrichtungen von den Personen angewandt, gehandhabt werden; +denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das Tun aller +den sittlichen Normen.</p> + +<p>Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt +eine in der Hauptsache <em class="gesperrt">ablehnende</em> Stellungnahme zu ihr aus. +Nicht daß ich ihr jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen +wollte; nur bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere +Bedeutung in Rücksicht auf das wirtschaftliche Interesse des +Arbeiterstandes. Damit aber meine nachfolgende Ausführung nicht +als hierzu in Widerspruch stehend erscheine, weise ich ausdrücklich +darauf hin, daß jenes ablehnende Urteil die Sache nicht +schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur »angebrachtermaßen«: +<em class="gesperrt">weil</em> das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil angehängt +wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält, +keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem +gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen<a class="page" name="Page_114" id ="Page_114" title="114"></a> +Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß +die Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren <em class="gesperrt">könnte</em>, +falls jenes »weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des +früheren Urteils sich ändern sollten.</p> + +<p>Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität +in Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis +vor kurzem nicht näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: +wie es komme, daß in der Optischen Werkstätte, da in ihr doch +mancherlei Einrichtungen zum Vorteil des Personals bestünden, +nicht auch die Gewinnbeteiligung eingeführt sei? Darauf habe ich +immer nur geantwortet: das werde mit der Zeit vielleicht auch +kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres zu tun.</p> + +<p>Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt +für eine neue Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben — als +ich an die Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte +»<em class="gesperrt">Statut der Carl Zeiss-Stiftung</em>« herantrat und dabei vor die +Aufgabe mich gestellt sah, die Grundsätze der Lohnregulierung, +die bei der Optischen Werkstätte im Lauf der Zeit sich herausgebildet +hatten, zu fixieren, um ihnen auch für die Zukunft dauernde +Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner Überraschung +inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger +der Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, +daß die Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen +Interessen des Personals, die in dem hiesigen Betrieb bis dahin +ohne rechtliche Verbindlichkeit, nur praktisch geübt, zur Geltung +gekommen waren, durchaus nicht anders zu rechtsverbindlichen +Vorschriften ausgestaltet werden konnten als dadurch, daß in Zukunft +der Arbeitsertrag des Personals zu einem gewissen Teil von +dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in geordneter Form +abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt würde.</p> + +<p>Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug +nehme, sind in der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts +der Carl Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften +charakterisiert:</p> + +<p>Jeder — Arbeiter oder Angestellter — muß mit einem festen +Zeitlohn pro Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei +aller Akkord- oder Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist.</p> + +<p>Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr +oder länger fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder<a class="page" name="Page_115" id ="Page_115" title="115"></a> +herabgesetzt werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang +die Arbeit eingeschränkt wird.</p> + +<p>Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar +die Kündigung der Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen +frei nur gegenüber solchen, die erst kurze Zeit im Betrieb tätig +waren. Allen, die drei Jahre oder länger ihm angehören, muß, +wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens, sondern aus irgend +welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also z. B. wegen verminderter +Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine bestimmte Abgangsentschädigung +gewährt werden. Diese beträgt mindestens +den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der +Dienstzeit und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen +Jahreslohnes.</p> + +<p>Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der +sonst geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der +Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: +dem Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft +einen gewissen <em class="gesperrt">Mindest</em>verdienst zu gewährleisten, auf den +sie im grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges +noch rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn +ungeschmälert fortzuzahlen — oder kündigen und das Pönale zahlen, +welches für den Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung +auferlegt, stellen den Unternehmer unter starken Zwang, immer +das Äußerste aufzubieten, um auch in schlechter Zeit wenigstens +die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch auf einem gewissen +Einkommensniveau zu erhalten.</p> + +<p>Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine +derartige Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften +gestellt ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei +Korrektiv beigefügt würde.</p> + +<p>Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften +die Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen, +<em class="gesperrt">mittleren</em> Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges +angepaßt, so daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges +Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Personals +und denen des Unternehmers dauernd bestehen würde. Folgte +nun einer solchen Zeit eine Periode der Depression, so würde die +Unwiderruflichkeit der vordem gewährten Lohnsätze gerade der +Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung entsprechen, das +Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau einer<a class="page" name="Page_116" id ="Page_116" title="116"></a> +<em class="gesperrt">mittelmäßigen</em> Geschäftslage herabsinken zu lassen. <em class="gesperrt">Das</em> zu +leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu +leisten imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht +bei mittlerem Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß +läßt, daß er genügende Reserven gewinnt, um in schlechten Jahren +nötigenfalls zusetzen zu können.</p> + +<p>Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode +normalen Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter +Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges — was dann? +Dann wird, wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen +des Personals in allen Schichten desselben sicher +steigen müssen und, falls die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, +allmählich einen ihr entsprechenden Höhestand erreichen. +Daß irgend ein Betrieb dieser Konsequenz sich entziehen könnte, +ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal einen Anteil an den offensichtlichen +Vorteilen eines gehobenen Geschäftsganges vorenthalten +zu wollen, würde nicht nur eine grobe Unbilligkeit bedeuten und +als solche empfunden werden; es würde auch ein derartiger Versuch, +angesichts der in solcher Zeit gesteigerten Nachfrage nach +tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr aussetzen, +seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am dringendsten +gebraucht werden.</p> + +<p>Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des +Arbeitseinkommens in der Form der <em class="gesperrt">Lohn</em>erhöhung sich vollziehen, +so würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie +ein Rad mit Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht +rückwärts. Und wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht +anhaltende Periode der Depression folgte, müßte der Betrieb +mit einem Lohnkonto belastet bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, +sondern einer ungewöhnlich günstigen Geschäftslage entspräche. +Und dabei könnte auch ein sehr gut konsolidiertes Unternehmen +leicht bankerott werden.</p> + +<p>Es gibt nur <em class="gesperrt">einen</em> Weg, die vorher benannten Vorschriften der +Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen +dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen +des Personals muß in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, +der Lohn (oder Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner +Rücksicht auf aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang +unterworfen sein, muß vielmehr bemessen werden können +nach den normalen, durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des<a class="page" name="Page_117" id ="Page_117" title="117"></a> +Betriebes; der andere Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen +Grundlinie aus, aufsteigendem Geschäftsgang anpassen +und diejenige Erhöhung des Arbeitsertrags bringen, die dem Personal +als Anteil an den Vorteilen günstiger Konjunktur zukommen +muß.</p> + +<p>Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung, +nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes +durch eine vom Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag +des Unternehmens gibt den einzigen objektiven Maßstab +für die günstige oder weniger günstige Wirtschaftslage. Er führt +auch ohne weiteres auf die in § 98 des genannten Statuts vorgeschriebene +<em class="gesperrt">Form</em> des Gewinnanteils: dieser ist nach Schluß eines +jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als nachträglicher prozentualer +Zuschlag auf <em class="gesperrt">alle</em> im Lauf des Jahres ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne +und Akkordlöhne und ist in dem jeweils festgestellten Prozentsatz +ganz gleichmäßig an alle — Arbeiter wie Beamte — auszubezahlen, +jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen Jahr tatsächlich +verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil +ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, +nämlich die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote +gelegt ist — damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit +gewahrt bleibe.</p> + +<p>In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, +wie sie im vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte +eingeführt wurde, eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen +Interessen der Arbeiter (und Angestellten), als unter +den von mir kritisierten anderen Gesichtspunkten diesem Lohnsystem +zugedacht war. Der Gewinnanteil soll dem Arbeiter in +guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in solcher Zeit +auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll, der +Absicht nach, nur <em class="gesperrt">dasselbe</em> sein, was ohne die Einrichtung der +Lohn allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung +eine wichtige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft — mittelbar, +durch dasjenige, was sie ermöglicht für <em class="gesperrt">schlechte</em> +Jahre, für Zeiten, wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn +sie ermöglicht (wie vorher ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung +festzustellen, die den Arbeiter dagegen sichern, in schlechten +Jahren seinen Arbeitsverdienst <em class="gesperrt">unter</em> ein bestimmtes Niveau herabgedrückt +zu sehen. Die Gewinnbeteiligung erscheint unter diesem +Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied eines strengeren<a class="page" name="Page_118" id ="Page_118" title="118"></a> +Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen normalen +Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als Mindestverdienst +zu gewährleisten — also dem vorbeugen kann, daß auf der +Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große +Zahl von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht +sei.</p> + +<p>Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet +nicht, auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte +Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes +gehören diese Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. +Für letzteres genügt es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, +unter welchen die Einrichtung hier angesehen wird, und das Verhältnis, +in welches sie daraufhin zu den gleichnamigen Veranstaltungen +in anderen Industriebetrieben tritt. Ich schließe nun, um +beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine persönliche +Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz charakterisiert +zu haben, mit einem Bild:</p> + +<p>In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden +sich zwei Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft +sich stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch +welches der Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch +für Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; +der andere ist die finanzielle Kraft des Unternehmens, von der die +Durchführung jenes Lohnsystems abhängt. Solange beide Balken +zusammenhalten, hofft man, daß die Arbeiterschaft auch in schlechten +Zeiten festen Boden unter den Füßen behalten und daß in Jena +die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten verschont +bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der Großindustrie +erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten, +müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: +das ist die Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens +von den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig +macht. An diesem Bolzen sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, +eine hübsche Rosette: das Erfreuliche, was der Gewinnanteil +für die Beteiligten hat. Das Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, +sondern der Bolzen.</p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_19_19" id="Footnote_19_19"></a><a href="#FNanchor_19_19"><span class="label">[19]</span></a> [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt, s. S. 120 ff..]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_20_20" id="Footnote_20_20"></a><a href="#FNanchor_20_20"><span class="label">[20]</span></a> [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit verschiedentlich versuchten +und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von <span class="smcap">Halsey</span>, <span class="smcap">Rowan</span> u. a.]</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_119" id ="Page_119" title="119"></a><a name="IV" id="IV"></a>IV.</h2> + +<h2>Über die Grundlagen der Lohnregelung in +der Optischen Werkstätte.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen der +Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897.</p> + +<hr style="width: 20%;" /> + +<p class="center">Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,</p> +<hr style="width: 15%;" /> + + +<p class="noindent">[<b>Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck.</b></p> + +<p>Als vor nahezu sechs Jahren eine <em class="gesperrt">Neuregulierung der +Akkordsätze</em> in mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich +machte, wurde diese Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, +Herrn Professor <span class="smcap">Abbe</span>, in einer längeren Rede eingehend +erläutert und begründet. Es schien der Geschäftsleitung zweckmäßig, +den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des Betriebs in +Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den Druck +vervielfältigen zu lassen.</p> + +<p>Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete +Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. +Leider war diese Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an +mehreren Stellen zu unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu +geben und es war auch leider versäumt worden, die Niederschrift +gleich nach ihrer Fertigstellung, als Sinn und Wortlaut der Rede +noch in frischer Erinnerung stand, von berufener Seite ergänzen +bezw. berichtigen zu lassen.</p> + +<p>Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, <em class="gesperrt">an dem +vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern</em>. Nur hier +und da ist eine zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine +offensichtlich falsche Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz +unverständlichen Absätze sind weggelassen worden<a name="FNanchor_21_21" id="FNanchor_21_21"></a><a href="#Footnote_21_21" class="fnanchor">[21]</a>; im übrigen<a class="page" name="Page_120" id ="Page_120" title="120"></a> +aber ist die zur Verfügung stehende Niederschrift auf den folgenden +Seiten <em class="gesperrt">wörtlich abgedruckt</em>. Die vom Unterzeichneten zur +Erleichterung des Verständnisses hier und da hinzugefügten Worte +sind durch [] als solche gekennzeichnet.</p> + +<p>Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und +sprachlichen Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept +gehaltene, fast drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen +wird und die durch eine verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung +hätten beseitigt werden können. Es ist aber dafür die +möglichste Gewähr gegeben, daß der <em class="gesperrt">ursprüngliche Sinn der +Ausführungen unverfälscht</em> zur Wiedergabe gelangt. Über +jene formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, +des Inhalts der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich +findet der Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, +seine damaligen einen so wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen +durchzusehen, zu überarbeiten und zu vervollständigen.</p> + +<p> +<em class="gesperrt">Jena</em>, 20. August 1903. +</p> +<p class="right-indent"> +Dr. S. Czapski<br /> +i. A.] +</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + + +<p class="center"><em class="gesperrt">Werte Arbeitsgenossen!</em></p> + +<p>Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse +Anregung entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise +Erläuterungen zu dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben +und zwar über das Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung +zu Staat und Gemeinde<a name="FNanchor_22_22" id="FNanchor_22_22"></a><a href="#Footnote_22_22" class="fnanchor">[22]</a>. Ich habe damals schon gesagt, +daß ich wohl noch mehrmals Veranlassung haben würde, auf allgemeine +Angelegenheiten — im Sinne einer Erläuterung des Statuts +der Carl Zeiss-Stiftung — zurückzukommen.</p> + +<p>Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus +den Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht +haben und die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen +sind, daß in unserem Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze +sich herausgebildet haben, die bisher ja auch bestanden, +aber nur im kleinen, und die als solche auch meist unter der<a class="page" name="Page_121" id ="Page_121" title="121"></a> +Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt eigentlich sind sie erst +mit einem Male an die Oberfläche gekommen und erfordern eine +planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber hauptsächlich +um die Frage einer veränderten Regelung der Arbeitslöhnung, +um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt, kann die +Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle Angelegenheit +von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis +die Beteiligten sich klar machen, was <em class="gesperrt">denn das Verhältnis +sei zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise</em>, +zwischen der Firma als Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin +des Betriebes und der Gesamtheit der arbeitstätigen Personen im +Betriebe — zu denen ich bitte, auch mich und alle meine Kollegen +zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen, wenn man mich +und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an der +Drehbank arbeiten, nicht zu den »<em class="gesperrt">arbeitstätigen</em>« Personen im +Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut +fixierte, seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen +Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, +damit die richtigen Gesichtspunkte für die Beurteilung +und Ausgleichung dieser Differenzen sich ergeben.</p> + +<p>Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das +eigentliche Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer +Absichten auf Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. +Ich muß Sie bitten, mir Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und +sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie mir vielleicht anderthalb +Stunden zuhören müssen.</p> + +<p>In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu +bestehen, ob sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze, +Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und +Erbitterung, auf friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden +können. Ehe ich zu diesen einleitenden Erörterungen: welches +ist das Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserem +Betriebe, übergehe, will ich aber doch ein paar Worte vorausschicken, +um die Mißstimmungen, die ich aus manchen Anzeichen +und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und die +Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr +einer schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. +Hierzu will ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um +eine materiell relativ geringfügige Sache, um eine Kürzung der +Akkordsätze in einem gewissen prozentischen Verhältnis. Für<a class="page" name="Page_122" id ="Page_122" title="122"></a> +diejenigen, welche die Reform am härtesten trifft, würde es bei +gleich günstigen Resultaten des Geschäftsganges wie im vorigen +Jahre nicht mehr bedeuten, als eine Kürzung um 5 oder 6 Proz. +des Einkommens ausmacht, das sie bei dem Fortbestand der bisherigen +Einrichtung erhalten würden. Das ist eine Sache, die +materiell keine größere Bedeutung hat, als in entgegengesetztem +Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren begonnen und in +diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher jeder +16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das +hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne +einer <em class="gesperrt">Erhöhung</em>, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was +ihm möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich +nicht etwa — was ich ganz besonders hervorheben möchte — um +das Bemühen, den Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit +die <em class="gesperrt">Firma</em> einen größeren Ertrag erhält, sondern lediglich darum, +eine <em class="gesperrt">gerechtere und vernünftigere Verteilung</em> des Arbeitsertrages +in seiner unverminderten Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, +welchen infolge der beabsichtigten Änderungen etwas +entzogen wird, haben das Minder nicht abzugeben an die Firma, +sondern nur an ihre Genossen, an andere, die bisher benachteiligt +waren.</p> + +<p>Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was +ist das Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem +Kreise? Was ich erörtern will, geschieht unter Berufung auf +Titel III, IV und VI des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich +will auf einzelnes dabei nicht eingehen, ich sage nur: wer diese +Titel aufmerksam liest, muß sofort zu dem Resultate kommen, daß +die Optische Werkstätte, wie sie seit Errichtung des Statuts der +Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890, nichts anderes ist, als eine +<em class="gesperrt">Produktivgenossenschaft in Beziehung auf die wirtschaftlichen +Interessen</em>. Denn seit dieser Zeit — bekannt ist dieser +Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit +1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, +sondern auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde — gelten +die Normen, welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden +sind<a name="FNanchor_23_23" id="FNanchor_23_23"></a><a href="#Footnote_23_23" class="fnanchor">[23]</a>. Danach ist also der Inhaber der Firma kein einzelner, +kein Mensch, auch keine Mehrheit von Menschen; es ist eine +<em class="gesperrt">juristische Person</em>. Eine juristische Person aber ist ein Wesen,<a class="page" name="Page_123" id ="Page_123" title="123"></a> +welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich nicht zu kleiden +braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine Verschwendung treiben +und sich nicht bereichern kann, auch keinen persönlichen Vorteil +herbeiführen kann aus seiner Stellung als Unternehmer. Diese +juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei Aktiengesellschaften, +das Interesse von Kapitalisten oder kapitalistisches Interesse +überhaupt; denn das Kapital, welches wir brauchen, das muß die +Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der Höhe zur Verfügung +stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert, +ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob sich +die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals +über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und +kann deshalb auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später +zu steigern. Es ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft +werden zu einem Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es +bei uns nicht. Das Kapital hat der Arbeit gegenüber lediglich zu +beanspruchen den festen Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital +hierzulande verliehen wird, und eine Risikoprämie von 1 Proz. für +die Verlustgefahr, der jede solche Hypothek ausgesetzt ist und die +auch für die unsrige in Anrechnung gebracht werden muß. Wir +haben beinahe ½ Million Mark bei einem derartigen wie dem +gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann es leicht +vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns +größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit +noch 1 Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.</p> + +<p>Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum +Teil sind es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf +Grund der ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis +der Arbeit, durch bessere Werkzeuge usw. sich günstigere +Bedingungen zu schaffen, genügt. Dieses Kapital muß die Stiftung +immer zur Verfügung stellen und zwar in dem Betrage, in dem es +die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert. Wenn +Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt<a name="FNanchor_24_24" id="FNanchor_24_24"></a><a href="#Footnote_24_24" class="fnanchor">[24]</a> die Ziffern ansehen, so +können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf ist. +Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht +ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb +eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so +gut ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte.</p> + +<p><a class="page" name="Page_124" id ="Page_124" title="124"></a>Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen +werden kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, +nicht mehr als den bloßen Zins, bedeutet praktisch, <em class="gesperrt">daß bei uns +das Kapital nicht Herr der Arbeit ist, sondern Diener +der Arbeit</em>. Der Zins muß in derselben Weise gegeben werden, +wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es bedeutet +aber weiter noch, daß dieses <em class="gesperrt">Kapital tatsächlich den Charakter +eines Kollektivbesitzes erhält</em> und zwar gegenüber der Gesamtheit +der Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit +diesem Kapitalbesitz der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie +mit dem Kapitalbesitz einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; +es gehört den Bürgern, nicht einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit +das Kapital zur Verfügung in den Wirtschaftsbetrieben +der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw. Also alle haben +teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen Anspruch besitzen; +es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es nicht +wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre +Nachfolger, an zukünftige Bürger.</p> + +<p>Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes +der Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es +ist wie ein Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, +ihm aber auch nicht entzogen werden kann. Es ist ganz +ähnlich wie in einer Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen +Kapitalbesitz erworben hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem +Unterschied, daß dies Kapital nicht weggetragen werden kann. +Von einer Genossenschaft unterscheidet sich unser Verhältnis nur +dadurch, daß es bei dem Austritt eines einzelnen aus unserm Kreise +keine Kündigung und keine Rückzahlung des auf ihn entfallenden +Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch keine Einzahlung +gibt.</p> + +<p>Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die +Firma als Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht +das Interesse des Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: +sie vertritt das <em class="gesperrt">Interesse der Gesamtheit aller +arbeitstätigen Genossen gegenüber dem Interesse aller +einzelnen</em>, das Interesse der <em class="gesperrt">dauernden Gemeinschaft aller</em> +gegenüber den Interessen, <em class="gesperrt">welche die einzelnen jeweils</em> haben. +Sie hat also im besonderen die <em class="gesperrt">Verteilung des Ertrags der +Arbeit</em> zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, +und es ist die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeits<a class="page" name="Page_125" id ="Page_125" title="125"></a>genossenschaft +in ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines +dauernden, bleibenden Wesens — im Unterschied zu dem zufälligen +Personenkreis, der jeweils die Genossenschaft bildet.</p> + +<p>Fragen wir danach: <em class="gesperrt">Inwiefern sind denn diese Interessen +verschieden</em>, das Interesse der Genossenschaft als solcher und +das Interesse der einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als +ob da gar kein Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und +dasselbe sei. Aber das ist nur scheinbar. In der Tat besteht +zwischen diesen beiden Dingen, zwischen der Gesamtheit aller +einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft bilden, ihrem Interesse +und dem Interesse der Genossenschaft als solcher ein sehr deutlicher +Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines einzelnen Gliedes +einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen Vorteil an der +gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht auf +andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn +er zu irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die +Genossenschaft ein Interesse daran, <em class="gesperrt">nicht</em> den ganzen Arbeitsertrag +zu verteilen, sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen +Arbeit zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum +für die verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen +werde.</p> + +<p>Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, +genau so wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im +Gegensatz steht zur Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der +Bürger in Jena würde sich beispielsweise am besten stehen, wenn +die Gemeinde eines schönen Tages ihr ganzes Eigentum unter die +Bürger verteilte, es käme dann auf jeden einzelnen gewiß der +Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit einverstanden sein. +Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie die Erträgnisse +dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus der +Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen +Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete? +Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode +vollkommen widersinnig ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, +obwohl sie dem Interesse des einzelnen entspräche; die Gemeinde +darf sie deshalb nicht vollziehen, weil sie auch das Interesse derjenigen +Bürger wahrzunehmen hat, welche nach 20 oder 30 Jahren +kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und erhalten werden, +und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht verteilt +werden.</p> + +<p><a class="page" name="Page_126" id ="Page_126" title="126"></a>Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung +kein anderes Interesse vertreten werden kann, als das Interesse +einer Genossenschaft als solcher, so ist damit ein <em class="gesperrt">Interessengegensatz</em> +gegeben, der in alle Angelegenheiten hineinspielt. +Aus materiellen Gesichtspunkten muß die Firma darauf halten, +einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als Kollektivbesitz zu erhalten +und nicht zur Verteilung zu bringen. Es entsteht die +Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser Teil +ermittelt werden?</p> + +<p>Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in +Hinsicht auf die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die +Firma eine Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, +bei der die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug +auf Leitung und Verwaltung des Ganzen, <em class="gesperrt">nichts zu sagen haben</em>. +In einer Genossenschaft hat die Generalversammlung zu bestimmen; +sie kann einen Vorstand oder Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr +zufrieden ist, absetzen und einen neuen wählen. Viele von Ihnen +werden sagen: Hier müssen wir uns einen von dem Stiftungsstatut<a name="FNanchor_25_25" id="FNanchor_25_25"></a><a href="#Footnote_25_25" class="fnanchor">[25]</a> +oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von dem vielleicht +viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten Jahre absetzen +würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten!</p> + +<p>Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen +zu wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen +habe, zu sagen, daß die Firma hinsichtlich der Regelung +ihrer wirtschaftlichen Interessen seit sieben Jahren eine <em class="gesperrt">Produktivgenossenschaft</em> +geworden ist, so habe ich ein besonderes +Interesse, gleich hinzuzufügen: aber <em class="gesperrt">nur hinsichtlich der Regelung +der wirtschaftlichen Interessen — nicht auch in Hinsicht +auf die Verwaltung und Leitung</em>. Ich achte den, der +sagen wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich +berufe mich aber darauf: <em class="gesperrt">alle die Schritte, welche seit zwanzig +Jahren zum Wohle der Firma unternommen worden sind, +würden niemals getan worden sein von dem gewählten +Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung</em>, weil +es schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier +Personen zu übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle +diese Entschließungen wären nicht zustande gekommen, wenn auch +nur zehn Personen dabei mitzuwirken gehabt hätten.</p> + +<p><a class="page" name="Page_127" id ="Page_127" title="127"></a><em class="gesperrt">Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung +und Leitung der Aktion</em>. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: +Seien Sie alle froh darüber! Denn es ist noch kein Versuch gelungen, +Genossenschaften auf industriellen Gebieten mit Erfolg zu +halten, die auch hinsichtlich der Verwaltung und Leitung Genossenschaften +gewesen wären. Meinem verehrten Freunde <span class="smcap">Rothe</span><a name="FNanchor_26_26" id="FNanchor_26_26"></a><a href="#Footnote_26_26" class="fnanchor">[26]</a> +bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn Jahren einen +ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal erleuchtete +mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg gezeigt, +in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen +Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion +zu erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen +alle ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste +Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft +voraus ist.</p> + +<p>Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn +Sie auch vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser +Verband von 1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der +Aktionen eine Genossenschaft wäre — bestreiten können Sie nicht, +daß diese Leute, die diesen oktroyierten Vorstand bilden, <em class="gesperrt">keine +anderen Interessen vertreten können</em>, als ein Vorstand, den +Sie vielleicht in einer Generalversammlung wählen würden. Der +Sache nach kann auch dieser gegebene Vorstand kein anderes +Interesse vertreten, als das der Genossenschaft als solcher, mit +Rücksicht auf deren dauernden Bestand gegenüber dem Interesse +der jeweils in ihr befindlichen Personen, der einzelnen und der +einzelnen Gruppen.</p> + +<p>Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende +Punkt sei, in welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher +nicht zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in +ihr verbundenen Personen, nämlich daß <em class="gesperrt">der gemeinsame Arbeitsertrag +nicht vollständig aufgeteilt werden dürfe</em>, sondern +daß ein Teil als Kollektiverwerb angesehen werden müsse und +der Verteilung entzogen bleibe — wenigstens in guten Zeiten.</p> + +<p><em class="gesperrt">Für welchen Zweck soll das geschehen</em>? Welches +Zweckes wegen soll das nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag<a class="page" name="Page_128" id ="Page_128" title="128"></a> +verteilt wird? Nötig ist das wesentlich wegen dreier besonderer +Anforderungen:</p> + +<p>Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten +werden zur Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen +<em class="gesperrt">zukünftigen Leistungen</em>, wenn solche der Gesamtheit +aller einzelnen zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall +ist durch die <em class="gesperrt">Pensionseinrichtungen</em> und die <em class="gesperrt">Arbeitslosenversicherung</em> +in der Form der <em class="gesperrt">Abgangsentschädigung</em>.</p> + +<p>Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages +zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, +sondern an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, +einem <em class="gesperrt">wachsenden Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen +Vermögens und erhöhter Kreditfähigkeit gerecht</em> werden +zu können; einem wachsenden Kapitalbedarf, der dadurch gegeben +ist, daß die Genossenschaft ihren Wirkungskreis durch Aufnahme +weiterer Mitglieder quantitativ erweitern kann, wie dies bei uns +sichtlich geschehen ist.</p> + +<p>Drittens ist es die <em class="gesperrt">Vorsorge für schlechte Zeiten</em> im +Interesse der Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils +zu der betreffenden Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft +muß sich so einrichten, daß sie in schlechten Zeiten mit +stockendem Geschäftsgang zusetzen kann.</p> + +<p>Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft +unter allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß +sie einen angemessenen Teil des <em class="gesperrt">Arbeitsertrages als Kollektivbesitz</em> +für sich behält, obgleich es für die Genossen immer angenehmer +und vorteilhafter wäre, wenn alles verteilt würde.</p> + +<p>Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch +einige Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft +muß sich einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten +Geschäftsganges. Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, +daß eine länger anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht +nur unfähig macht, ihre Genossen über Wasser zu halten, sie nicht +auf ein tieferes Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern +sie muß auch befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange +gemeinsame Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf +nur einrichten, wenn sie in guten Zeiten einen angemessenen +Betrag des gemeinsamen Arbeitsertrages zurückbehält.</p> + +<p>Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken +zu können, das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Be<a class="page" name="Page_129" id ="Page_129" title="129"></a>trachtung +dahin zu — ohne daß die Arbeit in den Dienst des +Kapitals kommt, ohne Anerbietung von Dividenden — daß die +Genossenschaft <em class="gesperrt">kreditfähig</em> bleibt, neues Kapital heranzuziehen +bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit nicht mehr entzogen +wird, als überall der Zins beträgt.</p> + +<p>Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen +braucht zur Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren +Genossen zugesichert hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, +daß wir Vorsorgen für Deckung von zweierlei Arten von Lasten, +die wir übernommen haben. Erstens ist es die <em class="gesperrt">Pensionszusicherung</em> +sowohl für die Hinterbliebenen als auch für den Invaliditätsfall, +dann die Zusicherung der <em class="gesperrt">Altersrente</em>, wenn ein Genosse +ein bestimmtes Lebensalter zurückgelegt hat und ferner das, +was bei uns unter dem Namen einer <em class="gesperrt">Abgangsentschädigung</em> +kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts anderes als eine Arbeitslosenversicherung +ist.</p> + +<p>Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses +Verständnis entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal +in einem größeren Kreise mich darüber besonders geäußert +habe; deshalb will ich heute einige Erläuterungen dazu geben. +Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt dessen, was wir im Laufe des +Jahres an die arbeitstätigen Personen abgeben können, also der +Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der Deckung der +<em class="gesperrt">Pensionslasten</em> rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in der Zeit, +wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz +nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen, +nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund +unseres Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen +werden, wenn die Zusammensetzung unseres Personals sich einem +Ruhepunkt, einem Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen +Arbeitsklassen unseres Personals sind jetzt meist aus jüngeren +Leuten zusammengesetzt. Das Resultat ist, daß wir gefaßt sein +müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz. des gesamten Lohn- und +Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen.</p> + +<p>Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch +erscheinen. Das wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen +sage, was die <em class="gesperrt">Witwenpension</em> bei uns bedeutet, nämlich: daß +durchschnittlich jeder verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns +in die Lebensversicherung eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen +für den Todesfall. Die Hälfte von den Beträgen, welche<a class="page" name="Page_130" id ="Page_130" title="130"></a> +den Jahresaufwand dafür bilden, bezahlen die Verheirateten an die +Firma ab in der Form der Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte +dieser Beträge zahlt die Firma. In diesem Jahre hat dieselbe nur +etwa 7000 M. betragen<a name="FNanchor_27_27" id="FNanchor_27_27"></a><a href="#Footnote_27_27" class="fnanchor">[27]</a>, in 20 oder 30 Jahren wird sie sich auf +etwa 30-40000 M. belaufen.</p> + +<p>Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung +unserer <em class="gesperrt">Altersversicherung</em> betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt +wird, ist — wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre +in einen Stiftungsbetrieb eingetreten ist — mit dem Recht ausgestattet, +dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes +als Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je +90 Leute zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, +d. h. daß bei einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie +die angegebene Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer +zehn das 65. Lebensjahr erreichen und dann den Anspruch auf die +Gewährung der Altersrente besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche +Lebensdauer eines 65jährigen Mannes immer noch 10 Jahre. +Was ein solcher dann als [kapitalisierte] Altersrente zu fordern +hätte, beträgt also immer noch das Neunfache seines Pensions-Jahresanspruches. +Im Durchschnitt werden alle, die bei uns 65 Jahre +alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche] Altersrente +beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10 Jahren +folglich 90000 M.</p> + +<p>Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen +nicht auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen +der Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als +Lohn und Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, +damit die durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. +beträgt, damit die späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit +die Zukunft nicht ungebührlich belastet wird.</p> + +<p>Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und +zwar die Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der <em class="gesperrt">Abgangsentschädigung</em> +besteht, die in Wirklichkeit aber, wie +ich schon gesagt habe, eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit +ist. Was heißt es, wenn im Statut steht, daß jedem, der 3 Jahre +bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr beschäftigt werden kann — z. B. +in Zeiten schlechten Geschäftsganges — der Betrag seines<a class="page" name="Page_131" id ="Page_131" title="131"></a> +festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner Entlassung gewährt +werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was sonst +durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird, +eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des +plötzlichen Arbeitsloswerdens.</p> + +<p>Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, +hat das aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger +in der Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich +nicht an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel +wären, es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen +die Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen +Lohn mit auf den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie +3 Jahre lang beschäftigt und sie jede Woche einen Tag spazieren +gehen läßt oder 1½ Jahre 2 Tage in der Woche. Nun ist zwar +selbstverständlich, daß mit Herausgabe der Abgangsentschädigung +eine Minderung der Produktion erreicht werden kann, eine Minderung +der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen, wenn +man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer +vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den +Fall der Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch +in schlechten Zeiten <em class="gesperrt">solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre +lang beschäftigt sind und sonst ihren Mann stehen, überhaupt +entlassen werden</em>.</p> + +<p>Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert +auch eine gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. +Demnach müssen wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen +9 Proz. des gesamten Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des +einzelnen entziehen und in Rücklage zu bringen suchen.</p> + +<p>Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, +wenn mir diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch +sagen: Andere Leute haben ja auch keine Pension für ihre Frauen +und Kinder — »Was schiert mich Weib, was schiert mich Kind? +Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig sind!« Wenn ich invalid +werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide; ich lasse mir den +Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen. Vielleicht wird +man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung nennen. Nun, +ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche Gedanken hegen; +sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es ist recht +gut, daß das <em class="gesperrt">Zwangs</em>-Einrichtungen sind, denen sich im eigenen Interesse +niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst <em class="gesperrt">unanständig</em><a class="page" name="Page_132" id ="Page_132" title="132"></a> +für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen Arbeitsgebiete +tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde Armenlasten verursachen +wollte. Hier muß die <em class="gesperrt">Ehre des Unternehmens</em> gewahrt +werden. <em class="gesperrt">Genossen, die anders denken, wollen wir +hier lieber nicht haben</em>.</p> + +<p>Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man +sie tadeln kann: wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, +weil wir gar nicht beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese +hätten ein Recht, sich darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu +ihrem Troste sagen könnte, daß trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen +das, was ihnen als Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich +nicht geringer ist, als es sein würde, wenn sie anderwärts unter +den gleichen Umständen ihre Arbeitskraft anböten! Das kommt +darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen kann, daß diese 9 Proz., +welche wir für die angegebenen Versicherungszwecke den Genossen +vorenthalten und zurücklegen müssen, weit weniger betragen, als +der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder Unternehmer dem +Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen des Unternehmergewinnes +hat, die uns durch unsere Organisation der Arbeit +erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese Abzüge +indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon +zu erwarten haben, sind <em class="gesperrt">nicht geschädigt</em> gegenüber denen, +die unter anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen.</p> + +<p> </p> +<p class="center">(Pause.)</p> +<p> </p> + +<p>Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht +nun die Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der +Firma <span class="smcap">Carl Zeiss</span> unter der bestimmten Fragestellung: <em class="gesperrt">Wie hätte +eine Genossenschaft den gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit +zu verteilen, im Verhältnis zu der Gesamtheit aller Mitarbeiter +einerseits und der Genossenschaft als solcher +andererseits?</em> Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft +diese Verteilung zu regeln, wenn er <em class="gesperrt">vernünftig</em> und <em class="gesperrt">gerecht</em> +sein will?</p> + +<p>Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag +zurückbehalten, wenigstens in <em class="gesperrt">guten</em> Jahren nicht verteilt +werden? was soll der <em class="gesperrt">Genossenschaft</em> als <em class="gesperrt">Kollektivbesitz</em> erhalten +bleiben? Die zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen +soll nun das zur Verteilung Bestimmte unter die verschie<a class="page" name="Page_133" id ="Page_133" title="133"></a>denen +Gruppen und die einzelnen verteilt werden? Als erste +Frage verbleibt uns also: <em class="gesperrt">Was</em> soll verteilt werden? als zweite +Frage: <em class="gesperrt">Wie</em> soll verteilt werden?</p> + +<p>Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, +der durch das Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen +gewonnen wird, was der Verteilung entzogen werden muß? +Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede Genossenschaft, wie auch +jeder Einzelunternehmer in der bloßen <em class="gesperrt">Organisation der Arbeit</em> +als solcher eine <em class="gesperrt">Quelle hat für den Mehrertrag der Gesamtarbeit +gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen</em>.</p> + +<p>Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und +Gebäude zu kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder +hundert Leute in seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware +herzustellen, für die der Markt noch aufnahmefähig ist — wenn +das der Einzelunternehmer tut, entweder für sich oder in Form +der Bildung einer Genossenschaft, so kann dieser den Arbeitenden +sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet, Kapital zur Verfügung +habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen könnt, +dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für +welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung +eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb +der Waren eingeführt wird, — <em class="gesperrt">durch all das wird der Ertrag +größer, als wenn jeder nach seinen Fähigkeiten +allein arbeiten wollte</em>. Die Organisation also und das Zusammenarbeiten +heterogener Elemente ist die Quelle eines Mehrwertes +und Mehrertrages der Arbeit.</p> + +<p>Es gibt einen <em class="gesperrt">Organisationsgewinn</em>, der einfach daraus +entspringt, daß viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen +und gemeinsames Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen +oder einer Woche soviel oder mehr arbeiten können, als ihnen dies +einzeln, getrennt und ohne gegenseitige Unterstützung, in 9 oder +10 Tagen zu leisten möglich wäre.</p> + +<p>Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen +Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen +Arbeit benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert +andere ebenfalls machen — jede Organisation ist an sich die Quelle +eines Organisationsgewinnes. Und jede dieser Organisationen hätte +so gut wie jeder Privatunternehmer oder eine Genossenschaft das +Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf diese Weise mehr erreicht +wird, als was die einzelnen ohne die Organisation oder ohne<a class="page" name="Page_134" id ="Page_134" title="134"></a> +die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht verteilt werden, +muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben.</p> + +<p>Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, +der hier seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, +auch da, wo weiter nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt +habe: zweckmäßige Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer +Vertrieb usw.</p> + +<p>Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen +»Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir +können jedem einzelnen und jeder Gruppe sagen: wenn Sie es +versuchen wollten allein zu arbeiten, ohne Teil des Ganzen zu sein +und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen zu haben, wenn Sie +dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen würden, so +hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten.</p> + +<p>Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne +eine Organisation, die Quelle eines <em class="gesperrt">speziellen</em> Unternehmergewinnes +werden kann. Das sind nämlich diejenigen <em class="gesperrt">feineren +Organisationen</em>, welche aus der gemeinsamen Arbeit noch mehr +Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit gewöhnlichen Mitteln, +möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete gibt es solche Einrichtungen, +welche die Möglichkeit einer weiteren Quelle des Mehrwertes +der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen Unternehmergewinn. +Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren Verkaufswert, +als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche dieselbe +technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch <em class="gesperrt">minderwertig +im Gebrauch</em> sind, weil die Erzeugnisse unserer Organisation +noch das für sich haben, daß sie <em class="gesperrt">Repräsentanten fortschreitender +Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung +der Leistung der Erzeugnisse</em>. Das erhöht deren +Marktwert im Verhältnis zu der in sie hineingelegten mechanischen, +äußeren Arbeit. Das drückt sich darin aus, daß das, was wir +machen — und manche andere auf unserem Arbeitsfelde ebenfalls — keine +gewöhnliche Marktware ist, wie sie von vielen +neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter +der allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung +aller derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer +Fabrikate ist eine größere, als derjenigen, die von anderen Firmen +verfertigt werden; diese können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. +Wir haben in diesem Ansehen unserer Erzeugnisse dadurch, daß +sie keine gewöhnliche Marktware sind, daß sie nur einer be<a class="page" name="Page_135" id ="Page_135" title="135"></a>schränkten, +in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz unterworfen +sind, eine Quelle <em class="gesperrt">höheren</em> Verkaufswertes, die ziffernmäßig nachzuweisen +ist.</p> + +<p>Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, +daß sie <em class="gesperrt">unter Patentschutz steht</em>; ja, fast die Hälfte unserer +ganzen Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung +gelangten Blatt<a name="FNanchor_28_28" id="FNanchor_28_28"></a><a href="#Footnote_28_28" class="fnanchor">[28]</a> finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? +Antwort: sie sind auch äußerlich gekennzeichnet als <em class="gesperrt">Erzeugnisse +besonderer erfinderischer Tätigkeit</em>, in denen neue Ideen zum +Ausdruck kommen, die dadurch einen Mehrverkaufswert haben als +andere Erzeugnisse, die technisch gleich gut hergestellt sind.</p> + +<p>Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, +auch auf das, was <em class="gesperrt">nicht</em> patentiert ist. Und dann die weitere +Frage: mit welchen <em class="gesperrt">Ziffern</em> soll man diesen höheren Verkaufswert +veranschlagen?</p> + +<p>Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, +was unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, +daß die <em class="gesperrt">für unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente +diejenigen sind, welche wir überhaupt nicht genommen +haben und nicht zu nehmen brauchten</em>. Denn dieses Ansehen +eines höheren Wertes gegenüber den Produkten gleichartiger Arbeit +brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des Patentamtes +zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche jeder +nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem +sie nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, +<em class="gesperrt">weil sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung +sind</em>. Also ich kann sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und +und diese Werterhöhung unserer Erzeugnisse auf <em class="gesperrt">alle</em> Arten derselben +ausdehnen, ohne Rücksicht darauf, ob sie patentiert sind +oder nicht.</p> + +<p>Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse +von anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine +erwünschte Unterlage für die Schätzung dessen, was der materielle +Betrag dieses Mehrwertes sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht +schon, was ich Ihnen sage: es ist <em class="gesperrt">mindestens 10 Proz. des +Einzelverkaufswertes</em>; denn es gibt ja andere Leute — Fabrikanten +in Paris, London, New York usw. — die für die bloße <em class="gesperrt">Erlaubnis</em>, +das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10 Proz. des Verkaufswertes +als <em class="gesperrt">Lizenzgebühr</em> zahlen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_136" id ="Page_136" title="136"></a>Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des +Erlöses abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem +Muster anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir +weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser +Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert +ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein +und uns 10 Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn +der Wert unserer Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher +stände, als derjenige aus anderen Betrieben. Auch er will trotz +dieser Abgabe von 10 Proz. immer noch seinen gewöhnlichen +Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz keck, daß +das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den patentierten +Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten Gegenstände +zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die +mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen <em class="gesperrt">neue +Ideen</em> zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen +auf mindestens 10 Proz. schätzen lassen.</p> + +<p>Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, +welcher der Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit +Sicherheit zu behaupten ist, <em class="gesperrt">daß er nicht verteilt werden darf, +weil er nicht Verdienst derjenigen ist, welche diese +Sachen anfertigen</em>, ein Mehrwert, der nicht vorhanden wäre, wenn +die technische Arbeit und die geschäftliche Betätigung genau dieselbe +bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten Erzeugnisse solche +machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz unterliegen. +Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die Betätigung +der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also +die Quelle des <em class="gesperrt">Kollektiverwerbs</em>. Der Kollektiverwerb aber ist +ein Erwerb, der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den +einzelnen herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren +Eigenschaften unserer Organisation, die nicht bloß Kapital in Form +von Gebäuden und Maschinen, nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische +Verwaltung eingerichtet hat und zur Verfügung stellt, +sondern die durch lange Traditionen ein viel intensiveres Zusammenwirken +ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat, die zusammen +Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können.</p> + +<p>Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas +näher erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt +werden darf; zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. +Also, wenn dieser besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus<a class="page" name="Page_137" id ="Page_137" title="137"></a> +der Organisation zu dem gewöhnlichen Unternehmergewinn — den +ich als den »Wald- und Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet +habe — hinzukommt, zu dem, was die Arbeitstätigkeit der einzelnen +hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom Einzelverkaufswert ist, wie +ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe — wieviel Prozent macht +das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir die gesamte, als +Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende Entschädigung +als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene +Arbeit ansehen?</p> + +<p>Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit +ich mich verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß +im Durchschnitt der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem +Einzelverkaufswert <em class="gesperrt">der Produktion</em> nicht mehr und nicht weniger +sind als 24 oder 25 Proz. von dem Betrag, der im Laufe des +letzten Jahres für <em class="gesperrt">Arbeitsleistungen</em> gezahlt worden ist. Daraufhin +kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma als nicht verteilbar +bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle hat, in +diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem +gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn +hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag +der gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein +Betrag sein, der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte +Arbeit gleichkommt.</p> + +<p>Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas +genauer anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, +wenn ich Ihnen sage — unter Berufung auf das, was +ich noch erläutern will: wenn unsere Einrichtungen dazu führen, +daß der Anteil der Firma an dem Ertrag der gemeinsamen Arbeit, +abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für künftige Lasten, +wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken ist, was +im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, <em class="gesperrt">dann heißt es: +Bis hieher und nicht weiter!</em> Denn dann käme etwas zur +Verteilung, was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, +was Kollektivbesitz ist, und das wäre eine »Auspowerung« der +Genossenschaft als solcher durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener +<em class="gesperrt">Raubbau</em>.</p> + +<p>Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen +auch erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem +Punkte nicht mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, +welche uns die anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen<a class="page" name="Page_138" id ="Page_138" title="138"></a> +an diese die dort Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort +arbeiteten, dann müßten Sie von dem Ertrag Ihrer Arbeit auch +soviel abgeben an die Stelle, wo der Ursprung dieser fortschrittlichen +Erzeugnisse sich befindet.</p> + +<p>[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen +stenographierte Ausführungen.]</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff +davon zu geben, warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb +darstellen, <em class="gesperrt">nicht verteilt werden dürfen</em>. Warum ist das, was +aus unserem Wirkungskreis hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer +Tätigkeit, einer fortschrittlichen Betätigung und erhöhter +Leistung ausgerüstet? warum ist gerade das <em class="gesperrt">Kollektiverwerb</em>?</p> + +<p>Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen +sind wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, +<em class="gesperrt">denn ich bin 30 Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert +entstand</em>. Ich wünsche, daß es mir gelingen möge, Ihnen +eine Idee davon beizubringen, daß dieser unantastbare Besitz, der +Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen werden darf. Dazu +muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen Mitteilungen aus +meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.</p> + +<p>Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein +alter Freund <span class="smcap">Zeiss</span> zu mir kam — ich wohnte damals in der Neugasse — und +mir mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund +getroffener Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, +die seit dem Jahre 1871 im wesentlichen nach meinen Angaben +gemacht wurden, die Höhe von ganzen 800 Talern erreicht hätten. +Ich war damals ganz aus den Wolken gefallen, um so mehr als +Herr <span class="smcap">Zeiss</span> mir sagte, daß ein großer Erfolg mit meinen neu berechneten +Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im nächsten +Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich +habe damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« — so verwundert +war ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen +Tätigkeit, von der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen +Gewinn versprochen hatte.</p> + +<p>Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann +sein lassen, sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber +nachzudenken, welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, +daß ich für meine wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile +erzielte. Und da hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein<a class="page" name="Page_139" id ="Page_139" title="139"></a> +dummer Egoist sein müssen, wenn ich jemals auf den Gedanken +hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein ausschließliches persönliches +Verdienst wäre.</p> + +<p>Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope +auf meine Theorie gegründet war, hat die Firma <span class="smcap">Carl Zeiss</span> wenigstens +für 10 Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn +der Mehrwert daraus, wie bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. +wäre, so wäre das ein wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten +mit der damals kleinen Optischen Werkstätte, dessen +Höhe jetzt weit über 1 Million betragen würde. Und mein alter +Freund <span class="smcap">Zeiss</span> hat mir vollkommen zugegeben, daß es ohne diesen +Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit seiner gewohnten +Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen überholt worden +sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu nehmen, +so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine +Autorität hin kann ich nun sagen: <em class="gesperrt">von diesen 10 Millionen +Mark Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt +worden, wenn ich nicht dabei gewesen wäre</em>.</p> + +<p>Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken +kommen können, daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, +oder daß ich einen persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert +oder auf mehr als einen bescheidenen Teil desselben hätte. +Warum nicht? Weil außer mir noch mehrere da waren, die mit +dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen können: wenn ich +nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch nicht so +groß gewesen. Da war zunächst unser alter <span class="smcap">Löber</span>, der dasselbe +von sich hätte sagen können; da war auch der alte <span class="smcap">Zeiss</span> selber. +Ohne ihn hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem +Wirken gehabt, um diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere +waren da: eine ganze Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz +spezifischer Bedeutung, tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls +von sich sagen konnten, daß sie in gleicher Weise Anteil an +dem Aufblühen des Unternehmens hatten. Aber was wäre das +für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern kommen würde, +um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert einzufordern? +Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede nachdenken, +wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann: +ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, +wobei es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil +ihm zukäme, und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt<a class="page" name="Page_140" id ="Page_140" title="140"></a> +werden — so werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht +ihm ein Anrecht zu auf das <em class="gesperrt">Ganze</em> oder auf <em class="gesperrt">Nichts</em>.</p> + +<p>Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, +daß mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre +nichts oder doch nicht soviel da von dem tatsächlich vorhandenen +Erwerb. Dann ist dieser gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb +nicht Eigentum einer einzelnen oder mehrerer Personen, ein Erwerb, +den keiner in Besitz nehmen, nicht an seine Kinder vererben +kann, sondern <em class="gesperrt">gemeinsames Besitztum</em>, das auf den +<em class="gesperrt">Rechtsnachfolger</em> übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder +Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind.</p> + +<p>Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit +Bezug auf meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir +es wiederholt erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder +erlebt bei all den kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die +gemacht worden sind in den 70er und 80er Jahren. Wir haben es +ferner wieder erlebt in den 90er Jahren dank der Initiative unseres +Freundes Dr. <span class="smcap">Rudolph</span>, nach dessen Angaben die Firma in ein ganz +neues Gebiet eintreten konnte, so daß der Gesamtwert der Jahresproduktion +auf mehrere Millionen gewachsen ist. Aber wieder +war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches genau +unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt angegeben +habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den +kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten +Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele +Personen immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben +und außerdem finden sie bei uns noch die <em class="gesperrt">Mittel zur +Verwirklichung der Ideen</em>, Mittel, die sie nicht haben +würden, wenn sie außerhalb unserer leistungsfähigen Werkstätte +ständen.</p> + +<p>Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, +die so viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt +sind, daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen +können mit einer großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden +über 90 Proz. aller Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in +vielen gute Ideen enthalten sind; sie verfallen ganz einfach. Erst +in 10 oder 20 Jahren werden die guten Ideen benutzt von solchen, +die gerade Gelegenheit haben, dieselben für ihre Zwecke anzuwenden. +In der Regel können die Erfinder mit ihren Gedanken +hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit dilato<a class="page" name="Page_141" id ="Page_141" title="141"></a>rischen +Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur +wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit +zu genießen. Das hängt damit zusammen — und ich weiß +das aus eigener Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, +es aber nicht selbst ausführen kann, sondern es andern anbieten +muß, so ist er erstens im Nachteil durch das Angebot — er verkauft +die »Katze im Sack« — und zweitens hat er den passiven +Widerstand derjenigen zu besiegen, welche die Ideen benutzen +sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg gearbeitet +haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen +keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den +Handel gelangt, was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird +ihnen die Nahrungsquelle geschmälert. Im allgemeinen werden +also diejenigen, welche im großen Maßstabe neue Sachen einführen +können, diesen theoretischen Erfindungen sehr kühl gegenüberstehen. +Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der gemeinsamen +Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung, +die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die +<em class="gesperrt">Wurzel des Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten</em>. +Es werden dann aber immer mehrere da sein, +welche sagen können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, so +wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der Erfinder allein +vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben ebenfalls nichts.</p> + +<p>Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren +schon in unbestimmter Form angestellt habe und die mich jetzt +auf den festen Standpunkt führen: Was in einer solchen Genossenschaft, +die auf die Organisation der Arbeit gegründet ist, sich als +wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus dem <em class="gesperrt">Zusammenwirken</em> geistiger +und technischer Arbeit, ist seinem Wesen nach <em class="gesperrt">Kollektiveigentum</em>. +Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt in der vorher benannten +Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher dieser Ziffer +entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.</p> + +<p>Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was +darf in unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit <em class="gesperrt">nicht verteilt</em> +werden? Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben +müßten als Lizenzgebühr, wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse +machen müßten; mindestens nicht die 24 Proz., die dementsprechend +auf die jährliche Lohn- und Gehaltszahlung entfallen. Und ich +scheue mich nicht, ganz fest auszusprechen: <em class="gesperrt">Wenn in unseren +Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein kommt, was</em><a class="page" name="Page_142" id ="Page_142" title="142"></a> +<em class="gesperrt">die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur +Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer +Firma müßte geteert und gefedert werden, wenn sie diese +Verteilung geschehen ließe. </em></p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, +was <em class="gesperrt">nicht</em> verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende +unter diejenigen verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter +die verschiedenen Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen +soll diese Verteilung geregelt werden?</p> + +<p>Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der +Voraussetzung einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage +führt in allem hin auf die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige +wirtschaftliche Organisation einschließt, nämlich auf diese +Widersprüche und Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen +in den großen Unterschieden bei der relativen Bewertung der Arbeit +verschiedener Art — die darin zum Ausdruck kommen, daß die +Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten Arbeiters so unverhältnismäßig +niedriger angesehen ist ihrem Tageswert nach als die Arbeit +eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit, gelernten Mannes. Und +die Arbeit des letzteren wird wieder viel niedriger bewertet, als +im Durchschnitt die Arbeit eines studierten Mannes. Die Frage +der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten und Widerwärtigkeiten. +Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen +Maßstab für die Verteilung zu finden in der <em class="gesperrt">relativen Bewertung +der verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen +Konkurrenzgebieten</em>. Im wesentlichen wird derselbe +zu finden sein in der <em class="gesperrt">Regelung des Wettbewerbs von +Angebot und Nachfrage</em>. Denn wir in Jena können doch die +Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf +dem gegebenen Boden unsere Angehörigen <em class="gesperrt">möglichst günstig</em> +stellen, aber <em class="gesperrt">nicht andere als wirtschaftliche Normen</em> dafür +maßgebend sein lassen. Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, +welche viele Kinder haben, deshalb einen höheren Lohn +als die übrigen haben müssen. Wenn wir das tun wollten, dann +würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten mit vielen +Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder haben, +würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt +würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab +der Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeits<a class="page" name="Page_143" id ="Page_143" title="143"></a>markt +soviele unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab +doch auch bei uns durchführen, weil es keinen anderen gibt, der +uns nicht hinderte, für die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, +die wir haben müssen, zu bekommen.</p> + +<p>Der Maßstab bei uns muß also sein: <em class="gesperrt">Jeder, der bei uns +arbeitet, muß soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung +seiner Fähigkeiten und seiner persönlichen +Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde</em> — nicht +soviel, wie ihm <em class="gesperrt">möglicherweise</em>, wenn er <em class="gesperrt">Glück hat</em>, +geboten werden kann, sondern soviel, als er mit <em class="gesperrt">Wahrscheinlichkeit</em> +anderswo erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. +Wie wenig uns das sympathisch sein mag — wir müssen uns +danach einrichten, daß der Maßstab der Bezahlung der einzelnen +dem entnommen werden muß, was die betreffende Art der Arbeitstätigkeit +unter Berücksichtigung der persönlichen Befähigung ihnen +Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu haben, unter den <em class="gesperrt">gewöhnlichen +Verhältnissen zu erwarten</em>.</p> + +<p>Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen +Regelung <em class="gesperrt">möglichst allen mehr zu geben</em>, als sie +anderwärts erhalten, weil sie unserer Genossenschaft angehören. +Das gibt uns dann die Sicherung, daß wir hinsichtlich aller Arbeiter +nicht nur die <em class="gesperrt">gleichen</em> Chancen haben wie andere Unternehmer, +sondern sogar noch etwas <em class="gesperrt">günstigere</em> — eben weil wir besser +bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit Sicherheit darauf +rechnen, für <em class="gesperrt">alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte zu +haben</em>.</p> + +<p>Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren +jede Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist +es doch, daß ein Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn +arbeiten muß! Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; +für uns kann sie aber keine Richtschnur sein. Ob es dem +Betreffenden schwer oder leicht sein wird — er muß diese Verhältnisse +so gut wie wir mit in den Kauf nehmen und er kann +von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er auch +anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie +sie ist, und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht +werden.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig +ist, kommt für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung,<a class="page" name="Page_144" id ="Page_144" title="144"></a> +nämlich die Frage des <em class="gesperrt">Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit +zu der Akkordarbeit steht</em>. Das führt mich auf den +Punkt, der Veranlassung zu der heutigen Versammlung gewesen ist.</p> + +<p>In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, +in eine kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet — dazu gehören +die Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern +im Zeitlohn — und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, +und denen durch die Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in +derselben Zeit mehr zu verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die +Frage ist nun: <em class="gesperrt">nach welcher Richtschnur soll das Verhältnis +des Arbeitsertrages bei sonst gleicher Tätigkeit +im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?</em> Wir sind leider +zu spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine +Regelung dieses Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten +entstanden, die jetzt korrigiert und beseitigt werden müssen.</p> + +<p>Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach +anerkannt werden müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung +in Stückarbeit für <em class="gesperrt">den Unternehmer wie für den Arbeiter</em>, +also für beide Teile, <em class="gesperrt">vorteilhafter</em> ist und <em class="gesperrt">nicht mißbräuchlich +zu sein braucht</em>. Für den Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, +weil unter diesem System mit denselben Mitteln und denselben +Personen mehr geleistet wird, als bei Einführung des Zeitlohnes — und +für die Beteiligten deshalb, weil sie die Möglichkeit +haben, <em class="gesperrt">wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger +Mehranspannung</em> der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung +und einen <em class="gesperrt">Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen</em>.</p> + +<p>Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so +hat das seinen guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man +sagen kann: »Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, +daß die Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich +einen Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn +sichern.</p> + +<p>Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach +darauf hinaus, die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende +die bestimmte Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung +seiner Kräfte durch größere Ökonomie der Zeit, durch größere +Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr zu verdienen, als wenn er +die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das muß also im Prinzip +anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die Frage ist nur +die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende wirklich<a class="page" name="Page_145" id ="Page_145" title="145"></a> +nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll — wie +muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer +gleich langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr +auseinandergehen und es kann auch nur auf Grund einer gewissen +Schätzung eine Norm gefunden werden.</p> + +<p>Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, +daß man anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige +Arbeit im Zeitlohn macht, der Antrieb zur Arbeit ein geringerer +ist, und daß ein <em class="gesperrt">Akkordarbeiter ohne besondere Anstrengung +es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig zu +machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen</em>. Ich +würde das jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung +der Zeit erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während +der Zeitlohnarbeit sagen kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: +Ich bringe unter den gleichen Bedingungen in vier Tagen soviel +fertig als ein anderer im Zeitlohn in sechs Tagen, so würde ich +ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist einer von denen, +auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit« Anwendung +findet — Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich zu +schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten — oder Du +meinst, wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben +faulenzen! Das wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn +wenn einer im Zeitlohn arbeitet, ist er <em class="gesperrt">auch</em> verpflichtet, angemessen +und gebührend fleißig zu sein, da wir zum <em class="gesperrt">Vergnügen +niemand</em> in die Werkstatt stellen. Zu dieser Betätigung im Zeitlohn +gehört ebenfalls gebührender Fleiß und pflichtmäßige Erfüllung +des Arbeitsvertrages.</p> + +<p>Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, +und im Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis +sein und ich bin der Meinung, daß man das einigermaßen richtig +schätzen wird im günstigen Sinne für den Arbeitenden, wenn man +sagt: es muß einer, wenn er <em class="gesperrt">im Akkord</em> arbeitet, <em class="gesperrt">mindestens +20 Proz. mehr verdienen können</em>, als wenn er unter sonst +gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß. Aber +nun wohl gemerkt: <em class="gesperrt">20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm +geben müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im +Zeitlohn zu leisten hätte</em>.</p> + +<p>In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die +Quelle von manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es +ist offenbar, daß auf meine Äußerungen hin angenommen worden<a class="page" name="Page_146" id ="Page_146" title="146"></a> +ist, daß dabei gemeint sei, jeder müßte sich einen Abzug bis zu +20 Proz. Überverdienst <em class="gesperrt">von seinem Wochenlohn</em> gefallen lassen. +Wir können nicht für alle unsere Leute den Wochenlohn auf die +Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar nicht im +Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für unseren +Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die Arbeitslosenversicherung +d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer nicht arbeitet, +sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn +liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu +Grunde. Alle diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen +<em class="gesperrt">Zurückhaltung</em> bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren +und zwar nach den Bestimmungen des Statuts als einen +<em class="gesperrt">unwiderruflichen</em>. Wenn wir Leuten Gelegenheit geben können, +eine erheblich höhere Einnahme durch die Akkordarbeit zu haben, +so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn sie mit einem +relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt werden.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen +in dieser Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in +unserem Betrieb:</p> + +<p>1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, +der seinem Wesen nach <em class="gesperrt">unverteilbar</em> ist, der in guten Zeiten +der Verteilung entzogen werden und als <em class="gesperrt">Kollektivgewinn der Genossenschaft +verbleiben</em> muß, damit diese die Leistungen erfüllen +kann, die ihr aufgegeben sind, damit sie zusetzen kann in +schlechten Zeiten, damit sie zweitens kreditfähig bleibt gegenüber +wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht abhängig ist von Dividenden, +und drittens, daß sie diejenigen Verpflichtungen erfüllen +kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.</p> + +<p>Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe, +umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu +24-25 Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von +etwa 9 Proz., welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich +nur ein Äquivalent sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, +den wir zurückhalten zur Deckung unserer Verpflichtungen +für Pension und Abgang.</p> + +<p>2. Die <em class="gesperrt">Norm für das Teilungsverhältnis</em>, welches zwischen +den einzelnen Personengruppen und den einzelnen zustande zu +kommen hat, muß sich richten nach dem <em class="gesperrt">Marktwert</em> der verschiedenen +Arbeiterkategorien unter Berücksichtigung der persönlichen +Leistungsfähigkeit des einzelnen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_147" id ="Page_147" title="147"></a>3. Es ist notwendig, das <em class="gesperrt">Verhältnis zwischen dem Ertrag +von Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit</em> +vernünftig und gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit +stehen, der angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert +wird — aber nicht unter unbilliger Benachteilung derjenigen, die +keine Gelegenheit haben, im Akkord zu arbeiten.</p> + +<p> </p> +<p class="center">(Pause.)</p> +<p> </p> + +<p>Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit +zu schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas +zu erläutern, in denen wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs +und unserer Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung +des Arbeitsertrages zusammengestellt haben<a name="FNanchor_29_29" id="FNanchor_29_29"></a><a href="#Footnote_29_29" class="fnanchor">[29]</a>.</p> + +<p>Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei +Jahren eine wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen +gehabt haben; die Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital +ist entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und +Gehaltkonto hat ebenfalls beständig zugenommen; die darunter +stehenden Ziffern zeigen Ihnen weiter, daß auch eine Zunahme des +Durchschnitts-Arbeitseinkommens stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber +dem, was im Geschäftsjahre 1894/95 bestanden hat. Auch das +laufende Geschäftsjahr kann mit dem Prädikat »gut« bezeichnet werden; +Es waren mehrere Jahre vorangegangen, in denen ein verminderter +Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir, sollte der Betrieb nicht +erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat arbeiten mußten. Mit +dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende Konjunktur +überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden worden. +Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger +Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht +verkaufen konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben +wir einen besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete +für uns, daß wir Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter +dem Antrieb einer Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere +Aufträge nicht in dem gewünschten Tempo erledigen können. +Diese besonders guten Geschäftsjahre hatten natürlich zur Folge, +daß die Mehrleistung auch eine größere Quote des Reingewinns +herbeiführte.</p> + +<p>Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können +Sie ersehen, wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen.<a class="page" name="Page_148" id ="Page_148" title="148"></a> +Diese allgemeinen Unkosten bleiben dieselben bis auf Material +und Arbeitslohn, die infolgedessen einen besonders hohen Anteil +am [d. h. Einfluß auf den] Reingewinn haben. So in sehr guten +Geschäftsjahren. Ein schlechtes Geschäftsjahr wäre für uns ein +solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden arbeiten und <em class="gesperrt">mehr</em> +leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte ansammeln müßten, +und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt werden müßte.</p> + +<p>Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre +hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von +3 und 8 anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen +Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar +nichts; es drückt nur aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge +Leute hinzugetreten sind, die nur einen Wochenlohn von 5-6 M. +haben, die aber doch als Personen zählen und in der Division die +Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß, wenn wir den +Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen mit dem +vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der +Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung +von 170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen +Ziffern, die hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, +welche im letzten Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. +(5 Proz. sind ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich +eine durchschnittliche Steigerung des Jahreseinkommens gegen das +erste Jahr von 180 M. Dabei muß berücksichtigt werden, daß in +den beiden letzten Jahren 2 und 7 Arbeitstage, welche an Urlaub +gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in den früheren Jahren +nicht geschehen ist.</p> + +<p>Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro +Jahr summiert sich bei den 400 Personen, welche daran Anteil +hatten, auf über 70000 M., d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind +an unsere erwachsenen Arbeiter 70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt +worden, als nach dem Durchschnittssatz des guten Geschäftsjahres +1894/95. Daraus geht hervor, daß eine merkliche Steigerung +des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten ist, und wir +erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine Hebung +der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft.</p> + +<p>Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das +Kennzeichen, daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt +darin, <em class="gesperrt">daß unsere Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, +wie es sein sollte</em>. Unsere Gewinnbeteiligung hat in diesem<a class="page" name="Page_149" id ="Page_149" title="149"></a> +Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen, während wir im vorigen +Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was wir erwarten +konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen müssen. +Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht +40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten.</p> + +<p>Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? +An sich könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag +der Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des +Jahres oder durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der +Umstand, daß die Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns +darauf hingewiesen, daß <em class="gesperrt">irgend etwas nicht in Ordnung</em> ist. +Nun hat aber unsere Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten +Zweck in unserem Lohnsystem. Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, +auf den jeder in einem guten Geschäftsjahre Anspruch +hat, in der Form einer vom Geschäftsgang abhängig gemachten +Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein zweifellos gutes +Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig gering ist, +so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen unseren +Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine +Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern +nur einen Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch +haben, in dieser Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der +Form eines entsprechend erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem +Statut dauernd und unwiderruflich ist, gewähren können.</p> + +<p>Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag +dieselben bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend +zu erhöhen, bei schlechtem Geschäftsgang aber auch +wieder herabzusetzen. In unserem Betrieb aber ist dies nicht +möglich, weil, wie ich schon gesagt habe, <em class="gesperrt">unsere Löhne unwiderruflich +sind</em>. Würden wir z. B. in einem guten Geschäftsjahr +die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden mittelmäßigen +oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe +fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch +die <em class="gesperrt">Gewinnbeteiligung</em>. In diesem Jahre ist aber in Form von +Lohn und Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich +recht und richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die +Nachzahlung in Form der Gewinnbeteiligung fallen müssen.</p> + +<p>Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in +die Erscheinung getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von +8 Proz. war ziemlich richtig auf Grund der Bilanz und der Norm,<a class="page" name="Page_150" id ="Page_150" title="150"></a> +die schon in Anwendung gekommen ist. Die Erklärung ist darin +gegeben: es ist im vorigen Jahre ein Umstand nicht zum Bewußtsein +gekommen, der eine wesentliche Entscheidung bewirkt hat. +Das Jahr 1895/96 hat noch unter den Nachwirkungen des früheren +schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar dadurch, daß noch +Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre verkauft wurden. +Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden als sie gewesen +wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist, +Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn +ein bedeutend höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser +Umstand nicht bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein +gebracht, daß eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis +vorhanden war, dazu angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung +der Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.</p> + +<p>Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen +dieser auffälligen Erscheinung. Da haben wir uns überlegen +müssen, inwieweit denn nun die durch diese Ziffern gekennzeichnete +Lage unserer Betriebe den Anforderungen entspricht, welche +nach den voraufgegangenen Erläuterungen der Normen und Grundsätze +als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten haben. —</p> + +<p>[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so +unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] —</p> + +<p>nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der +Arbeit, also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar +gekennzeichnet habe.</p> + +<p>Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn +unsere Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden +Jahre überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden +können. Der Anteil der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also +auf 20 Proz. statt auf etwa 24 oder 25 Proz. Die allgemeine +Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf diese Prozente nicht kommen, +als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt sich ganz allgemein, daß +wir bei einem guten Geschäftsgang schon angekommen sind an +der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht weiter, hinsichtlich +der Verteilung des Arbeitsertrags.</p> + +<p>Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche +Lage unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen +können, solange nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert +werden — sonst käme es hinaus auf eine Verteilung dessen, was +im Sinne meiner vorherigen Erklärungen in guten Geschäftsjahren<a class="page" name="Page_151" id ="Page_151" title="151"></a> +nicht verteilt werden darf. Wir können unsere Arbeitszeit nicht +weiter verkürzen, solange zu zwei Dritteilen oder mehr der anderen +Betriebe auf demselben Industriegebiete noch 10 oder 12 Stunden +gearbeitet wird<a name="FNanchor_30_30" id="FNanchor_30_30"></a><a href="#Footnote_30_30" class="fnanchor">[30]</a>. Wir können nicht weitere Erleichterungen gewähren, +auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach seinen jetzigen +Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die Akkordarbeit ungebunden +ist, als sie nicht geregelt ist durch die Forderung des +entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere Erleichterungen +nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich ist, durch +die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und dadurch +den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den +Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe +steigern, nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen +Organisation der Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem +Angebot ähnlicher Arbeit aus anderen Betrieben. Solange andere +billiger arbeiten als wir, können wir nicht steigern. Wir können +aber auch nicht versuchen, den Mehrwert unserer Erzeugnisse +höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden dann gar +bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit minderwertiger +Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn +wir unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von +10 Proz. halten können, <em class="gesperrt">weil wir uns mitten im allgemeinen +Wettbewerb befinden und nicht auf einer Insel im indischen +Ozean</em>, die vielleicht jede Konkurrenz unmöglich machte. +<em class="gesperrt">Wir sind mit dem, was wir leisten, unter solchen Gesichtspunkten +an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die +wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können.</em></p> + +<p>Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines +sehr guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete +und folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich +darin zweifellos eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, +<em class="gesperrt">namentlich aber ein Mißverhältnis in der Bezahlung der +Akkordarbeit zur Zeitarbeit</em>.</p> + +<p>Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug<a name="FNanchor_31_31" id="FNanchor_31_31"></a><a href="#Footnote_31_31" class="fnanchor">[31]</a>, +um ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil +dieser Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden +nächsten Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen +kommt, welche mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu<a class="page" name="Page_152" id ="Page_152" title="152"></a> +arbeiten. Welches der Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der +Akkordabschlag, können wir nur in einzelnen Gruppen feststellen, +aber nicht als vergleichbaren Durchschnitt für den ganzen Betrieb. +Für einzelne Gruppen ist auch festgestellt worden, daß im Durchschnitt +der Mehrertrag der Akkordarbeit gegenüber den Wochenlöhnen +ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht hat, in manchen +z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz. Vollkommen +zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt +sind, bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden +kann, daß sie dauernd zu denselben arbeiten; <em class="gesperrt">nicht abzuleugnen +ist indes, daß in dem bestehenden Verhältnis eine unbillige +Bevorzugung der Akkordarbeit gegenüber der Lohnarbeit +hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag besteht</em>. Dieser +Anteil geht erheblich über das hinaus, was die Akkordarbeiter +ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften.</p> + +<p>Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches +ich vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht +unsere Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen +würden, die man schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, +die unsere Arbeiter in unseren Betrieben festhalten würden, wenn +sie dieselben dauernd erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß +<em class="gesperrt">in diesem System etwas geändert werden muß</em>. Die praktischen +Konsequenzen machen sich jetzt schon bei uns auf allerlei +Art bemerkbar. <em class="gesperrt">Es findet sich bald niemand mehr, der +ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will.</em> Gar bald wird +auch niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst +Werkmeister zu werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden +könnte, wie als einfacher Akkordarbeiter.</p> + +<p>Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die +Höhe getrieben würden, so würde das zur Folge haben, daß im +nächsten Jahre von einer Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die +Rede sein könnte, ja, daß sogar der Anteil der Firma unter den +Satz herunterginge, auf den sie in guten Jahren halten muß. Wir +können also nicht auf diese Weise die Ausgleichung bewirken, +deshalb muß es auf andere und zwar <em class="gesperrt">in der Weise geschehen, +daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der Akkordarbeit, +welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht +haben, in der angemessensten und schonendsten +Art rückgängig machen</em>. Das ist der Gesichtspunkt der von +uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die Vorteile der Akkord<a class="page" name="Page_153" id ="Page_153" title="153"></a>arbeit +etwas einschränken werden, weil sie eine unverhältnismäßige +Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im Zeitlohn +arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit bieten +können.</p> + +<p>Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse +beseitigt zu haben.</p> + +<p>Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist +eine Reduktion nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur +Beantwortung übrig. Das Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben +dadurch, daß in guten Zeiten eine angemessene Quote verbleibt +als Nachtragszahlung in Form der Gewinnbeteiligung. Diese +Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in guten Jahren wenigstens +8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten Lohn- und +Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und findet +nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß +mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden +die Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des +Zeitlohns, sondern durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten +Jahre statt 4 Proz. wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei +gleich gutem Geschäftsgang. Nach unseren Überschlägen macht +es sich nötig, die Akkordsätze um etwa 12 Proz. zu verkürzen; +einzelne, welche besonders begünstigt sind, müssen sich auch +15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter Berücksichtigung, daß +sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang ein günstiger +ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich keine +Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem Geschäftsgang +nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.</p> + +<p>Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende +Neuregelung der Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen +offen sagen, es würde mir sehr unliebsam sein, wenn man behaupten +wollte, daß die Kürzung der Akkordsätze auf Rechnung +der Arbeiter der Firma zugute käme. <em class="gesperrt">Die Firma hat davon +keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe +etwas abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten +Arbeiterschaft wieder zugute.</em> Ich sage das ausdrücklich, +weil unsere geschäftliche Situation nicht eine solche ist, daß eine +empfindliche Herabsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen +stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß diese Bedingungen +auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine Herabsetzung +wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich<a class="page" name="Page_154" id ="Page_154" title="154"></a> +bedeutend verschlechterte. Gerade <em class="gesperrt">weil</em> keine Zwangslage vorhanden +ist, müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert +werden, zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu +bringen. Die Einrichtungen lassen sich so modifizieren, daß die +Firma auf jeden Vorteil verzichten muß.</p> + +<p>Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben +bleibt gar nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum +Ausgangspunkt zu nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich +unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der +einzelnen Gruppen. Es wird zugrunde gelegt werden der Verdienst +im Zeitlohn, und die Akkordsätze werden so geregelt werden, +daß unter den von mir schon näher bezeichneten Umständen ein +Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem Zeitlohn erreicht +werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von 60 000 +Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere +Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen +wird uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von +Härten in einzelnen Gruppen geboten ist.</p> + +<p>Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht +werden sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der +Firma gar kein Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. +Wir haben auch gar nichts dagegen, wenn Sie versuchen wollen, +diese Frage auf dem Wege der Verhandlung unter einander auszumachen. +Es würden da allerdings sehr komplizierte Sachen auszugleichen +sein, und es müßten dabei hauptsächlich drei Bedingungen +erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen dürfen nicht während der +Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die Diskussionen müssen ruhig +und sachlich geführt werden, damit der »Landfrieden« nicht gestört +wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre eine provisorische +Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht, getroffen werden.</p> + +<p>Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen +wir Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. +Wenn die Bedingungen erfüllt werden, und es zu einer Verständigung +und besseren Regelung der inneren Zustände kommt, so +ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel aber nicht auf dem +Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun einmal ein +Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen ausgefochten +wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen +werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen +müssen. Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. +Es gereicht mir zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen<a class="page" name="Page_155" id ="Page_155" title="155"></a> +derart getroffen worden sind, daß die <em class="gesperrt">erforderlichen Unparteiischen +existieren</em>. Es sind das bei uns drei, wenn ich Schott +nicht mitzähle, welche alle die Qualifikation dafür haben, vor allem +die nötige Sachkenntnis besitzen, um den Maßstab für die Schätzung +des relativen Wertes der verschiedenen Arbeitskategorien anlegen +zu können. Sie eignen sich aber noch ganz besonders dadurch, +weil sie kein Interesse daran haben, daß eine Gewinnbeteiligung +herauskommt. <em class="gesperrt">Diese drei sind die Mitglieder der Geschäftsleitung</em>. +Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen, so +werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches +ist, ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung +gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt.</p> + +<p>Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte +Regelung unter sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen +vor, daß Sie von vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, +was wir vorläufig unter Vermeidung aller Unbilden und Härten +nach bestem Gewissen anzuordnen gedenken.</p> + +<p>Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich +noch eine Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, +und erwarten es auch nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser +ganzen Erörterung der Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen +daraus, zugemutet werden soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, +dazu ein freundliches Gesicht machen. Aber was wir +glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen, welche sich ärgern, +das auf dieselbe Weise tun, wie <em class="gesperrt">wenn sie ein paar Stunden +bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann +in einen Platzregen kommen</em>. Sie sollen nicht grimmig sein +und den Haß auf andere Menschen werfen; sondern sie müssen +sich sagen in einem solchen Falle: wie gut war es doch, daß du +wenigstens ein paar Stunden vorher Sonnenschein genießen konntest. +<em class="gesperrt">Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht eine solche, +daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, +sondern nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar +Jahre hindurch gewährt hat, auf den Sie aber einen rechtlichen +Anspruch nicht hatten</em>. Ich wünsche also noch, daß +Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend und nicht dauernd +besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von unsachlichen und +unfreundlichen Diskussionen machen!</p> + +<p>Damit möchte ich schließen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + + +<h3><a class="page" name="Page_156" id ="Page_156" title="156"></a>Anhang.</h3> + +<div class='center'> +<table border="3" frame="above" rules="cols" cellspacing="0" summary=""> +<tr><th align='left'> </th><th align='left'> </th><th align='center'>1894/95</th><th align='center'>1895/96</th><th align='center'>1896/97</th></tr> +<tr><td class="line" align='left'></td><td class="line" align='left'><b>Jahresproduktion</b></td> +<td class="line"></td><td class="line"></td><td class="line"></td></tr> +<tr><td align='left'>1.</td><td align='left'>Einzelverkaufswert (Katalogwert)</td> +<td align='right'>1 776 000</td><td align='right'>2 094 000</td><td align='right'>2 401 000</td></tr> +<tr><td align='left'>2.</td><td align='left'>Netto-Verkaufswert</td> +<td align='right'>1 505 000</td><td align='right'>1 775 000</td><td align='right'>2 035 000</td></tr> +<tr><td align='left'>3.</td><td align='left'><b>Betriebskapital am Schluß des Geschäftsjahres</b></td> +<td align='right'>1 784 000</td><td align='right'>2 006 000</td><td align='right'>2 391 000</td></tr> +<tr><td align='left'>4.</td><td align='left'><b>Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung</b></td> +<td align='right'>642 700</td><td align='right'>829 000</td><td align='right'>1 060 000</td></tr> +<tr><td align='left'>5.</td><td align='left'>Löhne (Zeit- und Akkordlöhne)</td> +<td align='right'>478 300</td><td align='right'>628 600</td><td align='right'>797 900</td></tr> +<tr><td align='left'>6.</td><td align='left'>Monatsgehalte</td> +<td align='right'>164 400</td><td align='right'>200 400</td><td align='right'>262 500</td></tr> +<tr><td align='left'>7.</td><td align='left'>Verhältnis von Gehalt zur Summe von Lohn und Gehalt</td> +<td align='center'>1:3,91</td><td align='center'>1:4,13</td><td align='center'>1:4,04</td></tr> +<tr><td class="line" align='left'>8.</td><td class="line" align='left'><b>Durchschnittlicher Jahresverdienst <i>aller</i> Arbeiter</b> (jugendliche einbegriffen)</td> +<td class="line" align='center'>1110 (431 Personen)</td><td class="line" align='center'>1175 (535 Personen)</td><td class="line" align='center'>1133 (704 Personen)</td></tr> +<tr><td align='left'>9.</td><td align='left'><b>Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 18 Jahre alten Arbeiter</b> (Zeitlohn und Akkord)</td> +<td align='center'>—</td><td align='center'>1343 (523 Pers.; 313 bezahlte Tage)</td><td align='center'>1377 (558 Pers.; 313 Tage)</td></tr> +<tr><td align='left'>10.</td><td align='left'><b>Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 24 Jahre alten Arbeiter</b></td> +<td align='center'>1384 (307 bezahlte Tage)</td><td align='center'>1465 (317 Pers.; 313 Tage)</td><td align='center'>1493 (393 Pers.; 313 Tage)</td></tr> +<tr><td align='left'>11.</td><td align='left'><b>Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 24 Jahre alten Arbeiter, die 3 Jahre oder länger im Betrieb</b></td> +<td align='center'>1492 (307 Tage)</td><td align='center'>1593 (224 Pers.; 313 Tage)</td><td align='center'>1665 (238 Pers.; 313 Tage)</td></tr> +</table></div> + +<p> </p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_21_21" id="Footnote_21_21"></a><a href="#FNanchor_21_21"><span class="label">[21]</span></a> Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des Ganzen zum Glück +unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150, wenigstens bruchstückweise wiedergegeben +ist.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_22_22" id="Footnote_22_22"></a><a href="#FNanchor_22_22"><span class="label">[22]</span></a> [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den »Erläuterungen +zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten abgedruckt sind.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_23_23" id="Footnote_23_23"></a><a href="#FNanchor_23_23"><span class="label">[23]</span></a> [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_24_24" id="Footnote_24_24"></a><a href="#FNanchor_24_24"><span class="label">[24]</span></a> [s. Anhang.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_25_25" id="Footnote_25_25"></a><a href="#FNanchor_25_25"><span class="label">[25]</span></a> [soll wohl heißen: von der Stiftungs<em class="gesperrt">verwaltung</em>. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_26_26" id="Footnote_26_26"></a><a href="#FNanchor_26_26"><span class="label">[26]</span></a> [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister — zu der Zeit, von +der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_27_27" id="Footnote_27_27"></a><a href="#FNanchor_27_27"><span class="label">[27]</span></a> [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im Betriebsjahre 1904/05 +rund 26000 M. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_28_28" id="Footnote_28_28"></a><a href="#FNanchor_28_28"><span class="label">[28]</span></a> [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_29_29" id="Footnote_29_29"></a><a href="#FNanchor_29_29"><span class="label">[29]</span></a> [s. Anhang.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_30_30" id="Footnote_30_30"></a><a href="#FNanchor_30_30"><span class="label">[30]</span></a> [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden verkürzt worden. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_31_31" id="Footnote_31_31"></a><a href="#FNanchor_31_31"><span class="label">[31]</span></a> [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_157" id ="Page_157" title="157"></a><a name="V" id="V"></a>V.</h2> + +<h2>Zur Frage der Sonderbesteuerung des +Konsum-Vereins.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898.<br /> +(Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr. 256 vom 1. November 1898.)</p> +<hr style="width: 15%;" /> + +<p>Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im +engeren Sinne politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche +Selbsthilfe gerichteten Genossenschaften knüpfen sich nicht +an ein bestimmtes Parteiprogramm. Angehörige der verschiedenen +politischen Parteien können in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen +Hand in Hand gehen, wie auch umgekehrt diese +Stellungnahme innerhalb derselben Partei öfters verschieden befunden +wird. Indes sind gerade die linksstehenden politischen +Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe kräftige +Stützen gewesen — wie schon die Namen <span class="smcap">Schulze-Delitzsch</span> +unter den Alten, <span class="smcap">Max Hirsch</span> unter den Jüngeren bezeugen. Es +versteht sich also ganz von selbst, daß unser Verein Interesse +nimmt an den Vorgängen, die das Genossenschaftswesen berühren, +und daß wir die Fragen diskutieren, die mit bezug hierauf kürzlich +auch bei uns in Jena aktuell geworden sind.</p> + +<p>Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige +Gewerbeverein will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den +Gemeindebehörden den Erlaß eines Ortsstatuts beantragen, welches +<em class="gesperrt">Konsum</em>vereinen eine Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer, +auferlegt. Ich habe also in meinem Referat Stellung zu +nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz und zu seiner Begründung, +und daran Kritik zu üben, falls dazu Veranlassung vorliegt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_158" id ="Page_158" title="158"></a>Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen — das bringen die +Umstände so mit sich. Deshalb ist es mir besonders erwünscht, +mich auf Tatsachen berufen zu können, die glaubhaft machen, daß +meine Stellungnahme völlig frei ist von persönlicher Animosität +gegen die Vertreter des gegnerischen Standpunktes — daß meine +Kritik sich also lediglich gegen diesen Standpunkt richtet, nicht +gegen die beteiligten Personen. Mit vielen von diesen stehe ich +nämlich auf ganz gutem Fuß, vielen davon bin ich ein guter alter +Kunde. Denn ich halte darauf, daß in meinem Haushalt <em class="gesperrt">alle</em> +Bedürfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im Verkehr +sind, von hiesigen Geschäftsleuten entnommen, nicht in Postpaketen +aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden. +Und ich habe keine persönliche Sympathie für <em class="gesperrt">die</em> Konsumvereine, +die darauf ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just +den Wohlhabenden recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich +etwa diesen das Recht hierzu bestreiten wollte; das Recht gestehe +ich allen zu. Ich meine aber, daß nicht jeder von jedem beliebigen +Recht auch jeden beliebigen Gebrauch machen müsse, ohne Rücksicht +darauf, wie andere dadurch berührt werden. In dem Interessenkampf, +den die fortschreitende Umgestaltung der Wirtschaftstätigkeit +und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten meiner +Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme bekunden +für die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen +Hammer und Amboß geraten sind, und sollten, unter freiwilligem +Verzicht auf manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu +wirken suchen, statt zur Verschärfung der Schwierigkeiten beizutragen.</p> + +<p>Für den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch +ganz andere Rücksichten gegeben. Denn es handelt sich um den +Versuch, die <em class="gesperrt">Gemeinde</em> zu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit +zwischen verschiedenen Gruppen der Gemeindeangehörigen +zu verleiten — um die Absicht, die Machtmittel der +Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten der einen Gruppe +gegen die andere, und zwar zugunsten des stärkeren Teils, auf +Kosten des schwächeren Teils. Der Konsumverein, der in Jena +dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden; +er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute. +Und wie wenig die Angehörigen der Kramerinnung und der ihr +nahestehenden Erwerbskreise auf Rosen gebettet sein mögen — so +viel ist sicher, daß ihre wirtschaftliche Position im Durchschnitt<a class="page" name="Page_159" id ="Page_159" title="159"></a> +immer noch viel günstiger ist als die durchschnittliche Wirtschaftslage +derjenigen Klassen, die vermittels des Konsumvereins eine +Besserung erstreben.</p> + +<p>Was nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf +Einführung einer Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist +mir in diesem Punkt mein Referat außerordentlich erleichtert durch +zwei vorzügliche Artikel, die das »Jenaer Volksblatt« in der Dienstag- +und Mittwoch-Nummer voriger Woche unter dem Titel »Gewerbeverein +contra Konsumverein« gebracht hat. Die Bedeutung +dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der bedrohten +Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden +stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins +in diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser +Diskussion haben nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen +zu einem Zugeständnis sich verleiten lassen, welches schon ein +Preisgeben des korrekten Rechtsstandpunktes einschließt. Sie +haben, augenscheinlich verblüfft durch die emphathische Betonung +der angeblichen »Gerechtigkeit« der geforderten Umsatzbesteuerung, +auf das neue weimarische Steuergesetz verwiesen, nach welchem +vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf ihre Dividenden +etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß durch diese +jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr entsprochen +sei. <em class="gesperrt">Das</em> aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil — dieses +Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der +groben <em class="gesperrt">Un</em>gerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die +in gleichem Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt +wird. Die angezogenen Artikel des »Jenaer Volksblatts« +haben das Verdienst, dieses klipp und klar darzulegen. Sie zeigen, +daß ein Konsumverein, sofern er seinem statutarischen Zweck +gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt und die Abgabe der +eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt, keinen Gewinn +haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen Sinne. +Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen +einer Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was +er im Lauf des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren +zuviel abgenommen hat — aus Gründen der Zweckmäßigkeit und +zur Sicherung einer geordneten Finanzwirtschaft, es ist aber kein »Gewinn«, +den der Verein wirklich gemacht hätte. Und für das einzelne +Mitglied ist die Dividende, die es vom Verein empfängt, ebenfalls +kein »Gewinn«, d. h. kein neuer Erwerb, sondern lediglich die<a class="page" name="Page_160" id ="Page_160" title="160"></a> +<em class="gesperrt">Minderung an Ausgaben</em>, die es dadurch erreicht, daß es +seine Bedürfnisse in Gemeinschaft mit anderen im großen eingekauft +und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun +bisher streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich +der <em class="gesperrt">Erwerb</em> steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, +die einer haben kann, indem er sich besser einrichtet als +ein anderer; zweitens, daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern +sei, nicht ein und derselbe Erwerb ein und derselben Person unter +anderem Namen zum zweiten Male herangezogen werden dürfe. +Gegen beide Grundsätze verstößt aber die Einkommenbesteuerung, +die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den Konsumvereinen +auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb, sondern +trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine Doppelbesteuerung, +weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den Mitgliedern +des Konsumvereins erwächst, von jedem einzelnen schon +vorher als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert +worden ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann, +muß er doch schon besitzen; also muß er es auch als Erwerb oder +Einkommen schon versteuert haben. Die landesgesetzlich jetzt +eingeführte Besteuerung der Konsumvereine für Staat und Gemeinde +ist also, weit davon entfernt, einer Gerechtigkeitsforderung +zu entsprechen, selbst schon eine Ausnahmemaßregel, eine willkürliche +Sonderbesteuerung derjenigen Volkskreise, die durch den +Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung +suchen.</p> + +<p>Dieser Charakter der Ausnahmemaßregel und der Willkür +kommt im neuen Weimarischen Steuergesetz auch sehr prägnant +zum Ausdruck. In § 4 dieses Gesetzes sind unter 6 Nummern +alle diejenigen aufgezählt, die einkommensteuerpflichtig sein sollen, +und die letzte Nummer besagt:</p> + +<div class="blockquot"><p>6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit +beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich +auf ihre Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres +Einkommens aus Grundbesitz im Großherzogtum.</p></div> + +<p>Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer +»Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren Geschäftsbetrieb +ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«. Jedermann +muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein +solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu<a class="page" name="Page_161" id ="Page_161" title="161"></a> +besteuern sei. Ja wohl! — aber unmittelbar vorher in § 4 steht +ein besonderer Absatz:</p> + + +<div class="blockquot"><p>5. Konsumvereine.</p></div> + +<p>Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden +Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. +Man weiß aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage +hat Nr. 5 nicht gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich +eingeschoben. Die Regierung hat den korrekten Standpunkt +vertreten, daß Besteuerung einer Einkaufsgenossenschaft +steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber will »Mittelstandspolitik« +getrieben wissen. Und die bringt es mit sich, daß man +die Ersparnisse der <em class="gesperrt">kleinen</em> Leute, die zu Konsumvereinen zusammentreten, +besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb +anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse +der Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante +legen und dadurch dem Konsum anderer entziehen, die besteuert +man nicht. <em class="gesperrt">Das</em> nennt sich Mittelstandspolitik.</p> + +<p>Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun +nicht einmal um diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. +Der Antrag verlangt vielmehr, daß dem Konsumverein neben +der Einkommensteuer auf seinen angeblichen Gewinn für Staat +und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den <em class="gesperrt">Umsatz</em> durch Ortsstatut +auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine Art von Oktroi +einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von Waren und +Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf <em class="gesperrt">mittels</em> des Konsumvereins +beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf +2 Proz. des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die +Schneidigen unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. +erhoben wissen. Das letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem +die Gemeindesteuer die größeren Einkommen heranzieht. Der +Konsumverein, also die Gesamtheit der zu gemeinsamem Einkauf +vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im ganzen für 200 000 Mk. +Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt, dafür eine <em class="gesperrt">Extra</em>steuer +entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann, der einen +Jahres<em class="gesperrt">gewinn</em> von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen ganzen +Umsatz <em class="gesperrt">wie Gewinn</em> versteuern, neben der Steuer, die ihm landesgesetzlich +auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun — ich +glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser +Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuer<a class="page" name="Page_162" id ="Page_162" title="162"></a>lichkeit +des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne +jedes weitere Wort gekennzeichnet zu wissen.</p> + +<p>Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues +mehr; im Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. +Für das Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, +wodurch der Anlauf der hiesigen Mittelstandspolitiker das +Gepräge einer gewissen, anderwärts nicht zu findenden Originalität +erhält.</p> + +<p>Erstens: daß man hier <em class="gesperrt">keine</em> Umsatzsteuer will, sondern nur +eine Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind +weiß freilich, daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn +aus dem Umsatz, anderseits in gar keiner Beziehung zu einander +stehen, weil das eine beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig +klein sein kann. Der Gedanke ist also höchst originell, +unserem Gemeinderate das Problem aufzugeben, daß er das eine +nach dem andern »bemessen« solle — und zwar, genau betrachtet, +ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert, nach einem Umsatz, +der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn »Umsatz« +im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich selbst +haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren +nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere +weiterzugeben. — Man darf gespannt darauf sein, wie der Gemeindevorstand +diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an +sich aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut +nicht, offen und direkt die Umsatzsteuer zu fordern — damit wäre +doch allzusehr der Katz die Schelle angehängt. Also sucht man +ein Mäntelchen in der unschuldiger klingenden Forderung einer +Einkommensteuer.</p> + +<p>Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, +daß sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht +für alle! — was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut +hat. Also: gleiches Recht für alle! — weil alle anderen Bürger +nur besteuert werden auf ihr Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder +zu besteuern auf ihre Ersparnisse; und ferner: +gleiches Recht für alle! — weil alle Kaufleute nur besteuert sind +auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein besteuert werden auf +seinen Umsatz! — Dem einen Kommentar hinzuzufügen, wäre +überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung +auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin +noch erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten<a class="page" name="Page_163" id ="Page_163" title="163"></a> +alten Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu +sehen. Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht +übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal +Kritik an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei +der Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines +Einkommen veranlagt zu sehen — unter Hinweis darauf, daß doch +die anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb +auf Heller und Pfennig versteuern.</p> + +<p>Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer +seinen Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck +kann der Antrag haben? welche Absicht können die Antragsteller +damit verfolgen wollen?</p> + +<p>Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen +Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft +niemand glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den +ortsüblichen Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, +so ersparen die Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, +wenn sie nicht bei den Kleinhändlern kaufen. Durch das +geforderte Ortsstatut würde nun allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, +diese Ersparnis auf 7 Proz. sich mindern. Wird aber wohl +ein einziger deshalb vom Verein abgehen und einen Vorteil von +7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben kann? +Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten +möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm +nicht mehr die Mühe lohnt?</p> + +<p>Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht +auf die Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag +keinesfalls abzielen. Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit +läßt er sich aber vollends nicht rechtfertigen; denn <em class="gesperrt">diese</em> +stehen ihm schnurstracks entgegen. Der Antrag dient daher weder +einem materiellen Interesse seiner Befürworter, noch einem idealen +Interesse der Allgemeinheit; das einzige, was er bezwecken und +erreichen kann, ist: den Mitgliedern des Konsumvereins Nachteil, +Schaden zuzufügen — sie zu strafen dafür, daß sie von den Rechten +und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu machen +sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es erlassen +wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des Konsumvereins.«</p> + +<p>Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und +was auch nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem<a class="page" name="Page_164" id ="Page_164" title="164"></a> +andern Schaden zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit +dem Wort »Bosheit«. Vielleicht aber nehmen die Vertreter des +Besteuerungsantrages Veranlassung, um wenigstens dieses Odium +abzuwehren, den Antrag nachträglich noch so zu modifizieren, daß +dabei ein Vorteil für die Kleinhändler herausschaut. Das könnten +sie auf zweierlei Art. Wenn sie nämlich statt der 3 Proz. mindestens +10 Proz. Umsatzsteuer verlangen wollten, so würde ihnen +wirklich genützt werden können. Denn damit wäre in der Tat +dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze +abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem +Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr +von dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte +erwarten. Falls man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung +zu fordern, bliebe noch ein anderer Weg übrig, um zu +einem Vorteil zu gelangen. Man müßte dem beabsichtigten Antrag +noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes: »Mehr als +3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen. +Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei +wird die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau +dieselbe bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« +dienen, nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich +voraus, daß die 4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem +Konsumverein jährlich abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, +sondern der Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen +überwiesen werden.« — Durch jene Abänderung oder diese +Ergänzung wäre der Antrag wenigstens unter ein vernünftiges +Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat er nicht einmal +das für sich.</p> + +<p>Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr +zu der Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, +d. h. seinen Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden?</p> + +<p>Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten +können: das neue Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl +auch noch fraglich, ob der Gemeinderat den Antragstellern den +Gefallen tun wird, es zu beschließen. — Daß unsere Stadtväter +die ihnen vorgehaltene neue Steuerquelle als <em class="gesperrt">solche</em> mit besonderem +Wohlgefallen betrachten sollten, ist wohl kaum anzunehmen. +Der Stadtsäckel kann freilich Geld immer brauchen. Aber ein +Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den Konsum gerade +der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht — <em class="gesperrt">das</em> wäre doch<a class="page" name="Page_165" id ="Page_165" title="165"></a> +dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der +Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat +allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen — schon +der Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn — gleiches +Recht für alle! — jede Interessengruppe, die sich darüber +ärgert, daß die Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch +tun, von der Stadt die Einführung einer Schädigungssteuer +für ihren Gegner verlangen würde? Wenn das jetzt zugunsten +der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar viele kommen. +Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die gewerbsmäßig +Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, +daß eine Baugenossenschaft — auch so eine Art Konsumverein! — ihren +Erwerb beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den +Bedarf der Genossen — und jene könnten nun eine Extrabesteuerung +der Baugenossenschaft verlangen. Und dann würden die +Barbiere kommen und klagen, daß sie in ihrem Erwerb geschädigt +würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte wachsen lassen — und +denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut gar eine +Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn +was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre +gar kein Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den +Gemeinderat wirklich zur Ablehnung des Antrages bestimmen +werden, kann man nicht wissen. Denn dank der Teilnahmlosigkeit +weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug auf öffentliche +Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der Hand derselben +Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort +behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages +im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden.</p> + +<p>Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf +setzen, daß vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut +die Genehmigung nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme +zur Konsumvereinsfrage bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes +ist in der Tat anzunehmen, daß sie die geforderte Sonderbesteuerung +weder für vernünftig noch für gerecht ansehen wird. +Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die rechtliche Handhabe +gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu fallen, wenn +diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in Sachsen hat +bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne eingeleitet +und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen +vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich<a class="page" name="Page_166" id ="Page_166" title="166"></a> +es für durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der +Regierung die drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. +Das käme darauf hinaus, den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten +mit dem Ruf nach noch mehr Polizei. Wer Wert darauf +legt, daß den Gemeinden ihr bißchen Selbstverwaltungsrecht nicht +noch weiter verkürzt werde, soll solche Wege grundsätzlich nicht +beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß eine Gemeinde das +Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht anders +kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht +werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich +aber meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten +hat, sich schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung +petitionieren geht. Um sein Recht petitioniert man nicht, +man verteidigt es. Und ein ehemals Sachsen-Weimarischer Staatsminister +hat dafür das richtige Rezept gegeben mit den Worten:</p> + +<div class="blockquot"><p>Auf groben Klotz — ein grober Keil! Auf einen Schelmen — anderthalbe!</p></div> + +<p>So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar +unter der Fragestellung:</p> + +<div class="blockquot"><p>Was ist für diesen Klotz der rechte Keil?</p> + +<p>Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden +durch anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins?</p></div> + +<p>Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der +Schutz der Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen <em class="gesperrt">nicht</em> fragen, wie +etwa durch Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden +könnte, daß ein Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande +kommt; sie sollen vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde +sofort in die <em class="gesperrt">andere</em> Erwägung eintreten: Was können +wir, wenn das Statut erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte +Schädigung nicht nur abzuwenden, sondern möglichst in <em class="gesperrt">ihr +Gegenteil zu verkehren</em>? <em class="gesperrt">Das</em> ist, meines Erachtens, die richtige +Stellungnahme. Denn der erhobene Arm, bereit, den drohenden +Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch eine bessere +Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich +ducken will.</p> + +<p>Selbstverständlich können die Maßregeln der Abwehr im einzelnen +erst diskutiert werden, wenn man genau weiß, was abzuwehren +ist. Schon vorher aber kann man die Richtungen ins Auge fassen, +in denen die Wege zur Abwehr zu finden sein müssen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_167" id ="Page_167" title="167"></a><em class="gesperrt">Ein</em> solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch +in Sachsen an mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden: +rasche Ausdehnung der Geschäftstätigkeit des Vereins, um den +Verlust von einigen Prozenten des Umsatzwertes durch Steigerung +der Umsatzziffern, günstigere Einkaufsbedingungen und Verminderung +der Generalunkosten wieder auszugleichen. Das hängt in der +Hauptsache, wenn der Verein in seiner Organisation genügend +gefestigt ist, nur ab von der Möglichkeit, größeres Kapital für seinen +Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder selbst in kurzer Zeit +aufbringen könnten. Immerhin ist es nur ein schlechter Trost, daß +auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die Umsatzbesteuerung +für den <em class="gesperrt">einzelnen</em> wieder eingebracht werden kann; +denn die Summe, die dabei im <em class="gesperrt">ganzen</em> den beteiligten Kreisen — der +Hauptsache nach den Arbeitern — ungerechterweise von der +Gemeinde weggenommen würde, wäre nicht kleiner, sondern noch +viel größer als sie bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte. +Deshalb ist es wichtig, auch noch andere Wege in Betracht zu +ziehen, auf denen eine radikalere Art der Abwehr als möglich +erscheint.</p> + +<p>Solche Wege sind unter allen Umständen vorhanden. Denn, +wie immer auch das zu gewärtigende Ortsstatut lauten möchte, +soviel ist sicher, daß es die Besteuerung auf den Umsatz an <em class="gesperrt">bestimmte</em> +Voraussetzungen knüpfen muß. Daß es etwa der Umsatzbesteuerung +alle diejenigen unterwerfen könnte, die der Gemeinderat +oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen jeweils für besteuerungs<em class="gesperrt">würdig</em> +erachtet — das ist glücklicherweise ausgeschlossen. +<em class="gesperrt">Bestimmte</em> Voraussetzungen lassen sich aber immer für ein bestimmtes +Steuersubjekt auch <em class="gesperrt">aufheben</em> — und dann ist für <em class="gesperrt">dieses</em> +Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z. B., wie +beantragt werden soll, <em class="gesperrt">nur</em> Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen, +Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch +seine Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich +steuerfrei erhalten kann. Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit +in geeigneter Art zurückzubilden in das <em class="gesperrt">reine</em> Lieferantengeschäft, +mit dem er vor 10 Jahren sie begonnen hat — und er selbst hätte +dann keinen »Umsatz« mehr; denn die Summe alles Konsums +seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz eines Einzelkaufmanns oder +mehrerer Einzelkaufleute. Und dann hätte man in Jena einen +Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf Umsatz +kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz<a class="page" name="Page_168" id ="Page_168" title="168"></a> +und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. — Daß solches erreichbar +sein werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten +Errungenschaften wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den +ersten Blick zwar befremdlich. Es <em class="gesperrt">ist</em> aber möglich, und zwar +ohne daß dabei die Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil +zu verlieren brauchten, den sie jetzt aus der eigenen Geschäftsführung +haben, und ohne daß der Verein das Heft der Aktion +auch nur vorübergehend aus der Hand zu geben nötig hätte.</p> + +<p>Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, daß +es allen Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung +nach gleicher Norm unterwürfe, ist für Jena unmöglich. +Das ist sofort ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen +denkt und an das Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung +des hiesigen Detailhandels den Warenhäusern in Berlin +und Leipzig und anderen auswärtigen Kaufleuten bereiten müßte. +Es könnte sich also, falls die Umsatzsteuer nicht gänzlich auf +Konsumvereine beschränkt würde, höchstens um solche Maßregeln +handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen, <em class="gesperrt">wenn</em> sie Lieferanten +für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann ich es einstweilen +ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut — es müßte +schon ein Kunststück sein — erst da ist, dann können wir uns ja +weiter sprechen.</p> + +<p><em class="gesperrt">Eine</em> Voraussetzung muß allerdings gemacht werden, wenn +die Abwehrmaßregeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen +habe, ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf +nicht gänzlich auf sich und seine Mitglieder angewiesen sein — er +muß Bundesgenossen zur Verteidigung seiner Position finden. +Diese Voraussetzung aber ist sicher erfüllbar kraft der Interessengemeinschaft, +die zwischen der Hauptgruppe seiner Mitglieder, der +Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in bezug auf die +Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von selbst +gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man +sich klar macht, daß Maßregeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung +der arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte +Benachteiligung aller industriellen Tätigkeit am Ort bedeuten +müssen. Wenn daraufhin der Konsumverein Rückhalt bei denen +sucht, welche die Interessen der Industrie und ihrer ungestörten +Entwicklung zu vertreten haben, so vergibt er seiner Selbständigkeit +nichts. Denn er kommt nicht als Bittender, mit leeren +Händen, der nur Beistand für <em class="gesperrt">seine</em> Sache, sucht, sondern als<a class="page" name="Page_169" id ="Page_169" title="169"></a> +Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in seinen +geschulten Kräften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr +in der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen +Vorgehens seinerseits so regeln, daß aus dem zeitweiligen +Hand-in-Hand gehen mit andern seiner eigenen Selbständigkeit kein +Abbruch geschieht. Das müßte der Gesichtspunkt sein, unter den +die Abwehr des Vorstoßes der Genossenschaftsfeinde sich zu +stellen hätte.</p> + +<p>Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein +entschiedenes Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen +Lebens unserer Stadt. Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher +Selbsthilfe in die Kreise der arbeitstätigen Bevölkerung Jenas +hineingetragen und zuerst Erfolg und Anerkennung ihr erstritten. +Die jüngere Vereinigung gleichen Charakters, die Baugenossenschaft, +würde schwerlich so schnell, wie es geschehen, zu erfreulicher +Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch die Vorarbeit +der älteren die Genossenschaftsidee gerade in den Arbeiterkreisen +hier schon eingebürgert und Schulung vieler in genossenschaftlicher +Tätigkeit gewonnen worden wäre. Diesem Ruhm kann, wie ich +glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres Verdienst +hinzufügen, dessen Bedeutung möglicherweise sogar über +die örtlichen Grenzen hinausreichen würde, wenn er in dieser Zeit +der Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kräftig +sie vertritt, sondern für diese Vertretung auch Wege anbahnt, die +bisher noch nicht beschritten wurden. Dann könnte er, der eigenen +Sache dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen +Anfechtungen stehen, ein Vorbild geben.</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_170" id ="Page_170" title="170"></a><a name="VI" id="VI"></a>VI.</h2> + +<h2>Die rechtswidrige Beschränkung der +Versammlungsfreiheit im Großherzogtum +Sachsen.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Rede, gehalten in öffentlicher Volksversammlung zu Jena am 17. November 1900<a name="FNanchor_32_32" id="FNanchor_32_32"></a><a href="#Footnote_32_32" class="fnanchor">[32]</a>.</p> +<hr style="width: 15%;" /> + + +<p class="center"><em class="gesperrt">Geehrte Versammlung!</em></p> + +<p>Über die äußere Veranlassung zu dieser Versammlung brauche +ich mich nicht näher auszusprechen. Daß die dreiundeinhalb Versammlungsverbote, +die unter Berufung auf die »öffentliche Ordnung +und Sicherheit« kürzlich in rascher Aufeinanderfolge hier in +Jena ergangen sind, nicht den Gegenstand meiner Rede bilden +sollen, sondern nur den <em class="gesperrt">Anstoß</em> zur heutigen Versammlung gegeben +haben, ist Ihnen schon durch die Benennung des Themas, +in den Worten »Versammlungsfreiheit <em class="gesperrt">im Großherzogtum +Sachsen</em>« genügend erkennbar gemacht. Ich brauche daher nur +darüber Erklärung zu geben, warum Angehörige der nicht-sozialdemokratischen, +der sog. <em class="gesperrt">bürgerlichen</em> Parteien sich veranlaßt +sehen, die Frage dieser Versammlungsverbote im Großherzogtum +zur öffentlichen Diskussion zu stellen, obwohl diese Verbote überall, +wie hier in Jena, <em class="gesperrt">ausschließlich</em> die Versammlungen der sozialdemokratischen +Partei betroffen haben. <em class="gesperrt">Das</em> will ich zunächst in +kurzen Worten erledigen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_171" id ="Page_171" title="171"></a>Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes, unseligen Angedenkens, +besteht auch im Großherzogtum kein <em class="gesperrt">Ausnahme</em>gesetz +mehr gegen die sozialdemokratische Partei. Die Verbote ihrer +Versammlungen ergehen also unter <em class="gesperrt">gemeinem</em> Recht des Landes, +welches auf <em class="gesperrt">alle</em> Bürger gleichmäßig Anwendung findet. Unter +denselben Voraussetzungen, unter denen die Polizeibehörden kraft +dieses Landesrechts die Versammlungen <em class="gesperrt">einer</em> Partei verhindern +dürfen, dürften sie, sobald es ihnen zweckmäßig erscheint, <em class="gesperrt">alle</em> +Versammlungen im Lande verhindern. Die bewußten Verbote berühren +daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die +Frage des verfassungsmäßigen Rechtes <em class="gesperrt">aller</em> Bürger in unserem +Lande, die Frage der bürgerlichen Freiheit überhaupt gegenüber +der Polizeigewalt — und damit in bezug auf den Charakter unseres +ganzen Staatswesens die Frage: <em class="gesperrt">Rechts</em>staat oder <em class="gesperrt">Polizei</em>staat?</p> + +<p>An den Fragen <em class="gesperrt">dieser</em> Art sind aber alle gleichmäßig interessiert, +nicht nur die Sozialdemokraten und nicht nur die Liberalen, +sondern ebensosehr auch die Konservativen — soweit sie wirklich +»Konservative« sind, nicht reine Rückschrittler, deren offenkundiges +Ideal der reine Polizeistaat ist. Denn es gibt nur <em class="gesperrt">eine</em> +Art von staatsbürgerlichem Recht: <em class="gesperrt">das</em> Recht, welches alle gleichmäßig +schützt, vom Minister bis zum letzten Tagelöhner; und es +gibt nur <em class="gesperrt">eine</em> Art von politischer und bürgerlicher Freiheit: <em class="gesperrt">die</em> +Freiheit, an der alle gleichmäßig teilhaben, vom Minister bis +zum letzten Tagelöhner. Eine Freiheit, die einzelne, oder bestimmte +Kreise, oder ganze Parteien, <em class="gesperrt">des</em>halb genießen, weil die Polizei +für gut findet, <em class="gesperrt">sie</em> nicht zu beschränken — diese Freiheit »von +Polizei Gnaden« ist <em class="gesperrt">keine</em> Freiheit. Der Sklave, der von seinem +Herrn nicht mißhandelt wird, ist kein <em class="gesperrt">freier</em> Sklave.</p> + +<p>Soweit nun die Anhänger der Sozialdemokratie fordern, ihre +Ansichten und Ideen innerhalb der Grenzen des <em class="gesperrt">gesetzlich</em> Erlaubten +<em class="gesperrt">kraft gemeinen Rechtes des Landes</em> ebenso in Versammlungen +öffentlich vertreten zu können, wie andere Parteien +die ihrigen, verfechten sie kein Parteiinteresse, sondern verfechten +sie das verfassungsmäßige Recht aller. Kein Gezeter der »staatserhaltenden« +Parteien über den Vorschub, der der Sozialdemokratie +aus den Kreisen des Bürgertums geleistet werde, wird meine Gesinnungsgenossen +und mich abhalten, sie kräftig zu unterstützen +überall, wo ihre Forderungen <em class="gesperrt">diese</em> Bedeutung gewinnen. <em class="gesperrt">Die +Sozialdemokratie soll sich nicht rühmen dürfen, die einzige +Partei geworden zu sein, die in unserem Land oder</em><a class="page" name="Page_172" id ="Page_172" title="172"></a> +<em class="gesperrt">in dieser Stadt verfassungsmäßiges Recht und staatsbürgerliche +Freiheit noch verteidigt!</em></p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nach diesem Vorwort komme ich nun zur Sache.</p> + +<p>Daß ich die in Betracht stehenden Verwaltungsmaßnahmen +unter <em class="gesperrt">rechtlichem</em> Gesichtspunkt anfechten will, bringt schon das +Thema meines Vortrages zum Ausdruck. Indes läßt dieses noch +unbestimmt, ob ich dabei nur das Recht seiner allgemeinen Idee +nach, oder das konkrete, in den geschriebenen Gesetzen gegebene +Recht im Auge habe — ob ich also die Versammlungsverbote +anfechten will durch Kritik der Rechtsanschauungen, von denen +sie geleitet sind, und vielleicht verlangen will, daß <em class="gesperrt">diese</em> lege +ferenda zu korrigieren seien — oder ob ich sie anfechten will +durch Kritik de lege lata, auf dem Boden des positiven Rechtes, +unter der Behauptung falscher, <em class="gesperrt">gesetzwidriger</em> Anwendung der +geltenden Gesetze.</p> + +<p>Vom ersteren Standpunkt aus würde Gegenstand meiner +Kritik die <em class="gesperrt">Absicht</em> sein müssen, die in diesen Verboten offen zum +Ausdruck kommt: die Ideen und Bestrebungen einer bestimmten +Partei unter der Behauptung ihrer Staatsgefährlichkeit mit den +<em class="gesperrt">äußeren</em> Machtmitteln des Staates bekämpfen, <em class="gesperrt">gewaltsam</em> unterdrücken +oder hemmen zu wollen — sowie die, wie ich glaube, +verhängnisvolle <em class="gesperrt">Wirkung</em>, die derartiger Gebrauch der Staatsgewalt +in Aussicht stellt. Und für eine Kritik von <em class="gesperrt">diesem</em> Standpunkt +aus hätte ich in der Tat kräftige Waffen. Ich könnte, im Punkte +Vernunft und Gerechtigkeit, hinweisen auf den prägnanten Ausspruch +eines sehr konservativen Historikers, Heinrich von Treitschke, +der einmal gesagt hat:</p> + +<div class="blockquot"><p>Keine Kunst der Rede vermag den <em class="gesperrt">ketzerrichterlichen</em> +Geist zu verhüllen, der aus der Behauptung spricht: +irgend eine Idee, oder Meinung, oder Lehre sei <em class="gesperrt">staats</em>gefährlich!</p></div> + +<p>Und im Punkte praktischer Staatsklugheit könnte ich die +Tatsache hervorheben, daß das ketzerrichterliche Gesetz, das zehn +Jahre über Deutschland geherrscht hat, das <em class="gesperrt">kläglichste</em> Fiasko +bedeutet, das seit der Begründung des Reichs irgend einer gesetzgeberischen +Aktion in Deutschland beschieden war.</p> + +<p>Aber alles das will ich nicht weiter verfolgen. Denn meine +Absicht ist heute, die Angelegenheit dieser Versammlungsverbote +<em class="gesperrt">nur</em> von dem anderen, zu zweit bezeichneten Standpunkte aus,<a class="page" name="Page_173" id ="Page_173" title="173"></a> +also de lege lata, zu erörtern. Nicht darum also soll es sich heute +abend handeln: ob diese Maßnahmen der Verwaltung unter Gesichtspunkten +von Vernunft und Gerechtigkeit weise oder töricht, +gerecht oder ungerecht, ob sie unter Gesichtspunkten des Staatsinteresses +in ihren Wirkungen staatserhaltend oder staatszerstörend +seien — sondern lediglich um <em class="gesperrt">die</em> Frage: ob sie <em class="gesperrt">angesichts der +im Großherzogtum geltenden Gesetze</em> gesetz<em class="gesperrt">mäßig</em> oder +gesetz<em class="gesperrt">widrig</em> und ob ihre Sanktionierung seitens der oberen, für +die Handhabung der Gesetze <em class="gesperrt">verfassungsmäßig</em> verantwortlichen +Staatsbehörden verfassungs<em class="gesperrt">gemäß</em> oder verfassungs<em class="gesperrt">widrig</em> sei?</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich bin aber durchaus gewärtig, daß sehr <em class="gesperrt">viele</em> in dieser +großen Versammlung eine solche Erklärung mit äußerstem Befremden +anhören werden. Besonders im Kreise der politisch mir +Nächststehenden wird man sich fragen: Ist es nicht höchst <em class="gesperrt">un</em>klug, +die Bekämpfung des neuerdings beliebten Verwaltungsverfahrens +von einer so <em class="gesperrt">schwachen</em> Position aus zu versuchen? Besteht doch +allgemeines Einverständnis darüber, daß unsere <em class="gesperrt">schlechten Gesetze</em> +an allem schuld sind — daß unser Landtag in der Zeit der +Reaktion der 50er Jahre durch das Polizeigesetz vom 7. Jan. 1854 +das verfassungsmäßige Recht der Bürger <em class="gesperrt">an die Polizei ausgeliefert</em> +hat — und daß angesichts dieses »heillosen« Gesetzes +die Polizei eben alles sich erlauben darf, ohne daß man die <em class="gesperrt">formelle +Legalität</em> zu bestreiten vermöchte! — Haben wir, die +Freisinnigen und die bürgerlichen Demokraten im Land, nicht gerade +deshalb vor zwei Jahren Petitionen an den Landtag um Erlaß +eines <em class="gesperrt">anständigen</em> Versammlungsgesetzes in Umlauf gebracht? +Wie kommt der Redner dazu, alles das jetzt völlig zu ignorieren?</p> + +<p>Alle, die so fragen, bitte ich aber, ihre Ansicht auf kurze +Zeit zurückzusetzen und meine Rede bis zu Ende anzuhören. Ich +hoffe sie dann <em class="gesperrt">überzeugt</em> zu haben, daß jene allgemein verbreitete +Annahme über die Inferiorität unserer Gesetze und die +Hoffnungslosigkeit unserer gegenwärtigen Rechtslage nichts anderes +ist als ein grobes <em class="gesperrt">Vorurteil</em>, ein großes <em class="gesperrt">Mißverständnis</em> — nur +daraus erklärlich, daß der lebenden Generation längst der Zusammenhang +des Textes jenes fast 50 Jahre alten Gesetzes mit +den Gedanken und den Absichten des <em class="gesperrt">Gesetzgebers</em> völlig verloren +gegangen ist. So paradox es im Augenblick vielen klingen +mag — das Ergebnis meiner heutigen Erörterung wird <em class="gesperrt">da</em>hin +gehen:</p> + +<p><a class="page" name="Page_174" id ="Page_174" title="174"></a>daß <em class="gesperrt">kein</em> Land in Deutschland in bezug auf die <em class="gesperrt">politischen</em> +Rechte der Bürger und auf <em class="gesperrt">gute</em> gesetzliche Umgrenzung der +Polizeigewalt einer <em class="gesperrt">besseren</em> Rechtslage sich erfreut, als <em class="gesperrt">nach +den jetzt geltenden Gesetzen</em> das Großherzogtum Sachsen — wenn +nur diese Gesetze richtig, d. h. dem Willen des Gesetzgebers +entsprechend, angewandt werden;</p> + +<p>daß im besonderen dieses alte, verrufene »Polizeigesetz« vom +Januar 1854 in Wahrheit geradezu ein <em class="gesperrt">wertvolles Erbstück +darstellt, welches unserem Land übrig geblieben ist aus +einer Zeit, da Regierung und Landtag noch durchdrungen +waren vom Geist des Verfassungsstaates</em>;</p> + +<p>und daß die Diskreditierung dieses Gesetzes in der öffentlichen +Meinung <em class="gesperrt">bitteres Unrecht</em> den Männern getan hat, die damals +an unserer Gesetzgebung beteiligt waren.</p> + +<p>Ich spreche alles dieses, meinen Ausführungen absichtlich +vorgreifend, schon jetzt aus, damit Sie nicht, befangen in dem +Glauben an die angeblich verzweifelte Rechtslage, diese Ausführungen +anhören mit dem trüben Gedanken: es hilft ja doch nichts! +<em class="gesperrt">Es wird etwas helfen</em>, wenn Sie mir Gelegenheit geben, meine +Behauptungen hier, in breiter Öffentlichkeit, <em class="gesperrt">eingehend</em> zu rechtfertigen!</p> + +<p>Da ich aber einmal vorgegriffen habe, will ich auch noch die +Konsequenz, die meine Erörterung in Hinsicht auf das <em class="gesperrt">Taktische</em> +nach sich ziehen muß, gleich hier zum voraus aussprechen:</p> + +<p>Es ist der größte Mißgriff gewesen — ich selbst habe ihn +mitgemacht — Petitionen an den Landtag um Erlaß eines besonderen +Gesetzes über Vereins- und Versammlungswesen zu +richten; und es ist ein wahres Glück für uns, daß der Landtag +diese Petitionen rund abgelehnt hat, und zugleich in einer <em class="gesperrt">Form</em> +sie abgelehnt hat, die <em class="gesperrt">uns</em> völlig dispensiert, je wieder darauf zurückzukommen. +Denn alles, was wir <em class="gesperrt">jetzt</em> erlangen könnten, würde +in bezug auf Vereins- und Versammlungsfreiheit unvergleichlich +viel <em class="gesperrt">schlechter</em> uns stellen, als wir nach unserem ehrlichen <em class="gesperrt">alten</em> +Recht gestellt sind. Was wir zu tun haben, ist ganz allein: dieses +gute alte Recht kräftig zu <em class="gesperrt">verteidigen</em>, auf daß es noch auf +weitere 50 Jahre hin ganz ungeändert fortbestehe, und dabei +kräftig einzutreten für seine <em class="gesperrt">richtige</em>, gesetz<em class="gesperrt">mäßige</em> Anwendung — kräftig +den <em class="gesperrt">Mißbrauch</em> des Gesetzes abzuwehren, der allein +es ermöglicht hat, daß Polizeiwillkür hinter ihm Deckung finden +konnte.</p> + +<p><a class="page" name="Page_175" id ="Page_175" title="175"></a>Indem ich nunmehr zur <em class="gesperrt">Begründung</em> dieser bis jetzt ohne +Beweis hingestellten Ansichten übergehe, habe ich zunächst in +aller Kürze die <em class="gesperrt">Tatsachen</em> zusammenzustellen, welche die bisherige +Praxis der Versammlungsverbote im Großherzogtum kennzeichnen.</p> + +<p>Während der Geltung des Sozialistengesetzes waren natürlich +alle Versammlungen mit erkennbarer sozialdemokratischer Tendenz +auch bei uns kraft Reichsgesetz verboten. Aber auch in dieser +Zeit sind die Anhänger dieser Partei — zu <em class="gesperrt">Ehren</em> der damaligen +Verwaltung bezeuge ich es — in unserem Land nicht <em class="gesperrt">schikaniert</em> +worden. Selbst allgemein bekannte Führer der Partei, die gemäß dem +Zweck des »kleinen Belagerungszustandes« in Norddeutschland fast +überall herumgehetzt wurden, haben im Großherzogtum <em class="gesperrt">un</em>belästigt +verkehren können. Einer von diesen Führern, der damals öfters +in Jena war und dem schon früher persönlich näher gekommen +zu sein ich mir als besondere Gunst anrechne, hat mir selbst gesagt: +wie er sich jedesmal freue, wenn er in das Gebiet der schwarz-grün-gelben +Pfähle komme — <em class="gesperrt">da</em> habe er doch keinen Polizeispitzel +mehr auf den Fersen!</p> + +<p>Kurz vor Aufhebung des Sozialistengesetzes, also wohl aus +Anlaß der bevorstehenden Aufhebung, ist — nach Äußerungen in +unserem Landtag zu schließen — unterm 1. September 1890 aus +dem Ministerium eine »Unterweisung« an die Bürgermeister ergangen, +deren Text ich nicht näher kenne, die aber inhaltlich +besagt haben muß: daß auch <em class="gesperrt">nach</em> Wegfall des genannten Gesetzes +die Polizeibehörden aus § 1, Ziff. 2 des Gesetzes vom 7. Jan. 1854 +befugt sein würden, politische Versammlungen »<em class="gesperrt">bei dringender +Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit</em>« zum +voraus zu verbieten. Diese — durchaus korrekte und sachgemäße — Unterweisung +hat aber zur Folge gehabt, daß durch viele +Jahre hin keine <em class="gesperrt">einzige</em> Versammlung im Großherzogtum verboten +wurde, weil <em class="gesperrt">keine</em> den geringsten Anlaß zu Befürchtungen für +öffentliche Ordnung und Sicherheit gab. Während es, bei uns wie +anderwärts, sehr oft vorkommt, daß Versammlungen, die unter +dem Szepter des Gambrinus tagen, zu Unordnung, Tumult usw. +führen, ist derartiges — wie ich ausdrücklich konstatiere — <em class="gesperrt">bis +auf den heutigen Tag</em> noch niemals bei <em class="gesperrt">politischen</em> Versammlungen +eingetreten — auch nicht bei sozialdemokratischen, und +auch nicht in den erregtesten Zeiten der Reichstagswahlen. Und +obwohl sozialdemokratische Versammlungen inzwischen zu vielen +Hunderten im Lande stattgefunden haben, ist es — soviel bekannt<a class="page" name="Page_176" id ="Page_176" title="176"></a> +— bei uns nicht ein <em class="gesperrt">einziges Mal</em> vorgekommen, daß wegen +der Reden oder Handlungen in einer solchen Versammlung der +Staatsanwalt Anlaß zu nachträglichem Einschreiten gefunden hätte. +Alles das hebe ich hier besonders hervor.</p> + +<p>Vor einigen Jahren hörte man nun, zum erstenmal nach Aufhebung +des Sozialistengesetzes, wieder von dem Verbot einer sozialdemokratischen +Versammlung im Großherzogtum, und zwar in +Eisenach — unter Umständen, die sofort erkennen ließen, daß es +sich dabei um etwas <em class="gesperrt">Neues</em> handelte. Das Verbot war, unter +Bezugnahme auf das erwähnte Polizeigesetz, wegen »dringender +Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergangen. Da +nun kein vernünftiger Mensch von der fraglichen Versammlung +Ruhestörung und sonstige Gesetzwidrigkeit hatte erwarten können, +so mußte also einer einen <em class="gesperrt">neuen Einfall</em> gehabt, nämlich die +Entdeckung gemacht haben, daß unter den »dringenden Gründen +des öffentlichen Wohls«, derentwegen nach dem Polizeigesetz polizeiliche +Verbote zulässig sein sollen, auch etwas ganz <em class="gesperrt">anderes</em> +verstanden werden könne, als man bis dahin darunter verstanden +hatte. Der Urheber dieser Entdeckung ist — meines Wissens — der +frühere Oberbürgermeister von Jena, <em class="gesperrt">Eucken</em>, jetzt Bezirksdirektor +in Eisenach, derselbe, der hier unter der Geltung des +Sozialistengesetzes amtierte und durch seine <em class="gesperrt">hiesige</em> Tätigkeit +das Ansehen besonderer Objektivität und strengster Unparteilichkeit, +auch in politischen Dingen, sich erworben hatte.</p> + +<p>Die Entdeckung Euckens hat aber nur sehr allmählich Verständnis +und Anklang gefunden. Weitere Versammlungsverbote +erfolgten zunächst ganz vereinzelt und auch als sie sich mehrten, +lange Zeit ganz systemlos; bald ein <em class="gesperrt">Verbot</em> — bald, unter äußerlich +ganz gleichen Umständen, <em class="gesperrt">kein</em> Verbot. Jahrelang entsprach +die Praxis deutlich der Devise:</p> + +<div class="poem"><div class="stanza"> +<span class="i0">Die Wetterfahnen, sie sind verlegen,<br /></span> +<span class="i0">Sie wissen nicht, wohin sich bewegen.<br /></span> +</div></div> + +<p>Erst <em class="gesperrt">neuerdings</em> lassen die Wetterfahnen überall die bekannte +übereinstimmende Windrichtung erkennen.</p> + +<p>Man stände aber angesichts dieser wegen »dringender Gefahr +für die öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergehenden Verbote +noch heute vor einem vollständigen <em class="gesperrt">Rätsel</em>, wenn nicht zwei +Verhandlungen in unserem Landtage Licht — und die zweite ein +sehr helles Licht — auf die Sache geworfen hätten. Schon in der +ersten von diesen Verhandlungen, die der <em class="gesperrt">Abg. Baudert</em> zu An<a class="page" name="Page_177" id ="Page_177" title="177"></a>fang +1898 provozierte, wurde mit einiger Zurückhaltung, in der +zweiten aber, im Dezember 1899, die unsere Petitionen wegen eines +Vereins- und Versammlungsgesetzes zum Gegenstand hatte, mit +höchster Deutlichkeit und Unumwundenheit von den konservativen +Abgeordneten <em class="gesperrt">und vom Regierungstisch</em> die Ansicht proklamiert: +die Sozialdemokratie sei <em class="gesperrt">an sich</em> eine »Gefahr für die +öffentliche Ordnung und Sicherheit«, <em class="gesperrt">des</em>halb müsse die Propaganda +für ihre Lehren, auch wenn sie gänzlich auf dem Boden der Gesetze +sich hält, aus »dringenden Gründen des öffentlichen Wohls« +möglichst <em class="gesperrt">beschränkt</em> werden. Und der oberste Verwaltungschef +hat damals mit anerkennenswerter Ehrlichkeit und Offenheit +seinen Standpunkt <em class="gesperrt">da</em>hin (dem Sinne nach) erläutert: Andere +Staaten in Deutschland seien mit der Aufhebung des Sozialistengesetzes +dieser staatsfeindlichen Partei gegenüber wehrlos geworden; +das Großherzogtum aber sei in der glücklichen Lage, in seinen +<em class="gesperrt">Landes</em>gesetzen (nämlich in dem Polizeigesetz vom 7. Januar 1854) +genügende Waffen zu besitzen, um auch <em class="gesperrt">ohne</em> Ausnahmegesetz +die Gefahr abwehren zu können — wenn nur die Polizeibehörden +überall richtiges <em class="gesperrt">Verständnis</em> besitzen für die »dringenden Gründe +des öffentlichen Wohls«, die dabei in Frage kommen. Und er hat +<em class="gesperrt">unumwunden zugestanden</em>, durch Instruktion der Bezirksdirektoren +sowie durch Belehrung der Bürgermeister auf die Verbreitung +dieses Verständnisses <em class="gesperrt">amtlich</em> hingewirkt zu haben.</p> + +<p>Hiernach steht jetzt ganz <em class="gesperrt">authentisch</em> fest:</p> + +<div class="blockquot"><p>Die Versammlungsverbote im Großherzogtum erfolgen, +mangels jeder vernünftigen Befürchtung von Störung der +<em class="gesperrt">äußeren</em> Ordnung und Sicherheit, <em class="gesperrt">tatsächlich nur</em> +wegen <em class="gesperrt">der</em> Gefahr, die nach der Meinung der <em class="gesperrt">oberen</em> +Verwaltungsbehörden aus der Propaganda für die Ideen +und die Lehren der Sozialdemokratie dem »öffentlichen +Wohl« drohen soll.</p></div> + +<p>Neben <em class="gesperrt">dieser</em> Feststellung habe ich aber in bezug auf das +Tatsächliche in der jetzigen Verwaltungspraxis noch zwei <em class="gesperrt">besondere</em> +Punkte hervorzuheben.</p> + +<p><em class="gesperrt">Erstens</em>. Auch bei der jetzigen Auslegung des Gesetzes +vom 7. Januar 1854 liegt die Anwendung dieses Gesetzes ganz in +der Hand der <em class="gesperrt">unteren</em> Polizeibehörden, der Bürgermeister. <em class="gesperrt">Sie</em> +haben die Verbote zu erlassen oder nicht zu erlassen, nach <em class="gesperrt">eigenem</em> +pflichtmäßigem Urteil. Zwar können auch die Bezirksdirektoren, +über den Kopf des Bürgermeisters hinweg ein Verbot aussprechen<a class="page" name="Page_178" id ="Page_178" title="178"></a> +sie können aber keinen Bürgermeister <em class="gesperrt">anhalten</em>, es seinerseits +zu tun, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben +findet. Instanzenmäßig steht auch jetzt den oberen Behörden +<em class="gesperrt">nur</em> die Nachprüfung der Verbote im Falle einer Beschwerde +zu. Das wird durch ganz konkludente Tatsachen, auch +noch aus jüngster Zeit, erhärtet.</p> + +<p><em class="gesperrt">Zweitens</em>. Auch <em class="gesperrt">nach</em> den vorhin mitgeteilten Erklärungen +des Verwaltungschefs in öffentlicher Landtagssitzung am 5. Dezember +1899 ist noch kein einziges Verbot ergangen, das <em class="gesperrt">offen +und ehrlich</em> mit der <em class="gesperrt">sozialdemokratischen Tendenz der +Versammlung</em> begründet wäre. Ganz charakteristisch bleibt vielmehr +für alle diese Verbote, daß sie, soweit sie nicht lediglich die +typische Formel »dringende Gefahr etc.« benutzen, zur <em class="gesperrt">Motivierung</em> +angebliche <em class="gesperrt">Tatsachen</em> heranziehen, die <em class="gesperrt">geeignet</em> sind, die Meinung +zu erwecken oder wenigstens noch Spielraum zu lassen für die +Meinung: daß von der Versammlung <em class="gesperrt">als solcher äußere</em> Unordnung +oder Gesetzwidrigkeit befürchtet werde. Fast regelmäßig +kehrt einer von folgenden Gründen wieder: das Thema sei geeignet, +<em class="gesperrt">aufreizend</em> zu wirken — der Redner sei <em class="gesperrt">bekannt</em> wegen +»seiner <em class="gesperrt">aufreizenden Redeweise</em>« — der Redner sei <em class="gesperrt">bekannt</em> +als <em class="gesperrt">gewerbsmäßiger</em> Agitator. — Von dem Mangel an Aufrichtigkeit, +der aus Motivierungen dieser Art spricht, rede ich gar +nicht weiter. Konstatieren muß ich aber, daß dabei sogar mit der +<em class="gesperrt">Wahrheit</em> oft sehr unglimpflich umgegangen worden ist. Für +mindestens <em class="gesperrt">drei</em> Fälle unter denen, die mir selbst bekannt geworden +sind, steht es ganz sicher fest, daß objektiv <em class="gesperrt">wahrheitswidrige</em> +Behauptungen amtlich verbreitet worden sind, wenn ich +auch gern annehmen will, daß die betreffenden Beamten dabei in +gutem Glauben waren, daß sie <em class="gesperrt">nur</em> sich haben anlügen lassen. +Mit dem Epitheton »<em class="gesperrt">bekannt</em> wegen aufreizender Redeweise« +sind nämlich — und zwar wiederholt — auch die beiden Reichstagsabgeordneten +<em class="gesperrt">Kloß</em>-Stuttgart und <em class="gesperrt">Molkenbuhr</em>-Hamburg in +unserem Land geziert worden, für die das gerade Gegenteil <em class="gesperrt">wahr</em> +ist: daß sie <em class="gesperrt">bekannt</em> sind als <em class="gesperrt">besonders</em> ruhige, besonnene, +leidenschaftslose Redner. Und in <em class="gesperrt">einem</em> Fall, in welchem vom +Gemeindevorstand in Neustadt der »gewerbsmäßige« Agitator ausgespielt +wurde, weiß ich zufällig ganz genau, daß der Betroffene +<em class="gesperrt">nicht</em> gewerbsmäßiger <em class="gesperrt">Agitator</em>, sondern gewerbsmäßiger <em class="gesperrt">Maschinenschlosser</em> +ist, und <em class="gesperrt">gewerbsmäßig</em> auch <em class="gesperrt">nur</em> Maschinenschlosser — ein +Mann, der die vertragsmäßigen Obliegenheiten in<a class="page" name="Page_179" id ="Page_179" title="179"></a> +seinem Arbeitsverhältnis seit Jahren tadellos erfüllt und in der +Lage ist, zu beweisen, daß er seine rednerische Tätigkeit immer — genau +wie ich! — nur »zum Vergnügen«, <em class="gesperrt">nicht</em> gegen Entgelt, +betreibt.</p> + +<p>In Ansehung, daß es <em class="gesperrt">Beleidigung</em> bleibt, anständigen Leuten +in der einen oder der andern Art einen Makel anzuheften, selbst +wenn die Betroffenen Sozialdemokraten sind, ist also auch die +Immunität gegen § 186 des Strafgesetzbuchs, die das <em class="gesperrt">Akten</em>papier +gewährt, mehrfach <em class="gesperrt">mißbraucht</em> worden. — Indes ist derartiges +unter dem Gesichtspunkt meiner heutigen Betrachtung nur nebensächlich. +Wenn mein Programm mit sich brächte, daß ich von +den <em class="gesperrt">demoralisierenden</em> Wirkungen und von der <em class="gesperrt">Schädigung +des Ansehens unseres Beamtenstandes</em> reden müßte, die das +Hereinziehen der Verwaltungsorgane in den Dienst der ketzerrichterlichen +Anschauungen <em class="gesperrt">der herrschenden Partei</em> zur Folge +haben muß — <em class="gesperrt">dann</em> hätte ich noch ganz anderes zu sagen!</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich gehe nunmehr dazu über, die hier nach Seite des <em class="gesperrt">Tatsächlichen</em> +gekennzeichnete Praxis der Versammlungsverbote zu +<em class="gesperrt">vergleichen</em> mit den Vorschriften der <em class="gesperrt">Gesetze</em>, auf die sie sich +stützt — und komme damit zum wichtigsten Teil meiner heutigen +Aufgabe: darzulegen, wie diese Gesetze die politischen Rechte der +Bürger unseres Landes bestimmt haben und <em class="gesperrt">welche</em> Befugnisse +sie den <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden in Hinsicht auf jene Rechte einräumen.</p> + +<p>Es existiert bei uns nur eine einzige <em class="gesperrt">gesetzes</em>kräftige Vorschrift, +die <em class="gesperrt">besonders</em> auf die spezifisch politischen Angelegenheiten, +Vereins- und Versammlungswesen, Bezug hat. Sie betrifft +ausschließlich die politischen <em class="gesperrt">Versammlungen</em> und ist enthalten +in zwei Ministerial<em class="gesperrt">verordnungen</em>, vom 15. Juli 1874 und vom +21. April 1875. Über das <em class="gesperrt">Vereins</em>wesen besteht von gesetzlichen +Bestimmungen bei uns überhaupt <em class="gesperrt">nichts</em>, nachdem eine Verordnung, +die im Jahre 1856 im Sinne eines Beschlusses des seligen Bundestags +erlassen wurde, im Jahr 1868 auf Andrängen des Landtags +wieder außer Kraft gesetzt worden ist. Die angezogene Ministerialverordnung +von 1874/75 aber ist äußerst <em class="gesperrt">liberalen</em> Geistes. Sie +enthält eigentlich nur <em class="gesperrt">Ordnungs</em>vorschriften, und zwar von höchst +verständiger Art, bringt aber gar keine <em class="gesperrt">sachliche</em> Beschränkung +des »Versammlungsrechts«, dessen <em class="gesperrt">Freiheit schützen</em> zu wollen +sogar direkt in ihr ausgesprochen ist. Sie verlangt keine »Genehmigung« +einer Versammlung, sondern lediglich »Anmeldung«<a class="page" name="Page_180" id ="Page_180" title="180"></a> +derselben mindestens 12 Stunden vor ihrem Beginn, und zwar <em class="gesperrt">nur</em> +Anmeldung von <em class="gesperrt">Ort</em> und <em class="gesperrt">Zeit</em>, also von Lokal und Stunde des +Beginnes, <em class="gesperrt">nicht auch</em> Angabe des Verhandlungsthemas und des +Redners. Dieses letztere aber ist von <em class="gesperrt">besonderer</em> rechtlicher Bedeutung. +Denn wenn Bezeichnung von Thema und Redner gefordert +würde, wäre das Tun in der Versammlung ganz außerordentlich +beschränkt: jede Abschweifung vom angegebenen Gegenstand +und jedes Auftreten eines anderen Redners würde sofort +den Tatbestand einer nichtangemeldeten Versammlung begründen. +Bei uns aber ist die Erfüllung <em class="gesperrt">aller</em> gesetzlichen Vorschriften schon +dann gesichert, wenn — wie es z. B. für die heutige Versammlung +geschehen ist — die Anmeldung bewirkt wird durch eingeschriebenen +Brief <em class="gesperrt">mit Rückschein</em> — ohne Angabe von Thema und Redner. +Wenn der Rückschein der Post das Datum des vorangehenden +Tages trägt, ist er hinreichender Beweis dafür, daß die Anmeldung +<em class="gesperrt">rechtzeitig</em> bei den Akten der Behörde gewesen ist, <em class="gesperrt">allen</em> Anforderungen +der Verordnung also genügt war.</p> + +<p>Abgesehen von jenen Ordnungsvorschriften unterliegen demnach +Vereine und Versammlungen, und alles Tun und Lassen <em class="gesperrt">in</em> +solchen, gegenwärtig keinen andern <em class="gesperrt">gesetzlichen</em> Beschränkungen, +als das Reichsstrafgesetzbuch insofern aufrichtet, als es Vereine +und Versammlungen zu gesetz<em class="gesperrt">widrigen</em>, d. h. gesetzlich <em class="gesperrt">verbotenen</em> +Zwecken, und <em class="gesperrt">geheime</em> Verbindungen, sowie Gesetzesverletzungen +beim Reden usw. ausdrücklich unter Strafandrohung stellt.</p> + +<p>Ich sehe unter dem Gesichtspunkt staatsbürgerlicher Freiheit +in dem <em class="gesperrt">Nicht</em>vorhandensein eines besonderen Vereins- und Versammlungsgesetzes +einen fast <em class="gesperrt">idealen</em> Zustand. Denn Gesetze bedeuten +immer und überall nur <em class="gesperrt">Beschränkungen</em>, keine Rechte — nämlich +Beschränkungen des einzelnen zugunsten der Interessen +der Gesamtheit, die der Staat repräsentiert. Ein »Recht« +können sie nur ganz indirekt und negativerweise begründen, +nachdem sie <em class="gesperrt">vorher</em> Beschränkungen begründet haben — nämlich +<em class="gesperrt">das</em> Recht, daß die Beschränkung nicht <em class="gesperrt">weiter</em> gehen dürfe, als +das Gesetz bestimmt hat. <em class="gesperrt">Je weniger Gesetze also, desto +mehr Freiheit!</em></p> + +<p>Das steht nun freilich in starkem Widerspruch zu Ansichten, +die bei uns mehrfach — sogar in unserem Landtag — ausgesprochen +worden sind: daß — von wegen der Polizei! — die Bürger +dieses Landes ein »Recht«, <em class="gesperrt">sich zu versammeln</em>, bis jetzt überhaupt +noch nicht haben, weil es noch kein »Gesetz« gibt, welches<a class="page" name="Page_181" id ="Page_181" title="181"></a> +ihnen das <em class="gesperrt">erlaubte</em>. Aus dieser spezifisch Weimarischen Theorie +von den Rechten, die erst <em class="gesperrt">aus Gesetzen</em> entstehen, habe ich indes +nichts weiter zu entnehmen vermocht als die — vielleicht litterar-historisch +verwertbare — Konjektur: ob nicht etwa diese im Jahr +1899 im Weimarischen Landtag verhandelte Theorie der Gegenstand +sei, auf den <em class="gesperrt">Schiller</em> mit dem Distichon in den Xenien:</p> + +<div class="poem"><div class="stanza"> +<span class="i0">Jahrelang schon bedien ich mich meiner Nase zum Riechen;<br /></span> +<span class="i0">Hab' ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht?<br /></span> +</div></div> + +<p>vorahnend hat anspielen wollen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nun hat allerdings, unbeschadet unseres <em class="gesperrt">gesetzlich</em> fast ganz +<em class="gesperrt">un</em>beschränkten Versammlungs<em class="gesperrt">rechts</em>, auch die <em class="gesperrt">Polizei</em> gewisse +Befugnisse in bezug auf das <em class="gesperrt">tatsächliche</em> Sich-Versammeln der +Bürger; weil die Polizei <em class="gesperrt">gewisse</em> Befugnisse besitzt, und besitzen +muß, in bezug auf <em class="gesperrt">alle</em> Ereignisse und Vorkommnisse im +Land, die — wie z. B. Überschwemmungen, Feuersbrünste, Herumlaufen +bissiger Hunde u. dgl. — obwohl sie das öffentliche Interesse +erheblich berühren können, doch nicht <em class="gesperrt">gesetzlich</em> geregelt +sind. In der Tat ist es ganz in der Ordnung, daß der polizeilichen +Kognition auch <em class="gesperrt">das</em> Vorkommnis unterliege, welches gegeben ist +mit dem Sich-Versammeln einer größeren Anzahl von Personen +an einem bestimmten Ort, die eine Rede anhören oder öffentliche +Angelegenheiten diskutieren wollen. Denn auch derartige Vorkommnisse +können just solche öffentliche Interessen berühren, die +der <em class="gesperrt">Polizei</em> zu wahren obliegt — wenn z. B. anzunehmen wäre, +daß die betreffenden Personen Übles im Schild führen, oder Tumult, +Aufruhr u. dgl. veranlassen könnten.</p> + +<p>Die Frage aber: <em class="gesperrt">welche</em> Befugnisse die Polizei in bezug auf +<em class="gesperrt">Versammlungen</em> habe, fällt bei <em class="gesperrt">uns</em> gänzlich zusammen mit der +Frage: <em class="gesperrt">welche</em> Befugnisse sie <em class="gesperrt">überhaupt</em> habe gegenüber <em class="gesperrt">allen</em> +Vorkommnissen und Handlungen, die nicht gesetzlich besonders +geregelt sind. Denn das einzige Gesetz, welches in unserem Land +die Befugnisse der Polizeibehörden <em class="gesperrt">bestimmt</em> — das vorher schon +erwähnte Gesetz vom 7. Januar 1854 — enthält keinerlei Sondervorschriften +für den Fall von <em class="gesperrt">Versammlungen</em>. Ihnen gegenüber +haben demnach diese Behörden absolut keine <em class="gesperrt">andere</em> Kompetenz, +als ihnen auch in bezug auf alles übrige zusteht.</p> + +<p>Damit gelange ich denn nunmehr zum Hauptpunkt meiner +heutigen Aufgabe — zur Erörterung der Frage: <em class="gesperrt">welche allgemeinen +Befugnisse</em> legt das genannte Gesetz den Polizeibehörden<a class="page" name="Page_182" id ="Page_182" title="182"></a> +bei, <em class="gesperrt">und welche nicht</em>? Was ihnen nicht <em class="gesperrt">allgemein</em> zusteht, +steht ihnen auch nicht bei <em class="gesperrt">Versammlungen</em> zu. Für die Behandlung +der genannten Frage aber muß ich jetzt noch längere Zeit +Ihre Geduld in Anspruch nehmen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Wenn man den Text des Gesetzes, wie Sie ihn gedruckt vor +sich haben, unschuldigen Gemütes ansieht, scheint er den übeln +Ruf, in dem das Gesetz steht, gar nicht zu rechtfertigen. Da +die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden, auf die +gleich im Eingang des § 1 Bezug genommen ist, doch jedenfalls +gewisse <em class="gesperrt">Grenzen</em> hat, so erscheint zunächst schon hierdurch +vieles zum voraus als ausgeschlossen. Weiter aber knüpft auch +das Gesetz jede Befugnis zu polizeilichen Geboten oder Verboten +an die Voraussetzung, daß <em class="gesperrt">entweder</em> die betreffende Handlung +schon gesetzlich geboten oder verboten sei, <em class="gesperrt">oder</em> daß, wenn +solches nicht der Fall, »<em class="gesperrt">dringende</em> Gründe des öffentlichen Wohls« +das Eingreifen rechtfertigen müssen. Damit ist doch gesagt, daß +nur <em class="gesperrt">sehr</em> wichtiger, <em class="gesperrt">besonders</em> bedeutsamer Rücksichten wegen +ein polizeiliches Eingreifen stattfinden darf. Und wenn nun auch +sofort einleuchtet, daß <em class="gesperrt">dieser</em> Begriff der »dringenden Gründe« +äußerst dehnbar und <em class="gesperrt">sehr</em> weiter Auslegung fähig ist, so scheint +doch ein Schutz gegen allzu große Willkür schon darin gegeben, +daß in § 2 auch die <em class="gesperrt">Justiz</em>behörden sich hingewiesen sehen auf +»unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassene .... +Verfügungen«, also <em class="gesperrt">un</em>abhängig von der Verwaltung das Zutreffen +dieser Voraussetzungen nachprüfen können.</p> + +<p>Ja, unschuldiges Gemüt! — hat man mir gesagt — das wäre +alles sehr schön, wenn nicht in § 2 »die Frage über die Notwendigkeit +oder Zweckmäßigkeit« des polizeilichen Eingreifens der +Kognition der Gerichte <em class="gesperrt">ausdrücklich entzogen</em> wäre. Da +<em class="gesperrt">diese</em> Frage sich vollkommen deckt — sagte man mir — mit +der Frage des Vorliegens »dringender Gründe des öffentlichen +Wohls«, so ist mit dem Ausschließen der ersteren dem Richter +auch jede Nachprüfung der Voraussetzungen des § 1 völlig entzogen. +Es hat also lediglich die <em class="gesperrt">Verwaltungs</em>behörde zu bestimmen, +was jeweils zu den Voraussetzungen der polizeilichen +Gebote und Verbote gehören soll, und <em class="gesperrt">daran</em> ist dann der Richter +immer <em class="gesperrt">gebunden</em>. Dieses Gesetz ermächtigt also die Polizei, +alles zu <em class="gesperrt">ge</em>bieten, was nicht durch ein anderes Gesetz <em class="gesperrt">ver</em>boten +ist, und alles zu <em class="gesperrt">ver</em>bieten, was nicht durch ein anderes<a class="page" name="Page_183" id ="Page_183" title="183"></a> +<em class="gesperrt">ge</em>boten, oder wenigstens ausdrücklich erlaubt ist; es begründet +für unser Land förmliche <em class="gesperrt">Polizei-Allmacht</em>! Angesichts dessen +ist es nun ganz gleichgültig, daß § 1 auf die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden hinweist. Diese <em class="gesperrt">Zuständigkeit</em> +ist eben <em class="gesperrt">durch</em> dieses Gesetz ins <em class="gesperrt">Ungemessene erweitert</em> +worden.</p> + +<p>Wenn dem so wäre — wie es allerdings zu sein <em class="gesperrt">scheint</em> — so +wäre allerdings jeder Versuch, irgend eine Maßregel der Verwaltung +anzufechten, wenn sie den Wünschen der <em class="gesperrt">obersten</em> Verwaltungsinstanz +entspricht, gänzlich hoffnungslos. Die Bürger dieses +Landes hätten dann, <em class="gesperrt">theoretisch</em> das denkbar <em class="gesperrt">beste</em> Recht, +<em class="gesperrt">praktisch</em> aber wären sie dabei, der Polizeigewalt gegenüber, +<em class="gesperrt">rechtlos</em>.</p> + +<p>Aber gerade <em class="gesperrt">diese</em> Behauptung: daß <em class="gesperrt">durch</em> das Gesetz die +Zuständigkeit der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich +stutzig gemacht, als ich daran ging, seinen Text mir <em class="gesperrt">genau</em> anzusehen +und seinen inneren <em class="gesperrt">Aufbau</em> mir klar zu machen. Ist doch in +der ersten Zeile des § 1 auf die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« +der Polizeibehörden als auf etwas <em class="gesperrt">Gegebenes</em>, unabhängig von +dem Gesetz schon <em class="gesperrt">Bestehendes</em> Bezug genommen. Wäre das +nun nicht der ärgste Widersinn, wenn diese Zuständigkeit erst +durch eine nachfolgende Bestimmung des Gesetzes selbst begründet +werden sollte? Und wäre es nicht, logisch, die reine Gaukelei, im +§ 2 die Verpflichtung der Gerichte zur Anerkennung polizeilicher +Verfügungen ausdrücklich an die Bedingung zu knüpfen, daß diese +Verfügungen »unter den im § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassen« +seien, durch das nachfolgende Ausschließen aber einer +Prüfung der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit« <em class="gesperrt">jede</em> Prüfung +des Erfülltseins obiger Bedingung unmöglich zu machen? Sollten, +so fragte ich mich, die reaktionären Herren, die dieses Polizeigesetz +gemacht haben, wirklich so große Schwachköpfe gewesen sein, +daß sie bei ihrem Tun nicht einmal mit der Logik auf anständige +Art sich abzufinden wußten? Weiter aber sagte ich mir: wenn +wirklich die Absicht gewesen ist, durch § 1, Ziffer 2 des Gesetzes +der Polizei alles zu erlauben, was nicht durch besondere Gesetze +verboten ist, warum hat man dann den Begriff »Gründe des öffentlichen +Wohls« durch das hinzugefügte Attribut »dringende« wieder +<em class="gesperrt">eingeengt</em>? Wäre es dann nicht klüger gewesen, nur von »Gründen +des öffentlichen Wohls« schlechthin zu reden, statt diese Gründe +noch unter ein Sondermerkmal zu stellen? Wenn schon dieses<a class="page" name="Page_184" id ="Page_184" title="184"></a> +Merkmal, wie man jetzt annimmt, dem subjektiven Ermessen der +Behörden unbeschränkten Spielraum läßt, so ist es doch immerhin +geeignet, jeden <em class="gesperrt">gewissenhaften</em> Beamten fortwährend vor Skrupel +zu stellen — wegen der Frage, ob im gegebenen Fall seine »Gründe« +wirklich <em class="gesperrt">so</em> wichtig, <em class="gesperrt">so</em> triftig seien, daß sie mit Fug als »dringende« +gelten müßten.</p> + +<p>Diese Erwägungen brachten mich auf den Gedanken: sollte +vielleicht die jetzt verbreitete Annahme über die Bedeutung des +Wortes »dringende« im § 1, Ziffer 2 irrtümlich sein? Sollte vielleicht +gar dieses Wort die Determination einer <em class="gesperrt">besonderen Art</em> +von »Gründen« durch ein Merkmal geben wollen, das unabhängig +von der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit einer Strafandrohung« +bestehen oder nicht bestehen kann? <em class="gesperrt">Dann</em> wäre auf einmal vom +Standpunkt der Logik nichts mehr gegen den Aufbau des Gesetzes +einzuwenden; seine Auslegung aber käme unter gänzlich <em class="gesperrt">andere</em> +Gesichtspunkte als bisher dafür gegolten haben! Und nun besann +ich mich darauf, daß ja das Wort »dringend«, als Adjektiv gebraucht, +ursprünglich eine <em class="gesperrt">rein zeitliche</em> Bedeutung hat und etwas +bezeichnet, was <em class="gesperrt">sofortige</em> Beachtung verlangt oder <em class="gesperrt">sofort</em> zu geschehen +hat, im Gegensatz zu dem, was, wie wichtig es auch sonst +sein mag, doch »gute Weile« hat — also <em class="gesperrt">nur</em> das »dring<em class="gesperrt">lich</em>« in +bezug auf die <em class="gesperrt">Zeit</em>. Erst die allmähliche Verschiebung des Sprachgebrauchs +im Sinne fortschreitenden Verwischens der feineren Unterschiede +hat es mit sich gebracht, daß man jenes Wort <em class="gesperrt">jetzt</em> auch +gebrauchen darf, und sogar mit Vorliebe gebraucht, für »sehr +wichtig«, »bedeutsam« usw. in rein <em class="gesperrt">sachlichem</em> Sinn, also ohne jede +Beziehung auf die Zeit. Ich glaubte mich aber zu erinnern, daß +in meiner Schulzeit — also just in den Jahren, als das Gesetz entstand — ich +das Wort noch <em class="gesperrt">nicht</em> in der letzteren Bedeutung in +einem Aufsatz hätte gebrauchen dürfen, ohne einen roten Strich +oder wenigstens ein Fragezeichen des Lehrers zu riskieren. So +war also für mich die Frage gegeben: haben nicht Regierung und +Landtag bei Verabschiedung dieses Gesetzes — Ende 1853 — im +§ 1, Ziffer 2 desselben »<em class="gesperrt">dringliche</em>« Gründe des öffentlichen Wohls +<em class="gesperrt">d. h. solche besondere</em> Gründe gemeint, die <em class="gesperrt">sofortige</em> Berücksichtigung, +<em class="gesperrt">sofortiges</em> Handeln gerade der <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden »erheischen«?</p> + +<p>Um <em class="gesperrt">hier</em>über sichere Auskunft zu erhalten — und zunächst +auch nur zu diesem Zweck — habe ich kürzlich die Landtagsverhandlungen +des Jahres 1853 mir geliehen und bin daran gegangen,<a class="page" name="Page_185" id ="Page_185" title="185"></a> +in diesen alten vergilbten Quartbänden von zusammen beiläufig +3000 eng gedruckten Seiten — »Schriftenwechsel« und »Protokolle« +zusammengenommen — die an nicht weniger als neun verschiedenen +Stellen zerstreuten Verhandlungen über unser Polizeigesetz vollständig +zusammenzusuchen und aufmerksam zu lesen.</p> + +<p>Und <em class="gesperrt">nun</em> will ich Ihnen in möglichst gedrängter Übersicht +die merkwürdigen <em class="gesperrt">Entdeckungen</em> vortragen, die ich bei diesem +Studium gemacht habe, und die mir die Unterlage für die vorher +schon ausgesprochenen, allen bisherigen Ansichten widerstreitenden +Behauptungen über unsere gegenwärtige Rechtslage gegeben haben.</p> + +<p>Ich habe hierbei drei Punkte speziell zu erörtern:</p> + +<p><em class="gesperrt">erstens</em> — die <em class="gesperrt">Bedeutung</em> der Worte »innerhalb ihrer verfassungsmäßigen +Zuständigkeit« im Eingang des § 1;</p> + +<p><em class="gesperrt">zweitens</em> — die <em class="gesperrt">Auslegung</em> der »dringenden Gründe etc.« +in § 1, Ziffer 2;</p> + +<p><em class="gesperrt">drittens</em> — die <em class="gesperrt">Tragweite</em> der Worte »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassenen .... Verfügungen« im +Eingang des § 2.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Mit vollster Sicherheit ergibt sich aus diesen Landtagsverhandlungen +in bezug auf den <em class="gesperrt">ersten</em> Punkt die Feststellung:</p> + +<p>Die in der ersten Zeile des § 1 angezogene »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden besagt in der Tat, wie +die Logik es verlangt, die Zuständigkeit, die damals schon, unabhängig +von dem neuen Gesetz, <em class="gesperrt">gegeben</em> war. Die Zuständigkeit +dieser Behörden reicht <em class="gesperrt">heute</em> keinen Deut weiter, als sie im Jahre +1853 reichte; und sie haben sogar, <em class="gesperrt">kraft dieses Gesetzes</em>, heute +keine Befugnis, die sie nicht auch schon im Jahre 1853, <em class="gesperrt">sachlich</em> +unbeanstandet, ausüben durften. Denn Regierung und Landtag +sind <em class="gesperrt">darüber</em> vollständig einig, daß der Zweck des neu zu erlassenden +Gesetzes lediglich der sei: diejenigen Befugnisse der +Polizeibehörden, die diese bis dahin, ohne Widerspruch im Sachlichen; +ausgeübt hatten, bis zum Erlaß eines vollständigen »Polizeistrafgesetzes« +durch eine gesetzliche <em class="gesperrt">Deklaration</em> einstweilen zu +<em class="gesperrt">sanktionieren</em>, um Zweifel formaljuristischer Art zu beseitigen, +die das Appellationsgericht in Eisenach in bezug auf gewisse Maßnahmen +der Verwaltung (die keine Beziehung auf politische Angelegenheiten +erkennen lassen) damals erhoben hatte. Das Gesetz +<em class="gesperrt">soll</em> also überhaupt nur »Deklaration« eines damals schon bestehenden +und im Sachlichen nicht strittigen Rechtszustandes sein<a class="page" name="Page_186" id ="Page_186" title="186"></a> +Nun zum <em class="gesperrt">zweiten</em> Punkt! Durch <em class="gesperrt">alle</em> Verhandlungen über +das zu erlassende Gesetz — Motive zur Regierungsvorlage, Ausschußberichte +und Debatten — zieht sich als roter Faden deutlich +die <em class="gesperrt">zwiefache</em> Fragestellung:</p> + +<p>Erstens — wie lassen sich die den Polizeibehörden verfassungsmäßig +zustehenden Befugnisse so »deklarieren«, daß einerseits diese +Behörden die Aufgabe der Polizei erfüllen können — die Bürger +zu schützen in Person und Eigentum, Ordnung und Sicherheit im +Lande zu halten, Verletzungen der Gesetze vorbeugend zu verhindern — <em class="gesperrt">und +daß andererseits den Grundsätzen des +Rechtsstaates, die deutliche Scheidung von Gesetzgebung +und Verwaltung fordern, nichts vergeben wird?</em></p> + +<p>Zweitens — wie lassen sich die Befugnisse dieser Behörden +im Gesetz so »deklarieren«, daß alle <em class="gesperrt">Bürgermeister</em> in Stadt und +Land sie <em class="gesperrt">auf Grund eigenen Urteils richtig</em> anwenden können, +<em class="gesperrt">ohne daß bei ihnen besondere Gesetzeskenntnis, juristische +Schulung oder sonst höhere Bildung vorauszusetzen wäre?</em></p> + +<p>Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung +und Landtag vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen +zu gebieten oder zu verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten +oder verboten sind, ist ein Akt der <em class="gesperrt">Gesetzgebung</em>. Indem man +den Polizeibehörden, den Bürgermeistern, eine solche Befugnis einräumt, +macht man sie tatsächlich zu »kleinen Gesetzgebern« — und +das ist grundsätzlich der Idee des Verfassungsstaates, des +Rechtsstaates <em class="gesperrt">zuwider</em>. Es ist praktisch nicht zu vermeiden, weil +die Gesetze nicht <em class="gesperrt">alles</em> zum voraus regeln können — weil fortwährend +Umstände und Ereignisse eintreten, die <em class="gesperrt">nicht vorauszusehen</em> +sind, denen gegenüber aber das öffentliche Wohl <em class="gesperrt">sofortiges</em> +Eingreifen nötig macht. <em class="gesperrt">Und hierauf müssen im Verfassungsstaat +die »gesetzgeberischen« Funktionen der +Verwaltungsbehörden beschränkt bleiben.</em></p> + +<p>Diesem Gedankengang entsprechend zieht sich nun durch alle +Verhandlungen hindurch die Berufung auf die »dringenden <em class="gesperrt">Fälle</em>« — wobei +darauf exemplifiziert wird: daß Wassersnot in irgend +einem Teil des Landes eintritt, zu deren Bekämpfung doch nicht +erst der <em class="gesperrt">Landtag</em> einberufen werden könne — daß ein Brand +ausbricht — daß ein toller Hund im Ort herumläuft u. dergl.; und +nicht ein einziger »Fall« kommt zur Sprache, bei dem es sich um +etwas anderes handeln könnte, als um sofortiges Eingreifen wegen +<em class="gesperrt">direkter</em>, <em class="gesperrt">gegenwärtiger</em> Gefahr für das öffentliche Wohl aus<a class="page" name="Page_187" id ="Page_187" title="187"></a> +dem <em class="gesperrt">einzelnen</em> in Betracht stehenden Ereignis. Weder hat die +Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsmäßige +Mitwirkung bei Erlaß <em class="gesperrt">neuer</em> »Gebote« und »Verbote« zu Gunsten +der Verwaltungsbehörden einzuschränken, noch hat der Landtag +selbst die leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei +gesetzgeberischen Akten auch da zu verzichten, wo diese vernünftigerweise +<em class="gesperrt">möglich</em> wäre.</p> + +<p>Also: die Gesetzgebung des Großherzogtums ermächtigt in +§ 1, Ziffer 2 die <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden zu Geboten und Verboten <em class="gesperrt">lediglich</em> +für den Fall, daß <em class="gesperrt">dringliche</em> Gründe des öffentlichen Wohls +sofortiges Handeln dieser <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden erheischen; sie gibt der +Polizei diese Ermächtigung <em class="gesperrt">nicht</em>, soweit es sich um <em class="gesperrt">andere</em> +»Gründe des öffentlichen Wohls« handelt, deren Wahrung durch +die zur Gesetzgebung <em class="gesperrt">berufenen</em> Faktoren <em class="gesperrt">möglich</em> ist.</p> + +<p>Unter dem Gesichtspunkt der vorhin an <em class="gesperrt">zweiter</em> Stelle benannten +Frage bestand gleichfalls Einigkeit zwischen Regierung +und Landtag in bezug auf folgende Punkte.</p> + +<p>Die Anwendung der Befugnisse, die das zu erlassende Gesetz +deklarieren soll, liegt in erster Reihe ganz in der Hand der +<em class="gesperrt">unteren</em> Verwaltungbehörden, der Bürgermeister in Stadt und +Land; sie sind berufen, das Gesetz <em class="gesperrt">selbständig</em>, nach eigenem Urteil +anzuwenden, die oberen Verwaltungsbehörden haben instanzenmäßig +nur die Nachprüfung und eventuelle Korrektur im Fall erhobener +Beschwerde. Diese Bürgermeister (anderwärts auf dem Land auch +Ortsvorsteher, Schulzen etc. genannt) sind nun zum weitaus größeren +Teil sehr einfache Leute, meist ohne alle juristische Schulung und +ohne Verständnis für Dinge, die abseits liegen von ihrem gewöhnlichen +Interessenkreis. <em class="gesperrt">Des</em>halb muß — und das hat namentlich +der Landtag besonders betont — die gesetzliche Deklaration der +Befugnisse der Polizeibehörden so <em class="gesperrt">einfach</em> sein, daß jedermann +mit etwas gesundem Menschenverstand diese Befugnisse sozusagen +»aus dem Handgelenk« <em class="gesperrt">richtig</em> anwenden kann. Wenn Umfang +und Grenzen derselben nur auf Grund von besonderen Kenntnissen +oder von schwierigen Urteilen zu ermessen wären, dann — so +wurde im Landtag gesagt — werden die Bürgermeister aus Furcht, +nicht das richtige zu tun, <em class="gesperrt">gar nichts tun</em>!</p> + +<p>Dieser Standpunkt des Landtags, dem die Regierung keineswegs +entgegengetreten ist, wird ganz evident durch die Tatsache: +daß die <em class="gesperrt">Regierungs</em>vorlage für das Gesetz vom Landtag +<em class="gesperrt">abgelehnt</em> wurde, <em class="gesperrt">weil</em> sie eine <em class="gesperrt">Definition</em> der »Polizeiver<a class="page" name="Page_188" id ="Page_188" title="188"></a>gehen« +unter Bezugnahme auf das Strafgesetz geben wollte. Das +fand man schon <em class="gesperrt">zu viel</em> für die <em class="gesperrt">Bürgermeister</em>! Der Landtag +hat <em class="gesperrt">des</em>halb — und zwar unter Zustimmung der Regierung — ein +Amendement des Abgeordneten <em class="gesperrt">Müller</em>-Neustadt angenommen, +demzufolge nur zwei Paragraphen der ursprünglichen Vorlage, der +Hauptsache nach unverändert, in das Gesetz gekommen sind, alles +übrige aber <em class="gesperrt">unterdrückt</em> wurde.</p> + +<p>Hieraus aber folgt nun, daß alles was im Gesetz steht, <em class="gesperrt">bewußt</em> +und <em class="gesperrt">absichtlich</em> auf das Verständnis und die Fassungskraft +der <em class="gesperrt">unteren</em> Polizeibehörden berechnet ist. Also sind auch die +»Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen Verbote und Gebote +erlassen werden dürfen, überhaupt nur <em class="gesperrt">solche</em> »Gründe +des öffentlichen Wohls«, die jeder Bürgermeister im Land <em class="gesperrt">selbständig</em> +zu erkennen und zu beurteilen vermag — unter Ausschluß +aller Gründe und Rücksichten höherer Staatsweisheit, die, +wie wichtig und selbst wie »dringend« die <em class="gesperrt">oberen</em> Behörden sie +befinden möchten, außerhalb des Gesichtskreises der <em class="gesperrt">Bürgermeister</em> +liegen. <em class="gesperrt">Und das gilt auch für die Befugnisse der +oberen Behörden selbst.</em> Denn das Gesetz erlaubt ihnen kein +Tüttelchen mehr als es <em class="gesperrt">allen</em> Polizeibehörden erlaubt. Also kann +selbst die oberste Staatsbehörde auf Grund <em class="gesperrt">dieses</em> Gesetzes Gebote +und Verbote nur unter denselben Voraussetzungen erlassen, +unter denen auch der letzte Dorfbürgermeister sie erlassen dürfte.</p> + +<p>Aus allem, was ich hier über die Entstehungsgeschichte +unseres Polizeigesetzes Ihnen dargelegt habe, ergibt sich mit +voller Sicherheit, daß dieses vielbescholtene Gesetz, weit davon +entfernt, den Polizeibehörden <em class="gesperrt">alles</em> zu erlauben, ganz im Gegenteil +nach dem übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden Faktoren +ihre Befugnisse in bezug auf Gebote und Verbote <em class="gesperrt">ganz +außerordentlich eng</em> umgrenzt. Soweit es sich nicht lediglich +darum handelt, gemäß § 1, Ziffer 1 Gebote und Verbote, die schon +kraft Gesetz <em class="gesperrt">bestehen</em>, durch Androhung von Zwangsmaßregeln +wirksam zu machen — soweit vielmehr, gemäß § 1, Ziffer 2, Erlaß +<em class="gesperrt">eigener</em> Gebote und Verbote, also die subsidiäre Ausübung +<em class="gesperrt">gesetzgeberischer</em> Funktionen aus »Gründen des öffentlichen +Wohls« in Frage kommt, müssen <em class="gesperrt">zwei</em> Voraussetzungen zusammentreffen, +damit überhaupt die <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden zum Eingreifen befugt +werden:</p> + +<p>erstens, die »Gründe« müssen, der Art nach, <em class="gesperrt">Bürgermeister-Gründe</em> +d. h. aus dem Gesichtskreis und dem Verständnis der +Bürgermeister hergenommen sein;<a class="page" name="Page_189" id ="Page_189" title="189"></a> +zweitens, sie müssen <em class="gesperrt">dringlich</em> sein in bezug auf die Zeit, +d. h. sie müssen rechtfertigen, daß die <em class="gesperrt">Polizei</em> und nicht der +ordentliche Gesetzgeber ein Gebot oder Verbot erlasse.</p> + +<p>Jede Verfügung einer Polizeibehörde aus § 1, Ziffer 2 des +Gesetzes, die nicht diesen <em class="gesperrt">beiden</em> Voraussetzungen entspricht, ist +also gesetz<em class="gesperrt">widrig</em>.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Mit bezug auf den <em class="gesperrt">dritten</em> Punkt endlich habe ich in den +alten Quartbänden, die über die Entstehung des Gesetzes berichten, +eine sehr deutliche Aufklärung über <em class="gesperrt">die</em> Frage gefunden: inwieweit +Regierung und Landtag die Maßnahmen der Polizeibehörden der +richterlichen Nachprüfung haben entziehen wollen, <em class="gesperrt">und inwieweit +nicht</em>. Und zwar hat sich mir ergeben, daß nach dem übereinstimmenden +Willen der gesetzgebenden Faktoren <em class="gesperrt">lediglich</em> die Frage +der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der »Strafandrohung«, +d. h. der einzelnen Zwangsmaßregel, den Gerichten entzogen, +<em class="gesperrt">alles übrige aber kraft der im Eingang des § 2 eingefügten +Worte</em>: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« +der richterlichen Nachprüfung ausdrücklich hat vorbehalten bleiben +<em class="gesperrt">sollen</em> — und daß daraufhin die Gerichte befugt, also auch verpflichtet +sind, in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob das polizeiliche +Gebot oder Verbot <em class="gesperrt">als solches</em>, d. h. abgesehen von den Zwangsmitteln, +den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht oder nicht.</p> + +<p><em class="gesperrt">Diese</em> Bedeutung der soeben angezogenen Worte im Eingang +des § 2 wird aber bezeugt durch einen sehr charakteristischen +Vorgang.</p> + +<p>Die Regierungsvorlage enthält in ihrem § 6 einen Satz, der, +gemäß den Erklärungen der »Motive«, direkt besagt: die Gerichte +<em class="gesperrt">sind befugt zu prüfen</em>, ob eine polizeiliche Verfügung den Voraussetzungen +des Gesetzes (die jetzt der § 1 angibt) entspricht oder +nicht; nur sollen sie (nachfolgender Satz des § 6) <em class="gesperrt">nicht</em> prüfen, +ob die Verfügung <em class="gesperrt">auch notwendig</em> oder <em class="gesperrt">zweckmäßig</em> war, +<em class="gesperrt">wenn</em> sie als <em class="gesperrt">gesetzmäßig</em> zu befinden ist.</p> + +<p>Der Gegenentwurf des Abg. <em class="gesperrt">Müller</em> enthält den ersten Satz +nicht, sondern nur in § 1 die Bezugnahme auf die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« und im Eingang des § 2 die Einfügung: +»unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« — als +Kennzeichen <em class="gesperrt">der</em> Verfügungen, denen »gemäß« die Gerichte +erkennen sollen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_190" id ="Page_190" title="190"></a>Wie aus den Reden des Abg. <em class="gesperrt">Müller</em> in der <em class="gesperrt">ersten</em> Debatte +über das Gesetz hervorgeht, hat er ursprünglich <em class="gesperrt">gemeint</em> und, wie +es scheint, auch <em class="gesperrt">gewünscht</em> — wenigstens ist er dahin verstanden +worden — durch <em class="gesperrt">seine</em> Fassung die Zuständigkeit der Gerichte +enger begrenzt zu haben, als es in der Regierungsvorlage geschehen +war; wobei übrigens seiner ehrlichen Versicherung wohl +zu glauben ist, daß er dabei lediglich Zweckmäßigkeitsgründe im +Auge hatte und auch <em class="gesperrt">wirklich</em> der Überzeugung war, in der »verfassungsmäßigen +Verantwortung« der obersten Verwaltungsinstanz, +auf die er immer wieder hinweist, sei schon genügender Schutz +gegen <em class="gesperrt">willkürliche</em> Ausdehnung der Polizeimacht gegeben. +Schon die Debatten zeigen aber, daß <em class="gesperrt">Müller</em> mit seinem Wunsch +(wenn er ihn wirklich hatte) allein stand; und der Landtags-<em class="gesperrt">Ausschuß</em> +hat dann in seinem Bericht über den <em class="gesperrt">Müller</em>schen Gegenantrag +<em class="gesperrt">einstimmig</em> empfohlen, letztern <em class="gesperrt">nur</em> anzunehmen mit einem +<em class="gesperrt">Zusatz</em>, der dem erwähnten ersten Satz in § 6 der Regierungsvorlage +wörtlich entspricht. In der Verhandlung über den Ausschußbericht +erklärte aber der Abg. <em class="gesperrt">Müller</em>, er habe »sich mit dem +Referenten des Ausschusses überzeugt« — d. h. er habe sich überzeugt +und <em class="gesperrt">auch</em> den Referenten — daß die in § 2 seines Antrags +stehenden Worte: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassenen« schon dasselbe besagten, was der beantragte Zusatz ausdrücken +solle, und daß demnach dieser Zusatz <em class="gesperrt">überflüssig</em> sei. +Und auf <em class="gesperrt">diese</em> Erklärung hin hat dann der Landtag <em class="gesperrt">ohne weitere +Diskussion</em> den <em class="gesperrt">Müller</em>schen Entwurf <em class="gesperrt">ohne</em> den Zusatz angenommen.</p> + +<p>Hiernach steht fest, daß auch das jetzt vorliegende Gesetz +dem Richter genau dieselben Befugnisse einräumt, die er nach +der Regierungsvorlage haben sollte:</p> + +<p>alle polizeilichen Verfügungen zu prüfen auf ihre <em class="gesperrt">Gesetzgemäßheit</em> +(nach § 1, Ziffer 1 oder Ziffer 2 des Gesetzes) — nur +nicht <em class="gesperrt">außerdem</em> noch auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit.</p> + +<p>Als sicher sehe ich hiernach an, daß Regierung und Landtag +das Verhältnis der Polizeibehörden <em class="gesperrt">zu den Gerichten</em> in bezug +auf die Materien dieses Gesetzes nach folgenden Grundsätzen haben +regeln wollen:</p> + +<p>Im Rechtsstaat setzt <em class="gesperrt">jeder</em> von den Polizeibehörden durch +Strafandrohung oder dgl. geübte Zwang das Bestehen eines <em class="gesperrt">rechtmäßigen</em> +Gebotes oder Verbotes in bezug auf die betreffende Handlung +voraus. <em class="gesperrt">Insoweit</em> diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt die<a class="page" name="Page_191" id ="Page_191" title="191"></a> +Ausübung des Zwanges (die »Strafandrohung«) immer kraft des verfassungsmäßigen +Auftrags der Verwaltung, für die Durchführung der +Gesetze zu sorgen. Die Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit +der <em class="gesperrt">Zwangsmaßregeln</em> kann daher gänzlich der instanzenmäßig +geordneten Beurteilung der <em class="gesperrt">Verwaltungs</em>behörden anheimgestellt +werden. <em class="gesperrt">Ob</em> aber jene Voraussetzung erfüllt ist oder nicht, +ist eine Frage <em class="gesperrt">ganz für sich</em>, durchaus verschieden von der Frage: +ob, wenn sie erfüllt ist, das polizeiliche Eingreifen auch notwendig +oder zweckmäßig war. Sie ist nun erfüllt, erstens, wenn die +Gesetzgebung <em class="gesperrt">selbst</em> die betreffende Handlung schon geboten +oder verboten, aber lex imperfecta gelassen hat, die gemäß § 1, +Ziffer 1 des Gesetzes von den Polizeibehörden nur ergänzt wird; +zweitens, wenn in bezug auf Handlungen, die der ordentliche Gesetzgeber +(Regierung und Landtag) nicht geboten oder verboten hat, +die <em class="gesperrt">besonderen</em> Voraussetzungen zutreffen, auf welche hin nach +§ 1, Ziffer 2 dieser ordentliche »große« Gesetzgeber den »kleinen« +Gesetzgeber (den Bürgermeister) ausdrücklich legitimiert hat, der +»dringenden Fälle« wegen, <em class="gesperrt">eigene</em> gesetzgeberische Funktionen +durch Verfügungen, Verbote usw., sozusagen stellvertretend auszuüben. +<em class="gesperrt">Ob</em> nun die Vorbedingung von polizeilichen Zwangsmaßregeln, +ein <em class="gesperrt">rechtmäßiges</em> Gebot oder Verbot, in der <em class="gesperrt">einen</em> oder +in der <em class="gesperrt">anderen</em> Art erfüllt ist — <em class="gesperrt">dar</em>über hat im Zweifel nicht +die Verwaltung, sondern der <em class="gesperrt">Richter</em> zu befinden. Und so sicher +es ist, daß gegenüber einer auf § 1, Ziffer 1 gegründeten polizeilichen +Strafandrohung die Gerichte zu prüfen haben, ob das behauptete +<em class="gesperrt">gesetzliche</em> Verbot oder Gebot <em class="gesperrt">wirklich</em> vorliegt, so +sicher ist es auch, daß sie gegenüber den Strafandrohungen aus +§ 1, Ziffer 2 prüfen müssen, ob die in der Strafandrohung einbegriffene +<em class="gesperrt">eigene</em> Verfügung der Polizeibehörde den <em class="gesperrt">Bedingungen</em> +entspricht, unter denen der »große« Gesetzgeber den »kleinen« zu +solchen eigenen Verfügungen ermächtigt hat.</p> + +<p>Die beiden Begriffe: »Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit +einer polizeilichen Strafandrohung« einerseits, und »Rechtmäßigkeit +der ihr zu Grunde liegenden Verfügung« — nämlich: daß diese +»unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassen« ist, anderseits, +umfassen also völlig auseinanderfallende Begriffssphären. Das +Ausschließen der ersteren von der richterlichen Kognition bedeutet +also <em class="gesperrt">nicht</em> zugleich Ausschließen der letzteren, wie man bisher +geglaubt hat. Die Gerichte haben vielmehr, <em class="gesperrt">gemäß</em> dem Gesetz +vom 7. Januar 1854, das Recht und die Pflicht zur Nachprüfung<a class="page" name="Page_192" id ="Page_192" title="192"></a> +jeder auf Grund desselben ergangenen Verfügung in Hinsicht auf +ihre <em class="gesperrt">Begründung</em> aus § 1, Ziffer 10 der Ziffer 2 — und zwar im +vollen Umfang ihrer allgemeinen Befugnis zur <em class="gesperrt">Auslegung der +Gesetze</em>.</p> + +<p>Ich glaube Ihnen hiermit schon alle Unterlagen zur Prüfung +meiner im Eingang ausgesprochenen Behauptung über unsere <em class="gesperrt">guten +Gesetze</em>, unsere <em class="gesperrt">gute Rechtslage</em> gegeben zu haben und meine, +daß mir jetzt nur noch übrig bleibt, aus dem Gesagten die <em class="gesperrt">Folgerungen</em> +zu ziehen in bezug auf die aktuelle Frage, die uns heute +beschäftigt, die tatsächliche <em class="gesperrt">Beschränkung</em> der Versammlungsfreiheit +im Großherzogtum. Ehe ich dazu übergehe, müssen Sie +mir indes noch gestatten, in aller Kürze den <em class="gesperrt">allgemeinen</em> Eindruck +Ihnen zu schildern, den das Studium jener fast 50 Jahre zurückliegenden +Landtagsverhandlungen mir erweckt hat; denn er ist +ganz besonders geeignet, Licht zu werfen auf die Absichten und +und Bestrebungen der damaligen Gesetzgeber unseres Staates.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>An die verstaubten alten Quartbände, von denen Sie einen +hier sehen, bin ich zuerst herangegangen mit entschiedener Mißempfindung. +Gemäß dem allgemein verbreiteten Vorurteil habe +ich kaum zu hoffen gewagt, etwas für mich Erfreuliches darin zu +finden. Weil ich aber annehmen durfte, es würden die dem Gesetz +nachgesagten ganz reaktionären Tendenzen nicht ohne den schärfsten +Widerspruch der im damaligen Landtag noch vorhandenen Vertreter +liberaler Anschauungen die Oberhand erlangt haben, so sagte +ich mir obendrein: das wird eine schöne Katzbalgerei sein, über +die du den Bericht zu lesen hast!</p> + +<p>Aber nichts von alle dem!</p> + +<p>Was zu allererst in die Augen springt: diese ganzen Verhandlungen, +die schriftlichen wie die Debatten, stehen auf einem +bemerkenswert <em class="gesperrt">hohen</em> Niveau — auf unvergleichlich viel <em class="gesperrt">höherem</em> +Niveau als die politischen Verhandlungen in unserem Landtag +während der letzten Jahre.</p> + +<p><em class="gesperrt">Angenehm</em> berührt die Urbanität, mit der die Vertreter +gegnerischer Standpunkte unter einander sich behandeln — und +die Urbanität, mit der die Vertreter der Opposition auch vom +Regierungstisch behandelt werden.</p> + +<p>Geradezu <em class="gesperrt">wohltuend</em> aber wirkt es, zusehen, wie der Geist des +<em class="gesperrt">Verfassungs</em>staates, des <em class="gesperrt">Rechts</em>staates, alle diese Verhandlungen +durchdringt — wie in einer Zeit, da fast überall in Deutschland<a class="page" name="Page_193" id ="Page_193" title="193"></a> +eine ungezügelte Reaktion schon zur Herrschaft gelangt war, im +»Fürstenhaus« zu <em class="gesperrt">Weimar</em> Regierung und Abgeordnete <em class="gesperrt">dar</em>über +diskutieren: wie man der Polizei die ihr unentbehrliche Macht +sichern könne, <em class="gesperrt">ohne</em> der Idee des Verfassungsstaates etwas zu +vergeben — <em class="gesperrt">ohne</em> einen Rückschritt nach dem <em class="gesperrt">Polizei</em>staat hin +befürchten zu müssen.</p> + +<p>Und wer waren die Männer, die damals an der gesetzgeberischen +Tätigkeit in unserem Land teil nahmen? Auf Seiten der +Regierung waren es, außer dem noch übrig gebliebenen »Märzminister« +<em class="gesperrt">Wydenbrugk</em>, <em class="gesperrt">Watzdorf</em> und <em class="gesperrt">Thon</em>, und — als +Regierungsvertreter meist tätig — <em class="gesperrt">Stichling</em>, der spätere Staatsminister; +also Männer, denen unser Land viel zu verdanken hat, deren +Andenken auch überall im Land hoch in Ehren steht. Auf seiten +des Landtages aber sind es vorwiegend <em class="gesperrt">Konservative</em>, die in den +Verhandlungen hervortreten; die meisten von ihnen der älteren +Generation unter uns gleichfalls noch in Person bekannt. Und +alle Hochachtung vor diesen Konservativen, die das Gegenteil +sind von Rückschrittlern! Unter ihnen tritt besonders hervor der +Abg. <em class="gesperrt">Müller</em>-Neustadt, der Vater des Gesetzes in der jetzt vorliegenden +Fassung — ein sehr konservativer Herr, und ein ehrlicher, +rückgratfester Mann. Weil er Müller hieß, und Hugo, und Bezirksdirektor +im V. Verwaltungsbezirk war, hat man ihn Hugo V. +genannt, unter welchem Namen er in einem Teil des Großherzogtums +eine ganz volkstümliche Gestalt gewesen ist. Er würde sich +im Grabe umdrehen, wenn er erfahren könnte, <em class="gesperrt">welchem</em> Gebrauch +sein Gesetz zuletzt hat dienen müssen!</p> + +<p>Der Kontrast zwischen den damaligen Verhandlungen <em class="gesperrt">unseres</em> +Landtages und dem, was zu gleicher Zeit unter der rückläufigen +Strömung der fünfziger Jahre anderwärts in Deutschland vor sich +gegangen ist, hat mich zuerst geradezu befremdet. Dann aber besann +ich mich, daß ja diese Verhandlungen stattfanden ganz kurze +Zeit nach dem Regierungsantritt unseres allverehrten Großherzogs +<em class="gesperrt">Carl Alexander</em>, und daß dieses Gesetz das erste <em class="gesperrt">politische</em> +Gesetz gewesen ist, welches unter <em class="gesperrt">seinem</em> Namen erlassen wurde. +Und zufällig bemerkte ich auch in demselben Band der Landtagsverhandlungen, +der die betreffenden Protokolle enthält, ein Aktenstück, +das direkt auf den Regierungsantritt Bezug hat. Es gibt +die »Versicherung« wieder, die der Großherzog — an Stelle eines +Vefassungseides — damals persönlich zu Händen des Landtagspräsidenten +<em class="gesperrt">v. Schwendler</em> dem Landtag übergeben hat, sowie<a class="page" name="Page_194" id ="Page_194" title="194"></a> +darauf folgend den »Huldigungseid«, durch den die Landtagsabgeordneten +für sich und für die von ihnen Vertretenen feierlich +geloben, dem Großherzog treu und redlich zu dienen und in allem +das »Beste des Landes« wahrnehmen zu wollen. Gestatten Sie +mir, daß ich jene landesherrliche »Versicherung« in ihrem Wortlaut +aus diesem alten Quartband Ihnen vorlese! Sie lautet:</p> + +<div class="blockquot"><p><em class="gesperrt">Carl Alexander,</em></p> + +<p><em class="gesperrt">von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen etc. +»Wir erklären hiermit bei fürstlichen Worten und +Ehren, daß Wir die Verfassung, welche Unser in +Gott ruhender Herr Großvater und Vorfahr in der +Regierung, der Großherzog Carl August, Königliche +Hoheit, »eingedenk der Vorschrift und des +Sinnes des deutschen Bundesvertrags« dem Großherzogthume +durch das Grundgesetz vom 5. Mai 1816 +erneuert, bestätiget und gesichert, und welche +Unser nun ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater +und Vorfahr in der Regierung, der Großherzog +Carl Friedrich, Königliche Hoheit, mit gleicher ausdrücklicher +Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag +treulich gewahrt und durch das revidirte +Grundgesetz vom 15. Oktober 1850 fortgebildet +hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen +Inhalte nach, auch während Unserer Regierung +genau beobachten, aufrecht erhalten und beschützen +wollen.</em></p> + +<p><em class="gesperrt">Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung +im § 67 des revidirten Grundgesetzes +vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung des +Großherzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende +landesfürstliohe Versicherung höchsteigenhändig +vollzogen und mit Unserem Großherzoglichen +Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet, +daß dieselbe im Archive des getreuen Landtags +niedergelegt und durch den Druck öffentlich bekannt +gemacht werde.</em></p></div> + +<p> +<em class="gesperrt">Weimar, am 28. August 1853.</em></p> +<p class="right-indent"><b>Carl Alexander</b>.«</p> +<p> </p> + +<p>Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend, +daß Regierung und Landtag damals unter besonderen, sozusagen<a class="page" name="Page_195" id ="Page_195" title="195"></a> +<em class="gesperrt">ethischen</em> Beweggründen und Antrieben gestanden haben. Regierung +und Abgeordnete waren sich noch völlig <em class="gesperrt">bewußt</em>, daß +zum »Besten des Landes«, das zu wahren sie gelobt hatten, auch +das <em class="gesperrt">ideale</em> Gut gehört, das dieses Land gewonnen hat in dem +Ruhm, die Wiege des Verfassungsstaates in Deutschland gewesen +zu sein; und zu ihrem Gelöbnis, dem Großherzog treu und redlich +zu dienen, rechneten sie auch <em class="gesperrt">die</em> Verpflichtung, darauf hinzuwirken, +daß in Bezug auf <em class="gesperrt">ihn</em>, und auf <em class="gesperrt">seine</em> Regierung, dereinst gesagt +werden müsse: er habe <em class="gesperrt">ebenfalls</em> das ehrenvolle Erbe seines Großvaters +»treulich gewahrt«, die Verfassung des Landes »genau beobachtet« +»aufrecht erhalten« und »beschützt«.</p> + +<p>Unter der Wirkung dieses Gedankens habe ich mich gefragt, +ob ich nicht meine heutige Rede direkt <em class="gesperrt">kennzeichnen</em> solle als +einen <em class="gesperrt">pietätvollen</em> Rückblick auf die gesetzgeberische Tätigkeit +in unserem Land in der Zeit vor einem halben Jahrhundert — und +ob ich deshalb für mein Thema, statt des herbe klingenden +Titels »rechtswidrige Beschränkung etc.« nicht lieber einen recht +freundlichen wählen solle, z. B. »Als der Großvater die Großmutter +nahm«<a name="FNanchor_33_33" id="FNanchor_33_33"></a><a href="#Footnote_33_33" class="fnanchor">[33]</a> — wobei ich zugleich den Beweis erbracht hätte, daß man +just in <em class="gesperrt">unserem</em> Land <em class="gesperrt">hoch</em>politische Themata unter so stimmungsvollem +Titel mit Fug und Recht behandeln könne. Indes bin ich +davon zurückgekommen, weil es nicht angemessen gewesen wäre, +den Schein zu erwecken, als ob meine Rede <em class="gesperrt">nur</em> Schalmeienklang +sein werde. Dafür aber habe ich mir nun vorgenommen, die <em class="gesperrt">gesamten</em> +Landtagsverhandlungen, die das Gesetz vom 7. Januar +1854 betreffen — Schriftenwechsel und Protokolle — <em class="gesperrt">neu drucken</em> +und im Land möglichst <em class="gesperrt">verbreiten</em> zu lassen — als eine <em class="gesperrt">Ehrentafel +zum Gedächtnis der Männer, die damals in Regierung +und Landtag an der Gesetzgebung beteiligt waren</em> — und +zur <em class="gesperrt">Sühne des Unrechts</em>, welches ihnen mit der Diskreditierung +jenes Gesetzes so lange Zeit hindurch angetan worden ist! Und +solches wird nebenbei noch den Nutzen haben, daß falls etwa +demnächst die <em class="gesperrt">Gerichte</em> mit dem Gesetz sich zu befassen hätten, +die Richter die Unterlagen für dessen Auslegung nicht erst mühsam +in 3 oder 4 alten Quartbänden zusammensuchen müssen, sondern +alles in einem sauberen Neudruck wohlgeordnet vorfinden — sogar<a class="page" name="Page_196" id ="Page_196" title="196"></a> +diejenigen Stellen für das Auge <span class="u">gekennzeichnet,</span> die auf die <em class="gesperrt">grundsätzlichen</em> +Fragen der Auslegung Bezug haben.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nach dieser Abschweifung komme ich nunmehr zum letzten +Teil meiner Aufgabe, indem ich an Hand meiner vorher gegebenen +Darlegungen jetzt noch die Frage erörtere:</p> + +<p>Wie stellen sich die <em class="gesperrt">Versammlungsverbote</em> im Großherzogtum +zu den <em class="gesperrt">Gesetzen</em> des Landes?</p> + +<p>Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten.</p> + +<p>Es gibt, wie früher angeführt, in unserem Land <em class="gesperrt">kein</em> Gesetz, +das »Versammlungen,« d. h. ein Sich-Versammeln von beliebig +vielen Personen an einem beliebigen Ort, verböte oder auch nur, +abgesehen von der Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschränkungen +stellte; und es gibt nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auch +<em class="gesperrt">kein</em> Gesetz, welches irgend einer Partei die öffentliche, mündliche +Propaganda für irgendwelche, seien es selbst — nach der +Meinung bestimmter Kreise — »staatsgefährliche« Ideen und Bestrebungen +verböte, soweit diese Propaganda die Schranken respektiert, +die das Strafgesetzbuch errichtet hat. Folglich kann im +Großherzogtum das Verbot einer Versammlung lediglich auf § 1, +Ziffer 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1854 sich stützen; und die +<em class="gesperrt">Legalität</em> des Verbotes hängt gänzlich davon ab, ob die »Gründe +des öffentlichen Wohls«, derentwegen es erlassen wird, den <em class="gesperrt">beiden</em> +Bedingungen genügen, an die der <em class="gesperrt">Wille des Gesetzgebers</em> die +Befugnisse der <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden zu Verboten geknüpft hat: daß, +erstens, diese »Gründe«, der <em class="gesperrt">Art</em> nach, wie ich sie vorhin nannte, +<em class="gesperrt">Bürgermeister-Gründe</em> seien, und daß sie, zweitens, »dringend« +im <em class="gesperrt">Sinne des Gesetzes</em> seien.</p> + +<p>Beide Voraussetzungen sind zweifellos erfüllt, wenn eine Versammlung +<em class="gesperrt">gegenwärtige</em> Gefahr für die <em class="gesperrt">äußere</em> Ordnung und +Sicherheit im <em class="gesperrt">Gemeindebezirk</em> herbeiführt, d. h. wenn vernünftigerweise +und mit erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen +ist, es werde entweder <em class="gesperrt">in</em> der Versammlung selbst, oder <em class="gesperrt">durch</em> +sie außerhalb, Tumult, Schlägerei, Landfriedensbruch oder sonstige +Gesetzwidrigkeit veranlaßt werden. <em class="gesperrt">Das</em> zu erkennen und in +seinen Wirkungen zu beurteilen vermag in der Tat jeder Bürgermeister, +wenn er die Verhältnisse seines Bezirks und die Personen +notdürftig kennt und im übrigen das gewöhnliche Maß von gesundem +Menschenverstand besitzt. Und ebenso sicher ist auch, +daß <em class="gesperrt">dann</em> einer von den »dringenden Fällen« gegeben ist, in welchen<a class="page" name="Page_197" id ="Page_197" title="197"></a> +die <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden befugt sein sollen, Handlungen zu verbieten, +die der Gesetzgeber nicht verboten hat.</p> + +<p><em class="gesperrt">Beide</em> Voraussetzungen sind aber zweifellos <em class="gesperrt">nicht</em> erfüllt, +wenn eine Versammlung polizeilich verhindert wird, <em class="gesperrt">ohne</em> daß von +ihr vernünftigerweise äußere Ordnungsstörung oder gesetzwidrige +Handlungen zu gewärtigen waren, wenn sie vielmehr verboten +wird wegen <em class="gesperrt">der</em> Gefahr, die angeblich dem öffentlichen Wohl +aus der Verbreitung der Sozialdemokratie droht. Weder gehört +<em class="gesperrt">dieser</em> Grund zu den Bürgermeister-Gründen, noch ist er, der +einzelnen Versammlung gegenüber, ein »dringender« Grund, nachdem +gleichartige Versammlungen durch Jahre hin stattgefunden +haben und <em class="gesperrt">jahrelang Zeit gewesen ist, der angeblichen +Gefahr durch ein Gesetz zu begegnen</em>. Ich möchte wohl +<em class="gesperrt">den</em> sehen, der zu behaupten wagt, die Erkenntnis der <em class="gesperrt">Staatsgefährlichkeit</em> +sozialistischer Lehren und das Verständnis für +die Weisheit, Zweckmäßigkeit und <em class="gesperrt">Dringlichkeit</em> ihrer Bekämpfung +mit dem Polizeiknüppel — sei Sache des gesunden Menschenverstandes! +Zur <em class="gesperrt">Ketzerrichterei</em>, mit <em class="gesperrt">Treitschke</em> zu reden, gehört +doch etwas ganz anderes — gehört doch <em class="gesperrt">der</em> feinere staatsmännische +Blick, die höhere staatsmännische Einsicht, die erst durch jahrelange +Schulung des Geistes <em class="gesperrt">an den Ideen der jeweils herrschenden +Partei</em> erworben werden! Wie könnte die Gesetzgebung Funktionen +jener Art in die Hand der <em class="gesperrt">Bürgermeister</em> legen wollen — in +die Hand von Leuten, die der großen Mehrzahl nach nicht +einmal studierenshalber sechs Semester an einer Universität sich +aufgehalten haben?</p> + +<p>Hiernach steht vollkommen fest, daß in unserem Land der +»kleine« Gesetzgeber <em class="gesperrt">legaler</em>weise nicht dazu gebraucht werden +kann, die Propaganda irgend einer politischen Partei zu unterdrücken +oder einzuschränken. Wäre letzteres für das Staatswohl nötig, +wäre wirklich zu befürchten, daß ohne Unterdrückung der sozialdemokratischen +Ideen mit den äußeren Machtmitteln des Staates +der »Zukunftsstaat« just in unserem Land zur Einführung kommen +werde, so hätte der »große« Gesetzgeber, Regierung und Landtag, +den <em class="gesperrt">Mut</em> fassen müssen, durch ein besonderes Großherzoglich +Sächs. Sozialisten<em class="gesperrt">gesetz</em> die »dringende Gefahr« rechtzeitig abzuwenden. +<em class="gesperrt">Dem</em> hätten sich alle innerhalb der Grenzen des Landes +fügen müssen. Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich — bereit, +diese Behauptung vor <em class="gesperrt">jedem</em> Forum zu vertreten — jetzt +<em class="gesperrt">öffentlich</em>:</p> + +<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_198" id ="Page_198" title="198"></a><em class="gesperrt">Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum +erlassen wurden, ohne daß vernünftigerweise +von der Versammlung selbst gegenwärtige Gefahr +für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten +war, sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen +nicht auf irgend einer möglichen Gesetzesauslegung, +sondern lediglich auf Gesetzesbeugung;</em></p> + +<p><em class="gesperrt">die Sanktionierung dieser Verbote seitens der +oberen Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig;</em></p> + +<p><em class="gesperrt">die Ermunterung zu solchen Verboten seitens +der obersten, verfassungsmäßig verantwortlichen +Instanz in öffentlicher Landtagssitzung, sowie die +zugestandene amtliche Beeinflussung nachgeordneter +Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante +Verfassungsverletzung.</em></p></div> + +<p>Ausdrücklich verwahre ich mich hierbei gegen die Annahme, +als ob ich irgend jemand unter denen, die meine Anklage trifft, +den Vorwurf machen wolle, wider besseres Wissen gehandelt zu +haben. Den <em class="gesperrt">guten Glauben</em> gestehe ich allen zu. Ist er doch +auch immer billig zu haben, wenn kein besonderer Grund vorliegt, +die Voraussetzungen seiner Richtigkeit besonders <em class="gesperrt">streng</em> zu prüfen. +In gegenwärtiger Sache aber gebe ich sogar zu, daß allgemein +verbreitete Vorurteile geeignet waren, von strengerer Prüfung abzuhalten. +Das alles aber ändert nichts an der Tatsache, daß Gesetzes<em class="gesperrt">verletzung</em> +in gutem Glauben objektiv immer Gesetzesverletzung +bleibt, und deren Sanktionierung in gutem Glauben objektiv +immer Verfassungs<em class="gesperrt">verletzung</em>.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich komme zum Schluß.</p> + +<p>Durch Jahre hin hat sich unser Bürgertum die Theorie von +der <em class="gesperrt">Polizeiallmacht</em> in unserem Land gefallen lassen, auch da, +wo ihre Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden +war. Seines guten Rechtes unbewußt hat dieses Bürgertum in +unglaublicher Langmut der Betätigung immer schärferer Reaktion +nur <em class="gesperrt">Klagen</em> und <em class="gesperrt">Bitten</em> entgegengestellt<em class="gesperrt">. Nun</em> aber ist es, meine +ich, Zeit, die willkürliche Beschränkung der bürgerlichen Rechte +in unserem Land nicht mehr abzuwehren mit Klagen und Bitten, +mit Beschwerden und Petitionen, sondern sie abzuwehren durch +<em class="gesperrt">laute Anklage</em> und <em class="gesperrt">scharfen Protest</em>. Und angesichts der<a class="page" name="Page_199" id ="Page_199" title="199"></a> +lange geübten Geduld muß nun, meine ich, diese <em class="gesperrt">Abwehr</em> überall +im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen:</p> + +<div class="blockquot"><p><em class="gesperrt">Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?</em></p></div> + +<p>auf deutsch, in etwas freier Übersetzung:</p> + +<div class="blockquot"><p><em class="gesperrt">Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres +Landes mißbrauchen?</em></p></div> + +<p>wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von +Fall zu Fall sich vorstellen will.</p> + +<div class="blockquot"><p>Den <em class="gesperrt">Widerstand</em> gegen</p></div> + +<p><b>die <em class="gesperrt">gesetz</em>widrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit +im Großherzogtum Sachsen</b></p> + +<p>unter <em class="gesperrt">diese</em> Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den +Anfang gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den +Rechtsboden feststelle, auf dem der <em class="gesperrt">Schutz der Gerichte</em> gegen +die Übergriffe der Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten +des Landes aber habe ich das Vertrauen, daß sie nach +sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner Anklage Recht geben +und dadurch die schimpfliche <em class="gesperrt">Bescholtenheit</em> heilen werden, +unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist +durch die kecke Behauptung: in unserem Land könne <em class="gesperrt">kraft +Polizeiallmacht</em> den Bürgern alles verboten werden, was nicht +durch ein besonderes Gesetz ihnen ausdrücklich <em class="gesperrt">erlaubt</em> worden ist.</p> + +<p>Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig das +<em class="gesperrt">Odium</em> wieder beseitigt werden, das <em class="gesperrt">auf Land und Personen</em> +gefallen ist durch Verbreitung des falschen Glaubens:</p> + +<p><em class="gesperrt">im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs +Carl Alexander und durch eines von den ersten unter +seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der Verfassungsstaat +des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat +zurückrevidiert worden.</em></p> + +<hr style="width: 45%;" /> +<h3><a class="page" name="Page_200" id ="Page_200" title="200"></a>I.</h3> + +<h3>Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden.</h3> + + +<p class="center">Wir Carl Alexander,</p> + +<p>von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, +Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt +und Tautenburg etc. etc. haben, <span class="u">zur Beseitigung vorgekommener Zweifel,</span> mit Zustimmung +des getreuen Landtags zu verordnen beschlossen, wie folgt:</p> + +<p>§ 1. Die Polizeibehörden haben <span class="u">innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit</span> +und vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im Verwaltungswege gegen derartige +Verfügungen auf den Ausspruch der betreffenden Oberbehörden Berufung einzuwenden, +die Befugniß:</p> + +<div class="blockquot"><p>1. Zur Aus- und Durchführung solcher von ihnen zu handhabender <span class="u">gesetzlicher</span> +Vorschriften, welche gewisse Handlungen zwar <span class="u">gebieten oder verbieten,</span> +aber für die Uebertretung eine bestimmte Strafe nicht androhen, diese +<span class="u">Strafandrohung auszusprechen</span>.</p> + +<p>2. Wenn <span class="u">dringende</span> Gründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von +Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen <span class="u">es erheischen,</span> +und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt werden, <span class="u">Gebote und +Verbote zu erlassen,</span> bezüglich derartige, in ihren Geschäftsbereich einschlagende, +früher erlassene Verordnungen theilweise oder gänzlich außer +Kraft zu setzen.</p></div> + +<p>Halten Ortspolizeibehörden für nothwendig, bei Strafandrohung das Maß von +fünf Thalern Geldstrafe oder zehn Tagen Haft zu übersteigen, so haben sie in der Regel +vorher, in allen Fällen aber, wo mit dem Verzuge Gefahr verbunden seyn würde, nachträglich +die ausdrückliche Genehmigung des Bezirksdirektors einzuholen.</p> + +<p>Der Strafe darf auch die Androhung der Confiscation oder Entfernung verbotswidriger +oder gefährlicher Dinge, namentlich Waaren, Anlagen und Einrichtungen substituirt +oder hinzugefügt werden.</p> + +<p>§ 2. Die Justizbehörden sind verpflichtet, vorkommenden Falls nach Maßgabe +der <span class="u">unter den<a name="FNanchor_34_34" id="FNanchor_34_34"></a><a href="#Footnote_34_34" class="fnanchor">[34]</a> im § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen,</span> in ortsüblicher oder in +einer sonst für genügend anzuerkennenden Weise bekannt gemachten polizeilichen <span class="u">Verfügungen</span> +zu erkennen, ohne die Frage über die <span class="u">Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit</span> +einer polizeilichen <span class="u">Strafandrohung</span> zum Gegenstand der richterlichen Entscheidung zu +machen.</p> + +<p>Urkundlich dessen haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit +unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen.</p> + +<p> +So geschehen und gegeben<br /> +Weimar, am 7. Januar 1854.</p> + +<p class="right-indent">Carl Alexander.<br /> +v. Watzdorf. v. Wydenbrugk.<br /> +G. Thon.</p> + + + +<hr style="width: 45%;" /> +<h3><a class="page" name="Page_201" id ="Page_201" title="201"></a>II.</h3> + +<h3>Ministerialverordnung vom 15. Juli 1874.</h3> + +<p>§ 1. 1. Oeffentliche Versammlungen zu politischen (einschließlich sozialpolitischen +oder kirchlichpolitischen) Zwecken,</p> + +<p>2. Versammlungen von Vereinen, welche politische (einschließlich sozialpolitische +oder kirchlichpolitische) Zwecke haben, sind vor deren Abhaltung der Ortspolizeibehörde +rechtzeitig, d. h. <span class="u">mindestens zwölf Stunden vor dem Zusammentritt</span> der Versammlung, +<span class="u">unter Angabe von Zeit und Ort</span> derselben, <span class="u">anzumelden</span>. Sind eine Anzahl von Bewohnern +des Großherzogthums Mitglieder eines Vereins mit politischen (einschließlich +sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, der außerhalb des Großherzogthums +seinen Sitz hat, so sind Versammlungen dieser Mitglieder den unter Ziffer 2 der oben +gedachten Versammlungen eines Vereins gleich zu achten.</p> + +<p>Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung von +Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im Großherzogtum oder außerhalb +desselben ihren Sitz haben.</p> + +<p>Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen, welche +statutenmäßig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden sind.</p> + +<p>§ 2. Die Polizeibehörde ist befugt, in die im § 1 dieser Verordnung gedachten +Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Behörde der Versammlung nicht selbst beiwohnen +will, einen oder mehrere Polizeibeamte zu senden. Die letzteren müssen sich +auf Erfordern des Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich +Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren.</p> + +<p>Dem Vorstande der Polizeibehörde, sowie dessen Beamten muß ein nach deren +Dafürhalten angemessener Platz in der Versammlung eingeräumt, sowie über die Person +der Redner Auskunft ertheilt werden.</p> + +<p>Die in Gemäßheit dieser Bestimmung in den betreffenden Versammlungen erschienenen +Polizeibeamten haben in Vertretung der Polizeibehörde die Befugniß, eine +Versammlung aufzulösen und die Anwesenden aufzufordern, sich aus dieser Versammlung +sofort zu entfernen.</p> + +<p>§ 3. Störungen der in Gemäßheit des § 1 dieser Verordnung angemeldeten Versammlungen, +sofern zu ihrer Beseitigung der Einfluß des Vorsitzenden der Versammlung +nicht ausreicht, sind von den anwesenden (§ 2) Polizeipersonen zu rügen, und zu verhindern. +Diese Polizeipersonen sind berechtigt, die Störer aus der Versammlung zu +weisen, und <span class="u">durch geeignete polizeiliche Maßregeln die Freiheit des Versammlungsrechts +zu schützen.</span></p> + +<p>§ 4. An Geld bis zu 50 Thalern (150 Mark) oder mit Haft bis zu sechs Wochen +werden bestraft:</p> + +<p>1. die Unternehmer, Vorsteher, Leiter oder die beauftragten Vertrauensmänner der +Versammlungen und Vereine, welche die im § 1 dieser Verordnung bestimmte Verpflichtung +nicht erfüllt haben,</p> + +<p>2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren Zuständigkeit +erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst zu ihrer Kenntniß +gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen zuwider dennoch an der verbotenen +Versammlung theilnehmen,</p> + +<p><a class="page" name="Page_202" id ="Page_202" title="202"></a>3. diejenigen, welche nach Auflösung einer Versammlung durch den Vorstand der +Polizeibehörde oder durch die nach § 2 dieser Verordnung beauftragten und kraft dieses +Auftrages hierzu legitimirten Polizeibeamten sich aus dieser Versammlung nicht sofort +entfernen,</p> + +<p>4. diejenigen, welche den in Gemäßheit des § 3 dieser Verordnung von Polizeipersonen +an sie gerichteten Aufforderungen und gegebenen Anordnungen sich ungehorsam +erweisen.</p> + +<p class="right-indent"> +<em class="gesperrt">Großh. S. Staats-Ministerium,<br /> +Depart. des Äußern und Innern.</em><br /> +<em class="gesperrt">v. Groß.</em> +</p> + + +<hr style="width: 45%;" /> +<h3>III.</h3> + +<h3>Ministerialverordnung vom 21. April 1875.</h3> + +<p>§ 1. Schulkindern, ingleichen solchen Personen, welche noch in dem für den +Besuch der Fortbildungsschule vorgeschriebenen Alter stehen, ohne Unterschied, ob sie +zum Besuch einer solchen jeweilig herangezogen sind oder nicht, ist die Theilnahme an +Versammlungen und Vereinen zu politischen (einschließlich sozialpolitischen und kirchlichpolitischen) +Zwecken verboten.</p> + +<p>§ 2. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Geld bis zu 60 Mark oder mit +Haft bis zu 14 Tagen bestraft.</p> + +<p>§ 3. Die Polizeibehörden haben die Befolgung des Verbots streng zu überwachen; +insbesondere sind die Polizeibeamten, welche nach § 2 der Verordnung vom +15. Juli 1874 politischen Versammlungen beiwohnen, verpflichtet, vorkommenden Falles +die Entfernung der in Ziffer 1 bezeichneten Personen aus der Versammlung zu veranlassen. +Dieselben sind befugt, eine Versammlung aufzulösen, wenn ihrem Entfernungsgebot +keine Folge geleistet wird.</p> + +<p class="right-indent"> +<em class="gesperrt">Großh. S. Staats-Ministerium,<br /> +Depart. des Äußern und Innern.</em><br /> +<em class="gesperrt">v. Groß.</em><br /> +</p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_32_32" id="Footnote_32_32"></a><a href="#FNanchor_32_32"><span class="label">[32]</span></a> <em class="gesperrt">Mit Anhang</em>: +</p><p> +1. <b>Gesetz</b> über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7. Januar 1854. +</p><p> +2./3. <b>Ministerialverordnungen</b> vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875, betreffend +Versammlungen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_33_33" id="Footnote_33_33"></a><a href="#FNanchor_33_33"><span class="label">[33]</span></a> Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine Versammlung mit +diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, als <em class="gesperrt">nicht gehörig angemeldet</em>, +beanstandet worden war — weil dieses Thema nicht zu einer »politischen« Versammlung +passe.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_34_34" id="Footnote_34_34"></a><a href="#FNanchor_34_34"><span class="label">[34]</span></a> In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von 1854, Nr. 4, +pp. 17, 18) <em class="gesperrt">fehlen</em> die Worte »unter den«; der Satz des § 2 erscheint daher dort +sprachlich als unverständlich. — Der vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit +welchem, gemäß den Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_203" id ="Page_203" title="203"></a><a name="VII" id="VII"></a>VII.</h2> + +<h2>Die volkswirtschaftliche Bedeutung der +Verkürzung des industriellen Arbeitstages.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Zwei Vorträge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena +am 6. November und 5. Dezember 1901.</p> +<hr style="width: 20%;" /> + +<p class="center">(Nach einem Stenogramm.)<a name="FNanchor_35_35" id="FNanchor_35_35"></a><a href="#Footnote_35_35" class="fnanchor">[35]</a></p> +<hr style="width: 15%;" /> + + +<h3>1. Vortrag.</h3> + + +<p class="center">Meine Herren!</p> + +<p>Die Wirkungen, die sich an die fortschreitende Verkürzung +der Arbeitszeit knüpfen, sind zweifellos Gegenstand eines großen +und allgemeinen Interesses vom volkswirtschaftlichen, volkshygienischen +und auch nationalpolitischen Gesichtspunkt aus. Man braucht +nur auf eine Tatsache hinzuweisen, die allbekannt ist — auf den +Unterschied zwischen Deutschland und England in bezug auf die +Regelung der Arbeitszeit in der Industrie. In England ist schon +seit langer Zeit die Maximal-Arbeitszeit mit wenigen Ausnahmen +10 Stunden, die weitaus größte Zahl aller Arbeiter braucht nur +9 Stunden täglich zu arbeiten, und eine recht beträchtliche Zahl — nach +den Mitteilungen des englischen Statistikers <span class="smcap">John Rae</span>, schon +über 1 Million — ist bei der achtstündigen Arbeitszeit angelangt. +Durch das kühne Vorgehen der englischen Regierung, die vor 10 +Jahren, im Jahre 1891, die sämtlichen Arbeiter in den Werkstätten +der englischen Heeresverwaltung und der englischen Admiralität, im +ganzen 29000 Mann, von der früher neunstündigen auf die acht<a class="page" name="Page_204" id ="Page_204" title="204"></a>stündige +Arbeitszeit setzte, ist die Propaganda für die Verkürzung +der Arbeitszeit in England so kräftig geworden, daß man annehmen +kann, in wenigen Jahren werden dort wohl ein paar Millionen Arbeiter, +nämlich alle Arbeiter der besser situierten Industrien, keine längere +als achtstündige Arbeitszeit mehr haben. In Deutschland dagegen +haben wir im Durchschnitt noch eine <em class="gesperrt">mehr</em> als zehnstündige Arbeitsdauer; +viele Industrien haben noch 11 Stunden oder mehr, nur +wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner Bruchteil +aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die Zahl +der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger +als 15000.</p> + +<p>An die Betrachtung dieses Unterschiedes knüpft sich sofort +eine Frage von großer Tragweite: Welche Bedeutung hat dieser +Unterschied für den Wettbewerb der volkswirtschaftlichen Tätigkeit +zwischen England und Deutschland? Ist diese Verschiedenheit +ein Vorteil zugunsten von England oder zugunsten von Deutschland, +und die zu erwartende bedeutende Vergrößerung der Konkurrenz — welchem +von beiden Ländern wird sie zugute kommen?</p> + +<p>Aber weiter, wenn, wie man jetzt als sicher annehmen kann, +die Verkürzung der Arbeitszeit keine Verminderung der Arbeitsproduktion +bewirkt, so kann das doch nur dadurch geschehen, daß +die Arbeiter den Ausfall in der Länge der Arbeitszeit auszugleichen +vermögen durch entsprechend intensivere Arbeit, und dann ist die +Vermutung nicht zum voraus abzuweisen, daß eine solche intensivere +Tätigkeit — sei es auch durch besondere Gewöhnung — einen +stärkeren Kräfteverbrauch, eine stärkere Anspannung des einzelnen +involviert, daß sie die Arbeit aufreibender macht. Wenn aber +die Arbeitskraft des Menschen rascher verbraucht wird, so ist das +eine Sache von großer sozialer und volkswirtschaftlicher Tragweite.</p> + +<p>Es genügt, auf diese beiden Punkte nur hingewiesen zu haben, +um erkennbar zu machen, daß es in der Tat von gewiß großem, +allgemeinem Wert sein wird, Material zu haben, welches geeignet +ist, die Stellungnahme zu dieser Frage: was ist der Vorteil und +Nachteil der verkürzten Arbeitszeit, zu klären, und Unterlagen für +ein präzise Beantwortung zu schaffen.</p> + +<p>Ich glaube nun in der Lage zu sein, etwas beitragen zu können +zur Beschaffung derartigen Materials. Obwohl der Gegenstand +meiner eigentlichen Berufstätigkeit etwas fern liegt, habe ich Gelegenheit +zu selbständigen Beobachtungen gehabt infolge des Umstandes, +daß die Optische Werkstätte, deren Vorstand ich angehöre,<a class="page" name="Page_205" id ="Page_205" title="205"></a> +vor etwa 1½ Jahren die bis dahin neunstündige Arbeitszeit plötzlich +auf 8 Stunden herabsetzte und zwar in einer Zeit des stärksten +Geschäftsganges.</p> + +<p>Die Beobachtungen, die meine Freunde und ich bei diesem +Versuch gemacht haben, nachdem derselbe ein ganzes Jahr fortgesetzt +worden war, und nachdem dann diese versuchsweise eingeführte +Einrichtung zu einer endgültigen erklärt worden ist, bieten +eine sehr wertvolle Ergänzung des Beobachtungsmaterials, welches +bisher in England gewonnen ist. Man findet dieses zusammengestellt +in dem Buch von <span class="smcap">John Rae</span> von 1894, welches 1897 in +Weimar in deutscher Übersetzung erschienen ist<a name="FNanchor_36_36" id="FNanchor_36_36"></a><a href="#Footnote_36_36" class="fnanchor">[36]</a>.</p> + +<p>Unsere Beobachtungen bestätigen in der Hauptsache und im +wichtigsten Punkt: welche Wirkungen die Verkürzung der Arbeitszeit +auf die <em class="gesperrt">Arbeitsleistung</em> hat — vollständig das, was in England +{aus Versuchen} in viel größerem Maßstabe abgeleitet worden +ist. Sie führen zu der Feststellung, daß diese Verkürzung von +neun auf acht Stunden, also um mehr als 10 Proz. in einem Sprung, +keine Minderung der Tagesleistung herbeigeführt hat, sondern in +unserem Falle eine nachweisbare <em class="gesperrt">Erhöhung</em>, wenn auch nur um +einen kleinen Betrag.</p> + +<p>Soweit unsere Erfahrungen nichts anderes ergeben als die +schon früher gemachten, würde es sich eigentlich nicht lohnen, +davon zu reden; es wäre damit nur zum hundertsten Male bewiesen, +was schon 99 mal bewiesen worden ist. Unsere Beobachtungen +nehmen aber ein gewisses selbständiges Interesse in +Anspruch, weil sie eine wirklich ziffernmäßige Begründung möglich +machen. Die Resultate aller Beobachtungen in England sind +nur schätzungsweise, in Bausch und Bogen gewonnen; man hat +niemals ziffernmäßige Beweise vor sich. Die große Zahl der in +England ausgeführten Experimente, die Übereinstimmung der +Schätzungen sehr vieler Fälle ersetzen zwar die mangelnde Sicherheit +des einzelnen Falles, aber immerhin ist es wertvoll, daß nun +auch eine Beobachtung vorliegt, die diesen Mangel des Ziffernmäßigen +ausschließt, die genaue Beweise gestattet.</p> + +<p>In Deutschland liegen Erfahrungen eigentlich gar nicht vor, +mit Ausnahme einiger weniger, die sich auf kleinere Betriebe beziehen. +Darunter ist allerdings eine Feststellung — vor mehreren +Jahren in <span class="smcap">Braun</span>s Archiv mitgeteilt — , die sich auf die Jalousiefabrik +von <span class="smcap">Freese</span> in Berlin und Hamburg bezieht und auch Ziffern<a class="page" name="Page_206" id ="Page_206" title="206"></a> +gibt; doch ist das Beobachtungsmaterial, welches zugrunde liegt, so +gering, daß diese Ziffern eine Beweiskraft kaum beanspruchen können.</p> + +<p>Abgesehen hiervon haben unsere Beobachtungen noch den +Vorteil, daß sie eine Frage zur endgültigen Beantwortung bringen, +die bisher überhaupt noch nicht angeschnitten wurde, nämlich die +Frage: welche Wirkung hat die Verkürzung der Arbeitszeit, wenn +dabei der Effekt der Verkürzung ausgeglichen wird durch Intensität +der Arbeit, auf die <em class="gesperrt">Person</em>? Bedeutet sie einen größeren +Kräfteverbrauch; bedeutet sie, daß die Arbeit aufreibender geworden +ist, oder bedeutet sie das nicht? Unsere Beobachtungen +gestatten mit Sicherheit festzustellen, daß das <em class="gesperrt">nicht</em> eintritt, daß +die Leute, die in 8 Stunden dasselbe gemacht haben, was sie +früher in 9 Stunden machten, <em class="gesperrt">keiner</em> größeren Anstrengung sich +zu unterziehen gebraucht haben, obwohl sie zweifellos während +dieser 8 Stunden intensiver arbeiten mußten. Diese Beobachtungen +geben nun noch weiter einen Einblick nach der rein tatsächlichen +Seite in die Triebfedern, welche es herbeiführen, daß bei Verkürzung +der Arbeitszeit die Intensität der Arbeit sich steigert, und +zwar sich so steigert, daß im allgemeinen der Effekt der kürzeren +Arbeitsdauer ausgeglichen wird.</p> + +<p>Eine andere Frage ist, ob dabei ein besonderer Antrieb, ein besonders +guter Wille einiger, oder die Kaptivierung ihres materiellen +Interesses bei Stücklohn, wo die Tendenz {auf Mehrverdienst} einen +natürlichen Sporn bedeutet — ob derartige Motive wirksam sind +oder nicht. Unsere Antwort ist: <em class="gesperrt">Sie sind nicht wirksam</em>. Mögen +die Leute guten Willen haben, mögen sie angetrieben werden durch +ihr materielles Interesse oder nicht — der Erfolg tritt immer ein. +Ich sehe dies als einen der wichtigsten Punkte an, der sich durch +Kombination der von uns und der anderwärts gemachten Erfahrungen +ergeben hat.</p> + +<p>Endlich haben unsere Beobachtungen Gelegenheit geboten, +den Zusammenhang der Vorgänge zu erklären, wie es denn komme, +daß bei Verkürzung der Arbeitszeit das Arbeitstempo sich der +verkürzten Arbeitszeit anpaßt, daß es die Tendenz auf gleiche +Leistung hat; es ist meines Wissens noch niemals versucht worden, +das zu erklären.</p> + +<p>Unsere Beobachtungen haben uns einen Leitfaden gegeben, +diesen Zusammenhang, diese auf den ersten Blick paradoxe Tatsache +nachzuweisen, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit unter gewissen +Umständen eine <em class="gesperrt">Steigerung des Tagwerks</em> herbeiführt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_207" id ="Page_207" title="207"></a>Es wird nicht ohne Interesse sein, den Weg näher zu beleuchten, +auf welchem ich meine Beobachtungen gesammelt habe, +{und daran zu erinnern} wie in der hiesigen Optischen Werkstätte +die allmähliche Verkürzung der täglichen Arbeitszeit im Laufe der +letzten 30 oder 35 Jahre schrittweise zustande gekommen ist.</p> + +<p>In der Zeit, als ich zuerst meinem verstorbenen Freund <span class="smcap">Carl +Zeiss</span> näher trat, als ich in der Werkstätte zu verkehren anfing, +war dort noch eine beinahe zwölfstündige Arbeitszeit; Sommer und +Winter von morgens 6 bis abends 7 Uhr mit einer Stunde Mittagsruhe +und einer viertelstündigen Frühstückspause, also 11¾ Stunden +effektive Arbeitszeit. Im Laufe der Jahre ist diese infolge meiner +persönlichen Anregungen allmählich verkürzt worden, immer um je +eine halbe Stunde, bis wir im Jahre 1891 bei der neunstündigen +Arbeitszeit angekommen waren; diese hat bis zum Frühjahr 1900 +bestanden. Da haben wir nach längeren Diskussionen mit unserer +Arbeiterschaft, entgegen dem Antrag, den der Arbeiterausschuß +selbst vertrat im Sinne eines Vermittlungsvorschlages — daß wir +auch wieder eine halbe Stunde aufgeben sollten, um dann zu sehen, +wie sich die Erfahrung stellt — entgegen diesem Antrage erklärt: +entweder es bleibt bei 9 Stunden, wie bisher, oder wir gehen sofort +zur achtstündigen Arbeitszeit über, und zwar mit der Maßgabe, daß +bei allen Zeitlohnarbeiten in Zukunft für 8 Stunden dasselbe bezahlt +wird, wie bisher für 9 Stunden, daß alle Akkordlöhne aber +unverändert bleiben, in der ausgesprochenen Erwartung, es werden +alle es fertig bringen, in diesen 8 Stunden nun noch dasselbe zu +leisten, wie bisher in 9 Stunden.</p> + +<p>Denn wir wären »blamierte Europäer« gewesen, wenn wir in +einer Zeit des stärksten Geschäftsganges es fertig gebracht hätten, +durch ein törichtes Experiment die Leistungsfähigkeit der Werkstätte +herunterzusetzen, wenn auch nur um 5 oder 10%, und +damit obendrein die Lebenshaltung unserer Leute herunterzudrücken.</p> + +<p>Ich will mich jedoch dabei nicht weiter aufhalten und will +lieber sogleich von dem Beobachtungsmaterial, welches wir im +letzten Jahr gewonnen haben, zunächst das darlegen, was eine +doppelte Bestimmung der <em class="gesperrt">ökonomischen Wirkung</em> enthält.</p> + +<p>Sie finden auf dem einen der beiden Blätter<a name="FNanchor_37_37" id="FNanchor_37_37"></a><a href="#Footnote_37_37" class="fnanchor">[37]</a> die Zusammenstellung +der Ziffern:</p> + +<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_208" id ="Page_208" title="208"></a>I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik,</p> + +<p>II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung +des Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen +vor Einführung, und in den ersten 4 Wochen <em class="gesperrt">nach</em> Einführung +des Achtstundentages.</p></div> + +<p>Ich will weiter die Beobachtungen mitteilen, die Bezug haben +auf die Einwirkung der verkürzten Arbeitszeit auf die Person —, +also die Frage berühren, ob die intensivere Arbeit eine größere +Strapaze, einen größeren Kräfteverbrauch der Personen hat erkennen +lassen — welche Frage ganz konnex ist mit dem Nachweis der Umstände, +die erkennen lassen, welche Ursachen, welche Antriebe bei +der Steigerung der Intensität der Arbeit wirksam gewesen sein +müssen.</p> + +<p>Ich will dann drittens dazu übergehen, die Erklärung zu +geben, welche, wie ich glaube, alle Beobachtungen, die wir gemacht +haben, und die ihre Ergänzung durch die Beobachtungen in England +und die sonst vorliegenden finden, in befriedigender Art deutet.</p> + +<p>Ich habe zu dem Zweck ein zweites Blatt<a name="FNanchor_38_38" id="FNanchor_38_38"></a><a href="#Footnote_38_38" class="fnanchor">[38]</a> beilegen lassen, +um den Gedankengang dieser Erklärung zu fixieren. Stoßen Sie +sich nicht daran, daß eine mathematische Formel vorkommt; die +mathematische Formel hat nichts mit dem Wesen der Sache zu tun. +Der Gedankengang läßt sich durch einige Erwägungen verdeutlichen; +nur wenn man ihn in wenigen kurzen Zeilen fixieren will, +da geht es nicht gut anders, als daß man die Zeichensprache benutzt, +welche die Mathematik zur Verfügung stellt, denn sonst +hätte ich 2 Seiten Text weitspurige Erklärungen schreiben müssen.</p> + +<p>Und dann werde ich eigentlich erst zu dem Thema meines +heutigen Vortrages kommen, zur Erörterung der <em class="gesperrt">volkswirtschaftlichen +Bedeutung</em>, die auf Grund dieser Feststellungen der Verkürzung +der Arbeitszeit beizulegen ist.</p> + +<p>Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen +können; ich bitte, in der Annahme, daß die Sache im Kreise dieser +Gesellschaft genügendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema +behandelnden Teil in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen +lassen zu dürfen.</p> + +<p>Ich gehe jetzt dazu über, zunächst ein paar Erläuterungen +zu geben zu der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik +zusammengestellten Vergleichung.</p> + +<p><a class="page" name="Page_209" id ="Page_209" title="209"></a>Wir haben damals, vor 1½ Jahren, im März 1900, diese Entschließung — Übergang +zur achtstündigen Arbeitszeit — unter die +Erklärung gestellt: Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag +einzuführen, wenn mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangehörigen +in einer geheimen Abstimmung sich dafür erklären +würden, unter der Fragestellung, wer traut sich zu und ist +gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten, wie bisher in <em class="gesperrt">neun</em>; +wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mit <em class="gesperrt">nein</em> —und +unter einigen Vorbehalten, die nebensächliche Dinge betrafen.</p> + +<p>Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. +Wir haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst +für ein Jahr; wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, +wenn es sich herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall +eingetreten ist oder Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn +auch nur für einen Teil der Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist.</p> + +<p>Bevor das Jahr zu Ende war, im März dieses Jahres, wußten +wir nach allgemeinen Schätzungen, daß keine Minderung der +Leistung zu registrieren sei, und auch, daß keine Anzeichen vorlägen, +welche befürchten ließen, sei es auch nur für die älteren unter +unseren Leuten, daß die Arbeit strapaziöser, aufreibender geworden sei.</p> + +<p>Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erklärung +abgegeben, wir seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten, +wenn die Arbeiterschaft bereit sei, einige nebensächliche +Bedingungen als dauernd verbindlich anzuerkennen.</p> + +<p>Wir haben damals kaum gedacht, daß es möglich sein würde, +die Ergebnisse anders als durch Schätzung in Bausch und Bogen +festzustellen. Erst als wir der Sache näher traten und die darauf +bezüglichen Tatsachen aus unseren Büchern zu ermitteln suchten, +zeigte es sich, daß wir ein ganz wertvolles Erfahrungsmaterial +hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos der Mühe lohne.</p> + +<p>Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr. <span class="smcap">Czapski</span> +schon seit mehreren Jahren organisiert hat, ist es möglich, von jedem +unserer Arbeiter für jeden Tag auf Jahre zurück genau nachzuweisen, +wieviel Stunden er davon im Zeitlohn oder im Stücklohn +gearbeitet und was er an diesem Tage für die Arbeit der einen +und der anderen Art verdient hat.</p> + +<p>Wir sind zunächst auf diese Lohnstatistik zurückgegangen, um +von denjenigen Arbeitern, die in Stücklohn arbeiten, zu ermitteln, wie +sich denn deren Arbeitsverdienst beim Übergang zum Achtstundentag +im Verhältnis zum letzten Jahr der neunstündigen Arbeitszeit ver<a class="page" name="Page_210" id ="Page_210" title="210"></a>ändert +hat. Denn bei Leuten, die im Stücklohn arbeiten, und zwar +zu unveränderten Akkordsätzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren +müssen, ist die Größe ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn, +den sie verdienen.</p> + +<p>Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie +Vergleichung in den beiden Jahren ermöglichten. Es mußten alle +ausgeschieden werden, von denen anzunehmen war, daß ihre Tätigkeit +in beiden Jahren nicht unter vollständig konstanten Bedingungen +gestanden habe; in erster Reihe alle jüngeren Leute und namentlich +solche, die noch nicht lange Zeit im Betriebe waren, welche +also naturgemäß in einem späteren Jahre mehr leisten müssen. +Das ist in der Weise geschehen, daß wir unseren Nachweis auf +solche Personen beschränkt haben, die ein Jahr vor Einführung des +Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon +3 Jahre in unserem Betriebe tätig, also ordentlich eingearbeitet +waren, die zur Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre +alt und mindestens 4 Jahre tätig waren.</p> + +<p>Wir haben weiter nach derselben mechanischen Norm alle +ausgeschieden, die etwa im Laufe der beiden Jahre die Werkstattsabteilung +gewechselt haben, die zu anderer Arbeit übergegangen +sind; weiter alle, die mehr als 300 Stunden im ganzen Jahr versäumt +hatten infolge von Krankheit oder aus anderen Gründen, +weil hier sofort die Vermutung besteht, daß denen nicht nur die +Zeit der Krankheit entgangen ist, sondern daß deren Arbeitsfähigkeit +auch eine Zeit vor- oder nachher bedeutend heruntergedrückt +war. Ferner sind alle ausgeschieden, die nicht mindestens die Hälfte +der ganzen Zeit im Stücklohn gearbeitet haben, weil bei solchen, +die nicht <em class="gesperrt">vorwiegend</em> im Stücklohn arbeiten, dann die Möglichkeit +nicht auszuschließen ist, daß sie wechselnde Arbeiten, Arbeiten +verschiedener Art, die nicht vergleichbar sind, gemacht haben.</p> + +<p>Nach diesem rein mechanischen Aussieben sind etwa 250 +Leute übrig geblieben; von diesen sind noch gegen 20 ausgeschieden +worden auf Grund besonderer Umstände, z. B. Leute, die kränklich +gewesen sind, usw. Unser Herr Dr. <span class="smcap">Petrenz</span>, der diese Zusammenstellungen +geprüft hat, hat aber außerdem nicht unterlassen, eine +besondere Untersuchung darüber anzustellen, welchen Einfluß dieses +nach einem gewissen willkürlichen Ermessen erfolgte Ausscheiden +auf das Endresultat gehabt hat, indem er feststellte, daß diese +20 Personen, für sich berechnet, eine Steigerung des Arbeitsverdienstes +nicht nur von 100:116,2, sondern von 100:120 gehabt<a class="page" name="Page_211" id ="Page_211" title="211"></a> +haben würden. Damit ist erwiesen, daß es das Endresultat nicht +im Sinne der Steigerung, sondern im Sinne der Minderung verändert +hat.</p> + +<p>Die Endziffer sagt also, daß sich der Stundenverdienst im +Verhältnis von 100:116,2 erhöht hat; das Verhältnis von 8:9 ist +aber 100:112,5 Wenn der Stundenverdienst im Verhältnis von +100:112,5 in die Höhe gegangen wäre, so hätten die Leute in +8 Stunden genau <em class="gesperrt">dasselbe</em> verdient, wie früher in 9 Stunden und +auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich das Maß +der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkordsätze dieselben geblieben +sind. Wenn nun das Verhältnis nicht 100:112,5, sondern 100:116,2 +ist, also 3-3/10% mehr, so ist die Tagesleistung um 3-3/10% gestiegen, +das heißt, es hat sich die Tagesleistung um 1/30 der früheren +Tagesleistung <em class="gesperrt">erhöht</em>. Es haben also im zweiten Jahre von diesen +233 Leuten je 30 dasselbe gemacht, was im Jahr vorher 31 gemacht +haben, oder jeder hat im zweiten Jahr die Arbeit von +10 Tagen mehr gemacht. Das ist also kein ganz unbedeutender +Unterschied.</p> + +<p>Wir sind nun nicht bei dieser Feststellung stehen geblieben, +die die Gesamtheit dieser Akkordarbeiter in Bausch und Bogen umfaßt, +sondern haben mit den Herren unseres Personalbureaus über diese +233 »Versuchskarnickel« nach allen Richtungen hin diskutiert. Die +beiden wichtigsten Ergebnisse sind in beiden folgenden Aufstellungen:</p> + +<p>a) Spezifikation nach Altersklassen,</p> + +<p>b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen,</p> + +<p>zusammengestellt.</p> + +<p>Es hat ein besonderes Interesse, zu ermitteln, ob denn diese +Steigerung der Leistung etwa wesentlich oder vorwiegend von +jüngeren Leuten herrührt, ob möglicherweise die älteren gar keinen +Anteil daran haben. Die Antwort auf diese Frage ist in der ersten +Tabelle gegeben, wo die Leute nach Altersklassen klassifiziert sind. +Diese Tabelle zeigt in den letzten Ziffern kleine Unterschiede, aber +in einem unregelmäßigen Gang.</p> + +<p>Die jüngste Altersklasse hat allerdings die höchste Ziffer, +aber nur eine sehr wenig höhere, als die höchste Altersklasse; die +Unterschiede sind in maximo so klein, daß sie wohl kaum aus den +Grenzen der wahrscheinlichen Zufallsschwankung heraustreten. Auf +keinen Fall ist ein nennenswertes Zurückbleiben der älteren Leute +zu konstatieren. Damit ist auch konstatiert, daß die jüngeren, die +Leute der ersten Klasse, das Mittel nur ein ganz klein wenig<a class="page" name="Page_212" id ="Page_212" title="212"></a> +überschreiten, wie man es zum voraus erwarten durfte. Wenn +diese Ziffer etwas beeinflußt sein sollte durch den Umstand, daß +doch die Leistungsfähigkeit der jüngeren Klasse noch etwas im +Steigen ist, so wird das gewiß kompensiert dadurch, daß in der +letzten Altersklasse eine ganze Anzahl sind, deren Leistungsfähigkeit +für feinere Arbeiten schon etwas im Abnehmen ist.</p> + +<p>Man kann aus dieser ersten Spezifikation sehen: der Erfolg +trifft gleichmäßig alte und junge Leute ohne einen merklichen +Unterschied.</p> + +<p>Die zweite Spezifikation scheidet die Leute nach der Art der +Arbeit. Sie zeigt, daß bei so ganz heterogenen Arbeiten, wie sie +in unserem Betriebe vorkommen, von ganz subtilen Arbeiten der +Feinmechanik und Optik bis zur handwerksmäßigen Tätigkeit etwa +der Tischler, Dreher und Fräser, ähnlich den Arbeiten in Gewehrfabriken +usw. — daß trotz dieser großen Verschiedenheit der technischen +Arbeiten keine merklichen Differenzen vorkommen, vielleicht +2-4%. Das sind kleine Ziffern, bei denen aber immer zu +berücksichtigen ist, daß sie der Durchschnitt aus einer relativ +kleinen Anzahl von Personen sind.</p> + +<p>Das einzige, was man ersehen kann, ist, daß die höheren +Ziffern vorwiegend die Arbeiten treffen, die gröberer Art sind; +die Gruppen 4, 7 und 11, die zum größten Teil Maschinenarbeiter +sind, zeigen die höchste Steigerung. Im Durchschnitt liegt die geringste +Zunahme bei den Feinarbeitern der Optik und Mechanik. Es +ist nur eine einzige Gruppe von 20 Personen, also nicht ganz der +zehnte Teil der Vergleichspersonen, in welcher diese Durchschnittsleistung, +die Steigerung von 100:112,5 nicht erreicht ist. Diese +ist, während das Mittel um 3-3/10% überschritten wurde, um ungefähr +3% zurückgeblieben. Es ist wahrscheinlich, daß das nicht +zufällig ist, und daß hier wirklich mit der Verkürzung der Arbeitszeit +das Optimum überschritten gewesen ist. Was wir in bezug auf +diese Ausnahme zu sagen haben, ist: die Ausnahme bestätigt die +Regel; doch will ich das nicht weiter ausführen.</p> + +<p>Welche Bedeutung ist nun schließlich dem Umstand beizulegen, +daß die Endziffer eine Steigerung des Tagewerks um +3-3/10 Proz. ergibt. Man wird auf den ersten Blick geneigt sein, +zu sagen, mit 1/30 ist nicht viel zu argumentieren, das liegt doch +sozusagen innerhalb der Grenzen der Zufallsschwankung. Wie +leicht kann die Arbeitsleistung eines Mannes um 10 Proz. variieren, +wenn er sich in schlechter Lage befindet, wenn er Familien<a class="page" name="Page_213" id ="Page_213" title="213"></a>sorgen +hat, wenn irgendwelche Umstände einen Druck auf seine +Arbeitsleistung legen.</p> + +<p>Das ist ganz richtig für den einzelnen Mann. Seit <span class="smcap">Laplace</span> +weiß man aber, daß alle derartigen Schwankungen, die leicht in +dem einen oder anderen Sinne wirken können, um so vollständiger +sich eliminieren, je größer die Zahl der einzelnen Personen wird, +und vermindert werden in diesem Mittel nach dem Verhältnis der +Quadratwurzel aus der Zahl der einzelnen Fälle; die Quadratwurzel +aus 233 ist nun etwa 15. Alle solche Schwankungen müssen bei +233 Beobachtungsfällen, wenn sie bei einzelnen selbst 20 Proz. erreichen +können, im Mittel auf den fünfzehnten Teil reduziert sein.</p> + +<p>Eine Abweichung des Mittels um 3,3 Proz. gleicht in dem +Verhältnis des einzelnen einer Abweichung um 50 Proz., und es +ist doch absolut ausgeschlossen, daß aus solchen Ursachen, die in +dem einen Jahr jemand einmal treffen können, die Leistungsfähigkeit +eines Mannes von einem zum anderen Jahr um 50 Proz. +schwanken könne, wenn auch Schwankungen von 10-20 Proz. +möglich sind.</p> + +<p>Und so kann ich, ohne daß ich die Ziffern genau nachgerechnet +habe<a name="FNanchor_39_39" id="FNanchor_39_39"></a><a href="#Footnote_39_39" class="fnanchor">[39]</a>, mit einer Wahrscheinlichkeit von vielen Tausenden +gegen Eins behaupten, daß diese 3,3 Proz. nicht vom Zufall herrühren, +sondern von Ursachen, die das ganze Jahr fortgewirkt, +die alle 233 Personen gleichmäßig berührt haben, oder wenigstens +den größten Teil in ein und demselben Sinne.</p> + +<p>Ich habe mir nun sehr den Kopf darüber zerbrochen, was +für Ursachen dieser Art können mitgewirkt haben?</p> + +<p>Eine ist von vornherein ausgeschlossen, nämlich eine <em class="gesperrt">Verschiedenheit +im Geschäftsgang</em> der beiden Jahre; in der Inanspruchnahme +der Werkstätte ist kein Unterschied gewesen. [Das +ist von Bedeutung.] Denn sobald auf die Arbeit nicht gewartet +wird, hat das Einfluß, weil die Leute wissen, es kann nicht alles, +was sie machen könnten, gebraucht werden und umgekehrt. In +diesem Punkte sind die beiden Jahre so übereinstimmend gewesen, +wie irgend möglich: es ist in beiden Jahren auf die Arbeit gewartet +worden; jeder hat gewußt, soviel er machen kann, das wird +gebraucht; und die kleinen Stockungen, die in großen Betrieben +immer unvermeidlich sind — daß einmal eine Abteilung im Rück<a class="page" name="Page_214" id ="Page_214" title="214"></a>stande +ist und eine andere warten muß — sind in beiden Jahren +vorgekommen. Ich bin zuletzt darauf gekommen, ob nicht das +<em class="gesperrt">Wetter</em> in beiden Jahren verschieden gewesen ist, weil es einen +großen Unterschied macht, ob wir einen kalten Winter oder heißen +Sommer haben, oder nicht, denn die Temperaturextreme lähmen +die Arbeit sehr. Aber die meteorologischen Tabellen zeigen, daß +die beiden Jahre auch in bezug auf das Wetter übereinstimmen.</p> + +<p>Es bleibt mir nichts weiter übrig als zu sagen, das, was diese +Abweichung von 1/30 des Tagesertrages herbeigeführt hat, ist eben +die Änderung der Arbeitszeit und was mit ihr konnex ist. Ich +glaube, daß wir in unserem Falle das mit Bestimmtheit sagen +können, was in früheren Fällen gelegentlich [als Vermutung] ausgesprochen +ist, daß die Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur keine +Minderung, sondern daß sie sogar eine <em class="gesperrt">Steigerung</em> des Arbeitsresultats +herbeiführen kann — so paradox das klingen mag.</p> + +<p>Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschließlich +solche Leute, die im Stücklohn gearbeitet haben, für die im vornherein +das eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie +veranlaßt, möglichst die Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen, +um keinen Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, daß wir +noch eine zweite Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken, +in der der Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, Herr +<span class="smcap">Bruno Klemm</span>, seines Amtes waltet, daß wir die Möglichkeit gewonnen +haben, die Änderung des Nutzeffektes unserer sämtlichen +Arbeitsmaschinen, die infolge der Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten +ist, ziffernmäßig feststellen zu können.</p> + +<p>Unsere etwa zusammen 650 Werkzeugmaschinen werden +sämtlich getrieben durch Elektromotoren von einem einzigen Drehstromdynamo, +dessen Strom nicht etwa für Licht mit verbraucht +wird. Dieser Drehstromdynamo gestattet unter Berücksichtigung +der Spannung zu ermitteln, was für Stromverbrauch in jeder Stunde +stattgefunden hat, und darüber hat Herr Klemm genau Register +geführt von Stunde zu Stunde.</p> + +<p>Dabei ist nun in Erwägung zu ziehen, daß die Arbeitsleistung, +die diesem Stromverbrauch entspricht, sich aus 2 Teilen zusammensetzt; +I. aus derjenigen Arbeit, die geleistet werden muß, wenn +die sämtlichen Maschinen arbeitsbereit sind, aber nicht benutzt +werden, wenn also alle Transmissionen, Riemscheiben und Motoren +laufen, aber die Arbeiter die Maschinen noch nicht benutzen. Das ist +der Zustand, wie er 1 oder 2 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit<a class="page" name="Page_215" id ="Page_215" title="215"></a> +besteht; dann läuft der ganze Betrieb, aber keine Maschine ist +tätig. Das ist der sogenannte Leergang.</p> + +<p>In dem Moment, in welchem die Arbeiter an ihre Maschinen +treten, kommt der Kraftverbrauch hinzu, welchem die Arbeitsleistung +der Maschine entspricht. Das ist der eigentliche Nutzeffekt.</p> + +<p>Die Schaltbrettablesungen ergeben zunächt nur den Bruttoverbrauch +an Strom und zeigten, daß derselbe in den letzten 4 +Wochen vor der Änderung im Durchschnitt 49,2 Kilowattstunden +gewesen ist; durch eine besondere Feststellung ist ermittelt worden, +daß um diese Zeit der Leergang der Maschinen 26 Kilowattstunden, +etwas über die Hälfte jener Ziffer, beansprucht hat.</p> + +<p>Man weiß also, daß der Nutzeffekt bei Benutzung sämtlicher +Maschinen im Durchschnitt 23,2 Kilowattstunden, in dem gewöhnlichen +Arbeitsmaß, gewesen ist. Demgegenüber sind nun die Angaben +gestellt, die sich auf die nachfolgenden 4 Wochen beziehen, +mit Ausscheidung der Osterwoche und des 1. Mai, und die zeigen, +daß dieser durchschnittliche Stromverbrauch, pro Stunde gerechnet, +von 49,2 auf 52 Kilowatt gestiegen ist. Wenn man nachrechnet, +was dabei der Stromverbrauch des Tages gewesen ist, so kommen +bei 9 Stunden für den Tag 443, bei 8 Stunden 416 Kilowatt heraus; +durch die Verkürzung der Arbeitszeit ist demnach eine Arbeitsleistung +von 27 Kilowattstunden pro Tag gespart worden.</p> + +<p>Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, daß etwas +besonderes vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verhältnis +von 9:8 reduziert worden. Es hätte daher eine ganze Stunde, +also 49 Kilowattstunden erspart werden müssen, da wir doch die +Maschinen eine ganze Stunde weniger gebraucht haben. Es sind +aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann das andere geblieben?</p> + +<p>Der Umstand, daß die Ziffer 27 fast genau dem Stromverbrauch +für Leergang entspricht, hat sofort auf den richtigen Weg +geleitet: es ist erspart worden die Arbeitsleistung, die unsere Maschinen +nötig haben, wenn man sie 1 Stunde <em class="gesperrt">leer laufen läßt</em>, es +ist aber nicht erspart worden die Arbeitsleistung einer Stunde, +wenn sie <em class="gesperrt">arbeiten</em>. Daraus folgt, daß also in den 8 Stunden, die +sie in der zweiten Periode gelaufen sind, die <em class="gesperrt">Arbeitsleistung</em> +ungefähr <em class="gesperrt">dieselbe</em> gewesen sein muß, wie in der vorangegangenen +9 Stunden-Periode.</p> + +<p>Nun zeigt die Tabelle etwas näher auch für die auf die +Änderung folgenden 4 Wochen das Mittel jeder Woche, und es +ist ausgerechnet, wieviel nach Abzug des Leergangs Arbeit auf<a class="page" name="Page_216" id ="Page_216" title="216"></a> +den Nutzeffekt kommt. Die letzte Zahl gibt dann das Verhältnis +des Nutzeffektes zum Durchschnitt der vorangehenden 4 Wochen.</p> + +<p>Die Steigerung zeigt im Durchschnitt das Verhältnis 100:112 — sonach +das Verhältnis, welches der Verkürzung der Arbeitszeit +entspricht. Daraus kann man ersehen, es hat eine intensivere Benutzung +der Maschinen in bezug auf die ihnen entnommene Arbeitsleistung +stattgefunden, ungefähr in dem Sinne einer vollständigen +Ausgleichung der Verkürzung der Arbeitszeit.</p> + +<p>Wie das zustande gekommen ist, das ist leicht zu erklären. +Unsere Maschinen sind zum größten Teil nicht automatische, sondern +Maschinen, deren sich der Arbeiter bedient wie der Werkzeuge. +Der Arbeiter hat an der Hand, sie intensiver zu benutzen, +zunächst einmal dadurch, daß er die Pausen verkürzt, die zwischen +den einzelnen Benutzungsakten liegen, daß er sich etwas mehr +anstrengt, z. B. beim Fräsen kräftigere Späne nimmt usw.; er +kann weiter auch beim Schleifen oder Polieren kräftigeren Druck +üben, immer unter der Bedingung, daß er sehr viel aufmerksamer +arbeiten muß. So erklärt es sich, wie es möglich ist, bei einem +großen Teile unserer Maschinen die von ihnen zu leistende Arbeit +in weiten Grenzen zu steigern.</p> + +<p>Die Steigerung scheint nun, da sie im Durchschnitt das Verhältnis +100:112 ergibt, annähernd der Ausgleichung des Zeitausfalls +zu entsprechen. Bei genauem Besehen zeigt sich jedoch, daß +diese Ziffer für alle diejenigen Maschinen, deren der Arbeiter sich +wirklich bedient, eine viel höhere Steigerung bedeutet. Es sind +nämlich eine Anzahl der Maschinen automatische; der Arbeiter +kann vielleicht dadurch mehr leisten, daß er sie aufmerksamer +beobachtet, daß er den Prozeß, den sie ausführen, achtsamer beaufsichtigt. +Diese Steigerung rührt daher in Wahrheit nur von einem +Teile der Maschinen her, der andere Teil ist unwirksam dabei gewesen. +Und wenn man nun annimmt, daß auch nur ein Viertel +von diesen 650 Maschinen derart gewesen wäre, daß der Arbeiter +an ihnen nichts oder nur wenig mehr machen kann, so sieht man +sofort, daß bei drei Viertel aller Maschinen eine Intensitätssteigerung +von 100:116 herzuleiten ist.</p> + +<p>Ich schließe aus diesen Erwägungen, daß auch diese Ziffern +beweisen, wir haben die Verkürzung der Arbeitszeit auch bei der +Maschinenarbeit nicht nur <em class="gesperrt">ausgeglichen</em>, sondern tatsächlich die +Arbeitsleistung <em class="gesperrt">höher gebracht</em>.</p> + +<p><a class="page" name="Page_217" id ="Page_217" title="217"></a>Sehr bemerkenswert ist ein Blick auf die Ziffern von Arbeitswoche +zu Arbeitswoche. Die erste Woche zeigt eine ganz plötzliche +Steigerung von 49,2 im Mittel auf 53,7; der Brutto-Stromverbrauch +springt plötzlich um 4,5 Kilowatt, in der zweiten Woche +ist ein starker Rückgang, in der dritten Woche erholt sich das wieder +und in der vierten Woche ergibt sich das Mittel. Es wird noch viel +auffälliger, wenn man die einzelnen Tage vergleicht. Die Ziffer +für die erste halbe Woche zeigt eine Steigerung von 49,2 auf 55,7 +Kilowattstunden, um beinahe 15 Proz. des früheren Stromverbrauches, +und im Verhältnis von 100:124; die nächsten Tage geht es +zurück. Als ich diese Ziffer zuerst sah, bin ich erschrocken bei +dem Gedanken, was wäre passiert, wenn wir erst ein Jahr später +die Verkürzung der Arbeitszeit eingeführt hätten, dann wäre uns<a name="FNanchor_40_40" id="FNanchor_40_40"></a><a href="#Footnote_40_40" class="fnanchor">[40]</a> +am ersten Tage der Drehstromdynamo entzwei gebrannt, also eine +ganz schwere Betriebsstörung eingetreten, und niemand hätte erraten +können, woher das rührt.</p> + +<p>Ich rate keinem, unter ähnlichen Umständen bei starkem +Betriebe, wenn seine Motoren überlastet sind, eine Verkürzung +der Arbeitszeit einzuführen, sonst kann es ihm passieren, daß sie +in die Luft fliegen. Man sieht, die Leute mit Maschinenarbeit +haben einen ganz kolossalen Anlauf genommen, haben sich und +ihre Maschinen auf das unglaublichste strapaziert, sie haben eine +große Mehrsteigerung über die Durchschnittszahl hinaus herbeigeführt. +Aber das haben sie nicht lange aushalten können, denn +in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang eingetreten, und +erst in der dritten und vierten Woche hat sich das wieder erholt +und die Arbeit ist gleichmäßig geworden.</p> + +<p>Man wird sagen, neue Besen kehren gut; aber ich habe dem +hinzuzufügen, der neue Besen hat nur in der ersten Woche gut +gekehrt, in der zweiten schlecht, und erst in der dritten und vierten +Woche, als es kein neuer Besen mehr war, kehrte er wieder normal.</p> + +<p>Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schluß, daß der +Abfall in der zweiten Woche die Reaktion des ungebührlich starken +Anlaufs gewesen ist, daß die Leute mit außerordentlichem Eifer +versucht haben, ja keinen Arbeitsausfall eintreten zu lassen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die andere Frage: wie steht es denn mit der Wirkung der +zweifellos vorhandenen Steigerung der Intensität auf die Person<a class="page" name="Page_218" id ="Page_218" title="218"></a> +— hat sie eine Mehrstrapaze herbeigeführt oder nicht — ist ganz +konnex mit derjenigen, welche Triebfedern nötig gewesen sind, +diese Steigerung herbeizuführen, ob bewußter Wille, ob das Sichantreiben, +oder was sonst.</p> + +<p>Die Antwort auf diese Frage läßt sich natürlich nicht ziffernmäßig +geben. Eine Wirkung der Überanstrengung könnte ja +erst nach vielen Jahren objektiv in die Erscheinung treten. Immerhin +ist es möglich gewesen, auf Grund der subjektiven Wahrnehmung +vieler Personen mit Sicherheit festzustellen, daß eine besondere +Anstrengung, abgesehen von den ersten Tagen, <em class="gesperrt">nicht</em> stattgefunden +hat, daß vielmehr die Akkommodation an ein rascheres +Tempo der Arbeit, die tatsächlich stattgefunden haben muß, bei +Akkord- und Zeitlohnarbeitern sich nach ganz kurzer Zeit gewohnheitsmäßig +vollzogen hat.</p> + +<p>Die Leute haben sich, wie mir ganz bestimmt gesagt worden +ist, nach ganz kurzer Zeit gewöhnt, etwas rascher zu arbeiten, +und sich gar nicht mehr anzutreiben brauchen, und viele sind wirklich, +wie man zu sagen pflegt, fleißiger geworden. Vielen ist das +so unbewußt geworden, daß sie mir bestritten haben, daß sie mehr +gearbeitet hätten und ich es ihnen erst beweisen mußte.</p> + +<p>Ich habe, um Auskunft zu erhalten, gleich nachdem einige +Wochen nach Einführung der Verkürzung der Arbeitszeit verlaufen +waren, Gelegenheit genommen, alle mir bekannten älteren +Leute, gelegentlich wenn ich sie traf, ganz unauffällig über die +verschiedenen Fragen zu interpellieren: nun was meinen Sie, was +diese Änderung für einen Erfolg haben wird? meinen Sie, daß Sie +den Ausfall der Zeit nachholen, daß Sie dabei eine Mehranstrengung +haben, daß die Arbeit aufreibender wird? finden Sie, daß Ihnen die +letzte halbe Stunde jetzt schwerer wird, wie früher bei neun Stunden?</p> + +<p>Das Endresultat aus allen diesen Antworten ist, daß keiner +auch nur gesagt hat, daß die letzte Stunde ihm schwerer falle, außer +im Hinblick auf die ersten Tage. Alle haben gesagt, nach einiger +Zeit sei ihnen die Arbeit in der letzten Stunde auch nicht schwerer +gefallen, nur daß sie natürlich nicht so frisch wie am Morgen +seien; aber es sei immer noch erträglich. Viele sagten direkt, sie +hätten gar nicht nötig gehabt, sich zusammenzunehmen; es wäre +ganz von selbst gegangen. Die meisten meinten, in den ersten +Tagen hätten sie sich zusammennehmen müssen, dann aber seien +sie das gewohnt geworden; sie brauchten gar nicht mehr daran +zu denken.</p> + +<p><a class="page" name="Page_219" id ="Page_219" title="219"></a>Sehr charakteristisch waren einige Äußerungen von Akkordarbeitern, +die noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, aus ihren +Lohnbüchern den Effekt zu sehen; sie sagten: Ja, in den ersten +Tagen haben wir uns sehr bemüht mehr zu leisten, wir haben uns +außerordentlich angestrengt, wir haben uns den ganzen Tag angetrieben, +wir haben sicher in der ersten Zeit viel mehr gemacht, +wir werden in dieser Zeit in 8 Stunden dasselbe geleistet haben, +als früher in 9 Stunden; aber das haben wir nicht aushalten können, +das kann auf die Dauer niemand aushalten, das hat uns die ganze +Arbeit verekelt; dann haben wir das sein lassen und arbeiten nun +so fleißig wie früher, fleißiger können wir nicht. Wenn wir jetzt +nur 8 Stunden arbeiten, dann können wir eben nur weniger liefern, +und am Ende des Jahres muß das die Firma merken; wenn andere +meinen, sie könnten das ausgleichen, dann täuschen sie sich. Es +waren das also Leute, die direkt sagten, sie betrachteten den ganzen +Versuch, in der kürzeren Zeit dasselbe zu leisten, als mißlungen, +weil sie an sich bemerkt hätten, daß sie das nicht lange aushalten +könnten.</p> + +<p>Diese Äußerungen hatten mich stutzig gemacht, ich war etwas +verblüfft; in der Aufstellung über den Nutzeffekt der Maschinen +haben wir nun den Schlüssel zum Verständnis dieser Äußerungen. +In der Tat haben sich die Leute zuerst ganz gewaltig angetrieben +und sind über das Ziel <em class="gesperrt">hinausgeschossen</em>. Das haben sie nicht +dauernd fortsetzen können, sie haben an sich gemerkt, daß sie +nachlassen müßten. Sie ließen nach ihrer Meinung nach in dem +Bemühen, das Ziel zu <em class="gesperrt">erreichen</em>, während sie in dem Bemühen +nachgelassen haben, das nämliche Ziel zu <em class="gesperrt">überschießen</em>.</p> + +<p>Einer sagte mir, dieses Antreiben hat uns die ganze Arbeit +»verekelt«; die Schaltbrettablesung zeigt diese »verekelte« Woche. +Alles das weist darauf hin, daß vielen Leuten die tatsächlich +dauernd hergestellte Beschleunigung des Arbeitstempos so unbewußt +geblieben ist, daß sie überhaupt nicht daran geglaubt haben, +daß sie meinten, sie arbeiteten genau so wie früher.</p> + +<p>Diese Wahrnehmung, daß diese Anpassung sich automatisch +vollzieht, unbewußt, ohne Willen des einzelnen, findet eine ganz +eklatante Bestätigung in einer anderen Wahrnehmung und namentlich +noch in einer Tatsache, die die Beobachtungen in England +ergeben haben.</p> + +<p>Schon seit längerer Zeit hat sich gerade bei den Einsichtigeren +aus dem Kreise unserer Werkmeister die Meinung eingebürgert,<a class="page" name="Page_220" id ="Page_220" title="220"></a> +daß, wenn zeitweilig die Arbeit drängte und Überstunden eingelegt, +die 9 Stunden zeitweilig auf 10 verlängert wurden, man nur ganz +kurze Zeit einen Erfolg habe — vielleicht 14 Tage, nicht länger; +darüber hinaus fleckt es nicht mehr, obwohl die Leute diese Überstunden +mit 25 Proz. [Zuschuß] bezahlt bekommen. Nach kurzer +Zeit werden die Leute verdrossen und borstig und machen den +Werkmeistern das Leben noch schwerer, als sie es sonst schon +zu tun gewohnt sind.</p> + +<p>Ich habe an der Richtigkeit dieser Meinung gezweifelt und +mich einmal verleiten lassen, selbst einen Versuch zu machen, und bin +kläglich abgefallen. Ich habe den Versuch gemacht, wo die Leute +mir direkt den Gefallen tun wollten, und es mir versprochen hatten, +denn es wäre ihnen sehr erwünscht, wenn sie vor Weihnachten — es +war im November — noch eine kleine Extraeinnahme hätten. Jedoch +schon nach einer Woche ging die Leistung zurück, in der dritten +und vierten Woche war sie faktisch Null geworden.</p> + +<p>Es ist also nicht möglich, selbst bei gutem Willen und Sichantreiben, +länger als eine kurze Zeit die Arbeitsleistung über das +Tagewerk hinaus zu steigern.</p> + +<p>Ich freue mich, dasselbe konstatiert zu sehen in dem amtlichen +Bericht des Gewerbeaufsichtsbeamten der Provinz Brandenburg +für 1900. Nach Angabe eines Fabrikanten hat dieser die +Erfahrung gemacht, daß, wenn man versucht hat, zeitweilig wegen +dringender Arbeit die Leute wieder einmal 9 Stunden arbeiten zu +lassen, das nur etwa 14 Tage lang Erfolg habe; dann gehe die +Leistung nach und nach zurück. Das sind dieselben 14 Tage, die +wir beobachtet haben.</p> + +<p>Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben +haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen +Interesses nicht <em class="gesperrt">fähig</em> sind, bei der Verlängerung der täglichen +Arbeitsdauer auf längere Zeit hin eine Mehrleistung zu erzielen, +so ist guter Wille auch nicht <em class="gesperrt">erforderlich</em>, um bei Verkürzung der +Arbeitszeit eine Minderleistung zu verhindern. Wenn sie wirklich +verhindert wird, so ist das nicht durch guten Willen und nicht +durch solche Antriebe, wie sie beispielsweise in der Akkordarbeit +gegeben sind.</p> + +<p>Das wird nun noch bestätigt durch eine besondere Erfahrung, +die man in England gemacht hat, nämlich in den Regierungswerkstätten +im Woolwich-Arsenal. Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn, +und die Erfahrung hat gezeigt, daß die Verkürzung der Ar<a class="page" name="Page_221" id ="Page_221" title="221"></a>beitszeit +von neun auf acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht +hat, sie leisten dasselbe Maß von Arbeit wie früher auch nachher.</p> + +<p>Nun muß man daran denken, daß diese Leute in England, +die gehobenen Arbeitsgebieten, wie Maschinenbau, Schiffsbau, +Metallbearbeitung, angehören, alle unter der Direktion der Trade-Unions +und ganz in deren Ideenkreis stehen, und daß zu diesem +Ideenkreis vor 10 Jahren ganz vorwiegend der Gedanke gehörte, +Verkürzung der Arbeitszeit muß <em class="gesperrt">Platz schaffen für Arbeitslose</em>, +muß die Reservearmee vermindern, muß den Unternehmer zwingen, +für dieselbe Arbeit mehr Leute einzustellen. Die Leute in diesen +Branchen haben nun zum voraus nicht eine besondere Ambition +gehabt, dem englischen Staatsfiskus durch vermehrte Arbeit diese +Stunde wieder zurückzugeben, sie haben keinen positiven Antrieb +gehabt, und sie haben es ganz sicher als gegen ihr Standesinteresse +angesehen, wenn sie auch nur den Versuch machen wollten, +durch intensivere Arbeit etwas nachzuholen. Dennoch ist der Fall +eingetreten, daß sie nolens volens fleißiger geworden sind.</p> + +<p>Ich betrachte damit die Frage als endgültig erledigt, daß es +gar keiner Motive bedarf, gar keines guten Willens, keiner Motive +des Interesses, um diese Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit an +die Arbeitszeit herbeizuführen, daß sie sich vielmehr automatisch +herstellt, sogar da, wo gewissermaßen ein böser Wille anzunehmen +ist.</p> + +<p>Wie ist das nun zu erklären, daß eine solche automatische +Anpassung unbewußt zustande kommt? Wie diese scheinbar paradoxe +Tatsache verständlich zu machen ist, die bei uns zutage getreten +ist und sogar eine Steigerung des Tagewerks veranlaßt hat, +das muß ich auf den nächsten Vortrag verschieben.</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h3><a class="page" name="Page_222" id ="Page_222" title="222"></a>2. Vortrag.</h3> + + +<p class="center">Geehrte Versammlung!</p> + +<p>In dem Vortrage, den ich vor ungefähr 4 Wochen in Ihrem +Kreise gehalten habe, habe ich zunächst berichtet über die Erfahrungen, +die in der hiesigen Optischen Werkstätte bei Einführung +der Verkürzung der Arbeitszeit von bis dahin 9 auf 8 Stunden +gewonnen worden sind, und ich habe diese Erfahrungen, die sich +innerhalb meines eigenen Beobachtungsgebietes ergeben haben, zu +verknüpfen versucht mit dem größeren Maßstabe der zahlreicheren +Erfahrungen, die namentlich in England gewonnen worden sind +in Rücksicht auf die Leistung der Arbeiter.</p> + +<p>Ich bin dabei auf Grund des rein tatsächlichen Materials zu +bestimmten Feststellungen gelangt, die ich hier kurz wiederhole.</p> + +<p>Sie bestanden darin:</p> + +<p>Erstens, auf allen Arbeitsgebieten, die in dieser großen Beobachtungsreihe +Gegenstand der Beobachtung geworden waren, hat +die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit keine <em class="gesperrt">Herabsetzung</em> +der Tagesleistung, in sehr vielen Fällen deutliche Anzeichen der +<em class="gesperrt">Steigerung</em> der Tagesleistung zur Folge gehabt — wie es auch +bei uns der Fall war. Ich konnte auf Grund mehrerer von einander +unabhängigen Feststellungen konstatieren, daß in unserem +Betriebe in dem letzten Jahre bei achtstündiger Arbeitszeit 30 Leute +soviel fertig gebracht hatten, wie in dem vorangegangenen Jahre +bei neunstündiger Arbeitszeit ihrer 31.</p> + +<p>Es war weiter festgestellt, daß dieses selbe Resultat, also das +Konstantbleiben bezw. Steigen des Tagewerks, eingetreten ist bei +den allerverschiedenartigsten Arbeiten, nicht nur in dem Spielraum +der Verschiedenheit, wie er in unserem Betriebe gegeben ist, der +im wesentlichen doch feinere Arbeiten umfaßt, sondern auch auf +Arbeitsgebieten gänzlich anderer Art. Ich konnte aussprechen, daß +das gleiche Resultat in Schneiderwerkstätten, auf der anderen Seite +in Kanonenschmieden, bei Feinoptikern und bei Kohlenhäuern — auf +Arbeitsgebieten gänzlich heterogener Art nach rein tatsächlichen +Feststellungen eingetreten ist, und daß der Eintritt dieses Erfolges +gänzlich unabhängig sei — und darauf habe ich besonders Wert +gelegt — von der Frage, ob die beteiligten Personen mit ihrem +<em class="gesperrt">Willen</em> darauf hinwirken, einen Arbeitsausfall bei verkürzter Arbeitszeit +zu verhindern, oder ob sie diesen Willen nicht, ob sie gar +kein Interesse daran haben.</p> + +<p><a class="page" name="Page_223" id ="Page_223" title="223"></a>Ich konnte darauf hinweisen, daß trotz guten Willens und +trotz deutlich erkennbaren Interesses bei einer Verlängerung der +Arbeitszeit eine Steigerung der Arbeitsleistung <em class="gesperrt">nur ganz vorübergehend</em> +eintritt, und nach ganz kurzer Zeit die Leistung in der verlängerten +Arbeitszeit nur noch derjenigen in der kürzeren Zeit entspricht. +Ich konnte konstatieren auf der anderen Seite, daß, wo +die Leute gar kein Interesse daran gehabt haben, bei verkürzter Arbeitszeit +dasselbe zu leisten, wo sie im Gegenteil ein gewisses Interesse +gehabt haben, das zu verhindern, dennoch derselbe Erfolg +eingetreten ist, daß keine Minderung stattgefunden hat.</p> + +<p>Ich habe auf die letztere Feststellung ganz besonders Wert +gelegt, weil ich aus ihr den Schluß zu ziehen für berechtigt halte, +daß diese Anpassung der Intensität der Arbeit an die Dauer — in +der Art, daß der kürzeren Arbeitsdauer eine gesteigerte und +der längeren eine verminderte Intensität entspricht — sich vollzieht +den einzelnen vollkommen unbewußt, automatisch sozusagen, und zwar +so unbewußt, wie die Beobachtungen in meinem Erfahrungskreis ergeben +haben, daß viele, daß die meisten gar keine Ahnung davon +gehabt haben, im Gegenteil gar nicht daran geglaubt haben, und +erst nachträglich darüber belehrt werden mußten, daß sie intensiver +gearbeitet haben.</p> + +<p>Ich habe damals — in diesem früheren Vortrage — erklärt, +daß ich auch in der Lage zu sein glaube, von diesen scheinbar +befremdlichen, in manchen Punkten sogar paradoxen Beobachtungen +die <em class="gesperrt">Erklärung</em> zu geben, und dazu will ich nun heute übergehen, +wobei ich glaube, daß es sich nicht nur um ein theoretisches Interesse +handelt, eine merkwürdige typische Erscheinung auf ihre +Ursachen zurückführen zu können, sondern um einen Vorgang +auch von einem praktischen Wert, weil, wenn man die Bedingungen +des Eintretens irgend einer bestimmten Wirkung erfassen kann, +man die Unterlagen gewinnt zu sicheren Schlußfolgerungen für +die Fortsetzung der Erfahrung.</p> + +<p>Solange man nur auf bloße Tatsachenfeststellungen angewiesen +ist, ist jede Fortsetzung der Schlüsse über das Unmittelbare +hinaus Sache der rein mechanischen Induktion. Wenn man in +99 Fällen nicht weiß, worauf etwas beruht, untersteht man der +Unsicherheit, ob nicht im hundertsten Falle andere Bedingungen +eintreten. Wenn man aber die Unterlagen gewonnen hat, um die +Bedingungen nachzuweisen — sei es, wenn nicht in 99, auch nur +in 3 oder 4 Fällen — von denen ein bestimmter Erfolg abhängig<a class="page" name="Page_224" id ="Page_224" title="224"></a> +ist, so hat man in der Erkenntnis eine viel sicherere Basis, um +über das unmittelbare Beobachtungsgebiet hinaus sagen zu können: +in dem Falle wird ein ähnlicher Erfolg eintreten, in dem Falle +wird er nicht eintreten.</p> + +<p>Meine Erklärung des so vorher kurz in der Zusammenfassung +meiner früheren Mitteilungen gegebenen Beobachtungsresultates +geht nun aus von einer ganz einfachen Erwägung. Ich sage: das +Charakteristische dieser Wahrnehmungen besteht darin, daß sie ein +durchaus übereinstimmendes Verhalten bekunden von Leuten gänzlich +verschiedener Beschäftigungsart, so verschieden, wie eben +Grobschmied und Schneider, Feinoptiker und Kohlenhäuer, und +ein ganz übereinstimmendes Verhalten von Leuten ganz verschiedener +Nationalität, ganz verschiedener Lebensweise, ganz verschiedenen +Lebensgewohnheiten. Auf der einen Seite die englischen +Arbeiter in den Maschinenfabriken und Kohlenbergwerken von +Northumberland und Durham, auf der anderen Seite unsere thüringischen +Industriearbeiter und die anderen Gruppen von Arbeitern, +in bezug auf welche ähnliche Beobachtungen schon in Deutschland +gemacht worden sind. Ich sage, was sich zeigt als vollkommen übereinstimmende +Reaktion bei so ganz verschiedenen Leuten hinsichtlich +derselben Einwirkung, nämlich Verkürzung der täglichen +Arbeitszeit, das kann seinen Grund nur haben in <em class="gesperrt">Ursachen</em>, die +<em class="gesperrt">allen gemeinsam sind</em>, die <em class="gesperrt">auf alle in derselben Art wirken</em>; +und da bleiben nur übrig nach der objektiven Seite hin, nämlich +unter dem Gesichtspunkte der Verschiedenheit der Betätigung der +Personen, solche Ursachen, die <em class="gesperrt">aller industriellen Arbeit</em>, so +wie sie sich jetzt gestaltet hat, in <em class="gesperrt">gleicher Art zukommen</em>, und +nach der subjektiven Seite hin, insoweit die Person dabei beteiligt +ist, können nur solche Ursachen betrachtet werden, denen <em class="gesperrt">alle +Menschen überhaupt unterliegen</em>, d. h. <em class="gesperrt">also gewisse allgemeine +Bedingungen im menschlichen Organismus</em>.</p> + +<p>So bin ich denn am Leitfaden dieser allgemeinen Erwägungen +zur Fragestellung gekommen:</p> + +<p>1. Was ist gemeinsam in Hinsicht auf die Betätigung der +Personen auf so ganz heterogenen Arbeitsgebieten?</p> + +<p>2. Was ist in Hinsicht auf die zu betrachtende Wirkung +allen Menschen gemeinsam, die den gewöhnlichen Bedingungen, +die der menschliche Organismus bietet, unterliegen?</p> + +<p>Hinsichtlich des ersten: was ist das Gemeinsame so verschiedener +Betätigung der Personen? ist es nun in der Tat möglich,<a class="page" name="Page_225" id ="Page_225" title="225"></a> +etwas nachzuweisen, was alle verknüpft. Das ist ein gemeinsames +Merkmal all der Arbeitstätigkeit, die man jetzt bezeichnet als <em class="gesperrt">industrielle +Arbeit</em>, im bewußten Gegensatz zu der Arbeitsbetätigung +z. B. in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, im Gegensatz +weiter zur Arbeitsbetätigung im alten Handwerk, im Handwerk +alten Stils — nicht etwa was man jetzt Kleingewerbe nennt, nämlich +die Wirkungen, welche die <em class="gesperrt">Arbeitsteilung</em> herbeigeführt hat.</p> + +<p>Alles, was unsere industrielle Arbeit von anderen Arbeitsgebieten +unterscheidet, ist charakterisiert durch ein ganz durchgehendes +Merkmal, welches mit dem Stichwort »Wirkungen der +Arbeitsteilung« zu bezeichnen ist. Nämlich 1. die fortdauernd täglich +ganz gleichmäßig quantitativ und qualitativ sich <em class="gesperrt">wiederholende</em> +Tätigkeit, die immer sich wiederholende <em class="gesperrt">Einseitigkeit</em>, +mit der sie geübt wird, die Tag für Tag dieselbe Art von Anstrengung +bringt, dieselben Muskelpartien ermüdet, dieselbe Art +von Körperhaltung aufnötigt, dieselbe Gruppe von Tätigkeiten, +von Einzelaktionen aufzwingt, im Gegensatz zu der Mannigfaltigkeit +der Beschäftigung, wie sie früher, in der alten Zeit, das Handwerk +bot, wo der Handwerksgeselle aus dem Rohprodukt heraus, um +das fertige Erzeugnis herzustellen, die allerheterogensten Dinge zu +betreiben hatte, auch im Gegensatz zu der Betätigung in der Landwirtschaft, +wo viel vom Wetter abhängt, und der eine Tag diese, +der andere Tag eine ganz andere Tätigkeit auferlegt.</p> + +<p>Ich sage, diese Arbeitsteilung, die Voraussetzung geworden +ist für alle technischen Fortschritte im Laufe der letzten Jahrzehnte — wenn +man auch ihre Wirkungen in vielen Punkten beklagen +mag, die aber nicht mehr zu redressieren ist — drückt der industriellen +Arbeit ihren ganz bestimmten Stempel auf in der <em class="gesperrt">Gleichförmigkeit +der Inanspruchnahme</em> der Menschen. Mit dieser +Gleichförmigkeit und fortgesetzt übereinstimmenden Einförmigkeit +ist nun gegeben die fortgesetzte Ermüdung immer derselben Organe, +derselben Muskelgruppen, derselben Nervenzentren, derselben +Gehirnpartien, weil alle Verrichtungen, mögen sie in Muskel- oder +Sinnesarbeit bestehen, immer in derselben Weise von Früh bis +Abend, Tag für Tag, jede Woche, sich wiederholen.</p> + +<p>Ich sage, das ist das Gemeinsame, was so verschiedene Arbeitsgebiete +übereinstimmend charakterisiert — unter dem Gesichtspunkte +übereinstimmend, ob Nähnadel oder Schmiedehammer, wenn nur +der Schmied nicht schneidern will und umgekehrt, wenn nur jeder +die ihm gewohnte Arbeit verrichtet, für die er geübt ist, daß es<a class="page" name="Page_226" id ="Page_226" title="226"></a> +in beiden Fällen die Inanspruchnahme derselben Organe und derselben +Sinne ist.</p> + +<p>Das zweite, das Gemeinsame was übergreift über die Verschiedenartigkeit +der Nationalität, was also zum Ausdruck kommt +in der Übereinstimmung des Erfolges bei Thüringer Arbeitern und +bei Englischen Arbeitern, kann nun nichts anderes sein, als irgend +ein gemeinsamer Grund, der im menschlichen Organismus bedingt +ist im Hinblick auf die Wirkungsweise gleichartiger, Tag für Tag +sich wiederholender, ermüdender Beschäftigung. Und da ist es +denn nun sehr leicht, wenn man das beides kombiniert, den Gesichtspunkt +zu finden für die Erklärung, die ich, glaube den vorher +charakterisierten Beobachtungen geben zu können.</p> + +<p>Wenn durch eine täglich sich wiederholende Tätigkeit, die +in denselben Bahnen, in denselben Formen sich wiederholt, am +Ende des Tages jeder, der daran teil nimmt, sich ermüdet hat, +so kann diese Tätigkeit nicht mehr Tag für Tag fortgesetzt werden, +außer wenn bis zum Morgen des folgenden Tages, durchschnittlich +Tag für Tag, diese Ermüdung vollkommen durch die bis zum +Wiederbeginn am nächsten Tage dazwischen liegende Ruhezeit und +durch die Wirkung der Ernährung <em class="gesperrt">ausgeglichen</em> ist. Wenn man +annehmen wollte, daß zwischen der Ermüdung durch die Arbeit und +der Ausgleichung derselben, der Erholung bis zum nächsten Tage, das +geringste Defizit bliebe, das für den einzelnen Tag gar nicht bemerkbar +sei, aber sich täglich wiederholt, so müßte die Konsequenz +notwendig sein, daß die betreffende Person nach einem kürzeren +oder längeren Zeitraum physisch herunterkommt. Es ist dasselbe, +als wenn jemand täglich Geld ausgibt, wenn auch nur wenig mehr +als er einnimmt, aber wenn das dauernd so fortgeht, so vermehrt +sich sein Verlust und er muß bankerott werden.</p> + +<p>Ich kann also sagen: es muß für alle Arbeiter, die unter +diesen Bedingungen stehen, tägliche Wiederholung eines bestimmten +Kräfteverbrauches und täglicher Ersatz durch Ruhe und Ernährung, +dem Durchschnitt nach Tag für Tag ein vollständiges <em class="gesperrt">Gleichgewicht</em> +hergestellt werden. Die Ermüdung oder der Kräfteverbrauch +muß im Durchschnitt Tag für Tag vollkommen Ausgleichung +finden durch den Kräfteersatz oder die Erholung, in der Ruhe und +Ernährung, weil das geringste Defizit sich fortwährend summieren +und schließlich zerstörend wirken müßte.</p> + +<p>Es würde auf Grund einer solchen Erwägung möglich sein, +zu Schlußfolgerungen zu kommen, auch wenn man in Hinsicht<a class="page" name="Page_227" id ="Page_227" title="227"></a> +auf die dabei gebrauchten Begriffe — Kräfteverbrauch oder Ermüdung +und Kräfteersatz oder Erholung — stehen bleiben müßte +bei den populären Vorstellungen, die im wesentlichen an subjektive +Empfindungen appellieren, was Ermüdung oder Erholung sei. +Für die weitere Prüfung meiner Schlußfolgerungen ist es aber +nicht ohne Bedeutung, daß ich hinzufügen kann: diese scheinbar +vagen Begriffe entsprechen nachweisbar gewissen ganz bestimmten +quantitativen Veränderungen im körperlichen Organismus, die unmittelbar +durch Größen-Bestimmungen zu fassen sind.</p> + +<p>Es ist nämlich ein feststehendes Ergebnis der physiologischen +Forschung, daß alles, was wir Ermüdung nennen, in letzter Instanz +ist eine Änderung der stofflichen Zusammensetzung in den letzten +Elementen des Menschen, eine Störung im Wesen des Protoplasma +der Zelle, daß alle Ermüdung infolge der Arbeitstätigkeit der Organe +ihren Grund hat in einem Verbrauch an bestimmten Stoffen, +deren Vorhandensein unentbehrlich ist für die normale Funktion +der Organe, und zum anderen Teile besteht in der Anhäufung +von Stoffen in den Elementen des Organismus, die störend wirken +für die normale Fortsetzung der Funktionen, die wie Gift wirken. +Alle akuten Ermüdungserscheinungen, wie sie gelegentlich vorkommen, +sind notorisch Vergiftungserscheinungen.</p> + +<p>Wir haben also in dem, was wir Ermüdung nennen, eine +Summe von stofflichen Veränderungen, die teilweise besteht in dem +Eintreten eines Defizits an Stoffen, die notwendig für die Erhaltung +der normalen Funktionen sind, andererseits besteht in einem +Überschusse von Stoffen, die nachteilig sind.</p> + +<p>Diese Ermüdung, die sich durch die Stoffveränderungen ergibt, +trifft in erster Reihe und zunächst diejenigen Organe, die +der Ermüdung unmittelbar ausgesetzt sind, also bei schwerer Muskelarbeit +die Muskeln, bei intensiver Nervenarbeit, bei angespannter +Aufmerksamkeit, in erster Reihe die Zusammensetzung der Nerven, +vielleicht die Gehirnpartien, die Organe, die in erster Reihe die +Tätigkeit vermitteln. Durch die Wirkung des Blutkreislaufes wird +aber die spezifische Ermüdung immer ausgedehnt auf den ganzen +Körper, so daß eine Ermüdung durch geistige Tätigkeit zugleich +eine Ermüdung des Körpers bezüglich der Muskeltätigkeit involviert +und umgekehrt. Es wird also der Überschuß an schädlichen +Bestandteilen allmählich auf den ganzen Körper verteilt und gibt +eine allgemeine Ermüdung.</p> + +<p><a class="page" name="Page_228" id ="Page_228" title="228"></a>Ich führe das hier bloß zu dem Zwecke an, um erkennbar +zu machen, daß meine weiteren Deduktionen eine feste Basis haben, +daß, wenn ich also im Sinne der vorhin vorangestellten Betrachtungen +sage, die Erhaltung des menschlichen Organismus erfordert, +daß Tag für Tag der durch die Tätigkeit bedingte Kräfteverbrauch +ausgeglichen wird durch einen entsprechenden Kräfteersatz, durch +Ruhe und Ernährung, oder wenn ich sage, es muß die Erholung +der Ermüdung gleich sein, ich dabei mit realen Begriffen argumentiere.</p> + +<p>Nun scheint die Berufung auf eine solche Forderung der +Gleichheit zwischen dem täglichen Durchschnitt von Kräfteverbrauch +und Kräfteersatz eine sehr triviale Sache zu sein; es gewinnt aber +dieser Satz die Bedeutung einer Grundlage für weitere wichtige +Schlußfolgerungen, sowie man daran geht sich klar zu machen, von +welchen Umständen hängt denn auf der anderen Seite das ab, was +ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung und Kräfteersatz oder Erholung +nenne.</p> + +<p>Da ist denn nun bei leichter Überlegung sofort zu sagen — was +ich Ihnen als Hauptargument hier vorführe — daß wir in +dem, was bei der täglich wiederkehrenden Arbeit eines Mannes +die Ermüdung begründet, <em class="gesperrt">drei deutlich unterschiedene Teile</em> +haben, die additiv sich zusammensetzen.</p> + +<p>Der eine Teil ist bestimmt lediglich durch die <em class="gesperrt">Größe des +täglichen Arbeitsproduktes</em>, und zwar unabhängig von der +Zeit, in welcher es geleistet wird. Z. B. wenn ein Mann an einer +Drehbank, und zwar ein Mann, der eine bestimmte Fertigkeit besitzt, +etwa 50 gleiche Drehstücke herzustellen hat, so gehört für +ihn dazu eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Handgriffe +und eine bestimmte Zahl von Sinneswahrnehmungen für die Kontrolle +seiner Arbeit, eine ganz bestimmte Anzahl von Willensimpulsen, +die er braucht, um seine Arbeit zu leisten; und wenn er +statt 50 100 Stück hergestellt hat, so hat er alle diese einzelnen +Akte in doppelter Zahl nötig gehabt, ganz unabhängig davon, ob +er 5, 6 oder 10 Stunden gebraucht hat.</p> + +<p>Es ist in der Größe des Arbeitsproduktes ein Maßstab gegeben +für die <em class="gesperrt">Größe des Kräfteverbrauchs</em>. Für verschiedene +Personen ist das verschieden. Wer größere Erfahrung, größere +Fertigkeit hat, wer mit größerer Umsicht und Zweckmäßigkeit zu +arbeiten gelernt hat, weiß es fertig zu bringen, daß er mit viel +geringerem Kräfteverbrauch dasselbe macht wie ein anderer, mit<a class="page" name="Page_229" id ="Page_229" title="229"></a> +<em class="gesperrt">einem</em> Blick das übersieht, wozu ein anderer <em class="gesperrt">drei</em> Blicke nötig +hat; doch ist unter denen, die unter denselben Bedingungen arbeiten, +jedenfalls ein Teil, dessen Kräfteverbrauch in der täglichen Arbeitszeit +pure proportional ist der Größe seines Arbeitsproduktes.</p> + +<p>Ein zweiter Teil ist abhängig von der <em class="gesperrt">Geschwindigkeit</em>, +mit der die Arbeit geleistet wird. Im allgemeinen wird anzunehmen +sein, daß, wenn dieselbe Leistung in kürzerer Zeit erfolgen soll, +das Tempo beschleunigt werden muß, das eine größere Anstrengung +bedeuten wird. Es ist aber gleich in bezug hierauf zu sehen, nach +Anleitung naheliegender Erfahrungen, die jeder an sich selbst +machen kann, daß dieser Teil des Kräfteverbrauchs, der von der +Geschwindigkeit der Arbeitsleistung abhängt, der also steigt, wenn +man verlangt, daß schneller gearbeitet wird, daß dieser in weiten +Grenzen konstant bleibt und erst beim Erreichen einer sehr <em class="gesperrt">großen +Geschwindigkeit</em> merklich in Betracht kommt. Es braucht sich +nur jemand zu überlegen, daß, wenn er etwa einen bestimmten +Weg, sagen wir von 4 km, einmal langsamer und einmal schneller +geht, die Verschiedenheit der Kraftanstrengung unmerklich, nämlich +so lange dieselbe ist, als er nicht etwa zum Laufschritt überzugehen +hat. Dasselbe, glaube ich sagen zu können, tritt auch für +alle technischen Arbeiten ein, solange noch die Verschiedenheiten +der Geschwindigkeit in den Grenzen liegen, in denen gewohnheitsmäßig +gearbeitet werden kann — <em class="gesperrt">etwas</em> rascher oder langsamer — und +es ist nicht anzunehmen, daß »etwas rascher« einen besonderen +Kräfteverbrauch bedeutet. Etwas anderes ist es aber, wenn die +Beschleunigung, die Forderung, in der kürzeren Zeit dasselbe zu +leisten, nötigt, sich anzutreiben, etwa die Operationen unter fortwährenden +Willensimpulsen aufeinanderfolgen zu lassen; dann ist +allerdings anzunehmen, daß die Beschleunigung des Arbeitstempos +eine <em class="gesperrt">bedeutende</em> Steigerung des Kräfteverbrauchs herbeiführen +würde.</p> + +<p>So haben wir zunächst in dem, was ich Kräfteverbrauch oder +Ermüdung nenne, zwei deutlich verschiedene Teile, einen, der nur +abhängig ist von der Größe des täglichen Arbeitsprodukts — den +andern, der daneben nun noch abhängig ist von der Geschwindigkeit, +von dem Tempo, in welchem es zu leisten ist. Dieser zweite +Teil ist im allgemeinen zweifellos wachsend, wenn verlangt wird, +daß dasselbe Tagewerk in der kürzeren Zeit zu leisten ist.</p> + +<p>Das wichtigste ist aber nach meiner Meinung der dritte Bestandteil, +der sich in diesem Kräfteverbrauch des industriellen<a class="page" name="Page_230" id ="Page_230" title="230"></a> +Arbeiters in seinem Tagewerk nachweisen läßt, der durchaus +analog ist mit dem, was man bei den Maschinen »Kraftverbrauch +für Leergang« nennt.</p> + +<p>Die vorhin charakterisierte Konsequenz der Arbeitsteilung, +die außerordentliche Gleichförmigkeit der Tätigkeit bringt es mit +sich, daß mit wenigen Ausnahmen alle Arbeit der Industrie gemacht +werden muß von Leuten, die den ganzen Tag entweder zu +stehen oder zu sitzen haben; ganz wenige haben Gelegenheit, +innerhalb der Tagesperiode eine nennenswerte Abwechslung zu +haben. Wenn Sie sich vorstellen, was das heißen wollte, wenn +ein Mann gar nicht zu arbeiten hätte, aber angehalten wäre, dieselbe +Körperhaltung 8 oder 10 Stunden fortzusetzen, wie z. B. an +der Drehbank 8 oder 10 Stunden täglich zu stehen, oder in einer +gewissen Körperhaltung zu sitzen, wie man sie etwa bei Ausführung +feiner Arbeiten nötig hat, so würde ein solcher am Ende +der 8 oder 10 Stunden sehr ermüdet sein, obwohl er gar nichts +getan hat.</p> + +<p>Ich behaupte nun, daß, wenn diese Ermüdung einem Kräfteverbrauch +entspricht, der lediglich bedingt ist durch das bloße +<em class="gesperrt">Verweilen</em> an der Arbeitsstätte in derjenigen Körperhaltung, +die seine Arbeit nötig macht, und in der Umgebung, in der er +dabei ist, demselben Geräusch, demselben Lärm ausgesetzt, unter +demselben Zwange der Aufmerksamkeit — wenigstens da wo Maschinenbetrieb +ist — sich zu sichern, daß er kein Unheil anrichtet, +oder daß ihm nicht Unheil angerichtet werde, — ich sage; daß, +wenn diese rein passive Ermüdung einen ganzen großen Teil des +Tagewerks der Leute bedeutet, jede <em class="gesperrt">Verkürzung der Arbeitszeit</em>, +die also bewirkt, daß diese Leistung in der verkürzten Arbeitszeit +sich zusammendrängt, ein <em class="gesperrt">reiner Gewinn an Kraft +für die beteiligten</em> Personen sein muß.</p> + +<p>Wenn ich mir nun denke, ein Mann könne ein bestimmtes +Tagewerk in 8 Stunden leisten, und man nötigt ihn, 10 Stunden +darauf zu verwenden, so ist das ganz genau dasselbe, wie wenn +man ihm erlaubt, seine Arbeit in 8 Stunden fertig zu machen, ihm +aber zumutet: du mußt nun noch 2 Stunden hier bleiben in derselben +Körperhaltung, sitzend oder stehend, dasselbe Geräusch +hören, dieselbe Aufmerksamkeit anwenden, um Gefahr abzuwenden, +jedoch ohne etwas zu tun. Ich sage, genau in derselben Art, wie +die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden uns eine bedeutende +Ersparung gebracht hat für den <em class="gesperrt">Leergang der Ma<a class="page" name="Page_231" id ="Page_231" title="231"></a>schinen</em>, +so bedeutet die Verkürzung der Arbeitszeit eine entsprechende +Ersparung am Kraftverbrauch für den <em class="gesperrt">Leergang der +Menschen</em>. Dieser Nachweis des dritten Bestandteils für den gesamten +Kräfteverbrauch weist hin auf den wichtigsten Teil unserer +Betrachtung.</p> + +<p>Ich habe ganz kurz nun noch auf der anderen Seite auf das +von mir vorhin geforderte Gleichgewicht zwischen Kräfteverbrauch +und Kräfteersatz hinzuweisen. Der Kräfteersatz durch Ernährung +und Ruhe — wovon hängt der ab? Da ist zuerst zu sagen, er muß +bei einem Mann abhängen von der physischen Beschaffenheit der +Person, von seiner Robustheit, von seiner Gesundheit, von seinem +Ernährungszustande. Ein Mann von kräftiger Ernährung in jungen +Jahren, von normaler Lebensweise, wird imstande sein, in einer +gewissen Ruhezeit eine vorangehende Ermüdung sehr viel eher +völlig auszugleichen, wie ein älterer Mann oder ein durch Krankheit +geschwächter oder einer, der durch unsolides Leben die Bedingungen +des Wiederersatzes seiner Kräfte verschlechtert hat. +Aber für ein und denselben Mann wird zweifellos die Zeit entscheidend +sein, die ihm für diesen Kräfteersatz gegeben ist. Es +kann auch nicht dem geringsten Zweifel unterliegen, daß jemand, +der ein bestimmtes Tagewerk hinter sich hat und bis zum Wiederbeginn +des folgenden gleichen Tagewerks 16 Stunden Zeit hat für +relative Ruhe, die wenigstens die Organe ruhen läßt, die bei seiner +normalen Arbeit die stärkst ermüdeten sind, ein größeres Maß +vorangegangener Ermüdung wird ausgleichen können, wie jemand, +der nur 10 Stunden unter ganz gleichen Umständen für Erholung +zur Verfügung hat. Das kann jedermann an sich probieren.</p> + +<p>Es muß also notwendig in bezug auf die Bedingungen dieses +Kräfteersatzes außer dem jeder einzelnen Person eigentümlichen +Faktor, den man nennen könnte die Intensität des Stoffwechsels +oder die Intensität seiner Lebensfunktionen, nun noch maßgebend +sein eine Zeitbestimmung, nämlich die <em class="gesperrt">Dauer der ihm gelassenen +Ruhezeit</em>. Nun hat aber der Tag nur 24 Stunden; infolgedessen +muß die Zeit der Ruhe zwischen jeder Tagesarbeit einfach die +Differenz zwischen 24 Stunden und der Arbeitszeit sein; bei 8 +Stunden Arbeit 16 Stunden Ruhe, bei 10 Stunden Arbeit nur 14 +Stunden Ruhe.</p> + +<p>So sieht man am Leitfaden dieser ganz einfachen Betrachtung, +daß in Hinsicht auf die Herstellung dieses Gleichgewichtes zwischen +Kräfteverbrauch und Kräfteersatz, zwischen Ermüdung und Er<a class="page" name="Page_232" id ="Page_232" title="232"></a>holung, +die Arbeitszeit dreimal zur Geltung kommt; zweimal auf der +Seite der Bestimmung des Kräfteverbrauches — das eine Mal im ungünstigen +Sinne für die Verkürzung, insofern als die Verkürzung der +Arbeitszeit intensivere Arbeit nötig macht, vorausgesetzt, daß ein gewisses +Maß der Geschwindigkeit nicht überschritten wird, ein zweites +Mal aber im ungünstigen Sinne, nämlich durch Verminderung, nach +Analogie der Maschinen, der Leergangsarbeit des Menschen — daß +aber außerdem nun noch dieselbe Größe der täglichen Arbeitszeit +eine Rolle spielt auf der anderen Seite der Gleichung, in bezug +auf den Kräfteersatz und zwar in <em class="gesperrt">günstigem</em> Sinne, da die Verkürzung +der Arbeitszeit und eine längere Ruhepause den Ersatz +eines größeren Kräfteverbrauchs vermittelt.</p> + +<p>Ohne daß man den mathematischen Zusammenhang nun +weiter darzulegen braucht, wie ich es überflüssigerweise getan +habe<a name="FNanchor_41_41" id="FNanchor_41_41"></a><a href="#Footnote_41_41" class="fnanchor">[41]</a>, ohne daß man auf diese näheren mathematischen Beziehungen +einzugehen braucht, ist sofort zu sehen, daß, wenn diese Zusammenhänge +richtig aufgefaßt sind, es verständlich ist, daß eine Verkürzung +der Arbeitszeit nicht nur das Tagesprodukt ungeändert +lassen, sondern unter Umständen die Tendenz haben kann, die +Arbeitsleistung zu steigern, wie wir es in unseren Beobachtungen +glauben konstatiert zu haben.</p> + +<p>Es muß nämlich, wenn man den mathematischen Zusammenhang +genau ansieht, für jede bestimmte Art von Verrichtungen +und jede bestimmte Person ein Optimum existieren, nämlich eine +kürzeste Arbeitszeit, bei der das größte Arbeitsprodukt herauskommt. +Wo dieses liegt, wird wesentlich von der Art abhängen, wie sich +die einzelnen Bestandteile des näheren bestimmen.</p> + +<p>Wie groß dieser Kräfteverbrauch für Nichtarbeit, für Leergang, +und für den Geschwindigkeitswiderstand, den bei intensiverem Tempo +die Arbeit mit sich bringt, im einzelnen Falle ist, ist im wesentlichen +Tatbestandsfrage. Es ist denkbar, daß es gewisse Verrichtungen gibt, +welche ein Arbeiter 10 oder 9 Stunden lang macht, bei welchen +aber eine weitere Beschleunigung des Tempos mit einer so großen +Steigerung des Kräfteverbrauchs verbunden sein kann, daß er, +wenn er auf 8 Stunden übergeht, weniger leistet.</p> + +<p>Indem ich mich nun auf unsere Erfahrungen berufe und auf +die Erfahrungen ähnlicher Art, die namentlich in England gemacht +worden sind, kann ich nur sagen, diese Erfahrungen recht<a class="page" name="Page_233" id ="Page_233" title="233"></a>fertigen +die Annahme, daß für wenigstens drei Viertel aller industriellen +Arbeiter — das Wort in dem Sinne gebraucht, wie ich es +vorhin gebraucht habe — wahrscheinlich auch für einen größeren +Bruchteil bei <em class="gesperrt">9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht und</em> +bei <em class="gesperrt">8 Stunden noch nicht überschritten</em> ist, und daß daher diese +Beobachtungen, wie sie vorliegen, am Leitfaden dieser Erklärung +die Meinung rechtfertigen, daß es möglich sein wird, auf fast allen +Gebieten der industriellen Tätigkeit in Deutschland ohne jede Einbuße, +ohne jede Herabsetzung des Tagewerks, in einem vernünftigen +Tempo, nicht etwa nur zum Neunstundentag, sondern zum +Achtstundentag überzugehen. Selbstverständlich meine ich nicht +plötzlichen Übergang, sondern es kann sich nur darum handeln, +allmählich die Menschen daran zu gewöhnen, die jetzt gewohnt +sind, ihre Arbeitskraft zu vertrödeln, die gewissermaßen normale +Ermüdung sich anzuschaffen, die sie gerade noch bis zum folgenden +Tage durch Ruhe und Ernährung ersetzen können. Wie ich vorhin +sagte, hat eine solche Erklärung zugleich die Bedeutung, daß sie +nicht nur Aufschluß gibt über das, was wirklich beobachtet ist, +sondern daß sie auch einen Leitfaden gibt, um über das Gebiet der +unmittelbaren Beobachtungen hinaus Schlußfolgerungen zu ziehen.</p> + +<p>Ich will, um nicht ins Weite zu gehen, nun nur noch ganz +kurz erläutern, wie sich am Leitfaden dieser Erklärung ganz charakteristische +Tatsachen, die auf den ersten Blick als außerordentliche +erscheinen, als etwas ganz Selbstverständliches darstellen.</p> + +<p>Ich habe damals erzählt, als ich in unserer Werkstätte mit +einer Gruppe von Leuten den Versuch gemacht habe, sie zu veranlassen, +sie möchten einmal mir zu Gefallen und wegen ihrer +eigenen Interessen, als wir noch neunstündige Arbeitszeit hatten, +10 Stunden arbeiten, daß diese nach einer Woche zu mir kamen +und meinten: die angehängte letzte Stunde drücke vom frühen +Morgen ihre Arbeit herab, ich sollte ihnen ihr Versprechen zurückgeben. +Und auf der anderen Seite ebenso die Tatsache, daß +die Anhänger der Trade-Unions, wie im Woolwich-Arsenal, welche +der Meinung waren, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf +8 Stunden Platz schaffen müsse für die Arbeitslosen, die Reserve-Armee +vermindern müsse, die also gewiß der Ansicht waren, sie +würden nicht in 8 Stunden dasselbe arbeiten wie vorher in +9 Stunden, dennoch dasselbe geleistet haben. Dies alles erklärt +sich am Leitfaden einer solchen Betrachtung ganz einfach als etwas +Selbstverständliches.</p> + +<p><a class="page" name="Page_234" id ="Page_234" title="234"></a>Unsere Leute, die damals den Anlauf nahmen, haben ganz +gewiß in den ersten 9 Stunden des damals verlängerten Arbeitstages +genau so gearbeitet, wie in der Woche vorher ihre 9 Stunden; +da sie aber dann noch eine Stunde länger arbeiteten, haben sie +sich in 10 Stunden mehr ermüdet und das vorher bestehende +Gleichgewicht verschoben. Das haben sie am ersten Tag nicht +bemerkt, auch am zweiten Tag nicht, aber allmählich ist das Defizit +zum Vorschein gekommen, und da mußte einmal der Punkt +kommen, wo die Bilanz stark gestört war; dann tritt das in die +Erscheinung, was die Werkmeister Unmut und Verdrossenheit +nennen; das sind die Waffen, mit denen der Körper sich wehrt. +In dem Maße, als sich das Defizit anhäuft, drückt es auf ihre Arbeit +vom frühen Morgen an; so verlangsamt sich das Tempo, bis es +nach 14 Tagen so verlangsamt ist, daß die Tagesleistung trotz +der Überstunde nur dieselbe ist, wie ohne Überstunde.</p> + +<p>Und umgekehrt die englischen Arbeiter, die gar kein Interesse +daran hatten, diesen Ausfall der geschenkten Stunde nachzuholen, +weil sie in Zeitlohn arbeiteten, die im Gegenteil darauf rechneten, +daß durch diese Stunde so viele von ihren arbeitslosen Kollegen +im nächsten Jahr Arbeit haben würden, haben diese 8 Stunden +genau so gearbeitet, wie die ersten 8 Stunden ihrer vorher neunstündigen +Arbeitszeit, und sind dann eine Stunde früher vergnügt +nach Hause gegangen, weniger ermüdet als früher, und so haben +sie Tag für Tag einen kleinen Überschuß an Kraft behalten, der, +nachdem er eine gewisse Größe erreicht hatte, bewirkte, daß sie +vom frühen Morgen an ihre Arbeit mit größerer Frische begonnen +haben, daß sie, ohne es zu wissen und ohne es zu wollen, dem +englischen Staatsfiskus den Gefallen getan haben, in 8 Stunden +dasselbe zu leisten wie vorher in 9 Stunden.</p> + +<p>Diese Beispiele zeigen, wie diese automatische Anpassung +des Tempos der Arbeit an die Dauer der täglichen Arbeitszeit bei +den einzelnen sich vollzieht.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich habe mit dieser Betrachtung, die also, glaube ich, den +Nachweis führt, daß das wesentlichste Moment unter volkswirtschaftlichen +Gesichtspunkten bei Verkürzung der Arbeitszeit besteht +in der Ersparnis eines großen Kraftverbrauches für unnützen +»Leergang« der Menschen — den terminus technicus von Maschinen +auf den Menschen übertragen — die <em class="gesperrt">eine</em> volkswirtschaftliche Bedeutung +der Verkürzung der Arbeitszeit festgestellt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_235" id ="Page_235" title="235"></a>Ich knüpfe meine weiteren Ausführungen an die Frage, mit +der ich vor 4 Wochen meinen ersten Vortrag einleitete, indem +ich auf die Tatsache hinweise, daß in England jetzt schon die +durchschnittliche Arbeitszeit der gesamten industriellen Arbeiterschaft +auf weniger als 9 Stunden herabgesunken ist, weil es nur +ganz wenige Industriezweige, abgesehen von der Textilindustrie, +gibt, die länger als 9, aber schon sehr viele, die weniger als +9 Stunden arbeiten, und gegenwärtig nicht weniger als eine Million +englischer Arbeiter in den etwas gehobenen Industrien beim +Achtstundentag angekommen sind; und bei den rapiden Fortschritten, +die die Bewegung auf Verkürzung der Arbeitszeit macht, ist anzunehmen, +daß in ganz kurzem Zeitraum wohl der Achtstundentag +in England die herrschende Arbeitszeit sein wird.</p> + +<p>Demgegenüber ist in Deutschland die normale durchschnittliche +Arbeitszeit derselben Gruppen von Industriearbeitern sicher +über 10 Stunden, weil es noch eine große Anzahl von Arbeitsgebieten +der verschiedensten Art gibt, in denen noch 11 Stunden +gearbeitet wird, und nur relativ wenige, 6-8000, haben in Deutschland +die achtstündige Arbeitszeit.</p> + +<p>Angesichts dieses Unterschieds muß die Frage entstehen, +welchem von beiden Ländern kommt dieser Unterschied in Hinsicht +auf den Wettbewerb mit anderen Ländern zunutze? Wird +England mit seiner kurzen oder Deutschland mit seiner langen +Arbeitszeit einen Vorteil in Hinsicht auf den Wettbewerb mit anderen +Nationen haben?</p> + +<p>Ich will gleich das Resultat voraussagen, zu dem ich durch +meine Betrachtungen geführt werde. Es besagt, daß es ganz zweifellos +ein Vorsprung sein wird, den England hat, daß England kraft +dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine sehr erhöhte Leistungsfähigkeit +im ganzen Wirtschaftsleben hat, und daß, wenn Deutschland +darin zurückbleiben sollte, wenn England dauernd diesen Vorsprung +behalten sollte, für Deutschland die direkte Gefahr einer +großen schweren Schädigung seiner Volkswirtschaft im Wettbewerb +mit anderen Völkern, insbesondere mit dem fortgeschrittenen England, +besteht.</p> + +<p>Es könnte auf den ersten Blick fraglich sein, ob sich aus +meinen früheren Ausführungen ein derartiger Schluß begründen +läßt, denn es wird durch Verkürzung der Arbeitszeit das Tagewerk +nicht vermindert, vielleicht sogar etwas gesteigert. Aber +diese Steigerung wird man keinesfalls hoch anschlagen können:<a class="page" name="Page_236" id ="Page_236" title="236"></a> +wir selbst haben ja auch nur eine Steigerung von ein paar Proz., +die können ja doch nichts Ausschlaggebendes sein. Ob ein paar +Proz. im günstigsten Falle mehr oder weniger — in der Hauptsache +wird es dasselbe sein, ob die Leute 10 oder 8 Stunden +arbeiten; es wird eben ungefähr dasselbe produziert.</p> + +<p>Es sind damit zwar die Befürchtungen widerlegt, mit denen +man früher den Bestrebungen auf Verkürzung der Arbeitszeit entgegentrat, +daß die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit eines Landes +gelähmt werden könnte, wie auch die Hoffnungen widerlegt sind, +daß die Verkürzung Platz schaffen werde für die Arbeitslosen; +aber im übrigen bleibt doch höchstens der kleine Vorteil übrig, +welchen die kleine Ersparnis an Betriebsunkosten bedeutet.</p> + +<p>Wir dürfen annehmen, daß in unserem Betriebe, der Optischen +Werkstätte, die Ersparnis im Kohlenverbrauch, an Heizerlöhnen, +für Beleuchtung und Beheizung auf den Kopf des Arbeiters 6-8 M. +jährlich beträgt; zwischen 10 und 8 Stunden Arbeit könnte man diese +Ersparnis somit doch höchstens auf 15-20 M. anschlagen. Wenn +man annimmt, daß in Deutschland 3 Millionen Leute sind, die in +8 Stunden ebensoweit kämen in ihrer Arbeit wie in den jetzt +durchschnittlich 10 Stunden, so würde dieser Vorteil immer nur +mit 30-40 Millionen Mark anzuschlagen sein, was in der Bilanz +eines großen Landes ja nur eine ganz geringe Bedeutung hat.</p> + +<p>Man würde sagen können, diese Frage hat gar keine besondere +wirtschaftliche Bedeutung, sie ist mehr Sache des subjektiven +Ermessens, ob man für besser und angenehmer finden will, +daß die Leute 8 Stunden arbeiten und 16 Stunden Ruhe haben, +oder 10 und 11 Stunden arbeiten und nur 14 oder 13 Stunden +Ruhe haben.</p> + +<p>Aber mit nichten! Bei dieser Überlegung würde man vergessen, +daß zwar der Kraftverbrauch für Leergang der Maschinen, +der seinen Ausdruck findet in dem nutzlosen Verbrennen von +30-40 Millionen M. mehr Kohlen, in Deutschland verschwendet +ist, daß die Hauptsache aber die Kraftverschwendung in dem nutzlosen +Leergang von 3 oder 4 Millionen <em class="gesperrt">Menschen</em> in Deutschland +ist. Und da ist die Frage: was bedeutet denn diese Kraftverschwendung, +die zweifellos da ist, wenn es möglich ist, daß +diese selben Menschen dasselbe in 8 Stunden leisten, was sie bisher +in 10 Stunden gemacht haben? Auf wessen Kosten geht denn +diese Kraftverschwendung? Geht dieselbe nur auf Kosten der +Lebensannehmlichkeit der Leute, die es erfreulicher finden werden,<a class="page" name="Page_237" id ="Page_237" title="237"></a> +wenn sie nur 8 Stunden in der Werkstätte zu stehen haben, oder +geht sie auf Kosten eines Faktors, der eine bestimmte volkswirtschaftliche +Bedeutung hat? Ich meine das letztere ist der Fall!</p> + +<p><em class="gesperrt">Diese Kraftvergeudung durch nutzlosen Leergang +des Menschen geht auf Kosten der Mitwirkung der +Intelligenz und der geistigen Regsamkeit des Menschen, +und bedeutet, daß ein wertvolles Kapital, welches +Deutschland besitzt in der natürlichen Intelligenz seiner +arbeitenden Schichten, zum großen Teil brach liegen +bleibt, weil die Bedingungen abgeschnitten sind, unter +denen diese Intelligenz voll zur Geltung kommen könnte.</em></p> + +<p>Um das aber zu verstehen, diesem Leergang der Menschen +eine so weittragende Bedeutung beizulegen, muß ich nochmals darlegen, +und jetzt unter einem etwas anderen Gesichtspunkte, was +ich als die Wirkungen der Arbeitsteilung besprochen habe. Diese +Arbeitsteilung — es wäre die reine Torheit, sie beklagen zu +wollen, so bedauerlich ihre Wirkungen sind — hat zur Folge die +<em class="gesperrt">geistige Verödung der Menschen</em>, weil sie intelligente Personen +nötigt, ihr Tagewerk auf eine einförmige Art zu verrichten, weil die +Arbeit, bis auf einen ganz kleinen Bruchteil bevorzugter Arbeiten, +aus sich selbst heraus gar keinen Antrieb, keine Anregung enthält, +weil die Arbeiter immer nur Teile unter ihren Händen haben — und +eine Arbeit, die andererseits, um vorteilhaft und zweckmäßig +ausgeführt zu werden, hohe Anforderungen an die geistige Tätigkeit +der Leute stellt, aber hohe Anforderungen nur in der Art, +wie die Leute das zweckmäßige, geschickte Arbeiten zu erlernen +haben. Die Ablieferung des täglichen Arbeitsproduktes ist unter +dem Prinzip der Arbeitsteilung reine Routinesache, sie kommt zur +Geltung nur in ausgetretenen Bahnen. Aber die Art, wie einer +gelernt hat, die tägliche Arbeit abzuliefern, zweckmäßiger oder +unzweckmäßiger, mit größerer Kräfteersparnis oder größerem Kräfteverbrauch, +das ist in ganz großem Maße Sache der Intelligenz, +so daß kein Arbeiter ein geschickter Arbeiter wird, wenn es nicht +ein intelligenter Mann ist, weil man ihn diese Zweckmäßigkeit +nicht lehren kann: er muß sie selbst erlernen können.</p> + +<p>Wenn man nun auf der einen Seite zugestehen muß, daß +die täglich gleiche Arbeit direkt abstumpfend wirkt, auf der +anderen Seite die technischen und wissenschaftlichen Anforderungen +eine fortwährende Anspannung der Intelligenz nötig machen, so +gibt es eben nur einen Weg, um das Gleichgewicht zu schaffen,<a class="page" name="Page_238" id ="Page_238" title="238"></a> +das ist: die Bahn frei zu machen dafür, daß die natürliche Intelligenz +dennoch sich betätigen kann, daß sie nicht abgestumpft +wird, d. h. also, möglichstes Zusammendrängen der täglichen Arbeit +auf einen kurzen Zeitraum und möglichstes Verlängern des Zeitraumes +zwischen den täglichen Arbeitszeiten, das die Möglichkeit +für geistige Anregung anderer Art gewährt, daß solche Leute +nicht stupid werden, daß sie trotz der Einförmigkeit ihrer täglichen +Arbeit noch die Fähigkeit behalten, mit dem Verstand mitzuwirken, +mit Interesse Dinge zu betrachten, die nicht unmittelbar +in der Arbeit vorkommen.</p> + +<p>So sage ich: alles was darauf ausgeht, die Leistungsfähigkeit +des Deutschen Volkes zu heben — und Deutschland darf sich +rühmen, daß es in Hinsicht auf die Intelligenz seiner arbeitenden +Volksschichten keinem anderen Lande nachsteht, aber Intelligenz +ohne Betätigung ist Gold im Schoß der Erde — alles was darauf +ausgeht, dieses große geistige Kapital wirtschaftlich in Betätigung +zu stellen, das muß unter die Parole sich stellen; <em class="gesperrt">möglichste +Verkürzung der Arbeitszeit in der Industrie, möglichste +Verminderung der Kraftvergeudung infolge Leergang +durch Verlängerung der Ruhezeit</em>.</p> + +<p>Und wenn es nun nach meinen früheren Darlegungen richtig +ist, daß man sagen darf, für den weitaus größten Teil der industriellen +Arbeiter ist mit 9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht +und mit 8 Stunden noch nicht überschritten, so muß für +die Zukunft die Parole aller sein, denen daran liegt, das wirtschaftliche +Leben Deutschlands zu lieben, <em class="gesperrt">Drittelung des Tages</em>: +<em class="gesperrt">8 Stunden Unternehmerdienst — 8 Stunden Schlaf — 8 +Stunden Mensch sein.</em></p> + +<p> </p> +<p class="center">Pause.</p> +<p> </p> + +<p>Es gibt meiner Meinung nach nur <em class="gesperrt">einen</em> Standpunkt, von +welchem aus mit einiger inneren Folgerichtigkeit das angefochten +werden könnte, was ich vorhin als Resultat meiner Ausführungen +hingestellt habe: daß die Verkürzung der Arbeitszeit zum Zwecke +der Hebung der Menschen in Hinsicht auf die Betätigung der Intelligenz +und zur wirtschaftlichen Hebung des Volkes nötig ist +Das ist der Standpunkt derer, die ihre Beurteilung wirtschaftlicher +und sozialer Zeitfragen unter die Parole stellen, <em class="gesperrt">wir wollen +Herren bleiben im eigenen Haus</em>. Vom Standpunkt dieser +Leute aus gibt es in der Tat ein anderes Ideal, sie müssen kon<a class="page" name="Page_239" id ="Page_239" title="239"></a>sequenterweise +verlangen einen Arbeiterstand, der möglichst genügsam +ist, möglichst nahe an der Grenze des Helotentums steht. +Es liegt eine Erscheinung vor, in der dieses Ideal entsprechend +verwirklicht gewesen ist, das ist der Arbeiterstand in den 30er +und 40er bis 50er Jahren in den englischen Industriebezirken +Birmingham, Manchester, Liverpool.</p> + +<p>Nach dem übereinstimmenden Urteil von Leuten jener Zeit +waren das Arbeiter, die Tag für Tag 14, 15 und 16 Stunden an +ihren Maschinen standen, jeden Abend geknickt nach Hause schlichen, +notdürftig ihren Hunger stillten und schlafen gingen, am Sonnabend +aber nach Empfang des Wochenlohnes sich besoffen, am Sonntag +ihren Rausch ausschliefen, um am Montag das gleiche Wochenwerk +wieder zu beginnen.</p> + +<p>Das andere Ideal, auf welches meine Parole hinweist, ist nun +auch annähernd verwirklicht, just in demselben Lande, in demselben +Arbeiterstande, in denselben englischen Industriebezirken. +Im Laufe von etwa zwei Generationen ist aus dieser damals +physisch und intellektuell verelendeten Bevölkerung infolge der +Wirkungen der Verkürzung der Arbeitszeit ein Arbeiterstand hervorgegangen, +der heute in Hinsicht auf die Leistungsfähigkeit, +die Betätigung von Intelligenz und Tatkraft kaum noch seines +gleichen findet, der allerdings nicht gefügig, sondern sehr »begehrlich« +ist, der nicht nur Anerkennung vollständiger bürgerlicher +Gleichberechtigung, sondern auch höhere Löhne heischt, als für +ähnliche Arbeit irgendwo sonst in Europa gezahlt werden, der +aber so gutmütig ist, dabei dem Unternehmer — das Verhältnis +zwischen Lohn und Leistung zum Maßstab genommen — <em class="gesperrt">billigere</em> +Arbeit zu leisten, als im Durchschnitt irgendwo sonst in Europa +geliefert wird.</p> + +<p>Wenn nun meine Betrachtung dahin ausmündet, daß die Verkürzung +der täglichen Arbeitszeit in der Industrie einzuführen sei — wobei +das Gebiet der Arbeitstätigkeit in Frage kommt, welches +unter der Devise der modernen Arbeitsteilung steht, gegenüber +anderen Arbeitsgebieten, die andere Bedingungen menschlicher Betätigung +darbieten — daß es die Aufgabe sei, durch die Verkürzung +der Arbeitszeit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ganzen +Volkes durch Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Arbeiter zu +heben — so ist es sicher gerechtfertigt, auch der Vorgänge zu gedenken, +welche die Bewegung zur Verkürzung der Arbeitszeit +eingeleitet haben.</p> + +<p><a class="page" name="Page_240" id ="Page_240" title="240"></a>Da habe ich denn zu konstatieren, daß der Ausgangspunkt +alles dessen, was von Fortschritten in dieser Richtung bis heute +zu verzeichnen ist, in einem Akt weitblickender Gesetzgebung liegt. +Ich meine, daß auf dem ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz +neben dem Gesetz Mosis »sechs Tage sollst du arbeiten +und den siebenten ruhen« nur noch <em class="gesperrt">eine</em> gesetzgeberische Maßregel +großen Stils existiert, das ist die <em class="gesperrt">Einführung der Zehnstundenbill +in England</em>. Diese Zehnstundenbill in England hat +alle derartigen Bestrebungen ausgelöst, hat erst den Boden geschaffen, +Erfahrungen zu gewinnen für die richtige Beurteilung +dieser Verhältnisse.</p> + +<p>Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament +nach langem, hartem Kampfe dekretiert, daß in den englischen +Spinnfabriken Frauen und Kinder nicht länger als 10 Stunden +täglich arbeiten dürften, während sie vorher 14, 15 und 16 Stunden +hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder — weiter niemand — fielen +unter das Gesetz, und es war auch beschränkt auf das Gebiet +der Textilindustrie, Anhänger und Gegner dieser Maßregel wußten +aber, daß die Bedeutung derselben nicht liege im Schutz von Frauen +und Kindern — daß diese auf 10 Stunden beschränkt würden — sondern +darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend +erwachsene <em class="gesperrt">männliche</em> Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein +paar Stunden weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete +ist die Arbeit der Frauen und Kinder mit derjenigen +der Männer in solcher Art konnex, daß eine Einschränkung der +einen gar nicht möglich ist ohne Einschränkung der anderen. +Die am schärfsten Widerstrebenden hatten ihre Argumente nicht +in Nachteilen für die Frauen und Kinder, sondern in den Nachteilen, +die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit der Männer +befürchten ließe.</p> + +<p>Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer +Jammer in England, der Jammer darüber, daß eine große, wichtige +und bedeutsame Industrie vernichtet sei, daß sie in der Konkurrenz +mit dem Auslande wehrlos geworden sei, daß das Kapital auswandern +müsse, um nur die notdürftigste Rentabilität zu erzielen.</p> + +<p>Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes +Urteil über diese Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich +nach wenigen Jahren: das englische Kapital wanderte <em class="gesperrt">nicht</em> aus, +die englische Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt worden; +man hat bessere Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller<a class="page" name="Page_241" id ="Page_241" title="241"></a> +laufen lassen, hat ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln +zu bedienen gegeben, und hat gefunden, daß dabei die Unternehmer +ein vorzügliches Geschäft machten — daß sie mit 10 Stunden +viel leistungsfähiger geworden waren, als vorher mit 14 oder 16 +Stunden.</p> + +<p>Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, +das nur für England galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß +dieses tatsächlich die Bedeutung eines internationalen Gesetzes gewonnen +hat, in der Art, daß man sagen kann, der Widerschein +des Lichtes, welches eine weitblickende Gesetzgebung damals in +England hat aufleuchten lassen, hat ganz Europa erleuchtet.</p> + +<p>Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich +selbst habe mit meinen eigenen Augen den Widerschein gesehen. +Denn mein Vater war Spinnmeister in Eisenach; er hat bis Anfang +der 50er Jahre jeden Tag, den Gott werden ließ, 14, 15, 16 Stunden +bei der Arbeit stehen müssen: 14 Stunden, von morgens 5 bis +abends 7, bei normalem Geschäftsgang; 16 Stunden, von morgens 4 +bis abends 8 Uhr bei gutem Geschäftsgang — und zwar ohne +jede Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause. Ich selbst habe +als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit +meiner um ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht +gar zu schlecht war und die Mutter den sehr weiten Weg dann +lieber selber machte, meinem Vater das Mittagsbrot gebracht. +Und ich bin dabei gestanden, wie mein Vater sein Mittagsessen, +an eine Maschine gelehnt oder auf eine Kiste gekauert, aus dem +Henkeltopf mit aller Hast verzehrte, um mir dann den Topf geleert +zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit zu gehen.</p> + +<p>Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben +Kopf größer als ich<a name="FNanchor_42_42" id="FNanchor_42_42"></a><a href="#Footnote_42_42" class="fnanchor">[42]</a>, von unerschöpflicher Robustheit, aber mit +48 Jahren in Haltung und Aussehen ein Greis; seine weniger robusten +Kollegen waren aber mit 38 Jahren Greise. Das ist in +Deutschland am <i>grünen</i> Holz geschehen; denn die Eisenacher +Fabrikherren waren menschlich hochstehende Leute, wohlwollend +und fürsorglich für ihre Arbeiter, wie ich an mir selbst erfahren +habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des bin ich +sicher, geschehen lassen mit äußerstem Widerstreben, in dem wehmütigen +Gedanken, es <i>könne</i> nicht anders sein; und sie haben +den Ruhm für sich, daß sie unter den ersten gewesen sind, die in<a class="page" name="Page_242" id ="Page_242" title="242"></a> +Deutschland die Verhältnisse gebessert haben, als bekannt geworden +war, daß in England mit einer viel kürzeren Arbeitszeit dasselbe +wie mit der längeren Arbeitszeit geleistet würde.</p> + +<p>Sie haben alsbald sich ebenfalls neue Maschinen angeschafft, +haben eine viel größere Zahl von Spindeln demselben Mann zur +Bedienung gegeben, und haben erreicht, daß wenige Jahre nachher +die Arbeitszeit ganz bedeutend reduziert werden konnte. Ich +habe noch gesehen, wie mein Vater Ende der 50er und in den +60er Jahren nicht mehr 16 Stunden sondern nur noch 12 und zuletzt +nur noch 11 Stunden zu arbeiten und dabei eine Mittagsstunde +hatte, so daß er nicht mehr aus dem Henkeltopf sondern +zu Hause in der Wohnung aus Schüssel und Teller sein Mittagsmahl +einnehmen konnte. Ich sage also: den Widerschein des +Lichtes in England habe ich in Deutschland mit meinen eigenen +Augen gesehen.</p> + +<p>Dank der Fernwirkung, welche die englische Gesetzgebung +auf den Kontinent gehabt hat, ist Deutschland verschont geblieben +vor den Folgen des ungezügelten Industrialismus. Die körperliche +Verunstaltung durch das unmenschlich lange Stehenmüssen, +das sogenannte »Fabrikbein«, ist in Deutschland fast gar nicht in +die Erscheinung getreten, weil just noch rechtzeitig dieser Mißbrauch +der Menschen inhibiert wurde durch das Beispiel Englands.</p> + +<p>Gutes Augenmaß für die Bemessung großer Ereignisse oder +glücklicher Instinkt hat die Sozialdemokratie dazu geleitet, jetzt +den 1. Mai zum internationalen Arbeiterfeiertag zu erklären. In +der Tat, der 1. Mai des Jahres 1848, der Tag, an dem in England +die Zehnstunden-Bill in Kraft getreten ist, ist <em class="gesperrt">der</em> Tag, mit Bezug +auf welchen der Arbeiterstand der ganzen Welt sagen kann: Der +Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus!</p> + +<p>Die Konstatierung, daß es eine gesetzgeberische Maßregel +gewesen ist — wenn auch aus einer Zeit, wo noch keine Gesetzgebung +unter dem Stichwort: »Sozialpolitik« oder »Arbeiterschutz« +stand — die eine Verkürzung der Arbeitszeit herbeigeführt hat, +legt zweifellos die Frage nahe, ob man nun nicht das, was ich +vorhin als das Postulat meiner Erwägungen hingestellt habe, auf +gesetzgeberischem Wege erreichen zu können hoffen dürfe. Ich +will mich darüber ganz kurz aussprechen — einfach im <em class="gesperrt">verneinenden</em> +Sinne: ich halte das <em class="gesperrt">nicht mehr</em> für möglich.</p> + +<p>Man muß sich klar machen, was denn gegenwärtig noch, +nachdem wir über 50 Jahre weiter sind, von gesetzgeberischen<a class="page" name="Page_243" id ="Page_243" title="243"></a> +Maßregeln von Nutzen sein könnte. Ein Zehnstundentag, wenn +er nicht nur das Textilgebiet beträfe, würde ja freilich einen gewissen +Bruchteil der deutschen Arbeiterschaft, die jetzt noch unter +einer längeren Arbeitszeit seufzt, befreien, im übrigen aber mehr +hemmend als fördernd sein. Mit einer solchen gesetzlichen Normierung +der Arbeitszeit wäre der Umschwung zur kürzeren Zeit, der +Impuls auf eine <em class="gesperrt">viel</em> kürzere Arbeitszeit gelähmt, da dann auch +die Fortgeschritteneren meinen würden, sie brauchten nur zu +9 Stunden überzugehen.</p> + +<p>Vor etwa 20 Jahren, im Anfang der 80er Jahre, hatte es noch +eine gewisse Bedeutung für den allgemeinen Fortschritt, daß die +Schweiz und Österreich speziell für die Textilindustrie einen +elfstündigen Maximalarbeitstag einführten, eine durch vielerlei Ausnahmen +durchlöcherte Reform, die aber zur Folge hatte, daß nach +kurzer Zeit 10 Stunden das Normale geworden sind.</p> + +<p>Gegenwärtig könnte eine Förderung der Bewegung von +gesetzgeberischer Seite nur dann erwartet werden, wenn diese +eine neunstündige Arbeitszeit als gesetzliche erklären würde. Dazu +aber wird die Gesetzgebung nicht fähig sein — aus dem einfachen +Grunde, weil dazu Motive nötig sein würden, die gänzlich +außerhalb des Rahmens <em class="gesperrt">der</em> Motive liegen, die bisher die sozialpolitische +und auf Arbeiterschutz gerichtete Gesetzgebung geleitet +haben.</p> + +<p>Jeder Versuch, eine gesetzliche Fixierung von 9 Stunden +zu erreichen, würde scheitern an dem Argument: Leute, die nur +10 Stunden zu arbeiten haben, <em class="gesperrt">sind ja nicht mehr zu bedauern</em> — warum +wollen sie die Hilfe der Gesetzgebung? Denn alles, +was wir in Deutschland Sozialpolitik und Arbeiterschutz nennen, +steht unter den Motiven des <em class="gesperrt">Mitleids</em> für diejenigen Leute, die +in exzeptioneller Art gedrückt oder mißbraucht werden. Es ist +also keine Hoffnung, daß der Fortschritt der Bewegung durch die +Gesetzgebung weiter gefördert werden könnte.</p> + +<p>Auf die einfache Frage: was kann man denn hoffen? will +ich meine Meinung kurz sagen. Ich meine, was auf diesem Gebiete +weitere Fortschritte ermöglichen kann, das wird nur sein die +<em class="gesperrt">Vertretung der Interessen des Arbeiterstandes</em>. <em class="gesperrt">Wenn</em> es +diesem gelingt, für seine Standesinteressen, die in eminentem Grade +Interessen des ganzen Volkes sind, eine wirksame, nachhaltige +Vertretung in kräftigen Organisationen zu gewinnen, und <em class="gesperrt">wenn</em> die +Leitung dieser Organisationen zu dem Einsehen gelangt, daß es sich<a class="page" name="Page_244" id ="Page_244" title="244"></a> +in dieser Angelegenheit nicht handelt um den schablonenmäßigen +Gegensatz: Arbeiter gegen Unternehmer, sondern um den spezifischen +Gegensatz: Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen +rückständige Unternehmer — wenn diese beiden Voraussetzungen +einmal erfüllt sein sollten, dann könnte eine einzige Welle aufsteigender +wirtschaftlicher Tätigkeit in Deutschland, die doch einmal +wiederkommen wird, genügen, um den Vorsprung, den England +inzwischen dank der Nachwirkung seiner 50 Jahre alten Gesetzgebung +gewonnen hat, einzuholen, oder wenigstens das Einholen +in absehbarer Zeit in sichere Aussicht zu stellen.</p> + +<p>Ich komme nun zum Schluß und schließe, indem ich erinnere +an den lapidaren Satz, mit dem im Jahre 1847 Macaulay im +englischen Parlament der Zehnstunden-Bill die 8 oder 9 Stimmen +Majorität verschafft hat, mit der sie nach langen Kämpfen das +Parlament passiert hat; er hat damals gesagt:</p> + +<div class="blockquot"><p>»Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu +sein unter den Industrieländern, an ein anderes Land abzutreten +haben sollte, so wird das ganz gewiß nicht geschehen +an ein Volk von kümmerlichen Zwergen, sondern nur an +ein Volk, welches in körperlicher Tatkraft und geistiger +Regsamkeit dem englischen Volke überlegen ist.«</p></div> + +<p>An uns in <em class="gesperrt">Deutschland</em> ist jetzt, meine ich, die Reihe, über +die Bedeutung dieser Worte nachzudenken! Denn für England +bedarf es dieser Mahnung nicht mehr. Die früheren Klagen über +die Benachteiligung der englischen Industrie — durch die Verkürzung +der Arbeitszeit und durch die steigenden Löhne, die die +gehobene Lebenshaltung des dortigen Arbeiters fordert — diese +Klagen sind schon lange Zeit verstummt. Ganz im Gegenteil, es +vermehren sich von Jahr zu Jahr die Stimmen derer, die etwas +verstohlen sich zuraunen: wenn doch nur unsere Vettern auf dem +Kontinent recht lange bei ihrem alten Aberglauben bleiben wollten, +daß lange Arbeitszeit und dürftige Löhne <em class="gesperrt">billige</em> Arbeit gewährten, +wenn sie nur nicht gar zu bald zum Einsehen kommen +wollten, daß das Gegenteil der Fall ist, daß kurze Arbeitszeit und +gehobene Lebenshaltung der Arbeiter eine eminente <em class="gesperrt">Steigerung</em> +der Arbeitsleistung des Arbeiterstandes zur Folge hat! Wenn es +nur gelänge, diese Einsicht noch recht lange als Geheimnis zu +bewahren! Dann dürfte England hoffen, auf mehrere Generationen +hin vor seinen Konkurrenten auf dem Kontinent einen ganz gewaltigen +Vorsprung zu behalten.</p> + +<p><a class="page" name="Page_245" id ="Page_245" title="245"></a>Diese Stimmen aber kommen nicht etwa aus den Kreisen +der <em class="gesperrt">Arbeiter</em>, sie kommen aus den Kreisen der wohlsituierten +englischen <em class="gesperrt">Unternehmer</em>. In Deutschland dagegen ist die Diskussion +dieser ganzen Frage in den Kreisen der Unternehmer, wie +überhaupt in den Kreisen des gebildeten Bürgertums, bisher deutlich +unter der Einwirkung eines <em class="gesperrt">roten Lappens</em> verblieben. So +ist es gekommen, daß die Sozialdemokratie sich rühmen darf, daß +sie Jahrzehnte lang der <em class="gesperrt">einzige</em> Hort gewesen sei für Bestrebungen, +die in ganz hervorragendem Maße auf die Interessen des Gemeinwohls, +auf die Hebung der Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes +abzielen.</p> + +<p>Ich habe nur Eins noch hinzuzufügen: wenn das Festhalten +an diesem Standpunkt seitens unserer bürgerlichen Kreise bisher +Unverstand und Torheit gewesen ist, so wird das weitere Festhalten +an diesem Standpunkt für die Zukunft <em class="gesperrt">Frevel</em> zu nennen sein.</p> + + +<hr style="width: 45%;" /> +<h3><a class="page" name="Page_246" id ="Page_246" title="246"></a>Anhang 1.</h3> + +<h3>Ergebnisse der Einführung der achtstündigen Arbeitszeit +in der Optischen Werkstätte von Carl Zeiss, Jena.</h3> + +<h4>1. Vergleichung</h4> + +<p class="noindent">des Stunden<em class="gesperrt">verdienstes von 233</em> Akkord<em class="gesperrt">arbeitern im</em> letzten +Jahre <em class="gesperrt">des Neunstundentags (1. April 1899-April 1900) +und im</em> ersten Jahre <em class="gesperrt">des Achtstundentags (1. April 1900-1. +April 1901)</em>.</p> + +<div class="blockquot"><p>Diese 233 Mann umfassen <em class="gesperrt">sämtliche</em> Arbeiter des Betriebes, +die 1. in jedem von beiden Jahren mindestens die Hälfte +der gesamten Arbeitszeit auf Stückarbeit (mit ungeänderten +Akkordsätzen) beschäftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels +der Arbeitsdauer (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und +mindestens schon 4 Jahre im Dienst der Firma waren — <em class="gesperrt">mit Ausschluß</em> +solcher, die innerhalb des zweijährigen Zeitraums vom +1. April 1899 bis 1. April 1901 die Art der Arbeit gewechselt +oder in einem der beiden Jahre mehr als 300 Stunden wegen +Krankheit oder aus sonstigen Gründen versäumt haben.</p></div> + +<div class='center'> +<table border="3" frame="above" rules="cols" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td align="center">Jahr</td><td align="center">Gesamtzahl der Akkordstunden</td> +<td align="center">Dafür bezahlte<br />Lohnsumme in M.</td><td align="center"> Verdienst pro<br />Stunde in Pf.</td> +<td align="center">Verhältnis</td></tr> +<tr><td class="line" align="left">1899/1900</td><td class="line" align="center">559 169<br />(Durchschn. pro Mann 2400)</td> +<td class="line" align="center">345 899</td><td class="line" align="center">61,9</td> +<td class="line" rowspan="2" align="center"> +<table border="0" cellpadding="0" cellspacing= "0" summary=""><tr><td><span style="font-size: 600%; font-stretch: ultra-condensed;">}</span></td> +<td valign="middle">100:116,2</td></tr></table></td></tr> +<tr><td align="left">1900/01</td><td align="center">509 559<br />(Durchschn. pro Mann 2187)</td> +<td align="center">366 484</td><td align="center">71,9</td></tr> +</table></div> + + +<h4>a) Spezifikation nach Altersklassen.</h4> + +<p class="noindent">(Die Altersangaben beziehen sich auf das Datum des 1. April 1900. Als <em class="gesperrt">Dienst</em>alter +ist nur die <em class="gesperrt">nach Vollendung des 18. Lebensjahres</em> im <em class="gesperrt">Dienst der Firma</em> verbrachte +Zeit gerechnet.)</p> + +<!-- +<div class='center' style="font-size: xx-small";> +<table border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="2" cellspacing="0" summary=""> +<tr> +<th rowspan="2">Altersklasse (Lebensalter)</th><th rowspan="2">Zahl der Personen</th> +<th rowspan="2">Durchschnittliches Lebensalter<br /><br />Jahre</th><th rowspan="2">Durchschnittliches Dienstalter<br /><br />Jahre</th> +<th colspan="2">Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.</th><th rowspan="2">Verhältnis</th></tr> +<tr><th class="line">Neunstundentag</th><th class="line">Achtstundentag</th></tr> +<tr><td class="line" align="left">22-25 Jahre</td><td class="line" align="center">34</td><td class="line" align="center">23,5</td> +<td class="line" align="center">5,5</td><td class="line" align="center">55,3</td><td class="line" align="center">65,2</td> +<td class="line" align="center">100:117,9</td></tr> +<tr><td align="left">25-30 "</td><td align="center">69</td><td align="center">27,3</td><td align="center">7,9</td> +<td align="center">62,2</td><td align="center">72,6</td><td align="center">100:116,7</td></tr> +<tr><td align="left">30-35 "</td><td align="center">69</td><td align="center">32,2</td><td align="center">10,1</td> +<td align="center">65,1</td><td align="center">74,8</td><td align="center">100:114,9</td></tr> +<tr><td align="left">35-40 "</td><td align="center">40</td><td align="center">37,7</td><td align="center">12,7</td> +<td align="center">60,6</td><td align="center">70,2</td><td align="center">100:115,8</td></tr> +<tr><td align="left">über 40 "</td><td align="center">21</td><td align="center">45,3</td><td align="center">15,3</td> +<td align="center">63,3</td><td align="center">74,3</td><td align="center">100:117,4</td></tr> +<tr><td class="line" align="right">Zusammen</td><td class="line" align="center">233</td> +<td class="line" align="center">31,6<a name="FNanchor_43_43" id="FNanchor_43_43"></a><a href="#Footnote_43_43" class="fnanchor">[43]</a></td> +<td class="line" align="center">9,6<a name="FNanchor_44_44" id="FNanchor_44_44"></a><a href="#Footnote_44_44" class="fnanchor">[44]</a></td> +<td class="line" align="center">61,9</td><td class="line" align="center">71,9</td><td class="line" align="center">100:116,2</td></tr> +</table></div> + +<p> </p> +--> + +<p class="noindent"><a name="Legende1" id="Legende1"></a>Legende der Spaltenüberschriften:</p> +<div class="blockquot"> +<p class="noindent">A — Zahl der Personen<br /> +B — Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)<br /> +C — Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)<br /> +D — Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.<br /> +E — Neunstundentag<br /> +F — Achtstundentag</p></div> + +<div class='center'> +<table border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="2" cellspacing="0" summary=""> +<tr> +<th rowspan="2">Altersklasse (Lebensalter)</th><th rowspan="2"><span title="Zahl der Personen"><a href="#Legende1">[A]</a></span></th> +<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)"><a href="#Legende1">[B]</a></span></th> +<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)"><a href="#Legende1">[C]</a></span></th> +<th colspan="2"><span title="Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf."><a href="#Legende1">[D]</a></span></th><th rowspan="2">Verhältnis</th></tr> +<tr><th class="line"><span title="Neunstundentag"><a href="#Legende1">[E]</a></span></th> +<th class="line"><span title="Achtstundentag"><a href="#Legende1">[F]</a></span></th></tr> +<tr><td class="line" align="left">22-25 Jahre</td><td class="line" align="center">34</td><td class="line" align="center">23,5</td> +<td class="line" align="center">5,5</td><td class="line" align="center">55,3</td><td class="line" align="center">65,2</td> +<td class="line" align="center">100:117,9</td></tr> +<tr><td align="left">25-30 "</td><td align="center">69</td><td align="center">27,3</td><td align="center">7,9</td> +<td align="center">62,2</td><td align="center">72,6</td><td align="center">100:116,7</td></tr> +<tr><td align="left">30-35 "</td><td align="center">69</td><td align="center">32,2</td><td align="center">10,1</td> +<td align="center">65,1</td><td align="center">74,8</td><td align="center">100:114,9</td></tr> +<tr><td align="left">35-40 "</td><td align="center">40</td><td align="center">37,7</td><td align="center">12,7</td> +<td align="center">60,6</td><td align="center">70,2</td><td align="center">100:115,8</td></tr> +<tr><td align="left">über 40 "</td><td align="center">21</td><td align="center">45,3</td><td align="center">15,3</td> +<td align="center">63,3</td><td align="center">74,3</td><td align="center">100:117,4</td></tr> +<tr><td class="line" align="right">Zusammen</td><td class="line" align="center">233</td> +<td class="line" align="center">31,6<a name="FNanchor_43_43" id="FNanchor_43_43"></a><a href="#Footnote_43_43" class="fnanchor">[43]</a></td> +<td class="line" align="center">9,6<a name="FNanchor_44_44" id="FNanchor_44_44"></a><a href="#Footnote_44_44" class="fnanchor">[44]</a></td> +<td class="line" align="center">61,9</td><td class="line" align="center">71,9</td><td class="line" align="center">100:116,2</td></tr> +</table></div> + + +<h4><a class="page" name="Page_247" id ="Page_247" title="247"></a>b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen.</h4> + +<p class="noindent"><a name="Legende2" id="Legende2"></a>Legende der Spaltenüberschriften:</p> +<div class="blockquot"> +<p class="noindent">A — Zahl der Personen<br /> +B — Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)<br /> +C — Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)<br /> +D — Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.<br /> +E — Neunstundentag<br /> +F — Achtstundentag</p></div> + +<div class='center'> +<table width="100%" border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr> +<th rowspan="2">Betriebsabteilung</th><th rowspan="2"><span title="Zahl der Personen"><a href="#Legende2">[A]</a></span></th> +<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)"><a href="#Legende2">[B]</a></span></th> +<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)"><a href="#Legende2">[C]</a></span></th> +<th colspan="2"><span title="Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf."><a href="#Legende2">[D]</a></span></th><th rowspan="2">Verhältnis</th></tr> +<tr><th class="line"><span title="Neunstundentag"><a href="#Legende2">[E]</a></span></th> +<th class="line"><span title="Achtstundentag"><a href="#Legende2">[F]</a></span></th></tr> +<tr><td class="line" align="center"><b>Optik.</b></td><td class="line"> </td><td class="line"> </td> +<td class="line"> </td><td class="line"> </td><td class="line"> </td><td class="line"> </td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">1.</td><td class="nopadding" align="left">Linsenfasser — Feine Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">21</td><td class="nopadding" align="center">31,1</td> +<td class="nopadding" align="center">12,7</td><td class="nopadding" align="center">72,8</td> +<td class="nopadding" align="center">84,9</td><td class="nopadding" align="center">100:116,6</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">2.</td><td class="nopadding" align="left">Schleifer der Mikroskop.-Abt. — Desgl.</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">20</td><td class="nopadding" align="center">33,2</td> +<td class="nopadding" align="center">13,8</td><td class="nopadding" align="center">79,1</td> +<td class="nopadding" align="center">86,5</td><td class="nopadding" align="center">100:109,4</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">3.</td><td class="nopadding" align="left">Sonstige Handschleifer und Zentrierer — Ausschl. Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">59</td><td class="nopadding" align="center">26,1</td> +<td class="nopadding" align="center">7,5</td><td class="nopadding" align="center">60,4</td> +<td class="nopadding" align="center">70,5</td><td class="nopadding" align="center">100:116,7</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">4.</td><td class="nopadding" align="left">Maschinenschleifer — Ausschließlich Maschinenarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">19</td><td class="nopadding" align="center">32,1</td> +<td class="nopadding" align="center">5,8</td><td class="nopadding" align="center">52,2</td> +<td class="nopadding" align="center">62,0</td><td class="nopadding" align="center">100:118,8</td></tr> +<tr><td align="center"><b>Mechanik und Hilfsbetriebe.</b></td><td> </td><td> </td> +<td> </td><td> </td><td> </td><td> </td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">5.</td><td class="nopadding" align="left">Justierwerkstätten — Ausschließlich Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">22</td><td class="nopadding" align="center">31,7</td> +<td class="nopadding" align="center">8,2</td><td class="nopadding" align="center">65,5</td> +<td class="nopadding" align="center">76,7</td><td class="nopadding" align="center">100:117,1</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">6.</td><td class="nopadding" align="left">Montierwerkstätten — Vorwiegend Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">20</td><td class="nopadding" align="center">36,9</td> +<td class="nopadding" align="center">11,6</td><td class="nopadding" align="center">66,6</td> +<td class="nopadding" align="center">78,5</td><td class="nopadding" align="center">100:117,9</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">7.</td><td class="nopadding" align="left">Dreherei und Fräserei — Ausschließlich Maschinenarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">23</td><td class="nopadding" align="center">35,2</td> +<td class="nopadding" align="center">11,1</td><td class="nopadding" align="center">57,6</td> +<td class="nopadding" align="center">68,0</td><td class="nopadding" align="center">100:118,1</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">8.</td><td class="nopadding" align="left">Polierer und Lackierer — Nur Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">17</td><td class="nopadding" align="center">34,7</td> +<td class="nopadding" align="center">11,2</td><td class="nopadding" align="center">53,8</td> +<td class="nopadding" align="center">63,3</td><td class="nopadding" align="center">100:117,7</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">9.</td><td class="nopadding" align="left">Graveure — Nur Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">5</td><td class="nopadding" align="center">27,2</td> +<td class="nopadding" align="center">6,8</td><td class="nopadding" align="center">56,1</td> +<td class="nopadding" align="center">66,9</td><td class="nopadding" align="center">100:119,3</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">10.</td><td class="nopadding" align="left">Gießer (Former) — Nur Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">6</td><td class="nopadding" align="center">36,2</td> +<td class="nopadding" align="center">9,7</td><td class="nopadding" align="center">56,4</td> +<td class="nopadding" align="center">64,8</td><td class="nopadding" align="center">100:114,9</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">11.</td><td class="nopadding" align="left">Tischler — zum Teil Hand-, zum Teil Maschinenarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">15</td><td class="nopadding" align="center">35,2</td> +<td class="nopadding" align="center">10,5</td><td class="nopadding" align="center">52,3</td> +<td class="nopadding" align="center">62,9</td><td class="nopadding" align="center">100:120,3</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">12.</td><td class="nopadding" align="left">Buchbinder(Etuisarbeiter) — Vorwiegend Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">6</td><td class="nopadding" align="center">30,4</td> +<td class="nopadding" align="center">6,4</td><td class="nopadding" align="center">55,7</td> +<td class="nopadding" align="center">62,8</td><td class="nopadding" align="center">100:112,7</td></tr> +<tr><td class="line" align="right">Zusammen</td> +<td class="line" align="center">233</td><td class="line" align="center">31,6</td><td class="line" align="center">9,6</td> +<td class="line" align="center">61,9</td><td class="line" align="center">71,9</td> +<td class="line" align="center">100:116,2</td></tr> +</table></div> + + + +<h4>II. Vergleichung</h4> + +<p class="noindent"><em class="gesperrt">des Kraftverbrauchs der sämtlichen Arbeitsmaschinen +im Betrieb in den</em> <b>letzten vier</b> <em class="gesperrt">Arbeitswochen des Neunstundentags +und den</em> <b>ersten vier</b> <em class="gesperrt">Arbeitswochen des Achtstundentags</em>.</p> + +<p>Zusammen 650 Werkzeugmaschinen: größere und kleinere +Drehbänke, Fräsmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen +etc., beiläufig zur Hälfte von Lohnarbeitern, +zur Hälfte von Akkordarbeitern benutzt.</p> + +<p>Der Stromverbrauch jeder Lohnwoche — Donnerstag bis +Mittwoch — ist ermittelt durch <em class="gesperrt">stündlich</em> wiederholte Ablesungen +am Schaltbrett. Der Stromverbrauch für <em class="gesperrt">Leergang</em> — sämtliche +Motoren, Transmissionen, Riemenscheiben etc. +<em class="gesperrt">laufend</em>, sämtliche Arbeitsmaschinen <em class="gesperrt">ausgerückt</em> — betrug +zur betreffenden Zeit 26,0 Kilowatt.</p> + + +<p class="noindent"><a class="page" name="Page_248" id ="Page_248" title="248"></a><a name="Legende3" id="Legende3"></a>Legende der Spaltenüberschriften:</p> +<div class="blockquot"> +<p class="noindent">A — Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)<br /> +B — Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)<br /> +C — Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)<br /> +D — Verhältnis des Nutzeffekts</p></div> + +<div class="center"> +<table width="100%" border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr> +<th>Lohnwoche</th><th><span title="Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)"><a href="#Legende3">[A]</a></span></th> +<th><span title="Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)"><a href="#Legende3">[B]</a></span></th> +<th><span title="Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)"><a href="#Legende3">[C]</a></span></th> +<th><span title="Verhältnis des Nutzeffekts"><a href="#Legende3">[D]</a></span></th></tr> +<tr><td class="line" align="left"><b>Neunstundentag</b></td> +<td class="line"> </td><td class="line"> </td> +<td class="line"> </td><td class="line"> </td> +</tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">1. März — 7. März (53,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2621</td><td class="nopadding">49,0</td><td> </td><td> </td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">8. März — 14. März (53,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2617</td> +<td class="nopadding">48,9</td> +<td> </td><td> </td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">15. März — 21. März (53,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2681</td> +<td class="nopadding">50,1</td> +<td> </td><td> </td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">22. März — 28. März (53,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2603</td> +<td class="nopadding">48,6</td> +<td> </td><td> </td></tr> +<tr><td class="line" align="right">Im Durchschnitt von 24 Arbeitstagen</td><td class="line"> </td> +<td class="line">49,2</td><td class="line">23,2</td><td class="line"> </td></tr> +<tr><td> </td> +<td> </td><td> </td> +<td> </td><td> </td> +</tr> +<tr><td class="line" align="left"><b>Achtstundentag</b></td> +<td class="line"> </td><td class="line"> </td> +<td class="line"> </td><td class="line"> </td> +</tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">29. März — 4. April (47,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2552</td> +<td class="nopadding">53,7</td><td class="nopadding">27,7</td><td class="nopadding">100:119,5</td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">5. April — 11. April (47,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2397</td> +<td class="nopadding">50,5</td><td class="nopadding">24,5</td><td class="nopadding">100:105,5</td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">12. April — 18. April (Osterwoche)</td> +<td class="nopadding" colspan="4"><em class="gesperrt">vakat</em></td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">19. April — 25. April (48 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2475</td> +<td class="nopadding">51,6</td><td class="nopadding">25,6</td><td class="nopadding">100:110,2</td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">26. April — 2. Mai, exkl. 1. Mai (40 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2086</td> +<td class="nopadding">52,2</td><td class="nopadding">26,2</td><td class="nopadding">100:112,9</td></tr> +<tr><td class="line" align="right">Im Durchschnitt von 23 Arbeitstagen</td><td class="line"> </td> +<td class="line">52,0</td><td class="line">26,0</td><td class="line">100:112,0</td></tr> +</table></div> + + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h3><a name="Anhang_2" id="Anhang_2"></a><b>Anhang 2.</b></h3> + +<h3>Bedingungsgleichung für das physiologische Gleichgewicht +der industriellen Arbeitsleistung:</h3> + +<p class="center">täglicher Kräfte-<b>V</b>erbrauch (Ermüdung) = täglicher Kräfte-<b>E</b>rsatz (Erholung).<br /> +<b>V = E</b></p> + + +<p>1. <b>V</b> setzt sich additiv zusammen aus <em class="gesperrt">drei</em> Teilen:</p> + +<div class="blockquot"><p><i>a</i>) einem Teil, der für je eine bestimmte Person lediglich der +Größe des täglichen <em class="gesperrt">Arbeits-Produktes</em> (<b>P</b>) proportional +ist, aber unabhängig von dem Tempo der Arbeit, also unabhängig +von der zur Herstellung von <b>P</b> verwandten Zeit;</p> + +<p><i>b</i>) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional +ist, aber außerdem abhängt von der <em class="gesperrt">Geschwindigkeit</em> +der Arbeitsleistung und mit deren Beschleunigung (d. h. +mit Verkürzung der auf die Herstellung von <b>P</b> verwandten +Zeit) im allgemeinen <em class="gesperrt">wächst</em> (Kraftverbrauch für Geschwindigkeits-Widerstand);</p> + +<p><i>c</i>) einem dritten Teil, der, unabhängig von den beiden ersten +Teilen, lediglich der täglichen Arbeitszeit (a) proportional +ist — entsprechend dem Kraftverbrauch für »Leergang« +bei Maschinen. — Also:</p></div> + + +<p class="center"><i>V = αP + βP · f</i>(1/<i>a</i>)<i> + γ·a</i></p> + +<p><a class="page" name="Page_249" id ="Page_249" title="249"></a>Hierin bezeichnen:</p> + +<div class="blockquot"> +<p><i>a</i> die tägliche Arbeitszeit in <em class="gesperrt">Stunden</em>;</p> + +<p><i>α</i>, <i>β</i>, <i>γ</i> numerische Koeffizienten, die für eine bestimmte +Art der Arbeit und für eine bestimmte Person je +konstant sind;</p> + +<p><i>f</i>(.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument +(d. h. mit abnehmenden <i>a</i>) <em class="gesperrt">wächst</em>.</p></div> + +<p>2. E hängt ab von der Energie der Lebensfunktionen (Intensität i +des Stoffwechsels), die von Person zu Person je nach Lebensalter, +Rüstigkeit, Ernährungszustand etc. verschieden ist, +und außerdem von der Dauer der <em class="gesperrt">täglichen Ruhezeit</em>, +die, in Stunden, 24 - <i>a</i> beträgt:</p> + +<p class="center">E = i · <i>φ</i>(24 - <i>a</i>)</p> + +<div class="blockquot"> +<p>wo <i>φ</i>(.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem +Argument jedenfalls <em class="gesperrt">wächst</em>.</p></div> + +<p>Hiernach wird die physiologische Bilanzgleichung zwischen +Arbeitsprodukt und Dauer der täglichen Arbeitszeit:</p> + +<p class="center"> <i>αP + βP·f</i>(1/<i>a</i>) + <i>γ·a = i·φ</i>(24 - <i>a</i>)</p> + +<p>Für jede bestimmte Person und jede bestimmte Art der Arbeit +wird also das tägliche Arbeitsprodukt bei einer bestimmten +Dauer der täglichen Arbeitszeit ein <em class="gesperrt">Maximum</em>, und <em class="gesperrt">Verkürzung +der Arbeitszeit</em> muß so lange noch <em class="gesperrt">Erhöhung der Tagesleistung</em> +zur Folge haben, als der Gewinn für den täglichen Kräfteersatz +aus der verlängerten Ruhezeit und die Ersparnis an Kraftverbrauch +für »Leergang« zusammen noch <em class="gesperrt">größer</em> sind als der +Kraftverbrauch für Beschleunigung des Arbeitstempos.</p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_35_35" id="Footnote_35_35"></a><a href="#FNanchor_35_35"><span class="label">[35]</span></a> [Dies Stenogramm ist von <span class="smcap">E. Abbe</span> selbst einer — allerdings flüchtigen — Durchsicht +unterzogen. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_36_36" id="Footnote_36_36"></a><a href="#FNanchor_36_36"><span class="label">[36]</span></a> [<span class="smcap">John Rae</span>, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber, 1897.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_37_37" id="Footnote_37_37"></a><a href="#FNanchor_37_37"><span class="label">[37]</span></a> [Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_38_38" id="Footnote_38_38"></a><a href="#FNanchor_38_38"><span class="label">[38]</span></a> [Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_39_39" id="Footnote_39_39"></a><a href="#FNanchor_39_39"><span class="label">[39]</span></a> [Später hat <span class="smcap">E. Abbe</span> die betreffenden Ziffern genauer, nach den Regeln der +Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz seiner früheren Annnahme entsprechende +Ergebnis in engerem Freundeskreis vorgetragen.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_40_40" id="Footnote_40_40"></a><a href="#FNanchor_40_40"><span class="label">[40]</span></a> [nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, +die bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_41_41" id="Footnote_41_41"></a><a href="#FNanchor_41_41"><span class="label">[41]</span></a> [S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_42_42" id="Footnote_42_42"></a><a href="#FNanchor_42_42"><span class="label">[42]</span></a> <span class="smcap">Abbe</span> selbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_43_43" id="Footnote_43_43"></a><a href="#FNanchor_43_43"><span class="label">[43]</span></a> Maximum 53, Minimum 22 Jahre.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_44_44" id="Footnote_44_44"></a><a href="#FNanchor_44_44"><span class="label">[44]</span></a> Maximum 33, Minimum 4 Jahre.</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_250" id ="Page_250" title="250"></a><a name="VIII" id="VIII"></a>VIII.</h2> + +<h2>Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss +am 27. Januar 1902.</p> + +<hr style="width: 20%;" /> + +<p class="center">Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei +<em class="gesperrt">Vopelius</em> in <em class="gesperrt">Jena</em> als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom Vortragenden +durchgesehenen Kopie des Stenogramms).</p> +<hr style="width: 15%;" /> + +<p>M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich +begrüße die alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier +zu sehen gewohnt sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male +sich hier eingefunden haben, und spreche den Wunsch aus, daß +auch in diesem Jahre, wie früher, unsere Verhandlungen der +Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil gereichen mögen.</p> + +<p>Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung +übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, +die wir unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu +geben und dabei die Auffassung darzulegen, die meine Kollegen +und ich darüber auf Grund der Erfahrungen während des letzten +fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben, und Ihnen zu sagen, +wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der nächsten Jahre +die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu behandeln hat, +geführt werden sollten.</p> + +<p>Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß +fünf Jahre verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses +in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum +bei einer neuen Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick +auf das, was man in diesen fünf Jahren an Erfahrungen ge<a class="page" name="Page_251" id ="Page_251" title="251"></a>wonnen +hat, und zu einer Zusammenfassung dessen, was man auf +diese Erfahrungen hin für die Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. +Es kommt ferner noch ein besonderer Umstand hinzu, nämlich der, +daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung des Arbeiterausschusses, +wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand öffentlicher Kritik +gewesen ist. Einmal geschah dies in einer Versammlung, die vom +Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers einberufen worden +war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein Vortrag +über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in +einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls +im Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese +Kritik ist meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer +Auffassung nicht ganz entsprechend, hat uns aber auch manche +nützliche Winke gegeben.</p> + +<p>In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine +fünfjährige Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von +anderer Seite Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse +Berücksichtigung in Anspruch nehmen können, möchte ich nun +einmal ganz allgemein die Frage besprechen: Welche Aufgaben +und Zwecke kann eine solche Einrichtung vernünftigerweise unter +den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche nicht? und danach +dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines Rückblickes auf +die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven für die +Zukunft, die wir daraus entnehmen?</p> + +<p>Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, +auf welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer +Bestimmung des Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen +nicht vorschreibt, daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen +<em class="gesperrt">müsse</em>, die aber besagt, daß, <em class="gesperrt">wenn</em> einem Ausschuß allgemeinere +Befugnisse zustehen sollen, er bestimmten Anforderungen entsprechen +müsse — daß er nämlich aus mindestens 12 Mitgliedern bestehen +müsse, daß er jedes Jahr einer vollständigen Erneuerung durch +direkte geheime Wahl unterliege seitens sämtlicher über 18 Jahre +alter Betriebsangehöriger und daß das passive Wahlrecht beschränkt +sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens einem Jahre im +Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden Arbeiter. +Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne Einberufung +durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht haben, +in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der +Geschäftsleitung <em class="gesperrt">gehört</em> zu werden.</p> + +<p><a class="page" name="Page_252" id ="Page_252" title="252"></a>Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen +gegeben worden sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor +6 Jahren in den Motiven zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben +habe; es bezieht sich das auf den jetzigen § 64 des +Statuts:</p> + +<div class="blockquot"><p>»Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, +Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits +der Geschäftsleitung zustehen, <em class="gesperrt">ständig</em> auf eine besondere +Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen +behufs Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines +Ausschusses ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich +ist, über kurz oder lang auch hier eine ständige +Zwischeninstanz Bedürfnis wird, so soll diese eine <em class="gesperrt">wirkliche</em> +Arbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher +zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also +in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie das volle Vertrauen +der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung <em class="gesperrt">ihrer</em> Interessen +zu sein — damit die Geschäftsleitung, wenn sie in irgend einer +Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen +kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu sein.«</p></div> + +<p>Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in +Hinsicht auf Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach +bestehen, von denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« +Art. Ich sage, wenn das anderwärts wahr ist, so habe <em class="gesperrt">ich</em> +das Recht in Anspruch zu nehmen, zu sagen: »<em class="gesperrt">mit Ausnahme +des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss</em>.«</p> + +<p>Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie +genau aus der Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß +halten. Wenn jemand dekorativ, um die sozialen Klüfte +mit Rosen zu überdecken, einen Arbeiterausschuß einrichtet, dann +hat er nicht die Beflissenheit, eine selbständige, von dem Einfluß +des Unternehmers unabhängige Vertretung zu schaffen, dann bemüht +er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei der Auswahl +der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß +nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem +Ausschuß vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig +und ohne Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne +und in allen Angelegenheiten gehört werden müsse.</p> + +<p>Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daß <em class="gesperrt">alle</em> Arbeiterausschüsse +dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist es <em class="gesperrt">nicht</em>.<a class="page" name="Page_253" id ="Page_253" title="253"></a> +Wie gering oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen +mag, Dekoration ist er <em class="gesperrt">nicht</em>.</p> + +<p>Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse +hat; er hat im wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten +»<em class="gesperrt">gehört</em>« zu werden, eine <em class="gesperrt">beratende</em> Mitwirkung in allen +Angelegenheiten, die das Interesse der Arbeiterschaft berühren. +Es ist sehr wenig, wenn man sagt »beratend«, dabei ist aber zu +unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu geben das Recht hat, nur +wenn er <em class="gesperrt">gefragt</em> wird oder auch, wenn er <em class="gesperrt">nicht</em> gefragt wird — unser +Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten, auch wenn er +<em class="gesperrt">nicht</em> gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das Recht, gehört +zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es besagt +noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auch <em class="gesperrt">tun</em> +müsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der +dem Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht +hat, gehört zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern +wird man das als grob und unpassend ansehen. Da Sie nun immer +annehmen dürfen, daß diese Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben +und getroffen sind unter der Voraussetzung, daß es +sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten handelt, so +können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt werden +soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß +vorbringt, <em class="gesperrt">anhören</em>, sondern auch immer eine <em class="gesperrt">Antwort geben</em> +wird, die anständigerweise auch immer mit <em class="gesperrt">Gründen</em> versehen +sein muß. Ich glaube, bei näherem Zusehen werden Sie finden, +daß das Recht, gehört zu werden, schon ein gewisses wertvolles +Recht ist, <em class="gesperrt">wenn man es richtig zu gebrauchen versteht</em>.</p> + +<p>Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechte <em class="gesperrt">könnte</em> denn +ein Ausschuß noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen +Diskussion darauf hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, +daß es sich überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der +Ausschuß könne ja in keiner Sache ein entscheidendes Wort +sprechen, er sei immer nur darauf angewiesen, mit der Geschäftsleitung +zu <em class="gesperrt">verhandeln</em>, und müsse sich gefallen lassen, daß nur +das geschieht, was die Geschäftsleitung akzeptiert, und das nicht, +was sie nicht akzeptiert.</p> + +<p>Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als +den gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im »Zukunftsstaate« +haben könnte, darüber können wir hier nicht diskutieren. +Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen.<a class="page" name="Page_254" id ="Page_254" title="254"></a> +Und da sage ich: alle <em class="gesperrt">Befugnisse</em>, Entscheidungen zu treffen, +sind nach zwei Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es +bleiben; erstens <em class="gesperrt">in Rücksicht</em> auf diejenigen, welche der Ausschuß +vertreten soll, <em class="gesperrt">auf die gesamte Arbeiterschaft</em>. Jedes Recht +zu entscheiden, das dem Ausschuß beigelegt wird, bedeutet eine +entsprechende Verminderung der Rechte der übrigen, es bedeutet, +daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in denen jeder +einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also beispielsweise, +wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag vereinbart +werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen +von der regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die +wir bisher immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt +haben, in Zukunft durch den Ausschuß entschieden würden, so +heißt das: die Rechte der <em class="gesperrt">einzelnen</em> schmälern; der Vertreter hat +dann das Recht, nach seinem Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn +die von ihm Vertretenen anderer Meinung sind. Nun, ich alter +Demokrat werde niemals einer Einrichtung zustimmen, welche die +Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der Vertreter. +Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein +Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen +Mehrheit verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. +Wenn dem Ausschuß überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen +wären, wo es sich um Sachen von größerer Bedeutung +handelt, würde ich also immer sagen: unter dem Vorbehalt des +<em class="gesperrt">Referendums</em>. Es ist das auch bisher geschehen; nachdem die +Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die +Abstimmung der Gesamtheit überlassen.</p> + +<p>Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise +dem Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine +Beschränkung nach der <em class="gesperrt">anderen</em> Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß +Befugnisse beizulegen, die nach der jetzigen Einrichtung +und den bei uns gegebenen Verhältnissen die <em class="gesperrt">Geschäftsleitung</em> +bisher gehabt hat. Zur Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß +dem Arbeiterausschuß auch die <em class="gesperrt">Verantwortung</em> übertragen würde; +es gebietet dies sachgemäß die Rücksicht auf die Existenz des +Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa die Arbeiterausschüsse +die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde das auch nur +dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn es +sich aber <em class="gesperrt">heute</em> darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem Arbeiterausschuß +Rechte einräumen könnten, die bisher die Geschäftsleitung<a class="page" name="Page_255" id ="Page_255" title="255"></a> +gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die <em class="gesperrt">jetzigen</em> +Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann +die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise +die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen?</p> + +<p>Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß +nach beiden Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer +den ihm bisher zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse +entscheidender Art hätte, die einerseits die Arbeitsgenossen und +andererseits die Geschäftsleitung respektieren müßten, so wird das +unter den jetzigen Verhältnissen doch immer nur in relativ engbegrenztem +Spielraum möglich sein, und ich betone das nur, damit +vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen, daß hier unvernünftige +Dinge bestehen oder versucht werden.</p> + +<p>Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse +und Rechte sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß +an die bestehenden allmählich erwerben könnte — daß Rechte +<em class="gesperrt">geschenkt</em> werden sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen.</p> + +<p>Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn +unser Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine +Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen +dieser fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl +von Einzelfragen diskutiert haben, die kaum ein erhebliches +Interesse für die Gesamtheit haben; wir haben aber auch andererseits +eine große Anzahl wichtiger Angelegenheiten unter dem +Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft nicht nur diskutiert, +sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist der Anfang gemacht +worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht in der +zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber +anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen +über den <em class="gesperrt">Bau von Arbeiterwohnungen</em>. Durch die damaligen +Diskussionen ist die Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft +gegeben worden, die vielleicht sonst jetzt noch +nicht bestände. Es sind dann außerdem im Laufe dieser fünf Jahre +wiederholt Besprechungen über Verbesserung der Betriebseinrichtungen, +<em class="gesperrt">Kantine und Badeanstalten</em> gewesen. Wir haben sehr +lange diskutiert über die <em class="gesperrt">Fortbildung des Arbeitsvertrages</em>. +Der jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis +auf die drei Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde +der ursprüngliche Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang +1900 die Rücksichtnahme auf § 616 des Bürgerlichen Gesetz<a class="page" name="Page_256" id ="Page_256" title="256"></a>buches +und endlich ebenfalls im Jahre 1900 die Vereinbarung, die +zur Einführung der <em class="gesperrt">achtstündigen Arbeitszeit</em> geführt hat.</p> + +<p>Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten +wird, daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen +geführt haben von allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf +hinzuweisen, daß es nicht richtig ist, wenn in den öffentlichen +Diskussionen gesagt wurde, es haben die Arbeiterausschüsse unter +den gegenwärtigen Verhältnissen keinen anderen Zweck, als die +Funktionierung großer Betriebe zu erleichtern. Daß der Ausschuß +dies <em class="gesperrt">auch</em> tue, ist sehr richtig; denn eine gute Funktionierung hat +zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige Verständigung zwischen +Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei, damit etwaige Übelstände +und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt werden können. +Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die zwar nicht +ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch wesentlich +mit dient — denn die richtige Funktionierung ist in erster Reihe +im Interesse der Arbeiter — hat er auch schon eine wichtige +Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige +Funktion. Er soll auch ein Organ sein für die <em class="gesperrt">Fortbildung des +kollektiven Arbeitsvertrages</em>, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis +zwischen Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt +werde, die wie für den einen, so auch für alle gilt, und daß +alles, was mit einzelnen vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat +für alle. Die Fortbildung des Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich +mit zu den Angelegenheiten, in denen unser Arbeiterausschuß +in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist.</p> + +<p>Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, +daß etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse +zustehen, diese Einrichtung nicht dem Interesse der +Arbeiter gedient habe. Ich berufe mich darauf, daß die Erfahrung +zeigt, daß eine große Zahl von Angelegenheiten gefördert worden +ist, von denen man sagen kann, daß sie überhaupt nicht oder nur +viel später gefördert worden wären ohne diese Einrichtung. Man +könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese Einrichtung erreicht +worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht werden +konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei bestehen: +wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre +es nicht erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches +zur rechten Zeit die Initiative ergreift.</p> + +<p><a class="page" name="Page_257" id ="Page_257" title="257"></a>Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der +Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, +es sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. +Wer aber immer noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem +ganz sicher unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß +genützt habe in diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten +Rechte, der ist in meinen Augen ein Beispiel für die Denkungsart +jenes bekannten Jungen, der da sagte: »Es geschieht meinem +Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten erfriere — warum +hat er mir keine Handschuhe gekauft.«</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nun weiter: was <em class="gesperrt">können</em> wir aus unseren Erfahrungen +der zurückliegenden fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns +geübt worden ist, für die Zukunft <em class="gesperrt">lernen</em>? Wir können mancherlei +lernen über die Art und Weise, wie wir in der nächsten Zeit versuchen +können, die Einrichtung noch wirksamer zu machen, als +sie bisher gewesen ist. Ich will die Hauptsachen, die unter diesem +Gesichtspunkt von seiten der Geschäftsleitung in Anregung gebracht +werden sollen, erwähnen, unter dem Vorbemerken, daß es +freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen kommen — und dazu +sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da sagen, die jetzige +Einrichtung nütze ja nichts.</p> + +<p>Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir +vollkommen mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es +ist erstens die Frage, ob die jetzige <em class="gesperrt">Zusammensetzung des +Ausschusses</em>, die nach dem bisher gehandhabten Wahlmodus +zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt hat, wirklich zweckmäßig +ist oder ob nicht ein <em class="gesperrt">wesentlich kleinerer Ausschuß</em> +die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen würde. +Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch +öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon +seit längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum +seinen Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl +geführt — im ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 — die +alle Aktionen sehr schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, +der aus vielen Vertretern besteht, wird gelähmt eben durch die +große Zahl seiner Mitglieder. Namentlich zeigt sich das bei den +Verhandlungen über unbedeutende Dinge; denn wenn viele Leute +über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die Verhandlung immer +sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein jeder eine andere<a class="page" name="Page_258" id ="Page_258" title="258"></a> +Meinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine wichtige +Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene +Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. +Ich habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft +an den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er +solle doch den Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß +in Zukunft anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht +geschehen war, hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache +unsererseits als dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen +lassen. Aber ich möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in +Erwägungen darüber einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag +dahin stellen sollen, den Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer +Personenzahl, unter Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen +Vertreter für fast jeden Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede +kleinere Ziffer von nicht unter 15 akzeptieren, wenn dabei vorgesehen +ist, daß die verschiedenen Interessengruppen unseres Betriebes eine +angemessene Vertretung finden. Wenn also ein Wahlmodus getroffen +würde, etwa wie bei dem Krankenkassenvorstande, wobei +der große Betrieb nach seinen Hauptbetriebsabteilungen wählt, so +daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter stellt, so würde dadurch +erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im Arbeiterausschuß +vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die Lokalfrage wesentlich +erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen seitens der +Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe.</p> + +<p>Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte — und +das stimmt ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein — geht +nach einer Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch +versuchen können, die Einrichtung wirksamer zu machen. Sie +haben nämlich bisher von einem wertvollen Rechte, das durch +statutarische Bestimmung festgesetzt ist, gar keinen Gebrauch gemacht, +nämlich: <em class="gesperrt">zusammenzutreten ohne Einberufung durch +die Geschäftsleitung</em>. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine +Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich +hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 +des Statuts sind Sie befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« +und das heißt: ohne Mitwirkung der Geschäftsleitung. +Von diesem Rechte ist noch niemals Gebrauch gemacht worden. +Ich glaube nun, es würde durch die Zusammenberufung, ohne daß +die Geschäftsleitung zur Teilnahme aufgefordert wird, namentlich +bei einer kleineren Versammlung die Möglichkeit gegeben sein,<a class="page" name="Page_259" id ="Page_259" title="259"></a> +viele Angelegenheiten — und namentlich solche, die eine freiere Aussprache — bedingen +viel besser vorzubereiten, als es bisher möglich +gewesen ist, ehe sie zu einer Diskussion mit der Geschäftsleitung +kommen. Ich stelle Ihnen also anheim, in Erwägung zu ziehen, +ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit der Geschäftsleitung +diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter sich beraten, damit +Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der Arbeiterausschuß +vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein besseres +Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich vollkommene +Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf Einberufung +des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in +einem beliebigen Lokal — selbstverständlich steht Ihnen ein solches +hier immer zur Verfügung — zusammenzukommen und dann von +Ihrem Standpunkt und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie +an die Geschäftsleitung herantreten.</p> + +<p>Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen +möchten, betrifft die <em class="gesperrt">Beschränkung der Diskussionen</em> +zwischen dem Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche +Angelegenheiten, die wirklich <em class="gesperrt">die Arbeiterschaft im allgemeinen</em> +interessieren und die nicht nur für einzelne Personen +oder einzelne Abteilungen von Interesse sind, sondern wenigstens +für einen größeren Teil des Betriebes. Wir haben zwar auch +früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der richtige +Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge +zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden +können und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft +uns aber der Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden +eingelassen haben, die nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen +berührten und bei denen die Unterlagen nicht vorher festgestellt +waren. Wir haben dabei oft leider das norddeutsche Sprichwort +vergessen: »eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man +muß sie hören alle beede« — da sind wir manchmal böse reingefallen. +Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir oft, entweder daß +sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie uns vorgebracht +waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu berücksichtigen +waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine schiefe Lage +gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig +gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit +auf Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem +Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere.</p> + +<p><a class="page" name="Page_260" id ="Page_260" title="260"></a>Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: +Alle Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande +seiner Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann +er gehört werden — letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache +geworden ist, welche für die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse +hat. Handelt es sich um die Interessen einzelner oder einzelner +Abteilungen, so ist <em class="gesperrt">zunächst</em> zu versuchen, die Sache auf +dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den direkten Verkehr zu +erledigen, und erst dann, wenn die Art der Erledigung noch etwas +übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen kann, mag +der <em class="gesperrt">Ausschuß</em> die Angelegenheit vor die Geschäftsleitung bringen. +Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit +wird auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise +herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport +darin suchen, sich hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß +wir dann solche Sachen, die kurzer Hand hätten erledigt werden +können, hier breit treten. Ich berufe mich darauf, daß auch öffentlich +darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß hier Dinge verhandelt +wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen und der +Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt werden +konnten.</p> + +<p>Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu +zeigen, wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik +nützliche Winke für die Zukunft entnehmen können.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch +ein paar Worte hinzufügen in bezug auf die <em class="gesperrt">Redewendungen</em>, +mit denen die Kritik über unsere Einrichtung verbrämt worden +ist, weil diese Redewendungen einiges Aufsehen erregt haben. +Es ist, glaube ich, die <em class="gesperrt">Dorfzeitung</em> gewesen, die der Katze die +Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller Scharfmacher +in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl Zeiss +sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe +einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, +der offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht +seien. Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. +Ich muß Ihnen aber sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen +solche Scharfmacher sind. Es gibt eine Anzahl Leute, die +alles behandeln unter dem Stichwort des »Klassenkampfes« und die +meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur gerecht werden,<a class="page" name="Page_261" id ="Page_261" title="261"></a> +indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich sage nur, +das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein, Kampfnaturen, +denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen +können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen +Orten in Deutschland sehr am Platze — <em class="gesperrt">bei uns aber haben sie +ihren Beruf verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da +ist</em>, der unter dem Zeichen des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe.</p> + +<p>Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben +ist, wir können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen +des Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der +uns gegebenen Grenzen bemühen wir uns redlich, die Interessen +unserer Mitarbeiter zu fördern. Es mag Interessenstreitigkeiten +geben, weil die Arbeiter in gewissen Punkten entgegengesetzter +Meinung sind und manche Sonderinteressen haben, und ich bin +gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie; <em class="gesperrt">aber innerhalb +unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«</em> — der +gehört in die politische Arena, in den Reichstag. <em class="gesperrt">Bei uns gibt +es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen +Interessenausgleichung.</em> Wer das verkennt und hier +auch meint, er könne Arbeiterinteressen nur in der Positur des +Kampfhahnes vertreten, der hat seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, +dem nicht ein anderer in derselben Positur gegenübersteht, +ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki, dem nicht ein anderes +Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch!</p> + +<p>Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen +Anfechtungen unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals +die Versicherung, daß wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse +bestrebt sind, die Interessen des Arbeiterstandes zu fördern +und daß wir die, die nicht auf diesem Boden mit uns diskutieren +wollen, nicht ernsthaft nehmen.</p> + +<p>Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem +Gebiete nicht geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen +Unternehmer«, sondern unter der anderen Parole »fortgeschrittene +Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen rückständige +Arbeiter und rückständige Unternehmer«. Und das ist die Parole, +unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in diesem Kreise mit +uns wieder aufnehmen wollen.</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_262" id ="Page_262" title="262"></a><a name="IX" id="IX"></a>IX.</h2> + +<h2>Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena.</h2> + + +<div class="blockquot"><p>[Nachstehend ist das Stiftungs-Statut in dem Wortlaut +wiedergegeben, den es vermöge der gemäß § 117 vorgenommenen +Neuredaktion kürzlich erhalten hat. In +dieser Gestalt ist es unter dem 5. Dezember 1905 vom +Großh. S. Staatsministerium Departement des Innern genehmigt +und alsbald veröffentlicht worden und am +1. Januar 1906 in Kraft getreten.<a name="FNanchor_45_45" id="FNanchor_45_45"></a><a href="#Footnote_45_45" class="fnanchor">[45]</a></p> + +<p>Es dürfte jedoch manche Leser interessieren, auch +den ursprünglichen, noch ganz von <span class="smcap">E. Abbe</span> selbst herrührenden +bezw. angenommenen Text, ausgegeben im +August 1896, kennen zu lernen und daraus zugleich +Art und Umfang der Abänderungen und Ergänzungen +zu ersehen.</p> + +<p>Zu diesem Zwecke sind — unter Fortlassung von +wenigen ganz unbedeutenden und rein redaktionellen Abänderungen — in +dem nachfolgenden Abdruck</p> + +<p>a) alle in dem <i>ursprünglichen Text vom August 1896 +nicht enthaltenen</i> Worte bezw. Sätze <i>kursiv</i> gedruckt, +mögen sie <i>neu hinzugefügt</i> oder <i>an die Stelle</i> von anderen +<i>getreten</i> sein,</p> + +<p>b) diejenigen Worte bezw. Sätze des alten Statuts, +welche in der <em class="gesperrt">neuen Ausgabe weggefallen</em> oder +durch andere <em class="gesperrt">ersetzt</em> sind, an den zugehörigen Stellen +in <em class="gesperrt">Anmerkungen</em> wiedergegeben.</p> + +<p><em class="gesperrt">Die Marginalien sind Zusatz des Herausgebers.</em>]</p></div> + +<p>[Dem Text der Erstausgabe des Statuts gingen die folgenden +beiden Erklärungen voraus.]</p> + +<p>In Erfüllung früherer Zusagen gebe ich vor Ablauf des +50. Jahres seit dem Bestehen der Optischen Werkstätte den Beamten +und der Arbeiterschaft dieser und des Glaswerks die Einrichtungen +bekannt, welche behufs endgültiger Ordnung der Verfassung beider<a class="page" name="Page_263" id ="Page_263" title="263"></a> +Firmen, sowie behufs Regelung des Wirkungskreises der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +überhaupt, getroffen worden sind — indem ich sämtlichen +Betriebsangehörigen das nunmehr festgestellte und landesherrlich +bestätigte</p> + + +<h4><b>Statut der Carl Zeiss-Stiftung</b></h4> + +<p class="noindent">hiermit überreiche.</p> + +<p>Die Angehörigen der Optischen Werkstätte im besondern +bitte ich, dieses Statut und die darin ihnen gebotenen Garantien +für dauernde Geltung derjenigen Grundsätze, die in der Leitung +und Verwaltung der Firma bisher betätigt worden sind, als die +Festgabe ansehen zu wollen, welche ich als früherer Mitinhaber der +Firma zum Eintritt derselben in das zweite halbe Jahrhundert ihrer +Tätigkeit der Gesamtheit meiner Mitarbeiter darbringe.</p> + +<p>Ich wünsche und hoffe hierbei, daß die Optische Werkstätte +und das Glaswerk auf den Grundlagen, auf welche dieses Statut +beide Unternehmungen stellt, weiterhin blühen und gedeihen mögen — zum +Vorteil aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienst +des Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!</p> + +<p> +<em class="gesperrt">Jena</em>, den 26. August 1896.</p> + +<p class="right-indent">Dr. Ernst Abbe.<br /> +</p> +<p class="lettersig"> </p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nachdem die durch Urkunde vom 19. Mai 1889 begründete, +unterm 21. Mai 1889 landesherrlich bestätigte und mit dem Recht +der juristischen Person bekleidete »Carl Zeiss-Stiftung zu Jena« am +1. Juli 1891 auf Grund vertragsmäßiger Vereinbarungen mit dem +Stifter und den damaligen Mitinhabern der Firma Carl Zeiss und +der Firma Schott & Gen. in Jena alleiniger Inhaber der »Optischen +Werkstätte« daselbst und Mitinhaber des dortigen »Glaswerks für +wissenschaftliche und technische Zwecke« geworden, ist behufs endgültiger +Regelung des seitdem erweiterten Aufgaben- und Wirkungskreises +der genannten Stiftung das nachstehende</p> + + +<h4><b>Statut der Carl Zeiss-Stiftung</b></h4> + +<p class="noindent">durch den Stifter errichtet worden.</p> + +<p>Dasselbe soll nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung vom +1. Oktober 1896 ab an die Stelle der Stiftungs-Urkunde vom +19. Mai 1889 treten und diese insoweit außer Wirksamkeit setzen, +als nicht ihr Inhalt in diesem Statut ausdrücklich als in Geltung +verbleibend erklärt ist.<a class="page" name="Page_264" id ="Page_264" title="264"></a></p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<h3>Titel I.</h3> + +<h3>Konstituierende Bestimmungen.</h3> + +<h4>§ 1.</h4> + + +<h4><em class="gesperrt">Zwecke der Stiftung.</em></h4> + +<div class="sidenote">Zwecke der Stiftung.</div> + +<p>Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind:</p> + +<p class="center">A.</p> + +<div class="sidenote">A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.</div> + +<p>1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch +die Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des +Stifters in Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser +Gewerbsanstalten unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern:</p> + +<p>2. Dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der +genannten Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung +der in ihnen gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation — als +der Nahrungsquelle eines zahlreichen Personenkreises und als eines +nützlichen Gliedes im Dienst wissenschaftlicher und praktischer +Interessen;</p> + +<p>3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber +dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in +ihnen tätigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer persönlichen +und wirtschaftlichen Rechtslage.</p> + + +<p class="center">B.</p> + +<div class="sidenote">B. außerhalb der Stiftungsbetriebe.</div> + +<p>1. Förderung allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige +feintechnischer Industrie im eigenen Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe +wie außerhalb desselben;</p> + +<p>2. Betätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen +zugunsten der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten +Umgebung;</p> + +<p>3. Förderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien +in Forschung und Lehre.</p> + +<p>Die unter A bezeichneten Zwecke sind durch die Stiftung +ausschließlich vermöge statutengemäßer Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute +und innerhalb dieser zu erfüllen.</p> + +<p>Die unter B benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen +als dem Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen<a class="page" name="Page_265" id ="Page_265" title="265"></a> +übrig lassen mögen, nachdem den erstgenannten Aufgaben in ihnen +genügt ist.</p> + + +<h4>§ 2.</h4> + +<h4><em class="gesperrt">Name.</em></h4> + +<div class="sidenote">Name.</div> + +<p>Die Stiftung soll für alle Zeit den Namen »<em class="gesperrt">Carl Zeiss-Stiftung</em>« +führen zu Ehren des Mannes, der zu obengenannten +Unternehmungen den ersten Grund gelegt hat und zur dauernden +Erinnerung an sein eigenartiges Verdienst: geordnetes Zusammenwirken +von Wissenschaft und technischer Kunst auf seinem besondern +Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben.</p> + + +<h4>§ 3.</h4> + +<h4><em class="gesperrt">Domizil.</em></h4> + +<div class="sidenote">Sitz.</div> + +<p>Der rechtliche Sitz der Stiftung ist Jena.</p> + + +<h3><em class="gesperrt">Organe der Stiftung.</em></h3> + +<h4>§ 4.</h4> + +<div class="sidenote">Organe der Stiftung.</div> + +<p>Für die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer +Person, die Verwaltung ihres Vermögens und die oberste Leitung +ihrer Angelegenheiten soll stets eine besondere »<em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung</em>« +bestehen.</p> + +<p>Für die Leitung der industriellen Tätigkeit der Stiftung und +die Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe sollen durch dieses Statut +als die weiteren geordneten Organe der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung +eingesetzt sein:</p> + +<p>die »<em class="gesperrt">Vorstände</em>« (»Geschäftsleitungen«) der jeweils bestehenden +Stiftungsbetriebe;</p> + +<p>ein zur Vertretung der Stiftungsverwaltung bei diesen Betrieben +berufener ständiger Kommissar (»<em class="gesperrt">Stiftungskommissar</em>«).</p> + +<p>welche beide, Vorstände und Stiftungskommissar, durch die +Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gemäß nachfolgenden Bestimmungen +dieses Statuts.</p> + + +<h4>§ 5.</h4> + +<div class="sidenote">Stiftungsverwaltung (St. V.) und Stiftungskommissar (St. K.).</div> + +<p>Die Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung sollen +demjenigen Departement des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums<a class="page" name="Page_266" id ="Page_266" title="266"></a> +zustehen, dem die Angelegenheiten der Universität Jena jeweils +unterstellt sind.</p> + +<p>Zum <i>ständigen</i> Stiftungskommissar ist <i>von der Stiftungsverwaltung</i> +ein oberer Beamter des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums +oder sonst ein aktiver oberer Beamter des öffentlichen Dienstes +in außeramtlichem Auftrag zu bestellen, unter Gewährung einer +jeweils fixierten, Tantiemen und ähnliche Bezüge ausschließenden +Entschädigung aus Mitteln der Stiftung.</p> + +<p>Stiftungsverwaltung und Stiftungskommissar sind verpflichtet, +die Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung in allem nach den Vorschriften +dieses Statuts und gemäß den aus ihm erkennbaren Absichten +des Stifters zu leiten. Sie dürfen dabei auf Staatsinteressen, +welche den ausgesprochenen Zwecken der Stiftung fremd sind, nicht +weitergehende Rücksicht nehmen, als auch für Privatpersonen gesetzlich +geboten ist.</p> + + +<h2>Titel II.</h2> + +<h2>Organisation der industriellen Tätigkeit der Stiftung.</h2> + +<h3><em class="gesperrt">Einrichtungen.</em></h3> + +<h4>§ 6.</h4> + +<div class="sidenote">Gegenwärtige Geschäftsunternehmungen.</div> + +<p>Die gegenwärtigen Geschäftsunternehmungen der Carl Zeiss-Stiftung — die +Optische Werkstätte (Firma Carl Zeiss) und das +Glaswerk (Firma Schott & Gen.) zu Jena — sind dauernd jede +unter ihrer eigenen Handelsfirma, mit abgesondertem Vermögenskomplex +für ihr Betriebskapital und in selbständiger Verwaltung +unter ihrem besonderen Vorstand fortzuführen.</p> + + +<h4>§ 7.</h4> + +<div class="sidenote">Organisation der Geschäftsleitungen (G. L.).</div> + +<p>Als Vorstände der Stiftungsbetriebe sollen stets kollegialische +Geschäftsleitungen aus gleichberechtigten Mitgliedern fungieren.</p> + +<p>Die Zahl der Mitglieder einer Geschäftsleitung darf nicht über +vier betragen.</p> + +<p>Sobald diese Zahl, außer in den durch die §§ 32, 34 geregelten +Fällen, auf zwei herabgegangen ist, muß binnen Monatsfrist ein +neues Mitglied bestellt werden.</p> + +<p>Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen +Werkstätte muß zugleich dem Vorstand des Glaswerks angehören.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_267" id ="Page_267" title="267"></a>§8</h4> + +<div class="sidenote">Befugnisse der G. L.</div> + +<p>Dem Vorstand eines jeden Stiftungsbetriebes untersteht die +gesamte innere Betriebsleitung, die kaufmännische Verwaltung und +die ganze äußere geschäftliche Aktion der Firma, einschließlich +der Bestellung und Abberufung von Prokuristen und anderen Bevollmächtigten, +der Anstellung, Entlassung und Pensionierung der +Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter, der Regelung ihrer Obliegenheiten +und ihrer Bezüge und der Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse +zur Firma gemäß den Bestimmungen dieses Statuts.</p> + +<p>In allen Angelegenheiten eines Stiftungsbetriebes können gültige +Anordnungen nur durch seinen Vorstand nach dem durch nachfolgende +§§ dieses Statuts geregelten Verfahren getroffen werden.</p> + +<p>Jeder Stiftungsbetrieb kann Dritten gegenüber in allen seinen +Angelegenheiten, nach innen und nach außen, gerichtlich und +außergerichtlich, nur durch Mitglieder seines Vorstandes und die +von letzterem bestellten Bevollmächtigten vertreten werden.</p> + + +<h4>§ 9.</h4> + +<div class="sidenote">Vertretung der St. nach außen in Angelegenheiten der einzelnen Fa.</div> + +<p>Behufs Vertretung der Stiftung in den Angelegenheiten der +einzelnen Firma ist entweder ein bestimmtes Mitglied des Vorstandes +durch die Stiftungsverwaltung zum »Bevollmächtigten der +Carl Zeiss-Stiftung« und ein zweites Mitglied zu dessen Stellvertreter +zu bestellen und jeder von diesen beiden für seine Person +zur Zeichnung der Firma schlechthin zu legitimieren; oder es ist +Anordnung zu treffen, daß je zwei von den Mitgliedern des Vorstandes +gemeinsam diese Vertretung ausüben können.</p> + +<p>Denjenigen Mitgliedern des Vorstandes, welchen nicht gemäß +vorstehender Bestimmung weitergehende Vertretungsbefugnis für +ihre Person übertragen ist, ist Einzel-Prokura zu erteilen.</p> + +<p>Die jeweils getroffenen Anordnungen bezüglich der Vertretung +der Stiftungsbetriebe nach außen sind in handelsrechtlich +wirksamer Form zu verlautbaren.</p> + + +<h4>§ 10<a name="FNanchor_46_46" id="FNanchor_46_46"></a><a href="#Footnote_46_46" class="fnanchor">[46]</a>.</h4> + +<div class="sidenote">Einwirkung der St. V. auf die Geschäftsführung.</div> + +<p><i>Eine Einwirkung der Stiftungsverwaltung auf die Geschäftsführung +der Stiftungsbetriebe findet nur insoweit statt, als dieses<a class="page" name="Page_268" id ="Page_268" title="268"></a> +Statut bestimmt und mir durch Vermittelung des Stiftungskommissars.</i></p> + + +<h4>§ 11.</h4> + +<div class="sidenote">Obliegenheiten des St. K.</div> + +<p>Dem Stiftungskommissar liegt ob, die Geschäftsführung der +Betriebe in allen ihren Zweigen fortgesetzt zu beaufsichtigen, Ordnungsmäßigkeit +der Verwaltung und Statutenmäßigkeit im Verfahren +der Geschäftsleitungen zu überwachen, sowie bei allen wichtigeren +Akten der Geschäftsführung nach dem durch die §§ 13 +bis 20 dieses Statuts geordneten Verfahren beschließend oder beratend +mitzuwirken.</p> + + +<h4>§ 12.</h4> + +<p>Der Stiftungskommissar hat über den Gang aller Angelegenheiten +der inneren Verwaltung wie des äußeren Verkehrs fortdauernd +sich unterrichtet zu halten.</p> + +<p>Er ist befugt, zu diesem Zweck jederzeit in alle Geschäftsbücher +und Korrespondenzen Einsicht zu nehmen und in allen +Teilen der Betriebe durch Augenschein und mündliche Vernehmung +selbständig sich zu informieren.</p> + +<p>Die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe sind verpflichtet, +von sich aus dem Stiftungskommissar alle <i>wichtigen</i> Angelegenheiten +ihrer Firma vollständig offen zu legen.</p> + + +<h3><i>Ordnung des Verfahrens.</i></h3> + +<h4>§ 13.</h4> + +<div class="sidenote">Abgrenzung der Befugnisse der G. L.-Mitglieder.</div> + +<p>Die Verteilung der laufenden Geschäfte unter die Mitglieder +der Vorstände bleibt deren jeweiligem Übereinkommen überlassen.</p> + +<p>Im Umfang der gewöhnlichen Geschäfte und Vorkommnisse +ist jedes einzelne Mitglied für die Geschäftsleitung zu handeln ohne +weiteres befugt, soweit Entscheidungen nach feststehender Übung +oder sonst klare Fälle in Frage sind. In allen anderen Fällen +darf, soweit nicht Gefahr im Verzug, nur auf Grund gemeinsamer +Verhandlung entschieden und vorgegangen werden, in Abwesen<a class="page" name="Page_269" id ="Page_269" title="269"></a>heit +eines Mitgliedes nur, wenn die Sache entsprechenden Aufschub +nicht gestattet, und gegen die ausgesprochene oder vorauszusehende +Willensmeinung des Abwesenden nur auf Grund der in +§ 15 gegebenen Vorschrift.</p> + + +<h4>§ 14.</h4> + +<div class="sidenote">Notwendigkeit der Anhörung des St. K.</div> + +<p>Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse, welche aus dem +gewöhnlichen Geschäftsgang heraustreten, müssen, wenn nicht Gefahr +im Verzug ist, vor der Beschlußfassung dem Stiftungskommissar +vorgebracht und vor ihm verhandelt werden.</p> + + +<h4>§ 15.</h4> + +<div class="sidenote">Entscheidung durch den St. K. bei Nicht-Übereinstimmung der G. L.</div> + +<p>Falls in einer Sache Einstimmigkeit der Geschäftsleitung nicht +besteht, ein Beschluß aber gefaßt werden muß oder von einem +Mitglied des Vorstandes gefordert wird, ist stets die Entscheidung +des Stiftungskommissars herbeizuführen und demjenigen Votum +Folge zu geben, welchem der Stiftungskommissar beitritt.</p> + + +<h4>§ 16.</h4> + +<div class="sidenote">Ausdrückliche Zustimmung des St. K. erfordernde Handlungen der G. L.</div> + +<p>Ausdrückliche Zustimmung des Stiftungskommissars haben +die Vorstände auch im Falle einstimmiger Beschlüsse für folgende +Handlungen einzuholen:</p> + +<p>Veräußerung oder Belastung von Immobilien, Verpfändung +beweglichen Inventars der Firma und Eingehen von Schuldverpflichtungen +irgend einer Art, welche nicht im regelmäßigen Geschäftsgang +oder in Ausführung ordnungsmäßiger Beschlüsse der +Vorstände erwachsen und dementsprechende Abwickelung finden.</p> + +<p>Kapitalaufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen +(einschließlich Neuanlagen, Betriebserweiterungen u. dergl.), welche +innerhalb eines Geschäftsjahres die Hälfte des auf die betreffende +Firma entfallenden Anteils am »Erneuerungs- und Betriebserweiterungskonto« +im Reservefonds der Stiftung übersteigen, sowie Aufwendungen +auf Unkostenkonto innerhalb eines Geschäftsjahres für +genannte Zwecke in Höhe von mehr als einem Zehntel des Anteils +der Firma am »allgemeinen Rücklagekonto« in diesem Reservefonds, +beides ohne Rücksicht darauf, ob dabei tatsächliche Entnahmen +aus dem Reservefonds eintreten oder nicht. — Die ge<a class="page" name="Page_270" id ="Page_270" title="270"></a>nannten +Beträge sind zu bemessen nach dem Stand des Reservefonds +zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres gemäß den Vorschriften +in den §§ 23 und 45 dieses Statuts.</p> + +<p>Aufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen, welche, +Kapitalanlagen und Unkostenaufwand zusammen genommen, mehr +als zwei Drittel vom Betriebsüberschuß der Firma im vorangehenden +Geschäftsjahr betragen, wenn schon im Laufe der letzt vorangehenden +zwei Geschäftsjahre dem Reservefonds im ganzen mehr, +als die im vorigen Absatz benannten Quoten ergeben, für dergleichen +Zwecke tatsächlich entnommen worden ist. — Der Betriebsüberschuß +bestimmt sich hierbei nach der Vorschrift in § 23; +die stattgehabten Entnahmen aus dem Reservefonds sind zu beziehen +auf dessen Stand zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres.</p> + +<p>Errichtung von eigenen Geschäftsstellen, Zweig- oder Handelsniederlassungen +der Firma außerhalb des Deutschen Reichs.</p> + +<p>Erteilung von Prokura für die Firma an andere Personen als +an Mitglieder ihres Vorstandes.</p> + +<p>Bestimmung der Gehaltsbezüge der Vorstandsmitglieder und +Gewährung sonstiger Vorteile an letztere.</p> + +<p>Entlassung und Pensionierung derjenigen wissenschaftlichen, +technischen und kaufmännischen Beamten der Firma, welchen die +Leitung von Abteilungen oder die Leitung von Hauptzweigen der +Verwaltung und des Betriebes übertragen ist, sowie aller auf +Lebenszeit angestellten Beamten.</p> + +<p>Änderungen des Pensionsstatuts und des Krankenkassenstatuts.</p> + +<p>Eintritt in Prozesse oder Schiedsverfahren über Streitfragen, +welche nicht aus dem gewöhnlichen Geschäftsgang sich ergeben.</p> + +<p>Nach Art oder Höhe ungewöhnliche Ehrenausgaben und +sonstige nach Art oder Höhe ungewöhnliche Aufwendungen, die, +als nicht unmittelbar geschäftlichen Zwecken dienend, gemäß § 22 +auf Dispositionskonto der Geschäftsleitung zu verrechnen sind — mit +der Maßgabe, daß regelmäßige Leistungen solcher Art, welche +bei Lebzeiten des Stifters auf Dispositionskonto einer Geschäftsleitung +übernommen wurden, so lange auf diesem Konto fortzusetzen +sind, als die ursprüngliche Veranlassung zu denselben fortbesteht.</p> + +<p>Gewährung von fortlaufenden Unterstützungen an ehemalige +Geschäftsangehörige oder deren Hinterbliebene, die über die rechtlichen +Verpflichtungen der Firma hinausgehen und nicht erforder<a class="page" name="Page_271" id ="Page_271" title="271"></a>lich +sind, um zu verhindern, daß solche Personen in unverschuldete +Not geraten oder daß den Gemeinden des Bezirks Armenlasten +von Seiten des Betriebes erwachsen.</p> + +<p>Aufwendungen für Wohlfahrtseinrichtungen und für ähnliche +Maßnahmen innerhalb des Betriebes, die nicht schon durch Rücksichten +des geschäftlichen Interesses geboten sind.</p> + + +<h4>§ 17.</h4> + +<div class="sidenote">Sonstige Rechte und Pflichten des St. K. in Angelegenheiten der Betriebe.</div> + +<p>Der Stiftungskommissar ist berechtigt, in Angelegenheiten +der Betriebe selbst Anträge zu stellen und alsbaldige Beschlußfassung +der beteiligten Geschäftsleitung über dieselben zu verlangen, +wofern nicht bei Abwesenheit eines Mitgliedes die übrigen +Mitglieder übereinstimmend Aufschub für geboten halten.</p> + +<p>Der Stiftungskommissar ist verpflichtet, gegenüber Anträgen +der Mitglieder einer Geschäftsleitung, welche gemäß § 15 seiner +Entscheidung oder gemäß § 16 seiner ausdrücklichen Zustimmung +bedürfen, sein Votum zur Sache alsbald abzugeben, wofern auch +etwa abwesende Mitglieder der Geschäftsleitung ihre Meinung ausgesprochen +haben und die anwesenden übereinstimmend Aufschub +für nachteilig halten.</p> + + +<h4>§ 18.</h4> + +<div class="sidenote">Form des Verkehrs mit dem St. K.</div> + +<p>Die gesamte Mitwirkung des Stiftungskommissars bei der +Geschäftsführung der Stiftungsbetriebe hat in mündlichem Verfahren +an Ort und Stelle zu geschehen. Abgesehen von den +üblichen Jahresberichten und Übersichten bei Gelegenheit der jährlichen +Bilanzabschlüsse sind schriftliche Berichte oder Verhandlungen +in Sachen der Geschäftsführung von den Vorständen der Betriebe +nicht zu fordern.</p> + + +<h4>§ 19.</h4> + +<div class="sidenote">Anhörung der Geschäftsangehörigen.</div> + +<p>In allen Angelegenheiten der Geschäftsführung muß den außer +den Vorstandsmitgliedern jeweils beteiligten Beamten und den sonst +in der Angelegenheit sachverständigen Geschäftsangehörigen Gelegenheit +zu eingehender Meinungsäußerung und angemessener Mitwirkung +gegeben werden.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_272" id ="Page_272" title="272"></a>§ 20.</h4> + +<div class="sidenote">Geschäftsordnung der G. L.</div> + +<p>Die Geschäftsordnungen der Vorstände und Abänderungen +derselben sind zwischen den Vorständen der Betriebe und dem +Stiftungskommissar zu vereinbaren.</p> + + +<h3><em class="gesperrt">Verwaltungsvorschriften.</em></h3> + +<h4>§ 21.</h4> + +<div class="sidenote">Normen der geschäftlichen Verwaltung der St.-Betriebe.</div> + +<p>Die innere Verwaltung, die Buchführung und die Rechnungslegung +hat bei den Stiftungsbetrieben stets in denjenigen Formen +und Einrichtungen zu geschehen, welche bei wohlgeleiteten Privatunternehmungen +von entsprechendem Geschäftsumfang als ordnungsmäßig +anerkannt sind.</p> + +<p>Der zur regelmäßigen Geschäftsführung erforderliche flüssige +Betriebsfonds oder Bankkredit ist jedem Stiftungsbetrieb zu eigener +Verwaltung zu belassen.</p> + +<p>Die jährlichen Inventuren und Bilanzen sind in den handelsrechtlich +vorgeschriebenen Formen unter Verantwortung der Geschäftsleitungen +aufzustellen und seitens des Stiftungskommissars +nach stattgehabter Prüfung mit anzuerkennen.</p> + +<p>Bücherrevisionen sind durch kaufmännische Sachverständige +zu bewirken.</p> + + +<h4>§ 22.</h4> + +<div class="sidenote">Dispositionskonto der G. L.</div> + +<p>Alle Aufwendungen aus Mitteln der Stiftungsbetriebe, welche +nicht auf rechtlicher Verpflichtung beruhen und nicht unmittelbar +geschäftlichen Zwecken dienen, doch aber wesentlich auf den +Interessenkreis der Betriebe und ihres Personals sich beziehen und +demgemäß, als nicht unter § 1, B dieses Statuts fallend, Namens +der Firma eines Stiftungsbetriebes zu erfolgen haben, sind unter +den Unkosten der Firma auf einem besondern Konto (Dispositions-Konto +der Geschäftsleitung) im einzelnen nachzuweisen.</p> + + +<h4>§ 23.</h4> + +<div class="sidenote">Statistische Aufstellungen.</div> + +<p>Diejenigen statistischen Aufstellungen außerhalb der regelmäßigen +Jahresinventuren und Bilanzen, welche behufs richtiger +Anwendung nachfolgender Paragraphen dieses Statuts in authen<a class="page" name="Page_273" id ="Page_273" title="273"></a>tischer +Form zu erfolgen haben (Feststellung der Jahresausgabe +jedes Betriebs, des Betriebsüberschusses oder -defizits, des durchschnittlichen +Arbeitsverdienstes erwachsener Arbeiter und des durchschnittlichen +Gehalts bestimmter Beamtenklassen, des Kapitalwertes +laufender Rentenverpflichtungen etc.), sind für jeden Betrieb von +Jahr zu Jahr durch die Geschäftsleitung zu bewirken und vom +Stiftungskommissar mit anzuerkennen.</p> + +<div class="sidenote">Jahresausgabe.</div> + +<p>Als Jahresausgabe hat zu gelten die Summe aller tatsächlichen +Ausgaben und übernommenen Schuldverpflichtungen innerhalb des +Geschäftsjahres, welche zur geregelten Fortführung des Betriebes +gedient haben, einschließlich der in § 24 bezeichneten Ausgaben +und der Verzinsung des fremden Betriebskapitals in ihm, aber ausschließlich +des Aufwandes für Vermehrungen auf Grundstück-, +Gebäude-, Maschinen- und Werkzeug-Konto und für Erwerb von +Rechten, welche einen Geldwert darstellen.</p> + +<div class="sidenote">Betriebsüberschuß.</div> + +<p>Als Betriebsüberschuß oder Betriebsdefizit, hat zu gelten die +Differenz zwischen der vorher benannten Jahresausgabe und der +Summe aller tatsächlichen Eingänge an Geld oder Geldeswert während +des Geschäftsjahres, zuzüglich des Zuwachses, abzüglich der Minderung +an realisierbaren Forderungen der Firma.</p> + +<div class="sidenote">Jahresgewinn.</div> + +<p>Der Jahresgewinn eines jeden Betriebes ist nach den handelsrechtlichen +Regeln festzustellen unter Einführung sachgemäßer Abschreibungen +auf alle der Wertminderung unterliegenden Betriebsmittel +und einer Kapitalverzinsung, welche neben dem jeweils +geltenden Hypothekenzinsfuß nur einer Risikoprämie Rechnung +trägt, entsprechend der durchschnittlichen Verlustgefahr bei Kapitalanlagen +in realen Werten auf dem betreffenden Industriegebiet.</p> + + +<h4>§ 24.</h4> + +<div class="sidenote">Pensionen usw. sind Betriebsunkosten.</div> + +<p>Die jährlichen Ausgaben, welche auf Grund von statuten- +oder vertragsmäßigen Pensionsverpflichtungen und auf Grund des +§ 77 dieses Statuts geleistet werden, haben, auch wenn sie etwa +zeitweise dem Reservefonds der Stiftung zur Last fielen, nicht als +Leistungen der Carl Zeiss-Stiftung, sondern als Unkosten der Geschäftsbetriebe +zu gelten und sind dementsprechend bei den jährlichen +Bilanzen und bei den in § 23 benannten statistischen Aufstellungen +in Ansatz zu bringen.</p> + +<div class="sidenote"><a class="page" name="Page_274" id ="Page_274" title="274"></a>Desgl. Leistungen aus § 95 u. auf Dispos.-Ko.</div> + +<p>Das Gleiche gilt auch für etwaige Leistungen, welche Geschäftsangehörige +der Betriebe in Gemäßheit des § 95 oder des +§ 98 dieses Statuts außerhalb ihres regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes +aus den Geschäftskassen empfangen, und für alle Ausgaben +der letzteren, die nach § 22 auf Dispositions-Konto der Geschäftsleitungen +zu verrechnen sind.</p> + + +<h3><em class="gesperrt">Persönliche Verhältnisse der Vorstandsmitglieder.</em></h3> + +<h4>§ 25.</h4> + +<div class="sidenote">Ernennung der G. L.-Mitglieder.</div> + +<p>Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) der Stiftungsbetriebe +werden durch die Stiftungsverwaltung nach Anhören des +Stiftungskommissars und der bei dem betreffenden Betrieb schon +in Funktion stehenden Mitglieder ernannt. Gegen das einstimmige +Votum dieser Mitglieder kann niemand ernannt werden.</p> + +<p>Die Ernennung begründet kein besonderes Amt, sondern nur +den Auftrag zur Teilnahme an den in §§ 8 u. f. dieses Statuts bezeichneten +Funktionen.</p> + + +<h4>§ 26.</h4> + +<div class="sidenote">Voraussetzungen der Ernennbarkeit der G. L.-Mitglieder.</div> + +<p>Zu Vorstandsmitgliedern<a name="FNanchor_47_47" id="FNanchor_47_47"></a><a href="#Footnote_47_47" class="fnanchor">[47]</a> können nur Personen bestellt werden, +welche Fachmänner sind in Ansehung entweder wissenschaftlicher +oder technischer oder kaufmännischer Interessen des betreffenden +Betriebs und <i>bei bestehenden Stiftungsbetrieben nur solche, die +außerdem</i> mindestens schon zwei Jahre innerhalb der letzten vier +Jahre bei einem der Betriebe als obere Beamte oder als Sozien der +Stiftung tätig waren.</p> + +<p>Soweit Beamte, müssen sie bei einem von den Stiftungsbetrieben +durch Vertrag auf Lebenszeit gemäß § 59 dieses Statuts +angestellt sein.</p> + +<p>Jedenfalls ein Mitglied in jedem Vorstand muß Fachmann sein +hinsichtlich wissenschaftlicher Interessen des Betriebes.</p> + + +<h4>§ 27.</h4> + +<div class="sidenote">Eintritt in die G. L. als V. M.</div> + +<p>Zum Eintritt in den Vorstand eines Stiftungsbetriebes können +die Beamten dieser Betriebe wider ihren Willen nicht angehalten +werden.</p> + +<p><a class="page" name="Page_275" id ="Page_275" title="275"></a>Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann nicht auf Widerruf +erfolgen, sondern nur entweder auf einen bestimmten, zum +voraus vereinbarten Zeitraum oder auf Lebenszeit <i>bezw. bis zum +Eintritt vertragsmäßiger Pensionierung</i>.</p> + +<div class="sidenote">Abberufung eines V. M.</div> + +<p>Abberufung eines Vorstandsmitgliedes wird, außer im Fall +freiwilligen, von der Stiftungsverwaltung angenommenen Rücktritts +desselben von den Funktionen, lediglich begründet durch den Ablauf +des dafür vereinbarten Zeitraumes und durch Beendigung oder +Aufhebung des Vertragsverhältnisses, auf Grund dessen die Ernennung +gemäß § 26 erfolgte. <i>Nach Vollendung des 60. Lebensjahres +ist jedes Mitglied zum Rücktritt berechtigt, wenn es dabei +auf den als Funktionszulage geltenden Teil seines Gehaltes verzichtet.</i></p> + + +<h4>§ 28.</h4> + +<div class="sidenote">Besondere Verpflichtungen der V. M.</div> + +<p>Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) bei den +Stiftungsbetrieben müssen neben ihrer besonderen Funktion fortgesetzt +eine regelmäßige Mitarbeit in den wissenschaftlichen, technischen +oder kaufmännischen Angelegenheiten in einem von den +Betrieben ausüben, hinsichtlich welcher Tätigkeit sie der betreffenden +Geschäftsleitung als Kollegium wie alle übrigen Beamten der Firma +untergeordnet bleiben.</p> + +<p>Sie dürfen außer dem Dienst der Stiftung kein besoldetes +Amt bekleiden.</p> + +<p>Sie dürfen, abgesehen von den Sozien der Stiftung hinsichtlich +ihres eigenen Betriebes, in keiner Form Bezüge haben, deren +Höhe abhängig ist vom Bruttogewinn, Reingewinn oder Betriebsüberschuß +der ihrer Leitung unterstellten Firma oder eines Betriebszweiges +derselben.</p> + +<p>Sie dürfen keinen auf ihre Funktion bezüglichen Titel führen.</p> + + +<h4>§ 29.</h4> + +<div class="sidenote">Allgemeine Pflichten der V. M.</div> + +<p>Die Mitglieder der Vorstände sind gehalten, neben der Erfüllung +der Aufträge, welche ihre sonstige Stellung hinsichtlich +der Mitarbeit bei einem von den Stiftungsbetrieben ihnen zuweist, +ihre ganze Kraft einzusetzen für die richtige Vertretung der ihnen +unterstellten Firma, die Wahrnehmung ihrer Interessen und die +Beförderung aller ihrer Angelegenheiten, und dabei in allem nach<a class="page" name="Page_276" id ="Page_276" title="276"></a> +bestem Wissen und Gewissen auf die Erfüllung der Aufgaben +hinzuwirken, welche der Stiftung gemäß den erkennbaren Absichten +des Stifters gestellt sind.</p> + +<p>Sie haben mit Annahme ihrer Ernennung als auf gegenwärtiges +Statut verpflichtet zu gelten, soweit dessen Inhalt unmittelbar +oder mittelbar auf ihre Funktionen Bezug hat.</p> + + +<h4>§ 30.</h4> + +<div class="sidenote">Haftung der V. M.</div> + +<p>Die Mitglieder der Vorstände bei den Stiftungsbetrieben haften +solidarisch für Schaden, der ihrer Firma oder der Stiftung durch +Überschreiten ihrer Vollmachten und Befugnisse erwächst und sind +in allem verantwortlich für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes +bei Ausübung ihrer Funktionen.</p> + +<p>Pflichtverletzung und Vernachlässigung der Obliegenheiten +hinsichtlich dieser besonderen Funktionen bedingen die gleichen +Rechtsfolgen, welche solche Verfehlungen hinsichtlich der gewöhnlichen +Tätigkeit des Mitgliedes gemäß seinem Anstellungs- oder +sonstigen Vertragsverhältnis zur Firma eines Stiftungsbetriebes +nach sich ziehen, gleichgültig, ob der dieses Verhältnis regelnde +Vertrag auf denselben oder auf einen anderen Stiftungsbetrieb +Bezug hat.</p> + +<p>Kautionsleistung darf nur insoweit gefordert werden, als die +Betreffenden eigenes Vermögen besitzen.</p> + + +<h4>§ 31.</h4> + +<div class="sidenote">Rechtsverhältnis der V. M. zur Stiftung (Verbot von Sonderverträgen).</div> + +<p>Das durch Ernennung zum Vorstandsmitglied eines Stiftungsbetriebes +begründete besondere Rechtsverhältnis desselben zur +Carl Zeiss-Stiftung wird lediglich durch die Vorschriften dieses +Statuts bestimmt.</p> + +<p>Durch Sondervertrag oder Dienstanweisung können einem +solchen hinsichtlich seiner Funktionen andere Verpflichtungen als +dieses Statut vorsieht mit rechtlicher Wirkung nicht auferlegt, +andere Rechte nicht eingeräumt werden.</p> + + +<h3><em class="gesperrt">Schlußbestimmungen</em>.</h3> + +<h4>§ 32.</h4> + +<div class="sidenote">Geltungsbereich des St.-Statuts für das Glaswerk; Vertretung der St. bei diesem.</div> + +<p>Für die Verwaltungen des Glaswerks gelten die Bestimmungen +des Titels II dieses Statuts mit der Maßgabe, daß, so lange das<a class="page" name="Page_277" id ="Page_277" title="277"></a> +jetzige Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, +die Carl Zeiss-Stiftung behufs ihrer Vertretung in dieser +Firma einen zur Zeichnung der Firma legitimierten Bevollmächtigten +zu bestellen hat, welcher gemeinsam mit dem Mitinhaber des Glaswerks +die Funktionen des Vorstandes desselben ausübt.</p> + +<p>Zum Bevollmächtigten der Stiftung beim Glaswerk ist ein +Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte zu bestellen.</p> + +<p>Die Vorschriften der §§ 13 bis 20 dieses Statuts gelten in +dieser Zeit auch für die Geschäftsführung des Glaswerks, nur bezüglich +des § 15 mit dem Zusatz: daß in Angelegenheiten der +Firma Schott & Gen. nichts gegen den Willen des Mitinhabers +geschehen kann.</p> + + +<h4>§ 33.</h4> + +<div class="sidenote">Vertretung der St. für neubegründete Betriebe.</div> + +<p>Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit ein neues +Betriebsunternehmen in oder außerhalb Jena errichtet oder übernimmt, +welches nicht dauernd oder vorübergehend durch die Geschäftsleitung +eines schon bestehenden Stiftungsbetriebes zu verwalten +ist, so haben hinsichtlich seiner Verwaltung alle Bestimmungen +des Titels II dieses Statuts gleichfalls in Geltung zu treten.</p> + +<p>Seiner besonderen Geschäftsleitung muß jedenfalls ein Mitglied +des Vorstandes der Optischen Werkstätte oder des Glaswerks +als Mitglied angehören.</p> + + +<h4>§ 34.</h4> + +<p>Falls die Carl Zeiss-Stiftung in ein neues Betriebsunternehmen +eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit einem andern, so dürfen hinsichtlich +seiner Verwaltung die Vorschriften dieses Titels II auch +für die Dauer des Gesellschaftsverhältnisses keinen weitergehenden +Abänderungen unterworfen werden, als § 32 hinsichtlich des Glaswerks +vorsieht.</p> + +<p>Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung +nicht eingehen.</p> + + +<h2>Titel III.</h2> + +<h2>Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung.</h2> + +<h4>§ 35.</h4> + +<div class="sidenote">Arbeitsgebiet der St.-Betriebe.</div> + +<p>Die gewerbliche Tätigkeit der Carl Zeiss-Stiftung soll jederzeit +auf dasjenige Arbeitsgebiet beschränkt bleiben, dem die<a class="page" name="Page_278" id ="Page_278" title="278"></a> +jetzigen Geschäftsunternehmungen angehören. Sie darf also, abgesehen +von jeweils erforderlichen Hilfsbetrieben irgend welcher +Art, fortgesetzt nur in solchen Zweigen der Optik, der Glastechnik, +des Instrumentenbaues und verwandter Industrieen gewerblich sich +betätigen, welche die jetzige engere Verbindung zwischen Technik +und Wissenschaft in den Betrieben der Stiftung, sei es im Gebrauchszweck +der Erzeugnisse, sei es in den Herstellungsbedingungen +derselben, aufrecht erhalten.</p> + +<p>Das Eintreten der Stiftung in gewerbliche Unternehmungen +anderer Art und ihre aktive Beteiligung an solchen bleibt, selbst +zum Zweck bloßer Vermögensanlage, dauernd ausgeschlossen.</p> + +<p><i>Durch die vorstehenden Bestimmungen ist insbesondere nicht +ausgeschlossen die Beteiligung der Carl Zeiss-Stiftung an solchen +fremden Unternehmungen, die sich mit dem Absatz der in den +Stiftungsbetrieben fabrizierten Waren oder mit der Beschaffung +der zu dieser Fabrikation erforderlichen Rohmaterialien und Halbfabrikate +befassen; es soll jedoch in diesen Fällen die Stiftung +selbst weder an der Vertretung nach außen noch an der aktiven +Leitung teilnehmen und das finanzielle Risiko auf einen bestimmten +Betrag beschränkt bleiben.</i></p> + + +<h4>§ 36.</h4> + +<div class="sidenote">Erweiterungsbereich der Aktion der St.-Betriebe.</div> + +<p>Gesundem Unternehmungsgeist, den die Organe der Stiftung +betätigen können, um deren Wirksamkeit als Träger industrieller +Arbeitsorganisation durch Ausdehnung ihrer geschäftlichen Unternehmungen +fortgesetzt zu steigern, soweit solches unter Wahrung +aller Rücksichten auf die Sicherung des Bestehenden jeweils tunlich +erscheinen mag, sollen andere Schranken als § 35 vorsieht +nicht gesetzt sein. Es dürfen also nicht nur die jetzigen Stiftungsbetriebe +durch Eintreten in neue Betriebszweige ihr Arbeitsfeld +und durch Errichtung von neuen Geschäftsstellen und Handelsniederlassungen +im Inland und im Ausland ihre kaufmännische +Aktion beliebig ausdehnen, sondern es können geeigneten Falls +auch weitere, unter selbständiger Firma zu führende Betriebsunternehmungen +auf dem in § 35 umschriebenen Arbeitsgebiet in oder +außerhalb Jena errichtet oder übernommen werden.</p> + +<p>Unternehmungen der zuletzt gedachten Art können jedoch +jederzeit nur eingeleitet werden durch den Vorstand eines der jeweils +bestehenden Stiftungsbetriebe, im Sinne einer Geschäftsaktion<a class="page" name="Page_279" id ="Page_279" title="279"></a> +des letzteren, und sollen nicht zulässig sein gegen den einstimmigen +Einspruch des Vorstandes eines der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe.</p> + + +<h4>§ 37.</h4> + +<div class="sidenote">Veräußerung von St.-Betrieben.</div> + +<p>Nach Sinn und Zweck der Stiftung ist unbedingt ausgeschlossen, +daß sie ihrer Besitztitel auf die gegenwärtigen Stiftungsbetriebe +oder der diesbezüglichen vertragsmäßig gegebenen Anrechte durch +Verkauf oder Abtretung, oder der Last eigener Verwaltung derselben +durch Verpachtung, Aufnahme neuer Sozien oder dergleichen +jemals ganz oder teilweise sich entledigen dürfte.</p> + +<p>Das Gleiche soll auch hinsichtlich jedes andern, etwa in Zukunft +von der Stiftung im Gebiet des Deutschen Reiches begründeten +oder übernommenen neuen Betriebsunternehmens dann in +Geltung treten, wenn dasselbe einmal durch fünf Jahre oder länger +im Besitz oder Mitbesitz der Stiftung gewesen ist.</p> + +<p>Sollte zu irgend einer Zeit die weitere Fortführung eines +unter die obigen Vorschriften fallenden Stiftungsbetriebs ohne +Schädigung oder Gefährdung der übrigen oder der Stiftung selbst +unmöglich werden, so ist dieser Betrieb unter tunlichster Schonung +der beteiligten Interessen endgültig aufzulösen, seine Firma aber +nach Abwicklung aller Verbindlichkeiten endgültig zu löschen.</p> + + +<h4>§ 38.</h4> + +<div class="sidenote">Eintreten der St. in Gesellschaftsverhältnisse.</div> + +<p>Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues +gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit +einem andern, so muß der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorsehen, +daß mit dem Ausscheiden des ursprünglichen Sozius aus der +aktiven Teilnahme an der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an +die Stiftung zur alleinigen Vertretung und Verwaltung überzugehen +habe.</p> + +<p>Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung +nicht eingehen.</p> + +<p><i>Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Beteiligungen, +der in § 35 Abs. 3 genannten Art.</i></p> + + +<h4>§ 39.</h4> + +<div class="sidenote">Verlegung der St.-Betriebe von Jena.</div> + +<p>Eine Verlegung der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe an +Orte außerhalb der nächsten Umgebung von Jena ist unstatthaft.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_280" id ="Page_280" title="280"></a>§ 40.</h4> + +<div class="sidenote">Allgemeine Direktiven für die Geschäftspolitik der St.-Betriebe.</div> + +<p>Gemäß den in § 1 der Stiftung zugewiesenen Aufgaben hat +ihre geschäftliche Aktion unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt +als Ziel zu verfolgen nicht sowohl möglichste Mehrung der Reingewinne +oder Betriebsüberschüsse ihrer Unternehmungen, als vielmehr +die Steigerung des wirtschaftlichen Gesamtertrages, welchen +diese Unternehmungen dem ganzen in ihnen vereinigten Personenkreis, +die Stiftung als Unternehmer einbegriffen, mit Aussicht auf +längeren Fortbestand noch zu gewähren vermögen.</p> + +<p>Dabei ist jedoch stets darauf hinzuwirken, daß der Stiftung, +als dem unpersönlichen Träger der Organisationen, derjenige Anteil +an dem Ertrag der gemeinsamen Tätigkeit noch verbleibe, +welcher in der organisierten Arbeit nicht von den einzelnen, auch +nicht in ihrer Gesamtheit, persönlich erarbeitet ist, sondern als +Ausfluß der Organisation selbst, der durch sie erhaltenen Kontinuität +aller Tätigkeit und der in ihr fortwirkenden Leistungen aller +Vorgänger angesehen werden muß; welcher Anteil, indem er gerechterweise +allen einzelnen vorenthalten bleibt, gerechterweise den +dauernden Interessen ihrer Gemeinschaft und Zwecken des allgemeinen +Wohls zu dienen hat.</p> + + +<h4>§ 41.</h4> + +<div class="sidenote">Maßstab für die wirtschaftliche Gesamtleistung der St.-Unternehmungen.</div> + +<p>Um für die Organe der Stiftung wesentliche Unterlagen für +eine sachgemäße Anwendung der in § 40 ausgesprochenen Richtschnur +immer evident zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr der gemäß +§ 23 festgestellte bilanzmäßige Reingewinn eines jeden Stiftungsbetriebes +ohne Rücksicht auf die Höhe des Betriebskapitals zu berechnen +nach seinem Verhältnis zum gesamten Lohn- und Gehaltkonto +des Betriebs in demselben Geschäftsjahr, also derjenige Prozentsatz +vom gesamten Arbeitsertrag aller mittätigen Personen nachzuweisen, +der dem Betrieb als Unternehmergewinn geblieben ist.</p> + +<p>Daneben ist, so genau es angeht, zu veranschlagen, welcher +durchschnittliche Prozentsatz von jenem Personalunkostenkonto in +Ansehung der hierfür maßgebenden Faktoren jeweils als durch die +in Titel V dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten besonderen +Lasten zum voraus belegt anzusehen, also als jährlicher +Mindestbetrag dem Reservefonds zuzuführen und von dem zuerst +bestimmten Prozentsatz in Abzug zu bringen ist, um denjenigen<a class="page" name="Page_281" id ="Page_281" title="281"></a> +Bruchteil vom Arbeitsertrag des Personals zu erhalten, welcher +dem Betrieb als wirklicher Nettogewinn aus der Organisation zugekommen +ist.</p> + +<p>In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Organisation +als Wirtschaftsfaktor auf dem in Frage stehenden Industriegebiet +ist die Lage eines Stiftungsbetriebes als der in § 40 Abs. 2 ausgesprochenen +grundsätzlichen Forderung nach dem jetzt gegebenen +Maßstab genügend nur dann anzusehen, wenn der zuletzt bezeichnete +Nettoanteil der Stiftung am Gesamtertrag in Jahren, die nicht +ungewöhnlich ungünstige Wirtschaftsbedingungen aufweisen, mindestens +noch ein Fünftel vom Anteil der Gesamtheit der mittätigen +Personen und zugleich nicht weniger als ein Zehntel der Jahresausgabe +erreicht.</p> + + +<h4>§ 42.</h4> + +<div class="sidenote">Ideale Aufgaben der St.-Betriebe.</div> + +<p>Bei den Bemühungen um die Erhaltung und Mehrung der +Wirksamkeit der Stiftung nach der wirtschaftlichen Seite hin ist +fortgesetzt im Auge zu behalten, daß gemäß den in § 1, A bezeichneten +Stiftungszwecken ihre Unternehmungen neben dem Erwerb +auch dem allgemeinen Fortschritt der in ihnen vertretenen +technischen Künste, der Steigerung ihrer Leistungen und dadurch +mittelbar den Interessen der wissenschaftlichen Forschung, sowie +erhöhtet Befriedigung der auf diese Künste angewiesenen Bedürfnisse +der Technik und des bürgerlichen Lebens dienen sollen.</p> + +<p>Im Aufgabenkreis der Stiftungsbetriebe und im natürlichen +Auftrag ihrer Leiter liegt es also, auch solcher Zwecke nach Kräften +sich anzunehmen, deren Verfolgung unmittelbaren Vorteil nicht +verspricht, aber geeignet erscheint, allgemeine Interessen der feintechnischen +Industrie oder besondere Angelegenheiten ihrer Technik +oder besondere Bedürfnisse der Wissenschaft und des praktischen +Lebens innerhalb der Stiftungsbetriebe zu befördern.</p> + + +<h4>§ 43.</h4> + +<p>Die Organe der Stiftung haben besonders darauf hinzuwirken, +daß auch in Zukunft die Stiftungsbetriebe fortgesetzt und in möglichstem +Umfang an solchen Aufgaben ihres Arbeitsgebietes sich +betätigen, welche technisch hochstehende Einzelarbeit erfordern +und welche deshalb, wenn sie auch wirtschaftlich wenig Vorteil +bringen, dem Ganzen ein höheres Niveau technischer Leistungsfähig<a class="page" name="Page_282" id ="Page_282" title="282"></a>keit +erhalten und ein Gegengewicht gegen die Routinetendenz rein +fabrikatorischer Tätigkeit darbieten.</p> + + +<h4>§ 44.</h4> + +<div class="sidenote">Beschränkung der Patentnahme.</div> + +<p>In bezug auf solche aus dem Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe +hervorgehende neue Erzeugnisse, Verbesserungen u. dergl., +welche ihrer Bestimmung nach wesentlich Zwecken des Studiums +und der wissenschaftlichen Forschung dienen, darf auch in Zukunft +eine Beschränkung des Wettbewerbes anderer durch Patentnahme +oder ähnliche Maßregeln nicht herbeigeführt werden.</p> + + + +<h2><a name="Titel_IV" id="Titel_IV"></a>Titel IV.</h2> + +<h2>Reservefonds.</h2> + +<h3>Substanz.</h3> + +<h4>§ 45.</h4> + +<div class="sidenote">Zweck u. Bestandteile des Reservefonds (R. F.)</div> + +<p>Behufs möglichster Sicherung dauernder Erfüllung der in +diesem Statut den Stiftungsbetrieben auferlegten Pflichten und der +der Stiftung selbst zugewiesenen Aufgaben hat die Stiftung aus +den Überschüssen der Geschäftsunternehmungen und den sonstigen +Erträgnissen ihres jeweiligen Vermögens einen vom Geschäftsvermögen +der Stiftungsbetriebe abgesonderten Reservefonds anzusammeln +und diesen tunlichst auf solche Höhe zu bringen, bezw. +nach zeitweiliger Minderung seines Bestandes wieder zu solcher +Höhe zu ergänzen, daß in ihm enthalten ist:</p> + +<p>I. Das Deckungskapital für alle jeweils den Geschäftsfirmen +auf Grund der §§ 72, 73 oder auf Grund von besonderen Anstellungsverträgen +und der Stiftung selbst aus sonstigen Verträgen +tatsächlich erwachsenen Rentenverpflichtungen, alle einzelnen Posten +nach ihrem wahrscheinlichen Kapitalwert veranschlagt — soweit +dieses Deckungskapital hinausgeht über ein Drittel des Buchwertes +des der Stiftung gehörigen sonst unbelasteten Betriebskapitals der +Stiftungsfirmen.</p> + +<p>II. An Rücklagen:</p> + +<p>a) eine Personallasten-Reserve zur Sicherung der Deckung +demnächst zu gewärtigender Pensionsansprüche gegen die Geschäftsfirmen +und etwaiger auf Grund des § 77 dieses Statuts nötig wer<a class="page" name="Page_283" id ="Page_283" title="283"></a>dender +Aufwendungen, in Höhe von einem Drittel des jährlichen +Lohn- und Gehalt-Kontos der Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt +der letztverflossenen drei Geschäftsjahre;</p> + +<p>b) ein Erneuerungs- und Betriebserweiterungs-Fonds für die +Geschäftsunternehmungen, in Höhe von einem Drittel des jeweiligen +Buchwertes aller der Abnutzung unterliegenden Betriebsmittel (Gebäude, +Maschinen etc.);</p> + +<p>c) eine allgemeine Rücklage zur Sicherung der Aktionsfähigkeit +der Stiftung und ihrer Geschäftsfirmen, sowie zur Deckung +etwa eintretender Betriebsausfälle oder Verluste, im Betrag einer +durchschnittlichen Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe nach dem +Durchschnitt der letztverflossenen drei Geschäftsjahre, gemäß der +Vorschrift in § 23 dieses Statuts berechnet.</p> + + +<h4>§ 46.</h4> + +<div class="sidenote">Substanz des R. F.</div> + +<p>Als dem Reservefonds der Stiftung zugehörig haben alle +nicht besonderen stiftungsgemäßen Zwecken gewidmeten Vermögensobjekte +zu gelten, welche jeweils im Eigentum der Stiftung +und nicht im Geschäftsvermögen der Stiftungsfirmen, als Bestandteile +des Betriebskapitals dieser, sich befinden.</p> + + +<h4>§ 47.</h4> + +<div class="sidenote">Mindestzuweisungen an den R. F.</div> + +<p>So lange der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe +noch nicht erreicht, bezw. nach stattgehabter Minderung noch nicht +wiedererreicht hat, soll ihm von Jahr zu Jahr nicht weniger als die +Hälfte aller nach Deckung etwaigen Kapitalbedarfs der Stiftungsbetriebe +je noch verfügbar bleibenden Betriebsüberschüsse und +Zinserträge zugeführt werden. Jedoch sind Aufwendungen für +stiftungsgemäße Zwecke nach § 1, B bis zum jährlichen <i>reinen +Zinsabwurf (Saldo) des Stiftungsvermögens</i><a name="FNanchor_48_48" id="FNanchor_48_48"></a><a href="#Footnote_48_48" class="fnanchor">[48]</a> jederzeit zulässig<a name="FNanchor_49_49" id="FNanchor_49_49"></a><a href="#Footnote_49_49" class="fnanchor">[49]</a>.</p> + +<div class="sidenote">Entnahmen aus dem R. F.</div> + +<p>Herausnahmen aus dem Kapitalbestand des Reservefonds +dürfen in dieser Zeit, <i>außer zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen</i>, +für keine anderen Zwecke als für solche der Geschäftsunternehmungen +erfolgen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_284" id ="Page_284" title="284"></a>Die vertragsmäßige Abzahlung fremder Kapitalposten im +Betriebskapital der Geschäftsfirmen darf bis zum gedachten Zeitpunkt +aus dem Kapitalbestand des Reservefonds nur insoweit erfolgen, +als Heranziehen andern fremden Kapitals in Form unkündbarer +amortisierbarer Anleihe nicht möglich wäre, außer zu höherm +Zinsfuß als ein Prozent über dem jeweiligen Hypothekenzinsfuß.</p> + + +<h4>§ 48<a name="FNanchor_50_50" id="FNanchor_50_50"></a><a href="#Footnote_50_50" class="fnanchor">[50]</a>.</h4> + +<p><i>Ist weggefallen.</i></p> + + +<h4>§ 49.</h4> + +<div class="sidenote">Beschränkung der Ansammlung des R. F.</div> + +<p>Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe erreicht +hat, ist ihm von da ab nicht mehr als die Hälfte der jährlich +verfügbar bleibenden Betriebsüberschüsse und Zinserträge zuzuführen +und, wenn der nicht auf Abteilung I entfallende Teil des +Reservefonds das Einundeinhalbfache des nach § 45 sich ergebenden +Gesamtbetrages überschreitet, nicht mehr als ein Viertel dieser +Überschüsse.</p> + + +<h4>§ 50.</h4> + +<div class="sidenote">Verbot weiterer Erhöhung des R. F.</div> + +<p>Ist der Reservefonds zu irgend einer Zeit so weit angewachsen, +daß er außer dem im § 45 unter I benannten, den dritten Teil +des buchmäßigen Anteils der Stiftung am Betriebskapital der Stiftungsfirmen +überschreitenden Deckungskapital die unter II a bis c +dort bezeichneten Rücklagen mit dem Doppelten der in § 45 angegebenen +Beträge enthält, so soll von da ab, so lange diese Voraussetzung +fortbesteht, weitere Vermögensansammlung außerhalb +des Betriebskapitals der Stiftungsbetriebe der Carl Zeiss-Stiftung +versagt sein.</p> + + +<h4>§ 51.</h4> + +<div class="sidenote">Ausgabezwang bezw. des Geschäftsgewinnes. Ausgabezwang bezw. der Zinsen des R. F.</div> + +<p>Nach Eintritt des in § 49 vorgesehenen Falles hat die Stiftung +mindestens die Hälfte, bezw. mindestens drei Viertel, der jeweils<a class="page" name="Page_285" id ="Page_285" title="285"></a> +verfügbar bleibenden Jahresüberschüsse aus den Erträgnissen der +Betriebe und dem Zinsabwurf des Reservefonds, und nach Eintritt +des in § 50 gedachten Falles diese gesamten Jahresüberschüsse +für aus § 1, B stiftungsgemäße Zwecke nach den Bestimmungen +in Titel VII dieses Statuts fortgesetzt zur Verausgabung zu bringen. +Jedoch bleibt jederzeit gestattet, Überschüsse, welche nach § 49 +oder § 50 zur Verwendung bestimmt sind, behufs Ansammlung +der Mittel zu größeren einmaligen Aufwendungen für zum voraus +bestimmte Zwecke, in Form von besondern Fonds zeitweilig noch +im Reservefonds der Stiftung zu belassen.</p> + + +<h3><a name="Verwaltung" id="Verwaltung"></a><em class="gesperrt">Verwaltung</em>.</h3> + +<h4>§ 52.</h4> + +<div class="sidenote">Normen für die Vermögensanlagen des R. F.</div> + +<p>Für die Vermögensanlagen des Reservefonds soll jede Art +von Spekulation, sei es auf Konstellationsgewinn, sei es auf hohe +Zinsen, unbedingt ausgeschlossen sein, im übrigen aber keine Beschränkung +wegen besonderer Sicherheitsanforderungen bestehen.</p> + +<p>Ein Teil seines Vermögensbestandes ist in Grundbesitz, ein +anderer Teil dagegen, <i>in möglichst liquider Form und zwar zu +einem angemessenen Betrag auch in sicheren ausländischen Werten +anzulegen</i><a name="FNanchor_51_51" id="FNanchor_51_51"></a><a href="#Footnote_51_51" class="fnanchor">[51]</a>.</p> + + +<h4>§ 53.</h4> + +<div class="sidenote">Desgl. für die Verwahrung der Bestände des R. F.</div> + +<p>Im übrigen ist das den Reservefonds bildende Vermögen +der Carl Zeiss-Stiftung nach den jeweilig für die Verwahrung und +Verwaltung von Staatsgeldern geltenden Normen zu verwahren +und zu verwalten, jedoch ohne daß hierdurch dem Staat eine Haftpflicht +erwachsen darf.</p> + +<p>Insoweit Vermögensobjekte der Stiftung oder Besitztitel begründende +Urkunden bezüglich solcher nicht nur vorübergehend +für kurze Zeit zusammen mit Staatsgeldern verwahrt werden, muß<a class="page" name="Page_286" id ="Page_286" title="286"></a> +das Eigentum der Stiftung an ihnen jederzeit offensichtlich gehalten +werden.</p> + +<p>Insoweit dergleichen Objekte abgesondert verwahrt werden, +sind sie unter doppeltem Verschluß, seitens des Kassebeamten und +eines Beauftragten der Stiftungsverwaltung, zu halten.</p> + +<p><i>Für Barmittel, die zur Bestreitung von Ausgaben bereit gehalten +werden müssen, sowie für Zinsscheine der zum Reservefonds +gehörigen Wertpapiere soll es jedoch nur des Verschlusses seitens +des Kassebeamten bedürfen.</i></p> + + +<h4>§ 54.</h4> + +<div class="sidenote">Trennung der Bestandteile des R. F.</div> + +<p>Die in § 45 aufgezählten Bestandteile des Reservefonds sollen +bei der Verwaltung des Fonds weder getrennter Rechnungsführung +noch tatsächlicher Absonderung, sondern nur buchmäßiger Scheidung +unterliegen.</p> + +<p>Nach der jährlich zu erneuernden Berechnung des in § 45 +unter I bezeichneten Deckungskapitals für alle laufenden Rentenverpflichtungen +der Stiftungsbetriebe und der Stiftung ist das gesamte +buchmäßige Vermögen des Reservefonds mit Beginn eines +jeden Geschäftsjahres, nach buchmäßiger Dotierung der etwa gemäß +§ 51 zur zeitweiligen Ansammlung von Überschüssen für vorausbestimmte +Zwecke angelegten Separatkonten, in seinem in Abteilung +II einzustellenden Betrag auf die drei Konten <i>a</i>, <i>b</i> und <i>c</i> rechnerisch +zu verteilen nach Verhältnis der drei Grundsummen, welche +nach § 45 jeweils sich ergeben.</p> + + +<h4>§ 55.</h4> + +<div class="sidenote">Verfügung über den R. F. und Verwaltung desselben.</div> + +<p>Die Verfügung über den Reservefonds und die Verwaltung +desselben untersteht allein der Stiftungsverwaltung, vorbehaltlich +der aus Titel II dieses Statuts sich ergebenden Rechte der Vorstände +der Stiftungsbetriebe.</p> + +<p>Über seinen Stand, die Art seiner Anlagen und seinen Zinsertrag +sind der Stiftungskommissar und die Geschäftsleitungen der +Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu halten.</p> + + +<h2><a class="page" name="Page_287" id ="Page_287" title="287"></a><a name="Titel_V" id="Titel_V"></a>Titel V.</h2> + +<h2>Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den +Stiftungsbetrieben.</h2> + +<h3><em class="gesperrt">Persönliche Rechte.</em></h3> + +<h4>§ 56.</h4> + +<div class="sidenote">Neutralität bei Anstellung und Beförderung der Angestellten und Arbeiter.</div> + +<p>Bei Anstellung der Beamten der Stiftung und der Stiftungsbetriebe, +der Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne +Ansehen der Abstammung, des Bekenntnisses und der Parteistellung +verfahren werden.</p> + +<p>Die Fortsetzung der eingegangenen Anstellungs- und Arbeitsverträge, +sowie die Beförderung der Angestellten und Arbeiter in +Hinsicht auf Funktion und Entlohnung darf nur von ihren Fähigkeiten +und Leistungen, der Pflichtmäßigkeit ihres dienstlichen Verhaltens +und von Rücksichten auf andere wesentliche Interessen +des Betriebs abhängig gemacht werden, vom außerdienstlichen +Verhalten aber nur insoweit, als dasselbe die Erfüllung ihrer +Dienstpflichten oder ihr persönliches Ansehen in Rücksicht auf +bürgerliche Ehre und gute Sitte berührt.</p> + + +<h4>§ 57.</h4> + +<div class="sidenote">Zulässiger Inhaltsbereich der Dienstverträge.</div> + +<p>Das in den Stiftungsbetrieben durch den Dienstvertrag begründete +Pflichtverhältnis der Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter +zur Stiftung, zu ihrer Firma und zu allen Vorgesetzten erstreckt +sich lediglich auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung und +die sonstigen Dienstgeschäfte, und zwar in Hinsicht auf folgende +Punkte:</p> + +<div class="blockquot"><p>Art und Maß der Arbeitsleistung und der sonstigen Obliegenheiten;</p> + +<p>Leitung und Beaufsichtigung der dienstlichen Tätigkeit durch +die dazu bestellten Organe;</p> + +<p>Obhut über Eigentum der Firma und Eigentum Fremder, +welches einzelnen oder mehreren vermöge ihrer dienstlichen +Tätigkeit anvertraut oder zugänglich ist, und Wahrung +sonstiger ihnen darin anvertrauter Interessen der Firma +und Fremder;</p></div><p><a class="page" name="Page_288" id ="Page_288" title="288"></a></p> + +<div class="blockquot"><p>Wahrung von Sicherheit und Ordnung in Betrieb und Verwaltung;</p> + +<p>Verkehr der einzelnen mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und +Untergebenen innerhalb des Dienstes;</p> + +<p>Schutz von Eigentum und sonstigen Interessen der Betriebsangehörigen, +insoweit solches Eigentum den Angestellten +und Arbeitern vermöge des Dienstverhältnisses zugänglich +ist, oder solche Interessen ihnen darin anvertraut sind;</p> + +<p>Wahrung solcher Rücksichten, welche den in Vertrag Stehenden +aus Treu und Glauben gegenseitig, also je in gleicher Art +auch der Firma und ihren Vertretern dem einzelnen Angestellten +und Arbeiter gegenüber obliegen.</p></div> + +<p>Verpflichtungen, welche in keinem von diesen Punkten auf +die dienstliche Tätigkeit Bezug haben, können niemand auferlegt +werden. Handlungen und Unterlassungen, welche in keinem von +diesen Punkten die dienstliche Tätigkeit berühren, begründen unbeschadet +ihrer sonstigen Beurteilung keine Verletzung des Dienstvertrags +oder vertragsmäßiger Pflichten.</p> + +<p>Anordnungen, welche behufs Beaufsichtigung der in Lehrvertrag +stehenden Lehrlinge und der unter 18 Jahre alten Betriebsangehörigen +getroffen werden, fallen nicht unter die Beschränkungen +dieses Paragraphen.</p> + + +<h4>§ 58.</h4> + +<div class="sidenote">Gewährleistung persönlicher Freiheit außerhalb des Dienstes.</div> + +<p>In der freien Ausübung <i>der allgemeinen</i><a name="FNanchor_52_52" id="FNanchor_52_52"></a><a href="#Footnote_52_52" class="fnanchor">[52]</a> persönlichen und +<i>staat</i>sbürgerlichen Rechte außerhalb des Dienstes darf, abgesehen +von der Beaufsichtigung von Lehrlingen und unter 18 Jahre alten +Personen, niemand unmittelbar oder mittelbar behindert werden.</p> + +<p>In der Vertretung ihrer Interessen, einzeln oder gemeinsam, +innerhalb der Grenzen des gesetzlich Erlaubten, und<a name="FNanchor_53_53" id="FNanchor_53_53"></a><a href="#Footnote_53_53" class="fnanchor">[53]</a> der im Anstellungs- oder +Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten, dürfen die +Angehörigen der Betriebe in keiner Art beschränkt werden.</p> + + +<h4>§ 59.</h4> + +<div class="sidenote">Anstellung auf Lebenszeit.</div> + +<p>Der Anstellungsvertrag der auf Lebenszeit angestellten Beamten +darf Dienstentlassung nur vorsehen wegen grober Pflicht<a class="page" name="Page_289" id ="Page_289" title="289"></a>verletzung, +wegen fortgesetzter Vernachlässigung der Obliegenheiten +und wegen solcher Anstände im außerdienstlichen Verhalten, welche +bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen aufheben, Pensionierung +nur wegen solcher Tatsachen, welche auch dem Angestellten +vertragsmäßigen Anspruch auf Pensionierung geben.</p> + +<p>Außerdienststellung dieser Beamten ohne vertragsmäßig begründete +Dienstentlassung oder Pensionierung ist unzulässig.</p> + + +<h4>§ 60.</h4> + +<div class="sidenote">Konkurrenzklausel.</div> + +<p>Vertragsmäßige Beschränkungen hinsichtlich der Tätigkeit +nach etwaigem Austritt aus dem Dienst der Stiftungsbetriebe dürfen +nur den gemäß § 59 auf Lebenszeit angestellten Beamten auferlegt +werden.</p> + + +<h4>§ 61.</h4> + +<div class="sidenote">Arbeitszeit der Lohnarbeiter.</div> + +<p>Der Arbeitsvertrag darf die im gewöhnlichen Lohnverhältnis +stehenden Angehörigen der Stiftungsbetriebe nur zu einer bestimmten +täglichen Arbeitszeit verpflichten, die in den Arbeiten des +laufenden Betriebs nicht länger als neun Stunden sein soll.</p> + +<div class="sidenote">Überarbeit.</div> + +<p>Zur Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit im Betrieb +darf, außer für den Fall einer stattgehabten Betriebsstörung, +niemand verpflichtet oder angehalten werden.</p> + +<p>Vereinbarungen wegen zeitweiliger Leistung von Überarbeit +im ungestörten Betrieb dürfen nicht für länger als vier Arbeitswochen +verbindlich gemacht werden.</p> + + +<h4>§ 62.</h4> + +<div class="sidenote">Urlaub.</div> + +<p>Alle über 18 Jahre alte, nicht in vertragsmäßigem Lehrverhältnis +stehende Angehörige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch +auf Urlaub für zwölf Arbeitstage jährlich, wegen dessen Benutzung +sie auf Vereinbarung mit der Geschäftsleitung des Betriebes oder +deren Beauftragten angewiesen sind.</p> + +<p>Ordnungsmäßig beantragter Urlaub auf nicht mehr als drei +Arbeitstage, im einzelnen Fall und innerhalb eines Monats, darf +nur wegen erweislichen besonderen Nachteils für die Firma oder +für andere Betriebsangehörige verweigert werden.</p> + +<p><a class="page" name="Page_290" id ="Page_290" title="290"></a>Allgemeine Beschränkung alles Urlaubsanspruchs auf einzelne +Zeitabschnitte im Jahre ist nur hinsichtlich solcher zulässig, die +mit kontinuierlichem Feuer arbeiten, oder sonst an Arbeiten beteiligt +sind, deren Unterbrechung regelmäßig mit besonderem +Nachteil verbunden ist</p> + +<p>Angehörigen der Betriebe, Arbeitern wie Beamten, welche +zu ehrenamtlicher Tätigkeit im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst +berufen werden, muß der zu ordnungsmäßiger Ausübung dieser +Tätigkeit nötige Urlaub auf ihren Antrag stets gewährt werden.</p> + + +<h4>§ 63.</h4> + +<div class="sidenote">Verwaltung der Krankenkasse.</div> + +<p>Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe soll auch in Zukunft +der Selbstverwaltung der Versicherten in der Art unterstellt bleiben, +daß, abgesehen von der gesetzlich gebotenen Mitwirkung der Vertreter +des Betriebsunternehmers, die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe +nicht mitbeschließend, sondern nur beratend und die Statutenmäßigkeit +des Verfahrens beaufsichtigend, Einfluß auf ihre +Verwaltung ausüben.</p> + + +<h4>§ 64.</h4> + +<div class="sidenote">Arbeitervertretungen.</div> + +<p>Arbeitervertretungen in den Stiftungsbetrieben, welchen Befugnisse +zustehen sollen gegenüber der Gesamtheit einer Arbeiterschaft +oder einem nicht nur auf Lehrlinge und unter 18 Jahre +alte Personen beschränkten Kreis derselben oder gegenüber der +Geschäftsleitung des Betriebes, müssen gänzlich aus direkter geheimer +Wahl seitens der sämtlichen über 18 Jahre alten Betriebsangehörigen +hervorgehen, von Jahr zu Jahr gänzlicher Erneuerung +unterliegen und aus nicht weniger als zwölf Mitgliedern bestehen; +die Wählbarkeit zu ihnen muß aber beschränkt sein auf volljährige, +seit mindestens einem Jahr im Betrieb tätige, im gewöhnlichen +Lohnverhältnis stehende Arbeiter und darf weitern Beschränkungen +nicht unterworfen sein.</p> + +<p>Sie sind befugt, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung +ihres Betriebes zusammenzutreten und haben das Recht, +in allen Angelegenheiten ihres Betriebes auf ihren Antrag von +dieser Geschäftsleitung gehört zu werden.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_291" id ="Page_291" title="291"></a>§ 65.</h4> + +<div class="sidenote">Strafen.</div> + +<p>Gegen alle Strafen, welche von der Geschäftsleitung eines +Betriebs oder deren Vertretern auf Grund der Betriebsordnung +oder auf Grund sonstiger Satzungen ausgesprochen werden können, +muß Berufung auf richterliche oder schiedsrichterliche Entscheidung +oder Berufung an eine den Vorschriften des § 64. entsprechende +Arbeitervertretung zugelassen bleiben.</p> + + +<h3><a name="Wirtschaftliche_Anrechte_im_Dienstverhaltnis" id="Wirtschaftliche_Anrechte_im_Dienstverhaltnis"></a><em class="gesperrt">Wirtschaftliche Anrechte im Dienstverhältnis.</em></h3> + +<h4>§ 66.</h4> + +<div class="sidenote">Gewährleistung eines festen Zeitlohns.</div> + +<p>Alle Arbeiter und Geschäftsgehifen in den Stiftungsbetrieben +müssen gegen einen mit jedem zum voraus vereinbarten festen Zeitlohn, +pro Woche oder pro Monat, eingestellt werden.</p> + +<p>Dieser ist auch für die in die Arbeitswoche fallenden gesetzlichen +Feiertage fortzugewähren, im übrigen aber nur nach Verhältnis +der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, soweit Verkürzung +dieser nach dem eigenen Willen des Betreffenden oder durch Behinderung +auf seiner Seite oder infolge von gleichzeitiger Abwesenheit +der Mehrheit in einer Betriebsabteilung stattgefunden +hat, und nicht § 70 zur Anwendung kommt.</p> + + +<h4>§ 67.</h4> + +<div class="sidenote">Verbot bezw. Einschränkungen der Herabsetzung des Zeitlohns.</div> + +<p>Der feste Lohn oder Gehalt, der in einem Stiftungsbetrieb +einem Arbeiter, Geschäftsgehilfen oder Beamten einmal ohne ausdrücklichen +Vorbehalt gewährt, oder ungeachtet solchen Vorbehalts +für länger als ein Jahr einmal fortgewährt worden ist, darf auch +bei zeitweiliger, oder dauernder Verkürzung der täglichen Arbeitszeit +nicht wieder herabgesetzt werden, sofern nicht der Betreffende +zu ordnungsmäßiger Fortsetzung seiner früheren Tätigkeit unfähig +wird und deshalb, oder sonst aus Gründen, die in seiner Person +liegen, zu einer andern Arbeitsstellung im Betrieb übergeht.</p> + + +<h4>§ 68.</h4> + +<div class="sidenote">Zuschläge bei Überarbeit pp.</div> + +<p>Für vereinbarungsmäßig geleistete Über- oder Feiertagsarbeit +muß, soweit solche nicht zum Ersatz für Arbeitsausfall durch Be<a class="page" name="Page_292" id ="Page_292" title="292"></a>triebsunterbrechungen +dient, den im gewöhnlichen Lohnverhältnis +stehenden Personen neben dem entsprechenden Zeit- oder Stücklohn +stets eine im Arbeitsvertrag zum voraus festgesetzte besondere +Vergütung von nicht weniger als 25 Prozent des festen Zeitlohnes +gewährt werden.</p> + + +<h4>§ 69.</h4> + +<div class="sidenote">Lohngarantie bei Akkordarbeit.</div> + +<p>Bei aller Akkord- oder Stückarbeit ist der dem Arbeiter zukommende +feste Zeitlohn nach Verhältnis der aufgewandten Arbeitszeit +als Mindestverdienst zu gewährleisten.</p> + + +<h4>§ 70.</h4> + +<div class="sidenote">Bezahlter Urlaub.</div> + +<p>Arbeiter und Geschäftsgehilfen, welche über 21 Jahre alt +und seit mindestens einem Jahr im Dienst von Stiftungsbetrieben +gewesen sind, ist für jährlich sechs Arbeitstage vereinbarungsgemäß +nach § 62 Abs. 1 erteilten Urlaubs der feste Zeitlohn fortzugewähren.</p> + +<p>Betriebsangehörigen, welche Urlaub auf Grund des § 62 +Abs. 4 genommen haben, ist der feste Zeitlohn oder Gehalt für +die ganze Dauer des erforderlichen Urlaubs fortzugewähren, soweit +ihnen nicht entsprechende Entschädigung für Zeitaufwand aus +öffentlichen Mitteln zusteht.</p> + + +<h4>§ 71.</h4> + +<div class="sidenote">Mindestsätze der Krankenkasse.</div> + +<p>Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe darf auch in Zukunft +den Versicherten nicht weniger bieten, als</p> + +<div class="blockquot"><p>volle Kassenleistung für ein halbes Jahr;</p> + +<p>drei Viertel des versicherungsfähigen Lohnes als Krankengeld;</p> + +<p>Mitversicherung der nächsten Familienmitglieder;</p> + +<p>freie Wahl des Arztes unter den approbierten Ärzten des +Wohnortes;</p> + +<p>Beitragsleistung der Betriebsinhaber gleich dem Gesamtbeitrag +aller Versicherten im Jahr.</p></div> + +<p>Ausdehnung der Kassenleistungen auf ein ganzes Jahr hat +einzutreten, wenn die Generalversammlung der Krankenkasse solche +beantragt.</p> + + +<h3><a class="page" name="Page_293" id ="Page_293" title="293"></a><em class="gesperrt">Pensionsrechte.</em></h3> + +<h4>§ 72.</h4> + +<div class="sidenote">Pensionsanspruch.</div> + +<p>Beamte, Geschäftsgehilfen und Arbeiter, welche vor Vollendung +ihres 40. Lebensjahres in den Dienst eines Stiftungsbetriebes +eingetreten sind, haben nach fünfjähriger Dienstzeit klagbaren Anspruch +auf Pension gegen ihre Firma, sowohl für sich selbst, falls +sie während des Dienstverhältnisses durch Alter oder dauernde +Krankheit oder sonst ohne eigenes grobes Verschulden zur Fortsetzung +ihrer Tätigkeit unfähig werden, wie auch für den Fall +ihres Todes zugunsten ihrer Hinterbliebenen.</p> + +<p>Für die Regelung dieser Ansprüche bleibt hinsichtlich aller +nicht in besonderen Verträgen stehenden Betriebsangehörigen das +»Gemeinsame Pensions-Statut« der Firmen Carl Zeiss und Schott & Gen. +vom <i>1. September 1897</i><a name="FNanchor_54_54" id="FNanchor_54_54"></a><a href="#Footnote_54_54" class="fnanchor">[54]</a> in seinen Hauptbestimmungen:</p> + +<div class="blockquot"><p>Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit mit Vollendung des +<i>18.</i><a name="FNanchor_55_55" id="FNanchor_55_55"></a><a href="#Footnote_55_55" class="fnanchor">[55]</a> Lebensjahres;</p> + +<p>Maximalbeträge des pensionsfähigen Monats — Lohnes oder +-Gehaltes nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit</p> + +<p> +<i>100</i>[3] Mk., <i>120</i>[3] Mk., <i>140</i><a name="FNanchor_56_56" id="FNanchor_56_56"></a><a href="#Footnote_56_56" class="fnanchor">[56]</a> Mk. für Arbeiter,<br /> +<i>120</i>[4] Mk., <i>160</i>[4] Mk., <i>200</i><a name="FNanchor_57_57" id="FNanchor_57_57"></a><a href="#Footnote_57_57" class="fnanchor">[57]</a> Mk. für Werkmeister, Kontoristen und sonstige Geschäftsgehilfen;<br /> +</p> + +<p>Invalidenpension zwischen dem 5. und dem 15. Dienstjahre +50 Proz. des jeweils pensionsfähigen Lohnes oder Gehaltes, +von da ab um je 1 Proz. jährlich steigend bis zum 40. +Dienstjahre;</p> + +<p>Witwenpension 4 Zehntel, Waisenpension 2 Zehntel, zusammen +bis zu 8 Zehntel, der Invalidenpension;</p> + +<p>Invalidenpension ohne Invalidität als Ruhegehalt nach Vollendung +des 65. Lebensjahres und zugleich mindestens +30jähriger Dienstzeit;</p></div> + +<p>solange maßgebend, als die Stiftung nicht weitergehende Leistungen +übernommen hat.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_294" id ="Page_294" title="294"></a>§ 73<a name="FNanchor_58_58" id="FNanchor_58_58"></a><a href="#Footnote_58_58" class="fnanchor">[58]</a>.</h4> + +<p><i>Ist durch die Neuredaktion von § 72 erledigt.</i></p> + + +<h4>§ 74.</h4> + +<div class="sidenote">Pensionsbeiträge.</div> +<p><a name="FNanchor_59_59" id="FNanchor_59_59"></a><a href="#Footnote_59_59" class="fnanchor">[59]</a> +Diejenigen aktiven Geschäftsangehörigen, welche jeweils für +den Todesfall Pensionsanspruch zugunsten von Familienangehörigen +haben, können durch das Pensionsstatut und entsprechende Bestimmungen +der Arbeits- und Anstellungsverträge zu Beiträgen +für die Hinterbliebenenpension herangezogen werden. Die aufzuerlegenden +Beiträge können nach Klassen, mit Rücksicht auf Alter +und Familienstand, abgestuft werden, dürfen aber für keine Klasse +höher bemessen werden, wie auf die Hälfte der versicherungstechnischen +Prämie für das durchschnittliche Risiko, welches bei jeder +Klasse durch die Zusicherung von Reliktenpension der Firma erwächst, +und dürfen für keinen einzelnen mehr als drei Prozent +seines festen Lohnes oder Gehaltes betragen.</p> + +<p>Wegen der Pensionen, welche den Geschäftsangehörigen selbst +für den Invaliditätsfall oder als Ruhegehalt zukommen, dürfen auch +in Zukunft Beiträge nicht erhoben werden.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_295" id ="Page_295" title="295"></a>§ 75.</h4> + +<div class="sidenote">Gewähr gegen Verlust der Pension oder Verkürzung der Pensions-Anwartschaft.</div> + +<p>Gegenüber solchen Geschäftsangehörigen, welche für den Fall +ihrer Invalidität Pensionsanspruch gegen ihre Firma erlangt haben, +darf, nachdem ihre Arbeitsfähigkeit durch Krankheit, oder sonst +ohne grobes Verschulden ihrerseits, erheblich herabgesetzt ist, einseitige +Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sofern nicht die in § 79 +dieses Statuts bezeichneten Voraussetzungen verschuldeter Entlassung +vorliegen, nur unter dauernder Gewährung der statutenmäßigen +Pension erfolgen.</p> + +<p>Die Pensionierung muß einem solchen gewährt werden, sobald +ihm im Betrieb keine seiner bisherigen Arbeitsstellung angemessene +Tätigkeit mehr geboten werden kann mit höherem Zeitlohn, +als die jeweils erlangte Pensionsanwartschaft als Pension ihm +zusichert.</p> + +<p>Wenn ein Arbeiter oder Geschäftsgehilfe aus Gründen, die +in seiner Person liegen, zu einer Arbeitsstellung im Betrieb übergeht, +die mit geringerem Lohn als seine bisherige verbunden ist; +so behält er für den Fall späterer Pensionierung Anspruch auf +diejenige Pension als Mindestleistung, welche ihm zugestanden +hätte, wenn seine Pensionierung zur Zeit des Wechsels der Arbeitsstellung +erfolgt wäre.</p> + + +<h3><a name="Auflosung_des_Dienstverhaltnisses" id="Auflosung_des_Dienstverhaltnisses"></a><em class="gesperrt">Auflösung des Dienstverhältnisses.</em></h3> + +<h4>§ 76.</h4> + +<div class="sidenote">Kündigungsfristen.</div> + +<p>Die beiderseitige Kündigungsfrist darf in den Stiftungsbetrieben +für Arbeiter nicht auf weniger als zwei Wochen, für Geschäftsgehilfen +nicht auf weniger als sechs Wochen festgesetzt werden.</p> + + +<h4>§ 77.</h4> + +<div class="sidenote">Abgangsentschädigung, Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs.</div> + +<p>Die in kündbaren Verträgen stehenden Beamten, Geschäftsgehilfen +und Arbeiter der Stiftungsbetriebe haben nach im ganzen +dreijähriger seit Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst der +Stiftung verbrachter Dienstzeit klagbaren Anspruch gegen ihre +Firma auf Gewährung einer Entschädigung für Verlust ihrer +Stellung, wenn Auflösung des Dienstverhältnisses seitens der Firma<a class="page" name="Page_296" id ="Page_296" title="296"></a> +erfolgt, ohne daß sie zur Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit +unfähig geworden sind oder ihrerseits schuldbare Veranlassung +zur Vertragsauflösung gemäß § 79 dieses Statuts gegeben haben.</p> + +<p>Diese Entschädigung <i>besteht in der Fortgewähr des von ihnen +zuletzt bezogenen festen Zeitlohns oder Gehalts, für die Dauer des +dem Austritt folgenden halben Jahres</i><a name="FNanchor_60_60" id="FNanchor_60_60"></a><a href="#Footnote_60_60" class="fnanchor">[60]</a>.</p> + +<p>Für solche Geschäftsangehörige, die nach dem Pensionsstatut +Pensionsanwartschaft erlangt haben, soll die Entschädigung nicht +weniger betragen, als der Gesamtbetrag der im Invaliditätsfall zu +beanspruchenden Pension für einen Zeitraum gleich dem vierten +Teil der abgelaufenen, nach den Bestimmungen des Pensionsstatuts +anrechnungsfähigen Dienstzeit; <i>der die Bezüge nach Abs. 2 übersteigende +Betrag ist alsbald fällig</i>.</p> + +<p>Wer außer Lehrvertrag, als Arbeiterlehrling, vor vollendetem +16. Lebensjahr bei einem Stiftungsbetrieb eingetreten ist, hat auf +die zuerst bezeichnete Entschädigung schon dann Anspruch, wenn +er ohne sein Verschulden nach vollendetem 18. Lebensjahr entlassen +wird.</p> + +<p><i>Eine Abgangsentschädigung wird schon nach sechsmonatiger +Dienstzeit gewährt, wenn die Entlassung nicht aus Gründen erfolgt, +die in der Person des Entlassenen liegen, sondern durch +Einschränkung des Betriebes, Einführung von Fabrikationsverbesserungen +oder ähnliche betriebstechnische Maßnahmen verursacht +wird. Die Abgangsentschädigung besteht in diesen Fällen +in der Fortgewähr des zuletzt bezogenen festen Zeitlohnes oder +Gehaltes während des sechsten Teiles der Zeit, die der Entlassene +im Dienst der Firma zugebracht hat, jedoch höchstens bis zur +Dauer eines halben Jahres.</i></p> + +<p>Wer die Abgangsentschädigung einmal empfangen hat, gewinnt +im Fall seines Wiedereintritts in einen Stiftungsbetrieb neuen +Anspruch bei nochmaliger Entlassung erst nach Ablauf von drei +neuen Dienstjahren, und bis nach Ablauf des fünften neuen Dienstjahres +nur für denjenigen Betrag, um welchen der neue Anspruch die +frühere Leistung überschreitet.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_297" id ="Page_297" title="297"></a>§ 78<a name="FNanchor_61_61" id="FNanchor_61_61"></a><a href="#Footnote_61_61" class="fnanchor">[61]</a>.</h4> + +<p><i>Die laufenden Lohn- und Gehaltsbeträge (§ 77 Abs. 2) sind +an den üblichen Zahltagen im Kassenzimmer zu erheben; die Firma +ist jedoch berechtigt, die Zahlung der gesamten Beträge auf einmal +zu bewirken.</i></p> + +<div class="sidenote">Übertragbarkeit des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.</div> + +<p><i>Der Anspruch auf Abgangsentschädigung ist nur an solche +Familienangehörige vererblich, deren wesentlicher Ernährer der +Berechtigte zur Zeit seines Todes war. Eine Abtretung und Verpfändung +ist auch, insoweit die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes +und der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung +der Firma statthaft.</i></p> + +<p><i>Ist der Anspruch von der Firma bestritten, so kann nur auf +Gewährung der Entschädigung <em class="gesperrt">oder</em> Zurücknahme der Dienstentlassung +geklagt werden. Wählt die Firma die letztere, so hat +sie für die Zeit von der Entlassung bis zur tatsächlichen Wiedereinstellung +das Gehalt oder Lohn fortzugewähren.</i></p> + +<div class="sidenote">Erlöschen des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.</div> + +<p><i>Der Anspruch erlischt, falls er nicht binnen 2 Wochen nach +dem Ausscheiden geltend gemacht und erforderlichen Falles binnen +weiteren 4 Wochen eingeklagt wird.</i></p> + + +<h4>§ 79.</h4> + +<div class="sidenote">Verlust des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei Verschulden.</div> + +<p>Der Anspruch auf die in § 77 festgesetzte Abgangsentschädigung +ist wegen schuldbarer Veranlassung nur dann hinfällig, +wenn die Auflösung des Dienstverhältnisses seitens der Firma +durch Kündigung oder sofortige Entlassung begründeterweise +erfolgt</p> + +<p>wegen erheblicher Vertragsverletzung, nämlich</p> + +<div class="blockquot"><p>wegen grober Pflichtverletzung in Bezug auf einen von den +in § 57 benannten Punkten — wobei jede dolose Handlung- oder +Unterlassung, sofern sie gegen eine Vertragspflicht +geht, als grobe Pflichtverletzung gilt;</p></div><p><a class="page" name="Page_298" id ="Page_298" title="298"></a></p> + +<div class="blockquot"><p>wegen fortgesetzter Vertragswidrigkeit — wobei der Charakter +des Fortgesetzten jedenfalls als festgestellt zu gelten hat, bei +wiederholter Verfehlung, wenn wegen gleichartiger Verfehlung +<i>innerhalb eines Jahres</i> ausdrückliche Verwarnung +derselben Person seitens eines Mitgliedes der Geschäftsleitung +unter Androhung der Entlassung vorhergegangen ist;</p></div> + +<p>wegen Tatsachen, welche ohne Vertragsverletzung einzuschließen +wichtige Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrages ergeben, nämlich</p> + +<div class="blockquot"><p>wegen solcher Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverlässige +Erfüllung der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche +Wahrung anvertrauter Interessen der Firma in Frage +stellen müssen — vorbehaltlich aller in § 58 gewährleisteten +Rechte;</p> + +<p>wegen Trunksucht oder wegen sonstiger fortgesetzter Ausschweifungen, +welche geeignet sind, Gesundheitsschädigung +oder vorzeitige Invalidität herbeizuführen;</p> + +<p>wegen grober Ehrverletzung, tätlicher Beleidigung oder böswilliger +Schädigung gegen Vorgesetzte, gegen Untergebene +oder gegen solche Mitarbeiter, mit welchen der Täter +vermöge seiner Arbeitsstellung dienstlich zu verkehren hat;</p> + +<p>wegen solcher Handlungen, welche die bürgerliche Ehre +verletzen, oder wegen einer Lebensführung, die den guten +Sitten zuwiderläuft.</p></div> + +<p>Ob die Vertragsauflösung nur nach vorheriger Kündigung +oder durch sofortige Entlassung erfolgen kann, richtet sich nach +dem bürgerlichen Recht, ohne Rücksicht darauf, ob im Fall der +Vertragsauflösung der Rechtsnachteil des § 79 eintritt oder nicht.</p> + + +<h4>§ 80.</h4> + +<div class="sidenote">Ausschluß des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei Arbeitsunfähigkeit.</div> + +<p>Ein Anspruch auf Abgangsentschädigung nach § 77 besteht +nicht, wenn der Arbeiter oder Angestellte zur Fortsetzung der +vertragsmäßigen Tätigkeit unfähig oder durch andere Ursachen +an der Fortsetzung seinerseits gehindert wird. Die in solchen +Fällen verbleibenden Ansprüche richten sich lediglich nach den +Bestimmungen der §§ 67 und 72-75 dieses Statuts, bezw. des auf +Grund der letzteren in Geltung stehenden Pensionsstatuts, und hinsichtlich +der vorübergehenden Behinderungen nach den Vorschriften +des § 82.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_299" id ="Page_299" title="299"></a>§ 81.</h4> + +<div class="sidenote">Desgleichen bei Pensionierung.</div> + +<p>Aufkündigung des Arbeits- oder Anstellungsvertrags seitens +der Firma unter dauernder Entbindung von weiteren Dienstpflichten +und dauernder Gewährung der statutenmäßigen Pension ist hinsichtlich +der in kündbarem Vertrag stehenden Personen jederzeit +zulässig und begründet keinen Entschädigungsanspruch aus § 77 +dieses Statuts.</p> + + +<h4>§ 82.</h4> + +<div class="sidenote">Suspension des Dienstvertrages.</div> + +<p>Vorübergehende Behinderung in der Erfüllung des Dienstvertrages +begründet hinsichtlich aller derjenigen Betriebsangehörigen, +welche nach § 77 Anspruch auf Abgangsentschädigung für den +Fall unverschuldeter Entlassung gewonnen haben, nicht Aufhebung, +sondern nur Suspension des Dienstvertrages für die Dauer der +Behinderung, wenn diese veranlaßt ist</p> + +<div class="blockquot"><p>durch Rücksichten auf wichtige Interessen des Betriebsangehörigen +oder seiner Familie, wofern die Dienstunterbrechung +nach Vereinbarung mit der Geschäftsleitung erfolgt und +nicht länger als ein Jahr dauert;</p> + +<p>durch Einberufung zum Heeresdienst in gesetzlich gebotener +Dauer im Frieden oder im Krieg;</p> + +<p>durch Untersuchungs- oder Strafhaft, welche die Dauer von +sechs Monaten nicht überschreitet und im letzteren Fall +nicht wegen des zugrunde liegenden Delikts Aufhebung +des Vertrags nach § 79 rechtfertigt.</p></div> + +<p>Die Suspension bedingt in allen diesen Fällen, daß der Betriebsangehörige +für die Dauer derselben als nicht im Dienst der +Firma stehend anzusehen ist, soweit nicht hinsichtlich der Anrechnung +des Heeresdienstes auf die pensionsfähige Dienstzeit das Pensionsstatut +besondere Bestimmungen trifft. Er behält jedoch das +Recht, sofort nach Aufhören seiner Behinderung in das frühere +Dienstverhältnis und alle aus demselben ihm vorher erwachsenen +Anrechte wieder eintreten zu können, wenn in der Zwischenzeit +er nicht unfähig zu ordnungsmäßiger Fortsetzung der früheren +Tätigkeit geworden ist und nicht Tatsachen eingetreten sind, welche +Vertragsauflösung nach § 79 rechtfertigen.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_300" id ="Page_300" title="300"></a>§ 83.</h4> + +<div class="sidenote">Urlaub.</div> + +<p>Urlaub, welcher auf Grund des § 62 dieses Statuts oder auf +Grund der Anstellungsverträge erteilt ist, sowie auch sonstiger +Urlaub, der nach Vereinbarung mit der Geschäftsleitung für nicht +länger als drei Monate oder für noch längere Zeit aus Gesundheitsrücksichten +genommen wird, begründet, auch wenn dabei der +Anspruch auf Lohn oder Gehalt zeitweise aufhört, keine Suspension +des Dienstvertrages. Der Beurlaubte gilt für die ganze Zeit der +Dienstunterbrechung in jeder Hinsicht als im Dienst der Firma +verblieben.</p> + +<p>Das Gleiche hat Geltung bei Dienstunterbrechung durch Krankheit +für die Dauer der statutenmäßigen Krankenverpflegung der +Betriebskrankenkasse, auch hinsichtlich solcher, welche dieser nicht +angehören.</p> + + +<h4>§ 84.</h4> + +<div class="sidenote">Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit.</div> + +<p>Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit oder den Dienstgeschäften +kann ohne Rücksicht darauf, ob es Vertragsauflösung +seitens der Firma gemäß §79 rechtfertigt, als tatsächliche Aufhebung +des Dienstvertrages seitens des Arbeiters oder Angestellten +dann angesehen werden, wenn die Dienstunterbrechung drei Arbeitstage +überschreitet.</p> + + +<h4>§ 85.</h4> + +<div class="sidenote">Aufhebung des Dienstvertrages bei Betriebsstörungen.</div> + +<p>Wenn die Fortsetzung eines Stiftungsbetriebes im ganzen +oder in einzelnen Abteilungen unabhängig vom Willen der Firma, +durch Betriebsstörung oder andere Ereignisse, für längere oder +kürzere Zeit verhindert wird, so begründet dieses Aufhebung des +Dienstvertrages wegen höherer Gewalt nur gegenüber denjenigen +Betriebsangehörigen, welche alsdann nicht in rechtsverbindlicher +Form sich verpflichten wollen:</p> + +<p>für die ganze Dauer der Betriebsunterbrechung gegen Fortgewährung +ihres bisherigen festen Zeitlohnes oder Gehaltes ihren +Wohnsitz am Ort der Betriebsstätte oder in dessen Umgebung +zu behalten;</p> + +<p>der Geschäftsleitung ihrer Firma jederzeit für Hilfsleistung +zur Beseitigung der Störung und Wiederaufnahme der Arbeit zur +Verfügung zu bleiben;<a class="page" name="Page_301" id ="Page_301" title="301"></a> +nach Wiederaufnahme des gestörten Betriebes die Hälfte des +in der Zwischenzeit empfangenen, nicht durch entsprechende Arbeitsleistung +abverdienten Lohnes als empfangenen Vorschuß durch +Überstunden wieder abzutragen, soweit solches durch Verlängerung +der regelmäßigen Arbeitszeit um wöchentlich höchstens neun Stunden +während der Dauer eines Jahres angängig ist, wenn innerhalb +dieses Zeitraumes der auf die Überstunden im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit +entfallende Zeit- und Stücklohn von der Firma +zurückbehalten wird;</p> + +<p>bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen den gesamten ohne +entsprechende Arbeitsleistung empfangenen Lohn zurückzuerstatten.</p> + +<h3><a name="Schlussbestimmungen" id="Schlussbestimmungen"></a><em class="gesperrt">Schlußbestimmungen.</em></h3> + +<h4>§ 86.</h4> + +<div class="sidenote">Anrechnung öffentlichrechtlicher Bezüge.</div> + +<p>Sofern durch die jetzige oder eine zukünftige Gesetzgebung +Angehörigen der Stiftungsbetriebe öffentlich-rechtlicher Anspruch +auf Leistungen eingeräumt ist, welche der Art nach den in §§ 72, 77 +den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, können +die ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht +werden, als jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der +Betriebsangehörigen beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets +dann, wenn die Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angehörigen +obliegende Aufwendungen ihrerseits übernommen haben.</p> + + +<h4>§ 87.</h4> + +<div class="sidenote">Rechte der Angestellten auswärtiger Niederlassungen.</div> + +<p>Die in den §§ 56 bis 65 dieses Statuts enthaltenen Vorschriften +haben jederzeit auch für die außerhalb Jena im Dienst von Stiftungsunternehmungen +tätigen Personen Geltung.</p> + +<p>Die Bestimmungen der §§ 66 bis 85 brauchen hinsichtlich +dieser Personen, soweit solche nicht schon vorher einem älteren +Stiftungsbetrieb angehört haben, nicht früher in Wirksamkeit gesetzt +zu werden, als mit Ablauf des fünften Jahres nach Einrichtung +oder Übernahme der betreffenden Zweigniederlassung, Geschäftsstelle +oder selbständigen Betriebsunternehmung durch die +Stiftung.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_302" id ="Page_302" title="302"></a>§§ 88<a name="FNanchor_62_62" id="FNanchor_62_62"></a><a href="#Footnote_62_62" class="fnanchor">[62]</a> u. 89<a name="FNanchor_63_63" id="FNanchor_63_63"></a><a href="#Footnote_63_63" class="fnanchor">[63]</a></h4> + +<p><i>sind weggefallen.</i></p> + + +<h4>§ 90.</h4> + +<div class="sidenote">Verbot abweichender Vereinbarungen.</div> + +<p>Die Anstellungsverträge der Beamten und Geschäftsgehilfen, +der allgemeine Arbeitsvertrag und die Betriebsordnungen der<a class="page" name="Page_303" id ="Page_303" title="303"></a> +Stiftungsbetriebe, sowie alle für die Betriebe erlassenen besonderen +Satzungen (Pensionsstatut, Krankenkassenstatut etc.) müssen, vorbehaltlich +der durch § 93, Abs. 1 begründeten zeitweiligen Abweichungen, +jederzeit mit den Vorschriften des Titels V dieses +Statuts in dem Sinne in Einklang stehen, daß sie den Angestellten +und Arbeitern in keinem Punkte mindere Rechte und Gerechtsame, +als Titel V vorsieht, gewähren dürfen.</p> + +<p>Verträge, Satzungen und Anordnungen, welche dem widersprechen, +sollen unzulässig und rechtsungültig sein.</p> + + +<h4>§ 91.</h4> + +<div class="sidenote">Durchgehende Gültigkeit von Tit. V.</div> + +<p>Alle Arbeits- und Anstellungsverträge in den Stiftungsbetrieben +haben als unter der Erklärung abgeschlossen zu gelten: daß bezüglich +solcher Punkte, über welche der Vertrag Bestimmungen +nicht enthält, zunächst Titel V des gegenwärtigen Statuts zur Geltung +komme und das bürgerliche Recht nur insoweit, als auch dieses +Statut Anordnungen nicht getroffen hat.</p> + +<p>In den Betriebsordnungen der Stiftungsbetriebe oder in den +sie ersetzenden allgemeinen Arbeitsverträgen ist Titel V dieses +Statuts seinem ganzen Inhalt nach anhangsweise verlautbart zu +halten und eine dem vorangehenden Absatz entsprechende Erklärung +besonders auszusprechen.</p> + + +<h4>§ 92.</h4> + +<div class="sidenote">Ausschließbarkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten.</div> + +<p>Bezüglich solcher Streitfälle aus den Arbeits- und Anstellungsverträgen, +welche Auslegung und Anwendung von Bestimmungen +des Titels V des gegenwärtigen Statuts zum Gegenstand haben, +darf für die nicht in lebenslänglichen Verträgen stehenden Angehörigen +der Stiftungsbetriebe der ordentliche Rechtsweg nicht +durch Vertrag zum voraus allgemein, sondern nur durch Vereinbarung +der Parteien im einzelnen Fall und unter Garantien ordent<a class="page" name="Page_304" id ="Page_304" title="304"></a>lichen +Schiedsverfahrens ausgeschlossen werden, außer insoweit, +als etwa hinsichtlich der in gewöhnlichem Lohnverhältnis stehenden +Personen die endgültige Entscheidung bestimmter Streitfragen +einer Arbeitervertretung übertragen wäre, welche den Vorschriften +des § 64 dieses Statuts entspricht.</p> + + +<h4>§ 93.</h4> + +<div class="sidenote">Gültigkeit von Tit. V für das Glaswerk. Neue Betriebe.</div> + +<p>Für das Personal des Glaswerks treten, so lange das jetzige +Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, +alle Vorschriften des Titels V dieses Statuts nur insoweit in Geltung, +als solches auf Grund des gegenwärtigen Gesellschaftsvertrages +oder mit ausdrücklicher Zustimmung des dermaligen Sozius der +Stiftung geschehen kann.</p> + +<p>Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen +im Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die +alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts, +vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im Gesellschaftsvertrag +besonders festgestellt sein; <i>die Bestimmung gilt nicht +bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art</i>.</p> + +<h2><a name="Titel_VI" id="Titel_VI"></a>Titel VI.</h2> + +<h2>Regelung allgemeiner Interessen des Personals der Stiftungsbetriebe.</h2> + + +<h4>§ 94.</h4> + +<div class="sidenote">Relative Höhe der Beamtengehälter.</div> + +<p>Die Bezüge der Beamten bei den Stiftungsbetrieben sind in +den verschiedenen Beamtenklassen stets in angemessenem Verhältnis +zu erhalten zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der erwachsenen +Arbeiter in den Betrieben.</p> + +<p>Das höchste Jahreseinkommen, welches einem Beamten, die +Mitglieder der Geschäftsleitungen eingeschlossen, für seine vertragsmäßige +Dienstleistung gewährt wird, darf zur Zeit der Festsetzung +nicht hinausgehen über das Zehnfache vom durchschnittlichen jährlichen +Arbeitseinkommen der sämtlichen über 24 Jahre alten und +mindestens drei Jahre im Betrieb tätigen, in gewöhnlichem Lohnverhältnis +stehenden Arbeiter aller Stiftungsbetriebe, nach dem +Durchschnitt der letztverflossenen drei Geschäftsjahre.</p> + +<p><a class="page" name="Page_305" id ="Page_305" title="305"></a>Die durchschnittliche Höhe aller derjenigen Beamtengehälter, +welche einzeln das Doppelte des vorgedachten durchschnittlichen +Arbeitseinkommens erreichen oder überschreiten, soll nicht mehr +als das Vierfache jenes Arbeitseinkommens betragen.</p> + +<p>Ortszulagen, welche Beamten an Plätzen mit besonders kostspieliger +Lebensführung dieser wegen gewährt werden, sind bezüglich +beider Vorschriften außer Ansatz zu lassen.</p> + + +<h4>§ 95.</h4> + +<div class="sidenote">Vergütung für besondere Leistungen.</div> + +<p>Angehörigen der Stiftungsbetriebe, Arbeitern sowohl wie Beamten, +ist im Fall besonderer erfinderischer oder sonst auf technischen +und wirtschaftlichen Fortschritt gerichteter Betätigung, +wenn daraus ihrer Firma besonderer Vorteil ohne rechtliche Verpflichtung +zu Gegenleistung erwächst, oder im Fall von besonderen +Leistungen irgend einer andern Art zum Nutzen ihrer Firma oder +der Stiftung, wenn diese Leistungen über die pflichtmäßige Wahrnehmung +ihrer Obliegenheiten deutlich hinausgehen, neben der +Entlohnung für die vertragsmäßige Tätigkeit ein der Billigkeit +entsprechender Anteil an den Vorteilen einzuräumen, welche die +Stiftung durch solche Personen gewinnt.</p> + +<p><i>Die Entscheidung der Geschäftsleitungen über Ansprüche +aus Abs. 1 unterliegen nicht einer Nachprüfung im Prozeßweg. +Eine Verpflichtung zur Entscheidung besteht nicht, wenn der Anspruch +später als vier Wochen nach Auflösung des Dienstverhältnisses +geltend gemacht wird.</i></p> + +<p>Bezüge, welche im Sinne dieser Anweisung einzelnen in irgendwelcher +Form zuteil werden nicht für von ihnen erst zu gewärtigende +Leistungen, sondern für besondere Leistungen, die sie +tatsächlich vollbracht haben, fallen nicht unter die Vorschriften +des § 94.</p> + + +<h4>§ 96<a name="FNanchor_64_64" id="FNanchor_64_64"></a><a href="#Footnote_64_64" class="fnanchor">[64]</a></h4> + +<p><i>ist weggefallen.</i></p> + + +<h4><a class="page" name="Page_306" id ="Page_306" title="306"></a>§ 97.</h4> + +<div class="sidenote">Revision der Pensionshöhe.</div> + +<p>Wenn in Zukunft die gemäß §§ 72 oder 73 normierten +Maximalsätze der pensionsfähigen Monatslöhne und Gehälter infolge +fortschreitender Verschiebung des Verhältnisses zwischen +Geldwert und Arbeit dauernd in Mißverhältnis getreten wären +zum wirklichen Lohn und Gehalt der aktiven Betriebsangehörigen, +so sind jene Maximalsätze zu erhöhen in dem Verhältnis, in welchem +das durchschnittliche jährliche Arbeitseinkommen der über 24 Jahre +alten Arbeiter der Stiftungsbetriebe gegenüber seinem dermaligen +Stand gestiegen ist.</p> + +<p>Eine Prüfung des Pensionsstatuts unter dem hier bezeichneten +Gesichtspunkte hat mindestens von 10 zu 10 Jahren einmal +stattzufinden.</p> + + +<h4>§ 98.</h4> + +<div class="sidenote">Lohn- und Gehaltsnachzahlung. (Gewinnbeteiligung).</div> + +<p>Wenn<a name="FNanchor_65_65" id="FNanchor_65_65"></a><a href="#Footnote_65_65" class="fnanchor">[65]</a> in einem Stiftungsbetrieb den Betriebsangehörigen +neben den zum voraus festgesetzten Lohn- und Gehaltsbezügen +noch Bezüge eingeräumt werden, deren Höhe in irgend einer Form +vom Jahresgewinn der Firma abhängig gemacht ist (<i>Lohn- und +Gehaltsnachzahlung</i>)<a name="FNanchor_66_66" id="FNanchor_66_66"></a><a href="#Footnote_66_66" class="fnanchor">[66]</a>, so muß die Bemessung und Abgewährung +solcher Bezüge nach folgenden Grundsätzen geschehen:</p> + +<p>Sie sind im ganzen für ein Geschäftsjahr auszuwerfen als +nachträglicher prozentualer Zuschlag auf die Summe aller Löhne +und Gehalte, welche die Firma in dem betreffenden Geschäftsjahr +auszubezahlen hatte;</p> + +<p>der Prozentsatz dieses Zuschlags auf das Lohn- und Gehaltkonto +ist <i>von Jahr zu Jahr so zu bemessen, daß unter tunlichster +Ausgleichung der Schwankungen des Geschäftsganges ein angemessenes +Verhältnis zwischen dem Anteil des Personals am wirt<a class="page" name="Page_307" id ="Page_307" title="307"></a>schaftlichen +Gesamtertrag und dem Anteil der Stiftung im Sinne +der in §§ 40, 41 bezeichneten Richtschnur sich ergibt<a name="FNanchor_67_67" id="FNanchor_67_67"></a><a href="#Footnote_67_67" class="fnanchor">[67]</a></i>;</p> + +<p>die Festsetzung und spätere Abänderung der speziellen +Normen, nach welchen der Prozentsatz des Zuschlags jeweils berechnet +wird, ist zwischen der Geschäftsleitung und dem Stiftungskommissar +zu vereinbaren;</p> + +<p>ein dem ausgeworfenen Prozentsatz entsprechender nachträglicher +Lohn- und Gehaltszuschlag ist ganz gleichmäßig an alle +abzugewähren, <i>die im Laufe</i><a name="FNanchor_68_68" id="FNanchor_68_68"></a><a href="#Footnote_68_68" class="fnanchor">[68]</a> des Geschäftsjahres als Arbeiter oder +Beamte — nur die Mitglieder der Geschäftsleitung gemäß § 28 +ausgenommen — im Dienst der Firma standen, jedem einzelnen +nach Verhältnis des gesamten Lohnes oder Gehaltes, welchen er +während des abgelaufenen Geschäftsjahres tatsächlich bezogen hat. +<i>Bereits ausgeschiedene Geschäftsangehörige verlieren ihren Anspruch, +wenn sie ihn nicht spätestens bis zum 1. April des folgenden +Jahres geltend machen; falls sie Abgangsentschädigung erhielten +oder bei ihrem Ausscheiden die Voraussetzungen des § 79 vorlagen, +steht ihnen ein Anspruch auf Nachzahlung überhaupt +nicht zu.</i></p> + +<p><i>Eine Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs ist auch +insoweit als die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und +der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma +statthaft.</i></p> + +<p>Gewinnbeteiligung nach anderen Grundsätzen als hier vorgesehen +darf in den Stiftungsbetrieben nicht eingeführt werden.</p> + + +<h4>§ 99.</h4> + +<div class="sidenote">Beschäftigung von Lehrlingen, jugendl. Arbeitern und Frauen.</div> + +<p>In den Stiftungsbetrieben sollen Lehrlinge, jugendliche Arbeiter +und weibliche Personen niemals behufs Erlangung billiger +Arbeitskraft beschäftigt werden, vielmehr die beiden ersteren +immer nur zum Zwecke ihrer Ausbildung, für den Industriezweig +im allgemeinen oder für die besonderen Bedürfnisse des Betriebs,<a class="page" name="Page_308" id ="Page_308" title="308"></a> +und nur in solcher Anzahl als zur Sicherung genügenden Nachwuchses +an gelernten Arbeitern jeweilig geboten erscheint; die +letzteren im Betrieb nur für solche Verrichtungen, welche Frauen +angemessener sind als Männern.</p> + +<h2><a name="Titel_VII" id="Titel_VII"></a>Titel VII.</h2> + +<h2>Verwendung der Überschüsse.</h2> + + +<h4>§ 100.</h4> + +<div class="sidenote">Verteilung der Überschüsse auf die Zwecke nach § 1, A und B.</div> + +<p>Die Überschüsse, welche der Carl Zeiss-Stiftung aus den Erträgnissen +der Stiftungsbetriebe und des Reservefonds jeweils zu +freier Verfügung verbleiben, nachdem die in § 1 dieses Statuts +sub A angeführten Aufgaben der Stiftung vermöge statutengemäßer +Leitung ihrer geschäftlichen Unternehmungen schon vollständige +Erfüllung gefunden haben und nachdem zugleich durch Dotierung +des Reservefonds gemäß den Vorschriften der §§ 45-50 die statutenmäßige +Sicherung für fortgesetzte Erfüllung jener Aufgaben +beschafft worden ist, sollen stets für die in § 1 sub B bezeichneten +Zwecke der Stiftung Verwendung finden.</p> + +<div class="sidenote">Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen.</div> + +<p>Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen für Zwecke nach +§ 1, B darf jedoch die Stiftung niemals <i>über den Zinsbetrag des +Reservefonds hinaus übernehmen</i><a name="FNanchor_69_69" id="FNanchor_69_69"></a><a href="#Footnote_69_69" class="fnanchor">[69]</a>.</p> + + +<h4>§ 101.</h4> + +<div class="sidenote">Nähere Erläuterung der Stiftungszwecke. § 1 B Ziff. 1.</div> + +<p>Im Sinne des § 1 sub B an erster Stelle namhaft gemachten +Zweckes liegt nach der Absicht des Stifters alles, was die in den +Stiftungsbetrieben vertretenen Zweige der feintechnischen Industrie +über den nächsten Interessenkreis der Betriebe hinaus fördern und<a class="page" name="Page_309" id ="Page_309" title="309"></a> +unmittelbar oder mittelbar die Leistungen dieser Industrie gegenüber +den Aufgaben, welche die wissenschaftliche Forschung und +praktische Bedürfnisse ihr stellen, erhöhen kann — mithin alles, +was der Weiterbildung ihrer wissenschaftlichen Grundlagen, der +Verbesserung ihrer technischen Hilfsmittel und erhöhtem Zusammenwirken +von Wissenschaft und Technik auf ihrem Arbeitsfeld zu +dienen geeignet ist, nicht minder aber auch alles, was auf Hebung +der wirtschaftlichen Lage des ganzen Industriezweiges und Förderung +und Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Angehörigen +abzielt.</p> + + +<h4>§ 102.</h4> + +<div class="sidenote">Direktiven für § 1 B Ziff. 1.</div> + +<p>Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in § 101 +umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen:</p> + +<p>durch Inangriffnahme oder Unterstützung wissenschaftlicher +Studien und Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche +Aufgaben des genannten Industriezweiges zum Gegenstand haben +und dessen Interessen weiter zu fördern vermögen — gleichgültig, +ob solche in der Tätigkeit der Stiftungsbetriebe selbst Anknüpfungen +finden und ganz oder zum Teil mit deren Einrichtungen und durch +deren Personal betrieben werden können, oder ob sie von Fremden +veranlaßt sind und ausgeführt werden müssen;</p> + +<p>durch Anregung oder Unterstützung literarischer Arbeiten +irgend einer Art, welche auf die Fachinteressen Bezug haben;</p> + +<p>durch Heranziehen begabter Personen zu höherer Ausbildung +auf Kosten der Stiftung für den Dienst des Industriezweiges, dem +die Stiftungsbetriebe angehören;</p> + +<p>durch persönliche Beteiligung der Beamten der Stiftungsbetriebe +an den Bestrebungen der im letzten Satz des § 101 erwähnten +Art und materielle Unterstützung solcher aus Mitteln der +Stiftung.</p> + + +<h4>§ 103.</h4> + +<div class="sidenote">Nähere Ausführung zu § 1 B Ziff. 2.</div> + +<p>Unter dem in § 1 dieses Statuts sub B an zweiter Stelle benannten +Titel sollen alle Aufwendungen gerechtfertigt sein zugunsten +gemeinnütziger Einrichtungen oder Veranstaltungen in Jena und +seiner nächsten Umgebung, welche geeignet sind, das leibliche +Wohl, die wirtschaftliche Lage oder die Lebensannehmlichkeit der<a class="page" name="Page_310" id ="Page_310" title="310"></a> +in industrieller und kleingewerblicher Arbeit stehenden Volkskreise +zu befördern, oder gewerblicher Fortbildung, allgemein bildender +Belehrung und geistiger Anregung ihrer Angehörigen zu dienen.</p> + +<p>Einrichtungen und Veranstaltungen, welche unter einem von +diesen Gesichtspunkten zugunsten der Angehörigen der Stiftungsbetriebe +getroffen werden könnten, sind immer tunlichst so zu gestalten +oder, wenn sie zunächst nur für diese Angehörigen getroffen +würden, doch mit der Zeit so auszugestalten, daß sie möglichst +weiten Kreisen der hiesigen arbeitenden Bevölkerung zu gute +kommen.</p> + + +<h4>§ 104.</h4> + +<div class="sidenote">Politische u. religiöse Neutralität.</div> + +<p>Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung gemäß § 103 hat jederzeit +strenge Neutralität gegenüber allen politischen und religiösen +Parteien zu wahren.</p> + +<p>Unter keinen Umständen dürfen innerhalb oder außerhalb +der Stiftungsbetriebe Mittel der Stiftung verwandt werden zugunsten +von Einrichtungen, deren Leitung oder Benutzung durch konfessionelle +oder politische Rücksichten beschränkt ist, oder zugunsten von +Zwecken, deren Förderung, möchten sie auch an sich gemeinnützige +sein, im gegebenen Fall mit kirchlichen oder politischen Parteibestrebungen +auf irgend eine Art in Verbindung gebracht ist.</p> + + +<h4>§ 104a.</h4> + +<div class="sidenote">Verwaltung der St.-Einrichtungen nach § 101-103.</div> + +<p><i>Die Verwaltung aller Einrichtungen zugunsten der in §§ 101 +bis 103 gedachten Zwecke ist den Mitgliedern der Jenaer Geschäftsleitungen +und dem Stiftungskommissar zu übertragen und +von diesen Personen gemäß den Vorschriften in §§ 10-15 zu +führen.</i></p> + + +<h4>§ 105.</h4> + +<div class="sidenote">Erläuterung zu § 1 B Ziff. 3.</div> + +<p>Im übrigen sind die verfügbaren Mittel der Carl Zeiss-Stiftung, +gemäß dem in § 1 sub B an dritter Stelle benannten Stiftungszweck, +der Förderung rein wissenschaftlicher Studien und Forschungen +im ganzen Bereich der naturwissenschaftlichen und mathematischen +Lehrfächer, ohne Rücksicht auf die näheren Interessen der +Stiftungsbetriebe, nach Möglichkeit dienstbar zu machen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_311" id ="Page_311" title="311"></a>Die Aufwendungen für diesen dritten Zweck sollen, so lange +die Universität Jena besteht, regelmäßig in deren Interessenkreis +erfolgen, insoweit nicht in einzelnen Fällen Anlaß zur Ausführung +rein wissenschaftlicher Arbeiten innerhalb der Betriebe und durch +deren Mitarbeiter gegeben ist.</p> + +<p>Die betreffenden Mittel sind der Universität durch den »Universitätsfonds +der Carl Zeiss-Stiftung« zuzuführen.</p> + + +<h4>§ 106.</h4> + +<div class="sidenote">Ergänzungs-Statut.</div> + +<p>Hinsichtlich der Verwilligung und Verwendung der Mittel +des genannten Fonds <i>sind die Bestimmungen des Ergänzungs-Statuts +vom 24. Februar/8. März 1900 maßgebend</i><a name="FNanchor_70_70" id="FNanchor_70_70"></a><a href="#Footnote_70_70" class="fnanchor">[70]</a>.</p> + + +<h4>§ 107.</h4> + +<div class="sidenote">Maß der Aufwendungen für wissenschaftliche Zwecke im Verhältnis zur Höhe des Reservefonds.</div> + +<p>So lange der Reservefonds der Stiftung noch nicht die in +§ 45 dieses Statuts bezeichnete Höhe erreicht oder nach einge<a class="page" name="Page_312" id ="Page_312" title="312"></a>tretener +Minderung wieder erreicht hat, bleibt das Maß der Aufwendungen +für rein wissenschaftliche Zwecke dem pflichtmäßigen +Ermessen der Stiftungsverwaltung unter billiger Berücksichtigung +der anderen Interessen der Stiftung anheimgestellt.</p> + +<p>Wenn der Reservefonds die gedachte Höhe überschreitet +und seine weitere Dotierung den Beschränkungen der §§ 49 und +50 dieses Statuts unterliegt, soll, so lange die Universität Jena +besteht, im Durchschnitt von je 3 zu 3 Jahren jedenfalls die Hälfte +der zur Verausgabung kommenden Überschüsse der Stiftung zugunsten +der Universität verwendet werden.</p> + +<p>Die andere Hälfte dieser Überschüsse soll nach der Absicht +des Stifters und nach den Voraussetzungen, unter welchen andere +die Erweiterung des Wirkungskreises der Stiftung befördert haben, +in erster Reihe für die in den §§ 101-103 benannten Aufgaben +der Stiftung verfügbar gehalten werden. Insoweit aber Aufgaben +solcher Art, deren Erfüllung einem erheblichen gemeinnützigen +Interesse im Sinne der Stiftungszwecke dienen würde, zeitweilig +nicht vorliegen, soll gestattet sein, auch jene zweite Hälfte der +Überschüsse teilweise noch gemäß § 105 für wissenschaftliche +Zwecke der Universität zu verwenden.</p> + + +<h4>§ 108.</h4> + +<div class="sidenote">Verfügungsrecht der St. V. u. der G. L.</div> + +<p>Die Verfügung über die Mittel der Carl Zeiss-Stiftung mit +Bezug auf die in § 1 dieses Statuts sub B namhaft gemachten +Zwecke steht der Stiftungsverwaltung zu. Jedoch haben der Stiftungskommissar +und die Vorstände der Stiftungsbetriebe das Recht,<a class="page" name="Page_313" id ="Page_313" title="313"></a> +jederzeit Anträge aus § 1, B stellen zu können und über alle Anträge +anderer, sowie über Absichten der Stiftungsverwaltung, soweit +es sich nicht um innere Angelegenheiten des Universitätsfonds +handelt, vor der Beschlußfassung gehört zu werden.</p> + +<p>Übereinstimmenden Anträgen sämtlicher Vorstandsmitglieder +der in Jena bestehenden Stiftungsbetriebe in bezug auf Aufwendungen +zugunsten der in den §§ 101-103 benannten Zwecke +ist stets stattzugeben, <i>sofern statutengemäß die Mittel vorhanden +sind</i>. Gegen das einstimmige Votum dieser Personen sind Aufwendungen +der genannten Art nicht zulässig.</p> + + +<h4>§ 109.</h4> + +<div class="sidenote">Vergütung der Leistungen von Staatsbeamten.</div> + +<p>Alle Arbeitsleistung, welche in Gemäßheit des § 5 dieses +Statuts oder nach dem Auftrag der Stiftungsverwaltung Staatsbeamte +in Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung übernehmen, +ist aus Mitteln der letzteren so zu vergüten, daß dem Staat aus +der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung der Stiftung +auch nicht indirekt Lasten erwachsen.</p> + +<div class="sidenote">Verbot der Verwendung von St.-Mitteln für andere als St.-Zwecke.</div> +<p>Aufwendungen aus Mitteln der Stiftung, die nicht der Vertretung +und Verwaltung derselben dienen oder als Ehrenausgaben +in ihrem nächsten Interessenkreis anzusehen sind, und nicht den +statutenmäßigen Aufgaben nach § 1, B sowie den Bestimmungen +dieses Titels VII entsprechen, sollen jederzeit ausgeschlossen sein.</p> + +<h2><a name="Titel_VIII" id="Titel_VIII"></a>Titel VIII.</h2> + +<h2>Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung.</h2> + + +<h4>§ 110.</h4> + +<p>So lange der Stifter lebt und verfügungsfähig ist, bleibt diesem +persönlich die Entgegennahme jährlicher Rechnungslegung der +Stiftungsverwaltung über die Vermögensbewegung und den Vermögensbestand +der Carl Zeiss-Stiftung vorbehalten.</p> + +<div class="sidenote">Zusammensetzung der Rechnungskommission.</div> + +<p>Nach dieser Zeit ist solche Rechnungslegung regelmäßig nach +Schluß eines jeden Verwaltungsjahres der Stiftung an eine ehrenamtliche +Kommission zu erstatten, welche sich zusammensetzt aus</p> + +<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_314" id ="Page_314" title="314"></a>dem Kurator der Universität Jena,</p> + +<p>einem vom akademischen Senat je auf drei Jahre zu nominierenden +Vertrauensmann,</p> + +<p>einem Vertrauensmann, welchen die Gemeindevertretung (zur +Zeit der Gemeinderat) der Stadt Jena gleichfalls je auf +drei Jahre erwählt,</p> + +<p>den je der Funktionsdauer nach ältesten Vorstandsmitgliedern +der jeweils bestehenden Stiftungsbetriebe,</p></div> + +<p>insoweit die drei erstgenannten Stellen solchen Auftrag auf diesbezügliches +Ersuchen seinerzeit annehmen mögen.</p> + +<p>Der Auftrag hat für alle als ein rein persönlicher zu gelten. +Hinsichtlich seiner Erfüllung haben die Beauftragten von niemand +Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben.</p> + + +<h4>§ 111.</h4> + +<div class="sidenote">Verfahren bei der Rechnungslegung.</div> + +<p>Für die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung haben die +von den Geschäftsleitungen ordnungsmäßig aufgestellten und vom +Stiftungskommissar anerkannten Jahresbilanzen und statistischen +Aufstellungen der Stiftungsbetriebe, die Empfangsbescheinigung +der zuständigen Universitätskasse sowie die seitens einer Staatskassenverwaltung +aufgenommenen und bescheinigten Inventuren +des Reservefonds ohne weitere Nachprüfung als ordnungsmäßige +Belege zu gelten. Jedoch sind der Kommission überall diejenigen +Nachweisungen vorzulegen, welche die fortgesetzte Übereinstimmung +der Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften dieses Statuts +und der dasselbe in Titel VII ergänzenden Paragraphen der Stiftungsurkunde +vom 19. Mai 1889, bezw. des an ihre Stelle getretenen +Ergänzungsstatuts, darzutun erforderlich erscheinen.</p> + + +<h4>§ 112.</h4> + +<div class="sidenote">Protokolle.</div> + +<p>Nachdem die betreffenden Rechnungsaufstellungen, Belege +und ergänzenden Nachweisungen jedesmal den einzelnen Mitgliedern +der gedachten Kommission zu persönlicher, vertraulicher Einsichtnahme +vorgelegen haben, ist in einer vom Stiftungskommissar geleiteten +mündlichen Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen, in +welchem etwa erhobene Bedenken oder Einwendungen gegen die +Ordnungs- oder Statutenmäßigkeit der Verwaltung vollständig zu<a class="page" name="Page_315" id ="Page_315" title="315"></a> +verlautbaren sind. — Die Sammlung dieser Protokolle aus den +letztvoraufgehenden 20 Jahren ist bei allen nachfolgenden Rechnungslegungen +wieder mit zur Vorlage zu bringen.</p> + +<h2><a name="Titel_IX" id="Titel_IX"></a>Titel IX.</h2> + +<h2>Schlußbestimmungen.</h2> + + +<h4>§ 113.</h4> + +<div class="sidenote">Vertretung der St. bei ev. Wegfall der jetzigen St. V.</div> + +<p>Sollte infolge von staatsrechtlichen Veränderungen die Bestimmung +in § 5 dieses Statuts bezüglich der Vertretung der +Stiftung einmal hinfällig werden, so soll diese Vertretung, einschließlich +der Bestellung des Stiftungskommissars in sinngemäßer +Anwendung des § 5, und die statutengemäße Verwaltung der +Carl Zeiss-Stiftung übergehen an diejenige Staatsbehörde, welche +hinsichtlich der Universität Jena an die Stelle des als Stiftungsverwaltung +fungierenden Departements des Großherzogl. S. Staatsministeriums +tritt, wofern dieselbe innerhalb Thüringens ihren Sitz +hat; andernfalls an die oberste Verwaltungsbehörde innerhalb +Thüringens.</p> + + +<h4>§ 114.</h4> + +<div class="sidenote">Verfahren bis zur Neukonstituierung der St. V.</div> + +<p>Sollte zu irgend einer Zeit eine den Bestimmungen des § 5 +oder des § 113 dieses Statuts entsprechende Stiftungsverwaltung +nicht bestehen, so soll bis zur Neukonstituierung einer solchen die +Vertretung und die Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ohne +weiteres auf die jeweils in Funktion stehende Geschäftsleitung der +Optischen Werkstätte, und falls letztere nicht mehr bestünde, auf +die Geschäftsleitung des ältesten in Jena oder Umgegend bestehenden +Stiftungsbetriebes übergehen.</p> + +<p>Diese Geschäftsleitung soll alsdann kraft dieses Statuts verpflichtet +und legitimiert sein, sofort bei Eintritt gedachten Falls +alle nicht zum Geschäftsvermögen von Stiftungsbetrieben gehörigen +Vermögensobjekte der Stiftung in eigene Verwahrung und Verwaltung +zu nehmen, bezw. für anderweitige ordnungsmäßige Verwahrung +und Verwaltung unter ihrer Verantwortung Sorge zu +tragen, und jene Objekte nur an eine diesem Statut gemäße neue +Stiftungsverwaltung wieder herauszugeben.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_316" id ="Page_316" title="316"></a>§ 115.</h4> + +<p>Die betreffende Geschäftsleitung soll solchen Falls in Vertretung +der Stiftung — Dritten gegenüber in derselben Form, in +welcher sie nach den Bestimmungen des § 9 dieses Statuts und +den jeweils getroffenen handelsgerichtlichen Anordnungen ihre +Firma zu vertreten legitimiert ist — für die Dauer eines solchen +Provisoriums alle Rechte der Stiftungsverwaltung auszuüben befugt +sein und zwar nach Majoritätsbeschlüssen des Kollegiums, im +Falle von Stimmengleichheit nach dem Votum des der Funktionsdauer +nach ältesten Mitgliedes, jedoch unter der Einschränkung, +daß, wofern nicht der Reservefonds die in § 50 bezeichnete Höhe +erreicht hat, Aufwendungen für Zwecke nach § 1, B außerhalb +der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht werden +dürfen, als es in Erfüllung von Verbindlichkeiten oder in Fortsetzung +von Leistungen geschieht, welche die frühere ordentliche +Stiftungsverwaltung übernommen hatte.</p> + + +<h4>§ 116.</h4> + +<div class="sidenote">Auflösung der Stiftung.</div> + +<p>Sollte die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit infolge +der Auflösung ihrer sämtlichen Betriebsunternehmungen, unter den +Voraussetzungen des § 37, Abs. 3 dieses Statuts oder durch andere +Ereignisse, für weitere ersprießliche Fortsetzung der ihr zugedachten +praktischen Tätigkeit im Gebiet der feintechnischen Industrie keinen +Boden mehr haben und alsdann auch keine andern stiftungsgemäßen +Einrichtungen dauernder Art und von erheblicher Bedeutung +besitzen, deren Fortführung nicht wesentlich nur Vermögensverwaltung +wäre, so soll sie nach Auflösung des letzten +Stiftungsbetriebes und Abwicklung aller Verbindlichkeiten ihr +übrig bleibendes Vermögen zur einen Hälfte an die Gemeinden +Jena und Wenigenjena <i>nach ihrem Ermessen verteilen</i>, zur andern +Hälfte der Universität Jena, falls diese aber nicht mehr bestünde, +nach Wahl der Stiftungsverwaltung einer andern deutschen Hochschule, +zu weiterer selbständiger Verwendung für im Sinne der +Stiftung liegende Zwecke überweisen und als Rechtssubjekt mit +eigenen Organen zu bestehen aufhören.</p> + + +<h4>§ 117.</h4> + +<div class="sidenote">Statutenänderung während der ersten 10 Jahre nach Inkrafttreten.</div> + +<p>Bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des +gegenwärtigen Statuts bleiben Abänderungen und Ergänzungen<a class="page" name="Page_317" id ="Page_317" title="317"></a> +desselben sowie deklaratorische Zusätze und geeigneten Falls Neuredaktion +ganzer Abschnitte der Vereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung +und dem Stifter vorbehalten.</p> + +<p>Für den Fall, daß letzterer vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt +oder verfügungsunfähig wird, sollen diejenigen drei Personen, +bezw. die Überlebenden darunter, welche von ihm beauftragt waren, +im Falle seines vorzeitigen Todes an seiner Statt das Statut selbst +in Vereinbarung mit der Stiftungsverwaltung rechtskräftig festzustellen, +ermächtigt und legitimiert sein, auch solche Abänderungen, +Ergänzungen etc. auf gleichem Wege rechtskräftig einzuführen, +insoweit sie solche auf Grund der ihnen bekannten Absichten des +Stifters oder besonderer schriftlicher oder mündlicher Erklärungen +desselben übereinstimmend als seinem Willen entsprechend bezeugen.</p> + +<p>Das vorstehend erteilte Mandat kann von den bezeichneten +Personen jedenfalls bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Inkrafttreten +des jetzigen Statuts ausgeübt werden, später nur noch binnen +Jahresfrist nach dem Tode des Stifters oder dem Aufhören seiner +Verfügungsfähigkeit und keinesfalls mehr nach Ablauf des im +1. Absatz bezeichneten zehnjährigen Zeitraums.</p> + +<p>Statutenänderungen irgend einer Art, welche gemäß den +Anordnungen in diesem Paragraph und innerhalb der benannten +Fristen bewirkt werden, treten nach erfolgter Bestätigung ohne +weiteres in Kraft. Nach Ablauf dieser Fristen können solche auch +bei Lebzeiten des Stifters nur noch in dem durch die §§ 118 bis +121 geregelten Verfahren rechtmäßig erfolgen.</p> + + +<h4>§ 118.</h4> + +<div class="sidenote">Spätere Statutenänderungen.</div> + +<p>Sollten in einer späteren Zeit wesentliche Voraussetzungen +des gegenwärtigen Statuts hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen +oder hinsichtlich der technischen und ökonomischen Bedingungen +für die Wirksamkeit der Stiftung in solchem Grad verändert sein, +daß die fernere strenge Aufrechterhaltung aller Bestimmungen +dieses Statuts entweder direkt unmöglich, oder vermöge ihrer +Folgen in absehbarer Zeit undurchführbar, oder angesichts der erkennbaren +Absichten des Stifters offenbar zweckwidrig würde, so +soll die statutenmäßige Stiftungsverwaltung der Carl Zeiss-Stiftung +ermächtigt sein, das Statut den veränderten Verhältnissen entsprechend +insoweit abzuändern, als geboten ist, um die vorher genannten +Anstände zu beseitigen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_318" id ="Page_318" title="318"></a>Die Änderung kann entweder für einen zum voraus bestimmten, +zehn Jahre nicht überschreitenden Zeitraum, oder auf unbestimmte +Zeit für die Dauer des Fortbestehens bestimmt bezeichneter +Umstände, oder endgültig für die Zukunft eingeführt werden.</p> + +<p>Jede derartige Abänderung des Statuts soll nur erfolgen nach +Anhören des Stiftungskommissars und der Vorstände der Stiftungsbetriebe +und mit vorläufiger Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde +unter Vorbehalt der <i>endgültigen</i><a name="FNanchor_72_72" id="FNanchor_72_72"></a><a href="#Footnote_72_72" class="fnanchor">[72]</a> Bestätigung nach +Ablauf der in § 120 bezeichneten Frist.</p> + +<p><i>Die</i><a name="FNanchor_73_73" id="FNanchor_73_73"></a><a href="#Footnote_73_73" class="fnanchor">[73]</a> Änderung<a name="FNanchor_74_74" id="FNanchor_74_74"></a><a href="#Footnote_74_74" class="fnanchor">[74]</a> muß mit ihrer Begründung, unter ausdrücklicher +Bezugnahme auf diesen und den nächstfolgenden Paragraphen +dieses Statuts, bevor sie in Wirksamkeit gesetzt wird, den Sozien +der Stiftung und den übrigen Mitgliedern der Vorstände, dem +Personal der Stiftungsbetriebe, den in Deutschland lebenden volljährigen +Nachkommen des Stifters bis zum dritten Glied, den +Mitgliedern der in § 110 eingesetzten Rechnungskommission, der +Universität Jena und den Gemeindebehörden von Jena und Wenigenjena +bekannt gegeben werden.</p> + + +<h4>§ 119.</h4> + +<div class="sidenote">Anfechtung von Statutenänderungen.</div> + +<p>Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tage der erfolgten +Bekanntgabe einer Abänderung des Statuts soll jeder, der den in +§ 118 bezeichneten Personenkreisen angehört, und jede von den +dort zuletzt benannten Korporationen legitimiert sein, die Abänderung +als nach § 118 ungerechtfertigt im Weg der Klage gegen +die Stiftungsverwaltung anzufechten.</p> + +<p>Die Anfechtung kann sowohl gegen die Abänderung überhaupt +wie auch gegen die Bestimmung ihrer Geltungsdauer gerichtet +werden. Der Klaganspruch kann jedoch nur auf Wiederaufhebung +oder Modifikation der Abänderung vom Tag der Klagerhebung +ab, niemals auf Schadloshaltung wegen derselben oder +auf Exemption von deren Wirkungen gehen.</p> + +<p>Das Urteil des Gerichts erfolgt nach freiem richterlichen Ermessen +<i>unter gehöriger Beachtung der vermutlichen Absichten +des Stifters</i>.</p> + +<p>Vereinbarungen oder Anordnungen, welche zum Gegenstand +hätten, bestimmte Personen oder Personengruppen von den Wir<a class="page" name="Page_319" id ="Page_319" title="319"></a>kungen +einer Statutenänderung auszunehmen oder wegen derselben +schadlos zu halten, sind unzulässig und rechtsungültig.</p> + + +<h4>§ 120.</h4> + +<div class="sidenote">Wirkung der Statutenänderungen.</div> + +<p>Jede Abänderung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung, welche +seitens der Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig nach § 118 eingeführt +ist und welche nicht gemäß § 119 angefochten oder trotz +solcher Anfechtung als rechtmäßig aufrecht erhalten worden ist, +hat nach Ablauf der einjährigen Frist seit ihrer Bekanntgabe, bezw. +nach Eintritt der Rechtskraft des im Anfechtungsverfahren ergangenen +Urteils, und nach alsdann erfolgter Bestätigung, ihrem +Inhalt nach als Teil des ursprünglichen, vom Stifter selbst errichteten +Statuts zu gelten und unterliegt von da ab hinsichtlich jeder +späteren Abänderung den Vorschriften der vorangehenden §§ 118, +119 dieses Statuts.</p> + + +<h4>§ 121.</h4> + +<p>Die Bestimmungen der vier §§ 1-4 und der vier hier vorangehenden +§§ 117-120 können unter keinen Umständen und auf +keine Weise mit rechtlicher Wirkung abgeändert oder außer Kraft +gesetzt werden.</p> + + +<h4>§ 122.</h4> + +<div class="sidenote">Bekanntgabe des Statutes und späterer Änderungen.</div> + +<p>Gegenwärtiges Statut der Carl Zeiss-Stiftung ist, nachdem +dasselbe die landesherrliche Bestätigung erhalten hat, durch Ausgabe +von vollständigen Abdrücken desselben an alle über 18 Jahre +alte Angehörige der Stiftungsbetriebe diesem Personenkreis besonders +bekannt zu geben.</p> + +<p>Das Gleiche hat von neuem zu geschehen im Jahre 1921 +und dann immer wieder nach Ablauf von je weiteren 25 Jahren.</p> + +<p>Wenn Abänderungen oder Ergänzungen in Gemäßheit des +§ 117 oder des § 118 in den Zwischenzeiten eingeführt werden, +so hat alsbald nach ihrem endgültigen Inkrafttreten eine entsprechende +Neuausgabe des Statuts wiederum stattzufinden.</p> + +<p> +[In der alten Ausgabe folgte hier:]</p> +<p class="center">Unterschriftlich vollzogen</p> +<p><em class="gesperrt">Jena</em>, den 26. Juli 1896.</p> +<p class="right-indent">Dr. <b>Ernst Abbe</b>.</p> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_320" id ="Page_320" title="320"></a>Anhang.</h2> +<hr style="width: 15%;" /> + +<h3>Ergänzungsstatut zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung.</h3> + + +<p>Behufs Regelung der besonderen Aufgaben, welche der +Carl Zeiss-Stiftung in bezug auf die Universität Jena zugewiesen +sind, ist im Anschluß an das Statut der Carl Zeiss-Stiftung vom +26. Juli/16. August 1896 das nachstehende <b>Ergänzungsstatut</b> errichtet worden.</p> + +<p>Dasselbe tritt nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung an +die Stelle des § 106 des genannten Stiftungsstatuts, sowie der in +diesem Paragraph angezogenen Bestimmungen der ursprünglichen +Stiftungsurkunde vom 19. Mai 1889 <em class="gesperrt">und hat von da ab in jeder +Hinsicht als integrierender Bestandteil des Statuts vom</em> +26. Juli/16. August 1896 zu gelten.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 1.</em></h4> + +<div class="sidenote">Zweckbestimmung des Universitätsfonds (U.V).</div> + +<p>Der Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung soll der Universität +Jena Mittel zu vermehrter <em class="gesperrt">Pflege der mathematischen +und naturwissenschaftlichen und anderer dem Interessenkreis +der Stiftung nahestehender Lehrfächer</em> gewähren und +soll hierdurch der Universität erleichtern, auf diesen Lehrgebieten, +angesichts wachsender Anforderungen der Zeit, mit den anderen +deutschen Hochschulen Schritt zu halten.</p> + +<p>Demgemäß soll der Fonds nicht dazu dienen, den die Universität +erhaltenden Staaten Lasten abzunehmen, die sie bisher getragen +haben, oder die sie, um das für eine Universität Unentbehrlichste +zu beschaffen, in Zukunft zu übernehmen hätten, er soll +vielmehr eine reichlichere Pflege der Wissenschaften ermöglichen +als angängig sein würde, wenn die Befriedigung wachsender Bedürfnisse +der Universität gänzlich auf die staatlicherseits gewährten +Mittel angewiesen bliebe.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_321" id ="Page_321" title="321"></a><em class="gesperrt">Art. 2.</em></h4> + +<div class="sidenote">Dotierung des U.F. durch regelmäßige und außerordentliche Überweisungen.</div> + +<p>Die Dotierung des Universitätsfonds seitens der Carl Zeiss-Stiftung +hat zu erfolgen:</p> + +<p>a) durch, eine regelmäßige jährliche Überweisung;</p> + +<p>b) durch außerordentliche Zuschüsse.</p> + +<p>Die in der einen oder der anderen Art überwiesenen Mittel +gehen, vorbehaltlich der in Art. 14 getroffenen Bestimmung, in +das Eigentum der Universität über, sind jedoch abgetrennt von +dem sonstigen akademischen Vermögen zu verwalten.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 3.</em></h4> + +<p>Teilweise Unwiderruflichkeit der regelmäßigen Jahresleistungen.</p> + +<p>Die regelmäßige jährliche Überweisung ist zu einem jeweils +bestimmten Teilbetrag als in dem Sinne unwiderruflich zu bewilligen, +daß sie in diesem Betrag so lange ungeschmälert fortgewährt +werden muß, als nicht [die Beschränkung die § 48 des Stiftungsstatuts +vorsieht tatsächlich in Wirksamkeit getreten ist oder<a name="FNanchor_75_75" id="FNanchor_75_75"></a><a href="#Footnote_75_75" class="fnanchor">[75]</a>] +Voraussetzungen, auf welche hin die frühere Bemessung erfolgte, +in Wegfall gekommen sind.</p> + +<p>Anrechnung der Leistungen unter rechtlicher Verpflichtung.</p> + +<p>Insoweit zeitweilig nach Vereinbarung wiederkehrende Leistungen +zugunsten der Universität direkt auf die Carl Zeiss-Stiftung +unter deren rechtlicher Verpflichtung übernommen würden, ist der +jeweilige Jahresbetrag dieser Leistungen auf den unwiderruflich +zugesagten Teil der regelmäßigen jährlichen Überweisung anzurechnen.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 4.</em></h4> + +<div class="sidenote">Festsetzung der Überweisungen durch die Stiftungsverwaltung.</div> + +<p>Die Festsetzung der regelmäßigen Jahresleistung und die Bestimmung +ihres unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie die Bewilligung +außerordentlicher Zuschüsse nach Maßgabe des § 107 +des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung erfolgt durch die Stiftungsverwaltung +gemäß der Vorschrift in § 108, Abs. 1. jenes Statuts.</p> + +<div class="sidenote">Beschränkung der St. V. durch die Vorstände der Stiftungsbetriebe.</div> + +<p>Erhöhung der regelmäßigen Jahresleistung und Erhöhung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie Bewilligung außerordent<a class="page" name="Page_322" id ="Page_322" title="322"></a>licher +Zuschüsse, wenn durch letztere unter Hinzurechnung der +regelmäßigen Jahresleistung dem Universitätsfonds mehr überwiesen +würde als die Hälfte der jährlich zur Verausgabung verfüglichen +Überschüsse der Stiftung, sind nicht zulässig gegen das übereinstimmende +Votum des Stiftungskommissars und der Mehrheit der +Vorstandsmitglieder der in Jena befindlichen Stiftungsbetriebe, sowie +auch nicht gegen das einstimmige Votum dieser Vorstandsmitglieder.</p> + +<div class="sidenote">Herabsetzung der nicht unwiderruflichen Leistungen.</div> + +<p>Herabsetzung der einmal bewilligten regelmäßigen Jahresleistung +hinsichtlich des nicht unwiderruflich zugesagten Teils darf, +sofern die Voraussetzungen für die frühere Bemessung fortbestehen, +nur eintreten, wenn nach übereinstimmendem Votum des Stiftungskommissars +und der Mehrheit der Vorstandsmitglieder der hiesigen +Stiftungsbetriebe die Rücksicht auf andere Interessen der Stiftung +zeitweilige Einschränkung ihrer Leistungen für die Universität +dringend gebieten sollte.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 5.</em></h4> + +<div class="sidenote">Einteilung des U.F. in Verfügungs- und Rücklagefonds.</div> + +<p>Die regelmäßigen und die außerordentlichen Überweisungen +der Stiftung an den Universitätsfonds sind auf zwei getrennte +Konten des Fonds zu verteilen, nämlich auf</p> + +<p>A) einen <em class="gesperrt">Verfügungs</em>fonds, aus dem sowohl die wiederkehrenden +wie die einmaligen Ausgaben zu bestreiten sind;</p> + +<p>B) einen <em class="gesperrt">Rücklage</em>fonds, dessen Kapitalbestand zu Ausgaben +nur heranzuziehen ist zu dem Zwecke, die auf den Universitätsfonds +jeweils übernommenen Leistungen möglichst ungeschmälert auch +dann fortsetzen zu können, wenn zu irgend einer Zeit die regelmäßige +Jahresleistung der Carl Zeiss-Stiftung zeitweilig eingeschränkt +werden müßte.</p> + +<div class="sidenote">Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds.</div> + +<p>Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds zum +Zweck rascherer Bereitstellung der Mittel für größere einmalige +Ausgaben sind insoweit zulässig, als durch solche Entnahmen der +Kapitalbestand des Rücklagefonds nicht unter den 20fachen Jahresbetrag +der auf den Universitätsfonds übernommenen, unter rechtlicher +Verpflichtung stehenden wiederkehrenden Ausgaben vermindert +wird.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_323" id ="Page_323" title="323"></a><em class="gesperrt">Art. 6.</em></h4> + +<div class="sidenote">Beschränkung der Vermögensansammlung und Ausgabezwang inbezug auf den Verfügungs- und +den Rücklagefonds.</div> + +<p>Innerhalb des Verfügungsfonds können jederzeit Separatkonten +behufs Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen +Aufwendungen für zum voraus bestimmte Zwecke angelegt werden. +Neben dem Bestand derartiger Separatkonten soll im Verfügungsfonds +keine größere Ansammlung stattfinden als bis zum Vierfachen +des Jahresbetrags der jeweils auf den Fonds übernommenen +wiederkehrenden Ausgaben (vergl. Art. 13, vorletzter Absatz).</p> + +<p>Dem Rücklagefonds ist von der <em class="gesperrt">regelmäßigen</em> jährlichen +Leistung der Stiftung zu keiner Zeit mehr als ein Fünftel zu überweisen; +und nicht mehr als ein Zehntel, wenn sein Bestand das +Zwanzigfache vom jeweiligen Jahresbetrag derjenigen vom Universitätsfonds +zu tragenden wiederkehrenden Ausgaben, die unter +rechtlicher Verpflichtung der Universität oder der Stiftung übernommen +sind, schon überschreitet.</p> + +<p>Wenn der Bestand des Rücklagefonds so weit angewachsen +wäre, daß aus ihm alle zurzeit auf den Universitätsfonds übernommenen +wiederkehrenden Ausgaben durch Verbrauch von Kapital +und Zinsen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Zinsfußes +für mündelsichere Kapitalanlagen, auf 40 Jahre hin gedeckt werden +könnten, so ist ihm, solange diese Voraussetzung fortbesteht, nichts +weiter zuzuführen. Der Zinsabwurf seiner Anlagen ist alsdann dem +Verfügungsfonds zu überweisen.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 7.</em></h4> + +<div class="sidenote">Interessengebiet und Art der Betätigung für den U.F.</div> + +<p>Die Mittel des Universitätsfonds können, vorbehaltlich der in +Art. 11, Abs. 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen, benutzt +werden zu persönlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden +Aufwendungen jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche +Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen +und naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen +Lehrfächern, die — wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht, +Hygiene, technologische Disziplinen u. a. — nähere +Beziehung auf die Interessen der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne +Rücksicht auf Fakultätsgrenzen, unmittelbar oder mittelbar zu fördern.</p> + +<p>Außerhalb dieses Interessenkreises darf der Universitätsfonds +noch für solche Zwecke herangezogen werden, die der Universität<a class="page" name="Page_324" id ="Page_324" title="324"></a> +im ganzen oder der Gesamtheit ihrer Angehörigen und insofern +noch mittelbar den zuvor benannten Interessen dienen.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 8.</em></h4> + +<div class="sidenote">Verwendungszwecke für die regelmäßigen Jahresleistungen.</div> + +<p>Die regelmäßige jährliche Überweisung der Carl Zeiss-Stiftung +an den Universitätsfonds soll im Rahmen der in Art. 7 umschriebenen +Zwecke Verwendung finden</p> + +<div class="blockquot"><p>1. zur Dotierung neuer Professuren und Institute, die für Erweiterung +der Forschungs- oder Lehrtätigkeit der Universität +erwünscht erscheinen;</p> + +<p>2. zur zeitweiligen Aufbesserung von Professuren, die aus staatlichen +oder anderen Fonds dotiert sind, sowie zu regelmäßigen +oder einmaligen Zuschüssen für aus solchen Fonds +dotierte Institute;</p> + +<p>3. für regelmäßige oder einmalige Zuschüsse zum Etat der +Universitätsbibliothek behufs vermehrter Aufwendungen für +die Literatur der in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrfächer;</p> + +<p>4. zu außerordentlichen Bewilligungen an Institute oder an +Dozenten behufs Durchführung von Studien, die besonderen +Aufwand erfordern;</p> + +<p>5. zu Remunerationen an unbesoldete Dozenten für nützliche +Mitwirkung an den Lehraufgaben der Universität;</p> + +<p>6. zur Förderung der Wirksamkeit der Seminarien;</p> + +<p>7. zur Unterstützung von in Jena bestehenden, an die Universität +sich anlehnenden Vereinen zur Förderung der unter +Art. 7, Abs. 1 fallenden Studien, sowie zu Aufwendungen +für andere Veranstaltungen, die der Universität mit Bezug +auf solche Interessen nützen;</p> + +<p>8. für regelmäßige Zuschüsse, gemäß Art. 7, Abs. 2, zugunsten +der Reliktenversorgung bei der Universität und +für andere gemeinsame Universitätsanstalten.</p></div> + +<div class="sidenote">dsgl. für die außerordentlichen Zuschüsse.</div> + +<p>Die außerordentlichen Zuschüsse der Stiftung zum Universitätsfonds +sind, soweit sie nicht zum voraus für den Rücklagefonds +bestimmt werden, dem Verfügungsfonds zu überweisen, um diesem +vermehrte Mittel zu vorübergehenden Ausgaben und namentlich +zu größeren einmaligen Aufwendungen zu gewähren.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_325" id ="Page_325" title="325"></a><em class="gesperrt">Art. 9.</em></h4> + +<div class="sidenote">Verwendung für andere als die eigentlichen Zwecke des U.F.</div> + +<p>Sollte die Carl Zeiss-Stiftung früher oder später in der Lage +sein, Leistungen zugunsten der Universität mit Aussicht auf +längere Fortdauer in solcher Höhe zu übernehmen, daß der Universitätsfonds, +unbeschadet der Erfüllung des in Art. 1 benannten +Zweckes, noch weiteren Bedürfnissen der Universität dienstbar gemacht +werden könnte, so dürfen auf den Fonds auch solche Aufwendungen +innerhalb des in Art. 7 umschriebenen Interessenkreises +übernommen werden, die bis dahin aus staatlichen Mitteln bestritten +wurden, wofern hierdurch der Universität eine vermehrte Pflege +anderer Interessen oder eine sonstige Verbesserung ihrer Verhältnisse +ermöglicht wird.</p> + +<p>Es soll also solchen Falles nicht ausgeschlossen sein, die regelmäßige +jährliche Überweisung der Stiftung an den Universitätsfonds +außer für die in Art. 8, Ziffer 1-8 benannten Zwecke auch noch +zu verwenden:</p> + +<div class="blockquot"><p>zur Dotation von Lehrstühlen und Instituten des in Art. 7 +bezeichneten Lehrgebietes, die bis dahin aus staatlichen +oder anderen Fonds dotiert waren, um die hierdurch frei +werdenden Mittel für andere Zwecke der Universität verfüglich +zu machen,</p></div> + +<p>sowie aus den außerordentlichen Zuschüssen zum Universitätsfonds</p> + +<div class="blockquot"><p>Beihilfen zu gewähren für Neueinrichtungen und sonstige +Veranstaltungen bei der Universität, für die sonst die Staaten +Vorsorge zu treffen hätten.</p></div> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 10.</em></h4> + +<div class="sidenote">Weitere Voraussetzungen und Beschränkungen für Verwendung nach § 9.</div> + +<p>Die Übernahme von Leistungen gemäß Art. 9 ist an die +Voraussetzung zu knüpfen, daß für die Zwecke, zu deren Gunsten +sie jeweils erfolgen soll, auch staatlicherseits ein den Umständen +nach angemessener Beitrag gewährt werde.</p> + +<p>Insoweit für wiederkehrende Aufwendungen dieser Art mehr +als ein Drittel von der jeweils gemäß Art. 2 festgesetzten regelmäßigen +jährlichen Überweisung, oder für einmalige Aufwendungen +mehr als ein Drittel des außerordentlichen Zuschusses verwandt +werden soll, untersteht die Bewilligung denselben Bedingungen, +wie gemäß Art. 4, Abs. 2 die Erhöhung der regelmäßigen jähr<a class="page" name="Page_326" id ="Page_326" title="326"></a>lichen +Überweisung oder die Erhöhung ihres unwiderruflichen +Mindestbetrages.</p> + +<p>Im übrigen dürfen Leistungen gemäß Art. 9 auf den Universitätsfonds +nur so lange übernommen und früher übernommene +wiederkehrende nur so lange fortgesetzt werden, als die Dozenten +der Universität Jena (dem bisherigen Rechtszustand gemäß) volle +Lehrfreiheit genießen und in der Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen +und persönlichen Rechte nicht beschränkt sind.</p> + +<p>Als dieser Bedingung zuwidergehend ist jedoch nicht anzusehen +eine Verpflichtung der Professoren der theologischen Fakultät +im Lehrauftrag zur Vertretung der Lehren der evangelischen +Kirche, sowie auch nicht der Erlaß und die Anwendung von Vorschriften +über das dienstliche Vorgehen gegen Dozenten wegen +Verletzung der aus dem akademischen Amt sich ergebenden Pflichten, +wegen Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze und +wegen eines sittlich anstößigen Lebenswandels, oder wegen Handlungen, +die der bürgerlichen Ehre Abbruch tun.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 11.</em></h4> + +<div class="sidenote">Verwaltung des U.F.</div> + +<p>Die Verwaltung des Universitätsfonds, einschließlich der Rechnungslegung, +und die Verfügung über die Mittel desselben nach +den Bestimmungen dieses Ergänzungsstatuts untersteht den gleichen +Organen und den gleichen Anordnungen wie die Verwaltung und +Verwendung der staatlicherseits gewährten Fonds der Universität.</p> + +<div class="sidenote">Beschränkung in der Übernahme laufender Verpflichtungen und der Verwendung für allgem. +Univers.-Zwecke.</div> + +<p>Von der regelmäßigen jährlichen Überweisung der Stiftung +ist mindestens ein Zehntel für einmalige Ausgaben verfügbar zu +halten.</p> + +<p>Zu wiederkehrenden Leistungen für Zwecke gemäß Art 7, +Abs. 2 ist davon nicht mehr als ein Zehntel zu verwenden.</p> + + +<h4>Art 12.</h4> + +<div class="sidenote">Nutzbarmachung der aus d. U.F. erstellten Einrichtungen für gemeinnützige Zwecke.</div> + +<p>Hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen, die gänzlich +aus Mitteln des Universitätsfonds beschafft oder in Betrieb erhalten +werden, hat die Stiftung auszubedingen, daß ihre Benutzung für +Zwecke, die im Sinne von gemeinnützigen Veranstaltungen auf +Belehrung nicht studentischer Kreise ausgehen, den Dozenten der<a class="page" name="Page_327" id ="Page_327" title="327"></a> +Universität insoweit gestattet werde, als die Mitbenutzung für solche +Zwecke ohne Störung der bestimmungsmäßigen Verwendung angängig +ist.</p> + +<p>Falls Leistungen der in Art. 9 bezeichneten Art auf den +Universitätsfonds übernommen werden, ist für die Dauer dessen +die gleiche Bedingung auch hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen +zu stellen, die nur zum Teil aus Mitteln der Stiftung +beschafft sind oder unterhalten werden.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 13.</em></h4> + +<div class="sidenote">Vorschriften für die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung.</div> + +<p>Für die jährliche Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung, +gemäß §§ 110-112 des Stiftungsstatuts, ist, außer den Beträgen +der regelmäßigen und der außerordentlichen Überweisung an den +Universitätsfonds und dem Zinsabwurf des letzteren, für jedes Jahr +nachzuweisen:</p> + +<div class="blockquot"><p>1. der Bestand des Verfügungsfonds und des Rücklagefonds +zu Beginn und zum Schluß des Rechnungsjahres;</p> + +<p>2. der wiederkehrende Aufwand, seinem Gesamtbetrag nach, +a) an Gehalten, b) an sachlichen Aufwendungen für solche +Lehrstühle und Anstalten, deren Dotation jeweilig ganz +auf den Stiftungsfonds übernommen ist;</p> + +<p>3. der Gesamtaufwand für wiederkehrende Zuschüsse a) zu +den persönlichen, b) zu den sachlichen Ausgaben für andere +Professuren und Institute des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten +Lehrgebiets, sowie der wiederkehrende Aufwand für +sonstige, diesem Interessenkreis dienende Einrichtungen;</p> + +<p>4. der wiederkehrende Zuschuß zu gemeinsamen Universitätsanstalten +(Art. 7, Abs. 2);</p> + +<p>5. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben a) persönlicher, +b) sachlicher Art, für Zwecke des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten +Lehrgebiets;</p> + +<p>6. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben für allgemeine +Zwecke der Universität (Art. 7, Abs. 2).</p></div> + +<div class="sidenote">Begriff der wiederkehrenden Ausgaben.</div> + +<p>Als wiederkehrende Ausgaben sind alle diejenigen Leistungen +in Ansatz zu bringen, die, auch wenn sie nicht unter rechtlicher +Verpflichtung der Universität oder der Stiftung übernommen sind, +doch nicht ohne Nachteile oder Schwierigkeiten wieder eingestellt +werden könnten. Ausgaben, die dieser Rücksicht nicht unterliegen,<a class="page" name="Page_328" id ="Page_328" title="328"></a> +haben als einmalige zu gelten, selbst wenn die Absicht einer Fortsetzung +derselben für längere Zeit besteht.</p> + +<p>Im übrigen ist noch, falls Leistungen in Gemäßheit des Art. 9 +auf den Universitätsfonds übernommen sind, für jedes Jahr festzustellen, +wieviel an wiederkehrenden und wieviel an einmaligen Ausgaben +auf solche Leistungen entfallen ist.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 14.</em></h4> + +<div class="sidenote">Bestimmungen für den Fall der Aufhebung der Universität Jena.</div> + +<p>Sollte die Universität Jena als staatliche Hochschule aufgehoben +werden, so hört von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-Stiftung +zu weiteren Leistungen gemäß Art. 2 auf. Auch fällt +der gesamte alsdann vorhandene Vermögensbestand des Universitätsfonds +an die Stiftung zurück, wofern letztere bereit ist, für +Erfüllung derjenigen rechtlichen Verpflichtungen der Universität +aufzukommen, die vorher zu Lasten des Fonds übernommen waren.</p> + +<p>Die Carl Zeiss-Stiftung hat alsdann bei Auflösung des Universitätsverbandes +diejenigen Lehrstühle und wissenschaftlichen +Anstalten, deren Dotation bis dahin wesentlich aus dem Universitätsfonds +bestritten wurde, sowie nach Möglichkeit andere, die dem +Interessenkreis der Stiftung nahe stehen, in eigene Verwaltung zu +übernehmen, um sie als Stätten wissenschaftlicher Forschung zu +erhalten und den Bildungsinteressen größerer Kreise dienstbar zu +machen.</p> + +<p>Für alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl +Zeiss-Stiftung treten würden, kommen alsdann in sinngemäßer Anwendung +diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in +Titel V des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverhältnis +der Beamten bei den Betrieben der Stiftung geregelt ist.</p> + +<p><em class="gesperrt">Jena</em>, den 24. Februar 1900.</p> + +<p class="right-indent">gez. <b>Dr. Ernst Abbe</b>.</p> +<p class="lettersig"> </p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>[Bei Einreichung der von ihm unterschriftlich vollzogenen, das +»Ergänzungsstatut« betreffenden, Urkunde vom 24. Februar 1900 +gab <span class="smcap">E. Abbe</span> noch unter dem 14. März 1900 die Erklärung ab,</p> + +<div class="blockquot"><p>»daß die Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, wie +schon des ihr zugrunde liegenden Entwurfs, meinerseits +unter <em class="gesperrt">den</em> Voraussetzungen gestanden hat, die folgende +Bemerkungen zum Ausdruck bringen:</p> + +<p><a class="page" name="Page_329" id ="Page_329" title="329"></a>Die Worte »dem bisherigen Rechtszustand gemäß« im +3. Abs. des Art. 10 bezwecken keine deklaratorische Bestimmung +des auf sie Folgenden, besagen also nicht: +soweit es dem bisherigen Rechtszustand gemäß ist; sie +sind eine lediglich informatorische Bemerkung zur Motivierung +der gestellten Bedingung: <em class="gesperrt">daß</em> es bisher so gewesen +sei.</p> + +<p>Der letzte (4.) Abs. des Art. 10 gibt eine <em class="gesperrt">vollständige</em> +Aufzählung dessen, was nicht als dieser Bedingung zuwidergehend +gelten soll.</p> + +<p>Hierbei gebrauche ich die Worte »Lehren der evangelischen +Kirche« im Sinne der Betonung des Adjektivs +»evangelisch« zum Unterschied von katholisch usw.</p> + +<p>Unter den Worten »Verletzung der aus dem akademischen +Amt sich ergebenden Pflichten« ist verstanden die +Verletzung oder Vernachlässigung der <em class="gesperrt">dienstlichen</em> Obliegenheiten, +die das einzelne akademische Amt für seinen +Inhaber in bezug auf Lehrtätigkeit, Institutsverwaltung und +sonstige amtliche Funktionen mit sich bringt.</p> + +<p>Unter »Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze« +verstehe ich solche Handlungen, die durch rechtskräftiges +Urteil eines ordentlichen Gerichts als Zuwiderhandlungen +gegen diese Strafgesetze festgestellt sind.«]</p></div> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_45_45" id="Footnote_45_45"></a><a href="#FNanchor_45_45"><span class="label">[45]</span></a> Auch im Buchhandel erschienen, Kommissionsverlag von <em class="gesperrt">Gustav Fischer-Jena</em>. +Cz.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_46_46" id="Footnote_46_46"></a><a href="#FNanchor_46_46"><span class="label">[46]</span></a> Der Vertreter der Stiftungsverwaltung in der Geschäftsführung +der Stiftungsbetriebe ist der Stiftungskommissar. Alle +(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), <span class="smcap">Krüss</span> (Deutsche +Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. <span class="smcap">Rohr</span> (Zeitschr. f. Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), +M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II), <span class="smcap">Wandersleb</span> (Naturwissenschaftl. +Rundschau 1905, Nr. 14).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_47_47" id="Footnote_47_47"></a><a href="#FNanchor_47_47"><span class="label">[47]</span></a> bei den Stiftungsbetrieben</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_48_48" id="Footnote_48_48"></a><a href="#FNanchor_48_48"><span class="label">[48]</span></a> Betrag des Zinsabwurfs des Reservefonds</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_49_49" id="Footnote_49_49"></a><a href="#FNanchor_49_49"><span class="label">[49]</span></a> solange nicht der Fall des § 48 vorliegt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_50_50" id="Footnote_50_50"></a><a href="#FNanchor_50_50"><span class="label">[50]</span></a> Sollte zu irgend einer Zeit Einschränkung der in Titel V +dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen gemäß +§ 88 nötig geworden sein, so müssen für die Dauer dessen alle +Überschüsse ungeschmälert dem Reservefonds zugeführt werden, +außer soweit die Stiftung vorher Leistungen gemäß § 100 rechtsverbindlich +übernommen hatte.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_51_51" id="Footnote_51_51"></a><a href="#FNanchor_51_51"><span class="label">[51]</span></a> der allmählich bis auf die Hälfte der durchschnittlichen +Jahresausgabe der Betriebe zu erhöhen ist, in solcher Form anzulegen, +daß er jederzeit ohne Verlust liquid gemacht werden kann. +</p><p> +Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe überschritten +hat, ist der gesamte überschreitende Betrag in sichern +ausländischen Werten anzulegen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_52_52" id="Footnote_52_52"></a><a href="#FNanchor_52_52"><span class="label">[52]</span></a> aller</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_53_53" id="Footnote_53_53"></a><a href="#FNanchor_53_53"><span class="label">[53]</span></a> ohne Verletzung</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_54_54" id="Footnote_54_54"></a><a href="#FNanchor_54_54"><span class="label">[54]</span></a> 3. Dezember 1888.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_55_55" id="Footnote_55_55"></a><a href="#FNanchor_55_55"><span class="label">[55]</span></a> 19.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_56_56" id="Footnote_56_56"></a><a href="#FNanchor_56_56"><span class="label">[56]</span></a> 80 Mk., 100 Mk., 120 Mk.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_57_57" id="Footnote_57_57"></a><a href="#FNanchor_57_57"><span class="label">[57]</span></a> 100 Mk., 130 Mk., 160 Mk.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_58_58" id="Footnote_58_58"></a><a href="#FNanchor_58_58"><span class="label">[58]</span></a> § 73. Spätestens nachdem der Reservefonds der Stiftung die +in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, hat Erweiterung der Pensionsleistungen +mindestens in dem Umfang einzutreten, daß +</p> +<div class="blockquot"><p>der Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit vom vollendeten +18. Lebensjahr gerechnet wird; +</p><p> +bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses und nachherigem +Wiedereintritt vor Ablauf von drei Jahren die frühere +Dienstzeit, auch wenn die Unterbrechung nicht nur +Suspension gemäß § 82 begründet, für die pensionsfähige +Dienstzeit in Anrechnung kommt; +</p><p> +die Maximalsätze der jeweils pensionsfähigen Monats-Löhne +oder -Gehälter für die Arbeiter auf 100 Mk., 120 Mk., +140 Mk., für die Angestellten auf 120 Mk., 160 Mk., +200 Mk. erhöht werden; +</p><p> +anderweitiger Arbeitsverdienst der Pensionsempfänger nicht +mehr zum Teil auf die Pension anzurechnen ist; +</p><p> +der in § 7 Abs. 1 des »Gemeinsamen Pensions-Statuts« ausgesprochene, +auf den Fall von Massenunglück und dergl. +bezügliche Vorbehalt gänzlich außer Kraft gesetzt wird.</p></div></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_59_59" id="Footnote_59_59"></a><a href="#FNanchor_59_59"><span class="label">[59]</span></a> Andererseits können bei oder nach vorgedachter Erweiterung +der Pensionsleistungen</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_60_60" id="Footnote_60_60"></a><a href="#FNanchor_60_60"><span class="label">[60]</span></a> hat in jedem Fall nicht weniger zu betragen als die Summe +des festen Zeitlohnes oder Gehaltes, auf welche der Betroffene bei +Fortdauer seines Dienstverhältnisses für das nächste halbe Jahr +nach seinem Austritt Anspruch gehabt hätte.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_61_61" id="Footnote_61_61"></a><a href="#FNanchor_61_61"><span class="label">[61]</span></a> § 78. Die nach § 77 normierte Abgangsentschädigung kann +solchen, die zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht das 21. Lebensjahr +vollendet haben, durch Fortzahlen ihres Wochen- oder Monatslohnes +auf die Dauer eines halben Jahres gewährt werden. Allen +anderen muß auf ihr Verlangen der Gesamtbetrag bei der Entlassung +ausbezahlt werden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_62_62" id="Footnote_62_62"></a><a href="#FNanchor_62_62"><span class="label">[62]</span></a> § 88. Die durch die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses +Statuts den Stiftungsunternehmungen auferlegten Verpflichtungen +in bezug auf Gewährleistung des festen Arbeitseinkommens, Krankenkassenleistungen, +Pensionszusicherung, Abgangsentschädigung und +Aufrechterhaltung der Arbeitsverträge sollen nur dann und immer +nur auf so lange in Umfang oder Höhe der zukünftigen Leistungen +zeitweilig herabgesetzt oder ganz suspendiert werden dürfen, als +etwa ihre uneingeschränkte Erfüllung, in Ansehung der Zeit- und +Geschäftslage und des Vermögensstandes der Stiftung, die wirtschaftliche +Sicherheit der Firma oder der Stiftung gefährden möchte. +</p><p> +Dieser Fall darf jedoch für jeden einzelnen Stiftungsbetrieb +frühestens dann als gegeben gelten, +</p><p> +wenn der Betrieb durch drei Geschäftsjahre oder länger innerhalb +der letztverflossenen fünf Geschäftsjahre Betriebsdefizit gemäß +der Bestimmung in § 23 Absatz 3 dieses Statuts gehabt hätte und +zugleich der Reservefonds nach Abzug des gemäß § 45 auf Abteilung +I entfallenden Deckungskapitals im ganzen auf weniger als +zwei Drittel einer Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach dem +Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre, herabgegangen wäre; +oder +</p><p> +wenn, auch ohne vorausgegangenes Betriebsdefizit, der nicht +auf Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds auf weniger als +ein Drittel dieser Jahresausgabe sich vermindert hätte. +</p><p> +Nach Eintritt des einen oder des andern der hier gedachten +Fälle können die Arbeits- und Anstellungsverträge ohne vorherige +Aufkündigung derselben in den auf die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 +bezüglichen Bestimmungen für die Zukunft abgeändert werden. +Ansprüche, welche schon vorher anfällig geworden sind, werden +hierdurch nicht berührt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_63_63" id="Footnote_63_63"></a><a href="#FNanchor_63_63"><span class="label">[63]</span></a> § 89. Sollten die Voraussetzungen des § 88 zu irgend +einer Zeit einmal eingetreten sein, so müssen die alsdann hinsichtlich +des Umfanges oder der Höhe der Leistungen eingeschränkten +oder ganz suspendierten Bestimmungen der §§ 67, 70 bis 73, 77 +und 85 dieses Statuts spätestens dann wieder in uneingeschränkte +Geltung gesetzt werden, wenn für den Betrieb die drei letzten +Geschäftsjahre ohne Betriebsdefizit geblieben sind und zugleich der +Reservefonds der Stiftung nach Abzug des auf Abteilung I entfallenden +Anteils im ganzen die Höhe von zwei Drittel der Jahresausgabe +der Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der drei +letzten Geschäftsjahre, wieder erreicht hat. +</p><p> +Hinsichtlich aller in der Zwischenzeit vorgekommenen Invaliditäts- und +Todesfälle müssen alsdann vom gedachten Zeitpunkt +ab den Beteiligten die regelmäßigen Pensionsleistungen auf so +lange gewährt werden, als nicht etwa die Voraussetzungen des +§ 88 von neuem eingetreten sind.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_64_64" id="Footnote_64_64"></a><a href="#FNanchor_64_64"><span class="label">[64]</span></a> § 96. Wenn zu irgend einer Zeit der Fall eintreten sollte, +daß die auf die §§ 67, 72, 73, 77 dieses Statuts begründeten +Leistungen wegen der in § 89 vorgesehenen Umstände gegenüber +den Arbeitern eines Stiftungsbetriebes eingeschränkt oder ganz +suspendiert werden müßten, so haben auch gegenüber allen Beamten +des Betriebes, die Mitglieder seiner Geschäftsleitung nicht +ausgenommen, entsprechende Einschränkungen einzutreten, soweit +nicht schon erworbene Rechte entgegenstehen. +</p><p> +In alle auf Lebenszeit abzuschließende Anstellungsverträge +muß ein hierauf bezüglicher Vorbehalt ausdrücklich aufgenommen +werden. +</p><p> +Vorzugsrechte zur Sicherstellung vertragsmäßiger Ansprüche +dürfen niemand eingeräumt werden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_65_65" id="Footnote_65_65"></a><a href="#FNanchor_65_65"><span class="label">[65]</span></a> mit Rücksicht auf die gesamte Geschäftslage und den +vom Reservefonds erreichten Stand</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_66_66" id="Footnote_66_66"></a><a href="#FNanchor_66_66"><span class="label">[66]</span></a> (Gewinnbeteiligung)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_67_67" id="Footnote_67_67"></a><a href="#FNanchor_67_67"><span class="label">[67]</span></a> zu bemessen nach dem gemäß § 41, Abs. 2 auf das gleiche +Lohn- und Gehalts-Konto bezogenen prozentischen Nettogewinn +des Geschäftsjahres, und zwar als ein Bruchteil desjenigen Betrags, +mit welchem dieser prozentische Nettogewinn die Ziffer überschreitet, +die gemäß der in §§ 40, 41 gegebenen Richtschnur als +Mindestziffer im Sinn des § 41, Abs. 3 jeweils gelten soll;</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_68_68" id="Footnote_68_68"></a><a href="#FNanchor_68_68"><span class="label">[68]</span></a> welche beim Schluß</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_69_69" id="Footnote_69_69"></a><a href="#FNanchor_69_69"><span class="label">[69]</span></a> für länger als zehn Jahre eingehen, und nicht für länger +als fünf Jahre, wenn der Reservefonds den in § 45 bezeichneten +Stand nicht überschreitet. +</p><p> +Neue Verpflichtungen der gedachten Art darf sie nicht übernehmen, +wenn der Jahresbetrag der schon übernommenen zusammen +ein Viertel des durchschnittlichen verfügungsfreien Jahresüberschusses +der letztverflossenen drei Geschäftsjahre überschreitet.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_70_70" id="Footnote_70_70"></a><a href="#FNanchor_70_70"><span class="label">[70]</span></a> bei der Universität bleiben diejenigen Bestimmungen in +Kraft, welche hierüber in den §§ 14, 15 und 17 der Stiftungsurkunde +der Carl Zeiss-Stiftung vom 19. Mai 1889 niedergelegt +sind, mit der Maßgabe, +</p> +<div class="blockquot"><p>daß die Verfügung über denselben und dessen Verwaltung +den gleichen Organen und den gleichen Normen wie +die Verwendung der ordentlichen Mittel der Universität +unterstellt sein soll; +</p><p> +daß neue regelmäßige Leistungen, deren Fortsetzung nicht +ohne Nachteil jederzeit unterbrochen werden könnte, auf +den Fonds nicht übernommen werden dürfen, wenn der +jährliche Gesamtbetrag der schon übernommenen größer +ist als die Hälfte der regelmäßigen jährlichen Zuwendung +der Stiftung im Durchschnitt der letztvergangenen fünf +Jahre: +</p><p> +daß zwar zeitweilige Ansammlung von Mitteln innerhalb des +Fonds zur Bestreitung größerer Ausgaben für zum voraus +bestimmte Zwecke ohne Beschränkung stattfinden, +außerdem aber im »Verfügungsfonds« nicht mehr als das +Vierfache vom Jahresbetrag der jeweils übernommenen +regelmäßigen Leistungen angesammelt werden darf und +im »Rücklagefonds« keine größere Kapitalansammlung +zulässig ist, als nach dem jeweiligen Zinsfuß genügen +würde, um nötigenfalls durch Verbrauch von Zinsen +und Kapital alle auf den Universitätsfonds übernommenen +regelmäßigen Leistungen vierzig Jahre lang ohne weitere +Zuwendungen seitens der Stiftung fortsetzen zu können; +</p><p> +daß dem »Rücklagefonds« nicht mehr zugeführt werden darf +als ein Viertel der regelmäßigen jährlichen Zuwendung +der Stiftung.</p></div> + +<p> +Die genannten §§ besagter Stiftungsurkunde (§15 mit einer +nachträglich vereinbarten Abänderung) haben für die Zukunft als +ergänzender Bestandteil des Titels VII des gegenwärtigen Statuts +zu gelten, sofern nicht noch bei Lebzeiten des Stifters eine Neuregelung +in Form eines besonderen Ergänzungsstatuts<a name="FNanchor_71_71" id="FNanchor_71_71"></a><a href="#Footnote_71_71" class="fnanchor">[71]</a> herbeigeführt +worden ist. Letzterenfalls hat solches Ergänzungsstatut +als dem Titel VII zugehörig zu gelten.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_71_71" id="Footnote_71_71"></a><a href="#FNanchor_71_71"><span class="label">[71]</span></a> [s. dieses nachstehend].</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_72_72" id="Footnote_72_72"></a><a href="#FNanchor_72_72"><span class="label">[72]</span></a> landesherrlichen</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_73_73" id="Footnote_73_73"></a><a href="#FNanchor_73_73"><span class="label">[73]</span></a> Jede</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_74_74" id="Footnote_74_74"></a><a href="#FNanchor_74_74"><span class="label">[74]</span></a> des Statuts</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_75_75" id="Footnote_75_75"></a><a href="#FNanchor_75_75"><span class="label">[75]</span></a> Diese Eventualität ist inzwischen durch Wegfall des § 48 in dem Stiftungsstatut +vom 5. Dezember 1905 erledigt.</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_330" id ="Page_330" title="330"></a><a name="X" id="X"></a>X.</h2> + +<h2>Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines +Statuts der Carl Zeiss-Stiftung<a name="FNanchor_76_76" id="FNanchor_76_76"></a><a href="#Footnote_76_76" class="fnanchor">[76]</a>.</h2> +<hr style="width: 15%;" /> + +<p class="center">(Als Manuskript gedruckt.)</p> +<hr style="width: 20%;" /> + + +<p>Die nachfolgenden Erklärungen sollen zunächst die Vorschriften +des genannten Statuts sowohl hinsichtlich ihrer allgemeinen Tendenz, +wie hinsichtlich der wichtigeren Einzelbestimmungen gegenüber den +jetzt Beteiligten begründen, des weiteren aber auch für die Zukunft +etwa nötig werdender Interpretation einige Anhaltspunkte liefern.</p> + + +<h3><a name="Titel_I" id="Titel_I"></a>Titel I.</h3> + +<h3>Konstituierende Bestimmungen.</h3> + +<h4>Zu § 1.</h4> + +<h4><em class="gesperrt">Zwecke der Stiftung.</em></h4> + + +<p>Dem Grundgedanken nach geht die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung darauf +aus: gegebene Geschäftsunternehmungen mit allen daran haftenden +Rechten und Anwartschaften im Sinne eines Fideikommisses in +unpersönlichem Besitz und zugunsten unpersönlicher Interessen unter +dauernde Bindung zu stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der +fortgesetzten Leitung und Verwaltung jener Unternehmungen nach +bestimmten Grundsätzen, anderseits hinsichtlich beschränkter Verfügung +über die mit ihrem Besitz verknüpften Nutznießungen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_331" id ="Page_331" title="331"></a>Auf das erstere beziehen sich die Titel II und III, V und VI, +auf das zweite die Titel IV, VII und VIII des Statuts.</p> + +<p>Dementsprechend bezeichnet § 1 die Zwecke der Stiftung +unter zwei getrennten Abschnitten in genauem Anschluß an die +Stiftungsurkunde<a name="FNanchor_77_77" id="FNanchor_77_77"></a><a href="#Footnote_77_77" class="fnanchor">[77]</a>, nur mit derjenigen Erweiterung unter B, welche +durch die inzwischen veränderte Sachlage an die Hand gegeben ist.</p> + +<p>Alle Leistungen, welche unter A fallen, sind gedacht als +solche, die immer namens der Handelsfirmen der Stiftung und in +deren Wirkungskreis zu erfolgen haben; namens der Stiftung selbst +nur Leistungen gemäß Abschnitt B, welcher denjenigen Umkreis +<em class="gesperrt">gemeinnütziger</em> Betätigung umschreibt, innerhalb dessen die +Stiftung als Eigentümer der Geschäftsbetriebe die Nutznießungsvorteile +aus letzteren zu verwenden hat.</p> + +<p>Die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung soll in keinem Punkt, namentlich aber +nicht hinsichtlich der unter A im dritten Absatz ihr zugewiesenen +sozialen Aufgaben den Charakter der »milden Stiftung« haben. Was +im besonderen dieser dritte Satz von ihr verlangt, besteht ausschließlich +in der Forderung: daß ihre Handelsfirmen als solche +ihre Wirtschaftsführung gemäß den in Titel V ausgesprochenen +Grundsätzen einzurichten haben, damit diese Wirtschaftsführung +<em class="gesperrt">nichts übrig lasse</em>, wofür etwa Wohltätigkeitseinrichtungen irgend +einer Art regelmäßig einzutreten hätten; und daß die Stiftung, als +Eigentümer, solcher Wirtschaftsführung die nötige Rückdeckung +schaffe, gemäß den Vorschriften in Titel IV. Denn das Ziel meiner +Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis Caritas +zu befördern, sondern ganz allein: die <em class="gesperrt">Rechts</em>lage aller derjenigen +zu heben, die in diesen Wirkungskreis eingetreten sind oder in +Zukunft eintreten mögen.</p> + + +<h4>Zu § 5.</h4> + +<h4><em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung.</em></h4> + +<p>Da die Zwecke der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung in mehreren Punkten +mit staatlichen Angelegenheiten sich berühren, so mußte es angemessen +und sachdienlich erscheinen, die oberste Leitung der Stiftung +einer Instanz zuzuweisen, welche zur ständigen Vertretung verwandter +öffentlicher Interessen berufen ist — wie schon durch die +Stiftungsurkunde von 1889 geschieht. Dabei ist jedoch die Verbindung +von Stiftungsverwaltung und Staatsbehörde als reine Personalunion +gedacht. Die Bestimmung des § 5 besagt also nur: daß<a class="page" name="Page_332" id ="Page_332" title="332"></a> +diejenigen Männer, welchen jeweils die betreffende Funktion des +öffentlichen Dienstes anvertraut ist, durch den Stifter ersucht und +kraft landesherrlicher Bestätigung der Stiftung ein für allemal ermächtigt +sind, auch der Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung +der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung sich anzunehmen und solche immer in den +gleichen geordneten Formen zu besorgen, nach welchen sie gemäß +den Staatseinrichtungen ihr öffentliches Amt ausüben.</p> + +<p>Jene Verbindung begründet mithin keinerlei nähere Beziehung +der Stiftung zum Staat selbst, außerhalb des allgemeinen Aufsichtsrechts, +welches dem Staat über jede Stiftung zusteht<a name="FNanchor_78_78" id="FNanchor_78_78"></a><a href="#Footnote_78_78" class="fnanchor">[78]</a>.</p> + + +<h3>Titel II.</h3> + +<h3>Organisation der geschäftlichen Aktion der Stiftung.</h3> + +<p>Zu Titel II wird die schwierige Frage zu beantworten gesucht: +wie die Verwaltung und Leitung von Gewerbsunternehmungen +auf einem sehr eigenartigen Arbeitsfeld, dessen technische und +merkantile Interessen gänzlich abseits liegen von den allgemeiner +zugänglichen Industriegebieten, in <em class="gesperrt">unpersönlicher</em> Hand zweckmäßig +zu organisieren sei — und <em class="gesperrt">wie</em> einer für zweckmäßig erkannten +Organisation die Gewähr dauernder Anerkennung verschafft +werden könne.</p> + +<p>Der in Titel II zum Ausdruck kommende Organisationsplan +für die geschäftliche Aktion der Stiftung hat sich mir ergeben aus +dem Inhalt einer fast dreißigjährigen persönlichen Erfahrung über +die feineren Lebensbedingungen der hiesigen Unternehmungen und +aus vielfältigen Einblicken in die Verhältnisse anderer Betriebe +ähnlicher Art; nicht zum wenigsten aber auch aus den wertvollen +Winken, welche das nunmehr vierjährige, ausnahmslos einträchtige +Zusammenwirken mit dem ausgezeichneten Mann, der der erste +Stiftungskommissar der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung geworden ist, mir und +meinen nächsten Mitarbeitern geliefert hat.</p> + +<p>Die in Titel II des Statutenentwurfs aufgestellten Vorschriften +stehen unter den nachfolgenden Gesichtspunkten:</p> + +<p>1. Eine sachgemäße und entsprechender Verantwortlichkeit +fähige Leitung und Verwaltung der Stiftungsbetriebe kann, hinsichtlich +aller Angelegenheiten dieser Betriebe, kleiner und großer,<a class="page" name="Page_333" id ="Page_333" title="333"></a> +nur mit Hilfe solcher Personen gewonnen werden, welche in Ansehung +der wesentlichen Interessen jedes Betriebes Sachverständige +und mit dem Gang der Geschäfte in den Einzelheiten vertraut sind.</p> + +<p>Deshalb müssen der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung +für Leitung und Verwaltung der Geschäftsfirmen noch besondere +Organe gegeben werden, mit eigener Initiative und Verantwortung, +und dementsprechend mit einer bestimmten selbständigen Kompetenz +(Vorstände oder Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe).</p> + +<p>Damit diesen Organen Initiative und Verantwortlichkeit wirklich +verbleibe, muß ihre Kompetenz grundsätzlich dahin bestimmt werden: +daß in den Angelegenheiten der Betriebe gegen ihren erklärten Willen +nichts angeordnet, sondern nur Veto seitens der Stiftungsverwaltung +innerhalb eines bestimmten Umfangs eingelegt werden kann.</p> + +<p>2. Die Funktionen dieser Vorstände können nicht füglich je +einem einzelnen in die Hand gegeben werden. Wegen der Vielfältigkeit +der stets zu berücksichtigenden Interessen und stets erforderlichen +Sachkenntnisse kann nur eine Mehrheit von Personen +genügende Gewähr für nicht ganz einseitige Entschließungen bieten. +Jede Entscheidung muß die Resultante sein aus den Einzelurteilen +mehrerer <em class="gesperrt">gleichberechtigter</em>, möglichst verschiedene Interessen +des Betriebes vertretender Personen.</p> + +<p>Demnach müssen die Vorstände als <em class="gesperrt">Kollegien</em> konstituiert +werden. Bei der Optischen Werkstätte wird, wegen der besonderen +Mannigfaltigkeit der dort in Betracht kommenden Rücksichten, +die Zahl der Mitwirkenden der Regel nach nicht unter Drei sein +dürfen. Über vier ohne dringende Veranlassung hinauszugehen, +wird überall unratsam sein wegen der unvermeidlichen Schwerfälligkeit +eines vielköpfigen Kollegiums.</p> + +<p>3. Zur verantwortlichen Mitwirkung in der Leitung der +Stiftungsbetriebe ist ein Fremder, der unvermittelt in den Betrieb +hereingesetzt würde, gänzlich ungeeignet. Ein solcher würde, +wenn er nicht ins Blaue hinein urteilen und dabei der Gefahr +grober Mißgriffe sich aussetzen will, für längere Zeit, bis er eingehendere +Fühlung mit den Angelegenheiten gewonnen hat, nur +das Sprachrohr anderer sein können. Daher ist unbedingt geboten, +die Ergänzung der Vorstände stets im Kreis derjenigen Personen +zu suchen, welche als obere Beamte der betreffenden Firma — wenigstens +aber des andern Stiftungsbetriebes — schon längere +Zeit tätig waren, infolgedessen mindestens einen Teil der wichtigeren +Angelegenheiten des Betriebs und die Atmosphäre des Wirkungs<a class="page" name="Page_334" id ="Page_334" title="334"></a>kreises +aus eigener Erfahrung kennen und anderseits ihren Mitarbeitern +und der Stiftungsverwaltung ebenfalls schon genügend +bekannt sind.</p> + +<p>4. Die erforderliche Beaufsichtigung der Geschäftsführung der +Betriebe seitens der Stiftungsverwaltung und deren, sei es beratende, +sei es mitentscheidende Einwirkung auf diese Geschäftsführung, +kann, soweit es sich nicht um Wahrnehmung ganz allgemeiner +Interessen der Stiftung oder wesentlich vermögensrechtlicher Rücksichten +handelt, in wirksamer und sachgemäßer Art nur mittels +einer Person ausgeübt werden, welche durch fortgesetzten, regelmäßigen +Verkehr mit den Instituten und ihrem Personal einen +genaueren Einblick in alle sachlichen und persönlichen Verhältnisse +derselben gewonnen hat und den Gang aller Angelegenheiten +<em class="gesperrt">stetig</em> zu verfolgen vermag. Da bei so komplizierten Geschäftsaktionen, +wie hier in Frage sind, in die Beurteilung jeder wichtigeren +Sache immer vielerlei Einzelheiten hereinspielen, und Rücksichten +und Erwägungen, die einem Fernerstehenden meist kaum verständlich +zu machen sind, so würde jede maßgebende Einwirkung der +Stiftungsverwaltung, die aus der Entfernung erfolgen müßte, eher +lähmend als fördernd sein. Hieraus folgt die Unentbehrlichkeit +eines weiteren Organs der Stiftung für die Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute — einer +ständigen Mittelsperson zwischen der Stiftungsverwaltung +und den Geschäftsleitungen der Betriebe.</p> + +<p>Diese Zwischeninstanz, der Stiftungskommissar, muß natürlich +seine Funktionen als Vertreter und Beauftragter der Stiftungsverwaltung +ausüben und demgemäß nach der Instruktion der +letzteren handeln. Dabei muß ihm jedoch soviel Selbständigkeit +in allem einzelnen belassen werden können, daß seine eingehendere +persönliche Kenntnis der Verhältnisse und entsprechende Verantwortlichkeit +wirklich zur Geltung kommen. Er dürfte also nicht +anzuhalten sein, etwas zu vertreten, was er mit Rücksicht auf beides +nicht glaubt vertreten zu können. Demnach darf er zur Stiftungsverwaltung +nicht im Verhältnis der staatlichen Beamten-Unterordnung +stehen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Gemäß diesen Grundzügen des Organisationsplanes würde der +Stiftungsverwaltung selbst die ausschließliche Entscheidung in all +denjenigen Angelegenheiten der Stiftung vorbehalten bleiben, welche +auf die in § 1 sub B bezeichneten Zwecke Bezug haben, hinsichtlich +der dort sub A benannten Aufgaben aber eine geregelte Über<a class="page" name="Page_335" id ="Page_335" title="335"></a>tragung +der Rechte und Pflichten der Stiftung, als des Inhabers +der Stiftungsbetriebe, auf besondere Organe, Stiftungskommissar +und Vorstände, vorgesehen sein. Die Stiftungsverwaltung soll auf +diesem Wege entlastet sein von der Verantwortung für die eigentliche +Geschäftsaktion, für welche sie angesichts der besonderen +Verhältnisse entsprechende eigene Organe anderweitig nicht beschaffen +könnte. In diesem Punkt würde ihr also nur obliegen: +Vorsorge für die Auswahl geeigneter Personen.</p> + +<p>Alles dieses entspricht in den Grundzügen durchaus den Einrichtungen, +die hinsichtlich der Leitung der jetzigen Stiftungsbetriebe +teils schon seit langer Zeit bestehen, teils in den letzten +vier Jahren sich herausgebildet haben und also der Hauptsache +nach schon in längerer Erfahrung erprobt sind. Die Bestimmungen +der §§ 6-20 dieses Statuts verfolgen also nur den Zweck, für die +Zukunft zu fixieren und genauer zu regeln, was bisher ohne förmliche +Regelung in tatsächlicher Übung gestanden hat.</p> + +<p>Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:</p> + + +<h4>Zu § 5, Abs. 2 u. 3.</h4> + +<p>Durch die Verbindung der Stiftungsverwaltung mit einer +Staatsbehörde werden die Geschäftsunternehmungen der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +auch nicht mittelbar zu Staatsbetrieben oder besonderer +Staatsaufsicht, außerhalb der allgemeinen, im öffentlichen Recht +jeweils vorgesehenen Beaufsichtigung der Industrieunternehmungen, +unterstellt.</p> + +<p>Im Statutenentwurf kommt dieses auch ohne den § 16 schon +genügend zum Ausdruck. Bei Fernerstehenden ist jedoch das +durch § 5 begründete Verhältnis leicht Mißverständnissen ausgesetzt, +wie sich schon gezeigt hat. Die ausdrückliche Erwähnung +seiner richtigen Konsequenzen in § 16 erscheint also ratsam, um +auch explicite erkennbar gemacht zu haben, daß die Stiftungsverwaltung +als Staatsbehörde für nichts verantwortlich ist, was der +Vorstand eines Stiftungsbetriebes bei Vertretung der Interessen +seiner Firma innerhalb der Grenzen des gesetzlich Zulässigen zu +tun oder zu unterlassen für gut findet.</p> + + +<h4>Zu § 7.</h4> + +<p>Daß immer mindestens ein Mitglied den Vorständen beider +Stiftungsbetriebe gemeinsam sei — wenn dabei auch unvermeidlich +ist, daß dieses gemeinsame Mitglied der Regel nach nur dem<a class="page" name="Page_336" id ="Page_336" title="336"></a> +einen von beiden Betrieben ganz im einzelnen nahe stehen kann — erscheint +nicht nur geboten zur Sicherung des fortgesetzten, für +beide gleich wichtigen Hand-in-Hand-Arbeitens von Optik und +Glasfabrikation, auf welchem die Entwickelung der hiesigen Unternehmungen +begründet ist, sondern auch unerläßlich unter dem Gesichtspunkt +der allgemeinen Interessen der Stiftung, um die Einheitlichkeit +ihrer ganzen geschäftlichen Aktion zu wahren — was +durch die Person des gemeinsamen Stiftungskommissars <em class="gesperrt">allein</em> +noch nicht genügend gewährleistet wäre.</p> + + +<h4>Zu § 9.</h4> + +<p>Die Vorschriften dieses Paragraphen entsprechen dem im +Handelsrecht allgemein anerkannten Prinzip der freien und direkten +Stellvertretung. Daß diesem stets in vollem Umfang Rechnung +getragen werde, ist nicht nur Voraussetzung genügender Rechtssicherheit +für alle Geschäftshandlungen der Stiftungsfirmen, sondern +auch deshalb geboten, damit diese Handelsfirmen und ihre Vorstände +das erforderliche Ansehen nach außen behalten.</p> + + +<h4>Zu § 11.</h4> + +<p>Die Vorschriften dieses Paragraphen versuchen, eine Abgrenzung +der Kompetenz der Vorstände möglichst nach objektiven +Merkmalen in solcher Art zu geben, daß dabei einerseits der +Stiftungsverwaltung eine maßgebende Einwirkung auf alle wichtigeren +Aktionen der Geschäftsbetriebe gewahrt bleibt, anderseits +aber auch der unerläßlichen Forderung genügender Bewegungsfreiheit +und ausreichender, das Bewußtsein wirklicher Verantwortung +sichernder Initiative der Vorstände Rechnung getragen wird.</p> + + +<h4>Zu § 14.</h4> + +<p>Dadurch, daß dem Stiftungskommissar das Recht, gehört zu +werden und wenigstens beratend mitzuwirken, für <em class="gesperrt">alle</em> Angelegenheiten +vorbehalten wird, die überhaupt besondere Entschließungen +erfordern, wird der Stiftungsverwaltung eine weitgehende Einflußnahme +auf die Behandlung auch der gewöhnlichen Geschäfte gesichert. +Zwischen einem Stiftungskommissar, der genügenden Einblick +in die Angelegenheiten und das Ansehen unbefangenen Urteils +gewonnen hat, und einer Geschäftsleitung, deren Mitglieder als +sachkundig und umsichtig sich bewährt haben, wird die formale<a class="page" name="Page_337" id ="Page_337" title="337"></a> +Abgrenzung der Kompetenz in § 11 praktisch überhaupt nicht +zur Geltung kommen.</p> + + +<h4>Zu § 15.</h4> + +<p>Wenn eine Mehrheit von sachverständigen Personen in der Geschäftsleitung +eines Stiftungsbetriebes in irgend einer Frage einstimmig +ist, so muß ihrem Votum präsumtiv eine größere Autorität beigemessen +werden, als der etwa abweichenden Ansicht eines andern, +der den betreffenden Angelegenheiten nicht in gleichem Maße +nahe steht. Sind aber jene Sachverständigen uneins, so geht den +dissentierenden Urteilen <em class="gesperrt">beider</em> Teile die spezifische Sachverständigen-Autorität +verloren und verschiedenes Gewicht beider kann +nur noch begründet sein in dem etwa ungleichen Ansehen der +Personen hinsichtlich ihrer Erfahrung, Umsicht, Unbefangenheit etc. +Da derartige Unterschiede sich nicht nach Köpfen abzählen lassen, +erscheint es angemessen, in allen solchen Fällen, ganz ohne Rücksicht +auf Majorität und Minorität, das Zünglein an der Wage einen +Dritten bilden zu lassen, der neben dem eigenen Urteil zur Sache +auch jene Unterschiede auf Grund längerer Kenntnis der Personen +würdigen kann.</p> + +<p>Daß in derartigen Fällen der Stiftungskommissar nicht aliud +entscheiden könne, ist aus der Wortfassung des § 18 genügend +erkennbar. — Der Regel nach wird natürlich sein Bemühen darauf +gerichtet sein müssen, wenn nach versuchter Vermittelung noch ein +entschiedenes Gegenvotum des einen Teils bestehen bleibt, in +wichtigeren Angelegenheiten die Entscheidung womöglich zu vertagen, +schon wegen der größeren Verantwortung, die andernfalls +er selbst zu tragen hätte.</p> + + +<h4>Zu § 18.</h4> + +<p>Die Forderung eines regelmäßig <em class="gesperrt">mündlichen</em> Verfahrens ist +nicht nur berechtigt, weil andernfalls den Vorständen eine unbillige +Arbeitslast aus schriftlicher Korrespondenz erwachsen könnte, sondern +auch deshalb geboten, weil nur auf jenem Weg genügender Einblick +in alle Angelegenheiten und Unterlagen für ein begründetes +Urteil zu gewinnen sind.</p> + + +<h4>Zu § 22.</h4> + +<p>Die hier gegebene Vorschrift entspricht der in § 1 angedeuteten +Scheidung der beiden Aufgaben der Stiftung: als Inhaber der Geschäftsbetriebe +und als Nutznießer ihrer Erträgnisse.<a class="page" name="Page_338" id ="Page_338" title="338"></a></p> + + +<h4>Zu §§ 25 und 26.</h4> + +<p>Die in diesen Paragraphen gegebenen Anordnungen in Verbindung +mit den §§ 9 und 10 besagen praktisch die Einführung +eines unter Aufsicht und Leitung der Stiftungsverwaltung gestellten +Kooptationsverfahrens für die Ergänzung der Vorstände. +Ein anderer sachgemäßer Modus hierfür erscheint auch nicht denkbar. +Denn die Wahrung ungestörter Kontinuität der Geschäftsaktion +und die Sicherung kollegialen Einvernehmens unter den zur +Leitung bestellten Personen ist die unerläßliche Voraussetzung für +gedeihlichen Fortgang der Unternehmungen. Jeder ernstliche Bruch +hierin würde eine gefährliche Krisis bedeuten.</p> + +<p>Der in Rede stehende Ergänzungsmodus wird aber auch ganz +unbedenklich sein, wenn immer Vorsorge dafür getroffen ist, daß +in den Geschäftsleitungen, wenigstens aber im Kreise ihrer nächsten +Mitarbeiter, neben älteren und erfahreneren Männern stets auch solche +vorhanden und genügenden Einflusses teilhaftig sind, die noch des +Vorzuges der Jugend sich zu erfreuen haben: nicht ängstlich erwägen +zu müssen, ob die Kräfte neuen Aufgaben gewachsen sind.</p> + +<p>Die übrigen in § 26 und den nächstfolgenden aufgestellten +Normen für die Regelung der <em class="gesperrt">persönlichen</em> Verhältnisse der +Vorstandsmitglieder, einerseits gegenüber der Stiftungsverwaltung, +anderseits gegenüber den anderen Beamten der Stiftungsbetriebe, +wollen den folgenden Erwägungen Rechnung tragen:</p> + +<p>Erstens. Den Personen, denen die Vertretung einer Stiftungsfirma +nach außen und nach innen anvertraut wird, muß schon durch +die Formen und Bedingungen ihrer Beauftragung diejenige persönliche +Unabhängigkeit gewährleistet sein, die nötig ist, sie jedem +Dritten gegenüber unter die Präsumtion gestellt zu haben, daß sie +ihre Funktionen ohne Beengung durch unsachliche Rücksichten, +nach ihrem eigenen besten Wissen ausüben <em class="gesperrt">können</em>. Dieses Ansehen +müssen die Vorstände haben nach außen, weil sonst den +Stiftungsbetrieben das Vertrauen verloren gehen würde, daß ihre +Angelegenheiten auf die Dauer wirklich, nicht bloß angeblich, rein +fachmännischer Leitung unterstellt seien; und nach innen müssen +sie solches Ansehen haben, damit das gesamte Personal der Stiftungsfirmen, +Beamte und Arbeiter, zu den Vorständen das Vertrauen +behalte, in ihnen die Vertretung aller berechtigten eigenen Interessen, +auch der Stiftung gegenüber, zu besitzen. Mit Rücksicht +auf das letztere aber müssen außerdem noch die Personen, denen<a class="page" name="Page_339" id ="Page_339" title="339"></a> +die schwierige Aufgabe zufällt, im täglichen Verkehr die Interessen +des Ganzen mit den ihnen vielfach widerstreitenden Interessen aller +einzelnen in gerechtem und vernünftigem Gleichgewicht zu erhalten, +gegen jeden möglichen Verdacht gesichert sein, als ob, wenn sie +in irgend einem Fall den Wünschen einzelner entgegen zu treten +haben, dabei Rücksichten auf eigenen Vorteil mitsprechen könnten.</p> + +<p>Zweitens. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder darf grundsätzlich +nicht auf Erteilung von Anordnungen, Beaufsichtigung, +Vollziehung von Unterschriften u. dergl. beschränkt sein. Sie +müssen vielmehr fortgesetzt an regelmäßiger Mitarbeit in den +wichtigeren Angelegenheiten interner wissenschaftlicher, technischer +oder kaufmännischer Funktion wie die anderen Beamten ihrer Firma +sich beteiligen, wenn auch naturgemäß in beschränkterem Umfang +als diese. Andernfalls würden sie die lebendige Fühlung mit der +praktischen Aktion ihres Betriebes bald verlieren und der Gefahr +formalistischer Behandlung der Angelegenheiten mehr und mehr +verfallen.</p> + +<p>Die relativ wenigen Personen im Beamtenkreis der Stiftungsbetriebe, +auf welche der besondere Auftrag zur Vertretung einer +Firma und zur Leitung ihrer Angelegenheiten entfällt, können nun, +wie tüchtig und leistungsfähig sie sein mögen, auf Erfolg ihrer +Tätigkeit nur dann rechnen, wenn sie der bereitwilligen Unterstützung +einer größeren Zahl ebenbürtiger Mitarbeiter sicher sind, +vor welchen sie selbst im allgemeinen nichts weiter voraus haben +werden, als die sozusagen zufällige Qualifikation gerade für die +besonderen Funktionen, die ihnen aufgetragen sind, denen gegenüber +aber die Tätigkeit der andern als durchaus gleichwertig zu +erachten ist. Es wäre deshalb völlig unangemessen und im Erfolg +geradezu schädlich, wenn die Funktion der Vorstandsmitglieder +diese besonders herausheben wollte aus dem Kreis ihrer nächsten +Mitarbeiter. Der Auftrag darf also keinerlei Überordnung von +Person zu Person begründen. Die notwendig gebotene Unterordnung +aller unter die verantwortliche Leitung hat ausschließlich +Unterordnung unter das Kollegium als <em class="gesperrt">solches</em> zu sein, dem auch +jedes seiner Mitglieder für seine Person hinsichtlich seiner gesamten +Tätigkeit ganz ebenso unterstehen muß wie alle andern; und die einzige +Ehre, welche dieser Auftrag den davon Betroffenen als Äquivalent +für größere Verantwortung und unruhigere Tätigkeit bringt, muß +bleiben: durch die Institutionen der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung unter die +Vermutung gestellt zu sein, daß nur sehr tüchtigen und sehr ver<a class="page" name="Page_340" id ="Page_340" title="340"></a>trauenswürdigen +Leuten derartige Pflichten und derartige Rechte +anvertraut werden können.</p> + +<p>Die Bedeutung der Imponderabilien habe ich in genügend +langer Erfahrung würdigen gelernt. Deshalb lege ich besonderen +Wert darauf, die Grundsätze und Maximen für die Regelung der +persönlichen Beziehungen, die in meinem Wirkungskreis bis heute +gegolten haben und hierin auf unbestrittene Erfolge sich berufen +dürfen, auch für die Zukunft aufrecht erhalten zu sehen.</p> + + +<h4>Zu §§ 29-31.</h4> + +<p>Wenn der im vorangehenden begründete Organisationsplan +für die praktische Tätigkeit der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung als zweckentsprechend +oder auch nur als vernünftigerweise zulässig anzusehen +ist, so rechtfertigt sich auch das Bestreben, für seine +dauernde Anerkennung in allen grundsätzlichen Punkten jede mögliche +Garantie zu beschaffen. In wirksamer Form kann solches +aber nicht anders erreicht werden wie durch die Beschränkung +der Vertragsfreiheit, die in den Paragraphen 29-31 der Stiftung +in bezug auf den nächstbeteiligten Personenkreis auferlegt wird.</p> + +<p>Die versuchte Fixierung einer bestimmten Organisation der +<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung nicht nur durch allgemein ausgesprochene +Grundsätze, sondern auch durch Bezeichnung objektiver Kriterien +für deren Anwendung, läßt meines Erachtens immer noch ziemlich +weiten Spielraum für die Anpassung an wechselnde Verhältnisse. +Indes verhehle ich mir durchaus nicht, daß derartige Fixierung +einer Einrichtung auch gewissen Nachteilen ausgesetzt ist; und ich +bin sogar vollkommen sicher, daß, wenn diese Einrichtung auch +50 Jahre lang ununterbrochen die beabsichtigten günstigen Wirkungen +tatsächlich gehabt hätte, im 51. Jahr oder später gewiß einmal, +wenigstens vorübergehend, eine Situation eintreten muß, angesichts +welcher mit dem Schein des Rechts wird gesagt werden können: +»welche Torheit, eine Organisation so fest zu legen!« <em class="gesperrt">Diesen</em> +Mangel aber teilt das Fixieren mit jeder andern Einrichtung, die +man treffen möchte; und das Nichtfixieren wäre doch auch eine +Einrichtung, der gegenüber kein anderer Unterschied bestehen +würde, als daß zukünftiger Tadel auf das Nichtfixieren sich richten +würde. In Bedenken wegen der beschränkten Anpassungsfähigkeit +der Organisation kann ich also einen triftigen Einwand solange +nicht erblicken, als es keinen Weg gibt, Anerkennung bestimmter<a class="page" name="Page_341" id ="Page_341" title="341"></a> +Grundsätze anders für längere Dauer sicher zu stellen als durch +Angabe objektiver, keinem Ermessen unterworfener Merkmale ihrer +Befolgung oder Nichtbefolgung. — Muß die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +zeitweiligen Schaden durch ihre Einrichtungen in jedem Fall einmal +erleiden, wie immer diese Einrichtungen jetzt gestaltet würden, so +mag sie ihn dann erleiden durch meine Grundsätze — wofür ich +die Verantwortung zu übernehmen habe<a name="FNanchor_79_79" id="FNanchor_79_79"></a><a href="#Footnote_79_79" class="fnanchor">[79]</a>.</p> + + +<h3>Titel III.</h3> + +<h3>Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der +Stiftung.</h3> + +<h4>Zu §§ 35, 36.</h4> + +<p>Die in § 35 ausgesprochene Beschränkung betreffs des Tätigkeitsgebietes +der Stiftung bedarf keiner besonderen Rechtfertigung, +eher die im folgenden Paragraphen zugelassene territoriale Erweiterung +ihrer Aktion. Mit dieser letzteren, wenn sie einmal eintreten sollte, +würden zweifellos gewisse Gefahren gegeben sein, aus der zunehmenden +Erschwerung der Übersicht und der Einheitlichkeit der +Geschäftsaktion und dergl. Andererseits sehe ich aber in der fortschreitenden +Verbreiterung der Grundlagen der hiesigen Unternehmungen +durch Ausdehnung ihres Arbeitsfeldes, wie solche seit +Jahren planmäßig von mir und meinen Mitarbeitern verfolgt worden +ist, das wichtigste Mittel zur Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Stabilität; +und außerdem will ich auch nicht verhindern, daß in später +Zukunft die gefestigte Arbeitsorganisation der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +möglicherweise eine Art von Kristallisationspunkt auf dem Gebiet +der feintechnischen Industrie abgeben könnte, falls etwa die fortschreitende +Ausbreitung der fabrikatorischen Arbeitsform auch auf +diesem Gebiet solcher Möglichkeit Wert verleihen sollte.</p> + + +<h4>Zu § 40.</h4> + +<p>Die in diesem Paragraphen — naturgemäß nur sehr allgemein — angedeutete +Direktive für die Geschäftspolitik der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +soll zum Ausdruck bringen: daß diese Politik zwar, in bewußtem +Gegensatz zum Zweck eines Aktienunternehmens oder dergl., +immer als oberstes Ziel sich setzen müsse, den wirtschaftlichen Wert der<a class="page" name="Page_342" id ="Page_342" title="342"></a> +Unternehmungen für die <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> der daran beteiligten, persönlichen +und unpersönlichen, Interessen möglichst zu erhöhen, andererseits +aber auch völlig fern zu bleiben habe von jeder Tendenz zu fortschreitender +Aufteilung des Gesamtertrages unter die jeweils tätigen +Personen.</p> + +<p>In einem wirklich organisierten Unternehmen, welches schon +eine längere Vergangenheit hinter sich hat, zumal auf einem hoch +entwickelten Arbeitsgebiet, ist <em class="gesperrt">nicht</em>, wie etwa bei einer Genossenschaft +aus wesentlich gleichartigen Elementen, die jeden Tag zu +gemeinsamer Arbeit zusammentreten könnte, der Wirtschaftsertrag +des Ganzen der Hauptsache nach die bloße Summe aus den Einzelleistungen +aller jeweils in ihm tätigen Personen; er ist wesentlich +mehr als das, ganz abgesehen noch von der Bedeutung des mitwirkenden +Kapitals als Arbeitsfaktor. Denn in solcher Organisation +fängt die wirtschaftliche Arbeit nicht jedes Jahr von vorn an, wie +wenn sie abhinge von einem <i>ad hoc</i> zusammengelaufenen Menschenhaufen; +vielmehr wirkt in ihr kontinuierlich alles fort, was eine +lange Vergangenheit an wertvollen Antrieben, besonderen Einrichtungen, +planmäßiger Schulung, geregelten Verbindungen und +Absatzwegen allmählich geschaffen hat. Und wie dabei einerseits +der zeitliche Gesamtertrag des Ganzen immer in ganz beträchtlichem +Anteil bedingt bleibt durch die Nachwirkung der Arbeit, die andere, +vielleicht längst Verstorbene, vor Jahrzehnten geleistet haben, so +werden andererseits auch in der Organisation und durch dieselbe +die Mittätigen zu Leistungen befähigt, die sie, was immer ihre +persönlichen Anlagen sein möchten, außerhalb der vorgefundenen +Organisation niemals zustande bringen könnten, deren wirtschaftlicher +Ertrag also auch nicht ausschließlich ihr eigenes Verdienst ist.</p> + +<p>Die Direktive des § 40 will also besagen: daß die Organe +der Stiftung zwar niemals suchen dürfen, den Unternehmergewinn +zu steigern oder hochzuhalten durch Herabdrücken oder Niederhalten +der Arbeitserträge der einzelnen, vielmehr immer nur durch +möglichste Entwicklung der spezifischen Kräfte der Organisation +und möglichste Vermehrung der aus ihr fließenden besonderen +Wirtschaftsvorteile — daß sie aber auch nichts, was vernünftigerweise +auf diese Kräfte und Vorteile zurückzuführen ist, an solche +verschenken dürfen, die es in Wahrheit gar nicht erarbeitet haben.</p> + +<p>Ich hoffe, daß auch die zukünftigen Geschäftsleitungen der +Stiftungsbetriebe, solange nicht eine völlige Umwälzung in den +Existenzbedingungen dieser eingetreten ist, es fertig bringen werden,<a class="page" name="Page_343" id ="Page_343" title="343"></a> +die wirtschaftliche Lage aller Angehörigen der Betriebe nach dem +jeweils gegebenen Maßstab günstig zu erhalten und fortgesetzt zu +heben, und dabei doch noch neben dem marktgängigen Kapitalzins +und einer notdürftigen Risikoprämie in normalen Zeiten auch einen +dem Umfang der geschäftlichen Aktion und dem Wert qualifizierter +Arbeit in ihr einigermaßen entsprechenden Unternehmergewinn +übrig zu behalten. Andernfalls müßten sie sich sagen lassen: daß +sie entweder ihre Aufgabe überhaupt nicht begriffen, oder daß sie +und ihre nächsten Mitarbeiter nicht verstanden hätten, die vorgefundenen +Kräfte der Organisation lebendig zu erhalten und allmählich +erlahmende Antriebe durch neue zu ersetzen.</p> + +<p>Die schwierigere Frage: wem nun der jeweilige Überschuß +im Wirtschaftsertrag der Unternehmungen füglich gehöre, wenn +er nicht den sämtlichen mitarbeitenden Personen gehört und, meiner +Auffassung nach, auch einem persönlich mittätigen Unternehmer +nicht uneingeschränkt und bedingungslos, am allerwenigsten aber +dem Kapitalinhaber gehören würde — diese Frage kann ich für +meinen Fall erfreulicherweise als gegenstandslos geworden ansehen. +Denn wenn der Unternehmer nichts anderes mehr ist als der unpersönliche +Repräsentant der Organisation selbst, und wenn zugleich +seine Nutznießung keine andere Anwendung mehr finden +kann als zugunsten von Zwecken, die entweder ganz unmittelbar +den dauernden Interessen der Gemeinschaft dienen, oder dem allgemeinen +Wohl, an welchem alle mittelbar beteiligt sind — so +wird es nunmehr sicher sein, daß ihm jener Überschuß gebührt.</p> + + +<h4>Zu § 44.</h4> + +<p>Die Anerkennung der in § 44 ausgesprochenen Forderung +habe ich gleich beim ersten Eintritt in die Verbindung mit der +damals noch kleinen Optischen Werkstätte, vor nun bald 30 Jahren, +mir ausdrücklich ausbedungen, und es ist ihr bisher auch stets +streng entsprochen worden. Ich wünsche, daß auch meine Nachfolger +an dieser Regel festhalten, möchte dadurch auch einmal +das Preisgeben eines erheblichen geschäftlichen Vorteils bedingt +sein. — Ich halte es überhaupt nicht für anständig, namentlich +aber nicht für die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung, Erzeugnisse, die der Absicht +nach dem Dienst wissenschaftlicher Forschung bestimmt sein +sollen, hinsichtlich der geschäftlichen Verwertung des Urheberrechts +auf gleichem Fuß zu behandeln wie Erzeugnisse, die dem Erwerb +oder den gewöhnlichen Bedürfnissen des praktischen Lebens dienen.<a class="page" name="Page_344" id ="Page_344" title="344"></a> +Die Stiftungsbetriebe können natürlich auch die Erzeugnisse der +ersteren Art nicht verschenken, sie müssen vielmehr auch gegenüber +den Gelehrten und den wissenschaftlichen Instituten den vollen +Gegenwert für die in jenen enthaltene technische und geistige +Arbeit fordern. Es soll aber wenigstens für alle erkennbar sein, +daß in diesem Gegenwert <em class="gesperrt">keine</em> besondere Prämie für Urheberrechte +enthalten sei, daß vielmehr jedem frei gelassen ist, das +gleiche billiger zu liefern, wenn er es kann.</p> + + +<h3>Titel IV.</h3> + +<h3>Reservefonds.</h3> + +<p>Die Vorschriften dieses Titels bestimmen dasjenige Maß von +vermögensrechtlicher <em class="gesperrt">Beschränkung</em>, welches dem Eigentümer +der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Verfügung über ihre Erträgnisse +auferlegt sein soll und zwar: einerseits im Sinne teilweiser +Bindung dieser Erträgnisse zugunsten der Unternehmungen selbst +und ihres Personals gegenüber den sonstigen Interessen, welche +die Stiftung aus § 1, B zu vertreten hat; andererseits aber im Sinne +des Zwanges zur teilweisen Verausgabung dieser Erträgnisse behufs +gemeinnütziger Betätigung.</p> + +<p>Die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung soll niemals die Grundlage ihrer +Wirksamkeit, sondern stets nur den Rückhalt dafür in Vermögensansammlung +haben, demnach die letztere nicht weiter fortsetzen, +als zur Sicherung ihrer industriellen Aktion und der Interessen +ihres Personals erforderlich erscheint.</p> + +<p>Für diesen Zweck ist nur ein gewisses Maß von Vermögensbesitz +außerhalb des Betriebskapitals der Unternehmungen bestimmt +geboten, und ein gewisses weiteres Maß noch wünschenswert und +ratsam. Hieraus ergibt sich der Anlaß, für die Vermögensansammlung +der Stiftung ein bestimmt anzustrebendes Minimum, aber auch +ein nicht zu überschreitendes Maximum zu normieren. Das letztere +ist zu bemessen nach dem Bedürfnis für noch absehbare ungünstige +Eventualitäten; ganz vagen Möglichkeiten Rechnung tragen zu +wollen, würde nur bedeuten, der lebenden Generation sichere Nachteile +aufzuerlegen wegen völlig problematischer Vorteile für eine +folgende Generation.<a class="page" name="Page_345" id ="Page_345" title="345"></a></p> + + +<h4>Zu § 45.</h4> + +<p>Die Spezifikation des als »Reservefonds« der Bindung unterworfenen +Vermögensbestandes der Stiftung nach vier getrennten +Konten will den verschiedenen Rücksichten der allgemeinen industriellen +Aktion der Stiftung und den besonderen ihr auferlegten +Unternehmerpflichten Rechnung tragen. — Die beiden Konten I +und II<i>a</i> haben ausschließlich auf das letztere Bezug, die beiden +anderen II<i>b</i> und II<i>c</i> auf die sonstige geschäftliche Aktion.</p> + +<p>Zu Konto I): Die nach §§ 72 ff. des Statuts von den Stiftungsbetrieben +ihrem Personal gegenüber zu übernehmenden vertragsmäßigen +Pensionslasten fallen zwar gänzlich auf das Unkostenkonto +der Handelsfirmen und müssen unter normalen Verhältnissen +aus den laufenden Einnahmen der Betriebe bestritten werden können, +da sämtliche Ansprüche nur auf das Fortgewähren eines Teiles +des früheren Lohnes oder Gehalts der ehemaligen Geschäftsangehörigen, +nicht auf Kapitalzahlung gehen. Die Stiftung als Inhaber +der Handelsfirmen muß jedoch, obwohl die Pensionsempfänger gewöhnliche, +nicht bevorrechtigte Gläubiger ihrer Firma bleiben, für +den Kapitalwert sämtlicher jeweils laufenden Rentenverpflichtungen +volle Deckung beschaffen, damit ihre eigene Vermögensbilanz +sichere Grundlage behalte. Diese Deckung kann indessen unbedenklich +auf einen mäßigen Teil des der Stiftung selbst gehörigen, +sonst unbelasteten Betriebskapitals der Handelsfirmen mit angewiesen +bleiben.</p> + +<p>Zu Konto II<i>a</i>): Um die dauernde Erhaltung der bilanzmäßigen +Kapitaldeckung aller Rentenverpflichtungen, sowie außerdem die +laufenden Pensionszahlungen und diejenigen Leistungen, welche § 77 +den Stiftungsbetrieben zeitweilig auferlegen möchte, nicht ausschließlich +auf die jeweiligen Betriebsüberschüsse angewiesen zu haben, +vielmehr die Deckungsmittel für alle diese Lasten auch in Zeiten +schlechten Geschäftsganges bereit zu haben, ist das genannte zweite +Konto des Reservefonds nötig. Seine Höhe ist selbstverständlich +zu normieren nach dem Personalunkostenkonto der Stiftungsbetriebe, +als dem natürlichen Maß für die zu gewärtigenden Risiken.</p> + +<p>Zu Konto II<i>b</i>): Ein besonderer Erneuerungs- und Betriebserweiterungsfonds, +bemessen nach dem Buchwert der verschleißbaren +Betriebsmittel, welche die Unternehmungen jeweils nötig haben, +erscheint geboten, um unabhängig von den laufenden Überschüssen, +also auch bei ungünstiger Geschäftslage, zu deren Überwindung<a class="page" name="Page_346" id ="Page_346" title="346"></a> +neue Kapitalaufwendungen vielleicht besonders dringlich sein können, +Mittel zu solchen immer bereit zu haben.</p> + +<p>Zu Konto II<i>c</i>): Das letzte Konto soll neben der Sicherung +allgemeiner Aktionsfreiheit der Stiftung und ihrer Handelsfirmen im +besondern dienen zur Deckung großer exzeptioneller Unkosten, welche +plötzliche Betriebsstörungen, Geschäftsstockung durch Krieg oder +Handelskrisen und dergl. Vorkommnisse verursachen können, und +soll die Mittel bieten, um auch in solchen Zeiten die Leistungen +fortsetzen zu können, welche Titel V des Statuts den Stiftungsbetrieben +auferlegt. — Die Höhe dieses Postens bemißt sich naturgemäß +nach dem jeweiligen Umfang der ganzen Geschäftsaktion +der Stiftung, der durch die jährliche Gesamtausgabe ihrer Betriebe +gekennzeichnet ist.</p> + + +<h4>Zu § 47, letzter Absatz.</h4> + +<p>Nachdem<a name="FNanchor_80_80" id="FNanchor_80_80"></a><a href="#Footnote_80_80" class="fnanchor">[80]</a> die Stiftung fast die Hälfte des gesamten buchmäßigen +Betriebskapitals der Unternehmungen als freies Eigentum +besitzt und außerdem einen freien Reservefonds gewonnen hat, der +den ganzen Rest deckt und schon genügt, um auch eine schwere +Krisis zu überstehen, betrachte ich die vertragsmäßige Verpflichtung, +den Rest jenes Betriebskapitals zu bestimmten Terminen zu übernehmen, +nur noch als eine rein theoretische Sorge. Der Kredit +der Stiftung wird groß genug sein, um jederzeit im Bedarfsfall +anderes fremdes Kapital in solcher Form heranziehen zu können, +daß die weitere Kapitalübernahme auf längere Zeiträume verteilt +wird. Deshalb würde es ungerechtfertigt sein, die baldige Erhöhung +des freien Reservefonds auf den im § 45 angenommenen normalen +Stand etwa zugunsten beschleunigter Kapitalabzahlung hintanzuhalten.</p> + + +<h4>Zu § 51.</h4> + +<p>»Für zum voraus bestimmte Zwecke« schließt aus, die in +Rede stehenden Überschüsse zurück zu halten, bloß um im allgemeinen +größere Mittel für spätere Jahre verfügbar zu haben. Jedoch +muß gemäß § 46 alles, was auf den betreffenden Separatkonten +vorhanden ist, also rechtlich noch im Eigentum der Stiftung +steht, den auf den Reservefonds Bezug habenden Bestimmungen +in den §§ 88, 89 bedingungslos unterworfen bleiben.</p> + + +<h3><a class="page" name="Page_347" id ="Page_347" title="347"></a>Titel V.</h3> + +<h3>Arbeiter- und Angestelltenrecht der Carl Zeiss-Stiftung<a name="FNanchor_81_81" id="FNanchor_81_81"></a><a href="#Footnote_81_81" class="fnanchor">[81]</a>.</h3> + +<p>Dieser Titel enthält die Präzisierung der in § 1 sub A, dritter +Absatz, der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zugewiesenen sozialen Aufgabe. +Ich erblicke darin den wichtigsten Teil des Statuts, weil diese +Festsetzungen für mich bedeuten den äußeren Abschluß eines +wesentlichen Stückes meiner ganzen Lebensarbeit und weil ich zugleich +überzeugt bin, daß den Bestrebungen, die darin zum Ausdruck +kommen, ein ganz entscheidender Anteil an der günstigen +Entwicklung der jetzigen Stiftungsunternehmungen beizumessen ist, +ihre fortgesetzte Anerkennung mir also auch als eine wesentliche +Bedingung für deren ferneren gedeihlichen Fortgang erscheinen muß.</p> + +<p>Diese Bestrebungen aber haben auf meiner Seite — seit wohl +zwanzig Jahren schon bewußterweise — unter folgendem ganz +allgemeinen Gesichtspunkt gestanden:</p> + +<p>Als ein dringendes Volks- und Staatsinteresse gilt unbestritten +die Erhaltung, beziehungsweise Wiedererneuerung eines breiten +gesunden Mittelstandes, dessen Glieder noch Vollbürger sein können, +nicht hinsichtlich der persönlichen und bürgerlichen Verhältnisse +schon auf irgend einer Zwischenstufe zum Helotentum stehen und +nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz einem Proletariat, welches +nichts mehr zu verlieren hat, verfallen oder jederzeit zu verfallen +bedroht sind.</p> + +<p>Mag nun jemand überzeugt sein, wie ich es bin, daß ein solcher +Mittelstand von genügender Breite, soweit die gewerblichen Stände +in Betracht kommen, in Zukunft überhaupt nur noch auf dem +Boden der <em class="gesperrt">organisierten</em> Wirtschaftstätigkeit der Großindustrie +zu erhalten oder wiederzugewinnen sei, oder mag er glauben, daß +solches auch durch Wiederbelebung des alten Handwerks und +sonstigen Kleingewerbes erreichbar sein werde — in keinem Fall +wird bestritten werden können: daß, wenn sowohl die Großindustrie +solche Aufgabe erfüllen oder auch nur neben parallel gehenden +anderen Bestrebungen zu ihrer Erfüllung mitwirken könnte, damit +wichtigen Volks- und Staatsinteressen Vorschub geleistet würde; +und daß, wenn auf irgend einem, sei es auch zunächst ganz kleinem +Gebiet, ein Anfang dieser Art mit Erfolg wirklich gemacht würde, +dieses dem Gemeinwohl zweifellos dienen müsste.</p> + +<p><a class="page" name="Page_348" id ="Page_348" title="348"></a>Die Fortsetzung dieser ersten Erwägung aber ist für mich: +es gibt <em class="gesperrt">keinen</em> andern Weg zu solchem Ziel als wirkliche und +dauernde <em class="gesperrt">Hebung der Rechtslage</em> der von industriellen Unternehmungen +abhängigen Personen in ihrem Verhältnis zum Unternehmer +und seinen Organen, nach der persönlichen und der wirtschaftlichen +Seite hin — damit die wichtigsten bürgerlichen und +materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der Willkür des +Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen jeweiligen +Vorteil unterworfen bleiben. Was mit anderen Absichten und auf +anderen Wegen geschehen oder empfohlen worden ist, die Lage +der Abhängigen zu verbessern <em class="gesperrt">ohne</em> den Versuch grundsätzlicher +Änderung ihrer Rechtslage zum Unternehmer, mag im einzelnen +sehr achtungswert, sehr erfreulich und sehr nützlich sein; unter +dem Gesichtspunkt der sozialen Volksinteressen aber ist es nur +Dekoration und nichts weiter.</p> + +<p>Aus obigen Prämissen begründet sich für mich das Bestreben, +welches Titel V des Statuts in Überschrift und Inhalt zum Ausdruck +bringt: für den ganzen Personenkreis der jetzigen Stiftungsunternehmungen +das öffentliche Proletarierrecht der Reichs-Gewerbeordnung +und der einschlägigen Abschnitte des Handelsgesetzbuches +durch ein besseres <em class="gesperrt">privates</em> »Arbeiter- und Angestelltenrecht« zu +ersetzen, nämlich jenes öffentliche Recht für diesen Personenkreis +dauernd dadurch außer Anwendung zu bringen, daß den Arbeits- und +Anstellungsverträgen der Stiftungsbetriebe überall weitergehende +Rechte zu gewähren auferlegt und für die Sicherung dessen möglichste +Garantie geschaffen wird.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Als die wesentlichen und sämtlich auch unentbehrlichen Grundlagen +für eine auf <em class="gesperrt">diesem</em> Weg erstrebte Hebung der Lage des +Arbeiter- und Privatbeamtenstandes muß ich ansehen:</p> + +<p>1. Genaue Präzisierung des vertragsmäßigen <em class="gesperrt">Pflicht</em>verhältnisses +zwischen Personal und Inhaber der Unternehmungen, +bezgl. dessen Organen, nach strengem Rechtsbegriff — der gebietet, +dieses Pflichtverhältnis endgültig zu reinigen von allem ihm +herkömmlich noch anhaftenden Beiwerk an persönlicher Abhängigkeit, +Botmäßigkeit etc., welches durchaus einseitig zu Lasten des +schwächeren Teils entfällt, weil der Unternehmer eine materielle +Gegenleistung <em class="gesperrt">da</em>für nach Gesetz und guter Sitte nicht einmal +bieten dürfte, eine entsprechende persönliche Gegenleistung aber +in jedem größeren Betrieb gar nicht bieten kann; also kurz gesagt:<a class="page" name="Page_349" id ="Page_349" title="349"></a> +feste Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit +der Arbeiter und Angestellten zur Beschränkung persönlicher +und bürgerlicher Rechte (§§ 57, 58 des Statuts).</p> + +<p>2. Genaue Umgrenzung der zeitlichen Gebundenheit und Freiheitsbeschränkung, +welche das Zusammenarbeiten vieler in der +Industrie unvermeidlich macht, unter Anerkennung des Grundsatzes: +daß diese zeitliche Freiheitsbeschränkung nicht weiter reichen dürfe, +als <em class="gesperrt">wichtige</em> Interessen des Betriebs, nicht schon Rücksichten auf +jeden beliebigen kleinen Vorteil des Unternehmers, gebieten (§§ 61, +62 des Statuts).</p> + +<p>3. Gewährleistung solcher Normen für die Regelung der +Arbeitstätigkeit und der Lohnbestimmung, welche geeignet sind, +berechtigte wirtschaftliche Interessen der Arbeiter wirksam zu +schützen (§ 66 des Statuts).</p> + +<p>4. Gewährleistung des Nichtherabsetzens des einmal zugestandenen +regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes bei unverändert +bleibender Arbeitsstellung — außer im Fall erweislicher Notlage +des Unternehmers (§ 67 des Statuts).</p> + +<p>5. Beschränkung des Unternehmers in der einseitigen Aufkündigung +des Arbeits- oder Anstellungsvertrages, nachdem dieser +durch einen gewissen Zeitraum fortgesetzt worden ist — durch +rechtsverbindliche Festsetzung einer entsprechenden Entschädigung +für den Fall unverschuldeter Entlassung, auch wenn solche durch +äußere Ursachen, die nicht dem Willen des Unternehmers entsprechen, +aber in der Industrie regelmäßig zu gewärtigen sind, veranlaßt ist +(§§ 77-80 des Statuts).</p> + +<p>6. Rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter nicht-almosenhafter +Pensionsleistungen für den Invaliditätsfall nach Ablauf einer +gewissen, mäßigen Dienstzeit (§§ 72-75 des Statuts).</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die auf die ersten vier Punkte bezüglichen Vorschriften des +Statuts kodifizieren nur Regeln, die hinsichtlich alles Grundsätzlichen +in den jetzigen Stiftungsbetrieben von jeher gegolten haben — im +Anfang, als es sich nur um ein kleines Personal handelte, seitens +der damaligen Inhaber fast unbewußt geübt, seit lange aber offen +als feste Maximen ausgesprochen, zum größten Teil auch schon +durch Jahre hin in der Betriebsordnung schriftlich fixiert. Über +ihre praktische Wirkung habe ich demnach eingehende eigene Erfahrung. +Ich weiß also, daß die Durchführung jener Grundsätze +zwar genötigt hat, an die wichtigen Mittelspersonen zwischen den<a class="page" name="Page_350" id ="Page_350" title="350"></a> +oberen Organen des Unternehmers und der Arbeiterschaft, an die +Werkmeister, sehr viel höhere Anforderungen zu stellen, als an sie +zu stellen sind, wenn man sie den Polizeistock schwingen läßt. +Mit diesen Grundsätzen ist es aber möglich gewesen, die Betriebe — von +denen doch der eine schon fast 20 Jahre die Formen des +Großbetriebs und seit einer Reihe von Jahren ein Personal um die +500 herum hat — immer in guter Ordnung und in friedlichem +Zusammenwirken aller zu erhalten, und zwar unter <em class="gesperrt">gänz</em>lichem +Verzicht auf das meist für unentbehrlich angesehene Hilfsmittel +der »Strafen«. Diesen Grundsätzen auch, und den ihnen entsprechenden, +von selbst sich ergebenden Maximen für die Regelung des Zusammenwirkens +und des persönlichen Verkehrs zwischen Vorgesetzten und +Untergebenen, muß ich es zuschreiben, daß die Stiftungsbetriebe, +im Gegensatz zu den landläufigen Klagen über Unverläßlichkeit, +Unfleiß, Interesselosigkeit der »Untergebenen«, in allen Schichten +ihres Personals, vom einfachen Arbeiter bis zu den obersten Beamten, +einer ganz auffällig <em class="gesperrt">großen</em> Zahl von Leuten sich erfreuen dürfen, +die, Muster von Pflichttreue, mit voller Hingabe und höchster Zuverlässigkeit +ihren Aufgaben obliegen — darunter viele mit steifem +Rückgrat, die väterliche Bevormundung sehr geringschätzig ansehen, +gegen Willkür aber sehr schroff reagieren würden. Auch solche +haben in die hiesige Arbeitsorganisation immer willig sich eingefügt. — Ich +behaupte nun: was den hiesigen Unternehmungen +jenen besondern Vorzug verschafft hat, gehört zu den Grundlagen +ihrer Existenz. Denn auf ihrem schwierigen Arbeitsfeld, welches +an sich schon an die Leistung der Personen höhere Ansprüche +stellt als die meisten anderen Gewerbe, kann ein Betrieb, wenn +er über ganz mäßigen Umfang hinausgewachsen ist, durchaus nicht +mehr auf hervorragende Tätigkeit weniger leitender Personen begründet +bleiben. Schon die bloße Erhaltung eines hohen Niveaus +technischer Leistung, noch viel mehr aber jeder Fortschritt in der +Richtung auf neue Aufgaben, erfordern nunmehr unbedingt, daß +immer sehr <em class="gesperrt">viele</em> — ein großer Teil aller Mitwirkenden — fortgesetzt +mit lebhaftem persönlichem Interesse, stetem Nachdenken +unter eigenen Antrieben und mit weit mehr als bloß pflichtmäßigem +Fleiß an der Tätigkeit des Ganzen Anteil nehmen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Bezüglich der zuvor unter 5 und 6 erwähnten, durch die +§§ 72-80 des Statuts näher geregelten <em class="gesperrt">wirtschaftlichen</em> Rechte +der Arbeiter und Angestellten ist zu bemerken, daß auch hierin +der wichtigste und unter dem finanziellen Gesichtspunkt schwerste<a class="page" name="Page_351" id ="Page_351" title="351"></a> +Schritt, die Gewährung fester Pensionsrechte, schon durch die +früheren Inhaber der jetzigen Stiftungsbetriebe getan worden ist, +und daß also auch in diesem Punkt der Hauptsache nach von der +Stiftung nur verlangt wird, das fortzusetzen und dauernd zu gewährleisten, +was vor ihrem Eintreten begonnen wurde. Meine +früheren Genossen und ich haben, als Anlaß kam, der Frage der +Invaliden- und Altersversorgung unseres Personals näher zu treten — in +den Vorbereitungen dazu schon vor 10 Jahren — uns entschlossen, +<em class="gesperrt">keine</em> »Pensionskasse« nach dem gegebenen Vorbild +der Wohlfahrtseinrichtungen zu begründen, sondern einfach die +Erklärung abzugeben: es solle aus dem <em class="gesperrt">Arbeitsvertrag</em> selbst +jedem nach 5jähriger Dienstzeit klagbarer Pensionsanspruch gegen +seine Firma für den Invaliditätsfall, und für den Todesfall zugunsten +seiner Hinterbliebenen, zustehen — gemäß den näheren +Bestimmungen eines alsbald nach dem Tod des Begründers der +Optischen Werkstätte und unter dem Datum seines Todestags erlassenen +Pensions-Statuts. Diese Maßnahme hat auch damals schon +unter dem ausgesprochenen Gesichtspunkt gestanden: die Großindustrie +treibt zu Lasten der Gesamtheit gemeinschädlichen Raubbau +auf die physische Volkskraft, wenn sie sich nicht darauf einrichtet, +<em class="gesperrt">von sich aus</em> aufzukommen für den ganzen, regelmäßigen +und exzeptionellen, Verbrauch menschlicher Arbeitskraft in ihren +Betrieben, wenn sie also diesen Verbrauch nicht als festen Wirtschaftsfaktor, +ganz ebenso wie die Amortisation der toten Betriebsmittel, in +ihre Wirtschaftsführung aufnimmt. Denn nur unter Fiktionen, die über +alle realen Verhältnisse künstlich sich hinwegsetzen, könnte behauptet +werden, daß schon im marktgängigen Arbeitslohn den einzelnen +eine Amortisationsquote für den allmählichen Verbrauch ihrer +Kräfte mitgegeben sei — welchen Gedanken freilich das öffentliche +Recht einstweilen nur hinsichtlich der Staatsbeamten und im übrigen +noch, im Unfallversicherungs-Gesetz, hinsichtlich des exzeptionellen +Verbrauchs der Menschenkraft im Gewerbe voll anerkennt.</p> + +<p>Die früheren Inhaber der Stiftungsbetriebe haben rechtzeitig +begonnen, die Erfüllung der im obigen Sinn übernommenen Verpflichtungen +sicher zu stellen, soweit dieses damals möglich war, +durch Begründung eines ihrem persönlichen Eigentum entzogenen +Pensionsfonds aus jährlichen Rücklagen von je 6% des ganzen +Lohn- und Gehalt-Kontos der beiden Betriebe — welcher Fonds +nachher der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung als Grundstock ihres jetzigen +Reservefonds überwiesen worden ist.</p> + +<p><a class="page" name="Page_352" id ="Page_352" title="352"></a>Die der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung in den §§ 77-80 des Statuts +weiter auferlegten Pflichten — unter welchen etwas sachlich Neues +nur der § 77 ausspricht — bezwecken nun in erster Reihe die +endgültige Sicherstellung der Pensions-Einrichtung. Diese würde +des Ansehens und des Wertes einer wirklichen Rechtsinstitution +der Stiftung gänzlich verlustig gehen, wenn der Glaube an ihren +dauernden Bestand auch in Zukunft begründet bleiben müßte auf +das Vertrauen zu lebenden und zu später kommenden, noch unbekannten +Personen — wenn sie also nicht noch ergänzt würde +durch solche Anordnungen, die <em class="gesperrt">objektive</em> Garantien dafür schaffen, +daß sie höchstens unter ganz bestimmten, allem willkürlichen Ermessen +entzogenen Voraussetzungen wieder außer Wirksamkeit +gesetzt werden kann. Es müssen also alle Hintertüren fest verschlossen +sein, durch welche die Bestimmungen des Pensions-Statuts, +sei es auch nur <i>in thesi</i>, jemals umgangen werden +könnten.</p> + +<p>Also schon zu diesem Zweck, und um jeden Verdacht beseitigt +zu haben, als sollte hierin irgend ein Vorbehalt bleiben +dürfen, bedarf es offenbar einer Festsetzung, wie § 77 trifft; zur +Sicherung dieser aber schließlich noch der Verbriefung des im § 67 +ausgesprochenen Grundsatzes — welche letztere sonst wohl als +überflüssig erscheinen könnte, weil er an sich nichts weiter besagt, +als was Treu und Glauben ohnehin gebieten.</p> + +<p>Die Bestimmung des § 77 soll also zunächst jedem die +Sicherheit geben, daß, wenn er die einer gewissen Dienstzeit entsprechende +Pensionsanwartschaft zu irgend einer Zeit erlangt hat +und er ohne eigenes Verschulden aus irgend welchen Gründen +des Betriebsinteresses nicht weiter im Dienst der Stiftung beschäftigt +werden könnte, ihm alsdann eine den Geldwert der verlorenen +Anwartschaft annähernd darstellende Entschädigung gewährt +werden muß — und daß solchen gegenüber, die infolge +einer langen Dienstzeit nur noch geringe Aussichten auf anderweitiges +Fortkommen haben, die <em class="gesperrt">Höhe</em> der zu leistenden Entschädigung +den Unternehmer <em class="gesperrt">zwingen</em> müsse, von einer Entlassung +überhaupt abzusehen.</p> + +<p>Der § 67 endlich sichert alle gegen die Möglichkeit, durch +Herabsetzung des festen Lohnes oder Gehalts — was das Recht +der Reichs-Gewerbeordnung und des Handelsgesetzbuchs immer +nach je 14 Tagen, bezgl. 3 Monaten dem Unternehmer gestatten +würde — indirekt gezwungen werden zu können, das Arbeits<a class="page" name="Page_353" id ="Page_353" title="353"></a>verhältnis +seinerseits aufzugeben und auf alle darin ihm erwachsenen +Anrechte zu verzichten.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Das Obige betrifft indes nur <em class="gesperrt">eine</em> Seite der in Betracht +stehenden Maßregel. Das durch § 77 in die Wirtschaftsordnung +der Stiftungsbetriebe einzuführende Novum hat noch seine selbständige +Bedeutung, sowohl unter rechtlichem, wie ganz besonders +auch unter sozialem Gesichtspunkt — welche Bedeutung es rechtfertigt, +sogar gebietet, die Anordnung des § 77 durchaus nicht +zu beschränken auf diejenigen Personen, welche Pensionsanwartschaft +erworben haben, sondern sie zu einer allgemeinen »Arbeitslosenversicherung« +der Stiftungsbetriebe auszugestalten, wie § 77 tut.</p> + +<p>Wenn nämlich jemand durch längeres Verbleiben in einem +industriellen Betrieb präsumtiv die Absicht an den Tag gelegt +hat, darin eine bleibende Tätigkeit zu suchen — was dem Unternehmer +stets zu besonderem Vorteil gereicht — und wenn der +andere Teil durch längere stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsvertrags +augenscheinlich anerkannt hat, daß ihm solches genehm +sei, so muß es einer strengeren Rechtsanschauung als unerhörtes +Spiel mit den Interessen des schwächeren Teils erscheinen, wenn +nachher der Unternehmer, außer im Fall wirklicher Notlage, jenen +soll beliebig entlassen können, weil es für ihn nunmehr vorteilhafter +geworden ist, den andern nicht weiter zu beschäftigen, +oder wegen beliebiger Anstände in der Person, die eine Fortsetzung +des Arbeitsvertrags bis dahin nicht gehindert haben. Ein +nicht plutokratisch entarteter Rechtsbegriff muß die Forderung +stellen: daß in allen Fällen, in welchen ein durch längere Zeit +<i>bona fide</i> fortgesetztes Arbeits- oder Anstellungsverhältnis einseitig +durch den Unternehmer aufgelöst wird aus Gründen <em class="gesperrt">seines</em> +Interesses — also seines Vorteils wegen, auch wenn dieser Vorteil +nur in Vermeidung von Nachteilen bestünde — dem Betroffenen +eine angemessene Entschädigung <em class="gesperrt">dafür</em> zu leisten sei, daß seine +Erwartung nicht erfüllt wird und er präsumtiv — wie es der +Regel nach tatsächlich der Fall — in der Zwischenzeit Gelegenheiten +zu anderweitigem Fortkommen versäumt hat. Gleichzeitig +aber gebieten auch wichtige Rücksichten des öffentlichen (sozialen) +Interesses, daß jenen arbeitslos Gewordenen in derartiger Entschädigung +ein genügender Rückhalt geboten sei zur Erlangung +einer neuen Arbeitsstellung, die selten in kurzer Zeit, meist nur +unter erheblichen Opfern für den Betroffenen zu finden ist<a class="page" name="Page_354" id ="Page_354" title="354"></a> — +damit nicht ein großer Teil solcher, gemäß den bekannten Wirkungen +des gesetzlichen Verfahrens, die Landstraßen bevölkern +und zuletzt der Armenpflege verfallen müsse.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Im einzelnen ist zum Titel V noch folgendes zu bemerken:</p> + + +<h4>Zu § 57, 58.</h4> + +<p>Die strenge Umgrenzung des vertragsmäßigen Pflichtverhältnisses +hat bisher die Anteilnahme der Betriebsleiter und der +Beamten an den persönlichen Angelegenheiten der anderen niemals +behindert und braucht auch in Zukunft sie nicht zu behindern. +Sie soll nur die Betätigung solcher Anteilnahme in Beratung oder +Warnung auf einem ethisch höheren Niveau erhalten, indem sie +daraus das Verhältnis von Vorgesetzten und Untergebenen völlig +ausscheidet, darin nur noch persönliches Ansehen und persönliches +Vertrauen gelten läßt.</p> + + +<h4>Zu § 61.</h4> + +<p>Die Bestrebungen des Arbeiterstandes zugunsten einer fest +geregelten und auf mäßige Dauer beschränkten Arbeitszeit halte +ich für durchaus gerecht und dem Volkswohl dienlich, und ich +trete für sie, unter welcher Fahne sie gehen mögen, rückhaltlos +ein, auch mit dem deutlichen Ziel: Drittelung des Tages, mindestens +für alle besonders schwere Arbeit und für alle industrielle Arbeit +in geschlossenen Räumen.</p> + +<p>Ich würde keinerlei Anstand sehen, auch in der Optischen +Werkstätte die noch neunstündige Arbeitszeit alsbald auf 8 Stunden +herabzusetzen, wie es in einigen großstädtischen Betrieben gleichen +oder verwandten Arbeitsgebietes schon geschehen ist, wenn nicht +anzunehmen wäre, daß die alsdann gebotene größere Ökonomie +hinsichtlich der Ausnutzung der Zeit — im besonderen das »Durcharbeiten« +mit nur einer kurzen Ruhepause, unter Verlegung der +Hauptmahlzeit an das Ende des Arbeitstages — den Beteiligten +unter den hier vorliegenden Verhältnissen unwillkommener sein +werde als die jetzige längere Arbeitsdauer mit zwei zusammen +zweistündigen Ruhepausen, die in einer kleinen Stadt der Erholung +ungeschmälert zugute kommen<a name="FNanchor_82_82" id="FNanchor_82_82"></a><a href="#Footnote_82_82" class="fnanchor">[82]</a>.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_355" id ="Page_355" title="355"></a>Zu § 62.</h4> + +<p>In bezug auf Urlaubserteilung ist hier hinsichtlich aller derjenigen, +deren Arbeitsunterbrechung nicht offensichtliche Störung +des Betriebes herbeiführt, die Praxis seit lange tatsächlich liberaler, +als in Form des Rechtsanspruchs füglich fixiert werden kann — wie +schon daraus hervorgeht, daß die Werkmeister nach offenkundiger +Instruktion erwachsene Personen, wenn sie Urlaub nachsuchen, +überhaupt nicht nach dem »Wozu« fragen, wofern kein besonderer +Grund vorliegt wegen des »Ob« mit ihnen zu verhandeln.</p> + + +<h4>Zu § 63.</h4> + +<p>Die in diesem Paragraphen bezeichneten Grundsätze haben für +die jetzige Betriebskrankenkasse der jetzigen Stiftungsbetriebe <i>in +praxi</i> seit ihrer ersten Begründung vor ca. 20 Jahren gegolten. +Die Kasse ist dabei ganz verschont geblieben von der häufig zu +findenden Abneigung gegen die Zwangskassen, auch nachdem sie +gesetzlich eine solche geworden war. — Generalversammlung und +Vorstand, gänzlich aus freien Wahlen seitens aller gesetzlich dazu +befugten Versicherten hervorgehend, ohne Stimmrecht der Geschäftsleitungen +in ihnen, außer für Statutenänderungen, verfahren meist +etwas fiskalischer als den Geschäftsleitungen lieb ist und befolgen auch +sonst deren Ratschläge öfters nicht — was ihr gutes Recht ist, +und im Effekt jedenfalls besser, wie wenn sie widerwillig solche +befolgen müßten; sie verwalten aber alle Angelegenheiten der +Kasse mit Umsicht und Sorgfalt und ihren erheblichen Jahresetat +von ungefähr 12000 M.<a name="FNanchor_83_83" id="FNanchor_83_83"></a><a href="#Footnote_83_83" class="fnanchor">[83]</a> mit der Gewissenhaftigkeit einer Staatskasse.</p> + + +<h4>Zu § 64.</h4> + +<p>Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, +Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Geschäftsleitung +zustehen, <em class="gesperrt">ständig</em> auf eine besondere Zwischeninstanz +zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs Verhandlung +bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses <i>ad hoc</i> +herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über kurz +oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis wird<a name="FNanchor_84_84" id="FNanchor_84_84"></a><a href="#Footnote_84_84" class="fnanchor">[84]</a>, +so soll diese eine <em class="gesperrt">wirkliche</em> Arbeitervertretung sein, nicht eine<a class="page" name="Page_356" id ="Page_356" title="356"></a> +Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken +kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie +das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung +<em class="gesperrt">ihrer</em> Interessen zu sein — damit die Geschäftsleitung, wenn sie +in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen +ist, annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen +zu sein.</p> + +<p>Sollten zu irgend einer Zeit gesetzliche Vorschriften eine +Arbeitervertretung oder dergl. Einrichtung vorschreiben, in welche +etwa auch der Betriebsinhaber oder dessen nähere Organe mit +hineingeschoben wären, so müßte alsdann zwar das gesetzlich Gebotene +einer solchen überlassen werden; für alles, was hierüber +hinausgeht, wird aber auch dann noch eine Vertretung meines +Sinnes, z. B. als Unterausschuß oder dergl. eingesetzt oder in +Funktion belassen werden können.</p> + + +<h4>Zu §§ 66-69.</h4> + +<p>Die Vorschriften dieser Paragraphen sollen wohlberechtigten +Ansprüchen der Arbeiter und teilweise auch der Angestellten bezüglich +der Regelung der Arbeitstätigkeit selbst dauernde Anerkennung +sichern.</p> + +<p>Gewährleistung eines fixierten Zeitlohnes, der seitens des +Unternehmers, außer im Fall wirklicher Notlage desselben, nicht +einseitig herabgesetzt werden kann, ist die unerläßliche Bedingung +für die Stabilität einer auf kleine Einnahmen gestellten Wirtschaftsführung.</p> + +<p>Die Fortzahlung des festen Lohnes auch für die gesetzlichen +Feiertage, welche in den Stiftungsbetrieben seit einiger Zeit eingeführt +ist, erscheint als unabweisbare Billigkeitsforderung, mit +Rücksicht darauf, daß die Feiertage dem Arbeiter die Arbeitsgelegenheit — öfters +zu einer ihm wenig gelegenen Zeit — unbedingt +entziehen. Die Bestimmung bringt zugleich zum Ausdruck, +daß die Arbeiter der Stiftungsbetriebe nicht »Tagelöhner« sein sollen.</p> + +<p>Übernahme einer Art von empfindlicher Konventionalstrafe +für den Betriebsinhaber auf den Fall, daß er seines Interesses +wegen zu einer Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit Veranlassung +bietet — durch Festsetzung einer besonderen, nicht unerheblichen +Erhöhung des proportionalen Zeitlohnes für alle Überstunden — ist +die einzig praktisch wirksame Garantie für das fortgesetzte +Einhalten einer bestimmten, mäßigen Arbeitszeit im Betrieb.</p> + +<p><a class="page" name="Page_357" id ="Page_357" title="357"></a>Die Erklärung »daß zu Überstunden und Feiertagsarbeit im +Betrieb niemand verpflichtet oder angehalten werden könne« spricht +zwar Anerkennung des Grundsatzes aus, enthält aber eine praktische +Garantie seiner Befolgung noch keineswegs. Denn die Arbeiter +sind der großen Mehrzahl nach nicht in der Lage, ihres Standesinteresses +wegen die Gelegenheit zu zeitweiligem Mehrverdienst von +der Hand zu weisen; vor allem aber muß auch der Unternehmer +darauf rechnen, daß in allen Fällen, in welchen dringende Rücksichten +seines Interesses eine zeitweilige Mehrleistung des Personals +erfordern, die Bereitwilligkeit zu solcher auch ohne Verpflichtung +des anderen Teils vorhanden sei — wie es bei gutem +persönlichen Verhältnis auch stets der Fall ist. Damit nun alles +dieses nicht bewußt oder unbewußt dazu führen könne, daß die +Ausnahme allmählich zur Regel und so die wohltätige Wirkung +einer festen und mäßigen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch +werde, muß den Arbeitern Gewähr dafür geboten sein, daß +die Inanspruchnahme freiwilliger Mehrleistung wirklich auf Fälle +<em class="gesperrt">dringender</em> Veranlassung beschränkt bleibe, d. h. sie muß für +den Unternehmer zu einem ersichtlich schlechten Geschäft gemacht +sein.</p> + +<p>Bei der Optischen Werkstätte ist dieses Verfahren <i>in praxi</i> +schon seit sehr langer Zeit in Übung und zwar in gleicher Regelung +wie jetzt: 25% Lohnzuschlag für Überarbeit; seit einer Reihe von +Jahren ist es auch schon im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die Bestimmung endlich: daß bei aller Akkord- und Stückarbeit +der feste Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu +gewährleisten sei, ist das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung +von Arbeiten in jener Lohnform der ihr innewohnenden +Tendenz zu entkleiden, die Kräfte der Arbeiter zum einseitigen +Vorteil des Unternehmers ungebührlich anzuspannen. Die Preisbestimmung +für Akkord- und Stückarbeit muß ihren festen Regulator +haben in der Leistungsfähigkeit, die zu verlangen ist von jedem +ordentlichen Arbeiter der betreffenden Arbeitsstellung bei demjenigen +Maß von Fleiß und Anstrengung, welches ihm bei <em class="gesperrt">Zeitlohn</em> +als pflichtmäßig zugemutet werden kann. Was er durch +besondere Geschicklichkeit oder durch besondere Anspannung seiner +Kräfte mehr leistet, als unter den jeweils gegebenen Bedingungen +der Arbeit bei Zeitlohn von jedem zu verlangen wäre, muß ihm +als Mehrverdienst verbleiben, da der Unternehmer von seiner Mehr<a class="page" name="Page_358" id ="Page_358" title="358"></a>leistung +schon genügenden Vorteil in der besseren Ausnutzung +seiner Einrichtungen etc. hat. Nur mit solchem Regulator der +Preisbestimmung wird die Stück- und Akkordarbeit zu einer für +beide Teile vorteilhaften Einrichtung, weil sie nun nicht mehr +dazu führen kann, dem Arbeiter immer größere Leistung zuzumuten, +bloß um überhaupt den seiner Arbeitsstellung entsprechenden marktgängigen +Lohn verdienen zu können.</p> + +<p>Die Vereinbarung des Zeitlohnes bedarf eines besonderen +Regulators nicht, auch nicht für solche, die vorwiegend im Stücklohn +arbeiten; denn für die meisten Arbeiten hat das »Tagewerk« +einen gewissen marktgängigen Wert, nach welchem der Zeitlohn für +alle verwandten, gleiche Vorbildung, gleiche Geschicklichkeit oder +gleiche Anstrengungerfordernden Verrichtungen von selbst sich regelt.</p> + +<p>Die in § 69 bezeichnete Einrichtung, welche in der Optischen +Werkstätte schon seit mehreren Jahren kraft Arbeitsvertrag besteht +und auch ohne Mißstände hat durchgeführt werden können, ist +ursprünglich aus einer Forderung der organisierten Mechanikergehilfen +hervorgegangen. Ich habe in derselben eine sehr verständige +Vertretung völlig berechtigter Standesinteressen der industriellen +Arbeiter erkennen müssen und bin seitdem auch öffentlich +jederzeit für sie eingetreten.</p> + + +<h4>Zu § 71.</h4> + +<p>Als einen Mangel der Kasse sehe ich an, daß sie noch nicht +die volle Krankenversicherung auf ein <em class="gesperrt">ganzes</em> Jahr ausgedehnt +hat<a name="FNanchor_85_85" id="FNanchor_85_85"></a><a href="#Footnote_85_85" class="fnanchor">[85]</a> und infolgedessen ab und zu Leistungen für Kranke seitens +einer Firma haben eintreten müssen. Da die Generalversammlung, +aus von ihrem Standpunkt aus verständlichen Gründen, einer zeitlichen +Erweiterung der regelmäßigen Kasseleistungen abgeneigt +geblieben ist, die Stiftung aber das <i>onus honestum</i> hat, dafür sorgen +zu müssen, daß niemand von ihren Angehörigen unverschuldeter +Not verfalle oder gar die Armenkassen der Gemeinden belaste, so +werden solche Nachhilfsleistungen für die Kasse auch in Zukunft +öfters nötig sein, bis einmal die Generalversammlung für Verlängerung +der Versicherungsdauer zu haben sein mag.</p> + + +<h4>Zu § 74.</h4> + +<p>Gemäß dem oben bezeichneten Gesichtspunkt für die Begründung +der hiesigen Pensionseinrichtung: daß der Unternehmer<a class="page" name="Page_359" id ="Page_359" title="359"></a> +<em class="gesperrt">von sich aus</em> aufzukommen habe für die Amortisation der in +seinem Dienst dem fortgesetzten Verbrauch unterliegenden Menschenkraft, +weil der gewöhnliche Arbeitslohn eine Amortisationsquote +hierfür den einzelnen nicht gewährt — gehört die vertragsmäßige +Mitversicherung der Hinterbliebenen, <em class="gesperrt">ohne</em> Gegenleistung, <em class="gesperrt">nicht</em> +zur pflichtmäßigen Obliegenheit des Unternehmers. Sie ist vielmehr, +wie die Krankenversicherung, eine den Arbeitern nützliche, +aus Rücksicht des Gemeininteresses auch unbedingt gebotene Wohlfahrtseinrichtung, +für deren Bestehen der Unternehmer wohl zu sorgen, +für deren Leistungen aber er nicht <em class="gesperrt">einseitig</em> aufzukommen hat.</p> + +<p>Aus praktischen Gründen ist bei Errichtung des Pensionsstatuts +von einer Scheidung der beiden Angelegenheiten, Invalidenpension +und Hinterbliebenenversicherung, einstweilen abgesehen +und auch die letztere, <em class="gesperrt">ohne</em> Beitragsleistung seitens der Versicherten, +statutarisch übernommen worden — obwohl sie finanziell eine <em class="gesperrt">erheblich</em> +größere Belastung bedeutet als die Hauptsache, die Invalidenpension, +und obendrein den Geschäftsangehörigen je nach Alter +und Familienstand in äußerst ungleichem Maß zugute kommt.</p> + +<p>Das dauernde Fortbestehen auch der Hinterbliebenenversicherung, +in engem Anschluß an die Invalidenpensionseinrichtung, +halte ich einerseits für unbedingt nötig; andererseits aber sehe ich +es für durchaus gerecht und sachgemäß an, daß die Beteiligten für +diesen Teil ihrer Anwartschaften zu einem der Höhe des Interesses +der einzelnen proportionalen Beiträge wenigstens dann herangezogen +werden, wenn einmal die jährlichen Leistungen für Witwen und +Waisen sehr bedeutende Summen erfordern, wie es mit der Zeit eintreten +muß. In keinem Fall aber dürfen die einseitigen Leistungen +dieser Art der ungeschmälerten Fortsetzung oder auch nur der im +§ 73 vorgesehenen Erhöhung der Invalidenpension Abbruch tun.</p> + +<p>Das etwaige spätere Heranziehen der Beteiligten zu Beiträgen +muß nach dem im § 74 bezeichneten Modus deshalb erfolgen, damit +die jeweils bezahlten Monatsbeiträge fortgesetzt vollständig +verfallen, solange der Beitragende leben bleibt, also unter keinen +Umständen Rückzahlungsansprüche begründen können.</p> + +<p>Damit die Einrichtung ihren Hauptzweck nicht verfehle, +müßte die Beitragsleistung, wie die zur Krankenkasse, für alle +obligatorisch gemacht werden, außer soweit einzelne etwa nachweisen, +daß sie schon ihrerseits für ihre Angehörigen entsprechend +oder mehr gesorgt hätten. Das Obligatorische aber macht unbedingt +nötig, daß alsdann mit Eintritt des Todes eines Beitragenden<a class="page" name="Page_360" id ="Page_360" title="360"></a> +für denjenigen Anteil im Pensionsanspruch der Hinterbliebenen, +der auf seinen eigenen Beitrag entfällt, seitens der betreffenden +Firma oder seitens der Stiftung Sicherstellung geleistet werde.</p> + +<p>Die Prämien für das laufende Risiko, welches bei jedem +einzelnen die Mitversicherung seiner Angehörigen der Firma jeweils +auferlegt, sind mit Hilfe der Tabellen der Renten- und Versicherungsbanken +ohne besondere Mühe von Jahr zu Jahr zu berechnen.</p> + + +<h4>Zu § 77.</h4> + +<p>Für die Vorstände der Stiftungsbetriebe bedeuten die Bestimmungen +des § 77 eine wichtige Direktive ihrer Geschäftspolitik. +Sie wissen, daß sie nicht, wie sogar Staatsbetriebe noch verfahren +dürfen, überschüssig gewordene Arbeitskräfte jederzeit haufenweis +auf die Straße weisen können, außer wenn sie sehr große Entschädigung +leisten wollen. Also können sie auf irgend welche +Unternehmungen, die erhebliche Vermehrung des Personals erfordern +ohne begründete Aussicht auf dauernde Beschäftigung, +nur dann sich einlassen, wenn sie die Sicherheit haben, daß bei +solchen Geschäften ephemerer Art auf alle Fälle so viel übrig +bleibt, um nötigenfalls jene nachträglichen Lasten ohne wirklichen +Verlust übernehmen zu können. — Und dieses ist mir durchaus +erwünscht. Ich will in der Tat unter <em class="gesperrt">scharfe</em> Repression gestellt +haben, daß meine Nachfolger jemals sich mitschuldig machen +könnten des volkszerstörenden Unfugs, den die Großindustrie darin +noch treiben darf, daß sie, um immer mehr Geschäfte zu machen, +ohne Rücksicht auf die Folgen für andere, beliebig viele von +sonstigen Arbeitsgebieten abzieht und von ihren Unternehmungen +abhängig werden läßt, ohne jenen irgend eine Gewähr für ein +dauerndes Unterkommen bieten zu können und ohne auch nur die +Verpflichtung anzuerkennen, im ungünstigen Fall zur Erlangung +anderen Fortkommens <em class="gesperrt">selbst</em> mithelfen zu müssen.</p> + +<p>Die Sonderbestimmung im drittletzten Absatz zugunsten der +nicht im Lehrvertrag, sondern als »Arbeiterlehrlinge« zur Ausbildung +für die eigenen Bedürfnisse des Betriebes eingestellten jugendlichen +Personen will das im § 99 des nächstfolgenden Titels grundsätzlich +ausgesprochene Verbot des »Lehrlingszüchtens« auch unter praktische +Garantien stellen — wofür hinsichtlich der auf Lehrvertrag +(ohne Lohn) einzustellenden eigentlichen »Lehrlinge« die Verhältnisse +selbst schon genügend sorgen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_361" id ="Page_361" title="361"></a>Für den Fall, daß etwa in späterer Zeit die Leiter der Stiftungsbetriebe +und ihre nächsten Gehilfen einmal finden sollten, daß die +vielen, durch die statutarischen Einrichtungen ihnen auferlegten +Rücksichten auf Interessen anderer ihre Tätigkeit erheblich schwieriger +gestalte, als es sonst in der Industrie zu sein pflegt, so soll +ihnen dieses zugegeben, aber zugleich gesagt sein: daß der Urheber +dieser Einrichtungen auch durchaus nicht die Absicht gehabt +hat, <em class="gesperrt">ihnen</em> das Leben besonders leicht zu machen. — Meine +Nachfolger und die anderen oberen Beamten der Stiftungsbetriebe +werden es gewiß jederzeit in der Ordnung finden, daß sie selbst +lebenslänglich angestellt seien, ihnen gegenüber also die Stiftung +das Risiko zu tragen habe, ihre Gehälter auch in ganz schlechter +Zeit fortzahlen zu müssen. So finde ich nun auch in der Ordnung, +daß sie ab und zu den Kopf darüber sich zerbrechen mögen, wie +es anzufangen sei, um einen ganz kleinen Teil solcher Vorteile +wie sie selbst haben <em class="gesperrt">allen</em> ihren Mitarbeitern wahren zu können.</p> + + +<h4>Zu § 79.</h4> + +<p>Daß auch die durch § 77 getroffene Anordnung neben zweifellos +wohltätigen Wirkungen den Mangel hat, gelegentlichem Mißbrauch +ausgesetzt zu sein, teilt sie mit <em class="gesperrt">allen</em> menschlichen Einrichtungen. +Ich bin also durchaus darauf gefaßt, daß ab und zu +einmal ein recht raffinierter Patron die Abgangsentschädigung zu +Unrecht sich erzwingt, weil er es so anzufangen versteht, daß man +ihn mit Schaden los zu werden suchen muß, um größerem Nachteil +zu entgehen. Eine tüchtige und anständige <em class="gesperrt">Arbeiterschaft</em>, +die im Besitz wertvoller Rechte sich weiß, wird aber schon +ihres eigenen Ansehens wegen dafür sorgen, daß derartiger Mißbrauch +höchstens ganz vereinzelt vorkommen kann. Die beste +Waffe dagegen wird sein, alle Streitfälle, die aus § 79 sich ergeben +mögen, pure einer Arbeitervertretung gemäß § 64 des Statuts in +die Hand zu legen, wie § 92 als zulässig hinstellt. Eine solche +Instanz würde sicher allen Versuchen jener Art das Wasser gründlich +abzugraben verstehen.</p> + + +<h4>Zu § 84.</h4> + +<p>Es würde in hohem Grad unangemessen sein, jede formell +rechtswidrige Handlung einzelner, die vielleicht nur einer Unbesonnenheit +entsprungen ist, unter die Strafe des Verlustes wertvoller +Anrechte zu stellen. Der § 84 schreibt deshalb vor, daß<a class="page" name="Page_362" id ="Page_362" title="362"></a> +die Rechtsfolgen einer Auflösung des Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses +durch einen Betriebsangehörigen erst nach Ablauf +einer gewissen Bedenkzeit eintreten können.</p> + +<p>Selbstverständlich schließt diese Bestimmung nicht aus, daß +ein willkürliches Verlassen der Arbeit, auch wenn es noch nicht +den Tatbestand einer Aufhebung des Arbeitsvertrages seitens des +Betreffenden selbst darstellt, infolge besonderer Umstände unter +§ 79 fallen und Aufhebung des Vertrags seitens der Firma begründen +kann.</p> + + +<h4>Zu § 88.</h4> + +<p>Dem Wert der in Titel V des Statuts getroffenen Einrichtungen +als Grundlagen einer wirklichen Rechtsordnung kann es keinen +Abbruch tun, daß durch § 88 ein Sicherheitsventil offen gelassen +werden muß, um zerstörenden Wirkungen, welche jene Einrichtungen +unter besonderen Umständen einmal nach sich ziehen könnten, vorzubeugen. +Hier handelt es sich nicht um Hintertüren. Denn die +in § 88 ausgesprochenen Vorbehalte kennzeichnen nach <em class="gesperrt">objektiven</em> +Merkmalen eine wirkliche Notlage, welche, falls sie nicht etwa +durch die begleitenden Umstände gemildert erscheint, zeitweilige +Erleichterung der der Stiftung auferlegten Lasten schon um deswillen +unbedingt rechtfertigt, weil hierdurch die Aussicht verbessert +würde, über solche Notlage hinwegzukommen und nachher zur +Wiederaufnahme größerer Pflichten befähigt zu bleiben.</p> + + +<h4>Zu §§ 90-92.</h4> + +<p>Die Gewährleistung dauernder Anerkennung der in Titel V +aufgestellten Rechtsordnungen kann nicht anders herbeigeführt +werden als durch eine gewisse Beschränkung der Vertragsfreiheit +der Stiftung und ihrer Organe gegenüber dem Personenkreis, auf +welchen jene Bestimmungen Bezug haben.</p> + + +<h4>Schlußbemerkung zu Titel V.</h4> + +<p>Wenn abgesehen wird von der Möglichkeit einer allmählich +eintretenden völligen Umwälzung in den Wirtschaftsbedingungen +größerer Betriebe auf dem Arbeitsgebiet der Stiftungsunternehmungen +und von völlig unberechenbaren Zwischenfällen und Krisen, +durch welche zeitweilige Notlagen herbeigeführt werden möchten, +sind diese Unternehmungen jetzt genügend gefestigt, um alle Lasten<a class="page" name="Page_363" id ="Page_363" title="363"></a> +aus den in Titel V getroffenen Einrichtungen ganz unbedenklich +und mit der Aussicht auf dauernde Leistungsfähigkeit übernehmen +zu können. Dieses darf ich nunmehr als völlig außer Frage gestellt +ansehen, nachdem die letzten Jahre auch anderen außer mir +und meinen nächsten Mitarbeitern Gelegenheit zu genauerem Einblick +in die Wirtschaftsbedingungen der hiesigen Betriebe gegeben haben.</p> + +<p>Ich bin aber auch des weiteren überzeugt, daß zurzeit noch +<em class="gesperrt">viele</em> Unternehmungen bestehen, welche ebenfalls in der Lage +wären, das Gleiche oder Ähnliches durchzuführen, wenn die Beteiligten +nur wollten oder dazu angehalten werden könnten. Denn +es gibt glücklicherweise auch in Deutschland noch manche Gebiete +industrieller Arbeit, auf welchen die Umstände dafür Sorge tragen, +daß nicht jeder Tropf, der gern Fabrikherr sein oder von seinem +Geld höhere Zinsen als mit Hypotheken und Staatspapieren gewinnen +möchte, durch das witzlose Mittel der Preisunterbietung +Konkurrenz treiben und damit das wirtschaftliche Niveau fortgesetzt +herunterdrücken helfen kann. Auf allen diesen Gebieten +machen die Großunternehmer im Durchschnitt noch sehr gute Geschäfte, +trotz aller Klagen bei jeder zeitweiligen Geschäftsdepression — welche +Klagen öfters nur die unerwartete Schmälerung vorheriger +sehr <em class="gesperrt">großer</em> Gewinne zum Anlaß haben. Woher käme auch +sonst der regelmäßige Zuwachs an Millionären in den Industriebezirken, +den die Vermögensstatistik von 10 zu 10 Jahren nachweist?</p> + +<p>Gegenüber solchen Industriezweigen, auf denen noch Millionäre +wachsen können, würden keinerlei Härten zu befürchten sein, +wenn eine größerer Aufgaben fähige Gesetzgebung die Unternehmer +anhalten wollte, von dem Überschuß guter Jahre, soweit +er hinausgeht über die gewöhnliche Kapitalverzinsung, angemessene +Risikoprämie und reichliche Entlohnung der etwa mittätigen Inhaber +für ihre persönliche Arbeit, einen <em class="gesperrt">Teil</em> immer zurückzulegen +in einen an ihr Unternehmen selbst gebunden bleibenden, persönlicher +Nutznießung entzogenen Reservefonds zur Sicherstellung +größerer sozialer Leistungen. Damit könnte vielleicht schon für +eine Million industrieller Arbeiter und Privatbeamten in Deutschland +eine wesentliche Erhöhung der bürgerlichen und wirtschaftlichen +Lebenslage herbeigeführt werden — was selbst bei dem +Maße nach beschränkteren Rechten einen gewaltigen Fortschritt +gegenüber dem bestehenden Zustand und unter dem Gesichtspunkt +des Staatswohls zehnmal mehr bedeuten würde, — als alle Be<a class="page" name="Page_364" id ="Page_364" title="364"></a>mühungen +um künstliche Verbesserung der Lage des Kleingewerbes +denkbarerweise zu erreichen vermöchten.</p> + +<p>Aber ganz abgesehen hiervon würde schon die Privatinitiative +in dieser Richtung Erhebliches leisten können. Hierfür käme es +nur darauf an, daß die vielen ehrenwerten, über bloßen Eigennutz +und Standesdünkel erhabenen Männer, die es in den Kreisen der +Großindustrie gibt, ihre dem Gemeinwohl zugewandten Bestrebungen +auf ein höheres Ziel als das der »Wohlfahrtseinrichtungen«, also +auf dauernde Verbesserung der <em class="gesperrt">Rechts</em>lage ihrer Arbeiterschaften +richten wollten. Der Wege hierfür wären gewiß vielerlei möglich. +Denn die fideikommißartige Bindung eines Teils der Überschüsse +eines Privatunternehmens zu einem diesem Unternehmen dienenden, +freier Verfügung der Inhaber entzogenen Deckungsfonds für fortgesetzte +Erfüllung größerer Pflichten könnte wohl in mancherlei +Formen und in Anpassung an sehr verschiedenartige Verhältnisse +mit voller Rechtssicherheit erreicht werden. Wenn aber auf solchen +Wegen einmal, statt nur für ein halbes Tausend, für ein halbes +Hunderttausend eine erhebliche Erhöhung des Standesniveaus herbeigeführt +würde, so hätte schon dieses für die Allgemeinheit größeren +Wert als alles zusammen genommen, was an Wohlfahrtseinrichtungen +in Deutschland bisher geschaffen worden ist.</p> + +<p>Ich fürchte demnach durchaus nicht, daß die interne Rechts- und +Wirtschaftsordnung der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung noch für lange +Zeit eine vereinzelte kleine Insel auf dem Industriegebiet werde +bleiben <em class="gesperrt">müssen</em>.</p> + + +<h3>Titel VI.</h3> + +<h3>Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten.</h3> + +<p>Die Vorschriften dieses Titels wollen der Forderung Rechnung +tragen, in welcher ich eine Lebensfrage für die gedeihliche Fortentwicklung +der Stiftungsunternehmungen sehe: Pflege der Solidarität +der Interessen aller, die in den Unternehmungen jeweils mittätig +sind, und Lebendighalten des Bewußtseins solcher Solidarität.</p> + +<p>Diese Vorschriften sind indes nur gedacht als Direktive für +die Organe der Stiftung, sie sollen die letzteren selbst zwar streng +verpflichten, anderen aber bestimmte Rechte nicht einräumen.</p> + +<p>Betreffs des Einzelnen ist zu bemerken:</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_365" id ="Page_365" title="365"></a>Zu § 94.</h4> + +<p>In den Stiftungsbetrieben soll die Ungebühr nicht einreißen, +die in der Großindustrie vielfach zu finden ist, daß eine exorbitante +Dotierung der leitenden Personen, außer allem Verhältnis zum +objektiven wirtschaftlichen Wert ihrer Arbeitsleistung, in groben +Kontrast tritt zu der notwendigerweise bescheidenen Entlohnung +der Tätigkeit der großen Mehrzahl. Gegenüber allen Hinweisungen +auf derartige Gepflogenheiten anderwärts soll die Stiftungsverwaltung +in den strikten Vorschriften des § 94 einen Rückhalt zur Abwehr +haben.</p> + +<p>Mag immerhin infolge solcher Beschränkung gelegentlich einmal +eine sonst wertvolle Kraft dem Dienst der Stiftung verloren +gehen, weil sie wegen des Beispiels anderer nur gegen Gewährung +ganz ungewöhnlicher Vorteile zu haben wäre; die Stiftung wird +doch immer auf solche Personen angewiesen bleiben, für welche +die eigentliche Triebfeder des Handelns nicht in der Aussicht auf +ganz besonderen materiellen Gewinn, sondern in den inneren Antrieben +zur Betätigung in einem tüchtigen Wirkungskreis liegt.</p> + +<p>Wie hoch man die qualifizierte Arbeit der oberen Beamten +anschlagen mag — gemäß dem Gesichtspunkt, unter welchem § 40 +des Statuts und die zu ihm gegebene Erläuterung steht, muß <em class="gesperrt">jedem</em> +gegenüber einmal der Punkt kommen, wo ihm zu sagen wäre: +auch mancher andere würde an deiner Stelle, in die gegebene +Organisation hineingesetzt, deine Funktionen gleich gut ausüben +können. Den richtigen Maßstab aber für die Schätzung des wirtschaftlichen +Wertes der Tätigkeit der Beamten aller Kategorien +sehe ich gegeben in dem durchschnittlichen Ertrag, welchen unter +Vermittlung und mit Hilfe ihrer spezifischen Tätigkeit die gemeinsame +Arbeit der großen Mehrzahl aller Mitarbeiter jeweils abwirft. +Dieser Ertrag kennzeichnet deutlich das wirtschaftliche Niveau des +Unternehmens, nach welchem die Ansprüche aller sich zu richten +haben.</p> + +<p>Im übrigen aber lege ich auch Wert darauf, angesichts der +unvermeidlichen Unbestimmtheit der in § 40 des Statuts ausgesprochenen +Grundsätze für die Geschäftspolitik der Stiftung, in +die Institutionen der Stiftung selbst praktisch wirksame Motive +hineingelegt zu wissen, welche auf eine vernünftige Durchführung +jener Grundsätze hindrängen. Aus § 94 wissen nun die Beamten +der Stiftungsbetriebe, daß für sie selbst Anwartschaft auf verbesserte +Lebenslage immer nur in dem Maße besteht, als es ihnen gelingt,<a class="page" name="Page_366" id ="Page_366" title="366"></a> +die Lebenslage aller ihrer Mitarbeiter zu verbessern. Zugleich +aber müssen sie sich sagen, daß solche Anwartschaft nur dann +nicht wieder illusorisch wird, wenn bei jenem auch die Stiftung +selbst noch einen befriedigenden Anteil am Gesamtertrag übrig +behält; denn andernfalls müßte doch gerade an ihnen zu sparen +gesucht werden.</p> + + +<h4>Zu § 95.</h4> + +<p>Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet durchaus nicht eine +Einschränkung der in § 94 ausgesprochenen Regeln, sondern nur +eine Ergänzung dieser in Hinsicht auf wesentlich andere Verhältnisse. +Denn es sind gänzlich verschiedene Dinge: Bezahlung für pflichtmäßige +Wahrnehmung regelmäßiger Funktionen irgend welcher +Art — und Anteilnahme an Vorteilen, welche durch <em class="gesperrt">besondere</em>, +nicht schon pflichtmäßige Leistungen einzelner zustande kommen.</p> + +<p>In bezug auf letzteres will ich einem liberalen Verfahren der +Stiftung keineswegs Beschränkungen auferlegen, wenn dieses nur +<em class="gesperrt">allen</em> gegenüber gleichmäßig zur Geltung kommt und immer geleitet +bleibt unter der Fragestellung: liegt tatsächlich etwas vor, +was von seinem Urheber nicht schon kraft der Funktionen, für +welche er regelmäßig bezahlt wird, zu erwarten war? — Dieses +»etwas« kann von äußerst verschiedener Art sein, aber immer nur +von solcher Art, daß man mit dem Betreffenden <em class="gesperrt">nicht</em> unzufrieden +sein dürfte, wenn er es nicht geleistet hätte und in Zukunft nicht +wieder leisten würde.</p> + + +<h4>Zu § 98<a name="FNanchor_86_86" id="FNanchor_86_86"></a><a href="#Footnote_86_86" class="fnanchor">[86]</a>.</h4> + +<p>Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Beamten in industriellen. +Unternehmungen hat sich wohl überall, wo sie eingeführt worden +ist, als eine für den Unternehmer vorteilhafte, für den anderen Teil +wenigstens erfreuliche Einrichtung bewährt. Ich wünsche und +hoffe, daß auch die Stiftungsbetriebe in nicht allzu ferner Zeit sie +werden in Anwendung bringen können<a name="FNanchor_87_87" id="FNanchor_87_87"></a><a href="#Footnote_87_87" class="fnanchor">[87]</a>. Irgend welche Bedeutung +unter <em class="gesperrt">sozial</em>politischem Gesichtspunkt habe ich indes dieser Einrichtung +nie beimessen können, und wo sie mit dergleichen Prätension +auftritt, und mit der Tendenz, wegen größerer Pflichten +damit sich abzufinden, sehe ich in ihr nur ein gemeinschädliches<a class="page" name="Page_367" id ="Page_367" title="367"></a> +Scheinwesen. — Wenn dabei ein großer Teil des ganzen Arbeitseinkommens +auf schwankende Grundlagen gestellt würde, müßte +die Einrichtung für die Arbeiter direkt schädlich wirken und obendrein +auch in sich widerspruchsvoll werden, weil es nicht möglich +wäre, den Beteiligten eine der Größe ihres Interesses entsprechende +Einwirkung auf diejenigen Handlungen einzuräumen, von denen +die Höhe des verteilbaren Gewinnes schließlich abhängt. Ich habe +also in meinem Wirkungskreis für wichtiger und dringlicher gehalten, +erst diejenigen Einrichtungen genügend zu kräftigen, welche +darauf abzielen, den von den Betrieben abhängig gewordenen Personenkreis +gegen die ungünstigen Chancen privater Wirtschaftstätigkeit +möglichst zu schützen.</p> + +<p>Die Forderung ganz gleichmäßiger Anteilnahme aller an einer +etwaigen Gewinnverteilung entspricht dem eingangs bezeichneten +Gesichtspunkt des Titels VI. Daß aber selbst von einer solchen +ganz allgemeinen Gewinnbeteiligung die Mitglieder der Vorstände — wie +auch der Stiftungskommissar — ausgeschlossen bleiben, +scheint mir geboten, damit diese gegen die Vermutung geschützt +seien, als könnten sie des eigenen Vorteils wegen die schwankenden +Bezüge der Geschäftsangehörigen auf Kosten der regelmäßigen +Bezüge derselben zu erhöhen suchen.</p> + + +<h3>Titel VII.</h3> + +<h3>Verwendung der Überschüsse.</h3> + +<p>Für diesen Titel genügen wenige Bemerkungen zu einzelnen +Paragraphen, nämlich:</p> + + +<h4>Zu § 104.</h4> + +<p>Dieser Paragraph soll zum deutlichen Ausdruck bringen, daß +die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung als »gemeinnützig« im Sinne des Stifters nur +solche Einrichtungen und Zwecke ansehen darf, welche der Sache +nach und auch nach den Modalitäten der [ihrer] Beförderung ganz unabhängig +sich halten von jedem die Menschen trennenden Tendenz +oder Parteistandpunkt. Mittel der Stiftung sollen also nicht dienen +dürfen dem Krebsengehen aller möglichen Tendenzbestrebungen +mit gemeinnützigen Zwecken. Was wirklich gemeinnützig sein +will, mag seine Förderung in Formen suchen, unter welchen alle, +was auch im übrigen sie scheidet, sich vereinigen können.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_368" id ="Page_368" title="368"></a>Zu § 108.</h4> + +<p>Die Stiftungsverwaltung wird zur Erkennung und Beurteilung +von Bedürfnissen, welche durch Mittel der Stiftung Befriedigung +finden können, sowie zur Abwägung der verschiedenartigen Interessen, +die dabei zu berücksichtigen sind, fast überall auf Rat und Begutachtung +seitens der Geschäftsleitungen und des Stiftungskommissars, +als der nächststehenden sachverständigen Personen, angewiesen sein, +und diese müssen als verpflichtet gelten, hierin der Stiftungsverwaltung +nach besten Kräften zu Dienst zu sein. Hieraus ergibt +sich, der zweite Satz des § 108; denn »du solt dem Farren so da +drischet das Maul nicht verbinden.«</p> + + +<h3>Titel VIII.</h3> + +<h3>Rechnungslegung der Stiftung.</h3> + + +<h4>Zu §§ 110 und 111.</h4> + +<p>Grundsätzlich muß ausgeschlossen sein, daß die Mittel der +<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung nach dem Tode des Stifters zu irgend einer +späteren Zeit den Charakter geheimer Fonds in der Hand der +Stiftungsverwaltung gewinnen könnten. Es muß also eine von +der Stiftungsverwaltung unabhängige Instanz gesucht werden, +welcher die Stiftungsverwaltung Rechnung legen und vor welcher +sie angemessener Prüfung der Statutenmäßigkeit ihres Verfahrens +ausgesetzt sein kann. — Hierfür scheint mir, wenn die Wahl nicht +völlig willkürlich und ohne jede sachliche Richtschnur getroffen +werden soll, das einzig Angemessene zu sein: die natürlichen Vertreter +der an der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung nächstbeteiligten Interessenkreise +zur gemeinsamen Entgegennahme solcher Rechnungslegung +zu legitimieren, wie es im § 110 des Entwurfs geschieht. Von sämtlichen +dort namhaft gemachten ist vorauszusetzen, daß sie dem +bezüglichen Ersuchen seinerzeit nicht nur bereitwillig entsprechen, +sondern auch den Auftrag unter Wahrung aller gebotenen Rücksichten, +speziell auf die Interessen der Geschäftsbetriebe, sachgemäß +ausführen werden.</p> + + +<h3><a class="page" name="Page_369" id ="Page_369" title="369"></a>Titel IX.</h3> + +<h3>Schlußbestimmungen.</h3> + + +<h4>Zu § 114 u. 115.</h4> + +<p>Dieser Paragraph will Vorsorge dafür treffen, daß unter keinen +zurzeit absehbaren Eventualitäten die Stiftung ohne geordnete Vertretung +und ihr Besitz etwa herrenloses Gut sei.</p> + +<p>Dieser Zweck erfordert Vorkehrungen, die gegebenen Falles +von selbst in Funktion treten, ohne hierzu irgend welcher Konstituierung +oder besonderer Ordnung des Verfahrens zu bedürfen.</p> + + +<h4>Zu § 116.</h4> + +<p>Ich will nicht, daß die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zu irgend einer +Zeit hinauslaufen könne auf bloße Verwaltung einer Vermögensmasse +in toter Hand. Sie soll immer eine <em class="gesperrt">spezifische</em> Aktion +haben, die eines besonderen Rechtssubjekts und besonderer Organe +wirklich bedarf, die nicht füglich ebensogut von irgend einer +sonst vorhandenen Stelle geübt werden könnte. Wäre einmal der +Boden für solche spezifische Aktion verloren, hätte die Stiftung +nichts mehr in ihrem Besitz als zinstragende Vermögensobjekte +oder gemeinnützige Einrichtungen gewöhnlicher Art, so kann die +Verwaltung der einen wie der andern viel einfacher von den nächst +interessierten Stellen, der Universität und den Gemeinden des Bezirks, +selbst besorgt werden. Die Stiftung mag also solchenfalls +ihren noch übrig gebliebenen Vermögensbestand einfach aufteilen.</p> + +<p>Daß die Stiftungsverwaltung immer unter die Alternative +gestellt sei: entweder wirkliche eigenartige Aktion oder Auflösung +der Stiftung — ist mir auch noch unter einem anderen Gesichtspunkte +von Wert. Da bloße Vermögensverwaltung natürlich viel +leichter und mit weniger Risiko verknüpft ist als industrielle oder +sonstige Tätigkeit, so könnte ohne jene Alternative irgend eine +spätere — wie ich hoffe, jetzt noch ungeborene — Stiftungsverwaltung +in einer kritischen Zeit vielleicht unwillkürlich geneigt +sein, solche Tätigkeit schon früher preiszugeben, als es bei etwas +größerem Interesse an ihr und etwas mehr Mut nötig zu sein +brauchte.</p> + +<p><em class="gesperrt">Lugano</em>, Mai 1895.</p> + +<p class="right-indent">Dr. E. Abbe.</p> +<p class="lettersig"> </p> + + +<h4><a class="page" name="Page_370" id ="Page_370" title="370"></a>[Nachgefügtes Blatt]</h4> + +<h4>Zu §§ 118 — 120.</h4> + +<p>Die Einrichtungen und Anordnungen des Stiftungs-Statuts +haben naturgemäß in vielen Punkten Bezug auf die <em class="gesperrt">besonderen</em> +rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, welche für die der +<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zugedachte Wirksamkeit <em class="gesperrt">jetzt</em>, am Ende des +19. Jahrhunderts, gegeben sind. Es muß also mit der Möglichkeit +gerechnet werden, daß infolge plötzlich oder allmählich sich vollziehender +Wandlung jener Bedingungen die statutarischen Einrichtungen +den tatsächlichen Verhältnissen in einer späteren Zeit +gänzlich unadäquat werden und alsdann Wirkungen hervorbringen +könnten, die jetzt nicht vorauszusehen und nach Zweck und Absichten +der Stiftung gar nicht gewollt sind. Deshalb scheint es +ratsam, jene Einrichtungen unbeschadet aller Maßnahmen zugunsten +ihrer Rechtsbeständigkeit doch nicht <em class="gesperrt">absoluter</em> Starrheit verfallen +zu lassen, vielmehr im Statut selbst einen Weg anzubahnen, auf +welchem eine Anpassung desselben an neue Verhältnisse nötigenfalls +herbeigeführt werden kann. Hierbei darf es sich jedoch +durchaus nicht handeln können um Beseitigung jedes beliebigen +Nachteils, den die jetzt getroffenen Anordnungen irgend einmal, +vielleicht ganz vorübergehend, mit sich bringen möchten oder um +Herbeiführen der vermeintlich größten jeweils möglichen Zweckmäßigkeit, +die vielleicht sehr strittig bleibt; sondern immer nur +um Abwehr so <em class="gesperrt">großer</em> Nachteile und Mißstände, daß durch ihr +Fortbestehen die Existenz der Stiftung oder die Erfüllung ihrer +Aufgaben bedroht oder in Ansehung dieser Aufgaben, gemäß den +erkennbaren Absichten des Stifters, offenbare Zweckwidrigkeit gegeben +wäre. Namentlich aber darf keine Abänderung des Statuts +die Tendenz verfolgen können, der Stiftung als solcher, gegenüber +dem an ihren Unternehmungen beteiligten Personenkreis, irgend +welche vermögensrechtliche Vorteile zu verschaffen, die nicht ganz +klar den Absichten des Stifters entsprechen.</p> + +<p>Demnach muß die in § 118 der Stiftungsverwaltung selbst, +als der hierzu allein geeigneten Instanz, eingeräumte Befugnis zur +Abänderung des Statuts zwar materiell unbeschränkt sein, aber +unter ganz strenge Bedingungen gestellt werden, nämlich:</p> + +<p>daß <em class="gesperrt">wesentliche</em> Voraussetzungen hinsichtlich der rechtlichen +oder wirtschaftlichen Grundlagen für die Wirksamkeit der Stiftung +im Vergleich mit dem <em class="gesperrt">jetzt</em> Bestehenden geändert seien;<a class="page" name="Page_371" id ="Page_371" title="371"></a> +daß diese Veränderung so <em class="gesperrt">groß</em> sei, um ein Aufrechterhalten +der ursprünglichen Bestimmungen entweder unmöglich oder widersinnig +zu machen — wobei das »unmöglich« allerdings schon durch +solche Wirkungen gegeben sein kann, deren Fortdauer eine Krisis +mit Bestimmtheit für absehbare Zeit voraussehen lassen würde, und +das »widersinnig« durch Nachteile oder Erschwernisse erheblicher +Art, deren Bestehenlassen angesichts der veränderten Verhältnisse +<em class="gesperrt">keinem</em> vernünftigen Zweck mehr entspräche;</p> + +<p>daß jede Abänderung nicht weiter gehen dürfe als zur <em class="gesperrt">betreffenden +Zeit</em> wirklich erforderlich ist, um mit Rücksicht auf +die veränderten Verhältnisse das Unmögliche und absolut Zweckwidrige +aufgehoben zu haben.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Da eine genauere Richtschnur für die Auslegung und Anwendung +dieser in § 118 gegebenen Normen nicht zum voraus +sich festsetzen läßt, so muß beides im allgemeinen unter den +Schutz der jeweils geltenden Rechtsordnung gestellt sein — was +§ 119 dadurch herbeiführen will, daß er zum Einspruch gegen +eine Statutenänderung ausdrücklich <em class="gesperrt">jeden</em> ermächtigt, der an Aufrechterhaltung +des Bestehenden ein vernünftiges Interesse haben +kann. Wofür etwa in einer späteren Zeit niemand sich interessierte +und für wessen Verteidigung niemand mehr eintreten möchte, das +hätte in der Tat kein Anrecht mehr auf weiteren Fortbestand.</p> + +<p>Ich nehme an, daß aus § 119 zur Vertretung des jeweils +geltenden Statuts, wegen berechtigten Interesses an dessen Aufrechterhaltung +im allgemeinen, legitimiert sind: neben meinen Nachkommen +und meinen früheren Genossen (die unter meiner Mitwirkung +und mit Bezug auf meine Absichten Verträge mit der +<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung abgeschlossen haben), die Gemeinden des Bezirks, +die hiesige Universität, die Mitglieder der Vorstände der +Stiftungsbetriebe, der Stiftungskommissar und die Mitglieder der +in § 110 des Statuts vorgesehenen Kommission für die Rechnungslegung +der Stiftung; im übrigen aber jeder Angehörige — Beamte +oder Arbeiter — der Stiftungsbetriebe hinsichtlich solcher Statutenbestimmungen, +die seine besonderen Interessen berühren.</p> + +<p>Als selbstverständlich betrachte ich hierbei, daß allen diesen +Personen das gleiche Einspruchsrecht auch zustehe gegen etwaige +Maßnahmen seitens der Organe der Stiftung, die ohne formell als +Statutenänderung verlautbart zu sein, materiell eine solche einschließen +und demnach gemäß § 118 hätten verlautbart werden<a class="page" name="Page_372" id ="Page_372" title="372"></a> +müssen. Gegenüber den seitens der Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig +erklärten Abänderungen des Statuts aber würde niemand +mehr Ansprüche aus dem vorher geltenden Statut, abgesehen von +erworbenen Rechten, geltend machen dürfen, sondern jeder nunmehr +auf diejenigen Ansprüche beschränkt sein, die der zweite +Absatz des § 119 bezeichnet.</p> + +<p>Für das Geltendmachen <em class="gesperrt">solcher</em> Ansprüche eine relativ lange +Frist offen zu lassen, scheint deshalb geboten, weil die Begründung +einer beschlossenen Statutenänderung meist nicht sofort zu würdigen, +ihre praktische Tragweite aber wohl stets erst nach längerer +Wirksamkeit zu erkennen sein wird.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nachdem durch die §§ 118-120 der ganze vorangehende +Inhalt des Statuts möglichem Wandel unterworfen worden, müssen +nunmehr <em class="gesperrt">diese</em> Paragraphen zum absolut festen Punkt in den +Einrichtungen der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung erklärt werden — wie § 121 +schließlich tut.</p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_76_76" id="Footnote_76_76"></a><a href="#FNanchor_76_76"><span class="label">[76]</span></a> [In dem vorliegenden Abdruck der »Motive und Erläuterungen« sind die +Nummern der Paragraphen entsprechend dem Text des Statuts von 1896 (bezw. 1906) +abgeändert. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von 1896 hie und da veränderten +Anordnung der Paragraphen die erforderlichen Umstellungen vorgenommen. Endlich sind +zwei Stellen weggelassen, da die zugehörigen §§ des »Entwurfs« in den Text von 1896 +nicht aufgenommen wurden; doch ist die eine auf S. 58 und 59 dieses Bandes abgedruckt.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_77_77" id="Footnote_77_77"></a><a href="#FNanchor_77_77"><span class="label">[77]</span></a> [gemeint ist die unten erwähnte Stiftungsurkunde vom 19./21. Mai 1889.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_78_78" id="Footnote_78_78"></a><a href="#FNanchor_78_78"><span class="label">[78]</span></a> [Siehe hierüber die weiteren Ausführungen, in »Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung« +unten S. 388ff.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_79_79" id="Footnote_79_79"></a><a href="#FNanchor_79_79"><span class="label">[79]</span></a> [vgl. zu Titel I und II »Die Verfassung der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung« S. 388 ff.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_80_80" id="Footnote_80_80"></a><a href="#FNanchor_80_80"><span class="label">[80]</span></a> [Dies galt für das Jahr 1895; inzwischen haben sich die Besitzverhältnisse der +Stiftung erheblich günstiger gestaltet.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_81_81" id="Footnote_81_81"></a><a href="#FNanchor_81_81"><span class="label">[81]</span></a> [vgl. zu Titel V »Motive und Erläuterungen« usw. Nachtrag zum II. Entwurf +S. 373 ff. und auch den Vortrag »Arbeiterschutz« S. 26 ff.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_82_82" id="Footnote_82_82"></a><a href="#FNanchor_82_82"><span class="label">[82]</span></a> [Inzwischen, Ostern 1900, wurde die achtstündige Arbeitszeit in der Optischen +Werkstätte eingeführt. Vgl. oben S. 203 ff.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_83_83" id="Footnote_83_83"></a><a href="#FNanchor_83_83"><span class="label">[83]</span></a> [im Jahre 1905: 110 000 M.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_84_84" id="Footnote_84_84"></a><a href="#FNanchor_84_84"><span class="label">[84]</span></a> [Die Einrichtung der Arbeiterausschüsse wurde gleich nach Inkrafttreten des +Stiftungs-Statuts im Herbst 1896 von <span class="smcap">E. Abbe</span> ins Leben gerufen und im Januar 1897 +fand die erste Sitzung des Arbeiterausschusses statt.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_85_85" id="Footnote_85_85"></a><a href="#FNanchor_85_85"><span class="label">[85]</span></a> [Ist im Jahre 1902 geschehen.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_86_86" id="Footnote_86_86"></a><a href="#FNanchor_86_86"><span class="label">[86]</span></a> [vgl. hierzu oben S. 102 ff.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_87_87" id="Footnote_87_87"></a><a href="#FNanchor_87_87"><span class="label">[87]</span></a> [Dies ist bereits bei Inkrafttreten des Statuts für das Betriebsjahr 1895/96 +geschehen.]</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_373" id ="Page_373" title="373"></a><a name="Xa" id="Xa"></a>Xa.</h2> + +<h2>Motive und Erläuterungen zum Entwurf +eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> + +<h3>Nachtrag zum zweiten Entwurf.</h3> + +<hr style="width: 15%;" /> + +<p class="center">(Als Manuskript gedruckt.)</p> + +<hr style="width: 20%;" /> + + +<h3>Zu Titel V.</h3> + +<h3>Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter +in den Stiftungsbetrieben<a name="FNanchor_88_88" id="FNanchor_88_88"></a><a href="#Footnote_88_88" class="fnanchor">[88]</a>.</h3> + + +<h4>Zu § 56.</h4> + +<p>Die Vorschrift dieses Paragraphen bedeutet praktisch nur +eine Direktive für die Organe der Stiftung und die sonst mit +leitenden Funktionen betrauten Personen. Als solche gehört sie +indes zu Titel V, weil es für Auslegung und Anwendung nachfolgender +Bestimmungen dieses Titels nicht gleichgültig ist, unter +<em class="gesperrt">welche</em> Direktive jene Organe hinsichtlich der in § 56 berührten +Punkte gestellt sind. Außerdem aber möchte ich diese Direktive +auch an einer Stelle ausgesprochen wissen, an welcher ihre fortgesetzte +Evidenthaltung besonders gesichert erscheint. — Einrichtungen +erziehen die Menschen. Diejenigen, welche in späterer +Zeit die Funktionen wahrzunehmen haben, die jetzt mir und meinen +Mitarbeitern obliegen, mögen nur auch immer lernen, was wir +haben lernen müssen: sich hinwegzusetzen über Sympathie und +Antipathie, Wohlgefallen und Mißfallen und alles, auch wenn +es die eigene Person noch so nahe berührt, betrachten zu können<a class="page" name="Page_374" id ="Page_374" title="374"></a> +rein als Sache, wie unbeteiligte Zuschauer; und sie mögen, um +das fertig zu bringen, auch zu <em class="gesperrt">ver</em>lernen suchen, was wir zu verlernen +suchen mußten: durch irgend etwas, was bei Ausübung der +Berufspflichten an sie herankommt, noch persönlich verletzt, gekränkt, +beleidigt sich fühlen zu können. Das bringt der Beruf +einmal so mit sich, just wie der des Schiffskapitäns oder des Lotsen +es mit sich bringt, daß er verlernen muß, im Augenblick der +Gefahr an sich selbst oder an Weib und Kind zu denken. Auch +mögen jene nur immer überzeugt sein, daß es in ihrem Beruf gar +keine andere <em class="gesperrt">wahre</em> Autorität gibt als diejenige, die auf dem +Boden solchen Gelernt- und Verlernthabens ihnen erwachsen kann.</p> + + +<h4>Zu § 57.</h4> + +<p>Die hier gegebene strenge Umgrenzung des Pflichtverhältnisses +bezweckt, den industriellen Arbeitsvertrag auf eine rechtlich gesunde, +ethisch reinliche Grundlage zu stellen — nämlich, unter schärfster +Absage an die Idee des »Brotherrn«, das Vertragsverhältnis zu +entlasten von allem Beipack an Gefolgschaftspflichten und Vasallendienst, +den der Rechtsgrundsatz der Starken »denn ich bin groß +und du bist klein« dem schwächeren Teil fast überall noch aufgebürdet +hält.</p> + +<p>Damit der im Eingang des Paragraphen ausgesprochene allgemeine +Grundsatz für die Anwendung genügend bestimmt sei — so +daß deutlich erkennbar ist, was er zu decken hat und was nicht — müssen, +weil das gemeine Recht Normen hierfür noch nicht +gibt, in diesem Paragraphen selbst die verschiedenen Beziehungen +vollständig namhaft gemacht werden, unter welchen die industrielle +Arbeitsleistung gemäß der besonderen Natur des Vertragsgegenstandes +ein Pflichtverhältnis des Arbeitnehmers zum Prinzipal <em class="gesperrt">notwendig</em> +macht. — Was durch den Vertragsgegenstand nicht als +notwendig begründet wäre, wäre durch ihn überhaupt nicht begründet, +sondern willkürlich ihm angehängt.</p> + +<p>Das Spezifische des industriellen Dienstverhältnisses — im +Unterschied von beliebigen anderen Vertragsverhältnissen — sehe +ich aber in folgenden Momenten:</p> + +<p>Daß in ihm mit jedem <em class="gesperrt">einzelnen</em> Arbeitnehmer zu vereinbaren +ist</p> + +<p>1. eine nach Art und Maß bestimmte Leistung, [und diese]</p> + +<p>2. nicht nur hinsichtlich ihres Endresultats (des fertigen +Produkts der Arbeit etc.), sondern zugleich unter der Be<a class="page" name="Page_375" id ="Page_375" title="375"></a>dingung +fortgesetzter Leitung der ganzen Tätigkeit selbst +nach Plan und Absicht des Prinzipals,</p> + +<p>3. und als nicht mit den eigenen Mitteln des Arbeitnehmers +zu vollbringen, sondern durchaus mit Einrichtungen, Werkzeugen +etc. des Prinzipals — also unter Übergabe von Eigentum +desselben und unter Anvertrauen mancher sonstiger +Interessen an den Arbeitnehmer behufs Ermöglichens der +vereinbarten Leistung;</p> + +<p>und daß die in solcher Art mit den einzelnen vereinbarte +Leistung zur notwendigen <em class="gesperrt">Voraussetzung</em> hat +das gleichzeitige Bestehen gleichartiger Vereinbarungen +mit <em class="gesperrt">mehreren</em> oder <em class="gesperrt">vielen</em>,</p> + +<p>4. welche viele in gemeinsamen Räumen, unter Benutzung +gemeinsamer Einrichtungen, unter gemeinsamer Leitung, +ihrer Tätigkeit in <em class="gesperrt">organisiertem</em> Zusammenwirken zu +erhalten sind,</p> + +<p>5. demnach genötigt sind, bei Ausübung ihrer vertragsmäßigen +Tätigkeit in fortgesetzten persönlichen Verkehr (als Mitarbeiter, +Vorgesetzte, Untergebene) zu treten,</p> + +<p>6. und bei dieser Tätigkeit auch unvermeidlicherweise persönliches +Eigentum und sonstige Interessen (sogar Leben +und Gesundheit) in gewissem Umfang den Mitarbeitern +zugänglich lassen oder anvertrauen müssen.</p> + +<p>Bis ich etwa eines Bessern belehrt werde, sehe ich in dieser +Aufzählung und in den ihr entsprechenden, unter § 57 angeführten +ersten sechs Punkten eine <em class="gesperrt">erschöpfende</em> Bestimmung derjenigen +Beziehungen, unter welchen nach dem Wesen des industriellen +Dienstverhältnisses die Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit +seitens des einen Teils Gegenstand einer Verpflichtung desselben +gegen den andern Teil sein kann — und zwar in dem Sinne erschöpfend: +daß es nichts gibt, was auf das Spezifische jener vertragsmäßigen +Tätigkeit eine wesentliche (d. h. nicht rein willkürlich +hinzugetane) Beziehung hätte und nicht unter <em class="gesperrt">einen</em> von den genannten +sechs Punkten fiele; und damit zugleich in dem Sinne: +daß unter diesen sechs Punkten alles gedeckt ist, was in irgend +einer Form zur Bedingung oder Voraussetzung der vertragsmäßigen +Gegenleistung des andern Teils (Lohn- oder Gehaltzahlung etc.) +gemacht werden kann, daß also diese Gegenleistung ihr vollständiges, +sie ganz erschöpfendes Äquivalent hat in der Erfüllung der<a class="page" name="Page_376" id ="Page_376" title="376"></a>jenigen +Anforderungen, die der Dienstvertrag hinsichtlich aller genannten +Punkte im einzelnen Fall vereinbaren mag.</p> + +<p>Schließlich aber ist der <em class="gesperrt">Dienst</em>vertrag auch noch ein Dienst<em class="gesperrt">vertrag</em>, +d. h. er setzt die Kontrahenten in ein Rechtsverhältnis +zueinander nicht nur in denjenigen besonderen Beziehungen, die +der Vertragsgegenstand mit sich bringt, sondern auch noch in den +andern allgemeinen Beziehungen, die <em class="gesperrt">jeder</em> Vertrag, als Vertrag, +zwischen den Vertragschließenden einführt. Also gibt es nun noch +einen 7. Punkt, Pflichten betreffend, die zwischen allen solchen bestehen, +zwischen welchen <em class="gesperrt">Vertrag überhaupt</em> besteht, welche +also nicht lediglich unter allgemeiner Bürger- und Menschenpflicht +miteinander verbunden sind.</p> + +<p>Für die Umgrenzung der auf diesen Punkt bezüglichen — naturgemäß +nicht im einzelnen benennbaren — Pflichten finde ich +aber <em class="gesperrt">zwei</em> Merkmale ganz unentbehrlich, nämlich:</p> + +<p>erstens, daß auch sie, um »durch den Dienstvertrag begründet« +zu sein, jedenfalls eine erkennbare Beziehung haben müssen auf +den Gegenstand des ersteren, also auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung — was +durch die Unterordnung auch des 7. Punktes unter +den Vordersatz des Paragraphen gedeckt ist;</p> + +<p>zweitens, daß sie völliger Gegenseitigkeit unter den Kontrahenten +fähig sein müssen, hinsichtlich <em class="gesperrt">aller</em> Handlungen und Unterlassungen, +auf welche sie Anwendung finden sollen — damit durch +ihre Einführung nicht beliebigem Beipack zu Lasten des einen Teils +wieder Tür und Tor geöffnet sei. Denn die Übernahme von +Pflichten <em class="gesperrt">dieser</em> Art seitens des einen Kontrahenten kann kein +Äquivalent mehr finden in der vertragsmäßigen Gegenleistung des +andern an Lohn, Gehalt, Gerechtsamen etc., weil es unsinnig wäre, +irgend eine Quote dessen auf Verpflichtungen anrechnen zu wollen, +die das Vertragsverhältnis <em class="gesperrt">als solches</em> mit sich bringt. Folglich +muß, wenn sie dem einen Teil nicht ohne alles Äquivalent, bloß +kraft »denn ich bin groß und du bist klein« obliegen sollen, der +andere Teil oder dessen jeweiliger Repräsentant und Vertreter befähigt +und bereit sein, je die gleiche Verpflichtung auch dem ersteren +gegenüber zu tragen. So ist es in der Tat hinsichtlich desjenigen, +was <em class="gesperrt">zweifellos</em> unter diesen 7. Punkt fällt — wie z. B.: daß kein +Teil dem andern böswillig oder fahrlässig die redliche Vertragserfüllung +erschweren dürfe — daß jeder Teil gehalten ist, den +andern vor unnötigem Schaden bei der Vertragserfüllung zu bewahren — u. a. +mehr.</p> + +<p><a class="page" name="Page_377" id ="Page_377" title="377"></a>Mancher wird geneigt sein, in diesen Rücksichten »aus Treu +und Glauben«, die auch der industrielle Arbeitsvertrag nicht ausschließt, +noch einen erfreulichen Rest der sittlichen Beziehungen +zu finden, welche das alte Arbeitsverhältnis im Handwerk zwischen +Meister und Gesellen auch jetzt noch herstellt, soweit es auch jetzt +noch Eintritt in die Hausgenossenschaft und anderes persönliches +Nahetreten beider Teile wesentlich einschließt. Jenes träfe hier +aber höchstens nur in ganz uneigentlichem Sinne zu. <em class="gesperrt">In Wahrheit +begründet der industrielle Dienstvertrag keinerlei +sittliche Beziehungen zwischen den Kontrahenten als +solchen.</em> Denn sittliche Beziehungen können nur bestehen zwischen +leibhaftigen Menschen und können Betätigung nur finden +im persönlichen Verkehr zwischen solchen. Zum Wesen des industriellen +Dienstvertrages aber gehört, daß es für ihn ganz gleichgültig +und zu einem zufälligen, nebensächlichen Umstand geworden +ist, ob in ihm beide Kontrahenten physische Personen sind oder +der eine von ihnen ein bloßer juristischer Begriff — Firma, Aktiengesellschaft +oder dergl. Zwischen einer physischen Person und +einer juristischen Person, zwischen einem Menschen und einem +Vermögens-Inbegriff, gibt es kein <em class="gesperrt">sittliches</em> Verhältnis. Hieran +wird nichts geändert durch den Umstand, daß infolge des Dienstvertrages +der Unternehmer selbst, falls er physische Person ist, +oder seine Vertreter und Beauftragten, zu den Arbeitnehmern — wie +auch die letzteren untereinander — in persönlichen Verkehr, +also in Beziehungen eintreten, welche die Quelle sittlicher Beziehungen +werden können. Diese aber bestehen dann nicht <em class="gesperrt">kraft</em> +des Dienstvertrags; denn sie sind keineswegs mit diesem von selbst +schon gegeben, sondern sie entwickeln sich nur möglicherweise +aus den die Vertragserfüllung begleitenden tatsächlichen Umständen — möglicherweise +aber auch nicht, weil oft genug in der Großindustrie +mehrere jahrelang in täglichem Verkehr miteinander +stehen können, ohne dadurch irgendwie menschlich einander näher +zu kommen. — Wer <em class="gesperrt">jedes</em> die Tätigkeit von Menschen regelnde +Rechtsverhältnis an <em class="gesperrt">sich</em> zur Quelle sittlicher Beziehungen gemacht +wissen will, muß zuerst die Gesetzgebung dahin zu bringen suchen, +daß sie juristischen Personen verbiete, Arbeitsverträge einzugehen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die ausdrückliche Beschränkung der durch den 5. und 6. Punkt +berührten Pflichtbeziehungen auf das Tun »innerhalb des Dienstes« +bezw. auf dasjenige, was »vermöge des Dienstverhältnisses« zu<a class="page" name="Page_378" id ="Page_378" title="378"></a>gänglich +ist, und die Ablehnung jeder Ausdehnung der betreffenden +Pflichten auf das außerdienstliche Gebiet ergibt sich als unabweisbare +Forderung aus dem im Eingang des § 57 ausgesprochenen +allgemeinen Grundsatz kraft der folgenden zwei Sätze — welche +schwerlich irgend ein Jurist wird bestreiten oder auch nur einschränken +wollen:</p> + +<p>Erstens. Wenn A zu B in einem Vertragsverhältnis irgend +welcher Art steht und B seine vertragsmäßigen Pflichten gegen +A vollständig erfüllt, während der Dauer des Vertrags aber eine +Rechtsverletzung irgend welcher Art gegen einen Dritten C sich +zu Schulden kommen läßt, die in keiner Beziehung steht zu seinem +Vertrag mit A, so begründet diese, wie schwer sie auch sei, niemals +eine Vertragsverletzung gegen A — sondern A kann nur, wenn +ihm dieses Delikt gegen einen Dritten nicht gleichgültig sein darf, +daraus Motive entnehmen zur Nichterneuerung seines ablaufenden +oder Nichtfortsetzung seines kündbaren Vertrags mit B und äußersten +Falls, unter besonderen Umständen, »wichtige Gründe« für die +Aufhebung des noch laufenden Vertrags.</p> + +<p>Zweitens. Wenn A gleichartige Verträge abschließt mit +<em class="gesperrt">vielen</em> andern B, C, D ..., unabhängig voneinander, also ohne +daß der eine wegen des Vertrags mit dem andern befragt wird +oder sonst dabei irgendwie mitzuwirken hat, so begründet dieses +niemals irgend ein <em class="gesperrt">Rechts</em>verhältnis zwischen B, C ..., also auch +keinerlei <em class="gesperrt">Pflicht</em>verhältnis zwischen ihnen, und zwar auch dann +nicht, wenn die Natur dieser Verträge es mit sich bringt, daß B, +C ..., damit jeder von ihnen seinen Vertrag mit A erfüllen könne, +zu einander in irgend welche <em class="gesperrt">tatsächliche</em> Beziehungen treten +müssen — sondern jenes begründet im letztern Fall nur eine +Pflicht der B, C ... <em class="gesperrt">gegen den gemeinsamen Kontrahenten</em> +A, auf die tatsächlichen Beziehungen die zur Vertragserfüllung +nötigen <em class="gesperrt">tatsächlichen</em> Rücksichten zu nehmen. Denn irgend +welches <em class="gesperrt">Rechts</em>verhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen, +welches diese <em class="gesperrt">zueinander</em> in Pflichtbeziehungen setzt, außerhalb +der allgemeinen Menschen- und Bürgerpflichten, kann nur dadurch +zustande kommen, daß diese Personen selbst <em class="gesperrt">miteinander</em> nach +eigener Entschließung kontrahieren. Annehmen zu wollen, daß +ein Dritter, ohne ihr Zutun, sogar ohne ihr Vorwissen, über ihren +Kopf hinweg in irgend einer Form solches bewirken könne, sei +es auch nur im Sinne einer mittelbaren Bindung, wäre Sanktionieren +juristischer Sklaverei.</p> + +<p><a class="page" name="Page_379" id ="Page_379" title="379"></a>Die unerbittliche Konsequenz dieser Sätze ist für mich:</p> + +<p>Aus dem industriellen Arbeits- oder Dienstverhältnis entspringt +keinerlei besondere rechtliche Beziehung, also auch keinerlei besonderes +Pflichtverhältnis, zwischen den Angestellten und Arbeitern +eines Prinzipals <em class="gesperrt">untereinander</em> — nicht einmal zwischen den +nächsten Kollegen und nicht einmal zwischen Vorgesetzten und +Untergebenen, soweit nicht die ersteren (wie im Eingang des § 57) +als zeitweilige Repräsentanten des anderen Kontrahenten, des Prinzipals, +gedacht werden — sondern es entspringt aus jenem Dienstverhältnis +lediglich die vertragsmäßige Verpflichtung <em class="gesperrt">eines jeden +einzelnen gegen den gemeinsamen Prinzipal</em>, in seinem <em class="gesperrt">tatsächlichen</em> +Verhalten zu allen anderen (zu Mitarbeitern, Vorgesetzten, +Untergebenen) den <em class="gesperrt">tatsächlichen Beziehungen</em> Rechnung zu +tragen, welche die Erfüllung des Dienstvertrags, d. h. Leistung der +vertragsmäßigen Tätigkeit, seitens aller einzelnen zwischen diesen +einzelnen notwendig macht.</p> + +<p>Da nun »außerhalb des Dienstes« keiner eine vertragsmäßige +Tätigkeit ausübt, so gibt es außerhalb des Dienstes auch keine +<em class="gesperrt">durch die Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit bedingte</em> +tatsächliche Beziehung zwischen den Arbeitern und Angestellten +desselben Prinzipals — folglich auch keine auf diese vertragsmäßige +Tätigkeit bezügliche Pflicht gegen den Prinzipal — folglich +überhaupt keine Vertragspflicht mehr. Denn vermöge des zweiten +vorher angezogenen Rechtssatzes verbleibt in Rücksicht auf das +Vertragsverhältnis des Prinzipals zu jedem einzelnen jeder andere +von diesen einzelnen rechtlich ein ganz gewöhnlicher »Dritter«; +und vermöge des ersten vorher angezogenen Satzes kann ein +Kontrahent durch Verletzung eines Dritten außerhalb des Kreises +der tatsächlichen Beziehungen zum Dritten, welche seine Vertragserfüllung +mit sich bringt, keine Vertragsverletzung begehen.</p> + +<p>Demnach ist <em class="gesperrt">kein</em> Delikt irgend welcher Art, welches außerhalb +des Dienstes gegen Fremde, und kein Delikt, welches außerhalb +des Dienstes gegen die Person von Mitarbeitern, Vorgesetzten +oder Untergebenen, oder gegen deren Eigentums- und sonstige +Interessen begangen wird, ein <em class="gesperrt">Vertrags</em>delikt; alles das bleibt +vielmehr, was es an sich ist, gemeinrechtliches Delikt, und gibt +als solches dem Prinzipal zu nichts anderem Anlaß als zu der Erwägung: +ob er sein Vertragsverhältnis zum Täter in Zukunft +weiter fortsetzen solle, bezw. ob darin nicht, besonderer Umstände<a class="page" name="Page_380" id ="Page_380" title="380"></a> +wegen, ein »wichtiger« Grund für ihn zum Rücktritt von dem +Vertrag gegeben sei.</p> + +<p>Das letztere kommt in seinen praktischen Konsequenzen in +§ 79 zur Sprache.</p> + +<p>Die im Vordersatz des § 57 ausgesprochene Prämisse: daß +der Dienstvertrag gerechter- und vernünftigerweise Rechte und +Pflichten zwischen den Kontrahenten nur dürfe begründen <em class="gesperrt">wollen</em> +in bezug auf den <em class="gesperrt">Gegenstand</em> des Vertrags, nicht auch noch in +bezug auf Dinge, die zwar Gegenstand verschiedener anderer Verträge +sein könnten, mit dem Gegenstand <em class="gesperrt">dieses</em> Vertrags aber +gar nichts zu tun hätten — führt demnach wirklich zu der Schlußfolgerung: +daß die Angehörigen eines und desselben Industriebetriebes +als Mitarbeiter, Vorgesetzte und Untergebene in bezug +auf gegenseitige Rechte und Pflichten aus ihren Dienstverträgen +just nur in dem gleichen Verhältnis zueinander stehen, rechtlich, +wie Leute, die zusammen in dasselbe Eisenbahncoupé eingestiegen +sind — die ja auch, von wegen ihres gemeinsamen Rechtsverhältnisses +zum Eisenbahnfiskus während der Fahrt, gewisse tatsächliche +Rücksichten aufeinander zu nehmen haben. Diese Schlußfolgerung +ist in der Tat ganz abscheulich. Man muß aber darüber sich hinwegsetzen, +wenn ein anderes Resultat nicht zu begründen ist. Muß +man sich doch auch gefallen lassen, daß in allen Dreiecken die +Winkelsumme immer und überall genau 180 Grad bleibt, obwohl +es (wie die Mathematiker wissen) für die Menschen unter manchen +Umständen vorteilhafter und erfreulicher sein würde — wenn die +Dreiecke nicht so halsstarrig sein wollten.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Im übrigen ist noch zu bemerken:</p> + +<p>Die Vorschriften des § 57 lassen völlig freien Spielraum für +die Anpassung des Dienstvertrags in seinen Einzelheiten an die +besonderen Verhältnisse des Betriebs, wechselnde Zeitumstände +u. dergl. Sie sagen nur, was hinsichtlich der Pflichtbestimmung +als <em class="gesperrt">zum Gegenstand des Vertrags gehörig</em> angesehen werden +darf, und was nicht. Innerhalb dieser Grenzen können die einzelnen +Pflichten selbst beliebig mild oder beliebig streng gefaßt werden, +durch feste Vertragsartikel bestimmt oder in beliebig weiten Grenzen +der freien Beurteilung des einzelnen Falles überlassen sein — wie +es jeweils als zweckmäßig oder als geboten befunden werden mag. +Denn ich habe nicht das geringste Interesse, in der Regelung +des einzelnen der Zukunft irgendwie vorzugreifen, sondern ein<a class="page" name="Page_381" id ="Page_381" title="381"></a> +Interesse nur <em class="gesperrt">daran</em>, hinsichtlich dieser Regelung die dauernde +Anerkennung solcher Grundsätze sicher zu stellen, die, wenn sie heute +gerecht und vernünftig sind, unter allem Wandel nebensächlicher +Umstände so lange gerecht und vernünftig <em class="gesperrt">bleiben</em> müssen, als +nicht das Wesen des industriellen Dienstverhältnisses eine durchgreifende +Wandlung erfahren hat.</p> + +<p>In dem jetzt geltenden Arbeitsvertrag der Optischen Werkstätte +steht in bezug auf mehrere sehr wichtige Punkte des Pflichtverhältnisses +gar nichts oder sehr wenig. So z. B. steht darin +<em class="gesperrt">nichts</em> über den Verkehr der Personen untereinander; was just +so viel besagt, wie wenn darin stände: »Jeder hat im Verkehr mit +seinen Vorgesetzten, seinen Untergebenen und seinen Mitarbeitern +innerhalb des Dienstes <em class="gesperrt">angemessener</em> Formen sich zu befleißigen« — wobei +dann das »angemessen«, genau so wie jetzt, vernünftigem +Urteil über den einzelnen Fall unterstellt bliebe. Es könnte aber +auch in der Arbeitsordnung unter diesem Punkt vorgeschrieben +werden z. B., daß jeder, wenn er mit einem Vorgesetzten spricht, +die Hand an die Hosennaht zu legen habe — falls etwa eine zukünftige +Geschäftsleitung dergleichen für angebracht halten sollte +und die andern es sich gefallen lassen. Also nicht einmal darin, +in solchen Dingen sich lächerlich machen zu können, wird jene +durch § 57 beschränkt.</p> + +<p>Auch über einen andern Punkt — Schutz des Eigentums von +Mitarbeitern etc. — schweigt die jetzige Betriebsordnung vollständig. +Das hat aber nicht das Einbürgern der festen Regel verhindert: +daß jeder sofort seiner Wege zu gehen habe, der an Eigentum +von Mitarbeitern, welches in den Werkstatträumen oder sonst vermöge +seines Dienstverhältnisses ihm zugänglich ist, <em class="gesperrt">auch nur im +geringsten</em> sich vergreift. Sofern nur die Entlassung niemals +als Strafe sondern lediglich als Schutzmaßregel betrachtet wird, +kann solches auch in Zukunft ohne besondere Verlautbarung der +Regel in gleicher Strenge aufrecht erhalten werden. Denn unter +dem Gesichtspunkt des Schutzes des im Betrieb unbehüteten oder +nur mangelhaft behüteten Eigentums aller Mitarbeiter kann die +vertragsmäßige Verpflichtung eines jeden, dem <em class="gesperrt">Prinzipal gegenüber</em>, +zu <em class="gesperrt">absoluter</em> Enthaltung von jedem Eingriff nie bestritten, +die Beurteilung etwaiger Delikte dieser Art also niemals von der +Erheblichkeit oder Geringfügigkeit des Schadens, vielmehr nur von +der Frage: böswillig oder nicht? abhängig gemacht werden.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_382" id ="Page_382" title="382"></a>Zu § 58.</h4> + +<p>Die Sätze dieses Paragraphen sind dem sonstigen Inhalt des +Titels V gegenüber keineswegs pleonastisch. Denn an mehreren +Stellen dieses Titels ist direkt oder indirekt Bezug zu nehmen auf +Rücksichten des Interesses der Firma. Bei der unvermeidlichen +Unbestimmtheit der Grenzen der Berechtigung dieses Interesses +muß jedenfalls ausdrücklich ausgesprochen sein, daß jene Rücksichten, +erstens, unbedingt Halt zu machen haben vor dem Recht +des freien Bürgers und, zweitens, daß sie keinerlei <em class="gesperrt">Über</em>ordnung +beanspruchen dürfen über die vielleicht ebenso berechtigten Interessen +des andern Teils. — Grundsätzlich ist jede Beschränkung +der Rechte abzulehnen, die unter der falschen Fiktion einer durch +den Dienstvertrag begründeten Interessen<em class="gesperrt">gemeinschaft</em> beider +Teile abzuleiten gesucht wird. Dergleichen gibt es <em class="gesperrt">rechtlich</em> nur +in einem genossenschaftlich organisierten Unternehmen, in welchem +die Gesamtheit der einzelnen den Prinzipal darstellt. In einem +solchen darf mit Fug und Recht die Vertretung des Interesses der +einzelnen durch Solidaritäts<em class="gesperrt">pflichten</em> beschränkt werden. Ein +Dienstvertrag aber, bei welchem Prinzipal und Arbeitnehmer völlig +auseinanderfallende Rechtssubjekte sind, begründet keinerlei andere +Interessengemeinschaft der Kontrahenten als diejenige, die jedes +beliebige Vertragsverhältnis insoweit begründet, als die Fortsetzung +desselben für die Kontrahenten vorteilhaft ist. Diese Art von +Interessengemeinschaft ist indes nicht rechtlicher sondern rein tatsächlicher +Natur. Sie kann nicht Ausdruck und Pflege finden in +Vertragspflichten, sondern lediglich in tatsächlichen <em class="gesperrt">Einrichtungen</em>, +welche geeignet sind, dem einen Teil wirksame Motive zu schaffen +zu <em class="gesperrt">freiwilliger</em> Unterordnung bestimmter Parteiinteressen unter +das Interesse des andern Teils, <em class="gesperrt">seines eigenen Vorteils</em> wegen.</p> + +<p>Je vollständiger auch in diesem Punkt die Idee des »Brotherrn« +aus den Beziehungen zwischen Unternehmer und unselbständigem +Arbeiter oder Angestellten eliminiert ist, desto freier +wird die Bahn für die Erkenntnis einer möglichen tatsächlichen +Interessengemeinschaft beider Teile und — wenn die Einrichtungen +danach sind — für die Pflege eines <em class="gesperrt">gesunden</em> Solidaritätsgefühls. +Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als »Pflicht« auferlegt, »in +allen Stücken« das Interesse des Arbeitgebers d. h. des ihm gegenüberstehenden +Kontrahenten zu vertreten, oder dergl. — da gibt +es solches sicher <em class="gesperrt">nicht</em>.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_383" id ="Page_383" title="383"></a>Zu § 79.</h4> + +<p>Titel V führt in §77 für alle, welche das dritte Jahr im Dienst +der Stiftung zurückgelegt haben<a name="FNanchor_89_89" id="FNanchor_89_89"></a><a href="#Footnote_89_89" class="fnanchor">[89]</a>, eine besondere bisher noch nicht +zur Anwendung gekommene Art des Dienstvertrages ein: eine +Zwischenstufe zwischen dem lebenslänglichen Vertrag der oberen +Beamten, in welchem der Prinzipal jedes Rechtes der Kündigung +seinerseits sich begibt, und dem völlig freier Kündigung unterstellten +gewöhnlichen Arbeits- oder Anstellungsvertrag der RGO +und des HGB. — nämlich einen Vertrag, der zwar die Kündigung +selbst aus ganz beliebigen Gründen dem Prinzipal noch frei läßt, +für den Fall aber, daß die Kündigung ohne schuldbare Veranlassung +seitens des andern Teils erfolgt, diesem eine besondere +Entschädigung vertragsmäßig zusichert.</p> + +<p>Für jeden, Beamten oder Arbeiter, ist von dem Tag ab, an +welchem er in diese neue Vertragsform eintritt, der jener Zusicherung +entsprechende Anspruch ein Rechtsanspruch aus seinem Vertrag +geworden, dessen nicht-begründete Verweigerung Verletzung +des eingegangenen Vertrags seitens des Prinzipals bedeuten würde. +Deshalb muß, wenn die neue Vertragsform nicht ein leerer Schein +ohne rechtlichen Inhalt bleiben soll, die Auslegung des Vorbehalts +»schuldbare Veranlassung« unter die strengen Regeln gestellt sein, +nach welchen Entbindung von der Erfüllung eines eingegangenen +Vertrags, d. h. Vertragsaufhebung, zu begründen ist.</p> + +<p>Vertragsentbindung des einen Kontrahenten kann aber, abgesehen +von dem Fall höherer Gewalt, nur gerechtfertigt werden, +erstens: durch <em class="gesperrt">schwere</em> Vertragsverletzung seitens des einen Teils +und, zweitens: durch »wichtige« Gründe für Nichtfortsetzung des +Vertrags, d. h. aber: durch Tatsachen, welche zwar außerhalb der +vertragsmäßigen Tätigkeit selbst liegen können, <em class="gesperrt">auf diese letztere +aber so wesentlichen Bezug haben</em>, daß sie, wenn sie schon +vorher bestanden hätten, den andern Teil vom Eingehen des Vertrags +vernünftigerweise hätten abhalten müssen.</p> + +<p>Hieraus ergibt sich von selbst die in § 79 versuchte Spezifikation +der Fälle »schuldbarer Veranlassung« in bezug auf die +besonderen Verhältnisse des industriellen Arbeits- und Anstellungsvertrags, +nach den dort angeführten 6 Punkten. Die beiden ersten +von ihnen decken die Fälle schwerer Vertragsverletzung, nämlich +die »grobe« Pflichtverletzung im Einzelfall und die fortgesetzten,<a class="page" name="Page_384" id ="Page_384" title="384"></a> +den vertragswidrigen Animus bekundenden Verstöße; die vier letzten +aber machen diejenigen Tatsachen namhaft, die im Sinne des Vorangehenden +als »wichtige Gründe« für Nichtfortsetzung des Vertrags +gelten müssen. Die letzteren stehen unter den beiden Gesichtspunkten:</p> + +<p>erstens, dem Prinzipal kann nicht zugemutet werden, mit +jemand in Vertrag zu bleiben, wenn er dadurch sichtlicher Gefahr +ungebührlichen Schadens sich aussetzt (3. und 4. Punkt);</p> + +<p>zweitens, der Prinzipal darf einem andern, mit dem er sonst +noch in Vertrag steht, nicht zumuten, daß dieser behufs Erfüllung +seines Vertrags, d. h. in der dienstlichen Tätigkeit, sei es als Vorgesetzter +oder als Untergebener oder als Mitarbeiter, persönlichen +Verkehr pflegen müsse mit jemand, der ihn selbst, in Person oder +in Eigentums- oder anderen Interessen, schwer verletzt hat, oder +der in bürgerlicher Ehre oder menschlichem Ansehen kompromittiert +ist (5. und 6. Punkt).</p> + +<p>Erweisliche Tatsachen, welche unter den ersten oder den +zweiten von diesen Gesichtspunkten fallen, rechtfertigen Nichtgewährung +der für den Fall der Entlassung zugesicherten Entschädigung, +d. h. Entbindung des Prinzipals von der Vertragserfüllung, +deshalb, weil solche Tatsachen, wenn dergleichen schon früher +vorgelegen hätte, den Prinzipal vom Eingehen des Vertrages unbedingt +hätten abhalten müssen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Zum einzelnen ist nur noch folgendes zu bemerken:</p> + +<p>Selbstverständlich fällt dolus in Hinsicht auf irgend einen +Vertragspunkt — die »Rücksichten aus Treu und Glauben« nicht +ausgeschlossen — stets unter die »grobe« Pflichtverletzung. Inwieweit +gravis culpa darunter zu subsumieren ist, muß dem Judicium +von Fall zu Fall überlassen bleiben; eine Schablone dafür +gibt es nicht. Dagegen kann für die Konstatierung des vertragswidrigen +Animus im Fall fortgesetzter Vertragswidrigkeit wenigstens +ein Kennzeichen, neben andern möglichen aber nicht allgemein +bestimmbaren, mechanisch festgestellt werden, ohne vernünftige +Anwendung des Satzes dadurch zu beengen.</p> + +<p>Was endlich den rein informatorischen Schlußsatz des § 79 +anlangt, so spricht derselbe explicite aus, was ohne ihn aus dem +Zusammenhang des Ganzen zu folgern wäre: daß weder die Gewährung +der vertragsmäßigen Abgangsentschädigung aus § 77, +noch die aus § 79 begründete Versagung derselben von den<a class="page" name="Page_385" id ="Page_385" title="385"></a> +sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere vom Einhalten der +vertragsmäßigen Kündigungsfristen, dispensieren kann — und daß +über die Bedingungen, unter welchen der Prinzipal von letzterem +entbunden sein soll, Titel V des Statuts nichts festsetzen <em class="gesperrt">will</em>. Angesichts +der relativen Geringfügigkeit des Objekts und der untergeordneten +Bedeutung der Frage im Grundsätzlichen bekümmert +es mich nicht weiter, die Möglichkeit bestehen zu lassen, daß einer +kraft RGO. sofort entlassen werden kann, ihm aber trotzdem kraft +§ 79 die Abgangsentschädigung mit auf den Weg gegeben werden +müßte. Ein Widersinn liegt darin nicht. Denn es ist ganz selbstverständlich, +daß Rechtsnachteile von so verschiedener Größenordnung, +wie: Lohnverlust für zwei Wochen und Lohnverlust für +ein halbes Jahr oder mehr, ganz verschiedenen Grundsätzen der +Beurteilung unterstellt sein müssen.</p> + + +<h4>Zu § 80.</h4> + +<p>Die Bestrebungen, welchen dieses Statut dient, stehen, wie +an vielen Stellen erkennbar wird, nirgends unter philanthropischen +Gesichtspunkten. So ist also auch die Einrichtung, die § 77 vorsieht, +keine Wohltätigkeits-Veranstaltung, sondern eine unter soziale +Zwecke gestellte <em class="gesperrt">Rechts</em>einrichtung. Sie kann also nicht darauf +ausgehen wollen, die vertragsrechtlichen Konsequenzen zu verwischen, +die an den Unterschied sich knüpfen: ob einer, sei es +auch ohne das geringste Verschulden, seinerseits an der Erfüllung +des Vertrags behindert wird, oder ob die Vertragsauflösung aus +Gründen des Interesses des <em class="gesperrt">andern</em> Teils erfolgt. — Der Weg +zur Milderung von Härten, die hieraus gelegentlich sich ergeben +müssen, ist in § 16 des Statuts dem aufmerksamen Leser angedeutet.</p> + + +<h3>Schlußbemerkung.</h3> + +<p>Aus allem vorhergehenden ergibt sich, daß die in diesem Statut +angestrebte Ordnung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer +und Arbeiter oder Angestellten sich völlig frei halten muß einerseits +von jeder moralisierenden Tendenz und andererseits von jedem +Strafanimus. Und das ist für alle Beteiligten eine Wohltat. Der +Unternehmer als solcher hat keinerlei Befugnis, <em class="gesperrt">aus dem Arbeitsvertrag +heraus</em> seinen Kontrahenten gegenüber die Funktionen<a class="page" name="Page_386" id ="Page_386" title="386"></a> +eines Organs zur Wahrung allgemeiner Interessen der Gesellschaft +oder des Staates sich anzumaßen, weder präventiv noch repressiv. +Dafür sind Polizei oder Staatsanwalt und Strafrichter da. — Der +moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter, der sich dafür berufen +hält, Ehrbarkeit und Staatswohl — und was er von seinem besondern +Standpunkt aus just dazu zu rechnen für gut findet — zu +befördern nicht nur durch das eigene gute Beispiel und durch den +berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen, wenn er solches +hat, in seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der +Peitsche angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen +eine sozial gemeinschädliche Figur. Es gereicht mir zu einiger +Genugtuung zu bemerken, daß die folgerichtige Durchführung der +in § 57 zum Ausdruck kommenden Rechtsidee schon für sich allein, +ohne alles weitere Zutun, geeignet ist, <em class="gesperrt">dieser</em> Figur auch in +Zukunft den Eintritt in den Wirkungskreis der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +versperrt zu halten. Was aber das landesübliche Hereinpfuschen +der Arbeitgeber in die Geschäfte des Strafrichters anlangt, so ist +das überall, wo es geschieht, handgreiflicher Hohn auf alle Gerechtigkeit. +Denn geschieht es dem Richter vorgreifend, so setzt es sich +hinweg über die erste Voraussetzung jeder ordentlichen Rechtspflege: +die Möglichkeit sicherer und erschöpfender Beweiserhebung, +und verfällt zudem noch gewöhnlich grobem Mißverhältnis zwischen +Delikt und Strafmaß: Vergehen, für welche der Richter nur auf +geringe Geldstrafe oder kurze Freiheitsentziehung erkennen darf, +maßt der Arbeitgeber, der Dienstentlassung als Strafmittel handhabt, +sich an, mit beliebig hohem materiellen Schaden belegen +zu können. Geschieht aber jenes Hereinpfuschen dem Richter +nachhinkend, also im Sinne von Strafverschärfung, so verletzt +es die unbestrittene Forderung jeder gerechten Strafjustiz: ne bis +in idem.</p> + +<p>So stehen also alle Nachteile, welche Titel V für irgend welche +Verstöße anzudrohen gestattet, unter der deutlichen Richtschnur: +niemals Strafe, lediglich vertragsmäßig begründeter Rechtsnachteil. +Den Unterschied, den dieses gelegentlich auch praktisch bedeutet, +kann sich jeder klar machen, wenn er die Konsequenzen erwägt, +welche die Anwendung des an vorletzter (fünfter) Stelle des § 79 +ausgesprochenen Satzes auf den Fall <em class="gesperrt">wechselseitiger</em> tätlicher +Beleidigung zwischen zweien nach sich zieht, je nachdem die Dienstentlassung +als Strafe oder als Rechtsnachteil anzusehen ist. — Daß +aber in der großen Mehrzahl der Fälle der Rechtsnachteil ungewollter<a class="page" name="Page_387" id ="Page_387" title="387"></a>weise +die praktische Wirkung einer Strafe, und öfters einer sehr +harten, gewinnt, muß vom Standpunkt sowohl der Gerechtigkeit +wie des allgemeinen sozialen Interesses als ein unvermeidliches +<em class="gesperrt">Übel</em> betrachtet werden. Es anders ansehen zu wollen wäre Spott +auf das Verhalten der vielen, die als Unternehmer genötigt sind, +einen bürgerlich Entgleisten zu entlassen, als Privatpersonen aber +Vereinen angehören oder Vereine unterstützen, welche solche Entgleiste +vor weiterem Verfall zu bewahren und für die bürgerliche +Gesellschaft noch zu retten sich zur Aufgabe stellen.</p> + +<p><em class="gesperrt">Jena</em>, Mai 1896.</p> + +<p class="right-indent">Dr. <b>E. Abbe.</b></p> +<p class="lettersig"> </p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_88_88" id="Footnote_88_88"></a><a href="#FNanchor_88_88"><span class="label">[88]</span></a> [Vgl. hierzu S. 347-364.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_89_89" id="Footnote_89_89"></a><a href="#FNanchor_89_89"><span class="label">[89]</span></a> [jetzt für gewisse Fälle auch bereits nach zurückgelegter halbjähriger Dienstzeit, +vgl. Stiftungs-Statut § 77, vorletzter Absatz.]</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_388" id ="Page_388" title="388"></a><a name="Xb" id="Xb"></a>Xb.</h2> + +<h2>Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung.</h2> +<hr style="width: 14%;" /> + +<h3>Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts +vorn 26. Juli/16. August 1896<a name="FNanchor_90_90" id="FNanchor_90_90"></a><a href="#Footnote_90_90" class="fnanchor">[90]</a>.</h3> +<hr style="width: 20%;" /> + + +<p>Der nachstehend gegebene <em class="gesperrt">Kommentar</em> zu den Titeln I +und II des Statuts der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung stützt sich lediglich auf +den Text dieses Statuts, so wie er gedruckt vorliegt. In keinem +Punkt ist dabei Bezug genommen weder auf die Motive, die den +Anordnungen des Statuts zugrunde liegen, noch auf die tatsächlichen +Umstände, unter welchen dieses Statut im Zusammenhang mit der +Entwicklung der Stiftung selbst entstanden ist. Es wird also ausschließlich +dasjenige dargelegt, was jedermann aus dem gegebenen +Text herauszulesen vermag, wenn er die Paragraphen in ihrem +Zusammenhang und unter der Präsumtion auffaßt, die bis zum +Beweis des Gegenteils für die Auslegung jeder Urkunde zu gelten +hat: daß sie mit Sinn und Verstand abgefaßt sei.</p> + + +<h4>I. Verhältnis der Stiftung zum Staat.</h4> + +<p>In allem Grundsätzlichen ist dieses Verhältnis durch die §§ 4, 5 +des Statuts geregelt.</p> + +<p>Die oberste Richtschnur für die <em class="gesperrt">Organisation</em> der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +gibt § 4, dem alle nachfolgenden Bestimmungen in Titel I +des Statuts unterstellt sind.</p> + +<p>Dadurch, daß dieser § 4 eine »besondere« Stiftungsverwaltung +vorschreibt, diese (der Überschrift zufolge) als <em class="gesperrt">Organ der Stiftung</em> +hinstellt und ihr außerdem für bestimmte Funktionen noch andere +Organe, als Organe der Stiftung, <em class="gesperrt">neben</em>ordnet, kommt zum Ausdruck, +daß die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung ihre <em class="gesperrt">eigene selbständige +Verwaltung</em> besitzen soll, also nicht, wie es bei Stiftungen häufig +geschieht, dem Staat, oder einer Gemeinde oder irgend einer sonst +bestehenden Institution zur Verwaltung überwiesen ist.</p> + +<p><a class="page" name="Page_389" id ="Page_389" title="389"></a>Gemäß dieser grundsätzlichen Norm, die allen organisatorischen +Bestimmungen vorangestellt ist, könnte ein nachfolgender Paragraph +des Statuts die »Stiftungsverwaltung« <em class="gesperrt">auf irgend eine</em> rechtlich +zulässige und praktisch durchführbare Art konstituieren. Das Statut +könnte also z. B. — wie es bei vielen bekannten Stiftungen in Deutschland +geschehen ist — ein Kuratorium oder einen Senat aus einer +bestimmten Anzahl von Personen einsetzen und etwa vorschreiben, +daß dieses Kuratorium oder dieser Senat erstmalig durch den Stifter +zu ernennen sei und nachher beim Ausscheiden eines Mitgliedes +durch Zuwahl eines neuen seitens der Übrigbleibenden sich selbst +fortdauernd zu ergänzen habe.</p> + +<p>Wenn nun das Statut, <em class="gesperrt">statt</em> derartiges oder ähnliches vorzusehen, +in § 5 die »Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung« +der in Abs. 1 dieses Paragraphen benannten Staatsbehörde +zuweist, so folgt — ganz abgesehen von den weiteren Vorschriften +in Abs. 2 und 3 desselben Paragraphen — schon aus +der logischen Beziehung des § 5 zu der übergeordneten <em class="gesperrt">allgemeinen</em> +Vorschrift des § 4, daß damit diese Behörde eingesetzt ist als Organ +der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung für ihre <em class="gesperrt">Selbstverwaltung, nicht</em> als +Organ des <em class="gesperrt">Staates</em> für die Verwaltung der Stiftung. Sie hat also +ihr Mandat vom <em class="gesperrt">Stifter</em>, nicht vom <em class="gesperrt">Staat</em>, und hat demnach hinsichtlich +ihrer Funktionen in Angelegenheiten der Stiftung lediglich +die »Rechte und Obliegenheiten«, die das Stiftungsstatut der +»Stiftungsverwaltung« überträgt, <em class="gesperrt">nicht</em> Rechte und Obliegenheiten, +die derselben Behörde bei Verwaltung einer Stiftung seitens des +Staates zukommen würden oder von Staats wegen zugewiesen werden +könnten.</p> + +<p>Eine besondere Verstärkung aber erhält dieser Schluß durch +die Vorschriften in Abs. 3 des § 5. Dadurch, daß die Stiftungsverwaltung, +wie auch das andere, durch einen Staatsbeamten zu +bildende Organ der Stiftung, ausdrücklich <em class="gesperrt">auf das Stiftungsstatut +verpflichtet</em> und beiden direkt <em class="gesperrt">untersagt</em> wird, bei Ausübung +ihrer Funktionen in Angelegenheiten der Stiftung Staatsinteressen +in anderem Umfang zu berücksichtigen, als es auch für <em class="gesperrt">Privat</em>personen +»gesetzlich« geboten ist, kommt ganz explizite zum Ausdruck, +daß die Stiftungsverwaltung, unbeschadet ihres Charakters +als Staatsbehörde, in Angelegenheiten der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +keine staatlichen Funktionen auszuüben hat, in diesen Angelegenheiten +vielmehr durchaus die freiere Stellung eines privaten Stiftungssenates +einnimmt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_390" id ="Page_390" title="390"></a>Eine weitere Bekräftigung des Gesagten ergibt sich noch aus +mehreren Sondervorschriften, die das Statut in anderen Titeln enthält.</p> + +<p>In § 52 (Titel V) sind für die Vermögensverwaltung der +<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung in Hinsicht auf Art der Kapitalanlagen und +Sicherheitsanforderungen ganz <em class="gesperrt">andere</em> Vorschriften gegeben, als +für die durch Staat und Gemeinde zu verwaltenden Stiftungen +gesetzlich bestehen.</p> + +<p>§ 53 schließt jede Haftpflicht des <em class="gesperrt">Staates</em> bezüglich des +unter Verwaltung des Großherzogl. Kultusdepartements stehenden +Stiftungsvermögens aus.</p> + +<p>§ 109, Abs. 1 (Titel VII) schreibt ausdrücklich vor, daß alle +Arbeitsleistung von Staatsbeamten in Angelegenheiten der <span class="smcap">Carl +Zeiss</span>-Stiftung <em class="gesperrt">aus Mitteln der Stiftung</em> so zu vergüten ist, +daß dem Staat »aus der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung« +auch nicht indirekt Lasten erwachsen.</p> + +<p>Und endlich verpflichten die §§ 110-112 (Titel VIII) des +Statuts die Stiftungsverwaltung zu jährlicher Rechnungslegung an +eine fünfgliedrige Kommission von gänzlich <em class="gesperrt">privatem</em> Charakter. +Denn den Mitgliedern dieser Kommission wird ausdrücklich gesagt, +daß ihr Auftrag als »rein persönlicher« zu gelten habe, und daß +sie hinsichtlich seiner Erfüllung »von niemand Instruktion zu +empfangen und niemand Rechenschaft zu geben« haben. Die Befugnisse +dieser Kommission sind aber nicht auf Prüfung des +Rechnungswesens beschränkt; sie umfassen, nach § 111, die +Prüfung der Statutenmäßigkeit der ganzen Verwaltung.</p> + +<p>Den Anordnungen des Statuts in Hinsicht auf das Verhältnis +der Stiftung zum Staat steht der Umstand keineswegs entgegen, +daß die Bestimmung in § 5 nicht <em class="gesperrt">einseitig</em> durch den Stifter +getroffen werden konnte, sondern eine Vereinbarung mit der obersten +Staatsverwaltung zur Voraussetzung haben muß. — Da niemand +einer Behörde eigenmächtig Geschäfte ansinnen kann, die ihr nicht +aus der Staatsverfassung zukommen, und da auch keine Behörde +eigenmächtig solche Geschäfte übernehmen darf, so muß allerdings +der Sanktionierung des Statuts in Hinsicht auf den § 5 eine besondere +Entschließung der obersten Staatsbehörde, unter Genehmigung +des Staatsoberhauptes, vorangegangen sein. Angesichts des +§ 4 konnte aber diese Entschließung nicht darauf gehen: von +Staats wegen die Verwaltung der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung dem Großherzogl. +Kultusdepartement zu <em class="gesperrt">überweisen</em>, sondern lediglich +darauf: von Staats wegen die genannte Behörde zu <em class="gesperrt">ermächtigen</em>,<a class="page" name="Page_391" id ="Page_391" title="391"></a> +daß sie, dem Antrag des Stifters entsprechend, die Verwaltung der +Stiftung dauernd übernehme, und diese Verwaltung im Sinne eines +ständigen Nebenamtes, zwar in denselben geordneten Formen, in +denen sie ihre staatlichen Funktionen ausübt, aber im Sachlichen +auf Grund und in Gemäßheit des Stiftungsstatuts, also nach dem +Mandat des Stifters, führe.</p> + +<p>Daß eine Behörde als solche auf Grund besonderer Ermächtigung +seitens der obersten Staatsverwaltung an nicht-staatlichen Geschäften +teilnimmt, ist keineswegs ohne Vorbild, und jedenfalls nur +hinsichtlich der richterlichen Behörden zum voraus ausgeschlossen. +Selbstverständlich aber hätte diese Ermächtigung, und damit die +Genehmigung des § 5 des Stiftungsstatuts, auch versagt werden +können — in welchem Falle dann, in der Konsequenz des § 4, +ein anderer Stiftungssenat hätte eingesetzt werden müssen. Nachdem +jedoch durch die landesherrliche Bestätigung des Statuts +konstatiert ist, daß die oberste Staatsverwaltung die Ermächtigung +erteilt hat, ist damit das in § 5 bezeichnete Departement des +Großherzogl. Staatsministeriums als <em class="gesperrt">statutarische</em> Stiftungsverwaltung +eingesetzt und hat als solche der Stiftung gegenüber +keine andern Rechte, aber auch dem Staat gegenüber keine +andern Pflichten, als bei sonst gleichem Inhalt des Statuts jede +andere Stiftungsverwaltung haben würde, <em class="gesperrt">die gemäß § 4 des +Statuts hätte eingesetzt werden können</em>.</p> + +<p>Der Stiftungsverwaltung deshalb, weil sie im gegenwärtigen +Falle durch eine Staatsbehörde repräsentiert ist, in Angelegenheiten +der Stiftung <em class="gesperrt">staatliche</em> Funktionen beizulegen, würde nur dann +überhaupt <em class="gesperrt">zulässig</em> sein, wenn das Statut den § 4 nicht enthielte, +sondern unter dem Abschnitt »Organe« sogleich den ersten Absatz +des § 5 folgen ließe. Weiter aber dürfte dann auch Abs. 3 des § 5 +nicht vorhanden sein. Denn es wäre überflüssig, eine Behörde in +Ausübung ihrer <em class="gesperrt">staatlichen</em> Funktion speziell auf den Inhalt +einer Stiftungsurkunde zu verpflichten, und widersinnig, ihr dabei +die Rücksichtnahme auf Staatsinteressen, die sie in ihrer amtlichen +Tätigkeit sonst zu vertreten hat, verwehren zu wollen. Ferner +dürften die andern Organe, Stiftungskommissar und Vorstände der +Betriebe, nicht konstitutiv, als Organe der <em class="gesperrt">Stiftung</em>, sondern +höchstens instruktionell, als Hilfsorgane der Stiftungs<em class="gesperrt">verwaltung</em>, +eingeführt sein, weil es nicht angängig wäre, einer Behörde in +Hinsicht auf staatliche Geschäfte Organe privaten Charakters +<em class="gesperrt">neben</em>zuordnen. Und endlich dürfte das Statut den § 110 nicht<a class="page" name="Page_392" id ="Page_392" title="392"></a> +enthalten. Denn keine Behörde kann hinsichtlich der Ausübung +<em class="gesperrt">staatlicher</em> Funktionen der Kontrolle einer <em class="gesperrt">nicht</em>-staatlichen +Instanz unterstehen.</p> + + +<h4>II. Verhältnis der Organe der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zu den +Staats<em class="gesperrt">behörden</em>.</h4> + +<p>Als juristische Person steht die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung, wie +jede andere Stiftung, unter staatlicher Aufsicht, und da die juristische +Person tatsächlich nur durch ihre Organe handlungsfähig +wird, so stehen diese <em class="gesperrt">Organe</em> unter solcher Aufsicht.</p> + +<p>Diese allgemeine — gesetzliche — Staatsaufsicht hat aber zum +Gegenstand lediglich die Wahrung von Gesetzlichkeit und Ordnungsmäßigkeit +in den Handlungen und dem Verfahren der +Stiftungsorgane und die <em class="gesperrt">Sicherung dauernder Übereinstimmung +der Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften +der Urkunde, auf Grund welcher die landesherrliche +Bestätigung erteilt und das Recht der juristischen +Person verliehen</em> worden ist — welche Urkunde im vorliegenden +Fall seit dem 16. August 1896 durch das gegenwärtige +»Statut der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung« ersetzt ist.</p> + +<p>Da die Verleihung der juristischen Persönlichkeit und die +Bestätigung eines Stiftungsstatuts Akte der Staatshoheit sind, so +ist die Staatsregierung <em class="gesperrt">selbst</em> die Instanz, die diese gesetzliche +Aufsicht auszuüben hat. In Hinsicht auf letztere unterstehen also +alle Organe der Stiftung im vorliegenden Falle dem Großherzogl. +Staatsministerium, <em class="gesperrt">auch</em> die Stiftungsverwaltung. Letztere ist, +obschon Staatsbehörde, nicht Organ der staatlichen Aufsicht über +die Stiftung, weil sie Organ der <em class="gesperrt">Stiftung</em> ist.</p> + +<p>Weil aber die allgemeine Staatsaufsicht lediglich die Gesetzlichkeit, +Ordnungsmäßigkeit und Statutenmäßigkeit zu überwachen +hat, so untersteht <em class="gesperrt">innerhalb</em> des statutenmäßigen Handelns kein +Organ der Stiftung der Aufsicht oder der Einwirkung irgend +einer Staatsbehörde, auch die <em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung</em> nicht. +Obwohl sie nicht selbst die <em class="gesperrt">oberste</em> Staatsbehörde ist, gibt es +auch für sie in Hinsicht auf die Ausübung der statutarischen +Funktionen keine <em class="gesperrt">vorgesetzte</em> Instanz. Gemäß § 4 des Statuts +steht der Stiftungsverwaltung in dem ihr zugewiesenen Wirkungskreis +die »oberste« Leitung der Stiftungsangelegenheiten zu. Sie +ist also in allen Entschließungen und Handlungen innerhalb ihrer +statutenmäßigen Kompetenz völlig souverän. Gegen ihre Ent<a class="page" name="Page_393" id ="Page_393" title="393"></a>schließungen +und Handlungen in Angelegenheiten der Stiftung +ist keine Berufung möglich; angefochten könnten sie im <em class="gesperrt">Verwaltungsweg</em> +nur werden unter Anrufen der Staatsaufsicht wegen +Statutenwidrigkeit.</p> + +<hr style="width: 45%;" /> + +<p>Daß der <em class="gesperrt">Stiftungskommissar</em> hinsichtlich seiner Funktionen +keiner Behörde untersteht, ist durch die ausdrückliche Vorschrift in +§ 5 gegeben: daß er in <em class="gesperrt">außer</em>amtlichem Auftrag zu bestellen sei. +Dadurch ist für ihn in Angelegenheiten der Stiftung jedes Verhältnis +der Beamtenunterordnung ausgeschlossen, sowohl in bezug +auf das Großherzogl. Kultusdepartement, welches als Stiftungsverwaltung +ihn bestellt hat, wie in bezug auf diejenige Behörde, der +er in seiner sonstigen Tätigkeit amtlich unterstehen mag. Die +Vorschrift des § 5, daß der Stiftungskommissar ein aktiver Beamter +des öffentlichen Dienstes sein soll, umschreibt also lediglich +den Personenkreis, aus welchem er zu wählen ist.</p> + +<p>Hinsichtlich der kollegialischen <em class="gesperrt">Vorstände</em> (Geschäftsleitungen) +der Stiftungsbetriebe folgt der Ausschluß jeder <em class="gesperrt">behördlichen</em> Einwirkung +auf ihre Handlungen aus der selbständigen Kompetenz, +die das Statut in Titel II diesen Vorständen in allen Angelegenheiten +ihrer Firma einräumt. Sie sind gemäß §§ 8, 9 in diesen +Angelegenheiten die Vertreter der <em class="gesperrt">Stiftung als des Inhabers</em> +der Firma, nicht Beauftragte der Stiftungsverwaltung. Was ein +Vorstand namens seiner Firma tun oder unterlassen mag, steht +mithin jedem Dritten — auch dem Staat — gegenüber rechtlich +auf ganz gleichem Fuß mit den Handlungen und Unterlassungen +des <em class="gesperrt">Inhabers</em> einer Privatfirma, ist also lediglich nach den jeweils +geltenden Gesetzen zu beurteilen. Mithin kann auch gegenüber +den Beschlüssen und den Handlungen dieser Vorstände niemand +an eine »vorgesetzte Behörde« appellieren, sondern höchstens an die +allgemeine Staatsaufsicht gegen etwaige gesetzwidrige oder statutenwidrige +Handlungen.</p> + +<p>Die Personen endlich, aus denen die Vorstände (Geschäftsleitungen) +der Stiftungsbetriebe jeweils sich zusammensetzen, sind +gemäß § 26 des Statuts entweder Sozien der Stiftung, im handelsrechtlichen +Sinn, oder lebenslänglich angestellte Beamte der einen +oder der andern Firma — und weiter nichts. Denn nach § 25 +Abs. 2 ist ihre Stellung nicht »Amt«, sondern »Funktion«: sie +bilden im Kreis der oberen Beamten des Betriebs einen Ausschuß, +dem die verantwortliche Leitung der Firma übertragen ist.<a class="page" name="Page_394" id ="Page_394" title="394"></a> +Sie stehen somit zur Stiftung als dem <em class="gesperrt">Inhaber</em> der Firma in rein +bürgerlichem Vertragsverhältnis; zum Staat aber stehen sie hinsichtlich +ihrer Tätigkeit in gar keinem andern Verhältnis wie jeder +beliebige Privatmann. Keine von diesen Personen ist also in irgend +welchem Sinn bezüglich ihrer statutarischen Funktion »mittelbarer +Staatsbeamter«. Für keins von den Vorstandsmitgliedern also existiert +eine »vorgesetzte Behörde«; denn nicht einmal zur Stiftungsverwaltung +als solcher (also ganz abgesehen von der Staatsbehörde) +dürfen sie, gemäß § 31, persönlich in Vertrags- oder sonstigem +Abhängigkeitsverhältnis stehen.</p> + + +<h4>III. Verhältnis der <em class="gesperrt">Organe</em> der Stiftung zu <em class="gesperrt">einander</em>.</h4> + +<p>Entsprechend der grundsätzlichen Norm des § 4, gemäß +welcher Stiftungskommissar und Betriebsvorstände als »Organe +der Stiftung »<em class="gesperrt">neben</em>« der Stiftungsverwaltung« eingesetzt sind, +regelt Titel II des Statuts das Verhältnis zwischen den drei Organen +der Stiftung auf dem Fuß der <em class="gesperrt">Abgrenzung bestimmter +Funktionen und Kompetenzen</em>, unter Ausschluß jeder Über- und +Unterordnung innerhalb des einzelnen Funktionenkreises.</p> + +<p>Dieses liegt durchaus im Rahmen der gesetzlichen Anordnungen, +die in Hinsicht auf die Verfassung der »Stiftungen« das +Bürgerl. Gesetzbuch getroffen hat. (Vergl. BGB. § 26, letzter Satz, +und § 30, in Verbindung mit § 86.)</p> + +<p>Der <em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung</em> ist in § 4 die »oberste« Leitung +der Stiftungs-Angelegenheiten übertragen. Da jedoch die Bestimmungen +in Titel II des Statuts alle Angelegenheiten der Geschäftsbetriebe +den beiden andern Organen zu selbständiger <em class="gesperrt">endgültiger</em> +Erledigung überweisen, so können die Worte »oberste +Leitung« in § 4 nicht dahin verstanden werden, daß der Stiftungsverwaltung +in allen Dingen die oberste Leitung, d. h. die <em class="gesperrt">letzte</em> +Entscheidung vorbehalten sei, sondern nur dahin: daß die der +Stiftungsverwaltung zugewiesenen <em class="gesperrt">speziellen</em> Funktionen — die +Wahl der Personen für die beiden andern Organe und die Leitung +der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung gemäß § 1, B und +Titel VII des Statuts — die »oberste« Leitung der Stiftung <em class="gesperrt">bedeuten</em>, +und daß <em class="gesperrt">hierin</em> keine Instanz über der Stiftungsverwaltung +besteht.</p> + +<p>Ingleichen muß die in § 4 benannte »Vertretung der Stiftung +als juristischer Person« auf diejenigen Angelegenheiten bezogen +werden, in denen die Stiftung <em class="gesperrt">nur</em> als juristische Person, nicht als<a class="page" name="Page_395" id ="Page_395" title="395"></a> +Inhaber einer Handelsfirma auftritt, weil in den Angelegenheiten +der Geschäftsbetriebe die <em class="gesperrt">selbständige</em> Vertretung des Inhabers +durch die §§ 8, 9 den Vorständen dieser Betriebe ausdrücklich zugewiesen +wird.</p> + +<p>Endlich ist auch die in § 4 der Stiftungsverwaltung übertragene +Vermögensverwaltung, soweit eigentliche Verwaltungstätigkeit +in Frage steht, auf dasjenige Vermögen der Stiftung zu +beziehen, welches nicht zum Betriebskapital ihrer Handelsfirmen +gehört. Denn das letztere ist gemäß §§ 6, 8 der Verwaltung durch +deren Vorstände unterstellt und tritt in der Vermögensrechnung +der <em class="gesperrt">Stiftung</em> nur mit den jährlichen Bilanzziffern der Betriebe auf.</p> + +<p>Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen überträgt +also das Statut der <em class="gesperrt">Stiftungs</em>verwaltung folgende Funktionen:</p> + +<p>die Vertretung der Stiftung Dritten gegenüber hinsichtlich +aller derjenigen Interessen, die nicht im Interessenkreis der Geschäftsbetriebe +liegen — ohne jede nähere Anweisung;</p> + +<p>die allgemeine Vermögensverwaltung der Stiftung — gemäß +den Vorschriften in Titel IV (Reservefonds);</p> + +<p>die Ernennung des Stiftungskommissars — gemäß § 5, Abs. 2;</p> + +<p>die Ernennung der Mitglieder der Vorstände der Betriebe — gemäß +den Vorschriften in §§ 25-27;</p> + +<p>die Verfügung über die Mittel der Stiftung für die in § 1, B +bezeichneten Zwecke — nach Maßgabe der Bestimmungen in +Titel VII des Statuts.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Hinsichtlich der Bestellung des Stiftungskommissars enthält +das Statut keinerlei weitere Vorschriften. Die Stiftungsverwaltung +hat also in bezug auf seine Ernennung wie auf seine Abberufung +völlig freie Hand.</p> + +<p>Hinsichtlich der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder ist dem +Stiftungskommissar und den vorhandenen Mitgliedern des betreffenden +Vorstandes insofern eine Mitwirkung eingeräumt, als nach +§ 25 sie vorher zu hören sind — demnach jede einzelne von +diesen Personen ihre Ansicht vorzutragen berechtigt ist — und als +keine Ernennung gegen das <em class="gesperrt">einstimmige</em> Votum der Vorstandsmitglieder +erfolgen darf. — Grundsätzlich besagen diese Bestimmungen +nur eine beratende Mitwirkung bei der Wahl neuer Vorstandsmitglieder. +Praktisch aber kann das Vetorecht im Fall der +Einstimmigkeit die Bedeutung des Kooptationsrechts gewinnen. +Denn falls die vorhandenen Mitglieder eines Vorstandes überein<a class="page" name="Page_396" id ="Page_396" title="396"></a>stimmend +eine bestimmte Person, die den Voraussetzungen der +Wählbarkeit entspricht, für die bestqualifizierte halten, so sind sie +daraufhin berechtigt, jeden andern einstimmig abzulehnen; und in +diesem Fall <em class="gesperrt">müßte</em> die Stiftungsverwaltung ihrem Votum wenigstens +dann Folge geben, wenn der Fall, den § 7, Abs. 3 vorsieht, +eingetreten ist.</p> + +<p>In denjenigen Angelegenheiten endlich, die auf die Erfüllung +der gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung (§ 1, B) Bezug haben +und in Titel VII des Statuts näher geregelt sind, ist gemäß § 108, +Abs. 1 dem Stiftungskommissar und den Vorständen der Stiftungsbetriebe +gleichfalls, neben dem <em class="gesperrt">Recht</em>, Anträge stellen zu können, +eine im allgemeinen nur beratende Mitwirkung eingeräumt. In +Hinsicht auf solche Maßregeln aber, die unter die §§ 101-104 +fallen, statuiert Abs. 2 des § 108 ausdrücklich eine entscheidende +Einflußnahme der beiden Betriebsvorstände, unter der Bedingung +der Einstimmigkeit ihrer <em class="gesperrt">sämtlichen</em> Mitglieder.</p> + +<p>Die genannten Paragraphen betreffen ausschließlich solche Akte +gemeinnütziger Betätigung, die entweder (§§ 101, 102) die technischen, +wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Betriebe +selbst, oder (§§ 103, 104) die Interessen ihres Personals ganz +unmittelbar berühren, und die deshalb auch immer in Beziehung +zu solchen Maßnahmen <em class="gesperrt">innerhalb</em> der Betriebe stehen werden, auf +welche die drei letzten Absätze des § 16 und die Direktiven für die +geschäftliche Tätigkeit der Stiftung in Titel III des Statuts hinweisen.</p> + +<p>Für dieses ganze durch die §§ 101-104 umschriebene Gebiet +gemeinnütziger Betätigung der Stiftung ist durch die Vorschrift +des zweiten Absatzes in § 108 die Entscheidung über das, was +<em class="gesperrt">innerhalb des statutenmäßig Zulässigen</em> zu geschehen oder +zu unterbleiben hat, der Stiftungsverwaltung praktisch nur insoweit +überlassen, als die dort bezeichneten Personen betreffs des Ob oder +des Wie <em class="gesperrt">nicht im Einverständnis</em> sind. Soweit Einverständnis +unter ihnen hinsichtlich einer bestimmten Maßnahme konstatiert +ist, <em class="gesperrt">muß</em> diese Maßnahme nicht nur überhaupt, sondern auch in +den Einzelheiten der Ausführung, gemäß ihrem übereinstimmenden +Votum ins Werk gesetzt werden — womit dann selbstverständlich +der Stiftungsverwaltung auch jede eigene Verantwortung in der +betreffenden Sache abgenommen ist.</p> + +<p>Nach der finanziellen Seite hin ist das in diesen Angelegenheiten +statutarisch Zulässige durch die Vorschrift des § 107, Abs. 3 +in Verbindung mit den §§ 47-51 umgrenzt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_397" id ="Page_397" title="397"></a>Die <em class="gesperrt">Leitung der industriellen Tätigkeit</em> der Stiftung +und die Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe ist, gemäß § 4, Abs. 2, +nicht der Stiftungsverwaltung, sondern <em class="gesperrt">lediglich</em> den Betriebsvorständen +und dem Stiftungskommissar unterstellt. Nur insoweit +ist auch der Stiftungsverwaltung eine Mitwirkung in diesen Angelegenheiten +vorbehalten, als das Statut dem Stiftungskommissar +die Stellung eines Vertreters der Stiftungsverwaltung zuweist und +damit der letzteren in bezug auf seine Tätigkeit die allgemeinen +Befugnisse des Vollmachtgebers gegenüber dem Bevollmächtigten +einräumt.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die Funktionen des <em class="gesperrt">Stiftungskommissars</em> sind gemäß +Titel II des Statuts:</p> + +<p>Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe in Hinsicht +auf <em class="gesperrt">Ordnungsmäßigkeit</em> der Verwaltung und <em class="gesperrt">Statutenmäßigkeit</em> +des Verfahrens (§§ 11, 12);</p> + +<p>Beratende Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die eine besondere +Entschließung der Betriebsvorstände erfordern (§ 14);</p> + +<p>Entscheidung in denjenigen Angelegenheiten, in bezug auf +welche die Mitglieder einer Geschäftsleitung sich nicht einigen +können (§ 15);</p> + +<p>Bestätigung oder Ablehnung von Beschlüssen in Bezug auf +<em class="gesperrt">bestimmte</em> — in § 16 namentlich angeführte — Handlungen;</p> + +<p>Stellung eigener Anträge in Sachen der Geschäftsbetriebe (§ 17).</p> + +<p>Der Kreis dieser dem Stiftungskommissar zugewiesenen Befugnisse +bestimmt zugleich den Umfang der — mittelbaren — Einwirkung +der Stiftungsverwaltung auf die geschäftliche Tätigkeit +der Stiftung, weil § 10 eine andere Einwirkung auf die Geschäftsführung +der Betriebe als <em class="gesperrt">durch</em> den Stiftungskommissar ausschließt, +mithin jede Einwirkung ausschließt, die nicht im Rahmen <em class="gesperrt">seiner</em> +statutarischen Befugnisse geübt werden kann.</p> + +<p>Hinsichtlich der Ausübung seiner Funktionen regelt das Statut +die Stellung des Stiftungskommissars zur Stiftungsverwaltung nach +den Grundsätzen <em class="gesperrt">freier und direkter Stellvertretung</em>. Von +seiner Ernennung bis zu seiner Abberufung hat er seine Tätigkeit +nach eigenem besten Wissen und unter eigener Verantwortung auszuüben. +Die Stiftungsverwaltung als Vollmachtgeber kann von ihm verlangen, +in jedem ihr geboten erscheinenden Umfang über die Angelegenheiten +der Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu werden +und kann in allen Punkten ihre eigenen Ansichten ihm gegenüber<a class="page" name="Page_398" id ="Page_398" title="398"></a> +geltend machen; sie kann ihm aber <em class="gesperrt">nicht</em> Instruktion für die von +ihm zu treffenden Entscheidungen erteilen und auch nicht verlangen, +vor <em class="gesperrt">jeder</em> Entscheidung erst selbst gehört zu werden. Denn da +aus § 5 der Stiftungskommissar direkt und in Person auf das +Stiftungsstatut verpflichtet ist, kann er nicht angehalten werden, +etwas zu vertreten, was nicht seinem eigenen pflichtmäßigen Ermessen +entspricht. Außerdem aber fordern auch die §§ 15-18 +ausdrücklich <em class="gesperrt">seine</em> auf die unmittelbare Kenntnis aller Verhältnisse +gegründete Entscheidung und schreiben ihm vor, auf Anfordern +eines Vorstandes sein Votum ohne Verzug abzugeben. — Der +Stiftungsverwaltung bleibt daher, falls sie mit seiner Tätigkeit unzufrieden +wäre, nur Zurückziehen des erteilten Auftrags, durch +Abberufung, übrig.</p> + +<p>Die Konsequenz dessen nach der anderen Seite hin ist, daß, +wenn eine Geschäftsleitung durch Entscheidungen des Stiftungskommissars +sich, beschwert fühlte, sie nicht Berufung dagegen an +die Stiftungsverwaltung einlegen und Abänderung solcher Entscheidungen +beantragen dürfte. Vorstellungen oder Beschwerden +bei der Stiftungsverwaltung über den Stiftungskommissar könnten +vielmehr nur den Sinn haben, entweder deren gütige Vermittlung +anzurufen oder sie um Ernennung eines andern Stiftungskommissars +anzugehen.</p> + +<hr style="width: 45%;" /> + +<p>Funktion und Kompetenz der <em class="gesperrt">Vorstände</em> (Geschäftsleitungen) +der Stiftungsbetriebe sind durch die §§ 8, 9 des Statuts ganz vollständig +geregelt.</p> + +<p>Den dortigen Bestimmungen zufolge können alle Handlungen, +die irgendwie auf die geschäftliche Tätigkeit der Firma oder auf +ihre Vertretung nach innen oder nach außen Bezug haben, <em class="gesperrt">nur</em> +durch ihren Vorstand vorgenommen werden. Weder der Stiftungskommissar +noch die Stiftungsverwaltung kann in diesen Angelegenheiten +irgend eine Anordnung treffen. Sie können nicht an <em class="gesperrt">Stelle</em> +des Vorstandes etwas beschließen und können — abgesehen von +dem Vetorecht, welches § 16 für <em class="gesperrt">bestimmte</em> Gegenstände dem +Stiftungskommissar einräumt — keinen Beschluß des Vorstandes +inhibieren. Auch in den Fällen, in welchen das Votum des +Stiftungskommissars entscheidend ist — sei es, daß er nach § 15 +bei Dissens unter den Mitgliedern den Ausschlag gibt, sei es, daß +er gemäß § 16 einen einstimmigen Beschluß noch zu sanktionieren +hat — ist die Grundlage des Vorgehens lediglich der auf die eine<a class="page" name="Page_399" id ="Page_399" title="399"></a> +oder die andere Art statutenmäßig zustande gekommene <em class="gesperrt">Vorstands</em>beschluß.</p> + +<p>Demgemäß ist für die Beamten der Betriebe und für deren +gesamtes Personal das Kollegium, welches den Vorstand der Firma +bildet, <em class="gesperrt">als solches</em>, der <em class="gesperrt">oberste</em> Vorgesetzte. Niemand sonst kann +Angehörigen des Betriebes eine verbindliche Anweisung erteilen. +Auch der Stiftungskommissar kann in Ausübung seiner Aufsichtsfunktionen +gemäß §§ 11, 12 dieses nicht; er kann nur gegebenen +Falles den Vorstand anhalten, zur Beseitigung von Anständen +seinerseits die geeigneten Anordnungen zu treffen.</p> + +<p>Hinsichtlich der Vertretung der Firma nach außen setzen +die Vorschriften des § 8 den betreffenden Vorstand in <em class="gesperrt">allen</em> Angelegenheiten +der Geschäftsführung als den bevollmächtigten <em class="gesperrt">Vertreter +des Inhabers der Firma</em> ein und erteilen ihm eine nach +<em class="gesperrt">außen</em> hin ganz unbeschränkte Vertretungsmacht. Die Form +für deren Ausübung ist (in § 9) in der Art geregelt, daß entweder: +der Vorstand in seiner Gesamtheit (je zwei von seinen Mitgliedern), +oder: ein bestimmtes Mitglied desselben als »gesetzlicher Vertreter« +der Stiftung in Angelegenheiten der betreffenden Firma, +öffentlich legitimiert sein muß — in welchem letztern Fall dieses +eine Mitglied (der »Bevollmächtigte« der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung) zugleich +befugt sein muß, sich durch ein bestimmtes anderes — gleichfalls +öffentlich hierzu legitimiertes — Mitglied zeitweilig oder +in einzelnen Angelegenheiten vertreten zu lassen.</p> + +<p>Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die gemäß diesen +Anordnungen den Vorständen der Stiftungsbetriebe hinsichtlich +der Leitung der gesamten geschäftlichen Tätigkeit der Stiftung +gewährleistet ist, hat das Statut nach der persönlichen Seite hin +durch die besondern Vorschriften in den §§ 26, 27, 31 gesichert: +daß alle <em class="gesperrt">Mitglieder</em>, soweit sie nicht Sozien der Stiftung sind, +bei einem von den Stiftungsbetrieben <em class="gesperrt">lebenslänglich</em> angestellte +Beamte sein und demgemäß die in Titel V, § 59, bestimmten +Rechte besitzen <em class="gesperrt">müssen</em> — daß ferner ihre Ernennung unwiderruflich +ist — und daß ihnen endlich bei der Bestellung weder +durch Vertrag noch durch Dienstanweisung besondere Verpflichtungen +hinsichtlich der Ausübung ihrer Funktionen auferlegt werden +können, ihr Auftrag also <em class="gesperrt">lediglich</em> durch das Statut selbst bestimmt +bleiben muß.</p> + +<p>Als lebenslänglich angestellte Beamte können sie nach § 59 +nur durch richterliches oder schiedsrichterliches Urteil entsetzt<a class="page" name="Page_400" id ="Page_400" title="400"></a> +werden, und nur »wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter +Vernachlässigung der Obliegenheiten und wegen solcher +Anstände im außerdienstlichen Verhalten, die bürgerliches Ansehen +oder persönliches Vertrauen aufheben«; pensioniert können sie nur +aus vertragsmäßigen Gründen werden, und Außerdienststellung +kann nur durch Entsetzung oder vertragsmäßig begründete Pensionierung +erfolgen. — Auf <em class="gesperrt">was</em> dabei der Punkt »bürgerliches +Ansehen oder persönliches Vertrauen« bezogen werden darf, und +auf was <em class="gesperrt">nicht</em>, ist durch die in den nächstvorangehenden §§ 57, +58 des Statuts enthaltene Definition der Rechte <em class="gesperrt">aller</em> Angehörigen +der Stiftungsbetriebe zweifelsfrei festgestellt.</p> + +<p>Im übrigen aber sind die Mitglieder der Vorstände — gemäß +Anordnungen in den §§ 13 und 28 des Statuts — als <em class="gesperrt">einzelne</em> +ganz wie alle anderen Beamten dem <em class="gesperrt">Kollegium</em> unterstellt, das +den Vorstand bildet. Gegen Handlungen, die der einzelne in Angelegenheiten +seiner Firma unternimmt, gibt es demnach Berufung — aber +<em class="gesperrt">lediglich</em> Berufung an dieses Kollegium, gleichgültig, +<em class="gesperrt">wer</em> es sein mag, der durch eine solche Handlung sich beschwert fühlt.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die im Statut vorgesehene Nebenordnung mehrerer Organe, +jedes mit bestimmt umgrenztem Funktionenkreis und unter ausdrücklicher +<em class="gesperrt">direkter</em> Verpflichtung eines jeden auf die Vorschriften +des Statuts, zieht als Konsequenz nach sich, daß auch in Hinsicht +auf <em class="gesperrt">Auslegung</em> des Statuts jedes von diesen Organen ganz selbstständig +ist. Keins kann im Zweifelfall <em class="gesperrt">seine</em> Auslegung den +anderen oktroyieren, und auch die Auslegung der Stiftungsverwaltung +ist für die anderen Organe nicht verbindlich. Falls also +über Auslegungsfragen einmal Dissens eintreten sollte, kann die +Entscheidung über »statutengemäß« oder »statutenwidrig« lediglich +durch <em class="gesperrt">gerichtliche</em> Feststellung herbeigeführt werden.</p> + +<p>Dieses ist durch die Vorschriften im Titel IX des Statuts +direkt gegeben.</p> + +<p>Die §§ 118, 119 (Tit. IX) knüpfen zukünftige <em class="gesperrt">Abänderungen</em> +des Statuts an ganz bestimmte Voraussetzungen und an ein ganz +bestimmtes Verfahren, sprechen bestimmten Personenkreisen (zu +welchen namentlich der Stiftungskommissar, die Mitglieder der +Betriebsvorstände und die Mitglieder der Rechnungskommission +des § 110 gehören) ein rechtliches Interesse an der Aufrechterhaltung +des Statuts zu und legitimieren sie ausdrücklich zu <em class="gesperrt">gerichtlicher</em> +Klage wegen »ungerechtfertigter« Abänderungen. Damit<a class="page" name="Page_401" id ="Page_401" title="401"></a> +ist also jede zukünftige Statutenänderung der Nachprüfung durch +die ordentlichen Gerichte unterstellt. Selbstverständlich gilt dann +das gleiche auch für jede Maßnahme, von der ein Beteiligter mit +Recht behaupten könnte, daß sie materielle Abänderung einer +Statutenbestimmung involviere, also, um rechtmäßig zu sein, nur +auf Grund des Verfahrens nach § 118 ins Werk gesetzt werden +<em class="gesperrt">dürfte</em>. Denn es wäre widersinnig, anzunehmen, daß die §§ 118, +119 zwar Statutenänderungen, die formell <em class="gesperrt">als solche</em> verlautbart +werden, der Nachprüfung der Gerichte unterwerfen, andere aber, +die ohne die vorschriftsmäßige Verlautbarung de facto seitens eines +Stiftungsorgans vorgenommen würden, dieser Nachprüfung entziehen +wollten. Hiermit aber ist die ausschließliche Kompetenz +der Gerichte für jede strittige Auslegungsfrage von selbst gegeben — weil +Anwendung des Statuts unter <em class="gesperrt">falscher</em> Auslegung genau +dasselbe bedeutet wie Abänderung des <em class="gesperrt">richtig</em> ausgelegten Statuts.</p> + +<p>Die Entscheidung <em class="gesperrt">strittiger</em> Auslegungsfragen kraft »staatlicher +Aufsicht«, im <em class="gesperrt">Verwaltungsweg</em>, ist im Fall der <span class="smcap">Carl +Zeiss</span>-Stiftung durch die angezogenen Vorschriften in Titel IX +des Stiftungsstatuts ausgeschlossen.</p> + +<p>Zwar hat die staatliche Aufsichtsbehörde, weil sie die Statutenmäßigkeit +der Verwaltung von Stiftungen zu überwachen berufen +ist, auch in diesem Fall gegen Verletzungen des Statuts, die <em class="gesperrt">als +solche</em> anerkannt oder festgestellt sind, im Verwaltungsweg einzuschreiten. +Die <em class="gesperrt">Entscheidung</em> darüber, was statutengemäß und +was statutenwidrig sei, hat sie aber in Angelegenheiten dieser +Stiftung nicht selbst zu geben — weil deren Statut durch die Anordnungen +in Titel IX diese Entscheidung im Streitfall den Gerichten +überwiesen hat. Und gerade weil die staatliche Aufsicht +darüber zu wachen hat, daß in allen Punkten die Satzungen der +Stiftungen respektiert werden, hat sie nun im Fall der <span class="smcap">Carl +Zeiss</span>-Stiftung auch darüber zu wachen, daß strittige Auslegungsfragen +auf dem satzungsgemäßen <em class="gesperrt">gerichtlichen</em> Weg zum Austrag +gebracht werden.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Im vorigen Sommer ist aus Anlaß von Erörterungen wegen +der politischen Neutralität der hiesigen Lesehalle von neuem eine +öffentliche Kontroverse über die Rechtslage der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +und ihr Verhältnis zum Staat und zu den Staatsbehörden entstanden, +in deren Verlauf unter dem Anschein von Autorität und +Sachkenntnis auf die »staatliche Aufsicht«, der diese Stiftung unter<a class="page" name="Page_402" id ="Page_402" title="402"></a>stehe, +und auf »vorgesetzte Behörden«, denen ihre Organe unterstellt +seien, Bezug genommen wurde.</p> + +<p>Dem entgegenstehenden Erklärungen, die ich als Begründer +der Stiftung und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer +früheren Gelegenheit und wiederholt aus diesem Anlaß öffentlich +abgegeben habe, ist dabei nicht nur scharf widersprochen worden; +man hat mir sogar den Vorwurf gemacht, diese Erklärungen wider +besseres Wissen gegeben zu haben.</p> + +<p>Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu beseitigen +und die Nachteile abzuwenden, die den Geschäftsbetrieben +der Stiftung aus der fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher +Grundlagen ihrer Verfassung erwachsen, habe ich damals, im Einverständnis +mit meinen Kollegen im Vorstand der Optischen Werkstätte, +erklärt, auf dem Weg der Feststellungsklage ein gerichtliches +Urteil über die durch das Stiftungsstatut begründete Rechtslage +herbeiführen zu wollen.</p> + +<p>Diese Absicht habe ich indes aufgeben müssen, weil dringende +Arbeiten, die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in Anspruch +nahmen, mir unmöglich machten, alle zur Klageerhebung +erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beizubringen.</p> + +<p>Ich beschränke mich daher auf <em class="gesperrt">Veröffentlichung</em> der »Erläuterungen +zu Titel I und II des Stiftungsstatuts«, die ich aus +diesem Anlaß niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der +Meinung, daß <em class="gesperrt">Dieses</em> allein schon ausreichen werde, alle Beunruhigung +zu beseitigen, die in den nächstbeteiligten Kreisen durch +die Anfechtung meiner früheren Erklärungen entstanden ist.</p> + +<p>Den Angehörigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese +»Erläuterungen« ihrem Statutenheft beizufügen.</p> + +<p><em class="gesperrt">Jena</em>, 12. Juni 1900.</p> + +<p class="right-indent">Dr. E. Abbe.</p> +<p class="lettersig"> </p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_90_90" id="Footnote_90_90"></a><a href="#FNanchor_90_90"><span class="label">[90]</span></a> Vgl. hierzu oben S. 329-341.</p></div> + +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<p class="center"><a name="Druck_von_A_Kampfe_Jena" id="Druck_von_A_Kampfe_Jena"></a>Druck von A. Kämpfe, Jena.</p> + + + + + + + + +<pre> + + + + + +End of Project Gutenberg's Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III *** + +***** This file should be named 19755-h.htm or 19755-h.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/1/9/7/5/19755/ + +Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This +file was produced from images generously made available +by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at +http://gallica.bnf.fr) + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. 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It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at http://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact +information can be found at the Foundation's web site and official +page at http://pglaf.org + +For additional contact information: + Dr. Gregory B. Newby + Chief Executive and Director + gbnewby@pglaf.org + + +Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation + +Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide +spread public support and donations to carry out its mission of +increasing the number of public domain and licensed works that can be +freely distributed in machine readable form accessible by the widest +array of equipment including outdated equipment. Many small donations +($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt +status with the IRS. + +The Foundation is committed to complying with the laws regulating +charities and charitable donations in all 50 states of the United +States. 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Thus, we do not necessarily +keep eBooks in compliance with any particular paper edition. + + +Most people start at our Web site which has the main PG search facility: + + http://www.gutenberg.org + +This Web site includes information about Project Gutenberg-tm, +including how to make donations to the Project Gutenberg Literary +Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to +subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks. + + +</pre> + +</body> +</html> diff --git a/19755-h/images/portrait.png b/19755-h/images/portrait.png Binary files differnew file mode 100644 index 0000000..9750321 --- /dev/null +++ b/19755-h/images/portrait.png diff --git a/LICENSE.txt b/LICENSE.txt new file mode 100644 index 0000000..6312041 --- /dev/null +++ b/LICENSE.txt @@ -0,0 +1,11 @@ +This eBook, including all associated images, markup, improvements, +metadata, and any other content or labor, has been confirmed to be +in the PUBLIC DOMAIN IN THE UNITED STATES. + +Procedures for determining public domain status are described in +the "Copyright How-To" at https://www.gutenberg.org. + +No investigation has been made concerning possible copyrights in +jurisdictions other than the United States. 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