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+The Project Gutenberg EBook of Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
+
+
+Title: Gesammelte Abhandlungen III
+ Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
+
+Author: Ernst Abbe
+
+Editor: S. Czapski
+
+Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: UTF-8
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III ***
+
+
+
+
+Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This
+file was produced from images generously made available
+by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at
+http://gallica.bnf.fr)
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+ANMERKUNGEN ZUR TRANSKRIPTION
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+_ umschließt im Original gesperrt gesetzten Text
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+= umschließt im Original kursiv gesetzten Text
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+[Illustration: Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe]
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+Ernst Abbe · Gesammelte Abhandlungen III
+
+
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+
+Ernst Abbe
+
+Gesammelte Abhandlungen III
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+1989
+
+Georg Olms Verlag
+
+Hildesheim · Zürich · New York
+
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+Ernst Abbe
+
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+Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
+
+1989
+
+Georg Olms Verlag
+
+Hildesheim · Zürich · New York
+
+
+
+Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde.
+
+Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher Genehmigung des G.
+Fischer Verlages in Heidelberg.
+
+Printed in Germany
+
+Herstellung: Friedr. Schmücker, Löningen
+
+ISBN 3-487-09123-2
+
+
+
+
+Gesammelte Abhandlungen
+
+von
+
+Ernst Abbe.
+
+Dritter Band.
+
+Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts.
+
+Mit einem Porträt des Verfassers.
+
+Verlag von Gustav Fischer in Jena.
+
+1906. Sozialpolitische Schriften
+
+von
+
+Ernst Abbe.
+
+Mit einem Porträt des Verfassers.
+
+Verlag von Gustav Fischer in Jena.
+
+1906.
+
+
+
+
+Vorwort.
+
+
+ERNST ABBE war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher
+Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der Sozialpolitik und
+noch weniger fühlte er sich berufen, darin als Schriftsteller oder
+Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben doch sogar auf seinem
+eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen und angewandten Physik
+(Optik), mancherlei widrige Umstände die schriftliche Darstellung seiner
+wichtigsten Forschungen verhindert -- wie ich im Vorwort zum I. Band
+seiner Gesammelten Abhandlungen (Gustav Fischer, Jena 1904) kurz
+dargelegt habe.
+
+Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier abgedruckten
+Vorträge selbst an, inwiefern er sich »legitimiert halte, mitzureden«
+bei der Erörterung der einschlägigen Fragen (S. 4): daß er gegenüber dem
+Mangel gründlichen systematischen Studiums der volkswirtschaftlichen und
+sozialen Theorien und der mangelnden Beteiligung an der öffentlichen
+Diskussion dieser Angelegenheiten sich berufen könne auf etwas, was in
+der Art, wie er es habe, nicht viele haben könnten: eine _eigene
+lebendige Erfahrung_. Denn mit Ende der sechziger Jahre halb
+unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufblühenden industriellen
+Betriebe (der Optischen Werkstätte von CARL ZEISS in Jena) verbunden,
+habe er sich gewöhnen müssen, alle Vorkommnisse in zweierlei Art
+anzusehen und zu prüfen: mit den Augen des Unternehmers und Kapitalisten
+-- was beides zu werden er sich noch in seinen Studentenjahren nie hätte
+träumen lassen -- und »zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem
+über Nacht nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten«, mit den Augen des
+Mannes, der in der mühsam erworbenen gehobenen Lebensstellung seine
+Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und zu vertuschen
+suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr überall den starken Antrieb
+entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft so widerstreitenden
+Interessen der sich immer schärfer sondernden »Klassen« nach Kräften in
+Einklang miteinander zu bringen.
+
+Dieser doppelte Standpunkt -- des »Unternehmers und Kapitalisten« und
+des »Arbeitersohnes« -- ist es, der den Gedankengängen und Ausführungen
+ERNST ABBES auf diesem Gebiete das charakteristische Gepräge gibt. Ihre
+Autorität, den Anspruch auf ernste Beachtung aber dürfen sie ableiten
+aus der auf anderen Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher
+allseitig anerkannten, geistigen und nicht minder auch der sittlichen
+Bedeutung und Größe ihres Urhebers. Die erstere befähigte ihn, in
+geistvollen theoretischen und experimentellen Studien der angewandten
+Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine neue
+Grundlage zu geben und in unablässiger Arbeit einen großen Teil des auf
+diesem Grunde beruhenden Gebäudes selbst zu errichten. Die Gedanken und
+Pläne, die ERNST ABBE in der an _zweiter_ Stelle abgedruckten
+»Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen
+Werkstätte« seinem älteren Sozius und Freunde CARL ZEISS zuschreibt,
+sind für alle mit den Verhältnissen genauer Bekannten ganz unverkennbar
+zum großen Teile vielmehr seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen. Und
+auch darin war der Name CARL ZEISS gewissermaßen das Pseudonym für ERNST
+ABBE, daß das unter jenem Namen gegründete und dauernd weitergeführte
+wirtschaftliche Unternehmen -- eben die Jenaer Optische Werkstätte --
+ihre gesunde _Grundlage_ wohl dem trefflichen Manne verdankt, der sie
+gegründet hatte, daß ihr außerordentlicher Aufschwung seit Anfang der
+siebziger Jahre und ihre eigentümliche _Bedeutung_ in wissenschaftlich
+technischer wie sozialpolitischer Beziehung aber unzweifelhaft allein
+auf ERNST ABBE zurückzuführen ist.
+
+Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die ERNST ABBE --
+bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen seines
+Freundes CARL ZEISS getauft -- den beiden hiesigen Betrieben gab, ist
+die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart. Ich habe unter dem
+frischen Eindruck seines Todes in meiner Gedenkrede bei der Trauerfeier
+für ihn einen schwachen Versuch gemacht[1];, sie zu kennzeichnen, ohne
+sie entfernt erschöpfen zu wollen und zu können.
+
+Das »sozialpolitische System« ERNST ABBES hat einer seiner Kollegen von
+der thüringischen Hochschule, dem er im politischen Kampfe oft genug
+schroff gegenüberstand, für den er aber durch diese Gegnerschaft
+menschlich nicht das mindeste an Bedeutung und Größe eingebüßt hatte,
+der Sprachforscher B. DELBRÜCK, in dem Nachruf zusammenzufassen gesucht,
+den er dem Dahingegangenen in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft
+zu Jena gewidmet hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die
+Förderung der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist
+gleichgültig.« An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat
+nur der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu
+regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne irgend
+eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese völlige
+Ablehnung jedes Eudämonismus gehörte aber nicht etwa bloß dem System an,
+sondern zeigte sich ebenso in ABBES Leben. System und Leben war bei ihm
+aus einem Guß. Daß es auf das sogenannte Glück des einzelnen nicht
+ankommt, hat er aufs großartigste erwiesen in seiner eigenen Person. Es
+hat ja oft Männer gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach
+einem Leben voll Taten und Sünden in Klöster oder Wälder zurückzogen;
+aber daß jemand in der vollen Kraft seines Daseins und Wirkens auf sein
+Erworbenes in der Weise verzichtet, wie ERNST ABBE, das ist gewiß etwas
+sehr Seltenes. Was er so an sich selbst zur Darstellung brachte,
+wünschte er natürlich auch von anderen, wie an einem Beispiel statt
+vieler gezeigt sein mag. Er hatte einen Lieblingsgedanken, der ihm aber
+schließlich von anderen ausgeredet wurde, nämlich eine Stiftung ins
+Leben zu rufen für Söhne der handarbeitenden Klasse, um denselben die
+Möglichkeit zu geben, in höhere Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit
+wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück des
+einzelnen erhöhen -- er nahm vielmehr an, daß unter Umständen das
+Gegenteil eintreten könne, indem mancher sich vielleicht in der neuen
+Stellung unglücklich fühlen würde: aber ABBE meinte, das Aufsteigen in
+höhere Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, und so liege
+hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen Dienstpflicht vor, die
+wir alle der Gesellschaft schuldig sind.
+
+»Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses ABBE-schen Systems
+klar machen will, muß man es vergleichen mit den großartigen
+Wohltätigkeitsanstalten der katholischen Kirche. Während dort die
+erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage bildet, ist diese
+Vorstellung bei ABBE vollständig ausgeschaltet. Ein jeder soll das
+bekommen, worauf er Anspruch hat, nicht mehr und nicht weniger. ABBE
+wünschte sogar, wo es nur irgend möglich war, einen klagbaren Anspruch
+für den einzelnen an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem
+System nehmen, so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten
+herausgreift, sondern man muß das Ganze ins Auge fassen und seinen
+Standpunkt auf der reinen Höhe philosophischer Betrachtung wählen.«
+
+Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen
+Veröffentlichungen ERNST ABBES, wie vor allem für den Mann selber, daß
+die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, von ihm
+im Alter von 54 Jahren verfaßt wurde, also zu einer Zeit, wo er in
+seinem beruflichen Wirken auf der Höhe des Erfolges stand und wo er den
+entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen Neuschöpfung auch
+schon getan hatte. So bedeutet denn die der Zeit nach zweite
+»Publikation« (in der vorliegenden Sammlung unter IX abgedruckt) kein
+Theoretisieren mehr, sondern sie ist der Ausdruck einer Tat: der
+Gründung der _Carl Zeiss-Stiftung_, deren »Verfassung« sie enthält. Alle
+übrigen hier gesammelten Schriften, Vorträge und Reden sind ebenso wie
+die genannten Gelegenheitserzeugnisse -- mit allen Vorzügen und Mängeln
+solcher behaftet. Einige, wie außer den oben erwähnten Vorträgen »Welche
+sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm
+aufnehmen« (Nr. I), die schöne »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen
+Bestehens der Optischen Werkstätte« (Nr. II), der Vortrag »Über
+Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie« (Nr. III), dann
+aber auch Nr. V (Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und
+Nr. VI (Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
+Großherzogtum Sachsen) sind sorgfältig redigiert und zum Teil auch
+direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter Aufsicht
+des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich ihm zu
+sorgfältigerer Ausarbeitung nicht die nötige Muße und ich bin gewiß, daß
+ERNST ABBE selbst nichts weniger als einverstanden gewesen wäre mit
+ihrer Veröffentlichung in der vorliegenden Gestalt. Ich glaubte aber,
+gerade diese Vorträge, die sich einerseits näher mit den Verhältnissen
+im eigenen Betrieb befassen, andererseits bei der Diskussion der dort
+bestehenden Verhältnisse interessante Schlaglichter auf das werfen, was
+überall unter ähnlichen Umständen d. h. in industriellen Großbetrieben
+gilt oder Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen.
+Es sind dies: Nr. IV Ȇber die Grundlagen der Lohnregelung in der
+Optischen Werkstätte« (1897), Nr. VIII »Über die Aufgaben des
+Arbeiterausschusses« (1902) -- beide schon einmal von mir herausgegeben
+für die Angehörigen der Stiftungsbetriebe -- und dann besonders Nr. VII,
+der wichtige Vortrag Ȇber die volkswirtschaftliche Bedeutung der
+Verkürzung des industriellen Arbeitstages«.
+
+Mit dem letztgenannten Gegenstand beschäftigte sich ERNST ABBE bis in
+die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Anstoß dazu durch
+Diskussionen über Verkürzung des Arbeitstages im Arbeiterausschuß der
+Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten, die zu der erst
+versuchsweisen (1900), dann endgültigen (1901) Einführung des
+achtstündigen Arbeitstages in deren Betrieb Veranlassung gaben. Bei
+beiden Gelegenheiten hatte sich ABBE in »Werkstatt-Versammlungen«
+ausführlich zur Sache geäußert. Auf den hier abgedruckten, in der
+Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena Ende 1901 gehaltenen,
+Vortrag folgte ein solcher über den gleichen Gegenstand bei der
+Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik zu
+Dresden, September 1902, der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen
+sein soll, von dem aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift
+vorhanden ist. Einen Nachtrag zu dem Thema gab ERNST ABBE dann später
+bei einem der »Referierabende« einer privaten zwanglosen Vereinigung
+einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universität Jena; doch war
+auch hierüber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten
+gründlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes, von der
+ERNST ABBE wiederholt behauptete, daß ihre Räsonnements für jeden
+logisch Denkenden durchaus zwingend sein würden, hielt ihn das schnell
+sich steigernde mit dem Tode endigende Siechtum ab.
+
+Ich habe die mir zur Verfügung stehenden einschlägigen Schriften,
+Vorträge und Reden ABBES der Hauptsache nach in chronologischer
+Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl Zeiss-Stiftung selbst
+aber habe ich mit seinen von ABBE teils für dessen Beratung, teils
+hinterher niedergeschriebenen »Motiven und Erläuterungen« geglaubt an
+den Schluß stellen zu sollen -- schon aus dem äußerlichen aber
+wichtigen Grunde, um es gleich in der Neuredaktion vom 1. Januar 1906
+(aber mit den Varianten der ursprünglichen Ausgabe) abdrucken zu können.
+Man kann alle übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit
+gutem Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl
+Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das
+sozialpolitische Glaubensbekenntnis ERNST ABBEs seinen praktisch
+realisierbaren Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI
+abgedruckten Vorträge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut, sind
+überhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts-der
+andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber namentlich die Rede
+»Über die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit« so
+charakteristisch in Inhalt wie Form für den Redner als Persönlichkeit,
+daß ich gewiß bin, allen Freunden ERNST ABBEs durch deren Wiederabdruck
+eine Freude zu bereiten, selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis
+der Beweisführung kommen sollten.
+
+Bei der Herausgabe der folgenden Blätter leistete mir Herr G. PAGA,
+hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich die Arbeit
+angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein nicht
+übernommen hätte. Nicht nur die gesamte Überwachung der Drucklegung ist
+sein Verdienst, sondern namentlich auch in der Feststellung eines
+halbwegs lesbaren d. h. vernünftigen Sinn ergebenden Textes bei den nur
+in unvollkommenen Nachschriften vorhandenen Reden und Vorträgen hat mich
+Herr PAGA dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verständnis für den
+Gegenstand aufs wirksamste unterstützt. Ich erfülle nur eine Pflicht,
+indem ich ihm auch an dieser Stelle für seine teilnehmende Mitarbeit
+herzlichsten Dank sage.
+
+ * * * * *
+
+Für manche Leser ist es vielleicht erwünscht, die an äußeren
+Begebenheiten verhältnismäßig arme, an innerem Geschehen dafür desto
+reichere Lebensgeschichte ERNST ABBEs in ihren Hauptzügen kennen zu
+lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen:
+
+ERNST CARL ABBE wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des Spinnmeisters
+einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu seinem 10.
+Lebensjahre die dortige erste Bürgerschule. Deren Lehrer, denen die
+ungewöhnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen den Vater, ihn auf
+das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung) zu geben, wo er im
+Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit besonderer Auszeichnung bestand.
+Von Ostern 1857 bis ebendahin 1859 studierte ERNST ABBE Mathematik,
+Physik, Astronomie und Philosophie an der Universität Jena, wo er sich
+besonders an K. SNELL anschloß, von 1859-1861 in Göttingen, wo neben dem
+berühmten Physiker W. WEBER der große Mathematiker B. RIEMANN den
+stärksten Einfluß auf sein Denken gewann. Dort promovierte ERNST ABBE
+1861 mit einem kritischen Beitrag zur mechanischen Wärmetheorie und nahm
+dann die Stelle eines Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt
+a. M. an, die er aber bald aufgab, um nach Durchführung einiger privaten
+Studien auf Veranlassung SNELLS sich 1863 in Jena als Privatdozent zu
+habilitieren. Während der Universitätszeit hatten neben der natürlich
+sehr geringen vom Vater gewährten Beihilfe Preisaufgaben, Stipendien und
+Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden Mittel zum
+Lebensunterhalt gewährt. Als Privatdozent erteilte ERNST ABBE Unterricht
+an der K. V. Stoyschen Seminarschule, erhielt aber von Anbeginn an auf
+Veranlassung von K. M. SEEBECK, dem damaligen Kurator der Universität,
+der von ERNST ABBEs hervorragender Bedeutung überzeugt war und ihn auf
+jede Weise zu fördern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung zum
+außerordentlichen Professor erfolgte 1870.
+
+Mehrere Jahre vorher schon hatte ERNST ABBE begonnen, dem Jenaer
+Universitätsmechaniker CARL ZEISS bei dessen auf Konstruktion und
+Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bemühungen behilflich zu sein.
+Dieses Zusammenarbeiten wurde ein immer engeres, auch der äußere Erfolg
+stellte sich bald ein und 1875 trat ERNST ABBE auf dringenden Wunsch von
+CARL ZEISS als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf
+Grund dieser inneren und äußeren Bindung schlug er im gleichen Jahre die
+Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von HELMHOLTZ
+angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden physikalischen
+Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in Jena für Physik
+errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts verbundene,
+Professur nicht annehmen zu dürfen. Die ihm durch den Lehrauftrag für
+theoretische Physik und Astronomie und die Leitung der Sternwarte
+obliegenden Pflichten erfüllte ERNST ABBE bis 1889, wo auf seinen Wunsch
+für beide Stellen Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt
+ABBE nur noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine
+Kräfte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporblühen der Optischen
+Werkstätte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten
+wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben. 1879
+trat ERNST ABBE mit dem Glashüttentechniker Dr. OTTO SCHOTT aus Witten
+in Beziehung wegen Beschaffung neuen Materials für die praktische Optik;
+dieses Verhältnis wurde ebenfalls bald ein engeres und 1882 siedelte
+SCHOTT nach Jena über, um zunächst auf private Kosten ABBEs die
+begonnenen Versuche energischer zu fördern. Nach deren Gelingen wurde
+1884 von ABBE</SC>, <SC>SCHOTT</SC> UND <SC>ZEISS (sen. und jun.) das sogen.
+»Glastechnische Laboratorium Schott & Genossen« gegründet, das in den
+ersten beiden Jahren seines Bestehens von der preußischen Regierung im
+allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber auf
+eigenen Füßen stand.
+
+_Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen Leistungen_ ERNST
+ABBEs waren:
+
+In erster Linie die Ausarbeitung einer _Theorie der mikroskopischen
+Abbildung_ (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte), für die zur Zeit
+seines Beginnens auch nicht der geringste Ansatz gegeben war und die
+sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden Lehre stellte. Die Grundzüge
+dieser Theorie veröffentlichte ERNST ABBE 1873, ihre Ausbildung
+beschäftigte ihn mit Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von
+seinen eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt von
+der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen
+Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die lange vergeblich
+ersehnte Muße finden möge.
+
+In zweiter Linie ist zu nennen die Begründung einer auf Wissenschaft,
+auf strenger theoretischer Vorausberechnung _aller_ Elemente (Radien,
+Dicken, Durchmesser, Abstände, Glaseigenschaften usw.) beruhenden
+_mikroskopischen Technik_, die bei ihrer außerordentlichen Schwierigkeit
+seinerzeit kaum für möglich gehalten wurde (für das Fernrohr war
+Entsprechendes in der Hauptsache früher von FRAUNHOFER, für das
+photographische Objektiv von SEIDEL</SC> UND <SC>STEINHEIL erreicht).
+
+An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und
+mechanischer _Erfindungen_ bezw. _Konstruktionen_ und zahlreiche
+bedeutende _Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen der optischen
+Instrumente_ anzuführen. So unter der einen Rubrik die nach ihm
+benannten _Refraktometer_ (ca. 1870), der _Beleuchtungsapparat_ zum
+Mikroskop (1872), die Systeme der _homogenen Immersion_ (1878/79), die
+_Apochromate_ (1886), die _Relieffernrohre_, unter der anderen Rubrik
+die Grundlegung der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu
+deren Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der
+Begrenzungen, »Eintritts-« und »Austrittspupille«), die Theorie der
+Lichtstärke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beiträge zur
+Theorie der Abbildungsfehler.
+
+Ende 1888 starb Dr. CARL ZEISS, Ende 1889 trat der 1881 als Mitteilhaber
+in die Firma eingetretene Sohn Dr. RODERICH ZEISS von der Leitung des
+Unternehmens zurück und ABBE blieb bis 1891 alleiniger Leiter. In der
+Zwischenzeit, von 1889 bis 1891, wurden die Unterhandlungen betrieben,
+die dazu führten, daß am 1. Juli 1891 die von ERNST ABBE schon 1886
+geplante, im Mai 1889 zustande gekommene »Carl Zeiss-Stiftung« alleinige
+Inhaberin der Optischen Werkstätte und Mitinhaberin des Glaswerks von
+Schott & Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am 26. Juli 1896 von
+ERNST ABBE vollzogen, am 16. August 1896 landesherrlich bestätigt. Der
+Stiftung übermittelte ERNST ABBE 1891 sein ganzes Vermögen bis zur
+gesetzlich zulässigen Grenze und behielt sich fürderhin nur die Stellung
+eines »Mitglieds der Geschäftsleitung« vor.
+
+Diese legte ABBE im April 1903 nieder, um sich, nach damals noch
+gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit,
+ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben
+hingeben, eine genauere Begründung des Statuts u. a. m. ausarbeiten zu
+können. Dem Siechtum ließ sich aber nicht mehr Einhalt tun und der
+schnelle Verfall der Kräfte endete am 14. Januar 1905 mit dem Tode.
+
+Jena, 15. Juni 1906.
+
+Dr. S. Czapski.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 1: Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier für ERNST
+ABBE am 17. Januar 1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl.
+auch u. a. die Nekrologe von AUERBACH</SC> (NATURWISSENSCHAFTL. WOCHENSCHR.
+1905, NR. 9 UND PLUTUS 3. HEFT), <SC>CZAPSKI (Verhandl. der Deutschen
+Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), KRÜSS (Deutsche
+Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f. Instrumentenkunde
+1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II),
+WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, Nr. 14).]
+
+
+
+
+Inhalt.
+
+ Seite
+
+I. Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei
+ in ihr Programm aufnehmen? (1894) 1-59
+ A. Steuersystem 1
+ B. Arbeiterschutz 26
+ Anhang (Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl
+ Zeiss-Stiftung«.) 56
+
+II. Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der
+ Optischen Werkstätte (1896) 60-101
+
+III. Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie
+ (1897). 102-118
+
+IV. Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen
+ Werkstätte (1897) 119-156
+
+V. Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898) 157-169
+
+VI. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
+ Großherzogtum Sachsen (1900) 170-202
+
+VII. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des
+ industriellen Arbeitstages (1901) 203-249
+
+VIII. Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902) 250-261
+
+IX. Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion
+ von 906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst
+ Ergänzungsstatut (1900) 262-329
+
+X. Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der
+ Carl Zeiss-Stiftung (1895) 330-372
+
+Xa. Motive und Erläuterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf,
+ Titel V (1896) 373-387
+
+Xb. Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu
+ Titel I und II des Stiftungsstatuts (1900) 388-402
+
+
+
+
+
+I.
+
+Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr
+Programm aufnehmen?
+
+
+Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21.
+März 1894.
+
+
+A. Steuersystem.
+
+
+_Meine Herren!_
+
+Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des
+Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen.
+Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in
+diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische
+Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und
+entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen
+Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf
+hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine _andere_ werde, als
+sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der
+ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der
+Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind.
+
+Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit
+darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von
+bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den
+nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine
+glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden
+lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der
+letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch
+hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner
+und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie
+auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was
+ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls
+verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der
+Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die
+allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen
+Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde
+wirtschaftliche und soziale Zustände.
+
+Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung
+Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die
+Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen
+Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres
+öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse,
+als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer
+Vorgängerin eingeschlagen worden sind.
+
+Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder
+sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen
+Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet,
+alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu
+Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche
+Übel als wirklich vorhanden an -- damit aber auch die Verpflichtung,
+_positiv_ mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher
+Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu
+finden man hoffen oder fürchten mag.
+
+Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei
+nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die
+soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt,
+damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht
+vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und
+sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch
+anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun
+Zehntel des ganzen Volkes -- sei es auch den einzelnen zum Teil noch
+unbewußt -- berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige
+tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der
+platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher
+und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst
+überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel
+entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege
+gesetzlicher Reformen nicht beseitigen _könne_. Und dann wäre denen
+recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der
+jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden
+seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche
+daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf
+friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder
+übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen.
+
+Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der
+Sozialdemokratie befunden werden mögen -- _keine_ Ideen haben zu wollen
+ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der
+Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein,
+welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so
+müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter
+welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr
+ihre Hoffnung auf die Verwirklichung _dieser_ Ideen setzen und mehr und
+mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion
+sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. _Und dann gehört
+die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!_ Denn daß die Polizeiknüppel schlechte
+geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine
+Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der
+großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß
+sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren
+Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger
+Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann
+sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit
+denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes
+die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht.
+
+ So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen:
+ welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in
+ ihr Programm aufzunehmen, _damit sie ihren Namen mit Ehren führen
+ könne?_
+
+Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu
+übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine
+Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll.
+
+Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht
+berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der
+volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal
+darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser
+Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum
+anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig
+gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas
+berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine
+eigene _lebendige_ Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich
+mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die
+sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die
+Umstände es mit sich gebracht -- was ich als Student mir nicht hätte
+träumen lassen -- daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich
+einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst
+von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer
+fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte -- was
+ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist.
+Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von
+selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche
+angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für
+weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die
+Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen
+Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich
+einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender
+Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises.
+Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun
+diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und
+des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten
+müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand
+Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese
+Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen
+können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und
+Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des
+Interesses der Arbeiter -- und dann habe ich, unabhängig von jeder
+Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen
+können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des
+Gemeinwohls.
+
+Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten
+gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer
+gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über
+die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu
+betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich
+allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen
+in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage
+ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer
+Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß
+auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen
+entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin
+gestellte Frage -- indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder
+das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als
+Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer
+freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich
+dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener
+Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben
+hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten
+und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren
+unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der
+»Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale
+gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch
+herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben,
+angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die
+Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt
+war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des
+weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner
+Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir
+durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening
+näher gebracht worden sind.
+
+ * * * * *
+
+Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte
+namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der
+entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung
+des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich
+habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren
+sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben
+sind, _wirkliche_ Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht
+bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der
+Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die
+auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung
+-- wenn die entscheidenden Faktoren nur _wollen_ -- ohne weiteres
+eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll
+sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren
+Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines
+jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um
+bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die _heutige_
+Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer
+politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen,
+deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von
+Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch
+nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung
+_solcher_ Widerstände.
+
+Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen
+gedenke: die _Steuergesetzgebung_, die mit dem »_Arbeiterschutz_«
+zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der _Volksbildung_. Ich
+beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der
+verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr.
+_Max Hirsch_, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen
+Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist,
+daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion
+treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im
+Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm
+der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der
+norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten
+haben wird.
+
+Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst
+angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen -- zu welchem ich das
+Folgende anzubringen habe.
+
+Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle
+Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu
+den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in
+Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über
+die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart,
+welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb,
+damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der
+Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch
+aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend
+herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht
+geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale«
+Partei war. -- Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte
+Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche,
+um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei
+die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich
+in der Forderung solcher progressiven _Einkommen_steuer immer noch ein
+großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem
+nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder
+gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den
+»Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses
+Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine
+andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen
+werden -- nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen
+Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse
+zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen
+Produktionsweise.
+
+Solche zerstörende Wirkungen -- deren Dasein und fortwährendes Anwachsen
+heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird -- sind aber zu
+erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller
+Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden
+fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner
+werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt -- den ich
+sogleich näher entwickeln werde -- komme ich dazu, dem Programm der
+demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine
+wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen,
+die ich vorgreifend -- um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden
+Erörterungen erkennbar zu machen -- dahin formuliere:
+
+ Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung _aller
+ Besteuerung_ des _Arbeitseinkommens_. Anweisung aller Bedürfnisse
+ von Staat und Reich auf eine _reine Vermögenssteuer_, welche, nach
+ oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem
+ Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes -- in der
+ ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten
+ Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in
+ Anspruch zu nehmen.
+
+Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden
+Erwägungen.
+
+ * * * * *
+
+Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200
+Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an
+nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar
+der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und
+alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt
+auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch
+die Einkommens-und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß
+die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme
+diese Ziffer hier an -- eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die
+Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn
+eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde.
+
+Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit
+hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen
+von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in
+Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der
+Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren
+Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß
+alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen
+Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer
+geschätzt werden nach dem _Nutz_wert oder _Ertrags_wert, den sie für den
+Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie als
+Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck
+ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann.
+
+Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem
+ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen _Verbrauch_ Mittel der
+Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr
+eigenartigen Wert: _ohne_ dem Verbrauch oder der Minderung zu
+unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem
+Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will,
+ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an
+seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben.
+
+Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des
+Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die
+Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist
+-- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur
+insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den
+Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des
+Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen
+Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß,
+erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein
+_können_, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden --
+d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt
+und gesteigert sei, damit immer solche sich finden _müssen_, welche
+diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß
+zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz,
+dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der
+Hand und in die Verwahrung anderer zu geben.
+
+Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen
+Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß
+der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des
+Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man
+nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und
+Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig
+verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den
+rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich.
+Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was,
+wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung
+mitbegriffen wird, doch nicht _reiner_ Zins, sondern Äquivalent für
+irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im
+besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht-
+oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in
+landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht,
+ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den
+Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige
+Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel
+zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere
+direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen,
+Pachtgelder u. dergl.
+
+Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in
+Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von
+sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich die
+menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann
+kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden
+im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden
+durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen
+hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte
+der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten
+oder darleihen.
+
+Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in
+Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark
+jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der
+Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung
+dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und
+ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber
+alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben,
+mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe
+verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des
+Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt
+gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft -- alles
+eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen
+Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und
+aller Unternehmer- und Handelsgewinn.
+
+Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in
+Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von
+Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel
+davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die
+Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem
+Durchschnitt nach, immer _zwei Tage in der Woche_ zu arbeiten für die
+Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des
+Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß.
+Denn zur Bemessung des _durchschnittlichen_ Anteils der einzelnen an
+dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den
+relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat.
+
+Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege
+zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der
+Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt
+leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat
+nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verhältnis zwischen Arbeit
+und Kapital für die Gesamtheit der Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit
+der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die
+zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft,
+soweit sie in irgend einer Form arbeitstätig sind -- alle vom letzten
+Tagelöhner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten
+haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren,
+aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen,
+welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung nach dem
+Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel
+»Staat« von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewußten vier Tage
+wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch
+die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können
+Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich
+halten, unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den
+Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.
+
+Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz gewinnt
+seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit der Tatsache der
+äußerst ungleichmäßigen -- und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch
+immer ungleichmäßiger werdenden -- Verteilung des Besitzes. Eine solche
+Bedeutung würde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtvermögen des
+Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten
+_durchschnittlich_ sich verteilte proportional dem Werte persönlicher
+Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener
+Zinsherr, nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen
+Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch
+erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der
+Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die
+Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen
+Bilanz. Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch
+nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht
+einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft;
+sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche -- soweit
+es Arbeitstätige sind -- die Renteneinnahme, einschließlich der
+Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen
+nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur
+viel weniger als die normalen 50 Proz. Tatsächlich bedeutet das vorher
+gekennzeichnete Verhältnis: effektive Abgabe einer größeren oder
+geringeren Quote des natürlichen Arbeitsertrags seitens der großen
+Majorität der Arbeitstätigen an die kleine Minorität derjenigen
+Miteigentümer am Nationalvermögen, welche die großen Brocken desselben
+inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig
+tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz.
+
+Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug
+zutage.
+
+Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages
+durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten
+Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je
+weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten
+Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber
+gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter
+enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des
+»Unternehmergewinns« unterliegt -- kraft der wirtschaftlichen
+Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So
+ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen
+durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten.
+Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch
+einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen
+übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur
+Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter der reinen
+Frone.
+
+Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des
+Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des
+Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr beträchtlicher
+Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznießern
+entfällt, den Eigentümern der sehr großen Vermögen, und dadurch diesen
+ein Einkommen verschafft, welches über die Bedürfnisse selbst einer sehr
+erhöhten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist
+sparsame Leute, die den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken
+pflegen. Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum
+Verbrauch, der andere -- häufig größere -- Teil wird zurückgelegt und
+figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, der
+für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von Jahr zu Jahr wiederholt
+sich dieser Vorgang. Dadurch wächst das Nationalvermögen, also auch
+dessen Zinsabwurf, fortwährend rascher als der effektive Ertrag der
+gesamten nationalen Arbeit wächst, und die Tributquote, welche die
+Gesamtheit der Arbeitenden der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten
+hat, wird stetig größer. Gleichzeitig aber muß dabei die
+Ungleichmäßigkeit der Verteilung sowohl von Einkommen wie von Besitz
+immer weiter zunehmen, und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender
+Teil der gesamten Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen
+zufließen. Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes
+-- gleichfalls in immer steigendem Maße -- dadurch gelähmt, daß
+fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages
+der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen
+bleibt.
+
+ * * * * *
+
+Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen
+Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind diese
+Einrichtungen sittlich gesund? -- sind sie gerecht und vernünftig? --
+sind sie notwendig und unabänderlich?
+
+_Sind sie sittlich gesund?_ -- Nein!
+
+»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« ist nicht nur
+ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck tiefer
+sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren scheint mir
+überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der den Mut haben wird,
+beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen einer sittlichen
+Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden sein müßten, die ohne irgend
+einen anderen Vorzug, bloß weil sie ein genügend großes Vermögen
+irgendwie erworben oder ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene
+Arbeit in begünstigter Stellung zu leben, nicht etwa von diesem
+Vermögen, mittelst dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen,
+ohne Minderung seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer.
+
+_Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?_ -- Nein, wiederum
+ohne jedes Wenn und Aber!
+
+Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die Rede sein,
+wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine entsprechende
+Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. So war es in der Tat
+einmal -- vor 200 oder 300 Jahren, also just zu der Zeit, da ein naives
+Rechtsbewußtsein Zinsnehmen schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu
+dieser Zeit hatte der Zins als Gegenleistung die Übernahme einer
+besonderen Verlustgefahr, welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde,
+wenn der Eigentümer es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines
+anderen gab. Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in
+natura selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel
+größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu übernehmen,
+wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek oder unter
+gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher Nutzung
+übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in Frage kommt, würde also
+eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie verdienen. Und das
+gleiche gilt auch für das Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn
+wenn jemand ein Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so
+würde er, wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach
+liegen lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes
+durch Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung,
+nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende
+Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das
+Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert
+wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und
+Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie.
+Die vorhin in Rechnung gesetzen 3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade
+auf diejenigen Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des
+Eigentümers noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern«
+Kapitalanlagen.
+
+Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, indem er
+seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der Nutzung eines ändern
+überläßt, denn er, als einzelner, gewährt damit dem andern einzelnen in
+der Tat Vorteile, die er sonst nicht haben würde. Die Gegenleistung
+aber, die er in Form von Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem
+volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage,
+in welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, als
+die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver Arbeit
+absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt das
+Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, statt
+eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe einbringt. So klar es
+nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft ein redliches Verhältnis
+zwischen den _einzelnen_ besteht, so sicher ist es anderseits, daß kraft
+derselben die _Gesamtheit_ der Besitzenden als solche die _Gesamtheit_
+der Arbeitstätigen als solche _bewuchert_. Denn »die Zwangslage eines
+andern benutzen, um sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis
+zu den Leistungen stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des
+Wuchers.
+
+Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider verdunkelt
+durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der Eigentumsbegriff im
+Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, deren Lebenshaltung ganz oder
+doch in erheblichem Grad von ihrem Anteil am Zinsertrag des
+Nationalvermögens abhängig geworden ist. Im Kreise der Besitzenden --
+aber auch nur in diesem -- wird nämlich der ursprüngliche, in sich
+selbst gegebene Wert von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon
+gar nicht mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte
+und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich
+nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, als
+unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller Art, sondern fast
+nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, nach dem, was er ohne
+Verwendung »abwirft«, und es muß einem erst ein rechtes Stück seines
+Vermögens gestohlen worden oder sonst verloren gegangen sein, damit er
+merke, daß er noch etwas mehr verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen.
+Anders ist der Maßstab noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer,
+Handwerker, der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in den
+Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine Ersparnisse
+jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an, weil er
+eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer aufbewahrt. Die
+paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind ihm aber ganz Nebensache.
+Er schätzt seinen Besitz durchaus unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie
+lange kann ich es damit aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden
+sollte? -- was kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? -- was kann ich
+dafür meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige,
+ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende
+Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums
+ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung des
+Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus abzuleitenden
+Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz und gar zu den
+Symptomen der zunehmenden _plutokratischen Entartung der
+Rechtsbegriffe_, von welcher ich im Fortgang meines Referats noch
+mehrmals zu reden haben werde.
+
+Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen mit der
+Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der Volkswirtschaft gedacht,
+ist es voll innern Widersinns und trägt den Keim unabwendbarer
+Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen ihm gelingen sollte.
+
+Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu ganz niedrigem
+Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines Goldklumpens gewonnen
+haben müßte, schwerer als alles Gold der Erde zusammengenommen,
+erläutert die physische Unmöglichkeit dauernden Fortbestehens von
+Einrichtungen, kraft welcher Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben
+sollen, in geometrischer Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der
+Koeffizient dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr
+und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und
+Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten steht
+-- deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen Phantasieen als
+aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten muß das Fortbestehen
+solcher Einrichtungen schon in absehbarer Zeit dem wachsenden
+Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, die nichts anderes mehr
+sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut zukünftiger, noch ungeborener
+Geschlechter.
+
+_Elimination des Zinswesens_ aus dem Wirtschaftssystem der Völker ist
+daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf völlige
+Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit.
+
+Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: _ist dieses möglich?_ -- oder
+sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich -- außer unter
+Aufhebung des _privaten_ Kapitalbesitzes?
+
+Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa
+gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb
+zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit
+beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein.
+Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des
+privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation
+verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des
+Zinsnehmens durch dessen Aufhebung.
+
+Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte Wort: _Gebt dem
+Kaiser was des Kaisers ist!_
+
+Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges
+Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben
+einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein Vermögensstück
+nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern nur _als_ Teil
+eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung in den
+Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen
+Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb wolle er diesen
+Ertrag, soweit er _reiner_ Zinsertrag ist, nicht als ihm, dem zufälligen
+Eigentümer, zukommend ansehen und für sich in Anspruch nehmen, sondern
+ohne Murren ihn abliefern an den, der der eigentliche Urheber und
+Eigentümer dieses Ertrages ist -- an den _Staat_.
+
+Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist in der Tat
+mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, gleich den Körnern in
+einem Sandhaufen. Wie im lebendigen Organismus die Zellen kraft ihres
+Zusammenhangs und ihrer Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen
+Funktionen ausüben, welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als
+selbständige, einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen auch
+in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und Arbeitskraft
+des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens und der nationalen
+Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, die ihnen nicht an
+sich zukommen. Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht
+unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des
+Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der
+Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen.
+Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat.
+
+Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden Umstand,
+daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren könne, ohne eigene
+Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die Herausgabe an einen andern ihn
+in Frage stellt, immer erst in ein Stück Papier verwandelt werden muß.
+Pacht- oder Mietsvertrag, Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die
+unentbehrlichen Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem
+Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen nicht;
+es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung der Besitz
+gegeben werden kann, wenn ein anderer seine wirtschaftliche Nutzung
+übernehmen soll. Dafür zeugt das »Papier«.
+
+ * * * * *
+
+Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen
+Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an die Gesetzgebung:
+in Form einer _Vermögens_steuer den Zinsertrag des Nationalvermögens,
+den die Besitzträger der einzelnen Stücke regelmäßig einheben, für den
+Staat heranzuziehen und -- abgesehen von der Ansammlung eines
+beschränkten Reservefonds -- _fortgesetzt zur Aufwendung zu bringen_
+durch Bestreitung der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle
+und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten das
+Gemeinwohl dringend fordert.
+
+Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber des
+Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: wo etwa noch
+»was Steuerbares« zu finden sein möchte, und allerlei Sophismen helfen
+müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, welches angesichts feierlicher
+Zusagen sich dagegen sträubt, daß immer wieder »die Masse es bringen«
+müsse. _Hier_ liegt das gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen
+Deutschlands, bei welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen
+sich aber nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein
+Steuerobjekt, dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse
+ganz ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der
+Wirtschaftstätigkeit _in der Form_ von »Steuer« erhoben werden muß, in
+Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches,
+rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem abgefordert
+werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner eigenen Arbeit selbst
+erworben hat.
+
+ * * * * *
+
+Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner
+Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich
+den _ganzen_ Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und
+demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den
+jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß
+für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte
+vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung
+sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der Allgemeinheit an
+der Erleichterung des Ansammelns _kleiner_ Vermögen würde der Staat
+solchen gegenüber auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten. Im
+übrigen könnte zwischen den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied
+nicht anerkannt werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des
+Eigentumstitels ist gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das
+eine in das andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden
+haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als einziges
+ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel und als
+letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; das Eigentum _an_
+Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung von Leibeigenschaft und
+Hörigkeit ein Eigentum wie jedes andere geworden. Solange diese
+bestanden, war allerdings der Eigentümer von Grund und Boden vor allen
+andern Eigentümern dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer
+ungefähr proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes
+beliebig große Stück _selbst_, mit seinen eigenen Armen, gerade so
+nutzen konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch
+zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht
+Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der wie
+jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe fremder
+Personen zu produzieren. -- »Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!« muß
+also allen gegenüber gelten.
+
+Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf
+wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur
+darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten
+Steuern -- von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen -- und die
+Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen
+jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses
+Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden
+und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß
+mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine
+Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen
+Nationalvermögens eintreten sollte -- was übrigens wohl, außer in
+Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht.
+
+Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die
+unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher
+aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat
+von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des
+Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum
+vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden.
+
+Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich
+veränderte Bedingungen gestellt sein. -- Solange alle Einnahmen in der
+Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für
+die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die
+Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also
+aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben
+allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige
+Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch
+aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser _eigenen_ Einnahme
+sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen,
+sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur
+vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der
+ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit
+hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben
+in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und
+Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur
+Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen.
+
+Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß
+auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange
+als das jetzige ist -- welches, dicht am Existenzminimum stehend,
+durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier.
+Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher
+Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade
+in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe
+auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und
+moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen
+Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor
+völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen
+das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des
+platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland
+gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für
+den zukünftigen =reichen= Staat!
+
+ * * * * *
+
+Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher
+Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer
+besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar
+in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon
+zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro
+Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben.
+
+Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden
+dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von
+Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark
+verkürzten Nettoertrages der Arbeit -- dazu gäbe es viele Wege.
+
+Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird:
+daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch
+anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich
+eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter
+diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren
+Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen
+mehr wachsen wollte -- und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des
+Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf
+der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher
+verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft
+nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte
+dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit
+auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein
+Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes,
+der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es
+mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe,
+würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung
+seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt
+bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang
+sich wieder ersetzt hätte.
+
+Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der
+reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen
+Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen
+_Luxus_steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu
+veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie
+objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich
+benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der
+Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder
+benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des
+Nationalvermögens -- wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. -- dem
+Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen
+Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine
+volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter
+dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt
+abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit.
+Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht
+egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich
+machen will. -- Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen
+Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso
+folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen,
+die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht
+unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich --
+und damit enden, als _steuerbaren_ Luxus nicht etwa dasjenige zu
+bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich,
+sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den
+Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind -- obwohl darin für
+viele fast das -- einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was
+ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet.
+Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber
+nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen,
+setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung;
+denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten
+die Steuern nichts einbringen.
+
+Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die
+Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es
+gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder
+weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein
+Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld -- was allerdings
+ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen
+nicht existiert. -- Weder die Reichen, die für jede Million ihres
+Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten,
+noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden,
+brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und
+monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche
+Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter
+Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller
+Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem
+Luxus behielte -- mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese
+Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz
+seines Vermögens zu finden hätte -- wie es vordem doch auch gewesen ist.
+
+Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung,
+gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen
+eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe
+vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit einmal diese Wege
+außerhalb des Gesichtskreises der lebenden Generation liegen, darf also
+nicht mehr untersucht werden, wieviel von solchen großen Vermögen durch
+redlichen Erwerb irgend einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat,
+durch »Bauernlegen«, durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher
+zusammengebracht sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum
+der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des Rechts aber
+verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund welcher die
+Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt immer neue Übel
+erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der
+Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen
+rechnen mag -- die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit
+gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz
+gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.
+
+Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein _Recht_ auf zukünftige Vorteile,
+welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen ihm bringen würde,
+oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, weil es ihm bisherige Vorteile
+erhalten würde. Sollte aber etwa unter dem Namen des Rechts das
+Klassen_interesse_ derjenigen Stände und Volkskreise, welchen die
+gegenwärtigen Einrichtungen zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld
+geführt werden -- dann müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das
+Deutsche Volk? Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen
+ehemaliger Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger
+die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? Sind es
+die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten Wohlstandes der
+Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft und begünstigt durch die
+bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu mehr oder minder großem Reichtum
+gelangt sind?
+
+Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch die andern --
+sondern mit beiden zusammen _auch_ noch von den fünfzig Millionen die
+neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl nach in täglicher strenger
+Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist ganz geringem persönlichen
+Anteil an den Gütern einer erhöhten Kultur, und die, jeder einzelne von
+ihnen bedeutungslos wie der Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit
+das große Reservoir abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und
+geistige Aktion des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung
+seines Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft -- die breiten
+Schichten der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die
+Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten _nur_ wie Blüten und
+Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen Blüte und Frucht ihre
+Nahrung ziehen.
+
+Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des _allgemeinen_ alle
+Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls kein Staatswesen eine
+wichtigere Aufgabe haben kann als die Sorge, Wurzel und Stamm seines
+Volkstums dauernd gesund und kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl
+nackte Klasseninteressen allen Bestrebungen entgegen, welche auf
+Beseitigung der am Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde
+damit die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein:
+_Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen bevorzugter
+Stände!_
+
+Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes der
+Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, scheint
+es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische Partei, die eine
+»Volkspartei« sich nennt, _ihre_ Bemühung um Einwirkung auf die
+Gesetzgebung deutlich unter _diese_ Fahne stelle und in diesem Sinne die
+hier angeregte Reform der _Steuer_gesetzgebung in ihr Programm aufnehme.
+
+Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine politisch
+radikale Partei geschehen -- radikal in dem Sinne: durch keine
+Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel zu gehen und
+nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli me tangere. Alles was
+heute rechts von uns steht, ist als Partei unter den gegenwärtigen
+Umständen durchaus unfähig, _wirkliche_ soziale Reformen in die Hand zu
+nehmen, weil jeder Versuch dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von
+Anfang an innerer Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen
+Parteien aber brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen
+unentbehrlich scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in
+konservativen Kreisen -- wie allerlei Erscheinungen in der konservativen
+Presse erkennen lassen -- neuerdings ein sehr bemerkenswertes
+Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung zu finden
+ist, soweit sie in Industrie und Handel zum Vorschein kommen, so nützt
+dieses doch sehr wenig. Den Industrie-und Finanzbaronen von ihren
+Privilegien manches abzuknöpfen, wäre man in diesen Kreisen schon
+bereit; käme aber einer, der meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens
+dürften auch die Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich
+heißen: ja, Bauer, das ist was ganz anderes! -- Von dieser Seite ist
+also nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten.
+
+Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung eines
+derartigen Programms -- zumal wenn ihm noch einiges hinzugefügt würde,
+was ich in der Fortsetzung meines Referats beizubringen gedenke -- den
+Beginn einer wirksamen und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. -- Mit Polemik
+sie bekämpfen zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches
+Unternehmen. Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien
+kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den Philister
+höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache hinwegtäuschen,
+indem man ihn glauben macht, daß es sich nur um solche »Theorien«
+handele -- der unwiderstehlichen Kraft der Kritik aber, welche die
+Sozialdemokratie an Einrichtungen und Zuständen übt, kann man damit
+nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. Denn diese Kritik hat nicht Meinungen
+und Theorien zum Gegenstand, sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft
+man nicht aus der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr,
+wenn man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der realen
+Ursachen, auf welchen sie beruhen.
+
+So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen früher
+ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur _wirklichen_
+Bekämpfung der Sozialdemokratie.
+
+
+B. Arbeiterschutz.
+
+
+_Meine Herren!_
+
+In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung der damals
+empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, daß eine Quelle nicht
+abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände und sie begleitender sozialer
+Übel _wirklich_ gegeben ist in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen
+Kapital und Arbeit, und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der
+Wirtschaftstätigkeit das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus
+einer dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem
+unentbehrlichen Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte
+Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich habe dann aber
+weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen Wirkungen dieses
+Verhältnisses nicht begründet sind in seinem Charakter selbst, d. h. in
+der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit und auch nicht in dem persönlichen
+Eigentum am Kapital, also der privatkapitalistischen Produktion, und daß
+sie sogar nicht einmal eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen
+Besitzverteilung sind, sondern ausschließlich entstehen durch das
+Zusammentreffen dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer
+privaten _Zins_wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus _dieser_
+Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden
+Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne
+sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des
+gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und
+hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der
+Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus
+direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine
+Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des
+Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung
+zu entlasten.
+
+Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich heute auf die
+Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, welche ihrem Wesen
+nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis zwischen Besitz und
+Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis verschiedener Klassen der
+Arbeitstätigen zueinander beruht.
+
+Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag
+vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller
+nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser
+Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der
+Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den
+Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit,
+oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt. Beides, diese
+Scheidung der Funktionen und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als
+Arbeitswerkzeug, ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen
+Zusammenhang entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge derselben
+gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital.
+
+Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz und vor 100
+Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, für alle von
+wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach der Natur des
+Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren nur der Landbau in
+denjenigen Bezirken, in welchen das Recht des Eroberers gegenüber den
+Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise besondere
+Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit einzelner von anderen
+herbeigeführt hatten, im übrigen aber nur ganz vereinzelte Gewerke, wie
+z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung der Metalle und anderer
+Rohprodukte, die Schiffahrt u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der
+physischen Kraft der einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches
+Zusammenarbeiten vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener
+ursprünglichen Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit
+Lehrling und Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung
+der Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein
+Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete und
+wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder
+Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei dieser
+Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge und Gesellen,
+standen aber dem Meister nicht als eine andere Klasse von Arbeitern
+gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr nur die Vorstufe und
+Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, die der Regel nach auch alle
+erreichten; und ihre zeitweilige Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die
+Botmäßigkeit des Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung
+des Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl
+wirtschaftlicher als vielmehr sittlicher Art.
+
+Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters im Gewerbe
+und das ihm Entsprechende in Landbau, Handel und Verkehrswesen noch
+überall vertreten, wo Kleingewerbe irgend einer Art sich erhalten hat.
+Überall aber sehen wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit
+zurückgedrängt und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor
+einer ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere oder
+kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel mehr, als
+jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden könnten, als dauernd
+unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern tätig sind -- in
+besonderen Arbeitsstätten getrennt von ihren Familien, mit weitgehender
+Teilung der verschiedenen technischen Verrichtungen für jedes einzelne
+Arbeitserzeugnis und unter Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller
+Maschinen, großer Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch
+vorangegangene Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser
+Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung
+eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von
+Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen
+zusammengefügt werden -- alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern
+nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche
+Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt. Dabei
+gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen
+Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer
+persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als
+Unselbständige in seinem Dienst stehen. Es sind die geistigen Kräfte der
+Organisation, welche nicht nur die Gliederung und das richtige
+Zusammenwirken der einzelnen Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und
+regeln, sondern zugleich immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben
+wirtschaftlicher und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und
+endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerkstätigkeit des
+Ganzen einverleiben. -- Also die gemeinsame organisierte Arbeit vieler
+gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes.
+
+Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, um
+auch sofort zu wissen, _warum_ das Kleingewerbe von dem Großbetrieb
+zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter zurückweichen muß. Nicht der
+Vorteil der Größe an sich macht es; der rein ökonomische Gewinn
+verminderter Unkosten bei größerem Betriebsumfang ist durchaus die
+Nebensache. Die Organisation ist es, welche die weit größere, durch
+nichts anderes zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich
+verschiedene Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, die
+vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen Fähigkeiten
+und verschiedener Ausbildung getragen werden, in solcher Art zum
+Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig ergänzen und dadurch den
+wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter Körperkraft und
+geistiger Potenz hervorbringen. -- Zugleich wird auch ersichtlich, daß
+nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern
+umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten
+Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von
+Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat. Die
+Dampfmaschine, als Werkzeug einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding
+von der Welt, viel weniger wert als der einfache Hammer; erst als
+Werkzeug der gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren
+Körperkräfte. Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen
+konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische
+Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion
+-- und umgekehrt.
+
+ * * * * *
+
+Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der neuen
+Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat und immer weiter
+hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind zum Teil durchaus
+unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische Moment in aller Arbeit, die
+Freude am Schaffen selbst, die daraus entspringt, daß man seine Arbeit
+wachsen und allmählich ein Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen
+Arbeiter infolge der Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr
+lebendige Anschauung, nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum
+Bewußtsein bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches, von
+anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus einer Quelle
+unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele die Arbeit zur
+pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags gemacht. Dazu kommt noch
+der Verlust der wohltätigen Anregungen, welche die Möglichkeit eigener
+Initiative gewährt, und das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der
+strengen zeitlichen Gebundenheit der Arbeit und aus der notwendigen
+Unterordnung unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben.
+Die Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile,
+oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der Arbeit der
+einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, macht die
+Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal wenn noch die sehr
+gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Maschinen
+hinzukommt, zu einer Ursache geistiger Abstumpfung machen. Die
+Einseitigkeit der Beschäftigung aber, welche für lange Zeit immer
+dieselben Organe in Anspruch nimmt, ist geeignet, offensichtliche
+Nachteile für das körperliche Wohl hervorzubringen.
+
+Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, nicht nur
+hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und
+körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein
+technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen
+Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des
+Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen
+steigert für _diese_ Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in
+hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit
+gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel
+besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet
+und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige
+Verrichtungen erfordert. -- Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen --
+von denen ich einige in dieser Versammlung sehe -- erinnern sich noch
+der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung
+der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie
+wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre
+Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei,
+zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall- und
+Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt
+waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit
+allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige
+erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch
+mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung
+steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit,
+sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung.
+Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der
+physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten
+wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige,
+geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und
+kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte
+herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar
+ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und
+tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein
+Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz
+außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker
+eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist.
+
+ * * * * *
+
+Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform
+charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und
+Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden
+ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar
+an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche
+Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben,
+durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in _diesem_ Sinn ist
+also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden.
+Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen
+Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den
+Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so
+besteht nun die _soziale_ Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße,
+als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes
+hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei _Klassen_, von ganz
+verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und
+Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit
+der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit -- Was viele
+Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des
+Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich
+unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als
+das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird,
+soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau,
+der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit
+auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich
+vollziehen mag.
+
+Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der
+Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform
+begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats- und
+Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels
+vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten
+Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten
+Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der
+eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem
+Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also
+gar nichts zu tun mit der _privat_-kapitalistischen Produktion, sondern
+nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch
+im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute
+ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht
+zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der
+Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus
+der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse
+entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige
+Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln -- was der heutige Staat aber
+gleichfalls kann, wenn er will.
+
+ * * * * *
+
+In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter,
+liegt aber auch der einzige wirkliche _Klassen_gegensatz, d. h.
+Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem
+wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt.
+Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen
+nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz
+zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit,
+und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen
+der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber
+entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide
+Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der
+Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen,
+gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und
+viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts
+arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein
+kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind
+Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag
+auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen
+würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen;
+hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind
+sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der
+Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über
+den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn
+einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des
+Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche
+Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. -- Auf
+der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit,
+beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen
+-- und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm
+und reich -- aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das
+wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt
+lassen -- wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe.
+
+Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen
+Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit zwischen
+Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, einen wirklichen
+Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen
+wirtschaftliche und soziale Interessen bestimmter Personenklassen in
+unvermeidlichen Gegensatz stellt. Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen
+nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur
+ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der
+ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der
+vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in
+irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die
+Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der
+Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen
+als Arbeitstätige dem Kapital genau so _gegenüber_, wie ihre Arbeiter,
+weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das Kapital verlangt, sondern
+mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen helfen müssen; trotzdem aber
+stehen auch sie als Unternehmer zu den unselbständigen Arbeitern in
+deutlichem Klassengegensatz hinsichtlich persönlicher und
+wirtschaftlicher Interessen. Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist
+und Unternehmer in einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim
+Gutsherrn, der sein Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen,
+der nur mit eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der
+_Klassen_gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten
+zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum unselbständigen
+Arbeiter.
+
+Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch mir zurechtgelegt
+habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten Erscheinungen meines
+Beobachtungskreises, muß ich hier doch ausdrücklich auf sie hinweisen,
+um die Gesichtspunkte meiner Ausführungen genügend erkennbar zu machen.
+-- Die Sozialdemokratie beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit
+(von anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht
+beurteilen) von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses
+der Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen
+Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen
+Klassengegensatz zwischen Kapital_isten_ und Arbeit_ern_ zu stempeln --
+in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, alles unter der
+ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch dem Arbeitsertrag der
+eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. Sie verdunkelt sich dabei
+vollkommen die Ursachen der Übel, die sie beseitigen will, und versperrt
+sich im besondern die Erkenntnis, daß es _zwei_ ganz verschiedene
+Stellen sind, an welchen der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt -- zwei
+Stellen, die, zwar äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz
+verschiedene Art krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel
+erfordern, keineswegs mit einem Universalmittel kuriert werden können.
+
+Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht dahin geht:
+es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr zur Herrschaft über das
+ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und also zuletzt das _ganze_ Volk in
+die vorher besprochene Scheidung zwischen selbständiger und
+unselbständiger Arbeit hineinziehen, soweit nicht etwa in einzelnen
+Kreisen der Wirtschaftstätigkeit -- wie es für den Kleinbetrieb des
+Landbaues wohl denkbar scheint -- der Übergang zur organisierten Arbeit
+ohne völliges Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist.
+
+Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, welche glauben
+oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser Entwicklungsprozeß zum
+Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem Kleingewerbe aller Art ein
+Teil des jetzt verloren gegangenen Terrains zurückerobert werden. Ich
+sehe aber in dieser Meinung, da wo sie aufrichtig gehegt wird, die
+denkbar größte und auch schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung
+über die wahren Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer
+führen könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform auf
+einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit äußerstem
+Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für den kommt zur
+verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit und Unwiderstehlichkeit
+auch noch die subjektive Gewißheit, daß sie zum Stillstand bringen zu
+wollen das gleiche besagt, wie ein Versuch, die Flutwelle im Ozean
+aufzuhalten. Man mag menschlich alle Teilnahme haben für die, welche im
+Kampf zweier Wirtschaftsformen zwischen Hammer und Amboß geraten sind;
+dieses kann aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für
+das Kleingewerbe noch etwas zu retten -- nicht nur die kleinen und die
+großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei,
+Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen und
+ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks -- doch nichts
+weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung eines Todeskampfes.
+Die Zukunft gehört allein der organisierten Arbeit, und zwar auf allen
+Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, Handel und Landbau nicht
+ausgeschlossen. In 30 oder 40 Jahren wird vom eigentlichen Handwerk
+gewiß nichts mehr übrig sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit,
+die entweder auf ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen
+Bedürfnissen dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund immer
+Einzelarbeit bleiben muß.
+
+An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre machen, die
+neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen wurden im
+Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe von der erleichterten
+Benutzung der Naturkräfte infolge der raschen Fortschritte der
+elektrischen Kraftverteilung sehr bald zu hoffen haben werde. Die
+Berechtigung solcher Erwartungen an sich durchaus zugegeben, wird diese
+Hilfe doch nicht der Erhaltung und Ausbreitung des eigentlichen
+Handwerks zugute kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk
+zum Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren
+gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer Kraft führt
+überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus der handwerksmäßigen
+Arbeit heraus und drängt zur organisierten Arbeit, sei es auch in
+kleinerem Maßstab. Wie wichtig es nun in mehreren Beziehungen sein mag,
+daß auch kleine Unternehmungen, die nur 10 oder 20 Personen vereinigen,
+neben den großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien
+und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz unter vielen,
+kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist die soziale Bedeutung
+dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende Scheidung aller
+Arbeitstätigkeit in selbständige und unselbständige. Denn daß durch die
+Möglichkeit kleiner Betriebe eine etwas größere Zahl von Personen als es
+sonst sein könnte noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran,
+daß die Zahl dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner
+Bruchteil der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann.
+
+Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich
+verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine Stelle treten muß,
+so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren mehr, sondern nur die
+besonnene Erwägung: wie die Verluste zu ersetzen, die Nachteile des
+Neuen unschädlich zu machen, seine Vorzüge aber voll zur Geltung zu
+bringen seien.
+
+Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust in der Tat
+sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen Faktoren menschlicher
+Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens -- wofern man diese nicht
+nur bei dem bevorzugten Teil, sondern auch bei dem zurückgesetzten sehen
+will. Aber noch viel größer ist der Gewinn, den das Neue -- und zwar
+keineswegs nur nach der materiellen Seite hin -- erbracht hat und noch
+weiter zu erbringen in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß
+genug, um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch
+entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen -- wenn man es nur darauf
+anlegen will.
+
+ * * * * *
+
+Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen den Ländern,
+die von der Umwandlung der Arbeitsform schon ergriffen wurden, kommt
+aber diese günstige Bilanz, sofern sie nicht nur für einzelne oder für
+einzelne Klassen, sondern für die ganzen Völker einen wohltätigen
+Überschuß ergeben soll, nicht von selbst zustande -- etwa als die
+natürliche Resultante aus dem Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen,
+wie die alte Nationalökonomie vermeinte. Angesichts der offenkundigen
+Wirkungen des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber
+kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig,
+wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen
+Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen
+mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben könnten in
+einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von vornherein alle
+Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner Seite hatte. Nur der
+Staat, als Vertreter und Organ der Interessen der Gemeinschaft gegenüber
+denen aller einzelnen und aller Klassen, kann in seiner _Rechtsordnung_
+die Garantien dafür schaffen, daß auch in dem wirtschaftlichen Streit
+zwischen Starken und Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene.
+Gegenüber einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und mehr
+darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche und
+wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden kleinen Minderheit
+zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere Aufgabe zugewiesen
+werden als die, seine _Rechtseinrichtungen_ in bezug auf dieses neue
+Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm keine das Volk zerstörende Wirkung
+entspringen könne. Das Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt
+ist, steht klar vor Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand,
+der als Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger
+Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation zu
+leisten hat, _auf ein solches wirtschaftliches Niveau und auf solche
+Rechtslage zu erheben_, daß er, trotz der Unselbständigkeit der
+einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde Grundlage des Volkslebens
+an _Stelle des alten Handwerks_ zu bilden vermöge.
+
+Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig geschehen, --
+kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert auch einstweilen noch
+darin besteht, daß sie die grundsätzliche Anerkennung einer sozialen
+Aufgabe des Staates ausdrücken. Und wenn auch Deutschland auf diesem
+Gebiet anderen Ländern zurzeit in einigen Punkten sogar um ein geringes
+voraus ist, so liegt doch auch hier im großen und ganzen noch der
+Zustand vor, daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter
+der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse _gänzlich zurückgeblieben
+sind_. In den wichtigsten Punkten steht das neue Verhältnis zwischen
+selbständiger und unselbständiger Arbeit noch unter Rechtsanschauungen,
+die zum ausschließlichen Vorteil des einen Teiles dem alten Verhältnis
+zwischen Meister und Gesellen, wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und
+Dienstboten, ganz äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte
+Sachlage passen wie die Faust aufs Auge -- im übrigen aber ist alles
+noch reines, ungestörtes Faustrecht.
+
+ * * * * *
+
+Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich
+antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die richtige
+und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie zu finden
+vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen Erscheinungen zum
+Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung der Menschen im Staat
+durchaus unter dem Bild des Sandhaufens betrachten zu wollen, in welchem
+die Quarzkörner auf- und nebeneinander liegend nur durch die
+mechanischen Vorgänge von Druck und Reibung in Wechselbeziehung stehen,
+hat im besondern die Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle
+Einmischung des Staates in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht
+sowohl unter dem Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger
+organisatorischer Funktionen anzusehen, als vielmehr unter dem einer
+Erweiterung der Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die
+Freiheit der Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu
+können, im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit
+hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen Kreisen
+die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und mehr Boden
+gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb der
+Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven Programms für
+die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse
+angeregt. Auch die Thesen von Max Hirsch, die in unserem Kreise schon
+besprochen wurden, geben dieser Auffassung Ausdruck und stellen für
+diesen Zweck mehrere konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind
+mit allen diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit
+es sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere sein.
+Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir zurzeit, daß
+die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme zu den
+wirtschaftlichen Fragen ein _allgemeines_ Programm annehme, in welchem
+ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung alles einzelnen
+enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb dessen konkrete
+Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind.
+
+In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen ohne
+Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das Parteiprogramm
+der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine Forderung an
+die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen:
+
+ Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze
+ zu einem wirklichen _Arbeiter- und Unternehmerrecht_, welches das
+ Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit auf
+ allen Gebieten der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten
+ öffentlichen Rechts regelt -- nach der persönlichen Seite hin den
+ unselbständigen Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner
+ Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und bürgerlichen
+ Freiheit -- nach der wirtschaftlichen Seite hin jede dem Gemeinwohl
+ schädliche Ausnutzung der Volkskraft verhindert und im besondern
+ den Unternehmergewinn haftbar macht für Erfüllung sozialer
+ Pflichten, die aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer
+ und Arbeiter sich ergeben.
+
+Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens übergehe, komme
+ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen zu sprechen, die darin
+begriffen sein müssen. Es geschieht dieses aber wesentlich nur im Sinne
+von Erläuterung und Exemplifikation, keineswegs mit dem Anspruch, dabei
+solche Einzelforderungen für den Ausbau des allgemeinen Programms schon
+zu formulieren.
+
+ * * * * *
+
+Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses zwischen
+Unternehmer und Arbeiter.
+
+Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten Arbeit
+dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit betrifft,
+eine weitgehende Unterordnung unter den andern, zur Organisation und
+Leitung berufenen Teil oder dessen Organe auf und mancherlei
+Einschränkungen individueller Freiheit, die das geordnete
+Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, unerläßlich macht.
+Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene Erwägung zu dem Schluß
+führen: daß dieses Verhältnis, soweit der einzelne dem einzelnen
+gegenübersteht, ein rein bürgerliches Vertragsverhältnis geworden ist,
+in welchem Leistung und Gegenleistung völlig sich decken und keinerlei
+Rest zwischen sich lassen, der durch etwas anderes als durch Arbeit oder
+Bezahlung ausgeglichen werden müßte -- also seitens des Arbeiters etwa
+durch persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme
+außerhalb seiner Arbeitstätigkeit.
+
+In weiten Kreisen der oberen Stände -- in Deutschland wenigstens --
+steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung noch entgegen, die
+jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit_geber_ zu Arbeit_nehmer_, oder
+unter dem noch deutlicheren Namen »Brotherr« für den ersteren,
+interpretieren will als Quelle von weiteren Rechten und Ansprüchen
+zugunsten der Unternehmer und aus dieser ableitet eine persönliche
+Verpflichtung der Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in _allen_
+Angelegenheiten, namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung
+bürgerlicher Rechte. -- Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist
+doch mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen
+also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen
+Arbeitsgelegenheit zu geben -- sie müssen ja sonst hungern -- und sie
+dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder Brotherren
+immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere Bestrebungen
+verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm sind! -- Daß auch der
+Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, indem er dem andern sagte:
+für die Arbeitsgelegenheit gebe ich Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne
+welche Du ja ebenfalls nichts zu leben hättest -- das vergißt man dabei.
+
+Es ist noch gar nicht lange her, daß wir -- bei Beratung der
+Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit -- aus
+dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren auf der
+Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten am
+Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, Variationen auf das
+Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich pfeif«, welche ziemlich unverblümt
+die Idee des »Brotherrn« zur Richtschnur auch für alle gesetzliche
+Regelung des Verhältnisses von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen
+wollten. Die mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der
+Unselbständigen, die beim alten Handwerk in _sittlichen_ Beziehungen
+begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen Unternehmer
+und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als der Effekt
+_plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung_. Wer das nicht
+einsieht, wolle doch einmal ein dem Verhältnis von Arbeitgeber und
+Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, das von Hausherrn und Mieter, in
+ähnlicher Art zurechtlegen, indem er es unter den Gesichtspunkt stellt:
+Wohnunggeber zu Wohnung_nehmer_. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist
+es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser bauen, um sie
+gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, zu vermieten, damit
+wir mit unseren Familien nicht auf der Straße zu kampieren brauchen!
+Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer Dank und Rücksicht zollen, und
+wenn einer von uns ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein
+Sozialdemokrat, so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er
+dessen Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! -- Woran liegt
+es, daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren
+erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes
+noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, in dem einen Fall
+stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute gleicher wirtschaftlicher
+Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber der Unabhängige, Starke und der
+Abhängige, Schwache -- und das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen
+Unterschied machen!
+
+Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums
+dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall klar zutage als
+persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis selbst liegenden
+Interessengegensatzes. -- Es gehört der angeborene Hochmut des Junkers
+oder der erworbene Dünkel des Protzen dazu, nicht sehen zu können, dass
+die Tausende, die in rußigem Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von
+Unternehmern verrichten, nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse
+sind, sondern Glieder desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als
+daß ihre Väter nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf
+der Schulbank zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre
+Vorgesetzten zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können --
+etliche von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch
+nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung
+von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum Erfolg haben: bei den
+starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung und grimmigen Haß, bei
+den schwachen aber Heuchelei oder Knechtsinn. -- Ich betrachte es als
+ein wahres Glück für das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren
+Schichten noch eine genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene
+Zumutungen reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer
+als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift der
+Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat eine ehrenvolle
+Stellung unter den Völkern behaupten können, wenn seine Einrichtungen
+dazu führten, die Bediententugenden bei sich zu züchten, Gehorsam und
+Unterwürfigkeit. Und diejenigen, welche der Sozialdemokratie gegenüber
+mit Vorliebe die »idealen Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken,
+daß es für jeden, auch für den schlichten Arbeiter, eines von den
+idealsten Gütern ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu
+müssen.
+
+In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete Verirrung der
+Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. Auf den breiten, festen
+Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen dort die öffentliche Meinung ohne
+Mithilfe von Staatsanwälten sich bildet und mißliebige Regungen
+einzelner Stände nicht für Jahrzehnte mundtot gehalten werden können,
+hat diese öffentliche Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort
+ist es so weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur
+Gefolgschaft in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch
+freundliches Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es
+aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet
+würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern zwar auch
+viele, die anständig genug sind, sich nur zu ärgern, wenn ihre Leute
+andere Ideen haben und verfolgen wollen als sie, ohne sie das weiter
+entgelten zu lassen. Nur sehr wenige aber gibt es erst, die dabei nicht
+denken, die Großmütigen zu sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es
+ihre soziale Pflicht sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich
+zu ärgern. Bei uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch
+eine gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme
+gegriffen werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch viel
+größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr dringlich,
+daß die Reichsgewerbeordnung -- und wenn sie für den Landbau eine
+»Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese -- bald einen Paragraph
+bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu
+verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum
+in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend
+eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des
+Inhalts: »_Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich
+ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit. Keinem darf
+seitens des Arbeitgebers oder seiner Organe irgend welche sonstige
+Botmäßigkeit oder Rücksichtnahme direkt oder indirekt angesonnen
+werden_.« In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag
+besonders groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören,
+daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich einmal
+die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, in der Zeitung
+lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem Staatsbetrieb entlassen
+worden, weil er an seinen Vorgesetzten mißliebigen Bestrebungen
+öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich allen gewährleisteten
+bürgerlichen Rechte nach seinem eigenen Ermessen ausgeübt habe.
+
+ * * * * *
+
+Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche in dem
+Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit einander
+gegenüber treten -- wobei ich hier auf das Markieren einiger Hauptpunkte
+mich beschränken muß.
+
+Der Stand, welchen die _Rechts_entwicklung angesichts der seit einem
+Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig hervortretenden
+Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten Arbeitstätigkeit, mit
+Bezug auf diese Tätigkeit bis heute erreicht hat, wird am besten
+gekennzeichnet durch einfaches Gegenüberstellen zweier Tatsachen:
+
+Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitstätigkeit etwas unternimmt, was
+raucht, stinkt oder Lärm macht und dadurch einige Nachbarn belästigen
+oder schädigen kann, so wird gemäß den Gewerbeordnungen sein Tun schon
+lange der Obhut öffentlichen Rechts für würdig befunden. Und wenn ihrer
+viele zu Unternehmer-Assoziationen, wie Aktiengesellschaften u. dergl.
+sich verbinden und dadurch ihr Auftreten einige vermögensrechtliche
+Konsequenzen für sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat
+_dieses_ Tun die Gesetzgebung auch schon längst eingehender,
+sorgfältiger Regelung und Ordnung für wert erachtet. In beiden Fällen
+handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder Vermögen
+geschädigt werden können.
+
+Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als Unternehmer in
+Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank oder Lärm verursachen und
+keine vermögensrechtlichen Kollisionen herbeiführen, so können diese
+Aktionen dadurch, daß viele in gleicher Art verfahren oder daß andere
+durch den Zwang der Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht genötigt
+werden, die allergrößte, einschneidendste Tragweite für das Gemeinwohl
+haben und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark
+benachteiligen -- das öffentliche Recht bekümmert sich darum nicht.
+Diejenigen, welche davon zunächst allein betroffen werden, können der
+Regel nach am Besitz nicht geschädigt werden, weil sie keinen haben.
+
+Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus Tatendrang
+oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des Unternehmers auszuüben
+wünscht, dazu mitwirken helfen, daß immer mehr Menschen einen gewohnten
+Beruf aufgeben und in den Industriezentren sich zusammendrängen ohne
+irgend eine Gewähr von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit. Er
+kann ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen
+so lange fortsetzen, als es ihm noch genügend Vorteil zu bringen
+scheint, und wenn er meint, daß er auf andere Art sich besser stehen
+werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen Erwerb größer werdendem
+Risiko entziehe, so kann er es zuschließen und diejenigen, welche
+inzwischen von solchem Unternehmen abhängig geworden sind, mögen sehen,
+wo sie bleiben. Wenn Jahre günstigen Geschäftsganges ihm große
+Überschüsse gelassen haben und dann Krisen oder sonstige Störungen zu
+zeitweiliger oder dauernder Einschränkung des Umfangs seiner
+Unternehmungen nötigen, so kann er plötzlich so viel Arbeiter entlassen,
+als nötig ist, um für ihn ein neues Gleichgewicht zwischen Ertrag und
+Aufwendungen herbeizuführen; denn niemand kann ihm zumuten, den früheren
+Gewinn wieder teilweise herauszugeben um anderen über Krisen
+hinwegzuhelfen. Auch kann er alle, welche in seinem Dienst ihre Kräfte
+verbraucht haben oder sonst arbeitsunfähig geworden sind, der
+Fürsorge der Gemeinde überlassen, soweit nicht neuerdings die
+Versicherungsgesetzgebung in diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten
+lassen; denn weiteres tun zu sollen, würde gleichfalls eine
+nachträgliche Herausgabe des Gewinnes besagen, den er früher von ihrer
+Tätigkeit gehabt und längst in sein persönliches Eigentum genommen hat.
+
+Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten, sich selbst
+überlassenen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter liegt aber in
+den Wirkungen, welche die Konkurrenz der Unternehmer untereinander für
+die Arbeiter gewinnt. Das wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem
+nur durch Rücksichten des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist
+immer das Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse,
+und hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er als
+Vermittler zwischen Konsument und Produzent überall sich eindrängt. Denn
+der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes Interesse daran, den Konsum
+dahin zu lenken, wo der geringere Preis ihm Spielraum für größeren
+eigenen Gewinn läßt. Der Unternehmer selbst will dabei von seinem
+Verdienst möglichst wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit
+sehr starker Konkurrenz öfters nicht anders, wenn ihm ein mäßiges
+Äquivalent für eigene Arbeit noch übrig bleiben soll. Die Herabsetzung
+des Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher,
+soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der
+Arbeitsmethoden getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie
+erzeugt die ausgesprochene Tendenz, für den gleichen Lohn größere
+Arbeitsleistung durch längere Arbeitszeit oder stärkere Anspannung der
+Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten der
+Industrie das Äußerste von Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft auf
+diesem Wege zustande gekommen, hierin ein Stillstand, an einigen Stellen
+sogar schon ein erfreulicher Rückgang eingetreten ist, behält das
+Streben der Unternehmer nach Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur
+Erleichterung des Wettbewerbs mit anderen Unternehmern immer noch die
+Tendenz, den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung
+ihrer Leistungsfähigkeit durch Verbesserung der Methoden und
+Einrichtungen, erweiterte Anwendung der Maschinen usw., möglichst
+vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt aber nur
+zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum weitaus größeren
+Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn sie betrifft vorzugsweise
+Gegenstände, die, soweit sie nicht wieder den Unternehmern als
+Arbeitsmittel dienen, erst für eine gehobene Lebenshaltung Wert haben.
+Auch hat die Verbilligung in sehr großem Umfang -- z. B. bei fast allen
+Massenartikeln für Kleingebrauch und Luxus, also gerade in den
+Industriezweigen, welche die gedrückteste Lage der Arbeiter aufweisen --
+keineswegs die wohltätige Wirkung, diese Dinge auch solchen zugänglich
+zu machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranlaßt nur
+eine maßlose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und arm, weil das
+einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar nicht mehr
+wertgehalten wird.
+
+Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten Arbeitstätigkeit
+unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt hervorgebracht hat,
+liegen in allen Industrieländern klar zutage -- als Massenarmut und
+Massenelend, und als fortschreitende physische Degeneration großer
+Volksschichten und sie begleitende Abstumpfung der sittlichen Kräfte.
+Schlimm aber wäre es für die menschliche Kultur, wenn der große
+Aufschwung wirtschaftlicher Aktion der Völker, den die neue Arbeitsform
+herbeigeführt hat, solche Folgen mit sich bringen _müßte_ -- und schlimm
+für den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen
+ihrer nicht Herr zu werden vermöchte.
+
+Wie nun im Zinswesen das Verhältnis des einzelnen zum einzelnen ein
+redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst zum Vorschein
+kommen in dem Verhältnis der Gesamtheit der Zinsempfänger zur Gesamtheit
+der Zinszahler, so ist auch in dem eben betrachteten Interessenstreit
+von Unternehmer und Arbeiter die Beziehung des einzelnen zum einzelnen
+korrekt und unanfechtbar, wenn sie den privatrechtlichen Normen
+entspricht, die Recht und Sitte für die gegenseitige Abgrenzung von
+Einzelinteressen aufgestellt haben. In diesem Punkt könnte also
+höchstens einige Schärfung gewisser Rechtsbegriffe und Gewöhnung an
+etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie die
+Wirkungen des Zinswesens vernünftigerweise abgewandt werden könnten
+durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig ließen sich die Folgen
+der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit aufheben durch
+Außerkurssetzen der Triebkräfte, die der Wettbewerb und die Ausgleichung
+von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftstätigkeit einführen. So
+sicher es nun ist, daß die im Staat gesammelte menschliche Gesellschaft
+durch vernünftige Einrichtungen nachteilige Wirkungen von Formen der
+Wirtschaftstätigkeit überwinden kann, so sicher ist es also auch, daß
+solche Einrichtungen nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer
+Staatsidee, welche sich nicht erschöpft in der Betrachtung des
+privatrechtlichen Verhältnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben
+die gleichartige, übereinstimmende Tätigkeit ganzer Klassen als
+wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift.
+
+Jede in diesem Sinne »organische« -- d. i. notwendigerweise »soziale« --
+Staatsidee muß aber zu der Einsicht führen, daß, nachdem das
+Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der Wirtschaftsordnung
+geworden, seine Klassenfunktion ist: die physische Arbeitskraft des
+ganzen Volkes, welche die arbeitenden Klassen in sich enthalten, zu
+organisieren und zu leiten. Mag nun der Unternehmer als einzelner seine
+Tätigkeit durchaus unter Rücksichten seines persönlichen Vorteils
+betreiben, und mit dem Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den
+Regeln von Angebot und Nachfrage in bezug auf die persönliche
+Arbeitskraft, die letzterer zu Markte bringt -- die Gesamtheit der
+Unternehmer benutzt und verwaltet dabei die körperliche Arbeitskraft des
+gesamten Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses Stück
+inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet des rein privaten
+Charakters des einzelnen, hinsichtlich der Tätigkeit der Klasse eine
+öffentliche Funktion: _Verwaltung der nationalen Arbeitskraft in der
+Wirschaftstätigkeit des Volkes_ -- und diese Funktion muß naturgemäß
+durch _öffentliches_ Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt
+sein.
+
+An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang sofort
+hinführt: _Vorsorge für Schonung und Erhaltung der physischen Volkskraft
+und: Haftung für den regelmäßigen Verbrauch dieser Volkskraft_ hat
+unsere Gesetzgebung glücklicherweise schon die ersten Schritte zu
+öffentlich-rechtlicher Regelung der organisierten Arbeitstätigkeit getan
+-- zwar meist erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von
+hoher grundsätzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer
+organischen Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum Ausdruck
+bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anfänge des »Arbeiterschutzes«,
+den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze. Die Aufgabe aller
+Parteien, welche an der Lösung der sozialen Frage ernsthaft mitarbeiten
+wollen, muß es sein, an _diesen_ Stellen der Fortbildung des
+öffentlichen Rechts kräftige Impulse zu geben.
+
+ * * * * *
+
+In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge für Schonung und Erhaltung der
+Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von allem mehr Nebensächlichen,
+folgendes:
+
+Auf die mancherlei ungünstigen Wirkungen physischer und psychischer Art,
+welche die Tätigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung überhaupt und
+namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten, habe ich im Eingang meines
+heutigen Vertrags schon hingewiesen. Alle diese Nachteile fallen ganz
+und gar auf die unselbständigen Arbeiter. Schon die staatserhaltende
+Gerechtigkeit fordert, daß, wenn diese die Nachteile tragen müssen,
+auch Mitgenuß der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die
+organisierte Arbeit darin bringt, daß in ihr die Leistung des einzelnen
+sich verzehnfacht -- sie fordert also, daß diese Steigerung der
+Produktionsfähigkeit nicht ausschließlich dem Unternehmergewinn und der
+Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den Arbeitenden selbst durch
+Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme zugute komme. Es ist kein
+würdiger Inhalt eines Menschendaseins, _nur_ Rad in einer Maschine zu
+sein, was doch die Arbeitsteilung für die meisten während der
+Arbeitsschichten bedeutet -- und es ist keine Grundlage für die
+Erhaltung eines höheren sittlichen und geistigen Niveaus und für die
+Pflege gesunden Familienlebens in der Majorität des Volkes, daß der
+Arbeiter keine andere Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und
+Befriedigung des dringendsten Ruhebedürfnisses.
+
+Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen Tüchtigkeit
+in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, behufs
+Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit des Volkes den ungünstigen
+Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit durch deren zeitliche
+Beschränkung ein Gegengewicht zu bieten und die Erfahrungen, welche
+England mit der gesetzlichen Beschränkung der industriellen Arbeit schon
+vor langer Zeit gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses
+Gegengewichts. In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende
+Regierung durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten
+das Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die
+Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle
+Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in
+Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei
+Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill
+_Macaulay_ seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses Land (also
+England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den
+Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so wird
+dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen sein, sondern
+nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit und geistiger
+Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!«
+
+Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus der oberen
+Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die gerechteste und
+vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses des
+Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeitstages, fast ihre
+ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie findet, und pünktlich
+zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« Presse der Hohn eines
+übermütigen Unternehmertums unter dem Beifall des gesamten
+Bildungsdünkels im Land der Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer
+noch der einzige Hort _so vernünftiger_ Bestrebungen geblieben sei.
+Wolle nunmehr auch eine Partei, welche das Interesse des _ganzen Volkes_
+zu vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung
+nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche
+Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild Englands
+eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen des
+Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in absehbarer
+Zeit auch in Deutschland die _Drittelung_ des Tages bei der
+industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die Preisbildung
+der Arbeitserzeugnisse zu machen.
+
+ * * * * *
+
+Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft der
+Unselbständigen in der organisierten Arbeit -- der exzeptionell in der
+Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben ist --
+kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen als _Gesamtheit_
+aufzukommen haben, welche die Volkskraft in Benutzung und Verwaltung
+nehmen. Wie in jedem geordneten Betrieb ein Amortisationskonto sein muß,
+welches der Abnutzung aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so
+verlangt die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes ein
+Amortisationskonto für den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen
+Arbeitskraft bei der Gütererzeugung -- ein Konto, auf Grund dessen in
+der Preisbildung für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie
+der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann.
+
+Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand der Dinge
+auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn selbst die
+durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche Arbeitskraft der
+einzelnen schon mit enthalten sei und daß also Sparen oder
+Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die regelmäßigen Wirkungen
+des fortschreitenden Kräfteverbrauchs aufzukommen habe. Der Staat selbst
+erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an,
+indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst
+besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten
+zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten
+Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der
+Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche Funktion des Unternehmertums
+im Organismus der Volkswirtschaft, die Organisation und Verwaltung der
+physischen Arbeitskraft des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch
+aufzukommen für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst.
+
+Als _haftbar_ für die Erfüllung dieser Aufgabe -- und noch einiger
+andern, über die ich hier nicht rede -- muß aber der Unternehmergewinn
+angesehen werden. Dieser ist zwar überall zu einem gewissen Teil
+Äquivalent für die persönliche Tätigkeit des Unternehmers und mag für
+viele auch nicht mehr als dieses bedeuten; im großen und ganzen aber
+sind in ihm Posten enthalten, die ganz außer jedem möglichen Verhältnis
+von Leistung und Gegenleistung stehen und mit persönlicher Tätigkeit und
+persönlichem Verdienst der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser
+_überschüssige_ Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein
+vernünftiges Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung und
+seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem allgemeinen
+Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte Arbeitstätigkeit
+des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen Ausgabeposten
+hinaus -- als da sind: Verzinsung des ganzen Betriebsfonds, Amortisation
+der dem Verbrauch unterliegenden Betriebsmittel und Lohn für alle
+Arbeitstätigkeit, Arbeiter und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile
+an diesem Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn«
+unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten
+Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe dieses
+Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen
+Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf ihn ist einerseits
+die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals angewiesen, die
+eine wachsende Bevölkerung und die Steigerung der wirtschaftlichen
+Tätigkeit erfordern, anderseits aber ist darauf auch anzuweisen die
+Deckung der nicht-anschlagsmäßigen Aufwendungen, zu denen gegenwärtig
+u. a. auch der Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der
+Wirtschaftstätigkeit noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu
+dienen zur Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der
+Wirtschaftstätigkeit für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses
+ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen
+Schwankungen im Haushalt des Volks.
+
+Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der _überschüssigen_
+Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen Gesamtüberschuß der
+Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach wohl hoch überschätzen, weil
+sie ziemlich alles dazu rechnet, was außer dem eigentlichen Arbeitslohn
+noch tatsächliche Ausgabeposten sind. Er ist aber sicher vorhanden --
+man muß ihn nur nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist
+-- nicht bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern
+günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als einen
+angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern bei den großen
+Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große Aktiengesellschaften,
+unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr
+reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen
+Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige
+Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit
+hinausgehen. Und die Aufgabe aller sozialen Gesetzgebung muß es sein,
+allmählich die Wege zu ebenen, auf welchen jener überschüssige
+Unternehmergewinn seinen natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus
+des Volks dienstbar, für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber
+der Gesamtheit der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann.
+
+In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses
+der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon
+festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche
+Tätigkeit, sondern nur _infolge_ derselben zufällt, bedingungsloses
+Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa
+durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation
+des Eigentums bedeute. Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung
+an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen
+zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische
+Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte --
+nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein
+solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen erscheint
+dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, um recht tiefe
+Griffe hinein zu tun, für ein besonders dankbares Geschäft gilt. -- Ich
+wäre der letzte, der die qualifizierte Arbeit, die der Ordnung nach der
+Unternehmer zu leisten hat, nicht eines reichlichen Lohnes wert hielte.
+Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der
+Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die
+Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit _anderer_ zufließen können,
+unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die
+unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein
+gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag. Das
+Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung aller Grenzen
+zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem Anteil an einem
+Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches Zeichen von _plutokratischer
+Verdunkelung der Rechtsbegriffe_.
+
+Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, die Deckung für
+Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in der Volkswirtschaft in
+geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, die Unfallversicherung, den
+richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: daß die Gesamtheit der
+Unternehmer für solchen Verbrauch ausschließlich aufzukommen habe, und
+hat dabei auch hinsichtlich des Maßes der Leistungen einigermaßen
+befriedigende Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration
+der sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention nach
+viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung,
+einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere Folgerichtigkeit im
+Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte Armenverpflegung -- und
+zum Unglück hat sie auch noch den wertvollen Gedanken der
+berufsgenossenschaftlichen Organisation der Unternehmer gerade da
+preisgegeben, wo er angefangen hätte, eine wirkliche Bedeutung zu
+gewinnen.
+
+ * * * * *
+
+Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen
+Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen nach der negativen
+Seite hin -- in Hinblick auf die Ansichten, welche die Lösung der
+sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei es von unten oder von oben
+her, erhoffen.
+
+Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht man sie in der
+Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese Bestrebungen haben sicher
+einen sehr hohen -- auch sozialpolitischen -- Wert, insofern sie die
+Wege eröffnen und die Formen schaffen für eine kräftige und geordnete
+Klassenvertretung der unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch
+zugleich -- wie wir jetzt in England sich vollziehen sehen -- den Streit
+der einander gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden
+Kriegszustand in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber
+hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum,
+als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen
+Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat die Vereinigung
+meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten Gebieten eine Bedeutung.
+Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist nur
+möglich unter Gleichartigen und Gleichberechtigten. Wesentliche
+Unterschiede der Funktionen im Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit
+der Interessen und die Gleichheit der Rechte auf. Wirklich
+genossenschaftliche Vereinigung von so heterogenen Elementen, wie z. B.
+in einem größeren Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint
+ganz aussichtslos. Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und
+jede Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber auf
+feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger Kräfte würde in
+der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend sein mit
+wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit gegenüber besser
+organisierten Unternehmungen. Der Landbau dürfte deshalb wohl das
+einzige Gebiet sein, auf welchem in größerem Umfang genossenschaftliche
+Vereinigung vieler die Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der
+Selbständigkeit vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung
+gewinnen kann. Die _allgemeinen_ sozialen Übel sind also auf diesem Wege
+nicht zu überwinden. -- Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, soweit er auf
+anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein guter Rat für solche,
+die keinen brauchen.
+
+Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten
+Seite her, von den Unternehmern. -- Allerdings gibt es Leute, welche da
+glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit der guten Unternehmer
+werden die sozialen Klüfte zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch
+Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, -- Gewinnbeteiligung u. dergl. --
+auch sonst unvermittelte soziale Interessengegensätze schließlich in
+eitel Harmonie auflösen. Ich will auch darüber meine Meinung kurz sagen
+-- schon um mich gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem
+Umkreis solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für
+sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein und
+mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile
+verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen Fortschritt
+haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln des Wohlwollens genau
+dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung der Kunst hat, wenn einer
+sein verwittertes Haus anstreichen läßt: es sieht besser aus. Und wer
+daran noch zweifelt, den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn
+die Wohlfahrtsapostel unter sich sind, sie kein besseres Argument
+wissen, sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die
+Versicherung: alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« -- die
+Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das
+Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht
+»rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt -- _wirkliche_
+Opfer! -- Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber all
+solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale Bedeutung zu
+haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten -- besseres Recht!
+
+Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, als jene
+dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen völlig
+verkennen, unter welche die Konkurrenz das Tun aller gestellt erhält. In
+Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, kann keiner den anderen um mehr
+voraus sein wollen als um sehr kleine Schritte -- sonst sorgt schon der
+Wettbewerb derer, die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß
+er ganz unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich
+sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen
+hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des einzelnen.
+Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der Wüste anzulegen --
+damit in nächster Nacht der Wüstensand etwas zu begraben finde. Die
+Oasen in der Wüste bleiben immer Oasen in einer _Wüste_ und müssen den
+Wüstencharakter ihrer Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau
+tragen. Alle vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet
+können daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte
+Wirtschaftsfeld allmählich _weniger Wüste_ werde -- und dieses kann nur
+die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen.
+
+Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen des Staates
+auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit entgegenzutreten,
+wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche Freiheit« der alten
+Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches Faustrecht --
+das Recht der Starken, als Klasse, die Schwachen, als Klasse, ungestört
+ausbeuten zu dürfen. Und wie alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung,
+in der Einschränkung und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der
+Individuen ihren Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden
+in der Überwindung des _Klassen_faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit
+aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen mögen,
+keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse nur für
+ein einziges Gebiet -- die Propaganda der Ideen. In allem übrigen steht
+jede Beschränkung durchaus nur unter der Frage: cui bono? -- für wen und
+wem zulieb? und auch der freiheitliebende Mann kann in einer
+Beschränkung seines Tuns keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie
+alle gleichmäßig zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft.
+
+ * * * * *
+
+Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher schon
+formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes soziales
+Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es bedarf aber kaum noch
+eines Wortes, um erkennbar zu machen, daß eine solche Forderung in
+innerem Zusammenhang mit dem politischen Programm der Partei steht, also
+keineswegs Angelegenheiten zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern
+Parteien, oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden
+könnten. Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der
+Gedanke: unseren _ganzen_ Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen
+Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen Arbeit, auf das
+_bürgerliche_ Niveau des alten selbständigen Handwerks zu erheben,
+welches zurzeit nur seine obersten Schichten, in den bestsituierten
+Industrien, erreichen -- und so auch unter den veränderten
+Wirtschaftsverhältnissen den Träger der physischen Arbeitskraft des
+Volkes als dessen gesunden, festen Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann
+aber ohne allerlei Wenn und Aber keine andere Partei sich aneignen als
+eine solche, deren politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes
+Bürgertum, das in allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den
+Gütern der Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien
+auf der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche
+Aufgabe sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des
+Staatswesens hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und um
+so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen, je größere
+unselbständig und abhängig bleiben. Für große und einflußreiche Kreise
+des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem die Hörigkeit nicht mehr
+zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« das Ideal für die Regelung des
+Rechtsverhältnisses zwischen den Selbständigen und den wirtschaftlich
+Unselbständigen.
+
+Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des
+vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung zu den
+Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein kräftigeres Rückgrat für
+ihre politischen Bestrebungen gewinnen.
+
+
+
+
+Anhang.
+
+
+Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, die E.
+ABBE auf Grund einer stenographischen Nachschrift nachträglich selbst
+für den Druck ausgearbeitet und auch als Broschüre (Jena, Bernh.
+Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht hat, folgte noch ein drittes
+Referat über »Volksbildung«. Bei diesem verhinderte er eine Nachschrift
+als überflüssig, weil er sich besonders sorgfältig vorbereitet hatte und
+daher des Wortlautes für eine spätere Drucklegung durchaus sicher
+glaubte. Zu einer solchen ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht
+gekommen und damit ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese
+wichtige Frage unmöglich gemacht.
+
+Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. ABBEs »Entwurf zu
+einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven und Erläuterungen
+zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« wiedergegeben, die
+seine Ansicht über Volksbildung in gedrängter Form zum Ausdruck bringen.
+Die Wiedergabe dieser Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil
+das am Schlusse des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung
+abgedruckte Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn ABBE hat
+sich den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen die
+praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben waren und
+auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der Carl
+Zeiss-Stiftung verzichtet.
+
+Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach ABBEs Hinscheiden der von ihm
+gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne Kenntnis dieser Vorgänge als
+gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen und die Verwirklichung durch
+eine von ihnen begründete, aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und
+Verehrer zu dotierende »Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde.
+
+Der Herausgeber.
+
+
+Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung (als Manuskript
+gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«:
+
+
+§ 80.
+
+Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner bestimmter
+Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes sub B in § 1 gänzlich
+ausgeschlossen sein, außer für den einen Fall, daß es geschieht, um
+Söhnen des Arbeiterstandes die Wege zu höherer Ausbildung zu eröffnen --
+aber abseits von jeglicher Wohltätigkeitsidee, allein unter dem
+Gesichtspunkt: Talent und geistige Kraft in den unteren Volksschichten,
+welche mangels der Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der
+größeren Aufgaben im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation
+fortgesetzt verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen
+Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen,
+der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten,
+solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen Lebenserfahrung
+mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und die kastenartige Scheidung
+der Berufsstände in ihren Personen durchbrechen können.
+
+Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere Mittel zur
+Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der Stiftungsverwaltung
+besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe nach dem Sinne des
+Stifters sich anzunehmen.
+
+
+§ 81.
+
+Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer Stufe des
+unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl als sogenannte gute
+Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht ohne das zu sein,
+deutliche Anzeichen besonderer geistiger Kraft oder ungewöhnlichen
+Talents erkennen lassen, zu höherer Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie
+wolle zunächst den Angehörigen solcher ausreichende Mittel anbieten, um
+ohne Opfer ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule
+erhalten zu können -- möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und
+jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer Art; und
+sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl Zeiss-Stiftung«,
+unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation und mit Belassung
+vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegenverpflichtungen, bis zum
+Abschluß einer ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung
+auf gelehrte oder technische Hochschulen oder sonstige höhere
+Lehranstalten entsenden.
+
+Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei
+territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst
+weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es dürfen jedoch
+ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter mit ihrer Hände Arbeit
+ihr Brot zu verdienen hatten -- als industrielle Arbeiter, Kleinbauern,
+Kleinhandwerker oder dergl.
+
+
+Aus »Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung (als Manuskript gedruckt)«:
+
+
+Zu §§ 80, 81.
+
+Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur für
+etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner Personen
+bemerke ich folgendes:
+
+Gemäß den -- menschlich auch mir höchst achtenswerten -- Absichten der
+bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der Ausbildung Unbemittelter
+würde einem solchen bei Gewährung eines Stipendiums oder dergl. immer zu
+sagen sein: »_Du verdienst_ wegen deines Verhaltens oder wegen deiner
+Fähigkeiten, daß man dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer
+Lebensstellung behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte
+ihm vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher
+werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in welchem du
+geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter als die Mehrzahl
+deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung von selbst einigen Vorsprung
+gewinnen und dann hinsichtlich des späteren Verhältnisses deiner
+Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre Befriedigung und des Verhältnisses
+deiner Kräfte zu den Aufgaben, die dir zufallen, eines subjektiv
+größeren Überschusses dich erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf
+meist der Fall sein kann. _Aber_ -- die Rücksicht auf das Gemeinwohl
+verlangt, daß man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und
+schwierigeren Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht
+gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an
+über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für sich allein
+prästieren kann, usw.«
+
+Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus
+abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt des Arbeitersohnes,
+dessen Vater nur mit größtem Widerstreben Wohltaten sich gefallen lassen
+mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung soll also auch in diesem Punkt keine
+»milde« Stiftung sein.
+
+Meine Ansicht ist nicht, daß eine Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung in
+dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegenüber der Größe der
+Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung für das Gemeinwohl
+gewinnen könne. Was in diesem Punkt von einer einzelnen Stelle aus
+geschehen kann, wird immer »Tropfen auf einen heißen Stein« bleiben.
+Eine wirkliche Lösung kann das hier angedeutete soziale Problem erst
+dann finden, wenn einmal der Unterrichtsminister eines großen Staates
+begriffen hätte, daß es für das Staatsinteresse noch nicht genug ist,
+die nötigen vielen Millionen jährlich aufzuwenden, um höhere
+Unterrichtsanstalten aller Art auf bestem Fuß zu erhalten, sondern daß
+noch einige Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch dafür geregelte
+Vorsorge treffen zu können, daß jene Anstalten just von denen benutzt
+werden müssen, an deren höherer Ausbildung allein dem Staat selbst etwas
+gelegen sein kann. Das würde besagen müssen: planmäßiges Heranziehen der
+höher veranlagten Köpfe aus allen Schichten des Volkes, nach Analogie
+der allgemeinen Wehrpflicht und der Rekrutierung für die Spezialwaffen
+zum Dienst der leitenden Funktionen im öffentlichen und wirtschaftlichen
+Leben -- behufs Erhöhung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen
+geistigen Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer
+Kastenbildung in den Berufsständen. Dazu aber würde gehören, nicht nur
+sich hinwegsetzen zu können über den unvermeidlichen Mangel solcher
+Maßnahmen, daß dabei wegen der Schwierigkeit richtiger Auslese auch
+manches Mittelgut auf öffentliche Kosten zu erziehen wäre, sondern vor
+allem, sich nicht fürchten zu müssen vor den mancherlei einschneidenden
+Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung des allmählich entstandenen
+faktischen Bildungsmonopols der Wohlhabenden nach sich ziehen würde.
+
+Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde einem von der
+Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin Wert und Bedeutung
+des ersten guten Beispiels auf einem wichtigen Gebiet des allgemeinen
+Volksinteresses verbleiben.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 2: [Nach der Angabe Bebels in seiner Eröffnungsrede zum Jenaer
+Parteitag (1905) fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]]
+
+
+
+
+II.
+
+Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen
+Werkstätte.
+
+Gehalten am 12. Dezember 1896[3].
+
+
+Hochgeehrte Gäste -- liebe Freunde und Mitarbeiter!
+
+In diesen Wochen sind es 50 Jahre geworden, daß aus allerkleinstem
+Anfang das Werk entstanden ist, das unter dem Namen von _Carl Zeiss_
+heute die Tätigkeit einer großen Zahl von Menschen in dauerndem Verein
+hält, ein wichtiges Element in der Wirtschaftstätigkeit unserer Stadt
+geworden ist und auch für manche Angelegenheiten allgemeineren
+Interesses einige Bedeutung gewonnen hat.
+
+Da der Begründer dieses Werkes nicht mehr lebt, sonach niemand mehr da
+ist, der noch in seiner Person das Ende des 50jährigen Zeitabschnittes
+mit seinem Anfang verknüpfte und dessen Person so den Mittelpunkt einer
+festlichen Erinnerung bilden könnte, haben wir von jeder Art besonderer
+Feier abgesehen. Wir wollen den äußeren Markstein auf dem Weg unserer
+täglichen Arbeit, den man in dem Ablauf eines halben Jahrhunderts zu
+sehen gewohnt ist, lediglich zum Anlaß nehmen, auf diesem Weg einen
+Augenblick Halt zu machen und unsere Gedanken zu sammeln in einem
+Rückblick auf das hinter uns Liegende, und in dessen Betrachtung neue
+Ermunterung zu rüstiger Fortsetzung unserer Arbeit, neues Vertrauen auf
+ihre Zukunft suchen.
+
+Die Geschichte dieser 50 Jahre enthält auch in dem sichtbar gewordenen
+Geschehen, in dem Fortgang der äußeren Entwicklung unseres Instituts
+wohl manches, was dem Gedächtnis aufbewahrt zu werden verdient --
+manches, was für die Nächststehenden, manches, was auch für weitere
+Kreise ein bleibendes Interesse hat, weil es entweder Merkzeichen
+gewisser Fortschritte bietet, oder typische Vorgänge der allgemeinen
+Wirtschaftsentwicklung oder die Eigenart unseres besonderen
+Arbeitsfeldes exemplifiziert.
+
+Meine Absicht hier geht indes nicht auf alles dieses. Was _davon_
+späterer Erinnerung festzuhalten angemessen erscheint, wird mein Kollege
+CZAPSKI demnächst in einer Darstellung der Geschichte unserer Werkstätte
+denen, die solches interessiert, zugänglich machen[4]. _Meine_ Aufgabe
+hier sehe ich nur darin, zu erzählen von der _inneren_ Geschichte
+unserer Anstalt, von den Gedanken und Bestrebungen, die in ihr lebendig
+und wirksam gewesen sind -- also von dem, was aus dem sichtbaren Verlauf
+des Geschehens noch nicht ohne weiteres zu erkennen -- was vielmehr, um
+dessen volles Verständnis zu vermitteln, nur der beibringen kann, der
+auch das innere Geschehen durch alle bedeutsamen Phasen seines Verlaufs
+persönlich miterlebt hat.
+
+Man wird nun zum voraus gewärtig sein, daß in einem Gebilde menschlichen
+Schaffens, welches durch ein halbes Jahrhundert hin über mehrfachen
+Wechsel der Personen hinweg stetig in gleicher Richtung sich
+fortentwickelt hat, nicht nur das Resultat von äußeren Einwirkungen und
+von Antrieben der Umgebung vorliegen werde -- deren fortwährender
+Wechsel in unserer rasch lebenden Zeit doch nur aus blindem Zufall eine
+konstante Bahn hätte ergeben können. Man wird also zum voraus vermuten,
+daß in solchem Gebilde etwas wirksam gewesen ist, was von innen heraus
+den Gang der Entwicklung bestimmt hat -- eine durchgehende
+lebenskräftige Idee, vergleichbar dem entwicklungsfähigen Keim, aus
+welchem kraft innerer Anlage der Baum allmählich herauswächst, in seinem
+Wachstum nicht bestimmt, höchstens nur beeinflußt durch die Einwirkungen
+der äußeren Umgebung, fördernde und hemmende Umstände.
+
+Was nun ist in unserem Fall der lebenskräftige Keim, aus dessen
+inhaltsreicher Anlage dieser große Baum entstanden ist |in dessen
+Schatten jetzt zahlreiche fleißige Menschen Obdach gefunden haben|? Was
+ist der treibende Gedanke, der die Entwicklung dieses Unternehmens
+geleitet hat?
+
+Es entspricht ganz der Stimmung, in der wir heute uns hier vereinigt
+haben -- der Stimmung pietätvoller Erinnerung an den Mann, der vor 50
+Jahren zu allem, was jetzt uns vor Augen steht, den Grund gelegt hat --
+daß die Antwort auf diese Frage sofort die Bedeutung des persönlichen
+Wirkens von _Carl Zeiss_, der von ihm getragenen Ideen aufdeckt -- und
+so ihn gleich in den Mittelpunkt unserer Betrachtung rückt.
+
+Schon vor acht Jahren, als wir den Begründer unserer Werkstätte zu Grabe
+geleiteten, habe ich an seinem Sarg in kurzen Worten ausgesprochen[5],
+daß in ihm ein Mann geschieden sei, in dessen Wirken ein neuer
+eigenartiger Gedanke Anfang und Vollendung gefunden hat; und bei einem
+späteren Anlaß[6] wurde im Sinne dessen als sein bleibendes Verdienst
+hingestellt: das geordnete Zusammenwirken von Wissenschaft und
+technischer Kunst auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt
+zu haben.
+
+Der heutige Tag gibt nunmehr die Gelegenheit, dieses zu erläutern, näher
+zu bestimmen und auch öffentlich zu rechtfertigen.
+
+Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst ist in der Optik
+allerdings eine sehr alte Sache. Denn auf ihrem Gebiet hat die
+praktische Arbeit schon viel früher wie auf fast allen anderen Gebieten
+der Technik in direkter Wechselwirkung mit wissenschaftlichen Ideen und
+unter deutlicher Leitung solcher gestanden. Die nahe Beziehung aller
+Leistungen der praktischen Optik auf große wissenschaftliche Interessen
+-- zu allererst der Astronomie -- brachte dieses von selbst mit sich.
+Das Interesse an der Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge hat fast
+alle hervorragenden Förderer der Naturerkenntnis auch zu Förderern der
+Künste gemacht, die auf Herstellung der Beobachtungswerkzeuge und deren
+Vervollkommnung ausgehen. Man braucht nur KEPLER und NEWTON zu nennen,
+um markiert zu sehen, wie jeder Fortschritt in der wissenschaftlichen
+Erkenntnis der Eigenschaften und Wirkungen des Lichts immer unmittelbar
+die Betätigung praktischer Kunst zur Verwertung solchen Fortschrittes
+neu angeregt hat. So sind seit fast drei Jahrhunderten alle neuen
+Zielpunkte dieser Betätigung bewußterweise aus der wissenschaftlichen
+Lehre der Optik abgeleitet worden, die Mittel und Wege zur Betätigung an
+der Hand der Doktrin gefunden worden.
+
+Hierbei war aber der praktischen Arbeit des ausübenden Optikers immer
+noch ein sehr weites Feld verblieben. Die Doktrin wies nur die typischen
+Formen der Elemente der Konstruktionen nach, die bekannte Linsengestalt
+der durch kugelförmige Flächen begrenzten Glasstücke, und gab die
+allgemeinen Direktiven für ihre richtige Kombination für die
+verschiedenen Zwecke, wie z. B. die Regel für das Zusammenfügen von zwei
+solchen Glasstücken aus verschiedenem Material behufs achromatischer
+Lichtsammlung u. dgl. Sache der persönlichen Erfahrung des geschickten
+Praktikers, seiner Übung in der Beurteilung des erzielten Effekts,
+seiner Findigkeit in der vorteilhaften Kombination und Abänderung der
+Elemente, blieb es dabei, die jeweils beabsichtigte Wirkung
+_befriedigend_ herauszubringen, also ein _gutes_ Fernrohr oder ein
+_gutes_ Mikroskop nach dem jeweiligen Maßstab der Anforderungen
+herzustellen; und auch der allmähliche Fortschritt in der Höhe der
+Leistungen war nur zum geringeren Teil bedingt durch die Verbesserung
+der technischen Ausführung, in viel höherem Grad durch das Auffinden von
+vorteilhafteren, besseren Effekt herbeiführenden Kombinationen von
+Linsen. Je höher die Anforderungen an die Leistung der optischen
+Instrumente wurden, zu je komplizierteren Zusammensetzungstypen man sich
+dadurch gedrängt sah, desto größere Bedeutung gewann die persönliche
+Geschicklichkeit und praktische Begabung des ausübenden Optikers.
+
+Beim Mikroskop hat schon in den ersten Dezennien dieses Jahrhunderts die
+sich ausbreitende Anwendung des Instruments in der Erforschung der
+organischen Welt und der hierbei rasch steigende Anspruch an hohe
+Vergrößerung und vollkommene Bildschärfe, zu allmählich immer
+verwickelteren Linsenkombinationen geführt, für deren Aufbau den
+Optikern zwar auch neue Direktiven von theoretischen Gesichtspunkten aus
+gegeben worden waren, deren erfolgreiche Ausführung an Hand dieser
+Direktiven aber immer höher werdende Anforderungen an die Kunst stellte.
+|Namentlich der neue Zusammensetzungstypus, den AMICI auffand -- man
+weiß nicht genau, in welcher Art des Ineinandergreifens von
+theoretischer Betrachtung und praktischer Erfahrung -- der auf die
+Immersionslinsen hinleitete, hat um die Mitte des Jahrhunderts den
+Aufbau des Mikroskopobjektivs zu einer Kunst entwickelt, die in ihren
+besten Vertretern, wie z. B. HARTNACK und einigen anderen, die
+Betätigung einer ganz eigenartigen Form intuitiven Schaffens zeigt, weil
+sie Leistungen zustande brachte, von denen damals niemand sich
+Rechenschaft geben konnte -- am wenigsten die ausübenden Personen
+selbst.|
+
+_Carl Zeiss_ ist, als er, von SCHLEIDEN angespornt, bald nach seiner
+Niederlassung in Jena der Mikroskop-Optik sich zuwandte, gleichfalls den
+eben charakterisierten Weg gegangen, und hat zunächst auf diesem,
+schlecht und recht wie andere vor ihm und andere neben ihm, vorwärts zu
+kommen gesucht unter Anlehnung an die Vorbilder, die sich ihm in den
+Leistungen der älteren Meister boten. Kein Geringerer als SCHLEIDEN hat
+ihm auch bezeugt, daß er nach kurzer Zeit zu sehr bemerkenswerten
+Erfolgen gelangt ist. Zeiss selbst aber ist, wie er später erzählte,
+hinsichtlich dieser Erfolge schon sehr früh recht skeptisch gewesen. Er
+merkte, daß er, als Autodidakt an dieses Arbeitsfeld herangekommen, also
+ohne Anteil an der Summe von traditioneller Erfahrung, die auf ihm
+gewonnen war, den anderen gegenüber, die schon [durch] Jahrzehnte hin
+jene eigenartige Kunst geübt hatten, sehr im Nachteil sei, und als
+Autodidakt auch frei von allzu großer Verehrung für das traditionell
+Gegebene fand er bald, daß diese ganze Art des Arbeitens im letzten
+Grund für die Optik eigentlich höchst irrationell sei. Er sagte sich: da
+alle Wirkungen, die eine Linsenkombination begleiten, auf Gesetzen
+beruhen, die durch die wissenschaftliche Optik genau festgestellt, in
+allen Einzelheiten mathematisch bestimmbar sind, und da auch alle
+maßgebenden Eigenschaften des wirksamen Stoffes, des Glases, auf das
+strengste meßbar sind -- so muß es für den Aufbau der Linsensysteme
+jeder Art noch einen ganz anderen Weg geben, um eine verlangte Wirkung
+mit Sicherheit des Erfolgs herbeizuführen. Es muß auf diesem Gebiet noch
+eine ganz andere Art des Zusammenwirkens von wissenschaftlicher Lehre
+und technischer Kunst möglich sein, als bisher bestanden hat; es muß
+möglich sein, nicht nur die allgemeine Direktive für die zweckmäßige
+Zusammensetzung der Elemente aus der Theorie zu entnehmen, sondern die
+richtige Zusammensetzung selbst bis in ihre letzten Einzelheiten für
+jede verlangte Wirkung. Wie der Architekt ein Bauwerk, bevor eine Hand
+zur Ausführung sich rührt, schon im Geiste vollendet hat, nur unter
+Beihilfe von Zeichenstift und Feder zur Fixierung seiner Idee, so muß
+auch, dachte sich Zeiss, das komplizierte Gebilde von Glas und Metall,
+wie das Mikroskop es erfordert, sich aufbauen lassen rein
+verstandesmäßig, in allen Elementen bis ins letzte vorausbestimmt in
+rein _geistiger_ Arbeit, durch theoretische Ermittlung der Wirkung aller
+Teile, bevor diese Teile noch körperlich ausgeführt sind. Der
+arbeitenden Hand dürfe dabei keine andere Funktion mehr verbleiben, als
+die genaue Verwirklichung der durch die Rechnung bestimmten Formen und
+Abmessungen aller Konstruktionselemente und der praktischen Erfahrung
+keine andere Aufgabe, als die Beherrschung der Methoden und Hilfsmittel,
+die für letzteres, die körperliche Verwirklichung, geeignet sind. --
+Also: eine andere Grenzregulierung zwischen der Arbeit des Verstandes
+und der Arbeit der Hand, zwischen wissenschaftlicher Theorie und
+praktischer Kunst, grundsätzlich verschieden von der früheren Abgrenzung
+der Funktionen beider. Das nun ist die Idee, die _Carl Zeiss_ in die
+Mikroskop-Optik eingeführt und über alle Hindernisse hinweg zur
+Verwirklichung gebracht hat: die Idee eines streng _rationalen_ Aufbaues
+der optischen Konstruktionen für das Mikroskop; das ist der Keim, aus
+dem alle inneren Fortschritte und alle äußeren Erfolge, die sein Wirken
+gebracht hat, hervorgegangen sind. Das soll es besagen, wenn als das
+Verdienst von _Carl Zeiss_ hingestellt wurde: das geordnete (nämlich das
+_neu_geordnete) Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst
+auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben.
+
+Die hier bezeichnete und auf unserem Arbeitsfeld für _neu_ erklärte Art
+der Verbindung von Wissenschaft und Technik ist uns durch ihre längst
+offenkundige Herrschaft auf vielen anderen Gebieten der Technik -- wie
+im Maschinenbau, dem Ingenieurwesen und anderen -- jetzt schon so
+geläufig, daß sie fast als etwas Selbstverständliches erscheint und man
+sich leicht wundern könnte, die Einführung dieser Idee in unserem Gebiet
+überhaupt als etwas Bemerkenswertes und Bedeutsames hingestellt zu
+sehen. Könnte doch jetzt nur noch ein Stümper eine Dampfmaschine
+wirklich zu bauen beginnen, ohne daß er vorher ganz genau wüßte, wieviel
+Pferdekräfte sie entwickelt, wenn man sie, genau nach seinen
+Vorschriften ausgeführt, zum erstenmal in Gang setzen wird; und wird
+doch längst keine eiserne Brücke mehr gebaut, ohne daß der Erbauer, noch
+ehe das Erz zu ihren Rippen aus der Erde geholt, schon genau angeben
+kann, wieviel Zentimeter sie sich durchbiegen wird, wenn sie nach drei
+oder vier Jahren fertig dasteht und der erste Eisenbahnzug sie befährt.
+So ist es aber auch auf diesen Gebieten nicht immer gewesen, und so auch
+nicht in der Optik. |Eine alte Sache ist die vorher geschilderte Art des
+Eingreifens der wissenschaftlichen Theorie in die Technik nur auf den
+Gebieten der Technik, deren Erzeugnisse auf Bewegungseffekte, also
+phoronomische, geometrisch bestimmbare Wirkungen ausgehen -- wie bei der
+Mechanik im engeren Sinne. Die Idee, auch Gebilde, durch die nicht
+körperliche Formen an sich, oder Bewegungsformen als Effekt bezweckt
+werden, bei welchen vielmehr bestimmte körperliche Formen an bestimmten
+Stoffen eine zum voraus bestimmte physische Wirkung hervorbringen sollen
+-- die Idee, auch solche Gebilde auf die gedachte streng rationale Art
+zu gewinnen, ist auf allen Gebieten der Technik sehr neu -- weil die
+Möglichkeit solchen Verfahrens mehrere sehr schwer zu erfüllende
+Postulate einschließt.| Und wenn es nicht immer so gewesen ist, so
+bezeugt nun gerade die Ausbreitung und die Macht, die jener Gedanke des
+rationalen Aufbaues körperlicher Gebilde behufs Erzielens bestimmter
+physischer Effekte jetzt gewonnen hat das Verdienst derer, welche die
+Pfadfinder dieses Gedankens gewesen sind. Und zu diesen Pfadfindern
+gehört auch _Carl Zeiss_.
+
+Zum erstenmal auf irgend einem Feld der Technik überhaupt rein
+durchgeführt ist jene Idee, glaube ich, erst im Anfang dieses
+Jahrhunderts durch JOSEPH FRAUNHOFER, und zwar ist es zum erstenmal
+geschehen gerade auf dem Feld der praktischen Optik -- und an einem
+Objekt, das der nächste Verwandte des Mikroskops ist -- dem
+astronomischen Fernrohr. Denn die ersten Gebilde der bezeichneten
+Kategorie, die streng auf diesem Weg zustande gekommen sind, also die
+frühesten Zeugen der Betätigung jener Idee auf dem Gebiet praktischen
+Schaffens, sind die Objektive zu Fernröhren, die im Beginn der 20er
+Jahre FRAUNHOFER von München aus den Astronomen in die Hand geben
+konnte. Man darf also wohl die rationale Methode der Konstruktion
+technischer Erzeugnisse zu physischen Effekten im allgemeinsten Sinne
+die FRAUNHOFERsche Methode nennen.
+
+Das Verdienst von Zeiss erleidet aber keine Einschränkung durch den
+Umstand, daß der gleiche Gedanke gerade auf dem Gebiet der Optik, und an
+einem dem Mikroskop so nahe verwandten Ding, wie das Fernrohr ist, schon
+40 Jahre vorher mit Erfolg betätigt worden ist. Denn die genauere
+Würdigung aller sachlichen Momente führt zu der Einsicht, daß diese
+frühere Betätigung durch FRAUNHOFER zwar wohl einen Wink für die
+Anwendung der gleichen Grundidee auch dem Mikroskop gegenüber gegeben
+hat, aber kein irgendwie leitendes Vorbild für die Verwirklichung hat
+bieten können -- trotz der Gleichheit des Arbeitsfeldes und trotz der
+scheinbaren inneren Verwandtschaft der Aufgaben. Dieser auf den ersten
+Blick befremdliche Schluß beruht auf einem erst viel später[7] erkannten
+Gegensatz der beiden Grundprobleme der praktischen Optik, des
+Fernrohr-Problems und des Mikroskop-Problems, im Theoretischen sowohl
+wie in wesentlichen praktischen Bedingungen -- einem Gegensatz, der es
+mit sich bringt, daß die Aufgabe der rationalen Darstellung, auch
+nachdem sie für das Fernrohr gelöst war, für das Mikroskop doch einen
+neuen, selbständigen Ansatz nehmen mußte, keine Übertragung des
+Verfahrens zuließ[8].
+
+Da ich auf die Rechtfertigung dessen in meinem Vortrag nicht näher
+eingehen darf, begnüge ich mich zur Erhärtung des Gesagten mit dem
+Hinweis auf eine äußere Tatsache, aus der hervorgeht, wie weit der
+Gedanke von _Carl Zeiss_ dem Bewußtsein gerade seiner Fachgenossen fern
+gelegen hat -- nicht nur zur Zeit als jener ihm nachzugehen begann,
+sondern noch viel später. Denn noch vor etwa 15 Jahren, also zu einer
+Zeit, als längst alle Dampfmaschinen und alle Eisenbahnbrücken nach
+FRAUNHOFERscher Art gebaut wurden, konnte behauptet werden: die
+Mikroskope könnten auf diese Art _nicht_ gebaut werden, und ein
+angesehener und unterrichteter Schriftsteller der Mikroskopie, der einem
+der besten Optiker der alten empirischen Schule persönlich nahe stand
+und daher das Arbeitsfeld kannte, konnte daraufhin die Richtigkeit der
+Angabe: daß sie hier in Jena seit 10 Jahren so gebaut würden, auch
+öffentlich in Zweifel ziehen. Auch ist es noch gar nicht so lange her,
+daß in den Augen vieler beim Mikroskop der Anspruch auf eine höhere
+Wertschätzung seitens der Vertreter der alten empirischen Schule noch
+mit der Erklärung begründet werden konnte: von ihnen werde es _nicht_
+wie in Jena gebaut. Erst seit etwa 10 Jahren ist die umgekehrte
+Versicherung: es werde _genau wie_ in Jena gebaut, allgemein die Stütze
+für den Anspruch auf die höhere Schätzung geworden -- wiederum Beweis
+dafür, daß die Idee des neuen Arbeitsplanes und die Möglichkeit ihrer
+Würdigung außerhalb des Gesichtskreises der Zeitgenossen lag.
+
+Die Geschichte unserer Werkstätte ist nun hinsichtlich des ersten
+30jährigen Abschnittes grundlegender Tätigkeit und zum Teil noch über
+diese Zeit hinaus nichts anderes als die Geschichte der Bestrebungen, in
+welchen jener Gedanke einer neuen, anders geregelten Art des
+Ineinandergreifens von Wissenschaft und Technik an den Aufgaben der
+Mikroskop-Optik sich betätigt und allmählich verwirklicht hat. -- Die
+vorher zur Sprache gebrachten Umstände aber: einerseits die historische
+Priorität FRAUNHOFERs hinsichtlich der erstmaligen Einführung dieses
+Gedankens in die Optik überhaupt, anderseits die eben betonte innere und
+äußere Selbständigkeit seines nochmaligen Auftretens gegenüber einer
+anderen Aufgabe des gemeinsamen Arbeitsfeldes -- diese Umstände bringen
+es mit sich, daß in meiner weiteren Betrachtung das hiesige Geschehen
+überall in Vergleich treten muß mit der Tätigkeit FRAUNHOFERs. Ich muß
+so das Wirken meines verstorbenen Freundes heranrücken an die
+phänomenale Figur, die auf dem gleichen Arbeitsfeld aus einem armen
+Münchener Spiegelschleifer im Anfang dieses Jahrhunderts herausgewachsen
+ist. In der Nähe dieser Figur muß allerdings manches kleiner sich
+ausnehmen, was, in der gewöhnlichen Umgebung gesehen, mit weniger
+abnormem Maßstab gemessen, größer erscheinen würde. Es gibt aber gar
+keinen anderen Standpunkt für eine richtige Würdigung der Lebensarbeit
+von _Carl Zeiss_, als ohne Scheu vor diesem Maßstab ihre Erfolge in
+Parallele zu setzen zu dem Wirken des größeren Vorgängers -- obwohl,
+nachdem die geschichtliche Nachforschung auch auf die Einzelheiten
+dieses Wirkens Licht geworfen, jetzt an manchen Punkten mit bezug auf
+ihn zu sagen ist: mutato nomine fabula de te narratur -- unter anderem
+Namen die Geschichte von Dir erzählt!
+
+Es handelt sich nämlich hier um einen Parallelismus in den Dingen
+selbst, durchaus vergleichbar einer Erscheinung, die in der lebenden
+Natur öfters uns entgegentritt. Wie etwa das Wirbeltierauge in ganz
+verschiednen Tierreichen, ohne genealogischen Zusammenhang der
+Entwicklung, sich wiederholt, und, irgendwo entstanden, immer wieder die
+gleichen typischen Formen durchläuft, nur in Nebensächlichem modifiziert
+durch die Verschiedenheit der äußeren Bedingungen -- so hat in unserem
+Interessenkreis die vorhin dargelegte Idee des verstandesmäßigen
+Aufbaues künstlicher Gebilde an zwei getrennten Stellen unabhängig
+eingesetzt, nur übereinstimmend in der Zweckbeziehung auf die Wirkungen
+des Lichts, und hat einen ganz parallelen Gang der Entwicklung
+durchlaufen, in den Abweichungen nur die Verschiedenheit des
+Ausgangspunktes und der die Entwicklung begleitenden Nebenumstände
+bekundend.
+
+Es hat nämlich die konsequente Verfolgung der zuvor charakterisierten
+Idee in ihren beiden getrennten Gängen nicht nur im allgemeinen zu
+gleichartigem Endergebnis geführt -- zu einem bedeutenden und dauernden
+Fortschritt in der Leistungsfähigkeit und Vollkommenheit der Erzeugnisse
+-- dort des Fernrohrs, hier des Mikroskops -- sondern der Weg des
+Gelingens zeigt auch hier dieselben charakteristischen drei Etappen
+wieder, durch die er bei FRAUNHOFER hindurchgegangen ist: als ersten
+Schritt die Reform der Technik der praktischen Optik, die
+Vervollkommnung der Methoden technischer Arbeit, als zweiten die
+Vertiefung und Ergänzung der theoretischen Grundlagen, welche die
+Behandlung der Aufgabe brauchte, und als letzten die Reform der
+praktischen Grundlagen, der Bedingungen für die Beschaffung des
+Urmaterials, des optischen Glases. Die Wiederholung dieser drei Stufen
+des Fortgangs in gleicher Reihenfolge ist aber durchaus nicht auch im
+Sachlichen eine Wiederholung dessen, was FRAUNHOFER im Verfolg seiner
+besonderen Aufgabe schon getan hat -- so daß etwa, nachdem inzwischen
+die Tätigkeit FRAUNHOFERs im ersten Viertel des Jahrhunderts genauer
+bekannt geworden, jetzt zu sagen wäre: wie schade, daß dasselbe zweimal
+hat getan werden müssen! Ganz im Gegenteil, die Wiederholung desselben
+Entwicklungsganges von einem ganz anderen Ausgangspunkt aus -- nämlich
+vom Mikroskop-Problem -- führte in allen wesentlichen Punkten zu
+wichtigen und unentbehrlichen Ergänzungen der FRAUNHOFERschen Arbeit in
+denjenigen sachlichen Momenten, die von seinem Ausgangspunkt aus nicht
+in den Gesichtskreis der Aufgabe eintreten konnten -- so daß man
+vielmehr sagen muß: das nochmalige Einsetzen desselben Grundgedankens an
+einer anderen Sonderaufgabe der Optik und das nochmalige selbständige
+Durchlaufen aller seiner Konsequenzen von dem neuen Ausgangspunkt aus
+ist direkt notwendig gewesen, um diesem Grundgedanken eine vollständige,
+das ganze Feld der praktischen Optik beherrschende Entwicklung zu
+ermöglichen. Und das verleiht nun dem Wirken von _Carl Zeiss neben_
+FRAUNHOFER eine selbständige Bedeutung.
+
+Ich kann hier nicht auf die einzelnen Etappen des gemeinsamen
+Entwicklungsganges eingehen, kann also auch nicht dartun, warum die
+vorher bezeichneten drei Fortschritte notwendige Postulate der
+Verwirklichung der Idee sind, warum vermöge des gegensätzlichen
+Charakters des Grundproblems in Hinsicht auf das Mikroskop andere, neu
+zu lösende Aufgaben vorlagen. Alles das muß ich der Vervollständigung
+dieses Vortrages bei seiner Drucklegung vorbehalten[9].
+
+Nur zwei Punkte, die das einzelne betreffen, darf ich auch hier nicht
+ganz übergehen, weil in ihnen einzelnes eine besondere Bedeutung
+gewinnt.
+
+Die _Vervollkommnung der Technik_ optischer Arbeit gegenüber dem, was
+dem alten empirischen Verfahren genügen konnte, ist die allererste
+Voraussetzung für die Verwirklichung der rationalen Methode. Deshalb ist
+es für den Erfolg ganz wesentlich, daß _Zeiss_ gleich von Anfang an ein
+ganz klares Bewußtsein dessen hatte und gleich von Anfang an alles
+darauf anlegte, in seiner kleinen Werkstatt eine sehr exakte Technik
+einzubürgern, die unsichere Geschicklichkeit der Hand überall unter die
+Kontrolle strenger Prüfungsmethoden zu stellen.
+
+Auf dem Weg dieser Bestrebungen ist nun auch genau das Verfahren,
+welches für FRAUNHOFER, wie man jetzt weiß, eine wichtige Grundlage des
+Erfolges wurde, selbständig hier wieder erfunden worden, unter
+Umständen, die jeden Zusammenhang seines hiesigen Auftretens mit seiner
+ersten Entdeckung in München sicher ausschließen. Es ist dies die
+sinnreiche Methode zur Prüfung der Formen sphärischer und ebener Flächen
+mit Hilfe der sogenannten Farben dünner Plättchen, der Erscheinung, die
+uns ungesucht im bunten Farbenspiel der Seifenblasen entgegentritt.
+Diese Methode, nach welcher die Lichtwellen selbst den Maßstab zur
+Messung der allerkleinsten Form- und Größenunterschiede darbieten
+müssen, ist seit Beginn der sechziger Jahre auch hier der wichtigste
+Hebel gesteigerter technischer Leistungen geworden und das ABC-Buch der
+damals in hiesiger Werkstätte entstandenen neuen Schule exakter
+optischer Technik.
+
+_Zeiss_ hat indes diese technischen Fortschritte, wenn sie auch überall
+direkt unter der Leitung seiner Idee standen, doch nicht persönlich
+vollziehen können. Schon über die Jahre hinaus, in denen Auge und Hand
+noch schwierig zu erlernende Fertigkeiten sich aneignen können, und
+auch durch viele andere Ansprüche in seiner Zeit viel zu sehr beschränkt
+für mühsame technische Studien war er darauf angewiesen, für diesen Teil
+seiner Aufgabe von Anfang an die Geschicklichkeit, praktische Umsicht
+und Findigkeit eines anderen zu benutzen, den er zum Gehilfen seiner
+Arbeit frühzeitig gewonnen hatte. Er auch ist der Nacherfinder der eben
+erwähnten wichtigen Methode. Wir freuen uns alle, ihn heute noch unter
+uns zu haben, unseren treuen alten AUGUST LÖBER, den Begründer unserer
+Schule subtiler Technik, den Senior unserer ganzen Genossenschaft und
+den Lehrmeister, unmittelbar oder mittelbar, aller unserer tüchtigen
+Optiker. Für das Vorwärtskommen von _Zeiss_ ist es von nicht geringer
+Bedeutung gewesen, daß gleich der erste, den er in der Verfolgung seiner
+Pläne als Mitarbeiter heranziehen konnte, so entgegenkommendes
+Verständnis für die eigenartigen Aufgaben, so hoch entwickelten Sinn für
+Präzision und Exaktheit, und so volle Hingabe seiner ganzen Person ihm
+entgegenbrachte. Solange also des Werkes von _Carl Zeiss_ gedacht wird,
+in unserem Kreis und außerhalb desselben, wird auch das Andenken an
+seinen treuen frühesten Mitarbeiter lebendig bleiben, der am Gelingen
+des Ganzen so wichtigen Anteil hat -- in dessen anspruchslosem Wirken
+ein FRAUNHOFERscher Gedanke neu erwacht ist[10].
+
+Als zweites erwähne ich noch die Einwirkung, die auch hier, wie 50 Jahre
+früher bei FRAUNHOFER, der Grundgedanke von _Zeiss_ auf die Reform der
+_Darstellung des optischen Glases_ geübt hat, weil die Art, wie dieses
+hier geschehen, ein lehrreiches Beispiel bietet für die Macht, mit der
+die innere Folgerichtigkeit alles Geschehens überall sich Geltung
+schafft, wenn nur die Menschen ihren Faden nicht gewaltsam zerreißen.
+_Zeiss_ ist sehr frühzeitig zum Bewußtsein gekommen, daß die Konsequenz
+seines ursprünglichen Programms auch die Notwendigkeit des Eingreifens
+in die Darstellung des optischen Glases einschließen konnte, wenn jenes
+Programm nicht auf halbem Wege Halt machen solle. Er hat aber -- und
+nicht nur er -- an diesen Gedanken lange Zeit mit innerem Widerstreben,
+um nicht zu sagen mit Abscheu, gedacht -- sehr begreiflich, angesichts
+der ganz unabsehbaren Schwierigkeiten, die dem Eintreten in ein völlig
+fremdes Gebiet der Technik entgegenzustehen schienen. Das alles aber hat
+nicht hindern können, daß jener Gedanke, wenn auch lange ganz unbewußt,
+immer stärker die Behandlung der vorliegenden Aufgaben beeinflußte und
+leitete. Jahrelang haben wir neben wirklicher Optik sozusagen noch
+Phantasieoptik betrieben, Konstruktionen in Erwägung gezogen mit
+hypothetischem Glas, das gar nicht existierte, indem wir die
+Fortschritte diskutierten, die möglich werden würden, wenn einmal die
+Erzeuger des Rohmaterials dahin zu bringen sein sollten, für
+fortgeschrittene Aufgaben der Optik sich zu interessieren -- was sie
+aber nicht taten. Und diese fast widerwillige Beschäftigung mit der
+Frage, die Verfolgung von Konjekturen, die man damals kaum ernst nahm,
+hat unbewußt nachherigem Fortschritt auch in dieser Richtung ebenso
+wirksam vorgearbeitet, wie es eine bewußte planmäßige Behandlung kaum
+besser hätte tun können. Denn auch in diesem allerdings absonderlichen
+Verfahren bestimmten sich schon alle Ziele und markierten sich schon
+alle Richtungen für eine zukünftige Reform der Glastechnik auf
+wissenschaftlicher Grundlage. Dem späteren wirklichen Anfang war damit
+jedes Herumtasten nach Ziel und Richtung erspart. Für den ideenreichen
+und tatkräftigen Mann, den zu Anfang der 80er Jahre die dunkle Ahnung
+seines eigentlichen Berufs in unseren Kreis geführt hat, bedurfte es
+jetzt nur ganz kurzer Zeit, um nicht allein alles, was durch den frühen
+Tod FRAUNHOFERs verloren gegangen war, zu erneuern, sondern an Hand der
+allgemeineren Aufgabenstellung, die der Ausgang vom Mikroskop-Problem
+einschloß, in wichtigen Punkten über die Ziele FRAUNHOFERs
+hinauszugelangen -- so daß schon im Frühjahr 1887, als wir auch in
+unserem Kreis das Andenken FRAUNHOFERs feierten, gesagt werden
+durfte[11]: die Wiedererneuerung seiner verloren gegangenen Kunst und
+ihre Fortentwicklung in seinem Geist sei der unverwelkliche Lorbeer, den
+zu seinem 100jährigen Geburtstag unser Jena an seinem Grabe
+niederzulegen habe.
+
+Unser Freund _Otto Schott_ aber wird gewiß keine Verdunklung seines
+persönlichen Verdienstes darin erblicken, wenn ich ausspreche: daß sein
+erfolgreiches Eingreifen, welches anerkanntermaßen allen Aufgaben der
+praktischen Optik neue Bahnen eröffnet hat, diesen Erfolg nicht gehabt
+haben würde, wenn seine Arbeit nicht unmittelbar sich hätte anschließen
+können an die fast 20jährige Vorarbeit, die aus dem Ideenkreis der
+Optischen Werkstätte ihm entgegenkam. Hat er doch die praktische
+Konsequenz dieses Gedankens rückhaltlos schon selbst gezogen darin, daß
+er unter freiwilligem Verzicht auf die natürlichen Vorrechte, die ihm
+aus der vollen Selbständigkeit seiner Arbeit im Chemischen und
+Technischen zustanden, auch sein Unternehmen in dauernden Zusammenhang
+mit der Carl Zeiss-Stiftung setzte[12].
+
+Nachdem ich so den leitenden Gedanken in dem Wirken von _Carl Zeiss_
+nach seinen inneren Momenten betrachtet habe, muß ich auch noch einige
+Worte sagen über die besondere Art, wie seine Entwicklung durch die
+äußeren Umstände beeinflußt worden ist.
+
+_Carl Zeiss_ hat nicht, wie seinerzeit FRAUNHOFERs fast übermenschliche
+Kraft vermochte, alles selbst leisten können, was für die erfolgreiche
+Verwirklichung seiner ersten Idee, für die volle Entwicklung ihres
+inhaltreichen Keimes zu leisten war. Weil seinem persönlichen Können
+engere Grenzen gesteckt waren, ist er in viel höherem Grad als
+FRAUNHOFER auf die Mitarbeit anderer angewiesen und in seinem Erfolg von
+dieser abhängig geblieben. Der Schätzung seines persönlichen Verdienstes
+tut dieses keinen Eintrag. Die Schranken der eigenen Kraft kühl ermessen
+können, aus der Erkenntnis solcher Schranken aber nicht Entmutigung zu
+schöpfen, sondern den Antrieb zum fortgesetzten Suchen nach der
+richtigen Ergänzung ist auch ein Verdienst; nicht viele bringen es
+fertig. Hat nun auch die Notwendigkeit solcher Ergänzung seinen Erfolg
+in höherem Grad, als es sonst der Fall sein würde, von der Gunst äußerer
+Umstände abhängig gemacht -- solcher Umstände nämlich, von denen das
+Gewinnen geeigneter Mitarbeiter abhängig war -- so darf man doch nicht
+sagen, daß sein Erfolg Sache des Glücks gewesen sei: er hat diese ihm
+unentbehrlichen Mitarbeiter gefunden, weil er sie _gesucht_ hat -- und
+unentwegt weiter gesucht hat noch in denjenigen Angelegenheiten,
+hinsichtlich derer mehrfacher Mißerfolg andere vielleicht von neuen
+Versuchen abgeschreckt haben würde. Soweit man in seinem Fall von Glück
+reden darf, ist es also nur die Art von Glück, die der Spruch meint: der
+Mensch ist seines Glückes Schmied.
+
+Ein Moment aber bleibt doch übrig, auf welches dieses Wort nicht
+Anwendung finden kann: der räumliche und persönliche Zusammenhang seiner
+Wirksamkeit mit unserer Universität -- die geistige Atmosphäre, in die
+er durch seine Niederlassung gerade in Jena gekommen ist, und gerade in
+einer Zeit, da aus dieser Atmosphäre neue aufstrebende Gedanken sich
+erhoben. Wie ich vorher schon andeutete, hat JACOB SCHLEIDEN ihn zuerst
+auf die Optik überhaupt gelenkt und auf die besonderen Aufgaben, die das
+Mikroskop darbot. SCHLEIDEN hat seine Arbeit fortgesetzt mit wärmstem
+Interesse begleitet, ihr immer neue Anregung und wichtige Förderung
+zuteil werden lassen. Noch in späten Jahren hat _Zeiss_ mit Stolz
+erzählt, wie der geistreiche Naturforscher stundenlang in seiner kleinen
+Werkstatt gestanden, seine oder seiner Gehilfen Arbeit aufmerksam
+verfolgend; und mit dem Gefühl warmen Dankes hat _Zeiss_ jederzeit
+ausgesprochen, daß sein Emporkommen ganz wesentlich bedingt gewesen ist
+durch den Rückhalt, den die Anerkennung und die Empfehlung SCHLEIDENS
+ihm, dem unbekannten Anfänger, damals geboten hat. Man würde aber sicher
+fehlgehen, wenn man etwa in dem Interesse SCHLEIDENs nur, oder
+wesentlich nur, den Ausdruck menschlicher Teilnahme für den tüchtigen
+und strebsamen Mann erblicken wollte, als welchen SCHLEIDEN _Zeiss_ wohl
+alsbald erkannt hat. Dem widerspräche schon die Tatsache, daß _Zeiss_
+damals noch Neuling war im Gebiet der praktischen Optik, technische
+Vorbereitung nur für Arbeiten anderer Art besaß -- und aus bloßem
+Wohlwollen treibt man nicht leicht jemand an, etwas ganz Neues zu
+beginnen mit völlig problematischer Aussicht des Erfolges. So muß also
+das Verhältnis beider Männer zu einander wohl etwas anders gedacht
+werden, denn als rein menschliche Anteilnahme des berühmten Mannes an
+dem Fortkommen eines strebsamen Anfängers. Der Mitbegründer der
+Zellenlehre greift in den Lebensgang von _Zeiss_ vielmehr deutlich ein
+als der Vertreter der neuen Richtung wissenschaftlicher Interessen, die
+um die Mitte des Jahrhunderts das Studium der lebenden Natur auf neue
+Ziele und in neue Wege lenkte, zu ihrer Betätigung aber Hilfsmittel
+verfeinerter Beobachtungskunst unentbehrlich fand und neue Kräfte für
+die Vervollkommnung solcher Hilfsmittel in ihren Dienst zu ziehen suchen
+mußte. In SCHLEIDEN und dessen Schülern hat die neue Richtung der
+Biologie, die in den folgenden Jahrzehnten dem Mikroskop eine immer
+wachsende Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit des Jahrhunderts
+zugewiesen hat, gerade hier in Jena einen besonders kräftigen Anfang
+genommen. Und das beleuchtet nun die tiefere Wechselbeziehung, die
+zwischen dem geistigen Leben unserer Hochschule und der praktischen
+Arbeit von _Carl Zeiss_ frühzeitig bestanden hat und die _innere_
+Abhängigkeit seiner Erfolge von den Impulsen aus diesem Kreis.
+
+Jene aus dem Verkehr der Personen sich ergebende Wechselwirkung hat über
+SCHLEIDEN und seine nächsten Schüler hinaus die Optische Werkstätte
+durch ihre ganze Geschichte begleitet und ihr namentlich aus dem
+biologischen Interessenkreis fortgesetzt neue Anregungen und Antriebe zu
+neuen Aufgaben zugeführt. Einige Zeitlang war sie vorwiegend durch meine
+Person vermittelt, später hatte sie sehr mannigfaltige Wege gefunden. Um
+wenigstens einen zu nennen, von den vielen aus dem Kreis der hiesigen
+Hochschule, deren wir in diesem Zusammenhang dankbar zu gedenken haben,
+nenne ich ANTON DOHRN, der bevor er sein kühnes Unternehmen am Golf von
+Neapel begann, durch einige Jahre, hin unserer Universität angehörte.
+Auch aus seinem kraftvollen und antriebreichen Wesen sind Strahlen
+damals in unser Haus eingedrungen.
+
+Bei dem allen aber hat es sich keineswegs nur um ein Mehr oder Minder
+von begünstigenden und fördernden Umständen gehandelt, sondern in
+entscheidenden Punkten um Sein oder Nichtsein. Denn in der äußeren
+Geschichte der ersten 25 Jahre sind etliche Wendepunkte deutlich zu
+erkennen, bei deren Betrachtung man zu dem Schluß kommt: daß von allem,
+was jetzt als Ausfluß der Wirksamkeit von _Carl Zeiss_ unmittelbar oder
+mittelbar sich darstellt, nach menschlichem Ermessen heute _nichts_
+bestehen würde, wenn sein Weg ihn nicht in die Kreise dieser Hochschule
+und unter den direkten Einfluß eines großen, mit von ihr ausgehenden
+Antriebs zur Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge geführt hätte.
+
+_Carl Zeiss_ hat seinerseits der Wissenschaft reichlich wiedergegeben
+für das, was sie ihm dargeboten hat. Konnte er auch direkt an
+wissenschaftlicher Arbeit sich nicht beteiligen, so hat er doch durch
+sein Wirken der Wissenschaft wertvolle Dienste geleistet. Auch unsere
+Universität hat diesem schon Ausdruck gegeben, indem sie ihn, der kein
+schulgerechtes Studium prästiert, am Abend seines Lebens noch mit dem
+Prädikat des berufsmäßigen Gelehrten schmückte. Damals hat, im
+Persönlichen, der berühmteste Vertreter der jüngeren Schule Jenaer
+Naturforscher[13] das Band erneuert, welches durch den berühmtesten
+Vertreter der älteren Schule ein Menschenalter zuvor geknüpft worden
+war. Und die innere Gerechtigkeit, die in den Dingen waltet, hat es sich
+fügen lassen, daß über alles Persönliche hinaus auch das Werk von _Carl
+Zeiss_ selbst dauernde Beziehung gewonnen hat auf die Interessen unserer
+Hochschule[14] -- so den Tribut des Dankes der Alma mater darbringt, die
+seine Kindheit geleitet und gehütet hat
+
+In meiner bisherigen Betrachtung habe ich von der Person von _Zeiss_ so
+gut wie gar nicht zu reden gehabt; nur von seinem Wirken und seinen
+Bestrebungen. Denn es liegt in der Natur einer Betrachtung, welche nur
+auf die innere Geschichte der hiesigen Unternehmungen ausgeht, daß in
+ihr die Personen ganz zurücktreten: sie erscheinen dabei nur sozusagen
+als die zufälligen Akteure, in denen die Ideen Organe für ihre
+Darstellung und Betätigung finden. Diejenigen Eigenschaften der Personen
+aber, welche für ihre Rollen Bedeutung haben, kommen dabei ganz von
+selbst zur Erscheinung, ohne daß es nötig wäre, sie besonders zu
+schildern.
+
+So ist es also aus allem zuvor Gesagten schon ersichtlich geworden, daß
+derjenige, an dessen Namen der Anfang unserer Tätigkeit sich knüpft, ein
+Mann von nicht gewöhnlicher Intelligenz und von nicht gewöhnlicher
+Energie gewesen sein muß, [und zur vollen Würdigung dessen ist höchstens
+noch hinzuweisen auf die erschwerenden äußeren Umstände, unter welchen
+seine Berufsvorbereitung und namentlich der Beginn seiner selbständigen
+Tätigkeit gestanden haben.] Und noch ein anderes wird aus meinen
+Ausführungen gleichfalls klar ersichtlich: _Carl Zeiss_ muß einer von
+denen gewesen sein, die fähig sind, Motive ihres Handelns, Argumente
+ihrer Entschließung durch das bestimmen zu lassen, was noch nicht ist,
+was nur ihren Gedanken nach sein sollte -- in deren Sinnen und Trachten
+so das Zukünftige die Kraft der Kausalität gewinnt, bildend und
+gestaltend einzuwirken auf das Gegenwärtige, Bestehende. So allein aber
+vollzieht sich aller Fortschritt in menschlichen Dingen, großen und
+kleinen.
+
+Die weltklugen, die sogenannten praktischen Leute, die im genauesten
+Sichanpassen an das jeweils Bestehende und Herrschende und in
+möglichster Unterordnung unter dessen Ansprüche am weitesten zu kommen
+vermeinen, pflegen diese anderen, die sonderbarerweise Motive und
+Argumente aus etwas schöpfen, was noch gar nicht existiert, mit dem
+bekannten Gemisch von Respekt und Geringschätzung »Idealisten« zu
+nennen. Nun ja! Wenn das auch in den kleinen gleichgültigen Dingen des
+alltäglichen Lebens nicht weiter zum Vorschein kam -- _Carl Zeiss_ war
+wirklich ein solcher Idealist. Er war es in den Angelegenheiten, für die
+er etwas bedeutet hat. Und weil er es war, hat sein Wirken auf seinem
+Arbeitsfeld einen sichtbaren Fortschritt begründet und Erfolge
+gezeitigt, die sein persönliches Dasein überdauern. Die anderen, die
+»praktischen Leute« -- sie kommen, insoweit sie ihrer Maxime treu
+bleiben, nicht in den Fall, wenn sie tot sind, für Fortschritte
+verantwortlich gemacht zu werden.
+
+Im übrigen aber genügt, es, das menschliche Bild des Begründers unserer
+Firma noch in wenigen Zügen zu vervollständigen, die gleichfalls einige
+Beziehung auf sein Wirken haben; was keine solche Beziehung hat, braucht
+nicht späterem Gedächtnis aufbewahrt zu werden.
+
+Wohlwollend, teilnehmend und freundlich ist er zu allen gewesen, die in
+seiner Tätigkeit ihm nahe traten; aber auch strenge Anforderungen
+stellte er an alle, weil er an sich selbst sie zu stellen gewohnt war.
+Um sie geltend zu machen, hat er aber Tadel und Vermahnung wenig
+gebraucht; mit gutem Mutterwitz begabt, dirigierte er die anderen lieber
+mit etwas Spott und etwas Ironie, gemildert durch liebenswürdige
+Bonhomie. So hat er Sie dirigiert, die alten unter meinen Mitarbeitern,
+denen er vor 25 Jahren noch in alter patriarchalischer Art als der
+gestrenge Prinzipal gegenüberstand -- so hat er als väterlicher Freund
+auch mich dirigiert, der ich als ganz junger Mann, grün und unerfahren,
+in seinen Wirkungskreis eintrat.
+
+Was ihn aber nach seinem Charakter sehr hoch stellt: er war ein Mann von
+strengem Pflichtgefühl und sehr entwickeltem Gerechtigkeitssinn. Zum
+Beleg dessen könnte ich mancherlei anführen; ich erwähne nur, was mich
+selbst nahe berührt: die liberale uneigennützige Art, in der er meine
+dauernde Mitarbeiterschaft seinerzeit sich zu sichern suchte, fern von
+jedem Gedanken, die Abhängigkeit, in der ich ihm gegenüber mich befand,
+ohne Vermögen und ohne sonstigen Rückhalt im Leben, auch nur im
+geringsten zu seinem Vorteil sich dienen zu lassen.
+
+So steht also auch das menschliche Bild von _Carl Zeiss_ in der
+Erinnerung aller derer, die ihn im Leben gekannt haben, und ihn gekannt
+haben in der Zeit seines rüstigen Schaffens, da als ein erfreuliches
+Vorbild menschlicher Tüchtigkeit und Tugend.
+
+Die ganzen ersten drei Dezennien seit dem Bestehen der Optischen
+Werkstätte müssen in der Geschichte des Instituts als die Periode des
+grundlegenden Aufbaues angesehen werden. In diesem ganzen Zeitraum dreht
+sich alles um die Vorbereitung und die Verwirklichung des neuen
+Arbeitsplanes für die Konstruktion des Mikroskops -- um die Einbürgerung
+und Befestigung der verfeinerten Technik der optischen Arbeit, die
+allmähliche Beschaffung neuer theoretischer und experimenteller
+Grundlagen und die erst erfolglosen, dann halb gelungenen, schließlich
+erfolgreichen Versuche praktischer Durchführung des Planes. Wenn auch im
+dritten Jahrzehnt die Hauptfunktionen einerseits der feineren
+technischen, andererseits der wissenschaftlichen Arbeit schon ganz an
+andere übergegangen waren, so steht doch in dem ganzen 30jährigen
+Zeitraum _Zeiss_ selbst noch im Mittelpunkt aller Entwicklung, weil
+alles, was in dieser Periode geschehen ist, noch als unmittelbare
+Betätigung der ersten Grundgedanken, als Entwicklung aus den
+ursprünglichen Kleinanlagen sich darstellt.
+
+Im vierten Jahrzehnt wird dieses allmählich anders. Gerade der günstige
+äußere Erfolg, den die bis dahin gewonnenen Fortschritte gegen Mitte der
+siebziger Jahre herbeiführten, hat damals mehr und mehr Aufgaben in den
+Vordergrund gerückt, die außerhalb des ursprünglichen Ideenkreises
+lagen. Jener äußere Aufschwung führte bald zu einem Mißverhältnis
+zwischen der inneren Organisation und dem Umfang der geschäftlichen
+Tätigkeit: hinsichtlich der ersteren stand die Werkstätte in allen
+wesentlichen Stücken noch auf dem Boden des kleingewerblichen Betriebs
+-- in der Gliederung der technischen Arbeit, der inneren Einrichtung und
+der kaufmännischen Verwaltung -- während der Umfang der Produktion, die
+Größe des Personals und die Ausdehnung der geschäftlichen Beziehungen
+längst dem Kleingewerbe entwachsen waren und schon durchaus dem Maßstab
+der Großindustrie entsprachen.
+
+Es war also wiederum eine Disharmonie zwischen den verschiedenen
+Faktoren der Tätigkeit eingetreten, wie solche schon in der frühesten
+Entwicklung des Unternehmens lange Zeit bestanden hatte, damals in dem
+Vorauseilen der technischen Leistungsfähigkeit vor der Gelegenheit zu
+ihrer erfolgreichen Betätigung -- eine Disharmonie der sachlichen Natur
+nach von dieser früheren zwar sehr verschieden, in ihrer Bedeutung für
+die Fortentwicklung des Ganzen ihr aber gleich: wie jetzt zu erkennen
+ist, deutliche Anzeichen einer Durchgangsphase, gleichsam eines neuen
+Jugendzustandes, der auf eine neue Entwicklung hindrängt.
+
+Es ist für den gedeihlichen Fortgang des Unternehmens von entscheidender
+Wichtigkeit, daß der Übergang in eine neue, leistungsfähigere
+Wirtschaftsform zur richtigen Zeit sich vollziehen konnte. Wenn damals
+das Tempo verfehlt worden wäre, wäre es wahrscheinlich für alle Zeit
+verfehlt gewesen. Denn in der Zwitterform zwischen Kleingewerbe und
+Großindustrie hätte, der inneren Widersprüche wegen, die Werkstätte
+nicht für lange Zeit sich halten können: ein bloßes Fortvegetieren wäre
+ihr Schicksal geworden und dabei wäre der Fortschritt, den der
+Grundgedanke von Zeiss in sich trug, auf halbem Wege stecken geblieben.
+Denn seine Vollendung konnte dieser Fortschritt, wie der Ausgang des
+vierten Jahrzehnts hat erkennen lassen, nur durch die Lösung von
+Aufgaben finden, die im Rahmen einer dürftigen Organisation und mit den
+beschränkten Kräften und den bescheidenen Mitteln des Kleinbetriebes gar
+nicht hätten bewältigt werden können. Ohne diese spätere Vollendung
+wären aber die Resultate der ganzen Arbeit der vorangehenden 30 Jahre
+der Hauptsache nach geblieben: schätzbares Material für die Geschichte
+der Optik und vielleicht gute Vorbilder und wertvolle Anregungen für
+spätere Nachstrebende -- weiter nichts! Denn ein gesicherter Besitz der
+praktischen Optik ist jener Fortschritt nur dadurch geworden, daß er in
+seiner letzten Etappe -- welche die Reform der Glasschmelzkunst schon
+zur Voraussetzung hatte -- die unbedingte Überlegenheit der neuen
+Arbeitsmethode über die alte empirische deutlich erweisen konnte.
+
+Aber auch die Dienste, die unsere Werkstätte der Wissenschaft hat
+leisten können, zumal in den 80er Jahren, nachdem die bahnbrechenden
+Arbeiten von ROBERT KOCH der Mikroskopie ein neues wichtiges Arbeitsfeld
+eröffnet hatten, sind in nicht geringem Maße durch die erhöhte
+quantitative Leistungsfähigkeit bedingt gewesen, welche die gewonnenen
+Verbesserungen und Neuerungen rasch weiten Kreisen dienstbar zu machen
+vermochte. Für die Unterstützung und Ausbreitung der wissenschaftlichen
+Bestrebungen, welche dem Mikroskop neue und besonders subtile Aufgaben
+zuwiesen, war es durchaus nicht gleichgültig, daß verbesserte
+Instrumente sehr vielen zugänglich gemacht werden konnten. Selbst der
+sichtliche Einfluß, den die hier erreichten Fortschritte auf die Hebung
+des durchschnittlichen Niveaus der Leistungen auch der Mitbewerber auf
+dem Arbeitsfelde in kurzer Zeit gewannen, hängt sehr von dieser
+Massenwirkung ab, mit welcher er sich geltend machen konnte. Denn sie
+hat aus bloßen Vorbildern kräftige Antriebe auch für andere gemacht, dem
+Fortschritt nicht nur Ansehen, sondern auch Macht verliehen.
+
+So weist alles auf die besondere Bedeutung hin, welche im Fortgang des
+Unternehmens damals seine rechtzeitige Überführung in die technisch und
+wirtschaftlich leistungsfähigere Arbeitsform des organisierten
+Großbetriebs gewinnen mußte.
+
+Es ist aber wohl verständlich, daß zur Initiative gegenüber den ganz
+neuen Aufgaben, die hierin sich einstellten, gerade diejenigen Personen
+schon an sich wenig gestimmt und wenig geeignet sein konnten, deren
+Interesse ganz von den Aufgaben des ursprünglichen Ideenkreises in
+Anspruch genommen war. Auch stand _Carl Zeiss_ damals schon in den
+Sechzigen; und unter der Nachwirkung der ungewöhnlichen Anspannung
+seiner Kräfte, die das erste Mannesalter ihm auferlegt hatte, vielleicht
+auch unter dem vorauseilenden Schatten des schweren Leidens, dem er
+zuletzt erlag, begannen diese Kräfte damals schon sichtlich
+nachzulassen. So war es ein besonderes Glück für unser Institut, daß zu
+dieser kritischen Zeit die erlahmende Energie des Vaters sich
+regenerieren konnte in der Tüchtigkeit und jugendlichen Kraft seines
+ältesten Sohnes. Er, _Roderich Zeiss_, der im Beginn des vierten
+Jahrzehnts in das Unternehmen eintrat, führte ihm in seiner Person die
+frische Kraft zu, die zur Bewältigung jener neuen Aufgaben unbedingt
+nötig war; und sein Anschluß an den Vater löste auch den geschäftlichen
+Unternehmungsgeist aus, der sich nicht mehr scheute vor dem
+unvermeidlichen Risiko, wie es der Übergang zum Großbetrieb mit sich
+bringen mußte.
+
+So fällt denn im vierten Jahrzehnt der Schwerpunkt derjenigen Aktion,
+die für die zweite Periode in der Geschichte der Optischen Werkstätte
+das Spezifische ist, mehr und mehr in die Person von _Roderich Zeiss_.
+Auf seiner Initiative beruhen die wesentlichen Schritte
+organisatorischer Funktion, die in dieser Periode sich vollzogen oder
+wenigstens einleiteten: die Einrichtung einer regelrechten
+kaufmännischen Verwaltung, die Beschaffung neuer und ausdehnungsfähiger
+Lokalitäten, die gesteigerte Verwendung elementarer Kraft und vor allem
+der Anfang zu rationeller Arbeitsteilung für die fabrikatorische
+Tätigkeit, |die unter Einführung verbesserter Arbeitsmaschinen und
+Einrichtungen und unter Heranziehen neuer technischer Kräfte damals
+zunächst für die im engeren Sinn mechanischen Arbeiten, die
+Metallbearbeitung, in Gang gebracht wurde.| Dem schließt sich an die
+Einrichtung eigener Hilfsbetriebe für Tischlerei, Gießerei und anderer
+Verrichtungen, um die tägliche Arbeit von den vielen äußeren
+Erschwernissen zu entlasten, welche vorher die Abhängigkeit von Fremden
+mit sich brachte. Endlich aber gehört hierher auch das Eintreten in die
+Glasfabrikation, im Verein mit _Dr. Schott_, was ich vorher schon unter
+einem ganz anderen Gesichtspunkt erwähnte. Unter dem Gesichtspunkt der
+Geschäftspolitik, die darauf ausging, die neue Produktionsstätte für das
+wichtigste Urmaterial des Optikers, das Glas, in räumlichen und
+persönlichen Zusammenhang mit der Optischen Werkstätte zu bringen, ist
+die Begründung des Glaswerks als einer Tochteranstalt der letzteren
+sogar der bedeutsamste Akt der organisatorischen Arbeit der zweiten
+Periode, wie sich in der Folge gezeigt hat; er war aber auch der
+schwierigste hinsichtlich der Entschließungen, weil das neue Unternehmen
+damals als ein kecker Sprung ins Dunkle sich darstellen mußte, mit
+beträchtlicher Gefahr großen wirtschaftlichen Mißerfolges verknüpft.
+
+Auch die Fortsetzung der inneren wirtschaftlichen und technischen
+Arbeit, im Verfolg des ursprünglichen Programms hat in der jetzt
+betrachteten Periode, dem vierten Jahrzehnt, noch wichtige Fortschritte
+gebracht, sogar erst diejenigen Fortschritte, in welchen der Gedanke der
+rationellen Konstruktion des Mikroskops seine eigentliche Bewährung und
+die Anerkennung unbestrittenen Erfolgs gefunden hat. Hinsichtlich ihrer
+Bedeutung für die Fortentwicklung des Ganzen treten aber selbst diese
+Fortschritte durchaus zurück hinter der organisatorischen Tätigkeit, die
+den Übergang der Werkstätte in die Wege des Großbetriebs vermittelt hat.
+Nur einer von den Arbeiten optischen Interesses muß neben den
+wirtschaftspolitischen Bestrebungen dieser Periode besonders gedacht
+werden, weil sie zum Unterschied von den anderen gleichfalls außerhalb
+des Gedankenkreises der ersten Periode liegt und also einen neuen Anfang
+bedeutet hat: nämlich das Eintreten in diejenigen Aufgaben der Optik,
+die auf die Anwendung der photographischen Methoden für Zwecke der
+mikroskopischen Beobachtung, die Mikro-Photographie, Bezug haben.
+
+Auch dieser Schritt, die Betätigung in den Konstruktionen für
+mikrophotographische Zwecke, ist aus der persönlichen Tätigkeit von
+_Roderich Zeiss_ hervorgegangen. Die Ergebnisse seiner gegen Mitte der
+80er Jahre unternommenen selbständigen Studien auf diesem Gebiet sind
+die Grundlagen, auf denen auch heute noch fortgearbeitet wird; und seine
+Darstellung der Methodik der mikrophotographischen Beobachtung ist, wenn
+auch einzelnes inzwischen überholt wurde, in der Hauptsache immer noch
+das Beste, was als Anleitung für diese Art von mikroskopischer Arbeit
+geboten werden kann.
+
+So hat also die grundlegende Arbeit der drei ersten Jahrzehnte, die ihre
+Ausgangspunkte in den Ideen und Plänen von _Zeiss_ Vater hat, in der
+Zeit, da dessen persönliche Einwirkung auf die Fortentwicklung der
+Werkstätte allmählich zurücktrat, noch eine erfolgreiche Fortsetzung und
+wichtige Ergänzungen in der Tätigkeit des Sohnes gefunden. Auch seinem
+Wirken ist eine ehrenvolle Stelle in der Geschichte der Optischen
+Werkstätte gesichert und seinen besonderen Diensten die dankbare
+Anerkennung derer, die die Angelegenheiten unseres Instituts auf von ihm
+angebahnten Wegen weiter zu führen haben.
+
+Noch zum dritten Male zeigt die Geschichte unserer Werkstätte deutliche
+Marksteine einer neuen Entwicklungsphase. Denn auch im letzten, fünften
+Jahrzehnt treten, neben dem Fortspinnen aller der Fäden, die in der
+Arbeit der vorangehenden Perioden angeknüpft worden sind, wiederum neue
+Aufgaben hervor, die, ganz außerhalb des bewußten Gedankenkreises dieser
+früheren Perioden gelegen, der Arbeit des letzten Jahrzehnts ihr
+besonderes Gepräge verleihen. Der Vorgänge, die in diesem Sinn aus der
+Fortentwicklung des vorher Begonnenen heraustreten und die ich deshalb
+hier noch zu erwähnen habe, sind es drei: die planmäßige _Ausdehnung des
+Arbeitsfeldes_ der Werkstätte; die _Regelung des Rechtsverhältnisses
+ihres Personals_ und die _Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma_
+durch ihre Überleitung an einen unpersönlichen Inhaber.
+
+ * * * * *
+
+Das Arbeitsgebiet der Firma ist bis in den Anfang des fünften
+Dezenniums, also bis gegen Ende der 80er Jahre hinein, fast gänzlich auf
+die Mikroskopie beschränkt geblieben, auch nachdem sie längst ein
+Großbetrieb mit fabrikatorischer Arbeitsorganisation geworden war und
+die Ziffer ihres Personals schon bald die 400 erreicht hatte. Nur ein
+kleines von jenem Gebiet abseits liegendes Feld des Instrumentenbaues
+ist dabei, mehr nebenher, noch gepflegt worden, durch die fortgesetzte
+Anfertigung solcher Instrumente, die ursprünglich für Zwecke der
+eigenen Arbeit und die mit ihr verknüpften Studien hergestellt worden
+waren.
+
+In mehreren Rücksichten ist diese lange festgehaltene Einseitigkeit der
+Betätigung und die mit ihr verbundene strenge Konzentration der
+Interessen für die Intensität des Fortschrittes und die innere
+Befestigung des Ganzen zweifellos wohltätig gewesen. Ebenso wichtig aber
+ist es zweifellos für die Sicherung und die Fortentwicklung des Ganzen,
+daß jene Beschränkung des Arbeitsfeldes auch noch zur rechten Zeit hat
+aufgehoben werden können. Denn auf die Dauer hätte sie nicht
+fortbestehen dürfen, ohne die Zukunft des Instituts ernstlich in Frage
+zu stellen. Schon unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen
+Interesses und des Interesses der zahlreichen Personen, die allmählich
+von dem gedeihlichen Fortbestehen der Werkstätte abhängig geworden
+waren, mußte die eine Spezialität als eine viel zu schmale Basis für die
+Stabilität des Unternehmens erscheinen. Wenn es dafür eines Beweises
+bedürfte, so wäre auch dieser in den Erfahrungen der letzten Jahre
+inzwischen schon erbracht.
+
+Aber noch, unter einem ganz anderen -- und wie ich glaube sogar
+wichtigeren -- Gesichtspunkt bedeutete die enge Begrenzung des
+Arbeitsfeldes eine Gefahr. Innerhalb eines so beschränkten
+Aufgabenkreises muß zu irgend einer Zeit einmal eine Periode der
+Stagnation eintreten, weil Gedanken, die längere Zeit treibende Kraft
+betätigt haben, einmal ausgelebt und erschöpft sein werden. Was als
+Ganzes in eine solche Periode der Stagnation gerät, verfällt fast
+rettungslos innerer Verflachung und dauerndem Verlust der tieferen
+Triebkräfte. Nur aus einer Mannigfaltigkeit von Aufgaben, und zwar von
+Aufgaben, die in verschiedenen Interessen wurzeln, kann ein Unternehmen
+fortgesetzt die neuen Anregungen und Antriebe schöpfen, die, wenn auch
+einzelnes zeitweilig stagniert, doch dem Ganzen das höhere Niveau der
+Tätigkeit und Triebkräfte neuen Fortschrittes erhalten.
+
+Das schließliche Durchdringen dieser Erwägungen hat die Bestrebungen
+veranlaßt und geleitet, die eine planmäßige Ausdehnung des Arbeitsfeldes
+auf ganz verschiedene Gebiete der praktischen Optik im Laufe des letzten
+Jahrzehnts herbeigeführt haben. Dabei hat noch die besondere Rücksicht
+mitgesprochen, innerhalb der eigenen Tätigkeit eine Gegenwirkung zu
+gewinnen gegen die natürliche Routinetendenz der fabrikatorischen
+Arbeitsform -- durch Pflege gerade solcher Interessen des
+Instrumentenbaues, die nicht auf vielfältige Reproduktion gleichartiger
+Erzeugnisse hinführen. So sind, nach mancherlei inneren Vorbereitungen,
+seit dem Ausgang der 80er Jahre zu dem alten Betriebe nach und nach noch
+drei neue Betriebsabteilungen hinzugekommen, die nach ihren
+wissenschaftlichen und technischen Grundlagen und teilweise auch in
+ihren merkantilen Angelegenheiten ganz verschiedenen Zweigen der
+praktischen Optik angehören: der Bau _optischer Meßinstrumente_ -- in
+Ausdehnung der früher nur nebenbei betriebenen Spezialarbeiten dieser
+Art -- die Konstruktion der Linsensysteme für die _Photographie_ und die
+Herstellung von _terrestrischen Fernrohren_. Und wir hoffen jetzt, daß,
+noch bevor das nächste Jahr vorübergeht, unsere Werkstätte auch
+beteiligt sein werde am Bau _astronomischer Fernrohre_[15] und daß damit
+ihr Arbeitsgebiet seine natürliche Ergänzung finde durch die Betätigung
+auch an denjenigen Aufgaben des Instrumentenbaues, aus welchen die
+praktische Optik die frühesten und kräftigsten Antriebe zum
+Herauswachsen aus der Kunst des ehrsamen Brillenschleifers, der ihr
+erster Vertreter war, empfangen hat. So wäre alsdann gerade mit
+Vollendung des ersten 50jährigen Lebensabschnittes unseres Institutes
+auch der Kreislauf vollendet, der die Arbeit von _Carl Zeiss_ in der
+naturgemäßen Entwicklung der in ihr enthaltenen Anlagen schließlich in
+das eigene Arbeitsfeld seines großen Vorgängers FRAUNHOFER zurückleitet.
+
+Das Tempo aber, in welchem diese äußere Erweiterung der Tätigkeit sich
+vollzog, ist außer durch naheliegende praktische Gründe auch noch durch
+eine besondere selbstauferlegte Rücksicht beschränkt worden, die auf
+gemeinsame Interessen des ganzen Industriezweiges sich bezieht --
+ähnlich dem Gedanken, der seinerzeit alle Beteiligten bestimmt hat, die
+Verbesserung des optischen Glases, als der Grundlage für alle
+Fortschritte der Optik, ohne jeden Vorbehalt zugunsten der hiesigen
+Werkstätte, in den Dienst der Gesamtheit zu stellen.
+
+Unser Eintreten in neue Betriebszweige mußte nämlich
+unvermeidlicherweise uns in Wettbewerb bringen mit anderen, denen wir
+bis dahin nicht als Konkurrenten gegenüberstanden. Es sollte nun dieser
+neue Wettbewerb niemals darin bestehen, daß wir jenen anderen etwa
+Terrain streitig machten, welches sie ihrerseits urbar gemacht hatten
+und mit Erfolg bebauten; er sollte vielmehr nur in dem Maß eintreten,
+als wir neues, bis dahin nicht bebautes Terrain in dem gemeinsamen
+Arbeitsfeld unsererseits urbar machen konnten und so dieses gemeinsame
+Arbeitsfeld entsprechend dem wachsendem Umfang unserer eigenen
+Beteiligung erweiterten. Dieser Richtschnur gemäß durften wir in neue
+Gebiete der praktischen Optik nur eintreten mit solchen Erzeugnissen,
+die, aus unserer eigenen Arbeit hervorgegangen, überhaupt nicht oder
+nicht in gleicher Art schon von anderen hergestellt waren. Daß wir aber
+andererseits diejenigen Neuerungen, die wir aus unserem Ideenkreis
+gewinnen, auch ganz in den Dienst der vorher dargelegten
+Geschäftspolitik stellen wollen, liegt nicht nur im strengsten Sinn in
+den Grenzen berechtigten Eigeninteresses, sondern ist auch sachlich
+durchaus geboten. Denn, wie vielfältige Erfahrung lehrt, hat der
+Fortschritt, der durch Neues möglicherweise erreicht ist, nur dann
+bestimmte Aussicht, wirklich sich Geltung zu verschaffen, wenn der
+Urheber selbst ihn zu vertreten in der Lage ist.
+
+So viel über den ersten Punkt. Der zweite, die Regelung der Rechte und
+Interessen der arbeitstätigen Personen zum Inhaber des Unternehmens, wie
+sie im Laufe dieses letzten Jahrzehnts sich gestaltet hat, steht nicht
+unter Gesichtspunkten innerer Geschäftspolitik, sondern durchaus unter
+Gedanken des allgemeinsten sozialen Interesses.
+
+Die immer zunehmende Zahl derer, die in ihrer ganzen bürgerlichen und
+wirtschaftlichen Existenz von unserem Unternehmen abhängig wurden und
+die daraus in concreto ersichtliche Bedeutung, welche die Organisation
+der Großindustrie für die Gemeinden und für das Staatswesen gewonnen
+hat, mußte denen, welche zum Aufbau einer solchen Organisation
+mitgewirkt hatten, mehr und mehr die _Verantwortung_ zum Bewußtsein
+bringen, unter die solche Mitwirkung sie stellt. Diese mußten sich
+sagen, daß ihre wirtschaftliche Tätigkeit, wenn auch _gesetzlich_ sie
+jetzt noch fast ganz als reine Privatsache gilt, wegen ihrer
+einschneidenden Wirkung auf das Wohl und Wehe vieler und ihrer
+offenkundigen Beziehung auf allgemeine Volksinteressen, in Wahrheit
+schon längst eine wichtige öffentliche Funktion im großen
+Volksorganismus geworden ist: gewissermaßen der Auftrag, in der
+Organisation und Leitung der gemeinsamen Arbeit vieler mitzuarbeiten an
+der Organisation und Leitung der wirtschaftlichen Tätigkeit des ganzen
+Volkes. Damit aber ergab sich von selbst die Anerkennung der
+grundsätzlichen Forderung: daß die Betätigung der leitenden Funktion
+des Unternehmers in der Großindustrie nicht in erster Reihe unter
+Rücksichten des eigenen Vorteils oder des Interesses einzelner stehen
+dürfe, sondern in _erster_ Reihe geübt werden müsse unter den
+Rücksichten, welche das soziale Interesse der staatlichen Gemeinschaft
+fordert.
+
+|Unter diesem obersten Gedanken hat die spezielle Richtschnur für die in
+unserem Kreis allmählich angebahnte Ordnung des Verhältnisses zwischen
+Personal und Unternehmer durch zwei Erwägungen sich bestimmt, von denen
+die eine auf die persönlichen Beziehungen, die andere auf das
+wirtschaftliche Verhältnis ausgeht. Die erste ist: Indem die neuere
+Wirtschaftsentwicklung unabänderlich das selbständige Kleingewerbe auf
+den meisten Arbeitsgebieten immer weiter zurückdrängt und damit
+unvermeidlich einen immer größer werdenden Teil des ganzen Volkes unter
+wirtschaftliche Abhängigkeit von den Industrieunternehmungen bringt,
+bedroht sie die Grundlagen eines gesunden Volkstums, wenn dieser Prozeß
+zur Folge hat, fortgesetzt eine immer wachsende Mehrheit des Volkes auch
+in persönliche und bürgerliche Abhängigkeit von der kleinen Minderheit
+der selbständig bleibenden Personen zu setzen, jene Mehrheit auch
+menschlich und bürgerlich unfrei zu machen und so den größeren Teil des
+Volkes auf eine Zwischenstufe zum Helotentum herabzudrücken. Also:
+Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit zur
+Beschränkung der persönlichen und bürgerlichen Freiheit der
+Unselbständigen durch die Unternehmer und ihre Organe.
+
+Die zweite Erwägung ist: Indem die wirtschaftliche Unselbständigkeit für
+die große Mehrheit in vielen Rücksichten die Bedingungen des äußeren
+Fortkommens gegenüber den Verhältnissen, die früher die kleingewerbliche
+Einzelarbeit darbot, verschlechtert, bedroht zum Schaden des ganzen
+Volkes die jetzige Wirtschaftsentwicklung die arbeitenden Volkskreise
+mit zunehmender Verschlechterung ihrer relativen Lebenslage, wenn ihnen
+nicht auch Anteil an dem wirtschaftlichen Vorzug der neuen Arbeitsform
+eingeräumt wird. Die Großindustrie hat aber in der Kraft der
+Organisation, durch welche das planmäßige und stetige Zusammenarbeiten
+vieler sich vom bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler unterscheidet, eine
+spezifische Quelle des Mehrertrags menschlicher Tätigkeit, einen dritten
+Wirtschaftsfaktor neben Arbeit und Kapital, der den Wirtschaftsertrag
+des organisierten Ganzen erhöht über die Summe der möglichen
+Arbeitserträge aller mittätigen Personen in der Einzelarbeit und des
+marktgängigen Äquivalents der Kapitalnutzung. Also: Einrichtungen, durch
+welche dieser spezifische Überschuß aus der Organisation, der
+eigentliche Unternehmergewinn, seiner natürlichen sozialen Aufgabe
+dienstbar wird, das wirtschaftliche Niveau der in organisierter Arbeit
+tätigen Personen höher zu stellen, als es in selbständiger
+kleingewerblicher Arbeit sein könnte[16].|
+
+Die hier bezeichneten sozialen Bestrebungen haben die Regeln und Maximen
+des praktischen Handelns in unserem Kreis schon seit längerer Zeit
+wesentlich bestimmt. In die Erscheinung getreten sind sie zuerst in dem
+vor acht Jahren erlassenen gemeinsamen Pensionsstatut der Optischen
+Werkstätte und des Glaswerks, durch welches, im Gegensatz zu den
+Pensionseinrichtungen in der Privatindustrie, den Angehörigen beider
+Betriebe vertragsmäßiger Anspruch auf Pension nicht gegen das Vermögen
+einer Pensionskasse, sondern gegen das Vermögen der Firma selbst
+eingeräumt, der Unternehmer also grundsätzlich verpflichtet wurde, in
+seiner ganzen Wirtschaftsführung dem normalen Verbrauch der menschlichen
+Arbeitskraft in ganz gleicher Art Rechnung zu tragen wie der
+Amortisation seiner leblosen Betriebsmittel. Den äußeren Abschluß haben
+jene Bestrebungen kürzlich in dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung
+gefunden, dessen einschlägige Abschnitte die bisher praktisch geübten
+Regeln, unter Ergänzung derselben in den Einzelheiten, nunmehr
+kodifizieren und so zu ständigen Rechtseinrichtungen unserer Firma
+machen.
+
+Mit einigen Worten habe ich endlich auch der dritten Arbeit dieses
+letzten Jahrzehnts, der Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma, zu
+gedenken, die teilweise unter denselben Gesichtspunkten wie das eben
+Besprochene gilt.
+
+Es ist eine fast typische Erscheinung der neueren Wirtschaftsentwicklung
+geworden, daß Industrieunternehmungen, wenn sie eine gewisse äußere
+Größe überschritten haben, von den persönlichen Inhabern aufgegeben
+und -- ausnahmsweise in Genossenschaften -- gewöhnlich in
+Aktiengesellschaften oder ähnliche Formen übergeleitet werden. Der
+Vorgang wird fast regelmäßig gerechtfertigt mit dem Hinweis auf die
+Bedenken und Gefahren, die bei großen Unternehmungen, die hohe
+Anforderungen an einsichtsvolle Leitung stellen, aus der Abhängigkeit
+von den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des zufälligen
+Besitzers sich ergeben und aus der Unberechenbarkeit der Umstände, die
+den Besitzwechsel bestimmen. |Wenn man davon absieht, daß diese
+Umwandlung des persönlichen Besitzes in unpersönlichen Kollektivbesitz
+gewöhnlich ganz einseitig nur der besseren Sicherung des in den
+Unternehmungen investierten Kapitals dienen will und gewöhnlich auch zu
+ganz einseitiger Herrschaft seiner Interessen führt, und wenn man ferner
+absieht von dem odiosen Beigeschmack, den das Gründerwesen dadurch
+gewinnt, daß der glückliche Vorbesitzer fast immer seine problematischen
+Anwartschaften auf zukünftige Nutznießungsvorteile zum voraus
+kapitalisiert sehen will -- ist jene Tendenz des Unpersönlichwerdens der
+großen Industriebetriebe eine im großen und ganzen wohl erfreuliche
+Erscheinung. Denn unter dem mancherlei Widersinnigen, was die heutige
+Wirtschaftsordnung einschließt, ist das Widersinnigste doch wohl dieses:
+daß das Wohl und Wehe von beliebig vielen Menschen und ein vielleicht
+wertvolles Stück des Nationalvermögens, das durch die Arbeit anderer
+geschaffen wurde, unter dem Titel der Ausübung zufälligen
+Eigentumsrechts in die Hand von Personen kommen kann, die vielleicht
+ganz unvorbereitet oder unfähig zu irgend einer verantwortlichen
+Tätigkeit sind. Angesichts dieser Gefahr ist es immerhin schon ein
+Fortschritt, wenn die Verteilung des Eigentums auf eine große Anzahl von
+Personen, von denen keine viel zu sagen hat, die Wahrscheinlichkeit
+eröffnet, aus dem Unverstand der einen und der Klugheit der anderen
+dauernd ein erträgliches Mittelmaß von Verstand gesichert zu sehen.|
+
+Auch in unseren Angelegenheiten hat ein ähnlicher Vorgang und aus
+ähnlichen Gründen sich vollziehen müssen. Nur konnte dabei, gemäß den
+vorher angedeuteten Rücksichten sozialen Interesses, das
+Unpersönlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung unter
+den zeitweilig tätigen Personen herbeigeführt werden, noch durch
+unpersönliche Gestaltung des bloßen Eigentums an den Betriebsmitteln.
+Das eine würde die Zukunft unter die Herrschaft der augenblicklichen,
+ephemeren und zum Teil disparaten Interessen der zufällig mittätigen
+Personen gestellt haben, das andere unter die Herrschaft des
+sichmehrenwollenden Geldes. Beim einen wie beim anderen würden zum Herrn
+Elemente geworden sein, die im Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts
+anderes sind als die dienenden Glieder, durch deren geordnete und
+planmäßige Vereinigung die Organisation ihre spezifische
+wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie zu einem dritten
+Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital -- die Kraft, die
+persönliche Arbeitstätigkeit aller einzelnen und die Mitarbeit der toten
+Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert weit zu erhöhen über den
+Wert, den alles an sich, außerhalb des organisierten Ganzen, in der
+Vereinzelung hätte.
+
+So ist nun -- vielleicht zum erstenmal -- unternommen worden, in unseren
+Angelegenheiten diesen dritten Wirtschaftsfaktor, die Organisation als
+solche, zum Träger eines privaten Industrieunternehmens zu machen. Sie,
+ihrer Natur nach etwas Unpersönliches, hat in der Form der _Stiftung_,
+der selbständigen _juristischen_ Person, die Rechte und die
+Handlungsfähigkeit einer lebendigen Person erhalten sollen. So
+repräsentiert also der jetzige Inhaber der Firma nicht die ephemeren
+Interessen aller in ihrem Umkreis mittätigen Personen -- die von Jahr zu
+Jahr wechseln -- und nicht die Interessen des in ihrem Betrieb
+investierten Kapitals -- das dem Inhaber gar nicht zu gehören braucht
+und auch jetzt nur teilweise ihm gehört; er repräsentiert vielmehr den
+Inbegriff alles dessen, was die Tätigkeit des Ganzen fortgesetzt und
+wesentlich unterscheidet von dem bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler
+einzelner und dem mechanischen Lauf der Maschinen: die Summe der
+technischen und wirtschaftlichen Erfahrung, die ein halbes Jahrhundert
+angesammelt hat, die Kräfte aus der Kontinuität aller Aktionen, die
+Summe technischer Schulung in aller Arbeit, das planmäßige
+Ineinandergreifen der Tätigkeit aller einzelnen, die nachwirkende Kraft
+der Leistungen aller Vorgänger, lebender und verstorbener -- also
+sozusagen das ganze _geistige Kapital_, das in einer hochentwickelten
+Organisation durch die stetige Arbeit vieler in diesen 50 Jahren
+zusammengebracht ist und der folgenden Generation überliefert werden
+soll.
+
+Die Leitung des Unternehmens durch den unpersönlichen Inhaber soll also
+grundsätzlich ihren Rechtstitel haben in dem Eigentum an dem _geistigen
+Betriebsfonds der Organisation_ -- und die persönlichen Organe, durch
+die jener seine Funktion ausübt, sollen so als die Vertreter der
+Organisation erscheinen, also der dauernden Interessen des Ganzen
+gegenüber allen Elementen, die darin in Verein getreten sind. Das ist
+der Sinn der Einrichtungen, welche die jetzige Verfassung der Firma
+ausmachen.
+
+Der Umstand, daß in diesem letzten Abschnitt der Geschichte unseres
+Instituts die Initiative wesentlich mir selbst und meinen gegenwärtigen
+Mitarbeitern zugefallen ist, hat mich nicht abhalten dürfen, die
+bewegenden Ideen auch dieses letzten Abschnittes in gedrängtem Umrisse
+hier zu kennzeichnen. Der Verzicht hierauf würde nicht nur das
+geschichtliche Bild der 50jährigen Entwicklung in wesentlichen Punkten
+unvollständig gemacht, sondern auch jede Gelegenheit abgeschnitten
+haben, heute des wichtigen Anteils zu gedenken, den auch _andere_ an dem
+jetzt Erreichten haben und an dem, was etwa die Zukunft als seine
+Erfolge zeitigen möchte. Ich rede hier _nicht_ von denen, die in
+täglicher gemeinsamer Arbeit die Mühen und die Sorge dieser letzten
+Jahre mit mir geteilt haben -- ohne deren hingebende, zum Teil
+aufopferungsvolle Mitarbeit die neuen Aufgaben, vor welche dieses
+Jahrzehnt uns gestellt hat, überhaupt nicht hätten bewältigt werden
+können. _Sie_ haben das Bewußtsein unmittelbaren Anteils an dem jetzt
+Bestehenden. Wohl aber ziemt es sich, zum Eintritt unseres Instituts in
+das zweite halbe Jahrhundert seiner Tätigkeit ausdrücklich derer zu
+gedenken, welche, _außerhalb_ unseres engeren Kreises stehend, die
+Erfüllung gerade der letzten Aufgaben in besonderem Maße erleichtert und
+gefördert haben.
+
+Dank der verständnisvollen Teilnahme, mit welcher S. königl. Hoheit
+unser allverehrter Großherzog und der seinem hohen Beruf leider so früh
+entrissene Erbgroßherzog Carl August die Bestrebungen begleiteten, die
+auf Befestigung und Pflege des in unserer Stadt zur Blüte gelangten
+Zweiges feintechnischer Industrie abzielten, hat die Verfassung der
+_Carl Zeiss_-Stiftung sich sozusagen anlehnen dürfen an die
+Institutionen des Staates, um dieser Verfassung, unbeschadet voller
+Bewegungsfreiheit der Stiftung, einen festeren Halt zu verschaffen, als
+eine rein private Organisation hätte gewähren können. Das warme
+Interesse aber, welches außer den genannten fürstlichen Herren auch der
+frühere Staatsminister Gottfried Stichling und der ihm nachfolgende Chef
+des Großherzogl. Kultus-Departements Adolf Guyet der Absicht
+entgegenbrachte, die Unternehmungen der jetzigen _Carl Zeiss_-Stiftung
+Zwecken des Gemeinwohls direkt dienstbar zu machen, hat alle
+Schwierigkeiten und Bedenken überwinden lassen, die zur entscheidenden
+Zeit angesichts mancher damals noch prekärer Umstände jener Anlehnung
+entgegenstanden. Beide Männer, denen unser Staatswesen und zumal unsere
+Hochschule in vielem zu Dank verpflichtet ist, sind nun auch schon
+heimgegangen. Unter den Lebenden aber sind noch die zwei, welche an dem
+Ausbau unserer Einrichtungen im einzelnen persönlich am meisten
+beteiligt waren: der Kurator unserer Universität, Geh. Staatsrat
+EGGELING, dessen altbegründete freundschaftliche Beziehung zu meiner
+Person zu allem die ersten Wege geöffnet, dessen teilnehmender Rat auf
+alles bedeutsamen Einfluß geübt hat -- und der damalige Chef des
+Großherzogl. Finanzdepartements, wirklicher Geh.-Rat ROTHE. Er, der
+erste Stiftungskommissar der _Carl Zeiss_-Stiftung, hat nunmehr durch
+länger als 5 Jahre hin die Funktion geübt, die gemäß der Verfassung der
+Stiftung als der praktisch wichtigste Ausfluß aus ihrer Anlehnung an die
+Staatseinrichtungen angesehen werden muß. Er hat damit die Wege anbahnen
+und befestigen helfen, auf welchen die Angelegenheiten unseres
+Unternehmens in Zukunft zu leiten sind -- auf welchen er auch
+hoffentlich noch für recht lange Zeit seine wertvolle Mitwirkung wird
+fortsetzen können. Ihm aber steht noch ein besonderer Anteil auch an der
+Gestaltung der jetzigen Einrichtungen selbst zu. Denn sein
+weitausblickender Rat hat die früher bezeichneten Bestrebungen zuerst in
+die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende Schritt nachher
+geschehen konnte: die Konstituierung der selbständigen juristischen
+Person als Träger der hiesigen Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn,
+wie Freund SCHOTT in einem anderen Sinn, _Mitbegründer_ der _Carl
+Zeiss_-Stiftung geworden.
+
+Ihnen allen, die ich hier nannte, die außerhalb unseres eigenen Kreises
+die aufbauende Arbeit des letzten Jahrzehnts gestützt und gefördert
+haben, sei am heutigen Tag warmer und aufrichtiger Dank im Namen derer
+dargebracht, die an dieser aufbauenden Arbeit im Innern beteiligt waren.
+
+ * * * * *
+
+So bin ich nun in meiner rückwärts schauenden Betrachtung an dem Punkt
+angelangt, wo das Vergangene in das Zukünftige einmündet, das Geschehene
+dem Kommenden die Hand reicht. Ich würde hier schließen können, wenn
+nicht gerade die Gedanken der letzt betrachteten Periode eine besondere
+Beziehung hätten auf die Grundlagen der zukünftigen Fortentwicklung des
+Werkes, dem unsere Betrachtung gilt. Sie fordern also direkt dazu auf,
+dem Rückblick auf das Vergangene noch einen Ausblick auf die Zukunft
+folgen zu lassen -- nicht um ihren Schleier vorwitzig zu lüften, sondern
+um uns zu deutlicherem Bewußtsein zu bringen, welche besonderen
+Ansprüche die Zukunft an diejenigen stellen wird, die in unserem Kreis
+ihren Aufgaben werden zu dienen haben.
+
+Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß diese Ansprüche in mehreren Punkten
+strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer Tätigkeit der Regel nach
+an die Personen und ihre Leistungen jetzt gestellt werden. Die
+Unterordnung der Wirtschaftsführung der _Carl Zeiss_-Stiftung unter
+größere soziale Aufgaben legt ihren Betrieben Pflichten und Lasten auf,
+die andere Industrieunternehmungen zur Zeit noch nicht zu erfüllen
+brauchen; und einstweilen ist es noch Sache nicht der Gewißheit sondern
+nur der Annahme, daß der Vorteil der Elimination des Nutznießung
+suchenden Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsführung
+auch auf die Dauer das ausreichende Äquivalent für jene größeren Lasten
+sein werde.
+
+Was aber schwerer ins Gewicht fällt und vielen Sorge macht, ist die
+Notwendigkeit, aus unserem Wirkungskreis manches ausschließen zu müssen,
+was zur Zeit meist für unentbehrlich in industriellen Unternehmungen
+angesehen wird -- namentlich bei der Regelung der Rechte und Interessen
+der verschiedenen Personengruppen innerhalb der Organisation. Wenn die
+Einrichtungen der _Carl Zeiss_-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll
+bleiben sollten, mußten insonderheit den leitenden Personen in allen
+Stufen der inneren Tätigkeit manche Vorzüge und Vorteile vorenthalten
+werden, welche in der Großindustrie öfters als die eigentlich wirksamen
+Triebfedern erfolgreicher Betätigung gelten. Infolgedessen muß unsere
+Organisation auf Kräfte und Eigenschaften der Menschen zählen, an deren
+genügende Häufigkeit nicht alle glauben wollen: weniger Selbstsucht,
+mehr Gemeinsinn -- weniger äußerer Ehrgeiz, mehr Sinn für den inneren
+Wert menschlicher Arbeit -- weniger Gehorsam, mehr freie bewußte
+Pflichterfüllung und einiges mehr -- und wer möchte bestreiten, daß der
+im Nachteil ist, der in nicht ganz gangbarer Münze rechnet?
+
+ * * * * *
+
+Keiner aber, der es unternimmt, in seinen Bestrebungen dem jeweils
+Bestehenden und Geltenden einen kleinen Schritt vorauszukommen, darf
+sich vermessen, etwas erreichen zu können, wenn er dabei _dauernd_ in
+Gegensatz bliebe zu den herrschenden Ideen seiner Zeit. Was dauernd
+vereinzelt bliebe, wird sicher einmal vom breiten Strom mitgenommen.
+
+Die Hoffnung des Gelingens ist also in diesem Fall die Hoffnung auf den
+Erfolg der Bestrebungen der vielen anderen, die in unserer Zeit darauf
+ausgehen, auch die Wirtschaftstätigkeit der Völker sozialen und
+sittlichen Ideen unterzuordnen, -- also die Erwartung: daß aus diesen
+Bestrebungen der Zeitgenossen, trotz der heutigen großen Divergenz
+ihrer Wege, doch allmählich eine gemeinsame Resultante sich ergeben
+werde, kräftig genug, um die Denkungsart der Menschen und die
+gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen in der Richtung
+auf jenes Ziel zu beeinflussen und so die zeitweilige Isolierung
+rechtzeitig wieder aufzuheben.
+
+Sollte aber diese Erwartung sich nicht erfüllen, sollte die
+hochentwickelte äußere Kultur des 19. Jahrhunderts schon dem
+unabwendbaren Verhängnis verfallen sein, endgültig auslaufen zu müssen
+in einen immer wüster werdenden Kampf rein selbstsüchtiger Interessen,
+so könnte es freilich geschehen, daß Einrichtungen, die auf die
+Wirksamkeit edlerer Kräfte gerechnet haben, gerade deswegen noch etwas
+_früher_ zugrunde gehen müssen, als auch das andere seinen
+wohlverdienten Untergang findet, was wüstem Kampf vollkommener sich
+angepaßt erhalten hat. Und dann könnte es schon kommen, daß die
+weltklugen, die praktischen Leute wieder einmal Recht behielten und eine
+gewisse Zeitlang sagen dürften: seht die Toren, die nicht im breiten
+Strom mitschwimmen wollten, weil seine Wasser trüb waren! Solchen
+Befürchtungen äußeren Mißerfolgen gegenüber darf es aber, wenn nicht
+jeder Antrieb des Fortschrittes lahm gelegt, jedes Bewußtsein sittlicher
+Verantwortung in den Menschen aufgehoben sein soll, keine andere Antwort
+geben, als das Wort des strengen Römers: die siegreiche Sache hat den
+Göttern gefallen, die besiegte Cato!
+
+ * * * * *
+
+In unseren Verhältnissen liegt jedoch erfreulicherweise heute nichts,
+gar nichts, was darnach angetan wäre, an das Gekrächze der Raben zu
+erinnern. Ganz im Gegenteil -- die äußere und innere Lage unseres
+Instituts hat noch zu keiner früheren Zeit so großes Vertrauen in die
+Zukunft gerechtfertigt, wie wir heute es haben dürfen. Gar nicht zu
+reden davon, daß die letzten Jahre seine wirtschaftlichen Grundlagen
+schon in einem Maß konsolidiert haben, wie es gewiß nur bei wenigen
+Unternehmungen der Privatindustrie erreicht sein wird, und daß auch
+seine innere Organisation jetzt viel besser ausgebaut und befestigt ist,
+als es noch vor wenigen Jahren sein konnte -- vor allem liegen auch
+erfreuliche Anzeichen dafür vor, daß der _Geist_, in dem die Personen
+zusammenzuwirken sich gewöhnt haben, den Anforderungen entgegenkommt,
+die unsere Organisation zu stellen hat. Denn mit unverhehlter
+Genugtuung darf ich es aussprechen, daß die Firma _Carl Zeiss_ in allen
+Schichten ihres Personals, von den obersten Beamten bis zum schlichten
+Arbeiter, eine sehr große Zahl von solchen besitzt, die mit voller
+persönlicher Hingabe ihren Aufgaben obliegen, viele weit über das Maß
+dessen hinaus, was man als pflichtmäßige Leistung fordern könnte. Auch
+ist in dem unvermeidlichen Interessenstreit, der im Zusammenarbeiten
+vieler fortgesetzt zum Austrag kommen muß, die Firma durchaus verschont
+geblieben von solchen Streitformen, wie sie anderwärts die Beziehungen
+zwischen Prinzipal und Gehilfen, Unternehmer und Arbeiter öfters
+verbittern.
+
+Aus all diesem darf vermutet werden, daß in weiten Kreisen meiner
+Mitarbeiter, die große Arbeiterschaft einbegriffen, bewußtes Verständnis
+für das Wohl des Ganzen und Bereitwilligkeit zu steter Rücksichtnahme
+auf dessen Interesse sich schon eingebürgert haben. Und hierauf vor
+allem gründet sich die Hoffnung, daß die Einrichtungen der _Carl
+Zeiss_-Stiftung, auch wenn sie etwa eine Zeitlang gewisse Sonderheiten
+im Vergleich zum allgemein Geltenden behalten, eine Zeitlang in einer
+gewissen Isolierung verbleiben müßten, die Nachteile solcher Umstände zu
+überwinden fähig sein werden.
+
+Sie, meine Mitarbeiter, aber darf ich heute wohl ausdrücklich auf die
+Bedeutung hinweisen, die in diesem Zusammenhang _Ihre_ Stellungnahme zu
+unseren Einrichtungen für die Erhaltung und die gedeihliche
+Fortentwicklung unseres Instituts gewinnt. Keine Einrichtung kann eitel
+Harmonie zwischen den Interessen und Wünschen aller herstellen wollen.
+Auch in unserer Organisation kann es sich nicht darum handeln, die
+natürlichen Unterschiede und Gegensätze der verschiedenen Interessen
+aufzuheben oder zu verdecken, sondern nur darum, im Rahmen geordneter
+Einrichtungen sie immer von neuem in vernünftiges Gleichgewicht zu
+setzen -- die Interessen der einzelnen und der Gruppe zueinander und zu
+den dauernden Interessen der Gemeinschaft. Die Vertretung der
+Sonderansprüche aber darf dabei nicht das Bewußtsein dessen verlieren,
+daß in dem richtig verstandenen Eigeninteresse jedes einzelnen und jeder
+Gruppe das dauernde Interesse des Ganzen immer eine wichtige Komponente
+bildet -- damit jeder sich sage: nur ein Narr sägt den Ast an, auf dem
+er selbst sitzt.
+
+Aber noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt sehe ich allen, die in
+unseren Arbeitsverband, sei es auch nur vorübergehend, eintreten, eine
+besondere Verpflichtung auferlegt, an die ich heute namentlich unsere
+Arbeiterschaft wohl ebenfalls erinnern darf. Wenn es, wie wenigstens
+viele meinen, eine Lebensfrage auch für unser Volk geworden ist, daß auf
+dem Weg _friedlichen_ Fortschritts seine breiten arbeitstätigen
+Schichten für die Vertretung ihrer Interessen gegenüber denen anderer
+Stände bald den Schutz eines besseren _Rechts_ finden, so wird es für
+eine Arbeiterschaft, die unter ein vorgeschrittenes Recht _schon
+gekommen_ ist, eine Ehrenpflicht gegen die Gesamtheit der
+Standesgenossen, den praktischen Beweis zu erbringen, daß solches Recht
+durchaus vereinbar ist mit dem Fortbestand leistungsfähiger
+Arbeitsorganisation auch auf einem Tätigkeitsgebiet, das besonders hohe
+Anforderungen an wohlgeordnetes Zusammenwirken vieler stellen muß.
+
+Wie ich schon sagte: ich sehe erfreuliche Anzeichen dafür, daß solche
+Rücksichten und Pflichten hier Verständnis finden.
+
+So kann ich also meine heutige Betrachtung nun schließen mit dem
+Ausdruck der _freudigen_ Hoffnung, daß nach abermals 50 Jahren ein
+_anderer_ wiederum zu einem ähnlichen Rückblick auf die alsdann
+100jährige Geschichte unseres Instituts Veranlassung haben werde; und
+daß dieser andere alsdann werde bezeugen können: die _zweite_ Hälfte des
+100jährigen Zeitabschnittes habe ein Geschlecht vorgefunden, gewillt und
+fähig, dasjenige zu erhalten, fortzusetzen und zur Entwicklung zu
+bringen, was durch die Arbeit der _ersten_ Hälfte begründet wurde. Und
+dann werden alle die vielen freundlichen und ermunternden Wünsche ihre
+Erfüllung finden, die im Laufe der letzten Wochen von den
+allerverschiedensten Seiten uns zugegangen sind -- von persönlichen
+Freunden der Firma und ihrer Mitarbeiter, von Vereinen, Korporationen
+und Instituten -- Wünsche, die sämtlich zusammenstimmen mit dem Wunsch,
+unter welchem ich schon vor einigen Monaten das Statut der Stiftung
+meinen Mitarbeitern überreichte: _daß die Optische Werkstätte Carl Zeiss
+auf den Grundlagen ihrer neuen Verfassung weiterhin blühen und gedeihen
+möge -- zum Segen aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienste des
+Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!_
+
+ * * * * *
+
+Anhang 1. Der Gegensatz ist aber keineswegs, wie man zuerst vermuten
+wird, in dem ganz verschiedenen Maßstab der Konstruktionen an sich
+begründet, der das Verhältnis beider Dinge äußerlich wie das der
+Turmuhren zu den Taschenuhren erscheinen läßt. Selbst die technischen
+Bedingungen der praktischen Ausführung werden durch die Verschiedenheit
+der Dimensionen nicht so verschieden gemacht, wie es bei anderen
+technischen Erzeugnissen sein würde. Denn das hierfür Entscheidende, der
+Maßstab für die Genauigkeit der Formgebung, ist doch noch für beides
+trotz des Größenunterschiedes der gleiche, weil er für beides in der
+Wellenlänge des Lichts gegeben ist. Nur mittelbar hat auch der
+Unterschied der Größen eine, allerdings sehr bedeutsame Verschiedenheit
+in wesentlichen Bedingungen der Aufgabenstellung zur Folge. Beim
+Fernrohr kann wegen der Rücksichten auf die Dimensionen und Massen von
+vornherein nur ein System aus wenigen Elementen, 2 oder 3 getrennten
+Glasstücken, in Frage kommen; beim Mikroskop ist die Zahl der
+verwendbaren Elemente praktisch fast unbegrenzt. Infolgedessen hat im
+letzten Fall die Konstruktion einen Spielraum von Möglichkeiten und
+Abwandlungen, die im ersten gar nicht in Betracht kommen; das Mikroskop
+führt also auf eine viel allgemeinere Form der optischen Aufgaben. Ganz
+ausschlaggebend für den Gegensatz ist aber der antagonistische Zug der
+beiden Probleme im Theoretischen, also hinsichtlich der Grundlagen für
+die richtige und vollständige Vorausbestimmung des beabsichtigten
+Effekts. Dieser entspringt aus einem wesentlichen Unterschied in den
+Bedingungen der optischen Wirkung selbst; denn wenn auch in beiden
+Aufgaben im letzten und allgemeinsten derselbe physische Vorgang in
+Frage steht, ein gewisser Effekt aus der Lichtstrahlung der Gegenstände,
+der in beiden Fällen als Abbildung der letzteren erscheint, so bedeutet
+es doch, wie man jetzt weiß, einen ganz durchgreifenden Unterschied in
+wesentlichen Bedingungen für das Zustandekommen jenes Effekts, daß im
+einen Fall die großen und fernen Gegenstände, die das Fernrohr abbildet,
+in ihren Dimensionen außerordentlich hohe Multipla von der Länge der
+Lichtwellen darstellen, die kleinen und nahen aber, die das Mikroskop
+uns zeigen soll, in den Dimensionen auf die Größenordnung dieser
+Lichtwellen selbst herunterrücken. Und dieser letztere Umstand, im
+Verein mit dem vorhererwähnten anderen Unterschied, bedingt nun, daß die
+Aufgaben der praktischen Optik nicht einem Grundproblem entsprechen,
+sondern _zwei_ verschiedenen, deren Lösung dann aber auch den ganzen
+jetzigen Aufgabenkreis -- wie er zurzeit in unserem Gesichtskreis liegt
+-- erschöpft, andere speziell verschiedene Ausgangspunkte nicht mehr
+übrig läßt. Denn alles, was zwischen den beiden extremen Aufgaben liegt,
+wie namentlich die neuerdings sehr in den Vordergrund des Interesses
+gerückten Linsensysteme für photographische Abbildung, die das dritte,
+das Projektions-Problem, darstellen, führt immer teilweise auf das eine,
+teilweise auf das andere Grundproblem zurück, wie auch der Erfolg
+gezeigt hat. _Zeiss_ hat nun unter demselben leitenden Gedanken:
+Bestimmung aller Elemente praktischer Konstruktionen durch erschöpfende
+Vorausbestimmung ihrer Wirkungen das zweite Grundproblem der praktischen
+Optik zur Behandlung gebracht und einstweiliger Erledigung
+entgegengeführt, wie 50 Jahre früher FRAUNHOFER das erste; er hat
+dadurch, indem er dessen Grundidee selbständig wieder aufnahm, dieser
+Idee das ganze Gebiet der Optik unterworfen. Das ist, wie ich glaube,
+der richtige Ausdruck zur Bezeichnung seines Verhältnisses zu dem großen
+Vorgänger.
+
+Nur ganz kurz will ich die vorher angedeuteten, in beiden
+Entwicklungsgängen gemeinsamen drei Etappen des Fortschrittes noch
+betrachten, um auf die Unterschiede hinzuweisen, die der neue
+Ausgangspunkt an dem in den allgemeinen Zügen übereinstimmenden Fortgang
+mit sich gebracht hat.
+
+Wie FRAUNHOFER -- was übrigens erst viel später weiteren Kreisen bekannt
+wurde, lange nachdem _Zeiss_ seine Arbeit begonnen hatte -- die _erste_
+Grundlage seines Erfolges in einer durchgreifenden Verbesserung der
+Technik der optischen Arbeit sich geschaffen hat -- in der
+Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und namentlich in der Verfeinerung
+der Hilfsmittel zur Regelung und Kontrolle der praktischen Arbeit -- so
+hat auch Zeiss an diesem Punkte sein Wirken begonnen. Er hat von Anfang
+an unter dem klaren Bewußtsein gestanden, daß die rationale Konstruktion
+des Mikroskops (in dem öfters erläuterten Wortsinn) viel höhere
+Anforderungen an die technische Arbeit zu stellen habe, als das damalige
+empirische Verfahren -- daß sie viel exaktere Formgebung, viel
+strengeres Einhalten ziffernmäßig vorgeschriebener Maße in allen
+Elementen der Konstruktion verlangen müsse, als die empirische Methode
+es nötig macht. Die letztere verlangt nur das Vermeiden _grober_ Fehler;
+die kleinen bleiben innerhalb des Spielraums, den das empirische
+Ausprobieren des besten Erfolges nicht nur zuläßt, sondern sogar
+wünschenswert macht. Die richtige Ausführung eines in allen Einzelheiten
+durch Rechnung vorher festgestellten Linsensystems verlangt dagegen eine
+annähernd mathematisch genaue Verwirklichung aller vorgeschriebenen
+Formen und Maße, wenn nicht die ganze verstandesmäßige Vorarbeit
+ihren eigentlichen Zweck verfehlen soll. Dieses aber müßte eintreten,
+wenn sie aus einer Unsicherheit der technischen Formgebung und
+Dimensionsbestimmung noch solche Abweichungen von den theoretisch
+bestimmten richtigen Elementen übrig ließe, daß befriedigender Erfolg
+nur durch nachträgliches Zurückgreifen auf empirische Nachhilfe zu
+gewinnen wäre.
+
+Für _Zeiss_ hat es die klare Erfassung dieser neuen Aufgabe der Technik
+wohl erheblich erleichtert, daß er seine technische Schulung nicht in
+der Optik, sondern in der sog. Präzisionsmechanik empfangen hat -- auf
+einem Arbeitsgebiet, in welchem der Sinn für strenge und exakte
+technische Arbeit eine bessere Erziehung fand, als außerhalb Münchens
+damals die Technik der Optiker bieten konnte. So ist denn vom ersten
+Anfang an sein Streben in seiner kleinen Werkstatt darauf gerichtet
+gewesen, die Geschicklichkeit der Hand, die für alle feinere Arbeit
+unentbehrlich ist, unter planmäßige strenge Kontrolle und .... [zu
+stellen].
+
+ * * * * *
+
+Anhang 2. Dank der Tüchtigkeit und dem unablässigen Eifer LÖBERs ist das
+erste Postulat für die Durchführung des leitenden Gedankens, die
+Verfeinerung der Technik, sehr früh schon erfüllt gewesen -- viel
+früher, als die Erfüllung anderer ebenso wesentlicher Postulate auch nur
+annähernd ähnliche Fortschritte machen konnte. So hat denn diese
+verfeinerte Technik lange Jahre hin noch der alten Methode der
+Mikroskopkonstruktion dienen müssen, bei der Zeiss wohl oder übel
+einstweilen verbleiben mußte, weil die neue Methode wegen des Fehlens
+der übrigen Voraussetzungen noch nicht durchzuführen war. Für diese alte
+Methode aber war die exakte Formgebung, die keinen Spielraum für
+zufällige Abweichungen läßt, nicht nur kein Vorteil, sondern eher eine
+Beengung, weil sie die Möglichkeiten guten Gelingens verminderte, die
+beim empirischen Verfahren gerade eine schlechtere Technik in der
+Mannigfaltigkeit zufälliger Abweichungen der Konstruktionselemente offen
+hält. Durch viele Jahre hin hat in der Tätigkeit von _Zeiss_ diese
+Diskordanz zwischen ihren Faktoren bestanden, die ihn tatsächlich in
+Nachteil setzte gegenüber den anderen, welche das alte empirische
+Verfahren rein und unverfälscht handhabten, nicht angekränkelt durch die
+[vorauseilenden Gedanken] aus einem fremdartigen Ideenkreis -- ein
+Zustand, wieder vergleichbar einer Erscheinung in der organischen Natur:
+daß in den Jugendzuständen mancher Lebewesen öfters Organe sich finden,
+die aller Zweckmäßigkeit zu widersprechen scheinen, weil sie ihre
+richtige Funktion erst in einem späteren Entwicklungsstadium gewinnen,
+nachdem andere Organe, denen sie in der Entwicklung vorauseilten,
+nachgewachsen sind. Das Nachwachsen des noch fehlenden ergänzenden
+Organs entspricht nun der vorhererwähnten zweiten Etappe in der
+Entwicklung der gleichen Grundidee auf FRAUNHOFERs Wegen.
+
+Wie bei FRAUNHOFER die neue Technik erst leistungsfähig wurde in
+Verbindung mit den von ihm geschaffenen neuen Grundlagen für eine
+erschöpfende theoretische Bestimmung der in Betracht stehenden
+Lichtwirkungen und zwar durch eine wesentliche Ergänzung der damaligen
+wissenschaftlichen Erkenntnisse der Optik, so ist auch in dem neuen
+Entwicklungsgang der weitere Fortschritt von der Lösung
+wissenschaftlicher Aufgaben getragen. Hier aber tritt nun die Bedeutung
+des Ausgangspunktes deutlich hervor. _Zeiss_ selbst und diejenigen,
+welche hinsichtlich der theoretischen Aufgaben seine Mitarbeiter wurden,
+gingen von der als selbstverständlich erscheinenden Annahme aus, daß das
+Mikroskop-Problem im Grundsätzlichen durchaus ebenso, und mit den
+gleichen wissenschaftlichen Hilfsmitteln, erschöpfend zu behandeln sei,
+wie FRAUNHOFER das Fernrohr-Problem behandelt hat. Bestätigt hat sich
+dies aber nur hinsichtlich einer gewissen Art von Mikroskopen von jetzt
+ganz untergeordnetem Interesse, die in der Tat als verkleinerte,
+umgekehrte Fernrohrobjektive sich behandeln lassen und auch schon von
+FRAUNHOFER selbst so behandelt wurden. _Das_ Mikroskop dagegen, das den
+subtileren Forschungen der biologischen Wissenschaft dient, war, wie
+sich zeigte, auf diesem Weg absolut nicht zustande zu bringen; alle
+Versuche zur theoretischen Konstruktion desselben blieben ganz und gar
+erfolglos, solange sie unter obiger Voraussetzung geleitet wurden und an
+den Konsequenzen der Voraussetzung streng festhielten. Dieses negative
+Resultat aller Bemühungen um die Verwirklichung des neuen
+Konstruktionsplanes hat nun zu der Einsicht geführt, daß in den
+wissenschaftlichen Lehren der Optik, die sich an FRAUNHOFERs Aufgabe
+völlig bewährt hatten, da sie an der neuen Aufgabe versagten,
+eine Lücke sein _müsse_, daß also diese Lehren erst noch einer
+Ergänzung bedürften, damit eine theoretische Vorausbestimmung auch der
+Mikroskopkonstruktionen möglich sei. Diese Erkenntnis hat nun auch die
+erforderliche Ergänzung herbeigeführt, indem sie hinleitete auf die
+Untersuchung und Feststellung der besonderen Bedingungen, welche für die
+Abbildung von Objekten in Geltung treten, deren Dimensionen nicht mehr
+große Vielfache von der Länge der Lichtwellen sind -- und damit war nun
+dem FRAUNHOFERschen Gedanken auch in der Mikroskop-Optik die dauernde
+Herrschaft gesichert[17].
+
+Hierbei hat aber dieser Gedanke dadurch, daß er von _Zeiss_ an einem
+ganz anderen Ausgangspunkt wieder aufgenommen wurde, zum zweitenmal zu
+einer Erweiterung auch der wissenschaftlichen Optik geführt. In der Tat
+gibt es keine schärfere Probe auf die Richtigkeit und Vollständigkeit
+wissenschaftlicher Theorien, als den Versuch, mit ihrer Hilfe
+komplizierte Vorgänge und Effekte, auf welche sie Anwendung finden, in
+allen Einzelheiten vorauszubestimmen; jeder Mangel und jede Lücke kommt
+dabei in dem Mißerfolg des Versuchs sicher zum Vorschein. -- Unter den
+Verdiensten von _Zeiss_ ist es gewiß nicht das kleinste, daß er in
+festem Vertrauen auf die Kraft wissenschaftlicher Einsicht, auch für die
+Behandlung praktischer Aufgaben, an seinem ersten Plane, trotz
+jahrelanger Mißerfolge, unentmutigt festgehalten und dadurch schließlich
+eine Bereicherung der Wissenschaft herbeigeführt hat.
+
+Der Grundgedanke, von dem die Arbeit von _Zeiss_ ausgeht, hat endlich
+auch die Keimanlage noch für einen _dritten_, ganz anders gearteten
+Fortschritt in sich enthalten, eine Anlage, die gleichfalls schon 50
+Jahre früher bei FRAUNHOFER wenigstens den Anfang ihrer Entwicklung
+zeigt -- nämlich den Antrieb zur durchgreifenden Reform in der
+Darstellung des optischen Glases.
+
+Das alte empirische Verfahren in der Behandlung technischer Aufgaben
+wird immer dabei stehen bleiben, die Eigenschaften des Rohmaterials, auf
+dessen Benutzung die Aufgabe führt, als etwas schlechthin Gegebenes
+anzusehen. Denn jenes Verfahren hat keine eingehende, auf genauer
+Erforschung aller Merkmale gerichtete Kenntnis der Eigenschaften des
+Materials, und braucht sie nicht zu haben, kann also auch über die
+Abhängigkeit der erreichten Erfolge von diesen Eigenschaften nicht im
+einzelnen sich Rechenschaft geben.
+
+Man benutzt also in diesem alten Verfahren das körperliche
+Konstruktionsmaterial so wie es traditionell vorliegt, auf Grund der
+Erfahrungen, welche gerade in _seiner_ Benutzung allmählich gewonnen
+sind, und erst wenn etwas neues kommt, probiert man, ob dasselbe
+vielleicht noch besser sich eigene. Das andere, das rationale Verfahren
+-- um das mein Bericht überall sich dreht -- welches ein technisches
+Erzeugnis für bestimmte praktische Effekte aus wissenschaftlicher
+Erkenntnis aller Bedingungen des gesuchten Effektes gewinnen will, hat
+dagegen die Abhängigkeit aller Wirkungen von den besonderen numerisch
+bestimmten Eigenschaften der angewandten Materialien bei jedem Schritt
+im Auge und wird bei jedem Schritt die Einschränkung gewahr, welche der
+meist ganz enge Spielraum des traditionell Gegebenen der möglichst
+zweckmäßigen Auswahl der stofflichen Mittel auferlegt. So muß die
+_rationale_ Methode praktischer Tätigkeit -- und auch _nur_ diese --
+überall die Tendenz entwickeln, die Darstellung des Urmaterials für ihre
+Arbeit unter die Leitung ihrer besonderen Zwecke zu bringen, auf
+rationelle Anpassung seiner Eigenschaften an die besonderen
+Anforderungen seiner Verwendung kräftig hinzudrängen. Wir sehen die
+Wirkungen dessen jetzt auf allen Gebieten vorgeschrittener Technik.
+
+Auch da, wo zum erstenmal der Gedanke streng rationalen Aufbaues
+technischer Erzeugnisse in voller Reinheit sich betätigt hat, ist die
+hier benannte Konsequenz desselben schon in die Erscheinung getreten.
+Man weiß jetzt, daß schon FRAUNHOFER an die Darstellung des optischen
+Glases für seine Fernrohre nicht nur persönlich herangetreten ist,
+sondern herangetreten ist mit der deutlichen Idee, aus der Abhängigkeit
+seiner optischen Eigenschaften von seiner chemischen Zusammensetzung und
+durch rationelle Benutzung dieser Abhängigkeit der praktischen Optik
+freiere Bahn für die Behandlung ihrer Aufgaben zu schaffen.
+
+|Auch die Parallelentwicklung des FRAUNHOFERschen Grundgedankens in
+unserem Kreis hat den gleichen Zielpunkt wiedergefunden.| Die Art aber,
+wie dieses hier geschehen, bietet ein lehrreiches Beispiel für die
+Macht.... [usw. wie oben im Haupttext S. 71].
+
+Anhang 3. So habe ich nun auch diese letzte Etappe charakterisiert, in
+welcher der Fortgang der von _Carl Zeiss_ begonnenen [Arbeiten]
+schließlich nochmals mit FRAUNHOFERS Wegen zusammentrifft. Aber auch
+hier zeigt sich am Ende wieder die Bedeutung des neuen eigenartigen
+Ausgangspunktes darin, daß auch hier die Wiederholung desselben
+Schrittes keine bloße Wiedererneuerung FRAUNHOFERscher Arbeit geblieben
+ist. Denn vermöge der allgemeineren Aufgabenstellung, die das
+Mikroskop-Problem gegenüber dem Fernrohr-Problem auch in Hinsicht auf
+die Anforderungen an das Urmaterial mit sich brachte, sind die Ziele des
+neuen Anlaufes sofort über die Ziele hinausgegangen, die auch nur
+möglicherweise im Gesichtskreis FRAUNHOFERs liegen konnten. Das kommt
+deutlich namentlich an einem Punkt zum Vorschein: obwohl in unseren
+damaligen optischen Interessen eine Rücksichtnahme auf die besonderen
+Bedürfnisse der photographischen Optik noch nicht angebahnt war, zeigte
+sich nachher, daß die letztere ganz [außerordentlichen Gewinn von der
+systematischen Vervollständigung des Urmaterials ziehen konnte] ....[18]
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 3: [Nach der von E. ABBE für den Vortrag selbst benützten
+Abschrift des Manuskripts. Einige Abschnitte, die im Manuskript allem
+Anschein nach nur im Interesse der Abkürzung des mündlichen Vortrags
+gestrichen waren, sind entweder in | | im Text oder als Anhang am Schluß
+des Vortrags mit abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 4: [Zu dieser Darstellung bin ich leider nicht gekommen. Vieles
+Dahingehörige finden Interessenten in »F. AUERBACH, Das Zeisswerk und
+die Carl Zeiss-Stiftung in Jena«, 2. Aufl., Jena, G. Fischer, 1904.
+Cz.]]
+
+[Fußnote 5: [Das Konzept zu dieser Trauerrede ist abgedruckt in ABBE,
+Gesammelte Abhandlungen, Bd. II, pag. 339-341.]]
+
+[Fußnote 6: [Bei Errichtung der »Carl Zeiss-Stiftung« s. unten das
+Statut der C. Z.-Stiftung, § 2, Name.]]
+
+[Fußnote 7: [und zwar von E. ABBE.]]
+
+[Fußnote 8: [s. hierzu die Ausführungen im ersten Teil von Anhang 1 am
+Schluß des Vortrags.]]
+
+[Fußnote 9: [Das hierzu vorliegende von A. selbst herrührende Material
+ist leider unvollständig, mag aber trotzdem und trotz der dadurch
+herbeigeführten Wiederholungen in Anhängen am Schluß dieses Vortrags
+Platz finden; s. Anhang 1.]]
+
+[Fußnote 10: [Vgl. die Ergänzungen dieser und der folgenden Ausführungen
+in Anhang 2.]]
+
+[Fußnote 11: [Vgl. die Gedenkrede auf J. FRAUNHOFER</SC> IN E. <SC>ABBEs
+Gesammelten Abhandlungen, Bd. II, pag. 319-338.]]
+
+[Fußnote 12: [S. die Ergänzung dieser Ausführungen in Anhang 3.]]
+
+[Fußnote 13: [Gemeint ist offenbar ERNST HAECKEL.]]
+
+[Fußnote 14: [Durch die Carl Zeiss-Stiftung. Vgl. insbesondere das
+Ergänzungsstatut am Schlusse des vorliegenden Bandes.]]
+
+[Fußnote 15: Diese Hoffnung hat sich zur angegebnen Zeit erfüllt.]
+
+[Fußnote 16: Beim mündlichen Vortrag hatte ABBE, unter Weglassung der
+obigen Abschnitte in | |, gleich fortgefahren: »Ohne hier die besonderen
+Erwägungen anzuführen, die unter diesem obersten Gesichtspunkt das
+Vorgehen zu leiten hatten, erwähne ich nur, daß die hier bezeichneten
+....... wesentlich bestimmt haben.«]
+
+[Fußnote 17: Diese ganze Arbeit wurde bekanntlich von E. ABBE selbst
+vollzogen.]
+
+[Fußnote 18: Fortsetzung fehlt.]
+
+
+
+
+III.
+
+Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie.
+
+Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen
+Gesellschaft zu Jena.
+
+Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27,
+28. Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten
+Sonderabdruck.
+
+
+Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit heute Abend in
+Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung der Arbeiter in
+der Großindustrie, also für eine Einrichtung des Lohnsystems, die, wie
+der Name besagt, darauf abzielt, den Arbeitern und Angestellten der
+Industriebetriebe _neben_ dem gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn
+oder Gehalt noch -- in irgend einer Form -- einen Anteil am Reinertrag
+des Unternehmens zuzuweisen.
+
+Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe stellen werden,
+als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits von meinem
+wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber nicht reden
+wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische und
+historische Behandlung der Frage zu geben in der Lage ist; ich kann
+darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen eigenen Wirkungskreis
+eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen Tätigkeit Anlaß
+gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen -- also naturgemäß nur sehr
+aphoristisch und unter Gesichtspunkten, deren Horizont überall
+beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, nicht erweitert durch ein
+planmäßiges Studium des Gegenstandes. Ich hätte also mein Thema
+eigentlich bescheidener ausdrücken sollen, dahin, daß ich eine Erklärung
+geben will, über die _besondere_ Art der Gewinnbeteiligung, die
+kürzlich in einem hiesigen Betriebe, der Optischen Werkstätte von _Carl
+Zeiss_, auf meine Veranlassung eingeführt worden ist, und über ihr
+Verhältnis zu den Einrichtungen gleichen Begriffs, die anderwärts
+eingeführt worden sind.
+
+Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der Gegenstand
+ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung eines einzelnen Falles
+bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner Grundsätze in concreto zu
+exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand in der Tat besonders
+geeignet, da er eine außerordentlich strittige Materie darstellt. Denn
+das Thema ist ein Tummelplatz für den Kampf zwischen den grundsätzlich
+verschiedenen Auffassungen volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben.
+
+Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile einander
+gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen
+Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten
+Gegensätzen.
+
+Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung mit den
+wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch gröber: »Feigenblatt
+für eine partie honteuse«.
+
+Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von
+Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die
+Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum
+Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse -- sagen sie -- zur Folge
+haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die
+Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf
+Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht
+mehr »Herr im eigenen Haus«.
+
+Gegenüber diesen _beiden_ grundsätzlichen Gegnern steht nun eine Reihe
+überzeugter Anhänger -- Leute, welche die Gewinnbeteiligung als eine
+ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen Gesichtspunkt aus höchst
+wirksame Einrichtung preisen; manche von ihnen gehen soweit, daß sie
+glauben, damit eigentlich die Lösung der ganzen sozialen Frage gefunden
+zu haben.
+
+Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf diesem Gebiet,
+eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des Lohnsystems eingeführt
+haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar ablehnend, stehen zur Sache die
+Theoretiker, die Nationalökonomen, in deren Kreis, wenn ich recht
+unterrichtet bin, der früher auch dort zu findende Enthusiasmus jetzt
+einer recht kühlen Stimmung Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen
+die Gewinnbeteiligung unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche
+stehen ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil
+auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als SCHMOLLER hat
+noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung dieser
+Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten gegeben.
+
+ * * * * *
+
+Auf jene beiden _grundsätzlich_ ablehnenden Standpunkte brauche ich
+keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, von denen sie
+ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin nur die
+Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen Angelegenheiten
+aus.
+
+Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten anknüpfen,
+die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die empfehlende,
+auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, die doch aber
+immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion übrig lassen.
+
+Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn
+ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei
+verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden
+dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr
+öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden
+müssen.
+
+Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die Einrichtung
+zuerst eingeführt hat, den Franzosen JEAN LECLAIRE, verfolgt dabei sehr
+hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute
+auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung
+wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich
+die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen
+Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals
+seitens der Arbeiter und Angestellten sein. Die Behandlung der
+Gewinnanteile ist unter solche Modalitäten gestellt, daß diese
+Möglichkeit nicht bloß eröffnet, sondern ausdrücklich als Zweck
+vorgesehen erscheint. Also ein Gedanke von großer Tragweite: die
+Wiederbelebung der alten Genossenschaften, die in den ersten Anfängen
+der Schiffahrt, des Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form
+des Zusammenarbeitens der _freien_ Leute war.
+
+Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, wenn sie im
+großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung gewinnen müßten.
+Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der Arbeiter vom
+Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und den historisch damit
+verbundenen Gegensatz von Arbeiter und Unternehmer allmählich wieder
+rückgängig zu machen. Man muß also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen
+an sich anerkennen, aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der
+Frage: inwieweit ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der
+Industrie _möglich_ -- genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die
+Arbeitstätigen in ihrer _Gesamtheit_ zugleich den Herrn des
+Unternehmens, den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht
+dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da
+besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist _ohne_ eine feinere
+Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne
+Vereinigung sehr heterogener Elemente[19]. Und dieser Standpunkt wird
+jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie,
+sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch
+diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen
+die _Möglichkeit_ erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie
+abhängt.
+
+Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung eingeführt
+hat, sie mit _dieser_ Tendenz eingeführt und durchgeführt, und wie es
+scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen von einem anderen Moment,
+welches dabei mitgewirkt hat, -- auf das ich nachher noch zu sprechen
+komme -- ist, glaube ich, der Erfolg dadurch bedingt, daß diese
+genossenschaftliche Bildung sich auf eine kleine Anzahl von auserwählten
+Personen beschränkte, die allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte
+waren, denen gegenüber jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der
+Abhängigkeit nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen
+der anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher
+Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter und
+Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, unternommen
+worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser Art in _Deutschland_,
+der im Jahre 1868 beim Borchertschen Messingwerk in Berlin gemacht
+wurde, ist völlig fehlgeschlagen.
+
+Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte wieder
+aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung der Voraussetzungen und
+Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit der Idee abhängt -- in dem
+naiven Glauben, was vor tausend Jahren möglich war, müsse doch auch
+heute noch möglich sein. Gegenüber den Urhebern dieser neuesten
+Vorschläge kann man kaum etwas anderes sagen als: gute Menschen und
+schlechte Musikanten.
+
+Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der
+Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene
+Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein
+Prämiensystem erblickt -- ein Mittel, um die tätigen Personen zu
+animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit
+recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens
+soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere
+Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also -- die
+Ölprämie, die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes
+Schmiermaterial öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf
+Sparsamkeit und Fleiß aller.
+
+Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die
+Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von
+Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser
+Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem
+wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun,
+verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung. Indes hat jene
+ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der
+Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade LECLAIRE
+verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche
+bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da
+handelte, waren nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer
+Tätigkeit wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei
+Zeitvertreib ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen
+gegenüber die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die
+nichtvertrödelte Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz
+besonderen Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur
+ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der Spielraum
+für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames Umgehen mit dem
+Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit viel beschränkter sein
+und wenigstens hinsichtlich des letzten Punktes nicht entfernt
+heranreichen an die Wirkung eines rationellen Akkordlohnsystems. Denn
+bei dem Prämiensystem[20] bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle
+doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere
+Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur,
+wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt
+alle Mehrleistung direkt in seine Tasche.
+
+Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem
+Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls
+zugestehen können.
+
+Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung
+der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende
+Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der
+Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles
+Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird
+empfohlen als eine _für sich_ wertvolle und nützliche Einrichtung
+sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur
+Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste
+Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr
+die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der
+Gewinnbeteiligung in Deutschland (FREESE) gebraucht hat. Die
+Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine
+gewisse Quote des jährlichen Reinertrags -- gewöhnlich 10 Proz.
+desselben, hie und da auch etwas mehr -- unter die Arbeiter und
+Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder
+nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich
+etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen
+Fall, daß eine Einrichtung zu _Unrecht_ den Anspruch macht, als ein
+_soziales_ Element im Wirtschaftsleben zu gelten.
+
+Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme
+rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur
+Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur
+möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein
+größerer würde, als er _unter sonst gleichen Umständen_ ohne die
+Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form
+gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil
+die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die
+Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht
+werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist
+mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht
+etwa _wegen_ der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend
+vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das
+_Gesamt_einkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was
+der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am
+Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen
+Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem
+geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit
+beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter
+kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen
+einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige
+objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte
+Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot
+in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für
+sich, sondern das _Gesamt_einkommen des Arbeiters, also im Fall der
+Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt
+dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt.
+
+Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen Mehrzahl aller
+industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto der weitaus
+größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr als jeder andere Posten
+den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste Ersparnis nach dieser Richtung
+hin bedeutet also eine relativ hohe Vermehrung des Reingewinns. So würde
+in den meisten Betrieben, wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz.
+gespart werden, eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr
+herauskommen und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung,
+die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung bringen, den
+Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach Angebot und Nachfrage
+entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, die Gewinnbeteiligung
+einzuführen, die auf sie kommende Leistung aber an Löhnen und Gehältern
+bis auf den letzten Pfennig wieder zu ersparen.
+
+Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis
+am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so
+läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar
+die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern.
+Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und
+Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht zu
+verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches verbergen,
+was ohne sie gleich erkannt sein würde.
+
+Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in einem
+Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt ist, die
+daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die Bedeutung haben _kann_,
+das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen Personen zu erhöhen -- eher
+einen entgegengesetzten Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht
+böswillig gegenüberzustehen, braucht auch nicht puritanisch jeden
+Schmuck an den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche
+meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet die
+Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus was für
+Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit Arabesken
+verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt.
+
+Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die Verbesserung der
+persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und Unternehmer, die
+Milderung des Klassengegensatzes.
+
+Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung
+keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des
+Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie
+darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen. Die
+versöhnende Wirkung ruht dann aber nicht auf der Sache selbst, sondern
+auf dem Glauben an die ihr zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also
+ganz und gar auf dem Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen
+und sonstige Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen.
+Hoffentlich gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung
+oder Milderung der sozialen Klassengegensätze auf _diesen_ Wegen
+erwarten.
+
+Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung in diesem Punkt
+nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen Konsequenzen, deren
+wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen Gegner sie perhorreszieren:
+daß sie nämlich Veranlassung bieten muß zu Diskussionen zwischen
+Arbeiter und Unternehmer. Sobald einmal eine solche Einrichtung
+eingeführt ist, gewinnen die Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch
+sicher ein moralisches Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen
+über das Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das
+ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen: das
+Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings eine sehr
+wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze zu
+mildern. Indem man über solche Angelegenheiten diskutiert, selbst wenn
+es nicht immer in den liebenswürdigsten Formen geschähe, muß jeder sich
+bemühen, den Standpunkt des andern zu verstehen, muß lernen, auf die
+Ideen des andern einzugehen. Und das leitet auch die Vertretung
+gegnerischer Interessen in friedliche Wege.
+
+Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt
+ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal
+kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor;
+indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute. Jene
+Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen
+-- was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein
+Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt
+ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder
+geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt
+das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut sein,
+Auskunft und Erklärung geben zu müssen.
+
+Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der
+Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen
+Interesses wirklich zuzugestehen hätte.
+
+Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß die
+Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine _Erfahrung_ sich berufen können,
+welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung zu beweisen scheint.
+Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur
+Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt
+sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall,
+wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis
+zwischen Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen
+doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es die
+Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in der Tat sehr
+einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser Art von
+Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung eines cum
+hoc mit einem propter hoc erblicken.
+
+Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine Meinung;
+aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher nämlich ist -- von
+wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen -- die Einrichtung nur von sehr
+anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich
+redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern,
+ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu
+erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu
+pflegen. Die Einführung des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach,
+geradezu als Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun
+anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen günstigen
+Umstände sie immer begleiten -- nicht als Wirkung und Erfolg des
+Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer liegenden gemeinsamen
+Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke unter den Unternehmern der Einrichtung
+sich bemächtigt hätten -- was sie aus guten Gründen nicht getan haben
+und wohl auch sobald nicht tun werden -- so könnte die Erfahrung ganz
+anders aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für
+die Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester
+Lohndrückerei sein könne.
+
+Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch zweifeln könnte,
+so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem Besehen des
+Belegmaterials, das die Statistik beibringt. Denn dieses Material zeigt
+die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung behaupteten günstigen
+Wirkungen auch in solchen Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz
+geringen Dosen, beinahe homöopathisch, zur Geltung gekommen ist -- z. B.
+bei Gewinnanteilen, die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr
+als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem
+einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man auch hier
+noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen seine Wirkungen ganz
+geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es zwar noch Leute, die in Sachen der
+medizinischen Therapeutik an eine spezifische Wirksamkeit minimaler
+Dosen glauben; in der sozialen Therapeutik aber gilt keine Homöopathie.
+
+Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes
+muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an
+diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als
+eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als
+Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen
+ergibt sich, glaube ich, aus dem fortwährenden Hereintragen
+philanthropischer und humanitärer Ideen in die Beurteilung der
+Wirtschaftseinrichtungen auch nach der _sozialen_ Seite hin. Die an
+sich hocherfreuliche Ausbreitung der Teilnahme an den sozialen
+Angelegenheiten in den Kreisen namentlich der Gebildeten steht leider
+zum Teil _nur_ unter _solchen_ Ideen, oder unter den Ideen der
+christlichen Karitas. Diejenigen nun, deren Interesse an
+wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven _solcher_ Art entspringt,
+suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich in erster Reihe oder ganz
+allein die Betätigung, wenn nicht von Barmherzigkeit und christlicher
+Nächstenliebe, so doch von Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit.
+
+Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen dieser Stimmung
+sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht Wohlwollen und
+Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, nach ihren
+unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg den Stempel
+des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere nur an die offenbaren
+Härten, die das Verbot der Kinderarbeit in der Industrie und die
+Einschränkung der Frauenarbeit für viele mit sich bringt. Erscheint es
+nicht ganz abscheulich, armen Leuten zu verwehren, ihre Kinder
+mitarbeiten zu lassen, damit sie weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich
+aber ist es fast mit allem, was auf sozialen Fortschritt abzielt -- nur
+bemerkt man es nicht so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B.
+Verkürzung und strenge Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von
+Minimallöhnen und dergl. sind -- was nur die meisten nicht sehen --
+voller Ecken und Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig
+leistungsfähigen Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache.
+Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis von
+Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis von
+Klasse zu Klasse -- z. B. der Klasse der Lohnarbeiter zur Klasse der
+Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. Bei der Beurteilung der
+Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber die höhere Gerechtigkeit und
+Ethik, die auf das Wohl des Ganzen sieht, sich kalt hinwegsetzen über
+die Rücksichten auf das Wohl einzelner, wo deren Interesse dem Interesse
+der Klasse entgegen ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen
+Einrichtungen die harte Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer
+Fortschritt über Leichen geht -- über die Schwachen und Unfähigen, die
+nicht mitkommen können.
+
+Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche
+Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in christlichen,
+ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher richtet sich deren
+Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, die in ihren
+Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen ungetrübte
+Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft
+beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen
+Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig
+etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte,
+ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich
+ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der
+Schätzung einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz.
+
+So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung den
+Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung und Bewertung
+wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der philanthropische: Wohlergehen
+für alle! -- damit alle sich glücklich und zufrieden fühlen; da ist der
+christliche: Krücken für die Schwachen! damit sie notdürftig sich
+fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; da ist der soziale: _Schild
+und Wehr für die Kräftigen!_ -- damit sie ihre Position behaupten, damit
+dem arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger
+Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht
+die Schätzung der _Einrichtungen_ im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit des
+Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung für das Ganze. Den beiden
+anderen Standpunkten bleibt dabei auch noch ihr Recht -- nämlich bei der
+Beurteilung der Art, wie die Einrichtungen von den Personen angewandt,
+gehandhabt werden; denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das
+Tun aller den sittlichen Normen.
+
+Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt eine in der
+Hauptsache _ablehnende_ Stellungnahme zu ihr aus. Nicht daß ich ihr
+jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen wollte; nur
+bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere Bedeutung in Rücksicht
+auf das wirtschaftliche Interesse des Arbeiterstandes. Damit aber meine
+nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend
+erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende
+Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur
+»angebrachtermaßen«: _weil_ das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil
+angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält,
+keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem
+gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen
+Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß die
+Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren _könnte_, falls jenes
+»weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des früheren Urteils
+sich ändern sollten.
+
+Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität in
+Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis vor kurzem nicht
+näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in
+der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum
+Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung
+eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der
+Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres
+zu tun.
+
+Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue
+Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben -- als ich an die
+Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »_Statut der Carl
+Zeiss-Stiftung_« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah,
+die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im
+Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für
+die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner
+Überraschung inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger der
+Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß die
+Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals,
+die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit,
+nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders
+zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als
+dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem
+gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in
+geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt
+würde.
+
+Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug nehme, sind in
+der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften charakterisiert:
+
+Jeder -- Arbeiter oder Angestellter -- muß mit einem festen Zeitlohn pro
+Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei aller Akkord- oder
+Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist.
+
+Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr oder länger
+fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder herabgesetzt
+werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang die Arbeit
+eingeschränkt wird.
+
+Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar die Kündigung der
+Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen frei nur gegenüber solchen,
+die erst kurze Zeit im Betrieb tätig waren. Allen, die drei Jahre oder
+länger ihm angehören, muß, wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens,
+sondern aus irgend welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also
+z. B. wegen verminderter Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine
+bestimmte Abgangsentschädigung gewährt werden. Diese beträgt mindestens
+den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der Dienstzeit
+und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen Jahreslohnes.
+
+Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der sonst
+geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der
+Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: dem
+Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft
+einen gewissen _Mindest_verdienst zu gewährleisten, auf den sie im
+grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges noch
+rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn ungeschmälert
+fortzuzahlen -- oder kündigen und das Pönale zahlen, welches für den
+Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung auferlegt, stellen den
+Unternehmer unter starken Zwang, immer das Äußerste aufzubieten, um auch
+in schlechter Zeit wenigstens die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch
+auf einem gewissen Einkommensniveau zu erhalten.
+
+Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine derartige
+Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften gestellt
+ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei Korrektiv beigefügt
+würde.
+
+Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die
+Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen,
+_mittleren_ Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so
+daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen
+den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers
+dauernd bestehen würde. Folgte nun einer solchen Zeit eine Periode der
+Depression, so würde die Unwiderruflichkeit der vordem gewährten
+Lohnsätze gerade der Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung
+entsprechen, das Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau
+einer _mittelmäßigen_ Geschäftslage herabsinken zu lassen. _Das_ zu
+leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu leisten
+imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht bei mittlerem
+Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß läßt, daß er genügende Reserven
+gewinnt, um in schlechten Jahren nötigenfalls zusetzen zu können.
+
+Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode normalen
+Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter
+Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges -- was dann? Dann wird,
+wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen des
+Personals in allen Schichten desselben sicher steigen müssen und, falls
+die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, allmählich einen ihr
+entsprechenden Höhestand erreichen. Daß irgend ein Betrieb dieser
+Konsequenz sich entziehen könnte, ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal
+einen Anteil an den offensichtlichen Vorteilen eines gehobenen
+Geschäftsganges vorenthalten zu wollen, würde nicht nur eine grobe
+Unbilligkeit bedeuten und als solche empfunden werden; es würde auch ein
+derartiger Versuch, angesichts der in solcher Zeit gesteigerten
+Nachfrage nach tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr
+aussetzen, seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am
+dringendsten gebraucht werden.
+
+Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des
+Arbeitseinkommens in der Form der _Lohn_erhöhung sich vollziehen, so
+würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie ein Rad mit
+Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht rückwärts. Und
+wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht anhaltende Periode
+der Depression folgte, müßte der Betrieb mit einem Lohnkonto belastet
+bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, sondern einer ungewöhnlich
+günstigen Geschäftslage entspräche. Und dabei könnte auch ein sehr gut
+konsolidiertes Unternehmen leicht bankerott werden.
+
+Es gibt nur _einen_ Weg, die vorher benannten Vorschriften der
+Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen
+dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen des Personals muß
+in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, der Lohn (oder
+Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner Rücksicht auf
+aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang unterworfen
+sein, muß vielmehr bemessen werden können nach den normalen,
+durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des Betriebes; der andere
+Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen Grundlinie aus,
+aufsteigendem Geschäftsgang anpassen und diejenige Erhöhung des
+Arbeitsertrags bringen, die dem Personal als Anteil an den Vorteilen
+günstiger Konjunktur zukommen muß.
+
+Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung,
+nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom
+Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens
+gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger
+günstige Wirtschaftslage. Er führt auch ohne weiteres auf die in § 98
+des genannten Statuts vorgeschriebene _Form_ des Gewinnanteils: dieser
+ist nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als
+nachträglicher prozentualer Zuschlag auf _alle_ im Lauf des Jahres
+ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne und Akkordlöhne und ist in dem jeweils
+festgestellten Prozentsatz ganz gleichmäßig an alle -- Arbeiter wie
+Beamte -- auszubezahlen, jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen
+Jahr tatsächlich verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil
+ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich
+die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist
+-- damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt
+bleibe.
+
+In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, wie sie im
+vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte eingeführt wurde,
+eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen der
+Arbeiter (und Angestellten), als unter den von mir kritisierten anderen
+Gesichtspunkten diesem Lohnsystem zugedacht war. Der Gewinnanteil soll
+dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in
+solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll,
+der Absicht nach, nur _dasselbe_ sein, was ohne die Einrichtung der Lohn
+allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung eine wichtige
+Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft -- mittelbar,
+durch dasjenige, was sie ermöglicht für _schlechte_ Jahre, für Zeiten,
+wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn sie ermöglicht (wie vorher
+ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung festzustellen, die den Arbeiter
+dagegen sichern, in schlechten Jahren seinen Arbeitsverdienst _unter_
+ein bestimmtes Niveau herabgedrückt zu sehen. Die Gewinnbeteiligung
+erscheint unter diesem Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied
+eines strengeren Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen
+normalen Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als
+Mindestverdienst zu gewährleisten -- also dem vorbeugen kann, daß auf
+der Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große Zahl
+von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht sei.
+
+Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet nicht,
+auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte
+Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes gehören diese
+Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. Für letzteres genügt
+es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, unter welchen die Einrichtung
+hier angesehen wird, und das Verhältnis, in welches sie daraufhin zu den
+gleichnamigen Veranstaltungen in anderen Industriebetrieben tritt. Ich
+schließe nun, um beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine
+persönliche Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz
+charakterisiert zu haben, mit einem Bild:
+
+In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden sich zwei
+Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft sich
+stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch welches der
+Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch für Zeiten ungünstiger
+Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; der andere ist die finanzielle
+Kraft des Unternehmens, von der die Durchführung jenes Lohnsystems
+abhängt. Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die
+Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen
+behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten
+verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der
+Großindustrie erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten,
+müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die
+Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von
+den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen
+sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das
+Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat. Das
+Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 19: [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt,
+s. S. 120 ff..]]
+
+[Fußnote 20: [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit
+verschiedentlich versuchten und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von
+HALSEY</SC>, <SC>ROWAN u. a.]]
+
+
+
+
+IV.
+
+Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte.
+
+Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen
+der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897.
+
+Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,
+
+
+[Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck.
+
+Als vor nahezu sechs Jahren eine _Neuregulierung der Akkordsätze_ in
+mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese
+Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor ABBE, in
+einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet. Es schien der
+Geschäftsleitung zweckmäßig, den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des
+Betriebs in Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den
+Druck vervielfältigen zu lassen.
+
+Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete
+Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. Leider war diese
+Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an mehreren Stellen zu
+unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu geben und es war auch leider
+versäumt worden, die Niederschrift gleich nach ihrer Fertigstellung, als
+Sinn und Wortlaut der Rede noch in frischer Erinnerung stand, von
+berufener Seite ergänzen bezw. berichtigen zu lassen.
+
+Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, _an dem
+vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern_. Nur hier und da ist eine
+zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine offensichtlich falsche
+Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz unverständlichen Absätze
+sind weggelassen worden[21]; im übrigen aber ist die zur Verfügung
+stehende Niederschrift auf den folgenden Seiten _wörtlich abgedruckt_.
+Die vom Unterzeichneten zur Erleichterung des Verständnisses hier und da
+hinzugefügten Worte sind durch [] als solche gekennzeichnet.
+
+Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und sprachlichen
+Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept gehaltene, fast
+drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen wird und die durch eine
+verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung hätten beseitigt werden können.
+Es ist aber dafür die möglichste Gewähr gegeben, daß der _ursprüngliche
+Sinn der Ausführungen unverfälscht_ zur Wiedergabe gelangt. Über jene
+formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, des Inhalts
+der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich findet der
+Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, seine damaligen einen so
+wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen durchzusehen, zu
+überarbeiten und zu vervollständigen.
+
+_Jena_, 20. August 1903.
+
+ Dr. S. Czapski
+ i. A.]
+
+ * * * * *
+
+
+_Werte Arbeitsgenossen!_
+
+Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung
+entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das
+Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und
+Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals
+Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten -- im Sinne
+einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung -- zurückzukommen.
+
+Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den
+Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und
+die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem
+Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet
+haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als
+solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt
+eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und
+erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber
+hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der
+Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt,
+kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle
+Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die
+Beteiligten sich klar machen, was _denn das Verhältnis sei zwischen
+Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise_, zwischen der Firma als
+Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit
+der arbeitstätigen Personen im Betriebe -- zu denen ich bitte, auch mich
+und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen,
+wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an
+der Drehbank arbeiten, nicht zu den »_arbeitstätigen_« Personen im
+Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte,
+seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer
+und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen
+Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen
+sich ergeben.
+
+Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche
+Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf
+Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir
+Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie
+mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen.
+
+In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob
+sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze,
+Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf
+friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen
+einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen
+Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber
+doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus
+manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und
+die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer
+schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will
+ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ
+geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen
+prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am
+härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des
+Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine
+Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem
+Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine
+Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in
+entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren
+begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher
+jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das
+hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer
+_Erhöhung_, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm
+möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa --
+was ich ganz besonders hervorheben möchte -- um das Bemühen, den
+Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die _Firma_ einen größeren
+Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine _gerechtere und
+vernünftigere Verteilung_ des Arbeitsertrages in seiner unverminderten
+Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der
+beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht
+abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die
+bisher benachteiligt waren.
+
+Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das
+Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich
+erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des
+Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht
+eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu
+dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit
+Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890,
+nichts anderes ist, als eine _Produktivgenossenschaft in Beziehung auf
+die wirtschaftlichen Interessen_. Denn seit dieser Zeit -- bekannt ist
+dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit
+1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern
+auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde -- gelten die Normen,
+welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also
+der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit
+von Menschen; es ist eine _juristische Person_. Eine juristische Person
+aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich
+nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine
+Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen
+persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als
+Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei
+Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder
+kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir
+brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der
+Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines
+Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob
+sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals
+über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb
+auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es
+ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem
+Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital
+hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen
+Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und
+eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche
+Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung
+gebracht werden muß. Wir haben beinahe 1/2 Million Mark bei einem
+derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann
+es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns
+größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1
+Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.
+
+Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind
+es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der
+ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch
+bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt.
+Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in
+dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes
+erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern
+ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf
+ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht
+ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb
+eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut
+ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte.
+
+Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden
+kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den
+bloßen Zins, bedeutet praktisch, _daß bei uns das Kapital nicht Herr der
+Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit_. Der Zins muß in derselben Weise
+gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es
+bedeutet aber weiter noch, daß dieses _Kapital tatsächlich den Charakter
+eines Kollektivbesitzes erhält_ und zwar gegenüber der Gesamtheit der
+Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz
+der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz
+einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht
+einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in
+den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw.
+Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen
+Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es
+nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre
+Nachfolger, an zukünftige Bürger.
+
+Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der
+Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein
+Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch
+nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer
+Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben
+hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital
+nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet
+sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines
+einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des
+auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch
+keine Einzahlung gibt.
+
+Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die Firma als
+Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht das Interesse des
+Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: sie vertritt das
+_Interesse der Gesamtheit aller arbeitstätigen Genossen gegenüber dem
+Interesse aller einzelnen_, das Interesse der _dauernden Gemeinschaft
+aller_ gegenüber den Interessen, _welche die einzelnen jeweils_ haben.
+Sie hat also im besonderen die _Verteilung des Ertrags der Arbeit_
+zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, und es ist
+die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeitsgenossenschaft in
+ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines dauernden, bleibenden
+Wesens -- im Unterschied zu dem zufälligen Personenkreis, der jeweils
+die Genossenschaft bildet.
+
+Fragen wir danach: _Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden_,
+das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der
+einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein
+Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das
+ist nur scheinbar. In der Tat besteht zwischen diesen beiden Dingen,
+zwischen der Gesamtheit aller einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft
+bilden, ihrem Interesse und dem Interesse der Genossenschaft als solcher
+ein sehr deutlicher Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines
+einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen
+Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht
+auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu
+irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die Genossenschaft
+ein Interesse daran, _nicht_ den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen,
+sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit
+zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die
+verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde.
+
+Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, genau so
+wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im Gegensatz steht zur
+Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der Bürger in Jena würde sich
+beispielsweise am besten stehen, wenn die Gemeinde eines schönen Tages
+ihr ganzes Eigentum unter die Bürger verteilte, es käme dann auf jeden
+einzelnen gewiß der Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit
+einverstanden sein. Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie
+die Erträgnisse dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus
+der Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen
+Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete?
+Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode vollkommen widersinnig
+ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, obwohl sie dem Interesse des
+einzelnen entspräche; die Gemeinde darf sie deshalb nicht vollziehen,
+weil sie auch das Interesse derjenigen Bürger wahrzunehmen hat, welche
+nach 20 oder 30 Jahren kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und
+erhalten werden, und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht
+verteilt werden.
+
+Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung kein anderes
+Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft
+als solcher, so ist damit ein _Interessengegensatz_ gegeben, der in alle
+Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die
+Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als
+Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen. Es
+entsteht die Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser
+Teil ermittelt werden?
+
+Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in Hinsicht auf
+die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die Firma eine
+Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, bei der
+die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug auf Leitung und Verwaltung
+des Ganzen, _nichts zu sagen haben_. In einer Genossenschaft hat die
+Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder
+Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen
+neuen wählen. Viele von Ihnen werden sagen: Hier müssen wir uns einen
+von dem Stiftungsstatut[25] oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von
+dem vielleicht viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten
+Jahre absetzen würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten!
+
+Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen zu
+wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen habe, zu sagen, daß
+die Firma hinsichtlich der Regelung ihrer wirtschaftlichen Interessen
+seit sieben Jahren eine _Produktivgenossenschaft_ geworden ist, so habe
+ich ein besonderes Interesse, gleich hinzuzufügen: aber _nur
+hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Interessen -- nicht auch
+in Hinsicht auf die Verwaltung und Leitung_. Ich achte den, der sagen
+wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich berufe mich
+aber darauf: _alle die Schritte, welche seit zwanzig Jahren zum Wohle
+der Firma unternommen worden sind, würden niemals getan worden sein von
+dem gewählten Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung_, weil es
+schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier Personen zu
+übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle diese Entschließungen
+wären nicht zustande gekommen, wenn auch nur zehn Personen dabei
+mitzuwirken gehabt hätten.
+
+_Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung und Leitung der
+Aktion_. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: Seien Sie alle froh darüber!
+Denn es ist noch kein Versuch gelungen, Genossenschaften auf
+industriellen Gebieten mit Erfolg zu halten, die auch hinsichtlich der
+Verwaltung und Leitung Genossenschaften gewesen wären. Meinem verehrten
+Freunde ROTHE[26] bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn
+Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal
+erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg
+gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen
+Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu
+erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle
+ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste
+Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist.
+
+Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn Sie auch
+vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser Verband von
+1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der Aktionen eine
+Genossenschaft wäre -- bestreiten können Sie nicht, daß diese Leute, die
+diesen oktroyierten Vorstand bilden, _keine anderen Interessen
+vertreten können_, als ein Vorstand, den Sie vielleicht in einer
+Generalversammlung wählen würden. Der Sache nach kann auch dieser
+gegebene Vorstand kein anderes Interesse vertreten, als das der
+Genossenschaft als solcher, mit Rücksicht auf deren dauernden Bestand
+gegenüber dem Interesse der jeweils in ihr befindlichen Personen, der
+einzelnen und der einzelnen Gruppen.
+
+Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in
+welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht
+zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen
+Personen, nämlich daß _der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig
+aufgeteilt werden dürfe_, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb
+angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe -- wenigstens
+in guten Zeiten.
+
+_Für welchen Zweck soll das geschehen_? Welches Zweckes wegen soll das
+nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag verteilt wird? Nötig ist das
+wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen:
+
+Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur
+Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen _zukünftigen
+Leistungen_, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen
+zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die
+_Pensionseinrichtungen_ und die _Arbeitslosenversicherung_ in der Form
+der _Abgangsentschädigung_.
+
+Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages
+zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, sondern
+an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, einem _wachsenden
+Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen Vermögens und erhöhter
+Kreditfähigkeit gerecht_ werden zu können; einem wachsenden
+Kapitalbedarf, der dadurch gegeben ist, daß die Genossenschaft ihren
+Wirkungskreis durch Aufnahme weiterer Mitglieder quantitativ erweitern
+kann, wie dies bei uns sichtlich geschehen ist.
+
+Drittens ist es die _Vorsorge für schlechte Zeiten_ im Interesse der
+Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils zu der betreffenden
+Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft muß sich so einrichten,
+daß sie in schlechten Zeiten mit stockendem Geschäftsgang zusetzen kann.
+
+Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft unter
+allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß sie einen angemessenen Teil
+des _Arbeitsertrages als Kollektivbesitz_ für sich behält, obgleich es
+für die Genossen immer angenehmer und vorteilhafter wäre, wenn alles
+verteilt würde.
+
+Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch einige
+Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft muß sich
+einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten Geschäftsganges.
+Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, daß eine länger
+anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht nur unfähig macht, ihre
+Genossen über Wasser zu halten, sie nicht auf ein tieferes
+Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern sie muß auch
+befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange gemeinsame
+Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie
+in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen
+Arbeitsertrages zurückbehält.
+
+Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können,
+das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu --
+ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung
+von Dividenden -- daß die Genossenschaft _kreditfähig_ bleibt, neues
+Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit
+nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt.
+
+Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen braucht zur
+Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren Genossen zugesichert
+hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, daß wir Vorsorgen für
+Deckung von zweierlei Arten von Lasten, die wir übernommen haben.
+Erstens ist es die _Pensionszusicherung_ sowohl für die Hinterbliebenen
+als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der
+_Altersrente_, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter
+zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer
+_Abgangsentschädigung_ kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts
+anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist.
+
+Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses Verständnis
+entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal in einem größeren
+Kreise mich darüber besonders geäußert habe; deshalb will ich heute
+einige Erläuterungen dazu geben. Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt
+dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen
+abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der
+Deckung der _Pensionslasten_ rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in
+der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz
+nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen,
+nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund unseres
+Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen werden, wenn
+die Zusammensetzung unseres Personals sich einem Ruhepunkt, einem
+Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen Arbeitsklassen unseres
+Personals sind jetzt meist aus jüngeren Leuten zusammengesetzt. Das
+Resultat ist, daß wir gefaßt sein müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz.
+des gesamten Lohn- und Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen.
+
+Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch erscheinen. Das
+wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen sage, was die
+_Witwenpension_ bei uns bedeutet, nämlich: daß durchschnittlich jeder
+verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns in die Lebensversicherung
+eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen für den Todesfall. Die
+Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden,
+bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der
+Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In
+diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen[27], in 20 oder 30
+Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen.
+
+Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung unserer
+_Altersversicherung_ betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt wird, ist --
+wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre in einen
+Stiftungsbetrieb eingetreten ist -- mit dem Recht ausgestattet,
+dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes als
+Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je 90 Leute
+zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, d. h. daß bei
+einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie die angegebene
+Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer zehn das 65. Lebensjahr
+erreichen und dann den Anspruch auf die Gewährung der Altersrente
+besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche Lebensdauer eines 65jährigen
+Mannes immer noch 10 Jahre. Was ein solcher dann als [kapitalisierte]
+Altersrente zu fordern hätte, beträgt also immer noch das Neunfache
+seines Pensions-Jahresanspruches. Im Durchschnitt werden alle, die bei
+uns 65 Jahre alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche]
+Altersrente beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10
+Jahren folglich 90000 M.
+
+Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen nicht
+auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen der
+Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als Lohn und
+Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, damit die
+durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. beträgt, damit die
+späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit die Zukunft nicht
+ungebührlich belastet wird.
+
+Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und zwar die
+Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der _Abgangsentschädigung_
+besteht, die in Wirklichkeit aber, wie ich schon gesagt habe, eine
+Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Was heißt es, wenn im Statut
+steht, daß jedem, der 3 Jahre bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr
+beschäftigt werden kann -- z. B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges --
+der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner
+Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was
+sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird,
+eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des
+plötzlichen Arbeitsloswerdens.
+
+Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, hat das
+aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger in der
+Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich nicht
+an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel wären,
+es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen die
+Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen Lohn mit auf
+den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie 3 Jahre lang beschäftigt
+und sie jede Woche einen Tag spazieren gehen läßt oder 1-1/2 Jahre 2 Tage
+in der Woche. Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der
+Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann,
+eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen,
+wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer
+vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den Fall der
+Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch in schlechten
+Zeiten _solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre lang beschäftigt sind
+und sonst ihren Mann stehen, überhaupt entlassen werden_.
+
+Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert auch eine
+gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. Demnach müssen
+wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten
+Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in
+Rücklage zu bringen suchen.
+
+Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir
+diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch sagen: Andere Leute
+haben ja auch keine Pension für ihre Frauen und Kinder -- »Was schiert
+mich Weib, was schiert mich Kind? Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig
+sind!« Wenn ich invalid werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide;
+ich lasse mir den Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen.
+Vielleicht wird man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung
+nennen. Nun, ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche
+Gedanken hegen; sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es
+ist recht gut, daß das _Zwangs_-Einrichtungen sind, denen sich im
+eigenen Interesse niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst
+_unanständig_ für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen
+Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde
+Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die _Ehre des Unternehmens_
+gewahrt werden. _Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber
+nicht haben_.
+
+Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man sie tadeln kann:
+wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, weil wir gar nicht
+beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese hätten ein Recht, sich
+darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß
+trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als
+Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein
+würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre
+Arbeitskraft anböten! Das kommt darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen
+kann, daß diese 9 Proz., welche wir für die angegebenen
+Versicherungszwecke den Genossen vorenthalten und zurücklegen müssen,
+weit weniger betragen, als der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder
+Unternehmer dem Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen
+des Unternehmergewinnes hat, die uns durch unsere Organisation der
+Arbeit erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese
+Abzüge indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon zu
+erwarten haben, sind _nicht geschädigt_ gegenüber denen, die unter
+anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen.
+
+(Pause.)
+
+Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht nun die
+Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der Firma CARL ZEISS
+unter der bestimmten Fragestellung: _Wie hätte eine Genossenschaft den
+gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit zu verteilen, im Verhältnis zu der
+Gesamtheit aller Mitarbeiter einerseits und der Genossenschaft als
+solcher andererseits?_ Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft diese
+Verteilung zu regeln, wenn er _vernünftig_ und _gerecht_ sein will?
+
+Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag
+zurückbehalten, wenigstens in _guten_ Jahren nicht verteilt werden? was
+soll der _Genossenschaft_ als _Kollektivbesitz_ erhalten bleiben? Die
+zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen soll nun das zur
+Verteilung Bestimmte unter die verschiedenen Gruppen und die einzelnen
+verteilt werden? Als erste Frage verbleibt uns also: _Was_ soll verteilt
+werden? als zweite Frage: _Wie_ soll verteilt werden?
+
+Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das
+Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der
+Verteilung entzogen werden muß? Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede
+Genossenschaft, wie auch jeder Einzelunternehmer in der bloßen
+_Organisation der Arbeit_ als solcher eine _Quelle hat für den
+Mehrertrag der Gesamtarbeit gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen_.
+
+Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und Gebäude zu
+kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder hundert Leute in
+seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware herzustellen, für die der
+Markt noch aufnahmefähig ist -- wenn das der Einzelunternehmer tut,
+entweder für sich oder in Form der Bildung einer Genossenschaft, so kann
+dieser den Arbeitenden sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet,
+Kapital zur Verfügung habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen
+könnt, dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für
+welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung
+eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb der
+Waren eingeführt wird, -- _durch all das wird der Ertrag größer, als
+wenn jeder nach seinen Fähigkeiten allein arbeiten wollte_. Die
+Organisation also und das Zusammenarbeiten heterogener Elemente ist die
+Quelle eines Mehrwertes und Mehrertrages der Arbeit.
+
+Es gibt einen _Organisationsgewinn_, der einfach daraus entspringt, daß
+viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen und gemeinsames
+Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen oder einer Woche soviel oder
+mehr arbeiten können, als ihnen dies einzeln, getrennt und ohne
+gegenseitige Unterstützung, in 9 oder 10 Tagen zu leisten möglich wäre.
+
+Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen
+Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen Arbeit
+benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert andere ebenfalls machen
+-- jede Organisation ist an sich die Quelle eines Organisationsgewinnes.
+Und jede dieser Organisationen hätte so gut wie jeder Privatunternehmer
+oder eine Genossenschaft das Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf
+diese Weise mehr erreicht wird, als was die einzelnen ohne die
+Organisation oder ohne die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht
+verteilt werden, muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben.
+
+Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, der hier
+seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, auch da, wo weiter
+nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt habe: zweckmäßige
+Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer Vertrieb usw.
+
+Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen »Wald- und
+Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir können jedem einzelnen und
+jeder Gruppe sagen: wenn Sie es versuchen wollten allein zu arbeiten,
+ohne Teil des Ganzen zu sein und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen
+zu haben, wenn Sie dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen
+würden, so hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten.
+
+Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne eine Organisation,
+die Quelle eines _speziellen_ Unternehmergewinnes werden kann. Das sind
+nämlich diejenigen _feineren Organisationen_, welche aus der gemeinsamen
+Arbeit noch mehr Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit
+gewöhnlichen Mitteln, möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete
+gibt es solche Einrichtungen, welche die Möglichkeit einer weiteren
+Quelle des Mehrwertes der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen
+Unternehmergewinn. Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren
+Verkaufswert, als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche
+dieselbe technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch
+_minderwertig im Gebrauch_ sind, weil die Erzeugnisse unserer
+Organisation noch das für sich haben, daß sie _Repräsentanten
+fortschreitender Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung der
+Leistung der Erzeugnisse_. Das erhöht deren Marktwert im Verhältnis zu
+der in sie hineingelegten mechanischen, äußeren Arbeit. Das drückt sich
+darin aus, daß das, was wir machen -- und manche andere auf unserem
+Arbeitsfelde ebenfalls -- keine gewöhnliche Marktware ist, wie sie von
+vielen neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter der
+allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung aller
+derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer Fabrikate ist eine
+größere, als derjenigen, die von anderen Firmen verfertigt werden; diese
+können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. Wir haben in diesem Ansehen
+unserer Erzeugnisse dadurch, daß sie keine gewöhnliche Marktware sind,
+daß sie nur einer beschränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz
+unterworfen sind, eine Quelle _höheren_ Verkaufswertes, die ziffernmäßig
+nachzuweisen ist.
+
+Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, daß sie
+_unter Patentschutz steht_; ja, fast die Hälfte unserer ganzen
+Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung gelangten
+Blatt[28] finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? Antwort: sie
+sind auch äußerlich gekennzeichnet als _Erzeugnisse besonderer
+erfinderischer Tätigkeit_, in denen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die
+dadurch einen Mehrverkaufswert haben als andere Erzeugnisse, die
+technisch gleich gut hergestellt sind.
+
+Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, auch auf
+das, was _nicht_ patentiert ist. Und dann die weitere Frage: mit welchen
+_Ziffern_ soll man diesen höheren Verkaufswert veranschlagen?
+
+Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, was
+unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, daß die _für
+unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente diejenigen sind, welche wir
+überhaupt nicht genommen haben und nicht zu nehmen brauchten_. Denn
+dieses Ansehen eines höheren Wertes gegenüber den Produkten
+gleichartiger Arbeit brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des
+Patentamtes zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche
+jeder nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem sie
+nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, _weil
+sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung sind_. Also ich kann
+sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und und diese Werterhöhung unserer
+Erzeugnisse auf _alle_ Arten derselben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf,
+ob sie patentiert sind oder nicht.
+
+Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse von
+anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine erwünschte Unterlage
+für die Schätzung dessen, was der materielle Betrag dieses Mehrwertes
+sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht schon, was ich Ihnen sage: es
+ist _mindestens 10 Proz. des Einzelverkaufswertes_; denn es gibt ja
+andere Leute -- Fabrikanten in Paris, London, New York usw. -- die für
+die bloße _Erlaubnis_, das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10
+Proz. des Verkaufswertes als _Lizenzgebühr_ zahlen.
+
+Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses
+abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster
+anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir
+weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser
+Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert
+ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10
+Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer
+Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus
+anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer
+noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz
+keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den
+patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten
+Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die
+mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen _neue Ideen_
+zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens
+10 Proz. schätzen lassen.
+
+Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der
+Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten
+ist, _daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst
+derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen_, ein Mehrwert, der nicht
+vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche
+Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten
+Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz
+unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die
+Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die
+Quelle des _Kollektiverwerbs_. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb,
+der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen
+herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer
+Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen,
+nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat
+und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel
+intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat,
+die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können.
+
+Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher
+erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf;
+zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser
+besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem
+gewöhnlichen Unternehmergewinn -- den ich als den »Wald- und
+Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe -- hinzukommt, zu dem, was die
+Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom
+Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe --
+wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir
+die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende
+Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit
+ansehen?
+
+Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich
+verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt
+der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert _der
+Produktion_ nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von
+dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für _Arbeitsleistungen_
+gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma
+als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle
+hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem
+gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn
+hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der
+gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein,
+der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt.
+
+Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer
+anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich
+Ihnen sage -- unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn
+unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag
+der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für
+künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken
+ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, _dann heißt
+es: Bis hieher und nicht weiter!_ Denn dann käme etwas zur Verteilung,
+was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz
+ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher
+durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener _Raubbau_.
+
+Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch
+erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht
+mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die
+anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort
+Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von
+dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der
+Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet.
+
+[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen
+stenographierte Ausführungen.]
+
+ * * * * *
+
+Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben,
+warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, _nicht
+verteilt werden dürfen_. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis
+hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer
+fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum
+ist gerade das _Kollektiverwerb_?
+
+Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind
+wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, _denn ich bin 30
+Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand_. Ich wünsche, daß es
+mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser
+unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen
+werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen
+Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.
+
+Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein alter Freund
+ZEISS zu mir kam -- ich wohnte damals in der Neugasse -- und mir
+mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund getroffener
+Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, die seit dem Jahre
+1871 im wesentlichen nach meinen Angaben gemacht wurden, die Höhe von
+ganzen 800 Talern erreicht hätten. Ich war damals ganz aus den Wolken
+gefallen, um so mehr als Herr ZEISS mir sagte, daß ein großer Erfolg mit
+meinen neu berechneten Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im
+nächsten Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich habe
+damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« -- so verwundert war
+ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen Tätigkeit, von
+der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen Gewinn versprochen
+hatte.
+
+Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann sein lassen,
+sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber nachzudenken,
+welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, daß ich für meine
+wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile erzielte. Und da
+hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein dummer Egoist sein müssen, wenn
+ich jemals auf den Gedanken hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein
+ausschließliches persönliches Verdienst wäre.
+
+Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope auf meine
+Theorie gegründet war, hat die Firma CARL ZEISS wenigstens für 10
+Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn der Mehrwert daraus, wie
+bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. wäre, so wäre das ein
+wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten mit der damals
+kleinen Optischen Werkstätte, dessen Höhe jetzt weit über 1 Million
+betragen würde. Und mein alter Freund ZEISS hat mir vollkommen
+zugegeben, daß es ohne diesen Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit
+seiner gewohnten Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen
+überholt worden sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu
+nehmen, so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine
+Autorität hin kann ich nun sagen: _von diesen 10 Millionen Mark
+Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt worden, wenn ich
+nicht dabei gewesen wäre_.
+
+Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken kommen können,
+daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, oder daß ich einen
+persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert oder auf mehr als einen
+bescheidenen Teil desselben hätte. Warum nicht? Weil außer mir noch
+mehrere da waren, die mit dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen
+können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch
+nicht so groß gewesen. Da war zunächst unser alter LÖBER, der dasselbe
+von sich hätte sagen können; da war auch der alte ZEISS selber. Ohne ihn
+hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem Wirken gehabt, um
+diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere waren da: eine ganze
+Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz spezifischer Bedeutung,
+tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls von sich sagen konnten,
+daß sie in gleicher Weise Anteil an dem Aufblühen des Unternehmens
+hatten. Aber was wäre das für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern
+kommen würde, um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert
+einzufordern? Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede
+nachdenken, wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann:
+ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, wobei
+es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil ihm zukäme,
+und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt werden -- so
+werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht ihm ein Anrecht zu auf
+das _Ganze_ oder auf _Nichts_.
+
+Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, daß
+mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre nichts oder doch nicht
+soviel da von dem tatsächlich vorhandenen Erwerb. Dann ist dieser
+gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb nicht Eigentum einer einzelnen
+oder mehrerer Personen, ein Erwerb, den keiner in Besitz nehmen, nicht
+an seine Kinder vererben kann, sondern _gemeinsames Besitztum_, das auf
+den _Rechtsnachfolger_ übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder
+Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind.
+
+Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit Bezug auf
+meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir es wiederholt
+erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder erlebt bei all den
+kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die gemacht worden sind in
+den 70er und 80er Jahren. Wir haben es ferner wieder erlebt in den 90er
+Jahren dank der Initiative unseres Freundes Dr. RUDOLPH, nach dessen
+Angaben die Firma in ein ganz neues Gebiet eintreten konnte, so daß der
+Gesamtwert der Jahresproduktion auf mehrere Millionen gewachsen ist.
+Aber wieder war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches
+genau unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt
+angegeben habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den
+kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten
+Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele Personen
+immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben und außerdem
+finden sie bei uns noch die _Mittel zur Verwirklichung der Ideen_,
+Mittel, die sie nicht haben würden, wenn sie außerhalb unserer
+leistungsfähigen Werkstätte ständen.
+
+Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, die so
+viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt sind,
+daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen können mit einer
+großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden über 90 Proz. aller
+Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in vielen gute Ideen enthalten
+sind; sie verfallen ganz einfach. Erst in 10 oder 20 Jahren werden die
+guten Ideen benutzt von solchen, die gerade Gelegenheit haben, dieselben
+für ihre Zwecke anzuwenden. In der Regel können die Erfinder mit ihren
+Gedanken hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit
+dilatorischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur
+wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit zu
+genießen. Das hängt damit zusammen -- und ich weiß das aus eigener
+Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, es aber nicht selbst
+ausführen kann, sondern es andern anbieten muß, so ist er erstens im
+Nachteil durch das Angebot -- er verkauft die »Katze im Sack« -- und
+zweitens hat er den passiven Widerstand derjenigen zu besiegen, welche
+die Ideen benutzen sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg
+gearbeitet haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen
+keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den Handel gelangt,
+was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird ihnen die Nahrungsquelle
+geschmälert. Im allgemeinen werden also diejenigen, welche im großen
+Maßstabe neue Sachen einführen können, diesen theoretischen Erfindungen
+sehr kühl gegenüberstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der
+gemeinsamen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung,
+die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die _Wurzel des
+Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten_. Es werden dann
+aber immer mehrere da sein, welche sagen können: wenn ich nicht dabei
+gewesen wäre, so wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der
+Erfinder allein vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben
+ebenfalls nichts.
+
+Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren schon in unbestimmter
+Form angestellt habe und die mich jetzt auf den festen Standpunkt
+führen: Was in einer solchen Genossenschaft, die auf die Organisation
+der Arbeit gegründet ist, sich als wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus
+dem _Zusammenwirken_ geistiger und technischer Arbeit, ist seinem Wesen
+nach _Kollektiveigentum_. Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt
+in der vorher benannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher
+dieser Ziffer entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.
+
+Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was darf in
+unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit _nicht verteilt_ werden?
+Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr,
+wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens
+nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und
+Gehaltszahlung entfallen. Und ich scheue mich nicht, ganz fest
+auszusprechen: _Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein
+kommt, was_ _die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur
+Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte
+geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe.
+_
+
+ * * * * *
+
+Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was _nicht_
+verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen
+verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen
+Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung
+geregelt werden?
+
+Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung
+einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf
+die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche
+Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und
+Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei
+der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art -- die darin zum
+Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten
+Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert
+nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit,
+gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel
+niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten
+Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten
+und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen
+Maßstab für die Verteilung zu finden in der _relativen Bewertung der
+verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten_.
+Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der _Regelung des
+Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage_. Denn wir in Jena können doch die
+Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem
+gegebenen Boden unsere Angehörigen _möglichst günstig_ stellen, aber
+_nicht andere als wirtschaftliche Normen_ dafür maßgebend sein lassen.
+Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben,
+deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das
+tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten
+mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder
+haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt
+würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der
+Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele
+unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns
+durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für
+die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu
+bekommen.
+
+Der Maßstab bei uns muß also sein: _Jeder, der bei uns arbeitet, muß
+soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und
+seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde_
+-- nicht soviel, wie ihm _möglicherweise_, wenn er _Glück hat_, geboten
+werden kann, sondern soviel, als er mit _Wahrscheinlichkeit_ anderswo
+erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das
+sympathisch sein mag -- wir müssen uns danach einrichten, daß der
+Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die
+betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der
+persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu
+haben, unter den _gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten_.
+
+Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung
+_möglichst allen mehr zu geben_, als sie anderwärts erhalten, weil sie
+unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß
+wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die _gleichen_ Chancen haben
+wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas _günstigere_ -- eben
+weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit
+Sicherheit darauf rechnen, für _alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte
+zu haben_.
+
+Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede
+Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein
+Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß!
+Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie
+aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht
+sein wird -- er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf
+nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er
+auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist,
+und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden.
+
+ * * * * *
+
+Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt
+für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des
+_Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht_.
+Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen
+Versammlung gewesen ist.
+
+In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine
+kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet -- dazu gehören die
+Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn --
+und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die
+Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu
+verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: _nach welcher
+Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher
+Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?_ Wir sind leider zu
+spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses
+Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt
+korrigiert und beseitigt werden müssen.
+
+Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden
+müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für
+_den Unternehmer wie für den Arbeiter_, also für beide Teile,
+_vorteilhafter_ ist und _nicht mißbräuchlich zu sein braucht_. Für den
+Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit
+denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei
+Einführung des Zeitlohnes -- und für die Beteiligten deshalb, weil sie
+die Möglichkeit haben, _wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger
+Mehranspannung_ der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen
+_Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen_.
+
+Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen
+guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann:
+»Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die
+Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen
+Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern.
+
+Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach darauf hinaus,
+die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende die bestimmte
+Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung seiner Kräfte durch größere
+Ökonomie der Zeit, durch größere Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr
+zu verdienen, als wenn er die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das
+muß also im Prinzip anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die
+Frage ist nur die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende
+wirklich nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll --
+wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer gleich
+langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr auseinandergehen
+und es kann auch nur auf Grund einer gewissen Schätzung eine Norm
+gefunden werden.
+
+Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, daß man
+anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige Arbeit im Zeitlohn macht,
+der Antrieb zur Arbeit ein geringerer ist, und daß ein _Akkordarbeiter
+ohne besondere Anstrengung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig
+zu machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen_. Ich würde das
+jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung der Zeit
+erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während der Zeitlohnarbeit sagen
+kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: Ich bringe unter den gleichen
+Bedingungen in vier Tagen soviel fertig als ein anderer im Zeitlohn in
+sechs Tagen, so würde ich ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist
+einer von denen, auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit«
+Anwendung findet -- Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich
+zu schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten -- oder Du meinst,
+wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben faulenzen! Das
+wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn wenn einer im Zeitlohn
+arbeitet, ist er _auch_ verpflichtet, angemessen und gebührend fleißig
+zu sein, da wir zum _Vergnügen niemand_ in die Werkstatt stellen. Zu
+dieser Betätigung im Zeitlohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und
+pflichtmäßige Erfüllung des Arbeitsvertrages.
+
+Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im
+Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin
+der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen
+Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er _im
+Akkord_ arbeitet, _mindestens 20 Proz. mehr verdienen können_, als wenn
+er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß.
+Aber nun wohl gemerkt: _20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm geben
+müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im Zeitlohn zu leisten
+hätte_.
+
+In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die Quelle von
+manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es ist offenbar, daß auf
+meine Äußerungen hin angenommen worden ist, daß dabei gemeint sei,
+jeder müßte sich einen Abzug bis zu 20 Proz. Überverdienst _von seinem
+Wochenlohn_ gefallen lassen. Wir können nicht für alle unsere Leute den
+Wochenlohn auf die Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar
+nicht im Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für
+unseren Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die
+Arbeitslosenversicherung d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer
+nicht arbeitet, sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn
+liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu Grunde. Alle
+diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen _Zurückhaltung_
+bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren und zwar nach den
+Bestimmungen des Statuts als einen _unwiderruflichen_. Wenn wir Leuten
+Gelegenheit geben können, eine erheblich höhere Einnahme durch die
+Akkordarbeit zu haben, so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn
+sie mit einem relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt
+werden.
+
+ * * * * *
+
+Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen in dieser
+Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in unserem Betrieb:
+
+1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der
+seinem Wesen nach _unverteilbar_ ist, der in guten Zeiten der Verteilung
+entzogen werden und als _Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben_
+muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind,
+damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens
+kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht
+abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen
+Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.
+
+Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe,
+umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25
+Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz.,
+welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein Äquivalent
+sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, den wir zurückhalten zur
+Deckung unserer Verpflichtungen für Pension und Abgang.
+
+2. Die _Norm für das Teilungsverhältnis_, welches zwischen den einzelnen
+Personengruppen und den einzelnen zustande zu kommen hat, muß sich
+richten nach dem _Marktwert_ der verschiedenen Arbeiterkategorien unter
+Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen.
+
+3. Es ist notwendig, das _Verhältnis zwischen dem Ertrag von
+Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit_ vernünftig und
+gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der
+angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird -- aber nicht unter
+unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im
+Akkord zu arbeiten.
+
+(Pause.)
+
+Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu
+schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen
+wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer
+Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages
+zusammengestellt haben[29].
+
+Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei Jahren eine
+wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen gehabt haben; die
+Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital ist
+entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und Gehaltkonto hat ebenfalls
+beständig zugenommen; die darunter stehenden Ziffern zeigen Ihnen
+weiter, daß auch eine Zunahme des Durchschnitts-Arbeitseinkommens
+stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber dem, was im Geschäftsjahre
+1894/95 bestanden hat. Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem
+Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen,
+in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir,
+sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat
+arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende
+Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden
+worden. Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger
+Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen
+konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen
+besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir
+Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer
+Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem
+gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre
+hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote
+des Reingewinns herbeiführte.
+
+Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen,
+wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen. Diese allgemeinen
+Unkosten bleiben dieselben bis auf Material und Arbeitslohn, die
+infolgedessen einen besonders hohen Anteil am [d. h. Einfluß auf den]
+Reingewinn haben. So in sehr guten Geschäftsjahren. Ein schlechtes
+Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden
+arbeiten und _mehr_ leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte
+ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt
+werden müßte.
+
+Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre
+hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von 3 und 8
+anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen
+Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar nichts; es drückt nur
+aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge Leute hinzugetreten sind, die
+nur einen Wochenlohn von 5-6 M. haben, die aber doch als Personen zählen
+und in der Division die Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß,
+wenn wir den Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen
+mit dem vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der
+Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung von
+170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen Ziffern, die
+hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, welche im letzten
+Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. (5 Proz. sind
+ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich eine durchschnittliche
+Steigerung des Jahreseinkommens gegen das erste Jahr von 180 M. Dabei
+muß berücksichtigt werden, daß in den beiden letzten Jahren 2 und 7
+Arbeitstage, welche an Urlaub gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in
+den früheren Jahren nicht geschehen ist.
+
+Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro Jahr summiert sich
+bei den 400 Personen, welche daran Anteil hatten, auf über 70000 M.,
+d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind an unsere erwachsenen Arbeiter
+70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt worden, als nach dem Durchschnittssatz
+des guten Geschäftsjahres 1894/95. Daraus geht hervor, daß eine
+merkliche Steigerung des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten
+ist, und wir erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine
+Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft.
+
+Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das Kennzeichen,
+daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, _daß unsere
+Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte_. Unsere
+Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen,
+während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was
+wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen
+müssen. Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht
+40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten.
+
+Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? An sich
+könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag der
+Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des Jahres oder
+durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der Umstand, daß die
+Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß
+_irgend etwas nicht in Ordnung_ ist. Nun hat aber unsere
+Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem.
+Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem
+guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang
+abhängig gemachten Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein
+zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig
+gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen
+unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine
+Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen
+Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser
+Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend
+erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und
+unwiderruflich ist, gewähren können.
+
+Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag dieselben
+bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend zu erhöhen, bei
+schlechtem Geschäftsgang aber auch wieder herabzusetzen. In unserem
+Betrieb aber ist dies nicht möglich, weil, wie ich schon gesagt habe,
+_unsere Löhne unwiderruflich sind_. Würden wir z. B. in einem guten
+Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden
+mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe
+fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die
+_Gewinnbeteiligung_. In diesem Jahre ist aber in Form von Lohn und
+Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich recht und
+richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die Nachzahlung in Form
+der Gewinnbeteiligung fallen müssen.
+
+Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in die Erscheinung
+getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von 8 Proz. war ziemlich
+richtig auf Grund der Bilanz und der Norm, die schon in Anwendung
+gekommen ist. Die Erklärung ist darin gegeben: es ist im vorigen Jahre
+ein Umstand nicht zum Bewußtsein gekommen, der eine wesentliche
+Entscheidung bewirkt hat. Das Jahr 1895/96 hat noch unter den
+Nachwirkungen des früheren schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar
+dadurch, daß noch Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre
+verkauft wurden. Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden
+als sie gewesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist,
+Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn ein bedeutend
+höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser Umstand nicht
+bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein gebracht, daß
+eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis vorhanden war, dazu
+angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung der
+Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.
+
+Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen dieser auffälligen
+Erscheinung. Da haben wir uns überlegen müssen, inwieweit denn nun die
+durch diese Ziffern gekennzeichnete Lage unserer Betriebe den
+Anforderungen entspricht, welche nach den voraufgegangenen Erläuterungen
+der Normen und Grundsätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten
+haben. --
+
+[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so
+unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] --
+
+nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit,
+also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar
+gekennzeichnet habe.
+
+Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere
+Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre
+überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können. Der Anteil
+der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also auf 20 Proz. statt auf etwa
+24 oder 25 Proz. Die allgemeine Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf
+diese Prozente nicht kommen, als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt
+sich ganz allgemein, daß wir bei einem guten Geschäftsgang schon
+angekommen sind an der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht
+weiter, hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrags.
+
+Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche Lage
+unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen können, solange
+nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert werden -- sonst käme es
+hinaus auf eine Verteilung dessen, was im Sinne meiner vorherigen
+Erklärungen in guten Geschäftsjahren nicht verteilt werden darf. Wir
+können unsere Arbeitszeit nicht weiter verkürzen, solange zu zwei
+Dritteilen oder mehr der anderen Betriebe auf demselben Industriegebiete
+noch 10 oder 12 Stunden gearbeitet wird[30]. Wir können nicht weitere
+Erleichterungen gewähren, auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach
+seinen jetzigen Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die
+Akkordarbeit ungebunden ist, als sie nicht geregelt ist durch die
+Forderung des entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere
+Erleichterungen nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich
+ist, durch die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und
+dadurch den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den
+Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe steigern,
+nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen Organisation der
+Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus
+anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir
+nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert
+unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden
+dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit
+minderwertiger Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn wir
+unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von 10 Proz. halten
+können, _weil wir uns mitten im allgemeinen Wettbewerb befinden und
+nicht auf einer Insel im indischen Ozean_, die vielleicht jede
+Konkurrenz unmöglich machte. _Wir sind mit dem, was wir leisten, unter
+solchen Gesichtspunkten an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die
+wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können._
+
+Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr
+guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und
+folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos
+eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, _namentlich aber ein
+Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit_.
+
+Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug[31], um
+ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil dieser
+Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden nächsten
+Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen kommt, welche
+mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu arbeiten. Welches der
+Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der Akkordabschlag, können wir nur
+in einzelnen Gruppen feststellen, aber nicht als vergleichbaren
+Durchschnitt für den ganzen Betrieb. Für einzelne Gruppen ist auch
+festgestellt worden, daß im Durchschnitt der Mehrertrag der Akkordarbeit
+gegenüber den Wochenlöhnen ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht
+hat, in manchen z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz.
+Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind,
+bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd
+zu denselben arbeiten; _nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem
+bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit
+gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag
+besteht_. Dieser Anteil geht erheblich über das hinaus, was die
+Akkordarbeiter ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften.
+
+Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich
+vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere
+Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man
+schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in
+unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd
+erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß _in diesem System etwas
+geändert werden muß_. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt
+schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar. _Es findet sich bald niemand
+mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will._ Gar bald wird auch
+niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst Werkmeister zu
+werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden könnte, wie als
+einfacher Akkordarbeiter.
+
+Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die Höhe getrieben
+würden, so würde das zur Folge haben, daß im nächsten Jahre von einer
+Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die Rede sein könnte, ja, daß sogar
+der Anteil der Firma unter den Satz herunterginge, auf den sie in guten
+Jahren halten muß. Wir können also nicht auf diese Weise die
+Ausgleichung bewirken, deshalb muß es auf andere und zwar _in der Weise
+geschehen, daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der
+Akkordarbeit, welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht haben,
+in der angemessensten und schonendsten Art rückgängig machen_. Das ist
+der Gesichtspunkt der von uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die
+Vorteile der Akkordarbeit etwas einschränken werden, weil sie eine
+unverhältnismäßige Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im
+Zeitlohn arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit
+bieten können.
+
+Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse beseitigt
+zu haben.
+
+Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion
+nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das
+Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten
+eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der
+Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in
+guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten
+Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und
+findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß
+mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die
+Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern
+durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz.
+wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang.
+Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa
+12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind,
+müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter
+Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang
+ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich
+keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem
+Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.
+
+Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der
+Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir
+sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der
+Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. _Die Firma
+hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas
+abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder
+zugute._ Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation
+nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und
+Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß
+diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine
+Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich
+bedeutend verschlechterte. Gerade _weil_ keine Zwangslage vorhanden ist,
+müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden,
+zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen
+lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten
+muß.
+
+Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar
+nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu
+nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter
+Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es
+wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die
+Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher
+bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem
+Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von
+60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere
+Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird
+uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in
+einzelnen Gruppen geboten ist.
+
+Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden
+sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein
+Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts
+dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der
+Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr
+komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei
+hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen
+dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die
+Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der
+»Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre
+eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht,
+getroffen werden.
+
+Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir
+Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen
+erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der
+inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel
+aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun
+einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen
+ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen
+werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen.
+Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir
+zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen derart getroffen worden
+sind, daß die _erforderlichen Unparteiischen existieren_. Es sind das
+bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die
+Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen,
+um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen
+Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz
+besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine
+Gewinnbeteiligung herauskommt. _Diese drei sind die Mitglieder der
+Geschäftsleitung_. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen,
+so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist,
+ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung
+gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt.
+
+Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter
+sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von
+vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig
+unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen
+anzuordnen gedenken.
+
+Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine
+Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch
+nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der
+Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden
+soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht
+machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen,
+welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wie _wenn sie ein paar
+Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen
+Platzregen kommen_. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere
+Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle:
+wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher
+Sonnenschein genießen konntest. _Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht
+eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern
+nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt
+hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten_. Ich
+wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend
+und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von
+unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen!
+
+Damit möchte ich schließen.
+
+ * * * * *
+
+
+Anhang.
+
+---+------------------------------------+-----------+-----------+-----------
+ | | 1894/95 | 1895/96 | 1896/97
+ | | | |
+ | Jahresproduktion | | |
+ | | | |
+1. | Einzelverkaufswert (Katalogwert) | 1 776 000 | 2 094 000 | 2 401 000
+2. | Netto-Verkaufswert | 1 505 000 | 1 775 000 | 2 035 000
+ | | | |
+3. | Betriebskapital am Schluß des | | |
+ | Geschäftsjahres | 1 784 000 | 2 006 000 | 2 391 000
+ | | | |
+4. | Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung | 642 700 | 829 000 | 1 060 000
+ | | | |
+5. | Löhne (Zeit- und Akkordlöhne) | 478 300 | 628 600 | 797 900
+6. | Monatsgehalte | 164 400 | 200 400 | 262 500
+7. | Verhältnis von Gehalt zur Summe | | |
+ | von Lohn und Gehalt | 1:3,91 | 1:4,13 | 1:4,04
+ | | | |
+---+------------------------------------+-----------+-----------+-----------
+8. | Durchschnittlicher Jahresverdienst | 1110 | 1175 | 1133
+ | =aller= Arbeiter | (431 | (535 | (704
+ | (jugendliche einbegriffen) | Personen) | Personen) | Personen)
+ | | | |
+9. | Durchschnittl. Jahreseinkommen | -- | 1343 | 1377
+ | aller über 18 Jahre alten | |(523 Pers.;|(558 Pers.;
+ | Arbeiter (Zeitlohn und Akkord) | | 313 | 313 Tage)
+ | | | bezahlte |
+ | | | Tage) |
+ | | | |
+10.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1384 | 1465 | 1493
+ | aller über 24 Jahre alten | (307 |(317 Pers.;|(393 Pers.;
+ | Arbeiter | bezahlte | 313 Tage) | 313 Tage)
+ | | Tage) | |
+ | | | |
+11.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1492 | 1593 | 1665
+ | aller über 24 Jahre alten | (307 Tage)|(224 Pers.;|(238 Pers.;
+ | Arbeiter, die 3 Jahre oder | | 313 Tage) | 313 Tage)
+ | länger im Betrieb | | |
+ | | | |
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 21: Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des
+Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150,
+wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.]
+
+[Fußnote 22: [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den
+»Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten
+abgedruckt sind.]]
+
+[Fußnote 23: [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]]
+
+[Fußnote 24: [s. Anhang.]]
+
+[Fußnote 25: [soll wohl heißen: von der Stiftungs_verwaltung_. Cz.]]
+
+[Fußnote 26: [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister -- zu
+der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement
+des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]]
+
+[Fußnote 27: [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im
+Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]]
+
+[Fußnote 28: [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 29: [s. Anhang.]]
+
+[Fußnote 30: [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden
+verkürzt worden. Cz.]]
+
+[Fußnote 31: [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]]
+
+
+
+
+V.
+
+Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsum-Vereins.
+
+Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898.
+(Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr. 256 vom 1. November 1898.)
+
+
+Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im engeren Sinne
+politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche Selbsthilfe
+gerichteten Genossenschaften knüpfen sich nicht an ein bestimmtes
+Parteiprogramm. Angehörige der verschiedenen politischen Parteien können
+in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen Hand in Hand gehen, wie
+auch umgekehrt diese Stellungnahme innerhalb derselben Partei öfters
+verschieden befunden wird. Indes sind gerade die linksstehenden
+politischen Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe
+kräftige Stützen gewesen -- wie schon die Namen SCHULZE-DELITZSCH unter
+den Alten, MAX HIRSCH unter den Jüngeren bezeugen. Es versteht sich also
+ganz von selbst, daß unser Verein Interesse nimmt an den Vorgängen, die
+das Genossenschaftswesen berühren, und daß wir die Fragen diskutieren,
+die mit bezug hierauf kürzlich auch bei uns in Jena aktuell geworden
+sind.
+
+Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige Gewerbeverein
+will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den Gemeindebehörden den Erlaß
+eines Ortsstatuts beantragen, welches _Konsum_vereinen eine
+Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer, auferlegt. Ich habe also
+in meinem Referat Stellung zu nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz
+und zu seiner Begründung, und daran Kritik zu üben, falls dazu
+Veranlassung vorliegt.
+
+Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen -- das bringen die Umstände so
+mit sich. Deshalb ist es mir besonders erwünscht, mich auf Tatsachen
+berufen zu können, die glaubhaft machen, daß meine Stellungnahme völlig
+frei ist von persönlicher Animosität gegen die Vertreter des
+gegnerischen Standpunktes -- daß meine Kritik sich also lediglich gegen
+diesen Standpunkt richtet, nicht gegen die beteiligten Personen. Mit
+vielen von diesen stehe ich nämlich auf ganz gutem Fuß, vielen davon bin
+ich ein guter alter Kunde. Denn ich halte darauf, daß in meinem Haushalt
+_alle_ Bedürfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im
+Verkehr sind, von hiesigen Geschäftsleuten entnommen, nicht in
+Postpaketen aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden. Und
+ich habe keine persönliche Sympathie für _die_ Konsumvereine, die darauf
+ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just den Wohlhabenden
+recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich etwa diesen das Recht hierzu
+bestreiten wollte; das Recht gestehe ich allen zu. Ich meine aber, daß
+nicht jeder von jedem beliebigen Recht auch jeden beliebigen Gebrauch
+machen müsse, ohne Rücksicht darauf, wie andere dadurch berührt werden.
+In dem Interessenkampf, den die fortschreitende Umgestaltung der
+Wirtschaftstätigkeit und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten
+meiner Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme
+bekunden für die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen Hammer
+und Amboß geraten sind, und sollten, unter freiwilligem Verzicht auf
+manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu wirken suchen,
+statt zur Verschärfung der Schwierigkeiten beizutragen.
+
+Für den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch ganz andere
+Rücksichten gegeben. Denn es handelt sich um den Versuch, die _Gemeinde_
+zu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit zwischen
+verschiedenen Gruppen der Gemeindeangehörigen zu verleiten -- um die
+Absicht, die Machtmittel der Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten
+der einen Gruppe gegen die andere, und zwar zugunsten des stärkeren
+Teils, auf Kosten des schwächeren Teils. Der Konsumverein, der in Jena
+dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden;
+er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute. Und wie wenig
+die Angehörigen der Kramerinnung und der ihr nahestehenden Erwerbskreise
+auf Rosen gebettet sein mögen -- so viel ist sicher, daß ihre
+wirtschaftliche Position im Durchschnitt immer noch viel günstiger ist
+als die durchschnittliche Wirtschaftslage derjenigen Klassen, die
+vermittels des Konsumvereins eine Besserung erstreben.
+
+Was nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf Einführung einer
+Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist mir in diesem Punkt mein
+Referat außerordentlich erleichtert durch zwei vorzügliche Artikel, die
+das »Jenaer Volksblatt« in der Dienstag-und Mittwoch-Nummer voriger
+Woche unter dem Titel »Gewerbeverein contra Konsumverein« gebracht hat.
+Die Bedeutung dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der
+bedrohten Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden
+stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins in
+diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser Diskussion haben
+nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen zu einem Zugeständnis
+sich verleiten lassen, welches schon ein Preisgeben des korrekten
+Rechtsstandpunktes einschließt. Sie haben, augenscheinlich verblüfft
+durch die emphathische Betonung der angeblichen »Gerechtigkeit« der
+geforderten Umsatzbesteuerung, auf das neue weimarische Steuergesetz
+verwiesen, nach welchem vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf
+ihre Dividenden etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß
+durch diese jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr
+entsprochen sei. _Das_ aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil --
+dieses Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der groben
+_Un_gerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die in gleichem
+Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt wird. Die
+angezogenen Artikel des »Jenaer Volksblatts« haben das Verdienst, dieses
+klipp und klar darzulegen. Sie zeigen, daß ein Konsumverein, sofern er
+seinem statutarischen Zweck gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt
+und die Abgabe der eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt,
+keinen Gewinn haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen
+Sinne. Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen einer
+Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was er im Lauf
+des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren zuviel abgenommen
+hat -- aus Gründen der Zweckmäßigkeit und zur Sicherung einer geordneten
+Finanzwirtschaft, es ist aber kein »Gewinn«, den der Verein wirklich
+gemacht hätte. Und für das einzelne Mitglied ist die Dividende, die es
+vom Verein empfängt, ebenfalls kein »Gewinn«, d. h. kein neuer Erwerb,
+sondern lediglich die _Minderung an Ausgaben_, die es dadurch erreicht,
+daß es seine Bedürfnisse in Gemeinschaft mit anderen im großen
+eingekauft und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun bisher
+streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich der
+_Erwerb_ steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, die einer
+haben kann, indem er sich besser einrichtet als ein anderer; zweitens,
+daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern sei, nicht ein und derselbe
+Erwerb ein und derselben Person unter anderem Namen zum zweiten Male
+herangezogen werden dürfe. Gegen beide Grundsätze verstößt aber die
+Einkommenbesteuerung, die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den
+Konsumvereinen auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb,
+sondern trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine
+Doppelbesteuerung, weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den
+Mitgliedern des Konsumvereins erwächst, von jedem einzelnen schon vorher
+als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert worden
+ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann, muß er doch schon
+besitzen; also muß er es auch als Erwerb oder Einkommen schon versteuert
+haben. Die landesgesetzlich jetzt eingeführte Besteuerung der
+Konsumvereine für Staat und Gemeinde ist also, weit davon entfernt,
+einer Gerechtigkeitsforderung zu entsprechen, selbst schon eine
+Ausnahmemaßregel, eine willkürliche Sonderbesteuerung derjenigen
+Volkskreise, die durch den Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft
+Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung suchen.
+
+Dieser Charakter der Ausnahmemaßregel und der Willkür kommt im neuen
+Weimarischen Steuergesetz auch sehr prägnant zum Ausdruck. In § 4 dieses
+Gesetzes sind unter 6 Nummern alle diejenigen aufgezählt, die
+einkommensteuerpflichtig sein sollen, und die letzte Nummer besagt:
+
+ 6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit
+ beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre
+ Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres Einkommens
+ aus Grundbesitz im Großherzogtum.
+
+Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer
+»Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren
+Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«.
+Jedermann muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein
+solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu besteuern
+sei. Ja wohl! -- aber unmittelbar vorher in § 4 steht ein besonderer
+Absatz:
+
+
+5. Konsumvereine.
+
+Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden
+Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß
+aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht
+gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben. Die
+Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer
+Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber
+will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen. Und die bringt es mit sich,
+daß man die Ersparnisse der _kleinen_ Leute, die zu Konsumvereinen
+zusammentreten, besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb
+anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse der
+Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante legen und dadurch dem
+Konsum anderer entziehen, die besteuert man nicht. _Das_ nennt sich
+Mittelstandspolitik.
+
+Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um
+diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. Der Antrag verlangt
+vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen
+angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den
+_Umsatz_ durch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine
+Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von
+Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf _mittels_ des
+Konsumvereins beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf 2 Proz.
+des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die Schneidigen
+unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. erhoben wissen. Das
+letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem die Gemeindesteuer die
+größeren Einkommen heranzieht. Der Konsumverein, also die Gesamtheit der
+zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im
+ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt,
+dafür eine _Extra_steuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann,
+der einen Jahres_gewinn_ von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen
+ganzen Umsatz _wie Gewinn_ versteuern, neben der Steuer, die ihm
+landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun --
+ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser
+Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit
+des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere
+Wort gekennzeichnet zu wissen.
+
+Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im
+Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das
+Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf
+der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen,
+anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält.
+
+Erstens: daß man hier _keine_ Umsatzsteuer will, sondern nur eine
+Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich,
+daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz,
+anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine
+beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der
+Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem
+aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle -- und
+zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert,
+nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn
+»Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich
+selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren
+nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere
+weiterzugeben. -- Man darf gespannt darauf sein, wie der
+Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich
+aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und
+direkt die Umsatzsteuer zu fordern -- damit wäre doch allzusehr der Katz
+die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger
+klingenden Forderung einer Einkommensteuer.
+
+Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß
+sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle!
+-- was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches
+Recht für alle! -- weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr
+Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf
+ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! -- weil alle
+Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein
+besteuert werden auf seinen Umsatz! -- Dem einen Kommentar hinzuzufügen,
+wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung
+auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch
+erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten alten
+Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen.
+Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht
+übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik
+an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der
+Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines
+Einkommen veranlagt zu sehen -- unter Hinweis darauf, daß doch die
+anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf
+Heller und Pfennig versteuern.
+
+Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen
+Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag
+haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen?
+
+Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen
+Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand
+glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen
+Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die
+Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den
+Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun
+allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich
+mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und
+einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben
+kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten
+möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht
+mehr die Mühe lohnt?
+
+Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die
+Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen.
+Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber
+vollends nicht rechtfertigen; denn _diese_ stehen ihm schnurstracks
+entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse
+seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das
+einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des
+Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen -- sie zu strafen dafür, daß
+sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu
+machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es
+erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des
+Konsumvereins.«
+
+Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch
+nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem andern Schaden
+zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«.
+Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages
+Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag
+nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die
+Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie
+nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen
+wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre
+in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze
+abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem
+Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von
+dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls
+man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe
+noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte
+dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes:
+»Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen.
+Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird
+die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe
+bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen,
+nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die
+4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich
+abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der
+Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« --
+Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens
+unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat
+er nicht einmal das für sich.
+
+Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der
+Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen
+Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden?
+
+Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue
+Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob
+der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu
+beschließen. -- Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue
+Steuerquelle als _solche_ mit besonderem Wohlgefallen betrachten
+sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld
+immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den
+Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht -- _das_ wäre
+doch dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der
+Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat
+allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen -- schon der
+Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn -- gleiches Recht für
+alle! -- jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die
+Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt
+die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde?
+Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar
+viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die
+gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß
+eine Baugenossenschaft -- auch so eine Art Konsumverein! -- ihren Erwerb
+beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen
+-- und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft
+verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in
+ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte
+wachsen lassen -- und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut
+gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn
+was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein
+Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich
+zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn
+dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug
+auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der
+Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort
+behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages
+im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden.
+
+Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß
+vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung
+nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage
+bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen,
+daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für
+gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die
+rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu
+fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in
+Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne
+eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen
+vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich es für
+durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die
+drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus,
+den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch
+mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen
+Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche
+Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß
+eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht
+anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht
+werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber
+meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich
+schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht.
+Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals
+Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept
+gegeben mit den Worten:
+
+ Auf groben Klotz -- ein grober Keil! Auf einen Schelmen --
+ anderthalbe!
+
+So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar unter
+der Fragestellung:
+
+ Was ist für diesen Klotz der rechte Keil?
+
+ Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden durch
+ anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins?
+
+Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der Schutz der
+Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen _nicht_ fragen, wie etwa durch
+Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden könnte, daß ein
+Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande kommt; sie sollen
+vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde sofort in
+die _andere_ Erwägung eintreten: Was können wir, wenn das Statut
+erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte Schädigung nicht nur
+abzuwenden, sondern möglichst in _ihr Gegenteil zu verkehren_? _Das_
+ist, meines Erachtens, die richtige Stellungnahme. Denn der erhobene
+Arm, bereit, den drohenden Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch
+eine bessere Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich
+ducken will.
+
+Selbstverständlich können die Maßregeln der Abwehr im einzelnen erst
+diskutiert werden, wenn man genau weiß, was abzuwehren ist. Schon vorher
+aber kann man die Richtungen ins Auge fassen, in denen die Wege zur
+Abwehr zu finden sein müssen.
+
+_Ein_ solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch in Sachsen an
+mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden: rasche Ausdehnung der
+Geschäftstätigkeit des Vereins, um den Verlust von einigen Prozenten des
+Umsatzwertes durch Steigerung der Umsatzziffern, günstigere
+Einkaufsbedingungen und Verminderung der Generalunkosten wieder
+auszugleichen. Das hängt in der Hauptsache, wenn der Verein in seiner
+Organisation genügend gefestigt ist, nur ab von der Möglichkeit,
+größeres Kapital für seinen Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder
+selbst in kurzer Zeit aufbringen könnten. Immerhin ist es nur ein
+schlechter Trost, daß auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die
+Umsatzbesteuerung für den _einzelnen_ wieder eingebracht werden kann;
+denn die Summe, die dabei im _ganzen_ den beteiligten Kreisen -- der
+Hauptsache nach den Arbeitern -- ungerechterweise von der Gemeinde
+weggenommen würde, wäre nicht kleiner, sondern noch viel größer als sie
+bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte. Deshalb ist es wichtig,
+auch noch andere Wege in Betracht zu ziehen, auf denen eine radikalere
+Art der Abwehr als möglich erscheint.
+
+Solche Wege sind unter allen Umständen vorhanden. Denn, wie immer auch
+das zu gewärtigende Ortsstatut lauten möchte, soviel ist sicher, daß es
+die Besteuerung auf den Umsatz an _bestimmte_ Voraussetzungen knüpfen
+muß. Daß es etwa der Umsatzbesteuerung alle diejenigen unterwerfen
+könnte, die der Gemeinderat oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen
+jeweils für besteuerungs_würdig_ erachtet -- das ist glücklicherweise
+ausgeschlossen. _Bestimmte_ Voraussetzungen lassen sich aber immer für
+ein bestimmtes Steuersubjekt auch _aufheben_ -- und dann ist für
+_dieses_ Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z. B., wie
+beantragt werden soll, _nur_ Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen,
+Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch seine
+Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich steuerfrei
+erhalten kann. Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit in geeigneter
+Art zurückzubilden in das _reine_ Lieferantengeschäft, mit dem er vor 10
+Jahren sie begonnen hat -- und er selbst hätte dann keinen »Umsatz«
+mehr; denn die Summe alles Konsums seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz
+eines Einzelkaufmanns oder mehrerer Einzelkaufleute. Und dann hätte man
+in Jena einen Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf
+Umsatz kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz
+und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. -- Daß solches erreichbar sein
+werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten Errungenschaften
+wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den ersten Blick zwar
+befremdlich. Es _ist_ aber möglich, und zwar ohne daß dabei die
+Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil zu verlieren brauchten, den
+sie jetzt aus der eigenen Geschäftsführung haben, und ohne daß der
+Verein das Heft der Aktion auch nur vorübergehend aus der Hand zu geben
+nötig hätte.
+
+Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, daß es allen
+Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung nach
+gleicher Norm unterwürfe, ist für Jena unmöglich. Das ist sofort
+ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen denkt und an das
+Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung des hiesigen
+Detailhandels den Warenhäusern in Berlin und Leipzig und anderen
+auswärtigen Kaufleuten bereiten müßte. Es könnte sich also, falls die
+Umsatzsteuer nicht gänzlich auf Konsumvereine beschränkt würde,
+höchstens um solche Maßregeln handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen,
+_wenn_ sie Lieferanten für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann
+ich es einstweilen ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut -- es
+müßte schon ein Kunststück sein -- erst da ist, dann können wir uns ja
+weiter sprechen.
+
+_Eine_ Voraussetzung muß allerdings gemacht werden, wenn die
+Abwehrmaßregeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen habe,
+ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf nicht gänzlich auf sich
+und seine Mitglieder angewiesen sein -- er muß Bundesgenossen zur
+Verteidigung seiner Position finden. Diese Voraussetzung aber ist sicher
+erfüllbar kraft der Interessengemeinschaft, die zwischen der Hauptgruppe
+seiner Mitglieder, der Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in
+bezug auf die Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von
+selbst gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man sich
+klar macht, daß Maßregeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung der
+arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte Benachteiligung
+aller industriellen Tätigkeit am Ort bedeuten müssen. Wenn daraufhin der
+Konsumverein Rückhalt bei denen sucht, welche die Interessen der
+Industrie und ihrer ungestörten Entwicklung zu vertreten haben, so
+vergibt er seiner Selbständigkeit nichts. Denn er kommt nicht als
+Bittender, mit leeren Händen, der nur Beistand für _seine_ Sache, sucht,
+sondern als Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in
+seinen geschulten Kräften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr in
+der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen
+Vorgehens seinerseits so regeln, daß aus dem zeitweiligen Hand-in-Hand
+gehen mit andern seiner eigenen Selbständigkeit kein Abbruch geschieht.
+Das müßte der Gesichtspunkt sein, unter den die Abwehr des Vorstoßes der
+Genossenschaftsfeinde sich zu stellen hätte.
+
+Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein entschiedenes
+Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens unserer Stadt.
+Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher Selbsthilfe in die Kreise
+der arbeitstätigen Bevölkerung Jenas hineingetragen und zuerst Erfolg
+und Anerkennung ihr erstritten. Die jüngere Vereinigung gleichen
+Charakters, die Baugenossenschaft, würde schwerlich so schnell, wie es
+geschehen, zu erfreulicher Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch
+die Vorarbeit der älteren die Genossenschaftsidee gerade in den
+Arbeiterkreisen hier schon eingebürgert und Schulung vieler in
+genossenschaftlicher Tätigkeit gewonnen worden wäre. Diesem Ruhm kann,
+wie ich glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres
+Verdienst hinzufügen, dessen Bedeutung möglicherweise sogar über die
+örtlichen Grenzen hinausreichen würde, wenn er in dieser Zeit der
+Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kräftig sie
+vertritt, sondern für diese Vertretung auch Wege anbahnt, die bisher
+noch nicht beschritten wurden. Dann könnte er, der eigenen Sache
+dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen Anfechtungen
+stehen, ein Vorbild geben.
+
+
+
+
+VI.
+
+Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum
+Sachsen.
+
+Rede, gehalten in öffentlicher Volksversammlung zu Jena am 17. November
+1900[32].
+
+
+_Geehrte Versammlung!_
+
+Über die äußere Veranlassung zu dieser Versammlung brauche ich mich
+nicht näher auszusprechen. Daß die dreiundeinhalb Versammlungsverbote,
+die unter Berufung auf die »öffentliche Ordnung und Sicherheit« kürzlich
+in rascher Aufeinanderfolge hier in Jena ergangen sind, nicht den
+Gegenstand meiner Rede bilden sollen, sondern nur den _Anstoß_ zur
+heutigen Versammlung gegeben haben, ist Ihnen schon durch die Benennung
+des Themas, in den Worten »Versammlungsfreiheit _im Großherzogtum
+Sachsen_« genügend erkennbar gemacht. Ich brauche daher nur darüber
+Erklärung zu geben, warum Angehörige der nicht-sozialdemokratischen, der
+sog. _bürgerlichen_ Parteien sich veranlaßt sehen, die Frage dieser
+Versammlungsverbote im Großherzogtum zur öffentlichen Diskussion zu
+stellen, obwohl diese Verbote überall, wie hier in Jena,
+_ausschließlich_ die Versammlungen der sozialdemokratischen Partei
+betroffen haben. _Das_ will ich zunächst in kurzen Worten erledigen.
+
+Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes, unseligen Angedenkens, besteht
+auch im Großherzogtum kein _Ausnahme_gesetz mehr gegen die
+sozialdemokratische Partei. Die Verbote ihrer Versammlungen ergehen also
+unter _gemeinem_ Recht des Landes, welches auf _alle_ Bürger gleichmäßig
+Anwendung findet. Unter denselben Voraussetzungen, unter denen die
+Polizeibehörden kraft dieses Landesrechts die Versammlungen _einer_
+Partei verhindern dürfen, dürften sie, sobald es ihnen zweckmäßig
+erscheint, _alle_ Versammlungen im Lande verhindern. Die bewußten
+Verbote berühren daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die
+Frage des verfassungsmäßigen Rechtes _aller_ Bürger in unserem Lande,
+die Frage der bürgerlichen Freiheit überhaupt gegenüber der
+Polizeigewalt -- und damit in bezug auf den Charakter unseres ganzen
+Staatswesens die Frage: _Rechts_staat oder _Polizei_staat?
+
+An den Fragen _dieser_ Art sind aber alle gleichmäßig interessiert,
+nicht nur die Sozialdemokraten und nicht nur die Liberalen, sondern
+ebensosehr auch die Konservativen -- soweit sie wirklich »Konservative«
+sind, nicht reine Rückschrittler, deren offenkundiges Ideal der reine
+Polizeistaat ist. Denn es gibt nur _eine_ Art von staatsbürgerlichem
+Recht: _das_ Recht, welches alle gleichmäßig schützt, vom Minister bis
+zum letzten Tagelöhner; und es gibt nur _eine_ Art von politischer und
+bürgerlicher Freiheit: _die_ Freiheit, an der alle gleichmäßig
+teilhaben, vom Minister bis zum letzten Tagelöhner. Eine Freiheit, die
+einzelne, oder bestimmte Kreise, oder ganze Parteien, _des_halb
+genießen, weil die Polizei für gut findet, _sie_ nicht zu beschränken --
+diese Freiheit »von Polizei Gnaden« ist _keine_ Freiheit. Der Sklave,
+der von seinem Herrn nicht mißhandelt wird, ist kein _freier_ Sklave.
+
+Soweit nun die Anhänger der Sozialdemokratie fordern, ihre Ansichten und
+Ideen innerhalb der Grenzen des _gesetzlich_ Erlaubten _kraft gemeinen
+Rechtes des Landes_ ebenso in Versammlungen öffentlich vertreten zu
+können, wie andere Parteien die ihrigen, verfechten sie kein
+Parteiinteresse, sondern verfechten sie das verfassungsmäßige Recht
+aller. Kein Gezeter der »staatserhaltenden« Parteien über den Vorschub,
+der der Sozialdemokratie aus den Kreisen des Bürgertums geleistet werde,
+wird meine Gesinnungsgenossen und mich abhalten, sie kräftig zu
+unterstützen überall, wo ihre Forderungen _diese_ Bedeutung gewinnen.
+_Die Sozialdemokratie soll sich nicht rühmen dürfen, die einzige Partei
+geworden zu sein, die in unserem Land oder_ _in dieser Stadt
+verfassungsmäßiges Recht und staatsbürgerliche Freiheit noch
+verteidigt!_
+
+ * * * * *
+
+Nach diesem Vorwort komme ich nun zur Sache.
+
+Daß ich die in Betracht stehenden Verwaltungsmaßnahmen unter
+_rechtlichem_ Gesichtspunkt anfechten will, bringt schon das Thema
+meines Vortrages zum Ausdruck. Indes läßt dieses noch unbestimmt, ob ich
+dabei nur das Recht seiner allgemeinen Idee nach, oder das konkrete, in
+den geschriebenen Gesetzen gegebene Recht im Auge habe -- ob ich also
+die Versammlungsverbote anfechten will durch Kritik der
+Rechtsanschauungen, von denen sie geleitet sind, und vielleicht
+verlangen will, daß _diese_ lege ferenda zu korrigieren seien -- oder ob
+ich sie anfechten will durch Kritik de lege lata, auf dem Boden des
+positiven Rechtes, unter der Behauptung falscher, _gesetzwidriger_
+Anwendung der geltenden Gesetze.
+
+Vom ersteren Standpunkt aus würde Gegenstand meiner Kritik die _Absicht_
+sein müssen, die in diesen Verboten offen zum Ausdruck kommt: die Ideen
+und Bestrebungen einer bestimmten Partei unter der Behauptung ihrer
+Staatsgefährlichkeit mit den _äußeren_ Machtmitteln des Staates
+bekämpfen, _gewaltsam_ unterdrücken oder hemmen zu wollen -- sowie die,
+wie ich glaube, verhängnisvolle _Wirkung_, die derartiger Gebrauch der
+Staatsgewalt in Aussicht stellt. Und für eine Kritik von _diesem_
+Standpunkt aus hätte ich in der Tat kräftige Waffen. Ich könnte, im
+Punkte Vernunft und Gerechtigkeit, hinweisen auf den prägnanten
+Ausspruch eines sehr konservativen Historikers, Heinrich von Treitschke,
+der einmal gesagt hat:
+
+ Keine Kunst der Rede vermag den _ketzerrichterlichen_ Geist zu
+ verhüllen, der aus der Behauptung spricht: irgend eine Idee, oder
+ Meinung, oder Lehre sei _staats_gefährlich!
+
+Und im Punkte praktischer Staatsklugheit könnte ich die Tatsache
+hervorheben, daß das ketzerrichterliche Gesetz, das zehn Jahre über
+Deutschland geherrscht hat, das _kläglichste_ Fiasko bedeutet, das seit
+der Begründung des Reichs irgend einer gesetzgeberischen Aktion in
+Deutschland beschieden war.
+
+Aber alles das will ich nicht weiter verfolgen. Denn meine Absicht ist
+heute, die Angelegenheit dieser Versammlungsverbote _nur_ von dem
+anderen, zu zweit bezeichneten Standpunkte aus, also de lege lata, zu
+erörtern. Nicht darum also soll es sich heute abend handeln: ob diese
+Maßnahmen der Verwaltung unter Gesichtspunkten von Vernunft und
+Gerechtigkeit weise oder töricht, gerecht oder ungerecht, ob sie unter
+Gesichtspunkten des Staatsinteresses in ihren Wirkungen staatserhaltend
+oder staatszerstörend seien -- sondern lediglich um _die_ Frage: ob sie
+_angesichts der im Großherzogtum geltenden Gesetze_ gesetz_mäßig_ oder
+gesetz_widrig_ und ob ihre Sanktionierung seitens der oberen, für die
+Handhabung der Gesetze _verfassungsmäßig_ verantwortlichen
+Staatsbehörden verfassungs_gemäß_ oder verfassungs_widrig_ sei?
+
+ * * * * *
+
+Ich bin aber durchaus gewärtig, daß sehr _viele_ in dieser großen
+Versammlung eine solche Erklärung mit äußerstem Befremden anhören
+werden. Besonders im Kreise der politisch mir Nächststehenden wird man
+sich fragen: Ist es nicht höchst _un_klug, die Bekämpfung des neuerdings
+beliebten Verwaltungsverfahrens von einer so _schwachen_ Position aus zu
+versuchen? Besteht doch allgemeines Einverständnis darüber, daß unsere
+_schlechten Gesetze_ an allem schuld sind -- daß unser Landtag in der
+Zeit der Reaktion der 50er Jahre durch das Polizeigesetz vom
+7. Jan. 1854 das verfassungsmäßige Recht der Bürger _an die Polizei
+ausgeliefert_ hat -- und daß angesichts dieses »heillosen« Gesetzes die
+Polizei eben alles sich erlauben darf, ohne daß man die _formelle
+Legalität_ zu bestreiten vermöchte! -- Haben wir, die Freisinnigen und
+die bürgerlichen Demokraten im Land, nicht gerade deshalb vor zwei
+Jahren Petitionen an den Landtag um Erlaß eines _anständigen_
+Versammlungsgesetzes in Umlauf gebracht? Wie kommt der Redner dazu,
+alles das jetzt völlig zu ignorieren?
+
+Alle, die so fragen, bitte ich aber, ihre Ansicht auf kurze Zeit
+zurückzusetzen und meine Rede bis zu Ende anzuhören. Ich hoffe sie dann
+_überzeugt_ zu haben, daß jene allgemein verbreitete Annahme über die
+Inferiorität unserer Gesetze und die Hoffnungslosigkeit unserer
+gegenwärtigen Rechtslage nichts anderes ist als ein grobes _Vorurteil_,
+ein großes _Mißverständnis_ -- nur daraus erklärlich, daß der lebenden
+Generation längst der Zusammenhang des Textes jenes fast 50 Jahre alten
+Gesetzes mit den Gedanken und den Absichten des _Gesetzgebers_ völlig
+verloren gegangen ist. So paradox es im Augenblick vielen klingen mag --
+das Ergebnis meiner heutigen Erörterung wird _da_hin gehen:
+
+daß _kein_ Land in Deutschland in bezug auf die _politischen_ Rechte der
+Bürger und auf _gute_ gesetzliche Umgrenzung der Polizeigewalt einer
+_besseren_ Rechtslage sich erfreut, als _nach den jetzt geltenden
+Gesetzen_ das Großherzogtum Sachsen -- wenn nur diese Gesetze richtig,
+d. h. dem Willen des Gesetzgebers entsprechend, angewandt werden;
+
+daß im besonderen dieses alte, verrufene »Polizeigesetz« vom Januar 1854
+in Wahrheit geradezu ein _wertvolles Erbstück darstellt, welches unserem
+Land übrig geblieben ist aus einer Zeit, da Regierung und Landtag noch
+durchdrungen waren vom Geist des Verfassungsstaates_;
+
+und daß die Diskreditierung dieses Gesetzes in der öffentlichen Meinung
+_bitteres Unrecht_ den Männern getan hat, die damals an unserer
+Gesetzgebung beteiligt waren.
+
+Ich spreche alles dieses, meinen Ausführungen absichtlich vorgreifend,
+schon jetzt aus, damit Sie nicht, befangen in dem Glauben an die
+angeblich verzweifelte Rechtslage, diese Ausführungen anhören mit dem
+trüben Gedanken: es hilft ja doch nichts! _Es wird etwas helfen_, wenn
+Sie mir Gelegenheit geben, meine Behauptungen hier, in breiter
+Öffentlichkeit, _eingehend_ zu rechtfertigen!
+
+Da ich aber einmal vorgegriffen habe, will ich auch noch die Konsequenz,
+die meine Erörterung in Hinsicht auf das _Taktische_ nach sich ziehen
+muß, gleich hier zum voraus aussprechen:
+
+Es ist der größte Mißgriff gewesen -- ich selbst habe ihn mitgemacht --
+Petitionen an den Landtag um Erlaß eines besonderen Gesetzes über
+Vereins- und Versammlungswesen zu richten; und es ist ein wahres Glück
+für uns, daß der Landtag diese Petitionen rund abgelehnt hat, und
+zugleich in einer _Form_ sie abgelehnt hat, die _uns_ völlig
+dispensiert, je wieder darauf zurückzukommen. Denn alles, was wir
+_jetzt_ erlangen könnten, würde in bezug auf Vereins- und
+Versammlungsfreiheit unvergleichlich viel _schlechter_ uns stellen, als
+wir nach unserem ehrlichen _alten_ Recht gestellt sind. Was wir zu tun
+haben, ist ganz allein: dieses gute alte Recht kräftig zu _verteidigen_,
+auf daß es noch auf weitere 50 Jahre hin ganz ungeändert fortbestehe,
+und dabei kräftig einzutreten für seine _richtige_, gesetz_mäßige_
+Anwendung -- kräftig den _Mißbrauch_ des Gesetzes abzuwehren, der allein
+es ermöglicht hat, daß Polizeiwillkür hinter ihm Deckung finden konnte.
+
+Indem ich nunmehr zur _Begründung_ dieser bis jetzt ohne Beweis
+hingestellten Ansichten übergehe, habe ich zunächst in aller Kürze die
+_Tatsachen_ zusammenzustellen, welche die bisherige Praxis der
+Versammlungsverbote im Großherzogtum kennzeichnen.
+
+Während der Geltung des Sozialistengesetzes waren natürlich alle
+Versammlungen mit erkennbarer sozialdemokratischer Tendenz auch
+bei uns kraft Reichsgesetz verboten. Aber auch in dieser Zeit sind
+die Anhänger dieser Partei -- zu _Ehren_ der damaligen Verwaltung
+bezeuge ich es -- in unserem Land nicht _schikaniert_ worden. Selbst
+allgemein bekannte Führer der Partei, die gemäß dem Zweck des »kleinen
+Belagerungszustandes« in Norddeutschland fast überall herumgehetzt
+wurden, haben im Großherzogtum _un_belästigt verkehren können. Einer von
+diesen Führern, der damals öfters in Jena war und dem schon früher
+persönlich näher gekommen zu sein ich mir als besondere Gunst anrechne,
+hat mir selbst gesagt: wie er sich jedesmal freue, wenn er in das Gebiet
+der schwarz-grün-gelben Pfähle komme -- _da_ habe er doch keinen
+Polizeispitzel mehr auf den Fersen!
+
+Kurz vor Aufhebung des Sozialistengesetzes, also wohl aus Anlaß der
+bevorstehenden Aufhebung, ist -- nach Äußerungen in unserem Landtag zu
+schließen -- unterm 1. September 1890 aus dem Ministerium eine
+»Unterweisung« an die Bürgermeister ergangen, deren Text ich nicht näher
+kenne, die aber inhaltlich besagt haben muß: daß auch _nach_ Wegfall des
+genannten Gesetzes die Polizeibehörden aus § 1, Ziff. 2 des Gesetzes vom
+7. Jan. 1854 befugt sein würden, politische Versammlungen »_bei
+dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit_« zum
+voraus zu verbieten. Diese -- durchaus korrekte und sachgemäße --
+Unterweisung hat aber zur Folge gehabt, daß durch viele Jahre hin keine
+_einzige_ Versammlung im Großherzogtum verboten wurde, weil _keine_ den
+geringsten Anlaß zu Befürchtungen für öffentliche Ordnung und Sicherheit
+gab. Während es, bei uns wie anderwärts, sehr oft vorkommt, daß
+Versammlungen, die unter dem Szepter des Gambrinus tagen, zu Unordnung,
+Tumult usw. führen, ist derartiges -- wie ich ausdrücklich konstatiere
+-- _bis auf den heutigen Tag_ noch niemals bei _politischen_
+Versammlungen eingetreten -- auch nicht bei sozialdemokratischen, und
+auch nicht in den erregtesten Zeiten der Reichstagswahlen. Und obwohl
+sozialdemokratische Versammlungen inzwischen zu vielen Hunderten im
+Lande stattgefunden haben, ist es -- soviel bekannt -- bei uns nicht
+ein _einziges Mal_ vorgekommen, daß wegen der Reden oder Handlungen in
+einer solchen Versammlung der Staatsanwalt Anlaß zu nachträglichem
+Einschreiten gefunden hätte. Alles das hebe ich hier besonders hervor.
+
+Vor einigen Jahren hörte man nun, zum erstenmal nach Aufhebung des
+Sozialistengesetzes, wieder von dem Verbot einer sozialdemokratischen
+Versammlung im Großherzogtum, und zwar in Eisenach -- unter Umständen,
+die sofort erkennen ließen, daß es sich dabei um etwas _Neues_ handelte.
+Das Verbot war, unter Bezugnahme auf das erwähnte Polizeigesetz, wegen
+»dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergangen.
+Da nun kein vernünftiger Mensch von der fraglichen Versammlung
+Ruhestörung und sonstige Gesetzwidrigkeit hatte erwarten können, so
+mußte also einer einen _neuen Einfall_ gehabt, nämlich die Entdeckung
+gemacht haben, daß unter den »dringenden Gründen des öffentlichen
+Wohls«, derentwegen nach dem Polizeigesetz polizeiliche Verbote zulässig
+sein sollen, auch etwas ganz _anderes_ verstanden werden könne, als man
+bis dahin darunter verstanden hatte. Der Urheber dieser Entdeckung ist
+-- meines Wissens -- der frühere Oberbürgermeister von Jena, _Eucken_,
+jetzt Bezirksdirektor in Eisenach, derselbe, der hier unter der Geltung
+des Sozialistengesetzes amtierte und durch seine _hiesige_ Tätigkeit das
+Ansehen besonderer Objektivität und strengster Unparteilichkeit, auch in
+politischen Dingen, sich erworben hatte.
+
+Die Entdeckung Euckens hat aber nur sehr allmählich Verständnis und
+Anklang gefunden. Weitere Versammlungsverbote erfolgten zunächst ganz
+vereinzelt und auch als sie sich mehrten, lange Zeit ganz systemlos;
+bald ein _Verbot_ -- bald, unter äußerlich ganz gleichen Umständen,
+_kein_ Verbot. Jahrelang entsprach die Praxis deutlich der Devise:
+
+ Die Wetterfahnen, sie sind verlegen,
+ Sie wissen nicht, wohin sich bewegen.
+
+Erst _neuerdings_ lassen die Wetterfahnen überall die bekannte
+übereinstimmende Windrichtung erkennen.
+
+Man stände aber angesichts dieser wegen »dringender Gefahr für die
+öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergehenden Verbote noch heute vor
+einem vollständigen _Rätsel_, wenn nicht zwei Verhandlungen in unserem
+Landtage Licht -- und die zweite ein sehr helles Licht -- auf die Sache
+geworfen hätten. Schon in der ersten von diesen Verhandlungen, die der
+_Abg. Baudert_ zu Anfang 1898 provozierte, wurde mit einiger
+Zurückhaltung, in der zweiten aber, im Dezember 1899, die unsere
+Petitionen wegen eines Vereins- und Versammlungsgesetzes zum Gegenstand
+hatte, mit höchster Deutlichkeit und Unumwundenheit von den
+konservativen Abgeordneten _und vom Regierungstisch_ die Ansicht
+proklamiert: die Sozialdemokratie sei _an sich_ eine »Gefahr für die
+öffentliche Ordnung und Sicherheit«, _des_halb müsse die Propaganda für
+ihre Lehren, auch wenn sie gänzlich auf dem Boden der Gesetze sich hält,
+aus »dringenden Gründen des öffentlichen Wohls« möglichst _beschränkt_
+werden. Und der oberste Verwaltungschef hat damals mit anerkennenswerter
+Ehrlichkeit und Offenheit seinen Standpunkt _da_hin (dem Sinne nach)
+erläutert: Andere Staaten in Deutschland seien mit der Aufhebung des
+Sozialistengesetzes dieser staatsfeindlichen Partei gegenüber wehrlos
+geworden; das Großherzogtum aber sei in der glücklichen Lage, in seinen
+_Landes_gesetzen (nämlich in dem Polizeigesetz vom 7. Januar 1854)
+genügende Waffen zu besitzen, um auch _ohne_ Ausnahmegesetz die Gefahr
+abwehren zu können -- wenn nur die Polizeibehörden überall richtiges
+_Verständnis_ besitzen für die »dringenden Gründe des öffentlichen
+Wohls«, die dabei in Frage kommen. Und er hat _unumwunden zugestanden_,
+durch Instruktion der Bezirksdirektoren sowie durch Belehrung der
+Bürgermeister auf die Verbreitung dieses Verständnisses _amtlich_
+hingewirkt zu haben.
+
+Hiernach steht jetzt ganz _authentisch_ fest:
+
+ Die Versammlungsverbote im Großherzogtum erfolgen, mangels jeder
+ vernünftigen Befürchtung von Störung der _äußeren_ Ordnung und
+ Sicherheit, _tatsächlich nur_ wegen _der_ Gefahr, die nach der
+ Meinung der _oberen_ Verwaltungsbehörden aus der Propaganda für die
+ Ideen und die Lehren der Sozialdemokratie dem »öffentlichen Wohl«
+ drohen soll.
+
+Neben _dieser_ Feststellung habe ich aber in bezug auf das Tatsächliche
+in der jetzigen Verwaltungspraxis noch zwei _besondere_ Punkte
+hervorzuheben.
+
+_Erstens_. Auch bei der jetzigen Auslegung des Gesetzes vom 7. Januar
+1854 liegt die Anwendung dieses Gesetzes ganz in der Hand der _unteren_
+Polizeibehörden, der Bürgermeister. _Sie_ haben die Verbote zu erlassen
+oder nicht zu erlassen, nach _eigenem_ pflichtmäßigem Urteil. Zwar
+können auch die Bezirksdirektoren, über den Kopf des Bürgermeisters
+hinweg ein Verbot aussprechen sie können aber keinen Bürgermeister
+_anhalten_, es seinerseits zu tun, wenn er die gesetzlichen
+Voraussetzungen dafür nicht gegeben findet. Instanzenmäßig steht auch
+jetzt den oberen Behörden _nur_ die Nachprüfung der Verbote im Falle
+einer Beschwerde zu. Das wird durch ganz konkludente Tatsachen, auch
+noch aus jüngster Zeit, erhärtet.
+
+_Zweitens_. Auch _nach_ den vorhin mitgeteilten Erklärungen des
+Verwaltungschefs in öffentlicher Landtagssitzung am 5. Dezember 1899 ist
+noch kein einziges Verbot ergangen, das _offen und ehrlich_ mit der
+_sozialdemokratischen Tendenz der Versammlung_ begründet wäre. Ganz
+charakteristisch bleibt vielmehr für alle diese Verbote, daß sie, soweit
+sie nicht lediglich die typische Formel »dringende Gefahr etc.«
+benutzen, zur _Motivierung_ angebliche _Tatsachen_ heranziehen, die
+_geeignet_ sind, die Meinung zu erwecken oder wenigstens noch Spielraum
+zu lassen für die Meinung: daß von der Versammlung _als solcher äußere_
+Unordnung oder Gesetzwidrigkeit befürchtet werde. Fast regelmäßig kehrt
+einer von folgenden Gründen wieder: das Thema sei geeignet, _aufreizend_
+zu wirken -- der Redner sei _bekannt_ wegen »seiner _aufreizenden
+Redeweise_« -- der Redner sei _bekannt_ als _gewerbsmäßiger_ Agitator.
+-- Von dem Mangel an Aufrichtigkeit, der aus Motivierungen dieser Art
+spricht, rede ich gar nicht weiter. Konstatieren muß ich aber, daß dabei
+sogar mit der _Wahrheit_ oft sehr unglimpflich umgegangen worden ist.
+Für mindestens _drei_ Fälle unter denen, die mir selbst bekannt geworden
+sind, steht es ganz sicher fest, daß objektiv _wahrheitswidrige_
+Behauptungen amtlich verbreitet worden sind, wenn ich auch gern annehmen
+will, daß die betreffenden Beamten dabei in gutem Glauben waren, daß sie
+_nur_ sich haben anlügen lassen. Mit dem Epitheton »_bekannt_ wegen
+aufreizender Redeweise« sind nämlich -- und zwar wiederholt -- auch die
+beiden Reichstagsabgeordneten _Kloß_-Stuttgart und _Molkenbuhr_-Hamburg
+in unserem Land geziert worden, für die das gerade Gegenteil _wahr_ ist:
+daß sie _bekannt_ sind als _besonders_ ruhige, besonnene,
+leidenschaftslose Redner. Und in _einem_ Fall, in welchem vom
+Gemeindevorstand in Neustadt der »gewerbsmäßige« Agitator ausgespielt
+wurde, weiß ich zufällig ganz genau, daß der Betroffene _nicht_
+gewerbsmäßiger _Agitator_, sondern gewerbsmäßiger _Maschinenschlosser_
+ist, und _gewerbsmäßig_ auch _nur_ Maschinenschlosser -- ein Mann, der
+die vertragsmäßigen Obliegenheiten in seinem Arbeitsverhältnis seit
+Jahren tadellos erfüllt und in der Lage ist, zu beweisen, daß er seine
+rednerische Tätigkeit immer -- genau wie ich! -- nur »zum Vergnügen«,
+_nicht_ gegen Entgelt, betreibt.
+
+In Ansehung, daß es _Beleidigung_ bleibt, anständigen Leuten in der
+einen oder der andern Art einen Makel anzuheften, selbst wenn die
+Betroffenen Sozialdemokraten sind, ist also auch die Immunität gegen
+§ 186 des Strafgesetzbuchs, die das _Akten_papier gewährt, mehrfach
+_mißbraucht_ worden. -- Indes ist derartiges unter dem Gesichtspunkt
+meiner heutigen Betrachtung nur nebensächlich. Wenn mein Programm mit
+sich brächte, daß ich von den _demoralisierenden_ Wirkungen und von der
+_Schädigung des Ansehens unseres Beamtenstandes_ reden müßte, die das
+Hereinziehen der Verwaltungsorgane in den Dienst der ketzerrichterlichen
+Anschauungen _der herrschenden Partei_ zur Folge haben muß -- _dann_
+hätte ich noch ganz anderes zu sagen!
+
+ * * * * *
+
+Ich gehe nunmehr dazu über, die hier nach Seite des _Tatsächlichen_
+gekennzeichnete Praxis der Versammlungsverbote zu _vergleichen_ mit den
+Vorschriften der _Gesetze_, auf die sie sich stützt -- und komme damit
+zum wichtigsten Teil meiner heutigen Aufgabe: darzulegen, wie diese
+Gesetze die politischen Rechte der Bürger unseres Landes bestimmt haben
+und _welche_ Befugnisse sie den _Polizei_behörden in Hinsicht auf jene
+Rechte einräumen.
+
+Es existiert bei uns nur eine einzige _gesetzes_kräftige Vorschrift,
+die _besonders_ auf die spezifisch politischen Angelegenheiten,
+Vereins- und Versammlungswesen, Bezug hat. Sie betrifft ausschließlich
+die politischen _Versammlungen_ und ist enthalten in zwei
+Ministerial_verordnungen_, vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875.
+Über das _Vereins_wesen besteht von gesetzlichen Bestimmungen bei uns
+überhaupt _nichts_, nachdem eine Verordnung, die im Jahre 1856 im Sinne
+eines Beschlusses des seligen Bundestags erlassen wurde, im Jahr 1868
+auf Andrängen des Landtags wieder außer Kraft gesetzt worden ist. Die
+angezogene Ministerialverordnung von 1874/75 aber ist äußerst
+_liberalen_ Geistes. Sie enthält eigentlich nur _Ordnungs_vorschriften,
+und zwar von höchst verständiger Art, bringt aber gar keine _sachliche_
+Beschränkung des »Versammlungsrechts«, dessen _Freiheit schützen_ zu
+wollen sogar direkt in ihr ausgesprochen ist. Sie verlangt keine
+»Genehmigung« einer Versammlung, sondern lediglich »Anmeldung«
+derselben mindestens 12 Stunden vor ihrem Beginn, und zwar _nur_
+Anmeldung von _Ort_ und _Zeit_, also von Lokal und Stunde des Beginnes,
+_nicht auch_ Angabe des Verhandlungsthemas und des Redners. Dieses
+letztere aber ist von _besonderer_ rechtlicher Bedeutung. Denn wenn
+Bezeichnung von Thema und Redner gefordert würde, wäre das Tun in der
+Versammlung ganz außerordentlich beschränkt: jede Abschweifung vom
+angegebenen Gegenstand und jedes Auftreten eines anderen Redners würde
+sofort den Tatbestand einer nichtangemeldeten Versammlung begründen. Bei
+uns aber ist die Erfüllung _aller_ gesetzlichen Vorschriften schon dann
+gesichert, wenn -- wie es z. B. für die heutige Versammlung geschehen
+ist -- die Anmeldung bewirkt wird durch eingeschriebenen Brief _mit
+Rückschein_ -- ohne Angabe von Thema und Redner. Wenn der Rückschein der
+Post das Datum des vorangehenden Tages trägt, ist er hinreichender
+Beweis dafür, daß die Anmeldung _rechtzeitig_ bei den Akten der Behörde
+gewesen ist, _allen_ Anforderungen der Verordnung also genügt war.
+
+Abgesehen von jenen Ordnungsvorschriften unterliegen demnach Vereine und
+Versammlungen, und alles Tun und Lassen _in_ solchen, gegenwärtig keinen
+andern _gesetzlichen_ Beschränkungen, als das Reichsstrafgesetzbuch
+insofern aufrichtet, als es Vereine und Versammlungen zu
+gesetz_widrigen_, d. h. gesetzlich _verbotenen_ Zwecken, und _geheime_
+Verbindungen, sowie Gesetzesverletzungen beim Reden usw. ausdrücklich
+unter Strafandrohung stellt.
+
+Ich sehe unter dem Gesichtspunkt staatsbürgerlicher Freiheit in dem
+_Nicht_vorhandensein eines besonderen Vereins- und Versammlungsgesetzes
+einen fast _idealen_ Zustand. Denn Gesetze bedeuten immer und überall
+nur _Beschränkungen_, keine Rechte -- nämlich Beschränkungen des
+einzelnen zugunsten der Interessen der Gesamtheit, die der Staat
+repräsentiert. Ein »Recht« können sie nur ganz indirekt und
+negativerweise begründen, nachdem sie _vorher_ Beschränkungen begründet
+haben -- nämlich _das_ Recht, daß die Beschränkung nicht _weiter_ gehen
+dürfe, als das Gesetz bestimmt hat. _Je weniger Gesetze also, desto mehr
+Freiheit!_
+
+Das steht nun freilich in starkem Widerspruch zu Ansichten, die bei uns
+mehrfach -- sogar in unserem Landtag -- ausgesprochen worden sind: daß
+-- von wegen der Polizei! -- die Bürger dieses Landes ein »Recht«, _sich
+zu versammeln_, bis jetzt überhaupt noch nicht haben, weil es noch kein
+»Gesetz« gibt, welches ihnen das _erlaubte_. Aus dieser spezifisch
+Weimarischen Theorie von den Rechten, die erst _aus Gesetzen_ entstehen,
+habe ich indes nichts weiter zu entnehmen vermocht als die -- vielleicht
+litterar-historisch verwertbare -- Konjektur: ob nicht etwa diese im
+Jahr 1899 im Weimarischen Landtag verhandelte Theorie der Gegenstand
+sei, auf den _Schiller_ mit dem Distichon in den Xenien:
+
+ Jahrelang schon bedien ich mich meiner Nase zum Riechen;
+ Hab' ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht?
+
+vorahnend hat anspielen wollen.
+
+ * * * * *
+
+Nun hat allerdings, unbeschadet unseres _gesetzlich_ fast ganz
+_un_beschränkten Versammlungs_rechts_, auch die _Polizei_ gewisse
+Befugnisse in bezug auf das _tatsächliche_ Sich-Versammeln der Bürger;
+weil die Polizei _gewisse_ Befugnisse besitzt, und besitzen muß, in
+bezug auf _alle_ Ereignisse und Vorkommnisse im Land, die -- wie z. B.
+Überschwemmungen, Feuersbrünste, Herumlaufen bissiger Hunde u. dgl. --
+obwohl sie das öffentliche Interesse erheblich berühren können, doch
+nicht _gesetzlich_ geregelt sind. In der Tat ist es ganz in der Ordnung,
+daß der polizeilichen Kognition auch _das_ Vorkommnis unterliege,
+welches gegeben ist mit dem Sich-Versammeln einer größeren Anzahl von
+Personen an einem bestimmten Ort, die eine Rede anhören oder öffentliche
+Angelegenheiten diskutieren wollen. Denn auch derartige Vorkommnisse
+können just solche öffentliche Interessen berühren, die der _Polizei_ zu
+wahren obliegt -- wenn z. B. anzunehmen wäre, daß die betreffenden
+Personen Übles im Schild führen, oder Tumult, Aufruhr u. dgl.
+veranlassen könnten.
+
+Die Frage aber: _welche_ Befugnisse die Polizei in bezug auf
+_Versammlungen_ habe, fällt bei _uns_ gänzlich zusammen mit der Frage:
+_welche_ Befugnisse sie _überhaupt_ habe gegenüber _allen_ Vorkommnissen
+und Handlungen, die nicht gesetzlich besonders geregelt sind. Denn das
+einzige Gesetz, welches in unserem Land die Befugnisse der
+Polizeibehörden _bestimmt_ -- das vorher schon erwähnte Gesetz vom 7.
+Januar 1854 -- enthält keinerlei Sondervorschriften für den Fall von
+_Versammlungen_. Ihnen gegenüber haben demnach diese Behörden absolut
+keine _andere_ Kompetenz, als ihnen auch in bezug auf alles übrige
+zusteht.
+
+Damit gelange ich denn nunmehr zum Hauptpunkt meiner heutigen Aufgabe --
+zur Erörterung der Frage: _welche allgemeinen Befugnisse_ legt das
+genannte Gesetz den Polizeibehörden bei, _und welche nicht_? Was ihnen
+nicht _allgemein_ zusteht, steht ihnen auch nicht bei _Versammlungen_
+zu. Für die Behandlung der genannten Frage aber muß ich jetzt noch
+längere Zeit Ihre Geduld in Anspruch nehmen.
+
+ * * * * *
+
+Wenn man den Text des Gesetzes, wie Sie ihn gedruckt vor sich haben,
+unschuldigen Gemütes ansieht, scheint er den übeln Ruf, in dem das
+Gesetz steht, gar nicht zu rechtfertigen. Da die »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« der Polizeibehörden, auf die gleich im Eingang des § 1
+Bezug genommen ist, doch jedenfalls gewisse _Grenzen_ hat, so erscheint
+zunächst schon hierdurch vieles zum voraus als ausgeschlossen. Weiter
+aber knüpft auch das Gesetz jede Befugnis zu polizeilichen Geboten oder
+Verboten an die Voraussetzung, daß _entweder_ die betreffende Handlung
+schon gesetzlich geboten oder verboten sei, _oder_ daß, wenn solches
+nicht der Fall, »_dringende_ Gründe des öffentlichen Wohls« das
+Eingreifen rechtfertigen müssen. Damit ist doch gesagt, daß nur _sehr_
+wichtiger, _besonders_ bedeutsamer Rücksichten wegen ein polizeiliches
+Eingreifen stattfinden darf. Und wenn nun auch sofort einleuchtet, daß
+_dieser_ Begriff der »dringenden Gründe« äußerst dehnbar und _sehr_
+weiter Auslegung fähig ist, so scheint doch ein Schutz gegen allzu große
+Willkür schon darin gegeben, daß in § 2 auch die _Justiz_behörden sich
+hingewiesen sehen auf »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen
+erlassene .... Verfügungen«, also _un_abhängig von der Verwaltung das
+Zutreffen dieser Voraussetzungen nachprüfen können.
+
+Ja, unschuldiges Gemüt! -- hat man mir gesagt -- das wäre alles sehr
+schön, wenn nicht in § 2 »die Frage über die Notwendigkeit oder
+Zweckmäßigkeit« des polizeilichen Eingreifens der Kognition der Gerichte
+_ausdrücklich entzogen_ wäre. Da _diese_ Frage sich vollkommen deckt --
+sagte man mir -- mit der Frage des Vorliegens »dringender Gründe des
+öffentlichen Wohls«, so ist mit dem Ausschließen der ersteren dem
+Richter auch jede Nachprüfung der Voraussetzungen des § 1 völlig
+entzogen. Es hat also lediglich die _Verwaltungs_behörde zu bestimmen,
+was jeweils zu den Voraussetzungen der polizeilichen Gebote und Verbote
+gehören soll, und _daran_ ist dann der Richter immer _gebunden_. Dieses
+Gesetz ermächtigt also die Polizei, alles zu _ge_bieten, was nicht durch
+ein anderes Gesetz _ver_boten ist, und alles zu _ver_bieten, was nicht
+durch ein anderes _ge_boten, oder wenigstens ausdrücklich erlaubt ist;
+es begründet für unser Land förmliche _Polizei-Allmacht_! Angesichts
+dessen ist es nun ganz gleichgültig, daß § 1 auf die »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« der Polizeibehörden hinweist. Diese _Zuständigkeit_ ist
+eben _durch_ dieses Gesetz ins _Ungemessene erweitert_ worden.
+
+Wenn dem so wäre -- wie es allerdings zu sein _scheint_ -- so wäre
+allerdings jeder Versuch, irgend eine Maßregel der Verwaltung
+anzufechten, wenn sie den Wünschen der _obersten_ Verwaltungsinstanz
+entspricht, gänzlich hoffnungslos. Die Bürger dieses Landes hätten dann,
+_theoretisch_ das denkbar _beste_ Recht, _praktisch_ aber wären sie
+dabei, der Polizeigewalt gegenüber, _rechtlos_.
+
+Aber gerade _diese_ Behauptung: daß _durch_ das Gesetz die Zuständigkeit
+der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich stutzig gemacht, als
+ich daran ging, seinen Text mir _genau_ anzusehen und seinen inneren
+_Aufbau_ mir klar zu machen. Ist doch in der ersten Zeile des § 1 auf
+die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden als auf etwas
+_Gegebenes_, unabhängig von dem Gesetz schon _Bestehendes_ Bezug
+genommen. Wäre das nun nicht der ärgste Widersinn, wenn diese
+Zuständigkeit erst durch eine nachfolgende Bestimmung des Gesetzes
+selbst begründet werden sollte? Und wäre es nicht, logisch, die reine
+Gaukelei, im § 2 die Verpflichtung der Gerichte zur Anerkennung
+polizeilicher Verfügungen ausdrücklich an die Bedingung zu knüpfen, daß
+diese Verfügungen »unter den im § 1 bezeichneten Voraussetzungen
+erlassen« seien, durch das nachfolgende Ausschließen aber einer Prüfung
+der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit« _jede_ Prüfung des Erfülltseins
+obiger Bedingung unmöglich zu machen? Sollten, so fragte ich mich, die
+reaktionären Herren, die dieses Polizeigesetz gemacht haben, wirklich so
+große Schwachköpfe gewesen sein, daß sie bei ihrem Tun nicht einmal mit
+der Logik auf anständige Art sich abzufinden wußten? Weiter aber sagte
+ich mir: wenn wirklich die Absicht gewesen ist, durch § 1, Ziffer 2 des
+Gesetzes der Polizei alles zu erlauben, was nicht durch besondere
+Gesetze verboten ist, warum hat man dann den Begriff »Gründe des
+öffentlichen Wohls« durch das hinzugefügte Attribut »dringende« wieder
+_eingeengt_? Wäre es dann nicht klüger gewesen, nur von »Gründen des
+öffentlichen Wohls« schlechthin zu reden, statt diese Gründe noch unter
+ein Sondermerkmal zu stellen? Wenn schon dieses Merkmal, wie man jetzt
+annimmt, dem subjektiven Ermessen der Behörden unbeschränkten Spielraum
+läßt, so ist es doch immerhin geeignet, jeden _gewissenhaften_ Beamten
+fortwährend vor Skrupel zu stellen -- wegen der Frage, ob im gegebenen
+Fall seine »Gründe« wirklich _so_ wichtig, _so_ triftig seien, daß sie
+mit Fug als »dringende« gelten müßten.
+
+Diese Erwägungen brachten mich auf den Gedanken: sollte vielleicht die
+jetzt verbreitete Annahme über die Bedeutung des Wortes »dringende« im
+§ 1, Ziffer 2 irrtümlich sein? Sollte vielleicht gar dieses Wort die
+Determination einer _besonderen Art_ von »Gründen« durch ein Merkmal
+geben wollen, das unabhängig von der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit
+einer Strafandrohung« bestehen oder nicht bestehen kann? _Dann_ wäre auf
+einmal vom Standpunkt der Logik nichts mehr gegen den Aufbau des
+Gesetzes einzuwenden; seine Auslegung aber käme unter gänzlich _andere_
+Gesichtspunkte als bisher dafür gegolten haben! Und nun besann ich mich
+darauf, daß ja das Wort »dringend«, als Adjektiv gebraucht, ursprünglich
+eine _rein zeitliche_ Bedeutung hat und etwas bezeichnet, was
+_sofortige_ Beachtung verlangt oder _sofort_ zu geschehen hat, im
+Gegensatz zu dem, was, wie wichtig es auch sonst sein mag, doch »gute
+Weile« hat -- also _nur_ das »dring_lich_« in bezug auf die _Zeit_. Erst
+die allmähliche Verschiebung des Sprachgebrauchs im Sinne
+fortschreitenden Verwischens der feineren Unterschiede hat es mit sich
+gebracht, daß man jenes Wort _jetzt_ auch gebrauchen darf, und sogar mit
+Vorliebe gebraucht, für »sehr wichtig«, »bedeutsam« usw. in rein
+_sachlichem_ Sinn, also ohne jede Beziehung auf die Zeit. Ich glaubte
+mich aber zu erinnern, daß in meiner Schulzeit -- also just in den
+Jahren, als das Gesetz entstand -- ich das Wort noch _nicht_ in der
+letzteren Bedeutung in einem Aufsatz hätte gebrauchen dürfen, ohne einen
+roten Strich oder wenigstens ein Fragezeichen des Lehrers zu riskieren.
+So war also für mich die Frage gegeben: haben nicht Regierung und
+Landtag bei Verabschiedung dieses Gesetzes -- Ende 1853 -- im § 1,
+Ziffer 2 desselben »_dringliche_« Gründe des öffentlichen Wohls _d. h.
+solche besondere_ Gründe gemeint, die _sofortige_ Berücksichtigung,
+_sofortiges_ Handeln gerade der _Polizei_behörden »erheischen«?
+
+Um _hier_über sichere Auskunft zu erhalten -- und zunächst auch nur zu
+diesem Zweck -- habe ich kürzlich die Landtagsverhandlungen des Jahres
+1853 mir geliehen und bin daran gegangen, in diesen alten vergilbten
+Quartbänden von zusammen beiläufig 3000 eng gedruckten Seiten --
+»Schriftenwechsel« und »Protokolle« zusammengenommen -- die an nicht
+weniger als neun verschiedenen Stellen zerstreuten Verhandlungen über
+unser Polizeigesetz vollständig zusammenzusuchen und aufmerksam zu
+lesen.
+
+Und _nun_ will ich Ihnen in möglichst gedrängter Übersicht die
+merkwürdigen _Entdeckungen_ vortragen, die ich bei diesem Studium
+gemacht habe, und die mir die Unterlage für die vorher schon
+ausgesprochenen, allen bisherigen Ansichten widerstreitenden
+Behauptungen über unsere gegenwärtige Rechtslage gegeben haben.
+
+Ich habe hierbei drei Punkte speziell zu erörtern:
+
+_erstens_ -- die _Bedeutung_ der Worte »innerhalb ihrer
+verfassungsmäßigen Zuständigkeit« im Eingang des § 1;
+
+_zweitens_ -- die _Auslegung_ der »dringenden Gründe etc.« in § 1,
+Ziffer 2;
+
+_drittens_ -- die _Tragweite_ der Worte »unter den in § 1 bezeichneten
+Voraussetzungen erlassenen .... Verfügungen« im Eingang des § 2.
+
+ * * * * *
+
+Mit vollster Sicherheit ergibt sich aus diesen Landtagsverhandlungen in
+bezug auf den _ersten_ Punkt die Feststellung:
+
+Die in der ersten Zeile des § 1 angezogene »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« der Polizeibehörden besagt in der Tat, wie die Logik es
+verlangt, die Zuständigkeit, die damals schon, unabhängig von dem neuen
+Gesetz, _gegeben_ war. Die Zuständigkeit dieser Behörden reicht _heute_
+keinen Deut weiter, als sie im Jahre 1853 reichte; und sie haben sogar,
+_kraft dieses Gesetzes_, heute keine Befugnis, die sie nicht auch schon
+im Jahre 1853, _sachlich_ unbeanstandet, ausüben durften. Denn Regierung
+und Landtag sind _darüber_ vollständig einig, daß der Zweck des
+neu zu erlassenden Gesetzes lediglich der sei: diejenigen Befugnisse
+der Polizeibehörden, die diese bis dahin, ohne Widerspruch im
+Sachlichen; ausgeübt hatten, bis zum Erlaß eines vollständigen
+»Polizeistrafgesetzes« durch eine gesetzliche _Deklaration_ einstweilen
+zu _sanktionieren_, um Zweifel formaljuristischer Art zu beseitigen, die
+das Appellationsgericht in Eisenach in bezug auf gewisse Maßnahmen der
+Verwaltung (die keine Beziehung auf politische Angelegenheiten erkennen
+lassen) damals erhoben hatte. Das Gesetz _soll_ also überhaupt nur
+»Deklaration« eines damals schon bestehenden und im Sachlichen nicht
+strittigen Rechtszustandes sein Nun zum _zweiten_ Punkt! Durch
+_alle_ Verhandlungen über das zu erlassende Gesetz -- Motive zur
+Regierungsvorlage, Ausschußberichte und Debatten -- zieht sich als roter
+Faden deutlich die _zwiefache_ Fragestellung:
+
+Erstens -- wie lassen sich die den Polizeibehörden verfassungsmäßig
+zustehenden Befugnisse so »deklarieren«, daß einerseits diese Behörden
+die Aufgabe der Polizei erfüllen können -- die Bürger zu schützen in
+Person und Eigentum, Ordnung und Sicherheit im Lande zu halten,
+Verletzungen der Gesetze vorbeugend zu verhindern -- _und daß
+andererseits den Grundsätzen des Rechtsstaates, die deutliche Scheidung
+von Gesetzgebung und Verwaltung fordern, nichts vergeben wird?_
+
+Zweitens -- wie lassen sich die Befugnisse dieser Behörden im Gesetz so
+»deklarieren«, daß alle _Bürgermeister_ in Stadt und Land sie _auf Grund
+eigenen Urteils richtig_ anwenden können, _ohne daß bei ihnen besondere
+Gesetzeskenntnis, juristische Schulung oder sonst höhere Bildung
+vorauszusetzen wäre?_
+
+Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung und Landtag
+vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen zu gebieten oder zu
+verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten oder verboten sind, ist
+ein Akt der _Gesetzgebung_. Indem man den Polizeibehörden, den
+Bürgermeistern, eine solche Befugnis einräumt, macht man sie tatsächlich
+zu »kleinen Gesetzgebern« -- und das ist grundsätzlich der Idee des
+Verfassungsstaates, des Rechtsstaates _zuwider_. Es ist praktisch nicht
+zu vermeiden, weil die Gesetze nicht _alles_ zum voraus regeln können --
+weil fortwährend Umstände und Ereignisse eintreten, die _nicht
+vorauszusehen_ sind, denen gegenüber aber das öffentliche Wohl
+_sofortiges_ Eingreifen nötig macht. _Und hierauf müssen im
+Verfassungsstaat die »gesetzgeberischen« Funktionen der
+Verwaltungsbehörden beschränkt bleiben._
+
+Diesem Gedankengang entsprechend zieht sich nun durch alle Verhandlungen
+hindurch die Berufung auf die »dringenden _Fälle_« -- wobei darauf
+exemplifiziert wird: daß Wassersnot in irgend einem Teil des Landes
+eintritt, zu deren Bekämpfung doch nicht erst der _Landtag_ einberufen
+werden könne -- daß ein Brand ausbricht -- daß ein toller Hund im Ort
+herumläuft u. dergl.; und nicht ein einziger »Fall« kommt zur Sprache,
+bei dem es sich um etwas anderes handeln könnte, als um sofortiges
+Eingreifen wegen _direkter_, _gegenwärtiger_ Gefahr für das öffentliche
+Wohl aus dem _einzelnen_ in Betracht stehenden Ereignis. Weder hat die
+Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsmäßige Mitwirkung
+bei Erlaß _neuer_ »Gebote« und »Verbote« zu Gunsten der
+Verwaltungsbehörden einzuschränken, noch hat der Landtag selbst die
+leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei gesetzgeberischen
+Akten auch da zu verzichten, wo diese vernünftigerweise _möglich_ wäre.
+
+Also: die Gesetzgebung des Großherzogtums ermächtigt in § 1, Ziffer 2
+die _Polizei_behörden zu Geboten und Verboten _lediglich_ für den Fall,
+daß _dringliche_ Gründe des öffentlichen Wohls sofortiges Handeln dieser
+_Polizei_behörden erheischen; sie gibt der Polizei diese Ermächtigung
+_nicht_, soweit es sich um _andere_ »Gründe des öffentlichen Wohls«
+handelt, deren Wahrung durch die zur Gesetzgebung _berufenen_ Faktoren
+_möglich_ ist.
+
+Unter dem Gesichtspunkt der vorhin an _zweiter_ Stelle benannten Frage
+bestand gleichfalls Einigkeit zwischen Regierung und Landtag in bezug
+auf folgende Punkte.
+
+Die Anwendung der Befugnisse, die das zu erlassende Gesetz deklarieren
+soll, liegt in erster Reihe ganz in der Hand der _unteren_
+Verwaltungbehörden, der Bürgermeister in Stadt und Land; sie sind
+berufen, das Gesetz _selbständig_, nach eigenem Urteil anzuwenden, die
+oberen Verwaltungsbehörden haben instanzenmäßig nur die Nachprüfung und
+eventuelle Korrektur im Fall erhobener Beschwerde. Diese Bürgermeister
+(anderwärts auf dem Land auch Ortsvorsteher, Schulzen etc. genannt) sind
+nun zum weitaus größeren Teil sehr einfache Leute, meist ohne alle
+juristische Schulung und ohne Verständnis für Dinge, die abseits liegen
+von ihrem gewöhnlichen Interessenkreis. _Des_halb muß -- und das hat
+namentlich der Landtag besonders betont -- die gesetzliche Deklaration
+der Befugnisse der Polizeibehörden so _einfach_ sein, daß jedermann mit
+etwas gesundem Menschenverstand diese Befugnisse sozusagen »aus dem
+Handgelenk« _richtig_ anwenden kann. Wenn Umfang und Grenzen derselben
+nur auf Grund von besonderen Kenntnissen oder von schwierigen Urteilen
+zu ermessen wären, dann -- so wurde im Landtag gesagt -- werden die
+Bürgermeister aus Furcht, nicht das richtige zu tun, _gar nichts tun_!
+
+Dieser Standpunkt des Landtags, dem die Regierung keineswegs
+entgegengetreten ist, wird ganz evident durch die Tatsache: daß die
+_Regierungs_vorlage für das Gesetz vom Landtag _abgelehnt_ wurde, _weil_
+sie eine _Definition_ der »Polizeivergehen« unter Bezugnahme auf das
+Strafgesetz geben wollte. Das fand man schon _zu viel_ für die
+_Bürgermeister_! Der Landtag hat _des_halb -- und zwar unter Zustimmung
+der Regierung -- ein Amendement des Abgeordneten _Müller_-Neustadt
+angenommen, demzufolge nur zwei Paragraphen der ursprünglichen Vorlage,
+der Hauptsache nach unverändert, in das Gesetz gekommen sind, alles
+übrige aber _unterdrückt_ wurde.
+
+Hieraus aber folgt nun, daß alles was im Gesetz steht, _bewußt_ und
+_absichtlich_ auf das Verständnis und die Fassungskraft der _unteren_
+Polizeibehörden berechnet ist. Also sind auch die »Gründe des
+öffentlichen Wohls«, derentwegen Verbote und Gebote erlassen werden
+dürfen, überhaupt nur _solche_ »Gründe des öffentlichen Wohls«, die
+jeder Bürgermeister im Land _selbständig_ zu erkennen und zu beurteilen
+vermag -- unter Ausschluß aller Gründe und Rücksichten höherer
+Staatsweisheit, die, wie wichtig und selbst wie »dringend« die _oberen_
+Behörden sie befinden möchten, außerhalb des Gesichtskreises der
+_Bürgermeister_ liegen. _Und das gilt auch für die Befugnisse der oberen
+Behörden selbst._ Denn das Gesetz erlaubt ihnen kein Tüttelchen mehr als
+es _allen_ Polizeibehörden erlaubt. Also kann selbst die oberste
+Staatsbehörde auf Grund _dieses_ Gesetzes Gebote und Verbote nur unter
+denselben Voraussetzungen erlassen, unter denen auch der letzte
+Dorfbürgermeister sie erlassen dürfte.
+
+Aus allem, was ich hier über die Entstehungsgeschichte unseres
+Polizeigesetzes Ihnen dargelegt habe, ergibt sich mit voller Sicherheit,
+daß dieses vielbescholtene Gesetz, weit davon entfernt, den
+Polizeibehörden _alles_ zu erlauben, ganz im Gegenteil nach dem
+übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden Faktoren ihre Befugnisse in
+bezug auf Gebote und Verbote _ganz außerordentlich eng_ umgrenzt. Soweit
+es sich nicht lediglich darum handelt, gemäß § 1, Ziffer 1 Gebote und
+Verbote, die schon kraft Gesetz _bestehen_, durch Androhung von
+Zwangsmaßregeln wirksam zu machen -- soweit vielmehr, gemäß § 1, Ziffer
+2, Erlaß _eigener_ Gebote und Verbote, also die subsidiäre Ausübung
+_gesetzgeberischer_ Funktionen aus »Gründen des öffentlichen Wohls« in
+Frage kommt, müssen _zwei_ Voraussetzungen zusammentreffen, damit
+überhaupt die _Polizei_behörden zum Eingreifen befugt werden:
+
+erstens, die »Gründe« müssen, der Art nach, _Bürgermeister-Gründe_ d. h.
+aus dem Gesichtskreis und dem Verständnis der Bürgermeister hergenommen
+sein; zweitens, sie müssen _dringlich_ sein in bezug auf die Zeit,
+d. h. sie müssen rechtfertigen, daß die _Polizei_ und nicht der
+ordentliche Gesetzgeber ein Gebot oder Verbot erlasse.
+
+Jede Verfügung einer Polizeibehörde aus § 1, Ziffer 2 des Gesetzes, die
+nicht diesen _beiden_ Voraussetzungen entspricht, ist also
+gesetz_widrig_.
+
+ * * * * *
+
+Mit bezug auf den _dritten_ Punkt endlich habe ich in den alten
+Quartbänden, die über die Entstehung des Gesetzes berichten, eine sehr
+deutliche Aufklärung über _die_ Frage gefunden: inwieweit Regierung und
+Landtag die Maßnahmen der Polizeibehörden der richterlichen Nachprüfung
+haben entziehen wollen, _und inwieweit nicht_. Und zwar hat sich mir
+ergeben, daß nach dem übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden
+Faktoren _lediglich_ die Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der
+»Strafandrohung«, d. h. der einzelnen Zwangsmaßregel, den Gerichten
+entzogen, _alles übrige aber kraft der im Eingang des § 2 eingefügten
+Worte_: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« der
+richterlichen Nachprüfung ausdrücklich hat vorbehalten bleiben _sollen_
+-- und daß daraufhin die Gerichte befugt, also auch verpflichtet sind,
+in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob das polizeiliche Gebot oder Verbot
+_als solches_, d. h. abgesehen von den Zwangsmitteln, den gesetzlichen
+Voraussetzungen entspricht oder nicht.
+
+_Diese_ Bedeutung der soeben angezogenen Worte im Eingang des § 2 wird
+aber bezeugt durch einen sehr charakteristischen Vorgang.
+
+Die Regierungsvorlage enthält in ihrem § 6 einen Satz, der, gemäß den
+Erklärungen der »Motive«, direkt besagt: die Gerichte _sind befugt zu
+prüfen_, ob eine polizeiliche Verfügung den Voraussetzungen des Gesetzes
+(die jetzt der § 1 angibt) entspricht oder nicht; nur sollen sie
+(nachfolgender Satz des § 6) _nicht_ prüfen, ob die Verfügung _auch
+notwendig_ oder _zweckmäßig_ war, _wenn_ sie als _gesetzmäßig_ zu
+befinden ist.
+
+Der Gegenentwurf des Abg. _Müller_ enthält den ersten Satz nicht,
+sondern nur in § 1 die Bezugnahme auf die »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« und im Eingang des § 2 die Einfügung: »unter den in § 1
+bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« -- als Kennzeichen _der_
+Verfügungen, denen »gemäß« die Gerichte erkennen sollen.
+
+Wie aus den Reden des Abg. _Müller_ in der _ersten_ Debatte über das
+Gesetz hervorgeht, hat er ursprünglich _gemeint_ und, wie es scheint,
+auch _gewünscht_ -- wenigstens ist er dahin verstanden worden -- durch
+_seine_ Fassung die Zuständigkeit der Gerichte enger begrenzt zu haben,
+als es in der Regierungsvorlage geschehen war; wobei übrigens seiner
+ehrlichen Versicherung wohl zu glauben ist, daß er dabei lediglich
+Zweckmäßigkeitsgründe im Auge hatte und auch _wirklich_ der Überzeugung
+war, in der »verfassungsmäßigen Verantwortung« der obersten
+Verwaltungsinstanz, auf die er immer wieder hinweist, sei schon
+genügender Schutz gegen _willkürliche_ Ausdehnung der Polizeimacht
+gegeben. Schon die Debatten zeigen aber, daß _Müller_ mit seinem Wunsch
+(wenn er ihn wirklich hatte) allein stand; und der Landtags-_Ausschuß_
+hat dann in seinem Bericht über den _Müller_schen Gegenantrag
+_einstimmig_ empfohlen, letztern _nur_ anzunehmen mit einem _Zusatz_,
+der dem erwähnten ersten Satz in § 6 der Regierungsvorlage wörtlich
+entspricht. In der Verhandlung über den Ausschußbericht erklärte aber
+der Abg. _Müller_, er habe »sich mit dem Referenten des Ausschusses
+überzeugt« -- d. h. er habe sich überzeugt und _auch_ den Referenten --
+daß die in § 2 seines Antrags stehenden Worte: »unter den in § 1
+bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« schon dasselbe besagten, was
+der beantragte Zusatz ausdrücken solle, und daß demnach dieser Zusatz
+_überflüssig_ sei. Und auf _diese_ Erklärung hin hat dann der Landtag
+_ohne weitere Diskussion_ den _Müller_schen Entwurf _ohne_ den Zusatz
+angenommen.
+
+Hiernach steht fest, daß auch das jetzt vorliegende Gesetz dem Richter
+genau dieselben Befugnisse einräumt, die er nach der Regierungsvorlage
+haben sollte:
+
+alle polizeilichen Verfügungen zu prüfen auf ihre _Gesetzgemäßheit_
+(nach § 1, Ziffer 1 oder Ziffer 2 des Gesetzes) -- nur nicht _außerdem_
+noch auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit.
+
+Als sicher sehe ich hiernach an, daß Regierung und Landtag das
+Verhältnis der Polizeibehörden _zu den Gerichten_ in bezug auf die
+Materien dieses Gesetzes nach folgenden Grundsätzen haben regeln wollen:
+
+Im Rechtsstaat setzt _jeder_ von den Polizeibehörden durch
+Strafandrohung oder dgl. geübte Zwang das Bestehen eines _rechtmäßigen_
+Gebotes oder Verbotes in bezug auf die betreffende Handlung voraus.
+_Insoweit_ diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt die Ausübung des
+Zwanges (die »Strafandrohung«) immer kraft des verfassungsmäßigen
+Auftrags der Verwaltung, für die Durchführung der Gesetze zu sorgen. Die
+Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der _Zwangsmaßregeln_ kann
+daher gänzlich der instanzenmäßig geordneten Beurteilung der
+_Verwaltungs_behörden anheimgestellt werden. _Ob_ aber jene
+Voraussetzung erfüllt ist oder nicht, ist eine Frage _ganz für sich_,
+durchaus verschieden von der Frage: ob, wenn sie erfüllt ist, das
+polizeiliche Eingreifen auch notwendig oder zweckmäßig war. Sie ist nun
+erfüllt, erstens, wenn die Gesetzgebung _selbst_ die betreffende
+Handlung schon geboten oder verboten, aber lex imperfecta gelassen hat,
+die gemäß § 1, Ziffer 1 des Gesetzes von den Polizeibehörden nur ergänzt
+wird; zweitens, wenn in bezug auf Handlungen, die der ordentliche
+Gesetzgeber (Regierung und Landtag) nicht geboten oder verboten hat, die
+_besonderen_ Voraussetzungen zutreffen, auf welche hin nach § 1, Ziffer
+2 dieser ordentliche »große« Gesetzgeber den »kleinen« Gesetzgeber (den
+Bürgermeister) ausdrücklich legitimiert hat, der »dringenden Fälle«
+wegen, _eigene_ gesetzgeberische Funktionen durch Verfügungen, Verbote
+usw., sozusagen stellvertretend auszuüben. _Ob_ nun die Vorbedingung von
+polizeilichen Zwangsmaßregeln, ein _rechtmäßiges_ Gebot oder Verbot, in
+der _einen_ oder in der _anderen_ Art erfüllt ist -- _dar_über hat im
+Zweifel nicht die Verwaltung, sondern der _Richter_ zu befinden. Und so
+sicher es ist, daß gegenüber einer auf § 1, Ziffer 1 gegründeten
+polizeilichen Strafandrohung die Gerichte zu prüfen haben, ob das
+behauptete _gesetzliche_ Verbot oder Gebot _wirklich_ vorliegt, so
+sicher ist es auch, daß sie gegenüber den Strafandrohungen aus § 1,
+Ziffer 2 prüfen müssen, ob die in der Strafandrohung einbegriffene
+_eigene_ Verfügung der Polizeibehörde den _Bedingungen_ entspricht,
+unter denen der »große« Gesetzgeber den »kleinen« zu solchen eigenen
+Verfügungen ermächtigt hat.
+
+Die beiden Begriffe: »Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer
+polizeilichen Strafandrohung« einerseits, und »Rechtmäßigkeit der ihr zu
+Grunde liegenden Verfügung« -- nämlich: daß diese »unter den in § 1
+bezeichneten Voraussetzungen erlassen« ist, anderseits, umfassen also
+völlig auseinanderfallende Begriffssphären. Das Ausschließen der
+ersteren von der richterlichen Kognition bedeutet also _nicht_ zugleich
+Ausschließen der letzteren, wie man bisher geglaubt hat. Die Gerichte
+haben vielmehr, _gemäß_ dem Gesetz vom 7. Januar 1854, das Recht und die
+Pflicht zur Nachprüfung jeder auf Grund desselben ergangenen Verfügung
+in Hinsicht auf ihre _Begründung_ aus § 1, Ziffer 10 der Ziffer 2 -- und
+zwar im vollen Umfang ihrer allgemeinen Befugnis zur _Auslegung der
+Gesetze_.
+
+Ich glaube Ihnen hiermit schon alle Unterlagen zur Prüfung meiner im
+Eingang ausgesprochenen Behauptung über unsere _guten Gesetze_, unsere
+_gute Rechtslage_ gegeben zu haben und meine, daß mir jetzt nur noch
+übrig bleibt, aus dem Gesagten die _Folgerungen_ zu ziehen in bezug auf
+die aktuelle Frage, die uns heute beschäftigt, die tatsächliche
+_Beschränkung_ der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum. Ehe ich dazu
+übergehe, müssen Sie mir indes noch gestatten, in aller Kürze den
+_allgemeinen_ Eindruck Ihnen zu schildern, den das Studium jener fast 50
+Jahre zurückliegenden Landtagsverhandlungen mir erweckt hat; denn er ist
+ganz besonders geeignet, Licht zu werfen auf die Absichten und und
+Bestrebungen der damaligen Gesetzgeber unseres Staates.
+
+ * * * * *
+
+An die verstaubten alten Quartbände, von denen Sie einen hier sehen, bin
+ich zuerst herangegangen mit entschiedener Mißempfindung. Gemäß dem
+allgemein verbreiteten Vorurteil habe ich kaum zu hoffen gewagt, etwas
+für mich Erfreuliches darin zu finden. Weil ich aber annehmen durfte, es
+würden die dem Gesetz nachgesagten ganz reaktionären Tendenzen nicht
+ohne den schärfsten Widerspruch der im damaligen Landtag noch
+vorhandenen Vertreter liberaler Anschauungen die Oberhand erlangt haben,
+so sagte ich mir obendrein: das wird eine schöne Katzbalgerei sein, über
+die du den Bericht zu lesen hast!
+
+Aber nichts von alle dem!
+
+Was zu allererst in die Augen springt: diese ganzen Verhandlungen, die
+schriftlichen wie die Debatten, stehen auf einem bemerkenswert _hohen_
+Niveau -- auf unvergleichlich viel _höherem_ Niveau als die politischen
+Verhandlungen in unserem Landtag während der letzten Jahre.
+
+_Angenehm_ berührt die Urbanität, mit der die Vertreter gegnerischer
+Standpunkte unter einander sich behandeln -- und die Urbanität, mit der
+die Vertreter der Opposition auch vom Regierungstisch behandelt werden.
+
+Geradezu _wohltuend_ aber wirkt es, zusehen, wie der Geist des
+_Verfassungs_staates, des _Rechts_staates, alle diese Verhandlungen
+durchdringt -- wie in einer Zeit, da fast überall in Deutschland eine
+ungezügelte Reaktion schon zur Herrschaft gelangt war, im »Fürstenhaus«
+zu _Weimar_ Regierung und Abgeordnete _dar_über diskutieren: wie man der
+Polizei die ihr unentbehrliche Macht sichern könne, _ohne_ der Idee des
+Verfassungsstaates etwas zu vergeben -- _ohne_ einen Rückschritt nach
+dem _Polizei_staat hin befürchten zu müssen.
+
+Und wer waren die Männer, die damals an der gesetzgeberischen Tätigkeit
+in unserem Land teil nahmen? Auf Seiten der Regierung waren es, außer
+dem noch übrig gebliebenen »Märzminister« _Wydenbrugk_, _Watzdorf_ und
+_Thon_, und -- als Regierungsvertreter meist tätig -- _Stichling_, der
+spätere Staatsminister; also Männer, denen unser Land viel zu verdanken
+hat, deren Andenken auch überall im Land hoch in Ehren steht. Auf seiten
+des Landtages aber sind es vorwiegend _Konservative_, die in den
+Verhandlungen hervortreten; die meisten von ihnen der älteren Generation
+unter uns gleichfalls noch in Person bekannt. Und alle Hochachtung vor
+diesen Konservativen, die das Gegenteil sind von Rückschrittlern! Unter
+ihnen tritt besonders hervor der Abg. _Müller_-Neustadt, der Vater des
+Gesetzes in der jetzt vorliegenden Fassung -- ein sehr konservativer
+Herr, und ein ehrlicher, rückgratfester Mann. Weil er Müller hieß, und
+Hugo, und Bezirksdirektor im V. Verwaltungsbezirk war, hat man ihn Hugo
+V. genannt, unter welchem Namen er in einem Teil des Großherzogtums eine
+ganz volkstümliche Gestalt gewesen ist. Er würde sich im Grabe umdrehen,
+wenn er erfahren könnte, _welchem_ Gebrauch sein Gesetz zuletzt hat
+dienen müssen!
+
+Der Kontrast zwischen den damaligen Verhandlungen _unseres_ Landtages
+und dem, was zu gleicher Zeit unter der rückläufigen Strömung der
+fünfziger Jahre anderwärts in Deutschland vor sich gegangen ist, hat
+mich zuerst geradezu befremdet. Dann aber besann ich mich, daß ja diese
+Verhandlungen stattfanden ganz kurze Zeit nach dem Regierungsantritt
+unseres allverehrten Großherzogs _Carl Alexander_, und daß dieses Gesetz
+das erste _politische_ Gesetz gewesen ist, welches unter _seinem_ Namen
+erlassen wurde. Und zufällig bemerkte ich auch in demselben Band der
+Landtagsverhandlungen, der die betreffenden Protokolle enthält, ein
+Aktenstück, das direkt auf den Regierungsantritt Bezug hat. Es gibt die
+»Versicherung« wieder, die der Großherzog -- an Stelle eines
+Vefassungseides -- damals persönlich zu Händen des Landtagspräsidenten
+_v. Schwendler_ dem Landtag übergeben hat, sowie darauf folgend den
+»Huldigungseid«, durch den die Landtagsabgeordneten für sich und für die
+von ihnen Vertretenen feierlich geloben, dem Großherzog treu und redlich
+zu dienen und in allem das »Beste des Landes« wahrnehmen zu wollen.
+Gestatten Sie mir, daß ich jene landesherrliche »Versicherung« in ihrem
+Wortlaut aus diesem alten Quartband Ihnen vorlese! Sie lautet:
+
+ _Carl Alexander,_
+
+ _von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen etc. »Wir erklären
+ hiermit bei fürstlichen Worten und Ehren, daß Wir die Verfassung,
+ welche Unser in Gott ruhender Herr Großvater und Vorfahr in der
+ Regierung, der Großherzog Carl August, Königliche Hoheit,
+ »eingedenk der Vorschrift und des Sinnes des deutschen
+ Bundesvertrags« dem Großherzogthume durch das Grundgesetz vom 5.
+ Mai 1816 erneuert, bestätiget und gesichert, und welche Unser nun
+ ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater und Vorfahr in der Regierung,
+ der Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit, mit gleicher
+ ausdrücklicher Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag treulich
+ gewahrt und durch das revidirte Grundgesetz vom 15. Oktober 1850
+ fortgebildet hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen
+ Inhalte nach, auch während Unserer Regierung genau beobachten,
+ aufrecht erhalten und beschützen wollen._
+
+ _Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung im § 67 des
+ revidirten Grundgesetzes vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung
+ des Großherzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende landesfürstliohe
+ Versicherung höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem
+ Großherzoglichen Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet,
+ daß dieselbe im Archive des getreuen Landtags niedergelegt und
+ durch den Druck öffentlich bekannt gemacht werde._
+
+_Weimar, am 28. August 1853._ Carl Alexander.«
+
+
+Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend, daß Regierung und
+Landtag damals unter besonderen, sozusagen _ethischen_ Beweggründen und
+Antrieben gestanden haben. Regierung und Abgeordnete waren sich noch
+völlig _bewußt_, daß zum »Besten des Landes«, das zu wahren sie gelobt
+hatten, auch das _ideale_ Gut gehört, das dieses Land gewonnen hat in
+dem Ruhm, die Wiege des Verfassungsstaates in Deutschland gewesen zu
+sein; und zu ihrem Gelöbnis, dem Großherzog treu und redlich zu dienen,
+rechneten sie auch _die_ Verpflichtung, darauf hinzuwirken, daß in Bezug
+auf _ihn_, und auf _seine_ Regierung, dereinst gesagt werden müsse: er
+habe _ebenfalls_ das ehrenvolle Erbe seines Großvaters »treulich
+gewahrt«, die Verfassung des Landes »genau beobachtet« »aufrecht
+erhalten« und »beschützt«.
+
+Unter der Wirkung dieses Gedankens habe ich mich gefragt, ob ich nicht
+meine heutige Rede direkt _kennzeichnen_ solle als einen _pietätvollen_
+Rückblick auf die gesetzgeberische Tätigkeit in unserem Land in der Zeit
+vor einem halben Jahrhundert -- und ob ich deshalb für mein Thema, statt
+des herbe klingenden Titels »rechtswidrige Beschränkung etc.« nicht
+lieber einen recht freundlichen wählen solle, z. B. »Als der Großvater
+die Großmutter nahm«[33] -- wobei ich zugleich den Beweis erbracht
+hätte, daß man just in _unserem_ Land _hoch_politische Themata unter so
+stimmungsvollem Titel mit Fug und Recht behandeln könne. Indes bin ich
+davon zurückgekommen, weil es nicht angemessen gewesen wäre, den Schein
+zu erwecken, als ob meine Rede _nur_ Schalmeienklang sein werde. Dafür
+aber habe ich mir nun vorgenommen, die _gesamten_ Landtagsverhandlungen,
+die das Gesetz vom 7. Januar 1854 betreffen -- Schriftenwechsel und
+Protokolle -- _neu drucken_ und im Land möglichst _verbreiten_ zu lassen
+-- als eine _Ehrentafel zum Gedächtnis der Männer, die damals in
+Regierung und Landtag an der Gesetzgebung beteiligt waren_ -- und zur
+_Sühne des Unrechts_, welches ihnen mit der Diskreditierung jenes
+Gesetzes so lange Zeit hindurch angetan worden ist! Und solches wird
+nebenbei noch den Nutzen haben, daß falls etwa demnächst die _Gerichte_
+mit dem Gesetz sich zu befassen hätten, die Richter die Unterlagen für
+dessen Auslegung nicht erst mühsam in 3 oder 4 alten Quartbänden
+zusammensuchen müssen, sondern alles in einem sauberen Neudruck
+wohlgeordnet vorfinden -- sogar diejenigen Stellen für das Auge
+~gekennzeichnet,~ die auf die _grundsätzlichen_ Fragen der Auslegung Bezug
+haben.
+
+ * * * * *
+
+Nach dieser Abschweifung komme ich nunmehr zum letzten Teil meiner
+Aufgabe, indem ich an Hand meiner vorher gegebenen Darlegungen jetzt
+noch die Frage erörtere:
+
+Wie stellen sich die _Versammlungsverbote_ im Großherzogtum zu den
+_Gesetzen_ des Landes?
+
+Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten.
+
+Es gibt, wie früher angeführt, in unserem Land _kein_ Gesetz, das
+»Versammlungen,« d. h. ein Sich-Versammeln von beliebig vielen Personen
+an einem beliebigen Ort, verböte oder auch nur, abgesehen von der
+Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschränkungen stellte; und es gibt
+nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auch _kein_ Gesetz, welches
+irgend einer Partei die öffentliche, mündliche Propaganda für
+irgendwelche, seien es selbst -- nach der Meinung bestimmter Kreise --
+»staatsgefährliche« Ideen und Bestrebungen verböte, soweit diese
+Propaganda die Schranken respektiert, die das Strafgesetzbuch errichtet
+hat. Folglich kann im Großherzogtum das Verbot einer Versammlung
+lediglich auf § 1, Ziffer 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1854 sich
+stützen; und die _Legalität_ des Verbotes hängt gänzlich davon ab, ob
+die »Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen es erlassen wird, den
+_beiden_ Bedingungen genügen, an die der _Wille des Gesetzgebers_ die
+Befugnisse der _Polizei_behörden zu Verboten geknüpft hat: daß, erstens,
+diese »Gründe«, der _Art_ nach, wie ich sie vorhin nannte,
+_Bürgermeister-Gründe_ seien, und daß sie, zweitens, »dringend« im
+_Sinne des Gesetzes_ seien.
+
+Beide Voraussetzungen sind zweifellos erfüllt, wenn eine Versammlung
+_gegenwärtige_ Gefahr für die _äußere_ Ordnung und Sicherheit im
+_Gemeindebezirk_ herbeiführt, d. h. wenn vernünftigerweise und mit
+erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, es werde entweder _in_
+der Versammlung selbst, oder _durch_ sie außerhalb, Tumult, Schlägerei,
+Landfriedensbruch oder sonstige Gesetzwidrigkeit veranlaßt werden. _Das_
+zu erkennen und in seinen Wirkungen zu beurteilen vermag in der Tat
+jeder Bürgermeister, wenn er die Verhältnisse seines Bezirks und die
+Personen notdürftig kennt und im übrigen das gewöhnliche Maß von
+gesundem Menschenverstand besitzt. Und ebenso sicher ist auch, daß
+_dann_ einer von den »dringenden Fällen« gegeben ist, in welchen die
+_Polizei_behörden befugt sein sollen, Handlungen zu verbieten, die der
+Gesetzgeber nicht verboten hat.
+
+_Beide_ Voraussetzungen sind aber zweifellos _nicht_ erfüllt, wenn eine
+Versammlung polizeilich verhindert wird, _ohne_ daß von ihr
+vernünftigerweise äußere Ordnungsstörung oder gesetzwidrige Handlungen
+zu gewärtigen waren, wenn sie vielmehr verboten wird wegen _der_ Gefahr,
+die angeblich dem öffentlichen Wohl aus der Verbreitung der
+Sozialdemokratie droht. Weder gehört _dieser_ Grund zu den
+Bürgermeister-Gründen, noch ist er, der einzelnen Versammlung gegenüber,
+ein »dringender« Grund, nachdem gleichartige Versammlungen durch Jahre
+hin stattgefunden haben und _jahrelang Zeit gewesen ist, der angeblichen
+Gefahr durch ein Gesetz zu begegnen_. Ich möchte wohl _den_ sehen, der
+zu behaupten wagt, die Erkenntnis der _Staatsgefährlichkeit_
+sozialistischer Lehren und das Verständnis für die Weisheit,
+Zweckmäßigkeit und _Dringlichkeit_ ihrer Bekämpfung mit dem
+Polizeiknüppel -- sei Sache des gesunden Menschenverstandes! Zur
+_Ketzerrichterei_, mit _Treitschke_ zu reden, gehört doch etwas ganz
+anderes -- gehört doch _der_ feinere staatsmännische Blick, die höhere
+staatsmännische Einsicht, die erst durch jahrelange Schulung des Geistes
+_an den Ideen der jeweils herrschenden Partei_ erworben werden! Wie
+könnte die Gesetzgebung Funktionen jener Art in die Hand der
+_Bürgermeister_ legen wollen -- in die Hand von Leuten, die der großen
+Mehrzahl nach nicht einmal studierenshalber sechs Semester an einer
+Universität sich aufgehalten haben?
+
+Hiernach steht vollkommen fest, daß in unserem Land der »kleine«
+Gesetzgeber _legaler_weise nicht dazu gebraucht werden kann, die
+Propaganda irgend einer politischen Partei zu unterdrücken oder
+einzuschränken. Wäre letzteres für das Staatswohl nötig, wäre wirklich
+zu befürchten, daß ohne Unterdrückung der sozialdemokratischen Ideen mit
+den äußeren Machtmitteln des Staates der »Zukunftsstaat« just in unserem
+Land zur Einführung kommen werde, so hätte der »große« Gesetzgeber,
+Regierung und Landtag, den _Mut_ fassen müssen, durch ein besonderes
+Großherzoglich Sächs. Sozialisten_gesetz_ die »dringende Gefahr«
+rechtzeitig abzuwenden. _Dem_ hätten sich alle innerhalb der Grenzen des
+Landes fügen müssen. Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich
+-- bereit, diese Behauptung vor _jedem_ Forum zu vertreten -- jetzt
+_öffentlich_:
+
+ _Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum erlassen wurden,
+ ohne daß vernünftigerweise von der Versammlung selbst gegenwärtige
+ Gefahr für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten war,
+ sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen nicht auf irgend einer
+ möglichen Gesetzesauslegung, sondern lediglich auf
+ Gesetzesbeugung;_
+
+ _die Sanktionierung dieser Verbote seitens der oberen
+ Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig;_
+
+ _die Ermunterung zu solchen Verboten seitens der obersten,
+ verfassungsmäßig verantwortlichen Instanz in öffentlicher
+ Landtagssitzung, sowie die zugestandene amtliche Beeinflussung
+ nachgeordneter Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante
+ Verfassungsverletzung._
+
+Ausdrücklich verwahre ich mich hierbei gegen die Annahme, als ob ich
+irgend jemand unter denen, die meine Anklage trifft, den Vorwurf machen
+wolle, wider besseres Wissen gehandelt zu haben. Den _guten Glauben_
+gestehe ich allen zu. Ist er doch auch immer billig zu haben, wenn kein
+besonderer Grund vorliegt, die Voraussetzungen seiner Richtigkeit
+besonders _streng_ zu prüfen. In gegenwärtiger Sache aber gebe ich sogar
+zu, daß allgemein verbreitete Vorurteile geeignet waren, von strengerer
+Prüfung abzuhalten. Das alles aber ändert nichts an der Tatsache, daß
+Gesetzes_verletzung_ in gutem Glauben objektiv immer Gesetzesverletzung
+bleibt, und deren Sanktionierung in gutem Glauben objektiv immer
+Verfassungs_verletzung_.
+
+ * * * * *
+
+Ich komme zum Schluß.
+
+Durch Jahre hin hat sich unser Bürgertum die Theorie von der
+_Polizeiallmacht_ in unserem Land gefallen lassen, auch da, wo ihre
+Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden war. Seines guten
+Rechtes unbewußt hat dieses Bürgertum in unglaublicher Langmut der
+Betätigung immer schärferer Reaktion nur _Klagen_ und _Bitten_
+entgegengestellt_. Nun_ aber ist es, meine ich, Zeit, die willkürliche
+Beschränkung der bürgerlichen Rechte in unserem Land nicht mehr
+abzuwehren mit Klagen und Bitten, mit Beschwerden und Petitionen,
+sondern sie abzuwehren durch _laute Anklage_ und _scharfen Protest_. Und
+angesichts der lange geübten Geduld muß nun, meine ich, diese _Abwehr_
+überall im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen:
+
+ _Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?_
+
+auf deutsch, in etwas freier Übersetzung:
+
+ _Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres Landes
+ mißbrauchen?_
+
+wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von Fall zu
+Fall sich vorstellen will.
+
+ Den _Widerstand_ gegen
+
+ die _gesetz_widrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
+ Großherzogtum Sachsen
+
+unter _diese_ Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den Anfang
+gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den Rechtsboden
+feststelle, auf dem der _Schutz der Gerichte_ gegen die Übergriffe der
+Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten des Landes aber habe ich
+das Vertrauen, daß sie nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner
+Anklage Recht geben und dadurch die schimpfliche _Bescholtenheit_ heilen
+werden, unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist
+durch die kecke Behauptung: in unserem Land könne _kraft
+Polizeiallmacht_ den Bürgern alles verboten werden, was nicht durch ein
+besonderes Gesetz ihnen ausdrücklich _erlaubt_ worden ist.
+
+Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig das _Odium_
+wieder beseitigt werden, das _auf Land und Personen_ gefallen ist durch
+Verbreitung des falschen Glaubens:
+
+_im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs Carl Alexander und durch
+eines von den ersten unter seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der
+Verfassungsstaat des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat
+zurückrevidiert worden._
+
+
+I.
+
+Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden.
+
+
+Wir Carl Alexander,
+
+von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in
+Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
+Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg etc. etc. haben, ~zur Beseitigung
+vorgekommener Zweifel,~ mit Zustimmung des getreuen Landtags zu verordnen
+beschlossen, wie folgt:
+
+§ 1. Die Polizeibehörden haben ~innerhalb ihrer verfassungsmäßigen
+Zuständigkeit~ und vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im
+Verwaltungswege gegen derartige Verfügungen auf den Ausspruch der
+betreffenden Oberbehörden Berufung einzuwenden, die Befugniß:
+
+ 1. Zur Aus- und Durchführung solcher von ihnen zu handhabender
+ ~gesetzlicher~ Vorschriften, welche gewisse Handlungen zwar ~gebieten
+ oder verbieten,~ aber für die Uebertretung eine bestimmte Strafe
+ nicht androhen, diese ~Strafandrohung auszusprechen~.
+
+ 2. Wenn ~dringende~ Gründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von
+ Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen ~es
+ erheischen,~ und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt
+ werden, ~Gebote und Verbote zu erlassen,~ bezüglich derartige, in
+ ihren Geschäftsbereich einschlagende, früher erlassene Verordnungen
+ theilweise oder gänzlich außer Kraft zu setzen.
+
+Halten Ortspolizeibehörden für nothwendig, bei Strafandrohung das Maß
+von fünf Thalern Geldstrafe oder zehn Tagen Haft zu übersteigen, so
+haben sie in der Regel vorher, in allen Fällen aber, wo mit dem Verzuge
+Gefahr verbunden seyn würde, nachträglich die ausdrückliche Genehmigung
+des Bezirksdirektors einzuholen.
+
+Der Strafe darf auch die Androhung der Confiscation oder Entfernung
+verbotswidriger oder gefährlicher Dinge, namentlich Waaren, Anlagen und
+Einrichtungen substituirt oder hinzugefügt werden.
+
+§ 2. Die Justizbehörden sind verpflichtet, vorkommenden Falls nach
+Maßgabe der ~unter den[34] im § 1 bezeichneten Voraussetzungen
+erlassenen,~ in ortsüblicher oder in einer sonst für genügend
+anzuerkennenden Weise bekannt gemachten polizeilichen ~Verfügungen~ zu
+erkennen, ohne die Frage über die ~Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit~
+einer polizeilichen ~Strafandrohung~ zum Gegenstand der richterlichen
+Entscheidung zu machen.
+
+Urkundlich dessen haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen
+und mit unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen.
+
+So geschehen und gegeben
+Weimar, am 7. Januar 1854.
+
+Carl Alexander.
+v. Watzdorf. v. Wydenbrugk.
+G. Thon.
+
+
+II.
+
+Ministerialverordnung vom 15. Juli 1874.
+
+§ 1. 1. Oeffentliche Versammlungen zu politischen (einschließlich
+sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken,
+
+2. Versammlungen von Vereinen, welche politische (einschließlich
+sozialpolitische oder kirchlichpolitische) Zwecke haben, sind vor deren
+Abhaltung der Ortspolizeibehörde rechtzeitig, d. h. ~mindestens zwölf
+Stunden vor dem Zusammentritt~ der Versammlung, ~unter Angabe von Zeit und
+Ort~ derselben, ~anzumelden~. Sind eine Anzahl von Bewohnern des
+Großherzogthums Mitglieder eines Vereins mit politischen (einschließlich
+sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, der außerhalb des
+Großherzogthums seinen Sitz hat, so sind Versammlungen dieser Mitglieder
+den unter Ziffer 2 der oben gedachten Versammlungen eines Vereins gleich
+zu achten.
+
+Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung
+von Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im
+Großherzogtum oder außerhalb desselben ihren Sitz haben.
+
+Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen,
+welche statutenmäßig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden
+sind.
+
+§ 2. Die Polizeibehörde ist befugt, in die im § 1 dieser Verordnung
+gedachten Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Behörde der
+Versammlung nicht selbst beiwohnen will, einen oder mehrere
+Polizeibeamte zu senden. Die letzteren müssen sich auf Erfordern des
+Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich
+Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren.
+
+Dem Vorstande der Polizeibehörde, sowie dessen Beamten muß ein nach
+deren Dafürhalten angemessener Platz in der Versammlung eingeräumt,
+sowie über die Person der Redner Auskunft ertheilt werden.
+
+Die in Gemäßheit dieser Bestimmung in den betreffenden Versammlungen
+erschienenen Polizeibeamten haben in Vertretung der Polizeibehörde die
+Befugniß, eine Versammlung aufzulösen und die Anwesenden aufzufordern,
+sich aus dieser Versammlung sofort zu entfernen.
+
+§ 3. Störungen der in Gemäßheit des § 1 dieser Verordnung angemeldeten
+Versammlungen, sofern zu ihrer Beseitigung der Einfluß des Vorsitzenden
+der Versammlung nicht ausreicht, sind von den anwesenden (§ 2)
+Polizeipersonen zu rügen, und zu verhindern. Diese Polizeipersonen sind
+berechtigt, die Störer aus der Versammlung zu weisen, und ~durch
+geeignete polizeiliche Maßregeln die Freiheit des Versammlungsrechts zu
+schützen.~
+
+§ 4. An Geld bis zu 50 Thalern (150 Mark) oder mit Haft bis zu sechs
+Wochen werden bestraft:
+
+1. die Unternehmer, Vorsteher, Leiter oder die beauftragten
+Vertrauensmänner der Versammlungen und Vereine, welche die im § 1 dieser
+Verordnung bestimmte Verpflichtung nicht erfüllt haben,
+
+2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren
+Zuständigkeit erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst
+zu ihrer Kenntniß gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen
+zuwider dennoch an der verbotenen Versammlung theilnehmen,
+
+3. diejenigen, welche nach Auflösung einer Versammlung durch den
+Vorstand der Polizeibehörde oder durch die nach § 2 dieser Verordnung
+beauftragten und kraft dieses Auftrages hierzu legitimirten
+Polizeibeamten sich aus dieser Versammlung nicht sofort entfernen,
+
+4. diejenigen, welche den in Gemäßheit des § 3 dieser Verordnung von
+Polizeipersonen an sie gerichteten Aufforderungen und gegebenen
+Anordnungen sich ungehorsam erweisen.
+
+=Großh. S. Staats-Ministerium,
+Depart. des Äußern und Innern.=
+=v. Groß.=
+
+
+III.
+
+Ministerialverordnung vom 21. April 1875.
+
+§ 1. Schulkindern, ingleichen solchen Personen, welche noch in dem für
+den Besuch der Fortbildungsschule vorgeschriebenen Alter stehen, ohne
+Unterschied, ob sie zum Besuch einer solchen jeweilig herangezogen sind
+oder nicht, ist die Theilnahme an Versammlungen und Vereinen zu
+politischen (einschließlich sozialpolitischen und kirchlichpolitischen)
+Zwecken verboten.
+
+§ 2. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Geld bis zu 60 Mark oder
+mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
+
+§ 3. Die Polizeibehörden haben die Befolgung des Verbots streng zu
+überwachen; insbesondere sind die Polizeibeamten, welche nach § 2 der
+Verordnung vom 15. Juli 1874 politischen Versammlungen beiwohnen,
+verpflichtet, vorkommenden Falles die Entfernung der in Ziffer 1
+bezeichneten Personen aus der Versammlung zu veranlassen. Dieselben sind
+befugt, eine Versammlung aufzulösen, wenn ihrem Entfernungsgebot keine
+Folge geleistet wird.
+
+=Großh. S. Staats-Ministerium,
+Depart. des Äußern und Innern.=
+=v. Groß.=
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 32: _Mit Anhang_:
+
+1. Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7.
+Januar 1854.
+
+2./3. Ministerialverordnungen vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875,
+betreffend Versammlungen.]
+
+[Fußnote 33: Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine
+Versammlung mit diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, als
+_nicht gehörig angemeldet_, beanstandet worden war -- weil dieses Thema
+nicht zu einer »politischen« Versammlung passe.]
+
+[Fußnote 34: In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von
+1854, Nr. 4, pp. 17, 18) _fehlen_ die Worte »unter den«; der Satz des
+§ 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. -- Der
+vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den
+Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.]
+
+
+
+
+VII.
+
+Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen
+Arbeitstages.
+
+Zwei Vorträge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu
+Jena am 6. November und 5. Dezember 1901.
+
+(Nach einem Stenogramm.)[35]
+
+
+1. Vortrag.
+
+
+Meine Herren!
+
+Die Wirkungen, die sich an die fortschreitende Verkürzung der
+Arbeitszeit knüpfen, sind zweifellos Gegenstand eines großen und
+allgemeinen Interesses vom volkswirtschaftlichen, volkshygienischen und
+auch nationalpolitischen Gesichtspunkt aus. Man braucht nur auf eine
+Tatsache hinzuweisen, die allbekannt ist -- auf den Unterschied zwischen
+Deutschland und England in bezug auf die Regelung der Arbeitszeit in der
+Industrie. In England ist schon seit langer Zeit die Maximal-Arbeitszeit
+mit wenigen Ausnahmen 10 Stunden, die weitaus größte Zahl aller Arbeiter
+braucht nur 9 Stunden täglich zu arbeiten, und eine recht beträchtliche
+Zahl -- nach den Mitteilungen des englischen Statistikers JOHN RAE,
+schon über 1 Million -- ist bei der achtstündigen Arbeitszeit angelangt.
+Durch das kühne Vorgehen der englischen Regierung, die vor 10 Jahren, im
+Jahre 1891, die sämtlichen Arbeiter in den Werkstätten der englischen
+Heeresverwaltung und der englischen Admiralität, im ganzen 29000 Mann,
+von der früher neunstündigen auf die achtstündige Arbeitszeit setzte,
+ist die Propaganda für die Verkürzung der Arbeitszeit in England so
+kräftig geworden, daß man annehmen kann, in wenigen Jahren werden dort
+wohl ein paar Millionen Arbeiter, nämlich alle Arbeiter der besser
+situierten Industrien, keine längere als achtstündige Arbeitszeit mehr
+haben. In Deutschland dagegen haben wir im Durchschnitt noch eine _mehr_
+als zehnstündige Arbeitsdauer; viele Industrien haben noch 11 Stunden
+oder mehr, nur wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner
+Bruchteil aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die
+Zahl der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger als
+15000.
+
+An die Betrachtung dieses Unterschiedes knüpft sich sofort eine Frage
+von großer Tragweite: Welche Bedeutung hat dieser Unterschied für den
+Wettbewerb der volkswirtschaftlichen Tätigkeit zwischen England und
+Deutschland? Ist diese Verschiedenheit ein Vorteil zugunsten von England
+oder zugunsten von Deutschland, und die zu erwartende bedeutende
+Vergrößerung der Konkurrenz -- welchem von beiden Ländern wird sie
+zugute kommen?
+
+Aber weiter, wenn, wie man jetzt als sicher annehmen kann, die
+Verkürzung der Arbeitszeit keine Verminderung der Arbeitsproduktion
+bewirkt, so kann das doch nur dadurch geschehen, daß die Arbeiter den
+Ausfall in der Länge der Arbeitszeit auszugleichen vermögen durch
+entsprechend intensivere Arbeit, und dann ist die Vermutung nicht zum
+voraus abzuweisen, daß eine solche intensivere Tätigkeit -- sei es auch
+durch besondere Gewöhnung -- einen stärkeren Kräfteverbrauch, eine
+stärkere Anspannung des einzelnen involviert, daß sie die Arbeit
+aufreibender macht. Wenn aber die Arbeitskraft des Menschen rascher
+verbraucht wird, so ist das eine Sache von großer sozialer und
+volkswirtschaftlicher Tragweite.
+
+Es genügt, auf diese beiden Punkte nur hingewiesen zu haben, um
+erkennbar zu machen, daß es in der Tat von gewiß großem, allgemeinem
+Wert sein wird, Material zu haben, welches geeignet ist, die
+Stellungnahme zu dieser Frage: was ist der Vorteil und Nachteil der
+verkürzten Arbeitszeit, zu klären, und Unterlagen für ein präzise
+Beantwortung zu schaffen.
+
+Ich glaube nun in der Lage zu sein, etwas beitragen zu können zur
+Beschaffung derartigen Materials. Obwohl der Gegenstand meiner
+eigentlichen Berufstätigkeit etwas fern liegt, habe ich Gelegenheit zu
+selbständigen Beobachtungen gehabt infolge des Umstandes, daß die
+Optische Werkstätte, deren Vorstand ich angehöre, vor etwa 1-1/2 Jahren
+die bis dahin neunstündige Arbeitszeit plötzlich auf 8 Stunden
+herabsetzte und zwar in einer Zeit des stärksten Geschäftsganges.
+
+Die Beobachtungen, die meine Freunde und ich bei diesem Versuch gemacht
+haben, nachdem derselbe ein ganzes Jahr fortgesetzt worden war, und
+nachdem dann diese versuchsweise eingeführte Einrichtung zu einer
+endgültigen erklärt worden ist, bieten eine sehr wertvolle Ergänzung des
+Beobachtungsmaterials, welches bisher in England gewonnen ist. Man
+findet dieses zusammengestellt in dem Buch von JOHN RAE von 1894,
+welches 1897 in Weimar in deutscher Übersetzung erschienen ist[36].
+
+Unsere Beobachtungen bestätigen in der Hauptsache und im wichtigsten
+Punkt: welche Wirkungen die Verkürzung der Arbeitszeit auf die
+_Arbeitsleistung_ hat -- vollständig das, was in England {aus Versuchen}
+in viel größerem Maßstabe abgeleitet worden ist. Sie führen zu der
+Feststellung, daß diese Verkürzung von neun auf acht Stunden, also um
+mehr als 10 Proz. in einem Sprung, keine Minderung der Tagesleistung
+herbeigeführt hat, sondern in unserem Falle eine nachweisbare
+_Erhöhung_, wenn auch nur um einen kleinen Betrag.
+
+Soweit unsere Erfahrungen nichts anderes ergeben als die schon früher
+gemachten, würde es sich eigentlich nicht lohnen, davon zu reden; es
+wäre damit nur zum hundertsten Male bewiesen, was schon 99 mal bewiesen
+worden ist. Unsere Beobachtungen nehmen aber ein gewisses selbständiges
+Interesse in Anspruch, weil sie eine wirklich ziffernmäßige Begründung
+möglich machen. Die Resultate aller Beobachtungen in England sind nur
+schätzungsweise, in Bausch und Bogen gewonnen; man hat niemals
+ziffernmäßige Beweise vor sich. Die große Zahl der in England
+ausgeführten Experimente, die Übereinstimmung der Schätzungen sehr
+vieler Fälle ersetzen zwar die mangelnde Sicherheit des einzelnen
+Falles, aber immerhin ist es wertvoll, daß nun auch eine Beobachtung
+vorliegt, die diesen Mangel des Ziffernmäßigen ausschließt, die genaue
+Beweise gestattet.
+
+In Deutschland liegen Erfahrungen eigentlich gar nicht vor, mit
+Ausnahme einiger weniger, die sich auf kleinere Betriebe beziehen.
+Darunter ist allerdings eine Feststellung -- vor mehreren Jahren in
+BRAUNs Archiv mitgeteilt -- , die sich auf die Jalousiefabrik von
+FREESE in Berlin und Hamburg bezieht und auch Ziffern gibt; doch
+ist das Beobachtungsmaterial, welches zugrunde liegt, so gering,
+daß diese Ziffern eine Beweiskraft kaum beanspruchen können.
+
+Abgesehen hiervon haben unsere Beobachtungen noch den Vorteil, daß sie
+eine Frage zur endgültigen Beantwortung bringen, die bisher überhaupt
+noch nicht angeschnitten wurde, nämlich die Frage: welche Wirkung hat
+die Verkürzung der Arbeitszeit, wenn dabei der Effekt der Verkürzung
+ausgeglichen wird durch Intensität der Arbeit, auf die _Person_?
+Bedeutet sie einen größeren Kräfteverbrauch; bedeutet sie, daß die
+Arbeit aufreibender geworden ist, oder bedeutet sie das nicht? Unsere
+Beobachtungen gestatten mit Sicherheit festzustellen, daß das _nicht_
+eintritt, daß die Leute, die in 8 Stunden dasselbe gemacht haben, was
+sie früher in 9 Stunden machten, _keiner_ größeren Anstrengung sich zu
+unterziehen gebraucht haben, obwohl sie zweifellos während dieser 8
+Stunden intensiver arbeiten mußten. Diese Beobachtungen geben nun noch
+weiter einen Einblick nach der rein tatsächlichen Seite in die
+Triebfedern, welche es herbeiführen, daß bei Verkürzung der Arbeitszeit
+die Intensität der Arbeit sich steigert, und zwar sich so steigert, daß
+im allgemeinen der Effekt der kürzeren Arbeitsdauer ausgeglichen wird.
+
+Eine andere Frage ist, ob dabei ein besonderer Antrieb, ein besonders
+guter Wille einiger, oder die Kaptivierung ihres materiellen Interesses
+bei Stücklohn, wo die Tendenz {auf Mehrverdienst} einen natürlichen
+Sporn bedeutet -- ob derartige Motive wirksam sind oder nicht. Unsere
+Antwort ist: _Sie sind nicht wirksam_. Mögen die Leute guten Willen
+haben, mögen sie angetrieben werden durch ihr materielles Interesse oder
+nicht -- der Erfolg tritt immer ein. Ich sehe dies als einen der
+wichtigsten Punkte an, der sich durch Kombination der von uns und der
+anderwärts gemachten Erfahrungen ergeben hat.
+
+Endlich haben unsere Beobachtungen Gelegenheit geboten, den Zusammenhang
+der Vorgänge zu erklären, wie es denn komme, daß bei Verkürzung der
+Arbeitszeit das Arbeitstempo sich der verkürzten Arbeitszeit anpaßt, daß
+es die Tendenz auf gleiche Leistung hat; es ist meines Wissens noch
+niemals versucht worden, das zu erklären.
+
+Unsere Beobachtungen haben uns einen Leitfaden gegeben, diesen
+Zusammenhang, diese auf den ersten Blick paradoxe Tatsache nachzuweisen,
+daß eine Verkürzung der Arbeitszeit unter gewissen Umständen eine
+_Steigerung des Tagwerks_ herbeiführt.
+
+Es wird nicht ohne Interesse sein, den Weg näher zu beleuchten, auf
+welchem ich meine Beobachtungen gesammelt habe, {und daran zu erinnern}
+wie in der hiesigen Optischen Werkstätte die allmähliche Verkürzung der
+täglichen Arbeitszeit im Laufe der letzten 30 oder 35 Jahre schrittweise
+zustande gekommen ist.
+
+In der Zeit, als ich zuerst meinem verstorbenen Freund CARL ZEISS näher
+trat, als ich in der Werkstätte zu verkehren anfing, war dort noch eine
+beinahe zwölfstündige Arbeitszeit; Sommer und Winter von morgens 6 bis
+abends 7 Uhr mit einer Stunde Mittagsruhe und einer viertelstündigen
+Frühstückspause, also 11-3/4 Stunden effektive Arbeitszeit. Im Laufe der
+Jahre ist diese infolge meiner persönlichen Anregungen allmählich
+verkürzt worden, immer um je eine halbe Stunde, bis wir im Jahre 1891
+bei der neunstündigen Arbeitszeit angekommen waren; diese hat bis zum
+Frühjahr 1900 bestanden. Da haben wir nach längeren Diskussionen mit
+unserer Arbeiterschaft, entgegen dem Antrag, den der Arbeiterausschuß
+selbst vertrat im Sinne eines Vermittlungsvorschlages -- daß wir auch
+wieder eine halbe Stunde aufgeben sollten, um dann zu sehen, wie sich
+die Erfahrung stellt -- entgegen diesem Antrage erklärt: entweder es
+bleibt bei 9 Stunden, wie bisher, oder wir gehen sofort zur
+achtstündigen Arbeitszeit über, und zwar mit der Maßgabe, daß bei allen
+Zeitlohnarbeiten in Zukunft für 8 Stunden dasselbe bezahlt wird, wie
+bisher für 9 Stunden, daß alle Akkordlöhne aber unverändert bleiben, in
+der ausgesprochenen Erwartung, es werden alle es fertig bringen, in
+diesen 8 Stunden nun noch dasselbe zu leisten, wie bisher in 9 Stunden.
+
+Denn wir wären »blamierte Europäer« gewesen, wenn wir in einer Zeit des
+stärksten Geschäftsganges es fertig gebracht hätten, durch ein törichtes
+Experiment die Leistungsfähigkeit der Werkstätte herunterzusetzen, wenn
+auch nur um 5 oder 10%, und damit obendrein die Lebenshaltung unserer
+Leute herunterzudrücken.
+
+Ich will mich jedoch dabei nicht weiter aufhalten und will lieber
+sogleich von dem Beobachtungsmaterial, welches wir im letzten Jahr
+gewonnen haben, zunächst das darlegen, was eine doppelte Bestimmung der
+_ökonomischen Wirkung_ enthält.
+
+Sie finden auf dem einen der beiden Blätter[37] die Zusammenstellung der
+Ziffern:
+
+ I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik,
+
+ II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung des
+ Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen vor
+ Einführung, und in den ersten 4 Wochen _nach_ Einführung des
+ Achtstundentages.
+
+Ich will weiter die Beobachtungen mitteilen, die Bezug haben auf die
+Einwirkung der verkürzten Arbeitszeit auf die Person --, also die Frage
+berühren, ob die intensivere Arbeit eine größere Strapaze, einen
+größeren Kräfteverbrauch der Personen hat erkennen lassen -- welche
+Frage ganz konnex ist mit dem Nachweis der Umstände, die erkennen
+lassen, welche Ursachen, welche Antriebe bei der Steigerung der
+Intensität der Arbeit wirksam gewesen sein müssen.
+
+Ich will dann drittens dazu übergehen, die Erklärung zu geben, welche,
+wie ich glaube, alle Beobachtungen, die wir gemacht haben, und die ihre
+Ergänzung durch die Beobachtungen in England und die sonst vorliegenden
+finden, in befriedigender Art deutet.
+
+Ich habe zu dem Zweck ein zweites Blatt[38] beilegen lassen, um den
+Gedankengang dieser Erklärung zu fixieren. Stoßen Sie sich nicht daran,
+daß eine mathematische Formel vorkommt; die mathematische Formel hat
+nichts mit dem Wesen der Sache zu tun. Der Gedankengang läßt sich durch
+einige Erwägungen verdeutlichen; nur wenn man ihn in wenigen kurzen
+Zeilen fixieren will, da geht es nicht gut anders, als daß man die
+Zeichensprache benutzt, welche die Mathematik zur Verfügung stellt, denn
+sonst hätte ich 2 Seiten Text weitspurige Erklärungen schreiben müssen.
+
+Und dann werde ich eigentlich erst zu dem Thema meines heutigen
+Vortrages kommen, zur Erörterung der _volkswirtschaftlichen Bedeutung_,
+die auf Grund dieser Feststellungen der Verkürzung der Arbeitszeit
+beizulegen ist.
+
+Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen können; ich
+bitte, in der Annahme, daß die Sache im Kreise dieser Gesellschaft
+genügendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema behandelnden Teil
+in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen lassen zu dürfen.
+
+Ich gehe jetzt dazu über, zunächst ein paar Erläuterungen zu geben zu
+der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik
+zusammengestellten Vergleichung.
+
+Wir haben damals, vor 1-1/2 Jahren, im März 1900, diese Entschließung --
+Übergang zur achtstündigen Arbeitszeit -- unter die Erklärung gestellt:
+Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag einzuführen, wenn
+mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangehörigen in einer
+geheimen Abstimmung sich dafür erklären würden, unter der Fragestellung,
+wer traut sich zu und ist gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten,
+wie bisher in _neun_; wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mit
+_nein_ -- und unter einigen Vorbehalten, die nebensächliche Dinge
+betrafen.
+
+Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. Wir
+haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst für ein Jahr;
+wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, wenn es sich
+herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall eingetreten ist oder
+Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn auch nur für einen Teil der
+Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist.
+
+Bevor das Jahr zu Ende war, im März dieses Jahres, wußten wir nach
+allgemeinen Schätzungen, daß keine Minderung der Leistung zu
+registrieren sei, und auch, daß keine Anzeichen vorlägen, welche
+befürchten ließen, sei es auch nur für die älteren unter unseren Leuten,
+daß die Arbeit strapaziöser, aufreibender geworden sei.
+
+Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erklärung abgegeben, wir
+seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten, wenn die
+Arbeiterschaft bereit sei, einige nebensächliche Bedingungen als dauernd
+verbindlich anzuerkennen.
+
+Wir haben damals kaum gedacht, daß es möglich sein würde, die Ergebnisse
+anders als durch Schätzung in Bausch und Bogen festzustellen. Erst als
+wir der Sache näher traten und die darauf bezüglichen Tatsachen aus
+unseren Büchern zu ermitteln suchten, zeigte es sich, daß wir ein ganz
+wertvolles Erfahrungsmaterial hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos
+der Mühe lohne.
+
+Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr. CZAPSKI schon seit
+mehreren Jahren organisiert hat, ist es möglich, von jedem unserer
+Arbeiter für jeden Tag auf Jahre zurück genau nachzuweisen, wieviel
+Stunden er davon im Zeitlohn oder im Stücklohn gearbeitet und was er an
+diesem Tage für die Arbeit der einen und der anderen Art verdient hat.
+
+Wir sind zunächst auf diese Lohnstatistik zurückgegangen, um von
+denjenigen Arbeitern, die in Stücklohn arbeiten, zu ermitteln, wie sich
+denn deren Arbeitsverdienst beim Übergang zum Achtstundentag im
+Verhältnis zum letzten Jahr der neunstündigen Arbeitszeit verändert
+hat. Denn bei Leuten, die im Stücklohn arbeiten, und zwar zu
+unveränderten Akkordsätzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren müssen,
+ist die Größe ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn, den sie
+verdienen.
+
+Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie Vergleichung
+in den beiden Jahren ermöglichten. Es mußten alle ausgeschieden werden,
+von denen anzunehmen war, daß ihre Tätigkeit in beiden Jahren nicht
+unter vollständig konstanten Bedingungen gestanden habe; in erster Reihe
+alle jüngeren Leute und namentlich solche, die noch nicht lange Zeit im
+Betriebe waren, welche also naturgemäß in einem späteren Jahre mehr
+leisten müssen. Das ist in der Weise geschehen, daß wir unseren Nachweis
+auf solche Personen beschränkt haben, die ein Jahr vor Einführung des
+Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon 3 Jahre in
+unserem Betriebe tätig, also ordentlich eingearbeitet waren, die zur
+Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre alt und mindestens 4
+Jahre tätig waren.
+
+Wir haben weiter nach derselben mechanischen Norm alle ausgeschieden,
+die etwa im Laufe der beiden Jahre die Werkstattsabteilung gewechselt
+haben, die zu anderer Arbeit übergegangen sind; weiter alle, die mehr
+als 300 Stunden im ganzen Jahr versäumt hatten infolge von Krankheit
+oder aus anderen Gründen, weil hier sofort die Vermutung besteht, daß
+denen nicht nur die Zeit der Krankheit entgangen ist, sondern daß deren
+Arbeitsfähigkeit auch eine Zeit vor- oder nachher bedeutend
+heruntergedrückt war. Ferner sind alle ausgeschieden, die nicht
+mindestens die Hälfte der ganzen Zeit im Stücklohn gearbeitet haben,
+weil bei solchen, die nicht _vorwiegend_ im Stücklohn arbeiten, dann die
+Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß sie wechselnde Arbeiten,
+Arbeiten verschiedener Art, die nicht vergleichbar sind, gemacht haben.
+
+Nach diesem rein mechanischen Aussieben sind etwa 250 Leute übrig
+geblieben; von diesen sind noch gegen 20 ausgeschieden worden auf Grund
+besonderer Umstände, z. B. Leute, die kränklich gewesen sind, usw. Unser
+Herr Dr. PETRENZ, der diese Zusammenstellungen geprüft hat, hat aber
+außerdem nicht unterlassen, eine besondere Untersuchung darüber
+anzustellen, welchen Einfluß dieses nach einem gewissen willkürlichen
+Ermessen erfolgte Ausscheiden auf das Endresultat gehabt hat, indem er
+feststellte, daß diese 20 Personen, für sich berechnet, eine Steigerung
+des Arbeitsverdienstes nicht nur von 100:116,2, sondern von 100:120
+gehabt haben würden. Damit ist erwiesen, daß es das Endresultat nicht
+im Sinne der Steigerung, sondern im Sinne der Minderung verändert hat.
+
+Die Endziffer sagt also, daß sich der Stundenverdienst im Verhältnis von
+100:116,2 erhöht hat; das Verhältnis von 8:9 ist aber 100:112,5 Wenn der
+Stundenverdienst im Verhältnis von 100:112,5 in die Höhe gegangen wäre,
+so hätten die Leute in 8 Stunden genau _dasselbe_ verdient, wie früher
+in 9 Stunden und auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich
+das Maß der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkordsätze dieselben
+geblieben sind. Wenn nun das Verhältnis nicht 100:112,5, sondern
+100:116,2 ist, also 3-3/10% mehr, so ist die Tagesleistung um 3-3/10%
+gestiegen, das heißt, es hat sich die Tagesleistung um 1/30 der früheren
+Tagesleistung _erhöht_. Es haben also im zweiten Jahre von diesen 233
+Leuten je 30 dasselbe gemacht, was im Jahr vorher 31 gemacht haben, oder
+jeder hat im zweiten Jahr die Arbeit von 10 Tagen mehr gemacht. Das ist
+also kein ganz unbedeutender Unterschied.
+
+Wir sind nun nicht bei dieser Feststellung stehen geblieben, die die
+Gesamtheit dieser Akkordarbeiter in Bausch und Bogen umfaßt, sondern
+haben mit den Herren unseres Personalbureaus über diese 233
+»Versuchskarnickel« nach allen Richtungen hin diskutiert. Die beiden
+wichtigsten Ergebnisse sind in beiden folgenden Aufstellungen:
+
+a) Spezifikation nach Altersklassen,
+
+b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen,
+
+zusammengestellt.
+
+Es hat ein besonderes Interesse, zu ermitteln, ob denn diese Steigerung
+der Leistung etwa wesentlich oder vorwiegend von jüngeren Leuten
+herrührt, ob möglicherweise die älteren gar keinen Anteil daran haben.
+Die Antwort auf diese Frage ist in der ersten Tabelle gegeben, wo die
+Leute nach Altersklassen klassifiziert sind. Diese Tabelle zeigt in den
+letzten Ziffern kleine Unterschiede, aber in einem unregelmäßigen Gang.
+
+Die jüngste Altersklasse hat allerdings die höchste Ziffer, aber nur
+eine sehr wenig höhere, als die höchste Altersklasse; die Unterschiede
+sind in maximo so klein, daß sie wohl kaum aus den Grenzen der
+wahrscheinlichen Zufallsschwankung heraustreten. Auf keinen Fall ist ein
+nennenswertes Zurückbleiben der älteren Leute zu konstatieren. Damit ist
+auch konstatiert, daß die jüngeren, die Leute der ersten Klasse, das
+Mittel nur ein ganz klein wenig überschreiten, wie man es zum voraus
+erwarten durfte. Wenn diese Ziffer etwas beeinflußt sein sollte durch
+den Umstand, daß doch die Leistungsfähigkeit der jüngeren Klasse noch
+etwas im Steigen ist, so wird das gewiß kompensiert dadurch, daß in der
+letzten Altersklasse eine ganze Anzahl sind, deren Leistungsfähigkeit
+für feinere Arbeiten schon etwas im Abnehmen ist.
+
+Man kann aus dieser ersten Spezifikation sehen: der Erfolg trifft
+gleichmäßig alte und junge Leute ohne einen merklichen Unterschied.
+
+Die zweite Spezifikation scheidet die Leute nach der Art der Arbeit. Sie
+zeigt, daß bei so ganz heterogenen Arbeiten, wie sie in unserem Betriebe
+vorkommen, von ganz subtilen Arbeiten der Feinmechanik und Optik bis zur
+handwerksmäßigen Tätigkeit etwa der Tischler, Dreher und Fräser, ähnlich
+den Arbeiten in Gewehrfabriken usw. -- daß trotz dieser großen
+Verschiedenheit der technischen Arbeiten keine merklichen Differenzen
+vorkommen, vielleicht 2-4%. Das sind kleine Ziffern, bei denen aber
+immer zu berücksichtigen ist, daß sie der Durchschnitt aus einer relativ
+kleinen Anzahl von Personen sind.
+
+Das einzige, was man ersehen kann, ist, daß die höheren Ziffern
+vorwiegend die Arbeiten treffen, die gröberer Art sind; die Gruppen 4, 7
+und 11, die zum größten Teil Maschinenarbeiter sind, zeigen die höchste
+Steigerung. Im Durchschnitt liegt die geringste Zunahme bei den
+Feinarbeitern der Optik und Mechanik. Es ist nur eine einzige Gruppe von
+20 Personen, also nicht ganz der zehnte Teil der Vergleichspersonen, in
+welcher diese Durchschnittsleistung, die Steigerung von 100:112,5 nicht
+erreicht ist. Diese ist, während das Mittel um 3-3/10% überschritten
+wurde, um ungefähr 3% zurückgeblieben. Es ist wahrscheinlich, daß das
+nicht zufällig ist, und daß hier wirklich mit der Verkürzung der
+Arbeitszeit das Optimum überschritten gewesen ist. Was wir in bezug auf
+diese Ausnahme zu sagen haben, ist: die Ausnahme bestätigt die Regel;
+doch will ich das nicht weiter ausführen.
+
+Welche Bedeutung ist nun schließlich dem Umstand beizulegen, daß die
+Endziffer eine Steigerung des Tagewerks um 3-3/10 Proz. ergibt. Man wird
+auf den ersten Blick geneigt sein, zu sagen, mit 1/30 ist nicht viel zu
+argumentieren, das liegt doch sozusagen innerhalb der Grenzen der
+Zufallsschwankung. Wie leicht kann die Arbeitsleistung eines Mannes um
+10 Proz. variieren, wenn er sich in schlechter Lage befindet, wenn er
+Familiensorgen hat, wenn irgendwelche Umstände einen Druck auf seine
+Arbeitsleistung legen.
+
+Das ist ganz richtig für den einzelnen Mann. Seit LAPLACE weiß man aber,
+daß alle derartigen Schwankungen, die leicht in dem einen oder anderen
+Sinne wirken können, um so vollständiger sich eliminieren, je größer die
+Zahl der einzelnen Personen wird, und vermindert werden in diesem Mittel
+nach dem Verhältnis der Quadratwurzel aus der Zahl der einzelnen Fälle;
+die Quadratwurzel aus 233 ist nun etwa 15. Alle solche Schwankungen
+müssen bei 233 Beobachtungsfällen, wenn sie bei einzelnen selbst 20
+Proz. erreichen können, im Mittel auf den fünfzehnten Teil reduziert
+sein.
+
+Eine Abweichung des Mittels um 3,3 Proz. gleicht in dem Verhältnis des
+einzelnen einer Abweichung um 50 Proz., und es ist doch absolut
+ausgeschlossen, daß aus solchen Ursachen, die in dem einen Jahr jemand
+einmal treffen können, die Leistungsfähigkeit eines Mannes von einem zum
+anderen Jahr um 50 Proz. schwanken könne, wenn auch Schwankungen von
+10-20 Proz. möglich sind.
+
+Und so kann ich, ohne daß ich die Ziffern genau nachgerechnet habe[39],
+mit einer Wahrscheinlichkeit von vielen Tausenden gegen Eins behaupten,
+daß diese 3,3 Proz. nicht vom Zufall herrühren, sondern von Ursachen,
+die das ganze Jahr fortgewirkt, die alle 233 Personen gleichmäßig
+berührt haben, oder wenigstens den größten Teil in ein und demselben
+Sinne.
+
+Ich habe mir nun sehr den Kopf darüber zerbrochen, was für Ursachen
+dieser Art können mitgewirkt haben?
+
+Eine ist von vornherein ausgeschlossen, nämlich eine _Verschiedenheit im
+Geschäftsgang_ der beiden Jahre; in der Inanspruchnahme der Werkstätte
+ist kein Unterschied gewesen. [Das ist von Bedeutung.] Denn sobald auf
+die Arbeit nicht gewartet wird, hat das Einfluß, weil die Leute wissen,
+es kann nicht alles, was sie machen könnten, gebraucht werden und
+umgekehrt. In diesem Punkte sind die beiden Jahre so übereinstimmend
+gewesen, wie irgend möglich: es ist in beiden Jahren auf die Arbeit
+gewartet worden; jeder hat gewußt, soviel er machen kann, das wird
+gebraucht; und die kleinen Stockungen, die in großen Betrieben immer
+unvermeidlich sind -- daß einmal eine Abteilung im Rückstande ist und
+eine andere warten muß -- sind in beiden Jahren vorgekommen. Ich bin
+zuletzt darauf gekommen, ob nicht das _Wetter_ in beiden Jahren
+verschieden gewesen ist, weil es einen großen Unterschied macht, ob wir
+einen kalten Winter oder heißen Sommer haben, oder nicht, denn die
+Temperaturextreme lähmen die Arbeit sehr. Aber die meteorologischen
+Tabellen zeigen, daß die beiden Jahre auch in bezug auf das Wetter
+übereinstimmen.
+
+Es bleibt mir nichts weiter übrig als zu sagen, das, was diese
+Abweichung von 1/30 des Tagesertrages herbeigeführt hat, ist eben die
+Änderung der Arbeitszeit und was mit ihr konnex ist. Ich glaube, daß wir
+in unserem Falle das mit Bestimmtheit sagen können, was in früheren
+Fällen gelegentlich [als Vermutung] ausgesprochen ist, daß die
+Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur keine Minderung, sondern daß sie
+sogar eine _Steigerung_ des Arbeitsresultats herbeiführen kann -- so
+paradox das klingen mag.
+
+Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschließlich solche
+Leute, die im Stücklohn gearbeitet haben, für die im vornherein das
+eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie veranlaßt,
+möglichst die Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen, um keinen
+Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, daß wir noch eine zweite
+Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken, in der der
+Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, Herr BRUNO KLEMM, seines Amtes
+waltet, daß wir die Möglichkeit gewonnen haben, die Änderung des
+Nutzeffektes unserer sämtlichen Arbeitsmaschinen, die infolge der
+Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten ist, ziffernmäßig feststellen zu
+können.
+
+Unsere etwa zusammen 650 Werkzeugmaschinen werden sämtlich getrieben
+durch Elektromotoren von einem einzigen Drehstromdynamo, dessen Strom
+nicht etwa für Licht mit verbraucht wird. Dieser Drehstromdynamo
+gestattet unter Berücksichtigung der Spannung zu ermitteln, was für
+Stromverbrauch in jeder Stunde stattgefunden hat, und darüber hat Herr
+Klemm genau Register geführt von Stunde zu Stunde.
+
+Dabei ist nun in Erwägung zu ziehen, daß die Arbeitsleistung, die diesem
+Stromverbrauch entspricht, sich aus 2 Teilen zusammensetzt; I. aus
+derjenigen Arbeit, die geleistet werden muß, wenn die sämtlichen
+Maschinen arbeitsbereit sind, aber nicht benutzt werden, wenn also alle
+Transmissionen, Riemscheiben und Motoren laufen, aber die Arbeiter die
+Maschinen noch nicht benutzen. Das ist der Zustand, wie er 1 oder 2
+Minuten vor Beginn der Arbeitszeit besteht; dann läuft der ganze
+Betrieb, aber keine Maschine ist tätig. Das ist der sogenannte Leergang.
+
+In dem Moment, in welchem die Arbeiter an ihre Maschinen treten, kommt
+der Kraftverbrauch hinzu, welchem die Arbeitsleistung der Maschine
+entspricht. Das ist der eigentliche Nutzeffekt.
+
+Die Schaltbrettablesungen ergeben zunächt nur den Bruttoverbrauch an
+Strom und zeigten, daß derselbe in den letzten 4 Wochen vor der Änderung
+im Durchschnitt 49,2 Kilowattstunden gewesen ist; durch eine besondere
+Feststellung ist ermittelt worden, daß um diese Zeit der Leergang der
+Maschinen 26 Kilowattstunden, etwas über die Hälfte jener Ziffer,
+beansprucht hat.
+
+Man weiß also, daß der Nutzeffekt bei Benutzung sämtlicher Maschinen im
+Durchschnitt 23,2 Kilowattstunden, in dem gewöhnlichen Arbeitsmaß,
+gewesen ist. Demgegenüber sind nun die Angaben gestellt, die sich auf
+die nachfolgenden 4 Wochen beziehen, mit Ausscheidung der Osterwoche und
+des 1. Mai, und die zeigen, daß dieser durchschnittliche Stromverbrauch,
+pro Stunde gerechnet, von 49,2 auf 52 Kilowatt gestiegen ist. Wenn man
+nachrechnet, was dabei der Stromverbrauch des Tages gewesen ist, so
+kommen bei 9 Stunden für den Tag 443, bei 8 Stunden 416 Kilowatt heraus;
+durch die Verkürzung der Arbeitszeit ist demnach eine Arbeitsleistung
+von 27 Kilowattstunden pro Tag gespart worden.
+
+Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, daß etwas besonderes
+vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verhältnis von 9:8 reduziert
+worden. Es hätte daher eine ganze Stunde, also 49 Kilowattstunden
+erspart werden müssen, da wir doch die Maschinen eine ganze Stunde
+weniger gebraucht haben. Es sind aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann
+das andere geblieben?
+
+Der Umstand, daß die Ziffer 27 fast genau dem Stromverbrauch für
+Leergang entspricht, hat sofort auf den richtigen Weg geleitet: es ist
+erspart worden die Arbeitsleistung, die unsere Maschinen nötig haben,
+wenn man sie 1 Stunde _leer laufen läßt_, es ist aber nicht erspart
+worden die Arbeitsleistung einer Stunde, wenn sie _arbeiten_. Daraus
+folgt, daß also in den 8 Stunden, die sie in der zweiten Periode
+gelaufen sind, die _Arbeitsleistung_ ungefähr _dieselbe_ gewesen sein
+muß, wie in der vorangegangenen 9 Stunden-Periode.
+
+Nun zeigt die Tabelle etwas näher auch für die auf die Änderung
+folgenden 4 Wochen das Mittel jeder Woche, und es ist ausgerechnet,
+wieviel nach Abzug des Leergangs Arbeit auf den Nutzeffekt kommt. Die
+letzte Zahl gibt dann das Verhältnis des Nutzeffektes zum Durchschnitt
+der vorangehenden 4 Wochen.
+
+Die Steigerung zeigt im Durchschnitt das Verhältnis 100:112 -- sonach
+das Verhältnis, welches der Verkürzung der Arbeitszeit entspricht.
+Daraus kann man ersehen, es hat eine intensivere Benutzung der Maschinen
+in bezug auf die ihnen entnommene Arbeitsleistung stattgefunden,
+ungefähr in dem Sinne einer vollständigen Ausgleichung der Verkürzung
+der Arbeitszeit.
+
+Wie das zustande gekommen ist, das ist leicht zu erklären. Unsere
+Maschinen sind zum größten Teil nicht automatische, sondern Maschinen,
+deren sich der Arbeiter bedient wie der Werkzeuge. Der Arbeiter hat an
+der Hand, sie intensiver zu benutzen, zunächst einmal dadurch, daß er
+die Pausen verkürzt, die zwischen den einzelnen Benutzungsakten liegen,
+daß er sich etwas mehr anstrengt, z. B. beim Fräsen kräftigere Späne
+nimmt usw.; er kann weiter auch beim Schleifen oder Polieren kräftigeren
+Druck üben, immer unter der Bedingung, daß er sehr viel aufmerksamer
+arbeiten muß. So erklärt es sich, wie es möglich ist, bei einem großen
+Teile unserer Maschinen die von ihnen zu leistende Arbeit in weiten
+Grenzen zu steigern.
+
+Die Steigerung scheint nun, da sie im Durchschnitt das Verhältnis
+100:112 ergibt, annähernd der Ausgleichung des Zeitausfalls zu
+entsprechen. Bei genauem Besehen zeigt sich jedoch, daß diese Ziffer für
+alle diejenigen Maschinen, deren der Arbeiter sich wirklich bedient,
+eine viel höhere Steigerung bedeutet. Es sind nämlich eine Anzahl der
+Maschinen automatische; der Arbeiter kann vielleicht dadurch mehr
+leisten, daß er sie aufmerksamer beobachtet, daß er den Prozeß, den sie
+ausführen, achtsamer beaufsichtigt. Diese Steigerung rührt daher in
+Wahrheit nur von einem Teile der Maschinen her, der andere Teil ist
+unwirksam dabei gewesen. Und wenn man nun annimmt, daß auch nur ein
+Viertel von diesen 650 Maschinen derart gewesen wäre, daß der Arbeiter
+an ihnen nichts oder nur wenig mehr machen kann, so sieht man sofort,
+daß bei drei Viertel aller Maschinen eine Intensitätssteigerung von
+100:116 herzuleiten ist.
+
+Ich schließe aus diesen Erwägungen, daß auch diese Ziffern beweisen, wir
+haben die Verkürzung der Arbeitszeit auch bei der Maschinenarbeit nicht
+nur _ausgeglichen_, sondern tatsächlich die Arbeitsleistung _höher
+gebracht_.
+
+Sehr bemerkenswert ist ein Blick auf die Ziffern von Arbeitswoche zu
+Arbeitswoche. Die erste Woche zeigt eine ganz plötzliche Steigerung von
+49,2 im Mittel auf 53,7; der Brutto-Stromverbrauch springt plötzlich um
+4,5 Kilowatt, in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang, in der
+dritten Woche erholt sich das wieder und in der vierten Woche ergibt
+sich das Mittel. Es wird noch viel auffälliger, wenn man die einzelnen
+Tage vergleicht. Die Ziffer für die erste halbe Woche zeigt eine
+Steigerung von 49,2 auf 55,7 Kilowattstunden, um beinahe 15 Proz. des
+früheren Stromverbrauches, und im Verhältnis von 100:124; die nächsten
+Tage geht es zurück. Als ich diese Ziffer zuerst sah, bin ich
+erschrocken bei dem Gedanken, was wäre passiert, wenn wir erst ein Jahr
+später die Verkürzung der Arbeitszeit eingeführt hätten, dann wäre
+uns[40] am ersten Tage der Drehstromdynamo entzwei gebrannt, also eine
+ganz schwere Betriebsstörung eingetreten, und niemand hätte erraten
+können, woher das rührt.
+
+Ich rate keinem, unter ähnlichen Umständen bei starkem Betriebe, wenn
+seine Motoren überlastet sind, eine Verkürzung der Arbeitszeit
+einzuführen, sonst kann es ihm passieren, daß sie in die Luft fliegen.
+Man sieht, die Leute mit Maschinenarbeit haben einen ganz kolossalen
+Anlauf genommen, haben sich und ihre Maschinen auf das unglaublichste
+strapaziert, sie haben eine große Mehrsteigerung über die
+Durchschnittszahl hinaus herbeigeführt. Aber das haben sie nicht lange
+aushalten können, denn in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang
+eingetreten, und erst in der dritten und vierten Woche hat sich das
+wieder erholt und die Arbeit ist gleichmäßig geworden.
+
+Man wird sagen, neue Besen kehren gut; aber ich habe dem hinzuzufügen,
+der neue Besen hat nur in der ersten Woche gut gekehrt, in der zweiten
+schlecht, und erst in der dritten und vierten Woche, als es kein neuer
+Besen mehr war, kehrte er wieder normal.
+
+Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schluß, daß der Abfall in der
+zweiten Woche die Reaktion des ungebührlich starken Anlaufs gewesen ist,
+daß die Leute mit außerordentlichem Eifer versucht haben, ja keinen
+Arbeitsausfall eintreten zu lassen.
+
+ * * * * *
+
+Die andere Frage: wie steht es denn mit der Wirkung der zweifellos
+vorhandenen Steigerung der Intensität auf die Person -- hat sie eine
+Mehrstrapaze herbeigeführt oder nicht -- ist ganz konnex mit derjenigen,
+welche Triebfedern nötig gewesen sind, diese Steigerung herbeizuführen,
+ob bewußter Wille, ob das Sichantreiben, oder was sonst.
+
+Die Antwort auf diese Frage läßt sich natürlich nicht ziffernmäßig
+geben. Eine Wirkung der Überanstrengung könnte ja erst nach vielen
+Jahren objektiv in die Erscheinung treten. Immerhin ist es möglich
+gewesen, auf Grund der subjektiven Wahrnehmung vieler Personen mit
+Sicherheit festzustellen, daß eine besondere Anstrengung, abgesehen von
+den ersten Tagen, _nicht_ stattgefunden hat, daß vielmehr die
+Akkommodation an ein rascheres Tempo der Arbeit, die tatsächlich
+stattgefunden haben muß, bei Akkord- und Zeitlohnarbeitern sich nach
+ganz kurzer Zeit gewohnheitsmäßig vollzogen hat.
+
+Die Leute haben sich, wie mir ganz bestimmt gesagt worden ist, nach ganz
+kurzer Zeit gewöhnt, etwas rascher zu arbeiten, und sich gar nicht mehr
+anzutreiben brauchen, und viele sind wirklich, wie man zu sagen pflegt,
+fleißiger geworden. Vielen ist das so unbewußt geworden, daß sie mir
+bestritten haben, daß sie mehr gearbeitet hätten und ich es ihnen erst
+beweisen mußte.
+
+Ich habe, um Auskunft zu erhalten, gleich nachdem einige Wochen nach
+Einführung der Verkürzung der Arbeitszeit verlaufen waren, Gelegenheit
+genommen, alle mir bekannten älteren Leute, gelegentlich wenn ich sie
+traf, ganz unauffällig über die verschiedenen Fragen zu interpellieren:
+nun was meinen Sie, was diese Änderung für einen Erfolg haben wird?
+meinen Sie, daß Sie den Ausfall der Zeit nachholen, daß Sie dabei eine
+Mehranstrengung haben, daß die Arbeit aufreibender wird? finden Sie, daß
+Ihnen die letzte halbe Stunde jetzt schwerer wird, wie früher bei neun
+Stunden?
+
+Das Endresultat aus allen diesen Antworten ist, daß keiner auch nur
+gesagt hat, daß die letzte Stunde ihm schwerer falle, außer im Hinblick
+auf die ersten Tage. Alle haben gesagt, nach einiger Zeit sei ihnen die
+Arbeit in der letzten Stunde auch nicht schwerer gefallen, nur daß sie
+natürlich nicht so frisch wie am Morgen seien; aber es sei immer noch
+erträglich. Viele sagten direkt, sie hätten gar nicht nötig gehabt, sich
+zusammenzunehmen; es wäre ganz von selbst gegangen. Die meisten meinten,
+in den ersten Tagen hätten sie sich zusammennehmen müssen, dann aber
+seien sie das gewohnt geworden; sie brauchten gar nicht mehr daran zu
+denken.
+
+Sehr charakteristisch waren einige Äußerungen von Akkordarbeitern, die
+noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, aus ihren Lohnbüchern den Effekt
+zu sehen; sie sagten: Ja, in den ersten Tagen haben wir uns sehr bemüht
+mehr zu leisten, wir haben uns außerordentlich angestrengt, wir haben
+uns den ganzen Tag angetrieben, wir haben sicher in der ersten Zeit viel
+mehr gemacht, wir werden in dieser Zeit in 8 Stunden dasselbe geleistet
+haben, als früher in 9 Stunden; aber das haben wir nicht aushalten
+können, das kann auf die Dauer niemand aushalten, das hat uns die ganze
+Arbeit verekelt; dann haben wir das sein lassen und arbeiten nun so
+fleißig wie früher, fleißiger können wir nicht. Wenn wir jetzt nur 8
+Stunden arbeiten, dann können wir eben nur weniger liefern, und am Ende
+des Jahres muß das die Firma merken; wenn andere meinen, sie könnten das
+ausgleichen, dann täuschen sie sich. Es waren das also Leute, die direkt
+sagten, sie betrachteten den ganzen Versuch, in der kürzeren Zeit
+dasselbe zu leisten, als mißlungen, weil sie an sich bemerkt hätten, daß
+sie das nicht lange aushalten könnten.
+
+Diese Äußerungen hatten mich stutzig gemacht, ich war etwas verblüfft;
+in der Aufstellung über den Nutzeffekt der Maschinen haben wir nun den
+Schlüssel zum Verständnis dieser Äußerungen. In der Tat haben sich die
+Leute zuerst ganz gewaltig angetrieben und sind über das Ziel
+_hinausgeschossen_. Das haben sie nicht dauernd fortsetzen können, sie
+haben an sich gemerkt, daß sie nachlassen müßten. Sie ließen nach ihrer
+Meinung nach in dem Bemühen, das Ziel zu _erreichen_, während sie in dem
+Bemühen nachgelassen haben, das nämliche Ziel zu _überschießen_.
+
+Einer sagte mir, dieses Antreiben hat uns die ganze Arbeit »verekelt«;
+die Schaltbrettablesung zeigt diese »verekelte« Woche. Alles das weist
+darauf hin, daß vielen Leuten die tatsächlich dauernd hergestellte
+Beschleunigung des Arbeitstempos so unbewußt geblieben ist, daß sie
+überhaupt nicht daran geglaubt haben, daß sie meinten, sie arbeiteten
+genau so wie früher.
+
+Diese Wahrnehmung, daß diese Anpassung sich automatisch vollzieht,
+unbewußt, ohne Willen des einzelnen, findet eine ganz eklatante
+Bestätigung in einer anderen Wahrnehmung und namentlich noch in einer
+Tatsache, die die Beobachtungen in England ergeben haben.
+
+Schon seit längerer Zeit hat sich gerade bei den Einsichtigeren aus dem
+Kreise unserer Werkmeister die Meinung eingebürgert, daß, wenn
+zeitweilig die Arbeit drängte und Überstunden eingelegt, die 9 Stunden
+zeitweilig auf 10 verlängert wurden, man nur ganz kurze Zeit einen
+Erfolg habe -- vielleicht 14 Tage, nicht länger; darüber hinaus fleckt
+es nicht mehr, obwohl die Leute diese Überstunden mit 25 Proz. [Zuschuß]
+bezahlt bekommen. Nach kurzer Zeit werden die Leute verdrossen und
+borstig und machen den Werkmeistern das Leben noch schwerer, als sie es
+sonst schon zu tun gewohnt sind.
+
+Ich habe an der Richtigkeit dieser Meinung gezweifelt und mich einmal
+verleiten lassen, selbst einen Versuch zu machen, und bin kläglich
+abgefallen. Ich habe den Versuch gemacht, wo die Leute mir direkt den
+Gefallen tun wollten, und es mir versprochen hatten, denn es wäre ihnen
+sehr erwünscht, wenn sie vor Weihnachten -- es war im November -- noch
+eine kleine Extraeinnahme hätten. Jedoch schon nach einer Woche ging die
+Leistung zurück, in der dritten und vierten Woche war sie faktisch Null
+geworden.
+
+Es ist also nicht möglich, selbst bei gutem Willen und Sichantreiben,
+länger als eine kurze Zeit die Arbeitsleistung über das Tagewerk hinaus
+zu steigern.
+
+Ich freue mich, dasselbe konstatiert zu sehen in dem amtlichen Bericht
+des Gewerbeaufsichtsbeamten der Provinz Brandenburg für 1900. Nach
+Angabe eines Fabrikanten hat dieser die Erfahrung gemacht, daß, wenn man
+versucht hat, zeitweilig wegen dringender Arbeit die Leute wieder einmal
+9 Stunden arbeiten zu lassen, das nur etwa 14 Tage lang Erfolg habe;
+dann gehe die Leistung nach und nach zurück. Das sind dieselben 14 Tage,
+die wir beobachtet haben.
+
+Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben
+haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen Interesses nicht _fähig_
+sind, bei der Verlängerung der täglichen Arbeitsdauer auf längere Zeit
+hin eine Mehrleistung zu erzielen, so ist guter Wille auch nicht
+_erforderlich_, um bei Verkürzung der Arbeitszeit eine Minderleistung zu
+verhindern. Wenn sie wirklich verhindert wird, so ist das nicht durch
+guten Willen und nicht durch solche Antriebe, wie sie beispielsweise in
+der Akkordarbeit gegeben sind.
+
+Das wird nun noch bestätigt durch eine besondere Erfahrung, die man in
+England gemacht hat, nämlich in den Regierungswerkstätten im
+Woolwich-Arsenal. Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn, und die
+Erfahrung hat gezeigt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von neun auf
+acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht hat, sie leisten dasselbe
+Maß von Arbeit wie früher auch nachher.
+
+Nun muß man daran denken, daß diese Leute in England, die gehobenen
+Arbeitsgebieten, wie Maschinenbau, Schiffsbau, Metallbearbeitung,
+angehören, alle unter der Direktion der Trade-Unions und ganz in deren
+Ideenkreis stehen, und daß zu diesem Ideenkreis vor 10 Jahren ganz
+vorwiegend der Gedanke gehörte, Verkürzung der Arbeitszeit muß _Platz
+schaffen für Arbeitslose_, muß die Reservearmee vermindern, muß den
+Unternehmer zwingen, für dieselbe Arbeit mehr Leute einzustellen. Die
+Leute in diesen Branchen haben nun zum voraus nicht eine besondere
+Ambition gehabt, dem englischen Staatsfiskus durch vermehrte Arbeit
+diese Stunde wieder zurückzugeben, sie haben keinen positiven Antrieb
+gehabt, und sie haben es ganz sicher als gegen ihr Standesinteresse
+angesehen, wenn sie auch nur den Versuch machen wollten, durch
+intensivere Arbeit etwas nachzuholen. Dennoch ist der Fall eingetreten,
+daß sie nolens volens fleißiger geworden sind.
+
+Ich betrachte damit die Frage als endgültig erledigt, daß es gar keiner
+Motive bedarf, gar keines guten Willens, keiner Motive des Interesses,
+um diese Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit an die Arbeitszeit
+herbeizuführen, daß sie sich vielmehr automatisch herstellt, sogar da,
+wo gewissermaßen ein böser Wille anzunehmen ist.
+
+Wie ist das nun zu erklären, daß eine solche automatische Anpassung
+unbewußt zustande kommt? Wie diese scheinbar paradoxe Tatsache
+verständlich zu machen ist, die bei uns zutage getreten ist und sogar
+eine Steigerung des Tagewerks veranlaßt hat, das muß ich auf den
+nächsten Vortrag verschieben.
+
+
+
+
+2. Vortrag.
+
+
+Geehrte Versammlung!
+
+In dem Vortrage, den ich vor ungefähr 4 Wochen in Ihrem Kreise gehalten
+habe, habe ich zunächst berichtet über die Erfahrungen, die in der
+hiesigen Optischen Werkstätte bei Einführung der Verkürzung der
+Arbeitszeit von bis dahin 9 auf 8 Stunden gewonnen worden sind, und ich
+habe diese Erfahrungen, die sich innerhalb meines eigenen
+Beobachtungsgebietes ergeben haben, zu verknüpfen versucht mit dem
+größeren Maßstabe der zahlreicheren Erfahrungen, die namentlich in
+England gewonnen worden sind in Rücksicht auf die Leistung der Arbeiter.
+
+Ich bin dabei auf Grund des rein tatsächlichen Materials zu bestimmten
+Feststellungen gelangt, die ich hier kurz wiederhole.
+
+Sie bestanden darin:
+
+Erstens, auf allen Arbeitsgebieten, die in dieser großen
+Beobachtungsreihe Gegenstand der Beobachtung geworden waren, hat die
+Verkürzung der täglichen Arbeitszeit keine _Herabsetzung_ der
+Tagesleistung, in sehr vielen Fällen deutliche Anzeichen der
+_Steigerung_ der Tagesleistung zur Folge gehabt -- wie es auch bei uns
+der Fall war. Ich konnte auf Grund mehrerer von einander unabhängigen
+Feststellungen konstatieren, daß in unserem Betriebe in dem letzten
+Jahre bei achtstündiger Arbeitszeit 30 Leute soviel fertig gebracht
+hatten, wie in dem vorangegangenen Jahre bei neunstündiger Arbeitszeit
+ihrer 31.
+
+Es war weiter festgestellt, daß dieses selbe Resultat, also das
+Konstantbleiben bezw. Steigen des Tagewerks, eingetreten ist bei den
+allerverschiedenartigsten Arbeiten, nicht nur in dem Spielraum der
+Verschiedenheit, wie er in unserem Betriebe gegeben ist, der im
+wesentlichen doch feinere Arbeiten umfaßt, sondern auch auf
+Arbeitsgebieten gänzlich anderer Art. Ich konnte aussprechen, daß das
+gleiche Resultat in Schneiderwerkstätten, auf der anderen Seite in
+Kanonenschmieden, bei Feinoptikern und bei Kohlenhäuern -- auf
+Arbeitsgebieten gänzlich heterogener Art nach rein tatsächlichen
+Feststellungen eingetreten ist, und daß der Eintritt dieses Erfolges
+gänzlich unabhängig sei -- und darauf habe ich besonders Wert gelegt --
+von der Frage, ob die beteiligten Personen mit ihrem _Willen_ darauf
+hinwirken, einen Arbeitsausfall bei verkürzter Arbeitszeit zu
+verhindern, oder ob sie diesen Willen nicht, ob sie gar kein Interesse
+daran haben.
+
+Ich konnte darauf hinweisen, daß trotz guten Willens und trotz deutlich
+erkennbaren Interesses bei einer Verlängerung der Arbeitszeit eine
+Steigerung der Arbeitsleistung _nur ganz vorübergehend_ eintritt, und
+nach ganz kurzer Zeit die Leistung in der verlängerten Arbeitszeit nur
+noch derjenigen in der kürzeren Zeit entspricht. Ich konnte konstatieren
+auf der anderen Seite, daß, wo die Leute gar kein Interesse daran gehabt
+haben, bei verkürzter Arbeitszeit dasselbe zu leisten, wo sie im
+Gegenteil ein gewisses Interesse gehabt haben, das zu verhindern,
+dennoch derselbe Erfolg eingetreten ist, daß keine Minderung
+stattgefunden hat.
+
+Ich habe auf die letztere Feststellung ganz besonders Wert gelegt, weil
+ich aus ihr den Schluß zu ziehen für berechtigt halte, daß diese
+Anpassung der Intensität der Arbeit an die Dauer -- in der Art, daß der
+kürzeren Arbeitsdauer eine gesteigerte und der längeren eine verminderte
+Intensität entspricht -- sich vollzieht den einzelnen vollkommen
+unbewußt, automatisch sozusagen, und zwar so unbewußt, wie die
+Beobachtungen in meinem Erfahrungskreis ergeben haben, daß viele, daß
+die meisten gar keine Ahnung davon gehabt haben, im Gegenteil gar nicht
+daran geglaubt haben, und erst nachträglich darüber belehrt werden
+mußten, daß sie intensiver gearbeitet haben.
+
+Ich habe damals -- in diesem früheren Vortrage -- erklärt, daß ich auch
+in der Lage zu sein glaube, von diesen scheinbar befremdlichen, in
+manchen Punkten sogar paradoxen Beobachtungen die _Erklärung_ zu geben,
+und dazu will ich nun heute übergehen, wobei ich glaube, daß es sich
+nicht nur um ein theoretisches Interesse handelt, eine merkwürdige
+typische Erscheinung auf ihre Ursachen zurückführen zu können, sondern
+um einen Vorgang auch von einem praktischen Wert, weil, wenn man die
+Bedingungen des Eintretens irgend einer bestimmten Wirkung erfassen
+kann, man die Unterlagen gewinnt zu sicheren Schlußfolgerungen für die
+Fortsetzung der Erfahrung.
+
+Solange man nur auf bloße Tatsachenfeststellungen angewiesen ist, ist
+jede Fortsetzung der Schlüsse über das Unmittelbare hinaus Sache der
+rein mechanischen Induktion. Wenn man in 99 Fällen nicht weiß, worauf
+etwas beruht, untersteht man der Unsicherheit, ob nicht im hundertsten
+Falle andere Bedingungen eintreten. Wenn man aber die Unterlagen
+gewonnen hat, um die Bedingungen nachzuweisen -- sei es, wenn nicht in
+99, auch nur in 3 oder 4 Fällen -- von denen ein bestimmter Erfolg
+abhängig ist, so hat man in der Erkenntnis eine viel sicherere Basis,
+um über das unmittelbare Beobachtungsgebiet hinaus sagen zu können: in
+dem Falle wird ein ähnlicher Erfolg eintreten, in dem Falle wird er
+nicht eintreten.
+
+Meine Erklärung des so vorher kurz in der Zusammenfassung meiner
+früheren Mitteilungen gegebenen Beobachtungsresultates geht nun aus von
+einer ganz einfachen Erwägung. Ich sage: das Charakteristische dieser
+Wahrnehmungen besteht darin, daß sie ein durchaus übereinstimmendes
+Verhalten bekunden von Leuten gänzlich verschiedener Beschäftigungsart,
+so verschieden, wie eben Grobschmied und Schneider, Feinoptiker und
+Kohlenhäuer, und ein ganz übereinstimmendes Verhalten von Leuten ganz
+verschiedener Nationalität, ganz verschiedener Lebensweise, ganz
+verschiedenen Lebensgewohnheiten. Auf der einen Seite die englischen
+Arbeiter in den Maschinenfabriken und Kohlenbergwerken von
+Northumberland und Durham, auf der anderen Seite unsere thüringischen
+Industriearbeiter und die anderen Gruppen von Arbeitern, in bezug auf
+welche ähnliche Beobachtungen schon in Deutschland gemacht worden sind.
+Ich sage, was sich zeigt als vollkommen übereinstimmende Reaktion bei so
+ganz verschiedenen Leuten hinsichtlich derselben Einwirkung, nämlich
+Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, das kann seinen Grund nur haben in
+_Ursachen_, die _allen gemeinsam sind_, die _auf alle in derselben Art
+wirken_; und da bleiben nur übrig nach der objektiven Seite hin, nämlich
+unter dem Gesichtspunkte der Verschiedenheit der Betätigung der
+Personen, solche Ursachen, die _aller industriellen Arbeit_, so wie sie
+sich jetzt gestaltet hat, in _gleicher Art zukommen_, und nach der
+subjektiven Seite hin, insoweit die Person dabei beteiligt ist, können
+nur solche Ursachen betrachtet werden, denen _alle Menschen überhaupt
+unterliegen_, d. h. _also gewisse allgemeine Bedingungen im menschlichen
+Organismus_.
+
+So bin ich denn am Leitfaden dieser allgemeinen Erwägungen zur
+Fragestellung gekommen:
+
+1. Was ist gemeinsam in Hinsicht auf die Betätigung der Personen auf so
+ganz heterogenen Arbeitsgebieten?
+
+2. Was ist in Hinsicht auf die zu betrachtende Wirkung allen Menschen
+gemeinsam, die den gewöhnlichen Bedingungen, die der menschliche
+Organismus bietet, unterliegen?
+
+Hinsichtlich des ersten: was ist das Gemeinsame so verschiedener
+Betätigung der Personen? ist es nun in der Tat möglich, etwas
+nachzuweisen, was alle verknüpft. Das ist ein gemeinsames Merkmal all
+der Arbeitstätigkeit, die man jetzt bezeichnet als _industrielle
+Arbeit_, im bewußten Gegensatz zu der Arbeitsbetätigung z. B. in der
+Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, im Gegensatz weiter zur
+Arbeitsbetätigung im alten Handwerk, im Handwerk alten Stils -- nicht
+etwa was man jetzt Kleingewerbe nennt, nämlich die Wirkungen, welche die
+_Arbeitsteilung_ herbeigeführt hat.
+
+Alles, was unsere industrielle Arbeit von anderen Arbeitsgebieten
+unterscheidet, ist charakterisiert durch ein ganz durchgehendes Merkmal,
+welches mit dem Stichwort »Wirkungen der Arbeitsteilung« zu bezeichnen
+ist. Nämlich 1. die fortdauernd täglich ganz gleichmäßig quantitativ und
+qualitativ sich _wiederholende_ Tätigkeit, die immer sich wiederholende
+_Einseitigkeit_, mit der sie geübt wird, die Tag für Tag dieselbe Art
+von Anstrengung bringt, dieselben Muskelpartien ermüdet, dieselbe Art
+von Körperhaltung aufnötigt, dieselbe Gruppe von Tätigkeiten, von
+Einzelaktionen aufzwingt, im Gegensatz zu der Mannigfaltigkeit der
+Beschäftigung, wie sie früher, in der alten Zeit, das Handwerk bot, wo
+der Handwerksgeselle aus dem Rohprodukt heraus, um das fertige Erzeugnis
+herzustellen, die allerheterogensten Dinge zu betreiben hatte, auch im
+Gegensatz zu der Betätigung in der Landwirtschaft, wo viel vom Wetter
+abhängt, und der eine Tag diese, der andere Tag eine ganz andere
+Tätigkeit auferlegt.
+
+Ich sage, diese Arbeitsteilung, die Voraussetzung geworden ist für alle
+technischen Fortschritte im Laufe der letzten Jahrzehnte -- wenn man
+auch ihre Wirkungen in vielen Punkten beklagen mag, die aber nicht mehr
+zu redressieren ist -- drückt der industriellen Arbeit ihren ganz
+bestimmten Stempel auf in der _Gleichförmigkeit der Inanspruchnahme_ der
+Menschen. Mit dieser Gleichförmigkeit und fortgesetzt übereinstimmenden
+Einförmigkeit ist nun gegeben die fortgesetzte Ermüdung immer derselben
+Organe, derselben Muskelgruppen, derselben Nervenzentren, derselben
+Gehirnpartien, weil alle Verrichtungen, mögen sie in Muskel- oder
+Sinnesarbeit bestehen, immer in derselben Weise von Früh bis Abend, Tag
+für Tag, jede Woche, sich wiederholen.
+
+Ich sage, das ist das Gemeinsame, was so verschiedene Arbeitsgebiete
+übereinstimmend charakterisiert -- unter dem Gesichtspunkte
+übereinstimmend, ob Nähnadel oder Schmiedehammer, wenn nur der Schmied
+nicht schneidern will und umgekehrt, wenn nur jeder die ihm gewohnte
+Arbeit verrichtet, für die er geübt ist, daß es in beiden Fällen die
+Inanspruchnahme derselben Organe und derselben Sinne ist.
+
+Das zweite, das Gemeinsame was übergreift über die Verschiedenartigkeit
+der Nationalität, was also zum Ausdruck kommt in der Übereinstimmung des
+Erfolges bei Thüringer Arbeitern und bei Englischen Arbeitern, kann nun
+nichts anderes sein, als irgend ein gemeinsamer Grund, der im
+menschlichen Organismus bedingt ist im Hinblick auf die Wirkungsweise
+gleichartiger, Tag für Tag sich wiederholender, ermüdender
+Beschäftigung. Und da ist es denn nun sehr leicht, wenn man das beides
+kombiniert, den Gesichtspunkt zu finden für die Erklärung, die ich,
+glaube den vorher charakterisierten Beobachtungen geben zu können.
+
+Wenn durch eine täglich sich wiederholende Tätigkeit, die in denselben
+Bahnen, in denselben Formen sich wiederholt, am Ende des Tages jeder,
+der daran teil nimmt, sich ermüdet hat, so kann diese Tätigkeit nicht
+mehr Tag für Tag fortgesetzt werden, außer wenn bis zum Morgen des
+folgenden Tages, durchschnittlich Tag für Tag, diese Ermüdung vollkommen
+durch die bis zum Wiederbeginn am nächsten Tage dazwischen liegende
+Ruhezeit und durch die Wirkung der Ernährung _ausgeglichen_ ist. Wenn
+man annehmen wollte, daß zwischen der Ermüdung durch die Arbeit und der
+Ausgleichung derselben, der Erholung bis zum nächsten Tage, das
+geringste Defizit bliebe, das für den einzelnen Tag gar nicht bemerkbar
+sei, aber sich täglich wiederholt, so müßte die Konsequenz notwendig
+sein, daß die betreffende Person nach einem kürzeren oder längeren
+Zeitraum physisch herunterkommt. Es ist dasselbe, als wenn jemand
+täglich Geld ausgibt, wenn auch nur wenig mehr als er einnimmt, aber
+wenn das dauernd so fortgeht, so vermehrt sich sein Verlust und er muß
+bankerott werden.
+
+Ich kann also sagen: es muß für alle Arbeiter, die unter diesen
+Bedingungen stehen, tägliche Wiederholung eines bestimmten
+Kräfteverbrauches und täglicher Ersatz durch Ruhe und Ernährung, dem
+Durchschnitt nach Tag für Tag ein vollständiges _Gleichgewicht_
+hergestellt werden. Die Ermüdung oder der Kräfteverbrauch muß im
+Durchschnitt Tag für Tag vollkommen Ausgleichung finden durch den
+Kräfteersatz oder die Erholung, in der Ruhe und Ernährung, weil das
+geringste Defizit sich fortwährend summieren und schließlich zerstörend
+wirken müßte.
+
+Es würde auf Grund einer solchen Erwägung möglich sein, zu
+Schlußfolgerungen zu kommen, auch wenn man in Hinsicht auf die dabei
+gebrauchten Begriffe -- Kräfteverbrauch oder Ermüdung und Kräfteersatz
+oder Erholung -- stehen bleiben müßte bei den populären Vorstellungen,
+die im wesentlichen an subjektive Empfindungen appellieren, was Ermüdung
+oder Erholung sei. Für die weitere Prüfung meiner Schlußfolgerungen ist
+es aber nicht ohne Bedeutung, daß ich hinzufügen kann: diese scheinbar
+vagen Begriffe entsprechen nachweisbar gewissen ganz bestimmten
+quantitativen Veränderungen im körperlichen Organismus, die unmittelbar
+durch Größen-Bestimmungen zu fassen sind.
+
+Es ist nämlich ein feststehendes Ergebnis der physiologischen Forschung,
+daß alles, was wir Ermüdung nennen, in letzter Instanz ist eine Änderung
+der stofflichen Zusammensetzung in den letzten Elementen des Menschen,
+eine Störung im Wesen des Protoplasma der Zelle, daß alle Ermüdung
+infolge der Arbeitstätigkeit der Organe ihren Grund hat in einem
+Verbrauch an bestimmten Stoffen, deren Vorhandensein unentbehrlich ist
+für die normale Funktion der Organe, und zum anderen Teile besteht in
+der Anhäufung von Stoffen in den Elementen des Organismus, die störend
+wirken für die normale Fortsetzung der Funktionen, die wie Gift wirken.
+Alle akuten Ermüdungserscheinungen, wie sie gelegentlich vorkommen, sind
+notorisch Vergiftungserscheinungen.
+
+Wir haben also in dem, was wir Ermüdung nennen, eine Summe von
+stofflichen Veränderungen, die teilweise besteht in dem Eintreten eines
+Defizits an Stoffen, die notwendig für die Erhaltung der normalen
+Funktionen sind, andererseits besteht in einem Überschusse von Stoffen,
+die nachteilig sind.
+
+Diese Ermüdung, die sich durch die Stoffveränderungen ergibt, trifft in
+erster Reihe und zunächst diejenigen Organe, die der Ermüdung
+unmittelbar ausgesetzt sind, also bei schwerer Muskelarbeit die Muskeln,
+bei intensiver Nervenarbeit, bei angespannter Aufmerksamkeit, in erster
+Reihe die Zusammensetzung der Nerven, vielleicht die Gehirnpartien, die
+Organe, die in erster Reihe die Tätigkeit vermitteln. Durch die Wirkung
+des Blutkreislaufes wird aber die spezifische Ermüdung immer ausgedehnt
+auf den ganzen Körper, so daß eine Ermüdung durch geistige Tätigkeit
+zugleich eine Ermüdung des Körpers bezüglich der Muskeltätigkeit
+involviert und umgekehrt. Es wird also der Überschuß an schädlichen
+Bestandteilen allmählich auf den ganzen Körper verteilt und gibt eine
+allgemeine Ermüdung.
+
+Ich führe das hier bloß zu dem Zwecke an, um erkennbar zu machen, daß
+meine weiteren Deduktionen eine feste Basis haben, daß, wenn ich also im
+Sinne der vorhin vorangestellten Betrachtungen sage, die Erhaltung des
+menschlichen Organismus erfordert, daß Tag für Tag der durch die
+Tätigkeit bedingte Kräfteverbrauch ausgeglichen wird durch einen
+entsprechenden Kräfteersatz, durch Ruhe und Ernährung, oder wenn ich
+sage, es muß die Erholung der Ermüdung gleich sein, ich dabei mit realen
+Begriffen argumentiere.
+
+Nun scheint die Berufung auf eine solche Forderung der Gleichheit
+zwischen dem täglichen Durchschnitt von Kräfteverbrauch und Kräfteersatz
+eine sehr triviale Sache zu sein; es gewinnt aber dieser Satz die
+Bedeutung einer Grundlage für weitere wichtige Schlußfolgerungen, sowie
+man daran geht sich klar zu machen, von welchen Umständen hängt denn auf
+der anderen Seite das ab, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung und
+Kräfteersatz oder Erholung nenne.
+
+Da ist denn nun bei leichter Überlegung sofort zu sagen -- was ich Ihnen
+als Hauptargument hier vorführe -- daß wir in dem, was bei der täglich
+wiederkehrenden Arbeit eines Mannes die Ermüdung begründet, _drei
+deutlich unterschiedene Teile_ haben, die additiv sich zusammensetzen.
+
+Der eine Teil ist bestimmt lediglich durch die _Größe des täglichen
+Arbeitsproduktes_, und zwar unabhängig von der Zeit, in welcher es
+geleistet wird. Z. B. wenn ein Mann an einer Drehbank, und zwar ein
+Mann, der eine bestimmte Fertigkeit besitzt, etwa 50 gleiche Drehstücke
+herzustellen hat, so gehört für ihn dazu eine bestimmte Anzahl
+aufeinanderfolgender Handgriffe und eine bestimmte Zahl von
+Sinneswahrnehmungen für die Kontrolle seiner Arbeit, eine ganz bestimmte
+Anzahl von Willensimpulsen, die er braucht, um seine Arbeit zu leisten;
+und wenn er statt 50 100 Stück hergestellt hat, so hat er alle diese
+einzelnen Akte in doppelter Zahl nötig gehabt, ganz unabhängig davon, ob
+er 5, 6 oder 10 Stunden gebraucht hat.
+
+Es ist in der Größe des Arbeitsproduktes ein Maßstab gegeben für die
+_Größe des Kräfteverbrauchs_. Für verschiedene Personen ist das
+verschieden. Wer größere Erfahrung, größere Fertigkeit hat, wer mit
+größerer Umsicht und Zweckmäßigkeit zu arbeiten gelernt hat, weiß es
+fertig zu bringen, daß er mit viel geringerem Kräfteverbrauch dasselbe
+macht wie ein anderer, mit _einem_ Blick das übersieht, wozu ein
+anderer _drei_ Blicke nötig hat; doch ist unter denen, die unter
+denselben Bedingungen arbeiten, jedenfalls ein Teil, dessen
+Kräfteverbrauch in der täglichen Arbeitszeit pure proportional ist der
+Größe seines Arbeitsproduktes.
+
+Ein zweiter Teil ist abhängig von der _Geschwindigkeit_, mit der die
+Arbeit geleistet wird. Im allgemeinen wird anzunehmen sein, daß, wenn
+dieselbe Leistung in kürzerer Zeit erfolgen soll, das Tempo beschleunigt
+werden muß, das eine größere Anstrengung bedeuten wird. Es ist aber
+gleich in bezug hierauf zu sehen, nach Anleitung naheliegender
+Erfahrungen, die jeder an sich selbst machen kann, daß dieser Teil des
+Kräfteverbrauchs, der von der Geschwindigkeit der Arbeitsleistung
+abhängt, der also steigt, wenn man verlangt, daß schneller gearbeitet
+wird, daß dieser in weiten Grenzen konstant bleibt und erst beim
+Erreichen einer sehr _großen Geschwindigkeit_ merklich in Betracht
+kommt. Es braucht sich nur jemand zu überlegen, daß, wenn er etwa einen
+bestimmten Weg, sagen wir von 4 km, einmal langsamer und einmal
+schneller geht, die Verschiedenheit der Kraftanstrengung unmerklich,
+nämlich so lange dieselbe ist, als er nicht etwa zum Laufschritt
+überzugehen hat. Dasselbe, glaube ich sagen zu können, tritt auch für
+alle technischen Arbeiten ein, solange noch die Verschiedenheiten der
+Geschwindigkeit in den Grenzen liegen, in denen gewohnheitsmäßig
+gearbeitet werden kann -- _etwas_ rascher oder langsamer -- und es ist
+nicht anzunehmen, daß »etwas rascher« einen besonderen Kräfteverbrauch
+bedeutet. Etwas anderes ist es aber, wenn die Beschleunigung, die
+Forderung, in der kürzeren Zeit dasselbe zu leisten, nötigt, sich
+anzutreiben, etwa die Operationen unter fortwährenden Willensimpulsen
+aufeinanderfolgen zu lassen; dann ist allerdings anzunehmen, daß die
+Beschleunigung des Arbeitstempos eine _bedeutende_ Steigerung des
+Kräfteverbrauchs herbeiführen würde.
+
+So haben wir zunächst in dem, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung
+nenne, zwei deutlich verschiedene Teile, einen, der nur abhängig ist von
+der Größe des täglichen Arbeitsprodukts -- den andern, der daneben nun
+noch abhängig ist von der Geschwindigkeit, von dem Tempo, in welchem es
+zu leisten ist. Dieser zweite Teil ist im allgemeinen zweifellos
+wachsend, wenn verlangt wird, daß dasselbe Tagewerk in der kürzeren Zeit
+zu leisten ist.
+
+Das wichtigste ist aber nach meiner Meinung der dritte Bestandteil, der
+sich in diesem Kräfteverbrauch des industriellen Arbeiters in seinem
+Tagewerk nachweisen läßt, der durchaus analog ist mit dem, was man bei
+den Maschinen »Kraftverbrauch für Leergang« nennt.
+
+Die vorhin charakterisierte Konsequenz der Arbeitsteilung, die
+außerordentliche Gleichförmigkeit der Tätigkeit bringt es mit sich, daß
+mit wenigen Ausnahmen alle Arbeit der Industrie gemacht werden muß von
+Leuten, die den ganzen Tag entweder zu stehen oder zu sitzen haben; ganz
+wenige haben Gelegenheit, innerhalb der Tagesperiode eine nennenswerte
+Abwechslung zu haben. Wenn Sie sich vorstellen, was das heißen wollte,
+wenn ein Mann gar nicht zu arbeiten hätte, aber angehalten wäre,
+dieselbe Körperhaltung 8 oder 10 Stunden fortzusetzen, wie z. B. an der
+Drehbank 8 oder 10 Stunden täglich zu stehen, oder in einer gewissen
+Körperhaltung zu sitzen, wie man sie etwa bei Ausführung feiner Arbeiten
+nötig hat, so würde ein solcher am Ende der 8 oder 10 Stunden sehr
+ermüdet sein, obwohl er gar nichts getan hat.
+
+Ich behaupte nun, daß, wenn diese Ermüdung einem Kräfteverbrauch
+entspricht, der lediglich bedingt ist durch das bloße _Verweilen_ an der
+Arbeitsstätte in derjenigen Körperhaltung, die seine Arbeit nötig macht,
+und in der Umgebung, in der er dabei ist, demselben Geräusch, demselben
+Lärm ausgesetzt, unter demselben Zwange der Aufmerksamkeit -- wenigstens
+da wo Maschinenbetrieb ist -- sich zu sichern, daß er kein Unheil
+anrichtet, oder daß ihm nicht Unheil angerichtet werde, -- ich sage;
+daß, wenn diese rein passive Ermüdung einen ganzen großen Teil des
+Tagewerks der Leute bedeutet, jede _Verkürzung der Arbeitszeit_, die
+also bewirkt, daß diese Leistung in der verkürzten Arbeitszeit sich
+zusammendrängt, ein _reiner Gewinn an Kraft für die beteiligten_
+Personen sein muß.
+
+Wenn ich mir nun denke, ein Mann könne ein bestimmtes Tagewerk in 8
+Stunden leisten, und man nötigt ihn, 10 Stunden darauf zu verwenden, so
+ist das ganz genau dasselbe, wie wenn man ihm erlaubt, seine Arbeit in 8
+Stunden fertig zu machen, ihm aber zumutet: du mußt nun noch 2 Stunden
+hier bleiben in derselben Körperhaltung, sitzend oder stehend, dasselbe
+Geräusch hören, dieselbe Aufmerksamkeit anwenden, um Gefahr abzuwenden,
+jedoch ohne etwas zu tun. Ich sage, genau in derselben Art, wie die
+Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden uns eine bedeutende
+Ersparung gebracht hat für den _Leergang der Maschinen_, so bedeutet
+die Verkürzung der Arbeitszeit eine entsprechende Ersparung am
+Kraftverbrauch für den _Leergang der Menschen_. Dieser Nachweis des
+dritten Bestandteils für den gesamten Kräfteverbrauch weist hin auf den
+wichtigsten Teil unserer Betrachtung.
+
+Ich habe ganz kurz nun noch auf der anderen Seite auf das von mir vorhin
+geforderte Gleichgewicht zwischen Kräfteverbrauch und Kräfteersatz
+hinzuweisen. Der Kräfteersatz durch Ernährung und Ruhe -- wovon hängt
+der ab? Da ist zuerst zu sagen, er muß bei einem Mann abhängen von der
+physischen Beschaffenheit der Person, von seiner Robustheit, von seiner
+Gesundheit, von seinem Ernährungszustande. Ein Mann von kräftiger
+Ernährung in jungen Jahren, von normaler Lebensweise, wird imstande
+sein, in einer gewissen Ruhezeit eine vorangehende Ermüdung sehr viel
+eher völlig auszugleichen, wie ein älterer Mann oder ein durch Krankheit
+geschwächter oder einer, der durch unsolides Leben die Bedingungen des
+Wiederersatzes seiner Kräfte verschlechtert hat. Aber für ein und
+denselben Mann wird zweifellos die Zeit entscheidend sein, die ihm für
+diesen Kräfteersatz gegeben ist. Es kann auch nicht dem geringsten
+Zweifel unterliegen, daß jemand, der ein bestimmtes Tagewerk hinter sich
+hat und bis zum Wiederbeginn des folgenden gleichen Tagewerks 16 Stunden
+Zeit hat für relative Ruhe, die wenigstens die Organe ruhen läßt, die
+bei seiner normalen Arbeit die stärkst ermüdeten sind, ein größeres Maß
+vorangegangener Ermüdung wird ausgleichen können, wie jemand, der nur 10
+Stunden unter ganz gleichen Umständen für Erholung zur Verfügung hat.
+Das kann jedermann an sich probieren.
+
+Es muß also notwendig in bezug auf die Bedingungen dieses Kräfteersatzes
+außer dem jeder einzelnen Person eigentümlichen Faktor, den man nennen
+könnte die Intensität des Stoffwechsels oder die Intensität seiner
+Lebensfunktionen, nun noch maßgebend sein eine Zeitbestimmung, nämlich
+die _Dauer der ihm gelassenen Ruhezeit_. Nun hat aber der Tag nur 24
+Stunden; infolgedessen muß die Zeit der Ruhe zwischen jeder Tagesarbeit
+einfach die Differenz zwischen 24 Stunden und der Arbeitszeit sein; bei
+8 Stunden Arbeit 16 Stunden Ruhe, bei 10 Stunden Arbeit nur 14 Stunden
+Ruhe.
+
+So sieht man am Leitfaden dieser ganz einfachen Betrachtung, daß in
+Hinsicht auf die Herstellung dieses Gleichgewichtes zwischen
+Kräfteverbrauch und Kräfteersatz, zwischen Ermüdung und Erholung, die
+Arbeitszeit dreimal zur Geltung kommt; zweimal auf der Seite der
+Bestimmung des Kräfteverbrauches -- das eine Mal im ungünstigen Sinne
+für die Verkürzung, insofern als die Verkürzung der Arbeitszeit
+intensivere Arbeit nötig macht, vorausgesetzt, daß ein gewisses Maß der
+Geschwindigkeit nicht überschritten wird, ein zweites Mal aber im
+ungünstigen Sinne, nämlich durch Verminderung, nach Analogie der
+Maschinen, der Leergangsarbeit des Menschen -- daß aber außerdem nun
+noch dieselbe Größe der täglichen Arbeitszeit eine Rolle spielt auf der
+anderen Seite der Gleichung, in bezug auf den Kräfteersatz und zwar in
+_günstigem_ Sinne, da die Verkürzung der Arbeitszeit und eine längere
+Ruhepause den Ersatz eines größeren Kräfteverbrauchs vermittelt.
+
+Ohne daß man den mathematischen Zusammenhang nun weiter darzulegen
+braucht, wie ich es überflüssigerweise getan habe[41], ohne daß man auf
+diese näheren mathematischen Beziehungen einzugehen braucht, ist sofort
+zu sehen, daß, wenn diese Zusammenhänge richtig aufgefaßt sind, es
+verständlich ist, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur das
+Tagesprodukt ungeändert lassen, sondern unter Umständen die Tendenz
+haben kann, die Arbeitsleistung zu steigern, wie wir es in unseren
+Beobachtungen glauben konstatiert zu haben.
+
+Es muß nämlich, wenn man den mathematischen Zusammenhang genau ansieht,
+für jede bestimmte Art von Verrichtungen und jede bestimmte Person ein
+Optimum existieren, nämlich eine kürzeste Arbeitszeit, bei der das
+größte Arbeitsprodukt herauskommt. Wo dieses liegt, wird wesentlich von
+der Art abhängen, wie sich die einzelnen Bestandteile des näheren
+bestimmen.
+
+Wie groß dieser Kräfteverbrauch für Nichtarbeit, für Leergang, und für
+den Geschwindigkeitswiderstand, den bei intensiverem Tempo die Arbeit
+mit sich bringt, im einzelnen Falle ist, ist im wesentlichen
+Tatbestandsfrage. Es ist denkbar, daß es gewisse Verrichtungen gibt,
+welche ein Arbeiter 10 oder 9 Stunden lang macht, bei welchen aber eine
+weitere Beschleunigung des Tempos mit einer so großen Steigerung des
+Kräfteverbrauchs verbunden sein kann, daß er, wenn er auf 8 Stunden
+übergeht, weniger leistet.
+
+Indem ich mich nun auf unsere Erfahrungen berufe und auf die Erfahrungen
+ähnlicher Art, die namentlich in England gemacht worden sind, kann ich
+nur sagen, diese Erfahrungen rechtfertigen die Annahme, daß für
+wenigstens drei Viertel aller industriellen Arbeiter -- das Wort in dem
+Sinne gebraucht, wie ich es vorhin gebraucht habe -- wahrscheinlich auch
+für einen größeren Bruchteil bei _9 Stunden das Optimum noch nicht
+erreicht und_ bei _8 Stunden noch nicht überschritten_ ist, und daß
+daher diese Beobachtungen, wie sie vorliegen, am Leitfaden dieser
+Erklärung die Meinung rechtfertigen, daß es möglich sein wird, auf fast
+allen Gebieten der industriellen Tätigkeit in Deutschland ohne jede
+Einbuße, ohne jede Herabsetzung des Tagewerks, in einem vernünftigen
+Tempo, nicht etwa nur zum Neunstundentag, sondern zum Achtstundentag
+überzugehen. Selbstverständlich meine ich nicht plötzlichen Übergang,
+sondern es kann sich nur darum handeln, allmählich die Menschen daran zu
+gewöhnen, die jetzt gewohnt sind, ihre Arbeitskraft zu vertrödeln, die
+gewissermaßen normale Ermüdung sich anzuschaffen, die sie gerade noch
+bis zum folgenden Tage durch Ruhe und Ernährung ersetzen können. Wie ich
+vorhin sagte, hat eine solche Erklärung zugleich die Bedeutung, daß sie
+nicht nur Aufschluß gibt über das, was wirklich beobachtet ist, sondern
+daß sie auch einen Leitfaden gibt, um über das Gebiet der unmittelbaren
+Beobachtungen hinaus Schlußfolgerungen zu ziehen.
+
+Ich will, um nicht ins Weite zu gehen, nun nur noch ganz kurz erläutern,
+wie sich am Leitfaden dieser Erklärung ganz charakteristische Tatsachen,
+die auf den ersten Blick als außerordentliche erscheinen, als etwas ganz
+Selbstverständliches darstellen.
+
+Ich habe damals erzählt, als ich in unserer Werkstätte mit einer Gruppe
+von Leuten den Versuch gemacht habe, sie zu veranlassen, sie möchten
+einmal mir zu Gefallen und wegen ihrer eigenen Interessen, als wir noch
+neunstündige Arbeitszeit hatten, 10 Stunden arbeiten, daß diese nach
+einer Woche zu mir kamen und meinten: die angehängte letzte Stunde
+drücke vom frühen Morgen ihre Arbeit herab, ich sollte ihnen ihr
+Versprechen zurückgeben. Und auf der anderen Seite ebenso die Tatsache,
+daß die Anhänger der Trade-Unions, wie im Woolwich-Arsenal, welche der
+Meinung waren, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden
+Platz schaffen müsse für die Arbeitslosen, die Reserve-Armee vermindern
+müsse, die also gewiß der Ansicht waren, sie würden nicht in 8 Stunden
+dasselbe arbeiten wie vorher in 9 Stunden, dennoch dasselbe geleistet
+haben. Dies alles erklärt sich am Leitfaden einer solchen Betrachtung
+ganz einfach als etwas Selbstverständliches.
+
+Unsere Leute, die damals den Anlauf nahmen, haben ganz gewiß in den
+ersten 9 Stunden des damals verlängerten Arbeitstages genau so
+gearbeitet, wie in der Woche vorher ihre 9 Stunden; da sie aber dann
+noch eine Stunde länger arbeiteten, haben sie sich in 10 Stunden mehr
+ermüdet und das vorher bestehende Gleichgewicht verschoben. Das haben
+sie am ersten Tag nicht bemerkt, auch am zweiten Tag nicht, aber
+allmählich ist das Defizit zum Vorschein gekommen, und da mußte einmal
+der Punkt kommen, wo die Bilanz stark gestört war; dann tritt das in die
+Erscheinung, was die Werkmeister Unmut und Verdrossenheit nennen; das
+sind die Waffen, mit denen der Körper sich wehrt. In dem Maße, als sich
+das Defizit anhäuft, drückt es auf ihre Arbeit vom frühen Morgen an; so
+verlangsamt sich das Tempo, bis es nach 14 Tagen so verlangsamt ist, daß
+die Tagesleistung trotz der Überstunde nur dieselbe ist, wie ohne
+Überstunde.
+
+Und umgekehrt die englischen Arbeiter, die gar kein Interesse daran
+hatten, diesen Ausfall der geschenkten Stunde nachzuholen, weil sie in
+Zeitlohn arbeiteten, die im Gegenteil darauf rechneten, daß durch diese
+Stunde so viele von ihren arbeitslosen Kollegen im nächsten Jahr Arbeit
+haben würden, haben diese 8 Stunden genau so gearbeitet, wie die ersten
+8 Stunden ihrer vorher neunstündigen Arbeitszeit, und sind dann eine
+Stunde früher vergnügt nach Hause gegangen, weniger ermüdet als früher,
+und so haben sie Tag für Tag einen kleinen Überschuß an Kraft behalten,
+der, nachdem er eine gewisse Größe erreicht hatte, bewirkte, daß sie vom
+frühen Morgen an ihre Arbeit mit größerer Frische begonnen haben, daß
+sie, ohne es zu wissen und ohne es zu wollen, dem englischen
+Staatsfiskus den Gefallen getan haben, in 8 Stunden dasselbe zu leisten
+wie vorher in 9 Stunden.
+
+Diese Beispiele zeigen, wie diese automatische Anpassung des Tempos der
+Arbeit an die Dauer der täglichen Arbeitszeit bei den einzelnen sich
+vollzieht.
+
+ * * * * *
+
+Ich habe mit dieser Betrachtung, die also, glaube ich, den Nachweis
+führt, daß das wesentlichste Moment unter volkswirtschaftlichen
+Gesichtspunkten bei Verkürzung der Arbeitszeit besteht in der Ersparnis
+eines großen Kraftverbrauches für unnützen »Leergang« der Menschen --
+den terminus technicus von Maschinen auf den Menschen übertragen -- die
+_eine_ volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung der Arbeitszeit
+festgestellt.
+
+Ich knüpfe meine weiteren Ausführungen an die Frage, mit der ich vor 4
+Wochen meinen ersten Vortrag einleitete, indem ich auf die Tatsache
+hinweise, daß in England jetzt schon die durchschnittliche Arbeitszeit
+der gesamten industriellen Arbeiterschaft auf weniger als 9 Stunden
+herabgesunken ist, weil es nur ganz wenige Industriezweige, abgesehen
+von der Textilindustrie, gibt, die länger als 9, aber schon sehr viele,
+die weniger als 9 Stunden arbeiten, und gegenwärtig nicht weniger als
+eine Million englischer Arbeiter in den etwas gehobenen Industrien beim
+Achtstundentag angekommen sind; und bei den rapiden Fortschritten, die
+die Bewegung auf Verkürzung der Arbeitszeit macht, ist anzunehmen, daß
+in ganz kurzem Zeitraum wohl der Achtstundentag in England die
+herrschende Arbeitszeit sein wird.
+
+Demgegenüber ist in Deutschland die normale durchschnittliche
+Arbeitszeit derselben Gruppen von Industriearbeitern sicher über 10
+Stunden, weil es noch eine große Anzahl von Arbeitsgebieten der
+verschiedensten Art gibt, in denen noch 11 Stunden gearbeitet wird, und
+nur relativ wenige, 6-8000, haben in Deutschland die achtstündige
+Arbeitszeit.
+
+Angesichts dieses Unterschieds muß die Frage entstehen, welchem von
+beiden Ländern kommt dieser Unterschied in Hinsicht auf den Wettbewerb
+mit anderen Ländern zunutze? Wird England mit seiner kurzen oder
+Deutschland mit seiner langen Arbeitszeit einen Vorteil in Hinsicht auf
+den Wettbewerb mit anderen Nationen haben?
+
+Ich will gleich das Resultat voraussagen, zu dem ich durch meine
+Betrachtungen geführt werde. Es besagt, daß es ganz zweifellos ein
+Vorsprung sein wird, den England hat, daß England kraft dieser
+Verkürzung der Arbeitszeit eine sehr erhöhte Leistungsfähigkeit im
+ganzen Wirtschaftsleben hat, und daß, wenn Deutschland darin
+zurückbleiben sollte, wenn England dauernd diesen Vorsprung behalten
+sollte, für Deutschland die direkte Gefahr einer großen schweren
+Schädigung seiner Volkswirtschaft im Wettbewerb mit anderen Völkern,
+insbesondere mit dem fortgeschrittenen England, besteht.
+
+Es könnte auf den ersten Blick fraglich sein, ob sich aus meinen
+früheren Ausführungen ein derartiger Schluß begründen läßt, denn es wird
+durch Verkürzung der Arbeitszeit das Tagewerk nicht vermindert,
+vielleicht sogar etwas gesteigert. Aber diese Steigerung wird man
+keinesfalls hoch anschlagen können: wir selbst haben ja auch nur eine
+Steigerung von ein paar Proz., die können ja doch nichts
+Ausschlaggebendes sein. Ob ein paar Proz. im günstigsten Falle mehr oder
+weniger -- in der Hauptsache wird es dasselbe sein, ob die Leute 10 oder
+8 Stunden arbeiten; es wird eben ungefähr dasselbe produziert.
+
+Es sind damit zwar die Befürchtungen widerlegt, mit denen man früher den
+Bestrebungen auf Verkürzung der Arbeitszeit entgegentrat, daß die
+wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit eines Landes gelähmt werden könnte,
+wie auch die Hoffnungen widerlegt sind, daß die Verkürzung Platz
+schaffen werde für die Arbeitslosen; aber im übrigen bleibt doch
+höchstens der kleine Vorteil übrig, welchen die kleine Ersparnis an
+Betriebsunkosten bedeutet.
+
+Wir dürfen annehmen, daß in unserem Betriebe, der Optischen Werkstätte,
+die Ersparnis im Kohlenverbrauch, an Heizerlöhnen, für Beleuchtung und
+Beheizung auf den Kopf des Arbeiters 6-8 M. jährlich beträgt; zwischen
+10 und 8 Stunden Arbeit könnte man diese Ersparnis somit doch höchstens
+auf 15-20 M. anschlagen. Wenn man annimmt, daß in Deutschland 3
+Millionen Leute sind, die in 8 Stunden ebensoweit kämen in ihrer Arbeit
+wie in den jetzt durchschnittlich 10 Stunden, so würde dieser Vorteil
+immer nur mit 30-40 Millionen Mark anzuschlagen sein, was in der Bilanz
+eines großen Landes ja nur eine ganz geringe Bedeutung hat.
+
+Man würde sagen können, diese Frage hat gar keine besondere
+wirtschaftliche Bedeutung, sie ist mehr Sache des subjektiven Ermessens,
+ob man für besser und angenehmer finden will, daß die Leute 8 Stunden
+arbeiten und 16 Stunden Ruhe haben, oder 10 und 11 Stunden arbeiten und
+nur 14 oder 13 Stunden Ruhe haben.
+
+Aber mit nichten! Bei dieser Überlegung würde man vergessen, daß zwar
+der Kraftverbrauch für Leergang der Maschinen, der seinen Ausdruck
+findet in dem nutzlosen Verbrennen von 30-40 Millionen M. mehr Kohlen,
+in Deutschland verschwendet ist, daß die Hauptsache aber die
+Kraftverschwendung in dem nutzlosen Leergang von 3 oder 4 Millionen
+_Menschen_ in Deutschland ist. Und da ist die Frage: was bedeutet
+denn diese Kraftverschwendung, die zweifellos da ist, wenn es möglich
+ist, daß diese selben Menschen dasselbe in 8 Stunden leisten, was sie
+bisher in 10 Stunden gemacht haben? Auf wessen Kosten geht denn
+diese Kraftverschwendung? Geht dieselbe nur auf Kosten der
+Lebensannehmlichkeit der Leute, die es erfreulicher finden werden, wenn
+sie nur 8 Stunden in der Werkstätte zu stehen haben, oder geht sie auf
+Kosten eines Faktors, der eine bestimmte volkswirtschaftliche Bedeutung
+hat? Ich meine das letztere ist der Fall!
+
+_Diese Kraftvergeudung durch nutzlosen Leergang des Menschen geht auf
+Kosten der Mitwirkung der Intelligenz und der geistigen Regsamkeit des
+Menschen, und bedeutet, daß ein wertvolles Kapital, welches Deutschland
+besitzt in der natürlichen Intelligenz seiner arbeitenden Schichten, zum
+großen Teil brach liegen bleibt, weil die Bedingungen abgeschnitten
+sind, unter denen diese Intelligenz voll zur Geltung kommen könnte._
+
+Um das aber zu verstehen, diesem Leergang der Menschen eine so
+weittragende Bedeutung beizulegen, muß ich nochmals darlegen, und jetzt
+unter einem etwas anderen Gesichtspunkte, was ich als die Wirkungen der
+Arbeitsteilung besprochen habe. Diese Arbeitsteilung -- es wäre die
+reine Torheit, sie beklagen zu wollen, so bedauerlich ihre Wirkungen
+sind -- hat zur Folge die _geistige Verödung der Menschen_, weil sie
+intelligente Personen nötigt, ihr Tagewerk auf eine einförmige Art zu
+verrichten, weil die Arbeit, bis auf einen ganz kleinen Bruchteil
+bevorzugter Arbeiten, aus sich selbst heraus gar keinen Antrieb, keine
+Anregung enthält, weil die Arbeiter immer nur Teile unter ihren Händen
+haben -- und eine Arbeit, die andererseits, um vorteilhaft und
+zweckmäßig ausgeführt zu werden, hohe Anforderungen an die geistige
+Tätigkeit der Leute stellt, aber hohe Anforderungen nur in der Art, wie
+die Leute das zweckmäßige, geschickte Arbeiten zu erlernen haben. Die
+Ablieferung des täglichen Arbeitsproduktes ist unter dem Prinzip der
+Arbeitsteilung reine Routinesache, sie kommt zur Geltung nur in
+ausgetretenen Bahnen. Aber die Art, wie einer gelernt hat, die tägliche
+Arbeit abzuliefern, zweckmäßiger oder unzweckmäßiger, mit größerer
+Kräfteersparnis oder größerem Kräfteverbrauch, das ist in ganz großem
+Maße Sache der Intelligenz, so daß kein Arbeiter ein geschickter
+Arbeiter wird, wenn es nicht ein intelligenter Mann ist, weil man ihn
+diese Zweckmäßigkeit nicht lehren kann: er muß sie selbst erlernen
+können.
+
+Wenn man nun auf der einen Seite zugestehen muß, daß die täglich gleiche
+Arbeit direkt abstumpfend wirkt, auf der anderen Seite die technischen
+und wissenschaftlichen Anforderungen eine fortwährende Anspannung der
+Intelligenz nötig machen, so gibt es eben nur einen Weg, um das
+Gleichgewicht zu schaffen, das ist: die Bahn frei zu machen dafür, daß
+die natürliche Intelligenz dennoch sich betätigen kann, daß sie nicht
+abgestumpft wird, d. h. also, möglichstes Zusammendrängen der täglichen
+Arbeit auf einen kurzen Zeitraum und möglichstes Verlängern des
+Zeitraumes zwischen den täglichen Arbeitszeiten, das die Möglichkeit für
+geistige Anregung anderer Art gewährt, daß solche Leute nicht stupid
+werden, daß sie trotz der Einförmigkeit ihrer täglichen Arbeit noch die
+Fähigkeit behalten, mit dem Verstand mitzuwirken, mit Interesse Dinge zu
+betrachten, die nicht unmittelbar in der Arbeit vorkommen.
+
+So sage ich: alles was darauf ausgeht, die Leistungsfähigkeit des
+Deutschen Volkes zu heben -- und Deutschland darf sich rühmen, daß es in
+Hinsicht auf die Intelligenz seiner arbeitenden Volksschichten keinem
+anderen Lande nachsteht, aber Intelligenz ohne Betätigung ist Gold im
+Schoß der Erde -- alles was darauf ausgeht, dieses große geistige
+Kapital wirtschaftlich in Betätigung zu stellen, das muß unter die
+Parole sich stellen; _möglichste Verkürzung der Arbeitszeit in der
+Industrie, möglichste Verminderung der Kraftvergeudung infolge Leergang
+durch Verlängerung der Ruhezeit_.
+
+Und wenn es nun nach meinen früheren Darlegungen richtig ist, daß man
+sagen darf, für den weitaus größten Teil der industriellen Arbeiter ist
+mit 9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht und mit 8 Stunden noch
+nicht überschritten, so muß für die Zukunft die Parole aller sein, denen
+daran liegt, das wirtschaftliche Leben Deutschlands zu lieben,
+_Drittelung des Tages_: _8 Stunden Unternehmerdienst -- 8 Stunden Schlaf
+-- 8 Stunden Mensch sein._
+
+Pause.
+
+Es gibt meiner Meinung nach nur _einen_ Standpunkt, von welchem aus mit
+einiger inneren Folgerichtigkeit das angefochten werden könnte, was ich
+vorhin als Resultat meiner Ausführungen hingestellt habe: daß die
+Verkürzung der Arbeitszeit zum Zwecke der Hebung der Menschen in
+Hinsicht auf die Betätigung der Intelligenz und zur wirtschaftlichen
+Hebung des Volkes nötig ist Das ist der Standpunkt derer, die ihre
+Beurteilung wirtschaftlicher und sozialer Zeitfragen unter die Parole
+stellen, _wir wollen Herren bleiben im eigenen Haus_. Vom Standpunkt
+dieser Leute aus gibt es in der Tat ein anderes Ideal, sie müssen
+konsequenterweise verlangen einen Arbeiterstand, der möglichst genügsam
+ist, möglichst nahe an der Grenze des Helotentums steht. Es liegt eine
+Erscheinung vor, in der dieses Ideal entsprechend verwirklicht gewesen
+ist, das ist der Arbeiterstand in den 30er und 40er bis 50er Jahren in
+den englischen Industriebezirken Birmingham, Manchester, Liverpool.
+
+Nach dem übereinstimmenden Urteil von Leuten jener Zeit waren das
+Arbeiter, die Tag für Tag 14, 15 und 16 Stunden an ihren Maschinen
+standen, jeden Abend geknickt nach Hause schlichen, notdürftig ihren
+Hunger stillten und schlafen gingen, am Sonnabend aber nach Empfang des
+Wochenlohnes sich besoffen, am Sonntag ihren Rausch ausschliefen, um am
+Montag das gleiche Wochenwerk wieder zu beginnen.
+
+Das andere Ideal, auf welches meine Parole hinweist, ist nun auch
+annähernd verwirklicht, just in demselben Lande, in demselben
+Arbeiterstande, in denselben englischen Industriebezirken. Im Laufe von
+etwa zwei Generationen ist aus dieser damals physisch und intellektuell
+verelendeten Bevölkerung infolge der Wirkungen der Verkürzung der
+Arbeitszeit ein Arbeiterstand hervorgegangen, der heute in Hinsicht auf
+die Leistungsfähigkeit, die Betätigung von Intelligenz und Tatkraft kaum
+noch seines gleichen findet, der allerdings nicht gefügig, sondern sehr
+»begehrlich« ist, der nicht nur Anerkennung vollständiger bürgerlicher
+Gleichberechtigung, sondern auch höhere Löhne heischt, als für ähnliche
+Arbeit irgendwo sonst in Europa gezahlt werden, der aber so gutmütig
+ist, dabei dem Unternehmer -- das Verhältnis zwischen Lohn und Leistung
+zum Maßstab genommen -- _billigere_ Arbeit zu leisten, als im
+Durchschnitt irgendwo sonst in Europa geliefert wird.
+
+Wenn nun meine Betrachtung dahin ausmündet, daß die Verkürzung der
+täglichen Arbeitszeit in der Industrie einzuführen sei -- wobei das
+Gebiet der Arbeitstätigkeit in Frage kommt, welches unter der Devise der
+modernen Arbeitsteilung steht, gegenüber anderen Arbeitsgebieten, die
+andere Bedingungen menschlicher Betätigung darbieten -- daß es die
+Aufgabe sei, durch die Verkürzung der Arbeitszeit die wirtschaftliche
+Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes durch Erhöhung der
+Leistungsfähigkeit der Arbeiter zu heben -- so ist es sicher
+gerechtfertigt, auch der Vorgänge zu gedenken, welche die Bewegung zur
+Verkürzung der Arbeitszeit eingeleitet haben.
+
+Da habe ich denn zu konstatieren, daß der Ausgangspunkt alles dessen,
+was von Fortschritten in dieser Richtung bis heute zu verzeichnen ist,
+in einem Akt weitblickender Gesetzgebung liegt. Ich meine, daß auf dem
+ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz neben dem Gesetz
+Mosis »sechs Tage sollst du arbeiten und den siebenten ruhen« nur noch
+_eine_ gesetzgeberische Maßregel großen Stils existiert, das ist die
+_Einführung der Zehnstundenbill in England_. Diese Zehnstundenbill in
+England hat alle derartigen Bestrebungen ausgelöst, hat erst den Boden
+geschaffen, Erfahrungen zu gewinnen für die richtige Beurteilung dieser
+Verhältnisse.
+
+Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament nach langem,
+hartem Kampfe dekretiert, daß in den englischen Spinnfabriken Frauen und
+Kinder nicht länger als 10 Stunden täglich arbeiten dürften, während sie
+vorher 14, 15 und 16 Stunden hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder
+-- weiter niemand -- fielen unter das Gesetz, und es war auch beschränkt
+auf das Gebiet der Textilindustrie, Anhänger und Gegner dieser Maßregel
+wußten aber, daß die Bedeutung derselben nicht liege im Schutz von
+Frauen und Kindern -- daß diese auf 10 Stunden beschränkt würden --
+sondern darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend
+erwachsene _männliche_ Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein paar
+Stunden weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete ist
+die Arbeit der Frauen und Kinder mit derjenigen der Männer in solcher
+Art konnex, daß eine Einschränkung der einen gar nicht möglich ist ohne
+Einschränkung der anderen. Die am schärfsten Widerstrebenden hatten ihre
+Argumente nicht in Nachteilen für die Frauen und Kinder, sondern in den
+Nachteilen, die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit der Männer
+befürchten ließe.
+
+Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer Jammer in England,
+der Jammer darüber, daß eine große, wichtige und bedeutsame Industrie
+vernichtet sei, daß sie in der Konkurrenz mit dem Auslande wehrlos
+geworden sei, daß das Kapital auswandern müsse, um nur die notdürftigste
+Rentabilität zu erzielen.
+
+Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes Urteil über
+diese Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich nach wenigen
+Jahren: das englische Kapital wanderte _nicht_ aus, die englische
+Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt worden; man hat bessere
+Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller laufen lassen, hat
+ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln zu bedienen gegeben, und
+hat gefunden, daß dabei die Unternehmer ein vorzügliches Geschäft
+machten -- daß sie mit 10 Stunden viel leistungsfähiger geworden waren,
+als vorher mit 14 oder 16 Stunden.
+
+Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, das nur für
+England galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß dieses tatsächlich
+die Bedeutung eines internationalen Gesetzes gewonnen hat, in der Art,
+daß man sagen kann, der Widerschein des Lichtes, welches eine
+weitblickende Gesetzgebung damals in England hat aufleuchten lassen, hat
+ganz Europa erleuchtet.
+
+Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich selbst habe mit
+meinen eigenen Augen den Widerschein gesehen. Denn mein Vater war
+Spinnmeister in Eisenach; er hat bis Anfang der 50er Jahre jeden Tag,
+den Gott werden ließ, 14, 15, 16 Stunden bei der Arbeit stehen müssen:
+14 Stunden, von morgens 5 bis abends 7, bei normalem Geschäftsgang; 16
+Stunden, von morgens 4 bis abends 8 Uhr bei gutem Geschäftsgang -- und
+zwar ohne jede Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause. Ich selbst habe
+als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit meiner um
+ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht gar zu schlecht war
+und die Mutter den sehr weiten Weg dann lieber selber machte, meinem
+Vater das Mittagsbrot gebracht. Und ich bin dabei gestanden, wie mein
+Vater sein Mittagsessen, an eine Maschine gelehnt oder auf eine Kiste
+gekauert, aus dem Henkeltopf mit aller Hast verzehrte, um mir dann den
+Topf geleert zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit zu gehen.
+
+Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben Kopf größer als
+ich[42], von unerschöpflicher Robustheit, aber mit 48 Jahren in Haltung
+und Aussehen ein Greis; seine weniger robusten Kollegen waren aber mit
+38 Jahren Greise. Das ist in Deutschland am =grünen= Holz geschehen;
+denn die Eisenacher Fabrikherren waren menschlich hochstehende Leute,
+wohlwollend und fürsorglich für ihre Arbeiter, wie ich an mir selbst
+erfahren habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des bin ich
+sicher, geschehen lassen mit äußerstem Widerstreben, in dem wehmütigen
+Gedanken, es =könne= nicht anders sein; und sie haben den Ruhm für sich,
+daß sie unter den ersten gewesen sind, die in Deutschland die
+Verhältnisse gebessert haben, als bekannt geworden war, daß in England
+mit einer viel kürzeren Arbeitszeit dasselbe wie mit der längeren
+Arbeitszeit geleistet würde.
+
+Sie haben alsbald sich ebenfalls neue Maschinen angeschafft, haben eine
+viel größere Zahl von Spindeln demselben Mann zur Bedienung gegeben, und
+haben erreicht, daß wenige Jahre nachher die Arbeitszeit ganz bedeutend
+reduziert werden konnte. Ich habe noch gesehen, wie mein Vater Ende der
+50er und in den 60er Jahren nicht mehr 16 Stunden sondern nur noch 12
+und zuletzt nur noch 11 Stunden zu arbeiten und dabei eine Mittagsstunde
+hatte, so daß er nicht mehr aus dem Henkeltopf sondern zu Hause in der
+Wohnung aus Schüssel und Teller sein Mittagsmahl einnehmen konnte. Ich
+sage also: den Widerschein des Lichtes in England habe ich in
+Deutschland mit meinen eigenen Augen gesehen.
+
+Dank der Fernwirkung, welche die englische Gesetzgebung auf den
+Kontinent gehabt hat, ist Deutschland verschont geblieben vor den Folgen
+des ungezügelten Industrialismus. Die körperliche Verunstaltung durch
+das unmenschlich lange Stehenmüssen, das sogenannte »Fabrikbein«, ist in
+Deutschland fast gar nicht in die Erscheinung getreten, weil just noch
+rechtzeitig dieser Mißbrauch der Menschen inhibiert wurde durch das
+Beispiel Englands.
+
+Gutes Augenmaß für die Bemessung großer Ereignisse oder glücklicher
+Instinkt hat die Sozialdemokratie dazu geleitet, jetzt den 1. Mai zum
+internationalen Arbeiterfeiertag zu erklären. In der Tat, der 1. Mai des
+Jahres 1848, der Tag, an dem in England die Zehnstunden-Bill in Kraft
+getreten ist, ist _der_ Tag, mit Bezug auf welchen der Arbeiterstand der
+ganzen Welt sagen kann: Der Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus!
+
+Die Konstatierung, daß es eine gesetzgeberische Maßregel gewesen ist --
+wenn auch aus einer Zeit, wo noch keine Gesetzgebung unter dem
+Stichwort: »Sozialpolitik« oder »Arbeiterschutz« stand -- die eine
+Verkürzung der Arbeitszeit herbeigeführt hat, legt zweifellos die Frage
+nahe, ob man nun nicht das, was ich vorhin als das Postulat meiner
+Erwägungen hingestellt habe, auf gesetzgeberischem Wege erreichen zu
+können hoffen dürfe. Ich will mich darüber ganz kurz aussprechen --
+einfach im _verneinenden_ Sinne: ich halte das _nicht mehr_ für möglich.
+
+Man muß sich klar machen, was denn gegenwärtig noch, nachdem wir über 50
+Jahre weiter sind, von gesetzgeberischen Maßregeln von Nutzen sein
+könnte. Ein Zehnstundentag, wenn er nicht nur das Textilgebiet beträfe,
+würde ja freilich einen gewissen Bruchteil der deutschen Arbeiterschaft,
+die jetzt noch unter einer längeren Arbeitszeit seufzt, befreien, im
+übrigen aber mehr hemmend als fördernd sein. Mit einer solchen
+gesetzlichen Normierung der Arbeitszeit wäre der Umschwung zur kürzeren
+Zeit, der Impuls auf eine _viel_ kürzere Arbeitszeit gelähmt, da dann
+auch die Fortgeschritteneren meinen würden, sie brauchten nur zu 9
+Stunden überzugehen.
+
+Vor etwa 20 Jahren, im Anfang der 80er Jahre, hatte es noch eine gewisse
+Bedeutung für den allgemeinen Fortschritt, daß die Schweiz und
+Österreich speziell für die Textilindustrie einen elfstündigen
+Maximalarbeitstag einführten, eine durch vielerlei Ausnahmen
+durchlöcherte Reform, die aber zur Folge hatte, daß nach kurzer Zeit 10
+Stunden das Normale geworden sind.
+
+Gegenwärtig könnte eine Förderung der Bewegung von gesetzgeberischer
+Seite nur dann erwartet werden, wenn diese eine neunstündige Arbeitszeit
+als gesetzliche erklären würde. Dazu aber wird die Gesetzgebung nicht
+fähig sein -- aus dem einfachen Grunde, weil dazu Motive nötig sein
+würden, die gänzlich außerhalb des Rahmens _der_ Motive liegen, die
+bisher die sozialpolitische und auf Arbeiterschutz gerichtete
+Gesetzgebung geleitet haben.
+
+Jeder Versuch, eine gesetzliche Fixierung von 9 Stunden zu erreichen,
+würde scheitern an dem Argument: Leute, die nur 10 Stunden zu arbeiten
+haben, _sind ja nicht mehr zu bedauern_ -- warum wollen sie die Hilfe
+der Gesetzgebung? Denn alles, was wir in Deutschland Sozialpolitik und
+Arbeiterschutz nennen, steht unter den Motiven des _Mitleids_ für
+diejenigen Leute, die in exzeptioneller Art gedrückt oder mißbraucht
+werden. Es ist also keine Hoffnung, daß der Fortschritt der Bewegung
+durch die Gesetzgebung weiter gefördert werden könnte.
+
+Auf die einfache Frage: was kann man denn hoffen? will ich meine Meinung
+kurz sagen. Ich meine, was auf diesem Gebiete weitere Fortschritte
+ermöglichen kann, das wird nur sein die _Vertretung der Interessen des
+Arbeiterstandes_. _Wenn_ es diesem gelingt, für seine Standesinteressen,
+die in eminentem Grade Interessen des ganzen Volkes sind, eine wirksame,
+nachhaltige Vertretung in kräftigen Organisationen zu gewinnen, und
+_wenn_ die Leitung dieser Organisationen zu dem Einsehen gelangt, daß es
+sich in dieser Angelegenheit nicht handelt um den schablonenmäßigen
+Gegensatz: Arbeiter gegen Unternehmer, sondern um den spezifischen
+Gegensatz: Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen rückständige
+Unternehmer -- wenn diese beiden Voraussetzungen einmal erfüllt sein
+sollten, dann könnte eine einzige Welle aufsteigender wirtschaftlicher
+Tätigkeit in Deutschland, die doch einmal wiederkommen wird, genügen, um
+den Vorsprung, den England inzwischen dank der Nachwirkung seiner 50
+Jahre alten Gesetzgebung gewonnen hat, einzuholen, oder wenigstens das
+Einholen in absehbarer Zeit in sichere Aussicht zu stellen.
+
+Ich komme nun zum Schluß und schließe, indem ich erinnere an den
+lapidaren Satz, mit dem im Jahre 1847 Macaulay im englischen Parlament
+der Zehnstunden-Bill die 8 oder 9 Stimmen Majorität verschafft hat, mit
+der sie nach langen Kämpfen das Parlament passiert hat; er hat damals
+gesagt:
+
+ »Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den
+ Industrieländern, an ein anderes Land abzutreten haben sollte, so
+ wird das ganz gewiß nicht geschehen an ein Volk von kümmerlichen
+ Zwergen, sondern nur an ein Volk, welches in körperlicher Tatkraft
+ und geistiger Regsamkeit dem englischen Volke überlegen ist.«
+
+An uns in _Deutschland_ ist jetzt, meine ich, die Reihe, über die
+Bedeutung dieser Worte nachzudenken! Denn für England bedarf es dieser
+Mahnung nicht mehr. Die früheren Klagen über die Benachteiligung der
+englischen Industrie -- durch die Verkürzung der Arbeitszeit und durch
+die steigenden Löhne, die die gehobene Lebenshaltung des dortigen
+Arbeiters fordert -- diese Klagen sind schon lange Zeit verstummt. Ganz
+im Gegenteil, es vermehren sich von Jahr zu Jahr die Stimmen derer, die
+etwas verstohlen sich zuraunen: wenn doch nur unsere Vettern auf dem
+Kontinent recht lange bei ihrem alten Aberglauben bleiben wollten, daß
+lange Arbeitszeit und dürftige Löhne _billige_ Arbeit gewährten, wenn
+sie nur nicht gar zu bald zum Einsehen kommen wollten, daß das Gegenteil
+der Fall ist, daß kurze Arbeitszeit und gehobene Lebenshaltung der
+Arbeiter eine eminente _Steigerung_ der Arbeitsleistung des
+Arbeiterstandes zur Folge hat! Wenn es nur gelänge, diese Einsicht noch
+recht lange als Geheimnis zu bewahren! Dann dürfte England hoffen, auf
+mehrere Generationen hin vor seinen Konkurrenten auf dem Kontinent einen
+ganz gewaltigen Vorsprung zu behalten.
+
+Diese Stimmen aber kommen nicht etwa aus den Kreisen der _Arbeiter_, sie
+kommen aus den Kreisen der wohlsituierten englischen _Unternehmer_. In
+Deutschland dagegen ist die Diskussion dieser ganzen Frage in den
+Kreisen der Unternehmer, wie überhaupt in den Kreisen des gebildeten
+Bürgertums, bisher deutlich unter der Einwirkung eines _roten Lappens_
+verblieben. So ist es gekommen, daß die Sozialdemokratie sich rühmen
+darf, daß sie Jahrzehnte lang der _einzige_ Hort gewesen sei für
+Bestrebungen, die in ganz hervorragendem Maße auf die Interessen des
+Gemeinwohls, auf die Hebung der Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes
+abzielen.
+
+Ich habe nur Eins noch hinzuzufügen: wenn das Festhalten an diesem
+Standpunkt seitens unserer bürgerlichen Kreise bisher Unverstand und
+Torheit gewesen ist, so wird das weitere Festhalten an diesem Standpunkt
+für die Zukunft _Frevel_ zu nennen sein.
+
+
+Anhang 1.
+
+Ergebnisse der Einführung der achtstündigen Arbeitszeit in der Optischen
+Werkstätte von Carl Zeiss, Jena.
+
+1. Vergleichung
+
+des Stunden_verdienstes von 233_ Akkord_arbeitern im_ letzten Jahre _des
+Neunstundentags (1. April 1899-April 1900) und im_ ersten Jahre _des
+Achtstundentags (1. April 1900-1. April 1901)_.
+
+ Diese 233 Mann umfassen _sämtliche_ Arbeiter des Betriebes, die 1.
+ in jedem von beiden Jahren mindestens die Hälfte der gesamten
+ Arbeitszeit auf Stückarbeit (mit ungeänderten Akkordsätzen)
+ beschäftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels der Arbeitsdauer
+ (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und mindestens schon 4
+ Jahre im Dienst der Firma waren -- _mit Ausschluß_ solcher, die
+ innerhalb des zweijährigen Zeitraums vom 1. April 1899 bis 1. April
+ 1901 die Art der Arbeit gewechselt oder in einem der beiden Jahre
+ mehr als 300 Stunden wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen
+ versäumt haben.
+
+---------+--------------------------+--------------+----------+-------------
+ | Gesamtzahl der |Dafür bezahlte|Verdienst |
+ Jahr | Akkordstunden | Lohnsumme |pro Stunde| Verhältnis
+ | | in M. | in Pf. |
+---------+--------------------------+--------------+----------+-------------
+1899/1900| 559 169 | 345 899 | 61,9 |}
+ |(Durchschn. pro Mann 2400)| | |}
+ | | | |} 100: 116,2
+1900/01 | 509 559 | 366 484 | 71,9 |}
+ |(Durchschn. pro Mann 2187)| | |}
+ | | | |
+
+
+a) Spezifikation nach Altersklassen.
+
+ (Die Altersangaben beziehen sich auf das Datum des 1. April 1900.
+ Als _Dienst_alter ist nur die _nach Vollendung des 18.
+ Lebensjahres_ im _Dienst der Firma_ verbrachte Zeit gerechnet.)
+
+Spaltenüberschriften:
+A - Durchschnittliches Lebensalter
+B - Durchschnittliches Dienstalter
+C - Durchschnittlicher Akkordverdienst pro Stunde in Pf.
+D - Neunstundentag
+E - Achtstundentag
+
+-------------+--------+----------+----------+---------------+------------
+ | | | | |
+Altersklasse | Zahl | A | B | C | Verhältnis
+(Lebensalter)| der | | +-------+-------+
+ |Personen| | | D | E |
+-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------
+ 22-25 Jahre| 34 | 23,5 | 5,5 | 55,3 | 65,2 | 100:117,9
+ 25-30 " | 69 | 27,3 | 7,9 | 62,2 | 72,6 | 100:116,7
+ 30-35 " | 69 | 32,2 | 10,1 | 65,1 | 74,8 | 100:114,9
+ 35-40 " | 40 | 37,7 | 12,7 | 60,6 | 70,2 | 100:115,8
+über 40 " | 21 | 45,3 | 15,3 | 63,3 | 74,3 | 100:117,4
+-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------
+ Zusammen | 233 | 31,6[43] | 9,6[44] | 61,9 | 71,9 | 100:116,2
+ | | | | | |
+
+
+b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen.
+
+Spaltenüberschriften:
+A - Zahl der Personen
+B - Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)
+C - Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)
+D - Verdienst pro Stunde in Pf. (Neunstundentag)
+E - Verdienst pro Stunde in Pf. (Achtstundentag)
+F - Verhältnis
+
+--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+-----------
+ | | | | | |
+Betriebsabteilung | A | B | C | D | E | F
+ | | | | | |
+--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+-----------
+ | | | | | |
+Optik. | | | | | |
+ | | | | | |
+1. Linsenfasser -- Feine Handarbeit | 21 |31,1 |12,7 |72,8 |84,9 | 100:116,6
+2. Schleifer der Mikroskop.-Abt. -- | | | | | |
+ Desgl. | 20 |33,2 |13,8 |79,1 |86,5 | 100:109,4
+3. Sonstige Handschleifer und | | | | | |
+ Zentrierer -- Ausschl. Handarbeit | 59 |26,1 | 7,5 |60,4 |70,5 | 100:116,7
+4. Maschinenschleifer -- | | | | | |
+ Ausschließlich Maschinenarbeit | 19 |32,1 | 5,8 |52,2 |62,0 | 100:118,8
+ | | | | | |
+ | | | | | |
+Mechanik und Hilfsbetriebe. | | | | | |
+ | | | | | |
+5. Justierwerkstätten -- | | | | | |
+ Ausschließlich Handarbeit | 22 |31,7 | 8,2 |65,5 |76,7 | 100:117,1
+6. Montierwerkstätten -- Vorwiegend | | | | | |
+ Handarbeit | 20 |36,9 |11,6 |66,6 |78,5 | 100:117,9
+7. Dreherei und Fräserei -- | | | | | |
+ Ausschließlich Maschinenarbeit | 23 |35,2 |11,1 |57,6 |68,0 | 100:118,1
+8. Polierer und Lackierer -- Nur | | | | | |
+ Handarbeit | 17 |34,7 |11,2 |53,8 |63,3 | 100:117,7
+9. Graveure -- Nur Handarbeit | 5 |27,2 | 6,8 |56,1 |66,9 | 100:119,3
+10. Gießer (Former) -- Nur Handarbeit | 6 |36,2 | 9,7 |56,4 |64,8 | 100:114,9
+11. Tischler -- zum Teil Hand-, | | | | | |
+ zum Teil Maschinenarbeit | 15 |35,2 |10,5 |52,3 |62,9 | 100:120,3
+12. Buchbinder(Etuisarbeiter) -- | | | | | |
+ Vorwiegend Handarbeit | 6 |30,4 | 6,4 |55,7 |62,8 | 100:112,7
+ -----------+-----+-----+-----+-----+-----+-----------
+ | | | | | |
+ Zusammen | 233 |31,6 | 9,6 |61,9 |71,9 | 100:116,2
+ | | | | | |
+
+
+II. Vergleichung
+
+_des Kraftverbrauchs der sämtlichen Arbeitsmaschinen im Betrieb in den_
+letzten vier _Arbeitswochen des Neunstundentags und den_ ersten vier
+_Arbeitswochen des Achtstundentags_.
+
+Zusammen 650 Werkzeugmaschinen: größere und kleinere Drehbänke,
+Fräsmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen
+etc., beiläufig zur Hälfte von Lohnarbeitern, zur Hälfte von
+Akkordarbeitern benutzt.
+
+Der Stromverbrauch jeder Lohnwoche -- Donnerstag bis Mittwoch -- ist
+ermittelt durch _stündlich_ wiederholte Ablesungen am Schaltbrett. Der
+Stromverbrauch für _Leergang_ -- sämtliche Motoren, Transmissionen,
+Riemenscheiben etc. _laufend_, sämtliche Arbeitsmaschinen _ausgerückt_
+-- betrug zur betreffenden Zeit 26,0 Kilowatt.
+
+Spaltenüberschriften:
+A - Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)
+B - Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)
+C - Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)
+D - Verhältnis des Nutzeffekts
+
+
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+Lohnwoche | A | B | C | D
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+ | | | |
+Neunstundentag | | | |
+ | | | |
+ 1. März-7. März (53,5 Stdn.) | 2621 | 49,0 | |
+ 8. März-14. März (53,5 Stdn.) | 2617 | 48,9 | |
+15. März-21. März (53,5 Stdn.) | 2681 | 50,1 | |
+22. März-28. März (53,5 Stdn.) | 2603 | 48,6 | |
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+Im Durchschnitt von 24 Arbeitstagen | | 49,2 | 23,2 |
+ | | | |
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+ | | | |
+Achtstundentag | | | |
+ | | | |
+29. März-4. April (47,5 Stdn.) | 2552 | 53,7 | 27,7 | 100:119,5
+5. April-11. April (47,5 Stdn.) | 2397 | 50,5 | 24,5 | 100:105,5
+12. April-18. April (Osterwoche) | _vakat_
+19. April-25. April (48 Stdn.) | 2475 | 51,6 | 25,6 | 100:110,2
+26. April-2. Mai, exkl. 1. Mai | | | |
+ (40 Stdn.) | 2086 | 52,2 | 26,2 | 100:112,9
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+Im Durchschnitt von 23 Arbeitstagen | | 52,0 | 26,0 | 100:112,0
+ | | | |
+
+
+
+
+Anhang 2.
+
+Bedingungsgleichung für das physiologische Gleichgewicht der
+industriellen Arbeitsleistung:
+
+täglicher Kräfte-Verbrauch (Ermüdung) = täglicher Kräfte-Ersatz
+(Erholung).
+
+V = E
+
+
+1. V setzt sich additiv zusammen aus _drei_ Teilen:
+
+=a=) einem Teil, der für je eine bestimmte Person lediglich der Größe
+des täglichen _Arbeits-Produktes_ (P) proportional ist, aber unabhängig
+von dem Tempo der Arbeit, also unabhängig von der zur Herstellung von P
+verwandten Zeit;
+
+=b=) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional ist,
+aber außerdem abhängt von der _Geschwindigkeit_ der Arbeitsleistung und
+mit deren Beschleunigung (d. h. mit Verkürzung der auf die Herstellung
+von P verwandten Zeit) im allgemeinen _wächst_ (Kraftverbrauch für
+Geschwindigkeits-Widerstand);
+
+=c=) einem dritten Teil, der, unabhängig von den beiden ersten Teilen,
+lediglich der täglichen Arbeitszeit (a) proportional ist -- entsprechend
+dem Kraftverbrauch für »Leergang« bei Maschinen. -- Also:
+
+V = αP + βP · f(1/a) + γ·a
+
+Hierin bezeichnen:
+
+=a= die tägliche Arbeitszeit in _Stunden_;
+
+α, β, γ numerische Koeffizienten, die für eine bestimmte Art
+der Arbeit und für eine bestimmte Person je konstant sind;
+
+=f= (.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument (d. h. mit
+abnehmenden =a=) _wächst_.
+
+2. E hängt ab von der Energie der Lebensfunktionen (Intensität i des
+Stoffwechsels), die von Person zu Person je nach Lebensalter,
+Rüstigkeit, Ernährungszustand etc. verschieden ist, und außerdem von der
+Dauer der _täglichen Ruhezeit_, die, in Stunden, 24 - =a= beträgt:
+
+E = i·φ(24 - a)
+
+wo φ(.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem Argument
+jedenfalls _wächst_.
+
+Hiernach wird die physiologische Bilanzgleichung zwischen Arbeitsprodukt
+und Dauer der täglichen Arbeitszeit:
+
+αP + βP · f(1/a) + γ·a = i·φ(24 - a)
+
+Für jede bestimmte Person und jede bestimmte Art der Arbeit wird also
+das tägliche Arbeitsprodukt bei einer bestimmten Dauer der täglichen
+Arbeitszeit ein _Maximum_, und _Verkürzung der Arbeitszeit_ muß so lange
+noch _Erhöhung der Tagesleistung_ zur Folge haben, als der Gewinn für
+den täglichen Kräfteersatz aus der verlängerten Ruhezeit und die
+Ersparnis an Kraftverbrauch für »Leergang« zusammen noch _größer_ sind
+als der Kraftverbrauch für Beschleunigung des Arbeitstempos.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 35: [Dies Stenogramm ist von E. ABBE selbst einer -- allerdings
+flüchtigen -- Durchsicht unterzogen. Cz.]]
+
+[Fußnote 36: [JOHN RAE, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber,
+1897.]]
+
+[Fußnote 37: [Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.]]
+
+[Fußnote 38: [Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 39: [Später hat E. ABBE die betreffenden Ziffern genauer, nach
+den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz
+seiner früheren Annnahme entsprechende Ergebnis in engerem Freundeskreis
+vorgetragen.]]
+
+[Fußnote 40: [nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen
+Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, die bis an die Grenze der
+Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging]]
+
+[Fußnote 41: [S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.]]
+
+[Fußnote 42: ABBE selbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.]
+
+[Fußnote 43: Maximum 53, Minimum 22 Jahre.]
+
+[Fußnote 44: Maximum 33, Minimum 4 Jahre.]
+
+
+
+
+VIII.
+
+Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses.
+
+Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl
+Zeiss am 27. Januar 1902.
+
+Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei
+_Vopelius_ in _Jena_ als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom
+Vortragenden durchgesehenen Kopie des Stenogramms).
+
+
+M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich begrüße die
+alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier zu sehen gewohnt
+sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male sich hier eingefunden
+haben, und spreche den Wunsch aus, daß auch in diesem Jahre, wie früher,
+unsere Verhandlungen der Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil
+gereichen mögen.
+
+Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung
+übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, die wir
+unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu geben und dabei die
+Auffassung darzulegen, die meine Kollegen und ich darüber auf Grund der
+Erfahrungen während des letzten fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben,
+und Ihnen zu sagen, wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der
+nächsten Jahre die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu
+behandeln hat, geführt werden sollten.
+
+Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß fünf Jahre
+verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses
+in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum bei einer neuen
+Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick auf das, was man in
+diesen fünf Jahren an Erfahrungen gewonnen hat, und zu einer
+Zusammenfassung dessen, was man auf diese Erfahrungen hin für die
+Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. Es kommt ferner noch ein besonderer
+Umstand hinzu, nämlich der, daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung
+des Arbeiterausschusses, wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand
+öffentlicher Kritik gewesen ist. Einmal geschah dies in einer
+Versammlung, die vom Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers
+einberufen worden war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein
+Vortrag über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in
+einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls im
+Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese Kritik ist
+meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer Auffassung nicht ganz
+entsprechend, hat uns aber auch manche nützliche Winke gegeben.
+
+In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine fünfjährige
+Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von anderer Seite
+Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse Berücksichtigung in
+Anspruch nehmen können, möchte ich nun einmal ganz allgemein die Frage
+besprechen: Welche Aufgaben und Zwecke kann eine solche Einrichtung
+vernünftigerweise unter den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche
+nicht? und danach dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines
+Rückblickes auf die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven
+für die Zukunft, die wir daraus entnehmen?
+
+Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, auf
+welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer Bestimmung des
+Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen nicht vorschreibt,
+daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen _müsse_, die aber besagt,
+daß, _wenn_ einem Ausschuß allgemeinere Befugnisse zustehen sollen, er
+bestimmten Anforderungen entsprechen müsse -- daß er nämlich aus
+mindestens 12 Mitgliedern bestehen müsse, daß er jedes Jahr einer
+vollständigen Erneuerung durch direkte geheime Wahl unterliege seitens
+sämtlicher über 18 Jahre alter Betriebsangehöriger und daß das passive
+Wahlrecht beschränkt sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens
+einem Jahre im Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis
+stehenden Arbeiter. Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne
+Einberufung durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht
+haben, in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der
+Geschäftsleitung _gehört_ zu werden.
+
+Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen gegeben worden
+sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor 6 Jahren in den Motiven
+zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben habe; es bezieht sich das
+auf den jetzigen § 64 des Statuts:
+
+ »Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen,
+ Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der
+ Geschäftsleitung zustehen, _ständig_ auf eine besondere
+ Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs
+ Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses
+ ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über
+ kurz oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis
+ wird, so soll diese eine _wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht
+ eine Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken
+ kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie
+ das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung
+ _ihrer_ Interessen zu sein -- damit die Geschäftsleitung, wenn sie
+ in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist,
+ annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu
+ sein.«
+
+Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in Hinsicht auf
+Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach bestehen, von
+denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« Art. Ich sage, wenn
+das anderwärts wahr ist, so habe _ich_ das Recht in Anspruch zu nehmen,
+zu sagen: »_mit Ausnahme des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss_.«
+
+Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie genau aus der
+Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß halten. Wenn jemand
+dekorativ, um die sozialen Klüfte mit Rosen zu überdecken, einen
+Arbeiterausschuß einrichtet, dann hat er nicht die Beflissenheit, eine
+selbständige, von dem Einfluß des Unternehmers unabhängige Vertretung zu
+schaffen, dann bemüht er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei
+der Auswahl der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß
+nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem Ausschuß
+vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig und ohne
+Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne und in allen
+Angelegenheiten gehört werden müsse.
+
+Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daß _alle_ Arbeiterausschüsse
+dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist es _nicht_. Wie gering
+oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen mag, Dekoration ist
+er _nicht_.
+
+Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse hat; er hat im
+wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten »_gehört_« zu
+werden, eine _beratende_ Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die das
+Interesse der Arbeiterschaft berühren. Es ist sehr wenig, wenn man sagt
+»beratend«, dabei ist aber zu unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu
+geben das Recht hat, nur wenn er _gefragt_ wird oder auch, wenn er
+_nicht_ gefragt wird -- unser Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten,
+auch wenn er _nicht_ gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das
+Recht, gehört zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es
+besagt noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auch _tun_
+müsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der dem
+Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht hat, gehört
+zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern wird man das als grob
+und unpassend ansehen. Da Sie nun immer annehmen dürfen, daß diese
+Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben und getroffen sind unter der
+Voraussetzung, daß es sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten
+handelt, so können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt
+werden soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß
+vorbringt, _anhören_, sondern auch immer eine _Antwort geben_ wird, die
+anständigerweise auch immer mit _Gründen_ versehen sein muß. Ich glaube,
+bei näherem Zusehen werden Sie finden, daß das Recht, gehört zu werden,
+schon ein gewisses wertvolles Recht ist, _wenn man es richtig zu
+gebrauchen versteht_.
+
+Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechte _könnte_ denn ein Ausschuß
+noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen Diskussion darauf
+hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, daß es sich
+überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der Ausschuß könne ja in keiner
+Sache ein entscheidendes Wort sprechen, er sei immer nur darauf
+angewiesen, mit der Geschäftsleitung zu _verhandeln_, und müsse sich
+gefallen lassen, daß nur das geschieht, was die Geschäftsleitung
+akzeptiert, und das nicht, was sie nicht akzeptiert.
+
+Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als den
+gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im
+»Zukunftsstaate« haben könnte, darüber können wir hier nicht
+diskutieren. Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen. Und da
+sage ich: alle _Befugnisse_, Entscheidungen zu treffen, sind nach zwei
+Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es bleiben; erstens _in
+Rücksicht_ auf diejenigen, welche der Ausschuß vertreten soll, _auf die
+gesamte Arbeiterschaft_. Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß
+beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der
+übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in
+denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also
+beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag
+vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen von der
+regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die wir bisher
+immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt haben, in Zukunft
+durch den Ausschuß entschieden würden, so heißt das: die Rechte der
+_einzelnen_ schmälern; der Vertreter hat dann das Recht, nach seinem
+Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn die von ihm Vertretenen anderer
+Meinung sind. Nun, ich alter Demokrat werde niemals einer Einrichtung
+zustimmen, welche die Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der
+Vertreter. Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein
+Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen Mehrheit
+verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. Wenn dem Ausschuß
+überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen wären, wo es sich um
+Sachen von größerer Bedeutung handelt, würde ich also immer sagen: unter
+dem Vorbehalt des _Referendums_. Es ist das auch bisher geschehen;
+nachdem die Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die
+Abstimmung der Gesamtheit überlassen.
+
+Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise dem
+Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine Beschränkung nach der
+_anderen_ Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß Befugnisse beizulegen,
+die nach der jetzigen Einrichtung und den bei uns gegebenen
+Verhältnissen die _Geschäftsleitung_ bisher gehabt hat. Zur
+Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß dem Arbeiterausschuß auch die
+_Verantwortung_ übertragen würde; es gebietet dies sachgemäß die
+Rücksicht auf die Existenz des Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa
+die Arbeiterausschüsse die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde
+das auch nur dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn
+es sich aber _heute_ darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem
+Arbeiterausschuß Rechte einräumen könnten, die bisher die
+Geschäftsleitung gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die
+_jetzigen_ Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann
+die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise
+die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen?
+
+Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß nach beiden
+Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer den ihm bisher
+zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse entscheidender Art hätte,
+die einerseits die Arbeitsgenossen und andererseits die Geschäftsleitung
+respektieren müßten, so wird das unter den jetzigen Verhältnissen doch
+immer nur in relativ engbegrenztem Spielraum möglich sein, und ich
+betone das nur, damit vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen,
+daß hier unvernünftige Dinge bestehen oder versucht werden.
+
+Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse und Rechte
+sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß an die
+bestehenden allmählich erwerben könnte -- daß Rechte _geschenkt_ werden
+sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen.
+
+Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn unser
+Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine
+Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen dieser
+fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl von Einzelfragen
+diskutiert haben, die kaum ein erhebliches Interesse für die Gesamtheit
+haben; wir haben aber auch andererseits eine große Anzahl wichtiger
+Angelegenheiten unter dem Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft
+nicht nur diskutiert, sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist
+der Anfang gemacht worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht
+in der zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber
+anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen über den
+_Bau von Arbeiterwohnungen_. Durch die damaligen Diskussionen ist die
+Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft gegeben worden, die
+vielleicht sonst jetzt noch nicht bestände. Es sind dann außerdem im
+Laufe dieser fünf Jahre wiederholt Besprechungen über Verbesserung der
+Betriebseinrichtungen, _Kantine und Badeanstalten_ gewesen. Wir haben
+sehr lange diskutiert über die _Fortbildung des Arbeitsvertrages_. Der
+jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis auf die drei
+Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde der ursprüngliche
+Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang 1900 die Rücksichtnahme
+auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und endlich ebenfalls im Jahre
+1900 die Vereinbarung, die zur Einführung der _achtstündigen
+Arbeitszeit_ geführt hat.
+
+Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten wird,
+daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen geführt haben von
+allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf hinzuweisen, daß es nicht
+richtig ist, wenn in den öffentlichen Diskussionen gesagt wurde, es
+haben die Arbeiterausschüsse unter den gegenwärtigen Verhältnissen
+keinen anderen Zweck, als die Funktionierung großer Betriebe zu
+erleichtern. Daß der Ausschuß dies _auch_ tue, ist sehr richtig; denn
+eine gute Funktionierung hat zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige
+Verständigung zwischen Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei,
+damit etwaige Übelstände und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt
+werden können. Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die
+zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch
+wesentlich mit dient -- denn die richtige Funktionierung ist in erster
+Reihe im Interesse der Arbeiter -- hat er auch schon eine wichtige
+Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion.
+Er soll auch ein Organ sein für die _Fortbildung des kollektiven
+Arbeitsvertrages_, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis zwischen
+Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt werde, die wie für den
+einen, so auch für alle gilt, und daß alles, was mit einzelnen
+vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat für alle. Die Fortbildung des
+Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich mit zu den Angelegenheiten, in
+denen unser Arbeiterausschuß in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist.
+
+Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, daß
+etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse zustehen,
+diese Einrichtung nicht dem Interesse der Arbeiter gedient habe. Ich
+berufe mich darauf, daß die Erfahrung zeigt, daß eine große Zahl von
+Angelegenheiten gefördert worden ist, von denen man sagen kann, daß sie
+überhaupt nicht oder nur viel später gefördert worden wären ohne diese
+Einrichtung. Man könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese
+Einrichtung erreicht worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht
+werden konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei
+bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht
+erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten
+Zeit die Initiative ergreift.
+
+Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der
+Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es
+sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. Wer aber immer
+noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem ganz sicher
+unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß genützt habe in
+diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten Rechte, der ist in meinen
+Augen ein Beispiel für die Denkungsart jenes bekannten Jungen, der da
+sagte: »Es geschieht meinem Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten
+erfriere -- warum hat er mir keine Handschuhe gekauft.«
+
+ * * * * *
+
+Nun weiter: was _können_ wir aus unseren Erfahrungen der zurückliegenden
+fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns geübt worden ist, für die
+Zukunft _lernen_? Wir können mancherlei lernen über die Art und Weise,
+wie wir in der nächsten Zeit versuchen können, die Einrichtung noch
+wirksamer zu machen, als sie bisher gewesen ist. Ich will die
+Hauptsachen, die unter diesem Gesichtspunkt von seiten der
+Geschäftsleitung in Anregung gebracht werden sollen, erwähnen, unter dem
+Vorbemerken, daß es freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen
+kommen -- und dazu sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da
+sagen, die jetzige Einrichtung nütze ja nichts.
+
+Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir vollkommen
+mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es ist erstens die
+Frage, ob die jetzige _Zusammensetzung des Ausschusses_, die nach dem
+bisher gehandhabten Wahlmodus zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt
+hat, wirklich zweckmäßig ist oder ob nicht ein _wesentlich kleinerer
+Ausschuß_ die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen
+würde. Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch
+öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon seit
+längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum seinen
+Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl geführt -- im
+ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 -- die alle Aktionen sehr
+schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, der aus vielen Vertretern
+besteht, wird gelähmt eben durch die große Zahl seiner Mitglieder.
+Namentlich zeigt sich das bei den Verhandlungen über unbedeutende Dinge;
+denn wenn viele Leute über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die
+Verhandlung immer sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein
+jeder eine andere Meinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine
+wichtige Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene
+Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. Ich
+habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft an
+den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er solle doch den
+Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß in Zukunft
+anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht geschehen war,
+hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache unsererseits als
+dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen lassen. Aber ich
+möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in Erwägungen darüber
+einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag dahin stellen sollen, den
+Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer Personenzahl, unter
+Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen Vertreter für fast jeden
+Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede kleinere Ziffer von nicht unter 15
+akzeptieren, wenn dabei vorgesehen ist, daß die verschiedenen
+Interessengruppen unseres Betriebes eine angemessene Vertretung finden.
+Wenn also ein Wahlmodus getroffen würde, etwa wie bei dem
+Krankenkassenvorstande, wobei der große Betrieb nach seinen
+Hauptbetriebsabteilungen wählt, so daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter
+stellt, so würde dadurch erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im
+Arbeiterausschuß vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die
+Lokalfrage wesentlich erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen
+seitens der Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe.
+
+Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte -- und das stimmt
+ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein -- geht nach einer
+Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch versuchen können, die
+Einrichtung wirksamer zu machen. Sie haben nämlich bisher von einem
+wertvollen Rechte, das durch statutarische Bestimmung festgesetzt ist,
+gar keinen Gebrauch gemacht, nämlich: _zusammenzutreten ohne Einberufung
+durch die Geschäftsleitung_. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine
+Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich
+hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 des Statuts sind Sie
+befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« und das heißt: ohne
+Mitwirkung der Geschäftsleitung. Von diesem Rechte ist noch niemals
+Gebrauch gemacht worden. Ich glaube nun, es würde durch die
+Zusammenberufung, ohne daß die Geschäftsleitung zur Teilnahme
+aufgefordert wird, namentlich bei einer kleineren Versammlung die
+Möglichkeit gegeben sein, viele Angelegenheiten -- und namentlich
+solche, die eine freiere Aussprache -- bedingen viel besser
+vorzubereiten, als es bisher möglich gewesen ist, ehe sie zu einer
+Diskussion mit der Geschäftsleitung kommen. Ich stelle Ihnen also
+anheim, in Erwägung zu ziehen, ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit
+der Geschäftsleitung diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter
+sich beraten, damit Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der
+Arbeiterausschuß vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein
+besseres Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich
+vollkommene Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf
+Einberufung des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in einem
+beliebigen Lokal -- selbstverständlich steht Ihnen ein solches hier
+immer zur Verfügung -- zusammenzukommen und dann von Ihrem Standpunkt
+und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie an die Geschäftsleitung
+herantreten.
+
+Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen
+möchten, betrifft die _Beschränkung der Diskussionen_ zwischen dem
+Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche Angelegenheiten,
+die wirklich _die Arbeiterschaft im allgemeinen_ interessieren und die
+nicht nur für einzelne Personen oder einzelne Abteilungen von Interesse
+sind, sondern wenigstens für einen größeren Teil des Betriebes. Wir
+haben zwar auch früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der
+richtige Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge
+zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden können
+und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft uns aber der
+Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden eingelassen haben, die
+nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen berührten und bei denen
+die Unterlagen nicht vorher festgestellt waren. Wir haben dabei oft
+leider das norddeutsche Sprichwort vergessen: »eines Mannes Rede ist
+keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede« -- da sind wir
+manchmal böse reingefallen. Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir
+oft, entweder daß sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie
+uns vorgebracht waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu
+berücksichtigen waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine
+schiefe Lage gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig
+gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit auf
+Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem
+Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere.
+
+Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: Alle
+Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande seiner
+Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann er gehört werden
+-- letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache geworden ist, welche für
+die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse hat. Handelt es sich um die
+Interessen einzelner oder einzelner Abteilungen, so ist _zunächst_ zu
+versuchen, die Sache auf dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den
+direkten Verkehr zu erledigen, und erst dann, wenn die Art der
+Erledigung noch etwas übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen
+kann, mag der _Ausschuß_ die Angelegenheit vor die Geschäftsleitung
+bringen. Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit wird
+auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise
+herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport darin suchen, sich
+hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß wir dann solche Sachen, die
+kurzer Hand hätten erledigt werden können, hier breit treten. Ich berufe
+mich darauf, daß auch öffentlich darauf aufmerksam gemacht worden ist,
+daß hier Dinge verhandelt wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen
+und der Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt
+werden konnten.
+
+Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu zeigen,
+wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik nützliche Winke
+für die Zukunft entnehmen können.
+
+ * * * * *
+
+Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch ein paar Worte
+hinzufügen in bezug auf die _Redewendungen_, mit denen die Kritik über
+unsere Einrichtung verbrämt worden ist, weil diese Redewendungen einiges
+Aufsehen erregt haben. Es ist, glaube ich, die _Dorfzeitung_ gewesen,
+die der Katze die Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller
+Scharfmacher in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl
+Zeiss sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe
+einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, der
+offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht seien.
+Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. Ich muß Ihnen aber
+sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen solche Scharfmacher sind. Es
+gibt eine Anzahl Leute, die alles behandeln unter dem Stichwort des
+»Klassenkampfes« und die meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur
+gerecht werden, indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich
+sage nur, das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein,
+Kampfnaturen, denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen
+können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen Orten in
+Deutschland sehr am Platze -- _bei uns aber haben sie ihren Beruf
+verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da ist_, der unter dem Zeichen
+des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe.
+
+Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben ist, wir
+können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen des
+Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der uns gegebenen Grenzen
+bemühen wir uns redlich, die Interessen unserer Mitarbeiter zu fördern.
+Es mag Interessenstreitigkeiten geben, weil die Arbeiter in gewissen
+Punkten entgegengesetzter Meinung sind und manche Sonderinteressen
+haben, und ich bin gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie;
+_aber innerhalb unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«_
+-- der gehört in die politische Arena, in den Reichstag. _Bei uns
+gibt es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen
+Interessenausgleichung._ Wer das verkennt und hier auch meint, er könne
+Arbeiterinteressen nur in der Positur des Kampfhahnes vertreten, der hat
+seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, dem nicht ein anderer in derselben
+Positur gegenübersteht, ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki,
+dem nicht ein anderes Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch!
+
+Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen Anfechtungen
+unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals die Versicherung, daß
+wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse bestrebt sind, die
+Interessen des Arbeiterstandes zu fördern und daß wir die, die nicht auf
+diesem Boden mit uns diskutieren wollen, nicht ernsthaft nehmen.
+
+Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem Gebiete nicht
+geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen Unternehmer«, sondern
+unter der anderen Parole »fortgeschrittene Arbeiter und fortgeschrittene
+Unternehmer gegen rückständige Arbeiter und rückständige Unternehmer«.
+Und das ist die Parole, unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in
+diesem Kreise mit uns wieder aufnehmen wollen.
+
+
+
+
+IX.
+
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena.
+
+
+ [Nachstehend ist das Stiftungs-Statut in dem Wortlaut
+ wiedergegeben, den es vermöge der gemäß § 117 vorgenommenen
+ Neuredaktion kürzlich erhalten hat. In dieser Gestalt ist es unter
+ dem 5. Dezember 1905 vom Großh. S. Staatsministerium Departement
+ des Innern genehmigt und alsbald veröffentlicht worden und am 1.
+ Januar 1906 in Kraft getreten.[45]
+
+ Es dürfte jedoch manche Leser interessieren, auch den
+ ursprünglichen, noch ganz von E. ABBE selbst herrührenden bezw.
+ angenommenen Text, ausgegeben im August 1896, kennen zu lernen und
+ daraus zugleich Art und Umfang der Abänderungen und Ergänzungen zu
+ ersehen.
+
+ Zu diesem Zwecke sind -- unter Fortlassung von wenigen ganz
+ unbedeutenden und rein redaktionellen Abänderungen -- in dem
+ nachfolgenden Abdruck
+
+ a) alle in dem =ursprünglichen Text vom August 1896 nicht
+ enthaltenen= Worte bezw. Sätze =kursiv= gedruckt, mögen sie =neu
+ hinzugefügt= oder =an die Stelle= von anderen =getreten= sein,
+
+ b) diejenigen Worte bezw. Sätze des alten Statuts, welche in der
+ _neuen Ausgabe weggefallen_ oder durch andere _ersetzt_ sind, an
+ den zugehörigen Stellen in _Anmerkungen_ wiedergegeben.
+
+ _Die Marginalien sind Zusatz des Herausgebers._]
+
+[Dem Text der Erstausgabe des Statuts gingen die folgenden beiden
+Erklärungen voraus.]
+
+In Erfüllung früherer Zusagen gebe ich vor Ablauf des 50. Jahres seit
+dem Bestehen der Optischen Werkstätte den Beamten und der Arbeiterschaft
+dieser und des Glaswerks die Einrichtungen bekannt, welche behufs
+endgültiger Ordnung der Verfassung beider Firmen, sowie behufs Regelung
+des Wirkungskreises der CARL ZEISS-Stiftung überhaupt, getroffen worden
+sind -- indem ich sämtlichen Betriebsangehörigen das nunmehr
+festgestellte und landesherrlich bestätigte
+
+
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung
+
+hiermit überreiche.
+
+Die Angehörigen der Optischen Werkstätte im besondern bitte ich, dieses
+Statut und die darin ihnen gebotenen Garantien für dauernde Geltung
+derjenigen Grundsätze, die in der Leitung und Verwaltung der Firma
+bisher betätigt worden sind, als die Festgabe ansehen zu wollen, welche
+ich als früherer Mitinhaber der Firma zum Eintritt derselben in das
+zweite halbe Jahrhundert ihrer Tätigkeit der Gesamtheit meiner
+Mitarbeiter darbringe.
+
+Ich wünsche und hoffe hierbei, daß die Optische Werkstätte und das
+Glaswerk auf den Grundlagen, auf welche dieses Statut beide
+Unternehmungen stellt, weiterhin blühen und gedeihen mögen -- zum
+Vorteil aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienst des
+Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!
+
+_Jena_, den 26. August 1896.
+Dr. Ernst Abbe.
+
+ * * * * *
+
+Nachdem die durch Urkunde vom 19. Mai 1889 begründete, unterm 21. Mai
+1889 landesherrlich bestätigte und mit dem Recht der juristischen Person
+bekleidete »Carl Zeiss-Stiftung zu Jena« am 1. Juli 1891 auf Grund
+vertragsmäßiger Vereinbarungen mit dem Stifter und den damaligen
+Mitinhabern der Firma Carl Zeiss und der Firma Schott & Gen. in Jena
+alleiniger Inhaber der »Optischen Werkstätte« daselbst und Mitinhaber
+des dortigen »Glaswerks für wissenschaftliche und technische Zwecke«
+geworden, ist behufs endgültiger Regelung des seitdem erweiterten
+Aufgaben- und Wirkungskreises der genannten Stiftung das nachstehende
+
+
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung
+
+durch den Stifter errichtet worden.
+
+Dasselbe soll nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung vom 1. Oktober
+1896 ab an die Stelle der Stiftungs-Urkunde vom 19. Mai 1889 treten und
+diese insoweit außer Wirksamkeit setzen, als nicht ihr Inhalt in diesem
+Statut ausdrücklich als in Geltung verbleibend erklärt ist.
+
+
+Titel I.
+
+Konstituierende Bestimmungen.
+
+§ 1.
+
+
+_Zwecke der Stiftung._
+
+[Sidenote: Zwecke der Stiftung.]
+
+Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind:
+
+A.
+
+[Sidenote: A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.]
+
+1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die
+Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in
+Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten
+unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern:
+
+2. Dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der genannten
+Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in ihnen
+gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation -- als der Nahrungsquelle
+eines zahlreichen Personenkreises und als eines nützlichen Gliedes im
+Dienst wissenschaftlicher und praktischer Interessen;
+
+3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber
+dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen
+tätigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer persönlichen und
+wirtschaftlichen Rechtslage.
+
+
+B.
+
+[Sidenote: B. außerhalb der Stiftungsbetriebe.]
+
+1. Förderung allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige
+feintechnischer Industrie im eigenen Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe
+wie außerhalb desselben;
+
+2. Betätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten
+der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung;
+
+3. Förderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien in
+Forschung und Lehre.
+
+Die unter A bezeichneten Zwecke sind durch die Stiftung ausschließlich
+vermöge statutengemäßer Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute und innerhalb
+dieser zu erfüllen.
+
+Die unter B benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen als dem
+Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen übrig lassen
+mögen, nachdem den erstgenannten Aufgaben in ihnen genügt ist.
+
+
+§ 2.
+
+_Name._
+
+[Sidenote: Name.]
+
+Die Stiftung soll für alle Zeit den Namen »_Carl Zeiss-Stiftung_« führen
+zu Ehren des Mannes, der zu obengenannten Unternehmungen den ersten
+Grund gelegt hat und zur dauernden Erinnerung an sein eigenartiges
+Verdienst: geordnetes Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer
+Kunst auf seinem besondern Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben.
+
+
+§ 3.
+
+_Domizil._
+
+[Sidenote: Sitz.]
+
+Der rechtliche Sitz der Stiftung ist Jena.
+
+
+_Organe der Stiftung._
+
+§ 4.
+
+[Sidenote: Organe der Stiftung.]
+
+Für die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer Person, die
+Verwaltung ihres Vermögens und die oberste Leitung ihrer Angelegenheiten
+soll stets eine besondere »_Stiftungsverwaltung_« bestehen.
+
+Für die Leitung der industriellen Tätigkeit der Stiftung und die
+Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe sollen durch dieses Statut als die
+weiteren geordneten Organe der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung
+eingesetzt sein:
+
+die »_Vorstände_« (»Geschäftsleitungen«) der jeweils bestehenden
+Stiftungsbetriebe;
+
+ein zur Vertretung der Stiftungsverwaltung bei diesen Betrieben
+berufener ständiger Kommissar (»_Stiftungskommissar_«).
+
+welche beide, Vorstände und Stiftungskommissar, durch die
+Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gemäß nachfolgenden Bestimmungen
+dieses Statuts.
+
+
+§ 5.
+
+[Sidenote: Stiftungsverwaltung (St. V.) und Stiftungskommissar
+(St. K.).]
+
+Die Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung sollen demjenigen
+Departement des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums zustehen, dem
+die Angelegenheiten der Universität Jena jeweils unterstellt sind.
+
+Zum =ständigen= Stiftungskommissar ist =von der Stiftungsverwaltung= ein
+oberer Beamter des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums oder sonst ein
+aktiver oberer Beamter des öffentlichen Dienstes in außeramtlichem
+Auftrag zu bestellen, unter Gewährung einer jeweils fixierten, Tantiemen
+und ähnliche Bezüge ausschließenden Entschädigung aus Mitteln der
+Stiftung.
+
+Stiftungsverwaltung und Stiftungskommissar sind verpflichtet, die
+Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung in allem nach den Vorschriften
+dieses Statuts und gemäß den aus ihm erkennbaren Absichten des Stifters
+zu leiten. Sie dürfen dabei auf Staatsinteressen, welche den
+ausgesprochenen Zwecken der Stiftung fremd sind, nicht weitergehende
+Rücksicht nehmen, als auch für Privatpersonen gesetzlich geboten ist.
+
+
+Titel II.
+
+Organisation der industriellen Tätigkeit der Stiftung.
+
+_Einrichtungen._
+
+§ 6.
+
+[Sidenote: Gegenwärtige Geschäftsunternehmungen.]
+
+Die gegenwärtigen Geschäftsunternehmungen der Carl Zeiss-Stiftung -- die
+Optische Werkstätte (Firma Carl Zeiss) und das Glaswerk (Firma Schott &
+Gen.) zu Jena -- sind dauernd jede unter ihrer eigenen Handelsfirma, mit
+abgesondertem Vermögenskomplex für ihr Betriebskapital und in
+selbständiger Verwaltung unter ihrem besonderen Vorstand fortzuführen.
+
+
+§ 7.
+
+[Sidenote: Organisation der Geschäftsleitungen (G. L.).]
+
+Als Vorstände der Stiftungsbetriebe sollen stets kollegialische
+Geschäftsleitungen aus gleichberechtigten Mitgliedern fungieren.
+
+Die Zahl der Mitglieder einer Geschäftsleitung darf nicht über vier
+betragen.
+
+Sobald diese Zahl, außer in den durch die §§ 32, 34 geregelten Fällen,
+auf zwei herabgegangen ist, muß binnen Monatsfrist ein neues Mitglied
+bestellt werden.
+
+Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte
+muß zugleich dem Vorstand des Glaswerks angehören.
+
+
+§8
+
+[Sidenote: Befugnisse der G. L.]
+
+Dem Vorstand eines jeden Stiftungsbetriebes untersteht die gesamte
+innere Betriebsleitung, die kaufmännische Verwaltung und die ganze
+äußere geschäftliche Aktion der Firma, einschließlich der Bestellung und
+Abberufung von Prokuristen und anderen Bevollmächtigten, der Anstellung,
+Entlassung und Pensionierung der Beamten, Geschäftsgehilfen und
+Arbeiter, der Regelung ihrer Obliegenheiten und ihrer Bezüge und der
+Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse zur Firma gemäß den Bestimmungen dieses
+Statuts.
+
+In allen Angelegenheiten eines Stiftungsbetriebes können gültige
+Anordnungen nur durch seinen Vorstand nach dem durch nachfolgende §§
+dieses Statuts geregelten Verfahren getroffen werden.
+
+Jeder Stiftungsbetrieb kann Dritten gegenüber in allen seinen
+Angelegenheiten, nach innen und nach außen, gerichtlich und
+außergerichtlich, nur durch Mitglieder seines Vorstandes und die von
+letzterem bestellten Bevollmächtigten vertreten werden.
+
+
+§ 9.
+
+[Sidenote: Vertretung der St. nach außen in Angelegenheiten der
+einzelnen Fa.]
+
+Behufs Vertretung der Stiftung in den Angelegenheiten der einzelnen
+Firma ist entweder ein bestimmtes Mitglied des Vorstandes durch die
+Stiftungsverwaltung zum »Bevollmächtigten der Carl Zeiss-Stiftung« und
+ein zweites Mitglied zu dessen Stellvertreter zu bestellen und jeder von
+diesen beiden für seine Person zur Zeichnung der Firma schlechthin zu
+legitimieren; oder es ist Anordnung zu treffen, daß je zwei von den
+Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam diese Vertretung ausüben können.
+
+Denjenigen Mitgliedern des Vorstandes, welchen nicht gemäß vorstehender
+Bestimmung weitergehende Vertretungsbefugnis für ihre Person übertragen
+ist, ist Einzel-Prokura zu erteilen.
+
+Die jeweils getroffenen Anordnungen bezüglich der Vertretung der
+Stiftungsbetriebe nach außen sind in handelsrechtlich wirksamer Form zu
+verlautbaren.
+
+
+§ 10[46].
+
+[Sidenote: Einwirkung der St. V. auf die Geschäftsführung.]
+
+=Eine Einwirkung der Stiftungsverwaltung auf die Geschäftsführung der
+Stiftungsbetriebe findet nur insoweit statt, als dieses Statut bestimmt
+und mir durch Vermittelung des Stiftungskommissars.=
+
+
+§ 11.
+
+[Sidenote: Obliegenheiten des St. K.]
+
+Dem Stiftungskommissar liegt ob, die Geschäftsführung der Betriebe in
+allen ihren Zweigen fortgesetzt zu beaufsichtigen, Ordnungsmäßigkeit der
+Verwaltung und Statutenmäßigkeit im Verfahren der Geschäftsleitungen zu
+überwachen, sowie bei allen wichtigeren Akten der Geschäftsführung nach
+dem durch die §§ 13 bis 20 dieses Statuts geordneten Verfahren
+beschließend oder beratend mitzuwirken.
+
+
+§ 12.
+
+Der Stiftungskommissar hat über den Gang aller Angelegenheiten der
+inneren Verwaltung wie des äußeren Verkehrs fortdauernd sich
+unterrichtet zu halten.
+
+Er ist befugt, zu diesem Zweck jederzeit in alle Geschäftsbücher und
+Korrespondenzen Einsicht zu nehmen und in allen Teilen der Betriebe
+durch Augenschein und mündliche Vernehmung selbständig sich zu
+informieren.
+
+Die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe sind verpflichtet, von sich
+aus dem Stiftungskommissar alle =wichtigen= Angelegenheiten ihrer Firma
+vollständig offen zu legen.
+
+
+=Ordnung des Verfahrens.=
+
+§ 13.
+
+[Sidenote: Abgrenzung der Befugnisse der G. L.-Mitglieder.]
+
+Die Verteilung der laufenden Geschäfte unter die Mitglieder der
+Vorstände bleibt deren jeweiligem Übereinkommen überlassen.
+
+Im Umfang der gewöhnlichen Geschäfte und Vorkommnisse ist jedes einzelne
+Mitglied für die Geschäftsleitung zu handeln ohne weiteres befugt,
+soweit Entscheidungen nach feststehender Übung oder sonst klare Fälle in
+Frage sind. In allen anderen Fällen darf, soweit nicht Gefahr im Verzug,
+nur auf Grund gemeinsamer Verhandlung entschieden und vorgegangen
+werden, in Abwesenheit eines Mitgliedes nur, wenn die Sache
+entsprechenden Aufschub nicht gestattet, und gegen die ausgesprochene
+oder vorauszusehende Willensmeinung des Abwesenden nur auf Grund der in
+§ 15 gegebenen Vorschrift.
+
+
+§ 14.
+
+[Sidenote: Notwendigkeit der Anhörung des St. K.]
+
+Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse, welche aus dem gewöhnlichen
+Geschäftsgang heraustreten, müssen, wenn nicht Gefahr im Verzug ist, vor
+der Beschlußfassung dem Stiftungskommissar vorgebracht und vor ihm
+verhandelt werden.
+
+
+§ 15.
+
+[Sidenote: Entscheidung durch den St. K. bei Nicht-Übereinstimmung der
+G. L.]
+
+Falls in einer Sache Einstimmigkeit der Geschäftsleitung nicht besteht,
+ein Beschluß aber gefaßt werden muß oder von einem Mitglied des
+Vorstandes gefordert wird, ist stets die Entscheidung des
+Stiftungskommissars herbeizuführen und demjenigen Votum Folge zu geben,
+welchem der Stiftungskommissar beitritt.
+
+
+§ 16.
+
+[Sidenote: Ausdrückliche Zustimmung des St. K. erfordernde Handlungen
+der G. L.]
+
+Ausdrückliche Zustimmung des Stiftungskommissars haben die Vorstände
+auch im Falle einstimmiger Beschlüsse für folgende Handlungen
+einzuholen:
+
+Veräußerung oder Belastung von Immobilien, Verpfändung beweglichen
+Inventars der Firma und Eingehen von Schuldverpflichtungen irgend einer
+Art, welche nicht im regelmäßigen Geschäftsgang oder in Ausführung
+ordnungsmäßiger Beschlüsse der Vorstände erwachsen und dementsprechende
+Abwickelung finden.
+
+Kapitalaufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen
+(einschließlich Neuanlagen, Betriebserweiterungen u. dergl.), welche
+innerhalb eines Geschäftsjahres die Hälfte des auf die betreffende Firma
+entfallenden Anteils am »Erneuerungs- und Betriebserweiterungskonto« im
+Reservefonds der Stiftung übersteigen, sowie Aufwendungen auf
+Unkostenkonto innerhalb eines Geschäftsjahres für genannte Zwecke in
+Höhe von mehr als einem Zehntel des Anteils der Firma am »allgemeinen
+Rücklagekonto« in diesem Reservefonds, beides ohne Rücksicht darauf, ob
+dabei tatsächliche Entnahmen aus dem Reservefonds eintreten oder nicht.
+-- Die genannten Beträge sind zu bemessen nach dem Stand des
+Reservefonds zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres gemäß den
+Vorschriften in den §§ 23 und 45 dieses Statuts.
+
+Aufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen, welche,
+Kapitalanlagen und Unkostenaufwand zusammen genommen, mehr als zwei
+Drittel vom Betriebsüberschuß der Firma im vorangehenden Geschäftsjahr
+betragen, wenn schon im Laufe der letzt vorangehenden zwei
+Geschäftsjahre dem Reservefonds im ganzen mehr, als die im vorigen
+Absatz benannten Quoten ergeben, für dergleichen Zwecke tatsächlich
+entnommen worden ist. -- Der Betriebsüberschuß bestimmt sich hierbei
+nach der Vorschrift in § 23; die stattgehabten Entnahmen aus dem
+Reservefonds sind zu beziehen auf dessen Stand zu Beginn des laufenden
+Geschäftsjahres.
+
+Errichtung von eigenen Geschäftsstellen, Zweig- oder
+Handelsniederlassungen der Firma außerhalb des Deutschen Reichs.
+
+Erteilung von Prokura für die Firma an andere Personen als an Mitglieder
+ihres Vorstandes.
+
+Bestimmung der Gehaltsbezüge der Vorstandsmitglieder und Gewährung
+sonstiger Vorteile an letztere.
+
+Entlassung und Pensionierung derjenigen wissenschaftlichen, technischen
+und kaufmännischen Beamten der Firma, welchen die Leitung von
+Abteilungen oder die Leitung von Hauptzweigen der Verwaltung und des
+Betriebes übertragen ist, sowie aller auf Lebenszeit angestellten
+Beamten.
+
+Änderungen des Pensionsstatuts und des Krankenkassenstatuts.
+
+Eintritt in Prozesse oder Schiedsverfahren über Streitfragen, welche
+nicht aus dem gewöhnlichen Geschäftsgang sich ergeben.
+
+Nach Art oder Höhe ungewöhnliche Ehrenausgaben und sonstige nach Art
+oder Höhe ungewöhnliche Aufwendungen, die, als nicht unmittelbar
+geschäftlichen Zwecken dienend, gemäß § 22 auf Dispositionskonto der
+Geschäftsleitung zu verrechnen sind -- mit der Maßgabe, daß regelmäßige
+Leistungen solcher Art, welche bei Lebzeiten des Stifters auf
+Dispositionskonto einer Geschäftsleitung übernommen wurden, so lange auf
+diesem Konto fortzusetzen sind, als die ursprüngliche Veranlassung zu
+denselben fortbesteht.
+
+Gewährung von fortlaufenden Unterstützungen an ehemalige
+Geschäftsangehörige oder deren Hinterbliebene, die über die rechtlichen
+Verpflichtungen der Firma hinausgehen und nicht erforderlich sind, um
+zu verhindern, daß solche Personen in unverschuldete Not geraten oder
+daß den Gemeinden des Bezirks Armenlasten von Seiten des Betriebes
+erwachsen.
+
+Aufwendungen für Wohlfahrtseinrichtungen und für ähnliche Maßnahmen
+innerhalb des Betriebes, die nicht schon durch Rücksichten des
+geschäftlichen Interesses geboten sind.
+
+
+§ 17.
+
+[Sidenote: Sonstige Rechte und Pflichten des St. K. in Angelegenheiten
+der Betriebe.]
+
+Der Stiftungskommissar ist berechtigt, in Angelegenheiten der Betriebe
+selbst Anträge zu stellen und alsbaldige Beschlußfassung der beteiligten
+Geschäftsleitung über dieselben zu verlangen, wofern nicht bei
+Abwesenheit eines Mitgliedes die übrigen Mitglieder übereinstimmend
+Aufschub für geboten halten.
+
+Der Stiftungskommissar ist verpflichtet, gegenüber Anträgen der
+Mitglieder einer Geschäftsleitung, welche gemäß § 15 seiner Entscheidung
+oder gemäß § 16 seiner ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sein Votum
+zur Sache alsbald abzugeben, wofern auch etwa abwesende Mitglieder der
+Geschäftsleitung ihre Meinung ausgesprochen haben und die anwesenden
+übereinstimmend Aufschub für nachteilig halten.
+
+
+§ 18.
+
+[Sidenote: Form des Verkehrs mit dem St. K.]
+
+Die gesamte Mitwirkung des Stiftungskommissars bei der Geschäftsführung
+der Stiftungsbetriebe hat in mündlichem Verfahren an Ort und Stelle zu
+geschehen. Abgesehen von den üblichen Jahresberichten und Übersichten
+bei Gelegenheit der jährlichen Bilanzabschlüsse sind schriftliche
+Berichte oder Verhandlungen in Sachen der Geschäftsführung von den
+Vorständen der Betriebe nicht zu fordern.
+
+
+§ 19.
+
+[Sidenote: Anhörung der Geschäftsangehörigen.]
+
+In allen Angelegenheiten der Geschäftsführung muß den außer den
+Vorstandsmitgliedern jeweils beteiligten Beamten und den sonst in der
+Angelegenheit sachverständigen Geschäftsangehörigen Gelegenheit zu
+eingehender Meinungsäußerung und angemessener Mitwirkung gegeben
+werden.
+
+
+§ 20.
+
+[Sidenote: Geschäftsordnung der G. L.]
+
+Die Geschäftsordnungen der Vorstände und Abänderungen derselben sind
+zwischen den Vorständen der Betriebe und dem Stiftungskommissar zu
+vereinbaren.
+
+
+_Verwaltungsvorschriften._
+
+§ 21.
+
+[Sidenote: Normen der geschäftlichen Verwaltung der St.-Betriebe.]
+
+Die innere Verwaltung, die Buchführung und die Rechnungslegung hat bei
+den Stiftungsbetrieben stets in denjenigen Formen und Einrichtungen zu
+geschehen, welche bei wohlgeleiteten Privatunternehmungen von
+entsprechendem Geschäftsumfang als ordnungsmäßig anerkannt sind.
+
+Der zur regelmäßigen Geschäftsführung erforderliche flüssige
+Betriebsfonds oder Bankkredit ist jedem Stiftungsbetrieb zu eigener
+Verwaltung zu belassen.
+
+Die jährlichen Inventuren und Bilanzen sind in den handelsrechtlich
+vorgeschriebenen Formen unter Verantwortung der Geschäftsleitungen
+aufzustellen und seitens des Stiftungskommissars nach stattgehabter
+Prüfung mit anzuerkennen.
+
+Bücherrevisionen sind durch kaufmännische Sachverständige zu bewirken.
+
+
+§ 22.
+
+[Sidenote: Dispositionskonto der G. L.]
+
+Alle Aufwendungen aus Mitteln der Stiftungsbetriebe, welche nicht auf
+rechtlicher Verpflichtung beruhen und nicht unmittelbar geschäftlichen
+Zwecken dienen, doch aber wesentlich auf den Interessenkreis der
+Betriebe und ihres Personals sich beziehen und demgemäß, als nicht unter
+§ 1, B dieses Statuts fallend, Namens der Firma eines Stiftungsbetriebes
+zu erfolgen haben, sind unter den Unkosten der Firma auf einem besondern
+Konto (Dispositions-Konto der Geschäftsleitung) im einzelnen
+nachzuweisen.
+
+
+§ 23.
+
+[Sidenote: Statistische Aufstellungen.]
+
+Diejenigen statistischen Aufstellungen außerhalb der regelmäßigen
+Jahresinventuren und Bilanzen, welche behufs richtiger Anwendung
+nachfolgender Paragraphen dieses Statuts in authentischer Form zu
+erfolgen haben (Feststellung der Jahresausgabe jedes Betriebs, des
+Betriebsüberschusses oder -defizits, des durchschnittlichen
+Arbeitsverdienstes erwachsener Arbeiter und des durchschnittlichen
+Gehalts bestimmter Beamtenklassen, des Kapitalwertes laufender
+Rentenverpflichtungen etc.), sind für jeden Betrieb von Jahr zu Jahr
+durch die Geschäftsleitung zu bewirken und vom Stiftungskommissar mit
+anzuerkennen.
+
+[Sidenote: Jahresausgabe.]
+
+Als Jahresausgabe hat zu gelten die Summe aller tatsächlichen Ausgaben
+und übernommenen Schuldverpflichtungen innerhalb des Geschäftsjahres,
+welche zur geregelten Fortführung des Betriebes gedient haben,
+einschließlich der in § 24 bezeichneten Ausgaben und der Verzinsung des
+fremden Betriebskapitals in ihm, aber ausschließlich des Aufwandes für
+Vermehrungen auf Grundstück-, Gebäude-, Maschinen- und Werkzeug-Konto
+und für Erwerb von Rechten, welche einen Geldwert darstellen.
+
+[Sidenote: Betriebsüberschuß.]
+
+Als Betriebsüberschuß oder Betriebsdefizit, hat zu gelten die Differenz
+zwischen der vorher benannten Jahresausgabe und der Summe aller
+tatsächlichen Eingänge an Geld oder Geldeswert während des
+Geschäftsjahres, zuzüglich des Zuwachses, abzüglich der Minderung an
+realisierbaren Forderungen der Firma.
+
+[Sidenote: Jahresgewinn.]
+
+Der Jahresgewinn eines jeden Betriebes ist nach den handelsrechtlichen
+Regeln festzustellen unter Einführung sachgemäßer Abschreibungen auf
+alle der Wertminderung unterliegenden Betriebsmittel und einer
+Kapitalverzinsung, welche neben dem jeweils geltenden Hypothekenzinsfuß
+nur einer Risikoprämie Rechnung trägt, entsprechend der
+durchschnittlichen Verlustgefahr bei Kapitalanlagen in realen Werten auf
+dem betreffenden Industriegebiet.
+
+
+§ 24.
+
+[Sidenote: Pensionen usw. sind Betriebsunkosten.]
+
+Die jährlichen Ausgaben, welche auf Grund von statuten-oder
+vertragsmäßigen Pensionsverpflichtungen und auf Grund des § 77 dieses
+Statuts geleistet werden, haben, auch wenn sie etwa zeitweise dem
+Reservefonds der Stiftung zur Last fielen, nicht als Leistungen der Carl
+Zeiss-Stiftung, sondern als Unkosten der Geschäftsbetriebe zu gelten und
+sind dementsprechend bei den jährlichen Bilanzen und bei den in § 23
+benannten statistischen Aufstellungen in Ansatz zu bringen.
+
+[Sidenote: Desgl. Leistungen aus § 95 u. auf Dispos.-Ko.]
+
+Das Gleiche gilt auch für etwaige Leistungen, welche Geschäftsangehörige
+der Betriebe in Gemäßheit des § 95 oder des § 98 dieses Statuts
+außerhalb ihres regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes aus den
+Geschäftskassen empfangen, und für alle Ausgaben der letzteren, die nach
+§ 22 auf Dispositions-Konto der Geschäftsleitungen zu verrechnen sind.
+
+
+_Persönliche Verhältnisse der Vorstandsmitglieder._
+
+§ 25.
+
+[Sidenote: Ernennung der G. L.-Mitglieder.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) der Stiftungsbetriebe
+werden durch die Stiftungsverwaltung nach Anhören des
+Stiftungskommissars und der bei dem betreffenden Betrieb schon in
+Funktion stehenden Mitglieder ernannt. Gegen das einstimmige Votum
+dieser Mitglieder kann niemand ernannt werden.
+
+Die Ernennung begründet kein besonderes Amt, sondern nur den Auftrag zur
+Teilnahme an den in §§ 8 u. f. dieses Statuts bezeichneten Funktionen.
+
+
+§ 26.
+
+[Sidenote: Voraussetzungen der Ernennbarkeit der G. L.-Mitglieder.]
+
+Zu Vorstandsmitgliedern[47] können nur Personen bestellt werden, welche
+Fachmänner sind in Ansehung entweder wissenschaftlicher oder technischer
+oder kaufmännischer Interessen des betreffenden Betriebs und =bei
+bestehenden Stiftungsbetrieben nur solche, die außerdem= mindestens
+schon zwei Jahre innerhalb der letzten vier Jahre bei einem der Betriebe
+als obere Beamte oder als Sozien der Stiftung tätig waren.
+
+Soweit Beamte, müssen sie bei einem von den Stiftungsbetrieben durch
+Vertrag auf Lebenszeit gemäß § 59 dieses Statuts angestellt sein.
+
+Jedenfalls ein Mitglied in jedem Vorstand muß Fachmann sein hinsichtlich
+wissenschaftlicher Interessen des Betriebes.
+
+
+§ 27.
+
+[Sidenote: Eintritt in die G. L. als V. M.]
+
+Zum Eintritt in den Vorstand eines Stiftungsbetriebes können die Beamten
+dieser Betriebe wider ihren Willen nicht angehalten werden.
+
+Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann nicht auf Widerruf erfolgen,
+sondern nur entweder auf einen bestimmten, zum voraus vereinbarten
+Zeitraum oder auf Lebenszeit =bezw. bis zum Eintritt vertragsmäßiger
+Pensionierung=.
+
+[Sidenote: Abberufung eines V. M.]
+
+Abberufung eines Vorstandsmitgliedes wird, außer im Fall freiwilligen,
+von der Stiftungsverwaltung angenommenen Rücktritts desselben
+von den Funktionen, lediglich begründet durch den Ablauf des dafür
+vereinbarten Zeitraumes und durch Beendigung oder Aufhebung des
+Vertragsverhältnisses, auf Grund dessen die Ernennung gemäß § 26
+erfolgte. =Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist jedes Mitglied zum
+Rücktritt berechtigt, wenn es dabei auf den als Funktionszulage
+geltenden Teil seines Gehaltes verzichtet.=
+
+
+§ 28.
+
+[Sidenote: Besondere Verpflichtungen der V. M.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) bei den
+Stiftungsbetrieben müssen neben ihrer besonderen Funktion fortgesetzt
+eine regelmäßige Mitarbeit in den wissenschaftlichen, technischen oder
+kaufmännischen Angelegenheiten in einem von den Betrieben ausüben,
+hinsichtlich welcher Tätigkeit sie der betreffenden Geschäftsleitung als
+Kollegium wie alle übrigen Beamten der Firma untergeordnet bleiben.
+
+Sie dürfen außer dem Dienst der Stiftung kein besoldetes Amt bekleiden.
+
+Sie dürfen, abgesehen von den Sozien der Stiftung hinsichtlich ihres
+eigenen Betriebes, in keiner Form Bezüge haben, deren Höhe abhängig ist
+vom Bruttogewinn, Reingewinn oder Betriebsüberschuß der ihrer Leitung
+unterstellten Firma oder eines Betriebszweiges derselben.
+
+Sie dürfen keinen auf ihre Funktion bezüglichen Titel führen.
+
+
+§ 29.
+
+[Sidenote: Allgemeine Pflichten der V. M.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände sind gehalten, neben der Erfüllung der
+Aufträge, welche ihre sonstige Stellung hinsichtlich der Mitarbeit bei
+einem von den Stiftungsbetrieben ihnen zuweist, ihre ganze Kraft
+einzusetzen für die richtige Vertretung der ihnen unterstellten Firma,
+die Wahrnehmung ihrer Interessen und die Beförderung aller ihrer
+Angelegenheiten, und dabei in allem nach bestem Wissen und Gewissen auf
+die Erfüllung der Aufgaben hinzuwirken, welche der Stiftung gemäß den
+erkennbaren Absichten des Stifters gestellt sind.
+
+Sie haben mit Annahme ihrer Ernennung als auf gegenwärtiges Statut
+verpflichtet zu gelten, soweit dessen Inhalt unmittelbar oder mittelbar
+auf ihre Funktionen Bezug hat.
+
+
+§ 30.
+
+[Sidenote: Haftung der V. M.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände bei den Stiftungsbetrieben haften
+solidarisch für Schaden, der ihrer Firma oder der Stiftung durch
+Überschreiten ihrer Vollmachten und Befugnisse erwächst und sind in
+allem verantwortlich für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
+bei Ausübung ihrer Funktionen.
+
+Pflichtverletzung und Vernachlässigung der Obliegenheiten hinsichtlich
+dieser besonderen Funktionen bedingen die gleichen Rechtsfolgen, welche
+solche Verfehlungen hinsichtlich der gewöhnlichen Tätigkeit des
+Mitgliedes gemäß seinem Anstellungs- oder sonstigen Vertragsverhältnis
+zur Firma eines Stiftungsbetriebes nach sich ziehen, gleichgültig, ob
+der dieses Verhältnis regelnde Vertrag auf denselben oder auf einen
+anderen Stiftungsbetrieb Bezug hat.
+
+Kautionsleistung darf nur insoweit gefordert werden, als die
+Betreffenden eigenes Vermögen besitzen.
+
+
+§ 31.
+
+[Sidenote: Rechtsverhältnis der V. M. zur Stiftung (Verbot von
+Sonderverträgen).]
+
+Das durch Ernennung zum Vorstandsmitglied eines Stiftungsbetriebes
+begründete besondere Rechtsverhältnis desselben zur Carl Zeiss-Stiftung
+wird lediglich durch die Vorschriften dieses Statuts bestimmt.
+
+Durch Sondervertrag oder Dienstanweisung können einem solchen
+hinsichtlich seiner Funktionen andere Verpflichtungen als dieses Statut
+vorsieht mit rechtlicher Wirkung nicht auferlegt, andere Rechte nicht
+eingeräumt werden.
+
+
+_Schlußbestimmungen_.
+
+§ 32.
+
+[Sidenote: Geltungsbereich des St.-Statuts für das Glaswerk; Vertretung
+der St. bei diesem.]
+
+Für die Verwaltungen des Glaswerks gelten die Bestimmungen des Titels II
+dieses Statuts mit der Maßgabe, daß, so lange das jetzige
+Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, die
+Carl Zeiss-Stiftung behufs ihrer Vertretung in dieser Firma einen zur
+Zeichnung der Firma legitimierten Bevollmächtigten zu bestellen hat,
+welcher gemeinsam mit dem Mitinhaber des Glaswerks die Funktionen des
+Vorstandes desselben ausübt.
+
+Zum Bevollmächtigten der Stiftung beim Glaswerk ist ein Mitglied der
+Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte zu bestellen.
+
+Die Vorschriften der §§ 13 bis 20 dieses Statuts gelten in dieser Zeit
+auch für die Geschäftsführung des Glaswerks, nur bezüglich des § 15 mit
+dem Zusatz: daß in Angelegenheiten der Firma Schott & Gen. nichts gegen
+den Willen des Mitinhabers geschehen kann.
+
+
+§ 33.
+
+[Sidenote: Vertretung der St. für neubegründete Betriebe.]
+
+Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit ein neues
+Betriebsunternehmen in oder außerhalb Jena errichtet oder übernimmt,
+welches nicht dauernd oder vorübergehend durch die Geschäftsleitung
+eines schon bestehenden Stiftungsbetriebes zu verwalten ist, so haben
+hinsichtlich seiner Verwaltung alle Bestimmungen des Titels II dieses
+Statuts gleichfalls in Geltung zu treten.
+
+Seiner besonderen Geschäftsleitung muß jedenfalls ein Mitglied des
+Vorstandes der Optischen Werkstätte oder des Glaswerks als Mitglied
+angehören.
+
+
+§ 34.
+
+Falls die Carl Zeiss-Stiftung in ein neues Betriebsunternehmen eintritt
+im Gesellschaftsverhältnis mit einem andern, so dürfen hinsichtlich
+seiner Verwaltung die Vorschriften dieses Titels II auch für die Dauer
+des Gesellschaftsverhältnisses keinen weitergehenden Abänderungen
+unterworfen werden, als § 32 hinsichtlich des Glaswerks vorsieht.
+
+Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen.
+
+
+Titel III.
+
+Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung.
+
+§ 35.
+
+[Sidenote: Arbeitsgebiet der St.-Betriebe.]
+
+Die gewerbliche Tätigkeit der Carl Zeiss-Stiftung soll jederzeit auf
+dasjenige Arbeitsgebiet beschränkt bleiben, dem die jetzigen
+Geschäftsunternehmungen angehören. Sie darf also, abgesehen von jeweils
+erforderlichen Hilfsbetrieben irgend welcher Art, fortgesetzt nur in
+solchen Zweigen der Optik, der Glastechnik, des Instrumentenbaues und
+verwandter Industrieen gewerblich sich betätigen, welche die jetzige
+engere Verbindung zwischen Technik und Wissenschaft in den Betrieben der
+Stiftung, sei es im Gebrauchszweck der Erzeugnisse, sei es in den
+Herstellungsbedingungen derselben, aufrecht erhalten.
+
+Das Eintreten der Stiftung in gewerbliche Unternehmungen anderer Art und
+ihre aktive Beteiligung an solchen bleibt, selbst zum Zweck bloßer
+Vermögensanlage, dauernd ausgeschlossen.
+
+=Durch die vorstehenden Bestimmungen ist insbesondere nicht
+ausgeschlossen die Beteiligung der Carl Zeiss-Stiftung an solchen
+fremden Unternehmungen, die sich mit dem Absatz der in den
+Stiftungsbetrieben fabrizierten Waren oder mit der Beschaffung der zu
+dieser Fabrikation erforderlichen Rohmaterialien und Halbfabrikate
+befassen; es soll jedoch in diesen Fällen die Stiftung selbst weder an
+der Vertretung nach außen noch an der aktiven Leitung teilnehmen und das
+finanzielle Risiko auf einen bestimmten Betrag beschränkt bleiben.=
+
+
+§ 36.
+
+[Sidenote: Erweiterungsbereich der Aktion der St.-Betriebe.]
+
+Gesundem Unternehmungsgeist, den die Organe der Stiftung
+betätigen können, um deren Wirksamkeit als Träger industrieller
+Arbeitsorganisation durch Ausdehnung ihrer geschäftlichen Unternehmungen
+fortgesetzt zu steigern, soweit solches unter Wahrung aller Rücksichten
+auf die Sicherung des Bestehenden jeweils tunlich erscheinen mag, sollen
+andere Schranken als § 35 vorsieht nicht gesetzt sein. Es dürfen also
+nicht nur die jetzigen Stiftungsbetriebe durch Eintreten in neue
+Betriebszweige ihr Arbeitsfeld und durch Errichtung von neuen
+Geschäftsstellen und Handelsniederlassungen im Inland und im Ausland
+ihre kaufmännische Aktion beliebig ausdehnen, sondern es können
+geeigneten Falls auch weitere, unter selbständiger Firma zu führende
+Betriebsunternehmungen auf dem in § 35 umschriebenen Arbeitsgebiet in
+oder außerhalb Jena errichtet oder übernommen werden.
+
+Unternehmungen der zuletzt gedachten Art können jedoch jederzeit nur
+eingeleitet werden durch den Vorstand eines der jeweils bestehenden
+Stiftungsbetriebe, im Sinne einer Geschäftsaktion des letzteren, und
+sollen nicht zulässig sein gegen den einstimmigen Einspruch des
+Vorstandes eines der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe.
+
+
+§ 37.
+
+[Sidenote: Veräußerung von St.-Betrieben.]
+
+Nach Sinn und Zweck der Stiftung ist unbedingt ausgeschlossen, daß sie
+ihrer Besitztitel auf die gegenwärtigen Stiftungsbetriebe oder der
+diesbezüglichen vertragsmäßig gegebenen Anrechte durch Verkauf oder
+Abtretung, oder der Last eigener Verwaltung derselben durch Verpachtung,
+Aufnahme neuer Sozien oder dergleichen jemals ganz oder teilweise sich
+entledigen dürfte.
+
+Das Gleiche soll auch hinsichtlich jedes andern, etwa in Zukunft von der
+Stiftung im Gebiet des Deutschen Reiches begründeten oder übernommenen
+neuen Betriebsunternehmens dann in Geltung treten, wenn dasselbe einmal
+durch fünf Jahre oder länger im Besitz oder Mitbesitz der Stiftung
+gewesen ist.
+
+Sollte zu irgend einer Zeit die weitere Fortführung eines unter die
+obigen Vorschriften fallenden Stiftungsbetriebs ohne Schädigung oder
+Gefährdung der übrigen oder der Stiftung selbst unmöglich werden, so ist
+dieser Betrieb unter tunlichster Schonung der beteiligten Interessen
+endgültig aufzulösen, seine Firma aber nach Abwicklung aller
+Verbindlichkeiten endgültig zu löschen.
+
+
+§ 38.
+
+[Sidenote: Eintreten der St. in Gesellschaftsverhältnisse.]
+
+Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues
+gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit einem
+andern, so muß der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorsehen, daß mit
+dem Ausscheiden des ursprünglichen Sozius aus der aktiven Teilnahme an
+der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an die Stiftung zur alleinigen
+Vertretung und Verwaltung überzugehen habe.
+
+Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen.
+
+=Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Beteiligungen, der in
+§ 35 Abs. 3 genannten Art.=
+
+
+§ 39.
+
+[Sidenote: Verlegung der St.-Betriebe von Jena.]
+
+Eine Verlegung der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe an Orte außerhalb
+der nächsten Umgebung von Jena ist unstatthaft.
+
+
+§ 40.
+
+[Sidenote: Allgemeine Direktiven für die Geschäftspolitik der
+St.-Betriebe.]
+
+Gemäß den in § 1 der Stiftung zugewiesenen Aufgaben hat ihre
+geschäftliche Aktion unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt als Ziel
+zu verfolgen nicht sowohl möglichste Mehrung der Reingewinne oder
+Betriebsüberschüsse ihrer Unternehmungen, als vielmehr die Steigerung
+des wirtschaftlichen Gesamtertrages, welchen diese Unternehmungen dem
+ganzen in ihnen vereinigten Personenkreis, die Stiftung als Unternehmer
+einbegriffen, mit Aussicht auf längeren Fortbestand noch zu gewähren
+vermögen.
+
+Dabei ist jedoch stets darauf hinzuwirken, daß der Stiftung, als dem
+unpersönlichen Träger der Organisationen, derjenige Anteil an dem Ertrag
+der gemeinsamen Tätigkeit noch verbleibe, welcher in der organisierten
+Arbeit nicht von den einzelnen, auch nicht in ihrer Gesamtheit,
+persönlich erarbeitet ist, sondern als Ausfluß der Organisation selbst,
+der durch sie erhaltenen Kontinuität aller Tätigkeit und der in ihr
+fortwirkenden Leistungen aller Vorgänger angesehen werden muß; welcher
+Anteil, indem er gerechterweise allen einzelnen vorenthalten bleibt,
+gerechterweise den dauernden Interessen ihrer Gemeinschaft und Zwecken
+des allgemeinen Wohls zu dienen hat.
+
+
+§ 41.
+
+[Sidenote: Maßstab für die wirtschaftliche Gesamtleistung der
+St.-Unternehmungen.]
+
+Um für die Organe der Stiftung wesentliche Unterlagen für eine
+sachgemäße Anwendung der in § 40 ausgesprochenen Richtschnur immer
+evident zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr der gemäß § 23 festgestellte
+bilanzmäßige Reingewinn eines jeden Stiftungsbetriebes ohne Rücksicht
+auf die Höhe des Betriebskapitals zu berechnen nach seinem Verhältnis
+zum gesamten Lohn- und Gehaltkonto des Betriebs in demselben
+Geschäftsjahr, also derjenige Prozentsatz vom gesamten Arbeitsertrag
+aller mittätigen Personen nachzuweisen, der dem Betrieb als
+Unternehmergewinn geblieben ist.
+
+Daneben ist, so genau es angeht, zu veranschlagen, welcher
+durchschnittliche Prozentsatz von jenem Personalunkostenkonto in
+Ansehung der hierfür maßgebenden Faktoren jeweils als durch die in Titel
+V dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten besonderen Lasten
+zum voraus belegt anzusehen, also als jährlicher Mindestbetrag dem
+Reservefonds zuzuführen und von dem zuerst bestimmten Prozentsatz in
+Abzug zu bringen ist, um denjenigen Bruchteil vom Arbeitsertrag des
+Personals zu erhalten, welcher dem Betrieb als wirklicher Nettogewinn
+aus der Organisation zugekommen ist.
+
+In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Organisation als
+Wirtschaftsfaktor auf dem in Frage stehenden Industriegebiet ist die
+Lage eines Stiftungsbetriebes als der in § 40 Abs. 2 ausgesprochenen
+grundsätzlichen Forderung nach dem jetzt gegebenen Maßstab genügend nur
+dann anzusehen, wenn der zuletzt bezeichnete Nettoanteil der Stiftung am
+Gesamtertrag in Jahren, die nicht ungewöhnlich ungünstige
+Wirtschaftsbedingungen aufweisen, mindestens noch ein Fünftel vom Anteil
+der Gesamtheit der mittätigen Personen und zugleich nicht weniger als
+ein Zehntel der Jahresausgabe erreicht.
+
+
+§ 42.
+
+[Sidenote: Ideale Aufgaben der St.-Betriebe.]
+
+Bei den Bemühungen um die Erhaltung und Mehrung der Wirksamkeit der
+Stiftung nach der wirtschaftlichen Seite hin ist fortgesetzt im Auge zu
+behalten, daß gemäß den in § 1, A bezeichneten Stiftungszwecken ihre
+Unternehmungen neben dem Erwerb auch dem allgemeinen Fortschritt der in
+ihnen vertretenen technischen Künste, der Steigerung ihrer Leistungen
+und dadurch mittelbar den Interessen der wissenschaftlichen Forschung,
+sowie erhöhtet Befriedigung der auf diese Künste angewiesenen
+Bedürfnisse der Technik und des bürgerlichen Lebens dienen sollen.
+
+Im Aufgabenkreis der Stiftungsbetriebe und im natürlichen Auftrag ihrer
+Leiter liegt es also, auch solcher Zwecke nach Kräften sich anzunehmen,
+deren Verfolgung unmittelbaren Vorteil nicht verspricht, aber geeignet
+erscheint, allgemeine Interessen der feintechnischen Industrie oder
+besondere Angelegenheiten ihrer Technik oder besondere Bedürfnisse der
+Wissenschaft und des praktischen Lebens innerhalb der Stiftungsbetriebe
+zu befördern.
+
+
+§ 43.
+
+Die Organe der Stiftung haben besonders darauf hinzuwirken, daß auch in
+Zukunft die Stiftungsbetriebe fortgesetzt und in möglichstem Umfang an
+solchen Aufgaben ihres Arbeitsgebietes sich betätigen, welche technisch
+hochstehende Einzelarbeit erfordern und welche deshalb, wenn sie auch
+wirtschaftlich wenig Vorteil bringen, dem Ganzen ein höheres Niveau
+technischer Leistungsfähigkeit erhalten und ein Gegengewicht gegen die
+Routinetendenz rein fabrikatorischer Tätigkeit darbieten.
+
+
+§ 44.
+
+[Sidenote: Beschränkung der Patentnahme.]
+
+In bezug auf solche aus dem Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe
+hervorgehende neue Erzeugnisse, Verbesserungen u. dergl., welche ihrer
+Bestimmung nach wesentlich Zwecken des Studiums und der
+wissenschaftlichen Forschung dienen, darf auch in Zukunft eine
+Beschränkung des Wettbewerbes anderer durch Patentnahme oder ähnliche
+Maßregeln nicht herbeigeführt werden.
+
+
+Titel IV.
+
+Reservefonds.
+
+Substanz.
+
+§ 45.
+
+[Sidenote: Zweck u. Bestandteile des Reservefonds (R. F.)]
+
+Behufs möglichster Sicherung dauernder Erfüllung der in diesem Statut
+den Stiftungsbetrieben auferlegten Pflichten und der der Stiftung selbst
+zugewiesenen Aufgaben hat die Stiftung aus den Überschüssen der
+Geschäftsunternehmungen und den sonstigen Erträgnissen ihres jeweiligen
+Vermögens einen vom Geschäftsvermögen der Stiftungsbetriebe
+abgesonderten Reservefonds anzusammeln und diesen tunlichst auf solche
+Höhe zu bringen, bezw. nach zeitweiliger Minderung seines Bestandes
+wieder zu solcher Höhe zu ergänzen, daß in ihm enthalten ist:
+
+I. Das Deckungskapital für alle jeweils den Geschäftsfirmen auf Grund
+der §§ 72, 73 oder auf Grund von besonderen Anstellungsverträgen und der
+Stiftung selbst aus sonstigen Verträgen tatsächlich erwachsenen
+Rentenverpflichtungen, alle einzelnen Posten nach ihrem wahrscheinlichen
+Kapitalwert veranschlagt -- soweit dieses Deckungskapital hinausgeht
+über ein Drittel des Buchwertes des der Stiftung gehörigen sonst
+unbelasteten Betriebskapitals der Stiftungsfirmen.
+
+II. An Rücklagen:
+
+a) eine Personallasten-Reserve zur Sicherung der Deckung demnächst zu
+gewärtigender Pensionsansprüche gegen die Geschäftsfirmen und etwaiger
+auf Grund des § 77 dieses Statuts nötig werdender Aufwendungen, in Höhe
+von einem Drittel des jährlichen Lohn- und Gehalt-Kontos der
+Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der letztverflossenen drei
+Geschäftsjahre;
+
+b) ein Erneuerungs- und Betriebserweiterungs-Fonds für die
+Geschäftsunternehmungen, in Höhe von einem Drittel des jeweiligen
+Buchwertes aller der Abnutzung unterliegenden Betriebsmittel (Gebäude,
+Maschinen etc.);
+
+c) eine allgemeine Rücklage zur Sicherung der Aktionsfähigkeit der
+Stiftung und ihrer Geschäftsfirmen, sowie zur Deckung etwa eintretender
+Betriebsausfälle oder Verluste, im Betrag einer durchschnittlichen
+Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der
+letztverflossenen drei Geschäftsjahre, gemäß der Vorschrift in § 23
+dieses Statuts berechnet.
+
+
+§ 46.
+
+[Sidenote: Substanz des R. F.]
+
+Als dem Reservefonds der Stiftung zugehörig haben alle nicht besonderen
+stiftungsgemäßen Zwecken gewidmeten Vermögensobjekte zu gelten, welche
+jeweils im Eigentum der Stiftung und nicht im Geschäftsvermögen der
+Stiftungsfirmen, als Bestandteile des Betriebskapitals dieser, sich
+befinden.
+
+
+§ 47.
+
+[Sidenote: Mindestzuweisungen an den R. F.]
+
+So lange der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe noch nicht
+erreicht, bezw. nach stattgehabter Minderung noch nicht wiedererreicht
+hat, soll ihm von Jahr zu Jahr nicht weniger als die Hälfte aller nach
+Deckung etwaigen Kapitalbedarfs der Stiftungsbetriebe je noch verfügbar
+bleibenden Betriebsüberschüsse und Zinserträge zugeführt werden. Jedoch
+sind Aufwendungen für stiftungsgemäße Zwecke nach § 1, B bis zum
+jährlichen =reinen Zinsabwurf (Saldo) des Stiftungsvermögens=[48]
+jederzeit zulässig[49].
+
+[Sidenote: Entnahmen aus dem R. F.]
+
+Herausnahmen aus dem Kapitalbestand des Reservefonds dürfen in dieser
+Zeit, =außer zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen=, für keine
+anderen Zwecke als für solche der Geschäftsunternehmungen erfolgen.
+
+Die vertragsmäßige Abzahlung fremder Kapitalposten im Betriebskapital
+der Geschäftsfirmen darf bis zum gedachten Zeitpunkt aus dem
+Kapitalbestand des Reservefonds nur insoweit erfolgen, als Heranziehen
+andern fremden Kapitals in Form unkündbarer amortisierbarer Anleihe
+nicht möglich wäre, außer zu höherm Zinsfuß als ein Prozent über dem
+jeweiligen Hypothekenzinsfuß.
+
+
+§ 48[50].
+
+=Ist weggefallen.=
+
+
+§ 49.
+
+[Sidenote: Beschränkung der Ansammlung des R. F.]
+
+Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, ist ihm
+von da ab nicht mehr als die Hälfte der jährlich verfügbar bleibenden
+Betriebsüberschüsse und Zinserträge zuzuführen und, wenn der nicht auf
+Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds das Einundeinhalbfache des
+nach § 45 sich ergebenden Gesamtbetrages überschreitet, nicht mehr als
+ein Viertel dieser Überschüsse.
+
+
+§ 50.
+
+[Sidenote: Verbot weiterer Erhöhung des R. F.]
+
+Ist der Reservefonds zu irgend einer Zeit so weit angewachsen, daß er
+außer dem im § 45 unter I benannten, den dritten Teil des buchmäßigen
+Anteils der Stiftung am Betriebskapital der Stiftungsfirmen
+überschreitenden Deckungskapital die unter II a bis c dort bezeichneten
+Rücklagen mit dem Doppelten der in § 45 angegebenen Beträge enthält, so
+soll von da ab, so lange diese Voraussetzung fortbesteht, weitere
+Vermögensansammlung außerhalb des Betriebskapitals der Stiftungsbetriebe
+der Carl Zeiss-Stiftung versagt sein.
+
+
+§ 51.
+
+[Sidenote: Ausgabezwang bezw. des Geschäftsgewinnes. Ausgabezwang bezw.
+der Zinsen des R. F.]
+
+Nach Eintritt des in § 49 vorgesehenen Falles hat die Stiftung
+mindestens die Hälfte, bezw. mindestens drei Viertel, der jeweils
+verfügbar bleibenden Jahresüberschüsse aus den Erträgnissen der Betriebe
+und dem Zinsabwurf des Reservefonds, und nach Eintritt des in § 50
+gedachten Falles diese gesamten Jahresüberschüsse für aus § 1, B
+stiftungsgemäße Zwecke nach den Bestimmungen in Titel VII dieses Statuts
+fortgesetzt zur Verausgabung zu bringen. Jedoch bleibt jederzeit
+gestattet, Überschüsse, welche nach § 49 oder § 50 zur Verwendung
+bestimmt sind, behufs Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen
+Aufwendungen für zum voraus bestimmte Zwecke, in Form von besondern
+Fonds zeitweilig noch im Reservefonds der Stiftung zu belassen.
+
+
+_Verwaltung_.
+
+§ 52.
+
+[Sidenote: Normen für die Vermögensanlagen des R. F.]
+
+Für die Vermögensanlagen des Reservefonds soll jede Art von Spekulation,
+sei es auf Konstellationsgewinn, sei es auf hohe Zinsen, unbedingt
+ausgeschlossen sein, im übrigen aber keine Beschränkung wegen besonderer
+Sicherheitsanforderungen bestehen.
+
+Ein Teil seines Vermögensbestandes ist in Grundbesitz, ein anderer Teil
+dagegen, =in möglichst liquider Form und zwar zu einem angemessenen
+Betrag auch in sicheren ausländischen Werten anzulegen=[51].
+
+
+§ 53.
+
+[Sidenote: Desgl. für die Verwahrung der Bestände des R. F.]
+
+Im übrigen ist das den Reservefonds bildende Vermögen der Carl
+Zeiss-Stiftung nach den jeweilig für die Verwahrung und Verwaltung von
+Staatsgeldern geltenden Normen zu verwahren und zu verwalten, jedoch
+ohne daß hierdurch dem Staat eine Haftpflicht erwachsen darf.
+
+Insoweit Vermögensobjekte der Stiftung oder Besitztitel begründende
+Urkunden bezüglich solcher nicht nur vorübergehend für kurze Zeit
+zusammen mit Staatsgeldern verwahrt werden, muß das Eigentum der
+Stiftung an ihnen jederzeit offensichtlich gehalten werden.
+
+Insoweit dergleichen Objekte abgesondert verwahrt werden, sind sie unter
+doppeltem Verschluß, seitens des Kassebeamten und eines Beauftragten der
+Stiftungsverwaltung, zu halten.
+
+=Für Barmittel, die zur Bestreitung von Ausgaben bereit gehalten werden
+müssen, sowie für Zinsscheine der zum Reservefonds gehörigen Wertpapiere
+soll es jedoch nur des Verschlusses seitens des Kassebeamten bedürfen.=
+
+
+§ 54.
+
+[Sidenote: Trennung der Bestandteile des R. F.]
+
+Die in § 45 aufgezählten Bestandteile des Reservefonds sollen bei der
+Verwaltung des Fonds weder getrennter Rechnungsführung noch
+tatsächlicher Absonderung, sondern nur buchmäßiger Scheidung
+unterliegen.
+
+Nach der jährlich zu erneuernden Berechnung des in § 45 unter I
+bezeichneten Deckungskapitals für alle laufenden Rentenverpflichtungen
+der Stiftungsbetriebe und der Stiftung ist das gesamte buchmäßige
+Vermögen des Reservefonds mit Beginn eines jeden Geschäftsjahres, nach
+buchmäßiger Dotierung der etwa gemäß § 51 zur zeitweiligen Ansammlung
+von Überschüssen für vorausbestimmte Zwecke angelegten Separatkonten, in
+seinem in Abteilung II einzustellenden Betrag auf die drei Konten =a=,
+=b= und =c= rechnerisch zu verteilen nach Verhältnis der drei
+Grundsummen, welche nach § 45 jeweils sich ergeben.
+
+
+§ 55.
+
+[Sidenote: Verfügung über den R. F. und Verwaltung desselben.]
+
+Die Verfügung über den Reservefonds und die Verwaltung desselben
+untersteht allein der Stiftungsverwaltung, vorbehaltlich der aus Titel
+II dieses Statuts sich ergebenden Rechte der Vorstände der
+Stiftungsbetriebe.
+
+Über seinen Stand, die Art seiner Anlagen und seinen Zinsertrag sind der
+Stiftungskommissar und die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe
+fortdauernd unterrichtet zu halten.
+
+
+Titel V.
+
+Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den
+Stiftungsbetrieben.
+
+_Persönliche Rechte._
+
+§ 56.
+
+[Sidenote: Neutralität bei Anstellung und Beförderung der Angestellten
+und Arbeiter.]
+
+Bei Anstellung der Beamten der Stiftung und der Stiftungsbetriebe, der
+Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne Ansehen der
+Abstammung, des Bekenntnisses und der Parteistellung verfahren werden.
+
+Die Fortsetzung der eingegangenen Anstellungs- und Arbeitsverträge,
+sowie die Beförderung der Angestellten und Arbeiter in Hinsicht auf
+Funktion und Entlohnung darf nur von ihren Fähigkeiten und Leistungen,
+der Pflichtmäßigkeit ihres dienstlichen Verhaltens und von Rücksichten
+auf andere wesentliche Interessen des Betriebs abhängig gemacht werden,
+vom außerdienstlichen Verhalten aber nur insoweit, als dasselbe die
+Erfüllung ihrer Dienstpflichten oder ihr persönliches Ansehen in
+Rücksicht auf bürgerliche Ehre und gute Sitte berührt.
+
+
+§ 57.
+
+[Sidenote: Zulässiger Inhaltsbereich der Dienstverträge.]
+
+Das in den Stiftungsbetrieben durch den Dienstvertrag begründete
+Pflichtverhältnis der Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter zur
+Stiftung, zu ihrer Firma und zu allen Vorgesetzten erstreckt sich
+lediglich auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung und die sonstigen
+Dienstgeschäfte, und zwar in Hinsicht auf folgende Punkte:
+
+ Art und Maß der Arbeitsleistung und der sonstigen Obliegenheiten;
+
+ Leitung und Beaufsichtigung der dienstlichen Tätigkeit durch die
+ dazu bestellten Organe;
+
+ Obhut über Eigentum der Firma und Eigentum Fremder, welches
+ einzelnen oder mehreren vermöge ihrer dienstlichen Tätigkeit
+ anvertraut oder zugänglich ist, und Wahrung sonstiger ihnen darin
+ anvertrauter Interessen der Firma und Fremder;
+
+ Wahrung von Sicherheit und Ordnung in Betrieb und Verwaltung;
+
+ Verkehr der einzelnen mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und
+ Untergebenen innerhalb des Dienstes;
+
+ Schutz von Eigentum und sonstigen Interessen der
+ Betriebsangehörigen, insoweit solches Eigentum den Angestellten und
+ Arbeitern vermöge des Dienstverhältnisses zugänglich ist, oder
+ solche Interessen ihnen darin anvertraut sind;
+
+ Wahrung solcher Rücksichten, welche den in Vertrag Stehenden aus
+ Treu und Glauben gegenseitig, also je in gleicher Art auch der
+ Firma und ihren Vertretern dem einzelnen Angestellten und Arbeiter
+ gegenüber obliegen.
+
+Verpflichtungen, welche in keinem von diesen Punkten auf die dienstliche
+Tätigkeit Bezug haben, können niemand auferlegt werden. Handlungen und
+Unterlassungen, welche in keinem von diesen Punkten die dienstliche
+Tätigkeit berühren, begründen unbeschadet ihrer sonstigen Beurteilung
+keine Verletzung des Dienstvertrags oder vertragsmäßiger Pflichten.
+
+Anordnungen, welche behufs Beaufsichtigung der in Lehrvertrag stehenden
+Lehrlinge und der unter 18 Jahre alten Betriebsangehörigen getroffen
+werden, fallen nicht unter die Beschränkungen dieses Paragraphen.
+
+
+§ 58.
+
+[Sidenote: Gewährleistung persönlicher Freiheit außerhalb des Dienstes.]
+
+In der freien Ausübung =der allgemeinen=[52] persönlichen und
+=staat=sbürgerlichen Rechte außerhalb des Dienstes darf, abgesehen von
+der Beaufsichtigung von Lehrlingen und unter 18 Jahre alten Personen,
+niemand unmittelbar oder mittelbar behindert werden.
+
+In der Vertretung ihrer Interessen, einzeln oder gemeinsam, innerhalb
+der Grenzen des gesetzlich Erlaubten, und[53] der im Anstellungs- oder
+Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten, dürfen die Angehörigen der
+Betriebe in keiner Art beschränkt werden.
+
+
+§ 59.
+
+[Sidenote: Anstellung auf Lebenszeit.]
+
+Der Anstellungsvertrag der auf Lebenszeit angestellten Beamten darf
+Dienstentlassung nur vorsehen wegen grober Pflichtverletzung, wegen
+fortgesetzter Vernachlässigung der Obliegenheiten und wegen solcher
+Anstände im außerdienstlichen Verhalten, welche bürgerliches Ansehen
+oder persönliches Vertrauen aufheben, Pensionierung nur wegen solcher
+Tatsachen, welche auch dem Angestellten vertragsmäßigen Anspruch auf
+Pensionierung geben.
+
+Außerdienststellung dieser Beamten ohne vertragsmäßig begründete
+Dienstentlassung oder Pensionierung ist unzulässig.
+
+
+§ 60.
+
+[Sidenote: Konkurrenzklausel.]
+
+Vertragsmäßige Beschränkungen hinsichtlich der Tätigkeit nach etwaigem
+Austritt aus dem Dienst der Stiftungsbetriebe dürfen nur den gemäß § 59
+auf Lebenszeit angestellten Beamten auferlegt werden.
+
+
+§ 61.
+
+[Sidenote: Arbeitszeit der Lohnarbeiter.]
+
+Der Arbeitsvertrag darf die im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden
+Angehörigen der Stiftungsbetriebe nur zu einer bestimmten täglichen
+Arbeitszeit verpflichten, die in den Arbeiten des laufenden Betriebs
+nicht länger als neun Stunden sein soll.
+
+[Sidenote: Überarbeit.]
+
+Zur Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit im Betrieb darf, außer
+für den Fall einer stattgehabten Betriebsstörung, niemand verpflichtet
+oder angehalten werden.
+
+Vereinbarungen wegen zeitweiliger Leistung von Überarbeit im ungestörten
+Betrieb dürfen nicht für länger als vier Arbeitswochen verbindlich
+gemacht werden.
+
+
+§ 62.
+
+[Sidenote: Urlaub.]
+
+Alle über 18 Jahre alte, nicht in vertragsmäßigem Lehrverhältnis
+stehende Angehörige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch auf Urlaub für
+zwölf Arbeitstage jährlich, wegen dessen Benutzung sie auf Vereinbarung
+mit der Geschäftsleitung des Betriebes oder deren Beauftragten
+angewiesen sind.
+
+Ordnungsmäßig beantragter Urlaub auf nicht mehr als drei Arbeitstage, im
+einzelnen Fall und innerhalb eines Monats, darf nur wegen erweislichen
+besonderen Nachteils für die Firma oder für andere Betriebsangehörige
+verweigert werden.
+
+Allgemeine Beschränkung alles Urlaubsanspruchs auf einzelne
+Zeitabschnitte im Jahre ist nur hinsichtlich solcher zulässig, die mit
+kontinuierlichem Feuer arbeiten, oder sonst an Arbeiten beteiligt sind,
+deren Unterbrechung regelmäßig mit besonderem Nachteil verbunden ist
+
+Angehörigen der Betriebe, Arbeitern wie Beamten, welche zu
+ehrenamtlicher Tätigkeit im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst berufen
+werden, muß der zu ordnungsmäßiger Ausübung dieser Tätigkeit nötige
+Urlaub auf ihren Antrag stets gewährt werden.
+
+
+§ 63.
+
+[Sidenote: Verwaltung der Krankenkasse.]
+
+Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe soll auch in Zukunft der
+Selbstverwaltung der Versicherten in der Art unterstellt bleiben, daß,
+abgesehen von der gesetzlich gebotenen Mitwirkung der Vertreter des
+Betriebsunternehmers, die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe nicht
+mitbeschließend, sondern nur beratend und die Statutenmäßigkeit des
+Verfahrens beaufsichtigend, Einfluß auf ihre Verwaltung ausüben.
+
+
+§ 64.
+
+[Sidenote: Arbeitervertretungen.]
+
+Arbeitervertretungen in den Stiftungsbetrieben, welchen Befugnisse
+zustehen sollen gegenüber der Gesamtheit einer Arbeiterschaft oder einem
+nicht nur auf Lehrlinge und unter 18 Jahre alte Personen beschränkten
+Kreis derselben oder gegenüber der Geschäftsleitung des Betriebes,
+müssen gänzlich aus direkter geheimer Wahl seitens der sämtlichen über
+18 Jahre alten Betriebsangehörigen hervorgehen, von Jahr zu Jahr
+gänzlicher Erneuerung unterliegen und aus nicht weniger als zwölf
+Mitgliedern bestehen; die Wählbarkeit zu ihnen muß aber beschränkt sein
+auf volljährige, seit mindestens einem Jahr im Betrieb tätige, im
+gewöhnlichen Lohnverhältnis stehende Arbeiter und darf weitern
+Beschränkungen nicht unterworfen sein.
+
+Sie sind befugt, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung ihres
+Betriebes zusammenzutreten und haben das Recht, in allen Angelegenheiten
+ihres Betriebes auf ihren Antrag von dieser Geschäftsleitung gehört zu
+werden.
+
+
+§ 65.
+
+[Sidenote: Strafen.]
+
+Gegen alle Strafen, welche von der Geschäftsleitung eines Betriebs oder
+deren Vertretern auf Grund der Betriebsordnung oder auf Grund sonstiger
+Satzungen ausgesprochen werden können, muß Berufung auf richterliche
+oder schiedsrichterliche Entscheidung oder Berufung an eine den
+Vorschriften des § 64. entsprechende Arbeitervertretung zugelassen
+bleiben.
+
+
+_Wirtschaftliche Anrechte im Dienstverhältnis._
+
+§ 66.
+
+[Sidenote: Gewährleistung eines festen Zeitlohns.]
+
+Alle Arbeiter und Geschäftsgehifen in den Stiftungsbetrieben müssen
+gegen einen mit jedem zum voraus vereinbarten festen Zeitlohn, pro Woche
+oder pro Monat, eingestellt werden.
+
+Dieser ist auch für die in die Arbeitswoche fallenden gesetzlichen
+Feiertage fortzugewähren, im übrigen aber nur nach Verhältnis der
+tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, soweit Verkürzung dieser nach dem
+eigenen Willen des Betreffenden oder durch Behinderung auf seiner Seite
+oder infolge von gleichzeitiger Abwesenheit der Mehrheit in einer
+Betriebsabteilung stattgefunden hat, und nicht § 70 zur Anwendung kommt.
+
+
+§ 67.
+
+[Sidenote: Verbot bezw. Einschränkungen der Herabsetzung des Zeitlohns.]
+
+Der feste Lohn oder Gehalt, der in einem Stiftungsbetrieb einem
+Arbeiter, Geschäftsgehilfen oder Beamten einmal ohne ausdrücklichen
+Vorbehalt gewährt, oder ungeachtet solchen Vorbehalts für länger als ein
+Jahr einmal fortgewährt worden ist, darf auch bei zeitweiliger, oder
+dauernder Verkürzung der täglichen Arbeitszeit nicht wieder herabgesetzt
+werden, sofern nicht der Betreffende zu ordnungsmäßiger Fortsetzung
+seiner früheren Tätigkeit unfähig wird und deshalb, oder sonst aus
+Gründen, die in seiner Person liegen, zu einer andern Arbeitsstellung im
+Betrieb übergeht.
+
+
+§ 68.
+
+[Sidenote: Zuschläge bei Überarbeit pp.]
+
+Für vereinbarungsmäßig geleistete Über- oder Feiertagsarbeit
+muß, soweit solche nicht zum Ersatz für Arbeitsausfall durch
+Betriebsunterbrechungen dient, den im gewöhnlichen Lohnverhältnis
+stehenden Personen neben dem entsprechenden Zeit- oder Stücklohn stets
+eine im Arbeitsvertrag zum voraus festgesetzte besondere Vergütung von
+nicht weniger als 25 Prozent des festen Zeitlohnes gewährt werden.
+
+
+§ 69.
+
+[Sidenote: Lohngarantie bei Akkordarbeit.]
+
+Bei aller Akkord- oder Stückarbeit ist der dem Arbeiter zukommende feste
+Zeitlohn nach Verhältnis der aufgewandten Arbeitszeit als
+Mindestverdienst zu gewährleisten.
+
+
+§ 70.
+
+[Sidenote: Bezahlter Urlaub.]
+
+Arbeiter und Geschäftsgehilfen, welche über 21 Jahre alt und seit
+mindestens einem Jahr im Dienst von Stiftungsbetrieben gewesen sind, ist
+für jährlich sechs Arbeitstage vereinbarungsgemäß nach § 62 Abs. 1
+erteilten Urlaubs der feste Zeitlohn fortzugewähren.
+
+Betriebsangehörigen, welche Urlaub auf Grund des § 62 Abs. 4 genommen
+haben, ist der feste Zeitlohn oder Gehalt für die ganze Dauer des
+erforderlichen Urlaubs fortzugewähren, soweit ihnen nicht entsprechende
+Entschädigung für Zeitaufwand aus öffentlichen Mitteln zusteht.
+
+
+§ 71.
+
+[Sidenote: Mindestsätze der Krankenkasse.]
+
+Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe darf auch in Zukunft den
+Versicherten nicht weniger bieten, als
+
+ volle Kassenleistung für ein halbes Jahr;
+
+ drei Viertel des versicherungsfähigen Lohnes als Krankengeld;
+
+ Mitversicherung der nächsten Familienmitglieder;
+
+ freie Wahl des Arztes unter den approbierten Ärzten des Wohnortes;
+
+ Beitragsleistung der Betriebsinhaber gleich dem Gesamtbeitrag aller
+ Versicherten im Jahr.
+
+Ausdehnung der Kassenleistungen auf ein ganzes Jahr hat einzutreten,
+wenn die Generalversammlung der Krankenkasse solche beantragt.
+
+
+_Pensionsrechte._
+
+§ 72.
+
+[Sidenote: Pensionsanspruch.]
+
+Beamte, Geschäftsgehilfen und Arbeiter, welche vor Vollendung ihres 40.
+Lebensjahres in den Dienst eines Stiftungsbetriebes eingetreten sind,
+haben nach fünfjähriger Dienstzeit klagbaren Anspruch auf Pension gegen
+ihre Firma, sowohl für sich selbst, falls sie während des
+Dienstverhältnisses durch Alter oder dauernde Krankheit oder sonst ohne
+eigenes grobes Verschulden zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit unfähig
+werden, wie auch für den Fall ihres Todes zugunsten ihrer
+Hinterbliebenen.
+
+Für die Regelung dieser Ansprüche bleibt hinsichtlich aller nicht in
+besonderen Verträgen stehenden Betriebsangehörigen das »Gemeinsame
+Pensions-Statut« der Firmen Carl Zeiss und Schott & Gen. vom =1.
+September 1897=[54] in seinen Hauptbestimmungen:
+
+ Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit mit Vollendung des =18.=[55]
+ Lebensjahres;
+
+ Maximalbeträge des pensionsfähigen Monats -- Lohnes oder -Gehaltes
+ nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit
+
+ =100=[3] Mk., =120=[3] Mk., =140=[56] Mk. für Arbeiter,
+ =120=[4] Mk., =160=[4] Mk., =200=[57] Mk. für Werkmeister,
+ Kontoristen und sonstige Geschäftsgehilfen;
+
+ Invalidenpension zwischen dem 5. und dem 15. Dienstjahre 50 Proz.
+ des jeweils pensionsfähigen Lohnes oder Gehaltes, von da ab um je 1
+ Proz. jährlich steigend bis zum 40. Dienstjahre;
+
+ Witwenpension 4 Zehntel, Waisenpension 2 Zehntel, zusammen bis zu 8
+ Zehntel, der Invalidenpension;
+
+ Invalidenpension ohne Invalidität als Ruhegehalt nach Vollendung
+ des 65. Lebensjahres und zugleich mindestens 30jähriger Dienstzeit;
+
+solange maßgebend, als die Stiftung nicht weitergehende Leistungen
+übernommen hat.
+
+
+§ 73[58].
+
+=Ist durch die Neuredaktion von § 72 erledigt.=
+
+
+§ 74.
+
+[Sidenote: Pensionsbeiträge.] [59] Diejenigen aktiven
+Geschäftsangehörigen, welche jeweils für den Todesfall Pensionsanspruch
+zugunsten von Familienangehörigen haben, können durch das Pensionsstatut
+und entsprechende Bestimmungen der Arbeits- und Anstellungsverträge zu
+Beiträgen für die Hinterbliebenenpension herangezogen werden. Die
+aufzuerlegenden Beiträge können nach Klassen, mit Rücksicht auf Alter
+und Familienstand, abgestuft werden, dürfen aber für keine Klasse höher
+bemessen werden, wie auf die Hälfte der versicherungstechnischen Prämie
+für das durchschnittliche Risiko, welches bei jeder Klasse durch die
+Zusicherung von Reliktenpension der Firma erwächst, und dürfen für
+keinen einzelnen mehr als drei Prozent seines festen Lohnes oder
+Gehaltes betragen.
+
+Wegen der Pensionen, welche den Geschäftsangehörigen selbst für den
+Invaliditätsfall oder als Ruhegehalt zukommen, dürfen auch in Zukunft
+Beiträge nicht erhoben werden.
+
+
+§ 75.
+
+[Sidenote: Gewähr gegen Verlust der Pension oder Verkürzung der
+Pensions-Anwartschaft.]
+
+Gegenüber solchen Geschäftsangehörigen, welche für den Fall ihrer
+Invalidität Pensionsanspruch gegen ihre Firma erlangt haben, darf,
+nachdem ihre Arbeitsfähigkeit durch Krankheit, oder sonst ohne grobes
+Verschulden ihrerseits, erheblich herabgesetzt ist, einseitige Auflösung
+des Arbeitsverhältnisses, sofern nicht die in § 79 dieses Statuts
+bezeichneten Voraussetzungen verschuldeter Entlassung vorliegen, nur
+unter dauernder Gewährung der statutenmäßigen Pension erfolgen.
+
+Die Pensionierung muß einem solchen gewährt werden, sobald ihm im
+Betrieb keine seiner bisherigen Arbeitsstellung angemessene Tätigkeit
+mehr geboten werden kann mit höherem Zeitlohn, als die jeweils erlangte
+Pensionsanwartschaft als Pension ihm zusichert.
+
+Wenn ein Arbeiter oder Geschäftsgehilfe aus Gründen, die in seiner
+Person liegen, zu einer Arbeitsstellung im Betrieb übergeht, die mit
+geringerem Lohn als seine bisherige verbunden ist; so behält er für den
+Fall späterer Pensionierung Anspruch auf diejenige Pension als
+Mindestleistung, welche ihm zugestanden hätte, wenn seine Pensionierung
+zur Zeit des Wechsels der Arbeitsstellung erfolgt wäre.
+
+
+_Auflösung des Dienstverhältnisses._
+
+§ 76.
+
+[Sidenote: Kündigungsfristen.]
+
+Die beiderseitige Kündigungsfrist darf in den Stiftungsbetrieben für
+Arbeiter nicht auf weniger als zwei Wochen, für Geschäftsgehilfen nicht
+auf weniger als sechs Wochen festgesetzt werden.
+
+
+§ 77.
+
+[Sidenote: Abgangsentschädigung, Voraussetzungen und Inhalt des
+Anspruchs.]
+
+Die in kündbaren Verträgen stehenden Beamten, Geschäftsgehilfen und
+Arbeiter der Stiftungsbetriebe haben nach im ganzen dreijähriger seit
+Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst der Stiftung verbrachter
+Dienstzeit klagbaren Anspruch gegen ihre Firma auf Gewährung einer
+Entschädigung für Verlust ihrer Stellung, wenn Auflösung des
+Dienstverhältnisses seitens der Firma erfolgt, ohne daß sie zur
+Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit unfähig geworden sind oder
+ihrerseits schuldbare Veranlassung zur Vertragsauflösung gemäß § 79
+dieses Statuts gegeben haben.
+
+Diese Entschädigung =besteht in der Fortgewähr des von ihnen zuletzt
+bezogenen festen Zeitlohns oder Gehalts, für die Dauer des dem Austritt
+folgenden halben Jahres=[60].
+
+Für solche Geschäftsangehörige, die nach dem Pensionsstatut
+Pensionsanwartschaft erlangt haben, soll die Entschädigung nicht weniger
+betragen, als der Gesamtbetrag der im Invaliditätsfall zu
+beanspruchenden Pension für einen Zeitraum gleich dem vierten Teil der
+abgelaufenen, nach den Bestimmungen des Pensionsstatuts
+anrechnungsfähigen Dienstzeit; =der die Bezüge nach Abs. 2 übersteigende
+Betrag ist alsbald fällig=.
+
+Wer außer Lehrvertrag, als Arbeiterlehrling, vor vollendetem 16.
+Lebensjahr bei einem Stiftungsbetrieb eingetreten ist, hat auf die
+zuerst bezeichnete Entschädigung schon dann Anspruch, wenn er ohne sein
+Verschulden nach vollendetem 18. Lebensjahr entlassen wird.
+
+=Eine Abgangsentschädigung wird schon nach sechsmonatiger Dienstzeit
+gewährt, wenn die Entlassung nicht aus Gründen erfolgt, die in der
+Person des Entlassenen liegen, sondern durch Einschränkung des
+Betriebes, Einführung von Fabrikationsverbesserungen oder ähnliche
+betriebstechnische Maßnahmen verursacht wird. Die Abgangsentschädigung
+besteht in diesen Fällen in der Fortgewähr des zuletzt bezogenen festen
+Zeitlohnes oder Gehaltes während des sechsten Teiles der Zeit, die der
+Entlassene im Dienst der Firma zugebracht hat, jedoch höchstens bis zur
+Dauer eines halben Jahres.=
+
+Wer die Abgangsentschädigung einmal empfangen hat, gewinnt im Fall
+seines Wiedereintritts in einen Stiftungsbetrieb neuen Anspruch bei
+nochmaliger Entlassung erst nach Ablauf von drei neuen Dienstjahren, und
+bis nach Ablauf des fünften neuen Dienstjahres nur für denjenigen
+Betrag, um welchen der neue Anspruch die frühere Leistung
+überschreitet.
+
+
+§ 78[61].
+
+=Die laufenden Lohn- und Gehaltsbeträge (§ 77 Abs. 2) sind an den
+üblichen Zahltagen im Kassenzimmer zu erheben; die Firma ist jedoch
+berechtigt, die Zahlung der gesamten Beträge auf einmal zu bewirken.=
+
+[Sidenote: Übertragbarkeit des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.]
+
+=Der Anspruch auf Abgangsentschädigung ist nur an solche
+Familienangehörige vererblich, deren wesentlicher Ernährer der
+Berechtigte zur Zeit seines Todes war. Eine Abtretung und Verpfändung
+ist auch, insoweit die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und
+der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma
+statthaft.=
+
+=Ist der Anspruch von der Firma bestritten, so kann nur auf Gewährung
+der Entschädigung _oder_ Zurücknahme der Dienstentlassung geklagt
+werden. Wählt die Firma die letztere, so hat sie für die Zeit von der
+Entlassung bis zur tatsächlichen Wiedereinstellung das Gehalt oder Lohn
+fortzugewähren.=
+
+[Sidenote: Erlöschen des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.]
+
+=Der Anspruch erlischt, falls er nicht binnen 2 Wochen nach dem
+Ausscheiden geltend gemacht und erforderlichen Falles binnen weiteren 4
+Wochen eingeklagt wird.=
+
+
+§ 79.
+
+[Sidenote: Verlust des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei
+Verschulden.]
+
+Der Anspruch auf die in § 77 festgesetzte Abgangsentschädigung ist wegen
+schuldbarer Veranlassung nur dann hinfällig, wenn die Auflösung des
+Dienstverhältnisses seitens der Firma durch Kündigung oder sofortige
+Entlassung begründeterweise erfolgt
+
+wegen erheblicher Vertragsverletzung, nämlich
+
+ wegen grober Pflichtverletzung in Bezug auf einen von den in § 57
+ benannten Punkten -- wobei jede dolose Handlung- oder Unterlassung,
+ sofern sie gegen eine Vertragspflicht geht, als grobe
+ Pflichtverletzung gilt;
+
+ wegen fortgesetzter Vertragswidrigkeit -- wobei der Charakter des
+ Fortgesetzten jedenfalls als festgestellt zu gelten hat, bei
+ wiederholter Verfehlung, wenn wegen gleichartiger Verfehlung
+ =innerhalb eines Jahres= ausdrückliche Verwarnung derselben Person
+ seitens eines Mitgliedes der Geschäftsleitung unter Androhung der
+ Entlassung vorhergegangen ist;
+
+wegen Tatsachen, welche ohne Vertragsverletzung einzuschließen wichtige
+Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrages ergeben, nämlich
+
+ wegen solcher Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverlässige
+ Erfüllung der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche Wahrung
+ anvertrauter Interessen der Firma in Frage stellen müssen --
+ vorbehaltlich aller in § 58 gewährleisteten Rechte;
+
+ wegen Trunksucht oder wegen sonstiger fortgesetzter
+ Ausschweifungen, welche geeignet sind, Gesundheitsschädigung oder
+ vorzeitige Invalidität herbeizuführen;
+
+ wegen grober Ehrverletzung, tätlicher Beleidigung oder böswilliger
+ Schädigung gegen Vorgesetzte, gegen Untergebene oder gegen solche
+ Mitarbeiter, mit welchen der Täter vermöge seiner Arbeitsstellung
+ dienstlich zu verkehren hat;
+
+ wegen solcher Handlungen, welche die bürgerliche Ehre verletzen,
+ oder wegen einer Lebensführung, die den guten Sitten zuwiderläuft.
+
+Ob die Vertragsauflösung nur nach vorheriger Kündigung oder durch
+sofortige Entlassung erfolgen kann, richtet sich nach dem bürgerlichen
+Recht, ohne Rücksicht darauf, ob im Fall der Vertragsauflösung der
+Rechtsnachteil des § 79 eintritt oder nicht.
+
+
+§ 80.
+
+[Sidenote: Ausschluß des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei
+Arbeitsunfähigkeit.]
+
+Ein Anspruch auf Abgangsentschädigung nach § 77 besteht nicht, wenn der
+Arbeiter oder Angestellte zur Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit
+unfähig oder durch andere Ursachen an der Fortsetzung seinerseits
+gehindert wird. Die in solchen Fällen verbleibenden Ansprüche richten
+sich lediglich nach den Bestimmungen der §§ 67 und 72-75 dieses Statuts,
+bezw. des auf Grund der letzteren in Geltung stehenden Pensionsstatuts,
+und hinsichtlich der vorübergehenden Behinderungen nach den Vorschriften
+des § 82.
+
+
+§ 81.
+
+[Sidenote: Desgleichen bei Pensionierung.]
+
+Aufkündigung des Arbeits- oder Anstellungsvertrags seitens der Firma
+unter dauernder Entbindung von weiteren Dienstpflichten und dauernder
+Gewährung der statutenmäßigen Pension ist hinsichtlich der in kündbarem
+Vertrag stehenden Personen jederzeit zulässig und begründet keinen
+Entschädigungsanspruch aus § 77 dieses Statuts.
+
+
+§ 82.
+
+[Sidenote: Suspension des Dienstvertrages.]
+
+Vorübergehende Behinderung in der Erfüllung des Dienstvertrages
+begründet hinsichtlich aller derjenigen Betriebsangehörigen, welche nach
+§ 77 Anspruch auf Abgangsentschädigung für den Fall unverschuldeter
+Entlassung gewonnen haben, nicht Aufhebung, sondern nur Suspension des
+Dienstvertrages für die Dauer der Behinderung, wenn diese veranlaßt ist
+
+ durch Rücksichten auf wichtige Interessen des Betriebsangehörigen
+ oder seiner Familie, wofern die Dienstunterbrechung nach
+ Vereinbarung mit der Geschäftsleitung erfolgt und nicht länger als
+ ein Jahr dauert;
+
+ durch Einberufung zum Heeresdienst in gesetzlich gebotener Dauer im
+ Frieden oder im Krieg;
+
+ durch Untersuchungs- oder Strafhaft, welche die Dauer von sechs
+ Monaten nicht überschreitet und im letzteren Fall nicht wegen des
+ zugrunde liegenden Delikts Aufhebung des Vertrags nach § 79
+ rechtfertigt.
+
+Die Suspension bedingt in allen diesen Fällen, daß der
+Betriebsangehörige für die Dauer derselben als nicht im Dienst der Firma
+stehend anzusehen ist, soweit nicht hinsichtlich der Anrechnung des
+Heeresdienstes auf die pensionsfähige Dienstzeit das Pensionsstatut
+besondere Bestimmungen trifft. Er behält jedoch das Recht, sofort nach
+Aufhören seiner Behinderung in das frühere Dienstverhältnis und alle aus
+demselben ihm vorher erwachsenen Anrechte wieder eintreten zu können,
+wenn in der Zwischenzeit er nicht unfähig zu ordnungsmäßiger Fortsetzung
+der früheren Tätigkeit geworden ist und nicht Tatsachen eingetreten
+sind, welche Vertragsauflösung nach § 79 rechtfertigen.
+
+
+§ 83.
+
+[Sidenote: Urlaub.]
+
+Urlaub, welcher auf Grund des § 62 dieses Statuts oder auf Grund der
+Anstellungsverträge erteilt ist, sowie auch sonstiger Urlaub, der nach
+Vereinbarung mit der Geschäftsleitung für nicht länger als drei Monate
+oder für noch längere Zeit aus Gesundheitsrücksichten genommen wird,
+begründet, auch wenn dabei der Anspruch auf Lohn oder Gehalt zeitweise
+aufhört, keine Suspension des Dienstvertrages. Der Beurlaubte gilt für
+die ganze Zeit der Dienstunterbrechung in jeder Hinsicht als im Dienst
+der Firma verblieben.
+
+Das Gleiche hat Geltung bei Dienstunterbrechung durch Krankheit für die
+Dauer der statutenmäßigen Krankenverpflegung der Betriebskrankenkasse,
+auch hinsichtlich solcher, welche dieser nicht angehören.
+
+
+§ 84.
+
+[Sidenote: Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit.]
+
+Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit oder den Dienstgeschäften kann
+ohne Rücksicht darauf, ob es Vertragsauflösung seitens der Firma gemäß
+§79 rechtfertigt, als tatsächliche Aufhebung des Dienstvertrages seitens
+des Arbeiters oder Angestellten dann angesehen werden, wenn die
+Dienstunterbrechung drei Arbeitstage überschreitet.
+
+
+§ 85.
+
+[Sidenote: Aufhebung des Dienstvertrages bei Betriebsstörungen.]
+
+Wenn die Fortsetzung eines Stiftungsbetriebes im ganzen oder in
+einzelnen Abteilungen unabhängig vom Willen der Firma, durch
+Betriebsstörung oder andere Ereignisse, für längere oder kürzere Zeit
+verhindert wird, so begründet dieses Aufhebung des Dienstvertrages wegen
+höherer Gewalt nur gegenüber denjenigen Betriebsangehörigen, welche
+alsdann nicht in rechtsverbindlicher Form sich verpflichten wollen:
+
+für die ganze Dauer der Betriebsunterbrechung gegen Fortgewährung ihres
+bisherigen festen Zeitlohnes oder Gehaltes ihren Wohnsitz am Ort der
+Betriebsstätte oder in dessen Umgebung zu behalten;
+
+der Geschäftsleitung ihrer Firma jederzeit für Hilfsleistung zur
+Beseitigung der Störung und Wiederaufnahme der Arbeit zur Verfügung zu
+bleiben; nach Wiederaufnahme des gestörten Betriebes die Hälfte des in
+der Zwischenzeit empfangenen, nicht durch entsprechende Arbeitsleistung
+abverdienten Lohnes als empfangenen Vorschuß durch Überstunden wieder
+abzutragen, soweit solches durch Verlängerung der regelmäßigen
+Arbeitszeit um wöchentlich höchstens neun Stunden während der Dauer
+eines Jahres angängig ist, wenn innerhalb dieses Zeitraumes der auf die
+Überstunden im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit entfallende Zeit- und
+Stücklohn von der Firma zurückbehalten wird;
+
+bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen den gesamten ohne
+entsprechende Arbeitsleistung empfangenen Lohn zurückzuerstatten.
+
+
+_Schlußbestimmungen._
+
+§ 86.
+
+[Sidenote: Anrechnung öffentlichrechtlicher Bezüge.]
+
+Sofern durch die jetzige oder eine zukünftige Gesetzgebung Angehörigen
+der Stiftungsbetriebe öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Leistungen
+eingeräumt ist, welche der Art nach den in §§ 72, 77 den
+Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, können die
+ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht werden, als
+jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der Betriebsangehörigen
+beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets dann, wenn die
+Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angehörigen obliegende
+Aufwendungen ihrerseits übernommen haben.
+
+
+§ 87.
+
+[Sidenote: Rechte der Angestellten auswärtiger Niederlassungen.]
+
+Die in den §§ 56 bis 65 dieses Statuts enthaltenen Vorschriften
+haben jederzeit auch für die außerhalb Jena im Dienst von
+Stiftungsunternehmungen tätigen Personen Geltung.
+
+Die Bestimmungen der §§ 66 bis 85 brauchen hinsichtlich dieser
+Personen, soweit solche nicht schon vorher einem älteren
+Stiftungsbetrieb angehört haben, nicht früher in Wirksamkeit
+gesetzt zu werden, als mit Ablauf des fünften Jahres nach
+Einrichtung oder Übernahme der betreffenden Zweigniederlassung,
+Geschäftsstelle oder selbständigen Betriebsunternehmung durch
+die Stiftung.
+
+
+§§ 88[62] u. 89[63]
+
+=sind weggefallen.=
+
+
+§ 90.
+
+[Sidenote: Verbot abweichender Vereinbarungen.]
+
+Die Anstellungsverträge der Beamten und Geschäftsgehilfen, der
+allgemeine Arbeitsvertrag und die Betriebsordnungen der
+Stiftungsbetriebe, sowie alle für die Betriebe erlassenen besonderen
+Satzungen (Pensionsstatut, Krankenkassenstatut etc.) müssen,
+vorbehaltlich der durch § 93, Abs. 1 begründeten zeitweiligen
+Abweichungen, jederzeit mit den Vorschriften des Titels V dieses Statuts
+in dem Sinne in Einklang stehen, daß sie den Angestellten und Arbeitern
+in keinem Punkte mindere Rechte und Gerechtsame, als Titel V vorsieht,
+gewähren dürfen.
+
+Verträge, Satzungen und Anordnungen, welche dem widersprechen, sollen
+unzulässig und rechtsungültig sein.
+
+
+§ 91.
+
+[Sidenote: Durchgehende Gültigkeit von Tit. V.]
+
+Alle Arbeits- und Anstellungsverträge in den Stiftungsbetrieben haben
+als unter der Erklärung abgeschlossen zu gelten: daß bezüglich solcher
+Punkte, über welche der Vertrag Bestimmungen nicht enthält, zunächst
+Titel V des gegenwärtigen Statuts zur Geltung komme und das bürgerliche
+Recht nur insoweit, als auch dieses Statut Anordnungen nicht getroffen
+hat.
+
+In den Betriebsordnungen der Stiftungsbetriebe oder in den sie
+ersetzenden allgemeinen Arbeitsverträgen ist Titel V dieses Statuts
+seinem ganzen Inhalt nach anhangsweise verlautbart zu halten und eine
+dem vorangehenden Absatz entsprechende Erklärung besonders
+auszusprechen.
+
+
+§ 92.
+
+[Sidenote: Ausschließbarkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten.]
+
+Bezüglich solcher Streitfälle aus den Arbeits- und Anstellungsverträgen,
+welche Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des Titels V des
+gegenwärtigen Statuts zum Gegenstand haben, darf für die nicht in
+lebenslänglichen Verträgen stehenden Angehörigen der Stiftungsbetriebe
+der ordentliche Rechtsweg nicht durch Vertrag zum voraus allgemein,
+sondern nur durch Vereinbarung der Parteien im einzelnen Fall und unter
+Garantien ordentlichen Schiedsverfahrens ausgeschlossen werden, außer
+insoweit, als etwa hinsichtlich der in gewöhnlichem Lohnverhältnis
+stehenden Personen die endgültige Entscheidung bestimmter Streitfragen
+einer Arbeitervertretung übertragen wäre, welche den Vorschriften des
+§ 64 dieses Statuts entspricht.
+
+
+§ 93.
+
+[Sidenote: Gültigkeit von Tit. V für das Glaswerk. Neue Betriebe.]
+
+Für das Personal des Glaswerks treten, so lange das jetzige
+Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, alle
+Vorschriften des Titels V dieses Statuts nur insoweit in Geltung, als
+solches auf Grund des gegenwärtigen Gesellschaftsvertrages oder mit
+ausdrücklicher Zustimmung des dermaligen Sozius der Stiftung geschehen
+kann.
+
+Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen im
+Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die
+alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts,
+vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im
+Gesellschaftsvertrag besonders festgestellt sein; =die Bestimmung gilt
+nicht bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art=.
+
+
+Titel VI.
+
+Regelung allgemeiner Interessen des Personals der Stiftungsbetriebe.
+
+
+§ 94.
+
+[Sidenote: Relative Höhe der Beamtengehälter.]
+
+Die Bezüge der Beamten bei den Stiftungsbetrieben sind in den
+verschiedenen Beamtenklassen stets in angemessenem Verhältnis zu
+erhalten zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der erwachsenen
+Arbeiter in den Betrieben.
+
+Das höchste Jahreseinkommen, welches einem Beamten, die Mitglieder der
+Geschäftsleitungen eingeschlossen, für seine vertragsmäßige
+Dienstleistung gewährt wird, darf zur Zeit der Festsetzung nicht
+hinausgehen über das Zehnfache vom durchschnittlichen jährlichen
+Arbeitseinkommen der sämtlichen über 24 Jahre alten und mindestens drei
+Jahre im Betrieb tätigen, in gewöhnlichem Lohnverhältnis stehenden
+Arbeiter aller Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der
+letztverflossenen drei Geschäftsjahre.
+
+Die durchschnittliche Höhe aller derjenigen Beamtengehälter, welche
+einzeln das Doppelte des vorgedachten durchschnittlichen
+Arbeitseinkommens erreichen oder überschreiten, soll nicht mehr als das
+Vierfache jenes Arbeitseinkommens betragen.
+
+Ortszulagen, welche Beamten an Plätzen mit besonders kostspieliger
+Lebensführung dieser wegen gewährt werden, sind bezüglich beider
+Vorschriften außer Ansatz zu lassen.
+
+
+§ 95.
+
+[Sidenote: Vergütung für besondere Leistungen.]
+
+Angehörigen der Stiftungsbetriebe, Arbeitern sowohl wie Beamten, ist im
+Fall besonderer erfinderischer oder sonst auf technischen und
+wirtschaftlichen Fortschritt gerichteter Betätigung, wenn daraus ihrer
+Firma besonderer Vorteil ohne rechtliche Verpflichtung zu Gegenleistung
+erwächst, oder im Fall von besonderen Leistungen irgend einer andern Art
+zum Nutzen ihrer Firma oder der Stiftung, wenn diese Leistungen über die
+pflichtmäßige Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten deutlich hinausgehen,
+neben der Entlohnung für die vertragsmäßige Tätigkeit ein der Billigkeit
+entsprechender Anteil an den Vorteilen einzuräumen, welche die Stiftung
+durch solche Personen gewinnt.
+
+=Die Entscheidung der Geschäftsleitungen über Ansprüche aus Abs. 1
+unterliegen nicht einer Nachprüfung im Prozeßweg. Eine Verpflichtung zur
+Entscheidung besteht nicht, wenn der Anspruch später als vier Wochen
+nach Auflösung des Dienstverhältnisses geltend gemacht wird.=
+
+Bezüge, welche im Sinne dieser Anweisung einzelnen in irgendwelcher Form
+zuteil werden nicht für von ihnen erst zu gewärtigende Leistungen,
+sondern für besondere Leistungen, die sie tatsächlich vollbracht haben,
+fallen nicht unter die Vorschriften des § 94.
+
+
+§ 96[64]
+
+=ist weggefallen.=
+
+
+§ 97.
+
+[Sidenote: Revision der Pensionshöhe.]
+
+Wenn in Zukunft die gemäß §§ 72 oder 73 normierten Maximalsätze der
+pensionsfähigen Monatslöhne und Gehälter infolge fortschreitender
+Verschiebung des Verhältnisses zwischen Geldwert und Arbeit dauernd in
+Mißverhältnis getreten wären zum wirklichen Lohn und Gehalt der aktiven
+Betriebsangehörigen, so sind jene Maximalsätze zu erhöhen in dem
+Verhältnis, in welchem das durchschnittliche jährliche Arbeitseinkommen
+der über 24 Jahre alten Arbeiter der Stiftungsbetriebe gegenüber seinem
+dermaligen Stand gestiegen ist.
+
+Eine Prüfung des Pensionsstatuts unter dem hier bezeichneten
+Gesichtspunkte hat mindestens von 10 zu 10 Jahren einmal stattzufinden.
+
+
+§ 98.
+
+[Sidenote: Lohn- und Gehaltsnachzahlung. (Gewinnbeteiligung).]
+
+Wenn[65] in einem Stiftungsbetrieb den Betriebsangehörigen neben den zum
+voraus festgesetzten Lohn- und Gehaltsbezügen noch Bezüge eingeräumt
+werden, deren Höhe in irgend einer Form vom Jahresgewinn der Firma
+abhängig gemacht ist (=Lohn- und Gehaltsnachzahlung=)[66], so muß die
+Bemessung und Abgewährung solcher Bezüge nach folgenden Grundsätzen
+geschehen:
+
+Sie sind im ganzen für ein Geschäftsjahr auszuwerfen als nachträglicher
+prozentualer Zuschlag auf die Summe aller Löhne und Gehalte, welche die
+Firma in dem betreffenden Geschäftsjahr auszubezahlen hatte;
+
+der Prozentsatz dieses Zuschlags auf das Lohn- und Gehaltkonto ist =von
+Jahr zu Jahr so zu bemessen, daß unter tunlichster Ausgleichung der
+Schwankungen des Geschäftsganges ein angemessenes Verhältnis zwischen
+dem Anteil des Personals am wirtschaftlichen Gesamtertrag und dem
+Anteil der Stiftung im Sinne der in §§ 40, 41 bezeichneten Richtschnur
+sich ergibt[67]=;
+
+die Festsetzung und spätere Abänderung der speziellen Normen, nach
+welchen der Prozentsatz des Zuschlags jeweils berechnet wird, ist
+zwischen der Geschäftsleitung und dem Stiftungskommissar zu vereinbaren;
+
+ein dem ausgeworfenen Prozentsatz entsprechender nachträglicher Lohn-
+und Gehaltszuschlag ist ganz gleichmäßig an alle abzugewähren, =die im
+Laufe=[68] des Geschäftsjahres als Arbeiter oder Beamte -- nur die
+Mitglieder der Geschäftsleitung gemäß § 28 ausgenommen -- im Dienst der
+Firma standen, jedem einzelnen nach Verhältnis des gesamten Lohnes oder
+Gehaltes, welchen er während des abgelaufenen Geschäftsjahres
+tatsächlich bezogen hat. =Bereits ausgeschiedene Geschäftsangehörige
+verlieren ihren Anspruch, wenn sie ihn nicht spätestens bis zum 1. April
+des folgenden Jahres geltend machen; falls sie Abgangsentschädigung
+erhielten oder bei ihrem Ausscheiden die Voraussetzungen des § 79
+vorlagen, steht ihnen ein Anspruch auf Nachzahlung überhaupt nicht zu.=
+
+=Eine Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs ist auch insoweit als die
+Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und der C.P.O. nicht
+entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma statthaft.=
+
+Gewinnbeteiligung nach anderen Grundsätzen als hier vorgesehen darf in
+den Stiftungsbetrieben nicht eingeführt werden.
+
+
+§ 99.
+
+[Sidenote: Beschäftigung von Lehrlingen, jugendl. Arbeitern und Frauen.]
+
+In den Stiftungsbetrieben sollen Lehrlinge, jugendliche Arbeiter und
+weibliche Personen niemals behufs Erlangung billiger Arbeitskraft
+beschäftigt werden, vielmehr die beiden ersteren immer nur zum Zwecke
+ihrer Ausbildung, für den Industriezweig im allgemeinen oder für die
+besonderen Bedürfnisse des Betriebs, und nur in solcher Anzahl als zur
+Sicherung genügenden Nachwuchses an gelernten Arbeitern jeweilig geboten
+erscheint; die letzteren im Betrieb nur für solche Verrichtungen, welche
+Frauen angemessener sind als Männern.
+
+
+Titel VII.
+
+Verwendung der Überschüsse.
+
+
+§ 100.
+
+[Sidenote: Verteilung der Überschüsse auf die Zwecke nach § 1, A und B.]
+
+Die Überschüsse, welche der Carl Zeiss-Stiftung aus den Erträgnissen der
+Stiftungsbetriebe und des Reservefonds jeweils zu freier Verfügung
+verbleiben, nachdem die in § 1 dieses Statuts sub A angeführten Aufgaben
+der Stiftung vermöge statutengemäßer Leitung ihrer geschäftlichen
+Unternehmungen schon vollständige Erfüllung gefunden haben und nachdem
+zugleich durch Dotierung des Reservefonds gemäß den Vorschriften der
+§§ 45-50 die statutenmäßige Sicherung für fortgesetzte Erfüllung jener
+Aufgaben beschafft worden ist, sollen stets für die in § 1 sub B
+bezeichneten Zwecke der Stiftung Verwendung finden.
+
+[Sidenote: Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen.]
+
+Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen für Zwecke nach § 1, B darf
+jedoch die Stiftung niemals =über den Zinsbetrag des Reservefonds hinaus
+übernehmen=[69].
+
+
+§ 101.
+
+[Sidenote: Nähere Erläuterung der Stiftungszwecke. § 1 B Ziff. 1.]
+
+Im Sinne des § 1 sub B an erster Stelle namhaft gemachten Zweckes liegt
+nach der Absicht des Stifters alles, was die in den Stiftungsbetrieben
+vertretenen Zweige der feintechnischen Industrie über den nächsten
+Interessenkreis der Betriebe hinaus fördern und unmittelbar oder
+mittelbar die Leistungen dieser Industrie gegenüber den Aufgaben, welche
+die wissenschaftliche Forschung und praktische Bedürfnisse ihr stellen,
+erhöhen kann -- mithin alles, was der Weiterbildung ihrer
+wissenschaftlichen Grundlagen, der Verbesserung ihrer technischen
+Hilfsmittel und erhöhtem Zusammenwirken von Wissenschaft und Technik auf
+ihrem Arbeitsfeld zu dienen geeignet ist, nicht minder aber auch alles,
+was auf Hebung der wirtschaftlichen Lage des ganzen Industriezweiges und
+Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Angehörigen
+abzielt.
+
+
+§ 102.
+
+[Sidenote: Direktiven für § 1 B Ziff. 1.]
+
+Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in § 101
+umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen:
+
+durch Inangriffnahme oder Unterstützung wissenschaftlicher Studien und
+Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche Aufgaben des genannten
+Industriezweiges zum Gegenstand haben und dessen Interessen weiter zu
+fördern vermögen -- gleichgültig, ob solche in der Tätigkeit der
+Stiftungsbetriebe selbst Anknüpfungen finden und ganz oder zum Teil mit
+deren Einrichtungen und durch deren Personal betrieben werden können,
+oder ob sie von Fremden veranlaßt sind und ausgeführt werden müssen;
+
+durch Anregung oder Unterstützung literarischer Arbeiten irgend einer
+Art, welche auf die Fachinteressen Bezug haben;
+
+durch Heranziehen begabter Personen zu höherer Ausbildung auf Kosten der
+Stiftung für den Dienst des Industriezweiges, dem die Stiftungsbetriebe
+angehören;
+
+durch persönliche Beteiligung der Beamten der Stiftungsbetriebe an den
+Bestrebungen der im letzten Satz des § 101 erwähnten Art und materielle
+Unterstützung solcher aus Mitteln der Stiftung.
+
+
+§ 103.
+
+[Sidenote: Nähere Ausführung zu § 1 B Ziff. 2.]
+
+Unter dem in § 1 dieses Statuts sub B an zweiter Stelle benannten Titel
+sollen alle Aufwendungen gerechtfertigt sein zugunsten gemeinnütziger
+Einrichtungen oder Veranstaltungen in Jena und seiner nächsten Umgebung,
+welche geeignet sind, das leibliche Wohl, die wirtschaftliche Lage oder
+die Lebensannehmlichkeit der in industrieller und kleingewerblicher
+Arbeit stehenden Volkskreise zu befördern, oder gewerblicher
+Fortbildung, allgemein bildender Belehrung und geistiger Anregung ihrer
+Angehörigen zu dienen.
+
+Einrichtungen und Veranstaltungen, welche unter einem von diesen
+Gesichtspunkten zugunsten der Angehörigen der Stiftungsbetriebe
+getroffen werden könnten, sind immer tunlichst so zu gestalten oder,
+wenn sie zunächst nur für diese Angehörigen getroffen würden, doch mit
+der Zeit so auszugestalten, daß sie möglichst weiten Kreisen der
+hiesigen arbeitenden Bevölkerung zu gute kommen.
+
+
+§ 104.
+
+[Sidenote: Politische u. religiöse Neutralität.]
+
+Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung gemäß § 103 hat jederzeit strenge
+Neutralität gegenüber allen politischen und religiösen Parteien zu
+wahren.
+
+Unter keinen Umständen dürfen innerhalb oder außerhalb der
+Stiftungsbetriebe Mittel der Stiftung verwandt werden zugunsten von
+Einrichtungen, deren Leitung oder Benutzung durch konfessionelle oder
+politische Rücksichten beschränkt ist, oder zugunsten von Zwecken, deren
+Förderung, möchten sie auch an sich gemeinnützige sein, im gegebenen
+Fall mit kirchlichen oder politischen Parteibestrebungen auf irgend eine
+Art in Verbindung gebracht ist.
+
+
+§ 104a.
+
+[Sidenote: Verwaltung der St.-Einrichtungen nach § 101-103.]
+
+=Die Verwaltung aller Einrichtungen zugunsten der in §§ 101 bis 103
+gedachten Zwecke ist den Mitgliedern der Jenaer Geschäftsleitungen und
+dem Stiftungskommissar zu übertragen und von diesen Personen gemäß den
+Vorschriften in §§ 10-15 zu führen.=
+
+
+§ 105.
+
+[Sidenote: Erläuterung zu § 1 B Ziff. 3.]
+
+Im übrigen sind die verfügbaren Mittel der Carl Zeiss-Stiftung, gemäß
+dem in § 1 sub B an dritter Stelle benannten Stiftungszweck, der
+Förderung rein wissenschaftlicher Studien und Forschungen im ganzen
+Bereich der naturwissenschaftlichen und mathematischen Lehrfächer, ohne
+Rücksicht auf die näheren Interessen der Stiftungsbetriebe, nach
+Möglichkeit dienstbar zu machen.
+
+Die Aufwendungen für diesen dritten Zweck sollen, so lange die
+Universität Jena besteht, regelmäßig in deren Interessenkreis erfolgen,
+insoweit nicht in einzelnen Fällen Anlaß zur Ausführung rein
+wissenschaftlicher Arbeiten innerhalb der Betriebe und durch deren
+Mitarbeiter gegeben ist.
+
+Die betreffenden Mittel sind der Universität durch den
+»Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung« zuzuführen.
+
+
+§ 106.
+
+[Sidenote: Ergänzungs-Statut.]
+
+Hinsichtlich der Verwilligung und Verwendung der Mittel des genannten
+Fonds =sind die Bestimmungen des Ergänzungs-Statuts vom 24. Februar/8.
+März 1900 maßgebend=[70].
+
+
+§ 107.
+
+[Sidenote: Maß der Aufwendungen für wissenschaftliche Zwecke im
+Verhältnis zur Höhe des Reservefonds.]
+
+So lange der Reservefonds der Stiftung noch nicht die in § 45 dieses
+Statuts bezeichnete Höhe erreicht oder nach eingetretener Minderung
+wieder erreicht hat, bleibt das Maß der Aufwendungen für rein
+wissenschaftliche Zwecke dem pflichtmäßigen Ermessen der
+Stiftungsverwaltung unter billiger Berücksichtigung der anderen
+Interessen der Stiftung anheimgestellt.
+
+Wenn der Reservefonds die gedachte Höhe überschreitet und seine weitere
+Dotierung den Beschränkungen der §§ 49 und 50 dieses Statuts unterliegt,
+soll, so lange die Universität Jena besteht, im Durchschnitt von je 3 zu
+3 Jahren jedenfalls die Hälfte der zur Verausgabung kommenden
+Überschüsse der Stiftung zugunsten der Universität verwendet werden.
+
+Die andere Hälfte dieser Überschüsse soll nach der Absicht des Stifters
+und nach den Voraussetzungen, unter welchen andere die Erweiterung des
+Wirkungskreises der Stiftung befördert haben, in erster Reihe für die in
+den §§ 101-103 benannten Aufgaben der Stiftung verfügbar gehalten
+werden. Insoweit aber Aufgaben solcher Art, deren Erfüllung einem
+erheblichen gemeinnützigen Interesse im Sinne der Stiftungszwecke dienen
+würde, zeitweilig nicht vorliegen, soll gestattet sein, auch jene zweite
+Hälfte der Überschüsse teilweise noch gemäß § 105 für wissenschaftliche
+Zwecke der Universität zu verwenden.
+
+
+§ 108.
+
+[Sidenote: Verfügungsrecht der St. V. u. der G. L.]
+
+Die Verfügung über die Mittel der Carl Zeiss-Stiftung mit Bezug auf die
+in § 1 dieses Statuts sub B namhaft gemachten Zwecke steht der
+Stiftungsverwaltung zu. Jedoch haben der Stiftungskommissar und die
+Vorstände der Stiftungsbetriebe das Recht, jederzeit Anträge aus § 1, B
+stellen zu können und über alle Anträge anderer, sowie über Absichten
+der Stiftungsverwaltung, soweit es sich nicht um innere Angelegenheiten
+des Universitätsfonds handelt, vor der Beschlußfassung gehört zu werden.
+
+Übereinstimmenden Anträgen sämtlicher Vorstandsmitglieder der in Jena
+bestehenden Stiftungsbetriebe in bezug auf Aufwendungen zugunsten der in
+den §§ 101-103 benannten Zwecke ist stets stattzugeben, =sofern
+statutengemäß die Mittel vorhanden sind=. Gegen das einstimmige Votum
+dieser Personen sind Aufwendungen der genannten Art nicht zulässig.
+
+
+§ 109.
+
+[Sidenote: Vergütung der Leistungen von Staatsbeamten.]
+
+Alle Arbeitsleistung, welche in Gemäßheit des § 5 dieses Statuts oder
+nach dem Auftrag der Stiftungsverwaltung Staatsbeamte in Angelegenheiten
+der Carl Zeiss-Stiftung übernehmen, ist aus Mitteln der letzteren so zu
+vergüten, daß dem Staat aus der Beteiligung seiner Beamten an der
+Verwaltung der Stiftung auch nicht indirekt Lasten erwachsen.
+
+[Sidenote: Verbot der Verwendung von St.-Mitteln für andere als
+St.-Zwecke. ] Aufwendungen aus Mitteln der Stiftung, die nicht der
+Vertretung und Verwaltung derselben dienen oder als Ehrenausgaben in
+ihrem nächsten Interessenkreis anzusehen sind, und nicht den
+statutenmäßigen Aufgaben nach § 1, B sowie den Bestimmungen dieses
+Titels VII entsprechen, sollen jederzeit ausgeschlossen sein.
+
+
+Titel VIII.
+
+Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung.
+
+
+§ 110.
+
+So lange der Stifter lebt und verfügungsfähig ist, bleibt diesem
+persönlich die Entgegennahme jährlicher Rechnungslegung der
+Stiftungsverwaltung über die Vermögensbewegung und den Vermögensbestand
+der Carl Zeiss-Stiftung vorbehalten.
+
+[Sidenote: Zusammensetzung der Rechnungskommission.]
+
+Nach dieser Zeit ist solche Rechnungslegung regelmäßig nach Schluß eines
+jeden Verwaltungsjahres der Stiftung an eine ehrenamtliche Kommission zu
+erstatten, welche sich zusammensetzt aus
+
+ dem Kurator der Universität Jena,
+
+ einem vom akademischen Senat je auf drei Jahre zu nominierenden
+ Vertrauensmann,
+
+ einem Vertrauensmann, welchen die Gemeindevertretung (zur Zeit der
+ Gemeinderat) der Stadt Jena gleichfalls je auf drei Jahre erwählt,
+
+ den je der Funktionsdauer nach ältesten Vorstandsmitgliedern der
+ jeweils bestehenden Stiftungsbetriebe,
+
+insoweit die drei erstgenannten Stellen solchen Auftrag auf
+diesbezügliches Ersuchen seinerzeit annehmen mögen.
+
+Der Auftrag hat für alle als ein rein persönlicher zu gelten.
+Hinsichtlich seiner Erfüllung haben die Beauftragten von niemand
+Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben.
+
+
+§ 111.
+
+[Sidenote: Verfahren bei der Rechnungslegung.]
+
+Für die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung haben die von
+den Geschäftsleitungen ordnungsmäßig aufgestellten und vom
+Stiftungskommissar anerkannten Jahresbilanzen und statistischen
+Aufstellungen der Stiftungsbetriebe, die Empfangsbescheinigung
+der zuständigen Universitätskasse sowie die seitens einer
+Staatskassenverwaltung aufgenommenen und bescheinigten Inventuren des
+Reservefonds ohne weitere Nachprüfung als ordnungsmäßige Belege zu
+gelten. Jedoch sind der Kommission überall diejenigen Nachweisungen
+vorzulegen, welche die fortgesetzte Übereinstimmung der Verwaltung der
+Stiftung mit den Vorschriften dieses Statuts und der dasselbe in Titel
+VII ergänzenden Paragraphen der Stiftungsurkunde vom 19. Mai 1889, bezw.
+des an ihre Stelle getretenen Ergänzungsstatuts, darzutun erforderlich
+erscheinen.
+
+
+§ 112.
+
+[Sidenote: Protokolle.]
+
+Nachdem die betreffenden Rechnungsaufstellungen, Belege und ergänzenden
+Nachweisungen jedesmal den einzelnen Mitgliedern der gedachten
+Kommission zu persönlicher, vertraulicher Einsichtnahme vorgelegen
+haben, ist in einer vom Stiftungskommissar geleiteten mündlichen
+Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen, in welchem etwa erhobene Bedenken
+oder Einwendungen gegen die Ordnungs- oder Statutenmäßigkeit der
+Verwaltung vollständig zu verlautbaren sind. -- Die Sammlung dieser
+Protokolle aus den letztvoraufgehenden 20 Jahren ist bei allen
+nachfolgenden Rechnungslegungen wieder mit zur Vorlage zu bringen.
+
+
+Titel IX.
+
+Schlußbestimmungen.
+
+
+§ 113.
+
+[Sidenote: Vertretung der St. bei ev. Wegfall der jetzigen St. V.]
+
+Sollte infolge von staatsrechtlichen Veränderungen die Bestimmung in § 5
+dieses Statuts bezüglich der Vertretung der Stiftung einmal hinfällig
+werden, so soll diese Vertretung, einschließlich der Bestellung des
+Stiftungskommissars in sinngemäßer Anwendung des § 5, und die
+statutengemäße Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung übergehen an diejenige
+Staatsbehörde, welche hinsichtlich der Universität Jena an die Stelle
+des als Stiftungsverwaltung fungierenden Departements des Großherzogl.
+S. Staatsministeriums tritt, wofern dieselbe innerhalb Thüringens ihren
+Sitz hat; andernfalls an die oberste Verwaltungsbehörde innerhalb
+Thüringens.
+
+
+§ 114.
+
+[Sidenote: Verfahren bis zur Neukonstituierung der St. V.]
+
+Sollte zu irgend einer Zeit eine den Bestimmungen des § 5 oder des § 113
+dieses Statuts entsprechende Stiftungsverwaltung nicht bestehen, so soll
+bis zur Neukonstituierung einer solchen die Vertretung und die
+Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ohne weiteres auf die jeweils in
+Funktion stehende Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte, und falls
+letztere nicht mehr bestünde, auf die Geschäftsleitung des ältesten in
+Jena oder Umgegend bestehenden Stiftungsbetriebes übergehen.
+
+Diese Geschäftsleitung soll alsdann kraft dieses Statuts verpflichtet
+und legitimiert sein, sofort bei Eintritt gedachten Falls alle nicht zum
+Geschäftsvermögen von Stiftungsbetrieben gehörigen Vermögensobjekte der
+Stiftung in eigene Verwahrung und Verwaltung zu nehmen, bezw. für
+anderweitige ordnungsmäßige Verwahrung und Verwaltung unter ihrer
+Verantwortung Sorge zu tragen, und jene Objekte nur an eine diesem
+Statut gemäße neue Stiftungsverwaltung wieder herauszugeben.
+
+
+§ 115.
+
+Die betreffende Geschäftsleitung soll solchen Falls in Vertretung der
+Stiftung -- Dritten gegenüber in derselben Form, in welcher sie nach den
+Bestimmungen des § 9 dieses Statuts und den jeweils getroffenen
+handelsgerichtlichen Anordnungen ihre Firma zu vertreten legitimiert ist
+-- für die Dauer eines solchen Provisoriums alle Rechte der
+Stiftungsverwaltung auszuüben befugt sein und zwar nach
+Majoritätsbeschlüssen des Kollegiums, im Falle von Stimmengleichheit
+nach dem Votum des der Funktionsdauer nach ältesten Mitgliedes, jedoch
+unter der Einschränkung, daß, wofern nicht der Reservefonds die in § 50
+bezeichnete Höhe erreicht hat, Aufwendungen für Zwecke nach § 1, B
+außerhalb der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht
+werden dürfen, als es in Erfüllung von Verbindlichkeiten oder in
+Fortsetzung von Leistungen geschieht, welche die frühere ordentliche
+Stiftungsverwaltung übernommen hatte.
+
+
+§ 116.
+
+[Sidenote: Auflösung der Stiftung.]
+
+Sollte die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit infolge der
+Auflösung ihrer sämtlichen Betriebsunternehmungen, unter den
+Voraussetzungen des § 37, Abs. 3 dieses Statuts oder durch andere
+Ereignisse, für weitere ersprießliche Fortsetzung der ihr zugedachten
+praktischen Tätigkeit im Gebiet der feintechnischen Industrie keinen
+Boden mehr haben und alsdann auch keine andern stiftungsgemäßen
+Einrichtungen dauernder Art und von erheblicher Bedeutung besitzen,
+deren Fortführung nicht wesentlich nur Vermögensverwaltung wäre, so soll
+sie nach Auflösung des letzten Stiftungsbetriebes und Abwicklung aller
+Verbindlichkeiten ihr übrig bleibendes Vermögen zur einen Hälfte an die
+Gemeinden Jena und Wenigenjena =nach ihrem Ermessen verteilen=, zur
+andern Hälfte der Universität Jena, falls diese aber nicht mehr
+bestünde, nach Wahl der Stiftungsverwaltung einer andern deutschen
+Hochschule, zu weiterer selbständiger Verwendung für im Sinne der
+Stiftung liegende Zwecke überweisen und als Rechtssubjekt mit eigenen
+Organen zu bestehen aufhören.
+
+
+§ 117.
+
+[Sidenote: Statutenänderung während der ersten 10 Jahre nach
+Inkrafttreten.]
+
+Bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen
+Statuts bleiben Abänderungen und Ergänzungen desselben sowie
+deklaratorische Zusätze und geeigneten Falls Neuredaktion ganzer
+Abschnitte der Vereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung und dem
+Stifter vorbehalten.
+
+Für den Fall, daß letzterer vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt oder
+verfügungsunfähig wird, sollen diejenigen drei Personen, bezw. die
+Überlebenden darunter, welche von ihm beauftragt waren, im Falle seines
+vorzeitigen Todes an seiner Statt das Statut selbst in Vereinbarung mit
+der Stiftungsverwaltung rechtskräftig festzustellen, ermächtigt und
+legitimiert sein, auch solche Abänderungen, Ergänzungen etc. auf
+gleichem Wege rechtskräftig einzuführen, insoweit sie solche auf Grund
+der ihnen bekannten Absichten des Stifters oder besonderer schriftlicher
+oder mündlicher Erklärungen desselben übereinstimmend als seinem Willen
+entsprechend bezeugen.
+
+Das vorstehend erteilte Mandat kann von den bezeichneten Personen
+jedenfalls bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Inkrafttreten des
+jetzigen Statuts ausgeübt werden, später nur noch binnen Jahresfrist
+nach dem Tode des Stifters oder dem Aufhören seiner Verfügungsfähigkeit
+und keinesfalls mehr nach Ablauf des im 1. Absatz bezeichneten
+zehnjährigen Zeitraums.
+
+Statutenänderungen irgend einer Art, welche gemäß den Anordnungen in
+diesem Paragraph und innerhalb der benannten Fristen bewirkt werden,
+treten nach erfolgter Bestätigung ohne weiteres in Kraft. Nach Ablauf
+dieser Fristen können solche auch bei Lebzeiten des Stifters nur noch in
+dem durch die §§ 118 bis 121 geregelten Verfahren rechtmäßig erfolgen.
+
+
+§ 118.
+
+[Sidenote: Spätere Statutenänderungen.]
+
+Sollten in einer späteren Zeit wesentliche Voraussetzungen des
+gegenwärtigen Statuts hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen oder
+hinsichtlich der technischen und ökonomischen Bedingungen für die
+Wirksamkeit der Stiftung in solchem Grad verändert sein, daß die fernere
+strenge Aufrechterhaltung aller Bestimmungen dieses Statuts entweder
+direkt unmöglich, oder vermöge ihrer Folgen in absehbarer Zeit
+undurchführbar, oder angesichts der erkennbaren Absichten des
+Stifters offenbar zweckwidrig würde, so soll die statutenmäßige
+Stiftungsverwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ermächtigt sein, das Statut
+den veränderten Verhältnissen entsprechend insoweit abzuändern, als
+geboten ist, um die vorher genannten Anstände zu beseitigen.
+
+Die Änderung kann entweder für einen zum voraus bestimmten, zehn Jahre
+nicht überschreitenden Zeitraum, oder auf unbestimmte Zeit für die Dauer
+des Fortbestehens bestimmt bezeichneter Umstände, oder endgültig für die
+Zukunft eingeführt werden.
+
+Jede derartige Abänderung des Statuts soll nur erfolgen nach Anhören des
+Stiftungskommissars und der Vorstände der Stiftungsbetriebe und mit
+vorläufiger Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde unter Vorbehalt
+der =endgültigen=[72] Bestätigung nach Ablauf der in § 120 bezeichneten
+Frist.
+
+=Die=[73] Änderung[74] muß mit ihrer Begründung, unter ausdrücklicher
+Bezugnahme auf diesen und den nächstfolgenden Paragraphen dieses
+Statuts, bevor sie in Wirksamkeit gesetzt wird, den Sozien der Stiftung
+und den übrigen Mitgliedern der Vorstände, dem Personal der
+Stiftungsbetriebe, den in Deutschland lebenden volljährigen Nachkommen
+des Stifters bis zum dritten Glied, den Mitgliedern der in § 110
+eingesetzten Rechnungskommission, der Universität Jena und den
+Gemeindebehörden von Jena und Wenigenjena bekannt gegeben werden.
+
+
+§ 119.
+
+[Sidenote: Anfechtung von Statutenänderungen.]
+
+Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tage der erfolgten Bekanntgabe
+einer Abänderung des Statuts soll jeder, der den in § 118 bezeichneten
+Personenkreisen angehört, und jede von den dort zuletzt benannten
+Korporationen legitimiert sein, die Abänderung als nach § 118
+ungerechtfertigt im Weg der Klage gegen die Stiftungsverwaltung
+anzufechten.
+
+Die Anfechtung kann sowohl gegen die Abänderung überhaupt wie auch gegen
+die Bestimmung ihrer Geltungsdauer gerichtet werden. Der Klaganspruch
+kann jedoch nur auf Wiederaufhebung oder Modifikation der Abänderung vom
+Tag der Klagerhebung ab, niemals auf Schadloshaltung wegen derselben
+oder auf Exemption von deren Wirkungen gehen.
+
+Das Urteil des Gerichts erfolgt nach freiem richterlichen Ermessen
+=unter gehöriger Beachtung der vermutlichen Absichten des Stifters=.
+
+Vereinbarungen oder Anordnungen, welche zum Gegenstand hätten, bestimmte
+Personen oder Personengruppen von den Wirkungen einer Statutenänderung
+auszunehmen oder wegen derselben schadlos zu halten, sind unzulässig und
+rechtsungültig.
+
+
+§ 120.
+
+[Sidenote: Wirkung der Statutenänderungen.]
+
+Jede Abänderung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung, welche seitens der
+Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig nach § 118 eingeführt ist und welche
+nicht gemäß § 119 angefochten oder trotz solcher Anfechtung als
+rechtmäßig aufrecht erhalten worden ist, hat nach Ablauf der einjährigen
+Frist seit ihrer Bekanntgabe, bezw. nach Eintritt der Rechtskraft des im
+Anfechtungsverfahren ergangenen Urteils, und nach alsdann erfolgter
+Bestätigung, ihrem Inhalt nach als Teil des ursprünglichen, vom Stifter
+selbst errichteten Statuts zu gelten und unterliegt von da ab
+hinsichtlich jeder späteren Abänderung den Vorschriften der
+vorangehenden §§ 118, 119 dieses Statuts.
+
+
+§ 121.
+
+Die Bestimmungen der vier §§ 1-4 und der vier hier vorangehenden
+§§ 117-120 können unter keinen Umständen und auf keine Weise mit
+rechtlicher Wirkung abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden.
+
+
+§ 122.
+
+[Sidenote: Bekanntgabe des Statutes und späterer Änderungen.]
+
+Gegenwärtiges Statut der Carl Zeiss-Stiftung ist, nachdem dasselbe die
+landesherrliche Bestätigung erhalten hat, durch Ausgabe von
+vollständigen Abdrücken desselben an alle über 18 Jahre alte Angehörige
+der Stiftungsbetriebe diesem Personenkreis besonders bekannt zu geben.
+
+Das Gleiche hat von neuem zu geschehen im Jahre 1921 und dann immer
+wieder nach Ablauf von je weiteren 25 Jahren.
+
+Wenn Abänderungen oder Ergänzungen in Gemäßheit des § 117 oder des § 118
+in den Zwischenzeiten eingeführt werden, so hat alsbald nach ihrem
+endgültigen Inkrafttreten eine entsprechende Neuausgabe des Statuts
+wiederum stattzufinden.
+
+[In der alten Ausgabe folgte hier:]
+ Unterschriftlich vollzogen
+_Jena_, den 26. Juli 1896.
+ Dr. Ernst Abbe.
+
+
+
+
+Anhang.
+
+Ergänzungsstatut zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung.
+
+
+Behufs Regelung der besonderen Aufgaben, welche der Carl Zeiss-Stiftung
+in bezug auf die Universität Jena zugewiesen sind, ist im Anschluß an
+das Statut der Carl Zeiss-Stiftung vom 26. Juli/16. August 1896 das
+nachstehende Ergänzungsstatut errichtet worden.
+
+Dasselbe tritt nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung an die Stelle
+des § 106 des genannten Stiftungsstatuts, sowie der in diesem Paragraph
+angezogenen Bestimmungen der ursprünglichen Stiftungsurkunde vom 19. Mai
+1889 _und hat von da ab in jeder Hinsicht als integrierender Bestandteil
+des Statuts vom 26. Juli/16. August 1896 zu gelten_.
+
+
+Art. 1.
+
+[Sidenote: Zweckbestimmung des Universitätsfonds (U.V).]
+
+Der Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung soll der Universität
+Jena Mittel zu vermehrter _Pflege der mathematischen und
+naturwissenschaftlichen und anderer dem Interessenkreis der Stiftung
+nahestehender Lehrfächer_ gewähren und soll hierdurch der Universität
+erleichtern, auf diesen Lehrgebieten, angesichts wachsender
+Anforderungen der Zeit, mit den anderen deutschen Hochschulen Schritt zu
+halten.
+
+Demgemäß soll der Fonds nicht dazu dienen, den die Universität
+erhaltenden Staaten Lasten abzunehmen, die sie bisher getragen haben,
+oder die sie, um das für eine Universität Unentbehrlichste zu
+beschaffen, in Zukunft zu übernehmen hätten, er soll vielmehr eine
+reichlichere Pflege der Wissenschaften ermöglichen als angängig sein
+würde, wenn die Befriedigung wachsender Bedürfnisse der Universität
+gänzlich auf die staatlicherseits gewährten Mittel angewiesen bliebe.
+
+
+Art. 2.
+
+[Sidenote: Dotierung des U.F. durch regelmäßige und außerordentliche
+Überweisungen.]
+
+Die Dotierung des Universitätsfonds seitens der Carl Zeiss-Stiftung hat
+zu erfolgen:
+
+a) durch, eine regelmäßige jährliche Überweisung;
+
+b) durch außerordentliche Zuschüsse.
+
+Die in der einen oder der anderen Art überwiesenen Mittel gehen,
+vorbehaltlich der in Art. 14 getroffenen Bestimmung, in das Eigentum der
+Universität über, sind jedoch abgetrennt von dem sonstigen akademischen
+Vermögen zu verwalten.
+
+
+Art. 3.
+
+Teilweise Unwiderruflichkeit der regelmäßigen Jahresleistungen.
+
+Die regelmäßige jährliche Überweisung ist zu einem jeweils bestimmten
+Teilbetrag als in dem Sinne unwiderruflich zu bewilligen, daß sie in
+diesem Betrag so lange ungeschmälert fortgewährt werden muß, als nicht
+[die Beschränkung die § 48 des Stiftungsstatuts vorsieht tatsächlich in
+Wirksamkeit getreten ist oder[75]] Voraussetzungen, auf welche hin die
+frühere Bemessung erfolgte, in Wegfall gekommen sind.
+
+Anrechnung der Leistungen unter rechtlicher Verpflichtung.
+
+Insoweit zeitweilig nach Vereinbarung wiederkehrende Leistungen
+zugunsten der Universität direkt auf die Carl Zeiss-Stiftung unter deren
+rechtlicher Verpflichtung übernommen würden, ist der jeweilige
+Jahresbetrag dieser Leistungen auf den unwiderruflich zugesagten Teil
+der regelmäßigen jährlichen Überweisung anzurechnen.
+
+
+Art. 4.
+
+[Sidenote: Festsetzung der Überweisungen durch die Stiftungsverwaltung.]
+
+Die Festsetzung der regelmäßigen Jahresleistung und die Bestimmung ihres
+unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie die Bewilligung außerordentlicher
+Zuschüsse nach Maßgabe des § 107 des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung
+erfolgt durch die Stiftungsverwaltung gemäß der Vorschrift in § 108,
+Abs. 1. jenes Statuts.
+
+[Sidenote: Beschränkung der St. V. durch die Vorstände der
+Stiftungsbetriebe.]
+
+Erhöhung der regelmäßigen Jahresleistung und Erhöhung ihres
+unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie Bewilligung außerordentlicher
+Zuschüsse, wenn durch letztere unter Hinzurechnung der regelmäßigen
+Jahresleistung dem Universitätsfonds mehr überwiesen würde als die
+Hälfte der jährlich zur Verausgabung verfüglichen Überschüsse der
+Stiftung, sind nicht zulässig gegen das übereinstimmende Votum des
+Stiftungskommissars und der Mehrheit der Vorstandsmitglieder der in Jena
+befindlichen Stiftungsbetriebe, sowie auch nicht gegen das einstimmige
+Votum dieser Vorstandsmitglieder.
+
+[Sidenote: Herabsetzung der nicht unwiderruflichen Leistungen.]
+
+Herabsetzung der einmal bewilligten regelmäßigen Jahresleistung
+hinsichtlich des nicht unwiderruflich zugesagten Teils darf, sofern die
+Voraussetzungen für die frühere Bemessung fortbestehen, nur eintreten,
+wenn nach übereinstimmendem Votum des Stiftungskommissars und der
+Mehrheit der Vorstandsmitglieder der hiesigen Stiftungsbetriebe die
+Rücksicht auf andere Interessen der Stiftung zeitweilige Einschränkung
+ihrer Leistungen für die Universität dringend gebieten sollte.
+
+
+Art. 5.
+
+[Sidenote: Einteilung des U.F. in Verfügungs- und Rücklagefonds.]
+
+Die regelmäßigen und die außerordentlichen Überweisungen der Stiftung an
+den Universitätsfonds sind auf zwei getrennte Konten des Fonds zu
+verteilen, nämlich auf
+
+A) einen _Verfügungs_fonds, aus dem sowohl die wiederkehrenden wie die
+einmaligen Ausgaben zu bestreiten sind;
+
+B) einen _Rücklage_fonds, dessen Kapitalbestand zu Ausgaben nur
+heranzuziehen ist zu dem Zwecke, die auf den Universitätsfonds jeweils
+übernommenen Leistungen möglichst ungeschmälert auch dann fortsetzen zu
+können, wenn zu irgend einer Zeit die regelmäßige Jahresleistung der
+Carl Zeiss-Stiftung zeitweilig eingeschränkt werden müßte.
+
+[Sidenote: Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds.]
+
+Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds zum Zweck rascherer
+Bereitstellung der Mittel für größere einmalige Ausgaben sind insoweit
+zulässig, als durch solche Entnahmen der Kapitalbestand des
+Rücklagefonds nicht unter den 20fachen Jahresbetrag der auf den
+Universitätsfonds übernommenen, unter rechtlicher Verpflichtung
+stehenden wiederkehrenden Ausgaben vermindert wird.
+
+
+Art. 6.
+
+[Sidenote: Beschränkung der Vermögensansammlung und Ausgabezwang inbezug
+auf den Verfügungs- und den Rücklagefonds.]
+
+Innerhalb des Verfügungsfonds können jederzeit Separatkonten behufs
+Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen Aufwendungen für zum voraus
+bestimmte Zwecke angelegt werden. Neben dem Bestand derartiger
+Separatkonten soll im Verfügungsfonds keine größere Ansammlung
+stattfinden als bis zum Vierfachen des Jahresbetrags der jeweils auf den
+Fonds übernommenen wiederkehrenden Ausgaben (vergl. Art. 13, vorletzter
+Absatz).
+
+Dem Rücklagefonds ist von der _regelmäßigen_ jährlichen Leistung der
+Stiftung zu keiner Zeit mehr als ein Fünftel zu überweisen; und nicht
+mehr als ein Zehntel, wenn sein Bestand das Zwanzigfache vom jeweiligen
+Jahresbetrag derjenigen vom Universitätsfonds zu tragenden
+wiederkehrenden Ausgaben, die unter rechtlicher Verpflichtung der
+Universität oder der Stiftung übernommen sind, schon überschreitet.
+
+Wenn der Bestand des Rücklagefonds so weit angewachsen wäre, daß aus ihm
+alle zurzeit auf den Universitätsfonds übernommenen wiederkehrenden
+Ausgaben durch Verbrauch von Kapital und Zinsen, unter Berücksichtigung
+des jeweiligen Zinsfußes für mündelsichere Kapitalanlagen, auf 40 Jahre
+hin gedeckt werden könnten, so ist ihm, solange diese Voraussetzung
+fortbesteht, nichts weiter zuzuführen. Der Zinsabwurf seiner Anlagen ist
+alsdann dem Verfügungsfonds zu überweisen.
+
+
+Art. 7.
+
+[Sidenote: Interessengebiet und Art der Betätigung für den U.F.]
+
+Die Mittel des Universitätsfonds können, vorbehaltlich der in
+Art. 11, Abs. 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen, benutzt werden
+zu persönlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden Aufwendungen
+jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche
+Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen und
+naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen Lehrfächern,
+die -- wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht, Hygiene,
+technologische Disziplinen u. a. -- nähere Beziehung auf die Interessen
+der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne Rücksicht auf Fakultätsgrenzen,
+unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
+
+Außerhalb dieses Interessenkreises darf der Universitätsfonds noch für
+solche Zwecke herangezogen werden, die der Universität im ganzen oder
+der Gesamtheit ihrer Angehörigen und insofern noch mittelbar den zuvor
+benannten Interessen dienen.
+
+
+Art. 8.
+
+[Sidenote: Verwendungszwecke für die regelmäßigen Jahresleistungen.]
+
+Die regelmäßige jährliche Überweisung der Carl Zeiss-Stiftung an den
+Universitätsfonds soll im Rahmen der in Art. 7 umschriebenen Zwecke
+Verwendung finden
+
+ 1. zur Dotierung neuer Professuren und Institute, die für
+ Erweiterung der Forschungs- oder Lehrtätigkeit der Universität
+ erwünscht erscheinen;
+
+ 2. zur zeitweiligen Aufbesserung von Professuren, die aus
+ staatlichen oder anderen Fonds dotiert sind, sowie zu regelmäßigen
+ oder einmaligen Zuschüssen für aus solchen Fonds dotierte
+ Institute;
+
+ 3. für regelmäßige oder einmalige Zuschüsse zum Etat der
+ Universitätsbibliothek behufs vermehrter Aufwendungen für die
+ Literatur der in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrfächer;
+
+ 4. zu außerordentlichen Bewilligungen an Institute oder an Dozenten
+ behufs Durchführung von Studien, die besonderen Aufwand erfordern;
+
+ 5. zu Remunerationen an unbesoldete Dozenten für nützliche
+ Mitwirkung an den Lehraufgaben der Universität;
+
+ 6. zur Förderung der Wirksamkeit der Seminarien;
+
+ 7. zur Unterstützung von in Jena bestehenden, an die Universität
+ sich anlehnenden Vereinen zur Förderung der unter Art. 7, Abs. 1
+ fallenden Studien, sowie zu Aufwendungen für andere
+ Veranstaltungen, die der Universität mit Bezug auf solche
+ Interessen nützen;
+
+ 8. für regelmäßige Zuschüsse, gemäß Art. 7, Abs. 2, zugunsten der
+ Reliktenversorgung bei der Universität und für andere gemeinsame
+ Universitätsanstalten.
+
+[Sidenote: dsgl. für die außerordentlichen Zuschüsse.]
+
+Die außerordentlichen Zuschüsse der Stiftung zum Universitätsfonds sind,
+soweit sie nicht zum voraus für den Rücklagefonds bestimmt werden, dem
+Verfügungsfonds zu überweisen, um diesem vermehrte Mittel zu
+vorübergehenden Ausgaben und namentlich zu größeren einmaligen
+Aufwendungen zu gewähren.
+
+
+Art. 9.
+
+[Sidenote: Verwendung für andere als die eigentlichen Zwecke des U.F.]
+
+Sollte die Carl Zeiss-Stiftung früher oder später in der Lage sein,
+Leistungen zugunsten der Universität mit Aussicht auf längere Fortdauer
+in solcher Höhe zu übernehmen, daß der Universitätsfonds, unbeschadet
+der Erfüllung des in Art. 1 benannten Zweckes, noch weiteren
+Bedürfnissen der Universität dienstbar gemacht werden könnte, so dürfen
+auf den Fonds auch solche Aufwendungen innerhalb des in Art. 7
+umschriebenen Interessenkreises übernommen werden, die bis dahin aus
+staatlichen Mitteln bestritten wurden, wofern hierdurch der Universität
+eine vermehrte Pflege anderer Interessen oder eine sonstige Verbesserung
+ihrer Verhältnisse ermöglicht wird.
+
+Es soll also solchen Falles nicht ausgeschlossen sein, die regelmäßige
+jährliche Überweisung der Stiftung an den Universitätsfonds außer für
+die in Art. 8, Ziffer 1-8 benannten Zwecke auch noch zu verwenden:
+
+ zur Dotation von Lehrstühlen und Instituten des in Art. 7
+ bezeichneten Lehrgebietes, die bis dahin aus staatlichen oder
+ anderen Fonds dotiert waren, um die hierdurch frei werdenden Mittel
+ für andere Zwecke der Universität verfüglich zu machen,
+
+sowie aus den außerordentlichen Zuschüssen zum Universitätsfonds
+
+ Beihilfen zu gewähren für Neueinrichtungen und sonstige
+ Veranstaltungen bei der Universität, für die sonst die Staaten
+ Vorsorge zu treffen hätten.
+
+
+Art. 10.
+
+[Sidenote: Weitere Voraussetzungen und Beschränkungen für Verwendung
+nach § 9.]
+
+Die Übernahme von Leistungen gemäß Art. 9 ist an die Voraussetzung zu
+knüpfen, daß für die Zwecke, zu deren Gunsten sie jeweils erfolgen soll,
+auch staatlicherseits ein den Umständen nach angemessener Beitrag
+gewährt werde.
+
+Insoweit für wiederkehrende Aufwendungen dieser Art mehr als ein Drittel
+von der jeweils gemäß Art. 2 festgesetzten regelmäßigen jährlichen
+Überweisung, oder für einmalige Aufwendungen mehr als ein Drittel des
+außerordentlichen Zuschusses verwandt werden soll, untersteht die
+Bewilligung denselben Bedingungen, wie gemäß Art. 4, Abs. 2 die Erhöhung
+der regelmäßigen jährlichen Überweisung oder die Erhöhung ihres
+unwiderruflichen Mindestbetrages.
+
+Im übrigen dürfen Leistungen gemäß Art. 9 auf den Universitätsfonds nur
+so lange übernommen und früher übernommene wiederkehrende nur so lange
+fortgesetzt werden, als die Dozenten der Universität Jena (dem
+bisherigen Rechtszustand gemäß) volle Lehrfreiheit genießen und in der
+Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen und persönlichen Rechte
+nicht beschränkt sind.
+
+Als dieser Bedingung zuwidergehend ist jedoch nicht anzusehen eine
+Verpflichtung der Professoren der theologischen Fakultät im Lehrauftrag
+zur Vertretung der Lehren der evangelischen Kirche, sowie auch nicht der
+Erlaß und die Anwendung von Vorschriften über das dienstliche Vorgehen
+gegen Dozenten wegen Verletzung der aus dem akademischen Amt sich
+ergebenden Pflichten, wegen Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen
+Strafgesetze und wegen eines sittlich anstößigen Lebenswandels, oder
+wegen Handlungen, die der bürgerlichen Ehre Abbruch tun.
+
+
+Art. 11.
+
+[Sidenote: Verwaltung des U.F.]
+
+Die Verwaltung des Universitätsfonds, einschließlich der
+Rechnungslegung, und die Verfügung über die Mittel desselben nach den
+Bestimmungen dieses Ergänzungsstatuts untersteht den gleichen Organen
+und den gleichen Anordnungen wie die Verwaltung und Verwendung der
+staatlicherseits gewährten Fonds der Universität.
+
+[Sidenote: Beschränkung in der Übernahme laufender Verpflichtungen und
+der Verwendung für allgem. Univers.-Zwecke.]
+
+Von der regelmäßigen jährlichen Überweisung der Stiftung ist mindestens
+ein Zehntel für einmalige Ausgaben verfügbar zu halten.
+
+Zu wiederkehrenden Leistungen für Zwecke gemäß Art 7, Abs. 2 ist davon
+nicht mehr als ein Zehntel zu verwenden.
+
+
+Art. 12.
+
+[Sidenote: Nutzbarmachung der aus d. U.F. erstellten Einrichtungen für
+gemeinnützige Zwecke.]
+
+Hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen, die gänzlich aus Mitteln
+des Universitätsfonds beschafft oder in Betrieb erhalten werden, hat die
+Stiftung auszubedingen, daß ihre Benutzung für Zwecke, die im Sinne von
+gemeinnützigen Veranstaltungen auf Belehrung nicht studentischer Kreise
+ausgehen, den Dozenten der Universität insoweit gestattet werde, als
+die Mitbenutzung für solche Zwecke ohne Störung der bestimmungsmäßigen
+Verwendung angängig ist.
+
+Falls Leistungen der in Art. 9 bezeichneten Art auf den
+Universitätsfonds übernommen werden, ist für die Dauer dessen die
+gleiche Bedingung auch hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen zu
+stellen, die nur zum Teil aus Mitteln der Stiftung beschafft sind oder
+unterhalten werden.
+
+
+Art. 13.
+
+[Sidenote: Vorschriften für die Rechnungslegung der
+Stiftungsverwaltung.]
+
+Für die jährliche Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung, gemäß
+§§ 110-112 des Stiftungsstatuts, ist, außer den Beträgen der
+regelmäßigen und der außerordentlichen Überweisung an den
+Universitätsfonds und dem Zinsabwurf des letzteren, für jedes Jahr
+nachzuweisen:
+
+ 1. der Bestand des Verfügungsfonds und des Rücklagefonds zu Beginn
+ und zum Schluß des Rechnungsjahres;
+
+ 2. der wiederkehrende Aufwand, seinem Gesamtbetrag nach, a) an
+ Gehalten, b) an sachlichen Aufwendungen für solche Lehrstühle und
+ Anstalten, deren Dotation jeweilig ganz auf den Stiftungsfonds
+ übernommen ist;
+
+ 3. der Gesamtaufwand für wiederkehrende Zuschüsse a) zu den
+ persönlichen, b) zu den sachlichen Ausgaben für andere Professuren
+ und Institute des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrgebiets, sowie
+ der wiederkehrende Aufwand für sonstige, diesem Interessenkreis
+ dienende Einrichtungen;
+
+ 4. der wiederkehrende Zuschuß zu gemeinsamen Universitätsanstalten
+ (Art. 7, Abs. 2);
+
+ 5. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben a) persönlicher, b)
+ sachlicher Art, für Zwecke des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten
+ Lehrgebiets;
+
+ 6. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben für allgemeine Zwecke
+ der Universität (Art. 7, Abs. 2).
+
+[Sidenote: Begriff der wiederkehrenden Ausgaben.]
+
+Als wiederkehrende Ausgaben sind alle diejenigen Leistungen in Ansatz zu
+bringen, die, auch wenn sie nicht unter rechtlicher Verpflichtung der
+Universität oder der Stiftung übernommen sind, doch nicht ohne Nachteile
+oder Schwierigkeiten wieder eingestellt werden könnten. Ausgaben, die
+dieser Rücksicht nicht unterliegen, haben als einmalige zu gelten,
+selbst wenn die Absicht einer Fortsetzung derselben für längere Zeit
+besteht.
+
+Im übrigen ist noch, falls Leistungen in Gemäßheit des Art. 9 auf den
+Universitätsfonds übernommen sind, für jedes Jahr festzustellen, wieviel
+an wiederkehrenden und wieviel an einmaligen Ausgaben auf solche
+Leistungen entfallen ist.
+
+
+Art. 14.
+
+[Sidenote: Bestimmungen für den Fall der Aufhebung der Universität
+Jena.]
+
+Sollte die Universität Jena als staatliche Hochschule aufgehoben werden,
+so hört von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-Stiftung zu weiteren
+Leistungen gemäß Art. 2 auf. Auch fällt der gesamte alsdann vorhandene
+Vermögensbestand des Universitätsfonds an die Stiftung zurück, wofern
+letztere bereit ist, für Erfüllung derjenigen rechtlichen
+Verpflichtungen der Universität aufzukommen, die vorher zu Lasten des
+Fonds übernommen waren.
+
+Die Carl Zeiss-Stiftung hat alsdann bei Auflösung des
+Universitätsverbandes diejenigen Lehrstühle und wissenschaftlichen
+Anstalten, deren Dotation bis dahin wesentlich aus dem Universitätsfonds
+bestritten wurde, sowie nach Möglichkeit andere, die dem Interessenkreis
+der Stiftung nahe stehen, in eigene Verwaltung zu übernehmen, um sie als
+Stätten wissenschaftlicher Forschung zu erhalten und den
+Bildungsinteressen größerer Kreise dienstbar zu machen.
+
+Für alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl
+Zeiss-Stiftung treten würden, kommen alsdann in sinngemäßer Anwendung
+diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in Titel V des Statuts
+der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverhältnis der Beamten bei den
+Betrieben der Stiftung geregelt ist.
+
+_Jena_, den 24. Februar 1900.
+
+gez. Dr. Ernst Abbe.
+
+ * * * * *
+
+[Bei Einreichung der von ihm unterschriftlich vollzogenen, das
+»Ergänzungsstatut« betreffenden, Urkunde vom 24. Februar 1900 gab E.
+ABBE noch unter dem 14. März 1900 die Erklärung ab,
+
+ »daß die Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, wie schon des ihr
+ zugrunde liegenden Entwurfs, meinerseits unter _den_
+ Voraussetzungen gestanden hat, die folgende Bemerkungen zum
+ Ausdruck bringen:
+
+Die Worte »dem bisherigen Rechtszustand gemäß« im 3. Abs. des Art. 10
+bezwecken keine deklaratorische Bestimmung des auf sie Folgenden,
+besagen also nicht: soweit es dem bisherigen Rechtszustand gemäß ist;
+sie sind eine lediglich informatorische Bemerkung zur Motivierung der
+gestellten Bedingung: _daß_ es bisher so gewesen sei.
+
+Der letzte (4.) Abs. des Art. 10 gibt eine _vollständige_ Aufzählung
+dessen, was nicht als dieser Bedingung zuwidergehend gelten soll.
+
+Hierbei gebrauche ich die Worte »Lehren der evangelischen Kirche« im
+Sinne der Betonung des Adjektivs »evangelisch« zum Unterschied von
+katholisch usw.
+
+Unter den Worten »Verletzung der aus dem akademischen Amt sich
+ergebenden Pflichten« ist verstanden die Verletzung oder
+Vernachlässigung der _dienstlichen_ Obliegenheiten, die das einzelne
+akademische Amt für seinen Inhaber in bezug auf Lehrtätigkeit,
+Institutsverwaltung und sonstige amtliche Funktionen mit sich bringt.
+
+Unter »Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze« verstehe
+ich solche Handlungen, die durch rechtskräftiges Urteil eines
+ordentlichen Gerichts als Zuwiderhandlungen gegen diese Strafgesetze
+festgestellt sind.«]
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 45: Auch im Buchhandel erschienen, Kommissionsverlag von
+_Gustav Fischer-Jena_. Cz.]
+
+[Fußnote 46: Der Vertreter der Stiftungsverwaltung in der
+Geschäftsführung der Stiftungsbetriebe ist der Stiftungskommissar. Alle
+(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6),
+KRÜSS (Deutsche Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f.
+Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg.
+1905/06, Bd. II), WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905,
+Nr. 14).]
+
+[Fußnote 47: bei den Stiftungsbetrieben]
+
+[Fußnote 48: Betrag des Zinsabwurfs des Reservefonds]
+
+[Fußnote 49: solange nicht der Fall des § 48 vorliegt.]
+
+[Fußnote 50: Sollte zu irgend einer Zeit Einschränkung der in Titel V
+dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen gemäß § 88
+nötig geworden sein, so müssen für die Dauer dessen alle Überschüsse
+ungeschmälert dem Reservefonds zugeführt werden, außer soweit die
+Stiftung vorher Leistungen gemäß § 100 rechtsverbindlich übernommen
+hatte.]
+
+[Fußnote 51: der allmählich bis auf die Hälfte der durchschnittlichen
+Jahresausgabe der Betriebe zu erhöhen ist, in solcher Form anzulegen,
+daß er jederzeit ohne Verlust liquid gemacht werden kann.
+
+Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe überschritten hat,
+ist der gesamte überschreitende Betrag in sichern ausländischen Werten
+anzulegen.]
+
+[Fußnote 52: aller]
+
+[Fußnote 53: ohne Verletzung]
+
+[Fußnote 54: 3. Dezember 1888.]
+
+[Fußnote 55: 19.]
+
+[Fußnote 56: 80 Mk., 100 Mk., 120 Mk.]
+
+[Fußnote 57: 100 Mk., 130 Mk., 160 Mk.]
+
+[Fußnote 58: § 73. Spätestens nachdem der Reservefonds der Stiftung die
+in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, hat Erweiterung der
+Pensionsleistungen mindestens in dem Umfang einzutreten, daß
+
+ der Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit vom vollendeten 18.
+ Lebensjahr gerechnet wird;
+
+ bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses und nachherigem
+ Wiedereintritt vor Ablauf von drei Jahren die frühere Dienstzeit,
+ auch wenn die Unterbrechung nicht nur Suspension gemäß § 82
+ begründet, für die pensionsfähige Dienstzeit in Anrechnung kommt;
+
+ die Maximalsätze der jeweils pensionsfähigen Monats-Löhne oder
+ -Gehälter für die Arbeiter auf 100 Mk., 120 Mk., 140 Mk., für die
+ Angestellten auf 120 Mk., 160 Mk., 200 Mk. erhöht werden;
+
+ anderweitiger Arbeitsverdienst der Pensionsempfänger nicht mehr zum
+ Teil auf die Pension anzurechnen ist;
+
+ der in § 7 Abs. 1 des »Gemeinsamen Pensions-Statuts«
+ ausgesprochene, auf den Fall von Massenunglück und dergl.
+ bezügliche Vorbehalt gänzlich außer Kraft gesetzt wird.
+]
+
+[Fußnote 59: Andererseits können bei oder nach vorgedachter Erweiterung
+der Pensionsleistungen]
+
+[Fußnote 60: hat in jedem Fall nicht weniger zu betragen als die Summe
+des festen Zeitlohnes oder Gehaltes, auf welche der Betroffene bei
+Fortdauer seines Dienstverhältnisses für das nächste halbe Jahr nach
+seinem Austritt Anspruch gehabt hätte.]
+
+[Fußnote 61: § 78. Die nach § 77 normierte Abgangsentschädigung kann
+solchen, die zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht das 21. Lebensjahr
+vollendet haben, durch Fortzahlen ihres Wochen- oder Monatslohnes auf
+die Dauer eines halben Jahres gewährt werden. Allen anderen muß auf ihr
+Verlangen der Gesamtbetrag bei der Entlassung ausbezahlt werden.]
+
+[Fußnote 62: § 88. Die durch die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses
+Statuts den Stiftungsunternehmungen auferlegten Verpflichtungen
+in bezug auf Gewährleistung des festen Arbeitseinkommens,
+Krankenkassenleistungen, Pensionszusicherung, Abgangsentschädigung und
+Aufrechterhaltung der Arbeitsverträge sollen nur dann und immer nur auf
+so lange in Umfang oder Höhe der zukünftigen Leistungen zeitweilig
+herabgesetzt oder ganz suspendiert werden dürfen, als etwa ihre
+uneingeschränkte Erfüllung, in Ansehung der Zeit- und Geschäftslage und
+des Vermögensstandes der Stiftung, die wirtschaftliche Sicherheit der
+Firma oder der Stiftung gefährden möchte.
+
+Dieser Fall darf jedoch für jeden einzelnen Stiftungsbetrieb frühestens
+dann als gegeben gelten,
+
+wenn der Betrieb durch drei Geschäftsjahre oder länger innerhalb der
+letztverflossenen fünf Geschäftsjahre Betriebsdefizit gemäß der
+Bestimmung in § 23 Absatz 3 dieses Statuts gehabt hätte und zugleich der
+Reservefonds nach Abzug des gemäß § 45 auf Abteilung I entfallenden
+Deckungskapitals im ganzen auf weniger als zwei Drittel einer
+Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der letzten
+drei Geschäftsjahre, herabgegangen wäre; oder
+
+wenn, auch ohne vorausgegangenes Betriebsdefizit, der nicht auf
+Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds auf weniger als ein
+Drittel dieser Jahresausgabe sich vermindert hätte.
+
+Nach Eintritt des einen oder des andern der hier gedachten Fälle können
+die Arbeits- und Anstellungsverträge ohne vorherige Aufkündigung
+derselben in den auf die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 bezüglichen
+Bestimmungen für die Zukunft abgeändert werden. Ansprüche, welche schon
+vorher anfällig geworden sind, werden hierdurch nicht berührt.]
+
+[Fußnote 63: § 89. Sollten die Voraussetzungen des § 88 zu irgend einer
+Zeit einmal eingetreten sein, so müssen die alsdann hinsichtlich des
+Umfanges oder der Höhe der Leistungen eingeschränkten oder ganz
+suspendierten Bestimmungen der §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses
+Statuts spätestens dann wieder in uneingeschränkte Geltung gesetzt
+werden, wenn für den Betrieb die drei letzten Geschäftsjahre ohne
+Betriebsdefizit geblieben sind und zugleich der Reservefonds der
+Stiftung nach Abzug des auf Abteilung I entfallenden Anteils im ganzen
+die Höhe von zwei Drittel der Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach
+dem Durchschnitt der drei letzten Geschäftsjahre, wieder erreicht hat.
+
+Hinsichtlich aller in der Zwischenzeit vorgekommenen Invaliditäts- und
+Todesfälle müssen alsdann vom gedachten Zeitpunkt ab den Beteiligten die
+regelmäßigen Pensionsleistungen auf so lange gewährt werden, als nicht
+etwa die Voraussetzungen des § 88 von neuem eingetreten sind.]
+
+[Fußnote 64: § 96. Wenn zu irgend einer Zeit der Fall eintreten sollte,
+daß die auf die §§ 67, 72, 73, 77 dieses Statuts begründeten Leistungen
+wegen der in § 89 vorgesehenen Umstände gegenüber den Arbeitern eines
+Stiftungsbetriebes eingeschränkt oder ganz suspendiert werden müßten, so
+haben auch gegenüber allen Beamten des Betriebes, die Mitglieder seiner
+Geschäftsleitung nicht ausgenommen, entsprechende Einschränkungen
+einzutreten, soweit nicht schon erworbene Rechte entgegenstehen.
+
+In alle auf Lebenszeit abzuschließende Anstellungsverträge muß ein
+hierauf bezüglicher Vorbehalt ausdrücklich aufgenommen werden.
+
+Vorzugsrechte zur Sicherstellung vertragsmäßiger Ansprüche dürfen
+niemand eingeräumt werden.]
+
+[Fußnote 65: mit Rücksicht auf die gesamte Geschäftslage und den vom
+Reservefonds erreichten Stand]
+
+[Fußnote 66: (Gewinnbeteiligung)]
+
+[Fußnote 67: zu bemessen nach dem gemäß § 41, Abs. 2 auf das gleiche
+Lohn- und Gehalts-Konto bezogenen prozentischen Nettogewinn des
+Geschäftsjahres, und zwar als ein Bruchteil desjenigen Betrags, mit
+welchem dieser prozentische Nettogewinn die Ziffer überschreitet, die
+gemäß der in §§ 40, 41 gegebenen Richtschnur als Mindestziffer im Sinn
+des § 41, Abs. 3 jeweils gelten soll;]
+
+[Fußnote 68: welche beim Schluß]
+
+[Fußnote 69: für länger als zehn Jahre eingehen, und nicht für länger
+als fünf Jahre, wenn der Reservefonds den in § 45 bezeichneten Stand
+nicht überschreitet.
+
+Neue Verpflichtungen der gedachten Art darf sie nicht übernehmen, wenn
+der Jahresbetrag der schon übernommenen zusammen ein Viertel des
+durchschnittlichen verfügungsfreien Jahresüberschusses der
+letztverflossenen drei Geschäftsjahre überschreitet.]
+
+[Fußnote 70: bei der Universität bleiben diejenigen Bestimmungen in
+Kraft, welche hierüber in den §§ 14, 15 und 17 der Stiftungsurkunde der
+Carl Zeiss-Stiftung vom 19. Mai 1889 niedergelegt sind, mit der Maßgabe,
+
+ daß die Verfügung über denselben und dessen Verwaltung den gleichen
+ Organen und den gleichen Normen wie die Verwendung der ordentlichen
+ Mittel der Universität unterstellt sein soll;
+
+ daß neue regelmäßige Leistungen, deren Fortsetzung nicht ohne
+ Nachteil jederzeit unterbrochen werden könnte, auf den Fonds nicht
+ übernommen werden dürfen, wenn der jährliche Gesamtbetrag der schon
+ übernommenen größer ist als die Hälfte der regelmäßigen jährlichen
+ Zuwendung der Stiftung im Durchschnitt der letztvergangenen fünf
+ Jahre:
+
+ daß zwar zeitweilige Ansammlung von Mitteln innerhalb des Fonds zur
+ Bestreitung größerer Ausgaben für zum voraus bestimmte Zwecke ohne
+ Beschränkung stattfinden, außerdem aber im »Verfügungsfonds« nicht
+ mehr als das Vierfache vom Jahresbetrag der jeweils übernommenen
+ regelmäßigen Leistungen angesammelt werden darf und im
+ »Rücklagefonds« keine größere Kapitalansammlung zulässig ist, als
+ nach dem jeweiligen Zinsfuß genügen würde, um nötigenfalls durch
+ Verbrauch von Zinsen und Kapital alle auf den Universitätsfonds
+ übernommenen regelmäßigen Leistungen vierzig Jahre lang ohne
+ weitere Zuwendungen seitens der Stiftung fortsetzen zu können;
+
+ daß dem »Rücklagefonds« nicht mehr zugeführt werden darf als ein
+ Viertel der regelmäßigen jährlichen Zuwendung der Stiftung.
+
+Die genannten §§ besagter Stiftungsurkunde (§15 mit einer nachträglich
+vereinbarten Abänderung) haben für die Zukunft als ergänzender
+Bestandteil des Titels VII des gegenwärtigen Statuts zu gelten, sofern
+nicht noch bei Lebzeiten des Stifters eine Neuregelung in Form eines
+besonderen Ergänzungsstatuts[71] herbeigeführt worden ist.
+Letzterenfalls hat solches Ergänzungsstatut als dem Titel VII zugehörig
+zu gelten.]
+
+[Fußnote 71: [s. dieses nachstehend].]
+
+[Fußnote 72: landesherrlichen]
+
+[Fußnote 73: Jede]
+
+[Fußnote 74: des Statuts]
+
+[Fußnote 75: Diese Eventualität ist inzwischen durch Wegfall des § 48 in
+dem Stiftungsstatut vom 5. Dezember 1905 erledigt.]
+
+
+
+
+X.
+
+Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung[76].
+
+(Als Manuskript gedruckt.)
+
+
+Die nachfolgenden Erklärungen sollen zunächst die Vorschriften des
+genannten Statuts sowohl hinsichtlich ihrer allgemeinen Tendenz, wie
+hinsichtlich der wichtigeren Einzelbestimmungen gegenüber den jetzt
+Beteiligten begründen, des weiteren aber auch für die Zukunft etwa nötig
+werdender Interpretation einige Anhaltspunkte liefern.
+
+
+Titel I.
+
+Konstituierende Bestimmungen.
+
+Zu § 1.
+
+_Zwecke der Stiftung._
+
+
+Dem Grundgedanken nach geht die CARL ZEISS-Stiftung darauf aus: gegebene
+Geschäftsunternehmungen mit allen daran haftenden Rechten und
+Anwartschaften im Sinne eines Fideikommisses in unpersönlichem Besitz
+und zugunsten unpersönlicher Interessen unter dauernde Bindung zu
+stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der fortgesetzten Leitung und
+Verwaltung jener Unternehmungen nach bestimmten Grundsätzen, anderseits
+hinsichtlich beschränkter Verfügung über die mit ihrem Besitz
+verknüpften Nutznießungen.
+
+Auf das erstere beziehen sich die Titel II und III, V und VI, auf das
+zweite die Titel IV, VII und VIII des Statuts.
+
+Dementsprechend bezeichnet § 1 die Zwecke der Stiftung unter zwei
+getrennten Abschnitten in genauem Anschluß an die Stiftungsurkunde[77],
+nur mit derjenigen Erweiterung unter B, welche durch die inzwischen
+veränderte Sachlage an die Hand gegeben ist.
+
+Alle Leistungen, welche unter A fallen, sind gedacht als solche, die
+immer namens der Handelsfirmen der Stiftung und in deren Wirkungskreis
+zu erfolgen haben; namens der Stiftung selbst nur Leistungen gemäß
+Abschnitt B, welcher denjenigen Umkreis _gemeinnütziger_ Betätigung
+umschreibt, innerhalb dessen die Stiftung als Eigentümer der
+Geschäftsbetriebe die Nutznießungsvorteile aus letzteren zu verwenden
+hat.
+
+Die CARL ZEISS-Stiftung soll in keinem Punkt, namentlich aber nicht
+hinsichtlich der unter A im dritten Absatz ihr zugewiesenen sozialen
+Aufgaben den Charakter der »milden Stiftung« haben. Was im besonderen
+dieser dritte Satz von ihr verlangt, besteht ausschließlich in der
+Forderung: daß ihre Handelsfirmen als solche ihre Wirtschaftsführung
+gemäß den in Titel V ausgesprochenen Grundsätzen einzurichten haben,
+damit diese Wirtschaftsführung _nichts übrig lasse_, wofür etwa
+Wohltätigkeitseinrichtungen irgend einer Art regelmäßig einzutreten
+hätten; und daß die Stiftung, als Eigentümer, solcher Wirtschaftsführung
+die nötige Rückdeckung schaffe, gemäß den Vorschriften in Titel IV. Denn
+das Ziel meiner Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis
+Caritas zu befördern, sondern ganz allein: die _Rechts_lage aller
+derjenigen zu heben, die in diesen Wirkungskreis eingetreten sind oder
+in Zukunft eintreten mögen.
+
+
+Zu § 5.
+
+_Stiftungsverwaltung._
+
+Da die Zwecke der CARL ZEISS-Stiftung in mehreren Punkten mit
+staatlichen Angelegenheiten sich berühren, so mußte es angemessen und
+sachdienlich erscheinen, die oberste Leitung der Stiftung einer Instanz
+zuzuweisen, welche zur ständigen Vertretung verwandter öffentlicher
+Interessen berufen ist -- wie schon durch die Stiftungsurkunde von 1889
+geschieht. Dabei ist jedoch die Verbindung von Stiftungsverwaltung und
+Staatsbehörde als reine Personalunion gedacht. Die Bestimmung des § 5
+besagt also nur: daß diejenigen Männer, welchen jeweils die betreffende
+Funktion des öffentlichen Dienstes anvertraut ist, durch den Stifter
+ersucht und kraft landesherrlicher Bestätigung der Stiftung ein für
+allemal ermächtigt sind, auch der Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung
+der CARL ZEISS-Stiftung sich anzunehmen und solche immer in den gleichen
+geordneten Formen zu besorgen, nach welchen sie gemäß den
+Staatseinrichtungen ihr öffentliches Amt ausüben.
+
+Jene Verbindung begründet mithin keinerlei nähere Beziehung der Stiftung
+zum Staat selbst, außerhalb des allgemeinen Aufsichtsrechts, welches dem
+Staat über jede Stiftung zusteht[78].
+
+
+Titel II.
+
+Organisation der geschäftlichen Aktion der Stiftung.
+
+Zu Titel II wird die schwierige Frage zu beantworten gesucht: wie die
+Verwaltung und Leitung von Gewerbsunternehmungen auf einem sehr
+eigenartigen Arbeitsfeld, dessen technische und merkantile Interessen
+gänzlich abseits liegen von den allgemeiner zugänglichen
+Industriegebieten, in _unpersönlicher_ Hand zweckmäßig zu organisieren
+sei -- und _wie_ einer für zweckmäßig erkannten Organisation die Gewähr
+dauernder Anerkennung verschafft werden könne.
+
+Der in Titel II zum Ausdruck kommende Organisationsplan für die
+geschäftliche Aktion der Stiftung hat sich mir ergeben aus dem Inhalt
+einer fast dreißigjährigen persönlichen Erfahrung über die feineren
+Lebensbedingungen der hiesigen Unternehmungen und aus vielfältigen
+Einblicken in die Verhältnisse anderer Betriebe ähnlicher Art; nicht zum
+wenigsten aber auch aus den wertvollen Winken, welche das nunmehr
+vierjährige, ausnahmslos einträchtige Zusammenwirken mit dem
+ausgezeichneten Mann, der der erste Stiftungskommissar der CARL
+ZEISS-Stiftung geworden ist, mir und meinen nächsten Mitarbeitern
+geliefert hat.
+
+Die in Titel II des Statutenentwurfs aufgestellten Vorschriften stehen
+unter den nachfolgenden Gesichtspunkten:
+
+1. Eine sachgemäße und entsprechender Verantwortlichkeit fähige Leitung
+und Verwaltung der Stiftungsbetriebe kann, hinsichtlich aller
+Angelegenheiten dieser Betriebe, kleiner und großer, nur mit Hilfe
+solcher Personen gewonnen werden, welche in Ansehung der wesentlichen
+Interessen jedes Betriebes Sachverständige und mit dem Gang der
+Geschäfte in den Einzelheiten vertraut sind.
+
+Deshalb müssen der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung für Leitung
+und Verwaltung der Geschäftsfirmen noch besondere Organe gegeben werden,
+mit eigener Initiative und Verantwortung, und dementsprechend mit einer
+bestimmten selbständigen Kompetenz (Vorstände oder Geschäftsleitungen
+der Stiftungsbetriebe).
+
+Damit diesen Organen Initiative und Verantwortlichkeit wirklich
+verbleibe, muß ihre Kompetenz grundsätzlich dahin bestimmt werden: daß
+in den Angelegenheiten der Betriebe gegen ihren erklärten Willen nichts
+angeordnet, sondern nur Veto seitens der Stiftungsverwaltung innerhalb
+eines bestimmten Umfangs eingelegt werden kann.
+
+2. Die Funktionen dieser Vorstände können nicht füglich je einem
+einzelnen in die Hand gegeben werden. Wegen der Vielfältigkeit der stets
+zu berücksichtigenden Interessen und stets erforderlichen Sachkenntnisse
+kann nur eine Mehrheit von Personen genügende Gewähr für nicht ganz
+einseitige Entschließungen bieten. Jede Entscheidung muß die Resultante
+sein aus den Einzelurteilen mehrerer _gleichberechtigter_, möglichst
+verschiedene Interessen des Betriebes vertretender Personen.
+
+Demnach müssen die Vorstände als _Kollegien_ konstituiert werden. Bei
+der Optischen Werkstätte wird, wegen der besonderen Mannigfaltigkeit der
+dort in Betracht kommenden Rücksichten, die Zahl der Mitwirkenden der
+Regel nach nicht unter Drei sein dürfen. Über vier ohne dringende
+Veranlassung hinauszugehen, wird überall unratsam sein wegen der
+unvermeidlichen Schwerfälligkeit eines vielköpfigen Kollegiums.
+
+3. Zur verantwortlichen Mitwirkung in der Leitung der Stiftungsbetriebe
+ist ein Fremder, der unvermittelt in den Betrieb hereingesetzt würde,
+gänzlich ungeeignet. Ein solcher würde, wenn er nicht ins Blaue hinein
+urteilen und dabei der Gefahr grober Mißgriffe sich aussetzen will, für
+längere Zeit, bis er eingehendere Fühlung mit den Angelegenheiten
+gewonnen hat, nur das Sprachrohr anderer sein können. Daher ist
+unbedingt geboten, die Ergänzung der Vorstände stets im Kreis derjenigen
+Personen zu suchen, welche als obere Beamte der betreffenden Firma --
+wenigstens aber des andern Stiftungsbetriebes -- schon längere Zeit
+tätig waren, infolgedessen mindestens einen Teil der wichtigeren
+Angelegenheiten des Betriebs und die Atmosphäre des Wirkungskreises aus
+eigener Erfahrung kennen und anderseits ihren Mitarbeitern und der
+Stiftungsverwaltung ebenfalls schon genügend bekannt sind.
+
+4. Die erforderliche Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe
+seitens der Stiftungsverwaltung und deren, sei es beratende, sei es
+mitentscheidende Einwirkung auf diese Geschäftsführung, kann, soweit es
+sich nicht um Wahrnehmung ganz allgemeiner Interessen der Stiftung oder
+wesentlich vermögensrechtlicher Rücksichten handelt, in wirksamer und
+sachgemäßer Art nur mittels einer Person ausgeübt werden, welche durch
+fortgesetzten, regelmäßigen Verkehr mit den Instituten und ihrem
+Personal einen genaueren Einblick in alle sachlichen und persönlichen
+Verhältnisse derselben gewonnen hat und den Gang aller Angelegenheiten
+_stetig_ zu verfolgen vermag. Da bei so komplizierten Geschäftsaktionen,
+wie hier in Frage sind, in die Beurteilung jeder wichtigeren Sache immer
+vielerlei Einzelheiten hereinspielen, und Rücksichten und Erwägungen,
+die einem Fernerstehenden meist kaum verständlich zu machen sind, so
+würde jede maßgebende Einwirkung der Stiftungsverwaltung, die aus der
+Entfernung erfolgen müßte, eher lähmend als fördernd sein. Hieraus folgt
+die Unentbehrlichkeit eines weiteren Organs der Stiftung für die
+Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute -- einer ständigen Mittelsperson
+zwischen der Stiftungsverwaltung und den Geschäftsleitungen der
+Betriebe.
+
+Diese Zwischeninstanz, der Stiftungskommissar, muß natürlich seine
+Funktionen als Vertreter und Beauftragter der Stiftungsverwaltung
+ausüben und demgemäß nach der Instruktion der letzteren handeln. Dabei
+muß ihm jedoch soviel Selbständigkeit in allem einzelnen belassen werden
+können, daß seine eingehendere persönliche Kenntnis der Verhältnisse und
+entsprechende Verantwortlichkeit wirklich zur Geltung kommen. Er dürfte
+also nicht anzuhalten sein, etwas zu vertreten, was er mit Rücksicht auf
+beides nicht glaubt vertreten zu können. Demnach darf er zur
+Stiftungsverwaltung nicht im Verhältnis der staatlichen
+Beamten-Unterordnung stehen.
+
+ * * * * *
+
+Gemäß diesen Grundzügen des Organisationsplanes würde der
+Stiftungsverwaltung selbst die ausschließliche Entscheidung in all
+denjenigen Angelegenheiten der Stiftung vorbehalten bleiben, welche auf
+die in § 1 sub B bezeichneten Zwecke Bezug haben, hinsichtlich der dort
+sub A benannten Aufgaben aber eine geregelte Übertragung der Rechte und
+Pflichten der Stiftung, als des Inhabers der Stiftungsbetriebe, auf
+besondere Organe, Stiftungskommissar und Vorstände, vorgesehen sein. Die
+Stiftungsverwaltung soll auf diesem Wege entlastet sein von der
+Verantwortung für die eigentliche Geschäftsaktion, für welche sie
+angesichts der besonderen Verhältnisse entsprechende eigene Organe
+anderweitig nicht beschaffen könnte. In diesem Punkt würde ihr also nur
+obliegen: Vorsorge für die Auswahl geeigneter Personen.
+
+Alles dieses entspricht in den Grundzügen durchaus den Einrichtungen,
+die hinsichtlich der Leitung der jetzigen Stiftungsbetriebe teils schon
+seit langer Zeit bestehen, teils in den letzten vier Jahren sich
+herausgebildet haben und also der Hauptsache nach schon in längerer
+Erfahrung erprobt sind. Die Bestimmungen der §§ 6-20 dieses Statuts
+verfolgen also nur den Zweck, für die Zukunft zu fixieren und genauer zu
+regeln, was bisher ohne förmliche Regelung in tatsächlicher Übung
+gestanden hat.
+
+Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:
+
+
+Zu § 5, Abs. 2 u. 3.
+
+Durch die Verbindung der Stiftungsverwaltung mit einer Staatsbehörde
+werden die Geschäftsunternehmungen der CARL ZEISS-Stiftung auch nicht
+mittelbar zu Staatsbetrieben oder besonderer Staatsaufsicht, außerhalb
+der allgemeinen, im öffentlichen Recht jeweils vorgesehenen
+Beaufsichtigung der Industrieunternehmungen, unterstellt.
+
+Im Statutenentwurf kommt dieses auch ohne den § 16 schon genügend zum
+Ausdruck. Bei Fernerstehenden ist jedoch das durch § 5 begründete
+Verhältnis leicht Mißverständnissen ausgesetzt, wie sich schon gezeigt
+hat. Die ausdrückliche Erwähnung seiner richtigen Konsequenzen in § 16
+erscheint also ratsam, um auch explicite erkennbar gemacht zu haben, daß
+die Stiftungsverwaltung als Staatsbehörde für nichts verantwortlich ist,
+was der Vorstand eines Stiftungsbetriebes bei Vertretung der Interessen
+seiner Firma innerhalb der Grenzen des gesetzlich Zulässigen zu tun oder
+zu unterlassen für gut findet.
+
+
+Zu § 7.
+
+Daß immer mindestens ein Mitglied den Vorständen beider
+Stiftungsbetriebe gemeinsam sei -- wenn dabei auch unvermeidlich ist,
+daß dieses gemeinsame Mitglied der Regel nach nur dem einen von beiden
+Betrieben ganz im einzelnen nahe stehen kann -- erscheint nicht nur
+geboten zur Sicherung des fortgesetzten, für beide gleich wichtigen
+Hand-in-Hand-Arbeitens von Optik und Glasfabrikation, auf welchem die
+Entwickelung der hiesigen Unternehmungen begründet ist, sondern auch
+unerläßlich unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Interessen der
+Stiftung, um die Einheitlichkeit ihrer ganzen geschäftlichen Aktion zu
+wahren -- was durch die Person des gemeinsamen Stiftungskommissars
+_allein_ noch nicht genügend gewährleistet wäre.
+
+
+Zu § 9.
+
+Die Vorschriften dieses Paragraphen entsprechen dem im Handelsrecht
+allgemein anerkannten Prinzip der freien und direkten Stellvertretung.
+Daß diesem stets in vollem Umfang Rechnung getragen werde, ist nicht nur
+Voraussetzung genügender Rechtssicherheit für alle Geschäftshandlungen
+der Stiftungsfirmen, sondern auch deshalb geboten, damit diese
+Handelsfirmen und ihre Vorstände das erforderliche Ansehen nach außen
+behalten.
+
+
+Zu § 11.
+
+Die Vorschriften dieses Paragraphen versuchen, eine Abgrenzung der
+Kompetenz der Vorstände möglichst nach objektiven Merkmalen in solcher
+Art zu geben, daß dabei einerseits der Stiftungsverwaltung eine
+maßgebende Einwirkung auf alle wichtigeren Aktionen der
+Geschäftsbetriebe gewahrt bleibt, anderseits aber auch der unerläßlichen
+Forderung genügender Bewegungsfreiheit und ausreichender, das Bewußtsein
+wirklicher Verantwortung sichernder Initiative der Vorstände Rechnung
+getragen wird.
+
+
+Zu § 14.
+
+Dadurch, daß dem Stiftungskommissar das Recht, gehört zu werden und
+wenigstens beratend mitzuwirken, für _alle_ Angelegenheiten vorbehalten
+wird, die überhaupt besondere Entschließungen erfordern, wird der
+Stiftungsverwaltung eine weitgehende Einflußnahme auf die Behandlung
+auch der gewöhnlichen Geschäfte gesichert. Zwischen einem
+Stiftungskommissar, der genügenden Einblick in die Angelegenheiten und
+das Ansehen unbefangenen Urteils gewonnen hat, und einer
+Geschäftsleitung, deren Mitglieder als sachkundig und umsichtig sich
+bewährt haben, wird die formale Abgrenzung der Kompetenz in § 11
+praktisch überhaupt nicht zur Geltung kommen.
+
+
+Zu § 15.
+
+Wenn eine Mehrheit von sachverständigen Personen in der Geschäftsleitung
+eines Stiftungsbetriebes in irgend einer Frage einstimmig ist, so muß
+ihrem Votum präsumtiv eine größere Autorität beigemessen werden, als der
+etwa abweichenden Ansicht eines andern, der den betreffenden
+Angelegenheiten nicht in gleichem Maße nahe steht. Sind aber jene
+Sachverständigen uneins, so geht den dissentierenden Urteilen _beider_
+Teile die spezifische Sachverständigen-Autorität verloren und
+verschiedenes Gewicht beider kann nur noch begründet sein in dem etwa
+ungleichen Ansehen der Personen hinsichtlich ihrer Erfahrung, Umsicht,
+Unbefangenheit etc. Da derartige Unterschiede sich nicht nach Köpfen
+abzählen lassen, erscheint es angemessen, in allen solchen Fällen, ganz
+ohne Rücksicht auf Majorität und Minorität, das Zünglein an der Wage
+einen Dritten bilden zu lassen, der neben dem eigenen Urteil zur Sache
+auch jene Unterschiede auf Grund längerer Kenntnis der Personen würdigen
+kann.
+
+Daß in derartigen Fällen der Stiftungskommissar nicht aliud entscheiden
+könne, ist aus der Wortfassung des § 18 genügend erkennbar. -- Der Regel
+nach wird natürlich sein Bemühen darauf gerichtet sein müssen, wenn nach
+versuchter Vermittelung noch ein entschiedenes Gegenvotum des einen
+Teils bestehen bleibt, in wichtigeren Angelegenheiten die Entscheidung
+womöglich zu vertagen, schon wegen der größeren Verantwortung, die
+andernfalls er selbst zu tragen hätte.
+
+
+Zu § 18.
+
+Die Forderung eines regelmäßig _mündlichen_ Verfahrens ist nicht nur
+berechtigt, weil andernfalls den Vorständen eine unbillige Arbeitslast
+aus schriftlicher Korrespondenz erwachsen könnte, sondern auch deshalb
+geboten, weil nur auf jenem Weg genügender Einblick in alle
+Angelegenheiten und Unterlagen für ein begründetes Urteil zu gewinnen
+sind.
+
+
+Zu § 22.
+
+Die hier gegebene Vorschrift entspricht der in § 1 angedeuteten
+Scheidung der beiden Aufgaben der Stiftung: als Inhaber der
+Geschäftsbetriebe und als Nutznießer ihrer Erträgnisse.
+
+
+Zu §§ 25 und 26.
+
+Die in diesen Paragraphen gegebenen Anordnungen in Verbindung mit den
+§§ 9 und 10 besagen praktisch die Einführung eines unter Aufsicht und
+Leitung der Stiftungsverwaltung gestellten Kooptationsverfahrens für die
+Ergänzung der Vorstände. Ein anderer sachgemäßer Modus hierfür erscheint
+auch nicht denkbar. Denn die Wahrung ungestörter Kontinuität der
+Geschäftsaktion und die Sicherung kollegialen Einvernehmens unter den
+zur Leitung bestellten Personen ist die unerläßliche Voraussetzung für
+gedeihlichen Fortgang der Unternehmungen. Jeder ernstliche Bruch hierin
+würde eine gefährliche Krisis bedeuten.
+
+Der in Rede stehende Ergänzungsmodus wird aber auch ganz unbedenklich
+sein, wenn immer Vorsorge dafür getroffen ist, daß in den
+Geschäftsleitungen, wenigstens aber im Kreise ihrer nächsten
+Mitarbeiter, neben älteren und erfahreneren Männern stets auch solche
+vorhanden und genügenden Einflusses teilhaftig sind, die noch des
+Vorzuges der Jugend sich zu erfreuen haben: nicht ängstlich erwägen zu
+müssen, ob die Kräfte neuen Aufgaben gewachsen sind.
+
+Die übrigen in § 26 und den nächstfolgenden aufgestellten Normen für die
+Regelung der _persönlichen_ Verhältnisse der Vorstandsmitglieder,
+einerseits gegenüber der Stiftungsverwaltung, anderseits gegenüber den
+anderen Beamten der Stiftungsbetriebe, wollen den folgenden Erwägungen
+Rechnung tragen:
+
+Erstens. Den Personen, denen die Vertretung einer Stiftungsfirma nach
+außen und nach innen anvertraut wird, muß schon durch die Formen und
+Bedingungen ihrer Beauftragung diejenige persönliche Unabhängigkeit
+gewährleistet sein, die nötig ist, sie jedem Dritten gegenüber unter die
+Präsumtion gestellt zu haben, daß sie ihre Funktionen ohne Beengung
+durch unsachliche Rücksichten, nach ihrem eigenen besten Wissen ausüben
+_können_. Dieses Ansehen müssen die Vorstände haben nach außen, weil
+sonst den Stiftungsbetrieben das Vertrauen verloren gehen würde, daß
+ihre Angelegenheiten auf die Dauer wirklich, nicht bloß angeblich, rein
+fachmännischer Leitung unterstellt seien; und nach innen müssen sie
+solches Ansehen haben, damit das gesamte Personal der Stiftungsfirmen,
+Beamte und Arbeiter, zu den Vorständen das Vertrauen behalte, in ihnen
+die Vertretung aller berechtigten eigenen Interessen, auch der Stiftung
+gegenüber, zu besitzen. Mit Rücksicht auf das letztere aber müssen
+außerdem noch die Personen, denen die schwierige Aufgabe zufällt, im
+täglichen Verkehr die Interessen des Ganzen mit den ihnen vielfach
+widerstreitenden Interessen aller einzelnen in gerechtem und
+vernünftigem Gleichgewicht zu erhalten, gegen jeden möglichen Verdacht
+gesichert sein, als ob, wenn sie in irgend einem Fall den Wünschen
+einzelner entgegen zu treten haben, dabei Rücksichten auf eigenen
+Vorteil mitsprechen könnten.
+
+Zweitens. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder darf grundsätzlich nicht
+auf Erteilung von Anordnungen, Beaufsichtigung, Vollziehung von
+Unterschriften u. dergl. beschränkt sein. Sie müssen vielmehr
+fortgesetzt an regelmäßiger Mitarbeit in den wichtigeren Angelegenheiten
+interner wissenschaftlicher, technischer oder kaufmännischer Funktion
+wie die anderen Beamten ihrer Firma sich beteiligen, wenn auch
+naturgemäß in beschränkterem Umfang als diese. Andernfalls würden sie
+die lebendige Fühlung mit der praktischen Aktion ihres Betriebes bald
+verlieren und der Gefahr formalistischer Behandlung der Angelegenheiten
+mehr und mehr verfallen.
+
+Die relativ wenigen Personen im Beamtenkreis der Stiftungsbetriebe, auf
+welche der besondere Auftrag zur Vertretung einer Firma und zur Leitung
+ihrer Angelegenheiten entfällt, können nun, wie tüchtig und
+leistungsfähig sie sein mögen, auf Erfolg ihrer Tätigkeit nur dann
+rechnen, wenn sie der bereitwilligen Unterstützung einer größeren Zahl
+ebenbürtiger Mitarbeiter sicher sind, vor welchen sie selbst im
+allgemeinen nichts weiter voraus haben werden, als die sozusagen
+zufällige Qualifikation gerade für die besonderen Funktionen, die ihnen
+aufgetragen sind, denen gegenüber aber die Tätigkeit der andern als
+durchaus gleichwertig zu erachten ist. Es wäre deshalb völlig
+unangemessen und im Erfolg geradezu schädlich, wenn die Funktion der
+Vorstandsmitglieder diese besonders herausheben wollte aus dem Kreis
+ihrer nächsten Mitarbeiter. Der Auftrag darf also keinerlei Überordnung
+von Person zu Person begründen. Die notwendig gebotene Unterordnung
+aller unter die verantwortliche Leitung hat ausschließlich Unterordnung
+unter das Kollegium als _solches_ zu sein, dem auch jedes seiner
+Mitglieder für seine Person hinsichtlich seiner gesamten Tätigkeit ganz
+ebenso unterstehen muß wie alle andern; und die einzige Ehre, welche
+dieser Auftrag den davon Betroffenen als Äquivalent für größere
+Verantwortung und unruhigere Tätigkeit bringt, muß bleiben: durch die
+Institutionen der CARL ZEISS-Stiftung unter die Vermutung gestellt zu
+sein, daß nur sehr tüchtigen und sehr vertrauenswürdigen Leuten
+derartige Pflichten und derartige Rechte anvertraut werden können.
+
+Die Bedeutung der Imponderabilien habe ich in genügend langer Erfahrung
+würdigen gelernt. Deshalb lege ich besonderen Wert darauf, die
+Grundsätze und Maximen für die Regelung der persönlichen Beziehungen,
+die in meinem Wirkungskreis bis heute gegolten haben und hierin auf
+unbestrittene Erfolge sich berufen dürfen, auch für die Zukunft aufrecht
+erhalten zu sehen.
+
+
+Zu §§ 29-31.
+
+Wenn der im vorangehenden begründete Organisationsplan für die
+praktische Tätigkeit der CARL ZEISS-Stiftung als zweckentsprechend oder
+auch nur als vernünftigerweise zulässig anzusehen ist, so rechtfertigt
+sich auch das Bestreben, für seine dauernde Anerkennung in allen
+grundsätzlichen Punkten jede mögliche Garantie zu beschaffen. In
+wirksamer Form kann solches aber nicht anders erreicht werden wie durch
+die Beschränkung der Vertragsfreiheit, die in den Paragraphen 29-31 der
+Stiftung in bezug auf den nächstbeteiligten Personenkreis auferlegt
+wird.
+
+Die versuchte Fixierung einer bestimmten Organisation der CARL
+ZEISS-Stiftung nicht nur durch allgemein ausgesprochene Grundsätze,
+sondern auch durch Bezeichnung objektiver Kriterien für deren Anwendung,
+läßt meines Erachtens immer noch ziemlich weiten Spielraum für die
+Anpassung an wechselnde Verhältnisse. Indes verhehle ich mir durchaus
+nicht, daß derartige Fixierung einer Einrichtung auch gewissen
+Nachteilen ausgesetzt ist; und ich bin sogar vollkommen sicher, daß,
+wenn diese Einrichtung auch 50 Jahre lang ununterbrochen die
+beabsichtigten günstigen Wirkungen tatsächlich gehabt hätte, im 51. Jahr
+oder später gewiß einmal, wenigstens vorübergehend, eine Situation
+eintreten muß, angesichts welcher mit dem Schein des Rechts wird gesagt
+werden können: »welche Torheit, eine Organisation so fest zu legen!«
+_Diesen_ Mangel aber teilt das Fixieren mit jeder andern Einrichtung,
+die man treffen möchte; und das Nichtfixieren wäre doch auch eine
+Einrichtung, der gegenüber kein anderer Unterschied bestehen würde, als
+daß zukünftiger Tadel auf das Nichtfixieren sich richten würde. In
+Bedenken wegen der beschränkten Anpassungsfähigkeit der Organisation
+kann ich also einen triftigen Einwand solange nicht erblicken, als es
+keinen Weg gibt, Anerkennung bestimmter Grundsätze anders für längere
+Dauer sicher zu stellen als durch Angabe objektiver, keinem Ermessen
+unterworfener Merkmale ihrer Befolgung oder Nichtbefolgung. -- Muß die
+CARL ZEISS-Stiftung zeitweiligen Schaden durch ihre Einrichtungen in
+jedem Fall einmal erleiden, wie immer diese Einrichtungen jetzt
+gestaltet würden, so mag sie ihn dann erleiden durch meine Grundsätze --
+wofür ich die Verantwortung zu übernehmen habe[79].
+
+
+Titel III.
+
+Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung.
+
+Zu §§ 35, 36.
+
+Die in § 35 ausgesprochene Beschränkung betreffs des Tätigkeitsgebietes
+der Stiftung bedarf keiner besonderen Rechtfertigung, eher die im
+folgenden Paragraphen zugelassene territoriale Erweiterung ihrer Aktion.
+Mit dieser letzteren, wenn sie einmal eintreten sollte, würden
+zweifellos gewisse Gefahren gegeben sein, aus der zunehmenden
+Erschwerung der Übersicht und der Einheitlichkeit der Geschäftsaktion
+und dergl. Andererseits sehe ich aber in der fortschreitenden
+Verbreiterung der Grundlagen der hiesigen Unternehmungen durch
+Ausdehnung ihres Arbeitsfeldes, wie solche seit Jahren planmäßig von mir
+und meinen Mitarbeitern verfolgt worden ist, das wichtigste Mittel zur
+Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Stabilität; und außerdem will
+ich auch nicht verhindern, daß in später Zukunft die gefestigte
+Arbeitsorganisation der CARL ZEISS-Stiftung möglicherweise eine Art von
+Kristallisationspunkt auf dem Gebiet der feintechnischen Industrie
+abgeben könnte, falls etwa die fortschreitende Ausbreitung der
+fabrikatorischen Arbeitsform auch auf diesem Gebiet solcher Möglichkeit
+Wert verleihen sollte.
+
+
+Zu § 40.
+
+Die in diesem Paragraphen -- naturgemäß nur sehr allgemein --
+angedeutete Direktive für die Geschäftspolitik der CARL ZEISS-Stiftung
+soll zum Ausdruck bringen: daß diese Politik zwar, in bewußtem Gegensatz
+zum Zweck eines Aktienunternehmens oder dergl., immer als oberstes Ziel
+sich setzen müsse, den wirtschaftlichen Wert der Unternehmungen für die
+_Gesamtheit_ der daran beteiligten, persönlichen und unpersönlichen,
+Interessen möglichst zu erhöhen, andererseits aber auch völlig fern zu
+bleiben habe von jeder Tendenz zu fortschreitender Aufteilung des
+Gesamtertrages unter die jeweils tätigen Personen.
+
+In einem wirklich organisierten Unternehmen, welches schon eine längere
+Vergangenheit hinter sich hat, zumal auf einem hoch entwickelten
+Arbeitsgebiet, ist _nicht_, wie etwa bei einer Genossenschaft aus
+wesentlich gleichartigen Elementen, die jeden Tag zu gemeinsamer Arbeit
+zusammentreten könnte, der Wirtschaftsertrag des Ganzen der Hauptsache
+nach die bloße Summe aus den Einzelleistungen aller jeweils in ihm
+tätigen Personen; er ist wesentlich mehr als das, ganz abgesehen noch
+von der Bedeutung des mitwirkenden Kapitals als Arbeitsfaktor. Denn in
+solcher Organisation fängt die wirtschaftliche Arbeit nicht jedes Jahr
+von vorn an, wie wenn sie abhinge von einem =ad hoc= zusammengelaufenen
+Menschenhaufen; vielmehr wirkt in ihr kontinuierlich alles fort, was
+eine lange Vergangenheit an wertvollen Antrieben, besonderen
+Einrichtungen, planmäßiger Schulung, geregelten Verbindungen und
+Absatzwegen allmählich geschaffen hat. Und wie dabei einerseits der
+zeitliche Gesamtertrag des Ganzen immer in ganz beträchtlichem Anteil
+bedingt bleibt durch die Nachwirkung der Arbeit, die andere, vielleicht
+längst Verstorbene, vor Jahrzehnten geleistet haben, so werden
+andererseits auch in der Organisation und durch dieselbe die Mittätigen
+zu Leistungen befähigt, die sie, was immer ihre persönlichen Anlagen
+sein möchten, außerhalb der vorgefundenen Organisation niemals zustande
+bringen könnten, deren wirtschaftlicher Ertrag also auch nicht
+ausschließlich ihr eigenes Verdienst ist.
+
+Die Direktive des § 40 will also besagen: daß die Organe der Stiftung
+zwar niemals suchen dürfen, den Unternehmergewinn zu steigern oder
+hochzuhalten durch Herabdrücken oder Niederhalten der Arbeitserträge der
+einzelnen, vielmehr immer nur durch möglichste Entwicklung der
+spezifischen Kräfte der Organisation und möglichste Vermehrung der aus
+ihr fließenden besonderen Wirtschaftsvorteile -- daß sie aber auch
+nichts, was vernünftigerweise auf diese Kräfte und Vorteile
+zurückzuführen ist, an solche verschenken dürfen, die es in Wahrheit gar
+nicht erarbeitet haben.
+
+Ich hoffe, daß auch die zukünftigen Geschäftsleitungen der
+Stiftungsbetriebe, solange nicht eine völlige Umwälzung in den
+Existenzbedingungen dieser eingetreten ist, es fertig bringen werden,
+die wirtschaftliche Lage aller Angehörigen der Betriebe nach dem jeweils
+gegebenen Maßstab günstig zu erhalten und fortgesetzt zu heben, und
+dabei doch noch neben dem marktgängigen Kapitalzins und einer
+notdürftigen Risikoprämie in normalen Zeiten auch einen dem Umfang der
+geschäftlichen Aktion und dem Wert qualifizierter Arbeit in ihr
+einigermaßen entsprechenden Unternehmergewinn übrig zu behalten.
+Andernfalls müßten sie sich sagen lassen: daß sie entweder ihre Aufgabe
+überhaupt nicht begriffen, oder daß sie und ihre nächsten Mitarbeiter
+nicht verstanden hätten, die vorgefundenen Kräfte der Organisation
+lebendig zu erhalten und allmählich erlahmende Antriebe durch neue zu
+ersetzen.
+
+Die schwierigere Frage: wem nun der jeweilige Überschuß im
+Wirtschaftsertrag der Unternehmungen füglich gehöre, wenn er nicht den
+sämtlichen mitarbeitenden Personen gehört und, meiner Auffassung nach,
+auch einem persönlich mittätigen Unternehmer nicht uneingeschränkt und
+bedingungslos, am allerwenigsten aber dem Kapitalinhaber gehören würde
+-- diese Frage kann ich für meinen Fall erfreulicherweise als
+gegenstandslos geworden ansehen. Denn wenn der Unternehmer nichts
+anderes mehr ist als der unpersönliche Repräsentant der Organisation
+selbst, und wenn zugleich seine Nutznießung keine andere Anwendung mehr
+finden kann als zugunsten von Zwecken, die entweder ganz unmittelbar den
+dauernden Interessen der Gemeinschaft dienen, oder dem allgemeinen Wohl,
+an welchem alle mittelbar beteiligt sind -- so wird es nunmehr sicher
+sein, daß ihm jener Überschuß gebührt.
+
+
+Zu § 44.
+
+Die Anerkennung der in § 44 ausgesprochenen Forderung habe ich gleich
+beim ersten Eintritt in die Verbindung mit der damals noch kleinen
+Optischen Werkstätte, vor nun bald 30 Jahren, mir ausdrücklich
+ausbedungen, und es ist ihr bisher auch stets streng entsprochen worden.
+Ich wünsche, daß auch meine Nachfolger an dieser Regel festhalten,
+möchte dadurch auch einmal das Preisgeben eines erheblichen
+geschäftlichen Vorteils bedingt sein. -- Ich halte es überhaupt nicht
+für anständig, namentlich aber nicht für die CARL ZEISS-Stiftung,
+Erzeugnisse, die der Absicht nach dem Dienst wissenschaftlicher
+Forschung bestimmt sein sollen, hinsichtlich der geschäftlichen
+Verwertung des Urheberrechts auf gleichem Fuß zu behandeln wie
+Erzeugnisse, die dem Erwerb oder den gewöhnlichen Bedürfnissen des
+praktischen Lebens dienen. Die Stiftungsbetriebe können natürlich auch
+die Erzeugnisse der ersteren Art nicht verschenken, sie müssen vielmehr
+auch gegenüber den Gelehrten und den wissenschaftlichen Instituten den
+vollen Gegenwert für die in jenen enthaltene technische und geistige
+Arbeit fordern. Es soll aber wenigstens für alle erkennbar sein, daß in
+diesem Gegenwert _keine_ besondere Prämie für Urheberrechte enthalten
+sei, daß vielmehr jedem frei gelassen ist, das gleiche billiger zu
+liefern, wenn er es kann.
+
+
+Titel IV.
+
+Reservefonds.
+
+Die Vorschriften dieses Titels bestimmen dasjenige Maß von
+vermögensrechtlicher _Beschränkung_, welches dem Eigentümer der
+Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Verfügung über ihre Erträgnisse
+auferlegt sein soll und zwar: einerseits im Sinne teilweiser Bindung
+dieser Erträgnisse zugunsten der Unternehmungen selbst und ihres
+Personals gegenüber den sonstigen Interessen, welche die Stiftung aus
+§ 1, B zu vertreten hat; andererseits aber im Sinne des Zwanges zur
+teilweisen Verausgabung dieser Erträgnisse behufs gemeinnütziger
+Betätigung.
+
+Die CARL ZEISS-Stiftung soll niemals die Grundlage ihrer Wirksamkeit,
+sondern stets nur den Rückhalt dafür in Vermögensansammlung haben,
+demnach die letztere nicht weiter fortsetzen, als zur Sicherung ihrer
+industriellen Aktion und der Interessen ihres Personals erforderlich
+erscheint.
+
+Für diesen Zweck ist nur ein gewisses Maß von Vermögensbesitz außerhalb
+des Betriebskapitals der Unternehmungen bestimmt geboten, und ein
+gewisses weiteres Maß noch wünschenswert und ratsam. Hieraus ergibt sich
+der Anlaß, für die Vermögensansammlung der Stiftung ein bestimmt
+anzustrebendes Minimum, aber auch ein nicht zu überschreitendes Maximum
+zu normieren. Das letztere ist zu bemessen nach dem Bedürfnis für noch
+absehbare ungünstige Eventualitäten; ganz vagen Möglichkeiten Rechnung
+tragen zu wollen, würde nur bedeuten, der lebenden Generation sichere
+Nachteile aufzuerlegen wegen völlig problematischer Vorteile für eine
+folgende Generation.
+
+
+Zu § 45.
+
+Die Spezifikation des als »Reservefonds« der Bindung unterworfenen
+Vermögensbestandes der Stiftung nach vier getrennten Konten will den
+verschiedenen Rücksichten der allgemeinen industriellen Aktion der
+Stiftung und den besonderen ihr auferlegten Unternehmerpflichten
+Rechnung tragen. -- Die beiden Konten I und II=a= haben ausschließlich
+auf das letztere Bezug, die beiden anderen II=b= und II=c= auf die
+sonstige geschäftliche Aktion.
+
+Zu Konto I): Die nach §§ 72 ff. des Statuts von den Stiftungsbetrieben
+ihrem Personal gegenüber zu übernehmenden vertragsmäßigen Pensionslasten
+fallen zwar gänzlich auf das Unkostenkonto der Handelsfirmen und müssen
+unter normalen Verhältnissen aus den laufenden Einnahmen der Betriebe
+bestritten werden können, da sämtliche Ansprüche nur auf das
+Fortgewähren eines Teiles des früheren Lohnes oder Gehalts der
+ehemaligen Geschäftsangehörigen, nicht auf Kapitalzahlung gehen. Die
+Stiftung als Inhaber der Handelsfirmen muß jedoch, obwohl die
+Pensionsempfänger gewöhnliche, nicht bevorrechtigte Gläubiger ihrer
+Firma bleiben, für den Kapitalwert sämtlicher jeweils laufenden
+Rentenverpflichtungen volle Deckung beschaffen, damit ihre eigene
+Vermögensbilanz sichere Grundlage behalte. Diese Deckung kann indessen
+unbedenklich auf einen mäßigen Teil des der Stiftung selbst gehörigen,
+sonst unbelasteten Betriebskapitals der Handelsfirmen mit angewiesen
+bleiben.
+
+Zu Konto II=a=): Um die dauernde Erhaltung der bilanzmäßigen
+Kapitaldeckung aller Rentenverpflichtungen, sowie außerdem die laufenden
+Pensionszahlungen und diejenigen Leistungen, welche § 77 den
+Stiftungsbetrieben zeitweilig auferlegen möchte, nicht ausschließlich
+auf die jeweiligen Betriebsüberschüsse angewiesen zu haben, vielmehr die
+Deckungsmittel für alle diese Lasten auch in Zeiten schlechten
+Geschäftsganges bereit zu haben, ist das genannte zweite Konto des
+Reservefonds nötig. Seine Höhe ist selbstverständlich zu normieren nach
+dem Personalunkostenkonto der Stiftungsbetriebe, als dem natürlichen Maß
+für die zu gewärtigenden Risiken.
+
+Zu Konto II=b=): Ein besonderer Erneuerungs- und
+Betriebserweiterungsfonds, bemessen nach dem Buchwert der
+verschleißbaren Betriebsmittel, welche die Unternehmungen jeweils nötig
+haben, erscheint geboten, um unabhängig von den laufenden Überschüssen,
+also auch bei ungünstiger Geschäftslage, zu deren Überwindung neue
+Kapitalaufwendungen vielleicht besonders dringlich sein können, Mittel
+zu solchen immer bereit zu haben.
+
+Zu Konto II=c=): Das letzte Konto soll neben der Sicherung allgemeiner
+Aktionsfreiheit der Stiftung und ihrer Handelsfirmen im besondern dienen
+zur Deckung großer exzeptioneller Unkosten, welche plötzliche
+Betriebsstörungen, Geschäftsstockung durch Krieg oder Handelskrisen und
+dergl. Vorkommnisse verursachen können, und soll die Mittel bieten, um
+auch in solchen Zeiten die Leistungen fortsetzen zu können, welche Titel
+V des Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegt. -- Die Höhe dieses
+Postens bemißt sich naturgemäß nach dem jeweiligen Umfang der ganzen
+Geschäftsaktion der Stiftung, der durch die jährliche Gesamtausgabe
+ihrer Betriebe gekennzeichnet ist.
+
+
+Zu § 47, letzter Absatz.
+
+Nachdem[80] die Stiftung fast die Hälfte des gesamten buchmäßigen
+Betriebskapitals der Unternehmungen als freies Eigentum besitzt und
+außerdem einen freien Reservefonds gewonnen hat, der den ganzen Rest
+deckt und schon genügt, um auch eine schwere Krisis zu überstehen,
+betrachte ich die vertragsmäßige Verpflichtung, den Rest jenes
+Betriebskapitals zu bestimmten Terminen zu übernehmen, nur noch als eine
+rein theoretische Sorge. Der Kredit der Stiftung wird groß genug sein,
+um jederzeit im Bedarfsfall anderes fremdes Kapital in solcher Form
+heranziehen zu können, daß die weitere Kapitalübernahme auf längere
+Zeiträume verteilt wird. Deshalb würde es ungerechtfertigt sein, die
+baldige Erhöhung des freien Reservefonds auf den im § 45 angenommenen
+normalen Stand etwa zugunsten beschleunigter Kapitalabzahlung
+hintanzuhalten.
+
+
+Zu § 51.
+
+»Für zum voraus bestimmte Zwecke« schließt aus, die in Rede stehenden
+Überschüsse zurück zu halten, bloß um im allgemeinen größere Mittel für
+spätere Jahre verfügbar zu haben. Jedoch muß gemäß § 46 alles, was auf
+den betreffenden Separatkonten vorhanden ist, also rechtlich noch im
+Eigentum der Stiftung steht, den auf den Reservefonds Bezug habenden
+Bestimmungen in den §§ 88, 89 bedingungslos unterworfen bleiben.
+
+
+Titel V.
+
+Arbeiter- und Angestelltenrecht der Carl Zeiss-Stiftung[81].
+
+Dieser Titel enthält die Präzisierung der in § 1 sub A, dritter Absatz,
+der CARL ZEISS-Stiftung zugewiesenen sozialen Aufgabe. Ich erblicke
+darin den wichtigsten Teil des Statuts, weil diese Festsetzungen für
+mich bedeuten den äußeren Abschluß eines wesentlichen Stückes meiner
+ganzen Lebensarbeit und weil ich zugleich überzeugt bin, daß den
+Bestrebungen, die darin zum Ausdruck kommen, ein ganz entscheidender
+Anteil an der günstigen Entwicklung der jetzigen Stiftungsunternehmungen
+beizumessen ist, ihre fortgesetzte Anerkennung mir also auch als eine
+wesentliche Bedingung für deren ferneren gedeihlichen Fortgang
+erscheinen muß.
+
+Diese Bestrebungen aber haben auf meiner Seite -- seit wohl zwanzig
+Jahren schon bewußterweise -- unter folgendem ganz allgemeinen
+Gesichtspunkt gestanden:
+
+Als ein dringendes Volks- und Staatsinteresse gilt unbestritten die
+Erhaltung, beziehungsweise Wiedererneuerung eines breiten gesunden
+Mittelstandes, dessen Glieder noch Vollbürger sein können, nicht
+hinsichtlich der persönlichen und bürgerlichen Verhältnisse schon auf
+irgend einer Zwischenstufe zum Helotentum stehen und nicht in ihrer
+wirtschaftlichen Existenz einem Proletariat, welches nichts mehr zu
+verlieren hat, verfallen oder jederzeit zu verfallen bedroht sind.
+
+Mag nun jemand überzeugt sein, wie ich es bin, daß ein solcher
+Mittelstand von genügender Breite, soweit die gewerblichen Stände in
+Betracht kommen, in Zukunft überhaupt nur noch auf dem Boden der
+_organisierten_ Wirtschaftstätigkeit der Großindustrie zu erhalten oder
+wiederzugewinnen sei, oder mag er glauben, daß solches auch durch
+Wiederbelebung des alten Handwerks und sonstigen Kleingewerbes
+erreichbar sein werde -- in keinem Fall wird bestritten werden können:
+daß, wenn sowohl die Großindustrie solche Aufgabe erfüllen oder auch nur
+neben parallel gehenden anderen Bestrebungen zu ihrer Erfüllung
+mitwirken könnte, damit wichtigen Volks- und Staatsinteressen Vorschub
+geleistet würde; und daß, wenn auf irgend einem, sei es auch zunächst
+ganz kleinem Gebiet, ein Anfang dieser Art mit Erfolg wirklich gemacht
+würde, dieses dem Gemeinwohl zweifellos dienen müsste.
+
+Die Fortsetzung dieser ersten Erwägung aber ist für mich: es gibt
+_keinen_ andern Weg zu solchem Ziel als wirkliche und dauernde _Hebung
+der Rechtslage_ der von industriellen Unternehmungen abhängigen Personen
+in ihrem Verhältnis zum Unternehmer und seinen Organen, nach der
+persönlichen und der wirtschaftlichen Seite hin -- damit die wichtigsten
+bürgerlichen und materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der
+Willkür des Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen
+jeweiligen Vorteil unterworfen bleiben. Was mit anderen Absichten und
+auf anderen Wegen geschehen oder empfohlen worden ist, die Lage der
+Abhängigen zu verbessern _ohne_ den Versuch grundsätzlicher Änderung
+ihrer Rechtslage zum Unternehmer, mag im einzelnen sehr achtungswert,
+sehr erfreulich und sehr nützlich sein; unter dem Gesichtspunkt der
+sozialen Volksinteressen aber ist es nur Dekoration und nichts weiter.
+
+Aus obigen Prämissen begründet sich für mich das Bestreben, welches
+Titel V des Statuts in Überschrift und Inhalt zum Ausdruck bringt: für
+den ganzen Personenkreis der jetzigen Stiftungsunternehmungen das
+öffentliche Proletarierrecht der Reichs-Gewerbeordnung und der
+einschlägigen Abschnitte des Handelsgesetzbuches durch ein besseres
+_privates_ »Arbeiter- und Angestelltenrecht« zu ersetzen, nämlich jenes
+öffentliche Recht für diesen Personenkreis dauernd dadurch außer
+Anwendung zu bringen, daß den Arbeits- und Anstellungsverträgen der
+Stiftungsbetriebe überall weitergehende Rechte zu gewähren auferlegt und
+für die Sicherung dessen möglichste Garantie geschaffen wird.
+
+ * * * * *
+
+Als die wesentlichen und sämtlich auch unentbehrlichen Grundlagen für
+eine auf _diesem_ Weg erstrebte Hebung der Lage des Arbeiter- und
+Privatbeamtenstandes muß ich ansehen:
+
+1. Genaue Präzisierung des vertragsmäßigen _Pflicht_verhältnisses
+zwischen Personal und Inhaber der Unternehmungen, bezgl. dessen Organen,
+nach strengem Rechtsbegriff -- der gebietet, dieses Pflichtverhältnis
+endgültig zu reinigen von allem ihm herkömmlich noch anhaftenden Beiwerk
+an persönlicher Abhängigkeit, Botmäßigkeit etc., welches durchaus
+einseitig zu Lasten des schwächeren Teils entfällt, weil der Unternehmer
+eine materielle Gegenleistung _da_für nach Gesetz und guter Sitte
+nicht einmal bieten dürfte, eine entsprechende persönliche Gegenleistung
+aber in jedem größeren Betrieb gar nicht bieten kann; also kurz gesagt:
+feste Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit
+der Arbeiter und Angestellten zur Beschränkung persönlicher und
+bürgerlicher Rechte (§§ 57, 58 des Statuts).
+
+2. Genaue Umgrenzung der zeitlichen Gebundenheit und
+Freiheitsbeschränkung, welche das Zusammenarbeiten vieler in der
+Industrie unvermeidlich macht, unter Anerkennung des Grundsatzes: daß
+diese zeitliche Freiheitsbeschränkung nicht weiter reichen dürfe, als
+_wichtige_ Interessen des Betriebs, nicht schon Rücksichten auf jeden
+beliebigen kleinen Vorteil des Unternehmers, gebieten (§§ 61, 62 des
+Statuts).
+
+3. Gewährleistung solcher Normen für die Regelung der Arbeitstätigkeit
+und der Lohnbestimmung, welche geeignet sind, berechtigte
+wirtschaftliche Interessen der Arbeiter wirksam zu schützen (§ 66 des
+Statuts).
+
+4. Gewährleistung des Nichtherabsetzens des einmal zugestandenen
+regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes bei unverändert bleibender
+Arbeitsstellung -- außer im Fall erweislicher Notlage des Unternehmers
+(§ 67 des Statuts).
+
+5. Beschränkung des Unternehmers in der einseitigen Aufkündigung des
+Arbeits- oder Anstellungsvertrages, nachdem dieser durch einen gewissen
+Zeitraum fortgesetzt worden ist -- durch rechtsverbindliche Festsetzung
+einer entsprechenden Entschädigung für den Fall unverschuldeter
+Entlassung, auch wenn solche durch äußere Ursachen, die nicht dem Willen
+des Unternehmers entsprechen, aber in der Industrie regelmäßig zu
+gewärtigen sind, veranlaßt ist (§§ 77-80 des Statuts).
+
+6. Rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter nicht-almosenhafter
+Pensionsleistungen für den Invaliditätsfall nach Ablauf einer gewissen,
+mäßigen Dienstzeit (§§ 72-75 des Statuts).
+
+ * * * * *
+
+Die auf die ersten vier Punkte bezüglichen Vorschriften des Statuts
+kodifizieren nur Regeln, die hinsichtlich alles Grundsätzlichen in den
+jetzigen Stiftungsbetrieben von jeher gegolten haben -- im Anfang, als
+es sich nur um ein kleines Personal handelte, seitens der damaligen
+Inhaber fast unbewußt geübt, seit lange aber offen als feste Maximen
+ausgesprochen, zum größten Teil auch schon durch Jahre hin in der
+Betriebsordnung schriftlich fixiert. Über ihre praktische Wirkung habe
+ich demnach eingehende eigene Erfahrung. Ich weiß also, daß die
+Durchführung jener Grundsätze zwar genötigt hat, an die wichtigen
+Mittelspersonen zwischen den oberen Organen des Unternehmers und der
+Arbeiterschaft, an die Werkmeister, sehr viel höhere Anforderungen zu
+stellen, als an sie zu stellen sind, wenn man sie den Polizeistock
+schwingen läßt. Mit diesen Grundsätzen ist es aber möglich gewesen, die
+Betriebe -- von denen doch der eine schon fast 20 Jahre die Formen des
+Großbetriebs und seit einer Reihe von Jahren ein Personal um die 500
+herum hat -- immer in guter Ordnung und in friedlichem Zusammenwirken
+aller zu erhalten, und zwar unter _gänz_lichem Verzicht auf das meist
+für unentbehrlich angesehene Hilfsmittel der »Strafen«. Diesen
+Grundsätzen auch, und den ihnen entsprechenden, von selbst sich
+ergebenden Maximen für die Regelung des Zusammenwirkens und des
+persönlichen Verkehrs zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, muß ich es
+zuschreiben, daß die Stiftungsbetriebe, im Gegensatz zu den landläufigen
+Klagen über Unverläßlichkeit, Unfleiß, Interesselosigkeit der
+»Untergebenen«, in allen Schichten ihres Personals, vom einfachen
+Arbeiter bis zu den obersten Beamten, einer ganz auffällig _großen_ Zahl
+von Leuten sich erfreuen dürfen, die, Muster von Pflichttreue, mit
+voller Hingabe und höchster Zuverlässigkeit ihren Aufgaben obliegen --
+darunter viele mit steifem Rückgrat, die väterliche Bevormundung sehr
+geringschätzig ansehen, gegen Willkür aber sehr schroff reagieren
+würden. Auch solche haben in die hiesige Arbeitsorganisation immer
+willig sich eingefügt. -- Ich behaupte nun: was den hiesigen
+Unternehmungen jenen besondern Vorzug verschafft hat, gehört zu den
+Grundlagen ihrer Existenz. Denn auf ihrem schwierigen Arbeitsfeld,
+welches an sich schon an die Leistung der Personen höhere Ansprüche
+stellt als die meisten anderen Gewerbe, kann ein Betrieb, wenn er über
+ganz mäßigen Umfang hinausgewachsen ist, durchaus nicht mehr auf
+hervorragende Tätigkeit weniger leitender Personen begründet bleiben.
+Schon die bloße Erhaltung eines hohen Niveaus technischer Leistung, noch
+viel mehr aber jeder Fortschritt in der Richtung auf neue Aufgaben,
+erfordern nunmehr unbedingt, daß immer sehr _viele_ -- ein großer Teil
+aller Mitwirkenden -- fortgesetzt mit lebhaftem persönlichem Interesse,
+stetem Nachdenken unter eigenen Antrieben und mit weit mehr als bloß
+pflichtmäßigem Fleiß an der Tätigkeit des Ganzen Anteil nehmen.
+
+ * * * * *
+
+Bezüglich der zuvor unter 5 und 6 erwähnten, durch die §§ 72-80 des
+Statuts näher geregelten _wirtschaftlichen_ Rechte der Arbeiter und
+Angestellten ist zu bemerken, daß auch hierin der wichtigste und unter
+dem finanziellen Gesichtspunkt schwerste Schritt, die Gewährung fester
+Pensionsrechte, schon durch die früheren Inhaber der jetzigen
+Stiftungsbetriebe getan worden ist, und daß also auch in diesem Punkt
+der Hauptsache nach von der Stiftung nur verlangt wird, das fortzusetzen
+und dauernd zu gewährleisten, was vor ihrem Eintreten begonnen wurde.
+Meine früheren Genossen und ich haben, als Anlaß kam, der Frage der
+Invaliden- und Altersversorgung unseres Personals näher zu treten -- in
+den Vorbereitungen dazu schon vor 10 Jahren -- uns entschlossen, _keine_
+»Pensionskasse« nach dem gegebenen Vorbild der Wohlfahrtseinrichtungen
+zu begründen, sondern einfach die Erklärung abzugeben: es solle aus dem
+_Arbeitsvertrag_ selbst jedem nach 5jähriger Dienstzeit klagbarer
+Pensionsanspruch gegen seine Firma für den Invaliditätsfall, und für den
+Todesfall zugunsten seiner Hinterbliebenen, zustehen -- gemäß den
+näheren Bestimmungen eines alsbald nach dem Tod des Begründers der
+Optischen Werkstätte und unter dem Datum seines Todestags erlassenen
+Pensions-Statuts. Diese Maßnahme hat auch damals schon unter dem
+ausgesprochenen Gesichtspunkt gestanden: die Großindustrie treibt zu
+Lasten der Gesamtheit gemeinschädlichen Raubbau auf die physische
+Volkskraft, wenn sie sich nicht darauf einrichtet, _von sich aus_
+aufzukommen für den ganzen, regelmäßigen und exzeptionellen, Verbrauch
+menschlicher Arbeitskraft in ihren Betrieben, wenn sie also diesen
+Verbrauch nicht als festen Wirtschaftsfaktor, ganz ebenso wie die
+Amortisation der toten Betriebsmittel, in ihre Wirtschaftsführung
+aufnimmt. Denn nur unter Fiktionen, die über alle realen Verhältnisse
+künstlich sich hinwegsetzen, könnte behauptet werden, daß schon im
+marktgängigen Arbeitslohn den einzelnen eine Amortisationsquote für den
+allmählichen Verbrauch ihrer Kräfte mitgegeben sei -- welchen Gedanken
+freilich das öffentliche Recht einstweilen nur hinsichtlich der
+Staatsbeamten und im übrigen noch, im Unfallversicherungs-Gesetz,
+hinsichtlich des exzeptionellen Verbrauchs der Menschenkraft im Gewerbe
+voll anerkennt.
+
+Die früheren Inhaber der Stiftungsbetriebe haben rechtzeitig begonnen,
+die Erfüllung der im obigen Sinn übernommenen Verpflichtungen sicher zu
+stellen, soweit dieses damals möglich war, durch Begründung eines ihrem
+persönlichen Eigentum entzogenen Pensionsfonds aus jährlichen Rücklagen
+von je 6% des ganzen Lohn- und Gehalt-Kontos der beiden Betriebe --
+welcher Fonds nachher der CARL ZEISS-Stiftung als Grundstock ihres
+jetzigen Reservefonds überwiesen worden ist.
+
+Die der CARL ZEISS-Stiftung in den §§ 77-80 des Statuts weiter
+auferlegten Pflichten -- unter welchen etwas sachlich Neues nur der § 77
+ausspricht -- bezwecken nun in erster Reihe die endgültige
+Sicherstellung der Pensions-Einrichtung. Diese würde des Ansehens und
+des Wertes einer wirklichen Rechtsinstitution der Stiftung gänzlich
+verlustig gehen, wenn der Glaube an ihren dauernden Bestand auch in
+Zukunft begründet bleiben müßte auf das Vertrauen zu lebenden und zu
+später kommenden, noch unbekannten Personen -- wenn sie also nicht noch
+ergänzt würde durch solche Anordnungen, die _objektive_ Garantien dafür
+schaffen, daß sie höchstens unter ganz bestimmten, allem willkürlichen
+Ermessen entzogenen Voraussetzungen wieder außer Wirksamkeit gesetzt
+werden kann. Es müssen also alle Hintertüren fest verschlossen sein,
+durch welche die Bestimmungen des Pensions-Statuts, sei es auch nur =in
+thesi=, jemals umgangen werden könnten.
+
+Also schon zu diesem Zweck, und um jeden Verdacht beseitigt zu haben,
+als sollte hierin irgend ein Vorbehalt bleiben dürfen, bedarf es
+offenbar einer Festsetzung, wie § 77 trifft; zur Sicherung dieser aber
+schließlich noch der Verbriefung des im § 67 ausgesprochenen Grundsatzes
+-- welche letztere sonst wohl als überflüssig erscheinen könnte, weil er
+an sich nichts weiter besagt, als was Treu und Glauben ohnehin gebieten.
+
+Die Bestimmung des § 77 soll also zunächst jedem die Sicherheit geben,
+daß, wenn er die einer gewissen Dienstzeit entsprechende
+Pensionsanwartschaft zu irgend einer Zeit erlangt hat und er ohne
+eigenes Verschulden aus irgend welchen Gründen des Betriebsinteresses
+nicht weiter im Dienst der Stiftung beschäftigt werden könnte, ihm
+alsdann eine den Geldwert der verlorenen Anwartschaft annähernd
+darstellende Entschädigung gewährt werden muß -- und daß solchen
+gegenüber, die infolge einer langen Dienstzeit nur noch geringe
+Aussichten auf anderweitiges Fortkommen haben, die _Höhe_ der zu
+leistenden Entschädigung den Unternehmer _zwingen_ müsse, von einer
+Entlassung überhaupt abzusehen.
+
+Der § 67 endlich sichert alle gegen die Möglichkeit, durch
+Herabsetzung des festen Lohnes oder Gehalts -- was das Recht der
+Reichs-Gewerbeordnung und des Handelsgesetzbuchs immer nach je 14 Tagen,
+bezgl. 3 Monaten dem Unternehmer gestatten würde -- indirekt gezwungen
+werden zu können, das Arbeitsverhältnis seinerseits aufzugeben und auf
+alle darin ihm erwachsenen Anrechte zu verzichten.
+
+ * * * * *
+
+Das Obige betrifft indes nur _eine_ Seite der in Betracht stehenden
+Maßregel. Das durch § 77 in die Wirtschaftsordnung der Stiftungsbetriebe
+einzuführende Novum hat noch seine selbständige Bedeutung, sowohl unter
+rechtlichem, wie ganz besonders auch unter sozialem Gesichtspunkt --
+welche Bedeutung es rechtfertigt, sogar gebietet, die Anordnung des § 77
+durchaus nicht zu beschränken auf diejenigen Personen, welche
+Pensionsanwartschaft erworben haben, sondern sie zu einer allgemeinen
+»Arbeitslosenversicherung« der Stiftungsbetriebe auszugestalten, wie
+§ 77 tut.
+
+Wenn nämlich jemand durch längeres Verbleiben in einem industriellen
+Betrieb präsumtiv die Absicht an den Tag gelegt hat, darin eine
+bleibende Tätigkeit zu suchen -- was dem Unternehmer stets zu besonderem
+Vorteil gereicht -- und wenn der andere Teil durch längere
+stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsvertrags augenscheinlich
+anerkannt hat, daß ihm solches genehm sei, so muß es einer strengeren
+Rechtsanschauung als unerhörtes Spiel mit den Interessen des schwächeren
+Teils erscheinen, wenn nachher der Unternehmer, außer im Fall wirklicher
+Notlage, jenen soll beliebig entlassen können, weil es für ihn nunmehr
+vorteilhafter geworden ist, den andern nicht weiter zu beschäftigen,
+oder wegen beliebiger Anstände in der Person, die eine Fortsetzung des
+Arbeitsvertrags bis dahin nicht gehindert haben. Ein nicht plutokratisch
+entarteter Rechtsbegriff muß die Forderung stellen: daß in allen Fällen,
+in welchen ein durch längere Zeit =bona fide= fortgesetztes Arbeits-
+oder Anstellungsverhältnis einseitig durch den Unternehmer aufgelöst
+wird aus Gründen _seines_ Interesses -- also seines Vorteils wegen, auch
+wenn dieser Vorteil nur in Vermeidung von Nachteilen bestünde -- dem
+Betroffenen eine angemessene Entschädigung _dafür_ zu leisten sei, daß
+seine Erwartung nicht erfüllt wird und er präsumtiv -- wie es der Regel
+nach tatsächlich der Fall -- in der Zwischenzeit Gelegenheiten zu
+anderweitigem Fortkommen versäumt hat. Gleichzeitig aber gebieten auch
+wichtige Rücksichten des öffentlichen (sozialen) Interesses, daß jenen
+arbeitslos Gewordenen in derartiger Entschädigung ein genügender
+Rückhalt geboten sei zur Erlangung einer neuen Arbeitsstellung, die
+selten in kurzer Zeit, meist nur unter erheblichen Opfern für den
+Betroffenen zu finden ist --damit nicht ein großer Teil solcher, gemäß
+den bekannten Wirkungen des gesetzlichen Verfahrens, die Landstraßen
+bevölkern und zuletzt der Armenpflege verfallen müsse.
+
+ * * * * *
+
+Im einzelnen ist zum Titel V noch folgendes zu bemerken:
+
+
+Zu § 57, 58.
+
+Die strenge Umgrenzung des vertragsmäßigen Pflichtverhältnisses hat
+bisher die Anteilnahme der Betriebsleiter und der Beamten an den
+persönlichen Angelegenheiten der anderen niemals behindert und braucht
+auch in Zukunft sie nicht zu behindern. Sie soll nur die Betätigung
+solcher Anteilnahme in Beratung oder Warnung auf einem ethisch höheren
+Niveau erhalten, indem sie daraus das Verhältnis von Vorgesetzten und
+Untergebenen völlig ausscheidet, darin nur noch persönliches Ansehen und
+persönliches Vertrauen gelten läßt.
+
+
+Zu § 61.
+
+Die Bestrebungen des Arbeiterstandes zugunsten einer fest geregelten und
+auf mäßige Dauer beschränkten Arbeitszeit halte ich für durchaus gerecht
+und dem Volkswohl dienlich, und ich trete für sie, unter welcher Fahne
+sie gehen mögen, rückhaltlos ein, auch mit dem deutlichen Ziel:
+Drittelung des Tages, mindestens für alle besonders schwere Arbeit und
+für alle industrielle Arbeit in geschlossenen Räumen.
+
+Ich würde keinerlei Anstand sehen, auch in der Optischen Werkstätte die
+noch neunstündige Arbeitszeit alsbald auf 8 Stunden herabzusetzen, wie
+es in einigen großstädtischen Betrieben gleichen oder verwandten
+Arbeitsgebietes schon geschehen ist, wenn nicht anzunehmen wäre, daß die
+alsdann gebotene größere Ökonomie hinsichtlich der Ausnutzung der Zeit
+-- im besonderen das »Durcharbeiten« mit nur einer kurzen Ruhepause,
+unter Verlegung der Hauptmahlzeit an das Ende des Arbeitstages -- den
+Beteiligten unter den hier vorliegenden Verhältnissen unwillkommener
+sein werde als die jetzige längere Arbeitsdauer mit zwei zusammen
+zweistündigen Ruhepausen, die in einer kleinen Stadt der Erholung
+ungeschmälert zugute kommen[82].
+
+
+Zu § 62.
+
+In bezug auf Urlaubserteilung ist hier hinsichtlich aller derjenigen,
+deren Arbeitsunterbrechung nicht offensichtliche Störung des Betriebes
+herbeiführt, die Praxis seit lange tatsächlich liberaler, als in Form
+des Rechtsanspruchs füglich fixiert werden kann -- wie schon daraus
+hervorgeht, daß die Werkmeister nach offenkundiger Instruktion
+erwachsene Personen, wenn sie Urlaub nachsuchen, überhaupt nicht nach
+dem »Wozu« fragen, wofern kein besonderer Grund vorliegt wegen des »Ob«
+mit ihnen zu verhandeln.
+
+
+Zu § 63.
+
+Die in diesem Paragraphen bezeichneten Grundsätze haben für die
+jetzige Betriebskrankenkasse der jetzigen Stiftungsbetriebe
+=in praxi= seit ihrer ersten Begründung vor ca. 20 Jahren gegolten.
+Die Kasse ist dabei ganz verschont geblieben von der häufig zu
+findenden Abneigung gegen die Zwangskassen, auch nachdem sie
+gesetzlich eine solche geworden war. -- Generalversammlung und
+Vorstand, gänzlich aus freien Wahlen seitens aller gesetzlich
+dazu befugten Versicherten hervorgehend, ohne Stimmrecht der
+Geschäftsleitungen in ihnen, außer für Statutenänderungen, verfahren
+meist etwas fiskalischer als den Geschäftsleitungen lieb ist und
+befolgen auch sonst deren Ratschläge öfters nicht -- was ihr gutes
+Recht ist, und im Effekt jedenfalls besser, wie wenn sie widerwillig
+solche befolgen müßten; sie verwalten aber alle Angelegenheiten der
+Kasse mit Umsicht und Sorgfalt und ihren erheblichen Jahresetat von
+ungefähr 12000 M.[83] mit der Gewissenhaftigkeit einer Staatskasse.
+
+
+Zu § 64.
+
+Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, Rechte,
+welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Geschäftsleitung
+zustehen, _ständig_ auf eine besondere Zwischeninstanz zu übertragen;
+man hat nur in einigen Fällen behufs Verhandlung bestimmter
+Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses =ad hoc= herbeigeführt. Wenn
+aber, wie es wahrscheinlich ist, über kurz oder lang auch hier eine
+ständige Zwischeninstanz Bedürfnis wird[84], so soll diese eine
+_wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher
+zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also in allen
+Stücken so konstituiert sein, daß sie das volle Vertrauen der
+Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung _ihrer_ Interessen zu sein --
+damit die Geschäftsleitung, wenn sie in irgend einer Sache mit dieser
+Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen kann, auch mit der ganzen
+Arbeiterschaft im reinen zu sein.
+
+Sollten zu irgend einer Zeit gesetzliche Vorschriften eine
+Arbeitervertretung oder dergl. Einrichtung vorschreiben, in welche etwa
+auch der Betriebsinhaber oder dessen nähere Organe mit hineingeschoben
+wären, so müßte alsdann zwar das gesetzlich Gebotene einer solchen
+überlassen werden; für alles, was hierüber hinausgeht, wird aber auch
+dann noch eine Vertretung meines Sinnes, z. B. als Unterausschuß oder
+dergl. eingesetzt oder in Funktion belassen werden können.
+
+
+Zu §§ 66-69.
+
+Die Vorschriften dieser Paragraphen sollen wohlberechtigten Ansprüchen
+der Arbeiter und teilweise auch der Angestellten bezüglich der Regelung
+der Arbeitstätigkeit selbst dauernde Anerkennung sichern.
+
+Gewährleistung eines fixierten Zeitlohnes, der seitens des Unternehmers,
+außer im Fall wirklicher Notlage desselben, nicht einseitig herabgesetzt
+werden kann, ist die unerläßliche Bedingung für die Stabilität einer auf
+kleine Einnahmen gestellten Wirtschaftsführung.
+
+Die Fortzahlung des festen Lohnes auch für die gesetzlichen Feiertage,
+welche in den Stiftungsbetrieben seit einiger Zeit eingeführt ist,
+erscheint als unabweisbare Billigkeitsforderung, mit Rücksicht darauf,
+daß die Feiertage dem Arbeiter die Arbeitsgelegenheit -- öfters zu einer
+ihm wenig gelegenen Zeit -- unbedingt entziehen. Die Bestimmung bringt
+zugleich zum Ausdruck, daß die Arbeiter der Stiftungsbetriebe nicht
+»Tagelöhner« sein sollen.
+
+Übernahme einer Art von empfindlicher Konventionalstrafe für den
+Betriebsinhaber auf den Fall, daß er seines Interesses wegen zu einer
+Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit Veranlassung bietet -- durch
+Festsetzung einer besonderen, nicht unerheblichen Erhöhung des
+proportionalen Zeitlohnes für alle Überstunden -- ist die einzig
+praktisch wirksame Garantie für das fortgesetzte Einhalten einer
+bestimmten, mäßigen Arbeitszeit im Betrieb.
+
+Die Erklärung »daß zu Überstunden und Feiertagsarbeit im Betrieb niemand
+verpflichtet oder angehalten werden könne« spricht zwar Anerkennung des
+Grundsatzes aus, enthält aber eine praktische Garantie seiner Befolgung
+noch keineswegs. Denn die Arbeiter sind der großen Mehrzahl nach nicht
+in der Lage, ihres Standesinteresses wegen die Gelegenheit zu
+zeitweiligem Mehrverdienst von der Hand zu weisen; vor allem aber muß
+auch der Unternehmer darauf rechnen, daß in allen Fällen, in welchen
+dringende Rücksichten seines Interesses eine zeitweilige Mehrleistung
+des Personals erfordern, die Bereitwilligkeit zu solcher auch ohne
+Verpflichtung des anderen Teils vorhanden sei -- wie es bei gutem
+persönlichen Verhältnis auch stets der Fall ist. Damit nun alles dieses
+nicht bewußt oder unbewußt dazu führen könne, daß die Ausnahme
+allmählich zur Regel und so die wohltätige Wirkung einer festen und
+mäßigen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch werde, muß den
+Arbeitern Gewähr dafür geboten sein, daß die Inanspruchnahme
+freiwilliger Mehrleistung wirklich auf Fälle _dringender_ Veranlassung
+beschränkt bleibe, d. h. sie muß für den Unternehmer zu einem
+ersichtlich schlechten Geschäft gemacht sein.
+
+Bei der Optischen Werkstätte ist dieses Verfahren =in praxi= schon seit
+sehr langer Zeit in Übung und zwar in gleicher Regelung wie jetzt: 25%
+Lohnzuschlag für Überarbeit; seit einer Reihe von Jahren ist es auch
+schon im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert.
+
+ * * * * *
+
+Die Bestimmung endlich: daß bei aller Akkord- und Stückarbeit der feste
+Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu gewährleisten sei, ist
+das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung von Arbeiten in jener
+Lohnform der ihr innewohnenden Tendenz zu entkleiden, die Kräfte der
+Arbeiter zum einseitigen Vorteil des Unternehmers ungebührlich
+anzuspannen. Die Preisbestimmung für Akkord- und Stückarbeit muß ihren
+festen Regulator haben in der Leistungsfähigkeit, die zu verlangen ist
+von jedem ordentlichen Arbeiter der betreffenden Arbeitsstellung bei
+demjenigen Maß von Fleiß und Anstrengung, welches ihm bei _Zeitlohn_ als
+pflichtmäßig zugemutet werden kann. Was er durch besondere
+Geschicklichkeit oder durch besondere Anspannung seiner Kräfte mehr
+leistet, als unter den jeweils gegebenen Bedingungen der Arbeit bei
+Zeitlohn von jedem zu verlangen wäre, muß ihm als Mehrverdienst
+verbleiben, da der Unternehmer von seiner Mehrleistung schon genügenden
+Vorteil in der besseren Ausnutzung seiner Einrichtungen etc. hat. Nur
+mit solchem Regulator der Preisbestimmung wird die Stück- und
+Akkordarbeit zu einer für beide Teile vorteilhaften Einrichtung, weil
+sie nun nicht mehr dazu führen kann, dem Arbeiter immer größere Leistung
+zuzumuten, bloß um überhaupt den seiner Arbeitsstellung entsprechenden
+marktgängigen Lohn verdienen zu können.
+
+Die Vereinbarung des Zeitlohnes bedarf eines besonderen Regulators
+nicht, auch nicht für solche, die vorwiegend im Stücklohn arbeiten; denn
+für die meisten Arbeiten hat das »Tagewerk« einen gewissen marktgängigen
+Wert, nach welchem der Zeitlohn für alle verwandten, gleiche Vorbildung,
+gleiche Geschicklichkeit oder gleiche Anstrengungerfordernden
+Verrichtungen von selbst sich regelt.
+
+Die in § 69 bezeichnete Einrichtung, welche in der Optischen Werkstätte
+schon seit mehreren Jahren kraft Arbeitsvertrag besteht und auch ohne
+Mißstände hat durchgeführt werden können, ist ursprünglich aus einer
+Forderung der organisierten Mechanikergehilfen hervorgegangen. Ich habe
+in derselben eine sehr verständige Vertretung völlig berechtigter
+Standesinteressen der industriellen Arbeiter erkennen müssen und bin
+seitdem auch öffentlich jederzeit für sie eingetreten.
+
+
+Zu § 71.
+
+Als einen Mangel der Kasse sehe ich an, daß sie noch nicht die volle
+Krankenversicherung auf ein _ganzes_ Jahr ausgedehnt hat[85] und
+infolgedessen ab und zu Leistungen für Kranke seitens einer Firma haben
+eintreten müssen. Da die Generalversammlung, aus von ihrem Standpunkt
+aus verständlichen Gründen, einer zeitlichen Erweiterung der
+regelmäßigen Kasseleistungen abgeneigt geblieben ist, die Stiftung aber
+das =onus honestum= hat, dafür sorgen zu müssen, daß niemand von ihren
+Angehörigen unverschuldeter Not verfalle oder gar die Armenkassen der
+Gemeinden belaste, so werden solche Nachhilfsleistungen für die Kasse
+auch in Zukunft öfters nötig sein, bis einmal die Generalversammlung für
+Verlängerung der Versicherungsdauer zu haben sein mag.
+
+
+Zu § 74.
+
+Gemäß dem oben bezeichneten Gesichtspunkt für die Begründung der
+hiesigen Pensionseinrichtung: daß der Unternehmer _von sich aus_
+aufzukommen habe für die Amortisation der in seinem Dienst dem
+fortgesetzten Verbrauch unterliegenden Menschenkraft, weil der
+gewöhnliche Arbeitslohn eine Amortisationsquote hierfür den einzelnen
+nicht gewährt -- gehört die vertragsmäßige Mitversicherung der
+Hinterbliebenen, _ohne_ Gegenleistung, _nicht_ zur pflichtmäßigen
+Obliegenheit des Unternehmers. Sie ist vielmehr, wie die
+Krankenversicherung, eine den Arbeitern nützliche, aus Rücksicht des
+Gemeininteresses auch unbedingt gebotene Wohlfahrtseinrichtung, für
+deren Bestehen der Unternehmer wohl zu sorgen, für deren Leistungen aber
+er nicht _einseitig_ aufzukommen hat.
+
+Aus praktischen Gründen ist bei Errichtung des Pensionsstatuts von einer
+Scheidung der beiden Angelegenheiten, Invalidenpension und
+Hinterbliebenenversicherung, einstweilen abgesehen und auch die
+letztere, _ohne_ Beitragsleistung seitens der Versicherten, statutarisch
+übernommen worden -- obwohl sie finanziell eine _erheblich_ größere
+Belastung bedeutet als die Hauptsache, die Invalidenpension, und
+obendrein den Geschäftsangehörigen je nach Alter und Familienstand in
+äußerst ungleichem Maß zugute kommt.
+
+Das dauernde Fortbestehen auch der Hinterbliebenenversicherung, in engem
+Anschluß an die Invalidenpensionseinrichtung, halte ich einerseits für
+unbedingt nötig; andererseits aber sehe ich es für durchaus gerecht und
+sachgemäß an, daß die Beteiligten für diesen Teil ihrer Anwartschaften
+zu einem der Höhe des Interesses der einzelnen proportionalen Beiträge
+wenigstens dann herangezogen werden, wenn einmal die jährlichen
+Leistungen für Witwen und Waisen sehr bedeutende Summen erfordern, wie
+es mit der Zeit eintreten muß. In keinem Fall aber dürfen die
+einseitigen Leistungen dieser Art der ungeschmälerten Fortsetzung oder
+auch nur der im § 73 vorgesehenen Erhöhung der Invalidenpension Abbruch
+tun.
+
+Das etwaige spätere Heranziehen der Beteiligten zu Beiträgen muß
+nach dem im § 74 bezeichneten Modus deshalb erfolgen, damit die
+jeweils bezahlten Monatsbeiträge fortgesetzt vollständig verfallen,
+solange der Beitragende leben bleibt, also unter keinen Umständen
+Rückzahlungsansprüche begründen können.
+
+Damit die Einrichtung ihren Hauptzweck nicht verfehle, müßte die
+Beitragsleistung, wie die zur Krankenkasse, für alle obligatorisch
+gemacht werden, außer soweit einzelne etwa nachweisen, daß sie schon
+ihrerseits für ihre Angehörigen entsprechend oder mehr gesorgt hätten.
+Das Obligatorische aber macht unbedingt nötig, daß alsdann mit Eintritt
+des Todes eines Beitragenden für denjenigen Anteil im Pensionsanspruch
+der Hinterbliebenen, der auf seinen eigenen Beitrag entfällt, seitens
+der betreffenden Firma oder seitens der Stiftung Sicherstellung
+geleistet werde.
+
+Die Prämien für das laufende Risiko, welches bei jedem einzelnen die
+Mitversicherung seiner Angehörigen der Firma jeweils auferlegt, sind mit
+Hilfe der Tabellen der Renten- und Versicherungsbanken ohne besondere
+Mühe von Jahr zu Jahr zu berechnen.
+
+
+Zu § 77.
+
+Für die Vorstände der Stiftungsbetriebe bedeuten die Bestimmungen des
+§ 77 eine wichtige Direktive ihrer Geschäftspolitik. Sie wissen, daß sie
+nicht, wie sogar Staatsbetriebe noch verfahren dürfen, überschüssig
+gewordene Arbeitskräfte jederzeit haufenweis auf die Straße weisen
+können, außer wenn sie sehr große Entschädigung leisten wollen. Also
+können sie auf irgend welche Unternehmungen, die erhebliche Vermehrung
+des Personals erfordern ohne begründete Aussicht auf dauernde
+Beschäftigung, nur dann sich einlassen, wenn sie die Sicherheit haben,
+daß bei solchen Geschäften ephemerer Art auf alle Fälle so viel übrig
+bleibt, um nötigenfalls jene nachträglichen Lasten ohne wirklichen
+Verlust übernehmen zu können. -- Und dieses ist mir durchaus erwünscht.
+Ich will in der Tat unter _scharfe_ Repression gestellt haben, daß meine
+Nachfolger jemals sich mitschuldig machen könnten des volkszerstörenden
+Unfugs, den die Großindustrie darin noch treiben darf, daß sie, um immer
+mehr Geschäfte zu machen, ohne Rücksicht auf die Folgen für andere,
+beliebig viele von sonstigen Arbeitsgebieten abzieht und von ihren
+Unternehmungen abhängig werden läßt, ohne jenen irgend eine Gewähr für
+ein dauerndes Unterkommen bieten zu können und ohne auch nur die
+Verpflichtung anzuerkennen, im ungünstigen Fall zur Erlangung anderen
+Fortkommens _selbst_ mithelfen zu müssen.
+
+Die Sonderbestimmung im drittletzten Absatz zugunsten der nicht im
+Lehrvertrag, sondern als »Arbeiterlehrlinge« zur Ausbildung für die
+eigenen Bedürfnisse des Betriebes eingestellten jugendlichen Personen
+will das im § 99 des nächstfolgenden Titels grundsätzlich ausgesprochene
+Verbot des »Lehrlingszüchtens« auch unter praktische Garantien stellen
+-- wofür hinsichtlich der auf Lehrvertrag (ohne Lohn) einzustellenden
+eigentlichen »Lehrlinge« die Verhältnisse selbst schon genügend sorgen.
+
+Für den Fall, daß etwa in späterer Zeit die Leiter der Stiftungsbetriebe
+und ihre nächsten Gehilfen einmal finden sollten, daß die vielen, durch
+die statutarischen Einrichtungen ihnen auferlegten Rücksichten auf
+Interessen anderer ihre Tätigkeit erheblich schwieriger gestalte, als es
+sonst in der Industrie zu sein pflegt, so soll ihnen dieses zugegeben,
+aber zugleich gesagt sein: daß der Urheber dieser Einrichtungen auch
+durchaus nicht die Absicht gehabt hat, _ihnen_ das Leben besonders
+leicht zu machen. -- Meine Nachfolger und die anderen oberen Beamten der
+Stiftungsbetriebe werden es gewiß jederzeit in der Ordnung finden, daß
+sie selbst lebenslänglich angestellt seien, ihnen gegenüber also die
+Stiftung das Risiko zu tragen habe, ihre Gehälter auch in ganz
+schlechter Zeit fortzahlen zu müssen. So finde ich nun auch in der
+Ordnung, daß sie ab und zu den Kopf darüber sich zerbrechen mögen, wie
+es anzufangen sei, um einen ganz kleinen Teil solcher Vorteile wie sie
+selbst haben _allen_ ihren Mitarbeitern wahren zu können.
+
+
+Zu § 79.
+
+Daß auch die durch § 77 getroffene Anordnung neben zweifellos
+wohltätigen Wirkungen den Mangel hat, gelegentlichem Mißbrauch
+ausgesetzt zu sein, teilt sie mit _allen_ menschlichen Einrichtungen.
+Ich bin also durchaus darauf gefaßt, daß ab und zu einmal ein recht
+raffinierter Patron die Abgangsentschädigung zu Unrecht sich erzwingt,
+weil er es so anzufangen versteht, daß man ihn mit Schaden los zu werden
+suchen muß, um größerem Nachteil zu entgehen. Eine tüchtige und
+anständige _Arbeiterschaft_, die im Besitz wertvoller Rechte sich weiß,
+wird aber schon ihres eigenen Ansehens wegen dafür sorgen, daß
+derartiger Mißbrauch höchstens ganz vereinzelt vorkommen kann. Die beste
+Waffe dagegen wird sein, alle Streitfälle, die aus § 79 sich ergeben
+mögen, pure einer Arbeitervertretung gemäß § 64 des Statuts in die Hand
+zu legen, wie § 92 als zulässig hinstellt. Eine solche Instanz würde
+sicher allen Versuchen jener Art das Wasser gründlich abzugraben
+verstehen.
+
+
+Zu § 84.
+
+Es würde in hohem Grad unangemessen sein, jede formell rechtswidrige
+Handlung einzelner, die vielleicht nur einer Unbesonnenheit entsprungen
+ist, unter die Strafe des Verlustes wertvoller Anrechte zu stellen. Der
+§ 84 schreibt deshalb vor, daß die Rechtsfolgen einer Auflösung des
+Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses durch einen Betriebsangehörigen
+erst nach Ablauf einer gewissen Bedenkzeit eintreten können.
+
+Selbstverständlich schließt diese Bestimmung nicht aus, daß ein
+willkürliches Verlassen der Arbeit, auch wenn es noch nicht den
+Tatbestand einer Aufhebung des Arbeitsvertrages seitens des Betreffenden
+selbst darstellt, infolge besonderer Umstände unter § 79 fallen und
+Aufhebung des Vertrags seitens der Firma begründen kann.
+
+
+Zu § 88.
+
+Dem Wert der in Titel V des Statuts getroffenen Einrichtungen als
+Grundlagen einer wirklichen Rechtsordnung kann es keinen Abbruch tun,
+daß durch § 88 ein Sicherheitsventil offen gelassen werden muß, um
+zerstörenden Wirkungen, welche jene Einrichtungen unter besonderen
+Umständen einmal nach sich ziehen könnten, vorzubeugen. Hier handelt es
+sich nicht um Hintertüren. Denn die in § 88 ausgesprochenen Vorbehalte
+kennzeichnen nach _objektiven_ Merkmalen eine wirkliche Notlage, welche,
+falls sie nicht etwa durch die begleitenden Umstände gemildert
+erscheint, zeitweilige Erleichterung der der Stiftung auferlegten Lasten
+schon um deswillen unbedingt rechtfertigt, weil hierdurch die Aussicht
+verbessert würde, über solche Notlage hinwegzukommen und nachher zur
+Wiederaufnahme größerer Pflichten befähigt zu bleiben.
+
+
+Zu §§ 90-92.
+
+Die Gewährleistung dauernder Anerkennung der in Titel V aufgestellten
+Rechtsordnungen kann nicht anders herbeigeführt werden als durch eine
+gewisse Beschränkung der Vertragsfreiheit der Stiftung und ihrer Organe
+gegenüber dem Personenkreis, auf welchen jene Bestimmungen Bezug haben.
+
+
+Schlußbemerkung zu Titel V.
+
+Wenn abgesehen wird von der Möglichkeit einer allmählich eintretenden
+völligen Umwälzung in den Wirtschaftsbedingungen größerer Betriebe auf
+dem Arbeitsgebiet der Stiftungsunternehmungen und von völlig
+unberechenbaren Zwischenfällen und Krisen, durch welche zeitweilige
+Notlagen herbeigeführt werden möchten, sind diese Unternehmungen jetzt
+genügend gefestigt, um alle Lasten aus den in Titel V getroffenen
+Einrichtungen ganz unbedenklich und mit der Aussicht auf dauernde
+Leistungsfähigkeit übernehmen zu können. Dieses darf ich nunmehr als
+völlig außer Frage gestellt ansehen, nachdem die letzten Jahre auch
+anderen außer mir und meinen nächsten Mitarbeitern Gelegenheit zu
+genauerem Einblick in die Wirtschaftsbedingungen der hiesigen Betriebe
+gegeben haben.
+
+Ich bin aber auch des weiteren überzeugt, daß zurzeit noch _viele_
+Unternehmungen bestehen, welche ebenfalls in der Lage wären, das Gleiche
+oder Ähnliches durchzuführen, wenn die Beteiligten nur wollten oder dazu
+angehalten werden könnten. Denn es gibt glücklicherweise auch in
+Deutschland noch manche Gebiete industrieller Arbeit, auf welchen die
+Umstände dafür Sorge tragen, daß nicht jeder Tropf, der gern Fabrikherr
+sein oder von seinem Geld höhere Zinsen als mit Hypotheken und
+Staatspapieren gewinnen möchte, durch das witzlose Mittel der
+Preisunterbietung Konkurrenz treiben und damit das wirtschaftliche
+Niveau fortgesetzt herunterdrücken helfen kann. Auf allen diesen
+Gebieten machen die Großunternehmer im Durchschnitt noch sehr gute
+Geschäfte, trotz aller Klagen bei jeder zeitweiligen Geschäftsdepression
+-- welche Klagen öfters nur die unerwartete Schmälerung vorheriger sehr
+_großer_ Gewinne zum Anlaß haben. Woher käme auch sonst der regelmäßige
+Zuwachs an Millionären in den Industriebezirken, den die
+Vermögensstatistik von 10 zu 10 Jahren nachweist?
+
+Gegenüber solchen Industriezweigen, auf denen noch Millionäre wachsen
+können, würden keinerlei Härten zu befürchten sein, wenn eine größerer
+Aufgaben fähige Gesetzgebung die Unternehmer anhalten wollte, von dem
+Überschuß guter Jahre, soweit er hinausgeht über die gewöhnliche
+Kapitalverzinsung, angemessene Risikoprämie und reichliche Entlohnung
+der etwa mittätigen Inhaber für ihre persönliche Arbeit, einen _Teil_
+immer zurückzulegen in einen an ihr Unternehmen selbst gebunden
+bleibenden, persönlicher Nutznießung entzogenen Reservefonds zur
+Sicherstellung größerer sozialer Leistungen. Damit könnte vielleicht
+schon für eine Million industrieller Arbeiter und Privatbeamten in
+Deutschland eine wesentliche Erhöhung der bürgerlichen und
+wirtschaftlichen Lebenslage herbeigeführt werden -- was selbst bei dem
+Maße nach beschränkteren Rechten einen gewaltigen Fortschritt gegenüber
+dem bestehenden Zustand und unter dem Gesichtspunkt des Staatswohls
+zehnmal mehr bedeuten würde, -- als alle Bemühungen um künstliche
+Verbesserung der Lage des Kleingewerbes denkbarerweise zu erreichen
+vermöchten.
+
+Aber ganz abgesehen hiervon würde schon die Privatinitiative in dieser
+Richtung Erhebliches leisten können. Hierfür käme es nur darauf an, daß
+die vielen ehrenwerten, über bloßen Eigennutz und Standesdünkel
+erhabenen Männer, die es in den Kreisen der Großindustrie gibt, ihre dem
+Gemeinwohl zugewandten Bestrebungen auf ein höheres Ziel als das der
+»Wohlfahrtseinrichtungen«, also auf dauernde Verbesserung der
+_Rechts_lage ihrer Arbeiterschaften richten wollten. Der Wege hierfür
+wären gewiß vielerlei möglich. Denn die fideikommißartige Bindung eines
+Teils der Überschüsse eines Privatunternehmens zu einem diesem
+Unternehmen dienenden, freier Verfügung der Inhaber entzogenen
+Deckungsfonds für fortgesetzte Erfüllung größerer Pflichten könnte wohl
+in mancherlei Formen und in Anpassung an sehr verschiedenartige
+Verhältnisse mit voller Rechtssicherheit erreicht werden. Wenn aber auf
+solchen Wegen einmal, statt nur für ein halbes Tausend, für ein halbes
+Hunderttausend eine erhebliche Erhöhung des Standesniveaus herbeigeführt
+würde, so hätte schon dieses für die Allgemeinheit größeren Wert als
+alles zusammen genommen, was an Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland
+bisher geschaffen worden ist.
+
+Ich fürchte demnach durchaus nicht, daß die interne Rechts- und
+Wirtschaftsordnung der CARL ZEISS-Stiftung noch für lange Zeit eine
+vereinzelte kleine Insel auf dem Industriegebiet werde bleiben _müssen_.
+
+
+Titel VI.
+
+Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten.
+
+Die Vorschriften dieses Titels wollen der Forderung Rechnung tragen, in
+welcher ich eine Lebensfrage für die gedeihliche Fortentwicklung der
+Stiftungsunternehmungen sehe: Pflege der Solidarität der Interessen
+aller, die in den Unternehmungen jeweils mittätig sind, und
+Lebendighalten des Bewußtseins solcher Solidarität.
+
+Diese Vorschriften sind indes nur gedacht als Direktive für die Organe
+der Stiftung, sie sollen die letzteren selbst zwar streng verpflichten,
+anderen aber bestimmte Rechte nicht einräumen.
+
+Betreffs des Einzelnen ist zu bemerken:
+
+
+Zu § 94.
+
+In den Stiftungsbetrieben soll die Ungebühr nicht einreißen, die in der
+Großindustrie vielfach zu finden ist, daß eine exorbitante Dotierung der
+leitenden Personen, außer allem Verhältnis zum objektiven
+wirtschaftlichen Wert ihrer Arbeitsleistung, in groben Kontrast tritt zu
+der notwendigerweise bescheidenen Entlohnung der Tätigkeit der großen
+Mehrzahl. Gegenüber allen Hinweisungen auf derartige Gepflogenheiten
+anderwärts soll die Stiftungsverwaltung in den strikten Vorschriften des
+§ 94 einen Rückhalt zur Abwehr haben.
+
+Mag immerhin infolge solcher Beschränkung gelegentlich einmal eine sonst
+wertvolle Kraft dem Dienst der Stiftung verloren gehen, weil sie wegen
+des Beispiels anderer nur gegen Gewährung ganz ungewöhnlicher Vorteile
+zu haben wäre; die Stiftung wird doch immer auf solche Personen
+angewiesen bleiben, für welche die eigentliche Triebfeder des Handelns
+nicht in der Aussicht auf ganz besonderen materiellen Gewinn, sondern in
+den inneren Antrieben zur Betätigung in einem tüchtigen Wirkungskreis
+liegt.
+
+Wie hoch man die qualifizierte Arbeit der oberen Beamten anschlagen mag
+-- gemäß dem Gesichtspunkt, unter welchem § 40 des Statuts und die zu
+ihm gegebene Erläuterung steht, muß _jedem_ gegenüber einmal der Punkt
+kommen, wo ihm zu sagen wäre: auch mancher andere würde an deiner
+Stelle, in die gegebene Organisation hineingesetzt, deine Funktionen
+gleich gut ausüben können. Den richtigen Maßstab aber für die Schätzung
+des wirtschaftlichen Wertes der Tätigkeit der Beamten aller Kategorien
+sehe ich gegeben in dem durchschnittlichen Ertrag, welchen unter
+Vermittlung und mit Hilfe ihrer spezifischen Tätigkeit die gemeinsame
+Arbeit der großen Mehrzahl aller Mitarbeiter jeweils abwirft. Dieser
+Ertrag kennzeichnet deutlich das wirtschaftliche Niveau des
+Unternehmens, nach welchem die Ansprüche aller sich zu richten haben.
+
+Im übrigen aber lege ich auch Wert darauf, angesichts der
+unvermeidlichen Unbestimmtheit der in § 40 des Statuts ausgesprochenen
+Grundsätze für die Geschäftspolitik der Stiftung, in die Institutionen
+der Stiftung selbst praktisch wirksame Motive hineingelegt zu wissen,
+welche auf eine vernünftige Durchführung jener Grundsätze hindrängen.
+Aus § 94 wissen nun die Beamten der Stiftungsbetriebe, daß für sie
+selbst Anwartschaft auf verbesserte Lebenslage immer nur in dem Maße
+besteht, als es ihnen gelingt, die Lebenslage aller ihrer Mitarbeiter
+zu verbessern. Zugleich aber müssen sie sich sagen, daß solche
+Anwartschaft nur dann nicht wieder illusorisch wird, wenn bei jenem auch
+die Stiftung selbst noch einen befriedigenden Anteil am Gesamtertrag
+übrig behält; denn andernfalls müßte doch gerade an ihnen zu sparen
+gesucht werden.
+
+
+Zu § 95.
+
+Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet durchaus nicht eine Einschränkung
+der in § 94 ausgesprochenen Regeln, sondern nur eine Ergänzung dieser in
+Hinsicht auf wesentlich andere Verhältnisse. Denn es sind gänzlich
+verschiedene Dinge: Bezahlung für pflichtmäßige Wahrnehmung regelmäßiger
+Funktionen irgend welcher Art -- und Anteilnahme an Vorteilen, welche
+durch _besondere_, nicht schon pflichtmäßige Leistungen einzelner
+zustande kommen.
+
+In bezug auf letzteres will ich einem liberalen Verfahren der Stiftung
+keineswegs Beschränkungen auferlegen, wenn dieses nur _allen_ gegenüber
+gleichmäßig zur Geltung kommt und immer geleitet bleibt unter der
+Fragestellung: liegt tatsächlich etwas vor, was von seinem Urheber nicht
+schon kraft der Funktionen, für welche er regelmäßig bezahlt wird, zu
+erwarten war? -- Dieses »etwas« kann von äußerst verschiedener Art sein,
+aber immer nur von solcher Art, daß man mit dem Betreffenden _nicht_
+unzufrieden sein dürfte, wenn er es nicht geleistet hätte und in Zukunft
+nicht wieder leisten würde.
+
+
+Zu § 98[86].
+
+Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Beamten in industriellen.
+Unternehmungen hat sich wohl überall, wo sie eingeführt worden ist, als
+eine für den Unternehmer vorteilhafte, für den anderen Teil wenigstens
+erfreuliche Einrichtung bewährt. Ich wünsche und hoffe, daß auch die
+Stiftungsbetriebe in nicht allzu ferner Zeit sie werden in Anwendung
+bringen können[87]. Irgend welche Bedeutung unter _sozial_politischem
+Gesichtspunkt habe ich indes dieser Einrichtung nie beimessen können,
+und wo sie mit dergleichen Prätension auftritt, und mit der Tendenz,
+wegen größerer Pflichten damit sich abzufinden, sehe ich in ihr nur ein
+gemeinschädliches Scheinwesen. -- Wenn dabei ein großer Teil des ganzen
+Arbeitseinkommens auf schwankende Grundlagen gestellt würde, müßte die
+Einrichtung für die Arbeiter direkt schädlich wirken und obendrein auch
+in sich widerspruchsvoll werden, weil es nicht möglich wäre, den
+Beteiligten eine der Größe ihres Interesses entsprechende Einwirkung auf
+diejenigen Handlungen einzuräumen, von denen die Höhe des verteilbaren
+Gewinnes schließlich abhängt. Ich habe also in meinem Wirkungskreis für
+wichtiger und dringlicher gehalten, erst diejenigen Einrichtungen
+genügend zu kräftigen, welche darauf abzielen, den von den Betrieben
+abhängig gewordenen Personenkreis gegen die ungünstigen Chancen privater
+Wirtschaftstätigkeit möglichst zu schützen.
+
+Die Forderung ganz gleichmäßiger Anteilnahme aller an einer etwaigen
+Gewinnverteilung entspricht dem eingangs bezeichneten Gesichtspunkt des
+Titels VI. Daß aber selbst von einer solchen ganz allgemeinen
+Gewinnbeteiligung die Mitglieder der Vorstände -- wie auch der
+Stiftungskommissar -- ausgeschlossen bleiben, scheint mir geboten, damit
+diese gegen die Vermutung geschützt seien, als könnten sie des eigenen
+Vorteils wegen die schwankenden Bezüge der Geschäftsangehörigen auf
+Kosten der regelmäßigen Bezüge derselben zu erhöhen suchen.
+
+
+Titel VII.
+
+Verwendung der Überschüsse.
+
+Für diesen Titel genügen wenige Bemerkungen zu einzelnen Paragraphen,
+nämlich:
+
+
+Zu § 104.
+
+Dieser Paragraph soll zum deutlichen Ausdruck bringen, daß die CARL
+ZEISS-Stiftung als »gemeinnützig« im Sinne des Stifters nur solche
+Einrichtungen und Zwecke ansehen darf, welche der Sache nach und auch
+nach den Modalitäten der [ihrer] Beförderung ganz unabhängig sich halten
+von jedem die Menschen trennenden Tendenz oder Parteistandpunkt. Mittel
+der Stiftung sollen also nicht dienen dürfen dem Krebsengehen aller
+möglichen Tendenzbestrebungen mit gemeinnützigen Zwecken. Was wirklich
+gemeinnützig sein will, mag seine Förderung in Formen suchen, unter
+welchen alle, was auch im übrigen sie scheidet, sich vereinigen können.
+
+
+Zu § 108.
+
+Die Stiftungsverwaltung wird zur Erkennung und Beurteilung von
+Bedürfnissen, welche durch Mittel der Stiftung Befriedigung finden
+können, sowie zur Abwägung der verschiedenartigen Interessen, die dabei
+zu berücksichtigen sind, fast überall auf Rat und Begutachtung seitens
+der Geschäftsleitungen und des Stiftungskommissars, als der
+nächststehenden sachverständigen Personen, angewiesen sein, und diese
+müssen als verpflichtet gelten, hierin der Stiftungsverwaltung nach
+besten Kräften zu Dienst zu sein. Hieraus ergibt sich, der zweite Satz
+des § 108; denn »du solt dem Farren so da drischet das Maul nicht
+verbinden.«
+
+
+Titel VIII.
+
+Rechnungslegung der Stiftung.
+
+
+Zu §§ 110 und 111.
+
+Grundsätzlich muß ausgeschlossen sein, daß die Mittel der CARL
+ZEISS-Stiftung nach dem Tode des Stifters zu irgend einer späteren Zeit
+den Charakter geheimer Fonds in der Hand der Stiftungsverwaltung
+gewinnen könnten. Es muß also eine von der Stiftungsverwaltung
+unabhängige Instanz gesucht werden, welcher die Stiftungsverwaltung
+Rechnung legen und vor welcher sie angemessener Prüfung der
+Statutenmäßigkeit ihres Verfahrens ausgesetzt sein kann. -- Hierfür
+scheint mir, wenn die Wahl nicht völlig willkürlich und ohne jede
+sachliche Richtschnur getroffen werden soll, das einzig Angemessene zu
+sein: die natürlichen Vertreter der an der CARL ZEISS-Stiftung
+nächstbeteiligten Interessenkreise zur gemeinsamen Entgegennahme solcher
+Rechnungslegung zu legitimieren, wie es im § 110 des Entwurfs geschieht.
+Von sämtlichen dort namhaft gemachten ist vorauszusetzen, daß sie dem
+bezüglichen Ersuchen seinerzeit nicht nur bereitwillig entsprechen,
+sondern auch den Auftrag unter Wahrung aller gebotenen Rücksichten,
+speziell auf die Interessen der Geschäftsbetriebe, sachgemäß ausführen
+werden.
+
+
+Titel IX.
+
+Schlußbestimmungen.
+
+
+Zu § 114 u. 115.
+
+Dieser Paragraph will Vorsorge dafür treffen, daß unter keinen zurzeit
+absehbaren Eventualitäten die Stiftung ohne geordnete Vertretung und ihr
+Besitz etwa herrenloses Gut sei.
+
+Dieser Zweck erfordert Vorkehrungen, die gegebenen Falles von selbst in
+Funktion treten, ohne hierzu irgend welcher Konstituierung oder
+besonderer Ordnung des Verfahrens zu bedürfen.
+
+
+Zu § 116.
+
+Ich will nicht, daß die CARL ZEISS-Stiftung zu irgend einer Zeit
+hinauslaufen könne auf bloße Verwaltung einer Vermögensmasse in toter
+Hand. Sie soll immer eine _spezifische_ Aktion haben, die eines
+besonderen Rechtssubjekts und besonderer Organe wirklich bedarf, die
+nicht füglich ebensogut von irgend einer sonst vorhandenen Stelle geübt
+werden könnte. Wäre einmal der Boden für solche spezifische Aktion
+verloren, hätte die Stiftung nichts mehr in ihrem Besitz als
+zinstragende Vermögensobjekte oder gemeinnützige Einrichtungen
+gewöhnlicher Art, so kann die Verwaltung der einen wie der andern viel
+einfacher von den nächst interessierten Stellen, der Universität und den
+Gemeinden des Bezirks, selbst besorgt werden. Die Stiftung mag also
+solchenfalls ihren noch übrig gebliebenen Vermögensbestand einfach
+aufteilen.
+
+Daß die Stiftungsverwaltung immer unter die Alternative gestellt sei:
+entweder wirkliche eigenartige Aktion oder Auflösung der Stiftung -- ist
+mir auch noch unter einem anderen Gesichtspunkte von Wert. Da bloße
+Vermögensverwaltung natürlich viel leichter und mit weniger Risiko
+verknüpft ist als industrielle oder sonstige Tätigkeit, so könnte ohne
+jene Alternative irgend eine spätere -- wie ich hoffe, jetzt noch
+ungeborene -- Stiftungsverwaltung in einer kritischen Zeit vielleicht
+unwillkürlich geneigt sein, solche Tätigkeit schon früher preiszugeben,
+als es bei etwas größerem Interesse an ihr und etwas mehr Mut nötig zu
+sein brauchte.
+
+_Lugano_, Mai 1895.
+
+Dr. E. Abbe.
+
+
+[Nachgefügtes Blatt]
+
+Zu §§ 118 -- 120.
+
+Die Einrichtungen und Anordnungen des Stiftungs-Statuts haben naturgemäß
+in vielen Punkten Bezug auf die _besonderen_ rechtlichen und
+wirtschaftlichen Bedingungen, welche für die der CARL ZEISS-Stiftung
+zugedachte Wirksamkeit _jetzt_, am Ende des 19. Jahrhunderts, gegeben
+sind. Es muß also mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß infolge
+plötzlich oder allmählich sich vollziehender Wandlung jener Bedingungen
+die statutarischen Einrichtungen den tatsächlichen Verhältnissen in
+einer späteren Zeit gänzlich unadäquat werden und alsdann Wirkungen
+hervorbringen könnten, die jetzt nicht vorauszusehen und nach Zweck und
+Absichten der Stiftung gar nicht gewollt sind. Deshalb scheint es
+ratsam, jene Einrichtungen unbeschadet aller Maßnahmen zugunsten ihrer
+Rechtsbeständigkeit doch nicht _absoluter_ Starrheit verfallen zu
+lassen, vielmehr im Statut selbst einen Weg anzubahnen, auf welchem eine
+Anpassung desselben an neue Verhältnisse nötigenfalls herbeigeführt
+werden kann. Hierbei darf es sich jedoch durchaus nicht handeln können
+um Beseitigung jedes beliebigen Nachteils, den die jetzt getroffenen
+Anordnungen irgend einmal, vielleicht ganz vorübergehend, mit sich
+bringen möchten oder um Herbeiführen der vermeintlich größten jeweils
+möglichen Zweckmäßigkeit, die vielleicht sehr strittig bleibt; sondern
+immer nur um Abwehr so _großer_ Nachteile und Mißstände, daß durch ihr
+Fortbestehen die Existenz der Stiftung oder die Erfüllung ihrer Aufgaben
+bedroht oder in Ansehung dieser Aufgaben, gemäß den erkennbaren
+Absichten des Stifters, offenbare Zweckwidrigkeit gegeben wäre.
+Namentlich aber darf keine Abänderung des Statuts die Tendenz verfolgen
+können, der Stiftung als solcher, gegenüber dem an ihren Unternehmungen
+beteiligten Personenkreis, irgend welche vermögensrechtliche Vorteile zu
+verschaffen, die nicht ganz klar den Absichten des Stifters entsprechen.
+
+Demnach muß die in § 118 der Stiftungsverwaltung selbst, als der hierzu
+allein geeigneten Instanz, eingeräumte Befugnis zur Abänderung des
+Statuts zwar materiell unbeschränkt sein, aber unter ganz strenge
+Bedingungen gestellt werden, nämlich:
+
+daß _wesentliche_ Voraussetzungen hinsichtlich der rechtlichen oder
+wirtschaftlichen Grundlagen für die Wirksamkeit der Stiftung im
+Vergleich mit dem _jetzt_ Bestehenden geändert seien; daß diese
+Veränderung so _groß_ sei, um ein Aufrechterhalten der ursprünglichen
+Bestimmungen entweder unmöglich oder widersinnig zu machen -- wobei das
+»unmöglich« allerdings schon durch solche Wirkungen gegeben sein kann,
+deren Fortdauer eine Krisis mit Bestimmtheit für absehbare Zeit
+voraussehen lassen würde, und das »widersinnig« durch Nachteile oder
+Erschwernisse erheblicher Art, deren Bestehenlassen angesichts der
+veränderten Verhältnisse _keinem_ vernünftigen Zweck mehr entspräche;
+
+daß jede Abänderung nicht weiter gehen dürfe als zur _betreffenden Zeit_
+wirklich erforderlich ist, um mit Rücksicht auf die veränderten
+Verhältnisse das Unmögliche und absolut Zweckwidrige aufgehoben zu
+haben.
+
+ * * * * *
+
+Da eine genauere Richtschnur für die Auslegung und Anwendung dieser in
+§ 118 gegebenen Normen nicht zum voraus sich festsetzen läßt, so muß
+beides im allgemeinen unter den Schutz der jeweils geltenden
+Rechtsordnung gestellt sein -- was § 119 dadurch herbeiführen will, daß
+er zum Einspruch gegen eine Statutenänderung ausdrücklich _jeden_
+ermächtigt, der an Aufrechterhaltung des Bestehenden ein vernünftiges
+Interesse haben kann. Wofür etwa in einer späteren Zeit niemand sich
+interessierte und für wessen Verteidigung niemand mehr eintreten möchte,
+das hätte in der Tat kein Anrecht mehr auf weiteren Fortbestand.
+
+Ich nehme an, daß aus § 119 zur Vertretung des jeweils geltenden
+Statuts, wegen berechtigten Interesses an dessen Aufrechterhaltung im
+allgemeinen, legitimiert sind: neben meinen Nachkommen und meinen
+früheren Genossen (die unter meiner Mitwirkung und mit Bezug auf meine
+Absichten Verträge mit der CARL ZEISS-Stiftung abgeschlossen haben), die
+Gemeinden des Bezirks, die hiesige Universität, die Mitglieder der
+Vorstände der Stiftungsbetriebe, der Stiftungskommissar und die
+Mitglieder der in § 110 des Statuts vorgesehenen Kommission für die
+Rechnungslegung der Stiftung; im übrigen aber jeder Angehörige -- Beamte
+oder Arbeiter -- der Stiftungsbetriebe hinsichtlich solcher
+Statutenbestimmungen, die seine besonderen Interessen berühren.
+
+Als selbstverständlich betrachte ich hierbei, daß allen diesen Personen
+das gleiche Einspruchsrecht auch zustehe gegen etwaige Maßnahmen seitens
+der Organe der Stiftung, die ohne formell als Statutenänderung
+verlautbart zu sein, materiell eine solche einschließen und demnach
+gemäß § 118 hätten verlautbart werden müssen. Gegenüber den seitens der
+Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig erklärten Abänderungen des Statuts
+aber würde niemand mehr Ansprüche aus dem vorher geltenden Statut,
+abgesehen von erworbenen Rechten, geltend machen dürfen, sondern jeder
+nunmehr auf diejenigen Ansprüche beschränkt sein, die der zweite Absatz
+des § 119 bezeichnet.
+
+Für das Geltendmachen _solcher_ Ansprüche eine relativ lange Frist offen
+zu lassen, scheint deshalb geboten, weil die Begründung einer
+beschlossenen Statutenänderung meist nicht sofort zu würdigen, ihre
+praktische Tragweite aber wohl stets erst nach längerer Wirksamkeit zu
+erkennen sein wird.
+
+ * * * * *
+
+Nachdem durch die §§ 118-120 der ganze vorangehende Inhalt des Statuts
+möglichem Wandel unterworfen worden, müssen nunmehr _diese_ Paragraphen
+zum absolut festen Punkt in den Einrichtungen der CARL ZEISS-Stiftung
+erklärt werden -- wie § 121 schließlich tut.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 76: [In dem vorliegenden Abdruck der »Motive und Erläuterungen«
+sind die Nummern der Paragraphen entsprechend dem Text des Statuts von
+1896 (bezw. 1906) abgeändert. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von
+1896 hie und da veränderten Anordnung der Paragraphen die erforderlichen
+Umstellungen vorgenommen. Endlich sind zwei Stellen weggelassen, da die
+zugehörigen §§ des »Entwurfs« in den Text von 1896 nicht aufgenommen
+wurden; doch ist die eine auf S. 58 und 59 dieses Bandes abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 77: [gemeint ist die unten erwähnte Stiftungsurkunde vom
+19./21. Mai 1889.]]
+
+[Fußnote 78: [Siehe hierüber die weiteren Ausführungen, in »Die
+Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung« unten S. 388ff.]]
+
+[Fußnote 79: [vgl. zu Titel I und II »Die Verfassung der CARL
+ZEISS-Stiftung« S. 388 ff.]]
+
+[Fußnote 80: [Dies galt für das Jahr 1895; inzwischen haben sich die
+Besitzverhältnisse der Stiftung erheblich günstiger gestaltet.]]
+
+[Fußnote 81: [vgl. zu Titel V »Motive und Erläuterungen« usw. Nachtrag
+zum II. Entwurf S. 373 ff. und auch den Vortrag »Arbeiterschutz« S. 26
+ff.]]
+
+[Fußnote 82: [Inzwischen, Ostern 1900, wurde die achtstündige
+Arbeitszeit in der Optischen Werkstätte eingeführt. Vgl. oben S. 203
+ff.]]
+
+[Fußnote 83: [im Jahre 1905: 110 000 M.]]
+
+[Fußnote 84: [Die Einrichtung der Arbeiterausschüsse wurde gleich
+nach Inkrafttreten des Stiftungs-Statuts im Herbst 1896 von E. ABBE
+ins Leben gerufen und im Januar 1897 fand die erste Sitzung des
+Arbeiterausschusses statt.]]
+
+[Fußnote 85: [Ist im Jahre 1902 geschehen.]]
+
+[Fußnote 86: [vgl. hierzu oben S. 102 ff.]]
+
+[Fußnote 87: [Dies ist bereits bei Inkrafttreten des Statuts für das
+Betriebsjahr 1895/96 geschehen.]]
+
+
+
+
+Xa.
+
+Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung.
+
+Nachtrag zum zweiten Entwurf.
+
+(Als Manuskript gedruckt.)
+
+
+Zu Titel V.
+
+Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den
+Stiftungsbetrieben[88].
+
+
+Zu § 56.
+
+Die Vorschrift dieses Paragraphen bedeutet praktisch nur eine Direktive
+für die Organe der Stiftung und die sonst mit leitenden Funktionen
+betrauten Personen. Als solche gehört sie indes zu Titel V, weil es für
+Auslegung und Anwendung nachfolgender Bestimmungen dieses Titels nicht
+gleichgültig ist, unter _welche_ Direktive jene Organe hinsichtlich der
+in § 56 berührten Punkte gestellt sind. Außerdem aber möchte ich diese
+Direktive auch an einer Stelle ausgesprochen wissen, an welcher ihre
+fortgesetzte Evidenthaltung besonders gesichert erscheint. --
+Einrichtungen erziehen die Menschen. Diejenigen, welche in späterer Zeit
+die Funktionen wahrzunehmen haben, die jetzt mir und meinen Mitarbeitern
+obliegen, mögen nur auch immer lernen, was wir haben lernen müssen: sich
+hinwegzusetzen über Sympathie und Antipathie, Wohlgefallen und Mißfallen
+und alles, auch wenn es die eigene Person noch so nahe berührt,
+betrachten zu können rein als Sache, wie unbeteiligte Zuschauer; und
+sie mögen, um das fertig zu bringen, auch zu _ver_lernen suchen, was wir
+zu verlernen suchen mußten: durch irgend etwas, was bei Ausübung der
+Berufspflichten an sie herankommt, noch persönlich verletzt, gekränkt,
+beleidigt sich fühlen zu können. Das bringt der Beruf einmal so mit
+sich, just wie der des Schiffskapitäns oder des Lotsen es mit sich
+bringt, daß er verlernen muß, im Augenblick der Gefahr an sich selbst
+oder an Weib und Kind zu denken. Auch mögen jene nur immer überzeugt
+sein, daß es in ihrem Beruf gar keine andere _wahre_ Autorität gibt als
+diejenige, die auf dem Boden solchen Gelernt- und Verlernthabens ihnen
+erwachsen kann.
+
+
+Zu § 57.
+
+Die hier gegebene strenge Umgrenzung des Pflichtverhältnisses bezweckt,
+den industriellen Arbeitsvertrag auf eine rechtlich gesunde, ethisch
+reinliche Grundlage zu stellen -- nämlich, unter schärfster Absage an
+die Idee des »Brotherrn«, das Vertragsverhältnis zu entlasten von allem
+Beipack an Gefolgschaftspflichten und Vasallendienst, den der
+Rechtsgrundsatz der Starken »denn ich bin groß und du bist klein« dem
+schwächeren Teil fast überall noch aufgebürdet hält.
+
+Damit der im Eingang des Paragraphen ausgesprochene allgemeine Grundsatz
+für die Anwendung genügend bestimmt sei -- so daß deutlich erkennbar
+ist, was er zu decken hat und was nicht -- müssen, weil das gemeine
+Recht Normen hierfür noch nicht gibt, in diesem Paragraphen selbst die
+verschiedenen Beziehungen vollständig namhaft gemacht werden, unter
+welchen die industrielle Arbeitsleistung gemäß der besonderen Natur des
+Vertragsgegenstandes ein Pflichtverhältnis des Arbeitnehmers zum
+Prinzipal _notwendig_ macht. -- Was durch den Vertragsgegenstand nicht
+als notwendig begründet wäre, wäre durch ihn überhaupt nicht begründet,
+sondern willkürlich ihm angehängt.
+
+Das Spezifische des industriellen Dienstverhältnisses -- im Unterschied
+von beliebigen anderen Vertragsverhältnissen -- sehe ich aber in
+folgenden Momenten:
+
+Daß in ihm mit jedem _einzelnen_ Arbeitnehmer zu vereinbaren ist
+
+1. eine nach Art und Maß bestimmte Leistung, [und diese]
+
+2. nicht nur hinsichtlich ihres Endresultats (des fertigen Produkts der
+Arbeit etc.), sondern zugleich unter der Bedingung fortgesetzter
+Leitung der ganzen Tätigkeit selbst nach Plan und Absicht des
+Prinzipals,
+
+3. und als nicht mit den eigenen Mitteln des Arbeitnehmers zu
+vollbringen, sondern durchaus mit Einrichtungen, Werkzeugen etc. des
+Prinzipals -- also unter Übergabe von Eigentum desselben und unter
+Anvertrauen mancher sonstiger Interessen an den Arbeitnehmer behufs
+Ermöglichens der vereinbarten Leistung;
+
+und daß die in solcher Art mit den einzelnen vereinbarte Leistung zur
+notwendigen _Voraussetzung_ hat das gleichzeitige Bestehen gleichartiger
+Vereinbarungen mit _mehreren_ oder _vielen_,
+
+4. welche viele in gemeinsamen Räumen, unter Benutzung gemeinsamer
+Einrichtungen, unter gemeinsamer Leitung, ihrer Tätigkeit in
+_organisiertem_ Zusammenwirken zu erhalten sind,
+
+5. demnach genötigt sind, bei Ausübung ihrer vertragsmäßigen Tätigkeit
+in fortgesetzten persönlichen Verkehr (als Mitarbeiter, Vorgesetzte,
+Untergebene) zu treten,
+
+6. und bei dieser Tätigkeit auch unvermeidlicherweise persönliches
+Eigentum und sonstige Interessen (sogar Leben und Gesundheit) in
+gewissem Umfang den Mitarbeitern zugänglich lassen oder anvertrauen
+müssen.
+
+Bis ich etwa eines Bessern belehrt werde, sehe ich in dieser Aufzählung
+und in den ihr entsprechenden, unter § 57 angeführten ersten sechs
+Punkten eine _erschöpfende_ Bestimmung derjenigen Beziehungen, unter
+welchen nach dem Wesen des industriellen Dienstverhältnisses die
+Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit seitens des einen Teils
+Gegenstand einer Verpflichtung desselben gegen den andern Teil sein kann
+-- und zwar in dem Sinne erschöpfend: daß es nichts gibt, was auf das
+Spezifische jener vertragsmäßigen Tätigkeit eine wesentliche (d. h.
+nicht rein willkürlich hinzugetane) Beziehung hätte und nicht unter
+_einen_ von den genannten sechs Punkten fiele; und damit zugleich in dem
+Sinne: daß unter diesen sechs Punkten alles gedeckt ist, was in irgend
+einer Form zur Bedingung oder Voraussetzung der vertragsmäßigen
+Gegenleistung des andern Teils (Lohn- oder Gehaltzahlung etc.) gemacht
+werden kann, daß also diese Gegenleistung ihr vollständiges, sie ganz
+erschöpfendes Äquivalent hat in der Erfüllung derjenigen Anforderungen,
+die der Dienstvertrag hinsichtlich aller genannten Punkte im einzelnen
+Fall vereinbaren mag.
+
+Schließlich aber ist der _Dienst_vertrag auch noch ein Dienst_vertrag_,
+d. h. er setzt die Kontrahenten in ein Rechtsverhältnis zueinander nicht
+nur in denjenigen besonderen Beziehungen, die der Vertragsgegenstand mit
+sich bringt, sondern auch noch in den andern allgemeinen Beziehungen,
+die _jeder_ Vertrag, als Vertrag, zwischen den Vertragschließenden
+einführt. Also gibt es nun noch einen 7. Punkt, Pflichten betreffend,
+die zwischen allen solchen bestehen, zwischen welchen _Vertrag
+überhaupt_ besteht, welche also nicht lediglich unter allgemeiner
+Bürger- und Menschenpflicht miteinander verbunden sind.
+
+Für die Umgrenzung der auf diesen Punkt bezüglichen -- naturgemäß nicht
+im einzelnen benennbaren -- Pflichten finde ich aber _zwei_ Merkmale
+ganz unentbehrlich, nämlich:
+
+erstens, daß auch sie, um »durch den Dienstvertrag begründet« zu sein,
+jedenfalls eine erkennbare Beziehung haben müssen auf den Gegenstand des
+ersteren, also auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung -- was durch die
+Unterordnung auch des 7. Punktes unter den Vordersatz des Paragraphen
+gedeckt ist;
+
+zweitens, daß sie völliger Gegenseitigkeit unter den Kontrahenten fähig
+sein müssen, hinsichtlich _aller_ Handlungen und Unterlassungen, auf
+welche sie Anwendung finden sollen -- damit durch ihre Einführung nicht
+beliebigem Beipack zu Lasten des einen Teils wieder Tür und Tor geöffnet
+sei. Denn die Übernahme von Pflichten _dieser_ Art seitens des einen
+Kontrahenten kann kein Äquivalent mehr finden in der vertragsmäßigen
+Gegenleistung des andern an Lohn, Gehalt, Gerechtsamen etc., weil es
+unsinnig wäre, irgend eine Quote dessen auf Verpflichtungen anrechnen zu
+wollen, die das Vertragsverhältnis _als solches_ mit sich bringt.
+Folglich muß, wenn sie dem einen Teil nicht ohne alles Äquivalent, bloß
+kraft »denn ich bin groß und du bist klein« obliegen sollen, der andere
+Teil oder dessen jeweiliger Repräsentant und Vertreter befähigt und
+bereit sein, je die gleiche Verpflichtung auch dem ersteren gegenüber zu
+tragen. So ist es in der Tat hinsichtlich desjenigen, was _zweifellos_
+unter diesen 7. Punkt fällt -- wie z. B.: daß kein Teil dem andern
+böswillig oder fahrlässig die redliche Vertragserfüllung erschweren
+dürfe -- daß jeder Teil gehalten ist, den andern vor unnötigem Schaden
+bei der Vertragserfüllung zu bewahren -- u. a. mehr.
+
+Mancher wird geneigt sein, in diesen Rücksichten »aus Treu und Glauben«,
+die auch der industrielle Arbeitsvertrag nicht ausschließt, noch einen
+erfreulichen Rest der sittlichen Beziehungen zu finden, welche das alte
+Arbeitsverhältnis im Handwerk zwischen Meister und Gesellen auch jetzt
+noch herstellt, soweit es auch jetzt noch Eintritt in die
+Hausgenossenschaft und anderes persönliches Nahetreten beider Teile
+wesentlich einschließt. Jenes träfe hier aber höchstens nur in ganz
+uneigentlichem Sinne zu. _In Wahrheit begründet der industrielle
+Dienstvertrag keinerlei sittliche Beziehungen zwischen den Kontrahenten
+als solchen._ Denn sittliche Beziehungen können nur bestehen zwischen
+leibhaftigen Menschen und können Betätigung nur finden im persönlichen
+Verkehr zwischen solchen. Zum Wesen des industriellen Dienstvertrages
+aber gehört, daß es für ihn ganz gleichgültig und zu einem zufälligen,
+nebensächlichen Umstand geworden ist, ob in ihm beide Kontrahenten
+physische Personen sind oder der eine von ihnen ein bloßer juristischer
+Begriff -- Firma, Aktiengesellschaft oder dergl. Zwischen einer
+physischen Person und einer juristischen Person, zwischen einem Menschen
+und einem Vermögens-Inbegriff, gibt es kein _sittliches_ Verhältnis.
+Hieran wird nichts geändert durch den Umstand, daß infolge des
+Dienstvertrages der Unternehmer selbst, falls er physische Person ist,
+oder seine Vertreter und Beauftragten, zu den Arbeitnehmern -- wie auch
+die letzteren untereinander -- in persönlichen Verkehr, also in
+Beziehungen eintreten, welche die Quelle sittlicher Beziehungen werden
+können. Diese aber bestehen dann nicht _kraft_ des Dienstvertrags; denn
+sie sind keineswegs mit diesem von selbst schon gegeben, sondern sie
+entwickeln sich nur möglicherweise aus den die Vertragserfüllung
+begleitenden tatsächlichen Umständen -- möglicherweise aber auch nicht,
+weil oft genug in der Großindustrie mehrere jahrelang in täglichem
+Verkehr miteinander stehen können, ohne dadurch irgendwie menschlich
+einander näher zu kommen. -- Wer _jedes_ die Tätigkeit von Menschen
+regelnde Rechtsverhältnis an _sich_ zur Quelle sittlicher Beziehungen
+gemacht wissen will, muß zuerst die Gesetzgebung dahin zu bringen
+suchen, daß sie juristischen Personen verbiete, Arbeitsverträge
+einzugehen.
+
+ * * * * *
+
+Die ausdrückliche Beschränkung der durch den 5. und 6. Punkt berührten
+Pflichtbeziehungen auf das Tun »innerhalb des Dienstes« bezw. auf
+dasjenige, was »vermöge des Dienstverhältnisses« zugänglich ist, und
+die Ablehnung jeder Ausdehnung der betreffenden Pflichten auf das
+außerdienstliche Gebiet ergibt sich als unabweisbare Forderung aus dem
+im Eingang des § 57 ausgesprochenen allgemeinen Grundsatz kraft der
+folgenden zwei Sätze -- welche schwerlich irgend ein Jurist wird
+bestreiten oder auch nur einschränken wollen:
+
+Erstens. Wenn A zu B in einem Vertragsverhältnis irgend welcher Art
+steht und B seine vertragsmäßigen Pflichten gegen A vollständig erfüllt,
+während der Dauer des Vertrags aber eine Rechtsverletzung irgend welcher
+Art gegen einen Dritten C sich zu Schulden kommen läßt, die in keiner
+Beziehung steht zu seinem Vertrag mit A, so begründet diese, wie schwer
+sie auch sei, niemals eine Vertragsverletzung gegen A -- sondern A kann
+nur, wenn ihm dieses Delikt gegen einen Dritten nicht gleichgültig sein
+darf, daraus Motive entnehmen zur Nichterneuerung seines ablaufenden
+oder Nichtfortsetzung seines kündbaren Vertrags mit B und äußersten
+Falls, unter besonderen Umständen, »wichtige Gründe« für die Aufhebung
+des noch laufenden Vertrags.
+
+Zweitens. Wenn A gleichartige Verträge abschließt mit _vielen_ andern B,
+C, D ..., unabhängig voneinander, also ohne daß der eine wegen des
+Vertrags mit dem andern befragt wird oder sonst dabei irgendwie
+mitzuwirken hat, so begründet dieses niemals irgend ein
+_Rechts_verhältnis zwischen B, C ..., also auch keinerlei
+_Pflicht_verhältnis zwischen ihnen, und zwar auch dann nicht, wenn die
+Natur dieser Verträge es mit sich bringt, daß B, C ..., damit jeder von
+ihnen seinen Vertrag mit A erfüllen könne, zu einander in irgend welche
+_tatsächliche_ Beziehungen treten müssen -- sondern jenes begründet im
+letztern Fall nur eine Pflicht der B, C ... _gegen den gemeinsamen
+Kontrahenten_ A, auf die tatsächlichen Beziehungen die zur
+Vertragserfüllung nötigen _tatsächlichen_ Rücksichten zu nehmen. Denn
+irgend welches _Rechts_verhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen,
+welches diese _zueinander_ in Pflichtbeziehungen setzt, außerhalb der
+allgemeinen Menschen- und Bürgerpflichten, kann nur dadurch zustande
+kommen, daß diese Personen selbst _miteinander_ nach eigener
+Entschließung kontrahieren. Annehmen zu wollen, daß ein Dritter, ohne
+ihr Zutun, sogar ohne ihr Vorwissen, über ihren Kopf hinweg in irgend
+einer Form solches bewirken könne, sei es auch nur im Sinne einer
+mittelbaren Bindung, wäre Sanktionieren juristischer Sklaverei.
+
+Die unerbittliche Konsequenz dieser Sätze ist für mich:
+
+Aus dem industriellen Arbeits- oder Dienstverhältnis entspringt
+keinerlei besondere rechtliche Beziehung, also auch keinerlei besonderes
+Pflichtverhältnis, zwischen den Angestellten und Arbeitern eines
+Prinzipals _untereinander_ -- nicht einmal zwischen den nächsten
+Kollegen und nicht einmal zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, soweit
+nicht die ersteren (wie im Eingang des § 57) als zeitweilige
+Repräsentanten des anderen Kontrahenten, des Prinzipals, gedacht werden
+-- sondern es entspringt aus jenem Dienstverhältnis lediglich die
+vertragsmäßige Verpflichtung _eines jeden einzelnen gegen den
+gemeinsamen Prinzipal_, in seinem _tatsächlichen_ Verhalten zu allen
+anderen (zu Mitarbeitern, Vorgesetzten, Untergebenen) den _tatsächlichen
+Beziehungen_ Rechnung zu tragen, welche die Erfüllung des
+Dienstvertrags, d. h. Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit, seitens
+aller einzelnen zwischen diesen einzelnen notwendig macht.
+
+Da nun »außerhalb des Dienstes« keiner eine vertragsmäßige Tätigkeit
+ausübt, so gibt es außerhalb des Dienstes auch keine _durch die Leistung
+der vertragsmäßigen Tätigkeit bedingte_ tatsächliche Beziehung zwischen
+den Arbeitern und Angestellten desselben Prinzipals -- folglich auch
+keine auf diese vertragsmäßige Tätigkeit bezügliche Pflicht gegen den
+Prinzipal -- folglich überhaupt keine Vertragspflicht mehr. Denn vermöge
+des zweiten vorher angezogenen Rechtssatzes verbleibt in Rücksicht auf
+das Vertragsverhältnis des Prinzipals zu jedem einzelnen jeder andere
+von diesen einzelnen rechtlich ein ganz gewöhnlicher »Dritter«; und
+vermöge des ersten vorher angezogenen Satzes kann ein Kontrahent durch
+Verletzung eines Dritten außerhalb des Kreises der tatsächlichen
+Beziehungen zum Dritten, welche seine Vertragserfüllung mit sich bringt,
+keine Vertragsverletzung begehen.
+
+Demnach ist _kein_ Delikt irgend welcher Art, welches außerhalb des
+Dienstes gegen Fremde, und kein Delikt, welches außerhalb des Dienstes
+gegen die Person von Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Untergebenen, oder
+gegen deren Eigentums- und sonstige Interessen begangen wird, ein
+_Vertrags_delikt; alles das bleibt vielmehr, was es an sich ist,
+gemeinrechtliches Delikt, und gibt als solches dem Prinzipal zu nichts
+anderem Anlaß als zu der Erwägung: ob er sein Vertragsverhältnis zum
+Täter in Zukunft weiter fortsetzen solle, bezw. ob darin nicht,
+besonderer Umstände wegen, ein »wichtiger« Grund für ihn zum Rücktritt
+von dem Vertrag gegeben sei.
+
+Das letztere kommt in seinen praktischen Konsequenzen in § 79 zur
+Sprache.
+
+Die im Vordersatz des § 57 ausgesprochene Prämisse: daß der
+Dienstvertrag gerechter- und vernünftigerweise Rechte und Pflichten
+zwischen den Kontrahenten nur dürfe begründen _wollen_ in bezug auf den
+_Gegenstand_ des Vertrags, nicht auch noch in bezug auf Dinge, die zwar
+Gegenstand verschiedener anderer Verträge sein könnten, mit dem
+Gegenstand _dieses_ Vertrags aber gar nichts zu tun hätten -- führt
+demnach wirklich zu der Schlußfolgerung: daß die Angehörigen eines und
+desselben Industriebetriebes als Mitarbeiter, Vorgesetzte und
+Untergebene in bezug auf gegenseitige Rechte und Pflichten aus ihren
+Dienstverträgen just nur in dem gleichen Verhältnis zueinander stehen,
+rechtlich, wie Leute, die zusammen in dasselbe Eisenbahncoupé
+eingestiegen sind -- die ja auch, von wegen ihres gemeinsamen
+Rechtsverhältnisses zum Eisenbahnfiskus während der Fahrt, gewisse
+tatsächliche Rücksichten aufeinander zu nehmen haben. Diese
+Schlußfolgerung ist in der Tat ganz abscheulich. Man muß aber darüber
+sich hinwegsetzen, wenn ein anderes Resultat nicht zu begründen ist. Muß
+man sich doch auch gefallen lassen, daß in allen Dreiecken die
+Winkelsumme immer und überall genau 180 Grad bleibt, obwohl es (wie die
+Mathematiker wissen) für die Menschen unter manchen Umständen
+vorteilhafter und erfreulicher sein würde -- wenn die Dreiecke nicht so
+halsstarrig sein wollten.
+
+ * * * * *
+
+Im übrigen ist noch zu bemerken:
+
+Die Vorschriften des § 57 lassen völlig freien Spielraum für die
+Anpassung des Dienstvertrags in seinen Einzelheiten an die besonderen
+Verhältnisse des Betriebs, wechselnde Zeitumstände u. dergl. Sie sagen
+nur, was hinsichtlich der Pflichtbestimmung als _zum Gegenstand des
+Vertrags gehörig_ angesehen werden darf, und was nicht. Innerhalb dieser
+Grenzen können die einzelnen Pflichten selbst beliebig mild oder
+beliebig streng gefaßt werden, durch feste Vertragsartikel bestimmt oder
+in beliebig weiten Grenzen der freien Beurteilung des einzelnen Falles
+überlassen sein -- wie es jeweils als zweckmäßig oder als geboten
+befunden werden mag. Denn ich habe nicht das geringste Interesse, in der
+Regelung des einzelnen der Zukunft irgendwie vorzugreifen, sondern ein
+Interesse nur _daran_, hinsichtlich dieser Regelung die dauernde
+Anerkennung solcher Grundsätze sicher zu stellen, die, wenn sie heute
+gerecht und vernünftig sind, unter allem Wandel nebensächlicher Umstände
+so lange gerecht und vernünftig _bleiben_ müssen, als nicht das Wesen
+des industriellen Dienstverhältnisses eine durchgreifende Wandlung
+erfahren hat.
+
+In dem jetzt geltenden Arbeitsvertrag der Optischen Werkstätte steht in
+bezug auf mehrere sehr wichtige Punkte des Pflichtverhältnisses gar
+nichts oder sehr wenig. So z. B. steht darin _nichts_ über den Verkehr
+der Personen untereinander; was just so viel besagt, wie wenn darin
+stände: »Jeder hat im Verkehr mit seinen Vorgesetzten, seinen
+Untergebenen und seinen Mitarbeitern innerhalb des Dienstes
+_angemessener_ Formen sich zu befleißigen« -- wobei dann das
+»angemessen«, genau so wie jetzt, vernünftigem Urteil über den einzelnen
+Fall unterstellt bliebe. Es könnte aber auch in der Arbeitsordnung unter
+diesem Punkt vorgeschrieben werden z. B., daß jeder, wenn er mit einem
+Vorgesetzten spricht, die Hand an die Hosennaht zu legen habe -- falls
+etwa eine zukünftige Geschäftsleitung dergleichen für angebracht halten
+sollte und die andern es sich gefallen lassen. Also nicht einmal darin,
+in solchen Dingen sich lächerlich machen zu können, wird jene durch § 57
+beschränkt.
+
+Auch über einen andern Punkt -- Schutz des Eigentums von Mitarbeitern
+etc. -- schweigt die jetzige Betriebsordnung vollständig. Das hat aber
+nicht das Einbürgern der festen Regel verhindert: daß jeder sofort
+seiner Wege zu gehen habe, der an Eigentum von Mitarbeitern, welches in
+den Werkstatträumen oder sonst vermöge seines Dienstverhältnisses ihm
+zugänglich ist, _auch nur im geringsten_ sich vergreift. Sofern nur die
+Entlassung niemals als Strafe sondern lediglich als Schutzmaßregel
+betrachtet wird, kann solches auch in Zukunft ohne besondere
+Verlautbarung der Regel in gleicher Strenge aufrecht erhalten werden.
+Denn unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des im Betrieb unbehüteten
+oder nur mangelhaft behüteten Eigentums aller Mitarbeiter kann die
+vertragsmäßige Verpflichtung eines jeden, dem _Prinzipal gegenüber_, zu
+_absoluter_ Enthaltung von jedem Eingriff nie bestritten, die
+Beurteilung etwaiger Delikte dieser Art also niemals von der
+Erheblichkeit oder Geringfügigkeit des Schadens, vielmehr nur von der
+Frage: böswillig oder nicht? abhängig gemacht werden.
+
+
+Zu § 58.
+
+Die Sätze dieses Paragraphen sind dem sonstigen Inhalt des Titels V
+gegenüber keineswegs pleonastisch. Denn an mehreren Stellen dieses
+Titels ist direkt oder indirekt Bezug zu nehmen auf Rücksichten des
+Interesses der Firma. Bei der unvermeidlichen Unbestimmtheit der Grenzen
+der Berechtigung dieses Interesses muß jedenfalls ausdrücklich
+ausgesprochen sein, daß jene Rücksichten, erstens, unbedingt Halt zu
+machen haben vor dem Recht des freien Bürgers und, zweitens, daß sie
+keinerlei _Über_ordnung beanspruchen dürfen über die vielleicht ebenso
+berechtigten Interessen des andern Teils. -- Grundsätzlich ist jede
+Beschränkung der Rechte abzulehnen, die unter der falschen Fiktion einer
+durch den Dienstvertrag begründeten Interessen_gemeinschaft_ beider
+Teile abzuleiten gesucht wird. Dergleichen gibt es _rechtlich_ nur in
+einem genossenschaftlich organisierten Unternehmen, in welchem die
+Gesamtheit der einzelnen den Prinzipal darstellt. In einem solchen darf
+mit Fug und Recht die Vertretung des Interesses der einzelnen durch
+Solidaritäts_pflichten_ beschränkt werden. Ein Dienstvertrag aber, bei
+welchem Prinzipal und Arbeitnehmer völlig auseinanderfallende
+Rechtssubjekte sind, begründet keinerlei andere Interessengemeinschaft
+der Kontrahenten als diejenige, die jedes beliebige Vertragsverhältnis
+insoweit begründet, als die Fortsetzung desselben für die Kontrahenten
+vorteilhaft ist. Diese Art von Interessengemeinschaft ist indes nicht
+rechtlicher sondern rein tatsächlicher Natur. Sie kann nicht Ausdruck
+und Pflege finden in Vertragspflichten, sondern lediglich in
+tatsächlichen _Einrichtungen_, welche geeignet sind, dem einen Teil
+wirksame Motive zu schaffen zu _freiwilliger_ Unterordnung bestimmter
+Parteiinteressen unter das Interesse des andern Teils, _seines eigenen
+Vorteils_ wegen.
+
+Je vollständiger auch in diesem Punkt die Idee des »Brotherrn« aus den
+Beziehungen zwischen Unternehmer und unselbständigem Arbeiter oder
+Angestellten eliminiert ist, desto freier wird die Bahn für die
+Erkenntnis einer möglichen tatsächlichen Interessengemeinschaft beider
+Teile und -- wenn die Einrichtungen danach sind -- für die Pflege eines
+_gesunden_ Solidaritätsgefühls. Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als
+»Pflicht« auferlegt, »in allen Stücken« das Interesse des Arbeitgebers
+d. h. des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten zu vertreten, oder dergl.
+-- da gibt es solches sicher _nicht_.
+
+
+Zu § 79.
+
+Titel V führt in §77 für alle, welche das dritte Jahr im Dienst der
+Stiftung zurückgelegt haben[89], eine besondere bisher noch nicht zur
+Anwendung gekommene Art des Dienstvertrages ein: eine Zwischenstufe
+zwischen dem lebenslänglichen Vertrag der oberen Beamten, in welchem der
+Prinzipal jedes Rechtes der Kündigung seinerseits sich begibt, und dem
+völlig freier Kündigung unterstellten gewöhnlichen Arbeits- oder
+Anstellungsvertrag der RGO und des HGB. -- nämlich einen Vertrag, der
+zwar die Kündigung selbst aus ganz beliebigen Gründen dem Prinzipal noch
+frei läßt, für den Fall aber, daß die Kündigung ohne schuldbare
+Veranlassung seitens des andern Teils erfolgt, diesem eine besondere
+Entschädigung vertragsmäßig zusichert.
+
+Für jeden, Beamten oder Arbeiter, ist von dem Tag ab, an welchem er in
+diese neue Vertragsform eintritt, der jener Zusicherung entsprechende
+Anspruch ein Rechtsanspruch aus seinem Vertrag geworden, dessen
+nicht-begründete Verweigerung Verletzung des eingegangenen Vertrags
+seitens des Prinzipals bedeuten würde. Deshalb muß, wenn die neue
+Vertragsform nicht ein leerer Schein ohne rechtlichen Inhalt bleiben
+soll, die Auslegung des Vorbehalts »schuldbare Veranlassung« unter die
+strengen Regeln gestellt sein, nach welchen Entbindung von der Erfüllung
+eines eingegangenen Vertrags, d. h. Vertragsaufhebung, zu begründen ist.
+
+Vertragsentbindung des einen Kontrahenten kann aber, abgesehen von dem
+Fall höherer Gewalt, nur gerechtfertigt werden, erstens: durch _schwere_
+Vertragsverletzung seitens des einen Teils und, zweitens: durch
+»wichtige« Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrags, d. h. aber: durch
+Tatsachen, welche zwar außerhalb der vertragsmäßigen Tätigkeit selbst
+liegen können, _auf diese letztere aber so wesentlichen Bezug haben_,
+daß sie, wenn sie schon vorher bestanden hätten, den andern Teil vom
+Eingehen des Vertrags vernünftigerweise hätten abhalten müssen.
+
+Hieraus ergibt sich von selbst die in § 79 versuchte Spezifikation der
+Fälle »schuldbarer Veranlassung« in bezug auf die besonderen
+Verhältnisse des industriellen Arbeits- und Anstellungsvertrags, nach
+den dort angeführten 6 Punkten. Die beiden ersten von ihnen decken die
+Fälle schwerer Vertragsverletzung, nämlich die »grobe« Pflichtverletzung
+im Einzelfall und die fortgesetzten, den vertragswidrigen Animus
+bekundenden Verstöße; die vier letzten aber machen diejenigen Tatsachen
+namhaft, die im Sinne des Vorangehenden als »wichtige Gründe« für
+Nichtfortsetzung des Vertrags gelten müssen. Die letzteren stehen unter
+den beiden Gesichtspunkten:
+
+erstens, dem Prinzipal kann nicht zugemutet werden, mit jemand in
+Vertrag zu bleiben, wenn er dadurch sichtlicher Gefahr ungebührlichen
+Schadens sich aussetzt (3. und 4. Punkt);
+
+zweitens, der Prinzipal darf einem andern, mit dem er sonst noch in
+Vertrag steht, nicht zumuten, daß dieser behufs Erfüllung seines
+Vertrags, d. h. in der dienstlichen Tätigkeit, sei es als Vorgesetzter
+oder als Untergebener oder als Mitarbeiter, persönlichen Verkehr pflegen
+müsse mit jemand, der ihn selbst, in Person oder in Eigentums- oder
+anderen Interessen, schwer verletzt hat, oder der in bürgerlicher Ehre
+oder menschlichem Ansehen kompromittiert ist (5. und 6. Punkt).
+
+Erweisliche Tatsachen, welche unter den ersten oder den zweiten von
+diesen Gesichtspunkten fallen, rechtfertigen Nichtgewährung der für den
+Fall der Entlassung zugesicherten Entschädigung, d. h. Entbindung des
+Prinzipals von der Vertragserfüllung, deshalb, weil solche Tatsachen,
+wenn dergleichen schon früher vorgelegen hätte, den Prinzipal vom
+Eingehen des Vertrages unbedingt hätten abhalten müssen.
+
+ * * * * *
+
+Zum einzelnen ist nur noch folgendes zu bemerken:
+
+Selbstverständlich fällt dolus in Hinsicht auf irgend einen
+Vertragspunkt -- die »Rücksichten aus Treu und Glauben« nicht
+ausgeschlossen -- stets unter die »grobe« Pflichtverletzung. Inwieweit
+gravis culpa darunter zu subsumieren ist, muß dem Judicium von Fall zu
+Fall überlassen bleiben; eine Schablone dafür gibt es nicht. Dagegen
+kann für die Konstatierung des vertragswidrigen Animus im Fall
+fortgesetzter Vertragswidrigkeit wenigstens ein Kennzeichen, neben
+andern möglichen aber nicht allgemein bestimmbaren, mechanisch
+festgestellt werden, ohne vernünftige Anwendung des Satzes dadurch zu
+beengen.
+
+Was endlich den rein informatorischen Schlußsatz des § 79 anlangt, so
+spricht derselbe explicite aus, was ohne ihn aus dem Zusammenhang des
+Ganzen zu folgern wäre: daß weder die Gewährung der vertragsmäßigen
+Abgangsentschädigung aus § 77, noch die aus § 79 begründete Versagung
+derselben von den sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere vom
+Einhalten der vertragsmäßigen Kündigungsfristen, dispensieren kann --
+und daß über die Bedingungen, unter welchen der Prinzipal von letzterem
+entbunden sein soll, Titel V des Statuts nichts festsetzen _will_.
+Angesichts der relativen Geringfügigkeit des Objekts und der
+untergeordneten Bedeutung der Frage im Grundsätzlichen bekümmert es mich
+nicht weiter, die Möglichkeit bestehen zu lassen, daß einer kraft RGO.
+sofort entlassen werden kann, ihm aber trotzdem kraft § 79 die
+Abgangsentschädigung mit auf den Weg gegeben werden müßte. Ein Widersinn
+liegt darin nicht. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß
+Rechtsnachteile von so verschiedener Größenordnung, wie: Lohnverlust für
+zwei Wochen und Lohnverlust für ein halbes Jahr oder mehr, ganz
+verschiedenen Grundsätzen der Beurteilung unterstellt sein müssen.
+
+
+Zu § 80.
+
+Die Bestrebungen, welchen dieses Statut dient, stehen, wie an vielen
+Stellen erkennbar wird, nirgends unter philanthropischen
+Gesichtspunkten. So ist also auch die Einrichtung, die § 77 vorsieht,
+keine Wohltätigkeits-Veranstaltung, sondern eine unter soziale Zwecke
+gestellte _Rechts_einrichtung. Sie kann also nicht darauf ausgehen
+wollen, die vertragsrechtlichen Konsequenzen zu verwischen, die an den
+Unterschied sich knüpfen: ob einer, sei es auch ohne das geringste
+Verschulden, seinerseits an der Erfüllung des Vertrags behindert wird,
+oder ob die Vertragsauflösung aus Gründen des Interesses des _andern_
+Teils erfolgt. -- Der Weg zur Milderung von Härten, die hieraus
+gelegentlich sich ergeben müssen, ist in § 16 des Statuts dem
+aufmerksamen Leser angedeutet.
+
+
+Schlußbemerkung.
+
+Aus allem vorhergehenden ergibt sich, daß die in diesem Statut
+angestrebte Ordnung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer und
+Arbeiter oder Angestellten sich völlig frei halten muß einerseits von
+jeder moralisierenden Tendenz und andererseits von jedem Strafanimus.
+Und das ist für alle Beteiligten eine Wohltat. Der Unternehmer als
+solcher hat keinerlei Befugnis, _aus dem Arbeitsvertrag heraus_ seinen
+Kontrahenten gegenüber die Funktionen eines Organs zur Wahrung
+allgemeiner Interessen der Gesellschaft oder des Staates sich anzumaßen,
+weder präventiv noch repressiv. Dafür sind Polizei oder Staatsanwalt und
+Strafrichter da. -- Der moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter,
+der sich dafür berufen hält, Ehrbarkeit und Staatswohl -- und was er von
+seinem besondern Standpunkt aus just dazu zu rechnen für gut findet --
+zu befördern nicht nur durch das eigene gute Beispiel und durch den
+berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen, wenn er solches hat, in
+seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der Peitsche
+angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen eine sozial
+gemeinschädliche Figur. Es gereicht mir zu einiger Genugtuung zu
+bemerken, daß die folgerichtige Durchführung der in § 57 zum Ausdruck
+kommenden Rechtsidee schon für sich allein, ohne alles weitere Zutun,
+geeignet ist, _dieser_ Figur auch in Zukunft den Eintritt in den
+Wirkungskreis der CARL ZEISS-Stiftung versperrt zu halten. Was aber das
+landesübliche Hereinpfuschen der Arbeitgeber in die Geschäfte des
+Strafrichters anlangt, so ist das überall, wo es geschieht,
+handgreiflicher Hohn auf alle Gerechtigkeit. Denn geschieht es dem
+Richter vorgreifend, so setzt es sich hinweg über die erste
+Voraussetzung jeder ordentlichen Rechtspflege: die Möglichkeit sicherer
+und erschöpfender Beweiserhebung, und verfällt zudem noch gewöhnlich
+grobem Mißverhältnis zwischen Delikt und Strafmaß: Vergehen, für welche
+der Richter nur auf geringe Geldstrafe oder kurze Freiheitsentziehung
+erkennen darf, maßt der Arbeitgeber, der Dienstentlassung als
+Strafmittel handhabt, sich an, mit beliebig hohem materiellen Schaden
+belegen zu können. Geschieht aber jenes Hereinpfuschen dem Richter
+nachhinkend, also im Sinne von Strafverschärfung, so verletzt es die
+unbestrittene Forderung jeder gerechten Strafjustiz: ne bis in idem.
+
+So stehen also alle Nachteile, welche Titel V für irgend welche Verstöße
+anzudrohen gestattet, unter der deutlichen Richtschnur: niemals Strafe,
+lediglich vertragsmäßig begründeter Rechtsnachteil. Den Unterschied, den
+dieses gelegentlich auch praktisch bedeutet, kann sich jeder klar
+machen, wenn er die Konsequenzen erwägt, welche die Anwendung des an
+vorletzter (fünfter) Stelle des § 79 ausgesprochenen Satzes auf den Fall
+_wechselseitiger_ tätlicher Beleidigung zwischen zweien nach sich zieht,
+je nachdem die Dienstentlassung als Strafe oder als Rechtsnachteil
+anzusehen ist. -- Daß aber in der großen Mehrzahl der Fälle der
+Rechtsnachteil ungewollterweise die praktische Wirkung einer Strafe,
+und öfters einer sehr harten, gewinnt, muß vom Standpunkt sowohl der
+Gerechtigkeit wie des allgemeinen sozialen Interesses als ein
+unvermeidliches _Übel_ betrachtet werden. Es anders ansehen zu wollen
+wäre Spott auf das Verhalten der vielen, die als Unternehmer genötigt
+sind, einen bürgerlich Entgleisten zu entlassen, als Privatpersonen aber
+Vereinen angehören oder Vereine unterstützen, welche solche Entgleiste
+vor weiterem Verfall zu bewahren und für die bürgerliche Gesellschaft
+noch zu retten sich zur Aufgabe stellen.
+
+_Jena_, Mai 1896.
+
+Dr. E. Abbe.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 88: [Vgl. hierzu S. 347-364.]]
+
+[Fußnote 89: [jetzt für gewisse Fälle auch bereits nach zurückgelegter
+halbjähriger Dienstzeit, vgl. Stiftungs-Statut § 77, vorletzter
+Absatz.]]
+
+
+
+
+Xb.
+
+Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung.
+
+Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts vorn 26. Juli/16.
+August 1896[90].
+
+
+Der nachstehend gegebene _Kommentar_ zu den Titeln I und II des Statuts
+der CARL ZEISS-Stiftung stützt sich lediglich auf den Text dieses
+Statuts, so wie er gedruckt vorliegt. In keinem Punkt ist dabei Bezug
+genommen weder auf die Motive, die den Anordnungen des Statuts zugrunde
+liegen, noch auf die tatsächlichen Umstände, unter welchen dieses Statut
+im Zusammenhang mit der Entwicklung der Stiftung selbst entstanden ist.
+Es wird also ausschließlich dasjenige dargelegt, was jedermann aus dem
+gegebenen Text herauszulesen vermag, wenn er die Paragraphen in ihrem
+Zusammenhang und unter der Präsumtion auffaßt, die bis zum Beweis des
+Gegenteils für die Auslegung jeder Urkunde zu gelten hat: daß sie mit
+Sinn und Verstand abgefaßt sei.
+
+
+I. Verhältnis der Stiftung zum Staat.
+
+In allem Grundsätzlichen ist dieses Verhältnis durch die §§ 4, 5 des
+Statuts geregelt.
+
+Die oberste Richtschnur für die _Organisation_ der CARL ZEISS-Stiftung
+gibt § 4, dem alle nachfolgenden Bestimmungen in Titel I des Statuts
+unterstellt sind.
+
+Dadurch, daß dieser § 4 eine »besondere« Stiftungsverwaltung
+vorschreibt, diese (der Überschrift zufolge) als _Organ der Stiftung_
+hinstellt und ihr außerdem für bestimmte Funktionen noch andere Organe,
+als Organe der Stiftung, _neben_ordnet, kommt zum Ausdruck, daß die CARL
+ZEISS-Stiftung ihre _eigene selbständige Verwaltung_ besitzen soll, also
+nicht, wie es bei Stiftungen häufig geschieht, dem Staat, oder einer
+Gemeinde oder irgend einer sonst bestehenden Institution zur Verwaltung
+überwiesen ist.
+
+Gemäß dieser grundsätzlichen Norm, die allen organisatorischen
+Bestimmungen vorangestellt ist, könnte ein nachfolgender Paragraph des
+Statuts die »Stiftungsverwaltung« _auf irgend eine_ rechtlich zulässige
+und praktisch durchführbare Art konstituieren. Das Statut könnte also
+z. B. -- wie es bei vielen bekannten Stiftungen in Deutschland geschehen
+ist -- ein Kuratorium oder einen Senat aus einer bestimmten Anzahl von
+Personen einsetzen und etwa vorschreiben, daß dieses Kuratorium oder
+dieser Senat erstmalig durch den Stifter zu ernennen sei und nachher
+beim Ausscheiden eines Mitgliedes durch Zuwahl eines neuen seitens der
+Übrigbleibenden sich selbst fortdauernd zu ergänzen habe.
+
+Wenn nun das Statut, _statt_ derartiges oder ähnliches vorzusehen, in
+§ 5 die »Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung« der in
+Abs. 1 dieses Paragraphen benannten Staatsbehörde zuweist, so folgt --
+ganz abgesehen von den weiteren Vorschriften in Abs. 2 und 3 desselben
+Paragraphen -- schon aus der logischen Beziehung des § 5 zu der
+übergeordneten _allgemeinen_ Vorschrift des § 4, daß damit diese Behörde
+eingesetzt ist als Organ der CARL ZEISS-Stiftung für ihre
+_Selbstverwaltung, nicht_ als Organ des _Staates_ für die Verwaltung der
+Stiftung. Sie hat also ihr Mandat vom _Stifter_, nicht vom _Staat_, und
+hat demnach hinsichtlich ihrer Funktionen in Angelegenheiten der
+Stiftung lediglich die »Rechte und Obliegenheiten«, die das
+Stiftungsstatut der »Stiftungsverwaltung« überträgt, _nicht_ Rechte und
+Obliegenheiten, die derselben Behörde bei Verwaltung einer Stiftung
+seitens des Staates zukommen würden oder von Staats wegen zugewiesen
+werden könnten.
+
+Eine besondere Verstärkung aber erhält dieser Schluß durch die
+Vorschriften in Abs. 3 des § 5. Dadurch, daß die Stiftungsverwaltung,
+wie auch das andere, durch einen Staatsbeamten zu bildende Organ der
+Stiftung, ausdrücklich _auf das Stiftungsstatut verpflichtet_ und beiden
+direkt _untersagt_ wird, bei Ausübung ihrer Funktionen in
+Angelegenheiten der Stiftung Staatsinteressen in anderem Umfang zu
+berücksichtigen, als es auch für _Privat_personen »gesetzlich« geboten
+ist, kommt ganz explizite zum Ausdruck, daß die Stiftungsverwaltung,
+unbeschadet ihres Charakters als Staatsbehörde, in Angelegenheiten der
+CARL ZEISS-Stiftung keine staatlichen Funktionen auszuüben hat, in
+diesen Angelegenheiten vielmehr durchaus die freiere Stellung eines
+privaten Stiftungssenates einnimmt.
+
+Eine weitere Bekräftigung des Gesagten ergibt sich noch aus mehreren
+Sondervorschriften, die das Statut in anderen Titeln enthält.
+
+In § 52 (Titel V) sind für die Vermögensverwaltung der CARL
+ZEISS-Stiftung in Hinsicht auf Art der Kapitalanlagen und
+Sicherheitsanforderungen ganz _andere_ Vorschriften gegeben, als für die
+durch Staat und Gemeinde zu verwaltenden Stiftungen gesetzlich bestehen.
+
+§ 53 schließt jede Haftpflicht des _Staates_ bezüglich des unter
+Verwaltung des Großherzogl. Kultusdepartements stehenden
+Stiftungsvermögens aus.
+
+§ 109, Abs. 1 (Titel VII) schreibt ausdrücklich vor, daß alle
+Arbeitsleistung von Staatsbeamten in Angelegenheiten der CARL
+ZEISS-Stiftung _aus Mitteln der Stiftung_ so zu vergüten ist, daß dem
+Staat »aus der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung« auch nicht
+indirekt Lasten erwachsen.
+
+Und endlich verpflichten die §§ 110-112 (Titel VIII) des Statuts die
+Stiftungsverwaltung zu jährlicher Rechnungslegung an eine fünfgliedrige
+Kommission von gänzlich _privatem_ Charakter. Denn den Mitgliedern
+dieser Kommission wird ausdrücklich gesagt, daß ihr Auftrag als »rein
+persönlicher« zu gelten habe, und daß sie hinsichtlich seiner Erfüllung
+»von niemand Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben«
+haben. Die Befugnisse dieser Kommission sind aber nicht auf Prüfung des
+Rechnungswesens beschränkt; sie umfassen, nach § 111, die Prüfung der
+Statutenmäßigkeit der ganzen Verwaltung.
+
+Den Anordnungen des Statuts in Hinsicht auf das Verhältnis der Stiftung
+zum Staat steht der Umstand keineswegs entgegen, daß die Bestimmung in
+§ 5 nicht _einseitig_ durch den Stifter getroffen werden konnte, sondern
+eine Vereinbarung mit der obersten Staatsverwaltung zur Voraussetzung
+haben muß. -- Da niemand einer Behörde eigenmächtig Geschäfte ansinnen
+kann, die ihr nicht aus der Staatsverfassung zukommen, und da auch keine
+Behörde eigenmächtig solche Geschäfte übernehmen darf, so muß allerdings
+der Sanktionierung des Statuts in Hinsicht auf den § 5 eine besondere
+Entschließung der obersten Staatsbehörde, unter Genehmigung des
+Staatsoberhauptes, vorangegangen sein. Angesichts des § 4 konnte aber
+diese Entschließung nicht darauf gehen: von Staats wegen die Verwaltung
+der CARL ZEISS-Stiftung dem Großherzogl. Kultusdepartement zu
+_überweisen_, sondern lediglich darauf: von Staats wegen die genannte
+Behörde zu _ermächtigen_, daß sie, dem Antrag des Stifters
+entsprechend, die Verwaltung der Stiftung dauernd übernehme, und diese
+Verwaltung im Sinne eines ständigen Nebenamtes, zwar in denselben
+geordneten Formen, in denen sie ihre staatlichen Funktionen ausübt, aber
+im Sachlichen auf Grund und in Gemäßheit des Stiftungsstatuts, also nach
+dem Mandat des Stifters, führe.
+
+Daß eine Behörde als solche auf Grund besonderer Ermächtigung seitens
+der obersten Staatsverwaltung an nicht-staatlichen Geschäften teilnimmt,
+ist keineswegs ohne Vorbild, und jedenfalls nur hinsichtlich der
+richterlichen Behörden zum voraus ausgeschlossen. Selbstverständlich
+aber hätte diese Ermächtigung, und damit die Genehmigung des § 5 des
+Stiftungsstatuts, auch versagt werden können -- in welchem Falle dann,
+in der Konsequenz des § 4, ein anderer Stiftungssenat hätte eingesetzt
+werden müssen. Nachdem jedoch durch die landesherrliche Bestätigung des
+Statuts konstatiert ist, daß die oberste Staatsverwaltung die
+Ermächtigung erteilt hat, ist damit das in § 5 bezeichnete Departement
+des Großherzogl. Staatsministeriums als _statutarische_
+Stiftungsverwaltung eingesetzt und hat als solche der Stiftung gegenüber
+keine andern Rechte, aber auch dem Staat gegenüber keine andern
+Pflichten, als bei sonst gleichem Inhalt des Statuts jede andere
+Stiftungsverwaltung haben würde, _die gemäß § 4 des Statuts hätte
+eingesetzt werden können_.
+
+Der Stiftungsverwaltung deshalb, weil sie im gegenwärtigen Falle durch
+eine Staatsbehörde repräsentiert ist, in Angelegenheiten der Stiftung
+_staatliche_ Funktionen beizulegen, würde nur dann überhaupt _zulässig_
+sein, wenn das Statut den § 4 nicht enthielte, sondern unter dem
+Abschnitt »Organe« sogleich den ersten Absatz des § 5 folgen ließe.
+Weiter aber dürfte dann auch Abs. 3 des § 5 nicht vorhanden sein. Denn
+es wäre überflüssig, eine Behörde in Ausübung ihrer _staatlichen_
+Funktion speziell auf den Inhalt einer Stiftungsurkunde zu verpflichten,
+und widersinnig, ihr dabei die Rücksichtnahme auf Staatsinteressen,
+die sie in ihrer amtlichen Tätigkeit sonst zu vertreten hat, verwehren
+zu wollen. Ferner dürften die andern Organe, Stiftungskommissar
+und Vorstände der Betriebe, nicht konstitutiv, als Organe der
+_Stiftung_, sondern höchstens instruktionell, als Hilfsorgane der
+Stiftungs_verwaltung_, eingeführt sein, weil es nicht angängig wäre,
+einer Behörde in Hinsicht auf staatliche Geschäfte Organe privaten
+Charakters _neben_zuordnen. Und endlich dürfte das Statut den § 110
+nicht enthalten. Denn keine Behörde kann hinsichtlich der Ausübung
+_staatlicher_ Funktionen der Kontrolle einer _nicht_-staatlichen Instanz
+unterstehen.
+
+
+II. Verhältnis der Organe der CARL ZEISS-Stiftung zu den
+Staats_behörden_.
+
+Als juristische Person steht die CARL ZEISS-Stiftung, wie jede andere
+Stiftung, unter staatlicher Aufsicht, und da die juristische Person
+tatsächlich nur durch ihre Organe handlungsfähig wird, so stehen diese
+_Organe_ unter solcher Aufsicht.
+
+Diese allgemeine -- gesetzliche -- Staatsaufsicht hat aber zum
+Gegenstand lediglich die Wahrung von Gesetzlichkeit und
+Ordnungsmäßigkeit in den Handlungen und dem Verfahren der
+Stiftungsorgane und die _Sicherung dauernder Übereinstimmung der
+Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften der Urkunde, auf Grund
+welcher die landesherrliche Bestätigung erteilt und das Recht der
+juristischen Person verliehen_ worden ist -- welche Urkunde im
+vorliegenden Fall seit dem 16. August 1896 durch das gegenwärtige
+»Statut der CARL ZEISS-Stiftung« ersetzt ist.
+
+Da die Verleihung der juristischen Persönlichkeit und die Bestätigung
+eines Stiftungsstatuts Akte der Staatshoheit sind, so ist die
+Staatsregierung _selbst_ die Instanz, die diese gesetzliche Aufsicht
+auszuüben hat. In Hinsicht auf letztere unterstehen also alle Organe der
+Stiftung im vorliegenden Falle dem Großherzogl. Staatsministerium,
+_auch_ die Stiftungsverwaltung. Letztere ist, obschon Staatsbehörde,
+nicht Organ der staatlichen Aufsicht über die Stiftung, weil sie Organ
+der _Stiftung_ ist.
+
+Weil aber die allgemeine Staatsaufsicht lediglich die Gesetzlichkeit,
+Ordnungsmäßigkeit und Statutenmäßigkeit zu überwachen hat, so untersteht
+_innerhalb_ des statutenmäßigen Handelns kein Organ der Stiftung der
+Aufsicht oder der Einwirkung irgend einer Staatsbehörde, auch die
+_Stiftungsverwaltung_ nicht. Obwohl sie nicht selbst die _oberste_
+Staatsbehörde ist, gibt es auch für sie in Hinsicht auf die Ausübung der
+statutarischen Funktionen keine _vorgesetzte_ Instanz. Gemäß § 4 des
+Statuts steht der Stiftungsverwaltung in dem ihr zugewiesenen
+Wirkungskreis die »oberste« Leitung der Stiftungsangelegenheiten zu. Sie
+ist also in allen Entschließungen und Handlungen innerhalb ihrer
+statutenmäßigen Kompetenz völlig souverän. Gegen ihre Entschließungen
+und Handlungen in Angelegenheiten der Stiftung ist keine Berufung
+möglich; angefochten könnten sie im _Verwaltungsweg_ nur werden unter
+Anrufen der Staatsaufsicht wegen Statutenwidrigkeit.
+
+ * * * * *
+
+Daß der _Stiftungskommissar_ hinsichtlich seiner Funktionen keiner
+Behörde untersteht, ist durch die ausdrückliche Vorschrift in § 5
+gegeben: daß er in _außer_amtlichem Auftrag zu bestellen sei. Dadurch
+ist für ihn in Angelegenheiten der Stiftung jedes Verhältnis der
+Beamtenunterordnung ausgeschlossen, sowohl in bezug auf das Großherzogl.
+Kultusdepartement, welches als Stiftungsverwaltung ihn bestellt hat, wie
+in bezug auf diejenige Behörde, der er in seiner sonstigen Tätigkeit
+amtlich unterstehen mag. Die Vorschrift des § 5, daß der
+Stiftungskommissar ein aktiver Beamter des öffentlichen Dienstes sein
+soll, umschreibt also lediglich den Personenkreis, aus welchem er zu
+wählen ist.
+
+Hinsichtlich der kollegialischen _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der
+Stiftungsbetriebe folgt der Ausschluß jeder _behördlichen_ Einwirkung
+auf ihre Handlungen aus der selbständigen Kompetenz, die das Statut in
+Titel II diesen Vorständen in allen Angelegenheiten ihrer Firma
+einräumt. Sie sind gemäß §§ 8, 9 in diesen Angelegenheiten die Vertreter
+der _Stiftung als des Inhabers_ der Firma, nicht Beauftragte der
+Stiftungsverwaltung. Was ein Vorstand namens seiner Firma tun oder
+unterlassen mag, steht mithin jedem Dritten -- auch dem Staat --
+gegenüber rechtlich auf ganz gleichem Fuß mit den Handlungen und
+Unterlassungen des _Inhabers_ einer Privatfirma, ist also lediglich nach
+den jeweils geltenden Gesetzen zu beurteilen. Mithin kann auch gegenüber
+den Beschlüssen und den Handlungen dieser Vorstände niemand an eine
+»vorgesetzte Behörde« appellieren, sondern höchstens an die allgemeine
+Staatsaufsicht gegen etwaige gesetzwidrige oder statutenwidrige
+Handlungen.
+
+Die Personen endlich, aus denen die Vorstände (Geschäftsleitungen) der
+Stiftungsbetriebe jeweils sich zusammensetzen, sind gemäß § 26 des
+Statuts entweder Sozien der Stiftung, im handelsrechtlichen Sinn, oder
+lebenslänglich angestellte Beamte der einen oder der andern Firma -- und
+weiter nichts. Denn nach § 25 Abs. 2 ist ihre Stellung nicht »Amt«,
+sondern »Funktion«: sie bilden im Kreis der oberen Beamten des Betriebs
+einen Ausschuß, dem die verantwortliche Leitung der Firma übertragen
+ist. Sie stehen somit zur Stiftung als dem _Inhaber_ der Firma in rein
+bürgerlichem Vertragsverhältnis; zum Staat aber stehen sie hinsichtlich
+ihrer Tätigkeit in gar keinem andern Verhältnis wie jeder beliebige
+Privatmann. Keine von diesen Personen ist also in irgend welchem Sinn
+bezüglich ihrer statutarischen Funktion »mittelbarer Staatsbeamter«. Für
+keins von den Vorstandsmitgliedern also existiert eine »vorgesetzte
+Behörde«; denn nicht einmal zur Stiftungsverwaltung als solcher (also
+ganz abgesehen von der Staatsbehörde) dürfen sie, gemäß § 31, persönlich
+in Vertrags- oder sonstigem Abhängigkeitsverhältnis stehen.
+
+
+III. Verhältnis der _Organe_ der Stiftung zu _einander_.
+
+Entsprechend der grundsätzlichen Norm des § 4, gemäß welcher
+Stiftungskommissar und Betriebsvorstände als »Organe der Stiftung
+»_neben_« der Stiftungsverwaltung« eingesetzt sind, regelt Titel II des
+Statuts das Verhältnis zwischen den drei Organen der Stiftung auf dem
+Fuß der _Abgrenzung bestimmter Funktionen und Kompetenzen_, unter
+Ausschluß jeder Über- und Unterordnung innerhalb des einzelnen
+Funktionenkreises.
+
+Dieses liegt durchaus im Rahmen der gesetzlichen Anordnungen, die in
+Hinsicht auf die Verfassung der »Stiftungen« das Bürgerl. Gesetzbuch
+getroffen hat. (Vergl. BGB. § 26, letzter Satz, und § 30, in Verbindung
+mit § 86.)
+
+Der _Stiftungsverwaltung_ ist in § 4 die »oberste« Leitung der
+Stiftungs-Angelegenheiten übertragen. Da jedoch die Bestimmungen in
+Titel II des Statuts alle Angelegenheiten der Geschäftsbetriebe den
+beiden andern Organen zu selbständiger _endgültiger_ Erledigung
+überweisen, so können die Worte »oberste Leitung« in § 4 nicht dahin
+verstanden werden, daß der Stiftungsverwaltung in allen Dingen die
+oberste Leitung, d. h. die _letzte_ Entscheidung vorbehalten sei,
+sondern nur dahin: daß die der Stiftungsverwaltung zugewiesenen
+_speziellen_ Funktionen -- die Wahl der Personen für die beiden andern
+Organe und die Leitung der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung gemäß
+§ 1, B und Titel VII des Statuts -- die »oberste« Leitung der Stiftung
+_bedeuten_, und daß _hierin_ keine Instanz über der Stiftungsverwaltung
+besteht.
+
+Ingleichen muß die in § 4 benannte »Vertretung der Stiftung als
+juristischer Person« auf diejenigen Angelegenheiten bezogen werden, in
+denen die Stiftung _nur_ als juristische Person, nicht als Inhaber
+einer Handelsfirma auftritt, weil in den Angelegenheiten der
+Geschäftsbetriebe die _selbständige_ Vertretung des Inhabers durch die
+§§ 8, 9 den Vorständen dieser Betriebe ausdrücklich zugewiesen wird.
+
+Endlich ist auch die in § 4 der Stiftungsverwaltung übertragene
+Vermögensverwaltung, soweit eigentliche Verwaltungstätigkeit in Frage
+steht, auf dasjenige Vermögen der Stiftung zu beziehen, welches nicht
+zum Betriebskapital ihrer Handelsfirmen gehört. Denn das letztere ist
+gemäß §§ 6, 8 der Verwaltung durch deren Vorstände unterstellt und tritt
+in der Vermögensrechnung der _Stiftung_ nur mit den jährlichen
+Bilanzziffern der Betriebe auf.
+
+Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen überträgt also das Statut
+der _Stiftungs_verwaltung folgende Funktionen:
+
+die Vertretung der Stiftung Dritten gegenüber hinsichtlich aller
+derjenigen Interessen, die nicht im Interessenkreis der
+Geschäftsbetriebe liegen -- ohne jede nähere Anweisung;
+
+die allgemeine Vermögensverwaltung der Stiftung -- gemäß den
+Vorschriften in Titel IV (Reservefonds);
+
+die Ernennung des Stiftungskommissars -- gemäß § 5, Abs. 2;
+
+die Ernennung der Mitglieder der Vorstände der Betriebe -- gemäß den
+Vorschriften in §§ 25-27;
+
+die Verfügung über die Mittel der Stiftung für die in § 1, B
+bezeichneten Zwecke -- nach Maßgabe der Bestimmungen in Titel VII des
+Statuts.
+
+ * * * * *
+
+Hinsichtlich der Bestellung des Stiftungskommissars enthält das Statut
+keinerlei weitere Vorschriften. Die Stiftungsverwaltung hat also in
+bezug auf seine Ernennung wie auf seine Abberufung völlig freie Hand.
+
+Hinsichtlich der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder ist dem
+Stiftungskommissar und den vorhandenen Mitgliedern des betreffenden
+Vorstandes insofern eine Mitwirkung eingeräumt, als nach § 25 sie vorher
+zu hören sind -- demnach jede einzelne von diesen Personen ihre Ansicht
+vorzutragen berechtigt ist -- und als keine Ernennung gegen das
+_einstimmige_ Votum der Vorstandsmitglieder erfolgen darf. --
+Grundsätzlich besagen diese Bestimmungen nur eine beratende Mitwirkung
+bei der Wahl neuer Vorstandsmitglieder. Praktisch aber kann das
+Vetorecht im Fall der Einstimmigkeit die Bedeutung des Kooptationsrechts
+gewinnen. Denn falls die vorhandenen Mitglieder eines Vorstandes
+übereinstimmend eine bestimmte Person, die den Voraussetzungen der
+Wählbarkeit entspricht, für die bestqualifizierte halten, so sind sie
+daraufhin berechtigt, jeden andern einstimmig abzulehnen; und in diesem
+Fall _müßte_ die Stiftungsverwaltung ihrem Votum wenigstens dann Folge
+geben, wenn der Fall, den § 7, Abs. 3 vorsieht, eingetreten ist.
+
+In denjenigen Angelegenheiten endlich, die auf die Erfüllung der
+gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung (§ 1, B) Bezug haben und in Titel
+VII des Statuts näher geregelt sind, ist gemäß § 108, Abs. 1 dem
+Stiftungskommissar und den Vorständen der Stiftungsbetriebe gleichfalls,
+neben dem _Recht_, Anträge stellen zu können, eine im allgemeinen nur
+beratende Mitwirkung eingeräumt. In Hinsicht auf solche Maßregeln aber,
+die unter die §§ 101-104 fallen, statuiert Abs. 2 des § 108 ausdrücklich
+eine entscheidende Einflußnahme der beiden Betriebsvorstände, unter der
+Bedingung der Einstimmigkeit ihrer _sämtlichen_ Mitglieder.
+
+Die genannten Paragraphen betreffen ausschließlich solche Akte
+gemeinnütziger Betätigung, die entweder (§§ 101, 102) die technischen,
+wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Betriebe selbst,
+oder (§§ 103, 104) die Interessen ihres Personals ganz unmittelbar
+berühren, und die deshalb auch immer in Beziehung zu solchen Maßnahmen
+_innerhalb_ der Betriebe stehen werden, auf welche die drei letzten
+Absätze des § 16 und die Direktiven für die geschäftliche Tätigkeit der
+Stiftung in Titel III des Statuts hinweisen.
+
+Für dieses ganze durch die §§ 101-104 umschriebene Gebiet
+gemeinnütziger Betätigung der Stiftung ist durch die Vorschrift
+des zweiten Absatzes in § 108 die Entscheidung über das, was
+_innerhalb des statutenmäßig Zulässigen_ zu geschehen oder zu
+unterbleiben hat, der Stiftungsverwaltung praktisch nur insoweit
+überlassen, als die dort bezeichneten Personen betreffs des Ob oder des
+Wie _nicht im Einverständnis_ sind. Soweit Einverständnis unter ihnen
+hinsichtlich einer bestimmten Maßnahme konstatiert ist, _muß_ diese
+Maßnahme nicht nur überhaupt, sondern auch in den Einzelheiten der
+Ausführung, gemäß ihrem übereinstimmenden Votum ins Werk gesetzt werden
+-- womit dann selbstverständlich der Stiftungsverwaltung auch jede
+eigene Verantwortung in der betreffenden Sache abgenommen ist.
+
+Nach der finanziellen Seite hin ist das in diesen Angelegenheiten
+statutarisch Zulässige durch die Vorschrift des § 107, Abs. 3 in
+Verbindung mit den §§ 47-51 umgrenzt.
+
+Die _Leitung der industriellen Tätigkeit_ der Stiftung und die
+Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe ist, gemäß § 4, Abs. 2, nicht der
+Stiftungsverwaltung, sondern _lediglich_ den Betriebsvorständen und dem
+Stiftungskommissar unterstellt. Nur insoweit ist auch der
+Stiftungsverwaltung eine Mitwirkung in diesen Angelegenheiten
+vorbehalten, als das Statut dem Stiftungskommissar die Stellung eines
+Vertreters der Stiftungsverwaltung zuweist und damit der letzteren in
+bezug auf seine Tätigkeit die allgemeinen Befugnisse des Vollmachtgebers
+gegenüber dem Bevollmächtigten einräumt.
+
+ * * * * *
+
+Die Funktionen des _Stiftungskommissars_ sind gemäß Titel II des
+Statuts:
+
+Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe in Hinsicht auf
+_Ordnungsmäßigkeit_ der Verwaltung und _Statutenmäßigkeit_ des
+Verfahrens (§§ 11, 12);
+
+Beratende Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die eine besondere
+Entschließung der Betriebsvorstände erfordern (§ 14);
+
+Entscheidung in denjenigen Angelegenheiten, in bezug auf welche die
+Mitglieder einer Geschäftsleitung sich nicht einigen können (§ 15);
+
+Bestätigung oder Ablehnung von Beschlüssen in Bezug auf _bestimmte_ --
+in § 16 namentlich angeführte -- Handlungen;
+
+Stellung eigener Anträge in Sachen der Geschäftsbetriebe (§ 17).
+
+Der Kreis dieser dem Stiftungskommissar zugewiesenen Befugnisse bestimmt
+zugleich den Umfang der -- mittelbaren -- Einwirkung der
+Stiftungsverwaltung auf die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung, weil
+§ 10 eine andere Einwirkung auf die Geschäftsführung der Betriebe als
+_durch_ den Stiftungskommissar ausschließt, mithin jede Einwirkung
+ausschließt, die nicht im Rahmen _seiner_ statutarischen Befugnisse
+geübt werden kann.
+
+Hinsichtlich der Ausübung seiner Funktionen regelt das Statut
+die Stellung des Stiftungskommissars zur Stiftungsverwaltung
+nach den Grundsätzen _freier und direkter Stellvertretung_. Von
+seiner Ernennung bis zu seiner Abberufung hat er seine Tätigkeit
+nach eigenem besten Wissen und unter eigener Verantwortung auszuüben.
+Die Stiftungsverwaltung als Vollmachtgeber kann von ihm verlangen, in
+jedem ihr geboten erscheinenden Umfang über die Angelegenheiten der
+Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu werden und kann in allen
+Punkten ihre eigenen Ansichten ihm gegenüber geltend machen; sie kann
+ihm aber _nicht_ Instruktion für die von ihm zu treffenden
+Entscheidungen erteilen und auch nicht verlangen, vor _jeder_
+Entscheidung erst selbst gehört zu werden. Denn da aus § 5 der
+Stiftungskommissar direkt und in Person auf das Stiftungsstatut
+verpflichtet ist, kann er nicht angehalten werden, etwas zu vertreten,
+was nicht seinem eigenen pflichtmäßigen Ermessen entspricht. Außerdem
+aber fordern auch die §§ 15-18 ausdrücklich _seine_ auf die unmittelbare
+Kenntnis aller Verhältnisse gegründete Entscheidung und schreiben ihm
+vor, auf Anfordern eines Vorstandes sein Votum ohne Verzug abzugeben. --
+Der Stiftungsverwaltung bleibt daher, falls sie mit seiner Tätigkeit
+unzufrieden wäre, nur Zurückziehen des erteilten Auftrags, durch
+Abberufung, übrig.
+
+Die Konsequenz dessen nach der anderen Seite hin ist, daß, wenn eine
+Geschäftsleitung durch Entscheidungen des Stiftungskommissars sich,
+beschwert fühlte, sie nicht Berufung dagegen an die Stiftungsverwaltung
+einlegen und Abänderung solcher Entscheidungen beantragen dürfte.
+Vorstellungen oder Beschwerden bei der Stiftungsverwaltung über den
+Stiftungskommissar könnten vielmehr nur den Sinn haben, entweder deren
+gütige Vermittlung anzurufen oder sie um Ernennung eines andern
+Stiftungskommissars anzugehen.
+
+ * * * * *
+
+Funktion und Kompetenz der _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der
+Stiftungsbetriebe sind durch die §§ 8, 9 des Statuts ganz vollständig
+geregelt.
+
+Den dortigen Bestimmungen zufolge können alle Handlungen, die irgendwie
+auf die geschäftliche Tätigkeit der Firma oder auf ihre Vertretung nach
+innen oder nach außen Bezug haben, _nur_ durch ihren Vorstand
+vorgenommen werden. Weder der Stiftungskommissar noch die
+Stiftungsverwaltung kann in diesen Angelegenheiten irgend eine Anordnung
+treffen. Sie können nicht an _Stelle_ des Vorstandes etwas beschließen
+und können -- abgesehen von dem Vetorecht, welches § 16 für _bestimmte_
+Gegenstände dem Stiftungskommissar einräumt -- keinen Beschluß des
+Vorstandes inhibieren. Auch in den Fällen, in welchen das Votum des
+Stiftungskommissars entscheidend ist -- sei es, daß er nach § 15 bei
+Dissens unter den Mitgliedern den Ausschlag gibt, sei es, daß er gemäß
+§ 16 einen einstimmigen Beschluß noch zu sanktionieren hat -- ist die
+Grundlage des Vorgehens lediglich der auf die eine oder die andere Art
+statutenmäßig zustande gekommene _Vorstands_beschluß.
+
+Demgemäß ist für die Beamten der Betriebe und für deren gesamtes
+Personal das Kollegium, welches den Vorstand der Firma bildet, _als
+solches_, der _oberste_ Vorgesetzte. Niemand sonst kann Angehörigen des
+Betriebes eine verbindliche Anweisung erteilen. Auch der
+Stiftungskommissar kann in Ausübung seiner Aufsichtsfunktionen gemäß
+§§ 11, 12 dieses nicht; er kann nur gegebenen Falles den Vorstand
+anhalten, zur Beseitigung von Anständen seinerseits die geeigneten
+Anordnungen zu treffen.
+
+Hinsichtlich der Vertretung der Firma nach außen setzen die Vorschriften
+des § 8 den betreffenden Vorstand in _allen_ Angelegenheiten der
+Geschäftsführung als den bevollmächtigten _Vertreter des Inhabers der
+Firma_ ein und erteilen ihm eine nach _außen_ hin ganz unbeschränkte
+Vertretungsmacht. Die Form für deren Ausübung ist (in § 9) in der Art
+geregelt, daß entweder: der Vorstand in seiner Gesamtheit (je zwei von
+seinen Mitgliedern), oder: ein bestimmtes Mitglied desselben als
+»gesetzlicher Vertreter« der Stiftung in Angelegenheiten der
+betreffenden Firma, öffentlich legitimiert sein muß -- in welchem
+letztern Fall dieses eine Mitglied (der »Bevollmächtigte« der CARL
+ZEISS-Stiftung) zugleich befugt sein muß, sich durch ein bestimmtes
+anderes -- gleichfalls öffentlich hierzu legitimiertes -- Mitglied
+zeitweilig oder in einzelnen Angelegenheiten vertreten zu lassen.
+
+Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die gemäß diesen Anordnungen den
+Vorständen der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Leitung der gesamten
+geschäftlichen Tätigkeit der Stiftung gewährleistet ist, hat das Statut
+nach der persönlichen Seite hin durch die besondern Vorschriften in den
+§§ 26, 27, 31 gesichert: daß alle _Mitglieder_, soweit sie nicht Sozien
+der Stiftung sind, bei einem von den Stiftungsbetrieben _lebenslänglich_
+angestellte Beamte sein und demgemäß die in Titel V, § 59, bestimmten
+Rechte besitzen _müssen_ -- daß ferner ihre Ernennung unwiderruflich ist
+-- und daß ihnen endlich bei der Bestellung weder durch Vertrag noch
+durch Dienstanweisung besondere Verpflichtungen hinsichtlich der
+Ausübung ihrer Funktionen auferlegt werden können, ihr Auftrag also
+_lediglich_ durch das Statut selbst bestimmt bleiben muß.
+
+Als lebenslänglich angestellte Beamte können sie nach § 59 nur durch
+richterliches oder schiedsrichterliches Urteil entsetzt werden, und nur
+»wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter Vernachlässigung
+der Obliegenheiten und wegen solcher Anstände im außerdienstlichen
+Verhalten, die bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen
+aufheben«; pensioniert können sie nur aus vertragsmäßigen Gründen
+werden, und Außerdienststellung kann nur durch Entsetzung oder
+vertragsmäßig begründete Pensionierung erfolgen. -- Auf _was_ dabei der
+Punkt »bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen« bezogen werden
+darf, und auf was _nicht_, ist durch die in den nächstvorangehenden
+§§ 57, 58 des Statuts enthaltene Definition der Rechte _aller_
+Angehörigen der Stiftungsbetriebe zweifelsfrei festgestellt.
+
+Im übrigen aber sind die Mitglieder der Vorstände -- gemäß Anordnungen
+in den §§ 13 und 28 des Statuts -- als _einzelne_ ganz wie alle anderen
+Beamten dem _Kollegium_ unterstellt, das den Vorstand bildet. Gegen
+Handlungen, die der einzelne in Angelegenheiten seiner Firma unternimmt,
+gibt es demnach Berufung -- aber _lediglich_ Berufung an dieses
+Kollegium, gleichgültig, _wer_ es sein mag, der durch eine solche
+Handlung sich beschwert fühlt.
+
+ * * * * *
+
+Die im Statut vorgesehene Nebenordnung mehrerer Organe, jedes mit
+bestimmt umgrenztem Funktionenkreis und unter ausdrücklicher _direkter_
+Verpflichtung eines jeden auf die Vorschriften des Statuts, zieht als
+Konsequenz nach sich, daß auch in Hinsicht auf _Auslegung_ des Statuts
+jedes von diesen Organen ganz selbstständig ist. Keins kann im
+Zweifelfall _seine_ Auslegung den anderen oktroyieren, und auch die
+Auslegung der Stiftungsverwaltung ist für die anderen Organe nicht
+verbindlich. Falls also über Auslegungsfragen einmal Dissens eintreten
+sollte, kann die Entscheidung über »statutengemäß« oder »statutenwidrig«
+lediglich durch _gerichtliche_ Feststellung herbeigeführt werden.
+
+Dieses ist durch die Vorschriften im Titel IX des Statuts direkt
+gegeben.
+
+Die §§ 118, 119 (Tit. IX) knüpfen zukünftige _Abänderungen_ des Statuts
+an ganz bestimmte Voraussetzungen und an ein ganz bestimmtes Verfahren,
+sprechen bestimmten Personenkreisen (zu welchen namentlich der
+Stiftungskommissar, die Mitglieder der Betriebsvorstände und die
+Mitglieder der Rechnungskommission des § 110 gehören) ein rechtliches
+Interesse an der Aufrechterhaltung des Statuts zu und legitimieren sie
+ausdrücklich zu _gerichtlicher_ Klage wegen »ungerechtfertigter«
+Abänderungen. Damit ist also jede zukünftige Statutenänderung der
+Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte unterstellt.
+Selbstverständlich gilt dann das gleiche auch für jede Maßnahme, von der
+ein Beteiligter mit Recht behaupten könnte, daß sie materielle
+Abänderung einer Statutenbestimmung involviere, also, um rechtmäßig zu
+sein, nur auf Grund des Verfahrens nach § 118 ins Werk gesetzt werden
+_dürfte_. Denn es wäre widersinnig, anzunehmen, daß die §§ 118, 119 zwar
+Statutenänderungen, die formell _als solche_ verlautbart werden, der
+Nachprüfung der Gerichte unterwerfen, andere aber, die ohne die
+vorschriftsmäßige Verlautbarung de facto seitens eines Stiftungsorgans
+vorgenommen würden, dieser Nachprüfung entziehen wollten. Hiermit aber
+ist die ausschließliche Kompetenz der Gerichte für jede strittige
+Auslegungsfrage von selbst gegeben -- weil Anwendung des Statuts unter
+_falscher_ Auslegung genau dasselbe bedeutet wie Abänderung des
+_richtig_ ausgelegten Statuts.
+
+Die Entscheidung _strittiger_ Auslegungsfragen kraft »staatlicher
+Aufsicht«, im _Verwaltungsweg_, ist im Fall der CARL ZEISS-Stiftung
+durch die angezogenen Vorschriften in Titel IX des Stiftungsstatuts
+ausgeschlossen.
+
+Zwar hat die staatliche Aufsichtsbehörde, weil sie die Statutenmäßigkeit
+der Verwaltung von Stiftungen zu überwachen berufen ist, auch in diesem
+Fall gegen Verletzungen des Statuts, die _als solche_ anerkannt oder
+festgestellt sind, im Verwaltungsweg einzuschreiten. Die _Entscheidung_
+darüber, was statutengemäß und was statutenwidrig sei, hat sie aber in
+Angelegenheiten dieser Stiftung nicht selbst zu geben -- weil deren
+Statut durch die Anordnungen in Titel IX diese Entscheidung im
+Streitfall den Gerichten überwiesen hat. Und gerade weil die staatliche
+Aufsicht darüber zu wachen hat, daß in allen Punkten die Satzungen der
+Stiftungen respektiert werden, hat sie nun im Fall der CARL
+ZEISS-Stiftung auch darüber zu wachen, daß strittige Auslegungsfragen
+auf dem satzungsgemäßen _gerichtlichen_ Weg zum Austrag gebracht werden.
+
+ * * * * *
+
+Im vorigen Sommer ist aus Anlaß von Erörterungen wegen der politischen
+Neutralität der hiesigen Lesehalle von neuem eine öffentliche
+Kontroverse über die Rechtslage der CARL ZEISS-Stiftung und ihr
+Verhältnis zum Staat und zu den Staatsbehörden entstanden, in deren
+Verlauf unter dem Anschein von Autorität und Sachkenntnis auf die
+»staatliche Aufsicht«, der diese Stiftung unterstehe, und auf
+»vorgesetzte Behörden«, denen ihre Organe unterstellt seien, Bezug
+genommen wurde.
+
+Dem entgegenstehenden Erklärungen, die ich als Begründer der Stiftung
+und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer früheren Gelegenheit
+und wiederholt aus diesem Anlaß öffentlich abgegeben habe, ist dabei
+nicht nur scharf widersprochen worden; man hat mir sogar den Vorwurf
+gemacht, diese Erklärungen wider besseres Wissen gegeben zu haben.
+
+Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die
+Nachteile abzuwenden, die den Geschäftsbetrieben der Stiftung aus der
+fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher Grundlagen ihrer Verfassung
+erwachsen, habe ich damals, im Einverständnis mit meinen Kollegen im
+Vorstand der Optischen Werkstätte, erklärt, auf dem Weg der
+Feststellungsklage ein gerichtliches Urteil über die durch das
+Stiftungsstatut begründete Rechtslage herbeiführen zu wollen.
+
+Diese Absicht habe ich indes aufgeben müssen, weil dringende Arbeiten,
+die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in Anspruch nahmen, mir
+unmöglich machten, alle zur Klageerhebung erforderlichen Unterlagen
+rechtzeitig beizubringen.
+
+Ich beschränke mich daher auf _Veröffentlichung_ der »Erläuterungen zu
+Titel I und II des Stiftungsstatuts«, die ich aus diesem Anlaß
+niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der Meinung, daß _Dieses_
+allein schon ausreichen werde, alle Beunruhigung zu beseitigen, die in
+den nächstbeteiligten Kreisen durch die Anfechtung meiner früheren
+Erklärungen entstanden ist.
+
+Den Angehörigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese
+»Erläuterungen« ihrem Statutenheft beizufügen.
+
+_Jena_, 12. Juni 1900.
+
+Dr. E. Abbe.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 90: Vgl. hierzu oben S. 329-341.]
+
+
+
+
+
+Druck von A. Kämpfe, Jena.
+
+
+
+
+
+End of Project Gutenberg's Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe
+
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+paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
+Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
+and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
+works. See paragraph 1.E below.
+
+1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation"
+or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
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@@ -0,0 +1,17710 @@
+The Project Gutenberg EBook of Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
+
+
+Title: Gesammelte Abhandlungen III
+ Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
+
+Author: Ernst Abbe
+
+Editor: S. Czapski
+
+Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: ISO-8859-1
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III ***
+
+
+
+
+Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This
+file was produced from images generously made available
+by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at
+http://gallica.bnf.fr)
+
+
+
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+
+ANMERKUNGEN ZUR TRANSKRIPTION
+
+_ umschließt im Original gesperrt gesetzten Text
+
+= umschließt im Original kursiv gesetzten Text
+
+~ umschließt im Original unterstrichen gesetzten Text
+
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+[Illustration: Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe]
+
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+Ernst Abbe · Gesammelte Abhandlungen III
+
+
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+
+Ernst Abbe
+
+Gesammelte Abhandlungen III
+
+1989
+
+Georg Olms Verlag
+
+Hildesheim · Zürich · New York
+
+
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+
+Ernst Abbe
+
+
+Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
+
+1989
+
+Georg Olms Verlag
+
+Hildesheim · Zürich · New York
+
+
+
+Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde.
+
+Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher Genehmigung des G.
+Fischer Verlages in Heidelberg.
+
+Printed in Germany
+
+Herstellung: Friedr. Schmücker, Löningen
+
+ISBN 3-487-09123-2
+
+
+
+
+Gesammelte Abhandlungen
+
+von
+
+Ernst Abbe.
+
+Dritter Band.
+
+Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts.
+
+Mit einem Porträt des Verfassers.
+
+Verlag von Gustav Fischer in Jena.
+
+1906. Sozialpolitische Schriften
+
+von
+
+Ernst Abbe.
+
+Mit einem Porträt des Verfassers.
+
+Verlag von Gustav Fischer in Jena.
+
+1906.
+
+
+
+
+Vorwort.
+
+
+ERNST ABBE war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher
+Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der Sozialpolitik und
+noch weniger fühlte er sich berufen, darin als Schriftsteller oder
+Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben doch sogar auf seinem
+eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen und angewandten Physik
+(Optik), mancherlei widrige Umstände die schriftliche Darstellung seiner
+wichtigsten Forschungen verhindert -- wie ich im Vorwort zum I. Band
+seiner Gesammelten Abhandlungen (Gustav Fischer, Jena 1904) kurz
+dargelegt habe.
+
+Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier abgedruckten
+Vorträge selbst an, inwiefern er sich »legitimiert halte, mitzureden«
+bei der Erörterung der einschlägigen Fragen (S. 4): daß er gegenüber dem
+Mangel gründlichen systematischen Studiums der volkswirtschaftlichen und
+sozialen Theorien und der mangelnden Beteiligung an der öffentlichen
+Diskussion dieser Angelegenheiten sich berufen könne auf etwas, was in
+der Art, wie er es habe, nicht viele haben könnten: eine _eigene
+lebendige Erfahrung_. Denn mit Ende der sechziger Jahre halb
+unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufblühenden industriellen
+Betriebe (der Optischen Werkstätte von CARL ZEISS in Jena) verbunden,
+habe er sich gewöhnen müssen, alle Vorkommnisse in zweierlei Art
+anzusehen und zu prüfen: mit den Augen des Unternehmers und Kapitalisten
+-- was beides zu werden er sich noch in seinen Studentenjahren nie hätte
+träumen lassen -- und »zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem
+über Nacht nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten«, mit den Augen des
+Mannes, der in der mühsam erworbenen gehobenen Lebensstellung seine
+Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und zu vertuschen
+suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr überall den starken Antrieb
+entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft so widerstreitenden
+Interessen der sich immer schärfer sondernden »Klassen« nach Kräften in
+Einklang miteinander zu bringen.
+
+Dieser doppelte Standpunkt -- des »Unternehmers und Kapitalisten« und
+des »Arbeitersohnes« -- ist es, der den Gedankengängen und Ausführungen
+ERNST ABBES auf diesem Gebiete das charakteristische Gepräge gibt. Ihre
+Autorität, den Anspruch auf ernste Beachtung aber dürfen sie ableiten
+aus der auf anderen Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher
+allseitig anerkannten, geistigen und nicht minder auch der sittlichen
+Bedeutung und Größe ihres Urhebers. Die erstere befähigte ihn, in
+geistvollen theoretischen und experimentellen Studien der angewandten
+Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine neue
+Grundlage zu geben und in unablässiger Arbeit einen großen Teil des auf
+diesem Grunde beruhenden Gebäudes selbst zu errichten. Die Gedanken und
+Pläne, die ERNST ABBE in der an _zweiter_ Stelle abgedruckten
+»Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen
+Werkstätte« seinem älteren Sozius und Freunde CARL ZEISS zuschreibt,
+sind für alle mit den Verhältnissen genauer Bekannten ganz unverkennbar
+zum großen Teile vielmehr seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen. Und
+auch darin war der Name CARL ZEISS gewissermaßen das Pseudonym für ERNST
+ABBE, daß das unter jenem Namen gegründete und dauernd weitergeführte
+wirtschaftliche Unternehmen -- eben die Jenaer Optische Werkstätte --
+ihre gesunde _Grundlage_ wohl dem trefflichen Manne verdankt, der sie
+gegründet hatte, daß ihr außerordentlicher Aufschwung seit Anfang der
+siebziger Jahre und ihre eigentümliche _Bedeutung_ in wissenschaftlich
+technischer wie sozialpolitischer Beziehung aber unzweifelhaft allein
+auf ERNST ABBE zurückzuführen ist.
+
+Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die ERNST ABBE --
+bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen seines
+Freundes CARL ZEISS getauft -- den beiden hiesigen Betrieben gab, ist
+die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart. Ich habe unter dem
+frischen Eindruck seines Todes in meiner Gedenkrede bei der Trauerfeier
+für ihn einen schwachen Versuch gemacht[1];, sie zu kennzeichnen, ohne
+sie entfernt erschöpfen zu wollen und zu können.
+
+Das »sozialpolitische System« ERNST ABBES hat einer seiner Kollegen von
+der thüringischen Hochschule, dem er im politischen Kampfe oft genug
+schroff gegenüberstand, für den er aber durch diese Gegnerschaft
+menschlich nicht das mindeste an Bedeutung und Größe eingebüßt hatte,
+der Sprachforscher B. DELBRÜCK, in dem Nachruf zusammenzufassen gesucht,
+den er dem Dahingegangenen in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft
+zu Jena gewidmet hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die
+Förderung der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist
+gleichgültig.« An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat
+nur der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu
+regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne irgend
+eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese völlige
+Ablehnung jedes Eudämonismus gehörte aber nicht etwa bloß dem System an,
+sondern zeigte sich ebenso in ABBES Leben. System und Leben war bei ihm
+aus einem Guß. Daß es auf das sogenannte Glück des einzelnen nicht
+ankommt, hat er aufs großartigste erwiesen in seiner eigenen Person. Es
+hat ja oft Männer gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach
+einem Leben voll Taten und Sünden in Klöster oder Wälder zurückzogen;
+aber daß jemand in der vollen Kraft seines Daseins und Wirkens auf sein
+Erworbenes in der Weise verzichtet, wie ERNST ABBE, das ist gewiß etwas
+sehr Seltenes. Was er so an sich selbst zur Darstellung brachte,
+wünschte er natürlich auch von anderen, wie an einem Beispiel statt
+vieler gezeigt sein mag. Er hatte einen Lieblingsgedanken, der ihm aber
+schließlich von anderen ausgeredet wurde, nämlich eine Stiftung ins
+Leben zu rufen für Söhne der handarbeitenden Klasse, um denselben die
+Möglichkeit zu geben, in höhere Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit
+wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück des
+einzelnen erhöhen -- er nahm vielmehr an, daß unter Umständen das
+Gegenteil eintreten könne, indem mancher sich vielleicht in der neuen
+Stellung unglücklich fühlen würde: aber ABBE meinte, das Aufsteigen in
+höhere Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, und so liege
+hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen Dienstpflicht vor, die
+wir alle der Gesellschaft schuldig sind.
+
+»Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses ABBE-schen Systems
+klar machen will, muß man es vergleichen mit den großartigen
+Wohltätigkeitsanstalten der katholischen Kirche. Während dort die
+erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage bildet, ist diese
+Vorstellung bei ABBE vollständig ausgeschaltet. Ein jeder soll das
+bekommen, worauf er Anspruch hat, nicht mehr und nicht weniger. ABBE
+wünschte sogar, wo es nur irgend möglich war, einen klagbaren Anspruch
+für den einzelnen an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem
+System nehmen, so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten
+herausgreift, sondern man muß das Ganze ins Auge fassen und seinen
+Standpunkt auf der reinen Höhe philosophischer Betrachtung wählen.«
+
+Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen
+Veröffentlichungen ERNST ABBES, wie vor allem für den Mann selber, daß
+die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, von ihm
+im Alter von 54 Jahren verfaßt wurde, also zu einer Zeit, wo er in
+seinem beruflichen Wirken auf der Höhe des Erfolges stand und wo er den
+entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen Neuschöpfung auch
+schon getan hatte. So bedeutet denn die der Zeit nach zweite
+»Publikation« (in der vorliegenden Sammlung unter IX abgedruckt) kein
+Theoretisieren mehr, sondern sie ist der Ausdruck einer Tat: der
+Gründung der _Carl Zeiss-Stiftung_, deren »Verfassung« sie enthält. Alle
+übrigen hier gesammelten Schriften, Vorträge und Reden sind ebenso wie
+die genannten Gelegenheitserzeugnisse -- mit allen Vorzügen und Mängeln
+solcher behaftet. Einige, wie außer den oben erwähnten Vorträgen »Welche
+sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm
+aufnehmen« (Nr. I), die schöne »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen
+Bestehens der Optischen Werkstätte« (Nr. II), der Vortrag »Über
+Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie« (Nr. III), dann
+aber auch Nr. V (Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und
+Nr. VI (Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
+Großherzogtum Sachsen) sind sorgfältig redigiert und zum Teil auch
+direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter Aufsicht
+des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich ihm zu
+sorgfältigerer Ausarbeitung nicht die nötige Muße und ich bin gewiß, daß
+ERNST ABBE selbst nichts weniger als einverstanden gewesen wäre mit
+ihrer Veröffentlichung in der vorliegenden Gestalt. Ich glaubte aber,
+gerade diese Vorträge, die sich einerseits näher mit den Verhältnissen
+im eigenen Betrieb befassen, andererseits bei der Diskussion der dort
+bestehenden Verhältnisse interessante Schlaglichter auf das werfen, was
+überall unter ähnlichen Umständen d. h. in industriellen Großbetrieben
+gilt oder Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen.
+Es sind dies: Nr. IV Ȇber die Grundlagen der Lohnregelung in der
+Optischen Werkstätte« (1897), Nr. VIII »Über die Aufgaben des
+Arbeiterausschusses« (1902) -- beide schon einmal von mir herausgegeben
+für die Angehörigen der Stiftungsbetriebe -- und dann besonders Nr. VII,
+der wichtige Vortrag Ȇber die volkswirtschaftliche Bedeutung der
+Verkürzung des industriellen Arbeitstages«.
+
+Mit dem letztgenannten Gegenstand beschäftigte sich ERNST ABBE bis in
+die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Anstoß dazu durch
+Diskussionen über Verkürzung des Arbeitstages im Arbeiterausschuß der
+Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten, die zu der erst
+versuchsweisen (1900), dann endgültigen (1901) Einführung des
+achtstündigen Arbeitstages in deren Betrieb Veranlassung gaben. Bei
+beiden Gelegenheiten hatte sich ABBE in »Werkstatt-Versammlungen«
+ausführlich zur Sache geäußert. Auf den hier abgedruckten, in der
+Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena Ende 1901 gehaltenen,
+Vortrag folgte ein solcher über den gleichen Gegenstand bei der
+Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik zu
+Dresden, September 1902, der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen
+sein soll, von dem aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift
+vorhanden ist. Einen Nachtrag zu dem Thema gab ERNST ABBE dann später
+bei einem der »Referierabende« einer privaten zwanglosen Vereinigung
+einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universität Jena; doch war
+auch hierüber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten
+gründlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes, von der
+ERNST ABBE wiederholt behauptete, daß ihre Räsonnements für jeden
+logisch Denkenden durchaus zwingend sein würden, hielt ihn das schnell
+sich steigernde mit dem Tode endigende Siechtum ab.
+
+Ich habe die mir zur Verfügung stehenden einschlägigen Schriften,
+Vorträge und Reden ABBES der Hauptsache nach in chronologischer
+Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl Zeiss-Stiftung selbst
+aber habe ich mit seinen von ABBE teils für dessen Beratung, teils
+hinterher niedergeschriebenen »Motiven und Erläuterungen« geglaubt an
+den Schluß stellen zu sollen -- schon aus dem äußerlichen aber
+wichtigen Grunde, um es gleich in der Neuredaktion vom 1. Januar 1906
+(aber mit den Varianten der ursprünglichen Ausgabe) abdrucken zu können.
+Man kann alle übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit
+gutem Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl
+Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das
+sozialpolitische Glaubensbekenntnis ERNST ABBEs seinen praktisch
+realisierbaren Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI
+abgedruckten Vorträge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut, sind
+überhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts-der
+andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber namentlich die Rede
+»Über die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit« so
+charakteristisch in Inhalt wie Form für den Redner als Persönlichkeit,
+daß ich gewiß bin, allen Freunden ERNST ABBEs durch deren Wiederabdruck
+eine Freude zu bereiten, selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis
+der Beweisführung kommen sollten.
+
+Bei der Herausgabe der folgenden Blätter leistete mir Herr G. PAGA,
+hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich die Arbeit
+angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein nicht
+übernommen hätte. Nicht nur die gesamte Überwachung der Drucklegung ist
+sein Verdienst, sondern namentlich auch in der Feststellung eines
+halbwegs lesbaren d. h. vernünftigen Sinn ergebenden Textes bei den nur
+in unvollkommenen Nachschriften vorhandenen Reden und Vorträgen hat mich
+Herr PAGA dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verständnis für den
+Gegenstand aufs wirksamste unterstützt. Ich erfülle nur eine Pflicht,
+indem ich ihm auch an dieser Stelle für seine teilnehmende Mitarbeit
+herzlichsten Dank sage.
+
+ * * * * *
+
+Für manche Leser ist es vielleicht erwünscht, die an äußeren
+Begebenheiten verhältnismäßig arme, an innerem Geschehen dafür desto
+reichere Lebensgeschichte ERNST ABBEs in ihren Hauptzügen kennen zu
+lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen:
+
+ERNST CARL ABBE wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des Spinnmeisters
+einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu seinem 10.
+Lebensjahre die dortige erste Bürgerschule. Deren Lehrer, denen die
+ungewöhnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen den Vater, ihn auf
+das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung) zu geben, wo er im
+Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit besonderer Auszeichnung bestand.
+Von Ostern 1857 bis ebendahin 1859 studierte ERNST ABBE Mathematik,
+Physik, Astronomie und Philosophie an der Universität Jena, wo er sich
+besonders an K. SNELL anschloß, von 1859-1861 in Göttingen, wo neben dem
+berühmten Physiker W. WEBER der große Mathematiker B. RIEMANN den
+stärksten Einfluß auf sein Denken gewann. Dort promovierte ERNST ABBE
+1861 mit einem kritischen Beitrag zur mechanischen Wärmetheorie und nahm
+dann die Stelle eines Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt
+a. M. an, die er aber bald aufgab, um nach Durchführung einiger privaten
+Studien auf Veranlassung SNELLS sich 1863 in Jena als Privatdozent zu
+habilitieren. Während der Universitätszeit hatten neben der natürlich
+sehr geringen vom Vater gewährten Beihilfe Preisaufgaben, Stipendien und
+Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden Mittel zum
+Lebensunterhalt gewährt. Als Privatdozent erteilte ERNST ABBE Unterricht
+an der K. V. Stoyschen Seminarschule, erhielt aber von Anbeginn an auf
+Veranlassung von K. M. SEEBECK, dem damaligen Kurator der Universität,
+der von ERNST ABBEs hervorragender Bedeutung überzeugt war und ihn auf
+jede Weise zu fördern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung zum
+außerordentlichen Professor erfolgte 1870.
+
+Mehrere Jahre vorher schon hatte ERNST ABBE begonnen, dem Jenaer
+Universitätsmechaniker CARL ZEISS bei dessen auf Konstruktion und
+Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bemühungen behilflich zu sein.
+Dieses Zusammenarbeiten wurde ein immer engeres, auch der äußere Erfolg
+stellte sich bald ein und 1875 trat ERNST ABBE auf dringenden Wunsch von
+CARL ZEISS als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf
+Grund dieser inneren und äußeren Bindung schlug er im gleichen Jahre die
+Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von HELMHOLTZ
+angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden physikalischen
+Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in Jena für Physik
+errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts verbundene,
+Professur nicht annehmen zu dürfen. Die ihm durch den Lehrauftrag für
+theoretische Physik und Astronomie und die Leitung der Sternwarte
+obliegenden Pflichten erfüllte ERNST ABBE bis 1889, wo auf seinen Wunsch
+für beide Stellen Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt
+ABBE nur noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine
+Kräfte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporblühen der Optischen
+Werkstätte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten
+wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben. 1879
+trat ERNST ABBE mit dem Glashüttentechniker Dr. OTTO SCHOTT aus Witten
+in Beziehung wegen Beschaffung neuen Materials für die praktische Optik;
+dieses Verhältnis wurde ebenfalls bald ein engeres und 1882 siedelte
+SCHOTT nach Jena über, um zunächst auf private Kosten ABBEs die
+begonnenen Versuche energischer zu fördern. Nach deren Gelingen wurde
+1884 von ABBE</SC>, <SC>SCHOTT</SC> UND <SC>ZEISS (sen. und jun.) das sogen.
+»Glastechnische Laboratorium Schott & Genossen« gegründet, das in den
+ersten beiden Jahren seines Bestehens von der preußischen Regierung im
+allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber auf
+eigenen Füßen stand.
+
+_Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen Leistungen_ ERNST
+ABBEs waren:
+
+In erster Linie die Ausarbeitung einer _Theorie der mikroskopischen
+Abbildung_ (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte), für die zur Zeit
+seines Beginnens auch nicht der geringste Ansatz gegeben war und die
+sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden Lehre stellte. Die Grundzüge
+dieser Theorie veröffentlichte ERNST ABBE 1873, ihre Ausbildung
+beschäftigte ihn mit Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von
+seinen eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt von
+der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen
+Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die lange vergeblich
+ersehnte Muße finden möge.
+
+In zweiter Linie ist zu nennen die Begründung einer auf Wissenschaft,
+auf strenger theoretischer Vorausberechnung _aller_ Elemente (Radien,
+Dicken, Durchmesser, Abstände, Glaseigenschaften usw.) beruhenden
+_mikroskopischen Technik_, die bei ihrer außerordentlichen Schwierigkeit
+seinerzeit kaum für möglich gehalten wurde (für das Fernrohr war
+Entsprechendes in der Hauptsache früher von FRAUNHOFER, für das
+photographische Objektiv von SEIDEL</SC> UND <SC>STEINHEIL erreicht).
+
+An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und
+mechanischer _Erfindungen_ bezw. _Konstruktionen_ und zahlreiche
+bedeutende _Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen der optischen
+Instrumente_ anzuführen. So unter der einen Rubrik die nach ihm
+benannten _Refraktometer_ (ca. 1870), der _Beleuchtungsapparat_ zum
+Mikroskop (1872), die Systeme der _homogenen Immersion_ (1878/79), die
+_Apochromate_ (1886), die _Relieffernrohre_, unter der anderen Rubrik
+die Grundlegung der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu
+deren Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der
+Begrenzungen, »Eintritts-« und »Austrittspupille«), die Theorie der
+Lichtstärke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beiträge zur
+Theorie der Abbildungsfehler.
+
+Ende 1888 starb Dr. CARL ZEISS, Ende 1889 trat der 1881 als Mitteilhaber
+in die Firma eingetretene Sohn Dr. RODERICH ZEISS von der Leitung des
+Unternehmens zurück und ABBE blieb bis 1891 alleiniger Leiter. In der
+Zwischenzeit, von 1889 bis 1891, wurden die Unterhandlungen betrieben,
+die dazu führten, daß am 1. Juli 1891 die von ERNST ABBE schon 1886
+geplante, im Mai 1889 zustande gekommene »Carl Zeiss-Stiftung« alleinige
+Inhaberin der Optischen Werkstätte und Mitinhaberin des Glaswerks von
+Schott & Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am 26. Juli 1896 von
+ERNST ABBE vollzogen, am 16. August 1896 landesherrlich bestätigt. Der
+Stiftung übermittelte ERNST ABBE 1891 sein ganzes Vermögen bis zur
+gesetzlich zulässigen Grenze und behielt sich fürderhin nur die Stellung
+eines »Mitglieds der Geschäftsleitung« vor.
+
+Diese legte ABBE im April 1903 nieder, um sich, nach damals noch
+gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit,
+ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben
+hingeben, eine genauere Begründung des Statuts u. a. m. ausarbeiten zu
+können. Dem Siechtum ließ sich aber nicht mehr Einhalt tun und der
+schnelle Verfall der Kräfte endete am 14. Januar 1905 mit dem Tode.
+
+Jena, 15. Juni 1906.
+
+Dr. S. Czapski.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 1: Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier für ERNST
+ABBE am 17. Januar 1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl.
+auch u. a. die Nekrologe von AUERBACH</SC> (NATURWISSENSCHAFTL. WOCHENSCHR.
+1905, NR. 9 UND PLUTUS 3. HEFT), <SC>CZAPSKI (Verhandl. der Deutschen
+Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), KRÜSS (Deutsche
+Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f. Instrumentenkunde
+1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II),
+WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, Nr. 14).]
+
+
+
+
+Inhalt.
+
+ Seite
+
+I. Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei
+ in ihr Programm aufnehmen? (1894) 1-59
+ A. Steuersystem 1
+ B. Arbeiterschutz 26
+ Anhang (Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl
+ Zeiss-Stiftung«.) 56
+
+II. Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der
+ Optischen Werkstätte (1896) 60-101
+
+III. Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie
+ (1897). 102-118
+
+IV. Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen
+ Werkstätte (1897) 119-156
+
+V. Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898) 157-169
+
+VI. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
+ Großherzogtum Sachsen (1900) 170-202
+
+VII. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des
+ industriellen Arbeitstages (1901) 203-249
+
+VIII. Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902) 250-261
+
+IX. Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion
+ von 906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst
+ Ergänzungsstatut (1900) 262-329
+
+X. Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der
+ Carl Zeiss-Stiftung (1895) 330-372
+
+Xa. Motive und Erläuterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf,
+ Titel V (1896) 373-387
+
+Xb. Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu
+ Titel I und II des Stiftungsstatuts (1900) 388-402
+
+
+
+
+
+I.
+
+Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr
+Programm aufnehmen?
+
+
+Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21.
+März 1894.
+
+
+A. Steuersystem.
+
+
+_Meine Herren!_
+
+Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des
+Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen.
+Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in
+diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische
+Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und
+entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen
+Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf
+hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine _andere_ werde, als
+sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der
+ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der
+Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind.
+
+Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit
+darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von
+bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den
+nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine
+glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden
+lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der
+letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch
+hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner
+und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie
+auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was
+ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls
+verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der
+Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die
+allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen
+Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde
+wirtschaftliche und soziale Zustände.
+
+Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung
+Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die
+Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen
+Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres
+öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse,
+als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer
+Vorgängerin eingeschlagen worden sind.
+
+Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder
+sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen
+Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet,
+alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu
+Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche
+Übel als wirklich vorhanden an -- damit aber auch die Verpflichtung,
+_positiv_ mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher
+Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu
+finden man hoffen oder fürchten mag.
+
+Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei
+nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die
+soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt,
+damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht
+vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und
+sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch
+anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun
+Zehntel des ganzen Volkes -- sei es auch den einzelnen zum Teil noch
+unbewußt -- berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige
+tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der
+platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher
+und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst
+überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel
+entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege
+gesetzlicher Reformen nicht beseitigen _könne_. Und dann wäre denen
+recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der
+jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden
+seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche
+daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf
+friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder
+übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen.
+
+Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der
+Sozialdemokratie befunden werden mögen -- _keine_ Ideen haben zu wollen
+ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der
+Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein,
+welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so
+müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter
+welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr
+ihre Hoffnung auf die Verwirklichung _dieser_ Ideen setzen und mehr und
+mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion
+sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. _Und dann gehört
+die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!_ Denn daß die Polizeiknüppel schlechte
+geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine
+Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der
+großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß
+sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren
+Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger
+Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann
+sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit
+denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes
+die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht.
+
+ So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen:
+ welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in
+ ihr Programm aufzunehmen, _damit sie ihren Namen mit Ehren führen
+ könne?_
+
+Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu
+übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine
+Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll.
+
+Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht
+berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der
+volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal
+darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser
+Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum
+anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig
+gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas
+berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine
+eigene _lebendige_ Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich
+mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die
+sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die
+Umstände es mit sich gebracht -- was ich als Student mir nicht hätte
+träumen lassen -- daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich
+einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst
+von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer
+fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte -- was
+ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist.
+Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von
+selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche
+angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für
+weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die
+Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen
+Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich
+einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender
+Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises.
+Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun
+diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und
+des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten
+müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand
+Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese
+Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen
+können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und
+Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des
+Interesses der Arbeiter -- und dann habe ich, unabhängig von jeder
+Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen
+können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des
+Gemeinwohls.
+
+Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten
+gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer
+gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über
+die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu
+betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich
+allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen
+in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage
+ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer
+Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß
+auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen
+entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin
+gestellte Frage -- indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder
+das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als
+Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer
+freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich
+dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener
+Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben
+hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten
+und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren
+unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der
+»Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale
+gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch
+herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben,
+angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die
+Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt
+war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des
+weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner
+Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir
+durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening
+näher gebracht worden sind.
+
+ * * * * *
+
+Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte
+namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der
+entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung
+des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich
+habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren
+sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben
+sind, _wirkliche_ Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht
+bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der
+Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die
+auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung
+-- wenn die entscheidenden Faktoren nur _wollen_ -- ohne weiteres
+eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll
+sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren
+Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines
+jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um
+bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die _heutige_
+Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer
+politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen,
+deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von
+Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch
+nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung
+_solcher_ Widerstände.
+
+Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen
+gedenke: die _Steuergesetzgebung_, die mit dem »_Arbeiterschutz_«
+zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der _Volksbildung_. Ich
+beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der
+verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr.
+_Max Hirsch_, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen
+Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist,
+daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion
+treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im
+Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm
+der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der
+norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten
+haben wird.
+
+Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst
+angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen -- zu welchem ich das
+Folgende anzubringen habe.
+
+Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle
+Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu
+den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in
+Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über
+die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart,
+welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb,
+damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der
+Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch
+aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend
+herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht
+geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale«
+Partei war. -- Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte
+Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche,
+um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei
+die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich
+in der Forderung solcher progressiven _Einkommen_steuer immer noch ein
+großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem
+nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder
+gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den
+»Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses
+Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine
+andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen
+werden -- nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen
+Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse
+zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen
+Produktionsweise.
+
+Solche zerstörende Wirkungen -- deren Dasein und fortwährendes Anwachsen
+heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird -- sind aber zu
+erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller
+Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden
+fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner
+werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt -- den ich
+sogleich näher entwickeln werde -- komme ich dazu, dem Programm der
+demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine
+wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen,
+die ich vorgreifend -- um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden
+Erörterungen erkennbar zu machen -- dahin formuliere:
+
+ Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung _aller
+ Besteuerung_ des _Arbeitseinkommens_. Anweisung aller Bedürfnisse
+ von Staat und Reich auf eine _reine Vermögenssteuer_, welche, nach
+ oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem
+ Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes -- in der
+ ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten
+ Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in
+ Anspruch zu nehmen.
+
+Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden
+Erwägungen.
+
+ * * * * *
+
+Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200
+Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an
+nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar
+der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und
+alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt
+auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch
+die Einkommens-und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß
+die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme
+diese Ziffer hier an -- eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die
+Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn
+eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde.
+
+Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit
+hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen
+von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in
+Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der
+Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren
+Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß
+alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen
+Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer
+geschätzt werden nach dem _Nutz_wert oder _Ertrags_wert, den sie für den
+Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie als
+Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck
+ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann.
+
+Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem
+ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen _Verbrauch_ Mittel der
+Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr
+eigenartigen Wert: _ohne_ dem Verbrauch oder der Minderung zu
+unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem
+Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will,
+ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an
+seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben.
+
+Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des
+Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die
+Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist
+-- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur
+insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den
+Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des
+Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen
+Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß,
+erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein
+_können_, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden --
+d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt
+und gesteigert sei, damit immer solche sich finden _müssen_, welche
+diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß
+zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz,
+dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der
+Hand und in die Verwahrung anderer zu geben.
+
+Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen
+Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß
+der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des
+Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man
+nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und
+Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig
+verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den
+rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich.
+Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was,
+wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung
+mitbegriffen wird, doch nicht _reiner_ Zins, sondern Äquivalent für
+irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im
+besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht-
+oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in
+landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht,
+ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den
+Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige
+Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel
+zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere
+direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen,
+Pachtgelder u. dergl.
+
+Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in
+Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von
+sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich die
+menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann
+kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden
+im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden
+durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen
+hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte
+der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten
+oder darleihen.
+
+Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in
+Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark
+jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der
+Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung
+dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und
+ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber
+alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben,
+mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe
+verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des
+Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt
+gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft -- alles
+eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen
+Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und
+aller Unternehmer- und Handelsgewinn.
+
+Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in
+Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von
+Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel
+davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die
+Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem
+Durchschnitt nach, immer _zwei Tage in der Woche_ zu arbeiten für die
+Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des
+Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß.
+Denn zur Bemessung des _durchschnittlichen_ Anteils der einzelnen an
+dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den
+relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat.
+
+Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege
+zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der
+Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt
+leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat
+nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verhältnis zwischen Arbeit
+und Kapital für die Gesamtheit der Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit
+der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die
+zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft,
+soweit sie in irgend einer Form arbeitstätig sind -- alle vom letzten
+Tagelöhner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten
+haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren,
+aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen,
+welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung nach dem
+Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel
+»Staat« von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewußten vier Tage
+wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch
+die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können
+Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich
+halten, unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den
+Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.
+
+Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz gewinnt
+seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit der Tatsache der
+äußerst ungleichmäßigen -- und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch
+immer ungleichmäßiger werdenden -- Verteilung des Besitzes. Eine solche
+Bedeutung würde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtvermögen des
+Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten
+_durchschnittlich_ sich verteilte proportional dem Werte persönlicher
+Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener
+Zinsherr, nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen
+Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch
+erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der
+Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die
+Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen
+Bilanz. Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch
+nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht
+einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft;
+sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche -- soweit
+es Arbeitstätige sind -- die Renteneinnahme, einschließlich der
+Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen
+nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur
+viel weniger als die normalen 50 Proz. Tatsächlich bedeutet das vorher
+gekennzeichnete Verhältnis: effektive Abgabe einer größeren oder
+geringeren Quote des natürlichen Arbeitsertrags seitens der großen
+Majorität der Arbeitstätigen an die kleine Minorität derjenigen
+Miteigentümer am Nationalvermögen, welche die großen Brocken desselben
+inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig
+tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz.
+
+Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug
+zutage.
+
+Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages
+durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten
+Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je
+weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten
+Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber
+gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter
+enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des
+»Unternehmergewinns« unterliegt -- kraft der wirtschaftlichen
+Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So
+ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen
+durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten.
+Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch
+einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen
+übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur
+Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter der reinen
+Frone.
+
+Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des
+Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des
+Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr beträchtlicher
+Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznießern
+entfällt, den Eigentümern der sehr großen Vermögen, und dadurch diesen
+ein Einkommen verschafft, welches über die Bedürfnisse selbst einer sehr
+erhöhten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist
+sparsame Leute, die den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken
+pflegen. Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum
+Verbrauch, der andere -- häufig größere -- Teil wird zurückgelegt und
+figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, der
+für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von Jahr zu Jahr wiederholt
+sich dieser Vorgang. Dadurch wächst das Nationalvermögen, also auch
+dessen Zinsabwurf, fortwährend rascher als der effektive Ertrag der
+gesamten nationalen Arbeit wächst, und die Tributquote, welche die
+Gesamtheit der Arbeitenden der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten
+hat, wird stetig größer. Gleichzeitig aber muß dabei die
+Ungleichmäßigkeit der Verteilung sowohl von Einkommen wie von Besitz
+immer weiter zunehmen, und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender
+Teil der gesamten Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen
+zufließen. Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes
+-- gleichfalls in immer steigendem Maße -- dadurch gelähmt, daß
+fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages
+der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen
+bleibt.
+
+ * * * * *
+
+Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen
+Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind diese
+Einrichtungen sittlich gesund? -- sind sie gerecht und vernünftig? --
+sind sie notwendig und unabänderlich?
+
+_Sind sie sittlich gesund?_ -- Nein!
+
+»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« ist nicht nur
+ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck tiefer
+sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren scheint mir
+überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der den Mut haben wird,
+beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen einer sittlichen
+Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden sein müßten, die ohne irgend
+einen anderen Vorzug, bloß weil sie ein genügend großes Vermögen
+irgendwie erworben oder ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene
+Arbeit in begünstigter Stellung zu leben, nicht etwa von diesem
+Vermögen, mittelst dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen,
+ohne Minderung seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer.
+
+_Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?_ -- Nein, wiederum
+ohne jedes Wenn und Aber!
+
+Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die Rede sein,
+wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine entsprechende
+Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. So war es in der Tat
+einmal -- vor 200 oder 300 Jahren, also just zu der Zeit, da ein naives
+Rechtsbewußtsein Zinsnehmen schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu
+dieser Zeit hatte der Zins als Gegenleistung die Übernahme einer
+besonderen Verlustgefahr, welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde,
+wenn der Eigentümer es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines
+anderen gab. Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in
+natura selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel
+größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu übernehmen,
+wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek oder unter
+gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher Nutzung
+übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in Frage kommt, würde also
+eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie verdienen. Und das
+gleiche gilt auch für das Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn
+wenn jemand ein Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so
+würde er, wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach
+liegen lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes
+durch Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung,
+nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende
+Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das
+Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert
+wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und
+Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie.
+Die vorhin in Rechnung gesetzen 3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade
+auf diejenigen Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des
+Eigentümers noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern«
+Kapitalanlagen.
+
+Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, indem er
+seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der Nutzung eines ändern
+überläßt, denn er, als einzelner, gewährt damit dem andern einzelnen in
+der Tat Vorteile, die er sonst nicht haben würde. Die Gegenleistung
+aber, die er in Form von Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem
+volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage,
+in welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, als
+die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver Arbeit
+absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt das
+Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, statt
+eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe einbringt. So klar es
+nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft ein redliches Verhältnis
+zwischen den _einzelnen_ besteht, so sicher ist es anderseits, daß kraft
+derselben die _Gesamtheit_ der Besitzenden als solche die _Gesamtheit_
+der Arbeitstätigen als solche _bewuchert_. Denn »die Zwangslage eines
+andern benutzen, um sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis
+zu den Leistungen stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des
+Wuchers.
+
+Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider verdunkelt
+durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der Eigentumsbegriff im
+Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, deren Lebenshaltung ganz oder
+doch in erheblichem Grad von ihrem Anteil am Zinsertrag des
+Nationalvermögens abhängig geworden ist. Im Kreise der Besitzenden --
+aber auch nur in diesem -- wird nämlich der ursprüngliche, in sich
+selbst gegebene Wert von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon
+gar nicht mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte
+und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich
+nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, als
+unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller Art, sondern fast
+nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, nach dem, was er ohne
+Verwendung »abwirft«, und es muß einem erst ein rechtes Stück seines
+Vermögens gestohlen worden oder sonst verloren gegangen sein, damit er
+merke, daß er noch etwas mehr verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen.
+Anders ist der Maßstab noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer,
+Handwerker, der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in den
+Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine Ersparnisse
+jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an, weil er
+eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer aufbewahrt. Die
+paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind ihm aber ganz Nebensache.
+Er schätzt seinen Besitz durchaus unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie
+lange kann ich es damit aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden
+sollte? -- was kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? -- was kann ich
+dafür meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige,
+ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende
+Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums
+ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung des
+Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus abzuleitenden
+Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz und gar zu den
+Symptomen der zunehmenden _plutokratischen Entartung der
+Rechtsbegriffe_, von welcher ich im Fortgang meines Referats noch
+mehrmals zu reden haben werde.
+
+Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen mit der
+Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der Volkswirtschaft gedacht,
+ist es voll innern Widersinns und trägt den Keim unabwendbarer
+Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen ihm gelingen sollte.
+
+Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu ganz niedrigem
+Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines Goldklumpens gewonnen
+haben müßte, schwerer als alles Gold der Erde zusammengenommen,
+erläutert die physische Unmöglichkeit dauernden Fortbestehens von
+Einrichtungen, kraft welcher Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben
+sollen, in geometrischer Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der
+Koeffizient dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr
+und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und
+Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten steht
+-- deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen Phantasieen als
+aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten muß das Fortbestehen
+solcher Einrichtungen schon in absehbarer Zeit dem wachsenden
+Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, die nichts anderes mehr
+sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut zukünftiger, noch ungeborener
+Geschlechter.
+
+_Elimination des Zinswesens_ aus dem Wirtschaftssystem der Völker ist
+daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf völlige
+Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit.
+
+Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: _ist dieses möglich?_ -- oder
+sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich -- außer unter
+Aufhebung des _privaten_ Kapitalbesitzes?
+
+Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa
+gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb
+zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit
+beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein.
+Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des
+privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation
+verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des
+Zinsnehmens durch dessen Aufhebung.
+
+Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte Wort: _Gebt dem
+Kaiser was des Kaisers ist!_
+
+Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges
+Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben
+einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein Vermögensstück
+nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern nur _als_ Teil
+eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung in den
+Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen
+Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb wolle er diesen
+Ertrag, soweit er _reiner_ Zinsertrag ist, nicht als ihm, dem zufälligen
+Eigentümer, zukommend ansehen und für sich in Anspruch nehmen, sondern
+ohne Murren ihn abliefern an den, der der eigentliche Urheber und
+Eigentümer dieses Ertrages ist -- an den _Staat_.
+
+Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist in der Tat
+mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, gleich den Körnern in
+einem Sandhaufen. Wie im lebendigen Organismus die Zellen kraft ihres
+Zusammenhangs und ihrer Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen
+Funktionen ausüben, welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als
+selbständige, einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen auch
+in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und Arbeitskraft
+des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens und der nationalen
+Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, die ihnen nicht an
+sich zukommen. Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht
+unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des
+Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der
+Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen.
+Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat.
+
+Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden Umstand,
+daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren könne, ohne eigene
+Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die Herausgabe an einen andern ihn
+in Frage stellt, immer erst in ein Stück Papier verwandelt werden muß.
+Pacht- oder Mietsvertrag, Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die
+unentbehrlichen Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem
+Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen nicht;
+es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung der Besitz
+gegeben werden kann, wenn ein anderer seine wirtschaftliche Nutzung
+übernehmen soll. Dafür zeugt das »Papier«.
+
+ * * * * *
+
+Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen
+Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an die Gesetzgebung:
+in Form einer _Vermögens_steuer den Zinsertrag des Nationalvermögens,
+den die Besitzträger der einzelnen Stücke regelmäßig einheben, für den
+Staat heranzuziehen und -- abgesehen von der Ansammlung eines
+beschränkten Reservefonds -- _fortgesetzt zur Aufwendung zu bringen_
+durch Bestreitung der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle
+und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten das
+Gemeinwohl dringend fordert.
+
+Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber des
+Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: wo etwa noch
+»was Steuerbares« zu finden sein möchte, und allerlei Sophismen helfen
+müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, welches angesichts feierlicher
+Zusagen sich dagegen sträubt, daß immer wieder »die Masse es bringen«
+müsse. _Hier_ liegt das gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen
+Deutschlands, bei welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen
+sich aber nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein
+Steuerobjekt, dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse
+ganz ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der
+Wirtschaftstätigkeit _in der Form_ von »Steuer« erhoben werden muß, in
+Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches,
+rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem abgefordert
+werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner eigenen Arbeit selbst
+erworben hat.
+
+ * * * * *
+
+Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner
+Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich
+den _ganzen_ Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und
+demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den
+jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß
+für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte
+vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung
+sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der Allgemeinheit an
+der Erleichterung des Ansammelns _kleiner_ Vermögen würde der Staat
+solchen gegenüber auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten. Im
+übrigen könnte zwischen den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied
+nicht anerkannt werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des
+Eigentumstitels ist gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das
+eine in das andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden
+haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als einziges
+ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel und als
+letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; das Eigentum _an_
+Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung von Leibeigenschaft und
+Hörigkeit ein Eigentum wie jedes andere geworden. Solange diese
+bestanden, war allerdings der Eigentümer von Grund und Boden vor allen
+andern Eigentümern dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer
+ungefähr proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes
+beliebig große Stück _selbst_, mit seinen eigenen Armen, gerade so
+nutzen konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch
+zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht
+Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der wie
+jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe fremder
+Personen zu produzieren. -- »Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!« muß
+also allen gegenüber gelten.
+
+Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf
+wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur
+darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten
+Steuern -- von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen -- und die
+Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen
+jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses
+Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden
+und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß
+mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine
+Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen
+Nationalvermögens eintreten sollte -- was übrigens wohl, außer in
+Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht.
+
+Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die
+unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher
+aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat
+von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des
+Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum
+vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden.
+
+Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich
+veränderte Bedingungen gestellt sein. -- Solange alle Einnahmen in der
+Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für
+die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die
+Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also
+aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben
+allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige
+Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch
+aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser _eigenen_ Einnahme
+sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen,
+sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur
+vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der
+ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit
+hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben
+in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und
+Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur
+Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen.
+
+Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß
+auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange
+als das jetzige ist -- welches, dicht am Existenzminimum stehend,
+durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier.
+Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher
+Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade
+in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe
+auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und
+moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen
+Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor
+völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen
+das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des
+platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland
+gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für
+den zukünftigen =reichen= Staat!
+
+ * * * * *
+
+Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher
+Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer
+besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar
+in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon
+zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro
+Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben.
+
+Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden
+dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von
+Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark
+verkürzten Nettoertrages der Arbeit -- dazu gäbe es viele Wege.
+
+Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird:
+daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch
+anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich
+eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter
+diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren
+Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen
+mehr wachsen wollte -- und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des
+Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf
+der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher
+verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft
+nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte
+dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit
+auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein
+Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes,
+der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es
+mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe,
+würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung
+seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt
+bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang
+sich wieder ersetzt hätte.
+
+Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der
+reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen
+Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen
+_Luxus_steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu
+veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie
+objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich
+benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der
+Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder
+benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des
+Nationalvermögens -- wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. -- dem
+Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen
+Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine
+volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter
+dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt
+abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit.
+Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht
+egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich
+machen will. -- Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen
+Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso
+folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen,
+die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht
+unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich --
+und damit enden, als _steuerbaren_ Luxus nicht etwa dasjenige zu
+bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich,
+sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den
+Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind -- obwohl darin für
+viele fast das -- einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was
+ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet.
+Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber
+nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen,
+setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung;
+denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten
+die Steuern nichts einbringen.
+
+Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die
+Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es
+gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder
+weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein
+Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld -- was allerdings
+ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen
+nicht existiert. -- Weder die Reichen, die für jede Million ihres
+Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten,
+noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden,
+brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und
+monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche
+Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter
+Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller
+Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem
+Luxus behielte -- mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese
+Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz
+seines Vermögens zu finden hätte -- wie es vordem doch auch gewesen ist.
+
+Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung,
+gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen
+eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe
+vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit einmal diese Wege
+außerhalb des Gesichtskreises der lebenden Generation liegen, darf also
+nicht mehr untersucht werden, wieviel von solchen großen Vermögen durch
+redlichen Erwerb irgend einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat,
+durch »Bauernlegen«, durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher
+zusammengebracht sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum
+der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des Rechts aber
+verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund welcher die
+Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt immer neue Übel
+erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der
+Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen
+rechnen mag -- die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit
+gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz
+gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.
+
+Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein _Recht_ auf zukünftige Vorteile,
+welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen ihm bringen würde,
+oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, weil es ihm bisherige Vorteile
+erhalten würde. Sollte aber etwa unter dem Namen des Rechts das
+Klassen_interesse_ derjenigen Stände und Volkskreise, welchen die
+gegenwärtigen Einrichtungen zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld
+geführt werden -- dann müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das
+Deutsche Volk? Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen
+ehemaliger Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger
+die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? Sind es
+die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten Wohlstandes der
+Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft und begünstigt durch die
+bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu mehr oder minder großem Reichtum
+gelangt sind?
+
+Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch die andern --
+sondern mit beiden zusammen _auch_ noch von den fünfzig Millionen die
+neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl nach in täglicher strenger
+Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist ganz geringem persönlichen
+Anteil an den Gütern einer erhöhten Kultur, und die, jeder einzelne von
+ihnen bedeutungslos wie der Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit
+das große Reservoir abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und
+geistige Aktion des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung
+seines Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft -- die breiten
+Schichten der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die
+Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten _nur_ wie Blüten und
+Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen Blüte und Frucht ihre
+Nahrung ziehen.
+
+Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des _allgemeinen_ alle
+Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls kein Staatswesen eine
+wichtigere Aufgabe haben kann als die Sorge, Wurzel und Stamm seines
+Volkstums dauernd gesund und kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl
+nackte Klasseninteressen allen Bestrebungen entgegen, welche auf
+Beseitigung der am Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde
+damit die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein:
+_Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen bevorzugter
+Stände!_
+
+Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes der
+Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, scheint
+es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische Partei, die eine
+»Volkspartei« sich nennt, _ihre_ Bemühung um Einwirkung auf die
+Gesetzgebung deutlich unter _diese_ Fahne stelle und in diesem Sinne die
+hier angeregte Reform der _Steuer_gesetzgebung in ihr Programm aufnehme.
+
+Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine politisch
+radikale Partei geschehen -- radikal in dem Sinne: durch keine
+Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel zu gehen und
+nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli me tangere. Alles was
+heute rechts von uns steht, ist als Partei unter den gegenwärtigen
+Umständen durchaus unfähig, _wirkliche_ soziale Reformen in die Hand zu
+nehmen, weil jeder Versuch dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von
+Anfang an innerer Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen
+Parteien aber brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen
+unentbehrlich scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in
+konservativen Kreisen -- wie allerlei Erscheinungen in der konservativen
+Presse erkennen lassen -- neuerdings ein sehr bemerkenswertes
+Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung zu finden
+ist, soweit sie in Industrie und Handel zum Vorschein kommen, so nützt
+dieses doch sehr wenig. Den Industrie-und Finanzbaronen von ihren
+Privilegien manches abzuknöpfen, wäre man in diesen Kreisen schon
+bereit; käme aber einer, der meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens
+dürften auch die Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich
+heißen: ja, Bauer, das ist was ganz anderes! -- Von dieser Seite ist
+also nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten.
+
+Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung eines
+derartigen Programms -- zumal wenn ihm noch einiges hinzugefügt würde,
+was ich in der Fortsetzung meines Referats beizubringen gedenke -- den
+Beginn einer wirksamen und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. -- Mit Polemik
+sie bekämpfen zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches
+Unternehmen. Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien
+kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den Philister
+höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache hinwegtäuschen,
+indem man ihn glauben macht, daß es sich nur um solche »Theorien«
+handele -- der unwiderstehlichen Kraft der Kritik aber, welche die
+Sozialdemokratie an Einrichtungen und Zuständen übt, kann man damit
+nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. Denn diese Kritik hat nicht Meinungen
+und Theorien zum Gegenstand, sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft
+man nicht aus der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr,
+wenn man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der realen
+Ursachen, auf welchen sie beruhen.
+
+So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen früher
+ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur _wirklichen_
+Bekämpfung der Sozialdemokratie.
+
+
+B. Arbeiterschutz.
+
+
+_Meine Herren!_
+
+In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung der damals
+empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, daß eine Quelle nicht
+abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände und sie begleitender sozialer
+Übel _wirklich_ gegeben ist in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen
+Kapital und Arbeit, und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der
+Wirtschaftstätigkeit das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus
+einer dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem
+unentbehrlichen Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte
+Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich habe dann aber
+weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen Wirkungen dieses
+Verhältnisses nicht begründet sind in seinem Charakter selbst, d. h. in
+der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit und auch nicht in dem persönlichen
+Eigentum am Kapital, also der privatkapitalistischen Produktion, und daß
+sie sogar nicht einmal eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen
+Besitzverteilung sind, sondern ausschließlich entstehen durch das
+Zusammentreffen dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer
+privaten _Zins_wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus _dieser_
+Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden
+Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne
+sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des
+gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und
+hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der
+Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus
+direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine
+Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des
+Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung
+zu entlasten.
+
+Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich heute auf die
+Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, welche ihrem Wesen
+nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis zwischen Besitz und
+Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis verschiedener Klassen der
+Arbeitstätigen zueinander beruht.
+
+Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag
+vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller
+nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser
+Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der
+Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den
+Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit,
+oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt. Beides, diese
+Scheidung der Funktionen und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als
+Arbeitswerkzeug, ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen
+Zusammenhang entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge derselben
+gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital.
+
+Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz und vor 100
+Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, für alle von
+wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach der Natur des
+Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren nur der Landbau in
+denjenigen Bezirken, in welchen das Recht des Eroberers gegenüber den
+Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise besondere
+Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit einzelner von anderen
+herbeigeführt hatten, im übrigen aber nur ganz vereinzelte Gewerke, wie
+z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung der Metalle und anderer
+Rohprodukte, die Schiffahrt u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der
+physischen Kraft der einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches
+Zusammenarbeiten vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener
+ursprünglichen Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit
+Lehrling und Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung
+der Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein
+Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete und
+wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder
+Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei dieser
+Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge und Gesellen,
+standen aber dem Meister nicht als eine andere Klasse von Arbeitern
+gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr nur die Vorstufe und
+Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, die der Regel nach auch alle
+erreichten; und ihre zeitweilige Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die
+Botmäßigkeit des Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung
+des Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl
+wirtschaftlicher als vielmehr sittlicher Art.
+
+Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters im Gewerbe
+und das ihm Entsprechende in Landbau, Handel und Verkehrswesen noch
+überall vertreten, wo Kleingewerbe irgend einer Art sich erhalten hat.
+Überall aber sehen wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit
+zurückgedrängt und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor
+einer ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere oder
+kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel mehr, als
+jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden könnten, als dauernd
+unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern tätig sind -- in
+besonderen Arbeitsstätten getrennt von ihren Familien, mit weitgehender
+Teilung der verschiedenen technischen Verrichtungen für jedes einzelne
+Arbeitserzeugnis und unter Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller
+Maschinen, großer Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch
+vorangegangene Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser
+Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung
+eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von
+Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen
+zusammengefügt werden -- alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern
+nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche
+Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt. Dabei
+gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen
+Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer
+persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als
+Unselbständige in seinem Dienst stehen. Es sind die geistigen Kräfte der
+Organisation, welche nicht nur die Gliederung und das richtige
+Zusammenwirken der einzelnen Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und
+regeln, sondern zugleich immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben
+wirtschaftlicher und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und
+endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerkstätigkeit des
+Ganzen einverleiben. -- Also die gemeinsame organisierte Arbeit vieler
+gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes.
+
+Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, um
+auch sofort zu wissen, _warum_ das Kleingewerbe von dem Großbetrieb
+zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter zurückweichen muß. Nicht der
+Vorteil der Größe an sich macht es; der rein ökonomische Gewinn
+verminderter Unkosten bei größerem Betriebsumfang ist durchaus die
+Nebensache. Die Organisation ist es, welche die weit größere, durch
+nichts anderes zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich
+verschiedene Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, die
+vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen Fähigkeiten
+und verschiedener Ausbildung getragen werden, in solcher Art zum
+Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig ergänzen und dadurch den
+wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter Körperkraft und
+geistiger Potenz hervorbringen. -- Zugleich wird auch ersichtlich, daß
+nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern
+umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten
+Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von
+Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat. Die
+Dampfmaschine, als Werkzeug einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding
+von der Welt, viel weniger wert als der einfache Hammer; erst als
+Werkzeug der gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren
+Körperkräfte. Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen
+konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische
+Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion
+-- und umgekehrt.
+
+ * * * * *
+
+Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der neuen
+Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat und immer weiter
+hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind zum Teil durchaus
+unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische Moment in aller Arbeit, die
+Freude am Schaffen selbst, die daraus entspringt, daß man seine Arbeit
+wachsen und allmählich ein Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen
+Arbeiter infolge der Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr
+lebendige Anschauung, nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum
+Bewußtsein bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches, von
+anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus einer Quelle
+unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele die Arbeit zur
+pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags gemacht. Dazu kommt noch
+der Verlust der wohltätigen Anregungen, welche die Möglichkeit eigener
+Initiative gewährt, und das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der
+strengen zeitlichen Gebundenheit der Arbeit und aus der notwendigen
+Unterordnung unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben.
+Die Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile,
+oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der Arbeit der
+einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, macht die
+Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal wenn noch die sehr
+gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Maschinen
+hinzukommt, zu einer Ursache geistiger Abstumpfung machen. Die
+Einseitigkeit der Beschäftigung aber, welche für lange Zeit immer
+dieselben Organe in Anspruch nimmt, ist geeignet, offensichtliche
+Nachteile für das körperliche Wohl hervorzubringen.
+
+Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, nicht nur
+hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und
+körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein
+technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen
+Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des
+Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen
+steigert für _diese_ Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in
+hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit
+gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel
+besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet
+und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige
+Verrichtungen erfordert. -- Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen --
+von denen ich einige in dieser Versammlung sehe -- erinnern sich noch
+der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung
+der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie
+wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre
+Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei,
+zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall- und
+Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt
+waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit
+allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige
+erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch
+mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung
+steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit,
+sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung.
+Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der
+physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten
+wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige,
+geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und
+kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte
+herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar
+ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und
+tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein
+Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz
+außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker
+eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist.
+
+ * * * * *
+
+Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform
+charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und
+Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden
+ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar
+an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche
+Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben,
+durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in _diesem_ Sinn ist
+also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden.
+Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen
+Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den
+Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so
+besteht nun die _soziale_ Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße,
+als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes
+hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei _Klassen_, von ganz
+verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und
+Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit
+der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit -- Was viele
+Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des
+Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich
+unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als
+das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird,
+soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau,
+der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit
+auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich
+vollziehen mag.
+
+Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der
+Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform
+begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats- und
+Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels
+vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten
+Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten
+Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der
+eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem
+Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also
+gar nichts zu tun mit der _privat_-kapitalistischen Produktion, sondern
+nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch
+im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute
+ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht
+zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der
+Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus
+der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse
+entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige
+Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln -- was der heutige Staat aber
+gleichfalls kann, wenn er will.
+
+ * * * * *
+
+In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter,
+liegt aber auch der einzige wirkliche _Klassen_gegensatz, d. h.
+Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem
+wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt.
+Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen
+nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz
+zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit,
+und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen
+der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber
+entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide
+Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der
+Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen,
+gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und
+viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts
+arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein
+kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind
+Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag
+auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen
+würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen;
+hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind
+sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der
+Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über
+den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn
+einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des
+Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche
+Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. -- Auf
+der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit,
+beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen
+-- und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm
+und reich -- aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das
+wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt
+lassen -- wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe.
+
+Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen
+Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit zwischen
+Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, einen wirklichen
+Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen
+wirtschaftliche und soziale Interessen bestimmter Personenklassen in
+unvermeidlichen Gegensatz stellt. Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen
+nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur
+ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der
+ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der
+vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in
+irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die
+Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der
+Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen
+als Arbeitstätige dem Kapital genau so _gegenüber_, wie ihre Arbeiter,
+weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das Kapital verlangt, sondern
+mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen helfen müssen; trotzdem aber
+stehen auch sie als Unternehmer zu den unselbständigen Arbeitern in
+deutlichem Klassengegensatz hinsichtlich persönlicher und
+wirtschaftlicher Interessen. Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist
+und Unternehmer in einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim
+Gutsherrn, der sein Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen,
+der nur mit eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der
+_Klassen_gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten
+zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum unselbständigen
+Arbeiter.
+
+Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch mir zurechtgelegt
+habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten Erscheinungen meines
+Beobachtungskreises, muß ich hier doch ausdrücklich auf sie hinweisen,
+um die Gesichtspunkte meiner Ausführungen genügend erkennbar zu machen.
+-- Die Sozialdemokratie beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit
+(von anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht
+beurteilen) von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses
+der Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen
+Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen
+Klassengegensatz zwischen Kapital_isten_ und Arbeit_ern_ zu stempeln --
+in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, alles unter der
+ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch dem Arbeitsertrag der
+eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. Sie verdunkelt sich dabei
+vollkommen die Ursachen der Übel, die sie beseitigen will, und versperrt
+sich im besondern die Erkenntnis, daß es _zwei_ ganz verschiedene
+Stellen sind, an welchen der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt -- zwei
+Stellen, die, zwar äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz
+verschiedene Art krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel
+erfordern, keineswegs mit einem Universalmittel kuriert werden können.
+
+Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht dahin geht:
+es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr zur Herrschaft über das
+ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und also zuletzt das _ganze_ Volk in
+die vorher besprochene Scheidung zwischen selbständiger und
+unselbständiger Arbeit hineinziehen, soweit nicht etwa in einzelnen
+Kreisen der Wirtschaftstätigkeit -- wie es für den Kleinbetrieb des
+Landbaues wohl denkbar scheint -- der Übergang zur organisierten Arbeit
+ohne völliges Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist.
+
+Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, welche glauben
+oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser Entwicklungsprozeß zum
+Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem Kleingewerbe aller Art ein
+Teil des jetzt verloren gegangenen Terrains zurückerobert werden. Ich
+sehe aber in dieser Meinung, da wo sie aufrichtig gehegt wird, die
+denkbar größte und auch schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung
+über die wahren Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer
+führen könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform auf
+einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit äußerstem
+Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für den kommt zur
+verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit und Unwiderstehlichkeit
+auch noch die subjektive Gewißheit, daß sie zum Stillstand bringen zu
+wollen das gleiche besagt, wie ein Versuch, die Flutwelle im Ozean
+aufzuhalten. Man mag menschlich alle Teilnahme haben für die, welche im
+Kampf zweier Wirtschaftsformen zwischen Hammer und Amboß geraten sind;
+dieses kann aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für
+das Kleingewerbe noch etwas zu retten -- nicht nur die kleinen und die
+großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei,
+Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen und
+ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks -- doch nichts
+weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung eines Todeskampfes.
+Die Zukunft gehört allein der organisierten Arbeit, und zwar auf allen
+Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, Handel und Landbau nicht
+ausgeschlossen. In 30 oder 40 Jahren wird vom eigentlichen Handwerk
+gewiß nichts mehr übrig sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit,
+die entweder auf ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen
+Bedürfnissen dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund immer
+Einzelarbeit bleiben muß.
+
+An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre machen, die
+neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen wurden im
+Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe von der erleichterten
+Benutzung der Naturkräfte infolge der raschen Fortschritte der
+elektrischen Kraftverteilung sehr bald zu hoffen haben werde. Die
+Berechtigung solcher Erwartungen an sich durchaus zugegeben, wird diese
+Hilfe doch nicht der Erhaltung und Ausbreitung des eigentlichen
+Handwerks zugute kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk
+zum Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren
+gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer Kraft führt
+überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus der handwerksmäßigen
+Arbeit heraus und drängt zur organisierten Arbeit, sei es auch in
+kleinerem Maßstab. Wie wichtig es nun in mehreren Beziehungen sein mag,
+daß auch kleine Unternehmungen, die nur 10 oder 20 Personen vereinigen,
+neben den großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien
+und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz unter vielen,
+kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist die soziale Bedeutung
+dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende Scheidung aller
+Arbeitstätigkeit in selbständige und unselbständige. Denn daß durch die
+Möglichkeit kleiner Betriebe eine etwas größere Zahl von Personen als es
+sonst sein könnte noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran,
+daß die Zahl dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner
+Bruchteil der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann.
+
+Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich
+verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine Stelle treten muß,
+so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren mehr, sondern nur die
+besonnene Erwägung: wie die Verluste zu ersetzen, die Nachteile des
+Neuen unschädlich zu machen, seine Vorzüge aber voll zur Geltung zu
+bringen seien.
+
+Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust in der Tat
+sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen Faktoren menschlicher
+Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens -- wofern man diese nicht
+nur bei dem bevorzugten Teil, sondern auch bei dem zurückgesetzten sehen
+will. Aber noch viel größer ist der Gewinn, den das Neue -- und zwar
+keineswegs nur nach der materiellen Seite hin -- erbracht hat und noch
+weiter zu erbringen in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß
+genug, um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch
+entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen -- wenn man es nur darauf
+anlegen will.
+
+ * * * * *
+
+Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen den Ländern,
+die von der Umwandlung der Arbeitsform schon ergriffen wurden, kommt
+aber diese günstige Bilanz, sofern sie nicht nur für einzelne oder für
+einzelne Klassen, sondern für die ganzen Völker einen wohltätigen
+Überschuß ergeben soll, nicht von selbst zustande -- etwa als die
+natürliche Resultante aus dem Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen,
+wie die alte Nationalökonomie vermeinte. Angesichts der offenkundigen
+Wirkungen des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber
+kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig,
+wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen
+Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen
+mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben könnten in
+einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von vornherein alle
+Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner Seite hatte. Nur der
+Staat, als Vertreter und Organ der Interessen der Gemeinschaft gegenüber
+denen aller einzelnen und aller Klassen, kann in seiner _Rechtsordnung_
+die Garantien dafür schaffen, daß auch in dem wirtschaftlichen Streit
+zwischen Starken und Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene.
+Gegenüber einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und mehr
+darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche und
+wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden kleinen Minderheit
+zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere Aufgabe zugewiesen
+werden als die, seine _Rechtseinrichtungen_ in bezug auf dieses neue
+Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm keine das Volk zerstörende Wirkung
+entspringen könne. Das Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt
+ist, steht klar vor Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand,
+der als Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger
+Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation zu
+leisten hat, _auf ein solches wirtschaftliches Niveau und auf solche
+Rechtslage zu erheben_, daß er, trotz der Unselbständigkeit der
+einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde Grundlage des Volkslebens
+an _Stelle des alten Handwerks_ zu bilden vermöge.
+
+Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig geschehen, --
+kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert auch einstweilen noch
+darin besteht, daß sie die grundsätzliche Anerkennung einer sozialen
+Aufgabe des Staates ausdrücken. Und wenn auch Deutschland auf diesem
+Gebiet anderen Ländern zurzeit in einigen Punkten sogar um ein geringes
+voraus ist, so liegt doch auch hier im großen und ganzen noch der
+Zustand vor, daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter
+der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse _gänzlich zurückgeblieben
+sind_. In den wichtigsten Punkten steht das neue Verhältnis zwischen
+selbständiger und unselbständiger Arbeit noch unter Rechtsanschauungen,
+die zum ausschließlichen Vorteil des einen Teiles dem alten Verhältnis
+zwischen Meister und Gesellen, wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und
+Dienstboten, ganz äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte
+Sachlage passen wie die Faust aufs Auge -- im übrigen aber ist alles
+noch reines, ungestörtes Faustrecht.
+
+ * * * * *
+
+Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich
+antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die richtige
+und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie zu finden
+vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen Erscheinungen zum
+Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung der Menschen im Staat
+durchaus unter dem Bild des Sandhaufens betrachten zu wollen, in welchem
+die Quarzkörner auf- und nebeneinander liegend nur durch die
+mechanischen Vorgänge von Druck und Reibung in Wechselbeziehung stehen,
+hat im besondern die Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle
+Einmischung des Staates in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht
+sowohl unter dem Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger
+organisatorischer Funktionen anzusehen, als vielmehr unter dem einer
+Erweiterung der Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die
+Freiheit der Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu
+können, im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit
+hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen Kreisen
+die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und mehr Boden
+gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb der
+Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven Programms für
+die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse
+angeregt. Auch die Thesen von Max Hirsch, die in unserem Kreise schon
+besprochen wurden, geben dieser Auffassung Ausdruck und stellen für
+diesen Zweck mehrere konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind
+mit allen diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit
+es sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere sein.
+Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir zurzeit, daß
+die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme zu den
+wirtschaftlichen Fragen ein _allgemeines_ Programm annehme, in welchem
+ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung alles einzelnen
+enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb dessen konkrete
+Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind.
+
+In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen ohne
+Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das Parteiprogramm
+der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine Forderung an
+die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen:
+
+ Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze
+ zu einem wirklichen _Arbeiter- und Unternehmerrecht_, welches das
+ Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit auf
+ allen Gebieten der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten
+ öffentlichen Rechts regelt -- nach der persönlichen Seite hin den
+ unselbständigen Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner
+ Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und bürgerlichen
+ Freiheit -- nach der wirtschaftlichen Seite hin jede dem Gemeinwohl
+ schädliche Ausnutzung der Volkskraft verhindert und im besondern
+ den Unternehmergewinn haftbar macht für Erfüllung sozialer
+ Pflichten, die aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer
+ und Arbeiter sich ergeben.
+
+Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens übergehe, komme
+ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen zu sprechen, die darin
+begriffen sein müssen. Es geschieht dieses aber wesentlich nur im Sinne
+von Erläuterung und Exemplifikation, keineswegs mit dem Anspruch, dabei
+solche Einzelforderungen für den Ausbau des allgemeinen Programms schon
+zu formulieren.
+
+ * * * * *
+
+Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses zwischen
+Unternehmer und Arbeiter.
+
+Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten Arbeit
+dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit betrifft,
+eine weitgehende Unterordnung unter den andern, zur Organisation und
+Leitung berufenen Teil oder dessen Organe auf und mancherlei
+Einschränkungen individueller Freiheit, die das geordnete
+Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, unerläßlich macht.
+Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene Erwägung zu dem Schluß
+führen: daß dieses Verhältnis, soweit der einzelne dem einzelnen
+gegenübersteht, ein rein bürgerliches Vertragsverhältnis geworden ist,
+in welchem Leistung und Gegenleistung völlig sich decken und keinerlei
+Rest zwischen sich lassen, der durch etwas anderes als durch Arbeit oder
+Bezahlung ausgeglichen werden müßte -- also seitens des Arbeiters etwa
+durch persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme
+außerhalb seiner Arbeitstätigkeit.
+
+In weiten Kreisen der oberen Stände -- in Deutschland wenigstens --
+steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung noch entgegen, die
+jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit_geber_ zu Arbeit_nehmer_, oder
+unter dem noch deutlicheren Namen »Brotherr« für den ersteren,
+interpretieren will als Quelle von weiteren Rechten und Ansprüchen
+zugunsten der Unternehmer und aus dieser ableitet eine persönliche
+Verpflichtung der Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in _allen_
+Angelegenheiten, namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung
+bürgerlicher Rechte. -- Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist
+doch mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen
+also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen
+Arbeitsgelegenheit zu geben -- sie müssen ja sonst hungern -- und sie
+dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder Brotherren
+immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere Bestrebungen
+verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm sind! -- Daß auch der
+Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, indem er dem andern sagte:
+für die Arbeitsgelegenheit gebe ich Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne
+welche Du ja ebenfalls nichts zu leben hättest -- das vergißt man dabei.
+
+Es ist noch gar nicht lange her, daß wir -- bei Beratung der
+Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit -- aus
+dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren auf der
+Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten am
+Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, Variationen auf das
+Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich pfeif«, welche ziemlich unverblümt
+die Idee des »Brotherrn« zur Richtschnur auch für alle gesetzliche
+Regelung des Verhältnisses von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen
+wollten. Die mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der
+Unselbständigen, die beim alten Handwerk in _sittlichen_ Beziehungen
+begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen Unternehmer
+und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als der Effekt
+_plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung_. Wer das nicht
+einsieht, wolle doch einmal ein dem Verhältnis von Arbeitgeber und
+Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, das von Hausherrn und Mieter, in
+ähnlicher Art zurechtlegen, indem er es unter den Gesichtspunkt stellt:
+Wohnunggeber zu Wohnung_nehmer_. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist
+es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser bauen, um sie
+gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, zu vermieten, damit
+wir mit unseren Familien nicht auf der Straße zu kampieren brauchen!
+Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer Dank und Rücksicht zollen, und
+wenn einer von uns ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein
+Sozialdemokrat, so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er
+dessen Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! -- Woran liegt
+es, daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren
+erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes
+noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, in dem einen Fall
+stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute gleicher wirtschaftlicher
+Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber der Unabhängige, Starke und der
+Abhängige, Schwache -- und das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen
+Unterschied machen!
+
+Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums
+dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall klar zutage als
+persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis selbst liegenden
+Interessengegensatzes. -- Es gehört der angeborene Hochmut des Junkers
+oder der erworbene Dünkel des Protzen dazu, nicht sehen zu können, dass
+die Tausende, die in rußigem Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von
+Unternehmern verrichten, nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse
+sind, sondern Glieder desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als
+daß ihre Väter nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf
+der Schulbank zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre
+Vorgesetzten zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können --
+etliche von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch
+nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung
+von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum Erfolg haben: bei den
+starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung und grimmigen Haß, bei
+den schwachen aber Heuchelei oder Knechtsinn. -- Ich betrachte es als
+ein wahres Glück für das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren
+Schichten noch eine genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene
+Zumutungen reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer
+als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift der
+Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat eine ehrenvolle
+Stellung unter den Völkern behaupten können, wenn seine Einrichtungen
+dazu führten, die Bediententugenden bei sich zu züchten, Gehorsam und
+Unterwürfigkeit. Und diejenigen, welche der Sozialdemokratie gegenüber
+mit Vorliebe die »idealen Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken,
+daß es für jeden, auch für den schlichten Arbeiter, eines von den
+idealsten Gütern ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu
+müssen.
+
+In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete Verirrung der
+Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. Auf den breiten, festen
+Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen dort die öffentliche Meinung ohne
+Mithilfe von Staatsanwälten sich bildet und mißliebige Regungen
+einzelner Stände nicht für Jahrzehnte mundtot gehalten werden können,
+hat diese öffentliche Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort
+ist es so weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur
+Gefolgschaft in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch
+freundliches Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es
+aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet
+würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern zwar auch
+viele, die anständig genug sind, sich nur zu ärgern, wenn ihre Leute
+andere Ideen haben und verfolgen wollen als sie, ohne sie das weiter
+entgelten zu lassen. Nur sehr wenige aber gibt es erst, die dabei nicht
+denken, die Großmütigen zu sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es
+ihre soziale Pflicht sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich
+zu ärgern. Bei uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch
+eine gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme
+gegriffen werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch viel
+größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr dringlich,
+daß die Reichsgewerbeordnung -- und wenn sie für den Landbau eine
+»Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese -- bald einen Paragraph
+bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu
+verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum
+in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend
+eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des
+Inhalts: »_Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich
+ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit. Keinem darf
+seitens des Arbeitgebers oder seiner Organe irgend welche sonstige
+Botmäßigkeit oder Rücksichtnahme direkt oder indirekt angesonnen
+werden_.« In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag
+besonders groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören,
+daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich einmal
+die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, in der Zeitung
+lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem Staatsbetrieb entlassen
+worden, weil er an seinen Vorgesetzten mißliebigen Bestrebungen
+öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich allen gewährleisteten
+bürgerlichen Rechte nach seinem eigenen Ermessen ausgeübt habe.
+
+ * * * * *
+
+Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche in dem
+Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit einander
+gegenüber treten -- wobei ich hier auf das Markieren einiger Hauptpunkte
+mich beschränken muß.
+
+Der Stand, welchen die _Rechts_entwicklung angesichts der seit einem
+Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig hervortretenden
+Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten Arbeitstätigkeit, mit
+Bezug auf diese Tätigkeit bis heute erreicht hat, wird am besten
+gekennzeichnet durch einfaches Gegenüberstellen zweier Tatsachen:
+
+Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitstätigkeit etwas unternimmt, was
+raucht, stinkt oder Lärm macht und dadurch einige Nachbarn belästigen
+oder schädigen kann, so wird gemäß den Gewerbeordnungen sein Tun schon
+lange der Obhut öffentlichen Rechts für würdig befunden. Und wenn ihrer
+viele zu Unternehmer-Assoziationen, wie Aktiengesellschaften u. dergl.
+sich verbinden und dadurch ihr Auftreten einige vermögensrechtliche
+Konsequenzen für sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat
+_dieses_ Tun die Gesetzgebung auch schon längst eingehender,
+sorgfältiger Regelung und Ordnung für wert erachtet. In beiden Fällen
+handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder Vermögen
+geschädigt werden können.
+
+Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als Unternehmer in
+Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank oder Lärm verursachen und
+keine vermögensrechtlichen Kollisionen herbeiführen, so können diese
+Aktionen dadurch, daß viele in gleicher Art verfahren oder daß andere
+durch den Zwang der Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht genötigt
+werden, die allergrößte, einschneidendste Tragweite für das Gemeinwohl
+haben und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark
+benachteiligen -- das öffentliche Recht bekümmert sich darum nicht.
+Diejenigen, welche davon zunächst allein betroffen werden, können der
+Regel nach am Besitz nicht geschädigt werden, weil sie keinen haben.
+
+Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus Tatendrang
+oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des Unternehmers auszuüben
+wünscht, dazu mitwirken helfen, daß immer mehr Menschen einen gewohnten
+Beruf aufgeben und in den Industriezentren sich zusammendrängen ohne
+irgend eine Gewähr von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit. Er
+kann ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen
+so lange fortsetzen, als es ihm noch genügend Vorteil zu bringen
+scheint, und wenn er meint, daß er auf andere Art sich besser stehen
+werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen Erwerb größer werdendem
+Risiko entziehe, so kann er es zuschließen und diejenigen, welche
+inzwischen von solchem Unternehmen abhängig geworden sind, mögen sehen,
+wo sie bleiben. Wenn Jahre günstigen Geschäftsganges ihm große
+Überschüsse gelassen haben und dann Krisen oder sonstige Störungen zu
+zeitweiliger oder dauernder Einschränkung des Umfangs seiner
+Unternehmungen nötigen, so kann er plötzlich so viel Arbeiter entlassen,
+als nötig ist, um für ihn ein neues Gleichgewicht zwischen Ertrag und
+Aufwendungen herbeizuführen; denn niemand kann ihm zumuten, den früheren
+Gewinn wieder teilweise herauszugeben um anderen über Krisen
+hinwegzuhelfen. Auch kann er alle, welche in seinem Dienst ihre Kräfte
+verbraucht haben oder sonst arbeitsunfähig geworden sind, der
+Fürsorge der Gemeinde überlassen, soweit nicht neuerdings die
+Versicherungsgesetzgebung in diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten
+lassen; denn weiteres tun zu sollen, würde gleichfalls eine
+nachträgliche Herausgabe des Gewinnes besagen, den er früher von ihrer
+Tätigkeit gehabt und längst in sein persönliches Eigentum genommen hat.
+
+Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten, sich selbst
+überlassenen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter liegt aber in
+den Wirkungen, welche die Konkurrenz der Unternehmer untereinander für
+die Arbeiter gewinnt. Das wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem
+nur durch Rücksichten des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist
+immer das Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse,
+und hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er als
+Vermittler zwischen Konsument und Produzent überall sich eindrängt. Denn
+der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes Interesse daran, den Konsum
+dahin zu lenken, wo der geringere Preis ihm Spielraum für größeren
+eigenen Gewinn läßt. Der Unternehmer selbst will dabei von seinem
+Verdienst möglichst wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit
+sehr starker Konkurrenz öfters nicht anders, wenn ihm ein mäßiges
+Äquivalent für eigene Arbeit noch übrig bleiben soll. Die Herabsetzung
+des Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher,
+soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der
+Arbeitsmethoden getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie
+erzeugt die ausgesprochene Tendenz, für den gleichen Lohn größere
+Arbeitsleistung durch längere Arbeitszeit oder stärkere Anspannung der
+Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten der
+Industrie das Äußerste von Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft auf
+diesem Wege zustande gekommen, hierin ein Stillstand, an einigen Stellen
+sogar schon ein erfreulicher Rückgang eingetreten ist, behält das
+Streben der Unternehmer nach Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur
+Erleichterung des Wettbewerbs mit anderen Unternehmern immer noch die
+Tendenz, den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung
+ihrer Leistungsfähigkeit durch Verbesserung der Methoden und
+Einrichtungen, erweiterte Anwendung der Maschinen usw., möglichst
+vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt aber nur
+zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum weitaus größeren
+Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn sie betrifft vorzugsweise
+Gegenstände, die, soweit sie nicht wieder den Unternehmern als
+Arbeitsmittel dienen, erst für eine gehobene Lebenshaltung Wert haben.
+Auch hat die Verbilligung in sehr großem Umfang -- z. B. bei fast allen
+Massenartikeln für Kleingebrauch und Luxus, also gerade in den
+Industriezweigen, welche die gedrückteste Lage der Arbeiter aufweisen --
+keineswegs die wohltätige Wirkung, diese Dinge auch solchen zugänglich
+zu machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranlaßt nur
+eine maßlose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und arm, weil das
+einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar nicht mehr
+wertgehalten wird.
+
+Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten Arbeitstätigkeit
+unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt hervorgebracht hat,
+liegen in allen Industrieländern klar zutage -- als Massenarmut und
+Massenelend, und als fortschreitende physische Degeneration großer
+Volksschichten und sie begleitende Abstumpfung der sittlichen Kräfte.
+Schlimm aber wäre es für die menschliche Kultur, wenn der große
+Aufschwung wirtschaftlicher Aktion der Völker, den die neue Arbeitsform
+herbeigeführt hat, solche Folgen mit sich bringen _müßte_ -- und schlimm
+für den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen
+ihrer nicht Herr zu werden vermöchte.
+
+Wie nun im Zinswesen das Verhältnis des einzelnen zum einzelnen ein
+redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst zum Vorschein
+kommen in dem Verhältnis der Gesamtheit der Zinsempfänger zur Gesamtheit
+der Zinszahler, so ist auch in dem eben betrachteten Interessenstreit
+von Unternehmer und Arbeiter die Beziehung des einzelnen zum einzelnen
+korrekt und unanfechtbar, wenn sie den privatrechtlichen Normen
+entspricht, die Recht und Sitte für die gegenseitige Abgrenzung von
+Einzelinteressen aufgestellt haben. In diesem Punkt könnte also
+höchstens einige Schärfung gewisser Rechtsbegriffe und Gewöhnung an
+etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie die
+Wirkungen des Zinswesens vernünftigerweise abgewandt werden könnten
+durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig ließen sich die Folgen
+der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit aufheben durch
+Außerkurssetzen der Triebkräfte, die der Wettbewerb und die Ausgleichung
+von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftstätigkeit einführen. So
+sicher es nun ist, daß die im Staat gesammelte menschliche Gesellschaft
+durch vernünftige Einrichtungen nachteilige Wirkungen von Formen der
+Wirtschaftstätigkeit überwinden kann, so sicher ist es also auch, daß
+solche Einrichtungen nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer
+Staatsidee, welche sich nicht erschöpft in der Betrachtung des
+privatrechtlichen Verhältnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben
+die gleichartige, übereinstimmende Tätigkeit ganzer Klassen als
+wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift.
+
+Jede in diesem Sinne »organische« -- d. i. notwendigerweise »soziale« --
+Staatsidee muß aber zu der Einsicht führen, daß, nachdem das
+Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der Wirtschaftsordnung
+geworden, seine Klassenfunktion ist: die physische Arbeitskraft des
+ganzen Volkes, welche die arbeitenden Klassen in sich enthalten, zu
+organisieren und zu leiten. Mag nun der Unternehmer als einzelner seine
+Tätigkeit durchaus unter Rücksichten seines persönlichen Vorteils
+betreiben, und mit dem Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den
+Regeln von Angebot und Nachfrage in bezug auf die persönliche
+Arbeitskraft, die letzterer zu Markte bringt -- die Gesamtheit der
+Unternehmer benutzt und verwaltet dabei die körperliche Arbeitskraft des
+gesamten Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses Stück
+inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet des rein privaten
+Charakters des einzelnen, hinsichtlich der Tätigkeit der Klasse eine
+öffentliche Funktion: _Verwaltung der nationalen Arbeitskraft in der
+Wirschaftstätigkeit des Volkes_ -- und diese Funktion muß naturgemäß
+durch _öffentliches_ Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt
+sein.
+
+An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang sofort
+hinführt: _Vorsorge für Schonung und Erhaltung der physischen Volkskraft
+und: Haftung für den regelmäßigen Verbrauch dieser Volkskraft_ hat
+unsere Gesetzgebung glücklicherweise schon die ersten Schritte zu
+öffentlich-rechtlicher Regelung der organisierten Arbeitstätigkeit getan
+-- zwar meist erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von
+hoher grundsätzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer
+organischen Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum Ausdruck
+bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anfänge des »Arbeiterschutzes«,
+den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze. Die Aufgabe aller
+Parteien, welche an der Lösung der sozialen Frage ernsthaft mitarbeiten
+wollen, muß es sein, an _diesen_ Stellen der Fortbildung des
+öffentlichen Rechts kräftige Impulse zu geben.
+
+ * * * * *
+
+In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge für Schonung und Erhaltung der
+Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von allem mehr Nebensächlichen,
+folgendes:
+
+Auf die mancherlei ungünstigen Wirkungen physischer und psychischer Art,
+welche die Tätigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung überhaupt und
+namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten, habe ich im Eingang meines
+heutigen Vertrags schon hingewiesen. Alle diese Nachteile fallen ganz
+und gar auf die unselbständigen Arbeiter. Schon die staatserhaltende
+Gerechtigkeit fordert, daß, wenn diese die Nachteile tragen müssen,
+auch Mitgenuß der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die
+organisierte Arbeit darin bringt, daß in ihr die Leistung des einzelnen
+sich verzehnfacht -- sie fordert also, daß diese Steigerung der
+Produktionsfähigkeit nicht ausschließlich dem Unternehmergewinn und der
+Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den Arbeitenden selbst durch
+Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme zugute komme. Es ist kein
+würdiger Inhalt eines Menschendaseins, _nur_ Rad in einer Maschine zu
+sein, was doch die Arbeitsteilung für die meisten während der
+Arbeitsschichten bedeutet -- und es ist keine Grundlage für die
+Erhaltung eines höheren sittlichen und geistigen Niveaus und für die
+Pflege gesunden Familienlebens in der Majorität des Volkes, daß der
+Arbeiter keine andere Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und
+Befriedigung des dringendsten Ruhebedürfnisses.
+
+Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen Tüchtigkeit
+in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, behufs
+Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit des Volkes den ungünstigen
+Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit durch deren zeitliche
+Beschränkung ein Gegengewicht zu bieten und die Erfahrungen, welche
+England mit der gesetzlichen Beschränkung der industriellen Arbeit schon
+vor langer Zeit gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses
+Gegengewichts. In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende
+Regierung durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten
+das Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die
+Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle
+Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in
+Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei
+Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill
+_Macaulay_ seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses Land (also
+England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den
+Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so wird
+dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen sein, sondern
+nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit und geistiger
+Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!«
+
+Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus der oberen
+Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die gerechteste und
+vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses des
+Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeitstages, fast ihre
+ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie findet, und pünktlich
+zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« Presse der Hohn eines
+übermütigen Unternehmertums unter dem Beifall des gesamten
+Bildungsdünkels im Land der Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer
+noch der einzige Hort _so vernünftiger_ Bestrebungen geblieben sei.
+Wolle nunmehr auch eine Partei, welche das Interesse des _ganzen Volkes_
+zu vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung
+nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche
+Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild Englands
+eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen des
+Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in absehbarer
+Zeit auch in Deutschland die _Drittelung_ des Tages bei der
+industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die Preisbildung
+der Arbeitserzeugnisse zu machen.
+
+ * * * * *
+
+Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft der
+Unselbständigen in der organisierten Arbeit -- der exzeptionell in der
+Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben ist --
+kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen als _Gesamtheit_
+aufzukommen haben, welche die Volkskraft in Benutzung und Verwaltung
+nehmen. Wie in jedem geordneten Betrieb ein Amortisationskonto sein muß,
+welches der Abnutzung aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so
+verlangt die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes ein
+Amortisationskonto für den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen
+Arbeitskraft bei der Gütererzeugung -- ein Konto, auf Grund dessen in
+der Preisbildung für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie
+der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann.
+
+Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand der Dinge
+auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn selbst die
+durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche Arbeitskraft der
+einzelnen schon mit enthalten sei und daß also Sparen oder
+Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die regelmäßigen Wirkungen
+des fortschreitenden Kräfteverbrauchs aufzukommen habe. Der Staat selbst
+erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an,
+indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst
+besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten
+zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten
+Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der
+Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche Funktion des Unternehmertums
+im Organismus der Volkswirtschaft, die Organisation und Verwaltung der
+physischen Arbeitskraft des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch
+aufzukommen für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst.
+
+Als _haftbar_ für die Erfüllung dieser Aufgabe -- und noch einiger
+andern, über die ich hier nicht rede -- muß aber der Unternehmergewinn
+angesehen werden. Dieser ist zwar überall zu einem gewissen Teil
+Äquivalent für die persönliche Tätigkeit des Unternehmers und mag für
+viele auch nicht mehr als dieses bedeuten; im großen und ganzen aber
+sind in ihm Posten enthalten, die ganz außer jedem möglichen Verhältnis
+von Leistung und Gegenleistung stehen und mit persönlicher Tätigkeit und
+persönlichem Verdienst der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser
+_überschüssige_ Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein
+vernünftiges Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung und
+seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem allgemeinen
+Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte Arbeitstätigkeit
+des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen Ausgabeposten
+hinaus -- als da sind: Verzinsung des ganzen Betriebsfonds, Amortisation
+der dem Verbrauch unterliegenden Betriebsmittel und Lohn für alle
+Arbeitstätigkeit, Arbeiter und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile
+an diesem Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn«
+unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten
+Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe dieses
+Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen
+Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf ihn ist einerseits
+die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals angewiesen, die
+eine wachsende Bevölkerung und die Steigerung der wirtschaftlichen
+Tätigkeit erfordern, anderseits aber ist darauf auch anzuweisen die
+Deckung der nicht-anschlagsmäßigen Aufwendungen, zu denen gegenwärtig
+u. a. auch der Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der
+Wirtschaftstätigkeit noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu
+dienen zur Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der
+Wirtschaftstätigkeit für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses
+ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen
+Schwankungen im Haushalt des Volks.
+
+Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der _überschüssigen_
+Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen Gesamtüberschuß der
+Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach wohl hoch überschätzen, weil
+sie ziemlich alles dazu rechnet, was außer dem eigentlichen Arbeitslohn
+noch tatsächliche Ausgabeposten sind. Er ist aber sicher vorhanden --
+man muß ihn nur nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist
+-- nicht bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern
+günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als einen
+angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern bei den großen
+Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große Aktiengesellschaften,
+unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr
+reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen
+Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige
+Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit
+hinausgehen. Und die Aufgabe aller sozialen Gesetzgebung muß es sein,
+allmählich die Wege zu ebenen, auf welchen jener überschüssige
+Unternehmergewinn seinen natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus
+des Volks dienstbar, für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber
+der Gesamtheit der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann.
+
+In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses
+der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon
+festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche
+Tätigkeit, sondern nur _infolge_ derselben zufällt, bedingungsloses
+Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa
+durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation
+des Eigentums bedeute. Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung
+an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen
+zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische
+Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte --
+nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein
+solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen erscheint
+dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, um recht tiefe
+Griffe hinein zu tun, für ein besonders dankbares Geschäft gilt. -- Ich
+wäre der letzte, der die qualifizierte Arbeit, die der Ordnung nach der
+Unternehmer zu leisten hat, nicht eines reichlichen Lohnes wert hielte.
+Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der
+Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die
+Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit _anderer_ zufließen können,
+unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die
+unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein
+gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag. Das
+Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung aller Grenzen
+zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem Anteil an einem
+Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches Zeichen von _plutokratischer
+Verdunkelung der Rechtsbegriffe_.
+
+Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, die Deckung für
+Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in der Volkswirtschaft in
+geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, die Unfallversicherung, den
+richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: daß die Gesamtheit der
+Unternehmer für solchen Verbrauch ausschließlich aufzukommen habe, und
+hat dabei auch hinsichtlich des Maßes der Leistungen einigermaßen
+befriedigende Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration
+der sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention nach
+viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung,
+einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere Folgerichtigkeit im
+Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte Armenverpflegung -- und
+zum Unglück hat sie auch noch den wertvollen Gedanken der
+berufsgenossenschaftlichen Organisation der Unternehmer gerade da
+preisgegeben, wo er angefangen hätte, eine wirkliche Bedeutung zu
+gewinnen.
+
+ * * * * *
+
+Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen
+Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen nach der negativen
+Seite hin -- in Hinblick auf die Ansichten, welche die Lösung der
+sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei es von unten oder von oben
+her, erhoffen.
+
+Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht man sie in der
+Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese Bestrebungen haben sicher
+einen sehr hohen -- auch sozialpolitischen -- Wert, insofern sie die
+Wege eröffnen und die Formen schaffen für eine kräftige und geordnete
+Klassenvertretung der unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch
+zugleich -- wie wir jetzt in England sich vollziehen sehen -- den Streit
+der einander gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden
+Kriegszustand in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber
+hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum,
+als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen
+Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat die Vereinigung
+meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten Gebieten eine Bedeutung.
+Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist nur
+möglich unter Gleichartigen und Gleichberechtigten. Wesentliche
+Unterschiede der Funktionen im Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit
+der Interessen und die Gleichheit der Rechte auf. Wirklich
+genossenschaftliche Vereinigung von so heterogenen Elementen, wie z. B.
+in einem größeren Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint
+ganz aussichtslos. Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und
+jede Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber auf
+feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger Kräfte würde in
+der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend sein mit
+wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit gegenüber besser
+organisierten Unternehmungen. Der Landbau dürfte deshalb wohl das
+einzige Gebiet sein, auf welchem in größerem Umfang genossenschaftliche
+Vereinigung vieler die Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der
+Selbständigkeit vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung
+gewinnen kann. Die _allgemeinen_ sozialen Übel sind also auf diesem Wege
+nicht zu überwinden. -- Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, soweit er auf
+anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein guter Rat für solche,
+die keinen brauchen.
+
+Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten
+Seite her, von den Unternehmern. -- Allerdings gibt es Leute, welche da
+glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit der guten Unternehmer
+werden die sozialen Klüfte zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch
+Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, -- Gewinnbeteiligung u. dergl. --
+auch sonst unvermittelte soziale Interessengegensätze schließlich in
+eitel Harmonie auflösen. Ich will auch darüber meine Meinung kurz sagen
+-- schon um mich gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem
+Umkreis solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für
+sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein und
+mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile
+verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen Fortschritt
+haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln des Wohlwollens genau
+dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung der Kunst hat, wenn einer
+sein verwittertes Haus anstreichen läßt: es sieht besser aus. Und wer
+daran noch zweifelt, den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn
+die Wohlfahrtsapostel unter sich sind, sie kein besseres Argument
+wissen, sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die
+Versicherung: alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« -- die
+Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das
+Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht
+»rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt -- _wirkliche_
+Opfer! -- Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber all
+solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale Bedeutung zu
+haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten -- besseres Recht!
+
+Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, als jene
+dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen völlig
+verkennen, unter welche die Konkurrenz das Tun aller gestellt erhält. In
+Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, kann keiner den anderen um mehr
+voraus sein wollen als um sehr kleine Schritte -- sonst sorgt schon der
+Wettbewerb derer, die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß
+er ganz unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich
+sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen
+hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des einzelnen.
+Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der Wüste anzulegen --
+damit in nächster Nacht der Wüstensand etwas zu begraben finde. Die
+Oasen in der Wüste bleiben immer Oasen in einer _Wüste_ und müssen den
+Wüstencharakter ihrer Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau
+tragen. Alle vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet
+können daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte
+Wirtschaftsfeld allmählich _weniger Wüste_ werde -- und dieses kann nur
+die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen.
+
+Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen des Staates
+auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit entgegenzutreten,
+wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche Freiheit« der alten
+Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches Faustrecht --
+das Recht der Starken, als Klasse, die Schwachen, als Klasse, ungestört
+ausbeuten zu dürfen. Und wie alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung,
+in der Einschränkung und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der
+Individuen ihren Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden
+in der Überwindung des _Klassen_faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit
+aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen mögen,
+keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse nur für
+ein einziges Gebiet -- die Propaganda der Ideen. In allem übrigen steht
+jede Beschränkung durchaus nur unter der Frage: cui bono? -- für wen und
+wem zulieb? und auch der freiheitliebende Mann kann in einer
+Beschränkung seines Tuns keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie
+alle gleichmäßig zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft.
+
+ * * * * *
+
+Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher schon
+formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes soziales
+Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es bedarf aber kaum noch
+eines Wortes, um erkennbar zu machen, daß eine solche Forderung in
+innerem Zusammenhang mit dem politischen Programm der Partei steht, also
+keineswegs Angelegenheiten zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern
+Parteien, oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden
+könnten. Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der
+Gedanke: unseren _ganzen_ Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen
+Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen Arbeit, auf das
+_bürgerliche_ Niveau des alten selbständigen Handwerks zu erheben,
+welches zurzeit nur seine obersten Schichten, in den bestsituierten
+Industrien, erreichen -- und so auch unter den veränderten
+Wirtschaftsverhältnissen den Träger der physischen Arbeitskraft des
+Volkes als dessen gesunden, festen Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann
+aber ohne allerlei Wenn und Aber keine andere Partei sich aneignen als
+eine solche, deren politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes
+Bürgertum, das in allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den
+Gütern der Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien
+auf der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche
+Aufgabe sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des
+Staatswesens hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und um
+so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen, je größere
+unselbständig und abhängig bleiben. Für große und einflußreiche Kreise
+des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem die Hörigkeit nicht mehr
+zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« das Ideal für die Regelung des
+Rechtsverhältnisses zwischen den Selbständigen und den wirtschaftlich
+Unselbständigen.
+
+Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des
+vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung zu den
+Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein kräftigeres Rückgrat für
+ihre politischen Bestrebungen gewinnen.
+
+
+
+
+Anhang.
+
+
+Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, die E.
+ABBE auf Grund einer stenographischen Nachschrift nachträglich selbst
+für den Druck ausgearbeitet und auch als Broschüre (Jena, Bernh.
+Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht hat, folgte noch ein drittes
+Referat über »Volksbildung«. Bei diesem verhinderte er eine Nachschrift
+als überflüssig, weil er sich besonders sorgfältig vorbereitet hatte und
+daher des Wortlautes für eine spätere Drucklegung durchaus sicher
+glaubte. Zu einer solchen ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht
+gekommen und damit ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese
+wichtige Frage unmöglich gemacht.
+
+Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. ABBEs »Entwurf zu
+einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven und Erläuterungen
+zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« wiedergegeben, die
+seine Ansicht über Volksbildung in gedrängter Form zum Ausdruck bringen.
+Die Wiedergabe dieser Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil
+das am Schlusse des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung
+abgedruckte Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn ABBE hat
+sich den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen die
+praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben waren und
+auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der Carl
+Zeiss-Stiftung verzichtet.
+
+Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach ABBEs Hinscheiden der von ihm
+gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne Kenntnis dieser Vorgänge als
+gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen und die Verwirklichung durch
+eine von ihnen begründete, aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und
+Verehrer zu dotierende »Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde.
+
+Der Herausgeber.
+
+
+Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung (als Manuskript
+gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«:
+
+
+§ 80.
+
+Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner bestimmter
+Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes sub B in § 1 gänzlich
+ausgeschlossen sein, außer für den einen Fall, daß es geschieht, um
+Söhnen des Arbeiterstandes die Wege zu höherer Ausbildung zu eröffnen --
+aber abseits von jeglicher Wohltätigkeitsidee, allein unter dem
+Gesichtspunkt: Talent und geistige Kraft in den unteren Volksschichten,
+welche mangels der Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der
+größeren Aufgaben im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation
+fortgesetzt verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen
+Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen,
+der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten,
+solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen Lebenserfahrung
+mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und die kastenartige Scheidung
+der Berufsstände in ihren Personen durchbrechen können.
+
+Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere Mittel zur
+Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der Stiftungsverwaltung
+besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe nach dem Sinne des
+Stifters sich anzunehmen.
+
+
+§ 81.
+
+Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer Stufe des
+unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl als sogenannte gute
+Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht ohne das zu sein,
+deutliche Anzeichen besonderer geistiger Kraft oder ungewöhnlichen
+Talents erkennen lassen, zu höherer Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie
+wolle zunächst den Angehörigen solcher ausreichende Mittel anbieten, um
+ohne Opfer ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule
+erhalten zu können -- möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und
+jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer Art; und
+sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl Zeiss-Stiftung«,
+unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation und mit Belassung
+vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegenverpflichtungen, bis zum
+Abschluß einer ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung
+auf gelehrte oder technische Hochschulen oder sonstige höhere
+Lehranstalten entsenden.
+
+Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei
+territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst
+weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es dürfen jedoch
+ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter mit ihrer Hände Arbeit
+ihr Brot zu verdienen hatten -- als industrielle Arbeiter, Kleinbauern,
+Kleinhandwerker oder dergl.
+
+
+Aus »Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung (als Manuskript gedruckt)«:
+
+
+Zu §§ 80, 81.
+
+Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur für
+etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner Personen
+bemerke ich folgendes:
+
+Gemäß den -- menschlich auch mir höchst achtenswerten -- Absichten der
+bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der Ausbildung Unbemittelter
+würde einem solchen bei Gewährung eines Stipendiums oder dergl. immer zu
+sagen sein: »_Du verdienst_ wegen deines Verhaltens oder wegen deiner
+Fähigkeiten, daß man dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer
+Lebensstellung behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte
+ihm vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher
+werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in welchem du
+geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter als die Mehrzahl
+deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung von selbst einigen Vorsprung
+gewinnen und dann hinsichtlich des späteren Verhältnisses deiner
+Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre Befriedigung und des Verhältnisses
+deiner Kräfte zu den Aufgaben, die dir zufallen, eines subjektiv
+größeren Überschusses dich erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf
+meist der Fall sein kann. _Aber_ -- die Rücksicht auf das Gemeinwohl
+verlangt, daß man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und
+schwierigeren Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht
+gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an
+über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für sich allein
+prästieren kann, usw.«
+
+Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus
+abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt des Arbeitersohnes,
+dessen Vater nur mit größtem Widerstreben Wohltaten sich gefallen lassen
+mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung soll also auch in diesem Punkt keine
+»milde« Stiftung sein.
+
+Meine Ansicht ist nicht, daß eine Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung in
+dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegenüber der Größe der
+Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung für das Gemeinwohl
+gewinnen könne. Was in diesem Punkt von einer einzelnen Stelle aus
+geschehen kann, wird immer »Tropfen auf einen heißen Stein« bleiben.
+Eine wirkliche Lösung kann das hier angedeutete soziale Problem erst
+dann finden, wenn einmal der Unterrichtsminister eines großen Staates
+begriffen hätte, daß es für das Staatsinteresse noch nicht genug ist,
+die nötigen vielen Millionen jährlich aufzuwenden, um höhere
+Unterrichtsanstalten aller Art auf bestem Fuß zu erhalten, sondern daß
+noch einige Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch dafür geregelte
+Vorsorge treffen zu können, daß jene Anstalten just von denen benutzt
+werden müssen, an deren höherer Ausbildung allein dem Staat selbst etwas
+gelegen sein kann. Das würde besagen müssen: planmäßiges Heranziehen der
+höher veranlagten Köpfe aus allen Schichten des Volkes, nach Analogie
+der allgemeinen Wehrpflicht und der Rekrutierung für die Spezialwaffen
+zum Dienst der leitenden Funktionen im öffentlichen und wirtschaftlichen
+Leben -- behufs Erhöhung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen
+geistigen Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer
+Kastenbildung in den Berufsständen. Dazu aber würde gehören, nicht nur
+sich hinwegsetzen zu können über den unvermeidlichen Mangel solcher
+Maßnahmen, daß dabei wegen der Schwierigkeit richtiger Auslese auch
+manches Mittelgut auf öffentliche Kosten zu erziehen wäre, sondern vor
+allem, sich nicht fürchten zu müssen vor den mancherlei einschneidenden
+Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung des allmählich entstandenen
+faktischen Bildungsmonopols der Wohlhabenden nach sich ziehen würde.
+
+Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde einem von der
+Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin Wert und Bedeutung
+des ersten guten Beispiels auf einem wichtigen Gebiet des allgemeinen
+Volksinteresses verbleiben.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 2: [Nach der Angabe Bebels in seiner Eröffnungsrede zum Jenaer
+Parteitag (1905) fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]]
+
+
+
+
+II.
+
+Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen
+Werkstätte.
+
+Gehalten am 12. Dezember 1896[3].
+
+
+Hochgeehrte Gäste -- liebe Freunde und Mitarbeiter!
+
+In diesen Wochen sind es 50 Jahre geworden, daß aus allerkleinstem
+Anfang das Werk entstanden ist, das unter dem Namen von _Carl Zeiss_
+heute die Tätigkeit einer großen Zahl von Menschen in dauerndem Verein
+hält, ein wichtiges Element in der Wirtschaftstätigkeit unserer Stadt
+geworden ist und auch für manche Angelegenheiten allgemeineren
+Interesses einige Bedeutung gewonnen hat.
+
+Da der Begründer dieses Werkes nicht mehr lebt, sonach niemand mehr da
+ist, der noch in seiner Person das Ende des 50jährigen Zeitabschnittes
+mit seinem Anfang verknüpfte und dessen Person so den Mittelpunkt einer
+festlichen Erinnerung bilden könnte, haben wir von jeder Art besonderer
+Feier abgesehen. Wir wollen den äußeren Markstein auf dem Weg unserer
+täglichen Arbeit, den man in dem Ablauf eines halben Jahrhunderts zu
+sehen gewohnt ist, lediglich zum Anlaß nehmen, auf diesem Weg einen
+Augenblick Halt zu machen und unsere Gedanken zu sammeln in einem
+Rückblick auf das hinter uns Liegende, und in dessen Betrachtung neue
+Ermunterung zu rüstiger Fortsetzung unserer Arbeit, neues Vertrauen auf
+ihre Zukunft suchen.
+
+Die Geschichte dieser 50 Jahre enthält auch in dem sichtbar gewordenen
+Geschehen, in dem Fortgang der äußeren Entwicklung unseres Instituts
+wohl manches, was dem Gedächtnis aufbewahrt zu werden verdient --
+manches, was für die Nächststehenden, manches, was auch für weitere
+Kreise ein bleibendes Interesse hat, weil es entweder Merkzeichen
+gewisser Fortschritte bietet, oder typische Vorgänge der allgemeinen
+Wirtschaftsentwicklung oder die Eigenart unseres besonderen
+Arbeitsfeldes exemplifiziert.
+
+Meine Absicht hier geht indes nicht auf alles dieses. Was _davon_
+späterer Erinnerung festzuhalten angemessen erscheint, wird mein Kollege
+CZAPSKI demnächst in einer Darstellung der Geschichte unserer Werkstätte
+denen, die solches interessiert, zugänglich machen[4]. _Meine_ Aufgabe
+hier sehe ich nur darin, zu erzählen von der _inneren_ Geschichte
+unserer Anstalt, von den Gedanken und Bestrebungen, die in ihr lebendig
+und wirksam gewesen sind -- also von dem, was aus dem sichtbaren Verlauf
+des Geschehens noch nicht ohne weiteres zu erkennen -- was vielmehr, um
+dessen volles Verständnis zu vermitteln, nur der beibringen kann, der
+auch das innere Geschehen durch alle bedeutsamen Phasen seines Verlaufs
+persönlich miterlebt hat.
+
+Man wird nun zum voraus gewärtig sein, daß in einem Gebilde menschlichen
+Schaffens, welches durch ein halbes Jahrhundert hin über mehrfachen
+Wechsel der Personen hinweg stetig in gleicher Richtung sich
+fortentwickelt hat, nicht nur das Resultat von äußeren Einwirkungen und
+von Antrieben der Umgebung vorliegen werde -- deren fortwährender
+Wechsel in unserer rasch lebenden Zeit doch nur aus blindem Zufall eine
+konstante Bahn hätte ergeben können. Man wird also zum voraus vermuten,
+daß in solchem Gebilde etwas wirksam gewesen ist, was von innen heraus
+den Gang der Entwicklung bestimmt hat -- eine durchgehende
+lebenskräftige Idee, vergleichbar dem entwicklungsfähigen Keim, aus
+welchem kraft innerer Anlage der Baum allmählich herauswächst, in seinem
+Wachstum nicht bestimmt, höchstens nur beeinflußt durch die Einwirkungen
+der äußeren Umgebung, fördernde und hemmende Umstände.
+
+Was nun ist in unserem Fall der lebenskräftige Keim, aus dessen
+inhaltsreicher Anlage dieser große Baum entstanden ist |in dessen
+Schatten jetzt zahlreiche fleißige Menschen Obdach gefunden haben|? Was
+ist der treibende Gedanke, der die Entwicklung dieses Unternehmens
+geleitet hat?
+
+Es entspricht ganz der Stimmung, in der wir heute uns hier vereinigt
+haben -- der Stimmung pietätvoller Erinnerung an den Mann, der vor 50
+Jahren zu allem, was jetzt uns vor Augen steht, den Grund gelegt hat --
+daß die Antwort auf diese Frage sofort die Bedeutung des persönlichen
+Wirkens von _Carl Zeiss_, der von ihm getragenen Ideen aufdeckt -- und
+so ihn gleich in den Mittelpunkt unserer Betrachtung rückt.
+
+Schon vor acht Jahren, als wir den Begründer unserer Werkstätte zu Grabe
+geleiteten, habe ich an seinem Sarg in kurzen Worten ausgesprochen[5],
+daß in ihm ein Mann geschieden sei, in dessen Wirken ein neuer
+eigenartiger Gedanke Anfang und Vollendung gefunden hat; und bei einem
+späteren Anlaß[6] wurde im Sinne dessen als sein bleibendes Verdienst
+hingestellt: das geordnete Zusammenwirken von Wissenschaft und
+technischer Kunst auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt
+zu haben.
+
+Der heutige Tag gibt nunmehr die Gelegenheit, dieses zu erläutern, näher
+zu bestimmen und auch öffentlich zu rechtfertigen.
+
+Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst ist in der Optik
+allerdings eine sehr alte Sache. Denn auf ihrem Gebiet hat die
+praktische Arbeit schon viel früher wie auf fast allen anderen Gebieten
+der Technik in direkter Wechselwirkung mit wissenschaftlichen Ideen und
+unter deutlicher Leitung solcher gestanden. Die nahe Beziehung aller
+Leistungen der praktischen Optik auf große wissenschaftliche Interessen
+-- zu allererst der Astronomie -- brachte dieses von selbst mit sich.
+Das Interesse an der Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge hat fast
+alle hervorragenden Förderer der Naturerkenntnis auch zu Förderern der
+Künste gemacht, die auf Herstellung der Beobachtungswerkzeuge und deren
+Vervollkommnung ausgehen. Man braucht nur KEPLER und NEWTON zu nennen,
+um markiert zu sehen, wie jeder Fortschritt in der wissenschaftlichen
+Erkenntnis der Eigenschaften und Wirkungen des Lichts immer unmittelbar
+die Betätigung praktischer Kunst zur Verwertung solchen Fortschrittes
+neu angeregt hat. So sind seit fast drei Jahrhunderten alle neuen
+Zielpunkte dieser Betätigung bewußterweise aus der wissenschaftlichen
+Lehre der Optik abgeleitet worden, die Mittel und Wege zur Betätigung an
+der Hand der Doktrin gefunden worden.
+
+Hierbei war aber der praktischen Arbeit des ausübenden Optikers immer
+noch ein sehr weites Feld verblieben. Die Doktrin wies nur die typischen
+Formen der Elemente der Konstruktionen nach, die bekannte Linsengestalt
+der durch kugelförmige Flächen begrenzten Glasstücke, und gab die
+allgemeinen Direktiven für ihre richtige Kombination für die
+verschiedenen Zwecke, wie z. B. die Regel für das Zusammenfügen von zwei
+solchen Glasstücken aus verschiedenem Material behufs achromatischer
+Lichtsammlung u. dgl. Sache der persönlichen Erfahrung des geschickten
+Praktikers, seiner Übung in der Beurteilung des erzielten Effekts,
+seiner Findigkeit in der vorteilhaften Kombination und Abänderung der
+Elemente, blieb es dabei, die jeweils beabsichtigte Wirkung
+_befriedigend_ herauszubringen, also ein _gutes_ Fernrohr oder ein
+_gutes_ Mikroskop nach dem jeweiligen Maßstab der Anforderungen
+herzustellen; und auch der allmähliche Fortschritt in der Höhe der
+Leistungen war nur zum geringeren Teil bedingt durch die Verbesserung
+der technischen Ausführung, in viel höherem Grad durch das Auffinden von
+vorteilhafteren, besseren Effekt herbeiführenden Kombinationen von
+Linsen. Je höher die Anforderungen an die Leistung der optischen
+Instrumente wurden, zu je komplizierteren Zusammensetzungstypen man sich
+dadurch gedrängt sah, desto größere Bedeutung gewann die persönliche
+Geschicklichkeit und praktische Begabung des ausübenden Optikers.
+
+Beim Mikroskop hat schon in den ersten Dezennien dieses Jahrhunderts die
+sich ausbreitende Anwendung des Instruments in der Erforschung der
+organischen Welt und der hierbei rasch steigende Anspruch an hohe
+Vergrößerung und vollkommene Bildschärfe, zu allmählich immer
+verwickelteren Linsenkombinationen geführt, für deren Aufbau den
+Optikern zwar auch neue Direktiven von theoretischen Gesichtspunkten aus
+gegeben worden waren, deren erfolgreiche Ausführung an Hand dieser
+Direktiven aber immer höher werdende Anforderungen an die Kunst stellte.
+|Namentlich der neue Zusammensetzungstypus, den AMICI auffand -- man
+weiß nicht genau, in welcher Art des Ineinandergreifens von
+theoretischer Betrachtung und praktischer Erfahrung -- der auf die
+Immersionslinsen hinleitete, hat um die Mitte des Jahrhunderts den
+Aufbau des Mikroskopobjektivs zu einer Kunst entwickelt, die in ihren
+besten Vertretern, wie z. B. HARTNACK und einigen anderen, die
+Betätigung einer ganz eigenartigen Form intuitiven Schaffens zeigt, weil
+sie Leistungen zustande brachte, von denen damals niemand sich
+Rechenschaft geben konnte -- am wenigsten die ausübenden Personen
+selbst.|
+
+_Carl Zeiss_ ist, als er, von SCHLEIDEN angespornt, bald nach seiner
+Niederlassung in Jena der Mikroskop-Optik sich zuwandte, gleichfalls den
+eben charakterisierten Weg gegangen, und hat zunächst auf diesem,
+schlecht und recht wie andere vor ihm und andere neben ihm, vorwärts zu
+kommen gesucht unter Anlehnung an die Vorbilder, die sich ihm in den
+Leistungen der älteren Meister boten. Kein Geringerer als SCHLEIDEN hat
+ihm auch bezeugt, daß er nach kurzer Zeit zu sehr bemerkenswerten
+Erfolgen gelangt ist. Zeiss selbst aber ist, wie er später erzählte,
+hinsichtlich dieser Erfolge schon sehr früh recht skeptisch gewesen. Er
+merkte, daß er, als Autodidakt an dieses Arbeitsfeld herangekommen, also
+ohne Anteil an der Summe von traditioneller Erfahrung, die auf ihm
+gewonnen war, den anderen gegenüber, die schon [durch] Jahrzehnte hin
+jene eigenartige Kunst geübt hatten, sehr im Nachteil sei, und als
+Autodidakt auch frei von allzu großer Verehrung für das traditionell
+Gegebene fand er bald, daß diese ganze Art des Arbeitens im letzten
+Grund für die Optik eigentlich höchst irrationell sei. Er sagte sich: da
+alle Wirkungen, die eine Linsenkombination begleiten, auf Gesetzen
+beruhen, die durch die wissenschaftliche Optik genau festgestellt, in
+allen Einzelheiten mathematisch bestimmbar sind, und da auch alle
+maßgebenden Eigenschaften des wirksamen Stoffes, des Glases, auf das
+strengste meßbar sind -- so muß es für den Aufbau der Linsensysteme
+jeder Art noch einen ganz anderen Weg geben, um eine verlangte Wirkung
+mit Sicherheit des Erfolgs herbeizuführen. Es muß auf diesem Gebiet noch
+eine ganz andere Art des Zusammenwirkens von wissenschaftlicher Lehre
+und technischer Kunst möglich sein, als bisher bestanden hat; es muß
+möglich sein, nicht nur die allgemeine Direktive für die zweckmäßige
+Zusammensetzung der Elemente aus der Theorie zu entnehmen, sondern die
+richtige Zusammensetzung selbst bis in ihre letzten Einzelheiten für
+jede verlangte Wirkung. Wie der Architekt ein Bauwerk, bevor eine Hand
+zur Ausführung sich rührt, schon im Geiste vollendet hat, nur unter
+Beihilfe von Zeichenstift und Feder zur Fixierung seiner Idee, so muß
+auch, dachte sich Zeiss, das komplizierte Gebilde von Glas und Metall,
+wie das Mikroskop es erfordert, sich aufbauen lassen rein
+verstandesmäßig, in allen Elementen bis ins letzte vorausbestimmt in
+rein _geistiger_ Arbeit, durch theoretische Ermittlung der Wirkung aller
+Teile, bevor diese Teile noch körperlich ausgeführt sind. Der
+arbeitenden Hand dürfe dabei keine andere Funktion mehr verbleiben, als
+die genaue Verwirklichung der durch die Rechnung bestimmten Formen und
+Abmessungen aller Konstruktionselemente und der praktischen Erfahrung
+keine andere Aufgabe, als die Beherrschung der Methoden und Hilfsmittel,
+die für letzteres, die körperliche Verwirklichung, geeignet sind. --
+Also: eine andere Grenzregulierung zwischen der Arbeit des Verstandes
+und der Arbeit der Hand, zwischen wissenschaftlicher Theorie und
+praktischer Kunst, grundsätzlich verschieden von der früheren Abgrenzung
+der Funktionen beider. Das nun ist die Idee, die _Carl Zeiss_ in die
+Mikroskop-Optik eingeführt und über alle Hindernisse hinweg zur
+Verwirklichung gebracht hat: die Idee eines streng _rationalen_ Aufbaues
+der optischen Konstruktionen für das Mikroskop; das ist der Keim, aus
+dem alle inneren Fortschritte und alle äußeren Erfolge, die sein Wirken
+gebracht hat, hervorgegangen sind. Das soll es besagen, wenn als das
+Verdienst von _Carl Zeiss_ hingestellt wurde: das geordnete (nämlich das
+_neu_geordnete) Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst
+auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben.
+
+Die hier bezeichnete und auf unserem Arbeitsfeld für _neu_ erklärte Art
+der Verbindung von Wissenschaft und Technik ist uns durch ihre längst
+offenkundige Herrschaft auf vielen anderen Gebieten der Technik -- wie
+im Maschinenbau, dem Ingenieurwesen und anderen -- jetzt schon so
+geläufig, daß sie fast als etwas Selbstverständliches erscheint und man
+sich leicht wundern könnte, die Einführung dieser Idee in unserem Gebiet
+überhaupt als etwas Bemerkenswertes und Bedeutsames hingestellt zu
+sehen. Könnte doch jetzt nur noch ein Stümper eine Dampfmaschine
+wirklich zu bauen beginnen, ohne daß er vorher ganz genau wüßte, wieviel
+Pferdekräfte sie entwickelt, wenn man sie, genau nach seinen
+Vorschriften ausgeführt, zum erstenmal in Gang setzen wird; und wird
+doch längst keine eiserne Brücke mehr gebaut, ohne daß der Erbauer, noch
+ehe das Erz zu ihren Rippen aus der Erde geholt, schon genau angeben
+kann, wieviel Zentimeter sie sich durchbiegen wird, wenn sie nach drei
+oder vier Jahren fertig dasteht und der erste Eisenbahnzug sie befährt.
+So ist es aber auch auf diesen Gebieten nicht immer gewesen, und so auch
+nicht in der Optik. |Eine alte Sache ist die vorher geschilderte Art des
+Eingreifens der wissenschaftlichen Theorie in die Technik nur auf den
+Gebieten der Technik, deren Erzeugnisse auf Bewegungseffekte, also
+phoronomische, geometrisch bestimmbare Wirkungen ausgehen -- wie bei der
+Mechanik im engeren Sinne. Die Idee, auch Gebilde, durch die nicht
+körperliche Formen an sich, oder Bewegungsformen als Effekt bezweckt
+werden, bei welchen vielmehr bestimmte körperliche Formen an bestimmten
+Stoffen eine zum voraus bestimmte physische Wirkung hervorbringen sollen
+-- die Idee, auch solche Gebilde auf die gedachte streng rationale Art
+zu gewinnen, ist auf allen Gebieten der Technik sehr neu -- weil die
+Möglichkeit solchen Verfahrens mehrere sehr schwer zu erfüllende
+Postulate einschließt.| Und wenn es nicht immer so gewesen ist, so
+bezeugt nun gerade die Ausbreitung und die Macht, die jener Gedanke des
+rationalen Aufbaues körperlicher Gebilde behufs Erzielens bestimmter
+physischer Effekte jetzt gewonnen hat das Verdienst derer, welche die
+Pfadfinder dieses Gedankens gewesen sind. Und zu diesen Pfadfindern
+gehört auch _Carl Zeiss_.
+
+Zum erstenmal auf irgend einem Feld der Technik überhaupt rein
+durchgeführt ist jene Idee, glaube ich, erst im Anfang dieses
+Jahrhunderts durch JOSEPH FRAUNHOFER, und zwar ist es zum erstenmal
+geschehen gerade auf dem Feld der praktischen Optik -- und an einem
+Objekt, das der nächste Verwandte des Mikroskops ist -- dem
+astronomischen Fernrohr. Denn die ersten Gebilde der bezeichneten
+Kategorie, die streng auf diesem Weg zustande gekommen sind, also die
+frühesten Zeugen der Betätigung jener Idee auf dem Gebiet praktischen
+Schaffens, sind die Objektive zu Fernröhren, die im Beginn der 20er
+Jahre FRAUNHOFER von München aus den Astronomen in die Hand geben
+konnte. Man darf also wohl die rationale Methode der Konstruktion
+technischer Erzeugnisse zu physischen Effekten im allgemeinsten Sinne
+die FRAUNHOFERsche Methode nennen.
+
+Das Verdienst von Zeiss erleidet aber keine Einschränkung durch den
+Umstand, daß der gleiche Gedanke gerade auf dem Gebiet der Optik, und an
+einem dem Mikroskop so nahe verwandten Ding, wie das Fernrohr ist, schon
+40 Jahre vorher mit Erfolg betätigt worden ist. Denn die genauere
+Würdigung aller sachlichen Momente führt zu der Einsicht, daß diese
+frühere Betätigung durch FRAUNHOFER zwar wohl einen Wink für die
+Anwendung der gleichen Grundidee auch dem Mikroskop gegenüber gegeben
+hat, aber kein irgendwie leitendes Vorbild für die Verwirklichung hat
+bieten können -- trotz der Gleichheit des Arbeitsfeldes und trotz der
+scheinbaren inneren Verwandtschaft der Aufgaben. Dieser auf den ersten
+Blick befremdliche Schluß beruht auf einem erst viel später[7] erkannten
+Gegensatz der beiden Grundprobleme der praktischen Optik, des
+Fernrohr-Problems und des Mikroskop-Problems, im Theoretischen sowohl
+wie in wesentlichen praktischen Bedingungen -- einem Gegensatz, der es
+mit sich bringt, daß die Aufgabe der rationalen Darstellung, auch
+nachdem sie für das Fernrohr gelöst war, für das Mikroskop doch einen
+neuen, selbständigen Ansatz nehmen mußte, keine Übertragung des
+Verfahrens zuließ[8].
+
+Da ich auf die Rechtfertigung dessen in meinem Vortrag nicht näher
+eingehen darf, begnüge ich mich zur Erhärtung des Gesagten mit dem
+Hinweis auf eine äußere Tatsache, aus der hervorgeht, wie weit der
+Gedanke von _Carl Zeiss_ dem Bewußtsein gerade seiner Fachgenossen fern
+gelegen hat -- nicht nur zur Zeit als jener ihm nachzugehen begann,
+sondern noch viel später. Denn noch vor etwa 15 Jahren, also zu einer
+Zeit, als längst alle Dampfmaschinen und alle Eisenbahnbrücken nach
+FRAUNHOFERscher Art gebaut wurden, konnte behauptet werden: die
+Mikroskope könnten auf diese Art _nicht_ gebaut werden, und ein
+angesehener und unterrichteter Schriftsteller der Mikroskopie, der einem
+der besten Optiker der alten empirischen Schule persönlich nahe stand
+und daher das Arbeitsfeld kannte, konnte daraufhin die Richtigkeit der
+Angabe: daß sie hier in Jena seit 10 Jahren so gebaut würden, auch
+öffentlich in Zweifel ziehen. Auch ist es noch gar nicht so lange her,
+daß in den Augen vieler beim Mikroskop der Anspruch auf eine höhere
+Wertschätzung seitens der Vertreter der alten empirischen Schule noch
+mit der Erklärung begründet werden konnte: von ihnen werde es _nicht_
+wie in Jena gebaut. Erst seit etwa 10 Jahren ist die umgekehrte
+Versicherung: es werde _genau wie_ in Jena gebaut, allgemein die Stütze
+für den Anspruch auf die höhere Schätzung geworden -- wiederum Beweis
+dafür, daß die Idee des neuen Arbeitsplanes und die Möglichkeit ihrer
+Würdigung außerhalb des Gesichtskreises der Zeitgenossen lag.
+
+Die Geschichte unserer Werkstätte ist nun hinsichtlich des ersten
+30jährigen Abschnittes grundlegender Tätigkeit und zum Teil noch über
+diese Zeit hinaus nichts anderes als die Geschichte der Bestrebungen, in
+welchen jener Gedanke einer neuen, anders geregelten Art des
+Ineinandergreifens von Wissenschaft und Technik an den Aufgaben der
+Mikroskop-Optik sich betätigt und allmählich verwirklicht hat. -- Die
+vorher zur Sprache gebrachten Umstände aber: einerseits die historische
+Priorität FRAUNHOFERs hinsichtlich der erstmaligen Einführung dieses
+Gedankens in die Optik überhaupt, anderseits die eben betonte innere und
+äußere Selbständigkeit seines nochmaligen Auftretens gegenüber einer
+anderen Aufgabe des gemeinsamen Arbeitsfeldes -- diese Umstände bringen
+es mit sich, daß in meiner weiteren Betrachtung das hiesige Geschehen
+überall in Vergleich treten muß mit der Tätigkeit FRAUNHOFERs. Ich muß
+so das Wirken meines verstorbenen Freundes heranrücken an die
+phänomenale Figur, die auf dem gleichen Arbeitsfeld aus einem armen
+Münchener Spiegelschleifer im Anfang dieses Jahrhunderts herausgewachsen
+ist. In der Nähe dieser Figur muß allerdings manches kleiner sich
+ausnehmen, was, in der gewöhnlichen Umgebung gesehen, mit weniger
+abnormem Maßstab gemessen, größer erscheinen würde. Es gibt aber gar
+keinen anderen Standpunkt für eine richtige Würdigung der Lebensarbeit
+von _Carl Zeiss_, als ohne Scheu vor diesem Maßstab ihre Erfolge in
+Parallele zu setzen zu dem Wirken des größeren Vorgängers -- obwohl,
+nachdem die geschichtliche Nachforschung auch auf die Einzelheiten
+dieses Wirkens Licht geworfen, jetzt an manchen Punkten mit bezug auf
+ihn zu sagen ist: mutato nomine fabula de te narratur -- unter anderem
+Namen die Geschichte von Dir erzählt!
+
+Es handelt sich nämlich hier um einen Parallelismus in den Dingen
+selbst, durchaus vergleichbar einer Erscheinung, die in der lebenden
+Natur öfters uns entgegentritt. Wie etwa das Wirbeltierauge in ganz
+verschiednen Tierreichen, ohne genealogischen Zusammenhang der
+Entwicklung, sich wiederholt, und, irgendwo entstanden, immer wieder die
+gleichen typischen Formen durchläuft, nur in Nebensächlichem modifiziert
+durch die Verschiedenheit der äußeren Bedingungen -- so hat in unserem
+Interessenkreis die vorhin dargelegte Idee des verstandesmäßigen
+Aufbaues künstlicher Gebilde an zwei getrennten Stellen unabhängig
+eingesetzt, nur übereinstimmend in der Zweckbeziehung auf die Wirkungen
+des Lichts, und hat einen ganz parallelen Gang der Entwicklung
+durchlaufen, in den Abweichungen nur die Verschiedenheit des
+Ausgangspunktes und der die Entwicklung begleitenden Nebenumstände
+bekundend.
+
+Es hat nämlich die konsequente Verfolgung der zuvor charakterisierten
+Idee in ihren beiden getrennten Gängen nicht nur im allgemeinen zu
+gleichartigem Endergebnis geführt -- zu einem bedeutenden und dauernden
+Fortschritt in der Leistungsfähigkeit und Vollkommenheit der Erzeugnisse
+-- dort des Fernrohrs, hier des Mikroskops -- sondern der Weg des
+Gelingens zeigt auch hier dieselben charakteristischen drei Etappen
+wieder, durch die er bei FRAUNHOFER hindurchgegangen ist: als ersten
+Schritt die Reform der Technik der praktischen Optik, die
+Vervollkommnung der Methoden technischer Arbeit, als zweiten die
+Vertiefung und Ergänzung der theoretischen Grundlagen, welche die
+Behandlung der Aufgabe brauchte, und als letzten die Reform der
+praktischen Grundlagen, der Bedingungen für die Beschaffung des
+Urmaterials, des optischen Glases. Die Wiederholung dieser drei Stufen
+des Fortgangs in gleicher Reihenfolge ist aber durchaus nicht auch im
+Sachlichen eine Wiederholung dessen, was FRAUNHOFER im Verfolg seiner
+besonderen Aufgabe schon getan hat -- so daß etwa, nachdem inzwischen
+die Tätigkeit FRAUNHOFERs im ersten Viertel des Jahrhunderts genauer
+bekannt geworden, jetzt zu sagen wäre: wie schade, daß dasselbe zweimal
+hat getan werden müssen! Ganz im Gegenteil, die Wiederholung desselben
+Entwicklungsganges von einem ganz anderen Ausgangspunkt aus -- nämlich
+vom Mikroskop-Problem -- führte in allen wesentlichen Punkten zu
+wichtigen und unentbehrlichen Ergänzungen der FRAUNHOFERschen Arbeit in
+denjenigen sachlichen Momenten, die von seinem Ausgangspunkt aus nicht
+in den Gesichtskreis der Aufgabe eintreten konnten -- so daß man
+vielmehr sagen muß: das nochmalige Einsetzen desselben Grundgedankens an
+einer anderen Sonderaufgabe der Optik und das nochmalige selbständige
+Durchlaufen aller seiner Konsequenzen von dem neuen Ausgangspunkt aus
+ist direkt notwendig gewesen, um diesem Grundgedanken eine vollständige,
+das ganze Feld der praktischen Optik beherrschende Entwicklung zu
+ermöglichen. Und das verleiht nun dem Wirken von _Carl Zeiss neben_
+FRAUNHOFER eine selbständige Bedeutung.
+
+Ich kann hier nicht auf die einzelnen Etappen des gemeinsamen
+Entwicklungsganges eingehen, kann also auch nicht dartun, warum die
+vorher bezeichneten drei Fortschritte notwendige Postulate der
+Verwirklichung der Idee sind, warum vermöge des gegensätzlichen
+Charakters des Grundproblems in Hinsicht auf das Mikroskop andere, neu
+zu lösende Aufgaben vorlagen. Alles das muß ich der Vervollständigung
+dieses Vortrages bei seiner Drucklegung vorbehalten[9].
+
+Nur zwei Punkte, die das einzelne betreffen, darf ich auch hier nicht
+ganz übergehen, weil in ihnen einzelnes eine besondere Bedeutung
+gewinnt.
+
+Die _Vervollkommnung der Technik_ optischer Arbeit gegenüber dem, was
+dem alten empirischen Verfahren genügen konnte, ist die allererste
+Voraussetzung für die Verwirklichung der rationalen Methode. Deshalb ist
+es für den Erfolg ganz wesentlich, daß _Zeiss_ gleich von Anfang an ein
+ganz klares Bewußtsein dessen hatte und gleich von Anfang an alles
+darauf anlegte, in seiner kleinen Werkstatt eine sehr exakte Technik
+einzubürgern, die unsichere Geschicklichkeit der Hand überall unter die
+Kontrolle strenger Prüfungsmethoden zu stellen.
+
+Auf dem Weg dieser Bestrebungen ist nun auch genau das Verfahren,
+welches für FRAUNHOFER, wie man jetzt weiß, eine wichtige Grundlage des
+Erfolges wurde, selbständig hier wieder erfunden worden, unter
+Umständen, die jeden Zusammenhang seines hiesigen Auftretens mit seiner
+ersten Entdeckung in München sicher ausschließen. Es ist dies die
+sinnreiche Methode zur Prüfung der Formen sphärischer und ebener Flächen
+mit Hilfe der sogenannten Farben dünner Plättchen, der Erscheinung, die
+uns ungesucht im bunten Farbenspiel der Seifenblasen entgegentritt.
+Diese Methode, nach welcher die Lichtwellen selbst den Maßstab zur
+Messung der allerkleinsten Form- und Größenunterschiede darbieten
+müssen, ist seit Beginn der sechziger Jahre auch hier der wichtigste
+Hebel gesteigerter technischer Leistungen geworden und das ABC-Buch der
+damals in hiesiger Werkstätte entstandenen neuen Schule exakter
+optischer Technik.
+
+_Zeiss_ hat indes diese technischen Fortschritte, wenn sie auch überall
+direkt unter der Leitung seiner Idee standen, doch nicht persönlich
+vollziehen können. Schon über die Jahre hinaus, in denen Auge und Hand
+noch schwierig zu erlernende Fertigkeiten sich aneignen können, und
+auch durch viele andere Ansprüche in seiner Zeit viel zu sehr beschränkt
+für mühsame technische Studien war er darauf angewiesen, für diesen Teil
+seiner Aufgabe von Anfang an die Geschicklichkeit, praktische Umsicht
+und Findigkeit eines anderen zu benutzen, den er zum Gehilfen seiner
+Arbeit frühzeitig gewonnen hatte. Er auch ist der Nacherfinder der eben
+erwähnten wichtigen Methode. Wir freuen uns alle, ihn heute noch unter
+uns zu haben, unseren treuen alten AUGUST LÖBER, den Begründer unserer
+Schule subtiler Technik, den Senior unserer ganzen Genossenschaft und
+den Lehrmeister, unmittelbar oder mittelbar, aller unserer tüchtigen
+Optiker. Für das Vorwärtskommen von _Zeiss_ ist es von nicht geringer
+Bedeutung gewesen, daß gleich der erste, den er in der Verfolgung seiner
+Pläne als Mitarbeiter heranziehen konnte, so entgegenkommendes
+Verständnis für die eigenartigen Aufgaben, so hoch entwickelten Sinn für
+Präzision und Exaktheit, und so volle Hingabe seiner ganzen Person ihm
+entgegenbrachte. Solange also des Werkes von _Carl Zeiss_ gedacht wird,
+in unserem Kreis und außerhalb desselben, wird auch das Andenken an
+seinen treuen frühesten Mitarbeiter lebendig bleiben, der am Gelingen
+des Ganzen so wichtigen Anteil hat -- in dessen anspruchslosem Wirken
+ein FRAUNHOFERscher Gedanke neu erwacht ist[10].
+
+Als zweites erwähne ich noch die Einwirkung, die auch hier, wie 50 Jahre
+früher bei FRAUNHOFER, der Grundgedanke von _Zeiss_ auf die Reform der
+_Darstellung des optischen Glases_ geübt hat, weil die Art, wie dieses
+hier geschehen, ein lehrreiches Beispiel bietet für die Macht, mit der
+die innere Folgerichtigkeit alles Geschehens überall sich Geltung
+schafft, wenn nur die Menschen ihren Faden nicht gewaltsam zerreißen.
+_Zeiss_ ist sehr frühzeitig zum Bewußtsein gekommen, daß die Konsequenz
+seines ursprünglichen Programms auch die Notwendigkeit des Eingreifens
+in die Darstellung des optischen Glases einschließen konnte, wenn jenes
+Programm nicht auf halbem Wege Halt machen solle. Er hat aber -- und
+nicht nur er -- an diesen Gedanken lange Zeit mit innerem Widerstreben,
+um nicht zu sagen mit Abscheu, gedacht -- sehr begreiflich, angesichts
+der ganz unabsehbaren Schwierigkeiten, die dem Eintreten in ein völlig
+fremdes Gebiet der Technik entgegenzustehen schienen. Das alles aber hat
+nicht hindern können, daß jener Gedanke, wenn auch lange ganz unbewußt,
+immer stärker die Behandlung der vorliegenden Aufgaben beeinflußte und
+leitete. Jahrelang haben wir neben wirklicher Optik sozusagen noch
+Phantasieoptik betrieben, Konstruktionen in Erwägung gezogen mit
+hypothetischem Glas, das gar nicht existierte, indem wir die
+Fortschritte diskutierten, die möglich werden würden, wenn einmal die
+Erzeuger des Rohmaterials dahin zu bringen sein sollten, für
+fortgeschrittene Aufgaben der Optik sich zu interessieren -- was sie
+aber nicht taten. Und diese fast widerwillige Beschäftigung mit der
+Frage, die Verfolgung von Konjekturen, die man damals kaum ernst nahm,
+hat unbewußt nachherigem Fortschritt auch in dieser Richtung ebenso
+wirksam vorgearbeitet, wie es eine bewußte planmäßige Behandlung kaum
+besser hätte tun können. Denn auch in diesem allerdings absonderlichen
+Verfahren bestimmten sich schon alle Ziele und markierten sich schon
+alle Richtungen für eine zukünftige Reform der Glastechnik auf
+wissenschaftlicher Grundlage. Dem späteren wirklichen Anfang war damit
+jedes Herumtasten nach Ziel und Richtung erspart. Für den ideenreichen
+und tatkräftigen Mann, den zu Anfang der 80er Jahre die dunkle Ahnung
+seines eigentlichen Berufs in unseren Kreis geführt hat, bedurfte es
+jetzt nur ganz kurzer Zeit, um nicht allein alles, was durch den frühen
+Tod FRAUNHOFERs verloren gegangen war, zu erneuern, sondern an Hand der
+allgemeineren Aufgabenstellung, die der Ausgang vom Mikroskop-Problem
+einschloß, in wichtigen Punkten über die Ziele FRAUNHOFERs
+hinauszugelangen -- so daß schon im Frühjahr 1887, als wir auch in
+unserem Kreis das Andenken FRAUNHOFERs feierten, gesagt werden
+durfte[11]: die Wiedererneuerung seiner verloren gegangenen Kunst und
+ihre Fortentwicklung in seinem Geist sei der unverwelkliche Lorbeer, den
+zu seinem 100jährigen Geburtstag unser Jena an seinem Grabe
+niederzulegen habe.
+
+Unser Freund _Otto Schott_ aber wird gewiß keine Verdunklung seines
+persönlichen Verdienstes darin erblicken, wenn ich ausspreche: daß sein
+erfolgreiches Eingreifen, welches anerkanntermaßen allen Aufgaben der
+praktischen Optik neue Bahnen eröffnet hat, diesen Erfolg nicht gehabt
+haben würde, wenn seine Arbeit nicht unmittelbar sich hätte anschließen
+können an die fast 20jährige Vorarbeit, die aus dem Ideenkreis der
+Optischen Werkstätte ihm entgegenkam. Hat er doch die praktische
+Konsequenz dieses Gedankens rückhaltlos schon selbst gezogen darin, daß
+er unter freiwilligem Verzicht auf die natürlichen Vorrechte, die ihm
+aus der vollen Selbständigkeit seiner Arbeit im Chemischen und
+Technischen zustanden, auch sein Unternehmen in dauernden Zusammenhang
+mit der Carl Zeiss-Stiftung setzte[12].
+
+Nachdem ich so den leitenden Gedanken in dem Wirken von _Carl Zeiss_
+nach seinen inneren Momenten betrachtet habe, muß ich auch noch einige
+Worte sagen über die besondere Art, wie seine Entwicklung durch die
+äußeren Umstände beeinflußt worden ist.
+
+_Carl Zeiss_ hat nicht, wie seinerzeit FRAUNHOFERs fast übermenschliche
+Kraft vermochte, alles selbst leisten können, was für die erfolgreiche
+Verwirklichung seiner ersten Idee, für die volle Entwicklung ihres
+inhaltreichen Keimes zu leisten war. Weil seinem persönlichen Können
+engere Grenzen gesteckt waren, ist er in viel höherem Grad als
+FRAUNHOFER auf die Mitarbeit anderer angewiesen und in seinem Erfolg von
+dieser abhängig geblieben. Der Schätzung seines persönlichen Verdienstes
+tut dieses keinen Eintrag. Die Schranken der eigenen Kraft kühl ermessen
+können, aus der Erkenntnis solcher Schranken aber nicht Entmutigung zu
+schöpfen, sondern den Antrieb zum fortgesetzten Suchen nach der
+richtigen Ergänzung ist auch ein Verdienst; nicht viele bringen es
+fertig. Hat nun auch die Notwendigkeit solcher Ergänzung seinen Erfolg
+in höherem Grad, als es sonst der Fall sein würde, von der Gunst äußerer
+Umstände abhängig gemacht -- solcher Umstände nämlich, von denen das
+Gewinnen geeigneter Mitarbeiter abhängig war -- so darf man doch nicht
+sagen, daß sein Erfolg Sache des Glücks gewesen sei: er hat diese ihm
+unentbehrlichen Mitarbeiter gefunden, weil er sie _gesucht_ hat -- und
+unentwegt weiter gesucht hat noch in denjenigen Angelegenheiten,
+hinsichtlich derer mehrfacher Mißerfolg andere vielleicht von neuen
+Versuchen abgeschreckt haben würde. Soweit man in seinem Fall von Glück
+reden darf, ist es also nur die Art von Glück, die der Spruch meint: der
+Mensch ist seines Glückes Schmied.
+
+Ein Moment aber bleibt doch übrig, auf welches dieses Wort nicht
+Anwendung finden kann: der räumliche und persönliche Zusammenhang seiner
+Wirksamkeit mit unserer Universität -- die geistige Atmosphäre, in die
+er durch seine Niederlassung gerade in Jena gekommen ist, und gerade in
+einer Zeit, da aus dieser Atmosphäre neue aufstrebende Gedanken sich
+erhoben. Wie ich vorher schon andeutete, hat JACOB SCHLEIDEN ihn zuerst
+auf die Optik überhaupt gelenkt und auf die besonderen Aufgaben, die das
+Mikroskop darbot. SCHLEIDEN hat seine Arbeit fortgesetzt mit wärmstem
+Interesse begleitet, ihr immer neue Anregung und wichtige Förderung
+zuteil werden lassen. Noch in späten Jahren hat _Zeiss_ mit Stolz
+erzählt, wie der geistreiche Naturforscher stundenlang in seiner kleinen
+Werkstatt gestanden, seine oder seiner Gehilfen Arbeit aufmerksam
+verfolgend; und mit dem Gefühl warmen Dankes hat _Zeiss_ jederzeit
+ausgesprochen, daß sein Emporkommen ganz wesentlich bedingt gewesen ist
+durch den Rückhalt, den die Anerkennung und die Empfehlung SCHLEIDENS
+ihm, dem unbekannten Anfänger, damals geboten hat. Man würde aber sicher
+fehlgehen, wenn man etwa in dem Interesse SCHLEIDENs nur, oder
+wesentlich nur, den Ausdruck menschlicher Teilnahme für den tüchtigen
+und strebsamen Mann erblicken wollte, als welchen SCHLEIDEN _Zeiss_ wohl
+alsbald erkannt hat. Dem widerspräche schon die Tatsache, daß _Zeiss_
+damals noch Neuling war im Gebiet der praktischen Optik, technische
+Vorbereitung nur für Arbeiten anderer Art besaß -- und aus bloßem
+Wohlwollen treibt man nicht leicht jemand an, etwas ganz Neues zu
+beginnen mit völlig problematischer Aussicht des Erfolges. So muß also
+das Verhältnis beider Männer zu einander wohl etwas anders gedacht
+werden, denn als rein menschliche Anteilnahme des berühmten Mannes an
+dem Fortkommen eines strebsamen Anfängers. Der Mitbegründer der
+Zellenlehre greift in den Lebensgang von _Zeiss_ vielmehr deutlich ein
+als der Vertreter der neuen Richtung wissenschaftlicher Interessen, die
+um die Mitte des Jahrhunderts das Studium der lebenden Natur auf neue
+Ziele und in neue Wege lenkte, zu ihrer Betätigung aber Hilfsmittel
+verfeinerter Beobachtungskunst unentbehrlich fand und neue Kräfte für
+die Vervollkommnung solcher Hilfsmittel in ihren Dienst zu ziehen suchen
+mußte. In SCHLEIDEN und dessen Schülern hat die neue Richtung der
+Biologie, die in den folgenden Jahrzehnten dem Mikroskop eine immer
+wachsende Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit des Jahrhunderts
+zugewiesen hat, gerade hier in Jena einen besonders kräftigen Anfang
+genommen. Und das beleuchtet nun die tiefere Wechselbeziehung, die
+zwischen dem geistigen Leben unserer Hochschule und der praktischen
+Arbeit von _Carl Zeiss_ frühzeitig bestanden hat und die _innere_
+Abhängigkeit seiner Erfolge von den Impulsen aus diesem Kreis.
+
+Jene aus dem Verkehr der Personen sich ergebende Wechselwirkung hat über
+SCHLEIDEN und seine nächsten Schüler hinaus die Optische Werkstätte
+durch ihre ganze Geschichte begleitet und ihr namentlich aus dem
+biologischen Interessenkreis fortgesetzt neue Anregungen und Antriebe zu
+neuen Aufgaben zugeführt. Einige Zeitlang war sie vorwiegend durch meine
+Person vermittelt, später hatte sie sehr mannigfaltige Wege gefunden. Um
+wenigstens einen zu nennen, von den vielen aus dem Kreis der hiesigen
+Hochschule, deren wir in diesem Zusammenhang dankbar zu gedenken haben,
+nenne ich ANTON DOHRN, der bevor er sein kühnes Unternehmen am Golf von
+Neapel begann, durch einige Jahre, hin unserer Universität angehörte.
+Auch aus seinem kraftvollen und antriebreichen Wesen sind Strahlen
+damals in unser Haus eingedrungen.
+
+Bei dem allen aber hat es sich keineswegs nur um ein Mehr oder Minder
+von begünstigenden und fördernden Umständen gehandelt, sondern in
+entscheidenden Punkten um Sein oder Nichtsein. Denn in der äußeren
+Geschichte der ersten 25 Jahre sind etliche Wendepunkte deutlich zu
+erkennen, bei deren Betrachtung man zu dem Schluß kommt: daß von allem,
+was jetzt als Ausfluß der Wirksamkeit von _Carl Zeiss_ unmittelbar oder
+mittelbar sich darstellt, nach menschlichem Ermessen heute _nichts_
+bestehen würde, wenn sein Weg ihn nicht in die Kreise dieser Hochschule
+und unter den direkten Einfluß eines großen, mit von ihr ausgehenden
+Antriebs zur Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge geführt hätte.
+
+_Carl Zeiss_ hat seinerseits der Wissenschaft reichlich wiedergegeben
+für das, was sie ihm dargeboten hat. Konnte er auch direkt an
+wissenschaftlicher Arbeit sich nicht beteiligen, so hat er doch durch
+sein Wirken der Wissenschaft wertvolle Dienste geleistet. Auch unsere
+Universität hat diesem schon Ausdruck gegeben, indem sie ihn, der kein
+schulgerechtes Studium prästiert, am Abend seines Lebens noch mit dem
+Prädikat des berufsmäßigen Gelehrten schmückte. Damals hat, im
+Persönlichen, der berühmteste Vertreter der jüngeren Schule Jenaer
+Naturforscher[13] das Band erneuert, welches durch den berühmtesten
+Vertreter der älteren Schule ein Menschenalter zuvor geknüpft worden
+war. Und die innere Gerechtigkeit, die in den Dingen waltet, hat es sich
+fügen lassen, daß über alles Persönliche hinaus auch das Werk von _Carl
+Zeiss_ selbst dauernde Beziehung gewonnen hat auf die Interessen unserer
+Hochschule[14] -- so den Tribut des Dankes der Alma mater darbringt, die
+seine Kindheit geleitet und gehütet hat
+
+In meiner bisherigen Betrachtung habe ich von der Person von _Zeiss_ so
+gut wie gar nicht zu reden gehabt; nur von seinem Wirken und seinen
+Bestrebungen. Denn es liegt in der Natur einer Betrachtung, welche nur
+auf die innere Geschichte der hiesigen Unternehmungen ausgeht, daß in
+ihr die Personen ganz zurücktreten: sie erscheinen dabei nur sozusagen
+als die zufälligen Akteure, in denen die Ideen Organe für ihre
+Darstellung und Betätigung finden. Diejenigen Eigenschaften der Personen
+aber, welche für ihre Rollen Bedeutung haben, kommen dabei ganz von
+selbst zur Erscheinung, ohne daß es nötig wäre, sie besonders zu
+schildern.
+
+So ist es also aus allem zuvor Gesagten schon ersichtlich geworden, daß
+derjenige, an dessen Namen der Anfang unserer Tätigkeit sich knüpft, ein
+Mann von nicht gewöhnlicher Intelligenz und von nicht gewöhnlicher
+Energie gewesen sein muß, [und zur vollen Würdigung dessen ist höchstens
+noch hinzuweisen auf die erschwerenden äußeren Umstände, unter welchen
+seine Berufsvorbereitung und namentlich der Beginn seiner selbständigen
+Tätigkeit gestanden haben.] Und noch ein anderes wird aus meinen
+Ausführungen gleichfalls klar ersichtlich: _Carl Zeiss_ muß einer von
+denen gewesen sein, die fähig sind, Motive ihres Handelns, Argumente
+ihrer Entschließung durch das bestimmen zu lassen, was noch nicht ist,
+was nur ihren Gedanken nach sein sollte -- in deren Sinnen und Trachten
+so das Zukünftige die Kraft der Kausalität gewinnt, bildend und
+gestaltend einzuwirken auf das Gegenwärtige, Bestehende. So allein aber
+vollzieht sich aller Fortschritt in menschlichen Dingen, großen und
+kleinen.
+
+Die weltklugen, die sogenannten praktischen Leute, die im genauesten
+Sichanpassen an das jeweils Bestehende und Herrschende und in
+möglichster Unterordnung unter dessen Ansprüche am weitesten zu kommen
+vermeinen, pflegen diese anderen, die sonderbarerweise Motive und
+Argumente aus etwas schöpfen, was noch gar nicht existiert, mit dem
+bekannten Gemisch von Respekt und Geringschätzung »Idealisten« zu
+nennen. Nun ja! Wenn das auch in den kleinen gleichgültigen Dingen des
+alltäglichen Lebens nicht weiter zum Vorschein kam -- _Carl Zeiss_ war
+wirklich ein solcher Idealist. Er war es in den Angelegenheiten, für die
+er etwas bedeutet hat. Und weil er es war, hat sein Wirken auf seinem
+Arbeitsfeld einen sichtbaren Fortschritt begründet und Erfolge
+gezeitigt, die sein persönliches Dasein überdauern. Die anderen, die
+»praktischen Leute« -- sie kommen, insoweit sie ihrer Maxime treu
+bleiben, nicht in den Fall, wenn sie tot sind, für Fortschritte
+verantwortlich gemacht zu werden.
+
+Im übrigen aber genügt, es, das menschliche Bild des Begründers unserer
+Firma noch in wenigen Zügen zu vervollständigen, die gleichfalls einige
+Beziehung auf sein Wirken haben; was keine solche Beziehung hat, braucht
+nicht späterem Gedächtnis aufbewahrt zu werden.
+
+Wohlwollend, teilnehmend und freundlich ist er zu allen gewesen, die in
+seiner Tätigkeit ihm nahe traten; aber auch strenge Anforderungen
+stellte er an alle, weil er an sich selbst sie zu stellen gewohnt war.
+Um sie geltend zu machen, hat er aber Tadel und Vermahnung wenig
+gebraucht; mit gutem Mutterwitz begabt, dirigierte er die anderen lieber
+mit etwas Spott und etwas Ironie, gemildert durch liebenswürdige
+Bonhomie. So hat er Sie dirigiert, die alten unter meinen Mitarbeitern,
+denen er vor 25 Jahren noch in alter patriarchalischer Art als der
+gestrenge Prinzipal gegenüberstand -- so hat er als väterlicher Freund
+auch mich dirigiert, der ich als ganz junger Mann, grün und unerfahren,
+in seinen Wirkungskreis eintrat.
+
+Was ihn aber nach seinem Charakter sehr hoch stellt: er war ein Mann von
+strengem Pflichtgefühl und sehr entwickeltem Gerechtigkeitssinn. Zum
+Beleg dessen könnte ich mancherlei anführen; ich erwähne nur, was mich
+selbst nahe berührt: die liberale uneigennützige Art, in der er meine
+dauernde Mitarbeiterschaft seinerzeit sich zu sichern suchte, fern von
+jedem Gedanken, die Abhängigkeit, in der ich ihm gegenüber mich befand,
+ohne Vermögen und ohne sonstigen Rückhalt im Leben, auch nur im
+geringsten zu seinem Vorteil sich dienen zu lassen.
+
+So steht also auch das menschliche Bild von _Carl Zeiss_ in der
+Erinnerung aller derer, die ihn im Leben gekannt haben, und ihn gekannt
+haben in der Zeit seines rüstigen Schaffens, da als ein erfreuliches
+Vorbild menschlicher Tüchtigkeit und Tugend.
+
+Die ganzen ersten drei Dezennien seit dem Bestehen der Optischen
+Werkstätte müssen in der Geschichte des Instituts als die Periode des
+grundlegenden Aufbaues angesehen werden. In diesem ganzen Zeitraum dreht
+sich alles um die Vorbereitung und die Verwirklichung des neuen
+Arbeitsplanes für die Konstruktion des Mikroskops -- um die Einbürgerung
+und Befestigung der verfeinerten Technik der optischen Arbeit, die
+allmähliche Beschaffung neuer theoretischer und experimenteller
+Grundlagen und die erst erfolglosen, dann halb gelungenen, schließlich
+erfolgreichen Versuche praktischer Durchführung des Planes. Wenn auch im
+dritten Jahrzehnt die Hauptfunktionen einerseits der feineren
+technischen, andererseits der wissenschaftlichen Arbeit schon ganz an
+andere übergegangen waren, so steht doch in dem ganzen 30jährigen
+Zeitraum _Zeiss_ selbst noch im Mittelpunkt aller Entwicklung, weil
+alles, was in dieser Periode geschehen ist, noch als unmittelbare
+Betätigung der ersten Grundgedanken, als Entwicklung aus den
+ursprünglichen Kleinanlagen sich darstellt.
+
+Im vierten Jahrzehnt wird dieses allmählich anders. Gerade der günstige
+äußere Erfolg, den die bis dahin gewonnenen Fortschritte gegen Mitte der
+siebziger Jahre herbeiführten, hat damals mehr und mehr Aufgaben in den
+Vordergrund gerückt, die außerhalb des ursprünglichen Ideenkreises
+lagen. Jener äußere Aufschwung führte bald zu einem Mißverhältnis
+zwischen der inneren Organisation und dem Umfang der geschäftlichen
+Tätigkeit: hinsichtlich der ersteren stand die Werkstätte in allen
+wesentlichen Stücken noch auf dem Boden des kleingewerblichen Betriebs
+-- in der Gliederung der technischen Arbeit, der inneren Einrichtung und
+der kaufmännischen Verwaltung -- während der Umfang der Produktion, die
+Größe des Personals und die Ausdehnung der geschäftlichen Beziehungen
+längst dem Kleingewerbe entwachsen waren und schon durchaus dem Maßstab
+der Großindustrie entsprachen.
+
+Es war also wiederum eine Disharmonie zwischen den verschiedenen
+Faktoren der Tätigkeit eingetreten, wie solche schon in der frühesten
+Entwicklung des Unternehmens lange Zeit bestanden hatte, damals in dem
+Vorauseilen der technischen Leistungsfähigkeit vor der Gelegenheit zu
+ihrer erfolgreichen Betätigung -- eine Disharmonie der sachlichen Natur
+nach von dieser früheren zwar sehr verschieden, in ihrer Bedeutung für
+die Fortentwicklung des Ganzen ihr aber gleich: wie jetzt zu erkennen
+ist, deutliche Anzeichen einer Durchgangsphase, gleichsam eines neuen
+Jugendzustandes, der auf eine neue Entwicklung hindrängt.
+
+Es ist für den gedeihlichen Fortgang des Unternehmens von entscheidender
+Wichtigkeit, daß der Übergang in eine neue, leistungsfähigere
+Wirtschaftsform zur richtigen Zeit sich vollziehen konnte. Wenn damals
+das Tempo verfehlt worden wäre, wäre es wahrscheinlich für alle Zeit
+verfehlt gewesen. Denn in der Zwitterform zwischen Kleingewerbe und
+Großindustrie hätte, der inneren Widersprüche wegen, die Werkstätte
+nicht für lange Zeit sich halten können: ein bloßes Fortvegetieren wäre
+ihr Schicksal geworden und dabei wäre der Fortschritt, den der
+Grundgedanke von Zeiss in sich trug, auf halbem Wege stecken geblieben.
+Denn seine Vollendung konnte dieser Fortschritt, wie der Ausgang des
+vierten Jahrzehnts hat erkennen lassen, nur durch die Lösung von
+Aufgaben finden, die im Rahmen einer dürftigen Organisation und mit den
+beschränkten Kräften und den bescheidenen Mitteln des Kleinbetriebes gar
+nicht hätten bewältigt werden können. Ohne diese spätere Vollendung
+wären aber die Resultate der ganzen Arbeit der vorangehenden 30 Jahre
+der Hauptsache nach geblieben: schätzbares Material für die Geschichte
+der Optik und vielleicht gute Vorbilder und wertvolle Anregungen für
+spätere Nachstrebende -- weiter nichts! Denn ein gesicherter Besitz der
+praktischen Optik ist jener Fortschritt nur dadurch geworden, daß er in
+seiner letzten Etappe -- welche die Reform der Glasschmelzkunst schon
+zur Voraussetzung hatte -- die unbedingte Überlegenheit der neuen
+Arbeitsmethode über die alte empirische deutlich erweisen konnte.
+
+Aber auch die Dienste, die unsere Werkstätte der Wissenschaft hat
+leisten können, zumal in den 80er Jahren, nachdem die bahnbrechenden
+Arbeiten von ROBERT KOCH der Mikroskopie ein neues wichtiges Arbeitsfeld
+eröffnet hatten, sind in nicht geringem Maße durch die erhöhte
+quantitative Leistungsfähigkeit bedingt gewesen, welche die gewonnenen
+Verbesserungen und Neuerungen rasch weiten Kreisen dienstbar zu machen
+vermochte. Für die Unterstützung und Ausbreitung der wissenschaftlichen
+Bestrebungen, welche dem Mikroskop neue und besonders subtile Aufgaben
+zuwiesen, war es durchaus nicht gleichgültig, daß verbesserte
+Instrumente sehr vielen zugänglich gemacht werden konnten. Selbst der
+sichtliche Einfluß, den die hier erreichten Fortschritte auf die Hebung
+des durchschnittlichen Niveaus der Leistungen auch der Mitbewerber auf
+dem Arbeitsfelde in kurzer Zeit gewannen, hängt sehr von dieser
+Massenwirkung ab, mit welcher er sich geltend machen konnte. Denn sie
+hat aus bloßen Vorbildern kräftige Antriebe auch für andere gemacht, dem
+Fortschritt nicht nur Ansehen, sondern auch Macht verliehen.
+
+So weist alles auf die besondere Bedeutung hin, welche im Fortgang des
+Unternehmens damals seine rechtzeitige Überführung in die technisch und
+wirtschaftlich leistungsfähigere Arbeitsform des organisierten
+Großbetriebs gewinnen mußte.
+
+Es ist aber wohl verständlich, daß zur Initiative gegenüber den ganz
+neuen Aufgaben, die hierin sich einstellten, gerade diejenigen Personen
+schon an sich wenig gestimmt und wenig geeignet sein konnten, deren
+Interesse ganz von den Aufgaben des ursprünglichen Ideenkreises in
+Anspruch genommen war. Auch stand _Carl Zeiss_ damals schon in den
+Sechzigen; und unter der Nachwirkung der ungewöhnlichen Anspannung
+seiner Kräfte, die das erste Mannesalter ihm auferlegt hatte, vielleicht
+auch unter dem vorauseilenden Schatten des schweren Leidens, dem er
+zuletzt erlag, begannen diese Kräfte damals schon sichtlich
+nachzulassen. So war es ein besonderes Glück für unser Institut, daß zu
+dieser kritischen Zeit die erlahmende Energie des Vaters sich
+regenerieren konnte in der Tüchtigkeit und jugendlichen Kraft seines
+ältesten Sohnes. Er, _Roderich Zeiss_, der im Beginn des vierten
+Jahrzehnts in das Unternehmen eintrat, führte ihm in seiner Person die
+frische Kraft zu, die zur Bewältigung jener neuen Aufgaben unbedingt
+nötig war; und sein Anschluß an den Vater löste auch den geschäftlichen
+Unternehmungsgeist aus, der sich nicht mehr scheute vor dem
+unvermeidlichen Risiko, wie es der Übergang zum Großbetrieb mit sich
+bringen mußte.
+
+So fällt denn im vierten Jahrzehnt der Schwerpunkt derjenigen Aktion,
+die für die zweite Periode in der Geschichte der Optischen Werkstätte
+das Spezifische ist, mehr und mehr in die Person von _Roderich Zeiss_.
+Auf seiner Initiative beruhen die wesentlichen Schritte
+organisatorischer Funktion, die in dieser Periode sich vollzogen oder
+wenigstens einleiteten: die Einrichtung einer regelrechten
+kaufmännischen Verwaltung, die Beschaffung neuer und ausdehnungsfähiger
+Lokalitäten, die gesteigerte Verwendung elementarer Kraft und vor allem
+der Anfang zu rationeller Arbeitsteilung für die fabrikatorische
+Tätigkeit, |die unter Einführung verbesserter Arbeitsmaschinen und
+Einrichtungen und unter Heranziehen neuer technischer Kräfte damals
+zunächst für die im engeren Sinn mechanischen Arbeiten, die
+Metallbearbeitung, in Gang gebracht wurde.| Dem schließt sich an die
+Einrichtung eigener Hilfsbetriebe für Tischlerei, Gießerei und anderer
+Verrichtungen, um die tägliche Arbeit von den vielen äußeren
+Erschwernissen zu entlasten, welche vorher die Abhängigkeit von Fremden
+mit sich brachte. Endlich aber gehört hierher auch das Eintreten in die
+Glasfabrikation, im Verein mit _Dr. Schott_, was ich vorher schon unter
+einem ganz anderen Gesichtspunkt erwähnte. Unter dem Gesichtspunkt der
+Geschäftspolitik, die darauf ausging, die neue Produktionsstätte für das
+wichtigste Urmaterial des Optikers, das Glas, in räumlichen und
+persönlichen Zusammenhang mit der Optischen Werkstätte zu bringen, ist
+die Begründung des Glaswerks als einer Tochteranstalt der letzteren
+sogar der bedeutsamste Akt der organisatorischen Arbeit der zweiten
+Periode, wie sich in der Folge gezeigt hat; er war aber auch der
+schwierigste hinsichtlich der Entschließungen, weil das neue Unternehmen
+damals als ein kecker Sprung ins Dunkle sich darstellen mußte, mit
+beträchtlicher Gefahr großen wirtschaftlichen Mißerfolges verknüpft.
+
+Auch die Fortsetzung der inneren wirtschaftlichen und technischen
+Arbeit, im Verfolg des ursprünglichen Programms hat in der jetzt
+betrachteten Periode, dem vierten Jahrzehnt, noch wichtige Fortschritte
+gebracht, sogar erst diejenigen Fortschritte, in welchen der Gedanke der
+rationellen Konstruktion des Mikroskops seine eigentliche Bewährung und
+die Anerkennung unbestrittenen Erfolgs gefunden hat. Hinsichtlich ihrer
+Bedeutung für die Fortentwicklung des Ganzen treten aber selbst diese
+Fortschritte durchaus zurück hinter der organisatorischen Tätigkeit, die
+den Übergang der Werkstätte in die Wege des Großbetriebs vermittelt hat.
+Nur einer von den Arbeiten optischen Interesses muß neben den
+wirtschaftspolitischen Bestrebungen dieser Periode besonders gedacht
+werden, weil sie zum Unterschied von den anderen gleichfalls außerhalb
+des Gedankenkreises der ersten Periode liegt und also einen neuen Anfang
+bedeutet hat: nämlich das Eintreten in diejenigen Aufgaben der Optik,
+die auf die Anwendung der photographischen Methoden für Zwecke der
+mikroskopischen Beobachtung, die Mikro-Photographie, Bezug haben.
+
+Auch dieser Schritt, die Betätigung in den Konstruktionen für
+mikrophotographische Zwecke, ist aus der persönlichen Tätigkeit von
+_Roderich Zeiss_ hervorgegangen. Die Ergebnisse seiner gegen Mitte der
+80er Jahre unternommenen selbständigen Studien auf diesem Gebiet sind
+die Grundlagen, auf denen auch heute noch fortgearbeitet wird; und seine
+Darstellung der Methodik der mikrophotographischen Beobachtung ist, wenn
+auch einzelnes inzwischen überholt wurde, in der Hauptsache immer noch
+das Beste, was als Anleitung für diese Art von mikroskopischer Arbeit
+geboten werden kann.
+
+So hat also die grundlegende Arbeit der drei ersten Jahrzehnte, die ihre
+Ausgangspunkte in den Ideen und Plänen von _Zeiss_ Vater hat, in der
+Zeit, da dessen persönliche Einwirkung auf die Fortentwicklung der
+Werkstätte allmählich zurücktrat, noch eine erfolgreiche Fortsetzung und
+wichtige Ergänzungen in der Tätigkeit des Sohnes gefunden. Auch seinem
+Wirken ist eine ehrenvolle Stelle in der Geschichte der Optischen
+Werkstätte gesichert und seinen besonderen Diensten die dankbare
+Anerkennung derer, die die Angelegenheiten unseres Instituts auf von ihm
+angebahnten Wegen weiter zu führen haben.
+
+Noch zum dritten Male zeigt die Geschichte unserer Werkstätte deutliche
+Marksteine einer neuen Entwicklungsphase. Denn auch im letzten, fünften
+Jahrzehnt treten, neben dem Fortspinnen aller der Fäden, die in der
+Arbeit der vorangehenden Perioden angeknüpft worden sind, wiederum neue
+Aufgaben hervor, die, ganz außerhalb des bewußten Gedankenkreises dieser
+früheren Perioden gelegen, der Arbeit des letzten Jahrzehnts ihr
+besonderes Gepräge verleihen. Der Vorgänge, die in diesem Sinn aus der
+Fortentwicklung des vorher Begonnenen heraustreten und die ich deshalb
+hier noch zu erwähnen habe, sind es drei: die planmäßige _Ausdehnung des
+Arbeitsfeldes_ der Werkstätte; die _Regelung des Rechtsverhältnisses
+ihres Personals_ und die _Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma_
+durch ihre Überleitung an einen unpersönlichen Inhaber.
+
+ * * * * *
+
+Das Arbeitsgebiet der Firma ist bis in den Anfang des fünften
+Dezenniums, also bis gegen Ende der 80er Jahre hinein, fast gänzlich auf
+die Mikroskopie beschränkt geblieben, auch nachdem sie längst ein
+Großbetrieb mit fabrikatorischer Arbeitsorganisation geworden war und
+die Ziffer ihres Personals schon bald die 400 erreicht hatte. Nur ein
+kleines von jenem Gebiet abseits liegendes Feld des Instrumentenbaues
+ist dabei, mehr nebenher, noch gepflegt worden, durch die fortgesetzte
+Anfertigung solcher Instrumente, die ursprünglich für Zwecke der
+eigenen Arbeit und die mit ihr verknüpften Studien hergestellt worden
+waren.
+
+In mehreren Rücksichten ist diese lange festgehaltene Einseitigkeit der
+Betätigung und die mit ihr verbundene strenge Konzentration der
+Interessen für die Intensität des Fortschrittes und die innere
+Befestigung des Ganzen zweifellos wohltätig gewesen. Ebenso wichtig aber
+ist es zweifellos für die Sicherung und die Fortentwicklung des Ganzen,
+daß jene Beschränkung des Arbeitsfeldes auch noch zur rechten Zeit hat
+aufgehoben werden können. Denn auf die Dauer hätte sie nicht
+fortbestehen dürfen, ohne die Zukunft des Instituts ernstlich in Frage
+zu stellen. Schon unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen
+Interesses und des Interesses der zahlreichen Personen, die allmählich
+von dem gedeihlichen Fortbestehen der Werkstätte abhängig geworden
+waren, mußte die eine Spezialität als eine viel zu schmale Basis für die
+Stabilität des Unternehmens erscheinen. Wenn es dafür eines Beweises
+bedürfte, so wäre auch dieser in den Erfahrungen der letzten Jahre
+inzwischen schon erbracht.
+
+Aber noch, unter einem ganz anderen -- und wie ich glaube sogar
+wichtigeren -- Gesichtspunkt bedeutete die enge Begrenzung des
+Arbeitsfeldes eine Gefahr. Innerhalb eines so beschränkten
+Aufgabenkreises muß zu irgend einer Zeit einmal eine Periode der
+Stagnation eintreten, weil Gedanken, die längere Zeit treibende Kraft
+betätigt haben, einmal ausgelebt und erschöpft sein werden. Was als
+Ganzes in eine solche Periode der Stagnation gerät, verfällt fast
+rettungslos innerer Verflachung und dauerndem Verlust der tieferen
+Triebkräfte. Nur aus einer Mannigfaltigkeit von Aufgaben, und zwar von
+Aufgaben, die in verschiedenen Interessen wurzeln, kann ein Unternehmen
+fortgesetzt die neuen Anregungen und Antriebe schöpfen, die, wenn auch
+einzelnes zeitweilig stagniert, doch dem Ganzen das höhere Niveau der
+Tätigkeit und Triebkräfte neuen Fortschrittes erhalten.
+
+Das schließliche Durchdringen dieser Erwägungen hat die Bestrebungen
+veranlaßt und geleitet, die eine planmäßige Ausdehnung des Arbeitsfeldes
+auf ganz verschiedene Gebiete der praktischen Optik im Laufe des letzten
+Jahrzehnts herbeigeführt haben. Dabei hat noch die besondere Rücksicht
+mitgesprochen, innerhalb der eigenen Tätigkeit eine Gegenwirkung zu
+gewinnen gegen die natürliche Routinetendenz der fabrikatorischen
+Arbeitsform -- durch Pflege gerade solcher Interessen des
+Instrumentenbaues, die nicht auf vielfältige Reproduktion gleichartiger
+Erzeugnisse hinführen. So sind, nach mancherlei inneren Vorbereitungen,
+seit dem Ausgang der 80er Jahre zu dem alten Betriebe nach und nach noch
+drei neue Betriebsabteilungen hinzugekommen, die nach ihren
+wissenschaftlichen und technischen Grundlagen und teilweise auch in
+ihren merkantilen Angelegenheiten ganz verschiedenen Zweigen der
+praktischen Optik angehören: der Bau _optischer Meßinstrumente_ -- in
+Ausdehnung der früher nur nebenbei betriebenen Spezialarbeiten dieser
+Art -- die Konstruktion der Linsensysteme für die _Photographie_ und die
+Herstellung von _terrestrischen Fernrohren_. Und wir hoffen jetzt, daß,
+noch bevor das nächste Jahr vorübergeht, unsere Werkstätte auch
+beteiligt sein werde am Bau _astronomischer Fernrohre_[15] und daß damit
+ihr Arbeitsgebiet seine natürliche Ergänzung finde durch die Betätigung
+auch an denjenigen Aufgaben des Instrumentenbaues, aus welchen die
+praktische Optik die frühesten und kräftigsten Antriebe zum
+Herauswachsen aus der Kunst des ehrsamen Brillenschleifers, der ihr
+erster Vertreter war, empfangen hat. So wäre alsdann gerade mit
+Vollendung des ersten 50jährigen Lebensabschnittes unseres Institutes
+auch der Kreislauf vollendet, der die Arbeit von _Carl Zeiss_ in der
+naturgemäßen Entwicklung der in ihr enthaltenen Anlagen schließlich in
+das eigene Arbeitsfeld seines großen Vorgängers FRAUNHOFER zurückleitet.
+
+Das Tempo aber, in welchem diese äußere Erweiterung der Tätigkeit sich
+vollzog, ist außer durch naheliegende praktische Gründe auch noch durch
+eine besondere selbstauferlegte Rücksicht beschränkt worden, die auf
+gemeinsame Interessen des ganzen Industriezweiges sich bezieht --
+ähnlich dem Gedanken, der seinerzeit alle Beteiligten bestimmt hat, die
+Verbesserung des optischen Glases, als der Grundlage für alle
+Fortschritte der Optik, ohne jeden Vorbehalt zugunsten der hiesigen
+Werkstätte, in den Dienst der Gesamtheit zu stellen.
+
+Unser Eintreten in neue Betriebszweige mußte nämlich
+unvermeidlicherweise uns in Wettbewerb bringen mit anderen, denen wir
+bis dahin nicht als Konkurrenten gegenüberstanden. Es sollte nun dieser
+neue Wettbewerb niemals darin bestehen, daß wir jenen anderen etwa
+Terrain streitig machten, welches sie ihrerseits urbar gemacht hatten
+und mit Erfolg bebauten; er sollte vielmehr nur in dem Maß eintreten,
+als wir neues, bis dahin nicht bebautes Terrain in dem gemeinsamen
+Arbeitsfeld unsererseits urbar machen konnten und so dieses gemeinsame
+Arbeitsfeld entsprechend dem wachsendem Umfang unserer eigenen
+Beteiligung erweiterten. Dieser Richtschnur gemäß durften wir in neue
+Gebiete der praktischen Optik nur eintreten mit solchen Erzeugnissen,
+die, aus unserer eigenen Arbeit hervorgegangen, überhaupt nicht oder
+nicht in gleicher Art schon von anderen hergestellt waren. Daß wir aber
+andererseits diejenigen Neuerungen, die wir aus unserem Ideenkreis
+gewinnen, auch ganz in den Dienst der vorher dargelegten
+Geschäftspolitik stellen wollen, liegt nicht nur im strengsten Sinn in
+den Grenzen berechtigten Eigeninteresses, sondern ist auch sachlich
+durchaus geboten. Denn, wie vielfältige Erfahrung lehrt, hat der
+Fortschritt, der durch Neues möglicherweise erreicht ist, nur dann
+bestimmte Aussicht, wirklich sich Geltung zu verschaffen, wenn der
+Urheber selbst ihn zu vertreten in der Lage ist.
+
+So viel über den ersten Punkt. Der zweite, die Regelung der Rechte und
+Interessen der arbeitstätigen Personen zum Inhaber des Unternehmens, wie
+sie im Laufe dieses letzten Jahrzehnts sich gestaltet hat, steht nicht
+unter Gesichtspunkten innerer Geschäftspolitik, sondern durchaus unter
+Gedanken des allgemeinsten sozialen Interesses.
+
+Die immer zunehmende Zahl derer, die in ihrer ganzen bürgerlichen und
+wirtschaftlichen Existenz von unserem Unternehmen abhängig wurden und
+die daraus in concreto ersichtliche Bedeutung, welche die Organisation
+der Großindustrie für die Gemeinden und für das Staatswesen gewonnen
+hat, mußte denen, welche zum Aufbau einer solchen Organisation
+mitgewirkt hatten, mehr und mehr die _Verantwortung_ zum Bewußtsein
+bringen, unter die solche Mitwirkung sie stellt. Diese mußten sich
+sagen, daß ihre wirtschaftliche Tätigkeit, wenn auch _gesetzlich_ sie
+jetzt noch fast ganz als reine Privatsache gilt, wegen ihrer
+einschneidenden Wirkung auf das Wohl und Wehe vieler und ihrer
+offenkundigen Beziehung auf allgemeine Volksinteressen, in Wahrheit
+schon längst eine wichtige öffentliche Funktion im großen
+Volksorganismus geworden ist: gewissermaßen der Auftrag, in der
+Organisation und Leitung der gemeinsamen Arbeit vieler mitzuarbeiten an
+der Organisation und Leitung der wirtschaftlichen Tätigkeit des ganzen
+Volkes. Damit aber ergab sich von selbst die Anerkennung der
+grundsätzlichen Forderung: daß die Betätigung der leitenden Funktion
+des Unternehmers in der Großindustrie nicht in erster Reihe unter
+Rücksichten des eigenen Vorteils oder des Interesses einzelner stehen
+dürfe, sondern in _erster_ Reihe geübt werden müsse unter den
+Rücksichten, welche das soziale Interesse der staatlichen Gemeinschaft
+fordert.
+
+|Unter diesem obersten Gedanken hat die spezielle Richtschnur für die in
+unserem Kreis allmählich angebahnte Ordnung des Verhältnisses zwischen
+Personal und Unternehmer durch zwei Erwägungen sich bestimmt, von denen
+die eine auf die persönlichen Beziehungen, die andere auf das
+wirtschaftliche Verhältnis ausgeht. Die erste ist: Indem die neuere
+Wirtschaftsentwicklung unabänderlich das selbständige Kleingewerbe auf
+den meisten Arbeitsgebieten immer weiter zurückdrängt und damit
+unvermeidlich einen immer größer werdenden Teil des ganzen Volkes unter
+wirtschaftliche Abhängigkeit von den Industrieunternehmungen bringt,
+bedroht sie die Grundlagen eines gesunden Volkstums, wenn dieser Prozeß
+zur Folge hat, fortgesetzt eine immer wachsende Mehrheit des Volkes auch
+in persönliche und bürgerliche Abhängigkeit von der kleinen Minderheit
+der selbständig bleibenden Personen zu setzen, jene Mehrheit auch
+menschlich und bürgerlich unfrei zu machen und so den größeren Teil des
+Volkes auf eine Zwischenstufe zum Helotentum herabzudrücken. Also:
+Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit zur
+Beschränkung der persönlichen und bürgerlichen Freiheit der
+Unselbständigen durch die Unternehmer und ihre Organe.
+
+Die zweite Erwägung ist: Indem die wirtschaftliche Unselbständigkeit für
+die große Mehrheit in vielen Rücksichten die Bedingungen des äußeren
+Fortkommens gegenüber den Verhältnissen, die früher die kleingewerbliche
+Einzelarbeit darbot, verschlechtert, bedroht zum Schaden des ganzen
+Volkes die jetzige Wirtschaftsentwicklung die arbeitenden Volkskreise
+mit zunehmender Verschlechterung ihrer relativen Lebenslage, wenn ihnen
+nicht auch Anteil an dem wirtschaftlichen Vorzug der neuen Arbeitsform
+eingeräumt wird. Die Großindustrie hat aber in der Kraft der
+Organisation, durch welche das planmäßige und stetige Zusammenarbeiten
+vieler sich vom bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler unterscheidet, eine
+spezifische Quelle des Mehrertrags menschlicher Tätigkeit, einen dritten
+Wirtschaftsfaktor neben Arbeit und Kapital, der den Wirtschaftsertrag
+des organisierten Ganzen erhöht über die Summe der möglichen
+Arbeitserträge aller mittätigen Personen in der Einzelarbeit und des
+marktgängigen Äquivalents der Kapitalnutzung. Also: Einrichtungen, durch
+welche dieser spezifische Überschuß aus der Organisation, der
+eigentliche Unternehmergewinn, seiner natürlichen sozialen Aufgabe
+dienstbar wird, das wirtschaftliche Niveau der in organisierter Arbeit
+tätigen Personen höher zu stellen, als es in selbständiger
+kleingewerblicher Arbeit sein könnte[16].|
+
+Die hier bezeichneten sozialen Bestrebungen haben die Regeln und Maximen
+des praktischen Handelns in unserem Kreis schon seit längerer Zeit
+wesentlich bestimmt. In die Erscheinung getreten sind sie zuerst in dem
+vor acht Jahren erlassenen gemeinsamen Pensionsstatut der Optischen
+Werkstätte und des Glaswerks, durch welches, im Gegensatz zu den
+Pensionseinrichtungen in der Privatindustrie, den Angehörigen beider
+Betriebe vertragsmäßiger Anspruch auf Pension nicht gegen das Vermögen
+einer Pensionskasse, sondern gegen das Vermögen der Firma selbst
+eingeräumt, der Unternehmer also grundsätzlich verpflichtet wurde, in
+seiner ganzen Wirtschaftsführung dem normalen Verbrauch der menschlichen
+Arbeitskraft in ganz gleicher Art Rechnung zu tragen wie der
+Amortisation seiner leblosen Betriebsmittel. Den äußeren Abschluß haben
+jene Bestrebungen kürzlich in dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung
+gefunden, dessen einschlägige Abschnitte die bisher praktisch geübten
+Regeln, unter Ergänzung derselben in den Einzelheiten, nunmehr
+kodifizieren und so zu ständigen Rechtseinrichtungen unserer Firma
+machen.
+
+Mit einigen Worten habe ich endlich auch der dritten Arbeit dieses
+letzten Jahrzehnts, der Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma, zu
+gedenken, die teilweise unter denselben Gesichtspunkten wie das eben
+Besprochene gilt.
+
+Es ist eine fast typische Erscheinung der neueren Wirtschaftsentwicklung
+geworden, daß Industrieunternehmungen, wenn sie eine gewisse äußere
+Größe überschritten haben, von den persönlichen Inhabern aufgegeben
+und -- ausnahmsweise in Genossenschaften -- gewöhnlich in
+Aktiengesellschaften oder ähnliche Formen übergeleitet werden. Der
+Vorgang wird fast regelmäßig gerechtfertigt mit dem Hinweis auf die
+Bedenken und Gefahren, die bei großen Unternehmungen, die hohe
+Anforderungen an einsichtsvolle Leitung stellen, aus der Abhängigkeit
+von den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des zufälligen
+Besitzers sich ergeben und aus der Unberechenbarkeit der Umstände, die
+den Besitzwechsel bestimmen. |Wenn man davon absieht, daß diese
+Umwandlung des persönlichen Besitzes in unpersönlichen Kollektivbesitz
+gewöhnlich ganz einseitig nur der besseren Sicherung des in den
+Unternehmungen investierten Kapitals dienen will und gewöhnlich auch zu
+ganz einseitiger Herrschaft seiner Interessen führt, und wenn man ferner
+absieht von dem odiosen Beigeschmack, den das Gründerwesen dadurch
+gewinnt, daß der glückliche Vorbesitzer fast immer seine problematischen
+Anwartschaften auf zukünftige Nutznießungsvorteile zum voraus
+kapitalisiert sehen will -- ist jene Tendenz des Unpersönlichwerdens der
+großen Industriebetriebe eine im großen und ganzen wohl erfreuliche
+Erscheinung. Denn unter dem mancherlei Widersinnigen, was die heutige
+Wirtschaftsordnung einschließt, ist das Widersinnigste doch wohl dieses:
+daß das Wohl und Wehe von beliebig vielen Menschen und ein vielleicht
+wertvolles Stück des Nationalvermögens, das durch die Arbeit anderer
+geschaffen wurde, unter dem Titel der Ausübung zufälligen
+Eigentumsrechts in die Hand von Personen kommen kann, die vielleicht
+ganz unvorbereitet oder unfähig zu irgend einer verantwortlichen
+Tätigkeit sind. Angesichts dieser Gefahr ist es immerhin schon ein
+Fortschritt, wenn die Verteilung des Eigentums auf eine große Anzahl von
+Personen, von denen keine viel zu sagen hat, die Wahrscheinlichkeit
+eröffnet, aus dem Unverstand der einen und der Klugheit der anderen
+dauernd ein erträgliches Mittelmaß von Verstand gesichert zu sehen.|
+
+Auch in unseren Angelegenheiten hat ein ähnlicher Vorgang und aus
+ähnlichen Gründen sich vollziehen müssen. Nur konnte dabei, gemäß den
+vorher angedeuteten Rücksichten sozialen Interesses, das
+Unpersönlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung unter
+den zeitweilig tätigen Personen herbeigeführt werden, noch durch
+unpersönliche Gestaltung des bloßen Eigentums an den Betriebsmitteln.
+Das eine würde die Zukunft unter die Herrschaft der augenblicklichen,
+ephemeren und zum Teil disparaten Interessen der zufällig mittätigen
+Personen gestellt haben, das andere unter die Herrschaft des
+sichmehrenwollenden Geldes. Beim einen wie beim anderen würden zum Herrn
+Elemente geworden sein, die im Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts
+anderes sind als die dienenden Glieder, durch deren geordnete und
+planmäßige Vereinigung die Organisation ihre spezifische
+wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie zu einem dritten
+Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital -- die Kraft, die
+persönliche Arbeitstätigkeit aller einzelnen und die Mitarbeit der toten
+Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert weit zu erhöhen über den
+Wert, den alles an sich, außerhalb des organisierten Ganzen, in der
+Vereinzelung hätte.
+
+So ist nun -- vielleicht zum erstenmal -- unternommen worden, in unseren
+Angelegenheiten diesen dritten Wirtschaftsfaktor, die Organisation als
+solche, zum Träger eines privaten Industrieunternehmens zu machen. Sie,
+ihrer Natur nach etwas Unpersönliches, hat in der Form der _Stiftung_,
+der selbständigen _juristischen_ Person, die Rechte und die
+Handlungsfähigkeit einer lebendigen Person erhalten sollen. So
+repräsentiert also der jetzige Inhaber der Firma nicht die ephemeren
+Interessen aller in ihrem Umkreis mittätigen Personen -- die von Jahr zu
+Jahr wechseln -- und nicht die Interessen des in ihrem Betrieb
+investierten Kapitals -- das dem Inhaber gar nicht zu gehören braucht
+und auch jetzt nur teilweise ihm gehört; er repräsentiert vielmehr den
+Inbegriff alles dessen, was die Tätigkeit des Ganzen fortgesetzt und
+wesentlich unterscheidet von dem bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler
+einzelner und dem mechanischen Lauf der Maschinen: die Summe der
+technischen und wirtschaftlichen Erfahrung, die ein halbes Jahrhundert
+angesammelt hat, die Kräfte aus der Kontinuität aller Aktionen, die
+Summe technischer Schulung in aller Arbeit, das planmäßige
+Ineinandergreifen der Tätigkeit aller einzelnen, die nachwirkende Kraft
+der Leistungen aller Vorgänger, lebender und verstorbener -- also
+sozusagen das ganze _geistige Kapital_, das in einer hochentwickelten
+Organisation durch die stetige Arbeit vieler in diesen 50 Jahren
+zusammengebracht ist und der folgenden Generation überliefert werden
+soll.
+
+Die Leitung des Unternehmens durch den unpersönlichen Inhaber soll also
+grundsätzlich ihren Rechtstitel haben in dem Eigentum an dem _geistigen
+Betriebsfonds der Organisation_ -- und die persönlichen Organe, durch
+die jener seine Funktion ausübt, sollen so als die Vertreter der
+Organisation erscheinen, also der dauernden Interessen des Ganzen
+gegenüber allen Elementen, die darin in Verein getreten sind. Das ist
+der Sinn der Einrichtungen, welche die jetzige Verfassung der Firma
+ausmachen.
+
+Der Umstand, daß in diesem letzten Abschnitt der Geschichte unseres
+Instituts die Initiative wesentlich mir selbst und meinen gegenwärtigen
+Mitarbeitern zugefallen ist, hat mich nicht abhalten dürfen, die
+bewegenden Ideen auch dieses letzten Abschnittes in gedrängtem Umrisse
+hier zu kennzeichnen. Der Verzicht hierauf würde nicht nur das
+geschichtliche Bild der 50jährigen Entwicklung in wesentlichen Punkten
+unvollständig gemacht, sondern auch jede Gelegenheit abgeschnitten
+haben, heute des wichtigen Anteils zu gedenken, den auch _andere_ an dem
+jetzt Erreichten haben und an dem, was etwa die Zukunft als seine
+Erfolge zeitigen möchte. Ich rede hier _nicht_ von denen, die in
+täglicher gemeinsamer Arbeit die Mühen und die Sorge dieser letzten
+Jahre mit mir geteilt haben -- ohne deren hingebende, zum Teil
+aufopferungsvolle Mitarbeit die neuen Aufgaben, vor welche dieses
+Jahrzehnt uns gestellt hat, überhaupt nicht hätten bewältigt werden
+können. _Sie_ haben das Bewußtsein unmittelbaren Anteils an dem jetzt
+Bestehenden. Wohl aber ziemt es sich, zum Eintritt unseres Instituts in
+das zweite halbe Jahrhundert seiner Tätigkeit ausdrücklich derer zu
+gedenken, welche, _außerhalb_ unseres engeren Kreises stehend, die
+Erfüllung gerade der letzten Aufgaben in besonderem Maße erleichtert und
+gefördert haben.
+
+Dank der verständnisvollen Teilnahme, mit welcher S. königl. Hoheit
+unser allverehrter Großherzog und der seinem hohen Beruf leider so früh
+entrissene Erbgroßherzog Carl August die Bestrebungen begleiteten, die
+auf Befestigung und Pflege des in unserer Stadt zur Blüte gelangten
+Zweiges feintechnischer Industrie abzielten, hat die Verfassung der
+_Carl Zeiss_-Stiftung sich sozusagen anlehnen dürfen an die
+Institutionen des Staates, um dieser Verfassung, unbeschadet voller
+Bewegungsfreiheit der Stiftung, einen festeren Halt zu verschaffen, als
+eine rein private Organisation hätte gewähren können. Das warme
+Interesse aber, welches außer den genannten fürstlichen Herren auch der
+frühere Staatsminister Gottfried Stichling und der ihm nachfolgende Chef
+des Großherzogl. Kultus-Departements Adolf Guyet der Absicht
+entgegenbrachte, die Unternehmungen der jetzigen _Carl Zeiss_-Stiftung
+Zwecken des Gemeinwohls direkt dienstbar zu machen, hat alle
+Schwierigkeiten und Bedenken überwinden lassen, die zur entscheidenden
+Zeit angesichts mancher damals noch prekärer Umstände jener Anlehnung
+entgegenstanden. Beide Männer, denen unser Staatswesen und zumal unsere
+Hochschule in vielem zu Dank verpflichtet ist, sind nun auch schon
+heimgegangen. Unter den Lebenden aber sind noch die zwei, welche an dem
+Ausbau unserer Einrichtungen im einzelnen persönlich am meisten
+beteiligt waren: der Kurator unserer Universität, Geh. Staatsrat
+EGGELING, dessen altbegründete freundschaftliche Beziehung zu meiner
+Person zu allem die ersten Wege geöffnet, dessen teilnehmender Rat auf
+alles bedeutsamen Einfluß geübt hat -- und der damalige Chef des
+Großherzogl. Finanzdepartements, wirklicher Geh.-Rat ROTHE. Er, der
+erste Stiftungskommissar der _Carl Zeiss_-Stiftung, hat nunmehr durch
+länger als 5 Jahre hin die Funktion geübt, die gemäß der Verfassung der
+Stiftung als der praktisch wichtigste Ausfluß aus ihrer Anlehnung an die
+Staatseinrichtungen angesehen werden muß. Er hat damit die Wege anbahnen
+und befestigen helfen, auf welchen die Angelegenheiten unseres
+Unternehmens in Zukunft zu leiten sind -- auf welchen er auch
+hoffentlich noch für recht lange Zeit seine wertvolle Mitwirkung wird
+fortsetzen können. Ihm aber steht noch ein besonderer Anteil auch an der
+Gestaltung der jetzigen Einrichtungen selbst zu. Denn sein
+weitausblickender Rat hat die früher bezeichneten Bestrebungen zuerst in
+die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende Schritt nachher
+geschehen konnte: die Konstituierung der selbständigen juristischen
+Person als Träger der hiesigen Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn,
+wie Freund SCHOTT in einem anderen Sinn, _Mitbegründer_ der _Carl
+Zeiss_-Stiftung geworden.
+
+Ihnen allen, die ich hier nannte, die außerhalb unseres eigenen Kreises
+die aufbauende Arbeit des letzten Jahrzehnts gestützt und gefördert
+haben, sei am heutigen Tag warmer und aufrichtiger Dank im Namen derer
+dargebracht, die an dieser aufbauenden Arbeit im Innern beteiligt waren.
+
+ * * * * *
+
+So bin ich nun in meiner rückwärts schauenden Betrachtung an dem Punkt
+angelangt, wo das Vergangene in das Zukünftige einmündet, das Geschehene
+dem Kommenden die Hand reicht. Ich würde hier schließen können, wenn
+nicht gerade die Gedanken der letzt betrachteten Periode eine besondere
+Beziehung hätten auf die Grundlagen der zukünftigen Fortentwicklung des
+Werkes, dem unsere Betrachtung gilt. Sie fordern also direkt dazu auf,
+dem Rückblick auf das Vergangene noch einen Ausblick auf die Zukunft
+folgen zu lassen -- nicht um ihren Schleier vorwitzig zu lüften, sondern
+um uns zu deutlicherem Bewußtsein zu bringen, welche besonderen
+Ansprüche die Zukunft an diejenigen stellen wird, die in unserem Kreis
+ihren Aufgaben werden zu dienen haben.
+
+Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß diese Ansprüche in mehreren Punkten
+strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer Tätigkeit der Regel nach
+an die Personen und ihre Leistungen jetzt gestellt werden. Die
+Unterordnung der Wirtschaftsführung der _Carl Zeiss_-Stiftung unter
+größere soziale Aufgaben legt ihren Betrieben Pflichten und Lasten auf,
+die andere Industrieunternehmungen zur Zeit noch nicht zu erfüllen
+brauchen; und einstweilen ist es noch Sache nicht der Gewißheit sondern
+nur der Annahme, daß der Vorteil der Elimination des Nutznießung
+suchenden Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsführung
+auch auf die Dauer das ausreichende Äquivalent für jene größeren Lasten
+sein werde.
+
+Was aber schwerer ins Gewicht fällt und vielen Sorge macht, ist die
+Notwendigkeit, aus unserem Wirkungskreis manches ausschließen zu müssen,
+was zur Zeit meist für unentbehrlich in industriellen Unternehmungen
+angesehen wird -- namentlich bei der Regelung der Rechte und Interessen
+der verschiedenen Personengruppen innerhalb der Organisation. Wenn die
+Einrichtungen der _Carl Zeiss_-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll
+bleiben sollten, mußten insonderheit den leitenden Personen in allen
+Stufen der inneren Tätigkeit manche Vorzüge und Vorteile vorenthalten
+werden, welche in der Großindustrie öfters als die eigentlich wirksamen
+Triebfedern erfolgreicher Betätigung gelten. Infolgedessen muß unsere
+Organisation auf Kräfte und Eigenschaften der Menschen zählen, an deren
+genügende Häufigkeit nicht alle glauben wollen: weniger Selbstsucht,
+mehr Gemeinsinn -- weniger äußerer Ehrgeiz, mehr Sinn für den inneren
+Wert menschlicher Arbeit -- weniger Gehorsam, mehr freie bewußte
+Pflichterfüllung und einiges mehr -- und wer möchte bestreiten, daß der
+im Nachteil ist, der in nicht ganz gangbarer Münze rechnet?
+
+ * * * * *
+
+Keiner aber, der es unternimmt, in seinen Bestrebungen dem jeweils
+Bestehenden und Geltenden einen kleinen Schritt vorauszukommen, darf
+sich vermessen, etwas erreichen zu können, wenn er dabei _dauernd_ in
+Gegensatz bliebe zu den herrschenden Ideen seiner Zeit. Was dauernd
+vereinzelt bliebe, wird sicher einmal vom breiten Strom mitgenommen.
+
+Die Hoffnung des Gelingens ist also in diesem Fall die Hoffnung auf den
+Erfolg der Bestrebungen der vielen anderen, die in unserer Zeit darauf
+ausgehen, auch die Wirtschaftstätigkeit der Völker sozialen und
+sittlichen Ideen unterzuordnen, -- also die Erwartung: daß aus diesen
+Bestrebungen der Zeitgenossen, trotz der heutigen großen Divergenz
+ihrer Wege, doch allmählich eine gemeinsame Resultante sich ergeben
+werde, kräftig genug, um die Denkungsart der Menschen und die
+gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen in der Richtung
+auf jenes Ziel zu beeinflussen und so die zeitweilige Isolierung
+rechtzeitig wieder aufzuheben.
+
+Sollte aber diese Erwartung sich nicht erfüllen, sollte die
+hochentwickelte äußere Kultur des 19. Jahrhunderts schon dem
+unabwendbaren Verhängnis verfallen sein, endgültig auslaufen zu müssen
+in einen immer wüster werdenden Kampf rein selbstsüchtiger Interessen,
+so könnte es freilich geschehen, daß Einrichtungen, die auf die
+Wirksamkeit edlerer Kräfte gerechnet haben, gerade deswegen noch etwas
+_früher_ zugrunde gehen müssen, als auch das andere seinen
+wohlverdienten Untergang findet, was wüstem Kampf vollkommener sich
+angepaßt erhalten hat. Und dann könnte es schon kommen, daß die
+weltklugen, die praktischen Leute wieder einmal Recht behielten und eine
+gewisse Zeitlang sagen dürften: seht die Toren, die nicht im breiten
+Strom mitschwimmen wollten, weil seine Wasser trüb waren! Solchen
+Befürchtungen äußeren Mißerfolgen gegenüber darf es aber, wenn nicht
+jeder Antrieb des Fortschrittes lahm gelegt, jedes Bewußtsein sittlicher
+Verantwortung in den Menschen aufgehoben sein soll, keine andere Antwort
+geben, als das Wort des strengen Römers: die siegreiche Sache hat den
+Göttern gefallen, die besiegte Cato!
+
+ * * * * *
+
+In unseren Verhältnissen liegt jedoch erfreulicherweise heute nichts,
+gar nichts, was darnach angetan wäre, an das Gekrächze der Raben zu
+erinnern. Ganz im Gegenteil -- die äußere und innere Lage unseres
+Instituts hat noch zu keiner früheren Zeit so großes Vertrauen in die
+Zukunft gerechtfertigt, wie wir heute es haben dürfen. Gar nicht zu
+reden davon, daß die letzten Jahre seine wirtschaftlichen Grundlagen
+schon in einem Maß konsolidiert haben, wie es gewiß nur bei wenigen
+Unternehmungen der Privatindustrie erreicht sein wird, und daß auch
+seine innere Organisation jetzt viel besser ausgebaut und befestigt ist,
+als es noch vor wenigen Jahren sein konnte -- vor allem liegen auch
+erfreuliche Anzeichen dafür vor, daß der _Geist_, in dem die Personen
+zusammenzuwirken sich gewöhnt haben, den Anforderungen entgegenkommt,
+die unsere Organisation zu stellen hat. Denn mit unverhehlter
+Genugtuung darf ich es aussprechen, daß die Firma _Carl Zeiss_ in allen
+Schichten ihres Personals, von den obersten Beamten bis zum schlichten
+Arbeiter, eine sehr große Zahl von solchen besitzt, die mit voller
+persönlicher Hingabe ihren Aufgaben obliegen, viele weit über das Maß
+dessen hinaus, was man als pflichtmäßige Leistung fordern könnte. Auch
+ist in dem unvermeidlichen Interessenstreit, der im Zusammenarbeiten
+vieler fortgesetzt zum Austrag kommen muß, die Firma durchaus verschont
+geblieben von solchen Streitformen, wie sie anderwärts die Beziehungen
+zwischen Prinzipal und Gehilfen, Unternehmer und Arbeiter öfters
+verbittern.
+
+Aus all diesem darf vermutet werden, daß in weiten Kreisen meiner
+Mitarbeiter, die große Arbeiterschaft einbegriffen, bewußtes Verständnis
+für das Wohl des Ganzen und Bereitwilligkeit zu steter Rücksichtnahme
+auf dessen Interesse sich schon eingebürgert haben. Und hierauf vor
+allem gründet sich die Hoffnung, daß die Einrichtungen der _Carl
+Zeiss_-Stiftung, auch wenn sie etwa eine Zeitlang gewisse Sonderheiten
+im Vergleich zum allgemein Geltenden behalten, eine Zeitlang in einer
+gewissen Isolierung verbleiben müßten, die Nachteile solcher Umstände zu
+überwinden fähig sein werden.
+
+Sie, meine Mitarbeiter, aber darf ich heute wohl ausdrücklich auf die
+Bedeutung hinweisen, die in diesem Zusammenhang _Ihre_ Stellungnahme zu
+unseren Einrichtungen für die Erhaltung und die gedeihliche
+Fortentwicklung unseres Instituts gewinnt. Keine Einrichtung kann eitel
+Harmonie zwischen den Interessen und Wünschen aller herstellen wollen.
+Auch in unserer Organisation kann es sich nicht darum handeln, die
+natürlichen Unterschiede und Gegensätze der verschiedenen Interessen
+aufzuheben oder zu verdecken, sondern nur darum, im Rahmen geordneter
+Einrichtungen sie immer von neuem in vernünftiges Gleichgewicht zu
+setzen -- die Interessen der einzelnen und der Gruppe zueinander und zu
+den dauernden Interessen der Gemeinschaft. Die Vertretung der
+Sonderansprüche aber darf dabei nicht das Bewußtsein dessen verlieren,
+daß in dem richtig verstandenen Eigeninteresse jedes einzelnen und jeder
+Gruppe das dauernde Interesse des Ganzen immer eine wichtige Komponente
+bildet -- damit jeder sich sage: nur ein Narr sägt den Ast an, auf dem
+er selbst sitzt.
+
+Aber noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt sehe ich allen, die in
+unseren Arbeitsverband, sei es auch nur vorübergehend, eintreten, eine
+besondere Verpflichtung auferlegt, an die ich heute namentlich unsere
+Arbeiterschaft wohl ebenfalls erinnern darf. Wenn es, wie wenigstens
+viele meinen, eine Lebensfrage auch für unser Volk geworden ist, daß auf
+dem Weg _friedlichen_ Fortschritts seine breiten arbeitstätigen
+Schichten für die Vertretung ihrer Interessen gegenüber denen anderer
+Stände bald den Schutz eines besseren _Rechts_ finden, so wird es für
+eine Arbeiterschaft, die unter ein vorgeschrittenes Recht _schon
+gekommen_ ist, eine Ehrenpflicht gegen die Gesamtheit der
+Standesgenossen, den praktischen Beweis zu erbringen, daß solches Recht
+durchaus vereinbar ist mit dem Fortbestand leistungsfähiger
+Arbeitsorganisation auch auf einem Tätigkeitsgebiet, das besonders hohe
+Anforderungen an wohlgeordnetes Zusammenwirken vieler stellen muß.
+
+Wie ich schon sagte: ich sehe erfreuliche Anzeichen dafür, daß solche
+Rücksichten und Pflichten hier Verständnis finden.
+
+So kann ich also meine heutige Betrachtung nun schließen mit dem
+Ausdruck der _freudigen_ Hoffnung, daß nach abermals 50 Jahren ein
+_anderer_ wiederum zu einem ähnlichen Rückblick auf die alsdann
+100jährige Geschichte unseres Instituts Veranlassung haben werde; und
+daß dieser andere alsdann werde bezeugen können: die _zweite_ Hälfte des
+100jährigen Zeitabschnittes habe ein Geschlecht vorgefunden, gewillt und
+fähig, dasjenige zu erhalten, fortzusetzen und zur Entwicklung zu
+bringen, was durch die Arbeit der _ersten_ Hälfte begründet wurde. Und
+dann werden alle die vielen freundlichen und ermunternden Wünsche ihre
+Erfüllung finden, die im Laufe der letzten Wochen von den
+allerverschiedensten Seiten uns zugegangen sind -- von persönlichen
+Freunden der Firma und ihrer Mitarbeiter, von Vereinen, Korporationen
+und Instituten -- Wünsche, die sämtlich zusammenstimmen mit dem Wunsch,
+unter welchem ich schon vor einigen Monaten das Statut der Stiftung
+meinen Mitarbeitern überreichte: _daß die Optische Werkstätte Carl Zeiss
+auf den Grundlagen ihrer neuen Verfassung weiterhin blühen und gedeihen
+möge -- zum Segen aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienste des
+Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!_
+
+ * * * * *
+
+Anhang 1. Der Gegensatz ist aber keineswegs, wie man zuerst vermuten
+wird, in dem ganz verschiedenen Maßstab der Konstruktionen an sich
+begründet, der das Verhältnis beider Dinge äußerlich wie das der
+Turmuhren zu den Taschenuhren erscheinen läßt. Selbst die technischen
+Bedingungen der praktischen Ausführung werden durch die Verschiedenheit
+der Dimensionen nicht so verschieden gemacht, wie es bei anderen
+technischen Erzeugnissen sein würde. Denn das hierfür Entscheidende, der
+Maßstab für die Genauigkeit der Formgebung, ist doch noch für beides
+trotz des Größenunterschiedes der gleiche, weil er für beides in der
+Wellenlänge des Lichts gegeben ist. Nur mittelbar hat auch der
+Unterschied der Größen eine, allerdings sehr bedeutsame Verschiedenheit
+in wesentlichen Bedingungen der Aufgabenstellung zur Folge. Beim
+Fernrohr kann wegen der Rücksichten auf die Dimensionen und Massen von
+vornherein nur ein System aus wenigen Elementen, 2 oder 3 getrennten
+Glasstücken, in Frage kommen; beim Mikroskop ist die Zahl der
+verwendbaren Elemente praktisch fast unbegrenzt. Infolgedessen hat im
+letzten Fall die Konstruktion einen Spielraum von Möglichkeiten und
+Abwandlungen, die im ersten gar nicht in Betracht kommen; das Mikroskop
+führt also auf eine viel allgemeinere Form der optischen Aufgaben. Ganz
+ausschlaggebend für den Gegensatz ist aber der antagonistische Zug der
+beiden Probleme im Theoretischen, also hinsichtlich der Grundlagen für
+die richtige und vollständige Vorausbestimmung des beabsichtigten
+Effekts. Dieser entspringt aus einem wesentlichen Unterschied in den
+Bedingungen der optischen Wirkung selbst; denn wenn auch in beiden
+Aufgaben im letzten und allgemeinsten derselbe physische Vorgang in
+Frage steht, ein gewisser Effekt aus der Lichtstrahlung der Gegenstände,
+der in beiden Fällen als Abbildung der letzteren erscheint, so bedeutet
+es doch, wie man jetzt weiß, einen ganz durchgreifenden Unterschied in
+wesentlichen Bedingungen für das Zustandekommen jenes Effekts, daß im
+einen Fall die großen und fernen Gegenstände, die das Fernrohr abbildet,
+in ihren Dimensionen außerordentlich hohe Multipla von der Länge der
+Lichtwellen darstellen, die kleinen und nahen aber, die das Mikroskop
+uns zeigen soll, in den Dimensionen auf die Größenordnung dieser
+Lichtwellen selbst herunterrücken. Und dieser letztere Umstand, im
+Verein mit dem vorhererwähnten anderen Unterschied, bedingt nun, daß die
+Aufgaben der praktischen Optik nicht einem Grundproblem entsprechen,
+sondern _zwei_ verschiedenen, deren Lösung dann aber auch den ganzen
+jetzigen Aufgabenkreis -- wie er zurzeit in unserem Gesichtskreis liegt
+-- erschöpft, andere speziell verschiedene Ausgangspunkte nicht mehr
+übrig läßt. Denn alles, was zwischen den beiden extremen Aufgaben liegt,
+wie namentlich die neuerdings sehr in den Vordergrund des Interesses
+gerückten Linsensysteme für photographische Abbildung, die das dritte,
+das Projektions-Problem, darstellen, führt immer teilweise auf das eine,
+teilweise auf das andere Grundproblem zurück, wie auch der Erfolg
+gezeigt hat. _Zeiss_ hat nun unter demselben leitenden Gedanken:
+Bestimmung aller Elemente praktischer Konstruktionen durch erschöpfende
+Vorausbestimmung ihrer Wirkungen das zweite Grundproblem der praktischen
+Optik zur Behandlung gebracht und einstweiliger Erledigung
+entgegengeführt, wie 50 Jahre früher FRAUNHOFER das erste; er hat
+dadurch, indem er dessen Grundidee selbständig wieder aufnahm, dieser
+Idee das ganze Gebiet der Optik unterworfen. Das ist, wie ich glaube,
+der richtige Ausdruck zur Bezeichnung seines Verhältnisses zu dem großen
+Vorgänger.
+
+Nur ganz kurz will ich die vorher angedeuteten, in beiden
+Entwicklungsgängen gemeinsamen drei Etappen des Fortschrittes noch
+betrachten, um auf die Unterschiede hinzuweisen, die der neue
+Ausgangspunkt an dem in den allgemeinen Zügen übereinstimmenden Fortgang
+mit sich gebracht hat.
+
+Wie FRAUNHOFER -- was übrigens erst viel später weiteren Kreisen bekannt
+wurde, lange nachdem _Zeiss_ seine Arbeit begonnen hatte -- die _erste_
+Grundlage seines Erfolges in einer durchgreifenden Verbesserung der
+Technik der optischen Arbeit sich geschaffen hat -- in der
+Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und namentlich in der Verfeinerung
+der Hilfsmittel zur Regelung und Kontrolle der praktischen Arbeit -- so
+hat auch Zeiss an diesem Punkte sein Wirken begonnen. Er hat von Anfang
+an unter dem klaren Bewußtsein gestanden, daß die rationale Konstruktion
+des Mikroskops (in dem öfters erläuterten Wortsinn) viel höhere
+Anforderungen an die technische Arbeit zu stellen habe, als das damalige
+empirische Verfahren -- daß sie viel exaktere Formgebung, viel
+strengeres Einhalten ziffernmäßig vorgeschriebener Maße in allen
+Elementen der Konstruktion verlangen müsse, als die empirische Methode
+es nötig macht. Die letztere verlangt nur das Vermeiden _grober_ Fehler;
+die kleinen bleiben innerhalb des Spielraums, den das empirische
+Ausprobieren des besten Erfolges nicht nur zuläßt, sondern sogar
+wünschenswert macht. Die richtige Ausführung eines in allen Einzelheiten
+durch Rechnung vorher festgestellten Linsensystems verlangt dagegen eine
+annähernd mathematisch genaue Verwirklichung aller vorgeschriebenen
+Formen und Maße, wenn nicht die ganze verstandesmäßige Vorarbeit
+ihren eigentlichen Zweck verfehlen soll. Dieses aber müßte eintreten,
+wenn sie aus einer Unsicherheit der technischen Formgebung und
+Dimensionsbestimmung noch solche Abweichungen von den theoretisch
+bestimmten richtigen Elementen übrig ließe, daß befriedigender Erfolg
+nur durch nachträgliches Zurückgreifen auf empirische Nachhilfe zu
+gewinnen wäre.
+
+Für _Zeiss_ hat es die klare Erfassung dieser neuen Aufgabe der Technik
+wohl erheblich erleichtert, daß er seine technische Schulung nicht in
+der Optik, sondern in der sog. Präzisionsmechanik empfangen hat -- auf
+einem Arbeitsgebiet, in welchem der Sinn für strenge und exakte
+technische Arbeit eine bessere Erziehung fand, als außerhalb Münchens
+damals die Technik der Optiker bieten konnte. So ist denn vom ersten
+Anfang an sein Streben in seiner kleinen Werkstatt darauf gerichtet
+gewesen, die Geschicklichkeit der Hand, die für alle feinere Arbeit
+unentbehrlich ist, unter planmäßige strenge Kontrolle und .... [zu
+stellen].
+
+ * * * * *
+
+Anhang 2. Dank der Tüchtigkeit und dem unablässigen Eifer LÖBERs ist das
+erste Postulat für die Durchführung des leitenden Gedankens, die
+Verfeinerung der Technik, sehr früh schon erfüllt gewesen -- viel
+früher, als die Erfüllung anderer ebenso wesentlicher Postulate auch nur
+annähernd ähnliche Fortschritte machen konnte. So hat denn diese
+verfeinerte Technik lange Jahre hin noch der alten Methode der
+Mikroskopkonstruktion dienen müssen, bei der Zeiss wohl oder übel
+einstweilen verbleiben mußte, weil die neue Methode wegen des Fehlens
+der übrigen Voraussetzungen noch nicht durchzuführen war. Für diese alte
+Methode aber war die exakte Formgebung, die keinen Spielraum für
+zufällige Abweichungen läßt, nicht nur kein Vorteil, sondern eher eine
+Beengung, weil sie die Möglichkeiten guten Gelingens verminderte, die
+beim empirischen Verfahren gerade eine schlechtere Technik in der
+Mannigfaltigkeit zufälliger Abweichungen der Konstruktionselemente offen
+hält. Durch viele Jahre hin hat in der Tätigkeit von _Zeiss_ diese
+Diskordanz zwischen ihren Faktoren bestanden, die ihn tatsächlich in
+Nachteil setzte gegenüber den anderen, welche das alte empirische
+Verfahren rein und unverfälscht handhabten, nicht angekränkelt durch die
+[vorauseilenden Gedanken] aus einem fremdartigen Ideenkreis -- ein
+Zustand, wieder vergleichbar einer Erscheinung in der organischen Natur:
+daß in den Jugendzuständen mancher Lebewesen öfters Organe sich finden,
+die aller Zweckmäßigkeit zu widersprechen scheinen, weil sie ihre
+richtige Funktion erst in einem späteren Entwicklungsstadium gewinnen,
+nachdem andere Organe, denen sie in der Entwicklung vorauseilten,
+nachgewachsen sind. Das Nachwachsen des noch fehlenden ergänzenden
+Organs entspricht nun der vorhererwähnten zweiten Etappe in der
+Entwicklung der gleichen Grundidee auf FRAUNHOFERs Wegen.
+
+Wie bei FRAUNHOFER die neue Technik erst leistungsfähig wurde in
+Verbindung mit den von ihm geschaffenen neuen Grundlagen für eine
+erschöpfende theoretische Bestimmung der in Betracht stehenden
+Lichtwirkungen und zwar durch eine wesentliche Ergänzung der damaligen
+wissenschaftlichen Erkenntnisse der Optik, so ist auch in dem neuen
+Entwicklungsgang der weitere Fortschritt von der Lösung
+wissenschaftlicher Aufgaben getragen. Hier aber tritt nun die Bedeutung
+des Ausgangspunktes deutlich hervor. _Zeiss_ selbst und diejenigen,
+welche hinsichtlich der theoretischen Aufgaben seine Mitarbeiter wurden,
+gingen von der als selbstverständlich erscheinenden Annahme aus, daß das
+Mikroskop-Problem im Grundsätzlichen durchaus ebenso, und mit den
+gleichen wissenschaftlichen Hilfsmitteln, erschöpfend zu behandeln sei,
+wie FRAUNHOFER das Fernrohr-Problem behandelt hat. Bestätigt hat sich
+dies aber nur hinsichtlich einer gewissen Art von Mikroskopen von jetzt
+ganz untergeordnetem Interesse, die in der Tat als verkleinerte,
+umgekehrte Fernrohrobjektive sich behandeln lassen und auch schon von
+FRAUNHOFER selbst so behandelt wurden. _Das_ Mikroskop dagegen, das den
+subtileren Forschungen der biologischen Wissenschaft dient, war, wie
+sich zeigte, auf diesem Weg absolut nicht zustande zu bringen; alle
+Versuche zur theoretischen Konstruktion desselben blieben ganz und gar
+erfolglos, solange sie unter obiger Voraussetzung geleitet wurden und an
+den Konsequenzen der Voraussetzung streng festhielten. Dieses negative
+Resultat aller Bemühungen um die Verwirklichung des neuen
+Konstruktionsplanes hat nun zu der Einsicht geführt, daß in den
+wissenschaftlichen Lehren der Optik, die sich an FRAUNHOFERs Aufgabe
+völlig bewährt hatten, da sie an der neuen Aufgabe versagten,
+eine Lücke sein _müsse_, daß also diese Lehren erst noch einer
+Ergänzung bedürften, damit eine theoretische Vorausbestimmung auch der
+Mikroskopkonstruktionen möglich sei. Diese Erkenntnis hat nun auch die
+erforderliche Ergänzung herbeigeführt, indem sie hinleitete auf die
+Untersuchung und Feststellung der besonderen Bedingungen, welche für die
+Abbildung von Objekten in Geltung treten, deren Dimensionen nicht mehr
+große Vielfache von der Länge der Lichtwellen sind -- und damit war nun
+dem FRAUNHOFERschen Gedanken auch in der Mikroskop-Optik die dauernde
+Herrschaft gesichert[17].
+
+Hierbei hat aber dieser Gedanke dadurch, daß er von _Zeiss_ an einem
+ganz anderen Ausgangspunkt wieder aufgenommen wurde, zum zweitenmal zu
+einer Erweiterung auch der wissenschaftlichen Optik geführt. In der Tat
+gibt es keine schärfere Probe auf die Richtigkeit und Vollständigkeit
+wissenschaftlicher Theorien, als den Versuch, mit ihrer Hilfe
+komplizierte Vorgänge und Effekte, auf welche sie Anwendung finden, in
+allen Einzelheiten vorauszubestimmen; jeder Mangel und jede Lücke kommt
+dabei in dem Mißerfolg des Versuchs sicher zum Vorschein. -- Unter den
+Verdiensten von _Zeiss_ ist es gewiß nicht das kleinste, daß er in
+festem Vertrauen auf die Kraft wissenschaftlicher Einsicht, auch für die
+Behandlung praktischer Aufgaben, an seinem ersten Plane, trotz
+jahrelanger Mißerfolge, unentmutigt festgehalten und dadurch schließlich
+eine Bereicherung der Wissenschaft herbeigeführt hat.
+
+Der Grundgedanke, von dem die Arbeit von _Zeiss_ ausgeht, hat endlich
+auch die Keimanlage noch für einen _dritten_, ganz anders gearteten
+Fortschritt in sich enthalten, eine Anlage, die gleichfalls schon 50
+Jahre früher bei FRAUNHOFER wenigstens den Anfang ihrer Entwicklung
+zeigt -- nämlich den Antrieb zur durchgreifenden Reform in der
+Darstellung des optischen Glases.
+
+Das alte empirische Verfahren in der Behandlung technischer Aufgaben
+wird immer dabei stehen bleiben, die Eigenschaften des Rohmaterials, auf
+dessen Benutzung die Aufgabe führt, als etwas schlechthin Gegebenes
+anzusehen. Denn jenes Verfahren hat keine eingehende, auf genauer
+Erforschung aller Merkmale gerichtete Kenntnis der Eigenschaften des
+Materials, und braucht sie nicht zu haben, kann also auch über die
+Abhängigkeit der erreichten Erfolge von diesen Eigenschaften nicht im
+einzelnen sich Rechenschaft geben.
+
+Man benutzt also in diesem alten Verfahren das körperliche
+Konstruktionsmaterial so wie es traditionell vorliegt, auf Grund der
+Erfahrungen, welche gerade in _seiner_ Benutzung allmählich gewonnen
+sind, und erst wenn etwas neues kommt, probiert man, ob dasselbe
+vielleicht noch besser sich eigene. Das andere, das rationale Verfahren
+-- um das mein Bericht überall sich dreht -- welches ein technisches
+Erzeugnis für bestimmte praktische Effekte aus wissenschaftlicher
+Erkenntnis aller Bedingungen des gesuchten Effektes gewinnen will, hat
+dagegen die Abhängigkeit aller Wirkungen von den besonderen numerisch
+bestimmten Eigenschaften der angewandten Materialien bei jedem Schritt
+im Auge und wird bei jedem Schritt die Einschränkung gewahr, welche der
+meist ganz enge Spielraum des traditionell Gegebenen der möglichst
+zweckmäßigen Auswahl der stofflichen Mittel auferlegt. So muß die
+_rationale_ Methode praktischer Tätigkeit -- und auch _nur_ diese --
+überall die Tendenz entwickeln, die Darstellung des Urmaterials für ihre
+Arbeit unter die Leitung ihrer besonderen Zwecke zu bringen, auf
+rationelle Anpassung seiner Eigenschaften an die besonderen
+Anforderungen seiner Verwendung kräftig hinzudrängen. Wir sehen die
+Wirkungen dessen jetzt auf allen Gebieten vorgeschrittener Technik.
+
+Auch da, wo zum erstenmal der Gedanke streng rationalen Aufbaues
+technischer Erzeugnisse in voller Reinheit sich betätigt hat, ist die
+hier benannte Konsequenz desselben schon in die Erscheinung getreten.
+Man weiß jetzt, daß schon FRAUNHOFER an die Darstellung des optischen
+Glases für seine Fernrohre nicht nur persönlich herangetreten ist,
+sondern herangetreten ist mit der deutlichen Idee, aus der Abhängigkeit
+seiner optischen Eigenschaften von seiner chemischen Zusammensetzung und
+durch rationelle Benutzung dieser Abhängigkeit der praktischen Optik
+freiere Bahn für die Behandlung ihrer Aufgaben zu schaffen.
+
+|Auch die Parallelentwicklung des FRAUNHOFERschen Grundgedankens in
+unserem Kreis hat den gleichen Zielpunkt wiedergefunden.| Die Art aber,
+wie dieses hier geschehen, bietet ein lehrreiches Beispiel für die
+Macht.... [usw. wie oben im Haupttext S. 71].
+
+Anhang 3. So habe ich nun auch diese letzte Etappe charakterisiert, in
+welcher der Fortgang der von _Carl Zeiss_ begonnenen [Arbeiten]
+schließlich nochmals mit FRAUNHOFERS Wegen zusammentrifft. Aber auch
+hier zeigt sich am Ende wieder die Bedeutung des neuen eigenartigen
+Ausgangspunktes darin, daß auch hier die Wiederholung desselben
+Schrittes keine bloße Wiedererneuerung FRAUNHOFERscher Arbeit geblieben
+ist. Denn vermöge der allgemeineren Aufgabenstellung, die das
+Mikroskop-Problem gegenüber dem Fernrohr-Problem auch in Hinsicht auf
+die Anforderungen an das Urmaterial mit sich brachte, sind die Ziele des
+neuen Anlaufes sofort über die Ziele hinausgegangen, die auch nur
+möglicherweise im Gesichtskreis FRAUNHOFERs liegen konnten. Das kommt
+deutlich namentlich an einem Punkt zum Vorschein: obwohl in unseren
+damaligen optischen Interessen eine Rücksichtnahme auf die besonderen
+Bedürfnisse der photographischen Optik noch nicht angebahnt war, zeigte
+sich nachher, daß die letztere ganz [außerordentlichen Gewinn von der
+systematischen Vervollständigung des Urmaterials ziehen konnte] ....[18]
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 3: [Nach der von E. ABBE für den Vortrag selbst benützten
+Abschrift des Manuskripts. Einige Abschnitte, die im Manuskript allem
+Anschein nach nur im Interesse der Abkürzung des mündlichen Vortrags
+gestrichen waren, sind entweder in | | im Text oder als Anhang am Schluß
+des Vortrags mit abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 4: [Zu dieser Darstellung bin ich leider nicht gekommen. Vieles
+Dahingehörige finden Interessenten in »F. AUERBACH, Das Zeisswerk und
+die Carl Zeiss-Stiftung in Jena«, 2. Aufl., Jena, G. Fischer, 1904.
+Cz.]]
+
+[Fußnote 5: [Das Konzept zu dieser Trauerrede ist abgedruckt in ABBE,
+Gesammelte Abhandlungen, Bd. II, pag. 339-341.]]
+
+[Fußnote 6: [Bei Errichtung der »Carl Zeiss-Stiftung« s. unten das
+Statut der C. Z.-Stiftung, § 2, Name.]]
+
+[Fußnote 7: [und zwar von E. ABBE.]]
+
+[Fußnote 8: [s. hierzu die Ausführungen im ersten Teil von Anhang 1 am
+Schluß des Vortrags.]]
+
+[Fußnote 9: [Das hierzu vorliegende von A. selbst herrührende Material
+ist leider unvollständig, mag aber trotzdem und trotz der dadurch
+herbeigeführten Wiederholungen in Anhängen am Schluß dieses Vortrags
+Platz finden; s. Anhang 1.]]
+
+[Fußnote 10: [Vgl. die Ergänzungen dieser und der folgenden Ausführungen
+in Anhang 2.]]
+
+[Fußnote 11: [Vgl. die Gedenkrede auf J. FRAUNHOFER</SC> IN E. <SC>ABBEs
+Gesammelten Abhandlungen, Bd. II, pag. 319-338.]]
+
+[Fußnote 12: [S. die Ergänzung dieser Ausführungen in Anhang 3.]]
+
+[Fußnote 13: [Gemeint ist offenbar ERNST HAECKEL.]]
+
+[Fußnote 14: [Durch die Carl Zeiss-Stiftung. Vgl. insbesondere das
+Ergänzungsstatut am Schlusse des vorliegenden Bandes.]]
+
+[Fußnote 15: Diese Hoffnung hat sich zur angegebnen Zeit erfüllt.]
+
+[Fußnote 16: Beim mündlichen Vortrag hatte ABBE, unter Weglassung der
+obigen Abschnitte in | |, gleich fortgefahren: »Ohne hier die besonderen
+Erwägungen anzuführen, die unter diesem obersten Gesichtspunkt das
+Vorgehen zu leiten hatten, erwähne ich nur, daß die hier bezeichneten
+....... wesentlich bestimmt haben.«]
+
+[Fußnote 17: Diese ganze Arbeit wurde bekanntlich von E. ABBE selbst
+vollzogen.]
+
+[Fußnote 18: Fortsetzung fehlt.]
+
+
+
+
+III.
+
+Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie.
+
+Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen
+Gesellschaft zu Jena.
+
+Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27,
+28. Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten
+Sonderabdruck.
+
+
+Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit heute Abend in
+Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung der Arbeiter in
+der Großindustrie, also für eine Einrichtung des Lohnsystems, die, wie
+der Name besagt, darauf abzielt, den Arbeitern und Angestellten der
+Industriebetriebe _neben_ dem gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn
+oder Gehalt noch -- in irgend einer Form -- einen Anteil am Reinertrag
+des Unternehmens zuzuweisen.
+
+Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe stellen werden,
+als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits von meinem
+wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber nicht reden
+wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische und
+historische Behandlung der Frage zu geben in der Lage ist; ich kann
+darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen eigenen Wirkungskreis
+eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen Tätigkeit Anlaß
+gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen -- also naturgemäß nur sehr
+aphoristisch und unter Gesichtspunkten, deren Horizont überall
+beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, nicht erweitert durch ein
+planmäßiges Studium des Gegenstandes. Ich hätte also mein Thema
+eigentlich bescheidener ausdrücken sollen, dahin, daß ich eine Erklärung
+geben will, über die _besondere_ Art der Gewinnbeteiligung, die
+kürzlich in einem hiesigen Betriebe, der Optischen Werkstätte von _Carl
+Zeiss_, auf meine Veranlassung eingeführt worden ist, und über ihr
+Verhältnis zu den Einrichtungen gleichen Begriffs, die anderwärts
+eingeführt worden sind.
+
+Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der Gegenstand
+ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung eines einzelnen Falles
+bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner Grundsätze in concreto zu
+exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand in der Tat besonders
+geeignet, da er eine außerordentlich strittige Materie darstellt. Denn
+das Thema ist ein Tummelplatz für den Kampf zwischen den grundsätzlich
+verschiedenen Auffassungen volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben.
+
+Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile einander
+gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen
+Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten
+Gegensätzen.
+
+Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung mit den
+wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch gröber: »Feigenblatt
+für eine partie honteuse«.
+
+Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von
+Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die
+Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum
+Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse -- sagen sie -- zur Folge
+haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die
+Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf
+Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht
+mehr »Herr im eigenen Haus«.
+
+Gegenüber diesen _beiden_ grundsätzlichen Gegnern steht nun eine Reihe
+überzeugter Anhänger -- Leute, welche die Gewinnbeteiligung als eine
+ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen Gesichtspunkt aus höchst
+wirksame Einrichtung preisen; manche von ihnen gehen soweit, daß sie
+glauben, damit eigentlich die Lösung der ganzen sozialen Frage gefunden
+zu haben.
+
+Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf diesem Gebiet,
+eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des Lohnsystems eingeführt
+haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar ablehnend, stehen zur Sache die
+Theoretiker, die Nationalökonomen, in deren Kreis, wenn ich recht
+unterrichtet bin, der früher auch dort zu findende Enthusiasmus jetzt
+einer recht kühlen Stimmung Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen
+die Gewinnbeteiligung unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche
+stehen ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil
+auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als SCHMOLLER hat
+noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung dieser
+Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten gegeben.
+
+ * * * * *
+
+Auf jene beiden _grundsätzlich_ ablehnenden Standpunkte brauche ich
+keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, von denen sie
+ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin nur die
+Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen Angelegenheiten
+aus.
+
+Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten anknüpfen,
+die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die empfehlende,
+auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, die doch aber
+immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion übrig lassen.
+
+Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn
+ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei
+verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden
+dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr
+öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden
+müssen.
+
+Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die Einrichtung
+zuerst eingeführt hat, den Franzosen JEAN LECLAIRE, verfolgt dabei sehr
+hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute
+auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung
+wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich
+die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen
+Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals
+seitens der Arbeiter und Angestellten sein. Die Behandlung der
+Gewinnanteile ist unter solche Modalitäten gestellt, daß diese
+Möglichkeit nicht bloß eröffnet, sondern ausdrücklich als Zweck
+vorgesehen erscheint. Also ein Gedanke von großer Tragweite: die
+Wiederbelebung der alten Genossenschaften, die in den ersten Anfängen
+der Schiffahrt, des Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form
+des Zusammenarbeitens der _freien_ Leute war.
+
+Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, wenn sie im
+großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung gewinnen müßten.
+Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der Arbeiter vom
+Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und den historisch damit
+verbundenen Gegensatz von Arbeiter und Unternehmer allmählich wieder
+rückgängig zu machen. Man muß also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen
+an sich anerkennen, aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der
+Frage: inwieweit ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der
+Industrie _möglich_ -- genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die
+Arbeitstätigen in ihrer _Gesamtheit_ zugleich den Herrn des
+Unternehmens, den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht
+dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da
+besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist _ohne_ eine feinere
+Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne
+Vereinigung sehr heterogener Elemente[19]. Und dieser Standpunkt wird
+jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie,
+sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch
+diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen
+die _Möglichkeit_ erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie
+abhängt.
+
+Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung eingeführt
+hat, sie mit _dieser_ Tendenz eingeführt und durchgeführt, und wie es
+scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen von einem anderen Moment,
+welches dabei mitgewirkt hat, -- auf das ich nachher noch zu sprechen
+komme -- ist, glaube ich, der Erfolg dadurch bedingt, daß diese
+genossenschaftliche Bildung sich auf eine kleine Anzahl von auserwählten
+Personen beschränkte, die allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte
+waren, denen gegenüber jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der
+Abhängigkeit nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen
+der anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher
+Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter und
+Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, unternommen
+worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser Art in _Deutschland_,
+der im Jahre 1868 beim Borchertschen Messingwerk in Berlin gemacht
+wurde, ist völlig fehlgeschlagen.
+
+Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte wieder
+aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung der Voraussetzungen und
+Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit der Idee abhängt -- in dem
+naiven Glauben, was vor tausend Jahren möglich war, müsse doch auch
+heute noch möglich sein. Gegenüber den Urhebern dieser neuesten
+Vorschläge kann man kaum etwas anderes sagen als: gute Menschen und
+schlechte Musikanten.
+
+Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der
+Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene
+Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein
+Prämiensystem erblickt -- ein Mittel, um die tätigen Personen zu
+animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit
+recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens
+soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere
+Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also -- die
+Ölprämie, die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes
+Schmiermaterial öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf
+Sparsamkeit und Fleiß aller.
+
+Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die
+Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von
+Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser
+Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem
+wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun,
+verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung. Indes hat jene
+ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der
+Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade LECLAIRE
+verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche
+bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da
+handelte, waren nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer
+Tätigkeit wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei
+Zeitvertreib ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen
+gegenüber die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die
+nichtvertrödelte Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz
+besonderen Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur
+ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der Spielraum
+für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames Umgehen mit dem
+Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit viel beschränkter sein
+und wenigstens hinsichtlich des letzten Punktes nicht entfernt
+heranreichen an die Wirkung eines rationellen Akkordlohnsystems. Denn
+bei dem Prämiensystem[20] bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle
+doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere
+Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur,
+wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt
+alle Mehrleistung direkt in seine Tasche.
+
+Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem
+Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls
+zugestehen können.
+
+Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung
+der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende
+Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der
+Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles
+Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird
+empfohlen als eine _für sich_ wertvolle und nützliche Einrichtung
+sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur
+Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste
+Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr
+die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der
+Gewinnbeteiligung in Deutschland (FREESE) gebraucht hat. Die
+Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine
+gewisse Quote des jährlichen Reinertrags -- gewöhnlich 10 Proz.
+desselben, hie und da auch etwas mehr -- unter die Arbeiter und
+Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder
+nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich
+etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen
+Fall, daß eine Einrichtung zu _Unrecht_ den Anspruch macht, als ein
+_soziales_ Element im Wirtschaftsleben zu gelten.
+
+Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme
+rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur
+Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur
+möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein
+größerer würde, als er _unter sonst gleichen Umständen_ ohne die
+Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form
+gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil
+die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die
+Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht
+werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist
+mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht
+etwa _wegen_ der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend
+vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das
+_Gesamt_einkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was
+der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am
+Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen
+Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem
+geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit
+beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter
+kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen
+einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige
+objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte
+Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot
+in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für
+sich, sondern das _Gesamt_einkommen des Arbeiters, also im Fall der
+Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt
+dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt.
+
+Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen Mehrzahl aller
+industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto der weitaus
+größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr als jeder andere Posten
+den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste Ersparnis nach dieser Richtung
+hin bedeutet also eine relativ hohe Vermehrung des Reingewinns. So würde
+in den meisten Betrieben, wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz.
+gespart werden, eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr
+herauskommen und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung,
+die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung bringen, den
+Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach Angebot und Nachfrage
+entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, die Gewinnbeteiligung
+einzuführen, die auf sie kommende Leistung aber an Löhnen und Gehältern
+bis auf den letzten Pfennig wieder zu ersparen.
+
+Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis
+am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so
+läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar
+die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern.
+Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und
+Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht zu
+verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches verbergen,
+was ohne sie gleich erkannt sein würde.
+
+Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in einem
+Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt ist, die
+daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die Bedeutung haben _kann_,
+das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen Personen zu erhöhen -- eher
+einen entgegengesetzten Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht
+böswillig gegenüberzustehen, braucht auch nicht puritanisch jeden
+Schmuck an den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche
+meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet die
+Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus was für
+Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit Arabesken
+verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt.
+
+Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die Verbesserung der
+persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und Unternehmer, die
+Milderung des Klassengegensatzes.
+
+Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung
+keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des
+Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie
+darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen. Die
+versöhnende Wirkung ruht dann aber nicht auf der Sache selbst, sondern
+auf dem Glauben an die ihr zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also
+ganz und gar auf dem Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen
+und sonstige Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen.
+Hoffentlich gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung
+oder Milderung der sozialen Klassengegensätze auf _diesen_ Wegen
+erwarten.
+
+Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung in diesem Punkt
+nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen Konsequenzen, deren
+wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen Gegner sie perhorreszieren:
+daß sie nämlich Veranlassung bieten muß zu Diskussionen zwischen
+Arbeiter und Unternehmer. Sobald einmal eine solche Einrichtung
+eingeführt ist, gewinnen die Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch
+sicher ein moralisches Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen
+über das Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das
+ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen: das
+Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings eine sehr
+wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze zu
+mildern. Indem man über solche Angelegenheiten diskutiert, selbst wenn
+es nicht immer in den liebenswürdigsten Formen geschähe, muß jeder sich
+bemühen, den Standpunkt des andern zu verstehen, muß lernen, auf die
+Ideen des andern einzugehen. Und das leitet auch die Vertretung
+gegnerischer Interessen in friedliche Wege.
+
+Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt
+ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal
+kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor;
+indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute. Jene
+Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen
+-- was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein
+Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt
+ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder
+geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt
+das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut sein,
+Auskunft und Erklärung geben zu müssen.
+
+Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der
+Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen
+Interesses wirklich zuzugestehen hätte.
+
+Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß die
+Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine _Erfahrung_ sich berufen können,
+welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung zu beweisen scheint.
+Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur
+Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt
+sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall,
+wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis
+zwischen Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen
+doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es die
+Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in der Tat sehr
+einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser Art von
+Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung eines cum
+hoc mit einem propter hoc erblicken.
+
+Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine Meinung;
+aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher nämlich ist -- von
+wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen -- die Einrichtung nur von sehr
+anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich
+redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern,
+ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu
+erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu
+pflegen. Die Einführung des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach,
+geradezu als Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun
+anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen günstigen
+Umstände sie immer begleiten -- nicht als Wirkung und Erfolg des
+Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer liegenden gemeinsamen
+Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke unter den Unternehmern der Einrichtung
+sich bemächtigt hätten -- was sie aus guten Gründen nicht getan haben
+und wohl auch sobald nicht tun werden -- so könnte die Erfahrung ganz
+anders aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für
+die Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester
+Lohndrückerei sein könne.
+
+Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch zweifeln könnte,
+so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem Besehen des
+Belegmaterials, das die Statistik beibringt. Denn dieses Material zeigt
+die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung behaupteten günstigen
+Wirkungen auch in solchen Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz
+geringen Dosen, beinahe homöopathisch, zur Geltung gekommen ist -- z. B.
+bei Gewinnanteilen, die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr
+als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem
+einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man auch hier
+noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen seine Wirkungen ganz
+geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es zwar noch Leute, die in Sachen der
+medizinischen Therapeutik an eine spezifische Wirksamkeit minimaler
+Dosen glauben; in der sozialen Therapeutik aber gilt keine Homöopathie.
+
+Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes
+muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an
+diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als
+eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als
+Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen
+ergibt sich, glaube ich, aus dem fortwährenden Hereintragen
+philanthropischer und humanitärer Ideen in die Beurteilung der
+Wirtschaftseinrichtungen auch nach der _sozialen_ Seite hin. Die an
+sich hocherfreuliche Ausbreitung der Teilnahme an den sozialen
+Angelegenheiten in den Kreisen namentlich der Gebildeten steht leider
+zum Teil _nur_ unter _solchen_ Ideen, oder unter den Ideen der
+christlichen Karitas. Diejenigen nun, deren Interesse an
+wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven _solcher_ Art entspringt,
+suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich in erster Reihe oder ganz
+allein die Betätigung, wenn nicht von Barmherzigkeit und christlicher
+Nächstenliebe, so doch von Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit.
+
+Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen dieser Stimmung
+sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht Wohlwollen und
+Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, nach ihren
+unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg den Stempel
+des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere nur an die offenbaren
+Härten, die das Verbot der Kinderarbeit in der Industrie und die
+Einschränkung der Frauenarbeit für viele mit sich bringt. Erscheint es
+nicht ganz abscheulich, armen Leuten zu verwehren, ihre Kinder
+mitarbeiten zu lassen, damit sie weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich
+aber ist es fast mit allem, was auf sozialen Fortschritt abzielt -- nur
+bemerkt man es nicht so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B.
+Verkürzung und strenge Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von
+Minimallöhnen und dergl. sind -- was nur die meisten nicht sehen --
+voller Ecken und Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig
+leistungsfähigen Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache.
+Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis von
+Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis von
+Klasse zu Klasse -- z. B. der Klasse der Lohnarbeiter zur Klasse der
+Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. Bei der Beurteilung der
+Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber die höhere Gerechtigkeit und
+Ethik, die auf das Wohl des Ganzen sieht, sich kalt hinwegsetzen über
+die Rücksichten auf das Wohl einzelner, wo deren Interesse dem Interesse
+der Klasse entgegen ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen
+Einrichtungen die harte Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer
+Fortschritt über Leichen geht -- über die Schwachen und Unfähigen, die
+nicht mitkommen können.
+
+Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche
+Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in christlichen,
+ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher richtet sich deren
+Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, die in ihren
+Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen ungetrübte
+Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft
+beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen
+Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig
+etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte,
+ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich
+ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der
+Schätzung einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz.
+
+So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung den
+Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung und Bewertung
+wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der philanthropische: Wohlergehen
+für alle! -- damit alle sich glücklich und zufrieden fühlen; da ist der
+christliche: Krücken für die Schwachen! damit sie notdürftig sich
+fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; da ist der soziale: _Schild
+und Wehr für die Kräftigen!_ -- damit sie ihre Position behaupten, damit
+dem arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger
+Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht
+die Schätzung der _Einrichtungen_ im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit des
+Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung für das Ganze. Den beiden
+anderen Standpunkten bleibt dabei auch noch ihr Recht -- nämlich bei der
+Beurteilung der Art, wie die Einrichtungen von den Personen angewandt,
+gehandhabt werden; denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das
+Tun aller den sittlichen Normen.
+
+Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt eine in der
+Hauptsache _ablehnende_ Stellungnahme zu ihr aus. Nicht daß ich ihr
+jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen wollte; nur
+bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere Bedeutung in Rücksicht
+auf das wirtschaftliche Interesse des Arbeiterstandes. Damit aber meine
+nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend
+erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende
+Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur
+»angebrachtermaßen«: _weil_ das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil
+angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält,
+keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem
+gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen
+Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß die
+Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren _könnte_, falls jenes
+»weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des früheren Urteils
+sich ändern sollten.
+
+Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität in
+Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis vor kurzem nicht
+näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in
+der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum
+Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung
+eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der
+Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres
+zu tun.
+
+Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue
+Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben -- als ich an die
+Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »_Statut der Carl
+Zeiss-Stiftung_« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah,
+die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im
+Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für
+die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner
+Überraschung inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger der
+Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß die
+Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals,
+die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit,
+nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders
+zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als
+dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem
+gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in
+geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt
+würde.
+
+Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug nehme, sind in
+der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften charakterisiert:
+
+Jeder -- Arbeiter oder Angestellter -- muß mit einem festen Zeitlohn pro
+Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei aller Akkord- oder
+Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist.
+
+Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr oder länger
+fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder herabgesetzt
+werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang die Arbeit
+eingeschränkt wird.
+
+Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar die Kündigung der
+Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen frei nur gegenüber solchen,
+die erst kurze Zeit im Betrieb tätig waren. Allen, die drei Jahre oder
+länger ihm angehören, muß, wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens,
+sondern aus irgend welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also
+z. B. wegen verminderter Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine
+bestimmte Abgangsentschädigung gewährt werden. Diese beträgt mindestens
+den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der Dienstzeit
+und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen Jahreslohnes.
+
+Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der sonst
+geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der
+Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: dem
+Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft
+einen gewissen _Mindest_verdienst zu gewährleisten, auf den sie im
+grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges noch
+rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn ungeschmälert
+fortzuzahlen -- oder kündigen und das Pönale zahlen, welches für den
+Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung auferlegt, stellen den
+Unternehmer unter starken Zwang, immer das Äußerste aufzubieten, um auch
+in schlechter Zeit wenigstens die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch
+auf einem gewissen Einkommensniveau zu erhalten.
+
+Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine derartige
+Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften gestellt
+ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei Korrektiv beigefügt
+würde.
+
+Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die
+Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen,
+_mittleren_ Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so
+daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen
+den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers
+dauernd bestehen würde. Folgte nun einer solchen Zeit eine Periode der
+Depression, so würde die Unwiderruflichkeit der vordem gewährten
+Lohnsätze gerade der Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung
+entsprechen, das Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau
+einer _mittelmäßigen_ Geschäftslage herabsinken zu lassen. _Das_ zu
+leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu leisten
+imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht bei mittlerem
+Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß läßt, daß er genügende Reserven
+gewinnt, um in schlechten Jahren nötigenfalls zusetzen zu können.
+
+Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode normalen
+Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter
+Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges -- was dann? Dann wird,
+wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen des
+Personals in allen Schichten desselben sicher steigen müssen und, falls
+die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, allmählich einen ihr
+entsprechenden Höhestand erreichen. Daß irgend ein Betrieb dieser
+Konsequenz sich entziehen könnte, ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal
+einen Anteil an den offensichtlichen Vorteilen eines gehobenen
+Geschäftsganges vorenthalten zu wollen, würde nicht nur eine grobe
+Unbilligkeit bedeuten und als solche empfunden werden; es würde auch ein
+derartiger Versuch, angesichts der in solcher Zeit gesteigerten
+Nachfrage nach tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr
+aussetzen, seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am
+dringendsten gebraucht werden.
+
+Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des
+Arbeitseinkommens in der Form der _Lohn_erhöhung sich vollziehen, so
+würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie ein Rad mit
+Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht rückwärts. Und
+wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht anhaltende Periode
+der Depression folgte, müßte der Betrieb mit einem Lohnkonto belastet
+bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, sondern einer ungewöhnlich
+günstigen Geschäftslage entspräche. Und dabei könnte auch ein sehr gut
+konsolidiertes Unternehmen leicht bankerott werden.
+
+Es gibt nur _einen_ Weg, die vorher benannten Vorschriften der
+Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen
+dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen des Personals muß
+in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, der Lohn (oder
+Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner Rücksicht auf
+aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang unterworfen
+sein, muß vielmehr bemessen werden können nach den normalen,
+durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des Betriebes; der andere
+Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen Grundlinie aus,
+aufsteigendem Geschäftsgang anpassen und diejenige Erhöhung des
+Arbeitsertrags bringen, die dem Personal als Anteil an den Vorteilen
+günstiger Konjunktur zukommen muß.
+
+Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung,
+nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom
+Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens
+gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger
+günstige Wirtschaftslage. Er führt auch ohne weiteres auf die in § 98
+des genannten Statuts vorgeschriebene _Form_ des Gewinnanteils: dieser
+ist nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als
+nachträglicher prozentualer Zuschlag auf _alle_ im Lauf des Jahres
+ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne und Akkordlöhne und ist in dem jeweils
+festgestellten Prozentsatz ganz gleichmäßig an alle -- Arbeiter wie
+Beamte -- auszubezahlen, jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen
+Jahr tatsächlich verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil
+ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich
+die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist
+-- damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt
+bleibe.
+
+In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, wie sie im
+vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte eingeführt wurde,
+eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen der
+Arbeiter (und Angestellten), als unter den von mir kritisierten anderen
+Gesichtspunkten diesem Lohnsystem zugedacht war. Der Gewinnanteil soll
+dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in
+solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll,
+der Absicht nach, nur _dasselbe_ sein, was ohne die Einrichtung der Lohn
+allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung eine wichtige
+Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft -- mittelbar,
+durch dasjenige, was sie ermöglicht für _schlechte_ Jahre, für Zeiten,
+wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn sie ermöglicht (wie vorher
+ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung festzustellen, die den Arbeiter
+dagegen sichern, in schlechten Jahren seinen Arbeitsverdienst _unter_
+ein bestimmtes Niveau herabgedrückt zu sehen. Die Gewinnbeteiligung
+erscheint unter diesem Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied
+eines strengeren Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen
+normalen Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als
+Mindestverdienst zu gewährleisten -- also dem vorbeugen kann, daß auf
+der Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große Zahl
+von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht sei.
+
+Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet nicht,
+auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte
+Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes gehören diese
+Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. Für letzteres genügt
+es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, unter welchen die Einrichtung
+hier angesehen wird, und das Verhältnis, in welches sie daraufhin zu den
+gleichnamigen Veranstaltungen in anderen Industriebetrieben tritt. Ich
+schließe nun, um beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine
+persönliche Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz
+charakterisiert zu haben, mit einem Bild:
+
+In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden sich zwei
+Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft sich
+stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch welches der
+Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch für Zeiten ungünstiger
+Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; der andere ist die finanzielle
+Kraft des Unternehmens, von der die Durchführung jenes Lohnsystems
+abhängt. Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die
+Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen
+behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten
+verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der
+Großindustrie erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten,
+müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die
+Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von
+den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen
+sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das
+Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat. Das
+Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 19: [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt,
+s. S. 120 ff..]]
+
+[Fußnote 20: [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit
+verschiedentlich versuchten und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von
+HALSEY</SC>, <SC>ROWAN u. a.]]
+
+
+
+
+IV.
+
+Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte.
+
+Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen
+der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897.
+
+Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,
+
+
+[Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck.
+
+Als vor nahezu sechs Jahren eine _Neuregulierung der Akkordsätze_ in
+mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese
+Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor ABBE, in
+einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet. Es schien der
+Geschäftsleitung zweckmäßig, den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des
+Betriebs in Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den
+Druck vervielfältigen zu lassen.
+
+Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete
+Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. Leider war diese
+Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an mehreren Stellen zu
+unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu geben und es war auch leider
+versäumt worden, die Niederschrift gleich nach ihrer Fertigstellung, als
+Sinn und Wortlaut der Rede noch in frischer Erinnerung stand, von
+berufener Seite ergänzen bezw. berichtigen zu lassen.
+
+Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, _an dem
+vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern_. Nur hier und da ist eine
+zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine offensichtlich falsche
+Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz unverständlichen Absätze
+sind weggelassen worden[21]; im übrigen aber ist die zur Verfügung
+stehende Niederschrift auf den folgenden Seiten _wörtlich abgedruckt_.
+Die vom Unterzeichneten zur Erleichterung des Verständnisses hier und da
+hinzugefügten Worte sind durch [] als solche gekennzeichnet.
+
+Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und sprachlichen
+Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept gehaltene, fast
+drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen wird und die durch eine
+verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung hätten beseitigt werden können.
+Es ist aber dafür die möglichste Gewähr gegeben, daß der _ursprüngliche
+Sinn der Ausführungen unverfälscht_ zur Wiedergabe gelangt. Über jene
+formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, des Inhalts
+der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich findet der
+Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, seine damaligen einen so
+wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen durchzusehen, zu
+überarbeiten und zu vervollständigen.
+
+_Jena_, 20. August 1903.
+
+ Dr. S. Czapski
+ i. A.]
+
+ * * * * *
+
+
+_Werte Arbeitsgenossen!_
+
+Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung
+entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das
+Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und
+Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals
+Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten -- im Sinne
+einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung -- zurückzukommen.
+
+Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den
+Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und
+die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem
+Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet
+haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als
+solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt
+eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und
+erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber
+hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der
+Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt,
+kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle
+Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die
+Beteiligten sich klar machen, was _denn das Verhältnis sei zwischen
+Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise_, zwischen der Firma als
+Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit
+der arbeitstätigen Personen im Betriebe -- zu denen ich bitte, auch mich
+und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen,
+wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an
+der Drehbank arbeiten, nicht zu den »_arbeitstätigen_« Personen im
+Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte,
+seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer
+und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen
+Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen
+sich ergeben.
+
+Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche
+Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf
+Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir
+Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie
+mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen.
+
+In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob
+sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze,
+Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf
+friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen
+einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen
+Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber
+doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus
+manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und
+die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer
+schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will
+ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ
+geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen
+prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am
+härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des
+Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine
+Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem
+Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine
+Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in
+entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren
+begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher
+jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das
+hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer
+_Erhöhung_, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm
+möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa --
+was ich ganz besonders hervorheben möchte -- um das Bemühen, den
+Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die _Firma_ einen größeren
+Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine _gerechtere und
+vernünftigere Verteilung_ des Arbeitsertrages in seiner unverminderten
+Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der
+beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht
+abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die
+bisher benachteiligt waren.
+
+Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das
+Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich
+erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des
+Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht
+eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu
+dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit
+Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890,
+nichts anderes ist, als eine _Produktivgenossenschaft in Beziehung auf
+die wirtschaftlichen Interessen_. Denn seit dieser Zeit -- bekannt ist
+dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit
+1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern
+auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde -- gelten die Normen,
+welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also
+der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit
+von Menschen; es ist eine _juristische Person_. Eine juristische Person
+aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich
+nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine
+Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen
+persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als
+Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei
+Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder
+kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir
+brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der
+Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines
+Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob
+sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals
+über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb
+auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es
+ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem
+Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital
+hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen
+Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und
+eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche
+Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung
+gebracht werden muß. Wir haben beinahe 1/2 Million Mark bei einem
+derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann
+es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns
+größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1
+Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.
+
+Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind
+es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der
+ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch
+bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt.
+Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in
+dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes
+erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern
+ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf
+ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht
+ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb
+eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut
+ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte.
+
+Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden
+kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den
+bloßen Zins, bedeutet praktisch, _daß bei uns das Kapital nicht Herr der
+Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit_. Der Zins muß in derselben Weise
+gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es
+bedeutet aber weiter noch, daß dieses _Kapital tatsächlich den Charakter
+eines Kollektivbesitzes erhält_ und zwar gegenüber der Gesamtheit der
+Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz
+der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz
+einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht
+einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in
+den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw.
+Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen
+Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es
+nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre
+Nachfolger, an zukünftige Bürger.
+
+Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der
+Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein
+Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch
+nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer
+Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben
+hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital
+nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet
+sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines
+einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des
+auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch
+keine Einzahlung gibt.
+
+Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die Firma als
+Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht das Interesse des
+Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: sie vertritt das
+_Interesse der Gesamtheit aller arbeitstätigen Genossen gegenüber dem
+Interesse aller einzelnen_, das Interesse der _dauernden Gemeinschaft
+aller_ gegenüber den Interessen, _welche die einzelnen jeweils_ haben.
+Sie hat also im besonderen die _Verteilung des Ertrags der Arbeit_
+zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, und es ist
+die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeitsgenossenschaft in
+ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines dauernden, bleibenden
+Wesens -- im Unterschied zu dem zufälligen Personenkreis, der jeweils
+die Genossenschaft bildet.
+
+Fragen wir danach: _Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden_,
+das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der
+einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein
+Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das
+ist nur scheinbar. In der Tat besteht zwischen diesen beiden Dingen,
+zwischen der Gesamtheit aller einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft
+bilden, ihrem Interesse und dem Interesse der Genossenschaft als solcher
+ein sehr deutlicher Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines
+einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen
+Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht
+auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu
+irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die Genossenschaft
+ein Interesse daran, _nicht_ den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen,
+sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit
+zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die
+verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde.
+
+Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, genau so
+wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im Gegensatz steht zur
+Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der Bürger in Jena würde sich
+beispielsweise am besten stehen, wenn die Gemeinde eines schönen Tages
+ihr ganzes Eigentum unter die Bürger verteilte, es käme dann auf jeden
+einzelnen gewiß der Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit
+einverstanden sein. Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie
+die Erträgnisse dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus
+der Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen
+Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete?
+Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode vollkommen widersinnig
+ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, obwohl sie dem Interesse des
+einzelnen entspräche; die Gemeinde darf sie deshalb nicht vollziehen,
+weil sie auch das Interesse derjenigen Bürger wahrzunehmen hat, welche
+nach 20 oder 30 Jahren kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und
+erhalten werden, und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht
+verteilt werden.
+
+Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung kein anderes
+Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft
+als solcher, so ist damit ein _Interessengegensatz_ gegeben, der in alle
+Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die
+Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als
+Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen. Es
+entsteht die Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser
+Teil ermittelt werden?
+
+Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in Hinsicht auf
+die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die Firma eine
+Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, bei der
+die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug auf Leitung und Verwaltung
+des Ganzen, _nichts zu sagen haben_. In einer Genossenschaft hat die
+Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder
+Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen
+neuen wählen. Viele von Ihnen werden sagen: Hier müssen wir uns einen
+von dem Stiftungsstatut[25] oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von
+dem vielleicht viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten
+Jahre absetzen würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten!
+
+Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen zu
+wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen habe, zu sagen, daß
+die Firma hinsichtlich der Regelung ihrer wirtschaftlichen Interessen
+seit sieben Jahren eine _Produktivgenossenschaft_ geworden ist, so habe
+ich ein besonderes Interesse, gleich hinzuzufügen: aber _nur
+hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Interessen -- nicht auch
+in Hinsicht auf die Verwaltung und Leitung_. Ich achte den, der sagen
+wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich berufe mich
+aber darauf: _alle die Schritte, welche seit zwanzig Jahren zum Wohle
+der Firma unternommen worden sind, würden niemals getan worden sein von
+dem gewählten Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung_, weil es
+schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier Personen zu
+übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle diese Entschließungen
+wären nicht zustande gekommen, wenn auch nur zehn Personen dabei
+mitzuwirken gehabt hätten.
+
+_Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung und Leitung der
+Aktion_. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: Seien Sie alle froh darüber!
+Denn es ist noch kein Versuch gelungen, Genossenschaften auf
+industriellen Gebieten mit Erfolg zu halten, die auch hinsichtlich der
+Verwaltung und Leitung Genossenschaften gewesen wären. Meinem verehrten
+Freunde ROTHE[26] bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn
+Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal
+erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg
+gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen
+Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu
+erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle
+ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste
+Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist.
+
+Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn Sie auch
+vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser Verband von
+1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der Aktionen eine
+Genossenschaft wäre -- bestreiten können Sie nicht, daß diese Leute, die
+diesen oktroyierten Vorstand bilden, _keine anderen Interessen
+vertreten können_, als ein Vorstand, den Sie vielleicht in einer
+Generalversammlung wählen würden. Der Sache nach kann auch dieser
+gegebene Vorstand kein anderes Interesse vertreten, als das der
+Genossenschaft als solcher, mit Rücksicht auf deren dauernden Bestand
+gegenüber dem Interesse der jeweils in ihr befindlichen Personen, der
+einzelnen und der einzelnen Gruppen.
+
+Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in
+welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht
+zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen
+Personen, nämlich daß _der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig
+aufgeteilt werden dürfe_, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb
+angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe -- wenigstens
+in guten Zeiten.
+
+_Für welchen Zweck soll das geschehen_? Welches Zweckes wegen soll das
+nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag verteilt wird? Nötig ist das
+wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen:
+
+Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur
+Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen _zukünftigen
+Leistungen_, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen
+zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die
+_Pensionseinrichtungen_ und die _Arbeitslosenversicherung_ in der Form
+der _Abgangsentschädigung_.
+
+Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages
+zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, sondern
+an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, einem _wachsenden
+Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen Vermögens und erhöhter
+Kreditfähigkeit gerecht_ werden zu können; einem wachsenden
+Kapitalbedarf, der dadurch gegeben ist, daß die Genossenschaft ihren
+Wirkungskreis durch Aufnahme weiterer Mitglieder quantitativ erweitern
+kann, wie dies bei uns sichtlich geschehen ist.
+
+Drittens ist es die _Vorsorge für schlechte Zeiten_ im Interesse der
+Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils zu der betreffenden
+Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft muß sich so einrichten,
+daß sie in schlechten Zeiten mit stockendem Geschäftsgang zusetzen kann.
+
+Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft unter
+allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß sie einen angemessenen Teil
+des _Arbeitsertrages als Kollektivbesitz_ für sich behält, obgleich es
+für die Genossen immer angenehmer und vorteilhafter wäre, wenn alles
+verteilt würde.
+
+Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch einige
+Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft muß sich
+einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten Geschäftsganges.
+Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, daß eine länger
+anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht nur unfähig macht, ihre
+Genossen über Wasser zu halten, sie nicht auf ein tieferes
+Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern sie muß auch
+befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange gemeinsame
+Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie
+in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen
+Arbeitsertrages zurückbehält.
+
+Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können,
+das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu --
+ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung
+von Dividenden -- daß die Genossenschaft _kreditfähig_ bleibt, neues
+Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit
+nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt.
+
+Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen braucht zur
+Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren Genossen zugesichert
+hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, daß wir Vorsorgen für
+Deckung von zweierlei Arten von Lasten, die wir übernommen haben.
+Erstens ist es die _Pensionszusicherung_ sowohl für die Hinterbliebenen
+als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der
+_Altersrente_, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter
+zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer
+_Abgangsentschädigung_ kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts
+anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist.
+
+Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses Verständnis
+entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal in einem größeren
+Kreise mich darüber besonders geäußert habe; deshalb will ich heute
+einige Erläuterungen dazu geben. Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt
+dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen
+abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der
+Deckung der _Pensionslasten_ rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in
+der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz
+nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen,
+nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund unseres
+Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen werden, wenn
+die Zusammensetzung unseres Personals sich einem Ruhepunkt, einem
+Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen Arbeitsklassen unseres
+Personals sind jetzt meist aus jüngeren Leuten zusammengesetzt. Das
+Resultat ist, daß wir gefaßt sein müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz.
+des gesamten Lohn- und Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen.
+
+Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch erscheinen. Das
+wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen sage, was die
+_Witwenpension_ bei uns bedeutet, nämlich: daß durchschnittlich jeder
+verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns in die Lebensversicherung
+eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen für den Todesfall. Die
+Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden,
+bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der
+Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In
+diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen[27], in 20 oder 30
+Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen.
+
+Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung unserer
+_Altersversicherung_ betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt wird, ist --
+wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre in einen
+Stiftungsbetrieb eingetreten ist -- mit dem Recht ausgestattet,
+dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes als
+Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je 90 Leute
+zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, d. h. daß bei
+einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie die angegebene
+Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer zehn das 65. Lebensjahr
+erreichen und dann den Anspruch auf die Gewährung der Altersrente
+besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche Lebensdauer eines 65jährigen
+Mannes immer noch 10 Jahre. Was ein solcher dann als [kapitalisierte]
+Altersrente zu fordern hätte, beträgt also immer noch das Neunfache
+seines Pensions-Jahresanspruches. Im Durchschnitt werden alle, die bei
+uns 65 Jahre alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche]
+Altersrente beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10
+Jahren folglich 90000 M.
+
+Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen nicht
+auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen der
+Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als Lohn und
+Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, damit die
+durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. beträgt, damit die
+späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit die Zukunft nicht
+ungebührlich belastet wird.
+
+Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und zwar die
+Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der _Abgangsentschädigung_
+besteht, die in Wirklichkeit aber, wie ich schon gesagt habe, eine
+Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Was heißt es, wenn im Statut
+steht, daß jedem, der 3 Jahre bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr
+beschäftigt werden kann -- z. B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges --
+der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner
+Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was
+sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird,
+eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des
+plötzlichen Arbeitsloswerdens.
+
+Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, hat das
+aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger in der
+Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich nicht
+an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel wären,
+es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen die
+Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen Lohn mit auf
+den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie 3 Jahre lang beschäftigt
+und sie jede Woche einen Tag spazieren gehen läßt oder 1-1/2 Jahre 2 Tage
+in der Woche. Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der
+Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann,
+eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen,
+wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer
+vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den Fall der
+Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch in schlechten
+Zeiten _solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre lang beschäftigt sind
+und sonst ihren Mann stehen, überhaupt entlassen werden_.
+
+Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert auch eine
+gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. Demnach müssen
+wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten
+Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in
+Rücklage zu bringen suchen.
+
+Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir
+diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch sagen: Andere Leute
+haben ja auch keine Pension für ihre Frauen und Kinder -- »Was schiert
+mich Weib, was schiert mich Kind? Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig
+sind!« Wenn ich invalid werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide;
+ich lasse mir den Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen.
+Vielleicht wird man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung
+nennen. Nun, ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche
+Gedanken hegen; sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es
+ist recht gut, daß das _Zwangs_-Einrichtungen sind, denen sich im
+eigenen Interesse niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst
+_unanständig_ für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen
+Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde
+Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die _Ehre des Unternehmens_
+gewahrt werden. _Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber
+nicht haben_.
+
+Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man sie tadeln kann:
+wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, weil wir gar nicht
+beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese hätten ein Recht, sich
+darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß
+trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als
+Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein
+würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre
+Arbeitskraft anböten! Das kommt darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen
+kann, daß diese 9 Proz., welche wir für die angegebenen
+Versicherungszwecke den Genossen vorenthalten und zurücklegen müssen,
+weit weniger betragen, als der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder
+Unternehmer dem Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen
+des Unternehmergewinnes hat, die uns durch unsere Organisation der
+Arbeit erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese
+Abzüge indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon zu
+erwarten haben, sind _nicht geschädigt_ gegenüber denen, die unter
+anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen.
+
+(Pause.)
+
+Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht nun die
+Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der Firma CARL ZEISS
+unter der bestimmten Fragestellung: _Wie hätte eine Genossenschaft den
+gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit zu verteilen, im Verhältnis zu der
+Gesamtheit aller Mitarbeiter einerseits und der Genossenschaft als
+solcher andererseits?_ Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft diese
+Verteilung zu regeln, wenn er _vernünftig_ und _gerecht_ sein will?
+
+Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag
+zurückbehalten, wenigstens in _guten_ Jahren nicht verteilt werden? was
+soll der _Genossenschaft_ als _Kollektivbesitz_ erhalten bleiben? Die
+zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen soll nun das zur
+Verteilung Bestimmte unter die verschiedenen Gruppen und die einzelnen
+verteilt werden? Als erste Frage verbleibt uns also: _Was_ soll verteilt
+werden? als zweite Frage: _Wie_ soll verteilt werden?
+
+Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das
+Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der
+Verteilung entzogen werden muß? Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede
+Genossenschaft, wie auch jeder Einzelunternehmer in der bloßen
+_Organisation der Arbeit_ als solcher eine _Quelle hat für den
+Mehrertrag der Gesamtarbeit gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen_.
+
+Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und Gebäude zu
+kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder hundert Leute in
+seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware herzustellen, für die der
+Markt noch aufnahmefähig ist -- wenn das der Einzelunternehmer tut,
+entweder für sich oder in Form der Bildung einer Genossenschaft, so kann
+dieser den Arbeitenden sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet,
+Kapital zur Verfügung habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen
+könnt, dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für
+welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung
+eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb der
+Waren eingeführt wird, -- _durch all das wird der Ertrag größer, als
+wenn jeder nach seinen Fähigkeiten allein arbeiten wollte_. Die
+Organisation also und das Zusammenarbeiten heterogener Elemente ist die
+Quelle eines Mehrwertes und Mehrertrages der Arbeit.
+
+Es gibt einen _Organisationsgewinn_, der einfach daraus entspringt, daß
+viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen und gemeinsames
+Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen oder einer Woche soviel oder
+mehr arbeiten können, als ihnen dies einzeln, getrennt und ohne
+gegenseitige Unterstützung, in 9 oder 10 Tagen zu leisten möglich wäre.
+
+Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen
+Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen Arbeit
+benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert andere ebenfalls machen
+-- jede Organisation ist an sich die Quelle eines Organisationsgewinnes.
+Und jede dieser Organisationen hätte so gut wie jeder Privatunternehmer
+oder eine Genossenschaft das Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf
+diese Weise mehr erreicht wird, als was die einzelnen ohne die
+Organisation oder ohne die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht
+verteilt werden, muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben.
+
+Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, der hier
+seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, auch da, wo weiter
+nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt habe: zweckmäßige
+Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer Vertrieb usw.
+
+Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen »Wald- und
+Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir können jedem einzelnen und
+jeder Gruppe sagen: wenn Sie es versuchen wollten allein zu arbeiten,
+ohne Teil des Ganzen zu sein und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen
+zu haben, wenn Sie dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen
+würden, so hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten.
+
+Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne eine Organisation,
+die Quelle eines _speziellen_ Unternehmergewinnes werden kann. Das sind
+nämlich diejenigen _feineren Organisationen_, welche aus der gemeinsamen
+Arbeit noch mehr Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit
+gewöhnlichen Mitteln, möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete
+gibt es solche Einrichtungen, welche die Möglichkeit einer weiteren
+Quelle des Mehrwertes der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen
+Unternehmergewinn. Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren
+Verkaufswert, als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche
+dieselbe technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch
+_minderwertig im Gebrauch_ sind, weil die Erzeugnisse unserer
+Organisation noch das für sich haben, daß sie _Repräsentanten
+fortschreitender Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung der
+Leistung der Erzeugnisse_. Das erhöht deren Marktwert im Verhältnis zu
+der in sie hineingelegten mechanischen, äußeren Arbeit. Das drückt sich
+darin aus, daß das, was wir machen -- und manche andere auf unserem
+Arbeitsfelde ebenfalls -- keine gewöhnliche Marktware ist, wie sie von
+vielen neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter der
+allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung aller
+derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer Fabrikate ist eine
+größere, als derjenigen, die von anderen Firmen verfertigt werden; diese
+können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. Wir haben in diesem Ansehen
+unserer Erzeugnisse dadurch, daß sie keine gewöhnliche Marktware sind,
+daß sie nur einer beschränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz
+unterworfen sind, eine Quelle _höheren_ Verkaufswertes, die ziffernmäßig
+nachzuweisen ist.
+
+Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, daß sie
+_unter Patentschutz steht_; ja, fast die Hälfte unserer ganzen
+Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung gelangten
+Blatt[28] finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? Antwort: sie
+sind auch äußerlich gekennzeichnet als _Erzeugnisse besonderer
+erfinderischer Tätigkeit_, in denen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die
+dadurch einen Mehrverkaufswert haben als andere Erzeugnisse, die
+technisch gleich gut hergestellt sind.
+
+Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, auch auf
+das, was _nicht_ patentiert ist. Und dann die weitere Frage: mit welchen
+_Ziffern_ soll man diesen höheren Verkaufswert veranschlagen?
+
+Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, was
+unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, daß die _für
+unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente diejenigen sind, welche wir
+überhaupt nicht genommen haben und nicht zu nehmen brauchten_. Denn
+dieses Ansehen eines höheren Wertes gegenüber den Produkten
+gleichartiger Arbeit brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des
+Patentamtes zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche
+jeder nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem sie
+nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, _weil
+sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung sind_. Also ich kann
+sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und und diese Werterhöhung unserer
+Erzeugnisse auf _alle_ Arten derselben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf,
+ob sie patentiert sind oder nicht.
+
+Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse von
+anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine erwünschte Unterlage
+für die Schätzung dessen, was der materielle Betrag dieses Mehrwertes
+sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht schon, was ich Ihnen sage: es
+ist _mindestens 10 Proz. des Einzelverkaufswertes_; denn es gibt ja
+andere Leute -- Fabrikanten in Paris, London, New York usw. -- die für
+die bloße _Erlaubnis_, das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10
+Proz. des Verkaufswertes als _Lizenzgebühr_ zahlen.
+
+Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses
+abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster
+anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir
+weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser
+Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert
+ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10
+Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer
+Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus
+anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer
+noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz
+keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den
+patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten
+Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die
+mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen _neue Ideen_
+zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens
+10 Proz. schätzen lassen.
+
+Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der
+Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten
+ist, _daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst
+derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen_, ein Mehrwert, der nicht
+vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche
+Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten
+Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz
+unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die
+Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die
+Quelle des _Kollektiverwerbs_. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb,
+der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen
+herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer
+Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen,
+nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat
+und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel
+intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat,
+die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können.
+
+Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher
+erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf;
+zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser
+besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem
+gewöhnlichen Unternehmergewinn -- den ich als den »Wald- und
+Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe -- hinzukommt, zu dem, was die
+Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom
+Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe --
+wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir
+die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende
+Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit
+ansehen?
+
+Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich
+verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt
+der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert _der
+Produktion_ nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von
+dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für _Arbeitsleistungen_
+gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma
+als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle
+hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem
+gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn
+hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der
+gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein,
+der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt.
+
+Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer
+anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich
+Ihnen sage -- unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn
+unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag
+der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für
+künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken
+ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, _dann heißt
+es: Bis hieher und nicht weiter!_ Denn dann käme etwas zur Verteilung,
+was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz
+ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher
+durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener _Raubbau_.
+
+Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch
+erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht
+mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die
+anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort
+Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von
+dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der
+Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet.
+
+[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen
+stenographierte Ausführungen.]
+
+ * * * * *
+
+Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben,
+warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, _nicht
+verteilt werden dürfen_. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis
+hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer
+fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum
+ist gerade das _Kollektiverwerb_?
+
+Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind
+wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, _denn ich bin 30
+Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand_. Ich wünsche, daß es
+mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser
+unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen
+werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen
+Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.
+
+Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein alter Freund
+ZEISS zu mir kam -- ich wohnte damals in der Neugasse -- und mir
+mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund getroffener
+Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, die seit dem Jahre
+1871 im wesentlichen nach meinen Angaben gemacht wurden, die Höhe von
+ganzen 800 Talern erreicht hätten. Ich war damals ganz aus den Wolken
+gefallen, um so mehr als Herr ZEISS mir sagte, daß ein großer Erfolg mit
+meinen neu berechneten Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im
+nächsten Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich habe
+damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« -- so verwundert war
+ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen Tätigkeit, von
+der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen Gewinn versprochen
+hatte.
+
+Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann sein lassen,
+sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber nachzudenken,
+welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, daß ich für meine
+wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile erzielte. Und da
+hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein dummer Egoist sein müssen, wenn
+ich jemals auf den Gedanken hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein
+ausschließliches persönliches Verdienst wäre.
+
+Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope auf meine
+Theorie gegründet war, hat die Firma CARL ZEISS wenigstens für 10
+Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn der Mehrwert daraus, wie
+bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. wäre, so wäre das ein
+wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten mit der damals
+kleinen Optischen Werkstätte, dessen Höhe jetzt weit über 1 Million
+betragen würde. Und mein alter Freund ZEISS hat mir vollkommen
+zugegeben, daß es ohne diesen Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit
+seiner gewohnten Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen
+überholt worden sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu
+nehmen, so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine
+Autorität hin kann ich nun sagen: _von diesen 10 Millionen Mark
+Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt worden, wenn ich
+nicht dabei gewesen wäre_.
+
+Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken kommen können,
+daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, oder daß ich einen
+persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert oder auf mehr als einen
+bescheidenen Teil desselben hätte. Warum nicht? Weil außer mir noch
+mehrere da waren, die mit dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen
+können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch
+nicht so groß gewesen. Da war zunächst unser alter LÖBER, der dasselbe
+von sich hätte sagen können; da war auch der alte ZEISS selber. Ohne ihn
+hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem Wirken gehabt, um
+diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere waren da: eine ganze
+Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz spezifischer Bedeutung,
+tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls von sich sagen konnten,
+daß sie in gleicher Weise Anteil an dem Aufblühen des Unternehmens
+hatten. Aber was wäre das für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern
+kommen würde, um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert
+einzufordern? Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede
+nachdenken, wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann:
+ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, wobei
+es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil ihm zukäme,
+und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt werden -- so
+werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht ihm ein Anrecht zu auf
+das _Ganze_ oder auf _Nichts_.
+
+Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, daß
+mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre nichts oder doch nicht
+soviel da von dem tatsächlich vorhandenen Erwerb. Dann ist dieser
+gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb nicht Eigentum einer einzelnen
+oder mehrerer Personen, ein Erwerb, den keiner in Besitz nehmen, nicht
+an seine Kinder vererben kann, sondern _gemeinsames Besitztum_, das auf
+den _Rechtsnachfolger_ übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder
+Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind.
+
+Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit Bezug auf
+meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir es wiederholt
+erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder erlebt bei all den
+kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die gemacht worden sind in
+den 70er und 80er Jahren. Wir haben es ferner wieder erlebt in den 90er
+Jahren dank der Initiative unseres Freundes Dr. RUDOLPH, nach dessen
+Angaben die Firma in ein ganz neues Gebiet eintreten konnte, so daß der
+Gesamtwert der Jahresproduktion auf mehrere Millionen gewachsen ist.
+Aber wieder war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches
+genau unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt
+angegeben habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den
+kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten
+Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele Personen
+immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben und außerdem
+finden sie bei uns noch die _Mittel zur Verwirklichung der Ideen_,
+Mittel, die sie nicht haben würden, wenn sie außerhalb unserer
+leistungsfähigen Werkstätte ständen.
+
+Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, die so
+viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt sind,
+daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen können mit einer
+großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden über 90 Proz. aller
+Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in vielen gute Ideen enthalten
+sind; sie verfallen ganz einfach. Erst in 10 oder 20 Jahren werden die
+guten Ideen benutzt von solchen, die gerade Gelegenheit haben, dieselben
+für ihre Zwecke anzuwenden. In der Regel können die Erfinder mit ihren
+Gedanken hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit
+dilatorischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur
+wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit zu
+genießen. Das hängt damit zusammen -- und ich weiß das aus eigener
+Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, es aber nicht selbst
+ausführen kann, sondern es andern anbieten muß, so ist er erstens im
+Nachteil durch das Angebot -- er verkauft die »Katze im Sack« -- und
+zweitens hat er den passiven Widerstand derjenigen zu besiegen, welche
+die Ideen benutzen sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg
+gearbeitet haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen
+keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den Handel gelangt,
+was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird ihnen die Nahrungsquelle
+geschmälert. Im allgemeinen werden also diejenigen, welche im großen
+Maßstabe neue Sachen einführen können, diesen theoretischen Erfindungen
+sehr kühl gegenüberstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der
+gemeinsamen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung,
+die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die _Wurzel des
+Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten_. Es werden dann
+aber immer mehrere da sein, welche sagen können: wenn ich nicht dabei
+gewesen wäre, so wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der
+Erfinder allein vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben
+ebenfalls nichts.
+
+Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren schon in unbestimmter
+Form angestellt habe und die mich jetzt auf den festen Standpunkt
+führen: Was in einer solchen Genossenschaft, die auf die Organisation
+der Arbeit gegründet ist, sich als wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus
+dem _Zusammenwirken_ geistiger und technischer Arbeit, ist seinem Wesen
+nach _Kollektiveigentum_. Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt
+in der vorher benannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher
+dieser Ziffer entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.
+
+Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was darf in
+unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit _nicht verteilt_ werden?
+Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr,
+wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens
+nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und
+Gehaltszahlung entfallen. Und ich scheue mich nicht, ganz fest
+auszusprechen: _Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein
+kommt, was_ _die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur
+Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte
+geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe.
+_
+
+ * * * * *
+
+Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was _nicht_
+verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen
+verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen
+Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung
+geregelt werden?
+
+Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung
+einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf
+die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche
+Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und
+Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei
+der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art -- die darin zum
+Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten
+Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert
+nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit,
+gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel
+niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten
+Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten
+und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen
+Maßstab für die Verteilung zu finden in der _relativen Bewertung der
+verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten_.
+Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der _Regelung des
+Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage_. Denn wir in Jena können doch die
+Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem
+gegebenen Boden unsere Angehörigen _möglichst günstig_ stellen, aber
+_nicht andere als wirtschaftliche Normen_ dafür maßgebend sein lassen.
+Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben,
+deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das
+tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten
+mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder
+haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt
+würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der
+Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele
+unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns
+durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für
+die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu
+bekommen.
+
+Der Maßstab bei uns muß also sein: _Jeder, der bei uns arbeitet, muß
+soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und
+seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde_
+-- nicht soviel, wie ihm _möglicherweise_, wenn er _Glück hat_, geboten
+werden kann, sondern soviel, als er mit _Wahrscheinlichkeit_ anderswo
+erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das
+sympathisch sein mag -- wir müssen uns danach einrichten, daß der
+Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die
+betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der
+persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu
+haben, unter den _gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten_.
+
+Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung
+_möglichst allen mehr zu geben_, als sie anderwärts erhalten, weil sie
+unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß
+wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die _gleichen_ Chancen haben
+wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas _günstigere_ -- eben
+weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit
+Sicherheit darauf rechnen, für _alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte
+zu haben_.
+
+Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede
+Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein
+Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß!
+Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie
+aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht
+sein wird -- er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf
+nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er
+auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist,
+und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden.
+
+ * * * * *
+
+Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt
+für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des
+_Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht_.
+Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen
+Versammlung gewesen ist.
+
+In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine
+kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet -- dazu gehören die
+Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn --
+und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die
+Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu
+verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: _nach welcher
+Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher
+Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?_ Wir sind leider zu
+spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses
+Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt
+korrigiert und beseitigt werden müssen.
+
+Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden
+müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für
+_den Unternehmer wie für den Arbeiter_, also für beide Teile,
+_vorteilhafter_ ist und _nicht mißbräuchlich zu sein braucht_. Für den
+Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit
+denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei
+Einführung des Zeitlohnes -- und für die Beteiligten deshalb, weil sie
+die Möglichkeit haben, _wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger
+Mehranspannung_ der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen
+_Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen_.
+
+Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen
+guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann:
+»Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die
+Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen
+Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern.
+
+Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach darauf hinaus,
+die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende die bestimmte
+Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung seiner Kräfte durch größere
+Ökonomie der Zeit, durch größere Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr
+zu verdienen, als wenn er die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das
+muß also im Prinzip anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die
+Frage ist nur die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende
+wirklich nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll --
+wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer gleich
+langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr auseinandergehen
+und es kann auch nur auf Grund einer gewissen Schätzung eine Norm
+gefunden werden.
+
+Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, daß man
+anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige Arbeit im Zeitlohn macht,
+der Antrieb zur Arbeit ein geringerer ist, und daß ein _Akkordarbeiter
+ohne besondere Anstrengung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig
+zu machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen_. Ich würde das
+jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung der Zeit
+erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während der Zeitlohnarbeit sagen
+kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: Ich bringe unter den gleichen
+Bedingungen in vier Tagen soviel fertig als ein anderer im Zeitlohn in
+sechs Tagen, so würde ich ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist
+einer von denen, auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit«
+Anwendung findet -- Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich
+zu schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten -- oder Du meinst,
+wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben faulenzen! Das
+wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn wenn einer im Zeitlohn
+arbeitet, ist er _auch_ verpflichtet, angemessen und gebührend fleißig
+zu sein, da wir zum _Vergnügen niemand_ in die Werkstatt stellen. Zu
+dieser Betätigung im Zeitlohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und
+pflichtmäßige Erfüllung des Arbeitsvertrages.
+
+Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im
+Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin
+der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen
+Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er _im
+Akkord_ arbeitet, _mindestens 20 Proz. mehr verdienen können_, als wenn
+er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß.
+Aber nun wohl gemerkt: _20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm geben
+müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im Zeitlohn zu leisten
+hätte_.
+
+In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die Quelle von
+manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es ist offenbar, daß auf
+meine Äußerungen hin angenommen worden ist, daß dabei gemeint sei,
+jeder müßte sich einen Abzug bis zu 20 Proz. Überverdienst _von seinem
+Wochenlohn_ gefallen lassen. Wir können nicht für alle unsere Leute den
+Wochenlohn auf die Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar
+nicht im Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für
+unseren Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die
+Arbeitslosenversicherung d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer
+nicht arbeitet, sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn
+liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu Grunde. Alle
+diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen _Zurückhaltung_
+bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren und zwar nach den
+Bestimmungen des Statuts als einen _unwiderruflichen_. Wenn wir Leuten
+Gelegenheit geben können, eine erheblich höhere Einnahme durch die
+Akkordarbeit zu haben, so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn
+sie mit einem relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt
+werden.
+
+ * * * * *
+
+Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen in dieser
+Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in unserem Betrieb:
+
+1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der
+seinem Wesen nach _unverteilbar_ ist, der in guten Zeiten der Verteilung
+entzogen werden und als _Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben_
+muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind,
+damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens
+kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht
+abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen
+Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.
+
+Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe,
+umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25
+Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz.,
+welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein Äquivalent
+sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, den wir zurückhalten zur
+Deckung unserer Verpflichtungen für Pension und Abgang.
+
+2. Die _Norm für das Teilungsverhältnis_, welches zwischen den einzelnen
+Personengruppen und den einzelnen zustande zu kommen hat, muß sich
+richten nach dem _Marktwert_ der verschiedenen Arbeiterkategorien unter
+Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen.
+
+3. Es ist notwendig, das _Verhältnis zwischen dem Ertrag von
+Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit_ vernünftig und
+gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der
+angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird -- aber nicht unter
+unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im
+Akkord zu arbeiten.
+
+(Pause.)
+
+Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu
+schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen
+wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer
+Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages
+zusammengestellt haben[29].
+
+Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei Jahren eine
+wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen gehabt haben; die
+Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital ist
+entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und Gehaltkonto hat ebenfalls
+beständig zugenommen; die darunter stehenden Ziffern zeigen Ihnen
+weiter, daß auch eine Zunahme des Durchschnitts-Arbeitseinkommens
+stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber dem, was im Geschäftsjahre
+1894/95 bestanden hat. Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem
+Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen,
+in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir,
+sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat
+arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende
+Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden
+worden. Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger
+Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen
+konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen
+besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir
+Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer
+Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem
+gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre
+hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote
+des Reingewinns herbeiführte.
+
+Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen,
+wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen. Diese allgemeinen
+Unkosten bleiben dieselben bis auf Material und Arbeitslohn, die
+infolgedessen einen besonders hohen Anteil am [d. h. Einfluß auf den]
+Reingewinn haben. So in sehr guten Geschäftsjahren. Ein schlechtes
+Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden
+arbeiten und _mehr_ leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte
+ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt
+werden müßte.
+
+Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre
+hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von 3 und 8
+anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen
+Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar nichts; es drückt nur
+aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge Leute hinzugetreten sind, die
+nur einen Wochenlohn von 5-6 M. haben, die aber doch als Personen zählen
+und in der Division die Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß,
+wenn wir den Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen
+mit dem vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der
+Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung von
+170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen Ziffern, die
+hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, welche im letzten
+Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. (5 Proz. sind
+ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich eine durchschnittliche
+Steigerung des Jahreseinkommens gegen das erste Jahr von 180 M. Dabei
+muß berücksichtigt werden, daß in den beiden letzten Jahren 2 und 7
+Arbeitstage, welche an Urlaub gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in
+den früheren Jahren nicht geschehen ist.
+
+Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro Jahr summiert sich
+bei den 400 Personen, welche daran Anteil hatten, auf über 70000 M.,
+d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind an unsere erwachsenen Arbeiter
+70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt worden, als nach dem Durchschnittssatz
+des guten Geschäftsjahres 1894/95. Daraus geht hervor, daß eine
+merkliche Steigerung des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten
+ist, und wir erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine
+Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft.
+
+Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das Kennzeichen,
+daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, _daß unsere
+Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte_. Unsere
+Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen,
+während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was
+wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen
+müssen. Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht
+40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten.
+
+Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? An sich
+könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag der
+Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des Jahres oder
+durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der Umstand, daß die
+Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß
+_irgend etwas nicht in Ordnung_ ist. Nun hat aber unsere
+Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem.
+Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem
+guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang
+abhängig gemachten Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein
+zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig
+gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen
+unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine
+Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen
+Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser
+Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend
+erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und
+unwiderruflich ist, gewähren können.
+
+Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag dieselben
+bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend zu erhöhen, bei
+schlechtem Geschäftsgang aber auch wieder herabzusetzen. In unserem
+Betrieb aber ist dies nicht möglich, weil, wie ich schon gesagt habe,
+_unsere Löhne unwiderruflich sind_. Würden wir z. B. in einem guten
+Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden
+mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe
+fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die
+_Gewinnbeteiligung_. In diesem Jahre ist aber in Form von Lohn und
+Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich recht und
+richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die Nachzahlung in Form
+der Gewinnbeteiligung fallen müssen.
+
+Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in die Erscheinung
+getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von 8 Proz. war ziemlich
+richtig auf Grund der Bilanz und der Norm, die schon in Anwendung
+gekommen ist. Die Erklärung ist darin gegeben: es ist im vorigen Jahre
+ein Umstand nicht zum Bewußtsein gekommen, der eine wesentliche
+Entscheidung bewirkt hat. Das Jahr 1895/96 hat noch unter den
+Nachwirkungen des früheren schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar
+dadurch, daß noch Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre
+verkauft wurden. Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden
+als sie gewesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist,
+Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn ein bedeutend
+höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser Umstand nicht
+bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein gebracht, daß
+eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis vorhanden war, dazu
+angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung der
+Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.
+
+Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen dieser auffälligen
+Erscheinung. Da haben wir uns überlegen müssen, inwieweit denn nun die
+durch diese Ziffern gekennzeichnete Lage unserer Betriebe den
+Anforderungen entspricht, welche nach den voraufgegangenen Erläuterungen
+der Normen und Grundsätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten
+haben. --
+
+[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so
+unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] --
+
+nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit,
+also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar
+gekennzeichnet habe.
+
+Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere
+Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre
+überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können. Der Anteil
+der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also auf 20 Proz. statt auf etwa
+24 oder 25 Proz. Die allgemeine Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf
+diese Prozente nicht kommen, als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt
+sich ganz allgemein, daß wir bei einem guten Geschäftsgang schon
+angekommen sind an der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht
+weiter, hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrags.
+
+Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche Lage
+unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen können, solange
+nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert werden -- sonst käme es
+hinaus auf eine Verteilung dessen, was im Sinne meiner vorherigen
+Erklärungen in guten Geschäftsjahren nicht verteilt werden darf. Wir
+können unsere Arbeitszeit nicht weiter verkürzen, solange zu zwei
+Dritteilen oder mehr der anderen Betriebe auf demselben Industriegebiete
+noch 10 oder 12 Stunden gearbeitet wird[30]. Wir können nicht weitere
+Erleichterungen gewähren, auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach
+seinen jetzigen Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die
+Akkordarbeit ungebunden ist, als sie nicht geregelt ist durch die
+Forderung des entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere
+Erleichterungen nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich
+ist, durch die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und
+dadurch den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den
+Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe steigern,
+nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen Organisation der
+Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus
+anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir
+nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert
+unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden
+dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit
+minderwertiger Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn wir
+unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von 10 Proz. halten
+können, _weil wir uns mitten im allgemeinen Wettbewerb befinden und
+nicht auf einer Insel im indischen Ozean_, die vielleicht jede
+Konkurrenz unmöglich machte. _Wir sind mit dem, was wir leisten, unter
+solchen Gesichtspunkten an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die
+wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können._
+
+Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr
+guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und
+folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos
+eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, _namentlich aber ein
+Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit_.
+
+Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug[31], um
+ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil dieser
+Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden nächsten
+Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen kommt, welche
+mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu arbeiten. Welches der
+Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der Akkordabschlag, können wir nur
+in einzelnen Gruppen feststellen, aber nicht als vergleichbaren
+Durchschnitt für den ganzen Betrieb. Für einzelne Gruppen ist auch
+festgestellt worden, daß im Durchschnitt der Mehrertrag der Akkordarbeit
+gegenüber den Wochenlöhnen ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht
+hat, in manchen z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz.
+Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind,
+bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd
+zu denselben arbeiten; _nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem
+bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit
+gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag
+besteht_. Dieser Anteil geht erheblich über das hinaus, was die
+Akkordarbeiter ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften.
+
+Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich
+vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere
+Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man
+schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in
+unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd
+erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß _in diesem System etwas
+geändert werden muß_. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt
+schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar. _Es findet sich bald niemand
+mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will._ Gar bald wird auch
+niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst Werkmeister zu
+werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden könnte, wie als
+einfacher Akkordarbeiter.
+
+Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die Höhe getrieben
+würden, so würde das zur Folge haben, daß im nächsten Jahre von einer
+Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die Rede sein könnte, ja, daß sogar
+der Anteil der Firma unter den Satz herunterginge, auf den sie in guten
+Jahren halten muß. Wir können also nicht auf diese Weise die
+Ausgleichung bewirken, deshalb muß es auf andere und zwar _in der Weise
+geschehen, daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der
+Akkordarbeit, welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht haben,
+in der angemessensten und schonendsten Art rückgängig machen_. Das ist
+der Gesichtspunkt der von uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die
+Vorteile der Akkordarbeit etwas einschränken werden, weil sie eine
+unverhältnismäßige Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im
+Zeitlohn arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit
+bieten können.
+
+Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse beseitigt
+zu haben.
+
+Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion
+nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das
+Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten
+eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der
+Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in
+guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten
+Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und
+findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß
+mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die
+Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern
+durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz.
+wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang.
+Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa
+12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind,
+müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter
+Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang
+ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich
+keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem
+Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.
+
+Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der
+Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir
+sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der
+Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. _Die Firma
+hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas
+abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder
+zugute._ Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation
+nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und
+Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß
+diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine
+Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich
+bedeutend verschlechterte. Gerade _weil_ keine Zwangslage vorhanden ist,
+müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden,
+zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen
+lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten
+muß.
+
+Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar
+nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu
+nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter
+Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es
+wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die
+Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher
+bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem
+Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von
+60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere
+Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird
+uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in
+einzelnen Gruppen geboten ist.
+
+Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden
+sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein
+Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts
+dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der
+Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr
+komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei
+hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen
+dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die
+Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der
+»Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre
+eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht,
+getroffen werden.
+
+Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir
+Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen
+erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der
+inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel
+aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun
+einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen
+ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen
+werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen.
+Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir
+zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen derart getroffen worden
+sind, daß die _erforderlichen Unparteiischen existieren_. Es sind das
+bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die
+Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen,
+um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen
+Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz
+besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine
+Gewinnbeteiligung herauskommt. _Diese drei sind die Mitglieder der
+Geschäftsleitung_. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen,
+so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist,
+ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung
+gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt.
+
+Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter
+sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von
+vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig
+unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen
+anzuordnen gedenken.
+
+Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine
+Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch
+nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der
+Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden
+soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht
+machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen,
+welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wie _wenn sie ein paar
+Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen
+Platzregen kommen_. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere
+Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle:
+wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher
+Sonnenschein genießen konntest. _Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht
+eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern
+nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt
+hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten_. Ich
+wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend
+und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von
+unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen!
+
+Damit möchte ich schließen.
+
+ * * * * *
+
+
+Anhang.
+
+---+------------------------------------+-----------+-----------+-----------
+ | | 1894/95 | 1895/96 | 1896/97
+ | | | |
+ | Jahresproduktion | | |
+ | | | |
+1. | Einzelverkaufswert (Katalogwert) | 1 776 000 | 2 094 000 | 2 401 000
+2. | Netto-Verkaufswert | 1 505 000 | 1 775 000 | 2 035 000
+ | | | |
+3. | Betriebskapital am Schluß des | | |
+ | Geschäftsjahres | 1 784 000 | 2 006 000 | 2 391 000
+ | | | |
+4. | Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung | 642 700 | 829 000 | 1 060 000
+ | | | |
+5. | Löhne (Zeit- und Akkordlöhne) | 478 300 | 628 600 | 797 900
+6. | Monatsgehalte | 164 400 | 200 400 | 262 500
+7. | Verhältnis von Gehalt zur Summe | | |
+ | von Lohn und Gehalt | 1:3,91 | 1:4,13 | 1:4,04
+ | | | |
+---+------------------------------------+-----------+-----------+-----------
+8. | Durchschnittlicher Jahresverdienst | 1110 | 1175 | 1133
+ | =aller= Arbeiter | (431 | (535 | (704
+ | (jugendliche einbegriffen) | Personen) | Personen) | Personen)
+ | | | |
+9. | Durchschnittl. Jahreseinkommen | -- | 1343 | 1377
+ | aller über 18 Jahre alten | |(523 Pers.;|(558 Pers.;
+ | Arbeiter (Zeitlohn und Akkord) | | 313 | 313 Tage)
+ | | | bezahlte |
+ | | | Tage) |
+ | | | |
+10.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1384 | 1465 | 1493
+ | aller über 24 Jahre alten | (307 |(317 Pers.;|(393 Pers.;
+ | Arbeiter | bezahlte | 313 Tage) | 313 Tage)
+ | | Tage) | |
+ | | | |
+11.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1492 | 1593 | 1665
+ | aller über 24 Jahre alten | (307 Tage)|(224 Pers.;|(238 Pers.;
+ | Arbeiter, die 3 Jahre oder | | 313 Tage) | 313 Tage)
+ | länger im Betrieb | | |
+ | | | |
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 21: Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des
+Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150,
+wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.]
+
+[Fußnote 22: [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den
+»Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten
+abgedruckt sind.]]
+
+[Fußnote 23: [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]]
+
+[Fußnote 24: [s. Anhang.]]
+
+[Fußnote 25: [soll wohl heißen: von der Stiftungs_verwaltung_. Cz.]]
+
+[Fußnote 26: [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister -- zu
+der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement
+des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]]
+
+[Fußnote 27: [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im
+Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]]
+
+[Fußnote 28: [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 29: [s. Anhang.]]
+
+[Fußnote 30: [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden
+verkürzt worden. Cz.]]
+
+[Fußnote 31: [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]]
+
+
+
+
+V.
+
+Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsum-Vereins.
+
+Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898.
+(Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr. 256 vom 1. November 1898.)
+
+
+Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im engeren Sinne
+politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche Selbsthilfe
+gerichteten Genossenschaften knüpfen sich nicht an ein bestimmtes
+Parteiprogramm. Angehörige der verschiedenen politischen Parteien können
+in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen Hand in Hand gehen, wie
+auch umgekehrt diese Stellungnahme innerhalb derselben Partei öfters
+verschieden befunden wird. Indes sind gerade die linksstehenden
+politischen Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe
+kräftige Stützen gewesen -- wie schon die Namen SCHULZE-DELITZSCH unter
+den Alten, MAX HIRSCH unter den Jüngeren bezeugen. Es versteht sich also
+ganz von selbst, daß unser Verein Interesse nimmt an den Vorgängen, die
+das Genossenschaftswesen berühren, und daß wir die Fragen diskutieren,
+die mit bezug hierauf kürzlich auch bei uns in Jena aktuell geworden
+sind.
+
+Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige Gewerbeverein
+will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den Gemeindebehörden den Erlaß
+eines Ortsstatuts beantragen, welches _Konsum_vereinen eine
+Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer, auferlegt. Ich habe also
+in meinem Referat Stellung zu nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz
+und zu seiner Begründung, und daran Kritik zu üben, falls dazu
+Veranlassung vorliegt.
+
+Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen -- das bringen die Umstände so
+mit sich. Deshalb ist es mir besonders erwünscht, mich auf Tatsachen
+berufen zu können, die glaubhaft machen, daß meine Stellungnahme völlig
+frei ist von persönlicher Animosität gegen die Vertreter des
+gegnerischen Standpunktes -- daß meine Kritik sich also lediglich gegen
+diesen Standpunkt richtet, nicht gegen die beteiligten Personen. Mit
+vielen von diesen stehe ich nämlich auf ganz gutem Fuß, vielen davon bin
+ich ein guter alter Kunde. Denn ich halte darauf, daß in meinem Haushalt
+_alle_ Bedürfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im
+Verkehr sind, von hiesigen Geschäftsleuten entnommen, nicht in
+Postpaketen aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden. Und
+ich habe keine persönliche Sympathie für _die_ Konsumvereine, die darauf
+ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just den Wohlhabenden
+recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich etwa diesen das Recht hierzu
+bestreiten wollte; das Recht gestehe ich allen zu. Ich meine aber, daß
+nicht jeder von jedem beliebigen Recht auch jeden beliebigen Gebrauch
+machen müsse, ohne Rücksicht darauf, wie andere dadurch berührt werden.
+In dem Interessenkampf, den die fortschreitende Umgestaltung der
+Wirtschaftstätigkeit und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten
+meiner Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme
+bekunden für die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen Hammer
+und Amboß geraten sind, und sollten, unter freiwilligem Verzicht auf
+manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu wirken suchen,
+statt zur Verschärfung der Schwierigkeiten beizutragen.
+
+Für den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch ganz andere
+Rücksichten gegeben. Denn es handelt sich um den Versuch, die _Gemeinde_
+zu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit zwischen
+verschiedenen Gruppen der Gemeindeangehörigen zu verleiten -- um die
+Absicht, die Machtmittel der Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten
+der einen Gruppe gegen die andere, und zwar zugunsten des stärkeren
+Teils, auf Kosten des schwächeren Teils. Der Konsumverein, der in Jena
+dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden;
+er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute. Und wie wenig
+die Angehörigen der Kramerinnung und der ihr nahestehenden Erwerbskreise
+auf Rosen gebettet sein mögen -- so viel ist sicher, daß ihre
+wirtschaftliche Position im Durchschnitt immer noch viel günstiger ist
+als die durchschnittliche Wirtschaftslage derjenigen Klassen, die
+vermittels des Konsumvereins eine Besserung erstreben.
+
+Was nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf Einführung einer
+Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist mir in diesem Punkt mein
+Referat außerordentlich erleichtert durch zwei vorzügliche Artikel, die
+das »Jenaer Volksblatt« in der Dienstag-und Mittwoch-Nummer voriger
+Woche unter dem Titel »Gewerbeverein contra Konsumverein« gebracht hat.
+Die Bedeutung dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der
+bedrohten Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden
+stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins in
+diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser Diskussion haben
+nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen zu einem Zugeständnis
+sich verleiten lassen, welches schon ein Preisgeben des korrekten
+Rechtsstandpunktes einschließt. Sie haben, augenscheinlich verblüfft
+durch die emphathische Betonung der angeblichen »Gerechtigkeit« der
+geforderten Umsatzbesteuerung, auf das neue weimarische Steuergesetz
+verwiesen, nach welchem vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf
+ihre Dividenden etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß
+durch diese jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr
+entsprochen sei. _Das_ aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil --
+dieses Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der groben
+_Un_gerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die in gleichem
+Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt wird. Die
+angezogenen Artikel des »Jenaer Volksblatts« haben das Verdienst, dieses
+klipp und klar darzulegen. Sie zeigen, daß ein Konsumverein, sofern er
+seinem statutarischen Zweck gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt
+und die Abgabe der eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt,
+keinen Gewinn haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen
+Sinne. Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen einer
+Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was er im Lauf
+des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren zuviel abgenommen
+hat -- aus Gründen der Zweckmäßigkeit und zur Sicherung einer geordneten
+Finanzwirtschaft, es ist aber kein »Gewinn«, den der Verein wirklich
+gemacht hätte. Und für das einzelne Mitglied ist die Dividende, die es
+vom Verein empfängt, ebenfalls kein »Gewinn«, d. h. kein neuer Erwerb,
+sondern lediglich die _Minderung an Ausgaben_, die es dadurch erreicht,
+daß es seine Bedürfnisse in Gemeinschaft mit anderen im großen
+eingekauft und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun bisher
+streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich der
+_Erwerb_ steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, die einer
+haben kann, indem er sich besser einrichtet als ein anderer; zweitens,
+daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern sei, nicht ein und derselbe
+Erwerb ein und derselben Person unter anderem Namen zum zweiten Male
+herangezogen werden dürfe. Gegen beide Grundsätze verstößt aber die
+Einkommenbesteuerung, die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den
+Konsumvereinen auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb,
+sondern trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine
+Doppelbesteuerung, weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den
+Mitgliedern des Konsumvereins erwächst, von jedem einzelnen schon vorher
+als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert worden
+ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann, muß er doch schon
+besitzen; also muß er es auch als Erwerb oder Einkommen schon versteuert
+haben. Die landesgesetzlich jetzt eingeführte Besteuerung der
+Konsumvereine für Staat und Gemeinde ist also, weit davon entfernt,
+einer Gerechtigkeitsforderung zu entsprechen, selbst schon eine
+Ausnahmemaßregel, eine willkürliche Sonderbesteuerung derjenigen
+Volkskreise, die durch den Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft
+Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung suchen.
+
+Dieser Charakter der Ausnahmemaßregel und der Willkür kommt im neuen
+Weimarischen Steuergesetz auch sehr prägnant zum Ausdruck. In § 4 dieses
+Gesetzes sind unter 6 Nummern alle diejenigen aufgezählt, die
+einkommensteuerpflichtig sein sollen, und die letzte Nummer besagt:
+
+ 6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit
+ beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre
+ Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres Einkommens
+ aus Grundbesitz im Großherzogtum.
+
+Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer
+»Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren
+Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«.
+Jedermann muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein
+solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu besteuern
+sei. Ja wohl! -- aber unmittelbar vorher in § 4 steht ein besonderer
+Absatz:
+
+
+5. Konsumvereine.
+
+Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden
+Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß
+aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht
+gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben. Die
+Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer
+Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber
+will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen. Und die bringt es mit sich,
+daß man die Ersparnisse der _kleinen_ Leute, die zu Konsumvereinen
+zusammentreten, besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb
+anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse der
+Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante legen und dadurch dem
+Konsum anderer entziehen, die besteuert man nicht. _Das_ nennt sich
+Mittelstandspolitik.
+
+Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um
+diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. Der Antrag verlangt
+vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen
+angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den
+_Umsatz_ durch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine
+Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von
+Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf _mittels_ des
+Konsumvereins beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf 2 Proz.
+des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die Schneidigen
+unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. erhoben wissen. Das
+letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem die Gemeindesteuer die
+größeren Einkommen heranzieht. Der Konsumverein, also die Gesamtheit der
+zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im
+ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt,
+dafür eine _Extra_steuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann,
+der einen Jahres_gewinn_ von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen
+ganzen Umsatz _wie Gewinn_ versteuern, neben der Steuer, die ihm
+landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun --
+ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser
+Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit
+des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere
+Wort gekennzeichnet zu wissen.
+
+Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im
+Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das
+Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf
+der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen,
+anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält.
+
+Erstens: daß man hier _keine_ Umsatzsteuer will, sondern nur eine
+Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich,
+daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz,
+anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine
+beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der
+Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem
+aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle -- und
+zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert,
+nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn
+»Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich
+selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren
+nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere
+weiterzugeben. -- Man darf gespannt darauf sein, wie der
+Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich
+aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und
+direkt die Umsatzsteuer zu fordern -- damit wäre doch allzusehr der Katz
+die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger
+klingenden Forderung einer Einkommensteuer.
+
+Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß
+sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle!
+-- was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches
+Recht für alle! -- weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr
+Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf
+ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! -- weil alle
+Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein
+besteuert werden auf seinen Umsatz! -- Dem einen Kommentar hinzuzufügen,
+wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung
+auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch
+erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten alten
+Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen.
+Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht
+übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik
+an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der
+Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines
+Einkommen veranlagt zu sehen -- unter Hinweis darauf, daß doch die
+anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf
+Heller und Pfennig versteuern.
+
+Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen
+Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag
+haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen?
+
+Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen
+Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand
+glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen
+Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die
+Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den
+Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun
+allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich
+mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und
+einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben
+kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten
+möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht
+mehr die Mühe lohnt?
+
+Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die
+Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen.
+Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber
+vollends nicht rechtfertigen; denn _diese_ stehen ihm schnurstracks
+entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse
+seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das
+einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des
+Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen -- sie zu strafen dafür, daß
+sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu
+machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es
+erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des
+Konsumvereins.«
+
+Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch
+nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem andern Schaden
+zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«.
+Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages
+Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag
+nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die
+Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie
+nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen
+wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre
+in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze
+abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem
+Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von
+dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls
+man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe
+noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte
+dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes:
+»Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen.
+Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird
+die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe
+bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen,
+nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die
+4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich
+abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der
+Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« --
+Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens
+unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat
+er nicht einmal das für sich.
+
+Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der
+Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen
+Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden?
+
+Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue
+Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob
+der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu
+beschließen. -- Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue
+Steuerquelle als _solche_ mit besonderem Wohlgefallen betrachten
+sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld
+immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den
+Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht -- _das_ wäre
+doch dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der
+Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat
+allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen -- schon der
+Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn -- gleiches Recht für
+alle! -- jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die
+Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt
+die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde?
+Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar
+viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die
+gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß
+eine Baugenossenschaft -- auch so eine Art Konsumverein! -- ihren Erwerb
+beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen
+-- und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft
+verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in
+ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte
+wachsen lassen -- und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut
+gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn
+was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein
+Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich
+zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn
+dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug
+auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der
+Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort
+behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages
+im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden.
+
+Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß
+vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung
+nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage
+bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen,
+daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für
+gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die
+rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu
+fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in
+Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne
+eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen
+vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich es für
+durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die
+drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus,
+den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch
+mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen
+Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche
+Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß
+eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht
+anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht
+werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber
+meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich
+schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht.
+Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals
+Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept
+gegeben mit den Worten:
+
+ Auf groben Klotz -- ein grober Keil! Auf einen Schelmen --
+ anderthalbe!
+
+So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar unter
+der Fragestellung:
+
+ Was ist für diesen Klotz der rechte Keil?
+
+ Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden durch
+ anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins?
+
+Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der Schutz der
+Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen _nicht_ fragen, wie etwa durch
+Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden könnte, daß ein
+Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande kommt; sie sollen
+vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde sofort in
+die _andere_ Erwägung eintreten: Was können wir, wenn das Statut
+erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte Schädigung nicht nur
+abzuwenden, sondern möglichst in _ihr Gegenteil zu verkehren_? _Das_
+ist, meines Erachtens, die richtige Stellungnahme. Denn der erhobene
+Arm, bereit, den drohenden Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch
+eine bessere Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich
+ducken will.
+
+Selbstverständlich können die Maßregeln der Abwehr im einzelnen erst
+diskutiert werden, wenn man genau weiß, was abzuwehren ist. Schon vorher
+aber kann man die Richtungen ins Auge fassen, in denen die Wege zur
+Abwehr zu finden sein müssen.
+
+_Ein_ solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch in Sachsen an
+mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden: rasche Ausdehnung der
+Geschäftstätigkeit des Vereins, um den Verlust von einigen Prozenten des
+Umsatzwertes durch Steigerung der Umsatzziffern, günstigere
+Einkaufsbedingungen und Verminderung der Generalunkosten wieder
+auszugleichen. Das hängt in der Hauptsache, wenn der Verein in seiner
+Organisation genügend gefestigt ist, nur ab von der Möglichkeit,
+größeres Kapital für seinen Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder
+selbst in kurzer Zeit aufbringen könnten. Immerhin ist es nur ein
+schlechter Trost, daß auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die
+Umsatzbesteuerung für den _einzelnen_ wieder eingebracht werden kann;
+denn die Summe, die dabei im _ganzen_ den beteiligten Kreisen -- der
+Hauptsache nach den Arbeitern -- ungerechterweise von der Gemeinde
+weggenommen würde, wäre nicht kleiner, sondern noch viel größer als sie
+bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte. Deshalb ist es wichtig,
+auch noch andere Wege in Betracht zu ziehen, auf denen eine radikalere
+Art der Abwehr als möglich erscheint.
+
+Solche Wege sind unter allen Umständen vorhanden. Denn, wie immer auch
+das zu gewärtigende Ortsstatut lauten möchte, soviel ist sicher, daß es
+die Besteuerung auf den Umsatz an _bestimmte_ Voraussetzungen knüpfen
+muß. Daß es etwa der Umsatzbesteuerung alle diejenigen unterwerfen
+könnte, die der Gemeinderat oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen
+jeweils für besteuerungs_würdig_ erachtet -- das ist glücklicherweise
+ausgeschlossen. _Bestimmte_ Voraussetzungen lassen sich aber immer für
+ein bestimmtes Steuersubjekt auch _aufheben_ -- und dann ist für
+_dieses_ Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z. B., wie
+beantragt werden soll, _nur_ Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen,
+Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch seine
+Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich steuerfrei
+erhalten kann. Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit in geeigneter
+Art zurückzubilden in das _reine_ Lieferantengeschäft, mit dem er vor 10
+Jahren sie begonnen hat -- und er selbst hätte dann keinen »Umsatz«
+mehr; denn die Summe alles Konsums seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz
+eines Einzelkaufmanns oder mehrerer Einzelkaufleute. Und dann hätte man
+in Jena einen Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf
+Umsatz kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz
+und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. -- Daß solches erreichbar sein
+werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten Errungenschaften
+wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den ersten Blick zwar
+befremdlich. Es _ist_ aber möglich, und zwar ohne daß dabei die
+Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil zu verlieren brauchten, den
+sie jetzt aus der eigenen Geschäftsführung haben, und ohne daß der
+Verein das Heft der Aktion auch nur vorübergehend aus der Hand zu geben
+nötig hätte.
+
+Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, daß es allen
+Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung nach
+gleicher Norm unterwürfe, ist für Jena unmöglich. Das ist sofort
+ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen denkt und an das
+Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung des hiesigen
+Detailhandels den Warenhäusern in Berlin und Leipzig und anderen
+auswärtigen Kaufleuten bereiten müßte. Es könnte sich also, falls die
+Umsatzsteuer nicht gänzlich auf Konsumvereine beschränkt würde,
+höchstens um solche Maßregeln handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen,
+_wenn_ sie Lieferanten für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann
+ich es einstweilen ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut -- es
+müßte schon ein Kunststück sein -- erst da ist, dann können wir uns ja
+weiter sprechen.
+
+_Eine_ Voraussetzung muß allerdings gemacht werden, wenn die
+Abwehrmaßregeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen habe,
+ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf nicht gänzlich auf sich
+und seine Mitglieder angewiesen sein -- er muß Bundesgenossen zur
+Verteidigung seiner Position finden. Diese Voraussetzung aber ist sicher
+erfüllbar kraft der Interessengemeinschaft, die zwischen der Hauptgruppe
+seiner Mitglieder, der Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in
+bezug auf die Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von
+selbst gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man sich
+klar macht, daß Maßregeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung der
+arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte Benachteiligung
+aller industriellen Tätigkeit am Ort bedeuten müssen. Wenn daraufhin der
+Konsumverein Rückhalt bei denen sucht, welche die Interessen der
+Industrie und ihrer ungestörten Entwicklung zu vertreten haben, so
+vergibt er seiner Selbständigkeit nichts. Denn er kommt nicht als
+Bittender, mit leeren Händen, der nur Beistand für _seine_ Sache, sucht,
+sondern als Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in
+seinen geschulten Kräften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr in
+der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen
+Vorgehens seinerseits so regeln, daß aus dem zeitweiligen Hand-in-Hand
+gehen mit andern seiner eigenen Selbständigkeit kein Abbruch geschieht.
+Das müßte der Gesichtspunkt sein, unter den die Abwehr des Vorstoßes der
+Genossenschaftsfeinde sich zu stellen hätte.
+
+Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein entschiedenes
+Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens unserer Stadt.
+Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher Selbsthilfe in die Kreise
+der arbeitstätigen Bevölkerung Jenas hineingetragen und zuerst Erfolg
+und Anerkennung ihr erstritten. Die jüngere Vereinigung gleichen
+Charakters, die Baugenossenschaft, würde schwerlich so schnell, wie es
+geschehen, zu erfreulicher Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch
+die Vorarbeit der älteren die Genossenschaftsidee gerade in den
+Arbeiterkreisen hier schon eingebürgert und Schulung vieler in
+genossenschaftlicher Tätigkeit gewonnen worden wäre. Diesem Ruhm kann,
+wie ich glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres
+Verdienst hinzufügen, dessen Bedeutung möglicherweise sogar über die
+örtlichen Grenzen hinausreichen würde, wenn er in dieser Zeit der
+Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kräftig sie
+vertritt, sondern für diese Vertretung auch Wege anbahnt, die bisher
+noch nicht beschritten wurden. Dann könnte er, der eigenen Sache
+dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen Anfechtungen
+stehen, ein Vorbild geben.
+
+
+
+
+VI.
+
+Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum
+Sachsen.
+
+Rede, gehalten in öffentlicher Volksversammlung zu Jena am 17. November
+1900[32].
+
+
+_Geehrte Versammlung!_
+
+Über die äußere Veranlassung zu dieser Versammlung brauche ich mich
+nicht näher auszusprechen. Daß die dreiundeinhalb Versammlungsverbote,
+die unter Berufung auf die »öffentliche Ordnung und Sicherheit« kürzlich
+in rascher Aufeinanderfolge hier in Jena ergangen sind, nicht den
+Gegenstand meiner Rede bilden sollen, sondern nur den _Anstoß_ zur
+heutigen Versammlung gegeben haben, ist Ihnen schon durch die Benennung
+des Themas, in den Worten »Versammlungsfreiheit _im Großherzogtum
+Sachsen_« genügend erkennbar gemacht. Ich brauche daher nur darüber
+Erklärung zu geben, warum Angehörige der nicht-sozialdemokratischen, der
+sog. _bürgerlichen_ Parteien sich veranlaßt sehen, die Frage dieser
+Versammlungsverbote im Großherzogtum zur öffentlichen Diskussion zu
+stellen, obwohl diese Verbote überall, wie hier in Jena,
+_ausschließlich_ die Versammlungen der sozialdemokratischen Partei
+betroffen haben. _Das_ will ich zunächst in kurzen Worten erledigen.
+
+Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes, unseligen Angedenkens, besteht
+auch im Großherzogtum kein _Ausnahme_gesetz mehr gegen die
+sozialdemokratische Partei. Die Verbote ihrer Versammlungen ergehen also
+unter _gemeinem_ Recht des Landes, welches auf _alle_ Bürger gleichmäßig
+Anwendung findet. Unter denselben Voraussetzungen, unter denen die
+Polizeibehörden kraft dieses Landesrechts die Versammlungen _einer_
+Partei verhindern dürfen, dürften sie, sobald es ihnen zweckmäßig
+erscheint, _alle_ Versammlungen im Lande verhindern. Die bewußten
+Verbote berühren daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die
+Frage des verfassungsmäßigen Rechtes _aller_ Bürger in unserem Lande,
+die Frage der bürgerlichen Freiheit überhaupt gegenüber der
+Polizeigewalt -- und damit in bezug auf den Charakter unseres ganzen
+Staatswesens die Frage: _Rechts_staat oder _Polizei_staat?
+
+An den Fragen _dieser_ Art sind aber alle gleichmäßig interessiert,
+nicht nur die Sozialdemokraten und nicht nur die Liberalen, sondern
+ebensosehr auch die Konservativen -- soweit sie wirklich »Konservative«
+sind, nicht reine Rückschrittler, deren offenkundiges Ideal der reine
+Polizeistaat ist. Denn es gibt nur _eine_ Art von staatsbürgerlichem
+Recht: _das_ Recht, welches alle gleichmäßig schützt, vom Minister bis
+zum letzten Tagelöhner; und es gibt nur _eine_ Art von politischer und
+bürgerlicher Freiheit: _die_ Freiheit, an der alle gleichmäßig
+teilhaben, vom Minister bis zum letzten Tagelöhner. Eine Freiheit, die
+einzelne, oder bestimmte Kreise, oder ganze Parteien, _des_halb
+genießen, weil die Polizei für gut findet, _sie_ nicht zu beschränken --
+diese Freiheit »von Polizei Gnaden« ist _keine_ Freiheit. Der Sklave,
+der von seinem Herrn nicht mißhandelt wird, ist kein _freier_ Sklave.
+
+Soweit nun die Anhänger der Sozialdemokratie fordern, ihre Ansichten und
+Ideen innerhalb der Grenzen des _gesetzlich_ Erlaubten _kraft gemeinen
+Rechtes des Landes_ ebenso in Versammlungen öffentlich vertreten zu
+können, wie andere Parteien die ihrigen, verfechten sie kein
+Parteiinteresse, sondern verfechten sie das verfassungsmäßige Recht
+aller. Kein Gezeter der »staatserhaltenden« Parteien über den Vorschub,
+der der Sozialdemokratie aus den Kreisen des Bürgertums geleistet werde,
+wird meine Gesinnungsgenossen und mich abhalten, sie kräftig zu
+unterstützen überall, wo ihre Forderungen _diese_ Bedeutung gewinnen.
+_Die Sozialdemokratie soll sich nicht rühmen dürfen, die einzige Partei
+geworden zu sein, die in unserem Land oder_ _in dieser Stadt
+verfassungsmäßiges Recht und staatsbürgerliche Freiheit noch
+verteidigt!_
+
+ * * * * *
+
+Nach diesem Vorwort komme ich nun zur Sache.
+
+Daß ich die in Betracht stehenden Verwaltungsmaßnahmen unter
+_rechtlichem_ Gesichtspunkt anfechten will, bringt schon das Thema
+meines Vortrages zum Ausdruck. Indes läßt dieses noch unbestimmt, ob ich
+dabei nur das Recht seiner allgemeinen Idee nach, oder das konkrete, in
+den geschriebenen Gesetzen gegebene Recht im Auge habe -- ob ich also
+die Versammlungsverbote anfechten will durch Kritik der
+Rechtsanschauungen, von denen sie geleitet sind, und vielleicht
+verlangen will, daß _diese_ lege ferenda zu korrigieren seien -- oder ob
+ich sie anfechten will durch Kritik de lege lata, auf dem Boden des
+positiven Rechtes, unter der Behauptung falscher, _gesetzwidriger_
+Anwendung der geltenden Gesetze.
+
+Vom ersteren Standpunkt aus würde Gegenstand meiner Kritik die _Absicht_
+sein müssen, die in diesen Verboten offen zum Ausdruck kommt: die Ideen
+und Bestrebungen einer bestimmten Partei unter der Behauptung ihrer
+Staatsgefährlichkeit mit den _äußeren_ Machtmitteln des Staates
+bekämpfen, _gewaltsam_ unterdrücken oder hemmen zu wollen -- sowie die,
+wie ich glaube, verhängnisvolle _Wirkung_, die derartiger Gebrauch der
+Staatsgewalt in Aussicht stellt. Und für eine Kritik von _diesem_
+Standpunkt aus hätte ich in der Tat kräftige Waffen. Ich könnte, im
+Punkte Vernunft und Gerechtigkeit, hinweisen auf den prägnanten
+Ausspruch eines sehr konservativen Historikers, Heinrich von Treitschke,
+der einmal gesagt hat:
+
+ Keine Kunst der Rede vermag den _ketzerrichterlichen_ Geist zu
+ verhüllen, der aus der Behauptung spricht: irgend eine Idee, oder
+ Meinung, oder Lehre sei _staats_gefährlich!
+
+Und im Punkte praktischer Staatsklugheit könnte ich die Tatsache
+hervorheben, daß das ketzerrichterliche Gesetz, das zehn Jahre über
+Deutschland geherrscht hat, das _kläglichste_ Fiasko bedeutet, das seit
+der Begründung des Reichs irgend einer gesetzgeberischen Aktion in
+Deutschland beschieden war.
+
+Aber alles das will ich nicht weiter verfolgen. Denn meine Absicht ist
+heute, die Angelegenheit dieser Versammlungsverbote _nur_ von dem
+anderen, zu zweit bezeichneten Standpunkte aus, also de lege lata, zu
+erörtern. Nicht darum also soll es sich heute abend handeln: ob diese
+Maßnahmen der Verwaltung unter Gesichtspunkten von Vernunft und
+Gerechtigkeit weise oder töricht, gerecht oder ungerecht, ob sie unter
+Gesichtspunkten des Staatsinteresses in ihren Wirkungen staatserhaltend
+oder staatszerstörend seien -- sondern lediglich um _die_ Frage: ob sie
+_angesichts der im Großherzogtum geltenden Gesetze_ gesetz_mäßig_ oder
+gesetz_widrig_ und ob ihre Sanktionierung seitens der oberen, für die
+Handhabung der Gesetze _verfassungsmäßig_ verantwortlichen
+Staatsbehörden verfassungs_gemäß_ oder verfassungs_widrig_ sei?
+
+ * * * * *
+
+Ich bin aber durchaus gewärtig, daß sehr _viele_ in dieser großen
+Versammlung eine solche Erklärung mit äußerstem Befremden anhören
+werden. Besonders im Kreise der politisch mir Nächststehenden wird man
+sich fragen: Ist es nicht höchst _un_klug, die Bekämpfung des neuerdings
+beliebten Verwaltungsverfahrens von einer so _schwachen_ Position aus zu
+versuchen? Besteht doch allgemeines Einverständnis darüber, daß unsere
+_schlechten Gesetze_ an allem schuld sind -- daß unser Landtag in der
+Zeit der Reaktion der 50er Jahre durch das Polizeigesetz vom
+7. Jan. 1854 das verfassungsmäßige Recht der Bürger _an die Polizei
+ausgeliefert_ hat -- und daß angesichts dieses »heillosen« Gesetzes die
+Polizei eben alles sich erlauben darf, ohne daß man die _formelle
+Legalität_ zu bestreiten vermöchte! -- Haben wir, die Freisinnigen und
+die bürgerlichen Demokraten im Land, nicht gerade deshalb vor zwei
+Jahren Petitionen an den Landtag um Erlaß eines _anständigen_
+Versammlungsgesetzes in Umlauf gebracht? Wie kommt der Redner dazu,
+alles das jetzt völlig zu ignorieren?
+
+Alle, die so fragen, bitte ich aber, ihre Ansicht auf kurze Zeit
+zurückzusetzen und meine Rede bis zu Ende anzuhören. Ich hoffe sie dann
+_überzeugt_ zu haben, daß jene allgemein verbreitete Annahme über die
+Inferiorität unserer Gesetze und die Hoffnungslosigkeit unserer
+gegenwärtigen Rechtslage nichts anderes ist als ein grobes _Vorurteil_,
+ein großes _Mißverständnis_ -- nur daraus erklärlich, daß der lebenden
+Generation längst der Zusammenhang des Textes jenes fast 50 Jahre alten
+Gesetzes mit den Gedanken und den Absichten des _Gesetzgebers_ völlig
+verloren gegangen ist. So paradox es im Augenblick vielen klingen mag --
+das Ergebnis meiner heutigen Erörterung wird _da_hin gehen:
+
+daß _kein_ Land in Deutschland in bezug auf die _politischen_ Rechte der
+Bürger und auf _gute_ gesetzliche Umgrenzung der Polizeigewalt einer
+_besseren_ Rechtslage sich erfreut, als _nach den jetzt geltenden
+Gesetzen_ das Großherzogtum Sachsen -- wenn nur diese Gesetze richtig,
+d. h. dem Willen des Gesetzgebers entsprechend, angewandt werden;
+
+daß im besonderen dieses alte, verrufene »Polizeigesetz« vom Januar 1854
+in Wahrheit geradezu ein _wertvolles Erbstück darstellt, welches unserem
+Land übrig geblieben ist aus einer Zeit, da Regierung und Landtag noch
+durchdrungen waren vom Geist des Verfassungsstaates_;
+
+und daß die Diskreditierung dieses Gesetzes in der öffentlichen Meinung
+_bitteres Unrecht_ den Männern getan hat, die damals an unserer
+Gesetzgebung beteiligt waren.
+
+Ich spreche alles dieses, meinen Ausführungen absichtlich vorgreifend,
+schon jetzt aus, damit Sie nicht, befangen in dem Glauben an die
+angeblich verzweifelte Rechtslage, diese Ausführungen anhören mit dem
+trüben Gedanken: es hilft ja doch nichts! _Es wird etwas helfen_, wenn
+Sie mir Gelegenheit geben, meine Behauptungen hier, in breiter
+Öffentlichkeit, _eingehend_ zu rechtfertigen!
+
+Da ich aber einmal vorgegriffen habe, will ich auch noch die Konsequenz,
+die meine Erörterung in Hinsicht auf das _Taktische_ nach sich ziehen
+muß, gleich hier zum voraus aussprechen:
+
+Es ist der größte Mißgriff gewesen -- ich selbst habe ihn mitgemacht --
+Petitionen an den Landtag um Erlaß eines besonderen Gesetzes über
+Vereins- und Versammlungswesen zu richten; und es ist ein wahres Glück
+für uns, daß der Landtag diese Petitionen rund abgelehnt hat, und
+zugleich in einer _Form_ sie abgelehnt hat, die _uns_ völlig
+dispensiert, je wieder darauf zurückzukommen. Denn alles, was wir
+_jetzt_ erlangen könnten, würde in bezug auf Vereins- und
+Versammlungsfreiheit unvergleichlich viel _schlechter_ uns stellen, als
+wir nach unserem ehrlichen _alten_ Recht gestellt sind. Was wir zu tun
+haben, ist ganz allein: dieses gute alte Recht kräftig zu _verteidigen_,
+auf daß es noch auf weitere 50 Jahre hin ganz ungeändert fortbestehe,
+und dabei kräftig einzutreten für seine _richtige_, gesetz_mäßige_
+Anwendung -- kräftig den _Mißbrauch_ des Gesetzes abzuwehren, der allein
+es ermöglicht hat, daß Polizeiwillkür hinter ihm Deckung finden konnte.
+
+Indem ich nunmehr zur _Begründung_ dieser bis jetzt ohne Beweis
+hingestellten Ansichten übergehe, habe ich zunächst in aller Kürze die
+_Tatsachen_ zusammenzustellen, welche die bisherige Praxis der
+Versammlungsverbote im Großherzogtum kennzeichnen.
+
+Während der Geltung des Sozialistengesetzes waren natürlich alle
+Versammlungen mit erkennbarer sozialdemokratischer Tendenz auch
+bei uns kraft Reichsgesetz verboten. Aber auch in dieser Zeit sind
+die Anhänger dieser Partei -- zu _Ehren_ der damaligen Verwaltung
+bezeuge ich es -- in unserem Land nicht _schikaniert_ worden. Selbst
+allgemein bekannte Führer der Partei, die gemäß dem Zweck des »kleinen
+Belagerungszustandes« in Norddeutschland fast überall herumgehetzt
+wurden, haben im Großherzogtum _un_belästigt verkehren können. Einer von
+diesen Führern, der damals öfters in Jena war und dem schon früher
+persönlich näher gekommen zu sein ich mir als besondere Gunst anrechne,
+hat mir selbst gesagt: wie er sich jedesmal freue, wenn er in das Gebiet
+der schwarz-grün-gelben Pfähle komme -- _da_ habe er doch keinen
+Polizeispitzel mehr auf den Fersen!
+
+Kurz vor Aufhebung des Sozialistengesetzes, also wohl aus Anlaß der
+bevorstehenden Aufhebung, ist -- nach Äußerungen in unserem Landtag zu
+schließen -- unterm 1. September 1890 aus dem Ministerium eine
+»Unterweisung« an die Bürgermeister ergangen, deren Text ich nicht näher
+kenne, die aber inhaltlich besagt haben muß: daß auch _nach_ Wegfall des
+genannten Gesetzes die Polizeibehörden aus § 1, Ziff. 2 des Gesetzes vom
+7. Jan. 1854 befugt sein würden, politische Versammlungen »_bei
+dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit_« zum
+voraus zu verbieten. Diese -- durchaus korrekte und sachgemäße --
+Unterweisung hat aber zur Folge gehabt, daß durch viele Jahre hin keine
+_einzige_ Versammlung im Großherzogtum verboten wurde, weil _keine_ den
+geringsten Anlaß zu Befürchtungen für öffentliche Ordnung und Sicherheit
+gab. Während es, bei uns wie anderwärts, sehr oft vorkommt, daß
+Versammlungen, die unter dem Szepter des Gambrinus tagen, zu Unordnung,
+Tumult usw. führen, ist derartiges -- wie ich ausdrücklich konstatiere
+-- _bis auf den heutigen Tag_ noch niemals bei _politischen_
+Versammlungen eingetreten -- auch nicht bei sozialdemokratischen, und
+auch nicht in den erregtesten Zeiten der Reichstagswahlen. Und obwohl
+sozialdemokratische Versammlungen inzwischen zu vielen Hunderten im
+Lande stattgefunden haben, ist es -- soviel bekannt -- bei uns nicht
+ein _einziges Mal_ vorgekommen, daß wegen der Reden oder Handlungen in
+einer solchen Versammlung der Staatsanwalt Anlaß zu nachträglichem
+Einschreiten gefunden hätte. Alles das hebe ich hier besonders hervor.
+
+Vor einigen Jahren hörte man nun, zum erstenmal nach Aufhebung des
+Sozialistengesetzes, wieder von dem Verbot einer sozialdemokratischen
+Versammlung im Großherzogtum, und zwar in Eisenach -- unter Umständen,
+die sofort erkennen ließen, daß es sich dabei um etwas _Neues_ handelte.
+Das Verbot war, unter Bezugnahme auf das erwähnte Polizeigesetz, wegen
+»dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergangen.
+Da nun kein vernünftiger Mensch von der fraglichen Versammlung
+Ruhestörung und sonstige Gesetzwidrigkeit hatte erwarten können, so
+mußte also einer einen _neuen Einfall_ gehabt, nämlich die Entdeckung
+gemacht haben, daß unter den »dringenden Gründen des öffentlichen
+Wohls«, derentwegen nach dem Polizeigesetz polizeiliche Verbote zulässig
+sein sollen, auch etwas ganz _anderes_ verstanden werden könne, als man
+bis dahin darunter verstanden hatte. Der Urheber dieser Entdeckung ist
+-- meines Wissens -- der frühere Oberbürgermeister von Jena, _Eucken_,
+jetzt Bezirksdirektor in Eisenach, derselbe, der hier unter der Geltung
+des Sozialistengesetzes amtierte und durch seine _hiesige_ Tätigkeit das
+Ansehen besonderer Objektivität und strengster Unparteilichkeit, auch in
+politischen Dingen, sich erworben hatte.
+
+Die Entdeckung Euckens hat aber nur sehr allmählich Verständnis und
+Anklang gefunden. Weitere Versammlungsverbote erfolgten zunächst ganz
+vereinzelt und auch als sie sich mehrten, lange Zeit ganz systemlos;
+bald ein _Verbot_ -- bald, unter äußerlich ganz gleichen Umständen,
+_kein_ Verbot. Jahrelang entsprach die Praxis deutlich der Devise:
+
+ Die Wetterfahnen, sie sind verlegen,
+ Sie wissen nicht, wohin sich bewegen.
+
+Erst _neuerdings_ lassen die Wetterfahnen überall die bekannte
+übereinstimmende Windrichtung erkennen.
+
+Man stände aber angesichts dieser wegen »dringender Gefahr für die
+öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergehenden Verbote noch heute vor
+einem vollständigen _Rätsel_, wenn nicht zwei Verhandlungen in unserem
+Landtage Licht -- und die zweite ein sehr helles Licht -- auf die Sache
+geworfen hätten. Schon in der ersten von diesen Verhandlungen, die der
+_Abg. Baudert_ zu Anfang 1898 provozierte, wurde mit einiger
+Zurückhaltung, in der zweiten aber, im Dezember 1899, die unsere
+Petitionen wegen eines Vereins- und Versammlungsgesetzes zum Gegenstand
+hatte, mit höchster Deutlichkeit und Unumwundenheit von den
+konservativen Abgeordneten _und vom Regierungstisch_ die Ansicht
+proklamiert: die Sozialdemokratie sei _an sich_ eine »Gefahr für die
+öffentliche Ordnung und Sicherheit«, _des_halb müsse die Propaganda für
+ihre Lehren, auch wenn sie gänzlich auf dem Boden der Gesetze sich hält,
+aus »dringenden Gründen des öffentlichen Wohls« möglichst _beschränkt_
+werden. Und der oberste Verwaltungschef hat damals mit anerkennenswerter
+Ehrlichkeit und Offenheit seinen Standpunkt _da_hin (dem Sinne nach)
+erläutert: Andere Staaten in Deutschland seien mit der Aufhebung des
+Sozialistengesetzes dieser staatsfeindlichen Partei gegenüber wehrlos
+geworden; das Großherzogtum aber sei in der glücklichen Lage, in seinen
+_Landes_gesetzen (nämlich in dem Polizeigesetz vom 7. Januar 1854)
+genügende Waffen zu besitzen, um auch _ohne_ Ausnahmegesetz die Gefahr
+abwehren zu können -- wenn nur die Polizeibehörden überall richtiges
+_Verständnis_ besitzen für die »dringenden Gründe des öffentlichen
+Wohls«, die dabei in Frage kommen. Und er hat _unumwunden zugestanden_,
+durch Instruktion der Bezirksdirektoren sowie durch Belehrung der
+Bürgermeister auf die Verbreitung dieses Verständnisses _amtlich_
+hingewirkt zu haben.
+
+Hiernach steht jetzt ganz _authentisch_ fest:
+
+ Die Versammlungsverbote im Großherzogtum erfolgen, mangels jeder
+ vernünftigen Befürchtung von Störung der _äußeren_ Ordnung und
+ Sicherheit, _tatsächlich nur_ wegen _der_ Gefahr, die nach der
+ Meinung der _oberen_ Verwaltungsbehörden aus der Propaganda für die
+ Ideen und die Lehren der Sozialdemokratie dem »öffentlichen Wohl«
+ drohen soll.
+
+Neben _dieser_ Feststellung habe ich aber in bezug auf das Tatsächliche
+in der jetzigen Verwaltungspraxis noch zwei _besondere_ Punkte
+hervorzuheben.
+
+_Erstens_. Auch bei der jetzigen Auslegung des Gesetzes vom 7. Januar
+1854 liegt die Anwendung dieses Gesetzes ganz in der Hand der _unteren_
+Polizeibehörden, der Bürgermeister. _Sie_ haben die Verbote zu erlassen
+oder nicht zu erlassen, nach _eigenem_ pflichtmäßigem Urteil. Zwar
+können auch die Bezirksdirektoren, über den Kopf des Bürgermeisters
+hinweg ein Verbot aussprechen sie können aber keinen Bürgermeister
+_anhalten_, es seinerseits zu tun, wenn er die gesetzlichen
+Voraussetzungen dafür nicht gegeben findet. Instanzenmäßig steht auch
+jetzt den oberen Behörden _nur_ die Nachprüfung der Verbote im Falle
+einer Beschwerde zu. Das wird durch ganz konkludente Tatsachen, auch
+noch aus jüngster Zeit, erhärtet.
+
+_Zweitens_. Auch _nach_ den vorhin mitgeteilten Erklärungen des
+Verwaltungschefs in öffentlicher Landtagssitzung am 5. Dezember 1899 ist
+noch kein einziges Verbot ergangen, das _offen und ehrlich_ mit der
+_sozialdemokratischen Tendenz der Versammlung_ begründet wäre. Ganz
+charakteristisch bleibt vielmehr für alle diese Verbote, daß sie, soweit
+sie nicht lediglich die typische Formel »dringende Gefahr etc.«
+benutzen, zur _Motivierung_ angebliche _Tatsachen_ heranziehen, die
+_geeignet_ sind, die Meinung zu erwecken oder wenigstens noch Spielraum
+zu lassen für die Meinung: daß von der Versammlung _als solcher äußere_
+Unordnung oder Gesetzwidrigkeit befürchtet werde. Fast regelmäßig kehrt
+einer von folgenden Gründen wieder: das Thema sei geeignet, _aufreizend_
+zu wirken -- der Redner sei _bekannt_ wegen »seiner _aufreizenden
+Redeweise_« -- der Redner sei _bekannt_ als _gewerbsmäßiger_ Agitator.
+-- Von dem Mangel an Aufrichtigkeit, der aus Motivierungen dieser Art
+spricht, rede ich gar nicht weiter. Konstatieren muß ich aber, daß dabei
+sogar mit der _Wahrheit_ oft sehr unglimpflich umgegangen worden ist.
+Für mindestens _drei_ Fälle unter denen, die mir selbst bekannt geworden
+sind, steht es ganz sicher fest, daß objektiv _wahrheitswidrige_
+Behauptungen amtlich verbreitet worden sind, wenn ich auch gern annehmen
+will, daß die betreffenden Beamten dabei in gutem Glauben waren, daß sie
+_nur_ sich haben anlügen lassen. Mit dem Epitheton »_bekannt_ wegen
+aufreizender Redeweise« sind nämlich -- und zwar wiederholt -- auch die
+beiden Reichstagsabgeordneten _Kloß_-Stuttgart und _Molkenbuhr_-Hamburg
+in unserem Land geziert worden, für die das gerade Gegenteil _wahr_ ist:
+daß sie _bekannt_ sind als _besonders_ ruhige, besonnene,
+leidenschaftslose Redner. Und in _einem_ Fall, in welchem vom
+Gemeindevorstand in Neustadt der »gewerbsmäßige« Agitator ausgespielt
+wurde, weiß ich zufällig ganz genau, daß der Betroffene _nicht_
+gewerbsmäßiger _Agitator_, sondern gewerbsmäßiger _Maschinenschlosser_
+ist, und _gewerbsmäßig_ auch _nur_ Maschinenschlosser -- ein Mann, der
+die vertragsmäßigen Obliegenheiten in seinem Arbeitsverhältnis seit
+Jahren tadellos erfüllt und in der Lage ist, zu beweisen, daß er seine
+rednerische Tätigkeit immer -- genau wie ich! -- nur »zum Vergnügen«,
+_nicht_ gegen Entgelt, betreibt.
+
+In Ansehung, daß es _Beleidigung_ bleibt, anständigen Leuten in der
+einen oder der andern Art einen Makel anzuheften, selbst wenn die
+Betroffenen Sozialdemokraten sind, ist also auch die Immunität gegen
+§ 186 des Strafgesetzbuchs, die das _Akten_papier gewährt, mehrfach
+_mißbraucht_ worden. -- Indes ist derartiges unter dem Gesichtspunkt
+meiner heutigen Betrachtung nur nebensächlich. Wenn mein Programm mit
+sich brächte, daß ich von den _demoralisierenden_ Wirkungen und von der
+_Schädigung des Ansehens unseres Beamtenstandes_ reden müßte, die das
+Hereinziehen der Verwaltungsorgane in den Dienst der ketzerrichterlichen
+Anschauungen _der herrschenden Partei_ zur Folge haben muß -- _dann_
+hätte ich noch ganz anderes zu sagen!
+
+ * * * * *
+
+Ich gehe nunmehr dazu über, die hier nach Seite des _Tatsächlichen_
+gekennzeichnete Praxis der Versammlungsverbote zu _vergleichen_ mit den
+Vorschriften der _Gesetze_, auf die sie sich stützt -- und komme damit
+zum wichtigsten Teil meiner heutigen Aufgabe: darzulegen, wie diese
+Gesetze die politischen Rechte der Bürger unseres Landes bestimmt haben
+und _welche_ Befugnisse sie den _Polizei_behörden in Hinsicht auf jene
+Rechte einräumen.
+
+Es existiert bei uns nur eine einzige _gesetzes_kräftige Vorschrift,
+die _besonders_ auf die spezifisch politischen Angelegenheiten,
+Vereins- und Versammlungswesen, Bezug hat. Sie betrifft ausschließlich
+die politischen _Versammlungen_ und ist enthalten in zwei
+Ministerial_verordnungen_, vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875.
+Über das _Vereins_wesen besteht von gesetzlichen Bestimmungen bei uns
+überhaupt _nichts_, nachdem eine Verordnung, die im Jahre 1856 im Sinne
+eines Beschlusses des seligen Bundestags erlassen wurde, im Jahr 1868
+auf Andrängen des Landtags wieder außer Kraft gesetzt worden ist. Die
+angezogene Ministerialverordnung von 1874/75 aber ist äußerst
+_liberalen_ Geistes. Sie enthält eigentlich nur _Ordnungs_vorschriften,
+und zwar von höchst verständiger Art, bringt aber gar keine _sachliche_
+Beschränkung des »Versammlungsrechts«, dessen _Freiheit schützen_ zu
+wollen sogar direkt in ihr ausgesprochen ist. Sie verlangt keine
+»Genehmigung« einer Versammlung, sondern lediglich »Anmeldung«
+derselben mindestens 12 Stunden vor ihrem Beginn, und zwar _nur_
+Anmeldung von _Ort_ und _Zeit_, also von Lokal und Stunde des Beginnes,
+_nicht auch_ Angabe des Verhandlungsthemas und des Redners. Dieses
+letztere aber ist von _besonderer_ rechtlicher Bedeutung. Denn wenn
+Bezeichnung von Thema und Redner gefordert würde, wäre das Tun in der
+Versammlung ganz außerordentlich beschränkt: jede Abschweifung vom
+angegebenen Gegenstand und jedes Auftreten eines anderen Redners würde
+sofort den Tatbestand einer nichtangemeldeten Versammlung begründen. Bei
+uns aber ist die Erfüllung _aller_ gesetzlichen Vorschriften schon dann
+gesichert, wenn -- wie es z. B. für die heutige Versammlung geschehen
+ist -- die Anmeldung bewirkt wird durch eingeschriebenen Brief _mit
+Rückschein_ -- ohne Angabe von Thema und Redner. Wenn der Rückschein der
+Post das Datum des vorangehenden Tages trägt, ist er hinreichender
+Beweis dafür, daß die Anmeldung _rechtzeitig_ bei den Akten der Behörde
+gewesen ist, _allen_ Anforderungen der Verordnung also genügt war.
+
+Abgesehen von jenen Ordnungsvorschriften unterliegen demnach Vereine und
+Versammlungen, und alles Tun und Lassen _in_ solchen, gegenwärtig keinen
+andern _gesetzlichen_ Beschränkungen, als das Reichsstrafgesetzbuch
+insofern aufrichtet, als es Vereine und Versammlungen zu
+gesetz_widrigen_, d. h. gesetzlich _verbotenen_ Zwecken, und _geheime_
+Verbindungen, sowie Gesetzesverletzungen beim Reden usw. ausdrücklich
+unter Strafandrohung stellt.
+
+Ich sehe unter dem Gesichtspunkt staatsbürgerlicher Freiheit in dem
+_Nicht_vorhandensein eines besonderen Vereins- und Versammlungsgesetzes
+einen fast _idealen_ Zustand. Denn Gesetze bedeuten immer und überall
+nur _Beschränkungen_, keine Rechte -- nämlich Beschränkungen des
+einzelnen zugunsten der Interessen der Gesamtheit, die der Staat
+repräsentiert. Ein »Recht« können sie nur ganz indirekt und
+negativerweise begründen, nachdem sie _vorher_ Beschränkungen begründet
+haben -- nämlich _das_ Recht, daß die Beschränkung nicht _weiter_ gehen
+dürfe, als das Gesetz bestimmt hat. _Je weniger Gesetze also, desto mehr
+Freiheit!_
+
+Das steht nun freilich in starkem Widerspruch zu Ansichten, die bei uns
+mehrfach -- sogar in unserem Landtag -- ausgesprochen worden sind: daß
+-- von wegen der Polizei! -- die Bürger dieses Landes ein »Recht«, _sich
+zu versammeln_, bis jetzt überhaupt noch nicht haben, weil es noch kein
+»Gesetz« gibt, welches ihnen das _erlaubte_. Aus dieser spezifisch
+Weimarischen Theorie von den Rechten, die erst _aus Gesetzen_ entstehen,
+habe ich indes nichts weiter zu entnehmen vermocht als die -- vielleicht
+litterar-historisch verwertbare -- Konjektur: ob nicht etwa diese im
+Jahr 1899 im Weimarischen Landtag verhandelte Theorie der Gegenstand
+sei, auf den _Schiller_ mit dem Distichon in den Xenien:
+
+ Jahrelang schon bedien ich mich meiner Nase zum Riechen;
+ Hab' ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht?
+
+vorahnend hat anspielen wollen.
+
+ * * * * *
+
+Nun hat allerdings, unbeschadet unseres _gesetzlich_ fast ganz
+_un_beschränkten Versammlungs_rechts_, auch die _Polizei_ gewisse
+Befugnisse in bezug auf das _tatsächliche_ Sich-Versammeln der Bürger;
+weil die Polizei _gewisse_ Befugnisse besitzt, und besitzen muß, in
+bezug auf _alle_ Ereignisse und Vorkommnisse im Land, die -- wie z. B.
+Überschwemmungen, Feuersbrünste, Herumlaufen bissiger Hunde u. dgl. --
+obwohl sie das öffentliche Interesse erheblich berühren können, doch
+nicht _gesetzlich_ geregelt sind. In der Tat ist es ganz in der Ordnung,
+daß der polizeilichen Kognition auch _das_ Vorkommnis unterliege,
+welches gegeben ist mit dem Sich-Versammeln einer größeren Anzahl von
+Personen an einem bestimmten Ort, die eine Rede anhören oder öffentliche
+Angelegenheiten diskutieren wollen. Denn auch derartige Vorkommnisse
+können just solche öffentliche Interessen berühren, die der _Polizei_ zu
+wahren obliegt -- wenn z. B. anzunehmen wäre, daß die betreffenden
+Personen Übles im Schild führen, oder Tumult, Aufruhr u. dgl.
+veranlassen könnten.
+
+Die Frage aber: _welche_ Befugnisse die Polizei in bezug auf
+_Versammlungen_ habe, fällt bei _uns_ gänzlich zusammen mit der Frage:
+_welche_ Befugnisse sie _überhaupt_ habe gegenüber _allen_ Vorkommnissen
+und Handlungen, die nicht gesetzlich besonders geregelt sind. Denn das
+einzige Gesetz, welches in unserem Land die Befugnisse der
+Polizeibehörden _bestimmt_ -- das vorher schon erwähnte Gesetz vom 7.
+Januar 1854 -- enthält keinerlei Sondervorschriften für den Fall von
+_Versammlungen_. Ihnen gegenüber haben demnach diese Behörden absolut
+keine _andere_ Kompetenz, als ihnen auch in bezug auf alles übrige
+zusteht.
+
+Damit gelange ich denn nunmehr zum Hauptpunkt meiner heutigen Aufgabe --
+zur Erörterung der Frage: _welche allgemeinen Befugnisse_ legt das
+genannte Gesetz den Polizeibehörden bei, _und welche nicht_? Was ihnen
+nicht _allgemein_ zusteht, steht ihnen auch nicht bei _Versammlungen_
+zu. Für die Behandlung der genannten Frage aber muß ich jetzt noch
+längere Zeit Ihre Geduld in Anspruch nehmen.
+
+ * * * * *
+
+Wenn man den Text des Gesetzes, wie Sie ihn gedruckt vor sich haben,
+unschuldigen Gemütes ansieht, scheint er den übeln Ruf, in dem das
+Gesetz steht, gar nicht zu rechtfertigen. Da die »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« der Polizeibehörden, auf die gleich im Eingang des § 1
+Bezug genommen ist, doch jedenfalls gewisse _Grenzen_ hat, so erscheint
+zunächst schon hierdurch vieles zum voraus als ausgeschlossen. Weiter
+aber knüpft auch das Gesetz jede Befugnis zu polizeilichen Geboten oder
+Verboten an die Voraussetzung, daß _entweder_ die betreffende Handlung
+schon gesetzlich geboten oder verboten sei, _oder_ daß, wenn solches
+nicht der Fall, »_dringende_ Gründe des öffentlichen Wohls« das
+Eingreifen rechtfertigen müssen. Damit ist doch gesagt, daß nur _sehr_
+wichtiger, _besonders_ bedeutsamer Rücksichten wegen ein polizeiliches
+Eingreifen stattfinden darf. Und wenn nun auch sofort einleuchtet, daß
+_dieser_ Begriff der »dringenden Gründe« äußerst dehnbar und _sehr_
+weiter Auslegung fähig ist, so scheint doch ein Schutz gegen allzu große
+Willkür schon darin gegeben, daß in § 2 auch die _Justiz_behörden sich
+hingewiesen sehen auf »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen
+erlassene .... Verfügungen«, also _un_abhängig von der Verwaltung das
+Zutreffen dieser Voraussetzungen nachprüfen können.
+
+Ja, unschuldiges Gemüt! -- hat man mir gesagt -- das wäre alles sehr
+schön, wenn nicht in § 2 »die Frage über die Notwendigkeit oder
+Zweckmäßigkeit« des polizeilichen Eingreifens der Kognition der Gerichte
+_ausdrücklich entzogen_ wäre. Da _diese_ Frage sich vollkommen deckt --
+sagte man mir -- mit der Frage des Vorliegens »dringender Gründe des
+öffentlichen Wohls«, so ist mit dem Ausschließen der ersteren dem
+Richter auch jede Nachprüfung der Voraussetzungen des § 1 völlig
+entzogen. Es hat also lediglich die _Verwaltungs_behörde zu bestimmen,
+was jeweils zu den Voraussetzungen der polizeilichen Gebote und Verbote
+gehören soll, und _daran_ ist dann der Richter immer _gebunden_. Dieses
+Gesetz ermächtigt also die Polizei, alles zu _ge_bieten, was nicht durch
+ein anderes Gesetz _ver_boten ist, und alles zu _ver_bieten, was nicht
+durch ein anderes _ge_boten, oder wenigstens ausdrücklich erlaubt ist;
+es begründet für unser Land förmliche _Polizei-Allmacht_! Angesichts
+dessen ist es nun ganz gleichgültig, daß § 1 auf die »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« der Polizeibehörden hinweist. Diese _Zuständigkeit_ ist
+eben _durch_ dieses Gesetz ins _Ungemessene erweitert_ worden.
+
+Wenn dem so wäre -- wie es allerdings zu sein _scheint_ -- so wäre
+allerdings jeder Versuch, irgend eine Maßregel der Verwaltung
+anzufechten, wenn sie den Wünschen der _obersten_ Verwaltungsinstanz
+entspricht, gänzlich hoffnungslos. Die Bürger dieses Landes hätten dann,
+_theoretisch_ das denkbar _beste_ Recht, _praktisch_ aber wären sie
+dabei, der Polizeigewalt gegenüber, _rechtlos_.
+
+Aber gerade _diese_ Behauptung: daß _durch_ das Gesetz die Zuständigkeit
+der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich stutzig gemacht, als
+ich daran ging, seinen Text mir _genau_ anzusehen und seinen inneren
+_Aufbau_ mir klar zu machen. Ist doch in der ersten Zeile des § 1 auf
+die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden als auf etwas
+_Gegebenes_, unabhängig von dem Gesetz schon _Bestehendes_ Bezug
+genommen. Wäre das nun nicht der ärgste Widersinn, wenn diese
+Zuständigkeit erst durch eine nachfolgende Bestimmung des Gesetzes
+selbst begründet werden sollte? Und wäre es nicht, logisch, die reine
+Gaukelei, im § 2 die Verpflichtung der Gerichte zur Anerkennung
+polizeilicher Verfügungen ausdrücklich an die Bedingung zu knüpfen, daß
+diese Verfügungen »unter den im § 1 bezeichneten Voraussetzungen
+erlassen« seien, durch das nachfolgende Ausschließen aber einer Prüfung
+der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit« _jede_ Prüfung des Erfülltseins
+obiger Bedingung unmöglich zu machen? Sollten, so fragte ich mich, die
+reaktionären Herren, die dieses Polizeigesetz gemacht haben, wirklich so
+große Schwachköpfe gewesen sein, daß sie bei ihrem Tun nicht einmal mit
+der Logik auf anständige Art sich abzufinden wußten? Weiter aber sagte
+ich mir: wenn wirklich die Absicht gewesen ist, durch § 1, Ziffer 2 des
+Gesetzes der Polizei alles zu erlauben, was nicht durch besondere
+Gesetze verboten ist, warum hat man dann den Begriff »Gründe des
+öffentlichen Wohls« durch das hinzugefügte Attribut »dringende« wieder
+_eingeengt_? Wäre es dann nicht klüger gewesen, nur von »Gründen des
+öffentlichen Wohls« schlechthin zu reden, statt diese Gründe noch unter
+ein Sondermerkmal zu stellen? Wenn schon dieses Merkmal, wie man jetzt
+annimmt, dem subjektiven Ermessen der Behörden unbeschränkten Spielraum
+läßt, so ist es doch immerhin geeignet, jeden _gewissenhaften_ Beamten
+fortwährend vor Skrupel zu stellen -- wegen der Frage, ob im gegebenen
+Fall seine »Gründe« wirklich _so_ wichtig, _so_ triftig seien, daß sie
+mit Fug als »dringende« gelten müßten.
+
+Diese Erwägungen brachten mich auf den Gedanken: sollte vielleicht die
+jetzt verbreitete Annahme über die Bedeutung des Wortes »dringende« im
+§ 1, Ziffer 2 irrtümlich sein? Sollte vielleicht gar dieses Wort die
+Determination einer _besonderen Art_ von »Gründen« durch ein Merkmal
+geben wollen, das unabhängig von der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit
+einer Strafandrohung« bestehen oder nicht bestehen kann? _Dann_ wäre auf
+einmal vom Standpunkt der Logik nichts mehr gegen den Aufbau des
+Gesetzes einzuwenden; seine Auslegung aber käme unter gänzlich _andere_
+Gesichtspunkte als bisher dafür gegolten haben! Und nun besann ich mich
+darauf, daß ja das Wort »dringend«, als Adjektiv gebraucht, ursprünglich
+eine _rein zeitliche_ Bedeutung hat und etwas bezeichnet, was
+_sofortige_ Beachtung verlangt oder _sofort_ zu geschehen hat, im
+Gegensatz zu dem, was, wie wichtig es auch sonst sein mag, doch »gute
+Weile« hat -- also _nur_ das »dring_lich_« in bezug auf die _Zeit_. Erst
+die allmähliche Verschiebung des Sprachgebrauchs im Sinne
+fortschreitenden Verwischens der feineren Unterschiede hat es mit sich
+gebracht, daß man jenes Wort _jetzt_ auch gebrauchen darf, und sogar mit
+Vorliebe gebraucht, für »sehr wichtig«, »bedeutsam« usw. in rein
+_sachlichem_ Sinn, also ohne jede Beziehung auf die Zeit. Ich glaubte
+mich aber zu erinnern, daß in meiner Schulzeit -- also just in den
+Jahren, als das Gesetz entstand -- ich das Wort noch _nicht_ in der
+letzteren Bedeutung in einem Aufsatz hätte gebrauchen dürfen, ohne einen
+roten Strich oder wenigstens ein Fragezeichen des Lehrers zu riskieren.
+So war also für mich die Frage gegeben: haben nicht Regierung und
+Landtag bei Verabschiedung dieses Gesetzes -- Ende 1853 -- im § 1,
+Ziffer 2 desselben »_dringliche_« Gründe des öffentlichen Wohls _d. h.
+solche besondere_ Gründe gemeint, die _sofortige_ Berücksichtigung,
+_sofortiges_ Handeln gerade der _Polizei_behörden »erheischen«?
+
+Um _hier_über sichere Auskunft zu erhalten -- und zunächst auch nur zu
+diesem Zweck -- habe ich kürzlich die Landtagsverhandlungen des Jahres
+1853 mir geliehen und bin daran gegangen, in diesen alten vergilbten
+Quartbänden von zusammen beiläufig 3000 eng gedruckten Seiten --
+»Schriftenwechsel« und »Protokolle« zusammengenommen -- die an nicht
+weniger als neun verschiedenen Stellen zerstreuten Verhandlungen über
+unser Polizeigesetz vollständig zusammenzusuchen und aufmerksam zu
+lesen.
+
+Und _nun_ will ich Ihnen in möglichst gedrängter Übersicht die
+merkwürdigen _Entdeckungen_ vortragen, die ich bei diesem Studium
+gemacht habe, und die mir die Unterlage für die vorher schon
+ausgesprochenen, allen bisherigen Ansichten widerstreitenden
+Behauptungen über unsere gegenwärtige Rechtslage gegeben haben.
+
+Ich habe hierbei drei Punkte speziell zu erörtern:
+
+_erstens_ -- die _Bedeutung_ der Worte »innerhalb ihrer
+verfassungsmäßigen Zuständigkeit« im Eingang des § 1;
+
+_zweitens_ -- die _Auslegung_ der »dringenden Gründe etc.« in § 1,
+Ziffer 2;
+
+_drittens_ -- die _Tragweite_ der Worte »unter den in § 1 bezeichneten
+Voraussetzungen erlassenen .... Verfügungen« im Eingang des § 2.
+
+ * * * * *
+
+Mit vollster Sicherheit ergibt sich aus diesen Landtagsverhandlungen in
+bezug auf den _ersten_ Punkt die Feststellung:
+
+Die in der ersten Zeile des § 1 angezogene »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« der Polizeibehörden besagt in der Tat, wie die Logik es
+verlangt, die Zuständigkeit, die damals schon, unabhängig von dem neuen
+Gesetz, _gegeben_ war. Die Zuständigkeit dieser Behörden reicht _heute_
+keinen Deut weiter, als sie im Jahre 1853 reichte; und sie haben sogar,
+_kraft dieses Gesetzes_, heute keine Befugnis, die sie nicht auch schon
+im Jahre 1853, _sachlich_ unbeanstandet, ausüben durften. Denn Regierung
+und Landtag sind _darüber_ vollständig einig, daß der Zweck des
+neu zu erlassenden Gesetzes lediglich der sei: diejenigen Befugnisse
+der Polizeibehörden, die diese bis dahin, ohne Widerspruch im
+Sachlichen; ausgeübt hatten, bis zum Erlaß eines vollständigen
+»Polizeistrafgesetzes« durch eine gesetzliche _Deklaration_ einstweilen
+zu _sanktionieren_, um Zweifel formaljuristischer Art zu beseitigen, die
+das Appellationsgericht in Eisenach in bezug auf gewisse Maßnahmen der
+Verwaltung (die keine Beziehung auf politische Angelegenheiten erkennen
+lassen) damals erhoben hatte. Das Gesetz _soll_ also überhaupt nur
+»Deklaration« eines damals schon bestehenden und im Sachlichen nicht
+strittigen Rechtszustandes sein Nun zum _zweiten_ Punkt! Durch
+_alle_ Verhandlungen über das zu erlassende Gesetz -- Motive zur
+Regierungsvorlage, Ausschußberichte und Debatten -- zieht sich als roter
+Faden deutlich die _zwiefache_ Fragestellung:
+
+Erstens -- wie lassen sich die den Polizeibehörden verfassungsmäßig
+zustehenden Befugnisse so »deklarieren«, daß einerseits diese Behörden
+die Aufgabe der Polizei erfüllen können -- die Bürger zu schützen in
+Person und Eigentum, Ordnung und Sicherheit im Lande zu halten,
+Verletzungen der Gesetze vorbeugend zu verhindern -- _und daß
+andererseits den Grundsätzen des Rechtsstaates, die deutliche Scheidung
+von Gesetzgebung und Verwaltung fordern, nichts vergeben wird?_
+
+Zweitens -- wie lassen sich die Befugnisse dieser Behörden im Gesetz so
+»deklarieren«, daß alle _Bürgermeister_ in Stadt und Land sie _auf Grund
+eigenen Urteils richtig_ anwenden können, _ohne daß bei ihnen besondere
+Gesetzeskenntnis, juristische Schulung oder sonst höhere Bildung
+vorauszusetzen wäre?_
+
+Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung und Landtag
+vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen zu gebieten oder zu
+verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten oder verboten sind, ist
+ein Akt der _Gesetzgebung_. Indem man den Polizeibehörden, den
+Bürgermeistern, eine solche Befugnis einräumt, macht man sie tatsächlich
+zu »kleinen Gesetzgebern« -- und das ist grundsätzlich der Idee des
+Verfassungsstaates, des Rechtsstaates _zuwider_. Es ist praktisch nicht
+zu vermeiden, weil die Gesetze nicht _alles_ zum voraus regeln können --
+weil fortwährend Umstände und Ereignisse eintreten, die _nicht
+vorauszusehen_ sind, denen gegenüber aber das öffentliche Wohl
+_sofortiges_ Eingreifen nötig macht. _Und hierauf müssen im
+Verfassungsstaat die »gesetzgeberischen« Funktionen der
+Verwaltungsbehörden beschränkt bleiben._
+
+Diesem Gedankengang entsprechend zieht sich nun durch alle Verhandlungen
+hindurch die Berufung auf die »dringenden _Fälle_« -- wobei darauf
+exemplifiziert wird: daß Wassersnot in irgend einem Teil des Landes
+eintritt, zu deren Bekämpfung doch nicht erst der _Landtag_ einberufen
+werden könne -- daß ein Brand ausbricht -- daß ein toller Hund im Ort
+herumläuft u. dergl.; und nicht ein einziger »Fall« kommt zur Sprache,
+bei dem es sich um etwas anderes handeln könnte, als um sofortiges
+Eingreifen wegen _direkter_, _gegenwärtiger_ Gefahr für das öffentliche
+Wohl aus dem _einzelnen_ in Betracht stehenden Ereignis. Weder hat die
+Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsmäßige Mitwirkung
+bei Erlaß _neuer_ »Gebote« und »Verbote« zu Gunsten der
+Verwaltungsbehörden einzuschränken, noch hat der Landtag selbst die
+leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei gesetzgeberischen
+Akten auch da zu verzichten, wo diese vernünftigerweise _möglich_ wäre.
+
+Also: die Gesetzgebung des Großherzogtums ermächtigt in § 1, Ziffer 2
+die _Polizei_behörden zu Geboten und Verboten _lediglich_ für den Fall,
+daß _dringliche_ Gründe des öffentlichen Wohls sofortiges Handeln dieser
+_Polizei_behörden erheischen; sie gibt der Polizei diese Ermächtigung
+_nicht_, soweit es sich um _andere_ »Gründe des öffentlichen Wohls«
+handelt, deren Wahrung durch die zur Gesetzgebung _berufenen_ Faktoren
+_möglich_ ist.
+
+Unter dem Gesichtspunkt der vorhin an _zweiter_ Stelle benannten Frage
+bestand gleichfalls Einigkeit zwischen Regierung und Landtag in bezug
+auf folgende Punkte.
+
+Die Anwendung der Befugnisse, die das zu erlassende Gesetz deklarieren
+soll, liegt in erster Reihe ganz in der Hand der _unteren_
+Verwaltungbehörden, der Bürgermeister in Stadt und Land; sie sind
+berufen, das Gesetz _selbständig_, nach eigenem Urteil anzuwenden, die
+oberen Verwaltungsbehörden haben instanzenmäßig nur die Nachprüfung und
+eventuelle Korrektur im Fall erhobener Beschwerde. Diese Bürgermeister
+(anderwärts auf dem Land auch Ortsvorsteher, Schulzen etc. genannt) sind
+nun zum weitaus größeren Teil sehr einfache Leute, meist ohne alle
+juristische Schulung und ohne Verständnis für Dinge, die abseits liegen
+von ihrem gewöhnlichen Interessenkreis. _Des_halb muß -- und das hat
+namentlich der Landtag besonders betont -- die gesetzliche Deklaration
+der Befugnisse der Polizeibehörden so _einfach_ sein, daß jedermann mit
+etwas gesundem Menschenverstand diese Befugnisse sozusagen »aus dem
+Handgelenk« _richtig_ anwenden kann. Wenn Umfang und Grenzen derselben
+nur auf Grund von besonderen Kenntnissen oder von schwierigen Urteilen
+zu ermessen wären, dann -- so wurde im Landtag gesagt -- werden die
+Bürgermeister aus Furcht, nicht das richtige zu tun, _gar nichts tun_!
+
+Dieser Standpunkt des Landtags, dem die Regierung keineswegs
+entgegengetreten ist, wird ganz evident durch die Tatsache: daß die
+_Regierungs_vorlage für das Gesetz vom Landtag _abgelehnt_ wurde, _weil_
+sie eine _Definition_ der »Polizeivergehen« unter Bezugnahme auf das
+Strafgesetz geben wollte. Das fand man schon _zu viel_ für die
+_Bürgermeister_! Der Landtag hat _des_halb -- und zwar unter Zustimmung
+der Regierung -- ein Amendement des Abgeordneten _Müller_-Neustadt
+angenommen, demzufolge nur zwei Paragraphen der ursprünglichen Vorlage,
+der Hauptsache nach unverändert, in das Gesetz gekommen sind, alles
+übrige aber _unterdrückt_ wurde.
+
+Hieraus aber folgt nun, daß alles was im Gesetz steht, _bewußt_ und
+_absichtlich_ auf das Verständnis und die Fassungskraft der _unteren_
+Polizeibehörden berechnet ist. Also sind auch die »Gründe des
+öffentlichen Wohls«, derentwegen Verbote und Gebote erlassen werden
+dürfen, überhaupt nur _solche_ »Gründe des öffentlichen Wohls«, die
+jeder Bürgermeister im Land _selbständig_ zu erkennen und zu beurteilen
+vermag -- unter Ausschluß aller Gründe und Rücksichten höherer
+Staatsweisheit, die, wie wichtig und selbst wie »dringend« die _oberen_
+Behörden sie befinden möchten, außerhalb des Gesichtskreises der
+_Bürgermeister_ liegen. _Und das gilt auch für die Befugnisse der oberen
+Behörden selbst._ Denn das Gesetz erlaubt ihnen kein Tüttelchen mehr als
+es _allen_ Polizeibehörden erlaubt. Also kann selbst die oberste
+Staatsbehörde auf Grund _dieses_ Gesetzes Gebote und Verbote nur unter
+denselben Voraussetzungen erlassen, unter denen auch der letzte
+Dorfbürgermeister sie erlassen dürfte.
+
+Aus allem, was ich hier über die Entstehungsgeschichte unseres
+Polizeigesetzes Ihnen dargelegt habe, ergibt sich mit voller Sicherheit,
+daß dieses vielbescholtene Gesetz, weit davon entfernt, den
+Polizeibehörden _alles_ zu erlauben, ganz im Gegenteil nach dem
+übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden Faktoren ihre Befugnisse in
+bezug auf Gebote und Verbote _ganz außerordentlich eng_ umgrenzt. Soweit
+es sich nicht lediglich darum handelt, gemäß § 1, Ziffer 1 Gebote und
+Verbote, die schon kraft Gesetz _bestehen_, durch Androhung von
+Zwangsmaßregeln wirksam zu machen -- soweit vielmehr, gemäß § 1, Ziffer
+2, Erlaß _eigener_ Gebote und Verbote, also die subsidiäre Ausübung
+_gesetzgeberischer_ Funktionen aus »Gründen des öffentlichen Wohls« in
+Frage kommt, müssen _zwei_ Voraussetzungen zusammentreffen, damit
+überhaupt die _Polizei_behörden zum Eingreifen befugt werden:
+
+erstens, die »Gründe« müssen, der Art nach, _Bürgermeister-Gründe_ d. h.
+aus dem Gesichtskreis und dem Verständnis der Bürgermeister hergenommen
+sein; zweitens, sie müssen _dringlich_ sein in bezug auf die Zeit,
+d. h. sie müssen rechtfertigen, daß die _Polizei_ und nicht der
+ordentliche Gesetzgeber ein Gebot oder Verbot erlasse.
+
+Jede Verfügung einer Polizeibehörde aus § 1, Ziffer 2 des Gesetzes, die
+nicht diesen _beiden_ Voraussetzungen entspricht, ist also
+gesetz_widrig_.
+
+ * * * * *
+
+Mit bezug auf den _dritten_ Punkt endlich habe ich in den alten
+Quartbänden, die über die Entstehung des Gesetzes berichten, eine sehr
+deutliche Aufklärung über _die_ Frage gefunden: inwieweit Regierung und
+Landtag die Maßnahmen der Polizeibehörden der richterlichen Nachprüfung
+haben entziehen wollen, _und inwieweit nicht_. Und zwar hat sich mir
+ergeben, daß nach dem übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden
+Faktoren _lediglich_ die Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der
+»Strafandrohung«, d. h. der einzelnen Zwangsmaßregel, den Gerichten
+entzogen, _alles übrige aber kraft der im Eingang des § 2 eingefügten
+Worte_: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« der
+richterlichen Nachprüfung ausdrücklich hat vorbehalten bleiben _sollen_
+-- und daß daraufhin die Gerichte befugt, also auch verpflichtet sind,
+in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob das polizeiliche Gebot oder Verbot
+_als solches_, d. h. abgesehen von den Zwangsmitteln, den gesetzlichen
+Voraussetzungen entspricht oder nicht.
+
+_Diese_ Bedeutung der soeben angezogenen Worte im Eingang des § 2 wird
+aber bezeugt durch einen sehr charakteristischen Vorgang.
+
+Die Regierungsvorlage enthält in ihrem § 6 einen Satz, der, gemäß den
+Erklärungen der »Motive«, direkt besagt: die Gerichte _sind befugt zu
+prüfen_, ob eine polizeiliche Verfügung den Voraussetzungen des Gesetzes
+(die jetzt der § 1 angibt) entspricht oder nicht; nur sollen sie
+(nachfolgender Satz des § 6) _nicht_ prüfen, ob die Verfügung _auch
+notwendig_ oder _zweckmäßig_ war, _wenn_ sie als _gesetzmäßig_ zu
+befinden ist.
+
+Der Gegenentwurf des Abg. _Müller_ enthält den ersten Satz nicht,
+sondern nur in § 1 die Bezugnahme auf die »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« und im Eingang des § 2 die Einfügung: »unter den in § 1
+bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« -- als Kennzeichen _der_
+Verfügungen, denen »gemäß« die Gerichte erkennen sollen.
+
+Wie aus den Reden des Abg. _Müller_ in der _ersten_ Debatte über das
+Gesetz hervorgeht, hat er ursprünglich _gemeint_ und, wie es scheint,
+auch _gewünscht_ -- wenigstens ist er dahin verstanden worden -- durch
+_seine_ Fassung die Zuständigkeit der Gerichte enger begrenzt zu haben,
+als es in der Regierungsvorlage geschehen war; wobei übrigens seiner
+ehrlichen Versicherung wohl zu glauben ist, daß er dabei lediglich
+Zweckmäßigkeitsgründe im Auge hatte und auch _wirklich_ der Überzeugung
+war, in der »verfassungsmäßigen Verantwortung« der obersten
+Verwaltungsinstanz, auf die er immer wieder hinweist, sei schon
+genügender Schutz gegen _willkürliche_ Ausdehnung der Polizeimacht
+gegeben. Schon die Debatten zeigen aber, daß _Müller_ mit seinem Wunsch
+(wenn er ihn wirklich hatte) allein stand; und der Landtags-_Ausschuß_
+hat dann in seinem Bericht über den _Müller_schen Gegenantrag
+_einstimmig_ empfohlen, letztern _nur_ anzunehmen mit einem _Zusatz_,
+der dem erwähnten ersten Satz in § 6 der Regierungsvorlage wörtlich
+entspricht. In der Verhandlung über den Ausschußbericht erklärte aber
+der Abg. _Müller_, er habe »sich mit dem Referenten des Ausschusses
+überzeugt« -- d. h. er habe sich überzeugt und _auch_ den Referenten --
+daß die in § 2 seines Antrags stehenden Worte: »unter den in § 1
+bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« schon dasselbe besagten, was
+der beantragte Zusatz ausdrücken solle, und daß demnach dieser Zusatz
+_überflüssig_ sei. Und auf _diese_ Erklärung hin hat dann der Landtag
+_ohne weitere Diskussion_ den _Müller_schen Entwurf _ohne_ den Zusatz
+angenommen.
+
+Hiernach steht fest, daß auch das jetzt vorliegende Gesetz dem Richter
+genau dieselben Befugnisse einräumt, die er nach der Regierungsvorlage
+haben sollte:
+
+alle polizeilichen Verfügungen zu prüfen auf ihre _Gesetzgemäßheit_
+(nach § 1, Ziffer 1 oder Ziffer 2 des Gesetzes) -- nur nicht _außerdem_
+noch auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit.
+
+Als sicher sehe ich hiernach an, daß Regierung und Landtag das
+Verhältnis der Polizeibehörden _zu den Gerichten_ in bezug auf die
+Materien dieses Gesetzes nach folgenden Grundsätzen haben regeln wollen:
+
+Im Rechtsstaat setzt _jeder_ von den Polizeibehörden durch
+Strafandrohung oder dgl. geübte Zwang das Bestehen eines _rechtmäßigen_
+Gebotes oder Verbotes in bezug auf die betreffende Handlung voraus.
+_Insoweit_ diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt die Ausübung des
+Zwanges (die »Strafandrohung«) immer kraft des verfassungsmäßigen
+Auftrags der Verwaltung, für die Durchführung der Gesetze zu sorgen. Die
+Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der _Zwangsmaßregeln_ kann
+daher gänzlich der instanzenmäßig geordneten Beurteilung der
+_Verwaltungs_behörden anheimgestellt werden. _Ob_ aber jene
+Voraussetzung erfüllt ist oder nicht, ist eine Frage _ganz für sich_,
+durchaus verschieden von der Frage: ob, wenn sie erfüllt ist, das
+polizeiliche Eingreifen auch notwendig oder zweckmäßig war. Sie ist nun
+erfüllt, erstens, wenn die Gesetzgebung _selbst_ die betreffende
+Handlung schon geboten oder verboten, aber lex imperfecta gelassen hat,
+die gemäß § 1, Ziffer 1 des Gesetzes von den Polizeibehörden nur ergänzt
+wird; zweitens, wenn in bezug auf Handlungen, die der ordentliche
+Gesetzgeber (Regierung und Landtag) nicht geboten oder verboten hat, die
+_besonderen_ Voraussetzungen zutreffen, auf welche hin nach § 1, Ziffer
+2 dieser ordentliche »große« Gesetzgeber den »kleinen« Gesetzgeber (den
+Bürgermeister) ausdrücklich legitimiert hat, der »dringenden Fälle«
+wegen, _eigene_ gesetzgeberische Funktionen durch Verfügungen, Verbote
+usw., sozusagen stellvertretend auszuüben. _Ob_ nun die Vorbedingung von
+polizeilichen Zwangsmaßregeln, ein _rechtmäßiges_ Gebot oder Verbot, in
+der _einen_ oder in der _anderen_ Art erfüllt ist -- _dar_über hat im
+Zweifel nicht die Verwaltung, sondern der _Richter_ zu befinden. Und so
+sicher es ist, daß gegenüber einer auf § 1, Ziffer 1 gegründeten
+polizeilichen Strafandrohung die Gerichte zu prüfen haben, ob das
+behauptete _gesetzliche_ Verbot oder Gebot _wirklich_ vorliegt, so
+sicher ist es auch, daß sie gegenüber den Strafandrohungen aus § 1,
+Ziffer 2 prüfen müssen, ob die in der Strafandrohung einbegriffene
+_eigene_ Verfügung der Polizeibehörde den _Bedingungen_ entspricht,
+unter denen der »große« Gesetzgeber den »kleinen« zu solchen eigenen
+Verfügungen ermächtigt hat.
+
+Die beiden Begriffe: »Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer
+polizeilichen Strafandrohung« einerseits, und »Rechtmäßigkeit der ihr zu
+Grunde liegenden Verfügung« -- nämlich: daß diese »unter den in § 1
+bezeichneten Voraussetzungen erlassen« ist, anderseits, umfassen also
+völlig auseinanderfallende Begriffssphären. Das Ausschließen der
+ersteren von der richterlichen Kognition bedeutet also _nicht_ zugleich
+Ausschließen der letzteren, wie man bisher geglaubt hat. Die Gerichte
+haben vielmehr, _gemäß_ dem Gesetz vom 7. Januar 1854, das Recht und die
+Pflicht zur Nachprüfung jeder auf Grund desselben ergangenen Verfügung
+in Hinsicht auf ihre _Begründung_ aus § 1, Ziffer 10 der Ziffer 2 -- und
+zwar im vollen Umfang ihrer allgemeinen Befugnis zur _Auslegung der
+Gesetze_.
+
+Ich glaube Ihnen hiermit schon alle Unterlagen zur Prüfung meiner im
+Eingang ausgesprochenen Behauptung über unsere _guten Gesetze_, unsere
+_gute Rechtslage_ gegeben zu haben und meine, daß mir jetzt nur noch
+übrig bleibt, aus dem Gesagten die _Folgerungen_ zu ziehen in bezug auf
+die aktuelle Frage, die uns heute beschäftigt, die tatsächliche
+_Beschränkung_ der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum. Ehe ich dazu
+übergehe, müssen Sie mir indes noch gestatten, in aller Kürze den
+_allgemeinen_ Eindruck Ihnen zu schildern, den das Studium jener fast 50
+Jahre zurückliegenden Landtagsverhandlungen mir erweckt hat; denn er ist
+ganz besonders geeignet, Licht zu werfen auf die Absichten und und
+Bestrebungen der damaligen Gesetzgeber unseres Staates.
+
+ * * * * *
+
+An die verstaubten alten Quartbände, von denen Sie einen hier sehen, bin
+ich zuerst herangegangen mit entschiedener Mißempfindung. Gemäß dem
+allgemein verbreiteten Vorurteil habe ich kaum zu hoffen gewagt, etwas
+für mich Erfreuliches darin zu finden. Weil ich aber annehmen durfte, es
+würden die dem Gesetz nachgesagten ganz reaktionären Tendenzen nicht
+ohne den schärfsten Widerspruch der im damaligen Landtag noch
+vorhandenen Vertreter liberaler Anschauungen die Oberhand erlangt haben,
+so sagte ich mir obendrein: das wird eine schöne Katzbalgerei sein, über
+die du den Bericht zu lesen hast!
+
+Aber nichts von alle dem!
+
+Was zu allererst in die Augen springt: diese ganzen Verhandlungen, die
+schriftlichen wie die Debatten, stehen auf einem bemerkenswert _hohen_
+Niveau -- auf unvergleichlich viel _höherem_ Niveau als die politischen
+Verhandlungen in unserem Landtag während der letzten Jahre.
+
+_Angenehm_ berührt die Urbanität, mit der die Vertreter gegnerischer
+Standpunkte unter einander sich behandeln -- und die Urbanität, mit der
+die Vertreter der Opposition auch vom Regierungstisch behandelt werden.
+
+Geradezu _wohltuend_ aber wirkt es, zusehen, wie der Geist des
+_Verfassungs_staates, des _Rechts_staates, alle diese Verhandlungen
+durchdringt -- wie in einer Zeit, da fast überall in Deutschland eine
+ungezügelte Reaktion schon zur Herrschaft gelangt war, im »Fürstenhaus«
+zu _Weimar_ Regierung und Abgeordnete _dar_über diskutieren: wie man der
+Polizei die ihr unentbehrliche Macht sichern könne, _ohne_ der Idee des
+Verfassungsstaates etwas zu vergeben -- _ohne_ einen Rückschritt nach
+dem _Polizei_staat hin befürchten zu müssen.
+
+Und wer waren die Männer, die damals an der gesetzgeberischen Tätigkeit
+in unserem Land teil nahmen? Auf Seiten der Regierung waren es, außer
+dem noch übrig gebliebenen »Märzminister« _Wydenbrugk_, _Watzdorf_ und
+_Thon_, und -- als Regierungsvertreter meist tätig -- _Stichling_, der
+spätere Staatsminister; also Männer, denen unser Land viel zu verdanken
+hat, deren Andenken auch überall im Land hoch in Ehren steht. Auf seiten
+des Landtages aber sind es vorwiegend _Konservative_, die in den
+Verhandlungen hervortreten; die meisten von ihnen der älteren Generation
+unter uns gleichfalls noch in Person bekannt. Und alle Hochachtung vor
+diesen Konservativen, die das Gegenteil sind von Rückschrittlern! Unter
+ihnen tritt besonders hervor der Abg. _Müller_-Neustadt, der Vater des
+Gesetzes in der jetzt vorliegenden Fassung -- ein sehr konservativer
+Herr, und ein ehrlicher, rückgratfester Mann. Weil er Müller hieß, und
+Hugo, und Bezirksdirektor im V. Verwaltungsbezirk war, hat man ihn Hugo
+V. genannt, unter welchem Namen er in einem Teil des Großherzogtums eine
+ganz volkstümliche Gestalt gewesen ist. Er würde sich im Grabe umdrehen,
+wenn er erfahren könnte, _welchem_ Gebrauch sein Gesetz zuletzt hat
+dienen müssen!
+
+Der Kontrast zwischen den damaligen Verhandlungen _unseres_ Landtages
+und dem, was zu gleicher Zeit unter der rückläufigen Strömung der
+fünfziger Jahre anderwärts in Deutschland vor sich gegangen ist, hat
+mich zuerst geradezu befremdet. Dann aber besann ich mich, daß ja diese
+Verhandlungen stattfanden ganz kurze Zeit nach dem Regierungsantritt
+unseres allverehrten Großherzogs _Carl Alexander_, und daß dieses Gesetz
+das erste _politische_ Gesetz gewesen ist, welches unter _seinem_ Namen
+erlassen wurde. Und zufällig bemerkte ich auch in demselben Band der
+Landtagsverhandlungen, der die betreffenden Protokolle enthält, ein
+Aktenstück, das direkt auf den Regierungsantritt Bezug hat. Es gibt die
+»Versicherung« wieder, die der Großherzog -- an Stelle eines
+Vefassungseides -- damals persönlich zu Händen des Landtagspräsidenten
+_v. Schwendler_ dem Landtag übergeben hat, sowie darauf folgend den
+»Huldigungseid«, durch den die Landtagsabgeordneten für sich und für die
+von ihnen Vertretenen feierlich geloben, dem Großherzog treu und redlich
+zu dienen und in allem das »Beste des Landes« wahrnehmen zu wollen.
+Gestatten Sie mir, daß ich jene landesherrliche »Versicherung« in ihrem
+Wortlaut aus diesem alten Quartband Ihnen vorlese! Sie lautet:
+
+ _Carl Alexander,_
+
+ _von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen etc. »Wir erklären
+ hiermit bei fürstlichen Worten und Ehren, daß Wir die Verfassung,
+ welche Unser in Gott ruhender Herr Großvater und Vorfahr in der
+ Regierung, der Großherzog Carl August, Königliche Hoheit,
+ »eingedenk der Vorschrift und des Sinnes des deutschen
+ Bundesvertrags« dem Großherzogthume durch das Grundgesetz vom 5.
+ Mai 1816 erneuert, bestätiget und gesichert, und welche Unser nun
+ ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater und Vorfahr in der Regierung,
+ der Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit, mit gleicher
+ ausdrücklicher Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag treulich
+ gewahrt und durch das revidirte Grundgesetz vom 15. Oktober 1850
+ fortgebildet hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen
+ Inhalte nach, auch während Unserer Regierung genau beobachten,
+ aufrecht erhalten und beschützen wollen._
+
+ _Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung im § 67 des
+ revidirten Grundgesetzes vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung
+ des Großherzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende landesfürstliohe
+ Versicherung höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem
+ Großherzoglichen Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet,
+ daß dieselbe im Archive des getreuen Landtags niedergelegt und
+ durch den Druck öffentlich bekannt gemacht werde._
+
+_Weimar, am 28. August 1853._ Carl Alexander.«
+
+
+Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend, daß Regierung und
+Landtag damals unter besonderen, sozusagen _ethischen_ Beweggründen und
+Antrieben gestanden haben. Regierung und Abgeordnete waren sich noch
+völlig _bewußt_, daß zum »Besten des Landes«, das zu wahren sie gelobt
+hatten, auch das _ideale_ Gut gehört, das dieses Land gewonnen hat in
+dem Ruhm, die Wiege des Verfassungsstaates in Deutschland gewesen zu
+sein; und zu ihrem Gelöbnis, dem Großherzog treu und redlich zu dienen,
+rechneten sie auch _die_ Verpflichtung, darauf hinzuwirken, daß in Bezug
+auf _ihn_, und auf _seine_ Regierung, dereinst gesagt werden müsse: er
+habe _ebenfalls_ das ehrenvolle Erbe seines Großvaters »treulich
+gewahrt«, die Verfassung des Landes »genau beobachtet« »aufrecht
+erhalten« und »beschützt«.
+
+Unter der Wirkung dieses Gedankens habe ich mich gefragt, ob ich nicht
+meine heutige Rede direkt _kennzeichnen_ solle als einen _pietätvollen_
+Rückblick auf die gesetzgeberische Tätigkeit in unserem Land in der Zeit
+vor einem halben Jahrhundert -- und ob ich deshalb für mein Thema, statt
+des herbe klingenden Titels »rechtswidrige Beschränkung etc.« nicht
+lieber einen recht freundlichen wählen solle, z. B. »Als der Großvater
+die Großmutter nahm«[33] -- wobei ich zugleich den Beweis erbracht
+hätte, daß man just in _unserem_ Land _hoch_politische Themata unter so
+stimmungsvollem Titel mit Fug und Recht behandeln könne. Indes bin ich
+davon zurückgekommen, weil es nicht angemessen gewesen wäre, den Schein
+zu erwecken, als ob meine Rede _nur_ Schalmeienklang sein werde. Dafür
+aber habe ich mir nun vorgenommen, die _gesamten_ Landtagsverhandlungen,
+die das Gesetz vom 7. Januar 1854 betreffen -- Schriftenwechsel und
+Protokolle -- _neu drucken_ und im Land möglichst _verbreiten_ zu lassen
+-- als eine _Ehrentafel zum Gedächtnis der Männer, die damals in
+Regierung und Landtag an der Gesetzgebung beteiligt waren_ -- und zur
+_Sühne des Unrechts_, welches ihnen mit der Diskreditierung jenes
+Gesetzes so lange Zeit hindurch angetan worden ist! Und solches wird
+nebenbei noch den Nutzen haben, daß falls etwa demnächst die _Gerichte_
+mit dem Gesetz sich zu befassen hätten, die Richter die Unterlagen für
+dessen Auslegung nicht erst mühsam in 3 oder 4 alten Quartbänden
+zusammensuchen müssen, sondern alles in einem sauberen Neudruck
+wohlgeordnet vorfinden -- sogar diejenigen Stellen für das Auge
+~gekennzeichnet,~ die auf die _grundsätzlichen_ Fragen der Auslegung Bezug
+haben.
+
+ * * * * *
+
+Nach dieser Abschweifung komme ich nunmehr zum letzten Teil meiner
+Aufgabe, indem ich an Hand meiner vorher gegebenen Darlegungen jetzt
+noch die Frage erörtere:
+
+Wie stellen sich die _Versammlungsverbote_ im Großherzogtum zu den
+_Gesetzen_ des Landes?
+
+Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten.
+
+Es gibt, wie früher angeführt, in unserem Land _kein_ Gesetz, das
+»Versammlungen,« d. h. ein Sich-Versammeln von beliebig vielen Personen
+an einem beliebigen Ort, verböte oder auch nur, abgesehen von der
+Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschränkungen stellte; und es gibt
+nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auch _kein_ Gesetz, welches
+irgend einer Partei die öffentliche, mündliche Propaganda für
+irgendwelche, seien es selbst -- nach der Meinung bestimmter Kreise --
+»staatsgefährliche« Ideen und Bestrebungen verböte, soweit diese
+Propaganda die Schranken respektiert, die das Strafgesetzbuch errichtet
+hat. Folglich kann im Großherzogtum das Verbot einer Versammlung
+lediglich auf § 1, Ziffer 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1854 sich
+stützen; und die _Legalität_ des Verbotes hängt gänzlich davon ab, ob
+die »Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen es erlassen wird, den
+_beiden_ Bedingungen genügen, an die der _Wille des Gesetzgebers_ die
+Befugnisse der _Polizei_behörden zu Verboten geknüpft hat: daß, erstens,
+diese »Gründe«, der _Art_ nach, wie ich sie vorhin nannte,
+_Bürgermeister-Gründe_ seien, und daß sie, zweitens, »dringend« im
+_Sinne des Gesetzes_ seien.
+
+Beide Voraussetzungen sind zweifellos erfüllt, wenn eine Versammlung
+_gegenwärtige_ Gefahr für die _äußere_ Ordnung und Sicherheit im
+_Gemeindebezirk_ herbeiführt, d. h. wenn vernünftigerweise und mit
+erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, es werde entweder _in_
+der Versammlung selbst, oder _durch_ sie außerhalb, Tumult, Schlägerei,
+Landfriedensbruch oder sonstige Gesetzwidrigkeit veranlaßt werden. _Das_
+zu erkennen und in seinen Wirkungen zu beurteilen vermag in der Tat
+jeder Bürgermeister, wenn er die Verhältnisse seines Bezirks und die
+Personen notdürftig kennt und im übrigen das gewöhnliche Maß von
+gesundem Menschenverstand besitzt. Und ebenso sicher ist auch, daß
+_dann_ einer von den »dringenden Fällen« gegeben ist, in welchen die
+_Polizei_behörden befugt sein sollen, Handlungen zu verbieten, die der
+Gesetzgeber nicht verboten hat.
+
+_Beide_ Voraussetzungen sind aber zweifellos _nicht_ erfüllt, wenn eine
+Versammlung polizeilich verhindert wird, _ohne_ daß von ihr
+vernünftigerweise äußere Ordnungsstörung oder gesetzwidrige Handlungen
+zu gewärtigen waren, wenn sie vielmehr verboten wird wegen _der_ Gefahr,
+die angeblich dem öffentlichen Wohl aus der Verbreitung der
+Sozialdemokratie droht. Weder gehört _dieser_ Grund zu den
+Bürgermeister-Gründen, noch ist er, der einzelnen Versammlung gegenüber,
+ein »dringender« Grund, nachdem gleichartige Versammlungen durch Jahre
+hin stattgefunden haben und _jahrelang Zeit gewesen ist, der angeblichen
+Gefahr durch ein Gesetz zu begegnen_. Ich möchte wohl _den_ sehen, der
+zu behaupten wagt, die Erkenntnis der _Staatsgefährlichkeit_
+sozialistischer Lehren und das Verständnis für die Weisheit,
+Zweckmäßigkeit und _Dringlichkeit_ ihrer Bekämpfung mit dem
+Polizeiknüppel -- sei Sache des gesunden Menschenverstandes! Zur
+_Ketzerrichterei_, mit _Treitschke_ zu reden, gehört doch etwas ganz
+anderes -- gehört doch _der_ feinere staatsmännische Blick, die höhere
+staatsmännische Einsicht, die erst durch jahrelange Schulung des Geistes
+_an den Ideen der jeweils herrschenden Partei_ erworben werden! Wie
+könnte die Gesetzgebung Funktionen jener Art in die Hand der
+_Bürgermeister_ legen wollen -- in die Hand von Leuten, die der großen
+Mehrzahl nach nicht einmal studierenshalber sechs Semester an einer
+Universität sich aufgehalten haben?
+
+Hiernach steht vollkommen fest, daß in unserem Land der »kleine«
+Gesetzgeber _legaler_weise nicht dazu gebraucht werden kann, die
+Propaganda irgend einer politischen Partei zu unterdrücken oder
+einzuschränken. Wäre letzteres für das Staatswohl nötig, wäre wirklich
+zu befürchten, daß ohne Unterdrückung der sozialdemokratischen Ideen mit
+den äußeren Machtmitteln des Staates der »Zukunftsstaat« just in unserem
+Land zur Einführung kommen werde, so hätte der »große« Gesetzgeber,
+Regierung und Landtag, den _Mut_ fassen müssen, durch ein besonderes
+Großherzoglich Sächs. Sozialisten_gesetz_ die »dringende Gefahr«
+rechtzeitig abzuwenden. _Dem_ hätten sich alle innerhalb der Grenzen des
+Landes fügen müssen. Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich
+-- bereit, diese Behauptung vor _jedem_ Forum zu vertreten -- jetzt
+_öffentlich_:
+
+ _Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum erlassen wurden,
+ ohne daß vernünftigerweise von der Versammlung selbst gegenwärtige
+ Gefahr für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten war,
+ sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen nicht auf irgend einer
+ möglichen Gesetzesauslegung, sondern lediglich auf
+ Gesetzesbeugung;_
+
+ _die Sanktionierung dieser Verbote seitens der oberen
+ Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig;_
+
+ _die Ermunterung zu solchen Verboten seitens der obersten,
+ verfassungsmäßig verantwortlichen Instanz in öffentlicher
+ Landtagssitzung, sowie die zugestandene amtliche Beeinflussung
+ nachgeordneter Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante
+ Verfassungsverletzung._
+
+Ausdrücklich verwahre ich mich hierbei gegen die Annahme, als ob ich
+irgend jemand unter denen, die meine Anklage trifft, den Vorwurf machen
+wolle, wider besseres Wissen gehandelt zu haben. Den _guten Glauben_
+gestehe ich allen zu. Ist er doch auch immer billig zu haben, wenn kein
+besonderer Grund vorliegt, die Voraussetzungen seiner Richtigkeit
+besonders _streng_ zu prüfen. In gegenwärtiger Sache aber gebe ich sogar
+zu, daß allgemein verbreitete Vorurteile geeignet waren, von strengerer
+Prüfung abzuhalten. Das alles aber ändert nichts an der Tatsache, daß
+Gesetzes_verletzung_ in gutem Glauben objektiv immer Gesetzesverletzung
+bleibt, und deren Sanktionierung in gutem Glauben objektiv immer
+Verfassungs_verletzung_.
+
+ * * * * *
+
+Ich komme zum Schluß.
+
+Durch Jahre hin hat sich unser Bürgertum die Theorie von der
+_Polizeiallmacht_ in unserem Land gefallen lassen, auch da, wo ihre
+Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden war. Seines guten
+Rechtes unbewußt hat dieses Bürgertum in unglaublicher Langmut der
+Betätigung immer schärferer Reaktion nur _Klagen_ und _Bitten_
+entgegengestellt_. Nun_ aber ist es, meine ich, Zeit, die willkürliche
+Beschränkung der bürgerlichen Rechte in unserem Land nicht mehr
+abzuwehren mit Klagen und Bitten, mit Beschwerden und Petitionen,
+sondern sie abzuwehren durch _laute Anklage_ und _scharfen Protest_. Und
+angesichts der lange geübten Geduld muß nun, meine ich, diese _Abwehr_
+überall im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen:
+
+ _Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?_
+
+auf deutsch, in etwas freier Übersetzung:
+
+ _Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres Landes
+ mißbrauchen?_
+
+wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von Fall zu
+Fall sich vorstellen will.
+
+ Den _Widerstand_ gegen
+
+ die _gesetz_widrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
+ Großherzogtum Sachsen
+
+unter _diese_ Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den Anfang
+gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den Rechtsboden
+feststelle, auf dem der _Schutz der Gerichte_ gegen die Übergriffe der
+Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten des Landes aber habe ich
+das Vertrauen, daß sie nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner
+Anklage Recht geben und dadurch die schimpfliche _Bescholtenheit_ heilen
+werden, unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist
+durch die kecke Behauptung: in unserem Land könne _kraft
+Polizeiallmacht_ den Bürgern alles verboten werden, was nicht durch ein
+besonderes Gesetz ihnen ausdrücklich _erlaubt_ worden ist.
+
+Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig das _Odium_
+wieder beseitigt werden, das _auf Land und Personen_ gefallen ist durch
+Verbreitung des falschen Glaubens:
+
+_im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs Carl Alexander und durch
+eines von den ersten unter seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der
+Verfassungsstaat des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat
+zurückrevidiert worden._
+
+
+I.
+
+Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden.
+
+
+Wir Carl Alexander,
+
+von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in
+Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
+Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg etc. etc. haben, ~zur Beseitigung
+vorgekommener Zweifel,~ mit Zustimmung des getreuen Landtags zu verordnen
+beschlossen, wie folgt:
+
+§ 1. Die Polizeibehörden haben ~innerhalb ihrer verfassungsmäßigen
+Zuständigkeit~ und vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im
+Verwaltungswege gegen derartige Verfügungen auf den Ausspruch der
+betreffenden Oberbehörden Berufung einzuwenden, die Befugniß:
+
+ 1. Zur Aus- und Durchführung solcher von ihnen zu handhabender
+ ~gesetzlicher~ Vorschriften, welche gewisse Handlungen zwar ~gebieten
+ oder verbieten,~ aber für die Uebertretung eine bestimmte Strafe
+ nicht androhen, diese ~Strafandrohung auszusprechen~.
+
+ 2. Wenn ~dringende~ Gründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von
+ Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen ~es
+ erheischen,~ und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt
+ werden, ~Gebote und Verbote zu erlassen,~ bezüglich derartige, in
+ ihren Geschäftsbereich einschlagende, früher erlassene Verordnungen
+ theilweise oder gänzlich außer Kraft zu setzen.
+
+Halten Ortspolizeibehörden für nothwendig, bei Strafandrohung das Maß
+von fünf Thalern Geldstrafe oder zehn Tagen Haft zu übersteigen, so
+haben sie in der Regel vorher, in allen Fällen aber, wo mit dem Verzuge
+Gefahr verbunden seyn würde, nachträglich die ausdrückliche Genehmigung
+des Bezirksdirektors einzuholen.
+
+Der Strafe darf auch die Androhung der Confiscation oder Entfernung
+verbotswidriger oder gefährlicher Dinge, namentlich Waaren, Anlagen und
+Einrichtungen substituirt oder hinzugefügt werden.
+
+§ 2. Die Justizbehörden sind verpflichtet, vorkommenden Falls nach
+Maßgabe der ~unter den[34] im § 1 bezeichneten Voraussetzungen
+erlassenen,~ in ortsüblicher oder in einer sonst für genügend
+anzuerkennenden Weise bekannt gemachten polizeilichen ~Verfügungen~ zu
+erkennen, ohne die Frage über die ~Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit~
+einer polizeilichen ~Strafandrohung~ zum Gegenstand der richterlichen
+Entscheidung zu machen.
+
+Urkundlich dessen haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen
+und mit unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen.
+
+So geschehen und gegeben
+Weimar, am 7. Januar 1854.
+
+Carl Alexander.
+v. Watzdorf. v. Wydenbrugk.
+G. Thon.
+
+
+II.
+
+Ministerialverordnung vom 15. Juli 1874.
+
+§ 1. 1. Oeffentliche Versammlungen zu politischen (einschließlich
+sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken,
+
+2. Versammlungen von Vereinen, welche politische (einschließlich
+sozialpolitische oder kirchlichpolitische) Zwecke haben, sind vor deren
+Abhaltung der Ortspolizeibehörde rechtzeitig, d. h. ~mindestens zwölf
+Stunden vor dem Zusammentritt~ der Versammlung, ~unter Angabe von Zeit und
+Ort~ derselben, ~anzumelden~. Sind eine Anzahl von Bewohnern des
+Großherzogthums Mitglieder eines Vereins mit politischen (einschließlich
+sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, der außerhalb des
+Großherzogthums seinen Sitz hat, so sind Versammlungen dieser Mitglieder
+den unter Ziffer 2 der oben gedachten Versammlungen eines Vereins gleich
+zu achten.
+
+Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung
+von Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im
+Großherzogtum oder außerhalb desselben ihren Sitz haben.
+
+Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen,
+welche statutenmäßig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden
+sind.
+
+§ 2. Die Polizeibehörde ist befugt, in die im § 1 dieser Verordnung
+gedachten Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Behörde der
+Versammlung nicht selbst beiwohnen will, einen oder mehrere
+Polizeibeamte zu senden. Die letzteren müssen sich auf Erfordern des
+Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich
+Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren.
+
+Dem Vorstande der Polizeibehörde, sowie dessen Beamten muß ein nach
+deren Dafürhalten angemessener Platz in der Versammlung eingeräumt,
+sowie über die Person der Redner Auskunft ertheilt werden.
+
+Die in Gemäßheit dieser Bestimmung in den betreffenden Versammlungen
+erschienenen Polizeibeamten haben in Vertretung der Polizeibehörde die
+Befugniß, eine Versammlung aufzulösen und die Anwesenden aufzufordern,
+sich aus dieser Versammlung sofort zu entfernen.
+
+§ 3. Störungen der in Gemäßheit des § 1 dieser Verordnung angemeldeten
+Versammlungen, sofern zu ihrer Beseitigung der Einfluß des Vorsitzenden
+der Versammlung nicht ausreicht, sind von den anwesenden (§ 2)
+Polizeipersonen zu rügen, und zu verhindern. Diese Polizeipersonen sind
+berechtigt, die Störer aus der Versammlung zu weisen, und ~durch
+geeignete polizeiliche Maßregeln die Freiheit des Versammlungsrechts zu
+schützen.~
+
+§ 4. An Geld bis zu 50 Thalern (150 Mark) oder mit Haft bis zu sechs
+Wochen werden bestraft:
+
+1. die Unternehmer, Vorsteher, Leiter oder die beauftragten
+Vertrauensmänner der Versammlungen und Vereine, welche die im § 1 dieser
+Verordnung bestimmte Verpflichtung nicht erfüllt haben,
+
+2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren
+Zuständigkeit erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst
+zu ihrer Kenntniß gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen
+zuwider dennoch an der verbotenen Versammlung theilnehmen,
+
+3. diejenigen, welche nach Auflösung einer Versammlung durch den
+Vorstand der Polizeibehörde oder durch die nach § 2 dieser Verordnung
+beauftragten und kraft dieses Auftrages hierzu legitimirten
+Polizeibeamten sich aus dieser Versammlung nicht sofort entfernen,
+
+4. diejenigen, welche den in Gemäßheit des § 3 dieser Verordnung von
+Polizeipersonen an sie gerichteten Aufforderungen und gegebenen
+Anordnungen sich ungehorsam erweisen.
+
+=Großh. S. Staats-Ministerium,
+Depart. des Äußern und Innern.=
+=v. Groß.=
+
+
+III.
+
+Ministerialverordnung vom 21. April 1875.
+
+§ 1. Schulkindern, ingleichen solchen Personen, welche noch in dem für
+den Besuch der Fortbildungsschule vorgeschriebenen Alter stehen, ohne
+Unterschied, ob sie zum Besuch einer solchen jeweilig herangezogen sind
+oder nicht, ist die Theilnahme an Versammlungen und Vereinen zu
+politischen (einschließlich sozialpolitischen und kirchlichpolitischen)
+Zwecken verboten.
+
+§ 2. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Geld bis zu 60 Mark oder
+mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
+
+§ 3. Die Polizeibehörden haben die Befolgung des Verbots streng zu
+überwachen; insbesondere sind die Polizeibeamten, welche nach § 2 der
+Verordnung vom 15. Juli 1874 politischen Versammlungen beiwohnen,
+verpflichtet, vorkommenden Falles die Entfernung der in Ziffer 1
+bezeichneten Personen aus der Versammlung zu veranlassen. Dieselben sind
+befugt, eine Versammlung aufzulösen, wenn ihrem Entfernungsgebot keine
+Folge geleistet wird.
+
+=Großh. S. Staats-Ministerium,
+Depart. des Äußern und Innern.=
+=v. Groß.=
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 32: _Mit Anhang_:
+
+1. Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7.
+Januar 1854.
+
+2./3. Ministerialverordnungen vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875,
+betreffend Versammlungen.]
+
+[Fußnote 33: Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine
+Versammlung mit diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, als
+_nicht gehörig angemeldet_, beanstandet worden war -- weil dieses Thema
+nicht zu einer »politischen« Versammlung passe.]
+
+[Fußnote 34: In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von
+1854, Nr. 4, pp. 17, 18) _fehlen_ die Worte »unter den«; der Satz des
+§ 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. -- Der
+vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den
+Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.]
+
+
+
+
+VII.
+
+Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen
+Arbeitstages.
+
+Zwei Vorträge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu
+Jena am 6. November und 5. Dezember 1901.
+
+(Nach einem Stenogramm.)[35]
+
+
+1. Vortrag.
+
+
+Meine Herren!
+
+Die Wirkungen, die sich an die fortschreitende Verkürzung der
+Arbeitszeit knüpfen, sind zweifellos Gegenstand eines großen und
+allgemeinen Interesses vom volkswirtschaftlichen, volkshygienischen und
+auch nationalpolitischen Gesichtspunkt aus. Man braucht nur auf eine
+Tatsache hinzuweisen, die allbekannt ist -- auf den Unterschied zwischen
+Deutschland und England in bezug auf die Regelung der Arbeitszeit in der
+Industrie. In England ist schon seit langer Zeit die Maximal-Arbeitszeit
+mit wenigen Ausnahmen 10 Stunden, die weitaus größte Zahl aller Arbeiter
+braucht nur 9 Stunden täglich zu arbeiten, und eine recht beträchtliche
+Zahl -- nach den Mitteilungen des englischen Statistikers JOHN RAE,
+schon über 1 Million -- ist bei der achtstündigen Arbeitszeit angelangt.
+Durch das kühne Vorgehen der englischen Regierung, die vor 10 Jahren, im
+Jahre 1891, die sämtlichen Arbeiter in den Werkstätten der englischen
+Heeresverwaltung und der englischen Admiralität, im ganzen 29000 Mann,
+von der früher neunstündigen auf die achtstündige Arbeitszeit setzte,
+ist die Propaganda für die Verkürzung der Arbeitszeit in England so
+kräftig geworden, daß man annehmen kann, in wenigen Jahren werden dort
+wohl ein paar Millionen Arbeiter, nämlich alle Arbeiter der besser
+situierten Industrien, keine längere als achtstündige Arbeitszeit mehr
+haben. In Deutschland dagegen haben wir im Durchschnitt noch eine _mehr_
+als zehnstündige Arbeitsdauer; viele Industrien haben noch 11 Stunden
+oder mehr, nur wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner
+Bruchteil aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die
+Zahl der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger als
+15000.
+
+An die Betrachtung dieses Unterschiedes knüpft sich sofort eine Frage
+von großer Tragweite: Welche Bedeutung hat dieser Unterschied für den
+Wettbewerb der volkswirtschaftlichen Tätigkeit zwischen England und
+Deutschland? Ist diese Verschiedenheit ein Vorteil zugunsten von England
+oder zugunsten von Deutschland, und die zu erwartende bedeutende
+Vergrößerung der Konkurrenz -- welchem von beiden Ländern wird sie
+zugute kommen?
+
+Aber weiter, wenn, wie man jetzt als sicher annehmen kann, die
+Verkürzung der Arbeitszeit keine Verminderung der Arbeitsproduktion
+bewirkt, so kann das doch nur dadurch geschehen, daß die Arbeiter den
+Ausfall in der Länge der Arbeitszeit auszugleichen vermögen durch
+entsprechend intensivere Arbeit, und dann ist die Vermutung nicht zum
+voraus abzuweisen, daß eine solche intensivere Tätigkeit -- sei es auch
+durch besondere Gewöhnung -- einen stärkeren Kräfteverbrauch, eine
+stärkere Anspannung des einzelnen involviert, daß sie die Arbeit
+aufreibender macht. Wenn aber die Arbeitskraft des Menschen rascher
+verbraucht wird, so ist das eine Sache von großer sozialer und
+volkswirtschaftlicher Tragweite.
+
+Es genügt, auf diese beiden Punkte nur hingewiesen zu haben, um
+erkennbar zu machen, daß es in der Tat von gewiß großem, allgemeinem
+Wert sein wird, Material zu haben, welches geeignet ist, die
+Stellungnahme zu dieser Frage: was ist der Vorteil und Nachteil der
+verkürzten Arbeitszeit, zu klären, und Unterlagen für ein präzise
+Beantwortung zu schaffen.
+
+Ich glaube nun in der Lage zu sein, etwas beitragen zu können zur
+Beschaffung derartigen Materials. Obwohl der Gegenstand meiner
+eigentlichen Berufstätigkeit etwas fern liegt, habe ich Gelegenheit zu
+selbständigen Beobachtungen gehabt infolge des Umstandes, daß die
+Optische Werkstätte, deren Vorstand ich angehöre, vor etwa 1-1/2 Jahren
+die bis dahin neunstündige Arbeitszeit plötzlich auf 8 Stunden
+herabsetzte und zwar in einer Zeit des stärksten Geschäftsganges.
+
+Die Beobachtungen, die meine Freunde und ich bei diesem Versuch gemacht
+haben, nachdem derselbe ein ganzes Jahr fortgesetzt worden war, und
+nachdem dann diese versuchsweise eingeführte Einrichtung zu einer
+endgültigen erklärt worden ist, bieten eine sehr wertvolle Ergänzung des
+Beobachtungsmaterials, welches bisher in England gewonnen ist. Man
+findet dieses zusammengestellt in dem Buch von JOHN RAE von 1894,
+welches 1897 in Weimar in deutscher Übersetzung erschienen ist[36].
+
+Unsere Beobachtungen bestätigen in der Hauptsache und im wichtigsten
+Punkt: welche Wirkungen die Verkürzung der Arbeitszeit auf die
+_Arbeitsleistung_ hat -- vollständig das, was in England {aus Versuchen}
+in viel größerem Maßstabe abgeleitet worden ist. Sie führen zu der
+Feststellung, daß diese Verkürzung von neun auf acht Stunden, also um
+mehr als 10 Proz. in einem Sprung, keine Minderung der Tagesleistung
+herbeigeführt hat, sondern in unserem Falle eine nachweisbare
+_Erhöhung_, wenn auch nur um einen kleinen Betrag.
+
+Soweit unsere Erfahrungen nichts anderes ergeben als die schon früher
+gemachten, würde es sich eigentlich nicht lohnen, davon zu reden; es
+wäre damit nur zum hundertsten Male bewiesen, was schon 99 mal bewiesen
+worden ist. Unsere Beobachtungen nehmen aber ein gewisses selbständiges
+Interesse in Anspruch, weil sie eine wirklich ziffernmäßige Begründung
+möglich machen. Die Resultate aller Beobachtungen in England sind nur
+schätzungsweise, in Bausch und Bogen gewonnen; man hat niemals
+ziffernmäßige Beweise vor sich. Die große Zahl der in England
+ausgeführten Experimente, die Übereinstimmung der Schätzungen sehr
+vieler Fälle ersetzen zwar die mangelnde Sicherheit des einzelnen
+Falles, aber immerhin ist es wertvoll, daß nun auch eine Beobachtung
+vorliegt, die diesen Mangel des Ziffernmäßigen ausschließt, die genaue
+Beweise gestattet.
+
+In Deutschland liegen Erfahrungen eigentlich gar nicht vor, mit
+Ausnahme einiger weniger, die sich auf kleinere Betriebe beziehen.
+Darunter ist allerdings eine Feststellung -- vor mehreren Jahren in
+BRAUNs Archiv mitgeteilt -- , die sich auf die Jalousiefabrik von
+FREESE in Berlin und Hamburg bezieht und auch Ziffern gibt; doch
+ist das Beobachtungsmaterial, welches zugrunde liegt, so gering,
+daß diese Ziffern eine Beweiskraft kaum beanspruchen können.
+
+Abgesehen hiervon haben unsere Beobachtungen noch den Vorteil, daß sie
+eine Frage zur endgültigen Beantwortung bringen, die bisher überhaupt
+noch nicht angeschnitten wurde, nämlich die Frage: welche Wirkung hat
+die Verkürzung der Arbeitszeit, wenn dabei der Effekt der Verkürzung
+ausgeglichen wird durch Intensität der Arbeit, auf die _Person_?
+Bedeutet sie einen größeren Kräfteverbrauch; bedeutet sie, daß die
+Arbeit aufreibender geworden ist, oder bedeutet sie das nicht? Unsere
+Beobachtungen gestatten mit Sicherheit festzustellen, daß das _nicht_
+eintritt, daß die Leute, die in 8 Stunden dasselbe gemacht haben, was
+sie früher in 9 Stunden machten, _keiner_ größeren Anstrengung sich zu
+unterziehen gebraucht haben, obwohl sie zweifellos während dieser 8
+Stunden intensiver arbeiten mußten. Diese Beobachtungen geben nun noch
+weiter einen Einblick nach der rein tatsächlichen Seite in die
+Triebfedern, welche es herbeiführen, daß bei Verkürzung der Arbeitszeit
+die Intensität der Arbeit sich steigert, und zwar sich so steigert, daß
+im allgemeinen der Effekt der kürzeren Arbeitsdauer ausgeglichen wird.
+
+Eine andere Frage ist, ob dabei ein besonderer Antrieb, ein besonders
+guter Wille einiger, oder die Kaptivierung ihres materiellen Interesses
+bei Stücklohn, wo die Tendenz {auf Mehrverdienst} einen natürlichen
+Sporn bedeutet -- ob derartige Motive wirksam sind oder nicht. Unsere
+Antwort ist: _Sie sind nicht wirksam_. Mögen die Leute guten Willen
+haben, mögen sie angetrieben werden durch ihr materielles Interesse oder
+nicht -- der Erfolg tritt immer ein. Ich sehe dies als einen der
+wichtigsten Punkte an, der sich durch Kombination der von uns und der
+anderwärts gemachten Erfahrungen ergeben hat.
+
+Endlich haben unsere Beobachtungen Gelegenheit geboten, den Zusammenhang
+der Vorgänge zu erklären, wie es denn komme, daß bei Verkürzung der
+Arbeitszeit das Arbeitstempo sich der verkürzten Arbeitszeit anpaßt, daß
+es die Tendenz auf gleiche Leistung hat; es ist meines Wissens noch
+niemals versucht worden, das zu erklären.
+
+Unsere Beobachtungen haben uns einen Leitfaden gegeben, diesen
+Zusammenhang, diese auf den ersten Blick paradoxe Tatsache nachzuweisen,
+daß eine Verkürzung der Arbeitszeit unter gewissen Umständen eine
+_Steigerung des Tagwerks_ herbeiführt.
+
+Es wird nicht ohne Interesse sein, den Weg näher zu beleuchten, auf
+welchem ich meine Beobachtungen gesammelt habe, {und daran zu erinnern}
+wie in der hiesigen Optischen Werkstätte die allmähliche Verkürzung der
+täglichen Arbeitszeit im Laufe der letzten 30 oder 35 Jahre schrittweise
+zustande gekommen ist.
+
+In der Zeit, als ich zuerst meinem verstorbenen Freund CARL ZEISS näher
+trat, als ich in der Werkstätte zu verkehren anfing, war dort noch eine
+beinahe zwölfstündige Arbeitszeit; Sommer und Winter von morgens 6 bis
+abends 7 Uhr mit einer Stunde Mittagsruhe und einer viertelstündigen
+Frühstückspause, also 11-3/4 Stunden effektive Arbeitszeit. Im Laufe der
+Jahre ist diese infolge meiner persönlichen Anregungen allmählich
+verkürzt worden, immer um je eine halbe Stunde, bis wir im Jahre 1891
+bei der neunstündigen Arbeitszeit angekommen waren; diese hat bis zum
+Frühjahr 1900 bestanden. Da haben wir nach längeren Diskussionen mit
+unserer Arbeiterschaft, entgegen dem Antrag, den der Arbeiterausschuß
+selbst vertrat im Sinne eines Vermittlungsvorschlages -- daß wir auch
+wieder eine halbe Stunde aufgeben sollten, um dann zu sehen, wie sich
+die Erfahrung stellt -- entgegen diesem Antrage erklärt: entweder es
+bleibt bei 9 Stunden, wie bisher, oder wir gehen sofort zur
+achtstündigen Arbeitszeit über, und zwar mit der Maßgabe, daß bei allen
+Zeitlohnarbeiten in Zukunft für 8 Stunden dasselbe bezahlt wird, wie
+bisher für 9 Stunden, daß alle Akkordlöhne aber unverändert bleiben, in
+der ausgesprochenen Erwartung, es werden alle es fertig bringen, in
+diesen 8 Stunden nun noch dasselbe zu leisten, wie bisher in 9 Stunden.
+
+Denn wir wären »blamierte Europäer« gewesen, wenn wir in einer Zeit des
+stärksten Geschäftsganges es fertig gebracht hätten, durch ein törichtes
+Experiment die Leistungsfähigkeit der Werkstätte herunterzusetzen, wenn
+auch nur um 5 oder 10%, und damit obendrein die Lebenshaltung unserer
+Leute herunterzudrücken.
+
+Ich will mich jedoch dabei nicht weiter aufhalten und will lieber
+sogleich von dem Beobachtungsmaterial, welches wir im letzten Jahr
+gewonnen haben, zunächst das darlegen, was eine doppelte Bestimmung der
+_ökonomischen Wirkung_ enthält.
+
+Sie finden auf dem einen der beiden Blätter[37] die Zusammenstellung der
+Ziffern:
+
+ I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik,
+
+ II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung des
+ Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen vor
+ Einführung, und in den ersten 4 Wochen _nach_ Einführung des
+ Achtstundentages.
+
+Ich will weiter die Beobachtungen mitteilen, die Bezug haben auf die
+Einwirkung der verkürzten Arbeitszeit auf die Person --, also die Frage
+berühren, ob die intensivere Arbeit eine größere Strapaze, einen
+größeren Kräfteverbrauch der Personen hat erkennen lassen -- welche
+Frage ganz konnex ist mit dem Nachweis der Umstände, die erkennen
+lassen, welche Ursachen, welche Antriebe bei der Steigerung der
+Intensität der Arbeit wirksam gewesen sein müssen.
+
+Ich will dann drittens dazu übergehen, die Erklärung zu geben, welche,
+wie ich glaube, alle Beobachtungen, die wir gemacht haben, und die ihre
+Ergänzung durch die Beobachtungen in England und die sonst vorliegenden
+finden, in befriedigender Art deutet.
+
+Ich habe zu dem Zweck ein zweites Blatt[38] beilegen lassen, um den
+Gedankengang dieser Erklärung zu fixieren. Stoßen Sie sich nicht daran,
+daß eine mathematische Formel vorkommt; die mathematische Formel hat
+nichts mit dem Wesen der Sache zu tun. Der Gedankengang läßt sich durch
+einige Erwägungen verdeutlichen; nur wenn man ihn in wenigen kurzen
+Zeilen fixieren will, da geht es nicht gut anders, als daß man die
+Zeichensprache benutzt, welche die Mathematik zur Verfügung stellt, denn
+sonst hätte ich 2 Seiten Text weitspurige Erklärungen schreiben müssen.
+
+Und dann werde ich eigentlich erst zu dem Thema meines heutigen
+Vortrages kommen, zur Erörterung der _volkswirtschaftlichen Bedeutung_,
+die auf Grund dieser Feststellungen der Verkürzung der Arbeitszeit
+beizulegen ist.
+
+Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen können; ich
+bitte, in der Annahme, daß die Sache im Kreise dieser Gesellschaft
+genügendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema behandelnden Teil
+in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen lassen zu dürfen.
+
+Ich gehe jetzt dazu über, zunächst ein paar Erläuterungen zu geben zu
+der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik
+zusammengestellten Vergleichung.
+
+Wir haben damals, vor 1-1/2 Jahren, im März 1900, diese Entschließung --
+Übergang zur achtstündigen Arbeitszeit -- unter die Erklärung gestellt:
+Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag einzuführen, wenn
+mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangehörigen in einer
+geheimen Abstimmung sich dafür erklären würden, unter der Fragestellung,
+wer traut sich zu und ist gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten,
+wie bisher in _neun_; wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mit
+_nein_ -- und unter einigen Vorbehalten, die nebensächliche Dinge
+betrafen.
+
+Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. Wir
+haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst für ein Jahr;
+wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, wenn es sich
+herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall eingetreten ist oder
+Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn auch nur für einen Teil der
+Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist.
+
+Bevor das Jahr zu Ende war, im März dieses Jahres, wußten wir nach
+allgemeinen Schätzungen, daß keine Minderung der Leistung zu
+registrieren sei, und auch, daß keine Anzeichen vorlägen, welche
+befürchten ließen, sei es auch nur für die älteren unter unseren Leuten,
+daß die Arbeit strapaziöser, aufreibender geworden sei.
+
+Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erklärung abgegeben, wir
+seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten, wenn die
+Arbeiterschaft bereit sei, einige nebensächliche Bedingungen als dauernd
+verbindlich anzuerkennen.
+
+Wir haben damals kaum gedacht, daß es möglich sein würde, die Ergebnisse
+anders als durch Schätzung in Bausch und Bogen festzustellen. Erst als
+wir der Sache näher traten und die darauf bezüglichen Tatsachen aus
+unseren Büchern zu ermitteln suchten, zeigte es sich, daß wir ein ganz
+wertvolles Erfahrungsmaterial hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos
+der Mühe lohne.
+
+Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr. CZAPSKI schon seit
+mehreren Jahren organisiert hat, ist es möglich, von jedem unserer
+Arbeiter für jeden Tag auf Jahre zurück genau nachzuweisen, wieviel
+Stunden er davon im Zeitlohn oder im Stücklohn gearbeitet und was er an
+diesem Tage für die Arbeit der einen und der anderen Art verdient hat.
+
+Wir sind zunächst auf diese Lohnstatistik zurückgegangen, um von
+denjenigen Arbeitern, die in Stücklohn arbeiten, zu ermitteln, wie sich
+denn deren Arbeitsverdienst beim Übergang zum Achtstundentag im
+Verhältnis zum letzten Jahr der neunstündigen Arbeitszeit verändert
+hat. Denn bei Leuten, die im Stücklohn arbeiten, und zwar zu
+unveränderten Akkordsätzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren müssen,
+ist die Größe ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn, den sie
+verdienen.
+
+Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie Vergleichung
+in den beiden Jahren ermöglichten. Es mußten alle ausgeschieden werden,
+von denen anzunehmen war, daß ihre Tätigkeit in beiden Jahren nicht
+unter vollständig konstanten Bedingungen gestanden habe; in erster Reihe
+alle jüngeren Leute und namentlich solche, die noch nicht lange Zeit im
+Betriebe waren, welche also naturgemäß in einem späteren Jahre mehr
+leisten müssen. Das ist in der Weise geschehen, daß wir unseren Nachweis
+auf solche Personen beschränkt haben, die ein Jahr vor Einführung des
+Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon 3 Jahre in
+unserem Betriebe tätig, also ordentlich eingearbeitet waren, die zur
+Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre alt und mindestens 4
+Jahre tätig waren.
+
+Wir haben weiter nach derselben mechanischen Norm alle ausgeschieden,
+die etwa im Laufe der beiden Jahre die Werkstattsabteilung gewechselt
+haben, die zu anderer Arbeit übergegangen sind; weiter alle, die mehr
+als 300 Stunden im ganzen Jahr versäumt hatten infolge von Krankheit
+oder aus anderen Gründen, weil hier sofort die Vermutung besteht, daß
+denen nicht nur die Zeit der Krankheit entgangen ist, sondern daß deren
+Arbeitsfähigkeit auch eine Zeit vor- oder nachher bedeutend
+heruntergedrückt war. Ferner sind alle ausgeschieden, die nicht
+mindestens die Hälfte der ganzen Zeit im Stücklohn gearbeitet haben,
+weil bei solchen, die nicht _vorwiegend_ im Stücklohn arbeiten, dann die
+Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß sie wechselnde Arbeiten,
+Arbeiten verschiedener Art, die nicht vergleichbar sind, gemacht haben.
+
+Nach diesem rein mechanischen Aussieben sind etwa 250 Leute übrig
+geblieben; von diesen sind noch gegen 20 ausgeschieden worden auf Grund
+besonderer Umstände, z. B. Leute, die kränklich gewesen sind, usw. Unser
+Herr Dr. PETRENZ, der diese Zusammenstellungen geprüft hat, hat aber
+außerdem nicht unterlassen, eine besondere Untersuchung darüber
+anzustellen, welchen Einfluß dieses nach einem gewissen willkürlichen
+Ermessen erfolgte Ausscheiden auf das Endresultat gehabt hat, indem er
+feststellte, daß diese 20 Personen, für sich berechnet, eine Steigerung
+des Arbeitsverdienstes nicht nur von 100:116,2, sondern von 100:120
+gehabt haben würden. Damit ist erwiesen, daß es das Endresultat nicht
+im Sinne der Steigerung, sondern im Sinne der Minderung verändert hat.
+
+Die Endziffer sagt also, daß sich der Stundenverdienst im Verhältnis von
+100:116,2 erhöht hat; das Verhältnis von 8:9 ist aber 100:112,5 Wenn der
+Stundenverdienst im Verhältnis von 100:112,5 in die Höhe gegangen wäre,
+so hätten die Leute in 8 Stunden genau _dasselbe_ verdient, wie früher
+in 9 Stunden und auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich
+das Maß der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkordsätze dieselben
+geblieben sind. Wenn nun das Verhältnis nicht 100:112,5, sondern
+100:116,2 ist, also 3-3/10% mehr, so ist die Tagesleistung um 3-3/10%
+gestiegen, das heißt, es hat sich die Tagesleistung um 1/30 der früheren
+Tagesleistung _erhöht_. Es haben also im zweiten Jahre von diesen 233
+Leuten je 30 dasselbe gemacht, was im Jahr vorher 31 gemacht haben, oder
+jeder hat im zweiten Jahr die Arbeit von 10 Tagen mehr gemacht. Das ist
+also kein ganz unbedeutender Unterschied.
+
+Wir sind nun nicht bei dieser Feststellung stehen geblieben, die die
+Gesamtheit dieser Akkordarbeiter in Bausch und Bogen umfaßt, sondern
+haben mit den Herren unseres Personalbureaus über diese 233
+»Versuchskarnickel« nach allen Richtungen hin diskutiert. Die beiden
+wichtigsten Ergebnisse sind in beiden folgenden Aufstellungen:
+
+a) Spezifikation nach Altersklassen,
+
+b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen,
+
+zusammengestellt.
+
+Es hat ein besonderes Interesse, zu ermitteln, ob denn diese Steigerung
+der Leistung etwa wesentlich oder vorwiegend von jüngeren Leuten
+herrührt, ob möglicherweise die älteren gar keinen Anteil daran haben.
+Die Antwort auf diese Frage ist in der ersten Tabelle gegeben, wo die
+Leute nach Altersklassen klassifiziert sind. Diese Tabelle zeigt in den
+letzten Ziffern kleine Unterschiede, aber in einem unregelmäßigen Gang.
+
+Die jüngste Altersklasse hat allerdings die höchste Ziffer, aber nur
+eine sehr wenig höhere, als die höchste Altersklasse; die Unterschiede
+sind in maximo so klein, daß sie wohl kaum aus den Grenzen der
+wahrscheinlichen Zufallsschwankung heraustreten. Auf keinen Fall ist ein
+nennenswertes Zurückbleiben der älteren Leute zu konstatieren. Damit ist
+auch konstatiert, daß die jüngeren, die Leute der ersten Klasse, das
+Mittel nur ein ganz klein wenig überschreiten, wie man es zum voraus
+erwarten durfte. Wenn diese Ziffer etwas beeinflußt sein sollte durch
+den Umstand, daß doch die Leistungsfähigkeit der jüngeren Klasse noch
+etwas im Steigen ist, so wird das gewiß kompensiert dadurch, daß in der
+letzten Altersklasse eine ganze Anzahl sind, deren Leistungsfähigkeit
+für feinere Arbeiten schon etwas im Abnehmen ist.
+
+Man kann aus dieser ersten Spezifikation sehen: der Erfolg trifft
+gleichmäßig alte und junge Leute ohne einen merklichen Unterschied.
+
+Die zweite Spezifikation scheidet die Leute nach der Art der Arbeit. Sie
+zeigt, daß bei so ganz heterogenen Arbeiten, wie sie in unserem Betriebe
+vorkommen, von ganz subtilen Arbeiten der Feinmechanik und Optik bis zur
+handwerksmäßigen Tätigkeit etwa der Tischler, Dreher und Fräser, ähnlich
+den Arbeiten in Gewehrfabriken usw. -- daß trotz dieser großen
+Verschiedenheit der technischen Arbeiten keine merklichen Differenzen
+vorkommen, vielleicht 2-4%. Das sind kleine Ziffern, bei denen aber
+immer zu berücksichtigen ist, daß sie der Durchschnitt aus einer relativ
+kleinen Anzahl von Personen sind.
+
+Das einzige, was man ersehen kann, ist, daß die höheren Ziffern
+vorwiegend die Arbeiten treffen, die gröberer Art sind; die Gruppen 4, 7
+und 11, die zum größten Teil Maschinenarbeiter sind, zeigen die höchste
+Steigerung. Im Durchschnitt liegt die geringste Zunahme bei den
+Feinarbeitern der Optik und Mechanik. Es ist nur eine einzige Gruppe von
+20 Personen, also nicht ganz der zehnte Teil der Vergleichspersonen, in
+welcher diese Durchschnittsleistung, die Steigerung von 100:112,5 nicht
+erreicht ist. Diese ist, während das Mittel um 3-3/10% überschritten
+wurde, um ungefähr 3% zurückgeblieben. Es ist wahrscheinlich, daß das
+nicht zufällig ist, und daß hier wirklich mit der Verkürzung der
+Arbeitszeit das Optimum überschritten gewesen ist. Was wir in bezug auf
+diese Ausnahme zu sagen haben, ist: die Ausnahme bestätigt die Regel;
+doch will ich das nicht weiter ausführen.
+
+Welche Bedeutung ist nun schließlich dem Umstand beizulegen, daß die
+Endziffer eine Steigerung des Tagewerks um 3-3/10 Proz. ergibt. Man wird
+auf den ersten Blick geneigt sein, zu sagen, mit 1/30 ist nicht viel zu
+argumentieren, das liegt doch sozusagen innerhalb der Grenzen der
+Zufallsschwankung. Wie leicht kann die Arbeitsleistung eines Mannes um
+10 Proz. variieren, wenn er sich in schlechter Lage befindet, wenn er
+Familiensorgen hat, wenn irgendwelche Umstände einen Druck auf seine
+Arbeitsleistung legen.
+
+Das ist ganz richtig für den einzelnen Mann. Seit LAPLACE weiß man aber,
+daß alle derartigen Schwankungen, die leicht in dem einen oder anderen
+Sinne wirken können, um so vollständiger sich eliminieren, je größer die
+Zahl der einzelnen Personen wird, und vermindert werden in diesem Mittel
+nach dem Verhältnis der Quadratwurzel aus der Zahl der einzelnen Fälle;
+die Quadratwurzel aus 233 ist nun etwa 15. Alle solche Schwankungen
+müssen bei 233 Beobachtungsfällen, wenn sie bei einzelnen selbst 20
+Proz. erreichen können, im Mittel auf den fünfzehnten Teil reduziert
+sein.
+
+Eine Abweichung des Mittels um 3,3 Proz. gleicht in dem Verhältnis des
+einzelnen einer Abweichung um 50 Proz., und es ist doch absolut
+ausgeschlossen, daß aus solchen Ursachen, die in dem einen Jahr jemand
+einmal treffen können, die Leistungsfähigkeit eines Mannes von einem zum
+anderen Jahr um 50 Proz. schwanken könne, wenn auch Schwankungen von
+10-20 Proz. möglich sind.
+
+Und so kann ich, ohne daß ich die Ziffern genau nachgerechnet habe[39],
+mit einer Wahrscheinlichkeit von vielen Tausenden gegen Eins behaupten,
+daß diese 3,3 Proz. nicht vom Zufall herrühren, sondern von Ursachen,
+die das ganze Jahr fortgewirkt, die alle 233 Personen gleichmäßig
+berührt haben, oder wenigstens den größten Teil in ein und demselben
+Sinne.
+
+Ich habe mir nun sehr den Kopf darüber zerbrochen, was für Ursachen
+dieser Art können mitgewirkt haben?
+
+Eine ist von vornherein ausgeschlossen, nämlich eine _Verschiedenheit im
+Geschäftsgang_ der beiden Jahre; in der Inanspruchnahme der Werkstätte
+ist kein Unterschied gewesen. [Das ist von Bedeutung.] Denn sobald auf
+die Arbeit nicht gewartet wird, hat das Einfluß, weil die Leute wissen,
+es kann nicht alles, was sie machen könnten, gebraucht werden und
+umgekehrt. In diesem Punkte sind die beiden Jahre so übereinstimmend
+gewesen, wie irgend möglich: es ist in beiden Jahren auf die Arbeit
+gewartet worden; jeder hat gewußt, soviel er machen kann, das wird
+gebraucht; und die kleinen Stockungen, die in großen Betrieben immer
+unvermeidlich sind -- daß einmal eine Abteilung im Rückstande ist und
+eine andere warten muß -- sind in beiden Jahren vorgekommen. Ich bin
+zuletzt darauf gekommen, ob nicht das _Wetter_ in beiden Jahren
+verschieden gewesen ist, weil es einen großen Unterschied macht, ob wir
+einen kalten Winter oder heißen Sommer haben, oder nicht, denn die
+Temperaturextreme lähmen die Arbeit sehr. Aber die meteorologischen
+Tabellen zeigen, daß die beiden Jahre auch in bezug auf das Wetter
+übereinstimmen.
+
+Es bleibt mir nichts weiter übrig als zu sagen, das, was diese
+Abweichung von 1/30 des Tagesertrages herbeigeführt hat, ist eben die
+Änderung der Arbeitszeit und was mit ihr konnex ist. Ich glaube, daß wir
+in unserem Falle das mit Bestimmtheit sagen können, was in früheren
+Fällen gelegentlich [als Vermutung] ausgesprochen ist, daß die
+Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur keine Minderung, sondern daß sie
+sogar eine _Steigerung_ des Arbeitsresultats herbeiführen kann -- so
+paradox das klingen mag.
+
+Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschließlich solche
+Leute, die im Stücklohn gearbeitet haben, für die im vornherein das
+eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie veranlaßt,
+möglichst die Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen, um keinen
+Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, daß wir noch eine zweite
+Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken, in der der
+Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, Herr BRUNO KLEMM, seines Amtes
+waltet, daß wir die Möglichkeit gewonnen haben, die Änderung des
+Nutzeffektes unserer sämtlichen Arbeitsmaschinen, die infolge der
+Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten ist, ziffernmäßig feststellen zu
+können.
+
+Unsere etwa zusammen 650 Werkzeugmaschinen werden sämtlich getrieben
+durch Elektromotoren von einem einzigen Drehstromdynamo, dessen Strom
+nicht etwa für Licht mit verbraucht wird. Dieser Drehstromdynamo
+gestattet unter Berücksichtigung der Spannung zu ermitteln, was für
+Stromverbrauch in jeder Stunde stattgefunden hat, und darüber hat Herr
+Klemm genau Register geführt von Stunde zu Stunde.
+
+Dabei ist nun in Erwägung zu ziehen, daß die Arbeitsleistung, die diesem
+Stromverbrauch entspricht, sich aus 2 Teilen zusammensetzt; I. aus
+derjenigen Arbeit, die geleistet werden muß, wenn die sämtlichen
+Maschinen arbeitsbereit sind, aber nicht benutzt werden, wenn also alle
+Transmissionen, Riemscheiben und Motoren laufen, aber die Arbeiter die
+Maschinen noch nicht benutzen. Das ist der Zustand, wie er 1 oder 2
+Minuten vor Beginn der Arbeitszeit besteht; dann läuft der ganze
+Betrieb, aber keine Maschine ist tätig. Das ist der sogenannte Leergang.
+
+In dem Moment, in welchem die Arbeiter an ihre Maschinen treten, kommt
+der Kraftverbrauch hinzu, welchem die Arbeitsleistung der Maschine
+entspricht. Das ist der eigentliche Nutzeffekt.
+
+Die Schaltbrettablesungen ergeben zunächt nur den Bruttoverbrauch an
+Strom und zeigten, daß derselbe in den letzten 4 Wochen vor der Änderung
+im Durchschnitt 49,2 Kilowattstunden gewesen ist; durch eine besondere
+Feststellung ist ermittelt worden, daß um diese Zeit der Leergang der
+Maschinen 26 Kilowattstunden, etwas über die Hälfte jener Ziffer,
+beansprucht hat.
+
+Man weiß also, daß der Nutzeffekt bei Benutzung sämtlicher Maschinen im
+Durchschnitt 23,2 Kilowattstunden, in dem gewöhnlichen Arbeitsmaß,
+gewesen ist. Demgegenüber sind nun die Angaben gestellt, die sich auf
+die nachfolgenden 4 Wochen beziehen, mit Ausscheidung der Osterwoche und
+des 1. Mai, und die zeigen, daß dieser durchschnittliche Stromverbrauch,
+pro Stunde gerechnet, von 49,2 auf 52 Kilowatt gestiegen ist. Wenn man
+nachrechnet, was dabei der Stromverbrauch des Tages gewesen ist, so
+kommen bei 9 Stunden für den Tag 443, bei 8 Stunden 416 Kilowatt heraus;
+durch die Verkürzung der Arbeitszeit ist demnach eine Arbeitsleistung
+von 27 Kilowattstunden pro Tag gespart worden.
+
+Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, daß etwas besonderes
+vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verhältnis von 9:8 reduziert
+worden. Es hätte daher eine ganze Stunde, also 49 Kilowattstunden
+erspart werden müssen, da wir doch die Maschinen eine ganze Stunde
+weniger gebraucht haben. Es sind aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann
+das andere geblieben?
+
+Der Umstand, daß die Ziffer 27 fast genau dem Stromverbrauch für
+Leergang entspricht, hat sofort auf den richtigen Weg geleitet: es ist
+erspart worden die Arbeitsleistung, die unsere Maschinen nötig haben,
+wenn man sie 1 Stunde _leer laufen läßt_, es ist aber nicht erspart
+worden die Arbeitsleistung einer Stunde, wenn sie _arbeiten_. Daraus
+folgt, daß also in den 8 Stunden, die sie in der zweiten Periode
+gelaufen sind, die _Arbeitsleistung_ ungefähr _dieselbe_ gewesen sein
+muß, wie in der vorangegangenen 9 Stunden-Periode.
+
+Nun zeigt die Tabelle etwas näher auch für die auf die Änderung
+folgenden 4 Wochen das Mittel jeder Woche, und es ist ausgerechnet,
+wieviel nach Abzug des Leergangs Arbeit auf den Nutzeffekt kommt. Die
+letzte Zahl gibt dann das Verhältnis des Nutzeffektes zum Durchschnitt
+der vorangehenden 4 Wochen.
+
+Die Steigerung zeigt im Durchschnitt das Verhältnis 100:112 -- sonach
+das Verhältnis, welches der Verkürzung der Arbeitszeit entspricht.
+Daraus kann man ersehen, es hat eine intensivere Benutzung der Maschinen
+in bezug auf die ihnen entnommene Arbeitsleistung stattgefunden,
+ungefähr in dem Sinne einer vollständigen Ausgleichung der Verkürzung
+der Arbeitszeit.
+
+Wie das zustande gekommen ist, das ist leicht zu erklären. Unsere
+Maschinen sind zum größten Teil nicht automatische, sondern Maschinen,
+deren sich der Arbeiter bedient wie der Werkzeuge. Der Arbeiter hat an
+der Hand, sie intensiver zu benutzen, zunächst einmal dadurch, daß er
+die Pausen verkürzt, die zwischen den einzelnen Benutzungsakten liegen,
+daß er sich etwas mehr anstrengt, z. B. beim Fräsen kräftigere Späne
+nimmt usw.; er kann weiter auch beim Schleifen oder Polieren kräftigeren
+Druck üben, immer unter der Bedingung, daß er sehr viel aufmerksamer
+arbeiten muß. So erklärt es sich, wie es möglich ist, bei einem großen
+Teile unserer Maschinen die von ihnen zu leistende Arbeit in weiten
+Grenzen zu steigern.
+
+Die Steigerung scheint nun, da sie im Durchschnitt das Verhältnis
+100:112 ergibt, annähernd der Ausgleichung des Zeitausfalls zu
+entsprechen. Bei genauem Besehen zeigt sich jedoch, daß diese Ziffer für
+alle diejenigen Maschinen, deren der Arbeiter sich wirklich bedient,
+eine viel höhere Steigerung bedeutet. Es sind nämlich eine Anzahl der
+Maschinen automatische; der Arbeiter kann vielleicht dadurch mehr
+leisten, daß er sie aufmerksamer beobachtet, daß er den Prozeß, den sie
+ausführen, achtsamer beaufsichtigt. Diese Steigerung rührt daher in
+Wahrheit nur von einem Teile der Maschinen her, der andere Teil ist
+unwirksam dabei gewesen. Und wenn man nun annimmt, daß auch nur ein
+Viertel von diesen 650 Maschinen derart gewesen wäre, daß der Arbeiter
+an ihnen nichts oder nur wenig mehr machen kann, so sieht man sofort,
+daß bei drei Viertel aller Maschinen eine Intensitätssteigerung von
+100:116 herzuleiten ist.
+
+Ich schließe aus diesen Erwägungen, daß auch diese Ziffern beweisen, wir
+haben die Verkürzung der Arbeitszeit auch bei der Maschinenarbeit nicht
+nur _ausgeglichen_, sondern tatsächlich die Arbeitsleistung _höher
+gebracht_.
+
+Sehr bemerkenswert ist ein Blick auf die Ziffern von Arbeitswoche zu
+Arbeitswoche. Die erste Woche zeigt eine ganz plötzliche Steigerung von
+49,2 im Mittel auf 53,7; der Brutto-Stromverbrauch springt plötzlich um
+4,5 Kilowatt, in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang, in der
+dritten Woche erholt sich das wieder und in der vierten Woche ergibt
+sich das Mittel. Es wird noch viel auffälliger, wenn man die einzelnen
+Tage vergleicht. Die Ziffer für die erste halbe Woche zeigt eine
+Steigerung von 49,2 auf 55,7 Kilowattstunden, um beinahe 15 Proz. des
+früheren Stromverbrauches, und im Verhältnis von 100:124; die nächsten
+Tage geht es zurück. Als ich diese Ziffer zuerst sah, bin ich
+erschrocken bei dem Gedanken, was wäre passiert, wenn wir erst ein Jahr
+später die Verkürzung der Arbeitszeit eingeführt hätten, dann wäre
+uns[40] am ersten Tage der Drehstromdynamo entzwei gebrannt, also eine
+ganz schwere Betriebsstörung eingetreten, und niemand hätte erraten
+können, woher das rührt.
+
+Ich rate keinem, unter ähnlichen Umständen bei starkem Betriebe, wenn
+seine Motoren überlastet sind, eine Verkürzung der Arbeitszeit
+einzuführen, sonst kann es ihm passieren, daß sie in die Luft fliegen.
+Man sieht, die Leute mit Maschinenarbeit haben einen ganz kolossalen
+Anlauf genommen, haben sich und ihre Maschinen auf das unglaublichste
+strapaziert, sie haben eine große Mehrsteigerung über die
+Durchschnittszahl hinaus herbeigeführt. Aber das haben sie nicht lange
+aushalten können, denn in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang
+eingetreten, und erst in der dritten und vierten Woche hat sich das
+wieder erholt und die Arbeit ist gleichmäßig geworden.
+
+Man wird sagen, neue Besen kehren gut; aber ich habe dem hinzuzufügen,
+der neue Besen hat nur in der ersten Woche gut gekehrt, in der zweiten
+schlecht, und erst in der dritten und vierten Woche, als es kein neuer
+Besen mehr war, kehrte er wieder normal.
+
+Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schluß, daß der Abfall in der
+zweiten Woche die Reaktion des ungebührlich starken Anlaufs gewesen ist,
+daß die Leute mit außerordentlichem Eifer versucht haben, ja keinen
+Arbeitsausfall eintreten zu lassen.
+
+ * * * * *
+
+Die andere Frage: wie steht es denn mit der Wirkung der zweifellos
+vorhandenen Steigerung der Intensität auf die Person -- hat sie eine
+Mehrstrapaze herbeigeführt oder nicht -- ist ganz konnex mit derjenigen,
+welche Triebfedern nötig gewesen sind, diese Steigerung herbeizuführen,
+ob bewußter Wille, ob das Sichantreiben, oder was sonst.
+
+Die Antwort auf diese Frage läßt sich natürlich nicht ziffernmäßig
+geben. Eine Wirkung der Überanstrengung könnte ja erst nach vielen
+Jahren objektiv in die Erscheinung treten. Immerhin ist es möglich
+gewesen, auf Grund der subjektiven Wahrnehmung vieler Personen mit
+Sicherheit festzustellen, daß eine besondere Anstrengung, abgesehen von
+den ersten Tagen, _nicht_ stattgefunden hat, daß vielmehr die
+Akkommodation an ein rascheres Tempo der Arbeit, die tatsächlich
+stattgefunden haben muß, bei Akkord- und Zeitlohnarbeitern sich nach
+ganz kurzer Zeit gewohnheitsmäßig vollzogen hat.
+
+Die Leute haben sich, wie mir ganz bestimmt gesagt worden ist, nach ganz
+kurzer Zeit gewöhnt, etwas rascher zu arbeiten, und sich gar nicht mehr
+anzutreiben brauchen, und viele sind wirklich, wie man zu sagen pflegt,
+fleißiger geworden. Vielen ist das so unbewußt geworden, daß sie mir
+bestritten haben, daß sie mehr gearbeitet hätten und ich es ihnen erst
+beweisen mußte.
+
+Ich habe, um Auskunft zu erhalten, gleich nachdem einige Wochen nach
+Einführung der Verkürzung der Arbeitszeit verlaufen waren, Gelegenheit
+genommen, alle mir bekannten älteren Leute, gelegentlich wenn ich sie
+traf, ganz unauffällig über die verschiedenen Fragen zu interpellieren:
+nun was meinen Sie, was diese Änderung für einen Erfolg haben wird?
+meinen Sie, daß Sie den Ausfall der Zeit nachholen, daß Sie dabei eine
+Mehranstrengung haben, daß die Arbeit aufreibender wird? finden Sie, daß
+Ihnen die letzte halbe Stunde jetzt schwerer wird, wie früher bei neun
+Stunden?
+
+Das Endresultat aus allen diesen Antworten ist, daß keiner auch nur
+gesagt hat, daß die letzte Stunde ihm schwerer falle, außer im Hinblick
+auf die ersten Tage. Alle haben gesagt, nach einiger Zeit sei ihnen die
+Arbeit in der letzten Stunde auch nicht schwerer gefallen, nur daß sie
+natürlich nicht so frisch wie am Morgen seien; aber es sei immer noch
+erträglich. Viele sagten direkt, sie hätten gar nicht nötig gehabt, sich
+zusammenzunehmen; es wäre ganz von selbst gegangen. Die meisten meinten,
+in den ersten Tagen hätten sie sich zusammennehmen müssen, dann aber
+seien sie das gewohnt geworden; sie brauchten gar nicht mehr daran zu
+denken.
+
+Sehr charakteristisch waren einige Äußerungen von Akkordarbeitern, die
+noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, aus ihren Lohnbüchern den Effekt
+zu sehen; sie sagten: Ja, in den ersten Tagen haben wir uns sehr bemüht
+mehr zu leisten, wir haben uns außerordentlich angestrengt, wir haben
+uns den ganzen Tag angetrieben, wir haben sicher in der ersten Zeit viel
+mehr gemacht, wir werden in dieser Zeit in 8 Stunden dasselbe geleistet
+haben, als früher in 9 Stunden; aber das haben wir nicht aushalten
+können, das kann auf die Dauer niemand aushalten, das hat uns die ganze
+Arbeit verekelt; dann haben wir das sein lassen und arbeiten nun so
+fleißig wie früher, fleißiger können wir nicht. Wenn wir jetzt nur 8
+Stunden arbeiten, dann können wir eben nur weniger liefern, und am Ende
+des Jahres muß das die Firma merken; wenn andere meinen, sie könnten das
+ausgleichen, dann täuschen sie sich. Es waren das also Leute, die direkt
+sagten, sie betrachteten den ganzen Versuch, in der kürzeren Zeit
+dasselbe zu leisten, als mißlungen, weil sie an sich bemerkt hätten, daß
+sie das nicht lange aushalten könnten.
+
+Diese Äußerungen hatten mich stutzig gemacht, ich war etwas verblüfft;
+in der Aufstellung über den Nutzeffekt der Maschinen haben wir nun den
+Schlüssel zum Verständnis dieser Äußerungen. In der Tat haben sich die
+Leute zuerst ganz gewaltig angetrieben und sind über das Ziel
+_hinausgeschossen_. Das haben sie nicht dauernd fortsetzen können, sie
+haben an sich gemerkt, daß sie nachlassen müßten. Sie ließen nach ihrer
+Meinung nach in dem Bemühen, das Ziel zu _erreichen_, während sie in dem
+Bemühen nachgelassen haben, das nämliche Ziel zu _überschießen_.
+
+Einer sagte mir, dieses Antreiben hat uns die ganze Arbeit »verekelt«;
+die Schaltbrettablesung zeigt diese »verekelte« Woche. Alles das weist
+darauf hin, daß vielen Leuten die tatsächlich dauernd hergestellte
+Beschleunigung des Arbeitstempos so unbewußt geblieben ist, daß sie
+überhaupt nicht daran geglaubt haben, daß sie meinten, sie arbeiteten
+genau so wie früher.
+
+Diese Wahrnehmung, daß diese Anpassung sich automatisch vollzieht,
+unbewußt, ohne Willen des einzelnen, findet eine ganz eklatante
+Bestätigung in einer anderen Wahrnehmung und namentlich noch in einer
+Tatsache, die die Beobachtungen in England ergeben haben.
+
+Schon seit längerer Zeit hat sich gerade bei den Einsichtigeren aus dem
+Kreise unserer Werkmeister die Meinung eingebürgert, daß, wenn
+zeitweilig die Arbeit drängte und Überstunden eingelegt, die 9 Stunden
+zeitweilig auf 10 verlängert wurden, man nur ganz kurze Zeit einen
+Erfolg habe -- vielleicht 14 Tage, nicht länger; darüber hinaus fleckt
+es nicht mehr, obwohl die Leute diese Überstunden mit 25 Proz. [Zuschuß]
+bezahlt bekommen. Nach kurzer Zeit werden die Leute verdrossen und
+borstig und machen den Werkmeistern das Leben noch schwerer, als sie es
+sonst schon zu tun gewohnt sind.
+
+Ich habe an der Richtigkeit dieser Meinung gezweifelt und mich einmal
+verleiten lassen, selbst einen Versuch zu machen, und bin kläglich
+abgefallen. Ich habe den Versuch gemacht, wo die Leute mir direkt den
+Gefallen tun wollten, und es mir versprochen hatten, denn es wäre ihnen
+sehr erwünscht, wenn sie vor Weihnachten -- es war im November -- noch
+eine kleine Extraeinnahme hätten. Jedoch schon nach einer Woche ging die
+Leistung zurück, in der dritten und vierten Woche war sie faktisch Null
+geworden.
+
+Es ist also nicht möglich, selbst bei gutem Willen und Sichantreiben,
+länger als eine kurze Zeit die Arbeitsleistung über das Tagewerk hinaus
+zu steigern.
+
+Ich freue mich, dasselbe konstatiert zu sehen in dem amtlichen Bericht
+des Gewerbeaufsichtsbeamten der Provinz Brandenburg für 1900. Nach
+Angabe eines Fabrikanten hat dieser die Erfahrung gemacht, daß, wenn man
+versucht hat, zeitweilig wegen dringender Arbeit die Leute wieder einmal
+9 Stunden arbeiten zu lassen, das nur etwa 14 Tage lang Erfolg habe;
+dann gehe die Leistung nach und nach zurück. Das sind dieselben 14 Tage,
+die wir beobachtet haben.
+
+Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben
+haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen Interesses nicht _fähig_
+sind, bei der Verlängerung der täglichen Arbeitsdauer auf längere Zeit
+hin eine Mehrleistung zu erzielen, so ist guter Wille auch nicht
+_erforderlich_, um bei Verkürzung der Arbeitszeit eine Minderleistung zu
+verhindern. Wenn sie wirklich verhindert wird, so ist das nicht durch
+guten Willen und nicht durch solche Antriebe, wie sie beispielsweise in
+der Akkordarbeit gegeben sind.
+
+Das wird nun noch bestätigt durch eine besondere Erfahrung, die man in
+England gemacht hat, nämlich in den Regierungswerkstätten im
+Woolwich-Arsenal. Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn, und die
+Erfahrung hat gezeigt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von neun auf
+acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht hat, sie leisten dasselbe
+Maß von Arbeit wie früher auch nachher.
+
+Nun muß man daran denken, daß diese Leute in England, die gehobenen
+Arbeitsgebieten, wie Maschinenbau, Schiffsbau, Metallbearbeitung,
+angehören, alle unter der Direktion der Trade-Unions und ganz in deren
+Ideenkreis stehen, und daß zu diesem Ideenkreis vor 10 Jahren ganz
+vorwiegend der Gedanke gehörte, Verkürzung der Arbeitszeit muß _Platz
+schaffen für Arbeitslose_, muß die Reservearmee vermindern, muß den
+Unternehmer zwingen, für dieselbe Arbeit mehr Leute einzustellen. Die
+Leute in diesen Branchen haben nun zum voraus nicht eine besondere
+Ambition gehabt, dem englischen Staatsfiskus durch vermehrte Arbeit
+diese Stunde wieder zurückzugeben, sie haben keinen positiven Antrieb
+gehabt, und sie haben es ganz sicher als gegen ihr Standesinteresse
+angesehen, wenn sie auch nur den Versuch machen wollten, durch
+intensivere Arbeit etwas nachzuholen. Dennoch ist der Fall eingetreten,
+daß sie nolens volens fleißiger geworden sind.
+
+Ich betrachte damit die Frage als endgültig erledigt, daß es gar keiner
+Motive bedarf, gar keines guten Willens, keiner Motive des Interesses,
+um diese Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit an die Arbeitszeit
+herbeizuführen, daß sie sich vielmehr automatisch herstellt, sogar da,
+wo gewissermaßen ein böser Wille anzunehmen ist.
+
+Wie ist das nun zu erklären, daß eine solche automatische Anpassung
+unbewußt zustande kommt? Wie diese scheinbar paradoxe Tatsache
+verständlich zu machen ist, die bei uns zutage getreten ist und sogar
+eine Steigerung des Tagewerks veranlaßt hat, das muß ich auf den
+nächsten Vortrag verschieben.
+
+
+
+
+2. Vortrag.
+
+
+Geehrte Versammlung!
+
+In dem Vortrage, den ich vor ungefähr 4 Wochen in Ihrem Kreise gehalten
+habe, habe ich zunächst berichtet über die Erfahrungen, die in der
+hiesigen Optischen Werkstätte bei Einführung der Verkürzung der
+Arbeitszeit von bis dahin 9 auf 8 Stunden gewonnen worden sind, und ich
+habe diese Erfahrungen, die sich innerhalb meines eigenen
+Beobachtungsgebietes ergeben haben, zu verknüpfen versucht mit dem
+größeren Maßstabe der zahlreicheren Erfahrungen, die namentlich in
+England gewonnen worden sind in Rücksicht auf die Leistung der Arbeiter.
+
+Ich bin dabei auf Grund des rein tatsächlichen Materials zu bestimmten
+Feststellungen gelangt, die ich hier kurz wiederhole.
+
+Sie bestanden darin:
+
+Erstens, auf allen Arbeitsgebieten, die in dieser großen
+Beobachtungsreihe Gegenstand der Beobachtung geworden waren, hat die
+Verkürzung der täglichen Arbeitszeit keine _Herabsetzung_ der
+Tagesleistung, in sehr vielen Fällen deutliche Anzeichen der
+_Steigerung_ der Tagesleistung zur Folge gehabt -- wie es auch bei uns
+der Fall war. Ich konnte auf Grund mehrerer von einander unabhängigen
+Feststellungen konstatieren, daß in unserem Betriebe in dem letzten
+Jahre bei achtstündiger Arbeitszeit 30 Leute soviel fertig gebracht
+hatten, wie in dem vorangegangenen Jahre bei neunstündiger Arbeitszeit
+ihrer 31.
+
+Es war weiter festgestellt, daß dieses selbe Resultat, also das
+Konstantbleiben bezw. Steigen des Tagewerks, eingetreten ist bei den
+allerverschiedenartigsten Arbeiten, nicht nur in dem Spielraum der
+Verschiedenheit, wie er in unserem Betriebe gegeben ist, der im
+wesentlichen doch feinere Arbeiten umfaßt, sondern auch auf
+Arbeitsgebieten gänzlich anderer Art. Ich konnte aussprechen, daß das
+gleiche Resultat in Schneiderwerkstätten, auf der anderen Seite in
+Kanonenschmieden, bei Feinoptikern und bei Kohlenhäuern -- auf
+Arbeitsgebieten gänzlich heterogener Art nach rein tatsächlichen
+Feststellungen eingetreten ist, und daß der Eintritt dieses Erfolges
+gänzlich unabhängig sei -- und darauf habe ich besonders Wert gelegt --
+von der Frage, ob die beteiligten Personen mit ihrem _Willen_ darauf
+hinwirken, einen Arbeitsausfall bei verkürzter Arbeitszeit zu
+verhindern, oder ob sie diesen Willen nicht, ob sie gar kein Interesse
+daran haben.
+
+Ich konnte darauf hinweisen, daß trotz guten Willens und trotz deutlich
+erkennbaren Interesses bei einer Verlängerung der Arbeitszeit eine
+Steigerung der Arbeitsleistung _nur ganz vorübergehend_ eintritt, und
+nach ganz kurzer Zeit die Leistung in der verlängerten Arbeitszeit nur
+noch derjenigen in der kürzeren Zeit entspricht. Ich konnte konstatieren
+auf der anderen Seite, daß, wo die Leute gar kein Interesse daran gehabt
+haben, bei verkürzter Arbeitszeit dasselbe zu leisten, wo sie im
+Gegenteil ein gewisses Interesse gehabt haben, das zu verhindern,
+dennoch derselbe Erfolg eingetreten ist, daß keine Minderung
+stattgefunden hat.
+
+Ich habe auf die letztere Feststellung ganz besonders Wert gelegt, weil
+ich aus ihr den Schluß zu ziehen für berechtigt halte, daß diese
+Anpassung der Intensität der Arbeit an die Dauer -- in der Art, daß der
+kürzeren Arbeitsdauer eine gesteigerte und der längeren eine verminderte
+Intensität entspricht -- sich vollzieht den einzelnen vollkommen
+unbewußt, automatisch sozusagen, und zwar so unbewußt, wie die
+Beobachtungen in meinem Erfahrungskreis ergeben haben, daß viele, daß
+die meisten gar keine Ahnung davon gehabt haben, im Gegenteil gar nicht
+daran geglaubt haben, und erst nachträglich darüber belehrt werden
+mußten, daß sie intensiver gearbeitet haben.
+
+Ich habe damals -- in diesem früheren Vortrage -- erklärt, daß ich auch
+in der Lage zu sein glaube, von diesen scheinbar befremdlichen, in
+manchen Punkten sogar paradoxen Beobachtungen die _Erklärung_ zu geben,
+und dazu will ich nun heute übergehen, wobei ich glaube, daß es sich
+nicht nur um ein theoretisches Interesse handelt, eine merkwürdige
+typische Erscheinung auf ihre Ursachen zurückführen zu können, sondern
+um einen Vorgang auch von einem praktischen Wert, weil, wenn man die
+Bedingungen des Eintretens irgend einer bestimmten Wirkung erfassen
+kann, man die Unterlagen gewinnt zu sicheren Schlußfolgerungen für die
+Fortsetzung der Erfahrung.
+
+Solange man nur auf bloße Tatsachenfeststellungen angewiesen ist, ist
+jede Fortsetzung der Schlüsse über das Unmittelbare hinaus Sache der
+rein mechanischen Induktion. Wenn man in 99 Fällen nicht weiß, worauf
+etwas beruht, untersteht man der Unsicherheit, ob nicht im hundertsten
+Falle andere Bedingungen eintreten. Wenn man aber die Unterlagen
+gewonnen hat, um die Bedingungen nachzuweisen -- sei es, wenn nicht in
+99, auch nur in 3 oder 4 Fällen -- von denen ein bestimmter Erfolg
+abhängig ist, so hat man in der Erkenntnis eine viel sicherere Basis,
+um über das unmittelbare Beobachtungsgebiet hinaus sagen zu können: in
+dem Falle wird ein ähnlicher Erfolg eintreten, in dem Falle wird er
+nicht eintreten.
+
+Meine Erklärung des so vorher kurz in der Zusammenfassung meiner
+früheren Mitteilungen gegebenen Beobachtungsresultates geht nun aus von
+einer ganz einfachen Erwägung. Ich sage: das Charakteristische dieser
+Wahrnehmungen besteht darin, daß sie ein durchaus übereinstimmendes
+Verhalten bekunden von Leuten gänzlich verschiedener Beschäftigungsart,
+so verschieden, wie eben Grobschmied und Schneider, Feinoptiker und
+Kohlenhäuer, und ein ganz übereinstimmendes Verhalten von Leuten ganz
+verschiedener Nationalität, ganz verschiedener Lebensweise, ganz
+verschiedenen Lebensgewohnheiten. Auf der einen Seite die englischen
+Arbeiter in den Maschinenfabriken und Kohlenbergwerken von
+Northumberland und Durham, auf der anderen Seite unsere thüringischen
+Industriearbeiter und die anderen Gruppen von Arbeitern, in bezug auf
+welche ähnliche Beobachtungen schon in Deutschland gemacht worden sind.
+Ich sage, was sich zeigt als vollkommen übereinstimmende Reaktion bei so
+ganz verschiedenen Leuten hinsichtlich derselben Einwirkung, nämlich
+Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, das kann seinen Grund nur haben in
+_Ursachen_, die _allen gemeinsam sind_, die _auf alle in derselben Art
+wirken_; und da bleiben nur übrig nach der objektiven Seite hin, nämlich
+unter dem Gesichtspunkte der Verschiedenheit der Betätigung der
+Personen, solche Ursachen, die _aller industriellen Arbeit_, so wie sie
+sich jetzt gestaltet hat, in _gleicher Art zukommen_, und nach der
+subjektiven Seite hin, insoweit die Person dabei beteiligt ist, können
+nur solche Ursachen betrachtet werden, denen _alle Menschen überhaupt
+unterliegen_, d. h. _also gewisse allgemeine Bedingungen im menschlichen
+Organismus_.
+
+So bin ich denn am Leitfaden dieser allgemeinen Erwägungen zur
+Fragestellung gekommen:
+
+1. Was ist gemeinsam in Hinsicht auf die Betätigung der Personen auf so
+ganz heterogenen Arbeitsgebieten?
+
+2. Was ist in Hinsicht auf die zu betrachtende Wirkung allen Menschen
+gemeinsam, die den gewöhnlichen Bedingungen, die der menschliche
+Organismus bietet, unterliegen?
+
+Hinsichtlich des ersten: was ist das Gemeinsame so verschiedener
+Betätigung der Personen? ist es nun in der Tat möglich, etwas
+nachzuweisen, was alle verknüpft. Das ist ein gemeinsames Merkmal all
+der Arbeitstätigkeit, die man jetzt bezeichnet als _industrielle
+Arbeit_, im bewußten Gegensatz zu der Arbeitsbetätigung z. B. in der
+Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, im Gegensatz weiter zur
+Arbeitsbetätigung im alten Handwerk, im Handwerk alten Stils -- nicht
+etwa was man jetzt Kleingewerbe nennt, nämlich die Wirkungen, welche die
+_Arbeitsteilung_ herbeigeführt hat.
+
+Alles, was unsere industrielle Arbeit von anderen Arbeitsgebieten
+unterscheidet, ist charakterisiert durch ein ganz durchgehendes Merkmal,
+welches mit dem Stichwort »Wirkungen der Arbeitsteilung« zu bezeichnen
+ist. Nämlich 1. die fortdauernd täglich ganz gleichmäßig quantitativ und
+qualitativ sich _wiederholende_ Tätigkeit, die immer sich wiederholende
+_Einseitigkeit_, mit der sie geübt wird, die Tag für Tag dieselbe Art
+von Anstrengung bringt, dieselben Muskelpartien ermüdet, dieselbe Art
+von Körperhaltung aufnötigt, dieselbe Gruppe von Tätigkeiten, von
+Einzelaktionen aufzwingt, im Gegensatz zu der Mannigfaltigkeit der
+Beschäftigung, wie sie früher, in der alten Zeit, das Handwerk bot, wo
+der Handwerksgeselle aus dem Rohprodukt heraus, um das fertige Erzeugnis
+herzustellen, die allerheterogensten Dinge zu betreiben hatte, auch im
+Gegensatz zu der Betätigung in der Landwirtschaft, wo viel vom Wetter
+abhängt, und der eine Tag diese, der andere Tag eine ganz andere
+Tätigkeit auferlegt.
+
+Ich sage, diese Arbeitsteilung, die Voraussetzung geworden ist für alle
+technischen Fortschritte im Laufe der letzten Jahrzehnte -- wenn man
+auch ihre Wirkungen in vielen Punkten beklagen mag, die aber nicht mehr
+zu redressieren ist -- drückt der industriellen Arbeit ihren ganz
+bestimmten Stempel auf in der _Gleichförmigkeit der Inanspruchnahme_ der
+Menschen. Mit dieser Gleichförmigkeit und fortgesetzt übereinstimmenden
+Einförmigkeit ist nun gegeben die fortgesetzte Ermüdung immer derselben
+Organe, derselben Muskelgruppen, derselben Nervenzentren, derselben
+Gehirnpartien, weil alle Verrichtungen, mögen sie in Muskel- oder
+Sinnesarbeit bestehen, immer in derselben Weise von Früh bis Abend, Tag
+für Tag, jede Woche, sich wiederholen.
+
+Ich sage, das ist das Gemeinsame, was so verschiedene Arbeitsgebiete
+übereinstimmend charakterisiert -- unter dem Gesichtspunkte
+übereinstimmend, ob Nähnadel oder Schmiedehammer, wenn nur der Schmied
+nicht schneidern will und umgekehrt, wenn nur jeder die ihm gewohnte
+Arbeit verrichtet, für die er geübt ist, daß es in beiden Fällen die
+Inanspruchnahme derselben Organe und derselben Sinne ist.
+
+Das zweite, das Gemeinsame was übergreift über die Verschiedenartigkeit
+der Nationalität, was also zum Ausdruck kommt in der Übereinstimmung des
+Erfolges bei Thüringer Arbeitern und bei Englischen Arbeitern, kann nun
+nichts anderes sein, als irgend ein gemeinsamer Grund, der im
+menschlichen Organismus bedingt ist im Hinblick auf die Wirkungsweise
+gleichartiger, Tag für Tag sich wiederholender, ermüdender
+Beschäftigung. Und da ist es denn nun sehr leicht, wenn man das beides
+kombiniert, den Gesichtspunkt zu finden für die Erklärung, die ich,
+glaube den vorher charakterisierten Beobachtungen geben zu können.
+
+Wenn durch eine täglich sich wiederholende Tätigkeit, die in denselben
+Bahnen, in denselben Formen sich wiederholt, am Ende des Tages jeder,
+der daran teil nimmt, sich ermüdet hat, so kann diese Tätigkeit nicht
+mehr Tag für Tag fortgesetzt werden, außer wenn bis zum Morgen des
+folgenden Tages, durchschnittlich Tag für Tag, diese Ermüdung vollkommen
+durch die bis zum Wiederbeginn am nächsten Tage dazwischen liegende
+Ruhezeit und durch die Wirkung der Ernährung _ausgeglichen_ ist. Wenn
+man annehmen wollte, daß zwischen der Ermüdung durch die Arbeit und der
+Ausgleichung derselben, der Erholung bis zum nächsten Tage, das
+geringste Defizit bliebe, das für den einzelnen Tag gar nicht bemerkbar
+sei, aber sich täglich wiederholt, so müßte die Konsequenz notwendig
+sein, daß die betreffende Person nach einem kürzeren oder längeren
+Zeitraum physisch herunterkommt. Es ist dasselbe, als wenn jemand
+täglich Geld ausgibt, wenn auch nur wenig mehr als er einnimmt, aber
+wenn das dauernd so fortgeht, so vermehrt sich sein Verlust und er muß
+bankerott werden.
+
+Ich kann also sagen: es muß für alle Arbeiter, die unter diesen
+Bedingungen stehen, tägliche Wiederholung eines bestimmten
+Kräfteverbrauches und täglicher Ersatz durch Ruhe und Ernährung, dem
+Durchschnitt nach Tag für Tag ein vollständiges _Gleichgewicht_
+hergestellt werden. Die Ermüdung oder der Kräfteverbrauch muß im
+Durchschnitt Tag für Tag vollkommen Ausgleichung finden durch den
+Kräfteersatz oder die Erholung, in der Ruhe und Ernährung, weil das
+geringste Defizit sich fortwährend summieren und schließlich zerstörend
+wirken müßte.
+
+Es würde auf Grund einer solchen Erwägung möglich sein, zu
+Schlußfolgerungen zu kommen, auch wenn man in Hinsicht auf die dabei
+gebrauchten Begriffe -- Kräfteverbrauch oder Ermüdung und Kräfteersatz
+oder Erholung -- stehen bleiben müßte bei den populären Vorstellungen,
+die im wesentlichen an subjektive Empfindungen appellieren, was Ermüdung
+oder Erholung sei. Für die weitere Prüfung meiner Schlußfolgerungen ist
+es aber nicht ohne Bedeutung, daß ich hinzufügen kann: diese scheinbar
+vagen Begriffe entsprechen nachweisbar gewissen ganz bestimmten
+quantitativen Veränderungen im körperlichen Organismus, die unmittelbar
+durch Größen-Bestimmungen zu fassen sind.
+
+Es ist nämlich ein feststehendes Ergebnis der physiologischen Forschung,
+daß alles, was wir Ermüdung nennen, in letzter Instanz ist eine Änderung
+der stofflichen Zusammensetzung in den letzten Elementen des Menschen,
+eine Störung im Wesen des Protoplasma der Zelle, daß alle Ermüdung
+infolge der Arbeitstätigkeit der Organe ihren Grund hat in einem
+Verbrauch an bestimmten Stoffen, deren Vorhandensein unentbehrlich ist
+für die normale Funktion der Organe, und zum anderen Teile besteht in
+der Anhäufung von Stoffen in den Elementen des Organismus, die störend
+wirken für die normale Fortsetzung der Funktionen, die wie Gift wirken.
+Alle akuten Ermüdungserscheinungen, wie sie gelegentlich vorkommen, sind
+notorisch Vergiftungserscheinungen.
+
+Wir haben also in dem, was wir Ermüdung nennen, eine Summe von
+stofflichen Veränderungen, die teilweise besteht in dem Eintreten eines
+Defizits an Stoffen, die notwendig für die Erhaltung der normalen
+Funktionen sind, andererseits besteht in einem Überschusse von Stoffen,
+die nachteilig sind.
+
+Diese Ermüdung, die sich durch die Stoffveränderungen ergibt, trifft in
+erster Reihe und zunächst diejenigen Organe, die der Ermüdung
+unmittelbar ausgesetzt sind, also bei schwerer Muskelarbeit die Muskeln,
+bei intensiver Nervenarbeit, bei angespannter Aufmerksamkeit, in erster
+Reihe die Zusammensetzung der Nerven, vielleicht die Gehirnpartien, die
+Organe, die in erster Reihe die Tätigkeit vermitteln. Durch die Wirkung
+des Blutkreislaufes wird aber die spezifische Ermüdung immer ausgedehnt
+auf den ganzen Körper, so daß eine Ermüdung durch geistige Tätigkeit
+zugleich eine Ermüdung des Körpers bezüglich der Muskeltätigkeit
+involviert und umgekehrt. Es wird also der Überschuß an schädlichen
+Bestandteilen allmählich auf den ganzen Körper verteilt und gibt eine
+allgemeine Ermüdung.
+
+Ich führe das hier bloß zu dem Zwecke an, um erkennbar zu machen, daß
+meine weiteren Deduktionen eine feste Basis haben, daß, wenn ich also im
+Sinne der vorhin vorangestellten Betrachtungen sage, die Erhaltung des
+menschlichen Organismus erfordert, daß Tag für Tag der durch die
+Tätigkeit bedingte Kräfteverbrauch ausgeglichen wird durch einen
+entsprechenden Kräfteersatz, durch Ruhe und Ernährung, oder wenn ich
+sage, es muß die Erholung der Ermüdung gleich sein, ich dabei mit realen
+Begriffen argumentiere.
+
+Nun scheint die Berufung auf eine solche Forderung der Gleichheit
+zwischen dem täglichen Durchschnitt von Kräfteverbrauch und Kräfteersatz
+eine sehr triviale Sache zu sein; es gewinnt aber dieser Satz die
+Bedeutung einer Grundlage für weitere wichtige Schlußfolgerungen, sowie
+man daran geht sich klar zu machen, von welchen Umständen hängt denn auf
+der anderen Seite das ab, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung und
+Kräfteersatz oder Erholung nenne.
+
+Da ist denn nun bei leichter Überlegung sofort zu sagen -- was ich Ihnen
+als Hauptargument hier vorführe -- daß wir in dem, was bei der täglich
+wiederkehrenden Arbeit eines Mannes die Ermüdung begründet, _drei
+deutlich unterschiedene Teile_ haben, die additiv sich zusammensetzen.
+
+Der eine Teil ist bestimmt lediglich durch die _Größe des täglichen
+Arbeitsproduktes_, und zwar unabhängig von der Zeit, in welcher es
+geleistet wird. Z. B. wenn ein Mann an einer Drehbank, und zwar ein
+Mann, der eine bestimmte Fertigkeit besitzt, etwa 50 gleiche Drehstücke
+herzustellen hat, so gehört für ihn dazu eine bestimmte Anzahl
+aufeinanderfolgender Handgriffe und eine bestimmte Zahl von
+Sinneswahrnehmungen für die Kontrolle seiner Arbeit, eine ganz bestimmte
+Anzahl von Willensimpulsen, die er braucht, um seine Arbeit zu leisten;
+und wenn er statt 50 100 Stück hergestellt hat, so hat er alle diese
+einzelnen Akte in doppelter Zahl nötig gehabt, ganz unabhängig davon, ob
+er 5, 6 oder 10 Stunden gebraucht hat.
+
+Es ist in der Größe des Arbeitsproduktes ein Maßstab gegeben für die
+_Größe des Kräfteverbrauchs_. Für verschiedene Personen ist das
+verschieden. Wer größere Erfahrung, größere Fertigkeit hat, wer mit
+größerer Umsicht und Zweckmäßigkeit zu arbeiten gelernt hat, weiß es
+fertig zu bringen, daß er mit viel geringerem Kräfteverbrauch dasselbe
+macht wie ein anderer, mit _einem_ Blick das übersieht, wozu ein
+anderer _drei_ Blicke nötig hat; doch ist unter denen, die unter
+denselben Bedingungen arbeiten, jedenfalls ein Teil, dessen
+Kräfteverbrauch in der täglichen Arbeitszeit pure proportional ist der
+Größe seines Arbeitsproduktes.
+
+Ein zweiter Teil ist abhängig von der _Geschwindigkeit_, mit der die
+Arbeit geleistet wird. Im allgemeinen wird anzunehmen sein, daß, wenn
+dieselbe Leistung in kürzerer Zeit erfolgen soll, das Tempo beschleunigt
+werden muß, das eine größere Anstrengung bedeuten wird. Es ist aber
+gleich in bezug hierauf zu sehen, nach Anleitung naheliegender
+Erfahrungen, die jeder an sich selbst machen kann, daß dieser Teil des
+Kräfteverbrauchs, der von der Geschwindigkeit der Arbeitsleistung
+abhängt, der also steigt, wenn man verlangt, daß schneller gearbeitet
+wird, daß dieser in weiten Grenzen konstant bleibt und erst beim
+Erreichen einer sehr _großen Geschwindigkeit_ merklich in Betracht
+kommt. Es braucht sich nur jemand zu überlegen, daß, wenn er etwa einen
+bestimmten Weg, sagen wir von 4 km, einmal langsamer und einmal
+schneller geht, die Verschiedenheit der Kraftanstrengung unmerklich,
+nämlich so lange dieselbe ist, als er nicht etwa zum Laufschritt
+überzugehen hat. Dasselbe, glaube ich sagen zu können, tritt auch für
+alle technischen Arbeiten ein, solange noch die Verschiedenheiten der
+Geschwindigkeit in den Grenzen liegen, in denen gewohnheitsmäßig
+gearbeitet werden kann -- _etwas_ rascher oder langsamer -- und es ist
+nicht anzunehmen, daß »etwas rascher« einen besonderen Kräfteverbrauch
+bedeutet. Etwas anderes ist es aber, wenn die Beschleunigung, die
+Forderung, in der kürzeren Zeit dasselbe zu leisten, nötigt, sich
+anzutreiben, etwa die Operationen unter fortwährenden Willensimpulsen
+aufeinanderfolgen zu lassen; dann ist allerdings anzunehmen, daß die
+Beschleunigung des Arbeitstempos eine _bedeutende_ Steigerung des
+Kräfteverbrauchs herbeiführen würde.
+
+So haben wir zunächst in dem, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung
+nenne, zwei deutlich verschiedene Teile, einen, der nur abhängig ist von
+der Größe des täglichen Arbeitsprodukts -- den andern, der daneben nun
+noch abhängig ist von der Geschwindigkeit, von dem Tempo, in welchem es
+zu leisten ist. Dieser zweite Teil ist im allgemeinen zweifellos
+wachsend, wenn verlangt wird, daß dasselbe Tagewerk in der kürzeren Zeit
+zu leisten ist.
+
+Das wichtigste ist aber nach meiner Meinung der dritte Bestandteil, der
+sich in diesem Kräfteverbrauch des industriellen Arbeiters in seinem
+Tagewerk nachweisen läßt, der durchaus analog ist mit dem, was man bei
+den Maschinen »Kraftverbrauch für Leergang« nennt.
+
+Die vorhin charakterisierte Konsequenz der Arbeitsteilung, die
+außerordentliche Gleichförmigkeit der Tätigkeit bringt es mit sich, daß
+mit wenigen Ausnahmen alle Arbeit der Industrie gemacht werden muß von
+Leuten, die den ganzen Tag entweder zu stehen oder zu sitzen haben; ganz
+wenige haben Gelegenheit, innerhalb der Tagesperiode eine nennenswerte
+Abwechslung zu haben. Wenn Sie sich vorstellen, was das heißen wollte,
+wenn ein Mann gar nicht zu arbeiten hätte, aber angehalten wäre,
+dieselbe Körperhaltung 8 oder 10 Stunden fortzusetzen, wie z. B. an der
+Drehbank 8 oder 10 Stunden täglich zu stehen, oder in einer gewissen
+Körperhaltung zu sitzen, wie man sie etwa bei Ausführung feiner Arbeiten
+nötig hat, so würde ein solcher am Ende der 8 oder 10 Stunden sehr
+ermüdet sein, obwohl er gar nichts getan hat.
+
+Ich behaupte nun, daß, wenn diese Ermüdung einem Kräfteverbrauch
+entspricht, der lediglich bedingt ist durch das bloße _Verweilen_ an der
+Arbeitsstätte in derjenigen Körperhaltung, die seine Arbeit nötig macht,
+und in der Umgebung, in der er dabei ist, demselben Geräusch, demselben
+Lärm ausgesetzt, unter demselben Zwange der Aufmerksamkeit -- wenigstens
+da wo Maschinenbetrieb ist -- sich zu sichern, daß er kein Unheil
+anrichtet, oder daß ihm nicht Unheil angerichtet werde, -- ich sage;
+daß, wenn diese rein passive Ermüdung einen ganzen großen Teil des
+Tagewerks der Leute bedeutet, jede _Verkürzung der Arbeitszeit_, die
+also bewirkt, daß diese Leistung in der verkürzten Arbeitszeit sich
+zusammendrängt, ein _reiner Gewinn an Kraft für die beteiligten_
+Personen sein muß.
+
+Wenn ich mir nun denke, ein Mann könne ein bestimmtes Tagewerk in 8
+Stunden leisten, und man nötigt ihn, 10 Stunden darauf zu verwenden, so
+ist das ganz genau dasselbe, wie wenn man ihm erlaubt, seine Arbeit in 8
+Stunden fertig zu machen, ihm aber zumutet: du mußt nun noch 2 Stunden
+hier bleiben in derselben Körperhaltung, sitzend oder stehend, dasselbe
+Geräusch hören, dieselbe Aufmerksamkeit anwenden, um Gefahr abzuwenden,
+jedoch ohne etwas zu tun. Ich sage, genau in derselben Art, wie die
+Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden uns eine bedeutende
+Ersparung gebracht hat für den _Leergang der Maschinen_, so bedeutet
+die Verkürzung der Arbeitszeit eine entsprechende Ersparung am
+Kraftverbrauch für den _Leergang der Menschen_. Dieser Nachweis des
+dritten Bestandteils für den gesamten Kräfteverbrauch weist hin auf den
+wichtigsten Teil unserer Betrachtung.
+
+Ich habe ganz kurz nun noch auf der anderen Seite auf das von mir vorhin
+geforderte Gleichgewicht zwischen Kräfteverbrauch und Kräfteersatz
+hinzuweisen. Der Kräfteersatz durch Ernährung und Ruhe -- wovon hängt
+der ab? Da ist zuerst zu sagen, er muß bei einem Mann abhängen von der
+physischen Beschaffenheit der Person, von seiner Robustheit, von seiner
+Gesundheit, von seinem Ernährungszustande. Ein Mann von kräftiger
+Ernährung in jungen Jahren, von normaler Lebensweise, wird imstande
+sein, in einer gewissen Ruhezeit eine vorangehende Ermüdung sehr viel
+eher völlig auszugleichen, wie ein älterer Mann oder ein durch Krankheit
+geschwächter oder einer, der durch unsolides Leben die Bedingungen des
+Wiederersatzes seiner Kräfte verschlechtert hat. Aber für ein und
+denselben Mann wird zweifellos die Zeit entscheidend sein, die ihm für
+diesen Kräfteersatz gegeben ist. Es kann auch nicht dem geringsten
+Zweifel unterliegen, daß jemand, der ein bestimmtes Tagewerk hinter sich
+hat und bis zum Wiederbeginn des folgenden gleichen Tagewerks 16 Stunden
+Zeit hat für relative Ruhe, die wenigstens die Organe ruhen läßt, die
+bei seiner normalen Arbeit die stärkst ermüdeten sind, ein größeres Maß
+vorangegangener Ermüdung wird ausgleichen können, wie jemand, der nur 10
+Stunden unter ganz gleichen Umständen für Erholung zur Verfügung hat.
+Das kann jedermann an sich probieren.
+
+Es muß also notwendig in bezug auf die Bedingungen dieses Kräfteersatzes
+außer dem jeder einzelnen Person eigentümlichen Faktor, den man nennen
+könnte die Intensität des Stoffwechsels oder die Intensität seiner
+Lebensfunktionen, nun noch maßgebend sein eine Zeitbestimmung, nämlich
+die _Dauer der ihm gelassenen Ruhezeit_. Nun hat aber der Tag nur 24
+Stunden; infolgedessen muß die Zeit der Ruhe zwischen jeder Tagesarbeit
+einfach die Differenz zwischen 24 Stunden und der Arbeitszeit sein; bei
+8 Stunden Arbeit 16 Stunden Ruhe, bei 10 Stunden Arbeit nur 14 Stunden
+Ruhe.
+
+So sieht man am Leitfaden dieser ganz einfachen Betrachtung, daß in
+Hinsicht auf die Herstellung dieses Gleichgewichtes zwischen
+Kräfteverbrauch und Kräfteersatz, zwischen Ermüdung und Erholung, die
+Arbeitszeit dreimal zur Geltung kommt; zweimal auf der Seite der
+Bestimmung des Kräfteverbrauches -- das eine Mal im ungünstigen Sinne
+für die Verkürzung, insofern als die Verkürzung der Arbeitszeit
+intensivere Arbeit nötig macht, vorausgesetzt, daß ein gewisses Maß der
+Geschwindigkeit nicht überschritten wird, ein zweites Mal aber im
+ungünstigen Sinne, nämlich durch Verminderung, nach Analogie der
+Maschinen, der Leergangsarbeit des Menschen -- daß aber außerdem nun
+noch dieselbe Größe der täglichen Arbeitszeit eine Rolle spielt auf der
+anderen Seite der Gleichung, in bezug auf den Kräfteersatz und zwar in
+_günstigem_ Sinne, da die Verkürzung der Arbeitszeit und eine längere
+Ruhepause den Ersatz eines größeren Kräfteverbrauchs vermittelt.
+
+Ohne daß man den mathematischen Zusammenhang nun weiter darzulegen
+braucht, wie ich es überflüssigerweise getan habe[41], ohne daß man auf
+diese näheren mathematischen Beziehungen einzugehen braucht, ist sofort
+zu sehen, daß, wenn diese Zusammenhänge richtig aufgefaßt sind, es
+verständlich ist, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur das
+Tagesprodukt ungeändert lassen, sondern unter Umständen die Tendenz
+haben kann, die Arbeitsleistung zu steigern, wie wir es in unseren
+Beobachtungen glauben konstatiert zu haben.
+
+Es muß nämlich, wenn man den mathematischen Zusammenhang genau ansieht,
+für jede bestimmte Art von Verrichtungen und jede bestimmte Person ein
+Optimum existieren, nämlich eine kürzeste Arbeitszeit, bei der das
+größte Arbeitsprodukt herauskommt. Wo dieses liegt, wird wesentlich von
+der Art abhängen, wie sich die einzelnen Bestandteile des näheren
+bestimmen.
+
+Wie groß dieser Kräfteverbrauch für Nichtarbeit, für Leergang, und für
+den Geschwindigkeitswiderstand, den bei intensiverem Tempo die Arbeit
+mit sich bringt, im einzelnen Falle ist, ist im wesentlichen
+Tatbestandsfrage. Es ist denkbar, daß es gewisse Verrichtungen gibt,
+welche ein Arbeiter 10 oder 9 Stunden lang macht, bei welchen aber eine
+weitere Beschleunigung des Tempos mit einer so großen Steigerung des
+Kräfteverbrauchs verbunden sein kann, daß er, wenn er auf 8 Stunden
+übergeht, weniger leistet.
+
+Indem ich mich nun auf unsere Erfahrungen berufe und auf die Erfahrungen
+ähnlicher Art, die namentlich in England gemacht worden sind, kann ich
+nur sagen, diese Erfahrungen rechtfertigen die Annahme, daß für
+wenigstens drei Viertel aller industriellen Arbeiter -- das Wort in dem
+Sinne gebraucht, wie ich es vorhin gebraucht habe -- wahrscheinlich auch
+für einen größeren Bruchteil bei _9 Stunden das Optimum noch nicht
+erreicht und_ bei _8 Stunden noch nicht überschritten_ ist, und daß
+daher diese Beobachtungen, wie sie vorliegen, am Leitfaden dieser
+Erklärung die Meinung rechtfertigen, daß es möglich sein wird, auf fast
+allen Gebieten der industriellen Tätigkeit in Deutschland ohne jede
+Einbuße, ohne jede Herabsetzung des Tagewerks, in einem vernünftigen
+Tempo, nicht etwa nur zum Neunstundentag, sondern zum Achtstundentag
+überzugehen. Selbstverständlich meine ich nicht plötzlichen Übergang,
+sondern es kann sich nur darum handeln, allmählich die Menschen daran zu
+gewöhnen, die jetzt gewohnt sind, ihre Arbeitskraft zu vertrödeln, die
+gewissermaßen normale Ermüdung sich anzuschaffen, die sie gerade noch
+bis zum folgenden Tage durch Ruhe und Ernährung ersetzen können. Wie ich
+vorhin sagte, hat eine solche Erklärung zugleich die Bedeutung, daß sie
+nicht nur Aufschluß gibt über das, was wirklich beobachtet ist, sondern
+daß sie auch einen Leitfaden gibt, um über das Gebiet der unmittelbaren
+Beobachtungen hinaus Schlußfolgerungen zu ziehen.
+
+Ich will, um nicht ins Weite zu gehen, nun nur noch ganz kurz erläutern,
+wie sich am Leitfaden dieser Erklärung ganz charakteristische Tatsachen,
+die auf den ersten Blick als außerordentliche erscheinen, als etwas ganz
+Selbstverständliches darstellen.
+
+Ich habe damals erzählt, als ich in unserer Werkstätte mit einer Gruppe
+von Leuten den Versuch gemacht habe, sie zu veranlassen, sie möchten
+einmal mir zu Gefallen und wegen ihrer eigenen Interessen, als wir noch
+neunstündige Arbeitszeit hatten, 10 Stunden arbeiten, daß diese nach
+einer Woche zu mir kamen und meinten: die angehängte letzte Stunde
+drücke vom frühen Morgen ihre Arbeit herab, ich sollte ihnen ihr
+Versprechen zurückgeben. Und auf der anderen Seite ebenso die Tatsache,
+daß die Anhänger der Trade-Unions, wie im Woolwich-Arsenal, welche der
+Meinung waren, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden
+Platz schaffen müsse für die Arbeitslosen, die Reserve-Armee vermindern
+müsse, die also gewiß der Ansicht waren, sie würden nicht in 8 Stunden
+dasselbe arbeiten wie vorher in 9 Stunden, dennoch dasselbe geleistet
+haben. Dies alles erklärt sich am Leitfaden einer solchen Betrachtung
+ganz einfach als etwas Selbstverständliches.
+
+Unsere Leute, die damals den Anlauf nahmen, haben ganz gewiß in den
+ersten 9 Stunden des damals verlängerten Arbeitstages genau so
+gearbeitet, wie in der Woche vorher ihre 9 Stunden; da sie aber dann
+noch eine Stunde länger arbeiteten, haben sie sich in 10 Stunden mehr
+ermüdet und das vorher bestehende Gleichgewicht verschoben. Das haben
+sie am ersten Tag nicht bemerkt, auch am zweiten Tag nicht, aber
+allmählich ist das Defizit zum Vorschein gekommen, und da mußte einmal
+der Punkt kommen, wo die Bilanz stark gestört war; dann tritt das in die
+Erscheinung, was die Werkmeister Unmut und Verdrossenheit nennen; das
+sind die Waffen, mit denen der Körper sich wehrt. In dem Maße, als sich
+das Defizit anhäuft, drückt es auf ihre Arbeit vom frühen Morgen an; so
+verlangsamt sich das Tempo, bis es nach 14 Tagen so verlangsamt ist, daß
+die Tagesleistung trotz der Überstunde nur dieselbe ist, wie ohne
+Überstunde.
+
+Und umgekehrt die englischen Arbeiter, die gar kein Interesse daran
+hatten, diesen Ausfall der geschenkten Stunde nachzuholen, weil sie in
+Zeitlohn arbeiteten, die im Gegenteil darauf rechneten, daß durch diese
+Stunde so viele von ihren arbeitslosen Kollegen im nächsten Jahr Arbeit
+haben würden, haben diese 8 Stunden genau so gearbeitet, wie die ersten
+8 Stunden ihrer vorher neunstündigen Arbeitszeit, und sind dann eine
+Stunde früher vergnügt nach Hause gegangen, weniger ermüdet als früher,
+und so haben sie Tag für Tag einen kleinen Überschuß an Kraft behalten,
+der, nachdem er eine gewisse Größe erreicht hatte, bewirkte, daß sie vom
+frühen Morgen an ihre Arbeit mit größerer Frische begonnen haben, daß
+sie, ohne es zu wissen und ohne es zu wollen, dem englischen
+Staatsfiskus den Gefallen getan haben, in 8 Stunden dasselbe zu leisten
+wie vorher in 9 Stunden.
+
+Diese Beispiele zeigen, wie diese automatische Anpassung des Tempos der
+Arbeit an die Dauer der täglichen Arbeitszeit bei den einzelnen sich
+vollzieht.
+
+ * * * * *
+
+Ich habe mit dieser Betrachtung, die also, glaube ich, den Nachweis
+führt, daß das wesentlichste Moment unter volkswirtschaftlichen
+Gesichtspunkten bei Verkürzung der Arbeitszeit besteht in der Ersparnis
+eines großen Kraftverbrauches für unnützen »Leergang« der Menschen --
+den terminus technicus von Maschinen auf den Menschen übertragen -- die
+_eine_ volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung der Arbeitszeit
+festgestellt.
+
+Ich knüpfe meine weiteren Ausführungen an die Frage, mit der ich vor 4
+Wochen meinen ersten Vortrag einleitete, indem ich auf die Tatsache
+hinweise, daß in England jetzt schon die durchschnittliche Arbeitszeit
+der gesamten industriellen Arbeiterschaft auf weniger als 9 Stunden
+herabgesunken ist, weil es nur ganz wenige Industriezweige, abgesehen
+von der Textilindustrie, gibt, die länger als 9, aber schon sehr viele,
+die weniger als 9 Stunden arbeiten, und gegenwärtig nicht weniger als
+eine Million englischer Arbeiter in den etwas gehobenen Industrien beim
+Achtstundentag angekommen sind; und bei den rapiden Fortschritten, die
+die Bewegung auf Verkürzung der Arbeitszeit macht, ist anzunehmen, daß
+in ganz kurzem Zeitraum wohl der Achtstundentag in England die
+herrschende Arbeitszeit sein wird.
+
+Demgegenüber ist in Deutschland die normale durchschnittliche
+Arbeitszeit derselben Gruppen von Industriearbeitern sicher über 10
+Stunden, weil es noch eine große Anzahl von Arbeitsgebieten der
+verschiedensten Art gibt, in denen noch 11 Stunden gearbeitet wird, und
+nur relativ wenige, 6-8000, haben in Deutschland die achtstündige
+Arbeitszeit.
+
+Angesichts dieses Unterschieds muß die Frage entstehen, welchem von
+beiden Ländern kommt dieser Unterschied in Hinsicht auf den Wettbewerb
+mit anderen Ländern zunutze? Wird England mit seiner kurzen oder
+Deutschland mit seiner langen Arbeitszeit einen Vorteil in Hinsicht auf
+den Wettbewerb mit anderen Nationen haben?
+
+Ich will gleich das Resultat voraussagen, zu dem ich durch meine
+Betrachtungen geführt werde. Es besagt, daß es ganz zweifellos ein
+Vorsprung sein wird, den England hat, daß England kraft dieser
+Verkürzung der Arbeitszeit eine sehr erhöhte Leistungsfähigkeit im
+ganzen Wirtschaftsleben hat, und daß, wenn Deutschland darin
+zurückbleiben sollte, wenn England dauernd diesen Vorsprung behalten
+sollte, für Deutschland die direkte Gefahr einer großen schweren
+Schädigung seiner Volkswirtschaft im Wettbewerb mit anderen Völkern,
+insbesondere mit dem fortgeschrittenen England, besteht.
+
+Es könnte auf den ersten Blick fraglich sein, ob sich aus meinen
+früheren Ausführungen ein derartiger Schluß begründen läßt, denn es wird
+durch Verkürzung der Arbeitszeit das Tagewerk nicht vermindert,
+vielleicht sogar etwas gesteigert. Aber diese Steigerung wird man
+keinesfalls hoch anschlagen können: wir selbst haben ja auch nur eine
+Steigerung von ein paar Proz., die können ja doch nichts
+Ausschlaggebendes sein. Ob ein paar Proz. im günstigsten Falle mehr oder
+weniger -- in der Hauptsache wird es dasselbe sein, ob die Leute 10 oder
+8 Stunden arbeiten; es wird eben ungefähr dasselbe produziert.
+
+Es sind damit zwar die Befürchtungen widerlegt, mit denen man früher den
+Bestrebungen auf Verkürzung der Arbeitszeit entgegentrat, daß die
+wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit eines Landes gelähmt werden könnte,
+wie auch die Hoffnungen widerlegt sind, daß die Verkürzung Platz
+schaffen werde für die Arbeitslosen; aber im übrigen bleibt doch
+höchstens der kleine Vorteil übrig, welchen die kleine Ersparnis an
+Betriebsunkosten bedeutet.
+
+Wir dürfen annehmen, daß in unserem Betriebe, der Optischen Werkstätte,
+die Ersparnis im Kohlenverbrauch, an Heizerlöhnen, für Beleuchtung und
+Beheizung auf den Kopf des Arbeiters 6-8 M. jährlich beträgt; zwischen
+10 und 8 Stunden Arbeit könnte man diese Ersparnis somit doch höchstens
+auf 15-20 M. anschlagen. Wenn man annimmt, daß in Deutschland 3
+Millionen Leute sind, die in 8 Stunden ebensoweit kämen in ihrer Arbeit
+wie in den jetzt durchschnittlich 10 Stunden, so würde dieser Vorteil
+immer nur mit 30-40 Millionen Mark anzuschlagen sein, was in der Bilanz
+eines großen Landes ja nur eine ganz geringe Bedeutung hat.
+
+Man würde sagen können, diese Frage hat gar keine besondere
+wirtschaftliche Bedeutung, sie ist mehr Sache des subjektiven Ermessens,
+ob man für besser und angenehmer finden will, daß die Leute 8 Stunden
+arbeiten und 16 Stunden Ruhe haben, oder 10 und 11 Stunden arbeiten und
+nur 14 oder 13 Stunden Ruhe haben.
+
+Aber mit nichten! Bei dieser Überlegung würde man vergessen, daß zwar
+der Kraftverbrauch für Leergang der Maschinen, der seinen Ausdruck
+findet in dem nutzlosen Verbrennen von 30-40 Millionen M. mehr Kohlen,
+in Deutschland verschwendet ist, daß die Hauptsache aber die
+Kraftverschwendung in dem nutzlosen Leergang von 3 oder 4 Millionen
+_Menschen_ in Deutschland ist. Und da ist die Frage: was bedeutet
+denn diese Kraftverschwendung, die zweifellos da ist, wenn es möglich
+ist, daß diese selben Menschen dasselbe in 8 Stunden leisten, was sie
+bisher in 10 Stunden gemacht haben? Auf wessen Kosten geht denn
+diese Kraftverschwendung? Geht dieselbe nur auf Kosten der
+Lebensannehmlichkeit der Leute, die es erfreulicher finden werden, wenn
+sie nur 8 Stunden in der Werkstätte zu stehen haben, oder geht sie auf
+Kosten eines Faktors, der eine bestimmte volkswirtschaftliche Bedeutung
+hat? Ich meine das letztere ist der Fall!
+
+_Diese Kraftvergeudung durch nutzlosen Leergang des Menschen geht auf
+Kosten der Mitwirkung der Intelligenz und der geistigen Regsamkeit des
+Menschen, und bedeutet, daß ein wertvolles Kapital, welches Deutschland
+besitzt in der natürlichen Intelligenz seiner arbeitenden Schichten, zum
+großen Teil brach liegen bleibt, weil die Bedingungen abgeschnitten
+sind, unter denen diese Intelligenz voll zur Geltung kommen könnte._
+
+Um das aber zu verstehen, diesem Leergang der Menschen eine so
+weittragende Bedeutung beizulegen, muß ich nochmals darlegen, und jetzt
+unter einem etwas anderen Gesichtspunkte, was ich als die Wirkungen der
+Arbeitsteilung besprochen habe. Diese Arbeitsteilung -- es wäre die
+reine Torheit, sie beklagen zu wollen, so bedauerlich ihre Wirkungen
+sind -- hat zur Folge die _geistige Verödung der Menschen_, weil sie
+intelligente Personen nötigt, ihr Tagewerk auf eine einförmige Art zu
+verrichten, weil die Arbeit, bis auf einen ganz kleinen Bruchteil
+bevorzugter Arbeiten, aus sich selbst heraus gar keinen Antrieb, keine
+Anregung enthält, weil die Arbeiter immer nur Teile unter ihren Händen
+haben -- und eine Arbeit, die andererseits, um vorteilhaft und
+zweckmäßig ausgeführt zu werden, hohe Anforderungen an die geistige
+Tätigkeit der Leute stellt, aber hohe Anforderungen nur in der Art, wie
+die Leute das zweckmäßige, geschickte Arbeiten zu erlernen haben. Die
+Ablieferung des täglichen Arbeitsproduktes ist unter dem Prinzip der
+Arbeitsteilung reine Routinesache, sie kommt zur Geltung nur in
+ausgetretenen Bahnen. Aber die Art, wie einer gelernt hat, die tägliche
+Arbeit abzuliefern, zweckmäßiger oder unzweckmäßiger, mit größerer
+Kräfteersparnis oder größerem Kräfteverbrauch, das ist in ganz großem
+Maße Sache der Intelligenz, so daß kein Arbeiter ein geschickter
+Arbeiter wird, wenn es nicht ein intelligenter Mann ist, weil man ihn
+diese Zweckmäßigkeit nicht lehren kann: er muß sie selbst erlernen
+können.
+
+Wenn man nun auf der einen Seite zugestehen muß, daß die täglich gleiche
+Arbeit direkt abstumpfend wirkt, auf der anderen Seite die technischen
+und wissenschaftlichen Anforderungen eine fortwährende Anspannung der
+Intelligenz nötig machen, so gibt es eben nur einen Weg, um das
+Gleichgewicht zu schaffen, das ist: die Bahn frei zu machen dafür, daß
+die natürliche Intelligenz dennoch sich betätigen kann, daß sie nicht
+abgestumpft wird, d. h. also, möglichstes Zusammendrängen der täglichen
+Arbeit auf einen kurzen Zeitraum und möglichstes Verlängern des
+Zeitraumes zwischen den täglichen Arbeitszeiten, das die Möglichkeit für
+geistige Anregung anderer Art gewährt, daß solche Leute nicht stupid
+werden, daß sie trotz der Einförmigkeit ihrer täglichen Arbeit noch die
+Fähigkeit behalten, mit dem Verstand mitzuwirken, mit Interesse Dinge zu
+betrachten, die nicht unmittelbar in der Arbeit vorkommen.
+
+So sage ich: alles was darauf ausgeht, die Leistungsfähigkeit des
+Deutschen Volkes zu heben -- und Deutschland darf sich rühmen, daß es in
+Hinsicht auf die Intelligenz seiner arbeitenden Volksschichten keinem
+anderen Lande nachsteht, aber Intelligenz ohne Betätigung ist Gold im
+Schoß der Erde -- alles was darauf ausgeht, dieses große geistige
+Kapital wirtschaftlich in Betätigung zu stellen, das muß unter die
+Parole sich stellen; _möglichste Verkürzung der Arbeitszeit in der
+Industrie, möglichste Verminderung der Kraftvergeudung infolge Leergang
+durch Verlängerung der Ruhezeit_.
+
+Und wenn es nun nach meinen früheren Darlegungen richtig ist, daß man
+sagen darf, für den weitaus größten Teil der industriellen Arbeiter ist
+mit 9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht und mit 8 Stunden noch
+nicht überschritten, so muß für die Zukunft die Parole aller sein, denen
+daran liegt, das wirtschaftliche Leben Deutschlands zu lieben,
+_Drittelung des Tages_: _8 Stunden Unternehmerdienst -- 8 Stunden Schlaf
+-- 8 Stunden Mensch sein._
+
+Pause.
+
+Es gibt meiner Meinung nach nur _einen_ Standpunkt, von welchem aus mit
+einiger inneren Folgerichtigkeit das angefochten werden könnte, was ich
+vorhin als Resultat meiner Ausführungen hingestellt habe: daß die
+Verkürzung der Arbeitszeit zum Zwecke der Hebung der Menschen in
+Hinsicht auf die Betätigung der Intelligenz und zur wirtschaftlichen
+Hebung des Volkes nötig ist Das ist der Standpunkt derer, die ihre
+Beurteilung wirtschaftlicher und sozialer Zeitfragen unter die Parole
+stellen, _wir wollen Herren bleiben im eigenen Haus_. Vom Standpunkt
+dieser Leute aus gibt es in der Tat ein anderes Ideal, sie müssen
+konsequenterweise verlangen einen Arbeiterstand, der möglichst genügsam
+ist, möglichst nahe an der Grenze des Helotentums steht. Es liegt eine
+Erscheinung vor, in der dieses Ideal entsprechend verwirklicht gewesen
+ist, das ist der Arbeiterstand in den 30er und 40er bis 50er Jahren in
+den englischen Industriebezirken Birmingham, Manchester, Liverpool.
+
+Nach dem übereinstimmenden Urteil von Leuten jener Zeit waren das
+Arbeiter, die Tag für Tag 14, 15 und 16 Stunden an ihren Maschinen
+standen, jeden Abend geknickt nach Hause schlichen, notdürftig ihren
+Hunger stillten und schlafen gingen, am Sonnabend aber nach Empfang des
+Wochenlohnes sich besoffen, am Sonntag ihren Rausch ausschliefen, um am
+Montag das gleiche Wochenwerk wieder zu beginnen.
+
+Das andere Ideal, auf welches meine Parole hinweist, ist nun auch
+annähernd verwirklicht, just in demselben Lande, in demselben
+Arbeiterstande, in denselben englischen Industriebezirken. Im Laufe von
+etwa zwei Generationen ist aus dieser damals physisch und intellektuell
+verelendeten Bevölkerung infolge der Wirkungen der Verkürzung der
+Arbeitszeit ein Arbeiterstand hervorgegangen, der heute in Hinsicht auf
+die Leistungsfähigkeit, die Betätigung von Intelligenz und Tatkraft kaum
+noch seines gleichen findet, der allerdings nicht gefügig, sondern sehr
+»begehrlich« ist, der nicht nur Anerkennung vollständiger bürgerlicher
+Gleichberechtigung, sondern auch höhere Löhne heischt, als für ähnliche
+Arbeit irgendwo sonst in Europa gezahlt werden, der aber so gutmütig
+ist, dabei dem Unternehmer -- das Verhältnis zwischen Lohn und Leistung
+zum Maßstab genommen -- _billigere_ Arbeit zu leisten, als im
+Durchschnitt irgendwo sonst in Europa geliefert wird.
+
+Wenn nun meine Betrachtung dahin ausmündet, daß die Verkürzung der
+täglichen Arbeitszeit in der Industrie einzuführen sei -- wobei das
+Gebiet der Arbeitstätigkeit in Frage kommt, welches unter der Devise der
+modernen Arbeitsteilung steht, gegenüber anderen Arbeitsgebieten, die
+andere Bedingungen menschlicher Betätigung darbieten -- daß es die
+Aufgabe sei, durch die Verkürzung der Arbeitszeit die wirtschaftliche
+Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes durch Erhöhung der
+Leistungsfähigkeit der Arbeiter zu heben -- so ist es sicher
+gerechtfertigt, auch der Vorgänge zu gedenken, welche die Bewegung zur
+Verkürzung der Arbeitszeit eingeleitet haben.
+
+Da habe ich denn zu konstatieren, daß der Ausgangspunkt alles dessen,
+was von Fortschritten in dieser Richtung bis heute zu verzeichnen ist,
+in einem Akt weitblickender Gesetzgebung liegt. Ich meine, daß auf dem
+ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz neben dem Gesetz
+Mosis »sechs Tage sollst du arbeiten und den siebenten ruhen« nur noch
+_eine_ gesetzgeberische Maßregel großen Stils existiert, das ist die
+_Einführung der Zehnstundenbill in England_. Diese Zehnstundenbill in
+England hat alle derartigen Bestrebungen ausgelöst, hat erst den Boden
+geschaffen, Erfahrungen zu gewinnen für die richtige Beurteilung dieser
+Verhältnisse.
+
+Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament nach langem,
+hartem Kampfe dekretiert, daß in den englischen Spinnfabriken Frauen und
+Kinder nicht länger als 10 Stunden täglich arbeiten dürften, während sie
+vorher 14, 15 und 16 Stunden hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder
+-- weiter niemand -- fielen unter das Gesetz, und es war auch beschränkt
+auf das Gebiet der Textilindustrie, Anhänger und Gegner dieser Maßregel
+wußten aber, daß die Bedeutung derselben nicht liege im Schutz von
+Frauen und Kindern -- daß diese auf 10 Stunden beschränkt würden --
+sondern darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend
+erwachsene _männliche_ Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein paar
+Stunden weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete ist
+die Arbeit der Frauen und Kinder mit derjenigen der Männer in solcher
+Art konnex, daß eine Einschränkung der einen gar nicht möglich ist ohne
+Einschränkung der anderen. Die am schärfsten Widerstrebenden hatten ihre
+Argumente nicht in Nachteilen für die Frauen und Kinder, sondern in den
+Nachteilen, die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit der Männer
+befürchten ließe.
+
+Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer Jammer in England,
+der Jammer darüber, daß eine große, wichtige und bedeutsame Industrie
+vernichtet sei, daß sie in der Konkurrenz mit dem Auslande wehrlos
+geworden sei, daß das Kapital auswandern müsse, um nur die notdürftigste
+Rentabilität zu erzielen.
+
+Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes Urteil über
+diese Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich nach wenigen
+Jahren: das englische Kapital wanderte _nicht_ aus, die englische
+Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt worden; man hat bessere
+Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller laufen lassen, hat
+ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln zu bedienen gegeben, und
+hat gefunden, daß dabei die Unternehmer ein vorzügliches Geschäft
+machten -- daß sie mit 10 Stunden viel leistungsfähiger geworden waren,
+als vorher mit 14 oder 16 Stunden.
+
+Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, das nur für
+England galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß dieses tatsächlich
+die Bedeutung eines internationalen Gesetzes gewonnen hat, in der Art,
+daß man sagen kann, der Widerschein des Lichtes, welches eine
+weitblickende Gesetzgebung damals in England hat aufleuchten lassen, hat
+ganz Europa erleuchtet.
+
+Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich selbst habe mit
+meinen eigenen Augen den Widerschein gesehen. Denn mein Vater war
+Spinnmeister in Eisenach; er hat bis Anfang der 50er Jahre jeden Tag,
+den Gott werden ließ, 14, 15, 16 Stunden bei der Arbeit stehen müssen:
+14 Stunden, von morgens 5 bis abends 7, bei normalem Geschäftsgang; 16
+Stunden, von morgens 4 bis abends 8 Uhr bei gutem Geschäftsgang -- und
+zwar ohne jede Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause. Ich selbst habe
+als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit meiner um
+ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht gar zu schlecht war
+und die Mutter den sehr weiten Weg dann lieber selber machte, meinem
+Vater das Mittagsbrot gebracht. Und ich bin dabei gestanden, wie mein
+Vater sein Mittagsessen, an eine Maschine gelehnt oder auf eine Kiste
+gekauert, aus dem Henkeltopf mit aller Hast verzehrte, um mir dann den
+Topf geleert zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit zu gehen.
+
+Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben Kopf größer als
+ich[42], von unerschöpflicher Robustheit, aber mit 48 Jahren in Haltung
+und Aussehen ein Greis; seine weniger robusten Kollegen waren aber mit
+38 Jahren Greise. Das ist in Deutschland am =grünen= Holz geschehen;
+denn die Eisenacher Fabrikherren waren menschlich hochstehende Leute,
+wohlwollend und fürsorglich für ihre Arbeiter, wie ich an mir selbst
+erfahren habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des bin ich
+sicher, geschehen lassen mit äußerstem Widerstreben, in dem wehmütigen
+Gedanken, es =könne= nicht anders sein; und sie haben den Ruhm für sich,
+daß sie unter den ersten gewesen sind, die in Deutschland die
+Verhältnisse gebessert haben, als bekannt geworden war, daß in England
+mit einer viel kürzeren Arbeitszeit dasselbe wie mit der längeren
+Arbeitszeit geleistet würde.
+
+Sie haben alsbald sich ebenfalls neue Maschinen angeschafft, haben eine
+viel größere Zahl von Spindeln demselben Mann zur Bedienung gegeben, und
+haben erreicht, daß wenige Jahre nachher die Arbeitszeit ganz bedeutend
+reduziert werden konnte. Ich habe noch gesehen, wie mein Vater Ende der
+50er und in den 60er Jahren nicht mehr 16 Stunden sondern nur noch 12
+und zuletzt nur noch 11 Stunden zu arbeiten und dabei eine Mittagsstunde
+hatte, so daß er nicht mehr aus dem Henkeltopf sondern zu Hause in der
+Wohnung aus Schüssel und Teller sein Mittagsmahl einnehmen konnte. Ich
+sage also: den Widerschein des Lichtes in England habe ich in
+Deutschland mit meinen eigenen Augen gesehen.
+
+Dank der Fernwirkung, welche die englische Gesetzgebung auf den
+Kontinent gehabt hat, ist Deutschland verschont geblieben vor den Folgen
+des ungezügelten Industrialismus. Die körperliche Verunstaltung durch
+das unmenschlich lange Stehenmüssen, das sogenannte »Fabrikbein«, ist in
+Deutschland fast gar nicht in die Erscheinung getreten, weil just noch
+rechtzeitig dieser Mißbrauch der Menschen inhibiert wurde durch das
+Beispiel Englands.
+
+Gutes Augenmaß für die Bemessung großer Ereignisse oder glücklicher
+Instinkt hat die Sozialdemokratie dazu geleitet, jetzt den 1. Mai zum
+internationalen Arbeiterfeiertag zu erklären. In der Tat, der 1. Mai des
+Jahres 1848, der Tag, an dem in England die Zehnstunden-Bill in Kraft
+getreten ist, ist _der_ Tag, mit Bezug auf welchen der Arbeiterstand der
+ganzen Welt sagen kann: Der Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus!
+
+Die Konstatierung, daß es eine gesetzgeberische Maßregel gewesen ist --
+wenn auch aus einer Zeit, wo noch keine Gesetzgebung unter dem
+Stichwort: »Sozialpolitik« oder »Arbeiterschutz« stand -- die eine
+Verkürzung der Arbeitszeit herbeigeführt hat, legt zweifellos die Frage
+nahe, ob man nun nicht das, was ich vorhin als das Postulat meiner
+Erwägungen hingestellt habe, auf gesetzgeberischem Wege erreichen zu
+können hoffen dürfe. Ich will mich darüber ganz kurz aussprechen --
+einfach im _verneinenden_ Sinne: ich halte das _nicht mehr_ für möglich.
+
+Man muß sich klar machen, was denn gegenwärtig noch, nachdem wir über 50
+Jahre weiter sind, von gesetzgeberischen Maßregeln von Nutzen sein
+könnte. Ein Zehnstundentag, wenn er nicht nur das Textilgebiet beträfe,
+würde ja freilich einen gewissen Bruchteil der deutschen Arbeiterschaft,
+die jetzt noch unter einer längeren Arbeitszeit seufzt, befreien, im
+übrigen aber mehr hemmend als fördernd sein. Mit einer solchen
+gesetzlichen Normierung der Arbeitszeit wäre der Umschwung zur kürzeren
+Zeit, der Impuls auf eine _viel_ kürzere Arbeitszeit gelähmt, da dann
+auch die Fortgeschritteneren meinen würden, sie brauchten nur zu 9
+Stunden überzugehen.
+
+Vor etwa 20 Jahren, im Anfang der 80er Jahre, hatte es noch eine gewisse
+Bedeutung für den allgemeinen Fortschritt, daß die Schweiz und
+Österreich speziell für die Textilindustrie einen elfstündigen
+Maximalarbeitstag einführten, eine durch vielerlei Ausnahmen
+durchlöcherte Reform, die aber zur Folge hatte, daß nach kurzer Zeit 10
+Stunden das Normale geworden sind.
+
+Gegenwärtig könnte eine Förderung der Bewegung von gesetzgeberischer
+Seite nur dann erwartet werden, wenn diese eine neunstündige Arbeitszeit
+als gesetzliche erklären würde. Dazu aber wird die Gesetzgebung nicht
+fähig sein -- aus dem einfachen Grunde, weil dazu Motive nötig sein
+würden, die gänzlich außerhalb des Rahmens _der_ Motive liegen, die
+bisher die sozialpolitische und auf Arbeiterschutz gerichtete
+Gesetzgebung geleitet haben.
+
+Jeder Versuch, eine gesetzliche Fixierung von 9 Stunden zu erreichen,
+würde scheitern an dem Argument: Leute, die nur 10 Stunden zu arbeiten
+haben, _sind ja nicht mehr zu bedauern_ -- warum wollen sie die Hilfe
+der Gesetzgebung? Denn alles, was wir in Deutschland Sozialpolitik und
+Arbeiterschutz nennen, steht unter den Motiven des _Mitleids_ für
+diejenigen Leute, die in exzeptioneller Art gedrückt oder mißbraucht
+werden. Es ist also keine Hoffnung, daß der Fortschritt der Bewegung
+durch die Gesetzgebung weiter gefördert werden könnte.
+
+Auf die einfache Frage: was kann man denn hoffen? will ich meine Meinung
+kurz sagen. Ich meine, was auf diesem Gebiete weitere Fortschritte
+ermöglichen kann, das wird nur sein die _Vertretung der Interessen des
+Arbeiterstandes_. _Wenn_ es diesem gelingt, für seine Standesinteressen,
+die in eminentem Grade Interessen des ganzen Volkes sind, eine wirksame,
+nachhaltige Vertretung in kräftigen Organisationen zu gewinnen, und
+_wenn_ die Leitung dieser Organisationen zu dem Einsehen gelangt, daß es
+sich in dieser Angelegenheit nicht handelt um den schablonenmäßigen
+Gegensatz: Arbeiter gegen Unternehmer, sondern um den spezifischen
+Gegensatz: Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen rückständige
+Unternehmer -- wenn diese beiden Voraussetzungen einmal erfüllt sein
+sollten, dann könnte eine einzige Welle aufsteigender wirtschaftlicher
+Tätigkeit in Deutschland, die doch einmal wiederkommen wird, genügen, um
+den Vorsprung, den England inzwischen dank der Nachwirkung seiner 50
+Jahre alten Gesetzgebung gewonnen hat, einzuholen, oder wenigstens das
+Einholen in absehbarer Zeit in sichere Aussicht zu stellen.
+
+Ich komme nun zum Schluß und schließe, indem ich erinnere an den
+lapidaren Satz, mit dem im Jahre 1847 Macaulay im englischen Parlament
+der Zehnstunden-Bill die 8 oder 9 Stimmen Majorität verschafft hat, mit
+der sie nach langen Kämpfen das Parlament passiert hat; er hat damals
+gesagt:
+
+ »Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den
+ Industrieländern, an ein anderes Land abzutreten haben sollte, so
+ wird das ganz gewiß nicht geschehen an ein Volk von kümmerlichen
+ Zwergen, sondern nur an ein Volk, welches in körperlicher Tatkraft
+ und geistiger Regsamkeit dem englischen Volke überlegen ist.«
+
+An uns in _Deutschland_ ist jetzt, meine ich, die Reihe, über die
+Bedeutung dieser Worte nachzudenken! Denn für England bedarf es dieser
+Mahnung nicht mehr. Die früheren Klagen über die Benachteiligung der
+englischen Industrie -- durch die Verkürzung der Arbeitszeit und durch
+die steigenden Löhne, die die gehobene Lebenshaltung des dortigen
+Arbeiters fordert -- diese Klagen sind schon lange Zeit verstummt. Ganz
+im Gegenteil, es vermehren sich von Jahr zu Jahr die Stimmen derer, die
+etwas verstohlen sich zuraunen: wenn doch nur unsere Vettern auf dem
+Kontinent recht lange bei ihrem alten Aberglauben bleiben wollten, daß
+lange Arbeitszeit und dürftige Löhne _billige_ Arbeit gewährten, wenn
+sie nur nicht gar zu bald zum Einsehen kommen wollten, daß das Gegenteil
+der Fall ist, daß kurze Arbeitszeit und gehobene Lebenshaltung der
+Arbeiter eine eminente _Steigerung_ der Arbeitsleistung des
+Arbeiterstandes zur Folge hat! Wenn es nur gelänge, diese Einsicht noch
+recht lange als Geheimnis zu bewahren! Dann dürfte England hoffen, auf
+mehrere Generationen hin vor seinen Konkurrenten auf dem Kontinent einen
+ganz gewaltigen Vorsprung zu behalten.
+
+Diese Stimmen aber kommen nicht etwa aus den Kreisen der _Arbeiter_, sie
+kommen aus den Kreisen der wohlsituierten englischen _Unternehmer_. In
+Deutschland dagegen ist die Diskussion dieser ganzen Frage in den
+Kreisen der Unternehmer, wie überhaupt in den Kreisen des gebildeten
+Bürgertums, bisher deutlich unter der Einwirkung eines _roten Lappens_
+verblieben. So ist es gekommen, daß die Sozialdemokratie sich rühmen
+darf, daß sie Jahrzehnte lang der _einzige_ Hort gewesen sei für
+Bestrebungen, die in ganz hervorragendem Maße auf die Interessen des
+Gemeinwohls, auf die Hebung der Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes
+abzielen.
+
+Ich habe nur Eins noch hinzuzufügen: wenn das Festhalten an diesem
+Standpunkt seitens unserer bürgerlichen Kreise bisher Unverstand und
+Torheit gewesen ist, so wird das weitere Festhalten an diesem Standpunkt
+für die Zukunft _Frevel_ zu nennen sein.
+
+
+Anhang 1.
+
+Ergebnisse der Einführung der achtstündigen Arbeitszeit in der Optischen
+Werkstätte von Carl Zeiss, Jena.
+
+1. Vergleichung
+
+des Stunden_verdienstes von 233_ Akkord_arbeitern im_ letzten Jahre _des
+Neunstundentags (1. April 1899-April 1900) und im_ ersten Jahre _des
+Achtstundentags (1. April 1900-1. April 1901)_.
+
+ Diese 233 Mann umfassen _sämtliche_ Arbeiter des Betriebes, die 1.
+ in jedem von beiden Jahren mindestens die Hälfte der gesamten
+ Arbeitszeit auf Stückarbeit (mit ungeänderten Akkordsätzen)
+ beschäftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels der Arbeitsdauer
+ (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und mindestens schon 4
+ Jahre im Dienst der Firma waren -- _mit Ausschluß_ solcher, die
+ innerhalb des zweijährigen Zeitraums vom 1. April 1899 bis 1. April
+ 1901 die Art der Arbeit gewechselt oder in einem der beiden Jahre
+ mehr als 300 Stunden wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen
+ versäumt haben.
+
+---------+--------------------------+--------------+----------+-------------
+ | Gesamtzahl der |Dafür bezahlte|Verdienst |
+ Jahr | Akkordstunden | Lohnsumme |pro Stunde| Verhältnis
+ | | in M. | in Pf. |
+---------+--------------------------+--------------+----------+-------------
+1899/1900| 559 169 | 345 899 | 61,9 |}
+ |(Durchschn. pro Mann 2400)| | |}
+ | | | |} 100: 116,2
+1900/01 | 509 559 | 366 484 | 71,9 |}
+ |(Durchschn. pro Mann 2187)| | |}
+ | | | |
+
+
+a) Spezifikation nach Altersklassen.
+
+ (Die Altersangaben beziehen sich auf das Datum des 1. April 1900.
+ Als _Dienst_alter ist nur die _nach Vollendung des 18.
+ Lebensjahres_ im _Dienst der Firma_ verbrachte Zeit gerechnet.)
+
+Spaltenüberschriften:
+A - Durchschnittliches Lebensalter
+B - Durchschnittliches Dienstalter
+C - Durchschnittlicher Akkordverdienst pro Stunde in Pf.
+D - Neunstundentag
+E - Achtstundentag
+
+-------------+--------+----------+----------+---------------+------------
+ | | | | |
+Altersklasse | Zahl | A | B | C | Verhältnis
+(Lebensalter)| der | | +-------+-------+
+ |Personen| | | D | E |
+-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------
+ 22-25 Jahre| 34 | 23,5 | 5,5 | 55,3 | 65,2 | 100:117,9
+ 25-30 " | 69 | 27,3 | 7,9 | 62,2 | 72,6 | 100:116,7
+ 30-35 " | 69 | 32,2 | 10,1 | 65,1 | 74,8 | 100:114,9
+ 35-40 " | 40 | 37,7 | 12,7 | 60,6 | 70,2 | 100:115,8
+über 40 " | 21 | 45,3 | 15,3 | 63,3 | 74,3 | 100:117,4
+-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------
+ Zusammen | 233 | 31,6[43] | 9,6[44] | 61,9 | 71,9 | 100:116,2
+ | | | | | |
+
+
+b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen.
+
+Spaltenüberschriften:
+A - Zahl der Personen
+B - Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)
+C - Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)
+D - Verdienst pro Stunde in Pf. (Neunstundentag)
+E - Verdienst pro Stunde in Pf. (Achtstundentag)
+F - Verhältnis
+
+--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+-----------
+ | | | | | |
+Betriebsabteilung | A | B | C | D | E | F
+ | | | | | |
+--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+-----------
+ | | | | | |
+Optik. | | | | | |
+ | | | | | |
+1. Linsenfasser -- Feine Handarbeit | 21 |31,1 |12,7 |72,8 |84,9 | 100:116,6
+2. Schleifer der Mikroskop.-Abt. -- | | | | | |
+ Desgl. | 20 |33,2 |13,8 |79,1 |86,5 | 100:109,4
+3. Sonstige Handschleifer und | | | | | |
+ Zentrierer -- Ausschl. Handarbeit | 59 |26,1 | 7,5 |60,4 |70,5 | 100:116,7
+4. Maschinenschleifer -- | | | | | |
+ Ausschließlich Maschinenarbeit | 19 |32,1 | 5,8 |52,2 |62,0 | 100:118,8
+ | | | | | |
+ | | | | | |
+Mechanik und Hilfsbetriebe. | | | | | |
+ | | | | | |
+5. Justierwerkstätten -- | | | | | |
+ Ausschließlich Handarbeit | 22 |31,7 | 8,2 |65,5 |76,7 | 100:117,1
+6. Montierwerkstätten -- Vorwiegend | | | | | |
+ Handarbeit | 20 |36,9 |11,6 |66,6 |78,5 | 100:117,9
+7. Dreherei und Fräserei -- | | | | | |
+ Ausschließlich Maschinenarbeit | 23 |35,2 |11,1 |57,6 |68,0 | 100:118,1
+8. Polierer und Lackierer -- Nur | | | | | |
+ Handarbeit | 17 |34,7 |11,2 |53,8 |63,3 | 100:117,7
+9. Graveure -- Nur Handarbeit | 5 |27,2 | 6,8 |56,1 |66,9 | 100:119,3
+10. Gießer (Former) -- Nur Handarbeit | 6 |36,2 | 9,7 |56,4 |64,8 | 100:114,9
+11. Tischler -- zum Teil Hand-, | | | | | |
+ zum Teil Maschinenarbeit | 15 |35,2 |10,5 |52,3 |62,9 | 100:120,3
+12. Buchbinder(Etuisarbeiter) -- | | | | | |
+ Vorwiegend Handarbeit | 6 |30,4 | 6,4 |55,7 |62,8 | 100:112,7
+ -----------+-----+-----+-----+-----+-----+-----------
+ | | | | | |
+ Zusammen | 233 |31,6 | 9,6 |61,9 |71,9 | 100:116,2
+ | | | | | |
+
+
+II. Vergleichung
+
+_des Kraftverbrauchs der sämtlichen Arbeitsmaschinen im Betrieb in den_
+letzten vier _Arbeitswochen des Neunstundentags und den_ ersten vier
+_Arbeitswochen des Achtstundentags_.
+
+Zusammen 650 Werkzeugmaschinen: größere und kleinere Drehbänke,
+Fräsmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen
+etc., beiläufig zur Hälfte von Lohnarbeitern, zur Hälfte von
+Akkordarbeitern benutzt.
+
+Der Stromverbrauch jeder Lohnwoche -- Donnerstag bis Mittwoch -- ist
+ermittelt durch _stündlich_ wiederholte Ablesungen am Schaltbrett. Der
+Stromverbrauch für _Leergang_ -- sämtliche Motoren, Transmissionen,
+Riemenscheiben etc. _laufend_, sämtliche Arbeitsmaschinen _ausgerückt_
+-- betrug zur betreffenden Zeit 26,0 Kilowatt.
+
+Spaltenüberschriften:
+A - Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)
+B - Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)
+C - Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)
+D - Verhältnis des Nutzeffekts
+
+
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+Lohnwoche | A | B | C | D
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+ | | | |
+Neunstundentag | | | |
+ | | | |
+ 1. März-7. März (53,5 Stdn.) | 2621 | 49,0 | |
+ 8. März-14. März (53,5 Stdn.) | 2617 | 48,9 | |
+15. März-21. März (53,5 Stdn.) | 2681 | 50,1 | |
+22. März-28. März (53,5 Stdn.) | 2603 | 48,6 | |
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+Im Durchschnitt von 24 Arbeitstagen | | 49,2 | 23,2 |
+ | | | |
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+ | | | |
+Achtstundentag | | | |
+ | | | |
+29. März-4. April (47,5 Stdn.) | 2552 | 53,7 | 27,7 | 100:119,5
+5. April-11. April (47,5 Stdn.) | 2397 | 50,5 | 24,5 | 100:105,5
+12. April-18. April (Osterwoche) | _vakat_
+19. April-25. April (48 Stdn.) | 2475 | 51,6 | 25,6 | 100:110,2
+26. April-2. Mai, exkl. 1. Mai | | | |
+ (40 Stdn.) | 2086 | 52,2 | 26,2 | 100:112,9
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+Im Durchschnitt von 23 Arbeitstagen | | 52,0 | 26,0 | 100:112,0
+ | | | |
+
+
+
+
+Anhang 2.
+
+Bedingungsgleichung für das physiologische Gleichgewicht der
+industriellen Arbeitsleistung:
+
+täglicher Kräfte-Verbrauch (Ermüdung) = täglicher Kräfte-Ersatz
+(Erholung).
+
+V = E
+
+
+1. V setzt sich additiv zusammen aus _drei_ Teilen:
+
+=a=) einem Teil, der für je eine bestimmte Person lediglich der Größe
+des täglichen _Arbeits-Produktes_ (P) proportional ist, aber unabhängig
+von dem Tempo der Arbeit, also unabhängig von der zur Herstellung von P
+verwandten Zeit;
+
+=b=) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional ist,
+aber außerdem abhängt von der _Geschwindigkeit_ der Arbeitsleistung und
+mit deren Beschleunigung (d. h. mit Verkürzung der auf die Herstellung
+von P verwandten Zeit) im allgemeinen _wächst_ (Kraftverbrauch für
+Geschwindigkeits-Widerstand);
+
+=c=) einem dritten Teil, der, unabhängig von den beiden ersten Teilen,
+lediglich der täglichen Arbeitszeit (a) proportional ist -- entsprechend
+dem Kraftverbrauch für »Leergang« bei Maschinen. -- Also:
+
+V = alpha P + beta P · f(1/a) + gamma · a
+
+Hierin bezeichnen:
+
+=a= die tägliche Arbeitszeit in _Stunden_;
+
+alpha, beta, gamma numerische Koeffizienten, die für eine bestimmte Art
+der Arbeit und für eine bestimmte Person je konstant sind;
+
+=f= (.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument (d. h. mit
+abnehmenden =a=) _wächst_.
+
+2. E hängt ab von der Energie der Lebensfunktionen (Intensität i des
+Stoffwechsels), die von Person zu Person je nach Lebensalter,
+Rüstigkeit, Ernährungszustand etc. verschieden ist, und außerdem von der
+Dauer der _täglichen Ruhezeit_, die, in Stunden, 24 - =a= beträgt:
+
+E = i · phi(24 - a)
+
+wo \phi (.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem Argument
+jedenfalls _wächst_.
+
+Hiernach wird die physiologische Bilanzgleichung zwischen Arbeitsprodukt
+und Dauer der täglichen Arbeitszeit:
+
+alpha P + beta P · f(1/a) + gamma · a = i · phi(24 - a)
+
+Für jede bestimmte Person und jede bestimmte Art der Arbeit wird also
+das tägliche Arbeitsprodukt bei einer bestimmten Dauer der täglichen
+Arbeitszeit ein _Maximum_, und _Verkürzung der Arbeitszeit_ muß so lange
+noch _Erhöhung der Tagesleistung_ zur Folge haben, als der Gewinn für
+den täglichen Kräfteersatz aus der verlängerten Ruhezeit und die
+Ersparnis an Kraftverbrauch für »Leergang« zusammen noch _größer_ sind
+als der Kraftverbrauch für Beschleunigung des Arbeitstempos.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 35: [Dies Stenogramm ist von E. ABBE selbst einer -- allerdings
+flüchtigen -- Durchsicht unterzogen. Cz.]]
+
+[Fußnote 36: [JOHN RAE, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber,
+1897.]]
+
+[Fußnote 37: [Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.]]
+
+[Fußnote 38: [Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 39: [Später hat E. ABBE die betreffenden Ziffern genauer, nach
+den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz
+seiner früheren Annnahme entsprechende Ergebnis in engerem Freundeskreis
+vorgetragen.]]
+
+[Fußnote 40: [nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen
+Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, die bis an die Grenze der
+Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging]]
+
+[Fußnote 41: [S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.]]
+
+[Fußnote 42: ABBE selbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.]
+
+[Fußnote 43: Maximum 53, Minimum 22 Jahre.]
+
+[Fußnote 44: Maximum 33, Minimum 4 Jahre.]
+
+
+
+
+VIII.
+
+Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses.
+
+Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl
+Zeiss am 27. Januar 1902.
+
+Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei
+_Vopelius_ in _Jena_ als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom
+Vortragenden durchgesehenen Kopie des Stenogramms).
+
+
+M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich begrüße die
+alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier zu sehen gewohnt
+sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male sich hier eingefunden
+haben, und spreche den Wunsch aus, daß auch in diesem Jahre, wie früher,
+unsere Verhandlungen der Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil
+gereichen mögen.
+
+Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung
+übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, die wir
+unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu geben und dabei die
+Auffassung darzulegen, die meine Kollegen und ich darüber auf Grund der
+Erfahrungen während des letzten fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben,
+und Ihnen zu sagen, wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der
+nächsten Jahre die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu
+behandeln hat, geführt werden sollten.
+
+Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß fünf Jahre
+verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses
+in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum bei einer neuen
+Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick auf das, was man in
+diesen fünf Jahren an Erfahrungen gewonnen hat, und zu einer
+Zusammenfassung dessen, was man auf diese Erfahrungen hin für die
+Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. Es kommt ferner noch ein besonderer
+Umstand hinzu, nämlich der, daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung
+des Arbeiterausschusses, wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand
+öffentlicher Kritik gewesen ist. Einmal geschah dies in einer
+Versammlung, die vom Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers
+einberufen worden war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein
+Vortrag über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in
+einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls im
+Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese Kritik ist
+meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer Auffassung nicht ganz
+entsprechend, hat uns aber auch manche nützliche Winke gegeben.
+
+In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine fünfjährige
+Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von anderer Seite
+Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse Berücksichtigung in
+Anspruch nehmen können, möchte ich nun einmal ganz allgemein die Frage
+besprechen: Welche Aufgaben und Zwecke kann eine solche Einrichtung
+vernünftigerweise unter den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche
+nicht? und danach dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines
+Rückblickes auf die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven
+für die Zukunft, die wir daraus entnehmen?
+
+Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, auf
+welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer Bestimmung des
+Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen nicht vorschreibt,
+daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen _müsse_, die aber besagt,
+daß, _wenn_ einem Ausschuß allgemeinere Befugnisse zustehen sollen, er
+bestimmten Anforderungen entsprechen müsse -- daß er nämlich aus
+mindestens 12 Mitgliedern bestehen müsse, daß er jedes Jahr einer
+vollständigen Erneuerung durch direkte geheime Wahl unterliege seitens
+sämtlicher über 18 Jahre alter Betriebsangehöriger und daß das passive
+Wahlrecht beschränkt sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens
+einem Jahre im Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis
+stehenden Arbeiter. Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne
+Einberufung durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht
+haben, in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der
+Geschäftsleitung _gehört_ zu werden.
+
+Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen gegeben worden
+sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor 6 Jahren in den Motiven
+zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben habe; es bezieht sich das
+auf den jetzigen § 64 des Statuts:
+
+ »Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen,
+ Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der
+ Geschäftsleitung zustehen, _ständig_ auf eine besondere
+ Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs
+ Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses
+ ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über
+ kurz oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis
+ wird, so soll diese eine _wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht
+ eine Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken
+ kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie
+ das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung
+ _ihrer_ Interessen zu sein -- damit die Geschäftsleitung, wenn sie
+ in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist,
+ annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu
+ sein.«
+
+Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in Hinsicht auf
+Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach bestehen, von
+denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« Art. Ich sage, wenn
+das anderwärts wahr ist, so habe _ich_ das Recht in Anspruch zu nehmen,
+zu sagen: »_mit Ausnahme des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss_.«
+
+Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie genau aus der
+Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß halten. Wenn jemand
+dekorativ, um die sozialen Klüfte mit Rosen zu überdecken, einen
+Arbeiterausschuß einrichtet, dann hat er nicht die Beflissenheit, eine
+selbständige, von dem Einfluß des Unternehmers unabhängige Vertretung zu
+schaffen, dann bemüht er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei
+der Auswahl der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß
+nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem Ausschuß
+vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig und ohne
+Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne und in allen
+Angelegenheiten gehört werden müsse.
+
+Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daß _alle_ Arbeiterausschüsse
+dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist es _nicht_. Wie gering
+oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen mag, Dekoration ist
+er _nicht_.
+
+Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse hat; er hat im
+wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten »_gehört_« zu
+werden, eine _beratende_ Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die das
+Interesse der Arbeiterschaft berühren. Es ist sehr wenig, wenn man sagt
+»beratend«, dabei ist aber zu unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu
+geben das Recht hat, nur wenn er _gefragt_ wird oder auch, wenn er
+_nicht_ gefragt wird -- unser Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten,
+auch wenn er _nicht_ gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das
+Recht, gehört zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es
+besagt noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auch _tun_
+müsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der dem
+Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht hat, gehört
+zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern wird man das als grob
+und unpassend ansehen. Da Sie nun immer annehmen dürfen, daß diese
+Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben und getroffen sind unter der
+Voraussetzung, daß es sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten
+handelt, so können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt
+werden soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß
+vorbringt, _anhören_, sondern auch immer eine _Antwort geben_ wird, die
+anständigerweise auch immer mit _Gründen_ versehen sein muß. Ich glaube,
+bei näherem Zusehen werden Sie finden, daß das Recht, gehört zu werden,
+schon ein gewisses wertvolles Recht ist, _wenn man es richtig zu
+gebrauchen versteht_.
+
+Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechte _könnte_ denn ein Ausschuß
+noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen Diskussion darauf
+hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, daß es sich
+überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der Ausschuß könne ja in keiner
+Sache ein entscheidendes Wort sprechen, er sei immer nur darauf
+angewiesen, mit der Geschäftsleitung zu _verhandeln_, und müsse sich
+gefallen lassen, daß nur das geschieht, was die Geschäftsleitung
+akzeptiert, und das nicht, was sie nicht akzeptiert.
+
+Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als den
+gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im
+»Zukunftsstaate« haben könnte, darüber können wir hier nicht
+diskutieren. Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen. Und da
+sage ich: alle _Befugnisse_, Entscheidungen zu treffen, sind nach zwei
+Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es bleiben; erstens _in
+Rücksicht_ auf diejenigen, welche der Ausschuß vertreten soll, _auf die
+gesamte Arbeiterschaft_. Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß
+beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der
+übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in
+denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also
+beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag
+vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen von der
+regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die wir bisher
+immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt haben, in Zukunft
+durch den Ausschuß entschieden würden, so heißt das: die Rechte der
+_einzelnen_ schmälern; der Vertreter hat dann das Recht, nach seinem
+Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn die von ihm Vertretenen anderer
+Meinung sind. Nun, ich alter Demokrat werde niemals einer Einrichtung
+zustimmen, welche die Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der
+Vertreter. Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein
+Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen Mehrheit
+verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. Wenn dem Ausschuß
+überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen wären, wo es sich um
+Sachen von größerer Bedeutung handelt, würde ich also immer sagen: unter
+dem Vorbehalt des _Referendums_. Es ist das auch bisher geschehen;
+nachdem die Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die
+Abstimmung der Gesamtheit überlassen.
+
+Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise dem
+Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine Beschränkung nach der
+_anderen_ Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß Befugnisse beizulegen,
+die nach der jetzigen Einrichtung und den bei uns gegebenen
+Verhältnissen die _Geschäftsleitung_ bisher gehabt hat. Zur
+Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß dem Arbeiterausschuß auch die
+_Verantwortung_ übertragen würde; es gebietet dies sachgemäß die
+Rücksicht auf die Existenz des Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa
+die Arbeiterausschüsse die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde
+das auch nur dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn
+es sich aber _heute_ darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem
+Arbeiterausschuß Rechte einräumen könnten, die bisher die
+Geschäftsleitung gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die
+_jetzigen_ Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann
+die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise
+die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen?
+
+Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß nach beiden
+Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer den ihm bisher
+zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse entscheidender Art hätte,
+die einerseits die Arbeitsgenossen und andererseits die Geschäftsleitung
+respektieren müßten, so wird das unter den jetzigen Verhältnissen doch
+immer nur in relativ engbegrenztem Spielraum möglich sein, und ich
+betone das nur, damit vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen,
+daß hier unvernünftige Dinge bestehen oder versucht werden.
+
+Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse und Rechte
+sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß an die
+bestehenden allmählich erwerben könnte -- daß Rechte _geschenkt_ werden
+sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen.
+
+Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn unser
+Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine
+Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen dieser
+fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl von Einzelfragen
+diskutiert haben, die kaum ein erhebliches Interesse für die Gesamtheit
+haben; wir haben aber auch andererseits eine große Anzahl wichtiger
+Angelegenheiten unter dem Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft
+nicht nur diskutiert, sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist
+der Anfang gemacht worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht
+in der zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber
+anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen über den
+_Bau von Arbeiterwohnungen_. Durch die damaligen Diskussionen ist die
+Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft gegeben worden, die
+vielleicht sonst jetzt noch nicht bestände. Es sind dann außerdem im
+Laufe dieser fünf Jahre wiederholt Besprechungen über Verbesserung der
+Betriebseinrichtungen, _Kantine und Badeanstalten_ gewesen. Wir haben
+sehr lange diskutiert über die _Fortbildung des Arbeitsvertrages_. Der
+jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis auf die drei
+Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde der ursprüngliche
+Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang 1900 die Rücksichtnahme
+auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und endlich ebenfalls im Jahre
+1900 die Vereinbarung, die zur Einführung der _achtstündigen
+Arbeitszeit_ geführt hat.
+
+Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten wird,
+daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen geführt haben von
+allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf hinzuweisen, daß es nicht
+richtig ist, wenn in den öffentlichen Diskussionen gesagt wurde, es
+haben die Arbeiterausschüsse unter den gegenwärtigen Verhältnissen
+keinen anderen Zweck, als die Funktionierung großer Betriebe zu
+erleichtern. Daß der Ausschuß dies _auch_ tue, ist sehr richtig; denn
+eine gute Funktionierung hat zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige
+Verständigung zwischen Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei,
+damit etwaige Übelstände und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt
+werden können. Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die
+zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch
+wesentlich mit dient -- denn die richtige Funktionierung ist in erster
+Reihe im Interesse der Arbeiter -- hat er auch schon eine wichtige
+Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion.
+Er soll auch ein Organ sein für die _Fortbildung des kollektiven
+Arbeitsvertrages_, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis zwischen
+Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt werde, die wie für den
+einen, so auch für alle gilt, und daß alles, was mit einzelnen
+vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat für alle. Die Fortbildung des
+Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich mit zu den Angelegenheiten, in
+denen unser Arbeiterausschuß in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist.
+
+Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, daß
+etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse zustehen,
+diese Einrichtung nicht dem Interesse der Arbeiter gedient habe. Ich
+berufe mich darauf, daß die Erfahrung zeigt, daß eine große Zahl von
+Angelegenheiten gefördert worden ist, von denen man sagen kann, daß sie
+überhaupt nicht oder nur viel später gefördert worden wären ohne diese
+Einrichtung. Man könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese
+Einrichtung erreicht worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht
+werden konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei
+bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht
+erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten
+Zeit die Initiative ergreift.
+
+Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der
+Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es
+sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. Wer aber immer
+noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem ganz sicher
+unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß genützt habe in
+diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten Rechte, der ist in meinen
+Augen ein Beispiel für die Denkungsart jenes bekannten Jungen, der da
+sagte: »Es geschieht meinem Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten
+erfriere -- warum hat er mir keine Handschuhe gekauft.«
+
+ * * * * *
+
+Nun weiter: was _können_ wir aus unseren Erfahrungen der zurückliegenden
+fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns geübt worden ist, für die
+Zukunft _lernen_? Wir können mancherlei lernen über die Art und Weise,
+wie wir in der nächsten Zeit versuchen können, die Einrichtung noch
+wirksamer zu machen, als sie bisher gewesen ist. Ich will die
+Hauptsachen, die unter diesem Gesichtspunkt von seiten der
+Geschäftsleitung in Anregung gebracht werden sollen, erwähnen, unter dem
+Vorbemerken, daß es freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen
+kommen -- und dazu sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da
+sagen, die jetzige Einrichtung nütze ja nichts.
+
+Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir vollkommen
+mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es ist erstens die
+Frage, ob die jetzige _Zusammensetzung des Ausschusses_, die nach dem
+bisher gehandhabten Wahlmodus zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt
+hat, wirklich zweckmäßig ist oder ob nicht ein _wesentlich kleinerer
+Ausschuß_ die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen
+würde. Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch
+öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon seit
+längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum seinen
+Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl geführt -- im
+ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 -- die alle Aktionen sehr
+schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, der aus vielen Vertretern
+besteht, wird gelähmt eben durch die große Zahl seiner Mitglieder.
+Namentlich zeigt sich das bei den Verhandlungen über unbedeutende Dinge;
+denn wenn viele Leute über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die
+Verhandlung immer sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein
+jeder eine andere Meinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine
+wichtige Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene
+Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. Ich
+habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft an
+den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er solle doch den
+Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß in Zukunft
+anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht geschehen war,
+hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache unsererseits als
+dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen lassen. Aber ich
+möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in Erwägungen darüber
+einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag dahin stellen sollen, den
+Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer Personenzahl, unter
+Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen Vertreter für fast jeden
+Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede kleinere Ziffer von nicht unter 15
+akzeptieren, wenn dabei vorgesehen ist, daß die verschiedenen
+Interessengruppen unseres Betriebes eine angemessene Vertretung finden.
+Wenn also ein Wahlmodus getroffen würde, etwa wie bei dem
+Krankenkassenvorstande, wobei der große Betrieb nach seinen
+Hauptbetriebsabteilungen wählt, so daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter
+stellt, so würde dadurch erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im
+Arbeiterausschuß vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die
+Lokalfrage wesentlich erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen
+seitens der Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe.
+
+Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte -- und das stimmt
+ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein -- geht nach einer
+Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch versuchen können, die
+Einrichtung wirksamer zu machen. Sie haben nämlich bisher von einem
+wertvollen Rechte, das durch statutarische Bestimmung festgesetzt ist,
+gar keinen Gebrauch gemacht, nämlich: _zusammenzutreten ohne Einberufung
+durch die Geschäftsleitung_. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine
+Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich
+hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 des Statuts sind Sie
+befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« und das heißt: ohne
+Mitwirkung der Geschäftsleitung. Von diesem Rechte ist noch niemals
+Gebrauch gemacht worden. Ich glaube nun, es würde durch die
+Zusammenberufung, ohne daß die Geschäftsleitung zur Teilnahme
+aufgefordert wird, namentlich bei einer kleineren Versammlung die
+Möglichkeit gegeben sein, viele Angelegenheiten -- und namentlich
+solche, die eine freiere Aussprache -- bedingen viel besser
+vorzubereiten, als es bisher möglich gewesen ist, ehe sie zu einer
+Diskussion mit der Geschäftsleitung kommen. Ich stelle Ihnen also
+anheim, in Erwägung zu ziehen, ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit
+der Geschäftsleitung diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter
+sich beraten, damit Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der
+Arbeiterausschuß vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein
+besseres Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich
+vollkommene Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf
+Einberufung des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in einem
+beliebigen Lokal -- selbstverständlich steht Ihnen ein solches hier
+immer zur Verfügung -- zusammenzukommen und dann von Ihrem Standpunkt
+und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie an die Geschäftsleitung
+herantreten.
+
+Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen
+möchten, betrifft die _Beschränkung der Diskussionen_ zwischen dem
+Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche Angelegenheiten,
+die wirklich _die Arbeiterschaft im allgemeinen_ interessieren und die
+nicht nur für einzelne Personen oder einzelne Abteilungen von Interesse
+sind, sondern wenigstens für einen größeren Teil des Betriebes. Wir
+haben zwar auch früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der
+richtige Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge
+zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden können
+und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft uns aber der
+Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden eingelassen haben, die
+nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen berührten und bei denen
+die Unterlagen nicht vorher festgestellt waren. Wir haben dabei oft
+leider das norddeutsche Sprichwort vergessen: »eines Mannes Rede ist
+keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede« -- da sind wir
+manchmal böse reingefallen. Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir
+oft, entweder daß sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie
+uns vorgebracht waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu
+berücksichtigen waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine
+schiefe Lage gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig
+gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit auf
+Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem
+Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere.
+
+Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: Alle
+Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande seiner
+Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann er gehört werden
+-- letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache geworden ist, welche für
+die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse hat. Handelt es sich um die
+Interessen einzelner oder einzelner Abteilungen, so ist _zunächst_ zu
+versuchen, die Sache auf dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den
+direkten Verkehr zu erledigen, und erst dann, wenn die Art der
+Erledigung noch etwas übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen
+kann, mag der _Ausschuß_ die Angelegenheit vor die Geschäftsleitung
+bringen. Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit wird
+auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise
+herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport darin suchen, sich
+hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß wir dann solche Sachen, die
+kurzer Hand hätten erledigt werden können, hier breit treten. Ich berufe
+mich darauf, daß auch öffentlich darauf aufmerksam gemacht worden ist,
+daß hier Dinge verhandelt wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen
+und der Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt
+werden konnten.
+
+Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu zeigen,
+wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik nützliche Winke
+für die Zukunft entnehmen können.
+
+ * * * * *
+
+Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch ein paar Worte
+hinzufügen in bezug auf die _Redewendungen_, mit denen die Kritik über
+unsere Einrichtung verbrämt worden ist, weil diese Redewendungen einiges
+Aufsehen erregt haben. Es ist, glaube ich, die _Dorfzeitung_ gewesen,
+die der Katze die Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller
+Scharfmacher in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl
+Zeiss sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe
+einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, der
+offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht seien.
+Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. Ich muß Ihnen aber
+sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen solche Scharfmacher sind. Es
+gibt eine Anzahl Leute, die alles behandeln unter dem Stichwort des
+»Klassenkampfes« und die meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur
+gerecht werden, indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich
+sage nur, das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein,
+Kampfnaturen, denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen
+können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen Orten in
+Deutschland sehr am Platze -- _bei uns aber haben sie ihren Beruf
+verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da ist_, der unter dem Zeichen
+des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe.
+
+Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben ist, wir
+können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen des
+Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der uns gegebenen Grenzen
+bemühen wir uns redlich, die Interessen unserer Mitarbeiter zu fördern.
+Es mag Interessenstreitigkeiten geben, weil die Arbeiter in gewissen
+Punkten entgegengesetzter Meinung sind und manche Sonderinteressen
+haben, und ich bin gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie;
+_aber innerhalb unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«_
+-- der gehört in die politische Arena, in den Reichstag. _Bei uns
+gibt es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen
+Interessenausgleichung._ Wer das verkennt und hier auch meint, er könne
+Arbeiterinteressen nur in der Positur des Kampfhahnes vertreten, der hat
+seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, dem nicht ein anderer in derselben
+Positur gegenübersteht, ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki,
+dem nicht ein anderes Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch!
+
+Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen Anfechtungen
+unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals die Versicherung, daß
+wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse bestrebt sind, die
+Interessen des Arbeiterstandes zu fördern und daß wir die, die nicht auf
+diesem Boden mit uns diskutieren wollen, nicht ernsthaft nehmen.
+
+Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem Gebiete nicht
+geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen Unternehmer«, sondern
+unter der anderen Parole »fortgeschrittene Arbeiter und fortgeschrittene
+Unternehmer gegen rückständige Arbeiter und rückständige Unternehmer«.
+Und das ist die Parole, unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in
+diesem Kreise mit uns wieder aufnehmen wollen.
+
+
+
+
+IX.
+
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena.
+
+
+ [Nachstehend ist das Stiftungs-Statut in dem Wortlaut
+ wiedergegeben, den es vermöge der gemäß § 117 vorgenommenen
+ Neuredaktion kürzlich erhalten hat. In dieser Gestalt ist es unter
+ dem 5. Dezember 1905 vom Großh. S. Staatsministerium Departement
+ des Innern genehmigt und alsbald veröffentlicht worden und am 1.
+ Januar 1906 in Kraft getreten.[45]
+
+ Es dürfte jedoch manche Leser interessieren, auch den
+ ursprünglichen, noch ganz von E. ABBE selbst herrührenden bezw.
+ angenommenen Text, ausgegeben im August 1896, kennen zu lernen und
+ daraus zugleich Art und Umfang der Abänderungen und Ergänzungen zu
+ ersehen.
+
+ Zu diesem Zwecke sind -- unter Fortlassung von wenigen ganz
+ unbedeutenden und rein redaktionellen Abänderungen -- in dem
+ nachfolgenden Abdruck
+
+ a) alle in dem =ursprünglichen Text vom August 1896 nicht
+ enthaltenen= Worte bezw. Sätze =kursiv= gedruckt, mögen sie =neu
+ hinzugefügt= oder =an die Stelle= von anderen =getreten= sein,
+
+ b) diejenigen Worte bezw. Sätze des alten Statuts, welche in der
+ _neuen Ausgabe weggefallen_ oder durch andere _ersetzt_ sind, an
+ den zugehörigen Stellen in _Anmerkungen_ wiedergegeben.
+
+ _Die Marginalien sind Zusatz des Herausgebers._]
+
+[Dem Text der Erstausgabe des Statuts gingen die folgenden beiden
+Erklärungen voraus.]
+
+In Erfüllung früherer Zusagen gebe ich vor Ablauf des 50. Jahres seit
+dem Bestehen der Optischen Werkstätte den Beamten und der Arbeiterschaft
+dieser und des Glaswerks die Einrichtungen bekannt, welche behufs
+endgültiger Ordnung der Verfassung beider Firmen, sowie behufs Regelung
+des Wirkungskreises der CARL ZEISS-Stiftung überhaupt, getroffen worden
+sind -- indem ich sämtlichen Betriebsangehörigen das nunmehr
+festgestellte und landesherrlich bestätigte
+
+
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung
+
+hiermit überreiche.
+
+Die Angehörigen der Optischen Werkstätte im besondern bitte ich, dieses
+Statut und die darin ihnen gebotenen Garantien für dauernde Geltung
+derjenigen Grundsätze, die in der Leitung und Verwaltung der Firma
+bisher betätigt worden sind, als die Festgabe ansehen zu wollen, welche
+ich als früherer Mitinhaber der Firma zum Eintritt derselben in das
+zweite halbe Jahrhundert ihrer Tätigkeit der Gesamtheit meiner
+Mitarbeiter darbringe.
+
+Ich wünsche und hoffe hierbei, daß die Optische Werkstätte und das
+Glaswerk auf den Grundlagen, auf welche dieses Statut beide
+Unternehmungen stellt, weiterhin blühen und gedeihen mögen -- zum
+Vorteil aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienst des
+Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!
+
+_Jena_, den 26. August 1896.
+Dr. Ernst Abbe.
+
+ * * * * *
+
+Nachdem die durch Urkunde vom 19. Mai 1889 begründete, unterm 21. Mai
+1889 landesherrlich bestätigte und mit dem Recht der juristischen Person
+bekleidete »Carl Zeiss-Stiftung zu Jena« am 1. Juli 1891 auf Grund
+vertragsmäßiger Vereinbarungen mit dem Stifter und den damaligen
+Mitinhabern der Firma Carl Zeiss und der Firma Schott & Gen. in Jena
+alleiniger Inhaber der »Optischen Werkstätte« daselbst und Mitinhaber
+des dortigen »Glaswerks für wissenschaftliche und technische Zwecke«
+geworden, ist behufs endgültiger Regelung des seitdem erweiterten
+Aufgaben- und Wirkungskreises der genannten Stiftung das nachstehende
+
+
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung
+
+durch den Stifter errichtet worden.
+
+Dasselbe soll nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung vom 1. Oktober
+1896 ab an die Stelle der Stiftungs-Urkunde vom 19. Mai 1889 treten und
+diese insoweit außer Wirksamkeit setzen, als nicht ihr Inhalt in diesem
+Statut ausdrücklich als in Geltung verbleibend erklärt ist.
+
+
+Titel I.
+
+Konstituierende Bestimmungen.
+
+§ 1.
+
+
+_Zwecke der Stiftung._
+
+[Sidenote: Zwecke der Stiftung.]
+
+Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind:
+
+A.
+
+[Sidenote: A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.]
+
+1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die
+Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in
+Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten
+unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern:
+
+2. Dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der genannten
+Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in ihnen
+gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation -- als der Nahrungsquelle
+eines zahlreichen Personenkreises und als eines nützlichen Gliedes im
+Dienst wissenschaftlicher und praktischer Interessen;
+
+3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber
+dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen
+tätigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer persönlichen und
+wirtschaftlichen Rechtslage.
+
+
+B.
+
+[Sidenote: B. außerhalb der Stiftungsbetriebe.]
+
+1. Förderung allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige
+feintechnischer Industrie im eigenen Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe
+wie außerhalb desselben;
+
+2. Betätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten
+der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung;
+
+3. Förderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien in
+Forschung und Lehre.
+
+Die unter A bezeichneten Zwecke sind durch die Stiftung ausschließlich
+vermöge statutengemäßer Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute und innerhalb
+dieser zu erfüllen.
+
+Die unter B benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen als dem
+Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen übrig lassen
+mögen, nachdem den erstgenannten Aufgaben in ihnen genügt ist.
+
+
+§ 2.
+
+_Name._
+
+[Sidenote: Name.]
+
+Die Stiftung soll für alle Zeit den Namen »_Carl Zeiss-Stiftung_« führen
+zu Ehren des Mannes, der zu obengenannten Unternehmungen den ersten
+Grund gelegt hat und zur dauernden Erinnerung an sein eigenartiges
+Verdienst: geordnetes Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer
+Kunst auf seinem besondern Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben.
+
+
+§ 3.
+
+_Domizil._
+
+[Sidenote: Sitz.]
+
+Der rechtliche Sitz der Stiftung ist Jena.
+
+
+_Organe der Stiftung._
+
+§ 4.
+
+[Sidenote: Organe der Stiftung.]
+
+Für die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer Person, die
+Verwaltung ihres Vermögens und die oberste Leitung ihrer Angelegenheiten
+soll stets eine besondere »_Stiftungsverwaltung_« bestehen.
+
+Für die Leitung der industriellen Tätigkeit der Stiftung und die
+Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe sollen durch dieses Statut als die
+weiteren geordneten Organe der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung
+eingesetzt sein:
+
+die »_Vorstände_« (»Geschäftsleitungen«) der jeweils bestehenden
+Stiftungsbetriebe;
+
+ein zur Vertretung der Stiftungsverwaltung bei diesen Betrieben
+berufener ständiger Kommissar (»_Stiftungskommissar_«).
+
+welche beide, Vorstände und Stiftungskommissar, durch die
+Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gemäß nachfolgenden Bestimmungen
+dieses Statuts.
+
+
+§ 5.
+
+[Sidenote: Stiftungsverwaltung (St. V.) und Stiftungskommissar
+(St. K.).]
+
+Die Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung sollen demjenigen
+Departement des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums zustehen, dem
+die Angelegenheiten der Universität Jena jeweils unterstellt sind.
+
+Zum =ständigen= Stiftungskommissar ist =von der Stiftungsverwaltung= ein
+oberer Beamter des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums oder sonst ein
+aktiver oberer Beamter des öffentlichen Dienstes in außeramtlichem
+Auftrag zu bestellen, unter Gewährung einer jeweils fixierten, Tantiemen
+und ähnliche Bezüge ausschließenden Entschädigung aus Mitteln der
+Stiftung.
+
+Stiftungsverwaltung und Stiftungskommissar sind verpflichtet, die
+Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung in allem nach den Vorschriften
+dieses Statuts und gemäß den aus ihm erkennbaren Absichten des Stifters
+zu leiten. Sie dürfen dabei auf Staatsinteressen, welche den
+ausgesprochenen Zwecken der Stiftung fremd sind, nicht weitergehende
+Rücksicht nehmen, als auch für Privatpersonen gesetzlich geboten ist.
+
+
+Titel II.
+
+Organisation der industriellen Tätigkeit der Stiftung.
+
+_Einrichtungen._
+
+§ 6.
+
+[Sidenote: Gegenwärtige Geschäftsunternehmungen.]
+
+Die gegenwärtigen Geschäftsunternehmungen der Carl Zeiss-Stiftung -- die
+Optische Werkstätte (Firma Carl Zeiss) und das Glaswerk (Firma Schott &
+Gen.) zu Jena -- sind dauernd jede unter ihrer eigenen Handelsfirma, mit
+abgesondertem Vermögenskomplex für ihr Betriebskapital und in
+selbständiger Verwaltung unter ihrem besonderen Vorstand fortzuführen.
+
+
+§ 7.
+
+[Sidenote: Organisation der Geschäftsleitungen (G. L.).]
+
+Als Vorstände der Stiftungsbetriebe sollen stets kollegialische
+Geschäftsleitungen aus gleichberechtigten Mitgliedern fungieren.
+
+Die Zahl der Mitglieder einer Geschäftsleitung darf nicht über vier
+betragen.
+
+Sobald diese Zahl, außer in den durch die §§ 32, 34 geregelten Fällen,
+auf zwei herabgegangen ist, muß binnen Monatsfrist ein neues Mitglied
+bestellt werden.
+
+Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte
+muß zugleich dem Vorstand des Glaswerks angehören.
+
+
+§8
+
+[Sidenote: Befugnisse der G. L.]
+
+Dem Vorstand eines jeden Stiftungsbetriebes untersteht die gesamte
+innere Betriebsleitung, die kaufmännische Verwaltung und die ganze
+äußere geschäftliche Aktion der Firma, einschließlich der Bestellung und
+Abberufung von Prokuristen und anderen Bevollmächtigten, der Anstellung,
+Entlassung und Pensionierung der Beamten, Geschäftsgehilfen und
+Arbeiter, der Regelung ihrer Obliegenheiten und ihrer Bezüge und der
+Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse zur Firma gemäß den Bestimmungen dieses
+Statuts.
+
+In allen Angelegenheiten eines Stiftungsbetriebes können gültige
+Anordnungen nur durch seinen Vorstand nach dem durch nachfolgende §§
+dieses Statuts geregelten Verfahren getroffen werden.
+
+Jeder Stiftungsbetrieb kann Dritten gegenüber in allen seinen
+Angelegenheiten, nach innen und nach außen, gerichtlich und
+außergerichtlich, nur durch Mitglieder seines Vorstandes und die von
+letzterem bestellten Bevollmächtigten vertreten werden.
+
+
+§ 9.
+
+[Sidenote: Vertretung der St. nach außen in Angelegenheiten der
+einzelnen Fa.]
+
+Behufs Vertretung der Stiftung in den Angelegenheiten der einzelnen
+Firma ist entweder ein bestimmtes Mitglied des Vorstandes durch die
+Stiftungsverwaltung zum »Bevollmächtigten der Carl Zeiss-Stiftung« und
+ein zweites Mitglied zu dessen Stellvertreter zu bestellen und jeder von
+diesen beiden für seine Person zur Zeichnung der Firma schlechthin zu
+legitimieren; oder es ist Anordnung zu treffen, daß je zwei von den
+Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam diese Vertretung ausüben können.
+
+Denjenigen Mitgliedern des Vorstandes, welchen nicht gemäß vorstehender
+Bestimmung weitergehende Vertretungsbefugnis für ihre Person übertragen
+ist, ist Einzel-Prokura zu erteilen.
+
+Die jeweils getroffenen Anordnungen bezüglich der Vertretung der
+Stiftungsbetriebe nach außen sind in handelsrechtlich wirksamer Form zu
+verlautbaren.
+
+
+§ 10[46].
+
+[Sidenote: Einwirkung der St. V. auf die Geschäftsführung.]
+
+=Eine Einwirkung der Stiftungsverwaltung auf die Geschäftsführung der
+Stiftungsbetriebe findet nur insoweit statt, als dieses Statut bestimmt
+und mir durch Vermittelung des Stiftungskommissars.=
+
+
+§ 11.
+
+[Sidenote: Obliegenheiten des St. K.]
+
+Dem Stiftungskommissar liegt ob, die Geschäftsführung der Betriebe in
+allen ihren Zweigen fortgesetzt zu beaufsichtigen, Ordnungsmäßigkeit der
+Verwaltung und Statutenmäßigkeit im Verfahren der Geschäftsleitungen zu
+überwachen, sowie bei allen wichtigeren Akten der Geschäftsführung nach
+dem durch die §§ 13 bis 20 dieses Statuts geordneten Verfahren
+beschließend oder beratend mitzuwirken.
+
+
+§ 12.
+
+Der Stiftungskommissar hat über den Gang aller Angelegenheiten der
+inneren Verwaltung wie des äußeren Verkehrs fortdauernd sich
+unterrichtet zu halten.
+
+Er ist befugt, zu diesem Zweck jederzeit in alle Geschäftsbücher und
+Korrespondenzen Einsicht zu nehmen und in allen Teilen der Betriebe
+durch Augenschein und mündliche Vernehmung selbständig sich zu
+informieren.
+
+Die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe sind verpflichtet, von sich
+aus dem Stiftungskommissar alle =wichtigen= Angelegenheiten ihrer Firma
+vollständig offen zu legen.
+
+
+=Ordnung des Verfahrens.=
+
+§ 13.
+
+[Sidenote: Abgrenzung der Befugnisse der G. L.-Mitglieder.]
+
+Die Verteilung der laufenden Geschäfte unter die Mitglieder der
+Vorstände bleibt deren jeweiligem Übereinkommen überlassen.
+
+Im Umfang der gewöhnlichen Geschäfte und Vorkommnisse ist jedes einzelne
+Mitglied für die Geschäftsleitung zu handeln ohne weiteres befugt,
+soweit Entscheidungen nach feststehender Übung oder sonst klare Fälle in
+Frage sind. In allen anderen Fällen darf, soweit nicht Gefahr im Verzug,
+nur auf Grund gemeinsamer Verhandlung entschieden und vorgegangen
+werden, in Abwesenheit eines Mitgliedes nur, wenn die Sache
+entsprechenden Aufschub nicht gestattet, und gegen die ausgesprochene
+oder vorauszusehende Willensmeinung des Abwesenden nur auf Grund der in
+§ 15 gegebenen Vorschrift.
+
+
+§ 14.
+
+[Sidenote: Notwendigkeit der Anhörung des St. K.]
+
+Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse, welche aus dem gewöhnlichen
+Geschäftsgang heraustreten, müssen, wenn nicht Gefahr im Verzug ist, vor
+der Beschlußfassung dem Stiftungskommissar vorgebracht und vor ihm
+verhandelt werden.
+
+
+§ 15.
+
+[Sidenote: Entscheidung durch den St. K. bei Nicht-Übereinstimmung der
+G. L.]
+
+Falls in einer Sache Einstimmigkeit der Geschäftsleitung nicht besteht,
+ein Beschluß aber gefaßt werden muß oder von einem Mitglied des
+Vorstandes gefordert wird, ist stets die Entscheidung des
+Stiftungskommissars herbeizuführen und demjenigen Votum Folge zu geben,
+welchem der Stiftungskommissar beitritt.
+
+
+§ 16.
+
+[Sidenote: Ausdrückliche Zustimmung des St. K. erfordernde Handlungen
+der G. L.]
+
+Ausdrückliche Zustimmung des Stiftungskommissars haben die Vorstände
+auch im Falle einstimmiger Beschlüsse für folgende Handlungen
+einzuholen:
+
+Veräußerung oder Belastung von Immobilien, Verpfändung beweglichen
+Inventars der Firma und Eingehen von Schuldverpflichtungen irgend einer
+Art, welche nicht im regelmäßigen Geschäftsgang oder in Ausführung
+ordnungsmäßiger Beschlüsse der Vorstände erwachsen und dementsprechende
+Abwickelung finden.
+
+Kapitalaufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen
+(einschließlich Neuanlagen, Betriebserweiterungen u. dergl.), welche
+innerhalb eines Geschäftsjahres die Hälfte des auf die betreffende Firma
+entfallenden Anteils am »Erneuerungs- und Betriebserweiterungskonto« im
+Reservefonds der Stiftung übersteigen, sowie Aufwendungen auf
+Unkostenkonto innerhalb eines Geschäftsjahres für genannte Zwecke in
+Höhe von mehr als einem Zehntel des Anteils der Firma am »allgemeinen
+Rücklagekonto« in diesem Reservefonds, beides ohne Rücksicht darauf, ob
+dabei tatsächliche Entnahmen aus dem Reservefonds eintreten oder nicht.
+-- Die genannten Beträge sind zu bemessen nach dem Stand des
+Reservefonds zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres gemäß den
+Vorschriften in den §§ 23 und 45 dieses Statuts.
+
+Aufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen, welche,
+Kapitalanlagen und Unkostenaufwand zusammen genommen, mehr als zwei
+Drittel vom Betriebsüberschuß der Firma im vorangehenden Geschäftsjahr
+betragen, wenn schon im Laufe der letzt vorangehenden zwei
+Geschäftsjahre dem Reservefonds im ganzen mehr, als die im vorigen
+Absatz benannten Quoten ergeben, für dergleichen Zwecke tatsächlich
+entnommen worden ist. -- Der Betriebsüberschuß bestimmt sich hierbei
+nach der Vorschrift in § 23; die stattgehabten Entnahmen aus dem
+Reservefonds sind zu beziehen auf dessen Stand zu Beginn des laufenden
+Geschäftsjahres.
+
+Errichtung von eigenen Geschäftsstellen, Zweig- oder
+Handelsniederlassungen der Firma außerhalb des Deutschen Reichs.
+
+Erteilung von Prokura für die Firma an andere Personen als an Mitglieder
+ihres Vorstandes.
+
+Bestimmung der Gehaltsbezüge der Vorstandsmitglieder und Gewährung
+sonstiger Vorteile an letztere.
+
+Entlassung und Pensionierung derjenigen wissenschaftlichen, technischen
+und kaufmännischen Beamten der Firma, welchen die Leitung von
+Abteilungen oder die Leitung von Hauptzweigen der Verwaltung und des
+Betriebes übertragen ist, sowie aller auf Lebenszeit angestellten
+Beamten.
+
+Änderungen des Pensionsstatuts und des Krankenkassenstatuts.
+
+Eintritt in Prozesse oder Schiedsverfahren über Streitfragen, welche
+nicht aus dem gewöhnlichen Geschäftsgang sich ergeben.
+
+Nach Art oder Höhe ungewöhnliche Ehrenausgaben und sonstige nach Art
+oder Höhe ungewöhnliche Aufwendungen, die, als nicht unmittelbar
+geschäftlichen Zwecken dienend, gemäß § 22 auf Dispositionskonto der
+Geschäftsleitung zu verrechnen sind -- mit der Maßgabe, daß regelmäßige
+Leistungen solcher Art, welche bei Lebzeiten des Stifters auf
+Dispositionskonto einer Geschäftsleitung übernommen wurden, so lange auf
+diesem Konto fortzusetzen sind, als die ursprüngliche Veranlassung zu
+denselben fortbesteht.
+
+Gewährung von fortlaufenden Unterstützungen an ehemalige
+Geschäftsangehörige oder deren Hinterbliebene, die über die rechtlichen
+Verpflichtungen der Firma hinausgehen und nicht erforderlich sind, um
+zu verhindern, daß solche Personen in unverschuldete Not geraten oder
+daß den Gemeinden des Bezirks Armenlasten von Seiten des Betriebes
+erwachsen.
+
+Aufwendungen für Wohlfahrtseinrichtungen und für ähnliche Maßnahmen
+innerhalb des Betriebes, die nicht schon durch Rücksichten des
+geschäftlichen Interesses geboten sind.
+
+
+§ 17.
+
+[Sidenote: Sonstige Rechte und Pflichten des St. K. in Angelegenheiten
+der Betriebe.]
+
+Der Stiftungskommissar ist berechtigt, in Angelegenheiten der Betriebe
+selbst Anträge zu stellen und alsbaldige Beschlußfassung der beteiligten
+Geschäftsleitung über dieselben zu verlangen, wofern nicht bei
+Abwesenheit eines Mitgliedes die übrigen Mitglieder übereinstimmend
+Aufschub für geboten halten.
+
+Der Stiftungskommissar ist verpflichtet, gegenüber Anträgen der
+Mitglieder einer Geschäftsleitung, welche gemäß § 15 seiner Entscheidung
+oder gemäß § 16 seiner ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sein Votum
+zur Sache alsbald abzugeben, wofern auch etwa abwesende Mitglieder der
+Geschäftsleitung ihre Meinung ausgesprochen haben und die anwesenden
+übereinstimmend Aufschub für nachteilig halten.
+
+
+§ 18.
+
+[Sidenote: Form des Verkehrs mit dem St. K.]
+
+Die gesamte Mitwirkung des Stiftungskommissars bei der Geschäftsführung
+der Stiftungsbetriebe hat in mündlichem Verfahren an Ort und Stelle zu
+geschehen. Abgesehen von den üblichen Jahresberichten und Übersichten
+bei Gelegenheit der jährlichen Bilanzabschlüsse sind schriftliche
+Berichte oder Verhandlungen in Sachen der Geschäftsführung von den
+Vorständen der Betriebe nicht zu fordern.
+
+
+§ 19.
+
+[Sidenote: Anhörung der Geschäftsangehörigen.]
+
+In allen Angelegenheiten der Geschäftsführung muß den außer den
+Vorstandsmitgliedern jeweils beteiligten Beamten und den sonst in der
+Angelegenheit sachverständigen Geschäftsangehörigen Gelegenheit zu
+eingehender Meinungsäußerung und angemessener Mitwirkung gegeben
+werden.
+
+
+§ 20.
+
+[Sidenote: Geschäftsordnung der G. L.]
+
+Die Geschäftsordnungen der Vorstände und Abänderungen derselben sind
+zwischen den Vorständen der Betriebe und dem Stiftungskommissar zu
+vereinbaren.
+
+
+_Verwaltungsvorschriften._
+
+§ 21.
+
+[Sidenote: Normen der geschäftlichen Verwaltung der St.-Betriebe.]
+
+Die innere Verwaltung, die Buchführung und die Rechnungslegung hat bei
+den Stiftungsbetrieben stets in denjenigen Formen und Einrichtungen zu
+geschehen, welche bei wohlgeleiteten Privatunternehmungen von
+entsprechendem Geschäftsumfang als ordnungsmäßig anerkannt sind.
+
+Der zur regelmäßigen Geschäftsführung erforderliche flüssige
+Betriebsfonds oder Bankkredit ist jedem Stiftungsbetrieb zu eigener
+Verwaltung zu belassen.
+
+Die jährlichen Inventuren und Bilanzen sind in den handelsrechtlich
+vorgeschriebenen Formen unter Verantwortung der Geschäftsleitungen
+aufzustellen und seitens des Stiftungskommissars nach stattgehabter
+Prüfung mit anzuerkennen.
+
+Bücherrevisionen sind durch kaufmännische Sachverständige zu bewirken.
+
+
+§ 22.
+
+[Sidenote: Dispositionskonto der G. L.]
+
+Alle Aufwendungen aus Mitteln der Stiftungsbetriebe, welche nicht auf
+rechtlicher Verpflichtung beruhen und nicht unmittelbar geschäftlichen
+Zwecken dienen, doch aber wesentlich auf den Interessenkreis der
+Betriebe und ihres Personals sich beziehen und demgemäß, als nicht unter
+§ 1, B dieses Statuts fallend, Namens der Firma eines Stiftungsbetriebes
+zu erfolgen haben, sind unter den Unkosten der Firma auf einem besondern
+Konto (Dispositions-Konto der Geschäftsleitung) im einzelnen
+nachzuweisen.
+
+
+§ 23.
+
+[Sidenote: Statistische Aufstellungen.]
+
+Diejenigen statistischen Aufstellungen außerhalb der regelmäßigen
+Jahresinventuren und Bilanzen, welche behufs richtiger Anwendung
+nachfolgender Paragraphen dieses Statuts in authentischer Form zu
+erfolgen haben (Feststellung der Jahresausgabe jedes Betriebs, des
+Betriebsüberschusses oder -defizits, des durchschnittlichen
+Arbeitsverdienstes erwachsener Arbeiter und des durchschnittlichen
+Gehalts bestimmter Beamtenklassen, des Kapitalwertes laufender
+Rentenverpflichtungen etc.), sind für jeden Betrieb von Jahr zu Jahr
+durch die Geschäftsleitung zu bewirken und vom Stiftungskommissar mit
+anzuerkennen.
+
+[Sidenote: Jahresausgabe.]
+
+Als Jahresausgabe hat zu gelten die Summe aller tatsächlichen Ausgaben
+und übernommenen Schuldverpflichtungen innerhalb des Geschäftsjahres,
+welche zur geregelten Fortführung des Betriebes gedient haben,
+einschließlich der in § 24 bezeichneten Ausgaben und der Verzinsung des
+fremden Betriebskapitals in ihm, aber ausschließlich des Aufwandes für
+Vermehrungen auf Grundstück-, Gebäude-, Maschinen- und Werkzeug-Konto
+und für Erwerb von Rechten, welche einen Geldwert darstellen.
+
+[Sidenote: Betriebsüberschuß.]
+
+Als Betriebsüberschuß oder Betriebsdefizit, hat zu gelten die Differenz
+zwischen der vorher benannten Jahresausgabe und der Summe aller
+tatsächlichen Eingänge an Geld oder Geldeswert während des
+Geschäftsjahres, zuzüglich des Zuwachses, abzüglich der Minderung an
+realisierbaren Forderungen der Firma.
+
+[Sidenote: Jahresgewinn.]
+
+Der Jahresgewinn eines jeden Betriebes ist nach den handelsrechtlichen
+Regeln festzustellen unter Einführung sachgemäßer Abschreibungen auf
+alle der Wertminderung unterliegenden Betriebsmittel und einer
+Kapitalverzinsung, welche neben dem jeweils geltenden Hypothekenzinsfuß
+nur einer Risikoprämie Rechnung trägt, entsprechend der
+durchschnittlichen Verlustgefahr bei Kapitalanlagen in realen Werten auf
+dem betreffenden Industriegebiet.
+
+
+§ 24.
+
+[Sidenote: Pensionen usw. sind Betriebsunkosten.]
+
+Die jährlichen Ausgaben, welche auf Grund von statuten-oder
+vertragsmäßigen Pensionsverpflichtungen und auf Grund des § 77 dieses
+Statuts geleistet werden, haben, auch wenn sie etwa zeitweise dem
+Reservefonds der Stiftung zur Last fielen, nicht als Leistungen der Carl
+Zeiss-Stiftung, sondern als Unkosten der Geschäftsbetriebe zu gelten und
+sind dementsprechend bei den jährlichen Bilanzen und bei den in § 23
+benannten statistischen Aufstellungen in Ansatz zu bringen.
+
+[Sidenote: Desgl. Leistungen aus § 95 u. auf Dispos.-Ko.]
+
+Das Gleiche gilt auch für etwaige Leistungen, welche Geschäftsangehörige
+der Betriebe in Gemäßheit des § 95 oder des § 98 dieses Statuts
+außerhalb ihres regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes aus den
+Geschäftskassen empfangen, und für alle Ausgaben der letzteren, die nach
+§ 22 auf Dispositions-Konto der Geschäftsleitungen zu verrechnen sind.
+
+
+_Persönliche Verhältnisse der Vorstandsmitglieder._
+
+§ 25.
+
+[Sidenote: Ernennung der G. L.-Mitglieder.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) der Stiftungsbetriebe
+werden durch die Stiftungsverwaltung nach Anhören des
+Stiftungskommissars und der bei dem betreffenden Betrieb schon in
+Funktion stehenden Mitglieder ernannt. Gegen das einstimmige Votum
+dieser Mitglieder kann niemand ernannt werden.
+
+Die Ernennung begründet kein besonderes Amt, sondern nur den Auftrag zur
+Teilnahme an den in §§ 8 u. f. dieses Statuts bezeichneten Funktionen.
+
+
+§ 26.
+
+[Sidenote: Voraussetzungen der Ernennbarkeit der G. L.-Mitglieder.]
+
+Zu Vorstandsmitgliedern[47] können nur Personen bestellt werden, welche
+Fachmänner sind in Ansehung entweder wissenschaftlicher oder technischer
+oder kaufmännischer Interessen des betreffenden Betriebs und =bei
+bestehenden Stiftungsbetrieben nur solche, die außerdem= mindestens
+schon zwei Jahre innerhalb der letzten vier Jahre bei einem der Betriebe
+als obere Beamte oder als Sozien der Stiftung tätig waren.
+
+Soweit Beamte, müssen sie bei einem von den Stiftungsbetrieben durch
+Vertrag auf Lebenszeit gemäß § 59 dieses Statuts angestellt sein.
+
+Jedenfalls ein Mitglied in jedem Vorstand muß Fachmann sein hinsichtlich
+wissenschaftlicher Interessen des Betriebes.
+
+
+§ 27.
+
+[Sidenote: Eintritt in die G. L. als V. M.]
+
+Zum Eintritt in den Vorstand eines Stiftungsbetriebes können die Beamten
+dieser Betriebe wider ihren Willen nicht angehalten werden.
+
+Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann nicht auf Widerruf erfolgen,
+sondern nur entweder auf einen bestimmten, zum voraus vereinbarten
+Zeitraum oder auf Lebenszeit =bezw. bis zum Eintritt vertragsmäßiger
+Pensionierung=.
+
+[Sidenote: Abberufung eines V. M.]
+
+Abberufung eines Vorstandsmitgliedes wird, außer im Fall freiwilligen,
+von der Stiftungsverwaltung angenommenen Rücktritts desselben
+von den Funktionen, lediglich begründet durch den Ablauf des dafür
+vereinbarten Zeitraumes und durch Beendigung oder Aufhebung des
+Vertragsverhältnisses, auf Grund dessen die Ernennung gemäß § 26
+erfolgte. =Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist jedes Mitglied zum
+Rücktritt berechtigt, wenn es dabei auf den als Funktionszulage
+geltenden Teil seines Gehaltes verzichtet.=
+
+
+§ 28.
+
+[Sidenote: Besondere Verpflichtungen der V. M.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) bei den
+Stiftungsbetrieben müssen neben ihrer besonderen Funktion fortgesetzt
+eine regelmäßige Mitarbeit in den wissenschaftlichen, technischen oder
+kaufmännischen Angelegenheiten in einem von den Betrieben ausüben,
+hinsichtlich welcher Tätigkeit sie der betreffenden Geschäftsleitung als
+Kollegium wie alle übrigen Beamten der Firma untergeordnet bleiben.
+
+Sie dürfen außer dem Dienst der Stiftung kein besoldetes Amt bekleiden.
+
+Sie dürfen, abgesehen von den Sozien der Stiftung hinsichtlich ihres
+eigenen Betriebes, in keiner Form Bezüge haben, deren Höhe abhängig ist
+vom Bruttogewinn, Reingewinn oder Betriebsüberschuß der ihrer Leitung
+unterstellten Firma oder eines Betriebszweiges derselben.
+
+Sie dürfen keinen auf ihre Funktion bezüglichen Titel führen.
+
+
+§ 29.
+
+[Sidenote: Allgemeine Pflichten der V. M.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände sind gehalten, neben der Erfüllung der
+Aufträge, welche ihre sonstige Stellung hinsichtlich der Mitarbeit bei
+einem von den Stiftungsbetrieben ihnen zuweist, ihre ganze Kraft
+einzusetzen für die richtige Vertretung der ihnen unterstellten Firma,
+die Wahrnehmung ihrer Interessen und die Beförderung aller ihrer
+Angelegenheiten, und dabei in allem nach bestem Wissen und Gewissen auf
+die Erfüllung der Aufgaben hinzuwirken, welche der Stiftung gemäß den
+erkennbaren Absichten des Stifters gestellt sind.
+
+Sie haben mit Annahme ihrer Ernennung als auf gegenwärtiges Statut
+verpflichtet zu gelten, soweit dessen Inhalt unmittelbar oder mittelbar
+auf ihre Funktionen Bezug hat.
+
+
+§ 30.
+
+[Sidenote: Haftung der V. M.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände bei den Stiftungsbetrieben haften
+solidarisch für Schaden, der ihrer Firma oder der Stiftung durch
+Überschreiten ihrer Vollmachten und Befugnisse erwächst und sind in
+allem verantwortlich für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
+bei Ausübung ihrer Funktionen.
+
+Pflichtverletzung und Vernachlässigung der Obliegenheiten hinsichtlich
+dieser besonderen Funktionen bedingen die gleichen Rechtsfolgen, welche
+solche Verfehlungen hinsichtlich der gewöhnlichen Tätigkeit des
+Mitgliedes gemäß seinem Anstellungs- oder sonstigen Vertragsverhältnis
+zur Firma eines Stiftungsbetriebes nach sich ziehen, gleichgültig, ob
+der dieses Verhältnis regelnde Vertrag auf denselben oder auf einen
+anderen Stiftungsbetrieb Bezug hat.
+
+Kautionsleistung darf nur insoweit gefordert werden, als die
+Betreffenden eigenes Vermögen besitzen.
+
+
+§ 31.
+
+[Sidenote: Rechtsverhältnis der V. M. zur Stiftung (Verbot von
+Sonderverträgen).]
+
+Das durch Ernennung zum Vorstandsmitglied eines Stiftungsbetriebes
+begründete besondere Rechtsverhältnis desselben zur Carl Zeiss-Stiftung
+wird lediglich durch die Vorschriften dieses Statuts bestimmt.
+
+Durch Sondervertrag oder Dienstanweisung können einem solchen
+hinsichtlich seiner Funktionen andere Verpflichtungen als dieses Statut
+vorsieht mit rechtlicher Wirkung nicht auferlegt, andere Rechte nicht
+eingeräumt werden.
+
+
+_Schlußbestimmungen_.
+
+§ 32.
+
+[Sidenote: Geltungsbereich des St.-Statuts für das Glaswerk; Vertretung
+der St. bei diesem.]
+
+Für die Verwaltungen des Glaswerks gelten die Bestimmungen des Titels II
+dieses Statuts mit der Maßgabe, daß, so lange das jetzige
+Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, die
+Carl Zeiss-Stiftung behufs ihrer Vertretung in dieser Firma einen zur
+Zeichnung der Firma legitimierten Bevollmächtigten zu bestellen hat,
+welcher gemeinsam mit dem Mitinhaber des Glaswerks die Funktionen des
+Vorstandes desselben ausübt.
+
+Zum Bevollmächtigten der Stiftung beim Glaswerk ist ein Mitglied der
+Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte zu bestellen.
+
+Die Vorschriften der §§ 13 bis 20 dieses Statuts gelten in dieser Zeit
+auch für die Geschäftsführung des Glaswerks, nur bezüglich des § 15 mit
+dem Zusatz: daß in Angelegenheiten der Firma Schott & Gen. nichts gegen
+den Willen des Mitinhabers geschehen kann.
+
+
+§ 33.
+
+[Sidenote: Vertretung der St. für neubegründete Betriebe.]
+
+Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit ein neues
+Betriebsunternehmen in oder außerhalb Jena errichtet oder übernimmt,
+welches nicht dauernd oder vorübergehend durch die Geschäftsleitung
+eines schon bestehenden Stiftungsbetriebes zu verwalten ist, so haben
+hinsichtlich seiner Verwaltung alle Bestimmungen des Titels II dieses
+Statuts gleichfalls in Geltung zu treten.
+
+Seiner besonderen Geschäftsleitung muß jedenfalls ein Mitglied des
+Vorstandes der Optischen Werkstätte oder des Glaswerks als Mitglied
+angehören.
+
+
+§ 34.
+
+Falls die Carl Zeiss-Stiftung in ein neues Betriebsunternehmen eintritt
+im Gesellschaftsverhältnis mit einem andern, so dürfen hinsichtlich
+seiner Verwaltung die Vorschriften dieses Titels II auch für die Dauer
+des Gesellschaftsverhältnisses keinen weitergehenden Abänderungen
+unterworfen werden, als § 32 hinsichtlich des Glaswerks vorsieht.
+
+Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen.
+
+
+Titel III.
+
+Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung.
+
+§ 35.
+
+[Sidenote: Arbeitsgebiet der St.-Betriebe.]
+
+Die gewerbliche Tätigkeit der Carl Zeiss-Stiftung soll jederzeit auf
+dasjenige Arbeitsgebiet beschränkt bleiben, dem die jetzigen
+Geschäftsunternehmungen angehören. Sie darf also, abgesehen von jeweils
+erforderlichen Hilfsbetrieben irgend welcher Art, fortgesetzt nur in
+solchen Zweigen der Optik, der Glastechnik, des Instrumentenbaues und
+verwandter Industrieen gewerblich sich betätigen, welche die jetzige
+engere Verbindung zwischen Technik und Wissenschaft in den Betrieben der
+Stiftung, sei es im Gebrauchszweck der Erzeugnisse, sei es in den
+Herstellungsbedingungen derselben, aufrecht erhalten.
+
+Das Eintreten der Stiftung in gewerbliche Unternehmungen anderer Art und
+ihre aktive Beteiligung an solchen bleibt, selbst zum Zweck bloßer
+Vermögensanlage, dauernd ausgeschlossen.
+
+=Durch die vorstehenden Bestimmungen ist insbesondere nicht
+ausgeschlossen die Beteiligung der Carl Zeiss-Stiftung an solchen
+fremden Unternehmungen, die sich mit dem Absatz der in den
+Stiftungsbetrieben fabrizierten Waren oder mit der Beschaffung der zu
+dieser Fabrikation erforderlichen Rohmaterialien und Halbfabrikate
+befassen; es soll jedoch in diesen Fällen die Stiftung selbst weder an
+der Vertretung nach außen noch an der aktiven Leitung teilnehmen und das
+finanzielle Risiko auf einen bestimmten Betrag beschränkt bleiben.=
+
+
+§ 36.
+
+[Sidenote: Erweiterungsbereich der Aktion der St.-Betriebe.]
+
+Gesundem Unternehmungsgeist, den die Organe der Stiftung
+betätigen können, um deren Wirksamkeit als Träger industrieller
+Arbeitsorganisation durch Ausdehnung ihrer geschäftlichen Unternehmungen
+fortgesetzt zu steigern, soweit solches unter Wahrung aller Rücksichten
+auf die Sicherung des Bestehenden jeweils tunlich erscheinen mag, sollen
+andere Schranken als § 35 vorsieht nicht gesetzt sein. Es dürfen also
+nicht nur die jetzigen Stiftungsbetriebe durch Eintreten in neue
+Betriebszweige ihr Arbeitsfeld und durch Errichtung von neuen
+Geschäftsstellen und Handelsniederlassungen im Inland und im Ausland
+ihre kaufmännische Aktion beliebig ausdehnen, sondern es können
+geeigneten Falls auch weitere, unter selbständiger Firma zu führende
+Betriebsunternehmungen auf dem in § 35 umschriebenen Arbeitsgebiet in
+oder außerhalb Jena errichtet oder übernommen werden.
+
+Unternehmungen der zuletzt gedachten Art können jedoch jederzeit nur
+eingeleitet werden durch den Vorstand eines der jeweils bestehenden
+Stiftungsbetriebe, im Sinne einer Geschäftsaktion des letzteren, und
+sollen nicht zulässig sein gegen den einstimmigen Einspruch des
+Vorstandes eines der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe.
+
+
+§ 37.
+
+[Sidenote: Veräußerung von St.-Betrieben.]
+
+Nach Sinn und Zweck der Stiftung ist unbedingt ausgeschlossen, daß sie
+ihrer Besitztitel auf die gegenwärtigen Stiftungsbetriebe oder der
+diesbezüglichen vertragsmäßig gegebenen Anrechte durch Verkauf oder
+Abtretung, oder der Last eigener Verwaltung derselben durch Verpachtung,
+Aufnahme neuer Sozien oder dergleichen jemals ganz oder teilweise sich
+entledigen dürfte.
+
+Das Gleiche soll auch hinsichtlich jedes andern, etwa in Zukunft von der
+Stiftung im Gebiet des Deutschen Reiches begründeten oder übernommenen
+neuen Betriebsunternehmens dann in Geltung treten, wenn dasselbe einmal
+durch fünf Jahre oder länger im Besitz oder Mitbesitz der Stiftung
+gewesen ist.
+
+Sollte zu irgend einer Zeit die weitere Fortführung eines unter die
+obigen Vorschriften fallenden Stiftungsbetriebs ohne Schädigung oder
+Gefährdung der übrigen oder der Stiftung selbst unmöglich werden, so ist
+dieser Betrieb unter tunlichster Schonung der beteiligten Interessen
+endgültig aufzulösen, seine Firma aber nach Abwicklung aller
+Verbindlichkeiten endgültig zu löschen.
+
+
+§ 38.
+
+[Sidenote: Eintreten der St. in Gesellschaftsverhältnisse.]
+
+Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues
+gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit einem
+andern, so muß der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorsehen, daß mit
+dem Ausscheiden des ursprünglichen Sozius aus der aktiven Teilnahme an
+der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an die Stiftung zur alleinigen
+Vertretung und Verwaltung überzugehen habe.
+
+Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen.
+
+=Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Beteiligungen, der in
+§ 35 Abs. 3 genannten Art.=
+
+
+§ 39.
+
+[Sidenote: Verlegung der St.-Betriebe von Jena.]
+
+Eine Verlegung der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe an Orte außerhalb
+der nächsten Umgebung von Jena ist unstatthaft.
+
+
+§ 40.
+
+[Sidenote: Allgemeine Direktiven für die Geschäftspolitik der
+St.-Betriebe.]
+
+Gemäß den in § 1 der Stiftung zugewiesenen Aufgaben hat ihre
+geschäftliche Aktion unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt als Ziel
+zu verfolgen nicht sowohl möglichste Mehrung der Reingewinne oder
+Betriebsüberschüsse ihrer Unternehmungen, als vielmehr die Steigerung
+des wirtschaftlichen Gesamtertrages, welchen diese Unternehmungen dem
+ganzen in ihnen vereinigten Personenkreis, die Stiftung als Unternehmer
+einbegriffen, mit Aussicht auf längeren Fortbestand noch zu gewähren
+vermögen.
+
+Dabei ist jedoch stets darauf hinzuwirken, daß der Stiftung, als dem
+unpersönlichen Träger der Organisationen, derjenige Anteil an dem Ertrag
+der gemeinsamen Tätigkeit noch verbleibe, welcher in der organisierten
+Arbeit nicht von den einzelnen, auch nicht in ihrer Gesamtheit,
+persönlich erarbeitet ist, sondern als Ausfluß der Organisation selbst,
+der durch sie erhaltenen Kontinuität aller Tätigkeit und der in ihr
+fortwirkenden Leistungen aller Vorgänger angesehen werden muß; welcher
+Anteil, indem er gerechterweise allen einzelnen vorenthalten bleibt,
+gerechterweise den dauernden Interessen ihrer Gemeinschaft und Zwecken
+des allgemeinen Wohls zu dienen hat.
+
+
+§ 41.
+
+[Sidenote: Maßstab für die wirtschaftliche Gesamtleistung der
+St.-Unternehmungen.]
+
+Um für die Organe der Stiftung wesentliche Unterlagen für eine
+sachgemäße Anwendung der in § 40 ausgesprochenen Richtschnur immer
+evident zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr der gemäß § 23 festgestellte
+bilanzmäßige Reingewinn eines jeden Stiftungsbetriebes ohne Rücksicht
+auf die Höhe des Betriebskapitals zu berechnen nach seinem Verhältnis
+zum gesamten Lohn- und Gehaltkonto des Betriebs in demselben
+Geschäftsjahr, also derjenige Prozentsatz vom gesamten Arbeitsertrag
+aller mittätigen Personen nachzuweisen, der dem Betrieb als
+Unternehmergewinn geblieben ist.
+
+Daneben ist, so genau es angeht, zu veranschlagen, welcher
+durchschnittliche Prozentsatz von jenem Personalunkostenkonto in
+Ansehung der hierfür maßgebenden Faktoren jeweils als durch die in Titel
+V dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten besonderen Lasten
+zum voraus belegt anzusehen, also als jährlicher Mindestbetrag dem
+Reservefonds zuzuführen und von dem zuerst bestimmten Prozentsatz in
+Abzug zu bringen ist, um denjenigen Bruchteil vom Arbeitsertrag des
+Personals zu erhalten, welcher dem Betrieb als wirklicher Nettogewinn
+aus der Organisation zugekommen ist.
+
+In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Organisation als
+Wirtschaftsfaktor auf dem in Frage stehenden Industriegebiet ist die
+Lage eines Stiftungsbetriebes als der in § 40 Abs. 2 ausgesprochenen
+grundsätzlichen Forderung nach dem jetzt gegebenen Maßstab genügend nur
+dann anzusehen, wenn der zuletzt bezeichnete Nettoanteil der Stiftung am
+Gesamtertrag in Jahren, die nicht ungewöhnlich ungünstige
+Wirtschaftsbedingungen aufweisen, mindestens noch ein Fünftel vom Anteil
+der Gesamtheit der mittätigen Personen und zugleich nicht weniger als
+ein Zehntel der Jahresausgabe erreicht.
+
+
+§ 42.
+
+[Sidenote: Ideale Aufgaben der St.-Betriebe.]
+
+Bei den Bemühungen um die Erhaltung und Mehrung der Wirksamkeit der
+Stiftung nach der wirtschaftlichen Seite hin ist fortgesetzt im Auge zu
+behalten, daß gemäß den in § 1, A bezeichneten Stiftungszwecken ihre
+Unternehmungen neben dem Erwerb auch dem allgemeinen Fortschritt der in
+ihnen vertretenen technischen Künste, der Steigerung ihrer Leistungen
+und dadurch mittelbar den Interessen der wissenschaftlichen Forschung,
+sowie erhöhtet Befriedigung der auf diese Künste angewiesenen
+Bedürfnisse der Technik und des bürgerlichen Lebens dienen sollen.
+
+Im Aufgabenkreis der Stiftungsbetriebe und im natürlichen Auftrag ihrer
+Leiter liegt es also, auch solcher Zwecke nach Kräften sich anzunehmen,
+deren Verfolgung unmittelbaren Vorteil nicht verspricht, aber geeignet
+erscheint, allgemeine Interessen der feintechnischen Industrie oder
+besondere Angelegenheiten ihrer Technik oder besondere Bedürfnisse der
+Wissenschaft und des praktischen Lebens innerhalb der Stiftungsbetriebe
+zu befördern.
+
+
+§ 43.
+
+Die Organe der Stiftung haben besonders darauf hinzuwirken, daß auch in
+Zukunft die Stiftungsbetriebe fortgesetzt und in möglichstem Umfang an
+solchen Aufgaben ihres Arbeitsgebietes sich betätigen, welche technisch
+hochstehende Einzelarbeit erfordern und welche deshalb, wenn sie auch
+wirtschaftlich wenig Vorteil bringen, dem Ganzen ein höheres Niveau
+technischer Leistungsfähigkeit erhalten und ein Gegengewicht gegen die
+Routinetendenz rein fabrikatorischer Tätigkeit darbieten.
+
+
+§ 44.
+
+[Sidenote: Beschränkung der Patentnahme.]
+
+In bezug auf solche aus dem Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe
+hervorgehende neue Erzeugnisse, Verbesserungen u. dergl., welche ihrer
+Bestimmung nach wesentlich Zwecken des Studiums und der
+wissenschaftlichen Forschung dienen, darf auch in Zukunft eine
+Beschränkung des Wettbewerbes anderer durch Patentnahme oder ähnliche
+Maßregeln nicht herbeigeführt werden.
+
+
+Titel IV.
+
+Reservefonds.
+
+Substanz.
+
+§ 45.
+
+[Sidenote: Zweck u. Bestandteile des Reservefonds (R. F.)]
+
+Behufs möglichster Sicherung dauernder Erfüllung der in diesem Statut
+den Stiftungsbetrieben auferlegten Pflichten und der der Stiftung selbst
+zugewiesenen Aufgaben hat die Stiftung aus den Überschüssen der
+Geschäftsunternehmungen und den sonstigen Erträgnissen ihres jeweiligen
+Vermögens einen vom Geschäftsvermögen der Stiftungsbetriebe
+abgesonderten Reservefonds anzusammeln und diesen tunlichst auf solche
+Höhe zu bringen, bezw. nach zeitweiliger Minderung seines Bestandes
+wieder zu solcher Höhe zu ergänzen, daß in ihm enthalten ist:
+
+I. Das Deckungskapital für alle jeweils den Geschäftsfirmen auf Grund
+der §§ 72, 73 oder auf Grund von besonderen Anstellungsverträgen und der
+Stiftung selbst aus sonstigen Verträgen tatsächlich erwachsenen
+Rentenverpflichtungen, alle einzelnen Posten nach ihrem wahrscheinlichen
+Kapitalwert veranschlagt -- soweit dieses Deckungskapital hinausgeht
+über ein Drittel des Buchwertes des der Stiftung gehörigen sonst
+unbelasteten Betriebskapitals der Stiftungsfirmen.
+
+II. An Rücklagen:
+
+a) eine Personallasten-Reserve zur Sicherung der Deckung demnächst zu
+gewärtigender Pensionsansprüche gegen die Geschäftsfirmen und etwaiger
+auf Grund des § 77 dieses Statuts nötig werdender Aufwendungen, in Höhe
+von einem Drittel des jährlichen Lohn- und Gehalt-Kontos der
+Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der letztverflossenen drei
+Geschäftsjahre;
+
+b) ein Erneuerungs- und Betriebserweiterungs-Fonds für die
+Geschäftsunternehmungen, in Höhe von einem Drittel des jeweiligen
+Buchwertes aller der Abnutzung unterliegenden Betriebsmittel (Gebäude,
+Maschinen etc.);
+
+c) eine allgemeine Rücklage zur Sicherung der Aktionsfähigkeit der
+Stiftung und ihrer Geschäftsfirmen, sowie zur Deckung etwa eintretender
+Betriebsausfälle oder Verluste, im Betrag einer durchschnittlichen
+Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der
+letztverflossenen drei Geschäftsjahre, gemäß der Vorschrift in § 23
+dieses Statuts berechnet.
+
+
+§ 46.
+
+[Sidenote: Substanz des R. F.]
+
+Als dem Reservefonds der Stiftung zugehörig haben alle nicht besonderen
+stiftungsgemäßen Zwecken gewidmeten Vermögensobjekte zu gelten, welche
+jeweils im Eigentum der Stiftung und nicht im Geschäftsvermögen der
+Stiftungsfirmen, als Bestandteile des Betriebskapitals dieser, sich
+befinden.
+
+
+§ 47.
+
+[Sidenote: Mindestzuweisungen an den R. F.]
+
+So lange der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe noch nicht
+erreicht, bezw. nach stattgehabter Minderung noch nicht wiedererreicht
+hat, soll ihm von Jahr zu Jahr nicht weniger als die Hälfte aller nach
+Deckung etwaigen Kapitalbedarfs der Stiftungsbetriebe je noch verfügbar
+bleibenden Betriebsüberschüsse und Zinserträge zugeführt werden. Jedoch
+sind Aufwendungen für stiftungsgemäße Zwecke nach § 1, B bis zum
+jährlichen =reinen Zinsabwurf (Saldo) des Stiftungsvermögens=[48]
+jederzeit zulässig[49].
+
+[Sidenote: Entnahmen aus dem R. F.]
+
+Herausnahmen aus dem Kapitalbestand des Reservefonds dürfen in dieser
+Zeit, =außer zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen=, für keine
+anderen Zwecke als für solche der Geschäftsunternehmungen erfolgen.
+
+Die vertragsmäßige Abzahlung fremder Kapitalposten im Betriebskapital
+der Geschäftsfirmen darf bis zum gedachten Zeitpunkt aus dem
+Kapitalbestand des Reservefonds nur insoweit erfolgen, als Heranziehen
+andern fremden Kapitals in Form unkündbarer amortisierbarer Anleihe
+nicht möglich wäre, außer zu höherm Zinsfuß als ein Prozent über dem
+jeweiligen Hypothekenzinsfuß.
+
+
+§ 48[50].
+
+=Ist weggefallen.=
+
+
+§ 49.
+
+[Sidenote: Beschränkung der Ansammlung des R. F.]
+
+Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, ist ihm
+von da ab nicht mehr als die Hälfte der jährlich verfügbar bleibenden
+Betriebsüberschüsse und Zinserträge zuzuführen und, wenn der nicht auf
+Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds das Einundeinhalbfache des
+nach § 45 sich ergebenden Gesamtbetrages überschreitet, nicht mehr als
+ein Viertel dieser Überschüsse.
+
+
+§ 50.
+
+[Sidenote: Verbot weiterer Erhöhung des R. F.]
+
+Ist der Reservefonds zu irgend einer Zeit so weit angewachsen, daß er
+außer dem im § 45 unter I benannten, den dritten Teil des buchmäßigen
+Anteils der Stiftung am Betriebskapital der Stiftungsfirmen
+überschreitenden Deckungskapital die unter II a bis c dort bezeichneten
+Rücklagen mit dem Doppelten der in § 45 angegebenen Beträge enthält, so
+soll von da ab, so lange diese Voraussetzung fortbesteht, weitere
+Vermögensansammlung außerhalb des Betriebskapitals der Stiftungsbetriebe
+der Carl Zeiss-Stiftung versagt sein.
+
+
+§ 51.
+
+[Sidenote: Ausgabezwang bezw. des Geschäftsgewinnes. Ausgabezwang bezw.
+der Zinsen des R. F.]
+
+Nach Eintritt des in § 49 vorgesehenen Falles hat die Stiftung
+mindestens die Hälfte, bezw. mindestens drei Viertel, der jeweils
+verfügbar bleibenden Jahresüberschüsse aus den Erträgnissen der Betriebe
+und dem Zinsabwurf des Reservefonds, und nach Eintritt des in § 50
+gedachten Falles diese gesamten Jahresüberschüsse für aus § 1, B
+stiftungsgemäße Zwecke nach den Bestimmungen in Titel VII dieses Statuts
+fortgesetzt zur Verausgabung zu bringen. Jedoch bleibt jederzeit
+gestattet, Überschüsse, welche nach § 49 oder § 50 zur Verwendung
+bestimmt sind, behufs Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen
+Aufwendungen für zum voraus bestimmte Zwecke, in Form von besondern
+Fonds zeitweilig noch im Reservefonds der Stiftung zu belassen.
+
+
+_Verwaltung_.
+
+§ 52.
+
+[Sidenote: Normen für die Vermögensanlagen des R. F.]
+
+Für die Vermögensanlagen des Reservefonds soll jede Art von Spekulation,
+sei es auf Konstellationsgewinn, sei es auf hohe Zinsen, unbedingt
+ausgeschlossen sein, im übrigen aber keine Beschränkung wegen besonderer
+Sicherheitsanforderungen bestehen.
+
+Ein Teil seines Vermögensbestandes ist in Grundbesitz, ein anderer Teil
+dagegen, =in möglichst liquider Form und zwar zu einem angemessenen
+Betrag auch in sicheren ausländischen Werten anzulegen=[51].
+
+
+§ 53.
+
+[Sidenote: Desgl. für die Verwahrung der Bestände des R. F.]
+
+Im übrigen ist das den Reservefonds bildende Vermögen der Carl
+Zeiss-Stiftung nach den jeweilig für die Verwahrung und Verwaltung von
+Staatsgeldern geltenden Normen zu verwahren und zu verwalten, jedoch
+ohne daß hierdurch dem Staat eine Haftpflicht erwachsen darf.
+
+Insoweit Vermögensobjekte der Stiftung oder Besitztitel begründende
+Urkunden bezüglich solcher nicht nur vorübergehend für kurze Zeit
+zusammen mit Staatsgeldern verwahrt werden, muß das Eigentum der
+Stiftung an ihnen jederzeit offensichtlich gehalten werden.
+
+Insoweit dergleichen Objekte abgesondert verwahrt werden, sind sie unter
+doppeltem Verschluß, seitens des Kassebeamten und eines Beauftragten der
+Stiftungsverwaltung, zu halten.
+
+=Für Barmittel, die zur Bestreitung von Ausgaben bereit gehalten werden
+müssen, sowie für Zinsscheine der zum Reservefonds gehörigen Wertpapiere
+soll es jedoch nur des Verschlusses seitens des Kassebeamten bedürfen.=
+
+
+§ 54.
+
+[Sidenote: Trennung der Bestandteile des R. F.]
+
+Die in § 45 aufgezählten Bestandteile des Reservefonds sollen bei der
+Verwaltung des Fonds weder getrennter Rechnungsführung noch
+tatsächlicher Absonderung, sondern nur buchmäßiger Scheidung
+unterliegen.
+
+Nach der jährlich zu erneuernden Berechnung des in § 45 unter I
+bezeichneten Deckungskapitals für alle laufenden Rentenverpflichtungen
+der Stiftungsbetriebe und der Stiftung ist das gesamte buchmäßige
+Vermögen des Reservefonds mit Beginn eines jeden Geschäftsjahres, nach
+buchmäßiger Dotierung der etwa gemäß § 51 zur zeitweiligen Ansammlung
+von Überschüssen für vorausbestimmte Zwecke angelegten Separatkonten, in
+seinem in Abteilung II einzustellenden Betrag auf die drei Konten =a=,
+=b= und =c= rechnerisch zu verteilen nach Verhältnis der drei
+Grundsummen, welche nach § 45 jeweils sich ergeben.
+
+
+§ 55.
+
+[Sidenote: Verfügung über den R. F. und Verwaltung desselben.]
+
+Die Verfügung über den Reservefonds und die Verwaltung desselben
+untersteht allein der Stiftungsverwaltung, vorbehaltlich der aus Titel
+II dieses Statuts sich ergebenden Rechte der Vorstände der
+Stiftungsbetriebe.
+
+Über seinen Stand, die Art seiner Anlagen und seinen Zinsertrag sind der
+Stiftungskommissar und die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe
+fortdauernd unterrichtet zu halten.
+
+
+Titel V.
+
+Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den
+Stiftungsbetrieben.
+
+_Persönliche Rechte._
+
+§ 56.
+
+[Sidenote: Neutralität bei Anstellung und Beförderung der Angestellten
+und Arbeiter.]
+
+Bei Anstellung der Beamten der Stiftung und der Stiftungsbetriebe, der
+Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne Ansehen der
+Abstammung, des Bekenntnisses und der Parteistellung verfahren werden.
+
+Die Fortsetzung der eingegangenen Anstellungs- und Arbeitsverträge,
+sowie die Beförderung der Angestellten und Arbeiter in Hinsicht auf
+Funktion und Entlohnung darf nur von ihren Fähigkeiten und Leistungen,
+der Pflichtmäßigkeit ihres dienstlichen Verhaltens und von Rücksichten
+auf andere wesentliche Interessen des Betriebs abhängig gemacht werden,
+vom außerdienstlichen Verhalten aber nur insoweit, als dasselbe die
+Erfüllung ihrer Dienstpflichten oder ihr persönliches Ansehen in
+Rücksicht auf bürgerliche Ehre und gute Sitte berührt.
+
+
+§ 57.
+
+[Sidenote: Zulässiger Inhaltsbereich der Dienstverträge.]
+
+Das in den Stiftungsbetrieben durch den Dienstvertrag begründete
+Pflichtverhältnis der Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter zur
+Stiftung, zu ihrer Firma und zu allen Vorgesetzten erstreckt sich
+lediglich auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung und die sonstigen
+Dienstgeschäfte, und zwar in Hinsicht auf folgende Punkte:
+
+ Art und Maß der Arbeitsleistung und der sonstigen Obliegenheiten;
+
+ Leitung und Beaufsichtigung der dienstlichen Tätigkeit durch die
+ dazu bestellten Organe;
+
+ Obhut über Eigentum der Firma und Eigentum Fremder, welches
+ einzelnen oder mehreren vermöge ihrer dienstlichen Tätigkeit
+ anvertraut oder zugänglich ist, und Wahrung sonstiger ihnen darin
+ anvertrauter Interessen der Firma und Fremder;
+
+ Wahrung von Sicherheit und Ordnung in Betrieb und Verwaltung;
+
+ Verkehr der einzelnen mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und
+ Untergebenen innerhalb des Dienstes;
+
+ Schutz von Eigentum und sonstigen Interessen der
+ Betriebsangehörigen, insoweit solches Eigentum den Angestellten und
+ Arbeitern vermöge des Dienstverhältnisses zugänglich ist, oder
+ solche Interessen ihnen darin anvertraut sind;
+
+ Wahrung solcher Rücksichten, welche den in Vertrag Stehenden aus
+ Treu und Glauben gegenseitig, also je in gleicher Art auch der
+ Firma und ihren Vertretern dem einzelnen Angestellten und Arbeiter
+ gegenüber obliegen.
+
+Verpflichtungen, welche in keinem von diesen Punkten auf die dienstliche
+Tätigkeit Bezug haben, können niemand auferlegt werden. Handlungen und
+Unterlassungen, welche in keinem von diesen Punkten die dienstliche
+Tätigkeit berühren, begründen unbeschadet ihrer sonstigen Beurteilung
+keine Verletzung des Dienstvertrags oder vertragsmäßiger Pflichten.
+
+Anordnungen, welche behufs Beaufsichtigung der in Lehrvertrag stehenden
+Lehrlinge und der unter 18 Jahre alten Betriebsangehörigen getroffen
+werden, fallen nicht unter die Beschränkungen dieses Paragraphen.
+
+
+§ 58.
+
+[Sidenote: Gewährleistung persönlicher Freiheit außerhalb des Dienstes.]
+
+In der freien Ausübung =der allgemeinen=[52] persönlichen und
+=staat=sbürgerlichen Rechte außerhalb des Dienstes darf, abgesehen von
+der Beaufsichtigung von Lehrlingen und unter 18 Jahre alten Personen,
+niemand unmittelbar oder mittelbar behindert werden.
+
+In der Vertretung ihrer Interessen, einzeln oder gemeinsam, innerhalb
+der Grenzen des gesetzlich Erlaubten, und[53] der im Anstellungs- oder
+Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten, dürfen die Angehörigen der
+Betriebe in keiner Art beschränkt werden.
+
+
+§ 59.
+
+[Sidenote: Anstellung auf Lebenszeit.]
+
+Der Anstellungsvertrag der auf Lebenszeit angestellten Beamten darf
+Dienstentlassung nur vorsehen wegen grober Pflichtverletzung, wegen
+fortgesetzter Vernachlässigung der Obliegenheiten und wegen solcher
+Anstände im außerdienstlichen Verhalten, welche bürgerliches Ansehen
+oder persönliches Vertrauen aufheben, Pensionierung nur wegen solcher
+Tatsachen, welche auch dem Angestellten vertragsmäßigen Anspruch auf
+Pensionierung geben.
+
+Außerdienststellung dieser Beamten ohne vertragsmäßig begründete
+Dienstentlassung oder Pensionierung ist unzulässig.
+
+
+§ 60.
+
+[Sidenote: Konkurrenzklausel.]
+
+Vertragsmäßige Beschränkungen hinsichtlich der Tätigkeit nach etwaigem
+Austritt aus dem Dienst der Stiftungsbetriebe dürfen nur den gemäß § 59
+auf Lebenszeit angestellten Beamten auferlegt werden.
+
+
+§ 61.
+
+[Sidenote: Arbeitszeit der Lohnarbeiter.]
+
+Der Arbeitsvertrag darf die im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden
+Angehörigen der Stiftungsbetriebe nur zu einer bestimmten täglichen
+Arbeitszeit verpflichten, die in den Arbeiten des laufenden Betriebs
+nicht länger als neun Stunden sein soll.
+
+[Sidenote: Überarbeit.]
+
+Zur Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit im Betrieb darf, außer
+für den Fall einer stattgehabten Betriebsstörung, niemand verpflichtet
+oder angehalten werden.
+
+Vereinbarungen wegen zeitweiliger Leistung von Überarbeit im ungestörten
+Betrieb dürfen nicht für länger als vier Arbeitswochen verbindlich
+gemacht werden.
+
+
+§ 62.
+
+[Sidenote: Urlaub.]
+
+Alle über 18 Jahre alte, nicht in vertragsmäßigem Lehrverhältnis
+stehende Angehörige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch auf Urlaub für
+zwölf Arbeitstage jährlich, wegen dessen Benutzung sie auf Vereinbarung
+mit der Geschäftsleitung des Betriebes oder deren Beauftragten
+angewiesen sind.
+
+Ordnungsmäßig beantragter Urlaub auf nicht mehr als drei Arbeitstage, im
+einzelnen Fall und innerhalb eines Monats, darf nur wegen erweislichen
+besonderen Nachteils für die Firma oder für andere Betriebsangehörige
+verweigert werden.
+
+Allgemeine Beschränkung alles Urlaubsanspruchs auf einzelne
+Zeitabschnitte im Jahre ist nur hinsichtlich solcher zulässig, die mit
+kontinuierlichem Feuer arbeiten, oder sonst an Arbeiten beteiligt sind,
+deren Unterbrechung regelmäßig mit besonderem Nachteil verbunden ist
+
+Angehörigen der Betriebe, Arbeitern wie Beamten, welche zu
+ehrenamtlicher Tätigkeit im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst berufen
+werden, muß der zu ordnungsmäßiger Ausübung dieser Tätigkeit nötige
+Urlaub auf ihren Antrag stets gewährt werden.
+
+
+§ 63.
+
+[Sidenote: Verwaltung der Krankenkasse.]
+
+Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe soll auch in Zukunft der
+Selbstverwaltung der Versicherten in der Art unterstellt bleiben, daß,
+abgesehen von der gesetzlich gebotenen Mitwirkung der Vertreter des
+Betriebsunternehmers, die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe nicht
+mitbeschließend, sondern nur beratend und die Statutenmäßigkeit des
+Verfahrens beaufsichtigend, Einfluß auf ihre Verwaltung ausüben.
+
+
+§ 64.
+
+[Sidenote: Arbeitervertretungen.]
+
+Arbeitervertretungen in den Stiftungsbetrieben, welchen Befugnisse
+zustehen sollen gegenüber der Gesamtheit einer Arbeiterschaft oder einem
+nicht nur auf Lehrlinge und unter 18 Jahre alte Personen beschränkten
+Kreis derselben oder gegenüber der Geschäftsleitung des Betriebes,
+müssen gänzlich aus direkter geheimer Wahl seitens der sämtlichen über
+18 Jahre alten Betriebsangehörigen hervorgehen, von Jahr zu Jahr
+gänzlicher Erneuerung unterliegen und aus nicht weniger als zwölf
+Mitgliedern bestehen; die Wählbarkeit zu ihnen muß aber beschränkt sein
+auf volljährige, seit mindestens einem Jahr im Betrieb tätige, im
+gewöhnlichen Lohnverhältnis stehende Arbeiter und darf weitern
+Beschränkungen nicht unterworfen sein.
+
+Sie sind befugt, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung ihres
+Betriebes zusammenzutreten und haben das Recht, in allen Angelegenheiten
+ihres Betriebes auf ihren Antrag von dieser Geschäftsleitung gehört zu
+werden.
+
+
+§ 65.
+
+[Sidenote: Strafen.]
+
+Gegen alle Strafen, welche von der Geschäftsleitung eines Betriebs oder
+deren Vertretern auf Grund der Betriebsordnung oder auf Grund sonstiger
+Satzungen ausgesprochen werden können, muß Berufung auf richterliche
+oder schiedsrichterliche Entscheidung oder Berufung an eine den
+Vorschriften des § 64. entsprechende Arbeitervertretung zugelassen
+bleiben.
+
+
+_Wirtschaftliche Anrechte im Dienstverhältnis._
+
+§ 66.
+
+[Sidenote: Gewährleistung eines festen Zeitlohns.]
+
+Alle Arbeiter und Geschäftsgehifen in den Stiftungsbetrieben müssen
+gegen einen mit jedem zum voraus vereinbarten festen Zeitlohn, pro Woche
+oder pro Monat, eingestellt werden.
+
+Dieser ist auch für die in die Arbeitswoche fallenden gesetzlichen
+Feiertage fortzugewähren, im übrigen aber nur nach Verhältnis der
+tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, soweit Verkürzung dieser nach dem
+eigenen Willen des Betreffenden oder durch Behinderung auf seiner Seite
+oder infolge von gleichzeitiger Abwesenheit der Mehrheit in einer
+Betriebsabteilung stattgefunden hat, und nicht § 70 zur Anwendung kommt.
+
+
+§ 67.
+
+[Sidenote: Verbot bezw. Einschränkungen der Herabsetzung des Zeitlohns.]
+
+Der feste Lohn oder Gehalt, der in einem Stiftungsbetrieb einem
+Arbeiter, Geschäftsgehilfen oder Beamten einmal ohne ausdrücklichen
+Vorbehalt gewährt, oder ungeachtet solchen Vorbehalts für länger als ein
+Jahr einmal fortgewährt worden ist, darf auch bei zeitweiliger, oder
+dauernder Verkürzung der täglichen Arbeitszeit nicht wieder herabgesetzt
+werden, sofern nicht der Betreffende zu ordnungsmäßiger Fortsetzung
+seiner früheren Tätigkeit unfähig wird und deshalb, oder sonst aus
+Gründen, die in seiner Person liegen, zu einer andern Arbeitsstellung im
+Betrieb übergeht.
+
+
+§ 68.
+
+[Sidenote: Zuschläge bei Überarbeit pp.]
+
+Für vereinbarungsmäßig geleistete Über- oder Feiertagsarbeit
+muß, soweit solche nicht zum Ersatz für Arbeitsausfall durch
+Betriebsunterbrechungen dient, den im gewöhnlichen Lohnverhältnis
+stehenden Personen neben dem entsprechenden Zeit- oder Stücklohn stets
+eine im Arbeitsvertrag zum voraus festgesetzte besondere Vergütung von
+nicht weniger als 25 Prozent des festen Zeitlohnes gewährt werden.
+
+
+§ 69.
+
+[Sidenote: Lohngarantie bei Akkordarbeit.]
+
+Bei aller Akkord- oder Stückarbeit ist der dem Arbeiter zukommende feste
+Zeitlohn nach Verhältnis der aufgewandten Arbeitszeit als
+Mindestverdienst zu gewährleisten.
+
+
+§ 70.
+
+[Sidenote: Bezahlter Urlaub.]
+
+Arbeiter und Geschäftsgehilfen, welche über 21 Jahre alt und seit
+mindestens einem Jahr im Dienst von Stiftungsbetrieben gewesen sind, ist
+für jährlich sechs Arbeitstage vereinbarungsgemäß nach § 62 Abs. 1
+erteilten Urlaubs der feste Zeitlohn fortzugewähren.
+
+Betriebsangehörigen, welche Urlaub auf Grund des § 62 Abs. 4 genommen
+haben, ist der feste Zeitlohn oder Gehalt für die ganze Dauer des
+erforderlichen Urlaubs fortzugewähren, soweit ihnen nicht entsprechende
+Entschädigung für Zeitaufwand aus öffentlichen Mitteln zusteht.
+
+
+§ 71.
+
+[Sidenote: Mindestsätze der Krankenkasse.]
+
+Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe darf auch in Zukunft den
+Versicherten nicht weniger bieten, als
+
+ volle Kassenleistung für ein halbes Jahr;
+
+ drei Viertel des versicherungsfähigen Lohnes als Krankengeld;
+
+ Mitversicherung der nächsten Familienmitglieder;
+
+ freie Wahl des Arztes unter den approbierten Ärzten des Wohnortes;
+
+ Beitragsleistung der Betriebsinhaber gleich dem Gesamtbeitrag aller
+ Versicherten im Jahr.
+
+Ausdehnung der Kassenleistungen auf ein ganzes Jahr hat einzutreten,
+wenn die Generalversammlung der Krankenkasse solche beantragt.
+
+
+_Pensionsrechte._
+
+§ 72.
+
+[Sidenote: Pensionsanspruch.]
+
+Beamte, Geschäftsgehilfen und Arbeiter, welche vor Vollendung ihres 40.
+Lebensjahres in den Dienst eines Stiftungsbetriebes eingetreten sind,
+haben nach fünfjähriger Dienstzeit klagbaren Anspruch auf Pension gegen
+ihre Firma, sowohl für sich selbst, falls sie während des
+Dienstverhältnisses durch Alter oder dauernde Krankheit oder sonst ohne
+eigenes grobes Verschulden zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit unfähig
+werden, wie auch für den Fall ihres Todes zugunsten ihrer
+Hinterbliebenen.
+
+Für die Regelung dieser Ansprüche bleibt hinsichtlich aller nicht in
+besonderen Verträgen stehenden Betriebsangehörigen das »Gemeinsame
+Pensions-Statut« der Firmen Carl Zeiss und Schott & Gen. vom =1.
+September 1897=[54] in seinen Hauptbestimmungen:
+
+ Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit mit Vollendung des =18.=[55]
+ Lebensjahres;
+
+ Maximalbeträge des pensionsfähigen Monats -- Lohnes oder -Gehaltes
+ nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit
+
+ =100=[3] Mk., =120=[3] Mk., =140=[56] Mk. für Arbeiter,
+ =120=[4] Mk., =160=[4] Mk., =200=[57] Mk. für Werkmeister,
+ Kontoristen und sonstige Geschäftsgehilfen;
+
+ Invalidenpension zwischen dem 5. und dem 15. Dienstjahre 50 Proz.
+ des jeweils pensionsfähigen Lohnes oder Gehaltes, von da ab um je 1
+ Proz. jährlich steigend bis zum 40. Dienstjahre;
+
+ Witwenpension 4 Zehntel, Waisenpension 2 Zehntel, zusammen bis zu 8
+ Zehntel, der Invalidenpension;
+
+ Invalidenpension ohne Invalidität als Ruhegehalt nach Vollendung
+ des 65. Lebensjahres und zugleich mindestens 30jähriger Dienstzeit;
+
+solange maßgebend, als die Stiftung nicht weitergehende Leistungen
+übernommen hat.
+
+
+§ 73[58].
+
+=Ist durch die Neuredaktion von § 72 erledigt.=
+
+
+§ 74.
+
+[Sidenote: Pensionsbeiträge.] [59] Diejenigen aktiven
+Geschäftsangehörigen, welche jeweils für den Todesfall Pensionsanspruch
+zugunsten von Familienangehörigen haben, können durch das Pensionsstatut
+und entsprechende Bestimmungen der Arbeits- und Anstellungsverträge zu
+Beiträgen für die Hinterbliebenenpension herangezogen werden. Die
+aufzuerlegenden Beiträge können nach Klassen, mit Rücksicht auf Alter
+und Familienstand, abgestuft werden, dürfen aber für keine Klasse höher
+bemessen werden, wie auf die Hälfte der versicherungstechnischen Prämie
+für das durchschnittliche Risiko, welches bei jeder Klasse durch die
+Zusicherung von Reliktenpension der Firma erwächst, und dürfen für
+keinen einzelnen mehr als drei Prozent seines festen Lohnes oder
+Gehaltes betragen.
+
+Wegen der Pensionen, welche den Geschäftsangehörigen selbst für den
+Invaliditätsfall oder als Ruhegehalt zukommen, dürfen auch in Zukunft
+Beiträge nicht erhoben werden.
+
+
+§ 75.
+
+[Sidenote: Gewähr gegen Verlust der Pension oder Verkürzung der
+Pensions-Anwartschaft.]
+
+Gegenüber solchen Geschäftsangehörigen, welche für den Fall ihrer
+Invalidität Pensionsanspruch gegen ihre Firma erlangt haben, darf,
+nachdem ihre Arbeitsfähigkeit durch Krankheit, oder sonst ohne grobes
+Verschulden ihrerseits, erheblich herabgesetzt ist, einseitige Auflösung
+des Arbeitsverhältnisses, sofern nicht die in § 79 dieses Statuts
+bezeichneten Voraussetzungen verschuldeter Entlassung vorliegen, nur
+unter dauernder Gewährung der statutenmäßigen Pension erfolgen.
+
+Die Pensionierung muß einem solchen gewährt werden, sobald ihm im
+Betrieb keine seiner bisherigen Arbeitsstellung angemessene Tätigkeit
+mehr geboten werden kann mit höherem Zeitlohn, als die jeweils erlangte
+Pensionsanwartschaft als Pension ihm zusichert.
+
+Wenn ein Arbeiter oder Geschäftsgehilfe aus Gründen, die in seiner
+Person liegen, zu einer Arbeitsstellung im Betrieb übergeht, die mit
+geringerem Lohn als seine bisherige verbunden ist; so behält er für den
+Fall späterer Pensionierung Anspruch auf diejenige Pension als
+Mindestleistung, welche ihm zugestanden hätte, wenn seine Pensionierung
+zur Zeit des Wechsels der Arbeitsstellung erfolgt wäre.
+
+
+_Auflösung des Dienstverhältnisses._
+
+§ 76.
+
+[Sidenote: Kündigungsfristen.]
+
+Die beiderseitige Kündigungsfrist darf in den Stiftungsbetrieben für
+Arbeiter nicht auf weniger als zwei Wochen, für Geschäftsgehilfen nicht
+auf weniger als sechs Wochen festgesetzt werden.
+
+
+§ 77.
+
+[Sidenote: Abgangsentschädigung, Voraussetzungen und Inhalt des
+Anspruchs.]
+
+Die in kündbaren Verträgen stehenden Beamten, Geschäftsgehilfen und
+Arbeiter der Stiftungsbetriebe haben nach im ganzen dreijähriger seit
+Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst der Stiftung verbrachter
+Dienstzeit klagbaren Anspruch gegen ihre Firma auf Gewährung einer
+Entschädigung für Verlust ihrer Stellung, wenn Auflösung des
+Dienstverhältnisses seitens der Firma erfolgt, ohne daß sie zur
+Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit unfähig geworden sind oder
+ihrerseits schuldbare Veranlassung zur Vertragsauflösung gemäß § 79
+dieses Statuts gegeben haben.
+
+Diese Entschädigung =besteht in der Fortgewähr des von ihnen zuletzt
+bezogenen festen Zeitlohns oder Gehalts, für die Dauer des dem Austritt
+folgenden halben Jahres=[60].
+
+Für solche Geschäftsangehörige, die nach dem Pensionsstatut
+Pensionsanwartschaft erlangt haben, soll die Entschädigung nicht weniger
+betragen, als der Gesamtbetrag der im Invaliditätsfall zu
+beanspruchenden Pension für einen Zeitraum gleich dem vierten Teil der
+abgelaufenen, nach den Bestimmungen des Pensionsstatuts
+anrechnungsfähigen Dienstzeit; =der die Bezüge nach Abs. 2 übersteigende
+Betrag ist alsbald fällig=.
+
+Wer außer Lehrvertrag, als Arbeiterlehrling, vor vollendetem 16.
+Lebensjahr bei einem Stiftungsbetrieb eingetreten ist, hat auf die
+zuerst bezeichnete Entschädigung schon dann Anspruch, wenn er ohne sein
+Verschulden nach vollendetem 18. Lebensjahr entlassen wird.
+
+=Eine Abgangsentschädigung wird schon nach sechsmonatiger Dienstzeit
+gewährt, wenn die Entlassung nicht aus Gründen erfolgt, die in der
+Person des Entlassenen liegen, sondern durch Einschränkung des
+Betriebes, Einführung von Fabrikationsverbesserungen oder ähnliche
+betriebstechnische Maßnahmen verursacht wird. Die Abgangsentschädigung
+besteht in diesen Fällen in der Fortgewähr des zuletzt bezogenen festen
+Zeitlohnes oder Gehaltes während des sechsten Teiles der Zeit, die der
+Entlassene im Dienst der Firma zugebracht hat, jedoch höchstens bis zur
+Dauer eines halben Jahres.=
+
+Wer die Abgangsentschädigung einmal empfangen hat, gewinnt im Fall
+seines Wiedereintritts in einen Stiftungsbetrieb neuen Anspruch bei
+nochmaliger Entlassung erst nach Ablauf von drei neuen Dienstjahren, und
+bis nach Ablauf des fünften neuen Dienstjahres nur für denjenigen
+Betrag, um welchen der neue Anspruch die frühere Leistung
+überschreitet.
+
+
+§ 78[61].
+
+=Die laufenden Lohn- und Gehaltsbeträge (§ 77 Abs. 2) sind an den
+üblichen Zahltagen im Kassenzimmer zu erheben; die Firma ist jedoch
+berechtigt, die Zahlung der gesamten Beträge auf einmal zu bewirken.=
+
+[Sidenote: Übertragbarkeit des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.]
+
+=Der Anspruch auf Abgangsentschädigung ist nur an solche
+Familienangehörige vererblich, deren wesentlicher Ernährer der
+Berechtigte zur Zeit seines Todes war. Eine Abtretung und Verpfändung
+ist auch, insoweit die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und
+der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma
+statthaft.=
+
+=Ist der Anspruch von der Firma bestritten, so kann nur auf Gewährung
+der Entschädigung _oder_ Zurücknahme der Dienstentlassung geklagt
+werden. Wählt die Firma die letztere, so hat sie für die Zeit von der
+Entlassung bis zur tatsächlichen Wiedereinstellung das Gehalt oder Lohn
+fortzugewähren.=
+
+[Sidenote: Erlöschen des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.]
+
+=Der Anspruch erlischt, falls er nicht binnen 2 Wochen nach dem
+Ausscheiden geltend gemacht und erforderlichen Falles binnen weiteren 4
+Wochen eingeklagt wird.=
+
+
+§ 79.
+
+[Sidenote: Verlust des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei
+Verschulden.]
+
+Der Anspruch auf die in § 77 festgesetzte Abgangsentschädigung ist wegen
+schuldbarer Veranlassung nur dann hinfällig, wenn die Auflösung des
+Dienstverhältnisses seitens der Firma durch Kündigung oder sofortige
+Entlassung begründeterweise erfolgt
+
+wegen erheblicher Vertragsverletzung, nämlich
+
+ wegen grober Pflichtverletzung in Bezug auf einen von den in § 57
+ benannten Punkten -- wobei jede dolose Handlung- oder Unterlassung,
+ sofern sie gegen eine Vertragspflicht geht, als grobe
+ Pflichtverletzung gilt;
+
+ wegen fortgesetzter Vertragswidrigkeit -- wobei der Charakter des
+ Fortgesetzten jedenfalls als festgestellt zu gelten hat, bei
+ wiederholter Verfehlung, wenn wegen gleichartiger Verfehlung
+ =innerhalb eines Jahres= ausdrückliche Verwarnung derselben Person
+ seitens eines Mitgliedes der Geschäftsleitung unter Androhung der
+ Entlassung vorhergegangen ist;
+
+wegen Tatsachen, welche ohne Vertragsverletzung einzuschließen wichtige
+Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrages ergeben, nämlich
+
+ wegen solcher Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverlässige
+ Erfüllung der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche Wahrung
+ anvertrauter Interessen der Firma in Frage stellen müssen --
+ vorbehaltlich aller in § 58 gewährleisteten Rechte;
+
+ wegen Trunksucht oder wegen sonstiger fortgesetzter
+ Ausschweifungen, welche geeignet sind, Gesundheitsschädigung oder
+ vorzeitige Invalidität herbeizuführen;
+
+ wegen grober Ehrverletzung, tätlicher Beleidigung oder böswilliger
+ Schädigung gegen Vorgesetzte, gegen Untergebene oder gegen solche
+ Mitarbeiter, mit welchen der Täter vermöge seiner Arbeitsstellung
+ dienstlich zu verkehren hat;
+
+ wegen solcher Handlungen, welche die bürgerliche Ehre verletzen,
+ oder wegen einer Lebensführung, die den guten Sitten zuwiderläuft.
+
+Ob die Vertragsauflösung nur nach vorheriger Kündigung oder durch
+sofortige Entlassung erfolgen kann, richtet sich nach dem bürgerlichen
+Recht, ohne Rücksicht darauf, ob im Fall der Vertragsauflösung der
+Rechtsnachteil des § 79 eintritt oder nicht.
+
+
+§ 80.
+
+[Sidenote: Ausschluß des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei
+Arbeitsunfähigkeit.]
+
+Ein Anspruch auf Abgangsentschädigung nach § 77 besteht nicht, wenn der
+Arbeiter oder Angestellte zur Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit
+unfähig oder durch andere Ursachen an der Fortsetzung seinerseits
+gehindert wird. Die in solchen Fällen verbleibenden Ansprüche richten
+sich lediglich nach den Bestimmungen der §§ 67 und 72-75 dieses Statuts,
+bezw. des auf Grund der letzteren in Geltung stehenden Pensionsstatuts,
+und hinsichtlich der vorübergehenden Behinderungen nach den Vorschriften
+des § 82.
+
+
+§ 81.
+
+[Sidenote: Desgleichen bei Pensionierung.]
+
+Aufkündigung des Arbeits- oder Anstellungsvertrags seitens der Firma
+unter dauernder Entbindung von weiteren Dienstpflichten und dauernder
+Gewährung der statutenmäßigen Pension ist hinsichtlich der in kündbarem
+Vertrag stehenden Personen jederzeit zulässig und begründet keinen
+Entschädigungsanspruch aus § 77 dieses Statuts.
+
+
+§ 82.
+
+[Sidenote: Suspension des Dienstvertrages.]
+
+Vorübergehende Behinderung in der Erfüllung des Dienstvertrages
+begründet hinsichtlich aller derjenigen Betriebsangehörigen, welche nach
+§ 77 Anspruch auf Abgangsentschädigung für den Fall unverschuldeter
+Entlassung gewonnen haben, nicht Aufhebung, sondern nur Suspension des
+Dienstvertrages für die Dauer der Behinderung, wenn diese veranlaßt ist
+
+ durch Rücksichten auf wichtige Interessen des Betriebsangehörigen
+ oder seiner Familie, wofern die Dienstunterbrechung nach
+ Vereinbarung mit der Geschäftsleitung erfolgt und nicht länger als
+ ein Jahr dauert;
+
+ durch Einberufung zum Heeresdienst in gesetzlich gebotener Dauer im
+ Frieden oder im Krieg;
+
+ durch Untersuchungs- oder Strafhaft, welche die Dauer von sechs
+ Monaten nicht überschreitet und im letzteren Fall nicht wegen des
+ zugrunde liegenden Delikts Aufhebung des Vertrags nach § 79
+ rechtfertigt.
+
+Die Suspension bedingt in allen diesen Fällen, daß der
+Betriebsangehörige für die Dauer derselben als nicht im Dienst der Firma
+stehend anzusehen ist, soweit nicht hinsichtlich der Anrechnung des
+Heeresdienstes auf die pensionsfähige Dienstzeit das Pensionsstatut
+besondere Bestimmungen trifft. Er behält jedoch das Recht, sofort nach
+Aufhören seiner Behinderung in das frühere Dienstverhältnis und alle aus
+demselben ihm vorher erwachsenen Anrechte wieder eintreten zu können,
+wenn in der Zwischenzeit er nicht unfähig zu ordnungsmäßiger Fortsetzung
+der früheren Tätigkeit geworden ist und nicht Tatsachen eingetreten
+sind, welche Vertragsauflösung nach § 79 rechtfertigen.
+
+
+§ 83.
+
+[Sidenote: Urlaub.]
+
+Urlaub, welcher auf Grund des § 62 dieses Statuts oder auf Grund der
+Anstellungsverträge erteilt ist, sowie auch sonstiger Urlaub, der nach
+Vereinbarung mit der Geschäftsleitung für nicht länger als drei Monate
+oder für noch längere Zeit aus Gesundheitsrücksichten genommen wird,
+begründet, auch wenn dabei der Anspruch auf Lohn oder Gehalt zeitweise
+aufhört, keine Suspension des Dienstvertrages. Der Beurlaubte gilt für
+die ganze Zeit der Dienstunterbrechung in jeder Hinsicht als im Dienst
+der Firma verblieben.
+
+Das Gleiche hat Geltung bei Dienstunterbrechung durch Krankheit für die
+Dauer der statutenmäßigen Krankenverpflegung der Betriebskrankenkasse,
+auch hinsichtlich solcher, welche dieser nicht angehören.
+
+
+§ 84.
+
+[Sidenote: Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit.]
+
+Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit oder den Dienstgeschäften kann
+ohne Rücksicht darauf, ob es Vertragsauflösung seitens der Firma gemäß
+§79 rechtfertigt, als tatsächliche Aufhebung des Dienstvertrages seitens
+des Arbeiters oder Angestellten dann angesehen werden, wenn die
+Dienstunterbrechung drei Arbeitstage überschreitet.
+
+
+§ 85.
+
+[Sidenote: Aufhebung des Dienstvertrages bei Betriebsstörungen.]
+
+Wenn die Fortsetzung eines Stiftungsbetriebes im ganzen oder in
+einzelnen Abteilungen unabhängig vom Willen der Firma, durch
+Betriebsstörung oder andere Ereignisse, für längere oder kürzere Zeit
+verhindert wird, so begründet dieses Aufhebung des Dienstvertrages wegen
+höherer Gewalt nur gegenüber denjenigen Betriebsangehörigen, welche
+alsdann nicht in rechtsverbindlicher Form sich verpflichten wollen:
+
+für die ganze Dauer der Betriebsunterbrechung gegen Fortgewährung ihres
+bisherigen festen Zeitlohnes oder Gehaltes ihren Wohnsitz am Ort der
+Betriebsstätte oder in dessen Umgebung zu behalten;
+
+der Geschäftsleitung ihrer Firma jederzeit für Hilfsleistung zur
+Beseitigung der Störung und Wiederaufnahme der Arbeit zur Verfügung zu
+bleiben; nach Wiederaufnahme des gestörten Betriebes die Hälfte des in
+der Zwischenzeit empfangenen, nicht durch entsprechende Arbeitsleistung
+abverdienten Lohnes als empfangenen Vorschuß durch Überstunden wieder
+abzutragen, soweit solches durch Verlängerung der regelmäßigen
+Arbeitszeit um wöchentlich höchstens neun Stunden während der Dauer
+eines Jahres angängig ist, wenn innerhalb dieses Zeitraumes der auf die
+Überstunden im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit entfallende Zeit- und
+Stücklohn von der Firma zurückbehalten wird;
+
+bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen den gesamten ohne
+entsprechende Arbeitsleistung empfangenen Lohn zurückzuerstatten.
+
+
+_Schlußbestimmungen._
+
+§ 86.
+
+[Sidenote: Anrechnung öffentlichrechtlicher Bezüge.]
+
+Sofern durch die jetzige oder eine zukünftige Gesetzgebung Angehörigen
+der Stiftungsbetriebe öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Leistungen
+eingeräumt ist, welche der Art nach den in §§ 72, 77 den
+Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, können die
+ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht werden, als
+jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der Betriebsangehörigen
+beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets dann, wenn die
+Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angehörigen obliegende
+Aufwendungen ihrerseits übernommen haben.
+
+
+§ 87.
+
+[Sidenote: Rechte der Angestellten auswärtiger Niederlassungen.]
+
+Die in den §§ 56 bis 65 dieses Statuts enthaltenen Vorschriften
+haben jederzeit auch für die außerhalb Jena im Dienst von
+Stiftungsunternehmungen tätigen Personen Geltung.
+
+Die Bestimmungen der §§ 66 bis 85 brauchen hinsichtlich dieser
+Personen, soweit solche nicht schon vorher einem älteren
+Stiftungsbetrieb angehört haben, nicht früher in Wirksamkeit
+gesetzt zu werden, als mit Ablauf des fünften Jahres nach
+Einrichtung oder Übernahme der betreffenden Zweigniederlassung,
+Geschäftsstelle oder selbständigen Betriebsunternehmung durch
+die Stiftung.
+
+
+§§ 88[62] u. 89[63]
+
+=sind weggefallen.=
+
+
+§ 90.
+
+[Sidenote: Verbot abweichender Vereinbarungen.]
+
+Die Anstellungsverträge der Beamten und Geschäftsgehilfen, der
+allgemeine Arbeitsvertrag und die Betriebsordnungen der
+Stiftungsbetriebe, sowie alle für die Betriebe erlassenen besonderen
+Satzungen (Pensionsstatut, Krankenkassenstatut etc.) müssen,
+vorbehaltlich der durch § 93, Abs. 1 begründeten zeitweiligen
+Abweichungen, jederzeit mit den Vorschriften des Titels V dieses Statuts
+in dem Sinne in Einklang stehen, daß sie den Angestellten und Arbeitern
+in keinem Punkte mindere Rechte und Gerechtsame, als Titel V vorsieht,
+gewähren dürfen.
+
+Verträge, Satzungen und Anordnungen, welche dem widersprechen, sollen
+unzulässig und rechtsungültig sein.
+
+
+§ 91.
+
+[Sidenote: Durchgehende Gültigkeit von Tit. V.]
+
+Alle Arbeits- und Anstellungsverträge in den Stiftungsbetrieben haben
+als unter der Erklärung abgeschlossen zu gelten: daß bezüglich solcher
+Punkte, über welche der Vertrag Bestimmungen nicht enthält, zunächst
+Titel V des gegenwärtigen Statuts zur Geltung komme und das bürgerliche
+Recht nur insoweit, als auch dieses Statut Anordnungen nicht getroffen
+hat.
+
+In den Betriebsordnungen der Stiftungsbetriebe oder in den sie
+ersetzenden allgemeinen Arbeitsverträgen ist Titel V dieses Statuts
+seinem ganzen Inhalt nach anhangsweise verlautbart zu halten und eine
+dem vorangehenden Absatz entsprechende Erklärung besonders
+auszusprechen.
+
+
+§ 92.
+
+[Sidenote: Ausschließbarkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten.]
+
+Bezüglich solcher Streitfälle aus den Arbeits- und Anstellungsverträgen,
+welche Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des Titels V des
+gegenwärtigen Statuts zum Gegenstand haben, darf für die nicht in
+lebenslänglichen Verträgen stehenden Angehörigen der Stiftungsbetriebe
+der ordentliche Rechtsweg nicht durch Vertrag zum voraus allgemein,
+sondern nur durch Vereinbarung der Parteien im einzelnen Fall und unter
+Garantien ordentlichen Schiedsverfahrens ausgeschlossen werden, außer
+insoweit, als etwa hinsichtlich der in gewöhnlichem Lohnverhältnis
+stehenden Personen die endgültige Entscheidung bestimmter Streitfragen
+einer Arbeitervertretung übertragen wäre, welche den Vorschriften des
+§ 64 dieses Statuts entspricht.
+
+
+§ 93.
+
+[Sidenote: Gültigkeit von Tit. V für das Glaswerk. Neue Betriebe.]
+
+Für das Personal des Glaswerks treten, so lange das jetzige
+Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, alle
+Vorschriften des Titels V dieses Statuts nur insoweit in Geltung, als
+solches auf Grund des gegenwärtigen Gesellschaftsvertrages oder mit
+ausdrücklicher Zustimmung des dermaligen Sozius der Stiftung geschehen
+kann.
+
+Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen im
+Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die
+alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts,
+vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im
+Gesellschaftsvertrag besonders festgestellt sein; =die Bestimmung gilt
+nicht bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art=.
+
+
+Titel VI.
+
+Regelung allgemeiner Interessen des Personals der Stiftungsbetriebe.
+
+
+§ 94.
+
+[Sidenote: Relative Höhe der Beamtengehälter.]
+
+Die Bezüge der Beamten bei den Stiftungsbetrieben sind in den
+verschiedenen Beamtenklassen stets in angemessenem Verhältnis zu
+erhalten zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der erwachsenen
+Arbeiter in den Betrieben.
+
+Das höchste Jahreseinkommen, welches einem Beamten, die Mitglieder der
+Geschäftsleitungen eingeschlossen, für seine vertragsmäßige
+Dienstleistung gewährt wird, darf zur Zeit der Festsetzung nicht
+hinausgehen über das Zehnfache vom durchschnittlichen jährlichen
+Arbeitseinkommen der sämtlichen über 24 Jahre alten und mindestens drei
+Jahre im Betrieb tätigen, in gewöhnlichem Lohnverhältnis stehenden
+Arbeiter aller Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der
+letztverflossenen drei Geschäftsjahre.
+
+Die durchschnittliche Höhe aller derjenigen Beamtengehälter, welche
+einzeln das Doppelte des vorgedachten durchschnittlichen
+Arbeitseinkommens erreichen oder überschreiten, soll nicht mehr als das
+Vierfache jenes Arbeitseinkommens betragen.
+
+Ortszulagen, welche Beamten an Plätzen mit besonders kostspieliger
+Lebensführung dieser wegen gewährt werden, sind bezüglich beider
+Vorschriften außer Ansatz zu lassen.
+
+
+§ 95.
+
+[Sidenote: Vergütung für besondere Leistungen.]
+
+Angehörigen der Stiftungsbetriebe, Arbeitern sowohl wie Beamten, ist im
+Fall besonderer erfinderischer oder sonst auf technischen und
+wirtschaftlichen Fortschritt gerichteter Betätigung, wenn daraus ihrer
+Firma besonderer Vorteil ohne rechtliche Verpflichtung zu Gegenleistung
+erwächst, oder im Fall von besonderen Leistungen irgend einer andern Art
+zum Nutzen ihrer Firma oder der Stiftung, wenn diese Leistungen über die
+pflichtmäßige Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten deutlich hinausgehen,
+neben der Entlohnung für die vertragsmäßige Tätigkeit ein der Billigkeit
+entsprechender Anteil an den Vorteilen einzuräumen, welche die Stiftung
+durch solche Personen gewinnt.
+
+=Die Entscheidung der Geschäftsleitungen über Ansprüche aus Abs. 1
+unterliegen nicht einer Nachprüfung im Prozeßweg. Eine Verpflichtung zur
+Entscheidung besteht nicht, wenn der Anspruch später als vier Wochen
+nach Auflösung des Dienstverhältnisses geltend gemacht wird.=
+
+Bezüge, welche im Sinne dieser Anweisung einzelnen in irgendwelcher Form
+zuteil werden nicht für von ihnen erst zu gewärtigende Leistungen,
+sondern für besondere Leistungen, die sie tatsächlich vollbracht haben,
+fallen nicht unter die Vorschriften des § 94.
+
+
+§ 96[64]
+
+=ist weggefallen.=
+
+
+§ 97.
+
+[Sidenote: Revision der Pensionshöhe.]
+
+Wenn in Zukunft die gemäß §§ 72 oder 73 normierten Maximalsätze der
+pensionsfähigen Monatslöhne und Gehälter infolge fortschreitender
+Verschiebung des Verhältnisses zwischen Geldwert und Arbeit dauernd in
+Mißverhältnis getreten wären zum wirklichen Lohn und Gehalt der aktiven
+Betriebsangehörigen, so sind jene Maximalsätze zu erhöhen in dem
+Verhältnis, in welchem das durchschnittliche jährliche Arbeitseinkommen
+der über 24 Jahre alten Arbeiter der Stiftungsbetriebe gegenüber seinem
+dermaligen Stand gestiegen ist.
+
+Eine Prüfung des Pensionsstatuts unter dem hier bezeichneten
+Gesichtspunkte hat mindestens von 10 zu 10 Jahren einmal stattzufinden.
+
+
+§ 98.
+
+[Sidenote: Lohn- und Gehaltsnachzahlung. (Gewinnbeteiligung).]
+
+Wenn[65] in einem Stiftungsbetrieb den Betriebsangehörigen neben den zum
+voraus festgesetzten Lohn- und Gehaltsbezügen noch Bezüge eingeräumt
+werden, deren Höhe in irgend einer Form vom Jahresgewinn der Firma
+abhängig gemacht ist (=Lohn- und Gehaltsnachzahlung=)[66], so muß die
+Bemessung und Abgewährung solcher Bezüge nach folgenden Grundsätzen
+geschehen:
+
+Sie sind im ganzen für ein Geschäftsjahr auszuwerfen als nachträglicher
+prozentualer Zuschlag auf die Summe aller Löhne und Gehalte, welche die
+Firma in dem betreffenden Geschäftsjahr auszubezahlen hatte;
+
+der Prozentsatz dieses Zuschlags auf das Lohn- und Gehaltkonto ist =von
+Jahr zu Jahr so zu bemessen, daß unter tunlichster Ausgleichung der
+Schwankungen des Geschäftsganges ein angemessenes Verhältnis zwischen
+dem Anteil des Personals am wirtschaftlichen Gesamtertrag und dem
+Anteil der Stiftung im Sinne der in §§ 40, 41 bezeichneten Richtschnur
+sich ergibt[67]=;
+
+die Festsetzung und spätere Abänderung der speziellen Normen, nach
+welchen der Prozentsatz des Zuschlags jeweils berechnet wird, ist
+zwischen der Geschäftsleitung und dem Stiftungskommissar zu vereinbaren;
+
+ein dem ausgeworfenen Prozentsatz entsprechender nachträglicher Lohn-
+und Gehaltszuschlag ist ganz gleichmäßig an alle abzugewähren, =die im
+Laufe=[68] des Geschäftsjahres als Arbeiter oder Beamte -- nur die
+Mitglieder der Geschäftsleitung gemäß § 28 ausgenommen -- im Dienst der
+Firma standen, jedem einzelnen nach Verhältnis des gesamten Lohnes oder
+Gehaltes, welchen er während des abgelaufenen Geschäftsjahres
+tatsächlich bezogen hat. =Bereits ausgeschiedene Geschäftsangehörige
+verlieren ihren Anspruch, wenn sie ihn nicht spätestens bis zum 1. April
+des folgenden Jahres geltend machen; falls sie Abgangsentschädigung
+erhielten oder bei ihrem Ausscheiden die Voraussetzungen des § 79
+vorlagen, steht ihnen ein Anspruch auf Nachzahlung überhaupt nicht zu.=
+
+=Eine Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs ist auch insoweit als die
+Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und der C.P.O. nicht
+entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma statthaft.=
+
+Gewinnbeteiligung nach anderen Grundsätzen als hier vorgesehen darf in
+den Stiftungsbetrieben nicht eingeführt werden.
+
+
+§ 99.
+
+[Sidenote: Beschäftigung von Lehrlingen, jugendl. Arbeitern und Frauen.]
+
+In den Stiftungsbetrieben sollen Lehrlinge, jugendliche Arbeiter und
+weibliche Personen niemals behufs Erlangung billiger Arbeitskraft
+beschäftigt werden, vielmehr die beiden ersteren immer nur zum Zwecke
+ihrer Ausbildung, für den Industriezweig im allgemeinen oder für die
+besonderen Bedürfnisse des Betriebs, und nur in solcher Anzahl als zur
+Sicherung genügenden Nachwuchses an gelernten Arbeitern jeweilig geboten
+erscheint; die letzteren im Betrieb nur für solche Verrichtungen, welche
+Frauen angemessener sind als Männern.
+
+
+Titel VII.
+
+Verwendung der Überschüsse.
+
+
+§ 100.
+
+[Sidenote: Verteilung der Überschüsse auf die Zwecke nach § 1, A und B.]
+
+Die Überschüsse, welche der Carl Zeiss-Stiftung aus den Erträgnissen der
+Stiftungsbetriebe und des Reservefonds jeweils zu freier Verfügung
+verbleiben, nachdem die in § 1 dieses Statuts sub A angeführten Aufgaben
+der Stiftung vermöge statutengemäßer Leitung ihrer geschäftlichen
+Unternehmungen schon vollständige Erfüllung gefunden haben und nachdem
+zugleich durch Dotierung des Reservefonds gemäß den Vorschriften der
+§§ 45-50 die statutenmäßige Sicherung für fortgesetzte Erfüllung jener
+Aufgaben beschafft worden ist, sollen stets für die in § 1 sub B
+bezeichneten Zwecke der Stiftung Verwendung finden.
+
+[Sidenote: Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen.]
+
+Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen für Zwecke nach § 1, B darf
+jedoch die Stiftung niemals =über den Zinsbetrag des Reservefonds hinaus
+übernehmen=[69].
+
+
+§ 101.
+
+[Sidenote: Nähere Erläuterung der Stiftungszwecke. § 1 B Ziff. 1.]
+
+Im Sinne des § 1 sub B an erster Stelle namhaft gemachten Zweckes liegt
+nach der Absicht des Stifters alles, was die in den Stiftungsbetrieben
+vertretenen Zweige der feintechnischen Industrie über den nächsten
+Interessenkreis der Betriebe hinaus fördern und unmittelbar oder
+mittelbar die Leistungen dieser Industrie gegenüber den Aufgaben, welche
+die wissenschaftliche Forschung und praktische Bedürfnisse ihr stellen,
+erhöhen kann -- mithin alles, was der Weiterbildung ihrer
+wissenschaftlichen Grundlagen, der Verbesserung ihrer technischen
+Hilfsmittel und erhöhtem Zusammenwirken von Wissenschaft und Technik auf
+ihrem Arbeitsfeld zu dienen geeignet ist, nicht minder aber auch alles,
+was auf Hebung der wirtschaftlichen Lage des ganzen Industriezweiges und
+Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Angehörigen
+abzielt.
+
+
+§ 102.
+
+[Sidenote: Direktiven für § 1 B Ziff. 1.]
+
+Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in § 101
+umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen:
+
+durch Inangriffnahme oder Unterstützung wissenschaftlicher Studien und
+Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche Aufgaben des genannten
+Industriezweiges zum Gegenstand haben und dessen Interessen weiter zu
+fördern vermögen -- gleichgültig, ob solche in der Tätigkeit der
+Stiftungsbetriebe selbst Anknüpfungen finden und ganz oder zum Teil mit
+deren Einrichtungen und durch deren Personal betrieben werden können,
+oder ob sie von Fremden veranlaßt sind und ausgeführt werden müssen;
+
+durch Anregung oder Unterstützung literarischer Arbeiten irgend einer
+Art, welche auf die Fachinteressen Bezug haben;
+
+durch Heranziehen begabter Personen zu höherer Ausbildung auf Kosten der
+Stiftung für den Dienst des Industriezweiges, dem die Stiftungsbetriebe
+angehören;
+
+durch persönliche Beteiligung der Beamten der Stiftungsbetriebe an den
+Bestrebungen der im letzten Satz des § 101 erwähnten Art und materielle
+Unterstützung solcher aus Mitteln der Stiftung.
+
+
+§ 103.
+
+[Sidenote: Nähere Ausführung zu § 1 B Ziff. 2.]
+
+Unter dem in § 1 dieses Statuts sub B an zweiter Stelle benannten Titel
+sollen alle Aufwendungen gerechtfertigt sein zugunsten gemeinnütziger
+Einrichtungen oder Veranstaltungen in Jena und seiner nächsten Umgebung,
+welche geeignet sind, das leibliche Wohl, die wirtschaftliche Lage oder
+die Lebensannehmlichkeit der in industrieller und kleingewerblicher
+Arbeit stehenden Volkskreise zu befördern, oder gewerblicher
+Fortbildung, allgemein bildender Belehrung und geistiger Anregung ihrer
+Angehörigen zu dienen.
+
+Einrichtungen und Veranstaltungen, welche unter einem von diesen
+Gesichtspunkten zugunsten der Angehörigen der Stiftungsbetriebe
+getroffen werden könnten, sind immer tunlichst so zu gestalten oder,
+wenn sie zunächst nur für diese Angehörigen getroffen würden, doch mit
+der Zeit so auszugestalten, daß sie möglichst weiten Kreisen der
+hiesigen arbeitenden Bevölkerung zu gute kommen.
+
+
+§ 104.
+
+[Sidenote: Politische u. religiöse Neutralität.]
+
+Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung gemäß § 103 hat jederzeit strenge
+Neutralität gegenüber allen politischen und religiösen Parteien zu
+wahren.
+
+Unter keinen Umständen dürfen innerhalb oder außerhalb der
+Stiftungsbetriebe Mittel der Stiftung verwandt werden zugunsten von
+Einrichtungen, deren Leitung oder Benutzung durch konfessionelle oder
+politische Rücksichten beschränkt ist, oder zugunsten von Zwecken, deren
+Förderung, möchten sie auch an sich gemeinnützige sein, im gegebenen
+Fall mit kirchlichen oder politischen Parteibestrebungen auf irgend eine
+Art in Verbindung gebracht ist.
+
+
+§ 104a.
+
+[Sidenote: Verwaltung der St.-Einrichtungen nach § 101-103.]
+
+=Die Verwaltung aller Einrichtungen zugunsten der in §§ 101 bis 103
+gedachten Zwecke ist den Mitgliedern der Jenaer Geschäftsleitungen und
+dem Stiftungskommissar zu übertragen und von diesen Personen gemäß den
+Vorschriften in §§ 10-15 zu führen.=
+
+
+§ 105.
+
+[Sidenote: Erläuterung zu § 1 B Ziff. 3.]
+
+Im übrigen sind die verfügbaren Mittel der Carl Zeiss-Stiftung, gemäß
+dem in § 1 sub B an dritter Stelle benannten Stiftungszweck, der
+Förderung rein wissenschaftlicher Studien und Forschungen im ganzen
+Bereich der naturwissenschaftlichen und mathematischen Lehrfächer, ohne
+Rücksicht auf die näheren Interessen der Stiftungsbetriebe, nach
+Möglichkeit dienstbar zu machen.
+
+Die Aufwendungen für diesen dritten Zweck sollen, so lange die
+Universität Jena besteht, regelmäßig in deren Interessenkreis erfolgen,
+insoweit nicht in einzelnen Fällen Anlaß zur Ausführung rein
+wissenschaftlicher Arbeiten innerhalb der Betriebe und durch deren
+Mitarbeiter gegeben ist.
+
+Die betreffenden Mittel sind der Universität durch den
+»Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung« zuzuführen.
+
+
+§ 106.
+
+[Sidenote: Ergänzungs-Statut.]
+
+Hinsichtlich der Verwilligung und Verwendung der Mittel des genannten
+Fonds =sind die Bestimmungen des Ergänzungs-Statuts vom 24. Februar/8.
+März 1900 maßgebend=[70].
+
+
+§ 107.
+
+[Sidenote: Maß der Aufwendungen für wissenschaftliche Zwecke im
+Verhältnis zur Höhe des Reservefonds.]
+
+So lange der Reservefonds der Stiftung noch nicht die in § 45 dieses
+Statuts bezeichnete Höhe erreicht oder nach eingetretener Minderung
+wieder erreicht hat, bleibt das Maß der Aufwendungen für rein
+wissenschaftliche Zwecke dem pflichtmäßigen Ermessen der
+Stiftungsverwaltung unter billiger Berücksichtigung der anderen
+Interessen der Stiftung anheimgestellt.
+
+Wenn der Reservefonds die gedachte Höhe überschreitet und seine weitere
+Dotierung den Beschränkungen der §§ 49 und 50 dieses Statuts unterliegt,
+soll, so lange die Universität Jena besteht, im Durchschnitt von je 3 zu
+3 Jahren jedenfalls die Hälfte der zur Verausgabung kommenden
+Überschüsse der Stiftung zugunsten der Universität verwendet werden.
+
+Die andere Hälfte dieser Überschüsse soll nach der Absicht des Stifters
+und nach den Voraussetzungen, unter welchen andere die Erweiterung des
+Wirkungskreises der Stiftung befördert haben, in erster Reihe für die in
+den §§ 101-103 benannten Aufgaben der Stiftung verfügbar gehalten
+werden. Insoweit aber Aufgaben solcher Art, deren Erfüllung einem
+erheblichen gemeinnützigen Interesse im Sinne der Stiftungszwecke dienen
+würde, zeitweilig nicht vorliegen, soll gestattet sein, auch jene zweite
+Hälfte der Überschüsse teilweise noch gemäß § 105 für wissenschaftliche
+Zwecke der Universität zu verwenden.
+
+
+§ 108.
+
+[Sidenote: Verfügungsrecht der St. V. u. der G. L.]
+
+Die Verfügung über die Mittel der Carl Zeiss-Stiftung mit Bezug auf die
+in § 1 dieses Statuts sub B namhaft gemachten Zwecke steht der
+Stiftungsverwaltung zu. Jedoch haben der Stiftungskommissar und die
+Vorstände der Stiftungsbetriebe das Recht, jederzeit Anträge aus § 1, B
+stellen zu können und über alle Anträge anderer, sowie über Absichten
+der Stiftungsverwaltung, soweit es sich nicht um innere Angelegenheiten
+des Universitätsfonds handelt, vor der Beschlußfassung gehört zu werden.
+
+Übereinstimmenden Anträgen sämtlicher Vorstandsmitglieder der in Jena
+bestehenden Stiftungsbetriebe in bezug auf Aufwendungen zugunsten der in
+den §§ 101-103 benannten Zwecke ist stets stattzugeben, =sofern
+statutengemäß die Mittel vorhanden sind=. Gegen das einstimmige Votum
+dieser Personen sind Aufwendungen der genannten Art nicht zulässig.
+
+
+§ 109.
+
+[Sidenote: Vergütung der Leistungen von Staatsbeamten.]
+
+Alle Arbeitsleistung, welche in Gemäßheit des § 5 dieses Statuts oder
+nach dem Auftrag der Stiftungsverwaltung Staatsbeamte in Angelegenheiten
+der Carl Zeiss-Stiftung übernehmen, ist aus Mitteln der letzteren so zu
+vergüten, daß dem Staat aus der Beteiligung seiner Beamten an der
+Verwaltung der Stiftung auch nicht indirekt Lasten erwachsen.
+
+[Sidenote: Verbot der Verwendung von St.-Mitteln für andere als
+St.-Zwecke. ] Aufwendungen aus Mitteln der Stiftung, die nicht der
+Vertretung und Verwaltung derselben dienen oder als Ehrenausgaben in
+ihrem nächsten Interessenkreis anzusehen sind, und nicht den
+statutenmäßigen Aufgaben nach § 1, B sowie den Bestimmungen dieses
+Titels VII entsprechen, sollen jederzeit ausgeschlossen sein.
+
+
+Titel VIII.
+
+Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung.
+
+
+§ 110.
+
+So lange der Stifter lebt und verfügungsfähig ist, bleibt diesem
+persönlich die Entgegennahme jährlicher Rechnungslegung der
+Stiftungsverwaltung über die Vermögensbewegung und den Vermögensbestand
+der Carl Zeiss-Stiftung vorbehalten.
+
+[Sidenote: Zusammensetzung der Rechnungskommission.]
+
+Nach dieser Zeit ist solche Rechnungslegung regelmäßig nach Schluß eines
+jeden Verwaltungsjahres der Stiftung an eine ehrenamtliche Kommission zu
+erstatten, welche sich zusammensetzt aus
+
+ dem Kurator der Universität Jena,
+
+ einem vom akademischen Senat je auf drei Jahre zu nominierenden
+ Vertrauensmann,
+
+ einem Vertrauensmann, welchen die Gemeindevertretung (zur Zeit der
+ Gemeinderat) der Stadt Jena gleichfalls je auf drei Jahre erwählt,
+
+ den je der Funktionsdauer nach ältesten Vorstandsmitgliedern der
+ jeweils bestehenden Stiftungsbetriebe,
+
+insoweit die drei erstgenannten Stellen solchen Auftrag auf
+diesbezügliches Ersuchen seinerzeit annehmen mögen.
+
+Der Auftrag hat für alle als ein rein persönlicher zu gelten.
+Hinsichtlich seiner Erfüllung haben die Beauftragten von niemand
+Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben.
+
+
+§ 111.
+
+[Sidenote: Verfahren bei der Rechnungslegung.]
+
+Für die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung haben die von
+den Geschäftsleitungen ordnungsmäßig aufgestellten und vom
+Stiftungskommissar anerkannten Jahresbilanzen und statistischen
+Aufstellungen der Stiftungsbetriebe, die Empfangsbescheinigung
+der zuständigen Universitätskasse sowie die seitens einer
+Staatskassenverwaltung aufgenommenen und bescheinigten Inventuren des
+Reservefonds ohne weitere Nachprüfung als ordnungsmäßige Belege zu
+gelten. Jedoch sind der Kommission überall diejenigen Nachweisungen
+vorzulegen, welche die fortgesetzte Übereinstimmung der Verwaltung der
+Stiftung mit den Vorschriften dieses Statuts und der dasselbe in Titel
+VII ergänzenden Paragraphen der Stiftungsurkunde vom 19. Mai 1889, bezw.
+des an ihre Stelle getretenen Ergänzungsstatuts, darzutun erforderlich
+erscheinen.
+
+
+§ 112.
+
+[Sidenote: Protokolle.]
+
+Nachdem die betreffenden Rechnungsaufstellungen, Belege und ergänzenden
+Nachweisungen jedesmal den einzelnen Mitgliedern der gedachten
+Kommission zu persönlicher, vertraulicher Einsichtnahme vorgelegen
+haben, ist in einer vom Stiftungskommissar geleiteten mündlichen
+Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen, in welchem etwa erhobene Bedenken
+oder Einwendungen gegen die Ordnungs- oder Statutenmäßigkeit der
+Verwaltung vollständig zu verlautbaren sind. -- Die Sammlung dieser
+Protokolle aus den letztvoraufgehenden 20 Jahren ist bei allen
+nachfolgenden Rechnungslegungen wieder mit zur Vorlage zu bringen.
+
+
+Titel IX.
+
+Schlußbestimmungen.
+
+
+§ 113.
+
+[Sidenote: Vertretung der St. bei ev. Wegfall der jetzigen St. V.]
+
+Sollte infolge von staatsrechtlichen Veränderungen die Bestimmung in § 5
+dieses Statuts bezüglich der Vertretung der Stiftung einmal hinfällig
+werden, so soll diese Vertretung, einschließlich der Bestellung des
+Stiftungskommissars in sinngemäßer Anwendung des § 5, und die
+statutengemäße Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung übergehen an diejenige
+Staatsbehörde, welche hinsichtlich der Universität Jena an die Stelle
+des als Stiftungsverwaltung fungierenden Departements des Großherzogl.
+S. Staatsministeriums tritt, wofern dieselbe innerhalb Thüringens ihren
+Sitz hat; andernfalls an die oberste Verwaltungsbehörde innerhalb
+Thüringens.
+
+
+§ 114.
+
+[Sidenote: Verfahren bis zur Neukonstituierung der St. V.]
+
+Sollte zu irgend einer Zeit eine den Bestimmungen des § 5 oder des § 113
+dieses Statuts entsprechende Stiftungsverwaltung nicht bestehen, so soll
+bis zur Neukonstituierung einer solchen die Vertretung und die
+Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ohne weiteres auf die jeweils in
+Funktion stehende Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte, und falls
+letztere nicht mehr bestünde, auf die Geschäftsleitung des ältesten in
+Jena oder Umgegend bestehenden Stiftungsbetriebes übergehen.
+
+Diese Geschäftsleitung soll alsdann kraft dieses Statuts verpflichtet
+und legitimiert sein, sofort bei Eintritt gedachten Falls alle nicht zum
+Geschäftsvermögen von Stiftungsbetrieben gehörigen Vermögensobjekte der
+Stiftung in eigene Verwahrung und Verwaltung zu nehmen, bezw. für
+anderweitige ordnungsmäßige Verwahrung und Verwaltung unter ihrer
+Verantwortung Sorge zu tragen, und jene Objekte nur an eine diesem
+Statut gemäße neue Stiftungsverwaltung wieder herauszugeben.
+
+
+§ 115.
+
+Die betreffende Geschäftsleitung soll solchen Falls in Vertretung der
+Stiftung -- Dritten gegenüber in derselben Form, in welcher sie nach den
+Bestimmungen des § 9 dieses Statuts und den jeweils getroffenen
+handelsgerichtlichen Anordnungen ihre Firma zu vertreten legitimiert ist
+-- für die Dauer eines solchen Provisoriums alle Rechte der
+Stiftungsverwaltung auszuüben befugt sein und zwar nach
+Majoritätsbeschlüssen des Kollegiums, im Falle von Stimmengleichheit
+nach dem Votum des der Funktionsdauer nach ältesten Mitgliedes, jedoch
+unter der Einschränkung, daß, wofern nicht der Reservefonds die in § 50
+bezeichnete Höhe erreicht hat, Aufwendungen für Zwecke nach § 1, B
+außerhalb der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht
+werden dürfen, als es in Erfüllung von Verbindlichkeiten oder in
+Fortsetzung von Leistungen geschieht, welche die frühere ordentliche
+Stiftungsverwaltung übernommen hatte.
+
+
+§ 116.
+
+[Sidenote: Auflösung der Stiftung.]
+
+Sollte die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit infolge der
+Auflösung ihrer sämtlichen Betriebsunternehmungen, unter den
+Voraussetzungen des § 37, Abs. 3 dieses Statuts oder durch andere
+Ereignisse, für weitere ersprießliche Fortsetzung der ihr zugedachten
+praktischen Tätigkeit im Gebiet der feintechnischen Industrie keinen
+Boden mehr haben und alsdann auch keine andern stiftungsgemäßen
+Einrichtungen dauernder Art und von erheblicher Bedeutung besitzen,
+deren Fortführung nicht wesentlich nur Vermögensverwaltung wäre, so soll
+sie nach Auflösung des letzten Stiftungsbetriebes und Abwicklung aller
+Verbindlichkeiten ihr übrig bleibendes Vermögen zur einen Hälfte an die
+Gemeinden Jena und Wenigenjena =nach ihrem Ermessen verteilen=, zur
+andern Hälfte der Universität Jena, falls diese aber nicht mehr
+bestünde, nach Wahl der Stiftungsverwaltung einer andern deutschen
+Hochschule, zu weiterer selbständiger Verwendung für im Sinne der
+Stiftung liegende Zwecke überweisen und als Rechtssubjekt mit eigenen
+Organen zu bestehen aufhören.
+
+
+§ 117.
+
+[Sidenote: Statutenänderung während der ersten 10 Jahre nach
+Inkrafttreten.]
+
+Bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen
+Statuts bleiben Abänderungen und Ergänzungen desselben sowie
+deklaratorische Zusätze und geeigneten Falls Neuredaktion ganzer
+Abschnitte der Vereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung und dem
+Stifter vorbehalten.
+
+Für den Fall, daß letzterer vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt oder
+verfügungsunfähig wird, sollen diejenigen drei Personen, bezw. die
+Überlebenden darunter, welche von ihm beauftragt waren, im Falle seines
+vorzeitigen Todes an seiner Statt das Statut selbst in Vereinbarung mit
+der Stiftungsverwaltung rechtskräftig festzustellen, ermächtigt und
+legitimiert sein, auch solche Abänderungen, Ergänzungen etc. auf
+gleichem Wege rechtskräftig einzuführen, insoweit sie solche auf Grund
+der ihnen bekannten Absichten des Stifters oder besonderer schriftlicher
+oder mündlicher Erklärungen desselben übereinstimmend als seinem Willen
+entsprechend bezeugen.
+
+Das vorstehend erteilte Mandat kann von den bezeichneten Personen
+jedenfalls bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Inkrafttreten des
+jetzigen Statuts ausgeübt werden, später nur noch binnen Jahresfrist
+nach dem Tode des Stifters oder dem Aufhören seiner Verfügungsfähigkeit
+und keinesfalls mehr nach Ablauf des im 1. Absatz bezeichneten
+zehnjährigen Zeitraums.
+
+Statutenänderungen irgend einer Art, welche gemäß den Anordnungen in
+diesem Paragraph und innerhalb der benannten Fristen bewirkt werden,
+treten nach erfolgter Bestätigung ohne weiteres in Kraft. Nach Ablauf
+dieser Fristen können solche auch bei Lebzeiten des Stifters nur noch in
+dem durch die §§ 118 bis 121 geregelten Verfahren rechtmäßig erfolgen.
+
+
+§ 118.
+
+[Sidenote: Spätere Statutenänderungen.]
+
+Sollten in einer späteren Zeit wesentliche Voraussetzungen des
+gegenwärtigen Statuts hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen oder
+hinsichtlich der technischen und ökonomischen Bedingungen für die
+Wirksamkeit der Stiftung in solchem Grad verändert sein, daß die fernere
+strenge Aufrechterhaltung aller Bestimmungen dieses Statuts entweder
+direkt unmöglich, oder vermöge ihrer Folgen in absehbarer Zeit
+undurchführbar, oder angesichts der erkennbaren Absichten des
+Stifters offenbar zweckwidrig würde, so soll die statutenmäßige
+Stiftungsverwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ermächtigt sein, das Statut
+den veränderten Verhältnissen entsprechend insoweit abzuändern, als
+geboten ist, um die vorher genannten Anstände zu beseitigen.
+
+Die Änderung kann entweder für einen zum voraus bestimmten, zehn Jahre
+nicht überschreitenden Zeitraum, oder auf unbestimmte Zeit für die Dauer
+des Fortbestehens bestimmt bezeichneter Umstände, oder endgültig für die
+Zukunft eingeführt werden.
+
+Jede derartige Abänderung des Statuts soll nur erfolgen nach Anhören des
+Stiftungskommissars und der Vorstände der Stiftungsbetriebe und mit
+vorläufiger Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde unter Vorbehalt
+der =endgültigen=[72] Bestätigung nach Ablauf der in § 120 bezeichneten
+Frist.
+
+=Die=[73] Änderung[74] muß mit ihrer Begründung, unter ausdrücklicher
+Bezugnahme auf diesen und den nächstfolgenden Paragraphen dieses
+Statuts, bevor sie in Wirksamkeit gesetzt wird, den Sozien der Stiftung
+und den übrigen Mitgliedern der Vorstände, dem Personal der
+Stiftungsbetriebe, den in Deutschland lebenden volljährigen Nachkommen
+des Stifters bis zum dritten Glied, den Mitgliedern der in § 110
+eingesetzten Rechnungskommission, der Universität Jena und den
+Gemeindebehörden von Jena und Wenigenjena bekannt gegeben werden.
+
+
+§ 119.
+
+[Sidenote: Anfechtung von Statutenänderungen.]
+
+Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tage der erfolgten Bekanntgabe
+einer Abänderung des Statuts soll jeder, der den in § 118 bezeichneten
+Personenkreisen angehört, und jede von den dort zuletzt benannten
+Korporationen legitimiert sein, die Abänderung als nach § 118
+ungerechtfertigt im Weg der Klage gegen die Stiftungsverwaltung
+anzufechten.
+
+Die Anfechtung kann sowohl gegen die Abänderung überhaupt wie auch gegen
+die Bestimmung ihrer Geltungsdauer gerichtet werden. Der Klaganspruch
+kann jedoch nur auf Wiederaufhebung oder Modifikation der Abänderung vom
+Tag der Klagerhebung ab, niemals auf Schadloshaltung wegen derselben
+oder auf Exemption von deren Wirkungen gehen.
+
+Das Urteil des Gerichts erfolgt nach freiem richterlichen Ermessen
+=unter gehöriger Beachtung der vermutlichen Absichten des Stifters=.
+
+Vereinbarungen oder Anordnungen, welche zum Gegenstand hätten, bestimmte
+Personen oder Personengruppen von den Wirkungen einer Statutenänderung
+auszunehmen oder wegen derselben schadlos zu halten, sind unzulässig und
+rechtsungültig.
+
+
+§ 120.
+
+[Sidenote: Wirkung der Statutenänderungen.]
+
+Jede Abänderung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung, welche seitens der
+Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig nach § 118 eingeführt ist und welche
+nicht gemäß § 119 angefochten oder trotz solcher Anfechtung als
+rechtmäßig aufrecht erhalten worden ist, hat nach Ablauf der einjährigen
+Frist seit ihrer Bekanntgabe, bezw. nach Eintritt der Rechtskraft des im
+Anfechtungsverfahren ergangenen Urteils, und nach alsdann erfolgter
+Bestätigung, ihrem Inhalt nach als Teil des ursprünglichen, vom Stifter
+selbst errichteten Statuts zu gelten und unterliegt von da ab
+hinsichtlich jeder späteren Abänderung den Vorschriften der
+vorangehenden §§ 118, 119 dieses Statuts.
+
+
+§ 121.
+
+Die Bestimmungen der vier §§ 1-4 und der vier hier vorangehenden
+§§ 117-120 können unter keinen Umständen und auf keine Weise mit
+rechtlicher Wirkung abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden.
+
+
+§ 122.
+
+[Sidenote: Bekanntgabe des Statutes und späterer Änderungen.]
+
+Gegenwärtiges Statut der Carl Zeiss-Stiftung ist, nachdem dasselbe die
+landesherrliche Bestätigung erhalten hat, durch Ausgabe von
+vollständigen Abdrücken desselben an alle über 18 Jahre alte Angehörige
+der Stiftungsbetriebe diesem Personenkreis besonders bekannt zu geben.
+
+Das Gleiche hat von neuem zu geschehen im Jahre 1921 und dann immer
+wieder nach Ablauf von je weiteren 25 Jahren.
+
+Wenn Abänderungen oder Ergänzungen in Gemäßheit des § 117 oder des § 118
+in den Zwischenzeiten eingeführt werden, so hat alsbald nach ihrem
+endgültigen Inkrafttreten eine entsprechende Neuausgabe des Statuts
+wiederum stattzufinden.
+
+[In der alten Ausgabe folgte hier:]
+ Unterschriftlich vollzogen
+_Jena_, den 26. Juli 1896.
+ Dr. Ernst Abbe.
+
+
+
+
+Anhang.
+
+Ergänzungsstatut zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung.
+
+
+Behufs Regelung der besonderen Aufgaben, welche der Carl Zeiss-Stiftung
+in bezug auf die Universität Jena zugewiesen sind, ist im Anschluß an
+das Statut der Carl Zeiss-Stiftung vom 26. Juli/16. August 1896 das
+nachstehende Ergänzungsstatut errichtet worden.
+
+Dasselbe tritt nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung an die Stelle
+des § 106 des genannten Stiftungsstatuts, sowie der in diesem Paragraph
+angezogenen Bestimmungen der ursprünglichen Stiftungsurkunde vom 19. Mai
+1889 _und hat von da ab in jeder Hinsicht als integrierender Bestandteil
+des Statuts vom 26. Juli/16. August 1896 zu gelten_.
+
+
+Art. 1.
+
+[Sidenote: Zweckbestimmung des Universitätsfonds (U.V).]
+
+Der Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung soll der Universität
+Jena Mittel zu vermehrter _Pflege der mathematischen und
+naturwissenschaftlichen und anderer dem Interessenkreis der Stiftung
+nahestehender Lehrfächer_ gewähren und soll hierdurch der Universität
+erleichtern, auf diesen Lehrgebieten, angesichts wachsender
+Anforderungen der Zeit, mit den anderen deutschen Hochschulen Schritt zu
+halten.
+
+Demgemäß soll der Fonds nicht dazu dienen, den die Universität
+erhaltenden Staaten Lasten abzunehmen, die sie bisher getragen haben,
+oder die sie, um das für eine Universität Unentbehrlichste zu
+beschaffen, in Zukunft zu übernehmen hätten, er soll vielmehr eine
+reichlichere Pflege der Wissenschaften ermöglichen als angängig sein
+würde, wenn die Befriedigung wachsender Bedürfnisse der Universität
+gänzlich auf die staatlicherseits gewährten Mittel angewiesen bliebe.
+
+
+Art. 2.
+
+[Sidenote: Dotierung des U.F. durch regelmäßige und außerordentliche
+Überweisungen.]
+
+Die Dotierung des Universitätsfonds seitens der Carl Zeiss-Stiftung hat
+zu erfolgen:
+
+a) durch, eine regelmäßige jährliche Überweisung;
+
+b) durch außerordentliche Zuschüsse.
+
+Die in der einen oder der anderen Art überwiesenen Mittel gehen,
+vorbehaltlich der in Art. 14 getroffenen Bestimmung, in das Eigentum der
+Universität über, sind jedoch abgetrennt von dem sonstigen akademischen
+Vermögen zu verwalten.
+
+
+Art. 3.
+
+Teilweise Unwiderruflichkeit der regelmäßigen Jahresleistungen.
+
+Die regelmäßige jährliche Überweisung ist zu einem jeweils bestimmten
+Teilbetrag als in dem Sinne unwiderruflich zu bewilligen, daß sie in
+diesem Betrag so lange ungeschmälert fortgewährt werden muß, als nicht
+[die Beschränkung die § 48 des Stiftungsstatuts vorsieht tatsächlich in
+Wirksamkeit getreten ist oder[75]] Voraussetzungen, auf welche hin die
+frühere Bemessung erfolgte, in Wegfall gekommen sind.
+
+Anrechnung der Leistungen unter rechtlicher Verpflichtung.
+
+Insoweit zeitweilig nach Vereinbarung wiederkehrende Leistungen
+zugunsten der Universität direkt auf die Carl Zeiss-Stiftung unter deren
+rechtlicher Verpflichtung übernommen würden, ist der jeweilige
+Jahresbetrag dieser Leistungen auf den unwiderruflich zugesagten Teil
+der regelmäßigen jährlichen Überweisung anzurechnen.
+
+
+Art. 4.
+
+[Sidenote: Festsetzung der Überweisungen durch die Stiftungsverwaltung.]
+
+Die Festsetzung der regelmäßigen Jahresleistung und die Bestimmung ihres
+unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie die Bewilligung außerordentlicher
+Zuschüsse nach Maßgabe des § 107 des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung
+erfolgt durch die Stiftungsverwaltung gemäß der Vorschrift in § 108,
+Abs. 1. jenes Statuts.
+
+[Sidenote: Beschränkung der St. V. durch die Vorstände der
+Stiftungsbetriebe.]
+
+Erhöhung der regelmäßigen Jahresleistung und Erhöhung ihres
+unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie Bewilligung außerordentlicher
+Zuschüsse, wenn durch letztere unter Hinzurechnung der regelmäßigen
+Jahresleistung dem Universitätsfonds mehr überwiesen würde als die
+Hälfte der jährlich zur Verausgabung verfüglichen Überschüsse der
+Stiftung, sind nicht zulässig gegen das übereinstimmende Votum des
+Stiftungskommissars und der Mehrheit der Vorstandsmitglieder der in Jena
+befindlichen Stiftungsbetriebe, sowie auch nicht gegen das einstimmige
+Votum dieser Vorstandsmitglieder.
+
+[Sidenote: Herabsetzung der nicht unwiderruflichen Leistungen.]
+
+Herabsetzung der einmal bewilligten regelmäßigen Jahresleistung
+hinsichtlich des nicht unwiderruflich zugesagten Teils darf, sofern die
+Voraussetzungen für die frühere Bemessung fortbestehen, nur eintreten,
+wenn nach übereinstimmendem Votum des Stiftungskommissars und der
+Mehrheit der Vorstandsmitglieder der hiesigen Stiftungsbetriebe die
+Rücksicht auf andere Interessen der Stiftung zeitweilige Einschränkung
+ihrer Leistungen für die Universität dringend gebieten sollte.
+
+
+Art. 5.
+
+[Sidenote: Einteilung des U.F. in Verfügungs- und Rücklagefonds.]
+
+Die regelmäßigen und die außerordentlichen Überweisungen der Stiftung an
+den Universitätsfonds sind auf zwei getrennte Konten des Fonds zu
+verteilen, nämlich auf
+
+A) einen _Verfügungs_fonds, aus dem sowohl die wiederkehrenden wie die
+einmaligen Ausgaben zu bestreiten sind;
+
+B) einen _Rücklage_fonds, dessen Kapitalbestand zu Ausgaben nur
+heranzuziehen ist zu dem Zwecke, die auf den Universitätsfonds jeweils
+übernommenen Leistungen möglichst ungeschmälert auch dann fortsetzen zu
+können, wenn zu irgend einer Zeit die regelmäßige Jahresleistung der
+Carl Zeiss-Stiftung zeitweilig eingeschränkt werden müßte.
+
+[Sidenote: Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds.]
+
+Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds zum Zweck rascherer
+Bereitstellung der Mittel für größere einmalige Ausgaben sind insoweit
+zulässig, als durch solche Entnahmen der Kapitalbestand des
+Rücklagefonds nicht unter den 20fachen Jahresbetrag der auf den
+Universitätsfonds übernommenen, unter rechtlicher Verpflichtung
+stehenden wiederkehrenden Ausgaben vermindert wird.
+
+
+Art. 6.
+
+[Sidenote: Beschränkung der Vermögensansammlung und Ausgabezwang inbezug
+auf den Verfügungs- und den Rücklagefonds.]
+
+Innerhalb des Verfügungsfonds können jederzeit Separatkonten behufs
+Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen Aufwendungen für zum voraus
+bestimmte Zwecke angelegt werden. Neben dem Bestand derartiger
+Separatkonten soll im Verfügungsfonds keine größere Ansammlung
+stattfinden als bis zum Vierfachen des Jahresbetrags der jeweils auf den
+Fonds übernommenen wiederkehrenden Ausgaben (vergl. Art. 13, vorletzter
+Absatz).
+
+Dem Rücklagefonds ist von der _regelmäßigen_ jährlichen Leistung der
+Stiftung zu keiner Zeit mehr als ein Fünftel zu überweisen; und nicht
+mehr als ein Zehntel, wenn sein Bestand das Zwanzigfache vom jeweiligen
+Jahresbetrag derjenigen vom Universitätsfonds zu tragenden
+wiederkehrenden Ausgaben, die unter rechtlicher Verpflichtung der
+Universität oder der Stiftung übernommen sind, schon überschreitet.
+
+Wenn der Bestand des Rücklagefonds so weit angewachsen wäre, daß aus ihm
+alle zurzeit auf den Universitätsfonds übernommenen wiederkehrenden
+Ausgaben durch Verbrauch von Kapital und Zinsen, unter Berücksichtigung
+des jeweiligen Zinsfußes für mündelsichere Kapitalanlagen, auf 40 Jahre
+hin gedeckt werden könnten, so ist ihm, solange diese Voraussetzung
+fortbesteht, nichts weiter zuzuführen. Der Zinsabwurf seiner Anlagen ist
+alsdann dem Verfügungsfonds zu überweisen.
+
+
+Art. 7.
+
+[Sidenote: Interessengebiet und Art der Betätigung für den U.F.]
+
+Die Mittel des Universitätsfonds können, vorbehaltlich der in
+Art. 11, Abs. 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen, benutzt werden
+zu persönlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden Aufwendungen
+jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche
+Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen und
+naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen Lehrfächern,
+die -- wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht, Hygiene,
+technologische Disziplinen u. a. -- nähere Beziehung auf die Interessen
+der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne Rücksicht auf Fakultätsgrenzen,
+unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
+
+Außerhalb dieses Interessenkreises darf der Universitätsfonds noch für
+solche Zwecke herangezogen werden, die der Universität im ganzen oder
+der Gesamtheit ihrer Angehörigen und insofern noch mittelbar den zuvor
+benannten Interessen dienen.
+
+
+Art. 8.
+
+[Sidenote: Verwendungszwecke für die regelmäßigen Jahresleistungen.]
+
+Die regelmäßige jährliche Überweisung der Carl Zeiss-Stiftung an den
+Universitätsfonds soll im Rahmen der in Art. 7 umschriebenen Zwecke
+Verwendung finden
+
+ 1. zur Dotierung neuer Professuren und Institute, die für
+ Erweiterung der Forschungs- oder Lehrtätigkeit der Universität
+ erwünscht erscheinen;
+
+ 2. zur zeitweiligen Aufbesserung von Professuren, die aus
+ staatlichen oder anderen Fonds dotiert sind, sowie zu regelmäßigen
+ oder einmaligen Zuschüssen für aus solchen Fonds dotierte
+ Institute;
+
+ 3. für regelmäßige oder einmalige Zuschüsse zum Etat der
+ Universitätsbibliothek behufs vermehrter Aufwendungen für die
+ Literatur der in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrfächer;
+
+ 4. zu außerordentlichen Bewilligungen an Institute oder an Dozenten
+ behufs Durchführung von Studien, die besonderen Aufwand erfordern;
+
+ 5. zu Remunerationen an unbesoldete Dozenten für nützliche
+ Mitwirkung an den Lehraufgaben der Universität;
+
+ 6. zur Förderung der Wirksamkeit der Seminarien;
+
+ 7. zur Unterstützung von in Jena bestehenden, an die Universität
+ sich anlehnenden Vereinen zur Förderung der unter Art. 7, Abs. 1
+ fallenden Studien, sowie zu Aufwendungen für andere
+ Veranstaltungen, die der Universität mit Bezug auf solche
+ Interessen nützen;
+
+ 8. für regelmäßige Zuschüsse, gemäß Art. 7, Abs. 2, zugunsten der
+ Reliktenversorgung bei der Universität und für andere gemeinsame
+ Universitätsanstalten.
+
+[Sidenote: dsgl. für die außerordentlichen Zuschüsse.]
+
+Die außerordentlichen Zuschüsse der Stiftung zum Universitätsfonds sind,
+soweit sie nicht zum voraus für den Rücklagefonds bestimmt werden, dem
+Verfügungsfonds zu überweisen, um diesem vermehrte Mittel zu
+vorübergehenden Ausgaben und namentlich zu größeren einmaligen
+Aufwendungen zu gewähren.
+
+
+Art. 9.
+
+[Sidenote: Verwendung für andere als die eigentlichen Zwecke des U.F.]
+
+Sollte die Carl Zeiss-Stiftung früher oder später in der Lage sein,
+Leistungen zugunsten der Universität mit Aussicht auf längere Fortdauer
+in solcher Höhe zu übernehmen, daß der Universitätsfonds, unbeschadet
+der Erfüllung des in Art. 1 benannten Zweckes, noch weiteren
+Bedürfnissen der Universität dienstbar gemacht werden könnte, so dürfen
+auf den Fonds auch solche Aufwendungen innerhalb des in Art. 7
+umschriebenen Interessenkreises übernommen werden, die bis dahin aus
+staatlichen Mitteln bestritten wurden, wofern hierdurch der Universität
+eine vermehrte Pflege anderer Interessen oder eine sonstige Verbesserung
+ihrer Verhältnisse ermöglicht wird.
+
+Es soll also solchen Falles nicht ausgeschlossen sein, die regelmäßige
+jährliche Überweisung der Stiftung an den Universitätsfonds außer für
+die in Art. 8, Ziffer 1-8 benannten Zwecke auch noch zu verwenden:
+
+ zur Dotation von Lehrstühlen und Instituten des in Art. 7
+ bezeichneten Lehrgebietes, die bis dahin aus staatlichen oder
+ anderen Fonds dotiert waren, um die hierdurch frei werdenden Mittel
+ für andere Zwecke der Universität verfüglich zu machen,
+
+sowie aus den außerordentlichen Zuschüssen zum Universitätsfonds
+
+ Beihilfen zu gewähren für Neueinrichtungen und sonstige
+ Veranstaltungen bei der Universität, für die sonst die Staaten
+ Vorsorge zu treffen hätten.
+
+
+Art. 10.
+
+[Sidenote: Weitere Voraussetzungen und Beschränkungen für Verwendung
+nach § 9.]
+
+Die Übernahme von Leistungen gemäß Art. 9 ist an die Voraussetzung zu
+knüpfen, daß für die Zwecke, zu deren Gunsten sie jeweils erfolgen soll,
+auch staatlicherseits ein den Umständen nach angemessener Beitrag
+gewährt werde.
+
+Insoweit für wiederkehrende Aufwendungen dieser Art mehr als ein Drittel
+von der jeweils gemäß Art. 2 festgesetzten regelmäßigen jährlichen
+Überweisung, oder für einmalige Aufwendungen mehr als ein Drittel des
+außerordentlichen Zuschusses verwandt werden soll, untersteht die
+Bewilligung denselben Bedingungen, wie gemäß Art. 4, Abs. 2 die Erhöhung
+der regelmäßigen jährlichen Überweisung oder die Erhöhung ihres
+unwiderruflichen Mindestbetrages.
+
+Im übrigen dürfen Leistungen gemäß Art. 9 auf den Universitätsfonds nur
+so lange übernommen und früher übernommene wiederkehrende nur so lange
+fortgesetzt werden, als die Dozenten der Universität Jena (dem
+bisherigen Rechtszustand gemäß) volle Lehrfreiheit genießen und in der
+Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen und persönlichen Rechte
+nicht beschränkt sind.
+
+Als dieser Bedingung zuwidergehend ist jedoch nicht anzusehen eine
+Verpflichtung der Professoren der theologischen Fakultät im Lehrauftrag
+zur Vertretung der Lehren der evangelischen Kirche, sowie auch nicht der
+Erlaß und die Anwendung von Vorschriften über das dienstliche Vorgehen
+gegen Dozenten wegen Verletzung der aus dem akademischen Amt sich
+ergebenden Pflichten, wegen Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen
+Strafgesetze und wegen eines sittlich anstößigen Lebenswandels, oder
+wegen Handlungen, die der bürgerlichen Ehre Abbruch tun.
+
+
+Art. 11.
+
+[Sidenote: Verwaltung des U.F.]
+
+Die Verwaltung des Universitätsfonds, einschließlich der
+Rechnungslegung, und die Verfügung über die Mittel desselben nach den
+Bestimmungen dieses Ergänzungsstatuts untersteht den gleichen Organen
+und den gleichen Anordnungen wie die Verwaltung und Verwendung der
+staatlicherseits gewährten Fonds der Universität.
+
+[Sidenote: Beschränkung in der Übernahme laufender Verpflichtungen und
+der Verwendung für allgem. Univers.-Zwecke.]
+
+Von der regelmäßigen jährlichen Überweisung der Stiftung ist mindestens
+ein Zehntel für einmalige Ausgaben verfügbar zu halten.
+
+Zu wiederkehrenden Leistungen für Zwecke gemäß Art 7, Abs. 2 ist davon
+nicht mehr als ein Zehntel zu verwenden.
+
+
+Art. 12.
+
+[Sidenote: Nutzbarmachung der aus d. U.F. erstellten Einrichtungen für
+gemeinnützige Zwecke.]
+
+Hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen, die gänzlich aus Mitteln
+des Universitätsfonds beschafft oder in Betrieb erhalten werden, hat die
+Stiftung auszubedingen, daß ihre Benutzung für Zwecke, die im Sinne von
+gemeinnützigen Veranstaltungen auf Belehrung nicht studentischer Kreise
+ausgehen, den Dozenten der Universität insoweit gestattet werde, als
+die Mitbenutzung für solche Zwecke ohne Störung der bestimmungsmäßigen
+Verwendung angängig ist.
+
+Falls Leistungen der in Art. 9 bezeichneten Art auf den
+Universitätsfonds übernommen werden, ist für die Dauer dessen die
+gleiche Bedingung auch hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen zu
+stellen, die nur zum Teil aus Mitteln der Stiftung beschafft sind oder
+unterhalten werden.
+
+
+Art. 13.
+
+[Sidenote: Vorschriften für die Rechnungslegung der
+Stiftungsverwaltung.]
+
+Für die jährliche Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung, gemäß
+§§ 110-112 des Stiftungsstatuts, ist, außer den Beträgen der
+regelmäßigen und der außerordentlichen Überweisung an den
+Universitätsfonds und dem Zinsabwurf des letzteren, für jedes Jahr
+nachzuweisen:
+
+ 1. der Bestand des Verfügungsfonds und des Rücklagefonds zu Beginn
+ und zum Schluß des Rechnungsjahres;
+
+ 2. der wiederkehrende Aufwand, seinem Gesamtbetrag nach, a) an
+ Gehalten, b) an sachlichen Aufwendungen für solche Lehrstühle und
+ Anstalten, deren Dotation jeweilig ganz auf den Stiftungsfonds
+ übernommen ist;
+
+ 3. der Gesamtaufwand für wiederkehrende Zuschüsse a) zu den
+ persönlichen, b) zu den sachlichen Ausgaben für andere Professuren
+ und Institute des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrgebiets, sowie
+ der wiederkehrende Aufwand für sonstige, diesem Interessenkreis
+ dienende Einrichtungen;
+
+ 4. der wiederkehrende Zuschuß zu gemeinsamen Universitätsanstalten
+ (Art. 7, Abs. 2);
+
+ 5. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben a) persönlicher, b)
+ sachlicher Art, für Zwecke des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten
+ Lehrgebiets;
+
+ 6. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben für allgemeine Zwecke
+ der Universität (Art. 7, Abs. 2).
+
+[Sidenote: Begriff der wiederkehrenden Ausgaben.]
+
+Als wiederkehrende Ausgaben sind alle diejenigen Leistungen in Ansatz zu
+bringen, die, auch wenn sie nicht unter rechtlicher Verpflichtung der
+Universität oder der Stiftung übernommen sind, doch nicht ohne Nachteile
+oder Schwierigkeiten wieder eingestellt werden könnten. Ausgaben, die
+dieser Rücksicht nicht unterliegen, haben als einmalige zu gelten,
+selbst wenn die Absicht einer Fortsetzung derselben für längere Zeit
+besteht.
+
+Im übrigen ist noch, falls Leistungen in Gemäßheit des Art. 9 auf den
+Universitätsfonds übernommen sind, für jedes Jahr festzustellen, wieviel
+an wiederkehrenden und wieviel an einmaligen Ausgaben auf solche
+Leistungen entfallen ist.
+
+
+Art. 14.
+
+[Sidenote: Bestimmungen für den Fall der Aufhebung der Universität
+Jena.]
+
+Sollte die Universität Jena als staatliche Hochschule aufgehoben werden,
+so hört von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-Stiftung zu weiteren
+Leistungen gemäß Art. 2 auf. Auch fällt der gesamte alsdann vorhandene
+Vermögensbestand des Universitätsfonds an die Stiftung zurück, wofern
+letztere bereit ist, für Erfüllung derjenigen rechtlichen
+Verpflichtungen der Universität aufzukommen, die vorher zu Lasten des
+Fonds übernommen waren.
+
+Die Carl Zeiss-Stiftung hat alsdann bei Auflösung des
+Universitätsverbandes diejenigen Lehrstühle und wissenschaftlichen
+Anstalten, deren Dotation bis dahin wesentlich aus dem Universitätsfonds
+bestritten wurde, sowie nach Möglichkeit andere, die dem Interessenkreis
+der Stiftung nahe stehen, in eigene Verwaltung zu übernehmen, um sie als
+Stätten wissenschaftlicher Forschung zu erhalten und den
+Bildungsinteressen größerer Kreise dienstbar zu machen.
+
+Für alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl
+Zeiss-Stiftung treten würden, kommen alsdann in sinngemäßer Anwendung
+diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in Titel V des Statuts
+der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverhältnis der Beamten bei den
+Betrieben der Stiftung geregelt ist.
+
+_Jena_, den 24. Februar 1900.
+
+gez. Dr. Ernst Abbe.
+
+ * * * * *
+
+[Bei Einreichung der von ihm unterschriftlich vollzogenen, das
+»Ergänzungsstatut« betreffenden, Urkunde vom 24. Februar 1900 gab E.
+ABBE noch unter dem 14. März 1900 die Erklärung ab,
+
+ »daß die Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, wie schon des ihr
+ zugrunde liegenden Entwurfs, meinerseits unter _den_
+ Voraussetzungen gestanden hat, die folgende Bemerkungen zum
+ Ausdruck bringen:
+
+Die Worte »dem bisherigen Rechtszustand gemäß« im 3. Abs. des Art. 10
+bezwecken keine deklaratorische Bestimmung des auf sie Folgenden,
+besagen also nicht: soweit es dem bisherigen Rechtszustand gemäß ist;
+sie sind eine lediglich informatorische Bemerkung zur Motivierung der
+gestellten Bedingung: _daß_ es bisher so gewesen sei.
+
+Der letzte (4.) Abs. des Art. 10 gibt eine _vollständige_ Aufzählung
+dessen, was nicht als dieser Bedingung zuwidergehend gelten soll.
+
+Hierbei gebrauche ich die Worte »Lehren der evangelischen Kirche« im
+Sinne der Betonung des Adjektivs »evangelisch« zum Unterschied von
+katholisch usw.
+
+Unter den Worten »Verletzung der aus dem akademischen Amt sich
+ergebenden Pflichten« ist verstanden die Verletzung oder
+Vernachlässigung der _dienstlichen_ Obliegenheiten, die das einzelne
+akademische Amt für seinen Inhaber in bezug auf Lehrtätigkeit,
+Institutsverwaltung und sonstige amtliche Funktionen mit sich bringt.
+
+Unter »Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze« verstehe
+ich solche Handlungen, die durch rechtskräftiges Urteil eines
+ordentlichen Gerichts als Zuwiderhandlungen gegen diese Strafgesetze
+festgestellt sind.«]
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 45: Auch im Buchhandel erschienen, Kommissionsverlag von
+_Gustav Fischer-Jena_. Cz.]
+
+[Fußnote 46: Der Vertreter der Stiftungsverwaltung in der
+Geschäftsführung der Stiftungsbetriebe ist der Stiftungskommissar. Alle
+(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6),
+KRÜSS (Deutsche Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f.
+Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg.
+1905/06, Bd. II), WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905,
+Nr. 14).]
+
+[Fußnote 47: bei den Stiftungsbetrieben]
+
+[Fußnote 48: Betrag des Zinsabwurfs des Reservefonds]
+
+[Fußnote 49: solange nicht der Fall des § 48 vorliegt.]
+
+[Fußnote 50: Sollte zu irgend einer Zeit Einschränkung der in Titel V
+dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen gemäß § 88
+nötig geworden sein, so müssen für die Dauer dessen alle Überschüsse
+ungeschmälert dem Reservefonds zugeführt werden, außer soweit die
+Stiftung vorher Leistungen gemäß § 100 rechtsverbindlich übernommen
+hatte.]
+
+[Fußnote 51: der allmählich bis auf die Hälfte der durchschnittlichen
+Jahresausgabe der Betriebe zu erhöhen ist, in solcher Form anzulegen,
+daß er jederzeit ohne Verlust liquid gemacht werden kann.
+
+Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe überschritten hat,
+ist der gesamte überschreitende Betrag in sichern ausländischen Werten
+anzulegen.]
+
+[Fußnote 52: aller]
+
+[Fußnote 53: ohne Verletzung]
+
+[Fußnote 54: 3. Dezember 1888.]
+
+[Fußnote 55: 19.]
+
+[Fußnote 56: 80 Mk., 100 Mk., 120 Mk.]
+
+[Fußnote 57: 100 Mk., 130 Mk., 160 Mk.]
+
+[Fußnote 58: § 73. Spätestens nachdem der Reservefonds der Stiftung die
+in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, hat Erweiterung der
+Pensionsleistungen mindestens in dem Umfang einzutreten, daß
+
+ der Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit vom vollendeten 18.
+ Lebensjahr gerechnet wird;
+
+ bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses und nachherigem
+ Wiedereintritt vor Ablauf von drei Jahren die frühere Dienstzeit,
+ auch wenn die Unterbrechung nicht nur Suspension gemäß § 82
+ begründet, für die pensionsfähige Dienstzeit in Anrechnung kommt;
+
+ die Maximalsätze der jeweils pensionsfähigen Monats-Löhne oder
+ -Gehälter für die Arbeiter auf 100 Mk., 120 Mk., 140 Mk., für die
+ Angestellten auf 120 Mk., 160 Mk., 200 Mk. erhöht werden;
+
+ anderweitiger Arbeitsverdienst der Pensionsempfänger nicht mehr zum
+ Teil auf die Pension anzurechnen ist;
+
+ der in § 7 Abs. 1 des »Gemeinsamen Pensions-Statuts«
+ ausgesprochene, auf den Fall von Massenunglück und dergl.
+ bezügliche Vorbehalt gänzlich außer Kraft gesetzt wird.
+]
+
+[Fußnote 59: Andererseits können bei oder nach vorgedachter Erweiterung
+der Pensionsleistungen]
+
+[Fußnote 60: hat in jedem Fall nicht weniger zu betragen als die Summe
+des festen Zeitlohnes oder Gehaltes, auf welche der Betroffene bei
+Fortdauer seines Dienstverhältnisses für das nächste halbe Jahr nach
+seinem Austritt Anspruch gehabt hätte.]
+
+[Fußnote 61: § 78. Die nach § 77 normierte Abgangsentschädigung kann
+solchen, die zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht das 21. Lebensjahr
+vollendet haben, durch Fortzahlen ihres Wochen- oder Monatslohnes auf
+die Dauer eines halben Jahres gewährt werden. Allen anderen muß auf ihr
+Verlangen der Gesamtbetrag bei der Entlassung ausbezahlt werden.]
+
+[Fußnote 62: § 88. Die durch die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses
+Statuts den Stiftungsunternehmungen auferlegten Verpflichtungen
+in bezug auf Gewährleistung des festen Arbeitseinkommens,
+Krankenkassenleistungen, Pensionszusicherung, Abgangsentschädigung und
+Aufrechterhaltung der Arbeitsverträge sollen nur dann und immer nur auf
+so lange in Umfang oder Höhe der zukünftigen Leistungen zeitweilig
+herabgesetzt oder ganz suspendiert werden dürfen, als etwa ihre
+uneingeschränkte Erfüllung, in Ansehung der Zeit- und Geschäftslage und
+des Vermögensstandes der Stiftung, die wirtschaftliche Sicherheit der
+Firma oder der Stiftung gefährden möchte.
+
+Dieser Fall darf jedoch für jeden einzelnen Stiftungsbetrieb frühestens
+dann als gegeben gelten,
+
+wenn der Betrieb durch drei Geschäftsjahre oder länger innerhalb der
+letztverflossenen fünf Geschäftsjahre Betriebsdefizit gemäß der
+Bestimmung in § 23 Absatz 3 dieses Statuts gehabt hätte und zugleich der
+Reservefonds nach Abzug des gemäß § 45 auf Abteilung I entfallenden
+Deckungskapitals im ganzen auf weniger als zwei Drittel einer
+Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der letzten
+drei Geschäftsjahre, herabgegangen wäre; oder
+
+wenn, auch ohne vorausgegangenes Betriebsdefizit, der nicht auf
+Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds auf weniger als ein
+Drittel dieser Jahresausgabe sich vermindert hätte.
+
+Nach Eintritt des einen oder des andern der hier gedachten Fälle können
+die Arbeits- und Anstellungsverträge ohne vorherige Aufkündigung
+derselben in den auf die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 bezüglichen
+Bestimmungen für die Zukunft abgeändert werden. Ansprüche, welche schon
+vorher anfällig geworden sind, werden hierdurch nicht berührt.]
+
+[Fußnote 63: § 89. Sollten die Voraussetzungen des § 88 zu irgend einer
+Zeit einmal eingetreten sein, so müssen die alsdann hinsichtlich des
+Umfanges oder der Höhe der Leistungen eingeschränkten oder ganz
+suspendierten Bestimmungen der §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses
+Statuts spätestens dann wieder in uneingeschränkte Geltung gesetzt
+werden, wenn für den Betrieb die drei letzten Geschäftsjahre ohne
+Betriebsdefizit geblieben sind und zugleich der Reservefonds der
+Stiftung nach Abzug des auf Abteilung I entfallenden Anteils im ganzen
+die Höhe von zwei Drittel der Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach
+dem Durchschnitt der drei letzten Geschäftsjahre, wieder erreicht hat.
+
+Hinsichtlich aller in der Zwischenzeit vorgekommenen Invaliditäts- und
+Todesfälle müssen alsdann vom gedachten Zeitpunkt ab den Beteiligten die
+regelmäßigen Pensionsleistungen auf so lange gewährt werden, als nicht
+etwa die Voraussetzungen des § 88 von neuem eingetreten sind.]
+
+[Fußnote 64: § 96. Wenn zu irgend einer Zeit der Fall eintreten sollte,
+daß die auf die §§ 67, 72, 73, 77 dieses Statuts begründeten Leistungen
+wegen der in § 89 vorgesehenen Umstände gegenüber den Arbeitern eines
+Stiftungsbetriebes eingeschränkt oder ganz suspendiert werden müßten, so
+haben auch gegenüber allen Beamten des Betriebes, die Mitglieder seiner
+Geschäftsleitung nicht ausgenommen, entsprechende Einschränkungen
+einzutreten, soweit nicht schon erworbene Rechte entgegenstehen.
+
+In alle auf Lebenszeit abzuschließende Anstellungsverträge muß ein
+hierauf bezüglicher Vorbehalt ausdrücklich aufgenommen werden.
+
+Vorzugsrechte zur Sicherstellung vertragsmäßiger Ansprüche dürfen
+niemand eingeräumt werden.]
+
+[Fußnote 65: mit Rücksicht auf die gesamte Geschäftslage und den vom
+Reservefonds erreichten Stand]
+
+[Fußnote 66: (Gewinnbeteiligung)]
+
+[Fußnote 67: zu bemessen nach dem gemäß § 41, Abs. 2 auf das gleiche
+Lohn- und Gehalts-Konto bezogenen prozentischen Nettogewinn des
+Geschäftsjahres, und zwar als ein Bruchteil desjenigen Betrags, mit
+welchem dieser prozentische Nettogewinn die Ziffer überschreitet, die
+gemäß der in §§ 40, 41 gegebenen Richtschnur als Mindestziffer im Sinn
+des § 41, Abs. 3 jeweils gelten soll;]
+
+[Fußnote 68: welche beim Schluß]
+
+[Fußnote 69: für länger als zehn Jahre eingehen, und nicht für länger
+als fünf Jahre, wenn der Reservefonds den in § 45 bezeichneten Stand
+nicht überschreitet.
+
+Neue Verpflichtungen der gedachten Art darf sie nicht übernehmen, wenn
+der Jahresbetrag der schon übernommenen zusammen ein Viertel des
+durchschnittlichen verfügungsfreien Jahresüberschusses der
+letztverflossenen drei Geschäftsjahre überschreitet.]
+
+[Fußnote 70: bei der Universität bleiben diejenigen Bestimmungen in
+Kraft, welche hierüber in den §§ 14, 15 und 17 der Stiftungsurkunde der
+Carl Zeiss-Stiftung vom 19. Mai 1889 niedergelegt sind, mit der Maßgabe,
+
+ daß die Verfügung über denselben und dessen Verwaltung den gleichen
+ Organen und den gleichen Normen wie die Verwendung der ordentlichen
+ Mittel der Universität unterstellt sein soll;
+
+ daß neue regelmäßige Leistungen, deren Fortsetzung nicht ohne
+ Nachteil jederzeit unterbrochen werden könnte, auf den Fonds nicht
+ übernommen werden dürfen, wenn der jährliche Gesamtbetrag der schon
+ übernommenen größer ist als die Hälfte der regelmäßigen jährlichen
+ Zuwendung der Stiftung im Durchschnitt der letztvergangenen fünf
+ Jahre:
+
+ daß zwar zeitweilige Ansammlung von Mitteln innerhalb des Fonds zur
+ Bestreitung größerer Ausgaben für zum voraus bestimmte Zwecke ohne
+ Beschränkung stattfinden, außerdem aber im »Verfügungsfonds« nicht
+ mehr als das Vierfache vom Jahresbetrag der jeweils übernommenen
+ regelmäßigen Leistungen angesammelt werden darf und im
+ »Rücklagefonds« keine größere Kapitalansammlung zulässig ist, als
+ nach dem jeweiligen Zinsfuß genügen würde, um nötigenfalls durch
+ Verbrauch von Zinsen und Kapital alle auf den Universitätsfonds
+ übernommenen regelmäßigen Leistungen vierzig Jahre lang ohne
+ weitere Zuwendungen seitens der Stiftung fortsetzen zu können;
+
+ daß dem »Rücklagefonds« nicht mehr zugeführt werden darf als ein
+ Viertel der regelmäßigen jährlichen Zuwendung der Stiftung.
+
+Die genannten §§ besagter Stiftungsurkunde (§15 mit einer nachträglich
+vereinbarten Abänderung) haben für die Zukunft als ergänzender
+Bestandteil des Titels VII des gegenwärtigen Statuts zu gelten, sofern
+nicht noch bei Lebzeiten des Stifters eine Neuregelung in Form eines
+besonderen Ergänzungsstatuts[71] herbeigeführt worden ist.
+Letzterenfalls hat solches Ergänzungsstatut als dem Titel VII zugehörig
+zu gelten.]
+
+[Fußnote 71: [s. dieses nachstehend].]
+
+[Fußnote 72: landesherrlichen]
+
+[Fußnote 73: Jede]
+
+[Fußnote 74: des Statuts]
+
+[Fußnote 75: Diese Eventualität ist inzwischen durch Wegfall des § 48 in
+dem Stiftungsstatut vom 5. Dezember 1905 erledigt.]
+
+
+
+
+X.
+
+Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung[76].
+
+(Als Manuskript gedruckt.)
+
+
+Die nachfolgenden Erklärungen sollen zunächst die Vorschriften des
+genannten Statuts sowohl hinsichtlich ihrer allgemeinen Tendenz, wie
+hinsichtlich der wichtigeren Einzelbestimmungen gegenüber den jetzt
+Beteiligten begründen, des weiteren aber auch für die Zukunft etwa nötig
+werdender Interpretation einige Anhaltspunkte liefern.
+
+
+Titel I.
+
+Konstituierende Bestimmungen.
+
+Zu § 1.
+
+_Zwecke der Stiftung._
+
+
+Dem Grundgedanken nach geht die CARL ZEISS-Stiftung darauf aus: gegebene
+Geschäftsunternehmungen mit allen daran haftenden Rechten und
+Anwartschaften im Sinne eines Fideikommisses in unpersönlichem Besitz
+und zugunsten unpersönlicher Interessen unter dauernde Bindung zu
+stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der fortgesetzten Leitung und
+Verwaltung jener Unternehmungen nach bestimmten Grundsätzen, anderseits
+hinsichtlich beschränkter Verfügung über die mit ihrem Besitz
+verknüpften Nutznießungen.
+
+Auf das erstere beziehen sich die Titel II und III, V und VI, auf das
+zweite die Titel IV, VII und VIII des Statuts.
+
+Dementsprechend bezeichnet § 1 die Zwecke der Stiftung unter zwei
+getrennten Abschnitten in genauem Anschluß an die Stiftungsurkunde[77],
+nur mit derjenigen Erweiterung unter B, welche durch die inzwischen
+veränderte Sachlage an die Hand gegeben ist.
+
+Alle Leistungen, welche unter A fallen, sind gedacht als solche, die
+immer namens der Handelsfirmen der Stiftung und in deren Wirkungskreis
+zu erfolgen haben; namens der Stiftung selbst nur Leistungen gemäß
+Abschnitt B, welcher denjenigen Umkreis _gemeinnütziger_ Betätigung
+umschreibt, innerhalb dessen die Stiftung als Eigentümer der
+Geschäftsbetriebe die Nutznießungsvorteile aus letzteren zu verwenden
+hat.
+
+Die CARL ZEISS-Stiftung soll in keinem Punkt, namentlich aber nicht
+hinsichtlich der unter A im dritten Absatz ihr zugewiesenen sozialen
+Aufgaben den Charakter der »milden Stiftung« haben. Was im besonderen
+dieser dritte Satz von ihr verlangt, besteht ausschließlich in der
+Forderung: daß ihre Handelsfirmen als solche ihre Wirtschaftsführung
+gemäß den in Titel V ausgesprochenen Grundsätzen einzurichten haben,
+damit diese Wirtschaftsführung _nichts übrig lasse_, wofür etwa
+Wohltätigkeitseinrichtungen irgend einer Art regelmäßig einzutreten
+hätten; und daß die Stiftung, als Eigentümer, solcher Wirtschaftsführung
+die nötige Rückdeckung schaffe, gemäß den Vorschriften in Titel IV. Denn
+das Ziel meiner Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis
+Caritas zu befördern, sondern ganz allein: die _Rechts_lage aller
+derjenigen zu heben, die in diesen Wirkungskreis eingetreten sind oder
+in Zukunft eintreten mögen.
+
+
+Zu § 5.
+
+_Stiftungsverwaltung._
+
+Da die Zwecke der CARL ZEISS-Stiftung in mehreren Punkten mit
+staatlichen Angelegenheiten sich berühren, so mußte es angemessen und
+sachdienlich erscheinen, die oberste Leitung der Stiftung einer Instanz
+zuzuweisen, welche zur ständigen Vertretung verwandter öffentlicher
+Interessen berufen ist -- wie schon durch die Stiftungsurkunde von 1889
+geschieht. Dabei ist jedoch die Verbindung von Stiftungsverwaltung und
+Staatsbehörde als reine Personalunion gedacht. Die Bestimmung des § 5
+besagt also nur: daß diejenigen Männer, welchen jeweils die betreffende
+Funktion des öffentlichen Dienstes anvertraut ist, durch den Stifter
+ersucht und kraft landesherrlicher Bestätigung der Stiftung ein für
+allemal ermächtigt sind, auch der Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung
+der CARL ZEISS-Stiftung sich anzunehmen und solche immer in den gleichen
+geordneten Formen zu besorgen, nach welchen sie gemäß den
+Staatseinrichtungen ihr öffentliches Amt ausüben.
+
+Jene Verbindung begründet mithin keinerlei nähere Beziehung der Stiftung
+zum Staat selbst, außerhalb des allgemeinen Aufsichtsrechts, welches dem
+Staat über jede Stiftung zusteht[78].
+
+
+Titel II.
+
+Organisation der geschäftlichen Aktion der Stiftung.
+
+Zu Titel II wird die schwierige Frage zu beantworten gesucht: wie die
+Verwaltung und Leitung von Gewerbsunternehmungen auf einem sehr
+eigenartigen Arbeitsfeld, dessen technische und merkantile Interessen
+gänzlich abseits liegen von den allgemeiner zugänglichen
+Industriegebieten, in _unpersönlicher_ Hand zweckmäßig zu organisieren
+sei -- und _wie_ einer für zweckmäßig erkannten Organisation die Gewähr
+dauernder Anerkennung verschafft werden könne.
+
+Der in Titel II zum Ausdruck kommende Organisationsplan für die
+geschäftliche Aktion der Stiftung hat sich mir ergeben aus dem Inhalt
+einer fast dreißigjährigen persönlichen Erfahrung über die feineren
+Lebensbedingungen der hiesigen Unternehmungen und aus vielfältigen
+Einblicken in die Verhältnisse anderer Betriebe ähnlicher Art; nicht zum
+wenigsten aber auch aus den wertvollen Winken, welche das nunmehr
+vierjährige, ausnahmslos einträchtige Zusammenwirken mit dem
+ausgezeichneten Mann, der der erste Stiftungskommissar der CARL
+ZEISS-Stiftung geworden ist, mir und meinen nächsten Mitarbeitern
+geliefert hat.
+
+Die in Titel II des Statutenentwurfs aufgestellten Vorschriften stehen
+unter den nachfolgenden Gesichtspunkten:
+
+1. Eine sachgemäße und entsprechender Verantwortlichkeit fähige Leitung
+und Verwaltung der Stiftungsbetriebe kann, hinsichtlich aller
+Angelegenheiten dieser Betriebe, kleiner und großer, nur mit Hilfe
+solcher Personen gewonnen werden, welche in Ansehung der wesentlichen
+Interessen jedes Betriebes Sachverständige und mit dem Gang der
+Geschäfte in den Einzelheiten vertraut sind.
+
+Deshalb müssen der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung für Leitung
+und Verwaltung der Geschäftsfirmen noch besondere Organe gegeben werden,
+mit eigener Initiative und Verantwortung, und dementsprechend mit einer
+bestimmten selbständigen Kompetenz (Vorstände oder Geschäftsleitungen
+der Stiftungsbetriebe).
+
+Damit diesen Organen Initiative und Verantwortlichkeit wirklich
+verbleibe, muß ihre Kompetenz grundsätzlich dahin bestimmt werden: daß
+in den Angelegenheiten der Betriebe gegen ihren erklärten Willen nichts
+angeordnet, sondern nur Veto seitens der Stiftungsverwaltung innerhalb
+eines bestimmten Umfangs eingelegt werden kann.
+
+2. Die Funktionen dieser Vorstände können nicht füglich je einem
+einzelnen in die Hand gegeben werden. Wegen der Vielfältigkeit der stets
+zu berücksichtigenden Interessen und stets erforderlichen Sachkenntnisse
+kann nur eine Mehrheit von Personen genügende Gewähr für nicht ganz
+einseitige Entschließungen bieten. Jede Entscheidung muß die Resultante
+sein aus den Einzelurteilen mehrerer _gleichberechtigter_, möglichst
+verschiedene Interessen des Betriebes vertretender Personen.
+
+Demnach müssen die Vorstände als _Kollegien_ konstituiert werden. Bei
+der Optischen Werkstätte wird, wegen der besonderen Mannigfaltigkeit der
+dort in Betracht kommenden Rücksichten, die Zahl der Mitwirkenden der
+Regel nach nicht unter Drei sein dürfen. Über vier ohne dringende
+Veranlassung hinauszugehen, wird überall unratsam sein wegen der
+unvermeidlichen Schwerfälligkeit eines vielköpfigen Kollegiums.
+
+3. Zur verantwortlichen Mitwirkung in der Leitung der Stiftungsbetriebe
+ist ein Fremder, der unvermittelt in den Betrieb hereingesetzt würde,
+gänzlich ungeeignet. Ein solcher würde, wenn er nicht ins Blaue hinein
+urteilen und dabei der Gefahr grober Mißgriffe sich aussetzen will, für
+längere Zeit, bis er eingehendere Fühlung mit den Angelegenheiten
+gewonnen hat, nur das Sprachrohr anderer sein können. Daher ist
+unbedingt geboten, die Ergänzung der Vorstände stets im Kreis derjenigen
+Personen zu suchen, welche als obere Beamte der betreffenden Firma --
+wenigstens aber des andern Stiftungsbetriebes -- schon längere Zeit
+tätig waren, infolgedessen mindestens einen Teil der wichtigeren
+Angelegenheiten des Betriebs und die Atmosphäre des Wirkungskreises aus
+eigener Erfahrung kennen und anderseits ihren Mitarbeitern und der
+Stiftungsverwaltung ebenfalls schon genügend bekannt sind.
+
+4. Die erforderliche Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe
+seitens der Stiftungsverwaltung und deren, sei es beratende, sei es
+mitentscheidende Einwirkung auf diese Geschäftsführung, kann, soweit es
+sich nicht um Wahrnehmung ganz allgemeiner Interessen der Stiftung oder
+wesentlich vermögensrechtlicher Rücksichten handelt, in wirksamer und
+sachgemäßer Art nur mittels einer Person ausgeübt werden, welche durch
+fortgesetzten, regelmäßigen Verkehr mit den Instituten und ihrem
+Personal einen genaueren Einblick in alle sachlichen und persönlichen
+Verhältnisse derselben gewonnen hat und den Gang aller Angelegenheiten
+_stetig_ zu verfolgen vermag. Da bei so komplizierten Geschäftsaktionen,
+wie hier in Frage sind, in die Beurteilung jeder wichtigeren Sache immer
+vielerlei Einzelheiten hereinspielen, und Rücksichten und Erwägungen,
+die einem Fernerstehenden meist kaum verständlich zu machen sind, so
+würde jede maßgebende Einwirkung der Stiftungsverwaltung, die aus der
+Entfernung erfolgen müßte, eher lähmend als fördernd sein. Hieraus folgt
+die Unentbehrlichkeit eines weiteren Organs der Stiftung für die
+Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute -- einer ständigen Mittelsperson
+zwischen der Stiftungsverwaltung und den Geschäftsleitungen der
+Betriebe.
+
+Diese Zwischeninstanz, der Stiftungskommissar, muß natürlich seine
+Funktionen als Vertreter und Beauftragter der Stiftungsverwaltung
+ausüben und demgemäß nach der Instruktion der letzteren handeln. Dabei
+muß ihm jedoch soviel Selbständigkeit in allem einzelnen belassen werden
+können, daß seine eingehendere persönliche Kenntnis der Verhältnisse und
+entsprechende Verantwortlichkeit wirklich zur Geltung kommen. Er dürfte
+also nicht anzuhalten sein, etwas zu vertreten, was er mit Rücksicht auf
+beides nicht glaubt vertreten zu können. Demnach darf er zur
+Stiftungsverwaltung nicht im Verhältnis der staatlichen
+Beamten-Unterordnung stehen.
+
+ * * * * *
+
+Gemäß diesen Grundzügen des Organisationsplanes würde der
+Stiftungsverwaltung selbst die ausschließliche Entscheidung in all
+denjenigen Angelegenheiten der Stiftung vorbehalten bleiben, welche auf
+die in § 1 sub B bezeichneten Zwecke Bezug haben, hinsichtlich der dort
+sub A benannten Aufgaben aber eine geregelte Übertragung der Rechte und
+Pflichten der Stiftung, als des Inhabers der Stiftungsbetriebe, auf
+besondere Organe, Stiftungskommissar und Vorstände, vorgesehen sein. Die
+Stiftungsverwaltung soll auf diesem Wege entlastet sein von der
+Verantwortung für die eigentliche Geschäftsaktion, für welche sie
+angesichts der besonderen Verhältnisse entsprechende eigene Organe
+anderweitig nicht beschaffen könnte. In diesem Punkt würde ihr also nur
+obliegen: Vorsorge für die Auswahl geeigneter Personen.
+
+Alles dieses entspricht in den Grundzügen durchaus den Einrichtungen,
+die hinsichtlich der Leitung der jetzigen Stiftungsbetriebe teils schon
+seit langer Zeit bestehen, teils in den letzten vier Jahren sich
+herausgebildet haben und also der Hauptsache nach schon in längerer
+Erfahrung erprobt sind. Die Bestimmungen der §§ 6-20 dieses Statuts
+verfolgen also nur den Zweck, für die Zukunft zu fixieren und genauer zu
+regeln, was bisher ohne förmliche Regelung in tatsächlicher Übung
+gestanden hat.
+
+Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:
+
+
+Zu § 5, Abs. 2 u. 3.
+
+Durch die Verbindung der Stiftungsverwaltung mit einer Staatsbehörde
+werden die Geschäftsunternehmungen der CARL ZEISS-Stiftung auch nicht
+mittelbar zu Staatsbetrieben oder besonderer Staatsaufsicht, außerhalb
+der allgemeinen, im öffentlichen Recht jeweils vorgesehenen
+Beaufsichtigung der Industrieunternehmungen, unterstellt.
+
+Im Statutenentwurf kommt dieses auch ohne den § 16 schon genügend zum
+Ausdruck. Bei Fernerstehenden ist jedoch das durch § 5 begründete
+Verhältnis leicht Mißverständnissen ausgesetzt, wie sich schon gezeigt
+hat. Die ausdrückliche Erwähnung seiner richtigen Konsequenzen in § 16
+erscheint also ratsam, um auch explicite erkennbar gemacht zu haben, daß
+die Stiftungsverwaltung als Staatsbehörde für nichts verantwortlich ist,
+was der Vorstand eines Stiftungsbetriebes bei Vertretung der Interessen
+seiner Firma innerhalb der Grenzen des gesetzlich Zulässigen zu tun oder
+zu unterlassen für gut findet.
+
+
+Zu § 7.
+
+Daß immer mindestens ein Mitglied den Vorständen beider
+Stiftungsbetriebe gemeinsam sei -- wenn dabei auch unvermeidlich ist,
+daß dieses gemeinsame Mitglied der Regel nach nur dem einen von beiden
+Betrieben ganz im einzelnen nahe stehen kann -- erscheint nicht nur
+geboten zur Sicherung des fortgesetzten, für beide gleich wichtigen
+Hand-in-Hand-Arbeitens von Optik und Glasfabrikation, auf welchem die
+Entwickelung der hiesigen Unternehmungen begründet ist, sondern auch
+unerläßlich unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Interessen der
+Stiftung, um die Einheitlichkeit ihrer ganzen geschäftlichen Aktion zu
+wahren -- was durch die Person des gemeinsamen Stiftungskommissars
+_allein_ noch nicht genügend gewährleistet wäre.
+
+
+Zu § 9.
+
+Die Vorschriften dieses Paragraphen entsprechen dem im Handelsrecht
+allgemein anerkannten Prinzip der freien und direkten Stellvertretung.
+Daß diesem stets in vollem Umfang Rechnung getragen werde, ist nicht nur
+Voraussetzung genügender Rechtssicherheit für alle Geschäftshandlungen
+der Stiftungsfirmen, sondern auch deshalb geboten, damit diese
+Handelsfirmen und ihre Vorstände das erforderliche Ansehen nach außen
+behalten.
+
+
+Zu § 11.
+
+Die Vorschriften dieses Paragraphen versuchen, eine Abgrenzung der
+Kompetenz der Vorstände möglichst nach objektiven Merkmalen in solcher
+Art zu geben, daß dabei einerseits der Stiftungsverwaltung eine
+maßgebende Einwirkung auf alle wichtigeren Aktionen der
+Geschäftsbetriebe gewahrt bleibt, anderseits aber auch der unerläßlichen
+Forderung genügender Bewegungsfreiheit und ausreichender, das Bewußtsein
+wirklicher Verantwortung sichernder Initiative der Vorstände Rechnung
+getragen wird.
+
+
+Zu § 14.
+
+Dadurch, daß dem Stiftungskommissar das Recht, gehört zu werden und
+wenigstens beratend mitzuwirken, für _alle_ Angelegenheiten vorbehalten
+wird, die überhaupt besondere Entschließungen erfordern, wird der
+Stiftungsverwaltung eine weitgehende Einflußnahme auf die Behandlung
+auch der gewöhnlichen Geschäfte gesichert. Zwischen einem
+Stiftungskommissar, der genügenden Einblick in die Angelegenheiten und
+das Ansehen unbefangenen Urteils gewonnen hat, und einer
+Geschäftsleitung, deren Mitglieder als sachkundig und umsichtig sich
+bewährt haben, wird die formale Abgrenzung der Kompetenz in § 11
+praktisch überhaupt nicht zur Geltung kommen.
+
+
+Zu § 15.
+
+Wenn eine Mehrheit von sachverständigen Personen in der Geschäftsleitung
+eines Stiftungsbetriebes in irgend einer Frage einstimmig ist, so muß
+ihrem Votum präsumtiv eine größere Autorität beigemessen werden, als der
+etwa abweichenden Ansicht eines andern, der den betreffenden
+Angelegenheiten nicht in gleichem Maße nahe steht. Sind aber jene
+Sachverständigen uneins, so geht den dissentierenden Urteilen _beider_
+Teile die spezifische Sachverständigen-Autorität verloren und
+verschiedenes Gewicht beider kann nur noch begründet sein in dem etwa
+ungleichen Ansehen der Personen hinsichtlich ihrer Erfahrung, Umsicht,
+Unbefangenheit etc. Da derartige Unterschiede sich nicht nach Köpfen
+abzählen lassen, erscheint es angemessen, in allen solchen Fällen, ganz
+ohne Rücksicht auf Majorität und Minorität, das Zünglein an der Wage
+einen Dritten bilden zu lassen, der neben dem eigenen Urteil zur Sache
+auch jene Unterschiede auf Grund längerer Kenntnis der Personen würdigen
+kann.
+
+Daß in derartigen Fällen der Stiftungskommissar nicht aliud entscheiden
+könne, ist aus der Wortfassung des § 18 genügend erkennbar. -- Der Regel
+nach wird natürlich sein Bemühen darauf gerichtet sein müssen, wenn nach
+versuchter Vermittelung noch ein entschiedenes Gegenvotum des einen
+Teils bestehen bleibt, in wichtigeren Angelegenheiten die Entscheidung
+womöglich zu vertagen, schon wegen der größeren Verantwortung, die
+andernfalls er selbst zu tragen hätte.
+
+
+Zu § 18.
+
+Die Forderung eines regelmäßig _mündlichen_ Verfahrens ist nicht nur
+berechtigt, weil andernfalls den Vorständen eine unbillige Arbeitslast
+aus schriftlicher Korrespondenz erwachsen könnte, sondern auch deshalb
+geboten, weil nur auf jenem Weg genügender Einblick in alle
+Angelegenheiten und Unterlagen für ein begründetes Urteil zu gewinnen
+sind.
+
+
+Zu § 22.
+
+Die hier gegebene Vorschrift entspricht der in § 1 angedeuteten
+Scheidung der beiden Aufgaben der Stiftung: als Inhaber der
+Geschäftsbetriebe und als Nutznießer ihrer Erträgnisse.
+
+
+Zu §§ 25 und 26.
+
+Die in diesen Paragraphen gegebenen Anordnungen in Verbindung mit den
+§§ 9 und 10 besagen praktisch die Einführung eines unter Aufsicht und
+Leitung der Stiftungsverwaltung gestellten Kooptationsverfahrens für die
+Ergänzung der Vorstände. Ein anderer sachgemäßer Modus hierfür erscheint
+auch nicht denkbar. Denn die Wahrung ungestörter Kontinuität der
+Geschäftsaktion und die Sicherung kollegialen Einvernehmens unter den
+zur Leitung bestellten Personen ist die unerläßliche Voraussetzung für
+gedeihlichen Fortgang der Unternehmungen. Jeder ernstliche Bruch hierin
+würde eine gefährliche Krisis bedeuten.
+
+Der in Rede stehende Ergänzungsmodus wird aber auch ganz unbedenklich
+sein, wenn immer Vorsorge dafür getroffen ist, daß in den
+Geschäftsleitungen, wenigstens aber im Kreise ihrer nächsten
+Mitarbeiter, neben älteren und erfahreneren Männern stets auch solche
+vorhanden und genügenden Einflusses teilhaftig sind, die noch des
+Vorzuges der Jugend sich zu erfreuen haben: nicht ängstlich erwägen zu
+müssen, ob die Kräfte neuen Aufgaben gewachsen sind.
+
+Die übrigen in § 26 und den nächstfolgenden aufgestellten Normen für die
+Regelung der _persönlichen_ Verhältnisse der Vorstandsmitglieder,
+einerseits gegenüber der Stiftungsverwaltung, anderseits gegenüber den
+anderen Beamten der Stiftungsbetriebe, wollen den folgenden Erwägungen
+Rechnung tragen:
+
+Erstens. Den Personen, denen die Vertretung einer Stiftungsfirma nach
+außen und nach innen anvertraut wird, muß schon durch die Formen und
+Bedingungen ihrer Beauftragung diejenige persönliche Unabhängigkeit
+gewährleistet sein, die nötig ist, sie jedem Dritten gegenüber unter die
+Präsumtion gestellt zu haben, daß sie ihre Funktionen ohne Beengung
+durch unsachliche Rücksichten, nach ihrem eigenen besten Wissen ausüben
+_können_. Dieses Ansehen müssen die Vorstände haben nach außen, weil
+sonst den Stiftungsbetrieben das Vertrauen verloren gehen würde, daß
+ihre Angelegenheiten auf die Dauer wirklich, nicht bloß angeblich, rein
+fachmännischer Leitung unterstellt seien; und nach innen müssen sie
+solches Ansehen haben, damit das gesamte Personal der Stiftungsfirmen,
+Beamte und Arbeiter, zu den Vorständen das Vertrauen behalte, in ihnen
+die Vertretung aller berechtigten eigenen Interessen, auch der Stiftung
+gegenüber, zu besitzen. Mit Rücksicht auf das letztere aber müssen
+außerdem noch die Personen, denen die schwierige Aufgabe zufällt, im
+täglichen Verkehr die Interessen des Ganzen mit den ihnen vielfach
+widerstreitenden Interessen aller einzelnen in gerechtem und
+vernünftigem Gleichgewicht zu erhalten, gegen jeden möglichen Verdacht
+gesichert sein, als ob, wenn sie in irgend einem Fall den Wünschen
+einzelner entgegen zu treten haben, dabei Rücksichten auf eigenen
+Vorteil mitsprechen könnten.
+
+Zweitens. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder darf grundsätzlich nicht
+auf Erteilung von Anordnungen, Beaufsichtigung, Vollziehung von
+Unterschriften u. dergl. beschränkt sein. Sie müssen vielmehr
+fortgesetzt an regelmäßiger Mitarbeit in den wichtigeren Angelegenheiten
+interner wissenschaftlicher, technischer oder kaufmännischer Funktion
+wie die anderen Beamten ihrer Firma sich beteiligen, wenn auch
+naturgemäß in beschränkterem Umfang als diese. Andernfalls würden sie
+die lebendige Fühlung mit der praktischen Aktion ihres Betriebes bald
+verlieren und der Gefahr formalistischer Behandlung der Angelegenheiten
+mehr und mehr verfallen.
+
+Die relativ wenigen Personen im Beamtenkreis der Stiftungsbetriebe, auf
+welche der besondere Auftrag zur Vertretung einer Firma und zur Leitung
+ihrer Angelegenheiten entfällt, können nun, wie tüchtig und
+leistungsfähig sie sein mögen, auf Erfolg ihrer Tätigkeit nur dann
+rechnen, wenn sie der bereitwilligen Unterstützung einer größeren Zahl
+ebenbürtiger Mitarbeiter sicher sind, vor welchen sie selbst im
+allgemeinen nichts weiter voraus haben werden, als die sozusagen
+zufällige Qualifikation gerade für die besonderen Funktionen, die ihnen
+aufgetragen sind, denen gegenüber aber die Tätigkeit der andern als
+durchaus gleichwertig zu erachten ist. Es wäre deshalb völlig
+unangemessen und im Erfolg geradezu schädlich, wenn die Funktion der
+Vorstandsmitglieder diese besonders herausheben wollte aus dem Kreis
+ihrer nächsten Mitarbeiter. Der Auftrag darf also keinerlei Überordnung
+von Person zu Person begründen. Die notwendig gebotene Unterordnung
+aller unter die verantwortliche Leitung hat ausschließlich Unterordnung
+unter das Kollegium als _solches_ zu sein, dem auch jedes seiner
+Mitglieder für seine Person hinsichtlich seiner gesamten Tätigkeit ganz
+ebenso unterstehen muß wie alle andern; und die einzige Ehre, welche
+dieser Auftrag den davon Betroffenen als Äquivalent für größere
+Verantwortung und unruhigere Tätigkeit bringt, muß bleiben: durch die
+Institutionen der CARL ZEISS-Stiftung unter die Vermutung gestellt zu
+sein, daß nur sehr tüchtigen und sehr vertrauenswürdigen Leuten
+derartige Pflichten und derartige Rechte anvertraut werden können.
+
+Die Bedeutung der Imponderabilien habe ich in genügend langer Erfahrung
+würdigen gelernt. Deshalb lege ich besonderen Wert darauf, die
+Grundsätze und Maximen für die Regelung der persönlichen Beziehungen,
+die in meinem Wirkungskreis bis heute gegolten haben und hierin auf
+unbestrittene Erfolge sich berufen dürfen, auch für die Zukunft aufrecht
+erhalten zu sehen.
+
+
+Zu §§ 29-31.
+
+Wenn der im vorangehenden begründete Organisationsplan für die
+praktische Tätigkeit der CARL ZEISS-Stiftung als zweckentsprechend oder
+auch nur als vernünftigerweise zulässig anzusehen ist, so rechtfertigt
+sich auch das Bestreben, für seine dauernde Anerkennung in allen
+grundsätzlichen Punkten jede mögliche Garantie zu beschaffen. In
+wirksamer Form kann solches aber nicht anders erreicht werden wie durch
+die Beschränkung der Vertragsfreiheit, die in den Paragraphen 29-31 der
+Stiftung in bezug auf den nächstbeteiligten Personenkreis auferlegt
+wird.
+
+Die versuchte Fixierung einer bestimmten Organisation der CARL
+ZEISS-Stiftung nicht nur durch allgemein ausgesprochene Grundsätze,
+sondern auch durch Bezeichnung objektiver Kriterien für deren Anwendung,
+läßt meines Erachtens immer noch ziemlich weiten Spielraum für die
+Anpassung an wechselnde Verhältnisse. Indes verhehle ich mir durchaus
+nicht, daß derartige Fixierung einer Einrichtung auch gewissen
+Nachteilen ausgesetzt ist; und ich bin sogar vollkommen sicher, daß,
+wenn diese Einrichtung auch 50 Jahre lang ununterbrochen die
+beabsichtigten günstigen Wirkungen tatsächlich gehabt hätte, im 51. Jahr
+oder später gewiß einmal, wenigstens vorübergehend, eine Situation
+eintreten muß, angesichts welcher mit dem Schein des Rechts wird gesagt
+werden können: »welche Torheit, eine Organisation so fest zu legen!«
+_Diesen_ Mangel aber teilt das Fixieren mit jeder andern Einrichtung,
+die man treffen möchte; und das Nichtfixieren wäre doch auch eine
+Einrichtung, der gegenüber kein anderer Unterschied bestehen würde, als
+daß zukünftiger Tadel auf das Nichtfixieren sich richten würde. In
+Bedenken wegen der beschränkten Anpassungsfähigkeit der Organisation
+kann ich also einen triftigen Einwand solange nicht erblicken, als es
+keinen Weg gibt, Anerkennung bestimmter Grundsätze anders für längere
+Dauer sicher zu stellen als durch Angabe objektiver, keinem Ermessen
+unterworfener Merkmale ihrer Befolgung oder Nichtbefolgung. -- Muß die
+CARL ZEISS-Stiftung zeitweiligen Schaden durch ihre Einrichtungen in
+jedem Fall einmal erleiden, wie immer diese Einrichtungen jetzt
+gestaltet würden, so mag sie ihn dann erleiden durch meine Grundsätze --
+wofür ich die Verantwortung zu übernehmen habe[79].
+
+
+Titel III.
+
+Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung.
+
+Zu §§ 35, 36.
+
+Die in § 35 ausgesprochene Beschränkung betreffs des Tätigkeitsgebietes
+der Stiftung bedarf keiner besonderen Rechtfertigung, eher die im
+folgenden Paragraphen zugelassene territoriale Erweiterung ihrer Aktion.
+Mit dieser letzteren, wenn sie einmal eintreten sollte, würden
+zweifellos gewisse Gefahren gegeben sein, aus der zunehmenden
+Erschwerung der Übersicht und der Einheitlichkeit der Geschäftsaktion
+und dergl. Andererseits sehe ich aber in der fortschreitenden
+Verbreiterung der Grundlagen der hiesigen Unternehmungen durch
+Ausdehnung ihres Arbeitsfeldes, wie solche seit Jahren planmäßig von mir
+und meinen Mitarbeitern verfolgt worden ist, das wichtigste Mittel zur
+Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Stabilität; und außerdem will
+ich auch nicht verhindern, daß in später Zukunft die gefestigte
+Arbeitsorganisation der CARL ZEISS-Stiftung möglicherweise eine Art von
+Kristallisationspunkt auf dem Gebiet der feintechnischen Industrie
+abgeben könnte, falls etwa die fortschreitende Ausbreitung der
+fabrikatorischen Arbeitsform auch auf diesem Gebiet solcher Möglichkeit
+Wert verleihen sollte.
+
+
+Zu § 40.
+
+Die in diesem Paragraphen -- naturgemäß nur sehr allgemein --
+angedeutete Direktive für die Geschäftspolitik der CARL ZEISS-Stiftung
+soll zum Ausdruck bringen: daß diese Politik zwar, in bewußtem Gegensatz
+zum Zweck eines Aktienunternehmens oder dergl., immer als oberstes Ziel
+sich setzen müsse, den wirtschaftlichen Wert der Unternehmungen für die
+_Gesamtheit_ der daran beteiligten, persönlichen und unpersönlichen,
+Interessen möglichst zu erhöhen, andererseits aber auch völlig fern zu
+bleiben habe von jeder Tendenz zu fortschreitender Aufteilung des
+Gesamtertrages unter die jeweils tätigen Personen.
+
+In einem wirklich organisierten Unternehmen, welches schon eine längere
+Vergangenheit hinter sich hat, zumal auf einem hoch entwickelten
+Arbeitsgebiet, ist _nicht_, wie etwa bei einer Genossenschaft aus
+wesentlich gleichartigen Elementen, die jeden Tag zu gemeinsamer Arbeit
+zusammentreten könnte, der Wirtschaftsertrag des Ganzen der Hauptsache
+nach die bloße Summe aus den Einzelleistungen aller jeweils in ihm
+tätigen Personen; er ist wesentlich mehr als das, ganz abgesehen noch
+von der Bedeutung des mitwirkenden Kapitals als Arbeitsfaktor. Denn in
+solcher Organisation fängt die wirtschaftliche Arbeit nicht jedes Jahr
+von vorn an, wie wenn sie abhinge von einem =ad hoc= zusammengelaufenen
+Menschenhaufen; vielmehr wirkt in ihr kontinuierlich alles fort, was
+eine lange Vergangenheit an wertvollen Antrieben, besonderen
+Einrichtungen, planmäßiger Schulung, geregelten Verbindungen und
+Absatzwegen allmählich geschaffen hat. Und wie dabei einerseits der
+zeitliche Gesamtertrag des Ganzen immer in ganz beträchtlichem Anteil
+bedingt bleibt durch die Nachwirkung der Arbeit, die andere, vielleicht
+längst Verstorbene, vor Jahrzehnten geleistet haben, so werden
+andererseits auch in der Organisation und durch dieselbe die Mittätigen
+zu Leistungen befähigt, die sie, was immer ihre persönlichen Anlagen
+sein möchten, außerhalb der vorgefundenen Organisation niemals zustande
+bringen könnten, deren wirtschaftlicher Ertrag also auch nicht
+ausschließlich ihr eigenes Verdienst ist.
+
+Die Direktive des § 40 will also besagen: daß die Organe der Stiftung
+zwar niemals suchen dürfen, den Unternehmergewinn zu steigern oder
+hochzuhalten durch Herabdrücken oder Niederhalten der Arbeitserträge der
+einzelnen, vielmehr immer nur durch möglichste Entwicklung der
+spezifischen Kräfte der Organisation und möglichste Vermehrung der aus
+ihr fließenden besonderen Wirtschaftsvorteile -- daß sie aber auch
+nichts, was vernünftigerweise auf diese Kräfte und Vorteile
+zurückzuführen ist, an solche verschenken dürfen, die es in Wahrheit gar
+nicht erarbeitet haben.
+
+Ich hoffe, daß auch die zukünftigen Geschäftsleitungen der
+Stiftungsbetriebe, solange nicht eine völlige Umwälzung in den
+Existenzbedingungen dieser eingetreten ist, es fertig bringen werden,
+die wirtschaftliche Lage aller Angehörigen der Betriebe nach dem jeweils
+gegebenen Maßstab günstig zu erhalten und fortgesetzt zu heben, und
+dabei doch noch neben dem marktgängigen Kapitalzins und einer
+notdürftigen Risikoprämie in normalen Zeiten auch einen dem Umfang der
+geschäftlichen Aktion und dem Wert qualifizierter Arbeit in ihr
+einigermaßen entsprechenden Unternehmergewinn übrig zu behalten.
+Andernfalls müßten sie sich sagen lassen: daß sie entweder ihre Aufgabe
+überhaupt nicht begriffen, oder daß sie und ihre nächsten Mitarbeiter
+nicht verstanden hätten, die vorgefundenen Kräfte der Organisation
+lebendig zu erhalten und allmählich erlahmende Antriebe durch neue zu
+ersetzen.
+
+Die schwierigere Frage: wem nun der jeweilige Überschuß im
+Wirtschaftsertrag der Unternehmungen füglich gehöre, wenn er nicht den
+sämtlichen mitarbeitenden Personen gehört und, meiner Auffassung nach,
+auch einem persönlich mittätigen Unternehmer nicht uneingeschränkt und
+bedingungslos, am allerwenigsten aber dem Kapitalinhaber gehören würde
+-- diese Frage kann ich für meinen Fall erfreulicherweise als
+gegenstandslos geworden ansehen. Denn wenn der Unternehmer nichts
+anderes mehr ist als der unpersönliche Repräsentant der Organisation
+selbst, und wenn zugleich seine Nutznießung keine andere Anwendung mehr
+finden kann als zugunsten von Zwecken, die entweder ganz unmittelbar den
+dauernden Interessen der Gemeinschaft dienen, oder dem allgemeinen Wohl,
+an welchem alle mittelbar beteiligt sind -- so wird es nunmehr sicher
+sein, daß ihm jener Überschuß gebührt.
+
+
+Zu § 44.
+
+Die Anerkennung der in § 44 ausgesprochenen Forderung habe ich gleich
+beim ersten Eintritt in die Verbindung mit der damals noch kleinen
+Optischen Werkstätte, vor nun bald 30 Jahren, mir ausdrücklich
+ausbedungen, und es ist ihr bisher auch stets streng entsprochen worden.
+Ich wünsche, daß auch meine Nachfolger an dieser Regel festhalten,
+möchte dadurch auch einmal das Preisgeben eines erheblichen
+geschäftlichen Vorteils bedingt sein. -- Ich halte es überhaupt nicht
+für anständig, namentlich aber nicht für die CARL ZEISS-Stiftung,
+Erzeugnisse, die der Absicht nach dem Dienst wissenschaftlicher
+Forschung bestimmt sein sollen, hinsichtlich der geschäftlichen
+Verwertung des Urheberrechts auf gleichem Fuß zu behandeln wie
+Erzeugnisse, die dem Erwerb oder den gewöhnlichen Bedürfnissen des
+praktischen Lebens dienen. Die Stiftungsbetriebe können natürlich auch
+die Erzeugnisse der ersteren Art nicht verschenken, sie müssen vielmehr
+auch gegenüber den Gelehrten und den wissenschaftlichen Instituten den
+vollen Gegenwert für die in jenen enthaltene technische und geistige
+Arbeit fordern. Es soll aber wenigstens für alle erkennbar sein, daß in
+diesem Gegenwert _keine_ besondere Prämie für Urheberrechte enthalten
+sei, daß vielmehr jedem frei gelassen ist, das gleiche billiger zu
+liefern, wenn er es kann.
+
+
+Titel IV.
+
+Reservefonds.
+
+Die Vorschriften dieses Titels bestimmen dasjenige Maß von
+vermögensrechtlicher _Beschränkung_, welches dem Eigentümer der
+Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Verfügung über ihre Erträgnisse
+auferlegt sein soll und zwar: einerseits im Sinne teilweiser Bindung
+dieser Erträgnisse zugunsten der Unternehmungen selbst und ihres
+Personals gegenüber den sonstigen Interessen, welche die Stiftung aus
+§ 1, B zu vertreten hat; andererseits aber im Sinne des Zwanges zur
+teilweisen Verausgabung dieser Erträgnisse behufs gemeinnütziger
+Betätigung.
+
+Die CARL ZEISS-Stiftung soll niemals die Grundlage ihrer Wirksamkeit,
+sondern stets nur den Rückhalt dafür in Vermögensansammlung haben,
+demnach die letztere nicht weiter fortsetzen, als zur Sicherung ihrer
+industriellen Aktion und der Interessen ihres Personals erforderlich
+erscheint.
+
+Für diesen Zweck ist nur ein gewisses Maß von Vermögensbesitz außerhalb
+des Betriebskapitals der Unternehmungen bestimmt geboten, und ein
+gewisses weiteres Maß noch wünschenswert und ratsam. Hieraus ergibt sich
+der Anlaß, für die Vermögensansammlung der Stiftung ein bestimmt
+anzustrebendes Minimum, aber auch ein nicht zu überschreitendes Maximum
+zu normieren. Das letztere ist zu bemessen nach dem Bedürfnis für noch
+absehbare ungünstige Eventualitäten; ganz vagen Möglichkeiten Rechnung
+tragen zu wollen, würde nur bedeuten, der lebenden Generation sichere
+Nachteile aufzuerlegen wegen völlig problematischer Vorteile für eine
+folgende Generation.
+
+
+Zu § 45.
+
+Die Spezifikation des als »Reservefonds« der Bindung unterworfenen
+Vermögensbestandes der Stiftung nach vier getrennten Konten will den
+verschiedenen Rücksichten der allgemeinen industriellen Aktion der
+Stiftung und den besonderen ihr auferlegten Unternehmerpflichten
+Rechnung tragen. -- Die beiden Konten I und II=a= haben ausschließlich
+auf das letztere Bezug, die beiden anderen II=b= und II=c= auf die
+sonstige geschäftliche Aktion.
+
+Zu Konto I): Die nach §§ 72 ff. des Statuts von den Stiftungsbetrieben
+ihrem Personal gegenüber zu übernehmenden vertragsmäßigen Pensionslasten
+fallen zwar gänzlich auf das Unkostenkonto der Handelsfirmen und müssen
+unter normalen Verhältnissen aus den laufenden Einnahmen der Betriebe
+bestritten werden können, da sämtliche Ansprüche nur auf das
+Fortgewähren eines Teiles des früheren Lohnes oder Gehalts der
+ehemaligen Geschäftsangehörigen, nicht auf Kapitalzahlung gehen. Die
+Stiftung als Inhaber der Handelsfirmen muß jedoch, obwohl die
+Pensionsempfänger gewöhnliche, nicht bevorrechtigte Gläubiger ihrer
+Firma bleiben, für den Kapitalwert sämtlicher jeweils laufenden
+Rentenverpflichtungen volle Deckung beschaffen, damit ihre eigene
+Vermögensbilanz sichere Grundlage behalte. Diese Deckung kann indessen
+unbedenklich auf einen mäßigen Teil des der Stiftung selbst gehörigen,
+sonst unbelasteten Betriebskapitals der Handelsfirmen mit angewiesen
+bleiben.
+
+Zu Konto II=a=): Um die dauernde Erhaltung der bilanzmäßigen
+Kapitaldeckung aller Rentenverpflichtungen, sowie außerdem die laufenden
+Pensionszahlungen und diejenigen Leistungen, welche § 77 den
+Stiftungsbetrieben zeitweilig auferlegen möchte, nicht ausschließlich
+auf die jeweiligen Betriebsüberschüsse angewiesen zu haben, vielmehr die
+Deckungsmittel für alle diese Lasten auch in Zeiten schlechten
+Geschäftsganges bereit zu haben, ist das genannte zweite Konto des
+Reservefonds nötig. Seine Höhe ist selbstverständlich zu normieren nach
+dem Personalunkostenkonto der Stiftungsbetriebe, als dem natürlichen Maß
+für die zu gewärtigenden Risiken.
+
+Zu Konto II=b=): Ein besonderer Erneuerungs- und
+Betriebserweiterungsfonds, bemessen nach dem Buchwert der
+verschleißbaren Betriebsmittel, welche die Unternehmungen jeweils nötig
+haben, erscheint geboten, um unabhängig von den laufenden Überschüssen,
+also auch bei ungünstiger Geschäftslage, zu deren Überwindung neue
+Kapitalaufwendungen vielleicht besonders dringlich sein können, Mittel
+zu solchen immer bereit zu haben.
+
+Zu Konto II=c=): Das letzte Konto soll neben der Sicherung allgemeiner
+Aktionsfreiheit der Stiftung und ihrer Handelsfirmen im besondern dienen
+zur Deckung großer exzeptioneller Unkosten, welche plötzliche
+Betriebsstörungen, Geschäftsstockung durch Krieg oder Handelskrisen und
+dergl. Vorkommnisse verursachen können, und soll die Mittel bieten, um
+auch in solchen Zeiten die Leistungen fortsetzen zu können, welche Titel
+V des Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegt. -- Die Höhe dieses
+Postens bemißt sich naturgemäß nach dem jeweiligen Umfang der ganzen
+Geschäftsaktion der Stiftung, der durch die jährliche Gesamtausgabe
+ihrer Betriebe gekennzeichnet ist.
+
+
+Zu § 47, letzter Absatz.
+
+Nachdem[80] die Stiftung fast die Hälfte des gesamten buchmäßigen
+Betriebskapitals der Unternehmungen als freies Eigentum besitzt und
+außerdem einen freien Reservefonds gewonnen hat, der den ganzen Rest
+deckt und schon genügt, um auch eine schwere Krisis zu überstehen,
+betrachte ich die vertragsmäßige Verpflichtung, den Rest jenes
+Betriebskapitals zu bestimmten Terminen zu übernehmen, nur noch als eine
+rein theoretische Sorge. Der Kredit der Stiftung wird groß genug sein,
+um jederzeit im Bedarfsfall anderes fremdes Kapital in solcher Form
+heranziehen zu können, daß die weitere Kapitalübernahme auf längere
+Zeiträume verteilt wird. Deshalb würde es ungerechtfertigt sein, die
+baldige Erhöhung des freien Reservefonds auf den im § 45 angenommenen
+normalen Stand etwa zugunsten beschleunigter Kapitalabzahlung
+hintanzuhalten.
+
+
+Zu § 51.
+
+»Für zum voraus bestimmte Zwecke« schließt aus, die in Rede stehenden
+Überschüsse zurück zu halten, bloß um im allgemeinen größere Mittel für
+spätere Jahre verfügbar zu haben. Jedoch muß gemäß § 46 alles, was auf
+den betreffenden Separatkonten vorhanden ist, also rechtlich noch im
+Eigentum der Stiftung steht, den auf den Reservefonds Bezug habenden
+Bestimmungen in den §§ 88, 89 bedingungslos unterworfen bleiben.
+
+
+Titel V.
+
+Arbeiter- und Angestelltenrecht der Carl Zeiss-Stiftung[81].
+
+Dieser Titel enthält die Präzisierung der in § 1 sub A, dritter Absatz,
+der CARL ZEISS-Stiftung zugewiesenen sozialen Aufgabe. Ich erblicke
+darin den wichtigsten Teil des Statuts, weil diese Festsetzungen für
+mich bedeuten den äußeren Abschluß eines wesentlichen Stückes meiner
+ganzen Lebensarbeit und weil ich zugleich überzeugt bin, daß den
+Bestrebungen, die darin zum Ausdruck kommen, ein ganz entscheidender
+Anteil an der günstigen Entwicklung der jetzigen Stiftungsunternehmungen
+beizumessen ist, ihre fortgesetzte Anerkennung mir also auch als eine
+wesentliche Bedingung für deren ferneren gedeihlichen Fortgang
+erscheinen muß.
+
+Diese Bestrebungen aber haben auf meiner Seite -- seit wohl zwanzig
+Jahren schon bewußterweise -- unter folgendem ganz allgemeinen
+Gesichtspunkt gestanden:
+
+Als ein dringendes Volks- und Staatsinteresse gilt unbestritten die
+Erhaltung, beziehungsweise Wiedererneuerung eines breiten gesunden
+Mittelstandes, dessen Glieder noch Vollbürger sein können, nicht
+hinsichtlich der persönlichen und bürgerlichen Verhältnisse schon auf
+irgend einer Zwischenstufe zum Helotentum stehen und nicht in ihrer
+wirtschaftlichen Existenz einem Proletariat, welches nichts mehr zu
+verlieren hat, verfallen oder jederzeit zu verfallen bedroht sind.
+
+Mag nun jemand überzeugt sein, wie ich es bin, daß ein solcher
+Mittelstand von genügender Breite, soweit die gewerblichen Stände in
+Betracht kommen, in Zukunft überhaupt nur noch auf dem Boden der
+_organisierten_ Wirtschaftstätigkeit der Großindustrie zu erhalten oder
+wiederzugewinnen sei, oder mag er glauben, daß solches auch durch
+Wiederbelebung des alten Handwerks und sonstigen Kleingewerbes
+erreichbar sein werde -- in keinem Fall wird bestritten werden können:
+daß, wenn sowohl die Großindustrie solche Aufgabe erfüllen oder auch nur
+neben parallel gehenden anderen Bestrebungen zu ihrer Erfüllung
+mitwirken könnte, damit wichtigen Volks- und Staatsinteressen Vorschub
+geleistet würde; und daß, wenn auf irgend einem, sei es auch zunächst
+ganz kleinem Gebiet, ein Anfang dieser Art mit Erfolg wirklich gemacht
+würde, dieses dem Gemeinwohl zweifellos dienen müsste.
+
+Die Fortsetzung dieser ersten Erwägung aber ist für mich: es gibt
+_keinen_ andern Weg zu solchem Ziel als wirkliche und dauernde _Hebung
+der Rechtslage_ der von industriellen Unternehmungen abhängigen Personen
+in ihrem Verhältnis zum Unternehmer und seinen Organen, nach der
+persönlichen und der wirtschaftlichen Seite hin -- damit die wichtigsten
+bürgerlichen und materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der
+Willkür des Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen
+jeweiligen Vorteil unterworfen bleiben. Was mit anderen Absichten und
+auf anderen Wegen geschehen oder empfohlen worden ist, die Lage der
+Abhängigen zu verbessern _ohne_ den Versuch grundsätzlicher Änderung
+ihrer Rechtslage zum Unternehmer, mag im einzelnen sehr achtungswert,
+sehr erfreulich und sehr nützlich sein; unter dem Gesichtspunkt der
+sozialen Volksinteressen aber ist es nur Dekoration und nichts weiter.
+
+Aus obigen Prämissen begründet sich für mich das Bestreben, welches
+Titel V des Statuts in Überschrift und Inhalt zum Ausdruck bringt: für
+den ganzen Personenkreis der jetzigen Stiftungsunternehmungen das
+öffentliche Proletarierrecht der Reichs-Gewerbeordnung und der
+einschlägigen Abschnitte des Handelsgesetzbuches durch ein besseres
+_privates_ »Arbeiter- und Angestelltenrecht« zu ersetzen, nämlich jenes
+öffentliche Recht für diesen Personenkreis dauernd dadurch außer
+Anwendung zu bringen, daß den Arbeits- und Anstellungsverträgen der
+Stiftungsbetriebe überall weitergehende Rechte zu gewähren auferlegt und
+für die Sicherung dessen möglichste Garantie geschaffen wird.
+
+ * * * * *
+
+Als die wesentlichen und sämtlich auch unentbehrlichen Grundlagen für
+eine auf _diesem_ Weg erstrebte Hebung der Lage des Arbeiter- und
+Privatbeamtenstandes muß ich ansehen:
+
+1. Genaue Präzisierung des vertragsmäßigen _Pflicht_verhältnisses
+zwischen Personal und Inhaber der Unternehmungen, bezgl. dessen Organen,
+nach strengem Rechtsbegriff -- der gebietet, dieses Pflichtverhältnis
+endgültig zu reinigen von allem ihm herkömmlich noch anhaftenden Beiwerk
+an persönlicher Abhängigkeit, Botmäßigkeit etc., welches durchaus
+einseitig zu Lasten des schwächeren Teils entfällt, weil der Unternehmer
+eine materielle Gegenleistung _da_für nach Gesetz und guter Sitte
+nicht einmal bieten dürfte, eine entsprechende persönliche Gegenleistung
+aber in jedem größeren Betrieb gar nicht bieten kann; also kurz gesagt:
+feste Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit
+der Arbeiter und Angestellten zur Beschränkung persönlicher und
+bürgerlicher Rechte (§§ 57, 58 des Statuts).
+
+2. Genaue Umgrenzung der zeitlichen Gebundenheit und
+Freiheitsbeschränkung, welche das Zusammenarbeiten vieler in der
+Industrie unvermeidlich macht, unter Anerkennung des Grundsatzes: daß
+diese zeitliche Freiheitsbeschränkung nicht weiter reichen dürfe, als
+_wichtige_ Interessen des Betriebs, nicht schon Rücksichten auf jeden
+beliebigen kleinen Vorteil des Unternehmers, gebieten (§§ 61, 62 des
+Statuts).
+
+3. Gewährleistung solcher Normen für die Regelung der Arbeitstätigkeit
+und der Lohnbestimmung, welche geeignet sind, berechtigte
+wirtschaftliche Interessen der Arbeiter wirksam zu schützen (§ 66 des
+Statuts).
+
+4. Gewährleistung des Nichtherabsetzens des einmal zugestandenen
+regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes bei unverändert bleibender
+Arbeitsstellung -- außer im Fall erweislicher Notlage des Unternehmers
+(§ 67 des Statuts).
+
+5. Beschränkung des Unternehmers in der einseitigen Aufkündigung des
+Arbeits- oder Anstellungsvertrages, nachdem dieser durch einen gewissen
+Zeitraum fortgesetzt worden ist -- durch rechtsverbindliche Festsetzung
+einer entsprechenden Entschädigung für den Fall unverschuldeter
+Entlassung, auch wenn solche durch äußere Ursachen, die nicht dem Willen
+des Unternehmers entsprechen, aber in der Industrie regelmäßig zu
+gewärtigen sind, veranlaßt ist (§§ 77-80 des Statuts).
+
+6. Rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter nicht-almosenhafter
+Pensionsleistungen für den Invaliditätsfall nach Ablauf einer gewissen,
+mäßigen Dienstzeit (§§ 72-75 des Statuts).
+
+ * * * * *
+
+Die auf die ersten vier Punkte bezüglichen Vorschriften des Statuts
+kodifizieren nur Regeln, die hinsichtlich alles Grundsätzlichen in den
+jetzigen Stiftungsbetrieben von jeher gegolten haben -- im Anfang, als
+es sich nur um ein kleines Personal handelte, seitens der damaligen
+Inhaber fast unbewußt geübt, seit lange aber offen als feste Maximen
+ausgesprochen, zum größten Teil auch schon durch Jahre hin in der
+Betriebsordnung schriftlich fixiert. Über ihre praktische Wirkung habe
+ich demnach eingehende eigene Erfahrung. Ich weiß also, daß die
+Durchführung jener Grundsätze zwar genötigt hat, an die wichtigen
+Mittelspersonen zwischen den oberen Organen des Unternehmers und der
+Arbeiterschaft, an die Werkmeister, sehr viel höhere Anforderungen zu
+stellen, als an sie zu stellen sind, wenn man sie den Polizeistock
+schwingen läßt. Mit diesen Grundsätzen ist es aber möglich gewesen, die
+Betriebe -- von denen doch der eine schon fast 20 Jahre die Formen des
+Großbetriebs und seit einer Reihe von Jahren ein Personal um die 500
+herum hat -- immer in guter Ordnung und in friedlichem Zusammenwirken
+aller zu erhalten, und zwar unter _gänz_lichem Verzicht auf das meist
+für unentbehrlich angesehene Hilfsmittel der »Strafen«. Diesen
+Grundsätzen auch, und den ihnen entsprechenden, von selbst sich
+ergebenden Maximen für die Regelung des Zusammenwirkens und des
+persönlichen Verkehrs zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, muß ich es
+zuschreiben, daß die Stiftungsbetriebe, im Gegensatz zu den landläufigen
+Klagen über Unverläßlichkeit, Unfleiß, Interesselosigkeit der
+»Untergebenen«, in allen Schichten ihres Personals, vom einfachen
+Arbeiter bis zu den obersten Beamten, einer ganz auffällig _großen_ Zahl
+von Leuten sich erfreuen dürfen, die, Muster von Pflichttreue, mit
+voller Hingabe und höchster Zuverlässigkeit ihren Aufgaben obliegen --
+darunter viele mit steifem Rückgrat, die väterliche Bevormundung sehr
+geringschätzig ansehen, gegen Willkür aber sehr schroff reagieren
+würden. Auch solche haben in die hiesige Arbeitsorganisation immer
+willig sich eingefügt. -- Ich behaupte nun: was den hiesigen
+Unternehmungen jenen besondern Vorzug verschafft hat, gehört zu den
+Grundlagen ihrer Existenz. Denn auf ihrem schwierigen Arbeitsfeld,
+welches an sich schon an die Leistung der Personen höhere Ansprüche
+stellt als die meisten anderen Gewerbe, kann ein Betrieb, wenn er über
+ganz mäßigen Umfang hinausgewachsen ist, durchaus nicht mehr auf
+hervorragende Tätigkeit weniger leitender Personen begründet bleiben.
+Schon die bloße Erhaltung eines hohen Niveaus technischer Leistung, noch
+viel mehr aber jeder Fortschritt in der Richtung auf neue Aufgaben,
+erfordern nunmehr unbedingt, daß immer sehr _viele_ -- ein großer Teil
+aller Mitwirkenden -- fortgesetzt mit lebhaftem persönlichem Interesse,
+stetem Nachdenken unter eigenen Antrieben und mit weit mehr als bloß
+pflichtmäßigem Fleiß an der Tätigkeit des Ganzen Anteil nehmen.
+
+ * * * * *
+
+Bezüglich der zuvor unter 5 und 6 erwähnten, durch die §§ 72-80 des
+Statuts näher geregelten _wirtschaftlichen_ Rechte der Arbeiter und
+Angestellten ist zu bemerken, daß auch hierin der wichtigste und unter
+dem finanziellen Gesichtspunkt schwerste Schritt, die Gewährung fester
+Pensionsrechte, schon durch die früheren Inhaber der jetzigen
+Stiftungsbetriebe getan worden ist, und daß also auch in diesem Punkt
+der Hauptsache nach von der Stiftung nur verlangt wird, das fortzusetzen
+und dauernd zu gewährleisten, was vor ihrem Eintreten begonnen wurde.
+Meine früheren Genossen und ich haben, als Anlaß kam, der Frage der
+Invaliden- und Altersversorgung unseres Personals näher zu treten -- in
+den Vorbereitungen dazu schon vor 10 Jahren -- uns entschlossen, _keine_
+»Pensionskasse« nach dem gegebenen Vorbild der Wohlfahrtseinrichtungen
+zu begründen, sondern einfach die Erklärung abzugeben: es solle aus dem
+_Arbeitsvertrag_ selbst jedem nach 5jähriger Dienstzeit klagbarer
+Pensionsanspruch gegen seine Firma für den Invaliditätsfall, und für den
+Todesfall zugunsten seiner Hinterbliebenen, zustehen -- gemäß den
+näheren Bestimmungen eines alsbald nach dem Tod des Begründers der
+Optischen Werkstätte und unter dem Datum seines Todestags erlassenen
+Pensions-Statuts. Diese Maßnahme hat auch damals schon unter dem
+ausgesprochenen Gesichtspunkt gestanden: die Großindustrie treibt zu
+Lasten der Gesamtheit gemeinschädlichen Raubbau auf die physische
+Volkskraft, wenn sie sich nicht darauf einrichtet, _von sich aus_
+aufzukommen für den ganzen, regelmäßigen und exzeptionellen, Verbrauch
+menschlicher Arbeitskraft in ihren Betrieben, wenn sie also diesen
+Verbrauch nicht als festen Wirtschaftsfaktor, ganz ebenso wie die
+Amortisation der toten Betriebsmittel, in ihre Wirtschaftsführung
+aufnimmt. Denn nur unter Fiktionen, die über alle realen Verhältnisse
+künstlich sich hinwegsetzen, könnte behauptet werden, daß schon im
+marktgängigen Arbeitslohn den einzelnen eine Amortisationsquote für den
+allmählichen Verbrauch ihrer Kräfte mitgegeben sei -- welchen Gedanken
+freilich das öffentliche Recht einstweilen nur hinsichtlich der
+Staatsbeamten und im übrigen noch, im Unfallversicherungs-Gesetz,
+hinsichtlich des exzeptionellen Verbrauchs der Menschenkraft im Gewerbe
+voll anerkennt.
+
+Die früheren Inhaber der Stiftungsbetriebe haben rechtzeitig begonnen,
+die Erfüllung der im obigen Sinn übernommenen Verpflichtungen sicher zu
+stellen, soweit dieses damals möglich war, durch Begründung eines ihrem
+persönlichen Eigentum entzogenen Pensionsfonds aus jährlichen Rücklagen
+von je 6% des ganzen Lohn- und Gehalt-Kontos der beiden Betriebe --
+welcher Fonds nachher der CARL ZEISS-Stiftung als Grundstock ihres
+jetzigen Reservefonds überwiesen worden ist.
+
+Die der CARL ZEISS-Stiftung in den §§ 77-80 des Statuts weiter
+auferlegten Pflichten -- unter welchen etwas sachlich Neues nur der § 77
+ausspricht -- bezwecken nun in erster Reihe die endgültige
+Sicherstellung der Pensions-Einrichtung. Diese würde des Ansehens und
+des Wertes einer wirklichen Rechtsinstitution der Stiftung gänzlich
+verlustig gehen, wenn der Glaube an ihren dauernden Bestand auch in
+Zukunft begründet bleiben müßte auf das Vertrauen zu lebenden und zu
+später kommenden, noch unbekannten Personen -- wenn sie also nicht noch
+ergänzt würde durch solche Anordnungen, die _objektive_ Garantien dafür
+schaffen, daß sie höchstens unter ganz bestimmten, allem willkürlichen
+Ermessen entzogenen Voraussetzungen wieder außer Wirksamkeit gesetzt
+werden kann. Es müssen also alle Hintertüren fest verschlossen sein,
+durch welche die Bestimmungen des Pensions-Statuts, sei es auch nur =in
+thesi=, jemals umgangen werden könnten.
+
+Also schon zu diesem Zweck, und um jeden Verdacht beseitigt zu haben,
+als sollte hierin irgend ein Vorbehalt bleiben dürfen, bedarf es
+offenbar einer Festsetzung, wie § 77 trifft; zur Sicherung dieser aber
+schließlich noch der Verbriefung des im § 67 ausgesprochenen Grundsatzes
+-- welche letztere sonst wohl als überflüssig erscheinen könnte, weil er
+an sich nichts weiter besagt, als was Treu und Glauben ohnehin gebieten.
+
+Die Bestimmung des § 77 soll also zunächst jedem die Sicherheit geben,
+daß, wenn er die einer gewissen Dienstzeit entsprechende
+Pensionsanwartschaft zu irgend einer Zeit erlangt hat und er ohne
+eigenes Verschulden aus irgend welchen Gründen des Betriebsinteresses
+nicht weiter im Dienst der Stiftung beschäftigt werden könnte, ihm
+alsdann eine den Geldwert der verlorenen Anwartschaft annähernd
+darstellende Entschädigung gewährt werden muß -- und daß solchen
+gegenüber, die infolge einer langen Dienstzeit nur noch geringe
+Aussichten auf anderweitiges Fortkommen haben, die _Höhe_ der zu
+leistenden Entschädigung den Unternehmer _zwingen_ müsse, von einer
+Entlassung überhaupt abzusehen.
+
+Der § 67 endlich sichert alle gegen die Möglichkeit, durch
+Herabsetzung des festen Lohnes oder Gehalts -- was das Recht der
+Reichs-Gewerbeordnung und des Handelsgesetzbuchs immer nach je 14 Tagen,
+bezgl. 3 Monaten dem Unternehmer gestatten würde -- indirekt gezwungen
+werden zu können, das Arbeitsverhältnis seinerseits aufzugeben und auf
+alle darin ihm erwachsenen Anrechte zu verzichten.
+
+ * * * * *
+
+Das Obige betrifft indes nur _eine_ Seite der in Betracht stehenden
+Maßregel. Das durch § 77 in die Wirtschaftsordnung der Stiftungsbetriebe
+einzuführende Novum hat noch seine selbständige Bedeutung, sowohl unter
+rechtlichem, wie ganz besonders auch unter sozialem Gesichtspunkt --
+welche Bedeutung es rechtfertigt, sogar gebietet, die Anordnung des § 77
+durchaus nicht zu beschränken auf diejenigen Personen, welche
+Pensionsanwartschaft erworben haben, sondern sie zu einer allgemeinen
+»Arbeitslosenversicherung« der Stiftungsbetriebe auszugestalten, wie
+§ 77 tut.
+
+Wenn nämlich jemand durch längeres Verbleiben in einem industriellen
+Betrieb präsumtiv die Absicht an den Tag gelegt hat, darin eine
+bleibende Tätigkeit zu suchen -- was dem Unternehmer stets zu besonderem
+Vorteil gereicht -- und wenn der andere Teil durch längere
+stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsvertrags augenscheinlich
+anerkannt hat, daß ihm solches genehm sei, so muß es einer strengeren
+Rechtsanschauung als unerhörtes Spiel mit den Interessen des schwächeren
+Teils erscheinen, wenn nachher der Unternehmer, außer im Fall wirklicher
+Notlage, jenen soll beliebig entlassen können, weil es für ihn nunmehr
+vorteilhafter geworden ist, den andern nicht weiter zu beschäftigen,
+oder wegen beliebiger Anstände in der Person, die eine Fortsetzung des
+Arbeitsvertrags bis dahin nicht gehindert haben. Ein nicht plutokratisch
+entarteter Rechtsbegriff muß die Forderung stellen: daß in allen Fällen,
+in welchen ein durch längere Zeit =bona fide= fortgesetztes Arbeits-
+oder Anstellungsverhältnis einseitig durch den Unternehmer aufgelöst
+wird aus Gründen _seines_ Interesses -- also seines Vorteils wegen, auch
+wenn dieser Vorteil nur in Vermeidung von Nachteilen bestünde -- dem
+Betroffenen eine angemessene Entschädigung _dafür_ zu leisten sei, daß
+seine Erwartung nicht erfüllt wird und er präsumtiv -- wie es der Regel
+nach tatsächlich der Fall -- in der Zwischenzeit Gelegenheiten zu
+anderweitigem Fortkommen versäumt hat. Gleichzeitig aber gebieten auch
+wichtige Rücksichten des öffentlichen (sozialen) Interesses, daß jenen
+arbeitslos Gewordenen in derartiger Entschädigung ein genügender
+Rückhalt geboten sei zur Erlangung einer neuen Arbeitsstellung, die
+selten in kurzer Zeit, meist nur unter erheblichen Opfern für den
+Betroffenen zu finden ist --damit nicht ein großer Teil solcher, gemäß
+den bekannten Wirkungen des gesetzlichen Verfahrens, die Landstraßen
+bevölkern und zuletzt der Armenpflege verfallen müsse.
+
+ * * * * *
+
+Im einzelnen ist zum Titel V noch folgendes zu bemerken:
+
+
+Zu § 57, 58.
+
+Die strenge Umgrenzung des vertragsmäßigen Pflichtverhältnisses hat
+bisher die Anteilnahme der Betriebsleiter und der Beamten an den
+persönlichen Angelegenheiten der anderen niemals behindert und braucht
+auch in Zukunft sie nicht zu behindern. Sie soll nur die Betätigung
+solcher Anteilnahme in Beratung oder Warnung auf einem ethisch höheren
+Niveau erhalten, indem sie daraus das Verhältnis von Vorgesetzten und
+Untergebenen völlig ausscheidet, darin nur noch persönliches Ansehen und
+persönliches Vertrauen gelten läßt.
+
+
+Zu § 61.
+
+Die Bestrebungen des Arbeiterstandes zugunsten einer fest geregelten und
+auf mäßige Dauer beschränkten Arbeitszeit halte ich für durchaus gerecht
+und dem Volkswohl dienlich, und ich trete für sie, unter welcher Fahne
+sie gehen mögen, rückhaltlos ein, auch mit dem deutlichen Ziel:
+Drittelung des Tages, mindestens für alle besonders schwere Arbeit und
+für alle industrielle Arbeit in geschlossenen Räumen.
+
+Ich würde keinerlei Anstand sehen, auch in der Optischen Werkstätte die
+noch neunstündige Arbeitszeit alsbald auf 8 Stunden herabzusetzen, wie
+es in einigen großstädtischen Betrieben gleichen oder verwandten
+Arbeitsgebietes schon geschehen ist, wenn nicht anzunehmen wäre, daß die
+alsdann gebotene größere Ökonomie hinsichtlich der Ausnutzung der Zeit
+-- im besonderen das »Durcharbeiten« mit nur einer kurzen Ruhepause,
+unter Verlegung der Hauptmahlzeit an das Ende des Arbeitstages -- den
+Beteiligten unter den hier vorliegenden Verhältnissen unwillkommener
+sein werde als die jetzige längere Arbeitsdauer mit zwei zusammen
+zweistündigen Ruhepausen, die in einer kleinen Stadt der Erholung
+ungeschmälert zugute kommen[82].
+
+
+Zu § 62.
+
+In bezug auf Urlaubserteilung ist hier hinsichtlich aller derjenigen,
+deren Arbeitsunterbrechung nicht offensichtliche Störung des Betriebes
+herbeiführt, die Praxis seit lange tatsächlich liberaler, als in Form
+des Rechtsanspruchs füglich fixiert werden kann -- wie schon daraus
+hervorgeht, daß die Werkmeister nach offenkundiger Instruktion
+erwachsene Personen, wenn sie Urlaub nachsuchen, überhaupt nicht nach
+dem »Wozu« fragen, wofern kein besonderer Grund vorliegt wegen des »Ob«
+mit ihnen zu verhandeln.
+
+
+Zu § 63.
+
+Die in diesem Paragraphen bezeichneten Grundsätze haben für die
+jetzige Betriebskrankenkasse der jetzigen Stiftungsbetriebe
+=in praxi= seit ihrer ersten Begründung vor ca. 20 Jahren gegolten.
+Die Kasse ist dabei ganz verschont geblieben von der häufig zu
+findenden Abneigung gegen die Zwangskassen, auch nachdem sie
+gesetzlich eine solche geworden war. -- Generalversammlung und
+Vorstand, gänzlich aus freien Wahlen seitens aller gesetzlich
+dazu befugten Versicherten hervorgehend, ohne Stimmrecht der
+Geschäftsleitungen in ihnen, außer für Statutenänderungen, verfahren
+meist etwas fiskalischer als den Geschäftsleitungen lieb ist und
+befolgen auch sonst deren Ratschläge öfters nicht -- was ihr gutes
+Recht ist, und im Effekt jedenfalls besser, wie wenn sie widerwillig
+solche befolgen müßten; sie verwalten aber alle Angelegenheiten der
+Kasse mit Umsicht und Sorgfalt und ihren erheblichen Jahresetat von
+ungefähr 12000 M.[83] mit der Gewissenhaftigkeit einer Staatskasse.
+
+
+Zu § 64.
+
+Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, Rechte,
+welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Geschäftsleitung
+zustehen, _ständig_ auf eine besondere Zwischeninstanz zu übertragen;
+man hat nur in einigen Fällen behufs Verhandlung bestimmter
+Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses =ad hoc= herbeigeführt. Wenn
+aber, wie es wahrscheinlich ist, über kurz oder lang auch hier eine
+ständige Zwischeninstanz Bedürfnis wird[84], so soll diese eine
+_wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher
+zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also in allen
+Stücken so konstituiert sein, daß sie das volle Vertrauen der
+Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung _ihrer_ Interessen zu sein --
+damit die Geschäftsleitung, wenn sie in irgend einer Sache mit dieser
+Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen kann, auch mit der ganzen
+Arbeiterschaft im reinen zu sein.
+
+Sollten zu irgend einer Zeit gesetzliche Vorschriften eine
+Arbeitervertretung oder dergl. Einrichtung vorschreiben, in welche etwa
+auch der Betriebsinhaber oder dessen nähere Organe mit hineingeschoben
+wären, so müßte alsdann zwar das gesetzlich Gebotene einer solchen
+überlassen werden; für alles, was hierüber hinausgeht, wird aber auch
+dann noch eine Vertretung meines Sinnes, z. B. als Unterausschuß oder
+dergl. eingesetzt oder in Funktion belassen werden können.
+
+
+Zu §§ 66-69.
+
+Die Vorschriften dieser Paragraphen sollen wohlberechtigten Ansprüchen
+der Arbeiter und teilweise auch der Angestellten bezüglich der Regelung
+der Arbeitstätigkeit selbst dauernde Anerkennung sichern.
+
+Gewährleistung eines fixierten Zeitlohnes, der seitens des Unternehmers,
+außer im Fall wirklicher Notlage desselben, nicht einseitig herabgesetzt
+werden kann, ist die unerläßliche Bedingung für die Stabilität einer auf
+kleine Einnahmen gestellten Wirtschaftsführung.
+
+Die Fortzahlung des festen Lohnes auch für die gesetzlichen Feiertage,
+welche in den Stiftungsbetrieben seit einiger Zeit eingeführt ist,
+erscheint als unabweisbare Billigkeitsforderung, mit Rücksicht darauf,
+daß die Feiertage dem Arbeiter die Arbeitsgelegenheit -- öfters zu einer
+ihm wenig gelegenen Zeit -- unbedingt entziehen. Die Bestimmung bringt
+zugleich zum Ausdruck, daß die Arbeiter der Stiftungsbetriebe nicht
+»Tagelöhner« sein sollen.
+
+Übernahme einer Art von empfindlicher Konventionalstrafe für den
+Betriebsinhaber auf den Fall, daß er seines Interesses wegen zu einer
+Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit Veranlassung bietet -- durch
+Festsetzung einer besonderen, nicht unerheblichen Erhöhung des
+proportionalen Zeitlohnes für alle Überstunden -- ist die einzig
+praktisch wirksame Garantie für das fortgesetzte Einhalten einer
+bestimmten, mäßigen Arbeitszeit im Betrieb.
+
+Die Erklärung »daß zu Überstunden und Feiertagsarbeit im Betrieb niemand
+verpflichtet oder angehalten werden könne« spricht zwar Anerkennung des
+Grundsatzes aus, enthält aber eine praktische Garantie seiner Befolgung
+noch keineswegs. Denn die Arbeiter sind der großen Mehrzahl nach nicht
+in der Lage, ihres Standesinteresses wegen die Gelegenheit zu
+zeitweiligem Mehrverdienst von der Hand zu weisen; vor allem aber muß
+auch der Unternehmer darauf rechnen, daß in allen Fällen, in welchen
+dringende Rücksichten seines Interesses eine zeitweilige Mehrleistung
+des Personals erfordern, die Bereitwilligkeit zu solcher auch ohne
+Verpflichtung des anderen Teils vorhanden sei -- wie es bei gutem
+persönlichen Verhältnis auch stets der Fall ist. Damit nun alles dieses
+nicht bewußt oder unbewußt dazu führen könne, daß die Ausnahme
+allmählich zur Regel und so die wohltätige Wirkung einer festen und
+mäßigen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch werde, muß den
+Arbeitern Gewähr dafür geboten sein, daß die Inanspruchnahme
+freiwilliger Mehrleistung wirklich auf Fälle _dringender_ Veranlassung
+beschränkt bleibe, d. h. sie muß für den Unternehmer zu einem
+ersichtlich schlechten Geschäft gemacht sein.
+
+Bei der Optischen Werkstätte ist dieses Verfahren =in praxi= schon seit
+sehr langer Zeit in Übung und zwar in gleicher Regelung wie jetzt: 25%
+Lohnzuschlag für Überarbeit; seit einer Reihe von Jahren ist es auch
+schon im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert.
+
+ * * * * *
+
+Die Bestimmung endlich: daß bei aller Akkord- und Stückarbeit der feste
+Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu gewährleisten sei, ist
+das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung von Arbeiten in jener
+Lohnform der ihr innewohnenden Tendenz zu entkleiden, die Kräfte der
+Arbeiter zum einseitigen Vorteil des Unternehmers ungebührlich
+anzuspannen. Die Preisbestimmung für Akkord- und Stückarbeit muß ihren
+festen Regulator haben in der Leistungsfähigkeit, die zu verlangen ist
+von jedem ordentlichen Arbeiter der betreffenden Arbeitsstellung bei
+demjenigen Maß von Fleiß und Anstrengung, welches ihm bei _Zeitlohn_ als
+pflichtmäßig zugemutet werden kann. Was er durch besondere
+Geschicklichkeit oder durch besondere Anspannung seiner Kräfte mehr
+leistet, als unter den jeweils gegebenen Bedingungen der Arbeit bei
+Zeitlohn von jedem zu verlangen wäre, muß ihm als Mehrverdienst
+verbleiben, da der Unternehmer von seiner Mehrleistung schon genügenden
+Vorteil in der besseren Ausnutzung seiner Einrichtungen etc. hat. Nur
+mit solchem Regulator der Preisbestimmung wird die Stück- und
+Akkordarbeit zu einer für beide Teile vorteilhaften Einrichtung, weil
+sie nun nicht mehr dazu führen kann, dem Arbeiter immer größere Leistung
+zuzumuten, bloß um überhaupt den seiner Arbeitsstellung entsprechenden
+marktgängigen Lohn verdienen zu können.
+
+Die Vereinbarung des Zeitlohnes bedarf eines besonderen Regulators
+nicht, auch nicht für solche, die vorwiegend im Stücklohn arbeiten; denn
+für die meisten Arbeiten hat das »Tagewerk« einen gewissen marktgängigen
+Wert, nach welchem der Zeitlohn für alle verwandten, gleiche Vorbildung,
+gleiche Geschicklichkeit oder gleiche Anstrengungerfordernden
+Verrichtungen von selbst sich regelt.
+
+Die in § 69 bezeichnete Einrichtung, welche in der Optischen Werkstätte
+schon seit mehreren Jahren kraft Arbeitsvertrag besteht und auch ohne
+Mißstände hat durchgeführt werden können, ist ursprünglich aus einer
+Forderung der organisierten Mechanikergehilfen hervorgegangen. Ich habe
+in derselben eine sehr verständige Vertretung völlig berechtigter
+Standesinteressen der industriellen Arbeiter erkennen müssen und bin
+seitdem auch öffentlich jederzeit für sie eingetreten.
+
+
+Zu § 71.
+
+Als einen Mangel der Kasse sehe ich an, daß sie noch nicht die volle
+Krankenversicherung auf ein _ganzes_ Jahr ausgedehnt hat[85] und
+infolgedessen ab und zu Leistungen für Kranke seitens einer Firma haben
+eintreten müssen. Da die Generalversammlung, aus von ihrem Standpunkt
+aus verständlichen Gründen, einer zeitlichen Erweiterung der
+regelmäßigen Kasseleistungen abgeneigt geblieben ist, die Stiftung aber
+das =onus honestum= hat, dafür sorgen zu müssen, daß niemand von ihren
+Angehörigen unverschuldeter Not verfalle oder gar die Armenkassen der
+Gemeinden belaste, so werden solche Nachhilfsleistungen für die Kasse
+auch in Zukunft öfters nötig sein, bis einmal die Generalversammlung für
+Verlängerung der Versicherungsdauer zu haben sein mag.
+
+
+Zu § 74.
+
+Gemäß dem oben bezeichneten Gesichtspunkt für die Begründung der
+hiesigen Pensionseinrichtung: daß der Unternehmer _von sich aus_
+aufzukommen habe für die Amortisation der in seinem Dienst dem
+fortgesetzten Verbrauch unterliegenden Menschenkraft, weil der
+gewöhnliche Arbeitslohn eine Amortisationsquote hierfür den einzelnen
+nicht gewährt -- gehört die vertragsmäßige Mitversicherung der
+Hinterbliebenen, _ohne_ Gegenleistung, _nicht_ zur pflichtmäßigen
+Obliegenheit des Unternehmers. Sie ist vielmehr, wie die
+Krankenversicherung, eine den Arbeitern nützliche, aus Rücksicht des
+Gemeininteresses auch unbedingt gebotene Wohlfahrtseinrichtung, für
+deren Bestehen der Unternehmer wohl zu sorgen, für deren Leistungen aber
+er nicht _einseitig_ aufzukommen hat.
+
+Aus praktischen Gründen ist bei Errichtung des Pensionsstatuts von einer
+Scheidung der beiden Angelegenheiten, Invalidenpension und
+Hinterbliebenenversicherung, einstweilen abgesehen und auch die
+letztere, _ohne_ Beitragsleistung seitens der Versicherten, statutarisch
+übernommen worden -- obwohl sie finanziell eine _erheblich_ größere
+Belastung bedeutet als die Hauptsache, die Invalidenpension, und
+obendrein den Geschäftsangehörigen je nach Alter und Familienstand in
+äußerst ungleichem Maß zugute kommt.
+
+Das dauernde Fortbestehen auch der Hinterbliebenenversicherung, in engem
+Anschluß an die Invalidenpensionseinrichtung, halte ich einerseits für
+unbedingt nötig; andererseits aber sehe ich es für durchaus gerecht und
+sachgemäß an, daß die Beteiligten für diesen Teil ihrer Anwartschaften
+zu einem der Höhe des Interesses der einzelnen proportionalen Beiträge
+wenigstens dann herangezogen werden, wenn einmal die jährlichen
+Leistungen für Witwen und Waisen sehr bedeutende Summen erfordern, wie
+es mit der Zeit eintreten muß. In keinem Fall aber dürfen die
+einseitigen Leistungen dieser Art der ungeschmälerten Fortsetzung oder
+auch nur der im § 73 vorgesehenen Erhöhung der Invalidenpension Abbruch
+tun.
+
+Das etwaige spätere Heranziehen der Beteiligten zu Beiträgen muß
+nach dem im § 74 bezeichneten Modus deshalb erfolgen, damit die
+jeweils bezahlten Monatsbeiträge fortgesetzt vollständig verfallen,
+solange der Beitragende leben bleibt, also unter keinen Umständen
+Rückzahlungsansprüche begründen können.
+
+Damit die Einrichtung ihren Hauptzweck nicht verfehle, müßte die
+Beitragsleistung, wie die zur Krankenkasse, für alle obligatorisch
+gemacht werden, außer soweit einzelne etwa nachweisen, daß sie schon
+ihrerseits für ihre Angehörigen entsprechend oder mehr gesorgt hätten.
+Das Obligatorische aber macht unbedingt nötig, daß alsdann mit Eintritt
+des Todes eines Beitragenden für denjenigen Anteil im Pensionsanspruch
+der Hinterbliebenen, der auf seinen eigenen Beitrag entfällt, seitens
+der betreffenden Firma oder seitens der Stiftung Sicherstellung
+geleistet werde.
+
+Die Prämien für das laufende Risiko, welches bei jedem einzelnen die
+Mitversicherung seiner Angehörigen der Firma jeweils auferlegt, sind mit
+Hilfe der Tabellen der Renten- und Versicherungsbanken ohne besondere
+Mühe von Jahr zu Jahr zu berechnen.
+
+
+Zu § 77.
+
+Für die Vorstände der Stiftungsbetriebe bedeuten die Bestimmungen des
+§ 77 eine wichtige Direktive ihrer Geschäftspolitik. Sie wissen, daß sie
+nicht, wie sogar Staatsbetriebe noch verfahren dürfen, überschüssig
+gewordene Arbeitskräfte jederzeit haufenweis auf die Straße weisen
+können, außer wenn sie sehr große Entschädigung leisten wollen. Also
+können sie auf irgend welche Unternehmungen, die erhebliche Vermehrung
+des Personals erfordern ohne begründete Aussicht auf dauernde
+Beschäftigung, nur dann sich einlassen, wenn sie die Sicherheit haben,
+daß bei solchen Geschäften ephemerer Art auf alle Fälle so viel übrig
+bleibt, um nötigenfalls jene nachträglichen Lasten ohne wirklichen
+Verlust übernehmen zu können. -- Und dieses ist mir durchaus erwünscht.
+Ich will in der Tat unter _scharfe_ Repression gestellt haben, daß meine
+Nachfolger jemals sich mitschuldig machen könnten des volkszerstörenden
+Unfugs, den die Großindustrie darin noch treiben darf, daß sie, um immer
+mehr Geschäfte zu machen, ohne Rücksicht auf die Folgen für andere,
+beliebig viele von sonstigen Arbeitsgebieten abzieht und von ihren
+Unternehmungen abhängig werden läßt, ohne jenen irgend eine Gewähr für
+ein dauerndes Unterkommen bieten zu können und ohne auch nur die
+Verpflichtung anzuerkennen, im ungünstigen Fall zur Erlangung anderen
+Fortkommens _selbst_ mithelfen zu müssen.
+
+Die Sonderbestimmung im drittletzten Absatz zugunsten der nicht im
+Lehrvertrag, sondern als »Arbeiterlehrlinge« zur Ausbildung für die
+eigenen Bedürfnisse des Betriebes eingestellten jugendlichen Personen
+will das im § 99 des nächstfolgenden Titels grundsätzlich ausgesprochene
+Verbot des »Lehrlingszüchtens« auch unter praktische Garantien stellen
+-- wofür hinsichtlich der auf Lehrvertrag (ohne Lohn) einzustellenden
+eigentlichen »Lehrlinge« die Verhältnisse selbst schon genügend sorgen.
+
+Für den Fall, daß etwa in späterer Zeit die Leiter der Stiftungsbetriebe
+und ihre nächsten Gehilfen einmal finden sollten, daß die vielen, durch
+die statutarischen Einrichtungen ihnen auferlegten Rücksichten auf
+Interessen anderer ihre Tätigkeit erheblich schwieriger gestalte, als es
+sonst in der Industrie zu sein pflegt, so soll ihnen dieses zugegeben,
+aber zugleich gesagt sein: daß der Urheber dieser Einrichtungen auch
+durchaus nicht die Absicht gehabt hat, _ihnen_ das Leben besonders
+leicht zu machen. -- Meine Nachfolger und die anderen oberen Beamten der
+Stiftungsbetriebe werden es gewiß jederzeit in der Ordnung finden, daß
+sie selbst lebenslänglich angestellt seien, ihnen gegenüber also die
+Stiftung das Risiko zu tragen habe, ihre Gehälter auch in ganz
+schlechter Zeit fortzahlen zu müssen. So finde ich nun auch in der
+Ordnung, daß sie ab und zu den Kopf darüber sich zerbrechen mögen, wie
+es anzufangen sei, um einen ganz kleinen Teil solcher Vorteile wie sie
+selbst haben _allen_ ihren Mitarbeitern wahren zu können.
+
+
+Zu § 79.
+
+Daß auch die durch § 77 getroffene Anordnung neben zweifellos
+wohltätigen Wirkungen den Mangel hat, gelegentlichem Mißbrauch
+ausgesetzt zu sein, teilt sie mit _allen_ menschlichen Einrichtungen.
+Ich bin also durchaus darauf gefaßt, daß ab und zu einmal ein recht
+raffinierter Patron die Abgangsentschädigung zu Unrecht sich erzwingt,
+weil er es so anzufangen versteht, daß man ihn mit Schaden los zu werden
+suchen muß, um größerem Nachteil zu entgehen. Eine tüchtige und
+anständige _Arbeiterschaft_, die im Besitz wertvoller Rechte sich weiß,
+wird aber schon ihres eigenen Ansehens wegen dafür sorgen, daß
+derartiger Mißbrauch höchstens ganz vereinzelt vorkommen kann. Die beste
+Waffe dagegen wird sein, alle Streitfälle, die aus § 79 sich ergeben
+mögen, pure einer Arbeitervertretung gemäß § 64 des Statuts in die Hand
+zu legen, wie § 92 als zulässig hinstellt. Eine solche Instanz würde
+sicher allen Versuchen jener Art das Wasser gründlich abzugraben
+verstehen.
+
+
+Zu § 84.
+
+Es würde in hohem Grad unangemessen sein, jede formell rechtswidrige
+Handlung einzelner, die vielleicht nur einer Unbesonnenheit entsprungen
+ist, unter die Strafe des Verlustes wertvoller Anrechte zu stellen. Der
+§ 84 schreibt deshalb vor, daß die Rechtsfolgen einer Auflösung des
+Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses durch einen Betriebsangehörigen
+erst nach Ablauf einer gewissen Bedenkzeit eintreten können.
+
+Selbstverständlich schließt diese Bestimmung nicht aus, daß ein
+willkürliches Verlassen der Arbeit, auch wenn es noch nicht den
+Tatbestand einer Aufhebung des Arbeitsvertrages seitens des Betreffenden
+selbst darstellt, infolge besonderer Umstände unter § 79 fallen und
+Aufhebung des Vertrags seitens der Firma begründen kann.
+
+
+Zu § 88.
+
+Dem Wert der in Titel V des Statuts getroffenen Einrichtungen als
+Grundlagen einer wirklichen Rechtsordnung kann es keinen Abbruch tun,
+daß durch § 88 ein Sicherheitsventil offen gelassen werden muß, um
+zerstörenden Wirkungen, welche jene Einrichtungen unter besonderen
+Umständen einmal nach sich ziehen könnten, vorzubeugen. Hier handelt es
+sich nicht um Hintertüren. Denn die in § 88 ausgesprochenen Vorbehalte
+kennzeichnen nach _objektiven_ Merkmalen eine wirkliche Notlage, welche,
+falls sie nicht etwa durch die begleitenden Umstände gemildert
+erscheint, zeitweilige Erleichterung der der Stiftung auferlegten Lasten
+schon um deswillen unbedingt rechtfertigt, weil hierdurch die Aussicht
+verbessert würde, über solche Notlage hinwegzukommen und nachher zur
+Wiederaufnahme größerer Pflichten befähigt zu bleiben.
+
+
+Zu §§ 90-92.
+
+Die Gewährleistung dauernder Anerkennung der in Titel V aufgestellten
+Rechtsordnungen kann nicht anders herbeigeführt werden als durch eine
+gewisse Beschränkung der Vertragsfreiheit der Stiftung und ihrer Organe
+gegenüber dem Personenkreis, auf welchen jene Bestimmungen Bezug haben.
+
+
+Schlußbemerkung zu Titel V.
+
+Wenn abgesehen wird von der Möglichkeit einer allmählich eintretenden
+völligen Umwälzung in den Wirtschaftsbedingungen größerer Betriebe auf
+dem Arbeitsgebiet der Stiftungsunternehmungen und von völlig
+unberechenbaren Zwischenfällen und Krisen, durch welche zeitweilige
+Notlagen herbeigeführt werden möchten, sind diese Unternehmungen jetzt
+genügend gefestigt, um alle Lasten aus den in Titel V getroffenen
+Einrichtungen ganz unbedenklich und mit der Aussicht auf dauernde
+Leistungsfähigkeit übernehmen zu können. Dieses darf ich nunmehr als
+völlig außer Frage gestellt ansehen, nachdem die letzten Jahre auch
+anderen außer mir und meinen nächsten Mitarbeitern Gelegenheit zu
+genauerem Einblick in die Wirtschaftsbedingungen der hiesigen Betriebe
+gegeben haben.
+
+Ich bin aber auch des weiteren überzeugt, daß zurzeit noch _viele_
+Unternehmungen bestehen, welche ebenfalls in der Lage wären, das Gleiche
+oder Ähnliches durchzuführen, wenn die Beteiligten nur wollten oder dazu
+angehalten werden könnten. Denn es gibt glücklicherweise auch in
+Deutschland noch manche Gebiete industrieller Arbeit, auf welchen die
+Umstände dafür Sorge tragen, daß nicht jeder Tropf, der gern Fabrikherr
+sein oder von seinem Geld höhere Zinsen als mit Hypotheken und
+Staatspapieren gewinnen möchte, durch das witzlose Mittel der
+Preisunterbietung Konkurrenz treiben und damit das wirtschaftliche
+Niveau fortgesetzt herunterdrücken helfen kann. Auf allen diesen
+Gebieten machen die Großunternehmer im Durchschnitt noch sehr gute
+Geschäfte, trotz aller Klagen bei jeder zeitweiligen Geschäftsdepression
+-- welche Klagen öfters nur die unerwartete Schmälerung vorheriger sehr
+_großer_ Gewinne zum Anlaß haben. Woher käme auch sonst der regelmäßige
+Zuwachs an Millionären in den Industriebezirken, den die
+Vermögensstatistik von 10 zu 10 Jahren nachweist?
+
+Gegenüber solchen Industriezweigen, auf denen noch Millionäre wachsen
+können, würden keinerlei Härten zu befürchten sein, wenn eine größerer
+Aufgaben fähige Gesetzgebung die Unternehmer anhalten wollte, von dem
+Überschuß guter Jahre, soweit er hinausgeht über die gewöhnliche
+Kapitalverzinsung, angemessene Risikoprämie und reichliche Entlohnung
+der etwa mittätigen Inhaber für ihre persönliche Arbeit, einen _Teil_
+immer zurückzulegen in einen an ihr Unternehmen selbst gebunden
+bleibenden, persönlicher Nutznießung entzogenen Reservefonds zur
+Sicherstellung größerer sozialer Leistungen. Damit könnte vielleicht
+schon für eine Million industrieller Arbeiter und Privatbeamten in
+Deutschland eine wesentliche Erhöhung der bürgerlichen und
+wirtschaftlichen Lebenslage herbeigeführt werden -- was selbst bei dem
+Maße nach beschränkteren Rechten einen gewaltigen Fortschritt gegenüber
+dem bestehenden Zustand und unter dem Gesichtspunkt des Staatswohls
+zehnmal mehr bedeuten würde, -- als alle Bemühungen um künstliche
+Verbesserung der Lage des Kleingewerbes denkbarerweise zu erreichen
+vermöchten.
+
+Aber ganz abgesehen hiervon würde schon die Privatinitiative in dieser
+Richtung Erhebliches leisten können. Hierfür käme es nur darauf an, daß
+die vielen ehrenwerten, über bloßen Eigennutz und Standesdünkel
+erhabenen Männer, die es in den Kreisen der Großindustrie gibt, ihre dem
+Gemeinwohl zugewandten Bestrebungen auf ein höheres Ziel als das der
+»Wohlfahrtseinrichtungen«, also auf dauernde Verbesserung der
+_Rechts_lage ihrer Arbeiterschaften richten wollten. Der Wege hierfür
+wären gewiß vielerlei möglich. Denn die fideikommißartige Bindung eines
+Teils der Überschüsse eines Privatunternehmens zu einem diesem
+Unternehmen dienenden, freier Verfügung der Inhaber entzogenen
+Deckungsfonds für fortgesetzte Erfüllung größerer Pflichten könnte wohl
+in mancherlei Formen und in Anpassung an sehr verschiedenartige
+Verhältnisse mit voller Rechtssicherheit erreicht werden. Wenn aber auf
+solchen Wegen einmal, statt nur für ein halbes Tausend, für ein halbes
+Hunderttausend eine erhebliche Erhöhung des Standesniveaus herbeigeführt
+würde, so hätte schon dieses für die Allgemeinheit größeren Wert als
+alles zusammen genommen, was an Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland
+bisher geschaffen worden ist.
+
+Ich fürchte demnach durchaus nicht, daß die interne Rechts- und
+Wirtschaftsordnung der CARL ZEISS-Stiftung noch für lange Zeit eine
+vereinzelte kleine Insel auf dem Industriegebiet werde bleiben _müssen_.
+
+
+Titel VI.
+
+Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten.
+
+Die Vorschriften dieses Titels wollen der Forderung Rechnung tragen, in
+welcher ich eine Lebensfrage für die gedeihliche Fortentwicklung der
+Stiftungsunternehmungen sehe: Pflege der Solidarität der Interessen
+aller, die in den Unternehmungen jeweils mittätig sind, und
+Lebendighalten des Bewußtseins solcher Solidarität.
+
+Diese Vorschriften sind indes nur gedacht als Direktive für die Organe
+der Stiftung, sie sollen die letzteren selbst zwar streng verpflichten,
+anderen aber bestimmte Rechte nicht einräumen.
+
+Betreffs des Einzelnen ist zu bemerken:
+
+
+Zu § 94.
+
+In den Stiftungsbetrieben soll die Ungebühr nicht einreißen, die in der
+Großindustrie vielfach zu finden ist, daß eine exorbitante Dotierung der
+leitenden Personen, außer allem Verhältnis zum objektiven
+wirtschaftlichen Wert ihrer Arbeitsleistung, in groben Kontrast tritt zu
+der notwendigerweise bescheidenen Entlohnung der Tätigkeit der großen
+Mehrzahl. Gegenüber allen Hinweisungen auf derartige Gepflogenheiten
+anderwärts soll die Stiftungsverwaltung in den strikten Vorschriften des
+§ 94 einen Rückhalt zur Abwehr haben.
+
+Mag immerhin infolge solcher Beschränkung gelegentlich einmal eine sonst
+wertvolle Kraft dem Dienst der Stiftung verloren gehen, weil sie wegen
+des Beispiels anderer nur gegen Gewährung ganz ungewöhnlicher Vorteile
+zu haben wäre; die Stiftung wird doch immer auf solche Personen
+angewiesen bleiben, für welche die eigentliche Triebfeder des Handelns
+nicht in der Aussicht auf ganz besonderen materiellen Gewinn, sondern in
+den inneren Antrieben zur Betätigung in einem tüchtigen Wirkungskreis
+liegt.
+
+Wie hoch man die qualifizierte Arbeit der oberen Beamten anschlagen mag
+-- gemäß dem Gesichtspunkt, unter welchem § 40 des Statuts und die zu
+ihm gegebene Erläuterung steht, muß _jedem_ gegenüber einmal der Punkt
+kommen, wo ihm zu sagen wäre: auch mancher andere würde an deiner
+Stelle, in die gegebene Organisation hineingesetzt, deine Funktionen
+gleich gut ausüben können. Den richtigen Maßstab aber für die Schätzung
+des wirtschaftlichen Wertes der Tätigkeit der Beamten aller Kategorien
+sehe ich gegeben in dem durchschnittlichen Ertrag, welchen unter
+Vermittlung und mit Hilfe ihrer spezifischen Tätigkeit die gemeinsame
+Arbeit der großen Mehrzahl aller Mitarbeiter jeweils abwirft. Dieser
+Ertrag kennzeichnet deutlich das wirtschaftliche Niveau des
+Unternehmens, nach welchem die Ansprüche aller sich zu richten haben.
+
+Im übrigen aber lege ich auch Wert darauf, angesichts der
+unvermeidlichen Unbestimmtheit der in § 40 des Statuts ausgesprochenen
+Grundsätze für die Geschäftspolitik der Stiftung, in die Institutionen
+der Stiftung selbst praktisch wirksame Motive hineingelegt zu wissen,
+welche auf eine vernünftige Durchführung jener Grundsätze hindrängen.
+Aus § 94 wissen nun die Beamten der Stiftungsbetriebe, daß für sie
+selbst Anwartschaft auf verbesserte Lebenslage immer nur in dem Maße
+besteht, als es ihnen gelingt, die Lebenslage aller ihrer Mitarbeiter
+zu verbessern. Zugleich aber müssen sie sich sagen, daß solche
+Anwartschaft nur dann nicht wieder illusorisch wird, wenn bei jenem auch
+die Stiftung selbst noch einen befriedigenden Anteil am Gesamtertrag
+übrig behält; denn andernfalls müßte doch gerade an ihnen zu sparen
+gesucht werden.
+
+
+Zu § 95.
+
+Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet durchaus nicht eine Einschränkung
+der in § 94 ausgesprochenen Regeln, sondern nur eine Ergänzung dieser in
+Hinsicht auf wesentlich andere Verhältnisse. Denn es sind gänzlich
+verschiedene Dinge: Bezahlung für pflichtmäßige Wahrnehmung regelmäßiger
+Funktionen irgend welcher Art -- und Anteilnahme an Vorteilen, welche
+durch _besondere_, nicht schon pflichtmäßige Leistungen einzelner
+zustande kommen.
+
+In bezug auf letzteres will ich einem liberalen Verfahren der Stiftung
+keineswegs Beschränkungen auferlegen, wenn dieses nur _allen_ gegenüber
+gleichmäßig zur Geltung kommt und immer geleitet bleibt unter der
+Fragestellung: liegt tatsächlich etwas vor, was von seinem Urheber nicht
+schon kraft der Funktionen, für welche er regelmäßig bezahlt wird, zu
+erwarten war? -- Dieses »etwas« kann von äußerst verschiedener Art sein,
+aber immer nur von solcher Art, daß man mit dem Betreffenden _nicht_
+unzufrieden sein dürfte, wenn er es nicht geleistet hätte und in Zukunft
+nicht wieder leisten würde.
+
+
+Zu § 98[86].
+
+Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Beamten in industriellen.
+Unternehmungen hat sich wohl überall, wo sie eingeführt worden ist, als
+eine für den Unternehmer vorteilhafte, für den anderen Teil wenigstens
+erfreuliche Einrichtung bewährt. Ich wünsche und hoffe, daß auch die
+Stiftungsbetriebe in nicht allzu ferner Zeit sie werden in Anwendung
+bringen können[87]. Irgend welche Bedeutung unter _sozial_politischem
+Gesichtspunkt habe ich indes dieser Einrichtung nie beimessen können,
+und wo sie mit dergleichen Prätension auftritt, und mit der Tendenz,
+wegen größerer Pflichten damit sich abzufinden, sehe ich in ihr nur ein
+gemeinschädliches Scheinwesen. -- Wenn dabei ein großer Teil des ganzen
+Arbeitseinkommens auf schwankende Grundlagen gestellt würde, müßte die
+Einrichtung für die Arbeiter direkt schädlich wirken und obendrein auch
+in sich widerspruchsvoll werden, weil es nicht möglich wäre, den
+Beteiligten eine der Größe ihres Interesses entsprechende Einwirkung auf
+diejenigen Handlungen einzuräumen, von denen die Höhe des verteilbaren
+Gewinnes schließlich abhängt. Ich habe also in meinem Wirkungskreis für
+wichtiger und dringlicher gehalten, erst diejenigen Einrichtungen
+genügend zu kräftigen, welche darauf abzielen, den von den Betrieben
+abhängig gewordenen Personenkreis gegen die ungünstigen Chancen privater
+Wirtschaftstätigkeit möglichst zu schützen.
+
+Die Forderung ganz gleichmäßiger Anteilnahme aller an einer etwaigen
+Gewinnverteilung entspricht dem eingangs bezeichneten Gesichtspunkt des
+Titels VI. Daß aber selbst von einer solchen ganz allgemeinen
+Gewinnbeteiligung die Mitglieder der Vorstände -- wie auch der
+Stiftungskommissar -- ausgeschlossen bleiben, scheint mir geboten, damit
+diese gegen die Vermutung geschützt seien, als könnten sie des eigenen
+Vorteils wegen die schwankenden Bezüge der Geschäftsangehörigen auf
+Kosten der regelmäßigen Bezüge derselben zu erhöhen suchen.
+
+
+Titel VII.
+
+Verwendung der Überschüsse.
+
+Für diesen Titel genügen wenige Bemerkungen zu einzelnen Paragraphen,
+nämlich:
+
+
+Zu § 104.
+
+Dieser Paragraph soll zum deutlichen Ausdruck bringen, daß die CARL
+ZEISS-Stiftung als »gemeinnützig« im Sinne des Stifters nur solche
+Einrichtungen und Zwecke ansehen darf, welche der Sache nach und auch
+nach den Modalitäten der [ihrer] Beförderung ganz unabhängig sich halten
+von jedem die Menschen trennenden Tendenz oder Parteistandpunkt. Mittel
+der Stiftung sollen also nicht dienen dürfen dem Krebsengehen aller
+möglichen Tendenzbestrebungen mit gemeinnützigen Zwecken. Was wirklich
+gemeinnützig sein will, mag seine Förderung in Formen suchen, unter
+welchen alle, was auch im übrigen sie scheidet, sich vereinigen können.
+
+
+Zu § 108.
+
+Die Stiftungsverwaltung wird zur Erkennung und Beurteilung von
+Bedürfnissen, welche durch Mittel der Stiftung Befriedigung finden
+können, sowie zur Abwägung der verschiedenartigen Interessen, die dabei
+zu berücksichtigen sind, fast überall auf Rat und Begutachtung seitens
+der Geschäftsleitungen und des Stiftungskommissars, als der
+nächststehenden sachverständigen Personen, angewiesen sein, und diese
+müssen als verpflichtet gelten, hierin der Stiftungsverwaltung nach
+besten Kräften zu Dienst zu sein. Hieraus ergibt sich, der zweite Satz
+des § 108; denn »du solt dem Farren so da drischet das Maul nicht
+verbinden.«
+
+
+Titel VIII.
+
+Rechnungslegung der Stiftung.
+
+
+Zu §§ 110 und 111.
+
+Grundsätzlich muß ausgeschlossen sein, daß die Mittel der CARL
+ZEISS-Stiftung nach dem Tode des Stifters zu irgend einer späteren Zeit
+den Charakter geheimer Fonds in der Hand der Stiftungsverwaltung
+gewinnen könnten. Es muß also eine von der Stiftungsverwaltung
+unabhängige Instanz gesucht werden, welcher die Stiftungsverwaltung
+Rechnung legen und vor welcher sie angemessener Prüfung der
+Statutenmäßigkeit ihres Verfahrens ausgesetzt sein kann. -- Hierfür
+scheint mir, wenn die Wahl nicht völlig willkürlich und ohne jede
+sachliche Richtschnur getroffen werden soll, das einzig Angemessene zu
+sein: die natürlichen Vertreter der an der CARL ZEISS-Stiftung
+nächstbeteiligten Interessenkreise zur gemeinsamen Entgegennahme solcher
+Rechnungslegung zu legitimieren, wie es im § 110 des Entwurfs geschieht.
+Von sämtlichen dort namhaft gemachten ist vorauszusetzen, daß sie dem
+bezüglichen Ersuchen seinerzeit nicht nur bereitwillig entsprechen,
+sondern auch den Auftrag unter Wahrung aller gebotenen Rücksichten,
+speziell auf die Interessen der Geschäftsbetriebe, sachgemäß ausführen
+werden.
+
+
+Titel IX.
+
+Schlußbestimmungen.
+
+
+Zu § 114 u. 115.
+
+Dieser Paragraph will Vorsorge dafür treffen, daß unter keinen zurzeit
+absehbaren Eventualitäten die Stiftung ohne geordnete Vertretung und ihr
+Besitz etwa herrenloses Gut sei.
+
+Dieser Zweck erfordert Vorkehrungen, die gegebenen Falles von selbst in
+Funktion treten, ohne hierzu irgend welcher Konstituierung oder
+besonderer Ordnung des Verfahrens zu bedürfen.
+
+
+Zu § 116.
+
+Ich will nicht, daß die CARL ZEISS-Stiftung zu irgend einer Zeit
+hinauslaufen könne auf bloße Verwaltung einer Vermögensmasse in toter
+Hand. Sie soll immer eine _spezifische_ Aktion haben, die eines
+besonderen Rechtssubjekts und besonderer Organe wirklich bedarf, die
+nicht füglich ebensogut von irgend einer sonst vorhandenen Stelle geübt
+werden könnte. Wäre einmal der Boden für solche spezifische Aktion
+verloren, hätte die Stiftung nichts mehr in ihrem Besitz als
+zinstragende Vermögensobjekte oder gemeinnützige Einrichtungen
+gewöhnlicher Art, so kann die Verwaltung der einen wie der andern viel
+einfacher von den nächst interessierten Stellen, der Universität und den
+Gemeinden des Bezirks, selbst besorgt werden. Die Stiftung mag also
+solchenfalls ihren noch übrig gebliebenen Vermögensbestand einfach
+aufteilen.
+
+Daß die Stiftungsverwaltung immer unter die Alternative gestellt sei:
+entweder wirkliche eigenartige Aktion oder Auflösung der Stiftung -- ist
+mir auch noch unter einem anderen Gesichtspunkte von Wert. Da bloße
+Vermögensverwaltung natürlich viel leichter und mit weniger Risiko
+verknüpft ist als industrielle oder sonstige Tätigkeit, so könnte ohne
+jene Alternative irgend eine spätere -- wie ich hoffe, jetzt noch
+ungeborene -- Stiftungsverwaltung in einer kritischen Zeit vielleicht
+unwillkürlich geneigt sein, solche Tätigkeit schon früher preiszugeben,
+als es bei etwas größerem Interesse an ihr und etwas mehr Mut nötig zu
+sein brauchte.
+
+_Lugano_, Mai 1895.
+
+Dr. E. Abbe.
+
+
+[Nachgefügtes Blatt]
+
+Zu §§ 118 -- 120.
+
+Die Einrichtungen und Anordnungen des Stiftungs-Statuts haben naturgemäß
+in vielen Punkten Bezug auf die _besonderen_ rechtlichen und
+wirtschaftlichen Bedingungen, welche für die der CARL ZEISS-Stiftung
+zugedachte Wirksamkeit _jetzt_, am Ende des 19. Jahrhunderts, gegeben
+sind. Es muß also mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß infolge
+plötzlich oder allmählich sich vollziehender Wandlung jener Bedingungen
+die statutarischen Einrichtungen den tatsächlichen Verhältnissen in
+einer späteren Zeit gänzlich unadäquat werden und alsdann Wirkungen
+hervorbringen könnten, die jetzt nicht vorauszusehen und nach Zweck und
+Absichten der Stiftung gar nicht gewollt sind. Deshalb scheint es
+ratsam, jene Einrichtungen unbeschadet aller Maßnahmen zugunsten ihrer
+Rechtsbeständigkeit doch nicht _absoluter_ Starrheit verfallen zu
+lassen, vielmehr im Statut selbst einen Weg anzubahnen, auf welchem eine
+Anpassung desselben an neue Verhältnisse nötigenfalls herbeigeführt
+werden kann. Hierbei darf es sich jedoch durchaus nicht handeln können
+um Beseitigung jedes beliebigen Nachteils, den die jetzt getroffenen
+Anordnungen irgend einmal, vielleicht ganz vorübergehend, mit sich
+bringen möchten oder um Herbeiführen der vermeintlich größten jeweils
+möglichen Zweckmäßigkeit, die vielleicht sehr strittig bleibt; sondern
+immer nur um Abwehr so _großer_ Nachteile und Mißstände, daß durch ihr
+Fortbestehen die Existenz der Stiftung oder die Erfüllung ihrer Aufgaben
+bedroht oder in Ansehung dieser Aufgaben, gemäß den erkennbaren
+Absichten des Stifters, offenbare Zweckwidrigkeit gegeben wäre.
+Namentlich aber darf keine Abänderung des Statuts die Tendenz verfolgen
+können, der Stiftung als solcher, gegenüber dem an ihren Unternehmungen
+beteiligten Personenkreis, irgend welche vermögensrechtliche Vorteile zu
+verschaffen, die nicht ganz klar den Absichten des Stifters entsprechen.
+
+Demnach muß die in § 118 der Stiftungsverwaltung selbst, als der hierzu
+allein geeigneten Instanz, eingeräumte Befugnis zur Abänderung des
+Statuts zwar materiell unbeschränkt sein, aber unter ganz strenge
+Bedingungen gestellt werden, nämlich:
+
+daß _wesentliche_ Voraussetzungen hinsichtlich der rechtlichen oder
+wirtschaftlichen Grundlagen für die Wirksamkeit der Stiftung im
+Vergleich mit dem _jetzt_ Bestehenden geändert seien; daß diese
+Veränderung so _groß_ sei, um ein Aufrechterhalten der ursprünglichen
+Bestimmungen entweder unmöglich oder widersinnig zu machen -- wobei das
+»unmöglich« allerdings schon durch solche Wirkungen gegeben sein kann,
+deren Fortdauer eine Krisis mit Bestimmtheit für absehbare Zeit
+voraussehen lassen würde, und das »widersinnig« durch Nachteile oder
+Erschwernisse erheblicher Art, deren Bestehenlassen angesichts der
+veränderten Verhältnisse _keinem_ vernünftigen Zweck mehr entspräche;
+
+daß jede Abänderung nicht weiter gehen dürfe als zur _betreffenden Zeit_
+wirklich erforderlich ist, um mit Rücksicht auf die veränderten
+Verhältnisse das Unmögliche und absolut Zweckwidrige aufgehoben zu
+haben.
+
+ * * * * *
+
+Da eine genauere Richtschnur für die Auslegung und Anwendung dieser in
+§ 118 gegebenen Normen nicht zum voraus sich festsetzen läßt, so muß
+beides im allgemeinen unter den Schutz der jeweils geltenden
+Rechtsordnung gestellt sein -- was § 119 dadurch herbeiführen will, daß
+er zum Einspruch gegen eine Statutenänderung ausdrücklich _jeden_
+ermächtigt, der an Aufrechterhaltung des Bestehenden ein vernünftiges
+Interesse haben kann. Wofür etwa in einer späteren Zeit niemand sich
+interessierte und für wessen Verteidigung niemand mehr eintreten möchte,
+das hätte in der Tat kein Anrecht mehr auf weiteren Fortbestand.
+
+Ich nehme an, daß aus § 119 zur Vertretung des jeweils geltenden
+Statuts, wegen berechtigten Interesses an dessen Aufrechterhaltung im
+allgemeinen, legitimiert sind: neben meinen Nachkommen und meinen
+früheren Genossen (die unter meiner Mitwirkung und mit Bezug auf meine
+Absichten Verträge mit der CARL ZEISS-Stiftung abgeschlossen haben), die
+Gemeinden des Bezirks, die hiesige Universität, die Mitglieder der
+Vorstände der Stiftungsbetriebe, der Stiftungskommissar und die
+Mitglieder der in § 110 des Statuts vorgesehenen Kommission für die
+Rechnungslegung der Stiftung; im übrigen aber jeder Angehörige -- Beamte
+oder Arbeiter -- der Stiftungsbetriebe hinsichtlich solcher
+Statutenbestimmungen, die seine besonderen Interessen berühren.
+
+Als selbstverständlich betrachte ich hierbei, daß allen diesen Personen
+das gleiche Einspruchsrecht auch zustehe gegen etwaige Maßnahmen seitens
+der Organe der Stiftung, die ohne formell als Statutenänderung
+verlautbart zu sein, materiell eine solche einschließen und demnach
+gemäß § 118 hätten verlautbart werden müssen. Gegenüber den seitens der
+Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig erklärten Abänderungen des Statuts
+aber würde niemand mehr Ansprüche aus dem vorher geltenden Statut,
+abgesehen von erworbenen Rechten, geltend machen dürfen, sondern jeder
+nunmehr auf diejenigen Ansprüche beschränkt sein, die der zweite Absatz
+des § 119 bezeichnet.
+
+Für das Geltendmachen _solcher_ Ansprüche eine relativ lange Frist offen
+zu lassen, scheint deshalb geboten, weil die Begründung einer
+beschlossenen Statutenänderung meist nicht sofort zu würdigen, ihre
+praktische Tragweite aber wohl stets erst nach längerer Wirksamkeit zu
+erkennen sein wird.
+
+ * * * * *
+
+Nachdem durch die §§ 118-120 der ganze vorangehende Inhalt des Statuts
+möglichem Wandel unterworfen worden, müssen nunmehr _diese_ Paragraphen
+zum absolut festen Punkt in den Einrichtungen der CARL ZEISS-Stiftung
+erklärt werden -- wie § 121 schließlich tut.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 76: [In dem vorliegenden Abdruck der »Motive und Erläuterungen«
+sind die Nummern der Paragraphen entsprechend dem Text des Statuts von
+1896 (bezw. 1906) abgeändert. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von
+1896 hie und da veränderten Anordnung der Paragraphen die erforderlichen
+Umstellungen vorgenommen. Endlich sind zwei Stellen weggelassen, da die
+zugehörigen §§ des »Entwurfs« in den Text von 1896 nicht aufgenommen
+wurden; doch ist die eine auf S. 58 und 59 dieses Bandes abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 77: [gemeint ist die unten erwähnte Stiftungsurkunde vom
+19./21. Mai 1889.]]
+
+[Fußnote 78: [Siehe hierüber die weiteren Ausführungen, in »Die
+Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung« unten S. 388ff.]]
+
+[Fußnote 79: [vgl. zu Titel I und II »Die Verfassung der CARL
+ZEISS-Stiftung« S. 388 ff.]]
+
+[Fußnote 80: [Dies galt für das Jahr 1895; inzwischen haben sich die
+Besitzverhältnisse der Stiftung erheblich günstiger gestaltet.]]
+
+[Fußnote 81: [vgl. zu Titel V »Motive und Erläuterungen« usw. Nachtrag
+zum II. Entwurf S. 373 ff. und auch den Vortrag »Arbeiterschutz« S. 26
+ff.]]
+
+[Fußnote 82: [Inzwischen, Ostern 1900, wurde die achtstündige
+Arbeitszeit in der Optischen Werkstätte eingeführt. Vgl. oben S. 203
+ff.]]
+
+[Fußnote 83: [im Jahre 1905: 110 000 M.]]
+
+[Fußnote 84: [Die Einrichtung der Arbeiterausschüsse wurde gleich
+nach Inkrafttreten des Stiftungs-Statuts im Herbst 1896 von E. ABBE
+ins Leben gerufen und im Januar 1897 fand die erste Sitzung des
+Arbeiterausschusses statt.]]
+
+[Fußnote 85: [Ist im Jahre 1902 geschehen.]]
+
+[Fußnote 86: [vgl. hierzu oben S. 102 ff.]]
+
+[Fußnote 87: [Dies ist bereits bei Inkrafttreten des Statuts für das
+Betriebsjahr 1895/96 geschehen.]]
+
+
+
+
+Xa.
+
+Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung.
+
+Nachtrag zum zweiten Entwurf.
+
+(Als Manuskript gedruckt.)
+
+
+Zu Titel V.
+
+Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den
+Stiftungsbetrieben[88].
+
+
+Zu § 56.
+
+Die Vorschrift dieses Paragraphen bedeutet praktisch nur eine Direktive
+für die Organe der Stiftung und die sonst mit leitenden Funktionen
+betrauten Personen. Als solche gehört sie indes zu Titel V, weil es für
+Auslegung und Anwendung nachfolgender Bestimmungen dieses Titels nicht
+gleichgültig ist, unter _welche_ Direktive jene Organe hinsichtlich der
+in § 56 berührten Punkte gestellt sind. Außerdem aber möchte ich diese
+Direktive auch an einer Stelle ausgesprochen wissen, an welcher ihre
+fortgesetzte Evidenthaltung besonders gesichert erscheint. --
+Einrichtungen erziehen die Menschen. Diejenigen, welche in späterer Zeit
+die Funktionen wahrzunehmen haben, die jetzt mir und meinen Mitarbeitern
+obliegen, mögen nur auch immer lernen, was wir haben lernen müssen: sich
+hinwegzusetzen über Sympathie und Antipathie, Wohlgefallen und Mißfallen
+und alles, auch wenn es die eigene Person noch so nahe berührt,
+betrachten zu können rein als Sache, wie unbeteiligte Zuschauer; und
+sie mögen, um das fertig zu bringen, auch zu _ver_lernen suchen, was wir
+zu verlernen suchen mußten: durch irgend etwas, was bei Ausübung der
+Berufspflichten an sie herankommt, noch persönlich verletzt, gekränkt,
+beleidigt sich fühlen zu können. Das bringt der Beruf einmal so mit
+sich, just wie der des Schiffskapitäns oder des Lotsen es mit sich
+bringt, daß er verlernen muß, im Augenblick der Gefahr an sich selbst
+oder an Weib und Kind zu denken. Auch mögen jene nur immer überzeugt
+sein, daß es in ihrem Beruf gar keine andere _wahre_ Autorität gibt als
+diejenige, die auf dem Boden solchen Gelernt- und Verlernthabens ihnen
+erwachsen kann.
+
+
+Zu § 57.
+
+Die hier gegebene strenge Umgrenzung des Pflichtverhältnisses bezweckt,
+den industriellen Arbeitsvertrag auf eine rechtlich gesunde, ethisch
+reinliche Grundlage zu stellen -- nämlich, unter schärfster Absage an
+die Idee des »Brotherrn«, das Vertragsverhältnis zu entlasten von allem
+Beipack an Gefolgschaftspflichten und Vasallendienst, den der
+Rechtsgrundsatz der Starken »denn ich bin groß und du bist klein« dem
+schwächeren Teil fast überall noch aufgebürdet hält.
+
+Damit der im Eingang des Paragraphen ausgesprochene allgemeine Grundsatz
+für die Anwendung genügend bestimmt sei -- so daß deutlich erkennbar
+ist, was er zu decken hat und was nicht -- müssen, weil das gemeine
+Recht Normen hierfür noch nicht gibt, in diesem Paragraphen selbst die
+verschiedenen Beziehungen vollständig namhaft gemacht werden, unter
+welchen die industrielle Arbeitsleistung gemäß der besonderen Natur des
+Vertragsgegenstandes ein Pflichtverhältnis des Arbeitnehmers zum
+Prinzipal _notwendig_ macht. -- Was durch den Vertragsgegenstand nicht
+als notwendig begründet wäre, wäre durch ihn überhaupt nicht begründet,
+sondern willkürlich ihm angehängt.
+
+Das Spezifische des industriellen Dienstverhältnisses -- im Unterschied
+von beliebigen anderen Vertragsverhältnissen -- sehe ich aber in
+folgenden Momenten:
+
+Daß in ihm mit jedem _einzelnen_ Arbeitnehmer zu vereinbaren ist
+
+1. eine nach Art und Maß bestimmte Leistung, [und diese]
+
+2. nicht nur hinsichtlich ihres Endresultats (des fertigen Produkts der
+Arbeit etc.), sondern zugleich unter der Bedingung fortgesetzter
+Leitung der ganzen Tätigkeit selbst nach Plan und Absicht des
+Prinzipals,
+
+3. und als nicht mit den eigenen Mitteln des Arbeitnehmers zu
+vollbringen, sondern durchaus mit Einrichtungen, Werkzeugen etc. des
+Prinzipals -- also unter Übergabe von Eigentum desselben und unter
+Anvertrauen mancher sonstiger Interessen an den Arbeitnehmer behufs
+Ermöglichens der vereinbarten Leistung;
+
+und daß die in solcher Art mit den einzelnen vereinbarte Leistung zur
+notwendigen _Voraussetzung_ hat das gleichzeitige Bestehen gleichartiger
+Vereinbarungen mit _mehreren_ oder _vielen_,
+
+4. welche viele in gemeinsamen Räumen, unter Benutzung gemeinsamer
+Einrichtungen, unter gemeinsamer Leitung, ihrer Tätigkeit in
+_organisiertem_ Zusammenwirken zu erhalten sind,
+
+5. demnach genötigt sind, bei Ausübung ihrer vertragsmäßigen Tätigkeit
+in fortgesetzten persönlichen Verkehr (als Mitarbeiter, Vorgesetzte,
+Untergebene) zu treten,
+
+6. und bei dieser Tätigkeit auch unvermeidlicherweise persönliches
+Eigentum und sonstige Interessen (sogar Leben und Gesundheit) in
+gewissem Umfang den Mitarbeitern zugänglich lassen oder anvertrauen
+müssen.
+
+Bis ich etwa eines Bessern belehrt werde, sehe ich in dieser Aufzählung
+und in den ihr entsprechenden, unter § 57 angeführten ersten sechs
+Punkten eine _erschöpfende_ Bestimmung derjenigen Beziehungen, unter
+welchen nach dem Wesen des industriellen Dienstverhältnisses die
+Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit seitens des einen Teils
+Gegenstand einer Verpflichtung desselben gegen den andern Teil sein kann
+-- und zwar in dem Sinne erschöpfend: daß es nichts gibt, was auf das
+Spezifische jener vertragsmäßigen Tätigkeit eine wesentliche (d. h.
+nicht rein willkürlich hinzugetane) Beziehung hätte und nicht unter
+_einen_ von den genannten sechs Punkten fiele; und damit zugleich in dem
+Sinne: daß unter diesen sechs Punkten alles gedeckt ist, was in irgend
+einer Form zur Bedingung oder Voraussetzung der vertragsmäßigen
+Gegenleistung des andern Teils (Lohn- oder Gehaltzahlung etc.) gemacht
+werden kann, daß also diese Gegenleistung ihr vollständiges, sie ganz
+erschöpfendes Äquivalent hat in der Erfüllung derjenigen Anforderungen,
+die der Dienstvertrag hinsichtlich aller genannten Punkte im einzelnen
+Fall vereinbaren mag.
+
+Schließlich aber ist der _Dienst_vertrag auch noch ein Dienst_vertrag_,
+d. h. er setzt die Kontrahenten in ein Rechtsverhältnis zueinander nicht
+nur in denjenigen besonderen Beziehungen, die der Vertragsgegenstand mit
+sich bringt, sondern auch noch in den andern allgemeinen Beziehungen,
+die _jeder_ Vertrag, als Vertrag, zwischen den Vertragschließenden
+einführt. Also gibt es nun noch einen 7. Punkt, Pflichten betreffend,
+die zwischen allen solchen bestehen, zwischen welchen _Vertrag
+überhaupt_ besteht, welche also nicht lediglich unter allgemeiner
+Bürger- und Menschenpflicht miteinander verbunden sind.
+
+Für die Umgrenzung der auf diesen Punkt bezüglichen -- naturgemäß nicht
+im einzelnen benennbaren -- Pflichten finde ich aber _zwei_ Merkmale
+ganz unentbehrlich, nämlich:
+
+erstens, daß auch sie, um »durch den Dienstvertrag begründet« zu sein,
+jedenfalls eine erkennbare Beziehung haben müssen auf den Gegenstand des
+ersteren, also auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung -- was durch die
+Unterordnung auch des 7. Punktes unter den Vordersatz des Paragraphen
+gedeckt ist;
+
+zweitens, daß sie völliger Gegenseitigkeit unter den Kontrahenten fähig
+sein müssen, hinsichtlich _aller_ Handlungen und Unterlassungen, auf
+welche sie Anwendung finden sollen -- damit durch ihre Einführung nicht
+beliebigem Beipack zu Lasten des einen Teils wieder Tür und Tor geöffnet
+sei. Denn die Übernahme von Pflichten _dieser_ Art seitens des einen
+Kontrahenten kann kein Äquivalent mehr finden in der vertragsmäßigen
+Gegenleistung des andern an Lohn, Gehalt, Gerechtsamen etc., weil es
+unsinnig wäre, irgend eine Quote dessen auf Verpflichtungen anrechnen zu
+wollen, die das Vertragsverhältnis _als solches_ mit sich bringt.
+Folglich muß, wenn sie dem einen Teil nicht ohne alles Äquivalent, bloß
+kraft »denn ich bin groß und du bist klein« obliegen sollen, der andere
+Teil oder dessen jeweiliger Repräsentant und Vertreter befähigt und
+bereit sein, je die gleiche Verpflichtung auch dem ersteren gegenüber zu
+tragen. So ist es in der Tat hinsichtlich desjenigen, was _zweifellos_
+unter diesen 7. Punkt fällt -- wie z. B.: daß kein Teil dem andern
+böswillig oder fahrlässig die redliche Vertragserfüllung erschweren
+dürfe -- daß jeder Teil gehalten ist, den andern vor unnötigem Schaden
+bei der Vertragserfüllung zu bewahren -- u. a. mehr.
+
+Mancher wird geneigt sein, in diesen Rücksichten »aus Treu und Glauben«,
+die auch der industrielle Arbeitsvertrag nicht ausschließt, noch einen
+erfreulichen Rest der sittlichen Beziehungen zu finden, welche das alte
+Arbeitsverhältnis im Handwerk zwischen Meister und Gesellen auch jetzt
+noch herstellt, soweit es auch jetzt noch Eintritt in die
+Hausgenossenschaft und anderes persönliches Nahetreten beider Teile
+wesentlich einschließt. Jenes träfe hier aber höchstens nur in ganz
+uneigentlichem Sinne zu. _In Wahrheit begründet der industrielle
+Dienstvertrag keinerlei sittliche Beziehungen zwischen den Kontrahenten
+als solchen._ Denn sittliche Beziehungen können nur bestehen zwischen
+leibhaftigen Menschen und können Betätigung nur finden im persönlichen
+Verkehr zwischen solchen. Zum Wesen des industriellen Dienstvertrages
+aber gehört, daß es für ihn ganz gleichgültig und zu einem zufälligen,
+nebensächlichen Umstand geworden ist, ob in ihm beide Kontrahenten
+physische Personen sind oder der eine von ihnen ein bloßer juristischer
+Begriff -- Firma, Aktiengesellschaft oder dergl. Zwischen einer
+physischen Person und einer juristischen Person, zwischen einem Menschen
+und einem Vermögens-Inbegriff, gibt es kein _sittliches_ Verhältnis.
+Hieran wird nichts geändert durch den Umstand, daß infolge des
+Dienstvertrages der Unternehmer selbst, falls er physische Person ist,
+oder seine Vertreter und Beauftragten, zu den Arbeitnehmern -- wie auch
+die letzteren untereinander -- in persönlichen Verkehr, also in
+Beziehungen eintreten, welche die Quelle sittlicher Beziehungen werden
+können. Diese aber bestehen dann nicht _kraft_ des Dienstvertrags; denn
+sie sind keineswegs mit diesem von selbst schon gegeben, sondern sie
+entwickeln sich nur möglicherweise aus den die Vertragserfüllung
+begleitenden tatsächlichen Umständen -- möglicherweise aber auch nicht,
+weil oft genug in der Großindustrie mehrere jahrelang in täglichem
+Verkehr miteinander stehen können, ohne dadurch irgendwie menschlich
+einander näher zu kommen. -- Wer _jedes_ die Tätigkeit von Menschen
+regelnde Rechtsverhältnis an _sich_ zur Quelle sittlicher Beziehungen
+gemacht wissen will, muß zuerst die Gesetzgebung dahin zu bringen
+suchen, daß sie juristischen Personen verbiete, Arbeitsverträge
+einzugehen.
+
+ * * * * *
+
+Die ausdrückliche Beschränkung der durch den 5. und 6. Punkt berührten
+Pflichtbeziehungen auf das Tun »innerhalb des Dienstes« bezw. auf
+dasjenige, was »vermöge des Dienstverhältnisses« zugänglich ist, und
+die Ablehnung jeder Ausdehnung der betreffenden Pflichten auf das
+außerdienstliche Gebiet ergibt sich als unabweisbare Forderung aus dem
+im Eingang des § 57 ausgesprochenen allgemeinen Grundsatz kraft der
+folgenden zwei Sätze -- welche schwerlich irgend ein Jurist wird
+bestreiten oder auch nur einschränken wollen:
+
+Erstens. Wenn A zu B in einem Vertragsverhältnis irgend welcher Art
+steht und B seine vertragsmäßigen Pflichten gegen A vollständig erfüllt,
+während der Dauer des Vertrags aber eine Rechtsverletzung irgend welcher
+Art gegen einen Dritten C sich zu Schulden kommen läßt, die in keiner
+Beziehung steht zu seinem Vertrag mit A, so begründet diese, wie schwer
+sie auch sei, niemals eine Vertragsverletzung gegen A -- sondern A kann
+nur, wenn ihm dieses Delikt gegen einen Dritten nicht gleichgültig sein
+darf, daraus Motive entnehmen zur Nichterneuerung seines ablaufenden
+oder Nichtfortsetzung seines kündbaren Vertrags mit B und äußersten
+Falls, unter besonderen Umständen, »wichtige Gründe« für die Aufhebung
+des noch laufenden Vertrags.
+
+Zweitens. Wenn A gleichartige Verträge abschließt mit _vielen_ andern B,
+C, D ..., unabhängig voneinander, also ohne daß der eine wegen des
+Vertrags mit dem andern befragt wird oder sonst dabei irgendwie
+mitzuwirken hat, so begründet dieses niemals irgend ein
+_Rechts_verhältnis zwischen B, C ..., also auch keinerlei
+_Pflicht_verhältnis zwischen ihnen, und zwar auch dann nicht, wenn die
+Natur dieser Verträge es mit sich bringt, daß B, C ..., damit jeder von
+ihnen seinen Vertrag mit A erfüllen könne, zu einander in irgend welche
+_tatsächliche_ Beziehungen treten müssen -- sondern jenes begründet im
+letztern Fall nur eine Pflicht der B, C ... _gegen den gemeinsamen
+Kontrahenten_ A, auf die tatsächlichen Beziehungen die zur
+Vertragserfüllung nötigen _tatsächlichen_ Rücksichten zu nehmen. Denn
+irgend welches _Rechts_verhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen,
+welches diese _zueinander_ in Pflichtbeziehungen setzt, außerhalb der
+allgemeinen Menschen- und Bürgerpflichten, kann nur dadurch zustande
+kommen, daß diese Personen selbst _miteinander_ nach eigener
+Entschließung kontrahieren. Annehmen zu wollen, daß ein Dritter, ohne
+ihr Zutun, sogar ohne ihr Vorwissen, über ihren Kopf hinweg in irgend
+einer Form solches bewirken könne, sei es auch nur im Sinne einer
+mittelbaren Bindung, wäre Sanktionieren juristischer Sklaverei.
+
+Die unerbittliche Konsequenz dieser Sätze ist für mich:
+
+Aus dem industriellen Arbeits- oder Dienstverhältnis entspringt
+keinerlei besondere rechtliche Beziehung, also auch keinerlei besonderes
+Pflichtverhältnis, zwischen den Angestellten und Arbeitern eines
+Prinzipals _untereinander_ -- nicht einmal zwischen den nächsten
+Kollegen und nicht einmal zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, soweit
+nicht die ersteren (wie im Eingang des § 57) als zeitweilige
+Repräsentanten des anderen Kontrahenten, des Prinzipals, gedacht werden
+-- sondern es entspringt aus jenem Dienstverhältnis lediglich die
+vertragsmäßige Verpflichtung _eines jeden einzelnen gegen den
+gemeinsamen Prinzipal_, in seinem _tatsächlichen_ Verhalten zu allen
+anderen (zu Mitarbeitern, Vorgesetzten, Untergebenen) den _tatsächlichen
+Beziehungen_ Rechnung zu tragen, welche die Erfüllung des
+Dienstvertrags, d. h. Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit, seitens
+aller einzelnen zwischen diesen einzelnen notwendig macht.
+
+Da nun »außerhalb des Dienstes« keiner eine vertragsmäßige Tätigkeit
+ausübt, so gibt es außerhalb des Dienstes auch keine _durch die Leistung
+der vertragsmäßigen Tätigkeit bedingte_ tatsächliche Beziehung zwischen
+den Arbeitern und Angestellten desselben Prinzipals -- folglich auch
+keine auf diese vertragsmäßige Tätigkeit bezügliche Pflicht gegen den
+Prinzipal -- folglich überhaupt keine Vertragspflicht mehr. Denn vermöge
+des zweiten vorher angezogenen Rechtssatzes verbleibt in Rücksicht auf
+das Vertragsverhältnis des Prinzipals zu jedem einzelnen jeder andere
+von diesen einzelnen rechtlich ein ganz gewöhnlicher »Dritter«; und
+vermöge des ersten vorher angezogenen Satzes kann ein Kontrahent durch
+Verletzung eines Dritten außerhalb des Kreises der tatsächlichen
+Beziehungen zum Dritten, welche seine Vertragserfüllung mit sich bringt,
+keine Vertragsverletzung begehen.
+
+Demnach ist _kein_ Delikt irgend welcher Art, welches außerhalb des
+Dienstes gegen Fremde, und kein Delikt, welches außerhalb des Dienstes
+gegen die Person von Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Untergebenen, oder
+gegen deren Eigentums- und sonstige Interessen begangen wird, ein
+_Vertrags_delikt; alles das bleibt vielmehr, was es an sich ist,
+gemeinrechtliches Delikt, und gibt als solches dem Prinzipal zu nichts
+anderem Anlaß als zu der Erwägung: ob er sein Vertragsverhältnis zum
+Täter in Zukunft weiter fortsetzen solle, bezw. ob darin nicht,
+besonderer Umstände wegen, ein »wichtiger« Grund für ihn zum Rücktritt
+von dem Vertrag gegeben sei.
+
+Das letztere kommt in seinen praktischen Konsequenzen in § 79 zur
+Sprache.
+
+Die im Vordersatz des § 57 ausgesprochene Prämisse: daß der
+Dienstvertrag gerechter- und vernünftigerweise Rechte und Pflichten
+zwischen den Kontrahenten nur dürfe begründen _wollen_ in bezug auf den
+_Gegenstand_ des Vertrags, nicht auch noch in bezug auf Dinge, die zwar
+Gegenstand verschiedener anderer Verträge sein könnten, mit dem
+Gegenstand _dieses_ Vertrags aber gar nichts zu tun hätten -- führt
+demnach wirklich zu der Schlußfolgerung: daß die Angehörigen eines und
+desselben Industriebetriebes als Mitarbeiter, Vorgesetzte und
+Untergebene in bezug auf gegenseitige Rechte und Pflichten aus ihren
+Dienstverträgen just nur in dem gleichen Verhältnis zueinander stehen,
+rechtlich, wie Leute, die zusammen in dasselbe Eisenbahncoupé
+eingestiegen sind -- die ja auch, von wegen ihres gemeinsamen
+Rechtsverhältnisses zum Eisenbahnfiskus während der Fahrt, gewisse
+tatsächliche Rücksichten aufeinander zu nehmen haben. Diese
+Schlußfolgerung ist in der Tat ganz abscheulich. Man muß aber darüber
+sich hinwegsetzen, wenn ein anderes Resultat nicht zu begründen ist. Muß
+man sich doch auch gefallen lassen, daß in allen Dreiecken die
+Winkelsumme immer und überall genau 180 Grad bleibt, obwohl es (wie die
+Mathematiker wissen) für die Menschen unter manchen Umständen
+vorteilhafter und erfreulicher sein würde -- wenn die Dreiecke nicht so
+halsstarrig sein wollten.
+
+ * * * * *
+
+Im übrigen ist noch zu bemerken:
+
+Die Vorschriften des § 57 lassen völlig freien Spielraum für die
+Anpassung des Dienstvertrags in seinen Einzelheiten an die besonderen
+Verhältnisse des Betriebs, wechselnde Zeitumstände u. dergl. Sie sagen
+nur, was hinsichtlich der Pflichtbestimmung als _zum Gegenstand des
+Vertrags gehörig_ angesehen werden darf, und was nicht. Innerhalb dieser
+Grenzen können die einzelnen Pflichten selbst beliebig mild oder
+beliebig streng gefaßt werden, durch feste Vertragsartikel bestimmt oder
+in beliebig weiten Grenzen der freien Beurteilung des einzelnen Falles
+überlassen sein -- wie es jeweils als zweckmäßig oder als geboten
+befunden werden mag. Denn ich habe nicht das geringste Interesse, in der
+Regelung des einzelnen der Zukunft irgendwie vorzugreifen, sondern ein
+Interesse nur _daran_, hinsichtlich dieser Regelung die dauernde
+Anerkennung solcher Grundsätze sicher zu stellen, die, wenn sie heute
+gerecht und vernünftig sind, unter allem Wandel nebensächlicher Umstände
+so lange gerecht und vernünftig _bleiben_ müssen, als nicht das Wesen
+des industriellen Dienstverhältnisses eine durchgreifende Wandlung
+erfahren hat.
+
+In dem jetzt geltenden Arbeitsvertrag der Optischen Werkstätte steht in
+bezug auf mehrere sehr wichtige Punkte des Pflichtverhältnisses gar
+nichts oder sehr wenig. So z. B. steht darin _nichts_ über den Verkehr
+der Personen untereinander; was just so viel besagt, wie wenn darin
+stände: »Jeder hat im Verkehr mit seinen Vorgesetzten, seinen
+Untergebenen und seinen Mitarbeitern innerhalb des Dienstes
+_angemessener_ Formen sich zu befleißigen« -- wobei dann das
+»angemessen«, genau so wie jetzt, vernünftigem Urteil über den einzelnen
+Fall unterstellt bliebe. Es könnte aber auch in der Arbeitsordnung unter
+diesem Punkt vorgeschrieben werden z. B., daß jeder, wenn er mit einem
+Vorgesetzten spricht, die Hand an die Hosennaht zu legen habe -- falls
+etwa eine zukünftige Geschäftsleitung dergleichen für angebracht halten
+sollte und die andern es sich gefallen lassen. Also nicht einmal darin,
+in solchen Dingen sich lächerlich machen zu können, wird jene durch § 57
+beschränkt.
+
+Auch über einen andern Punkt -- Schutz des Eigentums von Mitarbeitern
+etc. -- schweigt die jetzige Betriebsordnung vollständig. Das hat aber
+nicht das Einbürgern der festen Regel verhindert: daß jeder sofort
+seiner Wege zu gehen habe, der an Eigentum von Mitarbeitern, welches in
+den Werkstatträumen oder sonst vermöge seines Dienstverhältnisses ihm
+zugänglich ist, _auch nur im geringsten_ sich vergreift. Sofern nur die
+Entlassung niemals als Strafe sondern lediglich als Schutzmaßregel
+betrachtet wird, kann solches auch in Zukunft ohne besondere
+Verlautbarung der Regel in gleicher Strenge aufrecht erhalten werden.
+Denn unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des im Betrieb unbehüteten
+oder nur mangelhaft behüteten Eigentums aller Mitarbeiter kann die
+vertragsmäßige Verpflichtung eines jeden, dem _Prinzipal gegenüber_, zu
+_absoluter_ Enthaltung von jedem Eingriff nie bestritten, die
+Beurteilung etwaiger Delikte dieser Art also niemals von der
+Erheblichkeit oder Geringfügigkeit des Schadens, vielmehr nur von der
+Frage: böswillig oder nicht? abhängig gemacht werden.
+
+
+Zu § 58.
+
+Die Sätze dieses Paragraphen sind dem sonstigen Inhalt des Titels V
+gegenüber keineswegs pleonastisch. Denn an mehreren Stellen dieses
+Titels ist direkt oder indirekt Bezug zu nehmen auf Rücksichten des
+Interesses der Firma. Bei der unvermeidlichen Unbestimmtheit der Grenzen
+der Berechtigung dieses Interesses muß jedenfalls ausdrücklich
+ausgesprochen sein, daß jene Rücksichten, erstens, unbedingt Halt zu
+machen haben vor dem Recht des freien Bürgers und, zweitens, daß sie
+keinerlei _Über_ordnung beanspruchen dürfen über die vielleicht ebenso
+berechtigten Interessen des andern Teils. -- Grundsätzlich ist jede
+Beschränkung der Rechte abzulehnen, die unter der falschen Fiktion einer
+durch den Dienstvertrag begründeten Interessen_gemeinschaft_ beider
+Teile abzuleiten gesucht wird. Dergleichen gibt es _rechtlich_ nur in
+einem genossenschaftlich organisierten Unternehmen, in welchem die
+Gesamtheit der einzelnen den Prinzipal darstellt. In einem solchen darf
+mit Fug und Recht die Vertretung des Interesses der einzelnen durch
+Solidaritäts_pflichten_ beschränkt werden. Ein Dienstvertrag aber, bei
+welchem Prinzipal und Arbeitnehmer völlig auseinanderfallende
+Rechtssubjekte sind, begründet keinerlei andere Interessengemeinschaft
+der Kontrahenten als diejenige, die jedes beliebige Vertragsverhältnis
+insoweit begründet, als die Fortsetzung desselben für die Kontrahenten
+vorteilhaft ist. Diese Art von Interessengemeinschaft ist indes nicht
+rechtlicher sondern rein tatsächlicher Natur. Sie kann nicht Ausdruck
+und Pflege finden in Vertragspflichten, sondern lediglich in
+tatsächlichen _Einrichtungen_, welche geeignet sind, dem einen Teil
+wirksame Motive zu schaffen zu _freiwilliger_ Unterordnung bestimmter
+Parteiinteressen unter das Interesse des andern Teils, _seines eigenen
+Vorteils_ wegen.
+
+Je vollständiger auch in diesem Punkt die Idee des »Brotherrn« aus den
+Beziehungen zwischen Unternehmer und unselbständigem Arbeiter oder
+Angestellten eliminiert ist, desto freier wird die Bahn für die
+Erkenntnis einer möglichen tatsächlichen Interessengemeinschaft beider
+Teile und -- wenn die Einrichtungen danach sind -- für die Pflege eines
+_gesunden_ Solidaritätsgefühls. Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als
+»Pflicht« auferlegt, »in allen Stücken« das Interesse des Arbeitgebers
+d. h. des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten zu vertreten, oder dergl.
+-- da gibt es solches sicher _nicht_.
+
+
+Zu § 79.
+
+Titel V führt in §77 für alle, welche das dritte Jahr im Dienst der
+Stiftung zurückgelegt haben[89], eine besondere bisher noch nicht zur
+Anwendung gekommene Art des Dienstvertrages ein: eine Zwischenstufe
+zwischen dem lebenslänglichen Vertrag der oberen Beamten, in welchem der
+Prinzipal jedes Rechtes der Kündigung seinerseits sich begibt, und dem
+völlig freier Kündigung unterstellten gewöhnlichen Arbeits- oder
+Anstellungsvertrag der RGO und des HGB. -- nämlich einen Vertrag, der
+zwar die Kündigung selbst aus ganz beliebigen Gründen dem Prinzipal noch
+frei läßt, für den Fall aber, daß die Kündigung ohne schuldbare
+Veranlassung seitens des andern Teils erfolgt, diesem eine besondere
+Entschädigung vertragsmäßig zusichert.
+
+Für jeden, Beamten oder Arbeiter, ist von dem Tag ab, an welchem er in
+diese neue Vertragsform eintritt, der jener Zusicherung entsprechende
+Anspruch ein Rechtsanspruch aus seinem Vertrag geworden, dessen
+nicht-begründete Verweigerung Verletzung des eingegangenen Vertrags
+seitens des Prinzipals bedeuten würde. Deshalb muß, wenn die neue
+Vertragsform nicht ein leerer Schein ohne rechtlichen Inhalt bleiben
+soll, die Auslegung des Vorbehalts »schuldbare Veranlassung« unter die
+strengen Regeln gestellt sein, nach welchen Entbindung von der Erfüllung
+eines eingegangenen Vertrags, d. h. Vertragsaufhebung, zu begründen ist.
+
+Vertragsentbindung des einen Kontrahenten kann aber, abgesehen von dem
+Fall höherer Gewalt, nur gerechtfertigt werden, erstens: durch _schwere_
+Vertragsverletzung seitens des einen Teils und, zweitens: durch
+»wichtige« Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrags, d. h. aber: durch
+Tatsachen, welche zwar außerhalb der vertragsmäßigen Tätigkeit selbst
+liegen können, _auf diese letztere aber so wesentlichen Bezug haben_,
+daß sie, wenn sie schon vorher bestanden hätten, den andern Teil vom
+Eingehen des Vertrags vernünftigerweise hätten abhalten müssen.
+
+Hieraus ergibt sich von selbst die in § 79 versuchte Spezifikation der
+Fälle »schuldbarer Veranlassung« in bezug auf die besonderen
+Verhältnisse des industriellen Arbeits- und Anstellungsvertrags, nach
+den dort angeführten 6 Punkten. Die beiden ersten von ihnen decken die
+Fälle schwerer Vertragsverletzung, nämlich die »grobe« Pflichtverletzung
+im Einzelfall und die fortgesetzten, den vertragswidrigen Animus
+bekundenden Verstöße; die vier letzten aber machen diejenigen Tatsachen
+namhaft, die im Sinne des Vorangehenden als »wichtige Gründe« für
+Nichtfortsetzung des Vertrags gelten müssen. Die letzteren stehen unter
+den beiden Gesichtspunkten:
+
+erstens, dem Prinzipal kann nicht zugemutet werden, mit jemand in
+Vertrag zu bleiben, wenn er dadurch sichtlicher Gefahr ungebührlichen
+Schadens sich aussetzt (3. und 4. Punkt);
+
+zweitens, der Prinzipal darf einem andern, mit dem er sonst noch in
+Vertrag steht, nicht zumuten, daß dieser behufs Erfüllung seines
+Vertrags, d. h. in der dienstlichen Tätigkeit, sei es als Vorgesetzter
+oder als Untergebener oder als Mitarbeiter, persönlichen Verkehr pflegen
+müsse mit jemand, der ihn selbst, in Person oder in Eigentums- oder
+anderen Interessen, schwer verletzt hat, oder der in bürgerlicher Ehre
+oder menschlichem Ansehen kompromittiert ist (5. und 6. Punkt).
+
+Erweisliche Tatsachen, welche unter den ersten oder den zweiten von
+diesen Gesichtspunkten fallen, rechtfertigen Nichtgewährung der für den
+Fall der Entlassung zugesicherten Entschädigung, d. h. Entbindung des
+Prinzipals von der Vertragserfüllung, deshalb, weil solche Tatsachen,
+wenn dergleichen schon früher vorgelegen hätte, den Prinzipal vom
+Eingehen des Vertrages unbedingt hätten abhalten müssen.
+
+ * * * * *
+
+Zum einzelnen ist nur noch folgendes zu bemerken:
+
+Selbstverständlich fällt dolus in Hinsicht auf irgend einen
+Vertragspunkt -- die »Rücksichten aus Treu und Glauben« nicht
+ausgeschlossen -- stets unter die »grobe« Pflichtverletzung. Inwieweit
+gravis culpa darunter zu subsumieren ist, muß dem Judicium von Fall zu
+Fall überlassen bleiben; eine Schablone dafür gibt es nicht. Dagegen
+kann für die Konstatierung des vertragswidrigen Animus im Fall
+fortgesetzter Vertragswidrigkeit wenigstens ein Kennzeichen, neben
+andern möglichen aber nicht allgemein bestimmbaren, mechanisch
+festgestellt werden, ohne vernünftige Anwendung des Satzes dadurch zu
+beengen.
+
+Was endlich den rein informatorischen Schlußsatz des § 79 anlangt, so
+spricht derselbe explicite aus, was ohne ihn aus dem Zusammenhang des
+Ganzen zu folgern wäre: daß weder die Gewährung der vertragsmäßigen
+Abgangsentschädigung aus § 77, noch die aus § 79 begründete Versagung
+derselben von den sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere vom
+Einhalten der vertragsmäßigen Kündigungsfristen, dispensieren kann --
+und daß über die Bedingungen, unter welchen der Prinzipal von letzterem
+entbunden sein soll, Titel V des Statuts nichts festsetzen _will_.
+Angesichts der relativen Geringfügigkeit des Objekts und der
+untergeordneten Bedeutung der Frage im Grundsätzlichen bekümmert es mich
+nicht weiter, die Möglichkeit bestehen zu lassen, daß einer kraft RGO.
+sofort entlassen werden kann, ihm aber trotzdem kraft § 79 die
+Abgangsentschädigung mit auf den Weg gegeben werden müßte. Ein Widersinn
+liegt darin nicht. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß
+Rechtsnachteile von so verschiedener Größenordnung, wie: Lohnverlust für
+zwei Wochen und Lohnverlust für ein halbes Jahr oder mehr, ganz
+verschiedenen Grundsätzen der Beurteilung unterstellt sein müssen.
+
+
+Zu § 80.
+
+Die Bestrebungen, welchen dieses Statut dient, stehen, wie an vielen
+Stellen erkennbar wird, nirgends unter philanthropischen
+Gesichtspunkten. So ist also auch die Einrichtung, die § 77 vorsieht,
+keine Wohltätigkeits-Veranstaltung, sondern eine unter soziale Zwecke
+gestellte _Rechts_einrichtung. Sie kann also nicht darauf ausgehen
+wollen, die vertragsrechtlichen Konsequenzen zu verwischen, die an den
+Unterschied sich knüpfen: ob einer, sei es auch ohne das geringste
+Verschulden, seinerseits an der Erfüllung des Vertrags behindert wird,
+oder ob die Vertragsauflösung aus Gründen des Interesses des _andern_
+Teils erfolgt. -- Der Weg zur Milderung von Härten, die hieraus
+gelegentlich sich ergeben müssen, ist in § 16 des Statuts dem
+aufmerksamen Leser angedeutet.
+
+
+Schlußbemerkung.
+
+Aus allem vorhergehenden ergibt sich, daß die in diesem Statut
+angestrebte Ordnung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer und
+Arbeiter oder Angestellten sich völlig frei halten muß einerseits von
+jeder moralisierenden Tendenz und andererseits von jedem Strafanimus.
+Und das ist für alle Beteiligten eine Wohltat. Der Unternehmer als
+solcher hat keinerlei Befugnis, _aus dem Arbeitsvertrag heraus_ seinen
+Kontrahenten gegenüber die Funktionen eines Organs zur Wahrung
+allgemeiner Interessen der Gesellschaft oder des Staates sich anzumaßen,
+weder präventiv noch repressiv. Dafür sind Polizei oder Staatsanwalt und
+Strafrichter da. -- Der moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter,
+der sich dafür berufen hält, Ehrbarkeit und Staatswohl -- und was er von
+seinem besondern Standpunkt aus just dazu zu rechnen für gut findet --
+zu befördern nicht nur durch das eigene gute Beispiel und durch den
+berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen, wenn er solches hat, in
+seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der Peitsche
+angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen eine sozial
+gemeinschädliche Figur. Es gereicht mir zu einiger Genugtuung zu
+bemerken, daß die folgerichtige Durchführung der in § 57 zum Ausdruck
+kommenden Rechtsidee schon für sich allein, ohne alles weitere Zutun,
+geeignet ist, _dieser_ Figur auch in Zukunft den Eintritt in den
+Wirkungskreis der CARL ZEISS-Stiftung versperrt zu halten. Was aber das
+landesübliche Hereinpfuschen der Arbeitgeber in die Geschäfte des
+Strafrichters anlangt, so ist das überall, wo es geschieht,
+handgreiflicher Hohn auf alle Gerechtigkeit. Denn geschieht es dem
+Richter vorgreifend, so setzt es sich hinweg über die erste
+Voraussetzung jeder ordentlichen Rechtspflege: die Möglichkeit sicherer
+und erschöpfender Beweiserhebung, und verfällt zudem noch gewöhnlich
+grobem Mißverhältnis zwischen Delikt und Strafmaß: Vergehen, für welche
+der Richter nur auf geringe Geldstrafe oder kurze Freiheitsentziehung
+erkennen darf, maßt der Arbeitgeber, der Dienstentlassung als
+Strafmittel handhabt, sich an, mit beliebig hohem materiellen Schaden
+belegen zu können. Geschieht aber jenes Hereinpfuschen dem Richter
+nachhinkend, also im Sinne von Strafverschärfung, so verletzt es die
+unbestrittene Forderung jeder gerechten Strafjustiz: ne bis in idem.
+
+So stehen also alle Nachteile, welche Titel V für irgend welche Verstöße
+anzudrohen gestattet, unter der deutlichen Richtschnur: niemals Strafe,
+lediglich vertragsmäßig begründeter Rechtsnachteil. Den Unterschied, den
+dieses gelegentlich auch praktisch bedeutet, kann sich jeder klar
+machen, wenn er die Konsequenzen erwägt, welche die Anwendung des an
+vorletzter (fünfter) Stelle des § 79 ausgesprochenen Satzes auf den Fall
+_wechselseitiger_ tätlicher Beleidigung zwischen zweien nach sich zieht,
+je nachdem die Dienstentlassung als Strafe oder als Rechtsnachteil
+anzusehen ist. -- Daß aber in der großen Mehrzahl der Fälle der
+Rechtsnachteil ungewollterweise die praktische Wirkung einer Strafe,
+und öfters einer sehr harten, gewinnt, muß vom Standpunkt sowohl der
+Gerechtigkeit wie des allgemeinen sozialen Interesses als ein
+unvermeidliches _Übel_ betrachtet werden. Es anders ansehen zu wollen
+wäre Spott auf das Verhalten der vielen, die als Unternehmer genötigt
+sind, einen bürgerlich Entgleisten zu entlassen, als Privatpersonen aber
+Vereinen angehören oder Vereine unterstützen, welche solche Entgleiste
+vor weiterem Verfall zu bewahren und für die bürgerliche Gesellschaft
+noch zu retten sich zur Aufgabe stellen.
+
+_Jena_, Mai 1896.
+
+Dr. E. Abbe.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 88: [Vgl. hierzu S. 347-364.]]
+
+[Fußnote 89: [jetzt für gewisse Fälle auch bereits nach zurückgelegter
+halbjähriger Dienstzeit, vgl. Stiftungs-Statut § 77, vorletzter
+Absatz.]]
+
+
+
+
+Xb.
+
+Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung.
+
+Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts vorn 26. Juli/16.
+August 1896[90].
+
+
+Der nachstehend gegebene _Kommentar_ zu den Titeln I und II des Statuts
+der CARL ZEISS-Stiftung stützt sich lediglich auf den Text dieses
+Statuts, so wie er gedruckt vorliegt. In keinem Punkt ist dabei Bezug
+genommen weder auf die Motive, die den Anordnungen des Statuts zugrunde
+liegen, noch auf die tatsächlichen Umstände, unter welchen dieses Statut
+im Zusammenhang mit der Entwicklung der Stiftung selbst entstanden ist.
+Es wird also ausschließlich dasjenige dargelegt, was jedermann aus dem
+gegebenen Text herauszulesen vermag, wenn er die Paragraphen in ihrem
+Zusammenhang und unter der Präsumtion auffaßt, die bis zum Beweis des
+Gegenteils für die Auslegung jeder Urkunde zu gelten hat: daß sie mit
+Sinn und Verstand abgefaßt sei.
+
+
+I. Verhältnis der Stiftung zum Staat.
+
+In allem Grundsätzlichen ist dieses Verhältnis durch die §§ 4, 5 des
+Statuts geregelt.
+
+Die oberste Richtschnur für die _Organisation_ der CARL ZEISS-Stiftung
+gibt § 4, dem alle nachfolgenden Bestimmungen in Titel I des Statuts
+unterstellt sind.
+
+Dadurch, daß dieser § 4 eine »besondere« Stiftungsverwaltung
+vorschreibt, diese (der Überschrift zufolge) als _Organ der Stiftung_
+hinstellt und ihr außerdem für bestimmte Funktionen noch andere Organe,
+als Organe der Stiftung, _neben_ordnet, kommt zum Ausdruck, daß die CARL
+ZEISS-Stiftung ihre _eigene selbständige Verwaltung_ besitzen soll, also
+nicht, wie es bei Stiftungen häufig geschieht, dem Staat, oder einer
+Gemeinde oder irgend einer sonst bestehenden Institution zur Verwaltung
+überwiesen ist.
+
+Gemäß dieser grundsätzlichen Norm, die allen organisatorischen
+Bestimmungen vorangestellt ist, könnte ein nachfolgender Paragraph des
+Statuts die »Stiftungsverwaltung« _auf irgend eine_ rechtlich zulässige
+und praktisch durchführbare Art konstituieren. Das Statut könnte also
+z. B. -- wie es bei vielen bekannten Stiftungen in Deutschland geschehen
+ist -- ein Kuratorium oder einen Senat aus einer bestimmten Anzahl von
+Personen einsetzen und etwa vorschreiben, daß dieses Kuratorium oder
+dieser Senat erstmalig durch den Stifter zu ernennen sei und nachher
+beim Ausscheiden eines Mitgliedes durch Zuwahl eines neuen seitens der
+Übrigbleibenden sich selbst fortdauernd zu ergänzen habe.
+
+Wenn nun das Statut, _statt_ derartiges oder ähnliches vorzusehen, in
+§ 5 die »Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung« der in
+Abs. 1 dieses Paragraphen benannten Staatsbehörde zuweist, so folgt --
+ganz abgesehen von den weiteren Vorschriften in Abs. 2 und 3 desselben
+Paragraphen -- schon aus der logischen Beziehung des § 5 zu der
+übergeordneten _allgemeinen_ Vorschrift des § 4, daß damit diese Behörde
+eingesetzt ist als Organ der CARL ZEISS-Stiftung für ihre
+_Selbstverwaltung, nicht_ als Organ des _Staates_ für die Verwaltung der
+Stiftung. Sie hat also ihr Mandat vom _Stifter_, nicht vom _Staat_, und
+hat demnach hinsichtlich ihrer Funktionen in Angelegenheiten der
+Stiftung lediglich die »Rechte und Obliegenheiten«, die das
+Stiftungsstatut der »Stiftungsverwaltung« überträgt, _nicht_ Rechte und
+Obliegenheiten, die derselben Behörde bei Verwaltung einer Stiftung
+seitens des Staates zukommen würden oder von Staats wegen zugewiesen
+werden könnten.
+
+Eine besondere Verstärkung aber erhält dieser Schluß durch die
+Vorschriften in Abs. 3 des § 5. Dadurch, daß die Stiftungsverwaltung,
+wie auch das andere, durch einen Staatsbeamten zu bildende Organ der
+Stiftung, ausdrücklich _auf das Stiftungsstatut verpflichtet_ und beiden
+direkt _untersagt_ wird, bei Ausübung ihrer Funktionen in
+Angelegenheiten der Stiftung Staatsinteressen in anderem Umfang zu
+berücksichtigen, als es auch für _Privat_personen »gesetzlich« geboten
+ist, kommt ganz explizite zum Ausdruck, daß die Stiftungsverwaltung,
+unbeschadet ihres Charakters als Staatsbehörde, in Angelegenheiten der
+CARL ZEISS-Stiftung keine staatlichen Funktionen auszuüben hat, in
+diesen Angelegenheiten vielmehr durchaus die freiere Stellung eines
+privaten Stiftungssenates einnimmt.
+
+Eine weitere Bekräftigung des Gesagten ergibt sich noch aus mehreren
+Sondervorschriften, die das Statut in anderen Titeln enthält.
+
+In § 52 (Titel V) sind für die Vermögensverwaltung der CARL
+ZEISS-Stiftung in Hinsicht auf Art der Kapitalanlagen und
+Sicherheitsanforderungen ganz _andere_ Vorschriften gegeben, als für die
+durch Staat und Gemeinde zu verwaltenden Stiftungen gesetzlich bestehen.
+
+§ 53 schließt jede Haftpflicht des _Staates_ bezüglich des unter
+Verwaltung des Großherzogl. Kultusdepartements stehenden
+Stiftungsvermögens aus.
+
+§ 109, Abs. 1 (Titel VII) schreibt ausdrücklich vor, daß alle
+Arbeitsleistung von Staatsbeamten in Angelegenheiten der CARL
+ZEISS-Stiftung _aus Mitteln der Stiftung_ so zu vergüten ist, daß dem
+Staat »aus der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung« auch nicht
+indirekt Lasten erwachsen.
+
+Und endlich verpflichten die §§ 110-112 (Titel VIII) des Statuts die
+Stiftungsverwaltung zu jährlicher Rechnungslegung an eine fünfgliedrige
+Kommission von gänzlich _privatem_ Charakter. Denn den Mitgliedern
+dieser Kommission wird ausdrücklich gesagt, daß ihr Auftrag als »rein
+persönlicher« zu gelten habe, und daß sie hinsichtlich seiner Erfüllung
+»von niemand Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben«
+haben. Die Befugnisse dieser Kommission sind aber nicht auf Prüfung des
+Rechnungswesens beschränkt; sie umfassen, nach § 111, die Prüfung der
+Statutenmäßigkeit der ganzen Verwaltung.
+
+Den Anordnungen des Statuts in Hinsicht auf das Verhältnis der Stiftung
+zum Staat steht der Umstand keineswegs entgegen, daß die Bestimmung in
+§ 5 nicht _einseitig_ durch den Stifter getroffen werden konnte, sondern
+eine Vereinbarung mit der obersten Staatsverwaltung zur Voraussetzung
+haben muß. -- Da niemand einer Behörde eigenmächtig Geschäfte ansinnen
+kann, die ihr nicht aus der Staatsverfassung zukommen, und da auch keine
+Behörde eigenmächtig solche Geschäfte übernehmen darf, so muß allerdings
+der Sanktionierung des Statuts in Hinsicht auf den § 5 eine besondere
+Entschließung der obersten Staatsbehörde, unter Genehmigung des
+Staatsoberhauptes, vorangegangen sein. Angesichts des § 4 konnte aber
+diese Entschließung nicht darauf gehen: von Staats wegen die Verwaltung
+der CARL ZEISS-Stiftung dem Großherzogl. Kultusdepartement zu
+_überweisen_, sondern lediglich darauf: von Staats wegen die genannte
+Behörde zu _ermächtigen_, daß sie, dem Antrag des Stifters
+entsprechend, die Verwaltung der Stiftung dauernd übernehme, und diese
+Verwaltung im Sinne eines ständigen Nebenamtes, zwar in denselben
+geordneten Formen, in denen sie ihre staatlichen Funktionen ausübt, aber
+im Sachlichen auf Grund und in Gemäßheit des Stiftungsstatuts, also nach
+dem Mandat des Stifters, führe.
+
+Daß eine Behörde als solche auf Grund besonderer Ermächtigung seitens
+der obersten Staatsverwaltung an nicht-staatlichen Geschäften teilnimmt,
+ist keineswegs ohne Vorbild, und jedenfalls nur hinsichtlich der
+richterlichen Behörden zum voraus ausgeschlossen. Selbstverständlich
+aber hätte diese Ermächtigung, und damit die Genehmigung des § 5 des
+Stiftungsstatuts, auch versagt werden können -- in welchem Falle dann,
+in der Konsequenz des § 4, ein anderer Stiftungssenat hätte eingesetzt
+werden müssen. Nachdem jedoch durch die landesherrliche Bestätigung des
+Statuts konstatiert ist, daß die oberste Staatsverwaltung die
+Ermächtigung erteilt hat, ist damit das in § 5 bezeichnete Departement
+des Großherzogl. Staatsministeriums als _statutarische_
+Stiftungsverwaltung eingesetzt und hat als solche der Stiftung gegenüber
+keine andern Rechte, aber auch dem Staat gegenüber keine andern
+Pflichten, als bei sonst gleichem Inhalt des Statuts jede andere
+Stiftungsverwaltung haben würde, _die gemäß § 4 des Statuts hätte
+eingesetzt werden können_.
+
+Der Stiftungsverwaltung deshalb, weil sie im gegenwärtigen Falle durch
+eine Staatsbehörde repräsentiert ist, in Angelegenheiten der Stiftung
+_staatliche_ Funktionen beizulegen, würde nur dann überhaupt _zulässig_
+sein, wenn das Statut den § 4 nicht enthielte, sondern unter dem
+Abschnitt »Organe« sogleich den ersten Absatz des § 5 folgen ließe.
+Weiter aber dürfte dann auch Abs. 3 des § 5 nicht vorhanden sein. Denn
+es wäre überflüssig, eine Behörde in Ausübung ihrer _staatlichen_
+Funktion speziell auf den Inhalt einer Stiftungsurkunde zu verpflichten,
+und widersinnig, ihr dabei die Rücksichtnahme auf Staatsinteressen,
+die sie in ihrer amtlichen Tätigkeit sonst zu vertreten hat, verwehren
+zu wollen. Ferner dürften die andern Organe, Stiftungskommissar
+und Vorstände der Betriebe, nicht konstitutiv, als Organe der
+_Stiftung_, sondern höchstens instruktionell, als Hilfsorgane der
+Stiftungs_verwaltung_, eingeführt sein, weil es nicht angängig wäre,
+einer Behörde in Hinsicht auf staatliche Geschäfte Organe privaten
+Charakters _neben_zuordnen. Und endlich dürfte das Statut den § 110
+nicht enthalten. Denn keine Behörde kann hinsichtlich der Ausübung
+_staatlicher_ Funktionen der Kontrolle einer _nicht_-staatlichen Instanz
+unterstehen.
+
+
+II. Verhältnis der Organe der CARL ZEISS-Stiftung zu den
+Staats_behörden_.
+
+Als juristische Person steht die CARL ZEISS-Stiftung, wie jede andere
+Stiftung, unter staatlicher Aufsicht, und da die juristische Person
+tatsächlich nur durch ihre Organe handlungsfähig wird, so stehen diese
+_Organe_ unter solcher Aufsicht.
+
+Diese allgemeine -- gesetzliche -- Staatsaufsicht hat aber zum
+Gegenstand lediglich die Wahrung von Gesetzlichkeit und
+Ordnungsmäßigkeit in den Handlungen und dem Verfahren der
+Stiftungsorgane und die _Sicherung dauernder Übereinstimmung der
+Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften der Urkunde, auf Grund
+welcher die landesherrliche Bestätigung erteilt und das Recht der
+juristischen Person verliehen_ worden ist -- welche Urkunde im
+vorliegenden Fall seit dem 16. August 1896 durch das gegenwärtige
+»Statut der CARL ZEISS-Stiftung« ersetzt ist.
+
+Da die Verleihung der juristischen Persönlichkeit und die Bestätigung
+eines Stiftungsstatuts Akte der Staatshoheit sind, so ist die
+Staatsregierung _selbst_ die Instanz, die diese gesetzliche Aufsicht
+auszuüben hat. In Hinsicht auf letztere unterstehen also alle Organe der
+Stiftung im vorliegenden Falle dem Großherzogl. Staatsministerium,
+_auch_ die Stiftungsverwaltung. Letztere ist, obschon Staatsbehörde,
+nicht Organ der staatlichen Aufsicht über die Stiftung, weil sie Organ
+der _Stiftung_ ist.
+
+Weil aber die allgemeine Staatsaufsicht lediglich die Gesetzlichkeit,
+Ordnungsmäßigkeit und Statutenmäßigkeit zu überwachen hat, so untersteht
+_innerhalb_ des statutenmäßigen Handelns kein Organ der Stiftung der
+Aufsicht oder der Einwirkung irgend einer Staatsbehörde, auch die
+_Stiftungsverwaltung_ nicht. Obwohl sie nicht selbst die _oberste_
+Staatsbehörde ist, gibt es auch für sie in Hinsicht auf die Ausübung der
+statutarischen Funktionen keine _vorgesetzte_ Instanz. Gemäß § 4 des
+Statuts steht der Stiftungsverwaltung in dem ihr zugewiesenen
+Wirkungskreis die »oberste« Leitung der Stiftungsangelegenheiten zu. Sie
+ist also in allen Entschließungen und Handlungen innerhalb ihrer
+statutenmäßigen Kompetenz völlig souverän. Gegen ihre Entschließungen
+und Handlungen in Angelegenheiten der Stiftung ist keine Berufung
+möglich; angefochten könnten sie im _Verwaltungsweg_ nur werden unter
+Anrufen der Staatsaufsicht wegen Statutenwidrigkeit.
+
+ * * * * *
+
+Daß der _Stiftungskommissar_ hinsichtlich seiner Funktionen keiner
+Behörde untersteht, ist durch die ausdrückliche Vorschrift in § 5
+gegeben: daß er in _außer_amtlichem Auftrag zu bestellen sei. Dadurch
+ist für ihn in Angelegenheiten der Stiftung jedes Verhältnis der
+Beamtenunterordnung ausgeschlossen, sowohl in bezug auf das Großherzogl.
+Kultusdepartement, welches als Stiftungsverwaltung ihn bestellt hat, wie
+in bezug auf diejenige Behörde, der er in seiner sonstigen Tätigkeit
+amtlich unterstehen mag. Die Vorschrift des § 5, daß der
+Stiftungskommissar ein aktiver Beamter des öffentlichen Dienstes sein
+soll, umschreibt also lediglich den Personenkreis, aus welchem er zu
+wählen ist.
+
+Hinsichtlich der kollegialischen _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der
+Stiftungsbetriebe folgt der Ausschluß jeder _behördlichen_ Einwirkung
+auf ihre Handlungen aus der selbständigen Kompetenz, die das Statut in
+Titel II diesen Vorständen in allen Angelegenheiten ihrer Firma
+einräumt. Sie sind gemäß §§ 8, 9 in diesen Angelegenheiten die Vertreter
+der _Stiftung als des Inhabers_ der Firma, nicht Beauftragte der
+Stiftungsverwaltung. Was ein Vorstand namens seiner Firma tun oder
+unterlassen mag, steht mithin jedem Dritten -- auch dem Staat --
+gegenüber rechtlich auf ganz gleichem Fuß mit den Handlungen und
+Unterlassungen des _Inhabers_ einer Privatfirma, ist also lediglich nach
+den jeweils geltenden Gesetzen zu beurteilen. Mithin kann auch gegenüber
+den Beschlüssen und den Handlungen dieser Vorstände niemand an eine
+»vorgesetzte Behörde« appellieren, sondern höchstens an die allgemeine
+Staatsaufsicht gegen etwaige gesetzwidrige oder statutenwidrige
+Handlungen.
+
+Die Personen endlich, aus denen die Vorstände (Geschäftsleitungen) der
+Stiftungsbetriebe jeweils sich zusammensetzen, sind gemäß § 26 des
+Statuts entweder Sozien der Stiftung, im handelsrechtlichen Sinn, oder
+lebenslänglich angestellte Beamte der einen oder der andern Firma -- und
+weiter nichts. Denn nach § 25 Abs. 2 ist ihre Stellung nicht »Amt«,
+sondern »Funktion«: sie bilden im Kreis der oberen Beamten des Betriebs
+einen Ausschuß, dem die verantwortliche Leitung der Firma übertragen
+ist. Sie stehen somit zur Stiftung als dem _Inhaber_ der Firma in rein
+bürgerlichem Vertragsverhältnis; zum Staat aber stehen sie hinsichtlich
+ihrer Tätigkeit in gar keinem andern Verhältnis wie jeder beliebige
+Privatmann. Keine von diesen Personen ist also in irgend welchem Sinn
+bezüglich ihrer statutarischen Funktion »mittelbarer Staatsbeamter«. Für
+keins von den Vorstandsmitgliedern also existiert eine »vorgesetzte
+Behörde«; denn nicht einmal zur Stiftungsverwaltung als solcher (also
+ganz abgesehen von der Staatsbehörde) dürfen sie, gemäß § 31, persönlich
+in Vertrags- oder sonstigem Abhängigkeitsverhältnis stehen.
+
+
+III. Verhältnis der _Organe_ der Stiftung zu _einander_.
+
+Entsprechend der grundsätzlichen Norm des § 4, gemäß welcher
+Stiftungskommissar und Betriebsvorstände als »Organe der Stiftung
+»_neben_« der Stiftungsverwaltung« eingesetzt sind, regelt Titel II des
+Statuts das Verhältnis zwischen den drei Organen der Stiftung auf dem
+Fuß der _Abgrenzung bestimmter Funktionen und Kompetenzen_, unter
+Ausschluß jeder Über- und Unterordnung innerhalb des einzelnen
+Funktionenkreises.
+
+Dieses liegt durchaus im Rahmen der gesetzlichen Anordnungen, die in
+Hinsicht auf die Verfassung der »Stiftungen« das Bürgerl. Gesetzbuch
+getroffen hat. (Vergl. BGB. § 26, letzter Satz, und § 30, in Verbindung
+mit § 86.)
+
+Der _Stiftungsverwaltung_ ist in § 4 die »oberste« Leitung der
+Stiftungs-Angelegenheiten übertragen. Da jedoch die Bestimmungen in
+Titel II des Statuts alle Angelegenheiten der Geschäftsbetriebe den
+beiden andern Organen zu selbständiger _endgültiger_ Erledigung
+überweisen, so können die Worte »oberste Leitung« in § 4 nicht dahin
+verstanden werden, daß der Stiftungsverwaltung in allen Dingen die
+oberste Leitung, d. h. die _letzte_ Entscheidung vorbehalten sei,
+sondern nur dahin: daß die der Stiftungsverwaltung zugewiesenen
+_speziellen_ Funktionen -- die Wahl der Personen für die beiden andern
+Organe und die Leitung der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung gemäß
+§ 1, B und Titel VII des Statuts -- die »oberste« Leitung der Stiftung
+_bedeuten_, und daß _hierin_ keine Instanz über der Stiftungsverwaltung
+besteht.
+
+Ingleichen muß die in § 4 benannte »Vertretung der Stiftung als
+juristischer Person« auf diejenigen Angelegenheiten bezogen werden, in
+denen die Stiftung _nur_ als juristische Person, nicht als Inhaber
+einer Handelsfirma auftritt, weil in den Angelegenheiten der
+Geschäftsbetriebe die _selbständige_ Vertretung des Inhabers durch die
+§§ 8, 9 den Vorständen dieser Betriebe ausdrücklich zugewiesen wird.
+
+Endlich ist auch die in § 4 der Stiftungsverwaltung übertragene
+Vermögensverwaltung, soweit eigentliche Verwaltungstätigkeit in Frage
+steht, auf dasjenige Vermögen der Stiftung zu beziehen, welches nicht
+zum Betriebskapital ihrer Handelsfirmen gehört. Denn das letztere ist
+gemäß §§ 6, 8 der Verwaltung durch deren Vorstände unterstellt und tritt
+in der Vermögensrechnung der _Stiftung_ nur mit den jährlichen
+Bilanzziffern der Betriebe auf.
+
+Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen überträgt also das Statut
+der _Stiftungs_verwaltung folgende Funktionen:
+
+die Vertretung der Stiftung Dritten gegenüber hinsichtlich aller
+derjenigen Interessen, die nicht im Interessenkreis der
+Geschäftsbetriebe liegen -- ohne jede nähere Anweisung;
+
+die allgemeine Vermögensverwaltung der Stiftung -- gemäß den
+Vorschriften in Titel IV (Reservefonds);
+
+die Ernennung des Stiftungskommissars -- gemäß § 5, Abs. 2;
+
+die Ernennung der Mitglieder der Vorstände der Betriebe -- gemäß den
+Vorschriften in §§ 25-27;
+
+die Verfügung über die Mittel der Stiftung für die in § 1, B
+bezeichneten Zwecke -- nach Maßgabe der Bestimmungen in Titel VII des
+Statuts.
+
+ * * * * *
+
+Hinsichtlich der Bestellung des Stiftungskommissars enthält das Statut
+keinerlei weitere Vorschriften. Die Stiftungsverwaltung hat also in
+bezug auf seine Ernennung wie auf seine Abberufung völlig freie Hand.
+
+Hinsichtlich der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder ist dem
+Stiftungskommissar und den vorhandenen Mitgliedern des betreffenden
+Vorstandes insofern eine Mitwirkung eingeräumt, als nach § 25 sie vorher
+zu hören sind -- demnach jede einzelne von diesen Personen ihre Ansicht
+vorzutragen berechtigt ist -- und als keine Ernennung gegen das
+_einstimmige_ Votum der Vorstandsmitglieder erfolgen darf. --
+Grundsätzlich besagen diese Bestimmungen nur eine beratende Mitwirkung
+bei der Wahl neuer Vorstandsmitglieder. Praktisch aber kann das
+Vetorecht im Fall der Einstimmigkeit die Bedeutung des Kooptationsrechts
+gewinnen. Denn falls die vorhandenen Mitglieder eines Vorstandes
+übereinstimmend eine bestimmte Person, die den Voraussetzungen der
+Wählbarkeit entspricht, für die bestqualifizierte halten, so sind sie
+daraufhin berechtigt, jeden andern einstimmig abzulehnen; und in diesem
+Fall _müßte_ die Stiftungsverwaltung ihrem Votum wenigstens dann Folge
+geben, wenn der Fall, den § 7, Abs. 3 vorsieht, eingetreten ist.
+
+In denjenigen Angelegenheiten endlich, die auf die Erfüllung der
+gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung (§ 1, B) Bezug haben und in Titel
+VII des Statuts näher geregelt sind, ist gemäß § 108, Abs. 1 dem
+Stiftungskommissar und den Vorständen der Stiftungsbetriebe gleichfalls,
+neben dem _Recht_, Anträge stellen zu können, eine im allgemeinen nur
+beratende Mitwirkung eingeräumt. In Hinsicht auf solche Maßregeln aber,
+die unter die §§ 101-104 fallen, statuiert Abs. 2 des § 108 ausdrücklich
+eine entscheidende Einflußnahme der beiden Betriebsvorstände, unter der
+Bedingung der Einstimmigkeit ihrer _sämtlichen_ Mitglieder.
+
+Die genannten Paragraphen betreffen ausschließlich solche Akte
+gemeinnütziger Betätigung, die entweder (§§ 101, 102) die technischen,
+wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Betriebe selbst,
+oder (§§ 103, 104) die Interessen ihres Personals ganz unmittelbar
+berühren, und die deshalb auch immer in Beziehung zu solchen Maßnahmen
+_innerhalb_ der Betriebe stehen werden, auf welche die drei letzten
+Absätze des § 16 und die Direktiven für die geschäftliche Tätigkeit der
+Stiftung in Titel III des Statuts hinweisen.
+
+Für dieses ganze durch die §§ 101-104 umschriebene Gebiet
+gemeinnütziger Betätigung der Stiftung ist durch die Vorschrift
+des zweiten Absatzes in § 108 die Entscheidung über das, was
+_innerhalb des statutenmäßig Zulässigen_ zu geschehen oder zu
+unterbleiben hat, der Stiftungsverwaltung praktisch nur insoweit
+überlassen, als die dort bezeichneten Personen betreffs des Ob oder des
+Wie _nicht im Einverständnis_ sind. Soweit Einverständnis unter ihnen
+hinsichtlich einer bestimmten Maßnahme konstatiert ist, _muß_ diese
+Maßnahme nicht nur überhaupt, sondern auch in den Einzelheiten der
+Ausführung, gemäß ihrem übereinstimmenden Votum ins Werk gesetzt werden
+-- womit dann selbstverständlich der Stiftungsverwaltung auch jede
+eigene Verantwortung in der betreffenden Sache abgenommen ist.
+
+Nach der finanziellen Seite hin ist das in diesen Angelegenheiten
+statutarisch Zulässige durch die Vorschrift des § 107, Abs. 3 in
+Verbindung mit den §§ 47-51 umgrenzt.
+
+Die _Leitung der industriellen Tätigkeit_ der Stiftung und die
+Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe ist, gemäß § 4, Abs. 2, nicht der
+Stiftungsverwaltung, sondern _lediglich_ den Betriebsvorständen und dem
+Stiftungskommissar unterstellt. Nur insoweit ist auch der
+Stiftungsverwaltung eine Mitwirkung in diesen Angelegenheiten
+vorbehalten, als das Statut dem Stiftungskommissar die Stellung eines
+Vertreters der Stiftungsverwaltung zuweist und damit der letzteren in
+bezug auf seine Tätigkeit die allgemeinen Befugnisse des Vollmachtgebers
+gegenüber dem Bevollmächtigten einräumt.
+
+ * * * * *
+
+Die Funktionen des _Stiftungskommissars_ sind gemäß Titel II des
+Statuts:
+
+Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe in Hinsicht auf
+_Ordnungsmäßigkeit_ der Verwaltung und _Statutenmäßigkeit_ des
+Verfahrens (§§ 11, 12);
+
+Beratende Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die eine besondere
+Entschließung der Betriebsvorstände erfordern (§ 14);
+
+Entscheidung in denjenigen Angelegenheiten, in bezug auf welche die
+Mitglieder einer Geschäftsleitung sich nicht einigen können (§ 15);
+
+Bestätigung oder Ablehnung von Beschlüssen in Bezug auf _bestimmte_ --
+in § 16 namentlich angeführte -- Handlungen;
+
+Stellung eigener Anträge in Sachen der Geschäftsbetriebe (§ 17).
+
+Der Kreis dieser dem Stiftungskommissar zugewiesenen Befugnisse bestimmt
+zugleich den Umfang der -- mittelbaren -- Einwirkung der
+Stiftungsverwaltung auf die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung, weil
+§ 10 eine andere Einwirkung auf die Geschäftsführung der Betriebe als
+_durch_ den Stiftungskommissar ausschließt, mithin jede Einwirkung
+ausschließt, die nicht im Rahmen _seiner_ statutarischen Befugnisse
+geübt werden kann.
+
+Hinsichtlich der Ausübung seiner Funktionen regelt das Statut
+die Stellung des Stiftungskommissars zur Stiftungsverwaltung
+nach den Grundsätzen _freier und direkter Stellvertretung_. Von
+seiner Ernennung bis zu seiner Abberufung hat er seine Tätigkeit
+nach eigenem besten Wissen und unter eigener Verantwortung auszuüben.
+Die Stiftungsverwaltung als Vollmachtgeber kann von ihm verlangen, in
+jedem ihr geboten erscheinenden Umfang über die Angelegenheiten der
+Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu werden und kann in allen
+Punkten ihre eigenen Ansichten ihm gegenüber geltend machen; sie kann
+ihm aber _nicht_ Instruktion für die von ihm zu treffenden
+Entscheidungen erteilen und auch nicht verlangen, vor _jeder_
+Entscheidung erst selbst gehört zu werden. Denn da aus § 5 der
+Stiftungskommissar direkt und in Person auf das Stiftungsstatut
+verpflichtet ist, kann er nicht angehalten werden, etwas zu vertreten,
+was nicht seinem eigenen pflichtmäßigen Ermessen entspricht. Außerdem
+aber fordern auch die §§ 15-18 ausdrücklich _seine_ auf die unmittelbare
+Kenntnis aller Verhältnisse gegründete Entscheidung und schreiben ihm
+vor, auf Anfordern eines Vorstandes sein Votum ohne Verzug abzugeben. --
+Der Stiftungsverwaltung bleibt daher, falls sie mit seiner Tätigkeit
+unzufrieden wäre, nur Zurückziehen des erteilten Auftrags, durch
+Abberufung, übrig.
+
+Die Konsequenz dessen nach der anderen Seite hin ist, daß, wenn eine
+Geschäftsleitung durch Entscheidungen des Stiftungskommissars sich,
+beschwert fühlte, sie nicht Berufung dagegen an die Stiftungsverwaltung
+einlegen und Abänderung solcher Entscheidungen beantragen dürfte.
+Vorstellungen oder Beschwerden bei der Stiftungsverwaltung über den
+Stiftungskommissar könnten vielmehr nur den Sinn haben, entweder deren
+gütige Vermittlung anzurufen oder sie um Ernennung eines andern
+Stiftungskommissars anzugehen.
+
+ * * * * *
+
+Funktion und Kompetenz der _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der
+Stiftungsbetriebe sind durch die §§ 8, 9 des Statuts ganz vollständig
+geregelt.
+
+Den dortigen Bestimmungen zufolge können alle Handlungen, die irgendwie
+auf die geschäftliche Tätigkeit der Firma oder auf ihre Vertretung nach
+innen oder nach außen Bezug haben, _nur_ durch ihren Vorstand
+vorgenommen werden. Weder der Stiftungskommissar noch die
+Stiftungsverwaltung kann in diesen Angelegenheiten irgend eine Anordnung
+treffen. Sie können nicht an _Stelle_ des Vorstandes etwas beschließen
+und können -- abgesehen von dem Vetorecht, welches § 16 für _bestimmte_
+Gegenstände dem Stiftungskommissar einräumt -- keinen Beschluß des
+Vorstandes inhibieren. Auch in den Fällen, in welchen das Votum des
+Stiftungskommissars entscheidend ist -- sei es, daß er nach § 15 bei
+Dissens unter den Mitgliedern den Ausschlag gibt, sei es, daß er gemäß
+§ 16 einen einstimmigen Beschluß noch zu sanktionieren hat -- ist die
+Grundlage des Vorgehens lediglich der auf die eine oder die andere Art
+statutenmäßig zustande gekommene _Vorstands_beschluß.
+
+Demgemäß ist für die Beamten der Betriebe und für deren gesamtes
+Personal das Kollegium, welches den Vorstand der Firma bildet, _als
+solches_, der _oberste_ Vorgesetzte. Niemand sonst kann Angehörigen des
+Betriebes eine verbindliche Anweisung erteilen. Auch der
+Stiftungskommissar kann in Ausübung seiner Aufsichtsfunktionen gemäß
+§§ 11, 12 dieses nicht; er kann nur gegebenen Falles den Vorstand
+anhalten, zur Beseitigung von Anständen seinerseits die geeigneten
+Anordnungen zu treffen.
+
+Hinsichtlich der Vertretung der Firma nach außen setzen die Vorschriften
+des § 8 den betreffenden Vorstand in _allen_ Angelegenheiten der
+Geschäftsführung als den bevollmächtigten _Vertreter des Inhabers der
+Firma_ ein und erteilen ihm eine nach _außen_ hin ganz unbeschränkte
+Vertretungsmacht. Die Form für deren Ausübung ist (in § 9) in der Art
+geregelt, daß entweder: der Vorstand in seiner Gesamtheit (je zwei von
+seinen Mitgliedern), oder: ein bestimmtes Mitglied desselben als
+»gesetzlicher Vertreter« der Stiftung in Angelegenheiten der
+betreffenden Firma, öffentlich legitimiert sein muß -- in welchem
+letztern Fall dieses eine Mitglied (der »Bevollmächtigte« der CARL
+ZEISS-Stiftung) zugleich befugt sein muß, sich durch ein bestimmtes
+anderes -- gleichfalls öffentlich hierzu legitimiertes -- Mitglied
+zeitweilig oder in einzelnen Angelegenheiten vertreten zu lassen.
+
+Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die gemäß diesen Anordnungen den
+Vorständen der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Leitung der gesamten
+geschäftlichen Tätigkeit der Stiftung gewährleistet ist, hat das Statut
+nach der persönlichen Seite hin durch die besondern Vorschriften in den
+§§ 26, 27, 31 gesichert: daß alle _Mitglieder_, soweit sie nicht Sozien
+der Stiftung sind, bei einem von den Stiftungsbetrieben _lebenslänglich_
+angestellte Beamte sein und demgemäß die in Titel V, § 59, bestimmten
+Rechte besitzen _müssen_ -- daß ferner ihre Ernennung unwiderruflich ist
+-- und daß ihnen endlich bei der Bestellung weder durch Vertrag noch
+durch Dienstanweisung besondere Verpflichtungen hinsichtlich der
+Ausübung ihrer Funktionen auferlegt werden können, ihr Auftrag also
+_lediglich_ durch das Statut selbst bestimmt bleiben muß.
+
+Als lebenslänglich angestellte Beamte können sie nach § 59 nur durch
+richterliches oder schiedsrichterliches Urteil entsetzt werden, und nur
+»wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter Vernachlässigung
+der Obliegenheiten und wegen solcher Anstände im außerdienstlichen
+Verhalten, die bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen
+aufheben«; pensioniert können sie nur aus vertragsmäßigen Gründen
+werden, und Außerdienststellung kann nur durch Entsetzung oder
+vertragsmäßig begründete Pensionierung erfolgen. -- Auf _was_ dabei der
+Punkt »bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen« bezogen werden
+darf, und auf was _nicht_, ist durch die in den nächstvorangehenden
+§§ 57, 58 des Statuts enthaltene Definition der Rechte _aller_
+Angehörigen der Stiftungsbetriebe zweifelsfrei festgestellt.
+
+Im übrigen aber sind die Mitglieder der Vorstände -- gemäß Anordnungen
+in den §§ 13 und 28 des Statuts -- als _einzelne_ ganz wie alle anderen
+Beamten dem _Kollegium_ unterstellt, das den Vorstand bildet. Gegen
+Handlungen, die der einzelne in Angelegenheiten seiner Firma unternimmt,
+gibt es demnach Berufung -- aber _lediglich_ Berufung an dieses
+Kollegium, gleichgültig, _wer_ es sein mag, der durch eine solche
+Handlung sich beschwert fühlt.
+
+ * * * * *
+
+Die im Statut vorgesehene Nebenordnung mehrerer Organe, jedes mit
+bestimmt umgrenztem Funktionenkreis und unter ausdrücklicher _direkter_
+Verpflichtung eines jeden auf die Vorschriften des Statuts, zieht als
+Konsequenz nach sich, daß auch in Hinsicht auf _Auslegung_ des Statuts
+jedes von diesen Organen ganz selbstständig ist. Keins kann im
+Zweifelfall _seine_ Auslegung den anderen oktroyieren, und auch die
+Auslegung der Stiftungsverwaltung ist für die anderen Organe nicht
+verbindlich. Falls also über Auslegungsfragen einmal Dissens eintreten
+sollte, kann die Entscheidung über »statutengemäß« oder »statutenwidrig«
+lediglich durch _gerichtliche_ Feststellung herbeigeführt werden.
+
+Dieses ist durch die Vorschriften im Titel IX des Statuts direkt
+gegeben.
+
+Die §§ 118, 119 (Tit. IX) knüpfen zukünftige _Abänderungen_ des Statuts
+an ganz bestimmte Voraussetzungen und an ein ganz bestimmtes Verfahren,
+sprechen bestimmten Personenkreisen (zu welchen namentlich der
+Stiftungskommissar, die Mitglieder der Betriebsvorstände und die
+Mitglieder der Rechnungskommission des § 110 gehören) ein rechtliches
+Interesse an der Aufrechterhaltung des Statuts zu und legitimieren sie
+ausdrücklich zu _gerichtlicher_ Klage wegen »ungerechtfertigter«
+Abänderungen. Damit ist also jede zukünftige Statutenänderung der
+Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte unterstellt.
+Selbstverständlich gilt dann das gleiche auch für jede Maßnahme, von der
+ein Beteiligter mit Recht behaupten könnte, daß sie materielle
+Abänderung einer Statutenbestimmung involviere, also, um rechtmäßig zu
+sein, nur auf Grund des Verfahrens nach § 118 ins Werk gesetzt werden
+_dürfte_. Denn es wäre widersinnig, anzunehmen, daß die §§ 118, 119 zwar
+Statutenänderungen, die formell _als solche_ verlautbart werden, der
+Nachprüfung der Gerichte unterwerfen, andere aber, die ohne die
+vorschriftsmäßige Verlautbarung de facto seitens eines Stiftungsorgans
+vorgenommen würden, dieser Nachprüfung entziehen wollten. Hiermit aber
+ist die ausschließliche Kompetenz der Gerichte für jede strittige
+Auslegungsfrage von selbst gegeben -- weil Anwendung des Statuts unter
+_falscher_ Auslegung genau dasselbe bedeutet wie Abänderung des
+_richtig_ ausgelegten Statuts.
+
+Die Entscheidung _strittiger_ Auslegungsfragen kraft »staatlicher
+Aufsicht«, im _Verwaltungsweg_, ist im Fall der CARL ZEISS-Stiftung
+durch die angezogenen Vorschriften in Titel IX des Stiftungsstatuts
+ausgeschlossen.
+
+Zwar hat die staatliche Aufsichtsbehörde, weil sie die Statutenmäßigkeit
+der Verwaltung von Stiftungen zu überwachen berufen ist, auch in diesem
+Fall gegen Verletzungen des Statuts, die _als solche_ anerkannt oder
+festgestellt sind, im Verwaltungsweg einzuschreiten. Die _Entscheidung_
+darüber, was statutengemäß und was statutenwidrig sei, hat sie aber in
+Angelegenheiten dieser Stiftung nicht selbst zu geben -- weil deren
+Statut durch die Anordnungen in Titel IX diese Entscheidung im
+Streitfall den Gerichten überwiesen hat. Und gerade weil die staatliche
+Aufsicht darüber zu wachen hat, daß in allen Punkten die Satzungen der
+Stiftungen respektiert werden, hat sie nun im Fall der CARL
+ZEISS-Stiftung auch darüber zu wachen, daß strittige Auslegungsfragen
+auf dem satzungsgemäßen _gerichtlichen_ Weg zum Austrag gebracht werden.
+
+ * * * * *
+
+Im vorigen Sommer ist aus Anlaß von Erörterungen wegen der politischen
+Neutralität der hiesigen Lesehalle von neuem eine öffentliche
+Kontroverse über die Rechtslage der CARL ZEISS-Stiftung und ihr
+Verhältnis zum Staat und zu den Staatsbehörden entstanden, in deren
+Verlauf unter dem Anschein von Autorität und Sachkenntnis auf die
+»staatliche Aufsicht«, der diese Stiftung unterstehe, und auf
+»vorgesetzte Behörden«, denen ihre Organe unterstellt seien, Bezug
+genommen wurde.
+
+Dem entgegenstehenden Erklärungen, die ich als Begründer der Stiftung
+und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer früheren Gelegenheit
+und wiederholt aus diesem Anlaß öffentlich abgegeben habe, ist dabei
+nicht nur scharf widersprochen worden; man hat mir sogar den Vorwurf
+gemacht, diese Erklärungen wider besseres Wissen gegeben zu haben.
+
+Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die
+Nachteile abzuwenden, die den Geschäftsbetrieben der Stiftung aus der
+fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher Grundlagen ihrer Verfassung
+erwachsen, habe ich damals, im Einverständnis mit meinen Kollegen im
+Vorstand der Optischen Werkstätte, erklärt, auf dem Weg der
+Feststellungsklage ein gerichtliches Urteil über die durch das
+Stiftungsstatut begründete Rechtslage herbeiführen zu wollen.
+
+Diese Absicht habe ich indes aufgeben müssen, weil dringende Arbeiten,
+die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in Anspruch nahmen, mir
+unmöglich machten, alle zur Klageerhebung erforderlichen Unterlagen
+rechtzeitig beizubringen.
+
+Ich beschränke mich daher auf _Veröffentlichung_ der »Erläuterungen zu
+Titel I und II des Stiftungsstatuts«, die ich aus diesem Anlaß
+niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der Meinung, daß _Dieses_
+allein schon ausreichen werde, alle Beunruhigung zu beseitigen, die in
+den nächstbeteiligten Kreisen durch die Anfechtung meiner früheren
+Erklärungen entstanden ist.
+
+Den Angehörigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese
+»Erläuterungen« ihrem Statutenheft beizufügen.
+
+_Jena_, 12. Juni 1900.
+
+Dr. E. Abbe.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 90: Vgl. hierzu oben S. 329-341.]
+
+
+
+
+
+Druck von A. Kämpfe, Jena.
+
+
+
+
+
+End of Project Gutenberg's Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe
+
+*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III ***
+
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+ http://www.gutenberg.org/1/9/7/5/19755/
+
+Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This
+file was produced from images generously made available
+by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at
+http://gallica.bnf.fr)
+
+
+Updated editions will replace the previous one--the old editions
+will be renamed.
+
+Creating the works from public domain print editions means that no
+one owns a United States copyright in these works, so the Foundation
+(and you!) can copy and distribute it in the United States without
+permission and without paying copyright royalties. Special rules,
+set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to
+copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to
+protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark. Project
+Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you
+charge for the eBooks, unless you receive specific permission. If you
+do not charge anything for copies of this eBook, complying with the
+rules is very easy. You may use this eBook for nearly any purpose
+such as creation of derivative works, reports, performances and
+research. They may be modified and printed and given away--you may do
+practically ANYTHING with public domain eBooks. Redistribution is
+subject to the trademark license, especially commercial
+redistribution.
+
+
+
+*** START: FULL LICENSE ***
+
+THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE
+PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK
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+electronic works
+
+1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm
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+If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project
+Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the
+terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or
+entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8.
+
+1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be
+used on or associated in any way with an electronic work by people who
+agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few
+things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works
+even without complying with the full terms of this agreement. See
+paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
+Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
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+works. See paragraph 1.E below.
+
+1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation"
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+Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the
+collection are in the public domain in the United States. If an
+individual work is in the public domain in the United States and you are
+located in the United States, we do not claim a right to prevent you from
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+are removed. Of course, we hope that you will support the Project
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+freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of
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+the laws of your country in addition to the terms of this agreement
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+
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+License terms from this work, or any files containing a part of this
+work or any other work associated with Project Gutenberg-tm.
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+1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this
+electronic work, or any part of this electronic work, without
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+compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any
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+request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other
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+Foundation as set forth in Section 3 below.
+
+1.F.
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+public domain works in creating the Project Gutenberg-tm
+collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic
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+LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE
+PROVIDED IN PARAGRAPH F3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE
+TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE
+LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR
+INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH
+DAMAGE.
+
+1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a
+defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can
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+1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth
+in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER
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+WARRANTIES OF MERCHANTIBILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.
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+the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any
+provision of this agreement shall not void the remaining provisions.
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+1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the
+trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone
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+harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees,
+that arise directly or indirectly from any of the following which you do
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+work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any
+Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.
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+Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm
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+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of computers
+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
+Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
+throughout numerous locations. Its business office is located at
+809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
+page at http://pglaf.org
+
+For additional contact information:
+ Dr. Gregory B. Newby
+ Chief Executive and Director
+ gbnewby@pglaf.org
+
+
+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
+
+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
+freely distributed in machine readable form accessible by the widest
+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
+
+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
+charities and charitable donations in all 50 states of the United
+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
+with these requirements. We do not solicit donations in locations
+where we have not received written confirmation of compliance. To
+SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
+particular state visit http://pglaf.org
+
+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
+against accepting unsolicited donations from donors in such states who
+approach us with offers to donate.
+
+International donations are gratefully accepted, but we cannot make
+any statements concerning tax treatment of donations received from
+outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
+
+Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including checks, online payments and credit card donations.
+To donate, please visit: http://pglaf.org/donate
+
+
+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
+Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
+Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
+
+
+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
+editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
+unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
+keep eBooks in compliance with any particular paper edition.
+
+
+Most people start at our Web site which has the main PG search facility:
+
+ http://www.gutenberg.org
+
+This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
+including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
+Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
+subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.
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+The Project Gutenberg EBook of Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe
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+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
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+Title: Gesammelte Abhandlungen III
+ Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
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+Author: Ernst Abbe
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+Editor: S. Czapski
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+Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755]
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+Language: German
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+Character set encoding: ISO-8859-1
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+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III ***
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+Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This
+file was produced from images generously made available
+by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at
+http://gallica.bnf.fr)
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+<div class="figcenter" style="width: 400px;">
+<img src="images/portrait.png" width="400" height="450" alt="Phot. von Br&auml;unlich &amp; Tesch, Jena. Dr. E. Abbe" title="" />
+<span class="caption">Phot. von Br&auml;unlich &amp; Tesch, Jena. Dr. E. Abbe</span>
+</div>
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+<hr style="width: 65%;" />
+<h3><a name="Ernst_Abbe_Gesammelte_Abhandlungen_III" id="Ernst_Abbe_Gesammelte_Abhandlungen_III"></a>Ernst Abbe &middot; Gesammelte Abhandlungen III</h3>
+
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+<hr style="width: 65%;" />
+<h2>Ernst Abbe</h2>
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+<h2>Gesammelte Abhandlungen</h2>
+<h2>III</h2>
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+<p class="center" style="margin-top: 10em;">1989</p>
+
+<p class="center">Georg Olms Verlag</p>
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+<p class="center">Hildesheim &middot; Z&uuml;rich &middot; New York</p>
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+<hr style="width: 65%;" />
+<h2>Ernst Abbe</h2>
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+<h2>Vortr&auml;ge, Reden und Schriften
+sozialpolitischen und verwandten
+Inhalts</h2>
+
+<p class="center" style="margin-top: 10em;">1989</p>
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+<p class="center">Georg Olms Verlag</p>
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+<p class="center">Hildesheim &middot; Z&uuml;rich &middot; New York</p>
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+<hr style="width: 65%;" />
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+<p class="center">Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde.</p>
+
+<p class="center" style="margin-top: 10em;">Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher
+Genehmigung des G. Fischer Verlages in Heidelberg.</p>
+
+<p class="center">Printed in Germany</p>
+
+<p class="center">Herstellung: Friedr. Schm&uuml;cker, L&ouml;ningen</p>
+
+<p class="center">ISBN 3-487-09123-2</p>
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+<hr style="width: 65%;" />
+<h3><a name="Gesammelte" id="Gesammelte"></a>Gesammelte</h3>
+<h3>Abhandlungen</h3>
+
+<p class="center">von</p>
+
+<h3>Ernst Abbe.</h3>
+
+<h5>Dritter Band.</h5>
+
+<h4>Vortr&auml;ge, Reden und Schriften
+sozialpolitischen und verwandten Inhalts.</h4>
+
+<p class="center">Mit einem Portr&auml;t des Verfassers.</p>
+
+<p class="center" style="margin-top: 10em;">Verlag von Gustav Fischer in Jena.</p>
+
+<p class="center">1906.</p>
+
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+<hr style="width: 65%;" />
+
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+<h2>Sozialpolitische Schriften</h2>
+
+<p class="center">von</p>
+
+<h3>Ernst Abbe.</h3>
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+<hr style="width: 30%;" />
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+<p class="center">Mit einem Portr&auml;t des Verfassers.</p>
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+<p class="center" style="margin-top: 10em;">Verlag von Gustav Fischer in Jena.</p>
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+<p class="center">1906.</p>
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+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_v" id ="Page_v" title="v"></a><a name="Vorwort" id="Vorwort"></a>Vorwort.</h2>
+
+
+<p><span class="smcap">Ernst Abbe</span> war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher
+Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der
+Sozialpolitik und noch weniger f&uuml;hlte er sich berufen, darin als
+Schriftsteller oder Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben
+doch sogar auf seinem eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen
+und angewandten Physik (Optik), mancherlei widrige Umst&auml;nde die
+schriftliche Darstellung seiner wichtigsten Forschungen verhindert &mdash; wie
+ich im Vorwort zum I. Band seiner Gesammelten Abhandlungen
+(Gustav Fischer, Jena 1904) kurz dargelegt habe.</p>
+
+<p>Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier
+abgedruckten Vortr&auml;ge selbst an, inwiefern er sich &raquo;legitimiert
+halte, mitzureden&laquo; bei der Er&ouml;rterung der einschl&auml;gigen Fragen
+(S.&nbsp;4): da&szlig; er gegen&uuml;ber dem Mangel gr&uuml;ndlichen systematischen
+Studiums der volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien
+und der mangelnden Beteiligung an der &ouml;ffentlichen Diskussion
+dieser Angelegenheiten sich berufen k&ouml;nne auf etwas, was in der
+Art, wie er es habe, nicht viele haben k&ouml;nnten: eine <em class="gesperrt">eigene
+lebendige Erfahrung</em>. Denn mit Ende der sechziger Jahre
+halb unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufbl&uuml;henden
+industriellen Betriebe (der Optischen Werkst&auml;tte von <span class="smcap">Carl Zeiss</span>
+in Jena) verbunden, habe er sich gew&ouml;hnen m&uuml;ssen, alle Vorkommnisse
+in zweierlei Art anzusehen und zu pr&uuml;fen: mit den Augen
+des Unternehmers und Kapitalisten &mdash; was beides zu werden er
+sich noch in seinen Studentenjahren nie h&auml;tte tr&auml;umen lassen &mdash; und
+&raquo;zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem &uuml;ber Nacht
+nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten&laquo;, mit den Augen des
+Mannes, der in der m&uuml;hsam erworbenen gehobenen Lebensstellung
+seine Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und
+zu vertuschen suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr &uuml;berall
+den starken Antrieb entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft<a class="page" name="Page_vi" id ="Page_vi" title="vi"></a>
+so widerstreitenden Interessen der sich immer sch&auml;rfer sondernden
+&raquo;Klassen&laquo; nach Kr&auml;ften in Einklang miteinander zu bringen.</p>
+
+<p>Dieser doppelte Standpunkt &mdash; des &raquo;Unternehmers und Kapitalisten&laquo;
+und des &raquo;Arbeitersohnes&laquo; &mdash; ist es, der den Gedankeng&auml;ngen
+und Ausf&uuml;hrungen <span class="smcap">Ernst Abbes</span> auf diesem Gebiete das
+charakteristische Gepr&auml;ge gibt. Ihre Autorit&auml;t, den Anspruch auf
+ernste Beachtung aber d&uuml;rfen sie ableiten aus der auf anderen
+Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher allseitig anerkannten,
+geistigen und nicht minder auch der sittlichen Bedeutung
+und Gr&ouml;&szlig;e ihres Urhebers. Die erstere bef&auml;higte ihn, in geistvollen
+theoretischen und experimentellen Studien der angewandten
+Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine
+neue Grundlage zu geben und in unabl&auml;ssiger Arbeit einen gro&szlig;en
+Teil des auf diesem Grunde beruhenden Geb&auml;udes selbst zu errichten.
+Die Gedanken und Pl&auml;ne, die <span class="smcap">Ernst Abbe</span> in der an
+<em class="gesperrt">zweiter</em> Stelle abgedruckten &raquo;Ged&auml;chtnisrede zur Feier des 50j&auml;hrigen
+Bestehens der Optischen Werkst&auml;tte&laquo; seinem &auml;lteren Sozius
+und Freunde <span class="smcap">Carl Zeiss</span> zuschreibt, sind f&uuml;r alle mit den Verh&auml;ltnissen
+genauer Bekannten ganz unverkennbar zum gro&szlig;en Teile vielmehr
+seine eigenen Gedanken und Pl&auml;ne gewesen. Und auch darin
+war der Name <span class="smcap">Carl Zeiss</span> gewisserma&szlig;en das Pseudonym f&uuml;r
+<span class="smcap">Ernst Abbe</span>, da&szlig; das unter jenem Namen gegr&uuml;ndete und dauernd
+weitergef&uuml;hrte wirtschaftliche Unternehmen &mdash; eben die Jenaer
+Optische Werkst&auml;tte &mdash; ihre gesunde <em class="gesperrt">Grundlage</em> wohl dem trefflichen
+Manne verdankt, der sie gegr&uuml;ndet hatte, da&szlig; ihr au&szlig;erordentlicher
+Aufschwung seit Anfang der siebziger Jahre und ihre
+eigent&uuml;mliche <em class="gesperrt">Bedeutung</em> in wissenschaftlich technischer wie sozialpolitischer
+Beziehung aber unzweifelhaft allein auf <span class="smcap">Ernst Abbe</span>
+zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist.</p>
+
+<p>Dieses sozialpolitische Gepr&auml;ge, die &raquo;Verfassung&laquo;, die <span class="smcap">Ernst
+Abbe</span> &mdash; bezeichnenderweise wieder &raquo;f&uuml;r alle Zeiten&laquo; auf den Namen
+seines Freundes <span class="smcap">Carl Zeiss</span> getauft &mdash; den beiden hiesigen Betrieben
+gab, ist die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart.
+Ich habe unter dem frischen Eindruck seines Todes in meiner
+Gedenkrede bei der Trauerfeier f&uuml;r ihn einen schwachen Versuch
+gemacht<a name="FNanchor_1_1" id="FNanchor_1_1"></a><a href="#Footnote_1_1" class="fnanchor">[1]</a>;, sie zu kennzeichnen, ohne sie entfernt ersch&ouml;pfen zu
+wollen und zu k&ouml;nnen.<a class="page" name="Page_vii" id ="Page_vii" title="vii"></a></p>
+
+<p>Das &raquo;sozialpolitische System&laquo; <span class="smcap">Ernst Abbes</span> hat einer seiner
+Kollegen von der th&uuml;ringischen Hochschule, dem er im politischen
+Kampfe oft genug schroff gegen&uuml;berstand, f&uuml;r den er aber durch
+diese Gegnerschaft menschlich nicht das mindeste an Bedeutung
+und Gr&ouml;&szlig;e eingeb&uuml;&szlig;t hatte, der Sprachforscher <span class="smcap">B. Delbr&uuml;ck</span>, in
+dem Nachruf zusammenzufassen gesucht, den er dem Dahingegangenen
+in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena gewidmet
+hat: &raquo;Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die F&ouml;rderung
+der Gesamtinteressen; das Gl&uuml;ck des einzelnen aber ist gleichg&uuml;ltig.&laquo;
+An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat nur
+der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu
+regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne
+irgend eine historisch oder sonst begr&uuml;ndete Bevorzugung. Diese
+v&ouml;llige Ablehnung jedes Eud&auml;monismus geh&ouml;rte aber nicht etwa
+blo&szlig; dem System an, sondern zeigte sich ebenso in <span class="smcap">Abbes</span> Leben.
+System und Leben war bei ihm aus einem Gu&szlig;. Da&szlig; es auf das
+sogenannte Gl&uuml;ck des einzelnen nicht ankommt, hat er aufs gro&szlig;artigste
+erwiesen in seiner eigenen Person. Es hat ja oft M&auml;nner
+gegeben, die ihre Reicht&uuml;mer wegwarfen und sich nach einem
+Leben voll Taten und S&uuml;nden in Kl&ouml;ster oder W&auml;lder zur&uuml;ckzogen;
+aber da&szlig; jemand in der vollen Kraft seines Daseins und
+Wirkens auf sein Erworbenes in der Weise verzichtet, wie <span class="smcap">Ernst
+Abbe</span>, das ist gewi&szlig; etwas sehr Seltenes. Was er so an sich selbst
+zur Darstellung brachte, w&uuml;nschte er nat&uuml;rlich auch von anderen,
+wie an einem Beispiel statt vieler gezeigt sein mag. Er hatte
+einen Lieblingsgedanken, der ihm aber schlie&szlig;lich von anderen
+ausgeredet wurde, n&auml;mlich eine Stiftung ins Leben zu rufen f&uuml;r
+S&ouml;hne der handarbeitenden Klasse, um denselben die M&ouml;glichkeit
+zu geben, in h&ouml;here Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit
+wollte er aber, wie er ausdr&uuml;cklich bemerkte, nicht etwa das Gl&uuml;ck
+des einzelnen erh&ouml;hen &mdash; er nahm vielmehr an, da&szlig; unter Umst&auml;nden
+das Gegenteil eintreten k&ouml;nne, indem mancher sich vielleicht in
+der neuen Stellung ungl&uuml;cklich f&uuml;hlen w&uuml;rde: aber <span class="smcap">Abbe</span> meinte, das
+Aufsteigen in h&ouml;here Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig,
+und so liege hier f&uuml;r den einzelnen ein St&uuml;ck der allgemeinen
+Dienstpflicht vor, die wir alle der Gesellschaft schuldig sind.<a class="page" name="Page_viii" id ="Page_viii" title="viii"></a></p>
+
+<p>&raquo;Wenn man sich so recht die Eigent&uuml;mlichkeiten dieses <span class="smcap">Abbe</span>-schen
+Systems klar machen will, mu&szlig; man es vergleichen mit den
+gro&szlig;artigen Wohlt&auml;tigkeitsanstalten der katholischen Kirche. W&auml;hrend
+dort die erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage
+bildet, ist diese Vorstellung bei <span class="smcap">Abbe</span> vollst&auml;ndig ausgeschaltet.
+Ein jeder soll das bekommen, worauf er Anspruch hat,
+nicht mehr und nicht weniger. <span class="smcap">Abbe</span> w&uuml;nschte sogar, wo es nur
+irgend m&ouml;glich war, einen klagbaren Anspruch f&uuml;r den einzelnen
+an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem System nehmen,
+so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten herausgreift,
+sondern man mu&szlig; das Ganze ins Auge fassen und seinen Standpunkt
+auf der reinen H&ouml;he philosophischer Betrachtung w&auml;hlen.&laquo;</p>
+
+<p>Es ist wohl bezeichnend genug f&uuml;r die sozialpolitischen Ver&ouml;ffentlichungen
+<span class="smcap">Ernst Abbes</span>, wie vor allem f&uuml;r den Mann selber,
+da&szlig; die erste, die er der M&uuml;he der Drucklegung f&uuml;r wert erachtete,
+von ihm im Alter von 54 Jahren verfa&szlig;t wurde, also zu einer Zeit,
+wo er in seinem beruflichen Wirken auf der H&ouml;he des Erfolges
+stand und wo er den entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen
+Neusch&ouml;pfung auch schon getan hatte. So bedeutet denn
+die der Zeit nach zweite &raquo;Publikation&laquo; (in der vorliegenden Sammlung
+unter IX abgedruckt) kein Theoretisieren mehr, sondern sie ist
+der Ausdruck einer Tat: der Gr&uuml;ndung der <em class="gesperrt">Carl Zeiss-Stiftung</em>,
+deren &raquo;Verfassung&laquo; sie enth&auml;lt. Alle &uuml;brigen hier gesammelten
+Schriften, Vortr&auml;ge und Reden sind ebenso wie die genannten
+Gelegenheitserzeugnisse &mdash; mit allen Vorz&uuml;gen und M&auml;ngeln
+solcher behaftet. Einige, wie au&szlig;er den oben erw&auml;hnten Vortr&auml;gen
+&raquo;Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei
+in ihr Programm aufnehmen&laquo; (Nr. I), die sch&ouml;ne &raquo;Ged&auml;chtnisrede
+zur Feier des 50j&auml;hrigen Bestehens der Optischen Werkst&auml;tte&laquo;
+(Nr. II), der Vortrag &raquo;&Uuml;ber Gewinnbeteiligung der Arbeiter
+in der Gro&szlig;industrie&laquo; (Nr. III), dann aber auch Nr. V (Zur
+Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und Nr. VI
+(Die rechtswidrige Beschr&auml;nkung der Versammlungsfreiheit im Gro&szlig;herzogtum
+Sachsen) sind sorgf&auml;ltig redigiert und zum Teil auch
+direkt f&uuml;r die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter
+Aufsicht des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich
+ihm zu sorgf&auml;ltigerer Ausarbeitung nicht die n&ouml;tige Mu&szlig;e und ich
+bin gewi&szlig;, da&szlig; <span class="smcap">Ernst Abbe</span> selbst nichts weniger als einverstanden
+gewesen w&auml;re mit ihrer Ver&ouml;ffentlichung in der vorliegenden
+Gestalt. Ich glaubte aber, gerade diese Vortr&auml;ge, die sich einer<a class="page" name="Page_ix" id ="Page_ix" title="ix"></a>seits
+n&auml;her mit den Verh&auml;ltnissen im eigenen Betrieb befassen,
+andererseits bei der Diskussion der dort bestehenden Verh&auml;ltnisse
+interessante Schlaglichter auf das werfen, was &uuml;berall unter &auml;hnlichen
+Umst&auml;nden d.&nbsp;h. in industriellen Gro&szlig;betrieben gilt oder
+Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdr&uuml;cken zu d&uuml;rfen. Es
+sind dies: Nr. IV &raquo;&Uuml;ber die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen
+Werkst&auml;tte&laquo; (1897), Nr. VIII &raquo;&Uuml;ber die Aufgaben des Arbeiterausschusses&laquo;
+(1902) &mdash; beide schon einmal von mir herausgegeben
+f&uuml;r die Angeh&ouml;rigen der Stiftungsbetriebe &mdash; und dann besonders
+Nr. VII, der wichtige Vortrag &raquo;&Uuml;ber die volkswirtschaftliche Bedeutung
+der Verk&uuml;rzung des industriellen Arbeitstages&laquo;.</p>
+
+<p>Mit dem letztgenannten Gegenstand besch&auml;ftigte sich <span class="smcap">Ernst
+Abbe</span> bis in die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Ansto&szlig;
+dazu durch Diskussionen &uuml;ber Verk&uuml;rzung des Arbeitstages im
+Arbeiterausschu&szlig; der Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten,
+die zu der erst versuchsweisen (1900), dann endg&uuml;ltigen
+(1901) Einf&uuml;hrung des achtst&uuml;ndigen Arbeitstages in deren Betrieb
+Veranlassung gaben. Bei beiden Gelegenheiten hatte sich <span class="smcap">Abbe</span>
+in &raquo;Werkstatt-Versammlungen&laquo; ausf&uuml;hrlich zur Sache ge&auml;u&szlig;ert.
+Auf den hier abgedruckten, in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft
+zu Jena Ende 1901 gehaltenen, Vortrag folgte ein solcher &uuml;ber
+den gleichen Gegenstand bei der Jahresversammlung der Deutschen
+Gesellschaft f&uuml;r Mechanik und Optik zu Dresden, September 1902,
+der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen sein soll, von dem
+aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift vorhanden ist.
+Einen Nachtrag zu dem Thema gab <span class="smcap">Ernst Abbe</span> dann sp&auml;ter bei
+einem der &raquo;Referierabende&laquo; einer privaten zwanglosen Vereinigung
+einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universit&auml;t Jena; doch
+war auch hier&uuml;ber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten
+gr&uuml;ndlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes,
+von der <span class="smcap">Ernst Abbe</span> wiederholt behauptete, da&szlig; ihre
+R&auml;sonnements f&uuml;r jeden logisch Denkenden durchaus zwingend
+sein w&uuml;rden, hielt ihn das schnell sich steigernde mit dem Tode
+endigende Siechtum ab.</p>
+
+<p>Ich habe die mir zur Verf&uuml;gung stehenden einschl&auml;gigen
+Schriften, Vortr&auml;ge und Reden <span class="smcap">Abbes</span> der Hauptsache nach in
+chronologischer Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl
+Zeiss-Stiftung selbst aber habe ich mit seinen von <span class="smcap">Abbe</span> teils f&uuml;r
+dessen Beratung, teils hinterher niedergeschriebenen &raquo;Motiven und
+Erl&auml;uterungen&laquo; geglaubt an den Schlu&szlig; stellen zu sollen &mdash; schon<a class="page" name="Page_x" id ="Page_x" title="x"></a>
+aus dem &auml;u&szlig;erlichen aber wichtigen Grunde, um es gleich in
+der Neuredaktion vom 1. Januar 1906 (aber mit den Varianten der
+urspr&uuml;nglichen Ausgabe) abdrucken zu k&ouml;nnen. Man kann alle
+&uuml;brigen hier gebrachten Schriften und Vortr&auml;ge wohl mit gutem
+Recht auch als &raquo;Motive und Erl&auml;uterungen zum Statut der Carl
+Zeiss-Stiftung&laquo; bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das sozialpolitische
+Glaubensbekenntnis <span class="smcap">Ernst Abbe</span>s seinen praktisch realisierbaren
+Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI
+abgedruckten Vortr&auml;ge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut,
+sind &uuml;berhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts-
+der andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber
+namentlich die Rede &raquo;&Uuml;ber die rechtswidrige Beschr&auml;nkung der
+Versammlungsfreiheit&laquo; so charakteristisch in Inhalt wie Form f&uuml;r
+den Redner als Pers&ouml;nlichkeit, da&szlig; ich gewi&szlig; bin, allen Freunden
+<span class="smcap">Ernst Abbe</span>s durch deren Wiederabdruck eine Freude zu bereiten,
+selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis der Beweisf&uuml;hrung
+kommen sollten.</p>
+
+<p>Bei der Herausgabe der folgenden Bl&auml;tter leistete mir Herr
+<span class="smcap">G. Paga</span>, hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich
+die Arbeit angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein
+nicht &uuml;bernommen h&auml;tte. Nicht nur die gesamte &Uuml;berwachung
+der Drucklegung ist sein Verdienst, sondern namentlich
+auch in der Feststellung eines halbwegs lesbaren d.&nbsp;h. vern&uuml;nftigen
+Sinn ergebenden Textes bei den nur in unvollkommenen Nachschriften
+vorhandenen Reden und Vortr&auml;gen hat mich Herr <span class="smcap">Paga</span>
+dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verst&auml;ndnis f&uuml;r den
+Gegenstand aufs wirksamste unterst&uuml;tzt. Ich erf&uuml;lle nur eine
+Pflicht, indem ich ihm auch an dieser Stelle f&uuml;r seine teilnehmende
+Mitarbeit herzlichsten Dank sage.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>F&uuml;r manche Leser ist es vielleicht erw&uuml;nscht, die an &auml;u&szlig;eren
+Begebenheiten verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig arme, an innerem Geschehen daf&uuml;r
+desto reichere <b>Lebensgeschichte <span class="smcap">Ernst Abbe</span>s</b> in ihren Hauptz&uuml;gen
+kennen zu lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen:</p>
+
+<p><span class="smcap">Ernst Carl Abbe</span> wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des
+Spinnmeisters einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu
+seinem 10. Lebensjahre die dortige erste B&uuml;rgerschule. Deren Lehrer,
+denen die ungew&ouml;hnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen<a class="page" name="Page_xi" id ="Page_xi" title="xi"></a>
+den Vater, ihn auf das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung)
+zu geben, wo er im Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit
+besonderer Auszeichnung bestand. Von Ostern 1857 bis ebendahin
+1859 studierte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> Mathematik, Physik, Astronomie
+und Philosophie an der Universit&auml;t Jena, wo er sich besonders
+an <span class="smcap">K. Snell</span> anschlo&szlig;, von 1859-1861 in G&ouml;ttingen, wo neben
+dem ber&uuml;hmten Physiker <span class="smcap">W. Weber</span> der gro&szlig;e Mathematiker
+<span class="smcap">B. Riemann</span> den st&auml;rksten Einflu&szlig; auf sein Denken gewann.
+Dort promovierte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> 1861 mit einem kritischen Beitrag
+zur mechanischen W&auml;rmetheorie und nahm dann die Stelle eines
+Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt a.&nbsp;M. an, die er
+aber bald aufgab, um nach Durchf&uuml;hrung einiger privaten Studien
+auf Veranlassung <span class="smcap">Snells</span> sich 1863 in Jena als Privatdozent zu
+habilitieren. W&auml;hrend der Universit&auml;tszeit hatten neben der nat&uuml;rlich
+sehr geringen vom Vater gew&auml;hrten Beihilfe Preisaufgaben,
+Stipendien und Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden
+Mittel zum Lebensunterhalt gew&auml;hrt. Als Privatdozent erteilte
+<span class="smcap">Ernst Abbe</span> Unterricht an der K.&nbsp;V. Stoyschen Seminarschule,
+erhielt aber von Anbeginn an auf Veranlassung von <span class="smcap">K.&nbsp;M. Seebeck,</span>
+dem damaligen Kurator der Universit&auml;t, der von <span class="smcap">Ernst
+Abbe</span>s hervorragender Bedeutung &uuml;berzeugt war und ihn auf jede
+Weise zu f&ouml;rdern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung
+zum au&szlig;erordentlichen Professor erfolgte 1870.</p>
+
+<p>Mehrere Jahre vorher schon hatte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> begonnen,
+dem Jenaer Universit&auml;tsmechaniker <span class="smcap">Carl Zeiss</span> bei dessen auf
+Konstruktion und Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bem&uuml;hungen
+behilflich zu sein. Dieses Zusammenarbeiten wurde ein
+immer engeres, auch der &auml;u&szlig;ere Erfolg stellte sich bald ein und
+1875 trat <span class="smcap">Ernst Abbe</span> auf dringenden Wunsch von <span class="smcap">Carl Zeiss</span>
+als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf Grund
+dieser inneren und &auml;u&szlig;eren Bindung schlug er im gleichen Jahre
+die Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von
+<span class="smcap">Helmholtz</span> angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden
+physikalischen Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in
+Jena f&uuml;r Physik errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts
+verbundene, Professur nicht annehmen zu d&uuml;rfen. Die ihm
+durch den Lehrauftrag f&uuml;r theoretische Physik und Astronomie
+und die Leitung der Sternwarte obliegenden Pflichten erf&uuml;llte
+<span class="smcap">Ernst Abbe</span> bis 1889, wo auf seinen Wunsch f&uuml;r beide Stellen
+Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt <span class="smcap">Abbe</span> nur<a class="page" name="Page_xii" id ="Page_xii" title="xii"></a>
+noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine
+Kr&auml;fte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporbl&uuml;hen der
+Optischen Werkst&auml;tte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten
+wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben.
+1879 trat <span class="smcap">Ernst Abbe</span> mit dem Glash&uuml;ttentechniker Dr.
+<span class="smcap">Otto Schott</span> aus Witten in Beziehung wegen Beschaffung neuen
+Materials f&uuml;r die praktische Optik; dieses Verh&auml;ltnis wurde ebenfalls
+bald ein engeres und 1882 siedelte <span class="smcap">Schott</span> nach Jena &uuml;ber,
+um zun&auml;chst auf private Kosten <span class="smcap">Abbe</span>s die begonnenen Versuche
+energischer zu f&ouml;rdern. Nach deren Gelingen wurde 1884 von
+<span class="smcap">Abbe</span>, <span class="smcap">Schott</span> und <span class="smcap">Zeiss</span> (sen. und jun.) das sogen. &raquo;Glastechnische
+Laboratorium Schott &amp; Genossen&laquo; gegr&uuml;ndet, das in den ersten
+beiden Jahren seines Bestehens von der preu&szlig;ischen Regierung im
+allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber
+auf eigenen F&uuml;&szlig;en stand.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen
+Leistungen</em> <span class="smcap">Ernst Abbe</span>s waren:</p>
+
+<p>In erster Linie die Ausarbeitung einer <em class="gesperrt">Theorie der mikroskopischen
+Abbildung</em> (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte),
+f&uuml;r die zur Zeit seines Beginnens auch nicht der geringste
+Ansatz gegeben war und die sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden
+Lehre stellte. Die Grundz&uuml;ge dieser Theorie ver&ouml;ffentlichte
+<span class="smcap">Ernst Abbe</span> 1873, ihre Ausbildung besch&auml;ftigte ihn mit
+Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von seinen
+eigenen und seiner Freunde Hauptw&uuml;nschen bei seinem R&uuml;cktritt
+von der Leitung der Optischen Werkst&auml;tte, da&szlig; er nun zur ausf&uuml;hrlichen
+Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die
+lange vergeblich ersehnte Mu&szlig;e finden m&ouml;ge.</p>
+
+<p>In zweiter Linie ist zu nennen die Begr&uuml;ndung einer auf
+Wissenschaft, auf strenger theoretischer Vorausberechnung <em class="gesperrt">aller</em>
+Elemente (Radien, Dicken, Durchmesser, Abst&auml;nde, Glaseigenschaften
+usw.) beruhenden <em class="gesperrt">mikroskopischen Technik</em>, die bei
+ihrer au&szlig;erordentlichen Schwierigkeit seinerzeit kaum f&uuml;r m&ouml;glich
+gehalten wurde (f&uuml;r das Fernrohr war Entsprechendes in der Hauptsache
+fr&uuml;her von <span class="smcap">Fraunhofer</span>, f&uuml;r das photographische Objektiv
+von <span class="smcap">Seidel</span> und <span class="smcap">Steinheil</span> erreicht).</p>
+
+<p>An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und
+mechanischer <em class="gesperrt">Erfindungen</em> bezw. <em class="gesperrt">Konstruktionen</em> und zahlreiche
+bedeutende <em class="gesperrt">Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen
+der optischen Instrumente</em> anzuf&uuml;hren. So unter der einen<a class="page" name="Page_xiii" id ="Page_xiii" title="xiii"></a>
+Rubrik die nach ihm benannten <em class="gesperrt">Refraktometer</em> (ca.&nbsp;1870), der
+<em class="gesperrt">Beleuchtungsapparat</em> zum Mikroskop (1872), die Systeme der
+<em class="gesperrt">homogenen Immersion</em> (1878/79), die <em class="gesperrt">Apochromate</em> (1886),
+die <em class="gesperrt">Relieffernrohre</em>, unter der anderen Rubrik die Grundlegung
+der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu deren
+Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der Begrenzungen,
+&raquo;Eintritts-&laquo; und &raquo;Austrittspupille&laquo;), die Theorie der
+Lichtst&auml;rke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beitr&auml;ge zur
+Theorie der Abbildungsfehler.</p>
+
+<p>Ende 1888 starb Dr. <span class="smcap">Carl Zeiss</span>, Ende 1889 trat der 1881
+als Mitteilhaber in die Firma eingetretene Sohn Dr. <span class="smcap">Roderich
+Zeiss</span> von der Leitung des Unternehmens zur&uuml;ck und <span class="smcap">Abbe</span> blieb
+bis 1891 alleiniger Leiter. In der Zwischenzeit, von 1889 bis 1891,
+wurden die Unterhandlungen betrieben, die dazu f&uuml;hrten, da&szlig; am
+1. Juli 1891 die von <span class="smcap">Ernst Abbe</span> schon 1886 geplante, im Mai
+1889 zustande gekommene &raquo;Carl Zeiss-Stiftung&laquo; alleinige Inhaberin
+der Optischen Werkst&auml;tte und Mitinhaberin des Glaswerks
+von Schott &amp; Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am
+26. Juli 1896 von <span class="smcap">Ernst Abbe</span> vollzogen, am 16. August 1896
+landesherrlich best&auml;tigt. Der Stiftung &uuml;bermittelte <span class="smcap">Ernst Abbe</span>
+1891 sein ganzes Verm&ouml;gen bis zur gesetzlich zul&auml;ssigen Grenze
+und behielt sich f&uuml;rderhin nur die Stellung eines &raquo;Mitglieds der
+Gesch&auml;ftsleitung&laquo; vor.</p>
+
+<p>Diese legte <span class="smcap">Abbe</span> im April 1903 nieder, um sich, nach damals
+noch gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit,
+ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen
+Aufgaben hingeben, eine genauere Begr&uuml;ndung des Statuts u.&nbsp;a.&nbsp;m.
+ausarbeiten zu k&ouml;nnen. Dem Siechtum lie&szlig; sich aber nicht mehr
+Einhalt tun und der schnelle Verfall der Kr&auml;fte endete am 14. Januar
+1905 mit dem Tode.</p>
+
+<p>Jena, 15. Juni 1906.</p>
+
+<p class="right-indent">Dr. <b>S. Czapski.</b></p>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_1_1" id="Footnote_1_1"></a><a href="#FNanchor_1_1"><span class="label">[1]</span></a> Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier f&uuml;r <span class="smcap">Ernst Abbe</span> am 17. Januar
+1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl. auch u.&nbsp;a. die Nekrologe von
+<span class="smcap">Auerbach</span> (Naturwissenschaftl. Wochenschr. 1905, Nr.&nbsp;9 und Plutus 3. Heft), <span class="smcap">Czapski</span>
+(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr.&nbsp;6), <span class="smcap">Kr&uuml;ss</span> (Deutsche
+Mechaniker-Zeitung 1905, Nr.&nbsp;2), v. <span class="smcap">Rohr</span> (Zeitschr. f. Instrumentenkunde 1905, 3. Heft),
+M.&nbsp;V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II), <span class="smcap">Wandersleb</span> (Naturwissenschaftl.
+Rundschau 1905, Nr.&nbsp;14).</p></div>
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a name="Inhalt" id="Inhalt"></a>Inhalt.</h2>
+
+<table border="0" summary="">
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#I">I.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#I">
+Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen? (1894)
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>
+<h4 class="toc"><span style="margin-left: 2em;"><a href="#A">A. Steuersystem</a></span></h4>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>
+<h4 class="toc"><span style="margin-left: 2em;"><a href="#B">B. Arbeiterschutz</a></span></h4>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>
+<h4 class="toc"><span style="margin-left: 2em;"><a href="#Anhang">Anhang (Aus &raquo;Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung&laquo;.)</a></span></h4>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#II">II.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#II">
+Ged&auml;chtnisrede zur Feier des 50j&auml;hrigen Bestehens der Optischen Werkst&auml;tte (1896)
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#III">III.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#III">
+&Uuml;ber Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Gro&szlig;industrie (1897).
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#IV">IV.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#IV">
+&Uuml;ber die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkst&auml;tte (1897)
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#V">V.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#V">
+Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898)
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#VI">VI.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#VI">
+Die rechtswidrige Beschr&auml;nkung der Versammlungsfreiheit im Gro&szlig;herzogtum Sachsen (1900)
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#VII">VII.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#VII">
+Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verk&uuml;rzung des industriellen
+Arbeitstages (1901)
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#VIII">VIII.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#VIII">
+&Uuml;ber die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902)
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#IX">IX.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#IX">
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion von
+1906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst Erg&auml;nzungsstatut
+(1900)
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#X">X.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#X">
+Motive und Erl&auml;uterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung
+(1895)
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#Xa">Xa.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#Xa">
+Motive und Erl&auml;uterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf, Titel V (1896)
+</a></h3>
+</td></tr>
+<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#Xb">Xb.</a></h3></td><td>&nbsp;</td><td>
+<h3 class="toc"><a href="#Xb">
+Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erl&auml;uterungen zu Titel I und II
+des Stiftungsstatuts (1900)
+</a></h3>
+</td></tr>
+</table>
+
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_1" id ="Page_1" title="1"></a><a name="I" id="I"></a>I.</h2>
+
+<h2>Welche soziale Forderungen soll die
+Freisinnige Volkspartei in ihr Programm
+aufnehmen?</h2>
+
+<hr style="width: 15%;" />
+<p>Zwei Vortr&auml;ge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21. M&auml;rz 1894.</p>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+<h4><a name="A" id="A"></a><b>A. Steuersystem.</b></h4>
+
+
+<p class="center"><em class="gesperrt">Meine Herren!</em></p>
+
+<p>Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung
+des Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei t&auml;tig
+sich zu beteiligen. Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, da&szlig;
+auf dem Parteitag, der in diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich
+abgesonderte demokratische Fl&uuml;gel der fr&uuml;heren Deutschfreisinnigen
+Partei eine klare und entschiedene Stellung nehme zu den
+wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, welche das Volk
+bewegen. Und zwar wollen wir darauf hinzuwirken versuchen,
+da&szlig; diese Stellungnahme eine <em class="gesperrt">andere</em> werde, als sie werden k&ouml;nnte
+gem&auml;&szlig; den sozialpolitischen Anschauungen, die in der ehemaligen
+Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorg&auml;ngerin, der Fortschrittspartei,
+die herrschenden immer geblieben sind.</p>
+
+<p>Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische
+Arbeit darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das gr&ouml;&szlig;ere Ma&szlig;
+von b&uuml;rgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen,
+welches den nordischen und anglo-s&auml;chsischen Zweigen des germanischen
+Stammes eine gl&uuml;cklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten
+hat zuteil werden lassen. Und wir wissen Dank den
+M&auml;nnern, die in der schweren Zeit der letzten 16 Jahre die Fahne
+des politischen Fortschrittes noch hochgehalten haben und nicht<a class="page" name="Page_2" id ="Page_2" title="2"></a>
+entmutigt durch die &Uuml;bermacht der Gegner und durch die Teilnahmlosigkeit
+des B&uuml;rgertums, in dieser Zeit, wenn sie auch nur
+weniges f&ouml;rdern konnten, doch noch manches gerettet haben, was
+ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls
+verloren w&auml;re. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der
+&Uuml;berzeugung, da&szlig; nur gefestigte Institutionen b&uuml;rgerlicher Freiheit,
+die allen Kreisen des Volkes t&auml;tige Teilnahme an seinen
+&ouml;ffentlichen Angelegenheiten gew&auml;hrleisten, den Hort bilden k&ouml;nnen
+f&uuml;r gesunde wirtschaftliche und soziale Zust&auml;nde.</p>
+
+<p>Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren
+&Uuml;berzeugung Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise l&auml;ngst
+feststeht: da&szlig; die Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung
+jener politischen Ziele ein lebenskr&auml;ftiger Faktor f&uuml;r die Fortentwickelung
+unseres &ouml;ffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere
+Wege beschreiten m&uuml;sse, als in bezug auf mehrere Angelegenheiten
+des Volksinteresses von ihrer Vorg&auml;ngerin eingeschlagen worden sind.</p>
+
+<p>Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt:
+entweder sie leugnet, da&szlig; in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen
+und sozialen Zust&auml;nden ernstliche &Uuml;bel &uuml;berhaupt vorhanden seien,
+sie behauptet, alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung
+und deshalb liege zu Verbesserungen und Reformen Anla&szlig; gar
+nicht vor; oder sie erkennt solche &Uuml;bel als wirklich vorhanden
+an &mdash; damit aber auch die Verpflichtung, <em class="gesperrt">positiv</em> mitzuarbeiten
+zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher Reform, unbek&uuml;mmert
+darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu finden
+man hoffen oder f&uuml;rchten mag.</p>
+
+<p>Der erstere von beiden Standpunkten ist f&uuml;r irgend eine liberale
+Partei nicht mehr denkbar, am wenigsten aber f&uuml;r eine Partei,
+welche die soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als
+Aufgabe hingestellt, damit also ausgesprochen hat, da&szlig; diese Befreiung
+zurzeit noch nicht vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner
+wirtschaftlicher und sozialer &Uuml;bel im Volksleben einmal
+anerkannt, so ist damit auch anerkannt, da&szlig; es sich um &Uuml;bel handelt,
+die notwendigerweise neun Zehntel des ganzen Volkes &mdash; sei es
+auch den einzelnen zum Teil noch unbewu&szlig;t &mdash; ber&uuml;hren m&uuml;ssen.
+&Uuml;beln solcher Art gegen&uuml;ber das alsbaldige t&auml;tige Eingreifen mit
+wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der platonischen
+Vertr&ouml;stung: der Fortschritt in der Richtung b&uuml;rgerlicher und wirtschaftlicher
+Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst &uuml;berwinden,
+hie&szlig;e einfach, jedem erkennbar machen, da&szlig; man diese<a class="page" name="Page_3" id ="Page_3" title="3"></a>
+&Uuml;bel entweder nicht beseitigen wolle, oder da&szlig; man sie auf dem
+Wege gesetzlicher Reformen nicht beseitigen <em class="gesperrt">k&ouml;nne</em>. Und dann
+w&auml;re denen recht gegeben, welche behaupten, da&szlig; diese &Uuml;bel auf
+dem Boden der jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung &uuml;berhaupt
+nicht zu &uuml;berwinden seien, sondern nur durch v&ouml;llige Umw&auml;lzung
+dieser Ordnung und welche daraufhin ganz konsequenterweise sagen:
+wenn solche Umw&auml;lzung auf friedlichen Wegen nicht zu erreichen
+sein sollte, so wird sie wohl oder &uuml;bel einmal auf gewaltsamen
+Wegen sich vollziehen m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Wie t&ouml;richt und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen
+der Sozialdemokratie befunden werden m&ouml;gen &mdash; <em class="gesperrt">keine</em> Ideen haben
+zu wollen ist ihr gegen&uuml;ber noch viel t&ouml;richter und unheilvoller. L&auml;&szlig;t
+man der Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei
+zu sein, welche &uuml;ber die Verbesserung der sozialen Zust&auml;nde noch
+Ideen hat, so m&uuml;ssen die t&auml;glich gr&ouml;&szlig;er werdenden Kreise derer,
+denen die &Uuml;bel, unter welchen sie tats&auml;chlich leiden, zum Bewu&szlig;tsein
+kommen, mehr und mehr ihre Hoffnung auf die Verwirklichung
+<em class="gesperrt">dieser</em> Ideen setzen und mehr und mehr in dieser Partei
+die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion sie eine Hebung
+ihrer Lage &uuml;berhaupt zu erwarten haben. <em class="gesperrt">Und dann geh&ouml;rt
+die Zukunft dem &raquo;Zukunftsstaat&laquo;!</em> Denn da&szlig; die Polizeikn&uuml;ppel
+schlechte geistige Waffen sind, hat zum &Uuml;berflu&szlig; auch
+der Versuch gezeigt. Eine Partei aber, welche zwar eine &raquo;Volkspartei&laquo;
+sich nennt, jedoch bei der gro&szlig;en Majorit&auml;t des &raquo;Volkes&laquo; mehr
+und mehr das Vertrauen verl&ouml;re, da&szlig; sie den Willen und die F&auml;higkeit
+habe, gerechten Beschwerden auf ihren Wegen Abhilfe zu
+schaffen, w&uuml;rde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger Vertretung
+ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann sie
+nur sch&ouml;pfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit
+denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des
+Volkes die Teilnahme an den &ouml;ffentlichen Angelegenheiten jeweils
+steht.</p>
+
+<div class="blockquot"><p>So mu&szlig; also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen:
+welche soziale Forderungen hat eine &raquo;freisinnige Volkspartei&laquo;
+in ihr Programm aufzunehmen, <em class="gesperrt">damit sie ihren
+Namen mit Ehren f&uuml;hren k&ouml;nne?</em></p></div>
+
+<p>Ich habe mich erboten, &uuml;ber diese Frage das einleitende
+Referat zu &uuml;bernehmen, welches zun&auml;chst in unserem Kreise<a class="page" name="Page_4" id ="Page_4" title="4"></a>
+Unterlagen f&uuml;r eine Verst&auml;ndigung &uuml;ber das einzelne zu schaffen
+suchen soll.</p>
+
+<p>Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings
+nicht berufen auf ein gr&uuml;ndliches, systematisches Studium der volkswirtschaftlichen
+und sozialen Theorien und selbst nicht einmal
+darauf, da&szlig; ich etwa in der &ouml;ffentlichen Diskussion dieser Angelegenheiten
+praktisch mich schon bet&auml;tigt h&auml;tte. Zum einen wie
+zum anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft
+nicht &uuml;brig gelassen. Diesem Mangel gegen&uuml;ber kann ich mich jedoch
+auf etwas berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben
+k&ouml;nnen: eine eigene <em class="gesperrt">lebendige</em> Erfahrung. Denn seit ungef&auml;hr
+25 Jahren bin ich mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben,
+auf dessen Boden die sozialen Vorg&auml;nge und Erscheinungen sich
+abspielen. Und zwar haben die Umst&auml;nde es mit sich gebracht &mdash; was
+ich als Student mir nicht h&auml;tte tr&auml;umen lassen &mdash; da&szlig; ich
+selbst &raquo;Unternehmer&laquo; geworden bin, n&auml;mlich einer, der die gewerbliche
+T&auml;tigkeit von vielen andern Personen, zuerst von 20, dann
+von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer fabrikatorischer
+Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte &mdash; was
+ja wohl unter allen Umst&auml;nden ein n&uuml;tzlicher und anst&auml;ndiger Beruf
+ist. Da aber diese T&auml;tigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei
+mit der Zeit von selbst auch Kapitalist geworden, d.&nbsp;h. einer von
+denen, welche angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als
+Produktionsmittel f&uuml;r weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe
+also Gelegenheit gehabt, die Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens
+im Bereich eines einzelnen Industriezweiges, aus allern&auml;chster
+N&auml;he anzusehen, und dadurch zugleich einen Schl&uuml;ssel
+gewonnen f&uuml;r das Verst&auml;ndnis entsprechender Erscheinungen auf
+Gebieten au&szlig;erhalb meines eigenen Wirkungskreises. Gem&auml;&szlig; den
+Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mu&szlig;te ich nun
+diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers
+und des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch
+immer betrachten m&uuml;ssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem
+nicht unter der Hand Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen
+wollten. Ich habe also diese Vorg&auml;nge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten
+Seiten her ansehen k&ouml;nnen: einerseits unter dem
+Gesichtswinkel des Unternehmer- und Kapitalisteninteresses, andererseits
+aber auch vom Standpunkt des Interesses der Arbeiter &mdash; und
+dann habe ich, unabh&auml;ngig von jeder Beeinflussung durch
+&auml;u&szlig;ere R&uuml;cksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen k&ouml;nnen unter<a class="page" name="Page_5" id ="Page_5" title="5"></a>
+dem Gesichtspunkt des &ouml;ffentlichen Interesses und des Gemeinwohls.</p>
+
+<p>Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten
+Ansichten gelangt &uuml;ber Bedeutung und Wirkung gewisser
+Einrichtungen unserer gegenw&auml;rtigen Wirtschaftsordnung und
+Staatsgesetzgebung und auch &uuml;ber die Ursachen, aus welchen einzelne
+als besonders gef&auml;hrlich zu betrachtende Wirkungen hervorgehen.
+Diese Ansichten unterscheiden sich allerdings in manchen
+St&uuml;cken stark von dem, was zu denken und zu sagen in meinen
+Kreisen bei den meisten f&uuml;r wohlanst&auml;ndig gilt. Indes trage ich
+kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu
+einer Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt
+gegebenen Anla&szlig; auch &ouml;ffentlich auszusprechen und geeignetenfalls
+zu vertreten. Ihnen entnehme ich also die Grundlagen meines
+Referates &uuml;ber die vorhin gestellte Frage &mdash; indem ich es darauf
+ankommen lasse, ob das eine oder das andere darin etwa f&uuml;r geeignet
+befunden werden m&ouml;chte, als Ausgangspunkt von neuen
+Bestrebungen de lege ferenda in einer freisinnigen Volkspartei zu
+dienen. Es w&auml;re aber nicht ehrlich, wenn ich dabei verschweigen
+wollte, da&szlig; die erste Anregung zu eigener Stellungnahme gegen&uuml;ber
+den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben hat aus gelegentlichem
+pers&ouml;nlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten
+und hochachtbarsten F&uuml;hrer der deutschen Sozialdemokratie. Die
+&auml;lteren unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede,
+welche der &raquo;Drechslergeselle August Bebel&laquo; im Sommer 1871<a name="FNanchor_2_2" id="FNanchor_2_2"></a><a href="#Footnote_2_2" class="fnanchor">[2]</a> hier
+im Engelsaale gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten
+Punkten meinen Widerspruch herausforderte, so hat sie mir doch
+einen nachhaltigen Impuls gegeben, angesichts der wirtschaftlichen
+Vorg&auml;nge in meinem Umkreis immer die Augen offen zu halten
+und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt war, unter dem
+Bewu&szlig;tsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des weiteren
+aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner Ansichten
+die wichtigen Ausf&uuml;hrungen der Bodenbesitzreformer, die
+mir durch die Schriften Fl&uuml;rscheims und durch unseren Freund
+Dr. Harmening n&auml;her gebracht worden sind.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschlie&szlig;lich darin: diejenigen
+Punkte namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Be<a class="page" name="Page_6" id ="Page_6" title="6"></a>strebungen
+der entschieden freisinnigen Parteien Ankn&uuml;pfung darbieten
+zur Weiterbildung des Parteiprogramms in der Richtung
+auf fruchtbare soziale Reformen. Ich habe sodann in concreto zu
+zeigen, da&szlig; gegen&uuml;ber unbestreitbaren sozialen &Uuml;beln und Gefahren,
+die in den gegenw&auml;rtigen Zust&auml;nden gegeben sind, <em class="gesperrt">wirkliche</em>
+Reformen, welche den &Uuml;beln an die Wurzel gehen, nicht
+blo&szlig; an ihren Symptomen kurieren wollen, m&ouml;glich sind ohne
+Umw&auml;lzung der Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr
+durch Ma&szlig;nahmen, die auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen
+von der Gesetzgebung &mdash; wenn die entscheidenden
+Faktoren nur <em class="gesperrt">wollen</em> &mdash; ohne weiteres eingeleitet und schrittweise
+durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnen. Denn es soll sich nicht handeln
+d&uuml;rfen um irgend welche Zukunftsideale, deren Verwirklichung,
+wenn &uuml;berhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines jahrhundertelangen
+Umbildungsprozesses m&ouml;glich w&auml;re, sondern um bestimmte
+Anforderungen, die vern&uuml;nftigerweise an die <em class="gesperrt">heutige</em> Gesetzgebung
+gestellt werden k&ouml;nnen. F&uuml;r das soziale Programm einer
+politischen Reformpartei d&uuml;rfen nur Anforderungen in Betracht
+kommen, deren Erf&uuml;llung, wie gro&szlig; auch die Widerst&auml;nde sein
+m&ouml;chten, die sie von Seiten bestimmter Interessengruppen zun&auml;chst
+zu gew&auml;rtigen haben, doch nichts weiter zur Voraussetzung hat,
+als die allm&auml;hliche &Uuml;berwindung <em class="gesperrt">solcher</em> Widerst&auml;nde.</p>
+
+<p>Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne
+hier einzugehen gedenke: die <em class="gesperrt">Steuergesetzgebung</em>, die mit dem
+&raquo;<em class="gesperrt">Arbeiterschutz</em>&laquo; zusammenh&auml;ngenden Fragen, und Angelegenheiten
+der <em class="gesperrt">Volksbildung</em>. Ich beziehe mich dabei vorzugsweise
+auf den Programmentwurf, welchen der verdiente F&uuml;hrer der Gewerkvereins- und
+Genossenschaftsbestrebungen, Dr. <em class="gesperrt">Max Hirsch</em>,
+schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen Volkspartei eingebracht
+hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist, da&szlig; er
+auf dem n&auml;chsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion
+treten werde. Selbstverst&auml;ndlich aber habe ich dabei nicht minder
+im Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale
+Programm der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge F&uuml;hlung
+zu treten der norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige
+Angelegenheit zu betrachten haben wird.</p>
+
+<p>F&uuml;r den heutigen Abend beschr&auml;nke ich mich &uuml;brigens ganz
+auf den zuerst angef&uuml;hrten Gegenstand, die Besteuerungsfragen &mdash; zu
+welchem ich das Folgende anzubringen habe.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_7" id ="Page_7" title="7"></a>Die Bek&auml;mpfung des Systems indirekter Steuern und die
+Forderung, alle Staatsbed&uuml;rfnisse anzuweisen auf direkte Steuern,
+geh&ouml;ren von jeher zu den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich
+liberalen Parteien in Deutschland. Nat&uuml;rlich ist auch f&uuml;r uns
+kein Wort mehr zu verlieren &uuml;ber die Ungerechtigkeit und Gemeinsch&auml;dlichkeit
+einer Besteuerungsart, welche die Reichen verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig
+ganz wenig belastet und deshalb, damit &uuml;berhaupt
+&raquo;etwas einkomme&laquo;, den weitaus gr&ouml;&szlig;ten Teil der Staatslasten auf
+die Masse der arbeitenden Bev&ouml;lkerung abw&auml;lzen, dadurch aber
+die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend herabdr&uuml;cken
+mu&szlig;. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht
+geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine &raquo;liberale&laquo;
+Partei war. &mdash; Zuzugeben ist nat&uuml;rlich auch, da&szlig; eine direkte Besteuerung
+des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als
+solche, um so vollkommener beseitigen k&ouml;nnte, in je sch&auml;rferer
+Progression dabei die gr&ouml;&szlig;eren Einkommen herangezogen w&uuml;rden.
+Nichtsdestoweniger finde ich in der Forderung solcher progressiven
+<em class="gesperrt">Einkommen</em>steuer immer noch ein gro&szlig;es sozialpolitisches Defizit.
+Es ist n&auml;mlich f&uuml;r ein Steuersystem nicht genug, da&szlig; es,
+rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder gerecht sei. In jedem
+Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den &raquo;Zukunftsstaat&laquo;
+hinf&uuml;hren will, oder auf die Katastrophen, welche dieses Wort ank&uuml;ndigt,
+mu&szlig; meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine
+andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen
+werden &mdash; n&auml;mlich der Regulator zu sein f&uuml;r das Verh&auml;ltnis zwischen
+Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse
+zerst&ouml;rende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen
+Produktionsweise.</p>
+
+<p>Solche zerst&ouml;rende Wirkungen &mdash; deren Dasein und fortw&auml;hrendes
+Anwachsen heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren
+wird &mdash; sind aber zu erblicken in der fortw&auml;hrend zunehmenden
+Tributpflichtigkeit aller Arbeit zugunsten des Besitzes
+und in der damit Hand in Hand gehenden fortschreitenden Konzentration
+des Besitzes auf eine immer kleiner werdende Minorit&auml;t
+des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt &mdash; den ich sogleich n&auml;her
+entwickeln werde &mdash; komme ich dazu, dem Programm der demokratischen
+Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine wesentlich
+anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen,
+die ich vorgreifend &mdash; um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden
+Er&ouml;rterungen erkennbar zu machen &mdash; dahin formuliere:</p>
+
+<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_8" id ="Page_8" title="8"></a>Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung
+<em class="gesperrt">aller Besteuerung</em> des <em class="gesperrt">Arbeitseinkommens</em>. Anweisung
+aller Bed&uuml;rfnisse von Staat und Reich auf eine
+<em class="gesperrt">reine Verm&ouml;genssteuer</em>, welche, nach oben progressiv,
+alle gr&ouml;&szlig;eren Verm&ouml;gen besteuert ann&auml;hernd mit dem
+Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfu&szlig;es &mdash; in
+der ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf
+des gesamten Nationalverm&ouml;gens f&uuml;r den Staat (d.&nbsp;h. f&uuml;r
+Staat und Reich) in Anspruch zu nehmen.</p></div>
+
+<p>Die Begr&uuml;ndung einer solchen Forderung entnehme ich aber
+den folgenden Erw&auml;gungen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Das Gesamtverm&ouml;gen des Deutschen Volkes wird auf nicht
+viel unter 200 Milliarden anzuschlagen sein &mdash; alles zusammen
+gerechnet, was an nutzbarem Grund und Boden, an Geb&auml;uden in
+Stadt und Land, an Inventar der Industrie und an mobilem Kapital
+in Deutschland sich vorfindet und alles in der &uuml;blichen Weise
+nach seinem Ertragswert veranschlagt. L&auml;&szlig;t auch die Ziffer selbst
+sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch die Einkommens-
+und Verm&ouml;gensstatistik gen&uuml;gende Anhaltspunkte daf&uuml;r, da&szlig; die
+untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein k&ouml;nne. Ich
+nehme diese Ziffer hier an &mdash; eigentlich nur zur Exemplifikation;
+denn die Schlu&szlig;folgerungen w&uuml;rden sachlich ebenso bestehen
+bleiben, auch wenn eine viel niedrigere Zahl eingesetzt w&uuml;rde.</p>
+
+<p>Von diesem Nationalverm&ouml;gen Deutschlands liegt in der
+jetzigen Zeit hochentwickelter Wirtschaftst&auml;tigkeit fast kein St&uuml;ck
+brach. Abgesehen von ganz wenigen, in ihrer Summe geringf&uuml;gigen
+Objekten steht alles in Benutzung als Mittel f&uuml;r weitere
+G&uuml;tererzeugung, sei es in der Hand der Eigent&uuml;mer selbst, sei es
+in der Hand anderer, denen letztere ihren Besitz zeitweilig &uuml;berlassen.
+Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, da&szlig; alle Verm&ouml;gensobjekte,
+mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen Luxusgegenst&auml;nde,
+sich sch&auml;tzen lassen und tats&auml;chlich auch immer gesch&auml;tzt
+werden nach dem <em class="gesperrt">Nutz</em>wert oder <em class="gesperrt">Ertrags</em>wert, den sie
+f&uuml;r den Eigent&uuml;mer haben &mdash; insofern haben, als er entweder selbst
+sie als Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem
+Zweck &auml;ndern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten
+kann.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_9" id ="Page_9" title="9"></a>Demgem&auml;&szlig; hat in unserer Zeit aller Besitz neben und au&szlig;er
+seinem urspr&uuml;nglichen, nat&uuml;rlichen Wert: durch seinen <em class="gesperrt">Verbrauch</em>
+Mittel der Lebensf&uuml;hrung, des Genusses usw. zu sein, noch einen
+besonderen, sehr eigenartigen Wert: <em class="gesperrt">ohne</em> dem Verbrauch oder
+der Minderung zu unterliegen, dem Eigent&uuml;mer Vorteile zu verschaffen,
+welche einem Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig
+sind, und zwar, wenn er will, ohne jede T&auml;tigkeit seinerseits, da
+er immer andere findet, die an seiner Statt die erforderliche T&auml;tigkeit
+aus&uuml;ben.</p>
+
+<p>Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als
+Faktor des Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen
+Datums. Selbst die Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle
+des Ertrags in sich selbst ist &mdash; Grund und Boden &mdash;, hat in Wahrheit
+jene zweite Eigenschaft nur insoweit und solange gehabt, als
+die Institution der Leibeigenschaft den Boden mit arbeitsf&auml;higen
+H&auml;nden, als ihm zugeh&ouml;rigen Bestandteil des Eigentums, ausger&uuml;stet
+hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen Bedingungen
+f&uuml;r jede Ertragsf&auml;higkeit von Verm&ouml;gen und Besitz: da&szlig;, erstens,
+die Objekte desselben nicht nur Mittel der G&uuml;tererzeugung sein
+<em class="gesperrt">k&ouml;nnen</em>, sondern da&szlig; sie hierzu auch tats&auml;chlich voll benutzt
+werden &mdash; d.&nbsp;h. da&szlig; die Wirtschaftst&auml;tigkeit des ganzen Volkes
+gen&uuml;gend entwickelt und gesteigert sei, damit immer solche sich
+finden <em class="gesperrt">m&uuml;ssen</em>, welche diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung
+&uuml;bernehmen wollen &mdash; und da&szlig; zweitens die Einrichtungen
+des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz, dem Eigent&uuml;mer
+erm&ouml;glichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der Hand
+und in die Verwahrung anderer zu geben.</p>
+
+<p>Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtverm&ouml;gen des
+Deutschen Volkes f&uuml;r die Gesamtheit der anteiligen Eigent&uuml;mer
+abwirft, ist gem&auml;&szlig; der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem
+dermaligen Stand des Zinsfu&szlig;es auf rund 5 Milliarden Mark j&auml;hrlich
+zu veranschlagen, wenn man nur beil&auml;ufig 3 Prozent als durchschnittliche
+H&ouml;he von Bodenrente und Hypothekenzins annimmt.
+Wenn diese Rentensumme sich gleichm&auml;&szlig;ig verteilte, so erg&auml;be
+sie also etwa 500 Mark j&auml;hrlich f&uuml;r jede von den rund 10 Millionen
+Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich. Hierbei ist
+jedoch selbstverst&auml;ndlich alles au&szlig;er Ansatz gelassen, was, wenn
+es auch gew&ouml;hnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung
+mitbegriffen wird, doch nicht <em class="gesperrt">reiner</em> Zins, sondern &Auml;quivalent
+f&uuml;r irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist<a class="page" name="Page_10" id ="Page_10" title="10"></a> &mdash;
+im besondern also der Unternehmergewinn, den jemand &uuml;ber den
+blo&szlig;en Pacht- oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen
+Besitz in landwirtschaftlicher oder industrieller T&auml;tigkeit selbst
+nutzbar macht, ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was
+ganz oder zum Teil den Charakter von Risikopr&auml;mie tr&auml;gt. Gerechnet
+ist also nur derjenige Verm&ouml;gensertrag, der den Eigent&uuml;mern
+auf Grund ihrer Besitztitel zuflie&szlig;t oder doch, wenn sie
+wollen, zuflie&szlig;en kann ohne irgend andere direkte Mitwirkung als
+viertelj&auml;hrliches Einkassieren f&auml;lliger Zinsen, Pachtgelder u.&nbsp;dergl.</p>
+
+<p>Woher kommt nun die vorher genannte gro&szlig;e Summe, die
+j&auml;hrlich in Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet,
+teils von sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? &mdash;
+Da ausschlie&szlig;lich die menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor
+noch nicht da waren, so kann kein Zweifel dar&uuml;ber bestehen,
+da&szlig; es die Gesamtheit aller Arbeitenden im Volk ist, welche jene
+Summe f&uuml;r die Gesamtheit aller Besitzenden durch ihre Arbeit
+j&auml;hrlich aufzubringen hat, und zwar daf&uuml;r aufzubringen hat, da&szlig;
+die Eigent&uuml;mer der Objekte des Nationalverm&ouml;gens diese Objekte
+der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der G&uuml;tererzeugung vorhalten
+oder darleihen.</p>
+
+<p>Das durchschnittliche Einkommen einer f&uuml;nfk&ouml;pfigen Familie
+in Deutschland betr&auml;gt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht &uuml;ber
+1500 Mark j&auml;hrlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, da&szlig; nach
+der Einkommenstatistik f&uuml;r Preu&szlig;en und Sachsen &uuml;ber 70 Proz.
+der Bev&ouml;lkerung dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen
+noch nicht, und ungef&auml;hr 50 Proz. noch nicht die H&auml;lfte davon
+erreicht. Hierbei ist aber alles Zins- oder Renteneinkommen bei
+denen, die dergleichen haben, mitgerechnet. Nach Abzug desselben
+in der vorher angenommenen H&ouml;he verbleibt mithin f&uuml;r
+die ganze eigentliche Arbeitst&auml;tigkeit des Deutschen Volkes nur
+ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichm&auml;&szlig;ig verteilt gedacht, pro
+Familie h&ouml;chstens 1000 Mark j&auml;hrlich abwirft &mdash; alles eingeschlossen,
+was nicht reiner Zins ist, also au&szlig;er dem gew&ouml;hnlichen
+Arbeitslohn auch die Geh&auml;lter aller &ouml;ffentlichen und Privat-Beamten
+und aller Unternehmer- und Handelsgewinn.</p>
+
+<p>Die Verzinsung des Nationalverm&ouml;gens beansprucht hiernach
+zurzeit in Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch
+die Verbindung von Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung
+und l&auml;&szlig;t nur zwei Drittel davon als Entgelt f&uuml;r die Arbeitst&auml;tig<a class="page" name="Page_11" id ="Page_11" title="11"></a>keit
+selbst &uuml;brig. Mithin hat die Gesamtheit aller Arbeitenden in
+allen T&auml;tigkeitsgebieten, dem Durchschnitt nach, immer <em class="gesperrt">zwei
+Tage in der Woche</em> zu arbeiten f&uuml;r die Gesamtheit der Besitzenden,
+d.&nbsp;h. derer, welche Miteigent&uuml;mer des Nationalverm&ouml;gens
+sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden mu&szlig;. Denn
+zur Bemessung des <em class="gesperrt">durchschnittlichen</em> Anteils der einzelnen
+an dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Ma&szlig;stab
+als den relativen Wert den die Arbeit der einzelnen f&uuml;r sie
+selbst hat.</p>
+
+<p>Es geh&ouml;rt nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten
+Wege zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen
+Klassen der Arbeitst&auml;tigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt
+oder indirekt leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat.
+Sozialpolitisch hat nur das Endresultat Bedeutung, welches das
+Verh&auml;ltnis zwischen Arbeit und Kapital f&uuml;r die Gesamtheit der
+Arbeitenden gegen&uuml;ber der Gesamtheit der Besitzenden zum Ausdruck
+bringt. Ich erw&auml;hne also nur noch, da&szlig; die zuvor charakterisierte
+Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft, soweit sie in
+irgend einer Form arbeitst&auml;tig sind &mdash; alle vom letzten Tagel&ouml;hner
+bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten
+haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren,
+aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von
+den wenigen, welchen die Staatsraison eine repr&auml;sentative Lebenshaltung
+nach dem Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den
+Beamten der arme Teufel &raquo;Staat&laquo; von sechs Tagen, welche sie
+arbeiten, nur die bewu&szlig;ten vier Tage wirklich bezahlen; denn
+nachdem alles Arbeitseinkommen der B&uuml;rger durch die Vorwegnahme
+der Zinsquote schon stark herabgedr&uuml;ckt ist, k&ouml;nnen Steuern,
+welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich halten,
+unm&ouml;glich noch in gen&uuml;gender H&ouml;he auferlegt werden, um den
+Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.</p>
+
+<p>Das zuvor charakterisierte Verh&auml;ltnis von Arbeit und Besitz
+gewinnt seine soziale Bedeutung nat&uuml;rlich nur in Verbindung mit
+der Tatsache der &auml;u&szlig;erst ungleichm&auml;&szlig;igen &mdash; und nach dem jetzigen
+Lauf der Dinge noch immer ungleichm&auml;&szlig;iger werdenden &mdash; Verteilung
+des Besitzes. Eine solche Bedeutung w&uuml;rde ihm gar nicht
+zukommen, wenn das Gesamtverm&ouml;gen des Volkes auf die Individuen
+in den verschiedenen Volksschichten <em class="gesperrt">durchschnittlich</em>
+sich verteilte proportional dem Werte pers&ouml;nlicher Arbeitsleistung
+in diesen Schichten. Alsdann w&auml;re jeder sein eigener Zinsherr,<a class="page" name="Page_12" id ="Page_12" title="12"></a>
+n&auml;hme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen Tributleistung
+selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch erhebliches
+Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der
+Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen &uuml;brig. Die Wirklichkeit
+aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen Bilanz.
+Zwar gibt es nur verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig wenige, welche gar keinen,
+auch nicht den kleinsten, Anteil am Nationalverm&ouml;gen h&auml;tten, noch
+nicht einmal den notd&uuml;rftigsten Betriebsfonds f&uuml;r eine kleine Hauswirtschaft;
+sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, f&uuml;r
+welche &mdash; soweit es Arbeitst&auml;tige sind &mdash; die Renteneinnahme,
+einschlie&szlig;lich der Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen
+Besitzes, einen nennenswerten Zuschu&szlig; zum Arbeitseinkommen
+ausmacht, sei es auch nur viel weniger als die normalen 50 Proz.
+Tats&auml;chlich bedeutet das vorher gekennzeichnete Verh&auml;ltnis: effektive
+Abgabe einer gr&ouml;&szlig;eren oder geringeren Quote des nat&uuml;rlichen
+Arbeitsertrags seitens der gro&szlig;en Majorit&auml;t der Arbeitst&auml;tigen an
+die kleine Minorit&auml;t derjenigen Miteigent&uuml;mer am Nationalverm&ouml;gen,
+welche die gro&szlig;en Brocken desselben inne haben. Mindestens
+80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenw&auml;rtig tributpflichtig geworden
+zugunsten der obersten 5 Proz.</p>
+
+<p>Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt
+klar genug zutage.</p>
+
+<p>Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages
+durch den Abzug der Zinsquote dr&uuml;ckt relativ am st&auml;rksten
+die untersten Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens
+um so h&auml;rter wirkt, je weniger seine absolute H&ouml;he die Erfordernisse
+der notd&uuml;rftigsten Lebensf&uuml;hrung &uuml;berschreitet. In diesen
+untersten Volksklassen ist aber gerade die weitaus gr&ouml;&szlig;te Majorit&auml;t
+der unselbst&auml;ndigen Arbeiter enthalten, deren Arbeitsertrag noch
+einem zweiten Abzug zugunsten des &raquo;Unternehmergewinns&laquo; unterliegt &mdash; kraft
+der wirtschaftlichen Verh&auml;ltnisse, auf welche mein
+zweites Referat sich beziehen wird. So ergibt sich also eine
+starke Herabsetzung des sonst m&ouml;glichen durchschnittlichen Niveaus
+der Lebenshaltung der breiten Volksschichten. Je weniger nun
+die herabgesunkene Lebenshaltung der &Auml;rmsten ihnen noch einen
+indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen
+&uuml;brig l&auml;&szlig;t, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung
+zur Zinsquote des Gesamtverm&ouml;gens die Bedeutung und den Charakter
+der reinen Frone.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_13" id ="Page_13" title="13"></a>Weitere sehr verh&auml;ngnisvolle Wirkungen ergeben sich auf
+Grund des Umstandes, da&szlig; von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung
+des Nationalverm&ouml;gens j&auml;hrlich aufgebracht wird, ein sehr
+betr&auml;chtlicher Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten
+Nutznie&szlig;ern entf&auml;llt, den Eigent&uuml;mern der sehr gro&szlig;en
+Verm&ouml;gen, und dadurch diesen ein Einkommen verschafft, welches
+&uuml;ber die Bed&uuml;rfnisse selbst einer sehr erh&ouml;hten Lebenshaltung weit
+hinausgeht. Die Million&auml;re sind aber meist sparsame Leute, die
+den &Uuml;berschu&szlig; nicht zu vergeuden oder zu verschenken pflegen.
+Von jenen gro&szlig;en Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum
+Verbrauch, der andere &mdash; h&auml;ufig gr&ouml;&szlig;ere &mdash; Teil wird zur&uuml;ckgelegt
+und figuriert am Schlu&szlig; des Jahres in dem Zuwachs des Nationalverm&ouml;gens,
+der f&uuml;r das n&auml;chste Jahr mit zu verzinsen ist. Von
+Jahr zu Jahr wiederholt sich dieser Vorgang. Dadurch w&auml;chst
+das Nationalverm&ouml;gen, also auch dessen Zinsabwurf, fortw&auml;hrend
+rascher als der effektive Ertrag der gesamten nationalen Arbeit
+w&auml;chst, und die Tributquote, welche die Gesamtheit der Arbeitenden
+der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten hat, wird stetig gr&ouml;&szlig;er.
+Gleichzeitig aber mu&szlig; dabei die Ungleichm&auml;&szlig;igkeit der Verteilung
+sowohl von Einkommen wie von Besitz immer weiter zunehmen,
+und von Jahr zu Jahr ein immer gr&ouml;&szlig;er werdender Teil der gesamten
+Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen zuflie&szlig;en.
+Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftst&auml;tigkeit des Volkes &mdash; gleichfalls
+in immer steigendem Ma&szlig;e &mdash; dadurch gel&auml;hmt, da&szlig;
+fortgesetzt ein gro&szlig;er Teil des effektiven j&auml;hrlichen Arbeitsertrages
+der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch
+entzogen bleibt.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenw&auml;rtigen
+Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind
+diese Einrichtungen sittlich gesund? &mdash; sind sie gerecht und vern&uuml;nftig? &mdash; sind
+sie notwendig und unab&auml;nderlich?</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Sind sie sittlich gesund?</em> &mdash; Nein!</p>
+
+<p>&raquo;Im Schwei&szlig; deines Angesichts sollst du dein Brot essen!&laquo;
+ist nicht nur ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck
+tiefer sittlicher Wahrheit. Hier&uuml;ber noch ein Wort zu verlieren
+scheint mir &uuml;berfl&uuml;ssig, solange ich nicht den gesehen habe, der
+den Mut haben wird, beweisen zu wollen: es geh&ouml;re zu den Bedingungen
+einer sittlichen Gesellschaftsordnung, da&szlig; solche vorhanden
+sein m&uuml;&szlig;ten, die ohne irgend einen anderen Vorzug, blo&szlig;<a class="page" name="Page_14" id ="Page_14" title="14"></a>
+weil sie ein gen&uuml;gend gro&szlig;es Verm&ouml;gen irgendwie erworben oder
+ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene Arbeit in beg&uuml;nstigter
+Stellung zu leben, nicht etwa von diesem Verm&ouml;gen, mittelst
+dessen Verwendung, sondern durch dieses Verm&ouml;gen, ohne Minderung
+seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Sind, diese Einrichtungen gerecht und vern&uuml;nftig?</em> &mdash; Nein,
+wiederum ohne jedes Wenn und Aber!</p>
+
+<p>Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft k&ouml;nnte nur dann die
+Rede sein, wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine
+entsprechende Gegenleistung des andern Teils gegen&uuml;berst&auml;nde.
+So war es in der Tat einmal &mdash; vor 200 oder 300 Jahren, also
+just zu der Zeit, da ein naives Rechtsbewu&szlig;tsein Zinsnehmen
+schlechthin als &raquo;Wucher&laquo; stempelte. Zu dieser Zeit hatte der Zins
+als Gegenleistung die &Uuml;bernahme einer besonderen Verlustgefahr,
+welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde, wenn der Eigent&uuml;mer
+es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines anderen gab.
+Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in natura
+selbst aufbewahren wollte, so h&auml;tte er damit nicht nur viel
+gr&ouml;&szlig;ere Last, sondern auch zehnmal gr&ouml;&szlig;ere Verlustgefahr zu
+&uuml;bernehmen, wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek
+oder unter gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher
+Nutzung &uuml;bergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in
+Frage kommt, w&uuml;rde also eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Pr&auml;mie
+verdienen. Und das gleiche gilt auch f&uuml;r das
+Verh&auml;ltnis von Grundbesitzer und P&auml;chter. Denn wenn jemand ein
+Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so w&uuml;rde er,
+wenn sich kein P&auml;chter daf&uuml;r f&auml;nde, es nicht einfach brach liegen
+lassen k&ouml;nnen, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes durch
+Verlust der Kultur u.&nbsp;dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung,
+nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, h&auml;tte er erhebliche
+laufende Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn
+befreit, der das Landgut in Verwaltung nimmt, um es sp&auml;ter dem
+Besitzer unvermindert wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt
+von Leistung und Gegenleistung verdiente also auch der
+P&auml;chter eine Aufbewahrungspr&auml;mie. Die vorhin in Rechnung gesetzen
+3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade auf diejenigen
+Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des Eigent&uuml;mers
+noch Verlustrisiko einschlie&szlig;en, auf die &raquo;m&uuml;ndelsichern&laquo;
+Kapitalanlagen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_15" id ="Page_15" title="15"></a>Der einzelne handelt nat&uuml;rlich durchaus loyal und korrekt,
+indem er seinen Besitz nur gegen den marktg&auml;ngigen Zins der
+Nutzung eines &auml;ndern &uuml;berl&auml;&szlig;t, denn er, als einzelner, gew&auml;hrt
+damit dem andern einzelnen in der Tat Vorteile, die er sonst
+nicht haben w&uuml;rde. Die Gegenleistung aber, die er in Form von
+Zins, Pacht usw. daf&uuml;r empf&auml;ngt, ist unter dem volkswirtschaftlichen
+Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage, in
+welcher die Arbeit dem Besitz gegen&uuml;ber insofern sich befindet,
+als die Wertobjekte des Gesamtverm&ouml;gens als Mittel produktiver
+Arbeit absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt
+das Resultat, da&szlig; auch die risikofreie, pfandsichere Verm&ouml;gensanlage,
+statt eine Aufbewahrungspr&auml;mie zu erfordern, eine Abgabe
+einbringt. So klar es nun einerseits ist, da&szlig; in der Zinswirtschaft
+ein redliches Verh&auml;ltnis zwischen den <em class="gesperrt">einzelnen</em> besteht, so sicher
+ist es anderseits, da&szlig; kraft derselben die <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> der Besitzenden
+als solche die <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> der Arbeitst&auml;tigen als solche
+<em class="gesperrt">bewuchert</em>. Denn &raquo;die Zwangslage eines andern benutzen, um
+sich Vorteile auszubedingen, welche au&szlig;er Verh&auml;ltnis zu den Leistungen
+stehen&laquo;, ist der richtige, anerkannte Begriff des Wuchers.</p>
+
+<p>Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verh&auml;ltnisses wird leider
+verdunkelt durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der
+Eigentumsbegriff im Kreise derjenigen allm&auml;hlich erfahren hat,
+deren Lebenshaltung ganz oder doch in erheblichem Grad von
+ihrem Anteil am Zinsertrag des Nationalverm&ouml;gens abh&auml;ngig geworden
+ist. Im Kreise der Besitzenden &mdash; aber auch nur in diesem &mdash; wird
+n&auml;mlich der urspr&uuml;ngliche, in sich selbst gegebene Wert
+von Besitz und Verm&ouml;gen, sein Verbrauchswert, schon gar nicht
+mehr gew&uuml;rdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte
+und sekund&auml;re Nutzungswert. Man sch&auml;tzt hier den Besitz tats&auml;chlich
+nicht mehr als Verwendungsfonds f&uuml;r eine erh&ouml;hte Lebenshaltung,
+als unmittelbare Quelle von Gen&uuml;ssen und Vorteilen aller
+Art, sondern fast nur noch als &raquo;Unterlage&laquo; der Lebenshaltung,
+nach dem, was er ohne Verwendung &raquo;abwirft&laquo;, und es mu&szlig; einem
+erst ein rechtes St&uuml;ck seines Verm&ouml;gens gestohlen worden oder sonst
+verloren gegangen sein, damit er merke, da&szlig; er noch etwas mehr
+verloren hat als zuk&uuml;nftige Zinseinnahmen. Anders ist der Ma&szlig;stab
+noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer, Handwerker,
+der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in
+den Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er tr&auml;gt zwar seine
+Ersparnisse jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an,<a class="page" name="Page_16" id ="Page_16" title="16"></a>
+weil er eingesehen hat, da&szlig; er sie so viel bequemer und sicherer
+aufbewahrt. Die paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind
+ihm aber ganz Nebensache. Er sch&auml;tzt seinen Besitz durchaus
+unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie lange kann ich es damit
+aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden sollte? &mdash; was
+kann ich mir n&ouml;tigenfalls daf&uuml;r kaufen? &mdash; was kann ich daf&uuml;r
+meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige,
+ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende
+Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums
+ausschlie&szlig;lich begr&uuml;ndet. Die &uuml;blich gewordene Wertsch&auml;tzung
+des Verm&ouml;gens bei den Reichen aber, nach der Gr&ouml;&szlig;e des daraus
+abzuleitenden Tributanspruchs an die Arbeit anderer, geh&ouml;rt ganz
+und gar zu den Symptomen der zunehmenden <em class="gesperrt">plutokratischen
+Entartung der Rechtsbegriffe</em>, von welcher ich im Fortgang
+meines Referats noch mehrmals zu reden haben werde.</p>
+
+<p>Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen
+mit der Vernunft bestellt. Als best&auml;ndiger Faktor der
+Volkswirtschaft gedacht, ist es voll innern Widersinns und tr&auml;gt
+den Keim unabwendbarer Zerst&ouml;rung in alles, was dauernd zu beherrschen
+ihm gelingen sollte.</p>
+
+<p>Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu
+ganz niedrigem Zinsfu&szlig; auf Zins liegend, heute den Wert eines
+Goldklumpens gewonnen haben m&uuml;&szlig;te, schwerer als alles Gold
+der Erde zusammengenommen, erl&auml;utert die physische Unm&ouml;glichkeit
+dauernden Fortbestehens von Einrichtungen, kraft welcher
+Verm&ouml;gen und Besitz die Eigenschaft haben sollen, in geometrischer
+Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der Koeffizient
+dieses Wachstums mit der Zeit auch werden m&ouml;chte, doch mehr
+und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und
+G&uuml;tererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten
+steht &mdash; deren Beschr&auml;nktheit doch einstweilen nur in k&uuml;hnen
+Phantasieen als aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten
+mu&szlig; das Fortbestehen solcher Einrichtungen schon in absehbarer
+Zeit dem wachsenden Nationalverm&ouml;gen rein fiktive Werte einf&uuml;gen,
+die nichts anderes mehr sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut
+zuk&uuml;nftiger, noch ungeborener Geschlechter.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Elimination des Zinswesens</em> aus dem Wirtschaftssystem
+der V&ouml;lker ist daher die Voraussetzung f&uuml;r eine haltbare, nicht auf
+v&ouml;llige Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftst&auml;tigkeit.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_17" id ="Page_17" title="17"></a>Hieran kn&uuml;pft sich nun die dritte Frage: <em class="gesperrt">ist dieses m&ouml;glich?</em> &mdash; oder
+sind etwa die vorher betrachteten &Uuml;bel unab&auml;nderlich &mdash; au&szlig;er
+unter Aufhebung des <em class="gesperrt">privaten</em> Kapitalbesitzes?</p>
+
+<p>Widersinnig w&auml;re es, den Eigent&uuml;mern von Verm&ouml;gen das
+Zinsnehmen etwa gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit
+w&uuml;rde der wichtigste Antrieb zur Darbietung des Besitzes f&uuml;r die
+Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit beseitigt und jede nat&uuml;rliche
+Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein. Sonach k&ouml;nnte es
+allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des privaten Kapitalbesitzes
+das Wirtschaftssystem der Desorganisation verfallen m&uuml;sse,
+beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des Zinsnehmens
+durch dessen Aufhebung.</p>
+
+<p>Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte
+Wort: <em class="gesperrt">Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!</em></p>
+
+<p>Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsf&auml;higes
+St&uuml;ck des Nationalverm&ouml;gens inne hat, den Nutzertrag desselben
+einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, da&szlig; sein
+Verm&ouml;gensst&uuml;ck nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern
+nur <em class="gesperrt">als</em> Teil eines &raquo;Nationalverm&ouml;gens&laquo;, nur kraft seiner Einf&uuml;gung
+in den Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitst&uuml;chtigen
+Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb
+wolle er diesen Ertrag, soweit er <em class="gesperrt">reiner</em> Zinsertrag ist, nicht
+als ihm, dem zuf&auml;lligen Eigent&uuml;mer, zukommend ansehen und f&uuml;r
+sich in Anspruch nehmen, sondern ohne Murren ihn abliefern an
+den, der der eigentliche Urheber und Eigent&uuml;mer dieses Ertrages
+ist &mdash; an den <em class="gesperrt">Staat</em>.</p>
+
+<p>Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist
+in der Tat mehr als ein Haufe zusammengew&uuml;rfelter Individuen,
+gleich den K&ouml;rnern in einem Sandhaufen. Wie im lebendigen
+Organismus die Zellen kraft ihres Zusammenhangs und ihrer
+Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen Funktionen aus&uuml;ben,
+welche sie nicht auszu&uuml;ben verm&ouml;chten f&uuml;r sich, als selbst&auml;ndige,
+einzelne Zellen au&szlig;erhalb des Organismus, so gewinnen
+auch in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und
+Arbeitskraft des einzelnen als Elemente des Nationalverm&ouml;gens
+und der nationalen Arbeitskraft eines Volkes Kr&auml;fte und Funktionen,
+die ihnen nicht an sich zukommen. Ergebnis und Erfolg
+dieser Funktionen fallen nicht unter das Eigentumsrecht des einzelnen,
+weil sie nicht Ausflu&szlig; des Eigentums selbst sind, vielmehr,
+richtig betrachtet, Ausflu&szlig; der Gesellschaftsorganisation, Ergebnis<a class="page" name="Page_18" id ="Page_18" title="18"></a>
+und Erfolg der Staatsinstitutionen. Sie geh&ouml;ren also von Rechts
+wegen dem Staat.</p>
+
+<p>Illustriert wird dieses Verh&auml;ltnis durch den sehr bezeichnenden
+Umstand, da&szlig; aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren
+k&ouml;nne, ohne eigene T&auml;tigkeit des Inhabers und ohne da&szlig; die
+Herausgabe an einen andern ihn in Frage stellt, immer erst in
+ein St&uuml;ck Papier verwandelt werden mu&szlig;. Pacht- oder Mietsvertrag,
+Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die unentbehrlichen
+Vehikel, welche allein arbeitslosen Verm&ouml;gensertrag dem
+Eigent&uuml;mer zuf&uuml;hren k&ouml;nnen. Im Naturzustand gibt es dergleichen
+nicht; es mu&szlig; erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung
+der Besitz gegeben werden kann, wenn ein anderer
+seine wirtschaftliche Nutzung &uuml;bernehmen soll. Daf&uuml;r zeugt das
+&raquo;Papier&laquo;.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Das gesagte begr&uuml;ndet unter dem sozialen und dem rechtlichen
+Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an
+die Gesetzgebung: in Form einer <em class="gesperrt">Verm&ouml;gens</em>steuer den Zinsertrag
+des Nationalverm&ouml;gens, den die Besitztr&auml;ger der einzelnen
+St&uuml;cke regelm&auml;&szlig;ig einheben, f&uuml;r den Staat heranzuziehen und &mdash; abgesehen
+von der Ansammlung eines beschr&auml;nkten Reservefonds &mdash; <em class="gesperrt">fortgesetzt
+zur Aufwendung zu bringen</em> durch Bestreitung
+der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle
+und durch &Uuml;bernahme neuer gr&ouml;&szlig;erer Aufgaben, in welche einzutreten
+das Gemeinwohl dringend fordert.</p>
+
+<p>Wir erleben jetzt das kl&auml;gliche Schauspiel, da&szlig; die Gesetzgeber
+des Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen:
+wo etwa noch &raquo;was Steuerbares&laquo; zu finden sein m&ouml;chte,
+und allerlei Sophismen helfen m&uuml;ssen, das Gewissen zu beschwichtigen,
+welches angesichts feierlicher Zusagen sich dagegen str&auml;ubt,
+da&szlig; immer wieder &raquo;die Masse es bringen&laquo; m&uuml;sse. <em class="gesperrt">Hier</em> liegt das
+gesuchte Steuerobjekt: das Nationalverm&ouml;gen Deutschlands, bei
+welchem in der Tat &raquo;die Masse es bringt&laquo;, das Gewissen sich aber
+nicht dagegen zu str&auml;uben braucht! Denn es ist ein Steuerobjekt,
+dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse ganz
+ungest&ouml;rten Fortbestehens aller eingelebten Formen der Wirtschaftst&auml;tigkeit
+<em class="gesperrt">in der Form</em> von &raquo;Steuer&laquo; erhoben werden mu&szlig;,
+in Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, urspr&uuml;ngliches,
+rechtm&auml;&szlig;iges Eigentum des Staates war, also nicht dem<a class="page" name="Page_19" id ="Page_19" title="19"></a>
+abgefordert werden mu&szlig;, was der einzelne im Nettoertrag seiner
+eigenen Arbeit selbst erworben hat.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Gem&auml;&szlig; dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem
+in meiner Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, h&auml;tte der
+Staat grunds&auml;tzlich den <em class="gesperrt">ganzen</em> Zinsertrag des Nationalverm&ouml;gens
+in Anspruch zu nehmen und demnach, den Steuersatz f&uuml;r Verm&ouml;gen
+jeder Art um so n&auml;her an den jeweiligen, durch Hypothekenzins
+und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfu&szlig; f&uuml;r risikofreie
+Kapitalanlage heranzuf&uuml;hren, je mehr die Steuerobjekte vom
+Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensf&uuml;hrung
+sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der
+Allgemeinheit an der Erleichterung des Ansammelns <em class="gesperrt">kleiner</em>
+Verm&ouml;gen w&uuml;rde der Staat solchen gegen&uuml;ber auf seinen Anspruch
+ganz oder teilweise verzichten. Im &uuml;brigen k&ouml;nnte zwischen
+den verschiedenen Verm&ouml;gensarten ein Unterschied nicht anerkannt
+werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des Eigentumstitels ist
+gegenw&auml;rtig alles gleichwertig, wie auch stets das eine in das
+andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden
+haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als
+einziges urspr&uuml;ngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel
+und als letzte Kraftquelle f&uuml;r alle wirtschaftliche T&auml;tigkeit;
+das Eigentum <em class="gesperrt">an</em> Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung
+von Leibeigenschaft und H&ouml;rigkeit ein Eigentum wie jedes
+andere geworden. Solange diese bestanden, war allerdings der
+Eigent&uuml;mer von Grund und Boden vor allen andern Eigent&uuml;mern
+dadurch ausgezeichnet, da&szlig; die Zahl seiner Arme immer ungef&auml;hr
+proportional war der Gr&ouml;&szlig;e seines Besitzes, er also jedes beliebig
+gro&szlig;e St&uuml;ck <em class="gesperrt">selbst</em>, mit seinen eigenen Armen, gerade so nutzen
+konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch
+zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht
+Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der
+wie jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe
+fremder Personen zu produzieren. &mdash; &raquo;Gebt dem Kaiser was des
+Kaisers ist!&laquo; mu&szlig; also allen gegen&uuml;ber gelten.</p>
+
+<p>Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Ma&szlig;regel
+w&uuml;rden auf wirtschaftlichem Gebiet f&uuml;r die einzelnen zun&auml;chst
+und unmittelbar nur darin in die Erscheinung treten, da&szlig; die Beseitigung
+der indirekten Steuern &mdash; von reinen Schutzz&ouml;llen nat&uuml;rlich
+hier abgesehen &mdash; und die Beseitigung der eigentlichen Ein<a class="page" name="Page_20" id ="Page_20" title="20"></a>kommensteuer
+alles Arbeitseinkommen jeder Art um den jetzigen
+Betrag dieser Steuern entlasten w&uuml;rde. Dieses Arbeitseinkommen
+bliebe das nat&uuml;rliche Steuerobjekt f&uuml;r die Gemeinden und k&auml;me
+f&uuml;r Staat und Reich nur subsidi&auml;r in Betracht f&uuml;r den Fall, da&szlig;
+mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfu&szlig;es, also eine Verbilligung
+des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen
+Nationalverm&ouml;gens eintreten sollte &mdash; was &uuml;brigens wohl, au&szlig;er
+in Krisen, schwerlich zu gew&auml;rtigen steht.</p>
+
+<p>Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens w&uuml;rde
+f&uuml;r die unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung
+haben. Viel h&ouml;her aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein,
+welche man zu erwarten hat von der Belebung und Steigerung
+der ganzen Wirtschaftst&auml;tigkeit des Volkes, die dadurch eintreten
+mu&szlig;, da&szlig; gro&szlig;e, jetzt dem Konsum vorenthaltene Summen durch
+den Staat zur Verausgabung gebracht werden.</p>
+
+<p>Die Aktion des Staates auf der anderen Seite w&uuml;rde unter
+wesentlich ver&auml;nderte Bedingungen gestellt sein. &mdash; Solange alle
+Einnahmen in der Hauptsache auf Abz&uuml;ge vom Arbeitseinkommen
+angewiesen sind, welches f&uuml;r die weitaus gro&szlig;e Mehrzahl aller
+Steuerzahler nicht &uuml;ber die Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht
+und in dieser also aufgebraucht wird, ist die m&ouml;glichste
+Sparsamkeit in allen Ausgaben allerdings dringend geboten. Hat
+dagegen der Staat seine selbst&auml;ndige Einnahme und hat er diese
+behufs Erf&uuml;llung sozialer Anforderungen auch aufzubrauchen, so
+w&uuml;rden die Ausgaben nach dieser <em class="gesperrt">eigenen</em> Einnahme sich zu
+richten haben und auch sogenannte &raquo;unproduktive&laquo; Aufwendungen,
+sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein k&ouml;nnen, nicht nur
+vern&uuml;nftig, sondern unter Umst&auml;nden direkt geboten sein. Der
+Ertrag der ins Auge gefa&szlig;ten Verm&ouml;genssteuer w&uuml;rde nun in
+jedem Falle weit hinausgehen &uuml;ber die Gesamtsumme aller gegenw&auml;rtigen
+effektiven Ausgaben in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen.
+Es w&uuml;rden also Reich und Einzelstaaten mit
+der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur Erf&uuml;llung neuer
+gro&szlig;er Aufgaben gewinnen.</p>
+
+<p>Und dieses w&uuml;rde sicher nicht zu fr&uuml;h kommen! Denn es
+ist hohe Zeit, da&szlig; auch der Staat selbst auf ein h&ouml;heres Niveau
+der Lebensf&uuml;hrung gelange als das jetzige ist &mdash; welches, dicht
+am Existenzminimum stehend, durchaus vergleichbar erscheint dem
+Lebensniveau seiner Proletarier. Nicht zu reden von der F&ouml;rderung
+feinerer Kulturinteressen, in welcher Deutschland seit einem<a class="page" name="Page_21" id ="Page_21" title="21"></a>
+Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade in R&uuml;ckstand
+kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasst&auml;lle auszufegen,
+deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und moralischer
+Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines gro&szlig;en
+Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von B&uuml;rgern noch rechtzeitig
+vor v&ouml;lliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten,
+mit welchen das Wohnungselend in den Industriest&auml;dten und in
+gewissen Bezirken des platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien,
+die es in Deutschland gibt, und &auml;hnliche Ursachen sie bedrohen.
+Also Aufgaben genug auch f&uuml;r den zuk&uuml;nftigen <i>reichen</i>
+Staat!</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Niemand kann behaupten wollen, da&szlig; ein Steuersystem auf
+solcher Grundlage steuertechnisch undurchf&uuml;hrbar sei. Denn Verm&ouml;gensteuer
+besteht l&auml;ngst in vielen L&auml;ndern, in einigen kleinen
+Staatswesen sogar in einer H&ouml;he bis 1 Proz., in welcher sie eine
+soziale Bedeutung schon zu gewinnen anf&auml;ngt. Genau so wie man
+in der &raquo;Erg&auml;nzungssteuer&laquo; 1/2 pro Mille einheben kann, lie&szlig;e sich
+auch 3 Proz. einheben.</p>
+
+<p>Die H&auml;rten zu vermeiden, welche in der &Uuml;bergangszeit eintreten
+w&uuml;rden dem Spargut und den kleinen Verm&ouml;gen gegen&uuml;ber,
+welche von Arbeitst&auml;tigen angesammelt wurden noch unter
+der Wirkung eines stark verk&uuml;rzten Nettoertrages der Arbeit &mdash; dazu
+g&auml;be es viele Wege.</p>
+
+<p>Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewi&szlig; zuerst
+erheben wird: da&szlig; bei starker Besteuerung des Verm&ouml;gens,
+wofern das gleiche nicht auch anderw&auml;rts geschieht, die Reichen
+aus dem Lande gehen w&uuml;rden, kann ich eine ernstliche Tragweite
+nicht zugestehen. Es mag ja sein, da&szlig; unter diesen manche eilen
+w&uuml;rden, den Staub deutschen Bodens von ihren Pantoffeln zu
+sch&uuml;tteln, wenn auf ihm kein v&ouml;llig arbeitsloses Einkommen mehr
+wachsen wollte &mdash; und dann ginge der rechnungsm&auml;&szlig;igen Ziffer
+des Nationalverm&ouml;gens eine gewisse Summe in der Tat verloren
+und dem Abwurf der Verm&ouml;gensteuer der entsprechende Betrag.
+Der Staat als solcher verl&ouml;re aber dabei nichts was er jetzt h&auml;tte
+und die Volkswirtschaft nichts was wirklich einen produktiven
+Wert besitzt. Denn die Objekte dieser letzteren Art sind nicht
+transportabel und k&ouml;nnen nicht mit auswandern wie das mobile
+Kapital. Zu gew&auml;rtigen w&auml;re also h&ouml;chstens ein Defizit im fl&uuml;ssigen
+Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes, der seine<a class="page" name="Page_22" id ="Page_22" title="22"></a>
+Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt h&auml;tte wie es mit
+dem Aufruf des ganzen Nationalverm&ouml;gens zur Steuerquelle gesch&auml;he,
+w&uuml;rde einen unerme&szlig;lichen Kredit besitzen und zur vorl&auml;ufigen
+Erg&auml;nzung seines Betriebsfonds beliebig gro&szlig;e Summen
+aus der Fremde geborgt bekommen, die dann doch nur so lange
+zu verzinsen w&auml;ren, bis der Abgang sich wieder ersetzt h&auml;tte.</p>
+
+<p>Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher
+Vorzug der reinen Verm&ouml;gensteuer, da&szlig; sie zum Unterschied von
+allen Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und
+kr&auml;ftigen <em class="gesperrt">Luxus</em>steuer insofern aus&uuml;ben mu&szlig;, als bei ihr alle
+Steuerobjekte zu veranschlagen sind nach dem marktg&auml;ngigen
+Nutzungswerte, den sie objektiv als Mittel der G&uuml;tererzeugung
+haben, wenn sie wirtschaftlich benutzt werden, und den sie auch dadurch
+nicht einb&uuml;&szlig;en, da&szlig; der Eigent&uuml;mer aus subjektiven Gr&uuml;nden
+sie zeitweilig nicht so benutzt oder benutzen lassen will. Darin
+nun: wirtschaftlich wertvolle St&uuml;cke des Nationalverm&ouml;gens &mdash; wie
+z.&nbsp;B. Grund und Boden, Geb&auml;ude u.&nbsp;a.&nbsp;m. &mdash; dem Dienst der
+nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein pers&ouml;nlichen Gebrauchs,
+ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine volkswirtschaftliche
+und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter
+dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein w&uuml;rdiges Steuerobjekt
+abgibt. Den &raquo;edlen&laquo; Luxus dabei zu schonen macht keine
+Schwierigkeit. Denn dieser ist schon &auml;u&szlig;erlich daran zu erkennen,
+da&szlig; er nicht egoistisch ist, sondern Quellen h&ouml;heren Lebensgenusses
+vielen zug&auml;nglich machen will. &mdash; Es mutet sonderbar
+an, aus Anla&szlig; der landes&uuml;blichen Suche nach &raquo;Steuerbarem&laquo;, in
+unseren Parlamenten fortw&auml;hrend die ebenso folgerichtigen wie
+menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen, die damit
+beginnen, f&uuml;r Luxus alles zu erkl&auml;ren, was zum Leben nicht unbedingt
+erforderlich, worin also Einschr&auml;nkung ohne Schaden m&ouml;glich &mdash; und
+damit enden, als <em class="gesperrt">steuerbaren</em> Luxus nicht etwa dasjenige
+zu bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung
+entbehrlich, sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d.&nbsp;h.
+haupts&auml;chlich den Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich
+sind &mdash; obwohl darin f&uuml;r viele fast das &mdash; einzige von Gen&uuml;ssen,
+Reizen usw. gegeben ist, was ihre physische Lebenshaltung von
+rein animalischem Dasein unterscheidet. Indem man diese Dinge
+als angeblich entbehrlich besteuern will, aber nicht etwa um den
+Luxus einzuschr&auml;nken, sondern um Geld zu bekommen, setzt die
+Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung;<a class="page" name="Page_23" id ="Page_23" title="23"></a>
+denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich w&auml;re,
+k&ouml;nnten die Steuern nichts einbringen.</p>
+
+<p>Niemand aber darf, angesichts des gegenw&auml;rtigen Vorschlags,
+auf die Wahrung der &raquo;idealen G&uuml;ter&laquo; der Gesellschaft sich berufen
+wollen, wie es gegen&uuml;ber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie
+mit mehr oder weniger Recht geschehen mag. Er
+m&uuml;&szlig;te sich sonst sagen lassen, sein Ideal sei das heckende, sich
+selbst vermehrende Geld &mdash; was allerdings ein sehr ideales Ding
+insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen nicht existiert. &mdash; Weder
+die Reichen, die f&uuml;r jede Million ihres Verm&ouml;gens sei es
+z.&nbsp;B. 30000&nbsp;Mk. an den Staat j&auml;hrlich zu geben h&auml;tten, noch die
+Armen, welche dabei in ihrer Lebensf&uuml;hrung erleichtert w&uuml;rden,
+brauchten deshalb irgendwie weniger gottesf&uuml;rchtig, kirchlich und
+monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein m&ouml;gen. Und der
+reiche Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle
+Vorz&uuml;ge erh&ouml;hter Lebenshaltung und alle Mittel zur Bet&auml;tigung
+sittlich wertvoller Privilegien des Reichtums in Wohlt&auml;tigkeit,
+Freigebigkeit und edlem Luxus behielte &mdash; mit dem einzigen
+Unterschied, da&szlig; er jetzt diese Mittel entweder in dem Ertrag
+seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz seines Verm&ouml;gens zu
+finden h&auml;tte &mdash; wie es vordem doch auch gewesen ist.</p>
+
+<p>Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung,
+gebietet, den Mantel der Verj&auml;hrung &uuml;ber die Wege zu
+decken, auf welchen eine Hauptursache der jetzigen sozialen &Uuml;bel,
+die exorbitante Gr&ouml;&szlig;e vieler Einzelverm&ouml;gen, entstanden ist. Soweit
+einmal diese Wege au&szlig;erhalb des Gesichtskreises der lebenden
+Generation liegen, darf also nicht mehr untersucht werden, wieviel
+von solchen gro&szlig;en Verm&ouml;gen durch redlichen Erwerb irgend
+einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat, durch &raquo;Bauernlegen&laquo;,
+durch Arglist und Betrug oder durch schn&ouml;den Wucher zusammengebracht
+sein mag. Alles mu&szlig; als jetzt unanfechtbares Eigentum
+der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine R&uuml;cksicht des
+Rechts aber verbietet, Einrichtungen zu ver&auml;ndern, auf Grund
+welcher die Ungleichm&auml;&szlig;igkeit der Besitzverteilung fortgesetzt
+immer neue &Uuml;bel erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen
+des Staates und der Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten
+und unber&uuml;hrbaren Dingen rechnen mag &mdash; die konkreten
+Gesetze, welche die Wirtschaftst&auml;tigkeit gem&auml;&szlig; den Anforderungen
+des Gemeinwohls regeln sollen, geh&ouml;ren ganz gewi&szlig; nicht zu
+ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_24" id ="Page_24" title="24"></a>Dem Staat gegen&uuml;ber hat nun niemand ein <em class="gesperrt">Recht</em> auf zuk&uuml;nftige
+Vorteile, welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen
+ihm bringen w&uuml;rde, oder ein Recht auf dieses Fortbestehen,
+weil es ihm bisherige Vorteile erhalten w&uuml;rde. Sollte aber etwa
+unter dem Namen des Rechts das Klassen<em class="gesperrt">interesse</em> derjenigen
+St&auml;nde und Volkskreise, welchen die gegenw&auml;rtigen Einrichtungen
+zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld gef&uuml;hrt werden &mdash; dann
+m&uuml;&szlig;te man auch die Frage aufwerfen: was ist das Deutsche Volk?
+Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen ehemaliger
+Feudalherren oder als deren Ausk&auml;ufer und Hypothekengl&auml;ubiger
+die Besitztitel an gro&szlig;en St&uuml;cken deutschen Bodens inne haben?
+Sind es die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten
+Wohlstandes der St&auml;dte oder durch Gl&uuml;ck und eigene Tatkraft
+und beg&uuml;nstigt durch die bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu
+mehr oder minder gro&szlig;em Reichtum gelangt sind?</p>
+
+<p>Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch
+die andern &mdash; sondern mit beiden zusammen <em class="gesperrt">auch</em> noch von den
+f&uuml;nfzig Millionen die neunundvierzig, die der weitaus gr&ouml;&szlig;ten Zahl
+nach in t&auml;glicher strenger Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist
+ganz geringem pers&ouml;nlichen Anteil an den G&uuml;tern einer erh&ouml;hten
+Kultur, und die, jeder einzelne von ihnen bedeutungslos wie der
+Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit das gro&szlig;e Reservoir
+abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und geistige Aktion
+des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung seines
+Bodens in letzter Reihe ihre Kraft sch&ouml;pft &mdash; die breiten Schichten
+der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen St&auml;nde, die
+Tr&auml;ger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten <em class="gesperrt">nur</em> wie
+Bl&uuml;ten und Fr&uuml;chte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen
+Bl&uuml;te und Frucht ihre Nahrung ziehen.</p>
+
+<p>Und damit ist gesagt, da&szlig; unter dem Gesichtspunkt des
+<em class="gesperrt">allgemeinen</em> alle St&auml;nde gleichm&auml;&szlig;ig umfassenden Volkswohls
+kein Staatswesen eine wichtigere Aufgabe haben kann als die
+Sorge, Wurzel und Stamm seines Volkstums dauernd gesund und
+kr&auml;ftig zu erhalten. Tr&auml;ten nun sowohl nackte Klasseninteressen
+allen Bestrebungen entgegen, welche auf Beseitigung der am
+Volksk&ouml;rper nagenden sozialen &Uuml;bel dringen, so w&uuml;rde damit
+die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein:
+<em class="gesperrt">Solidarische Volksinteressen gegen&uuml;ber den Pr&auml;tentionen
+bevorzugter St&auml;nde!</em></p>
+
+<p><a class="page" name="Page_25" id ="Page_25" title="25"></a>Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes
+der Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland,
+scheint es in der Tat Zeit zu sein, da&szlig; eine politische
+Partei, die eine &raquo;Volkspartei&laquo; sich nennt, <em class="gesperrt">ihre</em> Bem&uuml;hung um
+Einwirkung auf die Gesetzgebung deutlich unter <em class="gesperrt">diese</em> Fahne
+stelle und in diesem Sinne die hier angeregte Reform der <em class="gesperrt">Steuer</em>gesetzgebung
+in ihr Programm aufnehme.</p>
+
+<p>Gegenw&auml;rtig k&ouml;nnte dieses auch durch keine andere als eine
+politisch radikale Partei geschehen &mdash; radikal in dem Sinne: durch
+keine R&uuml;cksichten gehindert sein, erkannten &Uuml;beln an die Wurzel
+zu gehen und nicht Halt machen m&uuml;ssen vor, irgend einem noli
+me tangere. Alles was heute rechts von uns steht, ist als Partei
+unter den gegenw&auml;rtigen Umst&auml;nden durchaus unf&auml;hig, <em class="gesperrt">wirkliche</em>
+soziale Reformen in die Hand zu nehmen, weil jeder Versuch
+dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von Anfang an innerer
+Folgerichtigkeit entsagen m&uuml;&szlig;te. Alle diese anderen Parteien aber
+brauchen einstweilen noch privilegierte St&auml;nde als ihnen unentbehrlich
+scheinende &raquo;St&uuml;tzen von Thron und Altar&laquo;. Wenn nun auch in
+konservativen Kreisen &mdash; wie allerlei Erscheinungen in der konservativen
+Presse erkennen lassen &mdash; neuerdings ein sehr bemerkenswertes
+Verst&auml;ndnis f&uuml;r die Absurdit&auml;ten in unserer Wirtschaftsordnung
+zu finden ist, soweit sie in Industrie und Handel zum
+Vorschein kommen, so n&uuml;tzt dieses doch sehr wenig. Den Industrie-
+und Finanzbaronen von ihren Privilegien manches abzukn&ouml;pfen,
+w&auml;re man in diesen Kreisen schon bereit; k&auml;me aber einer, der
+meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens d&uuml;rften auch die
+Landbarone nicht unber&uuml;hrt lassen, so w&uuml;rde es gleich hei&szlig;en:
+ja, Bauer, das ist was ganz anderes! &mdash; Von dieser Seite ist also
+nur hartn&auml;ckiger Widerstand zu erwarten.</p>
+
+<p>Gegen&uuml;ber der Sozialdemokratie, anderseits, w&uuml;rde die Aufstellung
+eines derartigen Programms &mdash; zumal wenn ihm noch
+einiges hinzugef&uuml;gt w&uuml;rde, was ich in der Fortsetzung meines
+Referats beizubringen gedenke &mdash; den Beginn einer wirksamen
+und ehrlichen Bek&auml;mpfung bedeuten. &mdash; Mit Polemik sie bek&auml;mpfen
+zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar sch&auml;dliches Unternehmen.
+Durch geistreiche Parodie ihrer Gl&uuml;ckseligkeitstheorien
+kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den
+Philister h&ouml;heren und niederen Standes &uuml;ber den Ernst der Sache
+hinwegt&auml;uschen, indem man ihn glauben macht, da&szlig; es sich nur
+um solche &raquo;Theorien&laquo; handele &mdash; der unwiderstehlichen Kraft der<a class="page" name="Page_26" id ="Page_26" title="26"></a>
+Kritik aber, welche die Sozialdemokratie an Einrichtungen und
+Zust&auml;nden &uuml;bt, kann man damit nicht um ein[en] Deut Abbruch tun.
+Denn diese Kritik hat nicht Meinungen und Theorien zum Gegenstand,
+sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft man nicht aus
+der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr, wenn
+man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der
+realen Ursachen, auf welchen sie beruhen.</p>
+
+<p>So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen
+fr&uuml;her ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur <em class="gesperrt">wirklichen</em>
+Bek&auml;mpfung der Sozialdemokratie.</p>
+
+
+<h4><a name="B" id="B"></a>B. Arbeiterschutz.</h4>
+
+
+<p class="center"><em class="gesperrt">Meine Herren!</em></p>
+
+<p>In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begr&uuml;ndung
+der damals empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt,
+da&szlig; eine Quelle nicht abzuleugnender wirtschaftlicher Mi&szlig;st&auml;nde
+und sie begleitender sozialer &Uuml;bel <em class="gesperrt">wirklich</em> gegeben ist
+in dem gegenw&auml;rtigen Verh&auml;ltnis zwischen Kapital und Arbeit,
+und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der Wirtschaftst&auml;tigkeit
+das Kapital, d.&nbsp;h. allen Besitz, mehr und mehr aus einer
+dem Verbrauch dienenden Verm&ouml;gensansammlung zu einem unentbehrlichen
+Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte
+Arbeitst&auml;tigkeit vom Besitz abh&auml;ngig gemacht hat. Ich
+habe dann aber weiter gezeigt, da&szlig; die gegenw&auml;rtigen nachteiligen
+Wirkungen dieses Verh&auml;ltnisses nicht begr&uuml;ndet sind in seinem
+Charakter selbst, d.&nbsp;h. in der erw&auml;hnten Abh&auml;ngigkeit der Arbeit
+und auch nicht in dem pers&ouml;nlichen Eigentum am Kapital, also
+der privatkapitalistischen Produktion, und da&szlig; sie sogar nicht einmal
+eine notwendige Folge der sehr ungleichm&auml;&szlig;igen Besitzverteilung
+sind, sondern ausschlie&szlig;lich entstehen durch das Zusammentreffen
+dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer privaten
+<em class="gesperrt">Zins</em>wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus <em class="gesperrt">dieser</em> Quelle
+stammenden &Uuml;bel erschien nun als innerhalb der bestehenden
+Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat
+besinne sich darauf, da&szlig; er selbst der eigentliche rechtm&auml;&szlig;ige
+Nutznie&szlig;er des gesamten Nationalverm&ouml;gens hinsichtlich alles reinen
+Zinsertrags sei und hierin seine eigene selbst&auml;ndige Einnahme habe,
+die er in Form der Verm&ouml;gensteuer nur einzuziehen brauche, um
+aus dieser Quelle, statt aus direkten oder indirekten Abz&uuml;gen vom<a class="page" name="Page_27" id ="Page_27" title="27"></a>
+Arbeitsertrag seiner B&uuml;rger, seine Bed&uuml;rfnisse zu bestreiten und
+zugleich die gesamte Arbeitst&auml;tigkeit des Volkes von allem Druck
+durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung zu entlasten.</p>
+
+<p>Der Fortgang meiner politischen Betrachtung f&uuml;hrt mich
+heute auf die Er&ouml;rterung einer zweiten Quelle von sozialen &Uuml;beln,
+welche ihrem Wesen nach durchaus unabh&auml;ngig ist von dem Verh&auml;ltnis
+zwischen Besitz und Arbeit und ausschlie&szlig;lich in dem Verh&auml;ltnis
+verschiedener Klassen der Arbeitst&auml;tigen zueinander beruht.</p>
+
+<p>Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag
+vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen
+Faktor aller nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch
+die Form dieser Arbeitst&auml;tigkeit der V&ouml;lker durchgreifend ver&auml;ndert
+und innerhalb der Gesamtheit der Arbeitst&auml;tigen durch
+Teilung der Funktionen den Klassenunterschied zwischen selbst&auml;ndiger
+und unselbst&auml;ndiger Arbeit, oder von Unternehmer und Arbeiter
+schlechthin, eingef&uuml;hrt. Beides, diese Scheidung der Funktionen
+und jene Bewertung von Besitz und Verm&ouml;gen als Arbeitswerkzeug,
+ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen Zusammenhang
+entstanden; erst in dieser Scheidung und verm&ouml;ge
+derselben gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital.</p>
+
+<p>Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche T&auml;tigkeit noch ganz
+und vor 100 Jahren noch fast ganz freie, selbst&auml;ndige Einzelarbeit,
+f&uuml;r alle von wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach
+der Natur des Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren
+nur der Landbau in denjenigen Bezirken, in welchen das Recht
+des Eroberers gegen&uuml;ber den Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise
+besondere Rechtseinrichtungen dauernde Abh&auml;ngigkeit
+einzelner von anderen herbeigef&uuml;hrt hatten, im &uuml;brigen aber
+nur ganz vereinzelte Gewerke, wie z.&nbsp;B. die Gewinnung und Vorbearbeitung
+der Metalle und anderer Rohprodukte, die Schiffahrt
+u.&nbsp;a., bei denen die Unzul&auml;nglichkeit der physischen Kraft der
+einzelnen fr&uuml;hzeitig ein genossenschaftliches Zusammenarbeiten
+vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener urspr&uuml;nglichen
+Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit Lehrling und
+Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung der
+Familie als Arbeitsst&auml;tte, und ohne anderes Betriebskapital als sein
+Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete
+und wirtschaftlich wie pers&ouml;nlich in keiner andern Beziehung oder
+Abh&auml;ngigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei
+dieser Arbeitsform unselbst&auml;ndige Arbeiter; diese, die Lehrlinge<a class="page" name="Page_28" id ="Page_28" title="28"></a>
+und Gesellen, standen aber dem Meister nicht als eine andere
+Klasse von Arbeitern gegen&uuml;ber, ihre Unselbst&auml;ndigkeit war vielmehr
+nur die Vorstufe und Vorbereitung zu sp&auml;terer Selbst&auml;ndigkeit,
+die der Regel nach auch alle erreichten; und ihre zeitweilige
+Abh&auml;ngigkeit war dem Wesen nach nur die Botm&auml;&szlig;igkeit des
+Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung des
+Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl wirtschaftlicher
+als vielmehr sittlicher Art.</p>
+
+<p>Auch gegenw&auml;rtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters
+im Gewerbe und das ihm Entsprechende in Landbau,
+Handel und Verkehrswesen noch &uuml;berall vertreten, wo Kleingewerbe
+irgend einer Art sich erhalten hat. &Uuml;berall aber sehen
+wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit zur&uuml;ckgedr&auml;ngt
+und deutlich in fortdauerndem Zur&uuml;ckweichen begriffen vor einer
+ganz andern, neuen Arbeitsform, gem&auml;&szlig; welcher je eine gr&ouml;&szlig;ere
+oder kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel
+mehr, als jemals in ihrem Gewerke selbst&auml;ndige Meister werden
+k&ouml;nnten, als dauernd unselbst&auml;ndige Arbeiter im Dienst von Unternehmern
+t&auml;tig sind &mdash; in besonderen Arbeitsst&auml;tten getrennt von
+ihren Familien, mit weitgehender Teilung der verschiedenen technischen
+Verrichtungen f&uuml;r jedes einzelne Arbeitserzeugnis und unter
+Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller Maschinen, gro&szlig;er
+Geb&auml;ude und sonstiger Einrichtungen, welche durch vorangegangene
+Arbeit anderer beschafft sind. Die T&auml;tigkeit dieser Unselbst&auml;ndigen
+richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung
+eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von
+Teilst&uuml;cken, welche nachher von andern Unselbst&auml;ndigen zum
+Ganzen zusammengef&uuml;gt werden &mdash; alles nicht nach eigenen Intentionen,
+sondern nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der
+allein eine wirkliche Initiative beh&auml;lt, Ziel und Verfahren der Arbeit
+bestimmt. Dabei gesellen sich aber zur physischen Leistung und
+zur technischen Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kr&auml;fte, welche
+teils der Unternehmer pers&ouml;nlich stellt, teils durch andere heranbringt,
+die gleichfalls als Unselbst&auml;ndige in seinem Dienst stehen.
+Es sind die geistigen Kr&auml;fte der Organisation, welche nicht nur
+die Gliederung und das richtige Zusammenwirken der einzelnen
+Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und regeln, sondern zugleich
+immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben wirtschaftlicher
+und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und
+endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerks<a class="page" name="Page_29" id ="Page_29" title="29"></a>t&auml;tigkeit
+des Ganzen einverleiben. &mdash; Also die gemeinsame organisierte
+Arbeit vieler gegen&uuml;ber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes.</p>
+
+<p>Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen,
+um auch sofort zu wissen, <em class="gesperrt">warum</em> das Kleingewerbe von
+dem Gro&szlig;betrieb zur&uuml;ckgedr&auml;ngt ist und vor ihm immer weiter
+zur&uuml;ckweichen mu&szlig;. Nicht der Vorteil der Gr&ouml;&szlig;e an sich macht
+es; der rein &ouml;konomische Gewinn verminderter Unkosten bei
+gr&ouml;&szlig;erem Betriebsumfang ist durchaus die Nebensache. Die Organisation
+ist es, welche die weit gr&ouml;&szlig;ere, durch nichts anderes
+zu ersetzende &Uuml;berlegenheit verleiht, indem sie g&auml;nzlich verschiedene
+Kr&auml;fte, die nie in einer Person vereinigt sein k&ouml;nnen,
+die vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen
+F&auml;higkeiten und verschiedener Ausbildung getragen werden, in
+solcher Art zum Zusammenwirken bringt, da&szlig; sie sich gegenseitig
+erg&auml;nzen und dadurch den wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter
+K&ouml;rperkraft und geistiger Potenz hervorbringen. &mdash; Zugleich
+wird auch ersichtlich, da&szlig; nicht das Kapital die kapitalistische
+Produktion geschaffen, sondern umgekehrt die fortschreitende Einb&uuml;rgerung
+des organisierten Zusammenarbeitens vieler dem Besitz
+und Verm&ouml;gen die Bedeutung von Kapital als Arbeitsfaktor &uuml;berhaupt
+erst verliehen hat. Die Dampfmaschine, als Werkzeug
+einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding von der Welt, viel
+weniger wert als der einfache Hammer; erst als Werkzeug der
+gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren K&ouml;rperkr&auml;fte.
+Ehe irgend welche Maschinen f&uuml;r die Arbeit Wert gewinnen
+konnten, mu&szlig;te schon Organisation da sein. Die kapitalistische
+Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion &mdash; und
+umgekehrt.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Die Ver&auml;nderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der
+neuen Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat
+und immer weiter hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind
+zum Teil durchaus unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische
+Moment in aller Arbeit, die Freude am Schaffen selbst, die daraus
+entspringt, da&szlig; man seine Arbeit wachsen und allm&auml;hlich ein
+Ganzes werden sieht, ist dem unselbst&auml;ndigen Arbeiter infolge der
+Arbeitsteilung stark verk&uuml;mmert. Nicht mehr lebendige Anschauung,
+nur verstandesm&auml;&szlig;ige &Uuml;berlegung kann ihm noch zum Bewu&szlig;tsein
+bringen, da&szlig; auch er an einem Ganzen arbeitet, welches,<a class="page" name="Page_30" id ="Page_30" title="30"></a>
+von anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus
+einer Quelle unmittelbarer Lebensfreude wird also f&uuml;r sehr viele
+die Arbeit zur pflichtm&auml;&szlig;igen Erf&uuml;llung eines Arbeitsvertrags
+gemacht. Dazu kommt noch der Verlust der wohlt&auml;tigen Anregungen,
+welche die M&ouml;glichkeit eigener Initiative gew&auml;hrt, und
+das Gef&uuml;hl pers&ouml;nlicher Unfreiheit aus der strengen zeitlichen Gebundenheit
+der Arbeit und aus der notwendigen Unterordnung
+unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben. Die
+Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile,
+oder doch Gefahren, im Gefolge. Die gr&ouml;&szlig;ere Einf&ouml;rmigkeit der
+Arbeit der einzelnen, der Mangel &ouml;fteren Wechsels der Verrichtungen,
+macht die T&auml;tigkeit viel erm&uuml;dender, und kann sie, zumal
+wenn noch die sehr gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit
+bei der Arbeit mit Maschinen hinzukommt, zu einer Ursache
+geistiger Abstumpfung machen. Die Einseitigkeit der Besch&auml;ftigung
+aber, welche f&uuml;r lange Zeit immer dieselben Organe in Anspruch
+nimmt, ist geeignet, offensichtliche Nachteile f&uuml;r das k&ouml;rperliche
+Wohl hervorzubringen.</p>
+
+<p>Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung,
+nicht nur hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger
+und k&ouml;rperlicher T&auml;tigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes
+der rein technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen
+Fortschritts in aller gewerblichen T&auml;tigkeit. Denn
+die Beschr&auml;nkung des Erlernens und der &Uuml;bung auf einen engeren
+Kreis von Verrichtungen steigert f&uuml;r <em class="gesperrt">diese</em> Verrichtungen Fertigkeit
+und Geschicklichkeit in hohem Ma&szlig;e. Zehn einseitig geschulte
+Personen, die sich in ihrer Arbeit gegenseitig gut erg&auml;nzen, leisten
+nicht nur viel mehr, sondern auch viel besseres als zehn andere,
+sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet und ge&uuml;bt sind, wofern
+der Gegenstand sehr verschiedenartige Verrichtungen erfordert. &mdash; Die
+Alten unter meinen Arbeitsgenossen &mdash; von denen ich einige
+in dieser Versammlung sehe &mdash; erinnern sich noch der Zeit, da
+in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung der
+technisch g&auml;nzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war.
+Sie wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20
+Jahren, ihre Arbeit f&uuml;r sie alle noch war, als ihrer zwei, oder
+h&ouml;chstens drei, zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus
+den rohen Metall- und Glasst&uuml;cken heraus bis zur letzten Vollendung
+fertig zu machen gewohnt waren. Sie k&ouml;nnen aber auch bezeugen,
+da&szlig; was sie auf diese Art mit allem Bem&uuml;hen zustande brachten,<a class="page" name="Page_31" id ="Page_31" title="31"></a>
+doch nicht entfernt dasjenige erreichen konnte, was heute durch
+Zusammenarbeiten von zehn oder noch mehreren viel leichter erreicht
+wird. Die technische Arbeitsteilung steigert also nicht nur
+quantitativ die Leistungsf&auml;higkeit der Arbeit, sondern sie erh&ouml;ht
+auch das qualitative Niveau der Leistung. Veranschlagt man hierzu
+nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der physischen und
+der geistigen Funktionen in der organisierten wirtschaftlichen Arbeit
+dadurch gewinnt, da&szlig; sie eine st&auml;ndige, geregelte Mitwirkung
+besonders geschulter technischer und kaufm&auml;nnischer, geeignetenfalls
+auch wissenschaftlicher Kr&auml;fte herbeif&uuml;hrt; und rechnet man
+endlich noch hinzu den unmittelbar ersichtlichen Vorteil, den die
+Organisation hat in der m&ouml;glichen und tats&auml;chlichen Benutzung
+des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein Zweifel daran bleiben,
+da&szlig; die neue Arbeitsform einen ganz au&szlig;erordentlichen Fortschritt
+in der Wirtschaftst&auml;tigkeit der V&ouml;lker eingeleitet hat und weiterzuf&uuml;hren
+berufen ist.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Damit ist aber auch gesagt, da&szlig; die der neuen Wirtschaftsform
+charakteristische Scheidung der Arbeitst&auml;tigen in Selbst&auml;ndige
+und Unselbst&auml;ndige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung
+geworden ist. Diese k&ouml;nnte solche Personen, welche
+zwar selbst nicht unmittelbar an der physischen Arbeit sich beteiligen,
+aber die gemeinschaftliche Arbeit vieler organisieren und
+leiten und dazu sich f&auml;hig gemacht haben, durchaus nicht mehr
+entbehren. Das Unternehmertum in <em class="gesperrt">diesem</em> Sinn ist also eine
+ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden.
+Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen
+Funktionen aus&uuml;ben k&ouml;nnen, die weitaus gro&szlig;e Mehrzahl
+immer zu den Organisierten und Geleiteten, d.&nbsp;h. den Unselbst&auml;ndigen
+geh&ouml;ren mu&szlig;, so besteht nun die <em class="gesperrt">soziale</em> Wirkung
+der organisierten Arbeit, in dem Ma&szlig;e, als diese sich mehr ausbreitet,
+in der Scheidung des ganzen Volkes hinsichtlich der Arbeitst&auml;tigkeit
+in zwei <em class="gesperrt">Klassen</em>, von ganz verschiedenen Funktionen,
+dementsprechend verschiedenen Rechten und Pflichten, und demgem&auml;&szlig;
+notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit der
+Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen gro&szlig;e Mehrheit &mdash; Was
+viele Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche
+Kern des Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbst&auml;ndige
+und pers&ouml;nlich unabh&auml;ngige B&uuml;rger- und Bauernstand, mu&szlig; in
+dem Ma&szlig;e verschwinden, als das Kleingewerbe in Industrie, Handel<a class="page" name="Page_32" id ="Page_32" title="32"></a>
+und Landbau zur&uuml;ckgedr&auml;ngt wird, soweit nicht etwa auf einzelnen
+Wirtschaftsgebieten, z.&nbsp;B. im Landbau, der &Uuml;bergang der
+Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit auf dem Wege
+der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich vollziehen
+mag.</p>
+
+<p>Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit
+der Arbeitst&auml;tigen ist aber so sehr im Wesen der neuen
+Arbeitsform begr&uuml;ndet, da&szlig; selbst die radikalste Umw&auml;lzung unserer
+Staats- und Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben k&ouml;nnte,
+au&szlig;er mittels vollst&auml;ndiger R&uuml;ckbildung aller Wirtschaftst&auml;tigkeit
+zur alten Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der
+organisierten Arbeitst&auml;tigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabh&auml;ngig
+davon, ob der eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet
+und ob dieser unter dem Namen von Privatunternehmern
+oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also gar nichts zu tun mit
+der <em class="gesperrt">privat</em>-kapitalistischen Produktion, sondern nur mit der kapitalistischen,
+d.&nbsp;h. der organisierten Produktion. Auch im &raquo;Zukunftsstaat&laquo;
+w&uuml;rden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute
+ausreichen und im Maschinenbau selbst die t&uuml;chtigsten Schmiede
+nicht zugleich die Ingenieure und Disponenten sein k&ouml;nnen. Auch
+der Zukunftsstaat also verm&ouml;chte den Gegensatz der Interessen,
+welcher aus der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und
+der Befugnisse entspringt, nicht aufzuheben; er k&ouml;nnte nur durch
+vern&uuml;nftige Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln &mdash; was
+der heutige Staat aber gleichfalls kann, wenn er will.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer
+und Arbeiter, liegt aber auch der einzige wirkliche <em class="gesperrt">Klassen</em>gegensatz,
+d.&nbsp;h. Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen,
+den unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung
+einschlie&szlig;t. Der Gegensatz von Kapital und
+Arbeit begr&uuml;ndet an sich einen solchen nicht. Denn er ist seinem
+Wesen nach ein ganz unpers&ouml;nlicher Gegensatz zwischen den
+beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitst&auml;tigkeit, und stellt
+nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitst&auml;tigen denen der
+Gesamtheit aller Besitzenden gegen&uuml;ber. Diese Gesamtheiten aber
+entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn
+beide Begriffssph&auml;ren &uuml;berdecken sich zu einem gro&szlig;en Teil und
+nur an der Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander
+liegen, gegens&auml;tzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts<a class="page" name="Page_33" id ="Page_33" title="33"></a>
+besitzen und viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen
+und nichts arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem
+Besitz, sei er ein kleiner Acker oder ein gro&szlig;es Verm&ouml;gen, selbst
+wirtschaften, sind Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als
+ihr Wirtschaftsertrag auch die Quote reinen Zinses mit enth&auml;lt,
+die ihnen im Schlaf zuflie&szlig;en w&uuml;rde, wenn sie andere mit ihrem
+Besitz wirtschaften lie&szlig;en; hinsichtlich alles dessen, was sie mehr
+als diesen Zins erzielen, sind sie aber Arbeitst&auml;tige. Hiervon
+sind selbst die Aktion&auml;re der Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen,
+insoweit ihre Dividenden &uuml;ber den reinen hypothekenm&auml;&szlig;igen
+Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn einschlie&szlig;en.
+Denn letzterer beruht auf einer Arbeitst&auml;tigkeit des Unternehmers,
+und es macht dabei keinen Unterschied, da&szlig; jene solche Arbeitst&auml;tigkeit
+nicht selbst, sondern durch Mandatare aus&uuml;ben. &mdash; Auf
+der ganz unpers&ouml;nlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit,
+beruht es auch, da&szlig; die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich
+kn&uuml;pfen &mdash; und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes
+von arm und reich &mdash; aufgehoben werden k&ouml;nnen durch
+Ma&szlig;regeln, welche das wirtschaftliche Verh&auml;ltnis des einzelnen
+zum einzelnen v&ouml;llig unber&uuml;hrt lassen &mdash; wie ich im ersten Teil
+meines Referats ausgef&uuml;hrt habe.</p>
+
+<p>Demgegen&uuml;ber begr&uuml;ndet aber der Unterschied in den pers&ouml;nlichen
+Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit
+zwischen Unternehmer und unselbst&auml;ndigem Arbeiter gegeben ist,
+einen wirklichen Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit
+der Arbeitst&auml;tigen wirtschaftliche und soziale Interessen
+bestimmter Personenklassen in unvermeidlichen Gegensatz stellt.
+Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen nach wieder ganz unabh&auml;ngig
+von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur ganz &auml;u&szlig;erlich
+f&auml;llt er &ouml;fters mit ihm zusammen. Denn der P&auml;chter, der ein erpachtetes
+Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der vorwiegend
+mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in irgend
+welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z.&nbsp;B. die Direktoren
+der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der
+Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren,
+stehen als Arbeitst&auml;tige dem Kapital genau so <em class="gesperrt">gegen&uuml;ber</em>, wie
+ihre Arbeiter, weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das
+Kapital verlangt, sondern mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen
+helfen m&uuml;ssen; trotzdem aber stehen auch sie als Unternehmer
+zu den unselbst&auml;ndigen Arbeitern in deutlichem Klassen<a class="page" name="Page_34" id ="Page_34" title="34"></a>gegensatz
+hinsichtlich pers&ouml;nlicher und wirtschaftlicher Interessen.
+Und wenn nun in vielen F&auml;llen Kapitalist und Unternehmer in
+einer Person zusammentrifft, wie z.&nbsp;B. beim Gutsherrn, der sein
+Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen, der nur mit
+eigenem Verm&ouml;gen arbeitet, so ist auch in diesen F&auml;llen der
+<em class="gesperrt">Klassen</em>gegensatz nicht zu suchen in dem Verh&auml;ltnis des Kapitalisten
+zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum
+unselbst&auml;ndigen Arbeiter.</p>
+
+<p>Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch
+mir zurechtgelegt habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten
+Erscheinungen meines Beobachtungskreises, mu&szlig; ich hier
+doch ausdr&uuml;cklich auf sie hinweisen, um die Gesichtspunkte meiner
+Ausf&uuml;hrungen gen&uuml;gend erkennbar zu machen. &mdash; Die Sozialdemokratie
+beurteilt das Verh&auml;ltnis von Kapital und Arbeit (von
+anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht beurteilen)
+von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses der
+Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpers&ouml;nlichen
+Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem pers&ouml;nlichen
+Klassengegensatz zwischen Kapital<em class="gesperrt">isten</em> und Arbeit<em class="gesperrt">ern</em>
+zu stempeln &mdash; in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt,
+alles unter der ganz &auml;u&szlig;erlichen R&uuml;cksicht, da&szlig; dadurch
+dem Arbeitsertrag der eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird.
+Sie verdunkelt sich dabei vollkommen die Ursachen der &Uuml;bel,
+die sie beseitigen will, und versperrt sich im besondern die Erkenntnis,
+da&szlig; es <em class="gesperrt">zwei</em> ganz verschiedene Stellen sind, an welchen
+der wirtschaftlich-soziale Schuh dr&uuml;ckt &mdash; zwei Stellen, die, zwar
+&auml;u&szlig;erlich dicht nebeneinander, doch auf ganz verschiedene Art
+krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel erfordern, keineswegs
+mit einem Universalmittel kuriert werden k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, da&szlig; meine Ansicht
+dahin geht: es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr
+zur Herrschaft &uuml;ber das ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und
+also zuletzt das <em class="gesperrt">ganze</em> Volk in die vorher besprochene Scheidung
+zwischen selbst&auml;ndiger und unselbst&auml;ndiger Arbeit hineinziehen,
+soweit nicht etwa in einzelnen Kreisen der Wirtschaftst&auml;tigkeit &mdash; wie
+es f&uuml;r den Kleinbetrieb des Landbaues wohl denkbar
+scheint &mdash; der &Uuml;bergang zur organisierten Arbeit ohne v&ouml;lliges
+Aufgeben der Selbst&auml;ndigkeit der einzelnen m&ouml;glich ist.</p>
+
+<p>Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien,
+welche glauben oder doch zu glauben vorgeben, es k&ouml;nne dieser<a class="page" name="Page_35" id ="Page_35" title="35"></a>
+Entwicklungsproze&szlig; zum Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem
+Kleingewerbe aller Art ein Teil des jetzt verloren gegangenen
+Terrains zur&uuml;ckerobert werden. Ich sehe aber in dieser Meinung,
+da wo sie aufrichtig gehegt wird, die denkbar gr&ouml;&szlig;te und auch
+sch&auml;dlichste Illusion, zu welcher die T&auml;uschung &uuml;ber die wahren
+Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer f&uuml;hren
+k&ouml;nnte. Wer aber die erw&auml;hnte Umwandlung der Arbeitsform
+auf einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und pers&ouml;nlich mit
+&auml;u&szlig;erstem Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen m&uuml;ssen, f&uuml;r
+den kommt zur verstandesm&auml;&szlig;igen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit
+und Unwiderstehlichkeit auch noch die subjektive Gewi&szlig;heit, da&szlig;
+sie zum Stillstand bringen zu wollen das gleiche besagt, wie ein
+Versuch, die Flutwelle im Ozean aufzuhalten. Man mag menschlich
+alle Teilnahme haben f&uuml;r die, welche im Kampf zweier Wirtschaftsformen
+zwischen Hammer und Ambo&szlig; geraten sind; dieses kann
+aber die &Uuml;berzeugung nicht &auml;ndern, da&szlig; alle Versuche, f&uuml;r das
+Kleingewerbe noch etwas zu retten &mdash; nicht nur die kleinen und
+die gro&szlig;en Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Z&uuml;nftlerei,
+Judenhetze u.&nbsp;a.&nbsp;m., sondern leider auch die an sich verst&auml;ndigen
+und ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks &mdash; doch
+nichts weiter mehr sind als: Ma&szlig;nahmen zur Verlangsamung
+eines Todeskampfes. Die Zukunft geh&ouml;rt allein der organisierten
+Arbeit, und zwar auf allen Gebieten wirtschaftlicher T&auml;tigkeit,
+Handel und Landbau nicht ausgeschlossen. In 30 oder 40
+Jahren wird vom eigentlichen Handwerk gewi&szlig; nichts mehr &uuml;brig
+sein als kleine Inseln solcher Arbeitst&auml;tigkeit, die entweder auf
+ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen Bed&uuml;rfnissen
+dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund
+immer Einzelarbeit bleiben mu&szlig;.</p>
+
+<p>An diesem Urteil k&ouml;nnen auch Erwartungen mich nicht irre
+machen, die neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen
+wurden im Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe
+von der erleichterten Benutzung der Naturkr&auml;fte infolge
+der raschen Fortschritte der elektrischen Kraftverteilung sehr bald
+zu hoffen haben werde. Die Berechtigung solcher Erwartungen
+an sich durchaus zugegeben, wird diese Hilfe doch nicht der Erhaltung
+und Ausbreitung des eigentlichen Handwerks zugute
+kommen, sondern nur dem &Uuml;bergang vieler vom Handwerk zum
+Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzf&auml;higkeit des letzteren
+gegen&uuml;ber der Gro&szlig;industrie. Die Verwendung von elementarer<a class="page" name="Page_36" id ="Page_36" title="36"></a>
+Kraft f&uuml;hrt &uuml;berall, wo sie &uuml;berhaupt einen Vorteil bringt, aus
+der handwerksm&auml;&szlig;igen Arbeit heraus und dr&auml;ngt zur organisierten
+Arbeit, sei es auch in kleinerem Ma&szlig;stab. Wie wichtig
+es nun in mehreren Beziehungen sein mag, da&szlig; auch kleine Unternehmungen,
+die nur 10 oder 20 Personen vereinigen, neben den
+gro&szlig;en, in denen Hunderte t&auml;tig sind, noch existenzf&auml;hig seien
+und da&szlig; innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz
+unter vielen, kleinen und gro&szlig;en, m&ouml;glich bleibe, so gering ist
+die soziale Bedeutung dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende
+Scheidung aller Arbeitst&auml;tigkeit in selbst&auml;ndige und
+unselbst&auml;ndige. Denn da&szlig; durch die M&ouml;glichkeit kleiner Betriebe
+eine etwas gr&ouml;&szlig;ere Zahl von Personen als es sonst sein k&ouml;nnte
+noch selbst&auml;ndig erhalten wird, &auml;ndert nichts daran, da&szlig; die Zahl
+dieser Selbst&auml;ndigen schlie&szlig;lich doch nur ein ganz kleiner Bruchteil
+der Gesamtzahl aller Arbeitst&auml;tigen bleiben kann.</p>
+
+<p>Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, da&szlig; das Alte unab&auml;nderlich
+verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine
+Stelle treten mu&szlig;, so gilt kein Str&auml;uben und kein Lamentieren
+mehr, sondern nur die besonnene Erw&auml;gung: wie die Verluste zu
+ersetzen, die Nachteile des Neuen unsch&auml;dlich zu machen, seine
+Vorz&uuml;ge aber voll zur Geltung zu bringen seien.</p>
+
+<p>Wie meine vorherige Gegen&uuml;berstellung zeigte, ist der Verlust
+in der Tat sehr gro&szlig;, zumal in Hinsicht auf die ethischen
+Faktoren menschlicher T&auml;tigkeit, also auf ideale G&uuml;ter des Lebens &mdash; wofern
+man diese nicht nur bei dem bevorzugten Teil, sondern
+auch bei dem zur&uuml;ckgesetzten sehen will. Aber noch viel gr&ouml;&szlig;er
+ist der Gewinn, den das Neue &mdash; und zwar keineswegs nur nach
+der materiellen Seite hin &mdash; erbracht hat und noch weiter zu erbringen
+in Aussicht stellt, und der &Uuml;berschu&szlig; ist gro&szlig; genug,
+um alle G&uuml;ter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch
+entsprechende G&uuml;ter vollwertig zu ersetzen &mdash; wenn man es nur
+darauf anlegen will.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen
+den L&auml;ndern, die von der Umwandlung der Arbeitsform schon
+ergriffen wurden, kommt aber diese g&uuml;nstige Bilanz, sofern sie
+nicht nur f&uuml;r einzelne oder f&uuml;r einzelne Klassen, sondern f&uuml;r die
+ganzen V&ouml;lker einen wohlt&auml;tigen &Uuml;berschu&szlig; ergeben soll, nicht
+von selbst zustande &mdash; etwa als die nat&uuml;rliche Resultante aus dem
+Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen, wie die alte National<a class="page" name="Page_37" id ="Page_37" title="37"></a>&ouml;konomie
+vermeinte. Angesichts der offenkundigen Wirkungen
+des ungez&uuml;gelten Industrialismus in allen L&auml;ndern ist dar&uuml;ber
+kein Wort mehr zu verlieren. Und es w&auml;re doch auch allzu merkw&uuml;rdig,
+wenn blo&szlig;e Triebkr&auml;fte des Eigennutzes, weil sie zwischen
+Gleich-M&auml;chtigen ein notd&uuml;rftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen
+m&ouml;gen, dasselbe Resultat auch ergeben h&auml;tten oder ergeben
+k&ouml;nnten in einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von
+vornherein alle Attribute wirtschaftlicher &Uuml;bermacht auf seiner
+Seite hatte. Nur der Staat, als Vertreter und Organ der Interessen
+der Gemeinschaft gegen&uuml;ber denen aller einzelnen und aller Klassen,
+kann in seiner <em class="gesperrt">Rechtsordnung</em> die Garantien daf&uuml;r schaffen,
+da&szlig; auch in dem wirtschaftlichen Streit zwischen Starken und
+Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene. Gegen&uuml;ber
+einer Ver&auml;nderung der Volkswirtschaft, welche mehr und
+mehr darauf hindr&auml;ngt, neun Zehntel des ganzen Volkes in pers&ouml;nliche
+und wirtschaftliche Abh&auml;ngigkeit von der &uuml;brigbleibenden
+kleinen Minderheit zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere
+Aufgabe zugewiesen werden als die, seine <em class="gesperrt">Rechtseinrichtungen</em>
+in bezug auf dieses neue Verh&auml;ltnis so auszubauen, da&szlig; aus ihm
+keine das Volk zerst&ouml;rende Wirkung entspringen k&ouml;nne. Das
+Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt ist, steht klar vor
+Augen: es mu&szlig; sich darum handeln, denjenigen Stand, der als
+Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger
+Erbe die k&ouml;rperliche Arbeit in der Wirtschaftst&auml;tigkeit der Nation
+zu leisten hat, <em class="gesperrt">auf ein solches wirtschaftliches Niveau
+und auf solche Rechtslage zu erheben</em>, da&szlig; er, trotz der
+Unselbst&auml;ndigkeit der einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde
+Grundlage des Volkslebens an <em class="gesperrt">Stelle des alten Handwerks</em>
+zu bilden verm&ouml;ge.</p>
+
+<p>Bis heute ist in dieser Richtung &uuml;berall noch sehr wenig
+geschehen, &mdash; kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert
+auch einstweilen noch darin besteht, da&szlig; sie die grunds&auml;tzliche
+Anerkennung einer sozialen Aufgabe des Staates ausdr&uuml;cken. Und
+wenn auch Deutschland auf diesem Gebiet anderen L&auml;ndern zurzeit
+in einigen Punkten sogar um ein geringes voraus ist, so liegt
+doch auch hier im gro&szlig;en und ganzen noch der Zustand vor,
+da&szlig; die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter der
+Entwicklung der tats&auml;chlichen Verh&auml;ltnisse <em class="gesperrt">g&auml;nzlich zur&uuml;ckgeblieben
+sind</em>. In den wichtigsten Punkten steht das neue
+Verh&auml;ltnis zwischen selbst&auml;ndiger und unselbst&auml;ndiger Arbeit noch<a class="page" name="Page_38" id ="Page_38" title="38"></a>
+unter Rechtsanschauungen, die zum ausschlie&szlig;lichen Vorteil des
+einen Teiles dem alten Verh&auml;ltnis zwischen Meister und Gesellen,
+wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und Dienstboten, ganz
+&auml;u&szlig;erlich abgeguckt sind und auf die total ver&auml;nderte Sachlage
+passen wie die Faust aufs Auge &mdash; im &uuml;brigen aber ist alles noch
+reines, ungest&ouml;rtes Faustrecht.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Die b&uuml;rgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich
+antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die
+richtige und einzige Waffe zur Bek&auml;mpfung der Sozialdemokratie
+zu finden vermeint. Diese Auffassung, welche allen tats&auml;chlichen
+Erscheinungen zum Trotz, daran festh&auml;lt, die Vergesellschaftung
+der Menschen im Staat durchaus unter dem Bild des Sandhaufens
+betrachten zu wollen, in welchem die Quarzk&ouml;rner auf- und nebeneinander
+liegend nur durch die mechanischen Vorg&auml;nge von Druck
+und Reibung in Wechselbeziehung stehen, hat im besondern die
+Freisinnigen Parteien dazu gef&uuml;hrt, alle Einmischung des Staates
+in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht sowohl unter dem
+Gesichtspunkt der Aus&uuml;bung notwendiger organisatorischer Funktionen
+anzusehen, als vielmehr unter dem einer Erweiterung der
+Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegen&uuml;ber die Freiheit der
+Quarzk&ouml;rner, sich nach Belieben dr&uuml;cken und reiben zu k&ouml;nnen,
+im Namen b&uuml;rgerlicher Freiheit zu wahren sei. In j&uuml;ngster Zeit
+hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen
+Kreisen die Ansicht, da&szlig; es doch nicht ganz so sei, mehr und
+mehr Boden gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb
+der Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven
+Programms f&uuml;r die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen
+Verh&auml;ltnisse angeregt. Auch die Thesen von Max
+Hirsch, die in unserem Kreise schon besprochen wurden, geben
+dieser Auffassung Ausdruck und stellen f&uuml;r diesen Zweck mehrere
+konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind mit allen
+diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit es
+sich um einzelnes handeln soll, es m&uuml;&szlig;ten ihrer noch mehrere
+sein. Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir
+zurzeit, da&szlig; die Freisinnige Volkspartei f&uuml;r ihre Stellungnahme
+zu den wirtschaftlichen Fragen ein <em class="gesperrt">allgemeines</em> Programm annehme,
+in welchem ein deutlicher Gesichtspunkt f&uuml;r die Beurteilung
+alles einzelnen enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb
+dessen konkrete Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_39" id ="Page_39" title="39"></a>In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, da&szlig; wir, einstweilen
+ohne Er&ouml;rterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das
+Parteiprogramm der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine
+Forderung an die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze
+zu einem wirklichen <em class="gesperrt">Arbeiter- und Unternehmerrecht</em>,
+welches das Verh&auml;ltnis zwischen selbst&auml;ndiger
+und unselbst&auml;ndiger Arbeit auf allen Gebieten
+der Wirtschaftst&auml;tigkeit unter Gesichtspunkten &ouml;ffentlichen
+Rechts regelt &mdash; nach der pers&ouml;nlichen Seite hin den unselbst&auml;ndigen
+Arbeiter sichert gegen den Mi&szlig;brauch seiner
+Abh&auml;ngigkeit zur Beschr&auml;nkung seiner pers&ouml;nlichen und
+b&uuml;rgerlichen Freiheit &mdash; nach der wirtschaftlichen Seite
+hin jede dem Gemeinwohl sch&auml;dliche Ausnutzung der
+Volkskraft verhindert und im besondern den Unternehmergewinn
+haftbar macht f&uuml;r Erf&uuml;llung sozialer Pflichten, die
+aus dem wirtschaftlichen Verh&auml;ltnis von Unternehmer und
+Arbeiter sich ergeben.</p></div>
+
+<p>Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens
+&uuml;bergehe, komme ich nat&uuml;rlich auf mancherlei einzelne Forderungen
+zu sprechen, die darin begriffen sein m&uuml;ssen. Es geschieht dieses
+aber wesentlich nur im Sinne von Erl&auml;uterung und Exemplifikation,
+keineswegs mit dem Anspruch, dabei solche Einzelforderungen f&uuml;r
+den Ausbau des allgemeinen Programms schon zu formulieren.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Ich betrachte zun&auml;chst die pers&ouml;nliche Seite des Verh&auml;ltnisses
+zwischen Unternehmer und Arbeiter.</p>
+
+<p>Selbstverst&auml;ndlich legen die Anforderungen aller organisierten
+Arbeit dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitst&auml;tigkeit
+betrifft, eine weitgehende Unterordnung unter den andern,
+zur Organisation und Leitung berufenen Teil oder dessen Organe
+auf und mancherlei Einschr&auml;nkungen individueller Freiheit, die das
+geordnete Zusammenarbeiten vieler, zumal in gro&szlig;en Betrieben,
+unerl&auml;&szlig;lich macht. Hiervon abgesehen, mu&szlig; aber jede unbefangene
+Erw&auml;gung zu dem Schlu&szlig; f&uuml;hren: da&szlig; dieses Verh&auml;ltnis, soweit
+der einzelne dem einzelnen gegen&uuml;bersteht, ein rein b&uuml;rgerliches
+Vertragsverh&auml;ltnis geworden ist, in welchem Leistung und Gegenleistung
+v&ouml;llig sich decken und keinerlei Rest zwischen sich lassen,
+der durch etwas anderes als durch Arbeit oder Bezahlung ausgeglichen
+werden m&uuml;&szlig;te &mdash; also seitens des Arbeiters etwa durch<a class="page" name="Page_40" id ="Page_40" title="40"></a>
+pers&ouml;nliche Dankbarkeit, Unterordnung oder R&uuml;cksichtnahme au&szlig;erhalb
+seiner Arbeitst&auml;tigkeit.</p>
+
+<p>In weiten Kreisen der oberen St&auml;nde &mdash; in Deutschland
+wenigstens &mdash; steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung
+noch entgegen, die jenes Verh&auml;ltnis unter dem Schild: Arbeit<em class="gesperrt">geber</em>
+zu Arbeit<em class="gesperrt">nehmer</em>, oder unter dem noch deutlicheren
+Namen &raquo;Brotherr&laquo; f&uuml;r den ersteren, interpretieren will als Quelle
+von weiteren Rechten und Anspr&uuml;chen zugunsten der Unternehmer
+und aus dieser ableitet eine pers&ouml;nliche Verpflichtung der
+Arbeiter zu Gehorsam und Botm&auml;&szlig;igkeit in <em class="gesperrt">allen</em> Angelegenheiten,
+namentlich auch hinsichtlich ihrer Bet&auml;tigung b&uuml;rgerlicher
+Rechte. &mdash; Es klingt ja so vern&uuml;nftig zu sagen: &raquo;geben&laquo; ist doch
+mehr als &raquo;nehmen&laquo;, d.&nbsp;h. sich geben lassen. Die Arbeiter m&uuml;ssen
+also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen
+Arbeitsgelegenheit zu geben &mdash; sie m&uuml;ssen ja sonst hungern &mdash; und
+sie d&uuml;rfen doch nicht so schn&ouml;de sein, ihre Arbeitgeber oder
+Brotherren immer zu &auml;rgern, indem sie andere Gedanken und andere
+Bestrebungen verfolgen wollen als jenen erw&uuml;nscht und angenehm
+sind! &mdash; Da&szlig; auch der Arbeiter sich als &raquo;Geber&laquo; hinstellen k&ouml;nnte,
+indem er dem andern sagte: f&uuml;r die Arbeitsgelegenheit gebe ich
+Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne welche Du ja ebenfalls nichts
+zu leben h&auml;ttest &mdash; das vergi&szlig;t man dabei.</p>
+
+<p>Es ist noch gar nicht lange her, da&szlig; wir &mdash; bei Beratung
+der Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer sp&auml;teren Gelegenheit &mdash; aus
+dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren
+auf der Reichstagstrib&uuml;ne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten
+am Bundesratstisch Reden zu h&ouml;ren bekommen haben,
+Variationen auf das Thema: &raquo;wes Brot ich e&szlig;, des Lied ich
+pfeif&laquo;, welche ziemlich unverbl&uuml;mt die Idee des &raquo;Brotherrn&laquo; zur
+Richtschnur auch f&uuml;r alle gesetzliche Regelung des Verh&auml;ltnisses
+von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen wollten. Die
+mechanische &Uuml;bertragung der pers&ouml;nlichen Unterordnung der
+Unselbst&auml;ndigen, die beim alten Handwerk in <em class="gesperrt">sittlichen</em> Beziehungen
+begr&uuml;ndet war, auf das nackte Interessenverh&auml;ltnis zwischen
+Unternehmer und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als
+der Effekt <em class="gesperrt">plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung</em>.
+Wer das nicht einsieht, wolle doch einmal ein dem
+Verh&auml;ltnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ganz analoges Verh&auml;ltnis,
+das von Hausherrn und Mieter, in &auml;hnlicher Art zurechtlegen,
+indem er es unter den Gesichtspunkt stellt: Wohnunggeber<a class="page" name="Page_41" id ="Page_41" title="41"></a>
+zu Wohnung<em class="gesperrt">nehmer</em>. Dann m&uuml;&szlig;te er deduzieren: wie gut ist
+es doch, da&szlig; so edle Wohnunggeber sich finden, die H&auml;user
+bauen, um sie gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben,
+zu vermieten, damit wir mit unseren Familien nicht auf der Stra&szlig;e
+zu kampieren brauchen! Solchen m&uuml;ssen doch wir Wohnungnehmer
+Dank und R&uuml;cksicht zollen, und wenn einer von uns
+ein Konservativer w&auml;re, sein Wohnunggeber aber ein Sozialdemokrat,
+so d&uuml;rfte er doch diesen nicht damit kr&auml;nken, da&szlig; er dessen
+Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! &mdash; Woran liegt es,
+da&szlig;, w&auml;hrend man jeden, der so reden wollte, f&uuml;r einen Narren
+erkl&auml;ren w&uuml;rde, in bezug auf das andere Verh&auml;ltnis ganz Entsprechendes
+noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun,
+in dem einen Fall stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute
+gleicher wirtschaftlicher Kraft gegen&uuml;ber, in dem andern Fall aber
+der Unabh&auml;ngige, Starke und der Abh&auml;ngige, Schwache &mdash; und
+das mu&szlig; doch wohl f&uuml;r die Rechtsansicht einen Unterschied
+machen!</p>
+
+<p>Was ist aber die Wirkung solcher Pr&auml;tentionen des Unternehmertums
+dem Arbeiterstand gegen&uuml;ber? Sie treten &uuml;berall
+klar zutage als pers&ouml;nliche Versch&auml;rfung des in dem Verh&auml;ltnis
+selbst liegenden Interessengegensatzes. &mdash; Es geh&ouml;rt der angeborene
+Hochmut des Junkers oder der erworbene D&uuml;nkel des Protzen
+dazu, nicht sehen zu k&ouml;nnen, dass die Tausende, die in ru&szlig;igem
+Kittel ihre t&auml;gliche Arbeit im Dienst von Unternehmern verrichten,
+nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse sind, sondern Glieder
+desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als da&szlig; ihre V&auml;ter
+nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre l&auml;nger auf der Schulbank
+zu belassen; dann w&uuml;rden sie alles, was jetzt ihre Vorgesetzten
+zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun k&ouml;nnen &mdash; etliche
+von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegen&uuml;ber, die doch
+nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, mu&szlig; die Anforderung
+von Botm&auml;&szlig;igkeit und Gehorsam notwendigerweise zum
+Erfolg haben: bei den starken, widerstandsf&auml;higen Naturen Erbitterung
+und grimmigen Ha&szlig;, bei den schwachen aber Heuchelei
+oder Knechtsinn. &mdash; Ich betrachte es als ein wahres Gl&uuml;ck f&uuml;r
+das Deutsche Volk, da&szlig; es in seinen unteren Schichten noch eine
+gen&uuml;gende Zahl von solchen enth&auml;lt, die auf jene Zumutungen
+reagieren m&uuml;ssen mit Erbitterung und Ha&szlig;. Denn viel schlimmer
+als dieses akute Gift ist f&uuml;r die Volksseele das schleichende Gift
+der Gew&ouml;hnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat<a class="page" name="Page_42" id ="Page_42" title="42"></a>
+eine ehrenvolle Stellung unter den V&ouml;lkern behaupten k&ouml;nnen,
+wenn seine Einrichtungen dazu f&uuml;hrten, die Bediententugenden bei
+sich zu z&uuml;chten, Gehorsam und Unterw&uuml;rfigkeit. Und diejenigen,
+welche der Sozialdemokratie gegen&uuml;ber mit Vorliebe die &raquo;idealen
+G&uuml;ter&laquo; ausspielen, sollen besonders bedenken, da&szlig; es f&uuml;r jeden,
+auch f&uuml;r den schlichten Arbeiter, eines von den idealsten G&uuml;tern
+ist: sich nicht als Knecht eines &auml;ndern f&uuml;hlen zu m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>In den L&auml;ndern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete
+Verirrung der Rechtsanschauung jetzt vollst&auml;ndig &uuml;berwunden.
+Auf den breiten, festen Wegen b&uuml;rgerlicher Freiheit, auf denen
+dort die &ouml;ffentliche Meinung ohne Mithilfe von Staatsanw&auml;lten
+sich bildet und mi&szlig;liebige Regungen einzelner St&auml;nde nicht f&uuml;r
+Jahrzehnte mundtot gehalten werden k&ouml;nnen, hat diese &ouml;ffentliche
+Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort ist es so
+weit, da&szlig; ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur Gefolgschaft
+in irgendwelchen b&uuml;rgerlichen Angelegenheiten durch freundliches
+Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es
+aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet
+w&uuml;rde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern
+zwar auch viele, die anst&auml;ndig genug sind, sich nur zu
+&auml;rgern, wenn ihre Leute andere Ideen haben und verfolgen wollen
+als sie, ohne sie das weiter entgelten zu lassen. Nur sehr wenige
+aber gibt es erst, die dabei nicht denken, die Gro&szlig;m&uuml;tigen zu
+sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es ihre soziale Pflicht
+sei, als Unternehmer &uuml;ber jenes nicht einmal sich zu &auml;rgern. Bei
+uns also mu&szlig; wohl dem schwachen Rechtsbewu&szlig;tsein durch eine
+gesetzgeberische Deklaration des &raquo;Brotherrn&laquo; unter die Arme gegriffen
+werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch
+viel gr&ouml;&szlig;eren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr
+dringlich, da&szlig; die Reichsgewerbeordnung &mdash; und wenn sie f&uuml;r den
+Landbau eine &raquo;Gesinde&laquo;-Ordnung bleiben m&uuml;&szlig;te, dann auch diese &mdash; bald
+einen Paragraph bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben
+den sonst durch Anschl&auml;ge zu verlautbarenden viel minder wichtigen
+Vorschriften m&uuml;sse in jedem Raum in Stadt und Land, in welchem
+unselbst&auml;ndige Arbeiter im Dienst irgend eines Unternehmers verkehren,
+ein gedruckter Anschlag h&auml;ngen etwa des Inhalts: &raquo;<em class="gesperrt">Alle
+Verpflichtungen aus dem Arbeitsverh&auml;ltnis beziehen sich
+ausschlie&szlig;lich auf die Leistung der vertragsm&auml;&szlig;igen
+Arbeit. Keinem darf seitens des Arbeitgebers oder seiner
+Organe irgend welche sonstige Botm&auml;&szlig;igkeit oder R&uuml;ck<a class="page" name="Page_43" id ="Page_43" title="43"></a>sichtnahme
+direkt oder indirekt angesonnen werden</em>.&laquo;
+In allen Staatsbetrieben aber m&uuml;&szlig;te ein solcher Anschlag besonders
+gro&szlig; gedruckt aush&auml;ngen. Dann m&uuml;&szlig;te es wohl endlich aufh&ouml;ren,
+da&szlig; einige Millionen von deutschen B&uuml;rgern fast allw&ouml;chentlich
+einmal die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben,
+in der Zeitung lesen zu m&uuml;ssen: der und der sei aus dem und dem
+Staatsbetrieb entlassen worden, weil er an seinen Vorgesetzten
+mi&szlig;liebigen Bestrebungen &ouml;ffentlich sich beteiligt, d.&nbsp;h. die gesetzlich
+allen gew&auml;hrleisteten b&uuml;rgerlichen Rechte nach seinem
+eigenen Ermessen ausge&uuml;bt habe.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche
+in dem Verh&auml;ltnis der selbst&auml;ndigen zur unselbst&auml;ndigen Arbeit
+einander gegen&uuml;ber treten &mdash; wobei ich hier auf das Markieren
+einiger Hauptpunkte mich beschr&auml;nken mu&szlig;.</p>
+
+<p>Der Stand, welchen die <em class="gesperrt">Rechts</em>entwicklung angesichts der
+seit einem Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenf&auml;llig
+hervortretenden Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten
+Arbeitst&auml;tigkeit, mit Bezug auf diese T&auml;tigkeit bis heute
+erreicht hat, wird am besten gekennzeichnet durch einfaches Gegen&uuml;berstellen
+zweier Tatsachen:</p>
+
+<p>Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitst&auml;tigkeit etwas unternimmt,
+was raucht, stinkt oder L&auml;rm macht und dadurch einige
+Nachbarn bel&auml;stigen oder sch&auml;digen kann, so wird gem&auml;&szlig; den
+Gewerbeordnungen sein Tun schon lange der Obhut &ouml;ffentlichen
+Rechts f&uuml;r w&uuml;rdig befunden. Und wenn ihrer viele zu Unternehmer-Assoziationen,
+wie Aktiengesellschaften u.&nbsp;dergl. sich verbinden
+und dadurch ihr Auftreten einige verm&ouml;gensrechtliche Konsequenzen
+f&uuml;r sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat
+<em class="gesperrt">dieses</em> Tun die Gesetzgebung auch schon l&auml;ngst eingehender,
+sorgf&auml;ltiger Regelung und Ordnung f&uuml;r wert erachtet. In beiden
+F&auml;llen handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder
+Verm&ouml;gen gesch&auml;digt werden k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als
+Unternehmer in Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank
+oder L&auml;rm verursachen und keine verm&ouml;gensrechtlichen Kollisionen
+herbeif&uuml;hren, so k&ouml;nnen diese Aktionen dadurch, da&szlig; viele in
+gleicher Art verfahren oder da&szlig; andere durch den Zwang der
+Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht gen&ouml;tigt werden, die
+allergr&ouml;&szlig;te, einschneidendste Tragweite f&uuml;r das Gemeinwohl haben<a class="page" name="Page_44" id ="Page_44" title="44"></a>
+und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark benachteiligen &mdash; das
+&ouml;ffentliche Recht bek&uuml;mmert sich darum nicht.
+Diejenigen, welche davon zun&auml;chst allein betroffen werden, k&ouml;nnen
+der Regel nach am Besitz nicht gesch&auml;digt werden, weil sie keinen
+haben.</p>
+
+<p>Kraft &raquo;wirtschaftlicher Freiheit&laquo; kann also jeder, der aus
+Tatendrang oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des
+Unternehmers auszu&uuml;ben w&uuml;nscht, dazu mitwirken helfen, da&szlig;
+immer mehr Menschen einen gewohnten Beruf aufgeben und in
+den Industriezentren sich zusammendr&auml;ngen ohne irgend eine Gew&auml;hr
+von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen T&auml;tigkeit. Er kann
+ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen
+so lange fortsetzen, als es ihm noch gen&uuml;gend Vorteil zu
+bringen scheint, und wenn er meint, da&szlig; er auf andere Art sich
+besser stehen werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen
+Erwerb gr&ouml;&szlig;er werdendem Risiko entziehe, so kann er es zuschlie&szlig;en
+und diejenigen, welche inzwischen von solchem Unternehmen
+abh&auml;ngig geworden sind, m&ouml;gen sehen, wo sie bleiben. Wenn
+Jahre g&uuml;nstigen Gesch&auml;ftsganges ihm gro&szlig;e &Uuml;bersch&uuml;sse gelassen
+haben und dann Krisen oder sonstige St&ouml;rungen zu zeitweiliger
+oder dauernder Einschr&auml;nkung des Umfangs seiner Unternehmungen
+n&ouml;tigen, so kann er pl&ouml;tzlich so viel Arbeiter entlassen,
+als n&ouml;tig ist, um f&uuml;r ihn ein neues Gleichgewicht zwischen
+Ertrag und Aufwendungen herbeizuf&uuml;hren; denn niemand kann
+ihm zumuten, den fr&uuml;heren Gewinn wieder teilweise herauszugeben
+um anderen &uuml;ber Krisen hinwegzuhelfen. Auch kann er alle,
+welche in seinem Dienst ihre Kr&auml;fte verbraucht haben oder sonst
+arbeitsunf&auml;hig geworden sind, der F&uuml;rsorge der Gemeinde &uuml;berlassen,
+soweit nicht neuerdings die Versicherungsgesetzgebung in
+diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten lassen; denn weiteres tun
+zu sollen, w&uuml;rde gleichfalls eine nachtr&auml;gliche Herausgabe des
+Gewinnes besagen, den er fr&uuml;her von ihrer T&auml;tigkeit gehabt und
+l&auml;ngst in sein pers&ouml;nliches Eigentum genommen hat.</p>
+
+<p>Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten,
+sich selbst &uuml;berlassenen Verh&auml;ltnis zwischen Unternehmer und
+Arbeiter liegt aber in den Wirkungen, welche die Konkurrenz
+der Unternehmer untereinander f&uuml;r die Arbeiter gewinnt. Das
+wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem nur durch R&uuml;cksichten
+des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist immer das
+Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse, und<a class="page" name="Page_45" id ="Page_45" title="45"></a>
+hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er
+als Vermittler zwischen Konsument und Produzent &uuml;berall sich
+eindr&auml;ngt. Denn der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes
+Interesse daran, den Konsum dahin zu lenken, wo der geringere
+Preis ihm Spielraum f&uuml;r gr&ouml;&szlig;eren eigenen Gewinn l&auml;&szlig;t. Der
+Unternehmer selbst will dabei von seinem Verdienst m&ouml;glichst
+wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit sehr starker
+Konkurrenz &ouml;fters nicht anders, wenn ihm ein m&auml;&szlig;iges &Auml;quivalent
+f&uuml;r eigene Arbeit noch &uuml;brig bleiben soll. Die Herabsetzung des
+Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher,
+soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der Arbeitsmethoden
+getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie
+erzeugt die ausgesprochene Tendenz, f&uuml;r den gleichen Lohn gr&ouml;&szlig;ere
+Arbeitsleistung durch l&auml;ngere Arbeitszeit oder st&auml;rkere Anspannung
+der Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten
+der Industrie das &Auml;u&szlig;erste von Ausnutzung der menschlichen
+Arbeitskraft auf diesem Wege zustande gekommen, hierin ein
+Stillstand, an einigen Stellen sogar schon ein erfreulicher R&uuml;ckgang
+eingetreten ist, beh&auml;lt das Streben der Unternehmer nach
+Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur Erleichterung des Wettbewerbs
+mit anderen Unternehmern immer noch die Tendenz,
+den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung ihrer
+Leistungsf&auml;higkeit durch Verbesserung der Methoden und Einrichtungen,
+erweiterte Anwendung der Maschinen usw., m&ouml;glichst
+vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt
+aber nur zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum
+weitaus gr&ouml;&szlig;eren Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn
+sie betrifft vorzugsweise Gegenst&auml;nde, die, soweit sie nicht wieder
+den Unternehmern als Arbeitsmittel dienen, erst f&uuml;r eine gehobene
+Lebenshaltung Wert haben. Auch hat die Verbilligung in sehr
+gro&szlig;em Umfang &mdash; z.&nbsp;B. bei fast allen Massenartikeln f&uuml;r Kleingebrauch
+und Luxus, also gerade in den Industriezweigen, welche
+die gedr&uuml;ckteste Lage der Arbeiter aufweisen &mdash; keineswegs die
+wohlt&auml;tige Wirkung, diese Dinge auch solchen zug&auml;nglich zu
+machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranla&szlig;t
+nur eine ma&szlig;lose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und
+arm, weil das einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar
+nicht mehr wertgehalten wird.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_46" id ="Page_46" title="46"></a>Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten
+Arbeitst&auml;tigkeit unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt
+hervorgebracht hat, liegen in allen Industriel&auml;ndern klar zutage &mdash; als
+Massenarmut und Massenelend, und als fortschreitende
+physische Degeneration gro&szlig;er Volksschichten und sie begleitende
+Abstumpfung der sittlichen Kr&auml;fte. Schlimm aber w&auml;re es f&uuml;r
+die menschliche Kultur, wenn der gro&szlig;e Aufschwung wirtschaftlicher
+Aktion der V&ouml;lker, den die neue Arbeitsform herbeigef&uuml;hrt
+hat, solche Folgen mit sich bringen <em class="gesperrt">m&uuml;&szlig;te</em> &mdash; und schlimm f&uuml;r
+den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen
+ihrer nicht Herr zu werden verm&ouml;chte.</p>
+
+<p>Wie nun im Zinswesen das Verh&auml;ltnis des einzelnen zum
+einzelnen ein redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst
+zum Vorschein kommen in dem Verh&auml;ltnis der Gesamtheit der
+Zinsempf&auml;nger zur Gesamtheit der Zinszahler, so ist auch in dem
+eben betrachteten Interessenstreit von Unternehmer und Arbeiter
+die Beziehung des einzelnen zum einzelnen korrekt und unanfechtbar,
+wenn sie den privatrechtlichen Normen entspricht, die
+Recht und Sitte f&uuml;r die gegenseitige Abgrenzung von Einzelinteressen
+aufgestellt haben. In diesem Punkt k&ouml;nnte also h&ouml;chstens
+einige Sch&auml;rfung gewisser Rechtsbegriffe und Gew&ouml;hnung an
+etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie
+die Wirkungen des Zinswesens vern&uuml;nftigerweise abgewandt werden
+k&ouml;nnten durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig lie&szlig;en
+sich die Folgen der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit
+aufheben durch Au&szlig;erkurssetzen der Triebkr&auml;fte, die der Wettbewerb
+und die Ausgleichung von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftst&auml;tigkeit
+einf&uuml;hren. So sicher es nun ist, da&szlig; die im Staat
+gesammelte menschliche Gesellschaft durch vern&uuml;nftige Einrichtungen
+nachteilige Wirkungen von Formen der Wirtschaftst&auml;tigkeit
+&uuml;berwinden kann, so sicher ist es also auch, da&szlig; solche Einrichtungen
+nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer Staatsidee,
+welche sich nicht ersch&ouml;pft in der Betrachtung des privatrechtlichen
+Verh&auml;ltnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben
+die gleichartige, &uuml;bereinstimmende T&auml;tigkeit ganzer Klassen als
+wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift.</p>
+
+<p>Jede in diesem Sinne &raquo;organische&laquo; &mdash; d.&nbsp;i. notwendigerweise
+&raquo;soziale&laquo; &mdash; Staatsidee mu&szlig; aber zu der Einsicht f&uuml;hren, da&szlig;,
+nachdem das Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der
+Wirtschaftsordnung geworden, seine Klassenfunktion ist: die<a class="page" name="Page_47" id ="Page_47" title="47"></a>
+physische Arbeitskraft des ganzen Volkes, welche die arbeitenden
+Klassen in sich enthalten, zu organisieren und zu leiten. Mag
+nun der Unternehmer als einzelner seine T&auml;tigkeit durchaus unter
+R&uuml;cksichten seines pers&ouml;nlichen Vorteils betreiben, und mit dem
+Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den Regeln von
+Angebot und Nachfrage in bezug auf die pers&ouml;nliche Arbeitskraft,
+die letzterer zu Markte bringt &mdash; die Gesamtheit der Unternehmer
+benutzt und verwaltet dabei die k&ouml;rperliche Arbeitskraft des gesamten
+Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses
+St&uuml;ck inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet
+des rein privaten Charakters des einzelnen, hinsichtlich der T&auml;tigkeit
+der Klasse eine &ouml;ffentliche Funktion: <em class="gesperrt">Verwaltung der nationalen
+Arbeitskraft in der Wirschaftst&auml;tigkeit des
+Volkes</em> &mdash; und diese Funktion mu&szlig; naturgem&auml;&szlig; durch <em class="gesperrt">&ouml;ffentliches</em>
+Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt sein.</p>
+
+<p>An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang
+sofort hinf&uuml;hrt: <em class="gesperrt">Vorsorge f&uuml;r Schonung und Erhaltung der
+physischen Volkskraft und: Haftung f&uuml;r den regelm&auml;&szlig;igen
+Verbrauch dieser Volkskraft</em> hat unsere Gesetzgebung gl&uuml;cklicherweise
+schon die ersten Schritte zu &ouml;ffentlich-rechtlicher
+Regelung der organisierten Arbeitst&auml;tigkeit getan &mdash; zwar meist
+erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von hoher
+grunds&auml;tzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer organischen
+Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum
+Ausdruck bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anf&auml;nge des
+&raquo;Arbeiterschutzes&laquo;, den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze.
+Die Aufgabe aller Parteien, welche an der L&ouml;sung der sozialen
+Frage ernsthaft mitarbeiten wollen, mu&szlig; es sein, an <em class="gesperrt">diesen</em>
+Stellen der Fortbildung des &ouml;ffentlichen Rechts kr&auml;ftige Impulse
+zu geben.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge f&uuml;r Schonung
+und Erhaltung der Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von
+allem mehr Nebens&auml;chlichen, folgendes:</p>
+
+<p>Auf die mancherlei ung&uuml;nstigen Wirkungen physischer und
+psychischer Art, welche die T&auml;tigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung
+&uuml;berhaupt und namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten,
+habe ich im Eingang meines heutigen Vertrags schon hingewiesen.
+Alle diese Nachteile fallen ganz und gar auf die unselbst&auml;ndigen
+Arbeiter. Schon die staatserhaltende Gerechtigkeit<a class="page" name="Page_48" id ="Page_48" title="48"></a>
+fordert, da&szlig;, wenn diese die Nachteile tragen m&uuml;ssen, auch Mitgenu&szlig;
+der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die
+organisierte Arbeit darin bringt, da&szlig; in ihr die Leistung des
+einzelnen sich verzehnfacht &mdash; sie fordert also, da&szlig; diese Steigerung
+der Produktionsf&auml;higkeit nicht ausschlie&szlig;lich dem Unternehmergewinn
+und der Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den
+Arbeitenden selbst durch Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme
+zugute komme. Es ist kein w&uuml;rdiger Inhalt eines Menschendaseins,
+<em class="gesperrt">nur</em> Rad in einer Maschine zu sein, was doch die Arbeitsteilung
+f&uuml;r die meisten w&auml;hrend der Arbeitsschichten bedeutet &mdash; und
+es ist keine Grundlage f&uuml;r die Erhaltung eines h&ouml;heren sittlichen
+und geistigen Niveaus und f&uuml;r die Pflege gesunden Familienlebens
+in der Majorit&auml;t des Volkes, da&szlig; der Arbeiter keine andere
+Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und Befriedigung
+des dringendsten Ruhebed&uuml;rfnisses.</p>
+
+<p>Das noch immer fortschreitende Herabgehen der k&ouml;rperlichen
+T&uuml;chtigkeit in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit,
+behufs Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit
+des Volkes den ung&uuml;nstigen Einfl&uuml;ssen der modernen Arbeitst&auml;tigkeit
+durch deren zeitliche Beschr&auml;nkung ein Gegengewicht
+zu bieten und die Erfahrungen, welche England mit der gesetzlichen
+Beschr&auml;nkung der industriellen Arbeit schon vor langer Zeit
+gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses Gegengewichts.
+In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende Regierung
+durch Einf&uuml;hrung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkst&auml;tten das
+Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die
+Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm f&uuml;r die industrielle
+Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in
+Deutschland, &uuml;ber die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei
+Gelegenheit der fr&uuml;heren Parlamentsdebatten &uuml;ber die 10-Stunden-Bill
+<em class="gesperrt">Macaulay</em> seinen Landsleuten gesagt hat: &raquo;Wenn jemals dieses
+Land (also England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den
+Industriel&auml;ndern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so
+wird dieses gewi&szlig; nicht ein Geschlecht von k&uuml;mmerlichen Zwergen
+sein, sondern nur ein Volk, welches an k&ouml;rperlicher R&uuml;stigkeit
+und geistiger Spannkraft dem unsrigen &uuml;berlegen ist!&laquo;</p>
+
+<p>Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus
+der oberen St&auml;nde hat es in Deutschland dahin gebracht, da&szlig; die
+gerechteste und vern&uuml;nftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses
+des Arbeiterstandes, die Forderung verk&uuml;rzten Arbeits<a class="page" name="Page_49" id ="Page_49" title="49"></a>tages,
+fast ihre ausschlie&szlig;liche Vertretung in der Sozialdemokratie
+findet, und p&uuml;nktlich zu jedem 1. Mai bescheinigt in der &raquo;gutgesinnten&laquo;
+Presse der Hohn eines &uuml;berm&uuml;tigen Unternehmertums
+unter dem Beifall des gesamten Bildungsd&uuml;nkels im Land der
+Sozialdemokratie von neuem: da&szlig; sie immer noch der einzige Hort
+<em class="gesperrt">so vern&uuml;nftiger</em> Bestrebungen geblieben sei. Wolle nunmehr
+auch eine Partei, welche das Interesse des <em class="gesperrt">ganzen Volkes</em> zu
+vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung
+nehmen und offen aussprechen: da&szlig; sie nicht nur f&uuml;r die gesetzliche
+Einf&uuml;hrung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild
+Englands eintreten, sondern mit allen Kr&auml;ften alle Bestrebungen
+des Arbeiterstandes unterst&uuml;tzen werde, die darauf ausgehen, in
+absehbarer Zeit auch in Deutschland die <em class="gesperrt">Drittelung</em> des Tages
+bei der industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor f&uuml;r die
+Preisbildung der Arbeitserzeugnisse zu machen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft
+der Unselbst&auml;ndigen in der organisierten Arbeit &mdash; der exzeptionell
+in der Unfallgefahr, regelm&auml;&szlig;ig in der nat&uuml;rlichen Invalidit&auml;t gegeben
+ist &mdash; kann nicht zweifelhaft sein, da&szlig; f&uuml;r ihn diejenigen
+als <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> aufzukommen haben, welche die Volkskraft in
+Benutzung und Verwaltung nehmen. Wie in jedem geordneten
+Betrieb ein Amortisationskonto sein mu&szlig;, welches der Abnutzung
+aller toten Betriebsmittel Rechnung tr&auml;gt, so verlangt die Wirtschaftst&auml;tigkeit
+des ganzen Volkes ein Amortisationskonto f&uuml;r
+den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft bei
+der G&uuml;tererzeugung &mdash; ein Konto, auf Grund dessen in der Preisbildung
+f&uuml;r die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie
+der regelm&auml;&szlig;ige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann.</p>
+
+<p>Es ist eine ganz willk&uuml;rliche, durch den tats&auml;chlichen Stand
+der Dinge auch &uuml;berall widerlegte Annahme, da&szlig; im Arbeitslohn
+selbst die durchschnittliche Abnutzungsquote f&uuml;r die pers&ouml;nliche
+Arbeitskraft der einzelnen schon mit enthalten sei und da&szlig; also
+Sparen oder Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn f&uuml;r die
+regelm&auml;&szlig;igen Wirkungen des fortschreitenden Kr&auml;fteverbrauchs
+aufzukommen habe. Der Staat selbst erkennt hinsichtlich seiner
+Beamten das Unzutreffende jener Annahme an, indem er in
+seinem Pensionsetat f&uuml;r den Kr&auml;fteverbrauch in seinem Dienst
+besonders aufkommt. In demselben Verh&auml;ltnis aber, in welchem
+die Beamten zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der<a class="page" name="Page_50" id ="Page_50" title="50"></a>
+organisierten Arbeitst&auml;tigkeit die unselbst&auml;ndigen Arbeiter zur
+Gesamtheit der Unternehmer. Die vorher betonte &ouml;ffentliche
+Funktion des Unternehmertums im Organismus der Volkswirtschaft,
+die Organisation und Verwaltung der physischen Arbeitskraft
+des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch aufzukommen
+f&uuml;r den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst.</p>
+
+<p>Als <em class="gesperrt">haftbar</em> f&uuml;r die Erf&uuml;llung dieser Aufgabe &mdash; und noch
+einiger andern, &uuml;ber die ich hier nicht rede &mdash; mu&szlig; aber der
+Unternehmergewinn angesehen werden. Dieser ist zwar &uuml;berall
+zu einem gewissen Teil &Auml;quivalent f&uuml;r die pers&ouml;nliche T&auml;tigkeit
+des Unternehmers und mag f&uuml;r viele auch nicht mehr als dieses
+bedeuten; im gro&szlig;en und ganzen aber sind in ihm Posten enthalten,
+die ganz au&szlig;er jedem m&ouml;glichen Verh&auml;ltnis von Leistung und Gegenleistung
+stehen und mit pers&ouml;nlicher T&auml;tigkeit und pers&ouml;nlichem Verdienst
+der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser <em class="gesperrt">&uuml;bersch&uuml;ssige</em>
+Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht &uuml;ber ein vern&uuml;nftiges
+&Auml;quivalent pers&ouml;nlicher Leistungen, ist seinem Ursprung
+und seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem
+allgemeinen &Uuml;berschu&szlig;, den regelm&auml;&szlig;ig oder zeitweilig die gesamte
+Arbeitst&auml;tigkeit des Volkes ergibt &uuml;ber die Summe aller anschlagsm&auml;&szlig;igen
+Ausgabeposten hinaus &mdash; als da sind: Verzinsung des
+ganzen Betriebsfonds, Amortisation der dem Verbrauch unterliegenden
+Betriebsmittel und Lohn f&uuml;r alle Arbeitst&auml;tigkeit, Arbeiter
+und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile an diesem
+Gesamt&uuml;berschu&szlig; verteilen sich auf Konto &raquo;Unternehmergewinn&laquo;
+unter die einzelnen sehr ungleichm&auml;&szlig;ig und nach sehr verwickelten
+Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe
+dieses &Uuml;berschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen
+R&uuml;cklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf
+ihn ist einerseits die regelm&auml;&szlig;ige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals
+angewiesen, die eine wachsende Bev&ouml;lkerung und
+die Steigerung der wirtschaftlichen T&auml;tigkeit erfordern, anderseits
+aber ist darauf auch anzuweisen die Deckung der nicht-anschlagsm&auml;&szlig;igen
+Aufwendungen, zu denen gegenw&auml;rtig u.&nbsp;a. auch der
+Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der Wirtschaftst&auml;tigkeit
+noch geh&ouml;rt. Im &uuml;brigen aber hat er als Reserve zu dienen zur
+Deckung des Defizits, welches zeitweiliger R&uuml;ckgang der Wirtschaftst&auml;tigkeit
+f&uuml;r einzelne Perioden an Stelle jenes &Uuml;berschusses
+ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds f&uuml;r die unvermeidlichen
+Schwankungen im Haushalt des Volks.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_51" id ="Page_51" title="51"></a>Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der <em class="gesperrt">&uuml;bersch&uuml;ssigen</em>
+Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen
+Gesamt&uuml;berschu&szlig; der Volkst&auml;tigkeit seiner absoluten Gr&ouml;&szlig;e nach
+wohl hoch &uuml;bersch&auml;tzen, weil sie ziemlich alles dazu rechnet, was
+au&szlig;er dem eigentlichen Arbeitslohn noch tats&auml;chliche Ausgabeposten
+sind. Er ist aber sicher vorhanden &mdash; man mu&szlig; ihn nur
+nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist &mdash; nicht
+bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern
+g&uuml;nstiger gestellten wohl h&auml;ufig kaum mehr, &ouml;fters weniger, als
+einen angemessenen Arbeitslohn f&uuml;r sich &uuml;brig behalten, sondern
+bei den gro&szlig;en Unternehmungen, die, wie z.&nbsp;B. zahlreiche gro&szlig;e
+Aktiengesellschaften, unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen,
+nach sehr reichlicher, zum Teil exorbitanter
+Entlohnung ihrer arbeitst&auml;tigen Organe, noch Dividenden auszahlen,
+die &uuml;ber die marktg&auml;ngige Kapitalverzinsung, zuz&uuml;glich einer vern&uuml;nftigen
+Risikopr&auml;mie, sehr weit hinausgehen. Und die Aufgabe
+aller sozialen Gesetzgebung mu&szlig; es sein, allm&auml;hlich die Wege zu
+ebenen, auf welchen jener &uuml;bersch&uuml;ssige Unternehmergewinn seinen
+nat&uuml;rlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus des Volks dienstbar,
+f&uuml;r die Erf&uuml;llung der sozialen Aufgaben gegen&uuml;ber der Gesamtheit
+der unselbst&auml;ndigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann.</p>
+
+<p>In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des
+Klasseninteresses der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die
+Vorstellung schon festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht
+durch seine pers&ouml;nliche T&auml;tigkeit, sondern nur <em class="gesperrt">infolge</em> derselben
+zuf&auml;llt, bedingungsloses Privateigentum sei, welches f&uuml;r Zwecke
+des Gemeinwohls anders als etwa durch eine kleine Einkommensteuer
+heranziehen zu wollen, Konfiskation des Eigentums bedeute.
+Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung an der organisierten
+Arbeitst&auml;tigkeit unter Umst&auml;nden viel mehr erzielen zu
+k&ouml;nnen, als eine reichliche Gegenleistung f&uuml;r eine spezifische
+T&auml;tigkeit, wird dabei gedacht als Ausflu&szlig; allgemeiner Menschenrechte &mdash; nicht
+etwa als Ausflu&szlig; der Gesellschaftsorganisation,
+welche doch allein solche spezifische T&auml;tigkeit erm&ouml;glicht. Das Unternehmerwesen
+erscheint dabei als der gro&szlig;e Gl&uuml;ckstopf, an den heranzukommen,
+um recht tiefe Griffe hinein zu tun, f&uuml;r ein besonders
+dankbares Gesch&auml;ft gilt. &mdash; Ich w&auml;re der letzte, der die qualifizierte
+Arbeit, die der Ordnung nach der Unternehmer zu leisten hat, nicht
+eines reichlichen Lohnes wert hielte. Wer aber nicht alles Augenma&szlig;
+f&uuml;r die nat&uuml;rliche Proportionalit&auml;t der Dinge verloren hat, mu&szlig; ein<a class="page" name="Page_52" id ="Page_52" title="52"></a>sehen,
+da&szlig; die illimitierten Gewinne, die Unternehmern mittelst der
+Arbeitst&auml;tigkeit <em class="gesperrt">anderer</em> zuflie&szlig;en k&ouml;nnen, unter dem Eigentumsbegriff
+etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die unbeschr&auml;nkten
+Einnahmen, welche ein ber&uuml;hmter K&uuml;nstler oder ein
+gesuchter Arzt aus seiner rein pers&ouml;nlichen T&auml;tigkeit gewinnen
+mag. Das Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung
+aller Grenzen zwischen wirklich pers&ouml;nlichem Erwerb und blo&szlig;em
+Anteil an einem Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches
+Zeichen von <em class="gesperrt">plutokratischer Verdunkelung der Rechtsbegriffe</em>.</p>
+
+<p>Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen,
+die Deckung f&uuml;r Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in
+der Volkswirtschaft in geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste,
+die Unfallversicherung, den richtigen Gedanken konsequent durchgef&uuml;hrt:
+da&szlig; die Gesamtheit der Unternehmer f&uuml;r solchen Verbrauch
+ausschlie&szlig;lich aufzukommen habe, und hat dabei auch hinsichtlich
+des Ma&szlig;es der Leistungen einigerma&szlig;en befriedigende
+Regelung geschafft. Die bekannte R&uuml;ckw&auml;rtskonzentration der
+sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention
+nach viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung,
+einen &auml;rmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere
+Folgerichtigkeit im Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte
+Armenverpflegung &mdash; und zum Ungl&uuml;ck hat sie auch
+noch den wertvollen Gedanken der berufsgenossenschaftlichen Organisation
+der Unternehmer gerade da preisgegeben, wo er angefangen
+h&auml;tte, eine wirkliche Bedeutung zu gewinnen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Nach dieser positiven Begr&uuml;ndung meines vorher ausgesprochenen
+Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen
+nach der negativen Seite hin &mdash; in Hinblick auf die Ansichten,
+welche die L&ouml;sung der sozialen Frage von der &raquo;Selbsthilfe&laquo;, sei
+es von unten oder von oben her, erhoffen.</p>
+
+<p>Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht
+man sie in der Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese
+Bestrebungen haben sicher einen sehr hohen &mdash; auch sozialpolitischen &mdash; Wert,
+insofern sie die Wege er&ouml;ffnen und die Formen
+schaffen f&uuml;r eine kr&auml;ftige und geordnete Klassenvertretung der
+unselbst&auml;ndigen Arbeiter. Sie leiten dadurch zugleich &mdash; wie wir
+jetzt in England sich vollziehen sehen &mdash; den Streit der einander
+gegen&uuml;berstehenden Interessen aus einem ewigen zerst&ouml;renden Kriegs<a class="page" name="Page_53" id ="Page_53" title="53"></a>zustand
+in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Dar&uuml;ber
+hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum,
+als Grundlage f&uuml;r Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen
+Selbst&auml;ndigkeit f&uuml;r gr&ouml;&szlig;ere Kreise des Volkes, hat
+die Vereinigung meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten
+Gebieten eine Bedeutung. Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher
+T&auml;tigkeit ist nur m&ouml;glich unter Gleichartigen und
+Gleichberechtigten. Wesentliche Unterschiede der Funktionen im
+Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit der Interessen und die
+Gleichheit der Rechte auf. Wirklich genossenschaftliche Vereinigung
+von so heterogenen Elementen, wie z.&nbsp;B. in einem gr&ouml;&szlig;eren
+Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint ganz aussichtslos.
+Daf&uuml;r fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und jede
+Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber
+auf feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger
+Kr&auml;fte w&uuml;rde in der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend
+sein mit wirtschaftlicher Inferiorit&auml;t und Konkurrenzunf&auml;higkeit
+gegen&uuml;ber besser organisierten Unternehmungen. Der
+Landbau d&uuml;rfte deshalb wohl das einzige Gebiet sein, auf welchem
+in gr&ouml;&szlig;erem Umfang genossenschaftliche Vereinigung vieler die
+Vorteile des Gro&szlig;betriebes mit der Erhaltung der Selbst&auml;ndigkeit
+vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung gewinnen
+kann. Die <em class="gesperrt">allgemeinen</em> sozialen &Uuml;bel sind also auf diesem
+Wege nicht zu &uuml;berwinden. &mdash; Der Hinweis auf die &raquo;Selbsthilfe&laquo;,
+soweit er auf anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein
+guter Rat f&uuml;r solche, die keinen brauchen.</p>
+
+<p>Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten
+Seite her, von den Unternehmern. &mdash; Allerdings
+gibt es Leute, welche da glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit
+der guten Unternehmer werden die sozialen Kl&uuml;fte
+zuletzt mit Rosen ausf&uuml;llen und durch Wohlfahrtseinrichtungen aller
+Art, &mdash; Gewinnbeteiligung u.&nbsp;dergl. &mdash; auch sonst unvermittelte soziale
+Interessengegens&auml;tze schlie&szlig;lich in eitel Harmonie aufl&ouml;sen. Ich
+will auch dar&uuml;ber meine Meinung kurz sagen &mdash; schon um mich
+gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem Umkreis
+solche Wege h&auml;tte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, f&uuml;r
+sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr n&uuml;tzlich sein
+und mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile
+verschaffen, die sie sonst nicht h&auml;tten. F&uuml;r den sozialen<a class="page" name="Page_54" id ="Page_54" title="54"></a>
+Fortschritt haben aber alle solche Einrichtungen und Ma&szlig;regeln
+des Wohlwollens genau dieselbe Bedeutung, die es f&uuml;r den Aufschwung
+der Kunst hat, wenn einer sein verwittertes Haus anstreichen
+l&auml;&szlig;t: es sieht besser aus. Und wer daran noch zweifelt,
+den mu&szlig; man auf die Tatsache hinweisen, da&szlig;, wenn die Wohlfahrtsapostel
+unter sich sind, sie kein besseres Argument wissen,
+sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu best&auml;rken als die Versicherung:
+alle solche Ma&szlig;regeln seien ja ganz &raquo;rentabel&laquo; &mdash; die
+Kosten k&auml;men indirekt wieder herein. Gegenw&auml;rtig aber ist das
+Kennzeichen f&uuml;r alles, was wirklich sozialen Wert hat, da&szlig; es nicht
+&raquo;rentabel&laquo; ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt &mdash; <em class="gesperrt">wirkliche</em>
+Opfer! &mdash; Gesunder Klasseninstinkt l&auml;&szlig;t die Arbeiter gegen&uuml;ber
+all solchen Bem&uuml;hungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale
+Bedeutung zu haben pr&auml;tendieren, ganz k&uuml;hl sagen: Keine Wohltaten &mdash; besseres
+Recht!</p>
+
+<p>Von der T&auml;tigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten,
+als jene dekorative Verbesserung unserer Zust&auml;nde, hie&szlig;e die Bedingungen
+v&ouml;llig verkennen, unter welche die Konkurrenz das
+Tun aller gestellt erh&auml;lt. In Dingen, die wirklich Opfer auferlegen,
+kann keiner den anderen um mehr voraus sein wollen als um
+sehr kleine Schritte &mdash; sonst sorgt schon der Wettbewerb derer,
+die solche Opfer nicht zu bringen f&uuml;r gut finden, da&szlig; er ganz
+unsch&auml;dlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich
+sich bem&uuml;ht hat, &uuml;ber das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen
+hinauszukommen, wei&szlig; ein Lied zu singen von der Ohnmacht des
+einzelnen. Nur Toren k&ouml;nnten versuchen wollen, G&auml;rten in der
+W&uuml;ste anzulegen &mdash; damit in n&auml;chster Nacht der W&uuml;stensand
+etwas zu begraben finde. Die Oasen in der W&uuml;ste bleiben immer
+Oasen in einer <em class="gesperrt">W&uuml;ste</em> und m&uuml;ssen den W&uuml;stencharakter ihrer
+Umgebung, nur etwas gemildert, &uuml;berall zur Schau tragen. Alle
+vern&uuml;nftigen Bem&uuml;hungen der einzelnen auf sozialem Gebiet k&ouml;nnen
+daher nur darauf hinzuwirken versuchen, da&szlig; das gesamte Wirtschaftsfeld
+allm&auml;hlich <em class="gesperrt">weniger W&uuml;ste</em> werde &mdash; und dieses kann
+nur die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen.</p>
+
+<p>Der Erweiterung und Kr&auml;ftigung organisatorischer Funktionen
+des Staates auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit
+entgegenzutreten, w&auml;re aber v&ouml;llig verfehlt. Die &raquo;wirtschaftliche
+Freiheit&laquo; der alten National&ouml;konomie ist nichts anderes als wirtschaftliches
+Faustrecht &mdash; das Recht der Starken, als Klasse, die<a class="page" name="Page_55" id ="Page_55" title="55"></a>
+Schwachen, als Klasse, ungest&ouml;rt ausbeuten zu d&uuml;rfen. Und wie
+alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung, in der Einschr&auml;nkung
+und &Uuml;berwindung des Faustrechts im Verkehr der Individuen ihren
+Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden in der
+&Uuml;berwindung des <em class="gesperrt">Klassen</em>faustrechts. Der b&uuml;rgerlichen Freiheit
+aber tun die Einschr&auml;nkungen, die dabei den einzelnen erwachsen
+m&ouml;gen, keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse
+nur f&uuml;r ein einziges Gebiet &mdash; die Propaganda der Ideen.
+In allem &uuml;brigen steht jede Beschr&auml;nkung durchaus nur unter der
+Frage: cui bono? &mdash; f&uuml;r wen und wem zulieb? und auch der
+freiheitliebende Mann kann in einer Beschr&auml;nkung seines Tuns
+keine Freiheitsbeschr&auml;nkung finden, wenn sie alle gleichm&auml;&szlig;ig
+zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Das sind die Erw&auml;gungen, auf welche hin ich den vorher
+schon formulierten Anspruch an die Gesetzgebung f&uuml;r ein geeignetes
+soziales Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es
+bedarf aber kaum noch eines Wortes, um erkennbar zu machen,
+da&szlig; eine solche Forderung in innerem Zusammenhang mit dem
+politischen Programm der Partei steht, also keineswegs Angelegenheiten
+zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern Parteien,
+oder au&szlig;erhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden k&ouml;nnten.
+Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der
+Gedanke: unseren <em class="gesperrt">ganzen</em> Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen
+Unselbst&auml;ndigkeit der einzelnen in ihrer pers&ouml;nlichen
+Arbeit, auf das <em class="gesperrt">b&uuml;rgerliche</em> Niveau des alten selbst&auml;ndigen
+Handwerks zu erheben, welches zurzeit nur seine obersten
+Schichten, in den bestsituierten Industrien, erreichen &mdash; und so
+auch unter den ver&auml;nderten Wirtschaftsverh&auml;ltnissen den Tr&auml;ger
+der physischen Arbeitskraft des Volkes als dessen gesunden, festen
+Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann aber ohne allerlei Wenn
+und Aber keine andere Partei sich aneignen als eine solche, deren
+politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewu&szlig;tes B&uuml;rgertum, das in
+allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den G&uuml;tern der
+Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien auf
+der konservativen Seite steht, ist als Partei unf&auml;hig, solche Aufgabe
+sich zu stellen. Denn dort braucht man als Tr&auml;ger des Staatswesens
+haupts&auml;chlich &raquo;Autorit&auml;t&laquo;. Diese aber ist um so mehr und
+um so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen,<a class="page" name="Page_56" id ="Page_56" title="56"></a>
+je gr&ouml;&szlig;ere unselbst&auml;ndig und abh&auml;ngig bleiben. F&uuml;r gro&szlig;e und
+einflu&szlig;reiche Kreise des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem
+die H&ouml;rigkeit nicht mehr zu haben, nunmehr eine &raquo;Gesindeordnung&laquo;
+das Ideal f&uuml;r die Regelung des Rechtsverh&auml;ltnisses zwischen den
+Selbst&auml;ndigen und den wirtschaftlich Unselbst&auml;ndigen.</p>
+
+<p>Also w&uuml;rde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des
+vorgeschlagenen Programmpunktes, verm&ouml;ge seiner innern Beziehung
+zu den Grundlagen b&uuml;rgerlicher Freiheit, auch noch ein
+kr&auml;ftigeres R&uuml;ckgrat f&uuml;r ihre politischen Bestrebungen gewinnen.</p>
+
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a name="Anhang" id="Anhang"></a>Anhang.</h2>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+
+<p>Den beiden Vortr&auml;gen &uuml;ber &raquo;Steuersystem&laquo; und &raquo;Arbeiterschutz&laquo;,
+die E. <span class="smcap">Abbe</span> auf Grund einer stenographischen Nachschrift
+nachtr&auml;glich selbst f&uuml;r den Druck ausgearbeitet und auch als
+Brosch&uuml;re (Jena, Bernh. Vopelius 1894. Vergriffen.) ver&ouml;ffentlicht
+hat, folgte noch ein drittes Referat &uuml;ber &raquo;Volksbildung&laquo;. Bei
+diesem verhinderte er eine Nachschrift als &uuml;berfl&uuml;ssig, weil er sich
+besonders sorgf&auml;ltig vorbereitet hatte und daher des Wortlautes f&uuml;r
+eine sp&auml;tere Drucklegung durchaus sicher glaubte. Zu einer solchen
+ist er aber aus verschiedenen Gr&uuml;nden nicht gekommen und damit
+ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen &uuml;ber diese wichtige
+Frage unm&ouml;glich gemacht.</p>
+
+<p>Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. <span class="smcap">Abbe</span>s
+&raquo;Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung&laquo; und den &raquo;Motiven
+und Erl&auml;uterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung&laquo;
+wiedergegeben, die seine Ansicht &uuml;ber Volksbildung in
+gedr&auml;ngter Form zum Ausdruck bringen. Die Wiedergabe dieser
+Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil das am Schlusse
+des vorliegenden Bandes in seiner endg&uuml;ltigen Fassung abgedruckte
+Statut &uuml;ber diesen Gegenstand nichts enth&auml;lt; denn <span class="smcap">Abbe</span> hat sich
+den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen
+die praktische Ausf&uuml;hrbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben
+waren und auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der
+Carl Zeiss-Stiftung verzichtet.</p>
+
+<p>Hierzu mag noch bemerkt werden, da&szlig; nach <span class="smcap">Abbe</span>s Hinscheiden
+der von ihm gehegte Plan von j&uuml;ngeren Freunden ohne
+Kenntnis dieser Vorg&auml;nge als gewi&szlig; in seinem Sinne liegend aufgenommen
+und die Verwirklichung durch eine von ihnen begr&uuml;ndete,
+aus freiwilligen Beitr&auml;gen seiner Freunde und Verehrer zu dotierende
+&raquo;Ernst Abbe-Stiftung&laquo; angebahnt wurde.</p>
+
+<p class="lettersig"><b>Der Herausgeber.</b></p>
+
+
+<h4 style="margin-bottom: 0em"><a class="page" name="Page_57" id ="Page_57" title="57"></a><b>Aus &raquo;Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung</b></h4>
+<p class="center" style="margin-top: 0em">(als Manuskript gedruckt, d.&nbsp;d. Lugano, Mai 1895)&laquo;:</p>
+
+
+<p class="center">&sect;&nbsp;80.</p>
+
+<p>Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner
+bestimmter Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes
+sub&nbsp;B in &sect;&nbsp;1 g&auml;nzlich ausgeschlossen sein, au&szlig;er f&uuml;r den einen
+Fall, da&szlig; es geschieht, um S&ouml;hnen des Arbeiterstandes die Wege
+zu h&ouml;herer Ausbildung zu er&ouml;ffnen &mdash; aber abseits von jeglicher
+Wohlt&auml;tigkeitsidee, allein unter dem Gesichtspunkt: Talent und
+geistige Kraft in den unteren Volksschichten, welche mangels der
+M&ouml;glichkeit gen&uuml;gender Ausbildung dem Dienst der gr&ouml;&szlig;eren Aufgaben
+im wirtschaftlichen und &ouml;ffentlichen Leben der Nation fortgesetzt
+verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls f&uuml;r diesen
+Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen,
+der Leitung der wirtschaftlichen und &ouml;ffentlichen Angelegenheiten,
+solche Elemente zuzuf&uuml;hren, die noch verm&ouml;ge der eigenen
+Lebenserfahrung mit den arbeitenden Klassen F&uuml;hlung haben und
+die kastenartige Scheidung der Berufsst&auml;nde in ihren Personen
+durchbrechen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>F&uuml;r den Fall, da&szlig; die Carl Zeiss-Stiftung sp&auml;ter reichlichere
+Mittel zur Verwendung nach au&szlig;en verf&uuml;gbar erhielte, soll der
+Stiftungsverwaltung besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe
+nach dem Sinne des Stifters sich anzunehmen.</p>
+
+
+<p class="center">&sect;&nbsp;81.</p>
+
+<p>Die Stiftung m&ouml;ge alsdann junge Leute, die auf irgend einer
+Stufe des unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl
+als sogenannte gute Sch&uuml;ler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht
+ohne das zu sein, deutliche Anzeichen besonderer geistiger
+Kraft oder ungew&ouml;hnlichen Talents erkennen lassen, zu h&ouml;herer
+Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie wolle zun&auml;chst den Angeh&ouml;rigen
+solcher ausreichende Mittel anbieten, um ohne Opfer
+ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule erhalten zu
+k&ouml;nnen &mdash; m&ouml;glichst lange im Kreise der eigenen Familie und
+jedenfalls unter Ausschlu&szlig; von Pensionatserziehung irgend einer
+Art; und sie wolle dieselben nachher als &raquo;Stipendiaten der Carl
+Zeiss-Stiftung&laquo;, unter Gew&auml;hrung einer nicht &auml;rmlichen Sustentation
+und mit Belassung vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegen<a class="page" name="Page_58" id ="Page_58" title="58"></a>verpflichtungen,
+bis zum Abschlu&szlig; einer ihren Neigungen und
+F&auml;higkeiten entsprechenden Ausbildung auf gelehrte oder technische
+Hochschulen oder sonstige h&ouml;here Lehranstalten entsenden.</p>
+
+<p>F&uuml;r die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei
+territoriale Beschr&auml;nkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst
+weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es
+d&uuml;rfen jedoch ausschlie&szlig;lich solche gew&auml;hlt werden, deren V&auml;ter
+mit ihrer H&auml;nde Arbeit ihr Brot zu verdienen hatten &mdash; als industrielle
+Arbeiter, Kleinbauern, Kleinhandwerker oder dergl.</p>
+
+
+<h4 style="margin-bottom: 0em;"><a name="Aus_Motive_und_Erlauterungen_zum_Entwurf_eines_Statuts_der" id="Aus_Motive_und_Erlauterungen_zum_Entwurf_eines_Statuts_der"></a>Aus &raquo;<b>Motive und Erl&auml;uterungen zum Entwurf eines Statuts der
+Carl Zeiss-Stiftung</b></h4>
+<p class="center" style="margin-top: 0em;">(als Manuskript gedruckt)&laquo;:</p>
+
+
+<p class="center">Zu &sect;&sect;&nbsp;80, 81.</p>
+
+<p>Zur Erl&auml;uterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur
+f&uuml;r etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner
+Personen bemerke ich folgendes:</p>
+
+<p>Gem&auml;&szlig; den &mdash; menschlich auch mir h&ouml;chst achtenswerten &mdash; Absichten
+der bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der
+Ausbildung Unbemittelter w&uuml;rde einem solchen bei Gew&auml;hrung
+eines Stipendiums oder dergl. immer zu sagen sein: &raquo;<em class="gesperrt">Du verdienst</em>
+wegen deines Verhaltens oder wegen deiner F&auml;higkeiten, da&szlig; man
+dir zur Erlangung h&ouml;herer Bildung und besserer Lebensstellung
+behilflich sei.&laquo; Im Sinne meiner Anordnungen aber m&uuml;&szlig;te ihm
+vielmehr gesagt werden: &raquo;Du w&uuml;rdest wahrscheinlich gl&uuml;cklicher
+werden, wenn man dich in Ruhe lie&szlig;e und in dem Stande, in
+welchem du geboren bist; denn dann w&uuml;rdest du, weil gescheiter
+als die Mehrzahl deiner Genossen, gegen&uuml;ber deiner Umgebung
+von selbst einigen Vorsprung gewinnen und dann hinsichtlich des
+sp&auml;teren Verh&auml;ltnisses deiner Bed&uuml;rfnisse zu den Mitteln f&uuml;r ihre
+Befriedigung und des Verh&auml;ltnisses deiner Kr&auml;fte zu den Aufgaben,
+die dir zufallen, eines subjektiv gr&ouml;&szlig;eren &Uuml;berschusses dich
+erfreuen, als in einem h&ouml;heren Lebensberuf meist der Fall sein
+kann. <em class="gesperrt">Aber</em> &mdash; die R&uuml;cksicht auf das Gemeinwohl verlangt, da&szlig;
+man deine Kr&auml;fte f&uuml;r den Dienst von wichtigeren und schwierigeren
+Aufgaben zu gewinnen suchen mu&szlig;, damit dieser Dienst nicht
+g&auml;nzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschr&auml;nkte Auswahl an
+&uuml;ber-mittelm&auml;&szlig;igen K&ouml;pfen, die der Nachwuchs der Reichen f&uuml;r
+sich allein pr&auml;stieren kann, usw.&laquo;</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_59" id ="Page_59" title="59"></a>Die &sect;&sect;&nbsp;80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eud&auml;monismus
+abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt
+des Arbeitersohnes, dessen Vater nur mit gr&ouml;&szlig;tem Widerstreben
+Wohltaten sich gefallen lassen mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung
+soll also auch in diesem Punkt keine &raquo;milde&laquo; Stiftung sein.</p>
+
+<p>Meine Ansicht ist nicht, da&szlig; eine Bet&auml;tigung der Carl Zeiss-Stiftung
+in dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegen&uuml;ber
+der Gr&ouml;&szlig;e der Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung
+f&uuml;r das Gemeinwohl gewinnen k&ouml;nne. Was in diesem Punkt von
+einer einzelnen Stelle aus geschehen kann, wird immer &raquo;Tropfen
+auf einen hei&szlig;en Stein&laquo; bleiben. Eine wirkliche L&ouml;sung kann das
+hier angedeutete soziale Problem erst dann finden, wenn einmal
+der Unterrichtsminister eines gro&szlig;en Staates begriffen h&auml;tte, da&szlig;
+es f&uuml;r das Staatsinteresse noch nicht genug ist, die n&ouml;tigen vielen
+Millionen j&auml;hrlich aufzuwenden, um h&ouml;here Unterrichtsanstalten
+aller Art auf bestem Fu&szlig; zu erhalten, sondern da&szlig; noch einige
+Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch daf&uuml;r geregelte Vorsorge
+treffen zu k&ouml;nnen, da&szlig; jene Anstalten just von denen benutzt
+werden m&uuml;ssen, an deren h&ouml;herer Ausbildung allein dem
+Staat selbst etwas gelegen sein kann. Das w&uuml;rde besagen m&uuml;ssen:
+planm&auml;&szlig;iges Heranziehen der h&ouml;her veranlagten K&ouml;pfe aus allen
+Schichten des Volkes, nach Analogie der allgemeinen Wehrpflicht
+und der Rekrutierung f&uuml;r die Spezialwaffen zum Dienst der leitenden
+Funktionen im &ouml;ffentlichen und wirtschaftlichen Leben &mdash; behufs
+Erh&ouml;hung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen geistigen
+Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer Kastenbildung
+in den Berufsst&auml;nden. Dazu aber w&uuml;rde geh&ouml;ren, nicht
+nur sich hinwegsetzen zu k&ouml;nnen &uuml;ber den unvermeidlichen Mangel
+solcher Ma&szlig;nahmen, da&szlig; dabei wegen der Schwierigkeit richtiger
+Auslese auch manches Mittelgut auf &ouml;ffentliche Kosten zu erziehen
+w&auml;re, sondern vor allem, sich nicht f&uuml;rchten zu m&uuml;ssen vor den
+mancherlei einschneidenden Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung
+des allm&auml;hlich entstandenen faktischen Bildungsmonopols
+der Wohlhabenden nach sich ziehen w&uuml;rde.</p>
+
+<p>Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, w&uuml;rde
+einem von der Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin
+Wert und Bedeutung des ersten guten Beispiels auf einem
+wichtigen Gebiet des allgemeinen Volksinteresses verbleiben.</p>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_2_2" id="Footnote_2_2"></a><a href="#FNanchor_2_2"><span class="label">[2]</span></a> [Nach der Angabe Bebels in seiner Er&ouml;ffnungsrede zum Jenaer Parteitag (1905)
+fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]</p></div>
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_60" id ="Page_60" title="60"></a><a name="II" id="II"></a>II.</h2>
+
+<h2>Ged&auml;chtnisrede zur Feier des 50j&auml;hrigen
+Bestehens der Optischen Werkst&auml;tte.</h2>
+
+<hr style="width: 15%;" />
+<p class="center">Gehalten am 12. Dezember 1896<a name="FNanchor_3_3" id="FNanchor_3_3"></a><a href="#Footnote_3_3" class="fnanchor">[3]</a>.</p>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+<p>Hochgeehrte G&auml;ste &mdash; liebe Freunde und Mitarbeiter!</p>
+
+<p>In diesen Wochen sind es 50 Jahre geworden, da&szlig; aus allerkleinstem
+Anfang das Werk entstanden ist, das unter dem Namen
+von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> heute die T&auml;tigkeit einer gro&szlig;en Zahl von Menschen
+in dauerndem Verein h&auml;lt, ein wichtiges Element in der Wirtschaftst&auml;tigkeit
+unserer Stadt geworden ist und auch f&uuml;r manche Angelegenheiten
+allgemeineren Interesses einige Bedeutung gewonnen hat.</p>
+
+<p>Da der Begr&uuml;nder dieses Werkes nicht mehr lebt, sonach
+niemand mehr da ist, der noch in seiner Person das Ende des
+50j&auml;hrigen Zeitabschnittes mit seinem Anfang verkn&uuml;pfte und
+dessen Person so den Mittelpunkt einer festlichen Erinnerung bilden
+k&ouml;nnte, haben wir von jeder Art besonderer Feier abgesehen. Wir
+wollen den &auml;u&szlig;eren Markstein auf dem Weg unserer t&auml;glichen
+Arbeit, den man in dem Ablauf eines halben Jahrhunderts zu sehen
+gewohnt ist, lediglich zum Anla&szlig; nehmen, auf diesem Weg einen
+Augenblick Halt zu machen und unsere Gedanken zu sammeln in
+einem R&uuml;ckblick auf das hinter uns Liegende, und in dessen Betrachtung
+neue Ermunterung zu r&uuml;stiger Fortsetzung unserer Arbeit,
+neues Vertrauen auf ihre Zukunft suchen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_61" id ="Page_61" title="61"></a>Die Geschichte dieser 50 Jahre enth&auml;lt auch in dem sichtbar
+gewordenen Geschehen, in dem Fortgang der &auml;u&szlig;eren Entwicklung
+unseres Instituts wohl manches, was dem Ged&auml;chtnis aufbewahrt zu
+werden verdient &mdash; manches, was f&uuml;r die N&auml;chststehenden, manches,
+was auch f&uuml;r weitere Kreise ein bleibendes Interesse hat, weil es
+entweder Merkzeichen gewisser Fortschritte bietet, oder typische
+Vorg&auml;nge der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung oder die Eigenart
+unseres besonderen Arbeitsfeldes exemplifiziert.</p>
+
+<p>Meine Absicht hier geht indes nicht auf alles dieses. Was
+<em class="gesperrt">davon</em> sp&auml;terer Erinnerung festzuhalten angemessen erscheint,
+wird mein Kollege <span class="smcap">Czapski</span> demn&auml;chst in einer Darstellung der
+Geschichte unserer Werkst&auml;tte denen, die solches interessiert, zug&auml;nglich
+machen<a name="FNanchor_4_4" id="FNanchor_4_4"></a><a href="#Footnote_4_4" class="fnanchor">[4]</a>. <em class="gesperrt">Meine</em> Aufgabe hier sehe ich nur darin, zu
+erz&auml;hlen von der <em class="gesperrt">inneren</em> Geschichte unserer Anstalt, von den
+Gedanken und Bestrebungen, die in ihr lebendig und wirksam
+gewesen sind &mdash; also von dem, was aus dem sichtbaren Verlauf
+des Geschehens noch nicht ohne weiteres zu erkennen &mdash; was vielmehr,
+um dessen volles Verst&auml;ndnis zu vermitteln, nur der beibringen
+kann, der auch das innere Geschehen durch alle bedeutsamen
+Phasen seines Verlaufs pers&ouml;nlich miterlebt hat.</p>
+
+<p>Man wird nun zum voraus gew&auml;rtig sein, da&szlig; in einem Gebilde
+menschlichen Schaffens, welches durch ein halbes Jahrhundert hin
+&uuml;ber mehrfachen Wechsel der Personen hinweg stetig in gleicher
+Richtung sich fortentwickelt hat, nicht nur das Resultat von &auml;u&szlig;eren
+Einwirkungen und von Antrieben der Umgebung vorliegen werde &mdash; deren
+fortw&auml;hrender Wechsel in unserer rasch lebenden Zeit doch
+nur aus blindem Zufall eine konstante Bahn h&auml;tte ergeben k&ouml;nnen.
+Man wird also zum voraus vermuten, da&szlig; in solchem Gebilde etwas
+wirksam gewesen ist, was von innen heraus den Gang der Entwicklung
+bestimmt hat &mdash; eine durchgehende lebenskr&auml;ftige Idee,
+vergleichbar dem entwicklungsf&auml;higen Keim, aus welchem kraft
+innerer Anlage der Baum allm&auml;hlich herausw&auml;chst, in seinem Wachstum
+nicht bestimmt, h&ouml;chstens nur beeinflu&szlig;t durch die Einwirkungen
+der &auml;u&szlig;eren Umgebung, f&ouml;rdernde und hemmende Umst&auml;nde.</p>
+
+<p>Was nun ist in unserem Fall der lebenskr&auml;ftige Keim, aus
+dessen inhaltsreicher Anlage dieser gro&szlig;e Baum entstanden ist<a class="page" name="Page_62" id ="Page_62" title="62"></a>
+|in dessen Schatten jetzt zahlreiche flei&szlig;ige Menschen Obdach gefunden
+haben|? Was ist der treibende Gedanke, der die Entwicklung
+dieses Unternehmens geleitet hat?</p>
+
+<p>Es entspricht ganz der Stimmung, in der wir heute uns hier
+vereinigt haben &mdash; der Stimmung piet&auml;tvoller Erinnerung an den
+Mann, der vor 50 Jahren zu allem, was jetzt uns vor Augen steht,
+den Grund gelegt hat &mdash; da&szlig; die Antwort auf diese Frage sofort
+die Bedeutung des pers&ouml;nlichen Wirkens von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>, der von
+ihm getragenen Ideen aufdeckt &mdash; und so ihn gleich in den Mittelpunkt
+unserer Betrachtung r&uuml;ckt.</p>
+
+<p>Schon vor acht Jahren, als wir den Begr&uuml;nder unserer Werkst&auml;tte
+zu Grabe geleiteten, habe ich an seinem Sarg in kurzen Worten
+ausgesprochen<a name="FNanchor_5_5" id="FNanchor_5_5"></a><a href="#Footnote_5_5" class="fnanchor">[5]</a>, da&szlig; in ihm ein Mann geschieden sei, in dessen
+Wirken ein neuer eigenartiger Gedanke Anfang und Vollendung
+gefunden hat; und bei einem sp&auml;teren Anla&szlig;<a name="FNanchor_6_6" id="FNanchor_6_6"></a><a href="#Footnote_6_6" class="fnanchor">[6]</a> wurde im Sinne
+dessen als sein bleibendes Verdienst hingestellt: das geordnete
+Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst auf
+seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewu&szlig;t angebahnt zu haben.</p>
+
+<p>Der heutige Tag gibt nunmehr die Gelegenheit, dieses zu erl&auml;utern,
+n&auml;her zu bestimmen und auch &ouml;ffentlich zu rechtfertigen.</p>
+
+<p>Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst ist
+in der Optik allerdings eine sehr alte Sache. Denn auf ihrem Gebiet
+hat die praktische Arbeit schon viel fr&uuml;her wie auf fast allen
+anderen Gebieten der Technik in direkter Wechselwirkung mit
+wissenschaftlichen Ideen und unter deutlicher Leitung solcher gestanden.
+Die nahe Beziehung aller Leistungen der praktischen
+Optik auf gro&szlig;e wissenschaftliche Interessen &mdash; zu allererst der
+Astronomie &mdash; brachte dieses von selbst mit sich. Das Interesse
+an der Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge hat fast alle
+hervorragenden F&ouml;rderer der Naturerkenntnis auch zu F&ouml;rderern der
+K&uuml;nste gemacht, die auf Herstellung der Beobachtungswerkzeuge
+und deren Vervollkommnung ausgehen. Man braucht nur <span class="smcap">Kepler</span>
+und <span class="smcap">Newton</span> zu nennen, um markiert zu sehen, wie jeder Fortschritt
+in der wissenschaftlichen Erkenntnis der Eigenschaften und
+Wirkungen des Lichts immer unmittelbar die Bet&auml;tigung praktischer
+Kunst zur Verwertung solchen Fortschrittes neu angeregt hat. So<a class="page" name="Page_63" id ="Page_63" title="63"></a>
+sind seit fast drei Jahrhunderten alle neuen Zielpunkte dieser Bet&auml;tigung
+bewu&szlig;terweise aus der wissenschaftlichen Lehre der Optik
+abgeleitet worden, die Mittel und Wege zur Bet&auml;tigung an der
+Hand der Doktrin gefunden worden.</p>
+
+<p>Hierbei war aber der praktischen Arbeit des aus&uuml;benden
+Optikers immer noch ein sehr weites Feld verblieben. Die Doktrin
+wies nur die typischen Formen der Elemente der Konstruktionen
+nach, die bekannte Linsengestalt der durch kugelf&ouml;rmige Fl&auml;chen
+begrenzten Glasst&uuml;cke, und gab die allgemeinen Direktiven f&uuml;r ihre
+richtige Kombination f&uuml;r die verschiedenen Zwecke, wie z.&nbsp;B. die
+Regel f&uuml;r das Zusammenf&uuml;gen von zwei solchen Glasst&uuml;cken aus
+verschiedenem Material behufs achromatischer Lichtsammlung u.&nbsp;dgl.
+Sache der pers&ouml;nlichen Erfahrung des geschickten Praktikers, seiner
+&Uuml;bung in der Beurteilung des erzielten Effekts, seiner Findigkeit
+in der vorteilhaften Kombination und Ab&auml;nderung der Elemente,
+blieb es dabei, die jeweils beabsichtigte Wirkung <em class="gesperrt">befriedigend</em>
+herauszubringen, also ein <em class="gesperrt">gutes</em> Fernrohr oder ein <em class="gesperrt">gutes</em> Mikroskop
+nach dem jeweiligen Ma&szlig;stab der Anforderungen herzustellen; und
+auch der allm&auml;hliche Fortschritt in der H&ouml;he der Leistungen war
+nur zum geringeren Teil bedingt durch die Verbesserung der
+technischen Ausf&uuml;hrung, in viel h&ouml;herem Grad durch das Auffinden
+von vorteilhafteren, besseren Effekt herbeif&uuml;hrenden Kombinationen
+von Linsen. Je h&ouml;her die Anforderungen an die Leistung
+der optischen Instrumente wurden, zu je komplizierteren Zusammensetzungstypen
+man sich dadurch gedr&auml;ngt sah, desto gr&ouml;&szlig;ere Bedeutung
+gewann die pers&ouml;nliche Geschicklichkeit und praktische
+Begabung des aus&uuml;benden Optikers.</p>
+
+<p>Beim Mikroskop hat schon in den ersten Dezennien dieses
+Jahrhunderts die sich ausbreitende Anwendung des Instruments
+in der Erforschung der organischen Welt und der hierbei rasch
+steigende Anspruch an hohe Vergr&ouml;&szlig;erung und vollkommene Bildsch&auml;rfe,
+zu allm&auml;hlich immer verwickelteren Linsenkombinationen
+gef&uuml;hrt, f&uuml;r deren Aufbau den Optikern zwar auch neue Direktiven
+von theoretischen Gesichtspunkten aus gegeben worden waren, deren
+erfolgreiche Ausf&uuml;hrung an Hand dieser Direktiven aber immer
+h&ouml;her werdende Anforderungen an die Kunst stellte. |Namentlich
+der neue Zusammensetzungstypus, den <span class="smcap">Amici</span> auffand &mdash; man wei&szlig;
+nicht genau, in welcher Art des Ineinandergreifens von theoretischer
+Betrachtung und praktischer Erfahrung &mdash; der auf die Immersionslinsen
+hinleitete, hat um die Mitte des Jahrhunderts den Aufbau<a class="page" name="Page_64" id ="Page_64" title="64"></a>
+des Mikroskopobjektivs zu einer Kunst entwickelt, die in ihren
+besten Vertretern, wie z.&nbsp;B. <span class="smcap">Hartnack</span> und einigen anderen, die
+Bet&auml;tigung einer ganz eigenartigen Form intuitiven Schaffens zeigt,
+weil sie Leistungen zustande brachte, von denen damals niemand
+sich Rechenschaft geben konnte &mdash; am wenigsten die aus&uuml;benden
+Personen selbst.|</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> ist, als er, von <span class="smcap">Schleiden</span> angespornt, bald nach
+seiner Niederlassung in Jena der Mikroskop-Optik sich zuwandte,
+gleichfalls den eben charakterisierten Weg gegangen, und hat
+zun&auml;chst auf diesem, schlecht und recht wie andere vor ihm und
+andere neben ihm, vorw&auml;rts zu kommen gesucht unter Anlehnung
+an die Vorbilder, die sich ihm in den Leistungen der &auml;lteren Meister
+boten. Kein Geringerer als <span class="smcap">Schleiden</span> hat ihm auch bezeugt, da&szlig;
+er nach kurzer Zeit zu sehr bemerkenswerten Erfolgen gelangt ist.
+Zeiss selbst aber ist, wie er sp&auml;ter erz&auml;hlte, hinsichtlich dieser
+Erfolge schon sehr fr&uuml;h recht skeptisch gewesen. Er merkte, da&szlig;
+er, als Autodidakt an dieses Arbeitsfeld herangekommen, also ohne
+Anteil an der Summe von traditioneller Erfahrung, die auf ihm
+gewonnen war, den anderen gegen&uuml;ber, die schon [durch] Jahrzehnte
+hin jene eigenartige Kunst ge&uuml;bt hatten, sehr im Nachteil sei,
+und als Autodidakt auch frei von allzu gro&szlig;er Verehrung f&uuml;r das
+traditionell Gegebene fand er bald, da&szlig; diese ganze Art des Arbeitens
+im letzten Grund f&uuml;r die Optik eigentlich h&ouml;chst irrationell sei. Er
+sagte sich: da alle Wirkungen, die eine Linsenkombination begleiten,
+auf Gesetzen beruhen, die durch die wissenschaftliche Optik
+genau festgestellt, in allen Einzelheiten mathematisch bestimmbar
+sind, und da auch alle ma&szlig;gebenden Eigenschaften des wirksamen
+Stoffes, des Glases, auf das strengste me&szlig;bar sind &mdash; so mu&szlig; es
+f&uuml;r den Aufbau der Linsensysteme jeder Art noch einen ganz
+anderen Weg geben, um eine verlangte Wirkung mit Sicherheit
+des Erfolgs herbeizuf&uuml;hren. Es mu&szlig; auf diesem Gebiet noch eine
+ganz andere Art des Zusammenwirkens von wissenschaftlicher Lehre
+und technischer Kunst m&ouml;glich sein, als bisher bestanden hat; es
+mu&szlig; m&ouml;glich sein, nicht nur die allgemeine Direktive f&uuml;r die zweckm&auml;&szlig;ige
+Zusammensetzung der Elemente aus der Theorie zu entnehmen,
+sondern die richtige Zusammensetzung selbst bis in ihre
+letzten Einzelheiten f&uuml;r jede verlangte Wirkung. Wie der Architekt
+ein Bauwerk, bevor eine Hand zur Ausf&uuml;hrung sich r&uuml;hrt, schon
+im Geiste vollendet hat, nur unter Beihilfe von Zeichenstift und
+Feder zur Fixierung seiner Idee, so mu&szlig; auch, dachte sich Zeiss,<a class="page" name="Page_65" id ="Page_65" title="65"></a>
+das komplizierte Gebilde von Glas und Metall, wie das Mikroskop
+es erfordert, sich aufbauen lassen rein verstandesm&auml;&szlig;ig, in allen
+Elementen bis ins letzte vorausbestimmt in rein <em class="gesperrt">geistiger</em> Arbeit,
+durch theoretische Ermittlung der Wirkung aller Teile, bevor diese
+Teile noch k&ouml;rperlich ausgef&uuml;hrt sind. Der arbeitenden Hand
+d&uuml;rfe dabei keine andere Funktion mehr verbleiben, als die genaue
+Verwirklichung der durch die Rechnung bestimmten Formen und
+Abmessungen aller Konstruktionselemente und der praktischen
+Erfahrung keine andere Aufgabe, als die Beherrschung der Methoden
+und Hilfsmittel, die f&uuml;r letzteres, die k&ouml;rperliche Verwirklichung,
+geeignet sind. &mdash; Also: eine andere Grenzregulierung zwischen
+der Arbeit des Verstandes und der Arbeit der Hand, zwischen
+wissenschaftlicher Theorie und praktischer Kunst, grunds&auml;tzlich
+verschieden von der fr&uuml;heren Abgrenzung der Funktionen beider.
+Das nun ist die Idee, die <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in die Mikroskop-Optik eingef&uuml;hrt
+und &uuml;ber alle Hindernisse hinweg zur Verwirklichung gebracht
+hat: die Idee eines streng <em class="gesperrt">rationalen</em> Aufbaues der optischen
+Konstruktionen f&uuml;r das Mikroskop; das ist der Keim, aus dem
+alle inneren Fortschritte und alle &auml;u&szlig;eren Erfolge, die sein Wirken
+gebracht hat, hervorgegangen sind. Das soll es besagen, wenn
+als das Verdienst von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> hingestellt wurde: das geordnete
+(n&auml;mlich das <em class="gesperrt">neu</em>geordnete) Zusammenwirken von Wissenschaft und
+technischer Kunst auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewu&szlig;t
+angebahnt zu haben.</p>
+
+<p>Die hier bezeichnete und auf unserem Arbeitsfeld f&uuml;r <em class="gesperrt">neu</em>
+erkl&auml;rte Art der Verbindung von Wissenschaft und Technik ist
+uns durch ihre l&auml;ngst offenkundige Herrschaft auf vielen anderen
+Gebieten der Technik &mdash; wie im Maschinenbau, dem Ingenieurwesen
+und anderen &mdash; jetzt schon so gel&auml;ufig, da&szlig; sie fast als
+etwas Selbstverst&auml;ndliches erscheint und man sich leicht wundern
+k&ouml;nnte, die Einf&uuml;hrung dieser Idee in unserem Gebiet &uuml;berhaupt
+als etwas Bemerkenswertes und Bedeutsames hingestellt zu sehen.
+K&ouml;nnte doch jetzt nur noch ein St&uuml;mper eine Dampfmaschine
+wirklich zu bauen beginnen, ohne da&szlig; er vorher ganz genau w&uuml;&szlig;te,
+wieviel Pferdekr&auml;fte sie entwickelt, wenn man sie, genau nach
+seinen Vorschriften ausgef&uuml;hrt, zum erstenmal in Gang setzen wird;
+und wird doch l&auml;ngst keine eiserne Br&uuml;cke mehr gebaut, ohne da&szlig;
+der Erbauer, noch ehe das Erz zu ihren Rippen aus der Erde geholt,
+schon genau angeben kann, wieviel Zentimeter sie sich durchbiegen
+wird, wenn sie nach drei oder vier Jahren fertig dasteht<a class="page" name="Page_66" id ="Page_66" title="66"></a>
+und der erste Eisenbahnzug sie bef&auml;hrt. So ist es aber auch auf
+diesen Gebieten nicht immer gewesen, und so auch nicht in der
+Optik. |Eine alte Sache ist die vorher geschilderte Art des Eingreifens
+der wissenschaftlichen Theorie in die Technik nur auf
+den Gebieten der Technik, deren Erzeugnisse auf Bewegungseffekte,
+also phoronomische, geometrisch bestimmbare Wirkungen ausgehen &mdash; wie
+bei der Mechanik im engeren Sinne. Die Idee, auch Gebilde,
+durch die nicht k&ouml;rperliche Formen an sich, oder Bewegungsformen
+als Effekt bezweckt werden, bei welchen vielmehr bestimmte
+k&ouml;rperliche Formen an bestimmten Stoffen eine zum voraus bestimmte
+physische Wirkung hervorbringen sollen &mdash; die Idee, auch
+solche Gebilde auf die gedachte streng rationale Art zu gewinnen,
+ist auf allen Gebieten der Technik sehr neu &mdash; weil die M&ouml;glichkeit
+solchen Verfahrens mehrere sehr schwer zu erf&uuml;llende Postulate
+einschlie&szlig;t.| Und wenn es nicht immer so gewesen ist, so bezeugt
+nun gerade die Ausbreitung und die Macht, die jener Gedanke des
+rationalen Aufbaues k&ouml;rperlicher Gebilde behufs Erzielens bestimmter
+physischer Effekte jetzt gewonnen hat das Verdienst derer, welche
+die Pfadfinder dieses Gedankens gewesen sind. Und zu diesen
+Pfadfindern geh&ouml;rt auch <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>.</p>
+
+<p>Zum erstenmal auf irgend einem Feld der Technik &uuml;berhaupt
+rein durchgef&uuml;hrt ist jene Idee, glaube ich, erst im Anfang dieses
+Jahrhunderts durch <span class="smcap">Joseph Fraunhofer</span>, und zwar ist es zum
+erstenmal geschehen gerade auf dem Feld der praktischen Optik &mdash; und
+an einem Objekt, das der n&auml;chste Verwandte des Mikroskops
+ist &mdash; dem astronomischen Fernrohr. Denn die ersten Gebilde der
+bezeichneten Kategorie, die streng auf diesem Weg zustande gekommen
+sind, also die fr&uuml;hesten Zeugen der Bet&auml;tigung jener Idee
+auf dem Gebiet praktischen Schaffens, sind die Objektive zu Fernr&ouml;hren,
+die im Beginn der 20er Jahre <span class="smcap">Fraunhofer</span> von M&uuml;nchen
+aus den Astronomen in die Hand geben konnte. Man darf also
+wohl die rationale Methode der Konstruktion technischer Erzeugnisse
+zu physischen Effekten im allgemeinsten Sinne die <span class="smcap">Fraunhofer</span>sche
+Methode nennen.</p>
+
+<p>Das Verdienst von Zeiss erleidet aber keine Einschr&auml;nkung
+durch den Umstand, da&szlig; der gleiche Gedanke gerade auf dem
+Gebiet der Optik, und an einem dem Mikroskop so nahe verwandten
+Ding, wie das Fernrohr ist, schon 40 Jahre vorher mit Erfolg bet&auml;tigt
+worden ist. Denn die genauere W&uuml;rdigung aller sachlichen
+Momente f&uuml;hrt zu der Einsicht, da&szlig; diese fr&uuml;here Bet&auml;tigung durch<a class="page" name="Page_67" id ="Page_67" title="67"></a>
+<span class="smcap">Fraunhofer</span> zwar wohl einen Wink f&uuml;r die Anwendung der
+gleichen Grundidee auch dem Mikroskop gegen&uuml;ber gegeben hat, aber
+kein irgendwie leitendes Vorbild f&uuml;r die Verwirklichung hat bieten
+k&ouml;nnen &mdash; trotz der Gleichheit des Arbeitsfeldes und trotz der
+scheinbaren inneren Verwandtschaft der Aufgaben. Dieser auf den
+ersten Blick befremdliche Schlu&szlig; beruht auf einem erst viel sp&auml;ter<a name="FNanchor_7_7" id="FNanchor_7_7"></a><a href="#Footnote_7_7" class="fnanchor">[7]</a>
+erkannten Gegensatz der beiden Grundprobleme der praktischen Optik,
+des Fernrohr-Problems und des Mikroskop-Problems, im Theoretischen
+sowohl wie in wesentlichen praktischen Bedingungen &mdash; einem
+Gegensatz, der es mit sich bringt, da&szlig; die Aufgabe der
+rationalen Darstellung, auch nachdem sie f&uuml;r das Fernrohr gel&ouml;st
+war, f&uuml;r das Mikroskop doch einen neuen, selbst&auml;ndigen Ansatz
+nehmen mu&szlig;te, keine &Uuml;bertragung des Verfahrens zulie&szlig;<a name="FNanchor_8_8" id="FNanchor_8_8"></a><a href="#Footnote_8_8" class="fnanchor">[8]</a>.</p>
+
+<p>Da ich auf die Rechtfertigung dessen in meinem Vortrag
+nicht n&auml;her eingehen darf, begn&uuml;ge ich mich zur Erh&auml;rtung des
+Gesagten mit dem Hinweis auf eine &auml;u&szlig;ere Tatsache, aus der
+hervorgeht, wie weit der Gedanke von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> dem Bewu&szlig;tsein
+gerade seiner Fachgenossen fern gelegen hat &mdash; nicht nur zur
+Zeit als jener ihm nachzugehen begann, sondern noch viel sp&auml;ter.
+Denn noch vor etwa 15 Jahren, also zu einer Zeit, als l&auml;ngst alle
+Dampfmaschinen und alle Eisenbahnbr&uuml;cken nach <span class="smcap">Fraunhofer</span>scher
+Art gebaut wurden, konnte behauptet werden: die Mikroskope
+k&ouml;nnten auf diese Art <em class="gesperrt">nicht</em> gebaut werden, und ein angesehener
+und unterrichteter Schriftsteller der Mikroskopie, der einem der
+besten Optiker der alten empirischen Schule pers&ouml;nlich nahe stand
+und daher das Arbeitsfeld kannte, konnte daraufhin die Richtigkeit
+der Angabe: da&szlig; sie hier in Jena seit 10 Jahren so gebaut w&uuml;rden,
+auch &ouml;ffentlich in Zweifel ziehen. Auch ist es noch gar nicht so
+lange her, da&szlig; in den Augen vieler beim Mikroskop der Anspruch
+auf eine h&ouml;here Wertsch&auml;tzung seitens der Vertreter der alten
+empirischen Schule noch mit der Erkl&auml;rung begr&uuml;ndet werden
+konnte: von ihnen werde es <em class="gesperrt">nicht</em> wie in Jena gebaut. Erst seit
+etwa 10 Jahren ist die umgekehrte Versicherung: es werde <em class="gesperrt">genau
+wie</em> in Jena gebaut, allgemein die St&uuml;tze f&uuml;r den Anspruch auf
+die h&ouml;here Sch&auml;tzung geworden &mdash; wiederum Beweis daf&uuml;r, da&szlig;
+die Idee des neuen Arbeitsplanes und die M&ouml;glichkeit ihrer W&uuml;rdigung
+au&szlig;erhalb des Gesichtskreises der Zeitgenossen lag.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_68" id ="Page_68" title="68"></a>Die Geschichte unserer Werkst&auml;tte ist nun hinsichtlich des
+ersten 30j&auml;hrigen Abschnittes grundlegender T&auml;tigkeit und zum
+Teil noch &uuml;ber diese Zeit hinaus nichts anderes als die Geschichte
+der Bestrebungen, in welchen jener Gedanke einer neuen, anders
+geregelten Art des Ineinandergreifens von Wissenschaft und Technik
+an den Aufgaben der Mikroskop-Optik sich bet&auml;tigt und allm&auml;hlich
+verwirklicht hat. &mdash; Die vorher zur Sprache gebrachten Umst&auml;nde
+aber: einerseits die historische Priorit&auml;t <span class="smcap">Fraunhofer</span>s hinsichtlich
+der erstmaligen Einf&uuml;hrung dieses Gedankens in die Optik &uuml;berhaupt,
+anderseits die eben betonte innere und &auml;u&szlig;ere Selbst&auml;ndigkeit
+seines nochmaligen Auftretens gegen&uuml;ber einer anderen Aufgabe
+des gemeinsamen Arbeitsfeldes &mdash; diese Umst&auml;nde bringen
+es mit sich, da&szlig; in meiner weiteren Betrachtung das hiesige Geschehen
+&uuml;berall in Vergleich treten mu&szlig; mit der T&auml;tigkeit <span class="smcap">Fraunhofer</span>s.
+Ich mu&szlig; so das Wirken meines verstorbenen Freundes
+heranr&uuml;cken an die ph&auml;nomenale Figur, die auf dem gleichen
+Arbeitsfeld aus einem armen M&uuml;nchener Spiegelschleifer im Anfang
+dieses Jahrhunderts herausgewachsen ist. In der N&auml;he dieser Figur
+mu&szlig; allerdings manches kleiner sich ausnehmen, was, in der gew&ouml;hnlichen
+Umgebung gesehen, mit weniger abnormem Ma&szlig;stab
+gemessen, gr&ouml;&szlig;er erscheinen w&uuml;rde. Es gibt aber gar keinen
+anderen Standpunkt f&uuml;r eine richtige W&uuml;rdigung der Lebensarbeit
+von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>, als ohne Scheu vor diesem Ma&szlig;stab ihre Erfolge
+in Parallele zu setzen zu dem Wirken des gr&ouml;&szlig;eren Vorg&auml;ngers &mdash; obwohl,
+nachdem die geschichtliche Nachforschung auch auf die
+Einzelheiten dieses Wirkens Licht geworfen, jetzt an manchen
+Punkten mit bezug auf ihn zu sagen ist: mutato nomine fabula
+de te narratur &mdash; unter anderem Namen die Geschichte von Dir
+erz&auml;hlt!</p>
+
+<p>Es handelt sich n&auml;mlich hier um einen Parallelismus in den Dingen
+selbst, durchaus vergleichbar einer Erscheinung, die in der lebenden
+Natur &ouml;fters uns entgegentritt. Wie etwa das Wirbeltierauge in
+ganz verschiednen Tierreichen, ohne genealogischen Zusammenhang
+der Entwicklung, sich wiederholt, und, irgendwo entstanden, immer
+wieder die gleichen typischen Formen durchl&auml;uft, nur in Nebens&auml;chlichem
+modifiziert durch die Verschiedenheit der &auml;u&szlig;eren Bedingungen &mdash; so
+hat in unserem Interessenkreis die vorhin dargelegte
+Idee des verstandesm&auml;&szlig;igen Aufbaues k&uuml;nstlicher Gebilde
+an zwei getrennten Stellen unabh&auml;ngig eingesetzt, nur &uuml;bereinstimmend
+in der Zweckbeziehung auf die Wirkungen des Lichts,<a class="page" name="Page_69" id ="Page_69" title="69"></a>
+und hat einen ganz parallelen Gang der Entwicklung durchlaufen,
+in den Abweichungen nur die Verschiedenheit des Ausgangspunktes
+und der die Entwicklung begleitenden Nebenumst&auml;nde bekundend.</p>
+
+<p>Es hat n&auml;mlich die konsequente Verfolgung der zuvor charakterisierten
+Idee in ihren beiden getrennten G&auml;ngen nicht nur
+im allgemeinen zu gleichartigem Endergebnis gef&uuml;hrt &mdash; zu einem
+bedeutenden und dauernden Fortschritt in der Leistungsf&auml;higkeit
+und Vollkommenheit der Erzeugnisse &mdash; dort des Fernrohrs, hier
+des Mikroskops &mdash; sondern der Weg des Gelingens zeigt auch
+hier dieselben charakteristischen drei Etappen wieder, durch die
+er bei <span class="smcap">Fraunhofer</span> hindurchgegangen ist: als ersten Schritt die
+Reform der Technik der praktischen Optik, die Vervollkommnung
+der Methoden technischer Arbeit, als zweiten die Vertiefung
+und Erg&auml;nzung der theoretischen Grundlagen, welche die Behandlung
+der Aufgabe brauchte, und als letzten die Reform der praktischen
+Grundlagen, der Bedingungen f&uuml;r die Beschaffung des
+Urmaterials, des optischen Glases. Die Wiederholung dieser drei
+Stufen des Fortgangs in gleicher Reihenfolge ist aber durchaus
+nicht auch im Sachlichen eine Wiederholung dessen, was <span class="smcap">Fraunhofer</span>
+im Verfolg seiner besonderen Aufgabe schon getan hat &mdash; so
+da&szlig; etwa, nachdem inzwischen die T&auml;tigkeit <span class="smcap">Fraunhofer</span>s im
+ersten Viertel des Jahrhunderts genauer bekannt geworden, jetzt
+zu sagen w&auml;re: wie schade, da&szlig; dasselbe zweimal hat getan werden
+m&uuml;ssen! Ganz im Gegenteil, die Wiederholung desselben Entwicklungsganges
+von einem ganz anderen Ausgangspunkt aus &mdash; n&auml;mlich
+vom Mikroskop-Problem &mdash; f&uuml;hrte in allen wesentlichen
+Punkten zu wichtigen und unentbehrlichen Erg&auml;nzungen der <span class="smcap">Fraunhofer</span>schen
+Arbeit in denjenigen sachlichen Momenten, die von
+seinem Ausgangspunkt aus nicht in den Gesichtskreis der Aufgabe
+eintreten konnten &mdash; so da&szlig; man vielmehr sagen mu&szlig;: das nochmalige
+Einsetzen desselben Grundgedankens an einer anderen Sonderaufgabe
+der Optik und das nochmalige selbst&auml;ndige Durchlaufen aller
+seiner Konsequenzen von dem neuen Ausgangspunkt aus ist direkt
+notwendig gewesen, um diesem Grundgedanken eine vollst&auml;ndige,
+das ganze Feld der praktischen Optik beherrschende Entwicklung
+zu erm&ouml;glichen. Und das verleiht nun dem Wirken von <em class="gesperrt">Carl Zeiss
+neben</em> <span class="smcap">Fraunhofer</span> eine selbst&auml;ndige Bedeutung.</p>
+
+<p>Ich kann hier nicht auf die einzelnen Etappen des gemeinsamen
+Entwicklungsganges eingehen, kann also auch nicht dartun,
+warum die vorher bezeichneten drei Fortschritte notwendige<a class="page" name="Page_70" id ="Page_70" title="70"></a>
+Postulate der Verwirklichung der Idee sind, warum verm&ouml;ge des
+gegens&auml;tzlichen Charakters des Grundproblems in Hinsicht auf das
+Mikroskop andere, neu zu l&ouml;sende Aufgaben vorlagen. Alles das
+mu&szlig; ich der Vervollst&auml;ndigung dieses Vortrages bei seiner Drucklegung
+vorbehalten<a name="FNanchor_9_9" id="FNanchor_9_9"></a><a href="#Footnote_9_9" class="fnanchor">[9]</a>.</p>
+
+<p>Nur zwei Punkte, die das einzelne betreffen, darf ich auch hier
+nicht ganz &uuml;bergehen, weil in ihnen einzelnes eine besondere Bedeutung
+gewinnt.</p>
+
+<p>Die <em class="gesperrt">Vervollkommnung der Technik</em> optischer Arbeit gegen&uuml;ber
+dem, was dem alten empirischen Verfahren gen&uuml;gen konnte,
+ist die allererste Voraussetzung f&uuml;r die Verwirklichung der rationalen
+Methode. Deshalb ist es f&uuml;r den Erfolg ganz wesentlich,
+da&szlig; <em class="gesperrt">Zeiss</em> gleich von Anfang an ein ganz klares Bewu&szlig;tsein dessen
+hatte und gleich von Anfang an alles darauf anlegte, in seiner
+kleinen Werkstatt eine sehr exakte Technik einzub&uuml;rgern, die unsichere
+Geschicklichkeit der Hand &uuml;berall unter die Kontrolle
+strenger Pr&uuml;fungsmethoden zu stellen.</p>
+
+<p>Auf dem Weg dieser Bestrebungen ist nun auch genau das
+Verfahren, welches f&uuml;r <span class="smcap">Fraunhofer</span>, wie man jetzt wei&szlig;, eine
+wichtige Grundlage des Erfolges wurde, selbst&auml;ndig hier wieder
+erfunden worden, unter Umst&auml;nden, die jeden Zusammenhang seines
+hiesigen Auftretens mit seiner ersten Entdeckung in M&uuml;nchen
+sicher ausschlie&szlig;en. Es ist dies die sinnreiche Methode zur Pr&uuml;fung
+der Formen sph&auml;rischer und ebener Fl&auml;chen mit Hilfe der sogenannten
+Farben d&uuml;nner Pl&auml;ttchen, der Erscheinung, die uns ungesucht
+im bunten Farbenspiel der Seifenblasen entgegentritt. Diese
+Methode, nach welcher die Lichtwellen selbst den Ma&szlig;stab zur
+Messung der allerkleinsten Form- und Gr&ouml;&szlig;enunterschiede darbieten
+m&uuml;ssen, ist seit Beginn der sechziger Jahre auch hier der wichtigste
+Hebel gesteigerter technischer Leistungen geworden und das
+ABC-Buch der damals in hiesiger Werkst&auml;tte entstandenen neuen
+Schule exakter optischer Technik.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Zeiss</em> hat indes diese technischen Fortschritte, wenn sie auch
+&uuml;berall direkt unter der Leitung seiner Idee standen, doch nicht
+pers&ouml;nlich vollziehen k&ouml;nnen. Schon &uuml;ber die Jahre hinaus, in
+denen Auge und Hand noch schwierig zu erlernende Fertigkeiten<a class="page" name="Page_71" id ="Page_71" title="71"></a>
+sich aneignen k&ouml;nnen, und auch durch viele andere Anspr&uuml;che in
+seiner Zeit viel zu sehr beschr&auml;nkt f&uuml;r m&uuml;hsame technische Studien
+war er darauf angewiesen, f&uuml;r diesen Teil seiner Aufgabe von
+Anfang an die Geschicklichkeit, praktische Umsicht und Findigkeit
+eines anderen zu benutzen, den er zum Gehilfen seiner Arbeit
+fr&uuml;hzeitig gewonnen hatte. Er auch ist der Nacherfinder der eben
+erw&auml;hnten wichtigen Methode. Wir freuen uns alle, ihn heute
+noch unter uns zu haben, unseren treuen alten <span class="smcap">August L&ouml;ber</span>,
+den Begr&uuml;nder unserer Schule subtiler Technik, den Senior unserer
+ganzen Genossenschaft und den Lehrmeister, unmittelbar oder mittelbar,
+aller unserer t&uuml;chtigen Optiker. F&uuml;r das Vorw&auml;rtskommen
+von <em class="gesperrt">Zeiss</em> ist es von nicht geringer Bedeutung gewesen, da&szlig;
+gleich der erste, den er in der Verfolgung seiner Pl&auml;ne als Mitarbeiter
+heranziehen konnte, so entgegenkommendes Verst&auml;ndnis
+f&uuml;r die eigenartigen Aufgaben, so hoch entwickelten Sinn f&uuml;r
+Pr&auml;zision und Exaktheit, und so volle Hingabe seiner ganzen
+Person ihm entgegenbrachte. Solange also des Werkes von <em class="gesperrt">Carl
+Zeiss</em> gedacht wird, in unserem Kreis und au&szlig;erhalb desselben,
+wird auch das Andenken an seinen treuen fr&uuml;hesten Mitarbeiter
+lebendig bleiben, der am Gelingen des Ganzen so wichtigen Anteil
+hat &mdash; in dessen anspruchslosem Wirken ein <span class="smcap">Fraunhofer</span>scher
+Gedanke neu erwacht ist<a name="FNanchor_10_10" id="FNanchor_10_10"></a><a href="#Footnote_10_10" class="fnanchor">[10]</a>.</p>
+
+<p>Als zweites erw&auml;hne ich noch die Einwirkung, die auch hier,
+wie 50 Jahre fr&uuml;her bei FRAUNHOFER, der Grundgedanke von <em class="gesperrt">Zeiss</em>
+auf die Reform der <em class="gesperrt">Darstellung des optischen Glases</em> ge&uuml;bt
+hat, weil die Art, wie dieses hier geschehen, ein lehrreiches Beispiel
+bietet f&uuml;r die Macht, mit der die innere Folgerichtigkeit alles
+Geschehens &uuml;berall sich Geltung schafft, wenn nur die Menschen
+ihren Faden nicht gewaltsam zerrei&szlig;en. <em class="gesperrt">Zeiss</em> ist sehr fr&uuml;hzeitig
+zum Bewu&szlig;tsein gekommen, da&szlig; die Konsequenz seines urspr&uuml;nglichen
+Programms auch die Notwendigkeit des Eingreifens in die
+Darstellung des optischen Glases einschlie&szlig;en konnte, wenn jenes
+Programm nicht auf halbem Wege Halt machen solle. Er hat
+aber &mdash; und nicht nur er &mdash; an diesen Gedanken lange Zeit mit
+innerem Widerstreben, um nicht zu sagen mit Abscheu, gedacht &mdash; sehr
+begreiflich, angesichts der ganz unabsehbaren Schwierigkeiten,
+die dem Eintreten in ein v&ouml;llig fremdes Gebiet der Technik entgegenzustehen
+schienen. Das alles aber hat nicht hindern k&ouml;nnen,<a class="page" name="Page_72" id ="Page_72" title="72"></a>
+da&szlig; jener Gedanke, wenn auch lange ganz unbewu&szlig;t, immer st&auml;rker
+die Behandlung der vorliegenden Aufgaben beeinflu&szlig;te und leitete.
+Jahrelang haben wir neben wirklicher Optik sozusagen noch Phantasieoptik
+betrieben, Konstruktionen in Erw&auml;gung gezogen mit hypothetischem
+Glas, das gar nicht existierte, indem wir die Fortschritte
+diskutierten, die m&ouml;glich werden w&uuml;rden, wenn einmal die Erzeuger
+des Rohmaterials dahin zu bringen sein sollten, f&uuml;r fortgeschrittene
+Aufgaben der Optik sich zu interessieren &mdash; was sie aber nicht
+taten. Und diese fast widerwillige Besch&auml;ftigung mit der Frage,
+die Verfolgung von Konjekturen, die man damals kaum ernst
+nahm, hat unbewu&szlig;t nachherigem Fortschritt auch in dieser Richtung
+ebenso wirksam vorgearbeitet, wie es eine bewu&szlig;te planm&auml;&szlig;ige
+Behandlung kaum besser h&auml;tte tun k&ouml;nnen. Denn auch
+in diesem allerdings absonderlichen Verfahren bestimmten sich schon
+alle Ziele und markierten sich schon alle Richtungen f&uuml;r eine zuk&uuml;nftige
+Reform der Glastechnik auf wissenschaftlicher Grundlage.
+Dem sp&auml;teren wirklichen Anfang war damit jedes Herumtasten
+nach Ziel und Richtung erspart. F&uuml;r den ideenreichen und tatkr&auml;ftigen
+Mann, den zu Anfang der 80er Jahre die dunkle Ahnung
+seines eigentlichen Berufs in unseren Kreis gef&uuml;hrt hat, bedurfte
+es jetzt nur ganz kurzer Zeit, um nicht allein alles, was durch den
+fr&uuml;hen Tod <span class="smcap">Fraunhofer</span>s verloren gegangen war, zu erneuern,
+sondern an Hand der allgemeineren Aufgabenstellung, die der Ausgang
+vom Mikroskop-Problem einschlo&szlig;, in wichtigen Punkten &uuml;ber
+die Ziele <span class="smcap">Fraunhofer</span>s hinauszugelangen &mdash; so da&szlig; schon im
+Fr&uuml;hjahr 1887, als wir auch in unserem Kreis das Andenken
+<span class="smcap">Fraunhofer</span>s feierten, gesagt werden durfte<a name="FNanchor_11_11" id="FNanchor_11_11"></a><a href="#Footnote_11_11" class="fnanchor">[11]</a>: die Wiedererneuerung
+seiner verloren gegangenen Kunst und ihre Fortentwicklung
+in seinem Geist sei der unverwelkliche Lorbeer, den zu seinem
+100j&auml;hrigen Geburtstag unser Jena an seinem Grabe niederzulegen
+habe.</p>
+
+<p>Unser Freund <em class="gesperrt">Otto Schott</em> aber wird gewi&szlig; keine Verdunklung
+seines pers&ouml;nlichen Verdienstes darin erblicken, wenn ich ausspreche:
+da&szlig; sein erfolgreiches Eingreifen, welches anerkannterma&szlig;en allen
+Aufgaben der praktischen Optik neue Bahnen er&ouml;ffnet hat, diesen
+Erfolg nicht gehabt haben w&uuml;rde, wenn seine Arbeit nicht unmittelbar
+sich h&auml;tte anschlie&szlig;en k&ouml;nnen an die fast 20j&auml;hrige Vor<a class="page" name="Page_73" id ="Page_73" title="73"></a>arbeit,
+die aus dem Ideenkreis der Optischen Werkst&auml;tte ihm entgegenkam.
+Hat er doch die praktische Konsequenz dieses Gedankens
+r&uuml;ckhaltlos schon selbst gezogen darin, da&szlig; er unter freiwilligem
+Verzicht auf die nat&uuml;rlichen Vorrechte, die ihm aus der vollen
+Selbst&auml;ndigkeit seiner Arbeit im Chemischen und Technischen zustanden,
+auch sein Unternehmen in dauernden Zusammenhang mit
+der Carl Zeiss-Stiftung setzte<a name="FNanchor_12_12" id="FNanchor_12_12"></a><a href="#Footnote_12_12" class="fnanchor">[12]</a>.</p>
+
+<p>Nachdem ich so den leitenden Gedanken in dem Wirken von
+<em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> nach seinen inneren Momenten betrachtet habe, mu&szlig;
+ich auch noch einige Worte sagen &uuml;ber die besondere Art, wie
+seine Entwicklung durch die &auml;u&szlig;eren Umst&auml;nde beeinflu&szlig;t worden ist.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> hat nicht, wie seinerzeit <span class="smcap">Fraunhofer</span>s fast
+&uuml;bermenschliche Kraft vermochte, alles selbst leisten k&ouml;nnen, was
+f&uuml;r die erfolgreiche Verwirklichung seiner ersten Idee, f&uuml;r die volle
+Entwicklung ihres inhaltreichen Keimes zu leisten war. Weil
+seinem pers&ouml;nlichen K&ouml;nnen engere Grenzen gesteckt waren, ist
+er in viel h&ouml;herem Grad als <span class="smcap">Fraunhofer</span> auf die Mitarbeit anderer
+angewiesen und in seinem Erfolg von dieser abh&auml;ngig geblieben. Der
+Sch&auml;tzung seines pers&ouml;nlichen Verdienstes tut dieses keinen Eintrag.
+Die Schranken der eigenen Kraft k&uuml;hl ermessen k&ouml;nnen, aus
+der Erkenntnis solcher Schranken aber nicht Entmutigung zu
+sch&ouml;pfen, sondern den Antrieb zum fortgesetzten Suchen nach der
+richtigen Erg&auml;nzung ist auch ein Verdienst; nicht viele bringen
+es fertig. Hat nun auch die Notwendigkeit solcher Erg&auml;nzung
+seinen Erfolg in h&ouml;herem Grad, als es sonst der Fall sein w&uuml;rde,
+von der Gunst &auml;u&szlig;erer Umst&auml;nde abh&auml;ngig gemacht &mdash; solcher
+Umst&auml;nde n&auml;mlich, von denen das Gewinnen geeigneter Mitarbeiter
+abh&auml;ngig war &mdash; so darf man doch nicht sagen, da&szlig; sein Erfolg
+Sache des Gl&uuml;cks gewesen sei: er hat diese ihm unentbehrlichen
+Mitarbeiter gefunden, weil er sie <em class="gesperrt">gesucht</em> hat &mdash; und unentwegt
+weiter gesucht hat noch in denjenigen Angelegenheiten, hinsichtlich
+derer mehrfacher Mi&szlig;erfolg andere vielleicht von neuen Versuchen
+abgeschreckt haben w&uuml;rde. Soweit man in seinem Fall
+von Gl&uuml;ck reden darf, ist es also nur die Art von Gl&uuml;ck, die der
+Spruch meint: der Mensch ist seines Gl&uuml;ckes Schmied.</p>
+
+<p>Ein Moment aber bleibt doch &uuml;brig, auf welches dieses Wort
+nicht Anwendung finden kann: der r&auml;umliche und pers&ouml;nliche Zusammenhang
+seiner Wirksamkeit mit unserer Universit&auml;t &mdash; die<a class="page" name="Page_74" id ="Page_74" title="74"></a>
+geistige Atmosph&auml;re, in die er durch seine Niederlassung gerade
+in Jena gekommen ist, und gerade in einer Zeit, da aus dieser
+Atmosph&auml;re neue aufstrebende Gedanken sich erhoben. Wie ich
+vorher schon andeutete, hat <span class="smcap">Jacob Schleiden</span> ihn zuerst auf die
+Optik &uuml;berhaupt gelenkt und auf die besonderen Aufgaben, die
+das Mikroskop darbot. <span class="smcap">Schleiden</span> hat seine Arbeit fortgesetzt
+mit w&auml;rmstem Interesse begleitet, ihr immer neue Anregung und
+wichtige F&ouml;rderung zuteil werden lassen. Noch in sp&auml;ten Jahren
+hat <em class="gesperrt">Zeiss</em> mit Stolz erz&auml;hlt, wie der geistreiche Naturforscher
+stundenlang in seiner kleinen Werkstatt gestanden, seine oder seiner
+Gehilfen Arbeit aufmerksam verfolgend; und mit dem Gef&uuml;hl
+warmen Dankes hat <em class="gesperrt">Zeiss</em> jederzeit ausgesprochen, da&szlig; sein Emporkommen
+ganz wesentlich bedingt gewesen ist durch den R&uuml;ckhalt,
+den die Anerkennung und die Empfehlung <span class="smcap">Schleidens</span> ihm, dem
+unbekannten Anf&auml;nger, damals geboten hat. Man w&uuml;rde aber
+sicher fehlgehen, wenn man etwa in dem Interesse <span class="smcap">Schleiden</span>s nur,
+oder wesentlich nur, den Ausdruck menschlicher Teilnahme f&uuml;r den
+t&uuml;chtigen und strebsamen Mann erblicken wollte, als welchen
+<span class="smcap">Schleiden</span> <em class="gesperrt">Zeiss</em> wohl alsbald erkannt hat. Dem widerspr&auml;che
+schon die Tatsache, da&szlig; <em class="gesperrt">Zeiss</em> damals noch Neuling war im Gebiet
+der praktischen Optik, technische Vorbereitung nur f&uuml;r Arbeiten
+anderer Art besa&szlig; &mdash; und aus blo&szlig;em Wohlwollen treibt man
+nicht leicht jemand an, etwas ganz Neues zu beginnen mit v&ouml;llig
+problematischer Aussicht des Erfolges. So mu&szlig; also das Verh&auml;ltnis
+beider M&auml;nner zu einander wohl etwas anders gedacht
+werden, denn als rein menschliche Anteilnahme des ber&uuml;hmten
+Mannes an dem Fortkommen eines strebsamen Anf&auml;ngers. Der
+Mitbegr&uuml;nder der Zellenlehre greift in den Lebensgang von <em class="gesperrt">Zeiss</em>
+vielmehr deutlich ein als der Vertreter der neuen Richtung wissenschaftlicher
+Interessen, die um die Mitte des Jahrhunderts das
+Studium der lebenden Natur auf neue Ziele und in neue Wege
+lenkte, zu ihrer Bet&auml;tigung aber Hilfsmittel verfeinerter Beobachtungskunst
+unentbehrlich fand und neue Kr&auml;fte f&uuml;r die Vervollkommnung
+solcher Hilfsmittel in ihren Dienst zu ziehen suchen mu&szlig;te. In
+<span class="smcap">Schleiden</span> und dessen Sch&uuml;lern hat die neue Richtung der Biologie,
+die in den folgenden Jahrzehnten dem Mikroskop eine immer
+wachsende Bedeutung f&uuml;r die wissenschaftliche Arbeit des Jahrhunderts
+zugewiesen hat, gerade hier in Jena einen besonders
+kr&auml;ftigen Anfang genommen. Und das beleuchtet nun die tiefere
+Wechselbeziehung, die zwischen dem geistigen Leben unserer Hoch<a class="page" name="Page_75" id ="Page_75" title="75"></a>schule
+und der praktischen Arbeit von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> fr&uuml;hzeitig bestanden
+hat und die <em class="gesperrt">innere</em> Abh&auml;ngigkeit seiner Erfolge von den
+Impulsen aus diesem Kreis.</p>
+
+<p>Jene aus dem Verkehr der Personen sich ergebende Wechselwirkung
+hat &uuml;ber <span class="smcap">Schleiden</span> und seine n&auml;chsten Sch&uuml;ler hinaus
+die Optische Werkst&auml;tte durch ihre ganze Geschichte begleitet und
+ihr namentlich aus dem biologischen Interessenkreis fortgesetzt neue
+Anregungen und Antriebe zu neuen Aufgaben zugef&uuml;hrt. Einige
+Zeitlang war sie vorwiegend durch meine Person vermittelt, sp&auml;ter
+hatte sie sehr mannigfaltige Wege gefunden. Um wenigstens
+einen zu nennen, von den vielen aus dem Kreis der hiesigen Hochschule,
+deren wir in diesem Zusammenhang dankbar zu gedenken
+haben, nenne ich <span class="smcap">Anton Dohrn</span>, der bevor er sein k&uuml;hnes Unternehmen
+am Golf von Neapel begann, durch einige Jahre, hin
+unserer Universit&auml;t angeh&ouml;rte. Auch aus seinem kraftvollen und
+antriebreichen Wesen sind Strahlen damals in unser Haus eingedrungen.</p>
+
+<p>Bei dem allen aber hat es sich keineswegs nur um ein Mehr oder
+Minder von beg&uuml;nstigenden und f&ouml;rdernden Umst&auml;nden gehandelt,
+sondern in entscheidenden Punkten um Sein oder Nichtsein. Denn
+in der &auml;u&szlig;eren Geschichte der ersten 25 Jahre sind etliche Wendepunkte
+deutlich zu erkennen, bei deren Betrachtung man zu dem
+Schlu&szlig; kommt: da&szlig; von allem, was jetzt als Ausflu&szlig; der Wirksamkeit
+von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> unmittelbar oder mittelbar sich darstellt, nach
+menschlichem Ermessen heute <em class="gesperrt">nichts</em> bestehen w&uuml;rde, wenn sein
+Weg ihn nicht in die Kreise dieser Hochschule und unter den
+direkten Einflu&szlig; eines gro&szlig;en, mit von ihr ausgehenden Antriebs
+zur Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge gef&uuml;hrt h&auml;tte.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> hat seinerseits der Wissenschaft reichlich wiedergegeben
+f&uuml;r das, was sie ihm dargeboten hat. Konnte er auch
+direkt an wissenschaftlicher Arbeit sich nicht beteiligen, so hat er
+doch durch sein Wirken der Wissenschaft wertvolle Dienste geleistet.
+Auch unsere Universit&auml;t hat diesem schon Ausdruck gegeben,
+indem sie ihn, der kein schulgerechtes Studium pr&auml;stiert, am Abend
+seines Lebens noch mit dem Pr&auml;dikat des berufsm&auml;&szlig;igen Gelehrten
+schm&uuml;ckte. Damals hat, im Pers&ouml;nlichen, der ber&uuml;hmteste Vertreter
+der j&uuml;ngeren Schule Jenaer Naturforscher<a name="FNanchor_13_13" id="FNanchor_13_13"></a><a href="#Footnote_13_13" class="fnanchor">[13]</a> das Band erneuert, welches
+durch den ber&uuml;hmtesten Vertreter der &auml;lteren Schule ein Menschen<a class="page" name="Page_76" id ="Page_76" title="76"></a>alter
+zuvor gekn&uuml;pft worden war. Und die innere Gerechtigkeit,
+die in den Dingen waltet, hat es sich f&uuml;gen lassen, da&szlig; &uuml;ber alles
+Pers&ouml;nliche hinaus auch das Werk von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> selbst dauernde
+Beziehung gewonnen hat auf die Interessen unserer Hochschule<a name="FNanchor_14_14" id="FNanchor_14_14"></a><a href="#Footnote_14_14" class="fnanchor">[14]</a> &mdash; so
+den Tribut des Dankes der Alma mater darbringt, die seine
+Kindheit geleitet und geh&uuml;tet hat</p>
+
+<p>In meiner bisherigen Betrachtung habe ich von der Person
+von <em class="gesperrt">Zeiss</em> so gut wie gar nicht zu reden gehabt; nur von seinem
+Wirken und seinen Bestrebungen. Denn es liegt in der Natur einer
+Betrachtung, welche nur auf die innere Geschichte der hiesigen
+Unternehmungen ausgeht, da&szlig; in ihr die Personen ganz zur&uuml;cktreten:
+sie erscheinen dabei nur sozusagen als die zuf&auml;lligen Akteure,
+in denen die Ideen Organe f&uuml;r ihre Darstellung und Bet&auml;tigung
+finden. Diejenigen Eigenschaften der Personen aber, welche f&uuml;r
+ihre Rollen Bedeutung haben, kommen dabei ganz von selbst zur
+Erscheinung, ohne da&szlig; es n&ouml;tig w&auml;re, sie besonders zu schildern.</p>
+
+<p>So ist es also aus allem zuvor Gesagten schon ersichtlich geworden,
+da&szlig; derjenige, an dessen Namen der Anfang unserer
+T&auml;tigkeit sich kn&uuml;pft, ein Mann von nicht gew&ouml;hnlicher Intelligenz
+und von nicht gew&ouml;hnlicher Energie gewesen sein mu&szlig;, [und
+zur vollen W&uuml;rdigung dessen ist h&ouml;chstens noch hinzuweisen auf
+die erschwerenden &auml;u&szlig;eren Umst&auml;nde, unter welchen seine Berufsvorbereitung
+und namentlich der Beginn seiner selbst&auml;ndigen T&auml;tigkeit
+gestanden haben.] Und noch ein anderes wird aus meinen
+Ausf&uuml;hrungen gleichfalls klar ersichtlich: <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> mu&szlig; einer
+von denen gewesen sein, die f&auml;hig sind, Motive ihres Handelns,
+Argumente ihrer Entschlie&szlig;ung durch das bestimmen zu lassen,
+was noch nicht ist, was nur ihren Gedanken nach sein sollte &mdash; in
+deren Sinnen und Trachten so das Zuk&uuml;nftige die Kraft der
+Kausalit&auml;t gewinnt, bildend und gestaltend einzuwirken auf das
+Gegenw&auml;rtige, Bestehende. So allein aber vollzieht sich aller Fortschritt
+in menschlichen Dingen, gro&szlig;en und kleinen.</p>
+
+<p>Die weltklugen, die sogenannten praktischen Leute, die im
+genauesten Sichanpassen an das jeweils Bestehende und Herrschende
+und in m&ouml;glichster Unterordnung unter dessen Anspr&uuml;che am
+weitesten zu kommen vermeinen, pflegen diese anderen, die sonderbarerweise
+Motive und Argumente aus etwas sch&ouml;pfen, was noch
+gar nicht existiert, mit dem bekannten Gemisch von Respekt und<a class="page" name="Page_77" id ="Page_77" title="77"></a>
+Geringsch&auml;tzung &raquo;Idealisten&laquo; zu nennen. Nun ja! Wenn das auch
+in den kleinen gleichg&uuml;ltigen Dingen des allt&auml;glichen Lebens nicht
+weiter zum Vorschein kam &mdash; <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> war wirklich ein solcher
+Idealist. Er war es in den Angelegenheiten, f&uuml;r die er etwas bedeutet
+hat. Und weil er es war, hat sein Wirken auf seinem
+Arbeitsfeld einen sichtbaren Fortschritt begr&uuml;ndet und Erfolge gezeitigt,
+die sein pers&ouml;nliches Dasein &uuml;berdauern. Die anderen, die
+&raquo;praktischen Leute&laquo; &mdash; sie kommen, insoweit sie ihrer Maxime treu
+bleiben, nicht in den Fall, wenn sie tot sind, f&uuml;r Fortschritte verantwortlich
+gemacht zu werden.</p>
+
+<p>Im &uuml;brigen aber gen&uuml;gt, es, das menschliche Bild des Begr&uuml;nders
+unserer Firma noch in wenigen Z&uuml;gen zu vervollst&auml;ndigen,
+die gleichfalls einige Beziehung auf sein Wirken haben; was keine
+solche Beziehung hat, braucht nicht sp&auml;terem Ged&auml;chtnis aufbewahrt
+zu werden.</p>
+
+<p>Wohlwollend, teilnehmend und freundlich ist er zu allen gewesen,
+die in seiner T&auml;tigkeit ihm nahe traten; aber auch strenge
+Anforderungen stellte er an alle, weil er an sich selbst sie zu
+stellen gewohnt war. Um sie geltend zu machen, hat er aber
+Tadel und Vermahnung wenig gebraucht; mit gutem Mutterwitz
+begabt, dirigierte er die anderen lieber mit etwas Spott und etwas
+Ironie, gemildert durch liebensw&uuml;rdige Bonhomie. So hat er Sie
+dirigiert, die alten unter meinen Mitarbeitern, denen er vor 25 Jahren
+noch in alter patriarchalischer Art als der gestrenge Prinzipal gegen&uuml;berstand &mdash; so
+hat er als v&auml;terlicher Freund auch mich dirigiert,
+der ich als ganz junger Mann, gr&uuml;n und unerfahren, in seinen
+Wirkungskreis eintrat.</p>
+
+<p>Was ihn aber nach seinem Charakter sehr hoch stellt: er war
+ein Mann von strengem Pflichtgef&uuml;hl und sehr entwickeltem Gerechtigkeitssinn.
+Zum Beleg dessen k&ouml;nnte ich mancherlei anf&uuml;hren;
+ich erw&auml;hne nur, was mich selbst nahe ber&uuml;hrt: die liberale uneigenn&uuml;tzige
+Art, in der er meine dauernde Mitarbeiterschaft seinerzeit
+sich zu sichern suchte, fern von jedem Gedanken, die Abh&auml;ngigkeit,
+in der ich ihm gegen&uuml;ber mich befand, ohne Verm&ouml;gen und
+ohne sonstigen R&uuml;ckhalt im Leben, auch nur im geringsten zu
+seinem Vorteil sich dienen zu lassen.</p>
+
+<p>So steht also auch das menschliche Bild von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in
+der Erinnerung aller derer, die ihn im Leben gekannt haben, und
+ihn gekannt haben in der Zeit seines r&uuml;stigen Schaffens, da als
+ein erfreuliches Vorbild menschlicher T&uuml;chtigkeit und Tugend.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_78" id ="Page_78" title="78"></a>Die ganzen ersten drei Dezennien seit dem Bestehen der
+Optischen Werkst&auml;tte m&uuml;ssen in der Geschichte des Instituts als
+die Periode des grundlegenden Aufbaues angesehen werden. In
+diesem ganzen Zeitraum dreht sich alles um die Vorbereitung und
+die Verwirklichung des neuen Arbeitsplanes f&uuml;r die Konstruktion
+des Mikroskops &mdash; um die Einb&uuml;rgerung und Befestigung der
+verfeinerten Technik der optischen Arbeit, die allm&auml;hliche Beschaffung
+neuer theoretischer und experimenteller Grundlagen und
+die erst erfolglosen, dann halb gelungenen, schlie&szlig;lich erfolgreichen
+Versuche praktischer Durchf&uuml;hrung des Planes. Wenn auch im
+dritten Jahrzehnt die Hauptfunktionen einerseits der feineren technischen,
+andererseits der wissenschaftlichen Arbeit schon ganz an
+andere &uuml;bergegangen waren, so steht doch in dem ganzen 30j&auml;hrigen
+Zeitraum <em class="gesperrt">Zeiss</em> selbst noch im Mittelpunkt aller Entwicklung,
+weil alles, was in dieser Periode geschehen ist, noch als unmittelbare
+Bet&auml;tigung der ersten Grundgedanken, als Entwicklung aus
+den urspr&uuml;nglichen Kleinanlagen sich darstellt.</p>
+
+<p>Im vierten Jahrzehnt wird dieses allm&auml;hlich anders. Gerade
+der g&uuml;nstige &auml;u&szlig;ere Erfolg, den die bis dahin gewonnenen Fortschritte
+gegen Mitte der siebziger Jahre herbeif&uuml;hrten, hat damals
+mehr und mehr Aufgaben in den Vordergrund ger&uuml;ckt, die au&szlig;erhalb
+des urspr&uuml;nglichen Ideenkreises lagen. Jener &auml;u&szlig;ere Aufschwung
+f&uuml;hrte bald zu einem Mi&szlig;verh&auml;ltnis zwischen der inneren
+Organisation und dem Umfang der gesch&auml;ftlichen T&auml;tigkeit: hinsichtlich
+der ersteren stand die Werkst&auml;tte in allen wesentlichen
+St&uuml;cken noch auf dem Boden des kleingewerblichen Betriebs &mdash; in
+der Gliederung der technischen Arbeit, der inneren Einrichtung
+und der kaufm&auml;nnischen Verwaltung &mdash; w&auml;hrend der Umfang der
+Produktion, die Gr&ouml;&szlig;e des Personals und die Ausdehnung der gesch&auml;ftlichen
+Beziehungen l&auml;ngst dem Kleingewerbe entwachsen waren
+und schon durchaus dem Ma&szlig;stab der Gro&szlig;industrie entsprachen.</p>
+
+<p>Es war also wiederum eine Disharmonie zwischen den verschiedenen
+Faktoren der T&auml;tigkeit eingetreten, wie solche schon
+in der fr&uuml;hesten Entwicklung des Unternehmens lange Zeit bestanden
+hatte, damals in dem Vorauseilen der technischen Leistungsf&auml;higkeit
+vor der Gelegenheit zu ihrer erfolgreichen Bet&auml;tigung &mdash; eine
+Disharmonie der sachlichen Natur nach von dieser fr&uuml;heren
+zwar sehr verschieden, in ihrer Bedeutung f&uuml;r die Fortentwicklung
+des Ganzen ihr aber gleich: wie jetzt zu erkennen ist, deutliche<a class="page" name="Page_79" id ="Page_79" title="79"></a>
+Anzeichen einer Durchgangsphase, gleichsam eines neuen Jugendzustandes,
+der auf eine neue Entwicklung hindr&auml;ngt.</p>
+
+<p>Es ist f&uuml;r den gedeihlichen Fortgang des Unternehmens von
+entscheidender Wichtigkeit, da&szlig; der &Uuml;bergang in eine neue, leistungsf&auml;higere
+Wirtschaftsform zur richtigen Zeit sich vollziehen
+konnte. Wenn damals das Tempo verfehlt worden w&auml;re, w&auml;re es
+wahrscheinlich f&uuml;r alle Zeit verfehlt gewesen. Denn in der Zwitterform
+zwischen Kleingewerbe und Gro&szlig;industrie h&auml;tte, der inneren
+Widerspr&uuml;che wegen, die Werkst&auml;tte nicht f&uuml;r lange Zeit sich
+halten k&ouml;nnen: ein blo&szlig;es Fortvegetieren w&auml;re ihr Schicksal geworden
+und dabei w&auml;re der Fortschritt, den der Grundgedanke
+von Zeiss in sich trug, auf halbem Wege stecken geblieben. Denn
+seine Vollendung konnte dieser Fortschritt, wie der Ausgang des
+vierten Jahrzehnts hat erkennen lassen, nur durch die L&ouml;sung
+von Aufgaben finden, die im Rahmen einer d&uuml;rftigen Organisation
+und mit den beschr&auml;nkten Kr&auml;ften und den bescheidenen Mitteln
+des Kleinbetriebes gar nicht h&auml;tten bew&auml;ltigt werden k&ouml;nnen.
+Ohne diese sp&auml;tere Vollendung w&auml;ren aber die Resultate der ganzen
+Arbeit der vorangehenden 30 Jahre der Hauptsache nach geblieben:
+sch&auml;tzbares Material f&uuml;r die Geschichte der Optik und vielleicht
+gute Vorbilder und wertvolle Anregungen f&uuml;r sp&auml;tere Nachstrebende &mdash; weiter
+nichts! Denn ein gesicherter Besitz der praktischen
+Optik ist jener Fortschritt nur dadurch geworden, da&szlig; er in seiner
+letzten Etappe &mdash; welche die Reform der Glasschmelzkunst schon
+zur Voraussetzung hatte &mdash; die unbedingte &Uuml;berlegenheit der neuen
+Arbeitsmethode &uuml;ber die alte empirische deutlich erweisen konnte.</p>
+
+<p>Aber auch die Dienste, die unsere Werkst&auml;tte der Wissenschaft
+hat leisten k&ouml;nnen, zumal in den 80er Jahren, nachdem die
+bahnbrechenden Arbeiten von <span class="smcap">Robert Koch</span> der Mikroskopie ein
+neues wichtiges Arbeitsfeld er&ouml;ffnet hatten, sind in nicht geringem
+Ma&szlig;e durch die erh&ouml;hte quantitative Leistungsf&auml;higkeit bedingt
+gewesen, welche die gewonnenen Verbesserungen und Neuerungen
+rasch weiten Kreisen dienstbar zu machen vermochte. F&uuml;r die
+Unterst&uuml;tzung und Ausbreitung der wissenschaftlichen Bestrebungen,
+welche dem Mikroskop neue und besonders subtile Aufgaben zuwiesen,
+war es durchaus nicht gleichg&uuml;ltig, da&szlig; verbesserte Instrumente
+sehr vielen zug&auml;nglich gemacht werden konnten. Selbst
+der sichtliche Einflu&szlig;, den die hier erreichten Fortschritte auf die
+Hebung des durchschnittlichen Niveaus der Leistungen auch der
+Mitbewerber auf dem Arbeitsfelde in kurzer Zeit gewannen, h&auml;ngt<a class="page" name="Page_80" id ="Page_80" title="80"></a>
+sehr von dieser Massenwirkung ab, mit welcher er sich geltend
+machen konnte. Denn sie hat aus blo&szlig;en Vorbildern kr&auml;ftige
+Antriebe auch f&uuml;r andere gemacht, dem Fortschritt nicht nur
+Ansehen, sondern auch Macht verliehen.</p>
+
+<p>So weist alles auf die besondere Bedeutung hin, welche im
+Fortgang des Unternehmens damals seine rechtzeitige &Uuml;berf&uuml;hrung
+in die technisch und wirtschaftlich leistungsf&auml;higere Arbeitsform
+des organisierten Gro&szlig;betriebs gewinnen mu&szlig;te.</p>
+
+<p>Es ist aber wohl verst&auml;ndlich, da&szlig; zur Initiative gegen&uuml;ber
+den ganz neuen Aufgaben, die hierin sich einstellten, gerade diejenigen
+Personen schon an sich wenig gestimmt und wenig geeignet
+sein konnten, deren Interesse ganz von den Aufgaben des urspr&uuml;nglichen
+Ideenkreises in Anspruch genommen war. Auch stand
+<em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> damals schon in den Sechzigen; und unter der Nachwirkung
+der ungew&ouml;hnlichen Anspannung seiner Kr&auml;fte, die das
+erste Mannesalter ihm auferlegt hatte, vielleicht auch unter dem
+vorauseilenden Schatten des schweren Leidens, dem er zuletzt erlag,
+begannen diese Kr&auml;fte damals schon sichtlich nachzulassen. So
+war es ein besonderes Gl&uuml;ck f&uuml;r unser Institut, da&szlig; zu dieser
+kritischen Zeit die erlahmende Energie des Vaters sich regenerieren
+konnte in der T&uuml;chtigkeit und jugendlichen Kraft seines &auml;ltesten
+Sohnes. Er, <em class="gesperrt">Roderich Zeiss</em>, der im Beginn des vierten Jahrzehnts
+in das Unternehmen eintrat, f&uuml;hrte ihm in seiner Person
+die frische Kraft zu, die zur Bew&auml;ltigung jener neuen Aufgaben
+unbedingt n&ouml;tig war; und sein Anschlu&szlig; an den Vater l&ouml;ste auch
+den gesch&auml;ftlichen Unternehmungsgeist aus, der sich nicht mehr
+scheute vor dem unvermeidlichen Risiko, wie es der &Uuml;bergang
+zum Gro&szlig;betrieb mit sich bringen mu&szlig;te.</p>
+
+<p>So f&auml;llt denn im vierten Jahrzehnt der Schwerpunkt derjenigen
+Aktion, die f&uuml;r die zweite Periode in der Geschichte der Optischen
+Werkst&auml;tte das Spezifische ist, mehr und mehr in die Person von
+<em class="gesperrt">Roderich Zeiss</em>. Auf seiner Initiative beruhen die wesentlichen
+Schritte organisatorischer Funktion, die in dieser Periode sich vollzogen
+oder wenigstens einleiteten: die Einrichtung einer regelrechten
+kaufm&auml;nnischen Verwaltung, die Beschaffung neuer und ausdehnungsf&auml;higer
+Lokalit&auml;ten, die gesteigerte Verwendung elementarer Kraft
+und vor allem der Anfang zu rationeller Arbeitsteilung f&uuml;r die
+fabrikatorische T&auml;tigkeit, |die unter Einf&uuml;hrung verbesserter Arbeitsmaschinen
+und Einrichtungen und unter Heranziehen neuer
+technischer Kr&auml;fte damals zun&auml;chst f&uuml;r die im engeren Sinn<a class="page" name="Page_81" id ="Page_81" title="81"></a>
+mechanischen Arbeiten, die Metallbearbeitung, in Gang gebracht
+wurde.| Dem schlie&szlig;t sich an die Einrichtung eigener Hilfsbetriebe
+f&uuml;r Tischlerei, Gie&szlig;erei und anderer Verrichtungen, um
+die t&auml;gliche Arbeit von den vielen &auml;u&szlig;eren Erschwernissen zu
+entlasten, welche vorher die Abh&auml;ngigkeit von Fremden mit
+sich brachte. Endlich aber geh&ouml;rt hierher auch das Eintreten in
+die Glasfabrikation, im Verein mit <em class="gesperrt">Dr. Schott</em>, was ich vorher
+schon unter einem ganz anderen Gesichtspunkt erw&auml;hnte. Unter
+dem Gesichtspunkt der Gesch&auml;ftspolitik, die darauf ausging, die
+neue Produktionsst&auml;tte f&uuml;r das wichtigste Urmaterial des Optikers,
+das Glas, in r&auml;umlichen und pers&ouml;nlichen Zusammenhang mit der
+Optischen Werkst&auml;tte zu bringen, ist die Begr&uuml;ndung des Glaswerks
+als einer Tochteranstalt der letzteren sogar der bedeutsamste Akt
+der organisatorischen Arbeit der zweiten Periode, wie sich in der
+Folge gezeigt hat; er war aber auch der schwierigste hinsichtlich
+der Entschlie&szlig;ungen, weil das neue Unternehmen damals als ein
+kecker Sprung ins Dunkle sich darstellen mu&szlig;te, mit betr&auml;chtlicher
+Gefahr gro&szlig;en wirtschaftlichen Mi&szlig;erfolges verkn&uuml;pft.</p>
+
+<p>Auch die Fortsetzung der inneren wirtschaftlichen und technischen
+Arbeit, im Verfolg des urspr&uuml;nglichen Programms hat in
+der jetzt betrachteten Periode, dem vierten Jahrzehnt, noch wichtige
+Fortschritte gebracht, sogar erst diejenigen Fortschritte, in welchen
+der Gedanke der rationellen Konstruktion des Mikroskops seine
+eigentliche Bew&auml;hrung und die Anerkennung unbestrittenen Erfolgs
+gefunden hat. Hinsichtlich ihrer Bedeutung f&uuml;r die Fortentwicklung
+des Ganzen treten aber selbst diese Fortschritte durchaus
+zur&uuml;ck hinter der organisatorischen T&auml;tigkeit, die den &Uuml;bergang
+der Werkst&auml;tte in die Wege des Gro&szlig;betriebs vermittelt
+hat. Nur einer von den Arbeiten optischen Interesses mu&szlig; neben
+den wirtschaftspolitischen Bestrebungen dieser Periode besonders
+gedacht werden, weil sie zum Unterschied von den anderen gleichfalls
+au&szlig;erhalb des Gedankenkreises der ersten Periode liegt und
+also einen neuen Anfang bedeutet hat: n&auml;mlich das Eintreten in
+diejenigen Aufgaben der Optik, die auf die Anwendung der photographischen
+Methoden f&uuml;r Zwecke der mikroskopischen Beobachtung,
+die Mikro-Photographie, Bezug haben.</p>
+
+<p>Auch dieser Schritt, die Bet&auml;tigung in den Konstruktionen
+f&uuml;r mikrophotographische Zwecke, ist aus der pers&ouml;nlichen T&auml;tigkeit
+von <em class="gesperrt">Roderich Zeiss</em> hervorgegangen. Die Ergebnisse seiner
+gegen Mitte der 80er Jahre unternommenen selbst&auml;ndigen Studien<a class="page" name="Page_82" id ="Page_82" title="82"></a>
+auf diesem Gebiet sind die Grundlagen, auf denen auch heute noch
+fortgearbeitet wird; und seine Darstellung der Methodik der mikrophotographischen
+Beobachtung ist, wenn auch einzelnes inzwischen
+&uuml;berholt wurde, in der Hauptsache immer noch das Beste, was
+als Anleitung f&uuml;r diese Art von mikroskopischer Arbeit geboten
+werden kann.</p>
+
+<p>So hat also die grundlegende Arbeit der drei ersten Jahrzehnte,
+die ihre Ausgangspunkte in den Ideen und Pl&auml;nen von <em class="gesperrt">Zeiss</em>
+Vater hat, in der Zeit, da dessen pers&ouml;nliche Einwirkung auf die
+Fortentwicklung der Werkst&auml;tte allm&auml;hlich zur&uuml;cktrat, noch eine
+erfolgreiche Fortsetzung und wichtige Erg&auml;nzungen in der T&auml;tigkeit
+des Sohnes gefunden. Auch seinem Wirken ist eine ehrenvolle
+Stelle in der Geschichte der Optischen Werkst&auml;tte gesichert
+und seinen besonderen Diensten die dankbare Anerkennung derer,
+die die Angelegenheiten unseres Instituts auf von ihm angebahnten
+Wegen weiter zu f&uuml;hren haben.</p>
+
+<p>Noch zum dritten Male zeigt die Geschichte unserer Werkst&auml;tte
+deutliche Marksteine einer neuen Entwicklungsphase. Denn auch
+im letzten, f&uuml;nften Jahrzehnt treten, neben dem Fortspinnen aller
+der F&auml;den, die in der Arbeit der vorangehenden Perioden angekn&uuml;pft
+worden sind, wiederum neue Aufgaben hervor, die, ganz
+au&szlig;erhalb des bewu&szlig;ten Gedankenkreises dieser fr&uuml;heren Perioden
+gelegen, der Arbeit des letzten Jahrzehnts ihr besonderes Gepr&auml;ge
+verleihen. Der Vorg&auml;nge, die in diesem Sinn aus der Fortentwicklung
+des vorher Begonnenen heraustreten und die ich deshalb
+hier noch zu erw&auml;hnen habe, sind es drei: die planm&auml;&szlig;ige <em class="gesperrt">Ausdehnung
+des Arbeitsfeldes</em> der Werkst&auml;tte; die <em class="gesperrt">Regelung
+des Rechtsverh&auml;ltnisses ihres Personals</em> und die <em class="gesperrt">Umwandlung
+der &auml;u&szlig;eren Verfassung der Firma</em> durch ihre
+&Uuml;berleitung an einen unpers&ouml;nlichen Inhaber.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Das Arbeitsgebiet der Firma ist bis in den Anfang des f&uuml;nften
+Dezenniums, also bis gegen Ende der 80er Jahre hinein, fast g&auml;nzlich
+auf die Mikroskopie beschr&auml;nkt geblieben, auch nachdem sie l&auml;ngst
+ein Gro&szlig;betrieb mit fabrikatorischer Arbeitsorganisation geworden
+war und die Ziffer ihres Personals schon bald die 400 erreicht hatte.
+Nur ein kleines von jenem Gebiet abseits liegendes Feld des Instrumentenbaues
+ist dabei, mehr nebenher, noch gepflegt worden,
+durch die fortgesetzte Anfertigung solcher Instrumente, die ur<a class="page" name="Page_83" id ="Page_83" title="83"></a>spr&uuml;nglich
+f&uuml;r Zwecke der eigenen Arbeit und die mit ihr verkn&uuml;pften
+Studien hergestellt worden waren.</p>
+
+<p>In mehreren R&uuml;cksichten ist diese lange festgehaltene Einseitigkeit
+der Bet&auml;tigung und die mit ihr verbundene strenge Konzentration
+der Interessen f&uuml;r die Intensit&auml;t des Fortschrittes und
+die innere Befestigung des Ganzen zweifellos wohlt&auml;tig gewesen.
+Ebenso wichtig aber ist es zweifellos f&uuml;r die Sicherung und die
+Fortentwicklung des Ganzen, da&szlig; jene Beschr&auml;nkung des Arbeitsfeldes
+auch noch zur rechten Zeit hat aufgehoben werden k&ouml;nnen.
+Denn auf die Dauer h&auml;tte sie nicht fortbestehen d&uuml;rfen, ohne die
+Zukunft des Instituts ernstlich in Frage zu stellen. Schon unter
+dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Interesses und des Interesses
+der zahlreichen Personen, die allm&auml;hlich von dem gedeihlichen
+Fortbestehen der Werkst&auml;tte abh&auml;ngig geworden waren, mu&szlig;te
+die eine Spezialit&auml;t als eine viel zu schmale Basis f&uuml;r die Stabilit&auml;t
+des Unternehmens erscheinen. Wenn es daf&uuml;r eines Beweises bed&uuml;rfte,
+so w&auml;re auch dieser in den Erfahrungen der letzten Jahre
+inzwischen schon erbracht.</p>
+
+<p>Aber noch, unter einem ganz anderen &mdash; und wie ich glaube
+sogar wichtigeren &mdash; Gesichtspunkt bedeutete die enge Begrenzung
+des Arbeitsfeldes eine Gefahr. Innerhalb eines so beschr&auml;nkten
+Aufgabenkreises mu&szlig; zu irgend einer Zeit einmal eine Periode der
+Stagnation eintreten, weil Gedanken, die l&auml;ngere Zeit treibende
+Kraft bet&auml;tigt haben, einmal ausgelebt und ersch&ouml;pft sein werden.
+Was als Ganzes in eine solche Periode der Stagnation ger&auml;t, verf&auml;llt
+fast rettungslos innerer Verflachung und dauerndem Verlust
+der tieferen Triebkr&auml;fte. Nur aus einer Mannigfaltigkeit von Aufgaben,
+und zwar von Aufgaben, die in verschiedenen Interessen
+wurzeln, kann ein Unternehmen fortgesetzt die neuen Anregungen
+und Antriebe sch&ouml;pfen, die, wenn auch einzelnes zeitweilig stagniert,
+doch dem Ganzen das h&ouml;here Niveau der T&auml;tigkeit und Triebkr&auml;fte
+neuen Fortschrittes erhalten.</p>
+
+<p>Das schlie&szlig;liche Durchdringen dieser Erw&auml;gungen hat die
+Bestrebungen veranla&szlig;t und geleitet, die eine planm&auml;&szlig;ige Ausdehnung
+des Arbeitsfeldes auf ganz verschiedene Gebiete der praktischen
+Optik im Laufe des letzten Jahrzehnts herbeigef&uuml;hrt haben.
+Dabei hat noch die besondere R&uuml;cksicht mitgesprochen, innerhalb
+der eigenen T&auml;tigkeit eine Gegenwirkung zu gewinnen gegen
+die nat&uuml;rliche Routinetendenz der fabrikatorischen Arbeitsform &mdash; durch
+Pflege gerade solcher Interessen des Instrumentenbaues, die<a class="page" name="Page_84" id ="Page_84" title="84"></a>
+nicht auf vielf&auml;ltige Reproduktion gleichartiger Erzeugnisse hinf&uuml;hren.
+So sind, nach mancherlei inneren Vorbereitungen, seit dem
+Ausgang der 80er Jahre zu dem alten Betriebe nach und nach noch
+drei neue Betriebsabteilungen hinzugekommen, die nach ihren wissenschaftlichen
+und technischen Grundlagen und teilweise auch in ihren
+merkantilen Angelegenheiten ganz verschiedenen Zweigen der praktischen
+Optik angeh&ouml;ren: der Bau <em class="gesperrt">optischer Me&szlig;instrumente</em> &mdash; in
+Ausdehnung der fr&uuml;her nur nebenbei betriebenen Spezialarbeiten
+dieser Art &mdash; die Konstruktion der Linsensysteme f&uuml;r die <em class="gesperrt">Photographie</em>
+und die Herstellung von <em class="gesperrt">terrestrischen Fernrohren</em>.
+Und wir hoffen jetzt, da&szlig;, noch bevor das n&auml;chste Jahr vor&uuml;bergeht,
+unsere Werkst&auml;tte auch beteiligt sein werde am Bau <em class="gesperrt">astronomischer
+Fernrohre</em><a name="FNanchor_15_15" id="FNanchor_15_15"></a><a href="#Footnote_15_15" class="fnanchor">[15]</a> und da&szlig; damit ihr Arbeitsgebiet seine
+nat&uuml;rliche Erg&auml;nzung finde durch die Bet&auml;tigung auch an denjenigen
+Aufgaben des Instrumentenbaues, aus welchen die praktische
+Optik die fr&uuml;hesten und kr&auml;ftigsten Antriebe zum Herauswachsen
+aus der Kunst des ehrsamen Brillenschleifers, der ihr erster
+Vertreter war, empfangen hat. So w&auml;re alsdann gerade mit Vollendung
+des ersten 50j&auml;hrigen Lebensabschnittes unseres Institutes
+auch der Kreislauf vollendet, der die Arbeit von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in
+der naturgem&auml;&szlig;en Entwicklung der in ihr enthaltenen Anlagen
+schlie&szlig;lich in das eigene Arbeitsfeld seines gro&szlig;en Vorg&auml;ngers
+<span class="smcap">Fraunhofer</span> zur&uuml;ckleitet.</p>
+
+<p>Das Tempo aber, in welchem diese &auml;u&szlig;ere Erweiterung der
+T&auml;tigkeit sich vollzog, ist au&szlig;er durch naheliegende praktische
+Gr&uuml;nde auch noch durch eine besondere selbstauferlegte R&uuml;cksicht
+beschr&auml;nkt worden, die auf gemeinsame Interessen des ganzen
+Industriezweiges sich bezieht &mdash; &auml;hnlich dem Gedanken, der seinerzeit
+alle Beteiligten bestimmt hat, die Verbesserung des optischen
+Glases, als der Grundlage f&uuml;r alle Fortschritte der Optik, ohne
+jeden Vorbehalt zugunsten der hiesigen Werkst&auml;tte, in den Dienst
+der Gesamtheit zu stellen.</p>
+
+<p>Unser Eintreten in neue Betriebszweige mu&szlig;te n&auml;mlich unvermeidlicherweise
+uns in Wettbewerb bringen mit anderen,
+denen wir bis dahin nicht als Konkurrenten gegen&uuml;berstanden.
+Es sollte nun dieser neue Wettbewerb niemals darin bestehen, da&szlig;
+wir jenen anderen etwa Terrain streitig machten, welches sie ihrerseits
+urbar gemacht hatten und mit Erfolg bebauten; er sollte viel<a class="page" name="Page_85" id ="Page_85" title="85"></a>mehr
+nur in dem Ma&szlig; eintreten, als wir neues, bis dahin nicht bebautes
+Terrain in dem gemeinsamen Arbeitsfeld unsererseits urbar
+machen konnten und so dieses gemeinsame Arbeitsfeld entsprechend
+dem wachsendem Umfang unserer eigenen Beteiligung erweiterten.
+Dieser Richtschnur gem&auml;&szlig; durften wir in neue Gebiete der praktischen
+Optik nur eintreten mit solchen Erzeugnissen, die, aus
+unserer eigenen Arbeit hervorgegangen, &uuml;berhaupt nicht oder nicht
+in gleicher Art schon von anderen hergestellt waren. Da&szlig; wir
+aber andererseits diejenigen Neuerungen, die wir aus unserem
+Ideenkreis gewinnen, auch ganz in den Dienst der vorher dargelegten
+Gesch&auml;ftspolitik stellen wollen, liegt nicht nur im strengsten
+Sinn in den Grenzen berechtigten Eigeninteresses, sondern ist auch
+sachlich durchaus geboten. Denn, wie vielf&auml;ltige Erfahrung lehrt,
+hat der Fortschritt, der durch Neues m&ouml;glicherweise erreicht ist,
+nur dann bestimmte Aussicht, wirklich sich Geltung zu verschaffen,
+wenn der Urheber selbst ihn zu vertreten in der Lage ist.</p>
+
+<p>So viel &uuml;ber den ersten Punkt. Der zweite, die Regelung der
+Rechte und Interessen der arbeitst&auml;tigen Personen zum Inhaber
+des Unternehmens, wie sie im Laufe dieses letzten Jahrzehnts sich
+gestaltet hat, steht nicht unter Gesichtspunkten innerer Gesch&auml;ftspolitik,
+sondern durchaus unter Gedanken des allgemeinsten sozialen
+Interesses.</p>
+
+<p>Die immer zunehmende Zahl derer, die in ihrer ganzen b&uuml;rgerlichen
+und wirtschaftlichen Existenz von unserem Unternehmen
+abh&auml;ngig wurden und die daraus in concreto ersichtliche Bedeutung,
+welche die Organisation der Gro&szlig;industrie f&uuml;r die Gemeinden und
+f&uuml;r das Staatswesen gewonnen hat, mu&szlig;te denen, welche zum Aufbau
+einer solchen Organisation mitgewirkt hatten, mehr und mehr
+die <em class="gesperrt">Verantwortung</em> zum Bewu&szlig;tsein bringen, unter die solche
+Mitwirkung sie stellt. Diese mu&szlig;ten sich sagen, da&szlig; ihre wirtschaftliche
+T&auml;tigkeit, wenn auch <em class="gesperrt">gesetzlich</em> sie jetzt noch fast ganz als
+reine Privatsache gilt, wegen ihrer einschneidenden Wirkung auf
+das Wohl und Wehe vieler und ihrer offenkundigen Beziehung
+auf allgemeine Volksinteressen, in Wahrheit schon l&auml;ngst eine
+wichtige &ouml;ffentliche Funktion im gro&szlig;en Volksorganismus geworden
+ist: gewisserma&szlig;en der Auftrag, in der Organisation und Leitung
+der gemeinsamen Arbeit vieler mitzuarbeiten an der Organisation
+und Leitung der wirtschaftlichen T&auml;tigkeit des ganzen Volkes.
+Damit aber ergab sich von selbst die Anerkennung der grunds&auml;tzlichen
+Forderung: da&szlig; die Bet&auml;tigung der leitenden Funktion<a class="page" name="Page_86" id ="Page_86" title="86"></a>
+des Unternehmers in der Gro&szlig;industrie nicht in erster Reihe unter
+R&uuml;cksichten des eigenen Vorteils oder des Interesses einzelner
+stehen d&uuml;rfe, sondern in <em class="gesperrt">erster</em> Reihe ge&uuml;bt werden m&uuml;sse unter
+den R&uuml;cksichten, welche das soziale Interesse der staatlichen Gemeinschaft
+fordert.</p>
+
+<p>|Unter diesem obersten Gedanken hat die spezielle Richtschnur
+f&uuml;r die in unserem Kreis allm&auml;hlich angebahnte Ordnung des Verh&auml;ltnisses
+zwischen Personal und Unternehmer durch zwei Erw&auml;gungen
+sich bestimmt, von denen die eine auf die pers&ouml;nlichen
+Beziehungen, die andere auf das wirtschaftliche Verh&auml;ltnis ausgeht.
+Die erste ist: Indem die neuere Wirtschaftsentwicklung unab&auml;nderlich
+das selbst&auml;ndige Kleingewerbe auf den meisten Arbeitsgebieten
+immer weiter zur&uuml;ckdr&auml;ngt und damit unvermeidlich einen immer
+gr&ouml;&szlig;er werdenden Teil des ganzen Volkes unter wirtschaftliche Abh&auml;ngigkeit
+von den Industrieunternehmungen bringt, bedroht sie
+die Grundlagen eines gesunden Volkstums, wenn dieser Proze&szlig; zur
+Folge hat, fortgesetzt eine immer wachsende Mehrheit des Volkes
+auch in pers&ouml;nliche und b&uuml;rgerliche Abh&auml;ngigkeit von der kleinen
+Minderheit der selbst&auml;ndig bleibenden Personen zu setzen, jene
+Mehrheit auch menschlich und b&uuml;rgerlich unfrei zu machen und so
+den gr&ouml;&szlig;eren Teil des Volkes auf eine Zwischenstufe zum Helotentum
+herabzudr&uuml;cken. Also: Garantien gegen den Mi&szlig;brauch der
+wirtschaftlichen Abh&auml;ngigkeit zur Beschr&auml;nkung der pers&ouml;nlichen
+und b&uuml;rgerlichen Freiheit der Unselbst&auml;ndigen durch die Unternehmer
+und ihre Organe.</p>
+
+<p>Die zweite Erw&auml;gung ist: Indem die wirtschaftliche Unselbst&auml;ndigkeit
+f&uuml;r die gro&szlig;e Mehrheit in vielen R&uuml;cksichten die
+Bedingungen des &auml;u&szlig;eren Fortkommens gegen&uuml;ber den Verh&auml;ltnissen,
+die fr&uuml;her die kleingewerbliche Einzelarbeit darbot, verschlechtert,
+bedroht zum Schaden des ganzen Volkes die jetzige
+Wirtschaftsentwicklung die arbeitenden Volkskreise mit zunehmender
+Verschlechterung ihrer relativen Lebenslage, wenn ihnen nicht auch
+Anteil an dem wirtschaftlichen Vorzug der neuen Arbeitsform
+einger&auml;umt wird. Die Gro&szlig;industrie hat aber in der Kraft der
+Organisation, durch welche das planm&auml;&szlig;ige und stetige Zusammenarbeiten
+vieler sich vom blo&szlig;en Nebeneinanderarbeiten vieler unterscheidet,
+eine spezifische Quelle des Mehrertrags menschlicher T&auml;tigkeit,
+einen dritten Wirtschaftsfaktor neben Arbeit und Kapital, der
+den Wirtschaftsertrag des organisierten Ganzen erh&ouml;ht &uuml;ber die
+Summe der m&ouml;glichen Arbeitsertr&auml;ge aller mitt&auml;tigen Personen<a class="page" name="Page_87" id ="Page_87" title="87"></a>
+in der Einzelarbeit und des marktg&auml;ngigen &Auml;quivalents der Kapitalnutzung.
+Also: Einrichtungen, durch welche dieser spezifische
+&Uuml;berschu&szlig; aus der Organisation, der eigentliche Unternehmergewinn,
+seiner nat&uuml;rlichen sozialen Aufgabe dienstbar wird, das wirtschaftliche
+Niveau der in organisierter Arbeit t&auml;tigen Personen h&ouml;her zu
+stellen, als es in selbst&auml;ndiger kleingewerblicher Arbeit sein k&ouml;nnte<a name="FNanchor_16_16" id="FNanchor_16_16"></a><a href="#Footnote_16_16" class="fnanchor">[16]</a>.|</p>
+
+<p>Die hier bezeichneten sozialen Bestrebungen haben die Regeln
+und Maximen des praktischen Handelns in unserem Kreis schon
+seit l&auml;ngerer Zeit wesentlich bestimmt. In die Erscheinung getreten
+sind sie zuerst in dem vor acht Jahren erlassenen gemeinsamen
+Pensionsstatut der Optischen Werkst&auml;tte und des Glaswerks, durch
+welches, im Gegensatz zu den Pensionseinrichtungen in der Privatindustrie,
+den Angeh&ouml;rigen beider Betriebe vertragsm&auml;&szlig;iger Anspruch
+auf Pension nicht gegen das Verm&ouml;gen einer Pensionskasse,
+sondern gegen das Verm&ouml;gen der Firma selbst einger&auml;umt, der
+Unternehmer also grunds&auml;tzlich verpflichtet wurde, in seiner ganzen
+Wirtschaftsf&uuml;hrung dem normalen Verbrauch der menschlichen
+Arbeitskraft in ganz gleicher Art Rechnung zu tragen wie der
+Amortisation seiner leblosen Betriebsmittel. Den &auml;u&szlig;eren Abschlu&szlig;
+haben jene Bestrebungen k&uuml;rzlich in dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung
+gefunden, dessen einschl&auml;gige Abschnitte die bisher praktisch
+ge&uuml;bten Regeln, unter Erg&auml;nzung derselben in den Einzelheiten,
+nunmehr kodifizieren und so zu st&auml;ndigen Rechtseinrichtungen
+unserer Firma machen.</p>
+
+<p>Mit einigen Worten habe ich endlich auch der dritten Arbeit
+dieses letzten Jahrzehnts, der Umwandlung der &auml;u&szlig;eren Verfassung
+der Firma, zu gedenken, die teilweise unter denselben Gesichtspunkten
+wie das eben Besprochene gilt.</p>
+
+<p>Es ist eine fast typische Erscheinung der neueren Wirtschaftsentwicklung
+geworden, da&szlig; Industrieunternehmungen, wenn sie
+eine gewisse &auml;u&szlig;ere Gr&ouml;&szlig;e &uuml;berschritten haben, von den pers&ouml;nlichen
+Inhabern aufgegeben und &mdash; ausnahmsweise in Genossenschaften &mdash; gew&ouml;hnlich
+in Aktiengesellschaften oder &auml;hnliche Formen
+&uuml;bergeleitet werden. Der Vorgang wird fast regelm&auml;&szlig;ig gerechtfertigt
+mit dem Hinweis auf die Bedenken und Gefahren, die bei
+gro&szlig;en Unternehmungen, die hohe Anforderungen an einsichtsvolle<a class="page" name="Page_88" id ="Page_88" title="88"></a>
+Leitung stellen, aus der Abh&auml;ngigkeit von den pers&ouml;nlichen Eigenschaften
+und F&auml;higkeiten des zuf&auml;lligen Besitzers sich ergeben
+und aus der Unberechenbarkeit der Umst&auml;nde, die den Besitzwechsel
+bestimmen. |Wenn man davon absieht, da&szlig; diese Umwandlung
+des pers&ouml;nlichen Besitzes in unpers&ouml;nlichen Kollektivbesitz
+gew&ouml;hnlich ganz einseitig nur der besseren Sicherung des in
+den Unternehmungen investierten Kapitals dienen will und gew&ouml;hnlich
+auch zu ganz einseitiger Herrschaft seiner Interessen f&uuml;hrt, und
+wenn man ferner absieht von dem odiosen Beigeschmack, den das
+Gr&uuml;nderwesen dadurch gewinnt, da&szlig; der gl&uuml;ckliche Vorbesitzer fast
+immer seine problematischen Anwartschaften auf zuk&uuml;nftige Nutznie&szlig;ungsvorteile
+zum voraus kapitalisiert sehen will &mdash; ist jene
+Tendenz des Unpers&ouml;nlichwerdens der gro&szlig;en Industriebetriebe eine
+im gro&szlig;en und ganzen wohl erfreuliche Erscheinung. Denn unter
+dem mancherlei Widersinnigen, was die heutige Wirtschaftsordnung
+einschlie&szlig;t, ist das Widersinnigste doch wohl dieses: da&szlig; das Wohl
+und Wehe von beliebig vielen Menschen und ein vielleicht wertvolles
+St&uuml;ck des Nationalverm&ouml;gens, das durch die Arbeit anderer
+geschaffen wurde, unter dem Titel der Aus&uuml;bung zuf&auml;lligen Eigentumsrechts
+in die Hand von Personen kommen kann, die vielleicht
+ganz unvorbereitet oder unf&auml;hig zu irgend einer verantwortlichen
+T&auml;tigkeit sind. Angesichts dieser Gefahr ist es immerhin schon ein
+Fortschritt, wenn die Verteilung des Eigentums auf eine gro&szlig;e Anzahl
+von Personen, von denen keine viel zu sagen hat, die Wahrscheinlichkeit
+er&ouml;ffnet, aus dem Unverstand der einen und der
+Klugheit der anderen dauernd ein ertr&auml;gliches Mittelma&szlig; von Verstand
+gesichert zu sehen.|</p>
+
+<p>Auch in unseren Angelegenheiten hat ein &auml;hnlicher Vorgang
+und aus &auml;hnlichen Gr&uuml;nden sich vollziehen m&uuml;ssen. Nur konnte
+dabei, gem&auml;&szlig; den vorher angedeuteten R&uuml;cksichten sozialen Interesses,
+das Unpers&ouml;nlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung
+unter den zeitweilig t&auml;tigen Personen herbeigef&uuml;hrt
+werden, noch durch unpers&ouml;nliche Gestaltung des blo&szlig;en Eigentums
+an den Betriebsmitteln. Das eine w&uuml;rde die Zukunft unter die
+Herrschaft der augenblicklichen, ephemeren und zum Teil disparaten
+Interessen der zuf&auml;llig mitt&auml;tigen Personen gestellt haben, das andere
+unter die Herrschaft des sichmehrenwollenden Geldes. Beim einen
+wie beim anderen w&uuml;rden zum Herrn Elemente geworden sein, die im
+Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts anderes sind als die dienenden
+Glieder, durch deren geordnete und planm&auml;&szlig;ige Vereinigung die<a class="page" name="Page_89" id ="Page_89" title="89"></a>
+Organisation ihre spezifische wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie
+zu einem dritten Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital &mdash; die
+Kraft, die pers&ouml;nliche Arbeitst&auml;tigkeit aller einzelnen und die
+Mitarbeit der toten Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert
+weit zu erh&ouml;hen &uuml;ber den Wert, den alles an sich, au&szlig;erhalb des
+organisierten Ganzen, in der Vereinzelung h&auml;tte.</p>
+
+<p>So ist nun &mdash; vielleicht zum erstenmal &mdash; unternommen
+worden, in unseren Angelegenheiten diesen dritten Wirtschaftsfaktor,
+die Organisation als solche, zum Tr&auml;ger eines privaten
+Industrieunternehmens zu machen. Sie, ihrer Natur nach etwas
+Unpers&ouml;nliches, hat in der Form der <em class="gesperrt">Stiftung</em>, der selbst&auml;ndigen
+<em class="gesperrt">juristischen</em> Person, die Rechte und die Handlungsf&auml;higkeit einer
+lebendigen Person erhalten sollen. So repr&auml;sentiert also der jetzige
+Inhaber der Firma nicht die ephemeren Interessen aller in ihrem
+Umkreis mitt&auml;tigen Personen &mdash; die von Jahr zu Jahr wechseln &mdash; und
+nicht die Interessen des in ihrem Betrieb investierten Kapitals &mdash; das
+dem Inhaber gar nicht zu geh&ouml;ren braucht und auch jetzt nur
+teilweise ihm geh&ouml;rt; er repr&auml;sentiert vielmehr den Inbegriff alles
+dessen, was die T&auml;tigkeit des Ganzen fortgesetzt und wesentlich
+unterscheidet von dem blo&szlig;en Nebeneinanderarbeiten vieler einzelner
+und dem mechanischen Lauf der Maschinen: die Summe der technischen
+und wirtschaftlichen Erfahrung, die ein halbes Jahrhundert
+angesammelt hat, die Kr&auml;fte aus der Kontinuit&auml;t aller Aktionen,
+die Summe technischer Schulung in aller Arbeit, das planm&auml;&szlig;ige
+Ineinandergreifen der T&auml;tigkeit aller einzelnen, die nachwirkende
+Kraft der Leistungen aller Vorg&auml;nger, lebender und verstorbener &mdash; also
+sozusagen das ganze <em class="gesperrt">geistige Kapital</em>, das in einer hochentwickelten
+Organisation durch die stetige Arbeit vieler in diesen
+50 Jahren zusammengebracht ist und der folgenden Generation
+&uuml;berliefert werden soll.</p>
+
+<p>Die Leitung des Unternehmens durch den unpers&ouml;nlichen
+Inhaber soll also grunds&auml;tzlich ihren Rechtstitel haben in dem
+Eigentum an dem <em class="gesperrt">geistigen Betriebsfonds der Organisation</em> &mdash; und
+die pers&ouml;nlichen Organe, durch die jener seine Funktion aus&uuml;bt,
+sollen so als die Vertreter der Organisation erscheinen, also der
+dauernden Interessen des Ganzen gegen&uuml;ber allen Elementen, die
+darin in Verein getreten sind. Das ist der Sinn der Einrichtungen,
+welche die jetzige Verfassung der Firma ausmachen.</p>
+
+<p>Der Umstand, da&szlig; in diesem letzten Abschnitt der Geschichte
+unseres Instituts die Initiative wesentlich mir selbst und meinen<a class="page" name="Page_90" id ="Page_90" title="90"></a>
+gegenw&auml;rtigen Mitarbeitern zugefallen ist, hat mich nicht abhalten
+d&uuml;rfen, die bewegenden Ideen auch dieses letzten Abschnittes in
+gedr&auml;ngtem Umrisse hier zu kennzeichnen. Der Verzicht hierauf
+w&uuml;rde nicht nur das geschichtliche Bild der 50j&auml;hrigen Entwicklung
+in wesentlichen Punkten unvollst&auml;ndig gemacht, sondern auch jede
+Gelegenheit abgeschnitten haben, heute des wichtigen Anteils zu
+gedenken, den auch <em class="gesperrt">andere</em> an dem jetzt Erreichten haben und an
+dem, was etwa die Zukunft als seine Erfolge zeitigen m&ouml;chte. Ich
+rede hier <em class="gesperrt">nicht</em> von denen, die in t&auml;glicher gemeinsamer Arbeit
+die M&uuml;hen und die Sorge dieser letzten Jahre mit mir geteilt
+haben &mdash; ohne deren hingebende, zum Teil aufopferungsvolle Mitarbeit
+die neuen Aufgaben, vor welche dieses Jahrzehnt uns gestellt
+hat, &uuml;berhaupt nicht h&auml;tten bew&auml;ltigt werden k&ouml;nnen. <em class="gesperrt">Sie</em>
+haben das Bewu&szlig;tsein unmittelbaren Anteils an dem jetzt Bestehenden.
+Wohl aber ziemt es sich, zum Eintritt unseres Instituts
+in das zweite halbe Jahrhundert seiner T&auml;tigkeit ausdr&uuml;cklich derer
+zu gedenken, welche, <em class="gesperrt">au&szlig;erhalb</em> unseres engeren Kreises stehend,
+die Erf&uuml;llung gerade der letzten Aufgaben in besonderem Ma&szlig;e
+erleichtert und gef&ouml;rdert haben.</p>
+
+<p>Dank der verst&auml;ndnisvollen Teilnahme, mit welcher S. k&ouml;nigl.
+Hoheit unser allverehrter Gro&szlig;herzog und der seinem hohen Beruf
+leider so fr&uuml;h entrissene Erbgro&szlig;herzog Carl August die Bestrebungen
+begleiteten, die auf Befestigung und Pflege des in unserer Stadt
+zur Bl&uuml;te gelangten Zweiges feintechnischer Industrie abzielten,
+hat die Verfassung der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung sich sozusagen anlehnen
+d&uuml;rfen an die Institutionen des Staates, um dieser Verfassung,
+unbeschadet voller Bewegungsfreiheit der Stiftung, einen
+festeren Halt zu verschaffen, als eine rein private Organisation h&auml;tte
+gew&auml;hren k&ouml;nnen. Das warme Interesse aber, welches au&szlig;er den
+genannten f&uuml;rstlichen Herren auch der fr&uuml;here Staatsminister Gottfried
+Stichling und der ihm nachfolgende Chef des Gro&szlig;herzogl. Kultus-Departements
+Adolf Guyet der Absicht entgegenbrachte, die Unternehmungen
+der jetzigen <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung Zwecken des Gemeinwohls
+direkt dienstbar zu machen, hat alle Schwierigkeiten und
+Bedenken &uuml;berwinden lassen, die zur entscheidenden Zeit angesichts
+mancher damals noch prek&auml;rer Umst&auml;nde jener Anlehnung
+entgegenstanden. Beide M&auml;nner, denen unser Staatswesen und
+zumal unsere Hochschule in vielem zu Dank verpflichtet ist, sind
+nun auch schon heimgegangen. Unter den Lebenden aber sind
+noch die zwei, welche an dem Ausbau unserer Einrichtungen im<a class="page" name="Page_91" id ="Page_91" title="91"></a>
+einzelnen pers&ouml;nlich am meisten beteiligt waren: der Kurator unserer
+Universit&auml;t, Geh. Staatsrat <span class="smcap">Eggeling</span>, dessen altbegr&uuml;ndete freundschaftliche
+Beziehung zu meiner Person zu allem die ersten Wege
+ge&ouml;ffnet, dessen teilnehmender Rat auf alles bedeutsamen Einflu&szlig;
+ge&uuml;bt hat &mdash; und der damalige Chef des Gro&szlig;herzogl. Finanzdepartements,
+wirklicher Geh.-Rat <span class="smcap">Rothe</span>. Er, der erste Stiftungskommissar
+der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung, hat nunmehr durch l&auml;nger als
+5 Jahre hin die Funktion ge&uuml;bt, die gem&auml;&szlig; der Verfassung der
+Stiftung als der praktisch wichtigste Ausflu&szlig; aus ihrer Anlehnung
+an die Staatseinrichtungen angesehen werden mu&szlig;. Er hat damit die
+Wege anbahnen und befestigen helfen, auf welchen die Angelegenheiten
+unseres Unternehmens in Zukunft zu leiten sind &mdash; auf welchen
+er auch hoffentlich noch f&uuml;r recht lange Zeit seine wertvolle Mitwirkung
+wird fortsetzen k&ouml;nnen. Ihm aber steht noch ein besonderer
+Anteil auch an der Gestaltung der jetzigen Einrichtungen selbst
+zu. Denn sein weitausblickender Rat hat die fr&uuml;her bezeichneten
+Bestrebungen zuerst in die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende
+Schritt nachher geschehen konnte: die Konstituierung
+der selbst&auml;ndigen juristischen Person als Tr&auml;ger der hiesigen
+Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn, wie Freund <span class="smcap">Schott</span> in
+einem anderen Sinn, <em class="gesperrt">Mitbegr&uuml;nder</em> der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung geworden.</p>
+
+<p>Ihnen allen, die ich hier nannte, die au&szlig;erhalb unseres eigenen
+Kreises die aufbauende Arbeit des letzten Jahrzehnts gest&uuml;tzt und
+gef&ouml;rdert haben, sei am heutigen Tag warmer und aufrichtiger Dank
+im Namen derer dargebracht, die an dieser aufbauenden Arbeit
+im Innern beteiligt waren.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>So bin ich nun in meiner r&uuml;ckw&auml;rts schauenden Betrachtung
+an dem Punkt angelangt, wo das Vergangene in das Zuk&uuml;nftige
+einm&uuml;ndet, das Geschehene dem Kommenden die Hand reicht. Ich
+w&uuml;rde hier schlie&szlig;en k&ouml;nnen, wenn nicht gerade die Gedanken der
+letzt betrachteten Periode eine besondere Beziehung h&auml;tten auf die
+Grundlagen der zuk&uuml;nftigen Fortentwicklung des Werkes, dem
+unsere Betrachtung gilt. Sie fordern also direkt dazu auf, dem
+R&uuml;ckblick auf das Vergangene noch einen Ausblick auf die Zukunft
+folgen zu lassen &mdash; nicht um ihren Schleier vorwitzig zu l&uuml;ften,
+sondern um uns zu deutlicherem Bewu&szlig;tsein zu bringen, welche
+besonderen Anspr&uuml;che die Zukunft an diejenigen stellen wird, die
+in unserem Kreis ihren Aufgaben werden zu dienen haben.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_92" id ="Page_92" title="92"></a>Wir d&uuml;rfen uns nicht verhehlen, da&szlig; diese Anspr&uuml;che in
+mehreren Punkten strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer
+T&auml;tigkeit der Regel nach an die Personen und ihre Leistungen
+jetzt gestellt werden. Die Unterordnung der Wirtschaftsf&uuml;hrung
+der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung unter gr&ouml;&szlig;ere soziale Aufgaben legt ihren
+Betrieben Pflichten und Lasten auf, die andere Industrieunternehmungen
+zur Zeit noch nicht zu erf&uuml;llen brauchen; und einstweilen
+ist es noch Sache nicht der Gewi&szlig;heit sondern nur der Annahme,
+da&szlig; der Vorteil der Elimination des Nutznie&szlig;ung suchenden
+Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsf&uuml;hrung auch
+auf die Dauer das ausreichende &Auml;quivalent f&uuml;r jene gr&ouml;&szlig;eren Lasten
+sein werde.</p>
+
+<p>Was aber schwerer ins Gewicht f&auml;llt und vielen Sorge macht,
+ist die Notwendigkeit, aus unserem Wirkungskreis manches ausschlie&szlig;en
+zu m&uuml;ssen, was zur Zeit meist f&uuml;r unentbehrlich in industriellen
+Unternehmungen angesehen wird &mdash; namentlich bei der
+Regelung der Rechte und Interessen der verschiedenen Personengruppen
+innerhalb der Organisation. Wenn die Einrichtungen der
+<em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll bleiben sollten,
+mu&szlig;ten insonderheit den leitenden Personen in allen Stufen der
+inneren T&auml;tigkeit manche Vorz&uuml;ge und Vorteile vorenthalten werden,
+welche in der Gro&szlig;industrie &ouml;fters als die eigentlich wirksamen
+Triebfedern erfolgreicher Bet&auml;tigung gelten. Infolgedessen mu&szlig;
+unsere Organisation auf Kr&auml;fte und Eigenschaften der Menschen
+z&auml;hlen, an deren gen&uuml;gende H&auml;ufigkeit nicht alle glauben wollen:
+weniger Selbstsucht, mehr Gemeinsinn &mdash; weniger &auml;u&szlig;erer Ehrgeiz,
+mehr Sinn f&uuml;r den inneren Wert menschlicher Arbeit &mdash; weniger
+Gehorsam, mehr freie bewu&szlig;te Pflichterf&uuml;llung und einiges mehr &mdash; und
+wer m&ouml;chte bestreiten, da&szlig; der im Nachteil ist, der in nicht
+ganz gangbarer M&uuml;nze rechnet?</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Keiner aber, der es unternimmt, in seinen Bestrebungen dem
+jeweils Bestehenden und Geltenden einen kleinen Schritt vorauszukommen,
+darf sich vermessen, etwas erreichen zu k&ouml;nnen, wenn
+er dabei <em class="gesperrt">dauernd</em> in Gegensatz bliebe zu den herrschenden Ideen
+seiner Zeit. Was dauernd vereinzelt bliebe, wird sicher einmal vom
+breiten Strom mitgenommen.</p>
+
+<p>Die Hoffnung des Gelingens ist also in diesem Fall die Hoffnung
+auf den Erfolg der Bestrebungen der vielen anderen, die in
+unserer Zeit darauf ausgehen, auch die Wirtschaftst&auml;tigkeit der<a class="page" name="Page_93" id ="Page_93" title="93"></a>
+V&ouml;lker sozialen und sittlichen Ideen unterzuordnen, &mdash; also die Erwartung:
+da&szlig; aus diesen Bestrebungen der Zeitgenossen, trotz der
+heutigen gro&szlig;en Divergenz ihrer Wege, doch allm&auml;hlich eine gemeinsame
+Resultante sich ergeben werde, kr&auml;ftig genug, um die
+Denkungsart der Menschen und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
+Einrichtungen in der Richtung auf jenes Ziel zu beeinflussen
+und so die zeitweilige Isolierung rechtzeitig wieder aufzuheben.</p>
+
+<p>Sollte aber diese Erwartung sich nicht erf&uuml;llen, sollte die
+hochentwickelte &auml;u&szlig;ere Kultur des 19. Jahrhunderts schon dem unabwendbaren
+Verh&auml;ngnis verfallen sein, endg&uuml;ltig auslaufen zu
+m&uuml;ssen in einen immer w&uuml;ster werdenden Kampf rein selbsts&uuml;chtiger
+Interessen, so k&ouml;nnte es freilich geschehen, da&szlig; Einrichtungen,
+die auf die Wirksamkeit edlerer Kr&auml;fte gerechnet haben,
+gerade deswegen noch etwas <em class="gesperrt">fr&uuml;her</em> zugrunde gehen m&uuml;ssen, als
+auch das andere seinen wohlverdienten Untergang findet, was
+w&uuml;stem Kampf vollkommener sich angepa&szlig;t erhalten hat. Und dann
+k&ouml;nnte es schon kommen, da&szlig; die weltklugen, die praktischen
+Leute wieder einmal Recht behielten und eine gewisse Zeitlang
+sagen d&uuml;rften: seht die Toren, die nicht im breiten Strom mitschwimmen
+wollten, weil seine Wasser tr&uuml;b waren! Solchen Bef&uuml;rchtungen
+&auml;u&szlig;eren Mi&szlig;erfolgen gegen&uuml;ber darf es aber, wenn
+nicht jeder Antrieb des Fortschrittes lahm gelegt, jedes Bewu&szlig;tsein
+sittlicher Verantwortung in den Menschen aufgehoben sein soll,
+keine andere Antwort geben, als das Wort des strengen R&ouml;mers:
+die siegreiche Sache hat den G&ouml;ttern gefallen, die besiegte Cato!</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>In unseren Verh&auml;ltnissen liegt jedoch erfreulicherweise heute
+nichts, gar nichts, was darnach angetan w&auml;re, an das Gekr&auml;chze
+der Raben zu erinnern. Ganz im Gegenteil &mdash; die &auml;u&szlig;ere und
+innere Lage unseres Instituts hat noch zu keiner fr&uuml;heren Zeit so
+gro&szlig;es Vertrauen in die Zukunft gerechtfertigt, wie wir heute es
+haben d&uuml;rfen. Gar nicht zu reden davon, da&szlig; die letzten Jahre
+seine wirtschaftlichen Grundlagen schon in einem Ma&szlig; konsolidiert
+haben, wie es gewi&szlig; nur bei wenigen Unternehmungen der Privatindustrie
+erreicht sein wird, und da&szlig; auch seine innere Organisation
+jetzt viel besser ausgebaut und befestigt ist, als es noch vor wenigen
+Jahren sein konnte &mdash; vor allem liegen auch erfreuliche Anzeichen
+daf&uuml;r vor, da&szlig; der <em class="gesperrt">Geist</em>, in dem die Personen zusammenzuwirken
+sich gew&ouml;hnt haben, den Anforderungen entgegenkommt, die unsere<a class="page" name="Page_94" id ="Page_94" title="94"></a>
+Organisation zu stellen hat. Denn mit unverhehlter Genugtuung
+darf ich es aussprechen, da&szlig; die Firma <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in allen Schichten
+ihres Personals, von den obersten Beamten bis zum schlichten
+Arbeiter, eine sehr gro&szlig;e Zahl von solchen besitzt, die mit voller
+pers&ouml;nlicher Hingabe ihren Aufgaben obliegen, viele weit &uuml;ber das
+Ma&szlig; dessen hinaus, was man als pflichtm&auml;&szlig;ige Leistung fordern
+k&ouml;nnte. Auch ist in dem unvermeidlichen Interessenstreit, der im
+Zusammenarbeiten vieler fortgesetzt zum Austrag kommen mu&szlig;,
+die Firma durchaus verschont geblieben von solchen Streitformen,
+wie sie anderw&auml;rts die Beziehungen zwischen Prinzipal und Gehilfen,
+Unternehmer und Arbeiter &ouml;fters verbittern.</p>
+
+<p>Aus all diesem darf vermutet werden, da&szlig; in weiten Kreisen
+meiner Mitarbeiter, die gro&szlig;e Arbeiterschaft einbegriffen, bewu&szlig;tes
+Verst&auml;ndnis f&uuml;r das Wohl des Ganzen und Bereitwilligkeit zu steter
+R&uuml;cksichtnahme auf dessen Interesse sich schon eingeb&uuml;rgert haben.
+Und hierauf vor allem gr&uuml;ndet sich die Hoffnung, da&szlig; die Einrichtungen
+der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung, auch wenn sie etwa eine Zeitlang
+gewisse Sonderheiten im Vergleich zum allgemein Geltenden
+behalten, eine Zeitlang in einer gewissen Isolierung verbleiben
+m&uuml;&szlig;ten, die Nachteile solcher Umst&auml;nde zu &uuml;berwinden f&auml;hig sein
+werden.</p>
+
+<p>Sie, meine Mitarbeiter, aber darf ich heute wohl ausdr&uuml;cklich
+auf die Bedeutung hinweisen, die in diesem Zusammenhang <em class="gesperrt">Ihre</em>
+Stellungnahme zu unseren Einrichtungen f&uuml;r die Erhaltung und
+die gedeihliche Fortentwicklung unseres Instituts gewinnt. Keine
+Einrichtung kann eitel Harmonie zwischen den Interessen und
+W&uuml;nschen aller herstellen wollen. Auch in unserer Organisation
+kann es sich nicht darum handeln, die nat&uuml;rlichen Unterschiede
+und Gegens&auml;tze der verschiedenen Interessen aufzuheben oder zu
+verdecken, sondern nur darum, im Rahmen geordneter Einrichtungen
+sie immer von neuem in vern&uuml;nftiges Gleichgewicht zu setzen &mdash; die
+Interessen der einzelnen und der Gruppe zueinander und zu
+den dauernden Interessen der Gemeinschaft. Die Vertretung der
+Sonderanspr&uuml;che aber darf dabei nicht das Bewu&szlig;tsein dessen verlieren,
+da&szlig; in dem richtig verstandenen Eigeninteresse jedes einzelnen
+und jeder Gruppe das dauernde Interesse des Ganzen immer eine
+wichtige Komponente bildet &mdash; damit jeder sich sage: nur ein Narr
+s&auml;gt den Ast an, auf dem er selbst sitzt.</p>
+
+<p>Aber noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt sehe ich
+allen, die in unseren Arbeitsverband, sei es auch nur vor&uuml;bergehend,<a class="page" name="Page_95" id ="Page_95" title="95"></a>
+eintreten, eine besondere Verpflichtung auferlegt, an die ich heute
+namentlich unsere Arbeiterschaft wohl ebenfalls erinnern darf.
+Wenn es, wie wenigstens viele meinen, eine Lebensfrage auch f&uuml;r
+unser Volk geworden ist, da&szlig; auf dem Weg <em class="gesperrt">friedlichen</em> Fortschritts
+seine breiten arbeitst&auml;tigen Schichten f&uuml;r die Vertretung ihrer Interessen
+gegen&uuml;ber denen anderer St&auml;nde bald den Schutz eines
+besseren <em class="gesperrt">Rechts</em> finden, so wird es f&uuml;r eine Arbeiterschaft, die unter
+ein vorgeschrittenes Recht <em class="gesperrt">schon gekommen</em> ist, eine Ehrenpflicht
+gegen die Gesamtheit der Standesgenossen, den praktischen Beweis
+zu erbringen, da&szlig; solches Recht durchaus vereinbar ist mit
+dem Fortbestand leistungsf&auml;higer Arbeitsorganisation auch auf
+einem T&auml;tigkeitsgebiet, das besonders hohe Anforderungen an
+wohlgeordnetes Zusammenwirken vieler stellen mu&szlig;.</p>
+
+<p>Wie ich schon sagte: ich sehe erfreuliche Anzeichen daf&uuml;r,
+da&szlig; solche R&uuml;cksichten und Pflichten hier Verst&auml;ndnis finden.</p>
+
+<p>So kann ich also meine heutige Betrachtung nun schlie&szlig;en
+mit dem Ausdruck der <em class="gesperrt">freudigen</em> Hoffnung, da&szlig; nach abermals
+50 Jahren ein <em class="gesperrt">anderer</em> wiederum zu einem &auml;hnlichen R&uuml;ckblick
+auf die alsdann 100j&auml;hrige Geschichte unseres Instituts Veranlassung
+haben werde; und da&szlig; dieser andere alsdann werde bezeugen
+k&ouml;nnen: die <em class="gesperrt">zweite</em> H&auml;lfte des 100j&auml;hrigen Zeitabschnittes habe ein
+Geschlecht vorgefunden, gewillt und f&auml;hig, dasjenige zu erhalten,
+fortzusetzen und zur Entwicklung zu bringen, was durch die Arbeit
+der <em class="gesperrt">ersten</em> H&auml;lfte begr&uuml;ndet wurde. Und dann werden alle die
+vielen freundlichen und ermunternden W&uuml;nsche ihre Erf&uuml;llung finden,
+die im Laufe der letzten Wochen von den allerverschiedensten Seiten
+uns zugegangen sind &mdash; von pers&ouml;nlichen Freunden der Firma und
+ihrer Mitarbeiter, von Vereinen, Korporationen und Instituten &mdash; W&uuml;nsche,
+die s&auml;mtlich zusammenstimmen mit dem Wunsch, unter
+welchem ich schon vor einigen Monaten das Statut der Stiftung
+meinen Mitarbeitern &uuml;berreichte: <em class="gesperrt">da&szlig; die Optische Werkst&auml;tte
+Carl Zeiss auf den Grundlagen ihrer neuen Verfassung
+weiterhin bl&uuml;hen und gedeihen m&ouml;ge &mdash; zum Segen aller,
+die in ihren Verband eintreten, zum Dienste des Gemeinwohls,
+zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!</em></p>
+
+<p><a class="page" name="Page_96" id ="Page_96" title="96"></a></p><hr style='width: 45%;' />
+
+<p><b>Anhang 1.</b> Der Gegensatz ist aber keineswegs, wie man
+zuerst vermuten wird, in dem ganz verschiedenen Ma&szlig;stab der
+Konstruktionen an sich begr&uuml;ndet, der das Verh&auml;ltnis beider Dinge
+&auml;u&szlig;erlich wie das der Turmuhren zu den Taschenuhren erscheinen
+l&auml;&szlig;t. Selbst die technischen Bedingungen der praktischen Ausf&uuml;hrung
+werden durch die Verschiedenheit der Dimensionen nicht
+so verschieden gemacht, wie es bei anderen technischen Erzeugnissen
+sein w&uuml;rde. Denn das hierf&uuml;r Entscheidende, der Ma&szlig;stab
+f&uuml;r die Genauigkeit der Formgebung, ist doch noch f&uuml;r beides
+trotz des Gr&ouml;&szlig;enunterschiedes der gleiche, weil er f&uuml;r beides in
+der Wellenl&auml;nge des Lichts gegeben ist. Nur mittelbar hat auch
+der Unterschied der Gr&ouml;&szlig;en eine, allerdings sehr bedeutsame Verschiedenheit
+in wesentlichen Bedingungen der Aufgabenstellung
+zur Folge. Beim Fernrohr kann wegen der R&uuml;cksichten auf die
+Dimensionen und Massen von vornherein nur ein System aus
+wenigen Elementen, 2 oder 3 getrennten Glasst&uuml;cken, in Frage
+kommen; beim Mikroskop ist die Zahl der verwendbaren Elemente
+praktisch fast unbegrenzt. Infolgedessen hat im letzten Fall
+die Konstruktion einen Spielraum von M&ouml;glichkeiten und Abwandlungen,
+die im ersten gar nicht in Betracht kommen; das Mikroskop
+f&uuml;hrt also auf eine viel allgemeinere Form der optischen
+Aufgaben. Ganz ausschlaggebend f&uuml;r den Gegensatz ist aber der
+antagonistische Zug der beiden Probleme im Theoretischen, also
+hinsichtlich der Grundlagen f&uuml;r die richtige und vollst&auml;ndige Vorausbestimmung
+des beabsichtigten Effekts. Dieser entspringt aus
+einem wesentlichen Unterschied in den Bedingungen der optischen
+Wirkung selbst; denn wenn auch in beiden Aufgaben im letzten
+und allgemeinsten derselbe physische Vorgang in Frage steht, ein
+gewisser Effekt aus der Lichtstrahlung der Gegenst&auml;nde, der in
+beiden F&auml;llen als Abbildung der letzteren erscheint, so bedeutet
+es doch, wie man jetzt wei&szlig;, einen ganz durchgreifenden Unterschied
+in wesentlichen Bedingungen f&uuml;r das Zustandekommen jenes
+Effekts, da&szlig; im einen Fall die gro&szlig;en und fernen Gegenst&auml;nde,
+die das Fernrohr abbildet, in ihren Dimensionen au&szlig;erordentlich
+hohe Multipla von der L&auml;nge der Lichtwellen darstellen, die
+kleinen und nahen aber, die das Mikroskop uns zeigen soll, in
+den Dimensionen auf die Gr&ouml;&szlig;enordnung dieser Lichtwellen selbst
+herunterr&uuml;cken. Und dieser letztere Umstand, im Verein mit dem
+vorhererw&auml;hnten anderen Unterschied, bedingt nun, da&szlig; die Aufgaben
+der praktischen Optik nicht einem Grundproblem entsprechen,
+sondern <em class="gesperrt">zwei</em> verschiedenen, deren L&ouml;sung dann aber auch den
+ganzen jetzigen Aufgabenkreis &mdash; wie er zurzeit in unserem
+Gesichtskreis liegt &mdash; ersch&ouml;pft, andere speziell verschiedene Ausgangspunkte
+nicht mehr &uuml;brig l&auml;&szlig;t. Denn alles, was zwischen den
+beiden extremen Aufgaben liegt, wie namentlich die neuerdings
+sehr in den Vordergrund des Interesses ger&uuml;ckten Linsensysteme f&uuml;r
+photographische Abbildung, die das dritte, das Projektions-Problem,
+darstellen, f&uuml;hrt immer teilweise auf das eine, teilweise auf das<a class="page" name="Page_97" id ="Page_97" title="97"></a>
+andere Grundproblem zur&uuml;ck, wie auch der Erfolg gezeigt hat.
+<em class="gesperrt">Zeiss</em> hat nun unter demselben leitenden Gedanken: Bestimmung
+aller Elemente praktischer Konstruktionen durch ersch&ouml;pfende
+Vorausbestimmung ihrer Wirkungen das zweite Grundproblem der
+praktischen Optik zur Behandlung gebracht und einstweiliger Erledigung
+entgegengef&uuml;hrt, wie 50 Jahre fr&uuml;her <span class="smcap">Fraunhofer</span> das
+erste; er hat dadurch, indem er dessen Grundidee selbst&auml;ndig wieder
+aufnahm, dieser Idee das ganze Gebiet der Optik unterworfen. Das
+ist, wie ich glaube, der richtige Ausdruck zur Bezeichnung seines
+Verh&auml;ltnisses zu dem gro&szlig;en Vorg&auml;nger.</p>
+
+<p>Nur ganz kurz will ich die vorher angedeuteten, in beiden
+Entwicklungsg&auml;ngen gemeinsamen drei Etappen des Fortschrittes
+noch betrachten, um auf die Unterschiede hinzuweisen, die der
+neue Ausgangspunkt an dem in den allgemeinen Z&uuml;gen &uuml;bereinstimmenden
+Fortgang mit sich gebracht hat.</p>
+
+<p>Wie <span class="smcap">Fraunhofer</span> &mdash; was &uuml;brigens erst viel sp&auml;ter weiteren
+Kreisen bekannt wurde, lange nachdem <em class="gesperrt">Zeiss</em> seine Arbeit begonnen
+hatte &mdash; die <em class="gesperrt">erste</em> Grundlage seines Erfolges in einer durchgreifenden
+Verbesserung der Technik der optischen Arbeit sich
+geschaffen hat &mdash; in der Vervollkommnung der Arbeitsmethoden
+und namentlich in der Verfeinerung der Hilfsmittel zur Regelung
+und Kontrolle der praktischen Arbeit &mdash; so hat auch Zeiss an
+diesem Punkte sein Wirken begonnen. Er hat von Anfang an
+unter dem klaren Bewu&szlig;tsein gestanden, da&szlig; die rationale Konstruktion
+des Mikroskops (in dem &ouml;fters erl&auml;uterten Wortsinn) viel
+h&ouml;here Anforderungen an die technische Arbeit zu stellen habe,
+als das damalige empirische Verfahren &mdash; da&szlig; sie viel exaktere
+Formgebung, viel strengeres Einhalten ziffernm&auml;&szlig;ig vorgeschriebener
+Ma&szlig;e in allen Elementen der Konstruktion verlangen m&uuml;sse, als
+die empirische Methode es n&ouml;tig macht. Die letztere verlangt nur
+das Vermeiden <em class="gesperrt">grober</em> Fehler; die kleinen bleiben innerhalb des
+Spielraums, den das empirische Ausprobieren des besten Erfolges
+nicht nur zul&auml;&szlig;t, sondern sogar w&uuml;nschenswert macht. Die richtige
+Ausf&uuml;hrung eines in allen Einzelheiten durch Rechnung vorher
+festgestellten Linsensystems verlangt dagegen eine ann&auml;hernd
+mathematisch genaue Verwirklichung aller vorgeschriebenen Formen
+und Ma&szlig;e, wenn nicht die ganze verstandesm&auml;&szlig;ige Vorarbeit ihren
+eigentlichen Zweck verfehlen soll. Dieses aber m&uuml;&szlig;te eintreten,
+wenn sie aus einer Unsicherheit der technischen Formgebung und
+Dimensionsbestimmung noch solche Abweichungen von den theoretisch
+bestimmten richtigen Elementen &uuml;brig lie&szlig;e, da&szlig; befriedigender
+Erfolg nur durch nachtr&auml;gliches Zur&uuml;ckgreifen auf empirische Nachhilfe
+zu gewinnen w&auml;re.</p>
+
+<p>F&uuml;r <em class="gesperrt">Zeiss</em> hat es die klare Erfassung dieser neuen Aufgabe
+der Technik wohl erheblich erleichtert, da&szlig; er seine technische
+Schulung nicht in der Optik, sondern in der sog. Pr&auml;zisionsmechanik
+empfangen hat &mdash; auf einem Arbeitsgebiet, in welchem der Sinn
+f&uuml;r strenge und exakte technische Arbeit eine bessere Erziehung<a class="page" name="Page_98" id ="Page_98" title="98"></a>
+fand, als au&szlig;erhalb M&uuml;nchens damals die Technik der Optiker bieten
+konnte. So ist denn vom ersten Anfang an sein Streben in seiner
+kleinen Werkstatt darauf gerichtet gewesen, die Geschicklichkeit
+der Hand, die f&uuml;r alle feinere Arbeit unentbehrlich ist, unter planm&auml;&szlig;ige
+strenge Kontrolle und .... [zu stellen].</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p><b>Anhang 2.</b> Dank der T&uuml;chtigkeit und dem unabl&auml;ssigen
+Eifer <span class="smcap">L&ouml;ber</span>s ist das erste Postulat f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung des
+leitenden Gedankens, die Verfeinerung der Technik, sehr fr&uuml;h
+schon erf&uuml;llt gewesen &mdash; viel fr&uuml;her, als die Erf&uuml;llung anderer
+ebenso wesentlicher Postulate auch nur ann&auml;hernd &auml;hnliche Fortschritte
+machen konnte. So hat denn diese verfeinerte Technik
+lange Jahre hin noch der alten Methode der Mikroskopkonstruktion
+dienen m&uuml;ssen, bei der Zeiss wohl oder &uuml;bel einstweilen verbleiben
+mu&szlig;te, weil die neue Methode wegen des Fehlens der
+&uuml;brigen Voraussetzungen noch nicht durchzuf&uuml;hren war. F&uuml;r diese
+alte Methode aber war die exakte Formgebung, die keinen Spielraum
+f&uuml;r zuf&auml;llige Abweichungen l&auml;&szlig;t, nicht nur kein Vorteil,
+sondern eher eine Beengung, weil sie die M&ouml;glichkeiten guten
+Gelingens verminderte, die beim empirischen Verfahren gerade eine
+schlechtere Technik in der Mannigfaltigkeit zuf&auml;lliger Abweichungen
+der Konstruktionselemente offen h&auml;lt. Durch viele Jahre hin hat in
+der T&auml;tigkeit von <em class="gesperrt">Zeiss</em> diese Diskordanz zwischen ihren Faktoren
+bestanden, die ihn tats&auml;chlich in Nachteil setzte gegen&uuml;ber den
+anderen, welche das alte empirische Verfahren rein und unverf&auml;lscht
+handhabten, nicht angekr&auml;nkelt durch die [vorauseilenden Gedanken]
+aus einem fremdartigen Ideenkreis &mdash; ein Zustand, wieder
+vergleichbar einer Erscheinung in der organischen Natur: da&szlig; in
+den Jugendzust&auml;nden mancher Lebewesen &ouml;fters Organe sich finden,
+die aller Zweckm&auml;&szlig;igkeit zu widersprechen scheinen, weil sie ihre
+richtige Funktion erst in einem sp&auml;teren Entwicklungsstadium gewinnen,
+nachdem andere Organe, denen sie in der Entwicklung
+vorauseilten, nachgewachsen sind. Das Nachwachsen des noch
+fehlenden erg&auml;nzenden Organs entspricht nun der vorhererw&auml;hnten
+zweiten Etappe in der Entwicklung der gleichen Grundidee auf
+<span class="smcap">Fraunhofer</span>s Wegen.</p>
+
+<p>Wie bei <span class="smcap">Fraunhofer</span> die neue Technik erst leistungsf&auml;hig
+wurde in Verbindung mit den von ihm geschaffenen neuen Grundlagen
+f&uuml;r eine ersch&ouml;pfende theoretische Bestimmung der in Betracht
+stehenden Lichtwirkungen und zwar durch eine wesentliche Erg&auml;nzung
+der damaligen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Optik,
+so ist auch in dem neuen Entwicklungsgang der weitere Fortschritt
+von der L&ouml;sung wissenschaftlicher Aufgaben getragen. Hier aber
+tritt nun die Bedeutung des Ausgangspunktes deutlich hervor. <em class="gesperrt">Zeiss</em><a class="page" name="Page_99" id ="Page_99" title="99"></a>
+selbst und diejenigen, welche hinsichtlich der theoretischen Aufgaben
+seine Mitarbeiter wurden, gingen von der als selbstverst&auml;ndlich
+erscheinenden Annahme aus, da&szlig; das Mikroskop-Problem im Grunds&auml;tzlichen
+durchaus ebenso, und mit den gleichen wissenschaftlichen
+Hilfsmitteln, ersch&ouml;pfend zu behandeln sei, wie <span class="smcap">Fraunhofer</span>
+das Fernrohr-Problem behandelt hat. Best&auml;tigt hat sich dies aber
+nur hinsichtlich einer gewissen Art von Mikroskopen von jetzt
+ganz untergeordnetem Interesse, die in der Tat als verkleinerte, umgekehrte
+Fernrohrobjektive sich behandeln lassen und auch schon
+von <span class="smcap">Fraunhofer</span> selbst so behandelt wurden. <em class="gesperrt">Das</em> Mikroskop
+dagegen, das den subtileren Forschungen der biologischen Wissenschaft
+dient, war, wie sich zeigte, auf diesem Weg absolut nicht
+zustande zu bringen; alle Versuche zur theoretischen Konstruktion
+desselben blieben ganz und gar erfolglos, solange sie unter obiger
+Voraussetzung geleitet wurden und an den Konsequenzen der Voraussetzung
+streng festhielten. Dieses negative Resultat aller Bem&uuml;hungen
+um die Verwirklichung des neuen Konstruktionsplanes
+hat nun zu der Einsicht gef&uuml;hrt, da&szlig; in den wissenschaftlichen Lehren
+der Optik, die sich an <span class="smcap">Fraunhofer</span>s Aufgabe v&ouml;llig bew&auml;hrt hatten,
+da sie an der neuen Aufgabe versagten, eine L&uuml;cke sein <em class="gesperrt">m&uuml;sse</em>,
+da&szlig; also diese Lehren erst noch einer Erg&auml;nzung bed&uuml;rften, damit
+eine theoretische Vorausbestimmung auch der Mikroskopkonstruktionen
+m&ouml;glich sei. Diese Erkenntnis hat nun auch die erforderliche
+Erg&auml;nzung herbeigef&uuml;hrt, indem sie hinleitete auf die Untersuchung
+und Feststellung der besonderen Bedingungen, welche f&uuml;r
+die Abbildung von Objekten in Geltung treten, deren Dimensionen
+nicht mehr gro&szlig;e Vielfache von der L&auml;nge der Lichtwellen sind &mdash; und
+damit war nun dem <span class="smcap">Fraunhofer</span>schen Gedanken auch in der
+Mikroskop-Optik die dauernde Herrschaft gesichert<a name="FNanchor_17_17" id="FNanchor_17_17"></a><a href="#Footnote_17_17" class="fnanchor">[17]</a>.</p>
+
+<p>Hierbei hat aber dieser Gedanke dadurch, da&szlig; er von <em class="gesperrt">Zeiss</em>
+an einem ganz anderen Ausgangspunkt wieder aufgenommen wurde,
+zum zweitenmal zu einer Erweiterung auch der wissenschaftlichen
+Optik gef&uuml;hrt. In der Tat gibt es keine sch&auml;rfere Probe
+auf die Richtigkeit und Vollst&auml;ndigkeit wissenschaftlicher Theorien,
+als den Versuch, mit ihrer Hilfe komplizierte Vorg&auml;nge und Effekte,
+auf welche sie Anwendung finden, in allen Einzelheiten vorauszubestimmen;
+jeder Mangel und jede L&uuml;cke kommt dabei in dem
+Mi&szlig;erfolg des Versuchs sicher zum Vorschein. &mdash; Unter den Verdiensten
+von <em class="gesperrt">Zeiss</em> ist es gewi&szlig; nicht das kleinste, da&szlig; er in festem
+Vertrauen auf die Kraft wissenschaftlicher Einsicht, auch f&uuml;r die
+Behandlung praktischer Aufgaben, an seinem ersten Plane, trotz
+jahrelanger Mi&szlig;erfolge, unentmutigt festgehalten und dadurch schlie&szlig;lich
+eine Bereicherung der Wissenschaft herbeigef&uuml;hrt hat.</p>
+
+<p>Der Grundgedanke, von dem die Arbeit von <em class="gesperrt">Zeiss</em> ausgeht,
+hat endlich auch die Keimanlage noch f&uuml;r einen <em class="gesperrt">dritten</em>, ganz anders
+gearteten Fortschritt in sich enthalten, eine Anlage, die gleichfalls<a class="page" name="Page_100" id ="Page_100" title="100"></a>
+schon 50 Jahre fr&uuml;her bei <span class="smcap">Fraunhofer</span> wenigstens den Anfang
+ihrer Entwicklung zeigt &mdash; n&auml;mlich den Antrieb zur durchgreifenden
+Reform in der Darstellung des optischen Glases.</p>
+
+<p>Das alte empirische Verfahren in der Behandlung technischer
+Aufgaben wird immer dabei stehen bleiben, die Eigenschaften des
+Rohmaterials, auf dessen Benutzung die Aufgabe f&uuml;hrt, als etwas
+schlechthin Gegebenes anzusehen. Denn jenes Verfahren hat keine
+eingehende, auf genauer Erforschung aller Merkmale gerichtete
+Kenntnis der Eigenschaften des Materials, und braucht sie nicht
+zu haben, kann also auch &uuml;ber die Abh&auml;ngigkeit der erreichten
+Erfolge von diesen Eigenschaften nicht im einzelnen sich Rechenschaft
+geben.</p>
+
+<p>Man benutzt also in diesem alten Verfahren das k&ouml;rperliche
+Konstruktionsmaterial so wie es traditionell vorliegt, auf Grund der
+Erfahrungen, welche gerade in <em class="gesperrt">seiner</em> Benutzung allm&auml;hlich gewonnen
+sind, und erst wenn etwas neues kommt, probiert man, ob
+dasselbe vielleicht noch besser sich eigene. Das andere, das rationale
+Verfahren &mdash; um das mein Bericht &uuml;berall sich dreht &mdash; welches
+ein technisches Erzeugnis f&uuml;r bestimmte praktische Effekte aus
+wissenschaftlicher Erkenntnis aller Bedingungen des gesuchten
+Effektes gewinnen will, hat dagegen die Abh&auml;ngigkeit aller Wirkungen
+von den besonderen numerisch bestimmten Eigenschaften der angewandten
+Materialien bei jedem Schritt im Auge und wird bei
+jedem Schritt die Einschr&auml;nkung gewahr, welche der meist ganz
+enge Spielraum des traditionell Gegebenen der m&ouml;glichst zweckm&auml;&szlig;igen
+Auswahl der stofflichen Mittel auferlegt. So mu&szlig; die
+<em class="gesperrt">rationale</em> Methode praktischer T&auml;tigkeit &mdash; und auch <em class="gesperrt">nur</em> diese &mdash; &uuml;berall
+die Tendenz entwickeln, die Darstellung des Urmaterials
+f&uuml;r ihre Arbeit unter die Leitung ihrer besonderen Zwecke zu
+bringen, auf rationelle Anpassung seiner Eigenschaften an die besonderen
+Anforderungen seiner Verwendung kr&auml;ftig hinzudr&auml;ngen.
+Wir sehen die Wirkungen dessen jetzt auf allen Gebieten vorgeschrittener
+Technik.</p>
+
+<p>Auch da, wo zum erstenmal der Gedanke streng rationalen
+Aufbaues technischer Erzeugnisse in voller Reinheit sich bet&auml;tigt
+hat, ist die hier benannte Konsequenz desselben schon in die Erscheinung
+getreten. Man wei&szlig; jetzt, da&szlig; schon <span class="smcap">Fraunhofer</span> an
+die Darstellung des optischen Glases f&uuml;r seine Fernrohre nicht nur
+pers&ouml;nlich herangetreten ist, sondern herangetreten ist mit der deutlichen
+Idee, aus der Abh&auml;ngigkeit seiner optischen Eigenschaften
+von seiner chemischen Zusammensetzung und durch rationelle Benutzung
+dieser Abh&auml;ngigkeit der praktischen Optik freiere Bahn
+f&uuml;r die Behandlung ihrer Aufgaben zu schaffen.</p>
+
+<p>|Auch die Parallelentwicklung des <span class="smcap">Fraunhofer</span>schen Grundgedankens
+in unserem Kreis hat den gleichen Zielpunkt wiedergefunden.|
+Die Art aber, wie dieses hier geschehen, bietet ein
+lehrreiches Beispiel f&uuml;r die Macht.... [usw. wie oben im Haupttext
+S.&nbsp;71].</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_101" id ="Page_101" title="101"></a><b>Anhang 3.</b> So habe ich nun auch diese letzte Etappe
+charakterisiert, in welcher der Fortgang der von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> begonnenen
+[Arbeiten] schlie&szlig;lich nochmals mit <span class="smcap">Fraunhofers</span> Wegen
+zusammentrifft. Aber auch hier zeigt sich am Ende wieder die
+Bedeutung des neuen eigenartigen Ausgangspunktes darin, da&szlig; auch
+hier die Wiederholung desselben Schrittes keine blo&szlig;e Wiedererneuerung
+<span class="smcap">Fraunhofer</span>scher Arbeit geblieben ist. Denn verm&ouml;ge
+der allgemeineren Aufgabenstellung, die das Mikroskop-Problem
+gegen&uuml;ber dem Fernrohr-Problem auch in Hinsicht auf die Anforderungen
+an das Urmaterial mit sich brachte, sind die Ziele des
+neuen Anlaufes sofort &uuml;ber die Ziele hinausgegangen, die auch nur
+m&ouml;glicherweise im Gesichtskreis <span class="smcap">Fraunhofer</span>s liegen konnten.
+Das kommt deutlich namentlich an einem Punkt zum Vorschein:
+obwohl in unseren damaligen optischen Interessen eine R&uuml;cksichtnahme
+auf die besonderen Bed&uuml;rfnisse der photographischen Optik
+noch nicht angebahnt war, zeigte sich nachher, da&szlig; die letztere
+ganz [au&szlig;erordentlichen Gewinn von der systematischen Vervollst&auml;ndigung
+des Urmaterials ziehen konnte] ....<a name="FNanchor_18_18" id="FNanchor_18_18"></a><a href="#Footnote_18_18" class="fnanchor">[18]</a></p>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_3_3" id="Footnote_3_3"></a><a href="#FNanchor_3_3"><span class="label">[3]</span></a> [Nach der von <span class="smcap">E. Abbe</span> f&uuml;r den Vortrag selbst ben&uuml;tzten Abschrift des Manuskripts.
+Einige Abschnitte, die im Manuskript allem Anschein nach nur im Interesse
+der Abk&uuml;rzung des m&uuml;ndlichen Vortrags gestrichen waren, sind entweder in | |
+im Text oder als Anhang am Schlu&szlig; des Vortrags mit abgedruckt.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_4_4" id="Footnote_4_4"></a><a href="#FNanchor_4_4"><span class="label">[4]</span></a> [Zu dieser Darstellung bin ich leider nicht gekommen. Vieles Dahingeh&ouml;rige
+finden Interessenten in &raquo;F.&nbsp;<span class="smcap">Auerbach</span>, Das Zeisswerk und die Carl Zeiss-Stiftung in
+Jena&laquo;, 2.&nbsp;Aufl., Jena, G.&nbsp;Fischer, 1904. Cz.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_5_5" id="Footnote_5_5"></a><a href="#FNanchor_5_5"><span class="label">[5]</span></a> [Das Konzept zu dieser Trauerrede ist abgedruckt in <span class="smcap">Abbe</span>, Gesammelte Abhandlungen,
+Bd. II, pag.&nbsp;339-341.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_6_6" id="Footnote_6_6"></a><a href="#FNanchor_6_6"><span class="label">[6]</span></a> [Bei Errichtung der &raquo;Carl Zeiss-Stiftung&laquo; s. unten das Statut der C.&nbsp;Z.-Stiftung,
+&sect;&nbsp;2, Name.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_7_7" id="Footnote_7_7"></a><a href="#FNanchor_7_7"><span class="label">[7]</span></a> [und zwar von E. <span class="smcap">Abbe</span>.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_8_8" id="Footnote_8_8"></a><a href="#FNanchor_8_8"><span class="label">[8]</span></a> [s. hierzu die Ausf&uuml;hrungen im ersten Teil von Anhang 1 am Schlu&szlig; des
+Vortrags.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_9_9" id="Footnote_9_9"></a><a href="#FNanchor_9_9"><span class="label">[9]</span></a> [Das hierzu vorliegende von A. selbst herr&uuml;hrende Material ist leider unvollst&auml;ndig,
+mag aber trotzdem und trotz der dadurch herbeigef&uuml;hrten Wiederholungen in
+Anh&auml;ngen am Schlu&szlig; dieses Vortrags Platz finden; s. Anhang 1.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_10_10" id="Footnote_10_10"></a><a href="#FNanchor_10_10"><span class="label">[10]</span></a> [Vgl. die Erg&auml;nzungen dieser und der folgenden Ausf&uuml;hrungen in Anhang 2.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_11_11" id="Footnote_11_11"></a><a href="#FNanchor_11_11"><span class="label">[11]</span></a> [Vgl. die Gedenkrede auf J. <span class="smcap">Fraunhofer</span> in E. <span class="smcap">Abbe</span>s Gesammelten Abhandlungen,
+Bd. II, pag.&nbsp;319-338.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_12_12" id="Footnote_12_12"></a><a href="#FNanchor_12_12"><span class="label">[12]</span></a> [S. die Erg&auml;nzung dieser Ausf&uuml;hrungen in Anhang 3.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_13_13" id="Footnote_13_13"></a><a href="#FNanchor_13_13"><span class="label">[13]</span></a> [Gemeint ist offenbar <span class="smcap">Ernst Haeckel</span>.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_14_14" id="Footnote_14_14"></a><a href="#FNanchor_14_14"><span class="label">[14]</span></a> [Durch die Carl Zeiss-Stiftung. Vgl. insbesondere das Erg&auml;nzungsstatut am
+Schlusse des vorliegenden Bandes.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_15_15" id="Footnote_15_15"></a><a href="#FNanchor_15_15"><span class="label">[15]</span></a> Diese Hoffnung hat sich zur angegebnen Zeit erf&uuml;llt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_16_16" id="Footnote_16_16"></a><a href="#FNanchor_16_16"><span class="label">[16]</span></a> Beim m&uuml;ndlichen Vortrag hatte <span class="smcap">Abbe</span>, unter Weglassung der obigen Abschnitte
+in | |, gleich fortgefahren: &raquo;Ohne hier die besonderen Erw&auml;gungen anzuf&uuml;hren,
+die unter diesem obersten Gesichtspunkt das Vorgehen zu leiten hatten, erw&auml;hne ich nur,
+da&szlig; die hier bezeichneten ....... wesentlich bestimmt haben.&laquo;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_17_17" id="Footnote_17_17"></a><a href="#FNanchor_17_17"><span class="label">[17]</span></a> Diese ganze Arbeit wurde bekanntlich von E. <span class="smcap">Abbe</span> selbst vollzogen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_18_18" id="Footnote_18_18"></a><a href="#FNanchor_18_18"><span class="label">[18]</span></a> Fortsetzung fehlt.</p></div>
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_102" id ="Page_102" title="102"></a><a name="III" id="III"></a>III.</h2>
+
+<h2>&Uuml;ber Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der
+Gro&szlig;industrie.</h2>
+
+<hr style="width: 15%;" />
+<p class="center">Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft
+zu Jena.</p>
+
+<p class="center">Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr.&nbsp;26, 27, 28.
+Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten Sonderabdruck.</p>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+
+<p>Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit
+heute Abend in Anspruch zu nehmen f&uuml;r das Thema: Die Gewinnbeteiligung
+der Arbeiter in der Gro&szlig;industrie, also f&uuml;r eine Einrichtung
+des Lohnsystems, die, wie der Name besagt, darauf abzielt,
+den Arbeitern und Angestellten der Industriebetriebe <em class="gesperrt">neben</em> dem
+gew&ouml;hnlichen, vorher vereinbarten Lohn oder Gehalt noch &mdash; in
+irgend einer Form &mdash; einen Anteil am Reinertrag des Unternehmens
+zuzuweisen.</p>
+
+<p>Ich hoffe aber, da&szlig; Sie mir dabei keine gr&ouml;&szlig;ere Aufgabe
+stellen werden, als ich erf&uuml;llen kann. Da der Gegenstand abseits
+von meinem wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich dar&uuml;ber
+nicht reden wie ein National&ouml;konom, der eine eingehende systematische
+und historische Behandlung der Frage zu geben in der
+Lage ist; ich kann dar&uuml;ber nur sprechen, soweit die Frage in meinen
+eigenen Wirkungskreis eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen
+T&auml;tigkeit Anla&szlig; gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen &mdash; also
+naturgem&auml;&szlig; nur sehr aphoristisch und unter Gesichtspunkten,
+deren Horizont &uuml;berall beschr&auml;nkt ist auf die eigene Erfahrung,
+nicht erweitert durch ein planm&auml;&szlig;iges Studium des Gegenstandes.
+Ich h&auml;tte also mein Thema eigentlich bescheidener ausdr&uuml;cken
+sollen, dahin, da&szlig; ich eine Erkl&auml;rung geben will, &uuml;ber die <em class="gesperrt">besondere</em><a class="page" name="Page_103" id ="Page_103" title="103"></a>
+Art der Gewinnbeteiligung, die k&uuml;rzlich in einem hiesigen Betriebe,
+der Optischen Werkst&auml;tte von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>, auf meine Veranlassung
+eingef&uuml;hrt worden ist, und &uuml;ber ihr Verh&auml;ltnis zu den Einrichtungen
+gleichen Begriffs, die anderw&auml;rts eingef&uuml;hrt worden sind.</p>
+
+<p>Ich glaube indes, da&szlig; auch bei so eng gefasster Aufgabe der
+Gegenstand ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorf&uuml;hrung
+eines einzelnen Falles bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner
+Grunds&auml;tze in concreto zu exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand
+in der Tat besonders geeignet, da er eine au&szlig;erordentlich
+strittige Materie darstellt. Denn das Thema ist ein Tummelplatz
+f&uuml;r den Kampf zwischen den grunds&auml;tzlich verschiedenen Auffassungen
+volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben.</p>
+
+<p>Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile
+einander gegen&uuml;ber zu stellen, die &uuml;ber diese Sache von verschiedenen
+Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten
+Gegens&auml;tzen.</p>
+
+<p>Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung
+mit den wegwerfenden Worten: &raquo;Steine statt Brot&laquo; oder noch
+gr&ouml;ber: &raquo;Feigenblatt f&uuml;r eine partie honteuse&laquo;.</p>
+
+<p>Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter
+von Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren
+die Gewinnbeteiligung als &raquo;ersten Schritt auf der schiefen
+Ebene, die zum Kommunismus f&uuml;hrt&laquo;. Diese Einrichtung m&uuml;sse &mdash; sagen
+sie &mdash; zur Folge haben, den Arbeitern Handhaben zu
+schaffen, sich einzumischen in die Angelegenheiten des Unternehmers,
+Anrecht zu gewinnen auf Rechenschaftslegung und dergl.; der
+Unternehmer bleibe also dabei nicht mehr &raquo;Herr im eigenen Haus&laquo;.</p>
+
+<p>Gegen&uuml;ber diesen <em class="gesperrt">beiden</em> grunds&auml;tzlichen Gegnern steht nun
+eine Reihe &uuml;berzeugter Anh&auml;nger &mdash; Leute, welche die Gewinnbeteiligung
+als eine ganz au&szlig;erordentlich wohlt&auml;tige, vom sozialen
+Gesichtspunkt aus h&ouml;chst wirksame Einrichtung preisen; manche
+von ihnen gehen soweit, da&szlig; sie glauben, damit eigentlich die L&ouml;sung
+der ganzen sozialen Frage gefunden zu haben.</p>
+
+<p>Zu den Anh&auml;ngern geh&ouml;ren namentlich die Praktiker auf
+diesem Gebiet, eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des
+Lohnsystems eingef&uuml;hrt haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar
+ablehnend, stehen zur Sache die Theoretiker, die National&ouml;konomen,
+in deren Kreis, wenn ich recht unterrichtet bin, der fr&uuml;her auch
+dort zu findende Enthusiasmus jetzt einer recht k&uuml;hlen Stimmung
+Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen die Gewinnbe<a class="page" name="Page_104" id ="Page_104" title="104"></a>teiligung
+unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche stehen
+ihr noch kritischer gegen&uuml;ber. Aber einm&uuml;tig scheint das Urteil
+auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als <span class="smcap">Schmoller</span>
+hat noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung
+dieser Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten
+gegeben.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Auf jene beiden <em class="gesperrt">grunds&auml;tzlich</em> ablehnenden Standpunkte
+brauche ich keine weitere R&uuml;cksicht zu nehmen, weil die Argumente,
+von denen sie ausgehen, nicht diskutabel sind; es dr&uuml;cken sich darin
+nur die Gegens&auml;tze in den Grundanschauungen &uuml;ber die sozialen
+Angelegenheiten aus.</p>
+
+<p>Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten
+ankn&uuml;pfen, die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die
+empfehlende, auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung,
+die doch aber immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion
+&uuml;brig lassen.</p>
+
+<p>Die Anh&auml;nger und Bef&uuml;rworter der Gewinnbeteiligung behandeln
+sie, wenn ich die Sache vollst&auml;ndig &uuml;bersehe, im wesentlichen
+unter drei verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene
+Tendenzen werden dabei verfolgt, die sich zwar nicht
+gegenseitig ausschlie&szlig;en, vielmehr &ouml;fters Hand in Hand gehen,
+doch aber logisch unterschieden werden m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Die erste Gruppe, die repr&auml;sentiert ist durch den, der die
+Einrichtung zuerst eingef&uuml;hrt hat, den Franzosen <span class="smcap">Jean Leclaire</span>,
+verfolgt dabei sehr hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung
+soll im Sinne dieser Leute auf nichts weniger ausgehen, als auf
+eine allm&auml;hliche Umgestaltung wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen
+T&auml;tigkeit; sie soll n&auml;mlich die Vorbereitung und Vorstufe
+zu einer genossenschaftlichen Wirtschaftsform, zum allm&auml;hlichen
+Erwerb des gesamten Betriebskapitals seitens der Arbeiter und
+Angestellten sein. Die Behandlung der Gewinnanteile ist unter
+solche Modalit&auml;ten gestellt, da&szlig; diese M&ouml;glichkeit nicht blo&szlig; er&ouml;ffnet,
+sondern ausdr&uuml;cklich als Zweck vorgesehen erscheint. Also
+ein Gedanke von gro&szlig;er Tragweite: die Wiederbelebung der alten
+Genossenschaften, die in den ersten Anf&auml;ngen der Schiffahrt, des
+Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form des Zusammenarbeitens
+der <em class="gesperrt">freien</em> Leute war.</p>
+
+<p>Es ist gar keine Frage, da&szlig; Bestrebungen dieser Tendenz,
+wenn sie im gro&szlig;en Erfolg h&auml;tten, eine ganz umw&auml;lzende Bedeutung<a class="page" name="Page_105" id ="Page_105" title="105"></a>
+gewinnen m&uuml;&szlig;ten. Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der
+Arbeiter vom Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und
+den historisch damit verbundenen Gegensatz von Arbeiter und
+Unternehmer allm&auml;hlich wieder r&uuml;ckg&auml;ngig zu machen. Man mu&szlig;
+also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen an sich anerkennen,
+aber ihre weitere W&uuml;rdigung steht g&auml;nzlich unter der Frage: inwieweit
+ist genossenschaftliche T&auml;tigkeit heutzutage in der Industrie
+<em class="gesperrt">m&ouml;glich</em> &mdash; genossenschaftliche T&auml;tigkeit, bei der die Arbeitst&auml;tigen
+in ihrer <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> zugleich den Herrn des Unternehmens,
+den Prinzipal, darstellen? Meine pers&ouml;nliche Meinung geht dahin,
+da&szlig; diese M&ouml;glichkeit au&szlig;erordentlich beschr&auml;nkt ist, und nur da
+besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler m&ouml;glich ist <em class="gesperrt">ohne</em> eine
+feinere Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen
+und ohne Vereinigung sehr heterogener Elemente<a name="FNanchor_19_19" id="FNanchor_19_19"></a><a href="#Footnote_19_19" class="fnanchor">[19]</a>. Und dieser
+Standpunkt wird jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulm&auml;&szlig;igen
+National&ouml;konomie, sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie
+geteilt; auch diese diskutieren jetzt die Bedingungen
+und Voraussetzungen, von denen die <em class="gesperrt">M&ouml;glichkeit</em> erfolgreicher
+Genossenschaftsbildung in der Industrie abh&auml;ngt.</p>
+
+<p>Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung
+eingef&uuml;hrt hat, sie mit <em class="gesperrt">dieser</em> Tendenz eingef&uuml;hrt und durchgef&uuml;hrt,
+und wie es scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen
+von einem anderen Moment, welches dabei mitgewirkt hat, &mdash; auf
+das ich nachher noch zu sprechen komme &mdash; ist, glaube ich, der
+Erfolg dadurch bedingt, da&szlig; diese genossenschaftliche Bildung sich
+auf eine kleine Anzahl von auserw&auml;hlten Personen beschr&auml;nkte, die
+allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte waren, denen gegen&uuml;ber
+jedoch die gro&szlig;e Mehrzahl im Verh&auml;ltnis der Abh&auml;ngigkeit
+nach wie vor blieb. Ich wei&szlig; nicht viel von den Erfolgen der
+anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allm&auml;hlicher
+&Uuml;berleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter
+und Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika,
+unternommen worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser
+Art in <em class="gesperrt">Deutschland</em>, der im Jahre 1868 beim Borchertschen
+Messingwerk in Berlin gemacht wurde, ist v&ouml;llig fehlgeschlagen.</p>
+
+<p>Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte
+wieder aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erw&auml;gung
+der Voraussetzungen und Bedingungen, von denen die Durchf&uuml;hrbarkeit
+der Idee abh&auml;ngt &mdash; in dem naiven Glauben, was vor<a class="page" name="Page_106" id ="Page_106" title="106"></a>
+tausend Jahren m&ouml;glich war, m&uuml;sse doch auch heute noch m&ouml;glich sein.
+Gegen&uuml;ber den Urhebern dieser neuesten Vorschl&auml;ge kann man kaum
+etwas anderes sagen als: gute Menschen und schlechte Musikanten.</p>
+
+<p>Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von
+Anh&auml;ngern der Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die n&uuml;chterne
+und hausbackene Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im
+wesentlichen nur ein Pr&auml;miensystem erblickt &mdash; ein Mittel, um die
+t&auml;tigen Personen zu animieren, recht sparsam mit dem Material
+zu verfahren und ihre Zeit recht auszunutzen. Der Anteil am
+Jahresgewinn des ganzen Unternehmens soll den Arbeitern einen
+Anteil verschaffen an dem, was durch besondere Sparsamkeit, Achtsamkeit
+und Flei&szlig; mehr erworben wird. Also &mdash; die &Ouml;lpr&auml;mie,
+die Lokomotivf&uuml;hrer und Maschinenmeister auf erspartes Schmiermaterial
+&ouml;fters erhalten, erweitert zu einer Generalpr&auml;mie auf Sparsamkeit
+und Flei&szlig; aller.</p>
+
+<p>Es ist nicht zu leugnen, da&szlig; unter diesem Gesichtspunkte
+die Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen f&uuml;r die Wirksamkeit
+von Pr&auml;mien zutreffen, eine gewisse &ouml;konomische Wirkung
+haben wird. Dieser Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und
+hat nichts mit dem wirtschaftlichen Verh&auml;ltnis zwischen Unternehmer
+und Arbeiter zu tun, verleiht der Einrichtung also keine
+soziale Bedeutung. Indes hat jene &ouml;konomische Wirkung bei den
+gelungenen Versuchen mit der Gewinnbeteiligung &ouml;fters eine gro&szlig;e
+Rolle gespielt. Gerade <span class="smcap">Leclaire</span> verdankt zweifellos einen gro&szlig;en
+Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche bei ihm der Gewinnanteil
+als Pr&auml;mie &uuml;bte. Die Leute, um die es sich da handelte, waren
+n&auml;mlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer T&auml;tigkeit
+wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei Zeitvertreib
+ausgesetzt sind. Es ist ganz verst&auml;ndlich, da&szlig; ihnen gegen&uuml;ber
+die Gewinnbeteiligung als Generalpr&auml;mie auf die nichtvertr&ouml;delte
+Zeit und auf nichtversch&uuml;ttete Farbt&ouml;pfe einen ganz besonderen
+Effekt gewinnen konnte. Solche Umst&auml;nde aber werden nur
+ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der F&auml;lle wird der
+Spielraum f&uuml;r die Wirksamkeit des Pr&auml;mienmotivs f&uuml;r sparsames
+Umgehen mit dem Material und flei&szlig;ige Ausnutzung der Arbeitszeit
+viel beschr&auml;nkter sein und wenigstens hinsichtlich des letzten
+Punktes nicht entfernt heranreichen an die Wirkung eines rationellen
+Akkordlohnsystems. Denn bei dem Pr&auml;miensystem<a name="FNanchor_20_20" id="FNanchor_20_20"></a><a href="#Footnote_20_20" class="fnanchor">[20]</a> bekommt<a class="page" name="Page_107" id ="Page_107" title="107"></a>
+der Arbeiter im g&uuml;nstigsten Falle doch nur einen Teil von dem,
+was er durch besonderen Flei&szlig; und besondere Umsicht erspart und
+auch diesen Teil nur bedingungsweise, n&auml;mlich nur, wenn auch
+alle anderen &auml;hnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber f&auml;llt alle
+Mehrleistung direkt in seine Tasche.</p>
+
+<p>Eine gro&szlig;e und allgemeine Bedeutung wird man also, unter
+dem Gesichtspunkte des Pr&auml;miensystems, der Gewinnbeteiligung
+keinesfalls zugestehen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die
+Gewinnbeteiligung der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch
+auf eine so tiefgehende &Auml;nderung der ganzen Wirtschaftst&auml;tigkeit,
+wie die Absicht der Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits
+auch ohne spezielles Betonen der zuletzt erw&auml;hnten rein &ouml;konomischen
+Vorteile. Sie wird empfohlen als eine <em class="gesperrt">f&uuml;r sich</em> wertvolle
+und n&uuml;tzliche Einrichtung sozialen Interesses. Sie soll sein
+&raquo;eines der wirksamsten Mittel zur Hebung der wirtschaftlichen
+Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste Mittel zur Vers&ouml;hnung
+von Arbeiter und Unternehmer&laquo;. Das sind ungef&auml;hr die Worte,
+die noch ganz k&uuml;rzlich einer der bekanntesten Anh&auml;nger der Gewinnbeteiligung
+in Deutschland (<span class="smcap">Freese</span>) gebraucht hat. Die Einrichtung,
+f&uuml;r die das gelten soll, besteht aber darin, da&szlig; eine gewisse
+Quote des j&auml;hrlichen Reinertrags &mdash; gew&ouml;hnlich 10 Proz.
+desselben, hie und da auch etwas mehr &mdash; unter die Arbeiter und
+Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichm&auml;&szlig;ig
+oder nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem
+Standpunkte mu&szlig; ich etwas n&auml;her Stellung nehmen; denn es handelt
+sich dabei um den typischen Fall, da&szlig; eine Einrichtung zu <em class="gesperrt">Unrecht</em>
+den Anspruch macht, als ein <em class="gesperrt">soziales</em> Element im Wirtschaftsleben
+zu gelten.</p>
+
+<p>Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie l&auml;&szlig;t sich die
+Annahme rechtfertigen, da&szlig; durch diese Lohnform ein Mittel gegeben
+sei zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes?
+Das w&uuml;rde nur m&ouml;glich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung
+der Arbeitsertrag ein gr&ouml;&szlig;erer w&uuml;rde, als er <em class="gesperrt">unter
+sonst gleichen Umst&auml;nden</em> ohne die Einrichtung sein w&uuml;rde,
+oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form gew&auml;nne, als es
+sonst sein k&ouml;nnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil die Gewinnquote
+noch unsicherer ist als der gew&ouml;hnliche Lohn. Die
+Wirkung kann also nur in der Erh&ouml;hung des Arbeitsertrags selbst
+gesucht werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus<a class="page" name="Page_108" id ="Page_108" title="108"></a>
+Gewinnanteil ist mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch
+nur so lange, als nicht etwa <em class="gesperrt">wegen</em> der Gewinnquote der eigentliche
+Lohn sich entsprechend vermindert. Wenn also die Einrichtung
+die Bedeutung haben soll, das <em class="gesperrt">Gesamt</em>einkommen zu erh&ouml;hen, so
+mu&szlig; eine Garantie da sein, da&szlig; das, was der Unternehmer dem
+Arbeiter am Jahresschlu&szlig; zuwendet, nicht vorher am Lohn erspart
+worden ist. Hierf&uuml;r aber bieten die jetzigen Wirtschaftseinrichtungen
+auch nicht die geringste Garantie. Nach dem geltenden
+Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit
+beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter
+k&uuml;ndigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen
+einstellt, der f&uuml;r geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige
+objektive, d.&nbsp;h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte
+Regulator der Lohnbestimmung ist das Verh&auml;ltnis von Bedarf
+und Angebot in Arbeitskr&auml;ften. Nach diesem aber reguliert
+sich nicht der Lohn f&uuml;r sich, sondern das <em class="gesperrt">Gesamt</em>einkommen des
+Arbeiters, also im Fall der Gewinnbeteiligung die Summe von
+Lohn plus Gewinnquote. Letztere z&auml;hlt dabei mit ihrem mutma&szlig;lichen
+Betrag immer mit, bewu&szlig;t oder unbewu&szlig;t.</p>
+
+<p>Nun mu&szlig; in Betracht gezogen werden, da&szlig; bei der gro&szlig;en
+Mehrzahl aller industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto
+der weitaus gr&ouml;&szlig;te Posten im Unkostenkonto ist, also mehr
+als jeder andere Posten den Reinertrag beeinflu&szlig;t. Die kleinste
+Ersparnis nach dieser Richtung hin bedeutet also eine relativ hohe
+Vermehrung des Reingewinns. So w&uuml;rde in den meisten Betrieben,
+wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz. gespart werden,
+eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr herauskommen
+und verteilt werden k&ouml;nnen. Beim Fehlen jeder Einrichtung,
+die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung
+bringen, den Gesamtarbeitsertrag der blo&szlig;en Regulierung nach
+Angebot und Nachfrage entziehen k&ouml;nnte, besteht also kein Hindernis,
+die Gewinnbeteiligung einzuf&uuml;hren, die auf sie kommende
+Leistung aber an L&ouml;hnen und Geh&auml;ltern bis auf den letzten Pfennig
+wieder zu ersparen.</p>
+
+<p>Bedenkt man nun das eben Gesagte, da&szlig; fast &uuml;berall eine
+kleine Ersparnis am Lohn eine gro&szlig;e prozentige Steigerung der
+Gewinnquote herbeif&uuml;hrt, so l&auml;&szlig;t sich nicht leugnen, da&szlig; die Gewinnbeteiligung
+unter Umst&auml;nden sogar die Tendenz gewinnen
+kann, den Arbeitsertrag herabzudr&uuml;cken, zu mindern. Als Einrichtung
+beh&auml;lt sie immer das Ansehen des Freundlichen und<a class="page" name="Page_109" id ="Page_109" title="109"></a>
+Liberalen. Gerade in diesem sch&ouml;nen &Auml;u&szlig;eren liegt nun eine nicht
+zu verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches
+verbergen, was ohne sie gleich erkannt sein w&uuml;rde.</p>
+
+<p>Diese Betrachtungen m&uuml;ssen zu dem Resultat f&uuml;hren, da&szlig; in
+einem Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt
+ist, die daran geh&auml;ngte Gewinnbeteiligung gar nicht die
+Bedeutung haben <em class="gesperrt">kann</em>, das Einkommen der wirtschaftlich abh&auml;ngigen
+Personen zu erh&ouml;hen &mdash; eher einen entgegengesetzten
+Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht b&ouml;swillig gegen&uuml;berzustehen,
+braucht auch nicht puritanisch jeden Schmuck an
+den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche
+meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet
+die W&auml;nde kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus
+was f&uuml;r Material sie aufgebaut sind. Wenn sie &uuml;bert&uuml;ncht und mit
+Arabesken verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt.</p>
+
+<p>Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung ger&uuml;hmt die
+Verbesserung der pers&ouml;nlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und
+Unternehmer, die Milderung des Klassengegensatzes.</p>
+
+<p>Gewi&szlig; wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine
+Anwendung keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative
+des Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich ber&uuml;hren,
+insoweit sie darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher
+Absicht erkennen. Die vers&ouml;hnende Wirkung ruht dann aber
+nicht auf der Sache selbst, sondern auf dem Glauben an die ihr
+zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also ganz und gar auf dem
+Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen und sonstige
+Bet&auml;tigung pers&ouml;nlichen Wohlwollens hervorbringen. Hoffentlich
+gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Vers&ouml;hnung oder
+Milderung der sozialen Klassengegens&auml;tze auf <em class="gesperrt">diesen</em> Wegen erwarten.</p>
+
+<p>Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung
+in diesem Punkt nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen
+Konsequenzen, deren wegen die eingangs erw&auml;hnten grunds&auml;tzlichen
+Gegner sie perhorreszieren: da&szlig; sie n&auml;mlich Veranlassung
+bieten mu&szlig; zu Diskussionen zwischen Arbeiter und Unternehmer.
+Sobald einmal eine solche Einrichtung eingef&uuml;hrt ist, gewinnen die
+Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch sicher ein moralisches
+Recht, Erkl&auml;rungen und Erl&auml;uterungen zu verlangen &uuml;ber das
+Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abh&auml;ngt; es tritt also das
+ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen:<a class="page" name="Page_110" id ="Page_110" title="110"></a>
+das Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings
+eine sehr wohlt&auml;tige Wirkung, vorz&uuml;glich geeignet, die Klassengegens&auml;tze
+zu mildern. Indem man &uuml;ber solche Angelegenheiten
+diskutiert, selbst wenn es nicht immer in den liebensw&uuml;rdigsten
+Formen gesch&auml;he, mu&szlig; jeder sich bem&uuml;hen, den Standpunkt des
+andern zu verstehen, mu&szlig; lernen, auf die Ideen des andern einzugehen.
+Und das leitet auch die Vertretung gegnerischer Interessen
+in friedliche Wege.</p>
+
+<p>Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung
+eingef&uuml;hrt ist, bin ich durchaus gew&auml;rtig, da&szlig; obige Konsequenz
+auch bei uns einmal kommen wird. Wenn ich es erlebe, f&uuml;rchten
+werde ich mich nicht davor; indes darf ich auch nicht sagen, da&szlig;
+ich mich darauf freute. Jene Wirkung wird n&auml;mlich erst eintreten,
+wenn einmal schlechte Jahre kommen &mdash; was doch niemand herbeiw&uuml;nscht.
+Solange, es gut geht und ein Gewinnanteil gezahlt
+werden kann, werden die Beteiligten stillvergn&uuml;gt ihn einstecken
+und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder geringer
+ausf&auml;llt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie h&auml;ngt
+das zusammen, woher r&uuml;hrt das? Aber gerade dann wird es gut
+sein, Auskunft und Erkl&auml;rung geben zu m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Das also w&auml;re schlie&szlig;lich der einzige Vorteil, den man der
+Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen
+Interesses wirklich zuzugestehen h&auml;tte.</p>
+
+<p>Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegen&uuml;ber,
+da&szlig; die Anh&auml;nger der Gewinnbeteiligung auf eine <em class="gesperrt">Erfahrung</em>
+sich berufen k&ouml;nnen, welche das gerade Gegenteil von meiner Ausf&uuml;hrung
+zu beweisen scheint. Die Statistik zeigt n&auml;mlich, da&szlig; fast
+&uuml;berall, wo das System zur Anwendung gekommen ist, es von
+guten Folgen begleitet war; &uuml;berall zeigt sich Gewinnbeteiligung
+verbunden mit relativ hohen L&ouml;hnen und &uuml;berall, wo sie eingef&uuml;hrt
+ist, besteht auch ein besonders gutes Verh&auml;ltnis zwischen
+Unternehmer und Arbeiter. Man meint, da&szlig; dieses Zusammentreffen
+doch nicht zuf&auml;llig sein k&ouml;nne und schlie&szlig;t daraus, da&szlig; es
+die Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in
+der Tat sehr einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser
+Art von Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung
+eines cum hoc mit einem propter hoc erblicken.</p>
+
+<p>Da&szlig; jenes Zusammentreffen nicht zuf&auml;llig sei, ist auch meine
+Meinung; aber es gibt daf&uuml;r eine ganz andere Erkl&auml;rung. Bisher
+n&auml;mlich ist &mdash; von wenigen zweifelhaften F&auml;llen abgesehen &mdash; die<a class="page" name="Page_111" id ="Page_111" title="111"></a>
+Einrichtung nur von sehr anst&auml;ndigen Unternehmern ins Werk gesetzt
+worden, von Leuten, die sich redlich bem&uuml;hten, die Interessen
+ihres Personals in allem zu f&ouml;rdern, ihren Arbeitern g&uuml;nstige Lohnverh&auml;ltnisse
+zu verschaffen und zu erhalten, freundliche und friedliche
+pers&ouml;nliche Beziehungen zu ihnen zu pflegen. Die Einf&uuml;hrung
+des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach, geradezu als
+Ausflu&szlig; und Symptom solcher Gesinnung. Wie k&ouml;nnte es nun
+anders sein, als da&szlig; &uuml;berall, wo man sie findet, jene anderen
+g&uuml;nstigen Umst&auml;nde sie immer begleiten &mdash; nicht als Wirkung
+und Erfolg des Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer
+liegenden gemeinsamen Ursachen? Wenn auch die Rupps&auml;cke
+unter den Unternehmern der Einrichtung sich bem&auml;chtigt h&auml;tten &mdash; was
+sie aus guten Gr&uuml;nden nicht getan haben und wohl auch
+sobald nicht tun werden &mdash; so k&ouml;nnte die Erfahrung ganz anders
+aussehen; die Statistik h&auml;tte dann vielleicht auch Material f&uuml;r die
+Ansicht geliefert, da&szlig; die Gewinnbeteiligung der Deckmantel &ouml;dester
+Lohndr&uuml;ckerei sein k&ouml;nne.</p>
+
+<p>Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erkl&auml;rung noch
+zweifeln k&ouml;nnte, so w&uuml;rde der Zweifel gehoben werden bei genauerem
+Besehen des Belegmaterials, das die Statistik beibringt.
+Denn dieses Material zeigt die von den Anh&auml;ngern der Gewinnbeteiligung
+behaupteten g&uuml;nstigen Wirkungen auch in solchen
+F&auml;llen, wo die Gewinnquote nur in ganz geringen Dosen, beinahe
+hom&ouml;opathisch, zur Geltung gekommen ist &mdash; z.&nbsp;B. bei Gewinnanteilen,
+die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr
+als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem
+einzigen Jahr &uuml;ber 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man
+auch hier noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so m&uuml;ssen
+seine Wirkungen ganz geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es
+zwar noch Leute, die in Sachen der medizinischen Therapeutik an
+eine spezifische Wirksamkeit minimaler Dosen glauben; in der sozialen
+Therapeutik aber gilt keine Hom&ouml;opathie.</p>
+
+<p>Angesichts der offenbaren Schw&auml;che des hier kritisierten
+Standpunktes mu&szlig; wohl die Frage entstehen: wie kommt es, da&szlig;
+doch noch so viele an diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung
+warm empfehlen als eine Einrichtung allgemeinen sozialen
+Interesses, insonderheit als Mittel zur Hebung der Lage des
+Arbeiterstandes? Die Erkl&auml;rung dessen ergibt sich, glaube ich, aus
+dem fortw&auml;hrenden Hereintragen philanthropischer und humanit&auml;rer
+Ideen in die Beurteilung der Wirtschaftseinrichtungen auch nach<a class="page" name="Page_112" id ="Page_112" title="112"></a>
+der <em class="gesperrt">sozialen</em> Seite hin. Die an sich hocherfreuliche Ausbreitung
+der Teilnahme an den sozialen Angelegenheiten in den Kreisen
+namentlich der Gebildeten steht leider zum Teil <em class="gesperrt">nur</em> unter <em class="gesperrt">solchen</em>
+Ideen, oder unter den Ideen der christlichen Karitas. Diejenigen
+nun, deren Interesse an wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven
+<em class="gesperrt">solcher</em> Art entspringt, suchen in diesen Einrichtungen unwillk&uuml;rlich
+in erster Reihe oder ganz allein die Bet&auml;tigung, wenn nicht
+von Barmherzigkeit und christlicher N&auml;chstenliebe, so doch von
+Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit.</p>
+
+<p>Die Ma&szlig;nahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen
+dieser Stimmung sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht
+Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen,
+nach ihren unmittelbaren Folgen f&uuml;r viele einzelne angesehen, durchweg
+den Stempel des Kalten, Harten, R&uuml;cksichtslosen. Ich erinnere
+nur an die offenbaren H&auml;rten, die das Verbot der Kinderarbeit
+in der Industrie und die Einschr&auml;nkung der Frauenarbeit f&uuml;r
+viele mit sich bringt. Erscheint es nicht ganz abscheulich, armen
+Leuten zu verwehren, ihre Kinder mitarbeiten zu lassen, damit sie
+weniger Hunger leiden m&uuml;ssen? &Auml;hnlich aber ist es fast mit allem,
+was auf sozialen Fortschritt abzielt &mdash; nur bemerkt man es nicht
+so leicht. Auch solche Ma&szlig;regeln wie z.&nbsp;B. Verk&uuml;rzung und strenge
+Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von Minimall&ouml;hnen und dergl.
+sind &mdash; was nur die meisten nicht sehen &mdash; voller Ecken und
+Kanten f&uuml;r viele Beteiligte, f&uuml;r die schwachen, wenig leistungsf&auml;higen
+Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache.
+Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verh&auml;ltnis
+von Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verh&auml;ltnis
+von Klasse zu Klasse &mdash; z.&nbsp;B. der Klasse der Lohnarbeiter
+zur Klasse der Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer.
+Bei der Beurteilung der Wirkung sozialer Einrichtungen mu&szlig; aber
+die h&ouml;here Gerechtigkeit und Ethik, die auf das Wohl des Ganzen
+sieht, sich kalt hinwegsetzen &uuml;ber die R&uuml;cksichten auf das Wohl
+einzelner, wo deren Interesse dem Interesse der Klasse entgegen
+ist. Unverh&uuml;llt mu&szlig; also aus den sozialen Einrichtungen die harte
+Notwendigkeit herausschauen, da&szlig; sozialer Fortschritt &uuml;ber Leichen
+geht &mdash; &uuml;ber die Schwachen und Unf&auml;higen, die nicht mitkommen
+k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren pers&ouml;nliche
+Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in
+christlichen, ethischen, humanit&auml;ren Bestrebungen wurzelt. Daher<a class="page" name="Page_113" id ="Page_113" title="113"></a>
+richtet sich deren Interesse ausschlie&szlig;lich auf solche Veranstaltungen,
+die in ihren Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen
+ungetr&uuml;bte Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht
+stehenden Lohnform trifft beides so sch&ouml;n zusammen wie kaum
+bei einer anderen wirtschaftlichen Einrichtung. Von seinem Besitz
+an die weniger Beg&uuml;nstigten freiwillig etwas abzugeben, was man
+von rechtswegen auch f&uuml;r sich behalten k&ouml;nnte, ist ebenso menschenfreundlich,
+wie es f&uuml;r den andern Teil erfreulich ist, etwas zu
+empfangen, was man nicht zu fordern h&auml;tte. Bei der Sch&auml;tzung
+einer so sch&ouml;nen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz.</p>
+
+<p>So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung
+den Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung
+und Bewertung wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der
+philanthropische: Wohlergehen f&uuml;r alle! &mdash; damit alle sich gl&uuml;cklich
+und zufrieden f&uuml;hlen; da ist der christliche: Kr&uuml;cken f&uuml;r die
+Schwachen! damit sie notd&uuml;rftig sich fortschleppen, nicht ganz zusammensinken;
+da ist der soziale: <em class="gesperrt">Schild und Wehr f&uuml;r die
+Kr&auml;ftigen!</em> &mdash; damit sie ihre Position behaupten, damit dem
+arbeitst&auml;tigen Volk breite Schichten kr&auml;ftiger, widerstandsf&auml;higer
+Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht
+die Sch&auml;tzung der <em class="gesperrt">Einrichtungen</em> im Gebiet der Wirtschaftst&auml;tigkeit
+des Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung
+f&uuml;r das Ganze. Den beiden anderen Standpunkten bleibt dabei auch
+noch ihr Recht &mdash; n&auml;mlich bei der Beurteilung der Art, wie die
+Einrichtungen von den Personen angewandt, gehandhabt werden;
+denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das Tun aller
+den sittlichen Normen.</p>
+
+<p>Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung dr&uuml;ckt
+eine in der Hauptsache <em class="gesperrt">ablehnende</em> Stellungnahme zu ihr aus.
+Nicht da&szlig; ich ihr jeden Vorteil unter N&uuml;tzlichkeitsr&uuml;cksichten absprechen
+wollte; nur bestreite ich ihr jede gr&ouml;&szlig;ere und allgemeinere
+Bedeutung in R&uuml;cksicht auf das wirtschaftliche Interesse des
+Arbeiterstandes. Damit aber meine nachfolgende Ausf&uuml;hrung nicht
+als hierzu in Widerspruch stehend erscheine, weise ich ausdr&uuml;cklich
+darauf hin, da&szlig; jenes ablehnende Urteil die Sache nicht
+schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur &raquo;angebrachterma&szlig;en&laquo;:
+<em class="gesperrt">weil</em> das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil angeh&auml;ngt
+wird, im &uuml;brigen kein Element der Stetigkeit in sich enth&auml;lt,
+keinerlei Garantie daf&uuml;r bietet, da&szlig; nicht die Gewinnquote dem
+gew&ouml;hnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen<a class="page" name="Page_114" id ="Page_114" title="114"></a>
+Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, da&szlig;
+die Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren <em class="gesperrt">k&ouml;nnte</em>,
+falls jenes &raquo;weil&laquo; in Wegfall k&auml;me, also die Voraussetzungen des
+fr&uuml;heren Urteils sich &auml;ndern sollten.</p>
+
+<p>Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualit&auml;t
+in Betracht zu ziehen, habe ich mich f&uuml;r die Sache bis
+vor kurzem nicht n&auml;her interessiert. Ich bin &ouml;fters gefragt worden:
+wie es komme, da&szlig; in der Optischen Werkst&auml;tte, da in ihr doch
+mancherlei Einrichtungen zum Vorteil des Personals best&uuml;nden,
+nicht auch die Gewinnbeteiligung eingef&uuml;hrt sei? Darauf habe ich
+immer nur geantwortet: das werde mit der Zeit vielleicht auch
+kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres zu tun.</p>
+
+<p>Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt
+f&uuml;r eine neue Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben &mdash; als
+ich an die Vorarbeiten f&uuml;r das im vorigen Jahre festgestellte
+&raquo;<em class="gesperrt">Statut der Carl Zeiss-Stiftung</em>&laquo; herantrat und dabei vor die
+Aufgabe mich gestellt sah, die Grunds&auml;tze der Lohnregulierung,
+die bei der Optischen Werkst&auml;tte im Lauf der Zeit sich herausgebildet
+hatten, zu fixieren, um ihnen auch f&uuml;r die Zukunft dauernde
+Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner &Uuml;berraschung
+inne, da&szlig; ich, mir selbst ganz unbewu&szlig;t, ein Anh&auml;nger
+der Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich n&auml;mlich heraus,
+da&szlig; die Maximen f&uuml;r die Regelung der wirtschaftlichen
+Interessen des Personals, die in dem hiesigen Betrieb bis dahin
+ohne rechtliche Verbindlichkeit, nur praktisch ge&uuml;bt, zur Geltung
+gekommen waren, durchaus nicht anders zu rechtsverbindlichen
+Vorschriften ausgestaltet werden konnten als dadurch, da&szlig; in Zukunft
+der Arbeitsertrag des Personals zu einem gewissen Teil von
+dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in geordneter Form
+abh&auml;ngig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt w&uuml;rde.</p>
+
+<p>Die Grundz&uuml;ge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug
+nehme, sind in der Hauptsache durch folgende, in Titel V des &raquo;Statuts
+der Carl Zeiss-Stiftung&laquo;, &sect;&sect;&nbsp;67, 77 ausgesprochene Vorschriften
+charakterisiert:</p>
+
+<p>Jeder &mdash; Arbeiter oder Angestellter &mdash; mu&szlig; mit einem festen
+Zeitlohn pro Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei
+aller Akkord- oder St&uuml;ckarbeit als Mindestverdienst gew&auml;hrleistet ist.</p>
+
+<p>Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr
+oder l&auml;nger fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder<a class="page" name="Page_115" id ="Page_115" title="115"></a>
+herabgesetzt werden, auch dann nicht, wenn bei ung&uuml;nstigem Gesch&auml;ftsgang
+die Arbeit eingeschr&auml;nkt wird.</p>
+
+<p>Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar
+die K&uuml;ndigung der Arbeitsvertr&auml;ge; diese jedoch ist vollkommen
+frei nur gegen&uuml;ber solchen, die erst kurze Zeit im Betrieb t&auml;tig
+waren. Allen, die drei Jahre oder l&auml;nger ihm angeh&ouml;ren, mu&szlig;,
+wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens, sondern aus irgend
+welchen R&uuml;cksichten des Betriebsinteresses (also z.&nbsp;B. wegen verminderter
+Arbeitsgelegenheit) gek&uuml;ndigt wird, eine bestimmte Abgangsentsch&auml;digung
+gew&auml;hrt werden. Diese betr&auml;gt mindestens
+den Lohn f&uuml;r ein halbes Jahr, w&auml;chst aber mit der L&auml;nge der
+Dienstzeit und erreicht f&uuml;r &auml;ltere Leute ein Multiplum des ganzen
+Jahreslohnes.</p>
+
+<p>Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschr&auml;nkung der
+sonst geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der
+Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber:
+dem Lohnsystem ein Moment der Stabilit&auml;t einzuf&uuml;gen, der Arbeiterschaft
+einen gewissen <em class="gesperrt">Mindest</em>verdienst zu gew&auml;hrleisten, auf den
+sie im grossen und ganzen auch in Jahren ung&uuml;nstigen Gesch&auml;ftsganges
+noch rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn
+ungeschm&auml;lert fortzuzahlen &mdash; oder k&uuml;ndigen und das P&ouml;nale zahlen,
+welches f&uuml;r den Fall der K&uuml;ndigung die Abgangsentsch&auml;digung
+auferlegt, stellen den Unternehmer unter starken Zwang, immer
+das &Auml;u&szlig;erste aufzubieten, um auch in schlechter Zeit wenigstens
+die gro&szlig;e Mehrheit der Arbeiterschaft noch auf einem gewissen
+Einkommensniveau zu erhalten.</p>
+
+<p>Ich mu&szlig;te mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine
+derartige Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften
+gestellt ist, nach sich ziehen k&ouml;nnte, wenn ihr keinerlei
+Korrektiv beigef&uuml;gt w&uuml;rde.</p>
+
+<p>Angenommen, es h&auml;tten sich im Rahmen jener Vorschriften
+die Lohnverh&auml;ltnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen,
+<em class="gesperrt">mittleren</em> Gesch&auml;ftsgang des betreffenden Industriezweiges
+angepa&szlig;t, so da&szlig; bei Fortdauer eines solchen ein vern&uuml;nftiges
+Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Personals
+und denen des Unternehmers dauernd bestehen w&uuml;rde. Folgte
+nun einer solchen Zeit eine Periode der Depression, so w&uuml;rde die
+Unwiderruflichkeit der vordem gew&auml;hrten Lohns&auml;tze gerade der
+Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung entsprechen, das
+Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau einer<a class="page" name="Page_116" id ="Page_116" title="116"></a>
+<em class="gesperrt">mittelm&auml;&szlig;igen</em> Gesch&auml;ftslage herabsinken zu lassen. <em class="gesperrt">Das</em> zu
+leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu
+leisten imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht
+bei mittlerem Gesch&auml;ftsgang ihm noch so viel &Uuml;berschu&szlig;
+l&auml;&szlig;t, da&szlig; er gen&uuml;gende Reserven gewinnt, um in schlechten Jahren
+n&ouml;tigenfalls zusetzen zu k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode
+normalen Gesch&auml;ftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter
+Wirtschaftst&auml;tigkeit des ganzen Industriezweiges &mdash; was dann?
+Dann wird, wenn sie nicht ganz vor&uuml;bergehend ist, das Arbeitseinkommmen
+des Personals in allen Schichten desselben sicher
+steigen m&uuml;ssen und, falls die g&uuml;nstige Konjunktur l&auml;ngere Zeit anh&auml;lt,
+allm&auml;hlich einen ihr entsprechenden H&ouml;hestand erreichen.
+Da&szlig; irgend ein Betrieb dieser Konsequenz sich entziehen k&ouml;nnte,
+ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal einen Anteil an den offensichtlichen
+Vorteilen eines gehobenen Gesch&auml;ftsganges vorenthalten
+zu wollen, w&uuml;rde nicht nur eine grobe Unbilligkeit bedeuten und
+als solche empfunden werden; es w&uuml;rde auch ein derartiger Versuch,
+angesichts der in solcher Zeit gesteigerten Nachfrage nach
+t&uuml;chtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr aussetzen,
+seine besten Kr&auml;fte gerade dann zu verlieren, wenn sie am dringendsten
+gebraucht werden.</p>
+
+<p>M&uuml;&szlig;te nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des
+Arbeitseinkommens in der Form der <em class="gesperrt">Lohn</em>erh&ouml;hung sich vollziehen,
+so w&uuml;rden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie
+ein Rad mit Sperrklinke, das sich nur vorw&auml;rts drehen l&auml;&szlig;t, nicht
+r&uuml;ckw&auml;rts. Und wenn dem gesch&auml;ftlichen Aufschwung eine vielleicht
+anhaltende Periode der Depression folgte, m&uuml;&szlig;te der Betrieb
+mit einem Lohnkonto belastet bleiben, wie es nicht einer mittelm&auml;&szlig;igen,
+sondern einer ungew&ouml;hnlich g&uuml;nstigen Gesch&auml;ftslage entspr&auml;che.
+Und dabei k&ouml;nnte auch ein sehr gut konsolidiertes Unternehmen
+leicht bankerott werden.</p>
+
+<p>Es gibt nur <em class="gesperrt">einen</em> Weg, die vorher benannten Vorschriften der
+Lohnregulierung durchzuf&uuml;hren und den zuletzt gedachten Konsequenzen
+dabei zu entgehen: das tats&auml;chliche Arbeitseinkommen
+des Personals mu&szlig; in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen,
+der Lohn (oder Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner
+R&uuml;cksicht auf aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Gesch&auml;ftsgang
+unterworfen sein, mu&szlig; vielmehr bemessen werden k&ouml;nnen
+nach den normalen, durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des<a class="page" name="Page_117" id ="Page_117" title="117"></a>
+Betriebes; der andere Teil mu&szlig; sich, von der durch den Lohn gegebenen
+Grundlinie aus, aufsteigendem Gesch&auml;ftsgang anpassen
+und diejenige Erh&ouml;hung des Arbeitsertrags bringen, die dem Personal
+als Anteil an den Vorteilen g&uuml;nstiger Konjunktur zukommen
+mu&szlig;.</p>
+
+<p>Dieser Gedankengang f&uuml;hrt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung,
+n&auml;mlich auf die Erg&auml;nzung des gew&ouml;hnlichen Lohnes
+durch eine vom Reinertrag abh&auml;ngige Zusatzquote; denn der Reinertrag
+des Unternehmens gibt den einzigen objektiven Ma&szlig;stab
+f&uuml;r die g&uuml;nstige oder weniger g&uuml;nstige Wirtschaftslage. Er f&uuml;hrt
+auch ohne weiteres auf die in &sect;&nbsp;98 des genannten Statuts vorgeschriebene
+<em class="gesperrt">Form</em> des Gewinnanteils: dieser ist nach Schlu&szlig; eines
+jeden Gesch&auml;ftsjahres auszuwerfen als nachtr&auml;glicher prozentualer
+Zuschlag auf <em class="gesperrt">alle</em> im Lauf des Jahres ausbezahlten Geh&auml;lter, Zeitl&ouml;hne
+und Akkordl&ouml;hne und ist in dem jeweils festgestellten Prozentsatz
+ganz gleichm&auml;&szlig;ig an alle &mdash; Arbeiter wie Beamte &mdash; auszubezahlen,
+jedem nach Verh&auml;ltnis seines im abgelaufenen Jahr tats&auml;chlich
+verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil
+ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma,
+n&auml;mlich die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote
+gelegt ist &mdash; damit ihnen dabei das Ansehen v&ouml;lliger Uninteressiertheit
+gewahrt bleibe.</p>
+
+<p>In obigem Zusammenhang erh&auml;lt nun die Gewinnbeteiligung,
+wie sie im vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkst&auml;tte
+eingef&uuml;hrt wurde, eine g&auml;nzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen
+Interessen der Arbeiter (und Angestellten), als unter
+den von mir kritisierten anderen Gesichtspunkten diesem Lohnsystem
+zugedacht war. Der Gewinnanteil soll dem Arbeiter in
+guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in solcher Zeit
+auch sonst ihm zukommen w&uuml;rde; Lohn plus Gewinnquote soll, der
+Absicht nach, nur <em class="gesperrt">dasselbe</em> sein, was ohne die Einrichtung der
+Lohn allein ihm bringen m&uuml;&szlig;te. Dennoch bedeutet die Einrichtung
+eine wichtige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft &mdash; mittelbar,
+durch dasjenige, was sie erm&ouml;glicht f&uuml;r <em class="gesperrt">schlechte</em>
+Jahre, f&uuml;r Zeiten, wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn
+sie erm&ouml;glicht (wie vorher ausgef&uuml;hrt) Normen der Lohnvereinbarung
+festzustellen, die den Arbeiter dagegen sichern, in schlechten
+Jahren seinen Arbeitsverdienst <em class="gesperrt">unter</em> ein bestimmtes Niveau herabgedr&uuml;ckt
+zu sehen. Die Gewinnbeteiligung erscheint unter diesem
+Gesichtspunkt als unentbehrliches Erg&auml;nzungsglied eines strengeren<a class="page" name="Page_118" id ="Page_118" title="118"></a>
+Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gew&ouml;hnlichen normalen
+Lohn auch in Zeiten ung&uuml;nstiger Wirtschaftslage als Mindestverdienst
+zu gew&auml;hrleisten &mdash; also dem vorbeugen kann, da&szlig; auf der
+R&uuml;ckseite jeder Welle gehobener Wirtschaftst&auml;tigkeit eine gro&szlig;e
+Zahl von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht
+sei.</p>
+
+<p>Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet
+nicht, auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingef&uuml;hrte
+Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes
+geh&ouml;ren diese Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema.
+F&uuml;r letzteres gen&uuml;gt es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben,
+unter welchen die Einrichtung hier angesehen wird, und das Verh&auml;ltnis,
+in welches sie daraufhin zu den gleichnamigen Veranstaltungen
+in anderen Industriebetrieben tritt. Ich schlie&szlig;e nun, um
+beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine pers&ouml;nliche
+Stellungnahme zu den er&ouml;rterten Fragen nochmals kurz charakterisiert
+zu haben, mit einem Bild:</p>
+
+<p>In dem Wirtschaftsgef&uuml;ge der Optischen Werkst&auml;tte finden
+sich zwei Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft
+sich st&uuml;tzen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch
+welches der Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch
+f&uuml;r Zeiten ung&uuml;nstiger Wirtschaftslage wirksam engagiert wird;
+der andere ist die finanzielle Kraft des Unternehmens, von der die
+Durchf&uuml;hrung jenes Lohnsystems abh&auml;ngt. Solange beide Balken
+zusammenhalten, hofft man, da&szlig; die Arbeiterschaft auch in schlechten
+Zeiten festen Boden unter den F&uuml;&szlig;en behalten und da&szlig; in Jena
+die b&uuml;rgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten verschont
+bleiben werde, die anderw&auml;rts ihr aus der Entwicklung der Gro&szlig;industrie
+erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten,
+m&uuml;ssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen:
+das ist die Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens
+von den Schwankungen des Gesch&auml;ftsganges abh&auml;ngig
+macht. An diesem Bolzen sitzt nun auch, nach au&szlig;en allein sichtbar,
+eine h&uuml;bsche Rosette: das Erfreuliche, was der Gewinnanteil
+f&uuml;r die Beteiligten hat. Das Bedeutsame aber ist nicht die Rosette,
+sondern der Bolzen.</p>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_19_19" id="Footnote_19_19"></a><a href="#FNanchor_19_19"><span class="label">[19]</span></a> [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgef&uuml;hrt, s.&nbsp;S.&nbsp;120 ff..]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_20_20" id="Footnote_20_20"></a><a href="#FNanchor_20_20"><span class="label">[20]</span></a> [d.&nbsp;h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit verschiedentlich versuchten
+und lebhaft diskutierten Pr&auml;miensystemen von <span class="smcap">Halsey</span>, <span class="smcap">Rowan</span> u.&nbsp;a.]</p></div>
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_119" id ="Page_119" title="119"></a><a name="IV" id="IV"></a>IV.</h2>
+
+<h2>&Uuml;ber die Grundlagen der Lohnregelung in
+der Optischen Werkst&auml;tte.</h2>
+
+<hr style="width: 15%;" />
+<p class="center">Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rigen der
+Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897.</p>
+
+<hr style="width: 20%;" />
+
+<p class="center">Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,</p>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+
+<p class="noindent">[<b>Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck.</b></p>
+
+<p>Als vor nahezu sechs Jahren eine <em class="gesperrt">Neuregulierung der
+Akkords&auml;tze</em> in mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich
+machte, wurde diese Ma&szlig;regel von dem Senior der Gesch&auml;ftsleitung,
+Herrn Professor <span class="smcap">Abbe</span>, in einer l&auml;ngeren Rede eingehend
+erl&auml;utert und begr&uuml;ndet. Es schien der Gesch&auml;ftsleitung zweckm&auml;&szlig;ig,
+den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des Betriebs in
+Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den Druck
+vervielf&auml;ltigen zu lassen.</p>
+
+<p>Hierf&uuml;r stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete
+Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verf&uuml;gung.
+Leider war diese Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an
+mehreren Stellen zu unvollst&auml;ndig, um einen erkennbaren Sinn zu
+geben und es war auch leider vers&auml;umt worden, die Niederschrift
+gleich nach ihrer Fertigstellung, als Sinn und Wortlaut der Rede
+noch in frischer Erinnerung stand, von berufener Seite erg&auml;nzen
+bezw. berichtigen zu lassen.</p>
+
+<p>Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, <em class="gesperrt">an dem
+vorliegenden Text m&ouml;glichst wenig zu &auml;ndern</em>. Nur hier
+und da ist eine zum Verst&auml;ndnis n&ouml;tige Partikel eingef&uuml;gt, eine
+offensichtlich falsche Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz
+unverst&auml;ndlichen Abs&auml;tze sind weggelassen worden<a name="FNanchor_21_21" id="FNanchor_21_21"></a><a href="#Footnote_21_21" class="fnanchor">[21]</a>; im &uuml;brigen<a class="page" name="Page_120" id ="Page_120" title="120"></a>
+aber ist die zur Verf&uuml;gung stehende Niederschrift auf den folgenden
+Seiten <em class="gesperrt">w&ouml;rtlich abgedruckt</em>. Die vom Unterzeichneten zur
+Erleichterung des Verst&auml;ndnisses hier und da hinzugef&uuml;gten Worte
+sind durch [] als solche gekennzeichnet.</p>
+
+<p>Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und
+sprachlichen M&auml;ngel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept
+gehaltene, fast drei Stunden w&auml;hrende Rede wohl stets aufweisen
+wird und die durch eine verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig geringf&uuml;gige Umarbeitung
+h&auml;tten beseitigt werden k&ouml;nnen. Es ist aber daf&uuml;r die
+m&ouml;glichste Gew&auml;hr gegeben, da&szlig; der <em class="gesperrt">urspr&uuml;ngliche Sinn der
+Ausf&uuml;hrungen unverf&auml;lscht</em> zur Wiedergabe gelangt. &Uuml;ber
+jene formellen M&auml;ngel wird sich der um das Verst&auml;ndnis der Sache,
+des Inhalts der Rede, bem&uuml;hte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich
+findet der Urheber der Rede selbst noch einmal die Mu&szlig;e,
+seine damaligen einen so wichtigen Gegenstand behandelnden Ausf&uuml;hrungen
+durchzusehen, zu &uuml;berarbeiten und zu vervollst&auml;ndigen.</p>
+
+<p>
+<em class="gesperrt">Jena</em>, 20. August 1903.
+</p>
+<p class="right-indent">
+Dr.&nbsp;S. Czapski<br />
+i.&nbsp;A.]
+</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+
+<p class="center"><em class="gesperrt">Werte Arbeitsgenossen!</em></p>
+
+<p>Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem &auml;u&szlig;eren Anlasse
+Anregung entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise
+Erl&auml;uterungen zu dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben
+und zwar &uuml;ber das Rechtsverh&auml;ltnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung
+zu Staat und Gemeinde<a name="FNanchor_22_22" id="FNanchor_22_22"></a><a href="#Footnote_22_22" class="fnanchor">[22]</a>. Ich habe damals schon gesagt,
+da&szlig; ich wohl noch mehrmals Veranlassung haben w&uuml;rde, auf allgemeine
+Angelegenheiten &mdash; im Sinne einer Erl&auml;uterung des Statuts
+der Carl Zeiss-Stiftung &mdash; zur&uuml;ckzukommen.</p>
+
+<p>Ein solcher Anla&szlig; ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus
+den Mitteilungen, die wir zun&auml;chst dem Arbeiterausschu&szlig; gemacht
+haben und die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen
+sind, da&szlig; in unserem Kreise Interessenunterschiede, Interessengegens&auml;tze
+sich herausgebildet haben, die bisher ja auch bestanden,
+aber nur im kleinen, und die als solche auch meist unter der<a class="page" name="Page_121" id ="Page_121" title="121"></a>
+Oberfl&auml;che ausgetragen worden sind. Jetzt eigentlich sind sie erst
+mit einem Male an die Oberfl&auml;che gekommen und erfordern eine
+planm&auml;&szlig;ige Ausgleichung. Da es sich dabei aber haupts&auml;chlich
+um die Frage einer ver&auml;nderten Regelung der Arbeitsl&ouml;hnung,
+um das Verh&auml;ltnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt, kann die
+Er&ouml;rterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle Angelegenheit
+von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis
+die Beteiligten sich klar machen, was <em class="gesperrt">denn das Verh&auml;ltnis
+sei zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise</em>,
+zwischen der Firma als Tr&auml;gerin, Repr&auml;sentantin und Inhaberin
+des Betriebes und der Gesamtheit der arbeitst&auml;tigen Personen im
+Betriebe &mdash; zu denen ich bitte, auch mich und alle meine Kollegen
+zu rechnen. Denn ich w&uuml;rde es sehr &uuml;belnehmen, wenn man mich
+und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an der
+Drehbank arbeiten, nicht zu den &raquo;<em class="gesperrt">arbeitst&auml;tigen</em>&laquo; Personen im
+Betriebe z&auml;hlen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut
+fixierte, seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verh&auml;ltnis zwischen
+Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erl&auml;uterung,
+damit die richtigen Gesichtspunkte f&uuml;r die Beurteilung
+und Ausgleichung dieser Differenzen sich ergeben.</p>
+
+<p>Ich mu&szlig; etwas weit ausholen und komme erst sp&auml;t auf das
+eigentliche Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer
+Absichten auf Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen.
+Ich mu&szlig; Sie bitten, mir Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und
+sich darauf gefa&szlig;t zu machen, da&szlig; Sie mir vielleicht anderthalb
+Stunden zuh&ouml;ren m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu
+bestehen, ob sie den Boden bilden k&ouml;nnen, auf welchem Interessengegens&auml;tze,
+Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Ha&szlig; und
+Erbitterung, auf friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden
+k&ouml;nnen. Ehe ich zu diesen einleitenden Er&ouml;rterungen: welches
+ist das Verh&auml;ltnis zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserem
+Betriebe, &uuml;bergehe, will ich aber doch ein paar Worte vorausschicken,
+um die Mi&szlig;stimmungen, die ich aus manchen Anzeichen
+und &Auml;u&szlig;erungen entnommen habe, zu beschwichtigen und die
+Bef&uuml;rchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr
+einer schweren Beeintr&auml;chtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien.
+Hierzu will ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um
+eine materiell relativ geringf&uuml;gige Sache, um eine K&uuml;rzung der
+Akkords&auml;tze in einem gewissen prozentischen Verh&auml;ltnis. F&uuml;r<a class="page" name="Page_122" id ="Page_122" title="122"></a>
+diejenigen, welche die Reform am h&auml;rtesten trifft, w&uuml;rde es bei
+gleich g&uuml;nstigen Resultaten des Gesch&auml;ftsganges wie im vorigen
+Jahre nicht mehr bedeuten, als eine K&uuml;rzung um 5 oder 6 Proz.
+des Einkommens ausmacht, das sie bei dem Fortbestand der bisherigen
+Einrichtung erhalten w&uuml;rden. Das ist eine Sache, die
+materiell keine gr&ouml;&szlig;ere Bedeutung hat, als in entgegengesetztem
+Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren begonnen und in
+diesem Jahre zu Ende gef&uuml;hrt haben, verm&ouml;ge welcher jeder
+16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erh&auml;lt. Das
+hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne
+einer <em class="gesperrt">Erh&ouml;hung</em>, ausgemacht und mehr ist es f&uuml;r keinen, was
+ihm m&ouml;glicherweise entgehen k&ouml;nnte. Und ferner handelt es sich
+nicht etwa &mdash; was ich ganz besonders hervorheben m&ouml;chte &mdash; um
+das Bem&uuml;hen, den Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit
+die <em class="gesperrt">Firma</em> einen gr&ouml;&szlig;eren Ertrag erh&auml;lt, sondern lediglich darum,
+eine <em class="gesperrt">gerechtere und vern&uuml;nftigere Verteilung</em> des Arbeitsertrages
+in seiner unverminderten Gr&ouml;&szlig;e herbeizuf&uuml;hren. Alle diejenigen,
+welchen infolge der beabsichtigten &Auml;nderungen etwas
+entzogen wird, haben das Minder nicht abzugeben an die Firma,
+sondern nur an ihre Genossen, an andere, die bisher benachteiligt
+waren.</p>
+
+<p>Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was
+ist das Verh&auml;ltnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem
+Kreise? Was ich er&ouml;rtern will, geschieht unter Berufung auf
+Titel III, IV und VI des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich
+will auf einzelnes dabei nicht eingehen, ich sage nur: wer diese
+Titel aufmerksam liest, mu&szlig; sofort zu dem Resultate kommen, da&szlig;
+die Optische Werkst&auml;tte, wie sie seit Errichtung des Statuts der
+Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890, nichts anderes ist, als eine
+<em class="gesperrt">Produktivgenossenschaft in Beziehung auf die wirtschaftlichen
+Interessen</em>. Denn seit dieser Zeit &mdash; bekannt ist dieser
+&Uuml;bergang erst seit Juli 1891, w&auml;hrend die Firma tats&auml;chlich seit
+1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der fr&uuml;heren Inhaber,
+sondern auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung gef&uuml;hrt wurde &mdash; gelten
+die Normen, welche im vorigen Jahre ver&ouml;ffentlicht worden
+sind<a name="FNanchor_23_23" id="FNanchor_23_23"></a><a href="#Footnote_23_23" class="fnanchor">[23]</a>. Danach ist also der Inhaber der Firma kein einzelner,
+kein Mensch, auch keine Mehrheit von Menschen; es ist eine
+<em class="gesperrt">juristische Person</em>. Eine juristische Person aber ist ein Wesen,<a class="page" name="Page_123" id ="Page_123" title="123"></a>
+welches nicht i&szlig;t und nicht trinkt, welches sich nicht zu kleiden
+braucht, keine Luxusbed&uuml;rfnisse hat, keine Verschwendung treiben
+und sich nicht bereichern kann, auch keinen pers&ouml;nlichen Vorteil
+herbeif&uuml;hren kann aus seiner Stellung als Unternehmer. Diese
+juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei Aktiengesellschaften,
+das Interesse von Kapitalisten oder kapitalistisches Interesse
+&uuml;berhaupt; denn das Kapital, welches wir brauchen, das mu&szlig; die
+Stiftung f&uuml;r die Arbeit der Firma dieser in der H&ouml;he zur Verf&uuml;gung
+stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert,
+ohne da&szlig; sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob sich
+die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilit&auml;t braucht niemals
+&uuml;ber den gew&ouml;hnlichen Hypothekenzinsfu&szlig; hinauszugehen und
+kann deshalb auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals sp&auml;ter
+zu steigern. Es ist nicht so, wie bei Aktien, die sp&auml;ter verkauft
+werden zu einem Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es
+bei uns nicht. Das Kapital hat der Arbeit gegen&uuml;ber lediglich zu
+beanspruchen den festen Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital
+hierzulande verliehen wird, und eine Risikopr&auml;mie von 1 Proz. f&uuml;r
+die Verlustgefahr, der jede solche Hypothek ausgesetzt ist und die
+auch f&uuml;r die unsrige in Anrechnung gebracht werden mu&szlig;. Wir
+haben beinahe &frac12; Million Mark bei einem derartigen wie dem
+gegenw&auml;rtigen Gesch&auml;ftsgang in Ausstand, und da kann es leicht
+vorkommen, da&szlig; bei Handelskrisen oder Kredit&uuml;berstiegen uns
+gr&ouml;&szlig;ere Verluste erwachsen. Deshalb mu&szlig; auch bei uns die Arbeit
+noch 1 Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.</p>
+
+<p>Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum
+Teil sind es fremde Gl&auml;ubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf
+Grund der ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bed&uuml;rfnis
+der Arbeit, durch bessere Werkzeuge usw. sich g&uuml;nstigere
+Bedingungen zu schaffen, gen&uuml;gt. Dieses Kapital mu&szlig; die Stiftung
+immer zur Verf&uuml;gung stellen und zwar in dem Betrage, in dem es
+die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert. Wenn
+Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt<a name="FNanchor_24_24" id="FNanchor_24_24"></a><a href="#Footnote_24_24" class="fnanchor">[24]</a> die Ziffern ansehen, so
+k&ouml;nnen Sie leicht ausrechnen, wie gro&szlig; unser Kapitalbedarf ist.
+Jeder Arbeiter bei uns, vom j&uuml;ngsten bis zum &auml;ltesten, braucht
+ungef&auml;hr 3000 Mark und f&uuml;r jeden einzelnen, der in unseren Betrieb
+eintritt, wird dieser Betrag zur Verf&uuml;gung gestellt, so da&szlig; es so
+gut ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbr&auml;chte.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_124" id ="Page_124" title="124"></a>Der Umstand, da&szlig; dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen
+werden kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern,
+nicht mehr als den blo&szlig;en Zins, bedeutet praktisch, <em class="gesperrt">da&szlig; bei uns
+das Kapital nicht Herr der Arbeit ist, sondern Diener
+der Arbeit</em>. Der Zins mu&szlig; in derselben Weise gegeben werden,
+wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen mu&szlig;. Es bedeutet
+aber weiter noch, da&szlig; dieses <em class="gesperrt">Kapital tats&auml;chlich den Charakter
+eines Kollektivbesitzes erh&auml;lt</em> und zwar gegen&uuml;ber der Gesamtheit
+der Personen, die in unserem Betriebe t&auml;tig sind. Mit
+diesem Kapitalbesitz der Stiftung verh&auml;lt es sich ungef&auml;hr so, wie
+mit dem Kapitalbesitz einer Gemeinde gegen&uuml;ber ihren B&uuml;rgern;
+es geh&ouml;rt den B&uuml;rgern, nicht einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit
+das Kapital zur Verf&uuml;gung in den Wirtschaftsbetrieben
+der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw. Also alle haben
+teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen pers&ouml;nlichen Anspruch besitzen;
+es geh&ouml;rt ihnen und auch nicht, denn sie k&ouml;nnen es nicht
+wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre
+Nachfolger, an zuk&uuml;nftige B&uuml;rger.</p>
+
+<p>Ganz so ist es in bezug auf das Verh&auml;ltnis des Kapitalbesitzes
+der Stiftung zu der Arbeitst&auml;tigkeit unserer Genossenschaft: es
+ist wie ein Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben,
+ihm aber auch nicht entzogen werden kann. Es ist ganz
+&auml;hnlich wie in einer Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen
+Kapitalbesitz erworben hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem
+Unterschied, da&szlig; dies Kapital nicht weggetragen werden kann.
+Von einer Genossenschaft unterscheidet sich unser Verh&auml;ltnis nur
+dadurch, da&szlig; es bei dem Austritt eines einzelnen aus unserm Kreise
+keine K&uuml;ndigung und keine R&uuml;ckzahlung des auf ihn entfallenden
+Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch keine Einzahlung
+gibt.</p>
+
+<p>Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die
+Firma als Unternehmer dem einzelnen gegen&uuml;ber, wenn sie nicht
+das Interesse des Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten:
+sie vertritt das <em class="gesperrt">Interesse der Gesamtheit aller
+arbeitst&auml;tigen Genossen gegen&uuml;ber dem Interesse aller
+einzelnen</em>, das Interesse der <em class="gesperrt">dauernden Gemeinschaft aller</em>
+gegen&uuml;ber den Interessen, <em class="gesperrt">welche die einzelnen jeweils</em> haben.
+Sie hat also im besonderen die <em class="gesperrt">Verteilung des Ertrags der
+Arbeit</em> zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln,
+und es ist die Firma Carl Zeiss nur der Name f&uuml;r diese Arbeits<a class="page" name="Page_125" id ="Page_125" title="125"></a>genossenschaft
+in ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines
+dauernden, bleibenden Wesens &mdash; im Unterschied zu dem zuf&auml;lligen
+Personenkreis, der jeweils die Genossenschaft bildet.</p>
+
+<p>Fragen wir danach: <em class="gesperrt">Inwiefern sind denn diese Interessen
+verschieden</em>, das Interesse der Genossenschaft als solcher und
+das Interesse der einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als
+ob da gar kein Unterschied vorhanden w&auml;re, als ob das ein und
+dasselbe sei. Aber das ist nur scheinbar. In der Tat besteht
+zwischen diesen beiden Dingen, zwischen der Gesamtheit aller
+einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft bilden, ihrem Interesse
+und dem Interesse der Genossenschaft als solcher ein sehr deutlicher
+Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines einzelnen Gliedes
+einer Genossenschaft darin, einen m&ouml;glichst gro&szlig;en Vorteil an der
+gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere R&uuml;cksicht auf
+andere Personen und Umst&auml;nde; jeder steht sich am besten, wenn
+er zu irgend einer Zeit m&ouml;glichst viel bekommt. Dagegen hat die
+Genossenschaft ein Interesse daran, <em class="gesperrt">nicht</em> den ganzen Arbeitsertrag
+zu verteilen, sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen
+Arbeit zur&uuml;ckzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum
+f&uuml;r die verschiedensten Interessen, die ich noch erw&auml;hnen
+werde.</p>
+
+<p>Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz,
+genau so wie die Gesamtheit aller B&uuml;rger einer Gemeinde im
+Gegensatz steht zur Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der
+B&uuml;rger in Jena w&uuml;rde sich beispielsweise am besten stehen, wenn
+die Gemeinde eines sch&ouml;nen Tages ihr ganzes Eigentum unter die
+B&uuml;rger verteilte, es k&auml;me dann auf jeden einzelnen gewi&szlig; der
+Betrag von 20 M. Viele w&uuml;rden sicher damit einverstanden sein.
+W&uuml;rde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie die Ertr&auml;gnisse
+dieses gemeinsamen Besitzes, die &Uuml;bersch&uuml;sse etwa aus der
+Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu n&uuml;tzlichen
+Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete?
+Gewi&szlig;! Und jedermann sieht, da&szlig; die erste Methode
+vollkommen widersinnig ist. Die Verteilung darf nicht eintreten,
+obwohl sie dem Interesse des einzelnen entspr&auml;che; die Gemeinde
+darf sie deshalb nicht vollziehen, weil sie auch das Interesse derjenigen
+B&uuml;rger wahrzunehmen hat, welche nach 20 oder 30 Jahren
+kommen. Der Kollektivbesitz mu&szlig; gewahrt und erhalten werden,
+und seine Ertr&auml;gnisse d&uuml;rfen als Kollektiverwerb nicht verteilt
+werden.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_126" id ="Page_126" title="126"></a>Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung
+kein anderes Interesse vertreten werden kann, als das Interesse
+einer Genossenschaft als solcher, so ist damit ein <em class="gesperrt">Interessengegensatz</em>
+gegeben, der in alle Angelegenheiten hineinspielt.
+Aus materiellen Gesichtspunkten mu&szlig; die Firma darauf halten,
+einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als Kollektivbesitz zu erhalten
+und nicht zur Verteilung zu bringen. Es entsteht die
+Frage: nach welchen Grunds&auml;tzen und Theorien soll dieser Teil
+ermittelt werden?</p>
+
+<p>Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in
+Hinsicht auf die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die
+Firma eine Produktivgenossenschaft: das ist mir eine sch&ouml;ne Genossenschaft,
+bei der die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug
+auf Leitung und Verwaltung des Ganzen, <em class="gesperrt">nichts zu sagen haben</em>.
+In einer Genossenschaft hat die Generalversammlung zu bestimmen;
+sie kann einen Vorstand oder Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr
+zufrieden ist, absetzen und einen neuen w&auml;hlen. Viele von Ihnen
+werden sagen: Hier m&uuml;ssen wir uns einen von dem Stiftungsstatut<a name="FNanchor_25_25" id="FNanchor_25_25"></a><a href="#Footnote_25_25" class="fnanchor">[25]</a>
+oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von dem vielleicht
+viele der Meinung sein werden, da&szlig; sie ihn im n&auml;chsten Jahre absetzen
+w&uuml;rden, wenn sie dar&uuml;ber zu bestimmen h&auml;tten!</p>
+
+<p>Ich bin weit entfernt, Sie &uuml;ber diesen Unterschied hinwegt&auml;uschen
+zu wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen
+habe, zu sagen, da&szlig; die Firma hinsichtlich der Regelung
+ihrer wirtschaftlichen Interessen seit sieben Jahren eine <em class="gesperrt">Produktivgenossenschaft</em>
+geworden ist, so habe ich ein besonderes
+Interesse, gleich hinzuzuf&uuml;gen: aber <em class="gesperrt">nur hinsichtlich der Regelung
+der wirtschaftlichen Interessen &mdash; nicht auch in Hinsicht
+auf die Verwaltung und Leitung</em>. Ich achte den, der
+sagen wird: ich w&uuml;rde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich
+berufe mich aber darauf: <em class="gesperrt">alle die Schritte, welche seit zwanzig
+Jahren zum Wohle der Firma unternommen worden sind,
+w&uuml;rden niemals getan worden sein von dem gew&auml;hlten
+Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung</em>, weil
+es schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier
+Personen zu &uuml;bereinstimmenden Entschlie&szlig;ungen zu bringen. Alle
+diese Entschlie&szlig;ungen w&auml;ren nicht zustande gekommen, wenn auch
+nur zehn Personen dabei mitzuwirken gehabt h&auml;tten.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_127" id ="Page_127" title="127"></a><em class="gesperrt">Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung
+und Leitung der Aktion</em>. Und im Vertrauen sage ich Ihnen:
+Seien Sie alle froh dar&uuml;ber! Denn es ist noch kein Versuch gelungen,
+Genossenschaften auf industriellen Gebieten mit Erfolg zu
+halten, die auch hinsichtlich der Verwaltung und Leitung Genossenschaften
+gewesen w&auml;ren. Meinem verehrten Freunde <span class="smcap">Rothe</span><a name="FNanchor_26_26" id="FNanchor_26_26"></a><a href="#Footnote_26_26" class="fnanchor">[26]</a>
+bin ich jeden Tag dankbar daf&uuml;r, da&szlig; er vor zehn Jahren einen
+ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal erleuchtete
+mit dem Wort &raquo;Juristische Person&laquo;. Er hat damit den Weg gezeigt,
+in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen
+Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion
+zu erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen
+alle &auml;hnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einf&auml;ltigste
+Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft
+voraus ist.</p>
+
+<p>Nun m&ouml;gen Sie aber hier&uuml;ber denken wie Sie wollen; wenn
+Sie auch vielleicht der Meinung sind, es st&auml;nde besser, wenn dieser
+Verband von 1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der
+Aktionen eine Genossenschaft w&auml;re &mdash; bestreiten k&ouml;nnen Sie nicht,
+da&szlig; diese Leute, die diesen oktroyierten Vorstand bilden, <em class="gesperrt">keine
+anderen Interessen vertreten k&ouml;nnen</em>, als ein Vorstand, den
+Sie vielleicht in einer Generalversammlung w&auml;hlen w&uuml;rden. Der
+Sache nach kann auch dieser gegebene Vorstand kein anderes
+Interesse vertreten, als das der Genossenschaft als solcher, mit
+R&uuml;cksicht auf deren dauernden Bestand gegen&uuml;ber dem Interesse
+der jeweils in ihr befindlichen Personen, der einzelnen und der
+einzelnen Gruppen.</p>
+
+<p>Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende
+Punkt sei, in welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher
+nicht zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in
+ihr verbundenen Personen, n&auml;mlich da&szlig; <em class="gesperrt">der gemeinsame Arbeitsertrag
+nicht vollst&auml;ndig aufgeteilt werden d&uuml;rfe</em>, sondern
+da&szlig; ein Teil als Kollektiverwerb angesehen werden m&uuml;sse und
+der Verteilung entzogen bleibe &mdash; wenigstens in guten Zeiten.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">F&uuml;r welchen Zweck soll das geschehen</em>? Welches
+Zweckes wegen soll das n&ouml;tig sein, da&szlig; nicht der gesamte Ertrag<a class="page" name="Page_128" id ="Page_128" title="128"></a>
+verteilt wird? N&ouml;tig ist das wesentlich wegen dreier besonderer
+Anforderungen:</p>
+
+<p>Erstens mu&szlig; ein Teil des Arbeitsertrages zur&uuml;ckbehalten
+werden zur Deckung der gegen&uuml;ber den Genossen selbst &uuml;bernommenen
+<em class="gesperrt">zuk&uuml;nftigen Leistungen</em>, wenn solche der Gesamtheit
+aller einzelnen zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall
+ist durch die <em class="gesperrt">Pensionseinrichtungen</em> und die <em class="gesperrt">Arbeitslosenversicherung</em>
+in der Form der <em class="gesperrt">Abgangsentsch&auml;digung</em>.</p>
+
+<p>Zweitens ist es notwendig, da&szlig; ein Teil des Arbeitsertrages
+zur&uuml;ckbehalten wird zur sp&auml;teren Verteilung nicht an die Kinder,
+sondern an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit,
+einem <em class="gesperrt">wachsenden Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen
+Verm&ouml;gens und erh&ouml;hter Kreditf&auml;higkeit gerecht</em> werden
+zu k&ouml;nnen; einem wachsenden Kapitalbedarf, der dadurch gegeben
+ist, da&szlig; die Genossenschaft ihren Wirkungskreis durch Aufnahme
+weiterer Mitglieder quantitativ erweitern kann, wie dies bei uns
+sichtlich geschehen ist.</p>
+
+<p>Drittens ist es die <em class="gesperrt">Vorsorge f&uuml;r schlechte Zeiten</em> im
+Interesse der Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils
+zu der betreffenden Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft
+mu&szlig; sich so einrichten, da&szlig; sie in schlechten Zeiten mit
+stockendem Gesch&auml;ftsgang zusetzen kann.</p>
+
+<p>Das sind drei Zwecke, die es n&ouml;tig machen, da&szlig; eine Genossenschaft
+unter allen Umst&auml;nden darauf hinzuwirken hat, da&szlig;
+sie einen angemessenen Teil des <em class="gesperrt">Arbeitsertrages als Kollektivbesitz</em>
+f&uuml;r sich beh&auml;lt, obgleich es f&uuml;r die Genossen immer angenehmer
+und vorteilhafter w&auml;re, wenn alles verteilt w&uuml;rde.</p>
+
+<p>Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch
+einige Erl&auml;uterungen geben. Zun&auml;chst der letzte: eine Genossenschaft
+mu&szlig; sich einrichten f&uuml;r die Zeit eines eventuellen schlechten
+Gesch&auml;ftsganges. Wenn sie das nicht tut, mu&szlig; sie gew&auml;rtig sein,
+da&szlig; eine l&auml;nger anhaltende schlechte Gesch&auml;ftsperiode sie nicht
+nur unf&auml;hig macht, ihre Genossen &uuml;ber Wasser zu halten, sie nicht
+auf ein tieferes Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern
+sie mu&szlig; auch bef&uuml;rchten, da&szlig; sie bankerott wird und die jahrzehntlange
+gemeinsame Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf
+nur einrichten, wenn sie in guten Zeiten einen angemessenen
+Betrag des gemeinsamen Arbeitsertrages zur&uuml;ckbeh&auml;lt.</p>
+
+<p>Das andere, das Bed&uuml;rfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken
+zu k&ouml;nnen, das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Be<a class="page" name="Page_129" id ="Page_129" title="129"></a>trachtung
+dahin zu &mdash; ohne da&szlig; die Arbeit in den Dienst des
+Kapitals kommt, ohne Anerbietung von Dividenden &mdash; da&szlig; die
+Genossenschaft <em class="gesperrt">kreditf&auml;hig</em> bleibt, neues Kapital heranzuziehen
+blo&szlig; gegen gew&ouml;hnlichen Zins, damit der Arbeit nicht mehr entzogen
+wird, als &uuml;berall der Zins betr&auml;gt.</p>
+
+<p>Der erste Punkt war, da&szlig; die Genossenschaft R&uuml;cklagen
+braucht zur Erf&uuml;llung zuk&uuml;nftiger Leistungen, welche sie ihren
+Genossen zugesichert hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung,
+da&szlig; wir Vorsorgen f&uuml;r Deckung von zweierlei Arten von Lasten,
+die wir &uuml;bernommen haben. Erstens ist es die <em class="gesperrt">Pensionszusicherung</em>
+sowohl f&uuml;r die Hinterbliebenen als auch f&uuml;r den Invalidit&auml;tsfall,
+dann die Zusicherung der <em class="gesperrt">Altersrente</em>, wenn ein Genosse
+ein bestimmtes Lebensalter zur&uuml;ckgelegt hat und ferner das,
+was bei uns unter dem Namen einer <em class="gesperrt">Abgangsentsch&auml;digung</em>
+kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts anderes als eine Arbeitslosenversicherung
+ist.</p>
+
+<p>Ich setze voraus, da&szlig; Sie dieser Angelegenheit ein gewisses
+Verst&auml;ndnis entgegenbringen. Ich wei&szlig; nicht, ob ich schon einmal
+in einem gr&ouml;&szlig;eren Kreise mich dar&uuml;ber besonders ge&auml;u&szlig;ert
+habe; deshalb will ich heute einige Erl&auml;uterungen dazu geben.
+Wir m&uuml;ssen 7 Proz. im Durchschnitt dessen, was wir im Laufe des
+Jahres an die arbeitst&auml;tigen Personen abgeben k&ouml;nnen, also der
+L&ouml;hne und Geh&auml;lter, als R&uuml;cklage zum Zwecke der Deckung der
+<em class="gesperrt">Pensionslasten</em> rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in der Zeit,
+wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz
+nicht in sp&auml;teren Jahren sehr viel h&ouml;her wird. Wir haben Unterlagen,
+nach denen sich einigerma&szlig;en sch&auml;tzen l&auml;&szlig;t, was auf Grund
+unseres Pensionsstatuts diese Lasten in sp&auml;teren Jahren betragen
+werden, wenn die Zusammensetzung unseres Personals sich einem
+Ruhepunkt, einem Beharrungszustand, n&auml;hert. Die verschiedenen
+Arbeitsklassen unseres Personals sind jetzt meist aus j&uuml;ngeren
+Leuten zusammengesetzt. Das Resultat ist, da&szlig; wir gefa&szlig;t sein
+m&uuml;ssen, j&auml;hrlich etwa 11 oder 12 Proz. des gesamten Lohn- und
+Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen.</p>
+
+<p>Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch
+erscheinen. Das wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen
+sage, was die <em class="gesperrt">Witwenpension</em> bei uns bedeutet, n&auml;mlich: da&szlig;
+durchschnittlich jeder verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns
+in die Lebensversicherung eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen
+f&uuml;r den Todesfall. Die H&auml;lfte von den Betr&auml;gen, welche<a class="page" name="Page_130" id ="Page_130" title="130"></a>
+den Jahresaufwand daf&uuml;r bilden, bezahlen die Verheirateten an die
+Firma ab in der Form der Pensionsbeitr&auml;ge. Die andere H&auml;lfte
+dieser Betr&auml;ge zahlt die Firma. In diesem Jahre hat dieselbe nur
+etwa 7000 M. betragen<a name="FNanchor_27_27" id="FNanchor_27_27"></a><a href="#Footnote_27_27" class="fnanchor">[27]</a>, in 20 oder 30 Jahren wird sie sich auf
+etwa 30-40000 M. belaufen.</p>
+
+<p>Noch h&ouml;here Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung
+unserer <em class="gesperrt">Altersversicherung</em> betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt
+wird, ist &mdash; wenn er nicht sp&auml;ter als nach dem 25. Lebensjahre
+in einen Stiftungsbetrieb eingetreten ist &mdash; mit dem Recht ausgestattet,
+dreiviertel seines ihm zuletzt gew&auml;hrten Zeit- oder Wochenlohnes
+als Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, da&szlig; auf je
+90 Leute zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist,
+d.&nbsp;h. da&szlig; bei einer 900 Personen z&auml;hlenden Arbeiterschaft, wenn sie
+die angegebene Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer
+zehn das 65. Lebensjahr erreichen und dann den Anspruch auf die
+Gew&auml;hrung der Altersrente besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche
+Lebensdauer eines 65j&auml;hrigen Mannes immer noch 10 Jahre.
+Was ein solcher dann als [kapitalisierte] Altersrente zu fordern
+h&auml;tte, betr&auml;gt also immer noch das Neunfache seines Pensions-Jahresanspruches.
+Im Durchschnitt werden alle, die bei uns 65 Jahre
+alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [j&auml;hrliche] Altersrente
+beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10 Jahren
+folglich 90000 M.</p>
+
+<p>Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen
+nicht auff&auml;llig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, da&szlig; wegen
+der Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als
+Lohn und Gehalt ausgezahlten Summe zur&uuml;ckbehalten werden mu&szlig;,
+damit die durchschnittliche Belastung niemals h&ouml;her als 7 Proz.
+betr&auml;gt, damit die sp&auml;teren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit
+die Zukunft nicht ungeb&uuml;hrlich belastet wird.</p>
+
+<p>Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und
+zwar die Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der <em class="gesperrt">Abgangsentsch&auml;digung</em>
+besteht, die in Wirklichkeit aber, wie
+ich schon gesagt habe, eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit
+ist. Was hei&szlig;t es, wenn im Statut steht, da&szlig; jedem, der 3 Jahre
+bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr besch&auml;ftigt werden kann &mdash; z.&nbsp;B.
+in Zeiten schlechten Gesch&auml;ftsganges &mdash; der Betrag seines<a class="page" name="Page_131" id ="Page_131" title="131"></a>
+festen Lohnes f&uuml;r ein halbes Jahr bei seiner Entlassung gew&auml;hrt
+werden mu&szlig;? Das w&uuml;rde immerhin gegen&uuml;ber dem, was sonst
+durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird,
+eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des
+pl&ouml;tzlichen Arbeitsloswerdens.</p>
+
+<p>F&uuml;r denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht,
+hat das aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger
+in der Gesch&auml;ftsleitung m&uuml;&szlig;ten n&auml;rrische Kerle sein, wenn sie sich
+nicht an den Fingern abz&auml;hlen sollten, da&szlig;, wenn 50 Leute zuviel
+w&auml;ren, es t&ouml;richt w&auml;re, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen
+die Abgangsentsch&auml;digung auszuzahlen. Ihnen den halbj&auml;hrigen
+Lohn mit auf den Weg geben hei&szlig;t soviel, als wenn man sie
+3 Jahre lang besch&auml;ftigt und sie jede Woche einen Tag spazieren
+gehen l&auml;&szlig;t oder 1&frac12; Jahre 2 Tage in der Woche. Nun ist zwar
+selbstverst&auml;ndlich, da&szlig; mit Herausgabe der Abgangsentsch&auml;digung
+eine Minderung der Produktion erreicht werden kann, eine Minderung
+der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen, wenn
+man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschr&auml;nkung der Arbeitsdauer
+vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung f&uuml;r den
+Fall der Nichtbesch&auml;ftigung eine Versicherung dagegen, da&szlig; auch
+in schlechten Zeiten <em class="gesperrt">solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre
+lang besch&auml;ftigt sind und sonst ihren Mann stehen, &uuml;berhaupt
+entlassen werden</em>.</p>
+
+<p>Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert
+auch eine gewisse R&uuml;cklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben.
+Demnach m&uuml;ssen wir also f&uuml;r die &uuml;bernommenen Zukunftsleistungen
+9 Proz. des gesamten Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des
+einzelnen entziehen und in R&uuml;cklage zu bringen suchen.</p>
+
+<p>Viele von Ihnen werden mir gewi&szlig; sagen: Mir w&auml;re es lieber,
+wenn mir diese 9 Proz. ausbezahlt w&uuml;rden. Manche werden auch
+sagen: Andere Leute haben ja auch keine Pension f&uuml;r ihre Frauen
+und Kinder &mdash; &raquo;Was schiert mich Weib, was schiert mich Kind?
+La&szlig; sie betteln gehn, wenn sie hungrig sind!&laquo; Wenn ich invalid
+werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide; ich lasse mir den
+Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen. Vielleicht wird
+man unsere F&uuml;rsorge deshalb eine dumme Einrichtung nennen. Nun,
+ich hoffe ja nicht, da&szlig; viele unter uns sind, die solche Gedanken hegen;
+sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es ist recht
+gut, da&szlig; das <em class="gesperrt">Zwangs</em>-Einrichtungen sind, denen sich im eigenen Interesse
+niemand entziehen kann. Denn es w&auml;re h&ouml;chst <em class="gesperrt">unanst&auml;ndig</em><a class="page" name="Page_132" id ="Page_132" title="132"></a>
+f&uuml;r eine Genossenschaft, welche auf einem so g&uuml;nstigen Arbeitsgebiete
+t&auml;tig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde Armenlasten verursachen
+wollte. Hier mu&szlig; die <em class="gesperrt">Ehre des Unternehmens</em> gewahrt
+werden. <em class="gesperrt">Genossen, die anders denken, wollen wir
+hier lieber nicht haben</em>.</p>
+
+<p>Aber einige sind da, welche sagen k&ouml;nnen, ohne da&szlig; man
+sie tadeln kann: wir haben ja gar kein Interesse an den Abz&uuml;gen,
+weil wir gar nicht beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese
+h&auml;tten ein Recht, sich dar&uuml;ber zu beschweren, wenn ich nicht zu
+ihrem Troste sagen k&ouml;nnte, da&szlig; trotz dieser Abz&uuml;ge f&uuml;r die Zwangseinrichtungen
+das, was ihnen als Arbeitsertrag &uuml;brig bleibt, sicherlich
+nicht geringer ist, als es sein w&uuml;rde, wenn sie anderw&auml;rts unter
+den gleichen Umst&auml;nden ihre Arbeitskraft anb&ouml;ten! Das kommt
+darauf hinaus, da&szlig; ich Ihnen nachweisen kann, da&szlig; diese 9 Proz.,
+welche wir f&uuml;r die angegebenen Versicherungszwecke den Genossen
+vorenthalten und zur&uuml;cklegen m&uuml;ssen, weit weniger betragen, als
+der gew&ouml;hnliche Unternehmergewinn, den jeder Unternehmer dem
+Arbeiter abziehen mu&szlig;, wenn er nicht dieselben Quellen des Unternehmergewinnes
+hat, die uns durch unsere Organisation der Arbeit
+erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese Abz&uuml;ge
+indirekt gefallen lassen m&uuml;ssen, ohne da&szlig; sie Vorteile davon
+zu erwarten haben, sind <em class="gesperrt">nicht gesch&auml;digt</em> gegen&uuml;ber denen,
+die unter anderen Umst&auml;nden den Ertrag ihrer Arbeit genie&szlig;en.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<p class="center">(Pause.)</p>
+<p>&nbsp;</p>
+
+<p>Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht
+nun die Er&ouml;rterung &uuml;ber die Grundlage der Lohnregelung bei der
+Firma <span class="smcap">Carl Zeiss</span> unter der bestimmten Fragestellung: <em class="gesperrt">Wie h&auml;tte
+eine Genossenschaft den gesamten Ertrag ihrer T&auml;tigkeit
+zu verteilen, im Verh&auml;ltnis zu der Gesamtheit aller Mitarbeiter
+einerseits und der Genossenschaft als solcher
+andererseits?</em> Wie h&auml;tte der Vorstand einer Genossenschaft
+diese Verteilung zu regeln, wenn er <em class="gesperrt">vern&uuml;nftig</em> und <em class="gesperrt">gerecht</em>
+sein will?</p>
+
+<p>Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag
+zur&uuml;ckbehalten, wenigstens in <em class="gesperrt">guten</em> Jahren nicht verteilt
+werden? was soll der <em class="gesperrt">Genossenschaft</em> als <em class="gesperrt">Kollektivbesitz</em> erhalten
+bleiben? Die zweite Frage ist dann, nach welchen Grunds&auml;tzen
+soll nun das zur Verteilung Bestimmte unter die verschie<a class="page" name="Page_133" id ="Page_133" title="133"></a>denen
+Gruppen und die einzelnen verteilt werden? Als erste
+Frage verbleibt uns also: <em class="gesperrt">Was</em> soll verteilt werden? als zweite
+Frage: <em class="gesperrt">Wie</em> soll verteilt werden?</p>
+
+<p>Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag,
+der durch das Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen
+gewonnen wird, was der Verteilung entzogen werden mu&szlig;?
+Es ist nun leicht nachzuweisen, da&szlig; jede Genossenschaft, wie auch
+jeder Einzelunternehmer in der blo&szlig;en <em class="gesperrt">Organisation der Arbeit</em>
+als solcher eine <em class="gesperrt">Quelle hat f&uuml;r den Mehrertrag der Gesamtarbeit
+gegen&uuml;ber der Einzelarbeit aller Genossen</em>.</p>
+
+<p>Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und
+Geb&auml;ude zu kaufen, Einrichtungen schafft und dann f&uuml;nfzig oder
+hundert Leute in seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware
+herzustellen, f&uuml;r die der Markt noch aufnahmef&auml;hig ist &mdash; wenn
+das der Einzelunternehmer tut, entweder f&uuml;r sich oder in Form
+der Bildung einer Genossenschaft, so kann dieser den Arbeitenden
+sagen: dadurch, da&szlig; Ihr hier zusammenarbeitet, Kapital zur Verf&uuml;gung
+habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen k&ouml;nnt,
+dadurch, da&szlig; die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, f&uuml;r
+welche er sich am besten eignet, da&szlig; kaufm&auml;nnische Verwaltung
+eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufm&auml;nnischer Vertrieb
+der Waren eingef&uuml;hrt wird, &mdash; <em class="gesperrt">durch all das wird der Ertrag
+gr&ouml;&szlig;er, als wenn jeder nach seinen F&auml;higkeiten
+allein arbeiten wollte</em>. Die Organisation also und das Zusammenarbeiten
+heterogener Elemente ist die Quelle eines Mehrwertes
+und Mehrertrages der Arbeit.</p>
+
+<p>Es gibt einen <em class="gesperrt">Organisationsgewinn</em>, der einfach daraus
+entspringt, da&szlig; viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig erg&auml;nzen
+und gemeinsames Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen
+oder einer Woche soviel oder mehr arbeiten k&ouml;nnen, als ihnen dies
+einzeln, getrennt und ohne gegenseitige Unterst&uuml;tzung, in 9 oder
+10 Tagen zu leisten m&ouml;glich w&auml;re.</p>
+
+<p>Also jede gew&ouml;hnliche Organisation, wenn sie nur diese gew&ouml;hnlichen
+Faktoren erh&ouml;hter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen
+Arbeit benutzt, im &uuml;brigen nur das macht, was hundert
+andere ebenfalls machen &mdash; jede Organisation ist an sich die Quelle
+eines Organisationsgewinnes. Und jede dieser Organisationen h&auml;tte
+so gut wie jeder Privatunternehmer oder eine Genossenschaft das
+Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf diese Weise mehr erreicht
+wird, als was die einzelnen ohne die Organisation oder ohne<a class="page" name="Page_134" id ="Page_134" title="134"></a>
+die Genossenschaft erreichen k&ouml;nnten, darf nicht verteilt werden,
+mu&szlig; dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben.</p>
+
+<p>Das ist der gew&ouml;hnliche &raquo;Wald- und Wiesen&laquo;-Unternehmergewinn,
+der hier seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat,
+auch da, wo weiter nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angef&uuml;hrt
+habe: zweckm&auml;&szlig;ige Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufm&auml;nnischer
+Vertrieb usw.</p>
+
+<p>Wir haben selbstverst&auml;ndlich in unserem Betriebe auch diesen
+&raquo;Wald- und Wiesen&laquo;-Unternehmergewinn zur Verf&uuml;gung. Wir
+k&ouml;nnen jedem einzelnen und jeder Gruppe sagen: wenn Sie es
+versuchen wollten allein zu arbeiten, ohne Teil des Ganzen zu sein
+und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen zu haben, wenn Sie
+dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen w&uuml;rden, so
+h&auml;tten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten.</p>
+
+<p>Nun gibt es aber au&szlig;erdem noch in einem anderen Sinne
+eine Organisation, die Quelle eines <em class="gesperrt">speziellen</em> Unternehmergewinnes
+werden kann. Das sind n&auml;mlich diejenigen <em class="gesperrt">feineren
+Organisationen</em>, welche aus der gemeinsamen Arbeit noch mehr
+Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit gew&ouml;hnlichen Mitteln,
+m&ouml;glich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete gibt es solche Einrichtungen,
+welche die M&ouml;glichkeit einer weiteren Quelle des Mehrwertes
+der Arbeit bieten, neben diesem gew&ouml;hnlichen Unternehmergewinn.
+Unsere Erzeugnisse haben z.&nbsp;B. einen h&ouml;heren Verkaufswert,
+als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche dieselbe
+technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch <em class="gesperrt">minderwertig
+im Gebrauch</em> sind, weil die Erzeugnisse unserer Organisation
+noch das f&uuml;r sich haben, da&szlig; sie <em class="gesperrt">Repr&auml;sentanten fortschreitender
+Verbesserung sind in bezug auf die Erh&ouml;hung
+der Leistung der Erzeugnisse</em>. Das erh&ouml;ht deren
+Marktwert im Verh&auml;ltnis zu der in sie hineingelegten mechanischen,
+&auml;u&szlig;eren Arbeit. Das dr&uuml;ckt sich darin aus, da&szlig; das, was wir
+machen &mdash; und manche andere auf unserem Arbeitsfelde ebenfalls &mdash; keine
+gew&ouml;hnliche Marktware ist, wie sie von vielen
+neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter
+der allgemeinen Konkurrenz; sie genie&szlig;en die besondere Wertsch&auml;tzung
+aller derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer
+Fabrikate ist eine gr&ouml;&szlig;ere, als derjenigen, die von anderen Firmen
+verfertigt werden; diese k&ouml;nnen ihnen nicht dasselbe Ansehen geben.
+Wir haben in diesem Ansehen unserer Erzeugnisse dadurch, da&szlig;
+sie keine gew&ouml;hnliche Marktware sind, da&szlig; sie nur einer be<a class="page" name="Page_135" id ="Page_135" title="135"></a>schr&auml;nkten,
+in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz unterworfen
+sind, eine Quelle <em class="gesperrt">h&ouml;heren</em> Verkaufswertes, die ziffernm&auml;&szlig;ig nachzuweisen
+ist.</p>
+
+<p>Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu,
+da&szlig; sie <em class="gesperrt">unter Patentschutz steht</em>; ja, fast die H&auml;lfte unserer
+ganzen Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung
+gelangten Blatt<a name="FNanchor_28_28" id="FNanchor_28_28"></a><a href="#Footnote_28_28" class="fnanchor">[28]</a> finden, steht unter Patentschutz. Was hei&szlig;t das?
+Antwort: sie sind auch &auml;u&szlig;erlich gekennzeichnet als <em class="gesperrt">Erzeugnisse
+besonderer erfinderischer T&auml;tigkeit</em>, in denen neue Ideen zum
+Ausdruck kommen, die dadurch einen Mehrverkaufswert haben als
+andere Erzeugnisse, die technisch gleich gut hergestellt sind.</p>
+
+<p>Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt,
+auch auf das, was <em class="gesperrt">nicht</em> patentiert ist. Und dann die weitere
+Frage: mit welchen <em class="gesperrt">Ziffern</em> soll man diesen h&ouml;heren Verkaufswert
+veranschlagen?</p>
+
+<p>Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht,
+was unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen,
+da&szlig; die <em class="gesperrt">f&uuml;r unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente
+diejenigen sind, welche wir &uuml;berhaupt nicht genommen
+haben und nicht zu nehmen brauchten</em>. Denn dieses Ansehen
+eines h&ouml;heren Wertes gegen&uuml;ber den Produkten gleichartiger Arbeit
+brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des Patentamtes
+zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche jeder
+nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem
+sie nicht durch Patente u.&nbsp;dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen,
+<em class="gesperrt">weil sie Repr&auml;sentanten fortschrittlicher Leistung
+sind</em>. Also ich kann sagen: wir d&uuml;rfen diesen Vorzugswert und
+und diese Werterh&ouml;hung unserer Erzeugnisse auf <em class="gesperrt">alle</em> Arten derselben
+ausdehnen, ohne R&uuml;cksicht darauf, ob sie patentiert sind
+oder nicht.</p>
+
+<p>Der Umstand aber, da&szlig; ann&auml;hernd die H&auml;lfte unserer Erzeugnisse
+von anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine
+erw&uuml;nschte Unterlage f&uuml;r die Sch&auml;tzung dessen, was der materielle
+Betrag dieses Mehrwertes sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht
+schon, was ich Ihnen sage: es ist <em class="gesperrt">mindestens 10 Proz. des
+Einzelverkaufswertes</em>; denn es gibt ja andere Leute &mdash; Fabrikanten
+in Paris, London, New York usw. &mdash; die f&uuml;r die blo&szlig;e <em class="gesperrt">Erlaubnis</em>,
+das machen zu d&uuml;rfen, was wir machen, an uns 10 Proz. des Verkaufswertes
+als <em class="gesperrt">Lizenzgeb&uuml;hr</em> zahlen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_136" id ="Page_136" title="136"></a>Was folgt daraus, da&szlig; es Leute gibt die uns 10 Proz. des
+Erl&ouml;ses abgeben, blo&szlig; f&uuml;r die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem
+Muster anzufertigen, um sie dann f&uuml;r den gleichen Preis wie wir
+weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, da&szlig; dieser
+Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert
+ausdr&uuml;ckt; denn es w&uuml;rde doch kein Fabrikant so dumm sein
+und uns 10 Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn
+der Wert unserer Produkte nicht tats&auml;chlich um 10 Proz. h&ouml;her
+st&auml;nde, als derjenige aus anderen Betrieben. Auch er will trotz
+dieser Abgabe von 10 Proz. immer noch seinen gew&ouml;hnlichen
+Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz keck, da&szlig;
+das, was ich hier bez&uuml;glich des Mehrwertes von den patentierten
+Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten Gegenst&auml;nde
+zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die
+mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, da&szlig; in ihnen <em class="gesperrt">neue
+Ideen</em> zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen
+auf mindestens 10 Proz. sch&auml;tzen lassen.</p>
+
+<p>Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes,
+welcher der Arbeit einen erh&ouml;hten Mehrwert gibt, von dem mit
+Sicherheit zu behaupten ist, <em class="gesperrt">da&szlig; er nicht verteilt werden darf,
+weil er nicht Verdienst derjenigen ist, welche diese
+Sachen anfertigen</em>, ein Mehrwert, der nicht vorhanden w&auml;re, wenn
+die technische Arbeit und die gesch&auml;ftliche Bet&auml;tigung genau dieselbe
+bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten Erzeugnisse solche
+machen w&uuml;rden, welche der allgemeinen Konkurrenz unterliegen.
+Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die Bet&auml;tigung
+der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also
+die Quelle des <em class="gesperrt">Kollektiverwerbs</em>. Der Kollektiverwerb aber ist
+ein Erwerb, der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den
+einzelnen herr&uuml;hrt. Dieser Gewinn r&uuml;hrt her aus den feineren
+Eigenschaften unserer Organisation, die nicht blo&szlig; Kapital in Form
+von Geb&auml;uden und Maschinen, nicht blo&szlig; Arbeitsteilung und kaufm&auml;nnische
+Verwaltung eingerichtet hat und zur Verf&uuml;gung stellt,
+sondern die durch lange Traditionen ein viel intensiveres Zusammenwirken
+ganz heterogener Elemente herbeigef&uuml;hrt hat, die zusammen
+Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas
+n&auml;her erl&auml;utern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt
+werden darf; zun&auml;chst will ich mich aber nur an die Ziffern halten.
+Also, wenn dieser besondere Gewinn, der &uuml;ber den Mehrwert aus<a class="page" name="Page_137" id ="Page_137" title="137"></a>
+der Organisation zu dem gew&ouml;hnlichen Unternehmergewinn &mdash; den
+ich als den &raquo;Wald- und Wiesen-Unternehmergewinn&laquo; bezeichnet
+habe &mdash; hinzukommt, zu dem, was die Arbeitst&auml;tigkeit der einzelnen
+hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom Einzelverkaufswert ist, wie
+ich Ihnen ziffernm&auml;&szlig;ig nachgewiesen habe &mdash; wieviel Prozent macht
+das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir die gesamte, als
+Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende Entsch&auml;digung
+als Ma&szlig;stab f&uuml;r die in den Erzeugnissen enthaltene
+Arbeit ansehen?</p>
+
+<p>Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, f&uuml;r deren Richtigkeit
+ich mich verb&uuml;rge, k&ouml;nnen Sie sich sehr leicht ausrechnen, da&szlig;
+im Durchschnitt der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem
+Einzelverkaufswert <em class="gesperrt">der Produktion</em> nicht mehr und nicht weniger
+sind als 24 oder 25 Proz. von dem Betrag, der im Laufe des
+letzten Jahres f&uuml;r <em class="gesperrt">Arbeitsleistungen</em> gezahlt worden ist. Daraufhin
+kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma als nicht verteilbar
+blo&szlig; dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle hat, in
+diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegen&uuml;ber dem
+gew&ouml;hnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn
+hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag
+der gemeinsamen Arbeit zur&uuml;ckbehalten wollte, so w&uuml;rde das ein
+Betrag sein, der ungef&auml;hr 24-25 Proz. der Summe f&uuml;r die bezahlte
+Arbeit gleichkommt.</p>
+
+<p>Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas
+genauer anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen,
+wenn ich Ihnen sage &mdash; unter Berufung auf das, was
+ich noch erl&auml;utern will: wenn unsere Einrichtungen dazu f&uuml;hren,
+da&szlig; der Anteil der Firma an dem Ertrag der gemeinsamen Arbeit,
+abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung f&uuml;r k&uuml;nftige Lasten,
+wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken ist, was
+im Laufe des Jahres f&uuml;r die Arbeit bezahlt wurde, <em class="gesperrt">dann hei&szlig;t es:
+Bis hieher und nicht weiter!</em> Denn dann k&auml;me etwas zur
+Verteilung, was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf,
+was Kollektivbesitz ist, und das w&auml;re eine &raquo;Auspowerung&laquo; der
+Genossenschaft als solcher durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener
+<em class="gesperrt">Raubbau</em>.</p>
+
+<p>Sie sehen, da&szlig; diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen
+auch erkl&auml;ren, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem
+Punkte nicht mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgeb&uuml;hren,
+welche uns die anderen in Paris, London usw. bezahlen, die m&uuml;ssen<a class="page" name="Page_138" id ="Page_138" title="138"></a>
+an diese die dort Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort
+arbeiteten, dann m&uuml;&szlig;ten Sie von dem Ertrag Ihrer Arbeit auch
+soviel abgeben an die Stelle, wo der Ursprung dieser fortschrittlichen
+Erzeugnisse sich befindet.</p>
+
+<p>[Hier folgen einige unverst&auml;ndliche d.&nbsp;h. allzu unvollkommen
+stenographierte Ausf&uuml;hrungen.]</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Ich habe mich nun noch zu bem&uuml;hen, Ihnen einen Begriff
+davon zu geben, warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb
+darstellen, <em class="gesperrt">nicht verteilt werden d&uuml;rfen</em>. Warum ist das, was
+aus unserem Wirkungskreis hervorgeht, mit dem Gepr&auml;ge erfinderischer
+T&auml;tigkeit, einer fortschrittlichen Bet&auml;tigung und erh&ouml;hter
+Leistung ausger&uuml;stet? warum ist gerade das <em class="gesperrt">Kollektiverwerb</em>?</p>
+
+<p>Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die pers&ouml;nlich so berufen
+sind wie ich, daf&uuml;r Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen,
+<em class="gesperrt">denn ich bin 30 Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert
+entstand</em>. Ich w&uuml;nsche, da&szlig; es mir gelingen m&ouml;ge, Ihnen
+eine Idee davon beizubringen, da&szlig; dieser unantastbare Besitz, der
+Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen werden darf. Dazu
+mu&szlig; ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen Mitteilungen aus
+meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.</p>
+
+<p>Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein
+alter Freund <span class="smcap">Zeiss</span> zu mir kam &mdash; ich wohnte damals in der Neugasse &mdash; und
+mir mitteilte, da&szlig; die Tantiemen, die mir auf Grund
+getroffener Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten,
+die seit dem Jahre 1871 im wesentlichen nach meinen Angaben
+gemacht wurden, die H&ouml;he von ganzen 800 Talern erreicht h&auml;tten.
+Ich war damals ganz aus den Wolken gefallen, um so mehr als
+Herr <span class="smcap">Zeiss</span> mir sagte, da&szlig; ein gro&szlig;er Erfolg mit meinen neu berechneten
+Objektivkonstruktionen erreicht sei und da&szlig; im n&auml;chsten
+Jahre meine Tantieme noch um vieles h&ouml;her sein w&uuml;rde. Ich
+habe damals geglaubt, es h&auml;tte &raquo;ein Affe mich geleckt&laquo; &mdash; so verwundert
+war ich &uuml;ber den unerwarteten Erfolg meiner langen m&uuml;hsamen
+T&auml;tigkeit, von der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen
+Gewinn versprochen hatte.</p>
+
+<p>Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann
+sein lassen, sondern ich habe mir das als Anla&szlig; genommen, dar&uuml;ber
+nachzudenken, welchem Umst&auml;nde es wohl zuzuschreiben sei,
+da&szlig; ich f&uuml;r meine wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile
+erzielte. Und da h&auml;tte ich denn ein einf&auml;ltiger Tor, ein<a class="page" name="Page_139" id ="Page_139" title="139"></a>
+dummer Egoist sein m&uuml;ssen, wenn ich jemals auf den Gedanken
+h&auml;tte kommen sollen, da&szlig; der Vorteil mein ausschlie&szlig;liches pers&ouml;nliches
+Verdienst w&auml;re.</p>
+
+<p>Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope
+auf meine Theorie gegr&uuml;ndet war, hat die Firma <span class="smcap">Carl Zeiss</span> wenigstens
+f&uuml;r 10 Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn
+der Mehrwert daraus, wie bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz.
+w&auml;re, so w&auml;re das ein wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten
+mit der damals kleinen Optischen Werkst&auml;tte, dessen
+H&ouml;he jetzt weit &uuml;ber 1 Million betragen w&uuml;rde. Und mein alter
+Freund <span class="smcap">Zeiss</span> hat mir vollkommen zugegeben, da&szlig; es ohne diesen
+Erfolg mit ihm zu Ende gewesen w&auml;re; mit seiner gewohnten
+Ehrlichkeit hat er mir gesagt, da&szlig; er von anderen &uuml;berholt worden
+sei, und wenn es nicht gel&auml;nge, einen neuen Anlauf zu nehmen,
+so w&uuml;rde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine
+Autorit&auml;t hin kann ich nun sagen: <em class="gesperrt">von diesen 10 Millionen
+Mark Mikroskopen w&auml;ren 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt
+worden, wenn ich nicht dabei gewesen w&auml;re</em>.</p>
+
+<p>Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken
+kommen k&ouml;nnen, da&szlig; der Erfolg mein pers&ouml;nliches Verdienst sei,
+oder da&szlig; ich einen pers&ouml;nlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert
+oder auf mehr als einen bescheidenen Teil desselben h&auml;tte.
+Warum nicht? Weil au&szlig;er mir noch mehrere da waren, die mit
+dem gleichen Rechte wie ich h&auml;tten sagen k&ouml;nnen: wenn ich
+nicht dabei gewesen w&auml;re, w&auml;re der Erfolg sicher auch nicht so
+gro&szlig; gewesen. Da war zun&auml;chst unser alter <span class="smcap">L&ouml;ber</span>, der dasselbe
+von sich h&auml;tte sagen k&ouml;nnen; da war auch der alte <span class="smcap">Zeiss</span> selber.
+Ohne ihn h&auml;tte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem
+Wirken gehabt, um diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere
+waren da: eine ganze Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz
+spezifischer Bedeutung, t&uuml;chtige leistungsf&auml;hige Optiker, die ebenfalls
+von sich sagen konnten, da&szlig; sie in gleicher Weise Anteil an
+dem Aufbl&uuml;hen des Unternehmens hatten. Aber was w&auml;re das
+f&uuml;r ein Verh&auml;ltnis, wenn einer nach dem andern kommen w&uuml;rde,
+um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert einzufordern?
+Wenn Sie &uuml;ber diese eigent&uuml;mlichen Unterschiede nachdenken,
+wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann:
+ohne mich w&auml;re nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden,
+wobei es selbstverst&auml;ndlich w&auml;re, da&szlig; der von ihm reklamierte Teil
+ihm zuk&auml;me, und sich fragen, wie sollten seine Anspr&uuml;che gedeckt<a class="page" name="Page_140" id ="Page_140" title="140"></a>
+werden &mdash; so werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht
+ihm ein Anrecht zu auf das <em class="gesperrt">Ganze</em> oder auf <em class="gesperrt">Nichts</em>.</p>
+
+<p>Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs,
+da&szlig; mehrere gleichzeitig sagen k&ouml;nnen: ohne mich w&auml;re
+nichts oder doch nicht soviel da von dem tats&auml;chlich vorhandenen
+Erwerb. Dann ist dieser gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb
+nicht Eigentum einer einzelnen oder mehrerer Personen, ein Erwerb,
+den keiner in Besitz nehmen, nicht an seine Kinder vererben
+kann, sondern <em class="gesperrt">gemeinsames Besitztum</em>, das auf den
+<em class="gesperrt">Rechtsnachfolger</em> &uuml;bergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder
+Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind.</p>
+
+<p>Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit
+Bezug auf meine pers&ouml;nliche T&auml;tigkeit erw&auml;hnt habe, so haben wir
+es wiederholt erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder
+erlebt bei all den kleinen und gro&szlig;en einzelnen Fortschritten, die
+gemacht worden sind in den 70er und 80er Jahren. Wir haben es
+ferner wieder erlebt in den 90er Jahren dank der Initiative unseres
+Freundes Dr. <span class="smcap">Rudolph</span>, nach dessen Angaben die Firma in ein ganz
+neues Gebiet eintreten konnte, so da&szlig; der Gesamtwert der Jahresproduktion
+auf mehrere Millionen gewachsen ist. Aber wieder
+war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches genau
+unter dieselben Bedingungen f&auml;llt, die ich schon wiederholt angegeben
+habe. Und dasselbe wiederholt sich allw&ouml;chentlich, bei den
+kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Tr&auml;ger steten
+Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen T&auml;tigkeit finden viele
+Personen immer, fortw&auml;hrend Anregung zur L&ouml;sung neuer Aufgaben
+und au&szlig;erdem finden sie bei uns noch die <em class="gesperrt">Mittel zur
+Verwirklichung der Ideen</em>, Mittel, die sie nicht haben
+w&uuml;rden, wenn sie au&szlig;erhalb unserer leistungsf&auml;higen Werkst&auml;tte
+st&auml;nden.</p>
+
+<p>Das wird noch weiter erl&auml;utert durch die bekannte Erfahrung,
+die so viele Erfinder machen m&uuml;ssen, die nicht so vom Gl&uuml;ck beg&uuml;nstigt
+sind, da&szlig; sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen
+k&ouml;nnen mit einer gro&szlig;en Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden
+&uuml;ber 90 Proz. aller Patente &uuml;berhaupt niemals benutzt, obwohl in
+vielen gute Ideen enthalten sind; sie verfallen ganz einfach. Erst
+in 10 oder 20 Jahren werden die guten Ideen benutzt von solchen,
+die gerade Gelegenheit haben, dieselben f&uuml;r ihre Zwecke anzuwenden.
+In der Regel k&ouml;nnen die Erfinder mit ihren Gedanken
+hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit dilato<a class="page" name="Page_141" id ="Page_141" title="141"></a>rischen
+Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur
+wenige haben das Gl&uuml;ck, einen Vorteil ihrer erfinderischen T&auml;tigkeit
+zu genie&szlig;en. Das h&auml;ngt damit zusammen &mdash; und ich wei&szlig;
+das aus eigener Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat,
+es aber nicht selbst ausf&uuml;hren kann, sondern es andern anbieten
+mu&szlig;, so ist er erstens im Nachteil durch das Angebot &mdash; er verkauft
+die &raquo;Katze im Sack&laquo; &mdash; und zweitens hat er den passiven
+Widerstand derjenigen zu besiegen, welche die Ideen benutzen
+sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg gearbeitet
+haben. Diese haben ein nat&uuml;rliches Interesse daran, da&szlig; ihnen
+keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den
+Handel gelangt, was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird
+ihnen die Nahrungsquelle geschm&auml;lert. Im allgemeinen werden
+also diejenigen, welche im gro&szlig;en Ma&szlig;stabe neue Sachen einf&uuml;hren
+k&ouml;nnen, diesen theoretischen Erfindungen sehr k&uuml;hl gegen&uuml;berstehen.
+Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der gemeinsamen
+T&auml;tigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verf&uuml;gung,
+die eine sofortige Verwirklichung erm&ouml;glichen. Daher ist die
+<em class="gesperrt">Wurzel des Erfolges wesentlich gekn&uuml;pft an dieses Zusammenarbeiten</em>.
+Es werden dann aber immer mehrere da sein,
+welche sagen k&ouml;nnen: wenn ich nicht dabei gewesen w&auml;re, so
+w&auml;re der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der Erfinder allein
+vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben ebenfalls nichts.</p>
+
+<p>Das sind die Erw&auml;gungen, die ich vor vielen Jahren
+schon in unbestimmter Form angestellt habe und die mich jetzt
+auf den festen Standpunkt f&uuml;hren: Was in einer solchen Genossenschaft,
+die auf die Organisation der Arbeit gegr&uuml;ndet ist, sich als
+wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus dem <em class="gesperrt">Zusammenwirken</em> geistiger
+und technischer Arbeit, ist seinem Wesen nach <em class="gesperrt">Kollektiveigentum</em>.
+Soweit sich diese T&auml;tigkeit bei uns ausdr&uuml;ckt in der vorher benannten
+Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher dieser Ziffer
+entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.</p>
+
+<p>Das ist also die Antwort auf die grunds&auml;tzliche Frage: Was
+darf in unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit <em class="gesperrt">nicht verteilt</em>
+werden? Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben
+m&uuml;&szlig;ten als Lizenzgeb&uuml;hr, wenn sie anderw&auml;rts dieselben Erzeugnisse
+machen m&uuml;&szlig;ten; mindestens nicht die 24 Proz., die dementsprechend
+auf die j&auml;hrliche Lohn- und Gehaltszahlung entfallen. Und ich
+scheue mich nicht, ganz fest auszusprechen: <em class="gesperrt">Wenn in unseren
+Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein kommt, was</em><a class="page" name="Page_142" id ="Page_142" title="142"></a>
+<em class="gesperrt">die Tendenz oder den Erfolg hat, da&szlig; diese 24 Proz. zur
+Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer
+Firma m&uuml;&szlig;te geteert und gefedert werden, wenn sie diese
+Verteilung geschehen lie&szlig;e. </em></p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist,
+was <em class="gesperrt">nicht</em> verteilt werden darf, wie soll nun das &Uuml;brigbleibende
+unter diejenigen verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter
+die verschiedenen Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grunds&auml;tzen
+soll diese Verteilung geregelt werden?</p>
+
+<p>Unsere Lohnregelung steht grunds&auml;tzlich auf dem Boden der
+Voraussetzung einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage
+f&uuml;hrt in allem hin auf die Schwierigkeiten, welche unsere gegenw&auml;rtige
+wirtschaftliche Organisation einschlie&szlig;t, n&auml;mlich auf diese
+Widerspr&uuml;che und Anst&ouml;&szlig;igkeiten, die zum Ausdruck kommen
+in den gro&szlig;en Unterschieden bei der relativen Bewertung der Arbeit
+verschiedener Art &mdash; die darin zum Ausdruck kommen, da&szlig; die
+Arbeit eines gew&ouml;hnlichen, ungelernten Arbeiters so unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig
+niedriger angesehen ist ihrem Tageswert nach als die Arbeit
+eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit, gelernten Mannes. Und
+die Arbeit des letzteren wird wieder viel niedriger bewertet, als
+im Durchschnitt die Arbeit eines studierten Mannes. Die Frage
+der Lohnregelung f&uuml;hrt auf alle diese Schwierigkeiten und Widerw&auml;rtigkeiten.
+Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen
+Ma&szlig;stab f&uuml;r die Verteilung zu finden in der <em class="gesperrt">relativen Bewertung
+der verschiedenen Arbeitskr&auml;fte auf den verschiedenen
+Konkurrenzgebieten</em>. Im wesentlichen wird derselbe
+zu finden sein in der <em class="gesperrt">Regelung des Wettbewerbs von
+Angebot und Nachfrage</em>. Denn wir in Jena k&ouml;nnen doch die
+Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir k&ouml;nnen auf
+dem gegebenen Boden unsere Angeh&ouml;rigen <em class="gesperrt">m&ouml;glichst g&uuml;nstig</em>
+stellen, aber <em class="gesperrt">nicht andere als wirtschaftliche Normen</em> daf&uuml;r
+ma&szlig;gebend sein lassen. Wir k&ouml;nnen nicht etwa sagen, da&szlig; diejenigen,
+welche viele Kinder haben, deshalb einen h&ouml;heren Lohn
+als die &uuml;brigen haben m&uuml;ssen. Wenn wir das tun wollten, dann
+w&uuml;rden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten mit vielen
+Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder haben,
+w&uuml;rden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt
+w&uuml;rden. Bei allem Bedauern dar&uuml;ber, da&szlig; dieser allgemeine Ma&szlig;stab
+der Bewertung der einzelnen Arbeitst&auml;tigkeit auf dem Arbeits<a class="page" name="Page_143" id ="Page_143" title="143"></a>markt
+soviele unerfreuliche Seiten hat, m&uuml;ssen wir diesen Ma&szlig;stab
+doch auch bei uns durchf&uuml;hren, weil es keinen anderen gibt, der
+uns nicht hinderte, f&uuml;r die verschiedenen Arbeiten t&uuml;chtige Leute,
+die wir haben m&uuml;ssen, zu bekommen.</p>
+
+<p>Der Ma&szlig;stab bei uns mu&szlig; also sein: <em class="gesperrt">Jeder, der bei uns
+arbeitet, mu&szlig; soviel erhalten, wie er nach der Wertsch&auml;tzung
+seiner F&auml;higkeiten und seiner pers&ouml;nlichen
+Leistungsf&auml;higkeit anderw&auml;rts daf&uuml;r bekommen w&uuml;rde</em> &mdash; nicht
+soviel, wie ihm <em class="gesperrt">m&ouml;glicherweise</em>, wenn er <em class="gesperrt">Gl&uuml;ck hat</em>,
+geboten werden kann, sondern soviel, als er mit <em class="gesperrt">Wahrscheinlichkeit</em>
+anderswo erh&auml;lt, wenn er hier eben nicht bleiben will.
+Wie wenig uns das sympathisch sein mag &mdash; wir m&uuml;ssen uns
+danach einrichten, da&szlig; der Ma&szlig;stab der Bezahlung der einzelnen
+dem entnommen werden mu&szlig;, was die betreffende Art der Arbeitst&auml;tigkeit
+unter Ber&uuml;cksichtigung der pers&ouml;nlichen Bef&auml;higung ihnen
+Anspruch gibt, anderw&auml;rts, ohne Gl&uuml;ck zu haben, unter den <em class="gesperrt">gew&ouml;hnlichen
+Verh&auml;ltnissen zu erwarten</em>.</p>
+
+<p>Nun k&ouml;nnen wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen
+Regelung <em class="gesperrt">m&ouml;glichst allen mehr zu geben</em>, als sie
+anderw&auml;rts erhalten, weil sie unserer Genossenschaft angeh&ouml;ren.
+Das gibt uns dann die Sicherung, da&szlig; wir hinsichtlich aller Arbeiter
+nicht nur die <em class="gesperrt">gleichen</em> Chancen haben wie andere Unternehmer,
+sondern sogar noch etwas <em class="gesperrt">g&uuml;nstigere</em> &mdash; eben weil wir besser
+bezahlen. Wir k&ouml;nnen dann aber auch weiter mit Sicherheit darauf
+rechnen, f&uuml;r <em class="gesperrt">alle Arbeitskategorien t&uuml;chtige Kr&auml;fte zu
+haben</em>.</p>
+
+<p>Das sind die allgemeinen Regeln. Wir k&ouml;nnen daraufhin abwehren
+jede Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist
+es doch, da&szlig; ein Mann, der f&uuml;nf Kinder hat, f&uuml;r 24 M. im Zeitlohn
+arbeiten mu&szlig;! Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt;
+f&uuml;r uns kann sie aber keine Richtschnur sein. Ob es dem
+Betreffenden schwer oder leicht sein wird &mdash; er mu&szlig; diese Verh&auml;ltnisse
+so gut wie wir mit in den Kauf nehmen und er kann
+von uns nicht eine h&ouml;here Bezahlung verlangen, als er auch
+anderw&auml;rts erhalten w&uuml;rde. Wir m&uuml;ssen die Welt nehmen, wie
+sie ist, und k&ouml;nnen f&uuml;r ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht
+werden.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchg&auml;ngig
+ist, kommt f&uuml;r uns noch eine besondere Frage zur Er&ouml;rterung,<a class="page" name="Page_144" id ="Page_144" title="144"></a>
+n&auml;mlich die Frage des <em class="gesperrt">Verh&auml;ltnisses, in welchem die Zeitarbeit
+zu der Akkordarbeit steht</em>. Das f&uuml;hrt mich auf den
+Punkt, der Veranlassung zu der heutigen Versammlung gewesen ist.</p>
+
+<p>In unserem Betriebe zerf&auml;llt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen,
+in eine kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet &mdash; dazu geh&ouml;ren
+die Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern
+im Zeitlohn &mdash; und in eine gr&ouml;&szlig;ere Gruppe, die im Akkord arbeiten,
+und denen durch die St&uuml;ckarbeit die M&ouml;glichkeit geboten ist, in
+derselben Zeit mehr zu verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die
+Frage ist nun: <em class="gesperrt">nach welcher Richtschnur soll das Verh&auml;ltnis
+des Arbeitsertrages bei sonst gleicher T&auml;tigkeit
+im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?</em> Wir sind leider
+zu sp&auml;t aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine
+Regelung dieses Verh&auml;ltnisses f&uuml;r uns hat. Es sind Abnormit&auml;ten
+entstanden, die jetzt korrigiert und beseitigt werden m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Welches sind die Grunds&auml;tze, welche meiner Meinung nach
+anerkannt werden m&uuml;ssen? Es steht ganz fest, da&szlig; die Besch&auml;ftigung
+in St&uuml;ckarbeit f&uuml;r <em class="gesperrt">den Unternehmer wie f&uuml;r den Arbeiter</em>,
+also f&uuml;r beide Teile, <em class="gesperrt">vorteilhafter</em> ist und <em class="gesperrt">nicht mi&szlig;br&auml;uchlich
+zu sein braucht</em>. F&uuml;r den Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter,
+weil unter diesem System mit denselben Mitteln und denselben
+Personen mehr geleistet wird, als bei Einf&uuml;hrung des Zeitlohnes &mdash; und
+f&uuml;r die Beteiligten deshalb, weil sie die M&ouml;glichkeit
+haben, <em class="gesperrt">wenn die Einrichtungen danach sind, mit m&auml;&szlig;iger
+Mehranspannung</em> der Kr&auml;fte eine entsprechend h&ouml;here Leistung
+und einen <em class="gesperrt">Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen</em>.</p>
+
+<p>Wenn ich sage: &raquo;die Einrichtungen m&uuml;ssen danach sein&laquo;, so
+hat das seinen guten Grund; denn ich will nicht haben, da&szlig; man
+sagen kann: &raquo;Akkordarbeit ist Mordarbeit!&laquo; Das setzt also voraus,
+da&szlig; die Einrichtungen so beschaffen sein m&uuml;ssen, da&szlig; sie wirklich
+einen Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegen&uuml;ber dem Zeitlohn
+sichern.</p>
+
+<p>Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach
+darauf hinaus, die Akkordarbeit so zu regeln, da&szlig; jeder Neueintretende
+die bestimmte Aussicht hat, mit gew&ouml;hnlicher Anspannung
+seiner Kr&auml;fte durch gr&ouml;&szlig;ere &Ouml;konomie der Zeit, durch gr&ouml;&szlig;ere
+Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr zu verdienen, als wenn er
+die Arbeit im Zeitlohn verrichten m&uuml;&szlig;te. Das mu&szlig; also im Prinzip
+anerkannt werden, da&szlig; es immer so sein mu&szlig;. Die Frage ist nur
+die nach dem &raquo;Mehr&laquo; oder &raquo;Minder&laquo;. Wenn der Betreffende wirklich<a class="page" name="Page_145" id ="Page_145" title="145"></a>
+nach der Mehranstrengung seiner Kr&auml;fte mehr verdienen soll &mdash; wie
+mu&szlig; man dann den Akkordertrag regeln im Verh&auml;ltnis zu einer
+gleich langen Zeitarbeit? Dar&uuml;ber k&ouml;nnen die Meinungen sehr
+auseinandergehen und es kann auch nur auf Grund einer gewissen
+Sch&auml;tzung eine Norm gefunden werden.</p>
+
+<p>Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gew&ouml;hnt,
+da&szlig; man anzunehmen hat, da&szlig;, wenn jemand gleichartige
+Arbeit im Zeitlohn macht, der Antrieb zur Arbeit ein geringerer
+ist, und da&szlig; ein <em class="gesperrt">Akkordarbeiter ohne besondere Anstrengung
+es dahin bringt, in f&uuml;nf Tagen soviel fertig zu
+machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen</em>. Ich
+w&uuml;rde das jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung
+der Zeit erreicht zu haben, ohne da&szlig; man von ihm w&auml;hrend
+der Zeitlohnarbeit sagen kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt:
+Ich bringe unter den gleichen Bedingungen in vier Tagen soviel
+fertig als ein anderer im Zeitlohn in sechs Tagen, so w&uuml;rde ich
+ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist einer von denen,
+auf welche das Wort &raquo;Akkordarbeit ist Mordarbeit&laquo; Anwendung
+findet &mdash; Du l&auml;&szlig;t dich verleiten, Deinen K&ouml;rper ungeb&uuml;hrlich zu
+schinden und dem k&ouml;nnen wir nicht Vorschub leisten &mdash; oder Du
+meinst, wenn Du im Zeitlohn arbeitest, d&uuml;rftest Du nach Belieben
+faulenzen! Das wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn
+wenn einer im Zeitlohn arbeitet, ist er <em class="gesperrt">auch</em> verpflichtet, angemessen
+und geb&uuml;hrend flei&szlig;ig zu sein, da wir zum <em class="gesperrt">Vergn&uuml;gen
+niemand</em> in die Werkstatt stellen. Zu dieser Bet&auml;tigung im Zeitlohn
+geh&ouml;rt ebenfalls geb&uuml;hrender Flei&szlig; und pflichtm&auml;&szlig;ige Erf&uuml;llung
+des Arbeitsvertrages.</p>
+
+<p>Zwischen dieser Bet&auml;tigung im Zeitlohn, dem Pflichtm&auml;&szlig;igen,
+und im Akkordlohn, der Mehrleistung, mu&szlig; irgend ein Verh&auml;ltnis
+sein und ich bin der Meinung, da&szlig; man das einigerma&szlig;en richtig
+sch&auml;tzen wird im g&uuml;nstigen Sinne f&uuml;r den Arbeitenden, wenn man
+sagt: es mu&szlig; einer, wenn er <em class="gesperrt">im Akkord</em> arbeitet, <em class="gesperrt">mindestens
+20 Proz. mehr verdienen k&ouml;nnen</em>, als wenn er unter sonst
+gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten mu&szlig;. Aber
+nun wohl gemerkt: <em class="gesperrt">20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm
+geben m&uuml;&szlig;te, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im
+Zeitlohn zu leisten h&auml;tte</em>.</p>
+
+<p>In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die
+Quelle von manchen Mi&szlig;verh&auml;ltnissen und Mi&szlig;verst&auml;ndnissen. Es
+ist offenbar, da&szlig; auf meine &Auml;u&szlig;erungen hin angenommen worden<a class="page" name="Page_146" id ="Page_146" title="146"></a>
+ist, da&szlig; dabei gemeint sei, jeder m&uuml;&szlig;te sich einen Abzug bis zu
+20 Proz. &Uuml;berverdienst <em class="gesperrt">von seinem Wochenlohn</em> gefallen lassen.
+Wir k&ouml;nnen nicht f&uuml;r alle unsere Leute den Wochenlohn auf die
+H&ouml;he ihres tats&auml;chlichen Verdienstes stellen und zwar nicht im
+Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes f&uuml;r unseren
+Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Ma&szlig;stab f&uuml;r die Arbeitslosenversicherung
+d.&nbsp;h. f&uuml;r diejenige Zeit, in welcher einer nicht arbeitet,
+sondern spazieren geht oder gehen mu&szlig;; der Wochenlohn
+liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu
+Grunde. Alle diese Umst&auml;nde veranlassen uns zu einer gewissen
+<em class="gesperrt">Zur&uuml;ckhaltung</em> bez&uuml;glich dessen, was wir als Wochenlohn gew&auml;hren
+und zwar nach den Bestimmungen des Statuts als einen
+<em class="gesperrt">unwiderruflichen</em>. Wenn wir Leuten Gelegenheit geben k&ouml;nnen,
+eine erheblich h&ouml;here Einnahme durch die Akkordarbeit zu haben,
+so m&uuml;ssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn sie mit einem
+relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt werden.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen
+in dieser Er&ouml;rterung &uuml;ber die Grunds&auml;tze der Lohnregelung in
+unserem Betrieb:</p>
+
+<p>1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit,
+der seinem Wesen nach <em class="gesperrt">unverteilbar</em> ist, der in guten Zeiten
+der Verteilung entzogen werden und als <em class="gesperrt">Kollektivgewinn der Genossenschaft
+verbleiben</em> mu&szlig;, damit diese die Leistungen erf&uuml;llen
+kann, die ihr aufgegeben sind, damit sie zusetzen kann in
+schlechten Zeiten, damit sie zweitens kreditf&auml;hig bleibt gegen&uuml;ber
+wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht abh&auml;ngig ist von Dividenden,
+und drittens, da&szlig; sie diejenigen Verpflichtungen erf&uuml;llen
+kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.</p>
+
+<p>Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe,
+umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu
+24-25 Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von
+etwa 9 Proz., welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich
+nur ein &Auml;quivalent sind f&uuml;r den gew&ouml;hnlichen Unternehmergewinn,
+den wir zur&uuml;ckhalten zur Deckung unserer Verpflichtungen
+f&uuml;r Pension und Abgang.</p>
+
+<p>2. Die <em class="gesperrt">Norm f&uuml;r das Teilungsverh&auml;ltnis</em>, welches zwischen
+den einzelnen Personengruppen und den einzelnen zustande zu
+kommen hat, mu&szlig; sich richten nach dem <em class="gesperrt">Marktwert</em> der verschiedenen
+Arbeiterkategorien unter Ber&uuml;cksichtigung der pers&ouml;nlichen
+Leistungsf&auml;higkeit des einzelnen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_147" id ="Page_147" title="147"></a>3. Es ist notwendig, das <em class="gesperrt">Verh&auml;ltnis zwischen dem Ertrag
+von Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit</em>
+vern&uuml;nftig und gerecht zu regeln, so da&szlig; denen, die in Akkordarbeit
+stehen, der angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert
+wird &mdash; aber nicht unter unbilliger Benachteilung derjenigen, die
+keine Gelegenheit haben, im Akkord zu arbeiten.</p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<p class="center">(Pause.)</p>
+<p>&nbsp;</p>
+
+<p>Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit
+zu schenken; zun&auml;chst um Ihnen die Tabellen etwas
+zu erl&auml;utern, in denen wir die wesentlichsten Zahlen unseres Gesch&auml;ftsgangs
+und unserer Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung
+des Arbeitsertrages zusammengestellt haben<a name="FNanchor_29_29" id="FNanchor_29_29"></a><a href="#Footnote_29_29" class="fnanchor">[29]</a>.</p>
+
+<p>Sie sehen aus diesen Ziffern, da&szlig; wir in den letzten drei
+Jahren eine wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen
+gehabt haben; die Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital
+ist entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und
+Gehaltkonto hat ebenfalls best&auml;ndig zugenommen; die darunter
+stehenden Ziffern zeigen Ihnen weiter, da&szlig; auch eine Zunahme des
+Durchschnitts-Arbeitseinkommens stattgefunden hat, jedenfalls gegen&uuml;ber
+dem, was im Gesch&auml;ftsjahre 1894/95 bestanden hat. Auch das
+laufende Gesch&auml;ftsjahr kann mit dem Pr&auml;dikat &raquo;gut&laquo; bezeichnet werden;
+Es waren mehrere Jahre vorangegangen, in denen ein verminderter
+Gesch&auml;ftsgang eingetreten war, und wo wir, sollte der Betrieb nicht
+erheblich eingeschr&auml;nkt werden, auf Vorrat arbeiten mu&szlig;ten. Mit
+dem Jahre 1894/95 war f&uuml;r uns diese absteigende Konjunktur
+&uuml;berwunden; anderw&auml;rts ist sie noch viel h&auml;rter empfunden worden.
+Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei t&auml;glich 9st&uuml;ndiger
+Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht
+verkaufen konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben
+wir einen besonders guten Gesch&auml;ftsgang gehabt. Das bedeutete
+f&uuml;r uns, da&szlig; wir Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter
+dem Antrieb einer Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere
+Auftr&auml;ge nicht in dem gew&uuml;nschten Tempo erledigen k&ouml;nnen.
+Diese besonders guten Gesch&auml;ftsjahre hatten nat&uuml;rlich zur Folge,
+da&szlig; die Mehrleistung auch eine gr&ouml;&szlig;ere Quote des Reingewinns
+herbeif&uuml;hrte.</p>
+
+<p>Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, k&ouml;nnen
+Sie ersehen, wie hoch die allgemeinen Unkosten sein m&uuml;ssen.<a class="page" name="Page_148" id ="Page_148" title="148"></a>
+Diese allgemeinen Unkosten bleiben dieselben bis auf Material
+und Arbeitslohn, die infolgedessen einen besonders hohen Anteil
+am [d.&nbsp;h. Einflu&szlig; auf den] Reingewinn haben. So in sehr guten
+Gesch&auml;ftsjahren. Ein schlechtes Gesch&auml;ftsjahr w&auml;re f&uuml;r uns ein
+solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden arbeiten und <em class="gesperrt">mehr</em>
+leisten, als wir verkaufen k&ouml;nnen, also Vorr&auml;te ansammeln m&uuml;&szlig;ten,
+und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschr&auml;nkt werden m&uuml;&szlig;te.</p>
+
+<p>Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Gesch&auml;ftsjahre
+hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von
+3 und 8 anscheinend einen R&uuml;ckgang verzeichnen in dem durchschnittlichen
+Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar
+nichts; es dr&uuml;ckt nur aus, da&szlig; in diesen Jahren sehr viele junge
+Leute hinzugetreten sind, die nur einen Wochenlohn von 5-6 M.
+haben, die aber doch als Personen z&auml;hlen und in der Division die
+Ziffern herunterdr&uuml;cken. Das Resultat ist, da&szlig;, wenn wir den
+Durchschnitt der beiden letzten Gesch&auml;ftsjahre vergleichen mit dem
+vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der
+Arbeiter &uuml;ber 24 Jahre, deren Anzahl 393 betr&auml;gt, eine Steigerung
+von 170-180 M. j&auml;hrlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen
+Ziffern, die hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen,
+welche im letzten Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz.
+(5 Proz. sind ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich
+eine durchschnittliche Steigerung des Jahreseinkommens gegen das
+erste Jahr von 180 M. Dabei mu&szlig; ber&uuml;cksichtigt werden, da&szlig; in
+den beiden letzten Jahren 2 und 7 Arbeitstage, welche an Urlaub
+gew&auml;hrt wurden, mit bezahlt wurden, was in den fr&uuml;heren Jahren
+nicht geschehen ist.</p>
+
+<p>Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro
+Jahr summiert sich bei den 400 Personen, welche daran Anteil
+hatten, auf &uuml;ber 70000&nbsp;M., d.&nbsp;h. in dem letzten Gesch&auml;ftsjahre sind
+an unsere erwachsenen Arbeiter 70000&nbsp;M. an Lohn mehr ausgezahlt
+worden, als nach dem Durchschnittssatz des guten Gesch&auml;ftsjahres
+1894/95. Daraus geht hervor, da&szlig; eine merkliche Steigerung
+des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten ist, und wir
+erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine Hebung
+der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft.</p>
+
+<p>Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das
+Kennzeichen, da&szlig; ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt
+darin, <em class="gesperrt">da&szlig; unsere Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet,
+wie es sein sollte</em>. Unsere Gewinnbeteiligung hat in diesem<a class="page" name="Page_149" id ="Page_149" title="149"></a>
+Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen, w&auml;hrend wir im vorigen
+Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was wir erwarten
+konnten, h&auml;tte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen m&uuml;ssen.
+Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, da&szlig; sie uns nicht
+40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten.</p>
+
+<p>Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten?
+An sich k&ouml;nnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag
+der Arbeitsleistung sich erh&ouml;ht durch Mehrzahlung im Laufe des
+Jahres oder durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der
+Umstand, da&szlig; die Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns
+darauf hingewiesen, da&szlig; <em class="gesperrt">irgend etwas nicht in Ordnung</em> ist.
+Nun hat aber unsere Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten
+Zweck in unserem Lohnsystem. Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages,
+auf den jeder in einem guten Gesch&auml;ftsjahre Anspruch
+hat, in der Form einer vom Gesch&auml;ftsgang abh&auml;ngig gemachten
+Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein zweifellos gutes
+Gesch&auml;ftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig gering ist,
+so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen unseren
+Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine
+Gratifikation gew&auml;hren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern
+nur einen Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch
+haben, in dieser Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der
+Form eines entsprechend erh&ouml;hten Wochenlohnes, der nach unserem
+Statut dauernd und unwiderruflich ist, gew&auml;hren k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Ein Betrieb, der seine L&ouml;hne beliebig festsetzen kann, vermag
+dieselben bei intensiver Arbeit und erh&ouml;htem Gewinn entsprechend
+zu erh&ouml;hen, bei schlechtem Gesch&auml;ftsgang aber auch
+wieder herabzusetzen. In unserem Betrieb aber ist dies nicht
+m&ouml;glich, weil, wie ich schon gesagt habe, <em class="gesperrt">unsere L&ouml;hne unwiderruflich
+sind</em>. W&uuml;rden wir z.&nbsp;B. in einem guten Gesch&auml;ftsjahr
+die L&ouml;hne erh&ouml;hen, so m&uuml;&szlig;ten sie in den folgenden mittelm&auml;&szlig;igen
+oder schlechten Gesch&auml;ftsjahren in der gleichen H&ouml;he
+fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch
+die <em class="gesperrt">Gewinnbeteiligung</em>. In diesem Jahre ist aber in Form von
+Lohn und Gehalt ein gr&ouml;&szlig;erer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich
+recht und richtig war, und es h&auml;tte ein gr&ouml;&szlig;erer Teil auf die
+Nachzahlung in Form der Gewinnbeteiligung fallen m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Wie kommt es, da&szlig; dieser Umstand erst in diesem Jahre in
+die Erscheinung getreten ist? Unsere anf&auml;ngliche Sch&auml;tzung von
+8 Proz. war ziemlich richtig auf Grund der Bilanz und der Norm,<a class="page" name="Page_150" id ="Page_150" title="150"></a>
+die schon in Anwendung gekommen ist. Die Erkl&auml;rung ist darin
+gegeben: es ist im vorigen Jahre ein Umstand nicht zum Bewu&szlig;tsein
+gekommen, der eine wesentliche Entscheidung bewirkt hat.
+Das Jahr 1895/96 hat noch unter den Nachwirkungen des fr&uuml;heren
+schlechten Gesch&auml;ftsganges gestanden und zwar dadurch, da&szlig; noch
+Vorr&auml;te vorhanden waren, die erst in diesem Jahre verkauft wurden.
+Infolgedessen sind die Verkaufsziffern h&ouml;her geworden als sie gewesen
+w&auml;ren, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist,
+Absatz gefunden h&auml;tte. Demzufolge war auch der Reingewinn
+ein bedeutend h&ouml;herer, aber nicht auf nat&uuml;rliche Weise. Da dieser
+Umstand nicht bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewu&szlig;tsein
+gebracht, da&szlig; eigentlich nur scheinbar ein normales Verh&auml;ltnis
+vorhanden war, dazu angetan, schon im n&auml;chsten Jahre unsere Einrichtung
+der Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.</p>
+
+<p>Nun hat nachgeforscht werden m&uuml;ssen nach den Ursachen
+dieser auff&auml;lligen Erscheinung. Da haben wir uns &uuml;berlegen
+m&uuml;ssen, inwieweit denn nun die durch diese Ziffern gekennzeichnete
+Lage unserer Betriebe den Anforderungen entspricht, welche
+nach den voraufgegangenen Erl&auml;uterungen der Normen und Grunds&auml;tze
+als Ma&szlig;stab f&uuml;r unsere Betriebe zu gelten haben. &mdash;</p>
+
+<p>[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so
+unvollst&auml;ndig, da&szlig; es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] &mdash;</p>
+
+<p>nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der
+Arbeit, also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar
+gekennzeichnet habe.</p>
+
+<p>Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn
+unsere Einrichtungen nicht modifiziert werden, so w&uuml;rde im folgenden
+Jahre &uuml;berhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden
+k&ouml;nnen. Der Anteil der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also
+auf 20 Proz. statt auf etwa 24 oder 25 Proz. Die allgemeine
+Konsequenz aus diesem ist, da&szlig; wir auf diese Prozente nicht kommen,
+als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt sich ganz allgemein, da&szlig;
+wir bei einem guten Gesch&auml;ftsgang schon angekommen sind an
+der Grenze, wo es hei&szlig;t: bis hierher und nicht weiter, hinsichtlich
+der Verteilung des Arbeitsertrags.</p>
+
+<p>Es folgt daraus, da&szlig; wir in dem Bem&uuml;hen, die wirtschaftliche
+Lage unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen
+k&ouml;nnen, solange nicht die Verh&auml;ltnisse auch anderw&auml;rts ge&auml;ndert
+werden &mdash; sonst k&auml;me es hinaus auf eine Verteilung dessen, was
+im Sinne meiner vorherigen Erkl&auml;rungen in guten Gesch&auml;ftsjahren<a class="page" name="Page_151" id ="Page_151" title="151"></a>
+nicht verteilt werden darf. Wir k&ouml;nnen unsere Arbeitszeit nicht
+weiter verk&uuml;rzen, solange zu zwei Dritteilen oder mehr der anderen
+Betriebe auf demselben Industriegebiete noch 10 oder 12 Stunden
+gearbeitet wird<a name="FNanchor_30_30" id="FNanchor_30_30"></a><a href="#Footnote_30_30" class="fnanchor">[30]</a>. Wir k&ouml;nnen nicht weitere Erleichterungen gew&auml;hren,
+auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach seinen jetzigen
+Normen nicht erh&ouml;hen, solange anderw&auml;rts die Akkordarbeit ungebunden
+ist, als sie nicht geregelt ist durch die Forderung des
+entsprechenden Mehrertrages. Wir k&ouml;nnen andere Erleichterungen
+nicht eintreten lassen, solange es anderw&auml;rts m&ouml;glich ist, durch
+die Lehrlingsz&uuml;chterei billige Arbeitskr&auml;fte zu erlangen und dadurch
+den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir k&ouml;nnen den
+Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die H&ouml;he
+steigern, nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen
+Organisation der Arbeit herr&uuml;hrt. Alles das h&auml;ngt ab von dem
+Angebot &auml;hnlicher Arbeit aus anderen Betrieben. Solange andere
+billiger arbeiten als wir, k&ouml;nnen wir nicht steigern. Wir k&ouml;nnen
+aber auch nicht versuchen, den Mehrwert unserer Erzeugnisse
+h&ouml;her als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir w&uuml;rden dann gar
+bald die Erfahrung machen, da&szlig; die Abnehmer sich mit minderwertiger
+Ware begn&uuml;gen. Wir m&uuml;ssen damit zufrieden sein, wenn
+wir unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen H&ouml;he von
+10 Proz. halten k&ouml;nnen, <em class="gesperrt">weil wir uns mitten im allgemeinen
+Wettbewerb befinden und nicht auf einer Insel im indischen
+Ozean</em>, die vielleicht jede Konkurrenz unm&ouml;glich machte.
+<em class="gesperrt">Wir sind mit dem, was wir leisten, unter solchen Gesichtspunkten
+an der Grenze der M&ouml;glichkeit angekommen, die
+wir ohne ernste Gefahr nicht &uuml;berschreiten k&ouml;nnen.</em></p>
+
+<p>Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, da&szlig; trotz eines
+sehr guten Gesch&auml;ftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete
+und folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so da&szlig; sich
+darin zweifellos eine Quelle vieler Abnormit&auml;ten herausstellte,
+<em class="gesperrt">namentlich aber ein Mi&szlig;verh&auml;ltnis in der Bezahlung der
+Akkordarbeit zur Zeitarbeit</em>.</p>
+
+<p>Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug<a name="FNanchor_31_31" id="FNanchor_31_31"></a><a href="#Footnote_31_31" class="fnanchor">[31]</a>,
+um ziffernm&auml;&szlig;ig nachweisen zu k&ouml;nnen, da&szlig; der gr&ouml;&szlig;ere Teil
+dieser Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden
+n&auml;chsten Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen
+kommt, welche mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu<a class="page" name="Page_152" id ="Page_152" title="152"></a>
+arbeiten. Welches der Akkord&uuml;berverdienst gewesen ist bezw. der
+Akkordabschlag, k&ouml;nnen wir nur in einzelnen Gruppen feststellen,
+aber nicht als vergleichbaren Durchschnitt f&uuml;r den ganzen Betrieb.
+F&uuml;r einzelne Gruppen ist auch festgestellt worden, da&szlig; im Durchschnitt
+der Mehrertrag der Akkordarbeit gegen&uuml;ber den Wochenl&ouml;hnen
+ganz au&szlig;erordentlich hohe Prozente erreicht hat, in manchen
+z.&nbsp;B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz. Vollkommen
+zugeben will ich, da&szlig; dabei Wochenl&ouml;hne zugrunde gelegt
+sind, bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden
+kann, da&szlig; sie dauernd zu denselben arbeiten; <em class="gesperrt">nicht abzuleugnen
+ist indes, da&szlig; in dem bestehenden Verh&auml;ltnis eine unbillige
+Bevorzugung der Akkordarbeit gegen&uuml;ber der Lohnarbeit
+hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag besteht</em>. Dieser
+Anteil geht erheblich &uuml;ber das hinaus, was die Akkordarbeiter
+ihrer Anstrengung gem&auml;&szlig; wirklich mehr verdienen d&uuml;rften.</p>
+
+<p>Es ist ein ganz anderes Verh&auml;ltnis als das von 5 zu 6, welches
+ich vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht
+unsere Wochenl&ouml;hne, sondern andere Zeitl&ouml;hne zugrunde legen
+w&uuml;rden, die man sch&auml;tzungsweise anerkennen k&ouml;nnte; solche L&ouml;hne,
+die unsere Arbeiter in unseren Betrieben festhalten w&uuml;rden, wenn
+sie dieselben dauernd erhielten. Das f&uuml;hrt zu der Folgerung, da&szlig;
+<em class="gesperrt">in diesem System etwas ge&auml;ndert werden mu&szlig;</em>. Die praktischen
+Konsequenzen machen sich jetzt schon bei uns auf allerlei
+Art bemerkbar. <em class="gesperrt">Es findet sich bald niemand mehr, der
+ohne Maulh&auml;ngen Zeitarbeit leisten will.</em> Gar bald wird
+auch niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst
+Werkmeister zu werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden
+k&ouml;nnte, wie als einfacher Akkordarbeiter.</p>
+
+<p>Wenn das so bleibt und unsere festen L&ouml;hne stark in die
+H&ouml;he getrieben w&uuml;rden, so w&uuml;rde das zur Folge haben, da&szlig; im
+n&auml;chsten Jahre von einer Gewinnbeteiligung &uuml;berhaupt nicht die
+Rede sein k&ouml;nnte, ja, da&szlig; sogar der Anteil der Firma unter den
+Satz herunterginge, auf den sie in guten Jahren halten mu&szlig;. Wir
+k&ouml;nnen also nicht auf diese Weise die Ausgleichung bewirken,
+deshalb mu&szlig; es auf andere und zwar <em class="gesperrt">in der Weise geschehen,
+da&szlig; wir diese nicht gerechtfertigten Vorz&uuml;ge der Akkordarbeit,
+welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht
+haben, in der angemessensten und schonendsten
+Art r&uuml;ckg&auml;ngig machen</em>. Das ist der Gesichtspunkt der von
+uns ausgesprochenen Absicht: da&szlig; wir die Vorteile der Akkord<a class="page" name="Page_153" id ="Page_153" title="153"></a>arbeit
+etwas einschr&auml;nken werden, weil sie eine unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige
+Beg&uuml;nstigung bedeuten gegen&uuml;ber denjenigen, welche im Zeitlohn
+arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit bieten
+k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Ich glaube, mit dieser Erkl&auml;rung die ganzen Mi&szlig;verst&auml;ndnisse
+beseitigt zu haben.</p>
+
+<p>Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Ma&szlig;e ist
+eine Reduktion n&ouml;tig, und wie soll diese ausgef&uuml;hrt werden, zur
+Beantwortung &uuml;brig. Das Ma&szlig; dessen, was wir brauchen, ist gegeben
+dadurch, da&szlig; in guten Zeiten eine angemessene Quote verbleibt
+als Nachtragszahlung in Form der Gewinnbeteiligung. Diese
+Quote mu&szlig;, wenn sie ihren Zweck erf&uuml;llt, in guten Jahren wenigstens
+8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten Lohn- und
+Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese H&ouml;he nicht und findet
+nur der kleinste Nachla&szlig; statt, so ist das ein Zeichen daf&uuml;r, da&szlig;
+mehr als zul&auml;ssig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden
+die Ausgleichung nicht bewirken k&ouml;nnen durch Erh&ouml;hung des
+Zeitlohns, sondern durch K&uuml;rzung des Akkordlohns, um im n&auml;chsten
+Jahre statt 4 Proz. wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu k&ouml;nnen bei
+gleich gutem Gesch&auml;ftsgang. Nach unseren &Uuml;berschl&auml;gen macht
+es sich n&ouml;tig, die Akkords&auml;tze um etwa 12 Proz. zu verk&uuml;rzen;
+einzelne, welche besonders beg&uuml;nstigt sind, m&uuml;ssen sich auch
+15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter Ber&uuml;cksichtigung, da&szlig;
+sie am Schlu&szlig; des Jahres, wenn der Gesch&auml;ftsgang ein g&uuml;nstiger
+ist, 8-9 Proz. zur&uuml;ckerhalten. Daf&uuml;r k&ouml;nnen wir nat&uuml;rlich keine
+Garantie leisten, denn es ist auch m&ouml;glich, da&szlig; je nach dem Gesch&auml;ftsgang
+nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.</p>
+
+<p>Wir wollen nun, da&szlig; eine diesen Zwecken entsprechende
+Neuregelung der Akkords&auml;tze herbeigef&uuml;hrt wird. Ich mu&szlig; Ihnen
+offen sagen, es w&uuml;rde mir sehr unliebsam sein, wenn man behaupten
+wollte, da&szlig; die K&uuml;rzung der Akkords&auml;tze auf Rechnung
+der Arbeiter der Firma zugute k&auml;me. <em class="gesperrt">Die Firma hat davon
+keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe
+etwas abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten
+Arbeiterschaft wieder zugute.</em> Ich sage das ausdr&uuml;cklich,
+weil unsere gesch&auml;ftliche Situation nicht eine solche ist, da&szlig; eine
+empfindliche Herabsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
+stattfinden m&uuml;&szlig;te. Wir haben ein Interesse daran, da&szlig; diese Bedingungen
+auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine Herabsetzung
+w&auml;re erst zu bef&uuml;rchten, wenn der Gesch&auml;ftsgang sich<a class="page" name="Page_154" id ="Page_154" title="154"></a>
+bedeutend verschlechterte. Gerade <em class="gesperrt">weil</em> keine Zwangslage vorhanden
+ist, m&uuml;&szlig;ten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert
+werden, zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu
+bringen. Die Einrichtungen lassen sich so modifizieren, da&szlig; die
+Firma auf jeden Vorteil verzichten mu&szlig;.</p>
+
+<p>Das ist also der Grundsatz. F&uuml;r die Ausf&uuml;hrung desselben
+bleibt gar nichts anderes &uuml;brig, als die jetzigen Akkords&auml;tze zum
+Ausgangspunkt zu nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverst&auml;ndlich
+unter Ber&uuml;cksichtigung der besonderen Verh&auml;ltnisse der
+einzelnen Gruppen. Es wird zugrunde gelegt werden der Verdienst
+im Zeitlohn, und die Akkords&auml;tze werden so geregelt werden,
+da&szlig; unter den von mir schon n&auml;her bezeichneten Umst&auml;nden ein
+Mehrverdienst von 20 Proz. gegen&uuml;ber dem Zeitlohn erreicht
+werden kann. F&uuml;r dieses Jahr w&uuml;rde also ein Betrag von 60 000
+Mk. zu erreichen sein, und das w&uuml;rde zur Folge haben, da&szlig; unsere
+Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen
+wird uns vorbehalten bleiben m&uuml;ssen, da dies zur Vermeidung von
+H&auml;rten in einzelnen Gruppen geboten ist.</p>
+
+<p>Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht
+werden sollen, uninteressiert. Wir h&auml;tten als Vertreter der
+Firma gar kein Interesse, uns einzumischen in diese Regelung.
+Wir haben auch gar nichts dagegen, wenn Sie versuchen wollen,
+diese Frage auf dem Wege der Verhandlung unter einander auszumachen.
+Es w&uuml;rden da allerdings sehr komplizierte Sachen auszugleichen
+sein, und es m&uuml;&szlig;ten dabei haupts&auml;chlich drei Bedingungen
+erf&uuml;llt werden: Erstens, die Diskussionen d&uuml;rfen nicht w&auml;hrend der
+Arbeitszeit gef&uuml;hrt werden; zweitens, die Diskussionen m&uuml;ssen ruhig
+und sachlich gef&uuml;hrt werden, damit der &raquo;Landfrieden&laquo; nicht gest&ouml;rt
+wird, und drittens m&uuml;&szlig;te bis zum neuen Jahre eine provisorische
+Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht, getroffen werden.</p>
+
+<p>Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, &uuml;berlassen
+wir Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu.
+Wenn die Bedingungen erf&uuml;llt werden, und es zu einer Verst&auml;ndigung
+und besseren Regelung der inneren Zust&auml;nde kommt, so
+ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel aber nicht auf dem
+Wege einer Verst&auml;ndigung zu erreichen sein, da nun einmal ein
+Streit dieser Art nicht mit F&auml;usten, sondern mit Gr&uuml;nden ausgefochten
+wird. Deshalb mu&szlig; eine unparteiische Instanz herangezogen
+werden. Wenn Streit entsteht, w&uuml;rden wir dazu Stellung nehmen
+m&uuml;ssen. Sie m&uuml;ssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden.
+Es gereicht mir zu einiger Genugtuung, da&szlig; unsere Einrichtungen<a class="page" name="Page_155" id ="Page_155" title="155"></a>
+derart getroffen worden sind, da&szlig; die <em class="gesperrt">erforderlichen Unparteiischen
+existieren</em>. Es sind das bei uns drei, wenn ich Schott
+nicht mitz&auml;hle, welche alle die Qualifikation daf&uuml;r haben, vor allem
+die n&ouml;tige Sachkenntnis besitzen, um den Ma&szlig;stab f&uuml;r die Sch&auml;tzung
+des relativen Wertes der verschiedenen Arbeitskategorien anlegen
+zu k&ouml;nnen. Sie eignen sich aber noch ganz besonders dadurch,
+weil sie kein Interesse daran haben, da&szlig; eine Gewinnbeteiligung
+herauskommt. <em class="gesperrt">Diese drei sind die Mitglieder der Gesch&auml;ftsleitung</em>.
+Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen, so
+werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein gl&uuml;ckliches
+ist, ein Schiedsgericht brauchen. Da k&ouml;nnen Sie dann zur Gesch&auml;ftsleitung
+gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch f&auml;llt.</p>
+
+<p>Weil ich eben nicht annehmen kann, da&szlig; Sie die gew&uuml;nschte
+Regelung unter sich vornehmen k&ouml;nnen, deshalb schlage ich Ihnen
+vor, da&szlig; Sie von vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren,
+was wir vorl&auml;ufig unter Vermeidung aller Unbilden und H&auml;rten
+nach bestem Gewissen anzuordnen gedenken.</p>
+
+<p>Indem ich mich auf diese Angaben beschr&auml;nke, m&ouml;chte ich
+noch eine Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen,
+und erwarten es auch nicht, da&szlig; diejenigen, welchen infolge dieser
+ganzen Er&ouml;rterung der Mi&szlig;verh&auml;ltnisse und der ganzen Konsequenzen
+daraus, zugemutet werden soll, einen gewissen Vorteil abzugeben,
+dazu ein freundliches Gesicht machen. Aber was wir
+glauben erwarten zu k&ouml;nnen, ist, da&szlig; diejenigen, welche sich &auml;rgern,
+das auf dieselbe Weise tun, wie <em class="gesperrt">wenn sie ein paar Stunden
+bei sch&ouml;nem Wetter spazieren gegangen sind und dann
+in einen Platzregen kommen</em>. Sie sollen nicht grimmig sein
+und den Ha&szlig; auf andere Menschen werfen; sondern sie m&uuml;ssen
+sich sagen in einem solchen Falle: wie gut war es doch, da&szlig; du
+wenigstens ein paar Stunden vorher Sonnenschein genie&szlig;en konntest.
+<em class="gesperrt">Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht eine solche,
+da&szlig; Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben,
+sondern nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar
+Jahre hindurch gew&auml;hrt hat, auf den Sie aber einen rechtlichen
+Anspruch nicht hatten</em>. Ich w&uuml;nsche also noch, da&szlig;
+Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vor&uuml;bergehend und nicht dauernd
+besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von unsachlichen und
+unfreundlichen Diskussionen machen!</p>
+
+<p>Damit m&ouml;chte ich schlie&szlig;en.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+
+<h3><a class="page" name="Page_156" id ="Page_156" title="156"></a>Anhang.</h3>
+
+<div class='center'>
+<table border="3" frame="above" rules="cols" cellspacing="0" summary="">
+<tr><th align='left'>&nbsp;</th><th align='left'>&nbsp;</th><th align='center'>1894/95</th><th align='center'>1895/96</th><th align='center'>1896/97</th></tr>
+<tr><td class="line" align='left'></td><td class="line" align='left'><b>Jahresproduktion</b></td>
+<td class="line"></td><td class="line"></td><td class="line"></td></tr>
+<tr><td align='left'>1.</td><td align='left'>Einzelverkaufswert (Katalogwert)</td>
+<td align='right'>1 776 000</td><td align='right'>2 094 000</td><td align='right'>2 401 000</td></tr>
+<tr><td align='left'>2.</td><td align='left'>Netto-Verkaufswert</td>
+<td align='right'>1 505 000</td><td align='right'>1 775 000</td><td align='right'>2 035 000</td></tr>
+<tr><td align='left'>3.</td><td align='left'><b>Betriebskapital am Schlu&szlig; des Gesch&auml;ftsjahres</b></td>
+<td align='right'>1 784 000</td><td align='right'>2 006 000</td><td align='right'>2 391 000</td></tr>
+<tr><td align='left'>4.</td><td align='left'><b>Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung</b></td>
+<td align='right'>642 700</td><td align='right'>829 000</td><td align='right'>1 060 000</td></tr>
+<tr><td align='left'>5.</td><td align='left'>L&ouml;hne (Zeit- und Akkordl&ouml;hne)</td>
+<td align='right'>478 300</td><td align='right'>628 600</td><td align='right'>797 900</td></tr>
+<tr><td align='left'>6.</td><td align='left'>Monatsgehalte</td>
+<td align='right'>164 400</td><td align='right'>200 400</td><td align='right'>262 500</td></tr>
+<tr><td align='left'>7.</td><td align='left'>Verh&auml;ltnis von Gehalt zur Summe von Lohn und Gehalt</td>
+<td align='center'>1:3,91</td><td align='center'>1:4,13</td><td align='center'>1:4,04</td></tr>
+<tr><td class="line" align='left'>8.</td><td class="line" align='left'><b>Durchschnittlicher Jahresverdienst <i>aller</i> Arbeiter</b> (jugendliche einbegriffen)</td>
+<td class="line" align='center'>1110 (431 Personen)</td><td class="line" align='center'>1175 (535 Personen)</td><td class="line" align='center'>1133 (704 Personen)</td></tr>
+<tr><td align='left'>9.</td><td align='left'><b>Durchschnittl. Jahreseinkommen aller &uuml;ber 18 Jahre alten Arbeiter</b> (Zeitlohn und Akkord)</td>
+<td align='center'>&mdash;</td><td align='center'>1343 (523 Pers.; 313 bezahlte Tage)</td><td align='center'>1377 (558 Pers.; 313 Tage)</td></tr>
+<tr><td align='left'>10.</td><td align='left'><b>Durchschnittl. Jahreseinkommen aller &uuml;ber 24 Jahre alten Arbeiter</b></td>
+<td align='center'>1384 (307 bezahlte Tage)</td><td align='center'>1465 (317 Pers.; 313 Tage)</td><td align='center'>1493 (393 Pers.; 313 Tage)</td></tr>
+<tr><td align='left'>11.</td><td align='left'><b>Durchschnittl. Jahreseinkommen aller &uuml;ber 24 Jahre alten Arbeiter, die 3 Jahre oder l&auml;nger im Betrieb</b></td>
+<td align='center'>1492 (307 Tage)</td><td align='center'>1593 (224 Pers.; 313 Tage)</td><td align='center'>1665 (238 Pers.; 313 Tage)</td></tr>
+</table></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_21_21" id="Footnote_21_21"></a><a href="#FNanchor_21_21"><span class="label">[21]</span></a> Das betrifft nur zwei oder drei f&uuml;r das Verst&auml;ndnis des Ganzen zum Gl&uuml;ck
+unwichtige Stellen, von denen die eine, S.&nbsp;150, wenigstens bruchst&uuml;ckweise wiedergegeben
+ist.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_22_22" id="Footnote_22_22"></a><a href="#FNanchor_22_22"><span class="label">[22]</span></a> [Der Niederschlag dieser Ausf&uuml;hrungen ist enthalten in den &raquo;Erl&auml;uterungen
+zu Titel I und II des Statuts usw.&laquo;, die weiter unten abgedruckt sind.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_23_23" id="Footnote_23_23"></a><a href="#FNanchor_23_23"><span class="label">[23]</span></a> [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_24_24" id="Footnote_24_24"></a><a href="#FNanchor_24_24"><span class="label">[24]</span></a> [s. Anhang.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_25_25" id="Footnote_25_25"></a><a href="#FNanchor_25_25"><span class="label">[25]</span></a> [soll wohl hei&szlig;en: von der Stiftungs<em class="gesperrt">verwaltung</em>. Cz.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_26_26" id="Footnote_26_26"></a><a href="#FNanchor_26_26"><span class="label">[26]</span></a> [Der erste Stiftungskommissar, sp&auml;tere Staatsminister &mdash; zu der Zeit, von
+der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement des Gro&szlig;h. S&auml;chs. Staatsministeriums.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_27_27" id="Footnote_27_27"></a><a href="#FNanchor_27_27"><span class="label">[27]</span></a> [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im Betriebsjahre 1904/05
+rund 26000 M.&nbsp;Cz.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_28_28" id="Footnote_28_28"></a><a href="#FNanchor_28_28"><span class="label">[28]</span></a> [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_29_29" id="Footnote_29_29"></a><a href="#FNanchor_29_29"><span class="label">[29]</span></a> [s. Anhang.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_30_30" id="Footnote_30_30"></a><a href="#FNanchor_30_30"><span class="label">[30]</span></a> [Die Arbeitszeit ist am 29. M&auml;rz 1900 auf 8 Stunden verk&uuml;rzt worden. Cz.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_31_31" id="Footnote_31_31"></a><a href="#FNanchor_31_31"><span class="label">[31]</span></a> [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]</p></div>
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_157" id ="Page_157" title="157"></a><a name="V" id="V"></a>V.</h2>
+
+<h2>Zur Frage der Sonderbesteuerung des
+Konsum-Vereins.</h2>
+
+<hr style="width: 15%;" />
+<p class="center">Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898.<br />
+(Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr.&nbsp;256 vom 1. November 1898.)</p>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+<p>Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im
+engeren Sinne politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche
+Selbsthilfe gerichteten Genossenschaften kn&uuml;pfen sich nicht
+an ein bestimmtes Parteiprogramm. Angeh&ouml;rige der verschiedenen
+politischen Parteien k&ouml;nnen in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen
+Hand in Hand gehen, wie auch umgekehrt diese
+Stellungnahme innerhalb derselben Partei &ouml;fters verschieden befunden
+wird. Indes sind gerade die linksstehenden politischen
+Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe kr&auml;ftige
+St&uuml;tzen gewesen &mdash; wie schon die Namen <span class="smcap">Schulze-Delitzsch</span>
+unter den Alten, <span class="smcap">Max Hirsch</span> unter den J&uuml;ngeren bezeugen. Es
+versteht sich also ganz von selbst, da&szlig; unser Verein Interesse
+nimmt an den Vorg&auml;ngen, die das Genossenschaftswesen ber&uuml;hren,
+und da&szlig; wir die Fragen diskutieren, die mit bezug hierauf k&uuml;rzlich
+auch bei uns in Jena aktuell geworden sind.</p>
+
+<p>Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige
+Gewerbeverein will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den
+Gemeindebeh&ouml;rden den Erla&szlig; eines Ortsstatuts beantragen, welches
+<em class="gesperrt">Konsum</em>vereinen eine Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer,
+auferlegt. Ich habe also in meinem Referat Stellung zu
+nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz und zu seiner Begr&uuml;ndung,
+und daran Kritik zu &uuml;ben, falls dazu Veranlassung vorliegt.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_158" id ="Page_158" title="158"></a>Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen &mdash; das bringen die
+Umst&auml;nde so mit sich. Deshalb ist es mir besonders erw&uuml;nscht,
+mich auf Tatsachen berufen zu k&ouml;nnen, die glaubhaft machen, da&szlig;
+meine Stellungnahme v&ouml;llig frei ist von pers&ouml;nlicher Animosit&auml;t
+gegen die Vertreter des gegnerischen Standpunktes &mdash; da&szlig; meine
+Kritik sich also lediglich gegen diesen Standpunkt richtet, nicht
+gegen die beteiligten Personen. Mit vielen von diesen stehe ich
+n&auml;mlich auf ganz gutem Fu&szlig;, vielen davon bin ich ein guter alter
+Kunde. Denn ich halte darauf, da&szlig; in meinem Haushalt <em class="gesperrt">alle</em>
+Bed&uuml;rfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im Verkehr
+sind, von hiesigen Gesch&auml;ftsleuten entnommen, nicht in Postpaketen
+aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden.
+Und ich habe keine pers&ouml;nliche Sympathie f&uuml;r <em class="gesperrt">die</em> Konsumvereine,
+die darauf ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just
+den Wohlhabenden recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich
+etwa diesen das Recht hierzu bestreiten wollte; das Recht gestehe
+ich allen zu. Ich meine aber, da&szlig; nicht jeder von jedem beliebigen
+Recht auch jeden beliebigen Gebrauch machen m&uuml;sse, ohne R&uuml;cksicht
+darauf, wie andere dadurch ber&uuml;hrt werden. In dem Interessenkampf,
+den die fortschreitende Umgestaltung der Wirtschaftst&auml;tigkeit
+und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten meiner
+Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme bekunden
+f&uuml;r die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen
+Hammer und Ambo&szlig; geraten sind, und sollten, unter freiwilligem
+Verzicht auf manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu
+wirken suchen, statt zur Versch&auml;rfung der Schwierigkeiten beizutragen.</p>
+
+<p>F&uuml;r den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch
+ganz andere R&uuml;cksichten gegeben. Denn es handelt sich um den
+Versuch, die <em class="gesperrt">Gemeinde</em> zu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit
+zwischen verschiedenen Gruppen der Gemeindeangeh&ouml;rigen
+zu verleiten &mdash; um die Absicht, die Machtmittel der
+Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten der einen Gruppe
+gegen die andere, und zwar zugunsten des st&auml;rkeren Teils, auf
+Kosten des schw&auml;cheren Teils. Der Konsumverein, der in Jena
+dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden;
+er dient ausschlie&szlig;lich den Interessen der kleinen Leute.
+Und wie wenig die Angeh&ouml;rigen der Kramerinnung und der ihr
+nahestehenden Erwerbskreise auf Rosen gebettet sein m&ouml;gen &mdash; so
+viel ist sicher, da&szlig; ihre wirtschaftliche Position im Durchschnitt<a class="page" name="Page_159" id ="Page_159" title="159"></a>
+immer noch viel g&uuml;nstiger ist als die durchschnittliche Wirtschaftslage
+derjenigen Klassen, die vermittels des Konsumvereins eine
+Besserung erstreben.</p>
+
+<p>Was nun die Kritik des vorher erw&auml;hnten Antrages auf
+Einf&uuml;hrung einer Umsatzsteuer f&uuml;r Konsumvereine anlangt, so ist
+mir in diesem Punkt mein Referat au&szlig;erordentlich erleichtert durch
+zwei vorz&uuml;gliche Artikel, die das &raquo;Jenaer Volksblatt&laquo; in der Dienstag-
+und Mittwoch-Nummer voriger Woche unter dem Titel &raquo;Gewerbeverein
+contra Konsumverein&laquo; gebracht hat. Die Bedeutung
+dieser Artikel liegt darin, da&szlig; sie die Verteidigung der bedrohten
+Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden
+stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins
+in diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser
+Diskussion haben n&auml;mlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen
+zu einem Zugest&auml;ndnis sich verleiten lassen, welches schon ein
+Preisgeben des korrekten Rechtsstandpunktes einschlie&szlig;t. Sie
+haben, augenscheinlich verbl&uuml;fft durch die emphathische Betonung
+der angeblichen &raquo;Gerechtigkeit&laquo; der geforderten Umsatzbesteuerung,
+auf das neue weimarische Steuergesetz verwiesen, nach welchem
+vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf ihre Dividenden
+etc. besteuert werden sollen, und haben erkl&auml;rt, da&szlig; durch diese
+jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr entsprochen
+sei. <em class="gesperrt">Das</em> aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil &mdash; dieses
+Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der
+groben <em class="gesperrt">Un</em>gerechtigkeit und der tendenzi&ouml;sen Parteinahme, die
+in gleichem Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt
+wird. Die angezogenen Artikel des &raquo;Jenaer Volksblatts&laquo;
+haben das Verdienst, dieses klipp und klar darzulegen. Sie zeigen,
+da&szlig; ein Konsumverein, sofern er seinem statutarischen Zweck
+gem&auml;&szlig; als Einkaufs-Genossenschaft verf&auml;hrt und die Abgabe der
+eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschr&auml;nkt, keinen Gewinn
+haben kann, also keine &raquo;Einnahme&laquo; im steuerrechtlichen Sinne.
+Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen
+einer Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was
+er im Lauf des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren
+zuviel abgenommen hat &mdash; aus Gr&uuml;nden der Zweckm&auml;&szlig;igkeit und
+zur Sicherung einer geordneten Finanzwirtschaft, es ist aber kein &raquo;Gewinn&laquo;,
+den der Verein wirklich gemacht h&auml;tte. Und f&uuml;r das einzelne
+Mitglied ist die Dividende, die es vom Verein empf&auml;ngt, ebenfalls
+kein &raquo;Gewinn&laquo;, d.&nbsp;h. kein neuer Erwerb, sondern lediglich die<a class="page" name="Page_160" id ="Page_160" title="160"></a>
+<em class="gesperrt">Minderung an Ausgaben</em>, die es dadurch erreicht, da&szlig; es
+seine Bed&uuml;rfnisse in Gemeinschaft mit anderen im gro&szlig;en eingekauft
+und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun
+bisher streng die beiden Grunds&auml;tze respektiert: erstens, da&szlig; lediglich
+der <em class="gesperrt">Erwerb</em> steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben,
+die einer haben kann, indem er sich besser einrichtet als
+ein anderer; zweitens, da&szlig; jeder Erwerb nur einmal zu besteuern
+sei, nicht ein und derselbe Erwerb ein und derselben Person unter
+anderem Namen zum zweiten Male herangezogen werden d&uuml;rfe.
+Gegen beide Grunds&auml;tze verst&ouml;&szlig;t aber die Einkommenbesteuerung,
+die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den Konsumvereinen
+auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb, sondern
+trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine Doppelbesteuerung,
+weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den Mitgliedern
+des Konsumvereins erw&auml;chst, von jedem einzelnen schon
+vorher als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert
+worden ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann,
+mu&szlig; er doch schon besitzen; also mu&szlig; er es auch als Erwerb oder
+Einkommen schon versteuert haben. Die landesgesetzlich jetzt
+eingef&uuml;hrte Besteuerung der Konsumvereine f&uuml;r Staat und Gemeinde
+ist also, weit davon entfernt, einer Gerechtigkeitsforderung
+zu entsprechen, selbst schon eine Ausnahmema&szlig;regel, eine willk&uuml;rliche
+Sonderbesteuerung derjenigen Volkskreise, die durch den
+Anschlu&szlig; an eine Einkaufsgenossenschaft Erleichterung ihrer Wirtschaftsf&uuml;hrung
+suchen.</p>
+
+<p>Dieser Charakter der Ausnahmema&szlig;regel und der Willk&uuml;r
+kommt im neuen Weimarischen Steuergesetz auch sehr pr&auml;gnant
+zum Ausdruck. In &sect;&nbsp;4 dieses Gesetzes sind unter 6 Nummern
+alle diejenigen aufgez&auml;hlt, die einkommensteuerpflichtig sein sollen,
+und die letzte Nummer besagt:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit
+beruhen und ihren Gesch&auml;ftsbetrieb ausschlie&szlig;lich
+auf ihre Mitglieder beschr&auml;nken, jedoch nur hinsichtlich ihres
+Einkommens aus Grundbesitz im Gro&szlig;herzogtum.</p></div>
+
+<p>Nun f&auml;llt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer
+&raquo;Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren Gesch&auml;ftsbetrieb
+ausschlie&szlig;lich auf ihre Mitglieder beschr&auml;nkt&laquo;. Jedermann
+mu&szlig; also aus der Bestimmung unter Nr.&nbsp;6 entnehmen, da&szlig; ein
+solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu<a class="page" name="Page_161" id ="Page_161" title="161"></a>
+besteuern sei. Ja wohl! &mdash; aber unmittelbar vorher in &sect;&nbsp;4 steht
+ein besonderer Absatz:</p>
+
+
+<div class="blockquot"><p>5. Konsumvereine.</p></div>
+
+<p>Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden
+Bestimmungen des Gesetzes schl&auml;gt sogar der Logik ins Gesicht.
+Man wei&szlig; aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage
+hat Nr.&nbsp;5 nicht gestanden; erst der Landtag hat sie nachtr&auml;glich
+eingeschoben. Die Regierung hat den korrekten Standpunkt
+vertreten, da&szlig; Besteuerung einer Einkaufsgenossenschaft
+steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber will &raquo;Mittelstandspolitik&laquo;
+getrieben wissen. Und die bringt es mit sich, da&szlig; man
+die Ersparnisse der <em class="gesperrt">kleinen</em> Leute, die zu Konsumvereinen zusammentreten,
+besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb
+anderer, n&auml;mlich der Kr&auml;mer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse
+der Reichen, die j&auml;hrlich Tausende auf die hohe Kante
+legen und dadurch dem Konsum anderer entziehen, die besteuert
+man nicht. <em class="gesperrt">Das</em> nennt sich Mittelstandspolitik.</p>
+
+<p>Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun
+nicht einmal um diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung.
+Der Antrag verlangt vielmehr, da&szlig; dem Konsumverein neben
+der Einkommensteuer auf seinen angeblichen Gewinn f&uuml;r Staat
+und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den <em class="gesperrt">Umsatz</em> durch Ortsstatut
+auferlegt werde, da&szlig; also die Gemeinde eine Art von Oktroi
+einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von Waren und
+Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf <em class="gesperrt">mittels</em> des Konsumvereins
+beziehen. Die Gutm&uuml;tigen wollen diesen Oktroi auf
+2 Proz. des Umsatzes, d.&nbsp;h. des Verkaufswertes, beschr&auml;nken, die
+Schneidigen unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz.
+erhoben wissen. Das letztere w&auml;re der Prozentsatz, zu welchem
+die Gemeindesteuer die gr&ouml;&szlig;eren Einkommen heranzieht. Der
+Konsumverein, also die Gesamtheit der zu gemeinsamem Einkauf
+vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im ganzen f&uuml;r 200 000 Mk.
+Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt, daf&uuml;r eine <em class="gesperrt">Extra</em>steuer
+entrichten in gleicher H&ouml;he wie ein Kaufmann, der einen
+Jahres<em class="gesperrt">gewinn</em> von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen ganzen
+Umsatz <em class="gesperrt">wie Gewinn</em> versteuern, neben der Steuer, die ihm landesgesetzlich
+auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun &mdash; ich
+glaube, es gen&uuml;gt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser
+Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuer<a class="page" name="Page_162" id ="Page_162" title="162"></a>lichkeit
+des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne
+jedes weitere Wort gekennzeichnet zu wissen.</p>
+
+<p>Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues
+mehr; im K&ouml;nigreich Sachsen sind daf&uuml;r schon viele Beispiele gegeben.
+F&uuml;r das Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch,
+wodurch der Anlauf der hiesigen Mittelstandspolitiker das
+Gepr&auml;ge einer gewissen, anderw&auml;rts nicht zu findenden Originalit&auml;t
+erh&auml;lt.</p>
+
+<p>Erstens: da&szlig; man hier <em class="gesperrt">keine</em> Umsatzsteuer will, sondern nur
+eine Einkommensteuer &raquo;bemessen nach dem Umsatz&laquo;. Jedes Kind
+wei&szlig; freilich, da&szlig; Umsatz einerseits und Einkommen, d.&nbsp;h. Gewinn
+aus dem Umsatz, anderseits in gar keiner Beziehung zu einander
+stehen, weil das eine beliebig gro&szlig; und gleichzeitig das andere beliebig
+klein sein kann. Der Gedanke ist also h&ouml;chst originell,
+unserem Gemeinderate das Problem aufzugeben, da&szlig; er das eine
+nach dem andern &raquo;bemessen&laquo; solle &mdash; und zwar, genau betrachtet,
+ein Einkommen, das &uuml;berhaupt nicht existiert, nach einem Umsatz,
+der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn &raquo;Umsatz&laquo;
+im vern&uuml;nftigen kaufm&auml;nnischen Sinn kann niemand mit sich selbst
+haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren
+nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere
+weiterzugeben. &mdash; Man darf gespannt darauf sein, wie der Gemeindevorstand
+diese harte Nu&szlig; knacken wird. Der Vorschlag an
+sich aber zeugt schon von b&ouml;sem Gewissen. Man hat den Mut
+nicht, offen und direkt die Umsatzsteuer zu fordern &mdash; damit w&auml;re
+doch allzusehr der Katz die Schelle angeh&auml;ngt. Also sucht man
+ein M&auml;ntelchen in der unschuldiger klingenden Forderung einer
+Einkommensteuer.</p>
+
+<p>Zweitens ist f&uuml;r die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch,
+da&szlig; sie ihre Pr&auml;tensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht
+f&uuml;r alle! &mdash; was zu tun man anderw&auml;rts sich noch nicht getraut
+hat. Also: gleiches Recht f&uuml;r alle! &mdash; weil alle anderen B&uuml;rger
+nur besteuert werden auf ihr Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder
+zu besteuern auf ihre Ersparnisse; und ferner:
+gleiches Recht f&uuml;r alle! &mdash; weil alle Kaufleute nur besteuert sind
+auf ihren Gewinn, mu&szlig; ein Konsumverein besteuert werden auf
+seinen Umsatz! &mdash; Dem einen Kommentar hinzuzuf&uuml;gen, w&auml;re
+&uuml;berfl&uuml;ssig. Wenn man also nicht annehmen will, da&szlig; die Berufung
+auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin
+noch erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten<a class="page" name="Page_163" id ="Page_163" title="163"></a>
+alten Grundsatz: gleiches Recht f&uuml;r alle! so hoch gehalten zu
+sehen. Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht
+&uuml;bt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal
+Kritik an dem notorischen Bestreben hiesiger Gesch&auml;ftsleute, bei
+der Steuereinsch&auml;tzung sich und ihre Freunde auf l&auml;cherlich kleines
+Einkommen veranlagt zu sehen &mdash; unter Hinweis darauf, da&szlig; doch
+die anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb
+auf Heller und Pfennig versteuern.</p>
+
+<p>&Uuml;berlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer
+seinen Widerspr&uuml;chen und fragen wir uns noch: welchen Zweck
+kann der Antrag haben? welche Absicht k&ouml;nnen die Antragsteller
+damit verfolgen wollen?</p>
+
+<p>Da&szlig; die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen
+Kleinh&auml;ndlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft
+niemand glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den
+orts&uuml;blichen Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gew&auml;hrt,
+so ersparen die Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch,
+wenn sie nicht bei den Kleinh&auml;ndlern kaufen. Durch das
+geforderte Ortsstatut w&uuml;rde nun allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer,
+diese Ersparnis auf 7 Proz. sich mindern. Wird aber wohl
+ein einziger deshalb vom Verein abgehen und einen Vorteil von
+7 Proz. verschm&auml;hen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben kann?
+Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten
+m&ouml;chte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm
+nicht mehr die M&uuml;he lohnt?</p>
+
+<p>Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht
+auf die Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag
+keinesfalls abzielen. Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit
+l&auml;&szlig;t er sich aber vollends nicht rechtfertigen; denn <em class="gesperrt">diese</em>
+stehen ihm schnurstracks entgegen. Der Antrag dient daher weder
+einem materiellen Interesse seiner Bef&uuml;rworter, noch einem idealen
+Interesse der Allgemeinheit; das einzige, was er bezwecken und
+erreichen kann, ist: den Mitgliedern des Konsumvereins Nachteil,
+Schaden zuzuf&uuml;gen &mdash; sie zu strafen daf&uuml;r, da&szlig; sie von den Rechten
+und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu machen
+sich erk&uuml;hnen. Das beantragte Ortsstatut m&uuml;&szlig;te also, falls es erlassen
+wird, den Titel f&uuml;hren: &raquo;Ortsstatut zur Sch&auml;digung des Konsumvereins.&laquo;</p>
+
+<p>Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts n&uuml;tzt und
+was auch nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem<a class="page" name="Page_164" id ="Page_164" title="164"></a>
+andern Schaden zuf&uuml;gt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit
+dem Wort &raquo;Bosheit&laquo;. Vielleicht aber nehmen die Vertreter des
+Besteuerungsantrages Veranlassung, um wenigstens dieses Odium
+abzuwehren, den Antrag nachtr&auml;glich noch so zu modifizieren, da&szlig;
+dabei ein Vorteil f&uuml;r die Kleinh&auml;ndler herausschaut. Das k&ouml;nnten
+sie auf zweierlei Art. Wenn sie n&auml;mlich statt der 3 Proz. mindestens
+10 Proz. Umsatzsteuer verlangen wollten, so w&uuml;rde ihnen
+wirklich gen&uuml;tzt werden k&ouml;nnen. Denn damit w&auml;re in der Tat
+dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Kr&auml;mern die Spitze
+abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegen&uuml;ber dem
+Detailhandel w&auml;re eliminiert, und die Kr&auml;merinnung k&ouml;nnte nunmehr
+von dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Gesch&auml;fte
+erwarten. Falls man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung
+zu fordern, bliebe noch ein anderer Weg &uuml;brig, um zu
+einem Vorteil zu gelangen. Man m&uuml;&szlig;te dem beabsichtigten Antrag
+noch einen Zusatz beif&uuml;gen, etwa des Inhaltes: &raquo;Mehr als
+3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen.
+Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts gen&uuml;tzt, denn dabei
+wird die Sch&auml;digung, die der Konsumverein uns zuf&uuml;gt, noch genau
+dieselbe bleiben. Nun soll doch aber die Ma&szlig;regel dem &raquo;Mittelstand&laquo;
+dienen, n&auml;mlich uns. Wir setzen also als selbstverst&auml;ndlich
+voraus, da&szlig; die 4-6000 Mark, die der Gemeinderat k&uuml;nftig dem
+Konsumverein j&auml;hrlich abkn&ouml;pfen wird, nicht im Stadts&auml;ckel verbleiben,
+sondern der Kr&auml;merinnung zur Verteilung an ihre Angeh&ouml;rigen
+&uuml;berwiesen werden.&laquo; &mdash; Durch jene Ab&auml;nderung oder diese
+Erg&auml;nzung w&auml;re der Antrag wenigstens unter ein vern&uuml;nftiges
+Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat er nicht einmal
+das f&uuml;r sich.</p>
+
+<p>Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr
+zu der Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm,
+d.&nbsp;h. seinen Mitgliedern, drohende Sch&auml;digung abzuwenden?</p>
+
+<p>Zun&auml;chst wird man sich noch mit dem Gedanken tr&ouml;sten
+k&ouml;nnen: das neue Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl
+auch noch fraglich, ob der Gemeinderat den Antragstellern den
+Gefallen tun wird, es zu beschlie&szlig;en. &mdash; Da&szlig; unsere Stadtv&auml;ter
+die ihnen vorgehaltene neue Steuerquelle als <em class="gesperrt">solche</em> mit besonderem
+Wohlgefallen betrachten sollten, ist wohl kaum anzunehmen.
+Der Stadts&auml;ckel kann freilich Geld immer brauchen. Aber ein
+Extraoktroi von 4-6000 Mark j&auml;hrlich auf den Konsum gerade
+der wenigst bemittelten Bev&ouml;lkerungsschicht &mdash; <em class="gesperrt">das</em> w&auml;re doch<a class="page" name="Page_165" id ="Page_165" title="165"></a>
+dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadts&auml;ckels bei der
+Entscheidung keine Rolle spielt, so h&auml;tte allerdings der Gemeinderat
+allen Grund, die Sache sich zehnmal zu &uuml;berlegen &mdash; schon
+der Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn &mdash; gleiches
+Recht f&uuml;r alle! &mdash; jede Interessengruppe, die sich dar&uuml;ber
+&auml;rgert, da&szlig; die Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch
+tun, von der Stadt die Einf&uuml;hrung einer Sch&auml;digungssteuer
+f&uuml;r ihren Gegner verlangen w&uuml;rde? Wenn das jetzt zugunsten
+der ge&auml;rgerten Kr&auml;mer gesch&auml;he, w&uuml;rden bald gar viele kommen.
+Zun&auml;chst k&ouml;nnten die Hausbesitzer und diejenigen, die gewerbsm&auml;&szlig;ig
+Mietsh&auml;user zum Verkauf bauen, sich dar&uuml;ber beschweren,
+da&szlig; eine Baugenossenschaft &mdash; auch so eine Art Konsumverein! &mdash; ihren
+Erwerb beeintr&auml;chtige, indem sie selbst H&auml;user baut f&uuml;r den
+Bedarf der Genossen &mdash; und jene k&ouml;nnten nun eine Extrabesteuerung
+der Baugenossenschaft verlangen. Und dann w&uuml;rden die
+Barbiere kommen und klagen, da&szlig; sie in ihrem Erwerb gesch&auml;digt
+w&uuml;rden, weil immer mehr Leute sich die B&auml;rte wachsen lassen &mdash; und
+denen zuliebe m&uuml;&szlig;te nun die Stadt durch Ortsstatut gar eine
+Einkommensteuer, &raquo;bemessen&laquo; nach den B&auml;rten, einf&uuml;hren; denn
+was den Kr&auml;mern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei w&auml;re
+gar kein Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gr&uuml;nde den
+Gemeinderat wirklich zur Ablehnung des Antrages bestimmen
+werden, kann man nicht wissen. Denn dank der Teilnahmlosigkeit
+weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug auf &ouml;ffentliche
+Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der Hand derselben
+Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort
+behalten hat. Mit der M&ouml;glichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages
+im Gemeinderat mu&szlig; also jedenfalls gerechnet werden.</p>
+
+<p>Nun k&ouml;nnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf
+setzen, da&szlig; vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut
+die Genehmigung nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme
+zur Konsumvereinsfrage bei Beratung des &sect;&nbsp;4 des neuen Steuergesetzes
+ist in der Tat anzunehmen, da&szlig; sie die geforderte Sonderbesteuerung
+weder f&uuml;r vern&uuml;nftig noch f&uuml;r gerecht ansehen wird.
+Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die rechtliche Handhabe
+gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu fallen, wenn
+diese das betreffende Ortsstatut beschlie&szlig;t; denn in Sachsen hat
+bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne eingeleitet
+und die Rechtm&auml;&szlig;igkeit der ihr dienenden Ma&szlig;nahmen
+vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel w&uuml;rde ich<a class="page" name="Page_166" id ="Page_166" title="166"></a>
+es f&uuml;r durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der
+Regierung die drohende Sch&auml;digung abzuwenden versuchen wollte.
+Das k&auml;me darauf hinaus, den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten
+mit dem Ruf nach noch mehr Polizei. Wer Wert darauf
+legt, da&szlig; den Gemeinden ihr bi&szlig;chen Selbstverwaltungsrecht nicht
+noch weiter verk&uuml;rzt werde, soll solche Wege grunds&auml;tzlich nicht
+beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen mu&szlig; eine Gemeinde das
+Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht anders
+kann, und die Korrektur dagegen mu&szlig; nicht von au&szlig;en her gesucht
+werden, sondern von innen, bei den B&uuml;rgern selbst. Schlie&szlig;lich
+aber meine ich auch noch, da&szlig;, wer ein gutes Recht zu vertreten
+hat, sich schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung
+petitionieren geht. Um sein Recht petitioniert man nicht,
+man verteidigt es. Und ein ehemals Sachsen-Weimarischer Staatsminister
+hat daf&uuml;r das richtige Rezept gegeben mit den Worten:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>Auf groben Klotz &mdash; ein grober Keil! Auf einen Schelmen &mdash; anderthalbe!</p></div>
+
+<p>So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar
+unter der Fragestellung:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>Was ist f&uuml;r diesen Klotz der rechte Keil?</p>
+
+<p>Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu &uuml;berwinden
+durch anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins?</p></div>
+
+<p>Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der
+Schutz der Genossenschaftst&auml;tigkeit liegt, sollen <em class="gesperrt">nicht</em> fragen, wie
+etwa durch Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden
+k&ouml;nnte, da&szlig; ein Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande
+kommt; sie sollen vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde
+sofort in die <em class="gesperrt">andere</em> Erw&auml;gung eintreten: Was k&ouml;nnen
+wir, wenn das Statut erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte
+Sch&auml;digung nicht nur abzuwenden, sondern m&ouml;glichst in <em class="gesperrt">ihr
+Gegenteil zu verkehren</em>? <em class="gesperrt">Das</em> ist, meines Erachtens, die richtige
+Stellungnahme. Denn der erhobene Arm, bereit, den drohenden
+Schlag kr&auml;ftig zu parieren, ist auch taktisch eine bessere
+Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich
+ducken will.</p>
+
+<p>Selbstverst&auml;ndlich k&ouml;nnen die Ma&szlig;regeln der Abwehr im einzelnen
+erst diskutiert werden, wenn man genau wei&szlig;, was abzuwehren
+ist. Schon vorher aber kann man die Richtungen ins Auge fassen,
+in denen die Wege zur Abwehr zu finden sein m&uuml;ssen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_167" id ="Page_167" title="167"></a><em class="gesperrt">Ein</em> solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch
+in Sachsen an mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden:
+rasche Ausdehnung der Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit des Vereins, um den
+Verlust von einigen Prozenten des Umsatzwertes durch Steigerung
+der Umsatzziffern, g&uuml;nstigere Einkaufsbedingungen und Verminderung
+der Generalunkosten wieder auszugleichen. Das h&auml;ngt in der
+Hauptsache, wenn der Verein in seiner Organisation gen&uuml;gend
+gefestigt ist, nur ab von der M&ouml;glichkeit, gr&ouml;&szlig;eres Kapital f&uuml;r seinen
+Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder selbst in kurzer Zeit
+aufbringen k&ouml;nnten. Immerhin ist es nur ein schlechter Trost, da&szlig;
+auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die Umsatzbesteuerung
+f&uuml;r den <em class="gesperrt">einzelnen</em> wieder eingebracht werden kann;
+denn die Summe, die dabei im <em class="gesperrt">ganzen</em> den beteiligten Kreisen &mdash; der
+Hauptsache nach den Arbeitern &mdash; ungerechterweise von der
+Gemeinde weggenommen w&uuml;rde, w&auml;re nicht kleiner, sondern noch
+viel gr&ouml;&szlig;er als sie bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte.
+Deshalb ist es wichtig, auch noch andere Wege in Betracht zu
+ziehen, auf denen eine radikalere Art der Abwehr als m&ouml;glich
+erscheint.</p>
+
+<p>Solche Wege sind unter allen Umst&auml;nden vorhanden. Denn,
+wie immer auch das zu gew&auml;rtigende Ortsstatut lauten m&ouml;chte,
+soviel ist sicher, da&szlig; es die Besteuerung auf den Umsatz an <em class="gesperrt">bestimmte</em>
+Voraussetzungen kn&uuml;pfen mu&szlig;. Da&szlig; es etwa der Umsatzbesteuerung
+alle diejenigen unterwerfen k&ouml;nnte, die der Gemeinderat
+oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen jeweils f&uuml;r besteuerungs<em class="gesperrt">w&uuml;rdig</em>
+erachtet &mdash; das ist gl&uuml;cklicherweise ausgeschlossen.
+<em class="gesperrt">Bestimmte</em> Voraussetzungen lassen sich aber immer f&uuml;r ein bestimmtes
+Steuersubjekt auch <em class="gesperrt">aufheben</em> &mdash; und dann ist f&uuml;r <em class="gesperrt">dieses</em>
+Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. W&uuml;rden z.&nbsp;B., wie
+beantragt werden soll, <em class="gesperrt">nur</em> Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen,
+Einzelkaufleute nicht, so w&auml;re dem Konsumverein durch
+seine Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich
+steuerfrei erhalten kann. Er brauchte nur seine Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit
+in geeigneter Art zur&uuml;ckzubilden in das <em class="gesperrt">reine</em> Lieferantengesch&auml;ft,
+mit dem er vor 10 Jahren sie begonnen hat &mdash; und er selbst h&auml;tte
+dann keinen &raquo;Umsatz&laquo; mehr; denn die Summe alles Konsums
+seiner Mitglieder w&auml;re wieder Umsatz eines Einzelkaufmanns oder
+mehrerer Einzelkaufleute. Und dann h&auml;tte man in Jena einen
+Konsumverein und h&auml;tte auch ein Ortsstatut, um ihn auf Umsatz
+kr&auml;ftig zu besteuern, der Konsumverein aber h&auml;tte keinen Umsatz<a class="page" name="Page_168" id ="Page_168" title="168"></a>
+und der Umsatz h&auml;tte keinen Konsumverein. &mdash; Da&szlig; solches erreichbar
+sein werde, ohne da&szlig; der Konsumverein seine wichtigsten
+Errungenschaften wieder preiszugeben h&auml;tte, erscheint auf den
+ersten Blick zwar befremdlich. Es <em class="gesperrt">ist</em> aber m&ouml;glich, und zwar
+ohne da&szlig; dabei die Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil
+zu verlieren brauchten, den sie jetzt aus der eigenen Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung
+haben, und ohne da&szlig; der Verein das Heft der Aktion
+auch nur vor&uuml;bergehend aus der Hand zu geben n&ouml;tig h&auml;tte.</p>
+
+<p>Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, da&szlig;
+es allen Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung
+nach gleicher Norm unterw&uuml;rfe, ist f&uuml;r Jena unm&ouml;glich.
+Das ist sofort ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen
+denkt und an das Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung
+des hiesigen Detailhandels den Warenh&auml;usern in Berlin
+und Leipzig und anderen ausw&auml;rtigen Kaufleuten bereiten m&uuml;&szlig;te.
+Es k&ouml;nnte sich also, falls die Umsatzsteuer nicht g&auml;nzlich auf
+Konsumvereine beschr&auml;nkt w&uuml;rde, h&ouml;chstens um solche Ma&szlig;regeln
+handeln, die andere Kaufleute mitbetr&auml;fen, <em class="gesperrt">wenn</em> sie Lieferanten
+f&uuml;r Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann ich es einstweilen
+ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut &mdash; es m&uuml;&szlig;te
+schon ein Kunstst&uuml;ck sein &mdash; erst da ist, dann k&ouml;nnen wir uns ja
+weiter sprechen.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Eine</em> Voraussetzung mu&szlig; allerdings gemacht werden, wenn
+die Abwehrma&szlig;regeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen
+habe, ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf
+nicht g&auml;nzlich auf sich und seine Mitglieder angewiesen sein &mdash; er
+mu&szlig; Bundesgenossen zur Verteidigung seiner Position finden.
+Diese Voraussetzung aber ist sicher erf&uuml;llbar kraft der Interessengemeinschaft,
+die zwischen der Hauptgruppe seiner Mitglieder, der
+Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in bezug auf die
+Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von selbst
+gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man
+sich klar macht, da&szlig; Ma&szlig;regeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung
+der arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte
+Benachteiligung aller industriellen T&auml;tigkeit am Ort bedeuten
+m&uuml;ssen. Wenn daraufhin der Konsumverein R&uuml;ckhalt bei denen
+sucht, welche die Interessen der Industrie und ihrer ungest&ouml;rten
+Entwicklung zu vertreten haben, so vergibt er seiner Selbst&auml;ndigkeit
+nichts. Denn er kommt nicht als Bittender, mit leeren
+H&auml;nden, der nur Beistand f&uuml;r <em class="gesperrt">seine</em> Sache, sucht, sondern als<a class="page" name="Page_169" id ="Page_169" title="169"></a>
+Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in seinen
+geschulten Kr&auml;ften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr
+in der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen
+Vorgehens seinerseits so regeln, da&szlig; aus dem zeitweiligen
+Hand-in-Hand gehen mit andern seiner eigenen Selbst&auml;ndigkeit kein
+Abbruch geschieht. Das m&uuml;&szlig;te der Gesichtspunkt sein, unter den
+die Abwehr des Vorsto&szlig;es der Genossenschaftsfeinde sich zu
+stellen h&auml;tte.</p>
+
+<p>Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein
+entschiedenes Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen
+Lebens unserer Stadt. Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher
+Selbsthilfe in die Kreise der arbeitst&auml;tigen Bev&ouml;lkerung Jenas
+hineingetragen und zuerst Erfolg und Anerkennung ihr erstritten.
+Die j&uuml;ngere Vereinigung gleichen Charakters, die Baugenossenschaft,
+w&uuml;rde schwerlich so schnell, wie es geschehen, zu erfreulicher
+Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch die Vorarbeit
+der &auml;lteren die Genossenschaftsidee gerade in den Arbeiterkreisen
+hier schon eingeb&uuml;rgert und Schulung vieler in genossenschaftlicher
+T&auml;tigkeit gewonnen worden w&auml;re. Diesem Ruhm kann, wie ich
+glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres Verdienst
+hinzuf&uuml;gen, dessen Bedeutung m&ouml;glicherweise sogar &uuml;ber
+die &ouml;rtlichen Grenzen hinausreichen w&uuml;rde, wenn er in dieser Zeit
+der Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kr&auml;ftig
+sie vertritt, sondern f&uuml;r diese Vertretung auch Wege anbahnt, die
+bisher noch nicht beschritten wurden. Dann k&ouml;nnte er, der eigenen
+Sache dienend, zugleich andern, die anderw&auml;rts vor den gleichen
+Anfechtungen stehen, ein Vorbild geben.</p>
+
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_170" id ="Page_170" title="170"></a><a name="VI" id="VI"></a>VI.</h2>
+
+<h2>Die rechtswidrige Beschr&auml;nkung der
+Versammlungsfreiheit im Gro&szlig;herzogtum
+Sachsen.</h2>
+
+<hr style="width: 15%;" />
+<p class="center">Rede, gehalten in &ouml;ffentlicher Volksversammlung zu Jena am 17. November 1900<a name="FNanchor_32_32" id="FNanchor_32_32"></a><a href="#Footnote_32_32" class="fnanchor">[32]</a>.</p>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+
+<p class="center"><em class="gesperrt">Geehrte Versammlung!</em></p>
+
+<p>&Uuml;ber die &auml;u&szlig;ere Veranlassung zu dieser Versammlung brauche
+ich mich nicht n&auml;her auszusprechen. Da&szlig; die dreiundeinhalb Versammlungsverbote,
+die unter Berufung auf die &raquo;&ouml;ffentliche Ordnung
+und Sicherheit&laquo; k&uuml;rzlich in rascher Aufeinanderfolge hier in
+Jena ergangen sind, nicht den Gegenstand meiner Rede bilden
+sollen, sondern nur den <em class="gesperrt">Ansto&szlig;</em> zur heutigen Versammlung gegeben
+haben, ist Ihnen schon durch die Benennung des Themas,
+in den Worten &raquo;Versammlungsfreiheit <em class="gesperrt">im Gro&szlig;herzogtum
+Sachsen</em>&laquo; gen&uuml;gend erkennbar gemacht. Ich brauche daher nur
+dar&uuml;ber Erkl&auml;rung zu geben, warum Angeh&ouml;rige der nicht-sozialdemokratischen,
+der sog. <em class="gesperrt">b&uuml;rgerlichen</em> Parteien sich veranla&szlig;t
+sehen, die Frage dieser Versammlungsverbote im Gro&szlig;herzogtum
+zur &ouml;ffentlichen Diskussion zu stellen, obwohl diese Verbote &uuml;berall,
+wie hier in Jena, <em class="gesperrt">ausschlie&szlig;lich</em> die Versammlungen der sozialdemokratischen
+Partei betroffen haben. <em class="gesperrt">Das</em> will ich zun&auml;chst in
+kurzen Worten erledigen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_171" id ="Page_171" title="171"></a>Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes, unseligen Angedenkens,
+besteht auch im Gro&szlig;herzogtum kein <em class="gesperrt">Ausnahme</em>gesetz
+mehr gegen die sozialdemokratische Partei. Die Verbote ihrer
+Versammlungen ergehen also unter <em class="gesperrt">gemeinem</em> Recht des Landes,
+welches auf <em class="gesperrt">alle</em> B&uuml;rger gleichm&auml;&szlig;ig Anwendung findet. Unter
+denselben Voraussetzungen, unter denen die Polizeibeh&ouml;rden kraft
+dieses Landesrechts die Versammlungen <em class="gesperrt">einer</em> Partei verhindern
+d&uuml;rfen, d&uuml;rften sie, sobald es ihnen zweckm&auml;&szlig;ig erscheint, <em class="gesperrt">alle</em>
+Versammlungen im Lande verhindern. Die bewu&szlig;ten Verbote ber&uuml;hren
+daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die
+Frage des verfassungsm&auml;&szlig;igen Rechtes <em class="gesperrt">aller</em> B&uuml;rger in unserem
+Lande, die Frage der b&uuml;rgerlichen Freiheit &uuml;berhaupt gegen&uuml;ber
+der Polizeigewalt &mdash; und damit in bezug auf den Charakter unseres
+ganzen Staatswesens die Frage: <em class="gesperrt">Rechts</em>staat oder <em class="gesperrt">Polizei</em>staat?</p>
+
+<p>An den Fragen <em class="gesperrt">dieser</em> Art sind aber alle gleichm&auml;&szlig;ig interessiert,
+nicht nur die Sozialdemokraten und nicht nur die Liberalen,
+sondern ebensosehr auch die Konservativen &mdash; soweit sie wirklich
+&raquo;Konservative&laquo; sind, nicht reine R&uuml;ckschrittler, deren offenkundiges
+Ideal der reine Polizeistaat ist. Denn es gibt nur <em class="gesperrt">eine</em>
+Art von staatsb&uuml;rgerlichem Recht: <em class="gesperrt">das</em> Recht, welches alle gleichm&auml;&szlig;ig
+sch&uuml;tzt, vom Minister bis zum letzten Tagel&ouml;hner; und es
+gibt nur <em class="gesperrt">eine</em> Art von politischer und b&uuml;rgerlicher Freiheit: <em class="gesperrt">die</em>
+Freiheit, an der alle gleichm&auml;&szlig;ig teilhaben, vom Minister bis
+zum letzten Tagel&ouml;hner. Eine Freiheit, die einzelne, oder bestimmte
+Kreise, oder ganze Parteien, <em class="gesperrt">des</em>halb genie&szlig;en, weil die Polizei
+f&uuml;r gut findet, <em class="gesperrt">sie</em> nicht zu beschr&auml;nken &mdash; diese Freiheit &raquo;von
+Polizei Gnaden&laquo; ist <em class="gesperrt">keine</em> Freiheit. Der Sklave, der von seinem
+Herrn nicht mi&szlig;handelt wird, ist kein <em class="gesperrt">freier</em> Sklave.</p>
+
+<p>Soweit nun die Anh&auml;nger der Sozialdemokratie fordern, ihre
+Ansichten und Ideen innerhalb der Grenzen des <em class="gesperrt">gesetzlich</em> Erlaubten
+<em class="gesperrt">kraft gemeinen Rechtes des Landes</em> ebenso in Versammlungen
+&ouml;ffentlich vertreten zu k&ouml;nnen, wie andere Parteien
+die ihrigen, verfechten sie kein Parteiinteresse, sondern verfechten
+sie das verfassungsm&auml;&szlig;ige Recht aller. Kein Gezeter der &raquo;staatserhaltenden&laquo;
+Parteien &uuml;ber den Vorschub, der der Sozialdemokratie
+aus den Kreisen des B&uuml;rgertums geleistet werde, wird meine Gesinnungsgenossen
+und mich abhalten, sie kr&auml;ftig zu unterst&uuml;tzen
+&uuml;berall, wo ihre Forderungen <em class="gesperrt">diese</em> Bedeutung gewinnen. <em class="gesperrt">Die
+Sozialdemokratie soll sich nicht r&uuml;hmen d&uuml;rfen, die einzige
+Partei geworden zu sein, die in unserem Land oder</em><a class="page" name="Page_172" id ="Page_172" title="172"></a>
+<em class="gesperrt">in dieser Stadt verfassungsm&auml;&szlig;iges Recht und staatsb&uuml;rgerliche
+Freiheit noch verteidigt!</em></p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Nach diesem Vorwort komme ich nun zur Sache.</p>
+
+<p>Da&szlig; ich die in Betracht stehenden Verwaltungsma&szlig;nahmen
+unter <em class="gesperrt">rechtlichem</em> Gesichtspunkt anfechten will, bringt schon das
+Thema meines Vortrages zum Ausdruck. Indes l&auml;&szlig;t dieses noch
+unbestimmt, ob ich dabei nur das Recht seiner allgemeinen Idee
+nach, oder das konkrete, in den geschriebenen Gesetzen gegebene
+Recht im Auge habe &mdash; ob ich also die Versammlungsverbote
+anfechten will durch Kritik der Rechtsanschauungen, von denen
+sie geleitet sind, und vielleicht verlangen will, da&szlig; <em class="gesperrt">diese</em> lege
+ferenda zu korrigieren seien &mdash; oder ob ich sie anfechten will
+durch Kritik de lege lata, auf dem Boden des positiven Rechtes,
+unter der Behauptung falscher, <em class="gesperrt">gesetzwidriger</em> Anwendung der
+geltenden Gesetze.</p>
+
+<p>Vom ersteren Standpunkt aus w&uuml;rde Gegenstand meiner
+Kritik die <em class="gesperrt">Absicht</em> sein m&uuml;ssen, die in diesen Verboten offen zum
+Ausdruck kommt: die Ideen und Bestrebungen einer bestimmten
+Partei unter der Behauptung ihrer Staatsgef&auml;hrlichkeit mit den
+<em class="gesperrt">&auml;u&szlig;eren</em> Machtmitteln des Staates bek&auml;mpfen, <em class="gesperrt">gewaltsam</em> unterdr&uuml;cken
+oder hemmen zu wollen &mdash; sowie die, wie ich glaube,
+verh&auml;ngnisvolle <em class="gesperrt">Wirkung</em>, die derartiger Gebrauch der Staatsgewalt
+in Aussicht stellt. Und f&uuml;r eine Kritik von <em class="gesperrt">diesem</em> Standpunkt
+aus h&auml;tte ich in der Tat kr&auml;ftige Waffen. Ich k&ouml;nnte, im Punkte
+Vernunft und Gerechtigkeit, hinweisen auf den pr&auml;gnanten Ausspruch
+eines sehr konservativen Historikers, Heinrich von Treitschke,
+der einmal gesagt hat:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>Keine Kunst der Rede vermag den <em class="gesperrt">ketzerrichterlichen</em>
+Geist zu verh&uuml;llen, der aus der Behauptung spricht:
+irgend eine Idee, oder Meinung, oder Lehre sei <em class="gesperrt">staats</em>gef&auml;hrlich!</p></div>
+
+<p>Und im Punkte praktischer Staatsklugheit k&ouml;nnte ich die
+Tatsache hervorheben, da&szlig; das ketzerrichterliche Gesetz, das zehn
+Jahre &uuml;ber Deutschland geherrscht hat, das <em class="gesperrt">kl&auml;glichste</em> Fiasko
+bedeutet, das seit der Begr&uuml;ndung des Reichs irgend einer gesetzgeberischen
+Aktion in Deutschland beschieden war.</p>
+
+<p>Aber alles das will ich nicht weiter verfolgen. Denn meine
+Absicht ist heute, die Angelegenheit dieser Versammlungsverbote
+<em class="gesperrt">nur</em> von dem anderen, zu zweit bezeichneten Standpunkte aus,<a class="page" name="Page_173" id ="Page_173" title="173"></a>
+also de lege lata, zu er&ouml;rtern. Nicht darum also soll es sich heute
+abend handeln: ob diese Ma&szlig;nahmen der Verwaltung unter Gesichtspunkten
+von Vernunft und Gerechtigkeit weise oder t&ouml;richt,
+gerecht oder ungerecht, ob sie unter Gesichtspunkten des Staatsinteresses
+in ihren Wirkungen staatserhaltend oder staatszerst&ouml;rend
+seien &mdash; sondern lediglich um <em class="gesperrt">die</em> Frage: ob sie <em class="gesperrt">angesichts der
+im Gro&szlig;herzogtum geltenden Gesetze</em> gesetz<em class="gesperrt">m&auml;&szlig;ig</em> oder
+gesetz<em class="gesperrt">widrig</em> und ob ihre Sanktionierung seitens der oberen, f&uuml;r
+die Handhabung der Gesetze <em class="gesperrt">verfassungsm&auml;&szlig;ig</em> verantwortlichen
+Staatsbeh&ouml;rden verfassungs<em class="gesperrt">gem&auml;&szlig;</em> oder verfassungs<em class="gesperrt">widrig</em> sei?</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Ich bin aber durchaus gew&auml;rtig, da&szlig; sehr <em class="gesperrt">viele</em> in dieser
+gro&szlig;en Versammlung eine solche Erkl&auml;rung mit &auml;u&szlig;erstem Befremden
+anh&ouml;ren werden. Besonders im Kreise der politisch mir
+N&auml;chststehenden wird man sich fragen: Ist es nicht h&ouml;chst <em class="gesperrt">un</em>klug,
+die Bek&auml;mpfung des neuerdings beliebten Verwaltungsverfahrens
+von einer so <em class="gesperrt">schwachen</em> Position aus zu versuchen? Besteht doch
+allgemeines Einverst&auml;ndnis dar&uuml;ber, da&szlig; unsere <em class="gesperrt">schlechten Gesetze</em>
+an allem schuld sind &mdash; da&szlig; unser Landtag in der Zeit der
+Reaktion der 50er Jahre durch das Polizeigesetz vom 7.&nbsp;Jan.&nbsp;1854
+das verfassungsm&auml;&szlig;ige Recht der B&uuml;rger <em class="gesperrt">an die Polizei ausgeliefert</em>
+hat &mdash; und da&szlig; angesichts dieses &raquo;heillosen&laquo; Gesetzes
+die Polizei eben alles sich erlauben darf, ohne da&szlig; man die <em class="gesperrt">formelle
+Legalit&auml;t</em> zu bestreiten verm&ouml;chte! &mdash; Haben wir, die
+Freisinnigen und die b&uuml;rgerlichen Demokraten im Land, nicht gerade
+deshalb vor zwei Jahren Petitionen an den Landtag um Erla&szlig;
+eines <em class="gesperrt">anst&auml;ndigen</em> Versammlungsgesetzes in Umlauf gebracht?
+Wie kommt der Redner dazu, alles das jetzt v&ouml;llig zu ignorieren?</p>
+
+<p>Alle, die so fragen, bitte ich aber, ihre Ansicht auf kurze
+Zeit zur&uuml;ckzusetzen und meine Rede bis zu Ende anzuh&ouml;ren. Ich
+hoffe sie dann <em class="gesperrt">&uuml;berzeugt</em> zu haben, da&szlig; jene allgemein verbreitete
+Annahme &uuml;ber die Inferiorit&auml;t unserer Gesetze und die
+Hoffnungslosigkeit unserer gegenw&auml;rtigen Rechtslage nichts anderes
+ist als ein grobes <em class="gesperrt">Vorurteil</em>, ein gro&szlig;es <em class="gesperrt">Mi&szlig;verst&auml;ndnis</em> &mdash; nur
+daraus erkl&auml;rlich, da&szlig; der lebenden Generation l&auml;ngst der Zusammenhang
+des Textes jenes fast 50 Jahre alten Gesetzes mit
+den Gedanken und den Absichten des <em class="gesperrt">Gesetzgebers</em> v&ouml;llig verloren
+gegangen ist. So paradox es im Augenblick vielen klingen
+mag &mdash; das Ergebnis meiner heutigen Er&ouml;rterung wird <em class="gesperrt">da</em>hin
+gehen:</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_174" id ="Page_174" title="174"></a>da&szlig; <em class="gesperrt">kein</em> Land in Deutschland in bezug auf die <em class="gesperrt">politischen</em>
+Rechte der B&uuml;rger und auf <em class="gesperrt">gute</em> gesetzliche Umgrenzung der
+Polizeigewalt einer <em class="gesperrt">besseren</em> Rechtslage sich erfreut, als <em class="gesperrt">nach
+den jetzt geltenden Gesetzen</em> das Gro&szlig;herzogtum Sachsen &mdash; wenn
+nur diese Gesetze richtig, d.&nbsp;h. dem Willen des Gesetzgebers
+entsprechend, angewandt werden;</p>
+
+<p>da&szlig; im besonderen dieses alte, verrufene &raquo;Polizeigesetz&laquo; vom
+Januar 1854 in Wahrheit geradezu ein <em class="gesperrt">wertvolles Erbst&uuml;ck
+darstellt, welches unserem Land &uuml;brig geblieben ist aus
+einer Zeit, da Regierung und Landtag noch durchdrungen
+waren vom Geist des Verfassungsstaates</em>;</p>
+
+<p>und da&szlig; die Diskreditierung dieses Gesetzes in der &ouml;ffentlichen
+Meinung <em class="gesperrt">bitteres Unrecht</em> den M&auml;nnern getan hat, die damals
+an unserer Gesetzgebung beteiligt waren.</p>
+
+<p>Ich spreche alles dieses, meinen Ausf&uuml;hrungen absichtlich
+vorgreifend, schon jetzt aus, damit Sie nicht, befangen in dem
+Glauben an die angeblich verzweifelte Rechtslage, diese Ausf&uuml;hrungen
+anh&ouml;ren mit dem tr&uuml;ben Gedanken: es hilft ja doch nichts!
+<em class="gesperrt">Es wird etwas helfen</em>, wenn Sie mir Gelegenheit geben, meine
+Behauptungen hier, in breiter &Ouml;ffentlichkeit, <em class="gesperrt">eingehend</em> zu rechtfertigen!</p>
+
+<p>Da ich aber einmal vorgegriffen habe, will ich auch noch die
+Konsequenz, die meine Er&ouml;rterung in Hinsicht auf das <em class="gesperrt">Taktische</em>
+nach sich ziehen mu&szlig;, gleich hier zum voraus aussprechen:</p>
+
+<p>Es ist der gr&ouml;&szlig;te Mi&szlig;griff gewesen &mdash; ich selbst habe ihn
+mitgemacht &mdash; Petitionen an den Landtag um Erla&szlig; eines besonderen
+Gesetzes &uuml;ber Vereins- und Versammlungswesen zu
+richten; und es ist ein wahres Gl&uuml;ck f&uuml;r uns, da&szlig; der Landtag
+diese Petitionen rund abgelehnt hat, und zugleich in einer <em class="gesperrt">Form</em>
+sie abgelehnt hat, die <em class="gesperrt">uns</em> v&ouml;llig dispensiert, je wieder darauf zur&uuml;ckzukommen.
+Denn alles, was wir <em class="gesperrt">jetzt</em> erlangen k&ouml;nnten, w&uuml;rde
+in bezug auf Vereins- und Versammlungsfreiheit unvergleichlich
+viel <em class="gesperrt">schlechter</em> uns stellen, als wir nach unserem ehrlichen <em class="gesperrt">alten</em>
+Recht gestellt sind. Was wir zu tun haben, ist ganz allein: dieses
+gute alte Recht kr&auml;ftig zu <em class="gesperrt">verteidigen</em>, auf da&szlig; es noch auf
+weitere 50 Jahre hin ganz unge&auml;ndert fortbestehe, und dabei
+kr&auml;ftig einzutreten f&uuml;r seine <em class="gesperrt">richtige</em>, gesetz<em class="gesperrt">m&auml;&szlig;ige</em> Anwendung &mdash; kr&auml;ftig
+den <em class="gesperrt">Mi&szlig;brauch</em> des Gesetzes abzuwehren, der allein
+es erm&ouml;glicht hat, da&szlig; Polizeiwillk&uuml;r hinter ihm Deckung finden
+konnte.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_175" id ="Page_175" title="175"></a>Indem ich nunmehr zur <em class="gesperrt">Begr&uuml;ndung</em> dieser bis jetzt ohne
+Beweis hingestellten Ansichten &uuml;bergehe, habe ich zun&auml;chst in
+aller K&uuml;rze die <em class="gesperrt">Tatsachen</em> zusammenzustellen, welche die bisherige
+Praxis der Versammlungsverbote im Gro&szlig;herzogtum kennzeichnen.</p>
+
+<p>W&auml;hrend der Geltung des Sozialistengesetzes waren nat&uuml;rlich
+alle Versammlungen mit erkennbarer sozialdemokratischer Tendenz
+auch bei uns kraft Reichsgesetz verboten. Aber auch in dieser
+Zeit sind die Anh&auml;nger dieser Partei &mdash; zu <em class="gesperrt">Ehren</em> der damaligen
+Verwaltung bezeuge ich es &mdash; in unserem Land nicht <em class="gesperrt">schikaniert</em>
+worden. Selbst allgemein bekannte F&uuml;hrer der Partei, die gem&auml;&szlig; dem
+Zweck des &raquo;kleinen Belagerungszustandes&laquo; in Norddeutschland fast
+&uuml;berall herumgehetzt wurden, haben im Gro&szlig;herzogtum <em class="gesperrt">un</em>bel&auml;stigt
+verkehren k&ouml;nnen. Einer von diesen F&uuml;hrern, der damals &ouml;fters
+in Jena war und dem schon fr&uuml;her pers&ouml;nlich n&auml;her gekommen
+zu sein ich mir als besondere Gunst anrechne, hat mir selbst gesagt:
+wie er sich jedesmal freue, wenn er in das Gebiet der schwarz-gr&uuml;n-gelben
+Pf&auml;hle komme &mdash; <em class="gesperrt">da</em> habe er doch keinen Polizeispitzel
+mehr auf den Fersen!</p>
+
+<p>Kurz vor Aufhebung des Sozialistengesetzes, also wohl aus
+Anla&szlig; der bevorstehenden Aufhebung, ist &mdash; nach &Auml;u&szlig;erungen in
+unserem Landtag zu schlie&szlig;en &mdash; unterm 1. September 1890 aus
+dem Ministerium eine &raquo;Unterweisung&laquo; an die B&uuml;rgermeister ergangen,
+deren Text ich nicht n&auml;her kenne, die aber inhaltlich
+besagt haben mu&szlig;: da&szlig; auch <em class="gesperrt">nach</em> Wegfall des genannten Gesetzes
+die Polizeibeh&ouml;rden aus &sect;&nbsp;1, Ziff.&nbsp;2 des Gesetzes vom 7.&nbsp;Jan.&nbsp;1854
+befugt sein w&uuml;rden, politische Versammlungen &raquo;<em class="gesperrt">bei dringender
+Gefahr f&uuml;r die &ouml;ffentliche Ordnung und Sicherheit</em>&laquo; zum
+voraus zu verbieten. Diese &mdash; durchaus korrekte und sachgem&auml;&szlig;e &mdash; Unterweisung
+hat aber zur Folge gehabt, da&szlig; durch viele
+Jahre hin keine <em class="gesperrt">einzige</em> Versammlung im Gro&szlig;herzogtum verboten
+wurde, weil <em class="gesperrt">keine</em> den geringsten Anla&szlig; zu Bef&uuml;rchtungen f&uuml;r
+&ouml;ffentliche Ordnung und Sicherheit gab. W&auml;hrend es, bei uns wie
+anderw&auml;rts, sehr oft vorkommt, da&szlig; Versammlungen, die unter
+dem Szepter des Gambrinus tagen, zu Unordnung, Tumult usw.
+f&uuml;hren, ist derartiges &mdash; wie ich ausdr&uuml;cklich konstatiere &mdash; <em class="gesperrt">bis
+auf den heutigen Tag</em> noch niemals bei <em class="gesperrt">politischen</em> Versammlungen
+eingetreten &mdash; auch nicht bei sozialdemokratischen, und
+auch nicht in den erregtesten Zeiten der Reichstagswahlen. Und
+obwohl sozialdemokratische Versammlungen inzwischen zu vielen
+Hunderten im Lande stattgefunden haben, ist es &mdash; soviel bekannt<a class="page" name="Page_176" id ="Page_176" title="176"></a>
+&mdash; bei uns nicht ein <em class="gesperrt">einziges Mal</em> vorgekommen, da&szlig; wegen
+der Reden oder Handlungen in einer solchen Versammlung der
+Staatsanwalt Anla&szlig; zu nachtr&auml;glichem Einschreiten gefunden h&auml;tte.
+Alles das hebe ich hier besonders hervor.</p>
+
+<p>Vor einigen Jahren h&ouml;rte man nun, zum erstenmal nach Aufhebung
+des Sozialistengesetzes, wieder von dem Verbot einer sozialdemokratischen
+Versammlung im Gro&szlig;herzogtum, und zwar in
+Eisenach &mdash; unter Umst&auml;nden, die sofort erkennen lie&szlig;en, da&szlig; es
+sich dabei um etwas <em class="gesperrt">Neues</em> handelte. Das Verbot war, unter
+Bezugnahme auf das erw&auml;hnte Polizeigesetz, wegen &raquo;dringender
+Gefahr f&uuml;r die &ouml;ffentliche Ordnung und Sicherheit&laquo; ergangen. Da
+nun kein vern&uuml;nftiger Mensch von der fraglichen Versammlung
+Ruhest&ouml;rung und sonstige Gesetzwidrigkeit hatte erwarten k&ouml;nnen,
+so mu&szlig;te also einer einen <em class="gesperrt">neuen Einfall</em> gehabt, n&auml;mlich die
+Entdeckung gemacht haben, da&szlig; unter den &raquo;dringenden Gr&uuml;nden
+des &ouml;ffentlichen Wohls&laquo;, derentwegen nach dem Polizeigesetz polizeiliche
+Verbote zul&auml;ssig sein sollen, auch etwas ganz <em class="gesperrt">anderes</em>
+verstanden werden k&ouml;nne, als man bis dahin darunter verstanden
+hatte. Der Urheber dieser Entdeckung ist &mdash; meines Wissens &mdash; der
+fr&uuml;here Oberb&uuml;rgermeister von Jena, <em class="gesperrt">Eucken</em>, jetzt Bezirksdirektor
+in Eisenach, derselbe, der hier unter der Geltung des
+Sozialistengesetzes amtierte und durch seine <em class="gesperrt">hiesige</em> T&auml;tigkeit
+das Ansehen besonderer Objektivit&auml;t und strengster Unparteilichkeit,
+auch in politischen Dingen, sich erworben hatte.</p>
+
+<p>Die Entdeckung Euckens hat aber nur sehr allm&auml;hlich Verst&auml;ndnis
+und Anklang gefunden. Weitere Versammlungsverbote
+erfolgten zun&auml;chst ganz vereinzelt und auch als sie sich mehrten,
+lange Zeit ganz systemlos; bald ein <em class="gesperrt">Verbot</em> &mdash; bald, unter &auml;u&szlig;erlich
+ganz gleichen Umst&auml;nden, <em class="gesperrt">kein</em> Verbot. Jahrelang entsprach
+die Praxis deutlich der Devise:</p>
+
+<div class="poem"><div class="stanza">
+<span class="i0">Die Wetterfahnen, sie sind verlegen,<br /></span>
+<span class="i0">Sie wissen nicht, wohin sich bewegen.<br /></span>
+</div></div>
+
+<p>Erst <em class="gesperrt">neuerdings</em> lassen die Wetterfahnen &uuml;berall die bekannte
+&uuml;bereinstimmende Windrichtung erkennen.</p>
+
+<p>Man st&auml;nde aber angesichts dieser wegen &raquo;dringender Gefahr
+f&uuml;r die &ouml;ffentliche Ordnung und Sicherheit&laquo; ergehenden Verbote
+noch heute vor einem vollst&auml;ndigen <em class="gesperrt">R&auml;tsel</em>, wenn nicht zwei
+Verhandlungen in unserem Landtage Licht &mdash; und die zweite ein
+sehr helles Licht &mdash; auf die Sache geworfen h&auml;tten. Schon in der
+ersten von diesen Verhandlungen, die der <em class="gesperrt">Abg. Baudert</em> zu An<a class="page" name="Page_177" id ="Page_177" title="177"></a>fang
+1898 provozierte, wurde mit einiger Zur&uuml;ckhaltung, in der
+zweiten aber, im Dezember 1899, die unsere Petitionen wegen eines
+Vereins- und Versammlungsgesetzes zum Gegenstand hatte, mit
+h&ouml;chster Deutlichkeit und Unumwundenheit von den konservativen
+Abgeordneten <em class="gesperrt">und vom Regierungstisch</em> die Ansicht proklamiert:
+die Sozialdemokratie sei <em class="gesperrt">an sich</em> eine &raquo;Gefahr f&uuml;r die
+&ouml;ffentliche Ordnung und Sicherheit&laquo;, <em class="gesperrt">des</em>halb m&uuml;sse die Propaganda
+f&uuml;r ihre Lehren, auch wenn sie g&auml;nzlich auf dem Boden der Gesetze
+sich h&auml;lt, aus &raquo;dringenden Gr&uuml;nden des &ouml;ffentlichen Wohls&laquo;
+m&ouml;glichst <em class="gesperrt">beschr&auml;nkt</em> werden. Und der oberste Verwaltungschef
+hat damals mit anerkennenswerter Ehrlichkeit und Offenheit
+seinen Standpunkt <em class="gesperrt">da</em>hin (dem Sinne nach) erl&auml;utert: Andere
+Staaten in Deutschland seien mit der Aufhebung des Sozialistengesetzes
+dieser staatsfeindlichen Partei gegen&uuml;ber wehrlos geworden;
+das Gro&szlig;herzogtum aber sei in der gl&uuml;cklichen Lage, in seinen
+<em class="gesperrt">Landes</em>gesetzen (n&auml;mlich in dem Polizeigesetz vom 7. Januar 1854)
+gen&uuml;gende Waffen zu besitzen, um auch <em class="gesperrt">ohne</em> Ausnahmegesetz
+die Gefahr abwehren zu k&ouml;nnen &mdash; wenn nur die Polizeibeh&ouml;rden
+&uuml;berall richtiges <em class="gesperrt">Verst&auml;ndnis</em> besitzen f&uuml;r die &raquo;dringenden Gr&uuml;nde
+des &ouml;ffentlichen Wohls&laquo;, die dabei in Frage kommen. Und er hat
+<em class="gesperrt">unumwunden zugestanden</em>, durch Instruktion der Bezirksdirektoren
+sowie durch Belehrung der B&uuml;rgermeister auf die Verbreitung
+dieses Verst&auml;ndnisses <em class="gesperrt">amtlich</em> hingewirkt zu haben.</p>
+
+<p>Hiernach steht jetzt ganz <em class="gesperrt">authentisch</em> fest:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>Die Versammlungsverbote im Gro&szlig;herzogtum erfolgen,
+mangels jeder vern&uuml;nftigen Bef&uuml;rchtung von St&ouml;rung der
+<em class="gesperrt">&auml;u&szlig;eren</em> Ordnung und Sicherheit, <em class="gesperrt">tats&auml;chlich nur</em>
+wegen <em class="gesperrt">der</em> Gefahr, die nach der Meinung der <em class="gesperrt">oberen</em>
+Verwaltungsbeh&ouml;rden aus der Propaganda f&uuml;r die Ideen
+und die Lehren der Sozialdemokratie dem &raquo;&ouml;ffentlichen
+Wohl&laquo; drohen soll.</p></div>
+
+<p>Neben <em class="gesperrt">dieser</em> Feststellung habe ich aber in bezug auf das
+Tats&auml;chliche in der jetzigen Verwaltungspraxis noch zwei <em class="gesperrt">besondere</em>
+Punkte hervorzuheben.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Erstens</em>. Auch bei der jetzigen Auslegung des Gesetzes
+vom 7. Januar 1854 liegt die Anwendung dieses Gesetzes ganz in
+der Hand der <em class="gesperrt">unteren</em> Polizeibeh&ouml;rden, der B&uuml;rgermeister. <em class="gesperrt">Sie</em>
+haben die Verbote zu erlassen oder nicht zu erlassen, nach <em class="gesperrt">eigenem</em>
+pflichtm&auml;&szlig;igem Urteil. Zwar k&ouml;nnen auch die Bezirksdirektoren,
+&uuml;ber den Kopf des B&uuml;rgermeisters hinweg ein Verbot aussprechen<a class="page" name="Page_178" id ="Page_178" title="178"></a>
+sie k&ouml;nnen aber keinen B&uuml;rgermeister <em class="gesperrt">anhalten</em>, es seinerseits
+zu tun, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen daf&uuml;r nicht gegeben
+findet. Instanzenm&auml;&szlig;ig steht auch jetzt den oberen Beh&ouml;rden
+<em class="gesperrt">nur</em> die Nachpr&uuml;fung der Verbote im Falle einer Beschwerde
+zu. Das wird durch ganz konkludente Tatsachen, auch
+noch aus j&uuml;ngster Zeit, erh&auml;rtet.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Zweitens</em>. Auch <em class="gesperrt">nach</em> den vorhin mitgeteilten Erkl&auml;rungen
+des Verwaltungschefs in &ouml;ffentlicher Landtagssitzung am 5. Dezember
+1899 ist noch kein einziges Verbot ergangen, das <em class="gesperrt">offen
+und ehrlich</em> mit der <em class="gesperrt">sozialdemokratischen Tendenz der
+Versammlung</em> begr&uuml;ndet w&auml;re. Ganz charakteristisch bleibt vielmehr
+f&uuml;r alle diese Verbote, da&szlig; sie, soweit sie nicht lediglich die
+typische Formel &raquo;dringende Gefahr etc.&laquo; benutzen, zur <em class="gesperrt">Motivierung</em>
+angebliche <em class="gesperrt">Tatsachen</em> heranziehen, die <em class="gesperrt">geeignet</em> sind, die Meinung
+zu erwecken oder wenigstens noch Spielraum zu lassen f&uuml;r die
+Meinung: da&szlig; von der Versammlung <em class="gesperrt">als solcher &auml;u&szlig;ere</em> Unordnung
+oder Gesetzwidrigkeit bef&uuml;rchtet werde. Fast regelm&auml;&szlig;ig
+kehrt einer von folgenden Gr&uuml;nden wieder: das Thema sei geeignet,
+<em class="gesperrt">aufreizend</em> zu wirken &mdash; der Redner sei <em class="gesperrt">bekannt</em> wegen
+&raquo;seiner <em class="gesperrt">aufreizenden Redeweise</em>&laquo; &mdash; der Redner sei <em class="gesperrt">bekannt</em>
+als <em class="gesperrt">gewerbsm&auml;&szlig;iger</em> Agitator. &mdash; Von dem Mangel an Aufrichtigkeit,
+der aus Motivierungen dieser Art spricht, rede ich gar
+nicht weiter. Konstatieren mu&szlig; ich aber, da&szlig; dabei sogar mit der
+<em class="gesperrt">Wahrheit</em> oft sehr unglimpflich umgegangen worden ist. F&uuml;r
+mindestens <em class="gesperrt">drei</em> F&auml;lle unter denen, die mir selbst bekannt geworden
+sind, steht es ganz sicher fest, da&szlig; objektiv <em class="gesperrt">wahrheitswidrige</em>
+Behauptungen amtlich verbreitet worden sind, wenn ich
+auch gern annehmen will, da&szlig; die betreffenden Beamten dabei in
+gutem Glauben waren, da&szlig; sie <em class="gesperrt">nur</em> sich haben anl&uuml;gen lassen.
+Mit dem Epitheton &raquo;<em class="gesperrt">bekannt</em> wegen aufreizender Redeweise&laquo;
+sind n&auml;mlich &mdash; und zwar wiederholt &mdash; auch die beiden Reichstagsabgeordneten
+<em class="gesperrt">Klo&szlig;</em>-Stuttgart und <em class="gesperrt">Molkenbuhr</em>-Hamburg in
+unserem Land geziert worden, f&uuml;r die das gerade Gegenteil <em class="gesperrt">wahr</em>
+ist: da&szlig; sie <em class="gesperrt">bekannt</em> sind als <em class="gesperrt">besonders</em> ruhige, besonnene,
+leidenschaftslose Redner. Und in <em class="gesperrt">einem</em> Fall, in welchem vom
+Gemeindevorstand in Neustadt der &raquo;gewerbsm&auml;&szlig;ige&laquo; Agitator ausgespielt
+wurde, wei&szlig; ich zuf&auml;llig ganz genau, da&szlig; der Betroffene
+<em class="gesperrt">nicht</em> gewerbsm&auml;&szlig;iger <em class="gesperrt">Agitator</em>, sondern gewerbsm&auml;&szlig;iger <em class="gesperrt">Maschinenschlosser</em>
+ist, und <em class="gesperrt">gewerbsm&auml;&szlig;ig</em> auch <em class="gesperrt">nur</em> Maschinenschlosser &mdash; ein
+Mann, der die vertragsm&auml;&szlig;igen Obliegenheiten in<a class="page" name="Page_179" id ="Page_179" title="179"></a>
+seinem Arbeitsverh&auml;ltnis seit Jahren tadellos erf&uuml;llt und in der
+Lage ist, zu beweisen, da&szlig; er seine rednerische T&auml;tigkeit immer &mdash; genau
+wie ich! &mdash; nur &raquo;zum Vergn&uuml;gen&laquo;, <em class="gesperrt">nicht</em> gegen Entgelt,
+betreibt.</p>
+
+<p>In Ansehung, da&szlig; es <em class="gesperrt">Beleidigung</em> bleibt, anst&auml;ndigen Leuten
+in der einen oder der andern Art einen Makel anzuheften, selbst
+wenn die Betroffenen Sozialdemokraten sind, ist also auch die
+Immunit&auml;t gegen &sect;&nbsp;186 des Strafgesetzbuchs, die das <em class="gesperrt">Akten</em>papier
+gew&auml;hrt, mehrfach <em class="gesperrt">mi&szlig;braucht</em> worden. &mdash; Indes ist derartiges
+unter dem Gesichtspunkt meiner heutigen Betrachtung nur nebens&auml;chlich.
+Wenn mein Programm mit sich br&auml;chte, da&szlig; ich von
+den <em class="gesperrt">demoralisierenden</em> Wirkungen und von der <em class="gesperrt">Sch&auml;digung
+des Ansehens unseres Beamtenstandes</em> reden m&uuml;&szlig;te, die das
+Hereinziehen der Verwaltungsorgane in den Dienst der ketzerrichterlichen
+Anschauungen <em class="gesperrt">der herrschenden Partei</em> zur Folge
+haben mu&szlig; &mdash; <em class="gesperrt">dann</em> h&auml;tte ich noch ganz anderes zu sagen!</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Ich gehe nunmehr dazu &uuml;ber, die hier nach Seite des <em class="gesperrt">Tats&auml;chlichen</em>
+gekennzeichnete Praxis der Versammlungsverbote zu
+<em class="gesperrt">vergleichen</em> mit den Vorschriften der <em class="gesperrt">Gesetze</em>, auf die sie sich
+st&uuml;tzt &mdash; und komme damit zum wichtigsten Teil meiner heutigen
+Aufgabe: darzulegen, wie diese Gesetze die politischen Rechte der
+B&uuml;rger unseres Landes bestimmt haben und <em class="gesperrt">welche</em> Befugnisse
+sie den <em class="gesperrt">Polizei</em>beh&ouml;rden in Hinsicht auf jene Rechte einr&auml;umen.</p>
+
+<p>Es existiert bei uns nur eine einzige <em class="gesperrt">gesetzes</em>kr&auml;ftige Vorschrift,
+die <em class="gesperrt">besonders</em> auf die spezifisch politischen Angelegenheiten,
+Vereins- und Versammlungswesen, Bezug hat. Sie betrifft
+ausschlie&szlig;lich die politischen <em class="gesperrt">Versammlungen</em> und ist enthalten
+in zwei Ministerial<em class="gesperrt">verordnungen</em>, vom 15. Juli 1874 und vom
+21. April 1875. &Uuml;ber das <em class="gesperrt">Vereins</em>wesen besteht von gesetzlichen
+Bestimmungen bei uns &uuml;berhaupt <em class="gesperrt">nichts</em>, nachdem eine Verordnung,
+die im Jahre 1856 im Sinne eines Beschlusses des seligen Bundestags
+erlassen wurde, im Jahr 1868 auf Andr&auml;ngen des Landtags
+wieder au&szlig;er Kraft gesetzt worden ist. Die angezogene Ministerialverordnung
+von 1874/75 aber ist &auml;u&szlig;erst <em class="gesperrt">liberalen</em> Geistes. Sie
+enth&auml;lt eigentlich nur <em class="gesperrt">Ordnungs</em>vorschriften, und zwar von h&ouml;chst
+verst&auml;ndiger Art, bringt aber gar keine <em class="gesperrt">sachliche</em> Beschr&auml;nkung
+des &raquo;Versammlungsrechts&laquo;, dessen <em class="gesperrt">Freiheit sch&uuml;tzen</em> zu wollen
+sogar direkt in ihr ausgesprochen ist. Sie verlangt keine &raquo;Genehmigung&laquo;
+einer Versammlung, sondern lediglich &raquo;Anmeldung&laquo;<a class="page" name="Page_180" id ="Page_180" title="180"></a>
+derselben mindestens 12 Stunden vor ihrem Beginn, und zwar <em class="gesperrt">nur</em>
+Anmeldung von <em class="gesperrt">Ort</em> und <em class="gesperrt">Zeit</em>, also von Lokal und Stunde des
+Beginnes, <em class="gesperrt">nicht auch</em> Angabe des Verhandlungsthemas und des
+Redners. Dieses letztere aber ist von <em class="gesperrt">besonderer</em> rechtlicher Bedeutung.
+Denn wenn Bezeichnung von Thema und Redner gefordert
+w&uuml;rde, w&auml;re das Tun in der Versammlung ganz au&szlig;erordentlich
+beschr&auml;nkt: jede Abschweifung vom angegebenen Gegenstand
+und jedes Auftreten eines anderen Redners w&uuml;rde sofort
+den Tatbestand einer nichtangemeldeten Versammlung begr&uuml;nden.
+Bei uns aber ist die Erf&uuml;llung <em class="gesperrt">aller</em> gesetzlichen Vorschriften schon
+dann gesichert, wenn &mdash; wie es z.&nbsp;B. f&uuml;r die heutige Versammlung
+geschehen ist &mdash; die Anmeldung bewirkt wird durch eingeschriebenen
+Brief <em class="gesperrt">mit R&uuml;ckschein</em> &mdash; ohne Angabe von Thema und Redner.
+Wenn der R&uuml;ckschein der Post das Datum des vorangehenden
+Tages tr&auml;gt, ist er hinreichender Beweis daf&uuml;r, da&szlig; die Anmeldung
+<em class="gesperrt">rechtzeitig</em> bei den Akten der Beh&ouml;rde gewesen ist, <em class="gesperrt">allen</em> Anforderungen
+der Verordnung also gen&uuml;gt war.</p>
+
+<p>Abgesehen von jenen Ordnungsvorschriften unterliegen demnach
+Vereine und Versammlungen, und alles Tun und Lassen <em class="gesperrt">in</em>
+solchen, gegenw&auml;rtig keinen andern <em class="gesperrt">gesetzlichen</em> Beschr&auml;nkungen,
+als das Reichsstrafgesetzbuch insofern aufrichtet, als es Vereine
+und Versammlungen zu gesetz<em class="gesperrt">widrigen</em>, d.&nbsp;h. gesetzlich <em class="gesperrt">verbotenen</em>
+Zwecken, und <em class="gesperrt">geheime</em> Verbindungen, sowie Gesetzesverletzungen
+beim Reden usw. ausdr&uuml;cklich unter Strafandrohung stellt.</p>
+
+<p>Ich sehe unter dem Gesichtspunkt staatsb&uuml;rgerlicher Freiheit
+in dem <em class="gesperrt">Nicht</em>vorhandensein eines besonderen Vereins- und Versammlungsgesetzes
+einen fast <em class="gesperrt">idealen</em> Zustand. Denn Gesetze bedeuten
+immer und &uuml;berall nur <em class="gesperrt">Beschr&auml;nkungen</em>, keine Rechte &mdash; n&auml;mlich
+Beschr&auml;nkungen des einzelnen zugunsten der Interessen
+der Gesamtheit, die der Staat repr&auml;sentiert. Ein &raquo;Recht&laquo;
+k&ouml;nnen sie nur ganz indirekt und negativerweise begr&uuml;nden,
+nachdem sie <em class="gesperrt">vorher</em> Beschr&auml;nkungen begr&uuml;ndet haben &mdash; n&auml;mlich
+<em class="gesperrt">das</em> Recht, da&szlig; die Beschr&auml;nkung nicht <em class="gesperrt">weiter</em> gehen d&uuml;rfe, als
+das Gesetz bestimmt hat. <em class="gesperrt">Je weniger Gesetze also, desto
+mehr Freiheit!</em></p>
+
+<p>Das steht nun freilich in starkem Widerspruch zu Ansichten,
+die bei uns mehrfach &mdash; sogar in unserem Landtag &mdash; ausgesprochen
+worden sind: da&szlig; &mdash; von wegen der Polizei! &mdash; die B&uuml;rger
+dieses Landes ein &raquo;Recht&laquo;, <em class="gesperrt">sich zu versammeln</em>, bis jetzt &uuml;berhaupt
+noch nicht haben, weil es noch kein &raquo;Gesetz&laquo; gibt, welches<a class="page" name="Page_181" id ="Page_181" title="181"></a>
+ihnen das <em class="gesperrt">erlaubte</em>. Aus dieser spezifisch Weimarischen Theorie
+von den Rechten, die erst <em class="gesperrt">aus Gesetzen</em> entstehen, habe ich indes
+nichts weiter zu entnehmen vermocht als die &mdash; vielleicht litterar-historisch
+verwertbare &mdash; Konjektur: ob nicht etwa diese im Jahr
+1899 im Weimarischen Landtag verhandelte Theorie der Gegenstand
+sei, auf den <em class="gesperrt">Schiller</em> mit dem Distichon in den Xenien:</p>
+
+<div class="poem"><div class="stanza">
+<span class="i0">Jahrelang schon bedien ich mich meiner Nase zum Riechen;<br /></span>
+<span class="i0">Hab' ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht?<br /></span>
+</div></div>
+
+<p>vorahnend hat anspielen wollen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Nun hat allerdings, unbeschadet unseres <em class="gesperrt">gesetzlich</em> fast ganz
+<em class="gesperrt">un</em>beschr&auml;nkten Versammlungs<em class="gesperrt">rechts</em>, auch die <em class="gesperrt">Polizei</em> gewisse
+Befugnisse in bezug auf das <em class="gesperrt">tats&auml;chliche</em> Sich-Versammeln der
+B&uuml;rger; weil die Polizei <em class="gesperrt">gewisse</em> Befugnisse besitzt, und besitzen
+mu&szlig;, in bezug auf <em class="gesperrt">alle</em> Ereignisse und Vorkommnisse im
+Land, die &mdash; wie z.&nbsp;B. &Uuml;berschwemmungen, Feuersbr&uuml;nste, Herumlaufen
+bissiger Hunde u.&nbsp;dgl. &mdash; obwohl sie das &ouml;ffentliche Interesse
+erheblich ber&uuml;hren k&ouml;nnen, doch nicht <em class="gesperrt">gesetzlich</em> geregelt
+sind. In der Tat ist es ganz in der Ordnung, da&szlig; der polizeilichen
+Kognition auch <em class="gesperrt">das</em> Vorkommnis unterliege, welches gegeben ist
+mit dem Sich-Versammeln einer gr&ouml;&szlig;eren Anzahl von Personen
+an einem bestimmten Ort, die eine Rede anh&ouml;ren oder &ouml;ffentliche
+Angelegenheiten diskutieren wollen. Denn auch derartige Vorkommnisse
+k&ouml;nnen just solche &ouml;ffentliche Interessen ber&uuml;hren, die
+der <em class="gesperrt">Polizei</em> zu wahren obliegt &mdash; wenn z.&nbsp;B. anzunehmen w&auml;re,
+da&szlig; die betreffenden Personen &Uuml;bles im Schild f&uuml;hren, oder Tumult,
+Aufruhr u.&nbsp;dgl. veranlassen k&ouml;nnten.</p>
+
+<p>Die Frage aber: <em class="gesperrt">welche</em> Befugnisse die Polizei in bezug auf
+<em class="gesperrt">Versammlungen</em> habe, f&auml;llt bei <em class="gesperrt">uns</em> g&auml;nzlich zusammen mit der
+Frage: <em class="gesperrt">welche</em> Befugnisse sie <em class="gesperrt">&uuml;berhaupt</em> habe gegen&uuml;ber <em class="gesperrt">allen</em>
+Vorkommnissen und Handlungen, die nicht gesetzlich besonders
+geregelt sind. Denn das einzige Gesetz, welches in unserem Land
+die Befugnisse der Polizeibeh&ouml;rden <em class="gesperrt">bestimmt</em> &mdash; das vorher schon
+erw&auml;hnte Gesetz vom 7. Januar 1854 &mdash; enth&auml;lt keinerlei Sondervorschriften
+f&uuml;r den Fall von <em class="gesperrt">Versammlungen</em>. Ihnen gegen&uuml;ber
+haben demnach diese Beh&ouml;rden absolut keine <em class="gesperrt">andere</em> Kompetenz,
+als ihnen auch in bezug auf alles &uuml;brige zusteht.</p>
+
+<p>Damit gelange ich denn nunmehr zum Hauptpunkt meiner
+heutigen Aufgabe &mdash; zur Er&ouml;rterung der Frage: <em class="gesperrt">welche allgemeinen
+Befugnisse</em> legt das genannte Gesetz den Polizeibeh&ouml;rden<a class="page" name="Page_182" id ="Page_182" title="182"></a>
+bei, <em class="gesperrt">und welche nicht</em>? Was ihnen nicht <em class="gesperrt">allgemein</em> zusteht,
+steht ihnen auch nicht bei <em class="gesperrt">Versammlungen</em> zu. F&uuml;r die Behandlung
+der genannten Frage aber mu&szlig; ich jetzt noch l&auml;ngere Zeit
+Ihre Geduld in Anspruch nehmen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Wenn man den Text des Gesetzes, wie Sie ihn gedruckt vor
+sich haben, unschuldigen Gem&uuml;tes ansieht, scheint er den &uuml;beln
+Ruf, in dem das Gesetz steht, gar nicht zu rechtfertigen. Da
+die &raquo;verfassungsm&auml;&szlig;ige Zust&auml;ndigkeit&laquo; der Polizeibeh&ouml;rden, auf die
+gleich im Eingang des &sect;&nbsp;1 Bezug genommen ist, doch jedenfalls
+gewisse <em class="gesperrt">Grenzen</em> hat, so erscheint zun&auml;chst schon hierdurch
+vieles zum voraus als ausgeschlossen. Weiter aber kn&uuml;pft auch
+das Gesetz jede Befugnis zu polizeilichen Geboten oder Verboten
+an die Voraussetzung, da&szlig; <em class="gesperrt">entweder</em> die betreffende Handlung
+schon gesetzlich geboten oder verboten sei, <em class="gesperrt">oder</em> da&szlig;, wenn
+solches nicht der Fall, &raquo;<em class="gesperrt">dringende</em> Gr&uuml;nde des &ouml;ffentlichen Wohls&laquo;
+das Eingreifen rechtfertigen m&uuml;ssen. Damit ist doch gesagt, da&szlig;
+nur <em class="gesperrt">sehr</em> wichtiger, <em class="gesperrt">besonders</em> bedeutsamer R&uuml;cksichten wegen
+ein polizeiliches Eingreifen stattfinden darf. Und wenn nun auch
+sofort einleuchtet, da&szlig; <em class="gesperrt">dieser</em> Begriff der &raquo;dringenden Gr&uuml;nde&laquo;
+&auml;u&szlig;erst dehnbar und <em class="gesperrt">sehr</em> weiter Auslegung f&auml;hig ist, so scheint
+doch ein Schutz gegen allzu gro&szlig;e Willk&uuml;r schon darin gegeben,
+da&szlig; in &sect;&nbsp;2 auch die <em class="gesperrt">Justiz</em>beh&ouml;rden sich hingewiesen sehen auf
+&raquo;unter den in &sect;&nbsp;1 bezeichneten Voraussetzungen erlassene ....
+Verf&uuml;gungen&laquo;, also <em class="gesperrt">un</em>abh&auml;ngig von der Verwaltung das Zutreffen
+dieser Voraussetzungen nachpr&uuml;fen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Ja, unschuldiges Gem&uuml;t! &mdash; hat man mir gesagt &mdash; das w&auml;re
+alles sehr sch&ouml;n, wenn nicht in &sect;&nbsp;2 &raquo;die Frage &uuml;ber die Notwendigkeit
+oder Zweckm&auml;&szlig;igkeit&laquo; des polizeilichen Eingreifens der
+Kognition der Gerichte <em class="gesperrt">ausdr&uuml;cklich entzogen</em> w&auml;re. Da
+<em class="gesperrt">diese</em> Frage sich vollkommen deckt &mdash; sagte man mir &mdash; mit
+der Frage des Vorliegens &raquo;dringender Gr&uuml;nde des &ouml;ffentlichen
+Wohls&laquo;, so ist mit dem Ausschlie&szlig;en der ersteren dem Richter
+auch jede Nachpr&uuml;fung der Voraussetzungen des &sect;&nbsp;1 v&ouml;llig entzogen.
+Es hat also lediglich die <em class="gesperrt">Verwaltungs</em>beh&ouml;rde zu bestimmen,
+was jeweils zu den Voraussetzungen der polizeilichen
+Gebote und Verbote geh&ouml;ren soll, und <em class="gesperrt">daran</em> ist dann der Richter
+immer <em class="gesperrt">gebunden</em>. Dieses Gesetz erm&auml;chtigt also die Polizei,
+alles zu <em class="gesperrt">ge</em>bieten, was nicht durch ein anderes Gesetz <em class="gesperrt">ver</em>boten
+ist, und alles zu <em class="gesperrt">ver</em>bieten, was nicht durch ein anderes<a class="page" name="Page_183" id ="Page_183" title="183"></a>
+<em class="gesperrt">ge</em>boten, oder wenigstens ausdr&uuml;cklich erlaubt ist; es begr&uuml;ndet
+f&uuml;r unser Land f&ouml;rmliche <em class="gesperrt">Polizei-Allmacht</em>! Angesichts dessen
+ist es nun ganz gleichg&uuml;ltig, da&szlig; &sect;&nbsp;1 auf die &raquo;verfassungsm&auml;&szlig;ige
+Zust&auml;ndigkeit&laquo; der Polizeibeh&ouml;rden hinweist. Diese <em class="gesperrt">Zust&auml;ndigkeit</em>
+ist eben <em class="gesperrt">durch</em> dieses Gesetz ins <em class="gesperrt">Ungemessene erweitert</em>
+worden.</p>
+
+<p>Wenn dem so w&auml;re &mdash; wie es allerdings zu sein <em class="gesperrt">scheint</em> &mdash; so
+w&auml;re allerdings jeder Versuch, irgend eine Ma&szlig;regel der Verwaltung
+anzufechten, wenn sie den W&uuml;nschen der <em class="gesperrt">obersten</em> Verwaltungsinstanz
+entspricht, g&auml;nzlich hoffnungslos. Die B&uuml;rger dieses
+Landes h&auml;tten dann, <em class="gesperrt">theoretisch</em> das denkbar <em class="gesperrt">beste</em> Recht,
+<em class="gesperrt">praktisch</em> aber w&auml;ren sie dabei, der Polizeigewalt gegen&uuml;ber,
+<em class="gesperrt">rechtlos</em>.</p>
+
+<p>Aber gerade <em class="gesperrt">diese</em> Behauptung: da&szlig; <em class="gesperrt">durch</em> das Gesetz die
+Zust&auml;ndigkeit der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich
+stutzig gemacht, als ich daran ging, seinen Text mir <em class="gesperrt">genau</em> anzusehen
+und seinen inneren <em class="gesperrt">Aufbau</em> mir klar zu machen. Ist doch in
+der ersten Zeile des &sect;&nbsp;1 auf die &raquo;verfassungsm&auml;&szlig;ige Zust&auml;ndigkeit&laquo;
+der Polizeibeh&ouml;rden als auf etwas <em class="gesperrt">Gegebenes</em>, unabh&auml;ngig von
+dem Gesetz schon <em class="gesperrt">Bestehendes</em> Bezug genommen. W&auml;re das
+nun nicht der &auml;rgste Widersinn, wenn diese Zust&auml;ndigkeit erst
+durch eine nachfolgende Bestimmung des Gesetzes selbst begr&uuml;ndet
+werden sollte? Und w&auml;re es nicht, logisch, die reine Gaukelei, im
+&sect;&nbsp;2 die Verpflichtung der Gerichte zur Anerkennung polizeilicher
+Verf&uuml;gungen ausdr&uuml;cklich an die Bedingung zu kn&uuml;pfen, da&szlig; diese
+Verf&uuml;gungen &raquo;unter den im &sect;&nbsp;1 bezeichneten Voraussetzungen erlassen&laquo;
+seien, durch das nachfolgende Ausschlie&szlig;en aber einer
+Pr&uuml;fung der &raquo;Notwendigkeit oder Zweckm&auml;&szlig;igkeit&laquo; <em class="gesperrt">jede</em> Pr&uuml;fung
+des Erf&uuml;lltseins obiger Bedingung unm&ouml;glich zu machen? Sollten,
+so fragte ich mich, die reaktion&auml;ren Herren, die dieses Polizeigesetz
+gemacht haben, wirklich so gro&szlig;e Schwachk&ouml;pfe gewesen sein,
+da&szlig; sie bei ihrem Tun nicht einmal mit der Logik auf anst&auml;ndige
+Art sich abzufinden wu&szlig;ten? Weiter aber sagte ich mir: wenn
+wirklich die Absicht gewesen ist, durch &sect;&nbsp;1, Ziffer 2 des Gesetzes
+der Polizei alles zu erlauben, was nicht durch besondere Gesetze
+verboten ist, warum hat man dann den Begriff &raquo;Gr&uuml;nde des &ouml;ffentlichen
+Wohls&laquo; durch das hinzugef&uuml;gte Attribut &raquo;dringende&laquo; wieder
+<em class="gesperrt">eingeengt</em>? W&auml;re es dann nicht kl&uuml;ger gewesen, nur von &raquo;Gr&uuml;nden
+des &ouml;ffentlichen Wohls&laquo; schlechthin zu reden, statt diese Gr&uuml;nde
+noch unter ein Sondermerkmal zu stellen? Wenn schon dieses<a class="page" name="Page_184" id ="Page_184" title="184"></a>
+Merkmal, wie man jetzt annimmt, dem subjektiven Ermessen der
+Beh&ouml;rden unbeschr&auml;nkten Spielraum l&auml;&szlig;t, so ist es doch immerhin
+geeignet, jeden <em class="gesperrt">gewissenhaften</em> Beamten fortw&auml;hrend vor Skrupel
+zu stellen &mdash; wegen der Frage, ob im gegebenen Fall seine &raquo;Gr&uuml;nde&laquo;
+wirklich <em class="gesperrt">so</em> wichtig, <em class="gesperrt">so</em> triftig seien, da&szlig; sie mit Fug als &raquo;dringende&laquo;
+gelten m&uuml;&szlig;ten.</p>
+
+<p>Diese Erw&auml;gungen brachten mich auf den Gedanken: sollte
+vielleicht die jetzt verbreitete Annahme &uuml;ber die Bedeutung des
+Wortes &raquo;dringende&laquo; im &sect;&nbsp;1, Ziffer 2 irrt&uuml;mlich sein? Sollte vielleicht
+gar dieses Wort die Determination einer <em class="gesperrt">besonderen Art</em>
+von &raquo;Gr&uuml;nden&laquo; durch ein Merkmal geben wollen, das unabh&auml;ngig
+von der &raquo;Notwendigkeit oder Zweckm&auml;&szlig;igkeit einer Strafandrohung&laquo;
+bestehen oder nicht bestehen kann? <em class="gesperrt">Dann</em> w&auml;re auf einmal vom
+Standpunkt der Logik nichts mehr gegen den Aufbau des Gesetzes
+einzuwenden; seine Auslegung aber k&auml;me unter g&auml;nzlich <em class="gesperrt">andere</em>
+Gesichtspunkte als bisher daf&uuml;r gegolten haben! Und nun besann
+ich mich darauf, da&szlig; ja das Wort &raquo;dringend&laquo;, als Adjektiv gebraucht,
+urspr&uuml;nglich eine <em class="gesperrt">rein zeitliche</em> Bedeutung hat und etwas
+bezeichnet, was <em class="gesperrt">sofortige</em> Beachtung verlangt oder <em class="gesperrt">sofort</em> zu geschehen
+hat, im Gegensatz zu dem, was, wie wichtig es auch sonst
+sein mag, doch &raquo;gute Weile&laquo; hat &mdash; also <em class="gesperrt">nur</em> das &raquo;dring<em class="gesperrt">lich</em>&laquo; in
+bezug auf die <em class="gesperrt">Zeit</em>. Erst die allm&auml;hliche Verschiebung des Sprachgebrauchs
+im Sinne fortschreitenden Verwischens der feineren Unterschiede
+hat es mit sich gebracht, da&szlig; man jenes Wort <em class="gesperrt">jetzt</em> auch
+gebrauchen darf, und sogar mit Vorliebe gebraucht, f&uuml;r &raquo;sehr
+wichtig&laquo;, &raquo;bedeutsam&laquo; usw. in rein <em class="gesperrt">sachlichem</em> Sinn, also ohne jede
+Beziehung auf die Zeit. Ich glaubte mich aber zu erinnern, da&szlig;
+in meiner Schulzeit &mdash; also just in den Jahren, als das Gesetz entstand &mdash; ich
+das Wort noch <em class="gesperrt">nicht</em> in der letzteren Bedeutung in
+einem Aufsatz h&auml;tte gebrauchen d&uuml;rfen, ohne einen roten Strich
+oder wenigstens ein Fragezeichen des Lehrers zu riskieren. So
+war also f&uuml;r mich die Frage gegeben: haben nicht Regierung und
+Landtag bei Verabschiedung dieses Gesetzes &mdash; Ende 1853 &mdash; im
+&sect;&nbsp;1, Ziffer 2 desselben &raquo;<em class="gesperrt">dringliche</em>&laquo; Gr&uuml;nde des &ouml;ffentlichen Wohls
+<em class="gesperrt">d.&nbsp;h. solche besondere</em> Gr&uuml;nde gemeint, die <em class="gesperrt">sofortige</em> Ber&uuml;cksichtigung,
+<em class="gesperrt">sofortiges</em> Handeln gerade der <em class="gesperrt">Polizei</em>beh&ouml;rden &raquo;erheischen&laquo;?</p>
+
+<p>Um <em class="gesperrt">hier</em>&uuml;ber sichere Auskunft zu erhalten &mdash; und zun&auml;chst
+auch nur zu diesem Zweck &mdash; habe ich k&uuml;rzlich die Landtagsverhandlungen
+des Jahres 1853 mir geliehen und bin daran gegangen,<a class="page" name="Page_185" id ="Page_185" title="185"></a>
+in diesen alten vergilbten Quartb&auml;nden von zusammen beil&auml;ufig
+3000 eng gedruckten Seiten &mdash; &raquo;Schriftenwechsel&laquo; und &raquo;Protokolle&laquo;
+zusammengenommen &mdash; die an nicht weniger als neun verschiedenen
+Stellen zerstreuten Verhandlungen &uuml;ber unser Polizeigesetz vollst&auml;ndig
+zusammenzusuchen und aufmerksam zu lesen.</p>
+
+<p>Und <em class="gesperrt">nun</em> will ich Ihnen in m&ouml;glichst gedr&auml;ngter &Uuml;bersicht
+die merkw&uuml;rdigen <em class="gesperrt">Entdeckungen</em> vortragen, die ich bei diesem
+Studium gemacht habe, und die mir die Unterlage f&uuml;r die vorher
+schon ausgesprochenen, allen bisherigen Ansichten widerstreitenden
+Behauptungen &uuml;ber unsere gegenw&auml;rtige Rechtslage gegeben haben.</p>
+
+<p>Ich habe hierbei drei Punkte speziell zu er&ouml;rtern:</p>
+
+<p><em class="gesperrt">erstens</em> &mdash; die <em class="gesperrt">Bedeutung</em> der Worte &raquo;innerhalb ihrer verfassungsm&auml;&szlig;igen
+Zust&auml;ndigkeit&laquo; im Eingang des &sect;&nbsp;1;</p>
+
+<p><em class="gesperrt">zweitens</em> &mdash; die <em class="gesperrt">Auslegung</em> der &raquo;dringenden Gr&uuml;nde etc.&laquo;
+in &sect;&nbsp;1, Ziffer 2;</p>
+
+<p><em class="gesperrt">drittens</em> &mdash; die <em class="gesperrt">Tragweite</em> der Worte &raquo;unter den in &sect;&nbsp;1
+bezeichneten Voraussetzungen erlassenen .... Verf&uuml;gungen&laquo; im
+Eingang des &sect;&nbsp;2.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Mit vollster Sicherheit ergibt sich aus diesen Landtagsverhandlungen
+in bezug auf den <em class="gesperrt">ersten</em> Punkt die Feststellung:</p>
+
+<p>Die in der ersten Zeile des &sect;&nbsp;1 angezogene &raquo;verfassungsm&auml;&szlig;ige
+Zust&auml;ndigkeit&laquo; der Polizeibeh&ouml;rden besagt in der Tat, wie
+die Logik es verlangt, die Zust&auml;ndigkeit, die damals schon, unabh&auml;ngig
+von dem neuen Gesetz, <em class="gesperrt">gegeben</em> war. Die Zust&auml;ndigkeit
+dieser Beh&ouml;rden reicht <em class="gesperrt">heute</em> keinen Deut weiter, als sie im Jahre
+1853 reichte; und sie haben sogar, <em class="gesperrt">kraft dieses Gesetzes</em>, heute
+keine Befugnis, die sie nicht auch schon im Jahre 1853, <em class="gesperrt">sachlich</em>
+unbeanstandet, aus&uuml;ben durften. Denn Regierung und Landtag
+sind <em class="gesperrt">dar&uuml;ber</em> vollst&auml;ndig einig, da&szlig; der Zweck des neu zu erlassenden
+Gesetzes lediglich der sei: diejenigen Befugnisse der
+Polizeibeh&ouml;rden, die diese bis dahin, ohne Widerspruch im Sachlichen;
+ausge&uuml;bt hatten, bis zum Erla&szlig; eines vollst&auml;ndigen &raquo;Polizeistrafgesetzes&laquo;
+durch eine gesetzliche <em class="gesperrt">Deklaration</em> einstweilen zu
+<em class="gesperrt">sanktionieren</em>, um Zweifel formaljuristischer Art zu beseitigen,
+die das Appellationsgericht in Eisenach in bezug auf gewisse Ma&szlig;nahmen
+der Verwaltung (die keine Beziehung auf politische Angelegenheiten
+erkennen lassen) damals erhoben hatte. Das Gesetz
+<em class="gesperrt">soll</em> also &uuml;berhaupt nur &raquo;Deklaration&laquo; eines damals schon bestehenden
+und im Sachlichen nicht strittigen Rechtszustandes sein<a class="page" name="Page_186" id ="Page_186" title="186"></a>
+Nun zum <em class="gesperrt">zweiten</em> Punkt! Durch <em class="gesperrt">alle</em> Verhandlungen &uuml;ber
+das zu erlassende Gesetz &mdash; Motive zur Regierungsvorlage, Ausschu&szlig;berichte
+und Debatten &mdash; zieht sich als roter Faden deutlich
+die <em class="gesperrt">zwiefache</em> Fragestellung:</p>
+
+<p>Erstens &mdash; wie lassen sich die den Polizeibeh&ouml;rden verfassungsm&auml;&szlig;ig
+zustehenden Befugnisse so &raquo;deklarieren&laquo;, da&szlig; einerseits diese
+Beh&ouml;rden die Aufgabe der Polizei erf&uuml;llen k&ouml;nnen &mdash; die B&uuml;rger
+zu sch&uuml;tzen in Person und Eigentum, Ordnung und Sicherheit im
+Lande zu halten, Verletzungen der Gesetze vorbeugend zu verhindern &mdash; <em class="gesperrt">und
+da&szlig; andererseits den Grunds&auml;tzen des
+Rechtsstaates, die deutliche Scheidung von Gesetzgebung
+und Verwaltung fordern, nichts vergeben wird?</em></p>
+
+<p>Zweitens &mdash; wie lassen sich die Befugnisse dieser Beh&ouml;rden
+im Gesetz so &raquo;deklarieren&laquo;, da&szlig; alle <em class="gesperrt">B&uuml;rgermeister</em> in Stadt und
+Land sie <em class="gesperrt">auf Grund eigenen Urteils richtig</em> anwenden k&ouml;nnen,
+<em class="gesperrt">ohne da&szlig; bei ihnen besondere Gesetzeskenntnis, juristische
+Schulung oder sonst h&ouml;here Bildung vorauszusetzen w&auml;re?</em></p>
+
+<p>Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung
+und Landtag vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen
+zu gebieten oder zu verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten
+oder verboten sind, ist ein Akt der <em class="gesperrt">Gesetzgebung</em>. Indem man
+den Polizeibeh&ouml;rden, den B&uuml;rgermeistern, eine solche Befugnis einr&auml;umt,
+macht man sie tats&auml;chlich zu &raquo;kleinen Gesetzgebern&laquo; &mdash; und
+das ist grunds&auml;tzlich der Idee des Verfassungsstaates, des
+Rechtsstaates <em class="gesperrt">zuwider</em>. Es ist praktisch nicht zu vermeiden, weil
+die Gesetze nicht <em class="gesperrt">alles</em> zum voraus regeln k&ouml;nnen &mdash; weil fortw&auml;hrend
+Umst&auml;nde und Ereignisse eintreten, die <em class="gesperrt">nicht vorauszusehen</em>
+sind, denen gegen&uuml;ber aber das &ouml;ffentliche Wohl <em class="gesperrt">sofortiges</em>
+Eingreifen n&ouml;tig macht. <em class="gesperrt">Und hierauf m&uuml;ssen im Verfassungsstaat
+die &raquo;gesetzgeberischen&laquo; Funktionen der
+Verwaltungsbeh&ouml;rden beschr&auml;nkt bleiben.</em></p>
+
+<p>Diesem Gedankengang entsprechend zieht sich nun durch alle
+Verhandlungen hindurch die Berufung auf die &raquo;dringenden <em class="gesperrt">F&auml;lle</em>&laquo; &mdash; wobei
+darauf exemplifiziert wird: da&szlig; Wassersnot in irgend
+einem Teil des Landes eintritt, zu deren Bek&auml;mpfung doch nicht
+erst der <em class="gesperrt">Landtag</em> einberufen werden k&ouml;nne &mdash; da&szlig; ein Brand
+ausbricht &mdash; da&szlig; ein toller Hund im Ort heruml&auml;uft u.&nbsp;dergl.; und
+nicht ein einziger &raquo;Fall&laquo; kommt zur Sprache, bei dem es sich um
+etwas anderes handeln k&ouml;nnte, als um sofortiges Eingreifen wegen
+<em class="gesperrt">direkter</em>, <em class="gesperrt">gegenw&auml;rtiger</em> Gefahr f&uuml;r das &ouml;ffentliche Wohl aus<a class="page" name="Page_187" id ="Page_187" title="187"></a>
+dem <em class="gesperrt">einzelnen</em> in Betracht stehenden Ereignis. Weder hat die
+Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsm&auml;&szlig;ige
+Mitwirkung bei Erla&szlig; <em class="gesperrt">neuer</em> &raquo;Gebote&laquo; und &raquo;Verbote&laquo; zu Gunsten
+der Verwaltungsbeh&ouml;rden einzuschr&auml;nken, noch hat der Landtag
+selbst die leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei
+gesetzgeberischen Akten auch da zu verzichten, wo diese vern&uuml;nftigerweise
+<em class="gesperrt">m&ouml;glich</em> w&auml;re.</p>
+
+<p>Also: die Gesetzgebung des Gro&szlig;herzogtums erm&auml;chtigt in
+&sect;&nbsp;1, Ziffer 2 die <em class="gesperrt">Polizei</em>beh&ouml;rden zu Geboten und Verboten <em class="gesperrt">lediglich</em>
+f&uuml;r den Fall, da&szlig; <em class="gesperrt">dringliche</em> Gr&uuml;nde des &ouml;ffentlichen Wohls
+sofortiges Handeln dieser <em class="gesperrt">Polizei</em>beh&ouml;rden erheischen; sie gibt der
+Polizei diese Erm&auml;chtigung <em class="gesperrt">nicht</em>, soweit es sich um <em class="gesperrt">andere</em>
+&raquo;Gr&uuml;nde des &ouml;ffentlichen Wohls&laquo; handelt, deren Wahrung durch
+die zur Gesetzgebung <em class="gesperrt">berufenen</em> Faktoren <em class="gesperrt">m&ouml;glich</em> ist.</p>
+
+<p>Unter dem Gesichtspunkt der vorhin an <em class="gesperrt">zweiter</em> Stelle benannten
+Frage bestand gleichfalls Einigkeit zwischen Regierung
+und Landtag in bezug auf folgende Punkte.</p>
+
+<p>Die Anwendung der Befugnisse, die das zu erlassende Gesetz
+deklarieren soll, liegt in erster Reihe ganz in der Hand der
+<em class="gesperrt">unteren</em> Verwaltungbeh&ouml;rden, der B&uuml;rgermeister in Stadt und
+Land; sie sind berufen, das Gesetz <em class="gesperrt">selbst&auml;ndig</em>, nach eigenem Urteil
+anzuwenden, die oberen Verwaltungsbeh&ouml;rden haben instanzenm&auml;&szlig;ig
+nur die Nachpr&uuml;fung und eventuelle Korrektur im Fall erhobener
+Beschwerde. Diese B&uuml;rgermeister (anderw&auml;rts auf dem Land auch
+Ortsvorsteher, Schulzen etc. genannt) sind nun zum weitaus gr&ouml;&szlig;eren
+Teil sehr einfache Leute, meist ohne alle juristische Schulung und
+ohne Verst&auml;ndnis f&uuml;r Dinge, die abseits liegen von ihrem gew&ouml;hnlichen
+Interessenkreis. <em class="gesperrt">Des</em>halb mu&szlig; &mdash; und das hat namentlich
+der Landtag besonders betont &mdash; die gesetzliche Deklaration der
+Befugnisse der Polizeibeh&ouml;rden so <em class="gesperrt">einfach</em> sein, da&szlig; jedermann
+mit etwas gesundem Menschenverstand diese Befugnisse sozusagen
+&raquo;aus dem Handgelenk&laquo; <em class="gesperrt">richtig</em> anwenden kann. Wenn Umfang
+und Grenzen derselben nur auf Grund von besonderen Kenntnissen
+oder von schwierigen Urteilen zu ermessen w&auml;ren, dann &mdash; so
+wurde im Landtag gesagt &mdash; werden die B&uuml;rgermeister aus Furcht,
+nicht das richtige zu tun, <em class="gesperrt">gar nichts tun</em>!</p>
+
+<p>Dieser Standpunkt des Landtags, dem die Regierung keineswegs
+entgegengetreten ist, wird ganz evident durch die Tatsache:
+da&szlig; die <em class="gesperrt">Regierungs</em>vorlage f&uuml;r das Gesetz vom Landtag
+<em class="gesperrt">abgelehnt</em> wurde, <em class="gesperrt">weil</em> sie eine <em class="gesperrt">Definition</em> der &raquo;Polizeiver<a class="page" name="Page_188" id ="Page_188" title="188"></a>gehen&laquo;
+unter Bezugnahme auf das Strafgesetz geben wollte. Das
+fand man schon <em class="gesperrt">zu viel</em> f&uuml;r die <em class="gesperrt">B&uuml;rgermeister</em>! Der Landtag
+hat <em class="gesperrt">des</em>halb &mdash; und zwar unter Zustimmung der Regierung &mdash; ein
+Amendement des Abgeordneten <em class="gesperrt">M&uuml;ller</em>-Neustadt angenommen,
+demzufolge nur zwei Paragraphen der urspr&uuml;nglichen Vorlage, der
+Hauptsache nach unver&auml;ndert, in das Gesetz gekommen sind, alles
+&uuml;brige aber <em class="gesperrt">unterdr&uuml;ckt</em> wurde.</p>
+
+<p>Hieraus aber folgt nun, da&szlig; alles was im Gesetz steht, <em class="gesperrt">bewu&szlig;t</em>
+und <em class="gesperrt">absichtlich</em> auf das Verst&auml;ndnis und die Fassungskraft
+der <em class="gesperrt">unteren</em> Polizeibeh&ouml;rden berechnet ist. Also sind auch die
+&raquo;Gr&uuml;nde des &ouml;ffentlichen Wohls&laquo;, derentwegen Verbote und Gebote
+erlassen werden d&uuml;rfen, &uuml;berhaupt nur <em class="gesperrt">solche</em> &raquo;Gr&uuml;nde
+des &ouml;ffentlichen Wohls&laquo;, die jeder B&uuml;rgermeister im Land <em class="gesperrt">selbst&auml;ndig</em>
+zu erkennen und zu beurteilen vermag &mdash; unter Ausschlu&szlig;
+aller Gr&uuml;nde und R&uuml;cksichten h&ouml;herer Staatsweisheit, die,
+wie wichtig und selbst wie &raquo;dringend&laquo; die <em class="gesperrt">oberen</em> Beh&ouml;rden sie
+befinden m&ouml;chten, au&szlig;erhalb des Gesichtskreises der <em class="gesperrt">B&uuml;rgermeister</em>
+liegen. <em class="gesperrt">Und das gilt auch f&uuml;r die Befugnisse der
+oberen Beh&ouml;rden selbst.</em> Denn das Gesetz erlaubt ihnen kein
+T&uuml;ttelchen mehr als es <em class="gesperrt">allen</em> Polizeibeh&ouml;rden erlaubt. Also kann
+selbst die oberste Staatsbeh&ouml;rde auf Grund <em class="gesperrt">dieses</em> Gesetzes Gebote
+und Verbote nur unter denselben Voraussetzungen erlassen,
+unter denen auch der letzte Dorfb&uuml;rgermeister sie erlassen d&uuml;rfte.</p>
+
+<p>Aus allem, was ich hier &uuml;ber die Entstehungsgeschichte
+unseres Polizeigesetzes Ihnen dargelegt habe, ergibt sich mit
+voller Sicherheit, da&szlig; dieses vielbescholtene Gesetz, weit davon
+entfernt, den Polizeibeh&ouml;rden <em class="gesperrt">alles</em> zu erlauben, ganz im Gegenteil
+nach dem &uuml;bereinstimmenden Willen der gesetzgebenden Faktoren
+ihre Befugnisse in bezug auf Gebote und Verbote <em class="gesperrt">ganz
+au&szlig;erordentlich eng</em> umgrenzt. Soweit es sich nicht lediglich
+darum handelt, gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1, Ziffer 1 Gebote und Verbote, die schon
+kraft Gesetz <em class="gesperrt">bestehen</em>, durch Androhung von Zwangsma&szlig;regeln
+wirksam zu machen &mdash; soweit vielmehr, gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1, Ziffer 2, Erla&szlig;
+<em class="gesperrt">eigener</em> Gebote und Verbote, also die subsidi&auml;re Aus&uuml;bung
+<em class="gesperrt">gesetzgeberischer</em> Funktionen aus &raquo;Gr&uuml;nden des &ouml;ffentlichen
+Wohls&laquo; in Frage kommt, m&uuml;ssen <em class="gesperrt">zwei</em> Voraussetzungen zusammentreffen,
+damit &uuml;berhaupt die <em class="gesperrt">Polizei</em>beh&ouml;rden zum Eingreifen befugt
+werden:</p>
+
+<p>erstens, die &raquo;Gr&uuml;nde&laquo; m&uuml;ssen, der Art nach, <em class="gesperrt">B&uuml;rgermeister-Gr&uuml;nde</em>
+d.&nbsp;h. aus dem Gesichtskreis und dem Verst&auml;ndnis der
+B&uuml;rgermeister hergenommen sein;<a class="page" name="Page_189" id ="Page_189" title="189"></a>
+zweitens, sie m&uuml;ssen <em class="gesperrt">dringlich</em> sein in bezug auf die Zeit,
+d.&nbsp;h. sie m&uuml;ssen rechtfertigen, da&szlig; die <em class="gesperrt">Polizei</em> und nicht der
+ordentliche Gesetzgeber ein Gebot oder Verbot erlasse.</p>
+
+<p>Jede Verf&uuml;gung einer Polizeibeh&ouml;rde aus &sect;&nbsp;1, Ziffer 2 des
+Gesetzes, die nicht diesen <em class="gesperrt">beiden</em> Voraussetzungen entspricht, ist
+also gesetz<em class="gesperrt">widrig</em>.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Mit bezug auf den <em class="gesperrt">dritten</em> Punkt endlich habe ich in den
+alten Quartb&auml;nden, die &uuml;ber die Entstehung des Gesetzes berichten,
+eine sehr deutliche Aufkl&auml;rung &uuml;ber <em class="gesperrt">die</em> Frage gefunden: inwieweit
+Regierung und Landtag die Ma&szlig;nahmen der Polizeibeh&ouml;rden der
+richterlichen Nachpr&uuml;fung haben entziehen wollen, <em class="gesperrt">und inwieweit
+nicht</em>. Und zwar hat sich mir ergeben, da&szlig; nach dem &uuml;bereinstimmenden
+Willen der gesetzgebenden Faktoren <em class="gesperrt">lediglich</em> die Frage
+der Notwendigkeit oder Zweckm&auml;&szlig;igkeit der &raquo;Strafandrohung&laquo;,
+d.&nbsp;h. der einzelnen Zwangsma&szlig;regel, den Gerichten entzogen,
+<em class="gesperrt">alles &uuml;brige aber kraft der im Eingang des &sect;&nbsp;2 eingef&uuml;gten
+Worte</em>: &raquo;unter den in &sect;&nbsp;1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen&laquo;
+der richterlichen Nachpr&uuml;fung ausdr&uuml;cklich hat vorbehalten bleiben
+<em class="gesperrt">sollen</em> &mdash; und da&szlig; daraufhin die Gerichte befugt, also auch verpflichtet
+sind, in jedem einzelnen Fall zu pr&uuml;fen, ob das polizeiliche
+Gebot oder Verbot <em class="gesperrt">als solches</em>, d.&nbsp;h. abgesehen von den Zwangsmitteln,
+den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht oder nicht.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Diese</em> Bedeutung der soeben angezogenen Worte im Eingang
+des &sect;&nbsp;2 wird aber bezeugt durch einen sehr charakteristischen
+Vorgang.</p>
+
+<p>Die Regierungsvorlage enth&auml;lt in ihrem &sect;&nbsp;6 einen Satz, der,
+gem&auml;&szlig; den Erkl&auml;rungen der &raquo;Motive&laquo;, direkt besagt: die Gerichte
+<em class="gesperrt">sind befugt zu pr&uuml;fen</em>, ob eine polizeiliche Verf&uuml;gung den Voraussetzungen
+des Gesetzes (die jetzt der &sect;&nbsp;1 angibt) entspricht oder
+nicht; nur sollen sie (nachfolgender Satz des &sect;&nbsp;6) <em class="gesperrt">nicht</em> pr&uuml;fen,
+ob die Verf&uuml;gung <em class="gesperrt">auch notwendig</em> oder <em class="gesperrt">zweckm&auml;&szlig;ig</em> war,
+<em class="gesperrt">wenn</em> sie als <em class="gesperrt">gesetzm&auml;&szlig;ig</em> zu befinden ist.</p>
+
+<p>Der Gegenentwurf des Abg. <em class="gesperrt">M&uuml;ller</em> enth&auml;lt den ersten Satz
+nicht, sondern nur in &sect;&nbsp;1 die Bezugnahme auf die &raquo;verfassungsm&auml;&szlig;ige
+Zust&auml;ndigkeit&laquo; und im Eingang des &sect;&nbsp;2 die Einf&uuml;gung:
+&raquo;unter den in &sect;&nbsp;1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen&laquo; &mdash; als
+Kennzeichen <em class="gesperrt">der</em> Verf&uuml;gungen, denen &raquo;gem&auml;&szlig;&laquo; die Gerichte
+erkennen sollen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_190" id ="Page_190" title="190"></a>Wie aus den Reden des Abg. <em class="gesperrt">M&uuml;ller</em> in der <em class="gesperrt">ersten</em> Debatte
+&uuml;ber das Gesetz hervorgeht, hat er urspr&uuml;nglich <em class="gesperrt">gemeint</em> und, wie
+es scheint, auch <em class="gesperrt">gew&uuml;nscht</em> &mdash; wenigstens ist er dahin verstanden
+worden &mdash; durch <em class="gesperrt">seine</em> Fassung die Zust&auml;ndigkeit der Gerichte
+enger begrenzt zu haben, als es in der Regierungsvorlage geschehen
+war; wobei &uuml;brigens seiner ehrlichen Versicherung wohl
+zu glauben ist, da&szlig; er dabei lediglich Zweckm&auml;&szlig;igkeitsgr&uuml;nde im
+Auge hatte und auch <em class="gesperrt">wirklich</em> der &Uuml;berzeugung war, in der &raquo;verfassungsm&auml;&szlig;igen
+Verantwortung&laquo; der obersten Verwaltungsinstanz,
+auf die er immer wieder hinweist, sei schon gen&uuml;gender Schutz
+gegen <em class="gesperrt">willk&uuml;rliche</em> Ausdehnung der Polizeimacht gegeben.
+Schon die Debatten zeigen aber, da&szlig; <em class="gesperrt">M&uuml;ller</em> mit seinem Wunsch
+(wenn er ihn wirklich hatte) allein stand; und der Landtags-<em class="gesperrt">Ausschu&szlig;</em>
+hat dann in seinem Bericht &uuml;ber den <em class="gesperrt">M&uuml;ller</em>schen Gegenantrag
+<em class="gesperrt">einstimmig</em> empfohlen, letztern <em class="gesperrt">nur</em> anzunehmen mit einem
+<em class="gesperrt">Zusatz</em>, der dem erw&auml;hnten ersten Satz in &sect;&nbsp;6 der Regierungsvorlage
+w&ouml;rtlich entspricht. In der Verhandlung &uuml;ber den Ausschu&szlig;bericht
+erkl&auml;rte aber der Abg. <em class="gesperrt">M&uuml;ller</em>, er habe &raquo;sich mit dem
+Referenten des Ausschusses &uuml;berzeugt&laquo; &mdash; d.&nbsp;h. er habe sich &uuml;berzeugt
+und <em class="gesperrt">auch</em> den Referenten &mdash; da&szlig; die in &sect;&nbsp;2 seines Antrags
+stehenden Worte: &raquo;unter den in &sect;&nbsp;1 bezeichneten Voraussetzungen
+erlassenen&laquo; schon dasselbe besagten, was der beantragte Zusatz ausdr&uuml;cken
+solle, und da&szlig; demnach dieser Zusatz <em class="gesperrt">&uuml;berfl&uuml;ssig</em> sei.
+Und auf <em class="gesperrt">diese</em> Erkl&auml;rung hin hat dann der Landtag <em class="gesperrt">ohne weitere
+Diskussion</em> den <em class="gesperrt">M&uuml;ller</em>schen Entwurf <em class="gesperrt">ohne</em> den Zusatz angenommen.</p>
+
+<p>Hiernach steht fest, da&szlig; auch das jetzt vorliegende Gesetz
+dem Richter genau dieselben Befugnisse einr&auml;umt, die er nach
+der Regierungsvorlage haben sollte:</p>
+
+<p>alle polizeilichen Verf&uuml;gungen zu pr&uuml;fen auf ihre <em class="gesperrt">Gesetzgem&auml;&szlig;heit</em>
+(nach &sect;&nbsp;1, Ziffer 1 oder Ziffer 2 des Gesetzes) &mdash; nur
+nicht <em class="gesperrt">au&szlig;erdem</em> noch auf ihre Notwendigkeit oder Zweckm&auml;&szlig;igkeit.</p>
+
+<p>Als sicher sehe ich hiernach an, da&szlig; Regierung und Landtag
+das Verh&auml;ltnis der Polizeibeh&ouml;rden <em class="gesperrt">zu den Gerichten</em> in bezug
+auf die Materien dieses Gesetzes nach folgenden Grunds&auml;tzen haben
+regeln wollen:</p>
+
+<p>Im Rechtsstaat setzt <em class="gesperrt">jeder</em> von den Polizeibeh&ouml;rden durch
+Strafandrohung oder dgl. ge&uuml;bte Zwang das Bestehen eines <em class="gesperrt">rechtm&auml;&szlig;igen</em>
+Gebotes oder Verbotes in bezug auf die betreffende Handlung
+voraus. <em class="gesperrt">Insoweit</em> diese Voraussetzung erf&uuml;llt ist, erfolgt die<a class="page" name="Page_191" id ="Page_191" title="191"></a>
+Aus&uuml;bung des Zwanges (die &raquo;Strafandrohung&laquo;) immer kraft des verfassungsm&auml;&szlig;igen
+Auftrags der Verwaltung, f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung der
+Gesetze zu sorgen. Die Frage der Notwendigkeit oder Zweckm&auml;&szlig;igkeit
+der <em class="gesperrt">Zwangsma&szlig;regeln</em> kann daher g&auml;nzlich der instanzenm&auml;&szlig;ig
+geordneten Beurteilung der <em class="gesperrt">Verwaltungs</em>beh&ouml;rden anheimgestellt
+werden. <em class="gesperrt">Ob</em> aber jene Voraussetzung erf&uuml;llt ist oder nicht,
+ist eine Frage <em class="gesperrt">ganz f&uuml;r sich</em>, durchaus verschieden von der Frage:
+ob, wenn sie erf&uuml;llt ist, das polizeiliche Eingreifen auch notwendig
+oder zweckm&auml;&szlig;ig war. Sie ist nun erf&uuml;llt, erstens, wenn die
+Gesetzgebung <em class="gesperrt">selbst</em> die betreffende Handlung schon geboten
+oder verboten, aber lex imperfecta gelassen hat, die gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1,
+Ziffer 1 des Gesetzes von den Polizeibeh&ouml;rden nur erg&auml;nzt wird;
+zweitens, wenn in bezug auf Handlungen, die der ordentliche Gesetzgeber
+(Regierung und Landtag) nicht geboten oder verboten hat,
+die <em class="gesperrt">besonderen</em> Voraussetzungen zutreffen, auf welche hin nach
+&sect;&nbsp;1, Ziffer 2 dieser ordentliche &raquo;gro&szlig;e&laquo; Gesetzgeber den &raquo;kleinen&laquo;
+Gesetzgeber (den B&uuml;rgermeister) ausdr&uuml;cklich legitimiert hat, der
+&raquo;dringenden F&auml;lle&laquo; wegen, <em class="gesperrt">eigene</em> gesetzgeberische Funktionen
+durch Verf&uuml;gungen, Verbote usw., sozusagen stellvertretend auszu&uuml;ben.
+<em class="gesperrt">Ob</em> nun die Vorbedingung von polizeilichen Zwangsma&szlig;regeln,
+ein <em class="gesperrt">rechtm&auml;&szlig;iges</em> Gebot oder Verbot, in der <em class="gesperrt">einen</em> oder
+in der <em class="gesperrt">anderen</em> Art erf&uuml;llt ist &mdash; <em class="gesperrt">dar</em>&uuml;ber hat im Zweifel nicht
+die Verwaltung, sondern der <em class="gesperrt">Richter</em> zu befinden. Und so sicher
+es ist, da&szlig; gegen&uuml;ber einer auf &sect;&nbsp;1, Ziffer 1 gegr&uuml;ndeten polizeilichen
+Strafandrohung die Gerichte zu pr&uuml;fen haben, ob das behauptete
+<em class="gesperrt">gesetzliche</em> Verbot oder Gebot <em class="gesperrt">wirklich</em> vorliegt, so
+sicher ist es auch, da&szlig; sie gegen&uuml;ber den Strafandrohungen aus
+&sect;&nbsp;1, Ziffer 2 pr&uuml;fen m&uuml;ssen, ob die in der Strafandrohung einbegriffene
+<em class="gesperrt">eigene</em> Verf&uuml;gung der Polizeibeh&ouml;rde den <em class="gesperrt">Bedingungen</em>
+entspricht, unter denen der &raquo;gro&szlig;e&laquo; Gesetzgeber den &raquo;kleinen&laquo; zu
+solchen eigenen Verf&uuml;gungen erm&auml;chtigt hat.</p>
+
+<p>Die beiden Begriffe: &raquo;Notwendigkeit und Zweckm&auml;&szlig;igkeit
+einer polizeilichen Strafandrohung&laquo; einerseits, und &raquo;Rechtm&auml;&szlig;igkeit
+der ihr zu Grunde liegenden Verf&uuml;gung&laquo; &mdash; n&auml;mlich: da&szlig; diese
+&raquo;unter den in &sect;&nbsp;1 bezeichneten Voraussetzungen erlassen&laquo; ist, anderseits,
+umfassen also v&ouml;llig auseinanderfallende Begriffssph&auml;ren. Das
+Ausschlie&szlig;en der ersteren von der richterlichen Kognition bedeutet
+also <em class="gesperrt">nicht</em> zugleich Ausschlie&szlig;en der letzteren, wie man bisher
+geglaubt hat. Die Gerichte haben vielmehr, <em class="gesperrt">gem&auml;&szlig;</em> dem Gesetz
+vom 7. Januar 1854, das Recht und die Pflicht zur Nachpr&uuml;fung<a class="page" name="Page_192" id ="Page_192" title="192"></a>
+jeder auf Grund desselben ergangenen Verf&uuml;gung in Hinsicht auf
+ihre <em class="gesperrt">Begr&uuml;ndung</em> aus &sect;&nbsp;1, Ziffer 10 der Ziffer 2 &mdash; und zwar im
+vollen Umfang ihrer allgemeinen Befugnis zur <em class="gesperrt">Auslegung der
+Gesetze</em>.</p>
+
+<p>Ich glaube Ihnen hiermit schon alle Unterlagen zur Pr&uuml;fung
+meiner im Eingang ausgesprochenen Behauptung &uuml;ber unsere <em class="gesperrt">guten
+Gesetze</em>, unsere <em class="gesperrt">gute Rechtslage</em> gegeben zu haben und meine,
+da&szlig; mir jetzt nur noch &uuml;brig bleibt, aus dem Gesagten die <em class="gesperrt">Folgerungen</em>
+zu ziehen in bezug auf die aktuelle Frage, die uns heute
+besch&auml;ftigt, die tats&auml;chliche <em class="gesperrt">Beschr&auml;nkung</em> der Versammlungsfreiheit
+im Gro&szlig;herzogtum. Ehe ich dazu &uuml;bergehe, m&uuml;ssen Sie
+mir indes noch gestatten, in aller K&uuml;rze den <em class="gesperrt">allgemeinen</em> Eindruck
+Ihnen zu schildern, den das Studium jener fast 50 Jahre zur&uuml;ckliegenden
+Landtagsverhandlungen mir erweckt hat; denn er ist
+ganz besonders geeignet, Licht zu werfen auf die Absichten und
+und Bestrebungen der damaligen Gesetzgeber unseres Staates.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>An die verstaubten alten Quartb&auml;nde, von denen Sie einen
+hier sehen, bin ich zuerst herangegangen mit entschiedener Mi&szlig;empfindung.
+Gem&auml;&szlig; dem allgemein verbreiteten Vorurteil habe
+ich kaum zu hoffen gewagt, etwas f&uuml;r mich Erfreuliches darin zu
+finden. Weil ich aber annehmen durfte, es w&uuml;rden die dem Gesetz
+nachgesagten ganz reaktion&auml;ren Tendenzen nicht ohne den sch&auml;rfsten
+Widerspruch der im damaligen Landtag noch vorhandenen Vertreter
+liberaler Anschauungen die Oberhand erlangt haben, so sagte
+ich mir obendrein: das wird eine sch&ouml;ne Katzbalgerei sein, &uuml;ber
+die du den Bericht zu lesen hast!</p>
+
+<p>Aber nichts von alle dem!</p>
+
+<p>Was zu allererst in die Augen springt: diese ganzen Verhandlungen,
+die schriftlichen wie die Debatten, stehen auf einem
+bemerkenswert <em class="gesperrt">hohen</em> Niveau &mdash; auf unvergleichlich viel <em class="gesperrt">h&ouml;herem</em>
+Niveau als die politischen Verhandlungen in unserem Landtag
+w&auml;hrend der letzten Jahre.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Angenehm</em> ber&uuml;hrt die Urbanit&auml;t, mit der die Vertreter
+gegnerischer Standpunkte unter einander sich behandeln &mdash; und
+die Urbanit&auml;t, mit der die Vertreter der Opposition auch vom
+Regierungstisch behandelt werden.</p>
+
+<p>Geradezu <em class="gesperrt">wohltuend</em> aber wirkt es, zusehen, wie der Geist des
+<em class="gesperrt">Verfassungs</em>staates, des <em class="gesperrt">Rechts</em>staates, alle diese Verhandlungen
+durchdringt &mdash; wie in einer Zeit, da fast &uuml;berall in Deutschland<a class="page" name="Page_193" id ="Page_193" title="193"></a>
+eine ungez&uuml;gelte Reaktion schon zur Herrschaft gelangt war, im
+&raquo;F&uuml;rstenhaus&laquo; zu <em class="gesperrt">Weimar</em> Regierung und Abgeordnete <em class="gesperrt">dar</em>&uuml;ber
+diskutieren: wie man der Polizei die ihr unentbehrliche Macht
+sichern k&ouml;nne, <em class="gesperrt">ohne</em> der Idee des Verfassungsstaates etwas zu
+vergeben &mdash; <em class="gesperrt">ohne</em> einen R&uuml;ckschritt nach dem <em class="gesperrt">Polizei</em>staat hin
+bef&uuml;rchten zu m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Und wer waren die M&auml;nner, die damals an der gesetzgeberischen
+T&auml;tigkeit in unserem Land teil nahmen? Auf Seiten der
+Regierung waren es, au&szlig;er dem noch &uuml;brig gebliebenen &raquo;M&auml;rzminister&laquo;
+<em class="gesperrt">Wydenbrugk</em>, <em class="gesperrt">Watzdorf</em> und <em class="gesperrt">Thon</em>, und &mdash; als
+Regierungsvertreter meist t&auml;tig &mdash; <em class="gesperrt">Stichling</em>, der sp&auml;tere Staatsminister;
+also M&auml;nner, denen unser Land viel zu verdanken hat, deren
+Andenken auch &uuml;berall im Land hoch in Ehren steht. Auf seiten
+des Landtages aber sind es vorwiegend <em class="gesperrt">Konservative</em>, die in den
+Verhandlungen hervortreten; die meisten von ihnen der &auml;lteren
+Generation unter uns gleichfalls noch in Person bekannt. Und
+alle Hochachtung vor diesen Konservativen, die das Gegenteil
+sind von R&uuml;ckschrittlern! Unter ihnen tritt besonders hervor der
+Abg. <em class="gesperrt">M&uuml;ller</em>-Neustadt, der Vater des Gesetzes in der jetzt vorliegenden
+Fassung &mdash; ein sehr konservativer Herr, und ein ehrlicher,
+r&uuml;ckgratfester Mann. Weil er M&uuml;ller hie&szlig;, und Hugo, und Bezirksdirektor
+im V. Verwaltungsbezirk war, hat man ihn Hugo V.
+genannt, unter welchem Namen er in einem Teil des Gro&szlig;herzogtums
+eine ganz volkst&uuml;mliche Gestalt gewesen ist. Er w&uuml;rde sich
+im Grabe umdrehen, wenn er erfahren k&ouml;nnte, <em class="gesperrt">welchem</em> Gebrauch
+sein Gesetz zuletzt hat dienen m&uuml;ssen!</p>
+
+<p>Der Kontrast zwischen den damaligen Verhandlungen <em class="gesperrt">unseres</em>
+Landtages und dem, was zu gleicher Zeit unter der r&uuml;ckl&auml;ufigen
+Str&ouml;mung der f&uuml;nfziger Jahre anderw&auml;rts in Deutschland vor sich
+gegangen ist, hat mich zuerst geradezu befremdet. Dann aber besann
+ich mich, da&szlig; ja diese Verhandlungen stattfanden ganz kurze
+Zeit nach dem Regierungsantritt unseres allverehrten Gro&szlig;herzogs
+<em class="gesperrt">Carl Alexander</em>, und da&szlig; dieses Gesetz das erste <em class="gesperrt">politische</em>
+Gesetz gewesen ist, welches unter <em class="gesperrt">seinem</em> Namen erlassen wurde.
+Und zuf&auml;llig bemerkte ich auch in demselben Band der Landtagsverhandlungen,
+der die betreffenden Protokolle enth&auml;lt, ein Aktenst&uuml;ck,
+das direkt auf den Regierungsantritt Bezug hat. Es gibt
+die &raquo;Versicherung&laquo; wieder, die der Gro&szlig;herzog &mdash; an Stelle eines
+Vefassungseides &mdash; damals pers&ouml;nlich zu H&auml;nden des Landtagspr&auml;sidenten
+<em class="gesperrt">v. Schwendler</em> dem Landtag &uuml;bergeben hat, sowie<a class="page" name="Page_194" id ="Page_194" title="194"></a>
+darauf folgend den &raquo;Huldigungseid&laquo;, durch den die Landtagsabgeordneten
+f&uuml;r sich und f&uuml;r die von ihnen Vertretenen feierlich
+geloben, dem Gro&szlig;herzog treu und redlich zu dienen und in allem
+das &raquo;Beste des Landes&laquo; wahrnehmen zu wollen. Gestatten Sie
+mir, da&szlig; ich jene landesherrliche &raquo;Versicherung&laquo; in ihrem Wortlaut
+aus diesem alten Quartband Ihnen vorlese! Sie lautet:</p>
+
+<div class="blockquot"><p><em class="gesperrt">Carl Alexander,</em></p>
+
+<p><em class="gesperrt">von Gottes Gnaden Gro&szlig;herzog von Sachsen etc.
+&raquo;Wir erkl&auml;ren hiermit bei f&uuml;rstlichen Worten und
+Ehren, da&szlig; Wir die Verfassung, welche Unser in
+Gott ruhender Herr Gro&szlig;vater und Vorfahr in der
+Regierung, der Gro&szlig;herzog Carl August, K&ouml;nigliche
+Hoheit, &raquo;eingedenk der Vorschrift und des
+Sinnes des deutschen Bundesvertrags&laquo; dem Gro&szlig;herzogthume
+durch das Grundgesetz vom 5. Mai 1816
+erneuert, best&auml;tiget und gesichert, und welche
+Unser nun ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater
+und Vorfahr in der Regierung, der Gro&szlig;herzog
+Carl Friedrich, K&ouml;nigliche Hoheit, mit gleicher ausdr&uuml;cklicher
+Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag
+treulich gewahrt und durch das revidirte
+Grundgesetz vom 15. Oktober 1850 fortgebildet
+hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen
+Inhalte nach, auch w&auml;hrend Unserer Regierung
+genau beobachten, aufrecht erhalten und besch&uuml;tzen
+wollen.</em></p>
+
+<p><em class="gesperrt">De&szlig; zu Urkund haben Wir, gem&auml;&szlig; der Bestimmung
+im &sect;&nbsp;67 des revidirten Grundgesetzes
+vom 15. Oktober 1850 &uuml;ber die Verfassung des
+Gro&szlig;herzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende
+landesf&uuml;rstliohe Versicherung h&ouml;chsteigenh&auml;ndig
+vollzogen und mit Unserem Gro&szlig;herzoglichen
+Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet,
+da&szlig; dieselbe im Archive des getreuen Landtags
+niedergelegt und durch den Druck &ouml;ffentlich bekannt
+gemacht werde.</em></p></div>
+
+<p>
+<em class="gesperrt">Weimar, am 28. August 1853.</em></p>
+<p class="right-indent"><b>Carl Alexander</b>.&laquo;</p>
+<p>&nbsp;</p>
+
+<p>Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend,
+da&szlig; Regierung und Landtag damals unter besonderen, sozusagen<a class="page" name="Page_195" id ="Page_195" title="195"></a>
+<em class="gesperrt">ethischen</em> Beweggr&uuml;nden und Antrieben gestanden haben. Regierung
+und Abgeordnete waren sich noch v&ouml;llig <em class="gesperrt">bewu&szlig;t</em>, da&szlig;
+zum &raquo;Besten des Landes&laquo;, das zu wahren sie gelobt hatten, auch
+das <em class="gesperrt">ideale</em> Gut geh&ouml;rt, das dieses Land gewonnen hat in dem
+Ruhm, die Wiege des Verfassungsstaates in Deutschland gewesen
+zu sein; und zu ihrem Gel&ouml;bnis, dem Gro&szlig;herzog treu und redlich
+zu dienen, rechneten sie auch <em class="gesperrt">die</em> Verpflichtung, darauf hinzuwirken,
+da&szlig; in Bezug auf <em class="gesperrt">ihn</em>, und auf <em class="gesperrt">seine</em> Regierung, dereinst gesagt
+werden m&uuml;sse: er habe <em class="gesperrt">ebenfalls</em> das ehrenvolle Erbe seines Gro&szlig;vaters
+&raquo;treulich gewahrt&laquo;, die Verfassung des Landes &raquo;genau beobachtet&laquo;
+&raquo;aufrecht erhalten&laquo; und &raquo;besch&uuml;tzt&laquo;.</p>
+
+<p>Unter der Wirkung dieses Gedankens habe ich mich gefragt,
+ob ich nicht meine heutige Rede direkt <em class="gesperrt">kennzeichnen</em> solle als
+einen <em class="gesperrt">piet&auml;tvollen</em> R&uuml;ckblick auf die gesetzgeberische T&auml;tigkeit
+in unserem Land in der Zeit vor einem halben Jahrhundert &mdash; und
+ob ich deshalb f&uuml;r mein Thema, statt des herbe klingenden
+Titels &raquo;rechtswidrige Beschr&auml;nkung etc.&laquo; nicht lieber einen recht
+freundlichen w&auml;hlen solle, z.&nbsp;B. &raquo;Als der Gro&szlig;vater die Gro&szlig;mutter
+nahm&laquo;<a name="FNanchor_33_33" id="FNanchor_33_33"></a><a href="#Footnote_33_33" class="fnanchor">[33]</a> &mdash; wobei ich zugleich den Beweis erbracht h&auml;tte, da&szlig; man
+just in <em class="gesperrt">unserem</em> Land <em class="gesperrt">hoch</em>politische Themata unter so stimmungsvollem
+Titel mit Fug und Recht behandeln k&ouml;nne. Indes bin ich
+davon zur&uuml;ckgekommen, weil es nicht angemessen gewesen w&auml;re,
+den Schein zu erwecken, als ob meine Rede <em class="gesperrt">nur</em> Schalmeienklang
+sein werde. Daf&uuml;r aber habe ich mir nun vorgenommen, die <em class="gesperrt">gesamten</em>
+Landtagsverhandlungen, die das Gesetz vom 7. Januar
+1854 betreffen &mdash; Schriftenwechsel und Protokolle &mdash; <em class="gesperrt">neu drucken</em>
+und im Land m&ouml;glichst <em class="gesperrt">verbreiten</em> zu lassen &mdash; als eine <em class="gesperrt">Ehrentafel
+zum Ged&auml;chtnis der M&auml;nner, die damals in Regierung
+und Landtag an der Gesetzgebung beteiligt waren</em> &mdash; und
+zur <em class="gesperrt">S&uuml;hne des Unrechts</em>, welches ihnen mit der Diskreditierung
+jenes Gesetzes so lange Zeit hindurch angetan worden ist! Und
+solches wird nebenbei noch den Nutzen haben, da&szlig; falls etwa
+demn&auml;chst die <em class="gesperrt">Gerichte</em> mit dem Gesetz sich zu befassen h&auml;tten,
+die Richter die Unterlagen f&uuml;r dessen Auslegung nicht erst m&uuml;hsam
+in 3 oder 4 alten Quartb&auml;nden zusammensuchen m&uuml;ssen, sondern
+alles in einem sauberen Neudruck wohlgeordnet vorfinden &mdash; sogar<a class="page" name="Page_196" id ="Page_196" title="196"></a>
+diejenigen Stellen f&uuml;r das Auge <span class="u">gekennzeichnet,</span> die auf die <em class="gesperrt">grunds&auml;tzlichen</em>
+Fragen der Auslegung Bezug haben.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Nach dieser Abschweifung komme ich nunmehr zum letzten
+Teil meiner Aufgabe, indem ich an Hand meiner vorher gegebenen
+Darlegungen jetzt noch die Frage er&ouml;rtere:</p>
+
+<p>Wie stellen sich die <em class="gesperrt">Versammlungsverbote</em> im Gro&szlig;herzogtum
+zu den <em class="gesperrt">Gesetzen</em> des Landes?</p>
+
+<p>Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten.</p>
+
+<p>Es gibt, wie fr&uuml;her angef&uuml;hrt, in unserem Land <em class="gesperrt">kein</em> Gesetz,
+das &raquo;Versammlungen,&laquo; d.&nbsp;h. ein Sich-Versammeln von beliebig
+vielen Personen an einem beliebigen Ort, verb&ouml;te oder auch nur,
+abgesehen von der Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschr&auml;nkungen
+stellte; und es gibt nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auch
+<em class="gesperrt">kein</em> Gesetz, welches irgend einer Partei die &ouml;ffentliche, m&uuml;ndliche
+Propaganda f&uuml;r irgendwelche, seien es selbst &mdash; nach der
+Meinung bestimmter Kreise &mdash; &raquo;staatsgef&auml;hrliche&laquo; Ideen und Bestrebungen
+verb&ouml;te, soweit diese Propaganda die Schranken respektiert,
+die das Strafgesetzbuch errichtet hat. Folglich kann im
+Gro&szlig;herzogtum das Verbot einer Versammlung lediglich auf &sect;&nbsp;1,
+Ziffer 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1854 sich st&uuml;tzen; und die
+<em class="gesperrt">Legalit&auml;t</em> des Verbotes h&auml;ngt g&auml;nzlich davon ab, ob die &raquo;Gr&uuml;nde
+des &ouml;ffentlichen Wohls&laquo;, derentwegen es erlassen wird, den <em class="gesperrt">beiden</em>
+Bedingungen gen&uuml;gen, an die der <em class="gesperrt">Wille des Gesetzgebers</em> die
+Befugnisse der <em class="gesperrt">Polizei</em>beh&ouml;rden zu Verboten gekn&uuml;pft hat: da&szlig;,
+erstens, diese &raquo;Gr&uuml;nde&laquo;, der <em class="gesperrt">Art</em> nach, wie ich sie vorhin nannte,
+<em class="gesperrt">B&uuml;rgermeister-Gr&uuml;nde</em> seien, und da&szlig; sie, zweitens, &raquo;dringend&laquo;
+im <em class="gesperrt">Sinne des Gesetzes</em> seien.</p>
+
+<p>Beide Voraussetzungen sind zweifellos erf&uuml;llt, wenn eine Versammlung
+<em class="gesperrt">gegenw&auml;rtige</em> Gefahr f&uuml;r die <em class="gesperrt">&auml;u&szlig;ere</em> Ordnung und
+Sicherheit im <em class="gesperrt">Gemeindebezirk</em> herbeif&uuml;hrt, d.&nbsp;h. wenn vern&uuml;nftigerweise
+und mit erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen
+ist, es werde entweder <em class="gesperrt">in</em> der Versammlung selbst, oder <em class="gesperrt">durch</em>
+sie au&szlig;erhalb, Tumult, Schl&auml;gerei, Landfriedensbruch oder sonstige
+Gesetzwidrigkeit veranla&szlig;t werden. <em class="gesperrt">Das</em> zu erkennen und in
+seinen Wirkungen zu beurteilen vermag in der Tat jeder B&uuml;rgermeister,
+wenn er die Verh&auml;ltnisse seines Bezirks und die Personen
+notd&uuml;rftig kennt und im &uuml;brigen das gew&ouml;hnliche Ma&szlig; von gesundem
+Menschenverstand besitzt. Und ebenso sicher ist auch,
+da&szlig; <em class="gesperrt">dann</em> einer von den &raquo;dringenden F&auml;llen&laquo; gegeben ist, in welchen<a class="page" name="Page_197" id ="Page_197" title="197"></a>
+die <em class="gesperrt">Polizei</em>beh&ouml;rden befugt sein sollen, Handlungen zu verbieten,
+die der Gesetzgeber nicht verboten hat.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Beide</em> Voraussetzungen sind aber zweifellos <em class="gesperrt">nicht</em> erf&uuml;llt,
+wenn eine Versammlung polizeilich verhindert wird, <em class="gesperrt">ohne</em> da&szlig; von
+ihr vern&uuml;nftigerweise &auml;u&szlig;ere Ordnungsst&ouml;rung oder gesetzwidrige
+Handlungen zu gew&auml;rtigen waren, wenn sie vielmehr verboten
+wird wegen <em class="gesperrt">der</em> Gefahr, die angeblich dem &ouml;ffentlichen Wohl
+aus der Verbreitung der Sozialdemokratie droht. Weder geh&ouml;rt
+<em class="gesperrt">dieser</em> Grund zu den B&uuml;rgermeister-Gr&uuml;nden, noch ist er, der
+einzelnen Versammlung gegen&uuml;ber, ein &raquo;dringender&laquo; Grund, nachdem
+gleichartige Versammlungen durch Jahre hin stattgefunden
+haben und <em class="gesperrt">jahrelang Zeit gewesen ist, der angeblichen
+Gefahr durch ein Gesetz zu begegnen</em>. Ich m&ouml;chte wohl
+<em class="gesperrt">den</em> sehen, der zu behaupten wagt, die Erkenntnis der <em class="gesperrt">Staatsgef&auml;hrlichkeit</em>
+sozialistischer Lehren und das Verst&auml;ndnis f&uuml;r
+die Weisheit, Zweckm&auml;&szlig;igkeit und <em class="gesperrt">Dringlichkeit</em> ihrer Bek&auml;mpfung
+mit dem Polizeikn&uuml;ppel &mdash; sei Sache des gesunden Menschenverstandes!
+Zur <em class="gesperrt">Ketzerrichterei</em>, mit <em class="gesperrt">Treitschke</em> zu reden, geh&ouml;rt
+doch etwas ganz anderes &mdash; geh&ouml;rt doch <em class="gesperrt">der</em> feinere staatsm&auml;nnische
+Blick, die h&ouml;here staatsm&auml;nnische Einsicht, die erst durch jahrelange
+Schulung des Geistes <em class="gesperrt">an den Ideen der jeweils herrschenden
+Partei</em> erworben werden! Wie k&ouml;nnte die Gesetzgebung Funktionen
+jener Art in die Hand der <em class="gesperrt">B&uuml;rgermeister</em> legen wollen &mdash; in
+die Hand von Leuten, die der gro&szlig;en Mehrzahl nach nicht
+einmal studierenshalber sechs Semester an einer Universit&auml;t sich
+aufgehalten haben?</p>
+
+<p>Hiernach steht vollkommen fest, da&szlig; in unserem Land der
+&raquo;kleine&laquo; Gesetzgeber <em class="gesperrt">legaler</em>weise nicht dazu gebraucht werden
+kann, die Propaganda irgend einer politischen Partei zu unterdr&uuml;cken
+oder einzuschr&auml;nken. W&auml;re letzteres f&uuml;r das Staatswohl n&ouml;tig,
+w&auml;re wirklich zu bef&uuml;rchten, da&szlig; ohne Unterdr&uuml;ckung der sozialdemokratischen
+Ideen mit den &auml;u&szlig;eren Machtmitteln des Staates
+der &raquo;Zukunftsstaat&laquo; just in unserem Land zur Einf&uuml;hrung kommen
+werde, so h&auml;tte der &raquo;gro&szlig;e&laquo; Gesetzgeber, Regierung und Landtag,
+den <em class="gesperrt">Mut</em> fassen m&uuml;ssen, durch ein besonderes Gro&szlig;herzoglich
+S&auml;chs. Sozialisten<em class="gesperrt">gesetz</em> die &raquo;dringende Gefahr&laquo; rechtzeitig abzuwenden.
+<em class="gesperrt">Dem</em> h&auml;tten sich alle innerhalb der Grenzen des Landes
+f&uuml;gen m&uuml;ssen. Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich &mdash; bereit,
+diese Behauptung vor <em class="gesperrt">jedem</em> Forum zu vertreten &mdash; jetzt
+<em class="gesperrt">&ouml;ffentlich</em>:</p>
+
+<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_198" id ="Page_198" title="198"></a><em class="gesperrt">Alle Versammlungsverbote, die im Gro&szlig;herzogtum
+erlassen wurden, ohne da&szlig; vern&uuml;nftigerweise
+von der Versammlung selbst gegenw&auml;rtige Gefahr
+f&uuml;r die &auml;u&szlig;ere Ordnung und Sicherheit zu bef&uuml;rchten
+war, sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen
+nicht auf irgend einer m&ouml;glichen Gesetzesauslegung,
+sondern lediglich auf Gesetzesbeugung;</em></p>
+
+<p><em class="gesperrt">die Sanktionierung dieser Verbote seitens der
+oberen Verwaltungsbeh&ouml;rden ist verfassungswidrig;</em></p>
+
+<p><em class="gesperrt">die Ermunterung zu solchen Verboten seitens
+der obersten, verfassungsm&auml;&szlig;ig verantwortlichen
+Instanz in &ouml;ffentlicher Landtagssitzung, sowie die
+zugestandene amtliche Beeinflussung nachgeordneter
+Beh&ouml;rden in gleichem Sinne, ist flagrante
+Verfassungsverletzung.</em></p></div>
+
+<p>Ausdr&uuml;cklich verwahre ich mich hierbei gegen die Annahme,
+als ob ich irgend jemand unter denen, die meine Anklage trifft,
+den Vorwurf machen wolle, wider besseres Wissen gehandelt zu
+haben. Den <em class="gesperrt">guten Glauben</em> gestehe ich allen zu. Ist er doch
+auch immer billig zu haben, wenn kein besonderer Grund vorliegt,
+die Voraussetzungen seiner Richtigkeit besonders <em class="gesperrt">streng</em> zu pr&uuml;fen.
+In gegenw&auml;rtiger Sache aber gebe ich sogar zu, da&szlig; allgemein
+verbreitete Vorurteile geeignet waren, von strengerer Pr&uuml;fung abzuhalten.
+Das alles aber &auml;ndert nichts an der Tatsache, da&szlig; Gesetzes<em class="gesperrt">verletzung</em>
+in gutem Glauben objektiv immer Gesetzesverletzung
+bleibt, und deren Sanktionierung in gutem Glauben objektiv
+immer Verfassungs<em class="gesperrt">verletzung</em>.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Ich komme zum Schlu&szlig;.</p>
+
+<p>Durch Jahre hin hat sich unser B&uuml;rgertum die Theorie von
+der <em class="gesperrt">Polizeiallmacht</em> in unserem Land gefallen lassen, auch da,
+wo ihre Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden
+war. Seines guten Rechtes unbewu&szlig;t hat dieses B&uuml;rgertum in
+unglaublicher Langmut der Bet&auml;tigung immer sch&auml;rferer Reaktion
+nur <em class="gesperrt">Klagen</em> und <em class="gesperrt">Bitten</em> entgegengestellt<em class="gesperrt">. Nun</em> aber ist es, meine
+ich, Zeit, die willk&uuml;rliche Beschr&auml;nkung der b&uuml;rgerlichen Rechte
+in unserem Land nicht mehr abzuwehren mit Klagen und Bitten,
+mit Beschwerden und Petitionen, sondern sie abzuwehren durch
+<em class="gesperrt">laute Anklage</em> und <em class="gesperrt">scharfen Protest</em>. Und angesichts der<a class="page" name="Page_199" id ="Page_199" title="199"></a>
+lange ge&uuml;bten Geduld mu&szlig; nun, meine ich, diese <em class="gesperrt">Abwehr</em> &uuml;berall
+im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen:</p>
+
+<div class="blockquot"><p><em class="gesperrt">Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?</em></p></div>
+
+<p>auf deutsch, in etwas freier &Uuml;bersetzung:</p>
+
+<div class="blockquot"><p><em class="gesperrt">Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres
+Landes mi&szlig;brauchen?</em></p></div>
+
+<p>wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von
+Fall zu Fall sich vorstellen will.</p>
+
+<div class="blockquot"><p>Den <em class="gesperrt">Widerstand</em> gegen</p></div>
+
+<p><b>die <em class="gesperrt">gesetz</em>widrige Beschr&auml;nkung der Versammlungsfreiheit
+im Gro&szlig;herzogtum Sachsen</b></p>
+
+<p>unter <em class="gesperrt">diese</em> Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den
+Anfang gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den
+Rechtsboden feststelle, auf dem der <em class="gesperrt">Schutz der Gerichte</em> gegen
+die &Uuml;bergriffe der Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten
+des Landes aber habe ich das Vertrauen, da&szlig; sie nach
+sorgf&auml;ltiger Pr&uuml;fung aller Unterlagen meiner Anklage Recht geben
+und dadurch die schimpfliche <em class="gesperrt">Bescholtenheit</em> heilen werden,
+unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist
+durch die kecke Behauptung: in unserem Land k&ouml;nne <em class="gesperrt">kraft
+Polizeiallmacht</em> den B&uuml;rgern alles verboten werden, was nicht
+durch ein besonderes Gesetz ihnen ausdr&uuml;cklich <em class="gesperrt">erlaubt</em> worden ist.</p>
+
+<p>Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endg&uuml;ltig das
+<em class="gesperrt">Odium</em> wieder beseitigt werden, das <em class="gesperrt">auf Land und Personen</em>
+gefallen ist durch Verbreitung des falschen Glaubens:</p>
+
+<p><em class="gesperrt">im ersten Jahre der Regierung des Gro&szlig;herzogs
+Carl Alexander und durch eines von den ersten unter
+seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der Verfassungsstaat
+des Gro&szlig;herzogs Carl August in den Polizeistaat
+zur&uuml;ckrevidiert worden.</em></p>
+
+<hr style="width: 45%;" />
+<h3><a class="page" name="Page_200" id ="Page_200" title="200"></a>I.</h3>
+
+<h3>Gesetz &uuml;ber das Strafandrohungsrecht der Polizeibeh&ouml;rden.</h3>
+
+
+<p class="center">Wir Carl Alexander,</p>
+
+<p>von Gottes Gnaden Gro&szlig;herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Th&uuml;ringen,
+Markgraf zu Mei&szlig;en, gef&uuml;rsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt
+und Tautenburg etc. etc. haben, <span class="u">zur Beseitigung vorgekommener Zweifel,</span> mit Zustimmung
+des getreuen Landtags zu verordnen beschlossen, wie folgt:</p>
+
+<p>&sect;&nbsp;1. Die Polizeibeh&ouml;rden haben <span class="u">innerhalb ihrer verfassungsm&auml;&szlig;igen Zust&auml;ndigkeit</span>
+und vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im Verwaltungswege gegen derartige
+Verf&uuml;gungen auf den Ausspruch der betreffenden Oberbeh&ouml;rden Berufung einzuwenden,
+die Befugni&szlig;:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>1. Zur Aus- und Durchf&uuml;hrung solcher von ihnen zu handhabender <span class="u">gesetzlicher</span>
+Vorschriften, welche gewisse Handlungen zwar <span class="u">gebieten oder verbieten,</span>
+aber f&uuml;r die Uebertretung eine bestimmte Strafe nicht androhen, diese
+<span class="u">Strafandrohung auszusprechen</span>.</p>
+
+<p>2. Wenn <span class="u">dringende</span> Gr&uuml;nde des &ouml;ffentlichen Wohls oder Abwendung von
+Gefahr f&uuml;r das Leben, die Gesundheit oder das Verm&ouml;gen <span class="u">es erheischen,</span>
+und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt werden, <span class="u">Gebote und
+Verbote zu erlassen,</span> bez&uuml;glich derartige, in ihren Gesch&auml;ftsbereich einschlagende,
+fr&uuml;her erlassene Verordnungen theilweise oder g&auml;nzlich au&szlig;er
+Kraft zu setzen.</p></div>
+
+<p>Halten Ortspolizeibeh&ouml;rden f&uuml;r nothwendig, bei Strafandrohung das Ma&szlig; von
+f&uuml;nf Thalern Geldstrafe oder zehn Tagen Haft zu &uuml;bersteigen, so haben sie in der Regel
+vorher, in allen F&auml;llen aber, wo mit dem Verzuge Gefahr verbunden seyn w&uuml;rde, nachtr&auml;glich
+die ausdr&uuml;ckliche Genehmigung des Bezirksdirektors einzuholen.</p>
+
+<p>Der Strafe darf auch die Androhung der Confiscation oder Entfernung verbotswidriger
+oder gef&auml;hrlicher Dinge, namentlich Waaren, Anlagen und Einrichtungen substituirt
+oder hinzugef&uuml;gt werden.</p>
+
+<p>&sect;&nbsp;2. Die Justizbeh&ouml;rden sind verpflichtet, vorkommenden Falls nach Ma&szlig;gabe
+der <span class="u">unter den<a name="FNanchor_34_34" id="FNanchor_34_34"></a><a href="#Footnote_34_34" class="fnanchor">[34]</a> im &sect;&nbsp;1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen,</span> in orts&uuml;blicher oder in
+einer sonst f&uuml;r gen&uuml;gend anzuerkennenden Weise bekannt gemachten polizeilichen <span class="u">Verf&uuml;gungen</span>
+zu erkennen, ohne die Frage &uuml;ber die <span class="u">Nothwendigkeit oder Zweckm&auml;&szlig;igkeit</span>
+einer polizeilichen <span class="u">Strafandrohung</span> zum Gegenstand der richterlichen Entscheidung zu
+machen.</p>
+
+<p>Urkundlich dessen haben wir dieses Gesetz h&ouml;chsteigenh&auml;ndig vollzogen und mit
+unserm Gro&szlig;herzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen.</p>
+
+<p>
+So geschehen und gegeben<br />
+Weimar, am 7. Januar 1854.</p>
+
+<p class="right-indent">Carl Alexander.<br />
+v.&nbsp;Watzdorf. v.&nbsp;Wydenbrugk.<br />
+G.&nbsp;Thon.</p>
+
+
+
+<hr style="width: 45%;" />
+<h3><a class="page" name="Page_201" id ="Page_201" title="201"></a>II.</h3>
+
+<h3>Ministerialverordnung vom 15. Juli 1874.</h3>
+
+<p>&sect;&nbsp;1. 1. Oeffentliche Versammlungen zu politischen (einschlie&szlig;lich sozialpolitischen
+oder kirchlichpolitischen) Zwecken,</p>
+
+<p>2. Versammlungen von Vereinen, welche politische (einschlie&szlig;lich sozialpolitische
+oder kirchlichpolitische) Zwecke haben, sind vor deren Abhaltung der Ortspolizeibeh&ouml;rde
+rechtzeitig, d.&nbsp;h. <span class="u">mindestens zw&ouml;lf Stunden vor dem Zusammentritt</span> der Versammlung,
+<span class="u">unter Angabe von Zeit und Ort</span> derselben, <span class="u">anzumelden</span>. Sind eine Anzahl von Bewohnern
+des Gro&szlig;herzogthums Mitglieder eines Vereins mit politischen (einschlie&szlig;lich
+sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, der au&szlig;erhalb des Gro&szlig;herzogthums
+seinen Sitz hat, so sind Versammlungen dieser Mitglieder den unter Ziffer 2 der oben
+gedachten Versammlungen eines Vereins gleich zu achten.</p>
+
+<p>Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung von
+Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im Gro&szlig;herzogtum oder au&szlig;erhalb
+desselben ihren Sitz haben.</p>
+
+<p>Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen, welche
+statutenm&auml;&szlig;ig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden sind.</p>
+
+<p>&sect;&nbsp;2. Die Polizeibeh&ouml;rde ist befugt, in die im &sect;&nbsp;1 dieser Verordnung gedachten
+Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Beh&ouml;rde der Versammlung nicht selbst beiwohnen
+will, einen oder mehrere Polizeibeamte zu senden. Die letzteren m&uuml;ssen sich
+auf Erfordern des Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich
+Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren.</p>
+
+<p>Dem Vorstande der Polizeibeh&ouml;rde, sowie dessen Beamten mu&szlig; ein nach deren
+Daf&uuml;rhalten angemessener Platz in der Versammlung einger&auml;umt, sowie &uuml;ber die Person
+der Redner Auskunft ertheilt werden.</p>
+
+<p>Die in Gem&auml;&szlig;heit dieser Bestimmung in den betreffenden Versammlungen erschienenen
+Polizeibeamten haben in Vertretung der Polizeibeh&ouml;rde die Befugni&szlig;, eine
+Versammlung aufzul&ouml;sen und die Anwesenden aufzufordern, sich aus dieser Versammlung
+sofort zu entfernen.</p>
+
+<p>&sect;&nbsp;3. St&ouml;rungen der in Gem&auml;&szlig;heit des &sect;&nbsp;1 dieser Verordnung angemeldeten Versammlungen,
+sofern zu ihrer Beseitigung der Einflu&szlig; des Vorsitzenden der Versammlung
+nicht ausreicht, sind von den anwesenden (&sect;&nbsp;2) Polizeipersonen zu r&uuml;gen, und zu verhindern.
+Diese Polizeipersonen sind berechtigt, die St&ouml;rer aus der Versammlung zu
+weisen, und <span class="u">durch geeignete polizeiliche Ma&szlig;regeln die Freiheit des Versammlungsrechts
+zu sch&uuml;tzen.</span></p>
+
+<p>&sect;&nbsp;4. An Geld bis zu 50 Thalern (150 Mark) oder mit Haft bis zu sechs Wochen
+werden bestraft:</p>
+
+<p>1. die Unternehmer, Vorsteher, Leiter oder die beauftragten Vertrauensm&auml;nner der
+Versammlungen und Vereine, welche die im &sect;&nbsp;1 dieser Verordnung bestimmte Verpflichtung
+nicht erf&uuml;llt haben,</p>
+
+<p>2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibeh&ouml;rde innerhalb deren Zust&auml;ndigkeit
+erlassenen, in orts&uuml;blicher Weise publicirten oder sonst zu ihrer Kenntni&szlig;
+gelangten Verbote der im &sect;&nbsp;1 erw&auml;hnten Versammlungen zuwider dennoch an der verbotenen
+Versammlung theilnehmen,</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_202" id ="Page_202" title="202"></a>3. diejenigen, welche nach Aufl&ouml;sung einer Versammlung durch den Vorstand der
+Polizeibeh&ouml;rde oder durch die nach &sect;&nbsp;2 dieser Verordnung beauftragten und kraft dieses
+Auftrages hierzu legitimirten Polizeibeamten sich aus dieser Versammlung nicht sofort
+entfernen,</p>
+
+<p>4. diejenigen, welche den in Gem&auml;&szlig;heit des &sect;&nbsp;3 dieser Verordnung von Polizeipersonen
+an sie gerichteten Aufforderungen und gegebenen Anordnungen sich ungehorsam
+erweisen.</p>
+
+<p class="right-indent">
+<em class="gesperrt">Gro&szlig;h. S. Staats-Ministerium,<br />
+Depart. des &Auml;u&szlig;ern und Innern.</em><br />
+<em class="gesperrt">v. Gro&szlig;.</em>
+</p>
+
+
+<hr style="width: 45%;" />
+<h3>III.</h3>
+
+<h3>Ministerialverordnung vom 21. April 1875.</h3>
+
+<p>&sect;&nbsp;1. Schulkindern, ingleichen solchen Personen, welche noch in dem f&uuml;r den
+Besuch der Fortbildungsschule vorgeschriebenen Alter stehen, ohne Unterschied, ob sie
+zum Besuch einer solchen jeweilig herangezogen sind oder nicht, ist die Theilnahme an
+Versammlungen und Vereinen zu politischen (einschlie&szlig;lich sozialpolitischen und kirchlichpolitischen)
+Zwecken verboten.</p>
+
+<p>&sect;&nbsp;2. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Geld bis zu 60 Mark oder mit
+Haft bis zu 14 Tagen bestraft.</p>
+
+<p>&sect;&nbsp;3. Die Polizeibeh&ouml;rden haben die Befolgung des Verbots streng zu &uuml;berwachen;
+insbesondere sind die Polizeibeamten, welche nach &sect;&nbsp;2 der Verordnung vom
+15. Juli 1874 politischen Versammlungen beiwohnen, verpflichtet, vorkommenden Falles
+die Entfernung der in Ziffer 1 bezeichneten Personen aus der Versammlung zu veranlassen.
+Dieselben sind befugt, eine Versammlung aufzul&ouml;sen, wenn ihrem Entfernungsgebot
+keine Folge geleistet wird.</p>
+
+<p class="right-indent">
+<em class="gesperrt">Gro&szlig;h. S. Staats-Ministerium,<br />
+Depart. des &Auml;u&szlig;ern und Innern.</em><br />
+<em class="gesperrt">v. Gro&szlig;.</em><br />
+</p>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_32_32" id="Footnote_32_32"></a><a href="#FNanchor_32_32"><span class="label">[32]</span></a> <em class="gesperrt">Mit Anhang</em>:
+</p><p>
+1. <b>Gesetz</b> &uuml;ber das Strafandrohungsrecht der Polizeibeh&ouml;rden vom 7. Januar 1854.
+</p><p>
+2./3. <b>Ministerialverordnungen</b> vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875, betreffend
+Versammlungen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_33_33" id="Footnote_33_33"></a><a href="#FNanchor_33_33"><span class="label">[33]</span></a> Bezieht sich auf die Tatsache, da&szlig; in Jena kurz vorher eine Versammlung mit
+diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, als <em class="gesperrt">nicht geh&ouml;rig angemeldet</em>,
+beanstandet worden war &mdash; weil dieses Thema nicht zu einer &raquo;politischen&laquo; Versammlung
+passe.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_34_34" id="Footnote_34_34"></a><a href="#FNanchor_34_34"><span class="label">[34]</span></a> In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von 1854, Nr.&nbsp;4,
+pp.&nbsp;17, 18) <em class="gesperrt">fehlen</em> die Worte &raquo;unter den&laquo;; der Satz des &sect;&nbsp;2 erscheint daher dort
+sprachlich als unverst&auml;ndlich. &mdash; Der vorstehende Abdruck gibt w&ouml;rtlich den Text, mit
+welchem, gem&auml;&szlig; den Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.</p></div>
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_203" id ="Page_203" title="203"></a><a name="VII" id="VII"></a>VII.</h2>
+
+<h2>Die volkswirtschaftliche Bedeutung der
+Verk&uuml;rzung des industriellen Arbeitstages.</h2>
+
+<hr style="width: 15%;" />
+<p class="center">Zwei Vortr&auml;ge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena
+am 6. November und 5. Dezember 1901.</p>
+<hr style="width: 20%;" />
+
+<p class="center">(Nach einem Stenogramm.)<a name="FNanchor_35_35" id="FNanchor_35_35"></a><a href="#Footnote_35_35" class="fnanchor">[35]</a></p>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+
+<h3>1. Vortrag.</h3>
+
+
+<p class="center">Meine Herren!</p>
+
+<p>Die Wirkungen, die sich an die fortschreitende Verk&uuml;rzung
+der Arbeitszeit kn&uuml;pfen, sind zweifellos Gegenstand eines gro&szlig;en
+und allgemeinen Interesses vom volkswirtschaftlichen, volkshygienischen
+und auch nationalpolitischen Gesichtspunkt aus. Man braucht
+nur auf eine Tatsache hinzuweisen, die allbekannt ist &mdash; auf den
+Unterschied zwischen Deutschland und England in bezug auf die
+Regelung der Arbeitszeit in der Industrie. In England ist schon
+seit langer Zeit die Maximal-Arbeitszeit mit wenigen Ausnahmen
+10 Stunden, die weitaus gr&ouml;&szlig;te Zahl aller Arbeiter braucht nur
+9 Stunden t&auml;glich zu arbeiten, und eine recht betr&auml;chtliche Zahl &mdash; nach
+den Mitteilungen des englischen Statistikers <span class="smcap">John Rae</span>, schon
+&uuml;ber 1 Million &mdash; ist bei der achtst&uuml;ndigen Arbeitszeit angelangt.
+Durch das k&uuml;hne Vorgehen der englischen Regierung, die vor 10
+Jahren, im Jahre 1891, die s&auml;mtlichen Arbeiter in den Werkst&auml;tten
+der englischen Heeresverwaltung und der englischen Admiralit&auml;t, im
+ganzen 29000 Mann, von der fr&uuml;her neunst&uuml;ndigen auf die acht<a class="page" name="Page_204" id ="Page_204" title="204"></a>st&uuml;ndige
+Arbeitszeit setzte, ist die Propaganda f&uuml;r die Verk&uuml;rzung
+der Arbeitszeit in England so kr&auml;ftig geworden, da&szlig; man annehmen
+kann, in wenigen Jahren werden dort wohl ein paar Millionen Arbeiter,
+n&auml;mlich alle Arbeiter der besser situierten Industrien, keine l&auml;ngere
+als achtst&uuml;ndige Arbeitszeit mehr haben. In Deutschland dagegen
+haben wir im Durchschnitt noch eine <em class="gesperrt">mehr</em> als zehnst&uuml;ndige Arbeitsdauer;
+viele Industrien haben noch 11 Stunden oder mehr, nur
+wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner Bruchteil
+aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die Zahl
+der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger
+als 15000.</p>
+
+<p>An die Betrachtung dieses Unterschiedes kn&uuml;pft sich sofort
+eine Frage von gro&szlig;er Tragweite: Welche Bedeutung hat dieser
+Unterschied f&uuml;r den Wettbewerb der volkswirtschaftlichen T&auml;tigkeit
+zwischen England und Deutschland? Ist diese Verschiedenheit
+ein Vorteil zugunsten von England oder zugunsten von Deutschland,
+und die zu erwartende bedeutende Vergr&ouml;&szlig;erung der Konkurrenz &mdash; welchem
+von beiden L&auml;ndern wird sie zugute kommen?</p>
+
+<p>Aber weiter, wenn, wie man jetzt als sicher annehmen kann,
+die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit keine Verminderung der Arbeitsproduktion
+bewirkt, so kann das doch nur dadurch geschehen, da&szlig;
+die Arbeiter den Ausfall in der L&auml;nge der Arbeitszeit auszugleichen
+verm&ouml;gen durch entsprechend intensivere Arbeit, und dann ist die
+Vermutung nicht zum voraus abzuweisen, da&szlig; eine solche intensivere
+T&auml;tigkeit &mdash; sei es auch durch besondere Gew&ouml;hnung &mdash; einen
+st&auml;rkeren Kr&auml;fteverbrauch, eine st&auml;rkere Anspannung des einzelnen
+involviert, da&szlig; sie die Arbeit aufreibender macht. Wenn aber
+die Arbeitskraft des Menschen rascher verbraucht wird, so ist das
+eine Sache von gro&szlig;er sozialer und volkswirtschaftlicher Tragweite.</p>
+
+<p>Es gen&uuml;gt, auf diese beiden Punkte nur hingewiesen zu haben,
+um erkennbar zu machen, da&szlig; es in der Tat von gewi&szlig; gro&szlig;em,
+allgemeinem Wert sein wird, Material zu haben, welches geeignet
+ist, die Stellungnahme zu dieser Frage: was ist der Vorteil und
+Nachteil der verk&uuml;rzten Arbeitszeit, zu kl&auml;ren, und Unterlagen f&uuml;r
+ein pr&auml;zise Beantwortung zu schaffen.</p>
+
+<p>Ich glaube nun in der Lage zu sein, etwas beitragen zu k&ouml;nnen
+zur Beschaffung derartigen Materials. Obwohl der Gegenstand
+meiner eigentlichen Berufst&auml;tigkeit etwas fern liegt, habe ich Gelegenheit
+zu selbst&auml;ndigen Beobachtungen gehabt infolge des Umstandes,
+da&szlig; die Optische Werkst&auml;tte, deren Vorstand ich angeh&ouml;re,<a class="page" name="Page_205" id ="Page_205" title="205"></a>
+vor etwa 1&frac12; Jahren die bis dahin neunst&uuml;ndige Arbeitszeit pl&ouml;tzlich
+auf 8 Stunden herabsetzte und zwar in einer Zeit des st&auml;rksten
+Gesch&auml;ftsganges.</p>
+
+<p>Die Beobachtungen, die meine Freunde und ich bei diesem
+Versuch gemacht haben, nachdem derselbe ein ganzes Jahr fortgesetzt
+worden war, und nachdem dann diese versuchsweise eingef&uuml;hrte
+Einrichtung zu einer endg&uuml;ltigen erkl&auml;rt worden ist, bieten
+eine sehr wertvolle Erg&auml;nzung des Beobachtungsmaterials, welches
+bisher in England gewonnen ist. Man findet dieses zusammengestellt
+in dem Buch von <span class="smcap">John Rae</span> von 1894, welches 1897 in
+Weimar in deutscher &Uuml;bersetzung erschienen ist<a name="FNanchor_36_36" id="FNanchor_36_36"></a><a href="#Footnote_36_36" class="fnanchor">[36]</a>.</p>
+
+<p>Unsere Beobachtungen best&auml;tigen in der Hauptsache und im
+wichtigsten Punkt: welche Wirkungen die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit
+auf die <em class="gesperrt">Arbeitsleistung</em> hat &mdash; vollst&auml;ndig das, was in England
+{aus Versuchen} in viel gr&ouml;&szlig;erem Ma&szlig;stabe abgeleitet worden
+ist. Sie f&uuml;hren zu der Feststellung, da&szlig; diese Verk&uuml;rzung von
+neun auf acht Stunden, also um mehr als 10 Proz. in einem Sprung,
+keine Minderung der Tagesleistung herbeigef&uuml;hrt hat, sondern in
+unserem Falle eine nachweisbare <em class="gesperrt">Erh&ouml;hung</em>, wenn auch nur um
+einen kleinen Betrag.</p>
+
+<p>Soweit unsere Erfahrungen nichts anderes ergeben als die
+schon fr&uuml;her gemachten, w&uuml;rde es sich eigentlich nicht lohnen,
+davon zu reden; es w&auml;re damit nur zum hundertsten Male bewiesen,
+was schon 99&nbsp;mal bewiesen worden ist. Unsere Beobachtungen
+nehmen aber ein gewisses selbst&auml;ndiges Interesse in
+Anspruch, weil sie eine wirklich ziffernm&auml;&szlig;ige Begr&uuml;ndung m&ouml;glich
+machen. Die Resultate aller Beobachtungen in England sind
+nur sch&auml;tzungsweise, in Bausch und Bogen gewonnen; man hat
+niemals ziffernm&auml;&szlig;ige Beweise vor sich. Die gro&szlig;e Zahl der in
+England ausgef&uuml;hrten Experimente, die &Uuml;bereinstimmung der
+Sch&auml;tzungen sehr vieler F&auml;lle ersetzen zwar die mangelnde Sicherheit
+des einzelnen Falles, aber immerhin ist es wertvoll, da&szlig; nun
+auch eine Beobachtung vorliegt, die diesen Mangel des Ziffernm&auml;&szlig;igen
+ausschlie&szlig;t, die genaue Beweise gestattet.</p>
+
+<p>In Deutschland liegen Erfahrungen eigentlich gar nicht vor,
+mit Ausnahme einiger weniger, die sich auf kleinere Betriebe beziehen.
+Darunter ist allerdings eine Feststellung &mdash; vor mehreren
+Jahren in <span class="smcap">Braun</span>s Archiv mitgeteilt &mdash; , die sich auf die Jalousiefabrik
+von <span class="smcap">Freese</span> in Berlin und Hamburg bezieht und auch Ziffern<a class="page" name="Page_206" id ="Page_206" title="206"></a>
+gibt; doch ist das Beobachtungsmaterial, welches zugrunde liegt, so
+gering, da&szlig; diese Ziffern eine Beweiskraft kaum beanspruchen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Abgesehen hiervon haben unsere Beobachtungen noch den
+Vorteil, da&szlig; sie eine Frage zur endg&uuml;ltigen Beantwortung bringen,
+die bisher &uuml;berhaupt noch nicht angeschnitten wurde, n&auml;mlich die
+Frage: welche Wirkung hat die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit, wenn
+dabei der Effekt der Verk&uuml;rzung ausgeglichen wird durch Intensit&auml;t
+der Arbeit, auf die <em class="gesperrt">Person</em>? Bedeutet sie einen gr&ouml;&szlig;eren
+Kr&auml;fteverbrauch; bedeutet sie, da&szlig; die Arbeit aufreibender geworden
+ist, oder bedeutet sie das nicht? Unsere Beobachtungen
+gestatten mit Sicherheit festzustellen, da&szlig; das <em class="gesperrt">nicht</em> eintritt, da&szlig;
+die Leute, die in 8 Stunden dasselbe gemacht haben, was sie
+fr&uuml;her in 9 Stunden machten, <em class="gesperrt">keiner</em> gr&ouml;&szlig;eren Anstrengung sich
+zu unterziehen gebraucht haben, obwohl sie zweifellos w&auml;hrend
+dieser 8 Stunden intensiver arbeiten mu&szlig;ten. Diese Beobachtungen
+geben nun noch weiter einen Einblick nach der rein tats&auml;chlichen
+Seite in die Triebfedern, welche es herbeif&uuml;hren, da&szlig; bei Verk&uuml;rzung
+der Arbeitszeit die Intensit&auml;t der Arbeit sich steigert, und
+zwar sich so steigert, da&szlig; im allgemeinen der Effekt der k&uuml;rzeren
+Arbeitsdauer ausgeglichen wird.</p>
+
+<p>Eine andere Frage ist, ob dabei ein besonderer Antrieb, ein besonders
+guter Wille einiger, oder die Kaptivierung ihres materiellen
+Interesses bei St&uuml;cklohn, wo die Tendenz {auf Mehrverdienst} einen
+nat&uuml;rlichen Sporn bedeutet &mdash; ob derartige Motive wirksam sind
+oder nicht. Unsere Antwort ist: <em class="gesperrt">Sie sind nicht wirksam</em>. M&ouml;gen
+die Leute guten Willen haben, m&ouml;gen sie angetrieben werden durch
+ihr materielles Interesse oder nicht &mdash; der Erfolg tritt immer ein.
+Ich sehe dies als einen der wichtigsten Punkte an, der sich durch
+Kombination der von uns und der anderw&auml;rts gemachten Erfahrungen
+ergeben hat.</p>
+
+<p>Endlich haben unsere Beobachtungen Gelegenheit geboten,
+den Zusammenhang der Vorg&auml;nge zu erkl&auml;ren, wie es denn komme,
+da&szlig; bei Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit das Arbeitstempo sich der
+verk&uuml;rzten Arbeitszeit anpa&szlig;t, da&szlig; es die Tendenz auf gleiche
+Leistung hat; es ist meines Wissens noch niemals versucht worden,
+das zu erkl&auml;ren.</p>
+
+<p>Unsere Beobachtungen haben uns einen Leitfaden gegeben,
+diesen Zusammenhang, diese auf den ersten Blick paradoxe Tatsache
+nachzuweisen, da&szlig; eine Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit unter gewissen
+Umst&auml;nden eine <em class="gesperrt">Steigerung des Tagwerks</em> herbeif&uuml;hrt.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_207" id ="Page_207" title="207"></a>Es wird nicht ohne Interesse sein, den Weg n&auml;her zu beleuchten,
+auf welchem ich meine Beobachtungen gesammelt habe,
+{und daran zu erinnern} wie in der hiesigen Optischen Werkst&auml;tte
+die allm&auml;hliche Verk&uuml;rzung der t&auml;glichen Arbeitszeit im Laufe der
+letzten 30 oder 35 Jahre schrittweise zustande gekommen ist.</p>
+
+<p>In der Zeit, als ich zuerst meinem verstorbenen Freund <span class="smcap">Carl
+Zeiss</span> n&auml;her trat, als ich in der Werkst&auml;tte zu verkehren anfing,
+war dort noch eine beinahe zw&ouml;lfst&uuml;ndige Arbeitszeit; Sommer und
+Winter von morgens 6 bis abends 7 Uhr mit einer Stunde Mittagsruhe
+und einer viertelst&uuml;ndigen Fr&uuml;hst&uuml;ckspause, also 11&frac34; Stunden
+effektive Arbeitszeit. Im Laufe der Jahre ist diese infolge meiner
+pers&ouml;nlichen Anregungen allm&auml;hlich verk&uuml;rzt worden, immer um je
+eine halbe Stunde, bis wir im Jahre 1891 bei der neunst&uuml;ndigen
+Arbeitszeit angekommen waren; diese hat bis zum Fr&uuml;hjahr 1900
+bestanden. Da haben wir nach l&auml;ngeren Diskussionen mit unserer
+Arbeiterschaft, entgegen dem Antrag, den der Arbeiterausschu&szlig;
+selbst vertrat im Sinne eines Vermittlungsvorschlages &mdash; da&szlig; wir
+auch wieder eine halbe Stunde aufgeben sollten, um dann zu sehen,
+wie sich die Erfahrung stellt &mdash; entgegen diesem Antrage erkl&auml;rt:
+entweder es bleibt bei 9 Stunden, wie bisher, oder wir gehen sofort
+zur achtst&uuml;ndigen Arbeitszeit &uuml;ber, und zwar mit der Ma&szlig;gabe, da&szlig;
+bei allen Zeitlohnarbeiten in Zukunft f&uuml;r 8 Stunden dasselbe bezahlt
+wird, wie bisher f&uuml;r 9 Stunden, da&szlig; alle Akkordl&ouml;hne aber
+unver&auml;ndert bleiben, in der ausgesprochenen Erwartung, es werden
+alle es fertig bringen, in diesen 8 Stunden nun noch dasselbe zu
+leisten, wie bisher in 9 Stunden.</p>
+
+<p>Denn wir w&auml;ren &raquo;blamierte Europ&auml;er&laquo; gewesen, wenn wir in
+einer Zeit des st&auml;rksten Gesch&auml;ftsganges es fertig gebracht h&auml;tten,
+durch ein t&ouml;richtes Experiment die Leistungsf&auml;higkeit der Werkst&auml;tte
+herunterzusetzen, wenn auch nur um 5 oder 10%, und
+damit obendrein die Lebenshaltung unserer Leute herunterzudr&uuml;cken.</p>
+
+<p>Ich will mich jedoch dabei nicht weiter aufhalten und will
+lieber sogleich von dem Beobachtungsmaterial, welches wir im
+letzten Jahr gewonnen haben, zun&auml;chst das darlegen, was eine
+doppelte Bestimmung der <em class="gesperrt">&ouml;konomischen Wirkung</em> enth&auml;lt.</p>
+
+<p>Sie finden auf dem einen der beiden Bl&auml;tter<a name="FNanchor_37_37" id="FNanchor_37_37"></a><a href="#Footnote_37_37" class="fnanchor">[37]</a> die Zusammenstellung
+der Ziffern:</p>
+
+<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_208" id ="Page_208" title="208"></a>I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik,</p>
+
+<p>II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung
+des Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen
+vor Einf&uuml;hrung, und in den ersten 4 Wochen <em class="gesperrt">nach</em> Einf&uuml;hrung
+des Achtstundentages.</p></div>
+
+<p>Ich will weiter die Beobachtungen mitteilen, die Bezug haben
+auf die Einwirkung der verk&uuml;rzten Arbeitszeit auf die Person &mdash;,
+also die Frage ber&uuml;hren, ob die intensivere Arbeit eine gr&ouml;&szlig;ere
+Strapaze, einen gr&ouml;&szlig;eren Kr&auml;fteverbrauch der Personen hat erkennen
+lassen &mdash; welche Frage ganz konnex ist mit dem Nachweis der Umst&auml;nde,
+die erkennen lassen, welche Ursachen, welche Antriebe bei
+der Steigerung der Intensit&auml;t der Arbeit wirksam gewesen sein
+m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Ich will dann drittens dazu &uuml;bergehen, die Erkl&auml;rung zu
+geben, welche, wie ich glaube, alle Beobachtungen, die wir gemacht
+haben, und die ihre Erg&auml;nzung durch die Beobachtungen in England
+und die sonst vorliegenden finden, in befriedigender Art deutet.</p>
+
+<p>Ich habe zu dem Zweck ein zweites Blatt<a name="FNanchor_38_38" id="FNanchor_38_38"></a><a href="#Footnote_38_38" class="fnanchor">[38]</a> beilegen lassen,
+um den Gedankengang dieser Erkl&auml;rung zu fixieren. Sto&szlig;en Sie
+sich nicht daran, da&szlig; eine mathematische Formel vorkommt; die
+mathematische Formel hat nichts mit dem Wesen der Sache zu tun.
+Der Gedankengang l&auml;&szlig;t sich durch einige Erw&auml;gungen verdeutlichen;
+nur wenn man ihn in wenigen kurzen Zeilen fixieren will,
+da geht es nicht gut anders, als da&szlig; man die Zeichensprache benutzt,
+welche die Mathematik zur Verf&uuml;gung stellt, denn sonst
+h&auml;tte ich 2 Seiten Text weitspurige Erkl&auml;rungen schreiben m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Und dann werde ich eigentlich erst zu dem Thema meines
+heutigen Vortrages kommen, zur Er&ouml;rterung der <em class="gesperrt">volkswirtschaftlichen
+Bedeutung</em>, die auf Grund dieser Feststellungen der Verk&uuml;rzung
+der Arbeitszeit beizulegen ist.</p>
+
+<p>Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen
+k&ouml;nnen; ich bitte, in der Annahme, da&szlig; die Sache im Kreise dieser
+Gesellschaft gen&uuml;gendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema
+behandelnden Teil in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen
+lassen zu d&uuml;rfen.</p>
+
+<p>Ich gehe jetzt dazu &uuml;ber, zun&auml;chst ein paar Erl&auml;uterungen
+zu geben zu der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik
+zusammengestellten Vergleichung.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_209" id ="Page_209" title="209"></a>Wir haben damals, vor 1&frac12; Jahren, im M&auml;rz 1900, diese Entschlie&szlig;ung &mdash; &Uuml;bergang
+zur achtst&uuml;ndigen Arbeitszeit &mdash; unter die
+Erkl&auml;rung gestellt: Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag
+einzuf&uuml;hren, wenn mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangeh&ouml;rigen
+in einer geheimen Abstimmung sich daf&uuml;r erkl&auml;ren
+w&uuml;rden, unter der Fragestellung, wer traut sich zu und ist
+gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten, wie bisher in <em class="gesperrt">neun</em>;
+wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mit <em class="gesperrt">nein</em> &mdash;und
+unter einigen Vorbehalten, die nebens&auml;chliche Dinge betrafen.</p>
+
+<p>Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorit&auml;t.
+Wir haben damals erkl&auml;rt: die ganze Einrichtung gilt zun&auml;chst
+f&uuml;r ein Jahr; wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren,
+wenn es sich herausstellt, da&szlig; ein merklicher Arbeitsausfall
+eingetreten ist oder Anzeichen daf&uuml;r kommen, da&szlig; die Arbeit, wenn
+auch nur f&uuml;r einen Teil der Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist.</p>
+
+<p>Bevor das Jahr zu Ende war, im M&auml;rz dieses Jahres, wu&szlig;ten
+wir nach allgemeinen Sch&auml;tzungen, da&szlig; keine Minderung der
+Leistung zu registrieren sei, und auch, da&szlig; keine Anzeichen vorl&auml;gen,
+welche bef&uuml;rchten lie&szlig;en, sei es auch nur f&uuml;r die &auml;lteren unter
+unseren Leuten, da&szlig; die Arbeit strapazi&ouml;ser, aufreibender geworden sei.</p>
+
+<p>Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erkl&auml;rung
+abgegeben, wir seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten,
+wenn die Arbeiterschaft bereit sei, einige nebens&auml;chliche
+Bedingungen als dauernd verbindlich anzuerkennen.</p>
+
+<p>Wir haben damals kaum gedacht, da&szlig; es m&ouml;glich sein w&uuml;rde,
+die Ergebnisse anders als durch Sch&auml;tzung in Bausch und Bogen
+festzustellen. Erst als wir der Sache n&auml;her traten und die darauf
+bez&uuml;glichen Tatsachen aus unseren B&uuml;chern zu ermitteln suchten,
+zeigte es sich, da&szlig; wir ein ganz wertvolles Erfahrungsmaterial
+hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos der M&uuml;he lohne.</p>
+
+<p>Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr. <span class="smcap">Czapski</span>
+schon seit mehreren Jahren organisiert hat, ist es m&ouml;glich, von jedem
+unserer Arbeiter f&uuml;r jeden Tag auf Jahre zur&uuml;ck genau nachzuweisen,
+wieviel Stunden er davon im Zeitlohn oder im St&uuml;cklohn
+gearbeitet und was er an diesem Tage f&uuml;r die Arbeit der einen
+und der anderen Art verdient hat.</p>
+
+<p>Wir sind zun&auml;chst auf diese Lohnstatistik zur&uuml;ckgegangen, um
+von denjenigen Arbeitern, die in St&uuml;cklohn arbeiten, zu ermitteln, wie
+sich denn deren Arbeitsverdienst beim &Uuml;bergang zum Achtstundentag
+im Verh&auml;ltnis zum letzten Jahr der neunst&uuml;ndigen Arbeitszeit ver<a class="page" name="Page_210" id ="Page_210" title="210"></a>&auml;ndert
+hat. Denn bei Leuten, die im St&uuml;cklohn arbeiten, und zwar
+zu unver&auml;nderten Akkords&auml;tzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren
+m&uuml;ssen, ist die Gr&ouml;&szlig;e ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn,
+den sie verdienen.</p>
+
+<p>Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie
+Vergleichung in den beiden Jahren erm&ouml;glichten. Es mu&szlig;ten alle
+ausgeschieden werden, von denen anzunehmen war, da&szlig; ihre T&auml;tigkeit
+in beiden Jahren nicht unter vollst&auml;ndig konstanten Bedingungen
+gestanden habe; in erster Reihe alle j&uuml;ngeren Leute und namentlich
+solche, die noch nicht lange Zeit im Betriebe waren, welche
+also naturgem&auml;&szlig; in einem sp&auml;teren Jahre mehr leisten m&uuml;ssen.
+Das ist in der Weise geschehen, da&szlig; wir unseren Nachweis auf
+solche Personen beschr&auml;nkt haben, die ein Jahr vor Einf&uuml;hrung des
+Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon
+3 Jahre in unserem Betriebe t&auml;tig, also ordentlich eingearbeitet
+waren, die zur Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre
+alt und mindestens 4 Jahre t&auml;tig waren.</p>
+
+<p>Wir haben weiter nach derselben mechanischen Norm alle
+ausgeschieden, die etwa im Laufe der beiden Jahre die Werkstattsabteilung
+gewechselt haben, die zu anderer Arbeit &uuml;bergegangen
+sind; weiter alle, die mehr als 300 Stunden im ganzen Jahr vers&auml;umt
+hatten infolge von Krankheit oder aus anderen Gr&uuml;nden,
+weil hier sofort die Vermutung besteht, da&szlig; denen nicht nur die
+Zeit der Krankheit entgangen ist, sondern da&szlig; deren Arbeitsf&auml;higkeit
+auch eine Zeit vor- oder nachher bedeutend heruntergedr&uuml;ckt
+war. Ferner sind alle ausgeschieden, die nicht mindestens die H&auml;lfte
+der ganzen Zeit im St&uuml;cklohn gearbeitet haben, weil bei solchen,
+die nicht <em class="gesperrt">vorwiegend</em> im St&uuml;cklohn arbeiten, dann die M&ouml;glichkeit
+nicht auszuschlie&szlig;en ist, da&szlig; sie wechselnde Arbeiten, Arbeiten
+verschiedener Art, die nicht vergleichbar sind, gemacht haben.</p>
+
+<p>Nach diesem rein mechanischen Aussieben sind etwa 250
+Leute &uuml;brig geblieben; von diesen sind noch gegen 20 ausgeschieden
+worden auf Grund besonderer Umst&auml;nde, z.&nbsp;B. Leute, die kr&auml;nklich
+gewesen sind, usw. Unser Herr Dr. <span class="smcap">Petrenz</span>, der diese Zusammenstellungen
+gepr&uuml;ft hat, hat aber au&szlig;erdem nicht unterlassen, eine
+besondere Untersuchung dar&uuml;ber anzustellen, welchen Einflu&szlig; dieses
+nach einem gewissen willk&uuml;rlichen Ermessen erfolgte Ausscheiden
+auf das Endresultat gehabt hat, indem er feststellte, da&szlig; diese
+20 Personen, f&uuml;r sich berechnet, eine Steigerung des Arbeitsverdienstes
+nicht nur von 100:116,2, sondern von 100:120 gehabt<a class="page" name="Page_211" id ="Page_211" title="211"></a>
+haben w&uuml;rden. Damit ist erwiesen, da&szlig; es das Endresultat nicht
+im Sinne der Steigerung, sondern im Sinne der Minderung ver&auml;ndert
+hat.</p>
+
+<p>Die Endziffer sagt also, da&szlig; sich der Stundenverdienst im
+Verh&auml;ltnis von 100:116,2 erh&ouml;ht hat; das Verh&auml;ltnis von 8:9 ist
+aber 100:112,5 Wenn der Stundenverdienst im Verh&auml;ltnis von
+100:112,5 in die H&ouml;he gegangen w&auml;re, so h&auml;tten die Leute in
+8 Stunden genau <em class="gesperrt">dasselbe</em> verdient, wie fr&uuml;her in 9 Stunden und
+auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich das Ma&szlig;
+der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkords&auml;tze dieselben geblieben
+sind. Wenn nun das Verh&auml;ltnis nicht 100:112,5, sondern 100:116,2
+ist, also 3-3/10% mehr, so ist die Tagesleistung um 3-3/10% gestiegen,
+das hei&szlig;t, es hat sich die Tagesleistung um 1/30 der fr&uuml;heren
+Tagesleistung <em class="gesperrt">erh&ouml;ht</em>. Es haben also im zweiten Jahre von diesen
+233 Leuten je 30 dasselbe gemacht, was im Jahr vorher 31 gemacht
+haben, oder jeder hat im zweiten Jahr die Arbeit von
+10 Tagen mehr gemacht. Das ist also kein ganz unbedeutender
+Unterschied.</p>
+
+<p>Wir sind nun nicht bei dieser Feststellung stehen geblieben,
+die die Gesamtheit dieser Akkordarbeiter in Bausch und Bogen umfa&szlig;t,
+sondern haben mit den Herren unseres Personalbureaus &uuml;ber diese
+233 &raquo;Versuchskarnickel&laquo; nach allen Richtungen hin diskutiert. Die
+beiden wichtigsten Ergebnisse sind in beiden folgenden Aufstellungen:</p>
+
+<p>a) Spezifikation nach Altersklassen,</p>
+
+<p>b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen,</p>
+
+<p>zusammengestellt.</p>
+
+<p>Es hat ein besonderes Interesse, zu ermitteln, ob denn diese
+Steigerung der Leistung etwa wesentlich oder vorwiegend von
+j&uuml;ngeren Leuten herr&uuml;hrt, ob m&ouml;glicherweise die &auml;lteren gar keinen
+Anteil daran haben. Die Antwort auf diese Frage ist in der ersten
+Tabelle gegeben, wo die Leute nach Altersklassen klassifiziert sind.
+Diese Tabelle zeigt in den letzten Ziffern kleine Unterschiede, aber
+in einem unregelm&auml;&szlig;igen Gang.</p>
+
+<p>Die j&uuml;ngste Altersklasse hat allerdings die h&ouml;chste Ziffer,
+aber nur eine sehr wenig h&ouml;here, als die h&ouml;chste Altersklasse; die
+Unterschiede sind in maximo so klein, da&szlig; sie wohl kaum aus den
+Grenzen der wahrscheinlichen Zufallsschwankung heraustreten. Auf
+keinen Fall ist ein nennenswertes Zur&uuml;ckbleiben der &auml;lteren Leute
+zu konstatieren. Damit ist auch konstatiert, da&szlig; die j&uuml;ngeren, die
+Leute der ersten Klasse, das Mittel nur ein ganz klein wenig<a class="page" name="Page_212" id ="Page_212" title="212"></a>
+&uuml;berschreiten, wie man es zum voraus erwarten durfte. Wenn
+diese Ziffer etwas beeinflu&szlig;t sein sollte durch den Umstand, da&szlig;
+doch die Leistungsf&auml;higkeit der j&uuml;ngeren Klasse noch etwas im
+Steigen ist, so wird das gewi&szlig; kompensiert dadurch, da&szlig; in der
+letzten Altersklasse eine ganze Anzahl sind, deren Leistungsf&auml;higkeit
+f&uuml;r feinere Arbeiten schon etwas im Abnehmen ist.</p>
+
+<p>Man kann aus dieser ersten Spezifikation sehen: der Erfolg
+trifft gleichm&auml;&szlig;ig alte und junge Leute ohne einen merklichen
+Unterschied.</p>
+
+<p>Die zweite Spezifikation scheidet die Leute nach der Art der
+Arbeit. Sie zeigt, da&szlig; bei so ganz heterogenen Arbeiten, wie sie
+in unserem Betriebe vorkommen, von ganz subtilen Arbeiten der
+Feinmechanik und Optik bis zur handwerksm&auml;&szlig;igen T&auml;tigkeit etwa
+der Tischler, Dreher und Fr&auml;ser, &auml;hnlich den Arbeiten in Gewehrfabriken
+usw. &mdash; da&szlig; trotz dieser gro&szlig;en Verschiedenheit der technischen
+Arbeiten keine merklichen Differenzen vorkommen, vielleicht
+2-4%. Das sind kleine Ziffern, bei denen aber immer zu
+ber&uuml;cksichtigen ist, da&szlig; sie der Durchschnitt aus einer relativ
+kleinen Anzahl von Personen sind.</p>
+
+<p>Das einzige, was man ersehen kann, ist, da&szlig; die h&ouml;heren
+Ziffern vorwiegend die Arbeiten treffen, die gr&ouml;berer Art sind;
+die Gruppen 4, 7 und 11, die zum gr&ouml;&szlig;ten Teil Maschinenarbeiter
+sind, zeigen die h&ouml;chste Steigerung. Im Durchschnitt liegt die geringste
+Zunahme bei den Feinarbeitern der Optik und Mechanik. Es
+ist nur eine einzige Gruppe von 20 Personen, also nicht ganz der
+zehnte Teil der Vergleichspersonen, in welcher diese Durchschnittsleistung,
+die Steigerung von 100:112,5 nicht erreicht ist. Diese
+ist, w&auml;hrend das Mittel um 3-3/10% &uuml;berschritten wurde, um ungef&auml;hr
+3% zur&uuml;ckgeblieben. Es ist wahrscheinlich, da&szlig; das nicht
+zuf&auml;llig ist, und da&szlig; hier wirklich mit der Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit
+das Optimum &uuml;berschritten gewesen ist. Was wir in bezug auf
+diese Ausnahme zu sagen haben, ist: die Ausnahme best&auml;tigt die
+Regel; doch will ich das nicht weiter ausf&uuml;hren.</p>
+
+<p>Welche Bedeutung ist nun schlie&szlig;lich dem Umstand beizulegen,
+da&szlig; die Endziffer eine Steigerung des Tagewerks um
+3-3/10 Proz. ergibt. Man wird auf den ersten Blick geneigt sein,
+zu sagen, mit 1/30 ist nicht viel zu argumentieren, das liegt doch
+sozusagen innerhalb der Grenzen der Zufallsschwankung. Wie
+leicht kann die Arbeitsleistung eines Mannes um 10 Proz. variieren,
+wenn er sich in schlechter Lage befindet, wenn er Familien<a class="page" name="Page_213" id ="Page_213" title="213"></a>sorgen
+hat, wenn irgendwelche Umst&auml;nde einen Druck auf seine
+Arbeitsleistung legen.</p>
+
+<p>Das ist ganz richtig f&uuml;r den einzelnen Mann. Seit <span class="smcap">Laplace</span>
+wei&szlig; man aber, da&szlig; alle derartigen Schwankungen, die leicht in
+dem einen oder anderen Sinne wirken k&ouml;nnen, um so vollst&auml;ndiger
+sich eliminieren, je gr&ouml;&szlig;er die Zahl der einzelnen Personen wird,
+und vermindert werden in diesem Mittel nach dem Verh&auml;ltnis der
+Quadratwurzel aus der Zahl der einzelnen F&auml;lle; die Quadratwurzel
+aus 233 ist nun etwa 15. Alle solche Schwankungen m&uuml;ssen bei
+233 Beobachtungsf&auml;llen, wenn sie bei einzelnen selbst 20 Proz. erreichen
+k&ouml;nnen, im Mittel auf den f&uuml;nfzehnten Teil reduziert sein.</p>
+
+<p>Eine Abweichung des Mittels um 3,3 Proz. gleicht in dem
+Verh&auml;ltnis des einzelnen einer Abweichung um 50 Proz., und es
+ist doch absolut ausgeschlossen, da&szlig; aus solchen Ursachen, die in
+dem einen Jahr jemand einmal treffen k&ouml;nnen, die Leistungsf&auml;higkeit
+eines Mannes von einem zum anderen Jahr um 50 Proz.
+schwanken k&ouml;nne, wenn auch Schwankungen von 10-20 Proz.
+m&ouml;glich sind.</p>
+
+<p>Und so kann ich, ohne da&szlig; ich die Ziffern genau nachgerechnet
+habe<a name="FNanchor_39_39" id="FNanchor_39_39"></a><a href="#Footnote_39_39" class="fnanchor">[39]</a>, mit einer Wahrscheinlichkeit von vielen Tausenden
+gegen Eins behaupten, da&szlig; diese 3,3 Proz. nicht vom Zufall herr&uuml;hren,
+sondern von Ursachen, die das ganze Jahr fortgewirkt,
+die alle 233 Personen gleichm&auml;&szlig;ig ber&uuml;hrt haben, oder wenigstens
+den gr&ouml;&szlig;ten Teil in ein und demselben Sinne.</p>
+
+<p>Ich habe mir nun sehr den Kopf dar&uuml;ber zerbrochen, was
+f&uuml;r Ursachen dieser Art k&ouml;nnen mitgewirkt haben?</p>
+
+<p>Eine ist von vornherein ausgeschlossen, n&auml;mlich eine <em class="gesperrt">Verschiedenheit
+im Gesch&auml;ftsgang</em> der beiden Jahre; in der Inanspruchnahme
+der Werkst&auml;tte ist kein Unterschied gewesen. [Das
+ist von Bedeutung.] Denn sobald auf die Arbeit nicht gewartet
+wird, hat das Einflu&szlig;, weil die Leute wissen, es kann nicht alles,
+was sie machen k&ouml;nnten, gebraucht werden und umgekehrt. In
+diesem Punkte sind die beiden Jahre so &uuml;bereinstimmend gewesen,
+wie irgend m&ouml;glich: es ist in beiden Jahren auf die Arbeit gewartet
+worden; jeder hat gewu&szlig;t, soviel er machen kann, das wird
+gebraucht; und die kleinen Stockungen, die in gro&szlig;en Betrieben
+immer unvermeidlich sind &mdash; da&szlig; einmal eine Abteilung im R&uuml;ck<a class="page" name="Page_214" id ="Page_214" title="214"></a>stande
+ist und eine andere warten mu&szlig; &mdash; sind in beiden Jahren
+vorgekommen. Ich bin zuletzt darauf gekommen, ob nicht das
+<em class="gesperrt">Wetter</em> in beiden Jahren verschieden gewesen ist, weil es einen
+gro&szlig;en Unterschied macht, ob wir einen kalten Winter oder hei&szlig;en
+Sommer haben, oder nicht, denn die Temperaturextreme l&auml;hmen
+die Arbeit sehr. Aber die meteorologischen Tabellen zeigen, da&szlig;
+die beiden Jahre auch in bezug auf das Wetter &uuml;bereinstimmen.</p>
+
+<p>Es bleibt mir nichts weiter &uuml;brig als zu sagen, das, was diese
+Abweichung von 1/30 des Tagesertrages herbeigef&uuml;hrt hat, ist eben
+die &Auml;nderung der Arbeitszeit und was mit ihr konnex ist. Ich
+glaube, da&szlig; wir in unserem Falle das mit Bestimmtheit sagen
+k&ouml;nnen, was in fr&uuml;heren F&auml;llen gelegentlich [als Vermutung] ausgesprochen
+ist, da&szlig; die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit nicht nur keine
+Minderung, sondern da&szlig; sie sogar eine <em class="gesperrt">Steigerung</em> des Arbeitsresultats
+herbeif&uuml;hren kann &mdash; so paradox das klingen mag.</p>
+
+<p>Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschlie&szlig;lich
+solche Leute, die im St&uuml;cklohn gearbeitet haben, f&uuml;r die im vornherein
+das eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie
+veranla&szlig;t, m&ouml;glichst die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit auszugleichen,
+um keinen Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, da&szlig; wir
+noch eine zweite Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken,
+in der der Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, Herr
+<span class="smcap">Bruno Klemm</span>, seines Amtes waltet, da&szlig; wir die M&ouml;glichkeit gewonnen
+haben, die &Auml;nderung des Nutzeffektes unserer s&auml;mtlichen
+Arbeitsmaschinen, die infolge der Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit eingetreten
+ist, ziffernm&auml;&szlig;ig feststellen zu k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Unsere etwa zusammen 650 Werkzeugmaschinen werden
+s&auml;mtlich getrieben durch Elektromotoren von einem einzigen Drehstromdynamo,
+dessen Strom nicht etwa f&uuml;r Licht mit verbraucht
+wird. Dieser Drehstromdynamo gestattet unter Ber&uuml;cksichtigung
+der Spannung zu ermitteln, was f&uuml;r Stromverbrauch in jeder Stunde
+stattgefunden hat, und dar&uuml;ber hat Herr Klemm genau Register
+gef&uuml;hrt von Stunde zu Stunde.</p>
+
+<p>Dabei ist nun in Erw&auml;gung zu ziehen, da&szlig; die Arbeitsleistung,
+die diesem Stromverbrauch entspricht, sich aus 2 Teilen zusammensetzt;
+I. aus derjenigen Arbeit, die geleistet werden mu&szlig;, wenn
+die s&auml;mtlichen Maschinen arbeitsbereit sind, aber nicht benutzt
+werden, wenn also alle Transmissionen, Riemscheiben und Motoren
+laufen, aber die Arbeiter die Maschinen noch nicht benutzen. Das ist
+der Zustand, wie er 1 oder 2 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit<a class="page" name="Page_215" id ="Page_215" title="215"></a>
+besteht; dann l&auml;uft der ganze Betrieb, aber keine Maschine ist
+t&auml;tig. Das ist der sogenannte Leergang.</p>
+
+<p>In dem Moment, in welchem die Arbeiter an ihre Maschinen
+treten, kommt der Kraftverbrauch hinzu, welchem die Arbeitsleistung
+der Maschine entspricht. Das ist der eigentliche Nutzeffekt.</p>
+
+<p>Die Schaltbrettablesungen ergeben zun&auml;cht nur den Bruttoverbrauch
+an Strom und zeigten, da&szlig; derselbe in den letzten 4
+Wochen vor der &Auml;nderung im Durchschnitt 49,2 Kilowattstunden
+gewesen ist; durch eine besondere Feststellung ist ermittelt worden,
+da&szlig; um diese Zeit der Leergang der Maschinen 26 Kilowattstunden,
+etwas &uuml;ber die H&auml;lfte jener Ziffer, beansprucht hat.</p>
+
+<p>Man wei&szlig; also, da&szlig; der Nutzeffekt bei Benutzung s&auml;mtlicher
+Maschinen im Durchschnitt 23,2 Kilowattstunden, in dem gew&ouml;hnlichen
+Arbeitsma&szlig;, gewesen ist. Demgegen&uuml;ber sind nun die Angaben
+gestellt, die sich auf die nachfolgenden 4 Wochen beziehen,
+mit Ausscheidung der Osterwoche und des 1. Mai, und die zeigen,
+da&szlig; dieser durchschnittliche Stromverbrauch, pro Stunde gerechnet,
+von 49,2 auf 52 Kilowatt gestiegen ist. Wenn man nachrechnet,
+was dabei der Stromverbrauch des Tages gewesen ist, so kommen
+bei 9 Stunden f&uuml;r den Tag 443, bei 8 Stunden 416 Kilowatt heraus;
+durch die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit ist demnach eine Arbeitsleistung
+von 27 Kilowattstunden pro Tag gespart worden.</p>
+
+<p>Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, da&szlig; etwas
+besonderes vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verh&auml;ltnis
+von 9:8 reduziert worden. Es h&auml;tte daher eine ganze Stunde,
+also 49 Kilowattstunden erspart werden m&uuml;ssen, da wir doch die
+Maschinen eine ganze Stunde weniger gebraucht haben. Es sind
+aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann das andere geblieben?</p>
+
+<p>Der Umstand, da&szlig; die Ziffer 27 fast genau dem Stromverbrauch
+f&uuml;r Leergang entspricht, hat sofort auf den richtigen Weg
+geleitet: es ist erspart worden die Arbeitsleistung, die unsere Maschinen
+n&ouml;tig haben, wenn man sie 1 Stunde <em class="gesperrt">leer laufen l&auml;&szlig;t</em>, es
+ist aber nicht erspart worden die Arbeitsleistung einer Stunde,
+wenn sie <em class="gesperrt">arbeiten</em>. Daraus folgt, da&szlig; also in den 8 Stunden, die
+sie in der zweiten Periode gelaufen sind, die <em class="gesperrt">Arbeitsleistung</em>
+ungef&auml;hr <em class="gesperrt">dieselbe</em> gewesen sein mu&szlig;, wie in der vorangegangenen
+9 Stunden-Periode.</p>
+
+<p>Nun zeigt die Tabelle etwas n&auml;her auch f&uuml;r die auf die
+&Auml;nderung folgenden 4 Wochen das Mittel jeder Woche, und es
+ist ausgerechnet, wieviel nach Abzug des Leergangs Arbeit auf<a class="page" name="Page_216" id ="Page_216" title="216"></a>
+den Nutzeffekt kommt. Die letzte Zahl gibt dann das Verh&auml;ltnis
+des Nutzeffektes zum Durchschnitt der vorangehenden 4 Wochen.</p>
+
+<p>Die Steigerung zeigt im Durchschnitt das Verh&auml;ltnis 100:112 &mdash; sonach
+das Verh&auml;ltnis, welches der Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit
+entspricht. Daraus kann man ersehen, es hat eine intensivere Benutzung
+der Maschinen in bezug auf die ihnen entnommene Arbeitsleistung
+stattgefunden, ungef&auml;hr in dem Sinne einer vollst&auml;ndigen
+Ausgleichung der Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit.</p>
+
+<p>Wie das zustande gekommen ist, das ist leicht zu erkl&auml;ren.
+Unsere Maschinen sind zum gr&ouml;&szlig;ten Teil nicht automatische, sondern
+Maschinen, deren sich der Arbeiter bedient wie der Werkzeuge.
+Der Arbeiter hat an der Hand, sie intensiver zu benutzen,
+zun&auml;chst einmal dadurch, da&szlig; er die Pausen verk&uuml;rzt, die zwischen
+den einzelnen Benutzungsakten liegen, da&szlig; er sich etwas mehr
+anstrengt, z.&nbsp;B. beim Fr&auml;sen kr&auml;ftigere Sp&auml;ne nimmt usw.; er
+kann weiter auch beim Schleifen oder Polieren kr&auml;ftigeren Druck
+&uuml;ben, immer unter der Bedingung, da&szlig; er sehr viel aufmerksamer
+arbeiten mu&szlig;. So erkl&auml;rt es sich, wie es m&ouml;glich ist, bei einem
+gro&szlig;en Teile unserer Maschinen die von ihnen zu leistende Arbeit
+in weiten Grenzen zu steigern.</p>
+
+<p>Die Steigerung scheint nun, da sie im Durchschnitt das Verh&auml;ltnis
+100:112 ergibt, ann&auml;hernd der Ausgleichung des Zeitausfalls
+zu entsprechen. Bei genauem Besehen zeigt sich jedoch, da&szlig;
+diese Ziffer f&uuml;r alle diejenigen Maschinen, deren der Arbeiter sich
+wirklich bedient, eine viel h&ouml;here Steigerung bedeutet. Es sind
+n&auml;mlich eine Anzahl der Maschinen automatische; der Arbeiter
+kann vielleicht dadurch mehr leisten, da&szlig; er sie aufmerksamer
+beobachtet, da&szlig; er den Proze&szlig;, den sie ausf&uuml;hren, achtsamer beaufsichtigt.
+Diese Steigerung r&uuml;hrt daher in Wahrheit nur von einem
+Teile der Maschinen her, der andere Teil ist unwirksam dabei gewesen.
+Und wenn man nun annimmt, da&szlig; auch nur ein Viertel
+von diesen 650 Maschinen derart gewesen w&auml;re, da&szlig; der Arbeiter
+an ihnen nichts oder nur wenig mehr machen kann, so sieht man
+sofort, da&szlig; bei drei Viertel aller Maschinen eine Intensit&auml;tssteigerung
+von 100:116 herzuleiten ist.</p>
+
+<p>Ich schlie&szlig;e aus diesen Erw&auml;gungen, da&szlig; auch diese Ziffern
+beweisen, wir haben die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit auch bei der
+Maschinenarbeit nicht nur <em class="gesperrt">ausgeglichen</em>, sondern tats&auml;chlich die
+Arbeitsleistung <em class="gesperrt">h&ouml;her gebracht</em>.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_217" id ="Page_217" title="217"></a>Sehr bemerkenswert ist ein Blick auf die Ziffern von Arbeitswoche
+zu Arbeitswoche. Die erste Woche zeigt eine ganz pl&ouml;tzliche
+Steigerung von 49,2 im Mittel auf 53,7; der Brutto-Stromverbrauch
+springt pl&ouml;tzlich um 4,5 Kilowatt, in der zweiten Woche
+ist ein starker R&uuml;ckgang, in der dritten Woche erholt sich das wieder
+und in der vierten Woche ergibt sich das Mittel. Es wird noch viel
+auff&auml;lliger, wenn man die einzelnen Tage vergleicht. Die Ziffer
+f&uuml;r die erste halbe Woche zeigt eine Steigerung von 49,2 auf 55,7
+Kilowattstunden, um beinahe 15 Proz. des fr&uuml;heren Stromverbrauches,
+und im Verh&auml;ltnis von 100:124; die n&auml;chsten Tage geht es
+zur&uuml;ck. Als ich diese Ziffer zuerst sah, bin ich erschrocken bei
+dem Gedanken, was w&auml;re passiert, wenn wir erst ein Jahr sp&auml;ter
+die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit eingef&uuml;hrt h&auml;tten, dann w&auml;re uns<a name="FNanchor_40_40" id="FNanchor_40_40"></a><a href="#Footnote_40_40" class="fnanchor">[40]</a>
+am ersten Tage der Drehstromdynamo entzwei gebrannt, also eine
+ganz schwere Betriebsst&ouml;rung eingetreten, und niemand h&auml;tte erraten
+k&ouml;nnen, woher das r&uuml;hrt.</p>
+
+<p>Ich rate keinem, unter &auml;hnlichen Umst&auml;nden bei starkem
+Betriebe, wenn seine Motoren &uuml;berlastet sind, eine Verk&uuml;rzung
+der Arbeitszeit einzuf&uuml;hren, sonst kann es ihm passieren, da&szlig; sie
+in die Luft fliegen. Man sieht, die Leute mit Maschinenarbeit
+haben einen ganz kolossalen Anlauf genommen, haben sich und
+ihre Maschinen auf das unglaublichste strapaziert, sie haben eine
+gro&szlig;e Mehrsteigerung &uuml;ber die Durchschnittszahl hinaus herbeigef&uuml;hrt.
+Aber das haben sie nicht lange aushalten k&ouml;nnen, denn
+in der zweiten Woche ist ein starker R&uuml;ckgang eingetreten, und
+erst in der dritten und vierten Woche hat sich das wieder erholt
+und die Arbeit ist gleichm&auml;&szlig;ig geworden.</p>
+
+<p>Man wird sagen, neue Besen kehren gut; aber ich habe dem
+hinzuzuf&uuml;gen, der neue Besen hat nur in der ersten Woche gut
+gekehrt, in der zweiten schlecht, und erst in der dritten und vierten
+Woche, als es kein neuer Besen mehr war, kehrte er wieder normal.</p>
+
+<p>Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schlu&szlig;, da&szlig; der
+Abfall in der zweiten Woche die Reaktion des ungeb&uuml;hrlich starken
+Anlaufs gewesen ist, da&szlig; die Leute mit au&szlig;erordentlichem Eifer
+versucht haben, ja keinen Arbeitsausfall eintreten zu lassen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Die andere Frage: wie steht es denn mit der Wirkung der
+zweifellos vorhandenen Steigerung der Intensit&auml;t auf die Person<a class="page" name="Page_218" id ="Page_218" title="218"></a>
+&mdash; hat sie eine Mehrstrapaze herbeigef&uuml;hrt oder nicht &mdash; ist ganz
+konnex mit derjenigen, welche Triebfedern n&ouml;tig gewesen sind,
+diese Steigerung herbeizuf&uuml;hren, ob bewu&szlig;ter Wille, ob das Sichantreiben,
+oder was sonst.</p>
+
+<p>Die Antwort auf diese Frage l&auml;&szlig;t sich nat&uuml;rlich nicht ziffernm&auml;&szlig;ig
+geben. Eine Wirkung der &Uuml;beranstrengung k&ouml;nnte ja
+erst nach vielen Jahren objektiv in die Erscheinung treten. Immerhin
+ist es m&ouml;glich gewesen, auf Grund der subjektiven Wahrnehmung
+vieler Personen mit Sicherheit festzustellen, da&szlig; eine besondere
+Anstrengung, abgesehen von den ersten Tagen, <em class="gesperrt">nicht</em> stattgefunden
+hat, da&szlig; vielmehr die Akkommodation an ein rascheres
+Tempo der Arbeit, die tats&auml;chlich stattgefunden haben mu&szlig;, bei
+Akkord- und Zeitlohnarbeitern sich nach ganz kurzer Zeit gewohnheitsm&auml;&szlig;ig
+vollzogen hat.</p>
+
+<p>Die Leute haben sich, wie mir ganz bestimmt gesagt worden
+ist, nach ganz kurzer Zeit gew&ouml;hnt, etwas rascher zu arbeiten,
+und sich gar nicht mehr anzutreiben brauchen, und viele sind wirklich,
+wie man zu sagen pflegt, flei&szlig;iger geworden. Vielen ist das
+so unbewu&szlig;t geworden, da&szlig; sie mir bestritten haben, da&szlig; sie mehr
+gearbeitet h&auml;tten und ich es ihnen erst beweisen mu&szlig;te.</p>
+
+<p>Ich habe, um Auskunft zu erhalten, gleich nachdem einige
+Wochen nach Einf&uuml;hrung der Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit verlaufen
+waren, Gelegenheit genommen, alle mir bekannten &auml;lteren
+Leute, gelegentlich wenn ich sie traf, ganz unauff&auml;llig &uuml;ber die
+verschiedenen Fragen zu interpellieren: nun was meinen Sie, was
+diese &Auml;nderung f&uuml;r einen Erfolg haben wird? meinen Sie, da&szlig; Sie
+den Ausfall der Zeit nachholen, da&szlig; Sie dabei eine Mehranstrengung
+haben, da&szlig; die Arbeit aufreibender wird? finden Sie, da&szlig; Ihnen die
+letzte halbe Stunde jetzt schwerer wird, wie fr&uuml;her bei neun Stunden?</p>
+
+<p>Das Endresultat aus allen diesen Antworten ist, da&szlig; keiner
+auch nur gesagt hat, da&szlig; die letzte Stunde ihm schwerer falle, au&szlig;er
+im Hinblick auf die ersten Tage. Alle haben gesagt, nach einiger
+Zeit sei ihnen die Arbeit in der letzten Stunde auch nicht schwerer
+gefallen, nur da&szlig; sie nat&uuml;rlich nicht so frisch wie am Morgen
+seien; aber es sei immer noch ertr&auml;glich. Viele sagten direkt, sie
+h&auml;tten gar nicht n&ouml;tig gehabt, sich zusammenzunehmen; es w&auml;re
+ganz von selbst gegangen. Die meisten meinten, in den ersten
+Tagen h&auml;tten sie sich zusammennehmen m&uuml;ssen, dann aber seien
+sie das gewohnt geworden; sie brauchten gar nicht mehr daran
+zu denken.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_219" id ="Page_219" title="219"></a>Sehr charakteristisch waren einige &Auml;u&szlig;erungen von Akkordarbeitern,
+die noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, aus ihren
+Lohnb&uuml;chern den Effekt zu sehen; sie sagten: Ja, in den ersten
+Tagen haben wir uns sehr bem&uuml;ht mehr zu leisten, wir haben uns
+au&szlig;erordentlich angestrengt, wir haben uns den ganzen Tag angetrieben,
+wir haben sicher in der ersten Zeit viel mehr gemacht,
+wir werden in dieser Zeit in 8 Stunden dasselbe geleistet haben,
+als fr&uuml;her in 9 Stunden; aber das haben wir nicht aushalten k&ouml;nnen,
+das kann auf die Dauer niemand aushalten, das hat uns die ganze
+Arbeit verekelt; dann haben wir das sein lassen und arbeiten nun
+so flei&szlig;ig wie fr&uuml;her, flei&szlig;iger k&ouml;nnen wir nicht. Wenn wir jetzt
+nur 8 Stunden arbeiten, dann k&ouml;nnen wir eben nur weniger liefern,
+und am Ende des Jahres mu&szlig; das die Firma merken; wenn andere
+meinen, sie k&ouml;nnten das ausgleichen, dann t&auml;uschen sie sich. Es
+waren das also Leute, die direkt sagten, sie betrachteten den ganzen
+Versuch, in der k&uuml;rzeren Zeit dasselbe zu leisten, als mi&szlig;lungen,
+weil sie an sich bemerkt h&auml;tten, da&szlig; sie das nicht lange aushalten
+k&ouml;nnten.</p>
+
+<p>Diese &Auml;u&szlig;erungen hatten mich stutzig gemacht, ich war etwas
+verbl&uuml;fft; in der Aufstellung &uuml;ber den Nutzeffekt der Maschinen
+haben wir nun den Schl&uuml;ssel zum Verst&auml;ndnis dieser &Auml;u&szlig;erungen.
+In der Tat haben sich die Leute zuerst ganz gewaltig angetrieben
+und sind &uuml;ber das Ziel <em class="gesperrt">hinausgeschossen</em>. Das haben sie nicht
+dauernd fortsetzen k&ouml;nnen, sie haben an sich gemerkt, da&szlig; sie
+nachlassen m&uuml;&szlig;ten. Sie lie&szlig;en nach ihrer Meinung nach in dem
+Bem&uuml;hen, das Ziel zu <em class="gesperrt">erreichen</em>, w&auml;hrend sie in dem Bem&uuml;hen
+nachgelassen haben, das n&auml;mliche Ziel zu <em class="gesperrt">&uuml;berschie&szlig;en</em>.</p>
+
+<p>Einer sagte mir, dieses Antreiben hat uns die ganze Arbeit
+&raquo;verekelt&laquo;; die Schaltbrettablesung zeigt diese &raquo;verekelte&laquo; Woche.
+Alles das weist darauf hin, da&szlig; vielen Leuten die tats&auml;chlich
+dauernd hergestellte Beschleunigung des Arbeitstempos so unbewu&szlig;t
+geblieben ist, da&szlig; sie &uuml;berhaupt nicht daran geglaubt haben,
+da&szlig; sie meinten, sie arbeiteten genau so wie fr&uuml;her.</p>
+
+<p>Diese Wahrnehmung, da&szlig; diese Anpassung sich automatisch
+vollzieht, unbewu&szlig;t, ohne Willen des einzelnen, findet eine ganz
+eklatante Best&auml;tigung in einer anderen Wahrnehmung und namentlich
+noch in einer Tatsache, die die Beobachtungen in England
+ergeben haben.</p>
+
+<p>Schon seit l&auml;ngerer Zeit hat sich gerade bei den Einsichtigeren
+aus dem Kreise unserer Werkmeister die Meinung eingeb&uuml;rgert,<a class="page" name="Page_220" id ="Page_220" title="220"></a>
+da&szlig;, wenn zeitweilig die Arbeit dr&auml;ngte und &Uuml;berstunden eingelegt,
+die 9 Stunden zeitweilig auf 10 verl&auml;ngert wurden, man nur ganz
+kurze Zeit einen Erfolg habe &mdash; vielleicht 14 Tage, nicht l&auml;nger;
+dar&uuml;ber hinaus fleckt es nicht mehr, obwohl die Leute diese &Uuml;berstunden
+mit 25 Proz. [Zuschu&szlig;] bezahlt bekommen. Nach kurzer
+Zeit werden die Leute verdrossen und borstig und machen den
+Werkmeistern das Leben noch schwerer, als sie es sonst schon
+zu tun gewohnt sind.</p>
+
+<p>Ich habe an der Richtigkeit dieser Meinung gezweifelt und
+mich einmal verleiten lassen, selbst einen Versuch zu machen, und bin
+kl&auml;glich abgefallen. Ich habe den Versuch gemacht, wo die Leute
+mir direkt den Gefallen tun wollten, und es mir versprochen hatten,
+denn es w&auml;re ihnen sehr erw&uuml;nscht, wenn sie vor Weihnachten &mdash; es
+war im November &mdash; noch eine kleine Extraeinnahme h&auml;tten. Jedoch
+schon nach einer Woche ging die Leistung zur&uuml;ck, in der dritten
+und vierten Woche war sie faktisch Null geworden.</p>
+
+<p>Es ist also nicht m&ouml;glich, selbst bei gutem Willen und Sichantreiben,
+l&auml;nger als eine kurze Zeit die Arbeitsleistung &uuml;ber das
+Tagewerk hinaus zu steigern.</p>
+
+<p>Ich freue mich, dasselbe konstatiert zu sehen in dem amtlichen
+Bericht des Gewerbeaufsichtsbeamten der Provinz Brandenburg
+f&uuml;r 1900. Nach Angabe eines Fabrikanten hat dieser die
+Erfahrung gemacht, da&szlig;, wenn man versucht hat, zeitweilig wegen
+dringender Arbeit die Leute wieder einmal 9 Stunden arbeiten zu
+lassen, das nur etwa 14 Tage lang Erfolg habe; dann gehe die
+Leistung nach und nach zur&uuml;ck. Das sind dieselben 14 Tage, die
+wir beobachtet haben.</p>
+
+<p>Ich schlie&szlig;e daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben
+haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen
+Interesses nicht <em class="gesperrt">f&auml;hig</em> sind, bei der Verl&auml;ngerung der t&auml;glichen
+Arbeitsdauer auf l&auml;ngere Zeit hin eine Mehrleistung zu erzielen,
+so ist guter Wille auch nicht <em class="gesperrt">erforderlich</em>, um bei Verk&uuml;rzung der
+Arbeitszeit eine Minderleistung zu verhindern. Wenn sie wirklich
+verhindert wird, so ist das nicht durch guten Willen und nicht
+durch solche Antriebe, wie sie beispielsweise in der Akkordarbeit
+gegeben sind.</p>
+
+<p>Das wird nun noch best&auml;tigt durch eine besondere Erfahrung,
+die man in England gemacht hat, n&auml;mlich in den Regierungswerkst&auml;tten
+im Woolwich-Arsenal. Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn,
+und die Erfahrung hat gezeigt, da&szlig; die Verk&uuml;rzung der Ar<a class="page" name="Page_221" id ="Page_221" title="221"></a>beitszeit
+von neun auf acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht
+hat, sie leisten dasselbe Ma&szlig; von Arbeit wie fr&uuml;her auch nachher.</p>
+
+<p>Nun mu&szlig; man daran denken, da&szlig; diese Leute in England,
+die gehobenen Arbeitsgebieten, wie Maschinenbau, Schiffsbau,
+Metallbearbeitung, angeh&ouml;ren, alle unter der Direktion der Trade-Unions
+und ganz in deren Ideenkreis stehen, und da&szlig; zu diesem
+Ideenkreis vor 10 Jahren ganz vorwiegend der Gedanke geh&ouml;rte,
+Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit mu&szlig; <em class="gesperrt">Platz schaffen f&uuml;r Arbeitslose</em>,
+mu&szlig; die Reservearmee vermindern, mu&szlig; den Unternehmer zwingen,
+f&uuml;r dieselbe Arbeit mehr Leute einzustellen. Die Leute in diesen
+Branchen haben nun zum voraus nicht eine besondere Ambition
+gehabt, dem englischen Staatsfiskus durch vermehrte Arbeit diese
+Stunde wieder zur&uuml;ckzugeben, sie haben keinen positiven Antrieb
+gehabt, und sie haben es ganz sicher als gegen ihr Standesinteresse
+angesehen, wenn sie auch nur den Versuch machen wollten,
+durch intensivere Arbeit etwas nachzuholen. Dennoch ist der Fall
+eingetreten, da&szlig; sie nolens volens flei&szlig;iger geworden sind.</p>
+
+<p>Ich betrachte damit die Frage als endg&uuml;ltig erledigt, da&szlig; es
+gar keiner Motive bedarf, gar keines guten Willens, keiner Motive
+des Interesses, um diese Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit an
+die Arbeitszeit herbeizuf&uuml;hren, da&szlig; sie sich vielmehr automatisch
+herstellt, sogar da, wo gewisserma&szlig;en ein b&ouml;ser Wille anzunehmen
+ist.</p>
+
+<p>Wie ist das nun zu erkl&auml;ren, da&szlig; eine solche automatische
+Anpassung unbewu&szlig;t zustande kommt? Wie diese scheinbar paradoxe
+Tatsache verst&auml;ndlich zu machen ist, die bei uns zutage getreten
+ist und sogar eine Steigerung des Tagewerks veranla&szlig;t hat,
+das mu&szlig; ich auf den n&auml;chsten Vortrag verschieben.</p>
+
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h3><a class="page" name="Page_222" id ="Page_222" title="222"></a>2. Vortrag.</h3>
+
+
+<p class="center">Geehrte Versammlung!</p>
+
+<p>In dem Vortrage, den ich vor ungef&auml;hr 4 Wochen in Ihrem
+Kreise gehalten habe, habe ich zun&auml;chst berichtet &uuml;ber die Erfahrungen,
+die in der hiesigen Optischen Werkst&auml;tte bei Einf&uuml;hrung
+der Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit von bis dahin 9 auf 8 Stunden
+gewonnen worden sind, und ich habe diese Erfahrungen, die sich
+innerhalb meines eigenen Beobachtungsgebietes ergeben haben, zu
+verkn&uuml;pfen versucht mit dem gr&ouml;&szlig;eren Ma&szlig;stabe der zahlreicheren
+Erfahrungen, die namentlich in England gewonnen worden sind
+in R&uuml;cksicht auf die Leistung der Arbeiter.</p>
+
+<p>Ich bin dabei auf Grund des rein tats&auml;chlichen Materials zu
+bestimmten Feststellungen gelangt, die ich hier kurz wiederhole.</p>
+
+<p>Sie bestanden darin:</p>
+
+<p>Erstens, auf allen Arbeitsgebieten, die in dieser gro&szlig;en Beobachtungsreihe
+Gegenstand der Beobachtung geworden waren, hat
+die Verk&uuml;rzung der t&auml;glichen Arbeitszeit keine <em class="gesperrt">Herabsetzung</em>
+der Tagesleistung, in sehr vielen F&auml;llen deutliche Anzeichen der
+<em class="gesperrt">Steigerung</em> der Tagesleistung zur Folge gehabt &mdash; wie es auch
+bei uns der Fall war. Ich konnte auf Grund mehrerer von einander
+unabh&auml;ngigen Feststellungen konstatieren, da&szlig; in unserem
+Betriebe in dem letzten Jahre bei achtst&uuml;ndiger Arbeitszeit 30 Leute
+soviel fertig gebracht hatten, wie in dem vorangegangenen Jahre
+bei neunst&uuml;ndiger Arbeitszeit ihrer 31.</p>
+
+<p>Es war weiter festgestellt, da&szlig; dieses selbe Resultat, also das
+Konstantbleiben bezw. Steigen des Tagewerks, eingetreten ist bei
+den allerverschiedenartigsten Arbeiten, nicht nur in dem Spielraum
+der Verschiedenheit, wie er in unserem Betriebe gegeben ist, der
+im wesentlichen doch feinere Arbeiten umfa&szlig;t, sondern auch auf
+Arbeitsgebieten g&auml;nzlich anderer Art. Ich konnte aussprechen, da&szlig;
+das gleiche Resultat in Schneiderwerkst&auml;tten, auf der anderen Seite
+in Kanonenschmieden, bei Feinoptikern und bei Kohlenh&auml;uern &mdash; auf
+Arbeitsgebieten g&auml;nzlich heterogener Art nach rein tats&auml;chlichen
+Feststellungen eingetreten ist, und da&szlig; der Eintritt dieses Erfolges
+g&auml;nzlich unabh&auml;ngig sei &mdash; und darauf habe ich besonders Wert
+gelegt &mdash; von der Frage, ob die beteiligten Personen mit ihrem
+<em class="gesperrt">Willen</em> darauf hinwirken, einen Arbeitsausfall bei verk&uuml;rzter Arbeitszeit
+zu verhindern, oder ob sie diesen Willen nicht, ob sie gar
+kein Interesse daran haben.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_223" id ="Page_223" title="223"></a>Ich konnte darauf hinweisen, da&szlig; trotz guten Willens und
+trotz deutlich erkennbaren Interesses bei einer Verl&auml;ngerung der
+Arbeitszeit eine Steigerung der Arbeitsleistung <em class="gesperrt">nur ganz vor&uuml;bergehend</em>
+eintritt, und nach ganz kurzer Zeit die Leistung in der verl&auml;ngerten
+Arbeitszeit nur noch derjenigen in der k&uuml;rzeren Zeit entspricht.
+Ich konnte konstatieren auf der anderen Seite, da&szlig;, wo
+die Leute gar kein Interesse daran gehabt haben, bei verk&uuml;rzter Arbeitszeit
+dasselbe zu leisten, wo sie im Gegenteil ein gewisses Interesse
+gehabt haben, das zu verhindern, dennoch derselbe Erfolg
+eingetreten ist, da&szlig; keine Minderung stattgefunden hat.</p>
+
+<p>Ich habe auf die letztere Feststellung ganz besonders Wert
+gelegt, weil ich aus ihr den Schlu&szlig; zu ziehen f&uuml;r berechtigt halte,
+da&szlig; diese Anpassung der Intensit&auml;t der Arbeit an die Dauer &mdash; in
+der Art, da&szlig; der k&uuml;rzeren Arbeitsdauer eine gesteigerte und
+der l&auml;ngeren eine verminderte Intensit&auml;t entspricht &mdash; sich vollzieht
+den einzelnen vollkommen unbewu&szlig;t, automatisch sozusagen, und zwar
+so unbewu&szlig;t, wie die Beobachtungen in meinem Erfahrungskreis ergeben
+haben, da&szlig; viele, da&szlig; die meisten gar keine Ahnung davon
+gehabt haben, im Gegenteil gar nicht daran geglaubt haben, und
+erst nachtr&auml;glich dar&uuml;ber belehrt werden mu&szlig;ten, da&szlig; sie intensiver
+gearbeitet haben.</p>
+
+<p>Ich habe damals &mdash; in diesem fr&uuml;heren Vortrage &mdash; erkl&auml;rt,
+da&szlig; ich auch in der Lage zu sein glaube, von diesen scheinbar
+befremdlichen, in manchen Punkten sogar paradoxen Beobachtungen
+die <em class="gesperrt">Erkl&auml;rung</em> zu geben, und dazu will ich nun heute &uuml;bergehen,
+wobei ich glaube, da&szlig; es sich nicht nur um ein theoretisches Interesse
+handelt, eine merkw&uuml;rdige typische Erscheinung auf ihre
+Ursachen zur&uuml;ckf&uuml;hren zu k&ouml;nnen, sondern um einen Vorgang
+auch von einem praktischen Wert, weil, wenn man die Bedingungen
+des Eintretens irgend einer bestimmten Wirkung erfassen kann,
+man die Unterlagen gewinnt zu sicheren Schlu&szlig;folgerungen f&uuml;r
+die Fortsetzung der Erfahrung.</p>
+
+<p>Solange man nur auf blo&szlig;e Tatsachenfeststellungen angewiesen
+ist, ist jede Fortsetzung der Schl&uuml;sse &uuml;ber das Unmittelbare
+hinaus Sache der rein mechanischen Induktion. Wenn man in
+99 F&auml;llen nicht wei&szlig;, worauf etwas beruht, untersteht man der
+Unsicherheit, ob nicht im hundertsten Falle andere Bedingungen
+eintreten. Wenn man aber die Unterlagen gewonnen hat, um die
+Bedingungen nachzuweisen &mdash; sei es, wenn nicht in 99, auch nur
+in 3 oder 4 F&auml;llen &mdash; von denen ein bestimmter Erfolg abh&auml;ngig<a class="page" name="Page_224" id ="Page_224" title="224"></a>
+ist, so hat man in der Erkenntnis eine viel sicherere Basis, um
+&uuml;ber das unmittelbare Beobachtungsgebiet hinaus sagen zu k&ouml;nnen:
+in dem Falle wird ein &auml;hnlicher Erfolg eintreten, in dem Falle
+wird er nicht eintreten.</p>
+
+<p>Meine Erkl&auml;rung des so vorher kurz in der Zusammenfassung
+meiner fr&uuml;heren Mitteilungen gegebenen Beobachtungsresultates
+geht nun aus von einer ganz einfachen Erw&auml;gung. Ich sage: das
+Charakteristische dieser Wahrnehmungen besteht darin, da&szlig; sie ein
+durchaus &uuml;bereinstimmendes Verhalten bekunden von Leuten g&auml;nzlich
+verschiedener Besch&auml;ftigungsart, so verschieden, wie eben
+Grobschmied und Schneider, Feinoptiker und Kohlenh&auml;uer, und
+ein ganz &uuml;bereinstimmendes Verhalten von Leuten ganz verschiedener
+Nationalit&auml;t, ganz verschiedener Lebensweise, ganz verschiedenen
+Lebensgewohnheiten. Auf der einen Seite die englischen
+Arbeiter in den Maschinenfabriken und Kohlenbergwerken von
+Northumberland und Durham, auf der anderen Seite unsere th&uuml;ringischen
+Industriearbeiter und die anderen Gruppen von Arbeitern,
+in bezug auf welche &auml;hnliche Beobachtungen schon in Deutschland
+gemacht worden sind. Ich sage, was sich zeigt als vollkommen &uuml;bereinstimmende
+Reaktion bei so ganz verschiedenen Leuten hinsichtlich
+derselben Einwirkung, n&auml;mlich Verk&uuml;rzung der t&auml;glichen
+Arbeitszeit, das kann seinen Grund nur haben in <em class="gesperrt">Ursachen</em>, die
+<em class="gesperrt">allen gemeinsam sind</em>, die <em class="gesperrt">auf alle in derselben Art wirken</em>;
+und da bleiben nur &uuml;brig nach der objektiven Seite hin, n&auml;mlich
+unter dem Gesichtspunkte der Verschiedenheit der Bet&auml;tigung der
+Personen, solche Ursachen, die <em class="gesperrt">aller industriellen Arbeit</em>, so
+wie sie sich jetzt gestaltet hat, in <em class="gesperrt">gleicher Art zukommen</em>, und
+nach der subjektiven Seite hin, insoweit die Person dabei beteiligt
+ist, k&ouml;nnen nur solche Ursachen betrachtet werden, denen <em class="gesperrt">alle
+Menschen &uuml;berhaupt unterliegen</em>, d.&nbsp;h. <em class="gesperrt">also gewisse allgemeine
+Bedingungen im menschlichen Organismus</em>.</p>
+
+<p>So bin ich denn am Leitfaden dieser allgemeinen Erw&auml;gungen
+zur Fragestellung gekommen:</p>
+
+<p>1. Was ist gemeinsam in Hinsicht auf die Bet&auml;tigung der
+Personen auf so ganz heterogenen Arbeitsgebieten?</p>
+
+<p>2. Was ist in Hinsicht auf die zu betrachtende Wirkung
+allen Menschen gemeinsam, die den gew&ouml;hnlichen Bedingungen,
+die der menschliche Organismus bietet, unterliegen?</p>
+
+<p>Hinsichtlich des ersten: was ist das Gemeinsame so verschiedener
+Bet&auml;tigung der Personen? ist es nun in der Tat m&ouml;glich,<a class="page" name="Page_225" id ="Page_225" title="225"></a>
+etwas nachzuweisen, was alle verkn&uuml;pft. Das ist ein gemeinsames
+Merkmal all der Arbeitst&auml;tigkeit, die man jetzt bezeichnet als <em class="gesperrt">industrielle
+Arbeit</em>, im bewu&szlig;ten Gegensatz zu der Arbeitsbet&auml;tigung
+z.&nbsp;B. in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, im Gegensatz
+weiter zur Arbeitsbet&auml;tigung im alten Handwerk, im Handwerk
+alten Stils &mdash; nicht etwa was man jetzt Kleingewerbe nennt, n&auml;mlich
+die Wirkungen, welche die <em class="gesperrt">Arbeitsteilung</em> herbeigef&uuml;hrt hat.</p>
+
+<p>Alles, was unsere industrielle Arbeit von anderen Arbeitsgebieten
+unterscheidet, ist charakterisiert durch ein ganz durchgehendes
+Merkmal, welches mit dem Stichwort &raquo;Wirkungen der
+Arbeitsteilung&laquo; zu bezeichnen ist. N&auml;mlich 1. die fortdauernd t&auml;glich
+ganz gleichm&auml;&szlig;ig quantitativ und qualitativ sich <em class="gesperrt">wiederholende</em>
+T&auml;tigkeit, die immer sich wiederholende <em class="gesperrt">Einseitigkeit</em>,
+mit der sie ge&uuml;bt wird, die Tag f&uuml;r Tag dieselbe Art von Anstrengung
+bringt, dieselben Muskelpartien erm&uuml;det, dieselbe Art
+von K&ouml;rperhaltung aufn&ouml;tigt, dieselbe Gruppe von T&auml;tigkeiten,
+von Einzelaktionen aufzwingt, im Gegensatz zu der Mannigfaltigkeit
+der Besch&auml;ftigung, wie sie fr&uuml;her, in der alten Zeit, das Handwerk
+bot, wo der Handwerksgeselle aus dem Rohprodukt heraus, um
+das fertige Erzeugnis herzustellen, die allerheterogensten Dinge zu
+betreiben hatte, auch im Gegensatz zu der Bet&auml;tigung in der Landwirtschaft,
+wo viel vom Wetter abh&auml;ngt, und der eine Tag diese,
+der andere Tag eine ganz andere T&auml;tigkeit auferlegt.</p>
+
+<p>Ich sage, diese Arbeitsteilung, die Voraussetzung geworden
+ist f&uuml;r alle technischen Fortschritte im Laufe der letzten Jahrzehnte &mdash; wenn
+man auch ihre Wirkungen in vielen Punkten beklagen
+mag, die aber nicht mehr zu redressieren ist &mdash; dr&uuml;ckt der industriellen
+Arbeit ihren ganz bestimmten Stempel auf in der <em class="gesperrt">Gleichf&ouml;rmigkeit
+der Inanspruchnahme</em> der Menschen. Mit dieser
+Gleichf&ouml;rmigkeit und fortgesetzt &uuml;bereinstimmenden Einf&ouml;rmigkeit
+ist nun gegeben die fortgesetzte Erm&uuml;dung immer derselben Organe,
+derselben Muskelgruppen, derselben Nervenzentren, derselben
+Gehirnpartien, weil alle Verrichtungen, m&ouml;gen sie in Muskel- oder
+Sinnesarbeit bestehen, immer in derselben Weise von Fr&uuml;h bis
+Abend, Tag f&uuml;r Tag, jede Woche, sich wiederholen.</p>
+
+<p>Ich sage, das ist das Gemeinsame, was so verschiedene Arbeitsgebiete
+&uuml;bereinstimmend charakterisiert &mdash; unter dem Gesichtspunkte
+&uuml;bereinstimmend, ob N&auml;hnadel oder Schmiedehammer, wenn nur
+der Schmied nicht schneidern will und umgekehrt, wenn nur jeder
+die ihm gewohnte Arbeit verrichtet, f&uuml;r die er ge&uuml;bt ist, da&szlig; es<a class="page" name="Page_226" id ="Page_226" title="226"></a>
+in beiden F&auml;llen die Inanspruchnahme derselben Organe und derselben
+Sinne ist.</p>
+
+<p>Das zweite, das Gemeinsame was &uuml;bergreift &uuml;ber die Verschiedenartigkeit
+der Nationalit&auml;t, was also zum Ausdruck kommt
+in der &Uuml;bereinstimmung des Erfolges bei Th&uuml;ringer Arbeitern und
+bei Englischen Arbeitern, kann nun nichts anderes sein, als irgend
+ein gemeinsamer Grund, der im menschlichen Organismus bedingt
+ist im Hinblick auf die Wirkungsweise gleichartiger, Tag f&uuml;r Tag
+sich wiederholender, erm&uuml;dender Besch&auml;ftigung. Und da ist es
+denn nun sehr leicht, wenn man das beides kombiniert, den Gesichtspunkt
+zu finden f&uuml;r die Erkl&auml;rung, die ich, glaube den vorher
+charakterisierten Beobachtungen geben zu k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Wenn durch eine t&auml;glich sich wiederholende T&auml;tigkeit, die
+in denselben Bahnen, in denselben Formen sich wiederholt, am
+Ende des Tages jeder, der daran teil nimmt, sich erm&uuml;det hat,
+so kann diese T&auml;tigkeit nicht mehr Tag f&uuml;r Tag fortgesetzt werden,
+au&szlig;er wenn bis zum Morgen des folgenden Tages, durchschnittlich
+Tag f&uuml;r Tag, diese Erm&uuml;dung vollkommen durch die bis zum
+Wiederbeginn am n&auml;chsten Tage dazwischen liegende Ruhezeit und
+durch die Wirkung der Ern&auml;hrung <em class="gesperrt">ausgeglichen</em> ist. Wenn man
+annehmen wollte, da&szlig; zwischen der Erm&uuml;dung durch die Arbeit und
+der Ausgleichung derselben, der Erholung bis zum n&auml;chsten Tage, das
+geringste Defizit bliebe, das f&uuml;r den einzelnen Tag gar nicht bemerkbar
+sei, aber sich t&auml;glich wiederholt, so m&uuml;&szlig;te die Konsequenz
+notwendig sein, da&szlig; die betreffende Person nach einem k&uuml;rzeren
+oder l&auml;ngeren Zeitraum physisch herunterkommt. Es ist dasselbe,
+als wenn jemand t&auml;glich Geld ausgibt, wenn auch nur wenig mehr
+als er einnimmt, aber wenn das dauernd so fortgeht, so vermehrt
+sich sein Verlust und er mu&szlig; bankerott werden.</p>
+
+<p>Ich kann also sagen: es mu&szlig; f&uuml;r alle Arbeiter, die unter
+diesen Bedingungen stehen, t&auml;gliche Wiederholung eines bestimmten
+Kr&auml;fteverbrauches und t&auml;glicher Ersatz durch Ruhe und Ern&auml;hrung,
+dem Durchschnitt nach Tag f&uuml;r Tag ein vollst&auml;ndiges <em class="gesperrt">Gleichgewicht</em>
+hergestellt werden. Die Erm&uuml;dung oder der Kr&auml;fteverbrauch
+mu&szlig; im Durchschnitt Tag f&uuml;r Tag vollkommen Ausgleichung
+finden durch den Kr&auml;fteersatz oder die Erholung, in der Ruhe und
+Ern&auml;hrung, weil das geringste Defizit sich fortw&auml;hrend summieren
+und schlie&szlig;lich zerst&ouml;rend wirken m&uuml;&szlig;te.</p>
+
+<p>Es w&uuml;rde auf Grund einer solchen Erw&auml;gung m&ouml;glich sein,
+zu Schlu&szlig;folgerungen zu kommen, auch wenn man in Hinsicht<a class="page" name="Page_227" id ="Page_227" title="227"></a>
+auf die dabei gebrauchten Begriffe &mdash; Kr&auml;fteverbrauch oder Erm&uuml;dung
+und Kr&auml;fteersatz oder Erholung &mdash; stehen bleiben m&uuml;&szlig;te
+bei den popul&auml;ren Vorstellungen, die im wesentlichen an subjektive
+Empfindungen appellieren, was Erm&uuml;dung oder Erholung sei.
+F&uuml;r die weitere Pr&uuml;fung meiner Schlu&szlig;folgerungen ist es aber
+nicht ohne Bedeutung, da&szlig; ich hinzuf&uuml;gen kann: diese scheinbar
+vagen Begriffe entsprechen nachweisbar gewissen ganz bestimmten
+quantitativen Ver&auml;nderungen im k&ouml;rperlichen Organismus, die unmittelbar
+durch Gr&ouml;&szlig;en-Bestimmungen zu fassen sind.</p>
+
+<p>Es ist n&auml;mlich ein feststehendes Ergebnis der physiologischen
+Forschung, da&szlig; alles, was wir Erm&uuml;dung nennen, in letzter Instanz
+ist eine &Auml;nderung der stofflichen Zusammensetzung in den letzten
+Elementen des Menschen, eine St&ouml;rung im Wesen des Protoplasma
+der Zelle, da&szlig; alle Erm&uuml;dung infolge der Arbeitst&auml;tigkeit der Organe
+ihren Grund hat in einem Verbrauch an bestimmten Stoffen,
+deren Vorhandensein unentbehrlich ist f&uuml;r die normale Funktion
+der Organe, und zum anderen Teile besteht in der Anh&auml;ufung
+von Stoffen in den Elementen des Organismus, die st&ouml;rend wirken
+f&uuml;r die normale Fortsetzung der Funktionen, die wie Gift wirken.
+Alle akuten Erm&uuml;dungserscheinungen, wie sie gelegentlich vorkommen,
+sind notorisch Vergiftungserscheinungen.</p>
+
+<p>Wir haben also in dem, was wir Erm&uuml;dung nennen, eine
+Summe von stofflichen Ver&auml;nderungen, die teilweise besteht in dem
+Eintreten eines Defizits an Stoffen, die notwendig f&uuml;r die Erhaltung
+der normalen Funktionen sind, andererseits besteht in einem
+&Uuml;berschusse von Stoffen, die nachteilig sind.</p>
+
+<p>Diese Erm&uuml;dung, die sich durch die Stoffver&auml;nderungen ergibt,
+trifft in erster Reihe und zun&auml;chst diejenigen Organe, die
+der Erm&uuml;dung unmittelbar ausgesetzt sind, also bei schwerer Muskelarbeit
+die Muskeln, bei intensiver Nervenarbeit, bei angespannter
+Aufmerksamkeit, in erster Reihe die Zusammensetzung der Nerven,
+vielleicht die Gehirnpartien, die Organe, die in erster Reihe die
+T&auml;tigkeit vermitteln. Durch die Wirkung des Blutkreislaufes wird
+aber die spezifische Erm&uuml;dung immer ausgedehnt auf den ganzen
+K&ouml;rper, so da&szlig; eine Erm&uuml;dung durch geistige T&auml;tigkeit zugleich
+eine Erm&uuml;dung des K&ouml;rpers bez&uuml;glich der Muskelt&auml;tigkeit involviert
+und umgekehrt. Es wird also der &Uuml;berschu&szlig; an sch&auml;dlichen
+Bestandteilen allm&auml;hlich auf den ganzen K&ouml;rper verteilt und gibt
+eine allgemeine Erm&uuml;dung.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_228" id ="Page_228" title="228"></a>Ich f&uuml;hre das hier blo&szlig; zu dem Zwecke an, um erkennbar
+zu machen, da&szlig; meine weiteren Deduktionen eine feste Basis haben,
+da&szlig;, wenn ich also im Sinne der vorhin vorangestellten Betrachtungen
+sage, die Erhaltung des menschlichen Organismus erfordert,
+da&szlig; Tag f&uuml;r Tag der durch die T&auml;tigkeit bedingte Kr&auml;fteverbrauch
+ausgeglichen wird durch einen entsprechenden Kr&auml;fteersatz, durch
+Ruhe und Ern&auml;hrung, oder wenn ich sage, es mu&szlig; die Erholung
+der Erm&uuml;dung gleich sein, ich dabei mit realen Begriffen argumentiere.</p>
+
+<p>Nun scheint die Berufung auf eine solche Forderung der
+Gleichheit zwischen dem t&auml;glichen Durchschnitt von Kr&auml;fteverbrauch
+und Kr&auml;fteersatz eine sehr triviale Sache zu sein; es gewinnt aber
+dieser Satz die Bedeutung einer Grundlage f&uuml;r weitere wichtige
+Schlu&szlig;folgerungen, sowie man daran geht sich klar zu machen, von
+welchen Umst&auml;nden h&auml;ngt denn auf der anderen Seite das ab, was
+ich Kr&auml;fteverbrauch oder Erm&uuml;dung und Kr&auml;fteersatz oder Erholung
+nenne.</p>
+
+<p>Da ist denn nun bei leichter &Uuml;berlegung sofort zu sagen &mdash; was
+ich Ihnen als Hauptargument hier vorf&uuml;hre &mdash; da&szlig; wir in
+dem, was bei der t&auml;glich wiederkehrenden Arbeit eines Mannes
+die Erm&uuml;dung begr&uuml;ndet, <em class="gesperrt">drei deutlich unterschiedene Teile</em>
+haben, die additiv sich zusammensetzen.</p>
+
+<p>Der eine Teil ist bestimmt lediglich durch die <em class="gesperrt">Gr&ouml;&szlig;e des
+t&auml;glichen Arbeitsproduktes</em>, und zwar unabh&auml;ngig von der
+Zeit, in welcher es geleistet wird. Z.&nbsp;B. wenn ein Mann an einer
+Drehbank, und zwar ein Mann, der eine bestimmte Fertigkeit besitzt,
+etwa 50 gleiche Drehst&uuml;cke herzustellen hat, so geh&ouml;rt f&uuml;r
+ihn dazu eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Handgriffe
+und eine bestimmte Zahl von Sinneswahrnehmungen f&uuml;r die Kontrolle
+seiner Arbeit, eine ganz bestimmte Anzahl von Willensimpulsen,
+die er braucht, um seine Arbeit zu leisten; und wenn er
+statt 50 100 St&uuml;ck hergestellt hat, so hat er alle diese einzelnen
+Akte in doppelter Zahl n&ouml;tig gehabt, ganz unabh&auml;ngig davon, ob
+er 5, 6 oder 10 Stunden gebraucht hat.</p>
+
+<p>Es ist in der Gr&ouml;&szlig;e des Arbeitsproduktes ein Ma&szlig;stab gegeben
+f&uuml;r die <em class="gesperrt">Gr&ouml;&szlig;e des Kr&auml;fteverbrauchs</em>. F&uuml;r verschiedene
+Personen ist das verschieden. Wer gr&ouml;&szlig;ere Erfahrung, gr&ouml;&szlig;ere
+Fertigkeit hat, wer mit gr&ouml;&szlig;erer Umsicht und Zweckm&auml;&szlig;igkeit zu
+arbeiten gelernt hat, wei&szlig; es fertig zu bringen, da&szlig; er mit viel
+geringerem Kr&auml;fteverbrauch dasselbe macht wie ein anderer, mit<a class="page" name="Page_229" id ="Page_229" title="229"></a>
+<em class="gesperrt">einem</em> Blick das &uuml;bersieht, wozu ein anderer <em class="gesperrt">drei</em> Blicke n&ouml;tig
+hat; doch ist unter denen, die unter denselben Bedingungen arbeiten,
+jedenfalls ein Teil, dessen Kr&auml;fteverbrauch in der t&auml;glichen Arbeitszeit
+pure proportional ist der Gr&ouml;&szlig;e seines Arbeitsproduktes.</p>
+
+<p>Ein zweiter Teil ist abh&auml;ngig von der <em class="gesperrt">Geschwindigkeit</em>,
+mit der die Arbeit geleistet wird. Im allgemeinen wird anzunehmen
+sein, da&szlig;, wenn dieselbe Leistung in k&uuml;rzerer Zeit erfolgen soll,
+das Tempo beschleunigt werden mu&szlig;, das eine gr&ouml;&szlig;ere Anstrengung
+bedeuten wird. Es ist aber gleich in bezug hierauf zu sehen, nach
+Anleitung naheliegender Erfahrungen, die jeder an sich selbst
+machen kann, da&szlig; dieser Teil des Kr&auml;fteverbrauchs, der von der
+Geschwindigkeit der Arbeitsleistung abh&auml;ngt, der also steigt, wenn
+man verlangt, da&szlig; schneller gearbeitet wird, da&szlig; dieser in weiten
+Grenzen konstant bleibt und erst beim Erreichen einer sehr <em class="gesperrt">gro&szlig;en
+Geschwindigkeit</em> merklich in Betracht kommt. Es braucht sich
+nur jemand zu &uuml;berlegen, da&szlig;, wenn er etwa einen bestimmten
+Weg, sagen wir von 4 km, einmal langsamer und einmal schneller
+geht, die Verschiedenheit der Kraftanstrengung unmerklich, n&auml;mlich
+so lange dieselbe ist, als er nicht etwa zum Laufschritt &uuml;berzugehen
+hat. Dasselbe, glaube ich sagen zu k&ouml;nnen, tritt auch f&uuml;r
+alle technischen Arbeiten ein, solange noch die Verschiedenheiten
+der Geschwindigkeit in den Grenzen liegen, in denen gewohnheitsm&auml;&szlig;ig
+gearbeitet werden kann &mdash; <em class="gesperrt">etwas</em> rascher oder langsamer &mdash; und
+es ist nicht anzunehmen, da&szlig; &raquo;etwas rascher&laquo; einen besonderen
+Kr&auml;fteverbrauch bedeutet. Etwas anderes ist es aber, wenn die
+Beschleunigung, die Forderung, in der k&uuml;rzeren Zeit dasselbe zu
+leisten, n&ouml;tigt, sich anzutreiben, etwa die Operationen unter fortw&auml;hrenden
+Willensimpulsen aufeinanderfolgen zu lassen; dann ist
+allerdings anzunehmen, da&szlig; die Beschleunigung des Arbeitstempos
+eine <em class="gesperrt">bedeutende</em> Steigerung des Kr&auml;fteverbrauchs herbeif&uuml;hren
+w&uuml;rde.</p>
+
+<p>So haben wir zun&auml;chst in dem, was ich Kr&auml;fteverbrauch oder
+Erm&uuml;dung nenne, zwei deutlich verschiedene Teile, einen, der nur
+abh&auml;ngig ist von der Gr&ouml;&szlig;e des t&auml;glichen Arbeitsprodukts &mdash; den
+andern, der daneben nun noch abh&auml;ngig ist von der Geschwindigkeit,
+von dem Tempo, in welchem es zu leisten ist. Dieser zweite
+Teil ist im allgemeinen zweifellos wachsend, wenn verlangt wird,
+da&szlig; dasselbe Tagewerk in der k&uuml;rzeren Zeit zu leisten ist.</p>
+
+<p>Das wichtigste ist aber nach meiner Meinung der dritte Bestandteil,
+der sich in diesem Kr&auml;fteverbrauch des industriellen<a class="page" name="Page_230" id ="Page_230" title="230"></a>
+Arbeiters in seinem Tagewerk nachweisen l&auml;&szlig;t, der durchaus
+analog ist mit dem, was man bei den Maschinen &raquo;Kraftverbrauch
+f&uuml;r Leergang&laquo; nennt.</p>
+
+<p>Die vorhin charakterisierte Konsequenz der Arbeitsteilung,
+die au&szlig;erordentliche Gleichf&ouml;rmigkeit der T&auml;tigkeit bringt es mit
+sich, da&szlig; mit wenigen Ausnahmen alle Arbeit der Industrie gemacht
+werden mu&szlig; von Leuten, die den ganzen Tag entweder zu
+stehen oder zu sitzen haben; ganz wenige haben Gelegenheit,
+innerhalb der Tagesperiode eine nennenswerte Abwechslung zu
+haben. Wenn Sie sich vorstellen, was das hei&szlig;en wollte, wenn
+ein Mann gar nicht zu arbeiten h&auml;tte, aber angehalten w&auml;re, dieselbe
+K&ouml;rperhaltung 8 oder 10 Stunden fortzusetzen, wie z.&nbsp;B. an
+der Drehbank 8 oder 10 Stunden t&auml;glich zu stehen, oder in einer
+gewissen K&ouml;rperhaltung zu sitzen, wie man sie etwa bei Ausf&uuml;hrung
+feiner Arbeiten n&ouml;tig hat, so w&uuml;rde ein solcher am Ende
+der 8 oder 10 Stunden sehr erm&uuml;det sein, obwohl er gar nichts
+getan hat.</p>
+
+<p>Ich behaupte nun, da&szlig;, wenn diese Erm&uuml;dung einem Kr&auml;fteverbrauch
+entspricht, der lediglich bedingt ist durch das blo&szlig;e
+<em class="gesperrt">Verweilen</em> an der Arbeitsst&auml;tte in derjenigen K&ouml;rperhaltung,
+die seine Arbeit n&ouml;tig macht, und in der Umgebung, in der er
+dabei ist, demselben Ger&auml;usch, demselben L&auml;rm ausgesetzt, unter
+demselben Zwange der Aufmerksamkeit &mdash; wenigstens da wo Maschinenbetrieb
+ist &mdash; sich zu sichern, da&szlig; er kein Unheil anrichtet,
+oder da&szlig; ihm nicht Unheil angerichtet werde, &mdash; ich sage; da&szlig;,
+wenn diese rein passive Erm&uuml;dung einen ganzen gro&szlig;en Teil des
+Tagewerks der Leute bedeutet, jede <em class="gesperrt">Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit</em>,
+die also bewirkt, da&szlig; diese Leistung in der verk&uuml;rzten Arbeitszeit
+sich zusammendr&auml;ngt, ein <em class="gesperrt">reiner Gewinn an Kraft
+f&uuml;r die beteiligten</em> Personen sein mu&szlig;.</p>
+
+<p>Wenn ich mir nun denke, ein Mann k&ouml;nne ein bestimmtes
+Tagewerk in 8 Stunden leisten, und man n&ouml;tigt ihn, 10 Stunden
+darauf zu verwenden, so ist das ganz genau dasselbe, wie wenn
+man ihm erlaubt, seine Arbeit in 8 Stunden fertig zu machen, ihm
+aber zumutet: du mu&szlig;t nun noch 2 Stunden hier bleiben in derselben
+K&ouml;rperhaltung, sitzend oder stehend, dasselbe Ger&auml;usch
+h&ouml;ren, dieselbe Aufmerksamkeit anwenden, um Gefahr abzuwenden,
+jedoch ohne etwas zu tun. Ich sage, genau in derselben Art, wie
+die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden uns eine bedeutende
+Ersparung gebracht hat f&uuml;r den <em class="gesperrt">Leergang der Ma<a class="page" name="Page_231" id ="Page_231" title="231"></a>schinen</em>,
+so bedeutet die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit eine entsprechende
+Ersparung am Kraftverbrauch f&uuml;r den <em class="gesperrt">Leergang der
+Menschen</em>. Dieser Nachweis des dritten Bestandteils f&uuml;r den gesamten
+Kr&auml;fteverbrauch weist hin auf den wichtigsten Teil unserer
+Betrachtung.</p>
+
+<p>Ich habe ganz kurz nun noch auf der anderen Seite auf das
+von mir vorhin geforderte Gleichgewicht zwischen Kr&auml;fteverbrauch
+und Kr&auml;fteersatz hinzuweisen. Der Kr&auml;fteersatz durch Ern&auml;hrung
+und Ruhe &mdash; wovon h&auml;ngt der ab? Da ist zuerst zu sagen, er mu&szlig;
+bei einem Mann abh&auml;ngen von der physischen Beschaffenheit der
+Person, von seiner Robustheit, von seiner Gesundheit, von seinem
+Ern&auml;hrungszustande. Ein Mann von kr&auml;ftiger Ern&auml;hrung in jungen
+Jahren, von normaler Lebensweise, wird imstande sein, in einer
+gewissen Ruhezeit eine vorangehende Erm&uuml;dung sehr viel eher
+v&ouml;llig auszugleichen, wie ein &auml;lterer Mann oder ein durch Krankheit
+geschw&auml;chter oder einer, der durch unsolides Leben die Bedingungen
+des Wiederersatzes seiner Kr&auml;fte verschlechtert hat.
+Aber f&uuml;r ein und denselben Mann wird zweifellos die Zeit entscheidend
+sein, die ihm f&uuml;r diesen Kr&auml;fteersatz gegeben ist. Es
+kann auch nicht dem geringsten Zweifel unterliegen, da&szlig; jemand,
+der ein bestimmtes Tagewerk hinter sich hat und bis zum Wiederbeginn
+des folgenden gleichen Tagewerks 16 Stunden Zeit hat f&uuml;r
+relative Ruhe, die wenigstens die Organe ruhen l&auml;&szlig;t, die bei seiner
+normalen Arbeit die st&auml;rkst erm&uuml;deten sind, ein gr&ouml;&szlig;eres Ma&szlig;
+vorangegangener Erm&uuml;dung wird ausgleichen k&ouml;nnen, wie jemand,
+der nur 10 Stunden unter ganz gleichen Umst&auml;nden f&uuml;r Erholung
+zur Verf&uuml;gung hat. Das kann jedermann an sich probieren.</p>
+
+<p>Es mu&szlig; also notwendig in bezug auf die Bedingungen dieses
+Kr&auml;fteersatzes au&szlig;er dem jeder einzelnen Person eigent&uuml;mlichen
+Faktor, den man nennen k&ouml;nnte die Intensit&auml;t des Stoffwechsels
+oder die Intensit&auml;t seiner Lebensfunktionen, nun noch ma&szlig;gebend
+sein eine Zeitbestimmung, n&auml;mlich die <em class="gesperrt">Dauer der ihm gelassenen
+Ruhezeit</em>. Nun hat aber der Tag nur 24 Stunden; infolgedessen
+mu&szlig; die Zeit der Ruhe zwischen jeder Tagesarbeit einfach die
+Differenz zwischen 24 Stunden und der Arbeitszeit sein; bei 8
+Stunden Arbeit 16 Stunden Ruhe, bei 10 Stunden Arbeit nur 14
+Stunden Ruhe.</p>
+
+<p>So sieht man am Leitfaden dieser ganz einfachen Betrachtung,
+da&szlig; in Hinsicht auf die Herstellung dieses Gleichgewichtes zwischen
+Kr&auml;fteverbrauch und Kr&auml;fteersatz, zwischen Erm&uuml;dung und Er<a class="page" name="Page_232" id ="Page_232" title="232"></a>holung,
+die Arbeitszeit dreimal zur Geltung kommt; zweimal auf der
+Seite der Bestimmung des Kr&auml;fteverbrauches &mdash; das eine Mal im ung&uuml;nstigen
+Sinne f&uuml;r die Verk&uuml;rzung, insofern als die Verk&uuml;rzung der
+Arbeitszeit intensivere Arbeit n&ouml;tig macht, vorausgesetzt, da&szlig; ein gewisses
+Ma&szlig; der Geschwindigkeit nicht &uuml;berschritten wird, ein zweites
+Mal aber im ung&uuml;nstigen Sinne, n&auml;mlich durch Verminderung, nach
+Analogie der Maschinen, der Leergangsarbeit des Menschen &mdash; da&szlig;
+aber au&szlig;erdem nun noch dieselbe Gr&ouml;&szlig;e der t&auml;glichen Arbeitszeit
+eine Rolle spielt auf der anderen Seite der Gleichung, in bezug
+auf den Kr&auml;fteersatz und zwar in <em class="gesperrt">g&uuml;nstigem</em> Sinne, da die Verk&uuml;rzung
+der Arbeitszeit und eine l&auml;ngere Ruhepause den Ersatz
+eines gr&ouml;&szlig;eren Kr&auml;fteverbrauchs vermittelt.</p>
+
+<p>Ohne da&szlig; man den mathematischen Zusammenhang nun
+weiter darzulegen braucht, wie ich es &uuml;berfl&uuml;ssigerweise getan
+habe<a name="FNanchor_41_41" id="FNanchor_41_41"></a><a href="#Footnote_41_41" class="fnanchor">[41]</a>, ohne da&szlig; man auf diese n&auml;heren mathematischen Beziehungen
+einzugehen braucht, ist sofort zu sehen, da&szlig;, wenn diese Zusammenh&auml;nge
+richtig aufgefa&szlig;t sind, es verst&auml;ndlich ist, da&szlig; eine Verk&uuml;rzung
+der Arbeitszeit nicht nur das Tagesprodukt unge&auml;ndert
+lassen, sondern unter Umst&auml;nden die Tendenz haben kann, die
+Arbeitsleistung zu steigern, wie wir es in unseren Beobachtungen
+glauben konstatiert zu haben.</p>
+
+<p>Es mu&szlig; n&auml;mlich, wenn man den mathematischen Zusammenhang
+genau ansieht, f&uuml;r jede bestimmte Art von Verrichtungen
+und jede bestimmte Person ein Optimum existieren, n&auml;mlich eine
+k&uuml;rzeste Arbeitszeit, bei der das gr&ouml;&szlig;te Arbeitsprodukt herauskommt.
+Wo dieses liegt, wird wesentlich von der Art abh&auml;ngen, wie sich
+die einzelnen Bestandteile des n&auml;heren bestimmen.</p>
+
+<p>Wie gro&szlig; dieser Kr&auml;fteverbrauch f&uuml;r Nichtarbeit, f&uuml;r Leergang,
+und f&uuml;r den Geschwindigkeitswiderstand, den bei intensiverem Tempo
+die Arbeit mit sich bringt, im einzelnen Falle ist, ist im wesentlichen
+Tatbestandsfrage. Es ist denkbar, da&szlig; es gewisse Verrichtungen gibt,
+welche ein Arbeiter 10 oder 9 Stunden lang macht, bei welchen
+aber eine weitere Beschleunigung des Tempos mit einer so gro&szlig;en
+Steigerung des Kr&auml;fteverbrauchs verbunden sein kann, da&szlig; er,
+wenn er auf 8 Stunden &uuml;bergeht, weniger leistet.</p>
+
+<p>Indem ich mich nun auf unsere Erfahrungen berufe und auf
+die Erfahrungen &auml;hnlicher Art, die namentlich in England gemacht
+worden sind, kann ich nur sagen, diese Erfahrungen recht<a class="page" name="Page_233" id ="Page_233" title="233"></a>fertigen
+die Annahme, da&szlig; f&uuml;r wenigstens drei Viertel aller industriellen
+Arbeiter &mdash; das Wort in dem Sinne gebraucht, wie ich es
+vorhin gebraucht habe &mdash; wahrscheinlich auch f&uuml;r einen gr&ouml;&szlig;eren
+Bruchteil bei <em class="gesperrt">9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht und</em>
+bei <em class="gesperrt">8 Stunden noch nicht &uuml;berschritten</em> ist, und da&szlig; daher diese
+Beobachtungen, wie sie vorliegen, am Leitfaden dieser Erkl&auml;rung
+die Meinung rechtfertigen, da&szlig; es m&ouml;glich sein wird, auf fast allen
+Gebieten der industriellen T&auml;tigkeit in Deutschland ohne jede Einbu&szlig;e,
+ohne jede Herabsetzung des Tagewerks, in einem vern&uuml;nftigen
+Tempo, nicht etwa nur zum Neunstundentag, sondern zum
+Achtstundentag &uuml;berzugehen. Selbstverst&auml;ndlich meine ich nicht
+pl&ouml;tzlichen &Uuml;bergang, sondern es kann sich nur darum handeln,
+allm&auml;hlich die Menschen daran zu gew&ouml;hnen, die jetzt gewohnt
+sind, ihre Arbeitskraft zu vertr&ouml;deln, die gewisserma&szlig;en normale
+Erm&uuml;dung sich anzuschaffen, die sie gerade noch bis zum folgenden
+Tage durch Ruhe und Ern&auml;hrung ersetzen k&ouml;nnen. Wie ich vorhin
+sagte, hat eine solche Erkl&auml;rung zugleich die Bedeutung, da&szlig; sie
+nicht nur Aufschlu&szlig; gibt &uuml;ber das, was wirklich beobachtet ist,
+sondern da&szlig; sie auch einen Leitfaden gibt, um &uuml;ber das Gebiet der
+unmittelbaren Beobachtungen hinaus Schlu&szlig;folgerungen zu ziehen.</p>
+
+<p>Ich will, um nicht ins Weite zu gehen, nun nur noch ganz
+kurz erl&auml;utern, wie sich am Leitfaden dieser Erkl&auml;rung ganz charakteristische
+Tatsachen, die auf den ersten Blick als au&szlig;erordentliche
+erscheinen, als etwas ganz Selbstverst&auml;ndliches darstellen.</p>
+
+<p>Ich habe damals erz&auml;hlt, als ich in unserer Werkst&auml;tte mit
+einer Gruppe von Leuten den Versuch gemacht habe, sie zu veranlassen,
+sie m&ouml;chten einmal mir zu Gefallen und wegen ihrer
+eigenen Interessen, als wir noch neunst&uuml;ndige Arbeitszeit hatten,
+10 Stunden arbeiten, da&szlig; diese nach einer Woche zu mir kamen
+und meinten: die angeh&auml;ngte letzte Stunde dr&uuml;cke vom fr&uuml;hen
+Morgen ihre Arbeit herab, ich sollte ihnen ihr Versprechen zur&uuml;ckgeben.
+Und auf der anderen Seite ebenso die Tatsache, da&szlig;
+die Anh&auml;nger der Trade-Unions, wie im Woolwich-Arsenal, welche
+der Meinung waren, da&szlig; die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit von 9 auf
+8 Stunden Platz schaffen m&uuml;sse f&uuml;r die Arbeitslosen, die Reserve-Armee
+vermindern m&uuml;sse, die also gewi&szlig; der Ansicht waren, sie
+w&uuml;rden nicht in 8 Stunden dasselbe arbeiten wie vorher in
+9 Stunden, dennoch dasselbe geleistet haben. Dies alles erkl&auml;rt
+sich am Leitfaden einer solchen Betrachtung ganz einfach als etwas
+Selbstverst&auml;ndliches.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_234" id ="Page_234" title="234"></a>Unsere Leute, die damals den Anlauf nahmen, haben ganz
+gewi&szlig; in den ersten 9 Stunden des damals verl&auml;ngerten Arbeitstages
+genau so gearbeitet, wie in der Woche vorher ihre 9 Stunden;
+da sie aber dann noch eine Stunde l&auml;nger arbeiteten, haben sie
+sich in 10 Stunden mehr erm&uuml;det und das vorher bestehende
+Gleichgewicht verschoben. Das haben sie am ersten Tag nicht
+bemerkt, auch am zweiten Tag nicht, aber allm&auml;hlich ist das Defizit
+zum Vorschein gekommen, und da mu&szlig;te einmal der Punkt
+kommen, wo die Bilanz stark gest&ouml;rt war; dann tritt das in die
+Erscheinung, was die Werkmeister Unmut und Verdrossenheit
+nennen; das sind die Waffen, mit denen der K&ouml;rper sich wehrt.
+In dem Ma&szlig;e, als sich das Defizit anh&auml;uft, dr&uuml;ckt es auf ihre Arbeit
+vom fr&uuml;hen Morgen an; so verlangsamt sich das Tempo, bis es
+nach 14 Tagen so verlangsamt ist, da&szlig; die Tagesleistung trotz
+der &Uuml;berstunde nur dieselbe ist, wie ohne &Uuml;berstunde.</p>
+
+<p>Und umgekehrt die englischen Arbeiter, die gar kein Interesse
+daran hatten, diesen Ausfall der geschenkten Stunde nachzuholen,
+weil sie in Zeitlohn arbeiteten, die im Gegenteil darauf rechneten,
+da&szlig; durch diese Stunde so viele von ihren arbeitslosen Kollegen
+im n&auml;chsten Jahr Arbeit haben w&uuml;rden, haben diese 8 Stunden
+genau so gearbeitet, wie die ersten 8 Stunden ihrer vorher neunst&uuml;ndigen
+Arbeitszeit, und sind dann eine Stunde fr&uuml;her vergn&uuml;gt
+nach Hause gegangen, weniger erm&uuml;det als fr&uuml;her, und so haben
+sie Tag f&uuml;r Tag einen kleinen &Uuml;berschu&szlig; an Kraft behalten, der,
+nachdem er eine gewisse Gr&ouml;&szlig;e erreicht hatte, bewirkte, da&szlig; sie
+vom fr&uuml;hen Morgen an ihre Arbeit mit gr&ouml;&szlig;erer Frische begonnen
+haben, da&szlig; sie, ohne es zu wissen und ohne es zu wollen, dem
+englischen Staatsfiskus den Gefallen getan haben, in 8 Stunden
+dasselbe zu leisten wie vorher in 9 Stunden.</p>
+
+<p>Diese Beispiele zeigen, wie diese automatische Anpassung
+des Tempos der Arbeit an die Dauer der t&auml;glichen Arbeitszeit bei
+den einzelnen sich vollzieht.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Ich habe mit dieser Betrachtung, die also, glaube ich, den
+Nachweis f&uuml;hrt, da&szlig; das wesentlichste Moment unter volkswirtschaftlichen
+Gesichtspunkten bei Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit besteht
+in der Ersparnis eines gro&szlig;en Kraftverbrauches f&uuml;r unn&uuml;tzen
+&raquo;Leergang&laquo; der Menschen &mdash; den terminus technicus von Maschinen
+auf den Menschen &uuml;bertragen &mdash; die <em class="gesperrt">eine</em> volkswirtschaftliche Bedeutung
+der Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit festgestellt.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_235" id ="Page_235" title="235"></a>Ich kn&uuml;pfe meine weiteren Ausf&uuml;hrungen an die Frage, mit
+der ich vor 4 Wochen meinen ersten Vortrag einleitete, indem
+ich auf die Tatsache hinweise, da&szlig; in England jetzt schon die
+durchschnittliche Arbeitszeit der gesamten industriellen Arbeiterschaft
+auf weniger als 9 Stunden herabgesunken ist, weil es nur
+ganz wenige Industriezweige, abgesehen von der Textilindustrie,
+gibt, die l&auml;nger als 9, aber schon sehr viele, die weniger als
+9 Stunden arbeiten, und gegenw&auml;rtig nicht weniger als eine Million
+englischer Arbeiter in den etwas gehobenen Industrien beim
+Achtstundentag angekommen sind; und bei den rapiden Fortschritten,
+die die Bewegung auf Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit macht, ist anzunehmen,
+da&szlig; in ganz kurzem Zeitraum wohl der Achtstundentag
+in England die herrschende Arbeitszeit sein wird.</p>
+
+<p>Demgegen&uuml;ber ist in Deutschland die normale durchschnittliche
+Arbeitszeit derselben Gruppen von Industriearbeitern sicher
+&uuml;ber 10 Stunden, weil es noch eine gro&szlig;e Anzahl von Arbeitsgebieten
+der verschiedensten Art gibt, in denen noch 11 Stunden
+gearbeitet wird, und nur relativ wenige, 6-8000, haben in Deutschland
+die achtst&uuml;ndige Arbeitszeit.</p>
+
+<p>Angesichts dieses Unterschieds mu&szlig; die Frage entstehen,
+welchem von beiden L&auml;ndern kommt dieser Unterschied in Hinsicht
+auf den Wettbewerb mit anderen L&auml;ndern zunutze? Wird
+England mit seiner kurzen oder Deutschland mit seiner langen
+Arbeitszeit einen Vorteil in Hinsicht auf den Wettbewerb mit anderen
+Nationen haben?</p>
+
+<p>Ich will gleich das Resultat voraussagen, zu dem ich durch
+meine Betrachtungen gef&uuml;hrt werde. Es besagt, da&szlig; es ganz zweifellos
+ein Vorsprung sein wird, den England hat, da&szlig; England kraft
+dieser Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit eine sehr erh&ouml;hte Leistungsf&auml;higkeit
+im ganzen Wirtschaftsleben hat, und da&szlig;, wenn Deutschland
+darin zur&uuml;ckbleiben sollte, wenn England dauernd diesen Vorsprung
+behalten sollte, f&uuml;r Deutschland die direkte Gefahr einer
+gro&szlig;en schweren Sch&auml;digung seiner Volkswirtschaft im Wettbewerb
+mit anderen V&ouml;lkern, insbesondere mit dem fortgeschrittenen England,
+besteht.</p>
+
+<p>Es k&ouml;nnte auf den ersten Blick fraglich sein, ob sich aus
+meinen fr&uuml;heren Ausf&uuml;hrungen ein derartiger Schlu&szlig; begr&uuml;nden
+l&auml;&szlig;t, denn es wird durch Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit das Tagewerk
+nicht vermindert, vielleicht sogar etwas gesteigert. Aber
+diese Steigerung wird man keinesfalls hoch anschlagen k&ouml;nnen:<a class="page" name="Page_236" id ="Page_236" title="236"></a>
+wir selbst haben ja auch nur eine Steigerung von ein paar Proz.,
+die k&ouml;nnen ja doch nichts Ausschlaggebendes sein. Ob ein paar
+Proz. im g&uuml;nstigsten Falle mehr oder weniger &mdash; in der Hauptsache
+wird es dasselbe sein, ob die Leute 10 oder 8 Stunden
+arbeiten; es wird eben ungef&auml;hr dasselbe produziert.</p>
+
+<p>Es sind damit zwar die Bef&uuml;rchtungen widerlegt, mit denen
+man fr&uuml;her den Bestrebungen auf Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit entgegentrat,
+da&szlig; die wirtschaftliche Konkurrenzf&auml;higkeit eines Landes
+gel&auml;hmt werden k&ouml;nnte, wie auch die Hoffnungen widerlegt sind,
+da&szlig; die Verk&uuml;rzung Platz schaffen werde f&uuml;r die Arbeitslosen;
+aber im &uuml;brigen bleibt doch h&ouml;chstens der kleine Vorteil &uuml;brig,
+welchen die kleine Ersparnis an Betriebsunkosten bedeutet.</p>
+
+<p>Wir d&uuml;rfen annehmen, da&szlig; in unserem Betriebe, der Optischen
+Werkst&auml;tte, die Ersparnis im Kohlenverbrauch, an Heizerl&ouml;hnen,
+f&uuml;r Beleuchtung und Beheizung auf den Kopf des Arbeiters 6-8 M.
+j&auml;hrlich betr&auml;gt; zwischen 10 und 8 Stunden Arbeit k&ouml;nnte man diese
+Ersparnis somit doch h&ouml;chstens auf 15-20 M. anschlagen. Wenn
+man annimmt, da&szlig; in Deutschland 3 Millionen Leute sind, die in
+8 Stunden ebensoweit k&auml;men in ihrer Arbeit wie in den jetzt
+durchschnittlich 10 Stunden, so w&uuml;rde dieser Vorteil immer nur
+mit 30-40 Millionen Mark anzuschlagen sein, was in der Bilanz
+eines gro&szlig;en Landes ja nur eine ganz geringe Bedeutung hat.</p>
+
+<p>Man w&uuml;rde sagen k&ouml;nnen, diese Frage hat gar keine besondere
+wirtschaftliche Bedeutung, sie ist mehr Sache des subjektiven
+Ermessens, ob man f&uuml;r besser und angenehmer finden will,
+da&szlig; die Leute 8 Stunden arbeiten und 16 Stunden Ruhe haben,
+oder 10 und 11 Stunden arbeiten und nur 14 oder 13 Stunden
+Ruhe haben.</p>
+
+<p>Aber mit nichten! Bei dieser &Uuml;berlegung w&uuml;rde man vergessen,
+da&szlig; zwar der Kraftverbrauch f&uuml;r Leergang der Maschinen,
+der seinen Ausdruck findet in dem nutzlosen Verbrennen von
+30-40 Millionen M. mehr Kohlen, in Deutschland verschwendet
+ist, da&szlig; die Hauptsache aber die Kraftverschwendung in dem nutzlosen
+Leergang von 3 oder 4 Millionen <em class="gesperrt">Menschen</em> in Deutschland
+ist. Und da ist die Frage: was bedeutet denn diese Kraftverschwendung,
+die zweifellos da ist, wenn es m&ouml;glich ist, da&szlig;
+diese selben Menschen dasselbe in 8 Stunden leisten, was sie bisher
+in 10 Stunden gemacht haben? Auf wessen Kosten geht denn
+diese Kraftverschwendung? Geht dieselbe nur auf Kosten der
+Lebensannehmlichkeit der Leute, die es erfreulicher finden werden,<a class="page" name="Page_237" id ="Page_237" title="237"></a>
+wenn sie nur 8 Stunden in der Werkst&auml;tte zu stehen haben, oder
+geht sie auf Kosten eines Faktors, der eine bestimmte volkswirtschaftliche
+Bedeutung hat? Ich meine das letztere ist der Fall!</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Diese Kraftvergeudung durch nutzlosen Leergang
+des Menschen geht auf Kosten der Mitwirkung der
+Intelligenz und der geistigen Regsamkeit des Menschen,
+und bedeutet, da&szlig; ein wertvolles Kapital, welches
+Deutschland besitzt in der nat&uuml;rlichen Intelligenz seiner
+arbeitenden Schichten, zum gro&szlig;en Teil brach liegen
+bleibt, weil die Bedingungen abgeschnitten sind, unter
+denen diese Intelligenz voll zur Geltung kommen k&ouml;nnte.</em></p>
+
+<p>Um das aber zu verstehen, diesem Leergang der Menschen
+eine so weittragende Bedeutung beizulegen, mu&szlig; ich nochmals darlegen,
+und jetzt unter einem etwas anderen Gesichtspunkte, was
+ich als die Wirkungen der Arbeitsteilung besprochen habe. Diese
+Arbeitsteilung &mdash; es w&auml;re die reine Torheit, sie beklagen zu
+wollen, so bedauerlich ihre Wirkungen sind &mdash; hat zur Folge die
+<em class="gesperrt">geistige Ver&ouml;dung der Menschen</em>, weil sie intelligente Personen
+n&ouml;tigt, ihr Tagewerk auf eine einf&ouml;rmige Art zu verrichten, weil die
+Arbeit, bis auf einen ganz kleinen Bruchteil bevorzugter Arbeiten,
+aus sich selbst heraus gar keinen Antrieb, keine Anregung enth&auml;lt,
+weil die Arbeiter immer nur Teile unter ihren H&auml;nden haben &mdash; und
+eine Arbeit, die andererseits, um vorteilhaft und zweckm&auml;&szlig;ig
+ausgef&uuml;hrt zu werden, hohe Anforderungen an die geistige T&auml;tigkeit
+der Leute stellt, aber hohe Anforderungen nur in der Art,
+wie die Leute das zweckm&auml;&szlig;ige, geschickte Arbeiten zu erlernen
+haben. Die Ablieferung des t&auml;glichen Arbeitsproduktes ist unter
+dem Prinzip der Arbeitsteilung reine Routinesache, sie kommt zur
+Geltung nur in ausgetretenen Bahnen. Aber die Art, wie einer
+gelernt hat, die t&auml;gliche Arbeit abzuliefern, zweckm&auml;&szlig;iger oder
+unzweckm&auml;&szlig;iger, mit gr&ouml;&szlig;erer Kr&auml;fteersparnis oder gr&ouml;&szlig;erem Kr&auml;fteverbrauch,
+das ist in ganz gro&szlig;em Ma&szlig;e Sache der Intelligenz,
+so da&szlig; kein Arbeiter ein geschickter Arbeiter wird, wenn es nicht
+ein intelligenter Mann ist, weil man ihn diese Zweckm&auml;&szlig;igkeit
+nicht lehren kann: er mu&szlig; sie selbst erlernen k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Wenn man nun auf der einen Seite zugestehen mu&szlig;, da&szlig;
+die t&auml;glich gleiche Arbeit direkt abstumpfend wirkt, auf der
+anderen Seite die technischen und wissenschaftlichen Anforderungen
+eine fortw&auml;hrende Anspannung der Intelligenz n&ouml;tig machen, so
+gibt es eben nur einen Weg, um das Gleichgewicht zu schaffen,<a class="page" name="Page_238" id ="Page_238" title="238"></a>
+das ist: die Bahn frei zu machen daf&uuml;r, da&szlig; die nat&uuml;rliche Intelligenz
+dennoch sich bet&auml;tigen kann, da&szlig; sie nicht abgestumpft
+wird, d.&nbsp;h. also, m&ouml;glichstes Zusammendr&auml;ngen der t&auml;glichen Arbeit
+auf einen kurzen Zeitraum und m&ouml;glichstes Verl&auml;ngern des Zeitraumes
+zwischen den t&auml;glichen Arbeitszeiten, das die M&ouml;glichkeit
+f&uuml;r geistige Anregung anderer Art gew&auml;hrt, da&szlig; solche Leute
+nicht stupid werden, da&szlig; sie trotz der Einf&ouml;rmigkeit ihrer t&auml;glichen
+Arbeit noch die F&auml;higkeit behalten, mit dem Verstand mitzuwirken,
+mit Interesse Dinge zu betrachten, die nicht unmittelbar
+in der Arbeit vorkommen.</p>
+
+<p>So sage ich: alles was darauf ausgeht, die Leistungsf&auml;higkeit
+des Deutschen Volkes zu heben &mdash; und Deutschland darf sich
+r&uuml;hmen, da&szlig; es in Hinsicht auf die Intelligenz seiner arbeitenden
+Volksschichten keinem anderen Lande nachsteht, aber Intelligenz
+ohne Bet&auml;tigung ist Gold im Scho&szlig; der Erde &mdash; alles was darauf
+ausgeht, dieses gro&szlig;e geistige Kapital wirtschaftlich in Bet&auml;tigung
+zu stellen, das mu&szlig; unter die Parole sich stellen; <em class="gesperrt">m&ouml;glichste
+Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit in der Industrie, m&ouml;glichste
+Verminderung der Kraftvergeudung infolge Leergang
+durch Verl&auml;ngerung der Ruhezeit</em>.</p>
+
+<p>Und wenn es nun nach meinen fr&uuml;heren Darlegungen richtig
+ist, da&szlig; man sagen darf, f&uuml;r den weitaus gr&ouml;&szlig;ten Teil der industriellen
+Arbeiter ist mit 9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht
+und mit 8 Stunden noch nicht &uuml;berschritten, so mu&szlig; f&uuml;r
+die Zukunft die Parole aller sein, denen daran liegt, das wirtschaftliche
+Leben Deutschlands zu lieben, <em class="gesperrt">Drittelung des Tages</em>:
+<em class="gesperrt">8 Stunden Unternehmerdienst &mdash; 8 Stunden Schlaf &mdash; 8
+Stunden Mensch sein.</em></p>
+
+<p>&nbsp;</p>
+<p class="center">Pause.</p>
+<p>&nbsp;</p>
+
+<p>Es gibt meiner Meinung nach nur <em class="gesperrt">einen</em> Standpunkt, von
+welchem aus mit einiger inneren Folgerichtigkeit das angefochten
+werden k&ouml;nnte, was ich vorhin als Resultat meiner Ausf&uuml;hrungen
+hingestellt habe: da&szlig; die Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit zum Zwecke
+der Hebung der Menschen in Hinsicht auf die Bet&auml;tigung der Intelligenz
+und zur wirtschaftlichen Hebung des Volkes n&ouml;tig ist
+Das ist der Standpunkt derer, die ihre Beurteilung wirtschaftlicher
+und sozialer Zeitfragen unter die Parole stellen, <em class="gesperrt">wir wollen
+Herren bleiben im eigenen Haus</em>. Vom Standpunkt dieser
+Leute aus gibt es in der Tat ein anderes Ideal, sie m&uuml;ssen kon<a class="page" name="Page_239" id ="Page_239" title="239"></a>sequenterweise
+verlangen einen Arbeiterstand, der m&ouml;glichst gen&uuml;gsam
+ist, m&ouml;glichst nahe an der Grenze des Helotentums steht.
+Es liegt eine Erscheinung vor, in der dieses Ideal entsprechend
+verwirklicht gewesen ist, das ist der Arbeiterstand in den 30er
+und 40er bis 50er Jahren in den englischen Industriebezirken
+Birmingham, Manchester, Liverpool.</p>
+
+<p>Nach dem &uuml;bereinstimmenden Urteil von Leuten jener Zeit
+waren das Arbeiter, die Tag f&uuml;r Tag 14, 15 und 16 Stunden an
+ihren Maschinen standen, jeden Abend geknickt nach Hause schlichen,
+notd&uuml;rftig ihren Hunger stillten und schlafen gingen, am Sonnabend
+aber nach Empfang des Wochenlohnes sich besoffen, am Sonntag
+ihren Rausch ausschliefen, um am Montag das gleiche Wochenwerk
+wieder zu beginnen.</p>
+
+<p>Das andere Ideal, auf welches meine Parole hinweist, ist nun
+auch ann&auml;hernd verwirklicht, just in demselben Lande, in demselben
+Arbeiterstande, in denselben englischen Industriebezirken.
+Im Laufe von etwa zwei Generationen ist aus dieser damals
+physisch und intellektuell verelendeten Bev&ouml;lkerung infolge der
+Wirkungen der Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit ein Arbeiterstand hervorgegangen,
+der heute in Hinsicht auf die Leistungsf&auml;higkeit,
+die Bet&auml;tigung von Intelligenz und Tatkraft kaum noch seines
+gleichen findet, der allerdings nicht gef&uuml;gig, sondern sehr &raquo;begehrlich&laquo;
+ist, der nicht nur Anerkennung vollst&auml;ndiger b&uuml;rgerlicher
+Gleichberechtigung, sondern auch h&ouml;here L&ouml;hne heischt, als f&uuml;r
+&auml;hnliche Arbeit irgendwo sonst in Europa gezahlt werden, der
+aber so gutm&uuml;tig ist, dabei dem Unternehmer &mdash; das Verh&auml;ltnis
+zwischen Lohn und Leistung zum Ma&szlig;stab genommen &mdash; <em class="gesperrt">billigere</em>
+Arbeit zu leisten, als im Durchschnitt irgendwo sonst in Europa
+geliefert wird.</p>
+
+<p>Wenn nun meine Betrachtung dahin ausm&uuml;ndet, da&szlig; die Verk&uuml;rzung
+der t&auml;glichen Arbeitszeit in der Industrie einzuf&uuml;hren sei &mdash; wobei
+das Gebiet der Arbeitst&auml;tigkeit in Frage kommt, welches
+unter der Devise der modernen Arbeitsteilung steht, gegen&uuml;ber
+anderen Arbeitsgebieten, die andere Bedingungen menschlicher Bet&auml;tigung
+darbieten &mdash; da&szlig; es die Aufgabe sei, durch die Verk&uuml;rzung
+der Arbeitszeit die wirtschaftliche Leistungsf&auml;higkeit des ganzen
+Volkes durch Erh&ouml;hung der Leistungsf&auml;higkeit der Arbeiter zu
+heben &mdash; so ist es sicher gerechtfertigt, auch der Vorg&auml;nge zu gedenken,
+welche die Bewegung zur Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit
+eingeleitet haben.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_240" id ="Page_240" title="240"></a>Da habe ich denn zu konstatieren, da&szlig; der Ausgangspunkt
+alles dessen, was von Fortschritten in dieser Richtung bis heute
+zu verzeichnen ist, in einem Akt weitblickender Gesetzgebung liegt.
+Ich meine, da&szlig; auf dem ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz
+neben dem Gesetz Mosis &raquo;sechs Tage sollst du arbeiten
+und den siebenten ruhen&laquo; nur noch <em class="gesperrt">eine</em> gesetzgeberische Ma&szlig;regel
+gro&szlig;en Stils existiert, das ist die <em class="gesperrt">Einf&uuml;hrung der Zehnstundenbill
+in England</em>. Diese Zehnstundenbill in England hat
+alle derartigen Bestrebungen ausgel&ouml;st, hat erst den Boden geschaffen,
+Erfahrungen zu gewinnen f&uuml;r die richtige Beurteilung
+dieser Verh&auml;ltnisse.</p>
+
+<p>Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament
+nach langem, hartem Kampfe dekretiert, da&szlig; in den englischen
+Spinnfabriken Frauen und Kinder nicht l&auml;nger als 10 Stunden
+t&auml;glich arbeiten d&uuml;rften, w&auml;hrend sie vorher 14, 15 und 16 Stunden
+hatten arbeiten d&uuml;rfen. Frauen und Kinder &mdash; weiter niemand &mdash; fielen
+unter das Gesetz, und es war auch beschr&auml;nkt auf das Gebiet
+der Textilindustrie, Anh&auml;nger und Gegner dieser Ma&szlig;regel wu&szlig;ten
+aber, da&szlig; die Bedeutung derselben nicht liege im Schutz von Frauen
+und Kindern &mdash; da&szlig; diese auf 10 Stunden beschr&auml;nkt w&uuml;rden &mdash; sondern
+darin liege, da&szlig; diese Ma&szlig;regel auf ein paar hunderttausend
+erwachsene <em class="gesperrt">m&auml;nnliche</em> Arbeiter &uuml;bergreifen w&uuml;rde, da&szlig; diese ein
+paar Stunden weniger ausgebeutet w&uuml;rden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete
+ist die Arbeit der Frauen und Kinder mit derjenigen
+der M&auml;nner in solcher Art konnex, da&szlig; eine Einschr&auml;nkung der
+einen gar nicht m&ouml;glich ist ohne Einschr&auml;nkung der anderen.
+Die am sch&auml;rfsten Widerstrebenden hatten ihre Argumente nicht
+in Nachteilen f&uuml;r die Frauen und Kinder, sondern in den Nachteilen,
+die die gleichzeitige Beschr&auml;nkung der Arbeit der M&auml;nner
+bef&uuml;rchten lie&szlig;e.</p>
+
+<p>Die n&auml;chste Folge dieser Gesetzgebung war ein gro&szlig;er
+Jammer in England, der Jammer dar&uuml;ber, da&szlig; eine gro&szlig;e, wichtige
+und bedeutsame Industrie vernichtet sei, da&szlig; sie in der Konkurrenz
+mit dem Auslande wehrlos geworden sei, da&szlig; das Kapital auswandern
+m&uuml;sse, um nur die notd&uuml;rftigste Rentabilit&auml;t zu erzielen.</p>
+
+<p>Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes
+Urteil &uuml;ber diese Ma&szlig;regel zu erm&ouml;glichen. Es zeigte sich n&auml;mlich
+nach wenigen Jahren: das englische Kapital wanderte <em class="gesperrt">nicht</em> aus,
+die englische Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt worden;
+man hat bessere Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller<a class="page" name="Page_241" id ="Page_241" title="241"></a>
+laufen lassen, hat ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln
+zu bedienen gegeben, und hat gefunden, da&szlig; dabei die Unternehmer
+ein vorz&uuml;gliches Gesch&auml;ft machten &mdash; da&szlig; sie mit 10 Stunden
+viel leistungsf&auml;higer geworden waren, als vorher mit 14 oder 16
+Stunden.</p>
+
+<p>Das Bemerkenswerte war, da&szlig; in diesem Fall ein Gesetz,
+das nur f&uuml;r England galt, allgemeines Gesetz geworden ist, da&szlig;
+dieses tats&auml;chlich die Bedeutung eines internationalen Gesetzes gewonnen
+hat, in der Art, da&szlig; man sagen kann, der Widerschein
+des Lichtes, welches eine weitblickende Gesetzgebung damals in
+England hat aufleuchten lassen, hat ganz Europa erleuchtet.</p>
+
+<p>Und davon kann ich noch pers&ouml;nlich Zeugnis ablegen. Ich
+selbst habe mit meinen eigenen Augen den Widerschein gesehen.
+Denn mein Vater war Spinnmeister in Eisenach; er hat bis Anfang
+der 50er Jahre jeden Tag, den Gott werden lie&szlig;, 14, 15, 16 Stunden
+bei der Arbeit stehen m&uuml;ssen: 14 Stunden, von morgens 5 bis
+abends 7, bei normalem Gesch&auml;ftsgang; 16 Stunden, von morgens 4
+bis abends 8 Uhr bei gutem Gesch&auml;ftsgang &mdash; und zwar ohne
+jede Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause. Ich selbst habe
+als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit
+meiner um ein Jahr j&uuml;ngeren Schwester, wenn das Wetter nicht
+gar zu schlecht war und die Mutter den sehr weiten Weg dann
+lieber selber machte, meinem Vater das Mittagsbrot gebracht.
+Und ich bin dabei gestanden, wie mein Vater sein Mittagsessen,
+an eine Maschine gelehnt oder auf eine Kiste gekauert, aus dem
+Henkeltopf mit aller Hast verzehrte, um mir dann den Topf geleert
+zur&uuml;ckzugeben und sofort wieder an seine Arbeit zu gehen.</p>
+
+<p>Mein Vater war ein Mann von H&uuml;nengestalt, einen halben
+Kopf gr&ouml;&szlig;er als ich<a name="FNanchor_42_42" id="FNanchor_42_42"></a><a href="#Footnote_42_42" class="fnanchor">[42]</a>, von unersch&ouml;pflicher Robustheit, aber mit
+48 Jahren in Haltung und Aussehen ein Greis; seine weniger robusten
+Kollegen waren aber mit 38 Jahren Greise. Das ist in
+Deutschland am <i>gr&uuml;nen</i> Holz geschehen; denn die Eisenacher
+Fabrikherren waren menschlich hochstehende Leute, wohlwollend
+und f&uuml;rsorglich f&uuml;r ihre Arbeiter, wie ich an mir selbst erfahren
+habe. Was sie damals geschehen lie&szlig;en, haben sie, des bin ich
+sicher, geschehen lassen mit &auml;u&szlig;erstem Widerstreben, in dem wehm&uuml;tigen
+Gedanken, es <i>k&ouml;nne</i> nicht anders sein; und sie haben
+den Ruhm f&uuml;r sich, da&szlig; sie unter den ersten gewesen sind, die in<a class="page" name="Page_242" id ="Page_242" title="242"></a>
+Deutschland die Verh&auml;ltnisse gebessert haben, als bekannt geworden
+war, da&szlig; in England mit einer viel k&uuml;rzeren Arbeitszeit dasselbe
+wie mit der l&auml;ngeren Arbeitszeit geleistet w&uuml;rde.</p>
+
+<p>Sie haben alsbald sich ebenfalls neue Maschinen angeschafft,
+haben eine viel gr&ouml;&szlig;ere Zahl von Spindeln demselben Mann zur
+Bedienung gegeben, und haben erreicht, da&szlig; wenige Jahre nachher
+die Arbeitszeit ganz bedeutend reduziert werden konnte. Ich
+habe noch gesehen, wie mein Vater Ende der 50er und in den
+60er Jahren nicht mehr 16 Stunden sondern nur noch 12 und zuletzt
+nur noch 11 Stunden zu arbeiten und dabei eine Mittagsstunde
+hatte, so da&szlig; er nicht mehr aus dem Henkeltopf sondern
+zu Hause in der Wohnung aus Sch&uuml;ssel und Teller sein Mittagsmahl
+einnehmen konnte. Ich sage also: den Widerschein des
+Lichtes in England habe ich in Deutschland mit meinen eigenen
+Augen gesehen.</p>
+
+<p>Dank der Fernwirkung, welche die englische Gesetzgebung
+auf den Kontinent gehabt hat, ist Deutschland verschont geblieben
+vor den Folgen des ungez&uuml;gelten Industrialismus. Die k&ouml;rperliche
+Verunstaltung durch das unmenschlich lange Stehenm&uuml;ssen,
+das sogenannte &raquo;Fabrikbein&laquo;, ist in Deutschland fast gar nicht in
+die Erscheinung getreten, weil just noch rechtzeitig dieser Mi&szlig;brauch
+der Menschen inhibiert wurde durch das Beispiel Englands.</p>
+
+<p>Gutes Augenma&szlig; f&uuml;r die Bemessung gro&szlig;er Ereignisse oder
+gl&uuml;cklicher Instinkt hat die Sozialdemokratie dazu geleitet, jetzt
+den 1. Mai zum internationalen Arbeiterfeiertag zu erkl&auml;ren. In
+der Tat, der 1. Mai des Jahres 1848, der Tag, an dem in England
+die Zehnstunden-Bill in Kraft getreten ist, ist <em class="gesperrt">der</em> Tag, mit Bezug
+auf welchen der Arbeiterstand der ganzen Welt sagen kann: Der
+Mai ist gekommen, die B&auml;ume schlagen aus!</p>
+
+<p>Die Konstatierung, da&szlig; es eine gesetzgeberische Ma&szlig;regel
+gewesen ist &mdash; wenn auch aus einer Zeit, wo noch keine Gesetzgebung
+unter dem Stichwort: &raquo;Sozialpolitik&laquo; oder &raquo;Arbeiterschutz&laquo;
+stand &mdash; die eine Verk&uuml;rzung der Arbeitszeit herbeigef&uuml;hrt hat,
+legt zweifellos die Frage nahe, ob man nun nicht das, was ich
+vorhin als das Postulat meiner Erw&auml;gungen hingestellt habe, auf
+gesetzgeberischem Wege erreichen zu k&ouml;nnen hoffen d&uuml;rfe. Ich
+will mich dar&uuml;ber ganz kurz aussprechen &mdash; einfach im <em class="gesperrt">verneinenden</em>
+Sinne: ich halte das <em class="gesperrt">nicht mehr</em> f&uuml;r m&ouml;glich.</p>
+
+<p>Man mu&szlig; sich klar machen, was denn gegenw&auml;rtig noch,
+nachdem wir &uuml;ber 50 Jahre weiter sind, von gesetzgeberischen<a class="page" name="Page_243" id ="Page_243" title="243"></a>
+Ma&szlig;regeln von Nutzen sein k&ouml;nnte. Ein Zehnstundentag, wenn
+er nicht nur das Textilgebiet betr&auml;fe, w&uuml;rde ja freilich einen gewissen
+Bruchteil der deutschen Arbeiterschaft, die jetzt noch unter
+einer l&auml;ngeren Arbeitszeit seufzt, befreien, im &uuml;brigen aber mehr
+hemmend als f&ouml;rdernd sein. Mit einer solchen gesetzlichen Normierung
+der Arbeitszeit w&auml;re der Umschwung zur k&uuml;rzeren Zeit, der
+Impuls auf eine <em class="gesperrt">viel</em> k&uuml;rzere Arbeitszeit gel&auml;hmt, da dann auch
+die Fortgeschritteneren meinen w&uuml;rden, sie brauchten nur zu
+9 Stunden &uuml;berzugehen.</p>
+
+<p>Vor etwa 20 Jahren, im Anfang der 80er Jahre, hatte es noch
+eine gewisse Bedeutung f&uuml;r den allgemeinen Fortschritt, da&szlig; die
+Schweiz und &Ouml;sterreich speziell f&uuml;r die Textilindustrie einen
+elfst&uuml;ndigen Maximalarbeitstag einf&uuml;hrten, eine durch vielerlei Ausnahmen
+durchl&ouml;cherte Reform, die aber zur Folge hatte, da&szlig; nach
+kurzer Zeit 10 Stunden das Normale geworden sind.</p>
+
+<p>Gegenw&auml;rtig k&ouml;nnte eine F&ouml;rderung der Bewegung von
+gesetzgeberischer Seite nur dann erwartet werden, wenn diese
+eine neunst&uuml;ndige Arbeitszeit als gesetzliche erkl&auml;ren w&uuml;rde. Dazu
+aber wird die Gesetzgebung nicht f&auml;hig sein &mdash; aus dem einfachen
+Grunde, weil dazu Motive n&ouml;tig sein w&uuml;rden, die g&auml;nzlich
+au&szlig;erhalb des Rahmens <em class="gesperrt">der</em> Motive liegen, die bisher die sozialpolitische
+und auf Arbeiterschutz gerichtete Gesetzgebung geleitet
+haben.</p>
+
+<p>Jeder Versuch, eine gesetzliche Fixierung von 9 Stunden
+zu erreichen, w&uuml;rde scheitern an dem Argument: Leute, die nur
+10 Stunden zu arbeiten haben, <em class="gesperrt">sind ja nicht mehr zu bedauern</em> &mdash; warum
+wollen sie die Hilfe der Gesetzgebung? Denn alles,
+was wir in Deutschland Sozialpolitik und Arbeiterschutz nennen,
+steht unter den Motiven des <em class="gesperrt">Mitleids</em> f&uuml;r diejenigen Leute, die
+in exzeptioneller Art gedr&uuml;ckt oder mi&szlig;braucht werden. Es ist
+also keine Hoffnung, da&szlig; der Fortschritt der Bewegung durch die
+Gesetzgebung weiter gef&ouml;rdert werden k&ouml;nnte.</p>
+
+<p>Auf die einfache Frage: was kann man denn hoffen? will
+ich meine Meinung kurz sagen. Ich meine, was auf diesem Gebiete
+weitere Fortschritte erm&ouml;glichen kann, das wird nur sein die
+<em class="gesperrt">Vertretung der Interessen des Arbeiterstandes</em>. <em class="gesperrt">Wenn</em> es
+diesem gelingt, f&uuml;r seine Standesinteressen, die in eminentem Grade
+Interessen des ganzen Volkes sind, eine wirksame, nachhaltige
+Vertretung in kr&auml;ftigen Organisationen zu gewinnen, und <em class="gesperrt">wenn</em> die
+Leitung dieser Organisationen zu dem Einsehen gelangt, da&szlig; es sich<a class="page" name="Page_244" id ="Page_244" title="244"></a>
+in dieser Angelegenheit nicht handelt um den schablonenm&auml;&szlig;igen
+Gegensatz: Arbeiter gegen Unternehmer, sondern um den spezifischen
+Gegensatz: Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen
+r&uuml;ckst&auml;ndige Unternehmer &mdash; wenn diese beiden Voraussetzungen
+einmal erf&uuml;llt sein sollten, dann k&ouml;nnte eine einzige Welle aufsteigender
+wirtschaftlicher T&auml;tigkeit in Deutschland, die doch einmal
+wiederkommen wird, gen&uuml;gen, um den Vorsprung, den England
+inzwischen dank der Nachwirkung seiner 50 Jahre alten Gesetzgebung
+gewonnen hat, einzuholen, oder wenigstens das Einholen
+in absehbarer Zeit in sichere Aussicht zu stellen.</p>
+
+<p>Ich komme nun zum Schlu&szlig; und schlie&szlig;e, indem ich erinnere
+an den lapidaren Satz, mit dem im Jahre 1847 Macaulay im
+englischen Parlament der Zehnstunden-Bill die 8 oder 9 Stimmen
+Majorit&auml;t verschafft hat, mit der sie nach langen K&auml;mpfen das
+Parlament passiert hat; er hat damals gesagt:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>&raquo;Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu
+sein unter den Industriel&auml;ndern, an ein anderes Land abzutreten
+haben sollte, so wird das ganz gewi&szlig; nicht geschehen
+an ein Volk von k&uuml;mmerlichen Zwergen, sondern nur an
+ein Volk, welches in k&ouml;rperlicher Tatkraft und geistiger
+Regsamkeit dem englischen Volke &uuml;berlegen ist.&laquo;</p></div>
+
+<p>An uns in <em class="gesperrt">Deutschland</em> ist jetzt, meine ich, die Reihe, &uuml;ber
+die Bedeutung dieser Worte nachzudenken! Denn f&uuml;r England
+bedarf es dieser Mahnung nicht mehr. Die fr&uuml;heren Klagen &uuml;ber
+die Benachteiligung der englischen Industrie &mdash; durch die Verk&uuml;rzung
+der Arbeitszeit und durch die steigenden L&ouml;hne, die die
+gehobene Lebenshaltung des dortigen Arbeiters fordert &mdash; diese
+Klagen sind schon lange Zeit verstummt. Ganz im Gegenteil, es
+vermehren sich von Jahr zu Jahr die Stimmen derer, die etwas
+verstohlen sich zuraunen: wenn doch nur unsere Vettern auf dem
+Kontinent recht lange bei ihrem alten Aberglauben bleiben wollten,
+da&szlig; lange Arbeitszeit und d&uuml;rftige L&ouml;hne <em class="gesperrt">billige</em> Arbeit gew&auml;hrten,
+wenn sie nur nicht gar zu bald zum Einsehen kommen
+wollten, da&szlig; das Gegenteil der Fall ist, da&szlig; kurze Arbeitszeit und
+gehobene Lebenshaltung der Arbeiter eine eminente <em class="gesperrt">Steigerung</em>
+der Arbeitsleistung des Arbeiterstandes zur Folge hat! Wenn es
+nur gel&auml;nge, diese Einsicht noch recht lange als Geheimnis zu
+bewahren! Dann d&uuml;rfte England hoffen, auf mehrere Generationen
+hin vor seinen Konkurrenten auf dem Kontinent einen ganz gewaltigen
+Vorsprung zu behalten.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_245" id ="Page_245" title="245"></a>Diese Stimmen aber kommen nicht etwa aus den Kreisen
+der <em class="gesperrt">Arbeiter</em>, sie kommen aus den Kreisen der wohlsituierten
+englischen <em class="gesperrt">Unternehmer</em>. In Deutschland dagegen ist die Diskussion
+dieser ganzen Frage in den Kreisen der Unternehmer, wie
+&uuml;berhaupt in den Kreisen des gebildeten B&uuml;rgertums, bisher deutlich
+unter der Einwirkung eines <em class="gesperrt">roten Lappens</em> verblieben. So
+ist es gekommen, da&szlig; die Sozialdemokratie sich r&uuml;hmen darf, da&szlig;
+sie Jahrzehnte lang der <em class="gesperrt">einzige</em> Hort gewesen sei f&uuml;r Bestrebungen,
+die in ganz hervorragendem Ma&szlig;e auf die Interessen des Gemeinwohls,
+auf die Hebung der Leistungsf&auml;higkeit des ganzen Volkes
+abzielen.</p>
+
+<p>Ich habe nur Eins noch hinzuzuf&uuml;gen: wenn das Festhalten
+an diesem Standpunkt seitens unserer b&uuml;rgerlichen Kreise bisher
+Unverstand und Torheit gewesen ist, so wird das weitere Festhalten
+an diesem Standpunkt f&uuml;r die Zukunft <em class="gesperrt">Frevel</em> zu nennen sein.</p>
+
+
+<hr style="width: 45%;" />
+<h3><a class="page" name="Page_246" id ="Page_246" title="246"></a>Anhang 1.</h3>
+
+<h3>Ergebnisse der Einf&uuml;hrung der achtst&uuml;ndigen Arbeitszeit
+in der Optischen Werkst&auml;tte von Carl Zeiss, Jena.</h3>
+
+<h4>1. Vergleichung</h4>
+
+<p class="noindent">des Stunden<em class="gesperrt">verdienstes von 233</em> Akkord<em class="gesperrt">arbeitern im</em> letzten
+Jahre <em class="gesperrt">des Neunstundentags (1. April 1899-April 1900)
+und im</em> ersten Jahre <em class="gesperrt">des Achtstundentags (1. April 1900-1.
+April 1901)</em>.</p>
+
+<div class="blockquot"><p>Diese 233 Mann umfassen <em class="gesperrt">s&auml;mtliche</em> Arbeiter des Betriebes,
+die 1. in jedem von beiden Jahren mindestens die H&auml;lfte
+der gesamten Arbeitszeit auf St&uuml;ckarbeit (mit unge&auml;nderten
+Akkords&auml;tzen) besch&auml;ftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels
+der Arbeitsdauer (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und
+mindestens schon 4 Jahre im Dienst der Firma waren &mdash; <em class="gesperrt">mit Ausschlu&szlig;</em>
+solcher, die innerhalb des zweij&auml;hrigen Zeitraums vom
+1. April 1899 bis 1. April 1901 die Art der Arbeit gewechselt
+oder in einem der beiden Jahre mehr als 300 Stunden wegen
+Krankheit oder aus sonstigen Gr&uuml;nden vers&auml;umt haben.</p></div>
+
+<div class='center'>
+<table border="3" frame="above" rules="cols" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td align="center">Jahr</td><td align="center">Gesamtzahl der Akkordstunden</td>
+<td align="center">Daf&uuml;r bezahlte<br />Lohnsumme in M.</td><td align="center"> Verdienst pro<br />Stunde in Pf.</td>
+<td align="center">Verh&auml;ltnis</td></tr>
+<tr><td class="line" align="left">1899/1900</td><td class="line" align="center">559 169<br />(Durchschn. pro Mann 2400)</td>
+<td class="line" align="center">345 899</td><td class="line" align="center">61,9</td>
+<td class="line" rowspan="2" align="center">
+<table border="0" cellpadding="0" cellspacing= "0" summary=""><tr><td><span style="font-size: 600%; font-stretch: ultra-condensed;">}</span></td>
+<td valign="middle">100:116,2</td></tr></table></td></tr>
+<tr><td align="left">1900/01</td><td align="center">509 559<br />(Durchschn. pro Mann 2187)</td>
+<td align="center">366 484</td><td align="center">71,9</td></tr>
+</table></div>
+
+
+<h4>a) Spezifikation nach Altersklassen.</h4>
+
+<p class="noindent">(Die Altersangaben beziehen sich auf das Datum des 1. April 1900. Als <em class="gesperrt">Dienst</em>alter
+ist nur die <em class="gesperrt">nach Vollendung des 18. Lebensjahres</em> im <em class="gesperrt">Dienst der Firma</em> verbrachte
+Zeit gerechnet.)</p>
+
+<!--
+<div class='center' style="font-size: xx-small";>
+<table border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="">
+<tr>
+<th rowspan="2">Altersklasse (Lebensalter)</th><th rowspan="2">Zahl der Personen</th>
+<th rowspan="2">Durchschnittliches Lebensalter<br /><br />Jahre</th><th rowspan="2">Durchschnittliches Dienstalter<br /><br />Jahre</th>
+<th colspan="2">Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.</th><th rowspan="2">Verh&auml;ltnis</th></tr>
+<tr><th class="line">Neunstundentag</th><th class="line">Achtstundentag</th></tr>
+<tr><td class="line" align="left">22-25 Jahre</td><td class="line" align="center">34</td><td class="line" align="center">23,5</td>
+<td class="line" align="center">5,5</td><td class="line" align="center">55,3</td><td class="line" align="center">65,2</td>
+<td class="line" align="center">100:117,9</td></tr>
+<tr><td align="left">25-30&nbsp;&nbsp;&nbsp;"</td><td align="center">69</td><td align="center">27,3</td><td align="center">7,9</td>
+<td align="center">62,2</td><td align="center">72,6</td><td align="center">100:116,7</td></tr>
+<tr><td align="left">30-35&nbsp;&nbsp;&nbsp;"</td><td align="center">69</td><td align="center">32,2</td><td align="center">10,1</td>
+<td align="center">65,1</td><td align="center">74,8</td><td align="center">100:114,9</td></tr>
+<tr><td align="left">35-40&nbsp;&nbsp;&nbsp;"</td><td align="center">40</td><td align="center">37,7</td><td align="center">12,7</td>
+<td align="center">60,6</td><td align="center">70,2</td><td align="center">100:115,8</td></tr>
+<tr><td align="left">&uuml;ber 40&nbsp;&nbsp;&nbsp;"</td><td align="center">21</td><td align="center">45,3</td><td align="center">15,3</td>
+<td align="center">63,3</td><td align="center">74,3</td><td align="center">100:117,4</td></tr>
+<tr><td class="line" align="right">Zusammen</td><td class="line" align="center">233</td>
+<td class="line" align="center">31,6<a name="FNanchor_43_43" id="FNanchor_43_43"></a><a href="#Footnote_43_43" class="fnanchor">[43]</a></td>
+<td class="line" align="center">9,6<a name="FNanchor_44_44" id="FNanchor_44_44"></a><a href="#Footnote_44_44" class="fnanchor">[44]</a></td>
+<td class="line" align="center">61,9</td><td class="line" align="center">71,9</td><td class="line" align="center">100:116,2</td></tr>
+</table></div>
+
+<p>&nbsp;</p>
+-->
+
+<p class="noindent"><a name="Legende1" id="Legende1"></a>Legende der Spalten&uuml;berschriften:</p>
+<div class="blockquot">
+<p class="noindent">A &mdash; Zahl der Personen<br />
+B &mdash; Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)<br />
+C &mdash; Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)<br />
+D &mdash; Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.<br />
+E &mdash; Neunstundentag<br />
+F &mdash; Achtstundentag</p></div>
+
+<div class='center'>
+<table border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="2" cellspacing="0" summary="">
+<tr>
+<th rowspan="2">Altersklasse (Lebensalter)</th><th rowspan="2"><span title="Zahl der Personen"><a href="#Legende1">[A]</a></span></th>
+<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)"><a href="#Legende1">[B]</a></span></th>
+<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)"><a href="#Legende1">[C]</a></span></th>
+<th colspan="2"><span title="Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf."><a href="#Legende1">[D]</a></span></th><th rowspan="2">Verh&auml;ltnis</th></tr>
+<tr><th class="line"><span title="Neunstundentag"><a href="#Legende1">[E]</a></span></th>
+<th class="line"><span title="Achtstundentag"><a href="#Legende1">[F]</a></span></th></tr>
+<tr><td class="line" align="left">22-25 Jahre</td><td class="line" align="center">34</td><td class="line" align="center">23,5</td>
+<td class="line" align="center">5,5</td><td class="line" align="center">55,3</td><td class="line" align="center">65,2</td>
+<td class="line" align="center">100:117,9</td></tr>
+<tr><td align="left">25-30&nbsp;&nbsp;&nbsp;"</td><td align="center">69</td><td align="center">27,3</td><td align="center">7,9</td>
+<td align="center">62,2</td><td align="center">72,6</td><td align="center">100:116,7</td></tr>
+<tr><td align="left">30-35&nbsp;&nbsp;&nbsp;"</td><td align="center">69</td><td align="center">32,2</td><td align="center">10,1</td>
+<td align="center">65,1</td><td align="center">74,8</td><td align="center">100:114,9</td></tr>
+<tr><td align="left">35-40&nbsp;&nbsp;&nbsp;"</td><td align="center">40</td><td align="center">37,7</td><td align="center">12,7</td>
+<td align="center">60,6</td><td align="center">70,2</td><td align="center">100:115,8</td></tr>
+<tr><td align="left">&uuml;ber 40&nbsp;&nbsp;&nbsp;"</td><td align="center">21</td><td align="center">45,3</td><td align="center">15,3</td>
+<td align="center">63,3</td><td align="center">74,3</td><td align="center">100:117,4</td></tr>
+<tr><td class="line" align="right">Zusammen</td><td class="line" align="center">233</td>
+<td class="line" align="center">31,6<a name="FNanchor_43_43" id="FNanchor_43_43"></a><a href="#Footnote_43_43" class="fnanchor">[43]</a></td>
+<td class="line" align="center">9,6<a name="FNanchor_44_44" id="FNanchor_44_44"></a><a href="#Footnote_44_44" class="fnanchor">[44]</a></td>
+<td class="line" align="center">61,9</td><td class="line" align="center">71,9</td><td class="line" align="center">100:116,2</td></tr>
+</table></div>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_247" id ="Page_247" title="247"></a>b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen.</h4>
+
+<p class="noindent"><a name="Legende2" id="Legende2"></a>Legende der Spalten&uuml;berschriften:</p>
+<div class="blockquot">
+<p class="noindent">A &mdash; Zahl der Personen<br />
+B &mdash; Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)<br />
+C &mdash; Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)<br />
+D &mdash; Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.<br />
+E &mdash; Neunstundentag<br />
+F &mdash; Achtstundentag</p></div>
+
+<div class='center'>
+<table width="100%" border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr>
+<th rowspan="2">Betriebsabteilung</th><th rowspan="2"><span title="Zahl der Personen"><a href="#Legende2">[A]</a></span></th>
+<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)"><a href="#Legende2">[B]</a></span></th>
+<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)"><a href="#Legende2">[C]</a></span></th>
+<th colspan="2"><span title="Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf."><a href="#Legende2">[D]</a></span></th><th rowspan="2">Verh&auml;ltnis</th></tr>
+<tr><th class="line"><span title="Neunstundentag"><a href="#Legende2">[E]</a></span></th>
+<th class="line"><span title="Achtstundentag"><a href="#Legende2">[F]</a></span></th></tr>
+<tr><td class="line" align="center"><b>Optik.</b></td><td class="line">&nbsp;</td><td class="line">&nbsp;</td>
+<td class="line">&nbsp;</td><td class="line">&nbsp;</td><td class="line">&nbsp;</td><td class="line">&nbsp;</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">1.</td><td class="nopadding" align="left">Linsenfasser &mdash; Feine Handarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">21</td><td class="nopadding" align="center">31,1</td>
+<td class="nopadding" align="center">12,7</td><td class="nopadding" align="center">72,8</td>
+<td class="nopadding" align="center">84,9</td><td class="nopadding" align="center">100:116,6</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">2.</td><td class="nopadding" align="left">Schleifer der Mikroskop.-Abt. &mdash; Desgl.</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">20</td><td class="nopadding" align="center">33,2</td>
+<td class="nopadding" align="center">13,8</td><td class="nopadding" align="center">79,1</td>
+<td class="nopadding" align="center">86,5</td><td class="nopadding" align="center">100:109,4</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">3.</td><td class="nopadding" align="left">Sonstige Handschleifer und Zentrierer &mdash; Ausschl. Handarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">59</td><td class="nopadding" align="center">26,1</td>
+<td class="nopadding" align="center">7,5</td><td class="nopadding" align="center">60,4</td>
+<td class="nopadding" align="center">70,5</td><td class="nopadding" align="center">100:116,7</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">4.</td><td class="nopadding" align="left">Maschinenschleifer &mdash; Ausschlie&szlig;lich Maschinenarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">19</td><td class="nopadding" align="center">32,1</td>
+<td class="nopadding" align="center">5,8</td><td class="nopadding" align="center">52,2</td>
+<td class="nopadding" align="center">62,0</td><td class="nopadding" align="center">100:118,8</td></tr>
+<tr><td align="center"><b>Mechanik und Hilfsbetriebe.</b></td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td>
+<td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">5.</td><td class="nopadding" align="left">Justierwerkst&auml;tten &mdash; Ausschlie&szlig;lich Handarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">22</td><td class="nopadding" align="center">31,7</td>
+<td class="nopadding" align="center">8,2</td><td class="nopadding" align="center">65,5</td>
+<td class="nopadding" align="center">76,7</td><td class="nopadding" align="center">100:117,1</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">6.</td><td class="nopadding" align="left">Montierwerkst&auml;tten &mdash; Vorwiegend Handarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">20</td><td class="nopadding" align="center">36,9</td>
+<td class="nopadding" align="center">11,6</td><td class="nopadding" align="center">66,6</td>
+<td class="nopadding" align="center">78,5</td><td class="nopadding" align="center">100:117,9</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">7.</td><td class="nopadding" align="left">Dreherei und Fr&auml;serei &mdash; Ausschlie&szlig;lich Maschinenarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">23</td><td class="nopadding" align="center">35,2</td>
+<td class="nopadding" align="center">11,1</td><td class="nopadding" align="center">57,6</td>
+<td class="nopadding" align="center">68,0</td><td class="nopadding" align="center">100:118,1</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">8.</td><td class="nopadding" align="left">Polierer und Lackierer &mdash; Nur Handarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">17</td><td class="nopadding" align="center">34,7</td>
+<td class="nopadding" align="center">11,2</td><td class="nopadding" align="center">53,8</td>
+<td class="nopadding" align="center">63,3</td><td class="nopadding" align="center">100:117,7</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">9.</td><td class="nopadding" align="left">Graveure &mdash; Nur Handarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">5</td><td class="nopadding" align="center">27,2</td>
+<td class="nopadding" align="center">6,8</td><td class="nopadding" align="center">56,1</td>
+<td class="nopadding" align="center">66,9</td><td class="nopadding" align="center">100:119,3</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">10.</td><td class="nopadding" align="left">Gie&szlig;er (Former) &mdash; Nur Handarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">6</td><td class="nopadding" align="center">36,2</td>
+<td class="nopadding" align="center">9,7</td><td class="nopadding" align="center">56,4</td>
+<td class="nopadding" align="center">64,8</td><td class="nopadding" align="center">100:114,9</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">11.</td><td class="nopadding" align="left">Tischler &mdash; zum Teil Hand-, zum Teil Maschinenarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">15</td><td class="nopadding" align="center">35,2</td>
+<td class="nopadding" align="center">10,5</td><td class="nopadding" align="center">52,3</td>
+<td class="nopadding" align="center">62,9</td><td class="nopadding" align="center">100:120,3</td></tr>
+<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">12.</td><td class="nopadding" align="left">Buchbinder(Etuisarbeiter) &mdash; Vorwiegend Handarbeit</td>
+</tr></table></td>
+<td class="nopadding" align="center">6</td><td class="nopadding" align="center">30,4</td>
+<td class="nopadding" align="center">6,4</td><td class="nopadding" align="center">55,7</td>
+<td class="nopadding" align="center">62,8</td><td class="nopadding" align="center">100:112,7</td></tr>
+<tr><td class="line" align="right">Zusammen</td>
+<td class="line" align="center">233</td><td class="line" align="center">31,6</td><td class="line" align="center">9,6</td>
+<td class="line" align="center">61,9</td><td class="line" align="center">71,9</td>
+<td class="line" align="center">100:116,2</td></tr>
+</table></div>
+
+
+
+<h4>II. Vergleichung</h4>
+
+<p class="noindent"><em class="gesperrt">des Kraftverbrauchs der s&auml;mtlichen Arbeitsmaschinen
+im Betrieb in den</em> <b>letzten vier</b> <em class="gesperrt">Arbeitswochen des Neunstundentags
+und den</em> <b>ersten vier</b> <em class="gesperrt">Arbeitswochen des Achtstundentags</em>.</p>
+
+<p>Zusammen 650 Werkzeugmaschinen: gr&ouml;&szlig;ere und kleinere
+Drehb&auml;nke, Fr&auml;smaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen
+etc., beil&auml;ufig zur H&auml;lfte von Lohnarbeitern,
+zur H&auml;lfte von Akkordarbeitern benutzt.</p>
+
+<p>Der Stromverbrauch jeder Lohnwoche &mdash; Donnerstag bis
+Mittwoch &mdash; ist ermittelt durch <em class="gesperrt">st&uuml;ndlich</em> wiederholte Ablesungen
+am Schaltbrett. Der Stromverbrauch f&uuml;r <em class="gesperrt">Leergang</em> &mdash; s&auml;mtliche
+Motoren, Transmissionen, Riemenscheiben etc.
+<em class="gesperrt">laufend</em>, s&auml;mtliche Arbeitsmaschinen <em class="gesperrt">ausger&uuml;ckt</em> &mdash; betrug
+zur betreffenden Zeit 26,0 Kilowatt.</p>
+
+
+<p class="noindent"><a class="page" name="Page_248" id ="Page_248" title="248"></a><a name="Legende3" id="Legende3"></a>Legende der Spalten&uuml;berschriften:</p>
+<div class="blockquot">
+<p class="noindent">A &mdash; Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)<br />
+B &mdash; Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)<br />
+C &mdash; Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)<br />
+D &mdash; Verh&auml;ltnis des Nutzeffekts</p></div>
+
+<div class="center">
+<table width="100%" border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="0" cellspacing="0" summary="">
+<tr>
+<th>Lohnwoche</th><th><span title="Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)"><a href="#Legende3">[A]</a></span></th>
+<th><span title="Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)"><a href="#Legende3">[B]</a></span></th>
+<th><span title="Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)"><a href="#Legende3">[C]</a></span></th>
+<th><span title="Verh&auml;ltnis des Nutzeffekts"><a href="#Legende3">[D]</a></span></th></tr>
+<tr><td class="line" align="left"><b>Neunstundentag</b></td>
+<td class="line">&nbsp;</td><td class="line">&nbsp;</td>
+<td class="line">&nbsp;</td><td class="line">&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td class="nopadding" align="left">1. M&auml;rz &mdash; 7. M&auml;rz (53,5 Stdn.)</td>
+<td class="nopadding">2621</td><td class="nopadding">49,0</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td class="nopadding" align="left">8. M&auml;rz &mdash; 14. M&auml;rz (53,5 Stdn.)</td>
+<td class="nopadding">2617</td>
+<td class="nopadding">48,9</td>
+<td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td class="nopadding" align="left">15. M&auml;rz &mdash; 21. M&auml;rz (53,5 Stdn.)</td>
+<td class="nopadding">2681</td>
+<td class="nopadding">50,1</td>
+<td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td class="nopadding" align="left">22. M&auml;rz &mdash; 28. M&auml;rz (53,5 Stdn.)</td>
+<td class="nopadding">2603</td>
+<td class="nopadding">48,6</td>
+<td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td></tr>
+<tr><td class="line" align="right">Im Durchschnitt von 24 Arbeitstagen</td><td class="line">&nbsp;</td>
+<td class="line">49,2</td><td class="line">23,2</td><td class="line">&nbsp;</td></tr>
+<tr><td>&nbsp;</td>
+<td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td>
+<td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td class="line" align="left"><b>Achtstundentag</b></td>
+<td class="line">&nbsp;</td><td class="line">&nbsp;</td>
+<td class="line">&nbsp;</td><td class="line">&nbsp;</td>
+</tr>
+<tr><td class="nopadding" align="left">29. M&auml;rz &mdash; 4. April (47,5 Stdn.)</td>
+<td class="nopadding">2552</td>
+<td class="nopadding">53,7</td><td class="nopadding">27,7</td><td class="nopadding">100:119,5</td></tr>
+<tr><td class="nopadding" align="left">5. April &mdash; 11. April (47,5 Stdn.)</td>
+<td class="nopadding">2397</td>
+<td class="nopadding">50,5</td><td class="nopadding">24,5</td><td class="nopadding">100:105,5</td></tr>
+<tr><td class="nopadding" align="left">12. April &mdash; 18. April (Osterwoche)</td>
+<td class="nopadding" colspan="4"><em class="gesperrt">vakat</em></td></tr>
+<tr><td class="nopadding" align="left">19. April &mdash; 25. April (48 Stdn.)</td>
+<td class="nopadding">2475</td>
+<td class="nopadding">51,6</td><td class="nopadding">25,6</td><td class="nopadding">100:110,2</td></tr>
+<tr><td class="nopadding" align="left">26. April &mdash; 2. Mai, exkl. 1. Mai (40 Stdn.)</td>
+<td class="nopadding">2086</td>
+<td class="nopadding">52,2</td><td class="nopadding">26,2</td><td class="nopadding">100:112,9</td></tr>
+<tr><td class="line" align="right">Im Durchschnitt von 23 Arbeitstagen</td><td class="line">&nbsp;</td>
+<td class="line">52,0</td><td class="line">26,0</td><td class="line">100:112,0</td></tr>
+</table></div>
+
+
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h3><a name="Anhang_2" id="Anhang_2"></a><b>Anhang 2.</b></h3>
+
+<h3>Bedingungsgleichung f&uuml;r das physiologische Gleichgewicht
+der industriellen Arbeitsleistung:</h3>
+
+<p class="center">t&auml;glicher Kr&auml;fte-<b>V</b>erbrauch (Erm&uuml;dung) = t&auml;glicher Kr&auml;fte-<b>E</b>rsatz (Erholung).<br />
+<b>V = E</b></p>
+
+
+<p>1. <b>V</b> setzt sich additiv zusammen aus <em class="gesperrt">drei</em> Teilen:</p>
+
+<div class="blockquot"><p><i>a</i>) einem Teil, der f&uuml;r je eine bestimmte Person lediglich der
+Gr&ouml;&szlig;e des t&auml;glichen <em class="gesperrt">Arbeits-Produktes</em> (<b>P</b>) proportional
+ist, aber unabh&auml;ngig von dem Tempo der Arbeit, also unabh&auml;ngig
+von der zur Herstellung von <b>P</b> verwandten Zeit;</p>
+
+<p><i>b</i>) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional
+ist, aber au&szlig;erdem abh&auml;ngt von der <em class="gesperrt">Geschwindigkeit</em>
+der Arbeitsleistung und mit deren Beschleunigung (d.&nbsp;h.
+mit Verk&uuml;rzung der auf die Herstellung von <b>P</b> verwandten
+Zeit) im allgemeinen <em class="gesperrt">w&auml;chst</em> (Kraftverbrauch f&uuml;r Geschwindigkeits-Widerstand);</p>
+
+<p><i>c</i>) einem dritten Teil, der, unabh&auml;ngig von den beiden ersten
+Teilen, lediglich der t&auml;glichen Arbeitszeit (a) proportional
+ist &mdash; entsprechend dem Kraftverbrauch f&uuml;r &raquo;Leergang&laquo;
+bei Maschinen. &mdash; Also:</p></div>
+
+
+<p class="center"><i>V = &#945;P + &#946;P &middot; f</i>(1/<i>a</i>)<i> + &#947;&middot;a</i></p>
+
+<p><a class="page" name="Page_249" id ="Page_249" title="249"></a>Hierin bezeichnen:</p>
+
+<div class="blockquot">
+<p><i>a</i> die t&auml;gliche Arbeitszeit in <em class="gesperrt">Stunden</em>;</p>
+
+<p><i>&#945;</i>, <i>&#946;</i>, <i>&#947;</i> numerische Koeffizienten, die f&uuml;r eine bestimmte
+Art der Arbeit und f&uuml;r eine bestimmte Person je
+konstant sind;</p>
+
+<p><i>f</i>(.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument
+(d.&nbsp;h. mit abnehmenden <i>a</i>) <em class="gesperrt">w&auml;chst</em>.</p></div>
+
+<p>2. E h&auml;ngt ab von der Energie der Lebensfunktionen (Intensit&auml;t i
+des Stoffwechsels), die von Person zu Person je nach Lebensalter,
+R&uuml;stigkeit, Ern&auml;hrungszustand etc. verschieden ist,
+und au&szlig;erdem von der Dauer der <em class="gesperrt">t&auml;glichen Ruhezeit</em>,
+die, in Stunden, 24 - <i>a</i> betr&auml;gt:</p>
+
+<p class="center">E = i &middot; <i>&#966;</i>(24 - <i>a</i>)</p>
+
+<div class="blockquot">
+<p>wo <i>&#966;</i>(.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem
+Argument jedenfalls <em class="gesperrt">w&auml;chst</em>.</p></div>
+
+<p>Hiernach wird die physiologische Bilanzgleichung zwischen
+Arbeitsprodukt und Dauer der t&auml;glichen Arbeitszeit:</p>
+
+<p class="center"> <i>&#945;P + &#946;P&middot;f</i>(1/<i>a</i>) + <i>&#947;&middot;a = i&middot;&#966;</i>(24 - <i>a</i>)</p>
+
+<p>F&uuml;r jede bestimmte Person und jede bestimmte Art der Arbeit
+wird also das t&auml;gliche Arbeitsprodukt bei einer bestimmten
+Dauer der t&auml;glichen Arbeitszeit ein <em class="gesperrt">Maximum</em>, und <em class="gesperrt">Verk&uuml;rzung
+der Arbeitszeit</em> mu&szlig; so lange noch <em class="gesperrt">Erh&ouml;hung der Tagesleistung</em>
+zur Folge haben, als der Gewinn f&uuml;r den t&auml;glichen Kr&auml;fteersatz
+aus der verl&auml;ngerten Ruhezeit und die Ersparnis an Kraftverbrauch
+f&uuml;r &raquo;Leergang&laquo; zusammen noch <em class="gesperrt">gr&ouml;&szlig;er</em> sind als der
+Kraftverbrauch f&uuml;r Beschleunigung des Arbeitstempos.</p>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_35_35" id="Footnote_35_35"></a><a href="#FNanchor_35_35"><span class="label">[35]</span></a> [Dies Stenogramm ist von <span class="smcap">E. Abbe</span> selbst einer &mdash; allerdings fl&uuml;chtigen &mdash; Durchsicht
+unterzogen. Cz.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_36_36" id="Footnote_36_36"></a><a href="#FNanchor_36_36"><span class="label">[36]</span></a> [<span class="smcap">John Rae</span>, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber, 1897.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_37_37" id="Footnote_37_37"></a><a href="#FNanchor_37_37"><span class="label">[37]</span></a> [Abgedruckt am Schlu&szlig; des zweiten Vortrags.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_38_38" id="Footnote_38_38"></a><a href="#FNanchor_38_38"><span class="label">[38]</span></a> [Ebenfalls am Schlu&szlig; des zweiten Vortrags abgedruckt.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_39_39" id="Footnote_39_39"></a><a href="#FNanchor_39_39"><span class="label">[39]</span></a> [Sp&auml;ter hat <span class="smcap">E. Abbe</span> die betreffenden Ziffern genauer, nach den Regeln der
+Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz seiner fr&uuml;heren Annnahme entsprechende
+Ergebnis in engerem Freundeskreis vorgetragen.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_40_40" id="Footnote_40_40"></a><a href="#FNanchor_40_40"><span class="label">[40]</span></a> [n&auml;mlich, infolge der inzwischen eingetretenen Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs,
+die bis an die Grenze der Leistungsf&auml;higkeit der damaligen Maschine ging]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_41_41" id="Footnote_41_41"></a><a href="#FNanchor_41_41"><span class="label">[41]</span></a> [S.&nbsp;2. Anhang &raquo;Bedingungsgleichung usw&laquo;.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_42_42" id="Footnote_42_42"></a><a href="#FNanchor_42_42"><span class="label">[42]</span></a> <span class="smcap">Abbe</span> selbst ma&szlig; fast 2 m, war aber sehr hager.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_43_43" id="Footnote_43_43"></a><a href="#FNanchor_43_43"><span class="label">[43]</span></a> Maximum 53, Minimum 22 Jahre.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_44_44" id="Footnote_44_44"></a><a href="#FNanchor_44_44"><span class="label">[44]</span></a> Maximum 33, Minimum 4 Jahre.</p></div>
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_250" id ="Page_250" title="250"></a><a name="VIII" id="VIII"></a>VIII.</h2>
+
+<h2>&Uuml;ber die Aufgaben des Arbeiterausschusses.</h2>
+
+<hr style="width: 15%;" />
+<p class="center">Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss
+am 27. Januar 1902.</p>
+
+<hr style="width: 20%;" />
+
+<p class="center">Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei
+<em class="gesperrt">Vopelius</em> in <em class="gesperrt">Jena</em> als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom Vortragenden
+durchgesehenen Kopie des Stenogramms).</p>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+<p>M.&nbsp;H.! Ich begr&uuml;&szlig;e den neugew&auml;hlten Arbeiterausschu&szlig;, ich
+begr&uuml;&szlig;e die alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier
+zu sehen gewohnt sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male
+sich hier eingefunden haben, und spreche den Wunsch aus, da&szlig;
+auch in diesem Jahre, wie fr&uuml;her, unsere Verhandlungen der
+Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil gereichen m&ouml;gen.</p>
+
+<p>Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung
+&uuml;bergehen, einen allgemeinen &Uuml;berblick &uuml;ber die Einrichtung,
+die wir unter dem Namen Arbeiterausschu&szlig; haben, zu
+geben und dabei die Auffassung darzulegen, die meine Kollegen
+und ich dar&uuml;ber auf Grund der Erfahrungen w&auml;hrend des letzten
+f&uuml;nfj&auml;hrigen Zeitraumes gewonnen haben, und Ihnen zu sagen,
+wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der n&auml;chsten Jahre
+die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschu&szlig; zu behandeln hat,
+gef&uuml;hrt werden sollten.</p>
+
+<p>Der Anla&szlig; dazu ist zun&auml;chst in dem Umstande gegeben, da&szlig;
+f&uuml;nf Jahre verflossen sind, seit die Einrichtung des st&auml;ndigen Arbeiterausschusses
+in unserem Betriebe besteht. Ein f&uuml;nfj&auml;hriger Zeitraum
+bei einer neuen Einrichtung bietet immer Anla&szlig; zu einem R&uuml;ckblick
+auf das, was man in diesen f&uuml;nf Jahren an Erfahrungen ge<a class="page" name="Page_251" id ="Page_251" title="251"></a>wonnen
+hat, und zu einer Zusammenfassung dessen, was man auf
+diese Erfahrungen hin f&uuml;r die Zukunft empfehlen zu sollen glaubt.
+Es kommt ferner noch ein besonderer Umstand hinzu, n&auml;mlich der,
+da&szlig; gerade in letzter Zeit die Einrichtung des Arbeiterausschusses,
+wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand &ouml;ffentlicher Kritik
+gewesen ist. Einmal geschah dies in einer Versammlung, die vom
+Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers einberufen worden
+war, wo unter den Gegenst&auml;nden der Verhandlungen ein Vortrag
+&uuml;ber Arbeiteraussch&uuml;sse angesetzt war, und ein zweites Mal in
+einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls
+im Anschlu&szlig; an einen Vortrag &uuml;ber Arbeiteraussch&uuml;sse. Diese
+Kritik ist meist abf&auml;llig gewesen, in manchen Punkten unserer
+Auffassung nicht ganz entsprechend, hat uns aber auch manche
+n&uuml;tzliche Winke gegeben.</p>
+
+<p>In Hinsicht auf diese beiden Umst&auml;nde, da&szlig; wir auf eine
+f&uuml;nfj&auml;hrige T&auml;tigkeit zur&uuml;ckblicken und da&szlig; au&szlig;erdem auch von
+anderer Seite &Auml;u&szlig;erungen hinzugekommen sind, die eine gewisse
+Ber&uuml;cksichtigung in Anspruch nehmen k&ouml;nnen, m&ouml;chte ich nun
+einmal ganz allgemein die Frage besprechen: Welche Aufgaben
+und Zwecke kann eine solche Einrichtung vern&uuml;nftigerweise unter
+den gegebenen Verh&auml;ltnissen erf&uuml;llen und welche nicht? und danach
+dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines R&uuml;ckblickes auf
+die letzten f&uuml;nf Jahre und welches sind die Direktiven f&uuml;r die
+Zukunft, die wir daraus entnehmen?</p>
+
+<p>Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, da&szlig; die Grundlage,
+auf welcher der Arbeiterausschu&szlig; beruht, gegeben ist in einer
+Bestimmung des Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen
+nicht vorschreibt, da&szlig; ein solcher st&auml;ndiger Ausschu&szlig; bestehen
+<em class="gesperrt">m&uuml;sse</em>, die aber besagt, da&szlig;, <em class="gesperrt">wenn</em> einem Ausschu&szlig; allgemeinere
+Befugnisse zustehen sollen, er bestimmten Anforderungen entsprechen
+m&uuml;sse &mdash; da&szlig; er n&auml;mlich aus mindestens 12 Mitgliedern bestehen
+m&uuml;sse, da&szlig; er jedes Jahr einer vollst&auml;ndigen Erneuerung durch
+direkte geheime Wahl unterliege seitens s&auml;mtlicher &uuml;ber 18 Jahre
+alter Betriebsangeh&ouml;riger und da&szlig; das passive Wahlrecht beschr&auml;nkt
+sein m&uuml;sse auf die vollj&auml;hrigen, seit mindestens einem Jahre im
+Betriebe t&auml;tigen, im gew&ouml;hnlichen Lohnverh&auml;ltnis stehenden Arbeiter.
+Ferner m&uuml;sse der Ausschu&szlig; befugt sein, auch ohne Einberufung
+durch die Gesch&auml;ftsleitung zusammenzutreten, und das Recht haben,
+in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der
+Gesch&auml;ftsleitung <em class="gesperrt">geh&ouml;rt</em> zu werden.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_252" id ="Page_252" title="252"></a>Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen
+gegeben worden sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor
+6 Jahren in den Motiven zum Statut &uuml;ber diesen Punkt niedergeschrieben
+habe; es bezieht sich das auf den jetzigen &sect;&nbsp;64 des
+Statuts:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>&raquo;Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anla&szlig; gewesen,
+Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits
+der Gesch&auml;ftsleitung zustehen, <em class="gesperrt">st&auml;ndig</em> auf eine besondere
+Zwischeninstanz zu &uuml;bertragen; man hat nur in einigen F&auml;llen
+behufs Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines
+Ausschusses ad hoc herbeigef&uuml;hrt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich
+ist, &uuml;ber kurz oder lang auch hier eine st&auml;ndige
+Zwischeninstanz Bed&uuml;rfnis wird, so soll diese eine <em class="gesperrt">wirkliche</em>
+Arbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher
+zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also
+in allen St&uuml;cken so konstituiert sein, da&szlig; sie das volle Vertrauen
+der Arbeiterschaft haben mu&szlig;, eine Vertretung <em class="gesperrt">ihrer</em> Interessen
+zu sein &mdash; damit die Gesch&auml;ftsleitung, wenn sie in irgend einer
+Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen
+kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu sein.&laquo;</p></div>
+
+<p>Ich berufe mich darauf gegen&uuml;ber der Generalisation, die in
+Hinsicht auf Arbeiteraussch&uuml;sse gemacht worden ist, wie sie vielfach
+bestehen, von denen man sagt, sie seien wesentlich &raquo;dekorativer&laquo;
+Art. Ich sage, wenn das anderw&auml;rts wahr ist, so habe <em class="gesperrt">ich</em>
+das Recht in Anspruch zu nehmen, zu sagen: &raquo;<em class="gesperrt">mit Ausnahme
+des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss</em>.&laquo;</p>
+
+<p>Da&szlig; wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie
+genau aus der Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschu&szlig;
+halten. Wenn jemand dekorativ, um die sozialen Kl&uuml;fte
+mit Rosen zu &uuml;berdecken, einen Arbeiterausschu&szlig; einrichtet, dann
+hat er nicht die Beflissenheit, eine selbst&auml;ndige, von dem Einflu&szlig;
+des Unternehmers unabh&auml;ngige Vertretung zu schaffen, dann bem&uuml;ht
+er sich nicht daf&uuml;r zu sorgen, da&szlig; ja nicht bei der Auswahl
+der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und da&szlig;
+nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem
+Ausschu&szlig; vor allen Dingen nicht das Vorrecht, da&szlig; er unabh&auml;ngig
+und ohne Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten k&ouml;nne
+und in allen Angelegenheiten geh&ouml;rt werden m&uuml;sse.</p>
+
+<p>Das will ich nur gegen die Meinung sagen, da&szlig; <em class="gesperrt">alle</em> Arbeiteraussch&uuml;sse
+dekorativer Art sein m&uuml;&szlig;ten; der hiesige ist es <em class="gesperrt">nicht</em>.<a class="page" name="Page_253" id ="Page_253" title="253"></a>
+Wie gering oder wie hoch man im &uuml;brigen seinen Wert anschlagen
+mag, Dekoration ist er <em class="gesperrt">nicht</em>.</p>
+
+<p>Richtig ist, da&szlig; der Arbeiterausschu&szlig; geringe Befugnisse
+hat; er hat im wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten
+&raquo;<em class="gesperrt">geh&ouml;rt</em>&laquo; zu werden, eine <em class="gesperrt">beratende</em> Mitwirkung in allen
+Angelegenheiten, die das Interesse der Arbeiterschaft ber&uuml;hren.
+Es ist sehr wenig, wenn man sagt &raquo;beratend&laquo;, dabei ist aber zu
+unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu geben das Recht hat, nur
+wenn er <em class="gesperrt">gefragt</em> wird oder auch, wenn er <em class="gesperrt">nicht</em> gefragt wird &mdash; unser
+Arbeiterausschu&szlig; hat das Recht zu raten, auch wenn er
+<em class="gesperrt">nicht</em> gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das Recht, geh&ouml;rt
+zu werden, scheint zun&auml;chst nicht viel zu besagen; es besagt
+noch nicht einmal, da&szlig; der, der etwas anh&ouml;rt, es dann auch <em class="gesperrt">tun</em>
+m&uuml;sse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der
+dem Reichstag gegen&uuml;ber so verf&auml;hrt, da&szlig; er dem, der das Recht
+hat, geh&ouml;rt zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern
+wird man das als grob und unpassend ansehen. Da Sie nun immer
+annehmen d&uuml;rfen, da&szlig; diese Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben
+und getroffen sind unter der Voraussetzung, da&szlig; es
+sich um den Verkehr zwischen anst&auml;ndigen Leuten handelt, so
+k&ouml;nnen Sie die Sicherheit haben, da&szlig; damit ausgedr&uuml;ckt werden
+soll, da&szlig; die Gesch&auml;ftsleitung nicht nur alles, was der Ausschu&szlig;
+vorbringt, <em class="gesperrt">anh&ouml;ren</em>, sondern auch immer eine <em class="gesperrt">Antwort geben</em>
+wird, die anst&auml;ndigerweise auch immer mit <em class="gesperrt">Gr&uuml;nden</em> versehen
+sein mu&szlig;. Ich glaube, bei n&auml;herem Zusehen werden Sie finden,
+da&szlig; das Recht, geh&ouml;rt zu werden, schon ein gewisses wertvolles
+Recht ist, <em class="gesperrt">wenn man es richtig zu gebrauchen versteht</em>.</p>
+
+<p>Immerhin bleibt nun die Frage: was f&uuml;r Rechte <em class="gesperrt">k&ouml;nnte</em> denn
+ein Ausschu&szlig; noch haben? Es ist ja wiederholt in der &ouml;ffentlichen
+Diskussion darauf hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend,
+da&szlig; es sich &uuml;berhaupt nicht lohne, dar&uuml;ber zu reden; der
+Ausschu&szlig; k&ouml;nne ja in keiner Sache ein entscheidendes Wort
+sprechen, er sei immer nur darauf angewiesen, mit der Gesch&auml;ftsleitung
+zu <em class="gesperrt">verhandeln</em>, und m&uuml;sse sich gefallen lassen, da&szlig; nur
+das geschieht, was die Gesch&auml;ftsleitung akzeptiert, und das nicht,
+was sie nicht akzeptiert.</p>
+
+<p>Welche Befugnisse ein solcher Ausschu&szlig; unter anderen als
+den gegenw&auml;rtigen Verh&auml;ltnissen, welche Befugnisse er etwa im &raquo;Zukunftsstaate&laquo;
+haben k&ouml;nnte, dar&uuml;ber k&ouml;nnen wir hier nicht diskutieren.
+Wir m&uuml;ssen mit den gegebenen Verh&auml;ltnissen rechnen.<a class="page" name="Page_254" id ="Page_254" title="254"></a>
+Und da sage ich: alle <em class="gesperrt">Befugnisse</em>, Entscheidungen zu treffen,
+sind nach zwei Richtungen hin ganz eng begrenzt und m&uuml;ssen es
+bleiben; erstens <em class="gesperrt">in R&uuml;cksicht</em> auf diejenigen, welche der Ausschu&szlig;
+vertreten soll, <em class="gesperrt">auf die gesamte Arbeiterschaft</em>. Jedes Recht
+zu entscheiden, das dem Ausschu&szlig; beigelegt wird, bedeutet eine
+entsprechende Verminderung der Rechte der &uuml;brigen, es bedeutet,
+da&szlig; der Arbeiterausschu&szlig; in Sachen entscheidet, in denen jeder
+einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also beispielsweise,
+wenn wir &uuml;bereinkommen w&uuml;rden, da&szlig; durch Arbeitsvertrag vereinbart
+werde, da&szlig; gewisse Sachen, z.&nbsp;B. kleine Abweichungen
+von der regelm&auml;&szlig;igen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die
+wir bisher immer durch Abstimmung in der Werkst&auml;tte erledigt
+haben, in Zukunft durch den Ausschu&szlig; entschieden w&uuml;rden, so
+hei&szlig;t das: die Rechte der <em class="gesperrt">einzelnen</em> schm&auml;lern; der Vertreter hat
+dann das Recht, nach seinem Daf&uuml;rhalten abzustimmen, selbst wenn
+die von ihm Vertretenen anderer Meinung sind. Nun, ich alter
+Demokrat werde niemals einer Einrichtung zustimmen, welche die
+Rechte der Vertretenen beschr&auml;nkte zum Vorteil der Vertreter.
+F&uuml;r mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein
+Mittel, um &uuml;ber das Hindernis hinwegzukommen, mit einer gro&szlig;en
+Mehrheit verhandeln zu m&uuml;ssen, also nur ein Mittel zum Zweck.
+Wenn dem Ausschu&szlig; &uuml;berhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen
+w&auml;ren, wo es sich um Sachen von gr&ouml;&szlig;erer Bedeutung
+handelt, w&uuml;rde ich also immer sagen: unter dem Vorbehalt des
+<em class="gesperrt">Referendums</em>. Es ist das auch bisher geschehen; nachdem die
+Angelegenheit im Ausschu&szlig; gen&uuml;gend gekl&auml;rt war, wurde die
+Abstimmung der Gesamtheit &uuml;berlassen.</p>
+
+<p>Das ist, sage ich, eine Beschr&auml;nkung in bezug auf die m&ouml;glicherweise
+dem Arbeiterausschu&szlig; beizulegenden Befugnisse; eine
+Beschr&auml;nkung nach der <em class="gesperrt">anderen</em> Richtung w&auml;re es, dem Arbeiterausschu&szlig;
+Befugnisse beizulegen, die nach der jetzigen Einrichtung
+und den bei uns gegebenen Verh&auml;ltnissen die <em class="gesperrt">Gesch&auml;ftsleitung</em>
+bisher gehabt hat. Zur Voraussetzung w&auml;re dabei zu machen, da&szlig;
+dem Arbeiterausschu&szlig; auch die <em class="gesperrt">Verantwortung</em> &uuml;bertragen w&uuml;rde;
+es gebietet dies sachgem&auml;&szlig; die R&uuml;cksicht auf die Existenz des
+Betriebes. Wenn im &raquo;Zukunftsstaat&laquo; etwa die Arbeiteraussch&uuml;sse
+die gro&szlig;en Betriebe dirigieren sollten, so w&uuml;rde das auch nur
+dann m&ouml;glich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn es
+sich aber <em class="gesperrt">heute</em> darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem Arbeiterausschu&szlig;
+Rechte einr&auml;umen k&ouml;nnten, die bisher die Gesch&auml;ftsleitung<a class="page" name="Page_255" id ="Page_255" title="255"></a>
+gehabt hat, so k&ouml;nnen wir vern&uuml;nftigerweise nur die <em class="gesperrt">jetzigen</em>
+Verh&auml;ltnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann
+die Gesch&auml;ftsleitung unter den jetzigen Verh&auml;ltnissen vern&uuml;nftigerweise
+die Verantwortung auf den Ausschu&szlig; abw&auml;lzen?</p>
+
+<p>Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, da&szlig;
+nach beiden Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschu&szlig; au&szlig;er
+den ihm bisher zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse
+entscheidender Art h&auml;tte, die einerseits die Arbeitsgenossen und
+andererseits die Gesch&auml;ftsleitung respektieren m&uuml;&szlig;ten, so wird das
+unter den jetzigen Verh&auml;ltnissen doch immer nur in relativ engbegrenztem
+Spielraum m&ouml;glich sein, und ich betone das nur, damit
+vern&uuml;nftige Leute uns nicht den Vorwurf machen, da&szlig; hier unvern&uuml;nftige
+Dinge bestehen oder versucht werden.</p>
+
+<p>Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse
+und Rechte sich eine Arbeitervertretung f&uuml;r die Zukunft im Anschlu&szlig;
+an die bestehenden allm&auml;hlich erwerben k&ouml;nnte &mdash; da&szlig; Rechte
+<em class="gesperrt">geschenkt</em> werden sollen, wird &uuml;berhaupt niemand verlangen wollen.</p>
+
+<p>Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn
+unser Arbeiterausschu&szlig; in den letzten f&uuml;nf Jahren geschaffen? Eine
+Zusammenstellung der verschiedenen Gegenst&auml;nde der Verhandlungen
+dieser f&uuml;nf Jahre ergibt, da&szlig; wir einerseits eine gro&szlig;e Anzahl
+von Einzelfragen diskutiert haben, die kaum ein erhebliches
+Interesse f&uuml;r die Gesamtheit haben; wir haben aber auch andererseits
+eine gro&szlig;e Anzahl wichtiger Angelegenheiten unter dem
+Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft nicht nur diskutiert,
+sondern auch gef&ouml;rdert. Gleich im Jahre 1897 ist der Anfang gemacht
+worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht in der
+zuerst geplanten Weise zur Ausf&uuml;hrung gekommen ist, die aber
+anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen
+&uuml;ber den <em class="gesperrt">Bau von Arbeiterwohnungen</em>. Durch die damaligen
+Diskussionen ist die Anregung zur Gr&uuml;ndung der Jenaer Baugenossenschaft
+gegeben worden, die vielleicht sonst jetzt noch
+nicht best&auml;nde. Es sind dann au&szlig;erdem im Laufe dieser f&uuml;nf Jahre
+wiederholt Besprechungen &uuml;ber Verbesserung der Betriebseinrichtungen,
+<em class="gesperrt">Kantine und Badeanstalten</em> gewesen. Wir haben sehr
+lange diskutiert &uuml;ber die <em class="gesperrt">Fortbildung des Arbeitsvertrages</em>.
+Der jetzige Arbeitsvertrag tr&auml;gt auf dem Titelblatt den Hinweis
+auf die drei Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde
+der urspr&uuml;ngliche Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang
+1900 die R&uuml;cksichtnahme auf &sect;&nbsp;616 des B&uuml;rgerlichen Gesetz<a class="page" name="Page_256" id ="Page_256" title="256"></a>buches
+und endlich ebenfalls im Jahre 1900 die Vereinbarung, die
+zur Einf&uuml;hrung der <em class="gesperrt">achtst&uuml;ndigen Arbeitszeit</em> gef&uuml;hrt hat.</p>
+
+<p>Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten
+wird, da&szlig; die Diskussionen im Ausschu&szlig; zu Ma&szlig;nahmen
+gef&uuml;hrt haben von allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf
+hinzuweisen, da&szlig; es nicht richtig ist, wenn in den &ouml;ffentlichen
+Diskussionen gesagt wurde, es haben die Arbeiteraussch&uuml;sse unter
+den gegenw&auml;rtigen Verh&auml;ltnissen keinen anderen Zweck, als die
+Funktionierung gro&szlig;er Betriebe zu erleichtern. Da&szlig; der Ausschu&szlig;
+dies <em class="gesperrt">auch</em> tue, ist sehr richtig; denn eine gute Funktionierung hat
+zur Voraussetzung, da&szlig; eine regelm&auml;&szlig;ige Verst&auml;ndigung zwischen
+Betriebsunternehmer und Arbeiter m&ouml;glich sei, damit etwaige &Uuml;belst&auml;nde
+und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt werden k&ouml;nnen.
+Insoweit ein Arbeiterausschu&szlig; diese Funktion erf&uuml;llt, die zwar nicht
+ausschlie&szlig;lich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch wesentlich
+mit dient &mdash; denn die richtige Funktionierung ist in erster Reihe
+im Interesse der Arbeiter &mdash; hat er auch schon eine wichtige
+Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige
+Funktion. Er soll auch ein Organ sein f&uuml;r die <em class="gesperrt">Fortbildung des
+kollektiven Arbeitsvertrages</em>, das daf&uuml;r sorgt, da&szlig; das Rechtsverh&auml;ltnis
+zwischen Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt
+werde, die wie f&uuml;r den einen, so auch f&uuml;r alle gilt, und da&szlig;
+alles, was mit einzelnen vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat
+f&uuml;r alle. Die Fortbildung des Arbeitsvertrages geh&ouml;rt auch tats&auml;chlich
+mit zu den Angelegenheiten, in denen unser Arbeiterausschu&szlig;
+in diesen f&uuml;nf Jahren t&auml;tig gewesen ist.</p>
+
+<p>Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten,
+da&szlig; etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse
+zustehen, diese Einrichtung nicht dem Interesse der
+Arbeiter gedient habe. Ich berufe mich darauf, da&szlig; die Erfahrung
+zeigt, da&szlig; eine gro&szlig;e Zahl von Angelegenheiten gef&ouml;rdert worden
+ist, von denen man sagen kann, da&szlig; sie &uuml;berhaupt nicht oder nur
+viel sp&auml;ter gef&ouml;rdert worden w&auml;ren ohne diese Einrichtung. Man
+k&ouml;nnte nun zwar sagen, da&szlig; das, was durch diese Einrichtung erreicht
+worden ist, m&ouml;glicherweise auch ohne sie erreicht werden
+konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei bestehen:
+wenn diese Einrichtung nicht dagewesen w&auml;re, so w&auml;re
+es nicht erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt h&auml;tte, welches
+zur rechten Zeit die Initiative ergreift.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_257" id ="Page_257" title="257"></a>Ich betone dies angesichts des Standpunktes, da&szlig;, weil ja der
+Arbeiterausschu&szlig; nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke,
+es sich nicht lohne, sich &uuml;berhaupt daran zu beteiligen.
+Wer aber immer noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem
+ganz sicher unvermeidlichen Zugest&auml;ndnis, da&szlig; der Arbeiterausschu&szlig;
+gen&uuml;tzt habe in diesen f&uuml;nf Jahren, trotz der beschr&auml;nkten
+Rechte, der ist in meinen Augen ein Beispiel f&uuml;r die Denkungsart
+jenes bekannten Jungen, der da sagte: &raquo;Es geschieht meinem
+Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten erfriere &mdash; warum
+hat er mir keine Handschuhe gekauft.&laquo;</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Nun weiter: was <em class="gesperrt">k&ouml;nnen</em> wir aus unseren Erfahrungen
+der zur&uuml;ckliegenden f&uuml;nf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns
+ge&uuml;bt worden ist, f&uuml;r die Zukunft <em class="gesperrt">lernen</em>? Wir k&ouml;nnen mancherlei
+lernen &uuml;ber die Art und Weise, wie wir in der n&auml;chsten Zeit versuchen
+k&ouml;nnen, die Einrichtung noch wirksamer zu machen, als
+sie bisher gewesen ist. Ich will die Hauptsachen, die unter diesem
+Gesichtspunkt von seiten der Gesch&auml;ftsleitung in Anregung gebracht
+werden sollen, erw&auml;hnen, unter dem Vorbemerken, da&szlig; es
+freisteht, da&szlig; auch von Ihrer Seite Anregungen kommen &mdash; und dazu
+sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da sagen, die jetzige
+Einrichtung n&uuml;tze ja nichts.</p>
+
+<p>Ich will zun&auml;chst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir
+vollkommen mit den Ansstellungen der Kritik &uuml;bereinstimmen. Es
+ist erstens die Frage, ob die jetzige <em class="gesperrt">Zusammensetzung des
+Ausschusses</em>, die nach dem bisher gehandhabten Wahlmodus
+zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern gef&uuml;hrt hat, wirklich zweckm&auml;&szlig;ig
+ist oder ob nicht ein <em class="gesperrt">wesentlich kleinerer Ausschu&szlig;</em>
+die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen w&uuml;rde.
+Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch
+&ouml;ffentlich ge&auml;u&szlig;ert worden, und es ist auch unser Gedanke schon
+seit l&auml;ngerer Zeit gewesen. Der Umstand, da&szlig; fast jeder Arbeitsraum
+seinen Vertreter hat, hat allm&auml;hlich zu einer Mitgliederzahl
+gef&uuml;hrt &mdash; im ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 &mdash; die
+alle Aktionen sehr schwerf&auml;llig macht. Ein Arbeiterausschu&szlig;,
+der aus vielen Vertretern besteht, wird gel&auml;hmt eben durch die
+gro&szlig;e Zahl seiner Mitglieder. Namentlich zeigt sich das bei den
+Verhandlungen &uuml;ber unbedeutende Dinge; denn wenn viele Leute
+&uuml;ber eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die Verhandlung immer
+sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein jeder eine andere<a class="page" name="Page_258" id ="Page_258" title="258"></a>
+Meinung dar&uuml;ber hat. Dreht es sich dagegen um eine wichtige
+Sache, so sind in der Regel nur zwei grunds&auml;tzlich verschiedene
+Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller.
+Ich habe mich gewundert, da&szlig; man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft
+an den Ausschu&szlig; herangetreten ist mit der Aufforderung, er
+solle doch den Antrag an die Gesch&auml;ftsleitung stellen, da&szlig; der Ausschu&szlig;
+in Zukunft anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht
+geschehen war, hatten wir zun&auml;chst keine Veranlassung, die Sache
+unsererseits als dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen
+lassen. Aber ich m&ouml;chte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in
+Erw&auml;gungen dar&uuml;ber einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag
+dahin stellen sollen, den Ausschu&szlig; neu zu w&auml;hlen, mit geringerer
+Personenzahl, unter Verzichtleistung auf die bisherige &Uuml;bung, einen
+Vertreter f&uuml;r fast jeden Arbeitsraum zu haben. Wir w&uuml;rden jede
+kleinere Ziffer von nicht unter 15 akzeptieren, wenn dabei vorgesehen
+ist, da&szlig; die verschiedenen Interessengruppen unseres Betriebes eine
+angemessene Vertretung finden. Wenn also ein Wahlmodus getroffen
+w&uuml;rde, etwa wie bei dem Krankenkassenvorstande, wobei
+der gro&szlig;e Betrieb nach seinen Hauptbetriebsabteilungen w&auml;hlt, so
+da&szlig; jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter stellt, so w&uuml;rde dadurch
+erreicht sein, da&szlig; die verschiedenen Gruppen im Arbeiterausschu&szlig;
+vertreten sind. Auch w&uuml;rde auf diese Weise die Lokalfrage wesentlich
+erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen seitens der
+Gesch&auml;ftsleitung zu erw&auml;gen anheimgebe.</p>
+
+<p>Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen m&ouml;chte &mdash; und
+das stimmt ebenfalls mit den &ouml;ffentlichen Einw&auml;nden &uuml;berein &mdash; geht
+nach einer Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch
+versuchen k&ouml;nnen, die Einrichtung wirksamer zu machen. Sie
+haben n&auml;mlich bisher von einem wertvollen Rechte, das durch
+statutarische Bestimmung festgesetzt ist, gar keinen Gebrauch gemacht,
+n&auml;mlich: <em class="gesperrt">zusammenzutreten ohne Einberufung durch
+die Gesch&auml;ftsleitung</em>. Es hat noch nie in den f&uuml;nf Jahren eine
+Versammlung stattgefunden, ohne da&szlig; die Gesch&auml;ftsleitung ausdr&uuml;cklich
+hinzugezogen worden w&auml;re. Nach Bestimmung von &sect;&nbsp;64
+des Statuts sind Sie befugt, zusammenzutreten &raquo;auch ohne Einberufung&laquo;
+und das hei&szlig;t: ohne Mitwirkung der Gesch&auml;ftsleitung.
+Von diesem Rechte ist noch niemals Gebrauch gemacht worden.
+Ich glaube nun, es w&uuml;rde durch die Zusammenberufung, ohne da&szlig;
+die Gesch&auml;ftsleitung zur Teilnahme aufgefordert wird, namentlich
+bei einer kleineren Versammlung die M&ouml;glichkeit gegeben sein,<a class="page" name="Page_259" id ="Page_259" title="259"></a>
+viele Angelegenheiten &mdash; und namentlich solche, die eine freiere Aussprache &mdash; bedingen
+viel besser vorzubereiten, als es bisher m&ouml;glich
+gewesen ist, ehe sie zu einer Diskussion mit der Gesch&auml;ftsleitung
+kommen. Ich stelle Ihnen also anheim, in Erw&auml;gung zu ziehen,
+ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit der Gesch&auml;ftsleitung
+diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter sich beraten, damit
+Ihre Ansichten sich kl&auml;ren und damit das, was der Arbeiterausschu&szlig;
+vortr&auml;gt, auf Grund der besseren Kl&auml;rung auch ein besseres
+Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja nat&uuml;rlich vollkommene
+Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf Einberufung
+des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in
+einem beliebigen Lokal &mdash; selbstverst&auml;ndlich steht Ihnen ein solches
+hier immer zur Verf&uuml;gung &mdash; zusammenzukommen und dann von
+Ihrem Standpunkt und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie
+an die Gesch&auml;ftsleitung herantreten.</p>
+
+<p>Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen
+m&ouml;chten, betrifft die <em class="gesperrt">Beschr&auml;nkung der Diskussionen</em>
+zwischen dem Arbeiterausschu&szlig; und der Gesch&auml;ftsleitung auf solche
+Angelegenheiten, die wirklich <em class="gesperrt">die Arbeiterschaft im allgemeinen</em>
+interessieren und die nicht nur f&uuml;r einzelne Personen
+oder einzelne Abteilungen von Interesse sind, sondern wenigstens
+f&uuml;r einen gr&ouml;&szlig;eren Teil des Betriebes. Wir haben zwar auch
+fr&uuml;her schon immer darauf hingewiesen, da&szlig; ja doch der richtige
+Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, da&szlig; man Dinge
+zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden
+k&ouml;nnen und die &uuml;ber das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft
+uns aber der Vorwurf, da&szlig; wir viel zu oft uns auf Beschwerden
+eingelassen haben, die nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen
+ber&uuml;hrten und bei denen die Unterlagen nicht vorher festgestellt
+waren. Wir haben dabei oft leider das norddeutsche Sprichwort
+vergessen: &raquo;eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man
+mu&szlig; sie h&ouml;ren alle beede&laquo; &mdash; da sind wir manchmal b&ouml;se reingefallen.
+Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir oft, entweder da&szlig;
+sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie uns vorgebracht
+waren, oder da&szlig; noch andere Tatsachen mit zu ber&uuml;cksichtigen
+waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine schiefe Lage
+gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig
+gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit
+auf Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem
+Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_260" id ="Page_260" title="260"></a>Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen:
+Alle Angelegenheiten kann der Arbeiterausschu&szlig; zum Gegenstande
+seiner Er&ouml;rterungen machen und in allen Angelegenheiten kann
+er geh&ouml;rt werden &mdash; letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache
+geworden ist, welche f&uuml;r die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse
+hat. Handelt es sich um die Interessen einzelner oder einzelner
+Abteilungen, so ist <em class="gesperrt">zun&auml;chst</em> zu versuchen, die Sache auf
+dem gew&ouml;hnlichen Instanzenweg durch den direkten Verkehr zu
+erledigen, und erst dann, wenn die Art der Erledigung noch etwas
+&uuml;brig l&auml;&szlig;t, woran die Arbeiterschaft Ansto&szlig; nehmen kann, mag
+der <em class="gesperrt">Ausschu&szlig;</em> die Angelegenheit vor die Gesch&auml;ftsleitung bringen.
+Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit
+wird auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise
+herausgebildet hat, da&szlig; einige einen gewissen Sport
+darin suchen, sich hier an den Werkmeistern zu reiben, und da&szlig;
+wir dann solche Sachen, die kurzer Hand h&auml;tten erledigt werden
+k&ouml;nnen, hier breit treten. Ich berufe mich darauf, da&szlig; auch &ouml;ffentlich
+darauf aufmerksam gemacht worden ist, da&szlig; hier Dinge verhandelt
+wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen und der
+Gesch&auml;ftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt werden
+konnten.</p>
+
+<p>Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu
+zeigen, wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik
+n&uuml;tzliche Winke f&uuml;r die Zukunft entnehmen k&ouml;nnen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch
+ein paar Worte hinzuf&uuml;gen in bezug auf die <em class="gesperrt">Redewendungen</em>,
+mit denen die Kritik &uuml;ber unsere Einrichtung verbr&auml;mt worden
+ist, weil diese Redewendungen einiges Aufsehen erregt haben.
+Es ist, glaube ich, die <em class="gesperrt">Dorfzeitung</em> gewesen, die der Katze die
+Schelle angeh&auml;ngt hat. Zum gr&ouml;&szlig;ten Gaudium aller Scharfmacher
+in Deutschland verbreitete sie das Ger&uuml;cht, die Firma Carl Zeiss
+sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs sch&auml;rfste verkracht. Ich habe
+einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher,
+der offenbar sein Vergn&uuml;gen daran hatte, zu h&ouml;ren, da&szlig; wir verkracht
+seien. Nun, wir haben das mit dem gr&ouml;&szlig;ten Humor angesehen.
+Ich mu&szlig; Ihnen aber sagen, da&szlig; auch in unseren Arbeiterkreisen
+solche Scharfmacher sind. Es gibt eine Anzahl Leute, die
+alles behandeln unter dem Stichwort des &raquo;Klassenkampfes&laquo; und die
+meinen, sie k&ouml;nnten dem Arbeiterinteresse nur gerecht werden,<a class="page" name="Page_261" id ="Page_261" title="261"></a>
+indem sie immer die Streitaxt in die H&ouml;he halten. Ich sage nur,
+das m&ouml;gen sehr t&uuml;chtige und ehrenwerte Leute sein, Kampfnaturen,
+denen es Vergn&uuml;gen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen
+k&ouml;nnen; es k&ouml;nnen sehr anst&auml;ndige Leute sein und an manchen
+Orten in Deutschland sehr am Platze &mdash; <em class="gesperrt">bei uns aber haben sie
+ihren Beruf verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da
+ist</em>, der unter dem Zeichen des Klassenkampfes sich bek&auml;mpfen lie&szlig;e.</p>
+
+<p>Meine Kollegen und ich m&uuml;ssen uns an das halten, was gegeben
+ist, wir k&ouml;nnen unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen
+des Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der
+uns gegebenen Grenzen bem&uuml;hen wir uns redlich, die Interessen
+unserer Mitarbeiter zu f&ouml;rdern. Es mag Interessenstreitigkeiten
+geben, weil die Arbeiter in gewissen Punkten entgegengesetzter
+Meinung sind und manche Sonderinteressen haben, und ich bin
+gewi&szlig; der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie; <em class="gesperrt">aber innerhalb
+unseres Betriebes gibt es keinen &raquo;Klassenkampf&laquo;</em> &mdash; der
+geh&ouml;rt in die politische Arena, in den Reichstag. <em class="gesperrt">Bei uns gibt
+es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen
+Interessenausgleichung.</em> Wer das verkennt und hier
+auch meint, er k&ouml;nne Arbeiterinteressen nur in der Positur des
+Kampfhahnes vertreten, der hat seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn,
+dem nicht ein anderer in derselben Positur gegen&uuml;bersteht,
+ist eine l&auml;cherliche Figur, und das Kikeriki, dem nicht ein anderes
+Kikeriki entgegent&ouml;nt, ist ein komisches Ger&auml;usch!</p>
+
+<p>Indem ich mich dahin ausspreche, da&szlig; wir gegen&uuml;ber solchen
+Anfechtungen unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals
+die Versicherung, da&szlig; wir auf dem Boden der gegebenen Verh&auml;ltnisse
+bestrebt sind, die Interessen des Arbeiterstandes zu f&ouml;rdern
+und da&szlig; wir die, die nicht auf diesem Boden mit uns diskutieren
+wollen, nicht ernsthaft nehmen.</p>
+
+<p>Ich berufe mich darauf, da&szlig; alle Fortschritte auf sozialem
+Gebiete nicht geschehen sind unter der Parole &raquo;Arbeiter gegen
+Unternehmer&laquo;, sondern unter der anderen Parole &raquo;fortgeschrittene
+Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen r&uuml;ckst&auml;ndige
+Arbeiter und r&uuml;ckst&auml;ndige Unternehmer&laquo;. Und das ist die Parole,
+unter der ich Sie bitte, da&szlig; Sie die Arbeit in diesem Kreise mit
+uns wieder aufnehmen wollen.</p>
+
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_262" id ="Page_262" title="262"></a><a name="IX" id="IX"></a>IX.</h2>
+
+<h2>Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena.</h2>
+
+
+<div class="blockquot"><p>[Nachstehend ist das Stiftungs-Statut in dem Wortlaut
+wiedergegeben, den es verm&ouml;ge der gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;117 vorgenommenen
+Neuredaktion k&uuml;rzlich erhalten hat. In
+dieser Gestalt ist es unter dem 5. Dezember 1905 vom
+Gro&szlig;h. S. Staatsministerium Departement des Innern genehmigt
+und alsbald ver&ouml;ffentlicht worden und am
+1. Januar 1906 in Kraft getreten.<a name="FNanchor_45_45" id="FNanchor_45_45"></a><a href="#Footnote_45_45" class="fnanchor">[45]</a></p>
+
+<p>Es d&uuml;rfte jedoch manche Leser interessieren, auch
+den urspr&uuml;nglichen, noch ganz von <span class="smcap">E. Abbe</span> selbst herr&uuml;hrenden
+bezw. angenommenen Text, ausgegeben im
+August 1896, kennen zu lernen und daraus zugleich
+Art und Umfang der Ab&auml;nderungen und Erg&auml;nzungen
+zu ersehen.</p>
+
+<p>Zu diesem Zwecke sind &mdash; unter Fortlassung von
+wenigen ganz unbedeutenden und rein redaktionellen Ab&auml;nderungen &mdash; in
+dem nachfolgenden Abdruck</p>
+
+<p>a) alle in dem <i>urspr&uuml;nglichen Text vom August 1896
+nicht enthaltenen</i> Worte bezw. S&auml;tze <i>kursiv</i> gedruckt,
+m&ouml;gen sie <i>neu hinzugef&uuml;gt</i> oder <i>an die Stelle</i> von anderen
+<i>getreten</i> sein,</p>
+
+<p>b) diejenigen Worte bezw. S&auml;tze des alten Statuts,
+welche in der <em class="gesperrt">neuen Ausgabe weggefallen</em> oder
+durch andere <em class="gesperrt">ersetzt</em> sind, an den zugeh&ouml;rigen Stellen
+in <em class="gesperrt">Anmerkungen</em> wiedergegeben.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Die Marginalien sind Zusatz des Herausgebers.</em>]</p></div>
+
+<p>[Dem Text der Erstausgabe des Statuts gingen die folgenden
+beiden Erkl&auml;rungen voraus.]</p>
+
+<p>In Erf&uuml;llung fr&uuml;herer Zusagen gebe ich vor Ablauf des
+50. Jahres seit dem Bestehen der Optischen Werkst&auml;tte den Beamten
+und der Arbeiterschaft dieser und des Glaswerks die Einrichtungen
+bekannt, welche behufs endg&uuml;ltiger Ordnung der Verfassung beider<a class="page" name="Page_263" id ="Page_263" title="263"></a>
+Firmen, sowie behufs Regelung des Wirkungskreises der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung
+&uuml;berhaupt, getroffen worden sind &mdash; indem ich s&auml;mtlichen
+Betriebsangeh&ouml;rigen das nunmehr festgestellte und landesherrlich
+best&auml;tigte</p>
+
+
+<h4><b>Statut der Carl Zeiss-Stiftung</b></h4>
+
+<p class="noindent">hiermit &uuml;berreiche.</p>
+
+<p>Die Angeh&ouml;rigen der Optischen Werkst&auml;tte im besondern
+bitte ich, dieses Statut und die darin ihnen gebotenen Garantien
+f&uuml;r dauernde Geltung derjenigen Grunds&auml;tze, die in der Leitung
+und Verwaltung der Firma bisher bet&auml;tigt worden sind, als die
+Festgabe ansehen zu wollen, welche ich als fr&uuml;herer Mitinhaber der
+Firma zum Eintritt derselben in das zweite halbe Jahrhundert ihrer
+T&auml;tigkeit der Gesamtheit meiner Mitarbeiter darbringe.</p>
+
+<p>Ich w&uuml;nsche und hoffe hierbei, da&szlig; die Optische Werkst&auml;tte
+und das Glaswerk auf den Grundlagen, auf welche dieses Statut
+beide Unternehmungen stellt, weiterhin bl&uuml;hen und gedeihen m&ouml;gen &mdash; zum
+Vorteil aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienst
+des Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!</p>
+
+<p>
+<em class="gesperrt">Jena</em>, den 26. August 1896.</p>
+
+<p class="right-indent">Dr. Ernst Abbe.<br />
+</p>
+<p class="lettersig">&nbsp;</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Nachdem die durch Urkunde vom 19. Mai 1889 begr&uuml;ndete,
+unterm 21. Mai 1889 landesherrlich best&auml;tigte und mit dem Recht
+der juristischen Person bekleidete &raquo;Carl Zeiss-Stiftung zu Jena&laquo; am
+1. Juli 1891 auf Grund vertragsm&auml;&szlig;iger Vereinbarungen mit dem
+Stifter und den damaligen Mitinhabern der Firma Carl Zeiss und
+der Firma Schott &amp; Gen. in Jena alleiniger Inhaber der &raquo;Optischen
+Werkst&auml;tte&laquo; daselbst und Mitinhaber des dortigen &raquo;Glaswerks f&uuml;r
+wissenschaftliche und technische Zwecke&laquo; geworden, ist behufs endg&uuml;ltiger
+Regelung des seitdem erweiterten Aufgaben- und Wirkungskreises
+der genannten Stiftung das nachstehende</p>
+
+
+<h4><b>Statut der Carl Zeiss-Stiftung</b></h4>
+
+<p class="noindent">durch den Stifter errichtet worden.</p>
+
+<p>Dasselbe soll nach erfolgter landesherrlicher Best&auml;tigung vom
+1. Oktober 1896 ab an die Stelle der Stiftungs-Urkunde vom
+19. Mai 1889 treten und diese insoweit au&szlig;er Wirksamkeit setzen,
+als nicht ihr Inhalt in diesem Statut ausdr&uuml;cklich als in Geltung
+verbleibend erkl&auml;rt ist.<a class="page" name="Page_264" id ="Page_264" title="264"></a></p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<h3>Titel I.</h3>
+
+<h3>Konstituierende Bestimmungen.</h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;1.</h4>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Zwecke der Stiftung.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Zwecke der Stiftung.</div>
+
+<p>Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind:</p>
+
+<p class="center">A.</p>
+
+<div class="sidenote">A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.</div>
+
+<p>1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch
+die Optische Werkst&auml;tte und das Glaswerk unter Mitwirkung des
+Stifters in Jena eingeb&uuml;rgert worden sind, durch Fortf&uuml;hrung dieser
+Gewerbsanstalten unter unpers&ouml;nlichem Besitztitel; im besondern:</p>
+
+<p>2. Dauernde F&uuml;rsorge f&uuml;r die wirtschaftliche Sicherung der
+genannten Unternehmungen sowie f&uuml;r Erhaltung und Weiterbildung
+der in ihnen gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation &mdash; als
+der Nahrungsquelle eines zahlreichen Personenkreises und als eines
+n&uuml;tzlichen Gliedes im Dienst wissenschaftlicher und praktischer
+Interessen;</p>
+
+<p>3. Erf&uuml;llung gr&ouml;&szlig;erer sozialer Pflichten, als pers&ouml;nliche Inhaber
+dauernd gew&auml;hrleisten w&uuml;rden, gegen&uuml;ber der Gesamtheit der in
+ihnen t&auml;tigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer pers&ouml;nlichen
+und wirtschaftlichen Rechtslage.</p>
+
+
+<p class="center">B.</p>
+
+<div class="sidenote">B. au&szlig;erhalb der Stiftungsbetriebe.</div>
+
+<p>1. F&ouml;rderung allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige
+feintechnischer Industrie im eigenen Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe
+wie au&szlig;erhalb desselben;</p>
+
+<p>2. Bet&auml;tigung in gemeinn&uuml;tzigen Einrichtungen und Ma&szlig;nahmen
+zugunsten der arbeitenden Bev&ouml;lkerung Jenas und seiner n&auml;chsten
+Umgebung;</p>
+
+<p>3. F&ouml;rderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien
+in Forschung und Lehre.</p>
+
+<p>Die unter A bezeichneten Zwecke sind durch die Stiftung
+ausschlie&szlig;lich verm&ouml;ge statutengem&auml;&szlig;er Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute
+und innerhalb dieser zu erf&uuml;llen.</p>
+
+<p>Die unter B benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen
+als dem Nutznie&szlig;er der Ertr&auml;gnisse, welche ihre Unternehmungen<a class="page" name="Page_265" id ="Page_265" title="265"></a>
+&uuml;brig lassen m&ouml;gen, nachdem den erstgenannten Aufgaben in ihnen
+gen&uuml;gt ist.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;2.</h4>
+
+<h4><em class="gesperrt">Name.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Name.</div>
+
+<p>Die Stiftung soll f&uuml;r alle Zeit den Namen &raquo;<em class="gesperrt">Carl Zeiss-Stiftung</em>&laquo;
+f&uuml;hren zu Ehren des Mannes, der zu obengenannten
+Unternehmungen den ersten Grund gelegt hat und zur dauernden
+Erinnerung an sein eigenartiges Verdienst: geordnetes Zusammenwirken
+von Wissenschaft und technischer Kunst auf seinem besondern
+Arbeitsfeld zielbewu&szlig;t angebahnt zu haben.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;3.</h4>
+
+<h4><em class="gesperrt">Domizil.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Sitz.</div>
+
+<p>Der rechtliche Sitz der Stiftung ist Jena.</p>
+
+
+<h3><em class="gesperrt">Organe der Stiftung.</em></h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;4.</h4>
+
+<div class="sidenote">Organe der Stiftung.</div>
+
+<p>F&uuml;r die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer
+Person, die Verwaltung ihres Verm&ouml;gens und die oberste Leitung
+ihrer Angelegenheiten soll stets eine besondere &raquo;<em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung</em>&laquo;
+bestehen.</p>
+
+<p>F&uuml;r die Leitung der industriellen T&auml;tigkeit der Stiftung und
+die Verwaltung ihrer Gesch&auml;ftsbetriebe sollen durch dieses Statut
+als die weiteren geordneten Organe der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung
+eingesetzt sein:</p>
+
+<p>die &raquo;<em class="gesperrt">Vorst&auml;nde</em>&laquo; (&raquo;Gesch&auml;ftsleitungen&laquo;) der jeweils bestehenden
+Stiftungsbetriebe;</p>
+
+<p>ein zur Vertretung der Stiftungsverwaltung bei diesen Betrieben
+berufener st&auml;ndiger Kommissar (&raquo;<em class="gesperrt">Stiftungskommissar</em>&laquo;).</p>
+
+<p>welche beide, Vorst&auml;nde und Stiftungskommissar, durch die
+Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gem&auml;&szlig; nachfolgenden Bestimmungen
+dieses Statuts.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;5.</h4>
+
+<div class="sidenote">Stiftungsverwaltung (St.&nbsp;V.) und Stiftungskommissar (St.&nbsp;K.).</div>
+
+<p>Die Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung sollen
+demjenigen Departement des Gro&szlig;herzogl. S&auml;chs. Staatsministeriums<a class="page" name="Page_266" id ="Page_266" title="266"></a>
+zustehen, dem die Angelegenheiten der Universit&auml;t Jena jeweils
+unterstellt sind.</p>
+
+<p>Zum <i>st&auml;ndigen</i> Stiftungskommissar ist <i>von der Stiftungsverwaltung</i>
+ein oberer Beamter des Gro&szlig;herzogl. S&auml;chs. Staatsministeriums
+oder sonst ein aktiver oberer Beamter des &ouml;ffentlichen Dienstes
+in au&szlig;eramtlichem Auftrag zu bestellen, unter Gew&auml;hrung einer
+jeweils fixierten, Tantiemen und &auml;hnliche Bez&uuml;ge ausschlie&szlig;enden
+Entsch&auml;digung aus Mitteln der Stiftung.</p>
+
+<p>Stiftungsverwaltung und Stiftungskommissar sind verpflichtet,
+die Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung in allem nach den Vorschriften
+dieses Statuts und gem&auml;&szlig; den aus ihm erkennbaren Absichten
+des Stifters zu leiten. Sie d&uuml;rfen dabei auf Staatsinteressen,
+welche den ausgesprochenen Zwecken der Stiftung fremd sind, nicht
+weitergehende R&uuml;cksicht nehmen, als auch f&uuml;r Privatpersonen gesetzlich
+geboten ist.</p>
+
+
+<h2>Titel II.</h2>
+
+<h2>Organisation der industriellen T&auml;tigkeit der Stiftung.</h2>
+
+<h3><em class="gesperrt">Einrichtungen.</em></h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;6.</h4>
+
+<div class="sidenote">Gegenw&auml;rtige Gesch&auml;ftsunternehmungen.</div>
+
+<p>Die gegenw&auml;rtigen Gesch&auml;ftsunternehmungen der Carl Zeiss-Stiftung &mdash; die
+Optische Werkst&auml;tte (Firma Carl Zeiss) und das
+Glaswerk (Firma Schott &amp; Gen.) zu Jena &mdash; sind dauernd jede
+unter ihrer eigenen Handelsfirma, mit abgesondertem Verm&ouml;genskomplex
+f&uuml;r ihr Betriebskapital und in selbst&auml;ndiger Verwaltung
+unter ihrem besonderen Vorstand fortzuf&uuml;hren.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;7.</h4>
+
+<div class="sidenote">Organisation der Gesch&auml;ftsleitungen (G.&nbsp;L.).</div>
+
+<p>Als Vorst&auml;nde der Stiftungsbetriebe sollen stets kollegialische
+Gesch&auml;ftsleitungen aus gleichberechtigten Mitgliedern fungieren.</p>
+
+<p>Die Zahl der Mitglieder einer Gesch&auml;ftsleitung darf nicht &uuml;ber
+vier betragen.</p>
+
+<p>Sobald diese Zahl, au&szlig;er in den durch die &sect;&sect;&nbsp;32, 34 geregelten
+F&auml;llen, auf zwei herabgegangen ist, mu&szlig; binnen Monatsfrist ein
+neues Mitglied bestellt werden.</p>
+
+<p>Mindestens ein Mitglied der Gesch&auml;ftsleitung der Optischen
+Werkst&auml;tte mu&szlig; zugleich dem Vorstand des Glaswerks angeh&ouml;ren.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_267" id ="Page_267" title="267"></a>&sect;8</h4>
+
+<div class="sidenote">Befugnisse der G.&nbsp;L.</div>
+
+<p>Dem Vorstand eines jeden Stiftungsbetriebes untersteht die
+gesamte innere Betriebsleitung, die kaufm&auml;nnische Verwaltung und
+die ganze &auml;u&szlig;ere gesch&auml;ftliche Aktion der Firma, einschlie&szlig;lich
+der Bestellung und Abberufung von Prokuristen und anderen Bevollm&auml;chtigten,
+der Anstellung, Entlassung und Pensionierung der
+Beamten, Gesch&auml;ftsgehilfen und Arbeiter, der Regelung ihrer Obliegenheiten
+und ihrer Bez&uuml;ge und der Ordnung ihrer Rechtsverh&auml;ltnisse
+zur Firma gem&auml;&szlig; den Bestimmungen dieses Statuts.</p>
+
+<p>In allen Angelegenheiten eines Stiftungsbetriebes k&ouml;nnen g&uuml;ltige
+Anordnungen nur durch seinen Vorstand nach dem durch nachfolgende
+&sect;&sect; dieses Statuts geregelten Verfahren getroffen werden.</p>
+
+<p>Jeder Stiftungsbetrieb kann Dritten gegen&uuml;ber in allen seinen
+Angelegenheiten, nach innen und nach au&szlig;en, gerichtlich und
+au&szlig;ergerichtlich, nur durch Mitglieder seines Vorstandes und die
+von letzterem bestellten Bevollm&auml;chtigten vertreten werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;9.</h4>
+
+<div class="sidenote">Vertretung der St. nach au&szlig;en in Angelegenheiten der einzelnen Fa.</div>
+
+<p>Behufs Vertretung der Stiftung in den Angelegenheiten der
+einzelnen Firma ist entweder ein bestimmtes Mitglied des Vorstandes
+durch die Stiftungsverwaltung zum &raquo;Bevollm&auml;chtigten der
+Carl Zeiss-Stiftung&laquo; und ein zweites Mitglied zu dessen Stellvertreter
+zu bestellen und jeder von diesen beiden f&uuml;r seine Person
+zur Zeichnung der Firma schlechthin zu legitimieren; oder es ist
+Anordnung zu treffen, da&szlig; je zwei von den Mitgliedern des Vorstandes
+gemeinsam diese Vertretung aus&uuml;ben k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Denjenigen Mitgliedern des Vorstandes, welchen nicht gem&auml;&szlig;
+vorstehender Bestimmung weitergehende Vertretungsbefugnis f&uuml;r
+ihre Person &uuml;bertragen ist, ist Einzel-Prokura zu erteilen.</p>
+
+<p>Die jeweils getroffenen Anordnungen bez&uuml;glich der Vertretung
+der Stiftungsbetriebe nach au&szlig;en sind in handelsrechtlich
+wirksamer Form zu verlautbaren.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;10<a name="FNanchor_46_46" id="FNanchor_46_46"></a><a href="#Footnote_46_46" class="fnanchor">[46]</a>.</h4>
+
+<div class="sidenote">Einwirkung der St.&nbsp;V. auf die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung.</div>
+
+<p><i>Eine Einwirkung der Stiftungsverwaltung auf die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung
+der Stiftungsbetriebe findet nur insoweit statt, als dieses<a class="page" name="Page_268" id ="Page_268" title="268"></a>
+Statut bestimmt und mir durch Vermittelung des Stiftungskommissars.</i></p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;11.</h4>
+
+<div class="sidenote">Obliegenheiten des St.&nbsp;K.</div>
+
+<p>Dem Stiftungskommissar liegt ob, die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung der
+Betriebe in allen ihren Zweigen fortgesetzt zu beaufsichtigen, Ordnungsm&auml;&szlig;igkeit
+der Verwaltung und Statutenm&auml;&szlig;igkeit im Verfahren
+der Gesch&auml;ftsleitungen zu &uuml;berwachen, sowie bei allen wichtigeren
+Akten der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung nach dem durch die &sect;&sect;&nbsp;13
+bis 20 dieses Statuts geordneten Verfahren beschlie&szlig;end oder beratend
+mitzuwirken.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;12.</h4>
+
+<p>Der Stiftungskommissar hat &uuml;ber den Gang aller Angelegenheiten
+der inneren Verwaltung wie des &auml;u&szlig;eren Verkehrs fortdauernd
+sich unterrichtet zu halten.</p>
+
+<p>Er ist befugt, zu diesem Zweck jederzeit in alle Gesch&auml;ftsb&uuml;cher
+und Korrespondenzen Einsicht zu nehmen und in allen
+Teilen der Betriebe durch Augenschein und m&uuml;ndliche Vernehmung
+selbst&auml;ndig sich zu informieren.</p>
+
+<p>Die Gesch&auml;ftsleitungen der Stiftungsbetriebe sind verpflichtet,
+von sich aus dem Stiftungskommissar alle <i>wichtigen</i> Angelegenheiten
+ihrer Firma vollst&auml;ndig offen zu legen.</p>
+
+
+<h3><i>Ordnung des Verfahrens.</i></h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;13.</h4>
+
+<div class="sidenote">Abgrenzung der Befugnisse der G.&nbsp;L.-Mitglieder.</div>
+
+<p>Die Verteilung der laufenden Gesch&auml;fte unter die Mitglieder
+der Vorst&auml;nde bleibt deren jeweiligem &Uuml;bereinkommen &uuml;berlassen.</p>
+
+<p>Im Umfang der gew&ouml;hnlichen Gesch&auml;fte und Vorkommnisse
+ist jedes einzelne Mitglied f&uuml;r die Gesch&auml;ftsleitung zu handeln ohne
+weiteres befugt, soweit Entscheidungen nach feststehender &Uuml;bung
+oder sonst klare F&auml;lle in Frage sind. In allen anderen F&auml;llen
+darf, soweit nicht Gefahr im Verzug, nur auf Grund gemeinsamer
+Verhandlung entschieden und vorgegangen werden, in Abwesen<a class="page" name="Page_269" id ="Page_269" title="269"></a>heit
+eines Mitgliedes nur, wenn die Sache entsprechenden Aufschub
+nicht gestattet, und gegen die ausgesprochene oder vorauszusehende
+Willensmeinung des Abwesenden nur auf Grund der in
+&sect;&nbsp;15 gegebenen Vorschrift.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;14.</h4>
+
+<div class="sidenote">Notwendigkeit der Anh&ouml;rung des St.&nbsp;K.</div>
+
+<p>Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse, welche aus dem
+gew&ouml;hnlichen Gesch&auml;ftsgang heraustreten, m&uuml;ssen, wenn nicht Gefahr
+im Verzug ist, vor der Beschlu&szlig;fassung dem Stiftungskommissar
+vorgebracht und vor ihm verhandelt werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;15.</h4>
+
+<div class="sidenote">Entscheidung durch den St.&nbsp;K. bei Nicht-&Uuml;bereinstimmung der G.&nbsp;L.</div>
+
+<p>Falls in einer Sache Einstimmigkeit der Gesch&auml;ftsleitung nicht
+besteht, ein Beschlu&szlig; aber gefa&szlig;t werden mu&szlig; oder von einem
+Mitglied des Vorstandes gefordert wird, ist stets die Entscheidung
+des Stiftungskommissars herbeizuf&uuml;hren und demjenigen Votum
+Folge zu geben, welchem der Stiftungskommissar beitritt.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;16.</h4>
+
+<div class="sidenote">Ausdr&uuml;ckliche Zustimmung des St.&nbsp;K. erfordernde Handlungen der G.&nbsp;L.</div>
+
+<p>Ausdr&uuml;ckliche Zustimmung des Stiftungskommissars haben
+die Vorst&auml;nde auch im Falle einstimmiger Beschl&uuml;sse f&uuml;r folgende
+Handlungen einzuholen:</p>
+
+<p>Ver&auml;u&szlig;erung oder Belastung von Immobilien, Verpf&auml;ndung
+beweglichen Inventars der Firma und Eingehen von Schuldverpflichtungen
+irgend einer Art, welche nicht im regelm&auml;&szlig;igen Gesch&auml;ftsgang
+oder in Ausf&uuml;hrung ordnungsm&auml;&szlig;iger Beschl&uuml;sse der
+Vorst&auml;nde erwachsen und dementsprechende Abwickelung finden.</p>
+
+<p>Kapitalaufwendungen f&uuml;r neue gesch&auml;ftliche Unternehmungen
+(einschlie&szlig;lich Neuanlagen, Betriebserweiterungen u.&nbsp;dergl.), welche
+innerhalb eines Gesch&auml;ftsjahres die H&auml;lfte des auf die betreffende
+Firma entfallenden Anteils am &raquo;Erneuerungs- und Betriebserweiterungskonto&laquo;
+im Reservefonds der Stiftung &uuml;bersteigen, sowie Aufwendungen
+auf Unkostenkonto innerhalb eines Gesch&auml;ftsjahres f&uuml;r
+genannte Zwecke in H&ouml;he von mehr als einem Zehntel des Anteils
+der Firma am &raquo;allgemeinen R&uuml;cklagekonto&laquo; in diesem Reservefonds,
+beides ohne R&uuml;cksicht darauf, ob dabei tats&auml;chliche Entnahmen
+aus dem Reservefonds eintreten oder nicht. &mdash; Die ge<a class="page" name="Page_270" id ="Page_270" title="270"></a>nannten
+Betr&auml;ge sind zu bemessen nach dem Stand des Reservefonds
+zu Beginn des betreffenden Gesch&auml;ftsjahres gem&auml;&szlig; den Vorschriften
+in den &sect;&sect;&nbsp;23 und 45 dieses Statuts.</p>
+
+<p>Aufwendungen f&uuml;r neue gesch&auml;ftliche Unternehmungen, welche,
+Kapitalanlagen und Unkostenaufwand zusammen genommen, mehr
+als zwei Drittel vom Betriebs&uuml;berschu&szlig; der Firma im vorangehenden
+Gesch&auml;ftsjahr betragen, wenn schon im Laufe der letzt vorangehenden
+zwei Gesch&auml;ftsjahre dem Reservefonds im ganzen mehr,
+als die im vorigen Absatz benannten Quoten ergeben, f&uuml;r dergleichen
+Zwecke tats&auml;chlich entnommen worden ist. &mdash; Der Betriebs&uuml;berschu&szlig;
+bestimmt sich hierbei nach der Vorschrift in &sect;&nbsp;23;
+die stattgehabten Entnahmen aus dem Reservefonds sind zu beziehen
+auf dessen Stand zu Beginn des laufenden Gesch&auml;ftsjahres.</p>
+
+<p>Errichtung von eigenen Gesch&auml;ftsstellen, Zweig- oder Handelsniederlassungen
+der Firma au&szlig;erhalb des Deutschen Reichs.</p>
+
+<p>Erteilung von Prokura f&uuml;r die Firma an andere Personen als
+an Mitglieder ihres Vorstandes.</p>
+
+<p>Bestimmung der Gehaltsbez&uuml;ge der Vorstandsmitglieder und
+Gew&auml;hrung sonstiger Vorteile an letztere.</p>
+
+<p>Entlassung und Pensionierung derjenigen wissenschaftlichen,
+technischen und kaufm&auml;nnischen Beamten der Firma, welchen die
+Leitung von Abteilungen oder die Leitung von Hauptzweigen der
+Verwaltung und des Betriebes &uuml;bertragen ist, sowie aller auf
+Lebenszeit angestellten Beamten.</p>
+
+<p>&Auml;nderungen des Pensionsstatuts und des Krankenkassenstatuts.</p>
+
+<p>Eintritt in Prozesse oder Schiedsverfahren &uuml;ber Streitfragen,
+welche nicht aus dem gew&ouml;hnlichen Gesch&auml;ftsgang sich ergeben.</p>
+
+<p>Nach Art oder H&ouml;he ungew&ouml;hnliche Ehrenausgaben und
+sonstige nach Art oder H&ouml;he ungew&ouml;hnliche Aufwendungen, die,
+als nicht unmittelbar gesch&auml;ftlichen Zwecken dienend, gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;22
+auf Dispositionskonto der Gesch&auml;ftsleitung zu verrechnen sind &mdash; mit
+der Ma&szlig;gabe, da&szlig; regelm&auml;&szlig;ige Leistungen solcher Art, welche
+bei Lebzeiten des Stifters auf Dispositionskonto einer Gesch&auml;ftsleitung
+&uuml;bernommen wurden, so lange auf diesem Konto fortzusetzen
+sind, als die urspr&uuml;ngliche Veranlassung zu denselben fortbesteht.</p>
+
+<p>Gew&auml;hrung von fortlaufenden Unterst&uuml;tzungen an ehemalige
+Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rige oder deren Hinterbliebene, die &uuml;ber die rechtlichen
+Verpflichtungen der Firma hinausgehen und nicht erforder<a class="page" name="Page_271" id ="Page_271" title="271"></a>lich
+sind, um zu verhindern, da&szlig; solche Personen in unverschuldete
+Not geraten oder da&szlig; den Gemeinden des Bezirks Armenlasten
+von Seiten des Betriebes erwachsen.</p>
+
+<p>Aufwendungen f&uuml;r Wohlfahrtseinrichtungen und f&uuml;r &auml;hnliche
+Ma&szlig;nahmen innerhalb des Betriebes, die nicht schon durch R&uuml;cksichten
+des gesch&auml;ftlichen Interesses geboten sind.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;17.</h4>
+
+<div class="sidenote">Sonstige Rechte und Pflichten des St.&nbsp;K. in Angelegenheiten der Betriebe.</div>
+
+<p>Der Stiftungskommissar ist berechtigt, in Angelegenheiten
+der Betriebe selbst Antr&auml;ge zu stellen und alsbaldige Beschlu&szlig;fassung
+der beteiligten Gesch&auml;ftsleitung &uuml;ber dieselben zu verlangen,
+wofern nicht bei Abwesenheit eines Mitgliedes die &uuml;brigen
+Mitglieder &uuml;bereinstimmend Aufschub f&uuml;r geboten halten.</p>
+
+<p>Der Stiftungskommissar ist verpflichtet, gegen&uuml;ber Antr&auml;gen
+der Mitglieder einer Gesch&auml;ftsleitung, welche gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;15 seiner
+Entscheidung oder gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;16 seiner ausdr&uuml;cklichen Zustimmung
+bed&uuml;rfen, sein Votum zur Sache alsbald abzugeben, wofern auch
+etwa abwesende Mitglieder der Gesch&auml;ftsleitung ihre Meinung ausgesprochen
+haben und die anwesenden &uuml;bereinstimmend Aufschub
+f&uuml;r nachteilig halten.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;18.</h4>
+
+<div class="sidenote">Form des Verkehrs mit dem St.&nbsp;K.</div>
+
+<p>Die gesamte Mitwirkung des Stiftungskommissars bei der
+Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung der Stiftungsbetriebe hat in m&uuml;ndlichem Verfahren
+an Ort und Stelle zu geschehen. Abgesehen von den
+&uuml;blichen Jahresberichten und &Uuml;bersichten bei Gelegenheit der j&auml;hrlichen
+Bilanzabschl&uuml;sse sind schriftliche Berichte oder Verhandlungen
+in Sachen der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung von den Vorst&auml;nden der Betriebe
+nicht zu fordern.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;19.</h4>
+
+<div class="sidenote">Anh&ouml;rung der Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rigen.</div>
+
+<p>In allen Angelegenheiten der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung mu&szlig; den au&szlig;er
+den Vorstandsmitgliedern jeweils beteiligten Beamten und den sonst
+in der Angelegenheit sachverst&auml;ndigen Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rigen Gelegenheit
+zu eingehender Meinungs&auml;u&szlig;erung und angemessener Mitwirkung
+gegeben werden.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_272" id ="Page_272" title="272"></a>&sect;&nbsp;20.</h4>
+
+<div class="sidenote">Gesch&auml;ftsordnung der G.&nbsp;L.</div>
+
+<p>Die Gesch&auml;ftsordnungen der Vorst&auml;nde und Ab&auml;nderungen
+derselben sind zwischen den Vorst&auml;nden der Betriebe und dem
+Stiftungskommissar zu vereinbaren.</p>
+
+
+<h3><em class="gesperrt">Verwaltungsvorschriften.</em></h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;21.</h4>
+
+<div class="sidenote">Normen der gesch&auml;ftlichen Verwaltung der St.-Betriebe.</div>
+
+<p>Die innere Verwaltung, die Buchf&uuml;hrung und die Rechnungslegung
+hat bei den Stiftungsbetrieben stets in denjenigen Formen
+und Einrichtungen zu geschehen, welche bei wohlgeleiteten Privatunternehmungen
+von entsprechendem Gesch&auml;ftsumfang als ordnungsm&auml;&szlig;ig
+anerkannt sind.</p>
+
+<p>Der zur regelm&auml;&szlig;igen Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung erforderliche fl&uuml;ssige
+Betriebsfonds oder Bankkredit ist jedem Stiftungsbetrieb zu eigener
+Verwaltung zu belassen.</p>
+
+<p>Die j&auml;hrlichen Inventuren und Bilanzen sind in den handelsrechtlich
+vorgeschriebenen Formen unter Verantwortung der Gesch&auml;ftsleitungen
+aufzustellen und seitens des Stiftungskommissars
+nach stattgehabter Pr&uuml;fung mit anzuerkennen.</p>
+
+<p>B&uuml;cherrevisionen sind durch kaufm&auml;nnische Sachverst&auml;ndige
+zu bewirken.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;22.</h4>
+
+<div class="sidenote">Dispositionskonto der G.&nbsp;L.</div>
+
+<p>Alle Aufwendungen aus Mitteln der Stiftungsbetriebe, welche
+nicht auf rechtlicher Verpflichtung beruhen und nicht unmittelbar
+gesch&auml;ftlichen Zwecken dienen, doch aber wesentlich auf den
+Interessenkreis der Betriebe und ihres Personals sich beziehen und
+demgem&auml;&szlig;, als nicht unter &sect;&nbsp;1, B dieses Statuts fallend, Namens
+der Firma eines Stiftungsbetriebes zu erfolgen haben, sind unter
+den Unkosten der Firma auf einem besondern Konto (Dispositions-Konto
+der Gesch&auml;ftsleitung) im einzelnen nachzuweisen.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;23.</h4>
+
+<div class="sidenote">Statistische Aufstellungen.</div>
+
+<p>Diejenigen statistischen Aufstellungen au&szlig;erhalb der regelm&auml;&szlig;igen
+Jahresinventuren und Bilanzen, welche behufs richtiger
+Anwendung nachfolgender Paragraphen dieses Statuts in authen<a class="page" name="Page_273" id ="Page_273" title="273"></a>tischer
+Form zu erfolgen haben (Feststellung der Jahresausgabe
+jedes Betriebs, des Betriebs&uuml;berschusses oder -defizits, des durchschnittlichen
+Arbeitsverdienstes erwachsener Arbeiter und des durchschnittlichen
+Gehalts bestimmter Beamtenklassen, des Kapitalwertes
+laufender Rentenverpflichtungen etc.), sind f&uuml;r jeden Betrieb von
+Jahr zu Jahr durch die Gesch&auml;ftsleitung zu bewirken und vom
+Stiftungskommissar mit anzuerkennen.</p>
+
+<div class="sidenote">Jahresausgabe.</div>
+
+<p>Als Jahresausgabe hat zu gelten die Summe aller tats&auml;chlichen
+Ausgaben und &uuml;bernommenen Schuldverpflichtungen innerhalb des
+Gesch&auml;ftsjahres, welche zur geregelten Fortf&uuml;hrung des Betriebes
+gedient haben, einschlie&szlig;lich der in &sect;&nbsp;24 bezeichneten Ausgaben
+und der Verzinsung des fremden Betriebskapitals in ihm, aber ausschlie&szlig;lich
+des Aufwandes f&uuml;r Vermehrungen auf Grundst&uuml;ck-,
+Geb&auml;ude-, Maschinen- und Werkzeug-Konto und f&uuml;r Erwerb von
+Rechten, welche einen Geldwert darstellen.</p>
+
+<div class="sidenote">Betriebs&uuml;berschu&szlig;.</div>
+
+<p>Als Betriebs&uuml;berschu&szlig; oder Betriebsdefizit, hat zu gelten die
+Differenz zwischen der vorher benannten Jahresausgabe und der
+Summe aller tats&auml;chlichen Eing&auml;nge an Geld oder Geldeswert w&auml;hrend
+des Gesch&auml;ftsjahres, zuz&uuml;glich des Zuwachses, abz&uuml;glich der Minderung
+an realisierbaren Forderungen der Firma.</p>
+
+<div class="sidenote">Jahresgewinn.</div>
+
+<p>Der Jahresgewinn eines jeden Betriebes ist nach den handelsrechtlichen
+Regeln festzustellen unter Einf&uuml;hrung sachgem&auml;&szlig;er Abschreibungen
+auf alle der Wertminderung unterliegenden Betriebsmittel
+und einer Kapitalverzinsung, welche neben dem jeweils
+geltenden Hypothekenzinsfu&szlig; nur einer Risikopr&auml;mie Rechnung
+tr&auml;gt, entsprechend der durchschnittlichen Verlustgefahr bei Kapitalanlagen
+in realen Werten auf dem betreffenden Industriegebiet.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;24.</h4>
+
+<div class="sidenote">Pensionen usw. sind Betriebsunkosten.</div>
+
+<p>Die j&auml;hrlichen Ausgaben, welche auf Grund von statuten-
+oder vertragsm&auml;&szlig;igen Pensionsverpflichtungen und auf Grund des
+&sect;&nbsp;77 dieses Statuts geleistet werden, haben, auch wenn sie etwa
+zeitweise dem Reservefonds der Stiftung zur Last fielen, nicht als
+Leistungen der Carl Zeiss-Stiftung, sondern als Unkosten der Gesch&auml;ftsbetriebe
+zu gelten und sind dementsprechend bei den j&auml;hrlichen
+Bilanzen und bei den in &sect;&nbsp;23 benannten statistischen Aufstellungen
+in Ansatz zu bringen.</p>
+
+<div class="sidenote"><a class="page" name="Page_274" id ="Page_274" title="274"></a>Desgl. Leistungen aus &sect;&nbsp;95 u. auf Dispos.-Ko.</div>
+
+<p>Das Gleiche gilt auch f&uuml;r etwaige Leistungen, welche Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rige
+der Betriebe in Gem&auml;&szlig;heit des &sect;&nbsp;95 oder des
+&sect;&nbsp;98 dieses Statuts au&szlig;erhalb ihres regelm&auml;&szlig;igen Lohnes oder Gehaltes
+aus den Gesch&auml;ftskassen empfangen, und f&uuml;r alle Ausgaben
+der letzteren, die nach &sect;&nbsp;22 auf Dispositions-Konto der Gesch&auml;ftsleitungen
+zu verrechnen sind.</p>
+
+
+<h3><em class="gesperrt">Pers&ouml;nliche Verh&auml;ltnisse der Vorstandsmitglieder.</em></h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;25.</h4>
+
+<div class="sidenote">Ernennung der G.&nbsp;L.-Mitglieder.</div>
+
+<p>Die Mitglieder der Vorst&auml;nde (Gesch&auml;ftsleitungen) der Stiftungsbetriebe
+werden durch die Stiftungsverwaltung nach Anh&ouml;ren des
+Stiftungskommissars und der bei dem betreffenden Betrieb schon
+in Funktion stehenden Mitglieder ernannt. Gegen das einstimmige
+Votum dieser Mitglieder kann niemand ernannt werden.</p>
+
+<p>Die Ernennung begr&uuml;ndet kein besonderes Amt, sondern nur
+den Auftrag zur Teilnahme an den in &sect;&sect;&nbsp;8 u.&nbsp;f. dieses Statuts bezeichneten
+Funktionen.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;26.</h4>
+
+<div class="sidenote">Voraussetzungen der Ernennbarkeit der G.&nbsp;L.-Mitglieder.</div>
+
+<p>Zu Vorstandsmitgliedern<a name="FNanchor_47_47" id="FNanchor_47_47"></a><a href="#Footnote_47_47" class="fnanchor">[47]</a> k&ouml;nnen nur Personen bestellt werden,
+welche Fachm&auml;nner sind in Ansehung entweder wissenschaftlicher
+oder technischer oder kaufm&auml;nnischer Interessen des betreffenden
+Betriebs und <i>bei bestehenden Stiftungsbetrieben nur solche, die
+au&szlig;erdem</i> mindestens schon zwei Jahre innerhalb der letzten vier
+Jahre bei einem der Betriebe als obere Beamte oder als Sozien der
+Stiftung t&auml;tig waren.</p>
+
+<p>Soweit Beamte, m&uuml;ssen sie bei einem von den Stiftungsbetrieben
+durch Vertrag auf Lebenszeit gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;59 dieses Statuts
+angestellt sein.</p>
+
+<p>Jedenfalls ein Mitglied in jedem Vorstand mu&szlig; Fachmann sein
+hinsichtlich wissenschaftlicher Interessen des Betriebes.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;27.</h4>
+
+<div class="sidenote">Eintritt in die G.&nbsp;L. als V.&nbsp;M.</div>
+
+<p>Zum Eintritt in den Vorstand eines Stiftungsbetriebes k&ouml;nnen
+die Beamten dieser Betriebe wider ihren Willen nicht angehalten
+werden.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_275" id ="Page_275" title="275"></a>Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann nicht auf Widerruf
+erfolgen, sondern nur entweder auf einen bestimmten, zum
+voraus vereinbarten Zeitraum oder auf Lebenszeit <i>bezw. bis zum
+Eintritt vertragsm&auml;&szlig;iger Pensionierung</i>.</p>
+
+<div class="sidenote">Abberufung eines V.&nbsp;M.</div>
+
+<p>Abberufung eines Vorstandsmitgliedes wird, au&szlig;er im Fall
+freiwilligen, von der Stiftungsverwaltung angenommenen R&uuml;cktritts
+desselben von den Funktionen, lediglich begr&uuml;ndet durch den Ablauf
+des daf&uuml;r vereinbarten Zeitraumes und durch Beendigung oder
+Aufhebung des Vertragsverh&auml;ltnisses, auf Grund dessen die Ernennung
+gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;26 erfolgte. <i>Nach Vollendung des 60. Lebensjahres
+ist jedes Mitglied zum R&uuml;cktritt berechtigt, wenn es dabei
+auf den als Funktionszulage geltenden Teil seines Gehaltes verzichtet.</i></p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;28.</h4>
+
+<div class="sidenote">Besondere Verpflichtungen der V.&nbsp;M.</div>
+
+<p>Die Mitglieder der Vorst&auml;nde (Gesch&auml;ftsleitungen) bei den
+Stiftungsbetrieben m&uuml;ssen neben ihrer besonderen Funktion fortgesetzt
+eine regelm&auml;&szlig;ige Mitarbeit in den wissenschaftlichen, technischen
+oder kaufm&auml;nnischen Angelegenheiten in einem von den
+Betrieben aus&uuml;ben, hinsichtlich welcher T&auml;tigkeit sie der betreffenden
+Gesch&auml;ftsleitung als Kollegium wie alle &uuml;brigen Beamten der Firma
+untergeordnet bleiben.</p>
+
+<p>Sie d&uuml;rfen au&szlig;er dem Dienst der Stiftung kein besoldetes
+Amt bekleiden.</p>
+
+<p>Sie d&uuml;rfen, abgesehen von den Sozien der Stiftung hinsichtlich
+ihres eigenen Betriebes, in keiner Form Bez&uuml;ge haben, deren
+H&ouml;he abh&auml;ngig ist vom Bruttogewinn, Reingewinn oder Betriebs&uuml;berschu&szlig;
+der ihrer Leitung unterstellten Firma oder eines Betriebszweiges
+derselben.</p>
+
+<p>Sie d&uuml;rfen keinen auf ihre Funktion bez&uuml;glichen Titel f&uuml;hren.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;29.</h4>
+
+<div class="sidenote">Allgemeine Pflichten der V.&nbsp;M.</div>
+
+<p>Die Mitglieder der Vorst&auml;nde sind gehalten, neben der Erf&uuml;llung
+der Auftr&auml;ge, welche ihre sonstige Stellung hinsichtlich
+der Mitarbeit bei einem von den Stiftungsbetrieben ihnen zuweist,
+ihre ganze Kraft einzusetzen f&uuml;r die richtige Vertretung der ihnen
+unterstellten Firma, die Wahrnehmung ihrer Interessen und die
+Bef&ouml;rderung aller ihrer Angelegenheiten, und dabei in allem nach<a class="page" name="Page_276" id ="Page_276" title="276"></a>
+bestem Wissen und Gewissen auf die Erf&uuml;llung der Aufgaben
+hinzuwirken, welche der Stiftung gem&auml;&szlig; den erkennbaren Absichten
+des Stifters gestellt sind.</p>
+
+<p>Sie haben mit Annahme ihrer Ernennung als auf gegenw&auml;rtiges
+Statut verpflichtet zu gelten, soweit dessen Inhalt unmittelbar
+oder mittelbar auf ihre Funktionen Bezug hat.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;30.</h4>
+
+<div class="sidenote">Haftung der V.&nbsp;M.</div>
+
+<p>Die Mitglieder der Vorst&auml;nde bei den Stiftungsbetrieben haften
+solidarisch f&uuml;r Schaden, der ihrer Firma oder der Stiftung durch
+&Uuml;berschreiten ihrer Vollmachten und Befugnisse erw&auml;chst und sind
+in allem verantwortlich f&uuml;r die Sorgfalt eines ordentlichen Gesch&auml;ftsmannes
+bei Aus&uuml;bung ihrer Funktionen.</p>
+
+<p>Pflichtverletzung und Vernachl&auml;ssigung der Obliegenheiten
+hinsichtlich dieser besonderen Funktionen bedingen die gleichen
+Rechtsfolgen, welche solche Verfehlungen hinsichtlich der gew&ouml;hnlichen
+T&auml;tigkeit des Mitgliedes gem&auml;&szlig; seinem Anstellungs- oder
+sonstigen Vertragsverh&auml;ltnis zur Firma eines Stiftungsbetriebes
+nach sich ziehen, gleichg&uuml;ltig, ob der dieses Verh&auml;ltnis regelnde
+Vertrag auf denselben oder auf einen anderen Stiftungsbetrieb
+Bezug hat.</p>
+
+<p>Kautionsleistung darf nur insoweit gefordert werden, als die
+Betreffenden eigenes Verm&ouml;gen besitzen.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;31.</h4>
+
+<div class="sidenote">Rechtsverh&auml;ltnis der V.&nbsp;M. zur Stiftung (Verbot von Sondervertr&auml;gen).</div>
+
+<p>Das durch Ernennung zum Vorstandsmitglied eines Stiftungsbetriebes
+begr&uuml;ndete besondere Rechtsverh&auml;ltnis desselben zur
+Carl Zeiss-Stiftung wird lediglich durch die Vorschriften dieses
+Statuts bestimmt.</p>
+
+<p>Durch Sondervertrag oder Dienstanweisung k&ouml;nnen einem
+solchen hinsichtlich seiner Funktionen andere Verpflichtungen als
+dieses Statut vorsieht mit rechtlicher Wirkung nicht auferlegt,
+andere Rechte nicht einger&auml;umt werden.</p>
+
+
+<h3><em class="gesperrt">Schlu&szlig;bestimmungen</em>.</h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;32.</h4>
+
+<div class="sidenote">Geltungsbereich des St.-Statuts f&uuml;r das Glaswerk; Vertretung der St. bei diesem.</div>
+
+<p>F&uuml;r die Verwaltungen des Glaswerks gelten die Bestimmungen
+des Titels II dieses Statuts mit der Ma&szlig;gabe, da&szlig;, so lange das<a class="page" name="Page_277" id ="Page_277" title="277"></a>
+jetzige Gesellschaftsverh&auml;ltnis bei der Firma Schott &amp; Gen. fortbesteht,
+die Carl Zeiss-Stiftung behufs ihrer Vertretung in dieser
+Firma einen zur Zeichnung der Firma legitimierten Bevollm&auml;chtigten
+zu bestellen hat, welcher gemeinsam mit dem Mitinhaber des Glaswerks
+die Funktionen des Vorstandes desselben aus&uuml;bt.</p>
+
+<p>Zum Bevollm&auml;chtigten der Stiftung beim Glaswerk ist ein
+Mitglied der Gesch&auml;ftsleitung der Optischen Werkst&auml;tte zu bestellen.</p>
+
+<p>Die Vorschriften der &sect;&sect;&nbsp;13 bis 20 dieses Statuts gelten in
+dieser Zeit auch f&uuml;r die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung des Glaswerks, nur bez&uuml;glich
+des &sect;&nbsp;15 mit dem Zusatz: da&szlig; in Angelegenheiten der
+Firma Schott &amp; Gen. nichts gegen den Willen des Mitinhabers
+geschehen kann.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;33.</h4>
+
+<div class="sidenote">Vertretung der St. f&uuml;r neubegr&uuml;ndete Betriebe.</div>
+
+<p>Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit ein neues
+Betriebsunternehmen in oder au&szlig;erhalb Jena errichtet oder &uuml;bernimmt,
+welches nicht dauernd oder vor&uuml;bergehend durch die Gesch&auml;ftsleitung
+eines schon bestehenden Stiftungsbetriebes zu verwalten
+ist, so haben hinsichtlich seiner Verwaltung alle Bestimmungen
+des Titels II dieses Statuts gleichfalls in Geltung zu treten.</p>
+
+<p>Seiner besonderen Gesch&auml;ftsleitung mu&szlig; jedenfalls ein Mitglied
+des Vorstandes der Optischen Werkst&auml;tte oder des Glaswerks
+als Mitglied angeh&ouml;ren.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;34.</h4>
+
+<p>Falls die Carl Zeiss-Stiftung in ein neues Betriebsunternehmen
+eintritt im Gesellschaftsverh&auml;ltnis mit einem andern, so d&uuml;rfen hinsichtlich
+seiner Verwaltung die Vorschriften dieses Titels II auch
+f&uuml;r die Dauer des Gesellschaftsverh&auml;ltnisses keinen weitergehenden
+Ab&auml;nderungen unterworfen werden, als &sect;&nbsp;32 hinsichtlich des Glaswerks
+vorsieht.</p>
+
+<p>Vertr&auml;ge, welche dem entgegen w&auml;ren, darf die Stiftung
+nicht eingehen.</p>
+
+
+<h2>Titel III.</h2>
+
+<h2>Allgemeine Normen f&uuml;r die gesch&auml;ftliche T&auml;tigkeit der Stiftung.</h2>
+
+<h4>&sect;&nbsp;35.</h4>
+
+<div class="sidenote">Arbeitsgebiet der St.-Betriebe.</div>
+
+<p>Die gewerbliche T&auml;tigkeit der Carl Zeiss-Stiftung soll jederzeit
+auf dasjenige Arbeitsgebiet beschr&auml;nkt bleiben, dem die<a class="page" name="Page_278" id ="Page_278" title="278"></a>
+jetzigen Gesch&auml;ftsunternehmungen angeh&ouml;ren. Sie darf also, abgesehen
+von jeweils erforderlichen Hilfsbetrieben irgend welcher
+Art, fortgesetzt nur in solchen Zweigen der Optik, der Glastechnik,
+des Instrumentenbaues und verwandter Industrieen gewerblich sich
+bet&auml;tigen, welche die jetzige engere Verbindung zwischen Technik
+und Wissenschaft in den Betrieben der Stiftung, sei es im Gebrauchszweck
+der Erzeugnisse, sei es in den Herstellungsbedingungen
+derselben, aufrecht erhalten.</p>
+
+<p>Das Eintreten der Stiftung in gewerbliche Unternehmungen
+anderer Art und ihre aktive Beteiligung an solchen bleibt, selbst
+zum Zweck blo&szlig;er Verm&ouml;gensanlage, dauernd ausgeschlossen.</p>
+
+<p><i>Durch die vorstehenden Bestimmungen ist insbesondere nicht
+ausgeschlossen die Beteiligung der Carl Zeiss-Stiftung an solchen
+fremden Unternehmungen, die sich mit dem Absatz der in den
+Stiftungsbetrieben fabrizierten Waren oder mit der Beschaffung
+der zu dieser Fabrikation erforderlichen Rohmaterialien und Halbfabrikate
+befassen; es soll jedoch in diesen F&auml;llen die Stiftung
+selbst weder an der Vertretung nach au&szlig;en noch an der aktiven
+Leitung teilnehmen und das finanzielle Risiko auf einen bestimmten
+Betrag beschr&auml;nkt bleiben.</i></p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;36.</h4>
+
+<div class="sidenote">Erweiterungsbereich der Aktion der St.-Betriebe.</div>
+
+<p>Gesundem Unternehmungsgeist, den die Organe der Stiftung
+bet&auml;tigen k&ouml;nnen, um deren Wirksamkeit als Tr&auml;ger industrieller
+Arbeitsorganisation durch Ausdehnung ihrer gesch&auml;ftlichen Unternehmungen
+fortgesetzt zu steigern, soweit solches unter Wahrung
+aller R&uuml;cksichten auf die Sicherung des Bestehenden jeweils tunlich
+erscheinen mag, sollen andere Schranken als &sect;&nbsp;35 vorsieht
+nicht gesetzt sein. Es d&uuml;rfen also nicht nur die jetzigen Stiftungsbetriebe
+durch Eintreten in neue Betriebszweige ihr Arbeitsfeld
+und durch Errichtung von neuen Gesch&auml;ftsstellen und Handelsniederlassungen
+im Inland und im Ausland ihre kaufm&auml;nnische
+Aktion beliebig ausdehnen, sondern es k&ouml;nnen geeigneten Falls
+auch weitere, unter selbst&auml;ndiger Firma zu f&uuml;hrende Betriebsunternehmungen
+auf dem in &sect;&nbsp;35 umschriebenen Arbeitsgebiet in oder
+au&szlig;erhalb Jena errichtet oder &uuml;bernommen werden.</p>
+
+<p>Unternehmungen der zuletzt gedachten Art k&ouml;nnen jedoch
+jederzeit nur eingeleitet werden durch den Vorstand eines der jeweils
+bestehenden Stiftungsbetriebe, im Sinne einer Gesch&auml;ftsaktion<a class="page" name="Page_279" id ="Page_279" title="279"></a>
+des letzteren, und sollen nicht zul&auml;ssig sein gegen den einstimmigen
+Einspruch des Vorstandes eines der in &sect;&nbsp;6 benannten Stiftungsbetriebe.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;37.</h4>
+
+<div class="sidenote">Ver&auml;u&szlig;erung von St.-Betrieben.</div>
+
+<p>Nach Sinn und Zweck der Stiftung ist unbedingt ausgeschlossen,
+da&szlig; sie ihrer Besitztitel auf die gegenw&auml;rtigen Stiftungsbetriebe
+oder der diesbez&uuml;glichen vertragsm&auml;&szlig;ig gegebenen Anrechte durch
+Verkauf oder Abtretung, oder der Last eigener Verwaltung derselben
+durch Verpachtung, Aufnahme neuer Sozien oder dergleichen
+jemals ganz oder teilweise sich entledigen d&uuml;rfte.</p>
+
+<p>Das Gleiche soll auch hinsichtlich jedes andern, etwa in Zukunft
+von der Stiftung im Gebiet des Deutschen Reiches begr&uuml;ndeten
+oder &uuml;bernommenen neuen Betriebsunternehmens dann in
+Geltung treten, wenn dasselbe einmal durch f&uuml;nf Jahre oder l&auml;nger
+im Besitz oder Mitbesitz der Stiftung gewesen ist.</p>
+
+<p>Sollte zu irgend einer Zeit die weitere Fortf&uuml;hrung eines
+unter die obigen Vorschriften fallenden Stiftungsbetriebs ohne
+Sch&auml;digung oder Gef&auml;hrdung der &uuml;brigen oder der Stiftung selbst
+unm&ouml;glich werden, so ist dieser Betrieb unter tunlichster Schonung
+der beteiligten Interessen endg&uuml;ltig aufzul&ouml;sen, seine Firma aber
+nach Abwicklung aller Verbindlichkeiten endg&uuml;ltig zu l&ouml;schen.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;38.</h4>
+
+<div class="sidenote">Eintreten der St. in Gesellschaftsverh&auml;ltnisse.</div>
+
+<p>Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues
+gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverh&auml;ltnis mit
+einem andern, so mu&szlig; der Gesellschaftsvertrag ausdr&uuml;cklich vorsehen,
+da&szlig; mit dem Ausscheiden des urspr&uuml;nglichen Sozius aus der
+aktiven Teilnahme an der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an
+die Stiftung zur alleinigen Vertretung und Verwaltung &uuml;berzugehen
+habe.</p>
+
+<p>Vertr&auml;ge, welche dem entgegen w&auml;ren, darf die Stiftung
+nicht eingehen.</p>
+
+<p><i>Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Beteiligungen,
+der in &sect;&nbsp;35 Abs.&nbsp;3 genannten Art.</i></p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;39.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verlegung der St.-Betriebe von Jena.</div>
+
+<p>Eine Verlegung der in &sect;&nbsp;6 benannten Stiftungsbetriebe an
+Orte au&szlig;erhalb der n&auml;chsten Umgebung von Jena ist unstatthaft.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_280" id ="Page_280" title="280"></a>&sect;&nbsp;40.</h4>
+
+<div class="sidenote">Allgemeine Direktiven f&uuml;r die Gesch&auml;ftspolitik der St.-Betriebe.</div>
+
+<p>Gem&auml;&szlig; den in &sect;&nbsp;1 der Stiftung zugewiesenen Aufgaben hat
+ihre gesch&auml;ftliche Aktion unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt
+als Ziel zu verfolgen nicht sowohl m&ouml;glichste Mehrung der Reingewinne
+oder Betriebs&uuml;bersch&uuml;sse ihrer Unternehmungen, als vielmehr
+die Steigerung des wirtschaftlichen Gesamtertrages, welchen
+diese Unternehmungen dem ganzen in ihnen vereinigten Personenkreis,
+die Stiftung als Unternehmer einbegriffen, mit Aussicht auf
+l&auml;ngeren Fortbestand noch zu gew&auml;hren verm&ouml;gen.</p>
+
+<p>Dabei ist jedoch stets darauf hinzuwirken, da&szlig; der Stiftung,
+als dem unpers&ouml;nlichen Tr&auml;ger der Organisationen, derjenige Anteil
+an dem Ertrag der gemeinsamen T&auml;tigkeit noch verbleibe,
+welcher in der organisierten Arbeit nicht von den einzelnen, auch
+nicht in ihrer Gesamtheit, pers&ouml;nlich erarbeitet ist, sondern als
+Ausflu&szlig; der Organisation selbst, der durch sie erhaltenen Kontinuit&auml;t
+aller T&auml;tigkeit und der in ihr fortwirkenden Leistungen aller
+Vorg&auml;nger angesehen werden mu&szlig;; welcher Anteil, indem er gerechterweise
+allen einzelnen vorenthalten bleibt, gerechterweise den
+dauernden Interessen ihrer Gemeinschaft und Zwecken des allgemeinen
+Wohls zu dienen hat.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;41.</h4>
+
+<div class="sidenote">Ma&szlig;stab f&uuml;r die wirtschaftliche Gesamtleistung der St.-Unternehmungen.</div>
+
+<p>Um f&uuml;r die Organe der Stiftung wesentliche Unterlagen f&uuml;r
+eine sachgem&auml;&szlig;e Anwendung der in &sect;&nbsp;40 ausgesprochenen Richtschnur
+immer evident zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr der gem&auml;&szlig;
+&sect;&nbsp;23 festgestellte bilanzm&auml;&szlig;ige Reingewinn eines jeden Stiftungsbetriebes
+ohne R&uuml;cksicht auf die H&ouml;he des Betriebskapitals zu berechnen
+nach seinem Verh&auml;ltnis zum gesamten Lohn- und Gehaltkonto
+des Betriebs in demselben Gesch&auml;ftsjahr, also derjenige Prozentsatz
+vom gesamten Arbeitsertrag aller mitt&auml;tigen Personen nachzuweisen,
+der dem Betrieb als Unternehmergewinn geblieben ist.</p>
+
+<p>Daneben ist, so genau es angeht, zu veranschlagen, welcher
+durchschnittliche Prozentsatz von jenem Personalunkostenkonto in
+Ansehung der hierf&uuml;r ma&szlig;gebenden Faktoren jeweils als durch die
+in Titel V dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten besonderen
+Lasten zum voraus belegt anzusehen, also als j&auml;hrlicher
+Mindestbetrag dem Reservefonds zuzuf&uuml;hren und von dem zuerst
+bestimmten Prozentsatz in Abzug zu bringen ist, um denjenigen<a class="page" name="Page_281" id ="Page_281" title="281"></a>
+Bruchteil vom Arbeitsertrag des Personals zu erhalten, welcher
+dem Betrieb als wirklicher Nettogewinn aus der Organisation zugekommen
+ist.</p>
+
+<p>In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Organisation
+als Wirtschaftsfaktor auf dem in Frage stehenden Industriegebiet
+ist die Lage eines Stiftungsbetriebes als der in &sect;&nbsp;40 Abs.&nbsp;2 ausgesprochenen
+grunds&auml;tzlichen Forderung nach dem jetzt gegebenen
+Ma&szlig;stab gen&uuml;gend nur dann anzusehen, wenn der zuletzt bezeichnete
+Nettoanteil der Stiftung am Gesamtertrag in Jahren, die nicht
+ungew&ouml;hnlich ung&uuml;nstige Wirtschaftsbedingungen aufweisen, mindestens
+noch ein F&uuml;nftel vom Anteil der Gesamtheit der mitt&auml;tigen
+Personen und zugleich nicht weniger als ein Zehntel der Jahresausgabe
+erreicht.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;42.</h4>
+
+<div class="sidenote">Ideale Aufgaben der St.-Betriebe.</div>
+
+<p>Bei den Bem&uuml;hungen um die Erhaltung und Mehrung der
+Wirksamkeit der Stiftung nach der wirtschaftlichen Seite hin ist
+fortgesetzt im Auge zu behalten, da&szlig; gem&auml;&szlig; den in &sect;&nbsp;1, A bezeichneten
+Stiftungszwecken ihre Unternehmungen neben dem Erwerb
+auch dem allgemeinen Fortschritt der in ihnen vertretenen
+technischen K&uuml;nste, der Steigerung ihrer Leistungen und dadurch
+mittelbar den Interessen der wissenschaftlichen Forschung, sowie
+erh&ouml;htet Befriedigung der auf diese K&uuml;nste angewiesenen Bed&uuml;rfnisse
+der Technik und des b&uuml;rgerlichen Lebens dienen sollen.</p>
+
+<p>Im Aufgabenkreis der Stiftungsbetriebe und im nat&uuml;rlichen
+Auftrag ihrer Leiter liegt es also, auch solcher Zwecke nach Kr&auml;ften
+sich anzunehmen, deren Verfolgung unmittelbaren Vorteil nicht
+verspricht, aber geeignet erscheint, allgemeine Interessen der feintechnischen
+Industrie oder besondere Angelegenheiten ihrer Technik
+oder besondere Bed&uuml;rfnisse der Wissenschaft und des praktischen
+Lebens innerhalb der Stiftungsbetriebe zu bef&ouml;rdern.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;43.</h4>
+
+<p>Die Organe der Stiftung haben besonders darauf hinzuwirken,
+da&szlig; auch in Zukunft die Stiftungsbetriebe fortgesetzt und in m&ouml;glichstem
+Umfang an solchen Aufgaben ihres Arbeitsgebietes sich
+bet&auml;tigen, welche technisch hochstehende Einzelarbeit erfordern
+und welche deshalb, wenn sie auch wirtschaftlich wenig Vorteil
+bringen, dem Ganzen ein h&ouml;heres Niveau technischer Leistungsf&auml;hig<a class="page" name="Page_282" id ="Page_282" title="282"></a>keit
+erhalten und ein Gegengewicht gegen die Routinetendenz rein
+fabrikatorischer T&auml;tigkeit darbieten.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;44.</h4>
+
+<div class="sidenote">Beschr&auml;nkung der Patentnahme.</div>
+
+<p>In bezug auf solche aus dem Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe
+hervorgehende neue Erzeugnisse, Verbesserungen u.&nbsp;dergl.,
+welche ihrer Bestimmung nach wesentlich Zwecken des Studiums
+und der wissenschaftlichen Forschung dienen, darf auch in Zukunft
+eine Beschr&auml;nkung des Wettbewerbes anderer durch Patentnahme
+oder &auml;hnliche Ma&szlig;regeln nicht herbeigef&uuml;hrt werden.</p>
+
+
+
+<h2><a name="Titel_IV" id="Titel_IV"></a>Titel IV.</h2>
+
+<h2>Reservefonds.</h2>
+
+<h3>Substanz.</h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;45.</h4>
+
+<div class="sidenote">Zweck u. Bestandteile des Reservefonds (R.&nbsp;F.)</div>
+
+<p>Behufs m&ouml;glichster Sicherung dauernder Erf&uuml;llung der in
+diesem Statut den Stiftungsbetrieben auferlegten Pflichten und der
+der Stiftung selbst zugewiesenen Aufgaben hat die Stiftung aus
+den &Uuml;bersch&uuml;ssen der Gesch&auml;ftsunternehmungen und den sonstigen
+Ertr&auml;gnissen ihres jeweiligen Verm&ouml;gens einen vom Gesch&auml;ftsverm&ouml;gen
+der Stiftungsbetriebe abgesonderten Reservefonds anzusammeln
+und diesen tunlichst auf solche H&ouml;he zu bringen, bezw.
+nach zeitweiliger Minderung seines Bestandes wieder zu solcher
+H&ouml;he zu erg&auml;nzen, da&szlig; in ihm enthalten ist:</p>
+
+<p>I. Das Deckungskapital f&uuml;r alle jeweils den Gesch&auml;ftsfirmen
+auf Grund der &sect;&sect;&nbsp;72, 73 oder auf Grund von besonderen Anstellungsvertr&auml;gen
+und der Stiftung selbst aus sonstigen Vertr&auml;gen
+tats&auml;chlich erwachsenen Rentenverpflichtungen, alle einzelnen Posten
+nach ihrem wahrscheinlichen Kapitalwert veranschlagt &mdash; soweit
+dieses Deckungskapital hinausgeht &uuml;ber ein Drittel des Buchwertes
+des der Stiftung geh&ouml;rigen sonst unbelasteten Betriebskapitals der
+Stiftungsfirmen.</p>
+
+<p>II. An R&uuml;cklagen:</p>
+
+<p>a) eine Personallasten-Reserve zur Sicherung der Deckung
+demn&auml;chst zu gew&auml;rtigender Pensionsanspr&uuml;che gegen die Gesch&auml;ftsfirmen
+und etwaiger auf Grund des &sect;&nbsp;77 dieses Statuts n&ouml;tig wer<a class="page" name="Page_283" id ="Page_283" title="283"></a>dender
+Aufwendungen, in H&ouml;he von einem Drittel des j&auml;hrlichen
+Lohn- und Gehalt-Kontos der Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt
+der letztverflossenen drei Gesch&auml;ftsjahre;</p>
+
+<p>b) ein Erneuerungs- und Betriebserweiterungs-Fonds f&uuml;r die
+Gesch&auml;ftsunternehmungen, in H&ouml;he von einem Drittel des jeweiligen
+Buchwertes aller der Abnutzung unterliegenden Betriebsmittel (Geb&auml;ude,
+Maschinen etc.);</p>
+
+<p>c) eine allgemeine R&uuml;cklage zur Sicherung der Aktionsf&auml;higkeit
+der Stiftung und ihrer Gesch&auml;ftsfirmen, sowie zur Deckung
+etwa eintretender Betriebsausf&auml;lle oder Verluste, im Betrag einer
+durchschnittlichen Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe nach dem
+Durchschnitt der letztverflossenen drei Gesch&auml;ftsjahre, gem&auml;&szlig; der
+Vorschrift in &sect;&nbsp;23 dieses Statuts berechnet.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;46.</h4>
+
+<div class="sidenote">Substanz des R.&nbsp;F.</div>
+
+<p>Als dem Reservefonds der Stiftung zugeh&ouml;rig haben alle
+nicht besonderen stiftungsgem&auml;&szlig;en Zwecken gewidmeten Verm&ouml;gensobjekte
+zu gelten, welche jeweils im Eigentum der Stiftung
+und nicht im Gesch&auml;ftsverm&ouml;gen der Stiftungsfirmen, als Bestandteile
+des Betriebskapitals dieser, sich befinden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;47.</h4>
+
+<div class="sidenote">Mindestzuweisungen an den R.&nbsp;F.</div>
+
+<p>So lange der Reservefonds die in &sect;&nbsp;45 bezeichnete H&ouml;he
+noch nicht erreicht, bezw. nach stattgehabter Minderung noch nicht
+wiedererreicht hat, soll ihm von Jahr zu Jahr nicht weniger als die
+H&auml;lfte aller nach Deckung etwaigen Kapitalbedarfs der Stiftungsbetriebe
+je noch verf&uuml;gbar bleibenden Betriebs&uuml;bersch&uuml;sse und
+Zinsertr&auml;ge zugef&uuml;hrt werden. Jedoch sind Aufwendungen f&uuml;r
+stiftungsgem&auml;&szlig;e Zwecke nach &sect;&nbsp;1, B bis zum j&auml;hrlichen <i>reinen
+Zinsabwurf (Saldo) des Stiftungsverm&ouml;gens</i><a name="FNanchor_48_48" id="FNanchor_48_48"></a><a href="#Footnote_48_48" class="fnanchor">[48]</a> jederzeit zul&auml;ssig<a name="FNanchor_49_49" id="FNanchor_49_49"></a><a href="#Footnote_49_49" class="fnanchor">[49]</a>.</p>
+
+<div class="sidenote">Entnahmen aus dem R.&nbsp;F.</div>
+
+<p>Herausnahmen aus dem Kapitalbestand des Reservefonds
+d&uuml;rfen in dieser Zeit, <i>au&szlig;er zur Erf&uuml;llung rechtlicher Verpflichtungen</i>,
+f&uuml;r keine anderen Zwecke als f&uuml;r solche der Gesch&auml;ftsunternehmungen
+erfolgen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_284" id ="Page_284" title="284"></a>Die vertragsm&auml;&szlig;ige Abzahlung fremder Kapitalposten im
+Betriebskapital der Gesch&auml;ftsfirmen darf bis zum gedachten Zeitpunkt
+aus dem Kapitalbestand des Reservefonds nur insoweit erfolgen,
+als Heranziehen andern fremden Kapitals in Form unk&uuml;ndbarer
+amortisierbarer Anleihe nicht m&ouml;glich w&auml;re, au&szlig;er zu h&ouml;herm
+Zinsfu&szlig; als ein Prozent &uuml;ber dem jeweiligen Hypothekenzinsfu&szlig;.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;48<a name="FNanchor_50_50" id="FNanchor_50_50"></a><a href="#Footnote_50_50" class="fnanchor">[50]</a>.</h4>
+
+<p><i>Ist weggefallen.</i></p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;49.</h4>
+
+<div class="sidenote">Beschr&auml;nkung der Ansammlung des R.&nbsp;F.</div>
+
+<p>Wenn der Reservefonds die in &sect;&nbsp;45 bezeichnete H&ouml;he erreicht
+hat, ist ihm von da ab nicht mehr als die H&auml;lfte der j&auml;hrlich
+verf&uuml;gbar bleibenden Betriebs&uuml;bersch&uuml;sse und Zinsertr&auml;ge zuzuf&uuml;hren
+und, wenn der nicht auf Abteilung I entfallende Teil des
+Reservefonds das Einundeinhalbfache des nach &sect;&nbsp;45 sich ergebenden
+Gesamtbetrages &uuml;berschreitet, nicht mehr als ein Viertel dieser
+&Uuml;bersch&uuml;sse.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;50.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verbot weiterer Erh&ouml;hung des R.&nbsp;F.</div>
+
+<p>Ist der Reservefonds zu irgend einer Zeit so weit angewachsen,
+da&szlig; er au&szlig;er dem im &sect;&nbsp;45 unter I benannten, den dritten Teil
+des buchm&auml;&szlig;igen Anteils der Stiftung am Betriebskapital der Stiftungsfirmen
+&uuml;berschreitenden Deckungskapital die unter II a bis c
+dort bezeichneten R&uuml;cklagen mit dem Doppelten der in &sect;&nbsp;45 angegebenen
+Betr&auml;ge enth&auml;lt, so soll von da ab, so lange diese Voraussetzung
+fortbesteht, weitere Verm&ouml;gensansammlung au&szlig;erhalb
+des Betriebskapitals der Stiftungsbetriebe der Carl Zeiss-Stiftung
+versagt sein.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;51.</h4>
+
+<div class="sidenote">Ausgabezwang bezw. des Gesch&auml;ftsgewinnes. Ausgabezwang bezw. der Zinsen des R.&nbsp;F.</div>
+
+<p>Nach Eintritt des in &sect;&nbsp;49 vorgesehenen Falles hat die Stiftung
+mindestens die H&auml;lfte, bezw. mindestens drei Viertel, der jeweils<a class="page" name="Page_285" id ="Page_285" title="285"></a>
+verf&uuml;gbar bleibenden Jahres&uuml;bersch&uuml;sse aus den Ertr&auml;gnissen der
+Betriebe und dem Zinsabwurf des Reservefonds, und nach Eintritt
+des in &sect;&nbsp;50 gedachten Falles diese gesamten Jahres&uuml;bersch&uuml;sse
+f&uuml;r aus &sect;&nbsp;1, B stiftungsgem&auml;&szlig;e Zwecke nach den Bestimmungen
+in Titel VII dieses Statuts fortgesetzt zur Verausgabung zu bringen.
+Jedoch bleibt jederzeit gestattet, &Uuml;bersch&uuml;sse, welche nach &sect;&nbsp;49
+oder &sect;&nbsp;50 zur Verwendung bestimmt sind, behufs Ansammlung
+der Mittel zu gr&ouml;&szlig;eren einmaligen Aufwendungen f&uuml;r zum voraus
+bestimmte Zwecke, in Form von besondern Fonds zeitweilig noch
+im Reservefonds der Stiftung zu belassen.</p>
+
+
+<h3><a name="Verwaltung" id="Verwaltung"></a><em class="gesperrt">Verwaltung</em>.</h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;52.</h4>
+
+<div class="sidenote">Normen f&uuml;r die Verm&ouml;gensanlagen des R.&nbsp;F.</div>
+
+<p>F&uuml;r die Verm&ouml;gensanlagen des Reservefonds soll jede Art
+von Spekulation, sei es auf Konstellationsgewinn, sei es auf hohe
+Zinsen, unbedingt ausgeschlossen sein, im &uuml;brigen aber keine Beschr&auml;nkung
+wegen besonderer Sicherheitsanforderungen bestehen.</p>
+
+<p>Ein Teil seines Verm&ouml;gensbestandes ist in Grundbesitz, ein
+anderer Teil dagegen, <i>in m&ouml;glichst liquider Form und zwar zu
+einem angemessenen Betrag auch in sicheren ausl&auml;ndischen Werten
+anzulegen</i><a name="FNanchor_51_51" id="FNanchor_51_51"></a><a href="#Footnote_51_51" class="fnanchor">[51]</a>.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;53.</h4>
+
+<div class="sidenote">Desgl. f&uuml;r die Verwahrung der Best&auml;nde des R.&nbsp;F.</div>
+
+<p>Im &uuml;brigen ist das den Reservefonds bildende Verm&ouml;gen
+der Carl Zeiss-Stiftung nach den jeweilig f&uuml;r die Verwahrung und
+Verwaltung von Staatsgeldern geltenden Normen zu verwahren
+und zu verwalten, jedoch ohne da&szlig; hierdurch dem Staat eine Haftpflicht
+erwachsen darf.</p>
+
+<p>Insoweit Verm&ouml;gensobjekte der Stiftung oder Besitztitel begr&uuml;ndende
+Urkunden bez&uuml;glich solcher nicht nur vor&uuml;bergehend
+f&uuml;r kurze Zeit zusammen mit Staatsgeldern verwahrt werden, mu&szlig;<a class="page" name="Page_286" id ="Page_286" title="286"></a>
+das Eigentum der Stiftung an ihnen jederzeit offensichtlich gehalten
+werden.</p>
+
+<p>Insoweit dergleichen Objekte abgesondert verwahrt werden,
+sind sie unter doppeltem Verschlu&szlig;, seitens des Kassebeamten und
+eines Beauftragten der Stiftungsverwaltung, zu halten.</p>
+
+<p><i>F&uuml;r Barmittel, die zur Bestreitung von Ausgaben bereit gehalten
+werden m&uuml;ssen, sowie f&uuml;r Zinsscheine der zum Reservefonds
+geh&ouml;rigen Wertpapiere soll es jedoch nur des Verschlusses seitens
+des Kassebeamten bed&uuml;rfen.</i></p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;54.</h4>
+
+<div class="sidenote">Trennung der Bestandteile des R.&nbsp;F.</div>
+
+<p>Die in &sect;&nbsp;45 aufgez&auml;hlten Bestandteile des Reservefonds sollen
+bei der Verwaltung des Fonds weder getrennter Rechnungsf&uuml;hrung
+noch tats&auml;chlicher Absonderung, sondern nur buchm&auml;&szlig;iger Scheidung
+unterliegen.</p>
+
+<p>Nach der j&auml;hrlich zu erneuernden Berechnung des in &sect;&nbsp;45
+unter I bezeichneten Deckungskapitals f&uuml;r alle laufenden Rentenverpflichtungen
+der Stiftungsbetriebe und der Stiftung ist das gesamte
+buchm&auml;&szlig;ige Verm&ouml;gen des Reservefonds mit Beginn eines
+jeden Gesch&auml;ftsjahres, nach buchm&auml;&szlig;iger Dotierung der etwa gem&auml;&szlig;
+&sect;&nbsp;51 zur zeitweiligen Ansammlung von &Uuml;bersch&uuml;ssen f&uuml;r vorausbestimmte
+Zwecke angelegten Separatkonten, in seinem in Abteilung
+II einzustellenden Betrag auf die drei Konten <i>a</i>, <i>b</i> und <i>c</i> rechnerisch
+zu verteilen nach Verh&auml;ltnis der drei Grundsummen, welche
+nach &sect;&nbsp;45 jeweils sich ergeben.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;55.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verf&uuml;gung &uuml;ber den R.&nbsp;F. und Verwaltung desselben.</div>
+
+<p>Die Verf&uuml;gung &uuml;ber den Reservefonds und die Verwaltung
+desselben untersteht allein der Stiftungsverwaltung, vorbehaltlich
+der aus Titel II dieses Statuts sich ergebenden Rechte der Vorst&auml;nde
+der Stiftungsbetriebe.</p>
+
+<p>&Uuml;ber seinen Stand, die Art seiner Anlagen und seinen Zinsertrag
+sind der Stiftungskommissar und die Gesch&auml;ftsleitungen der
+Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu halten.</p>
+
+
+<h2><a class="page" name="Page_287" id ="Page_287" title="287"></a><a name="Titel_V" id="Titel_V"></a>Titel V.</h2>
+
+<h2>Rechtsverh&auml;ltnis der Angestellten und Arbeiter in den
+Stiftungsbetrieben.</h2>
+
+<h3><em class="gesperrt">Pers&ouml;nliche Rechte.</em></h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;56.</h4>
+
+<div class="sidenote">Neutralit&auml;t bei Anstellung und Bef&ouml;rderung der Angestellten und Arbeiter.</div>
+
+<p>Bei Anstellung der Beamten der Stiftung und der Stiftungsbetriebe,
+der Gesch&auml;ftsgehilfen und Arbeiter mu&szlig; jederzeit ohne
+Ansehen der Abstammung, des Bekenntnisses und der Parteistellung
+verfahren werden.</p>
+
+<p>Die Fortsetzung der eingegangenen Anstellungs- und Arbeitsvertr&auml;ge,
+sowie die Bef&ouml;rderung der Angestellten und Arbeiter in
+Hinsicht auf Funktion und Entlohnung darf nur von ihren F&auml;higkeiten
+und Leistungen, der Pflichtm&auml;&szlig;igkeit ihres dienstlichen Verhaltens
+und von R&uuml;cksichten auf andere wesentliche Interessen
+des Betriebs abh&auml;ngig gemacht werden, vom au&szlig;erdienstlichen
+Verhalten aber nur insoweit, als dasselbe die Erf&uuml;llung ihrer
+Dienstpflichten oder ihr pers&ouml;nliches Ansehen in R&uuml;cksicht auf
+b&uuml;rgerliche Ehre und gute Sitte ber&uuml;hrt.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;57.</h4>
+
+<div class="sidenote">Zul&auml;ssiger Inhaltsbereich der Dienstvertr&auml;ge.</div>
+
+<p>Das in den Stiftungsbetrieben durch den Dienstvertrag begr&uuml;ndete
+Pflichtverh&auml;ltnis der Beamten, Gesch&auml;ftsgehilfen und Arbeiter
+zur Stiftung, zu ihrer Firma und zu allen Vorgesetzten erstreckt
+sich lediglich auf die vertragsm&auml;&szlig;ige Arbeitsleistung und
+die sonstigen Dienstgesch&auml;fte, und zwar in Hinsicht auf folgende
+Punkte:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>Art und Ma&szlig; der Arbeitsleistung und der sonstigen Obliegenheiten;</p>
+
+<p>Leitung und Beaufsichtigung der dienstlichen T&auml;tigkeit durch
+die dazu bestellten Organe;</p>
+
+<p>Obhut &uuml;ber Eigentum der Firma und Eigentum Fremder,
+welches einzelnen oder mehreren verm&ouml;ge ihrer dienstlichen
+T&auml;tigkeit anvertraut oder zug&auml;nglich ist, und Wahrung
+sonstiger ihnen darin anvertrauter Interessen der Firma
+und Fremder;</p></div><p><a class="page" name="Page_288" id ="Page_288" title="288"></a></p>
+
+<div class="blockquot"><p>Wahrung von Sicherheit und Ordnung in Betrieb und Verwaltung;</p>
+
+<p>Verkehr der einzelnen mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und
+Untergebenen innerhalb des Dienstes;</p>
+
+<p>Schutz von Eigentum und sonstigen Interessen der Betriebsangeh&ouml;rigen,
+insoweit solches Eigentum den Angestellten
+und Arbeitern verm&ouml;ge des Dienstverh&auml;ltnisses zug&auml;nglich
+ist, oder solche Interessen ihnen darin anvertraut sind;</p>
+
+<p>Wahrung solcher R&uuml;cksichten, welche den in Vertrag Stehenden
+aus Treu und Glauben gegenseitig, also je in gleicher Art
+auch der Firma und ihren Vertretern dem einzelnen Angestellten
+und Arbeiter gegen&uuml;ber obliegen.</p></div>
+
+<p>Verpflichtungen, welche in keinem von diesen Punkten auf
+die dienstliche T&auml;tigkeit Bezug haben, k&ouml;nnen niemand auferlegt
+werden. Handlungen und Unterlassungen, welche in keinem von
+diesen Punkten die dienstliche T&auml;tigkeit ber&uuml;hren, begr&uuml;nden unbeschadet
+ihrer sonstigen Beurteilung keine Verletzung des Dienstvertrags
+oder vertragsm&auml;&szlig;iger Pflichten.</p>
+
+<p>Anordnungen, welche behufs Beaufsichtigung der in Lehrvertrag
+stehenden Lehrlinge und der unter 18 Jahre alten Betriebsangeh&ouml;rigen
+getroffen werden, fallen nicht unter die Beschr&auml;nkungen
+dieses Paragraphen.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;58.</h4>
+
+<div class="sidenote">Gew&auml;hrleistung pers&ouml;nlicher Freiheit au&szlig;erhalb des Dienstes.</div>
+
+<p>In der freien Aus&uuml;bung <i>der allgemeinen</i><a name="FNanchor_52_52" id="FNanchor_52_52"></a><a href="#Footnote_52_52" class="fnanchor">[52]</a> pers&ouml;nlichen und
+<i>staat</i>sb&uuml;rgerlichen Rechte au&szlig;erhalb des Dienstes darf, abgesehen
+von der Beaufsichtigung von Lehrlingen und unter 18 Jahre alten
+Personen, niemand unmittelbar oder mittelbar behindert werden.</p>
+
+<p>In der Vertretung ihrer Interessen, einzeln oder gemeinsam,
+innerhalb der Grenzen des gesetzlich Erlaubten, und<a name="FNanchor_53_53" id="FNanchor_53_53"></a><a href="#Footnote_53_53" class="fnanchor">[53]</a> der im Anstellungs- oder
+Arbeitsvertrag &uuml;bernommenen Pflichten, d&uuml;rfen die
+Angeh&ouml;rigen der Betriebe in keiner Art beschr&auml;nkt werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;59.</h4>
+
+<div class="sidenote">Anstellung auf Lebenszeit.</div>
+
+<p>Der Anstellungsvertrag der auf Lebenszeit angestellten Beamten
+darf Dienstentlassung nur vorsehen wegen grober Pflicht<a class="page" name="Page_289" id ="Page_289" title="289"></a>verletzung,
+wegen fortgesetzter Vernachl&auml;ssigung der Obliegenheiten
+und wegen solcher Anst&auml;nde im au&szlig;erdienstlichen Verhalten, welche
+b&uuml;rgerliches Ansehen oder pers&ouml;nliches Vertrauen aufheben, Pensionierung
+nur wegen solcher Tatsachen, welche auch dem Angestellten
+vertragsm&auml;&szlig;igen Anspruch auf Pensionierung geben.</p>
+
+<p>Au&szlig;erdienststellung dieser Beamten ohne vertragsm&auml;&szlig;ig begr&uuml;ndete
+Dienstentlassung oder Pensionierung ist unzul&auml;ssig.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;60.</h4>
+
+<div class="sidenote">Konkurrenzklausel.</div>
+
+<p>Vertragsm&auml;&szlig;ige Beschr&auml;nkungen hinsichtlich der T&auml;tigkeit
+nach etwaigem Austritt aus dem Dienst der Stiftungsbetriebe d&uuml;rfen
+nur den gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;59 auf Lebenszeit angestellten Beamten auferlegt
+werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;61.</h4>
+
+<div class="sidenote">Arbeitszeit der Lohnarbeiter.</div>
+
+<p>Der Arbeitsvertrag darf die im gew&ouml;hnlichen Lohnverh&auml;ltnis
+stehenden Angeh&ouml;rigen der Stiftungsbetriebe nur zu einer bestimmten
+t&auml;glichen Arbeitszeit verpflichten, die in den Arbeiten des
+laufenden Betriebs nicht l&auml;nger als neun Stunden sein soll.</p>
+
+<div class="sidenote">&Uuml;berarbeit.</div>
+
+<p>Zur Leistung von &Uuml;berstunden oder Feiertagsarbeit im Betrieb
+darf, au&szlig;er f&uuml;r den Fall einer stattgehabten Betriebsst&ouml;rung,
+niemand verpflichtet oder angehalten werden.</p>
+
+<p>Vereinbarungen wegen zeitweiliger Leistung von &Uuml;berarbeit
+im ungest&ouml;rten Betrieb d&uuml;rfen nicht f&uuml;r l&auml;nger als vier Arbeitswochen
+verbindlich gemacht werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;62.</h4>
+
+<div class="sidenote">Urlaub.</div>
+
+<p>Alle &uuml;ber 18 Jahre alte, nicht in vertragsm&auml;&szlig;igem Lehrverh&auml;ltnis
+stehende Angeh&ouml;rige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch
+auf Urlaub f&uuml;r zw&ouml;lf Arbeitstage j&auml;hrlich, wegen dessen Benutzung
+sie auf Vereinbarung mit der Gesch&auml;ftsleitung des Betriebes oder
+deren Beauftragten angewiesen sind.</p>
+
+<p>Ordnungsm&auml;&szlig;ig beantragter Urlaub auf nicht mehr als drei
+Arbeitstage, im einzelnen Fall und innerhalb eines Monats, darf
+nur wegen erweislichen besonderen Nachteils f&uuml;r die Firma oder
+f&uuml;r andere Betriebsangeh&ouml;rige verweigert werden.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_290" id ="Page_290" title="290"></a>Allgemeine Beschr&auml;nkung alles Urlaubsanspruchs auf einzelne
+Zeitabschnitte im Jahre ist nur hinsichtlich solcher zul&auml;ssig, die
+mit kontinuierlichem Feuer arbeiten, oder sonst an Arbeiten beteiligt
+sind, deren Unterbrechung regelm&auml;&szlig;ig mit besonderem
+Nachteil verbunden ist</p>
+
+<p>Angeh&ouml;rigen der Betriebe, Arbeitern wie Beamten, welche
+zu ehrenamtlicher T&auml;tigkeit im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst
+berufen werden, mu&szlig; der zu ordnungsm&auml;&szlig;iger Aus&uuml;bung dieser
+T&auml;tigkeit n&ouml;tige Urlaub auf ihren Antrag stets gew&auml;hrt werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;63.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verwaltung der Krankenkasse.</div>
+
+<p>Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe soll auch in Zukunft
+der Selbstverwaltung der Versicherten in der Art unterstellt bleiben,
+da&szlig;, abgesehen von der gesetzlich gebotenen Mitwirkung der Vertreter
+des Betriebsunternehmers, die Gesch&auml;ftsleitungen der Stiftungsbetriebe
+nicht mitbeschlie&szlig;end, sondern nur beratend und die Statutenm&auml;&szlig;igkeit
+des Verfahrens beaufsichtigend, Einflu&szlig; auf ihre
+Verwaltung aus&uuml;ben.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;64.</h4>
+
+<div class="sidenote">Arbeitervertretungen.</div>
+
+<p>Arbeitervertretungen in den Stiftungsbetrieben, welchen Befugnisse
+zustehen sollen gegen&uuml;ber der Gesamtheit einer Arbeiterschaft
+oder einem nicht nur auf Lehrlinge und unter 18 Jahre
+alte Personen beschr&auml;nkten Kreis derselben oder gegen&uuml;ber der
+Gesch&auml;ftsleitung des Betriebes, m&uuml;ssen g&auml;nzlich aus direkter geheimer
+Wahl seitens der s&auml;mtlichen &uuml;ber 18 Jahre alten Betriebsangeh&ouml;rigen
+hervorgehen, von Jahr zu Jahr g&auml;nzlicher Erneuerung
+unterliegen und aus nicht weniger als zw&ouml;lf Mitgliedern bestehen;
+die W&auml;hlbarkeit zu ihnen mu&szlig; aber beschr&auml;nkt sein auf vollj&auml;hrige,
+seit mindestens einem Jahr im Betrieb t&auml;tige, im gew&ouml;hnlichen
+Lohnverh&auml;ltnis stehende Arbeiter und darf weitern Beschr&auml;nkungen
+nicht unterworfen sein.</p>
+
+<p>Sie sind befugt, auch ohne Einberufung durch die Gesch&auml;ftsleitung
+ihres Betriebes zusammenzutreten und haben das Recht,
+in allen Angelegenheiten ihres Betriebes auf ihren Antrag von
+dieser Gesch&auml;ftsleitung geh&ouml;rt zu werden.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_291" id ="Page_291" title="291"></a>&sect;&nbsp;65.</h4>
+
+<div class="sidenote">Strafen.</div>
+
+<p>Gegen alle Strafen, welche von der Gesch&auml;ftsleitung eines
+Betriebs oder deren Vertretern auf Grund der Betriebsordnung
+oder auf Grund sonstiger Satzungen ausgesprochen werden k&ouml;nnen,
+mu&szlig; Berufung auf richterliche oder schiedsrichterliche Entscheidung
+oder Berufung an eine den Vorschriften des &sect;&nbsp;64. entsprechende
+Arbeitervertretung zugelassen bleiben.</p>
+
+
+<h3><a name="Wirtschaftliche_Anrechte_im_Dienstverhaltnis" id="Wirtschaftliche_Anrechte_im_Dienstverhaltnis"></a><em class="gesperrt">Wirtschaftliche Anrechte im Dienstverh&auml;ltnis.</em></h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;66.</h4>
+
+<div class="sidenote">Gew&auml;hrleistung eines festen Zeitlohns.</div>
+
+<p>Alle Arbeiter und Gesch&auml;ftsgehifen in den Stiftungsbetrieben
+m&uuml;ssen gegen einen mit jedem zum voraus vereinbarten festen Zeitlohn,
+pro Woche oder pro Monat, eingestellt werden.</p>
+
+<p>Dieser ist auch f&uuml;r die in die Arbeitswoche fallenden gesetzlichen
+Feiertage fortzugew&auml;hren, im &uuml;brigen aber nur nach Verh&auml;ltnis
+der tats&auml;chlich geleisteten Arbeitszeit, soweit Verk&uuml;rzung
+dieser nach dem eigenen Willen des Betreffenden oder durch Behinderung
+auf seiner Seite oder infolge von gleichzeitiger Abwesenheit
+der Mehrheit in einer Betriebsabteilung stattgefunden
+hat, und nicht &sect;&nbsp;70 zur Anwendung kommt.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;67.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verbot bezw. Einschr&auml;nkungen der Herabsetzung des Zeitlohns.</div>
+
+<p>Der feste Lohn oder Gehalt, der in einem Stiftungsbetrieb
+einem Arbeiter, Gesch&auml;ftsgehilfen oder Beamten einmal ohne ausdr&uuml;cklichen
+Vorbehalt gew&auml;hrt, oder ungeachtet solchen Vorbehalts
+f&uuml;r l&auml;nger als ein Jahr einmal fortgew&auml;hrt worden ist, darf auch
+bei zeitweiliger, oder dauernder Verk&uuml;rzung der t&auml;glichen Arbeitszeit
+nicht wieder herabgesetzt werden, sofern nicht der Betreffende
+zu ordnungsm&auml;&szlig;iger Fortsetzung seiner fr&uuml;heren T&auml;tigkeit unf&auml;hig
+wird und deshalb, oder sonst aus Gr&uuml;nden, die in seiner Person
+liegen, zu einer andern Arbeitsstellung im Betrieb &uuml;bergeht.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;68.</h4>
+
+<div class="sidenote">Zuschl&auml;ge bei &Uuml;berarbeit pp.</div>
+
+<p>F&uuml;r vereinbarungsm&auml;&szlig;ig geleistete &Uuml;ber- oder Feiertagsarbeit
+mu&szlig;, soweit solche nicht zum Ersatz f&uuml;r Arbeitsausfall durch Be<a class="page" name="Page_292" id ="Page_292" title="292"></a>triebsunterbrechungen
+dient, den im gew&ouml;hnlichen Lohnverh&auml;ltnis
+stehenden Personen neben dem entsprechenden Zeit- oder St&uuml;cklohn
+stets eine im Arbeitsvertrag zum voraus festgesetzte besondere
+Verg&uuml;tung von nicht weniger als 25 Prozent des festen Zeitlohnes
+gew&auml;hrt werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;69.</h4>
+
+<div class="sidenote">Lohngarantie bei Akkordarbeit.</div>
+
+<p>Bei aller Akkord- oder St&uuml;ckarbeit ist der dem Arbeiter zukommende
+feste Zeitlohn nach Verh&auml;ltnis der aufgewandten Arbeitszeit
+als Mindestverdienst zu gew&auml;hrleisten.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;70.</h4>
+
+<div class="sidenote">Bezahlter Urlaub.</div>
+
+<p>Arbeiter und Gesch&auml;ftsgehilfen, welche &uuml;ber 21 Jahre alt
+und seit mindestens einem Jahr im Dienst von Stiftungsbetrieben
+gewesen sind, ist f&uuml;r j&auml;hrlich sechs Arbeitstage vereinbarungsgem&auml;&szlig;
+nach &sect;&nbsp;62 Abs.&nbsp;1 erteilten Urlaubs der feste Zeitlohn fortzugew&auml;hren.</p>
+
+<p>Betriebsangeh&ouml;rigen, welche Urlaub auf Grund des &sect;&nbsp;62
+Abs.&nbsp;4 genommen haben, ist der feste Zeitlohn oder Gehalt f&uuml;r
+die ganze Dauer des erforderlichen Urlaubs fortzugew&auml;hren, soweit
+ihnen nicht entsprechende Entsch&auml;digung f&uuml;r Zeitaufwand aus
+&ouml;ffentlichen Mitteln zusteht.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;71.</h4>
+
+<div class="sidenote">Mindests&auml;tze der Krankenkasse.</div>
+
+<p>Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe darf auch in Zukunft
+den Versicherten nicht weniger bieten, als</p>
+
+<div class="blockquot"><p>volle Kassenleistung f&uuml;r ein halbes Jahr;</p>
+
+<p>drei Viertel des versicherungsf&auml;higen Lohnes als Krankengeld;</p>
+
+<p>Mitversicherung der n&auml;chsten Familienmitglieder;</p>
+
+<p>freie Wahl des Arztes unter den approbierten &Auml;rzten des
+Wohnortes;</p>
+
+<p>Beitragsleistung der Betriebsinhaber gleich dem Gesamtbeitrag
+aller Versicherten im Jahr.</p></div>
+
+<p>Ausdehnung der Kassenleistungen auf ein ganzes Jahr hat
+einzutreten, wenn die Generalversammlung der Krankenkasse solche
+beantragt.</p>
+
+
+<h3><a class="page" name="Page_293" id ="Page_293" title="293"></a><em class="gesperrt">Pensionsrechte.</em></h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;72.</h4>
+
+<div class="sidenote">Pensionsanspruch.</div>
+
+<p>Beamte, Gesch&auml;ftsgehilfen und Arbeiter, welche vor Vollendung
+ihres 40. Lebensjahres in den Dienst eines Stiftungsbetriebes
+eingetreten sind, haben nach f&uuml;nfj&auml;hriger Dienstzeit klagbaren Anspruch
+auf Pension gegen ihre Firma, sowohl f&uuml;r sich selbst, falls
+sie w&auml;hrend des Dienstverh&auml;ltnisses durch Alter oder dauernde
+Krankheit oder sonst ohne eigenes grobes Verschulden zur Fortsetzung
+ihrer T&auml;tigkeit unf&auml;hig werden, wie auch f&uuml;r den Fall
+ihres Todes zugunsten ihrer Hinterbliebenen.</p>
+
+<p>F&uuml;r die Regelung dieser Anspr&uuml;che bleibt hinsichtlich aller
+nicht in besonderen Vertr&auml;gen stehenden Betriebsangeh&ouml;rigen das
+&raquo;Gemeinsame Pensions-Statut&laquo; der Firmen Carl Zeiss und Schott &amp; Gen.
+vom <i>1. September 1897</i><a name="FNanchor_54_54" id="FNanchor_54_54"></a><a href="#Footnote_54_54" class="fnanchor">[54]</a> in seinen Hauptbestimmungen:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>Beginn der pensionsf&auml;higen Dienstzeit mit Vollendung des
+<i>18.</i><a name="FNanchor_55_55" id="FNanchor_55_55"></a><a href="#Footnote_55_55" class="fnanchor">[55]</a> Lebensjahres;</p>
+
+<p>Maximalbetr&auml;ge des pensionsf&auml;higen Monats &mdash; Lohnes oder
+-Gehaltes nach 5-, 10- und 15j&auml;hriger Dienstzeit</p>
+
+<p>
+<i>100</i>[3] Mk., <i>120</i>[3] Mk., <i>140</i><a name="FNanchor_56_56" id="FNanchor_56_56"></a><a href="#Footnote_56_56" class="fnanchor">[56]</a> Mk. f&uuml;r Arbeiter,<br />
+<i>120</i>[4] Mk., <i>160</i>[4] Mk., <i>200</i><a name="FNanchor_57_57" id="FNanchor_57_57"></a><a href="#Footnote_57_57" class="fnanchor">[57]</a> Mk. f&uuml;r Werkmeister, Kontoristen und sonstige Gesch&auml;ftsgehilfen;<br />
+</p>
+
+<p>Invalidenpension zwischen dem 5. und dem 15. Dienstjahre
+50 Proz. des jeweils pensionsf&auml;higen Lohnes oder Gehaltes,
+von da ab um je 1 Proz. j&auml;hrlich steigend bis zum 40.
+Dienstjahre;</p>
+
+<p>Witwenpension 4 Zehntel, Waisenpension 2 Zehntel, zusammen
+bis zu 8 Zehntel, der Invalidenpension;</p>
+
+<p>Invalidenpension ohne Invalidit&auml;t als Ruhegehalt nach Vollendung
+des 65. Lebensjahres und zugleich mindestens
+30j&auml;hriger Dienstzeit;</p></div>
+
+<p>solange ma&szlig;gebend, als die Stiftung nicht weitergehende Leistungen
+&uuml;bernommen hat.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_294" id ="Page_294" title="294"></a>&sect;&nbsp;73<a name="FNanchor_58_58" id="FNanchor_58_58"></a><a href="#Footnote_58_58" class="fnanchor">[58]</a>.</h4>
+
+<p><i>Ist durch die Neuredaktion von &sect;&nbsp;72 erledigt.</i></p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;74.</h4>
+
+<div class="sidenote">Pensionsbeitr&auml;ge.</div>
+<p><a name="FNanchor_59_59" id="FNanchor_59_59"></a><a href="#Footnote_59_59" class="fnanchor">[59]</a>
+Diejenigen aktiven Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rigen, welche jeweils f&uuml;r
+den Todesfall Pensionsanspruch zugunsten von Familienangeh&ouml;rigen
+haben, k&ouml;nnen durch das Pensionsstatut und entsprechende Bestimmungen
+der Arbeits- und Anstellungsvertr&auml;ge zu Beitr&auml;gen
+f&uuml;r die Hinterbliebenenpension herangezogen werden. Die aufzuerlegenden
+Beitr&auml;ge k&ouml;nnen nach Klassen, mit R&uuml;cksicht auf Alter
+und Familienstand, abgestuft werden, d&uuml;rfen aber f&uuml;r keine Klasse
+h&ouml;her bemessen werden, wie auf die H&auml;lfte der versicherungstechnischen
+Pr&auml;mie f&uuml;r das durchschnittliche Risiko, welches bei jeder
+Klasse durch die Zusicherung von Reliktenpension der Firma erw&auml;chst,
+und d&uuml;rfen f&uuml;r keinen einzelnen mehr als drei Prozent
+seines festen Lohnes oder Gehaltes betragen.</p>
+
+<p>Wegen der Pensionen, welche den Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rigen selbst
+f&uuml;r den Invalidit&auml;tsfall oder als Ruhegehalt zukommen, d&uuml;rfen auch
+in Zukunft Beitr&auml;ge nicht erhoben werden.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_295" id ="Page_295" title="295"></a>&sect;&nbsp;75.</h4>
+
+<div class="sidenote">Gew&auml;hr gegen Verlust der Pension oder Verk&uuml;rzung der Pensions-Anwartschaft.</div>
+
+<p>Gegen&uuml;ber solchen Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rigen, welche f&uuml;r den Fall
+ihrer Invalidit&auml;t Pensionsanspruch gegen ihre Firma erlangt haben,
+darf, nachdem ihre Arbeitsf&auml;higkeit durch Krankheit, oder sonst
+ohne grobes Verschulden ihrerseits, erheblich herabgesetzt ist, einseitige
+Aufl&ouml;sung des Arbeitsverh&auml;ltnisses, sofern nicht die in &sect;&nbsp;79
+dieses Statuts bezeichneten Voraussetzungen verschuldeter Entlassung
+vorliegen, nur unter dauernder Gew&auml;hrung der statutenm&auml;&szlig;igen
+Pension erfolgen.</p>
+
+<p>Die Pensionierung mu&szlig; einem solchen gew&auml;hrt werden, sobald
+ihm im Betrieb keine seiner bisherigen Arbeitsstellung angemessene
+T&auml;tigkeit mehr geboten werden kann mit h&ouml;herem Zeitlohn,
+als die jeweils erlangte Pensionsanwartschaft als Pension ihm
+zusichert.</p>
+
+<p>Wenn ein Arbeiter oder Gesch&auml;ftsgehilfe aus Gr&uuml;nden, die
+in seiner Person liegen, zu einer Arbeitsstellung im Betrieb &uuml;bergeht,
+die mit geringerem Lohn als seine bisherige verbunden ist;
+so beh&auml;lt er f&uuml;r den Fall sp&auml;terer Pensionierung Anspruch auf
+diejenige Pension als Mindestleistung, welche ihm zugestanden
+h&auml;tte, wenn seine Pensionierung zur Zeit des Wechsels der Arbeitsstellung
+erfolgt w&auml;re.</p>
+
+
+<h3><a name="Auflosung_des_Dienstverhaltnisses" id="Auflosung_des_Dienstverhaltnisses"></a><em class="gesperrt">Aufl&ouml;sung des Dienstverh&auml;ltnisses.</em></h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;76.</h4>
+
+<div class="sidenote">K&uuml;ndigungsfristen.</div>
+
+<p>Die beiderseitige K&uuml;ndigungsfrist darf in den Stiftungsbetrieben
+f&uuml;r Arbeiter nicht auf weniger als zwei Wochen, f&uuml;r Gesch&auml;ftsgehilfen
+nicht auf weniger als sechs Wochen festgesetzt werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;77.</h4>
+
+<div class="sidenote">Abgangsentsch&auml;digung, Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs.</div>
+
+<p>Die in k&uuml;ndbaren Vertr&auml;gen stehenden Beamten, Gesch&auml;ftsgehilfen
+und Arbeiter der Stiftungsbetriebe haben nach im ganzen
+dreij&auml;hriger seit Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst der
+Stiftung verbrachter Dienstzeit klagbaren Anspruch gegen ihre
+Firma auf Gew&auml;hrung einer Entsch&auml;digung f&uuml;r Verlust ihrer
+Stellung, wenn Aufl&ouml;sung des Dienstverh&auml;ltnisses seitens der Firma<a class="page" name="Page_296" id ="Page_296" title="296"></a>
+erfolgt, ohne da&szlig; sie zur Fortsetzung der vertragsm&auml;&szlig;igen T&auml;tigkeit
+unf&auml;hig geworden sind oder ihrerseits schuldbare Veranlassung
+zur Vertragsaufl&ouml;sung gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;79 dieses Statuts gegeben haben.</p>
+
+<p>Diese Entsch&auml;digung <i>besteht in der Fortgew&auml;hr des von ihnen
+zuletzt bezogenen festen Zeitlohns oder Gehalts, f&uuml;r die Dauer des
+dem Austritt folgenden halben Jahres</i><a name="FNanchor_60_60" id="FNanchor_60_60"></a><a href="#Footnote_60_60" class="fnanchor">[60]</a>.</p>
+
+<p>F&uuml;r solche Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rige, die nach dem Pensionsstatut
+Pensionsanwartschaft erlangt haben, soll die Entsch&auml;digung nicht
+weniger betragen, als der Gesamtbetrag der im Invalidit&auml;tsfall zu
+beanspruchenden Pension f&uuml;r einen Zeitraum gleich dem vierten
+Teil der abgelaufenen, nach den Bestimmungen des Pensionsstatuts
+anrechnungsf&auml;higen Dienstzeit; <i>der die Bez&uuml;ge nach Abs.&nbsp;2 &uuml;bersteigende
+Betrag ist alsbald f&auml;llig</i>.</p>
+
+<p>Wer au&szlig;er Lehrvertrag, als Arbeiterlehrling, vor vollendetem
+16. Lebensjahr bei einem Stiftungsbetrieb eingetreten ist, hat auf
+die zuerst bezeichnete Entsch&auml;digung schon dann Anspruch, wenn
+er ohne sein Verschulden nach vollendetem 18. Lebensjahr entlassen
+wird.</p>
+
+<p><i>Eine Abgangsentsch&auml;digung wird schon nach sechsmonatiger
+Dienstzeit gew&auml;hrt, wenn die Entlassung nicht aus Gr&uuml;nden erfolgt,
+die in der Person des Entlassenen liegen, sondern durch
+Einschr&auml;nkung des Betriebes, Einf&uuml;hrung von Fabrikationsverbesserungen
+oder &auml;hnliche betriebstechnische Ma&szlig;nahmen verursacht
+wird. Die Abgangsentsch&auml;digung besteht in diesen F&auml;llen
+in der Fortgew&auml;hr des zuletzt bezogenen festen Zeitlohnes oder
+Gehaltes w&auml;hrend des sechsten Teiles der Zeit, die der Entlassene
+im Dienst der Firma zugebracht hat, jedoch h&ouml;chstens bis zur
+Dauer eines halben Jahres.</i></p>
+
+<p>Wer die Abgangsentsch&auml;digung einmal empfangen hat, gewinnt
+im Fall seines Wiedereintritts in einen Stiftungsbetrieb neuen
+Anspruch bei nochmaliger Entlassung erst nach Ablauf von drei
+neuen Dienstjahren, und bis nach Ablauf des f&uuml;nften neuen Dienstjahres
+nur f&uuml;r denjenigen Betrag, um welchen der neue Anspruch die
+fr&uuml;here Leistung &uuml;berschreitet.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_297" id ="Page_297" title="297"></a>&sect;&nbsp;78<a name="FNanchor_61_61" id="FNanchor_61_61"></a><a href="#Footnote_61_61" class="fnanchor">[61]</a>.</h4>
+
+<p><i>Die laufenden Lohn- und Gehaltsbetr&auml;ge (&sect;&nbsp;77 Abs.&nbsp;2) sind
+an den &uuml;blichen Zahltagen im Kassenzimmer zu erheben; die Firma
+ist jedoch berechtigt, die Zahlung der gesamten Betr&auml;ge auf einmal
+zu bewirken.</i></p>
+
+<div class="sidenote">&Uuml;bertragbarkeit des Anspruchs auf Abgangsentsch&auml;digung.</div>
+
+<p><i>Der Anspruch auf Abgangsentsch&auml;digung ist nur an solche
+Familienangeh&ouml;rige vererblich, deren wesentlicher Ern&auml;hrer der
+Berechtigte zur Zeit seines Todes war. Eine Abtretung und Verpf&auml;ndung
+ist auch, insoweit die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes
+und der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung
+der Firma statthaft.</i></p>
+
+<p><i>Ist der Anspruch von der Firma bestritten, so kann nur auf
+Gew&auml;hrung der Entsch&auml;digung <em class="gesperrt">oder</em> Zur&uuml;cknahme der Dienstentlassung
+geklagt werden. W&auml;hlt die Firma die letztere, so hat
+sie f&uuml;r die Zeit von der Entlassung bis zur tats&auml;chlichen Wiedereinstellung
+das Gehalt oder Lohn fortzugew&auml;hren.</i></p>
+
+<div class="sidenote">Erl&ouml;schen des Anspruchs auf Abgangsentsch&auml;digung.</div>
+
+<p><i>Der Anspruch erlischt, falls er nicht binnen 2 Wochen nach
+dem Ausscheiden geltend gemacht und erforderlichen Falles binnen
+weiteren 4 Wochen eingeklagt wird.</i></p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;79.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verlust des Anspruchs auf Abgangsentsch&auml;digung bei Verschulden.</div>
+
+<p>Der Anspruch auf die in &sect;&nbsp;77 festgesetzte Abgangsentsch&auml;digung
+ist wegen schuldbarer Veranlassung nur dann hinf&auml;llig,
+wenn die Aufl&ouml;sung des Dienstverh&auml;ltnisses seitens der Firma
+durch K&uuml;ndigung oder sofortige Entlassung begr&uuml;ndeterweise
+erfolgt</p>
+
+<p>wegen erheblicher Vertragsverletzung, n&auml;mlich</p>
+
+<div class="blockquot"><p>wegen grober Pflichtverletzung in Bezug auf einen von den
+in &sect;&nbsp;57 benannten Punkten &mdash; wobei jede dolose Handlung- oder
+Unterlassung, sofern sie gegen eine Vertragspflicht
+geht, als grobe Pflichtverletzung gilt;</p></div><p><a class="page" name="Page_298" id ="Page_298" title="298"></a></p>
+
+<div class="blockquot"><p>wegen fortgesetzter Vertragswidrigkeit &mdash; wobei der Charakter
+des Fortgesetzten jedenfalls als festgestellt zu gelten hat, bei
+wiederholter Verfehlung, wenn wegen gleichartiger Verfehlung
+<i>innerhalb eines Jahres</i> ausdr&uuml;ckliche Verwarnung
+derselben Person seitens eines Mitgliedes der Gesch&auml;ftsleitung
+unter Androhung der Entlassung vorhergegangen ist;</p></div>
+
+<p>wegen Tatsachen, welche ohne Vertragsverletzung einzuschlie&szlig;en
+wichtige Gr&uuml;nde f&uuml;r Nichtfortsetzung des Vertrages ergeben, n&auml;mlich</p>
+
+<div class="blockquot"><p>wegen solcher Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverl&auml;ssige
+Erf&uuml;llung der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche
+Wahrung anvertrauter Interessen der Firma in Frage
+stellen m&uuml;ssen &mdash; vorbehaltlich aller in &sect;&nbsp;58 gew&auml;hrleisteten
+Rechte;</p>
+
+<p>wegen Trunksucht oder wegen sonstiger fortgesetzter Ausschweifungen,
+welche geeignet sind, Gesundheitssch&auml;digung
+oder vorzeitige Invalidit&auml;t herbeizuf&uuml;hren;</p>
+
+<p>wegen grober Ehrverletzung, t&auml;tlicher Beleidigung oder b&ouml;swilliger
+Sch&auml;digung gegen Vorgesetzte, gegen Untergebene
+oder gegen solche Mitarbeiter, mit welchen der T&auml;ter
+verm&ouml;ge seiner Arbeitsstellung dienstlich zu verkehren hat;</p>
+
+<p>wegen solcher Handlungen, welche die b&uuml;rgerliche Ehre
+verletzen, oder wegen einer Lebensf&uuml;hrung, die den guten
+Sitten zuwiderl&auml;uft.</p></div>
+
+<p>Ob die Vertragsaufl&ouml;sung nur nach vorheriger K&uuml;ndigung
+oder durch sofortige Entlassung erfolgen kann, richtet sich nach
+dem b&uuml;rgerlichen Recht, ohne R&uuml;cksicht darauf, ob im Fall der
+Vertragsaufl&ouml;sung der Rechtsnachteil des &sect;&nbsp;79 eintritt oder nicht.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;80.</h4>
+
+<div class="sidenote">Ausschlu&szlig; des Anspruchs auf Abgangsentsch&auml;digung bei Arbeitsunf&auml;higkeit.</div>
+
+<p>Ein Anspruch auf Abgangsentsch&auml;digung nach &sect;&nbsp;77 besteht
+nicht, wenn der Arbeiter oder Angestellte zur Fortsetzung der
+vertragsm&auml;&szlig;igen T&auml;tigkeit unf&auml;hig oder durch andere Ursachen
+an der Fortsetzung seinerseits gehindert wird. Die in solchen
+F&auml;llen verbleibenden Anspr&uuml;che richten sich lediglich nach den
+Bestimmungen der &sect;&sect;&nbsp;67 und 72-75 dieses Statuts, bezw. des auf
+Grund der letzteren in Geltung stehenden Pensionsstatuts, und hinsichtlich
+der vor&uuml;bergehenden Behinderungen nach den Vorschriften
+des &sect;&nbsp;82.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_299" id ="Page_299" title="299"></a>&sect;&nbsp;81.</h4>
+
+<div class="sidenote">Desgleichen bei Pensionierung.</div>
+
+<p>Aufk&uuml;ndigung des Arbeits- oder Anstellungsvertrags seitens
+der Firma unter dauernder Entbindung von weiteren Dienstpflichten
+und dauernder Gew&auml;hrung der statutenm&auml;&szlig;igen Pension ist hinsichtlich
+der in k&uuml;ndbarem Vertrag stehenden Personen jederzeit
+zul&auml;ssig und begr&uuml;ndet keinen Entsch&auml;digungsanspruch aus &sect;&nbsp;77
+dieses Statuts.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;82.</h4>
+
+<div class="sidenote">Suspension des Dienstvertrages.</div>
+
+<p>Vor&uuml;bergehende Behinderung in der Erf&uuml;llung des Dienstvertrages
+begr&uuml;ndet hinsichtlich aller derjenigen Betriebsangeh&ouml;rigen,
+welche nach &sect;&nbsp;77 Anspruch auf Abgangsentsch&auml;digung f&uuml;r den
+Fall unverschuldeter Entlassung gewonnen haben, nicht Aufhebung,
+sondern nur Suspension des Dienstvertrages f&uuml;r die Dauer der
+Behinderung, wenn diese veranla&szlig;t ist</p>
+
+<div class="blockquot"><p>durch R&uuml;cksichten auf wichtige Interessen des Betriebsangeh&ouml;rigen
+oder seiner Familie, wofern die Dienstunterbrechung
+nach Vereinbarung mit der Gesch&auml;ftsleitung erfolgt und
+nicht l&auml;nger als ein Jahr dauert;</p>
+
+<p>durch Einberufung zum Heeresdienst in gesetzlich gebotener
+Dauer im Frieden oder im Krieg;</p>
+
+<p>durch Untersuchungs- oder Strafhaft, welche die Dauer von
+sechs Monaten nicht &uuml;berschreitet und im letzteren Fall
+nicht wegen des zugrunde liegenden Delikts Aufhebung
+des Vertrags nach &sect;&nbsp;79 rechtfertigt.</p></div>
+
+<p>Die Suspension bedingt in allen diesen F&auml;llen, da&szlig; der Betriebsangeh&ouml;rige
+f&uuml;r die Dauer derselben als nicht im Dienst der
+Firma stehend anzusehen ist, soweit nicht hinsichtlich der Anrechnung
+des Heeresdienstes auf die pensionsf&auml;hige Dienstzeit das Pensionsstatut
+besondere Bestimmungen trifft. Er beh&auml;lt jedoch das
+Recht, sofort nach Aufh&ouml;ren seiner Behinderung in das fr&uuml;here
+Dienstverh&auml;ltnis und alle aus demselben ihm vorher erwachsenen
+Anrechte wieder eintreten zu k&ouml;nnen, wenn in der Zwischenzeit
+er nicht unf&auml;hig zu ordnungsm&auml;&szlig;iger Fortsetzung der fr&uuml;heren
+T&auml;tigkeit geworden ist und nicht Tatsachen eingetreten sind, welche
+Vertragsaufl&ouml;sung nach &sect;&nbsp;79 rechtfertigen.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_300" id ="Page_300" title="300"></a>&sect;&nbsp;83.</h4>
+
+<div class="sidenote">Urlaub.</div>
+
+<p>Urlaub, welcher auf Grund des &sect;&nbsp;62 dieses Statuts oder auf
+Grund der Anstellungsvertr&auml;ge erteilt ist, sowie auch sonstiger
+Urlaub, der nach Vereinbarung mit der Gesch&auml;ftsleitung f&uuml;r nicht
+l&auml;nger als drei Monate oder f&uuml;r noch l&auml;ngere Zeit aus Gesundheitsr&uuml;cksichten
+genommen wird, begr&uuml;ndet, auch wenn dabei der
+Anspruch auf Lohn oder Gehalt zeitweise aufh&ouml;rt, keine Suspension
+des Dienstvertrages. Der Beurlaubte gilt f&uuml;r die ganze Zeit der
+Dienstunterbrechung in jeder Hinsicht als im Dienst der Firma
+verblieben.</p>
+
+<p>Das Gleiche hat Geltung bei Dienstunterbrechung durch Krankheit
+f&uuml;r die Dauer der statutenm&auml;&szlig;igen Krankenverpflegung der
+Betriebskrankenkasse, auch hinsichtlich solcher, welche dieser nicht
+angeh&ouml;ren.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;84.</h4>
+
+<div class="sidenote">Eigenm&auml;chtiges Fortbleiben von der Arbeit.</div>
+
+<p>Eigenm&auml;chtiges Fortbleiben von der Arbeit oder den Dienstgesch&auml;ften
+kann ohne R&uuml;cksicht darauf, ob es Vertragsaufl&ouml;sung
+seitens der Firma gem&auml;&szlig; &sect;79 rechtfertigt, als tats&auml;chliche Aufhebung
+des Dienstvertrages seitens des Arbeiters oder Angestellten
+dann angesehen werden, wenn die Dienstunterbrechung drei Arbeitstage
+&uuml;berschreitet.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;85.</h4>
+
+<div class="sidenote">Aufhebung des Dienstvertrages bei Betriebsst&ouml;rungen.</div>
+
+<p>Wenn die Fortsetzung eines Stiftungsbetriebes im ganzen
+oder in einzelnen Abteilungen unabh&auml;ngig vom Willen der Firma,
+durch Betriebsst&ouml;rung oder andere Ereignisse, f&uuml;r l&auml;ngere oder
+k&uuml;rzere Zeit verhindert wird, so begr&uuml;ndet dieses Aufhebung des
+Dienstvertrages wegen h&ouml;herer Gewalt nur gegen&uuml;ber denjenigen
+Betriebsangeh&ouml;rigen, welche alsdann nicht in rechtsverbindlicher
+Form sich verpflichten wollen:</p>
+
+<p>f&uuml;r die ganze Dauer der Betriebsunterbrechung gegen Fortgew&auml;hrung
+ihres bisherigen festen Zeitlohnes oder Gehaltes ihren
+Wohnsitz am Ort der Betriebsst&auml;tte oder in dessen Umgebung
+zu behalten;</p>
+
+<p>der Gesch&auml;ftsleitung ihrer Firma jederzeit f&uuml;r Hilfsleistung
+zur Beseitigung der St&ouml;rung und Wiederaufnahme der Arbeit zur
+Verf&uuml;gung zu bleiben;<a class="page" name="Page_301" id ="Page_301" title="301"></a>
+nach Wiederaufnahme des gest&ouml;rten Betriebes die H&auml;lfte des
+in der Zwischenzeit empfangenen, nicht durch entsprechende Arbeitsleistung
+abverdienten Lohnes als empfangenen Vorschu&szlig; durch
+&Uuml;berstunden wieder abzutragen, soweit solches durch Verl&auml;ngerung
+der regelm&auml;&szlig;igen Arbeitszeit um w&ouml;chentlich h&ouml;chstens neun Stunden
+w&auml;hrend der Dauer eines Jahres ang&auml;ngig ist, wenn innerhalb
+dieses Zeitraumes der auf die &Uuml;berstunden im Verh&auml;ltnis zur Gesamtarbeitszeit
+entfallende Zeit- und St&uuml;cklohn von der Firma
+zur&uuml;ckbehalten wird;</p>
+
+<p>bei Nichterf&uuml;llung dieser Verpflichtungen den gesamten ohne
+entsprechende Arbeitsleistung empfangenen Lohn zur&uuml;ckzuerstatten.</p>
+
+<h3><a name="Schlussbestimmungen" id="Schlussbestimmungen"></a><em class="gesperrt">Schlu&szlig;bestimmungen.</em></h3>
+
+<h4>&sect;&nbsp;86.</h4>
+
+<div class="sidenote">Anrechnung &ouml;ffentlichrechtlicher Bez&uuml;ge.</div>
+
+<p>Sofern durch die jetzige oder eine zuk&uuml;nftige Gesetzgebung
+Angeh&ouml;rigen der Stiftungsbetriebe &ouml;ffentlich-rechtlicher Anspruch
+auf Leistungen einger&auml;umt ist, welche der Art nach den in &sect;&sect;&nbsp;72, 77
+den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, k&ouml;nnen
+die ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht
+werden, als jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der
+Betriebsangeh&ouml;rigen beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets
+dann, wenn die Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angeh&ouml;rigen
+obliegende Aufwendungen ihrerseits &uuml;bernommen haben.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;87.</h4>
+
+<div class="sidenote">Rechte der Angestellten ausw&auml;rtiger Niederlassungen.</div>
+
+<p>Die in den &sect;&sect;&nbsp;56 bis 65 dieses Statuts enthaltenen Vorschriften
+haben jederzeit auch f&uuml;r die au&szlig;erhalb Jena im Dienst von Stiftungsunternehmungen
+t&auml;tigen Personen Geltung.</p>
+
+<p>Die Bestimmungen der &sect;&sect;&nbsp;66 bis 85 brauchen hinsichtlich
+dieser Personen, soweit solche nicht schon vorher einem &auml;lteren
+Stiftungsbetrieb angeh&ouml;rt haben, nicht fr&uuml;her in Wirksamkeit gesetzt
+zu werden, als mit Ablauf des f&uuml;nften Jahres nach Einrichtung
+oder &Uuml;bernahme der betreffenden Zweigniederlassung, Gesch&auml;ftsstelle
+oder selbst&auml;ndigen Betriebsunternehmung durch die
+Stiftung.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_302" id ="Page_302" title="302"></a>&sect;&sect;&nbsp;88<a name="FNanchor_62_62" id="FNanchor_62_62"></a><a href="#Footnote_62_62" class="fnanchor">[62]</a> u. 89<a name="FNanchor_63_63" id="FNanchor_63_63"></a><a href="#Footnote_63_63" class="fnanchor">[63]</a></h4>
+
+<p><i>sind weggefallen.</i></p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;90.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verbot abweichender Vereinbarungen.</div>
+
+<p>Die Anstellungsvertr&auml;ge der Beamten und Gesch&auml;ftsgehilfen,
+der allgemeine Arbeitsvertrag und die Betriebsordnungen der<a class="page" name="Page_303" id ="Page_303" title="303"></a>
+Stiftungsbetriebe, sowie alle f&uuml;r die Betriebe erlassenen besonderen
+Satzungen (Pensionsstatut, Krankenkassenstatut etc.) m&uuml;ssen, vorbehaltlich
+der durch &sect;&nbsp;93, Abs.&nbsp;1 begr&uuml;ndeten zeitweiligen Abweichungen,
+jederzeit mit den Vorschriften des Titels V dieses
+Statuts in dem Sinne in Einklang stehen, da&szlig; sie den Angestellten
+und Arbeitern in keinem Punkte mindere Rechte und Gerechtsame,
+als Titel V vorsieht, gew&auml;hren d&uuml;rfen.</p>
+
+<p>Vertr&auml;ge, Satzungen und Anordnungen, welche dem widersprechen,
+sollen unzul&auml;ssig und rechtsung&uuml;ltig sein.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;91.</h4>
+
+<div class="sidenote">Durchgehende G&uuml;ltigkeit von Tit.&nbsp;V.</div>
+
+<p>Alle Arbeits- und Anstellungsvertr&auml;ge in den Stiftungsbetrieben
+haben als unter der Erkl&auml;rung abgeschlossen zu gelten: da&szlig; bez&uuml;glich
+solcher Punkte, &uuml;ber welche der Vertrag Bestimmungen
+nicht enth&auml;lt, zun&auml;chst Titel V des gegenw&auml;rtigen Statuts zur Geltung
+komme und das b&uuml;rgerliche Recht nur insoweit, als auch dieses
+Statut Anordnungen nicht getroffen hat.</p>
+
+<p>In den Betriebsordnungen der Stiftungsbetriebe oder in den
+sie ersetzenden allgemeinen Arbeitsvertr&auml;gen ist Titel V dieses
+Statuts seinem ganzen Inhalt nach anhangsweise verlautbart zu
+halten und eine dem vorangehenden Absatz entsprechende Erkl&auml;rung
+besonders auszusprechen.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;92.</h4>
+
+<div class="sidenote">Ausschlie&szlig;barkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten.</div>
+
+<p>Bez&uuml;glich solcher Streitf&auml;lle aus den Arbeits- und Anstellungsvertr&auml;gen,
+welche Auslegung und Anwendung von Bestimmungen
+des Titels V des gegenw&auml;rtigen Statuts zum Gegenstand haben,
+darf f&uuml;r die nicht in lebensl&auml;nglichen Vertr&auml;gen stehenden Angeh&ouml;rigen
+der Stiftungsbetriebe der ordentliche Rechtsweg nicht
+durch Vertrag zum voraus allgemein, sondern nur durch Vereinbarung
+der Parteien im einzelnen Fall und unter Garantien ordent<a class="page" name="Page_304" id ="Page_304" title="304"></a>lichen
+Schiedsverfahrens ausgeschlossen werden, au&szlig;er insoweit,
+als etwa hinsichtlich der in gew&ouml;hnlichem Lohnverh&auml;ltnis stehenden
+Personen die endg&uuml;ltige Entscheidung bestimmter Streitfragen
+einer Arbeitervertretung &uuml;bertragen w&auml;re, welche den Vorschriften
+des &sect;&nbsp;64 dieses Statuts entspricht.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;93.</h4>
+
+<div class="sidenote">G&uuml;ltigkeit von Tit. V f&uuml;r das Glaswerk. Neue Betriebe.</div>
+
+<p>F&uuml;r das Personal des Glaswerks treten, so lange das jetzige
+Gesellschaftsverh&auml;ltnis bei der Firma Schott &amp; Gen. fortbesteht,
+alle Vorschriften des Titels V dieses Statuts nur insoweit in Geltung,
+als solches auf Grund des gegenw&auml;rtigen Gesellschaftsvertrages
+oder mit ausdr&uuml;cklicher Zustimmung des dermaligen Sozius der
+Stiftung geschehen kann.</p>
+
+<p>Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen
+im Gesellschaftsverh&auml;ltnis mit anderen beginnt, mu&szlig; f&uuml;r dieses die
+alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts,
+vorbehaltlich der Einschr&auml;nkungen nach &sect;&nbsp;87, Abs.&nbsp;2, im Gesellschaftsvertrag
+besonders festgestellt sein; <i>die Bestimmung gilt nicht
+bei Beteiligung der in &sect;&nbsp;35 Abs.&nbsp;3 genannten Art</i>.</p>
+
+<h2><a name="Titel_VI" id="Titel_VI"></a>Titel VI.</h2>
+
+<h2>Regelung allgemeiner Interessen des Personals der Stiftungsbetriebe.</h2>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;94.</h4>
+
+<div class="sidenote">Relative H&ouml;he der Beamtengeh&auml;lter.</div>
+
+<p>Die Bez&uuml;ge der Beamten bei den Stiftungsbetrieben sind in
+den verschiedenen Beamtenklassen stets in angemessenem Verh&auml;ltnis
+zu erhalten zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der erwachsenen
+Arbeiter in den Betrieben.</p>
+
+<p>Das h&ouml;chste Jahreseinkommen, welches einem Beamten, die
+Mitglieder der Gesch&auml;ftsleitungen eingeschlossen, f&uuml;r seine vertragsm&auml;&szlig;ige
+Dienstleistung gew&auml;hrt wird, darf zur Zeit der Festsetzung
+nicht hinausgehen &uuml;ber das Zehnfache vom durchschnittlichen j&auml;hrlichen
+Arbeitseinkommen der s&auml;mtlichen &uuml;ber 24 Jahre alten und
+mindestens drei Jahre im Betrieb t&auml;tigen, in gew&ouml;hnlichem Lohnverh&auml;ltnis
+stehenden Arbeiter aller Stiftungsbetriebe, nach dem
+Durchschnitt der letztverflossenen drei Gesch&auml;ftsjahre.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_305" id ="Page_305" title="305"></a>Die durchschnittliche H&ouml;he aller derjenigen Beamtengeh&auml;lter,
+welche einzeln das Doppelte des vorgedachten durchschnittlichen
+Arbeitseinkommens erreichen oder &uuml;berschreiten, soll nicht mehr
+als das Vierfache jenes Arbeitseinkommens betragen.</p>
+
+<p>Ortszulagen, welche Beamten an Pl&auml;tzen mit besonders kostspieliger
+Lebensf&uuml;hrung dieser wegen gew&auml;hrt werden, sind bez&uuml;glich
+beider Vorschriften au&szlig;er Ansatz zu lassen.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;95.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verg&uuml;tung f&uuml;r besondere Leistungen.</div>
+
+<p>Angeh&ouml;rigen der Stiftungsbetriebe, Arbeitern sowohl wie Beamten,
+ist im Fall besonderer erfinderischer oder sonst auf technischen
+und wirtschaftlichen Fortschritt gerichteter Bet&auml;tigung,
+wenn daraus ihrer Firma besonderer Vorteil ohne rechtliche Verpflichtung
+zu Gegenleistung erw&auml;chst, oder im Fall von besonderen
+Leistungen irgend einer andern Art zum Nutzen ihrer Firma oder
+der Stiftung, wenn diese Leistungen &uuml;ber die pflichtm&auml;&szlig;ige Wahrnehmung
+ihrer Obliegenheiten deutlich hinausgehen, neben der
+Entlohnung f&uuml;r die vertragsm&auml;&szlig;ige T&auml;tigkeit ein der Billigkeit
+entsprechender Anteil an den Vorteilen einzur&auml;umen, welche die
+Stiftung durch solche Personen gewinnt.</p>
+
+<p><i>Die Entscheidung der Gesch&auml;ftsleitungen &uuml;ber Anspr&uuml;che
+aus Abs.&nbsp;1 unterliegen nicht einer Nachpr&uuml;fung im Proze&szlig;weg.
+Eine Verpflichtung zur Entscheidung besteht nicht, wenn der Anspruch
+sp&auml;ter als vier Wochen nach Aufl&ouml;sung des Dienstverh&auml;ltnisses
+geltend gemacht wird.</i></p>
+
+<p>Bez&uuml;ge, welche im Sinne dieser Anweisung einzelnen in irgendwelcher
+Form zuteil werden nicht f&uuml;r von ihnen erst zu gew&auml;rtigende
+Leistungen, sondern f&uuml;r besondere Leistungen, die sie
+tats&auml;chlich vollbracht haben, fallen nicht unter die Vorschriften
+des &sect;&nbsp;94.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;96<a name="FNanchor_64_64" id="FNanchor_64_64"></a><a href="#Footnote_64_64" class="fnanchor">[64]</a></h4>
+
+<p><i>ist weggefallen.</i></p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_306" id ="Page_306" title="306"></a>&sect;&nbsp;97.</h4>
+
+<div class="sidenote">Revision der Pensionsh&ouml;he.</div>
+
+<p>Wenn in Zukunft die gem&auml;&szlig; &sect;&sect;&nbsp;72 oder 73 normierten
+Maximals&auml;tze der pensionsf&auml;higen Monatsl&ouml;hne und Geh&auml;lter infolge
+fortschreitender Verschiebung des Verh&auml;ltnisses zwischen
+Geldwert und Arbeit dauernd in Mi&szlig;verh&auml;ltnis getreten w&auml;ren
+zum wirklichen Lohn und Gehalt der aktiven Betriebsangeh&ouml;rigen,
+so sind jene Maximals&auml;tze zu erh&ouml;hen in dem Verh&auml;ltnis, in welchem
+das durchschnittliche j&auml;hrliche Arbeitseinkommen der &uuml;ber 24 Jahre
+alten Arbeiter der Stiftungsbetriebe gegen&uuml;ber seinem dermaligen
+Stand gestiegen ist.</p>
+
+<p>Eine Pr&uuml;fung des Pensionsstatuts unter dem hier bezeichneten
+Gesichtspunkte hat mindestens von 10 zu 10 Jahren einmal
+stattzufinden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;98.</h4>
+
+<div class="sidenote">Lohn- und Gehaltsnachzahlung. (Gewinnbeteiligung).</div>
+
+<p>Wenn<a name="FNanchor_65_65" id="FNanchor_65_65"></a><a href="#Footnote_65_65" class="fnanchor">[65]</a> in einem Stiftungsbetrieb den Betriebsangeh&ouml;rigen
+neben den zum voraus festgesetzten Lohn- und Gehaltsbez&uuml;gen
+noch Bez&uuml;ge einger&auml;umt werden, deren H&ouml;he in irgend einer Form
+vom Jahresgewinn der Firma abh&auml;ngig gemacht ist (<i>Lohn- und
+Gehaltsnachzahlung</i>)<a name="FNanchor_66_66" id="FNanchor_66_66"></a><a href="#Footnote_66_66" class="fnanchor">[66]</a>, so mu&szlig; die Bemessung und Abgew&auml;hrung
+solcher Bez&uuml;ge nach folgenden Grunds&auml;tzen geschehen:</p>
+
+<p>Sie sind im ganzen f&uuml;r ein Gesch&auml;ftsjahr auszuwerfen als
+nachtr&auml;glicher prozentualer Zuschlag auf die Summe aller L&ouml;hne
+und Gehalte, welche die Firma in dem betreffenden Gesch&auml;ftsjahr
+auszubezahlen hatte;</p>
+
+<p>der Prozentsatz dieses Zuschlags auf das Lohn- und Gehaltkonto
+ist <i>von Jahr zu Jahr so zu bemessen, da&szlig; unter tunlichster
+Ausgleichung der Schwankungen des Gesch&auml;ftsganges ein angemessenes
+Verh&auml;ltnis zwischen dem Anteil des Personals am wirt<a class="page" name="Page_307" id ="Page_307" title="307"></a>schaftlichen
+Gesamtertrag und dem Anteil der Stiftung im Sinne
+der in &sect;&sect;&nbsp;40, 41 bezeichneten Richtschnur sich ergibt<a name="FNanchor_67_67" id="FNanchor_67_67"></a><a href="#Footnote_67_67" class="fnanchor">[67]</a></i>;</p>
+
+<p>die Festsetzung und sp&auml;tere Ab&auml;nderung der speziellen
+Normen, nach welchen der Prozentsatz des Zuschlags jeweils berechnet
+wird, ist zwischen der Gesch&auml;ftsleitung und dem Stiftungskommissar
+zu vereinbaren;</p>
+
+<p>ein dem ausgeworfenen Prozentsatz entsprechender nachtr&auml;glicher
+Lohn- und Gehaltszuschlag ist ganz gleichm&auml;&szlig;ig an alle
+abzugew&auml;hren, <i>die im Laufe</i><a name="FNanchor_68_68" id="FNanchor_68_68"></a><a href="#Footnote_68_68" class="fnanchor">[68]</a> des Gesch&auml;ftsjahres als Arbeiter oder
+Beamte &mdash; nur die Mitglieder der Gesch&auml;ftsleitung gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;28
+ausgenommen &mdash; im Dienst der Firma standen, jedem einzelnen
+nach Verh&auml;ltnis des gesamten Lohnes oder Gehaltes, welchen er
+w&auml;hrend des abgelaufenen Gesch&auml;ftsjahres tats&auml;chlich bezogen hat.
+<i>Bereits ausgeschiedene Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rige verlieren ihren Anspruch,
+wenn sie ihn nicht sp&auml;testens bis zum 1. April des folgenden
+Jahres geltend machen; falls sie Abgangsentsch&auml;digung erhielten
+oder bei ihrem Ausscheiden die Voraussetzungen des &sect;&nbsp;79 vorlagen,
+steht ihnen ein Anspruch auf Nachzahlung &uuml;berhaupt
+nicht zu.</i></p>
+
+<p><i>Eine Abtretung oder Verpf&auml;ndung des Anspruchs ist auch
+insoweit als die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und
+der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma
+statthaft.</i></p>
+
+<p>Gewinnbeteiligung nach anderen Grunds&auml;tzen als hier vorgesehen
+darf in den Stiftungsbetrieben nicht eingef&uuml;hrt werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;99.</h4>
+
+<div class="sidenote">Besch&auml;ftigung von Lehrlingen, jugendl. Arbeitern und Frauen.</div>
+
+<p>In den Stiftungsbetrieben sollen Lehrlinge, jugendliche Arbeiter
+und weibliche Personen niemals behufs Erlangung billiger
+Arbeitskraft besch&auml;ftigt werden, vielmehr die beiden ersteren
+immer nur zum Zwecke ihrer Ausbildung, f&uuml;r den Industriezweig
+im allgemeinen oder f&uuml;r die besonderen Bed&uuml;rfnisse des Betriebs,<a class="page" name="Page_308" id ="Page_308" title="308"></a>
+und nur in solcher Anzahl als zur Sicherung gen&uuml;genden Nachwuchses
+an gelernten Arbeitern jeweilig geboten erscheint; die
+letzteren im Betrieb nur f&uuml;r solche Verrichtungen, welche Frauen
+angemessener sind als M&auml;nnern.</p>
+
+<h2><a name="Titel_VII" id="Titel_VII"></a>Titel VII.</h2>
+
+<h2>Verwendung der &Uuml;bersch&uuml;sse.</h2>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;100.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verteilung der &Uuml;bersch&uuml;sse auf die Zwecke nach &sect;&nbsp;1, A und B.</div>
+
+<p>Die &Uuml;bersch&uuml;sse, welche der Carl Zeiss-Stiftung aus den Ertr&auml;gnissen
+der Stiftungsbetriebe und des Reservefonds jeweils zu
+freier Verf&uuml;gung verbleiben, nachdem die in &sect;&nbsp;1 dieses Statuts
+sub A angef&uuml;hrten Aufgaben der Stiftung verm&ouml;ge statutengem&auml;&szlig;er
+Leitung ihrer gesch&auml;ftlichen Unternehmungen schon vollst&auml;ndige
+Erf&uuml;llung gefunden haben und nachdem zugleich durch Dotierung
+des Reservefonds gem&auml;&szlig; den Vorschriften der &sect;&sect;&nbsp;45-50 die statutenm&auml;&szlig;ige
+Sicherung f&uuml;r fortgesetzte Erf&uuml;llung jener Aufgaben
+beschafft worden ist, sollen stets f&uuml;r die in &sect;&nbsp;1 sub B bezeichneten
+Zwecke der Stiftung Verwendung finden.</p>
+
+<div class="sidenote">Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen.</div>
+
+<p>Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen f&uuml;r Zwecke nach
+&sect;&nbsp;1, B darf jedoch die Stiftung niemals <i>&uuml;ber den Zinsbetrag des
+Reservefonds hinaus &uuml;bernehmen</i><a name="FNanchor_69_69" id="FNanchor_69_69"></a><a href="#Footnote_69_69" class="fnanchor">[69]</a>.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;101.</h4>
+
+<div class="sidenote">N&auml;here Erl&auml;uterung der Stiftungszwecke. &sect;&nbsp;1 B Ziff.&nbsp;1.</div>
+
+<p>Im Sinne des &sect;&nbsp;1 sub B an erster Stelle namhaft gemachten
+Zweckes liegt nach der Absicht des Stifters alles, was die in den
+Stiftungsbetrieben vertretenen Zweige der feintechnischen Industrie
+&uuml;ber den n&auml;chsten Interessenkreis der Betriebe hinaus f&ouml;rdern und<a class="page" name="Page_309" id ="Page_309" title="309"></a>
+unmittelbar oder mittelbar die Leistungen dieser Industrie gegen&uuml;ber
+den Aufgaben, welche die wissenschaftliche Forschung und
+praktische Bed&uuml;rfnisse ihr stellen, erh&ouml;hen kann &mdash; mithin alles,
+was der Weiterbildung ihrer wissenschaftlichen Grundlagen, der
+Verbesserung ihrer technischen Hilfsmittel und erh&ouml;htem Zusammenwirken
+von Wissenschaft und Technik auf ihrem Arbeitsfeld zu
+dienen geeignet ist, nicht minder aber auch alles, was auf Hebung
+der wirtschaftlichen Lage des ganzen Industriezweiges und F&ouml;rderung
+und Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Angeh&ouml;rigen
+abzielt.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;102.</h4>
+
+<div class="sidenote">Direktiven f&uuml;r &sect;&nbsp;1 B Ziff.&nbsp;1.</div>
+
+<p>Die Bet&auml;tigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in &sect;&nbsp;101
+umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen:</p>
+
+<p>durch Inangriffnahme oder Unterst&uuml;tzung wissenschaftlicher
+Studien und Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche
+Aufgaben des genannten Industriezweiges zum Gegenstand haben
+und dessen Interessen weiter zu f&ouml;rdern verm&ouml;gen &mdash; gleichg&uuml;ltig,
+ob solche in der T&auml;tigkeit der Stiftungsbetriebe selbst Ankn&uuml;pfungen
+finden und ganz oder zum Teil mit deren Einrichtungen und durch
+deren Personal betrieben werden k&ouml;nnen, oder ob sie von Fremden
+veranla&szlig;t sind und ausgef&uuml;hrt werden m&uuml;ssen;</p>
+
+<p>durch Anregung oder Unterst&uuml;tzung literarischer Arbeiten
+irgend einer Art, welche auf die Fachinteressen Bezug haben;</p>
+
+<p>durch Heranziehen begabter Personen zu h&ouml;herer Ausbildung
+auf Kosten der Stiftung f&uuml;r den Dienst des Industriezweiges, dem
+die Stiftungsbetriebe angeh&ouml;ren;</p>
+
+<p>durch pers&ouml;nliche Beteiligung der Beamten der Stiftungsbetriebe
+an den Bestrebungen der im letzten Satz des &sect;&nbsp;101 erw&auml;hnten
+Art und materielle Unterst&uuml;tzung solcher aus Mitteln der
+Stiftung.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;103.</h4>
+
+<div class="sidenote">N&auml;here Ausf&uuml;hrung zu &sect;&nbsp;1 B Ziff.&nbsp;2.</div>
+
+<p>Unter dem in &sect;&nbsp;1 dieses Statuts sub B an zweiter Stelle benannten
+Titel sollen alle Aufwendungen gerechtfertigt sein zugunsten
+gemeinn&uuml;tziger Einrichtungen oder Veranstaltungen in Jena und
+seiner n&auml;chsten Umgebung, welche geeignet sind, das leibliche
+Wohl, die wirtschaftliche Lage oder die Lebensannehmlichkeit der<a class="page" name="Page_310" id ="Page_310" title="310"></a>
+in industrieller und kleingewerblicher Arbeit stehenden Volkskreise
+zu bef&ouml;rdern, oder gewerblicher Fortbildung, allgemein bildender
+Belehrung und geistiger Anregung ihrer Angeh&ouml;rigen zu dienen.</p>
+
+<p>Einrichtungen und Veranstaltungen, welche unter einem von
+diesen Gesichtspunkten zugunsten der Angeh&ouml;rigen der Stiftungsbetriebe
+getroffen werden k&ouml;nnten, sind immer tunlichst so zu gestalten
+oder, wenn sie zun&auml;chst nur f&uuml;r diese Angeh&ouml;rigen getroffen
+w&uuml;rden, doch mit der Zeit so auszugestalten, da&szlig; sie m&ouml;glichst
+weiten Kreisen der hiesigen arbeitenden Bev&ouml;lkerung zu gute
+kommen.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;104.</h4>
+
+<div class="sidenote">Politische u. religi&ouml;se Neutralit&auml;t.</div>
+
+<p>Die Bet&auml;tigung der Carl Zeiss-Stiftung gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;103 hat jederzeit
+strenge Neutralit&auml;t gegen&uuml;ber allen politischen und religi&ouml;sen
+Parteien zu wahren.</p>
+
+<p>Unter keinen Umst&auml;nden d&uuml;rfen innerhalb oder au&szlig;erhalb
+der Stiftungsbetriebe Mittel der Stiftung verwandt werden zugunsten
+von Einrichtungen, deren Leitung oder Benutzung durch konfessionelle
+oder politische R&uuml;cksichten beschr&auml;nkt ist, oder zugunsten von
+Zwecken, deren F&ouml;rderung, m&ouml;chten sie auch an sich gemeinn&uuml;tzige
+sein, im gegebenen Fall mit kirchlichen oder politischen Parteibestrebungen
+auf irgend eine Art in Verbindung gebracht ist.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;104a.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verwaltung der St.-Einrichtungen nach &sect;&nbsp;101-103.</div>
+
+<p><i>Die Verwaltung aller Einrichtungen zugunsten der in &sect;&sect;&nbsp;101
+bis 103 gedachten Zwecke ist den Mitgliedern der Jenaer Gesch&auml;ftsleitungen
+und dem Stiftungskommissar zu &uuml;bertragen und
+von diesen Personen gem&auml;&szlig; den Vorschriften in &sect;&sect;&nbsp;10-15 zu
+f&uuml;hren.</i></p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;105.</h4>
+
+<div class="sidenote">Erl&auml;uterung zu &sect;&nbsp;1 B Ziff.&nbsp;3.</div>
+
+<p>Im &uuml;brigen sind die verf&uuml;gbaren Mittel der Carl Zeiss-Stiftung,
+gem&auml;&szlig; dem in &sect;&nbsp;1 sub B an dritter Stelle benannten Stiftungszweck,
+der F&ouml;rderung rein wissenschaftlicher Studien und Forschungen
+im ganzen Bereich der naturwissenschaftlichen und mathematischen
+Lehrf&auml;cher, ohne R&uuml;cksicht auf die n&auml;heren Interessen der
+Stiftungsbetriebe, nach M&ouml;glichkeit dienstbar zu machen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_311" id ="Page_311" title="311"></a>Die Aufwendungen f&uuml;r diesen dritten Zweck sollen, so lange
+die Universit&auml;t Jena besteht, regelm&auml;&szlig;ig in deren Interessenkreis
+erfolgen, insoweit nicht in einzelnen F&auml;llen Anla&szlig; zur Ausf&uuml;hrung
+rein wissenschaftlicher Arbeiten innerhalb der Betriebe und durch
+deren Mitarbeiter gegeben ist.</p>
+
+<p>Die betreffenden Mittel sind der Universit&auml;t durch den &raquo;Universit&auml;tsfonds
+der Carl Zeiss-Stiftung&laquo; zuzuf&uuml;hren.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;106.</h4>
+
+<div class="sidenote">Erg&auml;nzungs-Statut.</div>
+
+<p>Hinsichtlich der Verwilligung und Verwendung der Mittel
+des genannten Fonds <i>sind die Bestimmungen des Erg&auml;nzungs-Statuts
+vom 24. Februar/8. M&auml;rz 1900 ma&szlig;gebend</i><a name="FNanchor_70_70" id="FNanchor_70_70"></a><a href="#Footnote_70_70" class="fnanchor">[70]</a>.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;107.</h4>
+
+<div class="sidenote">Ma&szlig; der Aufwendungen f&uuml;r wissenschaftliche Zwecke im Verh&auml;ltnis zur H&ouml;he des Reservefonds.</div>
+
+<p>So lange der Reservefonds der Stiftung noch nicht die in
+&sect;&nbsp;45 dieses Statuts bezeichnete H&ouml;he erreicht oder nach einge<a class="page" name="Page_312" id ="Page_312" title="312"></a>tretener
+Minderung wieder erreicht hat, bleibt das Ma&szlig; der Aufwendungen
+f&uuml;r rein wissenschaftliche Zwecke dem pflichtm&auml;&szlig;igen
+Ermessen der Stiftungsverwaltung unter billiger Ber&uuml;cksichtigung
+der anderen Interessen der Stiftung anheimgestellt.</p>
+
+<p>Wenn der Reservefonds die gedachte H&ouml;he &uuml;berschreitet
+und seine weitere Dotierung den Beschr&auml;nkungen der &sect;&sect;&nbsp;49 und
+50 dieses Statuts unterliegt, soll, so lange die Universit&auml;t Jena
+besteht, im Durchschnitt von je 3 zu 3 Jahren jedenfalls die H&auml;lfte
+der zur Verausgabung kommenden &Uuml;bersch&uuml;sse der Stiftung zugunsten
+der Universit&auml;t verwendet werden.</p>
+
+<p>Die andere H&auml;lfte dieser &Uuml;bersch&uuml;sse soll nach der Absicht
+des Stifters und nach den Voraussetzungen, unter welchen andere
+die Erweiterung des Wirkungskreises der Stiftung bef&ouml;rdert haben,
+in erster Reihe f&uuml;r die in den &sect;&sect;&nbsp;101-103 benannten Aufgaben
+der Stiftung verf&uuml;gbar gehalten werden. Insoweit aber Aufgaben
+solcher Art, deren Erf&uuml;llung einem erheblichen gemeinn&uuml;tzigen
+Interesse im Sinne der Stiftungszwecke dienen w&uuml;rde, zeitweilig
+nicht vorliegen, soll gestattet sein, auch jene zweite H&auml;lfte der
+&Uuml;bersch&uuml;sse teilweise noch gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;105 f&uuml;r wissenschaftliche
+Zwecke der Universit&auml;t zu verwenden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;108.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verf&uuml;gungsrecht der St.&nbsp;V. u. der G.&nbsp;L.</div>
+
+<p>Die Verf&uuml;gung &uuml;ber die Mittel der Carl Zeiss-Stiftung mit
+Bezug auf die in &sect;&nbsp;1 dieses Statuts sub B namhaft gemachten
+Zwecke steht der Stiftungsverwaltung zu. Jedoch haben der Stiftungskommissar
+und die Vorst&auml;nde der Stiftungsbetriebe das Recht,<a class="page" name="Page_313" id ="Page_313" title="313"></a>
+jederzeit Antr&auml;ge aus &sect;&nbsp;1, B stellen zu k&ouml;nnen und &uuml;ber alle Antr&auml;ge
+anderer, sowie &uuml;ber Absichten der Stiftungsverwaltung, soweit
+es sich nicht um innere Angelegenheiten des Universit&auml;tsfonds
+handelt, vor der Beschlu&szlig;fassung geh&ouml;rt zu werden.</p>
+
+<p>&Uuml;bereinstimmenden Antr&auml;gen s&auml;mtlicher Vorstandsmitglieder
+der in Jena bestehenden Stiftungsbetriebe in bezug auf Aufwendungen
+zugunsten der in den &sect;&sect;&nbsp;101-103 benannten Zwecke
+ist stets stattzugeben, <i>sofern statutengem&auml;&szlig; die Mittel vorhanden
+sind</i>. Gegen das einstimmige Votum dieser Personen sind Aufwendungen
+der genannten Art nicht zul&auml;ssig.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;109.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verg&uuml;tung der Leistungen von Staatsbeamten.</div>
+
+<p>Alle Arbeitsleistung, welche in Gem&auml;&szlig;heit des &sect;&nbsp;5 dieses
+Statuts oder nach dem Auftrag der Stiftungsverwaltung Staatsbeamte
+in Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung &uuml;bernehmen,
+ist aus Mitteln der letzteren so zu verg&uuml;ten, da&szlig; dem Staat aus
+der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung der Stiftung
+auch nicht indirekt Lasten erwachsen.</p>
+
+<div class="sidenote">Verbot der Verwendung von St.-Mitteln f&uuml;r andere als St.-Zwecke.</div>
+<p>Aufwendungen aus Mitteln der Stiftung, die nicht der Vertretung
+und Verwaltung derselben dienen oder als Ehrenausgaben
+in ihrem n&auml;chsten Interessenkreis anzusehen sind, und nicht den
+statutenm&auml;&szlig;igen Aufgaben nach &sect;&nbsp;1, B sowie den Bestimmungen
+dieses Titels VII entsprechen, sollen jederzeit ausgeschlossen sein.</p>
+
+<h2><a name="Titel_VIII" id="Titel_VIII"></a>Titel VIII.</h2>
+
+<h2>Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung.</h2>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;110.</h4>
+
+<p>So lange der Stifter lebt und verf&uuml;gungsf&auml;hig ist, bleibt diesem
+pers&ouml;nlich die Entgegennahme j&auml;hrlicher Rechnungslegung der
+Stiftungsverwaltung &uuml;ber die Verm&ouml;gensbewegung und den Verm&ouml;gensbestand
+der Carl Zeiss-Stiftung vorbehalten.</p>
+
+<div class="sidenote">Zusammensetzung der Rechnungskommission.</div>
+
+<p>Nach dieser Zeit ist solche Rechnungslegung regelm&auml;&szlig;ig nach
+Schlu&szlig; eines jeden Verwaltungsjahres der Stiftung an eine ehrenamtliche
+Kommission zu erstatten, welche sich zusammensetzt aus</p>
+
+<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_314" id ="Page_314" title="314"></a>dem Kurator der Universit&auml;t Jena,</p>
+
+<p>einem vom akademischen Senat je auf drei Jahre zu nominierenden
+Vertrauensmann,</p>
+
+<p>einem Vertrauensmann, welchen die Gemeindevertretung (zur
+Zeit der Gemeinderat) der Stadt Jena gleichfalls je auf
+drei Jahre erw&auml;hlt,</p>
+
+<p>den je der Funktionsdauer nach &auml;ltesten Vorstandsmitgliedern
+der jeweils bestehenden Stiftungsbetriebe,</p></div>
+
+<p>insoweit die drei erstgenannten Stellen solchen Auftrag auf diesbez&uuml;gliches
+Ersuchen seinerzeit annehmen m&ouml;gen.</p>
+
+<p>Der Auftrag hat f&uuml;r alle als ein rein pers&ouml;nlicher zu gelten.
+Hinsichtlich seiner Erf&uuml;llung haben die Beauftragten von niemand
+Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;111.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verfahren bei der Rechnungslegung.</div>
+
+<p>F&uuml;r die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung haben die
+von den Gesch&auml;ftsleitungen ordnungsm&auml;&szlig;ig aufgestellten und vom
+Stiftungskommissar anerkannten Jahresbilanzen und statistischen
+Aufstellungen der Stiftungsbetriebe, die Empfangsbescheinigung
+der zust&auml;ndigen Universit&auml;tskasse sowie die seitens einer Staatskassenverwaltung
+aufgenommenen und bescheinigten Inventuren
+des Reservefonds ohne weitere Nachpr&uuml;fung als ordnungsm&auml;&szlig;ige
+Belege zu gelten. Jedoch sind der Kommission &uuml;berall diejenigen
+Nachweisungen vorzulegen, welche die fortgesetzte &Uuml;bereinstimmung
+der Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften dieses Statuts
+und der dasselbe in Titel VII erg&auml;nzenden Paragraphen der Stiftungsurkunde
+vom 19. Mai 1889, bezw. des an ihre Stelle getretenen
+Erg&auml;nzungsstatuts, darzutun erforderlich erscheinen.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;112.</h4>
+
+<div class="sidenote">Protokolle.</div>
+
+<p>Nachdem die betreffenden Rechnungsaufstellungen, Belege
+und erg&auml;nzenden Nachweisungen jedesmal den einzelnen Mitgliedern
+der gedachten Kommission zu pers&ouml;nlicher, vertraulicher Einsichtnahme
+vorgelegen haben, ist in einer vom Stiftungskommissar geleiteten
+m&uuml;ndlichen Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen, in
+welchem etwa erhobene Bedenken oder Einwendungen gegen die
+Ordnungs- oder Statutenm&auml;&szlig;igkeit der Verwaltung vollst&auml;ndig zu<a class="page" name="Page_315" id ="Page_315" title="315"></a>
+verlautbaren sind. &mdash; Die Sammlung dieser Protokolle aus den
+letztvoraufgehenden 20 Jahren ist bei allen nachfolgenden Rechnungslegungen
+wieder mit zur Vorlage zu bringen.</p>
+
+<h2><a name="Titel_IX" id="Titel_IX"></a>Titel IX.</h2>
+
+<h2>Schlu&szlig;bestimmungen.</h2>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;113.</h4>
+
+<div class="sidenote">Vertretung der St. bei ev. Wegfall der jetzigen St.&nbsp;V.</div>
+
+<p>Sollte infolge von staatsrechtlichen Ver&auml;nderungen die Bestimmung
+in &sect;&nbsp;5 dieses Statuts bez&uuml;glich der Vertretung der
+Stiftung einmal hinf&auml;llig werden, so soll diese Vertretung, einschlie&szlig;lich
+der Bestellung des Stiftungskommissars in sinngem&auml;&szlig;er
+Anwendung des &sect;&nbsp;5, und die statutengem&auml;&szlig;e Verwaltung der
+Carl Zeiss-Stiftung &uuml;bergehen an diejenige Staatsbeh&ouml;rde, welche
+hinsichtlich der Universit&auml;t Jena an die Stelle des als Stiftungsverwaltung
+fungierenden Departements des Gro&szlig;herzogl. S. Staatsministeriums
+tritt, wofern dieselbe innerhalb Th&uuml;ringens ihren Sitz
+hat; andernfalls an die oberste Verwaltungsbeh&ouml;rde innerhalb
+Th&uuml;ringens.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;114.</h4>
+
+<div class="sidenote">Verfahren bis zur Neukonstituierung der St.&nbsp;V.</div>
+
+<p>Sollte zu irgend einer Zeit eine den Bestimmungen des &sect;&nbsp;5
+oder des &sect;&nbsp;113 dieses Statuts entsprechende Stiftungsverwaltung
+nicht bestehen, so soll bis zur Neukonstituierung einer solchen die
+Vertretung und die Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ohne
+weiteres auf die jeweils in Funktion stehende Gesch&auml;ftsleitung der
+Optischen Werkst&auml;tte, und falls letztere nicht mehr best&uuml;nde, auf
+die Gesch&auml;ftsleitung des &auml;ltesten in Jena oder Umgegend bestehenden
+Stiftungsbetriebes &uuml;bergehen.</p>
+
+<p>Diese Gesch&auml;ftsleitung soll alsdann kraft dieses Statuts verpflichtet
+und legitimiert sein, sofort bei Eintritt gedachten Falls
+alle nicht zum Gesch&auml;ftsverm&ouml;gen von Stiftungsbetrieben geh&ouml;rigen
+Verm&ouml;gensobjekte der Stiftung in eigene Verwahrung und Verwaltung
+zu nehmen, bezw. f&uuml;r anderweitige ordnungsm&auml;&szlig;ige Verwahrung
+und Verwaltung unter ihrer Verantwortung Sorge zu
+tragen, und jene Objekte nur an eine diesem Statut gem&auml;&szlig;e neue
+Stiftungsverwaltung wieder herauszugeben.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_316" id ="Page_316" title="316"></a>&sect;&nbsp;115.</h4>
+
+<p>Die betreffende Gesch&auml;ftsleitung soll solchen Falls in Vertretung
+der Stiftung &mdash; Dritten gegen&uuml;ber in derselben Form, in
+welcher sie nach den Bestimmungen des &sect;&nbsp;9 dieses Statuts und
+den jeweils getroffenen handelsgerichtlichen Anordnungen ihre
+Firma zu vertreten legitimiert ist &mdash; f&uuml;r die Dauer eines solchen
+Provisoriums alle Rechte der Stiftungsverwaltung auszu&uuml;ben befugt
+sein und zwar nach Majorit&auml;tsbeschl&uuml;ssen des Kollegiums, im
+Falle von Stimmengleichheit nach dem Votum des der Funktionsdauer
+nach &auml;ltesten Mitgliedes, jedoch unter der Einschr&auml;nkung,
+da&szlig;, wofern nicht der Reservefonds die in &sect;&nbsp;50 bezeichnete H&ouml;he
+erreicht hat, Aufwendungen f&uuml;r Zwecke nach &sect;&nbsp;1, B au&szlig;erhalb
+der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht werden
+d&uuml;rfen, als es in Erf&uuml;llung von Verbindlichkeiten oder in Fortsetzung
+von Leistungen geschieht, welche die fr&uuml;here ordentliche
+Stiftungsverwaltung &uuml;bernommen hatte.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;116.</h4>
+
+<div class="sidenote">Aufl&ouml;sung der Stiftung.</div>
+
+<p>Sollte die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit infolge
+der Aufl&ouml;sung ihrer s&auml;mtlichen Betriebsunternehmungen, unter den
+Voraussetzungen des &sect;&nbsp;37, Abs.&nbsp;3 dieses Statuts oder durch andere
+Ereignisse, f&uuml;r weitere ersprie&szlig;liche Fortsetzung der ihr zugedachten
+praktischen T&auml;tigkeit im Gebiet der feintechnischen Industrie keinen
+Boden mehr haben und alsdann auch keine andern stiftungsgem&auml;&szlig;en
+Einrichtungen dauernder Art und von erheblicher Bedeutung
+besitzen, deren Fortf&uuml;hrung nicht wesentlich nur Verm&ouml;gensverwaltung
+w&auml;re, so soll sie nach Aufl&ouml;sung des letzten
+Stiftungsbetriebes und Abwicklung aller Verbindlichkeiten ihr
+&uuml;brig bleibendes Verm&ouml;gen zur einen H&auml;lfte an die Gemeinden
+Jena und Wenigenjena <i>nach ihrem Ermessen verteilen</i>, zur andern
+H&auml;lfte der Universit&auml;t Jena, falls diese aber nicht mehr best&uuml;nde,
+nach Wahl der Stiftungsverwaltung einer andern deutschen Hochschule,
+zu weiterer selbst&auml;ndiger Verwendung f&uuml;r im Sinne der
+Stiftung liegende Zwecke &uuml;berweisen und als Rechtssubjekt mit
+eigenen Organen zu bestehen aufh&ouml;ren.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;117.</h4>
+
+<div class="sidenote">Statuten&auml;nderung w&auml;hrend der ersten 10 Jahre nach Inkrafttreten.</div>
+
+<p>Bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des
+gegenw&auml;rtigen Statuts bleiben Ab&auml;nderungen und Erg&auml;nzungen<a class="page" name="Page_317" id ="Page_317" title="317"></a>
+desselben sowie deklaratorische Zus&auml;tze und geeigneten Falls Neuredaktion
+ganzer Abschnitte der Vereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung
+und dem Stifter vorbehalten.</p>
+
+<p>F&uuml;r den Fall, da&szlig; letzterer vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt
+oder verf&uuml;gungsunf&auml;hig wird, sollen diejenigen drei Personen,
+bezw. die &Uuml;berlebenden darunter, welche von ihm beauftragt waren,
+im Falle seines vorzeitigen Todes an seiner Statt das Statut selbst
+in Vereinbarung mit der Stiftungsverwaltung rechtskr&auml;ftig festzustellen,
+erm&auml;chtigt und legitimiert sein, auch solche Ab&auml;nderungen,
+Erg&auml;nzungen etc. auf gleichem Wege rechtskr&auml;ftig einzuf&uuml;hren,
+insoweit sie solche auf Grund der ihnen bekannten Absichten des
+Stifters oder besonderer schriftlicher oder m&uuml;ndlicher Erkl&auml;rungen
+desselben &uuml;bereinstimmend als seinem Willen entsprechend bezeugen.</p>
+
+<p>Das vorstehend erteilte Mandat kann von den bezeichneten
+Personen jedenfalls bis zum Ablauf des f&uuml;nften Jahres nach Inkrafttreten
+des jetzigen Statuts ausge&uuml;bt werden, sp&auml;ter nur noch binnen
+Jahresfrist nach dem Tode des Stifters oder dem Aufh&ouml;ren seiner
+Verf&uuml;gungsf&auml;higkeit und keinesfalls mehr nach Ablauf des im
+1. Absatz bezeichneten zehnj&auml;hrigen Zeitraums.</p>
+
+<p>Statuten&auml;nderungen irgend einer Art, welche gem&auml;&szlig; den
+Anordnungen in diesem Paragraph und innerhalb der benannten
+Fristen bewirkt werden, treten nach erfolgter Best&auml;tigung ohne
+weiteres in Kraft. Nach Ablauf dieser Fristen k&ouml;nnen solche auch
+bei Lebzeiten des Stifters nur noch in dem durch die &sect;&sect;&nbsp;118 bis
+121 geregelten Verfahren rechtm&auml;&szlig;ig erfolgen.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;118.</h4>
+
+<div class="sidenote">Sp&auml;tere Statuten&auml;nderungen.</div>
+
+<p>Sollten in einer sp&auml;teren Zeit wesentliche Voraussetzungen
+des gegenw&auml;rtigen Statuts hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen
+oder hinsichtlich der technischen und &ouml;konomischen Bedingungen
+f&uuml;r die Wirksamkeit der Stiftung in solchem Grad ver&auml;ndert sein,
+da&szlig; die fernere strenge Aufrechterhaltung aller Bestimmungen
+dieses Statuts entweder direkt unm&ouml;glich, oder verm&ouml;ge ihrer
+Folgen in absehbarer Zeit undurchf&uuml;hrbar, oder angesichts der erkennbaren
+Absichten des Stifters offenbar zweckwidrig w&uuml;rde, so
+soll die statutenm&auml;&szlig;ige Stiftungsverwaltung der Carl Zeiss-Stiftung
+erm&auml;chtigt sein, das Statut den ver&auml;nderten Verh&auml;ltnissen entsprechend
+insoweit abzu&auml;ndern, als geboten ist, um die vorher genannten
+Anst&auml;nde zu beseitigen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_318" id ="Page_318" title="318"></a>Die &Auml;nderung kann entweder f&uuml;r einen zum voraus bestimmten,
+zehn Jahre nicht &uuml;berschreitenden Zeitraum, oder auf unbestimmte
+Zeit f&uuml;r die Dauer des Fortbestehens bestimmt bezeichneter
+Umst&auml;nde, oder endg&uuml;ltig f&uuml;r die Zukunft eingef&uuml;hrt werden.</p>
+
+<p>Jede derartige Ab&auml;nderung des Statuts soll nur erfolgen nach
+Anh&ouml;ren des Stiftungskommissars und der Vorst&auml;nde der Stiftungsbetriebe
+und mit vorl&auml;ufiger Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbeh&ouml;rde
+unter Vorbehalt der <i>endg&uuml;ltigen</i><a name="FNanchor_72_72" id="FNanchor_72_72"></a><a href="#Footnote_72_72" class="fnanchor">[72]</a> Best&auml;tigung nach
+Ablauf der in &sect;&nbsp;120 bezeichneten Frist.</p>
+
+<p><i>Die</i><a name="FNanchor_73_73" id="FNanchor_73_73"></a><a href="#Footnote_73_73" class="fnanchor">[73]</a> &Auml;nderung<a name="FNanchor_74_74" id="FNanchor_74_74"></a><a href="#Footnote_74_74" class="fnanchor">[74]</a> mu&szlig; mit ihrer Begr&uuml;ndung, unter ausdr&uuml;cklicher
+Bezugnahme auf diesen und den n&auml;chstfolgenden Paragraphen
+dieses Statuts, bevor sie in Wirksamkeit gesetzt wird, den Sozien
+der Stiftung und den &uuml;brigen Mitgliedern der Vorst&auml;nde, dem
+Personal der Stiftungsbetriebe, den in Deutschland lebenden vollj&auml;hrigen
+Nachkommen des Stifters bis zum dritten Glied, den
+Mitgliedern der in &sect;&nbsp;110 eingesetzten Rechnungskommission, der
+Universit&auml;t Jena und den Gemeindebeh&ouml;rden von Jena und Wenigenjena
+bekannt gegeben werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;119.</h4>
+
+<div class="sidenote">Anfechtung von Statuten&auml;nderungen.</div>
+
+<p>Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tage der erfolgten
+Bekanntgabe einer Ab&auml;nderung des Statuts soll jeder, der den in
+&sect;&nbsp;118 bezeichneten Personenkreisen angeh&ouml;rt, und jede von den
+dort zuletzt benannten Korporationen legitimiert sein, die Ab&auml;nderung
+als nach &sect;&nbsp;118 ungerechtfertigt im Weg der Klage gegen
+die Stiftungsverwaltung anzufechten.</p>
+
+<p>Die Anfechtung kann sowohl gegen die Ab&auml;nderung &uuml;berhaupt
+wie auch gegen die Bestimmung ihrer Geltungsdauer gerichtet
+werden. Der Klaganspruch kann jedoch nur auf Wiederaufhebung
+oder Modifikation der Ab&auml;nderung vom Tag der Klagerhebung
+ab, niemals auf Schadloshaltung wegen derselben oder
+auf Exemption von deren Wirkungen gehen.</p>
+
+<p>Das Urteil des Gerichts erfolgt nach freiem richterlichen Ermessen
+<i>unter geh&ouml;riger Beachtung der vermutlichen Absichten
+des Stifters</i>.</p>
+
+<p>Vereinbarungen oder Anordnungen, welche zum Gegenstand
+h&auml;tten, bestimmte Personen oder Personengruppen von den Wir<a class="page" name="Page_319" id ="Page_319" title="319"></a>kungen
+einer Statuten&auml;nderung auszunehmen oder wegen derselben
+schadlos zu halten, sind unzul&auml;ssig und rechtsung&uuml;ltig.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;120.</h4>
+
+<div class="sidenote">Wirkung der Statuten&auml;nderungen.</div>
+
+<p>Jede Ab&auml;nderung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung, welche
+seitens der Stiftungsverwaltung ordnungsm&auml;&szlig;ig nach &sect;&nbsp;118 eingef&uuml;hrt
+ist und welche nicht gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;119 angefochten oder trotz
+solcher Anfechtung als rechtm&auml;&szlig;ig aufrecht erhalten worden ist,
+hat nach Ablauf der einj&auml;hrigen Frist seit ihrer Bekanntgabe, bezw.
+nach Eintritt der Rechtskraft des im Anfechtungsverfahren ergangenen
+Urteils, und nach alsdann erfolgter Best&auml;tigung, ihrem
+Inhalt nach als Teil des urspr&uuml;nglichen, vom Stifter selbst errichteten
+Statuts zu gelten und unterliegt von da ab hinsichtlich jeder
+sp&auml;teren Ab&auml;nderung den Vorschriften der vorangehenden &sect;&sect;&nbsp;118,
+119 dieses Statuts.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;121.</h4>
+
+<p>Die Bestimmungen der vier &sect;&sect;&nbsp;1-4 und der vier hier vorangehenden
+&sect;&sect;&nbsp;117-120 k&ouml;nnen unter keinen Umst&auml;nden und auf
+keine Weise mit rechtlicher Wirkung abge&auml;ndert oder au&szlig;er Kraft
+gesetzt werden.</p>
+
+
+<h4>&sect;&nbsp;122.</h4>
+
+<div class="sidenote">Bekanntgabe des Statutes und sp&auml;terer &Auml;nderungen.</div>
+
+<p>Gegenw&auml;rtiges Statut der Carl Zeiss-Stiftung ist, nachdem
+dasselbe die landesherrliche Best&auml;tigung erhalten hat, durch Ausgabe
+von vollst&auml;ndigen Abdr&uuml;cken desselben an alle &uuml;ber 18 Jahre
+alte Angeh&ouml;rige der Stiftungsbetriebe diesem Personenkreis besonders
+bekannt zu geben.</p>
+
+<p>Das Gleiche hat von neuem zu geschehen im Jahre 1921
+und dann immer wieder nach Ablauf von je weiteren 25 Jahren.</p>
+
+<p>Wenn Ab&auml;nderungen oder Erg&auml;nzungen in Gem&auml;&szlig;heit des
+&sect;&nbsp;117 oder des &sect;&nbsp;118 in den Zwischenzeiten eingef&uuml;hrt werden,
+so hat alsbald nach ihrem endg&uuml;ltigen Inkrafttreten eine entsprechende
+Neuausgabe des Statuts wiederum stattzufinden.</p>
+
+<p>
+[In der alten Ausgabe folgte hier:]</p>
+<p class="center">Unterschriftlich vollzogen</p>
+<p><em class="gesperrt">Jena</em>, den 26. Juli 1896.</p>
+<p class="right-indent">Dr. <b>Ernst Abbe</b>.</p>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_320" id ="Page_320" title="320"></a>Anhang.</h2>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+<h3>Erg&auml;nzungsstatut zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung.</h3>
+
+
+<p>Behufs Regelung der besonderen Aufgaben, welche der
+Carl Zeiss-Stiftung in bezug auf die Universit&auml;t Jena zugewiesen
+sind, ist im Anschlu&szlig; an das Statut der Carl Zeiss-Stiftung vom
+26. Juli/16. August 1896 das nachstehende <b>Erg&auml;nzungsstatut</b> errichtet worden.</p>
+
+<p>Dasselbe tritt nach erfolgter landesherrlicher Best&auml;tigung an
+die Stelle des &sect;&nbsp;106 des genannten Stiftungsstatuts, sowie der in
+diesem Paragraph angezogenen Bestimmungen der urspr&uuml;nglichen
+Stiftungsurkunde vom 19. Mai 1889 <em class="gesperrt">und hat von da ab in jeder
+Hinsicht als integrierender Bestandteil des Statuts vom</em>
+26. Juli/16. August 1896 zu gelten.</p>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Art.&nbsp;1.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Zweckbestimmung des Universit&auml;tsfonds (U.V).</div>
+
+<p>Der Universit&auml;tsfonds der Carl Zeiss-Stiftung soll der Universit&auml;t
+Jena Mittel zu vermehrter <em class="gesperrt">Pflege der mathematischen
+und naturwissenschaftlichen und anderer dem Interessenkreis
+der Stiftung nahestehender Lehrf&auml;cher</em> gew&auml;hren und
+soll hierdurch der Universit&auml;t erleichtern, auf diesen Lehrgebieten,
+angesichts wachsender Anforderungen der Zeit, mit den anderen
+deutschen Hochschulen Schritt zu halten.</p>
+
+<p>Demgem&auml;&szlig; soll der Fonds nicht dazu dienen, den die Universit&auml;t
+erhaltenden Staaten Lasten abzunehmen, die sie bisher getragen
+haben, oder die sie, um das f&uuml;r eine Universit&auml;t Unentbehrlichste
+zu beschaffen, in Zukunft zu &uuml;bernehmen h&auml;tten, er soll
+vielmehr eine reichlichere Pflege der Wissenschaften erm&ouml;glichen
+als ang&auml;ngig sein w&uuml;rde, wenn die Befriedigung wachsender Bed&uuml;rfnisse
+der Universit&auml;t g&auml;nzlich auf die staatlicherseits gew&auml;hrten
+Mittel angewiesen bliebe.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_321" id ="Page_321" title="321"></a><em class="gesperrt">Art.&nbsp;2.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Dotierung des U.F. durch regelm&auml;&szlig;ige und au&szlig;erordentliche &Uuml;berweisungen.</div>
+
+<p>Die Dotierung des Universit&auml;tsfonds seitens der Carl Zeiss-Stiftung
+hat zu erfolgen:</p>
+
+<p>a) durch, eine regelm&auml;&szlig;ige j&auml;hrliche &Uuml;berweisung;</p>
+
+<p>b) durch au&szlig;erordentliche Zusch&uuml;sse.</p>
+
+<p>Die in der einen oder der anderen Art &uuml;berwiesenen Mittel
+gehen, vorbehaltlich der in Art.&nbsp;14 getroffenen Bestimmung, in
+das Eigentum der Universit&auml;t &uuml;ber, sind jedoch abgetrennt von
+dem sonstigen akademischen Verm&ouml;gen zu verwalten.</p>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Art.&nbsp;3.</em></h4>
+
+<p>Teilweise Unwiderruflichkeit der regelm&auml;&szlig;igen Jahresleistungen.</p>
+
+<p>Die regelm&auml;&szlig;ige j&auml;hrliche &Uuml;berweisung ist zu einem jeweils
+bestimmten Teilbetrag als in dem Sinne unwiderruflich zu bewilligen,
+da&szlig; sie in diesem Betrag so lange ungeschm&auml;lert fortgew&auml;hrt
+werden mu&szlig;, als nicht [die Beschr&auml;nkung die &sect;&nbsp;48 des Stiftungsstatuts
+vorsieht tats&auml;chlich in Wirksamkeit getreten ist oder<a name="FNanchor_75_75" id="FNanchor_75_75"></a><a href="#Footnote_75_75" class="fnanchor">[75]</a>]
+Voraussetzungen, auf welche hin die fr&uuml;here Bemessung erfolgte,
+in Wegfall gekommen sind.</p>
+
+<p>Anrechnung der Leistungen unter rechtlicher Verpflichtung.</p>
+
+<p>Insoweit zeitweilig nach Vereinbarung wiederkehrende Leistungen
+zugunsten der Universit&auml;t direkt auf die Carl Zeiss-Stiftung
+unter deren rechtlicher Verpflichtung &uuml;bernommen w&uuml;rden, ist der
+jeweilige Jahresbetrag dieser Leistungen auf den unwiderruflich
+zugesagten Teil der regelm&auml;&szlig;igen j&auml;hrlichen &Uuml;berweisung anzurechnen.</p>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Art.&nbsp;4.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Festsetzung der &Uuml;berweisungen durch die Stiftungsverwaltung.</div>
+
+<p>Die Festsetzung der regelm&auml;&szlig;igen Jahresleistung und die Bestimmung
+ihres unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie die Bewilligung
+au&szlig;erordentlicher Zusch&uuml;sse nach Ma&szlig;gabe des &sect;&nbsp;107
+des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung erfolgt durch die Stiftungsverwaltung
+gem&auml;&szlig; der Vorschrift in &sect;&nbsp;108, Abs.&nbsp;1. jenes Statuts.</p>
+
+<div class="sidenote">Beschr&auml;nkung der St.&nbsp;V. durch die Vorst&auml;nde der Stiftungsbetriebe.</div>
+
+<p>Erh&ouml;hung der regelm&auml;&szlig;igen Jahresleistung und Erh&ouml;hung ihres
+unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie Bewilligung au&szlig;erordent<a class="page" name="Page_322" id ="Page_322" title="322"></a>licher
+Zusch&uuml;sse, wenn durch letztere unter Hinzurechnung der
+regelm&auml;&szlig;igen Jahresleistung dem Universit&auml;tsfonds mehr &uuml;berwiesen
+w&uuml;rde als die H&auml;lfte der j&auml;hrlich zur Verausgabung verf&uuml;glichen
+&Uuml;bersch&uuml;sse der Stiftung, sind nicht zul&auml;ssig gegen das &uuml;bereinstimmende
+Votum des Stiftungskommissars und der Mehrheit der
+Vorstandsmitglieder der in Jena befindlichen Stiftungsbetriebe, sowie
+auch nicht gegen das einstimmige Votum dieser Vorstandsmitglieder.</p>
+
+<div class="sidenote">Herabsetzung der nicht unwiderruflichen Leistungen.</div>
+
+<p>Herabsetzung der einmal bewilligten regelm&auml;&szlig;igen Jahresleistung
+hinsichtlich des nicht unwiderruflich zugesagten Teils darf,
+sofern die Voraussetzungen f&uuml;r die fr&uuml;here Bemessung fortbestehen,
+nur eintreten, wenn nach &uuml;bereinstimmendem Votum des Stiftungskommissars
+und der Mehrheit der Vorstandsmitglieder der hiesigen
+Stiftungsbetriebe die R&uuml;cksicht auf andere Interessen der Stiftung
+zeitweilige Einschr&auml;nkung ihrer Leistungen f&uuml;r die Universit&auml;t
+dringend gebieten sollte.</p>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Art.&nbsp;5.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Einteilung des U.F. in Verf&uuml;gungs- und R&uuml;cklagefonds.</div>
+
+<p>Die regelm&auml;&szlig;igen und die au&szlig;erordentlichen &Uuml;berweisungen
+der Stiftung an den Universit&auml;tsfonds sind auf zwei getrennte
+Konten des Fonds zu verteilen, n&auml;mlich auf</p>
+
+<p>A) einen <em class="gesperrt">Verf&uuml;gungs</em>fonds, aus dem sowohl die wiederkehrenden
+wie die einmaligen Ausgaben zu bestreiten sind;</p>
+
+<p>B) einen <em class="gesperrt">R&uuml;cklage</em>fonds, dessen Kapitalbestand zu Ausgaben
+nur heranzuziehen ist zu dem Zwecke, die auf den Universit&auml;tsfonds
+jeweils &uuml;bernommenen Leistungen m&ouml;glichst ungeschm&auml;lert auch
+dann fortsetzen zu k&ouml;nnen, wenn zu irgend einer Zeit die regelm&auml;&szlig;ige
+Jahresleistung der Carl Zeiss-Stiftung zeitweilig eingeschr&auml;nkt
+werden m&uuml;&szlig;te.</p>
+
+<div class="sidenote">Vor&uuml;bergehende Entnahmen aus dem R&uuml;cklagefonds.</div>
+
+<p>Vor&uuml;bergehende Entnahmen aus dem R&uuml;cklagefonds zum
+Zweck rascherer Bereitstellung der Mittel f&uuml;r gr&ouml;&szlig;ere einmalige
+Ausgaben sind insoweit zul&auml;ssig, als durch solche Entnahmen der
+Kapitalbestand des R&uuml;cklagefonds nicht unter den 20fachen Jahresbetrag
+der auf den Universit&auml;tsfonds &uuml;bernommenen, unter rechtlicher
+Verpflichtung stehenden wiederkehrenden Ausgaben vermindert
+wird.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_323" id ="Page_323" title="323"></a><em class="gesperrt">Art.&nbsp;6.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Beschr&auml;nkung der Verm&ouml;gensansammlung und Ausgabezwang inbezug auf den Verf&uuml;gungs- und
+den R&uuml;cklagefonds.</div>
+
+<p>Innerhalb des Verf&uuml;gungsfonds k&ouml;nnen jederzeit Separatkonten
+behufs Ansammlung der Mittel zu gr&ouml;&szlig;eren einmaligen
+Aufwendungen f&uuml;r zum voraus bestimmte Zwecke angelegt werden.
+Neben dem Bestand derartiger Separatkonten soll im Verf&uuml;gungsfonds
+keine gr&ouml;&szlig;ere Ansammlung stattfinden als bis zum Vierfachen
+des Jahresbetrags der jeweils auf den Fonds &uuml;bernommenen
+wiederkehrenden Ausgaben (vergl. Art.&nbsp;13, vorletzter Absatz).</p>
+
+<p>Dem R&uuml;cklagefonds ist von der <em class="gesperrt">regelm&auml;&szlig;igen</em> j&auml;hrlichen
+Leistung der Stiftung zu keiner Zeit mehr als ein F&uuml;nftel zu &uuml;berweisen;
+und nicht mehr als ein Zehntel, wenn sein Bestand das
+Zwanzigfache vom jeweiligen Jahresbetrag derjenigen vom Universit&auml;tsfonds
+zu tragenden wiederkehrenden Ausgaben, die unter
+rechtlicher Verpflichtung der Universit&auml;t oder der Stiftung &uuml;bernommen
+sind, schon &uuml;berschreitet.</p>
+
+<p>Wenn der Bestand des R&uuml;cklagefonds so weit angewachsen
+w&auml;re, da&szlig; aus ihm alle zurzeit auf den Universit&auml;tsfonds &uuml;bernommenen
+wiederkehrenden Ausgaben durch Verbrauch von Kapital
+und Zinsen, unter Ber&uuml;cksichtigung des jeweiligen Zinsfu&szlig;es
+f&uuml;r m&uuml;ndelsichere Kapitalanlagen, auf 40 Jahre hin gedeckt werden
+k&ouml;nnten, so ist ihm, solange diese Voraussetzung fortbesteht, nichts
+weiter zuzuf&uuml;hren. Der Zinsabwurf seiner Anlagen ist alsdann dem
+Verf&uuml;gungsfonds zu &uuml;berweisen.</p>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Art.&nbsp;7.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Interessengebiet und Art der Bet&auml;tigung f&uuml;r den U.F.</div>
+
+<p>Die Mittel des Universit&auml;tsfonds k&ouml;nnen, vorbehaltlich der in
+Art.&nbsp;11, Abs.&nbsp;2 und 3 vorgesehenen Beschr&auml;nkungen, benutzt
+werden zu pers&ouml;nlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden
+Aufwendungen jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche
+Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen
+und naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen
+Lehrf&auml;chern, die &mdash; wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht,
+Hygiene, technologische Disziplinen u.&nbsp;a. &mdash; n&auml;here
+Beziehung auf die Interessen der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne
+R&uuml;cksicht auf Fakult&auml;tsgrenzen, unmittelbar oder mittelbar zu f&ouml;rdern.</p>
+
+<p>Au&szlig;erhalb dieses Interessenkreises darf der Universit&auml;tsfonds
+noch f&uuml;r solche Zwecke herangezogen werden, die der Universit&auml;t<a class="page" name="Page_324" id ="Page_324" title="324"></a>
+im ganzen oder der Gesamtheit ihrer Angeh&ouml;rigen und insofern
+noch mittelbar den zuvor benannten Interessen dienen.</p>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Art.&nbsp;8.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Verwendungszwecke f&uuml;r die regelm&auml;&szlig;igen Jahresleistungen.</div>
+
+<p>Die regelm&auml;&szlig;ige j&auml;hrliche &Uuml;berweisung der Carl Zeiss-Stiftung
+an den Universit&auml;tsfonds soll im Rahmen der in Art.&nbsp;7 umschriebenen
+Zwecke Verwendung finden</p>
+
+<div class="blockquot"><p>1. zur Dotierung neuer Professuren und Institute, die f&uuml;r Erweiterung
+der Forschungs- oder Lehrt&auml;tigkeit der Universit&auml;t
+erw&uuml;nscht erscheinen;</p>
+
+<p>2. zur zeitweiligen Aufbesserung von Professuren, die aus staatlichen
+oder anderen Fonds dotiert sind, sowie zu regelm&auml;&szlig;igen
+oder einmaligen Zusch&uuml;ssen f&uuml;r aus solchen Fonds
+dotierte Institute;</p>
+
+<p>3. f&uuml;r regelm&auml;&szlig;ige oder einmalige Zusch&uuml;sse zum Etat der
+Universit&auml;tsbibliothek behufs vermehrter Aufwendungen f&uuml;r
+die Literatur der in Art.&nbsp;7, Abs.&nbsp;1 bezeichneten Lehrf&auml;cher;</p>
+
+<p>4. zu au&szlig;erordentlichen Bewilligungen an Institute oder an
+Dozenten behufs Durchf&uuml;hrung von Studien, die besonderen
+Aufwand erfordern;</p>
+
+<p>5. zu Remunerationen an unbesoldete Dozenten f&uuml;r n&uuml;tzliche
+Mitwirkung an den Lehraufgaben der Universit&auml;t;</p>
+
+<p>6. zur F&ouml;rderung der Wirksamkeit der Seminarien;</p>
+
+<p>7. zur Unterst&uuml;tzung von in Jena bestehenden, an die Universit&auml;t
+sich anlehnenden Vereinen zur F&ouml;rderung der unter
+Art.&nbsp;7, Abs.&nbsp;1 fallenden Studien, sowie zu Aufwendungen
+f&uuml;r andere Veranstaltungen, die der Universit&auml;t mit Bezug
+auf solche Interessen n&uuml;tzen;</p>
+
+<p>8. f&uuml;r regelm&auml;&szlig;ige Zusch&uuml;sse, gem&auml;&szlig; Art.&nbsp;7, Abs.&nbsp;2, zugunsten
+der Reliktenversorgung bei der Universit&auml;t und
+f&uuml;r andere gemeinsame Universit&auml;tsanstalten.</p></div>
+
+<div class="sidenote">dsgl. f&uuml;r die au&szlig;erordentlichen Zusch&uuml;sse.</div>
+
+<p>Die au&szlig;erordentlichen Zusch&uuml;sse der Stiftung zum Universit&auml;tsfonds
+sind, soweit sie nicht zum voraus f&uuml;r den R&uuml;cklagefonds
+bestimmt werden, dem Verf&uuml;gungsfonds zu &uuml;berweisen, um diesem
+vermehrte Mittel zu vor&uuml;bergehenden Ausgaben und namentlich
+zu gr&ouml;&szlig;eren einmaligen Aufwendungen zu gew&auml;hren.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_325" id ="Page_325" title="325"></a><em class="gesperrt">Art.&nbsp;9.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Verwendung f&uuml;r andere als die eigentlichen Zwecke des U.F.</div>
+
+<p>Sollte die Carl Zeiss-Stiftung fr&uuml;her oder sp&auml;ter in der Lage
+sein, Leistungen zugunsten der Universit&auml;t mit Aussicht auf
+l&auml;ngere Fortdauer in solcher H&ouml;he zu &uuml;bernehmen, da&szlig; der Universit&auml;tsfonds,
+unbeschadet der Erf&uuml;llung des in Art.&nbsp;1 benannten
+Zweckes, noch weiteren Bed&uuml;rfnissen der Universit&auml;t dienstbar gemacht
+werden k&ouml;nnte, so d&uuml;rfen auf den Fonds auch solche Aufwendungen
+innerhalb des in Art.&nbsp;7 umschriebenen Interessenkreises
+&uuml;bernommen werden, die bis dahin aus staatlichen Mitteln bestritten
+wurden, wofern hierdurch der Universit&auml;t eine vermehrte Pflege
+anderer Interessen oder eine sonstige Verbesserung ihrer Verh&auml;ltnisse
+erm&ouml;glicht wird.</p>
+
+<p>Es soll also solchen Falles nicht ausgeschlossen sein, die regelm&auml;&szlig;ige
+j&auml;hrliche &Uuml;berweisung der Stiftung an den Universit&auml;tsfonds
+au&szlig;er f&uuml;r die in Art.&nbsp;8, Ziffer 1-8 benannten Zwecke auch noch
+zu verwenden:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>zur Dotation von Lehrst&uuml;hlen und Instituten des in Art.&nbsp;7
+bezeichneten Lehrgebietes, die bis dahin aus staatlichen
+oder anderen Fonds dotiert waren, um die hierdurch frei
+werdenden Mittel f&uuml;r andere Zwecke der Universit&auml;t verf&uuml;glich
+zu machen,</p></div>
+
+<p>sowie aus den au&szlig;erordentlichen Zusch&uuml;ssen zum Universit&auml;tsfonds</p>
+
+<div class="blockquot"><p>Beihilfen zu gew&auml;hren f&uuml;r Neueinrichtungen und sonstige
+Veranstaltungen bei der Universit&auml;t, f&uuml;r die sonst die Staaten
+Vorsorge zu treffen h&auml;tten.</p></div>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Art.&nbsp;10.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Weitere Voraussetzungen und Beschr&auml;nkungen f&uuml;r Verwendung nach &sect;&nbsp;9.</div>
+
+<p>Die &Uuml;bernahme von Leistungen gem&auml;&szlig; Art.&nbsp;9 ist an die
+Voraussetzung zu kn&uuml;pfen, da&szlig; f&uuml;r die Zwecke, zu deren Gunsten
+sie jeweils erfolgen soll, auch staatlicherseits ein den Umst&auml;nden
+nach angemessener Beitrag gew&auml;hrt werde.</p>
+
+<p>Insoweit f&uuml;r wiederkehrende Aufwendungen dieser Art mehr
+als ein Drittel von der jeweils gem&auml;&szlig; Art.&nbsp;2 festgesetzten regelm&auml;&szlig;igen
+j&auml;hrlichen &Uuml;berweisung, oder f&uuml;r einmalige Aufwendungen
+mehr als ein Drittel des au&szlig;erordentlichen Zuschusses verwandt
+werden soll, untersteht die Bewilligung denselben Bedingungen,
+wie gem&auml;&szlig; Art.&nbsp;4, Abs.&nbsp;2 die Erh&ouml;hung der regelm&auml;&szlig;igen j&auml;hr<a class="page" name="Page_326" id ="Page_326" title="326"></a>lichen
+&Uuml;berweisung oder die Erh&ouml;hung ihres unwiderruflichen
+Mindestbetrages.</p>
+
+<p>Im &uuml;brigen d&uuml;rfen Leistungen gem&auml;&szlig; Art.&nbsp;9 auf den Universit&auml;tsfonds
+nur so lange &uuml;bernommen und fr&uuml;her &uuml;bernommene
+wiederkehrende nur so lange fortgesetzt werden, als die Dozenten
+der Universit&auml;t Jena (dem bisherigen Rechtszustand gem&auml;&szlig;) volle
+Lehrfreiheit genie&szlig;en und in der Aus&uuml;bung der allgemeinen staatsb&uuml;rgerlichen
+und pers&ouml;nlichen Rechte nicht beschr&auml;nkt sind.</p>
+
+<p>Als dieser Bedingung zuwidergehend ist jedoch nicht anzusehen
+eine Verpflichtung der Professoren der theologischen Fakult&auml;t
+im Lehrauftrag zur Vertretung der Lehren der evangelischen
+Kirche, sowie auch nicht der Erla&szlig; und die Anwendung von Vorschriften
+&uuml;ber das dienstliche Vorgehen gegen Dozenten wegen
+Verletzung der aus dem akademischen Amt sich ergebenden Pflichten,
+wegen Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze und
+wegen eines sittlich anst&ouml;&szlig;igen Lebenswandels, oder wegen Handlungen,
+die der b&uuml;rgerlichen Ehre Abbruch tun.</p>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Art.&nbsp;11.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Verwaltung des U.F.</div>
+
+<p>Die Verwaltung des Universit&auml;tsfonds, einschlie&szlig;lich der Rechnungslegung,
+und die Verf&uuml;gung &uuml;ber die Mittel desselben nach
+den Bestimmungen dieses Erg&auml;nzungsstatuts untersteht den gleichen
+Organen und den gleichen Anordnungen wie die Verwaltung und
+Verwendung der staatlicherseits gew&auml;hrten Fonds der Universit&auml;t.</p>
+
+<div class="sidenote">Beschr&auml;nkung in der &Uuml;bernahme laufender Verpflichtungen und der Verwendung f&uuml;r allgem.
+Univers.-Zwecke.</div>
+
+<p>Von der regelm&auml;&szlig;igen j&auml;hrlichen &Uuml;berweisung der Stiftung
+ist mindestens ein Zehntel f&uuml;r einmalige Ausgaben verf&uuml;gbar zu
+halten.</p>
+
+<p>Zu wiederkehrenden Leistungen f&uuml;r Zwecke gem&auml;&szlig; Art 7,
+Abs.&nbsp;2 ist davon nicht mehr als ein Zehntel zu verwenden.</p>
+
+
+<h4>Art&nbsp;12.</h4>
+
+<div class="sidenote">Nutzbarmachung der aus d.&nbsp;U.F. erstellten Einrichtungen f&uuml;r gemeinn&uuml;tzige Zwecke.</div>
+
+<p>Hinsichtlich solcher Geb&auml;ude und Einrichtungen, die g&auml;nzlich
+aus Mitteln des Universit&auml;tsfonds beschafft oder in Betrieb erhalten
+werden, hat die Stiftung auszubedingen, da&szlig; ihre Benutzung f&uuml;r
+Zwecke, die im Sinne von gemeinn&uuml;tzigen Veranstaltungen auf
+Belehrung nicht studentischer Kreise ausgehen, den Dozenten der<a class="page" name="Page_327" id ="Page_327" title="327"></a>
+Universit&auml;t insoweit gestattet werde, als die Mitbenutzung f&uuml;r solche
+Zwecke ohne St&ouml;rung der bestimmungsm&auml;&szlig;igen Verwendung ang&auml;ngig
+ist.</p>
+
+<p>Falls Leistungen der in Art.&nbsp;9 bezeichneten Art auf den
+Universit&auml;tsfonds &uuml;bernommen werden, ist f&uuml;r die Dauer dessen
+die gleiche Bedingung auch hinsichtlich solcher Geb&auml;ude und Einrichtungen
+zu stellen, die nur zum Teil aus Mitteln der Stiftung
+beschafft sind oder unterhalten werden.</p>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Art.&nbsp;13.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Vorschriften f&uuml;r die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung.</div>
+
+<p>F&uuml;r die j&auml;hrliche Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung,
+gem&auml;&szlig; &sect;&sect;&nbsp;110-112 des Stiftungsstatuts, ist, au&szlig;er den Betr&auml;gen
+der regelm&auml;&szlig;igen und der au&szlig;erordentlichen &Uuml;berweisung an den
+Universit&auml;tsfonds und dem Zinsabwurf des letzteren, f&uuml;r jedes Jahr
+nachzuweisen:</p>
+
+<div class="blockquot"><p>1. der Bestand des Verf&uuml;gungsfonds und des R&uuml;cklagefonds
+zu Beginn und zum Schlu&szlig; des Rechnungsjahres;</p>
+
+<p>2. der wiederkehrende Aufwand, seinem Gesamtbetrag nach,
+a) an Gehalten, b) an sachlichen Aufwendungen f&uuml;r solche
+Lehrst&uuml;hle und Anstalten, deren Dotation jeweilig ganz
+auf den Stiftungsfonds &uuml;bernommen ist;</p>
+
+<p>3. der Gesamtaufwand f&uuml;r wiederkehrende Zusch&uuml;sse a) zu
+den pers&ouml;nlichen, b) zu den sachlichen Ausgaben f&uuml;r andere
+Professuren und Institute des in Art.&nbsp;7, Abs.&nbsp;1 bezeichneten
+Lehrgebiets, sowie der wiederkehrende Aufwand f&uuml;r
+sonstige, diesem Interessenkreis dienende Einrichtungen;</p>
+
+<p>4. der wiederkehrende Zuschu&szlig; zu gemeinsamen Universit&auml;tsanstalten
+(Art.&nbsp;7, Abs.&nbsp;2);</p>
+
+<p>5. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben a) pers&ouml;nlicher,
+b) sachlicher Art, f&uuml;r Zwecke des in Art.&nbsp;7, Abs.&nbsp;1 bezeichneten
+Lehrgebiets;</p>
+
+<p>6. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben f&uuml;r allgemeine
+Zwecke der Universit&auml;t (Art.&nbsp;7, Abs.&nbsp;2).</p></div>
+
+<div class="sidenote">Begriff der wiederkehrenden Ausgaben.</div>
+
+<p>Als wiederkehrende Ausgaben sind alle diejenigen Leistungen
+in Ansatz zu bringen, die, auch wenn sie nicht unter rechtlicher
+Verpflichtung der Universit&auml;t oder der Stiftung &uuml;bernommen sind,
+doch nicht ohne Nachteile oder Schwierigkeiten wieder eingestellt
+werden k&ouml;nnten. Ausgaben, die dieser R&uuml;cksicht nicht unterliegen,<a class="page" name="Page_328" id ="Page_328" title="328"></a>
+haben als einmalige zu gelten, selbst wenn die Absicht einer Fortsetzung
+derselben f&uuml;r l&auml;ngere Zeit besteht.</p>
+
+<p>Im &uuml;brigen ist noch, falls Leistungen in Gem&auml;&szlig;heit des Art.&nbsp;9
+auf den Universit&auml;tsfonds &uuml;bernommen sind, f&uuml;r jedes Jahr festzustellen,
+wieviel an wiederkehrenden und wieviel an einmaligen Ausgaben
+auf solche Leistungen entfallen ist.</p>
+
+
+<h4><em class="gesperrt">Art.&nbsp;14.</em></h4>
+
+<div class="sidenote">Bestimmungen f&uuml;r den Fall der Aufhebung der Universit&auml;t Jena.</div>
+
+<p>Sollte die Universit&auml;t Jena als staatliche Hochschule aufgehoben
+werden, so h&ouml;rt von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-Stiftung
+zu weiteren Leistungen gem&auml;&szlig; Art.&nbsp;2 auf. Auch f&auml;llt
+der gesamte alsdann vorhandene Verm&ouml;gensbestand des Universit&auml;tsfonds
+an die Stiftung zur&uuml;ck, wofern letztere bereit ist, f&uuml;r
+Erf&uuml;llung derjenigen rechtlichen Verpflichtungen der Universit&auml;t
+aufzukommen, die vorher zu Lasten des Fonds &uuml;bernommen waren.</p>
+
+<p>Die Carl Zeiss-Stiftung hat alsdann bei Aufl&ouml;sung des Universit&auml;tsverbandes
+diejenigen Lehrst&uuml;hle und wissenschaftlichen
+Anstalten, deren Dotation bis dahin wesentlich aus dem Universit&auml;tsfonds
+bestritten wurde, sowie nach M&ouml;glichkeit andere, die dem
+Interessenkreis der Stiftung nahe stehen, in eigene Verwaltung zu
+&uuml;bernehmen, um sie als St&auml;tten wissenschaftlicher Forschung zu
+erhalten und den Bildungsinteressen gr&ouml;&szlig;erer Kreise dienstbar zu
+machen.</p>
+
+<p>F&uuml;r alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl
+Zeiss-Stiftung treten w&uuml;rden, kommen alsdann in sinngem&auml;&szlig;er Anwendung
+diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in
+Titel V des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverh&auml;ltnis
+der Beamten bei den Betrieben der Stiftung geregelt ist.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Jena</em>, den 24. Februar 1900.</p>
+
+<p class="right-indent">gez. <b>Dr. Ernst Abbe</b>.</p>
+<p class="lettersig">&nbsp;</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>[Bei Einreichung der von ihm unterschriftlich vollzogenen, das
+&raquo;Erg&auml;nzungsstatut&laquo; betreffenden, Urkunde vom 24. Februar 1900
+gab <span class="smcap">E. Abbe</span> noch unter dem 14. M&auml;rz 1900 die Erkl&auml;rung ab,</p>
+
+<div class="blockquot"><p>&raquo;da&szlig; die Vollziehung der gegenw&auml;rtigen Urkunde, wie
+schon des ihr zugrunde liegenden Entwurfs, meinerseits
+unter <em class="gesperrt">den</em> Voraussetzungen gestanden hat, die folgende
+Bemerkungen zum Ausdruck bringen:</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_329" id ="Page_329" title="329"></a>Die Worte &raquo;dem bisherigen Rechtszustand gem&auml;&szlig;&laquo; im
+3.&nbsp;Abs. des Art.&nbsp;10 bezwecken keine deklaratorische Bestimmung
+des auf sie Folgenden, besagen also nicht:
+soweit es dem bisherigen Rechtszustand gem&auml;&szlig; ist; sie
+sind eine lediglich informatorische Bemerkung zur Motivierung
+der gestellten Bedingung: <em class="gesperrt">da&szlig;</em> es bisher so gewesen
+sei.</p>
+
+<p>Der letzte (4.) Abs. des Art.&nbsp;10 gibt eine <em class="gesperrt">vollst&auml;ndige</em>
+Aufz&auml;hlung dessen, was nicht als dieser Bedingung zuwidergehend
+gelten soll.</p>
+
+<p>Hierbei gebrauche ich die Worte &raquo;Lehren der evangelischen
+Kirche&laquo; im Sinne der Betonung des Adjektivs
+&raquo;evangelisch&laquo; zum Unterschied von katholisch usw.</p>
+
+<p>Unter den Worten &raquo;Verletzung der aus dem akademischen
+Amt sich ergebenden Pflichten&laquo; ist verstanden die
+Verletzung oder Vernachl&auml;ssigung der <em class="gesperrt">dienstlichen</em> Obliegenheiten,
+die das einzelne akademische Amt f&uuml;r seinen
+Inhaber in bezug auf Lehrt&auml;tigkeit, Institutsverwaltung und
+sonstige amtliche Funktionen mit sich bringt.</p>
+
+<p>Unter &raquo;Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze&laquo;
+verstehe ich solche Handlungen, die durch rechtskr&auml;ftiges
+Urteil eines ordentlichen Gerichts als Zuwiderhandlungen
+gegen diese Strafgesetze festgestellt sind.&laquo;]</p></div>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_45_45" id="Footnote_45_45"></a><a href="#FNanchor_45_45"><span class="label">[45]</span></a> Auch im Buchhandel erschienen, Kommissionsverlag von <em class="gesperrt">Gustav Fischer-Jena</em>.
+Cz.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_46_46" id="Footnote_46_46"></a><a href="#FNanchor_46_46"><span class="label">[46]</span></a> Der Vertreter der Stiftungsverwaltung in der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung
+der Stiftungsbetriebe ist der Stiftungskommissar. Alle
+(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr.&nbsp;6), <span class="smcap">Kr&uuml;ss</span> (Deutsche
+Mechaniker-Zeitung 1905, Nr.&nbsp;2), v. <span class="smcap">Rohr</span> (Zeitschr. f. Instrumentenkunde 1905, 3. Heft),
+M.&nbsp;V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II), <span class="smcap">Wandersleb</span> (Naturwissenschaftl.
+Rundschau 1905, Nr.&nbsp;14).</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_47_47" id="Footnote_47_47"></a><a href="#FNanchor_47_47"><span class="label">[47]</span></a> bei den Stiftungsbetrieben</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_48_48" id="Footnote_48_48"></a><a href="#FNanchor_48_48"><span class="label">[48]</span></a> Betrag des Zinsabwurfs des Reservefonds</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_49_49" id="Footnote_49_49"></a><a href="#FNanchor_49_49"><span class="label">[49]</span></a> solange nicht der Fall des &sect;&nbsp;48 vorliegt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_50_50" id="Footnote_50_50"></a><a href="#FNanchor_50_50"><span class="label">[50]</span></a> Sollte zu irgend einer Zeit Einschr&auml;nkung der in Titel V
+dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen gem&auml;&szlig;
+&sect;&nbsp;88 n&ouml;tig geworden sein, so m&uuml;ssen f&uuml;r die Dauer dessen alle
+&Uuml;bersch&uuml;sse ungeschm&auml;lert dem Reservefonds zugef&uuml;hrt werden,
+au&szlig;er soweit die Stiftung vorher Leistungen gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;100 rechtsverbindlich
+&uuml;bernommen hatte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_51_51" id="Footnote_51_51"></a><a href="#FNanchor_51_51"><span class="label">[51]</span></a> der allm&auml;hlich bis auf die H&auml;lfte der durchschnittlichen
+Jahresausgabe der Betriebe zu erh&ouml;hen ist, in solcher Form anzulegen,
+da&szlig; er jederzeit ohne Verlust liquid gemacht werden kann.
+</p><p>
+Wenn der Reservefonds die in &sect;&nbsp;45 bezeichnete H&ouml;he &uuml;berschritten
+hat, ist der gesamte &uuml;berschreitende Betrag in sichern
+ausl&auml;ndischen Werten anzulegen.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_52_52" id="Footnote_52_52"></a><a href="#FNanchor_52_52"><span class="label">[52]</span></a> aller</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_53_53" id="Footnote_53_53"></a><a href="#FNanchor_53_53"><span class="label">[53]</span></a> ohne Verletzung</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_54_54" id="Footnote_54_54"></a><a href="#FNanchor_54_54"><span class="label">[54]</span></a> 3. Dezember 1888.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_55_55" id="Footnote_55_55"></a><a href="#FNanchor_55_55"><span class="label">[55]</span></a> 19.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_56_56" id="Footnote_56_56"></a><a href="#FNanchor_56_56"><span class="label">[56]</span></a> 80 Mk., 100 Mk., 120 Mk.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_57_57" id="Footnote_57_57"></a><a href="#FNanchor_57_57"><span class="label">[57]</span></a> 100 Mk., 130 Mk., 160 Mk.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_58_58" id="Footnote_58_58"></a><a href="#FNanchor_58_58"><span class="label">[58]</span></a> &sect;&nbsp;73. Sp&auml;testens nachdem der Reservefonds der Stiftung die
+in &sect;&nbsp;45 bezeichnete H&ouml;he erreicht hat, hat Erweiterung der Pensionsleistungen
+mindestens in dem Umfang einzutreten, da&szlig;
+</p>
+<div class="blockquot"><p>der Beginn der pensionsf&auml;higen Dienstzeit vom vollendeten
+18. Lebensjahr gerechnet wird;
+</p><p>
+bei Unterbrechung des Dienstverh&auml;ltnisses und nachherigem
+Wiedereintritt vor Ablauf von drei Jahren die fr&uuml;here
+Dienstzeit, auch wenn die Unterbrechung nicht nur
+Suspension gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;82 begr&uuml;ndet, f&uuml;r die pensionsf&auml;hige
+Dienstzeit in Anrechnung kommt;
+</p><p>
+die Maximals&auml;tze der jeweils pensionsf&auml;higen Monats-L&ouml;hne
+oder -Geh&auml;lter f&uuml;r die Arbeiter auf 100 Mk., 120 Mk.,
+140 Mk., f&uuml;r die Angestellten auf 120 Mk., 160 Mk.,
+200 Mk. erh&ouml;ht werden;
+</p><p>
+anderweitiger Arbeitsverdienst der Pensionsempf&auml;nger nicht
+mehr zum Teil auf die Pension anzurechnen ist;
+</p><p>
+der in &sect;&nbsp;7 Abs.&nbsp;1 des &raquo;Gemeinsamen Pensions-Statuts&laquo; ausgesprochene,
+auf den Fall von Massenungl&uuml;ck und dergl.
+bez&uuml;gliche Vorbehalt g&auml;nzlich au&szlig;er Kraft gesetzt wird.</p></div></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_59_59" id="Footnote_59_59"></a><a href="#FNanchor_59_59"><span class="label">[59]</span></a> Andererseits k&ouml;nnen bei oder nach vorgedachter Erweiterung
+der Pensionsleistungen</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_60_60" id="Footnote_60_60"></a><a href="#FNanchor_60_60"><span class="label">[60]</span></a> hat in jedem Fall nicht weniger zu betragen als die Summe
+des festen Zeitlohnes oder Gehaltes, auf welche der Betroffene bei
+Fortdauer seines Dienstverh&auml;ltnisses f&uuml;r das n&auml;chste halbe Jahr
+nach seinem Austritt Anspruch gehabt h&auml;tte.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_61_61" id="Footnote_61_61"></a><a href="#FNanchor_61_61"><span class="label">[61]</span></a> &sect;&nbsp;78. Die nach &sect;&nbsp;77 normierte Abgangsentsch&auml;digung kann
+solchen, die zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht das 21. Lebensjahr
+vollendet haben, durch Fortzahlen ihres Wochen- oder Monatslohnes
+auf die Dauer eines halben Jahres gew&auml;hrt werden. Allen
+anderen mu&szlig; auf ihr Verlangen der Gesamtbetrag bei der Entlassung
+ausbezahlt werden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_62_62" id="Footnote_62_62"></a><a href="#FNanchor_62_62"><span class="label">[62]</span></a> &sect;&nbsp;88. Die durch die &sect;&sect;&nbsp;67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses
+Statuts den Stiftungsunternehmungen auferlegten Verpflichtungen
+in bezug auf Gew&auml;hrleistung des festen Arbeitseinkommens, Krankenkassenleistungen,
+Pensionszusicherung, Abgangsentsch&auml;digung und
+Aufrechterhaltung der Arbeitsvertr&auml;ge sollen nur dann und immer
+nur auf so lange in Umfang oder H&ouml;he der zuk&uuml;nftigen Leistungen
+zeitweilig herabgesetzt oder ganz suspendiert werden d&uuml;rfen, als
+etwa ihre uneingeschr&auml;nkte Erf&uuml;llung, in Ansehung der Zeit- und
+Gesch&auml;ftslage und des Verm&ouml;gensstandes der Stiftung, die wirtschaftliche
+Sicherheit der Firma oder der Stiftung gef&auml;hrden m&ouml;chte.
+</p><p>
+Dieser Fall darf jedoch f&uuml;r jeden einzelnen Stiftungsbetrieb
+fr&uuml;hestens dann als gegeben gelten,
+</p><p>
+wenn der Betrieb durch drei Gesch&auml;ftsjahre oder l&auml;nger innerhalb
+der letztverflossenen f&uuml;nf Gesch&auml;ftsjahre Betriebsdefizit gem&auml;&szlig;
+der Bestimmung in &sect;&nbsp;23 Absatz 3 dieses Statuts gehabt h&auml;tte und
+zugleich der Reservefonds nach Abzug des gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;45 auf Abteilung
+I entfallenden Deckungskapitals im ganzen auf weniger als
+zwei Drittel einer Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach dem
+Durchschnitt der letzten drei Gesch&auml;ftsjahre, herabgegangen w&auml;re;
+oder
+</p><p>
+wenn, auch ohne vorausgegangenes Betriebsdefizit, der nicht
+auf Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds auf weniger als
+ein Drittel dieser Jahresausgabe sich vermindert h&auml;tte.
+</p><p>
+Nach Eintritt des einen oder des andern der hier gedachten
+F&auml;lle k&ouml;nnen die Arbeits- und Anstellungsvertr&auml;ge ohne vorherige
+Aufk&uuml;ndigung derselben in den auf die &sect;&sect;&nbsp;67, 70 bis 73, 77 und 85
+bez&uuml;glichen Bestimmungen f&uuml;r die Zukunft abge&auml;ndert werden.
+Anspr&uuml;che, welche schon vorher anf&auml;llig geworden sind, werden
+hierdurch nicht ber&uuml;hrt.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_63_63" id="Footnote_63_63"></a><a href="#FNanchor_63_63"><span class="label">[63]</span></a> &sect;&nbsp;89. Sollten die Voraussetzungen des &sect;&nbsp;88 zu irgend
+einer Zeit einmal eingetreten sein, so m&uuml;ssen die alsdann hinsichtlich
+des Umfanges oder der H&ouml;he der Leistungen eingeschr&auml;nkten
+oder ganz suspendierten Bestimmungen der &sect;&sect;&nbsp;67, 70 bis 73, 77
+und 85 dieses Statuts sp&auml;testens dann wieder in uneingeschr&auml;nkte
+Geltung gesetzt werden, wenn f&uuml;r den Betrieb die drei letzten
+Gesch&auml;ftsjahre ohne Betriebsdefizit geblieben sind und zugleich der
+Reservefonds der Stiftung nach Abzug des auf Abteilung I entfallenden
+Anteils im ganzen die H&ouml;he von zwei Drittel der Jahresausgabe
+der Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der drei
+letzten Gesch&auml;ftsjahre, wieder erreicht hat.
+</p><p>
+Hinsichtlich aller in der Zwischenzeit vorgekommenen Invalidit&auml;ts- und
+Todesf&auml;lle m&uuml;ssen alsdann vom gedachten Zeitpunkt
+ab den Beteiligten die regelm&auml;&szlig;igen Pensionsleistungen auf so
+lange gew&auml;hrt werden, als nicht etwa die Voraussetzungen des
+&sect;&nbsp;88 von neuem eingetreten sind.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_64_64" id="Footnote_64_64"></a><a href="#FNanchor_64_64"><span class="label">[64]</span></a> &sect;&nbsp;96. Wenn zu irgend einer Zeit der Fall eintreten sollte,
+da&szlig; die auf die &sect;&sect;&nbsp;67, 72, 73, 77 dieses Statuts begr&uuml;ndeten
+Leistungen wegen der in &sect;&nbsp;89 vorgesehenen Umst&auml;nde gegen&uuml;ber
+den Arbeitern eines Stiftungsbetriebes eingeschr&auml;nkt oder ganz
+suspendiert werden m&uuml;&szlig;ten, so haben auch gegen&uuml;ber allen Beamten
+des Betriebes, die Mitglieder seiner Gesch&auml;ftsleitung nicht
+ausgenommen, entsprechende Einschr&auml;nkungen einzutreten, soweit
+nicht schon erworbene Rechte entgegenstehen.
+</p><p>
+In alle auf Lebenszeit abzuschlie&szlig;ende Anstellungsvertr&auml;ge
+mu&szlig; ein hierauf bez&uuml;glicher Vorbehalt ausdr&uuml;cklich aufgenommen
+werden.
+</p><p>
+Vorzugsrechte zur Sicherstellung vertragsm&auml;&szlig;iger Anspr&uuml;che
+d&uuml;rfen niemand einger&auml;umt werden.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_65_65" id="Footnote_65_65"></a><a href="#FNanchor_65_65"><span class="label">[65]</span></a> mit R&uuml;cksicht auf die gesamte Gesch&auml;ftslage und den
+vom Reservefonds erreichten Stand</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_66_66" id="Footnote_66_66"></a><a href="#FNanchor_66_66"><span class="label">[66]</span></a> (Gewinnbeteiligung)</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_67_67" id="Footnote_67_67"></a><a href="#FNanchor_67_67"><span class="label">[67]</span></a> zu bemessen nach dem gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;41, Abs.&nbsp;2 auf das gleiche
+Lohn- und Gehalts-Konto bezogenen prozentischen Nettogewinn
+des Gesch&auml;ftsjahres, und zwar als ein Bruchteil desjenigen Betrags,
+mit welchem dieser prozentische Nettogewinn die Ziffer &uuml;berschreitet,
+die gem&auml;&szlig; der in &sect;&sect;&nbsp;40, 41 gegebenen Richtschnur als
+Mindestziffer im Sinn des &sect;&nbsp;41, Abs.&nbsp;3 jeweils gelten soll;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_68_68" id="Footnote_68_68"></a><a href="#FNanchor_68_68"><span class="label">[68]</span></a> welche beim Schlu&szlig;</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_69_69" id="Footnote_69_69"></a><a href="#FNanchor_69_69"><span class="label">[69]</span></a> f&uuml;r l&auml;nger als zehn Jahre eingehen, und nicht f&uuml;r l&auml;nger
+als f&uuml;nf Jahre, wenn der Reservefonds den in &sect;&nbsp;45 bezeichneten
+Stand nicht &uuml;berschreitet.
+</p><p>
+Neue Verpflichtungen der gedachten Art darf sie nicht &uuml;bernehmen,
+wenn der Jahresbetrag der schon &uuml;bernommenen zusammen
+ein Viertel des durchschnittlichen verf&uuml;gungsfreien Jahres&uuml;berschusses
+der letztverflossenen drei Gesch&auml;ftsjahre &uuml;berschreitet.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_70_70" id="Footnote_70_70"></a><a href="#FNanchor_70_70"><span class="label">[70]</span></a> bei der Universit&auml;t bleiben diejenigen Bestimmungen in
+Kraft, welche hier&uuml;ber in den &sect;&sect;&nbsp;14, 15 und 17 der Stiftungsurkunde
+der Carl Zeiss-Stiftung vom 19. Mai 1889 niedergelegt
+sind, mit der Ma&szlig;gabe,
+</p>
+<div class="blockquot"><p>da&szlig; die Verf&uuml;gung &uuml;ber denselben und dessen Verwaltung
+den gleichen Organen und den gleichen Normen wie
+die Verwendung der ordentlichen Mittel der Universit&auml;t
+unterstellt sein soll;
+</p><p>
+da&szlig; neue regelm&auml;&szlig;ige Leistungen, deren Fortsetzung nicht
+ohne Nachteil jederzeit unterbrochen werden k&ouml;nnte, auf
+den Fonds nicht &uuml;bernommen werden d&uuml;rfen, wenn der
+j&auml;hrliche Gesamtbetrag der schon &uuml;bernommenen gr&ouml;&szlig;er
+ist als die H&auml;lfte der regelm&auml;&szlig;igen j&auml;hrlichen Zuwendung
+der Stiftung im Durchschnitt der letztvergangenen f&uuml;nf
+Jahre:
+</p><p>
+da&szlig; zwar zeitweilige Ansammlung von Mitteln innerhalb des
+Fonds zur Bestreitung gr&ouml;&szlig;erer Ausgaben f&uuml;r zum voraus
+bestimmte Zwecke ohne Beschr&auml;nkung stattfinden,
+au&szlig;erdem aber im &raquo;Verf&uuml;gungsfonds&laquo; nicht mehr als das
+Vierfache vom Jahresbetrag der jeweils &uuml;bernommenen
+regelm&auml;&szlig;igen Leistungen angesammelt werden darf und
+im &raquo;R&uuml;cklagefonds&laquo; keine gr&ouml;&szlig;ere Kapitalansammlung
+zul&auml;ssig ist, als nach dem jeweiligen Zinsfu&szlig; gen&uuml;gen
+w&uuml;rde, um n&ouml;tigenfalls durch Verbrauch von Zinsen
+und Kapital alle auf den Universit&auml;tsfonds &uuml;bernommenen
+regelm&auml;&szlig;igen Leistungen vierzig Jahre lang ohne weitere
+Zuwendungen seitens der Stiftung fortsetzen zu k&ouml;nnen;
+</p><p>
+da&szlig; dem &raquo;R&uuml;cklagefonds&laquo; nicht mehr zugef&uuml;hrt werden darf
+als ein Viertel der regelm&auml;&szlig;igen j&auml;hrlichen Zuwendung
+der Stiftung.</p></div>
+
+<p>
+Die genannten &sect;&sect; besagter Stiftungsurkunde (&sect;15 mit einer
+nachtr&auml;glich vereinbarten Ab&auml;nderung) haben f&uuml;r die Zukunft als
+erg&auml;nzender Bestandteil des Titels VII des gegenw&auml;rtigen Statuts
+zu gelten, sofern nicht noch bei Lebzeiten des Stifters eine Neuregelung
+in Form eines besonderen Erg&auml;nzungsstatuts<a name="FNanchor_71_71" id="FNanchor_71_71"></a><a href="#Footnote_71_71" class="fnanchor">[71]</a> herbeigef&uuml;hrt
+worden ist. Letzterenfalls hat solches Erg&auml;nzungsstatut
+als dem Titel VII zugeh&ouml;rig zu gelten.</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_71_71" id="Footnote_71_71"></a><a href="#FNanchor_71_71"><span class="label">[71]</span></a> [s. dieses nachstehend].</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_72_72" id="Footnote_72_72"></a><a href="#FNanchor_72_72"><span class="label">[72]</span></a> landesherrlichen</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_73_73" id="Footnote_73_73"></a><a href="#FNanchor_73_73"><span class="label">[73]</span></a> Jede</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_74_74" id="Footnote_74_74"></a><a href="#FNanchor_74_74"><span class="label">[74]</span></a> des Statuts</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_75_75" id="Footnote_75_75"></a><a href="#FNanchor_75_75"><span class="label">[75]</span></a> Diese Eventualit&auml;t ist inzwischen durch Wegfall des &sect;&nbsp;48 in dem Stiftungsstatut
+vom 5. Dezember 1905 erledigt.</p></div>
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_330" id ="Page_330" title="330"></a><a name="X" id="X"></a>X.</h2>
+
+<h2>Motive und Erl&auml;uterungen zum Entwurf eines
+Statuts der Carl Zeiss-Stiftung<a name="FNanchor_76_76" id="FNanchor_76_76"></a><a href="#Footnote_76_76" class="fnanchor">[76]</a>.</h2>
+<hr style="width: 15%;" />
+
+<p class="center">(Als Manuskript gedruckt.)</p>
+<hr style="width: 20%;" />
+
+
+<p>Die nachfolgenden Erkl&auml;rungen sollen zun&auml;chst die Vorschriften
+des genannten Statuts sowohl hinsichtlich ihrer allgemeinen Tendenz,
+wie hinsichtlich der wichtigeren Einzelbestimmungen gegen&uuml;ber den
+jetzt Beteiligten begr&uuml;nden, des weiteren aber auch f&uuml;r die Zukunft
+etwa n&ouml;tig werdender Interpretation einige Anhaltspunkte liefern.</p>
+
+
+<h3><a name="Titel_I" id="Titel_I"></a>Titel I.</h3>
+
+<h3>Konstituierende Bestimmungen.</h3>
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;1.</h4>
+
+<h4><em class="gesperrt">Zwecke der Stiftung.</em></h4>
+
+
+<p>Dem Grundgedanken nach geht die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung darauf
+aus: gegebene Gesch&auml;ftsunternehmungen mit allen daran haftenden
+Rechten und Anwartschaften im Sinne eines Fideikommisses in
+unpers&ouml;nlichem Besitz und zugunsten unpers&ouml;nlicher Interessen unter
+dauernde Bindung zu stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der
+fortgesetzten Leitung und Verwaltung jener Unternehmungen nach
+bestimmten Grunds&auml;tzen, anderseits hinsichtlich beschr&auml;nkter Verf&uuml;gung
+&uuml;ber die mit ihrem Besitz verkn&uuml;pften Nutznie&szlig;ungen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_331" id ="Page_331" title="331"></a>Auf das erstere beziehen sich die Titel II und III, V und VI,
+auf das zweite die Titel IV, VII und VIII des Statuts.</p>
+
+<p>Dementsprechend bezeichnet &sect;&nbsp;1 die Zwecke der Stiftung
+unter zwei getrennten Abschnitten in genauem Anschlu&szlig; an die
+Stiftungsurkunde<a name="FNanchor_77_77" id="FNanchor_77_77"></a><a href="#Footnote_77_77" class="fnanchor">[77]</a>, nur mit derjenigen Erweiterung unter B, welche
+durch die inzwischen ver&auml;nderte Sachlage an die Hand gegeben ist.</p>
+
+<p>Alle Leistungen, welche unter A fallen, sind gedacht als
+solche, die immer namens der Handelsfirmen der Stiftung und in
+deren Wirkungskreis zu erfolgen haben; namens der Stiftung selbst
+nur Leistungen gem&auml;&szlig; Abschnitt B, welcher denjenigen Umkreis
+<em class="gesperrt">gemeinn&uuml;tziger</em> Bet&auml;tigung umschreibt, innerhalb dessen die
+Stiftung als Eigent&uuml;mer der Gesch&auml;ftsbetriebe die Nutznie&szlig;ungsvorteile
+aus letzteren zu verwenden hat.</p>
+
+<p>Die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung soll in keinem Punkt, namentlich aber
+nicht hinsichtlich der unter A im dritten Absatz ihr zugewiesenen
+sozialen Aufgaben den Charakter der &raquo;milden Stiftung&laquo; haben. Was
+im besonderen dieser dritte Satz von ihr verlangt, besteht ausschlie&szlig;lich
+in der Forderung: da&szlig; ihre Handelsfirmen als solche
+ihre Wirtschaftsf&uuml;hrung gem&auml;&szlig; den in Titel V ausgesprochenen
+Grunds&auml;tzen einzurichten haben, damit diese Wirtschaftsf&uuml;hrung
+<em class="gesperrt">nichts &uuml;brig lasse</em>, wof&uuml;r etwa Wohlt&auml;tigkeitseinrichtungen irgend
+einer Art regelm&auml;&szlig;ig einzutreten h&auml;tten; und da&szlig; die Stiftung, als
+Eigent&uuml;mer, solcher Wirtschaftsf&uuml;hrung die n&ouml;tige R&uuml;ckdeckung
+schaffe, gem&auml;&szlig; den Vorschriften in Titel IV. Denn das Ziel meiner
+Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis Caritas
+zu bef&ouml;rdern, sondern ganz allein: die <em class="gesperrt">Rechts</em>lage aller derjenigen
+zu heben, die in diesen Wirkungskreis eingetreten sind oder in
+Zukunft eintreten m&ouml;gen.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;5.</h4>
+
+<h4><em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung.</em></h4>
+
+<p>Da die Zwecke der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung in mehreren Punkten
+mit staatlichen Angelegenheiten sich ber&uuml;hren, so mu&szlig;te es angemessen
+und sachdienlich erscheinen, die oberste Leitung der Stiftung
+einer Instanz zuzuweisen, welche zur st&auml;ndigen Vertretung verwandter
+&ouml;ffentlicher Interessen berufen ist &mdash; wie schon durch die
+Stiftungsurkunde von 1889 geschieht. Dabei ist jedoch die Verbindung
+von Stiftungsverwaltung und Staatsbeh&ouml;rde als reine Personalunion
+gedacht. Die Bestimmung des &sect;&nbsp;5 besagt also nur: da&szlig;<a class="page" name="Page_332" id ="Page_332" title="332"></a>
+diejenigen M&auml;nner, welchen jeweils die betreffende Funktion des
+&ouml;ffentlichen Dienstes anvertraut ist, durch den Stifter ersucht und
+kraft landesherrlicher Best&auml;tigung der Stiftung ein f&uuml;r allemal erm&auml;chtigt
+sind, auch der Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung
+der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung sich anzunehmen und solche immer in den
+gleichen geordneten Formen zu besorgen, nach welchen sie gem&auml;&szlig;
+den Staatseinrichtungen ihr &ouml;ffentliches Amt aus&uuml;ben.</p>
+
+<p>Jene Verbindung begr&uuml;ndet mithin keinerlei n&auml;here Beziehung
+der Stiftung zum Staat selbst, au&szlig;erhalb des allgemeinen Aufsichtsrechts,
+welches dem Staat &uuml;ber jede Stiftung zusteht<a name="FNanchor_78_78" id="FNanchor_78_78"></a><a href="#Footnote_78_78" class="fnanchor">[78]</a>.</p>
+
+
+<h3>Titel II.</h3>
+
+<h3>Organisation der gesch&auml;ftlichen Aktion der Stiftung.</h3>
+
+<p>Zu Titel II wird die schwierige Frage zu beantworten gesucht:
+wie die Verwaltung und Leitung von Gewerbsunternehmungen
+auf einem sehr eigenartigen Arbeitsfeld, dessen technische und
+merkantile Interessen g&auml;nzlich abseits liegen von den allgemeiner
+zug&auml;nglichen Industriegebieten, in <em class="gesperrt">unpers&ouml;nlicher</em> Hand zweckm&auml;&szlig;ig
+zu organisieren sei &mdash; und <em class="gesperrt">wie</em> einer f&uuml;r zweckm&auml;&szlig;ig erkannten
+Organisation die Gew&auml;hr dauernder Anerkennung verschafft
+werden k&ouml;nne.</p>
+
+<p>Der in Titel II zum Ausdruck kommende Organisationsplan
+f&uuml;r die gesch&auml;ftliche Aktion der Stiftung hat sich mir ergeben aus
+dem Inhalt einer fast drei&szlig;igj&auml;hrigen pers&ouml;nlichen Erfahrung &uuml;ber
+die feineren Lebensbedingungen der hiesigen Unternehmungen und
+aus vielf&auml;ltigen Einblicken in die Verh&auml;ltnisse anderer Betriebe
+&auml;hnlicher Art; nicht zum wenigsten aber auch aus den wertvollen
+Winken, welche das nunmehr vierj&auml;hrige, ausnahmslos eintr&auml;chtige
+Zusammenwirken mit dem ausgezeichneten Mann, der der erste
+Stiftungskommissar der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung geworden ist, mir und
+meinen n&auml;chsten Mitarbeitern geliefert hat.</p>
+
+<p>Die in Titel II des Statutenentwurfs aufgestellten Vorschriften
+stehen unter den nachfolgenden Gesichtspunkten:</p>
+
+<p>1. Eine sachgem&auml;&szlig;e und entsprechender Verantwortlichkeit
+f&auml;hige Leitung und Verwaltung der Stiftungsbetriebe kann, hinsichtlich
+aller Angelegenheiten dieser Betriebe, kleiner und gro&szlig;er,<a class="page" name="Page_333" id ="Page_333" title="333"></a>
+nur mit Hilfe solcher Personen gewonnen werden, welche in Ansehung
+der wesentlichen Interessen jedes Betriebes Sachverst&auml;ndige
+und mit dem Gang der Gesch&auml;fte in den Einzelheiten vertraut sind.</p>
+
+<p>Deshalb m&uuml;ssen der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung
+f&uuml;r Leitung und Verwaltung der Gesch&auml;ftsfirmen noch besondere
+Organe gegeben werden, mit eigener Initiative und Verantwortung,
+und dementsprechend mit einer bestimmten selbst&auml;ndigen Kompetenz
+(Vorst&auml;nde oder Gesch&auml;ftsleitungen der Stiftungsbetriebe).</p>
+
+<p>Damit diesen Organen Initiative und Verantwortlichkeit wirklich
+verbleibe, mu&szlig; ihre Kompetenz grunds&auml;tzlich dahin bestimmt werden:
+da&szlig; in den Angelegenheiten der Betriebe gegen ihren erkl&auml;rten Willen
+nichts angeordnet, sondern nur Veto seitens der Stiftungsverwaltung
+innerhalb eines bestimmten Umfangs eingelegt werden kann.</p>
+
+<p>2. Die Funktionen dieser Vorst&auml;nde k&ouml;nnen nicht f&uuml;glich je
+einem einzelnen in die Hand gegeben werden. Wegen der Vielf&auml;ltigkeit
+der stets zu ber&uuml;cksichtigenden Interessen und stets erforderlichen
+Sachkenntnisse kann nur eine Mehrheit von Personen
+gen&uuml;gende Gew&auml;hr f&uuml;r nicht ganz einseitige Entschlie&szlig;ungen bieten.
+Jede Entscheidung mu&szlig; die Resultante sein aus den Einzelurteilen
+mehrerer <em class="gesperrt">gleichberechtigter</em>, m&ouml;glichst verschiedene Interessen
+des Betriebes vertretender Personen.</p>
+
+<p>Demnach m&uuml;ssen die Vorst&auml;nde als <em class="gesperrt">Kollegien</em> konstituiert
+werden. Bei der Optischen Werkst&auml;tte wird, wegen der besonderen
+Mannigfaltigkeit der dort in Betracht kommenden R&uuml;cksichten,
+die Zahl der Mitwirkenden der Regel nach nicht unter Drei sein
+d&uuml;rfen. &Uuml;ber vier ohne dringende Veranlassung hinauszugehen,
+wird &uuml;berall unratsam sein wegen der unvermeidlichen Schwerf&auml;lligkeit
+eines vielk&ouml;pfigen Kollegiums.</p>
+
+<p>3. Zur verantwortlichen Mitwirkung in der Leitung der
+Stiftungsbetriebe ist ein Fremder, der unvermittelt in den Betrieb
+hereingesetzt w&uuml;rde, g&auml;nzlich ungeeignet. Ein solcher w&uuml;rde,
+wenn er nicht ins Blaue hinein urteilen und dabei der Gefahr
+grober Mi&szlig;griffe sich aussetzen will, f&uuml;r l&auml;ngere Zeit, bis er eingehendere
+F&uuml;hlung mit den Angelegenheiten gewonnen hat, nur
+das Sprachrohr anderer sein k&ouml;nnen. Daher ist unbedingt geboten,
+die Erg&auml;nzung der Vorst&auml;nde stets im Kreis derjenigen Personen
+zu suchen, welche als obere Beamte der betreffenden Firma &mdash; wenigstens
+aber des andern Stiftungsbetriebes &mdash; schon l&auml;ngere
+Zeit t&auml;tig waren, infolgedessen mindestens einen Teil der wichtigeren
+Angelegenheiten des Betriebs und die Atmosph&auml;re des Wirkungs<a class="page" name="Page_334" id ="Page_334" title="334"></a>kreises
+aus eigener Erfahrung kennen und anderseits ihren Mitarbeitern
+und der Stiftungsverwaltung ebenfalls schon gen&uuml;gend
+bekannt sind.</p>
+
+<p>4. Die erforderliche Beaufsichtigung der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung der
+Betriebe seitens der Stiftungsverwaltung und deren, sei es beratende,
+sei es mitentscheidende Einwirkung auf diese Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung,
+kann, soweit es sich nicht um Wahrnehmung ganz allgemeiner
+Interessen der Stiftung oder wesentlich verm&ouml;gensrechtlicher R&uuml;cksichten
+handelt, in wirksamer und sachgem&auml;&szlig;er Art nur mittels
+einer Person ausge&uuml;bt werden, welche durch fortgesetzten, regelm&auml;&szlig;igen
+Verkehr mit den Instituten und ihrem Personal einen
+genaueren Einblick in alle sachlichen und pers&ouml;nlichen Verh&auml;ltnisse
+derselben gewonnen hat und den Gang aller Angelegenheiten
+<em class="gesperrt">stetig</em> zu verfolgen vermag. Da bei so komplizierten Gesch&auml;ftsaktionen,
+wie hier in Frage sind, in die Beurteilung jeder wichtigeren
+Sache immer vielerlei Einzelheiten hereinspielen, und R&uuml;cksichten
+und Erw&auml;gungen, die einem Fernerstehenden meist kaum verst&auml;ndlich
+zu machen sind, so w&uuml;rde jede ma&szlig;gebende Einwirkung der
+Stiftungsverwaltung, die aus der Entfernung erfolgen m&uuml;&szlig;te, eher
+l&auml;hmend als f&ouml;rdernd sein. Hieraus folgt die Unentbehrlichkeit
+eines weiteren Organs der Stiftung f&uuml;r die Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute &mdash; einer
+st&auml;ndigen Mittelsperson zwischen der Stiftungsverwaltung
+und den Gesch&auml;ftsleitungen der Betriebe.</p>
+
+<p>Diese Zwischeninstanz, der Stiftungskommissar, mu&szlig; nat&uuml;rlich
+seine Funktionen als Vertreter und Beauftragter der Stiftungsverwaltung
+aus&uuml;ben und demgem&auml;&szlig; nach der Instruktion der
+letzteren handeln. Dabei mu&szlig; ihm jedoch soviel Selbst&auml;ndigkeit
+in allem einzelnen belassen werden k&ouml;nnen, da&szlig; seine eingehendere
+pers&ouml;nliche Kenntnis der Verh&auml;ltnisse und entsprechende Verantwortlichkeit
+wirklich zur Geltung kommen. Er d&uuml;rfte also nicht
+anzuhalten sein, etwas zu vertreten, was er mit R&uuml;cksicht auf beides
+nicht glaubt vertreten zu k&ouml;nnen. Demnach darf er zur Stiftungsverwaltung
+nicht im Verh&auml;ltnis der staatlichen Beamten-Unterordnung
+stehen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Gem&auml;&szlig; diesen Grundz&uuml;gen des Organisationsplanes w&uuml;rde der
+Stiftungsverwaltung selbst die ausschlie&szlig;liche Entscheidung in all
+denjenigen Angelegenheiten der Stiftung vorbehalten bleiben, welche
+auf die in &sect;&nbsp;1 sub B bezeichneten Zwecke Bezug haben, hinsichtlich
+der dort sub A benannten Aufgaben aber eine geregelte &Uuml;ber<a class="page" name="Page_335" id ="Page_335" title="335"></a>tragung
+der Rechte und Pflichten der Stiftung, als des Inhabers
+der Stiftungsbetriebe, auf besondere Organe, Stiftungskommissar
+und Vorst&auml;nde, vorgesehen sein. Die Stiftungsverwaltung soll auf
+diesem Wege entlastet sein von der Verantwortung f&uuml;r die eigentliche
+Gesch&auml;ftsaktion, f&uuml;r welche sie angesichts der besonderen
+Verh&auml;ltnisse entsprechende eigene Organe anderweitig nicht beschaffen
+k&ouml;nnte. In diesem Punkt w&uuml;rde ihr also nur obliegen:
+Vorsorge f&uuml;r die Auswahl geeigneter Personen.</p>
+
+<p>Alles dieses entspricht in den Grundz&uuml;gen durchaus den Einrichtungen,
+die hinsichtlich der Leitung der jetzigen Stiftungsbetriebe
+teils schon seit langer Zeit bestehen, teils in den letzten
+vier Jahren sich herausgebildet haben und also der Hauptsache
+nach schon in l&auml;ngerer Erfahrung erprobt sind. Die Bestimmungen
+der &sect;&sect;&nbsp;6-20 dieses Statuts verfolgen also nur den Zweck, f&uuml;r die
+Zukunft zu fixieren und genauer zu regeln, was bisher ohne f&ouml;rmliche
+Regelung in tats&auml;chlicher &Uuml;bung gestanden hat.</p>
+
+<p>Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;5, Abs.&nbsp;2 u. 3.</h4>
+
+<p>Durch die Verbindung der Stiftungsverwaltung mit einer
+Staatsbeh&ouml;rde werden die Gesch&auml;ftsunternehmungen der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung
+auch nicht mittelbar zu Staatsbetrieben oder besonderer
+Staatsaufsicht, au&szlig;erhalb der allgemeinen, im &ouml;ffentlichen Recht
+jeweils vorgesehenen Beaufsichtigung der Industrieunternehmungen,
+unterstellt.</p>
+
+<p>Im Statutenentwurf kommt dieses auch ohne den &sect;&nbsp;16 schon
+gen&uuml;gend zum Ausdruck. Bei Fernerstehenden ist jedoch das
+durch &sect;&nbsp;5 begr&uuml;ndete Verh&auml;ltnis leicht Mi&szlig;verst&auml;ndnissen ausgesetzt,
+wie sich schon gezeigt hat. Die ausdr&uuml;ckliche Erw&auml;hnung
+seiner richtigen Konsequenzen in &sect;&nbsp;16 erscheint also ratsam, um
+auch explicite erkennbar gemacht zu haben, da&szlig; die Stiftungsverwaltung
+als Staatsbeh&ouml;rde f&uuml;r nichts verantwortlich ist, was der
+Vorstand eines Stiftungsbetriebes bei Vertretung der Interessen
+seiner Firma innerhalb der Grenzen des gesetzlich Zul&auml;ssigen zu
+tun oder zu unterlassen f&uuml;r gut findet.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;7.</h4>
+
+<p>Da&szlig; immer mindestens ein Mitglied den Vorst&auml;nden beider
+Stiftungsbetriebe gemeinsam sei &mdash; wenn dabei auch unvermeidlich
+ist, da&szlig; dieses gemeinsame Mitglied der Regel nach nur dem<a class="page" name="Page_336" id ="Page_336" title="336"></a>
+einen von beiden Betrieben ganz im einzelnen nahe stehen kann &mdash; erscheint
+nicht nur geboten zur Sicherung des fortgesetzten, f&uuml;r
+beide gleich wichtigen Hand-in-Hand-Arbeitens von Optik und
+Glasfabrikation, auf welchem die Entwickelung der hiesigen Unternehmungen
+begr&uuml;ndet ist, sondern auch unerl&auml;&szlig;lich unter dem Gesichtspunkt
+der allgemeinen Interessen der Stiftung, um die Einheitlichkeit
+ihrer ganzen gesch&auml;ftlichen Aktion zu wahren &mdash; was
+durch die Person des gemeinsamen Stiftungskommissars <em class="gesperrt">allein</em>
+noch nicht gen&uuml;gend gew&auml;hrleistet w&auml;re.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;9.</h4>
+
+<p>Die Vorschriften dieses Paragraphen entsprechen dem im
+Handelsrecht allgemein anerkannten Prinzip der freien und direkten
+Stellvertretung. Da&szlig; diesem stets in vollem Umfang Rechnung
+getragen werde, ist nicht nur Voraussetzung gen&uuml;gender Rechtssicherheit
+f&uuml;r alle Gesch&auml;ftshandlungen der Stiftungsfirmen, sondern
+auch deshalb geboten, damit diese Handelsfirmen und ihre Vorst&auml;nde
+das erforderliche Ansehen nach au&szlig;en behalten.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;11.</h4>
+
+<p>Die Vorschriften dieses Paragraphen versuchen, eine Abgrenzung
+der Kompetenz der Vorst&auml;nde m&ouml;glichst nach objektiven
+Merkmalen in solcher Art zu geben, da&szlig; dabei einerseits der
+Stiftungsverwaltung eine ma&szlig;gebende Einwirkung auf alle wichtigeren
+Aktionen der Gesch&auml;ftsbetriebe gewahrt bleibt, anderseits
+aber auch der unerl&auml;&szlig;lichen Forderung gen&uuml;gender Bewegungsfreiheit
+und ausreichender, das Bewu&szlig;tsein wirklicher Verantwortung
+sichernder Initiative der Vorst&auml;nde Rechnung getragen wird.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;14.</h4>
+
+<p>Dadurch, da&szlig; dem Stiftungskommissar das Recht, geh&ouml;rt zu
+werden und wenigstens beratend mitzuwirken, f&uuml;r <em class="gesperrt">alle</em> Angelegenheiten
+vorbehalten wird, die &uuml;berhaupt besondere Entschlie&szlig;ungen
+erfordern, wird der Stiftungsverwaltung eine weitgehende Einflu&szlig;nahme
+auf die Behandlung auch der gew&ouml;hnlichen Gesch&auml;fte gesichert.
+Zwischen einem Stiftungskommissar, der gen&uuml;genden Einblick
+in die Angelegenheiten und das Ansehen unbefangenen Urteils
+gewonnen hat, und einer Gesch&auml;ftsleitung, deren Mitglieder als
+sachkundig und umsichtig sich bew&auml;hrt haben, wird die formale<a class="page" name="Page_337" id ="Page_337" title="337"></a>
+Abgrenzung der Kompetenz in &sect;&nbsp;11 praktisch &uuml;berhaupt nicht
+zur Geltung kommen.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;15.</h4>
+
+<p>Wenn eine Mehrheit von sachverst&auml;ndigen Personen in der Gesch&auml;ftsleitung
+eines Stiftungsbetriebes in irgend einer Frage einstimmig
+ist, so mu&szlig; ihrem Votum pr&auml;sumtiv eine gr&ouml;&szlig;ere Autorit&auml;t beigemessen
+werden, als der etwa abweichenden Ansicht eines andern,
+der den betreffenden Angelegenheiten nicht in gleichem Ma&szlig;e
+nahe steht. Sind aber jene Sachverst&auml;ndigen uneins, so geht den
+dissentierenden Urteilen <em class="gesperrt">beider</em> Teile die spezifische Sachverst&auml;ndigen-Autorit&auml;t
+verloren und verschiedenes Gewicht beider kann
+nur noch begr&uuml;ndet sein in dem etwa ungleichen Ansehen der
+Personen hinsichtlich ihrer Erfahrung, Umsicht, Unbefangenheit etc.
+Da derartige Unterschiede sich nicht nach K&ouml;pfen abz&auml;hlen lassen,
+erscheint es angemessen, in allen solchen F&auml;llen, ganz ohne R&uuml;cksicht
+auf Majorit&auml;t und Minorit&auml;t, das Z&uuml;nglein an der Wage einen
+Dritten bilden zu lassen, der neben dem eigenen Urteil zur Sache
+auch jene Unterschiede auf Grund l&auml;ngerer Kenntnis der Personen
+w&uuml;rdigen kann.</p>
+
+<p>Da&szlig; in derartigen F&auml;llen der Stiftungskommissar nicht aliud
+entscheiden k&ouml;nne, ist aus der Wortfassung des &sect;&nbsp;18 gen&uuml;gend
+erkennbar. &mdash; Der Regel nach wird nat&uuml;rlich sein Bem&uuml;hen darauf
+gerichtet sein m&uuml;ssen, wenn nach versuchter Vermittelung noch ein
+entschiedenes Gegenvotum des einen Teils bestehen bleibt, in
+wichtigeren Angelegenheiten die Entscheidung wom&ouml;glich zu vertagen,
+schon wegen der gr&ouml;&szlig;eren Verantwortung, die andernfalls
+er selbst zu tragen h&auml;tte.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;18.</h4>
+
+<p>Die Forderung eines regelm&auml;&szlig;ig <em class="gesperrt">m&uuml;ndlichen</em> Verfahrens ist
+nicht nur berechtigt, weil andernfalls den Vorst&auml;nden eine unbillige
+Arbeitslast aus schriftlicher Korrespondenz erwachsen k&ouml;nnte, sondern
+auch deshalb geboten, weil nur auf jenem Weg gen&uuml;gender Einblick
+in alle Angelegenheiten und Unterlagen f&uuml;r ein begr&uuml;ndetes
+Urteil zu gewinnen sind.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;22.</h4>
+
+<p>Die hier gegebene Vorschrift entspricht der in &sect;&nbsp;1 angedeuteten
+Scheidung der beiden Aufgaben der Stiftung: als Inhaber der Gesch&auml;ftsbetriebe
+und als Nutznie&szlig;er ihrer Ertr&auml;gnisse.<a class="page" name="Page_338" id ="Page_338" title="338"></a></p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&sect;&nbsp;25 und 26.</h4>
+
+<p>Die in diesen Paragraphen gegebenen Anordnungen in Verbindung
+mit den &sect;&sect;&nbsp;9 und 10 besagen praktisch die Einf&uuml;hrung
+eines unter Aufsicht und Leitung der Stiftungsverwaltung gestellten
+Kooptationsverfahrens f&uuml;r die Erg&auml;nzung der Vorst&auml;nde.
+Ein anderer sachgem&auml;&szlig;er Modus hierf&uuml;r erscheint auch nicht denkbar.
+Denn die Wahrung ungest&ouml;rter Kontinuit&auml;t der Gesch&auml;ftsaktion
+und die Sicherung kollegialen Einvernehmens unter den zur
+Leitung bestellten Personen ist die unerl&auml;&szlig;liche Voraussetzung f&uuml;r
+gedeihlichen Fortgang der Unternehmungen. Jeder ernstliche Bruch
+hierin w&uuml;rde eine gef&auml;hrliche Krisis bedeuten.</p>
+
+<p>Der in Rede stehende Erg&auml;nzungsmodus wird aber auch ganz
+unbedenklich sein, wenn immer Vorsorge daf&uuml;r getroffen ist, da&szlig;
+in den Gesch&auml;ftsleitungen, wenigstens aber im Kreise ihrer n&auml;chsten
+Mitarbeiter, neben &auml;lteren und erfahreneren M&auml;nnern stets auch solche
+vorhanden und gen&uuml;genden Einflusses teilhaftig sind, die noch des
+Vorzuges der Jugend sich zu erfreuen haben: nicht &auml;ngstlich erw&auml;gen
+zu m&uuml;ssen, ob die Kr&auml;fte neuen Aufgaben gewachsen sind.</p>
+
+<p>Die &uuml;brigen in &sect;&nbsp;26 und den n&auml;chstfolgenden aufgestellten
+Normen f&uuml;r die Regelung der <em class="gesperrt">pers&ouml;nlichen</em> Verh&auml;ltnisse der
+Vorstandsmitglieder, einerseits gegen&uuml;ber der Stiftungsverwaltung,
+anderseits gegen&uuml;ber den anderen Beamten der Stiftungsbetriebe,
+wollen den folgenden Erw&auml;gungen Rechnung tragen:</p>
+
+<p>Erstens. Den Personen, denen die Vertretung einer Stiftungsfirma
+nach au&szlig;en und nach innen anvertraut wird, mu&szlig; schon durch
+die Formen und Bedingungen ihrer Beauftragung diejenige pers&ouml;nliche
+Unabh&auml;ngigkeit gew&auml;hrleistet sein, die n&ouml;tig ist, sie jedem
+Dritten gegen&uuml;ber unter die Pr&auml;sumtion gestellt zu haben, da&szlig; sie
+ihre Funktionen ohne Beengung durch unsachliche R&uuml;cksichten,
+nach ihrem eigenen besten Wissen aus&uuml;ben <em class="gesperrt">k&ouml;nnen</em>. Dieses Ansehen
+m&uuml;ssen die Vorst&auml;nde haben nach au&szlig;en, weil sonst den
+Stiftungsbetrieben das Vertrauen verloren gehen w&uuml;rde, da&szlig; ihre
+Angelegenheiten auf die Dauer wirklich, nicht blo&szlig; angeblich, rein
+fachm&auml;nnischer Leitung unterstellt seien; und nach innen m&uuml;ssen
+sie solches Ansehen haben, damit das gesamte Personal der Stiftungsfirmen,
+Beamte und Arbeiter, zu den Vorst&auml;nden das Vertrauen
+behalte, in ihnen die Vertretung aller berechtigten eigenen Interessen,
+auch der Stiftung gegen&uuml;ber, zu besitzen. Mit R&uuml;cksicht
+auf das letztere aber m&uuml;ssen au&szlig;erdem noch die Personen, denen<a class="page" name="Page_339" id ="Page_339" title="339"></a>
+die schwierige Aufgabe zuf&auml;llt, im t&auml;glichen Verkehr die Interessen
+des Ganzen mit den ihnen vielfach widerstreitenden Interessen aller
+einzelnen in gerechtem und vern&uuml;nftigem Gleichgewicht zu erhalten,
+gegen jeden m&ouml;glichen Verdacht gesichert sein, als ob, wenn sie
+in irgend einem Fall den W&uuml;nschen einzelner entgegen zu treten
+haben, dabei R&uuml;cksichten auf eigenen Vorteil mitsprechen k&ouml;nnten.</p>
+
+<p>Zweitens. Die T&auml;tigkeit der Vorstandsmitglieder darf grunds&auml;tzlich
+nicht auf Erteilung von Anordnungen, Beaufsichtigung,
+Vollziehung von Unterschriften u.&nbsp;dergl. beschr&auml;nkt sein. Sie
+m&uuml;ssen vielmehr fortgesetzt an regelm&auml;&szlig;iger Mitarbeit in den
+wichtigeren Angelegenheiten interner wissenschaftlicher, technischer
+oder kaufm&auml;nnischer Funktion wie die anderen Beamten ihrer Firma
+sich beteiligen, wenn auch naturgem&auml;&szlig; in beschr&auml;nkterem Umfang
+als diese. Andernfalls w&uuml;rden sie die lebendige F&uuml;hlung mit der
+praktischen Aktion ihres Betriebes bald verlieren und der Gefahr
+formalistischer Behandlung der Angelegenheiten mehr und mehr
+verfallen.</p>
+
+<p>Die relativ wenigen Personen im Beamtenkreis der Stiftungsbetriebe,
+auf welche der besondere Auftrag zur Vertretung einer
+Firma und zur Leitung ihrer Angelegenheiten entf&auml;llt, k&ouml;nnen nun,
+wie t&uuml;chtig und leistungsf&auml;hig sie sein m&ouml;gen, auf Erfolg ihrer
+T&auml;tigkeit nur dann rechnen, wenn sie der bereitwilligen Unterst&uuml;tzung
+einer gr&ouml;&szlig;eren Zahl ebenb&uuml;rtiger Mitarbeiter sicher sind,
+vor welchen sie selbst im allgemeinen nichts weiter voraus haben
+werden, als die sozusagen zuf&auml;llige Qualifikation gerade f&uuml;r die
+besonderen Funktionen, die ihnen aufgetragen sind, denen gegen&uuml;ber
+aber die T&auml;tigkeit der andern als durchaus gleichwertig zu
+erachten ist. Es w&auml;re deshalb v&ouml;llig unangemessen und im Erfolg
+geradezu sch&auml;dlich, wenn die Funktion der Vorstandsmitglieder
+diese besonders herausheben wollte aus dem Kreis ihrer n&auml;chsten
+Mitarbeiter. Der Auftrag darf also keinerlei &Uuml;berordnung von
+Person zu Person begr&uuml;nden. Die notwendig gebotene Unterordnung
+aller unter die verantwortliche Leitung hat ausschlie&szlig;lich
+Unterordnung unter das Kollegium als <em class="gesperrt">solches</em> zu sein, dem auch
+jedes seiner Mitglieder f&uuml;r seine Person hinsichtlich seiner gesamten
+T&auml;tigkeit ganz ebenso unterstehen mu&szlig; wie alle andern; und die einzige
+Ehre, welche dieser Auftrag den davon Betroffenen als &Auml;quivalent
+f&uuml;r gr&ouml;&szlig;ere Verantwortung und unruhigere T&auml;tigkeit bringt, mu&szlig;
+bleiben: durch die Institutionen der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung unter die
+Vermutung gestellt zu sein, da&szlig; nur sehr t&uuml;chtigen und sehr ver<a class="page" name="Page_340" id ="Page_340" title="340"></a>trauensw&uuml;rdigen
+Leuten derartige Pflichten und derartige Rechte
+anvertraut werden k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Die Bedeutung der Imponderabilien habe ich in gen&uuml;gend
+langer Erfahrung w&uuml;rdigen gelernt. Deshalb lege ich besonderen
+Wert darauf, die Grunds&auml;tze und Maximen f&uuml;r die Regelung der
+pers&ouml;nlichen Beziehungen, die in meinem Wirkungskreis bis heute
+gegolten haben und hierin auf unbestrittene Erfolge sich berufen
+d&uuml;rfen, auch f&uuml;r die Zukunft aufrecht erhalten zu sehen.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&sect;&nbsp;29-31.</h4>
+
+<p>Wenn der im vorangehenden begr&uuml;ndete Organisationsplan
+f&uuml;r die praktische T&auml;tigkeit der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung als zweckentsprechend
+oder auch nur als vern&uuml;nftigerweise zul&auml;ssig anzusehen
+ist, so rechtfertigt sich auch das Bestreben, f&uuml;r seine
+dauernde Anerkennung in allen grunds&auml;tzlichen Punkten jede m&ouml;gliche
+Garantie zu beschaffen. In wirksamer Form kann solches
+aber nicht anders erreicht werden wie durch die Beschr&auml;nkung
+der Vertragsfreiheit, die in den Paragraphen 29-31 der Stiftung
+in bezug auf den n&auml;chstbeteiligten Personenkreis auferlegt wird.</p>
+
+<p>Die versuchte Fixierung einer bestimmten Organisation der
+<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung nicht nur durch allgemein ausgesprochene
+Grunds&auml;tze, sondern auch durch Bezeichnung objektiver Kriterien
+f&uuml;r deren Anwendung, l&auml;&szlig;t meines Erachtens immer noch ziemlich
+weiten Spielraum f&uuml;r die Anpassung an wechselnde Verh&auml;ltnisse.
+Indes verhehle ich mir durchaus nicht, da&szlig; derartige Fixierung
+einer Einrichtung auch gewissen Nachteilen ausgesetzt ist; und ich
+bin sogar vollkommen sicher, da&szlig;, wenn diese Einrichtung auch
+50 Jahre lang ununterbrochen die beabsichtigten g&uuml;nstigen Wirkungen
+tats&auml;chlich gehabt h&auml;tte, im 51. Jahr oder sp&auml;ter gewi&szlig; einmal,
+wenigstens vor&uuml;bergehend, eine Situation eintreten mu&szlig;, angesichts
+welcher mit dem Schein des Rechts wird gesagt werden k&ouml;nnen:
+&raquo;welche Torheit, eine Organisation so fest zu legen!&laquo; <em class="gesperrt">Diesen</em>
+Mangel aber teilt das Fixieren mit jeder andern Einrichtung, die
+man treffen m&ouml;chte; und das Nichtfixieren w&auml;re doch auch eine
+Einrichtung, der gegen&uuml;ber kein anderer Unterschied bestehen
+w&uuml;rde, als da&szlig; zuk&uuml;nftiger Tadel auf das Nichtfixieren sich richten
+w&uuml;rde. In Bedenken wegen der beschr&auml;nkten Anpassungsf&auml;higkeit
+der Organisation kann ich also einen triftigen Einwand solange
+nicht erblicken, als es keinen Weg gibt, Anerkennung bestimmter<a class="page" name="Page_341" id ="Page_341" title="341"></a>
+Grunds&auml;tze anders f&uuml;r l&auml;ngere Dauer sicher zu stellen als durch
+Angabe objektiver, keinem Ermessen unterworfener Merkmale ihrer
+Befolgung oder Nichtbefolgung. &mdash; Mu&szlig; die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung
+zeitweiligen Schaden durch ihre Einrichtungen in jedem Fall einmal
+erleiden, wie immer diese Einrichtungen jetzt gestaltet w&uuml;rden, so
+mag sie ihn dann erleiden durch meine Grunds&auml;tze &mdash; wof&uuml;r ich
+die Verantwortung zu &uuml;bernehmen habe<a name="FNanchor_79_79" id="FNanchor_79_79"></a><a href="#Footnote_79_79" class="fnanchor">[79]</a>.</p>
+
+
+<h3>Titel III.</h3>
+
+<h3>Allgemeine Normen f&uuml;r die gesch&auml;ftliche T&auml;tigkeit der
+Stiftung.</h3>
+
+<h4>Zu &sect;&sect;&nbsp;35, 36.</h4>
+
+<p>Die in &sect;&nbsp;35 ausgesprochene Beschr&auml;nkung betreffs des T&auml;tigkeitsgebietes
+der Stiftung bedarf keiner besonderen Rechtfertigung,
+eher die im folgenden Paragraphen zugelassene territoriale Erweiterung
+ihrer Aktion. Mit dieser letzteren, wenn sie einmal eintreten sollte,
+w&uuml;rden zweifellos gewisse Gefahren gegeben sein, aus der zunehmenden
+Erschwerung der &Uuml;bersicht und der Einheitlichkeit der
+Gesch&auml;ftsaktion und dergl. Andererseits sehe ich aber in der fortschreitenden
+Verbreiterung der Grundlagen der hiesigen Unternehmungen
+durch Ausdehnung ihres Arbeitsfeldes, wie solche seit
+Jahren planm&auml;&szlig;ig von mir und meinen Mitarbeitern verfolgt worden
+ist, das wichtigste Mittel zur Erh&ouml;hung ihrer wirtschaftlichen Stabilit&auml;t;
+und au&szlig;erdem will ich auch nicht verhindern, da&szlig; in sp&auml;ter
+Zukunft die gefestigte Arbeitsorganisation der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung
+m&ouml;glicherweise eine Art von Kristallisationspunkt auf dem Gebiet
+der feintechnischen Industrie abgeben k&ouml;nnte, falls etwa die fortschreitende
+Ausbreitung der fabrikatorischen Arbeitsform auch auf
+diesem Gebiet solcher M&ouml;glichkeit Wert verleihen sollte.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;40.</h4>
+
+<p>Die in diesem Paragraphen &mdash; naturgem&auml;&szlig; nur sehr allgemein &mdash; angedeutete
+Direktive f&uuml;r die Gesch&auml;ftspolitik der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung
+soll zum Ausdruck bringen: da&szlig; diese Politik zwar, in bewu&szlig;tem
+Gegensatz zum Zweck eines Aktienunternehmens oder dergl.,
+immer als oberstes Ziel sich setzen m&uuml;sse, den wirtschaftlichen Wert der<a class="page" name="Page_342" id ="Page_342" title="342"></a>
+Unternehmungen f&uuml;r die <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> der daran beteiligten, pers&ouml;nlichen
+und unpers&ouml;nlichen, Interessen m&ouml;glichst zu erh&ouml;hen, andererseits
+aber auch v&ouml;llig fern zu bleiben habe von jeder Tendenz zu fortschreitender
+Aufteilung des Gesamtertrages unter die jeweils t&auml;tigen
+Personen.</p>
+
+<p>In einem wirklich organisierten Unternehmen, welches schon
+eine l&auml;ngere Vergangenheit hinter sich hat, zumal auf einem hoch
+entwickelten Arbeitsgebiet, ist <em class="gesperrt">nicht</em>, wie etwa bei einer Genossenschaft
+aus wesentlich gleichartigen Elementen, die jeden Tag zu
+gemeinsamer Arbeit zusammentreten k&ouml;nnte, der Wirtschaftsertrag
+des Ganzen der Hauptsache nach die blo&szlig;e Summe aus den Einzelleistungen
+aller jeweils in ihm t&auml;tigen Personen; er ist wesentlich
+mehr als das, ganz abgesehen noch von der Bedeutung des mitwirkenden
+Kapitals als Arbeitsfaktor. Denn in solcher Organisation
+f&auml;ngt die wirtschaftliche Arbeit nicht jedes Jahr von vorn an, wie
+wenn sie abhinge von einem <i>ad hoc</i> zusammengelaufenen Menschenhaufen;
+vielmehr wirkt in ihr kontinuierlich alles fort, was eine
+lange Vergangenheit an wertvollen Antrieben, besonderen Einrichtungen,
+planm&auml;&szlig;iger Schulung, geregelten Verbindungen und
+Absatzwegen allm&auml;hlich geschaffen hat. Und wie dabei einerseits
+der zeitliche Gesamtertrag des Ganzen immer in ganz betr&auml;chtlichem
+Anteil bedingt bleibt durch die Nachwirkung der Arbeit, die andere,
+vielleicht l&auml;ngst Verstorbene, vor Jahrzehnten geleistet haben, so
+werden andererseits auch in der Organisation und durch dieselbe
+die Mitt&auml;tigen zu Leistungen bef&auml;higt, die sie, was immer ihre
+pers&ouml;nlichen Anlagen sein m&ouml;chten, au&szlig;erhalb der vorgefundenen
+Organisation niemals zustande bringen k&ouml;nnten, deren wirtschaftlicher
+Ertrag also auch nicht ausschlie&szlig;lich ihr eigenes Verdienst ist.</p>
+
+<p>Die Direktive des &sect;&nbsp;40 will also besagen: da&szlig; die Organe
+der Stiftung zwar niemals suchen d&uuml;rfen, den Unternehmergewinn
+zu steigern oder hochzuhalten durch Herabdr&uuml;cken oder Niederhalten
+der Arbeitsertr&auml;ge der einzelnen, vielmehr immer nur durch
+m&ouml;glichste Entwicklung der spezifischen Kr&auml;fte der Organisation
+und m&ouml;glichste Vermehrung der aus ihr flie&szlig;enden besonderen
+Wirtschaftsvorteile &mdash; da&szlig; sie aber auch nichts, was vern&uuml;nftigerweise
+auf diese Kr&auml;fte und Vorteile zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist, an solche
+verschenken d&uuml;rfen, die es in Wahrheit gar nicht erarbeitet haben.</p>
+
+<p>Ich hoffe, da&szlig; auch die zuk&uuml;nftigen Gesch&auml;ftsleitungen der
+Stiftungsbetriebe, solange nicht eine v&ouml;llige Umw&auml;lzung in den
+Existenzbedingungen dieser eingetreten ist, es fertig bringen werden,<a class="page" name="Page_343" id ="Page_343" title="343"></a>
+die wirtschaftliche Lage aller Angeh&ouml;rigen der Betriebe nach dem
+jeweils gegebenen Ma&szlig;stab g&uuml;nstig zu erhalten und fortgesetzt zu
+heben, und dabei doch noch neben dem marktg&auml;ngigen Kapitalzins
+und einer notd&uuml;rftigen Risikopr&auml;mie in normalen Zeiten auch einen
+dem Umfang der gesch&auml;ftlichen Aktion und dem Wert qualifizierter
+Arbeit in ihr einigerma&szlig;en entsprechenden Unternehmergewinn
+&uuml;brig zu behalten. Andernfalls m&uuml;&szlig;ten sie sich sagen lassen: da&szlig;
+sie entweder ihre Aufgabe &uuml;berhaupt nicht begriffen, oder da&szlig; sie
+und ihre n&auml;chsten Mitarbeiter nicht verstanden h&auml;tten, die vorgefundenen
+Kr&auml;fte der Organisation lebendig zu erhalten und allm&auml;hlich
+erlahmende Antriebe durch neue zu ersetzen.</p>
+
+<p>Die schwierigere Frage: wem nun der jeweilige &Uuml;berschu&szlig;
+im Wirtschaftsertrag der Unternehmungen f&uuml;glich geh&ouml;re, wenn
+er nicht den s&auml;mtlichen mitarbeitenden Personen geh&ouml;rt und, meiner
+Auffassung nach, auch einem pers&ouml;nlich mitt&auml;tigen Unternehmer
+nicht uneingeschr&auml;nkt und bedingungslos, am allerwenigsten aber
+dem Kapitalinhaber geh&ouml;ren w&uuml;rde &mdash; diese Frage kann ich f&uuml;r
+meinen Fall erfreulicherweise als gegenstandslos geworden ansehen.
+Denn wenn der Unternehmer nichts anderes mehr ist als der unpers&ouml;nliche
+Repr&auml;sentant der Organisation selbst, und wenn zugleich
+seine Nutznie&szlig;ung keine andere Anwendung mehr finden
+kann als zugunsten von Zwecken, die entweder ganz unmittelbar
+den dauernden Interessen der Gemeinschaft dienen, oder dem allgemeinen
+Wohl, an welchem alle mittelbar beteiligt sind &mdash; so
+wird es nunmehr sicher sein, da&szlig; ihm jener &Uuml;berschu&szlig; geb&uuml;hrt.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;44.</h4>
+
+<p>Die Anerkennung der in &sect;&nbsp;44 ausgesprochenen Forderung
+habe ich gleich beim ersten Eintritt in die Verbindung mit der
+damals noch kleinen Optischen Werkst&auml;tte, vor nun bald 30 Jahren,
+mir ausdr&uuml;cklich ausbedungen, und es ist ihr bisher auch stets
+streng entsprochen worden. Ich w&uuml;nsche, da&szlig; auch meine Nachfolger
+an dieser Regel festhalten, m&ouml;chte dadurch auch einmal
+das Preisgeben eines erheblichen gesch&auml;ftlichen Vorteils bedingt
+sein. &mdash; Ich halte es &uuml;berhaupt nicht f&uuml;r anst&auml;ndig, namentlich
+aber nicht f&uuml;r die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung, Erzeugnisse, die der Absicht
+nach dem Dienst wissenschaftlicher Forschung bestimmt sein
+sollen, hinsichtlich der gesch&auml;ftlichen Verwertung des Urheberrechts
+auf gleichem Fu&szlig; zu behandeln wie Erzeugnisse, die dem Erwerb
+oder den gew&ouml;hnlichen Bed&uuml;rfnissen des praktischen Lebens dienen.<a class="page" name="Page_344" id ="Page_344" title="344"></a>
+Die Stiftungsbetriebe k&ouml;nnen nat&uuml;rlich auch die Erzeugnisse der
+ersteren Art nicht verschenken, sie m&uuml;ssen vielmehr auch gegen&uuml;ber
+den Gelehrten und den wissenschaftlichen Instituten den vollen
+Gegenwert f&uuml;r die in jenen enthaltene technische und geistige
+Arbeit fordern. Es soll aber wenigstens f&uuml;r alle erkennbar sein,
+da&szlig; in diesem Gegenwert <em class="gesperrt">keine</em> besondere Pr&auml;mie f&uuml;r Urheberrechte
+enthalten sei, da&szlig; vielmehr jedem frei gelassen ist, das
+gleiche billiger zu liefern, wenn er es kann.</p>
+
+
+<h3>Titel IV.</h3>
+
+<h3>Reservefonds.</h3>
+
+<p>Die Vorschriften dieses Titels bestimmen dasjenige Ma&szlig; von
+verm&ouml;gensrechtlicher <em class="gesperrt">Beschr&auml;nkung</em>, welches dem Eigent&uuml;mer
+der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Verf&uuml;gung &uuml;ber ihre Ertr&auml;gnisse
+auferlegt sein soll und zwar: einerseits im Sinne teilweiser
+Bindung dieser Ertr&auml;gnisse zugunsten der Unternehmungen selbst
+und ihres Personals gegen&uuml;ber den sonstigen Interessen, welche
+die Stiftung aus &sect;&nbsp;1, B zu vertreten hat; andererseits aber im Sinne
+des Zwanges zur teilweisen Verausgabung dieser Ertr&auml;gnisse behufs
+gemeinn&uuml;tziger Bet&auml;tigung.</p>
+
+<p>Die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung soll niemals die Grundlage ihrer
+Wirksamkeit, sondern stets nur den R&uuml;ckhalt daf&uuml;r in Verm&ouml;gensansammlung
+haben, demnach die letztere nicht weiter fortsetzen,
+als zur Sicherung ihrer industriellen Aktion und der Interessen
+ihres Personals erforderlich erscheint.</p>
+
+<p>F&uuml;r diesen Zweck ist nur ein gewisses Ma&szlig; von Verm&ouml;gensbesitz
+au&szlig;erhalb des Betriebskapitals der Unternehmungen bestimmt
+geboten, und ein gewisses weiteres Ma&szlig; noch w&uuml;nschenswert und
+ratsam. Hieraus ergibt sich der Anla&szlig;, f&uuml;r die Verm&ouml;gensansammlung
+der Stiftung ein bestimmt anzustrebendes Minimum, aber auch
+ein nicht zu &uuml;berschreitendes Maximum zu normieren. Das letztere
+ist zu bemessen nach dem Bed&uuml;rfnis f&uuml;r noch absehbare ung&uuml;nstige
+Eventualit&auml;ten; ganz vagen M&ouml;glichkeiten Rechnung tragen zu
+wollen, w&uuml;rde nur bedeuten, der lebenden Generation sichere Nachteile
+aufzuerlegen wegen v&ouml;llig problematischer Vorteile f&uuml;r eine
+folgende Generation.<a class="page" name="Page_345" id ="Page_345" title="345"></a></p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;45.</h4>
+
+<p>Die Spezifikation des als &raquo;Reservefonds&laquo; der Bindung unterworfenen
+Verm&ouml;gensbestandes der Stiftung nach vier getrennten
+Konten will den verschiedenen R&uuml;cksichten der allgemeinen industriellen
+Aktion der Stiftung und den besonderen ihr auferlegten
+Unternehmerpflichten Rechnung tragen. &mdash; Die beiden Konten I
+und II<i>a</i> haben ausschlie&szlig;lich auf das letztere Bezug, die beiden
+anderen II<i>b</i> und II<i>c</i> auf die sonstige gesch&auml;ftliche Aktion.</p>
+
+<p>Zu Konto I): Die nach &sect;&sect;&nbsp;72 ff. des Statuts von den Stiftungsbetrieben
+ihrem Personal gegen&uuml;ber zu &uuml;bernehmenden vertragsm&auml;&szlig;igen
+Pensionslasten fallen zwar g&auml;nzlich auf das Unkostenkonto
+der Handelsfirmen und m&uuml;ssen unter normalen Verh&auml;ltnissen
+aus den laufenden Einnahmen der Betriebe bestritten werden k&ouml;nnen,
+da s&auml;mtliche Anspr&uuml;che nur auf das Fortgew&auml;hren eines Teiles
+des fr&uuml;heren Lohnes oder Gehalts der ehemaligen Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rigen,
+nicht auf Kapitalzahlung gehen. Die Stiftung als Inhaber
+der Handelsfirmen mu&szlig; jedoch, obwohl die Pensionsempf&auml;nger gew&ouml;hnliche,
+nicht bevorrechtigte Gl&auml;ubiger ihrer Firma bleiben, f&uuml;r
+den Kapitalwert s&auml;mtlicher jeweils laufenden Rentenverpflichtungen
+volle Deckung beschaffen, damit ihre eigene Verm&ouml;gensbilanz
+sichere Grundlage behalte. Diese Deckung kann indessen unbedenklich
+auf einen m&auml;&szlig;igen Teil des der Stiftung selbst geh&ouml;rigen,
+sonst unbelasteten Betriebskapitals der Handelsfirmen mit angewiesen
+bleiben.</p>
+
+<p>Zu Konto II<i>a</i>): Um die dauernde Erhaltung der bilanzm&auml;&szlig;igen
+Kapitaldeckung aller Rentenverpflichtungen, sowie au&szlig;erdem die
+laufenden Pensionszahlungen und diejenigen Leistungen, welche &sect;&nbsp;77
+den Stiftungsbetrieben zeitweilig auferlegen m&ouml;chte, nicht ausschlie&szlig;lich
+auf die jeweiligen Betriebs&uuml;bersch&uuml;sse angewiesen zu haben,
+vielmehr die Deckungsmittel f&uuml;r alle diese Lasten auch in Zeiten
+schlechten Gesch&auml;ftsganges bereit zu haben, ist das genannte zweite
+Konto des Reservefonds n&ouml;tig. Seine H&ouml;he ist selbstverst&auml;ndlich
+zu normieren nach dem Personalunkostenkonto der Stiftungsbetriebe,
+als dem nat&uuml;rlichen Ma&szlig; f&uuml;r die zu gew&auml;rtigenden Risiken.</p>
+
+<p>Zu Konto II<i>b</i>): Ein besonderer Erneuerungs- und Betriebserweiterungsfonds,
+bemessen nach dem Buchwert der verschlei&szlig;baren
+Betriebsmittel, welche die Unternehmungen jeweils n&ouml;tig haben,
+erscheint geboten, um unabh&auml;ngig von den laufenden &Uuml;bersch&uuml;ssen,
+also auch bei ung&uuml;nstiger Gesch&auml;ftslage, zu deren &Uuml;berwindung<a class="page" name="Page_346" id ="Page_346" title="346"></a>
+neue Kapitalaufwendungen vielleicht besonders dringlich sein k&ouml;nnen,
+Mittel zu solchen immer bereit zu haben.</p>
+
+<p>Zu Konto II<i>c</i>): Das letzte Konto soll neben der Sicherung
+allgemeiner Aktionsfreiheit der Stiftung und ihrer Handelsfirmen im
+besondern dienen zur Deckung gro&szlig;er exzeptioneller Unkosten, welche
+pl&ouml;tzliche Betriebsst&ouml;rungen, Gesch&auml;ftsstockung durch Krieg oder
+Handelskrisen und dergl. Vorkommnisse verursachen k&ouml;nnen, und
+soll die Mittel bieten, um auch in solchen Zeiten die Leistungen
+fortsetzen zu k&ouml;nnen, welche Titel V des Statuts den Stiftungsbetrieben
+auferlegt. &mdash; Die H&ouml;he dieses Postens bemi&szlig;t sich naturgem&auml;&szlig;
+nach dem jeweiligen Umfang der ganzen Gesch&auml;ftsaktion
+der Stiftung, der durch die j&auml;hrliche Gesamtausgabe ihrer Betriebe
+gekennzeichnet ist.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;47, letzter Absatz.</h4>
+
+<p>Nachdem<a name="FNanchor_80_80" id="FNanchor_80_80"></a><a href="#Footnote_80_80" class="fnanchor">[80]</a> die Stiftung fast die H&auml;lfte des gesamten buchm&auml;&szlig;igen
+Betriebskapitals der Unternehmungen als freies Eigentum
+besitzt und au&szlig;erdem einen freien Reservefonds gewonnen hat, der
+den ganzen Rest deckt und schon gen&uuml;gt, um auch eine schwere
+Krisis zu &uuml;berstehen, betrachte ich die vertragsm&auml;&szlig;ige Verpflichtung,
+den Rest jenes Betriebskapitals zu bestimmten Terminen zu &uuml;bernehmen,
+nur noch als eine rein theoretische Sorge. Der Kredit
+der Stiftung wird gro&szlig; genug sein, um jederzeit im Bedarfsfall
+anderes fremdes Kapital in solcher Form heranziehen zu k&ouml;nnen,
+da&szlig; die weitere Kapital&uuml;bernahme auf l&auml;ngere Zeitr&auml;ume verteilt
+wird. Deshalb w&uuml;rde es ungerechtfertigt sein, die baldige Erh&ouml;hung
+des freien Reservefonds auf den im &sect;&nbsp;45 angenommenen normalen
+Stand etwa zugunsten beschleunigter Kapitalabzahlung hintanzuhalten.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;51.</h4>
+
+<p>&raquo;F&uuml;r zum voraus bestimmte Zwecke&laquo; schlie&szlig;t aus, die in
+Rede stehenden &Uuml;bersch&uuml;sse zur&uuml;ck zu halten, blo&szlig; um im allgemeinen
+gr&ouml;&szlig;ere Mittel f&uuml;r sp&auml;tere Jahre verf&uuml;gbar zu haben. Jedoch
+mu&szlig; gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;46 alles, was auf den betreffenden Separatkonten
+vorhanden ist, also rechtlich noch im Eigentum der Stiftung
+steht, den auf den Reservefonds Bezug habenden Bestimmungen
+in den &sect;&sect;&nbsp;88, 89 bedingungslos unterworfen bleiben.</p>
+
+
+<h3><a class="page" name="Page_347" id ="Page_347" title="347"></a>Titel V.</h3>
+
+<h3>Arbeiter- und Angestelltenrecht der Carl Zeiss-Stiftung<a name="FNanchor_81_81" id="FNanchor_81_81"></a><a href="#Footnote_81_81" class="fnanchor">[81]</a>.</h3>
+
+<p>Dieser Titel enth&auml;lt die Pr&auml;zisierung der in &sect;&nbsp;1 sub A, dritter
+Absatz, der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zugewiesenen sozialen Aufgabe.
+Ich erblicke darin den wichtigsten Teil des Statuts, weil diese
+Festsetzungen f&uuml;r mich bedeuten den &auml;u&szlig;eren Abschlu&szlig; eines
+wesentlichen St&uuml;ckes meiner ganzen Lebensarbeit und weil ich zugleich
+&uuml;berzeugt bin, da&szlig; den Bestrebungen, die darin zum Ausdruck
+kommen, ein ganz entscheidender Anteil an der g&uuml;nstigen
+Entwicklung der jetzigen Stiftungsunternehmungen beizumessen ist,
+ihre fortgesetzte Anerkennung mir also auch als eine wesentliche
+Bedingung f&uuml;r deren ferneren gedeihlichen Fortgang erscheinen mu&szlig;.</p>
+
+<p>Diese Bestrebungen aber haben auf meiner Seite &mdash; seit wohl
+zwanzig Jahren schon bewu&szlig;terweise &mdash; unter folgendem ganz
+allgemeinen Gesichtspunkt gestanden:</p>
+
+<p>Als ein dringendes Volks- und Staatsinteresse gilt unbestritten
+die Erhaltung, beziehungsweise Wiedererneuerung eines breiten
+gesunden Mittelstandes, dessen Glieder noch Vollb&uuml;rger sein k&ouml;nnen,
+nicht hinsichtlich der pers&ouml;nlichen und b&uuml;rgerlichen Verh&auml;ltnisse
+schon auf irgend einer Zwischenstufe zum Helotentum stehen und
+nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz einem Proletariat, welches
+nichts mehr zu verlieren hat, verfallen oder jederzeit zu verfallen
+bedroht sind.</p>
+
+<p>Mag nun jemand &uuml;berzeugt sein, wie ich es bin, da&szlig; ein solcher
+Mittelstand von gen&uuml;gender Breite, soweit die gewerblichen St&auml;nde
+in Betracht kommen, in Zukunft &uuml;berhaupt nur noch auf dem
+Boden der <em class="gesperrt">organisierten</em> Wirtschaftst&auml;tigkeit der Gro&szlig;industrie
+zu erhalten oder wiederzugewinnen sei, oder mag er glauben, da&szlig;
+solches auch durch Wiederbelebung des alten Handwerks und
+sonstigen Kleingewerbes erreichbar sein werde &mdash; in keinem Fall
+wird bestritten werden k&ouml;nnen: da&szlig;, wenn sowohl die Gro&szlig;industrie
+solche Aufgabe erf&uuml;llen oder auch nur neben parallel gehenden
+anderen Bestrebungen zu ihrer Erf&uuml;llung mitwirken k&ouml;nnte, damit
+wichtigen Volks- und Staatsinteressen Vorschub geleistet w&uuml;rde;
+und da&szlig;, wenn auf irgend einem, sei es auch zun&auml;chst ganz kleinem
+Gebiet, ein Anfang dieser Art mit Erfolg wirklich gemacht w&uuml;rde,
+dieses dem Gemeinwohl zweifellos dienen m&uuml;sste.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_348" id ="Page_348" title="348"></a>Die Fortsetzung dieser ersten Erw&auml;gung aber ist f&uuml;r mich:
+es gibt <em class="gesperrt">keinen</em> andern Weg zu solchem Ziel als wirkliche und
+dauernde <em class="gesperrt">Hebung der Rechtslage</em> der von industriellen Unternehmungen
+abh&auml;ngigen Personen in ihrem Verh&auml;ltnis zum Unternehmer
+und seinen Organen, nach der pers&ouml;nlichen und der wirtschaftlichen
+Seite hin &mdash; damit die wichtigsten b&uuml;rgerlichen und
+materiellen Interessen dieser Personen nicht l&auml;nger der Willk&uuml;r des
+Unternehmers und ganz einseitigen R&uuml;cksichten auf dessen jeweiligen
+Vorteil unterworfen bleiben. Was mit anderen Absichten und auf
+anderen Wegen geschehen oder empfohlen worden ist, die Lage
+der Abh&auml;ngigen zu verbessern <em class="gesperrt">ohne</em> den Versuch grunds&auml;tzlicher
+&Auml;nderung ihrer Rechtslage zum Unternehmer, mag im einzelnen
+sehr achtungswert, sehr erfreulich und sehr n&uuml;tzlich sein; unter
+dem Gesichtspunkt der sozialen Volksinteressen aber ist es nur
+Dekoration und nichts weiter.</p>
+
+<p>Aus obigen Pr&auml;missen begr&uuml;ndet sich f&uuml;r mich das Bestreben,
+welches Titel V des Statuts in &Uuml;berschrift und Inhalt zum Ausdruck
+bringt: f&uuml;r den ganzen Personenkreis der jetzigen Stiftungsunternehmungen
+das &ouml;ffentliche Proletarierrecht der Reichs-Gewerbeordnung
+und der einschl&auml;gigen Abschnitte des Handelsgesetzbuches
+durch ein besseres <em class="gesperrt">privates</em> &raquo;Arbeiter- und Angestelltenrecht&laquo; zu
+ersetzen, n&auml;mlich jenes &ouml;ffentliche Recht f&uuml;r diesen Personenkreis
+dauernd dadurch au&szlig;er Anwendung zu bringen, da&szlig; den Arbeits- und
+Anstellungsvertr&auml;gen der Stiftungsbetriebe &uuml;berall weitergehende
+Rechte zu gew&auml;hren auferlegt und f&uuml;r die Sicherung dessen m&ouml;glichste
+Garantie geschaffen wird.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Als die wesentlichen und s&auml;mtlich auch unentbehrlichen Grundlagen
+f&uuml;r eine auf <em class="gesperrt">diesem</em> Weg erstrebte Hebung der Lage des
+Arbeiter- und Privatbeamtenstandes mu&szlig; ich ansehen:</p>
+
+<p>1. Genaue Pr&auml;zisierung des vertragsm&auml;&szlig;igen <em class="gesperrt">Pflicht</em>verh&auml;ltnisses
+zwischen Personal und Inhaber der Unternehmungen,
+bezgl. dessen Organen, nach strengem Rechtsbegriff &mdash; der gebietet,
+dieses Pflichtverh&auml;ltnis endg&uuml;ltig zu reinigen von allem ihm
+herk&ouml;mmlich noch anhaftenden Beiwerk an pers&ouml;nlicher Abh&auml;ngigkeit,
+Botm&auml;&szlig;igkeit etc., welches durchaus einseitig zu Lasten des
+schw&auml;cheren Teils entf&auml;llt, weil der Unternehmer eine materielle
+Gegenleistung <em class="gesperrt">da</em>f&uuml;r nach Gesetz und guter Sitte nicht einmal
+bieten d&uuml;rfte, eine entsprechende pers&ouml;nliche Gegenleistung aber
+in jedem gr&ouml;&szlig;eren Betrieb gar nicht bieten kann; also kurz gesagt:<a class="page" name="Page_349" id ="Page_349" title="349"></a>
+feste Garantien gegen den Mi&szlig;brauch der wirtschaftlichen Abh&auml;ngigkeit
+der Arbeiter und Angestellten zur Beschr&auml;nkung pers&ouml;nlicher
+und b&uuml;rgerlicher Rechte (&sect;&sect;&nbsp;57, 58 des Statuts).</p>
+
+<p>2. Genaue Umgrenzung der zeitlichen Gebundenheit und Freiheitsbeschr&auml;nkung,
+welche das Zusammenarbeiten vieler in der
+Industrie unvermeidlich macht, unter Anerkennung des Grundsatzes:
+da&szlig; diese zeitliche Freiheitsbeschr&auml;nkung nicht weiter reichen d&uuml;rfe,
+als <em class="gesperrt">wichtige</em> Interessen des Betriebs, nicht schon R&uuml;cksichten auf
+jeden beliebigen kleinen Vorteil des Unternehmers, gebieten (&sect;&sect;&nbsp;61,
+62 des Statuts).</p>
+
+<p>3. Gew&auml;hrleistung solcher Normen f&uuml;r die Regelung der
+Arbeitst&auml;tigkeit und der Lohnbestimmung, welche geeignet sind,
+berechtigte wirtschaftliche Interessen der Arbeiter wirksam zu
+sch&uuml;tzen (&sect;&nbsp;66 des Statuts).</p>
+
+<p>4. Gew&auml;hrleistung des Nichtherabsetzens des einmal zugestandenen
+regelm&auml;&szlig;igen Lohnes oder Gehaltes bei unver&auml;ndert
+bleibender Arbeitsstellung &mdash; au&szlig;er im Fall erweislicher Notlage
+des Unternehmers (&sect;&nbsp;67 des Statuts).</p>
+
+<p>5. Beschr&auml;nkung des Unternehmers in der einseitigen Aufk&uuml;ndigung
+des Arbeits- oder Anstellungsvertrages, nachdem dieser
+durch einen gewissen Zeitraum fortgesetzt worden ist &mdash; durch
+rechtsverbindliche Festsetzung einer entsprechenden Entsch&auml;digung
+f&uuml;r den Fall unverschuldeter Entlassung, auch wenn solche durch
+&auml;u&szlig;ere Ursachen, die nicht dem Willen des Unternehmers entsprechen,
+aber in der Industrie regelm&auml;&szlig;ig zu gew&auml;rtigen sind, veranla&szlig;t ist
+(&sect;&sect;&nbsp;77-80 des Statuts).</p>
+
+<p>6. Rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter nicht-almosenhafter
+Pensionsleistungen f&uuml;r den Invalidit&auml;tsfall nach Ablauf einer
+gewissen, m&auml;&szlig;igen Dienstzeit (&sect;&sect;&nbsp;72-75 des Statuts).</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Die auf die ersten vier Punkte bez&uuml;glichen Vorschriften des
+Statuts kodifizieren nur Regeln, die hinsichtlich alles Grunds&auml;tzlichen
+in den jetzigen Stiftungsbetrieben von jeher gegolten haben &mdash; im
+Anfang, als es sich nur um ein kleines Personal handelte, seitens
+der damaligen Inhaber fast unbewu&szlig;t ge&uuml;bt, seit lange aber offen
+als feste Maximen ausgesprochen, zum gr&ouml;&szlig;ten Teil auch schon
+durch Jahre hin in der Betriebsordnung schriftlich fixiert. &Uuml;ber
+ihre praktische Wirkung habe ich demnach eingehende eigene Erfahrung.
+Ich wei&szlig; also, da&szlig; die Durchf&uuml;hrung jener Grunds&auml;tze
+zwar gen&ouml;tigt hat, an die wichtigen Mittelspersonen zwischen den<a class="page" name="Page_350" id ="Page_350" title="350"></a>
+oberen Organen des Unternehmers und der Arbeiterschaft, an die
+Werkmeister, sehr viel h&ouml;here Anforderungen zu stellen, als an sie
+zu stellen sind, wenn man sie den Polizeistock schwingen l&auml;&szlig;t.
+Mit diesen Grunds&auml;tzen ist es aber m&ouml;glich gewesen, die Betriebe &mdash; von
+denen doch der eine schon fast 20 Jahre die Formen des
+Gro&szlig;betriebs und seit einer Reihe von Jahren ein Personal um die
+500 herum hat &mdash; immer in guter Ordnung und in friedlichem
+Zusammenwirken aller zu erhalten, und zwar unter <em class="gesperrt">g&auml;nz</em>lichem
+Verzicht auf das meist f&uuml;r unentbehrlich angesehene Hilfsmittel
+der &raquo;Strafen&laquo;. Diesen Grunds&auml;tzen auch, und den ihnen entsprechenden,
+von selbst sich ergebenden Maximen f&uuml;r die Regelung des Zusammenwirkens
+und des pers&ouml;nlichen Verkehrs zwischen Vorgesetzten und
+Untergebenen, mu&szlig; ich es zuschreiben, da&szlig; die Stiftungsbetriebe,
+im Gegensatz zu den landl&auml;ufigen Klagen &uuml;ber Unverl&auml;&szlig;lichkeit,
+Unflei&szlig;, Interesselosigkeit der &raquo;Untergebenen&laquo;, in allen Schichten
+ihres Personals, vom einfachen Arbeiter bis zu den obersten Beamten,
+einer ganz auff&auml;llig <em class="gesperrt">gro&szlig;en</em> Zahl von Leuten sich erfreuen d&uuml;rfen,
+die, Muster von Pflichttreue, mit voller Hingabe und h&ouml;chster Zuverl&auml;ssigkeit
+ihren Aufgaben obliegen &mdash; darunter viele mit steifem
+R&uuml;ckgrat, die v&auml;terliche Bevormundung sehr geringsch&auml;tzig ansehen,
+gegen Willk&uuml;r aber sehr schroff reagieren w&uuml;rden. Auch solche
+haben in die hiesige Arbeitsorganisation immer willig sich eingef&uuml;gt. &mdash; Ich
+behaupte nun: was den hiesigen Unternehmungen
+jenen besondern Vorzug verschafft hat, geh&ouml;rt zu den Grundlagen
+ihrer Existenz. Denn auf ihrem schwierigen Arbeitsfeld, welches
+an sich schon an die Leistung der Personen h&ouml;here Anspr&uuml;che
+stellt als die meisten anderen Gewerbe, kann ein Betrieb, wenn
+er &uuml;ber ganz m&auml;&szlig;igen Umfang hinausgewachsen ist, durchaus nicht
+mehr auf hervorragende T&auml;tigkeit weniger leitender Personen begr&uuml;ndet
+bleiben. Schon die blo&szlig;e Erhaltung eines hohen Niveaus
+technischer Leistung, noch viel mehr aber jeder Fortschritt in der
+Richtung auf neue Aufgaben, erfordern nunmehr unbedingt, da&szlig;
+immer sehr <em class="gesperrt">viele</em> &mdash; ein gro&szlig;er Teil aller Mitwirkenden &mdash; fortgesetzt
+mit lebhaftem pers&ouml;nlichem Interesse, stetem Nachdenken
+unter eigenen Antrieben und mit weit mehr als blo&szlig; pflichtm&auml;&szlig;igem
+Flei&szlig; an der T&auml;tigkeit des Ganzen Anteil nehmen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Bez&uuml;glich der zuvor unter 5 und 6 erw&auml;hnten, durch die
+&sect;&sect;&nbsp;72-80 des Statuts n&auml;her geregelten <em class="gesperrt">wirtschaftlichen</em> Rechte
+der Arbeiter und Angestellten ist zu bemerken, da&szlig; auch hierin
+der wichtigste und unter dem finanziellen Gesichtspunkt schwerste<a class="page" name="Page_351" id ="Page_351" title="351"></a>
+Schritt, die Gew&auml;hrung fester Pensionsrechte, schon durch die
+fr&uuml;heren Inhaber der jetzigen Stiftungsbetriebe getan worden ist,
+und da&szlig; also auch in diesem Punkt der Hauptsache nach von der
+Stiftung nur verlangt wird, das fortzusetzen und dauernd zu gew&auml;hrleisten,
+was vor ihrem Eintreten begonnen wurde. Meine
+fr&uuml;heren Genossen und ich haben, als Anla&szlig; kam, der Frage der
+Invaliden- und Altersversorgung unseres Personals n&auml;her zu treten &mdash; in
+den Vorbereitungen dazu schon vor 10 Jahren &mdash; uns entschlossen,
+<em class="gesperrt">keine</em> &raquo;Pensionskasse&laquo; nach dem gegebenen Vorbild
+der Wohlfahrtseinrichtungen zu begr&uuml;nden, sondern einfach die
+Erkl&auml;rung abzugeben: es solle aus dem <em class="gesperrt">Arbeitsvertrag</em> selbst
+jedem nach 5j&auml;hriger Dienstzeit klagbarer Pensionsanspruch gegen
+seine Firma f&uuml;r den Invalidit&auml;tsfall, und f&uuml;r den Todesfall zugunsten
+seiner Hinterbliebenen, zustehen &mdash; gem&auml;&szlig; den n&auml;heren
+Bestimmungen eines alsbald nach dem Tod des Begr&uuml;nders der
+Optischen Werkst&auml;tte und unter dem Datum seines Todestags erlassenen
+Pensions-Statuts. Diese Ma&szlig;nahme hat auch damals schon
+unter dem ausgesprochenen Gesichtspunkt gestanden: die Gro&szlig;industrie
+treibt zu Lasten der Gesamtheit gemeinsch&auml;dlichen Raubbau
+auf die physische Volkskraft, wenn sie sich nicht darauf einrichtet,
+<em class="gesperrt">von sich aus</em> aufzukommen f&uuml;r den ganzen, regelm&auml;&szlig;igen
+und exzeptionellen, Verbrauch menschlicher Arbeitskraft in ihren
+Betrieben, wenn sie also diesen Verbrauch nicht als festen Wirtschaftsfaktor,
+ganz ebenso wie die Amortisation der toten Betriebsmittel, in
+ihre Wirtschaftsf&uuml;hrung aufnimmt. Denn nur unter Fiktionen, die &uuml;ber
+alle realen Verh&auml;ltnisse k&uuml;nstlich sich hinwegsetzen, k&ouml;nnte behauptet
+werden, da&szlig; schon im marktg&auml;ngigen Arbeitslohn den einzelnen
+eine Amortisationsquote f&uuml;r den allm&auml;hlichen Verbrauch ihrer
+Kr&auml;fte mitgegeben sei &mdash; welchen Gedanken freilich das &ouml;ffentliche
+Recht einstweilen nur hinsichtlich der Staatsbeamten und im &uuml;brigen
+noch, im Unfallversicherungs-Gesetz, hinsichtlich des exzeptionellen
+Verbrauchs der Menschenkraft im Gewerbe voll anerkennt.</p>
+
+<p>Die fr&uuml;heren Inhaber der Stiftungsbetriebe haben rechtzeitig
+begonnen, die Erf&uuml;llung der im obigen Sinn &uuml;bernommenen Verpflichtungen
+sicher zu stellen, soweit dieses damals m&ouml;glich war,
+durch Begr&uuml;ndung eines ihrem pers&ouml;nlichen Eigentum entzogenen
+Pensionsfonds aus j&auml;hrlichen R&uuml;cklagen von je 6% des ganzen
+Lohn- und Gehalt-Kontos der beiden Betriebe &mdash; welcher Fonds
+nachher der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung als Grundstock ihres jetzigen
+Reservefonds &uuml;berwiesen worden ist.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_352" id ="Page_352" title="352"></a>Die der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung in den &sect;&sect;&nbsp;77-80 des Statuts
+weiter auferlegten Pflichten &mdash; unter welchen etwas sachlich Neues
+nur der &sect;&nbsp;77 ausspricht &mdash; bezwecken nun in erster Reihe die
+endg&uuml;ltige Sicherstellung der Pensions-Einrichtung. Diese w&uuml;rde
+des Ansehens und des Wertes einer wirklichen Rechtsinstitution
+der Stiftung g&auml;nzlich verlustig gehen, wenn der Glaube an ihren
+dauernden Bestand auch in Zukunft begr&uuml;ndet bleiben m&uuml;&szlig;te auf
+das Vertrauen zu lebenden und zu sp&auml;ter kommenden, noch unbekannten
+Personen &mdash; wenn sie also nicht noch erg&auml;nzt w&uuml;rde
+durch solche Anordnungen, die <em class="gesperrt">objektive</em> Garantien daf&uuml;r schaffen,
+da&szlig; sie h&ouml;chstens unter ganz bestimmten, allem willk&uuml;rlichen Ermessen
+entzogenen Voraussetzungen wieder au&szlig;er Wirksamkeit
+gesetzt werden kann. Es m&uuml;ssen also alle Hintert&uuml;ren fest verschlossen
+sein, durch welche die Bestimmungen des Pensions-Statuts,
+sei es auch nur <i>in thesi</i>, jemals umgangen werden
+k&ouml;nnten.</p>
+
+<p>Also schon zu diesem Zweck, und um jeden Verdacht beseitigt
+zu haben, als sollte hierin irgend ein Vorbehalt bleiben
+d&uuml;rfen, bedarf es offenbar einer Festsetzung, wie &sect;&nbsp;77 trifft; zur
+Sicherung dieser aber schlie&szlig;lich noch der Verbriefung des im &sect;&nbsp;67
+ausgesprochenen Grundsatzes &mdash; welche letztere sonst wohl als
+&uuml;berfl&uuml;ssig erscheinen k&ouml;nnte, weil er an sich nichts weiter besagt,
+als was Treu und Glauben ohnehin gebieten.</p>
+
+<p>Die Bestimmung des &sect;&nbsp;77 soll also zun&auml;chst jedem die
+Sicherheit geben, da&szlig;, wenn er die einer gewissen Dienstzeit entsprechende
+Pensionsanwartschaft zu irgend einer Zeit erlangt hat
+und er ohne eigenes Verschulden aus irgend welchen Gr&uuml;nden
+des Betriebsinteresses nicht weiter im Dienst der Stiftung besch&auml;ftigt
+werden k&ouml;nnte, ihm alsdann eine den Geldwert der verlorenen
+Anwartschaft ann&auml;hernd darstellende Entsch&auml;digung gew&auml;hrt
+werden mu&szlig; &mdash; und da&szlig; solchen gegen&uuml;ber, die infolge
+einer langen Dienstzeit nur noch geringe Aussichten auf anderweitiges
+Fortkommen haben, die <em class="gesperrt">H&ouml;he</em> der zu leistenden Entsch&auml;digung
+den Unternehmer <em class="gesperrt">zwingen</em> m&uuml;sse, von einer Entlassung
+&uuml;berhaupt abzusehen.</p>
+
+<p>Der &sect;&nbsp;67 endlich sichert alle gegen die M&ouml;glichkeit, durch
+Herabsetzung des festen Lohnes oder Gehalts &mdash; was das Recht
+der Reichs-Gewerbeordnung und des Handelsgesetzbuchs immer
+nach je 14&nbsp;Tagen, bezgl. 3&nbsp;Monaten dem Unternehmer gestatten
+w&uuml;rde &mdash; indirekt gezwungen werden zu k&ouml;nnen, das Arbeits<a class="page" name="Page_353" id ="Page_353" title="353"></a>verh&auml;ltnis
+seinerseits aufzugeben und auf alle darin ihm erwachsenen
+Anrechte zu verzichten.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Das Obige betrifft indes nur <em class="gesperrt">eine</em> Seite der in Betracht
+stehenden Ma&szlig;regel. Das durch &sect;&nbsp;77 in die Wirtschaftsordnung
+der Stiftungsbetriebe einzuf&uuml;hrende Novum hat noch seine selbst&auml;ndige
+Bedeutung, sowohl unter rechtlichem, wie ganz besonders
+auch unter sozialem Gesichtspunkt &mdash; welche Bedeutung es rechtfertigt,
+sogar gebietet, die Anordnung des &sect;&nbsp;77 durchaus nicht
+zu beschr&auml;nken auf diejenigen Personen, welche Pensionsanwartschaft
+erworben haben, sondern sie zu einer allgemeinen &raquo;Arbeitslosenversicherung&laquo;
+der Stiftungsbetriebe auszugestalten, wie &sect;&nbsp;77 tut.</p>
+
+<p>Wenn n&auml;mlich jemand durch l&auml;ngeres Verbleiben in einem
+industriellen Betrieb pr&auml;sumtiv die Absicht an den Tag gelegt
+hat, darin eine bleibende T&auml;tigkeit zu suchen &mdash; was dem Unternehmer
+stets zu besonderem Vorteil gereicht &mdash; und wenn der
+andere Teil durch l&auml;ngere stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsvertrags
+augenscheinlich anerkannt hat, da&szlig; ihm solches genehm
+sei, so mu&szlig; es einer strengeren Rechtsanschauung als unerh&ouml;rtes
+Spiel mit den Interessen des schw&auml;cheren Teils erscheinen, wenn
+nachher der Unternehmer, au&szlig;er im Fall wirklicher Notlage, jenen
+soll beliebig entlassen k&ouml;nnen, weil es f&uuml;r ihn nunmehr vorteilhafter
+geworden ist, den andern nicht weiter zu besch&auml;ftigen,
+oder wegen beliebiger Anst&auml;nde in der Person, die eine Fortsetzung
+des Arbeitsvertrags bis dahin nicht gehindert haben. Ein
+nicht plutokratisch entarteter Rechtsbegriff mu&szlig; die Forderung
+stellen: da&szlig; in allen F&auml;llen, in welchen ein durch l&auml;ngere Zeit
+<i>bona fide</i> fortgesetztes Arbeits- oder Anstellungsverh&auml;ltnis einseitig
+durch den Unternehmer aufgel&ouml;st wird aus Gr&uuml;nden <em class="gesperrt">seines</em>
+Interesses &mdash; also seines Vorteils wegen, auch wenn dieser Vorteil
+nur in Vermeidung von Nachteilen best&uuml;nde &mdash; dem Betroffenen
+eine angemessene Entsch&auml;digung <em class="gesperrt">daf&uuml;r</em> zu leisten sei, da&szlig; seine
+Erwartung nicht erf&uuml;llt wird und er pr&auml;sumtiv &mdash; wie es der
+Regel nach tats&auml;chlich der Fall &mdash; in der Zwischenzeit Gelegenheiten
+zu anderweitigem Fortkommen vers&auml;umt hat. Gleichzeitig
+aber gebieten auch wichtige R&uuml;cksichten des &ouml;ffentlichen (sozialen)
+Interesses, da&szlig; jenen arbeitslos Gewordenen in derartiger Entsch&auml;digung
+ein gen&uuml;gender R&uuml;ckhalt geboten sei zur Erlangung
+einer neuen Arbeitsstellung, die selten in kurzer Zeit, meist nur
+unter erheblichen Opfern f&uuml;r den Betroffenen zu finden ist<a class="page" name="Page_354" id ="Page_354" title="354"></a> &mdash;
+damit nicht ein gro&szlig;er Teil solcher, gem&auml;&szlig; den bekannten Wirkungen
+des gesetzlichen Verfahrens, die Landstra&szlig;en bev&ouml;lkern
+und zuletzt der Armenpflege verfallen m&uuml;sse.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Im einzelnen ist zum Titel V noch folgendes zu bemerken:</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;57, 58.</h4>
+
+<p>Die strenge Umgrenzung des vertragsm&auml;&szlig;igen Pflichtverh&auml;ltnisses
+hat bisher die Anteilnahme der Betriebsleiter und der
+Beamten an den pers&ouml;nlichen Angelegenheiten der anderen niemals
+behindert und braucht auch in Zukunft sie nicht zu behindern.
+Sie soll nur die Bet&auml;tigung solcher Anteilnahme in Beratung oder
+Warnung auf einem ethisch h&ouml;heren Niveau erhalten, indem sie
+daraus das Verh&auml;ltnis von Vorgesetzten und Untergebenen v&ouml;llig
+ausscheidet, darin nur noch pers&ouml;nliches Ansehen und pers&ouml;nliches
+Vertrauen gelten l&auml;&szlig;t.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;61.</h4>
+
+<p>Die Bestrebungen des Arbeiterstandes zugunsten einer fest
+geregelten und auf m&auml;&szlig;ige Dauer beschr&auml;nkten Arbeitszeit halte
+ich f&uuml;r durchaus gerecht und dem Volkswohl dienlich, und ich
+trete f&uuml;r sie, unter welcher Fahne sie gehen m&ouml;gen, r&uuml;ckhaltlos
+ein, auch mit dem deutlichen Ziel: Drittelung des Tages, mindestens
+f&uuml;r alle besonders schwere Arbeit und f&uuml;r alle industrielle Arbeit
+in geschlossenen R&auml;umen.</p>
+
+<p>Ich w&uuml;rde keinerlei Anstand sehen, auch in der Optischen
+Werkst&auml;tte die noch neunst&uuml;ndige Arbeitszeit alsbald auf 8 Stunden
+herabzusetzen, wie es in einigen gro&szlig;st&auml;dtischen Betrieben gleichen
+oder verwandten Arbeitsgebietes schon geschehen ist, wenn nicht
+anzunehmen w&auml;re, da&szlig; die alsdann gebotene gr&ouml;&szlig;ere &Ouml;konomie
+hinsichtlich der Ausnutzung der Zeit &mdash; im besonderen das &raquo;Durcharbeiten&laquo;
+mit nur einer kurzen Ruhepause, unter Verlegung der
+Hauptmahlzeit an das Ende des Arbeitstages &mdash; den Beteiligten
+unter den hier vorliegenden Verh&auml;ltnissen unwillkommener sein
+werde als die jetzige l&auml;ngere Arbeitsdauer mit zwei zusammen
+zweist&uuml;ndigen Ruhepausen, die in einer kleinen Stadt der Erholung
+ungeschm&auml;lert zugute kommen<a name="FNanchor_82_82" id="FNanchor_82_82"></a><a href="#Footnote_82_82" class="fnanchor">[82]</a>.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_355" id ="Page_355" title="355"></a>Zu &sect;&nbsp;62.</h4>
+
+<p>In bezug auf Urlaubserteilung ist hier hinsichtlich aller derjenigen,
+deren Arbeitsunterbrechung nicht offensichtliche St&ouml;rung
+des Betriebes herbeif&uuml;hrt, die Praxis seit lange tats&auml;chlich liberaler,
+als in Form des Rechtsanspruchs f&uuml;glich fixiert werden kann &mdash; wie
+schon daraus hervorgeht, da&szlig; die Werkmeister nach offenkundiger
+Instruktion erwachsene Personen, wenn sie Urlaub nachsuchen,
+&uuml;berhaupt nicht nach dem &raquo;Wozu&laquo; fragen, wofern kein besonderer
+Grund vorliegt wegen des &raquo;Ob&laquo; mit ihnen zu verhandeln.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;63.</h4>
+
+<p>Die in diesem Paragraphen bezeichneten Grunds&auml;tze haben f&uuml;r
+die jetzige Betriebskrankenkasse der jetzigen Stiftungsbetriebe <i>in
+praxi</i> seit ihrer ersten Begr&uuml;ndung vor ca. 20&nbsp;Jahren gegolten.
+Die Kasse ist dabei ganz verschont geblieben von der h&auml;ufig zu
+findenden Abneigung gegen die Zwangskassen, auch nachdem sie
+gesetzlich eine solche geworden war. &mdash; Generalversammlung und
+Vorstand, g&auml;nzlich aus freien Wahlen seitens aller gesetzlich dazu
+befugten Versicherten hervorgehend, ohne Stimmrecht der Gesch&auml;ftsleitungen
+in ihnen, au&szlig;er f&uuml;r Statuten&auml;nderungen, verfahren meist
+etwas fiskalischer als den Gesch&auml;ftsleitungen lieb ist und befolgen auch
+sonst deren Ratschl&auml;ge &ouml;fters nicht &mdash; was ihr gutes Recht ist,
+und im Effekt jedenfalls besser, wie wenn sie widerwillig solche
+befolgen m&uuml;&szlig;ten; sie verwalten aber alle Angelegenheiten der
+Kasse mit Umsicht und Sorgfalt und ihren erheblichen Jahresetat
+von ungef&auml;hr 12000 M.<a name="FNanchor_83_83" id="FNanchor_83_83"></a><a href="#Footnote_83_83" class="fnanchor">[83]</a> mit der Gewissenhaftigkeit einer Staatskasse.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;64.</h4>
+
+<p>Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anla&szlig; gewesen,
+Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Gesch&auml;ftsleitung
+zustehen, <em class="gesperrt">st&auml;ndig</em> auf eine besondere Zwischeninstanz
+zu &uuml;bertragen; man hat nur in einigen F&auml;llen behufs Verhandlung
+bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses <i>ad hoc</i>
+herbeigef&uuml;hrt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, &uuml;ber kurz
+oder lang auch hier eine st&auml;ndige Zwischeninstanz Bed&uuml;rfnis wird<a name="FNanchor_84_84" id="FNanchor_84_84"></a><a href="#Footnote_84_84" class="fnanchor">[84]</a>,
+so soll diese eine <em class="gesperrt">wirkliche</em> Arbeitervertretung sein, nicht eine<a class="page" name="Page_356" id ="Page_356" title="356"></a>
+Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken
+kann. Sie soll also in allen St&uuml;cken so konstituiert sein, da&szlig; sie
+das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben mu&szlig;, eine Vertretung
+<em class="gesperrt">ihrer</em> Interessen zu sein &mdash; damit die Gesch&auml;ftsleitung, wenn sie
+in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen
+ist, annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen
+zu sein.</p>
+
+<p>Sollten zu irgend einer Zeit gesetzliche Vorschriften eine
+Arbeitervertretung oder dergl. Einrichtung vorschreiben, in welche
+etwa auch der Betriebsinhaber oder dessen n&auml;here Organe mit
+hineingeschoben w&auml;ren, so m&uuml;&szlig;te alsdann zwar das gesetzlich Gebotene
+einer solchen &uuml;berlassen werden; f&uuml;r alles, was hier&uuml;ber
+hinausgeht, wird aber auch dann noch eine Vertretung meines
+Sinnes, z.&nbsp;B. als Unterausschu&szlig; oder dergl. eingesetzt oder in
+Funktion belassen werden k&ouml;nnen.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&sect;&nbsp;66-69.</h4>
+
+<p>Die Vorschriften dieser Paragraphen sollen wohlberechtigten
+Anspr&uuml;chen der Arbeiter und teilweise auch der Angestellten bez&uuml;glich
+der Regelung der Arbeitst&auml;tigkeit selbst dauernde Anerkennung
+sichern.</p>
+
+<p>Gew&auml;hrleistung eines fixierten Zeitlohnes, der seitens des
+Unternehmers, au&szlig;er im Fall wirklicher Notlage desselben, nicht
+einseitig herabgesetzt werden kann, ist die unerl&auml;&szlig;liche Bedingung
+f&uuml;r die Stabilit&auml;t einer auf kleine Einnahmen gestellten Wirtschaftsf&uuml;hrung.</p>
+
+<p>Die Fortzahlung des festen Lohnes auch f&uuml;r die gesetzlichen
+Feiertage, welche in den Stiftungsbetrieben seit einiger Zeit eingef&uuml;hrt
+ist, erscheint als unabweisbare Billigkeitsforderung, mit
+R&uuml;cksicht darauf, da&szlig; die Feiertage dem Arbeiter die Arbeitsgelegenheit &mdash; &ouml;fters
+zu einer ihm wenig gelegenen Zeit &mdash; unbedingt
+entziehen. Die Bestimmung bringt zugleich zum Ausdruck,
+da&szlig; die Arbeiter der Stiftungsbetriebe nicht &raquo;Tagel&ouml;hner&laquo; sein sollen.</p>
+
+<p>&Uuml;bernahme einer Art von empfindlicher Konventionalstrafe
+f&uuml;r den Betriebsinhaber auf den Fall, da&szlig; er seines Interesses
+wegen zu einer &Uuml;berschreitung der regelm&auml;&szlig;igen Arbeitszeit Veranlassung
+bietet &mdash; durch Festsetzung einer besonderen, nicht unerheblichen
+Erh&ouml;hung des proportionalen Zeitlohnes f&uuml;r alle &Uuml;berstunden &mdash; ist
+die einzig praktisch wirksame Garantie f&uuml;r das fortgesetzte
+Einhalten einer bestimmten, m&auml;&szlig;igen Arbeitszeit im Betrieb.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_357" id ="Page_357" title="357"></a>Die Erkl&auml;rung &raquo;da&szlig; zu &Uuml;berstunden und Feiertagsarbeit im
+Betrieb niemand verpflichtet oder angehalten werden k&ouml;nne&laquo; spricht
+zwar Anerkennung des Grundsatzes aus, enth&auml;lt aber eine praktische
+Garantie seiner Befolgung noch keineswegs. Denn die Arbeiter
+sind der gro&szlig;en Mehrzahl nach nicht in der Lage, ihres Standesinteresses
+wegen die Gelegenheit zu zeitweiligem Mehrverdienst von
+der Hand zu weisen; vor allem aber mu&szlig; auch der Unternehmer
+darauf rechnen, da&szlig; in allen F&auml;llen, in welchen dringende R&uuml;cksichten
+seines Interesses eine zeitweilige Mehrleistung des Personals
+erfordern, die Bereitwilligkeit zu solcher auch ohne Verpflichtung
+des anderen Teils vorhanden sei &mdash; wie es bei gutem
+pers&ouml;nlichen Verh&auml;ltnis auch stets der Fall ist. Damit nun alles
+dieses nicht bewu&szlig;t oder unbewu&szlig;t dazu f&uuml;hren k&ouml;nne, da&szlig; die
+Ausnahme allm&auml;hlich zur Regel und so die wohlt&auml;tige Wirkung
+einer festen und m&auml;&szlig;igen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch
+werde, mu&szlig; den Arbeitern Gew&auml;hr daf&uuml;r geboten sein, da&szlig;
+die Inanspruchnahme freiwilliger Mehrleistung wirklich auf F&auml;lle
+<em class="gesperrt">dringender</em> Veranlassung beschr&auml;nkt bleibe, d.&nbsp;h. sie mu&szlig; f&uuml;r
+den Unternehmer zu einem ersichtlich schlechten Gesch&auml;ft gemacht
+sein.</p>
+
+<p>Bei der Optischen Werkst&auml;tte ist dieses Verfahren <i>in praxi</i>
+schon seit sehr langer Zeit in &Uuml;bung und zwar in gleicher Regelung
+wie jetzt: 25% Lohnzuschlag f&uuml;r &Uuml;berarbeit; seit einer Reihe von
+Jahren ist es auch schon im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Die Bestimmung endlich: da&szlig; bei aller Akkord- und St&uuml;ckarbeit
+der feste Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu
+gew&auml;hrleisten sei, ist das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung
+von Arbeiten in jener Lohnform der ihr innewohnenden
+Tendenz zu entkleiden, die Kr&auml;fte der Arbeiter zum einseitigen
+Vorteil des Unternehmers ungeb&uuml;hrlich anzuspannen. Die Preisbestimmung
+f&uuml;r Akkord- und St&uuml;ckarbeit mu&szlig; ihren festen Regulator
+haben in der Leistungsf&auml;higkeit, die zu verlangen ist von jedem
+ordentlichen Arbeiter der betreffenden Arbeitsstellung bei demjenigen
+Ma&szlig; von Flei&szlig; und Anstrengung, welches ihm bei <em class="gesperrt">Zeitlohn</em>
+als pflichtm&auml;&szlig;ig zugemutet werden kann. Was er durch
+besondere Geschicklichkeit oder durch besondere Anspannung seiner
+Kr&auml;fte mehr leistet, als unter den jeweils gegebenen Bedingungen
+der Arbeit bei Zeitlohn von jedem zu verlangen w&auml;re, mu&szlig; ihm
+als Mehrverdienst verbleiben, da der Unternehmer von seiner Mehr<a class="page" name="Page_358" id ="Page_358" title="358"></a>leistung
+schon gen&uuml;genden Vorteil in der besseren Ausnutzung
+seiner Einrichtungen etc. hat. Nur mit solchem Regulator der
+Preisbestimmung wird die St&uuml;ck- und Akkordarbeit zu einer f&uuml;r
+beide Teile vorteilhaften Einrichtung, weil sie nun nicht mehr
+dazu f&uuml;hren kann, dem Arbeiter immer gr&ouml;&szlig;ere Leistung zuzumuten,
+blo&szlig; um &uuml;berhaupt den seiner Arbeitsstellung entsprechenden marktg&auml;ngigen
+Lohn verdienen zu k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Die Vereinbarung des Zeitlohnes bedarf eines besonderen
+Regulators nicht, auch nicht f&uuml;r solche, die vorwiegend im St&uuml;cklohn
+arbeiten; denn f&uuml;r die meisten Arbeiten hat das &raquo;Tagewerk&laquo;
+einen gewissen marktg&auml;ngigen Wert, nach welchem der Zeitlohn f&uuml;r
+alle verwandten, gleiche Vorbildung, gleiche Geschicklichkeit oder
+gleiche Anstrengungerfordernden Verrichtungen von selbst sich regelt.</p>
+
+<p>Die in &sect;&nbsp;69 bezeichnete Einrichtung, welche in der Optischen
+Werkst&auml;tte schon seit mehreren Jahren kraft Arbeitsvertrag besteht
+und auch ohne Mi&szlig;st&auml;nde hat durchgef&uuml;hrt werden k&ouml;nnen, ist
+urspr&uuml;nglich aus einer Forderung der organisierten Mechanikergehilfen
+hervorgegangen. Ich habe in derselben eine sehr verst&auml;ndige
+Vertretung v&ouml;llig berechtigter Standesinteressen der industriellen
+Arbeiter erkennen m&uuml;ssen und bin seitdem auch &ouml;ffentlich
+jederzeit f&uuml;r sie eingetreten.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;71.</h4>
+
+<p>Als einen Mangel der Kasse sehe ich an, da&szlig; sie noch nicht
+die volle Krankenversicherung auf ein <em class="gesperrt">ganzes</em> Jahr ausgedehnt
+hat<a name="FNanchor_85_85" id="FNanchor_85_85"></a><a href="#Footnote_85_85" class="fnanchor">[85]</a> und infolgedessen ab und zu Leistungen f&uuml;r Kranke seitens
+einer Firma haben eintreten m&uuml;ssen. Da die Generalversammlung,
+aus von ihrem Standpunkt aus verst&auml;ndlichen Gr&uuml;nden, einer zeitlichen
+Erweiterung der regelm&auml;&szlig;igen Kasseleistungen abgeneigt
+geblieben ist, die Stiftung aber das <i>onus honestum</i> hat, daf&uuml;r sorgen
+zu m&uuml;ssen, da&szlig; niemand von ihren Angeh&ouml;rigen unverschuldeter
+Not verfalle oder gar die Armenkassen der Gemeinden belaste, so
+werden solche Nachhilfsleistungen f&uuml;r die Kasse auch in Zukunft
+&ouml;fters n&ouml;tig sein, bis einmal die Generalversammlung f&uuml;r Verl&auml;ngerung
+der Versicherungsdauer zu haben sein mag.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;74.</h4>
+
+<p>Gem&auml;&szlig; dem oben bezeichneten Gesichtspunkt f&uuml;r die Begr&uuml;ndung
+der hiesigen Pensionseinrichtung: da&szlig; der Unternehmer<a class="page" name="Page_359" id ="Page_359" title="359"></a>
+<em class="gesperrt">von sich aus</em> aufzukommen habe f&uuml;r die Amortisation der in
+seinem Dienst dem fortgesetzten Verbrauch unterliegenden Menschenkraft,
+weil der gew&ouml;hnliche Arbeitslohn eine Amortisationsquote
+hierf&uuml;r den einzelnen nicht gew&auml;hrt &mdash; geh&ouml;rt die vertragsm&auml;&szlig;ige
+Mitversicherung der Hinterbliebenen, <em class="gesperrt">ohne</em> Gegenleistung, <em class="gesperrt">nicht</em>
+zur pflichtm&auml;&szlig;igen Obliegenheit des Unternehmers. Sie ist vielmehr,
+wie die Krankenversicherung, eine den Arbeitern n&uuml;tzliche,
+aus R&uuml;cksicht des Gemeininteresses auch unbedingt gebotene Wohlfahrtseinrichtung,
+f&uuml;r deren Bestehen der Unternehmer wohl zu sorgen,
+f&uuml;r deren Leistungen aber er nicht <em class="gesperrt">einseitig</em> aufzukommen hat.</p>
+
+<p>Aus praktischen Gr&uuml;nden ist bei Errichtung des Pensionsstatuts
+von einer Scheidung der beiden Angelegenheiten, Invalidenpension
+und Hinterbliebenenversicherung, einstweilen abgesehen
+und auch die letztere, <em class="gesperrt">ohne</em> Beitragsleistung seitens der Versicherten,
+statutarisch &uuml;bernommen worden &mdash; obwohl sie finanziell eine <em class="gesperrt">erheblich</em>
+gr&ouml;&szlig;ere Belastung bedeutet als die Hauptsache, die Invalidenpension,
+und obendrein den Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rigen je nach Alter
+und Familienstand in &auml;u&szlig;erst ungleichem Ma&szlig; zugute kommt.</p>
+
+<p>Das dauernde Fortbestehen auch der Hinterbliebenenversicherung,
+in engem Anschlu&szlig; an die Invalidenpensionseinrichtung,
+halte ich einerseits f&uuml;r unbedingt n&ouml;tig; andererseits aber sehe ich
+es f&uuml;r durchaus gerecht und sachgem&auml;&szlig; an, da&szlig; die Beteiligten f&uuml;r
+diesen Teil ihrer Anwartschaften zu einem der H&ouml;he des Interesses
+der einzelnen proportionalen Beitr&auml;ge wenigstens dann herangezogen
+werden, wenn einmal die j&auml;hrlichen Leistungen f&uuml;r Witwen und
+Waisen sehr bedeutende Summen erfordern, wie es mit der Zeit eintreten
+mu&szlig;. In keinem Fall aber d&uuml;rfen die einseitigen Leistungen
+dieser Art der ungeschm&auml;lerten Fortsetzung oder auch nur der im
+&sect;&nbsp;73 vorgesehenen Erh&ouml;hung der Invalidenpension Abbruch tun.</p>
+
+<p>Das etwaige sp&auml;tere Heranziehen der Beteiligten zu Beitr&auml;gen
+mu&szlig; nach dem im &sect;&nbsp;74 bezeichneten Modus deshalb erfolgen, damit
+die jeweils bezahlten Monatsbeitr&auml;ge fortgesetzt vollst&auml;ndig
+verfallen, solange der Beitragende leben bleibt, also unter keinen
+Umst&auml;nden R&uuml;ckzahlungsanspr&uuml;che begr&uuml;nden k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Damit die Einrichtung ihren Hauptzweck nicht verfehle,
+m&uuml;&szlig;te die Beitragsleistung, wie die zur Krankenkasse, f&uuml;r alle
+obligatorisch gemacht werden, au&szlig;er soweit einzelne etwa nachweisen,
+da&szlig; sie schon ihrerseits f&uuml;r ihre Angeh&ouml;rigen entsprechend
+oder mehr gesorgt h&auml;tten. Das Obligatorische aber macht unbedingt
+n&ouml;tig, da&szlig; alsdann mit Eintritt des Todes eines Beitragenden<a class="page" name="Page_360" id ="Page_360" title="360"></a>
+f&uuml;r denjenigen Anteil im Pensionsanspruch der Hinterbliebenen,
+der auf seinen eigenen Beitrag entf&auml;llt, seitens der betreffenden
+Firma oder seitens der Stiftung Sicherstellung geleistet werde.</p>
+
+<p>Die Pr&auml;mien f&uuml;r das laufende Risiko, welches bei jedem
+einzelnen die Mitversicherung seiner Angeh&ouml;rigen der Firma jeweils
+auferlegt, sind mit Hilfe der Tabellen der Renten- und Versicherungsbanken
+ohne besondere M&uuml;he von Jahr zu Jahr zu berechnen.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;77.</h4>
+
+<p>F&uuml;r die Vorst&auml;nde der Stiftungsbetriebe bedeuten die Bestimmungen
+des &sect;&nbsp;77 eine wichtige Direktive ihrer Gesch&auml;ftspolitik.
+Sie wissen, da&szlig; sie nicht, wie sogar Staatsbetriebe noch verfahren
+d&uuml;rfen, &uuml;bersch&uuml;ssig gewordene Arbeitskr&auml;fte jederzeit haufenweis
+auf die Stra&szlig;e weisen k&ouml;nnen, au&szlig;er wenn sie sehr gro&szlig;e Entsch&auml;digung
+leisten wollen. Also k&ouml;nnen sie auf irgend welche
+Unternehmungen, die erhebliche Vermehrung des Personals erfordern
+ohne begr&uuml;ndete Aussicht auf dauernde Besch&auml;ftigung,
+nur dann sich einlassen, wenn sie die Sicherheit haben, da&szlig; bei
+solchen Gesch&auml;ften ephemerer Art auf alle F&auml;lle so viel &uuml;brig
+bleibt, um n&ouml;tigenfalls jene nachtr&auml;glichen Lasten ohne wirklichen
+Verlust &uuml;bernehmen zu k&ouml;nnen. &mdash; Und dieses ist mir durchaus
+erw&uuml;nscht. Ich will in der Tat unter <em class="gesperrt">scharfe</em> Repression gestellt
+haben, da&szlig; meine Nachfolger jemals sich mitschuldig machen
+k&ouml;nnten des volkszerst&ouml;renden Unfugs, den die Gro&szlig;industrie darin
+noch treiben darf, da&szlig; sie, um immer mehr Gesch&auml;fte zu machen,
+ohne R&uuml;cksicht auf die Folgen f&uuml;r andere, beliebig viele von
+sonstigen Arbeitsgebieten abzieht und von ihren Unternehmungen
+abh&auml;ngig werden l&auml;&szlig;t, ohne jenen irgend eine Gew&auml;hr f&uuml;r ein
+dauerndes Unterkommen bieten zu k&ouml;nnen und ohne auch nur die
+Verpflichtung anzuerkennen, im ung&uuml;nstigen Fall zur Erlangung
+anderen Fortkommens <em class="gesperrt">selbst</em> mithelfen zu m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Die Sonderbestimmung im drittletzten Absatz zugunsten der
+nicht im Lehrvertrag, sondern als &raquo;Arbeiterlehrlinge&laquo; zur Ausbildung
+f&uuml;r die eigenen Bed&uuml;rfnisse des Betriebes eingestellten jugendlichen
+Personen will das im &sect;&nbsp;99 des n&auml;chstfolgenden Titels grunds&auml;tzlich
+ausgesprochene Verbot des &raquo;Lehrlingsz&uuml;chtens&laquo; auch unter praktische
+Garantien stellen &mdash; wof&uuml;r hinsichtlich der auf Lehrvertrag
+(ohne Lohn) einzustellenden eigentlichen &raquo;Lehrlinge&laquo; die Verh&auml;ltnisse
+selbst schon gen&uuml;gend sorgen.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_361" id ="Page_361" title="361"></a>F&uuml;r den Fall, da&szlig; etwa in sp&auml;terer Zeit die Leiter der Stiftungsbetriebe
+und ihre n&auml;chsten Gehilfen einmal finden sollten, da&szlig; die
+vielen, durch die statutarischen Einrichtungen ihnen auferlegten
+R&uuml;cksichten auf Interessen anderer ihre T&auml;tigkeit erheblich schwieriger
+gestalte, als es sonst in der Industrie zu sein pflegt, so soll
+ihnen dieses zugegeben, aber zugleich gesagt sein: da&szlig; der Urheber
+dieser Einrichtungen auch durchaus nicht die Absicht gehabt
+hat, <em class="gesperrt">ihnen</em> das Leben besonders leicht zu machen. &mdash; Meine
+Nachfolger und die anderen oberen Beamten der Stiftungsbetriebe
+werden es gewi&szlig; jederzeit in der Ordnung finden, da&szlig; sie selbst
+lebensl&auml;nglich angestellt seien, ihnen gegen&uuml;ber also die Stiftung
+das Risiko zu tragen habe, ihre Geh&auml;lter auch in ganz schlechter
+Zeit fortzahlen zu m&uuml;ssen. So finde ich nun auch in der Ordnung,
+da&szlig; sie ab und zu den Kopf dar&uuml;ber sich zerbrechen m&ouml;gen, wie
+es anzufangen sei, um einen ganz kleinen Teil solcher Vorteile
+wie sie selbst haben <em class="gesperrt">allen</em> ihren Mitarbeitern wahren zu k&ouml;nnen.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;79.</h4>
+
+<p>Da&szlig; auch die durch &sect;&nbsp;77 getroffene Anordnung neben zweifellos
+wohlt&auml;tigen Wirkungen den Mangel hat, gelegentlichem Mi&szlig;brauch
+ausgesetzt zu sein, teilt sie mit <em class="gesperrt">allen</em> menschlichen Einrichtungen.
+Ich bin also durchaus darauf gefa&szlig;t, da&szlig; ab und zu
+einmal ein recht raffinierter Patron die Abgangsentsch&auml;digung zu
+Unrecht sich erzwingt, weil er es so anzufangen versteht, da&szlig; man
+ihn mit Schaden los zu werden suchen mu&szlig;, um gr&ouml;&szlig;erem Nachteil
+zu entgehen. Eine t&uuml;chtige und anst&auml;ndige <em class="gesperrt">Arbeiterschaft</em>,
+die im Besitz wertvoller Rechte sich wei&szlig;, wird aber schon
+ihres eigenen Ansehens wegen daf&uuml;r sorgen, da&szlig; derartiger Mi&szlig;brauch
+h&ouml;chstens ganz vereinzelt vorkommen kann. Die beste
+Waffe dagegen wird sein, alle Streitf&auml;lle, die aus &sect;&nbsp;79 sich ergeben
+m&ouml;gen, pure einer Arbeitervertretung gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;64 des Statuts in
+die Hand zu legen, wie &sect;&nbsp;92 als zul&auml;ssig hinstellt. Eine solche
+Instanz w&uuml;rde sicher allen Versuchen jener Art das Wasser gr&uuml;ndlich
+abzugraben verstehen.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;84.</h4>
+
+<p>Es w&uuml;rde in hohem Grad unangemessen sein, jede formell
+rechtswidrige Handlung einzelner, die vielleicht nur einer Unbesonnenheit
+entsprungen ist, unter die Strafe des Verlustes wertvoller
+Anrechte zu stellen. Der &sect;&nbsp;84 schreibt deshalb vor, da&szlig;<a class="page" name="Page_362" id ="Page_362" title="362"></a>
+die Rechtsfolgen einer Aufl&ouml;sung des Arbeits- oder Anstellungsverh&auml;ltnisses
+durch einen Betriebsangeh&ouml;rigen erst nach Ablauf
+einer gewissen Bedenkzeit eintreten k&ouml;nnen.</p>
+
+<p>Selbstverst&auml;ndlich schlie&szlig;t diese Bestimmung nicht aus, da&szlig;
+ein willk&uuml;rliches Verlassen der Arbeit, auch wenn es noch nicht
+den Tatbestand einer Aufhebung des Arbeitsvertrages seitens des
+Betreffenden selbst darstellt, infolge besonderer Umst&auml;nde unter
+&sect;&nbsp;79 fallen und Aufhebung des Vertrags seitens der Firma begr&uuml;nden
+kann.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;88.</h4>
+
+<p>Dem Wert der in Titel V des Statuts getroffenen Einrichtungen
+als Grundlagen einer wirklichen Rechtsordnung kann es keinen
+Abbruch tun, da&szlig; durch &sect;&nbsp;88 ein Sicherheitsventil offen gelassen
+werden mu&szlig;, um zerst&ouml;renden Wirkungen, welche jene Einrichtungen
+unter besonderen Umst&auml;nden einmal nach sich ziehen k&ouml;nnten, vorzubeugen.
+Hier handelt es sich nicht um Hintert&uuml;ren. Denn die
+in &sect;&nbsp;88 ausgesprochenen Vorbehalte kennzeichnen nach <em class="gesperrt">objektiven</em>
+Merkmalen eine wirkliche Notlage, welche, falls sie nicht etwa
+durch die begleitenden Umst&auml;nde gemildert erscheint, zeitweilige
+Erleichterung der der Stiftung auferlegten Lasten schon um deswillen
+unbedingt rechtfertigt, weil hierdurch die Aussicht verbessert
+w&uuml;rde, &uuml;ber solche Notlage hinwegzukommen und nachher zur
+Wiederaufnahme gr&ouml;&szlig;erer Pflichten bef&auml;higt zu bleiben.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&sect;&nbsp;90-92.</h4>
+
+<p>Die Gew&auml;hrleistung dauernder Anerkennung der in Titel V
+aufgestellten Rechtsordnungen kann nicht anders herbeigef&uuml;hrt
+werden als durch eine gewisse Beschr&auml;nkung der Vertragsfreiheit
+der Stiftung und ihrer Organe gegen&uuml;ber dem Personenkreis, auf
+welchen jene Bestimmungen Bezug haben.</p>
+
+
+<h4>Schlu&szlig;bemerkung zu Titel V.</h4>
+
+<p>Wenn abgesehen wird von der M&ouml;glichkeit einer allm&auml;hlich
+eintretenden v&ouml;lligen Umw&auml;lzung in den Wirtschaftsbedingungen
+gr&ouml;&szlig;erer Betriebe auf dem Arbeitsgebiet der Stiftungsunternehmungen
+und von v&ouml;llig unberechenbaren Zwischenf&auml;llen und Krisen,
+durch welche zeitweilige Notlagen herbeigef&uuml;hrt werden m&ouml;chten,
+sind diese Unternehmungen jetzt gen&uuml;gend gefestigt, um alle Lasten<a class="page" name="Page_363" id ="Page_363" title="363"></a>
+aus den in Titel V getroffenen Einrichtungen ganz unbedenklich
+und mit der Aussicht auf dauernde Leistungsf&auml;higkeit &uuml;bernehmen
+zu k&ouml;nnen. Dieses darf ich nunmehr als v&ouml;llig au&szlig;er Frage gestellt
+ansehen, nachdem die letzten Jahre auch anderen au&szlig;er mir
+und meinen n&auml;chsten Mitarbeitern Gelegenheit zu genauerem Einblick
+in die Wirtschaftsbedingungen der hiesigen Betriebe gegeben haben.</p>
+
+<p>Ich bin aber auch des weiteren &uuml;berzeugt, da&szlig; zurzeit noch
+<em class="gesperrt">viele</em> Unternehmungen bestehen, welche ebenfalls in der Lage
+w&auml;ren, das Gleiche oder &Auml;hnliches durchzuf&uuml;hren, wenn die Beteiligten
+nur wollten oder dazu angehalten werden k&ouml;nnten. Denn
+es gibt gl&uuml;cklicherweise auch in Deutschland noch manche Gebiete
+industrieller Arbeit, auf welchen die Umst&auml;nde daf&uuml;r Sorge tragen,
+da&szlig; nicht jeder Tropf, der gern Fabrikherr sein oder von seinem
+Geld h&ouml;here Zinsen als mit Hypotheken und Staatspapieren gewinnen
+m&ouml;chte, durch das witzlose Mittel der Preisunterbietung
+Konkurrenz treiben und damit das wirtschaftliche Niveau fortgesetzt
+herunterdr&uuml;cken helfen kann. Auf allen diesen Gebieten
+machen die Gro&szlig;unternehmer im Durchschnitt noch sehr gute Gesch&auml;fte,
+trotz aller Klagen bei jeder zeitweiligen Gesch&auml;ftsdepression &mdash; welche
+Klagen &ouml;fters nur die unerwartete Schm&auml;lerung vorheriger
+sehr <em class="gesperrt">gro&szlig;er</em> Gewinne zum Anla&szlig; haben. Woher k&auml;me auch
+sonst der regelm&auml;&szlig;ige Zuwachs an Million&auml;ren in den Industriebezirken,
+den die Verm&ouml;gensstatistik von 10 zu 10 Jahren nachweist?</p>
+
+<p>Gegen&uuml;ber solchen Industriezweigen, auf denen noch Million&auml;re
+wachsen k&ouml;nnen, w&uuml;rden keinerlei H&auml;rten zu bef&uuml;rchten sein,
+wenn eine gr&ouml;&szlig;erer Aufgaben f&auml;hige Gesetzgebung die Unternehmer
+anhalten wollte, von dem &Uuml;berschu&szlig; guter Jahre, soweit
+er hinausgeht &uuml;ber die gew&ouml;hnliche Kapitalverzinsung, angemessene
+Risikopr&auml;mie und reichliche Entlohnung der etwa mitt&auml;tigen Inhaber
+f&uuml;r ihre pers&ouml;nliche Arbeit, einen <em class="gesperrt">Teil</em> immer zur&uuml;ckzulegen
+in einen an ihr Unternehmen selbst gebunden bleibenden, pers&ouml;nlicher
+Nutznie&szlig;ung entzogenen Reservefonds zur Sicherstellung
+gr&ouml;&szlig;erer sozialer Leistungen. Damit k&ouml;nnte vielleicht schon f&uuml;r
+eine Million industrieller Arbeiter und Privatbeamten in Deutschland
+eine wesentliche Erh&ouml;hung der b&uuml;rgerlichen und wirtschaftlichen
+Lebenslage herbeigef&uuml;hrt werden &mdash; was selbst bei dem
+Ma&szlig;e nach beschr&auml;nkteren Rechten einen gewaltigen Fortschritt
+gegen&uuml;ber dem bestehenden Zustand und unter dem Gesichtspunkt
+des Staatswohls zehnmal mehr bedeuten w&uuml;rde, &mdash; als alle Be<a class="page" name="Page_364" id ="Page_364" title="364"></a>m&uuml;hungen
+um k&uuml;nstliche Verbesserung der Lage des Kleingewerbes
+denkbarerweise zu erreichen verm&ouml;chten.</p>
+
+<p>Aber ganz abgesehen hiervon w&uuml;rde schon die Privatinitiative
+in dieser Richtung Erhebliches leisten k&ouml;nnen. Hierf&uuml;r k&auml;me es
+nur darauf an, da&szlig; die vielen ehrenwerten, &uuml;ber blo&szlig;en Eigennutz
+und Standesd&uuml;nkel erhabenen M&auml;nner, die es in den Kreisen der
+Gro&szlig;industrie gibt, ihre dem Gemeinwohl zugewandten Bestrebungen
+auf ein h&ouml;heres Ziel als das der &raquo;Wohlfahrtseinrichtungen&laquo;, also
+auf dauernde Verbesserung der <em class="gesperrt">Rechts</em>lage ihrer Arbeiterschaften
+richten wollten. Der Wege hierf&uuml;r w&auml;ren gewi&szlig; vielerlei m&ouml;glich.
+Denn die fideikommi&szlig;artige Bindung eines Teils der &Uuml;bersch&uuml;sse
+eines Privatunternehmens zu einem diesem Unternehmen dienenden,
+freier Verf&uuml;gung der Inhaber entzogenen Deckungsfonds f&uuml;r fortgesetzte
+Erf&uuml;llung gr&ouml;&szlig;erer Pflichten k&ouml;nnte wohl in mancherlei
+Formen und in Anpassung an sehr verschiedenartige Verh&auml;ltnisse
+mit voller Rechtssicherheit erreicht werden. Wenn aber auf solchen
+Wegen einmal, statt nur f&uuml;r ein halbes Tausend, f&uuml;r ein halbes
+Hunderttausend eine erhebliche Erh&ouml;hung des Standesniveaus herbeigef&uuml;hrt
+w&uuml;rde, so h&auml;tte schon dieses f&uuml;r die Allgemeinheit gr&ouml;&szlig;eren
+Wert als alles zusammen genommen, was an Wohlfahrtseinrichtungen
+in Deutschland bisher geschaffen worden ist.</p>
+
+<p>Ich f&uuml;rchte demnach durchaus nicht, da&szlig; die interne Rechts- und
+Wirtschaftsordnung der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung noch f&uuml;r lange
+Zeit eine vereinzelte kleine Insel auf dem Industriegebiet werde
+bleiben <em class="gesperrt">m&uuml;ssen</em>.</p>
+
+
+<h3>Titel VI.</h3>
+
+<h3>Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten.</h3>
+
+<p>Die Vorschriften dieses Titels wollen der Forderung Rechnung
+tragen, in welcher ich eine Lebensfrage f&uuml;r die gedeihliche Fortentwicklung
+der Stiftungsunternehmungen sehe: Pflege der Solidarit&auml;t
+der Interessen aller, die in den Unternehmungen jeweils mitt&auml;tig
+sind, und Lebendighalten des Bewu&szlig;tseins solcher Solidarit&auml;t.</p>
+
+<p>Diese Vorschriften sind indes nur gedacht als Direktive f&uuml;r
+die Organe der Stiftung, sie sollen die letzteren selbst zwar streng
+verpflichten, anderen aber bestimmte Rechte nicht einr&auml;umen.</p>
+
+<p>Betreffs des Einzelnen ist zu bemerken:</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_365" id ="Page_365" title="365"></a>Zu &sect;&nbsp;94.</h4>
+
+<p>In den Stiftungsbetrieben soll die Ungeb&uuml;hr nicht einrei&szlig;en,
+die in der Gro&szlig;industrie vielfach zu finden ist, da&szlig; eine exorbitante
+Dotierung der leitenden Personen, au&szlig;er allem Verh&auml;ltnis zum
+objektiven wirtschaftlichen Wert ihrer Arbeitsleistung, in groben
+Kontrast tritt zu der notwendigerweise bescheidenen Entlohnung
+der T&auml;tigkeit der gro&szlig;en Mehrzahl. Gegen&uuml;ber allen Hinweisungen
+auf derartige Gepflogenheiten anderw&auml;rts soll die Stiftungsverwaltung
+in den strikten Vorschriften des &sect;&nbsp;94 einen R&uuml;ckhalt zur Abwehr
+haben.</p>
+
+<p>Mag immerhin infolge solcher Beschr&auml;nkung gelegentlich einmal
+eine sonst wertvolle Kraft dem Dienst der Stiftung verloren
+gehen, weil sie wegen des Beispiels anderer nur gegen Gew&auml;hrung
+ganz ungew&ouml;hnlicher Vorteile zu haben w&auml;re; die Stiftung wird
+doch immer auf solche Personen angewiesen bleiben, f&uuml;r welche
+die eigentliche Triebfeder des Handelns nicht in der Aussicht auf
+ganz besonderen materiellen Gewinn, sondern in den inneren Antrieben
+zur Bet&auml;tigung in einem t&uuml;chtigen Wirkungskreis liegt.</p>
+
+<p>Wie hoch man die qualifizierte Arbeit der oberen Beamten
+anschlagen mag &mdash; gem&auml;&szlig; dem Gesichtspunkt, unter welchem &sect;&nbsp;40
+des Statuts und die zu ihm gegebene Erl&auml;uterung steht, mu&szlig; <em class="gesperrt">jedem</em>
+gegen&uuml;ber einmal der Punkt kommen, wo ihm zu sagen w&auml;re:
+auch mancher andere w&uuml;rde an deiner Stelle, in die gegebene
+Organisation hineingesetzt, deine Funktionen gleich gut aus&uuml;ben
+k&ouml;nnen. Den richtigen Ma&szlig;stab aber f&uuml;r die Sch&auml;tzung des wirtschaftlichen
+Wertes der T&auml;tigkeit der Beamten aller Kategorien
+sehe ich gegeben in dem durchschnittlichen Ertrag, welchen unter
+Vermittlung und mit Hilfe ihrer spezifischen T&auml;tigkeit die gemeinsame
+Arbeit der gro&szlig;en Mehrzahl aller Mitarbeiter jeweils abwirft.
+Dieser Ertrag kennzeichnet deutlich das wirtschaftliche Niveau des
+Unternehmens, nach welchem die Anspr&uuml;che aller sich zu richten
+haben.</p>
+
+<p>Im &uuml;brigen aber lege ich auch Wert darauf, angesichts der
+unvermeidlichen Unbestimmtheit der in &sect;&nbsp;40 des Statuts ausgesprochenen
+Grunds&auml;tze f&uuml;r die Gesch&auml;ftspolitik der Stiftung, in
+die Institutionen der Stiftung selbst praktisch wirksame Motive
+hineingelegt zu wissen, welche auf eine vern&uuml;nftige Durchf&uuml;hrung
+jener Grunds&auml;tze hindr&auml;ngen. Aus &sect;&nbsp;94 wissen nun die Beamten
+der Stiftungsbetriebe, da&szlig; f&uuml;r sie selbst Anwartschaft auf verbesserte
+Lebenslage immer nur in dem Ma&szlig;e besteht, als es ihnen gelingt,<a class="page" name="Page_366" id ="Page_366" title="366"></a>
+die Lebenslage aller ihrer Mitarbeiter zu verbessern. Zugleich
+aber m&uuml;ssen sie sich sagen, da&szlig; solche Anwartschaft nur dann
+nicht wieder illusorisch wird, wenn bei jenem auch die Stiftung
+selbst noch einen befriedigenden Anteil am Gesamtertrag &uuml;brig
+beh&auml;lt; denn andernfalls m&uuml;&szlig;te doch gerade an ihnen zu sparen
+gesucht werden.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;95.</h4>
+
+<p>Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet durchaus nicht eine
+Einschr&auml;nkung der in &sect;&nbsp;94 ausgesprochenen Regeln, sondern nur
+eine Erg&auml;nzung dieser in Hinsicht auf wesentlich andere Verh&auml;ltnisse.
+Denn es sind g&auml;nzlich verschiedene Dinge: Bezahlung f&uuml;r pflichtm&auml;&szlig;ige
+Wahrnehmung regelm&auml;&szlig;iger Funktionen irgend welcher
+Art &mdash; und Anteilnahme an Vorteilen, welche durch <em class="gesperrt">besondere</em>,
+nicht schon pflichtm&auml;&szlig;ige Leistungen einzelner zustande kommen.</p>
+
+<p>In bezug auf letzteres will ich einem liberalen Verfahren der
+Stiftung keineswegs Beschr&auml;nkungen auferlegen, wenn dieses nur
+<em class="gesperrt">allen</em> gegen&uuml;ber gleichm&auml;&szlig;ig zur Geltung kommt und immer geleitet
+bleibt unter der Fragestellung: liegt tats&auml;chlich etwas vor,
+was von seinem Urheber nicht schon kraft der Funktionen, f&uuml;r
+welche er regelm&auml;&szlig;ig bezahlt wird, zu erwarten war? &mdash; Dieses
+&raquo;etwas&laquo; kann von &auml;u&szlig;erst verschiedener Art sein, aber immer nur
+von solcher Art, da&szlig; man mit dem Betreffenden <em class="gesperrt">nicht</em> unzufrieden
+sein d&uuml;rfte, wenn er es nicht geleistet h&auml;tte und in Zukunft nicht
+wieder leisten w&uuml;rde.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;98<a name="FNanchor_86_86" id="FNanchor_86_86"></a><a href="#Footnote_86_86" class="fnanchor">[86]</a>.</h4>
+
+<p>Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Beamten in industriellen.
+Unternehmungen hat sich wohl &uuml;berall, wo sie eingef&uuml;hrt worden
+ist, als eine f&uuml;r den Unternehmer vorteilhafte, f&uuml;r den anderen Teil
+wenigstens erfreuliche Einrichtung bew&auml;hrt. Ich w&uuml;nsche und
+hoffe, da&szlig; auch die Stiftungsbetriebe in nicht allzu ferner Zeit sie
+werden in Anwendung bringen k&ouml;nnen<a name="FNanchor_87_87" id="FNanchor_87_87"></a><a href="#Footnote_87_87" class="fnanchor">[87]</a>. Irgend welche Bedeutung
+unter <em class="gesperrt">sozial</em>politischem Gesichtspunkt habe ich indes dieser Einrichtung
+nie beimessen k&ouml;nnen, und wo sie mit dergleichen Pr&auml;tension
+auftritt, und mit der Tendenz, wegen gr&ouml;&szlig;erer Pflichten
+damit sich abzufinden, sehe ich in ihr nur ein gemeinsch&auml;dliches<a class="page" name="Page_367" id ="Page_367" title="367"></a>
+Scheinwesen. &mdash; Wenn dabei ein gro&szlig;er Teil des ganzen Arbeitseinkommens
+auf schwankende Grundlagen gestellt w&uuml;rde, m&uuml;&szlig;te
+die Einrichtung f&uuml;r die Arbeiter direkt sch&auml;dlich wirken und obendrein
+auch in sich widerspruchsvoll werden, weil es nicht m&ouml;glich
+w&auml;re, den Beteiligten eine der Gr&ouml;&szlig;e ihres Interesses entsprechende
+Einwirkung auf diejenigen Handlungen einzur&auml;umen, von denen
+die H&ouml;he des verteilbaren Gewinnes schlie&szlig;lich abh&auml;ngt. Ich habe
+also in meinem Wirkungskreis f&uuml;r wichtiger und dringlicher gehalten,
+erst diejenigen Einrichtungen gen&uuml;gend zu kr&auml;ftigen, welche
+darauf abzielen, den von den Betrieben abh&auml;ngig gewordenen Personenkreis
+gegen die ung&uuml;nstigen Chancen privater Wirtschaftst&auml;tigkeit
+m&ouml;glichst zu sch&uuml;tzen.</p>
+
+<p>Die Forderung ganz gleichm&auml;&szlig;iger Anteilnahme aller an einer
+etwaigen Gewinnverteilung entspricht dem eingangs bezeichneten
+Gesichtspunkt des Titels VI. Da&szlig; aber selbst von einer solchen
+ganz allgemeinen Gewinnbeteiligung die Mitglieder der Vorst&auml;nde &mdash; wie
+auch der Stiftungskommissar &mdash; ausgeschlossen bleiben,
+scheint mir geboten, damit diese gegen die Vermutung gesch&uuml;tzt
+seien, als k&ouml;nnten sie des eigenen Vorteils wegen die schwankenden
+Bez&uuml;ge der Gesch&auml;ftsangeh&ouml;rigen auf Kosten der regelm&auml;&szlig;igen
+Bez&uuml;ge derselben zu erh&ouml;hen suchen.</p>
+
+
+<h3>Titel VII.</h3>
+
+<h3>Verwendung der &Uuml;bersch&uuml;sse.</h3>
+
+<p>F&uuml;r diesen Titel gen&uuml;gen wenige Bemerkungen zu einzelnen
+Paragraphen, n&auml;mlich:</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;104.</h4>
+
+<p>Dieser Paragraph soll zum deutlichen Ausdruck bringen, da&szlig;
+die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung als &raquo;gemeinn&uuml;tzig&laquo; im Sinne des Stifters nur
+solche Einrichtungen und Zwecke ansehen darf, welche der Sache
+nach und auch nach den Modalit&auml;ten der [ihrer] Bef&ouml;rderung ganz unabh&auml;ngig
+sich halten von jedem die Menschen trennenden Tendenz
+oder Parteistandpunkt. Mittel der Stiftung sollen also nicht dienen
+d&uuml;rfen dem Krebsengehen aller m&ouml;glichen Tendenzbestrebungen
+mit gemeinn&uuml;tzigen Zwecken. Was wirklich gemeinn&uuml;tzig sein
+will, mag seine F&ouml;rderung in Formen suchen, unter welchen alle,
+was auch im &uuml;brigen sie scheidet, sich vereinigen k&ouml;nnen.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_368" id ="Page_368" title="368"></a>Zu &sect;&nbsp;108.</h4>
+
+<p>Die Stiftungsverwaltung wird zur Erkennung und Beurteilung
+von Bed&uuml;rfnissen, welche durch Mittel der Stiftung Befriedigung
+finden k&ouml;nnen, sowie zur Abw&auml;gung der verschiedenartigen Interessen,
+die dabei zu ber&uuml;cksichtigen sind, fast &uuml;berall auf Rat und Begutachtung
+seitens der Gesch&auml;ftsleitungen und des Stiftungskommissars,
+als der n&auml;chststehenden sachverst&auml;ndigen Personen, angewiesen sein,
+und diese m&uuml;ssen als verpflichtet gelten, hierin der Stiftungsverwaltung
+nach besten Kr&auml;ften zu Dienst zu sein. Hieraus ergibt
+sich, der zweite Satz des &sect;&nbsp;108; denn &raquo;du solt dem Farren so da
+drischet das Maul nicht verbinden.&laquo;</p>
+
+
+<h3>Titel VIII.</h3>
+
+<h3>Rechnungslegung der Stiftung.</h3>
+
+
+<h4>Zu &sect;&sect;&nbsp;110 und 111.</h4>
+
+<p>Grunds&auml;tzlich mu&szlig; ausgeschlossen sein, da&szlig; die Mittel der
+<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung nach dem Tode des Stifters zu irgend einer
+sp&auml;teren Zeit den Charakter geheimer Fonds in der Hand der
+Stiftungsverwaltung gewinnen k&ouml;nnten. Es mu&szlig; also eine von
+der Stiftungsverwaltung unabh&auml;ngige Instanz gesucht werden,
+welcher die Stiftungsverwaltung Rechnung legen und vor welcher
+sie angemessener Pr&uuml;fung der Statutenm&auml;&szlig;igkeit ihres Verfahrens
+ausgesetzt sein kann. &mdash; Hierf&uuml;r scheint mir, wenn die Wahl nicht
+v&ouml;llig willk&uuml;rlich und ohne jede sachliche Richtschnur getroffen
+werden soll, das einzig Angemessene zu sein: die nat&uuml;rlichen Vertreter
+der an der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung n&auml;chstbeteiligten Interessenkreise
+zur gemeinsamen Entgegennahme solcher Rechnungslegung
+zu legitimieren, wie es im &sect;&nbsp;110 des Entwurfs geschieht. Von s&auml;mtlichen
+dort namhaft gemachten ist vorauszusetzen, da&szlig; sie dem
+bez&uuml;glichen Ersuchen seinerzeit nicht nur bereitwillig entsprechen,
+sondern auch den Auftrag unter Wahrung aller gebotenen R&uuml;cksichten,
+speziell auf die Interessen der Gesch&auml;ftsbetriebe, sachgem&auml;&szlig;
+ausf&uuml;hren werden.</p>
+
+
+<h3><a class="page" name="Page_369" id ="Page_369" title="369"></a>Titel IX.</h3>
+
+<h3>Schlu&szlig;bestimmungen.</h3>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;114 u. 115.</h4>
+
+<p>Dieser Paragraph will Vorsorge daf&uuml;r treffen, da&szlig; unter keinen
+zurzeit absehbaren Eventualit&auml;ten die Stiftung ohne geordnete Vertretung
+und ihr Besitz etwa herrenloses Gut sei.</p>
+
+<p>Dieser Zweck erfordert Vorkehrungen, die gegebenen Falles
+von selbst in Funktion treten, ohne hierzu irgend welcher Konstituierung
+oder besonderer Ordnung des Verfahrens zu bed&uuml;rfen.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;116.</h4>
+
+<p>Ich will nicht, da&szlig; die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zu irgend einer
+Zeit hinauslaufen k&ouml;nne auf blo&szlig;e Verwaltung einer Verm&ouml;gensmasse
+in toter Hand. Sie soll immer eine <em class="gesperrt">spezifische</em> Aktion
+haben, die eines besonderen Rechtssubjekts und besonderer Organe
+wirklich bedarf, die nicht f&uuml;glich ebensogut von irgend einer
+sonst vorhandenen Stelle ge&uuml;bt werden k&ouml;nnte. W&auml;re einmal der
+Boden f&uuml;r solche spezifische Aktion verloren, h&auml;tte die Stiftung
+nichts mehr in ihrem Besitz als zinstragende Verm&ouml;gensobjekte
+oder gemeinn&uuml;tzige Einrichtungen gew&ouml;hnlicher Art, so kann die
+Verwaltung der einen wie der andern viel einfacher von den n&auml;chst
+interessierten Stellen, der Universit&auml;t und den Gemeinden des Bezirks,
+selbst besorgt werden. Die Stiftung mag also solchenfalls
+ihren noch &uuml;brig gebliebenen Verm&ouml;gensbestand einfach aufteilen.</p>
+
+<p>Da&szlig; die Stiftungsverwaltung immer unter die Alternative
+gestellt sei: entweder wirkliche eigenartige Aktion oder Aufl&ouml;sung
+der Stiftung &mdash; ist mir auch noch unter einem anderen Gesichtspunkte
+von Wert. Da blo&szlig;e Verm&ouml;gensverwaltung nat&uuml;rlich viel
+leichter und mit weniger Risiko verkn&uuml;pft ist als industrielle oder
+sonstige T&auml;tigkeit, so k&ouml;nnte ohne jene Alternative irgend eine
+sp&auml;tere &mdash; wie ich hoffe, jetzt noch ungeborene &mdash; Stiftungsverwaltung
+in einer kritischen Zeit vielleicht unwillk&uuml;rlich geneigt
+sein, solche T&auml;tigkeit schon fr&uuml;her preiszugeben, als es bei etwas
+gr&ouml;&szlig;erem Interesse an ihr und etwas mehr Mut n&ouml;tig zu sein
+brauchte.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Lugano</em>, Mai 1895.</p>
+
+<p class="right-indent">Dr. E. Abbe.</p>
+<p class="lettersig">&nbsp;</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_370" id ="Page_370" title="370"></a>[Nachgef&uuml;gtes Blatt]</h4>
+
+<h4>Zu &sect;&sect;&nbsp;118 &mdash; 120.</h4>
+
+<p>Die Einrichtungen und Anordnungen des Stiftungs-Statuts
+haben naturgem&auml;&szlig; in vielen Punkten Bezug auf die <em class="gesperrt">besonderen</em>
+rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, welche f&uuml;r die der
+<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zugedachte Wirksamkeit <em class="gesperrt">jetzt</em>, am Ende des
+19. Jahrhunderts, gegeben sind. Es mu&szlig; also mit der M&ouml;glichkeit
+gerechnet werden, da&szlig; infolge pl&ouml;tzlich oder allm&auml;hlich sich vollziehender
+Wandlung jener Bedingungen die statutarischen Einrichtungen
+den tats&auml;chlichen Verh&auml;ltnissen in einer sp&auml;teren Zeit
+g&auml;nzlich unad&auml;quat werden und alsdann Wirkungen hervorbringen
+k&ouml;nnten, die jetzt nicht vorauszusehen und nach Zweck und Absichten
+der Stiftung gar nicht gewollt sind. Deshalb scheint es
+ratsam, jene Einrichtungen unbeschadet aller Ma&szlig;nahmen zugunsten
+ihrer Rechtsbest&auml;ndigkeit doch nicht <em class="gesperrt">absoluter</em> Starrheit verfallen
+zu lassen, vielmehr im Statut selbst einen Weg anzubahnen, auf
+welchem eine Anpassung desselben an neue Verh&auml;ltnisse n&ouml;tigenfalls
+herbeigef&uuml;hrt werden kann. Hierbei darf es sich jedoch
+durchaus nicht handeln k&ouml;nnen um Beseitigung jedes beliebigen
+Nachteils, den die jetzt getroffenen Anordnungen irgend einmal,
+vielleicht ganz vor&uuml;bergehend, mit sich bringen m&ouml;chten oder um
+Herbeif&uuml;hren der vermeintlich gr&ouml;&szlig;ten jeweils m&ouml;glichen Zweckm&auml;&szlig;igkeit,
+die vielleicht sehr strittig bleibt; sondern immer nur
+um Abwehr so <em class="gesperrt">gro&szlig;er</em> Nachteile und Mi&szlig;st&auml;nde, da&szlig; durch ihr
+Fortbestehen die Existenz der Stiftung oder die Erf&uuml;llung ihrer
+Aufgaben bedroht oder in Ansehung dieser Aufgaben, gem&auml;&szlig; den
+erkennbaren Absichten des Stifters, offenbare Zweckwidrigkeit gegeben
+w&auml;re. Namentlich aber darf keine Ab&auml;nderung des Statuts
+die Tendenz verfolgen k&ouml;nnen, der Stiftung als solcher, gegen&uuml;ber
+dem an ihren Unternehmungen beteiligten Personenkreis, irgend
+welche verm&ouml;gensrechtliche Vorteile zu verschaffen, die nicht ganz
+klar den Absichten des Stifters entsprechen.</p>
+
+<p>Demnach mu&szlig; die in &sect;&nbsp;118 der Stiftungsverwaltung selbst,
+als der hierzu allein geeigneten Instanz, einger&auml;umte Befugnis zur
+Ab&auml;nderung des Statuts zwar materiell unbeschr&auml;nkt sein, aber
+unter ganz strenge Bedingungen gestellt werden, n&auml;mlich:</p>
+
+<p>da&szlig; <em class="gesperrt">wesentliche</em> Voraussetzungen hinsichtlich der rechtlichen
+oder wirtschaftlichen Grundlagen f&uuml;r die Wirksamkeit der Stiftung
+im Vergleich mit dem <em class="gesperrt">jetzt</em> Bestehenden ge&auml;ndert seien;<a class="page" name="Page_371" id ="Page_371" title="371"></a>
+da&szlig; diese Ver&auml;nderung so <em class="gesperrt">gro&szlig;</em> sei, um ein Aufrechterhalten
+der urspr&uuml;nglichen Bestimmungen entweder unm&ouml;glich oder widersinnig
+zu machen &mdash; wobei das &raquo;unm&ouml;glich&laquo; allerdings schon durch
+solche Wirkungen gegeben sein kann, deren Fortdauer eine Krisis
+mit Bestimmtheit f&uuml;r absehbare Zeit voraussehen lassen w&uuml;rde, und
+das &raquo;widersinnig&laquo; durch Nachteile oder Erschwernisse erheblicher
+Art, deren Bestehenlassen angesichts der ver&auml;nderten Verh&auml;ltnisse
+<em class="gesperrt">keinem</em> vern&uuml;nftigen Zweck mehr entspr&auml;che;</p>
+
+<p>da&szlig; jede Ab&auml;nderung nicht weiter gehen d&uuml;rfe als zur <em class="gesperrt">betreffenden
+Zeit</em> wirklich erforderlich ist, um mit R&uuml;cksicht auf
+die ver&auml;nderten Verh&auml;ltnisse das Unm&ouml;gliche und absolut Zweckwidrige
+aufgehoben zu haben.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Da eine genauere Richtschnur f&uuml;r die Auslegung und Anwendung
+dieser in &sect;&nbsp;118 gegebenen Normen nicht zum voraus
+sich festsetzen l&auml;&szlig;t, so mu&szlig; beides im allgemeinen unter den
+Schutz der jeweils geltenden Rechtsordnung gestellt sein &mdash; was
+&sect;&nbsp;119 dadurch herbeif&uuml;hren will, da&szlig; er zum Einspruch gegen
+eine Statuten&auml;nderung ausdr&uuml;cklich <em class="gesperrt">jeden</em> erm&auml;chtigt, der an Aufrechterhaltung
+des Bestehenden ein vern&uuml;nftiges Interesse haben
+kann. Wof&uuml;r etwa in einer sp&auml;teren Zeit niemand sich interessierte
+und f&uuml;r wessen Verteidigung niemand mehr eintreten m&ouml;chte, das
+h&auml;tte in der Tat kein Anrecht mehr auf weiteren Fortbestand.</p>
+
+<p>Ich nehme an, da&szlig; aus &sect;&nbsp;119 zur Vertretung des jeweils
+geltenden Statuts, wegen berechtigten Interesses an dessen Aufrechterhaltung
+im allgemeinen, legitimiert sind: neben meinen Nachkommen
+und meinen fr&uuml;heren Genossen (die unter meiner Mitwirkung
+und mit Bezug auf meine Absichten Vertr&auml;ge mit der
+<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung abgeschlossen haben), die Gemeinden des Bezirks,
+die hiesige Universit&auml;t, die Mitglieder der Vorst&auml;nde der
+Stiftungsbetriebe, der Stiftungskommissar und die Mitglieder der
+in &sect;&nbsp;110 des Statuts vorgesehenen Kommission f&uuml;r die Rechnungslegung
+der Stiftung; im &uuml;brigen aber jeder Angeh&ouml;rige &mdash; Beamte
+oder Arbeiter &mdash; der Stiftungsbetriebe hinsichtlich solcher Statutenbestimmungen,
+die seine besonderen Interessen ber&uuml;hren.</p>
+
+<p>Als selbstverst&auml;ndlich betrachte ich hierbei, da&szlig; allen diesen
+Personen das gleiche Einspruchsrecht auch zustehe gegen etwaige
+Ma&szlig;nahmen seitens der Organe der Stiftung, die ohne formell als
+Statuten&auml;nderung verlautbart zu sein, materiell eine solche einschlie&szlig;en
+und demnach gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;118 h&auml;tten verlautbart werden<a class="page" name="Page_372" id ="Page_372" title="372"></a>
+m&uuml;ssen. Gegen&uuml;ber den seitens der Stiftungsverwaltung ordnungsm&auml;&szlig;ig
+erkl&auml;rten Ab&auml;nderungen des Statuts aber w&uuml;rde niemand
+mehr Anspr&uuml;che aus dem vorher geltenden Statut, abgesehen von
+erworbenen Rechten, geltend machen d&uuml;rfen, sondern jeder nunmehr
+auf diejenigen Anspr&uuml;che beschr&auml;nkt sein, die der zweite
+Absatz des &sect;&nbsp;119 bezeichnet.</p>
+
+<p>F&uuml;r das Geltendmachen <em class="gesperrt">solcher</em> Anspr&uuml;che eine relativ lange
+Frist offen zu lassen, scheint deshalb geboten, weil die Begr&uuml;ndung
+einer beschlossenen Statuten&auml;nderung meist nicht sofort zu w&uuml;rdigen,
+ihre praktische Tragweite aber wohl stets erst nach l&auml;ngerer
+Wirksamkeit zu erkennen sein wird.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Nachdem durch die &sect;&sect;&nbsp;118-120 der ganze vorangehende
+Inhalt des Statuts m&ouml;glichem Wandel unterworfen worden, m&uuml;ssen
+nunmehr <em class="gesperrt">diese</em> Paragraphen zum absolut festen Punkt in den
+Einrichtungen der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung erkl&auml;rt werden &mdash; wie &sect;&nbsp;121
+schlie&szlig;lich tut.</p>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_76_76" id="Footnote_76_76"></a><a href="#FNanchor_76_76"><span class="label">[76]</span></a> [In dem vorliegenden Abdruck der &raquo;Motive und Erl&auml;uterungen&laquo; sind die
+Nummern der Paragraphen entsprechend dem Text des Statuts von 1896 (bezw. 1906)
+abge&auml;ndert. Au&szlig;erdem sind gem&auml;&szlig; der in der Ausgabe von 1896 hie und da ver&auml;nderten
+Anordnung der Paragraphen die erforderlichen Umstellungen vorgenommen. Endlich sind
+zwei Stellen weggelassen, da die zugeh&ouml;rigen &sect;&sect; des &raquo;Entwurfs&laquo; in den Text von 1896
+nicht aufgenommen wurden; doch ist die eine auf S.&nbsp;58 und 59 dieses Bandes abgedruckt.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_77_77" id="Footnote_77_77"></a><a href="#FNanchor_77_77"><span class="label">[77]</span></a> [gemeint ist die unten erw&auml;hnte Stiftungsurkunde vom 19./21. Mai 1889.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_78_78" id="Footnote_78_78"></a><a href="#FNanchor_78_78"><span class="label">[78]</span></a> [Siehe hier&uuml;ber die weiteren Ausf&uuml;hrungen, in &raquo;Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung&laquo;
+unten S.&nbsp;388ff.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_79_79" id="Footnote_79_79"></a><a href="#FNanchor_79_79"><span class="label">[79]</span></a> [vgl. zu Titel I und II &raquo;Die Verfassung der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung&laquo; S.&nbsp;388 ff.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_80_80" id="Footnote_80_80"></a><a href="#FNanchor_80_80"><span class="label">[80]</span></a> [Dies galt f&uuml;r das Jahr 1895; inzwischen haben sich die Besitzverh&auml;ltnisse der
+Stiftung erheblich g&uuml;nstiger gestaltet.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_81_81" id="Footnote_81_81"></a><a href="#FNanchor_81_81"><span class="label">[81]</span></a> [vgl. zu Titel V &raquo;Motive und Erl&auml;uterungen&laquo; usw. Nachtrag zum II. Entwurf
+S.&nbsp;373 ff. und auch den Vortrag &raquo;Arbeiterschutz&laquo; S.&nbsp;26 ff.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_82_82" id="Footnote_82_82"></a><a href="#FNanchor_82_82"><span class="label">[82]</span></a> [Inzwischen, Ostern 1900, wurde die achtst&uuml;ndige Arbeitszeit in der Optischen
+Werkst&auml;tte eingef&uuml;hrt. Vgl. oben S.&nbsp;203 ff.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_83_83" id="Footnote_83_83"></a><a href="#FNanchor_83_83"><span class="label">[83]</span></a> [im Jahre 1905: 110 000 M.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_84_84" id="Footnote_84_84"></a><a href="#FNanchor_84_84"><span class="label">[84]</span></a> [Die Einrichtung der Arbeiteraussch&uuml;sse wurde gleich nach Inkrafttreten des
+Stiftungs-Statuts im Herbst 1896 von <span class="smcap">E. Abbe</span> ins Leben gerufen und im Januar 1897
+fand die erste Sitzung des Arbeiterausschusses statt.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_85_85" id="Footnote_85_85"></a><a href="#FNanchor_85_85"><span class="label">[85]</span></a> [Ist im Jahre 1902 geschehen.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_86_86" id="Footnote_86_86"></a><a href="#FNanchor_86_86"><span class="label">[86]</span></a> [vgl. hierzu oben S.&nbsp;102 ff.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_87_87" id="Footnote_87_87"></a><a href="#FNanchor_87_87"><span class="label">[87]</span></a> [Dies ist bereits bei Inkrafttreten des Statuts f&uuml;r das Betriebsjahr 1895/96
+geschehen.]</p></div>
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_373" id ="Page_373" title="373"></a><a name="Xa" id="Xa"></a>Xa.</h2>
+
+<h2>Motive und Erl&auml;uterungen zum Entwurf
+eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung.</h2>
+
+<hr style="width: 15%;" />
+
+<h3>Nachtrag zum zweiten Entwurf.</h3>
+
+<hr style="width: 15%;" />
+
+<p class="center">(Als Manuskript gedruckt.)</p>
+
+<hr style="width: 20%;" />
+
+
+<h3>Zu Titel V.</h3>
+
+<h3>Rechtsverh&auml;ltnis der Angestellten und Arbeiter
+in den Stiftungsbetrieben<a name="FNanchor_88_88" id="FNanchor_88_88"></a><a href="#Footnote_88_88" class="fnanchor">[88]</a>.</h3>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;56.</h4>
+
+<p>Die Vorschrift dieses Paragraphen bedeutet praktisch nur
+eine Direktive f&uuml;r die Organe der Stiftung und die sonst mit
+leitenden Funktionen betrauten Personen. Als solche geh&ouml;rt sie
+indes zu Titel V, weil es f&uuml;r Auslegung und Anwendung nachfolgender
+Bestimmungen dieses Titels nicht gleichg&uuml;ltig ist, unter
+<em class="gesperrt">welche</em> Direktive jene Organe hinsichtlich der in &sect;&nbsp;56 ber&uuml;hrten
+Punkte gestellt sind. Au&szlig;erdem aber m&ouml;chte ich diese Direktive
+auch an einer Stelle ausgesprochen wissen, an welcher ihre fortgesetzte
+Evidenthaltung besonders gesichert erscheint. &mdash; Einrichtungen
+erziehen die Menschen. Diejenigen, welche in sp&auml;terer
+Zeit die Funktionen wahrzunehmen haben, die jetzt mir und meinen
+Mitarbeitern obliegen, m&ouml;gen nur auch immer lernen, was wir
+haben lernen m&uuml;ssen: sich hinwegzusetzen &uuml;ber Sympathie und
+Antipathie, Wohlgefallen und Mi&szlig;fallen und alles, auch wenn
+es die eigene Person noch so nahe ber&uuml;hrt, betrachten zu k&ouml;nnen<a class="page" name="Page_374" id ="Page_374" title="374"></a>
+rein als Sache, wie unbeteiligte Zuschauer; und sie m&ouml;gen, um
+das fertig zu bringen, auch zu <em class="gesperrt">ver</em>lernen suchen, was wir zu verlernen
+suchen mu&szlig;ten: durch irgend etwas, was bei Aus&uuml;bung der
+Berufspflichten an sie herankommt, noch pers&ouml;nlich verletzt, gekr&auml;nkt,
+beleidigt sich f&uuml;hlen zu k&ouml;nnen. Das bringt der Beruf
+einmal so mit sich, just wie der des Schiffskapit&auml;ns oder des Lotsen
+es mit sich bringt, da&szlig; er verlernen mu&szlig;, im Augenblick der
+Gefahr an sich selbst oder an Weib und Kind zu denken. Auch
+m&ouml;gen jene nur immer &uuml;berzeugt sein, da&szlig; es in ihrem Beruf gar
+keine andere <em class="gesperrt">wahre</em> Autorit&auml;t gibt als diejenige, die auf dem
+Boden solchen Gelernt- und Verlernthabens ihnen erwachsen kann.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;57.</h4>
+
+<p>Die hier gegebene strenge Umgrenzung des Pflichtverh&auml;ltnisses
+bezweckt, den industriellen Arbeitsvertrag auf eine rechtlich gesunde,
+ethisch reinliche Grundlage zu stellen &mdash; n&auml;mlich, unter sch&auml;rfster
+Absage an die Idee des &raquo;Brotherrn&laquo;, das Vertragsverh&auml;ltnis zu
+entlasten von allem Beipack an Gefolgschaftspflichten und Vasallendienst,
+den der Rechtsgrundsatz der Starken &raquo;denn ich bin gro&szlig;
+und du bist klein&laquo; dem schw&auml;cheren Teil fast &uuml;berall noch aufgeb&uuml;rdet
+h&auml;lt.</p>
+
+<p>Damit der im Eingang des Paragraphen ausgesprochene allgemeine
+Grundsatz f&uuml;r die Anwendung gen&uuml;gend bestimmt sei &mdash; so
+da&szlig; deutlich erkennbar ist, was er zu decken hat und was nicht &mdash; m&uuml;ssen,
+weil das gemeine Recht Normen hierf&uuml;r noch nicht
+gibt, in diesem Paragraphen selbst die verschiedenen Beziehungen
+vollst&auml;ndig namhaft gemacht werden, unter welchen die industrielle
+Arbeitsleistung gem&auml;&szlig; der besonderen Natur des Vertragsgegenstandes
+ein Pflichtverh&auml;ltnis des Arbeitnehmers zum Prinzipal <em class="gesperrt">notwendig</em>
+macht. &mdash; Was durch den Vertragsgegenstand nicht als
+notwendig begr&uuml;ndet w&auml;re, w&auml;re durch ihn &uuml;berhaupt nicht begr&uuml;ndet,
+sondern willk&uuml;rlich ihm angeh&auml;ngt.</p>
+
+<p>Das Spezifische des industriellen Dienstverh&auml;ltnisses &mdash; im
+Unterschied von beliebigen anderen Vertragsverh&auml;ltnissen &mdash; sehe
+ich aber in folgenden Momenten:</p>
+
+<p>Da&szlig; in ihm mit jedem <em class="gesperrt">einzelnen</em> Arbeitnehmer zu vereinbaren
+ist</p>
+
+<p>1. eine nach Art und Ma&szlig; bestimmte Leistung, [und diese]</p>
+
+<p>2. nicht nur hinsichtlich ihres Endresultats (des fertigen
+Produkts der Arbeit etc.), sondern zugleich unter der Be<a class="page" name="Page_375" id ="Page_375" title="375"></a>dingung
+fortgesetzter Leitung der ganzen T&auml;tigkeit selbst
+nach Plan und Absicht des Prinzipals,</p>
+
+<p>3. und als nicht mit den eigenen Mitteln des Arbeitnehmers
+zu vollbringen, sondern durchaus mit Einrichtungen, Werkzeugen
+etc. des Prinzipals &mdash; also unter &Uuml;bergabe von Eigentum
+desselben und unter Anvertrauen mancher sonstiger
+Interessen an den Arbeitnehmer behufs Erm&ouml;glichens der
+vereinbarten Leistung;</p>
+
+<p>und da&szlig; die in solcher Art mit den einzelnen vereinbarte
+Leistung zur notwendigen <em class="gesperrt">Voraussetzung</em> hat
+das gleichzeitige Bestehen gleichartiger Vereinbarungen
+mit <em class="gesperrt">mehreren</em> oder <em class="gesperrt">vielen</em>,</p>
+
+<p>4. welche viele in gemeinsamen R&auml;umen, unter Benutzung
+gemeinsamer Einrichtungen, unter gemeinsamer Leitung,
+ihrer T&auml;tigkeit in <em class="gesperrt">organisiertem</em> Zusammenwirken zu
+erhalten sind,</p>
+
+<p>5. demnach gen&ouml;tigt sind, bei Aus&uuml;bung ihrer vertragsm&auml;&szlig;igen
+T&auml;tigkeit in fortgesetzten pers&ouml;nlichen Verkehr (als Mitarbeiter,
+Vorgesetzte, Untergebene) zu treten,</p>
+
+<p>6. und bei dieser T&auml;tigkeit auch unvermeidlicherweise pers&ouml;nliches
+Eigentum und sonstige Interessen (sogar Leben
+und Gesundheit) in gewissem Umfang den Mitarbeitern
+zug&auml;nglich lassen oder anvertrauen m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Bis ich etwa eines Bessern belehrt werde, sehe ich in dieser
+Aufz&auml;hlung und in den ihr entsprechenden, unter &sect;&nbsp;57 angef&uuml;hrten
+ersten sechs Punkten eine <em class="gesperrt">ersch&ouml;pfende</em> Bestimmung derjenigen
+Beziehungen, unter welchen nach dem Wesen des industriellen
+Dienstverh&auml;ltnisses die Leistung der vertragsm&auml;&szlig;igen T&auml;tigkeit
+seitens des einen Teils Gegenstand einer Verpflichtung desselben
+gegen den andern Teil sein kann &mdash; und zwar in dem Sinne ersch&ouml;pfend:
+da&szlig; es nichts gibt, was auf das Spezifische jener vertragsm&auml;&szlig;igen
+T&auml;tigkeit eine wesentliche (d.&nbsp;h. nicht rein willk&uuml;rlich
+hinzugetane) Beziehung h&auml;tte und nicht unter <em class="gesperrt">einen</em> von den genannten
+sechs Punkten fiele; und damit zugleich in dem Sinne:
+da&szlig; unter diesen sechs Punkten alles gedeckt ist, was in irgend
+einer Form zur Bedingung oder Voraussetzung der vertragsm&auml;&szlig;igen
+Gegenleistung des andern Teils (Lohn- oder Gehaltzahlung etc.)
+gemacht werden kann, da&szlig; also diese Gegenleistung ihr vollst&auml;ndiges,
+sie ganz ersch&ouml;pfendes &Auml;quivalent hat in der Erf&uuml;llung der<a class="page" name="Page_376" id ="Page_376" title="376"></a>jenigen
+Anforderungen, die der Dienstvertrag hinsichtlich aller genannten
+Punkte im einzelnen Fall vereinbaren mag.</p>
+
+<p>Schlie&szlig;lich aber ist der <em class="gesperrt">Dienst</em>vertrag auch noch ein Dienst<em class="gesperrt">vertrag</em>,
+d.&nbsp;h. er setzt die Kontrahenten in ein Rechtsverh&auml;ltnis
+zueinander nicht nur in denjenigen besonderen Beziehungen, die
+der Vertragsgegenstand mit sich bringt, sondern auch noch in den
+andern allgemeinen Beziehungen, die <em class="gesperrt">jeder</em> Vertrag, als Vertrag,
+zwischen den Vertragschlie&szlig;enden einf&uuml;hrt. Also gibt es nun noch
+einen 7. Punkt, Pflichten betreffend, die zwischen allen solchen bestehen,
+zwischen welchen <em class="gesperrt">Vertrag &uuml;berhaupt</em> besteht, welche
+also nicht lediglich unter allgemeiner B&uuml;rger- und Menschenpflicht
+miteinander verbunden sind.</p>
+
+<p>F&uuml;r die Umgrenzung der auf diesen Punkt bez&uuml;glichen &mdash; naturgem&auml;&szlig;
+nicht im einzelnen benennbaren &mdash; Pflichten finde ich
+aber <em class="gesperrt">zwei</em> Merkmale ganz unentbehrlich, n&auml;mlich:</p>
+
+<p>erstens, da&szlig; auch sie, um &raquo;durch den Dienstvertrag begr&uuml;ndet&laquo;
+zu sein, jedenfalls eine erkennbare Beziehung haben m&uuml;ssen auf
+den Gegenstand des ersteren, also auf die vertragsm&auml;&szlig;ige Arbeitsleistung &mdash; was
+durch die Unterordnung auch des 7. Punktes unter
+den Vordersatz des Paragraphen gedeckt ist;</p>
+
+<p>zweitens, da&szlig; sie v&ouml;lliger Gegenseitigkeit unter den Kontrahenten
+f&auml;hig sein m&uuml;ssen, hinsichtlich <em class="gesperrt">aller</em> Handlungen und Unterlassungen,
+auf welche sie Anwendung finden sollen &mdash; damit durch
+ihre Einf&uuml;hrung nicht beliebigem Beipack zu Lasten des einen Teils
+wieder T&uuml;r und Tor ge&ouml;ffnet sei. Denn die &Uuml;bernahme von
+Pflichten <em class="gesperrt">dieser</em> Art seitens des einen Kontrahenten kann kein
+&Auml;quivalent mehr finden in der vertragsm&auml;&szlig;igen Gegenleistung des
+andern an Lohn, Gehalt, Gerechtsamen etc., weil es unsinnig w&auml;re,
+irgend eine Quote dessen auf Verpflichtungen anrechnen zu wollen,
+die das Vertragsverh&auml;ltnis <em class="gesperrt">als solches</em> mit sich bringt. Folglich
+mu&szlig;, wenn sie dem einen Teil nicht ohne alles &Auml;quivalent, blo&szlig;
+kraft &raquo;denn ich bin gro&szlig; und du bist klein&laquo; obliegen sollen, der
+andere Teil oder dessen jeweiliger Repr&auml;sentant und Vertreter bef&auml;higt
+und bereit sein, je die gleiche Verpflichtung auch dem ersteren
+gegen&uuml;ber zu tragen. So ist es in der Tat hinsichtlich desjenigen,
+was <em class="gesperrt">zweifellos</em> unter diesen 7. Punkt f&auml;llt &mdash; wie z.&nbsp;B.: da&szlig; kein
+Teil dem andern b&ouml;swillig oder fahrl&auml;ssig die redliche Vertragserf&uuml;llung
+erschweren d&uuml;rfe &mdash; da&szlig; jeder Teil gehalten ist, den
+andern vor unn&ouml;tigem Schaden bei der Vertragserf&uuml;llung zu bewahren &mdash; u.&nbsp;a.
+mehr.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_377" id ="Page_377" title="377"></a>Mancher wird geneigt sein, in diesen R&uuml;cksichten &raquo;aus Treu
+und Glauben&laquo;, die auch der industrielle Arbeitsvertrag nicht ausschlie&szlig;t,
+noch einen erfreulichen Rest der sittlichen Beziehungen
+zu finden, welche das alte Arbeitsverh&auml;ltnis im Handwerk zwischen
+Meister und Gesellen auch jetzt noch herstellt, soweit es auch jetzt
+noch Eintritt in die Hausgenossenschaft und anderes pers&ouml;nliches
+Nahetreten beider Teile wesentlich einschlie&szlig;t. Jenes tr&auml;fe hier
+aber h&ouml;chstens nur in ganz uneigentlichem Sinne zu. <em class="gesperrt">In Wahrheit
+begr&uuml;ndet der industrielle Dienstvertrag keinerlei
+sittliche Beziehungen zwischen den Kontrahenten als
+solchen.</em> Denn sittliche Beziehungen k&ouml;nnen nur bestehen zwischen
+leibhaftigen Menschen und k&ouml;nnen Bet&auml;tigung nur finden
+im pers&ouml;nlichen Verkehr zwischen solchen. Zum Wesen des industriellen
+Dienstvertrages aber geh&ouml;rt, da&szlig; es f&uuml;r ihn ganz gleichg&uuml;ltig
+und zu einem zuf&auml;lligen, nebens&auml;chlichen Umstand geworden
+ist, ob in ihm beide Kontrahenten physische Personen sind oder
+der eine von ihnen ein blo&szlig;er juristischer Begriff &mdash; Firma, Aktiengesellschaft
+oder dergl. Zwischen einer physischen Person und
+einer juristischen Person, zwischen einem Menschen und einem
+Verm&ouml;gens-Inbegriff, gibt es kein <em class="gesperrt">sittliches</em> Verh&auml;ltnis. Hieran
+wird nichts ge&auml;ndert durch den Umstand, da&szlig; infolge des Dienstvertrages
+der Unternehmer selbst, falls er physische Person ist,
+oder seine Vertreter und Beauftragten, zu den Arbeitnehmern &mdash; wie
+auch die letzteren untereinander &mdash; in pers&ouml;nlichen Verkehr,
+also in Beziehungen eintreten, welche die Quelle sittlicher Beziehungen
+werden k&ouml;nnen. Diese aber bestehen dann nicht <em class="gesperrt">kraft</em>
+des Dienstvertrags; denn sie sind keineswegs mit diesem von selbst
+schon gegeben, sondern sie entwickeln sich nur m&ouml;glicherweise
+aus den die Vertragserf&uuml;llung begleitenden tats&auml;chlichen Umst&auml;nden &mdash; m&ouml;glicherweise
+aber auch nicht, weil oft genug in der Gro&szlig;industrie
+mehrere jahrelang in t&auml;glichem Verkehr miteinander
+stehen k&ouml;nnen, ohne dadurch irgendwie menschlich einander n&auml;her
+zu kommen. &mdash; Wer <em class="gesperrt">jedes</em> die T&auml;tigkeit von Menschen regelnde
+Rechtsverh&auml;ltnis an <em class="gesperrt">sich</em> zur Quelle sittlicher Beziehungen gemacht
+wissen will, mu&szlig; zuerst die Gesetzgebung dahin zu bringen suchen,
+da&szlig; sie juristischen Personen verbiete, Arbeitsvertr&auml;ge einzugehen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Die ausdr&uuml;ckliche Beschr&auml;nkung der durch den 5. und 6. Punkt
+ber&uuml;hrten Pflichtbeziehungen auf das Tun &raquo;innerhalb des Dienstes&laquo;
+bezw. auf dasjenige, was &raquo;verm&ouml;ge des Dienstverh&auml;ltnisses&laquo; zu<a class="page" name="Page_378" id ="Page_378" title="378"></a>g&auml;nglich
+ist, und die Ablehnung jeder Ausdehnung der betreffenden
+Pflichten auf das au&szlig;erdienstliche Gebiet ergibt sich als unabweisbare
+Forderung aus dem im Eingang des &sect;&nbsp;57 ausgesprochenen
+allgemeinen Grundsatz kraft der folgenden zwei S&auml;tze &mdash; welche
+schwerlich irgend ein Jurist wird bestreiten oder auch nur einschr&auml;nken
+wollen:</p>
+
+<p>Erstens. Wenn A zu B in einem Vertragsverh&auml;ltnis irgend
+welcher Art steht und B seine vertragsm&auml;&szlig;igen Pflichten gegen
+A vollst&auml;ndig erf&uuml;llt, w&auml;hrend der Dauer des Vertrags aber eine
+Rechtsverletzung irgend welcher Art gegen einen Dritten C sich
+zu Schulden kommen l&auml;&szlig;t, die in keiner Beziehung steht zu seinem
+Vertrag mit A, so begr&uuml;ndet diese, wie schwer sie auch sei, niemals
+eine Vertragsverletzung gegen A &mdash; sondern A kann nur, wenn
+ihm dieses Delikt gegen einen Dritten nicht gleichg&uuml;ltig sein darf,
+daraus Motive entnehmen zur Nichterneuerung seines ablaufenden
+oder Nichtfortsetzung seines k&uuml;ndbaren Vertrags mit B und &auml;u&szlig;ersten
+Falls, unter besonderen Umst&auml;nden, &raquo;wichtige Gr&uuml;nde&laquo; f&uuml;r die
+Aufhebung des noch laufenden Vertrags.</p>
+
+<p>Zweitens. Wenn A gleichartige Vertr&auml;ge abschlie&szlig;t mit
+<em class="gesperrt">vielen</em> andern B, C, D ..., unabh&auml;ngig voneinander, also ohne
+da&szlig; der eine wegen des Vertrags mit dem andern befragt wird
+oder sonst dabei irgendwie mitzuwirken hat, so begr&uuml;ndet dieses
+niemals irgend ein <em class="gesperrt">Rechts</em>verh&auml;ltnis zwischen B, C ..., also auch
+keinerlei <em class="gesperrt">Pflicht</em>verh&auml;ltnis zwischen ihnen, und zwar auch dann
+nicht, wenn die Natur dieser Vertr&auml;ge es mit sich bringt, da&szlig; B,
+C ..., damit jeder von ihnen seinen Vertrag mit A erf&uuml;llen k&ouml;nne,
+zu einander in irgend welche <em class="gesperrt">tats&auml;chliche</em> Beziehungen treten
+m&uuml;ssen &mdash; sondern jenes begr&uuml;ndet im letztern Fall nur eine
+Pflicht der B, C ... <em class="gesperrt">gegen den gemeinsamen Kontrahenten</em>
+A, auf die tats&auml;chlichen Beziehungen die zur Vertragserf&uuml;llung
+n&ouml;tigen <em class="gesperrt">tats&auml;chlichen</em> R&uuml;cksichten zu nehmen. Denn irgend
+welches <em class="gesperrt">Rechts</em>verh&auml;ltnis zwischen zwei oder mehreren Personen,
+welches diese <em class="gesperrt">zueinander</em> in Pflichtbeziehungen setzt, au&szlig;erhalb
+der allgemeinen Menschen- und B&uuml;rgerpflichten, kann nur dadurch
+zustande kommen, da&szlig; diese Personen selbst <em class="gesperrt">miteinander</em> nach
+eigener Entschlie&szlig;ung kontrahieren. Annehmen zu wollen, da&szlig;
+ein Dritter, ohne ihr Zutun, sogar ohne ihr Vorwissen, &uuml;ber ihren
+Kopf hinweg in irgend einer Form solches bewirken k&ouml;nne, sei
+es auch nur im Sinne einer mittelbaren Bindung, w&auml;re Sanktionieren
+juristischer Sklaverei.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_379" id ="Page_379" title="379"></a>Die unerbittliche Konsequenz dieser S&auml;tze ist f&uuml;r mich:</p>
+
+<p>Aus dem industriellen Arbeits- oder Dienstverh&auml;ltnis entspringt
+keinerlei besondere rechtliche Beziehung, also auch keinerlei besonderes
+Pflichtverh&auml;ltnis, zwischen den Angestellten und Arbeitern
+eines Prinzipals <em class="gesperrt">untereinander</em> &mdash; nicht einmal zwischen den
+n&auml;chsten Kollegen und nicht einmal zwischen Vorgesetzten und
+Untergebenen, soweit nicht die ersteren (wie im Eingang des &sect;&nbsp;57)
+als zeitweilige Repr&auml;sentanten des anderen Kontrahenten, des Prinzipals,
+gedacht werden &mdash; sondern es entspringt aus jenem Dienstverh&auml;ltnis
+lediglich die vertragsm&auml;&szlig;ige Verpflichtung <em class="gesperrt">eines jeden
+einzelnen gegen den gemeinsamen Prinzipal</em>, in seinem <em class="gesperrt">tats&auml;chlichen</em>
+Verhalten zu allen anderen (zu Mitarbeitern, Vorgesetzten,
+Untergebenen) den <em class="gesperrt">tats&auml;chlichen Beziehungen</em> Rechnung zu
+tragen, welche die Erf&uuml;llung des Dienstvertrags, d.&nbsp;h. Leistung der
+vertragsm&auml;&szlig;igen T&auml;tigkeit, seitens aller einzelnen zwischen diesen
+einzelnen notwendig macht.</p>
+
+<p>Da nun &raquo;au&szlig;erhalb des Dienstes&laquo; keiner eine vertragsm&auml;&szlig;ige
+T&auml;tigkeit aus&uuml;bt, so gibt es au&szlig;erhalb des Dienstes auch keine
+<em class="gesperrt">durch die Leistung der vertragsm&auml;&szlig;igen T&auml;tigkeit bedingte</em>
+tats&auml;chliche Beziehung zwischen den Arbeitern und Angestellten
+desselben Prinzipals &mdash; folglich auch keine auf diese vertragsm&auml;&szlig;ige
+T&auml;tigkeit bez&uuml;gliche Pflicht gegen den Prinzipal &mdash; folglich
+&uuml;berhaupt keine Vertragspflicht mehr. Denn verm&ouml;ge des zweiten
+vorher angezogenen Rechtssatzes verbleibt in R&uuml;cksicht auf das
+Vertragsverh&auml;ltnis des Prinzipals zu jedem einzelnen jeder andere
+von diesen einzelnen rechtlich ein ganz gew&ouml;hnlicher &raquo;Dritter&laquo;;
+und verm&ouml;ge des ersten vorher angezogenen Satzes kann ein
+Kontrahent durch Verletzung eines Dritten au&szlig;erhalb des Kreises
+der tats&auml;chlichen Beziehungen zum Dritten, welche seine Vertragserf&uuml;llung
+mit sich bringt, keine Vertragsverletzung begehen.</p>
+
+<p>Demnach ist <em class="gesperrt">kein</em> Delikt irgend welcher Art, welches au&szlig;erhalb
+des Dienstes gegen Fremde, und kein Delikt, welches au&szlig;erhalb
+des Dienstes gegen die Person von Mitarbeitern, Vorgesetzten
+oder Untergebenen, oder gegen deren Eigentums- und sonstige
+Interessen begangen wird, ein <em class="gesperrt">Vertrags</em>delikt; alles das bleibt
+vielmehr, was es an sich ist, gemeinrechtliches Delikt, und gibt
+als solches dem Prinzipal zu nichts anderem Anla&szlig; als zu der Erw&auml;gung:
+ob er sein Vertragsverh&auml;ltnis zum T&auml;ter in Zukunft
+weiter fortsetzen solle, bezw. ob darin nicht, besonderer Umst&auml;nde<a class="page" name="Page_380" id ="Page_380" title="380"></a>
+wegen, ein &raquo;wichtiger&laquo; Grund f&uuml;r ihn zum R&uuml;cktritt von dem
+Vertrag gegeben sei.</p>
+
+<p>Das letztere kommt in seinen praktischen Konsequenzen in
+&sect;&nbsp;79 zur Sprache.</p>
+
+<p>Die im Vordersatz des &sect;&nbsp;57 ausgesprochene Pr&auml;misse: da&szlig;
+der Dienstvertrag gerechter- und vern&uuml;nftigerweise Rechte und
+Pflichten zwischen den Kontrahenten nur d&uuml;rfe begr&uuml;nden <em class="gesperrt">wollen</em>
+in bezug auf den <em class="gesperrt">Gegenstand</em> des Vertrags, nicht auch noch in
+bezug auf Dinge, die zwar Gegenstand verschiedener anderer Vertr&auml;ge
+sein k&ouml;nnten, mit dem Gegenstand <em class="gesperrt">dieses</em> Vertrags aber
+gar nichts zu tun h&auml;tten &mdash; f&uuml;hrt demnach wirklich zu der Schlu&szlig;folgerung:
+da&szlig; die Angeh&ouml;rigen eines und desselben Industriebetriebes
+als Mitarbeiter, Vorgesetzte und Untergebene in bezug
+auf gegenseitige Rechte und Pflichten aus ihren Dienstvertr&auml;gen
+just nur in dem gleichen Verh&auml;ltnis zueinander stehen, rechtlich,
+wie Leute, die zusammen in dasselbe Eisenbahncoup&eacute; eingestiegen
+sind &mdash; die ja auch, von wegen ihres gemeinsamen Rechtsverh&auml;ltnisses
+zum Eisenbahnfiskus w&auml;hrend der Fahrt, gewisse tats&auml;chliche
+R&uuml;cksichten aufeinander zu nehmen haben. Diese Schlu&szlig;folgerung
+ist in der Tat ganz abscheulich. Man mu&szlig; aber dar&uuml;ber sich hinwegsetzen,
+wenn ein anderes Resultat nicht zu begr&uuml;nden ist. Mu&szlig;
+man sich doch auch gefallen lassen, da&szlig; in allen Dreiecken die
+Winkelsumme immer und &uuml;berall genau 180 Grad bleibt, obwohl
+es (wie die Mathematiker wissen) f&uuml;r die Menschen unter manchen
+Umst&auml;nden vorteilhafter und erfreulicher sein w&uuml;rde &mdash; wenn die
+Dreiecke nicht so halsstarrig sein wollten.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Im &uuml;brigen ist noch zu bemerken:</p>
+
+<p>Die Vorschriften des &sect;&nbsp;57 lassen v&ouml;llig freien Spielraum f&uuml;r
+die Anpassung des Dienstvertrags in seinen Einzelheiten an die
+besonderen Verh&auml;ltnisse des Betriebs, wechselnde Zeitumst&auml;nde
+u.&nbsp;dergl. Sie sagen nur, was hinsichtlich der Pflichtbestimmung
+als <em class="gesperrt">zum Gegenstand des Vertrags geh&ouml;rig</em> angesehen werden
+darf, und was nicht. Innerhalb dieser Grenzen k&ouml;nnen die einzelnen
+Pflichten selbst beliebig mild oder beliebig streng gefa&szlig;t werden,
+durch feste Vertragsartikel bestimmt oder in beliebig weiten Grenzen
+der freien Beurteilung des einzelnen Falles &uuml;berlassen sein &mdash; wie
+es jeweils als zweckm&auml;&szlig;ig oder als geboten befunden werden mag.
+Denn ich habe nicht das geringste Interesse, in der Regelung
+des einzelnen der Zukunft irgendwie vorzugreifen, sondern ein<a class="page" name="Page_381" id ="Page_381" title="381"></a>
+Interesse nur <em class="gesperrt">daran</em>, hinsichtlich dieser Regelung die dauernde
+Anerkennung solcher Grunds&auml;tze sicher zu stellen, die, wenn sie heute
+gerecht und vern&uuml;nftig sind, unter allem Wandel nebens&auml;chlicher
+Umst&auml;nde so lange gerecht und vern&uuml;nftig <em class="gesperrt">bleiben</em> m&uuml;ssen, als
+nicht das Wesen des industriellen Dienstverh&auml;ltnisses eine durchgreifende
+Wandlung erfahren hat.</p>
+
+<p>In dem jetzt geltenden Arbeitsvertrag der Optischen Werkst&auml;tte
+steht in bezug auf mehrere sehr wichtige Punkte des Pflichtverh&auml;ltnisses
+gar nichts oder sehr wenig. So z.&nbsp;B. steht darin
+<em class="gesperrt">nichts</em> &uuml;ber den Verkehr der Personen untereinander; was just
+so viel besagt, wie wenn darin st&auml;nde: &raquo;Jeder hat im Verkehr mit
+seinen Vorgesetzten, seinen Untergebenen und seinen Mitarbeitern
+innerhalb des Dienstes <em class="gesperrt">angemessener</em> Formen sich zu beflei&szlig;igen&laquo; &mdash; wobei
+dann das &raquo;angemessen&laquo;, genau so wie jetzt, vern&uuml;nftigem
+Urteil &uuml;ber den einzelnen Fall unterstellt bliebe. Es k&ouml;nnte aber
+auch in der Arbeitsordnung unter diesem Punkt vorgeschrieben
+werden z.&nbsp;B., da&szlig; jeder, wenn er mit einem Vorgesetzten spricht,
+die Hand an die Hosennaht zu legen habe &mdash; falls etwa eine zuk&uuml;nftige
+Gesch&auml;ftsleitung dergleichen f&uuml;r angebracht halten sollte
+und die andern es sich gefallen lassen. Also nicht einmal darin,
+in solchen Dingen sich l&auml;cherlich machen zu k&ouml;nnen, wird jene
+durch &sect;&nbsp;57 beschr&auml;nkt.</p>
+
+<p>Auch &uuml;ber einen andern Punkt &mdash; Schutz des Eigentums von
+Mitarbeitern etc. &mdash; schweigt die jetzige Betriebsordnung vollst&auml;ndig.
+Das hat aber nicht das Einb&uuml;rgern der festen Regel verhindert:
+da&szlig; jeder sofort seiner Wege zu gehen habe, der an Eigentum
+von Mitarbeitern, welches in den Werkstattr&auml;umen oder sonst verm&ouml;ge
+seines Dienstverh&auml;ltnisses ihm zug&auml;nglich ist, <em class="gesperrt">auch nur im
+geringsten</em> sich vergreift. Sofern nur die Entlassung niemals
+als Strafe sondern lediglich als Schutzma&szlig;regel betrachtet wird,
+kann solches auch in Zukunft ohne besondere Verlautbarung der
+Regel in gleicher Strenge aufrecht erhalten werden. Denn unter
+dem Gesichtspunkt des Schutzes des im Betrieb unbeh&uuml;teten oder
+nur mangelhaft beh&uuml;teten Eigentums aller Mitarbeiter kann die
+vertragsm&auml;&szlig;ige Verpflichtung eines jeden, dem <em class="gesperrt">Prinzipal gegen&uuml;ber</em>,
+zu <em class="gesperrt">absoluter</em> Enthaltung von jedem Eingriff nie bestritten,
+die Beurteilung etwaiger Delikte dieser Art also niemals von der
+Erheblichkeit oder Geringf&uuml;gigkeit des Schadens, vielmehr nur von
+der Frage: b&ouml;swillig oder nicht? abh&auml;ngig gemacht werden.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_382" id ="Page_382" title="382"></a>Zu &sect;&nbsp;58.</h4>
+
+<p>Die S&auml;tze dieses Paragraphen sind dem sonstigen Inhalt des
+Titels V gegen&uuml;ber keineswegs pleonastisch. Denn an mehreren
+Stellen dieses Titels ist direkt oder indirekt Bezug zu nehmen auf
+R&uuml;cksichten des Interesses der Firma. Bei der unvermeidlichen
+Unbestimmtheit der Grenzen der Berechtigung dieses Interesses
+mu&szlig; jedenfalls ausdr&uuml;cklich ausgesprochen sein, da&szlig; jene R&uuml;cksichten,
+erstens, unbedingt Halt zu machen haben vor dem Recht
+des freien B&uuml;rgers und, zweitens, da&szlig; sie keinerlei <em class="gesperrt">&Uuml;ber</em>ordnung
+beanspruchen d&uuml;rfen &uuml;ber die vielleicht ebenso berechtigten Interessen
+des andern Teils. &mdash; Grunds&auml;tzlich ist jede Beschr&auml;nkung
+der Rechte abzulehnen, die unter der falschen Fiktion einer durch
+den Dienstvertrag begr&uuml;ndeten Interessen<em class="gesperrt">gemeinschaft</em> beider
+Teile abzuleiten gesucht wird. Dergleichen gibt es <em class="gesperrt">rechtlich</em> nur
+in einem genossenschaftlich organisierten Unternehmen, in welchem
+die Gesamtheit der einzelnen den Prinzipal darstellt. In einem
+solchen darf mit Fug und Recht die Vertretung des Interesses der
+einzelnen durch Solidarit&auml;ts<em class="gesperrt">pflichten</em> beschr&auml;nkt werden. Ein
+Dienstvertrag aber, bei welchem Prinzipal und Arbeitnehmer v&ouml;llig
+auseinanderfallende Rechtssubjekte sind, begr&uuml;ndet keinerlei andere
+Interessengemeinschaft der Kontrahenten als diejenige, die jedes
+beliebige Vertragsverh&auml;ltnis insoweit begr&uuml;ndet, als die Fortsetzung
+desselben f&uuml;r die Kontrahenten vorteilhaft ist. Diese Art von
+Interessengemeinschaft ist indes nicht rechtlicher sondern rein tats&auml;chlicher
+Natur. Sie kann nicht Ausdruck und Pflege finden in
+Vertragspflichten, sondern lediglich in tats&auml;chlichen <em class="gesperrt">Einrichtungen</em>,
+welche geeignet sind, dem einen Teil wirksame Motive zu schaffen
+zu <em class="gesperrt">freiwilliger</em> Unterordnung bestimmter Parteiinteressen unter
+das Interesse des andern Teils, <em class="gesperrt">seines eigenen Vorteils</em> wegen.</p>
+
+<p>Je vollst&auml;ndiger auch in diesem Punkt die Idee des &raquo;Brotherrn&laquo;
+aus den Beziehungen zwischen Unternehmer und unselbst&auml;ndigem
+Arbeiter oder Angestellten eliminiert ist, desto freier
+wird die Bahn f&uuml;r die Erkenntnis einer m&ouml;glichen tats&auml;chlichen
+Interessengemeinschaft beider Teile und &mdash; wenn die Einrichtungen
+danach sind &mdash; f&uuml;r die Pflege eines <em class="gesperrt">gesunden</em> Solidarit&auml;tsgef&uuml;hls.
+Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als &raquo;Pflicht&laquo; auferlegt, &raquo;in
+allen St&uuml;cken&laquo; das Interesse des Arbeitgebers d.&nbsp;h. des ihm gegen&uuml;berstehenden
+Kontrahenten zu vertreten, oder dergl. &mdash; da gibt
+es solches sicher <em class="gesperrt">nicht</em>.</p>
+
+
+<h4><a class="page" name="Page_383" id ="Page_383" title="383"></a>Zu &sect;&nbsp;79.</h4>
+
+<p>Titel V f&uuml;hrt in &sect;77 f&uuml;r alle, welche das dritte Jahr im Dienst
+der Stiftung zur&uuml;ckgelegt haben<a name="FNanchor_89_89" id="FNanchor_89_89"></a><a href="#Footnote_89_89" class="fnanchor">[89]</a>, eine besondere bisher noch nicht
+zur Anwendung gekommene Art des Dienstvertrages ein: eine
+Zwischenstufe zwischen dem lebensl&auml;nglichen Vertrag der oberen
+Beamten, in welchem der Prinzipal jedes Rechtes der K&uuml;ndigung
+seinerseits sich begibt, und dem v&ouml;llig freier K&uuml;ndigung unterstellten
+gew&ouml;hnlichen Arbeits- oder Anstellungsvertrag der RGO
+und des HGB. &mdash; n&auml;mlich einen Vertrag, der zwar die K&uuml;ndigung
+selbst aus ganz beliebigen Gr&uuml;nden dem Prinzipal noch frei l&auml;&szlig;t,
+f&uuml;r den Fall aber, da&szlig; die K&uuml;ndigung ohne schuldbare Veranlassung
+seitens des andern Teils erfolgt, diesem eine besondere
+Entsch&auml;digung vertragsm&auml;&szlig;ig zusichert.</p>
+
+<p>F&uuml;r jeden, Beamten oder Arbeiter, ist von dem Tag ab, an
+welchem er in diese neue Vertragsform eintritt, der jener Zusicherung
+entsprechende Anspruch ein Rechtsanspruch aus seinem Vertrag
+geworden, dessen nicht-begr&uuml;ndete Verweigerung Verletzung
+des eingegangenen Vertrags seitens des Prinzipals bedeuten w&uuml;rde.
+Deshalb mu&szlig;, wenn die neue Vertragsform nicht ein leerer Schein
+ohne rechtlichen Inhalt bleiben soll, die Auslegung des Vorbehalts
+&raquo;schuldbare Veranlassung&laquo; unter die strengen Regeln gestellt sein,
+nach welchen Entbindung von der Erf&uuml;llung eines eingegangenen
+Vertrags, d.&nbsp;h. Vertragsaufhebung, zu begr&uuml;nden ist.</p>
+
+<p>Vertragsentbindung des einen Kontrahenten kann aber, abgesehen
+von dem Fall h&ouml;herer Gewalt, nur gerechtfertigt werden,
+erstens: durch <em class="gesperrt">schwere</em> Vertragsverletzung seitens des einen Teils
+und, zweitens: durch &raquo;wichtige&laquo; Gr&uuml;nde f&uuml;r Nichtfortsetzung des
+Vertrags, d.&nbsp;h. aber: durch Tatsachen, welche zwar au&szlig;erhalb der
+vertragsm&auml;&szlig;igen T&auml;tigkeit selbst liegen k&ouml;nnen, <em class="gesperrt">auf diese letztere
+aber so wesentlichen Bezug haben</em>, da&szlig; sie, wenn sie schon
+vorher bestanden h&auml;tten, den andern Teil vom Eingehen des Vertrags
+vern&uuml;nftigerweise h&auml;tten abhalten m&uuml;ssen.</p>
+
+<p>Hieraus ergibt sich von selbst die in &sect;&nbsp;79 versuchte Spezifikation
+der F&auml;lle &raquo;schuldbarer Veranlassung&laquo; in bezug auf die
+besonderen Verh&auml;ltnisse des industriellen Arbeits- und Anstellungsvertrags,
+nach den dort angef&uuml;hrten 6 Punkten. Die beiden ersten
+von ihnen decken die F&auml;lle schwerer Vertragsverletzung, n&auml;mlich
+die &raquo;grobe&laquo; Pflichtverletzung im Einzelfall und die fortgesetzten,<a class="page" name="Page_384" id ="Page_384" title="384"></a>
+den vertragswidrigen Animus bekundenden Verst&ouml;&szlig;e; die vier letzten
+aber machen diejenigen Tatsachen namhaft, die im Sinne des Vorangehenden
+als &raquo;wichtige Gr&uuml;nde&laquo; f&uuml;r Nichtfortsetzung des Vertrags
+gelten m&uuml;ssen. Die letzteren stehen unter den beiden Gesichtspunkten:</p>
+
+<p>erstens, dem Prinzipal kann nicht zugemutet werden, mit
+jemand in Vertrag zu bleiben, wenn er dadurch sichtlicher Gefahr
+ungeb&uuml;hrlichen Schadens sich aussetzt (3. und 4. Punkt);</p>
+
+<p>zweitens, der Prinzipal darf einem andern, mit dem er sonst
+noch in Vertrag steht, nicht zumuten, da&szlig; dieser behufs Erf&uuml;llung
+seines Vertrags, d.&nbsp;h. in der dienstlichen T&auml;tigkeit, sei es als Vorgesetzter
+oder als Untergebener oder als Mitarbeiter, pers&ouml;nlichen
+Verkehr pflegen m&uuml;sse mit jemand, der ihn selbst, in Person oder
+in Eigentums- oder anderen Interessen, schwer verletzt hat, oder
+der in b&uuml;rgerlicher Ehre oder menschlichem Ansehen kompromittiert
+ist (5. und 6. Punkt).</p>
+
+<p>Erweisliche Tatsachen, welche unter den ersten oder den
+zweiten von diesen Gesichtspunkten fallen, rechtfertigen Nichtgew&auml;hrung
+der f&uuml;r den Fall der Entlassung zugesicherten Entsch&auml;digung,
+d.&nbsp;h. Entbindung des Prinzipals von der Vertragserf&uuml;llung,
+deshalb, weil solche Tatsachen, wenn dergleichen schon fr&uuml;her
+vorgelegen h&auml;tte, den Prinzipal vom Eingehen des Vertrages unbedingt
+h&auml;tten abhalten m&uuml;ssen.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Zum einzelnen ist nur noch folgendes zu bemerken:</p>
+
+<p>Selbstverst&auml;ndlich f&auml;llt dolus in Hinsicht auf irgend einen
+Vertragspunkt &mdash; die &raquo;R&uuml;cksichten aus Treu und Glauben&laquo; nicht
+ausgeschlossen &mdash; stets unter die &raquo;grobe&laquo; Pflichtverletzung. Inwieweit
+gravis culpa darunter zu subsumieren ist, mu&szlig; dem Judicium
+von Fall zu Fall &uuml;berlassen bleiben; eine Schablone daf&uuml;r
+gibt es nicht. Dagegen kann f&uuml;r die Konstatierung des vertragswidrigen
+Animus im Fall fortgesetzter Vertragswidrigkeit wenigstens
+ein Kennzeichen, neben andern m&ouml;glichen aber nicht allgemein
+bestimmbaren, mechanisch festgestellt werden, ohne vern&uuml;nftige
+Anwendung des Satzes dadurch zu beengen.</p>
+
+<p>Was endlich den rein informatorischen Schlu&szlig;satz des &sect;&nbsp;79
+anlangt, so spricht derselbe explicite aus, was ohne ihn aus dem
+Zusammenhang des Ganzen zu folgern w&auml;re: da&szlig; weder die Gew&auml;hrung
+der vertragsm&auml;&szlig;igen Abgangsentsch&auml;digung aus &sect;&nbsp;77,
+noch die aus &sect;&nbsp;79 begr&uuml;ndete Versagung derselben von den<a class="page" name="Page_385" id ="Page_385" title="385"></a>
+sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere vom Einhalten der
+vertragsm&auml;&szlig;igen K&uuml;ndigungsfristen, dispensieren kann &mdash; und da&szlig;
+&uuml;ber die Bedingungen, unter welchen der Prinzipal von letzterem
+entbunden sein soll, Titel V des Statuts nichts festsetzen <em class="gesperrt">will</em>. Angesichts
+der relativen Geringf&uuml;gigkeit des Objekts und der untergeordneten
+Bedeutung der Frage im Grunds&auml;tzlichen bek&uuml;mmert
+es mich nicht weiter, die M&ouml;glichkeit bestehen zu lassen, da&szlig; einer
+kraft RGO. sofort entlassen werden kann, ihm aber trotzdem kraft
+&sect;&nbsp;79 die Abgangsentsch&auml;digung mit auf den Weg gegeben werden
+m&uuml;&szlig;te. Ein Widersinn liegt darin nicht. Denn es ist ganz selbstverst&auml;ndlich,
+da&szlig; Rechtsnachteile von so verschiedener Gr&ouml;&szlig;enordnung,
+wie: Lohnverlust f&uuml;r zwei Wochen und Lohnverlust f&uuml;r
+ein halbes Jahr oder mehr, ganz verschiedenen Grunds&auml;tzen der
+Beurteilung unterstellt sein m&uuml;ssen.</p>
+
+
+<h4>Zu &sect;&nbsp;80.</h4>
+
+<p>Die Bestrebungen, welchen dieses Statut dient, stehen, wie
+an vielen Stellen erkennbar wird, nirgends unter philanthropischen
+Gesichtspunkten. So ist also auch die Einrichtung, die &sect;&nbsp;77 vorsieht,
+keine Wohlt&auml;tigkeits-Veranstaltung, sondern eine unter soziale
+Zwecke gestellte <em class="gesperrt">Rechts</em>einrichtung. Sie kann also nicht darauf
+ausgehen wollen, die vertragsrechtlichen Konsequenzen zu verwischen,
+die an den Unterschied sich kn&uuml;pfen: ob einer, sei es
+auch ohne das geringste Verschulden, seinerseits an der Erf&uuml;llung
+des Vertrags behindert wird, oder ob die Vertragsaufl&ouml;sung aus
+Gr&uuml;nden des Interesses des <em class="gesperrt">andern</em> Teils erfolgt. &mdash; Der Weg
+zur Milderung von H&auml;rten, die hieraus gelegentlich sich ergeben
+m&uuml;ssen, ist in &sect;&nbsp;16 des Statuts dem aufmerksamen Leser angedeutet.</p>
+
+
+<h3>Schlu&szlig;bemerkung.</h3>
+
+<p>Aus allem vorhergehenden ergibt sich, da&szlig; die in diesem Statut
+angestrebte Ordnung des Rechtsverh&auml;ltnisses zwischen Unternehmer
+und Arbeiter oder Angestellten sich v&ouml;llig frei halten mu&szlig; einerseits
+von jeder moralisierenden Tendenz und andererseits von jedem
+Strafanimus. Und das ist f&uuml;r alle Beteiligten eine Wohltat. Der
+Unternehmer als solcher hat keinerlei Befugnis, <em class="gesperrt">aus dem Arbeitsvertrag
+heraus</em> seinen Kontrahenten gegen&uuml;ber die Funktionen<a class="page" name="Page_386" id ="Page_386" title="386"></a>
+eines Organs zur Wahrung allgemeiner Interessen der Gesellschaft
+oder des Staates sich anzuma&szlig;en, weder pr&auml;ventiv noch repressiv.
+Daf&uuml;r sind Polizei oder Staatsanwalt und Strafrichter da. &mdash; Der
+moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter, der sich daf&uuml;r berufen
+h&auml;lt, Ehrbarkeit und Staatswohl &mdash; und was er von seinem besondern
+Standpunkt aus just dazu zu rechnen f&uuml;r gut findet &mdash; zu
+bef&ouml;rdern nicht nur durch das eigene gute Beispiel und durch den
+berechtigten Einflu&szlig;, den pers&ouml;nliches Ansehen, wenn er solches
+hat, in seinem Kreise ihm gew&auml;hren mag, sondern auch mit der
+Peitsche angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen
+eine sozial gemeinsch&auml;dliche Figur. Es gereicht mir zu einiger
+Genugtuung zu bemerken, da&szlig; die folgerichtige Durchf&uuml;hrung der
+in &sect;&nbsp;57 zum Ausdruck kommenden Rechtsidee schon f&uuml;r sich allein,
+ohne alles weitere Zutun, geeignet ist, <em class="gesperrt">dieser</em> Figur auch in
+Zukunft den Eintritt in den Wirkungskreis der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung
+versperrt zu halten. Was aber das landes&uuml;bliche Hereinpfuschen
+der Arbeitgeber in die Gesch&auml;fte des Strafrichters anlangt, so ist
+das &uuml;berall, wo es geschieht, handgreiflicher Hohn auf alle Gerechtigkeit.
+Denn geschieht es dem Richter vorgreifend, so setzt es sich
+hinweg &uuml;ber die erste Voraussetzung jeder ordentlichen Rechtspflege:
+die M&ouml;glichkeit sicherer und ersch&ouml;pfender Beweiserhebung,
+und verf&auml;llt zudem noch gew&ouml;hnlich grobem Mi&szlig;verh&auml;ltnis zwischen
+Delikt und Strafma&szlig;: Vergehen, f&uuml;r welche der Richter nur auf
+geringe Geldstrafe oder kurze Freiheitsentziehung erkennen darf,
+ma&szlig;t der Arbeitgeber, der Dienstentlassung als Strafmittel handhabt,
+sich an, mit beliebig hohem materiellen Schaden belegen
+zu k&ouml;nnen. Geschieht aber jenes Hereinpfuschen dem Richter
+nachhinkend, also im Sinne von Strafversch&auml;rfung, so verletzt
+es die unbestrittene Forderung jeder gerechten Strafjustiz: ne bis
+in idem.</p>
+
+<p>So stehen also alle Nachteile, welche Titel V f&uuml;r irgend welche
+Verst&ouml;&szlig;e anzudrohen gestattet, unter der deutlichen Richtschnur:
+niemals Strafe, lediglich vertragsm&auml;&szlig;ig begr&uuml;ndeter Rechtsnachteil.
+Den Unterschied, den dieses gelegentlich auch praktisch bedeutet,
+kann sich jeder klar machen, wenn er die Konsequenzen erw&auml;gt,
+welche die Anwendung des an vorletzter (f&uuml;nfter) Stelle des &sect;&nbsp;79
+ausgesprochenen Satzes auf den Fall <em class="gesperrt">wechselseitiger</em> t&auml;tlicher
+Beleidigung zwischen zweien nach sich zieht, je nachdem die Dienstentlassung
+als Strafe oder als Rechtsnachteil anzusehen ist. &mdash; Da&szlig;
+aber in der gro&szlig;en Mehrzahl der F&auml;lle der Rechtsnachteil ungewollter<a class="page" name="Page_387" id ="Page_387" title="387"></a>weise
+die praktische Wirkung einer Strafe, und &ouml;fters einer sehr
+harten, gewinnt, mu&szlig; vom Standpunkt sowohl der Gerechtigkeit
+wie des allgemeinen sozialen Interesses als ein unvermeidliches
+<em class="gesperrt">&Uuml;bel</em> betrachtet werden. Es anders ansehen zu wollen w&auml;re Spott
+auf das Verhalten der vielen, die als Unternehmer gen&ouml;tigt sind,
+einen b&uuml;rgerlich Entgleisten zu entlassen, als Privatpersonen aber
+Vereinen angeh&ouml;ren oder Vereine unterst&uuml;tzen, welche solche Entgleiste
+vor weiterem Verfall zu bewahren und f&uuml;r die b&uuml;rgerliche
+Gesellschaft noch zu retten sich zur Aufgabe stellen.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Jena</em>, Mai 1896.</p>
+
+<p class="right-indent">Dr. <b>E. Abbe.</b></p>
+<p class="lettersig">&nbsp;</p>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_88_88" id="Footnote_88_88"></a><a href="#FNanchor_88_88"><span class="label">[88]</span></a> [Vgl. hierzu S.&nbsp;347-364.]</p></div>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_89_89" id="Footnote_89_89"></a><a href="#FNanchor_89_89"><span class="label">[89]</span></a> [jetzt f&uuml;r gewisse F&auml;lle auch bereits nach zur&uuml;ckgelegter halbj&auml;hriger Dienstzeit,
+vgl. Stiftungs-Statut &sect;&nbsp;77, vorletzter Absatz.]</p></div>
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<h2><a class="page" name="Page_388" id ="Page_388" title="388"></a><a name="Xb" id="Xb"></a>Xb.</h2>
+
+<h2>Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung.</h2>
+<hr style="width: 14%;" />
+
+<h3>Erl&auml;uterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts
+vorn 26. Juli/16. August 1896<a name="FNanchor_90_90" id="FNanchor_90_90"></a><a href="#Footnote_90_90" class="fnanchor">[90]</a>.</h3>
+<hr style="width: 20%;" />
+
+
+<p>Der nachstehend gegebene <em class="gesperrt">Kommentar</em> zu den Titeln I
+und II des Statuts der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung st&uuml;tzt sich lediglich auf
+den Text dieses Statuts, so wie er gedruckt vorliegt. In keinem
+Punkt ist dabei Bezug genommen weder auf die Motive, die den
+Anordnungen des Statuts zugrunde liegen, noch auf die tats&auml;chlichen
+Umst&auml;nde, unter welchen dieses Statut im Zusammenhang mit der
+Entwicklung der Stiftung selbst entstanden ist. Es wird also ausschlie&szlig;lich
+dasjenige dargelegt, was jedermann aus dem gegebenen
+Text herauszulesen vermag, wenn er die Paragraphen in ihrem
+Zusammenhang und unter der Pr&auml;sumtion auffa&szlig;t, die bis zum
+Beweis des Gegenteils f&uuml;r die Auslegung jeder Urkunde zu gelten
+hat: da&szlig; sie mit Sinn und Verstand abgefa&szlig;t sei.</p>
+
+
+<h4>I. Verh&auml;ltnis der Stiftung zum Staat.</h4>
+
+<p>In allem Grunds&auml;tzlichen ist dieses Verh&auml;ltnis durch die &sect;&sect;&nbsp;4, 5
+des Statuts geregelt.</p>
+
+<p>Die oberste Richtschnur f&uuml;r die <em class="gesperrt">Organisation</em> der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung
+gibt &sect;&nbsp;4, dem alle nachfolgenden Bestimmungen in Titel I
+des Statuts unterstellt sind.</p>
+
+<p>Dadurch, da&szlig; dieser &sect;&nbsp;4 eine &raquo;besondere&laquo; Stiftungsverwaltung
+vorschreibt, diese (der &Uuml;berschrift zufolge) als <em class="gesperrt">Organ der Stiftung</em>
+hinstellt und ihr au&szlig;erdem f&uuml;r bestimmte Funktionen noch andere
+Organe, als Organe der Stiftung, <em class="gesperrt">neben</em>ordnet, kommt zum Ausdruck,
+da&szlig; die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung ihre <em class="gesperrt">eigene selbst&auml;ndige
+Verwaltung</em> besitzen soll, also nicht, wie es bei Stiftungen h&auml;ufig
+geschieht, dem Staat, oder einer Gemeinde oder irgend einer sonst
+bestehenden Institution zur Verwaltung &uuml;berwiesen ist.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_389" id ="Page_389" title="389"></a>Gem&auml;&szlig; dieser grunds&auml;tzlichen Norm, die allen organisatorischen
+Bestimmungen vorangestellt ist, k&ouml;nnte ein nachfolgender Paragraph
+des Statuts die &raquo;Stiftungsverwaltung&laquo; <em class="gesperrt">auf irgend eine</em> rechtlich
+zul&auml;ssige und praktisch durchf&uuml;hrbare Art konstituieren. Das Statut
+k&ouml;nnte also z.&nbsp;B. &mdash; wie es bei vielen bekannten Stiftungen in Deutschland
+geschehen ist &mdash; ein Kuratorium oder einen Senat aus einer
+bestimmten Anzahl von Personen einsetzen und etwa vorschreiben,
+da&szlig; dieses Kuratorium oder dieser Senat erstmalig durch den Stifter
+zu ernennen sei und nachher beim Ausscheiden eines Mitgliedes
+durch Zuwahl eines neuen seitens der &Uuml;brigbleibenden sich selbst
+fortdauernd zu erg&auml;nzen habe.</p>
+
+<p>Wenn nun das Statut, <em class="gesperrt">statt</em> derartiges oder &auml;hnliches vorzusehen,
+in &sect;&nbsp;5 die &raquo;Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung&laquo;
+der in Abs.&nbsp;1 dieses Paragraphen benannten Staatsbeh&ouml;rde
+zuweist, so folgt &mdash; ganz abgesehen von den weiteren Vorschriften
+in Abs.&nbsp;2 und 3 desselben Paragraphen &mdash; schon aus
+der logischen Beziehung des &sect;&nbsp;5 zu der &uuml;bergeordneten <em class="gesperrt">allgemeinen</em>
+Vorschrift des &sect;&nbsp;4, da&szlig; damit diese Beh&ouml;rde eingesetzt ist als Organ
+der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung f&uuml;r ihre <em class="gesperrt">Selbstverwaltung, nicht</em> als
+Organ des <em class="gesperrt">Staates</em> f&uuml;r die Verwaltung der Stiftung. Sie hat also
+ihr Mandat vom <em class="gesperrt">Stifter</em>, nicht vom <em class="gesperrt">Staat</em>, und hat demnach hinsichtlich
+ihrer Funktionen in Angelegenheiten der Stiftung lediglich
+die &raquo;Rechte und Obliegenheiten&laquo;, die das Stiftungsstatut der
+&raquo;Stiftungsverwaltung&laquo; &uuml;bertr&auml;gt, <em class="gesperrt">nicht</em> Rechte und Obliegenheiten,
+die derselben Beh&ouml;rde bei Verwaltung einer Stiftung seitens des
+Staates zukommen w&uuml;rden oder von Staats wegen zugewiesen werden
+k&ouml;nnten.</p>
+
+<p>Eine besondere Verst&auml;rkung aber erh&auml;lt dieser Schlu&szlig; durch
+die Vorschriften in Abs.&nbsp;3 des &sect;&nbsp;5. Dadurch, da&szlig; die Stiftungsverwaltung,
+wie auch das andere, durch einen Staatsbeamten zu
+bildende Organ der Stiftung, ausdr&uuml;cklich <em class="gesperrt">auf das Stiftungsstatut
+verpflichtet</em> und beiden direkt <em class="gesperrt">untersagt</em> wird, bei Aus&uuml;bung
+ihrer Funktionen in Angelegenheiten der Stiftung Staatsinteressen
+in anderem Umfang zu ber&uuml;cksichtigen, als es auch f&uuml;r <em class="gesperrt">Privat</em>personen
+&raquo;gesetzlich&laquo; geboten ist, kommt ganz explizite zum Ausdruck,
+da&szlig; die Stiftungsverwaltung, unbeschadet ihres Charakters
+als Staatsbeh&ouml;rde, in Angelegenheiten der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung
+keine staatlichen Funktionen auszu&uuml;ben hat, in diesen Angelegenheiten
+vielmehr durchaus die freiere Stellung eines privaten Stiftungssenates
+einnimmt.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_390" id ="Page_390" title="390"></a>Eine weitere Bekr&auml;ftigung des Gesagten ergibt sich noch aus
+mehreren Sondervorschriften, die das Statut in anderen Titeln enth&auml;lt.</p>
+
+<p>In &sect;&nbsp;52 (Titel V) sind f&uuml;r die Verm&ouml;gensverwaltung der
+<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung in Hinsicht auf Art der Kapitalanlagen und
+Sicherheitsanforderungen ganz <em class="gesperrt">andere</em> Vorschriften gegeben, als
+f&uuml;r die durch Staat und Gemeinde zu verwaltenden Stiftungen
+gesetzlich bestehen.</p>
+
+<p>&sect;&nbsp;53 schlie&szlig;t jede Haftpflicht des <em class="gesperrt">Staates</em> bez&uuml;glich des
+unter Verwaltung des Gro&szlig;herzogl. Kultusdepartements stehenden
+Stiftungsverm&ouml;gens aus.</p>
+
+<p>&sect;&nbsp;109, Abs.&nbsp;1 (Titel VII) schreibt ausdr&uuml;cklich vor, da&szlig; alle
+Arbeitsleistung von Staatsbeamten in Angelegenheiten der <span class="smcap">Carl
+Zeiss</span>-Stiftung <em class="gesperrt">aus Mitteln der Stiftung</em> so zu verg&uuml;ten ist,
+da&szlig; dem Staat &raquo;aus der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung&laquo;
+auch nicht indirekt Lasten erwachsen.</p>
+
+<p>Und endlich verpflichten die &sect;&sect;&nbsp;110-112 (Titel VIII) des
+Statuts die Stiftungsverwaltung zu j&auml;hrlicher Rechnungslegung an
+eine f&uuml;nfgliedrige Kommission von g&auml;nzlich <em class="gesperrt">privatem</em> Charakter.
+Denn den Mitgliedern dieser Kommission wird ausdr&uuml;cklich gesagt,
+da&szlig; ihr Auftrag als &raquo;rein pers&ouml;nlicher&laquo; zu gelten habe, und da&szlig;
+sie hinsichtlich seiner Erf&uuml;llung &raquo;von niemand Instruktion zu
+empfangen und niemand Rechenschaft zu geben&laquo; haben. Die Befugnisse
+dieser Kommission sind aber nicht auf Pr&uuml;fung des
+Rechnungswesens beschr&auml;nkt; sie umfassen, nach &sect;&nbsp;111, die
+Pr&uuml;fung der Statutenm&auml;&szlig;igkeit der ganzen Verwaltung.</p>
+
+<p>Den Anordnungen des Statuts in Hinsicht auf das Verh&auml;ltnis
+der Stiftung zum Staat steht der Umstand keineswegs entgegen,
+da&szlig; die Bestimmung in &sect;&nbsp;5 nicht <em class="gesperrt">einseitig</em> durch den Stifter
+getroffen werden konnte, sondern eine Vereinbarung mit der obersten
+Staatsverwaltung zur Voraussetzung haben mu&szlig;. &mdash; Da niemand
+einer Beh&ouml;rde eigenm&auml;chtig Gesch&auml;fte ansinnen kann, die ihr nicht
+aus der Staatsverfassung zukommen, und da auch keine Beh&ouml;rde
+eigenm&auml;chtig solche Gesch&auml;fte &uuml;bernehmen darf, so mu&szlig; allerdings
+der Sanktionierung des Statuts in Hinsicht auf den &sect;&nbsp;5 eine besondere
+Entschlie&szlig;ung der obersten Staatsbeh&ouml;rde, unter Genehmigung
+des Staatsoberhauptes, vorangegangen sein. Angesichts des
+&sect;&nbsp;4 konnte aber diese Entschlie&szlig;ung nicht darauf gehen: von
+Staats wegen die Verwaltung der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung dem Gro&szlig;herzogl.
+Kultusdepartement zu <em class="gesperrt">&uuml;berweisen</em>, sondern lediglich
+darauf: von Staats wegen die genannte Beh&ouml;rde zu <em class="gesperrt">erm&auml;chtigen</em>,<a class="page" name="Page_391" id ="Page_391" title="391"></a>
+da&szlig; sie, dem Antrag des Stifters entsprechend, die Verwaltung der
+Stiftung dauernd &uuml;bernehme, und diese Verwaltung im Sinne eines
+st&auml;ndigen Nebenamtes, zwar in denselben geordneten Formen, in
+denen sie ihre staatlichen Funktionen aus&uuml;bt, aber im Sachlichen
+auf Grund und in Gem&auml;&szlig;heit des Stiftungsstatuts, also nach dem
+Mandat des Stifters, f&uuml;hre.</p>
+
+<p>Da&szlig; eine Beh&ouml;rde als solche auf Grund besonderer Erm&auml;chtigung
+seitens der obersten Staatsverwaltung an nicht-staatlichen Gesch&auml;ften
+teilnimmt, ist keineswegs ohne Vorbild, und jedenfalls nur
+hinsichtlich der richterlichen Beh&ouml;rden zum voraus ausgeschlossen.
+Selbstverst&auml;ndlich aber h&auml;tte diese Erm&auml;chtigung, und damit die
+Genehmigung des &sect;&nbsp;5 des Stiftungsstatuts, auch versagt werden
+k&ouml;nnen &mdash; in welchem Falle dann, in der Konsequenz des &sect;&nbsp;4,
+ein anderer Stiftungssenat h&auml;tte eingesetzt werden m&uuml;ssen. Nachdem
+jedoch durch die landesherrliche Best&auml;tigung des Statuts
+konstatiert ist, da&szlig; die oberste Staatsverwaltung die Erm&auml;chtigung
+erteilt hat, ist damit das in &sect;&nbsp;5 bezeichnete Departement des
+Gro&szlig;herzogl. Staatsministeriums als <em class="gesperrt">statutarische</em> Stiftungsverwaltung
+eingesetzt und hat als solche der Stiftung gegen&uuml;ber
+keine andern Rechte, aber auch dem Staat gegen&uuml;ber keine
+andern Pflichten, als bei sonst gleichem Inhalt des Statuts jede
+andere Stiftungsverwaltung haben w&uuml;rde, <em class="gesperrt">die gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;4 des
+Statuts h&auml;tte eingesetzt werden k&ouml;nnen</em>.</p>
+
+<p>Der Stiftungsverwaltung deshalb, weil sie im gegenw&auml;rtigen
+Falle durch eine Staatsbeh&ouml;rde repr&auml;sentiert ist, in Angelegenheiten
+der Stiftung <em class="gesperrt">staatliche</em> Funktionen beizulegen, w&uuml;rde nur dann
+&uuml;berhaupt <em class="gesperrt">zul&auml;ssig</em> sein, wenn das Statut den &sect;&nbsp;4 nicht enthielte,
+sondern unter dem Abschnitt &raquo;Organe&laquo; sogleich den ersten Absatz
+des &sect;&nbsp;5 folgen lie&szlig;e. Weiter aber d&uuml;rfte dann auch Abs.&nbsp;3 des &sect;&nbsp;5
+nicht vorhanden sein. Denn es w&auml;re &uuml;berfl&uuml;ssig, eine Beh&ouml;rde in
+Aus&uuml;bung ihrer <em class="gesperrt">staatlichen</em> Funktion speziell auf den Inhalt
+einer Stiftungsurkunde zu verpflichten, und widersinnig, ihr dabei
+die R&uuml;cksichtnahme auf Staatsinteressen, die sie in ihrer amtlichen
+T&auml;tigkeit sonst zu vertreten hat, verwehren zu wollen. Ferner
+d&uuml;rften die andern Organe, Stiftungskommissar und Vorst&auml;nde der
+Betriebe, nicht konstitutiv, als Organe der <em class="gesperrt">Stiftung</em>, sondern
+h&ouml;chstens instruktionell, als Hilfsorgane der Stiftungs<em class="gesperrt">verwaltung</em>,
+eingef&uuml;hrt sein, weil es nicht ang&auml;ngig w&auml;re, einer Beh&ouml;rde in
+Hinsicht auf staatliche Gesch&auml;fte Organe privaten Charakters
+<em class="gesperrt">neben</em>zuordnen. Und endlich d&uuml;rfte das Statut den &sect;&nbsp;110 nicht<a class="page" name="Page_392" id ="Page_392" title="392"></a>
+enthalten. Denn keine Beh&ouml;rde kann hinsichtlich der Aus&uuml;bung
+<em class="gesperrt">staatlicher</em> Funktionen der Kontrolle einer <em class="gesperrt">nicht</em>-staatlichen
+Instanz unterstehen.</p>
+
+
+<h4>II. Verh&auml;ltnis der Organe der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zu den
+Staats<em class="gesperrt">beh&ouml;rden</em>.</h4>
+
+<p>Als juristische Person steht die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung, wie
+jede andere Stiftung, unter staatlicher Aufsicht, und da die juristische
+Person tats&auml;chlich nur durch ihre Organe handlungsf&auml;hig
+wird, so stehen diese <em class="gesperrt">Organe</em> unter solcher Aufsicht.</p>
+
+<p>Diese allgemeine &mdash; gesetzliche &mdash; Staatsaufsicht hat aber zum
+Gegenstand lediglich die Wahrung von Gesetzlichkeit und Ordnungsm&auml;&szlig;igkeit
+in den Handlungen und dem Verfahren der
+Stiftungsorgane und die <em class="gesperrt">Sicherung dauernder &Uuml;bereinstimmung
+der Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften
+der Urkunde, auf Grund welcher die landesherrliche
+Best&auml;tigung erteilt und das Recht der juristischen
+Person verliehen</em> worden ist &mdash; welche Urkunde im vorliegenden
+Fall seit dem 16. August 1896 durch das gegenw&auml;rtige
+&raquo;Statut der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung&laquo; ersetzt ist.</p>
+
+<p>Da die Verleihung der juristischen Pers&ouml;nlichkeit und die
+Best&auml;tigung eines Stiftungsstatuts Akte der Staatshoheit sind, so
+ist die Staatsregierung <em class="gesperrt">selbst</em> die Instanz, die diese gesetzliche
+Aufsicht auszu&uuml;ben hat. In Hinsicht auf letztere unterstehen also
+alle Organe der Stiftung im vorliegenden Falle dem Gro&szlig;herzogl.
+Staatsministerium, <em class="gesperrt">auch</em> die Stiftungsverwaltung. Letztere ist,
+obschon Staatsbeh&ouml;rde, nicht Organ der staatlichen Aufsicht &uuml;ber
+die Stiftung, weil sie Organ der <em class="gesperrt">Stiftung</em> ist.</p>
+
+<p>Weil aber die allgemeine Staatsaufsicht lediglich die Gesetzlichkeit,
+Ordnungsm&auml;&szlig;igkeit und Statutenm&auml;&szlig;igkeit zu &uuml;berwachen
+hat, so untersteht <em class="gesperrt">innerhalb</em> des statutenm&auml;&szlig;igen Handelns kein
+Organ der Stiftung der Aufsicht oder der Einwirkung irgend
+einer Staatsbeh&ouml;rde, auch die <em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung</em> nicht.
+Obwohl sie nicht selbst die <em class="gesperrt">oberste</em> Staatsbeh&ouml;rde ist, gibt es
+auch f&uuml;r sie in Hinsicht auf die Aus&uuml;bung der statutarischen
+Funktionen keine <em class="gesperrt">vorgesetzte</em> Instanz. Gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;4 des Statuts
+steht der Stiftungsverwaltung in dem ihr zugewiesenen Wirkungskreis
+die &raquo;oberste&laquo; Leitung der Stiftungsangelegenheiten zu. Sie
+ist also in allen Entschlie&szlig;ungen und Handlungen innerhalb ihrer
+statutenm&auml;&szlig;igen Kompetenz v&ouml;llig souver&auml;n. Gegen ihre Ent<a class="page" name="Page_393" id ="Page_393" title="393"></a>schlie&szlig;ungen
+und Handlungen in Angelegenheiten der Stiftung
+ist keine Berufung m&ouml;glich; angefochten k&ouml;nnten sie im <em class="gesperrt">Verwaltungsweg</em>
+nur werden unter Anrufen der Staatsaufsicht wegen
+Statutenwidrigkeit.</p>
+
+<hr style="width: 45%;" />
+
+<p>Da&szlig; der <em class="gesperrt">Stiftungskommissar</em> hinsichtlich seiner Funktionen
+keiner Beh&ouml;rde untersteht, ist durch die ausdr&uuml;ckliche Vorschrift in
+&sect;&nbsp;5 gegeben: da&szlig; er in <em class="gesperrt">au&szlig;er</em>amtlichem Auftrag zu bestellen sei.
+Dadurch ist f&uuml;r ihn in Angelegenheiten der Stiftung jedes Verh&auml;ltnis
+der Beamtenunterordnung ausgeschlossen, sowohl in bezug
+auf das Gro&szlig;herzogl. Kultusdepartement, welches als Stiftungsverwaltung
+ihn bestellt hat, wie in bezug auf diejenige Beh&ouml;rde, der
+er in seiner sonstigen T&auml;tigkeit amtlich unterstehen mag. Die
+Vorschrift des &sect;&nbsp;5, da&szlig; der Stiftungskommissar ein aktiver Beamter
+des &ouml;ffentlichen Dienstes sein soll, umschreibt also lediglich
+den Personenkreis, aus welchem er zu w&auml;hlen ist.</p>
+
+<p>Hinsichtlich der kollegialischen <em class="gesperrt">Vorst&auml;nde</em> (Gesch&auml;ftsleitungen)
+der Stiftungsbetriebe folgt der Ausschlu&szlig; jeder <em class="gesperrt">beh&ouml;rdlichen</em> Einwirkung
+auf ihre Handlungen aus der selbst&auml;ndigen Kompetenz,
+die das Statut in Titel II diesen Vorst&auml;nden in allen Angelegenheiten
+ihrer Firma einr&auml;umt. Sie sind gem&auml;&szlig; &sect;&sect;&nbsp;8, 9 in diesen
+Angelegenheiten die Vertreter der <em class="gesperrt">Stiftung als des Inhabers</em>
+der Firma, nicht Beauftragte der Stiftungsverwaltung. Was ein
+Vorstand namens seiner Firma tun oder unterlassen mag, steht
+mithin jedem Dritten &mdash; auch dem Staat &mdash; gegen&uuml;ber rechtlich
+auf ganz gleichem Fu&szlig; mit den Handlungen und Unterlassungen
+des <em class="gesperrt">Inhabers</em> einer Privatfirma, ist also lediglich nach den jeweils
+geltenden Gesetzen zu beurteilen. Mithin kann auch gegen&uuml;ber
+den Beschl&uuml;ssen und den Handlungen dieser Vorst&auml;nde niemand
+an eine &raquo;vorgesetzte Beh&ouml;rde&laquo; appellieren, sondern h&ouml;chstens an die
+allgemeine Staatsaufsicht gegen etwaige gesetzwidrige oder statutenwidrige
+Handlungen.</p>
+
+<p>Die Personen endlich, aus denen die Vorst&auml;nde (Gesch&auml;ftsleitungen)
+der Stiftungsbetriebe jeweils sich zusammensetzen, sind
+gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;26 des Statuts entweder Sozien der Stiftung, im handelsrechtlichen
+Sinn, oder lebensl&auml;nglich angestellte Beamte der einen
+oder der andern Firma &mdash; und weiter nichts. Denn nach &sect;&nbsp;25
+Abs.&nbsp;2 ist ihre Stellung nicht &raquo;Amt&laquo;, sondern &raquo;Funktion&laquo;: sie
+bilden im Kreis der oberen Beamten des Betriebs einen Ausschu&szlig;,
+dem die verantwortliche Leitung der Firma &uuml;bertragen ist.<a class="page" name="Page_394" id ="Page_394" title="394"></a>
+Sie stehen somit zur Stiftung als dem <em class="gesperrt">Inhaber</em> der Firma in rein
+b&uuml;rgerlichem Vertragsverh&auml;ltnis; zum Staat aber stehen sie hinsichtlich
+ihrer T&auml;tigkeit in gar keinem andern Verh&auml;ltnis wie jeder
+beliebige Privatmann. Keine von diesen Personen ist also in irgend
+welchem Sinn bez&uuml;glich ihrer statutarischen Funktion &raquo;mittelbarer
+Staatsbeamter&laquo;. F&uuml;r keins von den Vorstandsmitgliedern also existiert
+eine &raquo;vorgesetzte Beh&ouml;rde&laquo;; denn nicht einmal zur Stiftungsverwaltung
+als solcher (also ganz abgesehen von der Staatsbeh&ouml;rde)
+d&uuml;rfen sie, gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;31, pers&ouml;nlich in Vertrags- oder sonstigem
+Abh&auml;ngigkeitsverh&auml;ltnis stehen.</p>
+
+
+<h4>III. Verh&auml;ltnis der <em class="gesperrt">Organe</em> der Stiftung zu <em class="gesperrt">einander</em>.</h4>
+
+<p>Entsprechend der grunds&auml;tzlichen Norm des &sect;&nbsp;4, gem&auml;&szlig;
+welcher Stiftungskommissar und Betriebsvorst&auml;nde als &raquo;Organe
+der Stiftung &raquo;<em class="gesperrt">neben</em>&laquo; der Stiftungsverwaltung&laquo; eingesetzt sind,
+regelt Titel II des Statuts das Verh&auml;ltnis zwischen den drei Organen
+der Stiftung auf dem Fu&szlig; der <em class="gesperrt">Abgrenzung bestimmter
+Funktionen und Kompetenzen</em>, unter Ausschlu&szlig; jeder &Uuml;ber- und
+Unterordnung innerhalb des einzelnen Funktionenkreises.</p>
+
+<p>Dieses liegt durchaus im Rahmen der gesetzlichen Anordnungen,
+die in Hinsicht auf die Verfassung der &raquo;Stiftungen&laquo; das
+B&uuml;rgerl. Gesetzbuch getroffen hat. (Vergl. BGB. &sect;&nbsp;26, letzter Satz,
+und &sect;&nbsp;30, in Verbindung mit &sect;&nbsp;86.)</p>
+
+<p>Der <em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung</em> ist in &sect;&nbsp;4 die &raquo;oberste&laquo; Leitung
+der Stiftungs-Angelegenheiten &uuml;bertragen. Da jedoch die Bestimmungen
+in Titel II des Statuts alle Angelegenheiten der Gesch&auml;ftsbetriebe
+den beiden andern Organen zu selbst&auml;ndiger <em class="gesperrt">endg&uuml;ltiger</em>
+Erledigung &uuml;berweisen, so k&ouml;nnen die Worte &raquo;oberste
+Leitung&laquo; in &sect;&nbsp;4 nicht dahin verstanden werden, da&szlig; der Stiftungsverwaltung
+in allen Dingen die oberste Leitung, d.&nbsp;h. die <em class="gesperrt">letzte</em>
+Entscheidung vorbehalten sei, sondern nur dahin: da&szlig; die der
+Stiftungsverwaltung zugewiesenen <em class="gesperrt">speziellen</em> Funktionen &mdash; die
+Wahl der Personen f&uuml;r die beiden andern Organe und die Leitung
+der gemeinn&uuml;tzigen T&auml;tigkeit der Stiftung gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;1, B und
+Titel VII des Statuts &mdash; die &raquo;oberste&laquo; Leitung der Stiftung <em class="gesperrt">bedeuten</em>,
+und da&szlig; <em class="gesperrt">hierin</em> keine Instanz &uuml;ber der Stiftungsverwaltung
+besteht.</p>
+
+<p>Ingleichen mu&szlig; die in &sect;&nbsp;4 benannte &raquo;Vertretung der Stiftung
+als juristischer Person&laquo; auf diejenigen Angelegenheiten bezogen
+werden, in denen die Stiftung <em class="gesperrt">nur</em> als juristische Person, nicht als<a class="page" name="Page_395" id ="Page_395" title="395"></a>
+Inhaber einer Handelsfirma auftritt, weil in den Angelegenheiten
+der Gesch&auml;ftsbetriebe die <em class="gesperrt">selbst&auml;ndige</em> Vertretung des Inhabers
+durch die &sect;&sect;&nbsp;8, 9 den Vorst&auml;nden dieser Betriebe ausdr&uuml;cklich zugewiesen
+wird.</p>
+
+<p>Endlich ist auch die in &sect;&nbsp;4 der Stiftungsverwaltung &uuml;bertragene
+Verm&ouml;gensverwaltung, soweit eigentliche Verwaltungst&auml;tigkeit
+in Frage steht, auf dasjenige Verm&ouml;gen der Stiftung zu
+beziehen, welches nicht zum Betriebskapital ihrer Handelsfirmen
+geh&ouml;rt. Denn das letztere ist gem&auml;&szlig; &sect;&sect;&nbsp;6, 8 der Verwaltung durch
+deren Vorst&auml;nde unterstellt und tritt in der Verm&ouml;gensrechnung
+der <em class="gesperrt">Stiftung</em> nur mit den j&auml;hrlichen Bilanzziffern der Betriebe auf.</p>
+
+<p>Unter Ber&uuml;cksichtigung dieser Einschr&auml;nkungen &uuml;bertr&auml;gt
+also das Statut der <em class="gesperrt">Stiftungs</em>verwaltung folgende Funktionen:</p>
+
+<p>die Vertretung der Stiftung Dritten gegen&uuml;ber hinsichtlich
+aller derjenigen Interessen, die nicht im Interessenkreis der Gesch&auml;ftsbetriebe
+liegen &mdash; ohne jede n&auml;here Anweisung;</p>
+
+<p>die allgemeine Verm&ouml;gensverwaltung der Stiftung &mdash; gem&auml;&szlig;
+den Vorschriften in Titel IV (Reservefonds);</p>
+
+<p>die Ernennung des Stiftungskommissars &mdash; gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;5, Abs.&nbsp;2;</p>
+
+<p>die Ernennung der Mitglieder der Vorst&auml;nde der Betriebe &mdash; gem&auml;&szlig;
+den Vorschriften in &sect;&sect;&nbsp;25-27;</p>
+
+<p>die Verf&uuml;gung &uuml;ber die Mittel der Stiftung f&uuml;r die in &sect;&nbsp;1, B
+bezeichneten Zwecke &mdash; nach Ma&szlig;gabe der Bestimmungen in
+Titel VII des Statuts.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Hinsichtlich der Bestellung des Stiftungskommissars enth&auml;lt
+das Statut keinerlei weitere Vorschriften. Die Stiftungsverwaltung
+hat also in bezug auf seine Ernennung wie auf seine Abberufung
+v&ouml;llig freie Hand.</p>
+
+<p>Hinsichtlich der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder ist dem
+Stiftungskommissar und den vorhandenen Mitgliedern des betreffenden
+Vorstandes insofern eine Mitwirkung einger&auml;umt, als nach
+&sect;&nbsp;25 sie vorher zu h&ouml;ren sind &mdash; demnach jede einzelne von
+diesen Personen ihre Ansicht vorzutragen berechtigt ist &mdash; und als
+keine Ernennung gegen das <em class="gesperrt">einstimmige</em> Votum der Vorstandsmitglieder
+erfolgen darf. &mdash; Grunds&auml;tzlich besagen diese Bestimmungen
+nur eine beratende Mitwirkung bei der Wahl neuer Vorstandsmitglieder.
+Praktisch aber kann das Vetorecht im Fall der
+Einstimmigkeit die Bedeutung des Kooptationsrechts gewinnen.
+Denn falls die vorhandenen Mitglieder eines Vorstandes &uuml;berein<a class="page" name="Page_396" id ="Page_396" title="396"></a>stimmend
+eine bestimmte Person, die den Voraussetzungen der
+W&auml;hlbarkeit entspricht, f&uuml;r die bestqualifizierte halten, so sind sie
+daraufhin berechtigt, jeden andern einstimmig abzulehnen; und in
+diesem Fall <em class="gesperrt">m&uuml;&szlig;te</em> die Stiftungsverwaltung ihrem Votum wenigstens
+dann Folge geben, wenn der Fall, den &sect;&nbsp;7, Abs.&nbsp;3 vorsieht,
+eingetreten ist.</p>
+
+<p>In denjenigen Angelegenheiten endlich, die auf die Erf&uuml;llung
+der gemeinn&uuml;tzigen Aufgaben der Stiftung (&sect;&nbsp;1, B) Bezug haben
+und in Titel VII des Statuts n&auml;her geregelt sind, ist gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;108,
+Abs.&nbsp;1 dem Stiftungskommissar und den Vorst&auml;nden der Stiftungsbetriebe
+gleichfalls, neben dem <em class="gesperrt">Recht</em>, Antr&auml;ge stellen zu k&ouml;nnen,
+eine im allgemeinen nur beratende Mitwirkung einger&auml;umt. In
+Hinsicht auf solche Ma&szlig;regeln aber, die unter die &sect;&sect;&nbsp;101-104
+fallen, statuiert Abs.&nbsp;2 des &sect;&nbsp;108 ausdr&uuml;cklich eine entscheidende
+Einflu&szlig;nahme der beiden Betriebsvorst&auml;nde, unter der Bedingung
+der Einstimmigkeit ihrer <em class="gesperrt">s&auml;mtlichen</em> Mitglieder.</p>
+
+<p>Die genannten Paragraphen betreffen ausschlie&szlig;lich solche Akte
+gemeinn&uuml;tziger Bet&auml;tigung, die entweder (&sect;&sect;&nbsp;101, 102) die technischen,
+wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Betriebe
+selbst, oder (&sect;&sect;&nbsp;103, 104) die Interessen ihres Personals ganz
+unmittelbar ber&uuml;hren, und die deshalb auch immer in Beziehung
+zu solchen Ma&szlig;nahmen <em class="gesperrt">innerhalb</em> der Betriebe stehen werden, auf
+welche die drei letzten Abs&auml;tze des &sect;&nbsp;16 und die Direktiven f&uuml;r die
+gesch&auml;ftliche T&auml;tigkeit der Stiftung in Titel III des Statuts hinweisen.</p>
+
+<p>F&uuml;r dieses ganze durch die &sect;&sect;&nbsp;101-104 umschriebene Gebiet
+gemeinn&uuml;tziger Bet&auml;tigung der Stiftung ist durch die Vorschrift
+des zweiten Absatzes in &sect;&nbsp;108 die Entscheidung &uuml;ber das, was
+<em class="gesperrt">innerhalb des statutenm&auml;&szlig;ig Zul&auml;ssigen</em> zu geschehen oder
+zu unterbleiben hat, der Stiftungsverwaltung praktisch nur insoweit
+&uuml;berlassen, als die dort bezeichneten Personen betreffs des Ob oder
+des Wie <em class="gesperrt">nicht im Einverst&auml;ndnis</em> sind. Soweit Einverst&auml;ndnis
+unter ihnen hinsichtlich einer bestimmten Ma&szlig;nahme konstatiert
+ist, <em class="gesperrt">mu&szlig;</em> diese Ma&szlig;nahme nicht nur &uuml;berhaupt, sondern auch in
+den Einzelheiten der Ausf&uuml;hrung, gem&auml;&szlig; ihrem &uuml;bereinstimmenden
+Votum ins Werk gesetzt werden &mdash; womit dann selbstverst&auml;ndlich
+der Stiftungsverwaltung auch jede eigene Verantwortung in der
+betreffenden Sache abgenommen ist.</p>
+
+<p>Nach der finanziellen Seite hin ist das in diesen Angelegenheiten
+statutarisch Zul&auml;ssige durch die Vorschrift des &sect;&nbsp;107, Abs.&nbsp;3
+in Verbindung mit den &sect;&sect;&nbsp;47-51 umgrenzt.</p>
+
+<p><a class="page" name="Page_397" id ="Page_397" title="397"></a>Die <em class="gesperrt">Leitung der industriellen T&auml;tigkeit</em> der Stiftung
+und die Verwaltung ihrer Gesch&auml;ftsbetriebe ist, gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;4, Abs.&nbsp;2,
+nicht der Stiftungsverwaltung, sondern <em class="gesperrt">lediglich</em> den Betriebsvorst&auml;nden
+und dem Stiftungskommissar unterstellt. Nur insoweit
+ist auch der Stiftungsverwaltung eine Mitwirkung in diesen Angelegenheiten
+vorbehalten, als das Statut dem Stiftungskommissar
+die Stellung eines Vertreters der Stiftungsverwaltung zuweist und
+damit der letzteren in bezug auf seine T&auml;tigkeit die allgemeinen
+Befugnisse des Vollmachtgebers gegen&uuml;ber dem Bevollm&auml;chtigten
+einr&auml;umt.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Die Funktionen des <em class="gesperrt">Stiftungskommissars</em> sind gem&auml;&szlig;
+Titel II des Statuts:</p>
+
+<p>Beaufsichtigung der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung der Betriebe in Hinsicht
+auf <em class="gesperrt">Ordnungsm&auml;&szlig;igkeit</em> der Verwaltung und <em class="gesperrt">Statutenm&auml;&szlig;igkeit</em>
+des Verfahrens (&sect;&sect;&nbsp;11, 12);</p>
+
+<p>Beratende Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die eine besondere
+Entschlie&szlig;ung der Betriebsvorst&auml;nde erfordern (&sect;&nbsp;14);</p>
+
+<p>Entscheidung in denjenigen Angelegenheiten, in bezug auf
+welche die Mitglieder einer Gesch&auml;ftsleitung sich nicht einigen
+k&ouml;nnen (&sect;&nbsp;15);</p>
+
+<p>Best&auml;tigung oder Ablehnung von Beschl&uuml;ssen in Bezug auf
+<em class="gesperrt">bestimmte</em> &mdash; in &sect;&nbsp;16 namentlich angef&uuml;hrte &mdash; Handlungen;</p>
+
+<p>Stellung eigener Antr&auml;ge in Sachen der Gesch&auml;ftsbetriebe (&sect;&nbsp;17).</p>
+
+<p>Der Kreis dieser dem Stiftungskommissar zugewiesenen Befugnisse
+bestimmt zugleich den Umfang der &mdash; mittelbaren &mdash; Einwirkung
+der Stiftungsverwaltung auf die gesch&auml;ftliche T&auml;tigkeit
+der Stiftung, weil &sect;&nbsp;10 eine andere Einwirkung auf die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung
+der Betriebe als <em class="gesperrt">durch</em> den Stiftungskommissar ausschlie&szlig;t,
+mithin jede Einwirkung ausschlie&szlig;t, die nicht im Rahmen <em class="gesperrt">seiner</em>
+statutarischen Befugnisse ge&uuml;bt werden kann.</p>
+
+<p>Hinsichtlich der Aus&uuml;bung seiner Funktionen regelt das Statut
+die Stellung des Stiftungskommissars zur Stiftungsverwaltung nach
+den Grunds&auml;tzen <em class="gesperrt">freier und direkter Stellvertretung</em>. Von
+seiner Ernennung bis zu seiner Abberufung hat er seine T&auml;tigkeit
+nach eigenem besten Wissen und unter eigener Verantwortung auszu&uuml;ben.
+Die Stiftungsverwaltung als Vollmachtgeber kann von ihm verlangen,
+in jedem ihr geboten erscheinenden Umfang &uuml;ber die Angelegenheiten
+der Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu werden
+und kann in allen Punkten ihre eigenen Ansichten ihm gegen&uuml;ber<a class="page" name="Page_398" id ="Page_398" title="398"></a>
+geltend machen; sie kann ihm aber <em class="gesperrt">nicht</em> Instruktion f&uuml;r die von
+ihm zu treffenden Entscheidungen erteilen und auch nicht verlangen,
+vor <em class="gesperrt">jeder</em> Entscheidung erst selbst geh&ouml;rt zu werden. Denn da
+aus &sect;&nbsp;5 der Stiftungskommissar direkt und in Person auf das
+Stiftungsstatut verpflichtet ist, kann er nicht angehalten werden,
+etwas zu vertreten, was nicht seinem eigenen pflichtm&auml;&szlig;igen Ermessen
+entspricht. Au&szlig;erdem aber fordern auch die &sect;&sect;&nbsp;15-18
+ausdr&uuml;cklich <em class="gesperrt">seine</em> auf die unmittelbare Kenntnis aller Verh&auml;ltnisse
+gegr&uuml;ndete Entscheidung und schreiben ihm vor, auf Anfordern
+eines Vorstandes sein Votum ohne Verzug abzugeben. &mdash; Der
+Stiftungsverwaltung bleibt daher, falls sie mit seiner T&auml;tigkeit unzufrieden
+w&auml;re, nur Zur&uuml;ckziehen des erteilten Auftrags, durch
+Abberufung, &uuml;brig.</p>
+
+<p>Die Konsequenz dessen nach der anderen Seite hin ist, da&szlig;,
+wenn eine Gesch&auml;ftsleitung durch Entscheidungen des Stiftungskommissars
+sich, beschwert f&uuml;hlte, sie nicht Berufung dagegen an
+die Stiftungsverwaltung einlegen und Ab&auml;nderung solcher Entscheidungen
+beantragen d&uuml;rfte. Vorstellungen oder Beschwerden
+bei der Stiftungsverwaltung &uuml;ber den Stiftungskommissar k&ouml;nnten
+vielmehr nur den Sinn haben, entweder deren g&uuml;tige Vermittlung
+anzurufen oder sie um Ernennung eines andern Stiftungskommissars
+anzugehen.</p>
+
+<hr style="width: 45%;" />
+
+<p>Funktion und Kompetenz der <em class="gesperrt">Vorst&auml;nde</em> (Gesch&auml;ftsleitungen)
+der Stiftungsbetriebe sind durch die &sect;&sect;&nbsp;8, 9 des Statuts ganz vollst&auml;ndig
+geregelt.</p>
+
+<p>Den dortigen Bestimmungen zufolge k&ouml;nnen alle Handlungen,
+die irgendwie auf die gesch&auml;ftliche T&auml;tigkeit der Firma oder auf
+ihre Vertretung nach innen oder nach au&szlig;en Bezug haben, <em class="gesperrt">nur</em>
+durch ihren Vorstand vorgenommen werden. Weder der Stiftungskommissar
+noch die Stiftungsverwaltung kann in diesen Angelegenheiten
+irgend eine Anordnung treffen. Sie k&ouml;nnen nicht an <em class="gesperrt">Stelle</em>
+des Vorstandes etwas beschlie&szlig;en und k&ouml;nnen &mdash; abgesehen von
+dem Vetorecht, welches &sect;&nbsp;16 f&uuml;r <em class="gesperrt">bestimmte</em> Gegenst&auml;nde dem
+Stiftungskommissar einr&auml;umt &mdash; keinen Beschlu&szlig; des Vorstandes
+inhibieren. Auch in den F&auml;llen, in welchen das Votum des
+Stiftungskommissars entscheidend ist &mdash; sei es, da&szlig; er nach &sect;&nbsp;15
+bei Dissens unter den Mitgliedern den Ausschlag gibt, sei es, da&szlig;
+er gem&auml;&szlig; &sect;&nbsp;16 einen einstimmigen Beschlu&szlig; noch zu sanktionieren
+hat &mdash; ist die Grundlage des Vorgehens lediglich der auf die eine<a class="page" name="Page_399" id ="Page_399" title="399"></a>
+oder die andere Art statutenm&auml;&szlig;ig zustande gekommene <em class="gesperrt">Vorstands</em>beschlu&szlig;.</p>
+
+<p>Demgem&auml;&szlig; ist f&uuml;r die Beamten der Betriebe und f&uuml;r deren
+gesamtes Personal das Kollegium, welches den Vorstand der Firma
+bildet, <em class="gesperrt">als solches</em>, der <em class="gesperrt">oberste</em> Vorgesetzte. Niemand sonst kann
+Angeh&ouml;rigen des Betriebes eine verbindliche Anweisung erteilen.
+Auch der Stiftungskommissar kann in Aus&uuml;bung seiner Aufsichtsfunktionen
+gem&auml;&szlig; &sect;&sect;&nbsp;11, 12 dieses nicht; er kann nur gegebenen
+Falles den Vorstand anhalten, zur Beseitigung von Anst&auml;nden
+seinerseits die geeigneten Anordnungen zu treffen.</p>
+
+<p>Hinsichtlich der Vertretung der Firma nach au&szlig;en setzen
+die Vorschriften des &sect;&nbsp;8 den betreffenden Vorstand in <em class="gesperrt">allen</em> Angelegenheiten
+der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung als den bevollm&auml;chtigten <em class="gesperrt">Vertreter
+des Inhabers der Firma</em> ein und erteilen ihm eine nach
+<em class="gesperrt">au&szlig;en</em> hin ganz unbeschr&auml;nkte Vertretungsmacht. Die Form
+f&uuml;r deren Aus&uuml;bung ist (in &sect;&nbsp;9) in der Art geregelt, da&szlig; entweder:
+der Vorstand in seiner Gesamtheit (je zwei von seinen Mitgliedern),
+oder: ein bestimmtes Mitglied desselben als &raquo;gesetzlicher Vertreter&laquo;
+der Stiftung in Angelegenheiten der betreffenden Firma,
+&ouml;ffentlich legitimiert sein mu&szlig; &mdash; in welchem letztern Fall dieses
+eine Mitglied (der &raquo;Bevollm&auml;chtigte&laquo; der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung) zugleich
+befugt sein mu&szlig;, sich durch ein bestimmtes anderes &mdash; gleichfalls
+&ouml;ffentlich hierzu legitimiertes &mdash; Mitglied zeitweilig oder
+in einzelnen Angelegenheiten vertreten zu lassen.</p>
+
+<p>Die Selbst&auml;ndigkeit und Unabh&auml;ngigkeit, die gem&auml;&szlig; diesen
+Anordnungen den Vorst&auml;nden der Stiftungsbetriebe hinsichtlich
+der Leitung der gesamten gesch&auml;ftlichen T&auml;tigkeit der Stiftung
+gew&auml;hrleistet ist, hat das Statut nach der pers&ouml;nlichen Seite hin
+durch die besondern Vorschriften in den &sect;&sect;&nbsp;26, 27, 31 gesichert:
+da&szlig; alle <em class="gesperrt">Mitglieder</em>, soweit sie nicht Sozien der Stiftung sind,
+bei einem von den Stiftungsbetrieben <em class="gesperrt">lebensl&auml;nglich</em> angestellte
+Beamte sein und demgem&auml;&szlig; die in Titel V, &sect;&nbsp;59, bestimmten
+Rechte besitzen <em class="gesperrt">m&uuml;ssen</em> &mdash; da&szlig; ferner ihre Ernennung unwiderruflich
+ist &mdash; und da&szlig; ihnen endlich bei der Bestellung weder
+durch Vertrag noch durch Dienstanweisung besondere Verpflichtungen
+hinsichtlich der Aus&uuml;bung ihrer Funktionen auferlegt werden
+k&ouml;nnen, ihr Auftrag also <em class="gesperrt">lediglich</em> durch das Statut selbst bestimmt
+bleiben mu&szlig;.</p>
+
+<p>Als lebensl&auml;nglich angestellte Beamte k&ouml;nnen sie nach &sect;&nbsp;59
+nur durch richterliches oder schiedsrichterliches Urteil entsetzt<a class="page" name="Page_400" id ="Page_400" title="400"></a>
+werden, und nur &raquo;wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter
+Vernachl&auml;ssigung der Obliegenheiten und wegen solcher
+Anst&auml;nde im au&szlig;erdienstlichen Verhalten, die b&uuml;rgerliches Ansehen
+oder pers&ouml;nliches Vertrauen aufheben&laquo;; pensioniert k&ouml;nnen sie nur
+aus vertragsm&auml;&szlig;igen Gr&uuml;nden werden, und Au&szlig;erdienststellung
+kann nur durch Entsetzung oder vertragsm&auml;&szlig;ig begr&uuml;ndete Pensionierung
+erfolgen. &mdash; Auf <em class="gesperrt">was</em> dabei der Punkt &raquo;b&uuml;rgerliches
+Ansehen oder pers&ouml;nliches Vertrauen&laquo; bezogen werden darf, und
+auf was <em class="gesperrt">nicht</em>, ist durch die in den n&auml;chstvorangehenden &sect;&sect;&nbsp;57,
+58 des Statuts enthaltene Definition der Rechte <em class="gesperrt">aller</em> Angeh&ouml;rigen
+der Stiftungsbetriebe zweifelsfrei festgestellt.</p>
+
+<p>Im &uuml;brigen aber sind die Mitglieder der Vorst&auml;nde &mdash; gem&auml;&szlig;
+Anordnungen in den &sect;&sect;&nbsp;13 und 28 des Statuts &mdash; als <em class="gesperrt">einzelne</em>
+ganz wie alle anderen Beamten dem <em class="gesperrt">Kollegium</em> unterstellt, das
+den Vorstand bildet. Gegen Handlungen, die der einzelne in Angelegenheiten
+seiner Firma unternimmt, gibt es demnach Berufung &mdash; aber
+<em class="gesperrt">lediglich</em> Berufung an dieses Kollegium, gleichg&uuml;ltig,
+<em class="gesperrt">wer</em> es sein mag, der durch eine solche Handlung sich beschwert f&uuml;hlt.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Die im Statut vorgesehene Nebenordnung mehrerer Organe,
+jedes mit bestimmt umgrenztem Funktionenkreis und unter ausdr&uuml;cklicher
+<em class="gesperrt">direkter</em> Verpflichtung eines jeden auf die Vorschriften
+des Statuts, zieht als Konsequenz nach sich, da&szlig; auch in Hinsicht
+auf <em class="gesperrt">Auslegung</em> des Statuts jedes von diesen Organen ganz selbstst&auml;ndig
+ist. Keins kann im Zweifelfall <em class="gesperrt">seine</em> Auslegung den
+anderen oktroyieren, und auch die Auslegung der Stiftungsverwaltung
+ist f&uuml;r die anderen Organe nicht verbindlich. Falls also
+&uuml;ber Auslegungsfragen einmal Dissens eintreten sollte, kann die
+Entscheidung &uuml;ber &raquo;statutengem&auml;&szlig;&laquo; oder &raquo;statutenwidrig&laquo; lediglich
+durch <em class="gesperrt">gerichtliche</em> Feststellung herbeigef&uuml;hrt werden.</p>
+
+<p>Dieses ist durch die Vorschriften im Titel IX des Statuts
+direkt gegeben.</p>
+
+<p>Die &sect;&sect;&nbsp;118, 119 (Tit. IX) kn&uuml;pfen zuk&uuml;nftige <em class="gesperrt">Ab&auml;nderungen</em>
+des Statuts an ganz bestimmte Voraussetzungen und an ein ganz
+bestimmtes Verfahren, sprechen bestimmten Personenkreisen (zu
+welchen namentlich der Stiftungskommissar, die Mitglieder der
+Betriebsvorst&auml;nde und die Mitglieder der Rechnungskommission
+des &sect;&nbsp;110 geh&ouml;ren) ein rechtliches Interesse an der Aufrechterhaltung
+des Statuts zu und legitimieren sie ausdr&uuml;cklich zu <em class="gesperrt">gerichtlicher</em>
+Klage wegen &raquo;ungerechtfertigter&laquo; Ab&auml;nderungen. Damit<a class="page" name="Page_401" id ="Page_401" title="401"></a>
+ist also jede zuk&uuml;nftige Statuten&auml;nderung der Nachpr&uuml;fung durch
+die ordentlichen Gerichte unterstellt. Selbstverst&auml;ndlich gilt dann
+das gleiche auch f&uuml;r jede Ma&szlig;nahme, von der ein Beteiligter mit
+Recht behaupten k&ouml;nnte, da&szlig; sie materielle Ab&auml;nderung einer
+Statutenbestimmung involviere, also, um rechtm&auml;&szlig;ig zu sein, nur
+auf Grund des Verfahrens nach &sect;&nbsp;118 ins Werk gesetzt werden
+<em class="gesperrt">d&uuml;rfte</em>. Denn es w&auml;re widersinnig, anzunehmen, da&szlig; die &sect;&sect;&nbsp;118,
+119 zwar Statuten&auml;nderungen, die formell <em class="gesperrt">als solche</em> verlautbart
+werden, der Nachpr&uuml;fung der Gerichte unterwerfen, andere aber,
+die ohne die vorschriftsm&auml;&szlig;ige Verlautbarung de facto seitens eines
+Stiftungsorgans vorgenommen w&uuml;rden, dieser Nachpr&uuml;fung entziehen
+wollten. Hiermit aber ist die ausschlie&szlig;liche Kompetenz
+der Gerichte f&uuml;r jede strittige Auslegungsfrage von selbst gegeben &mdash; weil
+Anwendung des Statuts unter <em class="gesperrt">falscher</em> Auslegung genau
+dasselbe bedeutet wie Ab&auml;nderung des <em class="gesperrt">richtig</em> ausgelegten Statuts.</p>
+
+<p>Die Entscheidung <em class="gesperrt">strittiger</em> Auslegungsfragen kraft &raquo;staatlicher
+Aufsicht&laquo;, im <em class="gesperrt">Verwaltungsweg</em>, ist im Fall der <span class="smcap">Carl
+Zeiss</span>-Stiftung durch die angezogenen Vorschriften in Titel IX
+des Stiftungsstatuts ausgeschlossen.</p>
+
+<p>Zwar hat die staatliche Aufsichtsbeh&ouml;rde, weil sie die Statutenm&auml;&szlig;igkeit
+der Verwaltung von Stiftungen zu &uuml;berwachen berufen
+ist, auch in diesem Fall gegen Verletzungen des Statuts, die <em class="gesperrt">als
+solche</em> anerkannt oder festgestellt sind, im Verwaltungsweg einzuschreiten.
+Die <em class="gesperrt">Entscheidung</em> dar&uuml;ber, was statutengem&auml;&szlig; und
+was statutenwidrig sei, hat sie aber in Angelegenheiten dieser
+Stiftung nicht selbst zu geben &mdash; weil deren Statut durch die Anordnungen
+in Titel IX diese Entscheidung im Streitfall den Gerichten
+&uuml;berwiesen hat. Und gerade weil die staatliche Aufsicht
+dar&uuml;ber zu wachen hat, da&szlig; in allen Punkten die Satzungen der
+Stiftungen respektiert werden, hat sie nun im Fall der <span class="smcap">Carl
+Zeiss</span>-Stiftung auch dar&uuml;ber zu wachen, da&szlig; strittige Auslegungsfragen
+auf dem satzungsgem&auml;&szlig;en <em class="gesperrt">gerichtlichen</em> Weg zum Austrag
+gebracht werden.</p>
+
+<hr style='width: 45%;' />
+
+<p>Im vorigen Sommer ist aus Anla&szlig; von Er&ouml;rterungen wegen
+der politischen Neutralit&auml;t der hiesigen Lesehalle von neuem eine
+&ouml;ffentliche Kontroverse &uuml;ber die Rechtslage der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung
+und ihr Verh&auml;ltnis zum Staat und zu den Staatsbeh&ouml;rden entstanden,
+in deren Verlauf unter dem Anschein von Autorit&auml;t und
+Sachkenntnis auf die &raquo;staatliche Aufsicht&laquo;, der diese Stiftung unter<a class="page" name="Page_402" id ="Page_402" title="402"></a>stehe,
+und auf &raquo;vorgesetzte Beh&ouml;rden&laquo;, denen ihre Organe unterstellt
+seien, Bezug genommen wurde.</p>
+
+<p>Dem entgegenstehenden Erkl&auml;rungen, die ich als Begr&uuml;nder
+der Stiftung und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer
+fr&uuml;heren Gelegenheit und wiederholt aus diesem Anla&szlig; &ouml;ffentlich
+abgegeben habe, ist dabei nicht nur scharf widersprochen worden;
+man hat mir sogar den Vorwurf gemacht, diese Erkl&auml;rungen wider
+besseres Wissen gegeben zu haben.</p>
+
+<p>Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu beseitigen
+und die Nachteile abzuwenden, die den Gesch&auml;ftsbetrieben
+der Stiftung aus der fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher
+Grundlagen ihrer Verfassung erwachsen, habe ich damals, im Einverst&auml;ndnis
+mit meinen Kollegen im Vorstand der Optischen Werkst&auml;tte,
+erkl&auml;rt, auf dem Weg der Feststellungsklage ein gerichtliches
+Urteil &uuml;ber die durch das Stiftungsstatut begr&uuml;ndete Rechtslage
+herbeif&uuml;hren zu wollen.</p>
+
+<p>Diese Absicht habe ich indes aufgeben m&uuml;ssen, weil dringende
+Arbeiten, die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in Anspruch
+nahmen, mir unm&ouml;glich machten, alle zur Klageerhebung
+erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beizubringen.</p>
+
+<p>Ich beschr&auml;nke mich daher auf <em class="gesperrt">Ver&ouml;ffentlichung</em> der &raquo;Erl&auml;uterungen
+zu Titel I und II des Stiftungsstatuts&laquo;, die ich aus
+diesem Anla&szlig; niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der
+Meinung, da&szlig; <em class="gesperrt">Dieses</em> allein schon ausreichen werde, alle Beunruhigung
+zu beseitigen, die in den n&auml;chstbeteiligten Kreisen durch
+die Anfechtung meiner fr&uuml;heren Erkl&auml;rungen entstanden ist.</p>
+
+<p>Den Angeh&ouml;rigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese
+&raquo;Erl&auml;uterungen&laquo; ihrem Statutenheft beizuf&uuml;gen.</p>
+
+<p><em class="gesperrt">Jena</em>, 12. Juni 1900.</p>
+
+<p class="right-indent">Dr. E. Abbe.</p>
+<p class="lettersig">&nbsp;</p>
+
+<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3>
+
+<div class="footnote"><p><a name="Footnote_90_90" id="Footnote_90_90"></a><a href="#FNanchor_90_90"><span class="label">[90]</span></a> Vgl. hierzu oben S.&nbsp;329-341.</p></div>
+
+</div>
+
+
+<hr style="width: 65%;" />
+<p class="center"><a name="Druck_von_A_Kampfe_Jena" id="Druck_von_A_Kampfe_Jena"></a>Druck von A. K&auml;mpfe, Jena.</p>
+
+
+
+
+
+
+
+
+<pre>
+
+
+
+
+
+End of Project Gutenberg's Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe
+
+*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III ***
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+
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+
+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of computers
+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
+Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
+throughout numerous locations. Its business office is located at
+809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
+page at http://pglaf.org
+
+For additional contact information:
+ Dr. Gregory B. Newby
+ Chief Executive and Director
+ gbnewby@pglaf.org
+
+
+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
+
+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
+freely distributed in machine readable form accessible by the widest
+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
+
+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
+charities and charitable donations in all 50 states of the United
+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
+with these requirements. We do not solicit donations in locations
+where we have not received written confirmation of compliance. To
+SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
+particular state visit http://pglaf.org
+
+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
+against accepting unsolicited donations from donors in such states who
+approach us with offers to donate.
+
+International donations are gratefully accepted, but we cannot make
+any statements concerning tax treatment of donations received from
+outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
+
+Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including checks, online payments and credit card donations.
+To donate, please visit: http://pglaf.org/donate
+
+
+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
+Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
+Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
+
+
+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
+editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
+unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
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+
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+including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
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