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diff --git a/19755-h/19755-h.htm b/19755-h/19755-h.htm new file mode 100644 index 0000000..50db414 --- /dev/null +++ b/19755-h/19755-h.htm @@ -0,0 +1,19245 @@ +<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Strict//EN" + "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-strict.dtd"> + +<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"> + <head> + <meta http-equiv="Content-Type" content="text/html;charset=iso-8859-1" /> + <title> + The Project Gutenberg eBook of Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe. + </title> + <style type="text/css"> +/*<![CDATA[ XML blockout */ +<!-- + a[title].page { + position: absolute; + right: 2%; + font-size: x-small; + font-style: normal; + font-weight: normal; + color: gray; + background-color: inherit; + display: inline; /* set to "none" to make page numbers disappear */ + } + a[title].page:after { + content: attr(title); + } + p { text-indent: 1.5em; + margin-top: .75em; + text-align: justify; + margin-bottom: .75em; + } + h1,h2,h3,h4,h5,h6 { + text-align: center; /* all headings centered */ + clear: both; + } + hr { width: 33%; + margin-top: 2em; + margin-bottom: 2em; + margin-left: auto; + margin-right: auto; + clear: both; + } + + em.gesperrt { + letter-spacing: 0.35ex; + padding-left: 0.35ex; + font-style: normal; + } + + em.antigua { + font-family: monospace; + font-style: normal; + } + + table {margin-left: auto; margin-right: auto;} + + + th { + padding: 10px 10px 10px 10px; + } + + th.line { + border-width: 1px 1px 1px 1px; + padding: 10px 10px 10px 10px; + border-style: solid none none none; + border-color: black gray gray gray; + } + + td { + padding: 10px 10px 10px 10px; + } + + td.nopadding { + padding: 0px 10px 0px 10px; + } + + td.line { + border-width: 1px 1px 1px 1px; + padding: 10px 10px 10px 10px; + border-style: solid none none none; + border-color: black gray gray gray; + } + + body{margin-left: 10%; + margin-right: 10%; + } + + .contents {margin-left: 25%;} + .contents_chapter { + } + .contents_section {margin-left: 3.5em; + text-indent: -1.5em; + } + + .linenum {position: absolute; top: auto; left: 4%;} /* poetry number */ + .blockquot{margin-left: 5%; margin-right: 10%; display: compact;} + .sidenote { + /* width: 20%; */ + padding-bottom: .5em; padding-top: .5em; + padding-left: .5em; padding-right: .5em; margin-right: 1%; + /* float: right; */ + margin-left: -10%; clear: right; margin-top: 1%; + font-size: smaller; font-style: normal; font-weight: bold; + /* color: black; background: #eeeeee; border: dashed 1px; */ + } + + .bb {border-bottom: solid 2px;} + .bl {border-left: solid 2px;} + .bt {border-top: solid 2px;} + .br {border-right: solid 2px;} + .bbox {border: solid 2px;} + + .center {text-align: center; text-indent: 0em;} + .noindent {text-indent: 0em;} + .right {text-align: right;} + .right-indent {text-align: right; margin-right: 1.5em; } + .smcap {font-variant: small-caps;} + .u {text-decoration: underline;} + .tocheader {font-size: 130%;} + .toc {text-align: left; margin-bottom: 0em; margin-top: 0em;} + + .letterdate {text-align: right; margin-top: 2em;} + + .lettersig {text-align: right; margin-bottom: 2em;} + + .caption {font-weight: bold;} + + .figcenter {margin: auto; text-align: center;} + + .figleft {float: left; clear: left; margin-left: 0; margin-bottom: 1em; margin-top: + 1em; margin-right: 1em; padding: 0; text-align: center;} + + .figright {float: right; clear: right; margin-left: 1em; margin-bottom: 1em; + margin-top: 1em; margin-right: 0; padding: 0; text-align: center;} + + .footnotes {border: dashed 1px;} + .footnote {margin-left: 10%; margin-right: 10%; font-size: 0.9em;} + .footnote .label {position: absolute; right: 84%; text-align: right;} + .trnotes {border: dashed 1px; background-color: silver; color: inherit;} + .trnote {margin-left: 10%; margin-right: 10%; font-size: 0.9em;} + .trnote .label {position: absolute; left: 9%; text-align: right;} + + .index {text-indent: 0em;} + .fnanchor {vertical-align: super; font-size: .8em; text-decoration: none;} + + .poem {margin-left:10%; margin-right:10%; text-align: left;} + .poem br {display: none;} + .poem .stanza {margin: 1em 0em 1em 0em;} + .poem span.i0 {display: block; margin-left: 0em; padding-left: 3em; text-indent: -3em;} + .poem span.i2 {display: block; margin-left: 2em; padding-left: 3em; text-indent: -3em;} + .poem span.i4 {display: block; margin-left: 4em; padding-left: 3em; text-indent: -3em;} + // --> + /* XML end ]]>*/ + </style> + </head> +<body> + + +<pre> + +The Project Gutenberg EBook of Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe + +This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with +almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or +re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included +with this eBook or online at www.gutenberg.org + + +Title: Gesammelte Abhandlungen III + Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts + +Author: Ernst Abbe + +Editor: S. Czapski + +Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755] + +Language: German + +Character set encoding: ISO-8859-1 + +*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III *** + + + + +Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This +file was produced from images generously made available +by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at +http://gallica.bnf.fr) + + + + + + +</pre> + + + + +<div class="figcenter" style="width: 400px;"> +<img src="images/portrait.png" width="400" height="450" alt="Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe" title="" /> +<span class="caption">Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe</span> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h3><a name="Ernst_Abbe_Gesammelte_Abhandlungen_III" id="Ernst_Abbe_Gesammelte_Abhandlungen_III"></a>Ernst Abbe · Gesammelte Abhandlungen III</h3> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2>Ernst Abbe</h2> + +<h2>Gesammelte Abhandlungen</h2> +<h2>III</h2> + +<p class="center" style="margin-top: 10em;">1989</p> + +<p class="center">Georg Olms Verlag</p> + +<p class="center">Hildesheim · Zürich · New York</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2>Ernst Abbe</h2> + + +<h2>Vorträge, Reden und Schriften +sozialpolitischen und verwandten +Inhalts</h2> + +<p class="center" style="margin-top: 10em;">1989</p> + +<p class="center">Georg Olms Verlag</p> + +<p class="center">Hildesheim · Zürich · New York</p> + + +<hr style="width: 65%;" /> + + +<p class="center">Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde.</p> + +<p class="center" style="margin-top: 10em;">Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher +Genehmigung des G. Fischer Verlages in Heidelberg.</p> + +<p class="center">Printed in Germany</p> + +<p class="center">Herstellung: Friedr. Schmücker, Löningen</p> + +<p class="center">ISBN 3-487-09123-2</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h3><a name="Gesammelte" id="Gesammelte"></a>Gesammelte</h3> +<h3>Abhandlungen</h3> + +<p class="center">von</p> + +<h3>Ernst Abbe.</h3> + +<h5>Dritter Band.</h5> + +<h4>Vorträge, Reden und Schriften +sozialpolitischen und verwandten Inhalts.</h4> + +<p class="center">Mit einem Porträt des Verfassers.</p> + +<p class="center" style="margin-top: 10em;">Verlag von Gustav Fischer in Jena.</p> + +<p class="center">1906.</p> + + +<hr style="width: 65%;" /> + + +<h2>Sozialpolitische Schriften</h2> + +<p class="center">von</p> + +<h3>Ernst Abbe.</h3> + +<hr style="width: 30%;" /> + +<p class="center">Mit einem Porträt des Verfassers.</p> + +<p class="center" style="margin-top: 10em;">Verlag von Gustav Fischer in Jena.</p> + +<p class="center">1906.</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_v" id ="Page_v" title="v"></a><a name="Vorwort" id="Vorwort"></a>Vorwort.</h2> + + +<p><span class="smcap">Ernst Abbe</span> war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher +Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der +Sozialpolitik und noch weniger fühlte er sich berufen, darin als +Schriftsteller oder Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben +doch sogar auf seinem eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen +und angewandten Physik (Optik), mancherlei widrige Umstände die +schriftliche Darstellung seiner wichtigsten Forschungen verhindert — wie +ich im Vorwort zum I. Band seiner Gesammelten Abhandlungen +(Gustav Fischer, Jena 1904) kurz dargelegt habe.</p> + +<p>Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier +abgedruckten Vorträge selbst an, inwiefern er sich »legitimiert +halte, mitzureden« bei der Erörterung der einschlägigen Fragen +(S. 4): daß er gegenüber dem Mangel gründlichen systematischen +Studiums der volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien +und der mangelnden Beteiligung an der öffentlichen Diskussion +dieser Angelegenheiten sich berufen könne auf etwas, was in der +Art, wie er es habe, nicht viele haben könnten: eine <em class="gesperrt">eigene +lebendige Erfahrung</em>. Denn mit Ende der sechziger Jahre +halb unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufblühenden +industriellen Betriebe (der Optischen Werkstätte von <span class="smcap">Carl Zeiss</span> +in Jena) verbunden, habe er sich gewöhnen müssen, alle Vorkommnisse +in zweierlei Art anzusehen und zu prüfen: mit den Augen +des Unternehmers und Kapitalisten — was beides zu werden er +sich noch in seinen Studentenjahren nie hätte träumen lassen — und +»zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem über Nacht +nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten«, mit den Augen des +Mannes, der in der mühsam erworbenen gehobenen Lebensstellung +seine Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und +zu vertuschen suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr überall +den starken Antrieb entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft<a class="page" name="Page_vi" id ="Page_vi" title="vi"></a> +so widerstreitenden Interessen der sich immer schärfer sondernden +»Klassen« nach Kräften in Einklang miteinander zu bringen.</p> + +<p>Dieser doppelte Standpunkt — des »Unternehmers und Kapitalisten« +und des »Arbeitersohnes« — ist es, der den Gedankengängen +und Ausführungen <span class="smcap">Ernst Abbes</span> auf diesem Gebiete das +charakteristische Gepräge gibt. Ihre Autorität, den Anspruch auf +ernste Beachtung aber dürfen sie ableiten aus der auf anderen +Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher allseitig anerkannten, +geistigen und nicht minder auch der sittlichen Bedeutung +und Größe ihres Urhebers. Die erstere befähigte ihn, in geistvollen +theoretischen und experimentellen Studien der angewandten +Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine +neue Grundlage zu geben und in unablässiger Arbeit einen großen +Teil des auf diesem Grunde beruhenden Gebäudes selbst zu errichten. +Die Gedanken und Pläne, die <span class="smcap">Ernst Abbe</span> in der an +<em class="gesperrt">zweiter</em> Stelle abgedruckten »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen +Bestehens der Optischen Werkstätte« seinem älteren Sozius +und Freunde <span class="smcap">Carl Zeiss</span> zuschreibt, sind für alle mit den Verhältnissen +genauer Bekannten ganz unverkennbar zum großen Teile vielmehr +seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen. Und auch darin +war der Name <span class="smcap">Carl Zeiss</span> gewissermaßen das Pseudonym für +<span class="smcap">Ernst Abbe</span>, daß das unter jenem Namen gegründete und dauernd +weitergeführte wirtschaftliche Unternehmen — eben die Jenaer +Optische Werkstätte — ihre gesunde <em class="gesperrt">Grundlage</em> wohl dem trefflichen +Manne verdankt, der sie gegründet hatte, daß ihr außerordentlicher +Aufschwung seit Anfang der siebziger Jahre und ihre +eigentümliche <em class="gesperrt">Bedeutung</em> in wissenschaftlich technischer wie sozialpolitischer +Beziehung aber unzweifelhaft allein auf <span class="smcap">Ernst Abbe</span> +zurückzuführen ist.</p> + +<p>Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die <span class="smcap">Ernst +Abbe</span> — bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen +seines Freundes <span class="smcap">Carl Zeiss</span> getauft — den beiden hiesigen Betrieben +gab, ist die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart. +Ich habe unter dem frischen Eindruck seines Todes in meiner +Gedenkrede bei der Trauerfeier für ihn einen schwachen Versuch +gemacht<a name="FNanchor_1_1" id="FNanchor_1_1"></a><a href="#Footnote_1_1" class="fnanchor">[1]</a>;, sie zu kennzeichnen, ohne sie entfernt erschöpfen zu +wollen und zu können.<a class="page" name="Page_vii" id ="Page_vii" title="vii"></a></p> + +<p>Das »sozialpolitische System« <span class="smcap">Ernst Abbes</span> hat einer seiner +Kollegen von der thüringischen Hochschule, dem er im politischen +Kampfe oft genug schroff gegenüberstand, für den er aber durch +diese Gegnerschaft menschlich nicht das mindeste an Bedeutung +und Größe eingebüßt hatte, der Sprachforscher <span class="smcap">B. Delbrück</span>, in +dem Nachruf zusammenzufassen gesucht, den er dem Dahingegangenen +in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena gewidmet +hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die Förderung +der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist gleichgültig.« +An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat nur +der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu +regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne +irgend eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese +völlige Ablehnung jedes Eudämonismus gehörte aber nicht etwa +bloß dem System an, sondern zeigte sich ebenso in <span class="smcap">Abbes</span> Leben. +System und Leben war bei ihm aus einem Guß. Daß es auf das +sogenannte Glück des einzelnen nicht ankommt, hat er aufs großartigste +erwiesen in seiner eigenen Person. Es hat ja oft Männer +gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach einem +Leben voll Taten und Sünden in Klöster oder Wälder zurückzogen; +aber daß jemand in der vollen Kraft seines Daseins und +Wirkens auf sein Erworbenes in der Weise verzichtet, wie <span class="smcap">Ernst +Abbe</span>, das ist gewiß etwas sehr Seltenes. Was er so an sich selbst +zur Darstellung brachte, wünschte er natürlich auch von anderen, +wie an einem Beispiel statt vieler gezeigt sein mag. Er hatte +einen Lieblingsgedanken, der ihm aber schließlich von anderen +ausgeredet wurde, nämlich eine Stiftung ins Leben zu rufen für +Söhne der handarbeitenden Klasse, um denselben die Möglichkeit +zu geben, in höhere Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit +wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück +des einzelnen erhöhen — er nahm vielmehr an, daß unter Umständen +das Gegenteil eintreten könne, indem mancher sich vielleicht in +der neuen Stellung unglücklich fühlen würde: aber <span class="smcap">Abbe</span> meinte, das +Aufsteigen in höhere Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, +und so liege hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen +Dienstpflicht vor, die wir alle der Gesellschaft schuldig sind.<a class="page" name="Page_viii" id ="Page_viii" title="viii"></a></p> + +<p>»Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses <span class="smcap">Abbe</span>-schen +Systems klar machen will, muß man es vergleichen mit den +großartigen Wohltätigkeitsanstalten der katholischen Kirche. Während +dort die erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage +bildet, ist diese Vorstellung bei <span class="smcap">Abbe</span> vollständig ausgeschaltet. +Ein jeder soll das bekommen, worauf er Anspruch hat, +nicht mehr und nicht weniger. <span class="smcap">Abbe</span> wünschte sogar, wo es nur +irgend möglich war, einen klagbaren Anspruch für den einzelnen +an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem System nehmen, +so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten herausgreift, +sondern man muß das Ganze ins Auge fassen und seinen Standpunkt +auf der reinen Höhe philosophischer Betrachtung wählen.«</p> + +<p>Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen Veröffentlichungen +<span class="smcap">Ernst Abbes</span>, wie vor allem für den Mann selber, +daß die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, +von ihm im Alter von 54 Jahren verfaßt wurde, also zu einer Zeit, +wo er in seinem beruflichen Wirken auf der Höhe des Erfolges +stand und wo er den entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen +Neuschöpfung auch schon getan hatte. So bedeutet denn +die der Zeit nach zweite »Publikation« (in der vorliegenden Sammlung +unter IX abgedruckt) kein Theoretisieren mehr, sondern sie ist +der Ausdruck einer Tat: der Gründung der <em class="gesperrt">Carl Zeiss-Stiftung</em>, +deren »Verfassung« sie enthält. Alle übrigen hier gesammelten +Schriften, Vorträge und Reden sind ebenso wie die genannten +Gelegenheitserzeugnisse — mit allen Vorzügen und Mängeln +solcher behaftet. Einige, wie außer den oben erwähnten Vorträgen +»Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei +in ihr Programm aufnehmen« (Nr. I), die schöne »Gedächtnisrede +zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte« +(Nr. II), der Vortrag »Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter +in der Großindustrie« (Nr. III), dann aber auch Nr. V (Zur +Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und Nr. VI +(Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum +Sachsen) sind sorgfältig redigiert und zum Teil auch +direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter +Aufsicht des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich +ihm zu sorgfältigerer Ausarbeitung nicht die nötige Muße und ich +bin gewiß, daß <span class="smcap">Ernst Abbe</span> selbst nichts weniger als einverstanden +gewesen wäre mit ihrer Veröffentlichung in der vorliegenden +Gestalt. Ich glaubte aber, gerade diese Vorträge, die sich einer<a class="page" name="Page_ix" id ="Page_ix" title="ix"></a>seits +näher mit den Verhältnissen im eigenen Betrieb befassen, +andererseits bei der Diskussion der dort bestehenden Verhältnisse +interessante Schlaglichter auf das werfen, was überall unter ähnlichen +Umständen d. h. in industriellen Großbetrieben gilt oder +Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen. Es +sind dies: Nr. IV »Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen +Werkstätte« (1897), Nr. VIII »Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses« +(1902) — beide schon einmal von mir herausgegeben +für die Angehörigen der Stiftungsbetriebe — und dann besonders +Nr. VII, der wichtige Vortrag »Über die volkswirtschaftliche Bedeutung +der Verkürzung des industriellen Arbeitstages«.</p> + +<p>Mit dem letztgenannten Gegenstand beschäftigte sich <span class="smcap">Ernst +Abbe</span> bis in die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Anstoß +dazu durch Diskussionen über Verkürzung des Arbeitstages im +Arbeiterausschuß der Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten, +die zu der erst versuchsweisen (1900), dann endgültigen +(1901) Einführung des achtstündigen Arbeitstages in deren Betrieb +Veranlassung gaben. Bei beiden Gelegenheiten hatte sich <span class="smcap">Abbe</span> +in »Werkstatt-Versammlungen« ausführlich zur Sache geäußert. +Auf den hier abgedruckten, in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft +zu Jena Ende 1901 gehaltenen, Vortrag folgte ein solcher über +den gleichen Gegenstand bei der Jahresversammlung der Deutschen +Gesellschaft für Mechanik und Optik zu Dresden, September 1902, +der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen sein soll, von dem +aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift vorhanden ist. +Einen Nachtrag zu dem Thema gab <span class="smcap">Ernst Abbe</span> dann später bei +einem der »Referierabende« einer privaten zwanglosen Vereinigung +einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universität Jena; doch +war auch hierüber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten +gründlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes, +von der <span class="smcap">Ernst Abbe</span> wiederholt behauptete, daß ihre +Räsonnements für jeden logisch Denkenden durchaus zwingend +sein würden, hielt ihn das schnell sich steigernde mit dem Tode +endigende Siechtum ab.</p> + +<p>Ich habe die mir zur Verfügung stehenden einschlägigen +Schriften, Vorträge und Reden <span class="smcap">Abbes</span> der Hauptsache nach in +chronologischer Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl +Zeiss-Stiftung selbst aber habe ich mit seinen von <span class="smcap">Abbe</span> teils für +dessen Beratung, teils hinterher niedergeschriebenen »Motiven und +Erläuterungen« geglaubt an den Schluß stellen zu sollen — schon<a class="page" name="Page_x" id ="Page_x" title="x"></a> +aus dem äußerlichen aber wichtigen Grunde, um es gleich in +der Neuredaktion vom 1. Januar 1906 (aber mit den Varianten der +ursprünglichen Ausgabe) abdrucken zu können. Man kann alle +übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit gutem +Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl +Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das sozialpolitische +Glaubensbekenntnis <span class="smcap">Ernst Abbe</span>s seinen praktisch realisierbaren +Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI +abgedruckten Vorträge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut, +sind überhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts- +der andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber +namentlich die Rede »Über die rechtswidrige Beschränkung der +Versammlungsfreiheit« so charakteristisch in Inhalt wie Form für +den Redner als Persönlichkeit, daß ich gewiß bin, allen Freunden +<span class="smcap">Ernst Abbe</span>s durch deren Wiederabdruck eine Freude zu bereiten, +selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis der Beweisführung +kommen sollten.</p> + +<p>Bei der Herausgabe der folgenden Blätter leistete mir Herr +<span class="smcap">G. Paga</span>, hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich +die Arbeit angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein +nicht übernommen hätte. Nicht nur die gesamte Überwachung +der Drucklegung ist sein Verdienst, sondern namentlich +auch in der Feststellung eines halbwegs lesbaren d. h. vernünftigen +Sinn ergebenden Textes bei den nur in unvollkommenen Nachschriften +vorhandenen Reden und Vorträgen hat mich Herr <span class="smcap">Paga</span> +dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verständnis für den +Gegenstand aufs wirksamste unterstützt. Ich erfülle nur eine +Pflicht, indem ich ihm auch an dieser Stelle für seine teilnehmende +Mitarbeit herzlichsten Dank sage.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Für manche Leser ist es vielleicht erwünscht, die an äußeren +Begebenheiten verhältnismäßig arme, an innerem Geschehen dafür +desto reichere <b>Lebensgeschichte <span class="smcap">Ernst Abbe</span>s</b> in ihren Hauptzügen +kennen zu lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen:</p> + +<p><span class="smcap">Ernst Carl Abbe</span> wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des +Spinnmeisters einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu +seinem 10. Lebensjahre die dortige erste Bürgerschule. Deren Lehrer, +denen die ungewöhnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen<a class="page" name="Page_xi" id ="Page_xi" title="xi"></a> +den Vater, ihn auf das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung) +zu geben, wo er im Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit +besonderer Auszeichnung bestand. Von Ostern 1857 bis ebendahin +1859 studierte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> Mathematik, Physik, Astronomie +und Philosophie an der Universität Jena, wo er sich besonders +an <span class="smcap">K. Snell</span> anschloß, von 1859-1861 in Göttingen, wo neben +dem berühmten Physiker <span class="smcap">W. Weber</span> der große Mathematiker +<span class="smcap">B. Riemann</span> den stärksten Einfluß auf sein Denken gewann. +Dort promovierte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> 1861 mit einem kritischen Beitrag +zur mechanischen Wärmetheorie und nahm dann die Stelle eines +Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt a. M. an, die er +aber bald aufgab, um nach Durchführung einiger privaten Studien +auf Veranlassung <span class="smcap">Snells</span> sich 1863 in Jena als Privatdozent zu +habilitieren. Während der Universitätszeit hatten neben der natürlich +sehr geringen vom Vater gewährten Beihilfe Preisaufgaben, +Stipendien und Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden +Mittel zum Lebensunterhalt gewährt. Als Privatdozent erteilte +<span class="smcap">Ernst Abbe</span> Unterricht an der K. V. Stoyschen Seminarschule, +erhielt aber von Anbeginn an auf Veranlassung von <span class="smcap">K. M. Seebeck,</span> +dem damaligen Kurator der Universität, der von <span class="smcap">Ernst +Abbe</span>s hervorragender Bedeutung überzeugt war und ihn auf jede +Weise zu fördern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung +zum außerordentlichen Professor erfolgte 1870.</p> + +<p>Mehrere Jahre vorher schon hatte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> begonnen, +dem Jenaer Universitätsmechaniker <span class="smcap">Carl Zeiss</span> bei dessen auf +Konstruktion und Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bemühungen +behilflich zu sein. Dieses Zusammenarbeiten wurde ein +immer engeres, auch der äußere Erfolg stellte sich bald ein und +1875 trat <span class="smcap">Ernst Abbe</span> auf dringenden Wunsch von <span class="smcap">Carl Zeiss</span> +als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf Grund +dieser inneren und äußeren Bindung schlug er im gleichen Jahre +die Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von +<span class="smcap">Helmholtz</span> angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden +physikalischen Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in +Jena für Physik errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts +verbundene, Professur nicht annehmen zu dürfen. Die ihm +durch den Lehrauftrag für theoretische Physik und Astronomie +und die Leitung der Sternwarte obliegenden Pflichten erfüllte +<span class="smcap">Ernst Abbe</span> bis 1889, wo auf seinen Wunsch für beide Stellen +Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt <span class="smcap">Abbe</span> nur<a class="page" name="Page_xii" id ="Page_xii" title="xii"></a> +noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine +Kräfte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporblühen der +Optischen Werkstätte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten +wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben. +1879 trat <span class="smcap">Ernst Abbe</span> mit dem Glashüttentechniker Dr. +<span class="smcap">Otto Schott</span> aus Witten in Beziehung wegen Beschaffung neuen +Materials für die praktische Optik; dieses Verhältnis wurde ebenfalls +bald ein engeres und 1882 siedelte <span class="smcap">Schott</span> nach Jena über, +um zunächst auf private Kosten <span class="smcap">Abbe</span>s die begonnenen Versuche +energischer zu fördern. Nach deren Gelingen wurde 1884 von +<span class="smcap">Abbe</span>, <span class="smcap">Schott</span> und <span class="smcap">Zeiss</span> (sen. und jun.) das sogen. »Glastechnische +Laboratorium Schott & Genossen« gegründet, das in den ersten +beiden Jahren seines Bestehens von der preußischen Regierung im +allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber +auf eigenen Füßen stand.</p> + +<p><em class="gesperrt">Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen +Leistungen</em> <span class="smcap">Ernst Abbe</span>s waren:</p> + +<p>In erster Linie die Ausarbeitung einer <em class="gesperrt">Theorie der mikroskopischen +Abbildung</em> (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte), +für die zur Zeit seines Beginnens auch nicht der geringste +Ansatz gegeben war und die sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden +Lehre stellte. Die Grundzüge dieser Theorie veröffentlichte +<span class="smcap">Ernst Abbe</span> 1873, ihre Ausbildung beschäftigte ihn mit +Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von seinen +eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt +von der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen +Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die +lange vergeblich ersehnte Muße finden möge.</p> + +<p>In zweiter Linie ist zu nennen die Begründung einer auf +Wissenschaft, auf strenger theoretischer Vorausberechnung <em class="gesperrt">aller</em> +Elemente (Radien, Dicken, Durchmesser, Abstände, Glaseigenschaften +usw.) beruhenden <em class="gesperrt">mikroskopischen Technik</em>, die bei +ihrer außerordentlichen Schwierigkeit seinerzeit kaum für möglich +gehalten wurde (für das Fernrohr war Entsprechendes in der Hauptsache +früher von <span class="smcap">Fraunhofer</span>, für das photographische Objektiv +von <span class="smcap">Seidel</span> und <span class="smcap">Steinheil</span> erreicht).</p> + +<p>An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und +mechanischer <em class="gesperrt">Erfindungen</em> bezw. <em class="gesperrt">Konstruktionen</em> und zahlreiche +bedeutende <em class="gesperrt">Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen +der optischen Instrumente</em> anzuführen. So unter der einen<a class="page" name="Page_xiii" id ="Page_xiii" title="xiii"></a> +Rubrik die nach ihm benannten <em class="gesperrt">Refraktometer</em> (ca. 1870), der +<em class="gesperrt">Beleuchtungsapparat</em> zum Mikroskop (1872), die Systeme der +<em class="gesperrt">homogenen Immersion</em> (1878/79), die <em class="gesperrt">Apochromate</em> (1886), +die <em class="gesperrt">Relieffernrohre</em>, unter der anderen Rubrik die Grundlegung +der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu deren +Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der Begrenzungen, +»Eintritts-« und »Austrittspupille«), die Theorie der +Lichtstärke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beiträge zur +Theorie der Abbildungsfehler.</p> + +<p>Ende 1888 starb Dr. <span class="smcap">Carl Zeiss</span>, Ende 1889 trat der 1881 +als Mitteilhaber in die Firma eingetretene Sohn Dr. <span class="smcap">Roderich +Zeiss</span> von der Leitung des Unternehmens zurück und <span class="smcap">Abbe</span> blieb +bis 1891 alleiniger Leiter. In der Zwischenzeit, von 1889 bis 1891, +wurden die Unterhandlungen betrieben, die dazu führten, daß am +1. Juli 1891 die von <span class="smcap">Ernst Abbe</span> schon 1886 geplante, im Mai +1889 zustande gekommene »Carl Zeiss-Stiftung« alleinige Inhaberin +der Optischen Werkstätte und Mitinhaberin des Glaswerks +von Schott & Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am +26. Juli 1896 von <span class="smcap">Ernst Abbe</span> vollzogen, am 16. August 1896 +landesherrlich bestätigt. Der Stiftung übermittelte <span class="smcap">Ernst Abbe</span> +1891 sein ganzes Vermögen bis zur gesetzlich zulässigen Grenze +und behielt sich fürderhin nur die Stellung eines »Mitglieds der +Geschäftsleitung« vor.</p> + +<p>Diese legte <span class="smcap">Abbe</span> im April 1903 nieder, um sich, nach damals +noch gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit, +ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen +Aufgaben hingeben, eine genauere Begründung des Statuts u. a. m. +ausarbeiten zu können. Dem Siechtum ließ sich aber nicht mehr +Einhalt tun und der schnelle Verfall der Kräfte endete am 14. Januar +1905 mit dem Tode.</p> + +<p>Jena, 15. Juni 1906.</p> + +<p class="right-indent">Dr. <b>S. Czapski.</b></p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_1_1" id="Footnote_1_1"></a><a href="#FNanchor_1_1"><span class="label">[1]</span></a> Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier für <span class="smcap">Ernst Abbe</span> am 17. Januar +1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl. auch u. a. die Nekrologe von +<span class="smcap">Auerbach</span> (Naturwissenschaftl. Wochenschr. 1905, Nr. 9 und Plutus 3. Heft), <span class="smcap">Czapski</span> +(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), <span class="smcap">Krüss</span> (Deutsche +Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. <span class="smcap">Rohr</span> (Zeitschr. f. Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), +M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II), <span class="smcap">Wandersleb</span> (Naturwissenschaftl. +Rundschau 1905, Nr. 14).</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a name="Inhalt" id="Inhalt"></a>Inhalt.</h2> + +<table border="0" summary=""> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#I">I.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#I"> +Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen? (1894) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"> </td><td> </td><td> +<h4 class="toc"><span style="margin-left: 2em;"><a href="#A">A. Steuersystem</a></span></h4> +</td></tr> +<tr><td valign="top"> </td><td> </td><td> +<h4 class="toc"><span style="margin-left: 2em;"><a href="#B">B. Arbeiterschutz</a></span></h4> +</td></tr> +<tr><td valign="top"> </td><td> </td><td> +<h4 class="toc"><span style="margin-left: 2em;"><a href="#Anhang">Anhang (Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung«.)</a></span></h4> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#II">II.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#II"> +Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte (1896) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#III">III.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#III"> +Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie (1897). +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#IV">IV.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#IV"> +Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte (1897) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#V">V.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#V"> +Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#VI">VI.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#VI"> +Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen (1900) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#VII">VII.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#VII"> +Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen +Arbeitstages (1901) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#VIII">VIII.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#VIII"> +Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#IX">IX.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#IX"> +Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion von +1906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst Ergänzungsstatut +(1900) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#X">X.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#X"> +Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung +(1895) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#Xa">Xa.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#Xa"> +Motive und Erläuterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf, Titel V (1896) +</a></h3> +</td></tr> +<tr><td valign="top"><h3 class="toc"><a href="#Xb">Xb.</a></h3></td><td> </td><td> +<h3 class="toc"><a href="#Xb"> +Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu Titel I und II +des Stiftungsstatuts (1900) +</a></h3> +</td></tr> +</table> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_1" id ="Page_1" title="1"></a><a name="I" id="I"></a>I.</h2> + +<h2>Welche soziale Forderungen soll die +Freisinnige Volkspartei in ihr Programm +aufnehmen?</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p>Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21. März 1894.</p> +<hr style="width: 15%;" /> + +<h4><a name="A" id="A"></a><b>A. Steuersystem.</b></h4> + + +<p class="center"><em class="gesperrt">Meine Herren!</em></p> + +<p>Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung +des Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig +sich zu beteiligen. Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß +auf dem Parteitag, der in diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich +abgesonderte demokratische Flügel der früheren Deutschfreisinnigen +Partei eine klare und entschiedene Stellung nehme zu den +wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, welche das Volk +bewegen. Und zwar wollen wir darauf hinzuwirken versuchen, +daß diese Stellungnahme eine <em class="gesperrt">andere</em> werde, als sie werden könnte +gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der ehemaligen +Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der Fortschrittspartei, +die herrschenden immer geblieben sind.</p> + +<p>Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische +Arbeit darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß +von bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, +welches den nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen +Stammes eine glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten +hat zuteil werden lassen. Und wir wissen Dank den +Männern, die in der schweren Zeit der letzten 16 Jahre die Fahne +des politischen Fortschrittes noch hochgehalten haben und nicht<a class="page" name="Page_2" id ="Page_2" title="2"></a> +entmutigt durch die Übermacht der Gegner und durch die Teilnahmlosigkeit +des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie auch nur +weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was +ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls +verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der +Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, +die allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen +öffentlichen Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können +für gesunde wirtschaftliche und soziale Zustände.</p> + +<p>Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren +Überzeugung Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst +feststeht: daß die Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung +jener politischen Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung +unseres öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere +Wege beschreiten müsse, als in bezug auf mehrere Angelegenheiten +des Volksinteresses von ihrer Vorgängerin eingeschlagen worden sind.</p> + +<p>Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: +entweder sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen +und sozialen Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, +sie behauptet, alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung +und deshalb liege zu Verbesserungen und Reformen Anlaß gar +nicht vor; oder sie erkennt solche Übel als wirklich vorhanden +an — damit aber auch die Verpflichtung, <em class="gesperrt">positiv</em> mitzuarbeiten +zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher Reform, unbekümmert +darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu finden +man hoffen oder fürchten mag.</p> + +<p>Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale +Partei nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, +welche die soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als +Aufgabe hingestellt, damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung +zurzeit noch nicht vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner +wirtschaftlicher und sozialer Übel im Volksleben einmal +anerkannt, so ist damit auch anerkannt, daß es sich um Übel handelt, +die notwendigerweise neun Zehntel des ganzen Volkes — sei es +auch den einzelnen zum Teil noch unbewußt — berühren müssen. +Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige tätige Eingreifen mit +wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der platonischen +Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher und wirtschaftlicher +Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst überwinden, +hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese<a class="page" name="Page_3" id ="Page_3" title="3"></a> +Übel entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem +Wege gesetzlicher Reformen nicht beseitigen <em class="gesperrt">könne</em>. Und dann +wäre denen recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf +dem Boden der jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt +nicht zu überwinden seien, sondern nur durch völlige Umwälzung +dieser Ordnung und welche daraufhin ganz konsequenterweise sagen: +wenn solche Umwälzung auf friedlichen Wegen nicht zu erreichen +sein sollte, so wird sie wohl oder übel einmal auf gewaltsamen +Wegen sich vollziehen müssen.</p> + +<p>Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen +der Sozialdemokratie befunden werden mögen — <em class="gesperrt">keine</em> Ideen haben +zu wollen ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt +man der Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei +zu sein, welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch +Ideen hat, so müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, +denen die Übel, unter welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein +kommen, mehr und mehr ihre Hoffnung auf die Verwirklichung +<em class="gesperrt">dieser</em> Ideen setzen und mehr und mehr in dieser Partei +die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion sie eine Hebung +ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. <em class="gesperrt">Und dann gehört +die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!</em> Denn daß die Polizeiknüppel +schlechte geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch +der Versuch gezeigt. Eine Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« +sich nennt, jedoch bei der großen Majorität des »Volkes« mehr +und mehr das Vertrauen verlöre, daß sie den Willen und die Fähigkeit +habe, gerechten Beschwerden auf ihren Wegen Abhilfe zu +schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger Vertretung +ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann sie +nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit +denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des +Volkes die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils +steht.</p> + +<div class="blockquot"><p>So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen: +welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« +in ihr Programm aufzunehmen, <em class="gesperrt">damit sie ihren +Namen mit Ehren führen könne?</em></p></div> + +<p>Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende +Referat zu übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise<a class="page" name="Page_4" id ="Page_4" title="4"></a> +Unterlagen für eine Verständigung über das einzelne zu schaffen +suchen soll.</p> + +<p>Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings +nicht berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der volkswirtschaftlichen +und sozialen Theorien und selbst nicht einmal +darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser Angelegenheiten +praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie +zum anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft +nicht übrig gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch +auf etwas berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben +können: eine eigene <em class="gesperrt">lebendige</em> Erfahrung. Denn seit ungefähr +25 Jahren bin ich mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, +auf dessen Boden die sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich +abspielen. Und zwar haben die Umstände es mit sich gebracht — was +ich als Student mir nicht hätte träumen lassen — daß ich +selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich einer, der die gewerbliche +Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst von 20, dann +von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer fabrikatorischer +Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte — was +ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf +ist. Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei +mit der Zeit von selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von +denen, welche angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als +Produktionsmittel für weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe +also Gelegenheit gehabt, die Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens +im Bereich eines einzelnen Industriezweiges, aus allernächster +Nähe anzusehen, und dadurch zugleich einen Schlüssel +gewonnen für das Verständnis entsprechender Erscheinungen auf +Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises. Gemäß den +Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun +diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers +und des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch +immer betrachten müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem +nicht unter der Hand Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen +wollten. Ich habe also diese Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten +Seiten her ansehen können: einerseits unter dem +Gesichtswinkel des Unternehmer- und Kapitalisteninteresses, andererseits +aber auch vom Standpunkt des Interesses der Arbeiter — und +dann habe ich, unabhängig von jeder Beeinflussung durch +äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen können unter<a class="page" name="Page_5" id ="Page_5" title="5"></a> +dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des Gemeinwohls.</p> + +<p>Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten +Ansichten gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser +Einrichtungen unserer gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und +Staatsgesetzgebung und auch über die Ursachen, aus welchen einzelne +als besonders gefährlich zu betrachtende Wirkungen hervorgehen. +Diese Ansichten unterscheiden sich allerdings in manchen +Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen in meinen +Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage ich +kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu +einer Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt +gegebenen Anlaß auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls +zu vertreten. Ihnen entnehme ich also die Grundlagen meines +Referates über die vorhin gestellte Frage — indem ich es darauf +ankommen lasse, ob das eine oder das andere darin etwa für geeignet +befunden werden möchte, als Ausgangspunkt von neuen +Bestrebungen de lege ferenda in einer freisinnigen Volkspartei zu +dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich dabei verschweigen +wollte, daß die erste Anregung zu eigener Stellungnahme gegenüber +den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben hat aus gelegentlichem +persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten +und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die +älteren unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, +welche der »Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871<a name="FNanchor_2_2" id="FNanchor_2_2"></a><a href="#Footnote_2_2" class="fnanchor">[2]</a> hier +im Engelsaale gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten +Punkten meinen Widerspruch herausforderte, so hat sie mir doch +einen nachhaltigen Impuls gegeben, angesichts der wirtschaftlichen +Vorgänge in meinem Umkreis immer die Augen offen zu halten +und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt war, unter dem +Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des weiteren +aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner Ansichten +die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die +mir durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund +Dr. Harmening näher gebracht worden sind.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen +Punkte namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Be<a class="page" name="Page_6" id ="Page_6" title="6"></a>strebungen +der entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten +zur Weiterbildung des Parteiprogramms in der Richtung +auf fruchtbare soziale Reformen. Ich habe sodann in concreto zu +zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren sozialen Übeln und Gefahren, +die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben sind, <em class="gesperrt">wirkliche</em> +Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht +bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne +Umwälzung der Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr +durch Maßnahmen, die auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen +von der Gesetzgebung — wenn die entscheidenden +Faktoren nur <em class="gesperrt">wollen</em> — ohne weiteres eingeleitet und schrittweise +durchgeführt werden können. Denn es soll sich nicht handeln +dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren Verwirklichung, +wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines jahrhundertelangen +Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um bestimmte +Anforderungen, die vernünftigerweise an die <em class="gesperrt">heutige</em> Gesetzgebung +gestellt werden können. Für das soziale Programm einer +politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht +kommen, deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein +möchten, die sie von Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst +zu gewärtigen haben, doch nichts weiter zur Voraussetzung hat, +als die allmähliche Überwindung <em class="gesperrt">solcher</em> Widerstände.</p> + +<p>Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne +hier einzugehen gedenke: die <em class="gesperrt">Steuergesetzgebung</em>, die mit dem +»<em class="gesperrt">Arbeiterschutz</em>« zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten +der <em class="gesperrt">Volksbildung</em>. Ich beziehe mich dabei vorzugsweise +auf den Programmentwurf, welchen der verdiente Führer der Gewerkvereins- und +Genossenschaftsbestrebungen, Dr. <em class="gesperrt">Max Hirsch</em>, +schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen Volkspartei eingebracht +hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist, daß er +auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion +treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder +im Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale +Programm der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung +zu treten der norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige +Angelegenheit zu betrachten haben wird.</p> + +<p>Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz +auf den zuerst angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen — zu +welchem ich das Folgende anzubringen habe.</p> + +<p><a class="page" name="Page_7" id ="Page_7" title="7"></a>Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die +Forderung, alle Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, +gehören von jeher zu den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich +liberalen Parteien in Deutschland. Natürlich ist auch für uns +kein Wort mehr zu verlieren über die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit +einer Besteuerungsart, welche die Reichen verhältnismäßig +ganz wenig belastet und deshalb, damit überhaupt +»etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der Staatslasten auf +die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch aber +die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend herabdrücken +muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht +geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale« +Partei war. — Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte Besteuerung +des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als +solche, um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer +Progression dabei die größeren Einkommen herangezogen würden. +Nichtsdestoweniger finde ich in der Forderung solcher progressiven +<em class="gesperrt">Einkommen</em>steuer immer noch ein großes sozialpolitisches Defizit. +Es ist nämlich für ein Steuersystem nicht genug, daß es, +rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder gerecht sei. In jedem +Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den »Zukunftsstaat« +hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses Wort ankündigt, +muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine +andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen +werden — nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen +Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse +zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen +Produktionsweise.</p> + +<p>Solche zerstörende Wirkungen — deren Dasein und fortwährendes +Anwachsen heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren +wird — sind aber zu erblicken in der fortwährend zunehmenden +Tributpflichtigkeit aller Arbeit zugunsten des Besitzes +und in der damit Hand in Hand gehenden fortschreitenden Konzentration +des Besitzes auf eine immer kleiner werdende Minorität +des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt — den ich sogleich näher +entwickeln werde — komme ich dazu, dem Programm der demokratischen +Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine wesentlich +anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen, +die ich vorgreifend — um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden +Erörterungen erkennbar zu machen — dahin formuliere:</p> + +<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_8" id ="Page_8" title="8"></a>Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung +<em class="gesperrt">aller Besteuerung</em> des <em class="gesperrt">Arbeitseinkommens</em>. Anweisung +aller Bedürfnisse von Staat und Reich auf eine +<em class="gesperrt">reine Vermögenssteuer</em>, welche, nach oben progressiv, +alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem +Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes — in +der ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf +des gesamten Nationalvermögens für den Staat (d. h. für +Staat und Reich) in Anspruch zu nehmen.</p></div> + +<p>Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber +den folgenden Erwägungen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht +viel unter 200 Milliarden anzuschlagen sein — alles zusammen +gerechnet, was an nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in +Stadt und Land, an Inventar der Industrie und an mobilem Kapital +in Deutschland sich vorfindet und alles in der üblichen Weise +nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt auch die Ziffer selbst +sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch die Einkommens- +und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß die +untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich +nehme diese Ziffer hier an — eigentlich nur zur Exemplifikation; +denn die Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen +bleiben, auch wenn eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde.</p> + +<p>Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der +jetzigen Zeit hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück +brach. Abgesehen von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen +Objekten steht alles in Benutzung als Mittel für weitere +Gütererzeugung, sei es in der Hand der Eigentümer selbst, sei es +in der Hand anderer, denen letztere ihren Besitz zeitweilig überlassen. +Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß alle Vermögensobjekte, +mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen Luxusgegenstände, +sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer geschätzt +werden nach dem <em class="gesperrt">Nutz</em>wert oder <em class="gesperrt">Ertrags</em>wert, den sie +für den Eigentümer haben — insofern haben, als er entweder selbst +sie als Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem +Zweck ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten +kann.</p> + +<p><a class="page" name="Page_9" id ="Page_9" title="9"></a>Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer +seinem ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen <em class="gesperrt">Verbrauch</em> +Mittel der Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen +besonderen, sehr eigenartigen Wert: <em class="gesperrt">ohne</em> dem Verbrauch oder +der Minderung zu unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, +welche einem Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig +sind, und zwar, wenn er will, ohne jede Tätigkeit seinerseits, da +er immer andere findet, die an seiner Statt die erforderliche Tätigkeit +ausüben.</p> + +<p>Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als +Faktor des Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen +Datums. Selbst die Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle +des Ertrags in sich selbst ist — Grund und Boden —, hat in Wahrheit +jene zweite Eigenschaft nur insoweit und solange gehabt, als +die Institution der Leibeigenschaft den Boden mit arbeitsfähigen +Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des Eigentums, ausgerüstet +hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen Bedingungen +für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß, erstens, +die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein +<em class="gesperrt">können</em>, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt +werden — d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes +genügend entwickelt und gesteigert sei, damit immer solche sich +finden <em class="gesperrt">müssen</em>, welche diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung +übernehmen wollen — und daß zweitens die Einrichtungen +des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz, dem Eigentümer +ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der Hand +und in die Verwahrung anderer zu geben.</p> + +<p>Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des +Deutschen Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer +abwirft, ist gemäß der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem +dermaligen Stand des Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich +zu veranschlagen, wenn man nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche +Höhe von Bodenrente und Hypothekenzins annimmt. +Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig verteilte, so ergäbe +sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den rund 10 Millionen +Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich. Hierbei ist +jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was, wenn +es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung +mitbegriffen wird, doch nicht <em class="gesperrt">reiner</em> Zins, sondern Äquivalent +für irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist<a class="page" name="Page_10" id ="Page_10" title="10"></a> — +im besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den +bloßen Pacht- oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen +Besitz in landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst +nutzbar macht, ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was +ganz oder zum Teil den Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet +ist also nur derjenige Vermögensertrag, der den Eigentümern +auf Grund ihrer Besitztitel zufließt oder doch, wenn sie +wollen, zufließen kann ohne irgend andere direkte Mitwirkung als +vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen, Pachtgelder u. dergl.</p> + +<p>Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die +jährlich in Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, +teils von sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? — +Da ausschließlich die menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor +noch nicht da waren, so kann kein Zweifel darüber bestehen, +daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden im Volk ist, welche jene +Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden durch ihre Arbeit +jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen hat, daß +die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte +der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten +oder darleihen.</p> + +<p>Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie +in Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über +1500 Mark jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach +der Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. +der Bevölkerung dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen +noch nicht, und ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon +erreicht. Hierbei ist aber alles Zins- oder Renteneinkommen bei +denen, die dergleichen haben, mitgerechnet. Nach Abzug desselben +in der vorher angenommenen Höhe verbleibt mithin für +die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des Deutschen Volkes nur +ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt gedacht, pro +Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft — alles eingeschlossen, +was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen +Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten +und aller Unternehmer- und Handelsgewinn.</p> + +<p>Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach +zurzeit in Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch +die Verbindung von Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung +und läßt nur zwei Drittel davon als Entgelt für die Arbeitstätig<a class="page" name="Page_11" id ="Page_11" title="11"></a>keit +selbst übrig. Mithin hat die Gesamtheit aller Arbeitenden in +allen Tätigkeitsgebieten, dem Durchschnitt nach, immer <em class="gesperrt">zwei +Tage in der Woche</em> zu arbeiten für die Gesamtheit der Besitzenden, +d. h. derer, welche Miteigentümer des Nationalvermögens +sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß. Denn +zur Bemessung des <em class="gesperrt">durchschnittlichen</em> Anteils der einzelnen +an dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab +als den relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie +selbst hat.</p> + +<p>Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten +Wege zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen +Klassen der Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt +oder indirekt leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. +Sozialpolitisch hat nur das Endresultat Bedeutung, welches das +Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital für die Gesamtheit der +Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit der Besitzenden zum Ausdruck +bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die zuvor charakterisierte +Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft, soweit sie in +irgend einer Form arbeitstätig sind — alle vom letzten Tagelöhner +bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten +haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren, +aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von +den wenigen, welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung +nach dem Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den +Beamten der arme Teufel »Staat« von sechs Tagen, welche sie +arbeiten, nur die bewußten vier Tage wirklich bezahlen; denn +nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch die Vorwegnahme +der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können Steuern, +welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich halten, +unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den +Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.</p> + +<p>Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz +gewinnt seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit +der Tatsache der äußerst ungleichmäßigen — und nach dem jetzigen +Lauf der Dinge noch immer ungleichmäßiger werdenden — Verteilung +des Besitzes. Eine solche Bedeutung würde ihm gar nicht +zukommen, wenn das Gesamtvermögen des Volkes auf die Individuen +in den verschiedenen Volksschichten <em class="gesperrt">durchschnittlich</em> +sich verteilte proportional dem Werte persönlicher Arbeitsleistung +in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener Zinsherr,<a class="page" name="Page_12" id ="Page_12" title="12"></a> +nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen Tributleistung +selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch erhebliches +Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der +Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die Wirklichkeit +aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen Bilanz. +Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, +auch nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch +nicht einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft; +sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für +welche — soweit es Arbeitstätige sind — die Renteneinnahme, +einschließlich der Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen +Besitzes, einen nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen +ausmacht, sei es auch nur viel weniger als die normalen 50 Proz. +Tatsächlich bedeutet das vorher gekennzeichnete Verhältnis: effektive +Abgabe einer größeren oder geringeren Quote des natürlichen +Arbeitsertrags seitens der großen Majorität der Arbeitstätigen an +die kleine Minorität derjenigen Miteigentümer am Nationalvermögen, +welche die großen Brocken desselben inne haben. Mindestens +80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig tributpflichtig geworden +zugunsten der obersten 5 Proz.</p> + +<p>Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt +klar genug zutage.</p> + +<p>Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages +durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten +die untersten Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens +um so härter wirkt, je weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse +der notdürftigsten Lebensführung überschreitet. In diesen +untersten Volksklassen ist aber gerade die weitaus größte Majorität +der unselbständigen Arbeiter enthalten, deren Arbeitsertrag noch +einem zweiten Abzug zugunsten des »Unternehmergewinns« unterliegt — kraft +der wirtschaftlichen Verhältnisse, auf welche mein +zweites Referat sich beziehen wird. So ergibt sich also eine +starke Herabsetzung des sonst möglichen durchschnittlichen Niveaus +der Lebenshaltung der breiten Volksschichten. Je weniger nun +die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch einen +indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen +übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung +zur Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter +der reinen Frone.</p> + +<p><a class="page" name="Page_13" id ="Page_13" title="13"></a>Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf +Grund des Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung +des Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr +beträchtlicher Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten +Nutznießern entfällt, den Eigentümern der sehr großen +Vermögen, und dadurch diesen ein Einkommen verschafft, welches +über die Bedürfnisse selbst einer sehr erhöhten Lebenshaltung weit +hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist sparsame Leute, die +den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken pflegen. +Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum +Verbrauch, der andere — häufig größere — Teil wird zurückgelegt +und figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, +der für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von +Jahr zu Jahr wiederholt sich dieser Vorgang. Dadurch wächst +das Nationalvermögen, also auch dessen Zinsabwurf, fortwährend +rascher als der effektive Ertrag der gesamten nationalen Arbeit +wächst, und die Tributquote, welche die Gesamtheit der Arbeitenden +der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten hat, wird stetig größer. +Gleichzeitig aber muß dabei die Ungleichmäßigkeit der Verteilung +sowohl von Einkommen wie von Besitz immer weiter zunehmen, +und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender Teil der gesamten +Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen zufließen. +Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes — gleichfalls +in immer steigendem Maße — dadurch gelähmt, daß +fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages +der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch +entzogen bleibt.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen +Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind +diese Einrichtungen sittlich gesund? — sind sie gerecht und vernünftig? — sind +sie notwendig und unabänderlich?</p> + +<p><em class="gesperrt">Sind sie sittlich gesund?</em> — Nein!</p> + +<p>»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« +ist nicht nur ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck +tiefer sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren +scheint mir überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der +den Mut haben wird, beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen +einer sittlichen Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden +sein müßten, die ohne irgend einen anderen Vorzug, bloß<a class="page" name="Page_14" id ="Page_14" title="14"></a> +weil sie ein genügend großes Vermögen irgendwie erworben oder +ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene Arbeit in begünstigter +Stellung zu leben, nicht etwa von diesem Vermögen, mittelst +dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen, ohne Minderung +seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer.</p> + +<p><em class="gesperrt">Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?</em> — Nein, +wiederum ohne jedes Wenn und Aber!</p> + +<p>Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die +Rede sein, wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine +entsprechende Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. +So war es in der Tat einmal — vor 200 oder 300 Jahren, also +just zu der Zeit, da ein naives Rechtsbewußtsein Zinsnehmen +schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu dieser Zeit hatte der Zins +als Gegenleistung die Übernahme einer besonderen Verlustgefahr, +welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde, wenn der Eigentümer +es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines anderen gab. +Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in natura +selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel +größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu +übernehmen, wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek +oder unter gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher +Nutzung übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in +Frage kommt, würde also eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie +verdienen. Und das gleiche gilt auch für das +Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn wenn jemand ein +Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so würde er, +wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach liegen +lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes durch +Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung, +nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche +laufende Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn +befreit, der das Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem +Besitzer unvermindert wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt +von Leistung und Gegenleistung verdiente also auch der +Pächter eine Aufbewahrungsprämie. Die vorhin in Rechnung gesetzen +3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade auf diejenigen +Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des Eigentümers +noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern« +Kapitalanlagen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_15" id ="Page_15" title="15"></a>Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, +indem er seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der +Nutzung eines ändern überläßt, denn er, als einzelner, gewährt +damit dem andern einzelnen in der Tat Vorteile, die er sonst +nicht haben würde. Die Gegenleistung aber, die er in Form von +Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem volkswirtschaftlichen +Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage, in +welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, +als die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver +Arbeit absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt +das Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, +statt eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe +einbringt. So klar es nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft +ein redliches Verhältnis zwischen den <em class="gesperrt">einzelnen</em> besteht, so sicher +ist es anderseits, daß kraft derselben die <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> der Besitzenden +als solche die <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> der Arbeitstätigen als solche +<em class="gesperrt">bewuchert</em>. Denn »die Zwangslage eines andern benutzen, um +sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis zu den Leistungen +stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des Wuchers.</p> + +<p>Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider +verdunkelt durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der +Eigentumsbegriff im Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, +deren Lebenshaltung ganz oder doch in erheblichem Grad von +ihrem Anteil am Zinsertrag des Nationalvermögens abhängig geworden +ist. Im Kreise der Besitzenden — aber auch nur in diesem — wird +nämlich der ursprüngliche, in sich selbst gegebene Wert +von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon gar nicht +mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte +und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich +nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, +als unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller +Art, sondern fast nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, +nach dem, was er ohne Verwendung »abwirft«, und es muß einem +erst ein rechtes Stück seines Vermögens gestohlen worden oder sonst +verloren gegangen sein, damit er merke, daß er noch etwas mehr +verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen. Anders ist der Maßstab +noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer, Handwerker, +der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in +den Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine +Ersparnisse jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an,<a class="page" name="Page_16" id ="Page_16" title="16"></a> +weil er eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer +aufbewahrt. Die paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind +ihm aber ganz Nebensache. Er schätzt seinen Besitz durchaus +unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie lange kann ich es damit +aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden sollte? — was +kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? — was kann ich dafür +meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige, +ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende +Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums +ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung +des Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus +abzuleitenden Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz +und gar zu den Symptomen der zunehmenden <em class="gesperrt">plutokratischen +Entartung der Rechtsbegriffe</em>, von welcher ich im Fortgang +meines Referats noch mehrmals zu reden haben werde.</p> + +<p>Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen +mit der Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der +Volkswirtschaft gedacht, ist es voll innern Widersinns und trägt +den Keim unabwendbarer Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen +ihm gelingen sollte.</p> + +<p>Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu +ganz niedrigem Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines +Goldklumpens gewonnen haben müßte, schwerer als alles Gold +der Erde zusammengenommen, erläutert die physische Unmöglichkeit +dauernden Fortbestehens von Einrichtungen, kraft welcher +Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben sollen, in geometrischer +Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der Koeffizient +dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr +und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und +Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten +steht — deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen +Phantasieen als aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten +muß das Fortbestehen solcher Einrichtungen schon in absehbarer +Zeit dem wachsenden Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, +die nichts anderes mehr sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut +zukünftiger, noch ungeborener Geschlechter.</p> + +<p><em class="gesperrt">Elimination des Zinswesens</em> aus dem Wirtschaftssystem +der Völker ist daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf +völlige Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit.</p> + +<p><a class="page" name="Page_17" id ="Page_17" title="17"></a>Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: <em class="gesperrt">ist dieses möglich?</em> — oder +sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich — außer +unter Aufhebung des <em class="gesperrt">privaten</em> Kapitalbesitzes?</p> + +<p>Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das +Zinsnehmen etwa gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit +würde der wichtigste Antrieb zur Darbietung des Besitzes für die +Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit beseitigt und jede natürliche +Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein. Sonach könnte es +allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des privaten Kapitalbesitzes +das Wirtschaftssystem der Desorganisation verfallen müsse, +beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des Zinsnehmens +durch dessen Aufhebung.</p> + +<p>Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte +Wort: <em class="gesperrt">Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!</em></p> + +<p>Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges +Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben +einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein +Vermögensstück nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern +nur <em class="gesperrt">als</em> Teil eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung +in den Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen +Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb +wolle er diesen Ertrag, soweit er <em class="gesperrt">reiner</em> Zinsertrag ist, nicht +als ihm, dem zufälligen Eigentümer, zukommend ansehen und für +sich in Anspruch nehmen, sondern ohne Murren ihn abliefern an +den, der der eigentliche Urheber und Eigentümer dieses Ertrages +ist — an den <em class="gesperrt">Staat</em>.</p> + +<p>Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist +in der Tat mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, +gleich den Körnern in einem Sandhaufen. Wie im lebendigen +Organismus die Zellen kraft ihres Zusammenhangs und ihrer +Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen Funktionen ausüben, +welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als selbständige, +einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen +auch in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und +Arbeitskraft des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens +und der nationalen Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, +die ihnen nicht an sich zukommen. Ergebnis und Erfolg +dieser Funktionen fallen nicht unter das Eigentumsrecht des einzelnen, +weil sie nicht Ausfluß des Eigentums selbst sind, vielmehr, +richtig betrachtet, Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, Ergebnis<a class="page" name="Page_18" id ="Page_18" title="18"></a> +und Erfolg der Staatsinstitutionen. Sie gehören also von Rechts +wegen dem Staat.</p> + +<p>Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden +Umstand, daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren +könne, ohne eigene Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die +Herausgabe an einen andern ihn in Frage stellt, immer erst in +ein Stück Papier verwandelt werden muß. Pacht- oder Mietsvertrag, +Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die unentbehrlichen +Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem +Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen +nicht; es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung +der Besitz gegeben werden kann, wenn ein anderer +seine wirtschaftliche Nutzung übernehmen soll. Dafür zeugt das +»Papier«.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen +Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an +die Gesetzgebung: in Form einer <em class="gesperrt">Vermögens</em>steuer den Zinsertrag +des Nationalvermögens, den die Besitzträger der einzelnen +Stücke regelmäßig einheben, für den Staat heranzuziehen und — abgesehen +von der Ansammlung eines beschränkten Reservefonds — <em class="gesperrt">fortgesetzt +zur Aufwendung zu bringen</em> durch Bestreitung +der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle +und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten +das Gemeinwohl dringend fordert.</p> + +<p>Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber +des Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: +wo etwa noch »was Steuerbares« zu finden sein möchte, +und allerlei Sophismen helfen müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, +welches angesichts feierlicher Zusagen sich dagegen sträubt, +daß immer wieder »die Masse es bringen« müsse. <em class="gesperrt">Hier</em> liegt das +gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen Deutschlands, bei +welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen sich aber +nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein Steuerobjekt, +dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse ganz +ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der Wirtschaftstätigkeit +<em class="gesperrt">in der Form</em> von »Steuer« erhoben werden muß, +in Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches, +rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem<a class="page" name="Page_19" id ="Page_19" title="19"></a> +abgefordert werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner +eigenen Arbeit selbst erworben hat.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem +in meiner Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der +Staat grundsätzlich den <em class="gesperrt">ganzen</em> Zinsertrag des Nationalvermögens +in Anspruch zu nehmen und demnach, den Steuersatz für Vermögen +jeder Art um so näher an den jeweiligen, durch Hypothekenzins +und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß für risikofreie +Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte vom +Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung +sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der +Allgemeinheit an der Erleichterung des Ansammelns <em class="gesperrt">kleiner</em> +Vermögen würde der Staat solchen gegenüber auf seinen Anspruch +ganz oder teilweise verzichten. Im übrigen könnte zwischen +den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied nicht anerkannt +werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des Eigentumstitels ist +gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das eine in das +andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden +haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als +einziges ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel +und als letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; +das Eigentum <em class="gesperrt">an</em> Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung +von Leibeigenschaft und Hörigkeit ein Eigentum wie jedes +andere geworden. Solange diese bestanden, war allerdings der +Eigentümer von Grund und Boden vor allen andern Eigentümern +dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer ungefähr +proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes beliebig +große Stück <em class="gesperrt">selbst</em>, mit seinen eigenen Armen, gerade so nutzen +konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch +zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht +Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der +wie jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe +fremder Personen zu produzieren. — »Gebt dem Kaiser was des +Kaisers ist!« muß also allen gegenüber gelten.</p> + +<p>Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel +würden auf wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst +und unmittelbar nur darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung +der indirekten Steuern — von reinen Schutzzöllen natürlich +hier abgesehen — und die Beseitigung der eigentlichen Ein<a class="page" name="Page_20" id ="Page_20" title="20"></a>kommensteuer +alles Arbeitseinkommen jeder Art um den jetzigen +Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses Arbeitseinkommen +bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden und käme +für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß +mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine Verbilligung +des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen +Nationalvermögens eintreten sollte — was übrigens wohl, außer +in Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht.</p> + +<p>Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde +für die unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung +haben. Viel höher aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, +welche man zu erwarten hat von der Belebung und Steigerung +der ganzen Wirtschaftstätigkeit des Volkes, die dadurch eintreten +muß, daß große, jetzt dem Konsum vorenthaltene Summen durch +den Staat zur Verausgabung gebracht werden.</p> + +<p>Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter +wesentlich veränderte Bedingungen gestellt sein. — Solange alle +Einnahmen in der Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen +angewiesen sind, welches für die weitaus große Mehrzahl aller +Steuerzahler nicht über die Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht +und in dieser also aufgebraucht wird, ist die möglichste +Sparsamkeit in allen Ausgaben allerdings dringend geboten. Hat +dagegen der Staat seine selbständige Einnahme und hat er diese +behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch aufzubrauchen, so +würden die Ausgaben nach dieser <em class="gesperrt">eigenen</em> Einnahme sich zu +richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen, +sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur +vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der +Ertrag der ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in +jedem Falle weit hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen +effektiven Ausgaben in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. +Es würden also Reich und Einzelstaaten mit +der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur Erfüllung neuer +großer Aufgaben gewinnen.</p> + +<p>Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es +ist hohe Zeit, daß auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau +der Lebensführung gelange als das jetzige ist — welches, dicht +am Existenzminimum stehend, durchaus vergleichbar erscheint dem +Lebensniveau seiner Proletarier. Nicht zu reden von der Förderung +feinerer Kulturinteressen, in welcher Deutschland seit einem<a class="page" name="Page_21" id ="Page_21" title="21"></a> +Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade in Rückstand +kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe auszufegen, +deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und moralischer +Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen +Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig +vor völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, +mit welchen das Wohnungselend in den Industriestädten und in +gewissen Bezirken des platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, +die es in Deutschland gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. +Also Aufgaben genug auch für den zukünftigen <i>reichen</i> +Staat!</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf +solcher Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer +besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen +Staatswesen sogar in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine +soziale Bedeutung schon zu gewinnen anfängt. Genau so wie man +in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro Mille einheben kann, ließe sich +auch 3 Proz. einheben.</p> + +<p>Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten +würden dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, +welche von Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter +der Wirkung eines stark verkürzten Nettoertrages der Arbeit — dazu +gäbe es viele Wege.</p> + +<p>Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst +erheben wird: daß bei starker Besteuerung des Vermögens, +wofern das gleiche nicht auch anderwärts geschieht, die Reichen +aus dem Lande gehen würden, kann ich eine ernstliche Tragweite +nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter diesen manche eilen +würden, den Staub deutschen Bodens von ihren Pantoffeln zu +schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen mehr +wachsen wollte — und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer +des Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren +und dem Abwurf der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. +Der Staat als solcher verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte +und die Volkswirtschaft nichts was wirklich einen produktiven +Wert besitzt. Denn die Objekte dieser letzteren Art sind nicht +transportabel und können nicht mit auswandern wie das mobile +Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein Defizit im flüssigen +Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes, der seine<a class="page" name="Page_22" id ="Page_22" title="22"></a> +Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es mit +dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe, +würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen +Ergänzung seines Betriebsfonds beliebig große Summen +aus der Fremde geborgt bekommen, die dann doch nur so lange +zu verzinsen wären, bis der Abgang sich wieder ersetzt hätte.</p> + +<p>Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher +Vorzug der reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von +allen Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und +kräftigen <em class="gesperrt">Luxus</em>steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle +Steuerobjekte zu veranschlagen sind nach dem marktgängigen +Nutzungswerte, den sie objektiv als Mittel der Gütererzeugung +haben, wenn sie wirtschaftlich benutzt werden, und den sie auch dadurch +nicht einbüßen, daß der Eigentümer aus subjektiven Gründen +sie zeitweilig nicht so benutzt oder benutzen lassen will. Darin +nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des Nationalvermögens — wie +z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. — dem Dienst der +nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen Gebrauchs, +ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine volkswirtschaftliche +und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter +dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt +abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine +Schwierigkeit. Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, +daß er nicht egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses +vielen zugänglich machen will. — Es mutet sonderbar +an, aus Anlaß der landesüblichen Suche nach »Steuerbarem«, in +unseren Parlamenten fortwährend die ebenso folgerichtigen wie +menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen, die damit +beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht unbedingt +erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich — und +damit enden, als <em class="gesperrt">steuerbaren</em> Luxus nicht etwa dasjenige +zu bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung +entbehrlich, sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. +hauptsächlich den Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich +sind — obwohl darin für viele fast das — einzige von Genüssen, +Reizen usw. gegeben ist, was ihre physische Lebenshaltung von +rein animalischem Dasein unterscheidet. Indem man diese Dinge +als angeblich entbehrlich besteuern will, aber nicht etwa um den +Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen, setzt die +Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung;<a class="page" name="Page_23" id ="Page_23" title="23"></a> +denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, +könnten die Steuern nichts einbringen.</p> + +<p>Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, +auf die Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen +wollen, wie es gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie +mit mehr oder weniger Recht geschehen mag. Er +müßte sich sonst sagen lassen, sein Ideal sei das heckende, sich +selbst vermehrende Geld — was allerdings ein sehr ideales Ding +insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen nicht existiert. — Weder +die Reichen, die für jede Million ihres Vermögens sei es +z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten, noch die +Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden, +brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und +monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der +reiche Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle +Vorzüge erhöhter Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung +sittlich wertvoller Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, +Freigebigkeit und edlem Luxus behielte — mit dem einzigen +Unterschied, daß er jetzt diese Mittel entweder in dem Ertrag +seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz seines Vermögens zu +finden hätte — wie es vordem doch auch gewesen ist.</p> + +<p>Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung, +gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu +decken, auf welchen eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, +die exorbitante Größe vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit +einmal diese Wege außerhalb des Gesichtskreises der lebenden +Generation liegen, darf also nicht mehr untersucht werden, wieviel +von solchen großen Vermögen durch redlichen Erwerb irgend +einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat, durch »Bauernlegen«, +durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher zusammengebracht +sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum +der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des +Rechts aber verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund +welcher die Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt +immer neue Übel erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen +des Staates und der Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten +und unberührbaren Dingen rechnen mag — die konkreten +Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit gemäß den Anforderungen +des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz gewiß nicht zu +ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.</p> + +<p><a class="page" name="Page_24" id ="Page_24" title="24"></a>Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein <em class="gesperrt">Recht</em> auf zukünftige +Vorteile, welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen +ihm bringen würde, oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, +weil es ihm bisherige Vorteile erhalten würde. Sollte aber etwa +unter dem Namen des Rechts das Klassen<em class="gesperrt">interesse</em> derjenigen +Stände und Volkskreise, welchen die gegenwärtigen Einrichtungen +zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld geführt werden — dann +müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das Deutsche Volk? +Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen ehemaliger +Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger +die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? +Sind es die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten +Wohlstandes der Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft +und begünstigt durch die bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu +mehr oder minder großem Reichtum gelangt sind?</p> + +<p>Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch +die andern — sondern mit beiden zusammen <em class="gesperrt">auch</em> noch von den +fünfzig Millionen die neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl +nach in täglicher strenger Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist +ganz geringem persönlichen Anteil an den Gütern einer erhöhten +Kultur, und die, jeder einzelne von ihnen bedeutungslos wie der +Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit das große Reservoir +abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und geistige Aktion +des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung seines +Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft — die breiten Schichten +der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die +Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten <em class="gesperrt">nur</em> wie +Blüten und Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen +Blüte und Frucht ihre Nahrung ziehen.</p> + +<p>Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des +<em class="gesperrt">allgemeinen</em> alle Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls +kein Staatswesen eine wichtigere Aufgabe haben kann als die +Sorge, Wurzel und Stamm seines Volkstums dauernd gesund und +kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl nackte Klasseninteressen +allen Bestrebungen entgegen, welche auf Beseitigung der am +Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde damit +die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein: +<em class="gesperrt">Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen +bevorzugter Stände!</em></p> + +<p><a class="page" name="Page_25" id ="Page_25" title="25"></a>Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes +der Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, +scheint es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische +Partei, die eine »Volkspartei« sich nennt, <em class="gesperrt">ihre</em> Bemühung um +Einwirkung auf die Gesetzgebung deutlich unter <em class="gesperrt">diese</em> Fahne +stelle und in diesem Sinne die hier angeregte Reform der <em class="gesperrt">Steuer</em>gesetzgebung +in ihr Programm aufnehme.</p> + +<p>Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine +politisch radikale Partei geschehen — radikal in dem Sinne: durch +keine Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel +zu gehen und nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli +me tangere. Alles was heute rechts von uns steht, ist als Partei +unter den gegenwärtigen Umständen durchaus unfähig, <em class="gesperrt">wirkliche</em> +soziale Reformen in die Hand zu nehmen, weil jeder Versuch +dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von Anfang an innerer +Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen Parteien aber +brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen unentbehrlich +scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in +konservativen Kreisen — wie allerlei Erscheinungen in der konservativen +Presse erkennen lassen — neuerdings ein sehr bemerkenswertes +Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung +zu finden ist, soweit sie in Industrie und Handel zum +Vorschein kommen, so nützt dieses doch sehr wenig. Den Industrie- +und Finanzbaronen von ihren Privilegien manches abzuknöpfen, +wäre man in diesen Kreisen schon bereit; käme aber einer, der +meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens dürften auch die +Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich heißen: +ja, Bauer, das ist was ganz anderes! — Von dieser Seite ist also +nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten.</p> + +<p>Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung +eines derartigen Programms — zumal wenn ihm noch +einiges hinzugefügt würde, was ich in der Fortsetzung meines +Referats beizubringen gedenke — den Beginn einer wirksamen +und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. — Mit Polemik sie bekämpfen +zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches Unternehmen. +Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien +kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den +Philister höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache +hinwegtäuschen, indem man ihn glauben macht, daß es sich nur +um solche »Theorien« handele — der unwiderstehlichen Kraft der<a class="page" name="Page_26" id ="Page_26" title="26"></a> +Kritik aber, welche die Sozialdemokratie an Einrichtungen und +Zuständen übt, kann man damit nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. +Denn diese Kritik hat nicht Meinungen und Theorien zum Gegenstand, +sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft man nicht aus +der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr, wenn +man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der +realen Ursachen, auf welchen sie beruhen.</p> + +<p>So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen +früher ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur <em class="gesperrt">wirklichen</em> +Bekämpfung der Sozialdemokratie.</p> + + +<h4><a name="B" id="B"></a>B. Arbeiterschutz.</h4> + + +<p class="center"><em class="gesperrt">Meine Herren!</em></p> + +<p>In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung +der damals empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, +daß eine Quelle nicht abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände +und sie begleitender sozialer Übel <em class="gesperrt">wirklich</em> gegeben ist +in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit, +und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit +das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus einer +dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem unentbehrlichen +Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte +Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich +habe dann aber weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen +Wirkungen dieses Verhältnisses nicht begründet sind in seinem +Charakter selbst, d. h. in der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit +und auch nicht in dem persönlichen Eigentum am Kapital, also +der privatkapitalistischen Produktion, und daß sie sogar nicht einmal +eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen Besitzverteilung +sind, sondern ausschließlich entstehen durch das Zusammentreffen +dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer privaten +<em class="gesperrt">Zins</em>wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus <em class="gesperrt">dieser</em> Quelle +stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden +Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat +besinne sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige +Nutznießer des gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen +Zinsertrags sei und hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, +die er in Form der Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um +aus dieser Quelle, statt aus direkten oder indirekten Abzügen vom<a class="page" name="Page_27" id ="Page_27" title="27"></a> +Arbeitsertrag seiner Bürger, seine Bedürfnisse zu bestreiten und +zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des Volkes von allem Druck +durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung zu entlasten.</p> + +<p>Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich +heute auf die Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, +welche ihrem Wesen nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis +zwischen Besitz und Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis +verschiedener Klassen der Arbeitstätigen zueinander beruht.</p> + +<p>Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag +vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen +Faktor aller nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch +die Form dieser Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert +und innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen durch +Teilung der Funktionen den Klassenunterschied zwischen selbständiger +und unselbständiger Arbeit, oder von Unternehmer und Arbeiter +schlechthin, eingeführt. Beides, diese Scheidung der Funktionen +und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als Arbeitswerkzeug, +ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen Zusammenhang +entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge +derselben gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital.</p> + +<p>Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz +und vor 100 Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, +für alle von wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach +der Natur des Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren +nur der Landbau in denjenigen Bezirken, in welchen das Recht +des Eroberers gegenüber den Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise +besondere Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit +einzelner von anderen herbeigeführt hatten, im übrigen aber +nur ganz vereinzelte Gewerke, wie z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung +der Metalle und anderer Rohprodukte, die Schiffahrt +u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der physischen Kraft der +einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches Zusammenarbeiten +vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener ursprünglichen +Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit Lehrling und +Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung der +Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein +Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete +und wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder +Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei +dieser Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge<a class="page" name="Page_28" id ="Page_28" title="28"></a> +und Gesellen, standen aber dem Meister nicht als eine andere +Klasse von Arbeitern gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr +nur die Vorstufe und Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, +die der Regel nach auch alle erreichten; und ihre zeitweilige +Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die Botmäßigkeit des +Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung des +Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl wirtschaftlicher +als vielmehr sittlicher Art.</p> + +<p>Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters +im Gewerbe und das ihm Entsprechende in Landbau, +Handel und Verkehrswesen noch überall vertreten, wo Kleingewerbe +irgend einer Art sich erhalten hat. Überall aber sehen +wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit zurückgedrängt +und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor einer +ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere +oder kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel +mehr, als jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden +könnten, als dauernd unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern +tätig sind — in besonderen Arbeitsstätten getrennt von +ihren Familien, mit weitgehender Teilung der verschiedenen technischen +Verrichtungen für jedes einzelne Arbeitserzeugnis und unter +Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller Maschinen, großer +Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch vorangegangene +Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser Unselbständigen +richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung +eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von +Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum +Ganzen zusammengefügt werden — alles nicht nach eigenen Intentionen, +sondern nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der +allein eine wirkliche Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit +bestimmt. Dabei gesellen sich aber zur physischen Leistung und +zur technischen Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche +teils der Unternehmer persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, +die gleichfalls als Unselbständige in seinem Dienst stehen. +Es sind die geistigen Kräfte der Organisation, welche nicht nur +die Gliederung und das richtige Zusammenwirken der einzelnen +Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und regeln, sondern zugleich +immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben wirtschaftlicher +und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und +endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerks<a class="page" name="Page_29" id ="Page_29" title="29"></a>tätigkeit +des Ganzen einverleiben. — Also die gemeinsame organisierte +Arbeit vieler gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes.</p> + +<p>Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, +um auch sofort zu wissen, <em class="gesperrt">warum</em> das Kleingewerbe von +dem Großbetrieb zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter +zurückweichen muß. Nicht der Vorteil der Größe an sich macht +es; der rein ökonomische Gewinn verminderter Unkosten bei +größerem Betriebsumfang ist durchaus die Nebensache. Die Organisation +ist es, welche die weit größere, durch nichts anderes +zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich verschiedene +Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, +die vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen +Fähigkeiten und verschiedener Ausbildung getragen werden, in +solcher Art zum Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig +ergänzen und dadurch den wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter +Körperkraft und geistiger Potenz hervorbringen. — Zugleich +wird auch ersichtlich, daß nicht das Kapital die kapitalistische +Produktion geschaffen, sondern umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung +des organisierten Zusammenarbeitens vieler dem Besitz +und Vermögen die Bedeutung von Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt +erst verliehen hat. Die Dampfmaschine, als Werkzeug +einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding von der Welt, viel +weniger wert als der einfache Hammer; erst als Werkzeug der +gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren Körperkräfte. +Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen +konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische +Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion — und +umgekehrt.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der +neuen Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat +und immer weiter hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind +zum Teil durchaus unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische +Moment in aller Arbeit, die Freude am Schaffen selbst, die daraus +entspringt, daß man seine Arbeit wachsen und allmählich ein +Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen Arbeiter infolge der +Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr lebendige Anschauung, +nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum Bewußtsein +bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches,<a class="page" name="Page_30" id ="Page_30" title="30"></a> +von anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus +einer Quelle unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele +die Arbeit zur pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags +gemacht. Dazu kommt noch der Verlust der wohltätigen Anregungen, +welche die Möglichkeit eigener Initiative gewährt, und +das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der strengen zeitlichen Gebundenheit +der Arbeit und aus der notwendigen Unterordnung +unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben. Die +Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile, +oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der +Arbeit der einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, +macht die Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal +wenn noch die sehr gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit +bei der Arbeit mit Maschinen hinzukommt, zu einer Ursache +geistiger Abstumpfung machen. Die Einseitigkeit der Beschäftigung +aber, welche für lange Zeit immer dieselben Organe in Anspruch +nimmt, ist geeignet, offensichtliche Nachteile für das körperliche +Wohl hervorzubringen.</p> + +<p>Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, +nicht nur hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger +und körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes +der rein technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen +Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn +die Beschränkung des Erlernens und der Übung auf einen engeren +Kreis von Verrichtungen steigert für <em class="gesperrt">diese</em> Verrichtungen Fertigkeit +und Geschicklichkeit in hohem Maße. Zehn einseitig geschulte +Personen, die sich in ihrer Arbeit gegenseitig gut ergänzen, leisten +nicht nur viel mehr, sondern auch viel besseres als zehn andere, +sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet und geübt sind, wofern +der Gegenstand sehr verschiedenartige Verrichtungen erfordert. — Die +Alten unter meinen Arbeitsgenossen — von denen ich einige +in dieser Versammlung sehe — erinnern sich noch der Zeit, da +in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung der +technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. +Sie wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 +Jahren, ihre Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder +höchstens drei, zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus +den rohen Metall- und Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung +fertig zu machen gewohnt waren. Sie können aber auch bezeugen, +daß was sie auf diese Art mit allem Bemühen zustande brachten,<a class="page" name="Page_31" id ="Page_31" title="31"></a> +doch nicht entfernt dasjenige erreichen konnte, was heute durch +Zusammenarbeiten von zehn oder noch mehreren viel leichter erreicht +wird. Die technische Arbeitsteilung steigert also nicht nur +quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit, sondern sie erhöht +auch das qualitative Niveau der Leistung. Veranschlagt man hierzu +nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der physischen und +der geistigen Funktionen in der organisierten wirtschaftlichen Arbeit +dadurch gewinnt, daß sie eine ständige, geregelte Mitwirkung +besonders geschulter technischer und kaufmännischer, geeignetenfalls +auch wissenschaftlicher Kräfte herbeiführt; und rechnet man +endlich noch hinzu den unmittelbar ersichtlichen Vorteil, den die +Organisation hat in der möglichen und tatsächlichen Benutzung +des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein Zweifel daran bleiben, +daß die neue Arbeitsform einen ganz außerordentlichen Fortschritt +in der Wirtschaftstätigkeit der Völker eingeleitet hat und weiterzuführen +berufen ist.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform +charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige +und Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung +geworden ist. Diese könnte solche Personen, welche +zwar selbst nicht unmittelbar an der physischen Arbeit sich beteiligen, +aber die gemeinschaftliche Arbeit vieler organisieren und +leiten und dazu sich fähig gemacht haben, durchaus nicht mehr +entbehren. Das Unternehmertum in <em class="gesperrt">diesem</em> Sinn ist also eine +ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden. +Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen +Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl +immer zu den Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen +gehören muß, so besteht nun die <em class="gesperrt">soziale</em> Wirkung +der organisierten Arbeit, in dem Maße, als diese sich mehr ausbreitet, +in der Scheidung des ganzen Volkes hinsichtlich der Arbeitstätigkeit +in zwei <em class="gesperrt">Klassen</em>, von ganz verschiedenen Funktionen, +dementsprechend verschiedenen Rechten und Pflichten, und demgemäß +notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit der +Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit — Was +viele Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche +Kern des Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige +und persönlich unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in +dem Maße verschwinden, als das Kleingewerbe in Industrie, Handel<a class="page" name="Page_32" id ="Page_32" title="32"></a> +und Landbau zurückgedrängt wird, soweit nicht etwa auf einzelnen +Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau, der Übergang der +Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit auf dem Wege +der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich vollziehen +mag.</p> + +<p>Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit +der Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen +Arbeitsform begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer +Staats- und Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, +außer mittels vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit +zur alten Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der +organisierten Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig +davon, ob der eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet +und ob dieser unter dem Namen von Privatunternehmern +oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also gar nichts zu tun mit +der <em class="gesperrt">privat</em>-kapitalistischen Produktion, sondern nur mit der kapitalistischen, +d. h. der organisierten Produktion. Auch im »Zukunftsstaat« +würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute +ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede +nicht zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch +der Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, +welcher aus der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und +der Befugnisse entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch +vernünftige Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln — was +der heutige Staat aber gleichfalls kann, wenn er will.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer +und Arbeiter, liegt aber auch der einzige wirkliche <em class="gesperrt">Klassen</em>gegensatz, +d. h. Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, +den unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung +einschließt. Der Gegensatz von Kapital und +Arbeit begründet an sich einen solchen nicht. Denn er ist seinem +Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz zwischen den +beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit, und stellt +nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen der +Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber +entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn +beide Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und +nur an der Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander +liegen, gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts<a class="page" name="Page_33" id ="Page_33" title="33"></a> +besitzen und viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen +und nichts arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem +Besitz, sei er ein kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst +wirtschaften, sind Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als +ihr Wirtschaftsertrag auch die Quote reinen Zinses mit enthält, +die ihnen im Schlaf zufließen würde, wenn sie andere mit ihrem +Besitz wirtschaften ließen; hinsichtlich alles dessen, was sie mehr +als diesen Zins erzielen, sind sie aber Arbeitstätige. Hiervon +sind selbst die Aktionäre der Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, +insoweit ihre Dividenden über den reinen hypothekenmäßigen +Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn einschließen. +Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des Unternehmers, +und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche Arbeitstätigkeit +nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. — Auf +der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit, +beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich +knüpfen — und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes +von arm und reich — aufgehoben werden können durch +Maßregeln, welche das wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen +zum einzelnen völlig unberührt lassen — wie ich im ersten Teil +meines Referats ausgeführt habe.</p> + +<p>Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen +Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit +zwischen Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, +einen wirklichen Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit +der Arbeitstätigen wirtschaftliche und soziale Interessen +bestimmter Personenklassen in unvermeidlichen Gegensatz stellt. +Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen nach wieder ganz unabhängig +von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur ganz äußerlich +fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der ein erpachtetes +Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der vorwiegend +mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in irgend +welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die Direktoren +der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der +Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, +stehen als Arbeitstätige dem Kapital genau so <em class="gesperrt">gegenüber</em>, wie +ihre Arbeiter, weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das +Kapital verlangt, sondern mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen +helfen müssen; trotzdem aber stehen auch sie als Unternehmer +zu den unselbständigen Arbeitern in deutlichem Klassen<a class="page" name="Page_34" id ="Page_34" title="34"></a>gegensatz +hinsichtlich persönlicher und wirtschaftlicher Interessen. +Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist und Unternehmer in +einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim Gutsherrn, der sein +Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen, der nur mit +eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der +<em class="gesperrt">Klassen</em>gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten +zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum +unselbständigen Arbeiter.</p> + +<p>Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch +mir zurechtgelegt habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten +Erscheinungen meines Beobachtungskreises, muß ich hier +doch ausdrücklich auf sie hinweisen, um die Gesichtspunkte meiner +Ausführungen genügend erkennbar zu machen. — Die Sozialdemokratie +beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit (von +anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht beurteilen) +von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses der +Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen +Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen +Klassengegensatz zwischen Kapital<em class="gesperrt">isten</em> und Arbeit<em class="gesperrt">ern</em> +zu stempeln — in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, +alles unter der ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch +dem Arbeitsertrag der eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. +Sie verdunkelt sich dabei vollkommen die Ursachen der Übel, +die sie beseitigen will, und versperrt sich im besondern die Erkenntnis, +daß es <em class="gesperrt">zwei</em> ganz verschiedene Stellen sind, an welchen +der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt — zwei Stellen, die, zwar +äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz verschiedene Art +krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel erfordern, keineswegs +mit einem Universalmittel kuriert werden können.</p> + +<p>Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht +dahin geht: es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr +zur Herrschaft über das ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und +also zuletzt das <em class="gesperrt">ganze</em> Volk in die vorher besprochene Scheidung +zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit hineinziehen, +soweit nicht etwa in einzelnen Kreisen der Wirtschaftstätigkeit — wie +es für den Kleinbetrieb des Landbaues wohl denkbar +scheint — der Übergang zur organisierten Arbeit ohne völliges +Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist.</p> + +<p>Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, +welche glauben oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser<a class="page" name="Page_35" id ="Page_35" title="35"></a> +Entwicklungsprozeß zum Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem +Kleingewerbe aller Art ein Teil des jetzt verloren gegangenen +Terrains zurückerobert werden. Ich sehe aber in dieser Meinung, +da wo sie aufrichtig gehegt wird, die denkbar größte und auch +schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung über die wahren +Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer führen +könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform +auf einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit +äußerstem Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für +den kommt zur verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit +und Unwiderstehlichkeit auch noch die subjektive Gewißheit, daß +sie zum Stillstand bringen zu wollen das gleiche besagt, wie ein +Versuch, die Flutwelle im Ozean aufzuhalten. Man mag menschlich +alle Teilnahme haben für die, welche im Kampf zweier Wirtschaftsformen +zwischen Hammer und Amboß geraten sind; dieses kann +aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für das +Kleingewerbe noch etwas zu retten — nicht nur die kleinen und +die großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei, +Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen +und ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks — doch +nichts weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung +eines Todeskampfes. Die Zukunft gehört allein der organisierten +Arbeit, und zwar auf allen Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, +Handel und Landbau nicht ausgeschlossen. In 30 oder 40 +Jahren wird vom eigentlichen Handwerk gewiß nichts mehr übrig +sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit, die entweder auf +ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen Bedürfnissen +dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund +immer Einzelarbeit bleiben muß.</p> + +<p>An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre +machen, die neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen +wurden im Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe +von der erleichterten Benutzung der Naturkräfte infolge +der raschen Fortschritte der elektrischen Kraftverteilung sehr bald +zu hoffen haben werde. Die Berechtigung solcher Erwartungen +an sich durchaus zugegeben, wird diese Hilfe doch nicht der Erhaltung +und Ausbreitung des eigentlichen Handwerks zugute +kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk zum +Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren +gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer<a class="page" name="Page_36" id ="Page_36" title="36"></a> +Kraft führt überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus +der handwerksmäßigen Arbeit heraus und drängt zur organisierten +Arbeit, sei es auch in kleinerem Maßstab. Wie wichtig +es nun in mehreren Beziehungen sein mag, daß auch kleine Unternehmungen, +die nur 10 oder 20 Personen vereinigen, neben den +großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien +und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz +unter vielen, kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist +die soziale Bedeutung dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende +Scheidung aller Arbeitstätigkeit in selbständige und +unselbständige. Denn daß durch die Möglichkeit kleiner Betriebe +eine etwas größere Zahl von Personen als es sonst sein könnte +noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran, daß die Zahl +dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner Bruchteil +der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann.</p> + +<p>Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich +verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine +Stelle treten muß, so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren +mehr, sondern nur die besonnene Erwägung: wie die Verluste zu +ersetzen, die Nachteile des Neuen unschädlich zu machen, seine +Vorzüge aber voll zur Geltung zu bringen seien.</p> + +<p>Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust +in der Tat sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen +Faktoren menschlicher Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens — wofern +man diese nicht nur bei dem bevorzugten Teil, sondern +auch bei dem zurückgesetzten sehen will. Aber noch viel größer +ist der Gewinn, den das Neue — und zwar keineswegs nur nach +der materiellen Seite hin — erbracht hat und noch weiter zu erbringen +in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß genug, +um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch +entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen — wenn man es nur +darauf anlegen will.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen +den Ländern, die von der Umwandlung der Arbeitsform schon +ergriffen wurden, kommt aber diese günstige Bilanz, sofern sie +nicht nur für einzelne oder für einzelne Klassen, sondern für die +ganzen Völker einen wohltätigen Überschuß ergeben soll, nicht +von selbst zustande — etwa als die natürliche Resultante aus dem +Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen, wie die alte National<a class="page" name="Page_37" id ="Page_37" title="37"></a>ökonomie +vermeinte. Angesichts der offenkundigen Wirkungen +des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber +kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig, +wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen +Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen +mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben +könnten in einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von +vornherein alle Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner +Seite hatte. Nur der Staat, als Vertreter und Organ der Interessen +der Gemeinschaft gegenüber denen aller einzelnen und aller Klassen, +kann in seiner <em class="gesperrt">Rechtsordnung</em> die Garantien dafür schaffen, +daß auch in dem wirtschaftlichen Streit zwischen Starken und +Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene. Gegenüber +einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und +mehr darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche +und wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden +kleinen Minderheit zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere +Aufgabe zugewiesen werden als die, seine <em class="gesperrt">Rechtseinrichtungen</em> +in bezug auf dieses neue Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm +keine das Volk zerstörende Wirkung entspringen könne. Das +Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt ist, steht klar vor +Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand, der als +Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger +Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation +zu leisten hat, <em class="gesperrt">auf ein solches wirtschaftliches Niveau +und auf solche Rechtslage zu erheben</em>, daß er, trotz der +Unselbständigkeit der einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde +Grundlage des Volkslebens an <em class="gesperrt">Stelle des alten Handwerks</em> +zu bilden vermöge.</p> + +<p>Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig +geschehen, — kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert +auch einstweilen noch darin besteht, daß sie die grundsätzliche +Anerkennung einer sozialen Aufgabe des Staates ausdrücken. Und +wenn auch Deutschland auf diesem Gebiet anderen Ländern zurzeit +in einigen Punkten sogar um ein geringes voraus ist, so liegt +doch auch hier im großen und ganzen noch der Zustand vor, +daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter der +Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse <em class="gesperrt">gänzlich zurückgeblieben +sind</em>. In den wichtigsten Punkten steht das neue +Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit noch<a class="page" name="Page_38" id ="Page_38" title="38"></a> +unter Rechtsanschauungen, die zum ausschließlichen Vorteil des +einen Teiles dem alten Verhältnis zwischen Meister und Gesellen, +wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und Dienstboten, ganz +äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte Sachlage +passen wie die Faust aufs Auge — im übrigen aber ist alles noch +reines, ungestörtes Faustrecht.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich +antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die +richtige und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie +zu finden vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen +Erscheinungen zum Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung +der Menschen im Staat durchaus unter dem Bild des Sandhaufens +betrachten zu wollen, in welchem die Quarzkörner auf- und nebeneinander +liegend nur durch die mechanischen Vorgänge von Druck +und Reibung in Wechselbeziehung stehen, hat im besondern die +Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle Einmischung des Staates +in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht sowohl unter dem +Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger organisatorischer Funktionen +anzusehen, als vielmehr unter dem einer Erweiterung der +Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die Freiheit der +Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu können, +im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit +hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen +Kreisen die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und +mehr Boden gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb +der Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven +Programms für die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen +Verhältnisse angeregt. Auch die Thesen von Max +Hirsch, die in unserem Kreise schon besprochen wurden, geben +dieser Auffassung Ausdruck und stellen für diesen Zweck mehrere +konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind mit allen +diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit es +sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere +sein. Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir +zurzeit, daß die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme +zu den wirtschaftlichen Fragen ein <em class="gesperrt">allgemeines</em> Programm annehme, +in welchem ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung +alles einzelnen enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb +dessen konkrete Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind.</p> + +<p><a class="page" name="Page_39" id ="Page_39" title="39"></a>In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen +ohne Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das +Parteiprogramm der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine +Forderung an die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen:</p> + +<div class="blockquot"><p>Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze +zu einem wirklichen <em class="gesperrt">Arbeiter- und Unternehmerrecht</em>, +welches das Verhältnis zwischen selbständiger +und unselbständiger Arbeit auf allen Gebieten +der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten öffentlichen +Rechts regelt — nach der persönlichen Seite hin den unselbständigen +Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner +Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und +bürgerlichen Freiheit — nach der wirtschaftlichen Seite +hin jede dem Gemeinwohl schädliche Ausnutzung der +Volkskraft verhindert und im besondern den Unternehmergewinn +haftbar macht für Erfüllung sozialer Pflichten, die +aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer und +Arbeiter sich ergeben.</p></div> + +<p>Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens +übergehe, komme ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen +zu sprechen, die darin begriffen sein müssen. Es geschieht dieses +aber wesentlich nur im Sinne von Erläuterung und Exemplifikation, +keineswegs mit dem Anspruch, dabei solche Einzelforderungen für +den Ausbau des allgemeinen Programms schon zu formulieren.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses +zwischen Unternehmer und Arbeiter.</p> + +<p>Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten +Arbeit dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit +betrifft, eine weitgehende Unterordnung unter den andern, +zur Organisation und Leitung berufenen Teil oder dessen Organe +auf und mancherlei Einschränkungen individueller Freiheit, die das +geordnete Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, +unerläßlich macht. Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene +Erwägung zu dem Schluß führen: daß dieses Verhältnis, soweit +der einzelne dem einzelnen gegenübersteht, ein rein bürgerliches +Vertragsverhältnis geworden ist, in welchem Leistung und Gegenleistung +völlig sich decken und keinerlei Rest zwischen sich lassen, +der durch etwas anderes als durch Arbeit oder Bezahlung ausgeglichen +werden müßte — also seitens des Arbeiters etwa durch<a class="page" name="Page_40" id ="Page_40" title="40"></a> +persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme außerhalb +seiner Arbeitstätigkeit.</p> + +<p>In weiten Kreisen der oberen Stände — in Deutschland +wenigstens — steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung +noch entgegen, die jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit<em class="gesperrt">geber</em> +zu Arbeit<em class="gesperrt">nehmer</em>, oder unter dem noch deutlicheren +Namen »Brotherr« für den ersteren, interpretieren will als Quelle +von weiteren Rechten und Ansprüchen zugunsten der Unternehmer +und aus dieser ableitet eine persönliche Verpflichtung der +Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in <em class="gesperrt">allen</em> Angelegenheiten, +namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung bürgerlicher +Rechte. — Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist doch +mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen +also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen +Arbeitsgelegenheit zu geben — sie müssen ja sonst hungern — und +sie dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder +Brotherren immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere +Bestrebungen verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm +sind! — Daß auch der Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, +indem er dem andern sagte: für die Arbeitsgelegenheit gebe ich +Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne welche Du ja ebenfalls nichts +zu leben hättest — das vergißt man dabei.</p> + +<p>Es ist noch gar nicht lange her, daß wir — bei Beratung +der Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit — aus +dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren +auf der Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten +am Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, +Variationen auf das Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich +pfeif«, welche ziemlich unverblümt die Idee des »Brotherrn« zur +Richtschnur auch für alle gesetzliche Regelung des Verhältnisses +von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen wollten. Die +mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der +Unselbständigen, die beim alten Handwerk in <em class="gesperrt">sittlichen</em> Beziehungen +begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen +Unternehmer und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als +der Effekt <em class="gesperrt">plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung</em>. +Wer das nicht einsieht, wolle doch einmal ein dem +Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, +das von Hausherrn und Mieter, in ähnlicher Art zurechtlegen, +indem er es unter den Gesichtspunkt stellt: Wohnunggeber<a class="page" name="Page_41" id ="Page_41" title="41"></a> +zu Wohnung<em class="gesperrt">nehmer</em>. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist +es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser +bauen, um sie gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, +zu vermieten, damit wir mit unseren Familien nicht auf der Straße +zu kampieren brauchen! Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer +Dank und Rücksicht zollen, und wenn einer von uns +ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein Sozialdemokrat, +so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er dessen +Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! — Woran liegt es, +daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren +erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes +noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, +in dem einen Fall stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute +gleicher wirtschaftlicher Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber +der Unabhängige, Starke und der Abhängige, Schwache — und +das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen Unterschied +machen!</p> + +<p>Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums +dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall +klar zutage als persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis +selbst liegenden Interessengegensatzes. — Es gehört der angeborene +Hochmut des Junkers oder der erworbene Dünkel des Protzen +dazu, nicht sehen zu können, dass die Tausende, die in rußigem +Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von Unternehmern verrichten, +nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse sind, sondern Glieder +desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als daß ihre Väter +nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf der Schulbank +zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre Vorgesetzten +zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können — etliche +von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch +nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung +von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum +Erfolg haben: bei den starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung +und grimmigen Haß, bei den schwachen aber Heuchelei +oder Knechtsinn. — Ich betrachte es als ein wahres Glück für +das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren Schichten noch eine +genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene Zumutungen +reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer +als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift +der Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat<a class="page" name="Page_42" id ="Page_42" title="42"></a> +eine ehrenvolle Stellung unter den Völkern behaupten können, +wenn seine Einrichtungen dazu führten, die Bediententugenden bei +sich zu züchten, Gehorsam und Unterwürfigkeit. Und diejenigen, +welche der Sozialdemokratie gegenüber mit Vorliebe die »idealen +Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken, daß es für jeden, +auch für den schlichten Arbeiter, eines von den idealsten Gütern +ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu müssen.</p> + +<p>In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete +Verirrung der Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. +Auf den breiten, festen Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen +dort die öffentliche Meinung ohne Mithilfe von Staatsanwälten +sich bildet und mißliebige Regungen einzelner Stände nicht für +Jahrzehnte mundtot gehalten werden können, hat diese öffentliche +Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort ist es so +weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur Gefolgschaft +in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch freundliches +Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es +aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet +würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern +zwar auch viele, die anständig genug sind, sich nur zu +ärgern, wenn ihre Leute andere Ideen haben und verfolgen wollen +als sie, ohne sie das weiter entgelten zu lassen. Nur sehr wenige +aber gibt es erst, die dabei nicht denken, die Großmütigen zu +sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es ihre soziale Pflicht +sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich zu ärgern. Bei +uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch eine +gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme gegriffen +werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch +viel größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr +dringlich, daß die Reichsgewerbeordnung — und wenn sie für den +Landbau eine »Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese — bald +einen Paragraph bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben +den sonst durch Anschläge zu verlautbarenden viel minder wichtigen +Vorschriften müsse in jedem Raum in Stadt und Land, in welchem +unselbständige Arbeiter im Dienst irgend eines Unternehmers verkehren, +ein gedruckter Anschlag hängen etwa des Inhalts: »<em class="gesperrt">Alle +Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich +ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen +Arbeit. Keinem darf seitens des Arbeitgebers oder seiner +Organe irgend welche sonstige Botmäßigkeit oder Rück<a class="page" name="Page_43" id ="Page_43" title="43"></a>sichtnahme +direkt oder indirekt angesonnen werden</em>.« +In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag besonders +groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören, +daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich +einmal die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, +in der Zeitung lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem +Staatsbetrieb entlassen worden, weil er an seinen Vorgesetzten +mißliebigen Bestrebungen öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich +allen gewährleisteten bürgerlichen Rechte nach seinem +eigenen Ermessen ausgeübt habe.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche +in dem Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit +einander gegenüber treten — wobei ich hier auf das Markieren +einiger Hauptpunkte mich beschränken muß.</p> + +<p>Der Stand, welchen die <em class="gesperrt">Rechts</em>entwicklung angesichts der +seit einem Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig +hervortretenden Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten +Arbeitstätigkeit, mit Bezug auf diese Tätigkeit bis heute +erreicht hat, wird am besten gekennzeichnet durch einfaches Gegenüberstellen +zweier Tatsachen:</p> + +<p>Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitstätigkeit etwas unternimmt, +was raucht, stinkt oder Lärm macht und dadurch einige +Nachbarn belästigen oder schädigen kann, so wird gemäß den +Gewerbeordnungen sein Tun schon lange der Obhut öffentlichen +Rechts für würdig befunden. Und wenn ihrer viele zu Unternehmer-Assoziationen, +wie Aktiengesellschaften u. dergl. sich verbinden +und dadurch ihr Auftreten einige vermögensrechtliche Konsequenzen +für sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat +<em class="gesperrt">dieses</em> Tun die Gesetzgebung auch schon längst eingehender, +sorgfältiger Regelung und Ordnung für wert erachtet. In beiden +Fällen handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder +Vermögen geschädigt werden können.</p> + +<p>Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als +Unternehmer in Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank +oder Lärm verursachen und keine vermögensrechtlichen Kollisionen +herbeiführen, so können diese Aktionen dadurch, daß viele in +gleicher Art verfahren oder daß andere durch den Zwang der +Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht genötigt werden, die +allergrößte, einschneidendste Tragweite für das Gemeinwohl haben<a class="page" name="Page_44" id ="Page_44" title="44"></a> +und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark benachteiligen — das +öffentliche Recht bekümmert sich darum nicht. +Diejenigen, welche davon zunächst allein betroffen werden, können +der Regel nach am Besitz nicht geschädigt werden, weil sie keinen +haben.</p> + +<p>Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus +Tatendrang oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des +Unternehmers auszuüben wünscht, dazu mitwirken helfen, daß +immer mehr Menschen einen gewohnten Beruf aufgeben und in +den Industriezentren sich zusammendrängen ohne irgend eine Gewähr +von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit. Er kann +ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen +so lange fortsetzen, als es ihm noch genügend Vorteil zu +bringen scheint, und wenn er meint, daß er auf andere Art sich +besser stehen werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen +Erwerb größer werdendem Risiko entziehe, so kann er es zuschließen +und diejenigen, welche inzwischen von solchem Unternehmen +abhängig geworden sind, mögen sehen, wo sie bleiben. Wenn +Jahre günstigen Geschäftsganges ihm große Überschüsse gelassen +haben und dann Krisen oder sonstige Störungen zu zeitweiliger +oder dauernder Einschränkung des Umfangs seiner Unternehmungen +nötigen, so kann er plötzlich so viel Arbeiter entlassen, +als nötig ist, um für ihn ein neues Gleichgewicht zwischen +Ertrag und Aufwendungen herbeizuführen; denn niemand kann +ihm zumuten, den früheren Gewinn wieder teilweise herauszugeben +um anderen über Krisen hinwegzuhelfen. Auch kann er alle, +welche in seinem Dienst ihre Kräfte verbraucht haben oder sonst +arbeitsunfähig geworden sind, der Fürsorge der Gemeinde überlassen, +soweit nicht neuerdings die Versicherungsgesetzgebung in +diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten lassen; denn weiteres tun +zu sollen, würde gleichfalls eine nachträgliche Herausgabe des +Gewinnes besagen, den er früher von ihrer Tätigkeit gehabt und +längst in sein persönliches Eigentum genommen hat.</p> + +<p>Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten, +sich selbst überlassenen Verhältnis zwischen Unternehmer und +Arbeiter liegt aber in den Wirkungen, welche die Konkurrenz +der Unternehmer untereinander für die Arbeiter gewinnt. Das +wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem nur durch Rücksichten +des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist immer das +Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse, und<a class="page" name="Page_45" id ="Page_45" title="45"></a> +hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er +als Vermittler zwischen Konsument und Produzent überall sich +eindrängt. Denn der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes +Interesse daran, den Konsum dahin zu lenken, wo der geringere +Preis ihm Spielraum für größeren eigenen Gewinn läßt. Der +Unternehmer selbst will dabei von seinem Verdienst möglichst +wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit sehr starker +Konkurrenz öfters nicht anders, wenn ihm ein mäßiges Äquivalent +für eigene Arbeit noch übrig bleiben soll. Die Herabsetzung des +Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher, +soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der Arbeitsmethoden +getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie +erzeugt die ausgesprochene Tendenz, für den gleichen Lohn größere +Arbeitsleistung durch längere Arbeitszeit oder stärkere Anspannung +der Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten +der Industrie das Äußerste von Ausnutzung der menschlichen +Arbeitskraft auf diesem Wege zustande gekommen, hierin ein +Stillstand, an einigen Stellen sogar schon ein erfreulicher Rückgang +eingetreten ist, behält das Streben der Unternehmer nach +Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur Erleichterung des Wettbewerbs +mit anderen Unternehmern immer noch die Tendenz, +den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung ihrer +Leistungsfähigkeit durch Verbesserung der Methoden und Einrichtungen, +erweiterte Anwendung der Maschinen usw., möglichst +vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt +aber nur zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum +weitaus größeren Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn +sie betrifft vorzugsweise Gegenstände, die, soweit sie nicht wieder +den Unternehmern als Arbeitsmittel dienen, erst für eine gehobene +Lebenshaltung Wert haben. Auch hat die Verbilligung in sehr +großem Umfang — z. B. bei fast allen Massenartikeln für Kleingebrauch +und Luxus, also gerade in den Industriezweigen, welche +die gedrückteste Lage der Arbeiter aufweisen — keineswegs die +wohltätige Wirkung, diese Dinge auch solchen zugänglich zu +machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranlaßt +nur eine maßlose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und +arm, weil das einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar +nicht mehr wertgehalten wird.</p> + +<p><a class="page" name="Page_46" id ="Page_46" title="46"></a>Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten +Arbeitstätigkeit unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt +hervorgebracht hat, liegen in allen Industrieländern klar zutage — als +Massenarmut und Massenelend, und als fortschreitende +physische Degeneration großer Volksschichten und sie begleitende +Abstumpfung der sittlichen Kräfte. Schlimm aber wäre es für +die menschliche Kultur, wenn der große Aufschwung wirtschaftlicher +Aktion der Völker, den die neue Arbeitsform herbeigeführt +hat, solche Folgen mit sich bringen <em class="gesperrt">müßte</em> — und schlimm für +den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen +ihrer nicht Herr zu werden vermöchte.</p> + +<p>Wie nun im Zinswesen das Verhältnis des einzelnen zum +einzelnen ein redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst +zum Vorschein kommen in dem Verhältnis der Gesamtheit der +Zinsempfänger zur Gesamtheit der Zinszahler, so ist auch in dem +eben betrachteten Interessenstreit von Unternehmer und Arbeiter +die Beziehung des einzelnen zum einzelnen korrekt und unanfechtbar, +wenn sie den privatrechtlichen Normen entspricht, die +Recht und Sitte für die gegenseitige Abgrenzung von Einzelinteressen +aufgestellt haben. In diesem Punkt könnte also höchstens +einige Schärfung gewisser Rechtsbegriffe und Gewöhnung an +etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie +die Wirkungen des Zinswesens vernünftigerweise abgewandt werden +könnten durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig ließen +sich die Folgen der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit +aufheben durch Außerkurssetzen der Triebkräfte, die der Wettbewerb +und die Ausgleichung von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftstätigkeit +einführen. So sicher es nun ist, daß die im Staat +gesammelte menschliche Gesellschaft durch vernünftige Einrichtungen +nachteilige Wirkungen von Formen der Wirtschaftstätigkeit +überwinden kann, so sicher ist es also auch, daß solche Einrichtungen +nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer Staatsidee, +welche sich nicht erschöpft in der Betrachtung des privatrechtlichen +Verhältnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben +die gleichartige, übereinstimmende Tätigkeit ganzer Klassen als +wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift.</p> + +<p>Jede in diesem Sinne »organische« — d. i. notwendigerweise +»soziale« — Staatsidee muß aber zu der Einsicht führen, daß, +nachdem das Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der +Wirtschaftsordnung geworden, seine Klassenfunktion ist: die<a class="page" name="Page_47" id ="Page_47" title="47"></a> +physische Arbeitskraft des ganzen Volkes, welche die arbeitenden +Klassen in sich enthalten, zu organisieren und zu leiten. Mag +nun der Unternehmer als einzelner seine Tätigkeit durchaus unter +Rücksichten seines persönlichen Vorteils betreiben, und mit dem +Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den Regeln von +Angebot und Nachfrage in bezug auf die persönliche Arbeitskraft, +die letzterer zu Markte bringt — die Gesamtheit der Unternehmer +benutzt und verwaltet dabei die körperliche Arbeitskraft des gesamten +Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses +Stück inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet +des rein privaten Charakters des einzelnen, hinsichtlich der Tätigkeit +der Klasse eine öffentliche Funktion: <em class="gesperrt">Verwaltung der nationalen +Arbeitskraft in der Wirschaftstätigkeit des +Volkes</em> — und diese Funktion muß naturgemäß durch <em class="gesperrt">öffentliches</em> +Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt sein.</p> + +<p>An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang +sofort hinführt: <em class="gesperrt">Vorsorge für Schonung und Erhaltung der +physischen Volkskraft und: Haftung für den regelmäßigen +Verbrauch dieser Volkskraft</em> hat unsere Gesetzgebung glücklicherweise +schon die ersten Schritte zu öffentlich-rechtlicher +Regelung der organisierten Arbeitstätigkeit getan — zwar meist +erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von hoher +grundsätzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer organischen +Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum +Ausdruck bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anfänge des +»Arbeiterschutzes«, den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze. +Die Aufgabe aller Parteien, welche an der Lösung der sozialen +Frage ernsthaft mitarbeiten wollen, muß es sein, an <em class="gesperrt">diesen</em> +Stellen der Fortbildung des öffentlichen Rechts kräftige Impulse +zu geben.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge für Schonung +und Erhaltung der Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von +allem mehr Nebensächlichen, folgendes:</p> + +<p>Auf die mancherlei ungünstigen Wirkungen physischer und +psychischer Art, welche die Tätigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung +überhaupt und namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten, +habe ich im Eingang meines heutigen Vertrags schon hingewiesen. +Alle diese Nachteile fallen ganz und gar auf die unselbständigen +Arbeiter. Schon die staatserhaltende Gerechtigkeit<a class="page" name="Page_48" id ="Page_48" title="48"></a> +fordert, daß, wenn diese die Nachteile tragen müssen, auch Mitgenuß +der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die +organisierte Arbeit darin bringt, daß in ihr die Leistung des +einzelnen sich verzehnfacht — sie fordert also, daß diese Steigerung +der Produktionsfähigkeit nicht ausschließlich dem Unternehmergewinn +und der Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den +Arbeitenden selbst durch Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme +zugute komme. Es ist kein würdiger Inhalt eines Menschendaseins, +<em class="gesperrt">nur</em> Rad in einer Maschine zu sein, was doch die Arbeitsteilung +für die meisten während der Arbeitsschichten bedeutet — und +es ist keine Grundlage für die Erhaltung eines höheren sittlichen +und geistigen Niveaus und für die Pflege gesunden Familienlebens +in der Majorität des Volkes, daß der Arbeiter keine andere +Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und Befriedigung +des dringendsten Ruhebedürfnisses.</p> + +<p>Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen +Tüchtigkeit in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, +behufs Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit +des Volkes den ungünstigen Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit +durch deren zeitliche Beschränkung ein Gegengewicht +zu bieten und die Erfahrungen, welche England mit der gesetzlichen +Beschränkung der industriellen Arbeit schon vor langer Zeit +gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses Gegengewichts. +In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende Regierung +durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten das +Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die +Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle +Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in +Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei +Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill +<em class="gesperrt">Macaulay</em> seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses +Land (also England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den +Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so +wird dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen +sein, sondern nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit +und geistiger Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!«</p> + +<p>Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus +der oberen Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die +gerechteste und vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses +des Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeits<a class="page" name="Page_49" id ="Page_49" title="49"></a>tages, +fast ihre ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie +findet, und pünktlich zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« +Presse der Hohn eines übermütigen Unternehmertums +unter dem Beifall des gesamten Bildungsdünkels im Land der +Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer noch der einzige Hort +<em class="gesperrt">so vernünftiger</em> Bestrebungen geblieben sei. Wolle nunmehr +auch eine Partei, welche das Interesse des <em class="gesperrt">ganzen Volkes</em> zu +vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung +nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche +Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild +Englands eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen +des Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in +absehbarer Zeit auch in Deutschland die <em class="gesperrt">Drittelung</em> des Tages +bei der industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die +Preisbildung der Arbeitserzeugnisse zu machen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft +der Unselbständigen in der organisierten Arbeit — der exzeptionell +in der Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben +ist — kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen +als <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> aufzukommen haben, welche die Volkskraft in +Benutzung und Verwaltung nehmen. Wie in jedem geordneten +Betrieb ein Amortisationskonto sein muß, welches der Abnutzung +aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so verlangt die Wirtschaftstätigkeit +des ganzen Volkes ein Amortisationskonto für +den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft bei +der Gütererzeugung — ein Konto, auf Grund dessen in der Preisbildung +für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie +der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann.</p> + +<p>Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand +der Dinge auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn +selbst die durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche +Arbeitskraft der einzelnen schon mit enthalten sei und daß also +Sparen oder Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die +regelmäßigen Wirkungen des fortschreitenden Kräfteverbrauchs +aufzukommen habe. Der Staat selbst erkennt hinsichtlich seiner +Beamten das Unzutreffende jener Annahme an, indem er in +seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst +besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem +die Beamten zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der<a class="page" name="Page_50" id ="Page_50" title="50"></a> +organisierten Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur +Gesamtheit der Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche +Funktion des Unternehmertums im Organismus der Volkswirtschaft, +die Organisation und Verwaltung der physischen Arbeitskraft +des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch aufzukommen +für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst.</p> + +<p>Als <em class="gesperrt">haftbar</em> für die Erfüllung dieser Aufgabe — und noch +einiger andern, über die ich hier nicht rede — muß aber der +Unternehmergewinn angesehen werden. Dieser ist zwar überall +zu einem gewissen Teil Äquivalent für die persönliche Tätigkeit +des Unternehmers und mag für viele auch nicht mehr als dieses +bedeuten; im großen und ganzen aber sind in ihm Posten enthalten, +die ganz außer jedem möglichen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung +stehen und mit persönlicher Tätigkeit und persönlichem Verdienst +der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser <em class="gesperrt">überschüssige</em> +Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein vernünftiges +Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung +und seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem +allgemeinen Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte +Arbeitstätigkeit des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen +Ausgabeposten hinaus — als da sind: Verzinsung des +ganzen Betriebsfonds, Amortisation der dem Verbrauch unterliegenden +Betriebsmittel und Lohn für alle Arbeitstätigkeit, Arbeiter +und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile an diesem +Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn« +unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten +Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe +dieses Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen +Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf +ihn ist einerseits die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals +angewiesen, die eine wachsende Bevölkerung und +die Steigerung der wirtschaftlichen Tätigkeit erfordern, anderseits +aber ist darauf auch anzuweisen die Deckung der nicht-anschlagsmäßigen +Aufwendungen, zu denen gegenwärtig u. a. auch der +Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der Wirtschaftstätigkeit +noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu dienen zur +Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der Wirtschaftstätigkeit +für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses +ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen +Schwankungen im Haushalt des Volks.</p> + +<p><a class="page" name="Page_51" id ="Page_51" title="51"></a>Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der <em class="gesperrt">überschüssigen</em> +Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen +Gesamtüberschuß der Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach +wohl hoch überschätzen, weil sie ziemlich alles dazu rechnet, was +außer dem eigentlichen Arbeitslohn noch tatsächliche Ausgabeposten +sind. Er ist aber sicher vorhanden — man muß ihn nur +nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist — nicht +bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern +günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als +einen angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern +bei den großen Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große +Aktiengesellschaften, unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, +nach sehr reichlicher, zum Teil exorbitanter +Entlohnung ihrer arbeitstätigen Organe, noch Dividenden auszahlen, +die über die marktgängige Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen +Risikoprämie, sehr weit hinausgehen. Und die Aufgabe +aller sozialen Gesetzgebung muß es sein, allmählich die Wege zu +ebenen, auf welchen jener überschüssige Unternehmergewinn seinen +natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus des Volks dienstbar, +für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber der Gesamtheit +der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann.</p> + +<p>In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des +Klasseninteresses der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die +Vorstellung schon festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht +durch seine persönliche Tätigkeit, sondern nur <em class="gesperrt">infolge</em> derselben +zufällt, bedingungsloses Privateigentum sei, welches für Zwecke +des Gemeinwohls anders als etwa durch eine kleine Einkommensteuer +heranziehen zu wollen, Konfiskation des Eigentums bedeute. +Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung an der organisierten +Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen zu +können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische +Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte — nicht +etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, +welche doch allein solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen +erscheint dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, +um recht tiefe Griffe hinein zu tun, für ein besonders +dankbares Geschäft gilt. — Ich wäre der letzte, der die qualifizierte +Arbeit, die der Ordnung nach der Unternehmer zu leisten hat, nicht +eines reichlichen Lohnes wert hielte. Wer aber nicht alles Augenmaß +für die natürliche Proportionalität der Dinge verloren hat, muß ein<a class="page" name="Page_52" id ="Page_52" title="52"></a>sehen, +daß die illimitierten Gewinne, die Unternehmern mittelst der +Arbeitstätigkeit <em class="gesperrt">anderer</em> zufließen können, unter dem Eigentumsbegriff +etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die unbeschränkten +Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein +gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen +mag. Das Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung +aller Grenzen zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem +Anteil an einem Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches +Zeichen von <em class="gesperrt">plutokratischer Verdunkelung der Rechtsbegriffe</em>.</p> + +<p>Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, +die Deckung für Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in +der Volkswirtschaft in geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, +die Unfallversicherung, den richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: +daß die Gesamtheit der Unternehmer für solchen Verbrauch +ausschließlich aufzukommen habe, und hat dabei auch hinsichtlich +des Maßes der Leistungen einigermaßen befriedigende +Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration der +sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention +nach viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung, +einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere +Folgerichtigkeit im Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte +Armenverpflegung — und zum Unglück hat sie auch +noch den wertvollen Gedanken der berufsgenossenschaftlichen Organisation +der Unternehmer gerade da preisgegeben, wo er angefangen +hätte, eine wirkliche Bedeutung zu gewinnen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen +Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen +nach der negativen Seite hin — in Hinblick auf die Ansichten, +welche die Lösung der sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei +es von unten oder von oben her, erhoffen.</p> + +<p>Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht +man sie in der Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese +Bestrebungen haben sicher einen sehr hohen — auch sozialpolitischen — Wert, +insofern sie die Wege eröffnen und die Formen +schaffen für eine kräftige und geordnete Klassenvertretung der +unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch zugleich — wie wir +jetzt in England sich vollziehen sehen — den Streit der einander +gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden Kriegs<a class="page" name="Page_53" id ="Page_53" title="53"></a>zustand +in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber +hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum, +als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen +Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat +die Vereinigung meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten +Gebieten eine Bedeutung. Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher +Tätigkeit ist nur möglich unter Gleichartigen und +Gleichberechtigten. Wesentliche Unterschiede der Funktionen im +Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit der Interessen und die +Gleichheit der Rechte auf. Wirklich genossenschaftliche Vereinigung +von so heterogenen Elementen, wie z. B. in einem größeren +Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint ganz aussichtslos. +Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und jede +Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber +auf feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger +Kräfte würde in der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend +sein mit wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit +gegenüber besser organisierten Unternehmungen. Der +Landbau dürfte deshalb wohl das einzige Gebiet sein, auf welchem +in größerem Umfang genossenschaftliche Vereinigung vieler die +Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der Selbständigkeit +vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung gewinnen +kann. Die <em class="gesperrt">allgemeinen</em> sozialen Übel sind also auf diesem +Wege nicht zu überwinden. — Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, +soweit er auf anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein +guter Rat für solche, die keinen brauchen.</p> + +<p>Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten +Seite her, von den Unternehmern. — Allerdings +gibt es Leute, welche da glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit +der guten Unternehmer werden die sozialen Klüfte +zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch Wohlfahrtseinrichtungen aller +Art, — Gewinnbeteiligung u. dergl. — auch sonst unvermittelte soziale +Interessengegensätze schließlich in eitel Harmonie auflösen. Ich +will auch darüber meine Meinung kurz sagen — schon um mich +gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem Umkreis +solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für +sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein +und mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile +verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen<a class="page" name="Page_54" id ="Page_54" title="54"></a> +Fortschritt haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln +des Wohlwollens genau dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung +der Kunst hat, wenn einer sein verwittertes Haus anstreichen +läßt: es sieht besser aus. Und wer daran noch zweifelt, +den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn die Wohlfahrtsapostel +unter sich sind, sie kein besseres Argument wissen, +sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die Versicherung: +alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« — die +Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das +Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht +»rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt — <em class="gesperrt">wirkliche</em> +Opfer! — Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber +all solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale +Bedeutung zu haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten — besseres +Recht!</p> + +<p>Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, +als jene dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen +völlig verkennen, unter welche die Konkurrenz das +Tun aller gestellt erhält. In Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, +kann keiner den anderen um mehr voraus sein wollen als um +sehr kleine Schritte — sonst sorgt schon der Wettbewerb derer, +die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß er ganz +unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich +sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen +hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des +einzelnen. Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der +Wüste anzulegen — damit in nächster Nacht der Wüstensand +etwas zu begraben finde. Die Oasen in der Wüste bleiben immer +Oasen in einer <em class="gesperrt">Wüste</em> und müssen den Wüstencharakter ihrer +Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau tragen. Alle +vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet können +daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte Wirtschaftsfeld +allmählich <em class="gesperrt">weniger Wüste</em> werde — und dieses kann +nur die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen.</p> + +<p>Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen +des Staates auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit +entgegenzutreten, wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche +Freiheit« der alten Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches +Faustrecht — das Recht der Starken, als Klasse, die<a class="page" name="Page_55" id ="Page_55" title="55"></a> +Schwachen, als Klasse, ungestört ausbeuten zu dürfen. Und wie +alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung, in der Einschränkung +und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der Individuen ihren +Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden in der +Überwindung des <em class="gesperrt">Klassen</em>faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit +aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen +mögen, keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse +nur für ein einziges Gebiet — die Propaganda der Ideen. +In allem übrigen steht jede Beschränkung durchaus nur unter der +Frage: cui bono? — für wen und wem zulieb? und auch der +freiheitliebende Mann kann in einer Beschränkung seines Tuns +keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie alle gleichmäßig +zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher +schon formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes +soziales Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es +bedarf aber kaum noch eines Wortes, um erkennbar zu machen, +daß eine solche Forderung in innerem Zusammenhang mit dem +politischen Programm der Partei steht, also keineswegs Angelegenheiten +zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern Parteien, +oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden könnten. +Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der +Gedanke: unseren <em class="gesperrt">ganzen</em> Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen +Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen +Arbeit, auf das <em class="gesperrt">bürgerliche</em> Niveau des alten selbständigen +Handwerks zu erheben, welches zurzeit nur seine obersten +Schichten, in den bestsituierten Industrien, erreichen — und so +auch unter den veränderten Wirtschaftsverhältnissen den Träger +der physischen Arbeitskraft des Volkes als dessen gesunden, festen +Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann aber ohne allerlei Wenn +und Aber keine andere Partei sich aneignen als eine solche, deren +politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes Bürgertum, das in +allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den Gütern der +Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien auf +der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche Aufgabe +sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des Staatswesens +hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und +um so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen,<a class="page" name="Page_56" id ="Page_56" title="56"></a> +je größere unselbständig und abhängig bleiben. Für große und +einflußreiche Kreise des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem +die Hörigkeit nicht mehr zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« +das Ideal für die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den +Selbständigen und den wirtschaftlich Unselbständigen.</p> + +<p>Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des +vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung +zu den Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein +kräftigeres Rückgrat für ihre politischen Bestrebungen gewinnen.</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a name="Anhang" id="Anhang"></a>Anhang.</h2> +<hr style="width: 15%;" /> + + +<p>Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, +die E. <span class="smcap">Abbe</span> auf Grund einer stenographischen Nachschrift +nachträglich selbst für den Druck ausgearbeitet und auch als +Broschüre (Jena, Bernh. Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht +hat, folgte noch ein drittes Referat über »Volksbildung«. Bei +diesem verhinderte er eine Nachschrift als überflüssig, weil er sich +besonders sorgfältig vorbereitet hatte und daher des Wortlautes für +eine spätere Drucklegung durchaus sicher glaubte. Zu einer solchen +ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht gekommen und damit +ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese wichtige +Frage unmöglich gemacht.</p> + +<p>Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. <span class="smcap">Abbe</span>s +»Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven +und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« +wiedergegeben, die seine Ansicht über Volksbildung in +gedrängter Form zum Ausdruck bringen. Die Wiedergabe dieser +Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil das am Schlusse +des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung abgedruckte +Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn <span class="smcap">Abbe</span> hat sich +den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen +die praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben +waren und auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der +Carl Zeiss-Stiftung verzichtet.</p> + +<p>Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach <span class="smcap">Abbe</span>s Hinscheiden +der von ihm gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne +Kenntnis dieser Vorgänge als gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen +und die Verwirklichung durch eine von ihnen begründete, +aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und Verehrer zu dotierende +»Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde.</p> + +<p class="lettersig"><b>Der Herausgeber.</b></p> + + +<h4 style="margin-bottom: 0em"><a class="page" name="Page_57" id ="Page_57" title="57"></a><b>Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung</b></h4> +<p class="center" style="margin-top: 0em">(als Manuskript gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«:</p> + + +<p class="center">§ 80.</p> + +<p>Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner +bestimmter Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes +sub B in § 1 gänzlich ausgeschlossen sein, außer für den einen +Fall, daß es geschieht, um Söhnen des Arbeiterstandes die Wege +zu höherer Ausbildung zu eröffnen — aber abseits von jeglicher +Wohltätigkeitsidee, allein unter dem Gesichtspunkt: Talent und +geistige Kraft in den unteren Volksschichten, welche mangels der +Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der größeren Aufgaben +im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation fortgesetzt +verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen +Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen, +der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten, +solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen +Lebenserfahrung mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und +die kastenartige Scheidung der Berufsstände in ihren Personen +durchbrechen können.</p> + +<p>Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere +Mittel zur Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der +Stiftungsverwaltung besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe +nach dem Sinne des Stifters sich anzunehmen.</p> + + +<p class="center">§ 81.</p> + +<p>Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer +Stufe des unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl +als sogenannte gute Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht +ohne das zu sein, deutliche Anzeichen besonderer geistiger +Kraft oder ungewöhnlichen Talents erkennen lassen, zu höherer +Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie wolle zunächst den Angehörigen +solcher ausreichende Mittel anbieten, um ohne Opfer +ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule erhalten zu +können — möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und +jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer +Art; und sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl +Zeiss-Stiftung«, unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation +und mit Belassung vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegen<a class="page" name="Page_58" id ="Page_58" title="58"></a>verpflichtungen, +bis zum Abschluß einer ihren Neigungen und +Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung auf gelehrte oder technische +Hochschulen oder sonstige höhere Lehranstalten entsenden.</p> + +<p>Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei +territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst +weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es +dürfen jedoch ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter +mit ihrer Hände Arbeit ihr Brot zu verdienen hatten — als industrielle +Arbeiter, Kleinbauern, Kleinhandwerker oder dergl.</p> + + +<h4 style="margin-bottom: 0em;"><a name="Aus_Motive_und_Erlauterungen_zum_Entwurf_eines_Statuts_der" id="Aus_Motive_und_Erlauterungen_zum_Entwurf_eines_Statuts_der"></a>Aus »<b>Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der +Carl Zeiss-Stiftung</b></h4> +<p class="center" style="margin-top: 0em;">(als Manuskript gedruckt)«:</p> + + +<p class="center">Zu §§ 80, 81.</p> + +<p>Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur +für etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner +Personen bemerke ich folgendes:</p> + +<p>Gemäß den — menschlich auch mir höchst achtenswerten — Absichten +der bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der +Ausbildung Unbemittelter würde einem solchen bei Gewährung +eines Stipendiums oder dergl. immer zu sagen sein: »<em class="gesperrt">Du verdienst</em> +wegen deines Verhaltens oder wegen deiner Fähigkeiten, daß man +dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer Lebensstellung +behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte ihm +vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher +werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in +welchem du geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter +als die Mehrzahl deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung +von selbst einigen Vorsprung gewinnen und dann hinsichtlich des +späteren Verhältnisses deiner Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre +Befriedigung und des Verhältnisses deiner Kräfte zu den Aufgaben, +die dir zufallen, eines subjektiv größeren Überschusses dich +erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf meist der Fall sein +kann. <em class="gesperrt">Aber</em> — die Rücksicht auf das Gemeinwohl verlangt, daß +man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und schwierigeren +Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht +gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an +über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für +sich allein prästieren kann, usw.«</p> + +<p><a class="page" name="Page_59" id ="Page_59" title="59"></a>Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus +abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt +des Arbeitersohnes, dessen Vater nur mit größtem Widerstreben +Wohltaten sich gefallen lassen mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung +soll also auch in diesem Punkt keine »milde« Stiftung sein.</p> + +<p>Meine Ansicht ist nicht, daß eine Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung +in dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegenüber +der Größe der Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung +für das Gemeinwohl gewinnen könne. Was in diesem Punkt von +einer einzelnen Stelle aus geschehen kann, wird immer »Tropfen +auf einen heißen Stein« bleiben. Eine wirkliche Lösung kann das +hier angedeutete soziale Problem erst dann finden, wenn einmal +der Unterrichtsminister eines großen Staates begriffen hätte, daß +es für das Staatsinteresse noch nicht genug ist, die nötigen vielen +Millionen jährlich aufzuwenden, um höhere Unterrichtsanstalten +aller Art auf bestem Fuß zu erhalten, sondern daß noch einige +Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch dafür geregelte Vorsorge +treffen zu können, daß jene Anstalten just von denen benutzt +werden müssen, an deren höherer Ausbildung allein dem +Staat selbst etwas gelegen sein kann. Das würde besagen müssen: +planmäßiges Heranziehen der höher veranlagten Köpfe aus allen +Schichten des Volkes, nach Analogie der allgemeinen Wehrpflicht +und der Rekrutierung für die Spezialwaffen zum Dienst der leitenden +Funktionen im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben — behufs +Erhöhung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen geistigen +Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer Kastenbildung +in den Berufsständen. Dazu aber würde gehören, nicht +nur sich hinwegsetzen zu können über den unvermeidlichen Mangel +solcher Maßnahmen, daß dabei wegen der Schwierigkeit richtiger +Auslese auch manches Mittelgut auf öffentliche Kosten zu erziehen +wäre, sondern vor allem, sich nicht fürchten zu müssen vor den +mancherlei einschneidenden Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung +des allmählich entstandenen faktischen Bildungsmonopols +der Wohlhabenden nach sich ziehen würde.</p> + +<p>Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde +einem von der Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin +Wert und Bedeutung des ersten guten Beispiels auf einem +wichtigen Gebiet des allgemeinen Volksinteresses verbleiben.</p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_2_2" id="Footnote_2_2"></a><a href="#FNanchor_2_2"><span class="label">[2]</span></a> [Nach der Angabe Bebels in seiner Eröffnungsrede zum Jenaer Parteitag (1905) +fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_60" id ="Page_60" title="60"></a><a name="II" id="II"></a>II.</h2> + +<h2>Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen +Bestehens der Optischen Werkstätte.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Gehalten am 12. Dezember 1896<a name="FNanchor_3_3" id="FNanchor_3_3"></a><a href="#Footnote_3_3" class="fnanchor">[3]</a>.</p> +<hr style="width: 15%;" /> + +<p>Hochgeehrte Gäste — liebe Freunde und Mitarbeiter!</p> + +<p>In diesen Wochen sind es 50 Jahre geworden, daß aus allerkleinstem +Anfang das Werk entstanden ist, das unter dem Namen +von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> heute die Tätigkeit einer großen Zahl von Menschen +in dauerndem Verein hält, ein wichtiges Element in der Wirtschaftstätigkeit +unserer Stadt geworden ist und auch für manche Angelegenheiten +allgemeineren Interesses einige Bedeutung gewonnen hat.</p> + +<p>Da der Begründer dieses Werkes nicht mehr lebt, sonach +niemand mehr da ist, der noch in seiner Person das Ende des +50jährigen Zeitabschnittes mit seinem Anfang verknüpfte und +dessen Person so den Mittelpunkt einer festlichen Erinnerung bilden +könnte, haben wir von jeder Art besonderer Feier abgesehen. Wir +wollen den äußeren Markstein auf dem Weg unserer täglichen +Arbeit, den man in dem Ablauf eines halben Jahrhunderts zu sehen +gewohnt ist, lediglich zum Anlaß nehmen, auf diesem Weg einen +Augenblick Halt zu machen und unsere Gedanken zu sammeln in +einem Rückblick auf das hinter uns Liegende, und in dessen Betrachtung +neue Ermunterung zu rüstiger Fortsetzung unserer Arbeit, +neues Vertrauen auf ihre Zukunft suchen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_61" id ="Page_61" title="61"></a>Die Geschichte dieser 50 Jahre enthält auch in dem sichtbar +gewordenen Geschehen, in dem Fortgang der äußeren Entwicklung +unseres Instituts wohl manches, was dem Gedächtnis aufbewahrt zu +werden verdient — manches, was für die Nächststehenden, manches, +was auch für weitere Kreise ein bleibendes Interesse hat, weil es +entweder Merkzeichen gewisser Fortschritte bietet, oder typische +Vorgänge der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung oder die Eigenart +unseres besonderen Arbeitsfeldes exemplifiziert.</p> + +<p>Meine Absicht hier geht indes nicht auf alles dieses. Was +<em class="gesperrt">davon</em> späterer Erinnerung festzuhalten angemessen erscheint, +wird mein Kollege <span class="smcap">Czapski</span> demnächst in einer Darstellung der +Geschichte unserer Werkstätte denen, die solches interessiert, zugänglich +machen<a name="FNanchor_4_4" id="FNanchor_4_4"></a><a href="#Footnote_4_4" class="fnanchor">[4]</a>. <em class="gesperrt">Meine</em> Aufgabe hier sehe ich nur darin, zu +erzählen von der <em class="gesperrt">inneren</em> Geschichte unserer Anstalt, von den +Gedanken und Bestrebungen, die in ihr lebendig und wirksam +gewesen sind — also von dem, was aus dem sichtbaren Verlauf +des Geschehens noch nicht ohne weiteres zu erkennen — was vielmehr, +um dessen volles Verständnis zu vermitteln, nur der beibringen +kann, der auch das innere Geschehen durch alle bedeutsamen +Phasen seines Verlaufs persönlich miterlebt hat.</p> + +<p>Man wird nun zum voraus gewärtig sein, daß in einem Gebilde +menschlichen Schaffens, welches durch ein halbes Jahrhundert hin +über mehrfachen Wechsel der Personen hinweg stetig in gleicher +Richtung sich fortentwickelt hat, nicht nur das Resultat von äußeren +Einwirkungen und von Antrieben der Umgebung vorliegen werde — deren +fortwährender Wechsel in unserer rasch lebenden Zeit doch +nur aus blindem Zufall eine konstante Bahn hätte ergeben können. +Man wird also zum voraus vermuten, daß in solchem Gebilde etwas +wirksam gewesen ist, was von innen heraus den Gang der Entwicklung +bestimmt hat — eine durchgehende lebenskräftige Idee, +vergleichbar dem entwicklungsfähigen Keim, aus welchem kraft +innerer Anlage der Baum allmählich herauswächst, in seinem Wachstum +nicht bestimmt, höchstens nur beeinflußt durch die Einwirkungen +der äußeren Umgebung, fördernde und hemmende Umstände.</p> + +<p>Was nun ist in unserem Fall der lebenskräftige Keim, aus +dessen inhaltsreicher Anlage dieser große Baum entstanden ist<a class="page" name="Page_62" id ="Page_62" title="62"></a> +|in dessen Schatten jetzt zahlreiche fleißige Menschen Obdach gefunden +haben|? Was ist der treibende Gedanke, der die Entwicklung +dieses Unternehmens geleitet hat?</p> + +<p>Es entspricht ganz der Stimmung, in der wir heute uns hier +vereinigt haben — der Stimmung pietätvoller Erinnerung an den +Mann, der vor 50 Jahren zu allem, was jetzt uns vor Augen steht, +den Grund gelegt hat — daß die Antwort auf diese Frage sofort +die Bedeutung des persönlichen Wirkens von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>, der von +ihm getragenen Ideen aufdeckt — und so ihn gleich in den Mittelpunkt +unserer Betrachtung rückt.</p> + +<p>Schon vor acht Jahren, als wir den Begründer unserer Werkstätte +zu Grabe geleiteten, habe ich an seinem Sarg in kurzen Worten +ausgesprochen<a name="FNanchor_5_5" id="FNanchor_5_5"></a><a href="#Footnote_5_5" class="fnanchor">[5]</a>, daß in ihm ein Mann geschieden sei, in dessen +Wirken ein neuer eigenartiger Gedanke Anfang und Vollendung +gefunden hat; und bei einem späteren Anlaß<a name="FNanchor_6_6" id="FNanchor_6_6"></a><a href="#Footnote_6_6" class="fnanchor">[6]</a> wurde im Sinne +dessen als sein bleibendes Verdienst hingestellt: das geordnete +Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst auf +seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben.</p> + +<p>Der heutige Tag gibt nunmehr die Gelegenheit, dieses zu erläutern, +näher zu bestimmen und auch öffentlich zu rechtfertigen.</p> + +<p>Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst ist +in der Optik allerdings eine sehr alte Sache. Denn auf ihrem Gebiet +hat die praktische Arbeit schon viel früher wie auf fast allen +anderen Gebieten der Technik in direkter Wechselwirkung mit +wissenschaftlichen Ideen und unter deutlicher Leitung solcher gestanden. +Die nahe Beziehung aller Leistungen der praktischen +Optik auf große wissenschaftliche Interessen — zu allererst der +Astronomie — brachte dieses von selbst mit sich. Das Interesse +an der Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge hat fast alle +hervorragenden Förderer der Naturerkenntnis auch zu Förderern der +Künste gemacht, die auf Herstellung der Beobachtungswerkzeuge +und deren Vervollkommnung ausgehen. Man braucht nur <span class="smcap">Kepler</span> +und <span class="smcap">Newton</span> zu nennen, um markiert zu sehen, wie jeder Fortschritt +in der wissenschaftlichen Erkenntnis der Eigenschaften und +Wirkungen des Lichts immer unmittelbar die Betätigung praktischer +Kunst zur Verwertung solchen Fortschrittes neu angeregt hat. So<a class="page" name="Page_63" id ="Page_63" title="63"></a> +sind seit fast drei Jahrhunderten alle neuen Zielpunkte dieser Betätigung +bewußterweise aus der wissenschaftlichen Lehre der Optik +abgeleitet worden, die Mittel und Wege zur Betätigung an der +Hand der Doktrin gefunden worden.</p> + +<p>Hierbei war aber der praktischen Arbeit des ausübenden +Optikers immer noch ein sehr weites Feld verblieben. Die Doktrin +wies nur die typischen Formen der Elemente der Konstruktionen +nach, die bekannte Linsengestalt der durch kugelförmige Flächen +begrenzten Glasstücke, und gab die allgemeinen Direktiven für ihre +richtige Kombination für die verschiedenen Zwecke, wie z. B. die +Regel für das Zusammenfügen von zwei solchen Glasstücken aus +verschiedenem Material behufs achromatischer Lichtsammlung u. dgl. +Sache der persönlichen Erfahrung des geschickten Praktikers, seiner +Übung in der Beurteilung des erzielten Effekts, seiner Findigkeit +in der vorteilhaften Kombination und Abänderung der Elemente, +blieb es dabei, die jeweils beabsichtigte Wirkung <em class="gesperrt">befriedigend</em> +herauszubringen, also ein <em class="gesperrt">gutes</em> Fernrohr oder ein <em class="gesperrt">gutes</em> Mikroskop +nach dem jeweiligen Maßstab der Anforderungen herzustellen; und +auch der allmähliche Fortschritt in der Höhe der Leistungen war +nur zum geringeren Teil bedingt durch die Verbesserung der +technischen Ausführung, in viel höherem Grad durch das Auffinden +von vorteilhafteren, besseren Effekt herbeiführenden Kombinationen +von Linsen. Je höher die Anforderungen an die Leistung +der optischen Instrumente wurden, zu je komplizierteren Zusammensetzungstypen +man sich dadurch gedrängt sah, desto größere Bedeutung +gewann die persönliche Geschicklichkeit und praktische +Begabung des ausübenden Optikers.</p> + +<p>Beim Mikroskop hat schon in den ersten Dezennien dieses +Jahrhunderts die sich ausbreitende Anwendung des Instruments +in der Erforschung der organischen Welt und der hierbei rasch +steigende Anspruch an hohe Vergrößerung und vollkommene Bildschärfe, +zu allmählich immer verwickelteren Linsenkombinationen +geführt, für deren Aufbau den Optikern zwar auch neue Direktiven +von theoretischen Gesichtspunkten aus gegeben worden waren, deren +erfolgreiche Ausführung an Hand dieser Direktiven aber immer +höher werdende Anforderungen an die Kunst stellte. |Namentlich +der neue Zusammensetzungstypus, den <span class="smcap">Amici</span> auffand — man weiß +nicht genau, in welcher Art des Ineinandergreifens von theoretischer +Betrachtung und praktischer Erfahrung — der auf die Immersionslinsen +hinleitete, hat um die Mitte des Jahrhunderts den Aufbau<a class="page" name="Page_64" id ="Page_64" title="64"></a> +des Mikroskopobjektivs zu einer Kunst entwickelt, die in ihren +besten Vertretern, wie z. B. <span class="smcap">Hartnack</span> und einigen anderen, die +Betätigung einer ganz eigenartigen Form intuitiven Schaffens zeigt, +weil sie Leistungen zustande brachte, von denen damals niemand +sich Rechenschaft geben konnte — am wenigsten die ausübenden +Personen selbst.|</p> + +<p><em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> ist, als er, von <span class="smcap">Schleiden</span> angespornt, bald nach +seiner Niederlassung in Jena der Mikroskop-Optik sich zuwandte, +gleichfalls den eben charakterisierten Weg gegangen, und hat +zunächst auf diesem, schlecht und recht wie andere vor ihm und +andere neben ihm, vorwärts zu kommen gesucht unter Anlehnung +an die Vorbilder, die sich ihm in den Leistungen der älteren Meister +boten. Kein Geringerer als <span class="smcap">Schleiden</span> hat ihm auch bezeugt, daß +er nach kurzer Zeit zu sehr bemerkenswerten Erfolgen gelangt ist. +Zeiss selbst aber ist, wie er später erzählte, hinsichtlich dieser +Erfolge schon sehr früh recht skeptisch gewesen. Er merkte, daß +er, als Autodidakt an dieses Arbeitsfeld herangekommen, also ohne +Anteil an der Summe von traditioneller Erfahrung, die auf ihm +gewonnen war, den anderen gegenüber, die schon [durch] Jahrzehnte +hin jene eigenartige Kunst geübt hatten, sehr im Nachteil sei, +und als Autodidakt auch frei von allzu großer Verehrung für das +traditionell Gegebene fand er bald, daß diese ganze Art des Arbeitens +im letzten Grund für die Optik eigentlich höchst irrationell sei. Er +sagte sich: da alle Wirkungen, die eine Linsenkombination begleiten, +auf Gesetzen beruhen, die durch die wissenschaftliche Optik +genau festgestellt, in allen Einzelheiten mathematisch bestimmbar +sind, und da auch alle maßgebenden Eigenschaften des wirksamen +Stoffes, des Glases, auf das strengste meßbar sind — so muß es +für den Aufbau der Linsensysteme jeder Art noch einen ganz +anderen Weg geben, um eine verlangte Wirkung mit Sicherheit +des Erfolgs herbeizuführen. Es muß auf diesem Gebiet noch eine +ganz andere Art des Zusammenwirkens von wissenschaftlicher Lehre +und technischer Kunst möglich sein, als bisher bestanden hat; es +muß möglich sein, nicht nur die allgemeine Direktive für die zweckmäßige +Zusammensetzung der Elemente aus der Theorie zu entnehmen, +sondern die richtige Zusammensetzung selbst bis in ihre +letzten Einzelheiten für jede verlangte Wirkung. Wie der Architekt +ein Bauwerk, bevor eine Hand zur Ausführung sich rührt, schon +im Geiste vollendet hat, nur unter Beihilfe von Zeichenstift und +Feder zur Fixierung seiner Idee, so muß auch, dachte sich Zeiss,<a class="page" name="Page_65" id ="Page_65" title="65"></a> +das komplizierte Gebilde von Glas und Metall, wie das Mikroskop +es erfordert, sich aufbauen lassen rein verstandesmäßig, in allen +Elementen bis ins letzte vorausbestimmt in rein <em class="gesperrt">geistiger</em> Arbeit, +durch theoretische Ermittlung der Wirkung aller Teile, bevor diese +Teile noch körperlich ausgeführt sind. Der arbeitenden Hand +dürfe dabei keine andere Funktion mehr verbleiben, als die genaue +Verwirklichung der durch die Rechnung bestimmten Formen und +Abmessungen aller Konstruktionselemente und der praktischen +Erfahrung keine andere Aufgabe, als die Beherrschung der Methoden +und Hilfsmittel, die für letzteres, die körperliche Verwirklichung, +geeignet sind. — Also: eine andere Grenzregulierung zwischen +der Arbeit des Verstandes und der Arbeit der Hand, zwischen +wissenschaftlicher Theorie und praktischer Kunst, grundsätzlich +verschieden von der früheren Abgrenzung der Funktionen beider. +Das nun ist die Idee, die <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in die Mikroskop-Optik eingeführt +und über alle Hindernisse hinweg zur Verwirklichung gebracht +hat: die Idee eines streng <em class="gesperrt">rationalen</em> Aufbaues der optischen +Konstruktionen für das Mikroskop; das ist der Keim, aus dem +alle inneren Fortschritte und alle äußeren Erfolge, die sein Wirken +gebracht hat, hervorgegangen sind. Das soll es besagen, wenn +als das Verdienst von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> hingestellt wurde: das geordnete +(nämlich das <em class="gesperrt">neu</em>geordnete) Zusammenwirken von Wissenschaft und +technischer Kunst auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt +angebahnt zu haben.</p> + +<p>Die hier bezeichnete und auf unserem Arbeitsfeld für <em class="gesperrt">neu</em> +erklärte Art der Verbindung von Wissenschaft und Technik ist +uns durch ihre längst offenkundige Herrschaft auf vielen anderen +Gebieten der Technik — wie im Maschinenbau, dem Ingenieurwesen +und anderen — jetzt schon so geläufig, daß sie fast als +etwas Selbstverständliches erscheint und man sich leicht wundern +könnte, die Einführung dieser Idee in unserem Gebiet überhaupt +als etwas Bemerkenswertes und Bedeutsames hingestellt zu sehen. +Könnte doch jetzt nur noch ein Stümper eine Dampfmaschine +wirklich zu bauen beginnen, ohne daß er vorher ganz genau wüßte, +wieviel Pferdekräfte sie entwickelt, wenn man sie, genau nach +seinen Vorschriften ausgeführt, zum erstenmal in Gang setzen wird; +und wird doch längst keine eiserne Brücke mehr gebaut, ohne daß +der Erbauer, noch ehe das Erz zu ihren Rippen aus der Erde geholt, +schon genau angeben kann, wieviel Zentimeter sie sich durchbiegen +wird, wenn sie nach drei oder vier Jahren fertig dasteht<a class="page" name="Page_66" id ="Page_66" title="66"></a> +und der erste Eisenbahnzug sie befährt. So ist es aber auch auf +diesen Gebieten nicht immer gewesen, und so auch nicht in der +Optik. |Eine alte Sache ist die vorher geschilderte Art des Eingreifens +der wissenschaftlichen Theorie in die Technik nur auf +den Gebieten der Technik, deren Erzeugnisse auf Bewegungseffekte, +also phoronomische, geometrisch bestimmbare Wirkungen ausgehen — wie +bei der Mechanik im engeren Sinne. Die Idee, auch Gebilde, +durch die nicht körperliche Formen an sich, oder Bewegungsformen +als Effekt bezweckt werden, bei welchen vielmehr bestimmte +körperliche Formen an bestimmten Stoffen eine zum voraus bestimmte +physische Wirkung hervorbringen sollen — die Idee, auch +solche Gebilde auf die gedachte streng rationale Art zu gewinnen, +ist auf allen Gebieten der Technik sehr neu — weil die Möglichkeit +solchen Verfahrens mehrere sehr schwer zu erfüllende Postulate +einschließt.| Und wenn es nicht immer so gewesen ist, so bezeugt +nun gerade die Ausbreitung und die Macht, die jener Gedanke des +rationalen Aufbaues körperlicher Gebilde behufs Erzielens bestimmter +physischer Effekte jetzt gewonnen hat das Verdienst derer, welche +die Pfadfinder dieses Gedankens gewesen sind. Und zu diesen +Pfadfindern gehört auch <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>.</p> + +<p>Zum erstenmal auf irgend einem Feld der Technik überhaupt +rein durchgeführt ist jene Idee, glaube ich, erst im Anfang dieses +Jahrhunderts durch <span class="smcap">Joseph Fraunhofer</span>, und zwar ist es zum +erstenmal geschehen gerade auf dem Feld der praktischen Optik — und +an einem Objekt, das der nächste Verwandte des Mikroskops +ist — dem astronomischen Fernrohr. Denn die ersten Gebilde der +bezeichneten Kategorie, die streng auf diesem Weg zustande gekommen +sind, also die frühesten Zeugen der Betätigung jener Idee +auf dem Gebiet praktischen Schaffens, sind die Objektive zu Fernröhren, +die im Beginn der 20er Jahre <span class="smcap">Fraunhofer</span> von München +aus den Astronomen in die Hand geben konnte. Man darf also +wohl die rationale Methode der Konstruktion technischer Erzeugnisse +zu physischen Effekten im allgemeinsten Sinne die <span class="smcap">Fraunhofer</span>sche +Methode nennen.</p> + +<p>Das Verdienst von Zeiss erleidet aber keine Einschränkung +durch den Umstand, daß der gleiche Gedanke gerade auf dem +Gebiet der Optik, und an einem dem Mikroskop so nahe verwandten +Ding, wie das Fernrohr ist, schon 40 Jahre vorher mit Erfolg betätigt +worden ist. Denn die genauere Würdigung aller sachlichen +Momente führt zu der Einsicht, daß diese frühere Betätigung durch<a class="page" name="Page_67" id ="Page_67" title="67"></a> +<span class="smcap">Fraunhofer</span> zwar wohl einen Wink für die Anwendung der +gleichen Grundidee auch dem Mikroskop gegenüber gegeben hat, aber +kein irgendwie leitendes Vorbild für die Verwirklichung hat bieten +können — trotz der Gleichheit des Arbeitsfeldes und trotz der +scheinbaren inneren Verwandtschaft der Aufgaben. Dieser auf den +ersten Blick befremdliche Schluß beruht auf einem erst viel später<a name="FNanchor_7_7" id="FNanchor_7_7"></a><a href="#Footnote_7_7" class="fnanchor">[7]</a> +erkannten Gegensatz der beiden Grundprobleme der praktischen Optik, +des Fernrohr-Problems und des Mikroskop-Problems, im Theoretischen +sowohl wie in wesentlichen praktischen Bedingungen — einem +Gegensatz, der es mit sich bringt, daß die Aufgabe der +rationalen Darstellung, auch nachdem sie für das Fernrohr gelöst +war, für das Mikroskop doch einen neuen, selbständigen Ansatz +nehmen mußte, keine Übertragung des Verfahrens zuließ<a name="FNanchor_8_8" id="FNanchor_8_8"></a><a href="#Footnote_8_8" class="fnanchor">[8]</a>.</p> + +<p>Da ich auf die Rechtfertigung dessen in meinem Vortrag +nicht näher eingehen darf, begnüge ich mich zur Erhärtung des +Gesagten mit dem Hinweis auf eine äußere Tatsache, aus der +hervorgeht, wie weit der Gedanke von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> dem Bewußtsein +gerade seiner Fachgenossen fern gelegen hat — nicht nur zur +Zeit als jener ihm nachzugehen begann, sondern noch viel später. +Denn noch vor etwa 15 Jahren, also zu einer Zeit, als längst alle +Dampfmaschinen und alle Eisenbahnbrücken nach <span class="smcap">Fraunhofer</span>scher +Art gebaut wurden, konnte behauptet werden: die Mikroskope +könnten auf diese Art <em class="gesperrt">nicht</em> gebaut werden, und ein angesehener +und unterrichteter Schriftsteller der Mikroskopie, der einem der +besten Optiker der alten empirischen Schule persönlich nahe stand +und daher das Arbeitsfeld kannte, konnte daraufhin die Richtigkeit +der Angabe: daß sie hier in Jena seit 10 Jahren so gebaut würden, +auch öffentlich in Zweifel ziehen. Auch ist es noch gar nicht so +lange her, daß in den Augen vieler beim Mikroskop der Anspruch +auf eine höhere Wertschätzung seitens der Vertreter der alten +empirischen Schule noch mit der Erklärung begründet werden +konnte: von ihnen werde es <em class="gesperrt">nicht</em> wie in Jena gebaut. Erst seit +etwa 10 Jahren ist die umgekehrte Versicherung: es werde <em class="gesperrt">genau +wie</em> in Jena gebaut, allgemein die Stütze für den Anspruch auf +die höhere Schätzung geworden — wiederum Beweis dafür, daß +die Idee des neuen Arbeitsplanes und die Möglichkeit ihrer Würdigung +außerhalb des Gesichtskreises der Zeitgenossen lag.</p> + +<p><a class="page" name="Page_68" id ="Page_68" title="68"></a>Die Geschichte unserer Werkstätte ist nun hinsichtlich des +ersten 30jährigen Abschnittes grundlegender Tätigkeit und zum +Teil noch über diese Zeit hinaus nichts anderes als die Geschichte +der Bestrebungen, in welchen jener Gedanke einer neuen, anders +geregelten Art des Ineinandergreifens von Wissenschaft und Technik +an den Aufgaben der Mikroskop-Optik sich betätigt und allmählich +verwirklicht hat. — Die vorher zur Sprache gebrachten Umstände +aber: einerseits die historische Priorität <span class="smcap">Fraunhofer</span>s hinsichtlich +der erstmaligen Einführung dieses Gedankens in die Optik überhaupt, +anderseits die eben betonte innere und äußere Selbständigkeit +seines nochmaligen Auftretens gegenüber einer anderen Aufgabe +des gemeinsamen Arbeitsfeldes — diese Umstände bringen +es mit sich, daß in meiner weiteren Betrachtung das hiesige Geschehen +überall in Vergleich treten muß mit der Tätigkeit <span class="smcap">Fraunhofer</span>s. +Ich muß so das Wirken meines verstorbenen Freundes +heranrücken an die phänomenale Figur, die auf dem gleichen +Arbeitsfeld aus einem armen Münchener Spiegelschleifer im Anfang +dieses Jahrhunderts herausgewachsen ist. In der Nähe dieser Figur +muß allerdings manches kleiner sich ausnehmen, was, in der gewöhnlichen +Umgebung gesehen, mit weniger abnormem Maßstab +gemessen, größer erscheinen würde. Es gibt aber gar keinen +anderen Standpunkt für eine richtige Würdigung der Lebensarbeit +von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>, als ohne Scheu vor diesem Maßstab ihre Erfolge +in Parallele zu setzen zu dem Wirken des größeren Vorgängers — obwohl, +nachdem die geschichtliche Nachforschung auch auf die +Einzelheiten dieses Wirkens Licht geworfen, jetzt an manchen +Punkten mit bezug auf ihn zu sagen ist: mutato nomine fabula +de te narratur — unter anderem Namen die Geschichte von Dir +erzählt!</p> + +<p>Es handelt sich nämlich hier um einen Parallelismus in den Dingen +selbst, durchaus vergleichbar einer Erscheinung, die in der lebenden +Natur öfters uns entgegentritt. Wie etwa das Wirbeltierauge in +ganz verschiednen Tierreichen, ohne genealogischen Zusammenhang +der Entwicklung, sich wiederholt, und, irgendwo entstanden, immer +wieder die gleichen typischen Formen durchläuft, nur in Nebensächlichem +modifiziert durch die Verschiedenheit der äußeren Bedingungen — so +hat in unserem Interessenkreis die vorhin dargelegte +Idee des verstandesmäßigen Aufbaues künstlicher Gebilde +an zwei getrennten Stellen unabhängig eingesetzt, nur übereinstimmend +in der Zweckbeziehung auf die Wirkungen des Lichts,<a class="page" name="Page_69" id ="Page_69" title="69"></a> +und hat einen ganz parallelen Gang der Entwicklung durchlaufen, +in den Abweichungen nur die Verschiedenheit des Ausgangspunktes +und der die Entwicklung begleitenden Nebenumstände bekundend.</p> + +<p>Es hat nämlich die konsequente Verfolgung der zuvor charakterisierten +Idee in ihren beiden getrennten Gängen nicht nur +im allgemeinen zu gleichartigem Endergebnis geführt — zu einem +bedeutenden und dauernden Fortschritt in der Leistungsfähigkeit +und Vollkommenheit der Erzeugnisse — dort des Fernrohrs, hier +des Mikroskops — sondern der Weg des Gelingens zeigt auch +hier dieselben charakteristischen drei Etappen wieder, durch die +er bei <span class="smcap">Fraunhofer</span> hindurchgegangen ist: als ersten Schritt die +Reform der Technik der praktischen Optik, die Vervollkommnung +der Methoden technischer Arbeit, als zweiten die Vertiefung +und Ergänzung der theoretischen Grundlagen, welche die Behandlung +der Aufgabe brauchte, und als letzten die Reform der praktischen +Grundlagen, der Bedingungen für die Beschaffung des +Urmaterials, des optischen Glases. Die Wiederholung dieser drei +Stufen des Fortgangs in gleicher Reihenfolge ist aber durchaus +nicht auch im Sachlichen eine Wiederholung dessen, was <span class="smcap">Fraunhofer</span> +im Verfolg seiner besonderen Aufgabe schon getan hat — so +daß etwa, nachdem inzwischen die Tätigkeit <span class="smcap">Fraunhofer</span>s im +ersten Viertel des Jahrhunderts genauer bekannt geworden, jetzt +zu sagen wäre: wie schade, daß dasselbe zweimal hat getan werden +müssen! Ganz im Gegenteil, die Wiederholung desselben Entwicklungsganges +von einem ganz anderen Ausgangspunkt aus — nämlich +vom Mikroskop-Problem — führte in allen wesentlichen +Punkten zu wichtigen und unentbehrlichen Ergänzungen der <span class="smcap">Fraunhofer</span>schen +Arbeit in denjenigen sachlichen Momenten, die von +seinem Ausgangspunkt aus nicht in den Gesichtskreis der Aufgabe +eintreten konnten — so daß man vielmehr sagen muß: das nochmalige +Einsetzen desselben Grundgedankens an einer anderen Sonderaufgabe +der Optik und das nochmalige selbständige Durchlaufen aller +seiner Konsequenzen von dem neuen Ausgangspunkt aus ist direkt +notwendig gewesen, um diesem Grundgedanken eine vollständige, +das ganze Feld der praktischen Optik beherrschende Entwicklung +zu ermöglichen. Und das verleiht nun dem Wirken von <em class="gesperrt">Carl Zeiss +neben</em> <span class="smcap">Fraunhofer</span> eine selbständige Bedeutung.</p> + +<p>Ich kann hier nicht auf die einzelnen Etappen des gemeinsamen +Entwicklungsganges eingehen, kann also auch nicht dartun, +warum die vorher bezeichneten drei Fortschritte notwendige<a class="page" name="Page_70" id ="Page_70" title="70"></a> +Postulate der Verwirklichung der Idee sind, warum vermöge des +gegensätzlichen Charakters des Grundproblems in Hinsicht auf das +Mikroskop andere, neu zu lösende Aufgaben vorlagen. Alles das +muß ich der Vervollständigung dieses Vortrages bei seiner Drucklegung +vorbehalten<a name="FNanchor_9_9" id="FNanchor_9_9"></a><a href="#Footnote_9_9" class="fnanchor">[9]</a>.</p> + +<p>Nur zwei Punkte, die das einzelne betreffen, darf ich auch hier +nicht ganz übergehen, weil in ihnen einzelnes eine besondere Bedeutung +gewinnt.</p> + +<p>Die <em class="gesperrt">Vervollkommnung der Technik</em> optischer Arbeit gegenüber +dem, was dem alten empirischen Verfahren genügen konnte, +ist die allererste Voraussetzung für die Verwirklichung der rationalen +Methode. Deshalb ist es für den Erfolg ganz wesentlich, +daß <em class="gesperrt">Zeiss</em> gleich von Anfang an ein ganz klares Bewußtsein dessen +hatte und gleich von Anfang an alles darauf anlegte, in seiner +kleinen Werkstatt eine sehr exakte Technik einzubürgern, die unsichere +Geschicklichkeit der Hand überall unter die Kontrolle +strenger Prüfungsmethoden zu stellen.</p> + +<p>Auf dem Weg dieser Bestrebungen ist nun auch genau das +Verfahren, welches für <span class="smcap">Fraunhofer</span>, wie man jetzt weiß, eine +wichtige Grundlage des Erfolges wurde, selbständig hier wieder +erfunden worden, unter Umständen, die jeden Zusammenhang seines +hiesigen Auftretens mit seiner ersten Entdeckung in München +sicher ausschließen. Es ist dies die sinnreiche Methode zur Prüfung +der Formen sphärischer und ebener Flächen mit Hilfe der sogenannten +Farben dünner Plättchen, der Erscheinung, die uns ungesucht +im bunten Farbenspiel der Seifenblasen entgegentritt. Diese +Methode, nach welcher die Lichtwellen selbst den Maßstab zur +Messung der allerkleinsten Form- und Größenunterschiede darbieten +müssen, ist seit Beginn der sechziger Jahre auch hier der wichtigste +Hebel gesteigerter technischer Leistungen geworden und das +ABC-Buch der damals in hiesiger Werkstätte entstandenen neuen +Schule exakter optischer Technik.</p> + +<p><em class="gesperrt">Zeiss</em> hat indes diese technischen Fortschritte, wenn sie auch +überall direkt unter der Leitung seiner Idee standen, doch nicht +persönlich vollziehen können. Schon über die Jahre hinaus, in +denen Auge und Hand noch schwierig zu erlernende Fertigkeiten<a class="page" name="Page_71" id ="Page_71" title="71"></a> +sich aneignen können, und auch durch viele andere Ansprüche in +seiner Zeit viel zu sehr beschränkt für mühsame technische Studien +war er darauf angewiesen, für diesen Teil seiner Aufgabe von +Anfang an die Geschicklichkeit, praktische Umsicht und Findigkeit +eines anderen zu benutzen, den er zum Gehilfen seiner Arbeit +frühzeitig gewonnen hatte. Er auch ist der Nacherfinder der eben +erwähnten wichtigen Methode. Wir freuen uns alle, ihn heute +noch unter uns zu haben, unseren treuen alten <span class="smcap">August Löber</span>, +den Begründer unserer Schule subtiler Technik, den Senior unserer +ganzen Genossenschaft und den Lehrmeister, unmittelbar oder mittelbar, +aller unserer tüchtigen Optiker. Für das Vorwärtskommen +von <em class="gesperrt">Zeiss</em> ist es von nicht geringer Bedeutung gewesen, daß +gleich der erste, den er in der Verfolgung seiner Pläne als Mitarbeiter +heranziehen konnte, so entgegenkommendes Verständnis +für die eigenartigen Aufgaben, so hoch entwickelten Sinn für +Präzision und Exaktheit, und so volle Hingabe seiner ganzen +Person ihm entgegenbrachte. Solange also des Werkes von <em class="gesperrt">Carl +Zeiss</em> gedacht wird, in unserem Kreis und außerhalb desselben, +wird auch das Andenken an seinen treuen frühesten Mitarbeiter +lebendig bleiben, der am Gelingen des Ganzen so wichtigen Anteil +hat — in dessen anspruchslosem Wirken ein <span class="smcap">Fraunhofer</span>scher +Gedanke neu erwacht ist<a name="FNanchor_10_10" id="FNanchor_10_10"></a><a href="#Footnote_10_10" class="fnanchor">[10]</a>.</p> + +<p>Als zweites erwähne ich noch die Einwirkung, die auch hier, +wie 50 Jahre früher bei FRAUNHOFER, der Grundgedanke von <em class="gesperrt">Zeiss</em> +auf die Reform der <em class="gesperrt">Darstellung des optischen Glases</em> geübt +hat, weil die Art, wie dieses hier geschehen, ein lehrreiches Beispiel +bietet für die Macht, mit der die innere Folgerichtigkeit alles +Geschehens überall sich Geltung schafft, wenn nur die Menschen +ihren Faden nicht gewaltsam zerreißen. <em class="gesperrt">Zeiss</em> ist sehr frühzeitig +zum Bewußtsein gekommen, daß die Konsequenz seines ursprünglichen +Programms auch die Notwendigkeit des Eingreifens in die +Darstellung des optischen Glases einschließen konnte, wenn jenes +Programm nicht auf halbem Wege Halt machen solle. Er hat +aber — und nicht nur er — an diesen Gedanken lange Zeit mit +innerem Widerstreben, um nicht zu sagen mit Abscheu, gedacht — sehr +begreiflich, angesichts der ganz unabsehbaren Schwierigkeiten, +die dem Eintreten in ein völlig fremdes Gebiet der Technik entgegenzustehen +schienen. Das alles aber hat nicht hindern können,<a class="page" name="Page_72" id ="Page_72" title="72"></a> +daß jener Gedanke, wenn auch lange ganz unbewußt, immer stärker +die Behandlung der vorliegenden Aufgaben beeinflußte und leitete. +Jahrelang haben wir neben wirklicher Optik sozusagen noch Phantasieoptik +betrieben, Konstruktionen in Erwägung gezogen mit hypothetischem +Glas, das gar nicht existierte, indem wir die Fortschritte +diskutierten, die möglich werden würden, wenn einmal die Erzeuger +des Rohmaterials dahin zu bringen sein sollten, für fortgeschrittene +Aufgaben der Optik sich zu interessieren — was sie aber nicht +taten. Und diese fast widerwillige Beschäftigung mit der Frage, +die Verfolgung von Konjekturen, die man damals kaum ernst +nahm, hat unbewußt nachherigem Fortschritt auch in dieser Richtung +ebenso wirksam vorgearbeitet, wie es eine bewußte planmäßige +Behandlung kaum besser hätte tun können. Denn auch +in diesem allerdings absonderlichen Verfahren bestimmten sich schon +alle Ziele und markierten sich schon alle Richtungen für eine zukünftige +Reform der Glastechnik auf wissenschaftlicher Grundlage. +Dem späteren wirklichen Anfang war damit jedes Herumtasten +nach Ziel und Richtung erspart. Für den ideenreichen und tatkräftigen +Mann, den zu Anfang der 80er Jahre die dunkle Ahnung +seines eigentlichen Berufs in unseren Kreis geführt hat, bedurfte +es jetzt nur ganz kurzer Zeit, um nicht allein alles, was durch den +frühen Tod <span class="smcap">Fraunhofer</span>s verloren gegangen war, zu erneuern, +sondern an Hand der allgemeineren Aufgabenstellung, die der Ausgang +vom Mikroskop-Problem einschloß, in wichtigen Punkten über +die Ziele <span class="smcap">Fraunhofer</span>s hinauszugelangen — so daß schon im +Frühjahr 1887, als wir auch in unserem Kreis das Andenken +<span class="smcap">Fraunhofer</span>s feierten, gesagt werden durfte<a name="FNanchor_11_11" id="FNanchor_11_11"></a><a href="#Footnote_11_11" class="fnanchor">[11]</a>: die Wiedererneuerung +seiner verloren gegangenen Kunst und ihre Fortentwicklung +in seinem Geist sei der unverwelkliche Lorbeer, den zu seinem +100jährigen Geburtstag unser Jena an seinem Grabe niederzulegen +habe.</p> + +<p>Unser Freund <em class="gesperrt">Otto Schott</em> aber wird gewiß keine Verdunklung +seines persönlichen Verdienstes darin erblicken, wenn ich ausspreche: +daß sein erfolgreiches Eingreifen, welches anerkanntermaßen allen +Aufgaben der praktischen Optik neue Bahnen eröffnet hat, diesen +Erfolg nicht gehabt haben würde, wenn seine Arbeit nicht unmittelbar +sich hätte anschließen können an die fast 20jährige Vor<a class="page" name="Page_73" id ="Page_73" title="73"></a>arbeit, +die aus dem Ideenkreis der Optischen Werkstätte ihm entgegenkam. +Hat er doch die praktische Konsequenz dieses Gedankens +rückhaltlos schon selbst gezogen darin, daß er unter freiwilligem +Verzicht auf die natürlichen Vorrechte, die ihm aus der vollen +Selbständigkeit seiner Arbeit im Chemischen und Technischen zustanden, +auch sein Unternehmen in dauernden Zusammenhang mit +der Carl Zeiss-Stiftung setzte<a name="FNanchor_12_12" id="FNanchor_12_12"></a><a href="#Footnote_12_12" class="fnanchor">[12]</a>.</p> + +<p>Nachdem ich so den leitenden Gedanken in dem Wirken von +<em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> nach seinen inneren Momenten betrachtet habe, muß +ich auch noch einige Worte sagen über die besondere Art, wie +seine Entwicklung durch die äußeren Umstände beeinflußt worden ist.</p> + +<p><em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> hat nicht, wie seinerzeit <span class="smcap">Fraunhofer</span>s fast +übermenschliche Kraft vermochte, alles selbst leisten können, was +für die erfolgreiche Verwirklichung seiner ersten Idee, für die volle +Entwicklung ihres inhaltreichen Keimes zu leisten war. Weil +seinem persönlichen Können engere Grenzen gesteckt waren, ist +er in viel höherem Grad als <span class="smcap">Fraunhofer</span> auf die Mitarbeit anderer +angewiesen und in seinem Erfolg von dieser abhängig geblieben. Der +Schätzung seines persönlichen Verdienstes tut dieses keinen Eintrag. +Die Schranken der eigenen Kraft kühl ermessen können, aus +der Erkenntnis solcher Schranken aber nicht Entmutigung zu +schöpfen, sondern den Antrieb zum fortgesetzten Suchen nach der +richtigen Ergänzung ist auch ein Verdienst; nicht viele bringen +es fertig. Hat nun auch die Notwendigkeit solcher Ergänzung +seinen Erfolg in höherem Grad, als es sonst der Fall sein würde, +von der Gunst äußerer Umstände abhängig gemacht — solcher +Umstände nämlich, von denen das Gewinnen geeigneter Mitarbeiter +abhängig war — so darf man doch nicht sagen, daß sein Erfolg +Sache des Glücks gewesen sei: er hat diese ihm unentbehrlichen +Mitarbeiter gefunden, weil er sie <em class="gesperrt">gesucht</em> hat — und unentwegt +weiter gesucht hat noch in denjenigen Angelegenheiten, hinsichtlich +derer mehrfacher Mißerfolg andere vielleicht von neuen Versuchen +abgeschreckt haben würde. Soweit man in seinem Fall +von Glück reden darf, ist es also nur die Art von Glück, die der +Spruch meint: der Mensch ist seines Glückes Schmied.</p> + +<p>Ein Moment aber bleibt doch übrig, auf welches dieses Wort +nicht Anwendung finden kann: der räumliche und persönliche Zusammenhang +seiner Wirksamkeit mit unserer Universität — die<a class="page" name="Page_74" id ="Page_74" title="74"></a> +geistige Atmosphäre, in die er durch seine Niederlassung gerade +in Jena gekommen ist, und gerade in einer Zeit, da aus dieser +Atmosphäre neue aufstrebende Gedanken sich erhoben. Wie ich +vorher schon andeutete, hat <span class="smcap">Jacob Schleiden</span> ihn zuerst auf die +Optik überhaupt gelenkt und auf die besonderen Aufgaben, die +das Mikroskop darbot. <span class="smcap">Schleiden</span> hat seine Arbeit fortgesetzt +mit wärmstem Interesse begleitet, ihr immer neue Anregung und +wichtige Förderung zuteil werden lassen. Noch in späten Jahren +hat <em class="gesperrt">Zeiss</em> mit Stolz erzählt, wie der geistreiche Naturforscher +stundenlang in seiner kleinen Werkstatt gestanden, seine oder seiner +Gehilfen Arbeit aufmerksam verfolgend; und mit dem Gefühl +warmen Dankes hat <em class="gesperrt">Zeiss</em> jederzeit ausgesprochen, daß sein Emporkommen +ganz wesentlich bedingt gewesen ist durch den Rückhalt, +den die Anerkennung und die Empfehlung <span class="smcap">Schleidens</span> ihm, dem +unbekannten Anfänger, damals geboten hat. Man würde aber +sicher fehlgehen, wenn man etwa in dem Interesse <span class="smcap">Schleiden</span>s nur, +oder wesentlich nur, den Ausdruck menschlicher Teilnahme für den +tüchtigen und strebsamen Mann erblicken wollte, als welchen +<span class="smcap">Schleiden</span> <em class="gesperrt">Zeiss</em> wohl alsbald erkannt hat. Dem widerspräche +schon die Tatsache, daß <em class="gesperrt">Zeiss</em> damals noch Neuling war im Gebiet +der praktischen Optik, technische Vorbereitung nur für Arbeiten +anderer Art besaß — und aus bloßem Wohlwollen treibt man +nicht leicht jemand an, etwas ganz Neues zu beginnen mit völlig +problematischer Aussicht des Erfolges. So muß also das Verhältnis +beider Männer zu einander wohl etwas anders gedacht +werden, denn als rein menschliche Anteilnahme des berühmten +Mannes an dem Fortkommen eines strebsamen Anfängers. Der +Mitbegründer der Zellenlehre greift in den Lebensgang von <em class="gesperrt">Zeiss</em> +vielmehr deutlich ein als der Vertreter der neuen Richtung wissenschaftlicher +Interessen, die um die Mitte des Jahrhunderts das +Studium der lebenden Natur auf neue Ziele und in neue Wege +lenkte, zu ihrer Betätigung aber Hilfsmittel verfeinerter Beobachtungskunst +unentbehrlich fand und neue Kräfte für die Vervollkommnung +solcher Hilfsmittel in ihren Dienst zu ziehen suchen mußte. In +<span class="smcap">Schleiden</span> und dessen Schülern hat die neue Richtung der Biologie, +die in den folgenden Jahrzehnten dem Mikroskop eine immer +wachsende Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit des Jahrhunderts +zugewiesen hat, gerade hier in Jena einen besonders +kräftigen Anfang genommen. Und das beleuchtet nun die tiefere +Wechselbeziehung, die zwischen dem geistigen Leben unserer Hoch<a class="page" name="Page_75" id ="Page_75" title="75"></a>schule +und der praktischen Arbeit von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> frühzeitig bestanden +hat und die <em class="gesperrt">innere</em> Abhängigkeit seiner Erfolge von den +Impulsen aus diesem Kreis.</p> + +<p>Jene aus dem Verkehr der Personen sich ergebende Wechselwirkung +hat über <span class="smcap">Schleiden</span> und seine nächsten Schüler hinaus +die Optische Werkstätte durch ihre ganze Geschichte begleitet und +ihr namentlich aus dem biologischen Interessenkreis fortgesetzt neue +Anregungen und Antriebe zu neuen Aufgaben zugeführt. Einige +Zeitlang war sie vorwiegend durch meine Person vermittelt, später +hatte sie sehr mannigfaltige Wege gefunden. Um wenigstens +einen zu nennen, von den vielen aus dem Kreis der hiesigen Hochschule, +deren wir in diesem Zusammenhang dankbar zu gedenken +haben, nenne ich <span class="smcap">Anton Dohrn</span>, der bevor er sein kühnes Unternehmen +am Golf von Neapel begann, durch einige Jahre, hin +unserer Universität angehörte. Auch aus seinem kraftvollen und +antriebreichen Wesen sind Strahlen damals in unser Haus eingedrungen.</p> + +<p>Bei dem allen aber hat es sich keineswegs nur um ein Mehr oder +Minder von begünstigenden und fördernden Umständen gehandelt, +sondern in entscheidenden Punkten um Sein oder Nichtsein. Denn +in der äußeren Geschichte der ersten 25 Jahre sind etliche Wendepunkte +deutlich zu erkennen, bei deren Betrachtung man zu dem +Schluß kommt: daß von allem, was jetzt als Ausfluß der Wirksamkeit +von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> unmittelbar oder mittelbar sich darstellt, nach +menschlichem Ermessen heute <em class="gesperrt">nichts</em> bestehen würde, wenn sein +Weg ihn nicht in die Kreise dieser Hochschule und unter den +direkten Einfluß eines großen, mit von ihr ausgehenden Antriebs +zur Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge geführt hätte.</p> + +<p><em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> hat seinerseits der Wissenschaft reichlich wiedergegeben +für das, was sie ihm dargeboten hat. Konnte er auch +direkt an wissenschaftlicher Arbeit sich nicht beteiligen, so hat er +doch durch sein Wirken der Wissenschaft wertvolle Dienste geleistet. +Auch unsere Universität hat diesem schon Ausdruck gegeben, +indem sie ihn, der kein schulgerechtes Studium prästiert, am Abend +seines Lebens noch mit dem Prädikat des berufsmäßigen Gelehrten +schmückte. Damals hat, im Persönlichen, der berühmteste Vertreter +der jüngeren Schule Jenaer Naturforscher<a name="FNanchor_13_13" id="FNanchor_13_13"></a><a href="#Footnote_13_13" class="fnanchor">[13]</a> das Band erneuert, welches +durch den berühmtesten Vertreter der älteren Schule ein Menschen<a class="page" name="Page_76" id ="Page_76" title="76"></a>alter +zuvor geknüpft worden war. Und die innere Gerechtigkeit, +die in den Dingen waltet, hat es sich fügen lassen, daß über alles +Persönliche hinaus auch das Werk von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> selbst dauernde +Beziehung gewonnen hat auf die Interessen unserer Hochschule<a name="FNanchor_14_14" id="FNanchor_14_14"></a><a href="#Footnote_14_14" class="fnanchor">[14]</a> — so +den Tribut des Dankes der Alma mater darbringt, die seine +Kindheit geleitet und gehütet hat</p> + +<p>In meiner bisherigen Betrachtung habe ich von der Person +von <em class="gesperrt">Zeiss</em> so gut wie gar nicht zu reden gehabt; nur von seinem +Wirken und seinen Bestrebungen. Denn es liegt in der Natur einer +Betrachtung, welche nur auf die innere Geschichte der hiesigen +Unternehmungen ausgeht, daß in ihr die Personen ganz zurücktreten: +sie erscheinen dabei nur sozusagen als die zufälligen Akteure, +in denen die Ideen Organe für ihre Darstellung und Betätigung +finden. Diejenigen Eigenschaften der Personen aber, welche für +ihre Rollen Bedeutung haben, kommen dabei ganz von selbst zur +Erscheinung, ohne daß es nötig wäre, sie besonders zu schildern.</p> + +<p>So ist es also aus allem zuvor Gesagten schon ersichtlich geworden, +daß derjenige, an dessen Namen der Anfang unserer +Tätigkeit sich knüpft, ein Mann von nicht gewöhnlicher Intelligenz +und von nicht gewöhnlicher Energie gewesen sein muß, [und +zur vollen Würdigung dessen ist höchstens noch hinzuweisen auf +die erschwerenden äußeren Umstände, unter welchen seine Berufsvorbereitung +und namentlich der Beginn seiner selbständigen Tätigkeit +gestanden haben.] Und noch ein anderes wird aus meinen +Ausführungen gleichfalls klar ersichtlich: <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> muß einer +von denen gewesen sein, die fähig sind, Motive ihres Handelns, +Argumente ihrer Entschließung durch das bestimmen zu lassen, +was noch nicht ist, was nur ihren Gedanken nach sein sollte — in +deren Sinnen und Trachten so das Zukünftige die Kraft der +Kausalität gewinnt, bildend und gestaltend einzuwirken auf das +Gegenwärtige, Bestehende. So allein aber vollzieht sich aller Fortschritt +in menschlichen Dingen, großen und kleinen.</p> + +<p>Die weltklugen, die sogenannten praktischen Leute, die im +genauesten Sichanpassen an das jeweils Bestehende und Herrschende +und in möglichster Unterordnung unter dessen Ansprüche am +weitesten zu kommen vermeinen, pflegen diese anderen, die sonderbarerweise +Motive und Argumente aus etwas schöpfen, was noch +gar nicht existiert, mit dem bekannten Gemisch von Respekt und<a class="page" name="Page_77" id ="Page_77" title="77"></a> +Geringschätzung »Idealisten« zu nennen. Nun ja! Wenn das auch +in den kleinen gleichgültigen Dingen des alltäglichen Lebens nicht +weiter zum Vorschein kam — <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> war wirklich ein solcher +Idealist. Er war es in den Angelegenheiten, für die er etwas bedeutet +hat. Und weil er es war, hat sein Wirken auf seinem +Arbeitsfeld einen sichtbaren Fortschritt begründet und Erfolge gezeitigt, +die sein persönliches Dasein überdauern. Die anderen, die +»praktischen Leute« — sie kommen, insoweit sie ihrer Maxime treu +bleiben, nicht in den Fall, wenn sie tot sind, für Fortschritte verantwortlich +gemacht zu werden.</p> + +<p>Im übrigen aber genügt, es, das menschliche Bild des Begründers +unserer Firma noch in wenigen Zügen zu vervollständigen, +die gleichfalls einige Beziehung auf sein Wirken haben; was keine +solche Beziehung hat, braucht nicht späterem Gedächtnis aufbewahrt +zu werden.</p> + +<p>Wohlwollend, teilnehmend und freundlich ist er zu allen gewesen, +die in seiner Tätigkeit ihm nahe traten; aber auch strenge +Anforderungen stellte er an alle, weil er an sich selbst sie zu +stellen gewohnt war. Um sie geltend zu machen, hat er aber +Tadel und Vermahnung wenig gebraucht; mit gutem Mutterwitz +begabt, dirigierte er die anderen lieber mit etwas Spott und etwas +Ironie, gemildert durch liebenswürdige Bonhomie. So hat er Sie +dirigiert, die alten unter meinen Mitarbeitern, denen er vor 25 Jahren +noch in alter patriarchalischer Art als der gestrenge Prinzipal gegenüberstand — so +hat er als väterlicher Freund auch mich dirigiert, +der ich als ganz junger Mann, grün und unerfahren, in seinen +Wirkungskreis eintrat.</p> + +<p>Was ihn aber nach seinem Charakter sehr hoch stellt: er war +ein Mann von strengem Pflichtgefühl und sehr entwickeltem Gerechtigkeitssinn. +Zum Beleg dessen könnte ich mancherlei anführen; +ich erwähne nur, was mich selbst nahe berührt: die liberale uneigennützige +Art, in der er meine dauernde Mitarbeiterschaft seinerzeit +sich zu sichern suchte, fern von jedem Gedanken, die Abhängigkeit, +in der ich ihm gegenüber mich befand, ohne Vermögen und +ohne sonstigen Rückhalt im Leben, auch nur im geringsten zu +seinem Vorteil sich dienen zu lassen.</p> + +<p>So steht also auch das menschliche Bild von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in +der Erinnerung aller derer, die ihn im Leben gekannt haben, und +ihn gekannt haben in der Zeit seines rüstigen Schaffens, da als +ein erfreuliches Vorbild menschlicher Tüchtigkeit und Tugend.</p> + +<p><a class="page" name="Page_78" id ="Page_78" title="78"></a>Die ganzen ersten drei Dezennien seit dem Bestehen der +Optischen Werkstätte müssen in der Geschichte des Instituts als +die Periode des grundlegenden Aufbaues angesehen werden. In +diesem ganzen Zeitraum dreht sich alles um die Vorbereitung und +die Verwirklichung des neuen Arbeitsplanes für die Konstruktion +des Mikroskops — um die Einbürgerung und Befestigung der +verfeinerten Technik der optischen Arbeit, die allmähliche Beschaffung +neuer theoretischer und experimenteller Grundlagen und +die erst erfolglosen, dann halb gelungenen, schließlich erfolgreichen +Versuche praktischer Durchführung des Planes. Wenn auch im +dritten Jahrzehnt die Hauptfunktionen einerseits der feineren technischen, +andererseits der wissenschaftlichen Arbeit schon ganz an +andere übergegangen waren, so steht doch in dem ganzen 30jährigen +Zeitraum <em class="gesperrt">Zeiss</em> selbst noch im Mittelpunkt aller Entwicklung, +weil alles, was in dieser Periode geschehen ist, noch als unmittelbare +Betätigung der ersten Grundgedanken, als Entwicklung aus +den ursprünglichen Kleinanlagen sich darstellt.</p> + +<p>Im vierten Jahrzehnt wird dieses allmählich anders. Gerade +der günstige äußere Erfolg, den die bis dahin gewonnenen Fortschritte +gegen Mitte der siebziger Jahre herbeiführten, hat damals +mehr und mehr Aufgaben in den Vordergrund gerückt, die außerhalb +des ursprünglichen Ideenkreises lagen. Jener äußere Aufschwung +führte bald zu einem Mißverhältnis zwischen der inneren +Organisation und dem Umfang der geschäftlichen Tätigkeit: hinsichtlich +der ersteren stand die Werkstätte in allen wesentlichen +Stücken noch auf dem Boden des kleingewerblichen Betriebs — in +der Gliederung der technischen Arbeit, der inneren Einrichtung +und der kaufmännischen Verwaltung — während der Umfang der +Produktion, die Größe des Personals und die Ausdehnung der geschäftlichen +Beziehungen längst dem Kleingewerbe entwachsen waren +und schon durchaus dem Maßstab der Großindustrie entsprachen.</p> + +<p>Es war also wiederum eine Disharmonie zwischen den verschiedenen +Faktoren der Tätigkeit eingetreten, wie solche schon +in der frühesten Entwicklung des Unternehmens lange Zeit bestanden +hatte, damals in dem Vorauseilen der technischen Leistungsfähigkeit +vor der Gelegenheit zu ihrer erfolgreichen Betätigung — eine +Disharmonie der sachlichen Natur nach von dieser früheren +zwar sehr verschieden, in ihrer Bedeutung für die Fortentwicklung +des Ganzen ihr aber gleich: wie jetzt zu erkennen ist, deutliche<a class="page" name="Page_79" id ="Page_79" title="79"></a> +Anzeichen einer Durchgangsphase, gleichsam eines neuen Jugendzustandes, +der auf eine neue Entwicklung hindrängt.</p> + +<p>Es ist für den gedeihlichen Fortgang des Unternehmens von +entscheidender Wichtigkeit, daß der Übergang in eine neue, leistungsfähigere +Wirtschaftsform zur richtigen Zeit sich vollziehen +konnte. Wenn damals das Tempo verfehlt worden wäre, wäre es +wahrscheinlich für alle Zeit verfehlt gewesen. Denn in der Zwitterform +zwischen Kleingewerbe und Großindustrie hätte, der inneren +Widersprüche wegen, die Werkstätte nicht für lange Zeit sich +halten können: ein bloßes Fortvegetieren wäre ihr Schicksal geworden +und dabei wäre der Fortschritt, den der Grundgedanke +von Zeiss in sich trug, auf halbem Wege stecken geblieben. Denn +seine Vollendung konnte dieser Fortschritt, wie der Ausgang des +vierten Jahrzehnts hat erkennen lassen, nur durch die Lösung +von Aufgaben finden, die im Rahmen einer dürftigen Organisation +und mit den beschränkten Kräften und den bescheidenen Mitteln +des Kleinbetriebes gar nicht hätten bewältigt werden können. +Ohne diese spätere Vollendung wären aber die Resultate der ganzen +Arbeit der vorangehenden 30 Jahre der Hauptsache nach geblieben: +schätzbares Material für die Geschichte der Optik und vielleicht +gute Vorbilder und wertvolle Anregungen für spätere Nachstrebende — weiter +nichts! Denn ein gesicherter Besitz der praktischen +Optik ist jener Fortschritt nur dadurch geworden, daß er in seiner +letzten Etappe — welche die Reform der Glasschmelzkunst schon +zur Voraussetzung hatte — die unbedingte Überlegenheit der neuen +Arbeitsmethode über die alte empirische deutlich erweisen konnte.</p> + +<p>Aber auch die Dienste, die unsere Werkstätte der Wissenschaft +hat leisten können, zumal in den 80er Jahren, nachdem die +bahnbrechenden Arbeiten von <span class="smcap">Robert Koch</span> der Mikroskopie ein +neues wichtiges Arbeitsfeld eröffnet hatten, sind in nicht geringem +Maße durch die erhöhte quantitative Leistungsfähigkeit bedingt +gewesen, welche die gewonnenen Verbesserungen und Neuerungen +rasch weiten Kreisen dienstbar zu machen vermochte. Für die +Unterstützung und Ausbreitung der wissenschaftlichen Bestrebungen, +welche dem Mikroskop neue und besonders subtile Aufgaben zuwiesen, +war es durchaus nicht gleichgültig, daß verbesserte Instrumente +sehr vielen zugänglich gemacht werden konnten. Selbst +der sichtliche Einfluß, den die hier erreichten Fortschritte auf die +Hebung des durchschnittlichen Niveaus der Leistungen auch der +Mitbewerber auf dem Arbeitsfelde in kurzer Zeit gewannen, hängt<a class="page" name="Page_80" id ="Page_80" title="80"></a> +sehr von dieser Massenwirkung ab, mit welcher er sich geltend +machen konnte. Denn sie hat aus bloßen Vorbildern kräftige +Antriebe auch für andere gemacht, dem Fortschritt nicht nur +Ansehen, sondern auch Macht verliehen.</p> + +<p>So weist alles auf die besondere Bedeutung hin, welche im +Fortgang des Unternehmens damals seine rechtzeitige Überführung +in die technisch und wirtschaftlich leistungsfähigere Arbeitsform +des organisierten Großbetriebs gewinnen mußte.</p> + +<p>Es ist aber wohl verständlich, daß zur Initiative gegenüber +den ganz neuen Aufgaben, die hierin sich einstellten, gerade diejenigen +Personen schon an sich wenig gestimmt und wenig geeignet +sein konnten, deren Interesse ganz von den Aufgaben des ursprünglichen +Ideenkreises in Anspruch genommen war. Auch stand +<em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> damals schon in den Sechzigen; und unter der Nachwirkung +der ungewöhnlichen Anspannung seiner Kräfte, die das +erste Mannesalter ihm auferlegt hatte, vielleicht auch unter dem +vorauseilenden Schatten des schweren Leidens, dem er zuletzt erlag, +begannen diese Kräfte damals schon sichtlich nachzulassen. So +war es ein besonderes Glück für unser Institut, daß zu dieser +kritischen Zeit die erlahmende Energie des Vaters sich regenerieren +konnte in der Tüchtigkeit und jugendlichen Kraft seines ältesten +Sohnes. Er, <em class="gesperrt">Roderich Zeiss</em>, der im Beginn des vierten Jahrzehnts +in das Unternehmen eintrat, führte ihm in seiner Person +die frische Kraft zu, die zur Bewältigung jener neuen Aufgaben +unbedingt nötig war; und sein Anschluß an den Vater löste auch +den geschäftlichen Unternehmungsgeist aus, der sich nicht mehr +scheute vor dem unvermeidlichen Risiko, wie es der Übergang +zum Großbetrieb mit sich bringen mußte.</p> + +<p>So fällt denn im vierten Jahrzehnt der Schwerpunkt derjenigen +Aktion, die für die zweite Periode in der Geschichte der Optischen +Werkstätte das Spezifische ist, mehr und mehr in die Person von +<em class="gesperrt">Roderich Zeiss</em>. Auf seiner Initiative beruhen die wesentlichen +Schritte organisatorischer Funktion, die in dieser Periode sich vollzogen +oder wenigstens einleiteten: die Einrichtung einer regelrechten +kaufmännischen Verwaltung, die Beschaffung neuer und ausdehnungsfähiger +Lokalitäten, die gesteigerte Verwendung elementarer Kraft +und vor allem der Anfang zu rationeller Arbeitsteilung für die +fabrikatorische Tätigkeit, |die unter Einführung verbesserter Arbeitsmaschinen +und Einrichtungen und unter Heranziehen neuer +technischer Kräfte damals zunächst für die im engeren Sinn<a class="page" name="Page_81" id ="Page_81" title="81"></a> +mechanischen Arbeiten, die Metallbearbeitung, in Gang gebracht +wurde.| Dem schließt sich an die Einrichtung eigener Hilfsbetriebe +für Tischlerei, Gießerei und anderer Verrichtungen, um +die tägliche Arbeit von den vielen äußeren Erschwernissen zu +entlasten, welche vorher die Abhängigkeit von Fremden mit +sich brachte. Endlich aber gehört hierher auch das Eintreten in +die Glasfabrikation, im Verein mit <em class="gesperrt">Dr. Schott</em>, was ich vorher +schon unter einem ganz anderen Gesichtspunkt erwähnte. Unter +dem Gesichtspunkt der Geschäftspolitik, die darauf ausging, die +neue Produktionsstätte für das wichtigste Urmaterial des Optikers, +das Glas, in räumlichen und persönlichen Zusammenhang mit der +Optischen Werkstätte zu bringen, ist die Begründung des Glaswerks +als einer Tochteranstalt der letzteren sogar der bedeutsamste Akt +der organisatorischen Arbeit der zweiten Periode, wie sich in der +Folge gezeigt hat; er war aber auch der schwierigste hinsichtlich +der Entschließungen, weil das neue Unternehmen damals als ein +kecker Sprung ins Dunkle sich darstellen mußte, mit beträchtlicher +Gefahr großen wirtschaftlichen Mißerfolges verknüpft.</p> + +<p>Auch die Fortsetzung der inneren wirtschaftlichen und technischen +Arbeit, im Verfolg des ursprünglichen Programms hat in +der jetzt betrachteten Periode, dem vierten Jahrzehnt, noch wichtige +Fortschritte gebracht, sogar erst diejenigen Fortschritte, in welchen +der Gedanke der rationellen Konstruktion des Mikroskops seine +eigentliche Bewährung und die Anerkennung unbestrittenen Erfolgs +gefunden hat. Hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Fortentwicklung +des Ganzen treten aber selbst diese Fortschritte durchaus +zurück hinter der organisatorischen Tätigkeit, die den Übergang +der Werkstätte in die Wege des Großbetriebs vermittelt +hat. Nur einer von den Arbeiten optischen Interesses muß neben +den wirtschaftspolitischen Bestrebungen dieser Periode besonders +gedacht werden, weil sie zum Unterschied von den anderen gleichfalls +außerhalb des Gedankenkreises der ersten Periode liegt und +also einen neuen Anfang bedeutet hat: nämlich das Eintreten in +diejenigen Aufgaben der Optik, die auf die Anwendung der photographischen +Methoden für Zwecke der mikroskopischen Beobachtung, +die Mikro-Photographie, Bezug haben.</p> + +<p>Auch dieser Schritt, die Betätigung in den Konstruktionen +für mikrophotographische Zwecke, ist aus der persönlichen Tätigkeit +von <em class="gesperrt">Roderich Zeiss</em> hervorgegangen. Die Ergebnisse seiner +gegen Mitte der 80er Jahre unternommenen selbständigen Studien<a class="page" name="Page_82" id ="Page_82" title="82"></a> +auf diesem Gebiet sind die Grundlagen, auf denen auch heute noch +fortgearbeitet wird; und seine Darstellung der Methodik der mikrophotographischen +Beobachtung ist, wenn auch einzelnes inzwischen +überholt wurde, in der Hauptsache immer noch das Beste, was +als Anleitung für diese Art von mikroskopischer Arbeit geboten +werden kann.</p> + +<p>So hat also die grundlegende Arbeit der drei ersten Jahrzehnte, +die ihre Ausgangspunkte in den Ideen und Plänen von <em class="gesperrt">Zeiss</em> +Vater hat, in der Zeit, da dessen persönliche Einwirkung auf die +Fortentwicklung der Werkstätte allmählich zurücktrat, noch eine +erfolgreiche Fortsetzung und wichtige Ergänzungen in der Tätigkeit +des Sohnes gefunden. Auch seinem Wirken ist eine ehrenvolle +Stelle in der Geschichte der Optischen Werkstätte gesichert +und seinen besonderen Diensten die dankbare Anerkennung derer, +die die Angelegenheiten unseres Instituts auf von ihm angebahnten +Wegen weiter zu führen haben.</p> + +<p>Noch zum dritten Male zeigt die Geschichte unserer Werkstätte +deutliche Marksteine einer neuen Entwicklungsphase. Denn auch +im letzten, fünften Jahrzehnt treten, neben dem Fortspinnen aller +der Fäden, die in der Arbeit der vorangehenden Perioden angeknüpft +worden sind, wiederum neue Aufgaben hervor, die, ganz +außerhalb des bewußten Gedankenkreises dieser früheren Perioden +gelegen, der Arbeit des letzten Jahrzehnts ihr besonderes Gepräge +verleihen. Der Vorgänge, die in diesem Sinn aus der Fortentwicklung +des vorher Begonnenen heraustreten und die ich deshalb +hier noch zu erwähnen habe, sind es drei: die planmäßige <em class="gesperrt">Ausdehnung +des Arbeitsfeldes</em> der Werkstätte; die <em class="gesperrt">Regelung +des Rechtsverhältnisses ihres Personals</em> und die <em class="gesperrt">Umwandlung +der äußeren Verfassung der Firma</em> durch ihre +Überleitung an einen unpersönlichen Inhaber.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Das Arbeitsgebiet der Firma ist bis in den Anfang des fünften +Dezenniums, also bis gegen Ende der 80er Jahre hinein, fast gänzlich +auf die Mikroskopie beschränkt geblieben, auch nachdem sie längst +ein Großbetrieb mit fabrikatorischer Arbeitsorganisation geworden +war und die Ziffer ihres Personals schon bald die 400 erreicht hatte. +Nur ein kleines von jenem Gebiet abseits liegendes Feld des Instrumentenbaues +ist dabei, mehr nebenher, noch gepflegt worden, +durch die fortgesetzte Anfertigung solcher Instrumente, die ur<a class="page" name="Page_83" id ="Page_83" title="83"></a>sprünglich +für Zwecke der eigenen Arbeit und die mit ihr verknüpften +Studien hergestellt worden waren.</p> + +<p>In mehreren Rücksichten ist diese lange festgehaltene Einseitigkeit +der Betätigung und die mit ihr verbundene strenge Konzentration +der Interessen für die Intensität des Fortschrittes und +die innere Befestigung des Ganzen zweifellos wohltätig gewesen. +Ebenso wichtig aber ist es zweifellos für die Sicherung und die +Fortentwicklung des Ganzen, daß jene Beschränkung des Arbeitsfeldes +auch noch zur rechten Zeit hat aufgehoben werden können. +Denn auf die Dauer hätte sie nicht fortbestehen dürfen, ohne die +Zukunft des Instituts ernstlich in Frage zu stellen. Schon unter +dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Interesses und des Interesses +der zahlreichen Personen, die allmählich von dem gedeihlichen +Fortbestehen der Werkstätte abhängig geworden waren, mußte +die eine Spezialität als eine viel zu schmale Basis für die Stabilität +des Unternehmens erscheinen. Wenn es dafür eines Beweises bedürfte, +so wäre auch dieser in den Erfahrungen der letzten Jahre +inzwischen schon erbracht.</p> + +<p>Aber noch, unter einem ganz anderen — und wie ich glaube +sogar wichtigeren — Gesichtspunkt bedeutete die enge Begrenzung +des Arbeitsfeldes eine Gefahr. Innerhalb eines so beschränkten +Aufgabenkreises muß zu irgend einer Zeit einmal eine Periode der +Stagnation eintreten, weil Gedanken, die längere Zeit treibende +Kraft betätigt haben, einmal ausgelebt und erschöpft sein werden. +Was als Ganzes in eine solche Periode der Stagnation gerät, verfällt +fast rettungslos innerer Verflachung und dauerndem Verlust +der tieferen Triebkräfte. Nur aus einer Mannigfaltigkeit von Aufgaben, +und zwar von Aufgaben, die in verschiedenen Interessen +wurzeln, kann ein Unternehmen fortgesetzt die neuen Anregungen +und Antriebe schöpfen, die, wenn auch einzelnes zeitweilig stagniert, +doch dem Ganzen das höhere Niveau der Tätigkeit und Triebkräfte +neuen Fortschrittes erhalten.</p> + +<p>Das schließliche Durchdringen dieser Erwägungen hat die +Bestrebungen veranlaßt und geleitet, die eine planmäßige Ausdehnung +des Arbeitsfeldes auf ganz verschiedene Gebiete der praktischen +Optik im Laufe des letzten Jahrzehnts herbeigeführt haben. +Dabei hat noch die besondere Rücksicht mitgesprochen, innerhalb +der eigenen Tätigkeit eine Gegenwirkung zu gewinnen gegen +die natürliche Routinetendenz der fabrikatorischen Arbeitsform — durch +Pflege gerade solcher Interessen des Instrumentenbaues, die<a class="page" name="Page_84" id ="Page_84" title="84"></a> +nicht auf vielfältige Reproduktion gleichartiger Erzeugnisse hinführen. +So sind, nach mancherlei inneren Vorbereitungen, seit dem +Ausgang der 80er Jahre zu dem alten Betriebe nach und nach noch +drei neue Betriebsabteilungen hinzugekommen, die nach ihren wissenschaftlichen +und technischen Grundlagen und teilweise auch in ihren +merkantilen Angelegenheiten ganz verschiedenen Zweigen der praktischen +Optik angehören: der Bau <em class="gesperrt">optischer Meßinstrumente</em> — in +Ausdehnung der früher nur nebenbei betriebenen Spezialarbeiten +dieser Art — die Konstruktion der Linsensysteme für die <em class="gesperrt">Photographie</em> +und die Herstellung von <em class="gesperrt">terrestrischen Fernrohren</em>. +Und wir hoffen jetzt, daß, noch bevor das nächste Jahr vorübergeht, +unsere Werkstätte auch beteiligt sein werde am Bau <em class="gesperrt">astronomischer +Fernrohre</em><a name="FNanchor_15_15" id="FNanchor_15_15"></a><a href="#Footnote_15_15" class="fnanchor">[15]</a> und daß damit ihr Arbeitsgebiet seine +natürliche Ergänzung finde durch die Betätigung auch an denjenigen +Aufgaben des Instrumentenbaues, aus welchen die praktische +Optik die frühesten und kräftigsten Antriebe zum Herauswachsen +aus der Kunst des ehrsamen Brillenschleifers, der ihr erster +Vertreter war, empfangen hat. So wäre alsdann gerade mit Vollendung +des ersten 50jährigen Lebensabschnittes unseres Institutes +auch der Kreislauf vollendet, der die Arbeit von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in +der naturgemäßen Entwicklung der in ihr enthaltenen Anlagen +schließlich in das eigene Arbeitsfeld seines großen Vorgängers +<span class="smcap">Fraunhofer</span> zurückleitet.</p> + +<p>Das Tempo aber, in welchem diese äußere Erweiterung der +Tätigkeit sich vollzog, ist außer durch naheliegende praktische +Gründe auch noch durch eine besondere selbstauferlegte Rücksicht +beschränkt worden, die auf gemeinsame Interessen des ganzen +Industriezweiges sich bezieht — ähnlich dem Gedanken, der seinerzeit +alle Beteiligten bestimmt hat, die Verbesserung des optischen +Glases, als der Grundlage für alle Fortschritte der Optik, ohne +jeden Vorbehalt zugunsten der hiesigen Werkstätte, in den Dienst +der Gesamtheit zu stellen.</p> + +<p>Unser Eintreten in neue Betriebszweige mußte nämlich unvermeidlicherweise +uns in Wettbewerb bringen mit anderen, +denen wir bis dahin nicht als Konkurrenten gegenüberstanden. +Es sollte nun dieser neue Wettbewerb niemals darin bestehen, daß +wir jenen anderen etwa Terrain streitig machten, welches sie ihrerseits +urbar gemacht hatten und mit Erfolg bebauten; er sollte viel<a class="page" name="Page_85" id ="Page_85" title="85"></a>mehr +nur in dem Maß eintreten, als wir neues, bis dahin nicht bebautes +Terrain in dem gemeinsamen Arbeitsfeld unsererseits urbar +machen konnten und so dieses gemeinsame Arbeitsfeld entsprechend +dem wachsendem Umfang unserer eigenen Beteiligung erweiterten. +Dieser Richtschnur gemäß durften wir in neue Gebiete der praktischen +Optik nur eintreten mit solchen Erzeugnissen, die, aus +unserer eigenen Arbeit hervorgegangen, überhaupt nicht oder nicht +in gleicher Art schon von anderen hergestellt waren. Daß wir +aber andererseits diejenigen Neuerungen, die wir aus unserem +Ideenkreis gewinnen, auch ganz in den Dienst der vorher dargelegten +Geschäftspolitik stellen wollen, liegt nicht nur im strengsten +Sinn in den Grenzen berechtigten Eigeninteresses, sondern ist auch +sachlich durchaus geboten. Denn, wie vielfältige Erfahrung lehrt, +hat der Fortschritt, der durch Neues möglicherweise erreicht ist, +nur dann bestimmte Aussicht, wirklich sich Geltung zu verschaffen, +wenn der Urheber selbst ihn zu vertreten in der Lage ist.</p> + +<p>So viel über den ersten Punkt. Der zweite, die Regelung der +Rechte und Interessen der arbeitstätigen Personen zum Inhaber +des Unternehmens, wie sie im Laufe dieses letzten Jahrzehnts sich +gestaltet hat, steht nicht unter Gesichtspunkten innerer Geschäftspolitik, +sondern durchaus unter Gedanken des allgemeinsten sozialen +Interesses.</p> + +<p>Die immer zunehmende Zahl derer, die in ihrer ganzen bürgerlichen +und wirtschaftlichen Existenz von unserem Unternehmen +abhängig wurden und die daraus in concreto ersichtliche Bedeutung, +welche die Organisation der Großindustrie für die Gemeinden und +für das Staatswesen gewonnen hat, mußte denen, welche zum Aufbau +einer solchen Organisation mitgewirkt hatten, mehr und mehr +die <em class="gesperrt">Verantwortung</em> zum Bewußtsein bringen, unter die solche +Mitwirkung sie stellt. Diese mußten sich sagen, daß ihre wirtschaftliche +Tätigkeit, wenn auch <em class="gesperrt">gesetzlich</em> sie jetzt noch fast ganz als +reine Privatsache gilt, wegen ihrer einschneidenden Wirkung auf +das Wohl und Wehe vieler und ihrer offenkundigen Beziehung +auf allgemeine Volksinteressen, in Wahrheit schon längst eine +wichtige öffentliche Funktion im großen Volksorganismus geworden +ist: gewissermaßen der Auftrag, in der Organisation und Leitung +der gemeinsamen Arbeit vieler mitzuarbeiten an der Organisation +und Leitung der wirtschaftlichen Tätigkeit des ganzen Volkes. +Damit aber ergab sich von selbst die Anerkennung der grundsätzlichen +Forderung: daß die Betätigung der leitenden Funktion<a class="page" name="Page_86" id ="Page_86" title="86"></a> +des Unternehmers in der Großindustrie nicht in erster Reihe unter +Rücksichten des eigenen Vorteils oder des Interesses einzelner +stehen dürfe, sondern in <em class="gesperrt">erster</em> Reihe geübt werden müsse unter +den Rücksichten, welche das soziale Interesse der staatlichen Gemeinschaft +fordert.</p> + +<p>|Unter diesem obersten Gedanken hat die spezielle Richtschnur +für die in unserem Kreis allmählich angebahnte Ordnung des Verhältnisses +zwischen Personal und Unternehmer durch zwei Erwägungen +sich bestimmt, von denen die eine auf die persönlichen +Beziehungen, die andere auf das wirtschaftliche Verhältnis ausgeht. +Die erste ist: Indem die neuere Wirtschaftsentwicklung unabänderlich +das selbständige Kleingewerbe auf den meisten Arbeitsgebieten +immer weiter zurückdrängt und damit unvermeidlich einen immer +größer werdenden Teil des ganzen Volkes unter wirtschaftliche Abhängigkeit +von den Industrieunternehmungen bringt, bedroht sie +die Grundlagen eines gesunden Volkstums, wenn dieser Prozeß zur +Folge hat, fortgesetzt eine immer wachsende Mehrheit des Volkes +auch in persönliche und bürgerliche Abhängigkeit von der kleinen +Minderheit der selbständig bleibenden Personen zu setzen, jene +Mehrheit auch menschlich und bürgerlich unfrei zu machen und so +den größeren Teil des Volkes auf eine Zwischenstufe zum Helotentum +herabzudrücken. Also: Garantien gegen den Mißbrauch der +wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Beschränkung der persönlichen +und bürgerlichen Freiheit der Unselbständigen durch die Unternehmer +und ihre Organe.</p> + +<p>Die zweite Erwägung ist: Indem die wirtschaftliche Unselbständigkeit +für die große Mehrheit in vielen Rücksichten die +Bedingungen des äußeren Fortkommens gegenüber den Verhältnissen, +die früher die kleingewerbliche Einzelarbeit darbot, verschlechtert, +bedroht zum Schaden des ganzen Volkes die jetzige +Wirtschaftsentwicklung die arbeitenden Volkskreise mit zunehmender +Verschlechterung ihrer relativen Lebenslage, wenn ihnen nicht auch +Anteil an dem wirtschaftlichen Vorzug der neuen Arbeitsform +eingeräumt wird. Die Großindustrie hat aber in der Kraft der +Organisation, durch welche das planmäßige und stetige Zusammenarbeiten +vieler sich vom bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler unterscheidet, +eine spezifische Quelle des Mehrertrags menschlicher Tätigkeit, +einen dritten Wirtschaftsfaktor neben Arbeit und Kapital, der +den Wirtschaftsertrag des organisierten Ganzen erhöht über die +Summe der möglichen Arbeitserträge aller mittätigen Personen<a class="page" name="Page_87" id ="Page_87" title="87"></a> +in der Einzelarbeit und des marktgängigen Äquivalents der Kapitalnutzung. +Also: Einrichtungen, durch welche dieser spezifische +Überschuß aus der Organisation, der eigentliche Unternehmergewinn, +seiner natürlichen sozialen Aufgabe dienstbar wird, das wirtschaftliche +Niveau der in organisierter Arbeit tätigen Personen höher zu +stellen, als es in selbständiger kleingewerblicher Arbeit sein könnte<a name="FNanchor_16_16" id="FNanchor_16_16"></a><a href="#Footnote_16_16" class="fnanchor">[16]</a>.|</p> + +<p>Die hier bezeichneten sozialen Bestrebungen haben die Regeln +und Maximen des praktischen Handelns in unserem Kreis schon +seit längerer Zeit wesentlich bestimmt. In die Erscheinung getreten +sind sie zuerst in dem vor acht Jahren erlassenen gemeinsamen +Pensionsstatut der Optischen Werkstätte und des Glaswerks, durch +welches, im Gegensatz zu den Pensionseinrichtungen in der Privatindustrie, +den Angehörigen beider Betriebe vertragsmäßiger Anspruch +auf Pension nicht gegen das Vermögen einer Pensionskasse, +sondern gegen das Vermögen der Firma selbst eingeräumt, der +Unternehmer also grundsätzlich verpflichtet wurde, in seiner ganzen +Wirtschaftsführung dem normalen Verbrauch der menschlichen +Arbeitskraft in ganz gleicher Art Rechnung zu tragen wie der +Amortisation seiner leblosen Betriebsmittel. Den äußeren Abschluß +haben jene Bestrebungen kürzlich in dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung +gefunden, dessen einschlägige Abschnitte die bisher praktisch +geübten Regeln, unter Ergänzung derselben in den Einzelheiten, +nunmehr kodifizieren und so zu ständigen Rechtseinrichtungen +unserer Firma machen.</p> + +<p>Mit einigen Worten habe ich endlich auch der dritten Arbeit +dieses letzten Jahrzehnts, der Umwandlung der äußeren Verfassung +der Firma, zu gedenken, die teilweise unter denselben Gesichtspunkten +wie das eben Besprochene gilt.</p> + +<p>Es ist eine fast typische Erscheinung der neueren Wirtschaftsentwicklung +geworden, daß Industrieunternehmungen, wenn sie +eine gewisse äußere Größe überschritten haben, von den persönlichen +Inhabern aufgegeben und — ausnahmsweise in Genossenschaften — gewöhnlich +in Aktiengesellschaften oder ähnliche Formen +übergeleitet werden. Der Vorgang wird fast regelmäßig gerechtfertigt +mit dem Hinweis auf die Bedenken und Gefahren, die bei +großen Unternehmungen, die hohe Anforderungen an einsichtsvolle<a class="page" name="Page_88" id ="Page_88" title="88"></a> +Leitung stellen, aus der Abhängigkeit von den persönlichen Eigenschaften +und Fähigkeiten des zufälligen Besitzers sich ergeben +und aus der Unberechenbarkeit der Umstände, die den Besitzwechsel +bestimmen. |Wenn man davon absieht, daß diese Umwandlung +des persönlichen Besitzes in unpersönlichen Kollektivbesitz +gewöhnlich ganz einseitig nur der besseren Sicherung des in +den Unternehmungen investierten Kapitals dienen will und gewöhnlich +auch zu ganz einseitiger Herrschaft seiner Interessen führt, und +wenn man ferner absieht von dem odiosen Beigeschmack, den das +Gründerwesen dadurch gewinnt, daß der glückliche Vorbesitzer fast +immer seine problematischen Anwartschaften auf zukünftige Nutznießungsvorteile +zum voraus kapitalisiert sehen will — ist jene +Tendenz des Unpersönlichwerdens der großen Industriebetriebe eine +im großen und ganzen wohl erfreuliche Erscheinung. Denn unter +dem mancherlei Widersinnigen, was die heutige Wirtschaftsordnung +einschließt, ist das Widersinnigste doch wohl dieses: daß das Wohl +und Wehe von beliebig vielen Menschen und ein vielleicht wertvolles +Stück des Nationalvermögens, das durch die Arbeit anderer +geschaffen wurde, unter dem Titel der Ausübung zufälligen Eigentumsrechts +in die Hand von Personen kommen kann, die vielleicht +ganz unvorbereitet oder unfähig zu irgend einer verantwortlichen +Tätigkeit sind. Angesichts dieser Gefahr ist es immerhin schon ein +Fortschritt, wenn die Verteilung des Eigentums auf eine große Anzahl +von Personen, von denen keine viel zu sagen hat, die Wahrscheinlichkeit +eröffnet, aus dem Unverstand der einen und der +Klugheit der anderen dauernd ein erträgliches Mittelmaß von Verstand +gesichert zu sehen.|</p> + +<p>Auch in unseren Angelegenheiten hat ein ähnlicher Vorgang +und aus ähnlichen Gründen sich vollziehen müssen. Nur konnte +dabei, gemäß den vorher angedeuteten Rücksichten sozialen Interesses, +das Unpersönlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung +unter den zeitweilig tätigen Personen herbeigeführt +werden, noch durch unpersönliche Gestaltung des bloßen Eigentums +an den Betriebsmitteln. Das eine würde die Zukunft unter die +Herrschaft der augenblicklichen, ephemeren und zum Teil disparaten +Interessen der zufällig mittätigen Personen gestellt haben, das andere +unter die Herrschaft des sichmehrenwollenden Geldes. Beim einen +wie beim anderen würden zum Herrn Elemente geworden sein, die im +Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts anderes sind als die dienenden +Glieder, durch deren geordnete und planmäßige Vereinigung die<a class="page" name="Page_89" id ="Page_89" title="89"></a> +Organisation ihre spezifische wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie +zu einem dritten Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital — die +Kraft, die persönliche Arbeitstätigkeit aller einzelnen und die +Mitarbeit der toten Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert +weit zu erhöhen über den Wert, den alles an sich, außerhalb des +organisierten Ganzen, in der Vereinzelung hätte.</p> + +<p>So ist nun — vielleicht zum erstenmal — unternommen +worden, in unseren Angelegenheiten diesen dritten Wirtschaftsfaktor, +die Organisation als solche, zum Träger eines privaten +Industrieunternehmens zu machen. Sie, ihrer Natur nach etwas +Unpersönliches, hat in der Form der <em class="gesperrt">Stiftung</em>, der selbständigen +<em class="gesperrt">juristischen</em> Person, die Rechte und die Handlungsfähigkeit einer +lebendigen Person erhalten sollen. So repräsentiert also der jetzige +Inhaber der Firma nicht die ephemeren Interessen aller in ihrem +Umkreis mittätigen Personen — die von Jahr zu Jahr wechseln — und +nicht die Interessen des in ihrem Betrieb investierten Kapitals — das +dem Inhaber gar nicht zu gehören braucht und auch jetzt nur +teilweise ihm gehört; er repräsentiert vielmehr den Inbegriff alles +dessen, was die Tätigkeit des Ganzen fortgesetzt und wesentlich +unterscheidet von dem bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler einzelner +und dem mechanischen Lauf der Maschinen: die Summe der technischen +und wirtschaftlichen Erfahrung, die ein halbes Jahrhundert +angesammelt hat, die Kräfte aus der Kontinuität aller Aktionen, +die Summe technischer Schulung in aller Arbeit, das planmäßige +Ineinandergreifen der Tätigkeit aller einzelnen, die nachwirkende +Kraft der Leistungen aller Vorgänger, lebender und verstorbener — also +sozusagen das ganze <em class="gesperrt">geistige Kapital</em>, das in einer hochentwickelten +Organisation durch die stetige Arbeit vieler in diesen +50 Jahren zusammengebracht ist und der folgenden Generation +überliefert werden soll.</p> + +<p>Die Leitung des Unternehmens durch den unpersönlichen +Inhaber soll also grundsätzlich ihren Rechtstitel haben in dem +Eigentum an dem <em class="gesperrt">geistigen Betriebsfonds der Organisation</em> — und +die persönlichen Organe, durch die jener seine Funktion ausübt, +sollen so als die Vertreter der Organisation erscheinen, also der +dauernden Interessen des Ganzen gegenüber allen Elementen, die +darin in Verein getreten sind. Das ist der Sinn der Einrichtungen, +welche die jetzige Verfassung der Firma ausmachen.</p> + +<p>Der Umstand, daß in diesem letzten Abschnitt der Geschichte +unseres Instituts die Initiative wesentlich mir selbst und meinen<a class="page" name="Page_90" id ="Page_90" title="90"></a> +gegenwärtigen Mitarbeitern zugefallen ist, hat mich nicht abhalten +dürfen, die bewegenden Ideen auch dieses letzten Abschnittes in +gedrängtem Umrisse hier zu kennzeichnen. Der Verzicht hierauf +würde nicht nur das geschichtliche Bild der 50jährigen Entwicklung +in wesentlichen Punkten unvollständig gemacht, sondern auch jede +Gelegenheit abgeschnitten haben, heute des wichtigen Anteils zu +gedenken, den auch <em class="gesperrt">andere</em> an dem jetzt Erreichten haben und an +dem, was etwa die Zukunft als seine Erfolge zeitigen möchte. Ich +rede hier <em class="gesperrt">nicht</em> von denen, die in täglicher gemeinsamer Arbeit +die Mühen und die Sorge dieser letzten Jahre mit mir geteilt +haben — ohne deren hingebende, zum Teil aufopferungsvolle Mitarbeit +die neuen Aufgaben, vor welche dieses Jahrzehnt uns gestellt +hat, überhaupt nicht hätten bewältigt werden können. <em class="gesperrt">Sie</em> +haben das Bewußtsein unmittelbaren Anteils an dem jetzt Bestehenden. +Wohl aber ziemt es sich, zum Eintritt unseres Instituts +in das zweite halbe Jahrhundert seiner Tätigkeit ausdrücklich derer +zu gedenken, welche, <em class="gesperrt">außerhalb</em> unseres engeren Kreises stehend, +die Erfüllung gerade der letzten Aufgaben in besonderem Maße +erleichtert und gefördert haben.</p> + +<p>Dank der verständnisvollen Teilnahme, mit welcher S. königl. +Hoheit unser allverehrter Großherzog und der seinem hohen Beruf +leider so früh entrissene Erbgroßherzog Carl August die Bestrebungen +begleiteten, die auf Befestigung und Pflege des in unserer Stadt +zur Blüte gelangten Zweiges feintechnischer Industrie abzielten, +hat die Verfassung der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung sich sozusagen anlehnen +dürfen an die Institutionen des Staates, um dieser Verfassung, +unbeschadet voller Bewegungsfreiheit der Stiftung, einen +festeren Halt zu verschaffen, als eine rein private Organisation hätte +gewähren können. Das warme Interesse aber, welches außer den +genannten fürstlichen Herren auch der frühere Staatsminister Gottfried +Stichling und der ihm nachfolgende Chef des Großherzogl. Kultus-Departements +Adolf Guyet der Absicht entgegenbrachte, die Unternehmungen +der jetzigen <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung Zwecken des Gemeinwohls +direkt dienstbar zu machen, hat alle Schwierigkeiten und +Bedenken überwinden lassen, die zur entscheidenden Zeit angesichts +mancher damals noch prekärer Umstände jener Anlehnung +entgegenstanden. Beide Männer, denen unser Staatswesen und +zumal unsere Hochschule in vielem zu Dank verpflichtet ist, sind +nun auch schon heimgegangen. Unter den Lebenden aber sind +noch die zwei, welche an dem Ausbau unserer Einrichtungen im<a class="page" name="Page_91" id ="Page_91" title="91"></a> +einzelnen persönlich am meisten beteiligt waren: der Kurator unserer +Universität, Geh. Staatsrat <span class="smcap">Eggeling</span>, dessen altbegründete freundschaftliche +Beziehung zu meiner Person zu allem die ersten Wege +geöffnet, dessen teilnehmender Rat auf alles bedeutsamen Einfluß +geübt hat — und der damalige Chef des Großherzogl. Finanzdepartements, +wirklicher Geh.-Rat <span class="smcap">Rothe</span>. Er, der erste Stiftungskommissar +der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung, hat nunmehr durch länger als +5 Jahre hin die Funktion geübt, die gemäß der Verfassung der +Stiftung als der praktisch wichtigste Ausfluß aus ihrer Anlehnung +an die Staatseinrichtungen angesehen werden muß. Er hat damit die +Wege anbahnen und befestigen helfen, auf welchen die Angelegenheiten +unseres Unternehmens in Zukunft zu leiten sind — auf welchen +er auch hoffentlich noch für recht lange Zeit seine wertvolle Mitwirkung +wird fortsetzen können. Ihm aber steht noch ein besonderer +Anteil auch an der Gestaltung der jetzigen Einrichtungen selbst +zu. Denn sein weitausblickender Rat hat die früher bezeichneten +Bestrebungen zuerst in die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende +Schritt nachher geschehen konnte: die Konstituierung +der selbständigen juristischen Person als Träger der hiesigen +Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn, wie Freund <span class="smcap">Schott</span> in +einem anderen Sinn, <em class="gesperrt">Mitbegründer</em> der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung geworden.</p> + +<p>Ihnen allen, die ich hier nannte, die außerhalb unseres eigenen +Kreises die aufbauende Arbeit des letzten Jahrzehnts gestützt und +gefördert haben, sei am heutigen Tag warmer und aufrichtiger Dank +im Namen derer dargebracht, die an dieser aufbauenden Arbeit +im Innern beteiligt waren.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>So bin ich nun in meiner rückwärts schauenden Betrachtung +an dem Punkt angelangt, wo das Vergangene in das Zukünftige +einmündet, das Geschehene dem Kommenden die Hand reicht. Ich +würde hier schließen können, wenn nicht gerade die Gedanken der +letzt betrachteten Periode eine besondere Beziehung hätten auf die +Grundlagen der zukünftigen Fortentwicklung des Werkes, dem +unsere Betrachtung gilt. Sie fordern also direkt dazu auf, dem +Rückblick auf das Vergangene noch einen Ausblick auf die Zukunft +folgen zu lassen — nicht um ihren Schleier vorwitzig zu lüften, +sondern um uns zu deutlicherem Bewußtsein zu bringen, welche +besonderen Ansprüche die Zukunft an diejenigen stellen wird, die +in unserem Kreis ihren Aufgaben werden zu dienen haben.</p> + +<p><a class="page" name="Page_92" id ="Page_92" title="92"></a>Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß diese Ansprüche in +mehreren Punkten strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer +Tätigkeit der Regel nach an die Personen und ihre Leistungen +jetzt gestellt werden. Die Unterordnung der Wirtschaftsführung +der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung unter größere soziale Aufgaben legt ihren +Betrieben Pflichten und Lasten auf, die andere Industrieunternehmungen +zur Zeit noch nicht zu erfüllen brauchen; und einstweilen +ist es noch Sache nicht der Gewißheit sondern nur der Annahme, +daß der Vorteil der Elimination des Nutznießung suchenden +Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsführung auch +auf die Dauer das ausreichende Äquivalent für jene größeren Lasten +sein werde.</p> + +<p>Was aber schwerer ins Gewicht fällt und vielen Sorge macht, +ist die Notwendigkeit, aus unserem Wirkungskreis manches ausschließen +zu müssen, was zur Zeit meist für unentbehrlich in industriellen +Unternehmungen angesehen wird — namentlich bei der +Regelung der Rechte und Interessen der verschiedenen Personengruppen +innerhalb der Organisation. Wenn die Einrichtungen der +<em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll bleiben sollten, +mußten insonderheit den leitenden Personen in allen Stufen der +inneren Tätigkeit manche Vorzüge und Vorteile vorenthalten werden, +welche in der Großindustrie öfters als die eigentlich wirksamen +Triebfedern erfolgreicher Betätigung gelten. Infolgedessen muß +unsere Organisation auf Kräfte und Eigenschaften der Menschen +zählen, an deren genügende Häufigkeit nicht alle glauben wollen: +weniger Selbstsucht, mehr Gemeinsinn — weniger äußerer Ehrgeiz, +mehr Sinn für den inneren Wert menschlicher Arbeit — weniger +Gehorsam, mehr freie bewußte Pflichterfüllung und einiges mehr — und +wer möchte bestreiten, daß der im Nachteil ist, der in nicht +ganz gangbarer Münze rechnet?</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Keiner aber, der es unternimmt, in seinen Bestrebungen dem +jeweils Bestehenden und Geltenden einen kleinen Schritt vorauszukommen, +darf sich vermessen, etwas erreichen zu können, wenn +er dabei <em class="gesperrt">dauernd</em> in Gegensatz bliebe zu den herrschenden Ideen +seiner Zeit. Was dauernd vereinzelt bliebe, wird sicher einmal vom +breiten Strom mitgenommen.</p> + +<p>Die Hoffnung des Gelingens ist also in diesem Fall die Hoffnung +auf den Erfolg der Bestrebungen der vielen anderen, die in +unserer Zeit darauf ausgehen, auch die Wirtschaftstätigkeit der<a class="page" name="Page_93" id ="Page_93" title="93"></a> +Völker sozialen und sittlichen Ideen unterzuordnen, — also die Erwartung: +daß aus diesen Bestrebungen der Zeitgenossen, trotz der +heutigen großen Divergenz ihrer Wege, doch allmählich eine gemeinsame +Resultante sich ergeben werde, kräftig genug, um die +Denkungsart der Menschen und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen +Einrichtungen in der Richtung auf jenes Ziel zu beeinflussen +und so die zeitweilige Isolierung rechtzeitig wieder aufzuheben.</p> + +<p>Sollte aber diese Erwartung sich nicht erfüllen, sollte die +hochentwickelte äußere Kultur des 19. Jahrhunderts schon dem unabwendbaren +Verhängnis verfallen sein, endgültig auslaufen zu +müssen in einen immer wüster werdenden Kampf rein selbstsüchtiger +Interessen, so könnte es freilich geschehen, daß Einrichtungen, +die auf die Wirksamkeit edlerer Kräfte gerechnet haben, +gerade deswegen noch etwas <em class="gesperrt">früher</em> zugrunde gehen müssen, als +auch das andere seinen wohlverdienten Untergang findet, was +wüstem Kampf vollkommener sich angepaßt erhalten hat. Und dann +könnte es schon kommen, daß die weltklugen, die praktischen +Leute wieder einmal Recht behielten und eine gewisse Zeitlang +sagen dürften: seht die Toren, die nicht im breiten Strom mitschwimmen +wollten, weil seine Wasser trüb waren! Solchen Befürchtungen +äußeren Mißerfolgen gegenüber darf es aber, wenn +nicht jeder Antrieb des Fortschrittes lahm gelegt, jedes Bewußtsein +sittlicher Verantwortung in den Menschen aufgehoben sein soll, +keine andere Antwort geben, als das Wort des strengen Römers: +die siegreiche Sache hat den Göttern gefallen, die besiegte Cato!</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>In unseren Verhältnissen liegt jedoch erfreulicherweise heute +nichts, gar nichts, was darnach angetan wäre, an das Gekrächze +der Raben zu erinnern. Ganz im Gegenteil — die äußere und +innere Lage unseres Instituts hat noch zu keiner früheren Zeit so +großes Vertrauen in die Zukunft gerechtfertigt, wie wir heute es +haben dürfen. Gar nicht zu reden davon, daß die letzten Jahre +seine wirtschaftlichen Grundlagen schon in einem Maß konsolidiert +haben, wie es gewiß nur bei wenigen Unternehmungen der Privatindustrie +erreicht sein wird, und daß auch seine innere Organisation +jetzt viel besser ausgebaut und befestigt ist, als es noch vor wenigen +Jahren sein konnte — vor allem liegen auch erfreuliche Anzeichen +dafür vor, daß der <em class="gesperrt">Geist</em>, in dem die Personen zusammenzuwirken +sich gewöhnt haben, den Anforderungen entgegenkommt, die unsere<a class="page" name="Page_94" id ="Page_94" title="94"></a> +Organisation zu stellen hat. Denn mit unverhehlter Genugtuung +darf ich es aussprechen, daß die Firma <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> in allen Schichten +ihres Personals, von den obersten Beamten bis zum schlichten +Arbeiter, eine sehr große Zahl von solchen besitzt, die mit voller +persönlicher Hingabe ihren Aufgaben obliegen, viele weit über das +Maß dessen hinaus, was man als pflichtmäßige Leistung fordern +könnte. Auch ist in dem unvermeidlichen Interessenstreit, der im +Zusammenarbeiten vieler fortgesetzt zum Austrag kommen muß, +die Firma durchaus verschont geblieben von solchen Streitformen, +wie sie anderwärts die Beziehungen zwischen Prinzipal und Gehilfen, +Unternehmer und Arbeiter öfters verbittern.</p> + +<p>Aus all diesem darf vermutet werden, daß in weiten Kreisen +meiner Mitarbeiter, die große Arbeiterschaft einbegriffen, bewußtes +Verständnis für das Wohl des Ganzen und Bereitwilligkeit zu steter +Rücksichtnahme auf dessen Interesse sich schon eingebürgert haben. +Und hierauf vor allem gründet sich die Hoffnung, daß die Einrichtungen +der <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>-Stiftung, auch wenn sie etwa eine Zeitlang +gewisse Sonderheiten im Vergleich zum allgemein Geltenden +behalten, eine Zeitlang in einer gewissen Isolierung verbleiben +müßten, die Nachteile solcher Umstände zu überwinden fähig sein +werden.</p> + +<p>Sie, meine Mitarbeiter, aber darf ich heute wohl ausdrücklich +auf die Bedeutung hinweisen, die in diesem Zusammenhang <em class="gesperrt">Ihre</em> +Stellungnahme zu unseren Einrichtungen für die Erhaltung und +die gedeihliche Fortentwicklung unseres Instituts gewinnt. Keine +Einrichtung kann eitel Harmonie zwischen den Interessen und +Wünschen aller herstellen wollen. Auch in unserer Organisation +kann es sich nicht darum handeln, die natürlichen Unterschiede +und Gegensätze der verschiedenen Interessen aufzuheben oder zu +verdecken, sondern nur darum, im Rahmen geordneter Einrichtungen +sie immer von neuem in vernünftiges Gleichgewicht zu setzen — die +Interessen der einzelnen und der Gruppe zueinander und zu +den dauernden Interessen der Gemeinschaft. Die Vertretung der +Sonderansprüche aber darf dabei nicht das Bewußtsein dessen verlieren, +daß in dem richtig verstandenen Eigeninteresse jedes einzelnen +und jeder Gruppe das dauernde Interesse des Ganzen immer eine +wichtige Komponente bildet — damit jeder sich sage: nur ein Narr +sägt den Ast an, auf dem er selbst sitzt.</p> + +<p>Aber noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt sehe ich +allen, die in unseren Arbeitsverband, sei es auch nur vorübergehend,<a class="page" name="Page_95" id ="Page_95" title="95"></a> +eintreten, eine besondere Verpflichtung auferlegt, an die ich heute +namentlich unsere Arbeiterschaft wohl ebenfalls erinnern darf. +Wenn es, wie wenigstens viele meinen, eine Lebensfrage auch für +unser Volk geworden ist, daß auf dem Weg <em class="gesperrt">friedlichen</em> Fortschritts +seine breiten arbeitstätigen Schichten für die Vertretung ihrer Interessen +gegenüber denen anderer Stände bald den Schutz eines +besseren <em class="gesperrt">Rechts</em> finden, so wird es für eine Arbeiterschaft, die unter +ein vorgeschrittenes Recht <em class="gesperrt">schon gekommen</em> ist, eine Ehrenpflicht +gegen die Gesamtheit der Standesgenossen, den praktischen Beweis +zu erbringen, daß solches Recht durchaus vereinbar ist mit +dem Fortbestand leistungsfähiger Arbeitsorganisation auch auf +einem Tätigkeitsgebiet, das besonders hohe Anforderungen an +wohlgeordnetes Zusammenwirken vieler stellen muß.</p> + +<p>Wie ich schon sagte: ich sehe erfreuliche Anzeichen dafür, +daß solche Rücksichten und Pflichten hier Verständnis finden.</p> + +<p>So kann ich also meine heutige Betrachtung nun schließen +mit dem Ausdruck der <em class="gesperrt">freudigen</em> Hoffnung, daß nach abermals +50 Jahren ein <em class="gesperrt">anderer</em> wiederum zu einem ähnlichen Rückblick +auf die alsdann 100jährige Geschichte unseres Instituts Veranlassung +haben werde; und daß dieser andere alsdann werde bezeugen +können: die <em class="gesperrt">zweite</em> Hälfte des 100jährigen Zeitabschnittes habe ein +Geschlecht vorgefunden, gewillt und fähig, dasjenige zu erhalten, +fortzusetzen und zur Entwicklung zu bringen, was durch die Arbeit +der <em class="gesperrt">ersten</em> Hälfte begründet wurde. Und dann werden alle die +vielen freundlichen und ermunternden Wünsche ihre Erfüllung finden, +die im Laufe der letzten Wochen von den allerverschiedensten Seiten +uns zugegangen sind — von persönlichen Freunden der Firma und +ihrer Mitarbeiter, von Vereinen, Korporationen und Instituten — Wünsche, +die sämtlich zusammenstimmen mit dem Wunsch, unter +welchem ich schon vor einigen Monaten das Statut der Stiftung +meinen Mitarbeitern überreichte: <em class="gesperrt">daß die Optische Werkstätte +Carl Zeiss auf den Grundlagen ihrer neuen Verfassung +weiterhin blühen und gedeihen möge — zum Segen aller, +die in ihren Verband eintreten, zum Dienste des Gemeinwohls, +zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!</em></p> + +<p><a class="page" name="Page_96" id ="Page_96" title="96"></a></p><hr style='width: 45%;' /> + +<p><b>Anhang 1.</b> Der Gegensatz ist aber keineswegs, wie man +zuerst vermuten wird, in dem ganz verschiedenen Maßstab der +Konstruktionen an sich begründet, der das Verhältnis beider Dinge +äußerlich wie das der Turmuhren zu den Taschenuhren erscheinen +läßt. Selbst die technischen Bedingungen der praktischen Ausführung +werden durch die Verschiedenheit der Dimensionen nicht +so verschieden gemacht, wie es bei anderen technischen Erzeugnissen +sein würde. Denn das hierfür Entscheidende, der Maßstab +für die Genauigkeit der Formgebung, ist doch noch für beides +trotz des Größenunterschiedes der gleiche, weil er für beides in +der Wellenlänge des Lichts gegeben ist. Nur mittelbar hat auch +der Unterschied der Größen eine, allerdings sehr bedeutsame Verschiedenheit +in wesentlichen Bedingungen der Aufgabenstellung +zur Folge. Beim Fernrohr kann wegen der Rücksichten auf die +Dimensionen und Massen von vornherein nur ein System aus +wenigen Elementen, 2 oder 3 getrennten Glasstücken, in Frage +kommen; beim Mikroskop ist die Zahl der verwendbaren Elemente +praktisch fast unbegrenzt. Infolgedessen hat im letzten Fall +die Konstruktion einen Spielraum von Möglichkeiten und Abwandlungen, +die im ersten gar nicht in Betracht kommen; das Mikroskop +führt also auf eine viel allgemeinere Form der optischen +Aufgaben. Ganz ausschlaggebend für den Gegensatz ist aber der +antagonistische Zug der beiden Probleme im Theoretischen, also +hinsichtlich der Grundlagen für die richtige und vollständige Vorausbestimmung +des beabsichtigten Effekts. Dieser entspringt aus +einem wesentlichen Unterschied in den Bedingungen der optischen +Wirkung selbst; denn wenn auch in beiden Aufgaben im letzten +und allgemeinsten derselbe physische Vorgang in Frage steht, ein +gewisser Effekt aus der Lichtstrahlung der Gegenstände, der in +beiden Fällen als Abbildung der letzteren erscheint, so bedeutet +es doch, wie man jetzt weiß, einen ganz durchgreifenden Unterschied +in wesentlichen Bedingungen für das Zustandekommen jenes +Effekts, daß im einen Fall die großen und fernen Gegenstände, +die das Fernrohr abbildet, in ihren Dimensionen außerordentlich +hohe Multipla von der Länge der Lichtwellen darstellen, die +kleinen und nahen aber, die das Mikroskop uns zeigen soll, in +den Dimensionen auf die Größenordnung dieser Lichtwellen selbst +herunterrücken. Und dieser letztere Umstand, im Verein mit dem +vorhererwähnten anderen Unterschied, bedingt nun, daß die Aufgaben +der praktischen Optik nicht einem Grundproblem entsprechen, +sondern <em class="gesperrt">zwei</em> verschiedenen, deren Lösung dann aber auch den +ganzen jetzigen Aufgabenkreis — wie er zurzeit in unserem +Gesichtskreis liegt — erschöpft, andere speziell verschiedene Ausgangspunkte +nicht mehr übrig läßt. Denn alles, was zwischen den +beiden extremen Aufgaben liegt, wie namentlich die neuerdings +sehr in den Vordergrund des Interesses gerückten Linsensysteme für +photographische Abbildung, die das dritte, das Projektions-Problem, +darstellen, führt immer teilweise auf das eine, teilweise auf das<a class="page" name="Page_97" id ="Page_97" title="97"></a> +andere Grundproblem zurück, wie auch der Erfolg gezeigt hat. +<em class="gesperrt">Zeiss</em> hat nun unter demselben leitenden Gedanken: Bestimmung +aller Elemente praktischer Konstruktionen durch erschöpfende +Vorausbestimmung ihrer Wirkungen das zweite Grundproblem der +praktischen Optik zur Behandlung gebracht und einstweiliger Erledigung +entgegengeführt, wie 50 Jahre früher <span class="smcap">Fraunhofer</span> das +erste; er hat dadurch, indem er dessen Grundidee selbständig wieder +aufnahm, dieser Idee das ganze Gebiet der Optik unterworfen. Das +ist, wie ich glaube, der richtige Ausdruck zur Bezeichnung seines +Verhältnisses zu dem großen Vorgänger.</p> + +<p>Nur ganz kurz will ich die vorher angedeuteten, in beiden +Entwicklungsgängen gemeinsamen drei Etappen des Fortschrittes +noch betrachten, um auf die Unterschiede hinzuweisen, die der +neue Ausgangspunkt an dem in den allgemeinen Zügen übereinstimmenden +Fortgang mit sich gebracht hat.</p> + +<p>Wie <span class="smcap">Fraunhofer</span> — was übrigens erst viel später weiteren +Kreisen bekannt wurde, lange nachdem <em class="gesperrt">Zeiss</em> seine Arbeit begonnen +hatte — die <em class="gesperrt">erste</em> Grundlage seines Erfolges in einer durchgreifenden +Verbesserung der Technik der optischen Arbeit sich +geschaffen hat — in der Vervollkommnung der Arbeitsmethoden +und namentlich in der Verfeinerung der Hilfsmittel zur Regelung +und Kontrolle der praktischen Arbeit — so hat auch Zeiss an +diesem Punkte sein Wirken begonnen. Er hat von Anfang an +unter dem klaren Bewußtsein gestanden, daß die rationale Konstruktion +des Mikroskops (in dem öfters erläuterten Wortsinn) viel +höhere Anforderungen an die technische Arbeit zu stellen habe, +als das damalige empirische Verfahren — daß sie viel exaktere +Formgebung, viel strengeres Einhalten ziffernmäßig vorgeschriebener +Maße in allen Elementen der Konstruktion verlangen müsse, als +die empirische Methode es nötig macht. Die letztere verlangt nur +das Vermeiden <em class="gesperrt">grober</em> Fehler; die kleinen bleiben innerhalb des +Spielraums, den das empirische Ausprobieren des besten Erfolges +nicht nur zuläßt, sondern sogar wünschenswert macht. Die richtige +Ausführung eines in allen Einzelheiten durch Rechnung vorher +festgestellten Linsensystems verlangt dagegen eine annähernd +mathematisch genaue Verwirklichung aller vorgeschriebenen Formen +und Maße, wenn nicht die ganze verstandesmäßige Vorarbeit ihren +eigentlichen Zweck verfehlen soll. Dieses aber müßte eintreten, +wenn sie aus einer Unsicherheit der technischen Formgebung und +Dimensionsbestimmung noch solche Abweichungen von den theoretisch +bestimmten richtigen Elementen übrig ließe, daß befriedigender +Erfolg nur durch nachträgliches Zurückgreifen auf empirische Nachhilfe +zu gewinnen wäre.</p> + +<p>Für <em class="gesperrt">Zeiss</em> hat es die klare Erfassung dieser neuen Aufgabe +der Technik wohl erheblich erleichtert, daß er seine technische +Schulung nicht in der Optik, sondern in der sog. Präzisionsmechanik +empfangen hat — auf einem Arbeitsgebiet, in welchem der Sinn +für strenge und exakte technische Arbeit eine bessere Erziehung<a class="page" name="Page_98" id ="Page_98" title="98"></a> +fand, als außerhalb Münchens damals die Technik der Optiker bieten +konnte. So ist denn vom ersten Anfang an sein Streben in seiner +kleinen Werkstatt darauf gerichtet gewesen, die Geschicklichkeit +der Hand, die für alle feinere Arbeit unentbehrlich ist, unter planmäßige +strenge Kontrolle und .... [zu stellen].</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p><b>Anhang 2.</b> Dank der Tüchtigkeit und dem unablässigen +Eifer <span class="smcap">Löber</span>s ist das erste Postulat für die Durchführung des +leitenden Gedankens, die Verfeinerung der Technik, sehr früh +schon erfüllt gewesen — viel früher, als die Erfüllung anderer +ebenso wesentlicher Postulate auch nur annähernd ähnliche Fortschritte +machen konnte. So hat denn diese verfeinerte Technik +lange Jahre hin noch der alten Methode der Mikroskopkonstruktion +dienen müssen, bei der Zeiss wohl oder übel einstweilen verbleiben +mußte, weil die neue Methode wegen des Fehlens der +übrigen Voraussetzungen noch nicht durchzuführen war. Für diese +alte Methode aber war die exakte Formgebung, die keinen Spielraum +für zufällige Abweichungen läßt, nicht nur kein Vorteil, +sondern eher eine Beengung, weil sie die Möglichkeiten guten +Gelingens verminderte, die beim empirischen Verfahren gerade eine +schlechtere Technik in der Mannigfaltigkeit zufälliger Abweichungen +der Konstruktionselemente offen hält. Durch viele Jahre hin hat in +der Tätigkeit von <em class="gesperrt">Zeiss</em> diese Diskordanz zwischen ihren Faktoren +bestanden, die ihn tatsächlich in Nachteil setzte gegenüber den +anderen, welche das alte empirische Verfahren rein und unverfälscht +handhabten, nicht angekränkelt durch die [vorauseilenden Gedanken] +aus einem fremdartigen Ideenkreis — ein Zustand, wieder +vergleichbar einer Erscheinung in der organischen Natur: daß in +den Jugendzuständen mancher Lebewesen öfters Organe sich finden, +die aller Zweckmäßigkeit zu widersprechen scheinen, weil sie ihre +richtige Funktion erst in einem späteren Entwicklungsstadium gewinnen, +nachdem andere Organe, denen sie in der Entwicklung +vorauseilten, nachgewachsen sind. Das Nachwachsen des noch +fehlenden ergänzenden Organs entspricht nun der vorhererwähnten +zweiten Etappe in der Entwicklung der gleichen Grundidee auf +<span class="smcap">Fraunhofer</span>s Wegen.</p> + +<p>Wie bei <span class="smcap">Fraunhofer</span> die neue Technik erst leistungsfähig +wurde in Verbindung mit den von ihm geschaffenen neuen Grundlagen +für eine erschöpfende theoretische Bestimmung der in Betracht +stehenden Lichtwirkungen und zwar durch eine wesentliche Ergänzung +der damaligen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Optik, +so ist auch in dem neuen Entwicklungsgang der weitere Fortschritt +von der Lösung wissenschaftlicher Aufgaben getragen. Hier aber +tritt nun die Bedeutung des Ausgangspunktes deutlich hervor. <em class="gesperrt">Zeiss</em><a class="page" name="Page_99" id ="Page_99" title="99"></a> +selbst und diejenigen, welche hinsichtlich der theoretischen Aufgaben +seine Mitarbeiter wurden, gingen von der als selbstverständlich +erscheinenden Annahme aus, daß das Mikroskop-Problem im Grundsätzlichen +durchaus ebenso, und mit den gleichen wissenschaftlichen +Hilfsmitteln, erschöpfend zu behandeln sei, wie <span class="smcap">Fraunhofer</span> +das Fernrohr-Problem behandelt hat. Bestätigt hat sich dies aber +nur hinsichtlich einer gewissen Art von Mikroskopen von jetzt +ganz untergeordnetem Interesse, die in der Tat als verkleinerte, umgekehrte +Fernrohrobjektive sich behandeln lassen und auch schon +von <span class="smcap">Fraunhofer</span> selbst so behandelt wurden. <em class="gesperrt">Das</em> Mikroskop +dagegen, das den subtileren Forschungen der biologischen Wissenschaft +dient, war, wie sich zeigte, auf diesem Weg absolut nicht +zustande zu bringen; alle Versuche zur theoretischen Konstruktion +desselben blieben ganz und gar erfolglos, solange sie unter obiger +Voraussetzung geleitet wurden und an den Konsequenzen der Voraussetzung +streng festhielten. Dieses negative Resultat aller Bemühungen +um die Verwirklichung des neuen Konstruktionsplanes +hat nun zu der Einsicht geführt, daß in den wissenschaftlichen Lehren +der Optik, die sich an <span class="smcap">Fraunhofer</span>s Aufgabe völlig bewährt hatten, +da sie an der neuen Aufgabe versagten, eine Lücke sein <em class="gesperrt">müsse</em>, +daß also diese Lehren erst noch einer Ergänzung bedürften, damit +eine theoretische Vorausbestimmung auch der Mikroskopkonstruktionen +möglich sei. Diese Erkenntnis hat nun auch die erforderliche +Ergänzung herbeigeführt, indem sie hinleitete auf die Untersuchung +und Feststellung der besonderen Bedingungen, welche für +die Abbildung von Objekten in Geltung treten, deren Dimensionen +nicht mehr große Vielfache von der Länge der Lichtwellen sind — und +damit war nun dem <span class="smcap">Fraunhofer</span>schen Gedanken auch in der +Mikroskop-Optik die dauernde Herrschaft gesichert<a name="FNanchor_17_17" id="FNanchor_17_17"></a><a href="#Footnote_17_17" class="fnanchor">[17]</a>.</p> + +<p>Hierbei hat aber dieser Gedanke dadurch, daß er von <em class="gesperrt">Zeiss</em> +an einem ganz anderen Ausgangspunkt wieder aufgenommen wurde, +zum zweitenmal zu einer Erweiterung auch der wissenschaftlichen +Optik geführt. In der Tat gibt es keine schärfere Probe +auf die Richtigkeit und Vollständigkeit wissenschaftlicher Theorien, +als den Versuch, mit ihrer Hilfe komplizierte Vorgänge und Effekte, +auf welche sie Anwendung finden, in allen Einzelheiten vorauszubestimmen; +jeder Mangel und jede Lücke kommt dabei in dem +Mißerfolg des Versuchs sicher zum Vorschein. — Unter den Verdiensten +von <em class="gesperrt">Zeiss</em> ist es gewiß nicht das kleinste, daß er in festem +Vertrauen auf die Kraft wissenschaftlicher Einsicht, auch für die +Behandlung praktischer Aufgaben, an seinem ersten Plane, trotz +jahrelanger Mißerfolge, unentmutigt festgehalten und dadurch schließlich +eine Bereicherung der Wissenschaft herbeigeführt hat.</p> + +<p>Der Grundgedanke, von dem die Arbeit von <em class="gesperrt">Zeiss</em> ausgeht, +hat endlich auch die Keimanlage noch für einen <em class="gesperrt">dritten</em>, ganz anders +gearteten Fortschritt in sich enthalten, eine Anlage, die gleichfalls<a class="page" name="Page_100" id ="Page_100" title="100"></a> +schon 50 Jahre früher bei <span class="smcap">Fraunhofer</span> wenigstens den Anfang +ihrer Entwicklung zeigt — nämlich den Antrieb zur durchgreifenden +Reform in der Darstellung des optischen Glases.</p> + +<p>Das alte empirische Verfahren in der Behandlung technischer +Aufgaben wird immer dabei stehen bleiben, die Eigenschaften des +Rohmaterials, auf dessen Benutzung die Aufgabe führt, als etwas +schlechthin Gegebenes anzusehen. Denn jenes Verfahren hat keine +eingehende, auf genauer Erforschung aller Merkmale gerichtete +Kenntnis der Eigenschaften des Materials, und braucht sie nicht +zu haben, kann also auch über die Abhängigkeit der erreichten +Erfolge von diesen Eigenschaften nicht im einzelnen sich Rechenschaft +geben.</p> + +<p>Man benutzt also in diesem alten Verfahren das körperliche +Konstruktionsmaterial so wie es traditionell vorliegt, auf Grund der +Erfahrungen, welche gerade in <em class="gesperrt">seiner</em> Benutzung allmählich gewonnen +sind, und erst wenn etwas neues kommt, probiert man, ob +dasselbe vielleicht noch besser sich eigene. Das andere, das rationale +Verfahren — um das mein Bericht überall sich dreht — welches +ein technisches Erzeugnis für bestimmte praktische Effekte aus +wissenschaftlicher Erkenntnis aller Bedingungen des gesuchten +Effektes gewinnen will, hat dagegen die Abhängigkeit aller Wirkungen +von den besonderen numerisch bestimmten Eigenschaften der angewandten +Materialien bei jedem Schritt im Auge und wird bei +jedem Schritt die Einschränkung gewahr, welche der meist ganz +enge Spielraum des traditionell Gegebenen der möglichst zweckmäßigen +Auswahl der stofflichen Mittel auferlegt. So muß die +<em class="gesperrt">rationale</em> Methode praktischer Tätigkeit — und auch <em class="gesperrt">nur</em> diese — überall +die Tendenz entwickeln, die Darstellung des Urmaterials +für ihre Arbeit unter die Leitung ihrer besonderen Zwecke zu +bringen, auf rationelle Anpassung seiner Eigenschaften an die besonderen +Anforderungen seiner Verwendung kräftig hinzudrängen. +Wir sehen die Wirkungen dessen jetzt auf allen Gebieten vorgeschrittener +Technik.</p> + +<p>Auch da, wo zum erstenmal der Gedanke streng rationalen +Aufbaues technischer Erzeugnisse in voller Reinheit sich betätigt +hat, ist die hier benannte Konsequenz desselben schon in die Erscheinung +getreten. Man weiß jetzt, daß schon <span class="smcap">Fraunhofer</span> an +die Darstellung des optischen Glases für seine Fernrohre nicht nur +persönlich herangetreten ist, sondern herangetreten ist mit der deutlichen +Idee, aus der Abhängigkeit seiner optischen Eigenschaften +von seiner chemischen Zusammensetzung und durch rationelle Benutzung +dieser Abhängigkeit der praktischen Optik freiere Bahn +für die Behandlung ihrer Aufgaben zu schaffen.</p> + +<p>|Auch die Parallelentwicklung des <span class="smcap">Fraunhofer</span>schen Grundgedankens +in unserem Kreis hat den gleichen Zielpunkt wiedergefunden.| +Die Art aber, wie dieses hier geschehen, bietet ein +lehrreiches Beispiel für die Macht.... [usw. wie oben im Haupttext +S. 71].</p> + +<p><a class="page" name="Page_101" id ="Page_101" title="101"></a><b>Anhang 3.</b> So habe ich nun auch diese letzte Etappe +charakterisiert, in welcher der Fortgang der von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em> begonnenen +[Arbeiten] schließlich nochmals mit <span class="smcap">Fraunhofers</span> Wegen +zusammentrifft. Aber auch hier zeigt sich am Ende wieder die +Bedeutung des neuen eigenartigen Ausgangspunktes darin, daß auch +hier die Wiederholung desselben Schrittes keine bloße Wiedererneuerung +<span class="smcap">Fraunhofer</span>scher Arbeit geblieben ist. Denn vermöge +der allgemeineren Aufgabenstellung, die das Mikroskop-Problem +gegenüber dem Fernrohr-Problem auch in Hinsicht auf die Anforderungen +an das Urmaterial mit sich brachte, sind die Ziele des +neuen Anlaufes sofort über die Ziele hinausgegangen, die auch nur +möglicherweise im Gesichtskreis <span class="smcap">Fraunhofer</span>s liegen konnten. +Das kommt deutlich namentlich an einem Punkt zum Vorschein: +obwohl in unseren damaligen optischen Interessen eine Rücksichtnahme +auf die besonderen Bedürfnisse der photographischen Optik +noch nicht angebahnt war, zeigte sich nachher, daß die letztere +ganz [außerordentlichen Gewinn von der systematischen Vervollständigung +des Urmaterials ziehen konnte] ....<a name="FNanchor_18_18" id="FNanchor_18_18"></a><a href="#Footnote_18_18" class="fnanchor">[18]</a></p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_3_3" id="Footnote_3_3"></a><a href="#FNanchor_3_3"><span class="label">[3]</span></a> [Nach der von <span class="smcap">E. Abbe</span> für den Vortrag selbst benützten Abschrift des Manuskripts. +Einige Abschnitte, die im Manuskript allem Anschein nach nur im Interesse +der Abkürzung des mündlichen Vortrags gestrichen waren, sind entweder in | | +im Text oder als Anhang am Schluß des Vortrags mit abgedruckt.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_4_4" id="Footnote_4_4"></a><a href="#FNanchor_4_4"><span class="label">[4]</span></a> [Zu dieser Darstellung bin ich leider nicht gekommen. Vieles Dahingehörige +finden Interessenten in »F. <span class="smcap">Auerbach</span>, Das Zeisswerk und die Carl Zeiss-Stiftung in +Jena«, 2. Aufl., Jena, G. Fischer, 1904. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_5_5" id="Footnote_5_5"></a><a href="#FNanchor_5_5"><span class="label">[5]</span></a> [Das Konzept zu dieser Trauerrede ist abgedruckt in <span class="smcap">Abbe</span>, Gesammelte Abhandlungen, +Bd. II, pag. 339-341.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_6_6" id="Footnote_6_6"></a><a href="#FNanchor_6_6"><span class="label">[6]</span></a> [Bei Errichtung der »Carl Zeiss-Stiftung« s. unten das Statut der C. Z.-Stiftung, +§ 2, Name.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_7_7" id="Footnote_7_7"></a><a href="#FNanchor_7_7"><span class="label">[7]</span></a> [und zwar von E. <span class="smcap">Abbe</span>.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_8_8" id="Footnote_8_8"></a><a href="#FNanchor_8_8"><span class="label">[8]</span></a> [s. hierzu die Ausführungen im ersten Teil von Anhang 1 am Schluß des +Vortrags.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_9_9" id="Footnote_9_9"></a><a href="#FNanchor_9_9"><span class="label">[9]</span></a> [Das hierzu vorliegende von A. selbst herrührende Material ist leider unvollständig, +mag aber trotzdem und trotz der dadurch herbeigeführten Wiederholungen in +Anhängen am Schluß dieses Vortrags Platz finden; s. Anhang 1.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_10_10" id="Footnote_10_10"></a><a href="#FNanchor_10_10"><span class="label">[10]</span></a> [Vgl. die Ergänzungen dieser und der folgenden Ausführungen in Anhang 2.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_11_11" id="Footnote_11_11"></a><a href="#FNanchor_11_11"><span class="label">[11]</span></a> [Vgl. die Gedenkrede auf J. <span class="smcap">Fraunhofer</span> in E. <span class="smcap">Abbe</span>s Gesammelten Abhandlungen, +Bd. II, pag. 319-338.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_12_12" id="Footnote_12_12"></a><a href="#FNanchor_12_12"><span class="label">[12]</span></a> [S. die Ergänzung dieser Ausführungen in Anhang 3.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_13_13" id="Footnote_13_13"></a><a href="#FNanchor_13_13"><span class="label">[13]</span></a> [Gemeint ist offenbar <span class="smcap">Ernst Haeckel</span>.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_14_14" id="Footnote_14_14"></a><a href="#FNanchor_14_14"><span class="label">[14]</span></a> [Durch die Carl Zeiss-Stiftung. Vgl. insbesondere das Ergänzungsstatut am +Schlusse des vorliegenden Bandes.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_15_15" id="Footnote_15_15"></a><a href="#FNanchor_15_15"><span class="label">[15]</span></a> Diese Hoffnung hat sich zur angegebnen Zeit erfüllt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_16_16" id="Footnote_16_16"></a><a href="#FNanchor_16_16"><span class="label">[16]</span></a> Beim mündlichen Vortrag hatte <span class="smcap">Abbe</span>, unter Weglassung der obigen Abschnitte +in | |, gleich fortgefahren: »Ohne hier die besonderen Erwägungen anzuführen, +die unter diesem obersten Gesichtspunkt das Vorgehen zu leiten hatten, erwähne ich nur, +daß die hier bezeichneten ....... wesentlich bestimmt haben.«</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_17_17" id="Footnote_17_17"></a><a href="#FNanchor_17_17"><span class="label">[17]</span></a> Diese ganze Arbeit wurde bekanntlich von E. <span class="smcap">Abbe</span> selbst vollzogen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_18_18" id="Footnote_18_18"></a><a href="#FNanchor_18_18"><span class="label">[18]</span></a> Fortsetzung fehlt.</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_102" id ="Page_102" title="102"></a><a name="III" id="III"></a>III.</h2> + +<h2>Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der +Großindustrie.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft +zu Jena.</p> + +<p class="center">Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27, 28. +Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten Sonderabdruck.</p> +<hr style="width: 15%;" /> + + +<p>Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit +heute Abend in Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung +der Arbeiter in der Großindustrie, also für eine Einrichtung +des Lohnsystems, die, wie der Name besagt, darauf abzielt, +den Arbeitern und Angestellten der Industriebetriebe <em class="gesperrt">neben</em> dem +gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn oder Gehalt noch — in +irgend einer Form — einen Anteil am Reinertrag des Unternehmens +zuzuweisen.</p> + +<p>Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe +stellen werden, als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits +von meinem wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber +nicht reden wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische +und historische Behandlung der Frage zu geben in der +Lage ist; ich kann darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen +eigenen Wirkungskreis eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen +Tätigkeit Anlaß gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen — also +naturgemäß nur sehr aphoristisch und unter Gesichtspunkten, +deren Horizont überall beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, +nicht erweitert durch ein planmäßiges Studium des Gegenstandes. +Ich hätte also mein Thema eigentlich bescheidener ausdrücken +sollen, dahin, daß ich eine Erklärung geben will, über die <em class="gesperrt">besondere</em><a class="page" name="Page_103" id ="Page_103" title="103"></a> +Art der Gewinnbeteiligung, die kürzlich in einem hiesigen Betriebe, +der Optischen Werkstätte von <em class="gesperrt">Carl Zeiss</em>, auf meine Veranlassung +eingeführt worden ist, und über ihr Verhältnis zu den Einrichtungen +gleichen Begriffs, die anderwärts eingeführt worden sind.</p> + +<p>Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der +Gegenstand ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung +eines einzelnen Falles bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner +Grundsätze in concreto zu exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand +in der Tat besonders geeignet, da er eine außerordentlich +strittige Materie darstellt. Denn das Thema ist ein Tummelplatz +für den Kampf zwischen den grundsätzlich verschiedenen Auffassungen +volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben.</p> + +<p>Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile +einander gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen +Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten +Gegensätzen.</p> + +<p>Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung +mit den wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch +gröber: »Feigenblatt für eine partie honteuse«.</p> + +<p>Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter +von Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren +die Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen +Ebene, die zum Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse — sagen +sie — zur Folge haben, den Arbeitern Handhaben zu +schaffen, sich einzumischen in die Angelegenheiten des Unternehmers, +Anrecht zu gewinnen auf Rechenschaftslegung und dergl.; der +Unternehmer bleibe also dabei nicht mehr »Herr im eigenen Haus«.</p> + +<p>Gegenüber diesen <em class="gesperrt">beiden</em> grundsätzlichen Gegnern steht nun +eine Reihe überzeugter Anhänger — Leute, welche die Gewinnbeteiligung +als eine ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen +Gesichtspunkt aus höchst wirksame Einrichtung preisen; manche +von ihnen gehen soweit, daß sie glauben, damit eigentlich die Lösung +der ganzen sozialen Frage gefunden zu haben.</p> + +<p>Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf +diesem Gebiet, eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des +Lohnsystems eingeführt haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar +ablehnend, stehen zur Sache die Theoretiker, die Nationalökonomen, +in deren Kreis, wenn ich recht unterrichtet bin, der früher auch +dort zu findende Enthusiasmus jetzt einer recht kühlen Stimmung +Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen die Gewinnbe<a class="page" name="Page_104" id ="Page_104" title="104"></a>teiligung +unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche stehen +ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil +auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als <span class="smcap">Schmoller</span> +hat noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung +dieser Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten +gegeben.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Auf jene beiden <em class="gesperrt">grundsätzlich</em> ablehnenden Standpunkte +brauche ich keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, +von denen sie ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin +nur die Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen +Angelegenheiten aus.</p> + +<p>Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten +anknüpfen, die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die +empfehlende, auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, +die doch aber immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion +übrig lassen.</p> + +<p>Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln +sie, wenn ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen +unter drei verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene +Tendenzen werden dabei verfolgt, die sich zwar nicht +gegenseitig ausschließen, vielmehr öfters Hand in Hand gehen, +doch aber logisch unterschieden werden müssen.</p> + +<p>Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die +Einrichtung zuerst eingeführt hat, den Franzosen <span class="smcap">Jean Leclaire</span>, +verfolgt dabei sehr hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung +soll im Sinne dieser Leute auf nichts weniger ausgehen, als auf +eine allmähliche Umgestaltung wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen +Tätigkeit; sie soll nämlich die Vorbereitung und Vorstufe +zu einer genossenschaftlichen Wirtschaftsform, zum allmählichen +Erwerb des gesamten Betriebskapitals seitens der Arbeiter und +Angestellten sein. Die Behandlung der Gewinnanteile ist unter +solche Modalitäten gestellt, daß diese Möglichkeit nicht bloß eröffnet, +sondern ausdrücklich als Zweck vorgesehen erscheint. Also +ein Gedanke von großer Tragweite: die Wiederbelebung der alten +Genossenschaften, die in den ersten Anfängen der Schiffahrt, des +Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form des Zusammenarbeitens +der <em class="gesperrt">freien</em> Leute war.</p> + +<p>Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, +wenn sie im großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung<a class="page" name="Page_105" id ="Page_105" title="105"></a> +gewinnen müßten. Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der +Arbeiter vom Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und +den historisch damit verbundenen Gegensatz von Arbeiter und +Unternehmer allmählich wieder rückgängig zu machen. Man muß +also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen an sich anerkennen, +aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der Frage: inwieweit +ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der Industrie +<em class="gesperrt">möglich</em> — genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die Arbeitstätigen +in ihrer <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> zugleich den Herrn des Unternehmens, +den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht dahin, +daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da +besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist <em class="gesperrt">ohne</em> eine +feinere Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen +und ohne Vereinigung sehr heterogener Elemente<a name="FNanchor_19_19" id="FNanchor_19_19"></a><a href="#Footnote_19_19" class="fnanchor">[19]</a>. Und dieser +Standpunkt wird jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen +Nationalökonomie, sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie +geteilt; auch diese diskutieren jetzt die Bedingungen +und Voraussetzungen, von denen die <em class="gesperrt">Möglichkeit</em> erfolgreicher +Genossenschaftsbildung in der Industrie abhängt.</p> + +<p>Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung +eingeführt hat, sie mit <em class="gesperrt">dieser</em> Tendenz eingeführt und durchgeführt, +und wie es scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen +von einem anderen Moment, welches dabei mitgewirkt hat, — auf +das ich nachher noch zu sprechen komme — ist, glaube ich, der +Erfolg dadurch bedingt, daß diese genossenschaftliche Bildung sich +auf eine kleine Anzahl von auserwählten Personen beschränkte, die +allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte waren, denen gegenüber +jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der Abhängigkeit +nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen der +anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher +Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter +und Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, +unternommen worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser +Art in <em class="gesperrt">Deutschland</em>, der im Jahre 1868 beim Borchertschen +Messingwerk in Berlin gemacht wurde, ist völlig fehlgeschlagen.</p> + +<p>Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte +wieder aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung +der Voraussetzungen und Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit +der Idee abhängt — in dem naiven Glauben, was vor<a class="page" name="Page_106" id ="Page_106" title="106"></a> +tausend Jahren möglich war, müsse doch auch heute noch möglich sein. +Gegenüber den Urhebern dieser neuesten Vorschläge kann man kaum +etwas anderes sagen als: gute Menschen und schlechte Musikanten.</p> + +<p>Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von +Anhängern der Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne +und hausbackene Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im +wesentlichen nur ein Prämiensystem erblickt — ein Mittel, um die +tätigen Personen zu animieren, recht sparsam mit dem Material +zu verfahren und ihre Zeit recht auszunutzen. Der Anteil am +Jahresgewinn des ganzen Unternehmens soll den Arbeitern einen +Anteil verschaffen an dem, was durch besondere Sparsamkeit, Achtsamkeit +und Fleiß mehr erworben wird. Also — die Ölprämie, +die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes Schmiermaterial +öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf Sparsamkeit +und Fleiß aller.</p> + +<p>Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte +die Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit +von Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung +haben wird. Dieser Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und +hat nichts mit dem wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer +und Arbeiter zu tun, verleiht der Einrichtung also keine +soziale Bedeutung. Indes hat jene ökonomische Wirkung bei den +gelungenen Versuchen mit der Gewinnbeteiligung öfters eine große +Rolle gespielt. Gerade <span class="smcap">Leclaire</span> verdankt zweifellos einen großen +Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche bei ihm der Gewinnanteil +als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da handelte, waren +nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer Tätigkeit +wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei Zeitvertreib +ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen gegenüber +die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die nichtvertrödelte +Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz besonderen +Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur +ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der +Spielraum für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames +Umgehen mit dem Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit +viel beschränkter sein und wenigstens hinsichtlich des letzten +Punktes nicht entfernt heranreichen an die Wirkung eines rationellen +Akkordlohnsystems. Denn bei dem Prämiensystem<a name="FNanchor_20_20" id="FNanchor_20_20"></a><a href="#Footnote_20_20" class="fnanchor">[20]</a> bekommt<a class="page" name="Page_107" id ="Page_107" title="107"></a> +der Arbeiter im günstigsten Falle doch nur einen Teil von dem, +was er durch besonderen Fleiß und besondere Umsicht erspart und +auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur, wenn auch +alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt alle +Mehrleistung direkt in seine Tasche.</p> + +<p>Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter +dem Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung +keinesfalls zugestehen können.</p> + +<p>Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die +Gewinnbeteiligung der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch +auf eine so tiefgehende Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, +wie die Absicht der Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits +auch ohne spezielles Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen +Vorteile. Sie wird empfohlen als eine <em class="gesperrt">für sich</em> wertvolle +und nützliche Einrichtung sozialen Interesses. Sie soll sein +»eines der wirksamsten Mittel zur Hebung der wirtschaftlichen +Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste Mittel zur Versöhnung +von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr die Worte, +die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der Gewinnbeteiligung +in Deutschland (<span class="smcap">Freese</span>) gebraucht hat. Die Einrichtung, +für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine gewisse +Quote des jährlichen Reinertrags — gewöhnlich 10 Proz. +desselben, hie und da auch etwas mehr — unter die Arbeiter und +Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig +oder nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem +Standpunkte muß ich etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt +sich dabei um den typischen Fall, daß eine Einrichtung zu <em class="gesperrt">Unrecht</em> +den Anspruch macht, als ein <em class="gesperrt">soziales</em> Element im Wirtschaftsleben +zu gelten.</p> + +<p>Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die +Annahme rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben +sei zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? +Das würde nur möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung +der Arbeitsertrag ein größerer würde, als er <em class="gesperrt">unter +sonst gleichen Umständen</em> ohne die Einrichtung sein würde, +oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form gewänne, als es +sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil die Gewinnquote +noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die +Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst +gesucht werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus<a class="page" name="Page_108" id ="Page_108" title="108"></a> +Gewinnanteil ist mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch +nur so lange, als nicht etwa <em class="gesperrt">wegen</em> der Gewinnquote der eigentliche +Lohn sich entsprechend vermindert. Wenn also die Einrichtung +die Bedeutung haben soll, das <em class="gesperrt">Gesamt</em>einkommen zu erhöhen, so +muß eine Garantie da sein, daß das, was der Unternehmer dem +Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am Lohn erspart +worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen Wirtschaftseinrichtungen +auch nicht die geringste Garantie. Nach dem geltenden +Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit +beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter +kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen +einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige +objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte +Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf +und Angebot in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert +sich nicht der Lohn für sich, sondern das <em class="gesperrt">Gesamt</em>einkommen des +Arbeiters, also im Fall der Gewinnbeteiligung die Summe von +Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt dabei mit ihrem mutmaßlichen +Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt.</p> + +<p>Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen +Mehrzahl aller industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto +der weitaus größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr +als jeder andere Posten den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste +Ersparnis nach dieser Richtung hin bedeutet also eine relativ hohe +Vermehrung des Reingewinns. So würde in den meisten Betrieben, +wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz. gespart werden, +eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr herauskommen +und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung, +die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung +bringen, den Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach +Angebot und Nachfrage entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, +die Gewinnbeteiligung einzuführen, die auf sie kommende +Leistung aber an Löhnen und Gehältern bis auf den letzten Pfennig +wieder zu ersparen.</p> + +<p>Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine +kleine Ersparnis am Lohn eine große prozentige Steigerung der +Gewinnquote herbeiführt, so läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung +unter Umständen sogar die Tendenz gewinnen +kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern. Als Einrichtung +behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und<a class="page" name="Page_109" id ="Page_109" title="109"></a> +Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht +zu verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches +verbergen, was ohne sie gleich erkannt sein würde.</p> + +<p>Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in +einem Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt +ist, die daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die +Bedeutung haben <em class="gesperrt">kann</em>, das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen +Personen zu erhöhen — eher einen entgegengesetzten +Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht böswillig gegenüberzustehen, +braucht auch nicht puritanisch jeden Schmuck an +den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche +meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet +die Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus +was für Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit +Arabesken verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt.</p> + +<p>Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die +Verbesserung der persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und +Unternehmer, die Milderung des Klassengegensatzes.</p> + +<p>Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine +Anwendung keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative +des Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, +insoweit sie darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher +Absicht erkennen. Die versöhnende Wirkung ruht dann aber +nicht auf der Sache selbst, sondern auf dem Glauben an die ihr +zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also ganz und gar auf dem +Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen und sonstige +Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen. Hoffentlich +gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung oder +Milderung der sozialen Klassengegensätze auf <em class="gesperrt">diesen</em> Wegen erwarten.</p> + +<p>Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung +in diesem Punkt nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen +Konsequenzen, deren wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen +Gegner sie perhorreszieren: daß sie nämlich Veranlassung +bieten muß zu Diskussionen zwischen Arbeiter und Unternehmer. +Sobald einmal eine solche Einrichtung eingeführt ist, gewinnen die +Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch sicher ein moralisches +Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen über das +Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das +ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen:<a class="page" name="Page_110" id ="Page_110" title="110"></a> +das Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings +eine sehr wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze +zu mildern. Indem man über solche Angelegenheiten +diskutiert, selbst wenn es nicht immer in den liebenswürdigsten +Formen geschähe, muß jeder sich bemühen, den Standpunkt des +andern zu verstehen, muß lernen, auf die Ideen des andern einzugehen. +Und das leitet auch die Vertretung gegnerischer Interessen +in friedliche Wege.</p> + +<p>Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung +eingeführt ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz +auch bei uns einmal kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten +werde ich mich nicht davor; indes darf ich auch nicht sagen, daß +ich mich darauf freute. Jene Wirkung wird nämlich erst eintreten, +wenn einmal schlechte Jahre kommen — was doch niemand herbeiwünscht. +Solange, es gut geht und ein Gewinnanteil gezahlt +werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt ihn einstecken +und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder geringer +ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt +das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut +sein, Auskunft und Erklärung geben zu müssen.</p> + +<p>Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der +Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen +Interesses wirklich zuzugestehen hätte.</p> + +<p>Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, +daß die Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine <em class="gesperrt">Erfahrung</em> +sich berufen können, welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung +zu beweisen scheint. Die Statistik zeigt nämlich, daß fast +überall, wo das System zur Anwendung gekommen ist, es von +guten Folgen begleitet war; überall zeigt sich Gewinnbeteiligung +verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall, wo sie eingeführt +ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis zwischen +Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen +doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es +die Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in +der Tat sehr einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser +Art von Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung +eines cum hoc mit einem propter hoc erblicken.</p> + +<p>Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine +Meinung; aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher +nämlich ist — von wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen — die<a class="page" name="Page_111" id ="Page_111" title="111"></a> +Einrichtung nur von sehr anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt +worden, von Leuten, die sich redlich bemühten, die Interessen +ihres Personals in allem zu fördern, ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse +zu verschaffen und zu erhalten, freundliche und friedliche +persönliche Beziehungen zu ihnen zu pflegen. Die Einführung +des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach, geradezu als +Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun +anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen +günstigen Umstände sie immer begleiten — nicht als Wirkung +und Erfolg des Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer +liegenden gemeinsamen Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke +unter den Unternehmern der Einrichtung sich bemächtigt hätten — was +sie aus guten Gründen nicht getan haben und wohl auch +sobald nicht tun werden — so könnte die Erfahrung ganz anders +aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für die +Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester +Lohndrückerei sein könne.</p> + +<p>Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch +zweifeln könnte, so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem +Besehen des Belegmaterials, das die Statistik beibringt. +Denn dieses Material zeigt die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung +behaupteten günstigen Wirkungen auch in solchen +Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz geringen Dosen, beinahe +homöopathisch, zur Geltung gekommen ist — z. B. bei Gewinnanteilen, +die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr +als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem +einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man +auch hier noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen +seine Wirkungen ganz geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es +zwar noch Leute, die in Sachen der medizinischen Therapeutik an +eine spezifische Wirksamkeit minimaler Dosen glauben; in der sozialen +Therapeutik aber gilt keine Homöopathie.</p> + +<p>Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten +Standpunktes muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß +doch noch so viele an diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung +warm empfehlen als eine Einrichtung allgemeinen sozialen +Interesses, insonderheit als Mittel zur Hebung der Lage des +Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen ergibt sich, glaube ich, aus +dem fortwährenden Hereintragen philanthropischer und humanitärer +Ideen in die Beurteilung der Wirtschaftseinrichtungen auch nach<a class="page" name="Page_112" id ="Page_112" title="112"></a> +der <em class="gesperrt">sozialen</em> Seite hin. Die an sich hocherfreuliche Ausbreitung +der Teilnahme an den sozialen Angelegenheiten in den Kreisen +namentlich der Gebildeten steht leider zum Teil <em class="gesperrt">nur</em> unter <em class="gesperrt">solchen</em> +Ideen, oder unter den Ideen der christlichen Karitas. Diejenigen +nun, deren Interesse an wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven +<em class="gesperrt">solcher</em> Art entspringt, suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich +in erster Reihe oder ganz allein die Betätigung, wenn nicht +von Barmherzigkeit und christlicher Nächstenliebe, so doch von +Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit.</p> + +<p>Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen +dieser Stimmung sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht +Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, +nach ihren unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg +den Stempel des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere +nur an die offenbaren Härten, die das Verbot der Kinderarbeit +in der Industrie und die Einschränkung der Frauenarbeit für +viele mit sich bringt. Erscheint es nicht ganz abscheulich, armen +Leuten zu verwehren, ihre Kinder mitarbeiten zu lassen, damit sie +weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich aber ist es fast mit allem, +was auf sozialen Fortschritt abzielt — nur bemerkt man es nicht +so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B. Verkürzung und strenge +Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von Minimallöhnen und dergl. +sind — was nur die meisten nicht sehen — voller Ecken und +Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig leistungsfähigen +Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache. +Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis +von Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis +von Klasse zu Klasse — z. B. der Klasse der Lohnarbeiter +zur Klasse der Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. +Bei der Beurteilung der Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber +die höhere Gerechtigkeit und Ethik, die auf das Wohl des Ganzen +sieht, sich kalt hinwegsetzen über die Rücksichten auf das Wohl +einzelner, wo deren Interesse dem Interesse der Klasse entgegen +ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen Einrichtungen die harte +Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer Fortschritt über Leichen +geht — über die Schwachen und Unfähigen, die nicht mitkommen +können.</p> + +<p>Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche +Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in +christlichen, ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher<a class="page" name="Page_113" id ="Page_113" title="113"></a> +richtet sich deren Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, +die in ihren Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen +ungetrübte Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht +stehenden Lohnform trifft beides so schön zusammen wie kaum +bei einer anderen wirtschaftlichen Einrichtung. Von seinem Besitz +an die weniger Begünstigten freiwillig etwas abzugeben, was man +von rechtswegen auch für sich behalten könnte, ist ebenso menschenfreundlich, +wie es für den andern Teil erfreulich ist, etwas zu +empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der Schätzung +einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz.</p> + +<p>So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung +den Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung +und Bewertung wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der +philanthropische: Wohlergehen für alle! — damit alle sich glücklich +und zufrieden fühlen; da ist der christliche: Krücken für die +Schwachen! damit sie notdürftig sich fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; +da ist der soziale: <em class="gesperrt">Schild und Wehr für die +Kräftigen!</em> — damit sie ihre Position behaupten, damit dem +arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger +Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht +die Schätzung der <em class="gesperrt">Einrichtungen</em> im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit +des Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung +für das Ganze. Den beiden anderen Standpunkten bleibt dabei auch +noch ihr Recht — nämlich bei der Beurteilung der Art, wie die +Einrichtungen von den Personen angewandt, gehandhabt werden; +denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das Tun aller +den sittlichen Normen.</p> + +<p>Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt +eine in der Hauptsache <em class="gesperrt">ablehnende</em> Stellungnahme zu ihr aus. +Nicht daß ich ihr jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen +wollte; nur bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere +Bedeutung in Rücksicht auf das wirtschaftliche Interesse des +Arbeiterstandes. Damit aber meine nachfolgende Ausführung nicht +als hierzu in Widerspruch stehend erscheine, weise ich ausdrücklich +darauf hin, daß jenes ablehnende Urteil die Sache nicht +schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur »angebrachtermaßen«: +<em class="gesperrt">weil</em> das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil angehängt +wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält, +keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem +gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen<a class="page" name="Page_114" id ="Page_114" title="114"></a> +Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß +die Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren <em class="gesperrt">könnte</em>, +falls jenes »weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des +früheren Urteils sich ändern sollten.</p> + +<p>Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität +in Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis +vor kurzem nicht näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: +wie es komme, daß in der Optischen Werkstätte, da in ihr doch +mancherlei Einrichtungen zum Vorteil des Personals bestünden, +nicht auch die Gewinnbeteiligung eingeführt sei? Darauf habe ich +immer nur geantwortet: das werde mit der Zeit vielleicht auch +kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres zu tun.</p> + +<p>Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt +für eine neue Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben — als +ich an die Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte +»<em class="gesperrt">Statut der Carl Zeiss-Stiftung</em>« herantrat und dabei vor die +Aufgabe mich gestellt sah, die Grundsätze der Lohnregulierung, +die bei der Optischen Werkstätte im Lauf der Zeit sich herausgebildet +hatten, zu fixieren, um ihnen auch für die Zukunft dauernde +Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner Überraschung +inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger +der Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, +daß die Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen +Interessen des Personals, die in dem hiesigen Betrieb bis dahin +ohne rechtliche Verbindlichkeit, nur praktisch geübt, zur Geltung +gekommen waren, durchaus nicht anders zu rechtsverbindlichen +Vorschriften ausgestaltet werden konnten als dadurch, daß in Zukunft +der Arbeitsertrag des Personals zu einem gewissen Teil von +dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in geordneter Form +abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt würde.</p> + +<p>Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug +nehme, sind in der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts +der Carl Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften +charakterisiert:</p> + +<p>Jeder — Arbeiter oder Angestellter — muß mit einem festen +Zeitlohn pro Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei +aller Akkord- oder Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist.</p> + +<p>Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr +oder länger fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder<a class="page" name="Page_115" id ="Page_115" title="115"></a> +herabgesetzt werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang +die Arbeit eingeschränkt wird.</p> + +<p>Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar +die Kündigung der Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen +frei nur gegenüber solchen, die erst kurze Zeit im Betrieb tätig +waren. Allen, die drei Jahre oder länger ihm angehören, muß, +wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens, sondern aus irgend +welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also z. B. wegen verminderter +Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine bestimmte Abgangsentschädigung +gewährt werden. Diese beträgt mindestens +den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der +Dienstzeit und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen +Jahreslohnes.</p> + +<p>Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der +sonst geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der +Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: +dem Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft +einen gewissen <em class="gesperrt">Mindest</em>verdienst zu gewährleisten, auf den +sie im grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges +noch rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn +ungeschmälert fortzuzahlen — oder kündigen und das Pönale zahlen, +welches für den Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung +auferlegt, stellen den Unternehmer unter starken Zwang, immer +das Äußerste aufzubieten, um auch in schlechter Zeit wenigstens +die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch auf einem gewissen +Einkommensniveau zu erhalten.</p> + +<p>Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine +derartige Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften +gestellt ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei +Korrektiv beigefügt würde.</p> + +<p>Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften +die Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen, +<em class="gesperrt">mittleren</em> Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges +angepaßt, so daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges +Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Personals +und denen des Unternehmers dauernd bestehen würde. Folgte +nun einer solchen Zeit eine Periode der Depression, so würde die +Unwiderruflichkeit der vordem gewährten Lohnsätze gerade der +Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung entsprechen, das +Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau einer<a class="page" name="Page_116" id ="Page_116" title="116"></a> +<em class="gesperrt">mittelmäßigen</em> Geschäftslage herabsinken zu lassen. <em class="gesperrt">Das</em> zu +leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu +leisten imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht +bei mittlerem Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß +läßt, daß er genügende Reserven gewinnt, um in schlechten Jahren +nötigenfalls zusetzen zu können.</p> + +<p>Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode +normalen Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter +Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges — was dann? +Dann wird, wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen +des Personals in allen Schichten desselben sicher +steigen müssen und, falls die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, +allmählich einen ihr entsprechenden Höhestand erreichen. +Daß irgend ein Betrieb dieser Konsequenz sich entziehen könnte, +ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal einen Anteil an den offensichtlichen +Vorteilen eines gehobenen Geschäftsganges vorenthalten +zu wollen, würde nicht nur eine grobe Unbilligkeit bedeuten und +als solche empfunden werden; es würde auch ein derartiger Versuch, +angesichts der in solcher Zeit gesteigerten Nachfrage nach +tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr aussetzen, +seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am dringendsten +gebraucht werden.</p> + +<p>Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des +Arbeitseinkommens in der Form der <em class="gesperrt">Lohn</em>erhöhung sich vollziehen, +so würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie +ein Rad mit Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht +rückwärts. Und wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht +anhaltende Periode der Depression folgte, müßte der Betrieb +mit einem Lohnkonto belastet bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, +sondern einer ungewöhnlich günstigen Geschäftslage entspräche. +Und dabei könnte auch ein sehr gut konsolidiertes Unternehmen +leicht bankerott werden.</p> + +<p>Es gibt nur <em class="gesperrt">einen</em> Weg, die vorher benannten Vorschriften der +Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen +dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen +des Personals muß in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, +der Lohn (oder Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner +Rücksicht auf aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang +unterworfen sein, muß vielmehr bemessen werden können +nach den normalen, durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des<a class="page" name="Page_117" id ="Page_117" title="117"></a> +Betriebes; der andere Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen +Grundlinie aus, aufsteigendem Geschäftsgang anpassen +und diejenige Erhöhung des Arbeitsertrags bringen, die dem Personal +als Anteil an den Vorteilen günstiger Konjunktur zukommen +muß.</p> + +<p>Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung, +nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes +durch eine vom Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag +des Unternehmens gibt den einzigen objektiven Maßstab +für die günstige oder weniger günstige Wirtschaftslage. Er führt +auch ohne weiteres auf die in § 98 des genannten Statuts vorgeschriebene +<em class="gesperrt">Form</em> des Gewinnanteils: dieser ist nach Schluß eines +jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als nachträglicher prozentualer +Zuschlag auf <em class="gesperrt">alle</em> im Lauf des Jahres ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne +und Akkordlöhne und ist in dem jeweils festgestellten Prozentsatz +ganz gleichmäßig an alle — Arbeiter wie Beamte — auszubezahlen, +jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen Jahr tatsächlich +verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil +ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, +nämlich die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote +gelegt ist — damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit +gewahrt bleibe.</p> + +<p>In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, +wie sie im vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte +eingeführt wurde, eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen +Interessen der Arbeiter (und Angestellten), als unter +den von mir kritisierten anderen Gesichtspunkten diesem Lohnsystem +zugedacht war. Der Gewinnanteil soll dem Arbeiter in +guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in solcher Zeit +auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll, der +Absicht nach, nur <em class="gesperrt">dasselbe</em> sein, was ohne die Einrichtung der +Lohn allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung +eine wichtige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft — mittelbar, +durch dasjenige, was sie ermöglicht für <em class="gesperrt">schlechte</em> +Jahre, für Zeiten, wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn +sie ermöglicht (wie vorher ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung +festzustellen, die den Arbeiter dagegen sichern, in schlechten +Jahren seinen Arbeitsverdienst <em class="gesperrt">unter</em> ein bestimmtes Niveau herabgedrückt +zu sehen. Die Gewinnbeteiligung erscheint unter diesem +Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied eines strengeren<a class="page" name="Page_118" id ="Page_118" title="118"></a> +Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen normalen +Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als Mindestverdienst +zu gewährleisten — also dem vorbeugen kann, daß auf der +Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große +Zahl von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht +sei.</p> + +<p>Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet +nicht, auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte +Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes +gehören diese Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. +Für letzteres genügt es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, +unter welchen die Einrichtung hier angesehen wird, und das Verhältnis, +in welches sie daraufhin zu den gleichnamigen Veranstaltungen +in anderen Industriebetrieben tritt. Ich schließe nun, um +beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine persönliche +Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz charakterisiert +zu haben, mit einem Bild:</p> + +<p>In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden +sich zwei Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft +sich stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch +welches der Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch +für Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; +der andere ist die finanzielle Kraft des Unternehmens, von der die +Durchführung jenes Lohnsystems abhängt. Solange beide Balken +zusammenhalten, hofft man, daß die Arbeiterschaft auch in schlechten +Zeiten festen Boden unter den Füßen behalten und daß in Jena +die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten verschont +bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der Großindustrie +erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten, +müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: +das ist die Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens +von den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig +macht. An diesem Bolzen sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, +eine hübsche Rosette: das Erfreuliche, was der Gewinnanteil +für die Beteiligten hat. Das Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, +sondern der Bolzen.</p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_19_19" id="Footnote_19_19"></a><a href="#FNanchor_19_19"><span class="label">[19]</span></a> [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt, s. S. 120 ff..]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_20_20" id="Footnote_20_20"></a><a href="#FNanchor_20_20"><span class="label">[20]</span></a> [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit verschiedentlich versuchten +und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von <span class="smcap">Halsey</span>, <span class="smcap">Rowan</span> u. a.]</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_119" id ="Page_119" title="119"></a><a name="IV" id="IV"></a>IV.</h2> + +<h2>Über die Grundlagen der Lohnregelung in +der Optischen Werkstätte.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen der +Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897.</p> + +<hr style="width: 20%;" /> + +<p class="center">Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,</p> +<hr style="width: 15%;" /> + + +<p class="noindent">[<b>Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck.</b></p> + +<p>Als vor nahezu sechs Jahren eine <em class="gesperrt">Neuregulierung der +Akkordsätze</em> in mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich +machte, wurde diese Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, +Herrn Professor <span class="smcap">Abbe</span>, in einer längeren Rede eingehend +erläutert und begründet. Es schien der Geschäftsleitung zweckmäßig, +den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des Betriebs in +Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den Druck +vervielfältigen zu lassen.</p> + +<p>Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete +Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. +Leider war diese Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an +mehreren Stellen zu unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu +geben und es war auch leider versäumt worden, die Niederschrift +gleich nach ihrer Fertigstellung, als Sinn und Wortlaut der Rede +noch in frischer Erinnerung stand, von berufener Seite ergänzen +bezw. berichtigen zu lassen.</p> + +<p>Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, <em class="gesperrt">an dem +vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern</em>. Nur hier +und da ist eine zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine +offensichtlich falsche Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz +unverständlichen Absätze sind weggelassen worden<a name="FNanchor_21_21" id="FNanchor_21_21"></a><a href="#Footnote_21_21" class="fnanchor">[21]</a>; im übrigen<a class="page" name="Page_120" id ="Page_120" title="120"></a> +aber ist die zur Verfügung stehende Niederschrift auf den folgenden +Seiten <em class="gesperrt">wörtlich abgedruckt</em>. Die vom Unterzeichneten zur +Erleichterung des Verständnisses hier und da hinzugefügten Worte +sind durch [] als solche gekennzeichnet.</p> + +<p>Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und +sprachlichen Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept +gehaltene, fast drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen +wird und die durch eine verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung +hätten beseitigt werden können. Es ist aber dafür die +möglichste Gewähr gegeben, daß der <em class="gesperrt">ursprüngliche Sinn der +Ausführungen unverfälscht</em> zur Wiedergabe gelangt. Über +jene formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, +des Inhalts der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich +findet der Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, +seine damaligen einen so wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen +durchzusehen, zu überarbeiten und zu vervollständigen.</p> + +<p> +<em class="gesperrt">Jena</em>, 20. August 1903. +</p> +<p class="right-indent"> +Dr. S. Czapski<br /> +i. A.] +</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + + +<p class="center"><em class="gesperrt">Werte Arbeitsgenossen!</em></p> + +<p>Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse +Anregung entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise +Erläuterungen zu dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben +und zwar über das Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung +zu Staat und Gemeinde<a name="FNanchor_22_22" id="FNanchor_22_22"></a><a href="#Footnote_22_22" class="fnanchor">[22]</a>. Ich habe damals schon gesagt, +daß ich wohl noch mehrmals Veranlassung haben würde, auf allgemeine +Angelegenheiten — im Sinne einer Erläuterung des Statuts +der Carl Zeiss-Stiftung — zurückzukommen.</p> + +<p>Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus +den Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht +haben und die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen +sind, daß in unserem Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze +sich herausgebildet haben, die bisher ja auch bestanden, +aber nur im kleinen, und die als solche auch meist unter der<a class="page" name="Page_121" id ="Page_121" title="121"></a> +Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt eigentlich sind sie erst +mit einem Male an die Oberfläche gekommen und erfordern eine +planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber hauptsächlich +um die Frage einer veränderten Regelung der Arbeitslöhnung, +um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt, kann die +Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle Angelegenheit +von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis +die Beteiligten sich klar machen, was <em class="gesperrt">denn das Verhältnis +sei zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise</em>, +zwischen der Firma als Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin +des Betriebes und der Gesamtheit der arbeitstätigen Personen im +Betriebe — zu denen ich bitte, auch mich und alle meine Kollegen +zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen, wenn man mich +und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an der +Drehbank arbeiten, nicht zu den »<em class="gesperrt">arbeitstätigen</em>« Personen im +Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut +fixierte, seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen +Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, +damit die richtigen Gesichtspunkte für die Beurteilung +und Ausgleichung dieser Differenzen sich ergeben.</p> + +<p>Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das +eigentliche Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer +Absichten auf Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. +Ich muß Sie bitten, mir Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und +sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie mir vielleicht anderthalb +Stunden zuhören müssen.</p> + +<p>In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu +bestehen, ob sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze, +Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und +Erbitterung, auf friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden +können. Ehe ich zu diesen einleitenden Erörterungen: welches +ist das Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserem +Betriebe, übergehe, will ich aber doch ein paar Worte vorausschicken, +um die Mißstimmungen, die ich aus manchen Anzeichen +und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und die +Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr +einer schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. +Hierzu will ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um +eine materiell relativ geringfügige Sache, um eine Kürzung der +Akkordsätze in einem gewissen prozentischen Verhältnis. Für<a class="page" name="Page_122" id ="Page_122" title="122"></a> +diejenigen, welche die Reform am härtesten trifft, würde es bei +gleich günstigen Resultaten des Geschäftsganges wie im vorigen +Jahre nicht mehr bedeuten, als eine Kürzung um 5 oder 6 Proz. +des Einkommens ausmacht, das sie bei dem Fortbestand der bisherigen +Einrichtung erhalten würden. Das ist eine Sache, die +materiell keine größere Bedeutung hat, als in entgegengesetztem +Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren begonnen und in +diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher jeder +16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das +hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne +einer <em class="gesperrt">Erhöhung</em>, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was +ihm möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich +nicht etwa — was ich ganz besonders hervorheben möchte — um +das Bemühen, den Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit +die <em class="gesperrt">Firma</em> einen größeren Ertrag erhält, sondern lediglich darum, +eine <em class="gesperrt">gerechtere und vernünftigere Verteilung</em> des Arbeitsertrages +in seiner unverminderten Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, +welchen infolge der beabsichtigten Änderungen etwas +entzogen wird, haben das Minder nicht abzugeben an die Firma, +sondern nur an ihre Genossen, an andere, die bisher benachteiligt +waren.</p> + +<p>Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was +ist das Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem +Kreise? Was ich erörtern will, geschieht unter Berufung auf +Titel III, IV und VI des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich +will auf einzelnes dabei nicht eingehen, ich sage nur: wer diese +Titel aufmerksam liest, muß sofort zu dem Resultate kommen, daß +die Optische Werkstätte, wie sie seit Errichtung des Statuts der +Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890, nichts anderes ist, als eine +<em class="gesperrt">Produktivgenossenschaft in Beziehung auf die wirtschaftlichen +Interessen</em>. Denn seit dieser Zeit — bekannt ist dieser +Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit +1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, +sondern auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde — gelten +die Normen, welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden +sind<a name="FNanchor_23_23" id="FNanchor_23_23"></a><a href="#Footnote_23_23" class="fnanchor">[23]</a>. Danach ist also der Inhaber der Firma kein einzelner, +kein Mensch, auch keine Mehrheit von Menschen; es ist eine +<em class="gesperrt">juristische Person</em>. Eine juristische Person aber ist ein Wesen,<a class="page" name="Page_123" id ="Page_123" title="123"></a> +welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich nicht zu kleiden +braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine Verschwendung treiben +und sich nicht bereichern kann, auch keinen persönlichen Vorteil +herbeiführen kann aus seiner Stellung als Unternehmer. Diese +juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei Aktiengesellschaften, +das Interesse von Kapitalisten oder kapitalistisches Interesse +überhaupt; denn das Kapital, welches wir brauchen, das muß die +Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der Höhe zur Verfügung +stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert, +ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob sich +die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals +über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und +kann deshalb auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später +zu steigern. Es ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft +werden zu einem Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es +bei uns nicht. Das Kapital hat der Arbeit gegenüber lediglich zu +beanspruchen den festen Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital +hierzulande verliehen wird, und eine Risikoprämie von 1 Proz. für +die Verlustgefahr, der jede solche Hypothek ausgesetzt ist und die +auch für die unsrige in Anrechnung gebracht werden muß. Wir +haben beinahe ½ Million Mark bei einem derartigen wie dem +gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann es leicht +vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns +größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit +noch 1 Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.</p> + +<p>Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum +Teil sind es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf +Grund der ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis +der Arbeit, durch bessere Werkzeuge usw. sich günstigere +Bedingungen zu schaffen, genügt. Dieses Kapital muß die Stiftung +immer zur Verfügung stellen und zwar in dem Betrage, in dem es +die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert. Wenn +Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt<a name="FNanchor_24_24" id="FNanchor_24_24"></a><a href="#Footnote_24_24" class="fnanchor">[24]</a> die Ziffern ansehen, so +können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf ist. +Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht +ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb +eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so +gut ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte.</p> + +<p><a class="page" name="Page_124" id ="Page_124" title="124"></a>Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen +werden kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, +nicht mehr als den bloßen Zins, bedeutet praktisch, <em class="gesperrt">daß bei uns +das Kapital nicht Herr der Arbeit ist, sondern Diener +der Arbeit</em>. Der Zins muß in derselben Weise gegeben werden, +wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es bedeutet +aber weiter noch, daß dieses <em class="gesperrt">Kapital tatsächlich den Charakter +eines Kollektivbesitzes erhält</em> und zwar gegenüber der Gesamtheit +der Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit +diesem Kapitalbesitz der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie +mit dem Kapitalbesitz einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; +es gehört den Bürgern, nicht einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit +das Kapital zur Verfügung in den Wirtschaftsbetrieben +der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw. Also alle haben +teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen Anspruch besitzen; +es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es nicht +wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre +Nachfolger, an zukünftige Bürger.</p> + +<p>Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes +der Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es +ist wie ein Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, +ihm aber auch nicht entzogen werden kann. Es ist ganz +ähnlich wie in einer Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen +Kapitalbesitz erworben hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem +Unterschied, daß dies Kapital nicht weggetragen werden kann. +Von einer Genossenschaft unterscheidet sich unser Verhältnis nur +dadurch, daß es bei dem Austritt eines einzelnen aus unserm Kreise +keine Kündigung und keine Rückzahlung des auf ihn entfallenden +Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch keine Einzahlung +gibt.</p> + +<p>Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die +Firma als Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht +das Interesse des Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: +sie vertritt das <em class="gesperrt">Interesse der Gesamtheit aller +arbeitstätigen Genossen gegenüber dem Interesse aller +einzelnen</em>, das Interesse der <em class="gesperrt">dauernden Gemeinschaft aller</em> +gegenüber den Interessen, <em class="gesperrt">welche die einzelnen jeweils</em> haben. +Sie hat also im besonderen die <em class="gesperrt">Verteilung des Ertrags der +Arbeit</em> zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, +und es ist die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeits<a class="page" name="Page_125" id ="Page_125" title="125"></a>genossenschaft +in ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines +dauernden, bleibenden Wesens — im Unterschied zu dem zufälligen +Personenkreis, der jeweils die Genossenschaft bildet.</p> + +<p>Fragen wir danach: <em class="gesperrt">Inwiefern sind denn diese Interessen +verschieden</em>, das Interesse der Genossenschaft als solcher und +das Interesse der einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als +ob da gar kein Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und +dasselbe sei. Aber das ist nur scheinbar. In der Tat besteht +zwischen diesen beiden Dingen, zwischen der Gesamtheit aller +einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft bilden, ihrem Interesse +und dem Interesse der Genossenschaft als solcher ein sehr deutlicher +Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines einzelnen Gliedes +einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen Vorteil an der +gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht auf +andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn +er zu irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die +Genossenschaft ein Interesse daran, <em class="gesperrt">nicht</em> den ganzen Arbeitsertrag +zu verteilen, sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen +Arbeit zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum +für die verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen +werde.</p> + +<p>Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, +genau so wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im +Gegensatz steht zur Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der +Bürger in Jena würde sich beispielsweise am besten stehen, wenn +die Gemeinde eines schönen Tages ihr ganzes Eigentum unter die +Bürger verteilte, es käme dann auf jeden einzelnen gewiß der +Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit einverstanden sein. +Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie die Erträgnisse +dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus der +Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen +Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete? +Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode +vollkommen widersinnig ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, +obwohl sie dem Interesse des einzelnen entspräche; die Gemeinde +darf sie deshalb nicht vollziehen, weil sie auch das Interesse derjenigen +Bürger wahrzunehmen hat, welche nach 20 oder 30 Jahren +kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und erhalten werden, +und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht verteilt +werden.</p> + +<p><a class="page" name="Page_126" id ="Page_126" title="126"></a>Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung +kein anderes Interesse vertreten werden kann, als das Interesse +einer Genossenschaft als solcher, so ist damit ein <em class="gesperrt">Interessengegensatz</em> +gegeben, der in alle Angelegenheiten hineinspielt. +Aus materiellen Gesichtspunkten muß die Firma darauf halten, +einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als Kollektivbesitz zu erhalten +und nicht zur Verteilung zu bringen. Es entsteht die +Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser Teil +ermittelt werden?</p> + +<p>Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in +Hinsicht auf die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die +Firma eine Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, +bei der die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug +auf Leitung und Verwaltung des Ganzen, <em class="gesperrt">nichts zu sagen haben</em>. +In einer Genossenschaft hat die Generalversammlung zu bestimmen; +sie kann einen Vorstand oder Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr +zufrieden ist, absetzen und einen neuen wählen. Viele von Ihnen +werden sagen: Hier müssen wir uns einen von dem Stiftungsstatut<a name="FNanchor_25_25" id="FNanchor_25_25"></a><a href="#Footnote_25_25" class="fnanchor">[25]</a> +oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von dem vielleicht +viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten Jahre absetzen +würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten!</p> + +<p>Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen +zu wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen +habe, zu sagen, daß die Firma hinsichtlich der Regelung +ihrer wirtschaftlichen Interessen seit sieben Jahren eine <em class="gesperrt">Produktivgenossenschaft</em> +geworden ist, so habe ich ein besonderes +Interesse, gleich hinzuzufügen: aber <em class="gesperrt">nur hinsichtlich der Regelung +der wirtschaftlichen Interessen — nicht auch in Hinsicht +auf die Verwaltung und Leitung</em>. Ich achte den, der +sagen wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich +berufe mich aber darauf: <em class="gesperrt">alle die Schritte, welche seit zwanzig +Jahren zum Wohle der Firma unternommen worden sind, +würden niemals getan worden sein von dem gewählten +Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung</em>, weil +es schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier +Personen zu übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle +diese Entschließungen wären nicht zustande gekommen, wenn auch +nur zehn Personen dabei mitzuwirken gehabt hätten.</p> + +<p><a class="page" name="Page_127" id ="Page_127" title="127"></a><em class="gesperrt">Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung +und Leitung der Aktion</em>. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: +Seien Sie alle froh darüber! Denn es ist noch kein Versuch gelungen, +Genossenschaften auf industriellen Gebieten mit Erfolg zu +halten, die auch hinsichtlich der Verwaltung und Leitung Genossenschaften +gewesen wären. Meinem verehrten Freunde <span class="smcap">Rothe</span><a name="FNanchor_26_26" id="FNanchor_26_26"></a><a href="#Footnote_26_26" class="fnanchor">[26]</a> +bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn Jahren einen +ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal erleuchtete +mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg gezeigt, +in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen +Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion +zu erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen +alle ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste +Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft +voraus ist.</p> + +<p>Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn +Sie auch vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser +Verband von 1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der +Aktionen eine Genossenschaft wäre — bestreiten können Sie nicht, +daß diese Leute, die diesen oktroyierten Vorstand bilden, <em class="gesperrt">keine +anderen Interessen vertreten können</em>, als ein Vorstand, den +Sie vielleicht in einer Generalversammlung wählen würden. Der +Sache nach kann auch dieser gegebene Vorstand kein anderes +Interesse vertreten, als das der Genossenschaft als solcher, mit +Rücksicht auf deren dauernden Bestand gegenüber dem Interesse +der jeweils in ihr befindlichen Personen, der einzelnen und der +einzelnen Gruppen.</p> + +<p>Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende +Punkt sei, in welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher +nicht zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in +ihr verbundenen Personen, nämlich daß <em class="gesperrt">der gemeinsame Arbeitsertrag +nicht vollständig aufgeteilt werden dürfe</em>, sondern +daß ein Teil als Kollektiverwerb angesehen werden müsse und +der Verteilung entzogen bleibe — wenigstens in guten Zeiten.</p> + +<p><em class="gesperrt">Für welchen Zweck soll das geschehen</em>? Welches +Zweckes wegen soll das nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag<a class="page" name="Page_128" id ="Page_128" title="128"></a> +verteilt wird? Nötig ist das wesentlich wegen dreier besonderer +Anforderungen:</p> + +<p>Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten +werden zur Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen +<em class="gesperrt">zukünftigen Leistungen</em>, wenn solche der Gesamtheit +aller einzelnen zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall +ist durch die <em class="gesperrt">Pensionseinrichtungen</em> und die <em class="gesperrt">Arbeitslosenversicherung</em> +in der Form der <em class="gesperrt">Abgangsentschädigung</em>.</p> + +<p>Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages +zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, +sondern an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, +einem <em class="gesperrt">wachsenden Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen +Vermögens und erhöhter Kreditfähigkeit gerecht</em> werden +zu können; einem wachsenden Kapitalbedarf, der dadurch gegeben +ist, daß die Genossenschaft ihren Wirkungskreis durch Aufnahme +weiterer Mitglieder quantitativ erweitern kann, wie dies bei uns +sichtlich geschehen ist.</p> + +<p>Drittens ist es die <em class="gesperrt">Vorsorge für schlechte Zeiten</em> im +Interesse der Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils +zu der betreffenden Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft +muß sich so einrichten, daß sie in schlechten Zeiten mit +stockendem Geschäftsgang zusetzen kann.</p> + +<p>Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft +unter allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß +sie einen angemessenen Teil des <em class="gesperrt">Arbeitsertrages als Kollektivbesitz</em> +für sich behält, obgleich es für die Genossen immer angenehmer +und vorteilhafter wäre, wenn alles verteilt würde.</p> + +<p>Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch +einige Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft +muß sich einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten +Geschäftsganges. Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, +daß eine länger anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht +nur unfähig macht, ihre Genossen über Wasser zu halten, sie nicht +auf ein tieferes Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern +sie muß auch befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange +gemeinsame Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf +nur einrichten, wenn sie in guten Zeiten einen angemessenen +Betrag des gemeinsamen Arbeitsertrages zurückbehält.</p> + +<p>Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken +zu können, das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Be<a class="page" name="Page_129" id ="Page_129" title="129"></a>trachtung +dahin zu — ohne daß die Arbeit in den Dienst des +Kapitals kommt, ohne Anerbietung von Dividenden — daß die +Genossenschaft <em class="gesperrt">kreditfähig</em> bleibt, neues Kapital heranzuziehen +bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit nicht mehr entzogen +wird, als überall der Zins beträgt.</p> + +<p>Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen +braucht zur Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren +Genossen zugesichert hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, +daß wir Vorsorgen für Deckung von zweierlei Arten von Lasten, +die wir übernommen haben. Erstens ist es die <em class="gesperrt">Pensionszusicherung</em> +sowohl für die Hinterbliebenen als auch für den Invaliditätsfall, +dann die Zusicherung der <em class="gesperrt">Altersrente</em>, wenn ein Genosse +ein bestimmtes Lebensalter zurückgelegt hat und ferner das, +was bei uns unter dem Namen einer <em class="gesperrt">Abgangsentschädigung</em> +kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts anderes als eine Arbeitslosenversicherung +ist.</p> + +<p>Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses +Verständnis entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal +in einem größeren Kreise mich darüber besonders geäußert +habe; deshalb will ich heute einige Erläuterungen dazu geben. +Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt dessen, was wir im Laufe des +Jahres an die arbeitstätigen Personen abgeben können, also der +Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der Deckung der +<em class="gesperrt">Pensionslasten</em> rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in der Zeit, +wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz +nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen, +nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund +unseres Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen +werden, wenn die Zusammensetzung unseres Personals sich einem +Ruhepunkt, einem Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen +Arbeitsklassen unseres Personals sind jetzt meist aus jüngeren +Leuten zusammengesetzt. Das Resultat ist, daß wir gefaßt sein +müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz. des gesamten Lohn- und +Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen.</p> + +<p>Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch +erscheinen. Das wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen +sage, was die <em class="gesperrt">Witwenpension</em> bei uns bedeutet, nämlich: daß +durchschnittlich jeder verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns +in die Lebensversicherung eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen +für den Todesfall. Die Hälfte von den Beträgen, welche<a class="page" name="Page_130" id ="Page_130" title="130"></a> +den Jahresaufwand dafür bilden, bezahlen die Verheirateten an die +Firma ab in der Form der Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte +dieser Beträge zahlt die Firma. In diesem Jahre hat dieselbe nur +etwa 7000 M. betragen<a name="FNanchor_27_27" id="FNanchor_27_27"></a><a href="#Footnote_27_27" class="fnanchor">[27]</a>, in 20 oder 30 Jahren wird sie sich auf +etwa 30-40000 M. belaufen.</p> + +<p>Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung +unserer <em class="gesperrt">Altersversicherung</em> betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt +wird, ist — wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre +in einen Stiftungsbetrieb eingetreten ist — mit dem Recht ausgestattet, +dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes +als Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je +90 Leute zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, +d. h. daß bei einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie +die angegebene Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer +zehn das 65. Lebensjahr erreichen und dann den Anspruch auf die +Gewährung der Altersrente besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche +Lebensdauer eines 65jährigen Mannes immer noch 10 Jahre. +Was ein solcher dann als [kapitalisierte] Altersrente zu fordern +hätte, beträgt also immer noch das Neunfache seines Pensions-Jahresanspruches. +Im Durchschnitt werden alle, die bei uns 65 Jahre +alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche] Altersrente +beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10 Jahren +folglich 90000 M.</p> + +<p>Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen +nicht auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen +der Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als +Lohn und Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, +damit die durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. +beträgt, damit die späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit +die Zukunft nicht ungebührlich belastet wird.</p> + +<p>Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und +zwar die Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der <em class="gesperrt">Abgangsentschädigung</em> +besteht, die in Wirklichkeit aber, wie +ich schon gesagt habe, eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit +ist. Was heißt es, wenn im Statut steht, daß jedem, der 3 Jahre +bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr beschäftigt werden kann — z. B. +in Zeiten schlechten Geschäftsganges — der Betrag seines<a class="page" name="Page_131" id ="Page_131" title="131"></a> +festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner Entlassung gewährt +werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was sonst +durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird, +eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des +plötzlichen Arbeitsloswerdens.</p> + +<p>Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, +hat das aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger +in der Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich +nicht an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel +wären, es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen +die Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen +Lohn mit auf den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie +3 Jahre lang beschäftigt und sie jede Woche einen Tag spazieren +gehen läßt oder 1½ Jahre 2 Tage in der Woche. Nun ist zwar +selbstverständlich, daß mit Herausgabe der Abgangsentschädigung +eine Minderung der Produktion erreicht werden kann, eine Minderung +der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen, wenn +man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer +vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den +Fall der Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch +in schlechten Zeiten <em class="gesperrt">solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre +lang beschäftigt sind und sonst ihren Mann stehen, überhaupt +entlassen werden</em>.</p> + +<p>Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert +auch eine gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. +Demnach müssen wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen +9 Proz. des gesamten Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des +einzelnen entziehen und in Rücklage zu bringen suchen.</p> + +<p>Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, +wenn mir diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch +sagen: Andere Leute haben ja auch keine Pension für ihre Frauen +und Kinder — »Was schiert mich Weib, was schiert mich Kind? +Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig sind!« Wenn ich invalid +werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide; ich lasse mir den +Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen. Vielleicht wird +man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung nennen. Nun, +ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche Gedanken hegen; +sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es ist recht +gut, daß das <em class="gesperrt">Zwangs</em>-Einrichtungen sind, denen sich im eigenen Interesse +niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst <em class="gesperrt">unanständig</em><a class="page" name="Page_132" id ="Page_132" title="132"></a> +für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen Arbeitsgebiete +tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde Armenlasten verursachen +wollte. Hier muß die <em class="gesperrt">Ehre des Unternehmens</em> gewahrt +werden. <em class="gesperrt">Genossen, die anders denken, wollen wir +hier lieber nicht haben</em>.</p> + +<p>Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man +sie tadeln kann: wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, +weil wir gar nicht beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese +hätten ein Recht, sich darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu +ihrem Troste sagen könnte, daß trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen +das, was ihnen als Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich +nicht geringer ist, als es sein würde, wenn sie anderwärts unter +den gleichen Umständen ihre Arbeitskraft anböten! Das kommt +darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen kann, daß diese 9 Proz., +welche wir für die angegebenen Versicherungszwecke den Genossen +vorenthalten und zurücklegen müssen, weit weniger betragen, als +der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder Unternehmer dem +Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen des Unternehmergewinnes +hat, die uns durch unsere Organisation der Arbeit +erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese Abzüge +indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon +zu erwarten haben, sind <em class="gesperrt">nicht geschädigt</em> gegenüber denen, +die unter anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen.</p> + +<p> </p> +<p class="center">(Pause.)</p> +<p> </p> + +<p>Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht +nun die Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der +Firma <span class="smcap">Carl Zeiss</span> unter der bestimmten Fragestellung: <em class="gesperrt">Wie hätte +eine Genossenschaft den gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit +zu verteilen, im Verhältnis zu der Gesamtheit aller Mitarbeiter +einerseits und der Genossenschaft als solcher +andererseits?</em> Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft +diese Verteilung zu regeln, wenn er <em class="gesperrt">vernünftig</em> und <em class="gesperrt">gerecht</em> +sein will?</p> + +<p>Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag +zurückbehalten, wenigstens in <em class="gesperrt">guten</em> Jahren nicht verteilt +werden? was soll der <em class="gesperrt">Genossenschaft</em> als <em class="gesperrt">Kollektivbesitz</em> erhalten +bleiben? Die zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen +soll nun das zur Verteilung Bestimmte unter die verschie<a class="page" name="Page_133" id ="Page_133" title="133"></a>denen +Gruppen und die einzelnen verteilt werden? Als erste +Frage verbleibt uns also: <em class="gesperrt">Was</em> soll verteilt werden? als zweite +Frage: <em class="gesperrt">Wie</em> soll verteilt werden?</p> + +<p>Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, +der durch das Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen +gewonnen wird, was der Verteilung entzogen werden muß? +Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede Genossenschaft, wie auch +jeder Einzelunternehmer in der bloßen <em class="gesperrt">Organisation der Arbeit</em> +als solcher eine <em class="gesperrt">Quelle hat für den Mehrertrag der Gesamtarbeit +gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen</em>.</p> + +<p>Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und +Gebäude zu kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder +hundert Leute in seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware +herzustellen, für die der Markt noch aufnahmefähig ist — wenn +das der Einzelunternehmer tut, entweder für sich oder in Form +der Bildung einer Genossenschaft, so kann dieser den Arbeitenden +sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet, Kapital zur Verfügung +habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen könnt, +dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für +welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung +eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb +der Waren eingeführt wird, — <em class="gesperrt">durch all das wird der Ertrag +größer, als wenn jeder nach seinen Fähigkeiten +allein arbeiten wollte</em>. Die Organisation also und das Zusammenarbeiten +heterogener Elemente ist die Quelle eines Mehrwertes +und Mehrertrages der Arbeit.</p> + +<p>Es gibt einen <em class="gesperrt">Organisationsgewinn</em>, der einfach daraus +entspringt, daß viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen +und gemeinsames Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen +oder einer Woche soviel oder mehr arbeiten können, als ihnen dies +einzeln, getrennt und ohne gegenseitige Unterstützung, in 9 oder +10 Tagen zu leisten möglich wäre.</p> + +<p>Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen +Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen +Arbeit benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert +andere ebenfalls machen — jede Organisation ist an sich die Quelle +eines Organisationsgewinnes. Und jede dieser Organisationen hätte +so gut wie jeder Privatunternehmer oder eine Genossenschaft das +Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf diese Weise mehr erreicht +wird, als was die einzelnen ohne die Organisation oder ohne<a class="page" name="Page_134" id ="Page_134" title="134"></a> +die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht verteilt werden, +muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben.</p> + +<p>Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, +der hier seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, +auch da, wo weiter nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt +habe: zweckmäßige Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer +Vertrieb usw.</p> + +<p>Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen +»Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir +können jedem einzelnen und jeder Gruppe sagen: wenn Sie es +versuchen wollten allein zu arbeiten, ohne Teil des Ganzen zu sein +und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen zu haben, wenn Sie +dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen würden, so +hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten.</p> + +<p>Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne +eine Organisation, die Quelle eines <em class="gesperrt">speziellen</em> Unternehmergewinnes +werden kann. Das sind nämlich diejenigen <em class="gesperrt">feineren +Organisationen</em>, welche aus der gemeinsamen Arbeit noch mehr +Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit gewöhnlichen Mitteln, +möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete gibt es solche Einrichtungen, +welche die Möglichkeit einer weiteren Quelle des Mehrwertes +der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen Unternehmergewinn. +Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren Verkaufswert, +als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche dieselbe +technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch <em class="gesperrt">minderwertig +im Gebrauch</em> sind, weil die Erzeugnisse unserer Organisation +noch das für sich haben, daß sie <em class="gesperrt">Repräsentanten fortschreitender +Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung +der Leistung der Erzeugnisse</em>. Das erhöht deren +Marktwert im Verhältnis zu der in sie hineingelegten mechanischen, +äußeren Arbeit. Das drückt sich darin aus, daß das, was wir +machen — und manche andere auf unserem Arbeitsfelde ebenfalls — keine +gewöhnliche Marktware ist, wie sie von vielen +neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter +der allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung +aller derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer +Fabrikate ist eine größere, als derjenigen, die von anderen Firmen +verfertigt werden; diese können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. +Wir haben in diesem Ansehen unserer Erzeugnisse dadurch, daß +sie keine gewöhnliche Marktware sind, daß sie nur einer be<a class="page" name="Page_135" id ="Page_135" title="135"></a>schränkten, +in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz unterworfen +sind, eine Quelle <em class="gesperrt">höheren</em> Verkaufswertes, die ziffernmäßig nachzuweisen +ist.</p> + +<p>Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, +daß sie <em class="gesperrt">unter Patentschutz steht</em>; ja, fast die Hälfte unserer +ganzen Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung +gelangten Blatt<a name="FNanchor_28_28" id="FNanchor_28_28"></a><a href="#Footnote_28_28" class="fnanchor">[28]</a> finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? +Antwort: sie sind auch äußerlich gekennzeichnet als <em class="gesperrt">Erzeugnisse +besonderer erfinderischer Tätigkeit</em>, in denen neue Ideen zum +Ausdruck kommen, die dadurch einen Mehrverkaufswert haben als +andere Erzeugnisse, die technisch gleich gut hergestellt sind.</p> + +<p>Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, +auch auf das, was <em class="gesperrt">nicht</em> patentiert ist. Und dann die weitere +Frage: mit welchen <em class="gesperrt">Ziffern</em> soll man diesen höheren Verkaufswert +veranschlagen?</p> + +<p>Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, +was unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, +daß die <em class="gesperrt">für unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente +diejenigen sind, welche wir überhaupt nicht genommen +haben und nicht zu nehmen brauchten</em>. Denn dieses Ansehen +eines höheren Wertes gegenüber den Produkten gleichartiger Arbeit +brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des Patentamtes +zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche jeder +nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem +sie nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, +<em class="gesperrt">weil sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung +sind</em>. Also ich kann sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und +und diese Werterhöhung unserer Erzeugnisse auf <em class="gesperrt">alle</em> Arten derselben +ausdehnen, ohne Rücksicht darauf, ob sie patentiert sind +oder nicht.</p> + +<p>Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse +von anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine +erwünschte Unterlage für die Schätzung dessen, was der materielle +Betrag dieses Mehrwertes sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht +schon, was ich Ihnen sage: es ist <em class="gesperrt">mindestens 10 Proz. des +Einzelverkaufswertes</em>; denn es gibt ja andere Leute — Fabrikanten +in Paris, London, New York usw. — die für die bloße <em class="gesperrt">Erlaubnis</em>, +das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10 Proz. des Verkaufswertes +als <em class="gesperrt">Lizenzgebühr</em> zahlen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_136" id ="Page_136" title="136"></a>Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des +Erlöses abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem +Muster anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir +weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser +Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert +ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein +und uns 10 Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn +der Wert unserer Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher +stände, als derjenige aus anderen Betrieben. Auch er will trotz +dieser Abgabe von 10 Proz. immer noch seinen gewöhnlichen +Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz keck, daß +das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den patentierten +Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten Gegenstände +zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die +mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen <em class="gesperrt">neue +Ideen</em> zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen +auf mindestens 10 Proz. schätzen lassen.</p> + +<p>Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, +welcher der Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit +Sicherheit zu behaupten ist, <em class="gesperrt">daß er nicht verteilt werden darf, +weil er nicht Verdienst derjenigen ist, welche diese +Sachen anfertigen</em>, ein Mehrwert, der nicht vorhanden wäre, wenn +die technische Arbeit und die geschäftliche Betätigung genau dieselbe +bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten Erzeugnisse solche +machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz unterliegen. +Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die Betätigung +der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also +die Quelle des <em class="gesperrt">Kollektiverwerbs</em>. Der Kollektiverwerb aber ist +ein Erwerb, der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den +einzelnen herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren +Eigenschaften unserer Organisation, die nicht bloß Kapital in Form +von Gebäuden und Maschinen, nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische +Verwaltung eingerichtet hat und zur Verfügung stellt, +sondern die durch lange Traditionen ein viel intensiveres Zusammenwirken +ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat, die zusammen +Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können.</p> + +<p>Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas +näher erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt +werden darf; zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. +Also, wenn dieser besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus<a class="page" name="Page_137" id ="Page_137" title="137"></a> +der Organisation zu dem gewöhnlichen Unternehmergewinn — den +ich als den »Wald- und Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet +habe — hinzukommt, zu dem, was die Arbeitstätigkeit der einzelnen +hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom Einzelverkaufswert ist, wie +ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe — wieviel Prozent macht +das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir die gesamte, als +Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende Entschädigung +als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene +Arbeit ansehen?</p> + +<p>Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit +ich mich verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß +im Durchschnitt der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem +Einzelverkaufswert <em class="gesperrt">der Produktion</em> nicht mehr und nicht weniger +sind als 24 oder 25 Proz. von dem Betrag, der im Laufe des +letzten Jahres für <em class="gesperrt">Arbeitsleistungen</em> gezahlt worden ist. Daraufhin +kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma als nicht verteilbar +bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle hat, in +diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem +gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn +hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag +der gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein +Betrag sein, der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte +Arbeit gleichkommt.</p> + +<p>Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas +genauer anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, +wenn ich Ihnen sage — unter Berufung auf das, was +ich noch erläutern will: wenn unsere Einrichtungen dazu führen, +daß der Anteil der Firma an dem Ertrag der gemeinsamen Arbeit, +abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für künftige Lasten, +wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken ist, was +im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, <em class="gesperrt">dann heißt es: +Bis hieher und nicht weiter!</em> Denn dann käme etwas zur +Verteilung, was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, +was Kollektivbesitz ist, und das wäre eine »Auspowerung« der +Genossenschaft als solcher durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener +<em class="gesperrt">Raubbau</em>.</p> + +<p>Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen +auch erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem +Punkte nicht mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, +welche uns die anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen<a class="page" name="Page_138" id ="Page_138" title="138"></a> +an diese die dort Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort +arbeiteten, dann müßten Sie von dem Ertrag Ihrer Arbeit auch +soviel abgeben an die Stelle, wo der Ursprung dieser fortschrittlichen +Erzeugnisse sich befindet.</p> + +<p>[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen +stenographierte Ausführungen.]</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff +davon zu geben, warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb +darstellen, <em class="gesperrt">nicht verteilt werden dürfen</em>. Warum ist das, was +aus unserem Wirkungskreis hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer +Tätigkeit, einer fortschrittlichen Betätigung und erhöhter +Leistung ausgerüstet? warum ist gerade das <em class="gesperrt">Kollektiverwerb</em>?</p> + +<p>Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen +sind wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, +<em class="gesperrt">denn ich bin 30 Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert +entstand</em>. Ich wünsche, daß es mir gelingen möge, Ihnen +eine Idee davon beizubringen, daß dieser unantastbare Besitz, der +Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen werden darf. Dazu +muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen Mitteilungen aus +meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.</p> + +<p>Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein +alter Freund <span class="smcap">Zeiss</span> zu mir kam — ich wohnte damals in der Neugasse — und +mir mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund +getroffener Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, +die seit dem Jahre 1871 im wesentlichen nach meinen Angaben +gemacht wurden, die Höhe von ganzen 800 Talern erreicht hätten. +Ich war damals ganz aus den Wolken gefallen, um so mehr als +Herr <span class="smcap">Zeiss</span> mir sagte, daß ein großer Erfolg mit meinen neu berechneten +Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im nächsten +Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich +habe damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« — so verwundert +war ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen +Tätigkeit, von der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen +Gewinn versprochen hatte.</p> + +<p>Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann +sein lassen, sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber +nachzudenken, welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, +daß ich für meine wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile +erzielte. Und da hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein<a class="page" name="Page_139" id ="Page_139" title="139"></a> +dummer Egoist sein müssen, wenn ich jemals auf den Gedanken +hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein ausschließliches persönliches +Verdienst wäre.</p> + +<p>Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope +auf meine Theorie gegründet war, hat die Firma <span class="smcap">Carl Zeiss</span> wenigstens +für 10 Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn +der Mehrwert daraus, wie bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. +wäre, so wäre das ein wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten +mit der damals kleinen Optischen Werkstätte, dessen +Höhe jetzt weit über 1 Million betragen würde. Und mein alter +Freund <span class="smcap">Zeiss</span> hat mir vollkommen zugegeben, daß es ohne diesen +Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit seiner gewohnten +Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen überholt worden +sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu nehmen, +so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine +Autorität hin kann ich nun sagen: <em class="gesperrt">von diesen 10 Millionen +Mark Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt +worden, wenn ich nicht dabei gewesen wäre</em>.</p> + +<p>Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken +kommen können, daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, +oder daß ich einen persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert +oder auf mehr als einen bescheidenen Teil desselben hätte. +Warum nicht? Weil außer mir noch mehrere da waren, die mit +dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen können: wenn ich +nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch nicht so +groß gewesen. Da war zunächst unser alter <span class="smcap">Löber</span>, der dasselbe +von sich hätte sagen können; da war auch der alte <span class="smcap">Zeiss</span> selber. +Ohne ihn hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem +Wirken gehabt, um diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere +waren da: eine ganze Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz +spezifischer Bedeutung, tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls +von sich sagen konnten, daß sie in gleicher Weise Anteil an +dem Aufblühen des Unternehmens hatten. Aber was wäre das +für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern kommen würde, +um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert einzufordern? +Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede nachdenken, +wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann: +ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, +wobei es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil +ihm zukäme, und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt<a class="page" name="Page_140" id ="Page_140" title="140"></a> +werden — so werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht +ihm ein Anrecht zu auf das <em class="gesperrt">Ganze</em> oder auf <em class="gesperrt">Nichts</em>.</p> + +<p>Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, +daß mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre +nichts oder doch nicht soviel da von dem tatsächlich vorhandenen +Erwerb. Dann ist dieser gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb +nicht Eigentum einer einzelnen oder mehrerer Personen, ein Erwerb, +den keiner in Besitz nehmen, nicht an seine Kinder vererben +kann, sondern <em class="gesperrt">gemeinsames Besitztum</em>, das auf den +<em class="gesperrt">Rechtsnachfolger</em> übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder +Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind.</p> + +<p>Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit +Bezug auf meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir +es wiederholt erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder +erlebt bei all den kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die +gemacht worden sind in den 70er und 80er Jahren. Wir haben es +ferner wieder erlebt in den 90er Jahren dank der Initiative unseres +Freundes Dr. <span class="smcap">Rudolph</span>, nach dessen Angaben die Firma in ein ganz +neues Gebiet eintreten konnte, so daß der Gesamtwert der Jahresproduktion +auf mehrere Millionen gewachsen ist. Aber wieder +war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches genau +unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt angegeben +habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den +kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten +Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele +Personen immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben +und außerdem finden sie bei uns noch die <em class="gesperrt">Mittel zur +Verwirklichung der Ideen</em>, Mittel, die sie nicht haben +würden, wenn sie außerhalb unserer leistungsfähigen Werkstätte +ständen.</p> + +<p>Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, +die so viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt +sind, daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen +können mit einer großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden +über 90 Proz. aller Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in +vielen gute Ideen enthalten sind; sie verfallen ganz einfach. Erst +in 10 oder 20 Jahren werden die guten Ideen benutzt von solchen, +die gerade Gelegenheit haben, dieselben für ihre Zwecke anzuwenden. +In der Regel können die Erfinder mit ihren Gedanken +hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit dilato<a class="page" name="Page_141" id ="Page_141" title="141"></a>rischen +Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur +wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit +zu genießen. Das hängt damit zusammen — und ich weiß +das aus eigener Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, +es aber nicht selbst ausführen kann, sondern es andern anbieten +muß, so ist er erstens im Nachteil durch das Angebot — er verkauft +die »Katze im Sack« — und zweitens hat er den passiven +Widerstand derjenigen zu besiegen, welche die Ideen benutzen +sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg gearbeitet +haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen +keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den +Handel gelangt, was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird +ihnen die Nahrungsquelle geschmälert. Im allgemeinen werden +also diejenigen, welche im großen Maßstabe neue Sachen einführen +können, diesen theoretischen Erfindungen sehr kühl gegenüberstehen. +Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der gemeinsamen +Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung, +die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die +<em class="gesperrt">Wurzel des Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten</em>. +Es werden dann aber immer mehrere da sein, +welche sagen können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, so +wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der Erfinder allein +vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben ebenfalls nichts.</p> + +<p>Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren +schon in unbestimmter Form angestellt habe und die mich jetzt +auf den festen Standpunkt führen: Was in einer solchen Genossenschaft, +die auf die Organisation der Arbeit gegründet ist, sich als +wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus dem <em class="gesperrt">Zusammenwirken</em> geistiger +und technischer Arbeit, ist seinem Wesen nach <em class="gesperrt">Kollektiveigentum</em>. +Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt in der vorher benannten +Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher dieser Ziffer +entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.</p> + +<p>Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was +darf in unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit <em class="gesperrt">nicht verteilt</em> +werden? Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben +müßten als Lizenzgebühr, wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse +machen müßten; mindestens nicht die 24 Proz., die dementsprechend +auf die jährliche Lohn- und Gehaltszahlung entfallen. Und ich +scheue mich nicht, ganz fest auszusprechen: <em class="gesperrt">Wenn in unseren +Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein kommt, was</em><a class="page" name="Page_142" id ="Page_142" title="142"></a> +<em class="gesperrt">die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur +Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer +Firma müßte geteert und gefedert werden, wenn sie diese +Verteilung geschehen ließe. </em></p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, +was <em class="gesperrt">nicht</em> verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende +unter diejenigen verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter +die verschiedenen Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen +soll diese Verteilung geregelt werden?</p> + +<p>Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der +Voraussetzung einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage +führt in allem hin auf die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige +wirtschaftliche Organisation einschließt, nämlich auf diese +Widersprüche und Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen +in den großen Unterschieden bei der relativen Bewertung der Arbeit +verschiedener Art — die darin zum Ausdruck kommen, daß die +Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten Arbeiters so unverhältnismäßig +niedriger angesehen ist ihrem Tageswert nach als die Arbeit +eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit, gelernten Mannes. Und +die Arbeit des letzteren wird wieder viel niedriger bewertet, als +im Durchschnitt die Arbeit eines studierten Mannes. Die Frage +der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten und Widerwärtigkeiten. +Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen +Maßstab für die Verteilung zu finden in der <em class="gesperrt">relativen Bewertung +der verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen +Konkurrenzgebieten</em>. Im wesentlichen wird derselbe +zu finden sein in der <em class="gesperrt">Regelung des Wettbewerbs von +Angebot und Nachfrage</em>. Denn wir in Jena können doch die +Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf +dem gegebenen Boden unsere Angehörigen <em class="gesperrt">möglichst günstig</em> +stellen, aber <em class="gesperrt">nicht andere als wirtschaftliche Normen</em> dafür +maßgebend sein lassen. Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, +welche viele Kinder haben, deshalb einen höheren Lohn +als die übrigen haben müssen. Wenn wir das tun wollten, dann +würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten mit vielen +Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder haben, +würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt +würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab +der Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeits<a class="page" name="Page_143" id ="Page_143" title="143"></a>markt +soviele unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab +doch auch bei uns durchführen, weil es keinen anderen gibt, der +uns nicht hinderte, für die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, +die wir haben müssen, zu bekommen.</p> + +<p>Der Maßstab bei uns muß also sein: <em class="gesperrt">Jeder, der bei uns +arbeitet, muß soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung +seiner Fähigkeiten und seiner persönlichen +Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde</em> — nicht +soviel, wie ihm <em class="gesperrt">möglicherweise</em>, wenn er <em class="gesperrt">Glück hat</em>, +geboten werden kann, sondern soviel, als er mit <em class="gesperrt">Wahrscheinlichkeit</em> +anderswo erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. +Wie wenig uns das sympathisch sein mag — wir müssen uns +danach einrichten, daß der Maßstab der Bezahlung der einzelnen +dem entnommen werden muß, was die betreffende Art der Arbeitstätigkeit +unter Berücksichtigung der persönlichen Befähigung ihnen +Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu haben, unter den <em class="gesperrt">gewöhnlichen +Verhältnissen zu erwarten</em>.</p> + +<p>Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen +Regelung <em class="gesperrt">möglichst allen mehr zu geben</em>, als sie +anderwärts erhalten, weil sie unserer Genossenschaft angehören. +Das gibt uns dann die Sicherung, daß wir hinsichtlich aller Arbeiter +nicht nur die <em class="gesperrt">gleichen</em> Chancen haben wie andere Unternehmer, +sondern sogar noch etwas <em class="gesperrt">günstigere</em> — eben weil wir besser +bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit Sicherheit darauf +rechnen, für <em class="gesperrt">alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte zu +haben</em>.</p> + +<p>Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren +jede Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist +es doch, daß ein Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn +arbeiten muß! Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; +für uns kann sie aber keine Richtschnur sein. Ob es dem +Betreffenden schwer oder leicht sein wird — er muß diese Verhältnisse +so gut wie wir mit in den Kauf nehmen und er kann +von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er auch +anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie +sie ist, und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht +werden.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig +ist, kommt für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung,<a class="page" name="Page_144" id ="Page_144" title="144"></a> +nämlich die Frage des <em class="gesperrt">Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit +zu der Akkordarbeit steht</em>. Das führt mich auf den +Punkt, der Veranlassung zu der heutigen Versammlung gewesen ist.</p> + +<p>In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, +in eine kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet — dazu gehören +die Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern +im Zeitlohn — und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, +und denen durch die Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in +derselben Zeit mehr zu verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die +Frage ist nun: <em class="gesperrt">nach welcher Richtschnur soll das Verhältnis +des Arbeitsertrages bei sonst gleicher Tätigkeit +im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?</em> Wir sind leider +zu spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine +Regelung dieses Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten +entstanden, die jetzt korrigiert und beseitigt werden müssen.</p> + +<p>Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach +anerkannt werden müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung +in Stückarbeit für <em class="gesperrt">den Unternehmer wie für den Arbeiter</em>, +also für beide Teile, <em class="gesperrt">vorteilhafter</em> ist und <em class="gesperrt">nicht mißbräuchlich +zu sein braucht</em>. Für den Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, +weil unter diesem System mit denselben Mitteln und denselben +Personen mehr geleistet wird, als bei Einführung des Zeitlohnes — und +für die Beteiligten deshalb, weil sie die Möglichkeit +haben, <em class="gesperrt">wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger +Mehranspannung</em> der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung +und einen <em class="gesperrt">Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen</em>.</p> + +<p>Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so +hat das seinen guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man +sagen kann: »Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, +daß die Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich +einen Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn +sichern.</p> + +<p>Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach +darauf hinaus, die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende +die bestimmte Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung +seiner Kräfte durch größere Ökonomie der Zeit, durch größere +Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr zu verdienen, als wenn er +die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das muß also im Prinzip +anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die Frage ist nur +die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende wirklich<a class="page" name="Page_145" id ="Page_145" title="145"></a> +nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll — wie +muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer +gleich langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr +auseinandergehen und es kann auch nur auf Grund einer gewissen +Schätzung eine Norm gefunden werden.</p> + +<p>Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, +daß man anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige +Arbeit im Zeitlohn macht, der Antrieb zur Arbeit ein geringerer +ist, und daß ein <em class="gesperrt">Akkordarbeiter ohne besondere Anstrengung +es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig zu +machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen</em>. Ich +würde das jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung +der Zeit erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während +der Zeitlohnarbeit sagen kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: +Ich bringe unter den gleichen Bedingungen in vier Tagen soviel +fertig als ein anderer im Zeitlohn in sechs Tagen, so würde ich +ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist einer von denen, +auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit« Anwendung +findet — Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich zu +schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten — oder Du +meinst, wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben +faulenzen! Das wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn +wenn einer im Zeitlohn arbeitet, ist er <em class="gesperrt">auch</em> verpflichtet, angemessen +und gebührend fleißig zu sein, da wir zum <em class="gesperrt">Vergnügen +niemand</em> in die Werkstatt stellen. Zu dieser Betätigung im Zeitlohn +gehört ebenfalls gebührender Fleiß und pflichtmäßige Erfüllung +des Arbeitsvertrages.</p> + +<p>Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, +und im Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis +sein und ich bin der Meinung, daß man das einigermaßen richtig +schätzen wird im günstigen Sinne für den Arbeitenden, wenn man +sagt: es muß einer, wenn er <em class="gesperrt">im Akkord</em> arbeitet, <em class="gesperrt">mindestens +20 Proz. mehr verdienen können</em>, als wenn er unter sonst +gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß. Aber +nun wohl gemerkt: <em class="gesperrt">20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm +geben müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im +Zeitlohn zu leisten hätte</em>.</p> + +<p>In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die +Quelle von manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es +ist offenbar, daß auf meine Äußerungen hin angenommen worden<a class="page" name="Page_146" id ="Page_146" title="146"></a> +ist, daß dabei gemeint sei, jeder müßte sich einen Abzug bis zu +20 Proz. Überverdienst <em class="gesperrt">von seinem Wochenlohn</em> gefallen lassen. +Wir können nicht für alle unsere Leute den Wochenlohn auf die +Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar nicht im +Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für unseren +Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die Arbeitslosenversicherung +d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer nicht arbeitet, +sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn +liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu +Grunde. Alle diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen +<em class="gesperrt">Zurückhaltung</em> bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren +und zwar nach den Bestimmungen des Statuts als einen +<em class="gesperrt">unwiderruflichen</em>. Wenn wir Leuten Gelegenheit geben können, +eine erheblich höhere Einnahme durch die Akkordarbeit zu haben, +so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn sie mit einem +relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt werden.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen +in dieser Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in +unserem Betrieb:</p> + +<p>1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, +der seinem Wesen nach <em class="gesperrt">unverteilbar</em> ist, der in guten Zeiten +der Verteilung entzogen werden und als <em class="gesperrt">Kollektivgewinn der Genossenschaft +verbleiben</em> muß, damit diese die Leistungen erfüllen +kann, die ihr aufgegeben sind, damit sie zusetzen kann in +schlechten Zeiten, damit sie zweitens kreditfähig bleibt gegenüber +wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht abhängig ist von Dividenden, +und drittens, daß sie diejenigen Verpflichtungen erfüllen +kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.</p> + +<p>Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe, +umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu +24-25 Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von +etwa 9 Proz., welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich +nur ein Äquivalent sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, +den wir zurückhalten zur Deckung unserer Verpflichtungen +für Pension und Abgang.</p> + +<p>2. Die <em class="gesperrt">Norm für das Teilungsverhältnis</em>, welches zwischen +den einzelnen Personengruppen und den einzelnen zustande zu +kommen hat, muß sich richten nach dem <em class="gesperrt">Marktwert</em> der verschiedenen +Arbeiterkategorien unter Berücksichtigung der persönlichen +Leistungsfähigkeit des einzelnen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_147" id ="Page_147" title="147"></a>3. Es ist notwendig, das <em class="gesperrt">Verhältnis zwischen dem Ertrag +von Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit</em> +vernünftig und gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit +stehen, der angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert +wird — aber nicht unter unbilliger Benachteilung derjenigen, die +keine Gelegenheit haben, im Akkord zu arbeiten.</p> + +<p> </p> +<p class="center">(Pause.)</p> +<p> </p> + +<p>Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit +zu schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas +zu erläutern, in denen wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs +und unserer Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung +des Arbeitsertrages zusammengestellt haben<a name="FNanchor_29_29" id="FNanchor_29_29"></a><a href="#Footnote_29_29" class="fnanchor">[29]</a>.</p> + +<p>Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei +Jahren eine wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen +gehabt haben; die Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital +ist entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und +Gehaltkonto hat ebenfalls beständig zugenommen; die darunter +stehenden Ziffern zeigen Ihnen weiter, daß auch eine Zunahme des +Durchschnitts-Arbeitseinkommens stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber +dem, was im Geschäftsjahre 1894/95 bestanden hat. Auch das +laufende Geschäftsjahr kann mit dem Prädikat »gut« bezeichnet werden; +Es waren mehrere Jahre vorangegangen, in denen ein verminderter +Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir, sollte der Betrieb nicht +erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat arbeiten mußten. Mit +dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende Konjunktur +überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden worden. +Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger +Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht +verkaufen konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben +wir einen besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete +für uns, daß wir Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter +dem Antrieb einer Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere +Aufträge nicht in dem gewünschten Tempo erledigen können. +Diese besonders guten Geschäftsjahre hatten natürlich zur Folge, +daß die Mehrleistung auch eine größere Quote des Reingewinns +herbeiführte.</p> + +<p>Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können +Sie ersehen, wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen.<a class="page" name="Page_148" id ="Page_148" title="148"></a> +Diese allgemeinen Unkosten bleiben dieselben bis auf Material +und Arbeitslohn, die infolgedessen einen besonders hohen Anteil +am [d. h. Einfluß auf den] Reingewinn haben. So in sehr guten +Geschäftsjahren. Ein schlechtes Geschäftsjahr wäre für uns ein +solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden arbeiten und <em class="gesperrt">mehr</em> +leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte ansammeln müßten, +und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt werden müßte.</p> + +<p>Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre +hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von +3 und 8 anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen +Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar +nichts; es drückt nur aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge +Leute hinzugetreten sind, die nur einen Wochenlohn von 5-6 M. +haben, die aber doch als Personen zählen und in der Division die +Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß, wenn wir den +Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen mit dem +vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der +Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung +von 170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen +Ziffern, die hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, +welche im letzten Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. +(5 Proz. sind ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich +eine durchschnittliche Steigerung des Jahreseinkommens gegen das +erste Jahr von 180 M. Dabei muß berücksichtigt werden, daß in +den beiden letzten Jahren 2 und 7 Arbeitstage, welche an Urlaub +gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in den früheren Jahren +nicht geschehen ist.</p> + +<p>Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro +Jahr summiert sich bei den 400 Personen, welche daran Anteil +hatten, auf über 70000 M., d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind +an unsere erwachsenen Arbeiter 70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt +worden, als nach dem Durchschnittssatz des guten Geschäftsjahres +1894/95. Daraus geht hervor, daß eine merkliche Steigerung +des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten ist, und wir +erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine Hebung +der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft.</p> + +<p>Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das +Kennzeichen, daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt +darin, <em class="gesperrt">daß unsere Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, +wie es sein sollte</em>. Unsere Gewinnbeteiligung hat in diesem<a class="page" name="Page_149" id ="Page_149" title="149"></a> +Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen, während wir im vorigen +Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was wir erwarten +konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen müssen. +Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht +40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten.</p> + +<p>Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? +An sich könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag +der Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des +Jahres oder durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der +Umstand, daß die Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns +darauf hingewiesen, daß <em class="gesperrt">irgend etwas nicht in Ordnung</em> ist. +Nun hat aber unsere Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten +Zweck in unserem Lohnsystem. Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, +auf den jeder in einem guten Geschäftsjahre Anspruch +hat, in der Form einer vom Geschäftsgang abhängig gemachten +Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein zweifellos gutes +Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig gering ist, +so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen unseren +Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine +Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern +nur einen Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch +haben, in dieser Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der +Form eines entsprechend erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem +Statut dauernd und unwiderruflich ist, gewähren können.</p> + +<p>Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag +dieselben bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend +zu erhöhen, bei schlechtem Geschäftsgang aber auch +wieder herabzusetzen. In unserem Betrieb aber ist dies nicht +möglich, weil, wie ich schon gesagt habe, <em class="gesperrt">unsere Löhne unwiderruflich +sind</em>. Würden wir z. B. in einem guten Geschäftsjahr +die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden mittelmäßigen +oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe +fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch +die <em class="gesperrt">Gewinnbeteiligung</em>. In diesem Jahre ist aber in Form von +Lohn und Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich +recht und richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die +Nachzahlung in Form der Gewinnbeteiligung fallen müssen.</p> + +<p>Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in +die Erscheinung getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von +8 Proz. war ziemlich richtig auf Grund der Bilanz und der Norm,<a class="page" name="Page_150" id ="Page_150" title="150"></a> +die schon in Anwendung gekommen ist. Die Erklärung ist darin +gegeben: es ist im vorigen Jahre ein Umstand nicht zum Bewußtsein +gekommen, der eine wesentliche Entscheidung bewirkt hat. +Das Jahr 1895/96 hat noch unter den Nachwirkungen des früheren +schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar dadurch, daß noch +Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre verkauft wurden. +Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden als sie gewesen +wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist, +Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn +ein bedeutend höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser +Umstand nicht bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein +gebracht, daß eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis +vorhanden war, dazu angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung +der Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.</p> + +<p>Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen +dieser auffälligen Erscheinung. Da haben wir uns überlegen +müssen, inwieweit denn nun die durch diese Ziffern gekennzeichnete +Lage unserer Betriebe den Anforderungen entspricht, welche +nach den voraufgegangenen Erläuterungen der Normen und Grundsätze +als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten haben. —</p> + +<p>[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so +unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] —</p> + +<p>nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der +Arbeit, also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar +gekennzeichnet habe.</p> + +<p>Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn +unsere Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden +Jahre überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden +können. Der Anteil der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also +auf 20 Proz. statt auf etwa 24 oder 25 Proz. Die allgemeine +Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf diese Prozente nicht kommen, +als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt sich ganz allgemein, daß +wir bei einem guten Geschäftsgang schon angekommen sind an +der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht weiter, hinsichtlich +der Verteilung des Arbeitsertrags.</p> + +<p>Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche +Lage unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen +können, solange nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert +werden — sonst käme es hinaus auf eine Verteilung dessen, was +im Sinne meiner vorherigen Erklärungen in guten Geschäftsjahren<a class="page" name="Page_151" id ="Page_151" title="151"></a> +nicht verteilt werden darf. Wir können unsere Arbeitszeit nicht +weiter verkürzen, solange zu zwei Dritteilen oder mehr der anderen +Betriebe auf demselben Industriegebiete noch 10 oder 12 Stunden +gearbeitet wird<a name="FNanchor_30_30" id="FNanchor_30_30"></a><a href="#Footnote_30_30" class="fnanchor">[30]</a>. Wir können nicht weitere Erleichterungen gewähren, +auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach seinen jetzigen +Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die Akkordarbeit ungebunden +ist, als sie nicht geregelt ist durch die Forderung des +entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere Erleichterungen +nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich ist, durch +die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und dadurch +den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den +Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe +steigern, nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen +Organisation der Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem +Angebot ähnlicher Arbeit aus anderen Betrieben. Solange andere +billiger arbeiten als wir, können wir nicht steigern. Wir können +aber auch nicht versuchen, den Mehrwert unserer Erzeugnisse +höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden dann gar +bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit minderwertiger +Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn +wir unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von +10 Proz. halten können, <em class="gesperrt">weil wir uns mitten im allgemeinen +Wettbewerb befinden und nicht auf einer Insel im indischen +Ozean</em>, die vielleicht jede Konkurrenz unmöglich machte. +<em class="gesperrt">Wir sind mit dem, was wir leisten, unter solchen Gesichtspunkten +an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die +wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können.</em></p> + +<p>Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines +sehr guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete +und folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich +darin zweifellos eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, +<em class="gesperrt">namentlich aber ein Mißverhältnis in der Bezahlung der +Akkordarbeit zur Zeitarbeit</em>.</p> + +<p>Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug<a name="FNanchor_31_31" id="FNanchor_31_31"></a><a href="#Footnote_31_31" class="fnanchor">[31]</a>, +um ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil +dieser Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden +nächsten Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen +kommt, welche mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu<a class="page" name="Page_152" id ="Page_152" title="152"></a> +arbeiten. Welches der Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der +Akkordabschlag, können wir nur in einzelnen Gruppen feststellen, +aber nicht als vergleichbaren Durchschnitt für den ganzen Betrieb. +Für einzelne Gruppen ist auch festgestellt worden, daß im Durchschnitt +der Mehrertrag der Akkordarbeit gegenüber den Wochenlöhnen +ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht hat, in manchen +z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz. Vollkommen +zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt +sind, bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden +kann, daß sie dauernd zu denselben arbeiten; <em class="gesperrt">nicht abzuleugnen +ist indes, daß in dem bestehenden Verhältnis eine unbillige +Bevorzugung der Akkordarbeit gegenüber der Lohnarbeit +hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag besteht</em>. Dieser +Anteil geht erheblich über das hinaus, was die Akkordarbeiter +ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften.</p> + +<p>Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches +ich vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht +unsere Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen +würden, die man schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, +die unsere Arbeiter in unseren Betrieben festhalten würden, wenn +sie dieselben dauernd erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß +<em class="gesperrt">in diesem System etwas geändert werden muß</em>. Die praktischen +Konsequenzen machen sich jetzt schon bei uns auf allerlei +Art bemerkbar. <em class="gesperrt">Es findet sich bald niemand mehr, der +ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will.</em> Gar bald wird +auch niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst +Werkmeister zu werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden +könnte, wie als einfacher Akkordarbeiter.</p> + +<p>Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die +Höhe getrieben würden, so würde das zur Folge haben, daß im +nächsten Jahre von einer Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die +Rede sein könnte, ja, daß sogar der Anteil der Firma unter den +Satz herunterginge, auf den sie in guten Jahren halten muß. Wir +können also nicht auf diese Weise die Ausgleichung bewirken, +deshalb muß es auf andere und zwar <em class="gesperrt">in der Weise geschehen, +daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der Akkordarbeit, +welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht +haben, in der angemessensten und schonendsten +Art rückgängig machen</em>. Das ist der Gesichtspunkt der von +uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die Vorteile der Akkord<a class="page" name="Page_153" id ="Page_153" title="153"></a>arbeit +etwas einschränken werden, weil sie eine unverhältnismäßige +Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im Zeitlohn +arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit bieten +können.</p> + +<p>Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse +beseitigt zu haben.</p> + +<p>Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist +eine Reduktion nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur +Beantwortung übrig. Das Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben +dadurch, daß in guten Zeiten eine angemessene Quote verbleibt +als Nachtragszahlung in Form der Gewinnbeteiligung. Diese +Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in guten Jahren wenigstens +8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten Lohn- und +Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und findet +nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß +mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden +die Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des +Zeitlohns, sondern durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten +Jahre statt 4 Proz. wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei +gleich gutem Geschäftsgang. Nach unseren Überschlägen macht +es sich nötig, die Akkordsätze um etwa 12 Proz. zu verkürzen; +einzelne, welche besonders begünstigt sind, müssen sich auch +15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter Berücksichtigung, daß +sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang ein günstiger +ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich keine +Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem Geschäftsgang +nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.</p> + +<p>Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende +Neuregelung der Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen +offen sagen, es würde mir sehr unliebsam sein, wenn man behaupten +wollte, daß die Kürzung der Akkordsätze auf Rechnung +der Arbeiter der Firma zugute käme. <em class="gesperrt">Die Firma hat davon +keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe +etwas abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten +Arbeiterschaft wieder zugute.</em> Ich sage das ausdrücklich, +weil unsere geschäftliche Situation nicht eine solche ist, daß eine +empfindliche Herabsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen +stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß diese Bedingungen +auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine Herabsetzung +wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich<a class="page" name="Page_154" id ="Page_154" title="154"></a> +bedeutend verschlechterte. Gerade <em class="gesperrt">weil</em> keine Zwangslage vorhanden +ist, müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert +werden, zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu +bringen. Die Einrichtungen lassen sich so modifizieren, daß die +Firma auf jeden Vorteil verzichten muß.</p> + +<p>Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben +bleibt gar nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum +Ausgangspunkt zu nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich +unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der +einzelnen Gruppen. Es wird zugrunde gelegt werden der Verdienst +im Zeitlohn, und die Akkordsätze werden so geregelt werden, +daß unter den von mir schon näher bezeichneten Umständen ein +Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem Zeitlohn erreicht +werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von 60 000 +Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere +Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen +wird uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von +Härten in einzelnen Gruppen geboten ist.</p> + +<p>Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht +werden sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der +Firma gar kein Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. +Wir haben auch gar nichts dagegen, wenn Sie versuchen wollen, +diese Frage auf dem Wege der Verhandlung unter einander auszumachen. +Es würden da allerdings sehr komplizierte Sachen auszugleichen +sein, und es müßten dabei hauptsächlich drei Bedingungen +erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen dürfen nicht während der +Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die Diskussionen müssen ruhig +und sachlich geführt werden, damit der »Landfrieden« nicht gestört +wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre eine provisorische +Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht, getroffen werden.</p> + +<p>Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen +wir Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. +Wenn die Bedingungen erfüllt werden, und es zu einer Verständigung +und besseren Regelung der inneren Zustände kommt, so +ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel aber nicht auf dem +Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun einmal ein +Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen ausgefochten +wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen +werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen +müssen. Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. +Es gereicht mir zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen<a class="page" name="Page_155" id ="Page_155" title="155"></a> +derart getroffen worden sind, daß die <em class="gesperrt">erforderlichen Unparteiischen +existieren</em>. Es sind das bei uns drei, wenn ich Schott +nicht mitzähle, welche alle die Qualifikation dafür haben, vor allem +die nötige Sachkenntnis besitzen, um den Maßstab für die Schätzung +des relativen Wertes der verschiedenen Arbeitskategorien anlegen +zu können. Sie eignen sich aber noch ganz besonders dadurch, +weil sie kein Interesse daran haben, daß eine Gewinnbeteiligung +herauskommt. <em class="gesperrt">Diese drei sind die Mitglieder der Geschäftsleitung</em>. +Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen, so +werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches +ist, ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung +gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt.</p> + +<p>Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte +Regelung unter sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen +vor, daß Sie von vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, +was wir vorläufig unter Vermeidung aller Unbilden und Härten +nach bestem Gewissen anzuordnen gedenken.</p> + +<p>Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich +noch eine Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, +und erwarten es auch nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser +ganzen Erörterung der Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen +daraus, zugemutet werden soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, +dazu ein freundliches Gesicht machen. Aber was wir +glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen, welche sich ärgern, +das auf dieselbe Weise tun, wie <em class="gesperrt">wenn sie ein paar Stunden +bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann +in einen Platzregen kommen</em>. Sie sollen nicht grimmig sein +und den Haß auf andere Menschen werfen; sondern sie müssen +sich sagen in einem solchen Falle: wie gut war es doch, daß du +wenigstens ein paar Stunden vorher Sonnenschein genießen konntest. +<em class="gesperrt">Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht eine solche, +daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, +sondern nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar +Jahre hindurch gewährt hat, auf den Sie aber einen rechtlichen +Anspruch nicht hatten</em>. Ich wünsche also noch, daß +Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend und nicht dauernd +besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von unsachlichen und +unfreundlichen Diskussionen machen!</p> + +<p>Damit möchte ich schließen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + + +<h3><a class="page" name="Page_156" id ="Page_156" title="156"></a>Anhang.</h3> + +<div class='center'> +<table border="3" frame="above" rules="cols" cellspacing="0" summary=""> +<tr><th align='left'> </th><th align='left'> </th><th align='center'>1894/95</th><th align='center'>1895/96</th><th align='center'>1896/97</th></tr> +<tr><td class="line" align='left'></td><td class="line" align='left'><b>Jahresproduktion</b></td> +<td class="line"></td><td class="line"></td><td class="line"></td></tr> +<tr><td align='left'>1.</td><td align='left'>Einzelverkaufswert (Katalogwert)</td> +<td align='right'>1 776 000</td><td align='right'>2 094 000</td><td align='right'>2 401 000</td></tr> +<tr><td align='left'>2.</td><td align='left'>Netto-Verkaufswert</td> +<td align='right'>1 505 000</td><td align='right'>1 775 000</td><td align='right'>2 035 000</td></tr> +<tr><td align='left'>3.</td><td align='left'><b>Betriebskapital am Schluß des Geschäftsjahres</b></td> +<td align='right'>1 784 000</td><td align='right'>2 006 000</td><td align='right'>2 391 000</td></tr> +<tr><td align='left'>4.</td><td align='left'><b>Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung</b></td> +<td align='right'>642 700</td><td align='right'>829 000</td><td align='right'>1 060 000</td></tr> +<tr><td align='left'>5.</td><td align='left'>Löhne (Zeit- und Akkordlöhne)</td> +<td align='right'>478 300</td><td align='right'>628 600</td><td align='right'>797 900</td></tr> +<tr><td align='left'>6.</td><td align='left'>Monatsgehalte</td> +<td align='right'>164 400</td><td align='right'>200 400</td><td align='right'>262 500</td></tr> +<tr><td align='left'>7.</td><td align='left'>Verhältnis von Gehalt zur Summe von Lohn und Gehalt</td> +<td align='center'>1:3,91</td><td align='center'>1:4,13</td><td align='center'>1:4,04</td></tr> +<tr><td class="line" align='left'>8.</td><td class="line" align='left'><b>Durchschnittlicher Jahresverdienst <i>aller</i> Arbeiter</b> (jugendliche einbegriffen)</td> +<td class="line" align='center'>1110 (431 Personen)</td><td class="line" align='center'>1175 (535 Personen)</td><td class="line" align='center'>1133 (704 Personen)</td></tr> +<tr><td align='left'>9.</td><td align='left'><b>Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 18 Jahre alten Arbeiter</b> (Zeitlohn und Akkord)</td> +<td align='center'>—</td><td align='center'>1343 (523 Pers.; 313 bezahlte Tage)</td><td align='center'>1377 (558 Pers.; 313 Tage)</td></tr> +<tr><td align='left'>10.</td><td align='left'><b>Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 24 Jahre alten Arbeiter</b></td> +<td align='center'>1384 (307 bezahlte Tage)</td><td align='center'>1465 (317 Pers.; 313 Tage)</td><td align='center'>1493 (393 Pers.; 313 Tage)</td></tr> +<tr><td align='left'>11.</td><td align='left'><b>Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 24 Jahre alten Arbeiter, die 3 Jahre oder länger im Betrieb</b></td> +<td align='center'>1492 (307 Tage)</td><td align='center'>1593 (224 Pers.; 313 Tage)</td><td align='center'>1665 (238 Pers.; 313 Tage)</td></tr> +</table></div> + +<p> </p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_21_21" id="Footnote_21_21"></a><a href="#FNanchor_21_21"><span class="label">[21]</span></a> Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des Ganzen zum Glück +unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150, wenigstens bruchstückweise wiedergegeben +ist.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_22_22" id="Footnote_22_22"></a><a href="#FNanchor_22_22"><span class="label">[22]</span></a> [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den »Erläuterungen +zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten abgedruckt sind.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_23_23" id="Footnote_23_23"></a><a href="#FNanchor_23_23"><span class="label">[23]</span></a> [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_24_24" id="Footnote_24_24"></a><a href="#FNanchor_24_24"><span class="label">[24]</span></a> [s. Anhang.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_25_25" id="Footnote_25_25"></a><a href="#FNanchor_25_25"><span class="label">[25]</span></a> [soll wohl heißen: von der Stiftungs<em class="gesperrt">verwaltung</em>. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_26_26" id="Footnote_26_26"></a><a href="#FNanchor_26_26"><span class="label">[26]</span></a> [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister — zu der Zeit, von +der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_27_27" id="Footnote_27_27"></a><a href="#FNanchor_27_27"><span class="label">[27]</span></a> [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im Betriebsjahre 1904/05 +rund 26000 M. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_28_28" id="Footnote_28_28"></a><a href="#FNanchor_28_28"><span class="label">[28]</span></a> [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_29_29" id="Footnote_29_29"></a><a href="#FNanchor_29_29"><span class="label">[29]</span></a> [s. Anhang.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_30_30" id="Footnote_30_30"></a><a href="#FNanchor_30_30"><span class="label">[30]</span></a> [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden verkürzt worden. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_31_31" id="Footnote_31_31"></a><a href="#FNanchor_31_31"><span class="label">[31]</span></a> [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_157" id ="Page_157" title="157"></a><a name="V" id="V"></a>V.</h2> + +<h2>Zur Frage der Sonderbesteuerung des +Konsum-Vereins.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898.<br /> +(Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr. 256 vom 1. November 1898.)</p> +<hr style="width: 15%;" /> + +<p>Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im +engeren Sinne politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche +Selbsthilfe gerichteten Genossenschaften knüpfen sich nicht +an ein bestimmtes Parteiprogramm. Angehörige der verschiedenen +politischen Parteien können in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen +Hand in Hand gehen, wie auch umgekehrt diese +Stellungnahme innerhalb derselben Partei öfters verschieden befunden +wird. Indes sind gerade die linksstehenden politischen +Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe kräftige +Stützen gewesen — wie schon die Namen <span class="smcap">Schulze-Delitzsch</span> +unter den Alten, <span class="smcap">Max Hirsch</span> unter den Jüngeren bezeugen. Es +versteht sich also ganz von selbst, daß unser Verein Interesse +nimmt an den Vorgängen, die das Genossenschaftswesen berühren, +und daß wir die Fragen diskutieren, die mit bezug hierauf kürzlich +auch bei uns in Jena aktuell geworden sind.</p> + +<p>Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige +Gewerbeverein will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den +Gemeindebehörden den Erlaß eines Ortsstatuts beantragen, welches +<em class="gesperrt">Konsum</em>vereinen eine Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer, +auferlegt. Ich habe also in meinem Referat Stellung zu +nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz und zu seiner Begründung, +und daran Kritik zu üben, falls dazu Veranlassung vorliegt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_158" id ="Page_158" title="158"></a>Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen — das bringen die +Umstände so mit sich. Deshalb ist es mir besonders erwünscht, +mich auf Tatsachen berufen zu können, die glaubhaft machen, daß +meine Stellungnahme völlig frei ist von persönlicher Animosität +gegen die Vertreter des gegnerischen Standpunktes — daß meine +Kritik sich also lediglich gegen diesen Standpunkt richtet, nicht +gegen die beteiligten Personen. Mit vielen von diesen stehe ich +nämlich auf ganz gutem Fuß, vielen davon bin ich ein guter alter +Kunde. Denn ich halte darauf, daß in meinem Haushalt <em class="gesperrt">alle</em> +Bedürfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im Verkehr +sind, von hiesigen Geschäftsleuten entnommen, nicht in Postpaketen +aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden. +Und ich habe keine persönliche Sympathie für <em class="gesperrt">die</em> Konsumvereine, +die darauf ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just +den Wohlhabenden recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich +etwa diesen das Recht hierzu bestreiten wollte; das Recht gestehe +ich allen zu. Ich meine aber, daß nicht jeder von jedem beliebigen +Recht auch jeden beliebigen Gebrauch machen müsse, ohne Rücksicht +darauf, wie andere dadurch berührt werden. In dem Interessenkampf, +den die fortschreitende Umgestaltung der Wirtschaftstätigkeit +und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten meiner +Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme bekunden +für die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen +Hammer und Amboß geraten sind, und sollten, unter freiwilligem +Verzicht auf manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu +wirken suchen, statt zur Verschärfung der Schwierigkeiten beizutragen.</p> + +<p>Für den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch +ganz andere Rücksichten gegeben. Denn es handelt sich um den +Versuch, die <em class="gesperrt">Gemeinde</em> zu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit +zwischen verschiedenen Gruppen der Gemeindeangehörigen +zu verleiten — um die Absicht, die Machtmittel der +Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten der einen Gruppe +gegen die andere, und zwar zugunsten des stärkeren Teils, auf +Kosten des schwächeren Teils. Der Konsumverein, der in Jena +dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden; +er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute. +Und wie wenig die Angehörigen der Kramerinnung und der ihr +nahestehenden Erwerbskreise auf Rosen gebettet sein mögen — so +viel ist sicher, daß ihre wirtschaftliche Position im Durchschnitt<a class="page" name="Page_159" id ="Page_159" title="159"></a> +immer noch viel günstiger ist als die durchschnittliche Wirtschaftslage +derjenigen Klassen, die vermittels des Konsumvereins eine +Besserung erstreben.</p> + +<p>Was nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf +Einführung einer Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist +mir in diesem Punkt mein Referat außerordentlich erleichtert durch +zwei vorzügliche Artikel, die das »Jenaer Volksblatt« in der Dienstag- +und Mittwoch-Nummer voriger Woche unter dem Titel »Gewerbeverein +contra Konsumverein« gebracht hat. Die Bedeutung +dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der bedrohten +Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden +stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins +in diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser +Diskussion haben nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen +zu einem Zugeständnis sich verleiten lassen, welches schon ein +Preisgeben des korrekten Rechtsstandpunktes einschließt. Sie +haben, augenscheinlich verblüfft durch die emphathische Betonung +der angeblichen »Gerechtigkeit« der geforderten Umsatzbesteuerung, +auf das neue weimarische Steuergesetz verwiesen, nach welchem +vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf ihre Dividenden +etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß durch diese +jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr entsprochen +sei. <em class="gesperrt">Das</em> aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil — dieses +Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der +groben <em class="gesperrt">Un</em>gerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die +in gleichem Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt +wird. Die angezogenen Artikel des »Jenaer Volksblatts« +haben das Verdienst, dieses klipp und klar darzulegen. Sie zeigen, +daß ein Konsumverein, sofern er seinem statutarischen Zweck +gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt und die Abgabe der +eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt, keinen Gewinn +haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen Sinne. +Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen +einer Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was +er im Lauf des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren +zuviel abgenommen hat — aus Gründen der Zweckmäßigkeit und +zur Sicherung einer geordneten Finanzwirtschaft, es ist aber kein »Gewinn«, +den der Verein wirklich gemacht hätte. Und für das einzelne +Mitglied ist die Dividende, die es vom Verein empfängt, ebenfalls +kein »Gewinn«, d. h. kein neuer Erwerb, sondern lediglich die<a class="page" name="Page_160" id ="Page_160" title="160"></a> +<em class="gesperrt">Minderung an Ausgaben</em>, die es dadurch erreicht, daß es +seine Bedürfnisse in Gemeinschaft mit anderen im großen eingekauft +und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun +bisher streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich +der <em class="gesperrt">Erwerb</em> steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, +die einer haben kann, indem er sich besser einrichtet als +ein anderer; zweitens, daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern +sei, nicht ein und derselbe Erwerb ein und derselben Person unter +anderem Namen zum zweiten Male herangezogen werden dürfe. +Gegen beide Grundsätze verstößt aber die Einkommenbesteuerung, +die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den Konsumvereinen +auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb, sondern +trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine Doppelbesteuerung, +weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den Mitgliedern +des Konsumvereins erwächst, von jedem einzelnen schon +vorher als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert +worden ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann, +muß er doch schon besitzen; also muß er es auch als Erwerb oder +Einkommen schon versteuert haben. Die landesgesetzlich jetzt +eingeführte Besteuerung der Konsumvereine für Staat und Gemeinde +ist also, weit davon entfernt, einer Gerechtigkeitsforderung +zu entsprechen, selbst schon eine Ausnahmemaßregel, eine willkürliche +Sonderbesteuerung derjenigen Volkskreise, die durch den +Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung +suchen.</p> + +<p>Dieser Charakter der Ausnahmemaßregel und der Willkür +kommt im neuen Weimarischen Steuergesetz auch sehr prägnant +zum Ausdruck. In § 4 dieses Gesetzes sind unter 6 Nummern +alle diejenigen aufgezählt, die einkommensteuerpflichtig sein sollen, +und die letzte Nummer besagt:</p> + +<div class="blockquot"><p>6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit +beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich +auf ihre Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres +Einkommens aus Grundbesitz im Großherzogtum.</p></div> + +<p>Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer +»Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren Geschäftsbetrieb +ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«. Jedermann +muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein +solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu<a class="page" name="Page_161" id ="Page_161" title="161"></a> +besteuern sei. Ja wohl! — aber unmittelbar vorher in § 4 steht +ein besonderer Absatz:</p> + + +<div class="blockquot"><p>5. Konsumvereine.</p></div> + +<p>Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden +Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. +Man weiß aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage +hat Nr. 5 nicht gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich +eingeschoben. Die Regierung hat den korrekten Standpunkt +vertreten, daß Besteuerung einer Einkaufsgenossenschaft +steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber will »Mittelstandspolitik« +getrieben wissen. Und die bringt es mit sich, daß man +die Ersparnisse der <em class="gesperrt">kleinen</em> Leute, die zu Konsumvereinen zusammentreten, +besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb +anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse +der Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante +legen und dadurch dem Konsum anderer entziehen, die besteuert +man nicht. <em class="gesperrt">Das</em> nennt sich Mittelstandspolitik.</p> + +<p>Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun +nicht einmal um diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. +Der Antrag verlangt vielmehr, daß dem Konsumverein neben +der Einkommensteuer auf seinen angeblichen Gewinn für Staat +und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den <em class="gesperrt">Umsatz</em> durch Ortsstatut +auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine Art von Oktroi +einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von Waren und +Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf <em class="gesperrt">mittels</em> des Konsumvereins +beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf +2 Proz. des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die +Schneidigen unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. +erhoben wissen. Das letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem +die Gemeindesteuer die größeren Einkommen heranzieht. Der +Konsumverein, also die Gesamtheit der zu gemeinsamem Einkauf +vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im ganzen für 200 000 Mk. +Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt, dafür eine <em class="gesperrt">Extra</em>steuer +entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann, der einen +Jahres<em class="gesperrt">gewinn</em> von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen ganzen +Umsatz <em class="gesperrt">wie Gewinn</em> versteuern, neben der Steuer, die ihm landesgesetzlich +auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun — ich +glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser +Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuer<a class="page" name="Page_162" id ="Page_162" title="162"></a>lichkeit +des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne +jedes weitere Wort gekennzeichnet zu wissen.</p> + +<p>Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues +mehr; im Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. +Für das Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, +wodurch der Anlauf der hiesigen Mittelstandspolitiker das +Gepräge einer gewissen, anderwärts nicht zu findenden Originalität +erhält.</p> + +<p>Erstens: daß man hier <em class="gesperrt">keine</em> Umsatzsteuer will, sondern nur +eine Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind +weiß freilich, daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn +aus dem Umsatz, anderseits in gar keiner Beziehung zu einander +stehen, weil das eine beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig +klein sein kann. Der Gedanke ist also höchst originell, +unserem Gemeinderate das Problem aufzugeben, daß er das eine +nach dem andern »bemessen« solle — und zwar, genau betrachtet, +ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert, nach einem Umsatz, +der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn »Umsatz« +im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich selbst +haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren +nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere +weiterzugeben. — Man darf gespannt darauf sein, wie der Gemeindevorstand +diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an +sich aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut +nicht, offen und direkt die Umsatzsteuer zu fordern — damit wäre +doch allzusehr der Katz die Schelle angehängt. Also sucht man +ein Mäntelchen in der unschuldiger klingenden Forderung einer +Einkommensteuer.</p> + +<p>Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, +daß sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht +für alle! — was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut +hat. Also: gleiches Recht für alle! — weil alle anderen Bürger +nur besteuert werden auf ihr Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder +zu besteuern auf ihre Ersparnisse; und ferner: +gleiches Recht für alle! — weil alle Kaufleute nur besteuert sind +auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein besteuert werden auf +seinen Umsatz! — Dem einen Kommentar hinzuzufügen, wäre +überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung +auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin +noch erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten<a class="page" name="Page_163" id ="Page_163" title="163"></a> +alten Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu +sehen. Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht +übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal +Kritik an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei +der Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines +Einkommen veranlagt zu sehen — unter Hinweis darauf, daß doch +die anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb +auf Heller und Pfennig versteuern.</p> + +<p>Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer +seinen Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck +kann der Antrag haben? welche Absicht können die Antragsteller +damit verfolgen wollen?</p> + +<p>Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen +Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft +niemand glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den +ortsüblichen Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, +so ersparen die Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, +wenn sie nicht bei den Kleinhändlern kaufen. Durch das +geforderte Ortsstatut würde nun allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, +diese Ersparnis auf 7 Proz. sich mindern. Wird aber wohl +ein einziger deshalb vom Verein abgehen und einen Vorteil von +7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben kann? +Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten +möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm +nicht mehr die Mühe lohnt?</p> + +<p>Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht +auf die Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag +keinesfalls abzielen. Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit +läßt er sich aber vollends nicht rechtfertigen; denn <em class="gesperrt">diese</em> +stehen ihm schnurstracks entgegen. Der Antrag dient daher weder +einem materiellen Interesse seiner Befürworter, noch einem idealen +Interesse der Allgemeinheit; das einzige, was er bezwecken und +erreichen kann, ist: den Mitgliedern des Konsumvereins Nachteil, +Schaden zuzufügen — sie zu strafen dafür, daß sie von den Rechten +und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu machen +sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es erlassen +wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des Konsumvereins.«</p> + +<p>Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und +was auch nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem<a class="page" name="Page_164" id ="Page_164" title="164"></a> +andern Schaden zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit +dem Wort »Bosheit«. Vielleicht aber nehmen die Vertreter des +Besteuerungsantrages Veranlassung, um wenigstens dieses Odium +abzuwehren, den Antrag nachträglich noch so zu modifizieren, daß +dabei ein Vorteil für die Kleinhändler herausschaut. Das könnten +sie auf zweierlei Art. Wenn sie nämlich statt der 3 Proz. mindestens +10 Proz. Umsatzsteuer verlangen wollten, so würde ihnen +wirklich genützt werden können. Denn damit wäre in der Tat +dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze +abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem +Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr +von dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte +erwarten. Falls man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung +zu fordern, bliebe noch ein anderer Weg übrig, um zu +einem Vorteil zu gelangen. Man müßte dem beabsichtigten Antrag +noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes: »Mehr als +3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen. +Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei +wird die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau +dieselbe bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« +dienen, nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich +voraus, daß die 4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem +Konsumverein jährlich abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, +sondern der Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen +überwiesen werden.« — Durch jene Abänderung oder diese +Ergänzung wäre der Antrag wenigstens unter ein vernünftiges +Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat er nicht einmal +das für sich.</p> + +<p>Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr +zu der Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, +d. h. seinen Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden?</p> + +<p>Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten +können: das neue Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl +auch noch fraglich, ob der Gemeinderat den Antragstellern den +Gefallen tun wird, es zu beschließen. — Daß unsere Stadtväter +die ihnen vorgehaltene neue Steuerquelle als <em class="gesperrt">solche</em> mit besonderem +Wohlgefallen betrachten sollten, ist wohl kaum anzunehmen. +Der Stadtsäckel kann freilich Geld immer brauchen. Aber ein +Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den Konsum gerade +der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht — <em class="gesperrt">das</em> wäre doch<a class="page" name="Page_165" id ="Page_165" title="165"></a> +dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der +Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat +allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen — schon +der Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn — gleiches +Recht für alle! — jede Interessengruppe, die sich darüber +ärgert, daß die Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch +tun, von der Stadt die Einführung einer Schädigungssteuer +für ihren Gegner verlangen würde? Wenn das jetzt zugunsten +der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar viele kommen. +Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die gewerbsmäßig +Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, +daß eine Baugenossenschaft — auch so eine Art Konsumverein! — ihren +Erwerb beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den +Bedarf der Genossen — und jene könnten nun eine Extrabesteuerung +der Baugenossenschaft verlangen. Und dann würden die +Barbiere kommen und klagen, daß sie in ihrem Erwerb geschädigt +würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte wachsen lassen — und +denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut gar eine +Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn +was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre +gar kein Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den +Gemeinderat wirklich zur Ablehnung des Antrages bestimmen +werden, kann man nicht wissen. Denn dank der Teilnahmlosigkeit +weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug auf öffentliche +Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der Hand derselben +Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort +behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages +im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden.</p> + +<p>Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf +setzen, daß vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut +die Genehmigung nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme +zur Konsumvereinsfrage bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes +ist in der Tat anzunehmen, daß sie die geforderte Sonderbesteuerung +weder für vernünftig noch für gerecht ansehen wird. +Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die rechtliche Handhabe +gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu fallen, wenn +diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in Sachsen hat +bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne eingeleitet +und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen +vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich<a class="page" name="Page_166" id ="Page_166" title="166"></a> +es für durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der +Regierung die drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. +Das käme darauf hinaus, den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten +mit dem Ruf nach noch mehr Polizei. Wer Wert darauf +legt, daß den Gemeinden ihr bißchen Selbstverwaltungsrecht nicht +noch weiter verkürzt werde, soll solche Wege grundsätzlich nicht +beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß eine Gemeinde das +Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht anders +kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht +werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich +aber meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten +hat, sich schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung +petitionieren geht. Um sein Recht petitioniert man nicht, +man verteidigt es. Und ein ehemals Sachsen-Weimarischer Staatsminister +hat dafür das richtige Rezept gegeben mit den Worten:</p> + +<div class="blockquot"><p>Auf groben Klotz — ein grober Keil! Auf einen Schelmen — anderthalbe!</p></div> + +<p>So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar +unter der Fragestellung:</p> + +<div class="blockquot"><p>Was ist für diesen Klotz der rechte Keil?</p> + +<p>Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden +durch anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins?</p></div> + +<p>Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der +Schutz der Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen <em class="gesperrt">nicht</em> fragen, wie +etwa durch Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden +könnte, daß ein Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande +kommt; sie sollen vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde +sofort in die <em class="gesperrt">andere</em> Erwägung eintreten: Was können +wir, wenn das Statut erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte +Schädigung nicht nur abzuwenden, sondern möglichst in <em class="gesperrt">ihr +Gegenteil zu verkehren</em>? <em class="gesperrt">Das</em> ist, meines Erachtens, die richtige +Stellungnahme. Denn der erhobene Arm, bereit, den drohenden +Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch eine bessere +Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich +ducken will.</p> + +<p>Selbstverständlich können die Maßregeln der Abwehr im einzelnen +erst diskutiert werden, wenn man genau weiß, was abzuwehren +ist. Schon vorher aber kann man die Richtungen ins Auge fassen, +in denen die Wege zur Abwehr zu finden sein müssen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_167" id ="Page_167" title="167"></a><em class="gesperrt">Ein</em> solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch +in Sachsen an mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden: +rasche Ausdehnung der Geschäftstätigkeit des Vereins, um den +Verlust von einigen Prozenten des Umsatzwertes durch Steigerung +der Umsatzziffern, günstigere Einkaufsbedingungen und Verminderung +der Generalunkosten wieder auszugleichen. Das hängt in der +Hauptsache, wenn der Verein in seiner Organisation genügend +gefestigt ist, nur ab von der Möglichkeit, größeres Kapital für seinen +Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder selbst in kurzer Zeit +aufbringen könnten. Immerhin ist es nur ein schlechter Trost, daß +auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die Umsatzbesteuerung +für den <em class="gesperrt">einzelnen</em> wieder eingebracht werden kann; +denn die Summe, die dabei im <em class="gesperrt">ganzen</em> den beteiligten Kreisen — der +Hauptsache nach den Arbeitern — ungerechterweise von der +Gemeinde weggenommen würde, wäre nicht kleiner, sondern noch +viel größer als sie bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte. +Deshalb ist es wichtig, auch noch andere Wege in Betracht zu +ziehen, auf denen eine radikalere Art der Abwehr als möglich +erscheint.</p> + +<p>Solche Wege sind unter allen Umständen vorhanden. Denn, +wie immer auch das zu gewärtigende Ortsstatut lauten möchte, +soviel ist sicher, daß es die Besteuerung auf den Umsatz an <em class="gesperrt">bestimmte</em> +Voraussetzungen knüpfen muß. Daß es etwa der Umsatzbesteuerung +alle diejenigen unterwerfen könnte, die der Gemeinderat +oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen jeweils für besteuerungs<em class="gesperrt">würdig</em> +erachtet — das ist glücklicherweise ausgeschlossen. +<em class="gesperrt">Bestimmte</em> Voraussetzungen lassen sich aber immer für ein bestimmtes +Steuersubjekt auch <em class="gesperrt">aufheben</em> — und dann ist für <em class="gesperrt">dieses</em> +Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z. B., wie +beantragt werden soll, <em class="gesperrt">nur</em> Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen, +Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch +seine Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich +steuerfrei erhalten kann. Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit +in geeigneter Art zurückzubilden in das <em class="gesperrt">reine</em> Lieferantengeschäft, +mit dem er vor 10 Jahren sie begonnen hat — und er selbst hätte +dann keinen »Umsatz« mehr; denn die Summe alles Konsums +seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz eines Einzelkaufmanns oder +mehrerer Einzelkaufleute. Und dann hätte man in Jena einen +Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf Umsatz +kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz<a class="page" name="Page_168" id ="Page_168" title="168"></a> +und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. — Daß solches erreichbar +sein werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten +Errungenschaften wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den +ersten Blick zwar befremdlich. Es <em class="gesperrt">ist</em> aber möglich, und zwar +ohne daß dabei die Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil +zu verlieren brauchten, den sie jetzt aus der eigenen Geschäftsführung +haben, und ohne daß der Verein das Heft der Aktion +auch nur vorübergehend aus der Hand zu geben nötig hätte.</p> + +<p>Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, daß +es allen Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung +nach gleicher Norm unterwürfe, ist für Jena unmöglich. +Das ist sofort ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen +denkt und an das Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung +des hiesigen Detailhandels den Warenhäusern in Berlin +und Leipzig und anderen auswärtigen Kaufleuten bereiten müßte. +Es könnte sich also, falls die Umsatzsteuer nicht gänzlich auf +Konsumvereine beschränkt würde, höchstens um solche Maßregeln +handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen, <em class="gesperrt">wenn</em> sie Lieferanten +für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann ich es einstweilen +ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut — es müßte +schon ein Kunststück sein — erst da ist, dann können wir uns ja +weiter sprechen.</p> + +<p><em class="gesperrt">Eine</em> Voraussetzung muß allerdings gemacht werden, wenn +die Abwehrmaßregeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen +habe, ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf +nicht gänzlich auf sich und seine Mitglieder angewiesen sein — er +muß Bundesgenossen zur Verteidigung seiner Position finden. +Diese Voraussetzung aber ist sicher erfüllbar kraft der Interessengemeinschaft, +die zwischen der Hauptgruppe seiner Mitglieder, der +Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in bezug auf die +Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von selbst +gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man +sich klar macht, daß Maßregeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung +der arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte +Benachteiligung aller industriellen Tätigkeit am Ort bedeuten +müssen. Wenn daraufhin der Konsumverein Rückhalt bei denen +sucht, welche die Interessen der Industrie und ihrer ungestörten +Entwicklung zu vertreten haben, so vergibt er seiner Selbständigkeit +nichts. Denn er kommt nicht als Bittender, mit leeren +Händen, der nur Beistand für <em class="gesperrt">seine</em> Sache, sucht, sondern als<a class="page" name="Page_169" id ="Page_169" title="169"></a> +Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in seinen +geschulten Kräften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr +in der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen +Vorgehens seinerseits so regeln, daß aus dem zeitweiligen +Hand-in-Hand gehen mit andern seiner eigenen Selbständigkeit kein +Abbruch geschieht. Das müßte der Gesichtspunkt sein, unter den +die Abwehr des Vorstoßes der Genossenschaftsfeinde sich zu +stellen hätte.</p> + +<p>Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein +entschiedenes Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen +Lebens unserer Stadt. Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher +Selbsthilfe in die Kreise der arbeitstätigen Bevölkerung Jenas +hineingetragen und zuerst Erfolg und Anerkennung ihr erstritten. +Die jüngere Vereinigung gleichen Charakters, die Baugenossenschaft, +würde schwerlich so schnell, wie es geschehen, zu erfreulicher +Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch die Vorarbeit +der älteren die Genossenschaftsidee gerade in den Arbeiterkreisen +hier schon eingebürgert und Schulung vieler in genossenschaftlicher +Tätigkeit gewonnen worden wäre. Diesem Ruhm kann, wie ich +glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres Verdienst +hinzufügen, dessen Bedeutung möglicherweise sogar über +die örtlichen Grenzen hinausreichen würde, wenn er in dieser Zeit +der Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kräftig +sie vertritt, sondern für diese Vertretung auch Wege anbahnt, die +bisher noch nicht beschritten wurden. Dann könnte er, der eigenen +Sache dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen +Anfechtungen stehen, ein Vorbild geben.</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_170" id ="Page_170" title="170"></a><a name="VI" id="VI"></a>VI.</h2> + +<h2>Die rechtswidrige Beschränkung der +Versammlungsfreiheit im Großherzogtum +Sachsen.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Rede, gehalten in öffentlicher Volksversammlung zu Jena am 17. November 1900<a name="FNanchor_32_32" id="FNanchor_32_32"></a><a href="#Footnote_32_32" class="fnanchor">[32]</a>.</p> +<hr style="width: 15%;" /> + + +<p class="center"><em class="gesperrt">Geehrte Versammlung!</em></p> + +<p>Über die äußere Veranlassung zu dieser Versammlung brauche +ich mich nicht näher auszusprechen. Daß die dreiundeinhalb Versammlungsverbote, +die unter Berufung auf die »öffentliche Ordnung +und Sicherheit« kürzlich in rascher Aufeinanderfolge hier in +Jena ergangen sind, nicht den Gegenstand meiner Rede bilden +sollen, sondern nur den <em class="gesperrt">Anstoß</em> zur heutigen Versammlung gegeben +haben, ist Ihnen schon durch die Benennung des Themas, +in den Worten »Versammlungsfreiheit <em class="gesperrt">im Großherzogtum +Sachsen</em>« genügend erkennbar gemacht. Ich brauche daher nur +darüber Erklärung zu geben, warum Angehörige der nicht-sozialdemokratischen, +der sog. <em class="gesperrt">bürgerlichen</em> Parteien sich veranlaßt +sehen, die Frage dieser Versammlungsverbote im Großherzogtum +zur öffentlichen Diskussion zu stellen, obwohl diese Verbote überall, +wie hier in Jena, <em class="gesperrt">ausschließlich</em> die Versammlungen der sozialdemokratischen +Partei betroffen haben. <em class="gesperrt">Das</em> will ich zunächst in +kurzen Worten erledigen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_171" id ="Page_171" title="171"></a>Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes, unseligen Angedenkens, +besteht auch im Großherzogtum kein <em class="gesperrt">Ausnahme</em>gesetz +mehr gegen die sozialdemokratische Partei. Die Verbote ihrer +Versammlungen ergehen also unter <em class="gesperrt">gemeinem</em> Recht des Landes, +welches auf <em class="gesperrt">alle</em> Bürger gleichmäßig Anwendung findet. Unter +denselben Voraussetzungen, unter denen die Polizeibehörden kraft +dieses Landesrechts die Versammlungen <em class="gesperrt">einer</em> Partei verhindern +dürfen, dürften sie, sobald es ihnen zweckmäßig erscheint, <em class="gesperrt">alle</em> +Versammlungen im Lande verhindern. Die bewußten Verbote berühren +daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die +Frage des verfassungsmäßigen Rechtes <em class="gesperrt">aller</em> Bürger in unserem +Lande, die Frage der bürgerlichen Freiheit überhaupt gegenüber +der Polizeigewalt — und damit in bezug auf den Charakter unseres +ganzen Staatswesens die Frage: <em class="gesperrt">Rechts</em>staat oder <em class="gesperrt">Polizei</em>staat?</p> + +<p>An den Fragen <em class="gesperrt">dieser</em> Art sind aber alle gleichmäßig interessiert, +nicht nur die Sozialdemokraten und nicht nur die Liberalen, +sondern ebensosehr auch die Konservativen — soweit sie wirklich +»Konservative« sind, nicht reine Rückschrittler, deren offenkundiges +Ideal der reine Polizeistaat ist. Denn es gibt nur <em class="gesperrt">eine</em> +Art von staatsbürgerlichem Recht: <em class="gesperrt">das</em> Recht, welches alle gleichmäßig +schützt, vom Minister bis zum letzten Tagelöhner; und es +gibt nur <em class="gesperrt">eine</em> Art von politischer und bürgerlicher Freiheit: <em class="gesperrt">die</em> +Freiheit, an der alle gleichmäßig teilhaben, vom Minister bis +zum letzten Tagelöhner. Eine Freiheit, die einzelne, oder bestimmte +Kreise, oder ganze Parteien, <em class="gesperrt">des</em>halb genießen, weil die Polizei +für gut findet, <em class="gesperrt">sie</em> nicht zu beschränken — diese Freiheit »von +Polizei Gnaden« ist <em class="gesperrt">keine</em> Freiheit. Der Sklave, der von seinem +Herrn nicht mißhandelt wird, ist kein <em class="gesperrt">freier</em> Sklave.</p> + +<p>Soweit nun die Anhänger der Sozialdemokratie fordern, ihre +Ansichten und Ideen innerhalb der Grenzen des <em class="gesperrt">gesetzlich</em> Erlaubten +<em class="gesperrt">kraft gemeinen Rechtes des Landes</em> ebenso in Versammlungen +öffentlich vertreten zu können, wie andere Parteien +die ihrigen, verfechten sie kein Parteiinteresse, sondern verfechten +sie das verfassungsmäßige Recht aller. Kein Gezeter der »staatserhaltenden« +Parteien über den Vorschub, der der Sozialdemokratie +aus den Kreisen des Bürgertums geleistet werde, wird meine Gesinnungsgenossen +und mich abhalten, sie kräftig zu unterstützen +überall, wo ihre Forderungen <em class="gesperrt">diese</em> Bedeutung gewinnen. <em class="gesperrt">Die +Sozialdemokratie soll sich nicht rühmen dürfen, die einzige +Partei geworden zu sein, die in unserem Land oder</em><a class="page" name="Page_172" id ="Page_172" title="172"></a> +<em class="gesperrt">in dieser Stadt verfassungsmäßiges Recht und staatsbürgerliche +Freiheit noch verteidigt!</em></p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nach diesem Vorwort komme ich nun zur Sache.</p> + +<p>Daß ich die in Betracht stehenden Verwaltungsmaßnahmen +unter <em class="gesperrt">rechtlichem</em> Gesichtspunkt anfechten will, bringt schon das +Thema meines Vortrages zum Ausdruck. Indes läßt dieses noch +unbestimmt, ob ich dabei nur das Recht seiner allgemeinen Idee +nach, oder das konkrete, in den geschriebenen Gesetzen gegebene +Recht im Auge habe — ob ich also die Versammlungsverbote +anfechten will durch Kritik der Rechtsanschauungen, von denen +sie geleitet sind, und vielleicht verlangen will, daß <em class="gesperrt">diese</em> lege +ferenda zu korrigieren seien — oder ob ich sie anfechten will +durch Kritik de lege lata, auf dem Boden des positiven Rechtes, +unter der Behauptung falscher, <em class="gesperrt">gesetzwidriger</em> Anwendung der +geltenden Gesetze.</p> + +<p>Vom ersteren Standpunkt aus würde Gegenstand meiner +Kritik die <em class="gesperrt">Absicht</em> sein müssen, die in diesen Verboten offen zum +Ausdruck kommt: die Ideen und Bestrebungen einer bestimmten +Partei unter der Behauptung ihrer Staatsgefährlichkeit mit den +<em class="gesperrt">äußeren</em> Machtmitteln des Staates bekämpfen, <em class="gesperrt">gewaltsam</em> unterdrücken +oder hemmen zu wollen — sowie die, wie ich glaube, +verhängnisvolle <em class="gesperrt">Wirkung</em>, die derartiger Gebrauch der Staatsgewalt +in Aussicht stellt. Und für eine Kritik von <em class="gesperrt">diesem</em> Standpunkt +aus hätte ich in der Tat kräftige Waffen. Ich könnte, im Punkte +Vernunft und Gerechtigkeit, hinweisen auf den prägnanten Ausspruch +eines sehr konservativen Historikers, Heinrich von Treitschke, +der einmal gesagt hat:</p> + +<div class="blockquot"><p>Keine Kunst der Rede vermag den <em class="gesperrt">ketzerrichterlichen</em> +Geist zu verhüllen, der aus der Behauptung spricht: +irgend eine Idee, oder Meinung, oder Lehre sei <em class="gesperrt">staats</em>gefährlich!</p></div> + +<p>Und im Punkte praktischer Staatsklugheit könnte ich die +Tatsache hervorheben, daß das ketzerrichterliche Gesetz, das zehn +Jahre über Deutschland geherrscht hat, das <em class="gesperrt">kläglichste</em> Fiasko +bedeutet, das seit der Begründung des Reichs irgend einer gesetzgeberischen +Aktion in Deutschland beschieden war.</p> + +<p>Aber alles das will ich nicht weiter verfolgen. Denn meine +Absicht ist heute, die Angelegenheit dieser Versammlungsverbote +<em class="gesperrt">nur</em> von dem anderen, zu zweit bezeichneten Standpunkte aus,<a class="page" name="Page_173" id ="Page_173" title="173"></a> +also de lege lata, zu erörtern. Nicht darum also soll es sich heute +abend handeln: ob diese Maßnahmen der Verwaltung unter Gesichtspunkten +von Vernunft und Gerechtigkeit weise oder töricht, +gerecht oder ungerecht, ob sie unter Gesichtspunkten des Staatsinteresses +in ihren Wirkungen staatserhaltend oder staatszerstörend +seien — sondern lediglich um <em class="gesperrt">die</em> Frage: ob sie <em class="gesperrt">angesichts der +im Großherzogtum geltenden Gesetze</em> gesetz<em class="gesperrt">mäßig</em> oder +gesetz<em class="gesperrt">widrig</em> und ob ihre Sanktionierung seitens der oberen, für +die Handhabung der Gesetze <em class="gesperrt">verfassungsmäßig</em> verantwortlichen +Staatsbehörden verfassungs<em class="gesperrt">gemäß</em> oder verfassungs<em class="gesperrt">widrig</em> sei?</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich bin aber durchaus gewärtig, daß sehr <em class="gesperrt">viele</em> in dieser +großen Versammlung eine solche Erklärung mit äußerstem Befremden +anhören werden. Besonders im Kreise der politisch mir +Nächststehenden wird man sich fragen: Ist es nicht höchst <em class="gesperrt">un</em>klug, +die Bekämpfung des neuerdings beliebten Verwaltungsverfahrens +von einer so <em class="gesperrt">schwachen</em> Position aus zu versuchen? Besteht doch +allgemeines Einverständnis darüber, daß unsere <em class="gesperrt">schlechten Gesetze</em> +an allem schuld sind — daß unser Landtag in der Zeit der +Reaktion der 50er Jahre durch das Polizeigesetz vom 7. Jan. 1854 +das verfassungsmäßige Recht der Bürger <em class="gesperrt">an die Polizei ausgeliefert</em> +hat — und daß angesichts dieses »heillosen« Gesetzes +die Polizei eben alles sich erlauben darf, ohne daß man die <em class="gesperrt">formelle +Legalität</em> zu bestreiten vermöchte! — Haben wir, die +Freisinnigen und die bürgerlichen Demokraten im Land, nicht gerade +deshalb vor zwei Jahren Petitionen an den Landtag um Erlaß +eines <em class="gesperrt">anständigen</em> Versammlungsgesetzes in Umlauf gebracht? +Wie kommt der Redner dazu, alles das jetzt völlig zu ignorieren?</p> + +<p>Alle, die so fragen, bitte ich aber, ihre Ansicht auf kurze +Zeit zurückzusetzen und meine Rede bis zu Ende anzuhören. Ich +hoffe sie dann <em class="gesperrt">überzeugt</em> zu haben, daß jene allgemein verbreitete +Annahme über die Inferiorität unserer Gesetze und die +Hoffnungslosigkeit unserer gegenwärtigen Rechtslage nichts anderes +ist als ein grobes <em class="gesperrt">Vorurteil</em>, ein großes <em class="gesperrt">Mißverständnis</em> — nur +daraus erklärlich, daß der lebenden Generation längst der Zusammenhang +des Textes jenes fast 50 Jahre alten Gesetzes mit +den Gedanken und den Absichten des <em class="gesperrt">Gesetzgebers</em> völlig verloren +gegangen ist. So paradox es im Augenblick vielen klingen +mag — das Ergebnis meiner heutigen Erörterung wird <em class="gesperrt">da</em>hin +gehen:</p> + +<p><a class="page" name="Page_174" id ="Page_174" title="174"></a>daß <em class="gesperrt">kein</em> Land in Deutschland in bezug auf die <em class="gesperrt">politischen</em> +Rechte der Bürger und auf <em class="gesperrt">gute</em> gesetzliche Umgrenzung der +Polizeigewalt einer <em class="gesperrt">besseren</em> Rechtslage sich erfreut, als <em class="gesperrt">nach +den jetzt geltenden Gesetzen</em> das Großherzogtum Sachsen — wenn +nur diese Gesetze richtig, d. h. dem Willen des Gesetzgebers +entsprechend, angewandt werden;</p> + +<p>daß im besonderen dieses alte, verrufene »Polizeigesetz« vom +Januar 1854 in Wahrheit geradezu ein <em class="gesperrt">wertvolles Erbstück +darstellt, welches unserem Land übrig geblieben ist aus +einer Zeit, da Regierung und Landtag noch durchdrungen +waren vom Geist des Verfassungsstaates</em>;</p> + +<p>und daß die Diskreditierung dieses Gesetzes in der öffentlichen +Meinung <em class="gesperrt">bitteres Unrecht</em> den Männern getan hat, die damals +an unserer Gesetzgebung beteiligt waren.</p> + +<p>Ich spreche alles dieses, meinen Ausführungen absichtlich +vorgreifend, schon jetzt aus, damit Sie nicht, befangen in dem +Glauben an die angeblich verzweifelte Rechtslage, diese Ausführungen +anhören mit dem trüben Gedanken: es hilft ja doch nichts! +<em class="gesperrt">Es wird etwas helfen</em>, wenn Sie mir Gelegenheit geben, meine +Behauptungen hier, in breiter Öffentlichkeit, <em class="gesperrt">eingehend</em> zu rechtfertigen!</p> + +<p>Da ich aber einmal vorgegriffen habe, will ich auch noch die +Konsequenz, die meine Erörterung in Hinsicht auf das <em class="gesperrt">Taktische</em> +nach sich ziehen muß, gleich hier zum voraus aussprechen:</p> + +<p>Es ist der größte Mißgriff gewesen — ich selbst habe ihn +mitgemacht — Petitionen an den Landtag um Erlaß eines besonderen +Gesetzes über Vereins- und Versammlungswesen zu +richten; und es ist ein wahres Glück für uns, daß der Landtag +diese Petitionen rund abgelehnt hat, und zugleich in einer <em class="gesperrt">Form</em> +sie abgelehnt hat, die <em class="gesperrt">uns</em> völlig dispensiert, je wieder darauf zurückzukommen. +Denn alles, was wir <em class="gesperrt">jetzt</em> erlangen könnten, würde +in bezug auf Vereins- und Versammlungsfreiheit unvergleichlich +viel <em class="gesperrt">schlechter</em> uns stellen, als wir nach unserem ehrlichen <em class="gesperrt">alten</em> +Recht gestellt sind. Was wir zu tun haben, ist ganz allein: dieses +gute alte Recht kräftig zu <em class="gesperrt">verteidigen</em>, auf daß es noch auf +weitere 50 Jahre hin ganz ungeändert fortbestehe, und dabei +kräftig einzutreten für seine <em class="gesperrt">richtige</em>, gesetz<em class="gesperrt">mäßige</em> Anwendung — kräftig +den <em class="gesperrt">Mißbrauch</em> des Gesetzes abzuwehren, der allein +es ermöglicht hat, daß Polizeiwillkür hinter ihm Deckung finden +konnte.</p> + +<p><a class="page" name="Page_175" id ="Page_175" title="175"></a>Indem ich nunmehr zur <em class="gesperrt">Begründung</em> dieser bis jetzt ohne +Beweis hingestellten Ansichten übergehe, habe ich zunächst in +aller Kürze die <em class="gesperrt">Tatsachen</em> zusammenzustellen, welche die bisherige +Praxis der Versammlungsverbote im Großherzogtum kennzeichnen.</p> + +<p>Während der Geltung des Sozialistengesetzes waren natürlich +alle Versammlungen mit erkennbarer sozialdemokratischer Tendenz +auch bei uns kraft Reichsgesetz verboten. Aber auch in dieser +Zeit sind die Anhänger dieser Partei — zu <em class="gesperrt">Ehren</em> der damaligen +Verwaltung bezeuge ich es — in unserem Land nicht <em class="gesperrt">schikaniert</em> +worden. Selbst allgemein bekannte Führer der Partei, die gemäß dem +Zweck des »kleinen Belagerungszustandes« in Norddeutschland fast +überall herumgehetzt wurden, haben im Großherzogtum <em class="gesperrt">un</em>belästigt +verkehren können. Einer von diesen Führern, der damals öfters +in Jena war und dem schon früher persönlich näher gekommen +zu sein ich mir als besondere Gunst anrechne, hat mir selbst gesagt: +wie er sich jedesmal freue, wenn er in das Gebiet der schwarz-grün-gelben +Pfähle komme — <em class="gesperrt">da</em> habe er doch keinen Polizeispitzel +mehr auf den Fersen!</p> + +<p>Kurz vor Aufhebung des Sozialistengesetzes, also wohl aus +Anlaß der bevorstehenden Aufhebung, ist — nach Äußerungen in +unserem Landtag zu schließen — unterm 1. September 1890 aus +dem Ministerium eine »Unterweisung« an die Bürgermeister ergangen, +deren Text ich nicht näher kenne, die aber inhaltlich +besagt haben muß: daß auch <em class="gesperrt">nach</em> Wegfall des genannten Gesetzes +die Polizeibehörden aus § 1, Ziff. 2 des Gesetzes vom 7. Jan. 1854 +befugt sein würden, politische Versammlungen »<em class="gesperrt">bei dringender +Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit</em>« zum +voraus zu verbieten. Diese — durchaus korrekte und sachgemäße — Unterweisung +hat aber zur Folge gehabt, daß durch viele +Jahre hin keine <em class="gesperrt">einzige</em> Versammlung im Großherzogtum verboten +wurde, weil <em class="gesperrt">keine</em> den geringsten Anlaß zu Befürchtungen für +öffentliche Ordnung und Sicherheit gab. Während es, bei uns wie +anderwärts, sehr oft vorkommt, daß Versammlungen, die unter +dem Szepter des Gambrinus tagen, zu Unordnung, Tumult usw. +führen, ist derartiges — wie ich ausdrücklich konstatiere — <em class="gesperrt">bis +auf den heutigen Tag</em> noch niemals bei <em class="gesperrt">politischen</em> Versammlungen +eingetreten — auch nicht bei sozialdemokratischen, und +auch nicht in den erregtesten Zeiten der Reichstagswahlen. Und +obwohl sozialdemokratische Versammlungen inzwischen zu vielen +Hunderten im Lande stattgefunden haben, ist es — soviel bekannt<a class="page" name="Page_176" id ="Page_176" title="176"></a> +— bei uns nicht ein <em class="gesperrt">einziges Mal</em> vorgekommen, daß wegen +der Reden oder Handlungen in einer solchen Versammlung der +Staatsanwalt Anlaß zu nachträglichem Einschreiten gefunden hätte. +Alles das hebe ich hier besonders hervor.</p> + +<p>Vor einigen Jahren hörte man nun, zum erstenmal nach Aufhebung +des Sozialistengesetzes, wieder von dem Verbot einer sozialdemokratischen +Versammlung im Großherzogtum, und zwar in +Eisenach — unter Umständen, die sofort erkennen ließen, daß es +sich dabei um etwas <em class="gesperrt">Neues</em> handelte. Das Verbot war, unter +Bezugnahme auf das erwähnte Polizeigesetz, wegen »dringender +Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergangen. Da +nun kein vernünftiger Mensch von der fraglichen Versammlung +Ruhestörung und sonstige Gesetzwidrigkeit hatte erwarten können, +so mußte also einer einen <em class="gesperrt">neuen Einfall</em> gehabt, nämlich die +Entdeckung gemacht haben, daß unter den »dringenden Gründen +des öffentlichen Wohls«, derentwegen nach dem Polizeigesetz polizeiliche +Verbote zulässig sein sollen, auch etwas ganz <em class="gesperrt">anderes</em> +verstanden werden könne, als man bis dahin darunter verstanden +hatte. Der Urheber dieser Entdeckung ist — meines Wissens — der +frühere Oberbürgermeister von Jena, <em class="gesperrt">Eucken</em>, jetzt Bezirksdirektor +in Eisenach, derselbe, der hier unter der Geltung des +Sozialistengesetzes amtierte und durch seine <em class="gesperrt">hiesige</em> Tätigkeit +das Ansehen besonderer Objektivität und strengster Unparteilichkeit, +auch in politischen Dingen, sich erworben hatte.</p> + +<p>Die Entdeckung Euckens hat aber nur sehr allmählich Verständnis +und Anklang gefunden. Weitere Versammlungsverbote +erfolgten zunächst ganz vereinzelt und auch als sie sich mehrten, +lange Zeit ganz systemlos; bald ein <em class="gesperrt">Verbot</em> — bald, unter äußerlich +ganz gleichen Umständen, <em class="gesperrt">kein</em> Verbot. Jahrelang entsprach +die Praxis deutlich der Devise:</p> + +<div class="poem"><div class="stanza"> +<span class="i0">Die Wetterfahnen, sie sind verlegen,<br /></span> +<span class="i0">Sie wissen nicht, wohin sich bewegen.<br /></span> +</div></div> + +<p>Erst <em class="gesperrt">neuerdings</em> lassen die Wetterfahnen überall die bekannte +übereinstimmende Windrichtung erkennen.</p> + +<p>Man stände aber angesichts dieser wegen »dringender Gefahr +für die öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergehenden Verbote +noch heute vor einem vollständigen <em class="gesperrt">Rätsel</em>, wenn nicht zwei +Verhandlungen in unserem Landtage Licht — und die zweite ein +sehr helles Licht — auf die Sache geworfen hätten. Schon in der +ersten von diesen Verhandlungen, die der <em class="gesperrt">Abg. Baudert</em> zu An<a class="page" name="Page_177" id ="Page_177" title="177"></a>fang +1898 provozierte, wurde mit einiger Zurückhaltung, in der +zweiten aber, im Dezember 1899, die unsere Petitionen wegen eines +Vereins- und Versammlungsgesetzes zum Gegenstand hatte, mit +höchster Deutlichkeit und Unumwundenheit von den konservativen +Abgeordneten <em class="gesperrt">und vom Regierungstisch</em> die Ansicht proklamiert: +die Sozialdemokratie sei <em class="gesperrt">an sich</em> eine »Gefahr für die +öffentliche Ordnung und Sicherheit«, <em class="gesperrt">des</em>halb müsse die Propaganda +für ihre Lehren, auch wenn sie gänzlich auf dem Boden der Gesetze +sich hält, aus »dringenden Gründen des öffentlichen Wohls« +möglichst <em class="gesperrt">beschränkt</em> werden. Und der oberste Verwaltungschef +hat damals mit anerkennenswerter Ehrlichkeit und Offenheit +seinen Standpunkt <em class="gesperrt">da</em>hin (dem Sinne nach) erläutert: Andere +Staaten in Deutschland seien mit der Aufhebung des Sozialistengesetzes +dieser staatsfeindlichen Partei gegenüber wehrlos geworden; +das Großherzogtum aber sei in der glücklichen Lage, in seinen +<em class="gesperrt">Landes</em>gesetzen (nämlich in dem Polizeigesetz vom 7. Januar 1854) +genügende Waffen zu besitzen, um auch <em class="gesperrt">ohne</em> Ausnahmegesetz +die Gefahr abwehren zu können — wenn nur die Polizeibehörden +überall richtiges <em class="gesperrt">Verständnis</em> besitzen für die »dringenden Gründe +des öffentlichen Wohls«, die dabei in Frage kommen. Und er hat +<em class="gesperrt">unumwunden zugestanden</em>, durch Instruktion der Bezirksdirektoren +sowie durch Belehrung der Bürgermeister auf die Verbreitung +dieses Verständnisses <em class="gesperrt">amtlich</em> hingewirkt zu haben.</p> + +<p>Hiernach steht jetzt ganz <em class="gesperrt">authentisch</em> fest:</p> + +<div class="blockquot"><p>Die Versammlungsverbote im Großherzogtum erfolgen, +mangels jeder vernünftigen Befürchtung von Störung der +<em class="gesperrt">äußeren</em> Ordnung und Sicherheit, <em class="gesperrt">tatsächlich nur</em> +wegen <em class="gesperrt">der</em> Gefahr, die nach der Meinung der <em class="gesperrt">oberen</em> +Verwaltungsbehörden aus der Propaganda für die Ideen +und die Lehren der Sozialdemokratie dem »öffentlichen +Wohl« drohen soll.</p></div> + +<p>Neben <em class="gesperrt">dieser</em> Feststellung habe ich aber in bezug auf das +Tatsächliche in der jetzigen Verwaltungspraxis noch zwei <em class="gesperrt">besondere</em> +Punkte hervorzuheben.</p> + +<p><em class="gesperrt">Erstens</em>. Auch bei der jetzigen Auslegung des Gesetzes +vom 7. Januar 1854 liegt die Anwendung dieses Gesetzes ganz in +der Hand der <em class="gesperrt">unteren</em> Polizeibehörden, der Bürgermeister. <em class="gesperrt">Sie</em> +haben die Verbote zu erlassen oder nicht zu erlassen, nach <em class="gesperrt">eigenem</em> +pflichtmäßigem Urteil. Zwar können auch die Bezirksdirektoren, +über den Kopf des Bürgermeisters hinweg ein Verbot aussprechen<a class="page" name="Page_178" id ="Page_178" title="178"></a> +sie können aber keinen Bürgermeister <em class="gesperrt">anhalten</em>, es seinerseits +zu tun, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben +findet. Instanzenmäßig steht auch jetzt den oberen Behörden +<em class="gesperrt">nur</em> die Nachprüfung der Verbote im Falle einer Beschwerde +zu. Das wird durch ganz konkludente Tatsachen, auch +noch aus jüngster Zeit, erhärtet.</p> + +<p><em class="gesperrt">Zweitens</em>. Auch <em class="gesperrt">nach</em> den vorhin mitgeteilten Erklärungen +des Verwaltungschefs in öffentlicher Landtagssitzung am 5. Dezember +1899 ist noch kein einziges Verbot ergangen, das <em class="gesperrt">offen +und ehrlich</em> mit der <em class="gesperrt">sozialdemokratischen Tendenz der +Versammlung</em> begründet wäre. Ganz charakteristisch bleibt vielmehr +für alle diese Verbote, daß sie, soweit sie nicht lediglich die +typische Formel »dringende Gefahr etc.« benutzen, zur <em class="gesperrt">Motivierung</em> +angebliche <em class="gesperrt">Tatsachen</em> heranziehen, die <em class="gesperrt">geeignet</em> sind, die Meinung +zu erwecken oder wenigstens noch Spielraum zu lassen für die +Meinung: daß von der Versammlung <em class="gesperrt">als solcher äußere</em> Unordnung +oder Gesetzwidrigkeit befürchtet werde. Fast regelmäßig +kehrt einer von folgenden Gründen wieder: das Thema sei geeignet, +<em class="gesperrt">aufreizend</em> zu wirken — der Redner sei <em class="gesperrt">bekannt</em> wegen +»seiner <em class="gesperrt">aufreizenden Redeweise</em>« — der Redner sei <em class="gesperrt">bekannt</em> +als <em class="gesperrt">gewerbsmäßiger</em> Agitator. — Von dem Mangel an Aufrichtigkeit, +der aus Motivierungen dieser Art spricht, rede ich gar +nicht weiter. Konstatieren muß ich aber, daß dabei sogar mit der +<em class="gesperrt">Wahrheit</em> oft sehr unglimpflich umgegangen worden ist. Für +mindestens <em class="gesperrt">drei</em> Fälle unter denen, die mir selbst bekannt geworden +sind, steht es ganz sicher fest, daß objektiv <em class="gesperrt">wahrheitswidrige</em> +Behauptungen amtlich verbreitet worden sind, wenn ich +auch gern annehmen will, daß die betreffenden Beamten dabei in +gutem Glauben waren, daß sie <em class="gesperrt">nur</em> sich haben anlügen lassen. +Mit dem Epitheton »<em class="gesperrt">bekannt</em> wegen aufreizender Redeweise« +sind nämlich — und zwar wiederholt — auch die beiden Reichstagsabgeordneten +<em class="gesperrt">Kloß</em>-Stuttgart und <em class="gesperrt">Molkenbuhr</em>-Hamburg in +unserem Land geziert worden, für die das gerade Gegenteil <em class="gesperrt">wahr</em> +ist: daß sie <em class="gesperrt">bekannt</em> sind als <em class="gesperrt">besonders</em> ruhige, besonnene, +leidenschaftslose Redner. Und in <em class="gesperrt">einem</em> Fall, in welchem vom +Gemeindevorstand in Neustadt der »gewerbsmäßige« Agitator ausgespielt +wurde, weiß ich zufällig ganz genau, daß der Betroffene +<em class="gesperrt">nicht</em> gewerbsmäßiger <em class="gesperrt">Agitator</em>, sondern gewerbsmäßiger <em class="gesperrt">Maschinenschlosser</em> +ist, und <em class="gesperrt">gewerbsmäßig</em> auch <em class="gesperrt">nur</em> Maschinenschlosser — ein +Mann, der die vertragsmäßigen Obliegenheiten in<a class="page" name="Page_179" id ="Page_179" title="179"></a> +seinem Arbeitsverhältnis seit Jahren tadellos erfüllt und in der +Lage ist, zu beweisen, daß er seine rednerische Tätigkeit immer — genau +wie ich! — nur »zum Vergnügen«, <em class="gesperrt">nicht</em> gegen Entgelt, +betreibt.</p> + +<p>In Ansehung, daß es <em class="gesperrt">Beleidigung</em> bleibt, anständigen Leuten +in der einen oder der andern Art einen Makel anzuheften, selbst +wenn die Betroffenen Sozialdemokraten sind, ist also auch die +Immunität gegen § 186 des Strafgesetzbuchs, die das <em class="gesperrt">Akten</em>papier +gewährt, mehrfach <em class="gesperrt">mißbraucht</em> worden. — Indes ist derartiges +unter dem Gesichtspunkt meiner heutigen Betrachtung nur nebensächlich. +Wenn mein Programm mit sich brächte, daß ich von +den <em class="gesperrt">demoralisierenden</em> Wirkungen und von der <em class="gesperrt">Schädigung +des Ansehens unseres Beamtenstandes</em> reden müßte, die das +Hereinziehen der Verwaltungsorgane in den Dienst der ketzerrichterlichen +Anschauungen <em class="gesperrt">der herrschenden Partei</em> zur Folge +haben muß — <em class="gesperrt">dann</em> hätte ich noch ganz anderes zu sagen!</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich gehe nunmehr dazu über, die hier nach Seite des <em class="gesperrt">Tatsächlichen</em> +gekennzeichnete Praxis der Versammlungsverbote zu +<em class="gesperrt">vergleichen</em> mit den Vorschriften der <em class="gesperrt">Gesetze</em>, auf die sie sich +stützt — und komme damit zum wichtigsten Teil meiner heutigen +Aufgabe: darzulegen, wie diese Gesetze die politischen Rechte der +Bürger unseres Landes bestimmt haben und <em class="gesperrt">welche</em> Befugnisse +sie den <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden in Hinsicht auf jene Rechte einräumen.</p> + +<p>Es existiert bei uns nur eine einzige <em class="gesperrt">gesetzes</em>kräftige Vorschrift, +die <em class="gesperrt">besonders</em> auf die spezifisch politischen Angelegenheiten, +Vereins- und Versammlungswesen, Bezug hat. Sie betrifft +ausschließlich die politischen <em class="gesperrt">Versammlungen</em> und ist enthalten +in zwei Ministerial<em class="gesperrt">verordnungen</em>, vom 15. Juli 1874 und vom +21. April 1875. Über das <em class="gesperrt">Vereins</em>wesen besteht von gesetzlichen +Bestimmungen bei uns überhaupt <em class="gesperrt">nichts</em>, nachdem eine Verordnung, +die im Jahre 1856 im Sinne eines Beschlusses des seligen Bundestags +erlassen wurde, im Jahr 1868 auf Andrängen des Landtags +wieder außer Kraft gesetzt worden ist. Die angezogene Ministerialverordnung +von 1874/75 aber ist äußerst <em class="gesperrt">liberalen</em> Geistes. Sie +enthält eigentlich nur <em class="gesperrt">Ordnungs</em>vorschriften, und zwar von höchst +verständiger Art, bringt aber gar keine <em class="gesperrt">sachliche</em> Beschränkung +des »Versammlungsrechts«, dessen <em class="gesperrt">Freiheit schützen</em> zu wollen +sogar direkt in ihr ausgesprochen ist. Sie verlangt keine »Genehmigung« +einer Versammlung, sondern lediglich »Anmeldung«<a class="page" name="Page_180" id ="Page_180" title="180"></a> +derselben mindestens 12 Stunden vor ihrem Beginn, und zwar <em class="gesperrt">nur</em> +Anmeldung von <em class="gesperrt">Ort</em> und <em class="gesperrt">Zeit</em>, also von Lokal und Stunde des +Beginnes, <em class="gesperrt">nicht auch</em> Angabe des Verhandlungsthemas und des +Redners. Dieses letztere aber ist von <em class="gesperrt">besonderer</em> rechtlicher Bedeutung. +Denn wenn Bezeichnung von Thema und Redner gefordert +würde, wäre das Tun in der Versammlung ganz außerordentlich +beschränkt: jede Abschweifung vom angegebenen Gegenstand +und jedes Auftreten eines anderen Redners würde sofort +den Tatbestand einer nichtangemeldeten Versammlung begründen. +Bei uns aber ist die Erfüllung <em class="gesperrt">aller</em> gesetzlichen Vorschriften schon +dann gesichert, wenn — wie es z. B. für die heutige Versammlung +geschehen ist — die Anmeldung bewirkt wird durch eingeschriebenen +Brief <em class="gesperrt">mit Rückschein</em> — ohne Angabe von Thema und Redner. +Wenn der Rückschein der Post das Datum des vorangehenden +Tages trägt, ist er hinreichender Beweis dafür, daß die Anmeldung +<em class="gesperrt">rechtzeitig</em> bei den Akten der Behörde gewesen ist, <em class="gesperrt">allen</em> Anforderungen +der Verordnung also genügt war.</p> + +<p>Abgesehen von jenen Ordnungsvorschriften unterliegen demnach +Vereine und Versammlungen, und alles Tun und Lassen <em class="gesperrt">in</em> +solchen, gegenwärtig keinen andern <em class="gesperrt">gesetzlichen</em> Beschränkungen, +als das Reichsstrafgesetzbuch insofern aufrichtet, als es Vereine +und Versammlungen zu gesetz<em class="gesperrt">widrigen</em>, d. h. gesetzlich <em class="gesperrt">verbotenen</em> +Zwecken, und <em class="gesperrt">geheime</em> Verbindungen, sowie Gesetzesverletzungen +beim Reden usw. ausdrücklich unter Strafandrohung stellt.</p> + +<p>Ich sehe unter dem Gesichtspunkt staatsbürgerlicher Freiheit +in dem <em class="gesperrt">Nicht</em>vorhandensein eines besonderen Vereins- und Versammlungsgesetzes +einen fast <em class="gesperrt">idealen</em> Zustand. Denn Gesetze bedeuten +immer und überall nur <em class="gesperrt">Beschränkungen</em>, keine Rechte — nämlich +Beschränkungen des einzelnen zugunsten der Interessen +der Gesamtheit, die der Staat repräsentiert. Ein »Recht« +können sie nur ganz indirekt und negativerweise begründen, +nachdem sie <em class="gesperrt">vorher</em> Beschränkungen begründet haben — nämlich +<em class="gesperrt">das</em> Recht, daß die Beschränkung nicht <em class="gesperrt">weiter</em> gehen dürfe, als +das Gesetz bestimmt hat. <em class="gesperrt">Je weniger Gesetze also, desto +mehr Freiheit!</em></p> + +<p>Das steht nun freilich in starkem Widerspruch zu Ansichten, +die bei uns mehrfach — sogar in unserem Landtag — ausgesprochen +worden sind: daß — von wegen der Polizei! — die Bürger +dieses Landes ein »Recht«, <em class="gesperrt">sich zu versammeln</em>, bis jetzt überhaupt +noch nicht haben, weil es noch kein »Gesetz« gibt, welches<a class="page" name="Page_181" id ="Page_181" title="181"></a> +ihnen das <em class="gesperrt">erlaubte</em>. Aus dieser spezifisch Weimarischen Theorie +von den Rechten, die erst <em class="gesperrt">aus Gesetzen</em> entstehen, habe ich indes +nichts weiter zu entnehmen vermocht als die — vielleicht litterar-historisch +verwertbare — Konjektur: ob nicht etwa diese im Jahr +1899 im Weimarischen Landtag verhandelte Theorie der Gegenstand +sei, auf den <em class="gesperrt">Schiller</em> mit dem Distichon in den Xenien:</p> + +<div class="poem"><div class="stanza"> +<span class="i0">Jahrelang schon bedien ich mich meiner Nase zum Riechen;<br /></span> +<span class="i0">Hab' ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht?<br /></span> +</div></div> + +<p>vorahnend hat anspielen wollen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nun hat allerdings, unbeschadet unseres <em class="gesperrt">gesetzlich</em> fast ganz +<em class="gesperrt">un</em>beschränkten Versammlungs<em class="gesperrt">rechts</em>, auch die <em class="gesperrt">Polizei</em> gewisse +Befugnisse in bezug auf das <em class="gesperrt">tatsächliche</em> Sich-Versammeln der +Bürger; weil die Polizei <em class="gesperrt">gewisse</em> Befugnisse besitzt, und besitzen +muß, in bezug auf <em class="gesperrt">alle</em> Ereignisse und Vorkommnisse im +Land, die — wie z. B. Überschwemmungen, Feuersbrünste, Herumlaufen +bissiger Hunde u. dgl. — obwohl sie das öffentliche Interesse +erheblich berühren können, doch nicht <em class="gesperrt">gesetzlich</em> geregelt +sind. In der Tat ist es ganz in der Ordnung, daß der polizeilichen +Kognition auch <em class="gesperrt">das</em> Vorkommnis unterliege, welches gegeben ist +mit dem Sich-Versammeln einer größeren Anzahl von Personen +an einem bestimmten Ort, die eine Rede anhören oder öffentliche +Angelegenheiten diskutieren wollen. Denn auch derartige Vorkommnisse +können just solche öffentliche Interessen berühren, die +der <em class="gesperrt">Polizei</em> zu wahren obliegt — wenn z. B. anzunehmen wäre, +daß die betreffenden Personen Übles im Schild führen, oder Tumult, +Aufruhr u. dgl. veranlassen könnten.</p> + +<p>Die Frage aber: <em class="gesperrt">welche</em> Befugnisse die Polizei in bezug auf +<em class="gesperrt">Versammlungen</em> habe, fällt bei <em class="gesperrt">uns</em> gänzlich zusammen mit der +Frage: <em class="gesperrt">welche</em> Befugnisse sie <em class="gesperrt">überhaupt</em> habe gegenüber <em class="gesperrt">allen</em> +Vorkommnissen und Handlungen, die nicht gesetzlich besonders +geregelt sind. Denn das einzige Gesetz, welches in unserem Land +die Befugnisse der Polizeibehörden <em class="gesperrt">bestimmt</em> — das vorher schon +erwähnte Gesetz vom 7. Januar 1854 — enthält keinerlei Sondervorschriften +für den Fall von <em class="gesperrt">Versammlungen</em>. Ihnen gegenüber +haben demnach diese Behörden absolut keine <em class="gesperrt">andere</em> Kompetenz, +als ihnen auch in bezug auf alles übrige zusteht.</p> + +<p>Damit gelange ich denn nunmehr zum Hauptpunkt meiner +heutigen Aufgabe — zur Erörterung der Frage: <em class="gesperrt">welche allgemeinen +Befugnisse</em> legt das genannte Gesetz den Polizeibehörden<a class="page" name="Page_182" id ="Page_182" title="182"></a> +bei, <em class="gesperrt">und welche nicht</em>? Was ihnen nicht <em class="gesperrt">allgemein</em> zusteht, +steht ihnen auch nicht bei <em class="gesperrt">Versammlungen</em> zu. Für die Behandlung +der genannten Frage aber muß ich jetzt noch längere Zeit +Ihre Geduld in Anspruch nehmen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Wenn man den Text des Gesetzes, wie Sie ihn gedruckt vor +sich haben, unschuldigen Gemütes ansieht, scheint er den übeln +Ruf, in dem das Gesetz steht, gar nicht zu rechtfertigen. Da +die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden, auf die +gleich im Eingang des § 1 Bezug genommen ist, doch jedenfalls +gewisse <em class="gesperrt">Grenzen</em> hat, so erscheint zunächst schon hierdurch +vieles zum voraus als ausgeschlossen. Weiter aber knüpft auch +das Gesetz jede Befugnis zu polizeilichen Geboten oder Verboten +an die Voraussetzung, daß <em class="gesperrt">entweder</em> die betreffende Handlung +schon gesetzlich geboten oder verboten sei, <em class="gesperrt">oder</em> daß, wenn +solches nicht der Fall, »<em class="gesperrt">dringende</em> Gründe des öffentlichen Wohls« +das Eingreifen rechtfertigen müssen. Damit ist doch gesagt, daß +nur <em class="gesperrt">sehr</em> wichtiger, <em class="gesperrt">besonders</em> bedeutsamer Rücksichten wegen +ein polizeiliches Eingreifen stattfinden darf. Und wenn nun auch +sofort einleuchtet, daß <em class="gesperrt">dieser</em> Begriff der »dringenden Gründe« +äußerst dehnbar und <em class="gesperrt">sehr</em> weiter Auslegung fähig ist, so scheint +doch ein Schutz gegen allzu große Willkür schon darin gegeben, +daß in § 2 auch die <em class="gesperrt">Justiz</em>behörden sich hingewiesen sehen auf +»unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassene .... +Verfügungen«, also <em class="gesperrt">un</em>abhängig von der Verwaltung das Zutreffen +dieser Voraussetzungen nachprüfen können.</p> + +<p>Ja, unschuldiges Gemüt! — hat man mir gesagt — das wäre +alles sehr schön, wenn nicht in § 2 »die Frage über die Notwendigkeit +oder Zweckmäßigkeit« des polizeilichen Eingreifens der +Kognition der Gerichte <em class="gesperrt">ausdrücklich entzogen</em> wäre. Da +<em class="gesperrt">diese</em> Frage sich vollkommen deckt — sagte man mir — mit +der Frage des Vorliegens »dringender Gründe des öffentlichen +Wohls«, so ist mit dem Ausschließen der ersteren dem Richter +auch jede Nachprüfung der Voraussetzungen des § 1 völlig entzogen. +Es hat also lediglich die <em class="gesperrt">Verwaltungs</em>behörde zu bestimmen, +was jeweils zu den Voraussetzungen der polizeilichen +Gebote und Verbote gehören soll, und <em class="gesperrt">daran</em> ist dann der Richter +immer <em class="gesperrt">gebunden</em>. Dieses Gesetz ermächtigt also die Polizei, +alles zu <em class="gesperrt">ge</em>bieten, was nicht durch ein anderes Gesetz <em class="gesperrt">ver</em>boten +ist, und alles zu <em class="gesperrt">ver</em>bieten, was nicht durch ein anderes<a class="page" name="Page_183" id ="Page_183" title="183"></a> +<em class="gesperrt">ge</em>boten, oder wenigstens ausdrücklich erlaubt ist; es begründet +für unser Land förmliche <em class="gesperrt">Polizei-Allmacht</em>! Angesichts dessen +ist es nun ganz gleichgültig, daß § 1 auf die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden hinweist. Diese <em class="gesperrt">Zuständigkeit</em> +ist eben <em class="gesperrt">durch</em> dieses Gesetz ins <em class="gesperrt">Ungemessene erweitert</em> +worden.</p> + +<p>Wenn dem so wäre — wie es allerdings zu sein <em class="gesperrt">scheint</em> — so +wäre allerdings jeder Versuch, irgend eine Maßregel der Verwaltung +anzufechten, wenn sie den Wünschen der <em class="gesperrt">obersten</em> Verwaltungsinstanz +entspricht, gänzlich hoffnungslos. Die Bürger dieses +Landes hätten dann, <em class="gesperrt">theoretisch</em> das denkbar <em class="gesperrt">beste</em> Recht, +<em class="gesperrt">praktisch</em> aber wären sie dabei, der Polizeigewalt gegenüber, +<em class="gesperrt">rechtlos</em>.</p> + +<p>Aber gerade <em class="gesperrt">diese</em> Behauptung: daß <em class="gesperrt">durch</em> das Gesetz die +Zuständigkeit der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich +stutzig gemacht, als ich daran ging, seinen Text mir <em class="gesperrt">genau</em> anzusehen +und seinen inneren <em class="gesperrt">Aufbau</em> mir klar zu machen. Ist doch in +der ersten Zeile des § 1 auf die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« +der Polizeibehörden als auf etwas <em class="gesperrt">Gegebenes</em>, unabhängig von +dem Gesetz schon <em class="gesperrt">Bestehendes</em> Bezug genommen. Wäre das +nun nicht der ärgste Widersinn, wenn diese Zuständigkeit erst +durch eine nachfolgende Bestimmung des Gesetzes selbst begründet +werden sollte? Und wäre es nicht, logisch, die reine Gaukelei, im +§ 2 die Verpflichtung der Gerichte zur Anerkennung polizeilicher +Verfügungen ausdrücklich an die Bedingung zu knüpfen, daß diese +Verfügungen »unter den im § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassen« +seien, durch das nachfolgende Ausschließen aber einer +Prüfung der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit« <em class="gesperrt">jede</em> Prüfung +des Erfülltseins obiger Bedingung unmöglich zu machen? Sollten, +so fragte ich mich, die reaktionären Herren, die dieses Polizeigesetz +gemacht haben, wirklich so große Schwachköpfe gewesen sein, +daß sie bei ihrem Tun nicht einmal mit der Logik auf anständige +Art sich abzufinden wußten? Weiter aber sagte ich mir: wenn +wirklich die Absicht gewesen ist, durch § 1, Ziffer 2 des Gesetzes +der Polizei alles zu erlauben, was nicht durch besondere Gesetze +verboten ist, warum hat man dann den Begriff »Gründe des öffentlichen +Wohls« durch das hinzugefügte Attribut »dringende« wieder +<em class="gesperrt">eingeengt</em>? Wäre es dann nicht klüger gewesen, nur von »Gründen +des öffentlichen Wohls« schlechthin zu reden, statt diese Gründe +noch unter ein Sondermerkmal zu stellen? Wenn schon dieses<a class="page" name="Page_184" id ="Page_184" title="184"></a> +Merkmal, wie man jetzt annimmt, dem subjektiven Ermessen der +Behörden unbeschränkten Spielraum läßt, so ist es doch immerhin +geeignet, jeden <em class="gesperrt">gewissenhaften</em> Beamten fortwährend vor Skrupel +zu stellen — wegen der Frage, ob im gegebenen Fall seine »Gründe« +wirklich <em class="gesperrt">so</em> wichtig, <em class="gesperrt">so</em> triftig seien, daß sie mit Fug als »dringende« +gelten müßten.</p> + +<p>Diese Erwägungen brachten mich auf den Gedanken: sollte +vielleicht die jetzt verbreitete Annahme über die Bedeutung des +Wortes »dringende« im § 1, Ziffer 2 irrtümlich sein? Sollte vielleicht +gar dieses Wort die Determination einer <em class="gesperrt">besonderen Art</em> +von »Gründen« durch ein Merkmal geben wollen, das unabhängig +von der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit einer Strafandrohung« +bestehen oder nicht bestehen kann? <em class="gesperrt">Dann</em> wäre auf einmal vom +Standpunkt der Logik nichts mehr gegen den Aufbau des Gesetzes +einzuwenden; seine Auslegung aber käme unter gänzlich <em class="gesperrt">andere</em> +Gesichtspunkte als bisher dafür gegolten haben! Und nun besann +ich mich darauf, daß ja das Wort »dringend«, als Adjektiv gebraucht, +ursprünglich eine <em class="gesperrt">rein zeitliche</em> Bedeutung hat und etwas +bezeichnet, was <em class="gesperrt">sofortige</em> Beachtung verlangt oder <em class="gesperrt">sofort</em> zu geschehen +hat, im Gegensatz zu dem, was, wie wichtig es auch sonst +sein mag, doch »gute Weile« hat — also <em class="gesperrt">nur</em> das »dring<em class="gesperrt">lich</em>« in +bezug auf die <em class="gesperrt">Zeit</em>. Erst die allmähliche Verschiebung des Sprachgebrauchs +im Sinne fortschreitenden Verwischens der feineren Unterschiede +hat es mit sich gebracht, daß man jenes Wort <em class="gesperrt">jetzt</em> auch +gebrauchen darf, und sogar mit Vorliebe gebraucht, für »sehr +wichtig«, »bedeutsam« usw. in rein <em class="gesperrt">sachlichem</em> Sinn, also ohne jede +Beziehung auf die Zeit. Ich glaubte mich aber zu erinnern, daß +in meiner Schulzeit — also just in den Jahren, als das Gesetz entstand — ich +das Wort noch <em class="gesperrt">nicht</em> in der letzteren Bedeutung in +einem Aufsatz hätte gebrauchen dürfen, ohne einen roten Strich +oder wenigstens ein Fragezeichen des Lehrers zu riskieren. So +war also für mich die Frage gegeben: haben nicht Regierung und +Landtag bei Verabschiedung dieses Gesetzes — Ende 1853 — im +§ 1, Ziffer 2 desselben »<em class="gesperrt">dringliche</em>« Gründe des öffentlichen Wohls +<em class="gesperrt">d. h. solche besondere</em> Gründe gemeint, die <em class="gesperrt">sofortige</em> Berücksichtigung, +<em class="gesperrt">sofortiges</em> Handeln gerade der <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden »erheischen«?</p> + +<p>Um <em class="gesperrt">hier</em>über sichere Auskunft zu erhalten — und zunächst +auch nur zu diesem Zweck — habe ich kürzlich die Landtagsverhandlungen +des Jahres 1853 mir geliehen und bin daran gegangen,<a class="page" name="Page_185" id ="Page_185" title="185"></a> +in diesen alten vergilbten Quartbänden von zusammen beiläufig +3000 eng gedruckten Seiten — »Schriftenwechsel« und »Protokolle« +zusammengenommen — die an nicht weniger als neun verschiedenen +Stellen zerstreuten Verhandlungen über unser Polizeigesetz vollständig +zusammenzusuchen und aufmerksam zu lesen.</p> + +<p>Und <em class="gesperrt">nun</em> will ich Ihnen in möglichst gedrängter Übersicht +die merkwürdigen <em class="gesperrt">Entdeckungen</em> vortragen, die ich bei diesem +Studium gemacht habe, und die mir die Unterlage für die vorher +schon ausgesprochenen, allen bisherigen Ansichten widerstreitenden +Behauptungen über unsere gegenwärtige Rechtslage gegeben haben.</p> + +<p>Ich habe hierbei drei Punkte speziell zu erörtern:</p> + +<p><em class="gesperrt">erstens</em> — die <em class="gesperrt">Bedeutung</em> der Worte »innerhalb ihrer verfassungsmäßigen +Zuständigkeit« im Eingang des § 1;</p> + +<p><em class="gesperrt">zweitens</em> — die <em class="gesperrt">Auslegung</em> der »dringenden Gründe etc.« +in § 1, Ziffer 2;</p> + +<p><em class="gesperrt">drittens</em> — die <em class="gesperrt">Tragweite</em> der Worte »unter den in § 1 +bezeichneten Voraussetzungen erlassenen .... Verfügungen« im +Eingang des § 2.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Mit vollster Sicherheit ergibt sich aus diesen Landtagsverhandlungen +in bezug auf den <em class="gesperrt">ersten</em> Punkt die Feststellung:</p> + +<p>Die in der ersten Zeile des § 1 angezogene »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« der Polizeibehörden besagt in der Tat, wie +die Logik es verlangt, die Zuständigkeit, die damals schon, unabhängig +von dem neuen Gesetz, <em class="gesperrt">gegeben</em> war. Die Zuständigkeit +dieser Behörden reicht <em class="gesperrt">heute</em> keinen Deut weiter, als sie im Jahre +1853 reichte; und sie haben sogar, <em class="gesperrt">kraft dieses Gesetzes</em>, heute +keine Befugnis, die sie nicht auch schon im Jahre 1853, <em class="gesperrt">sachlich</em> +unbeanstandet, ausüben durften. Denn Regierung und Landtag +sind <em class="gesperrt">darüber</em> vollständig einig, daß der Zweck des neu zu erlassenden +Gesetzes lediglich der sei: diejenigen Befugnisse der +Polizeibehörden, die diese bis dahin, ohne Widerspruch im Sachlichen; +ausgeübt hatten, bis zum Erlaß eines vollständigen »Polizeistrafgesetzes« +durch eine gesetzliche <em class="gesperrt">Deklaration</em> einstweilen zu +<em class="gesperrt">sanktionieren</em>, um Zweifel formaljuristischer Art zu beseitigen, +die das Appellationsgericht in Eisenach in bezug auf gewisse Maßnahmen +der Verwaltung (die keine Beziehung auf politische Angelegenheiten +erkennen lassen) damals erhoben hatte. Das Gesetz +<em class="gesperrt">soll</em> also überhaupt nur »Deklaration« eines damals schon bestehenden +und im Sachlichen nicht strittigen Rechtszustandes sein<a class="page" name="Page_186" id ="Page_186" title="186"></a> +Nun zum <em class="gesperrt">zweiten</em> Punkt! Durch <em class="gesperrt">alle</em> Verhandlungen über +das zu erlassende Gesetz — Motive zur Regierungsvorlage, Ausschußberichte +und Debatten — zieht sich als roter Faden deutlich +die <em class="gesperrt">zwiefache</em> Fragestellung:</p> + +<p>Erstens — wie lassen sich die den Polizeibehörden verfassungsmäßig +zustehenden Befugnisse so »deklarieren«, daß einerseits diese +Behörden die Aufgabe der Polizei erfüllen können — die Bürger +zu schützen in Person und Eigentum, Ordnung und Sicherheit im +Lande zu halten, Verletzungen der Gesetze vorbeugend zu verhindern — <em class="gesperrt">und +daß andererseits den Grundsätzen des +Rechtsstaates, die deutliche Scheidung von Gesetzgebung +und Verwaltung fordern, nichts vergeben wird?</em></p> + +<p>Zweitens — wie lassen sich die Befugnisse dieser Behörden +im Gesetz so »deklarieren«, daß alle <em class="gesperrt">Bürgermeister</em> in Stadt und +Land sie <em class="gesperrt">auf Grund eigenen Urteils richtig</em> anwenden können, +<em class="gesperrt">ohne daß bei ihnen besondere Gesetzeskenntnis, juristische +Schulung oder sonst höhere Bildung vorauszusetzen wäre?</em></p> + +<p>Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung +und Landtag vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen +zu gebieten oder zu verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten +oder verboten sind, ist ein Akt der <em class="gesperrt">Gesetzgebung</em>. Indem man +den Polizeibehörden, den Bürgermeistern, eine solche Befugnis einräumt, +macht man sie tatsächlich zu »kleinen Gesetzgebern« — und +das ist grundsätzlich der Idee des Verfassungsstaates, des +Rechtsstaates <em class="gesperrt">zuwider</em>. Es ist praktisch nicht zu vermeiden, weil +die Gesetze nicht <em class="gesperrt">alles</em> zum voraus regeln können — weil fortwährend +Umstände und Ereignisse eintreten, die <em class="gesperrt">nicht vorauszusehen</em> +sind, denen gegenüber aber das öffentliche Wohl <em class="gesperrt">sofortiges</em> +Eingreifen nötig macht. <em class="gesperrt">Und hierauf müssen im Verfassungsstaat +die »gesetzgeberischen« Funktionen der +Verwaltungsbehörden beschränkt bleiben.</em></p> + +<p>Diesem Gedankengang entsprechend zieht sich nun durch alle +Verhandlungen hindurch die Berufung auf die »dringenden <em class="gesperrt">Fälle</em>« — wobei +darauf exemplifiziert wird: daß Wassersnot in irgend +einem Teil des Landes eintritt, zu deren Bekämpfung doch nicht +erst der <em class="gesperrt">Landtag</em> einberufen werden könne — daß ein Brand +ausbricht — daß ein toller Hund im Ort herumläuft u. dergl.; und +nicht ein einziger »Fall« kommt zur Sprache, bei dem es sich um +etwas anderes handeln könnte, als um sofortiges Eingreifen wegen +<em class="gesperrt">direkter</em>, <em class="gesperrt">gegenwärtiger</em> Gefahr für das öffentliche Wohl aus<a class="page" name="Page_187" id ="Page_187" title="187"></a> +dem <em class="gesperrt">einzelnen</em> in Betracht stehenden Ereignis. Weder hat die +Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsmäßige +Mitwirkung bei Erlaß <em class="gesperrt">neuer</em> »Gebote« und »Verbote« zu Gunsten +der Verwaltungsbehörden einzuschränken, noch hat der Landtag +selbst die leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei +gesetzgeberischen Akten auch da zu verzichten, wo diese vernünftigerweise +<em class="gesperrt">möglich</em> wäre.</p> + +<p>Also: die Gesetzgebung des Großherzogtums ermächtigt in +§ 1, Ziffer 2 die <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden zu Geboten und Verboten <em class="gesperrt">lediglich</em> +für den Fall, daß <em class="gesperrt">dringliche</em> Gründe des öffentlichen Wohls +sofortiges Handeln dieser <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden erheischen; sie gibt der +Polizei diese Ermächtigung <em class="gesperrt">nicht</em>, soweit es sich um <em class="gesperrt">andere</em> +»Gründe des öffentlichen Wohls« handelt, deren Wahrung durch +die zur Gesetzgebung <em class="gesperrt">berufenen</em> Faktoren <em class="gesperrt">möglich</em> ist.</p> + +<p>Unter dem Gesichtspunkt der vorhin an <em class="gesperrt">zweiter</em> Stelle benannten +Frage bestand gleichfalls Einigkeit zwischen Regierung +und Landtag in bezug auf folgende Punkte.</p> + +<p>Die Anwendung der Befugnisse, die das zu erlassende Gesetz +deklarieren soll, liegt in erster Reihe ganz in der Hand der +<em class="gesperrt">unteren</em> Verwaltungbehörden, der Bürgermeister in Stadt und +Land; sie sind berufen, das Gesetz <em class="gesperrt">selbständig</em>, nach eigenem Urteil +anzuwenden, die oberen Verwaltungsbehörden haben instanzenmäßig +nur die Nachprüfung und eventuelle Korrektur im Fall erhobener +Beschwerde. Diese Bürgermeister (anderwärts auf dem Land auch +Ortsvorsteher, Schulzen etc. genannt) sind nun zum weitaus größeren +Teil sehr einfache Leute, meist ohne alle juristische Schulung und +ohne Verständnis für Dinge, die abseits liegen von ihrem gewöhnlichen +Interessenkreis. <em class="gesperrt">Des</em>halb muß — und das hat namentlich +der Landtag besonders betont — die gesetzliche Deklaration der +Befugnisse der Polizeibehörden so <em class="gesperrt">einfach</em> sein, daß jedermann +mit etwas gesundem Menschenverstand diese Befugnisse sozusagen +»aus dem Handgelenk« <em class="gesperrt">richtig</em> anwenden kann. Wenn Umfang +und Grenzen derselben nur auf Grund von besonderen Kenntnissen +oder von schwierigen Urteilen zu ermessen wären, dann — so +wurde im Landtag gesagt — werden die Bürgermeister aus Furcht, +nicht das richtige zu tun, <em class="gesperrt">gar nichts tun</em>!</p> + +<p>Dieser Standpunkt des Landtags, dem die Regierung keineswegs +entgegengetreten ist, wird ganz evident durch die Tatsache: +daß die <em class="gesperrt">Regierungs</em>vorlage für das Gesetz vom Landtag +<em class="gesperrt">abgelehnt</em> wurde, <em class="gesperrt">weil</em> sie eine <em class="gesperrt">Definition</em> der »Polizeiver<a class="page" name="Page_188" id ="Page_188" title="188"></a>gehen« +unter Bezugnahme auf das Strafgesetz geben wollte. Das +fand man schon <em class="gesperrt">zu viel</em> für die <em class="gesperrt">Bürgermeister</em>! Der Landtag +hat <em class="gesperrt">des</em>halb — und zwar unter Zustimmung der Regierung — ein +Amendement des Abgeordneten <em class="gesperrt">Müller</em>-Neustadt angenommen, +demzufolge nur zwei Paragraphen der ursprünglichen Vorlage, der +Hauptsache nach unverändert, in das Gesetz gekommen sind, alles +übrige aber <em class="gesperrt">unterdrückt</em> wurde.</p> + +<p>Hieraus aber folgt nun, daß alles was im Gesetz steht, <em class="gesperrt">bewußt</em> +und <em class="gesperrt">absichtlich</em> auf das Verständnis und die Fassungskraft +der <em class="gesperrt">unteren</em> Polizeibehörden berechnet ist. Also sind auch die +»Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen Verbote und Gebote +erlassen werden dürfen, überhaupt nur <em class="gesperrt">solche</em> »Gründe +des öffentlichen Wohls«, die jeder Bürgermeister im Land <em class="gesperrt">selbständig</em> +zu erkennen und zu beurteilen vermag — unter Ausschluß +aller Gründe und Rücksichten höherer Staatsweisheit, die, +wie wichtig und selbst wie »dringend« die <em class="gesperrt">oberen</em> Behörden sie +befinden möchten, außerhalb des Gesichtskreises der <em class="gesperrt">Bürgermeister</em> +liegen. <em class="gesperrt">Und das gilt auch für die Befugnisse der +oberen Behörden selbst.</em> Denn das Gesetz erlaubt ihnen kein +Tüttelchen mehr als es <em class="gesperrt">allen</em> Polizeibehörden erlaubt. Also kann +selbst die oberste Staatsbehörde auf Grund <em class="gesperrt">dieses</em> Gesetzes Gebote +und Verbote nur unter denselben Voraussetzungen erlassen, +unter denen auch der letzte Dorfbürgermeister sie erlassen dürfte.</p> + +<p>Aus allem, was ich hier über die Entstehungsgeschichte +unseres Polizeigesetzes Ihnen dargelegt habe, ergibt sich mit +voller Sicherheit, daß dieses vielbescholtene Gesetz, weit davon +entfernt, den Polizeibehörden <em class="gesperrt">alles</em> zu erlauben, ganz im Gegenteil +nach dem übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden Faktoren +ihre Befugnisse in bezug auf Gebote und Verbote <em class="gesperrt">ganz +außerordentlich eng</em> umgrenzt. Soweit es sich nicht lediglich +darum handelt, gemäß § 1, Ziffer 1 Gebote und Verbote, die schon +kraft Gesetz <em class="gesperrt">bestehen</em>, durch Androhung von Zwangsmaßregeln +wirksam zu machen — soweit vielmehr, gemäß § 1, Ziffer 2, Erlaß +<em class="gesperrt">eigener</em> Gebote und Verbote, also die subsidiäre Ausübung +<em class="gesperrt">gesetzgeberischer</em> Funktionen aus »Gründen des öffentlichen +Wohls« in Frage kommt, müssen <em class="gesperrt">zwei</em> Voraussetzungen zusammentreffen, +damit überhaupt die <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden zum Eingreifen befugt +werden:</p> + +<p>erstens, die »Gründe« müssen, der Art nach, <em class="gesperrt">Bürgermeister-Gründe</em> +d. h. aus dem Gesichtskreis und dem Verständnis der +Bürgermeister hergenommen sein;<a class="page" name="Page_189" id ="Page_189" title="189"></a> +zweitens, sie müssen <em class="gesperrt">dringlich</em> sein in bezug auf die Zeit, +d. h. sie müssen rechtfertigen, daß die <em class="gesperrt">Polizei</em> und nicht der +ordentliche Gesetzgeber ein Gebot oder Verbot erlasse.</p> + +<p>Jede Verfügung einer Polizeibehörde aus § 1, Ziffer 2 des +Gesetzes, die nicht diesen <em class="gesperrt">beiden</em> Voraussetzungen entspricht, ist +also gesetz<em class="gesperrt">widrig</em>.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Mit bezug auf den <em class="gesperrt">dritten</em> Punkt endlich habe ich in den +alten Quartbänden, die über die Entstehung des Gesetzes berichten, +eine sehr deutliche Aufklärung über <em class="gesperrt">die</em> Frage gefunden: inwieweit +Regierung und Landtag die Maßnahmen der Polizeibehörden der +richterlichen Nachprüfung haben entziehen wollen, <em class="gesperrt">und inwieweit +nicht</em>. Und zwar hat sich mir ergeben, daß nach dem übereinstimmenden +Willen der gesetzgebenden Faktoren <em class="gesperrt">lediglich</em> die Frage +der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der »Strafandrohung«, +d. h. der einzelnen Zwangsmaßregel, den Gerichten entzogen, +<em class="gesperrt">alles übrige aber kraft der im Eingang des § 2 eingefügten +Worte</em>: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« +der richterlichen Nachprüfung ausdrücklich hat vorbehalten bleiben +<em class="gesperrt">sollen</em> — und daß daraufhin die Gerichte befugt, also auch verpflichtet +sind, in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob das polizeiliche +Gebot oder Verbot <em class="gesperrt">als solches</em>, d. h. abgesehen von den Zwangsmitteln, +den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht oder nicht.</p> + +<p><em class="gesperrt">Diese</em> Bedeutung der soeben angezogenen Worte im Eingang +des § 2 wird aber bezeugt durch einen sehr charakteristischen +Vorgang.</p> + +<p>Die Regierungsvorlage enthält in ihrem § 6 einen Satz, der, +gemäß den Erklärungen der »Motive«, direkt besagt: die Gerichte +<em class="gesperrt">sind befugt zu prüfen</em>, ob eine polizeiliche Verfügung den Voraussetzungen +des Gesetzes (die jetzt der § 1 angibt) entspricht oder +nicht; nur sollen sie (nachfolgender Satz des § 6) <em class="gesperrt">nicht</em> prüfen, +ob die Verfügung <em class="gesperrt">auch notwendig</em> oder <em class="gesperrt">zweckmäßig</em> war, +<em class="gesperrt">wenn</em> sie als <em class="gesperrt">gesetzmäßig</em> zu befinden ist.</p> + +<p>Der Gegenentwurf des Abg. <em class="gesperrt">Müller</em> enthält den ersten Satz +nicht, sondern nur in § 1 die Bezugnahme auf die »verfassungsmäßige +Zuständigkeit« und im Eingang des § 2 die Einfügung: +»unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« — als +Kennzeichen <em class="gesperrt">der</em> Verfügungen, denen »gemäß« die Gerichte +erkennen sollen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_190" id ="Page_190" title="190"></a>Wie aus den Reden des Abg. <em class="gesperrt">Müller</em> in der <em class="gesperrt">ersten</em> Debatte +über das Gesetz hervorgeht, hat er ursprünglich <em class="gesperrt">gemeint</em> und, wie +es scheint, auch <em class="gesperrt">gewünscht</em> — wenigstens ist er dahin verstanden +worden — durch <em class="gesperrt">seine</em> Fassung die Zuständigkeit der Gerichte +enger begrenzt zu haben, als es in der Regierungsvorlage geschehen +war; wobei übrigens seiner ehrlichen Versicherung wohl +zu glauben ist, daß er dabei lediglich Zweckmäßigkeitsgründe im +Auge hatte und auch <em class="gesperrt">wirklich</em> der Überzeugung war, in der »verfassungsmäßigen +Verantwortung« der obersten Verwaltungsinstanz, +auf die er immer wieder hinweist, sei schon genügender Schutz +gegen <em class="gesperrt">willkürliche</em> Ausdehnung der Polizeimacht gegeben. +Schon die Debatten zeigen aber, daß <em class="gesperrt">Müller</em> mit seinem Wunsch +(wenn er ihn wirklich hatte) allein stand; und der Landtags-<em class="gesperrt">Ausschuß</em> +hat dann in seinem Bericht über den <em class="gesperrt">Müller</em>schen Gegenantrag +<em class="gesperrt">einstimmig</em> empfohlen, letztern <em class="gesperrt">nur</em> anzunehmen mit einem +<em class="gesperrt">Zusatz</em>, der dem erwähnten ersten Satz in § 6 der Regierungsvorlage +wörtlich entspricht. In der Verhandlung über den Ausschußbericht +erklärte aber der Abg. <em class="gesperrt">Müller</em>, er habe »sich mit dem +Referenten des Ausschusses überzeugt« — d. h. er habe sich überzeugt +und <em class="gesperrt">auch</em> den Referenten — daß die in § 2 seines Antrags +stehenden Worte: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen +erlassenen« schon dasselbe besagten, was der beantragte Zusatz ausdrücken +solle, und daß demnach dieser Zusatz <em class="gesperrt">überflüssig</em> sei. +Und auf <em class="gesperrt">diese</em> Erklärung hin hat dann der Landtag <em class="gesperrt">ohne weitere +Diskussion</em> den <em class="gesperrt">Müller</em>schen Entwurf <em class="gesperrt">ohne</em> den Zusatz angenommen.</p> + +<p>Hiernach steht fest, daß auch das jetzt vorliegende Gesetz +dem Richter genau dieselben Befugnisse einräumt, die er nach +der Regierungsvorlage haben sollte:</p> + +<p>alle polizeilichen Verfügungen zu prüfen auf ihre <em class="gesperrt">Gesetzgemäßheit</em> +(nach § 1, Ziffer 1 oder Ziffer 2 des Gesetzes) — nur +nicht <em class="gesperrt">außerdem</em> noch auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit.</p> + +<p>Als sicher sehe ich hiernach an, daß Regierung und Landtag +das Verhältnis der Polizeibehörden <em class="gesperrt">zu den Gerichten</em> in bezug +auf die Materien dieses Gesetzes nach folgenden Grundsätzen haben +regeln wollen:</p> + +<p>Im Rechtsstaat setzt <em class="gesperrt">jeder</em> von den Polizeibehörden durch +Strafandrohung oder dgl. geübte Zwang das Bestehen eines <em class="gesperrt">rechtmäßigen</em> +Gebotes oder Verbotes in bezug auf die betreffende Handlung +voraus. <em class="gesperrt">Insoweit</em> diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt die<a class="page" name="Page_191" id ="Page_191" title="191"></a> +Ausübung des Zwanges (die »Strafandrohung«) immer kraft des verfassungsmäßigen +Auftrags der Verwaltung, für die Durchführung der +Gesetze zu sorgen. Die Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit +der <em class="gesperrt">Zwangsmaßregeln</em> kann daher gänzlich der instanzenmäßig +geordneten Beurteilung der <em class="gesperrt">Verwaltungs</em>behörden anheimgestellt +werden. <em class="gesperrt">Ob</em> aber jene Voraussetzung erfüllt ist oder nicht, +ist eine Frage <em class="gesperrt">ganz für sich</em>, durchaus verschieden von der Frage: +ob, wenn sie erfüllt ist, das polizeiliche Eingreifen auch notwendig +oder zweckmäßig war. Sie ist nun erfüllt, erstens, wenn die +Gesetzgebung <em class="gesperrt">selbst</em> die betreffende Handlung schon geboten +oder verboten, aber lex imperfecta gelassen hat, die gemäß § 1, +Ziffer 1 des Gesetzes von den Polizeibehörden nur ergänzt wird; +zweitens, wenn in bezug auf Handlungen, die der ordentliche Gesetzgeber +(Regierung und Landtag) nicht geboten oder verboten hat, +die <em class="gesperrt">besonderen</em> Voraussetzungen zutreffen, auf welche hin nach +§ 1, Ziffer 2 dieser ordentliche »große« Gesetzgeber den »kleinen« +Gesetzgeber (den Bürgermeister) ausdrücklich legitimiert hat, der +»dringenden Fälle« wegen, <em class="gesperrt">eigene</em> gesetzgeberische Funktionen +durch Verfügungen, Verbote usw., sozusagen stellvertretend auszuüben. +<em class="gesperrt">Ob</em> nun die Vorbedingung von polizeilichen Zwangsmaßregeln, +ein <em class="gesperrt">rechtmäßiges</em> Gebot oder Verbot, in der <em class="gesperrt">einen</em> oder +in der <em class="gesperrt">anderen</em> Art erfüllt ist — <em class="gesperrt">dar</em>über hat im Zweifel nicht +die Verwaltung, sondern der <em class="gesperrt">Richter</em> zu befinden. Und so sicher +es ist, daß gegenüber einer auf § 1, Ziffer 1 gegründeten polizeilichen +Strafandrohung die Gerichte zu prüfen haben, ob das behauptete +<em class="gesperrt">gesetzliche</em> Verbot oder Gebot <em class="gesperrt">wirklich</em> vorliegt, so +sicher ist es auch, daß sie gegenüber den Strafandrohungen aus +§ 1, Ziffer 2 prüfen müssen, ob die in der Strafandrohung einbegriffene +<em class="gesperrt">eigene</em> Verfügung der Polizeibehörde den <em class="gesperrt">Bedingungen</em> +entspricht, unter denen der »große« Gesetzgeber den »kleinen« zu +solchen eigenen Verfügungen ermächtigt hat.</p> + +<p>Die beiden Begriffe: »Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit +einer polizeilichen Strafandrohung« einerseits, und »Rechtmäßigkeit +der ihr zu Grunde liegenden Verfügung« — nämlich: daß diese +»unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassen« ist, anderseits, +umfassen also völlig auseinanderfallende Begriffssphären. Das +Ausschließen der ersteren von der richterlichen Kognition bedeutet +also <em class="gesperrt">nicht</em> zugleich Ausschließen der letzteren, wie man bisher +geglaubt hat. Die Gerichte haben vielmehr, <em class="gesperrt">gemäß</em> dem Gesetz +vom 7. Januar 1854, das Recht und die Pflicht zur Nachprüfung<a class="page" name="Page_192" id ="Page_192" title="192"></a> +jeder auf Grund desselben ergangenen Verfügung in Hinsicht auf +ihre <em class="gesperrt">Begründung</em> aus § 1, Ziffer 10 der Ziffer 2 — und zwar im +vollen Umfang ihrer allgemeinen Befugnis zur <em class="gesperrt">Auslegung der +Gesetze</em>.</p> + +<p>Ich glaube Ihnen hiermit schon alle Unterlagen zur Prüfung +meiner im Eingang ausgesprochenen Behauptung über unsere <em class="gesperrt">guten +Gesetze</em>, unsere <em class="gesperrt">gute Rechtslage</em> gegeben zu haben und meine, +daß mir jetzt nur noch übrig bleibt, aus dem Gesagten die <em class="gesperrt">Folgerungen</em> +zu ziehen in bezug auf die aktuelle Frage, die uns heute +beschäftigt, die tatsächliche <em class="gesperrt">Beschränkung</em> der Versammlungsfreiheit +im Großherzogtum. Ehe ich dazu übergehe, müssen Sie +mir indes noch gestatten, in aller Kürze den <em class="gesperrt">allgemeinen</em> Eindruck +Ihnen zu schildern, den das Studium jener fast 50 Jahre zurückliegenden +Landtagsverhandlungen mir erweckt hat; denn er ist +ganz besonders geeignet, Licht zu werfen auf die Absichten und +und Bestrebungen der damaligen Gesetzgeber unseres Staates.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>An die verstaubten alten Quartbände, von denen Sie einen +hier sehen, bin ich zuerst herangegangen mit entschiedener Mißempfindung. +Gemäß dem allgemein verbreiteten Vorurteil habe +ich kaum zu hoffen gewagt, etwas für mich Erfreuliches darin zu +finden. Weil ich aber annehmen durfte, es würden die dem Gesetz +nachgesagten ganz reaktionären Tendenzen nicht ohne den schärfsten +Widerspruch der im damaligen Landtag noch vorhandenen Vertreter +liberaler Anschauungen die Oberhand erlangt haben, so sagte +ich mir obendrein: das wird eine schöne Katzbalgerei sein, über +die du den Bericht zu lesen hast!</p> + +<p>Aber nichts von alle dem!</p> + +<p>Was zu allererst in die Augen springt: diese ganzen Verhandlungen, +die schriftlichen wie die Debatten, stehen auf einem +bemerkenswert <em class="gesperrt">hohen</em> Niveau — auf unvergleichlich viel <em class="gesperrt">höherem</em> +Niveau als die politischen Verhandlungen in unserem Landtag +während der letzten Jahre.</p> + +<p><em class="gesperrt">Angenehm</em> berührt die Urbanität, mit der die Vertreter +gegnerischer Standpunkte unter einander sich behandeln — und +die Urbanität, mit der die Vertreter der Opposition auch vom +Regierungstisch behandelt werden.</p> + +<p>Geradezu <em class="gesperrt">wohltuend</em> aber wirkt es, zusehen, wie der Geist des +<em class="gesperrt">Verfassungs</em>staates, des <em class="gesperrt">Rechts</em>staates, alle diese Verhandlungen +durchdringt — wie in einer Zeit, da fast überall in Deutschland<a class="page" name="Page_193" id ="Page_193" title="193"></a> +eine ungezügelte Reaktion schon zur Herrschaft gelangt war, im +»Fürstenhaus« zu <em class="gesperrt">Weimar</em> Regierung und Abgeordnete <em class="gesperrt">dar</em>über +diskutieren: wie man der Polizei die ihr unentbehrliche Macht +sichern könne, <em class="gesperrt">ohne</em> der Idee des Verfassungsstaates etwas zu +vergeben — <em class="gesperrt">ohne</em> einen Rückschritt nach dem <em class="gesperrt">Polizei</em>staat hin +befürchten zu müssen.</p> + +<p>Und wer waren die Männer, die damals an der gesetzgeberischen +Tätigkeit in unserem Land teil nahmen? Auf Seiten der +Regierung waren es, außer dem noch übrig gebliebenen »Märzminister« +<em class="gesperrt">Wydenbrugk</em>, <em class="gesperrt">Watzdorf</em> und <em class="gesperrt">Thon</em>, und — als +Regierungsvertreter meist tätig — <em class="gesperrt">Stichling</em>, der spätere Staatsminister; +also Männer, denen unser Land viel zu verdanken hat, deren +Andenken auch überall im Land hoch in Ehren steht. Auf seiten +des Landtages aber sind es vorwiegend <em class="gesperrt">Konservative</em>, die in den +Verhandlungen hervortreten; die meisten von ihnen der älteren +Generation unter uns gleichfalls noch in Person bekannt. Und +alle Hochachtung vor diesen Konservativen, die das Gegenteil +sind von Rückschrittlern! Unter ihnen tritt besonders hervor der +Abg. <em class="gesperrt">Müller</em>-Neustadt, der Vater des Gesetzes in der jetzt vorliegenden +Fassung — ein sehr konservativer Herr, und ein ehrlicher, +rückgratfester Mann. Weil er Müller hieß, und Hugo, und Bezirksdirektor +im V. Verwaltungsbezirk war, hat man ihn Hugo V. +genannt, unter welchem Namen er in einem Teil des Großherzogtums +eine ganz volkstümliche Gestalt gewesen ist. Er würde sich +im Grabe umdrehen, wenn er erfahren könnte, <em class="gesperrt">welchem</em> Gebrauch +sein Gesetz zuletzt hat dienen müssen!</p> + +<p>Der Kontrast zwischen den damaligen Verhandlungen <em class="gesperrt">unseres</em> +Landtages und dem, was zu gleicher Zeit unter der rückläufigen +Strömung der fünfziger Jahre anderwärts in Deutschland vor sich +gegangen ist, hat mich zuerst geradezu befremdet. Dann aber besann +ich mich, daß ja diese Verhandlungen stattfanden ganz kurze +Zeit nach dem Regierungsantritt unseres allverehrten Großherzogs +<em class="gesperrt">Carl Alexander</em>, und daß dieses Gesetz das erste <em class="gesperrt">politische</em> +Gesetz gewesen ist, welches unter <em class="gesperrt">seinem</em> Namen erlassen wurde. +Und zufällig bemerkte ich auch in demselben Band der Landtagsverhandlungen, +der die betreffenden Protokolle enthält, ein Aktenstück, +das direkt auf den Regierungsantritt Bezug hat. Es gibt +die »Versicherung« wieder, die der Großherzog — an Stelle eines +Vefassungseides — damals persönlich zu Händen des Landtagspräsidenten +<em class="gesperrt">v. Schwendler</em> dem Landtag übergeben hat, sowie<a class="page" name="Page_194" id ="Page_194" title="194"></a> +darauf folgend den »Huldigungseid«, durch den die Landtagsabgeordneten +für sich und für die von ihnen Vertretenen feierlich +geloben, dem Großherzog treu und redlich zu dienen und in allem +das »Beste des Landes« wahrnehmen zu wollen. Gestatten Sie +mir, daß ich jene landesherrliche »Versicherung« in ihrem Wortlaut +aus diesem alten Quartband Ihnen vorlese! Sie lautet:</p> + +<div class="blockquot"><p><em class="gesperrt">Carl Alexander,</em></p> + +<p><em class="gesperrt">von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen etc. +»Wir erklären hiermit bei fürstlichen Worten und +Ehren, daß Wir die Verfassung, welche Unser in +Gott ruhender Herr Großvater und Vorfahr in der +Regierung, der Großherzog Carl August, Königliche +Hoheit, »eingedenk der Vorschrift und des +Sinnes des deutschen Bundesvertrags« dem Großherzogthume +durch das Grundgesetz vom 5. Mai 1816 +erneuert, bestätiget und gesichert, und welche +Unser nun ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater +und Vorfahr in der Regierung, der Großherzog +Carl Friedrich, Königliche Hoheit, mit gleicher ausdrücklicher +Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag +treulich gewahrt und durch das revidirte +Grundgesetz vom 15. Oktober 1850 fortgebildet +hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen +Inhalte nach, auch während Unserer Regierung +genau beobachten, aufrecht erhalten und beschützen +wollen.</em></p> + +<p><em class="gesperrt">Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung +im § 67 des revidirten Grundgesetzes +vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung des +Großherzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende +landesfürstliohe Versicherung höchsteigenhändig +vollzogen und mit Unserem Großherzoglichen +Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet, +daß dieselbe im Archive des getreuen Landtags +niedergelegt und durch den Druck öffentlich bekannt +gemacht werde.</em></p></div> + +<p> +<em class="gesperrt">Weimar, am 28. August 1853.</em></p> +<p class="right-indent"><b>Carl Alexander</b>.«</p> +<p> </p> + +<p>Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend, +daß Regierung und Landtag damals unter besonderen, sozusagen<a class="page" name="Page_195" id ="Page_195" title="195"></a> +<em class="gesperrt">ethischen</em> Beweggründen und Antrieben gestanden haben. Regierung +und Abgeordnete waren sich noch völlig <em class="gesperrt">bewußt</em>, daß +zum »Besten des Landes«, das zu wahren sie gelobt hatten, auch +das <em class="gesperrt">ideale</em> Gut gehört, das dieses Land gewonnen hat in dem +Ruhm, die Wiege des Verfassungsstaates in Deutschland gewesen +zu sein; und zu ihrem Gelöbnis, dem Großherzog treu und redlich +zu dienen, rechneten sie auch <em class="gesperrt">die</em> Verpflichtung, darauf hinzuwirken, +daß in Bezug auf <em class="gesperrt">ihn</em>, und auf <em class="gesperrt">seine</em> Regierung, dereinst gesagt +werden müsse: er habe <em class="gesperrt">ebenfalls</em> das ehrenvolle Erbe seines Großvaters +»treulich gewahrt«, die Verfassung des Landes »genau beobachtet« +»aufrecht erhalten« und »beschützt«.</p> + +<p>Unter der Wirkung dieses Gedankens habe ich mich gefragt, +ob ich nicht meine heutige Rede direkt <em class="gesperrt">kennzeichnen</em> solle als +einen <em class="gesperrt">pietätvollen</em> Rückblick auf die gesetzgeberische Tätigkeit +in unserem Land in der Zeit vor einem halben Jahrhundert — und +ob ich deshalb für mein Thema, statt des herbe klingenden +Titels »rechtswidrige Beschränkung etc.« nicht lieber einen recht +freundlichen wählen solle, z. B. »Als der Großvater die Großmutter +nahm«<a name="FNanchor_33_33" id="FNanchor_33_33"></a><a href="#Footnote_33_33" class="fnanchor">[33]</a> — wobei ich zugleich den Beweis erbracht hätte, daß man +just in <em class="gesperrt">unserem</em> Land <em class="gesperrt">hoch</em>politische Themata unter so stimmungsvollem +Titel mit Fug und Recht behandeln könne. Indes bin ich +davon zurückgekommen, weil es nicht angemessen gewesen wäre, +den Schein zu erwecken, als ob meine Rede <em class="gesperrt">nur</em> Schalmeienklang +sein werde. Dafür aber habe ich mir nun vorgenommen, die <em class="gesperrt">gesamten</em> +Landtagsverhandlungen, die das Gesetz vom 7. Januar +1854 betreffen — Schriftenwechsel und Protokolle — <em class="gesperrt">neu drucken</em> +und im Land möglichst <em class="gesperrt">verbreiten</em> zu lassen — als eine <em class="gesperrt">Ehrentafel +zum Gedächtnis der Männer, die damals in Regierung +und Landtag an der Gesetzgebung beteiligt waren</em> — und +zur <em class="gesperrt">Sühne des Unrechts</em>, welches ihnen mit der Diskreditierung +jenes Gesetzes so lange Zeit hindurch angetan worden ist! Und +solches wird nebenbei noch den Nutzen haben, daß falls etwa +demnächst die <em class="gesperrt">Gerichte</em> mit dem Gesetz sich zu befassen hätten, +die Richter die Unterlagen für dessen Auslegung nicht erst mühsam +in 3 oder 4 alten Quartbänden zusammensuchen müssen, sondern +alles in einem sauberen Neudruck wohlgeordnet vorfinden — sogar<a class="page" name="Page_196" id ="Page_196" title="196"></a> +diejenigen Stellen für das Auge <span class="u">gekennzeichnet,</span> die auf die <em class="gesperrt">grundsätzlichen</em> +Fragen der Auslegung Bezug haben.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nach dieser Abschweifung komme ich nunmehr zum letzten +Teil meiner Aufgabe, indem ich an Hand meiner vorher gegebenen +Darlegungen jetzt noch die Frage erörtere:</p> + +<p>Wie stellen sich die <em class="gesperrt">Versammlungsverbote</em> im Großherzogtum +zu den <em class="gesperrt">Gesetzen</em> des Landes?</p> + +<p>Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten.</p> + +<p>Es gibt, wie früher angeführt, in unserem Land <em class="gesperrt">kein</em> Gesetz, +das »Versammlungen,« d. h. ein Sich-Versammeln von beliebig +vielen Personen an einem beliebigen Ort, verböte oder auch nur, +abgesehen von der Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschränkungen +stellte; und es gibt nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auch +<em class="gesperrt">kein</em> Gesetz, welches irgend einer Partei die öffentliche, mündliche +Propaganda für irgendwelche, seien es selbst — nach der +Meinung bestimmter Kreise — »staatsgefährliche« Ideen und Bestrebungen +verböte, soweit diese Propaganda die Schranken respektiert, +die das Strafgesetzbuch errichtet hat. Folglich kann im +Großherzogtum das Verbot einer Versammlung lediglich auf § 1, +Ziffer 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1854 sich stützen; und die +<em class="gesperrt">Legalität</em> des Verbotes hängt gänzlich davon ab, ob die »Gründe +des öffentlichen Wohls«, derentwegen es erlassen wird, den <em class="gesperrt">beiden</em> +Bedingungen genügen, an die der <em class="gesperrt">Wille des Gesetzgebers</em> die +Befugnisse der <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden zu Verboten geknüpft hat: daß, +erstens, diese »Gründe«, der <em class="gesperrt">Art</em> nach, wie ich sie vorhin nannte, +<em class="gesperrt">Bürgermeister-Gründe</em> seien, und daß sie, zweitens, »dringend« +im <em class="gesperrt">Sinne des Gesetzes</em> seien.</p> + +<p>Beide Voraussetzungen sind zweifellos erfüllt, wenn eine Versammlung +<em class="gesperrt">gegenwärtige</em> Gefahr für die <em class="gesperrt">äußere</em> Ordnung und +Sicherheit im <em class="gesperrt">Gemeindebezirk</em> herbeiführt, d. h. wenn vernünftigerweise +und mit erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen +ist, es werde entweder <em class="gesperrt">in</em> der Versammlung selbst, oder <em class="gesperrt">durch</em> +sie außerhalb, Tumult, Schlägerei, Landfriedensbruch oder sonstige +Gesetzwidrigkeit veranlaßt werden. <em class="gesperrt">Das</em> zu erkennen und in +seinen Wirkungen zu beurteilen vermag in der Tat jeder Bürgermeister, +wenn er die Verhältnisse seines Bezirks und die Personen +notdürftig kennt und im übrigen das gewöhnliche Maß von gesundem +Menschenverstand besitzt. Und ebenso sicher ist auch, +daß <em class="gesperrt">dann</em> einer von den »dringenden Fällen« gegeben ist, in welchen<a class="page" name="Page_197" id ="Page_197" title="197"></a> +die <em class="gesperrt">Polizei</em>behörden befugt sein sollen, Handlungen zu verbieten, +die der Gesetzgeber nicht verboten hat.</p> + +<p><em class="gesperrt">Beide</em> Voraussetzungen sind aber zweifellos <em class="gesperrt">nicht</em> erfüllt, +wenn eine Versammlung polizeilich verhindert wird, <em class="gesperrt">ohne</em> daß von +ihr vernünftigerweise äußere Ordnungsstörung oder gesetzwidrige +Handlungen zu gewärtigen waren, wenn sie vielmehr verboten +wird wegen <em class="gesperrt">der</em> Gefahr, die angeblich dem öffentlichen Wohl +aus der Verbreitung der Sozialdemokratie droht. Weder gehört +<em class="gesperrt">dieser</em> Grund zu den Bürgermeister-Gründen, noch ist er, der +einzelnen Versammlung gegenüber, ein »dringender« Grund, nachdem +gleichartige Versammlungen durch Jahre hin stattgefunden +haben und <em class="gesperrt">jahrelang Zeit gewesen ist, der angeblichen +Gefahr durch ein Gesetz zu begegnen</em>. Ich möchte wohl +<em class="gesperrt">den</em> sehen, der zu behaupten wagt, die Erkenntnis der <em class="gesperrt">Staatsgefährlichkeit</em> +sozialistischer Lehren und das Verständnis für +die Weisheit, Zweckmäßigkeit und <em class="gesperrt">Dringlichkeit</em> ihrer Bekämpfung +mit dem Polizeiknüppel — sei Sache des gesunden Menschenverstandes! +Zur <em class="gesperrt">Ketzerrichterei</em>, mit <em class="gesperrt">Treitschke</em> zu reden, gehört +doch etwas ganz anderes — gehört doch <em class="gesperrt">der</em> feinere staatsmännische +Blick, die höhere staatsmännische Einsicht, die erst durch jahrelange +Schulung des Geistes <em class="gesperrt">an den Ideen der jeweils herrschenden +Partei</em> erworben werden! Wie könnte die Gesetzgebung Funktionen +jener Art in die Hand der <em class="gesperrt">Bürgermeister</em> legen wollen — in +die Hand von Leuten, die der großen Mehrzahl nach nicht +einmal studierenshalber sechs Semester an einer Universität sich +aufgehalten haben?</p> + +<p>Hiernach steht vollkommen fest, daß in unserem Land der +»kleine« Gesetzgeber <em class="gesperrt">legaler</em>weise nicht dazu gebraucht werden +kann, die Propaganda irgend einer politischen Partei zu unterdrücken +oder einzuschränken. Wäre letzteres für das Staatswohl nötig, +wäre wirklich zu befürchten, daß ohne Unterdrückung der sozialdemokratischen +Ideen mit den äußeren Machtmitteln des Staates +der »Zukunftsstaat« just in unserem Land zur Einführung kommen +werde, so hätte der »große« Gesetzgeber, Regierung und Landtag, +den <em class="gesperrt">Mut</em> fassen müssen, durch ein besonderes Großherzoglich +Sächs. Sozialisten<em class="gesperrt">gesetz</em> die »dringende Gefahr« rechtzeitig abzuwenden. +<em class="gesperrt">Dem</em> hätten sich alle innerhalb der Grenzen des Landes +fügen müssen. Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich — bereit, +diese Behauptung vor <em class="gesperrt">jedem</em> Forum zu vertreten — jetzt +<em class="gesperrt">öffentlich</em>:</p> + +<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_198" id ="Page_198" title="198"></a><em class="gesperrt">Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum +erlassen wurden, ohne daß vernünftigerweise +von der Versammlung selbst gegenwärtige Gefahr +für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten +war, sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen +nicht auf irgend einer möglichen Gesetzesauslegung, +sondern lediglich auf Gesetzesbeugung;</em></p> + +<p><em class="gesperrt">die Sanktionierung dieser Verbote seitens der +oberen Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig;</em></p> + +<p><em class="gesperrt">die Ermunterung zu solchen Verboten seitens +der obersten, verfassungsmäßig verantwortlichen +Instanz in öffentlicher Landtagssitzung, sowie die +zugestandene amtliche Beeinflussung nachgeordneter +Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante +Verfassungsverletzung.</em></p></div> + +<p>Ausdrücklich verwahre ich mich hierbei gegen die Annahme, +als ob ich irgend jemand unter denen, die meine Anklage trifft, +den Vorwurf machen wolle, wider besseres Wissen gehandelt zu +haben. Den <em class="gesperrt">guten Glauben</em> gestehe ich allen zu. Ist er doch +auch immer billig zu haben, wenn kein besonderer Grund vorliegt, +die Voraussetzungen seiner Richtigkeit besonders <em class="gesperrt">streng</em> zu prüfen. +In gegenwärtiger Sache aber gebe ich sogar zu, daß allgemein +verbreitete Vorurteile geeignet waren, von strengerer Prüfung abzuhalten. +Das alles aber ändert nichts an der Tatsache, daß Gesetzes<em class="gesperrt">verletzung</em> +in gutem Glauben objektiv immer Gesetzesverletzung +bleibt, und deren Sanktionierung in gutem Glauben objektiv +immer Verfassungs<em class="gesperrt">verletzung</em>.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich komme zum Schluß.</p> + +<p>Durch Jahre hin hat sich unser Bürgertum die Theorie von +der <em class="gesperrt">Polizeiallmacht</em> in unserem Land gefallen lassen, auch da, +wo ihre Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden +war. Seines guten Rechtes unbewußt hat dieses Bürgertum in +unglaublicher Langmut der Betätigung immer schärferer Reaktion +nur <em class="gesperrt">Klagen</em> und <em class="gesperrt">Bitten</em> entgegengestellt<em class="gesperrt">. Nun</em> aber ist es, meine +ich, Zeit, die willkürliche Beschränkung der bürgerlichen Rechte +in unserem Land nicht mehr abzuwehren mit Klagen und Bitten, +mit Beschwerden und Petitionen, sondern sie abzuwehren durch +<em class="gesperrt">laute Anklage</em> und <em class="gesperrt">scharfen Protest</em>. Und angesichts der<a class="page" name="Page_199" id ="Page_199" title="199"></a> +lange geübten Geduld muß nun, meine ich, diese <em class="gesperrt">Abwehr</em> überall +im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen:</p> + +<div class="blockquot"><p><em class="gesperrt">Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?</em></p></div> + +<p>auf deutsch, in etwas freier Übersetzung:</p> + +<div class="blockquot"><p><em class="gesperrt">Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres +Landes mißbrauchen?</em></p></div> + +<p>wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von +Fall zu Fall sich vorstellen will.</p> + +<div class="blockquot"><p>Den <em class="gesperrt">Widerstand</em> gegen</p></div> + +<p><b>die <em class="gesperrt">gesetz</em>widrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit +im Großherzogtum Sachsen</b></p> + +<p>unter <em class="gesperrt">diese</em> Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den +Anfang gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den +Rechtsboden feststelle, auf dem der <em class="gesperrt">Schutz der Gerichte</em> gegen +die Übergriffe der Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten +des Landes aber habe ich das Vertrauen, daß sie nach +sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner Anklage Recht geben +und dadurch die schimpfliche <em class="gesperrt">Bescholtenheit</em> heilen werden, +unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist +durch die kecke Behauptung: in unserem Land könne <em class="gesperrt">kraft +Polizeiallmacht</em> den Bürgern alles verboten werden, was nicht +durch ein besonderes Gesetz ihnen ausdrücklich <em class="gesperrt">erlaubt</em> worden ist.</p> + +<p>Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig das +<em class="gesperrt">Odium</em> wieder beseitigt werden, das <em class="gesperrt">auf Land und Personen</em> +gefallen ist durch Verbreitung des falschen Glaubens:</p> + +<p><em class="gesperrt">im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs +Carl Alexander und durch eines von den ersten unter +seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der Verfassungsstaat +des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat +zurückrevidiert worden.</em></p> + +<hr style="width: 45%;" /> +<h3><a class="page" name="Page_200" id ="Page_200" title="200"></a>I.</h3> + +<h3>Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden.</h3> + + +<p class="center">Wir Carl Alexander,</p> + +<p>von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, +Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt +und Tautenburg etc. etc. haben, <span class="u">zur Beseitigung vorgekommener Zweifel,</span> mit Zustimmung +des getreuen Landtags zu verordnen beschlossen, wie folgt:</p> + +<p>§ 1. Die Polizeibehörden haben <span class="u">innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit</span> +und vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im Verwaltungswege gegen derartige +Verfügungen auf den Ausspruch der betreffenden Oberbehörden Berufung einzuwenden, +die Befugniß:</p> + +<div class="blockquot"><p>1. Zur Aus- und Durchführung solcher von ihnen zu handhabender <span class="u">gesetzlicher</span> +Vorschriften, welche gewisse Handlungen zwar <span class="u">gebieten oder verbieten,</span> +aber für die Uebertretung eine bestimmte Strafe nicht androhen, diese +<span class="u">Strafandrohung auszusprechen</span>.</p> + +<p>2. Wenn <span class="u">dringende</span> Gründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von +Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen <span class="u">es erheischen,</span> +und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt werden, <span class="u">Gebote und +Verbote zu erlassen,</span> bezüglich derartige, in ihren Geschäftsbereich einschlagende, +früher erlassene Verordnungen theilweise oder gänzlich außer +Kraft zu setzen.</p></div> + +<p>Halten Ortspolizeibehörden für nothwendig, bei Strafandrohung das Maß von +fünf Thalern Geldstrafe oder zehn Tagen Haft zu übersteigen, so haben sie in der Regel +vorher, in allen Fällen aber, wo mit dem Verzuge Gefahr verbunden seyn würde, nachträglich +die ausdrückliche Genehmigung des Bezirksdirektors einzuholen.</p> + +<p>Der Strafe darf auch die Androhung der Confiscation oder Entfernung verbotswidriger +oder gefährlicher Dinge, namentlich Waaren, Anlagen und Einrichtungen substituirt +oder hinzugefügt werden.</p> + +<p>§ 2. Die Justizbehörden sind verpflichtet, vorkommenden Falls nach Maßgabe +der <span class="u">unter den<a name="FNanchor_34_34" id="FNanchor_34_34"></a><a href="#Footnote_34_34" class="fnanchor">[34]</a> im § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen,</span> in ortsüblicher oder in +einer sonst für genügend anzuerkennenden Weise bekannt gemachten polizeilichen <span class="u">Verfügungen</span> +zu erkennen, ohne die Frage über die <span class="u">Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit</span> +einer polizeilichen <span class="u">Strafandrohung</span> zum Gegenstand der richterlichen Entscheidung zu +machen.</p> + +<p>Urkundlich dessen haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit +unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen.</p> + +<p> +So geschehen und gegeben<br /> +Weimar, am 7. Januar 1854.</p> + +<p class="right-indent">Carl Alexander.<br /> +v. Watzdorf. v. Wydenbrugk.<br /> +G. Thon.</p> + + + +<hr style="width: 45%;" /> +<h3><a class="page" name="Page_201" id ="Page_201" title="201"></a>II.</h3> + +<h3>Ministerialverordnung vom 15. Juli 1874.</h3> + +<p>§ 1. 1. Oeffentliche Versammlungen zu politischen (einschließlich sozialpolitischen +oder kirchlichpolitischen) Zwecken,</p> + +<p>2. Versammlungen von Vereinen, welche politische (einschließlich sozialpolitische +oder kirchlichpolitische) Zwecke haben, sind vor deren Abhaltung der Ortspolizeibehörde +rechtzeitig, d. h. <span class="u">mindestens zwölf Stunden vor dem Zusammentritt</span> der Versammlung, +<span class="u">unter Angabe von Zeit und Ort</span> derselben, <span class="u">anzumelden</span>. Sind eine Anzahl von Bewohnern +des Großherzogthums Mitglieder eines Vereins mit politischen (einschließlich +sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, der außerhalb des Großherzogthums +seinen Sitz hat, so sind Versammlungen dieser Mitglieder den unter Ziffer 2 der oben +gedachten Versammlungen eines Vereins gleich zu achten.</p> + +<p>Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung von +Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im Großherzogtum oder außerhalb +desselben ihren Sitz haben.</p> + +<p>Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen, welche +statutenmäßig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden sind.</p> + +<p>§ 2. Die Polizeibehörde ist befugt, in die im § 1 dieser Verordnung gedachten +Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Behörde der Versammlung nicht selbst beiwohnen +will, einen oder mehrere Polizeibeamte zu senden. Die letzteren müssen sich +auf Erfordern des Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich +Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren.</p> + +<p>Dem Vorstande der Polizeibehörde, sowie dessen Beamten muß ein nach deren +Dafürhalten angemessener Platz in der Versammlung eingeräumt, sowie über die Person +der Redner Auskunft ertheilt werden.</p> + +<p>Die in Gemäßheit dieser Bestimmung in den betreffenden Versammlungen erschienenen +Polizeibeamten haben in Vertretung der Polizeibehörde die Befugniß, eine +Versammlung aufzulösen und die Anwesenden aufzufordern, sich aus dieser Versammlung +sofort zu entfernen.</p> + +<p>§ 3. Störungen der in Gemäßheit des § 1 dieser Verordnung angemeldeten Versammlungen, +sofern zu ihrer Beseitigung der Einfluß des Vorsitzenden der Versammlung +nicht ausreicht, sind von den anwesenden (§ 2) Polizeipersonen zu rügen, und zu verhindern. +Diese Polizeipersonen sind berechtigt, die Störer aus der Versammlung zu +weisen, und <span class="u">durch geeignete polizeiliche Maßregeln die Freiheit des Versammlungsrechts +zu schützen.</span></p> + +<p>§ 4. An Geld bis zu 50 Thalern (150 Mark) oder mit Haft bis zu sechs Wochen +werden bestraft:</p> + +<p>1. die Unternehmer, Vorsteher, Leiter oder die beauftragten Vertrauensmänner der +Versammlungen und Vereine, welche die im § 1 dieser Verordnung bestimmte Verpflichtung +nicht erfüllt haben,</p> + +<p>2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren Zuständigkeit +erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst zu ihrer Kenntniß +gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen zuwider dennoch an der verbotenen +Versammlung theilnehmen,</p> + +<p><a class="page" name="Page_202" id ="Page_202" title="202"></a>3. diejenigen, welche nach Auflösung einer Versammlung durch den Vorstand der +Polizeibehörde oder durch die nach § 2 dieser Verordnung beauftragten und kraft dieses +Auftrages hierzu legitimirten Polizeibeamten sich aus dieser Versammlung nicht sofort +entfernen,</p> + +<p>4. diejenigen, welche den in Gemäßheit des § 3 dieser Verordnung von Polizeipersonen +an sie gerichteten Aufforderungen und gegebenen Anordnungen sich ungehorsam +erweisen.</p> + +<p class="right-indent"> +<em class="gesperrt">Großh. S. Staats-Ministerium,<br /> +Depart. des Äußern und Innern.</em><br /> +<em class="gesperrt">v. Groß.</em> +</p> + + +<hr style="width: 45%;" /> +<h3>III.</h3> + +<h3>Ministerialverordnung vom 21. April 1875.</h3> + +<p>§ 1. Schulkindern, ingleichen solchen Personen, welche noch in dem für den +Besuch der Fortbildungsschule vorgeschriebenen Alter stehen, ohne Unterschied, ob sie +zum Besuch einer solchen jeweilig herangezogen sind oder nicht, ist die Theilnahme an +Versammlungen und Vereinen zu politischen (einschließlich sozialpolitischen und kirchlichpolitischen) +Zwecken verboten.</p> + +<p>§ 2. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Geld bis zu 60 Mark oder mit +Haft bis zu 14 Tagen bestraft.</p> + +<p>§ 3. Die Polizeibehörden haben die Befolgung des Verbots streng zu überwachen; +insbesondere sind die Polizeibeamten, welche nach § 2 der Verordnung vom +15. Juli 1874 politischen Versammlungen beiwohnen, verpflichtet, vorkommenden Falles +die Entfernung der in Ziffer 1 bezeichneten Personen aus der Versammlung zu veranlassen. +Dieselben sind befugt, eine Versammlung aufzulösen, wenn ihrem Entfernungsgebot +keine Folge geleistet wird.</p> + +<p class="right-indent"> +<em class="gesperrt">Großh. S. Staats-Ministerium,<br /> +Depart. des Äußern und Innern.</em><br /> +<em class="gesperrt">v. Groß.</em><br /> +</p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_32_32" id="Footnote_32_32"></a><a href="#FNanchor_32_32"><span class="label">[32]</span></a> <em class="gesperrt">Mit Anhang</em>: +</p><p> +1. <b>Gesetz</b> über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7. Januar 1854. +</p><p> +2./3. <b>Ministerialverordnungen</b> vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875, betreffend +Versammlungen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_33_33" id="Footnote_33_33"></a><a href="#FNanchor_33_33"><span class="label">[33]</span></a> Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine Versammlung mit +diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, als <em class="gesperrt">nicht gehörig angemeldet</em>, +beanstandet worden war — weil dieses Thema nicht zu einer »politischen« Versammlung +passe.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_34_34" id="Footnote_34_34"></a><a href="#FNanchor_34_34"><span class="label">[34]</span></a> In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von 1854, Nr. 4, +pp. 17, 18) <em class="gesperrt">fehlen</em> die Worte »unter den«; der Satz des § 2 erscheint daher dort +sprachlich als unverständlich. — Der vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit +welchem, gemäß den Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_203" id ="Page_203" title="203"></a><a name="VII" id="VII"></a>VII.</h2> + +<h2>Die volkswirtschaftliche Bedeutung der +Verkürzung des industriellen Arbeitstages.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Zwei Vorträge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena +am 6. November und 5. Dezember 1901.</p> +<hr style="width: 20%;" /> + +<p class="center">(Nach einem Stenogramm.)<a name="FNanchor_35_35" id="FNanchor_35_35"></a><a href="#Footnote_35_35" class="fnanchor">[35]</a></p> +<hr style="width: 15%;" /> + + +<h3>1. Vortrag.</h3> + + +<p class="center">Meine Herren!</p> + +<p>Die Wirkungen, die sich an die fortschreitende Verkürzung +der Arbeitszeit knüpfen, sind zweifellos Gegenstand eines großen +und allgemeinen Interesses vom volkswirtschaftlichen, volkshygienischen +und auch nationalpolitischen Gesichtspunkt aus. Man braucht +nur auf eine Tatsache hinzuweisen, die allbekannt ist — auf den +Unterschied zwischen Deutschland und England in bezug auf die +Regelung der Arbeitszeit in der Industrie. In England ist schon +seit langer Zeit die Maximal-Arbeitszeit mit wenigen Ausnahmen +10 Stunden, die weitaus größte Zahl aller Arbeiter braucht nur +9 Stunden täglich zu arbeiten, und eine recht beträchtliche Zahl — nach +den Mitteilungen des englischen Statistikers <span class="smcap">John Rae</span>, schon +über 1 Million — ist bei der achtstündigen Arbeitszeit angelangt. +Durch das kühne Vorgehen der englischen Regierung, die vor 10 +Jahren, im Jahre 1891, die sämtlichen Arbeiter in den Werkstätten +der englischen Heeresverwaltung und der englischen Admiralität, im +ganzen 29000 Mann, von der früher neunstündigen auf die acht<a class="page" name="Page_204" id ="Page_204" title="204"></a>stündige +Arbeitszeit setzte, ist die Propaganda für die Verkürzung +der Arbeitszeit in England so kräftig geworden, daß man annehmen +kann, in wenigen Jahren werden dort wohl ein paar Millionen Arbeiter, +nämlich alle Arbeiter der besser situierten Industrien, keine längere +als achtstündige Arbeitszeit mehr haben. In Deutschland dagegen +haben wir im Durchschnitt noch eine <em class="gesperrt">mehr</em> als zehnstündige Arbeitsdauer; +viele Industrien haben noch 11 Stunden oder mehr, nur +wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner Bruchteil +aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die Zahl +der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger +als 15000.</p> + +<p>An die Betrachtung dieses Unterschiedes knüpft sich sofort +eine Frage von großer Tragweite: Welche Bedeutung hat dieser +Unterschied für den Wettbewerb der volkswirtschaftlichen Tätigkeit +zwischen England und Deutschland? Ist diese Verschiedenheit +ein Vorteil zugunsten von England oder zugunsten von Deutschland, +und die zu erwartende bedeutende Vergrößerung der Konkurrenz — welchem +von beiden Ländern wird sie zugute kommen?</p> + +<p>Aber weiter, wenn, wie man jetzt als sicher annehmen kann, +die Verkürzung der Arbeitszeit keine Verminderung der Arbeitsproduktion +bewirkt, so kann das doch nur dadurch geschehen, daß +die Arbeiter den Ausfall in der Länge der Arbeitszeit auszugleichen +vermögen durch entsprechend intensivere Arbeit, und dann ist die +Vermutung nicht zum voraus abzuweisen, daß eine solche intensivere +Tätigkeit — sei es auch durch besondere Gewöhnung — einen +stärkeren Kräfteverbrauch, eine stärkere Anspannung des einzelnen +involviert, daß sie die Arbeit aufreibender macht. Wenn aber +die Arbeitskraft des Menschen rascher verbraucht wird, so ist das +eine Sache von großer sozialer und volkswirtschaftlicher Tragweite.</p> + +<p>Es genügt, auf diese beiden Punkte nur hingewiesen zu haben, +um erkennbar zu machen, daß es in der Tat von gewiß großem, +allgemeinem Wert sein wird, Material zu haben, welches geeignet +ist, die Stellungnahme zu dieser Frage: was ist der Vorteil und +Nachteil der verkürzten Arbeitszeit, zu klären, und Unterlagen für +ein präzise Beantwortung zu schaffen.</p> + +<p>Ich glaube nun in der Lage zu sein, etwas beitragen zu können +zur Beschaffung derartigen Materials. Obwohl der Gegenstand +meiner eigentlichen Berufstätigkeit etwas fern liegt, habe ich Gelegenheit +zu selbständigen Beobachtungen gehabt infolge des Umstandes, +daß die Optische Werkstätte, deren Vorstand ich angehöre,<a class="page" name="Page_205" id ="Page_205" title="205"></a> +vor etwa 1½ Jahren die bis dahin neunstündige Arbeitszeit plötzlich +auf 8 Stunden herabsetzte und zwar in einer Zeit des stärksten +Geschäftsganges.</p> + +<p>Die Beobachtungen, die meine Freunde und ich bei diesem +Versuch gemacht haben, nachdem derselbe ein ganzes Jahr fortgesetzt +worden war, und nachdem dann diese versuchsweise eingeführte +Einrichtung zu einer endgültigen erklärt worden ist, bieten +eine sehr wertvolle Ergänzung des Beobachtungsmaterials, welches +bisher in England gewonnen ist. Man findet dieses zusammengestellt +in dem Buch von <span class="smcap">John Rae</span> von 1894, welches 1897 in +Weimar in deutscher Übersetzung erschienen ist<a name="FNanchor_36_36" id="FNanchor_36_36"></a><a href="#Footnote_36_36" class="fnanchor">[36]</a>.</p> + +<p>Unsere Beobachtungen bestätigen in der Hauptsache und im +wichtigsten Punkt: welche Wirkungen die Verkürzung der Arbeitszeit +auf die <em class="gesperrt">Arbeitsleistung</em> hat — vollständig das, was in England +{aus Versuchen} in viel größerem Maßstabe abgeleitet worden +ist. Sie führen zu der Feststellung, daß diese Verkürzung von +neun auf acht Stunden, also um mehr als 10 Proz. in einem Sprung, +keine Minderung der Tagesleistung herbeigeführt hat, sondern in +unserem Falle eine nachweisbare <em class="gesperrt">Erhöhung</em>, wenn auch nur um +einen kleinen Betrag.</p> + +<p>Soweit unsere Erfahrungen nichts anderes ergeben als die +schon früher gemachten, würde es sich eigentlich nicht lohnen, +davon zu reden; es wäre damit nur zum hundertsten Male bewiesen, +was schon 99 mal bewiesen worden ist. Unsere Beobachtungen +nehmen aber ein gewisses selbständiges Interesse in +Anspruch, weil sie eine wirklich ziffernmäßige Begründung möglich +machen. Die Resultate aller Beobachtungen in England sind +nur schätzungsweise, in Bausch und Bogen gewonnen; man hat +niemals ziffernmäßige Beweise vor sich. Die große Zahl der in +England ausgeführten Experimente, die Übereinstimmung der +Schätzungen sehr vieler Fälle ersetzen zwar die mangelnde Sicherheit +des einzelnen Falles, aber immerhin ist es wertvoll, daß nun +auch eine Beobachtung vorliegt, die diesen Mangel des Ziffernmäßigen +ausschließt, die genaue Beweise gestattet.</p> + +<p>In Deutschland liegen Erfahrungen eigentlich gar nicht vor, +mit Ausnahme einiger weniger, die sich auf kleinere Betriebe beziehen. +Darunter ist allerdings eine Feststellung — vor mehreren +Jahren in <span class="smcap">Braun</span>s Archiv mitgeteilt — , die sich auf die Jalousiefabrik +von <span class="smcap">Freese</span> in Berlin und Hamburg bezieht und auch Ziffern<a class="page" name="Page_206" id ="Page_206" title="206"></a> +gibt; doch ist das Beobachtungsmaterial, welches zugrunde liegt, so +gering, daß diese Ziffern eine Beweiskraft kaum beanspruchen können.</p> + +<p>Abgesehen hiervon haben unsere Beobachtungen noch den +Vorteil, daß sie eine Frage zur endgültigen Beantwortung bringen, +die bisher überhaupt noch nicht angeschnitten wurde, nämlich die +Frage: welche Wirkung hat die Verkürzung der Arbeitszeit, wenn +dabei der Effekt der Verkürzung ausgeglichen wird durch Intensität +der Arbeit, auf die <em class="gesperrt">Person</em>? Bedeutet sie einen größeren +Kräfteverbrauch; bedeutet sie, daß die Arbeit aufreibender geworden +ist, oder bedeutet sie das nicht? Unsere Beobachtungen +gestatten mit Sicherheit festzustellen, daß das <em class="gesperrt">nicht</em> eintritt, daß +die Leute, die in 8 Stunden dasselbe gemacht haben, was sie +früher in 9 Stunden machten, <em class="gesperrt">keiner</em> größeren Anstrengung sich +zu unterziehen gebraucht haben, obwohl sie zweifellos während +dieser 8 Stunden intensiver arbeiten mußten. Diese Beobachtungen +geben nun noch weiter einen Einblick nach der rein tatsächlichen +Seite in die Triebfedern, welche es herbeiführen, daß bei Verkürzung +der Arbeitszeit die Intensität der Arbeit sich steigert, und +zwar sich so steigert, daß im allgemeinen der Effekt der kürzeren +Arbeitsdauer ausgeglichen wird.</p> + +<p>Eine andere Frage ist, ob dabei ein besonderer Antrieb, ein besonders +guter Wille einiger, oder die Kaptivierung ihres materiellen +Interesses bei Stücklohn, wo die Tendenz {auf Mehrverdienst} einen +natürlichen Sporn bedeutet — ob derartige Motive wirksam sind +oder nicht. Unsere Antwort ist: <em class="gesperrt">Sie sind nicht wirksam</em>. Mögen +die Leute guten Willen haben, mögen sie angetrieben werden durch +ihr materielles Interesse oder nicht — der Erfolg tritt immer ein. +Ich sehe dies als einen der wichtigsten Punkte an, der sich durch +Kombination der von uns und der anderwärts gemachten Erfahrungen +ergeben hat.</p> + +<p>Endlich haben unsere Beobachtungen Gelegenheit geboten, +den Zusammenhang der Vorgänge zu erklären, wie es denn komme, +daß bei Verkürzung der Arbeitszeit das Arbeitstempo sich der +verkürzten Arbeitszeit anpaßt, daß es die Tendenz auf gleiche +Leistung hat; es ist meines Wissens noch niemals versucht worden, +das zu erklären.</p> + +<p>Unsere Beobachtungen haben uns einen Leitfaden gegeben, +diesen Zusammenhang, diese auf den ersten Blick paradoxe Tatsache +nachzuweisen, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit unter gewissen +Umständen eine <em class="gesperrt">Steigerung des Tagwerks</em> herbeiführt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_207" id ="Page_207" title="207"></a>Es wird nicht ohne Interesse sein, den Weg näher zu beleuchten, +auf welchem ich meine Beobachtungen gesammelt habe, +{und daran zu erinnern} wie in der hiesigen Optischen Werkstätte +die allmähliche Verkürzung der täglichen Arbeitszeit im Laufe der +letzten 30 oder 35 Jahre schrittweise zustande gekommen ist.</p> + +<p>In der Zeit, als ich zuerst meinem verstorbenen Freund <span class="smcap">Carl +Zeiss</span> näher trat, als ich in der Werkstätte zu verkehren anfing, +war dort noch eine beinahe zwölfstündige Arbeitszeit; Sommer und +Winter von morgens 6 bis abends 7 Uhr mit einer Stunde Mittagsruhe +und einer viertelstündigen Frühstückspause, also 11¾ Stunden +effektive Arbeitszeit. Im Laufe der Jahre ist diese infolge meiner +persönlichen Anregungen allmählich verkürzt worden, immer um je +eine halbe Stunde, bis wir im Jahre 1891 bei der neunstündigen +Arbeitszeit angekommen waren; diese hat bis zum Frühjahr 1900 +bestanden. Da haben wir nach längeren Diskussionen mit unserer +Arbeiterschaft, entgegen dem Antrag, den der Arbeiterausschuß +selbst vertrat im Sinne eines Vermittlungsvorschlages — daß wir +auch wieder eine halbe Stunde aufgeben sollten, um dann zu sehen, +wie sich die Erfahrung stellt — entgegen diesem Antrage erklärt: +entweder es bleibt bei 9 Stunden, wie bisher, oder wir gehen sofort +zur achtstündigen Arbeitszeit über, und zwar mit der Maßgabe, daß +bei allen Zeitlohnarbeiten in Zukunft für 8 Stunden dasselbe bezahlt +wird, wie bisher für 9 Stunden, daß alle Akkordlöhne aber +unverändert bleiben, in der ausgesprochenen Erwartung, es werden +alle es fertig bringen, in diesen 8 Stunden nun noch dasselbe zu +leisten, wie bisher in 9 Stunden.</p> + +<p>Denn wir wären »blamierte Europäer« gewesen, wenn wir in +einer Zeit des stärksten Geschäftsganges es fertig gebracht hätten, +durch ein törichtes Experiment die Leistungsfähigkeit der Werkstätte +herunterzusetzen, wenn auch nur um 5 oder 10%, und +damit obendrein die Lebenshaltung unserer Leute herunterzudrücken.</p> + +<p>Ich will mich jedoch dabei nicht weiter aufhalten und will +lieber sogleich von dem Beobachtungsmaterial, welches wir im +letzten Jahr gewonnen haben, zunächst das darlegen, was eine +doppelte Bestimmung der <em class="gesperrt">ökonomischen Wirkung</em> enthält.</p> + +<p>Sie finden auf dem einen der beiden Blätter<a name="FNanchor_37_37" id="FNanchor_37_37"></a><a href="#Footnote_37_37" class="fnanchor">[37]</a> die Zusammenstellung +der Ziffern:</p> + +<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_208" id ="Page_208" title="208"></a>I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik,</p> + +<p>II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung +des Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen +vor Einführung, und in den ersten 4 Wochen <em class="gesperrt">nach</em> Einführung +des Achtstundentages.</p></div> + +<p>Ich will weiter die Beobachtungen mitteilen, die Bezug haben +auf die Einwirkung der verkürzten Arbeitszeit auf die Person —, +also die Frage berühren, ob die intensivere Arbeit eine größere +Strapaze, einen größeren Kräfteverbrauch der Personen hat erkennen +lassen — welche Frage ganz konnex ist mit dem Nachweis der Umstände, +die erkennen lassen, welche Ursachen, welche Antriebe bei +der Steigerung der Intensität der Arbeit wirksam gewesen sein +müssen.</p> + +<p>Ich will dann drittens dazu übergehen, die Erklärung zu +geben, welche, wie ich glaube, alle Beobachtungen, die wir gemacht +haben, und die ihre Ergänzung durch die Beobachtungen in England +und die sonst vorliegenden finden, in befriedigender Art deutet.</p> + +<p>Ich habe zu dem Zweck ein zweites Blatt<a name="FNanchor_38_38" id="FNanchor_38_38"></a><a href="#Footnote_38_38" class="fnanchor">[38]</a> beilegen lassen, +um den Gedankengang dieser Erklärung zu fixieren. Stoßen Sie +sich nicht daran, daß eine mathematische Formel vorkommt; die +mathematische Formel hat nichts mit dem Wesen der Sache zu tun. +Der Gedankengang läßt sich durch einige Erwägungen verdeutlichen; +nur wenn man ihn in wenigen kurzen Zeilen fixieren will, +da geht es nicht gut anders, als daß man die Zeichensprache benutzt, +welche die Mathematik zur Verfügung stellt, denn sonst +hätte ich 2 Seiten Text weitspurige Erklärungen schreiben müssen.</p> + +<p>Und dann werde ich eigentlich erst zu dem Thema meines +heutigen Vortrages kommen, zur Erörterung der <em class="gesperrt">volkswirtschaftlichen +Bedeutung</em>, die auf Grund dieser Feststellungen der Verkürzung +der Arbeitszeit beizulegen ist.</p> + +<p>Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen +können; ich bitte, in der Annahme, daß die Sache im Kreise dieser +Gesellschaft genügendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema +behandelnden Teil in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen +lassen zu dürfen.</p> + +<p>Ich gehe jetzt dazu über, zunächst ein paar Erläuterungen +zu geben zu der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik +zusammengestellten Vergleichung.</p> + +<p><a class="page" name="Page_209" id ="Page_209" title="209"></a>Wir haben damals, vor 1½ Jahren, im März 1900, diese Entschließung — Übergang +zur achtstündigen Arbeitszeit — unter die +Erklärung gestellt: Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag +einzuführen, wenn mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangehörigen +in einer geheimen Abstimmung sich dafür erklären +würden, unter der Fragestellung, wer traut sich zu und ist +gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten, wie bisher in <em class="gesperrt">neun</em>; +wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mit <em class="gesperrt">nein</em> —und +unter einigen Vorbehalten, die nebensächliche Dinge betrafen.</p> + +<p>Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. +Wir haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst +für ein Jahr; wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, +wenn es sich herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall +eingetreten ist oder Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn +auch nur für einen Teil der Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist.</p> + +<p>Bevor das Jahr zu Ende war, im März dieses Jahres, wußten +wir nach allgemeinen Schätzungen, daß keine Minderung der +Leistung zu registrieren sei, und auch, daß keine Anzeichen vorlägen, +welche befürchten ließen, sei es auch nur für die älteren unter +unseren Leuten, daß die Arbeit strapaziöser, aufreibender geworden sei.</p> + +<p>Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erklärung +abgegeben, wir seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten, +wenn die Arbeiterschaft bereit sei, einige nebensächliche +Bedingungen als dauernd verbindlich anzuerkennen.</p> + +<p>Wir haben damals kaum gedacht, daß es möglich sein würde, +die Ergebnisse anders als durch Schätzung in Bausch und Bogen +festzustellen. Erst als wir der Sache näher traten und die darauf +bezüglichen Tatsachen aus unseren Büchern zu ermitteln suchten, +zeigte es sich, daß wir ein ganz wertvolles Erfahrungsmaterial +hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos der Mühe lohne.</p> + +<p>Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr. <span class="smcap">Czapski</span> +schon seit mehreren Jahren organisiert hat, ist es möglich, von jedem +unserer Arbeiter für jeden Tag auf Jahre zurück genau nachzuweisen, +wieviel Stunden er davon im Zeitlohn oder im Stücklohn +gearbeitet und was er an diesem Tage für die Arbeit der einen +und der anderen Art verdient hat.</p> + +<p>Wir sind zunächst auf diese Lohnstatistik zurückgegangen, um +von denjenigen Arbeitern, die in Stücklohn arbeiten, zu ermitteln, wie +sich denn deren Arbeitsverdienst beim Übergang zum Achtstundentag +im Verhältnis zum letzten Jahr der neunstündigen Arbeitszeit ver<a class="page" name="Page_210" id ="Page_210" title="210"></a>ändert +hat. Denn bei Leuten, die im Stücklohn arbeiten, und zwar +zu unveränderten Akkordsätzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren +müssen, ist die Größe ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn, +den sie verdienen.</p> + +<p>Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie +Vergleichung in den beiden Jahren ermöglichten. Es mußten alle +ausgeschieden werden, von denen anzunehmen war, daß ihre Tätigkeit +in beiden Jahren nicht unter vollständig konstanten Bedingungen +gestanden habe; in erster Reihe alle jüngeren Leute und namentlich +solche, die noch nicht lange Zeit im Betriebe waren, welche +also naturgemäß in einem späteren Jahre mehr leisten müssen. +Das ist in der Weise geschehen, daß wir unseren Nachweis auf +solche Personen beschränkt haben, die ein Jahr vor Einführung des +Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon +3 Jahre in unserem Betriebe tätig, also ordentlich eingearbeitet +waren, die zur Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre +alt und mindestens 4 Jahre tätig waren.</p> + +<p>Wir haben weiter nach derselben mechanischen Norm alle +ausgeschieden, die etwa im Laufe der beiden Jahre die Werkstattsabteilung +gewechselt haben, die zu anderer Arbeit übergegangen +sind; weiter alle, die mehr als 300 Stunden im ganzen Jahr versäumt +hatten infolge von Krankheit oder aus anderen Gründen, +weil hier sofort die Vermutung besteht, daß denen nicht nur die +Zeit der Krankheit entgangen ist, sondern daß deren Arbeitsfähigkeit +auch eine Zeit vor- oder nachher bedeutend heruntergedrückt +war. Ferner sind alle ausgeschieden, die nicht mindestens die Hälfte +der ganzen Zeit im Stücklohn gearbeitet haben, weil bei solchen, +die nicht <em class="gesperrt">vorwiegend</em> im Stücklohn arbeiten, dann die Möglichkeit +nicht auszuschließen ist, daß sie wechselnde Arbeiten, Arbeiten +verschiedener Art, die nicht vergleichbar sind, gemacht haben.</p> + +<p>Nach diesem rein mechanischen Aussieben sind etwa 250 +Leute übrig geblieben; von diesen sind noch gegen 20 ausgeschieden +worden auf Grund besonderer Umstände, z. B. Leute, die kränklich +gewesen sind, usw. Unser Herr Dr. <span class="smcap">Petrenz</span>, der diese Zusammenstellungen +geprüft hat, hat aber außerdem nicht unterlassen, eine +besondere Untersuchung darüber anzustellen, welchen Einfluß dieses +nach einem gewissen willkürlichen Ermessen erfolgte Ausscheiden +auf das Endresultat gehabt hat, indem er feststellte, daß diese +20 Personen, für sich berechnet, eine Steigerung des Arbeitsverdienstes +nicht nur von 100:116,2, sondern von 100:120 gehabt<a class="page" name="Page_211" id ="Page_211" title="211"></a> +haben würden. Damit ist erwiesen, daß es das Endresultat nicht +im Sinne der Steigerung, sondern im Sinne der Minderung verändert +hat.</p> + +<p>Die Endziffer sagt also, daß sich der Stundenverdienst im +Verhältnis von 100:116,2 erhöht hat; das Verhältnis von 8:9 ist +aber 100:112,5 Wenn der Stundenverdienst im Verhältnis von +100:112,5 in die Höhe gegangen wäre, so hätten die Leute in +8 Stunden genau <em class="gesperrt">dasselbe</em> verdient, wie früher in 9 Stunden und +auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich das Maß +der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkordsätze dieselben geblieben +sind. Wenn nun das Verhältnis nicht 100:112,5, sondern 100:116,2 +ist, also 3-3/10% mehr, so ist die Tagesleistung um 3-3/10% gestiegen, +das heißt, es hat sich die Tagesleistung um 1/30 der früheren +Tagesleistung <em class="gesperrt">erhöht</em>. Es haben also im zweiten Jahre von diesen +233 Leuten je 30 dasselbe gemacht, was im Jahr vorher 31 gemacht +haben, oder jeder hat im zweiten Jahr die Arbeit von +10 Tagen mehr gemacht. Das ist also kein ganz unbedeutender +Unterschied.</p> + +<p>Wir sind nun nicht bei dieser Feststellung stehen geblieben, +die die Gesamtheit dieser Akkordarbeiter in Bausch und Bogen umfaßt, +sondern haben mit den Herren unseres Personalbureaus über diese +233 »Versuchskarnickel« nach allen Richtungen hin diskutiert. Die +beiden wichtigsten Ergebnisse sind in beiden folgenden Aufstellungen:</p> + +<p>a) Spezifikation nach Altersklassen,</p> + +<p>b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen,</p> + +<p>zusammengestellt.</p> + +<p>Es hat ein besonderes Interesse, zu ermitteln, ob denn diese +Steigerung der Leistung etwa wesentlich oder vorwiegend von +jüngeren Leuten herrührt, ob möglicherweise die älteren gar keinen +Anteil daran haben. Die Antwort auf diese Frage ist in der ersten +Tabelle gegeben, wo die Leute nach Altersklassen klassifiziert sind. +Diese Tabelle zeigt in den letzten Ziffern kleine Unterschiede, aber +in einem unregelmäßigen Gang.</p> + +<p>Die jüngste Altersklasse hat allerdings die höchste Ziffer, +aber nur eine sehr wenig höhere, als die höchste Altersklasse; die +Unterschiede sind in maximo so klein, daß sie wohl kaum aus den +Grenzen der wahrscheinlichen Zufallsschwankung heraustreten. Auf +keinen Fall ist ein nennenswertes Zurückbleiben der älteren Leute +zu konstatieren. Damit ist auch konstatiert, daß die jüngeren, die +Leute der ersten Klasse, das Mittel nur ein ganz klein wenig<a class="page" name="Page_212" id ="Page_212" title="212"></a> +überschreiten, wie man es zum voraus erwarten durfte. Wenn +diese Ziffer etwas beeinflußt sein sollte durch den Umstand, daß +doch die Leistungsfähigkeit der jüngeren Klasse noch etwas im +Steigen ist, so wird das gewiß kompensiert dadurch, daß in der +letzten Altersklasse eine ganze Anzahl sind, deren Leistungsfähigkeit +für feinere Arbeiten schon etwas im Abnehmen ist.</p> + +<p>Man kann aus dieser ersten Spezifikation sehen: der Erfolg +trifft gleichmäßig alte und junge Leute ohne einen merklichen +Unterschied.</p> + +<p>Die zweite Spezifikation scheidet die Leute nach der Art der +Arbeit. Sie zeigt, daß bei so ganz heterogenen Arbeiten, wie sie +in unserem Betriebe vorkommen, von ganz subtilen Arbeiten der +Feinmechanik und Optik bis zur handwerksmäßigen Tätigkeit etwa +der Tischler, Dreher und Fräser, ähnlich den Arbeiten in Gewehrfabriken +usw. — daß trotz dieser großen Verschiedenheit der technischen +Arbeiten keine merklichen Differenzen vorkommen, vielleicht +2-4%. Das sind kleine Ziffern, bei denen aber immer zu +berücksichtigen ist, daß sie der Durchschnitt aus einer relativ +kleinen Anzahl von Personen sind.</p> + +<p>Das einzige, was man ersehen kann, ist, daß die höheren +Ziffern vorwiegend die Arbeiten treffen, die gröberer Art sind; +die Gruppen 4, 7 und 11, die zum größten Teil Maschinenarbeiter +sind, zeigen die höchste Steigerung. Im Durchschnitt liegt die geringste +Zunahme bei den Feinarbeitern der Optik und Mechanik. Es +ist nur eine einzige Gruppe von 20 Personen, also nicht ganz der +zehnte Teil der Vergleichspersonen, in welcher diese Durchschnittsleistung, +die Steigerung von 100:112,5 nicht erreicht ist. Diese +ist, während das Mittel um 3-3/10% überschritten wurde, um ungefähr +3% zurückgeblieben. Es ist wahrscheinlich, daß das nicht +zufällig ist, und daß hier wirklich mit der Verkürzung der Arbeitszeit +das Optimum überschritten gewesen ist. Was wir in bezug auf +diese Ausnahme zu sagen haben, ist: die Ausnahme bestätigt die +Regel; doch will ich das nicht weiter ausführen.</p> + +<p>Welche Bedeutung ist nun schließlich dem Umstand beizulegen, +daß die Endziffer eine Steigerung des Tagewerks um +3-3/10 Proz. ergibt. Man wird auf den ersten Blick geneigt sein, +zu sagen, mit 1/30 ist nicht viel zu argumentieren, das liegt doch +sozusagen innerhalb der Grenzen der Zufallsschwankung. Wie +leicht kann die Arbeitsleistung eines Mannes um 10 Proz. variieren, +wenn er sich in schlechter Lage befindet, wenn er Familien<a class="page" name="Page_213" id ="Page_213" title="213"></a>sorgen +hat, wenn irgendwelche Umstände einen Druck auf seine +Arbeitsleistung legen.</p> + +<p>Das ist ganz richtig für den einzelnen Mann. Seit <span class="smcap">Laplace</span> +weiß man aber, daß alle derartigen Schwankungen, die leicht in +dem einen oder anderen Sinne wirken können, um so vollständiger +sich eliminieren, je größer die Zahl der einzelnen Personen wird, +und vermindert werden in diesem Mittel nach dem Verhältnis der +Quadratwurzel aus der Zahl der einzelnen Fälle; die Quadratwurzel +aus 233 ist nun etwa 15. Alle solche Schwankungen müssen bei +233 Beobachtungsfällen, wenn sie bei einzelnen selbst 20 Proz. erreichen +können, im Mittel auf den fünfzehnten Teil reduziert sein.</p> + +<p>Eine Abweichung des Mittels um 3,3 Proz. gleicht in dem +Verhältnis des einzelnen einer Abweichung um 50 Proz., und es +ist doch absolut ausgeschlossen, daß aus solchen Ursachen, die in +dem einen Jahr jemand einmal treffen können, die Leistungsfähigkeit +eines Mannes von einem zum anderen Jahr um 50 Proz. +schwanken könne, wenn auch Schwankungen von 10-20 Proz. +möglich sind.</p> + +<p>Und so kann ich, ohne daß ich die Ziffern genau nachgerechnet +habe<a name="FNanchor_39_39" id="FNanchor_39_39"></a><a href="#Footnote_39_39" class="fnanchor">[39]</a>, mit einer Wahrscheinlichkeit von vielen Tausenden +gegen Eins behaupten, daß diese 3,3 Proz. nicht vom Zufall herrühren, +sondern von Ursachen, die das ganze Jahr fortgewirkt, +die alle 233 Personen gleichmäßig berührt haben, oder wenigstens +den größten Teil in ein und demselben Sinne.</p> + +<p>Ich habe mir nun sehr den Kopf darüber zerbrochen, was +für Ursachen dieser Art können mitgewirkt haben?</p> + +<p>Eine ist von vornherein ausgeschlossen, nämlich eine <em class="gesperrt">Verschiedenheit +im Geschäftsgang</em> der beiden Jahre; in der Inanspruchnahme +der Werkstätte ist kein Unterschied gewesen. [Das +ist von Bedeutung.] Denn sobald auf die Arbeit nicht gewartet +wird, hat das Einfluß, weil die Leute wissen, es kann nicht alles, +was sie machen könnten, gebraucht werden und umgekehrt. In +diesem Punkte sind die beiden Jahre so übereinstimmend gewesen, +wie irgend möglich: es ist in beiden Jahren auf die Arbeit gewartet +worden; jeder hat gewußt, soviel er machen kann, das wird +gebraucht; und die kleinen Stockungen, die in großen Betrieben +immer unvermeidlich sind — daß einmal eine Abteilung im Rück<a class="page" name="Page_214" id ="Page_214" title="214"></a>stande +ist und eine andere warten muß — sind in beiden Jahren +vorgekommen. Ich bin zuletzt darauf gekommen, ob nicht das +<em class="gesperrt">Wetter</em> in beiden Jahren verschieden gewesen ist, weil es einen +großen Unterschied macht, ob wir einen kalten Winter oder heißen +Sommer haben, oder nicht, denn die Temperaturextreme lähmen +die Arbeit sehr. Aber die meteorologischen Tabellen zeigen, daß +die beiden Jahre auch in bezug auf das Wetter übereinstimmen.</p> + +<p>Es bleibt mir nichts weiter übrig als zu sagen, das, was diese +Abweichung von 1/30 des Tagesertrages herbeigeführt hat, ist eben +die Änderung der Arbeitszeit und was mit ihr konnex ist. Ich +glaube, daß wir in unserem Falle das mit Bestimmtheit sagen +können, was in früheren Fällen gelegentlich [als Vermutung] ausgesprochen +ist, daß die Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur keine +Minderung, sondern daß sie sogar eine <em class="gesperrt">Steigerung</em> des Arbeitsresultats +herbeiführen kann — so paradox das klingen mag.</p> + +<p>Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschließlich +solche Leute, die im Stücklohn gearbeitet haben, für die im vornherein +das eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie +veranlaßt, möglichst die Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen, +um keinen Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, daß wir +noch eine zweite Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken, +in der der Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, Herr +<span class="smcap">Bruno Klemm</span>, seines Amtes waltet, daß wir die Möglichkeit gewonnen +haben, die Änderung des Nutzeffektes unserer sämtlichen +Arbeitsmaschinen, die infolge der Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten +ist, ziffernmäßig feststellen zu können.</p> + +<p>Unsere etwa zusammen 650 Werkzeugmaschinen werden +sämtlich getrieben durch Elektromotoren von einem einzigen Drehstromdynamo, +dessen Strom nicht etwa für Licht mit verbraucht +wird. Dieser Drehstromdynamo gestattet unter Berücksichtigung +der Spannung zu ermitteln, was für Stromverbrauch in jeder Stunde +stattgefunden hat, und darüber hat Herr Klemm genau Register +geführt von Stunde zu Stunde.</p> + +<p>Dabei ist nun in Erwägung zu ziehen, daß die Arbeitsleistung, +die diesem Stromverbrauch entspricht, sich aus 2 Teilen zusammensetzt; +I. aus derjenigen Arbeit, die geleistet werden muß, wenn +die sämtlichen Maschinen arbeitsbereit sind, aber nicht benutzt +werden, wenn also alle Transmissionen, Riemscheiben und Motoren +laufen, aber die Arbeiter die Maschinen noch nicht benutzen. Das ist +der Zustand, wie er 1 oder 2 Minuten vor Beginn der Arbeitszeit<a class="page" name="Page_215" id ="Page_215" title="215"></a> +besteht; dann läuft der ganze Betrieb, aber keine Maschine ist +tätig. Das ist der sogenannte Leergang.</p> + +<p>In dem Moment, in welchem die Arbeiter an ihre Maschinen +treten, kommt der Kraftverbrauch hinzu, welchem die Arbeitsleistung +der Maschine entspricht. Das ist der eigentliche Nutzeffekt.</p> + +<p>Die Schaltbrettablesungen ergeben zunächt nur den Bruttoverbrauch +an Strom und zeigten, daß derselbe in den letzten 4 +Wochen vor der Änderung im Durchschnitt 49,2 Kilowattstunden +gewesen ist; durch eine besondere Feststellung ist ermittelt worden, +daß um diese Zeit der Leergang der Maschinen 26 Kilowattstunden, +etwas über die Hälfte jener Ziffer, beansprucht hat.</p> + +<p>Man weiß also, daß der Nutzeffekt bei Benutzung sämtlicher +Maschinen im Durchschnitt 23,2 Kilowattstunden, in dem gewöhnlichen +Arbeitsmaß, gewesen ist. Demgegenüber sind nun die Angaben +gestellt, die sich auf die nachfolgenden 4 Wochen beziehen, +mit Ausscheidung der Osterwoche und des 1. Mai, und die zeigen, +daß dieser durchschnittliche Stromverbrauch, pro Stunde gerechnet, +von 49,2 auf 52 Kilowatt gestiegen ist. Wenn man nachrechnet, +was dabei der Stromverbrauch des Tages gewesen ist, so kommen +bei 9 Stunden für den Tag 443, bei 8 Stunden 416 Kilowatt heraus; +durch die Verkürzung der Arbeitszeit ist demnach eine Arbeitsleistung +von 27 Kilowattstunden pro Tag gespart worden.</p> + +<p>Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, daß etwas +besonderes vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verhältnis +von 9:8 reduziert worden. Es hätte daher eine ganze Stunde, +also 49 Kilowattstunden erspart werden müssen, da wir doch die +Maschinen eine ganze Stunde weniger gebraucht haben. Es sind +aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann das andere geblieben?</p> + +<p>Der Umstand, daß die Ziffer 27 fast genau dem Stromverbrauch +für Leergang entspricht, hat sofort auf den richtigen Weg +geleitet: es ist erspart worden die Arbeitsleistung, die unsere Maschinen +nötig haben, wenn man sie 1 Stunde <em class="gesperrt">leer laufen läßt</em>, es +ist aber nicht erspart worden die Arbeitsleistung einer Stunde, +wenn sie <em class="gesperrt">arbeiten</em>. Daraus folgt, daß also in den 8 Stunden, die +sie in der zweiten Periode gelaufen sind, die <em class="gesperrt">Arbeitsleistung</em> +ungefähr <em class="gesperrt">dieselbe</em> gewesen sein muß, wie in der vorangegangenen +9 Stunden-Periode.</p> + +<p>Nun zeigt die Tabelle etwas näher auch für die auf die +Änderung folgenden 4 Wochen das Mittel jeder Woche, und es +ist ausgerechnet, wieviel nach Abzug des Leergangs Arbeit auf<a class="page" name="Page_216" id ="Page_216" title="216"></a> +den Nutzeffekt kommt. Die letzte Zahl gibt dann das Verhältnis +des Nutzeffektes zum Durchschnitt der vorangehenden 4 Wochen.</p> + +<p>Die Steigerung zeigt im Durchschnitt das Verhältnis 100:112 — sonach +das Verhältnis, welches der Verkürzung der Arbeitszeit +entspricht. Daraus kann man ersehen, es hat eine intensivere Benutzung +der Maschinen in bezug auf die ihnen entnommene Arbeitsleistung +stattgefunden, ungefähr in dem Sinne einer vollständigen +Ausgleichung der Verkürzung der Arbeitszeit.</p> + +<p>Wie das zustande gekommen ist, das ist leicht zu erklären. +Unsere Maschinen sind zum größten Teil nicht automatische, sondern +Maschinen, deren sich der Arbeiter bedient wie der Werkzeuge. +Der Arbeiter hat an der Hand, sie intensiver zu benutzen, +zunächst einmal dadurch, daß er die Pausen verkürzt, die zwischen +den einzelnen Benutzungsakten liegen, daß er sich etwas mehr +anstrengt, z. B. beim Fräsen kräftigere Späne nimmt usw.; er +kann weiter auch beim Schleifen oder Polieren kräftigeren Druck +üben, immer unter der Bedingung, daß er sehr viel aufmerksamer +arbeiten muß. So erklärt es sich, wie es möglich ist, bei einem +großen Teile unserer Maschinen die von ihnen zu leistende Arbeit +in weiten Grenzen zu steigern.</p> + +<p>Die Steigerung scheint nun, da sie im Durchschnitt das Verhältnis +100:112 ergibt, annähernd der Ausgleichung des Zeitausfalls +zu entsprechen. Bei genauem Besehen zeigt sich jedoch, daß +diese Ziffer für alle diejenigen Maschinen, deren der Arbeiter sich +wirklich bedient, eine viel höhere Steigerung bedeutet. Es sind +nämlich eine Anzahl der Maschinen automatische; der Arbeiter +kann vielleicht dadurch mehr leisten, daß er sie aufmerksamer +beobachtet, daß er den Prozeß, den sie ausführen, achtsamer beaufsichtigt. +Diese Steigerung rührt daher in Wahrheit nur von einem +Teile der Maschinen her, der andere Teil ist unwirksam dabei gewesen. +Und wenn man nun annimmt, daß auch nur ein Viertel +von diesen 650 Maschinen derart gewesen wäre, daß der Arbeiter +an ihnen nichts oder nur wenig mehr machen kann, so sieht man +sofort, daß bei drei Viertel aller Maschinen eine Intensitätssteigerung +von 100:116 herzuleiten ist.</p> + +<p>Ich schließe aus diesen Erwägungen, daß auch diese Ziffern +beweisen, wir haben die Verkürzung der Arbeitszeit auch bei der +Maschinenarbeit nicht nur <em class="gesperrt">ausgeglichen</em>, sondern tatsächlich die +Arbeitsleistung <em class="gesperrt">höher gebracht</em>.</p> + +<p><a class="page" name="Page_217" id ="Page_217" title="217"></a>Sehr bemerkenswert ist ein Blick auf die Ziffern von Arbeitswoche +zu Arbeitswoche. Die erste Woche zeigt eine ganz plötzliche +Steigerung von 49,2 im Mittel auf 53,7; der Brutto-Stromverbrauch +springt plötzlich um 4,5 Kilowatt, in der zweiten Woche +ist ein starker Rückgang, in der dritten Woche erholt sich das wieder +und in der vierten Woche ergibt sich das Mittel. Es wird noch viel +auffälliger, wenn man die einzelnen Tage vergleicht. Die Ziffer +für die erste halbe Woche zeigt eine Steigerung von 49,2 auf 55,7 +Kilowattstunden, um beinahe 15 Proz. des früheren Stromverbrauches, +und im Verhältnis von 100:124; die nächsten Tage geht es +zurück. Als ich diese Ziffer zuerst sah, bin ich erschrocken bei +dem Gedanken, was wäre passiert, wenn wir erst ein Jahr später +die Verkürzung der Arbeitszeit eingeführt hätten, dann wäre uns<a name="FNanchor_40_40" id="FNanchor_40_40"></a><a href="#Footnote_40_40" class="fnanchor">[40]</a> +am ersten Tage der Drehstromdynamo entzwei gebrannt, also eine +ganz schwere Betriebsstörung eingetreten, und niemand hätte erraten +können, woher das rührt.</p> + +<p>Ich rate keinem, unter ähnlichen Umständen bei starkem +Betriebe, wenn seine Motoren überlastet sind, eine Verkürzung +der Arbeitszeit einzuführen, sonst kann es ihm passieren, daß sie +in die Luft fliegen. Man sieht, die Leute mit Maschinenarbeit +haben einen ganz kolossalen Anlauf genommen, haben sich und +ihre Maschinen auf das unglaublichste strapaziert, sie haben eine +große Mehrsteigerung über die Durchschnittszahl hinaus herbeigeführt. +Aber das haben sie nicht lange aushalten können, denn +in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang eingetreten, und +erst in der dritten und vierten Woche hat sich das wieder erholt +und die Arbeit ist gleichmäßig geworden.</p> + +<p>Man wird sagen, neue Besen kehren gut; aber ich habe dem +hinzuzufügen, der neue Besen hat nur in der ersten Woche gut +gekehrt, in der zweiten schlecht, und erst in der dritten und vierten +Woche, als es kein neuer Besen mehr war, kehrte er wieder normal.</p> + +<p>Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schluß, daß der +Abfall in der zweiten Woche die Reaktion des ungebührlich starken +Anlaufs gewesen ist, daß die Leute mit außerordentlichem Eifer +versucht haben, ja keinen Arbeitsausfall eintreten zu lassen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die andere Frage: wie steht es denn mit der Wirkung der +zweifellos vorhandenen Steigerung der Intensität auf die Person<a class="page" name="Page_218" id ="Page_218" title="218"></a> +— hat sie eine Mehrstrapaze herbeigeführt oder nicht — ist ganz +konnex mit derjenigen, welche Triebfedern nötig gewesen sind, +diese Steigerung herbeizuführen, ob bewußter Wille, ob das Sichantreiben, +oder was sonst.</p> + +<p>Die Antwort auf diese Frage läßt sich natürlich nicht ziffernmäßig +geben. Eine Wirkung der Überanstrengung könnte ja +erst nach vielen Jahren objektiv in die Erscheinung treten. Immerhin +ist es möglich gewesen, auf Grund der subjektiven Wahrnehmung +vieler Personen mit Sicherheit festzustellen, daß eine besondere +Anstrengung, abgesehen von den ersten Tagen, <em class="gesperrt">nicht</em> stattgefunden +hat, daß vielmehr die Akkommodation an ein rascheres +Tempo der Arbeit, die tatsächlich stattgefunden haben muß, bei +Akkord- und Zeitlohnarbeitern sich nach ganz kurzer Zeit gewohnheitsmäßig +vollzogen hat.</p> + +<p>Die Leute haben sich, wie mir ganz bestimmt gesagt worden +ist, nach ganz kurzer Zeit gewöhnt, etwas rascher zu arbeiten, +und sich gar nicht mehr anzutreiben brauchen, und viele sind wirklich, +wie man zu sagen pflegt, fleißiger geworden. Vielen ist das +so unbewußt geworden, daß sie mir bestritten haben, daß sie mehr +gearbeitet hätten und ich es ihnen erst beweisen mußte.</p> + +<p>Ich habe, um Auskunft zu erhalten, gleich nachdem einige +Wochen nach Einführung der Verkürzung der Arbeitszeit verlaufen +waren, Gelegenheit genommen, alle mir bekannten älteren +Leute, gelegentlich wenn ich sie traf, ganz unauffällig über die +verschiedenen Fragen zu interpellieren: nun was meinen Sie, was +diese Änderung für einen Erfolg haben wird? meinen Sie, daß Sie +den Ausfall der Zeit nachholen, daß Sie dabei eine Mehranstrengung +haben, daß die Arbeit aufreibender wird? finden Sie, daß Ihnen die +letzte halbe Stunde jetzt schwerer wird, wie früher bei neun Stunden?</p> + +<p>Das Endresultat aus allen diesen Antworten ist, daß keiner +auch nur gesagt hat, daß die letzte Stunde ihm schwerer falle, außer +im Hinblick auf die ersten Tage. Alle haben gesagt, nach einiger +Zeit sei ihnen die Arbeit in der letzten Stunde auch nicht schwerer +gefallen, nur daß sie natürlich nicht so frisch wie am Morgen +seien; aber es sei immer noch erträglich. Viele sagten direkt, sie +hätten gar nicht nötig gehabt, sich zusammenzunehmen; es wäre +ganz von selbst gegangen. Die meisten meinten, in den ersten +Tagen hätten sie sich zusammennehmen müssen, dann aber seien +sie das gewohnt geworden; sie brauchten gar nicht mehr daran +zu denken.</p> + +<p><a class="page" name="Page_219" id ="Page_219" title="219"></a>Sehr charakteristisch waren einige Äußerungen von Akkordarbeitern, +die noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, aus ihren +Lohnbüchern den Effekt zu sehen; sie sagten: Ja, in den ersten +Tagen haben wir uns sehr bemüht mehr zu leisten, wir haben uns +außerordentlich angestrengt, wir haben uns den ganzen Tag angetrieben, +wir haben sicher in der ersten Zeit viel mehr gemacht, +wir werden in dieser Zeit in 8 Stunden dasselbe geleistet haben, +als früher in 9 Stunden; aber das haben wir nicht aushalten können, +das kann auf die Dauer niemand aushalten, das hat uns die ganze +Arbeit verekelt; dann haben wir das sein lassen und arbeiten nun +so fleißig wie früher, fleißiger können wir nicht. Wenn wir jetzt +nur 8 Stunden arbeiten, dann können wir eben nur weniger liefern, +und am Ende des Jahres muß das die Firma merken; wenn andere +meinen, sie könnten das ausgleichen, dann täuschen sie sich. Es +waren das also Leute, die direkt sagten, sie betrachteten den ganzen +Versuch, in der kürzeren Zeit dasselbe zu leisten, als mißlungen, +weil sie an sich bemerkt hätten, daß sie das nicht lange aushalten +könnten.</p> + +<p>Diese Äußerungen hatten mich stutzig gemacht, ich war etwas +verblüfft; in der Aufstellung über den Nutzeffekt der Maschinen +haben wir nun den Schlüssel zum Verständnis dieser Äußerungen. +In der Tat haben sich die Leute zuerst ganz gewaltig angetrieben +und sind über das Ziel <em class="gesperrt">hinausgeschossen</em>. Das haben sie nicht +dauernd fortsetzen können, sie haben an sich gemerkt, daß sie +nachlassen müßten. Sie ließen nach ihrer Meinung nach in dem +Bemühen, das Ziel zu <em class="gesperrt">erreichen</em>, während sie in dem Bemühen +nachgelassen haben, das nämliche Ziel zu <em class="gesperrt">überschießen</em>.</p> + +<p>Einer sagte mir, dieses Antreiben hat uns die ganze Arbeit +»verekelt«; die Schaltbrettablesung zeigt diese »verekelte« Woche. +Alles das weist darauf hin, daß vielen Leuten die tatsächlich +dauernd hergestellte Beschleunigung des Arbeitstempos so unbewußt +geblieben ist, daß sie überhaupt nicht daran geglaubt haben, +daß sie meinten, sie arbeiteten genau so wie früher.</p> + +<p>Diese Wahrnehmung, daß diese Anpassung sich automatisch +vollzieht, unbewußt, ohne Willen des einzelnen, findet eine ganz +eklatante Bestätigung in einer anderen Wahrnehmung und namentlich +noch in einer Tatsache, die die Beobachtungen in England +ergeben haben.</p> + +<p>Schon seit längerer Zeit hat sich gerade bei den Einsichtigeren +aus dem Kreise unserer Werkmeister die Meinung eingebürgert,<a class="page" name="Page_220" id ="Page_220" title="220"></a> +daß, wenn zeitweilig die Arbeit drängte und Überstunden eingelegt, +die 9 Stunden zeitweilig auf 10 verlängert wurden, man nur ganz +kurze Zeit einen Erfolg habe — vielleicht 14 Tage, nicht länger; +darüber hinaus fleckt es nicht mehr, obwohl die Leute diese Überstunden +mit 25 Proz. [Zuschuß] bezahlt bekommen. Nach kurzer +Zeit werden die Leute verdrossen und borstig und machen den +Werkmeistern das Leben noch schwerer, als sie es sonst schon +zu tun gewohnt sind.</p> + +<p>Ich habe an der Richtigkeit dieser Meinung gezweifelt und +mich einmal verleiten lassen, selbst einen Versuch zu machen, und bin +kläglich abgefallen. Ich habe den Versuch gemacht, wo die Leute +mir direkt den Gefallen tun wollten, und es mir versprochen hatten, +denn es wäre ihnen sehr erwünscht, wenn sie vor Weihnachten — es +war im November — noch eine kleine Extraeinnahme hätten. Jedoch +schon nach einer Woche ging die Leistung zurück, in der dritten +und vierten Woche war sie faktisch Null geworden.</p> + +<p>Es ist also nicht möglich, selbst bei gutem Willen und Sichantreiben, +länger als eine kurze Zeit die Arbeitsleistung über das +Tagewerk hinaus zu steigern.</p> + +<p>Ich freue mich, dasselbe konstatiert zu sehen in dem amtlichen +Bericht des Gewerbeaufsichtsbeamten der Provinz Brandenburg +für 1900. Nach Angabe eines Fabrikanten hat dieser die +Erfahrung gemacht, daß, wenn man versucht hat, zeitweilig wegen +dringender Arbeit die Leute wieder einmal 9 Stunden arbeiten zu +lassen, das nur etwa 14 Tage lang Erfolg habe; dann gehe die +Leistung nach und nach zurück. Das sind dieselben 14 Tage, die +wir beobachtet haben.</p> + +<p>Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben +haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen +Interesses nicht <em class="gesperrt">fähig</em> sind, bei der Verlängerung der täglichen +Arbeitsdauer auf längere Zeit hin eine Mehrleistung zu erzielen, +so ist guter Wille auch nicht <em class="gesperrt">erforderlich</em>, um bei Verkürzung der +Arbeitszeit eine Minderleistung zu verhindern. Wenn sie wirklich +verhindert wird, so ist das nicht durch guten Willen und nicht +durch solche Antriebe, wie sie beispielsweise in der Akkordarbeit +gegeben sind.</p> + +<p>Das wird nun noch bestätigt durch eine besondere Erfahrung, +die man in England gemacht hat, nämlich in den Regierungswerkstätten +im Woolwich-Arsenal. Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn, +und die Erfahrung hat gezeigt, daß die Verkürzung der Ar<a class="page" name="Page_221" id ="Page_221" title="221"></a>beitszeit +von neun auf acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht +hat, sie leisten dasselbe Maß von Arbeit wie früher auch nachher.</p> + +<p>Nun muß man daran denken, daß diese Leute in England, +die gehobenen Arbeitsgebieten, wie Maschinenbau, Schiffsbau, +Metallbearbeitung, angehören, alle unter der Direktion der Trade-Unions +und ganz in deren Ideenkreis stehen, und daß zu diesem +Ideenkreis vor 10 Jahren ganz vorwiegend der Gedanke gehörte, +Verkürzung der Arbeitszeit muß <em class="gesperrt">Platz schaffen für Arbeitslose</em>, +muß die Reservearmee vermindern, muß den Unternehmer zwingen, +für dieselbe Arbeit mehr Leute einzustellen. Die Leute in diesen +Branchen haben nun zum voraus nicht eine besondere Ambition +gehabt, dem englischen Staatsfiskus durch vermehrte Arbeit diese +Stunde wieder zurückzugeben, sie haben keinen positiven Antrieb +gehabt, und sie haben es ganz sicher als gegen ihr Standesinteresse +angesehen, wenn sie auch nur den Versuch machen wollten, +durch intensivere Arbeit etwas nachzuholen. Dennoch ist der Fall +eingetreten, daß sie nolens volens fleißiger geworden sind.</p> + +<p>Ich betrachte damit die Frage als endgültig erledigt, daß es +gar keiner Motive bedarf, gar keines guten Willens, keiner Motive +des Interesses, um diese Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit an +die Arbeitszeit herbeizuführen, daß sie sich vielmehr automatisch +herstellt, sogar da, wo gewissermaßen ein böser Wille anzunehmen +ist.</p> + +<p>Wie ist das nun zu erklären, daß eine solche automatische +Anpassung unbewußt zustande kommt? Wie diese scheinbar paradoxe +Tatsache verständlich zu machen ist, die bei uns zutage getreten +ist und sogar eine Steigerung des Tagewerks veranlaßt hat, +das muß ich auf den nächsten Vortrag verschieben.</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h3><a class="page" name="Page_222" id ="Page_222" title="222"></a>2. Vortrag.</h3> + + +<p class="center">Geehrte Versammlung!</p> + +<p>In dem Vortrage, den ich vor ungefähr 4 Wochen in Ihrem +Kreise gehalten habe, habe ich zunächst berichtet über die Erfahrungen, +die in der hiesigen Optischen Werkstätte bei Einführung +der Verkürzung der Arbeitszeit von bis dahin 9 auf 8 Stunden +gewonnen worden sind, und ich habe diese Erfahrungen, die sich +innerhalb meines eigenen Beobachtungsgebietes ergeben haben, zu +verknüpfen versucht mit dem größeren Maßstabe der zahlreicheren +Erfahrungen, die namentlich in England gewonnen worden sind +in Rücksicht auf die Leistung der Arbeiter.</p> + +<p>Ich bin dabei auf Grund des rein tatsächlichen Materials zu +bestimmten Feststellungen gelangt, die ich hier kurz wiederhole.</p> + +<p>Sie bestanden darin:</p> + +<p>Erstens, auf allen Arbeitsgebieten, die in dieser großen Beobachtungsreihe +Gegenstand der Beobachtung geworden waren, hat +die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit keine <em class="gesperrt">Herabsetzung</em> +der Tagesleistung, in sehr vielen Fällen deutliche Anzeichen der +<em class="gesperrt">Steigerung</em> der Tagesleistung zur Folge gehabt — wie es auch +bei uns der Fall war. Ich konnte auf Grund mehrerer von einander +unabhängigen Feststellungen konstatieren, daß in unserem +Betriebe in dem letzten Jahre bei achtstündiger Arbeitszeit 30 Leute +soviel fertig gebracht hatten, wie in dem vorangegangenen Jahre +bei neunstündiger Arbeitszeit ihrer 31.</p> + +<p>Es war weiter festgestellt, daß dieses selbe Resultat, also das +Konstantbleiben bezw. Steigen des Tagewerks, eingetreten ist bei +den allerverschiedenartigsten Arbeiten, nicht nur in dem Spielraum +der Verschiedenheit, wie er in unserem Betriebe gegeben ist, der +im wesentlichen doch feinere Arbeiten umfaßt, sondern auch auf +Arbeitsgebieten gänzlich anderer Art. Ich konnte aussprechen, daß +das gleiche Resultat in Schneiderwerkstätten, auf der anderen Seite +in Kanonenschmieden, bei Feinoptikern und bei Kohlenhäuern — auf +Arbeitsgebieten gänzlich heterogener Art nach rein tatsächlichen +Feststellungen eingetreten ist, und daß der Eintritt dieses Erfolges +gänzlich unabhängig sei — und darauf habe ich besonders Wert +gelegt — von der Frage, ob die beteiligten Personen mit ihrem +<em class="gesperrt">Willen</em> darauf hinwirken, einen Arbeitsausfall bei verkürzter Arbeitszeit +zu verhindern, oder ob sie diesen Willen nicht, ob sie gar +kein Interesse daran haben.</p> + +<p><a class="page" name="Page_223" id ="Page_223" title="223"></a>Ich konnte darauf hinweisen, daß trotz guten Willens und +trotz deutlich erkennbaren Interesses bei einer Verlängerung der +Arbeitszeit eine Steigerung der Arbeitsleistung <em class="gesperrt">nur ganz vorübergehend</em> +eintritt, und nach ganz kurzer Zeit die Leistung in der verlängerten +Arbeitszeit nur noch derjenigen in der kürzeren Zeit entspricht. +Ich konnte konstatieren auf der anderen Seite, daß, wo +die Leute gar kein Interesse daran gehabt haben, bei verkürzter Arbeitszeit +dasselbe zu leisten, wo sie im Gegenteil ein gewisses Interesse +gehabt haben, das zu verhindern, dennoch derselbe Erfolg +eingetreten ist, daß keine Minderung stattgefunden hat.</p> + +<p>Ich habe auf die letztere Feststellung ganz besonders Wert +gelegt, weil ich aus ihr den Schluß zu ziehen für berechtigt halte, +daß diese Anpassung der Intensität der Arbeit an die Dauer — in +der Art, daß der kürzeren Arbeitsdauer eine gesteigerte und +der längeren eine verminderte Intensität entspricht — sich vollzieht +den einzelnen vollkommen unbewußt, automatisch sozusagen, und zwar +so unbewußt, wie die Beobachtungen in meinem Erfahrungskreis ergeben +haben, daß viele, daß die meisten gar keine Ahnung davon +gehabt haben, im Gegenteil gar nicht daran geglaubt haben, und +erst nachträglich darüber belehrt werden mußten, daß sie intensiver +gearbeitet haben.</p> + +<p>Ich habe damals — in diesem früheren Vortrage — erklärt, +daß ich auch in der Lage zu sein glaube, von diesen scheinbar +befremdlichen, in manchen Punkten sogar paradoxen Beobachtungen +die <em class="gesperrt">Erklärung</em> zu geben, und dazu will ich nun heute übergehen, +wobei ich glaube, daß es sich nicht nur um ein theoretisches Interesse +handelt, eine merkwürdige typische Erscheinung auf ihre +Ursachen zurückführen zu können, sondern um einen Vorgang +auch von einem praktischen Wert, weil, wenn man die Bedingungen +des Eintretens irgend einer bestimmten Wirkung erfassen kann, +man die Unterlagen gewinnt zu sicheren Schlußfolgerungen für +die Fortsetzung der Erfahrung.</p> + +<p>Solange man nur auf bloße Tatsachenfeststellungen angewiesen +ist, ist jede Fortsetzung der Schlüsse über das Unmittelbare +hinaus Sache der rein mechanischen Induktion. Wenn man in +99 Fällen nicht weiß, worauf etwas beruht, untersteht man der +Unsicherheit, ob nicht im hundertsten Falle andere Bedingungen +eintreten. Wenn man aber die Unterlagen gewonnen hat, um die +Bedingungen nachzuweisen — sei es, wenn nicht in 99, auch nur +in 3 oder 4 Fällen — von denen ein bestimmter Erfolg abhängig<a class="page" name="Page_224" id ="Page_224" title="224"></a> +ist, so hat man in der Erkenntnis eine viel sicherere Basis, um +über das unmittelbare Beobachtungsgebiet hinaus sagen zu können: +in dem Falle wird ein ähnlicher Erfolg eintreten, in dem Falle +wird er nicht eintreten.</p> + +<p>Meine Erklärung des so vorher kurz in der Zusammenfassung +meiner früheren Mitteilungen gegebenen Beobachtungsresultates +geht nun aus von einer ganz einfachen Erwägung. Ich sage: das +Charakteristische dieser Wahrnehmungen besteht darin, daß sie ein +durchaus übereinstimmendes Verhalten bekunden von Leuten gänzlich +verschiedener Beschäftigungsart, so verschieden, wie eben +Grobschmied und Schneider, Feinoptiker und Kohlenhäuer, und +ein ganz übereinstimmendes Verhalten von Leuten ganz verschiedener +Nationalität, ganz verschiedener Lebensweise, ganz verschiedenen +Lebensgewohnheiten. Auf der einen Seite die englischen +Arbeiter in den Maschinenfabriken und Kohlenbergwerken von +Northumberland und Durham, auf der anderen Seite unsere thüringischen +Industriearbeiter und die anderen Gruppen von Arbeitern, +in bezug auf welche ähnliche Beobachtungen schon in Deutschland +gemacht worden sind. Ich sage, was sich zeigt als vollkommen übereinstimmende +Reaktion bei so ganz verschiedenen Leuten hinsichtlich +derselben Einwirkung, nämlich Verkürzung der täglichen +Arbeitszeit, das kann seinen Grund nur haben in <em class="gesperrt">Ursachen</em>, die +<em class="gesperrt">allen gemeinsam sind</em>, die <em class="gesperrt">auf alle in derselben Art wirken</em>; +und da bleiben nur übrig nach der objektiven Seite hin, nämlich +unter dem Gesichtspunkte der Verschiedenheit der Betätigung der +Personen, solche Ursachen, die <em class="gesperrt">aller industriellen Arbeit</em>, so +wie sie sich jetzt gestaltet hat, in <em class="gesperrt">gleicher Art zukommen</em>, und +nach der subjektiven Seite hin, insoweit die Person dabei beteiligt +ist, können nur solche Ursachen betrachtet werden, denen <em class="gesperrt">alle +Menschen überhaupt unterliegen</em>, d. h. <em class="gesperrt">also gewisse allgemeine +Bedingungen im menschlichen Organismus</em>.</p> + +<p>So bin ich denn am Leitfaden dieser allgemeinen Erwägungen +zur Fragestellung gekommen:</p> + +<p>1. Was ist gemeinsam in Hinsicht auf die Betätigung der +Personen auf so ganz heterogenen Arbeitsgebieten?</p> + +<p>2. Was ist in Hinsicht auf die zu betrachtende Wirkung +allen Menschen gemeinsam, die den gewöhnlichen Bedingungen, +die der menschliche Organismus bietet, unterliegen?</p> + +<p>Hinsichtlich des ersten: was ist das Gemeinsame so verschiedener +Betätigung der Personen? ist es nun in der Tat möglich,<a class="page" name="Page_225" id ="Page_225" title="225"></a> +etwas nachzuweisen, was alle verknüpft. Das ist ein gemeinsames +Merkmal all der Arbeitstätigkeit, die man jetzt bezeichnet als <em class="gesperrt">industrielle +Arbeit</em>, im bewußten Gegensatz zu der Arbeitsbetätigung +z. B. in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, im Gegensatz +weiter zur Arbeitsbetätigung im alten Handwerk, im Handwerk +alten Stils — nicht etwa was man jetzt Kleingewerbe nennt, nämlich +die Wirkungen, welche die <em class="gesperrt">Arbeitsteilung</em> herbeigeführt hat.</p> + +<p>Alles, was unsere industrielle Arbeit von anderen Arbeitsgebieten +unterscheidet, ist charakterisiert durch ein ganz durchgehendes +Merkmal, welches mit dem Stichwort »Wirkungen der +Arbeitsteilung« zu bezeichnen ist. Nämlich 1. die fortdauernd täglich +ganz gleichmäßig quantitativ und qualitativ sich <em class="gesperrt">wiederholende</em> +Tätigkeit, die immer sich wiederholende <em class="gesperrt">Einseitigkeit</em>, +mit der sie geübt wird, die Tag für Tag dieselbe Art von Anstrengung +bringt, dieselben Muskelpartien ermüdet, dieselbe Art +von Körperhaltung aufnötigt, dieselbe Gruppe von Tätigkeiten, +von Einzelaktionen aufzwingt, im Gegensatz zu der Mannigfaltigkeit +der Beschäftigung, wie sie früher, in der alten Zeit, das Handwerk +bot, wo der Handwerksgeselle aus dem Rohprodukt heraus, um +das fertige Erzeugnis herzustellen, die allerheterogensten Dinge zu +betreiben hatte, auch im Gegensatz zu der Betätigung in der Landwirtschaft, +wo viel vom Wetter abhängt, und der eine Tag diese, +der andere Tag eine ganz andere Tätigkeit auferlegt.</p> + +<p>Ich sage, diese Arbeitsteilung, die Voraussetzung geworden +ist für alle technischen Fortschritte im Laufe der letzten Jahrzehnte — wenn +man auch ihre Wirkungen in vielen Punkten beklagen +mag, die aber nicht mehr zu redressieren ist — drückt der industriellen +Arbeit ihren ganz bestimmten Stempel auf in der <em class="gesperrt">Gleichförmigkeit +der Inanspruchnahme</em> der Menschen. Mit dieser +Gleichförmigkeit und fortgesetzt übereinstimmenden Einförmigkeit +ist nun gegeben die fortgesetzte Ermüdung immer derselben Organe, +derselben Muskelgruppen, derselben Nervenzentren, derselben +Gehirnpartien, weil alle Verrichtungen, mögen sie in Muskel- oder +Sinnesarbeit bestehen, immer in derselben Weise von Früh bis +Abend, Tag für Tag, jede Woche, sich wiederholen.</p> + +<p>Ich sage, das ist das Gemeinsame, was so verschiedene Arbeitsgebiete +übereinstimmend charakterisiert — unter dem Gesichtspunkte +übereinstimmend, ob Nähnadel oder Schmiedehammer, wenn nur +der Schmied nicht schneidern will und umgekehrt, wenn nur jeder +die ihm gewohnte Arbeit verrichtet, für die er geübt ist, daß es<a class="page" name="Page_226" id ="Page_226" title="226"></a> +in beiden Fällen die Inanspruchnahme derselben Organe und derselben +Sinne ist.</p> + +<p>Das zweite, das Gemeinsame was übergreift über die Verschiedenartigkeit +der Nationalität, was also zum Ausdruck kommt +in der Übereinstimmung des Erfolges bei Thüringer Arbeitern und +bei Englischen Arbeitern, kann nun nichts anderes sein, als irgend +ein gemeinsamer Grund, der im menschlichen Organismus bedingt +ist im Hinblick auf die Wirkungsweise gleichartiger, Tag für Tag +sich wiederholender, ermüdender Beschäftigung. Und da ist es +denn nun sehr leicht, wenn man das beides kombiniert, den Gesichtspunkt +zu finden für die Erklärung, die ich, glaube den vorher +charakterisierten Beobachtungen geben zu können.</p> + +<p>Wenn durch eine täglich sich wiederholende Tätigkeit, die +in denselben Bahnen, in denselben Formen sich wiederholt, am +Ende des Tages jeder, der daran teil nimmt, sich ermüdet hat, +so kann diese Tätigkeit nicht mehr Tag für Tag fortgesetzt werden, +außer wenn bis zum Morgen des folgenden Tages, durchschnittlich +Tag für Tag, diese Ermüdung vollkommen durch die bis zum +Wiederbeginn am nächsten Tage dazwischen liegende Ruhezeit und +durch die Wirkung der Ernährung <em class="gesperrt">ausgeglichen</em> ist. Wenn man +annehmen wollte, daß zwischen der Ermüdung durch die Arbeit und +der Ausgleichung derselben, der Erholung bis zum nächsten Tage, das +geringste Defizit bliebe, das für den einzelnen Tag gar nicht bemerkbar +sei, aber sich täglich wiederholt, so müßte die Konsequenz +notwendig sein, daß die betreffende Person nach einem kürzeren +oder längeren Zeitraum physisch herunterkommt. Es ist dasselbe, +als wenn jemand täglich Geld ausgibt, wenn auch nur wenig mehr +als er einnimmt, aber wenn das dauernd so fortgeht, so vermehrt +sich sein Verlust und er muß bankerott werden.</p> + +<p>Ich kann also sagen: es muß für alle Arbeiter, die unter +diesen Bedingungen stehen, tägliche Wiederholung eines bestimmten +Kräfteverbrauches und täglicher Ersatz durch Ruhe und Ernährung, +dem Durchschnitt nach Tag für Tag ein vollständiges <em class="gesperrt">Gleichgewicht</em> +hergestellt werden. Die Ermüdung oder der Kräfteverbrauch +muß im Durchschnitt Tag für Tag vollkommen Ausgleichung +finden durch den Kräfteersatz oder die Erholung, in der Ruhe und +Ernährung, weil das geringste Defizit sich fortwährend summieren +und schließlich zerstörend wirken müßte.</p> + +<p>Es würde auf Grund einer solchen Erwägung möglich sein, +zu Schlußfolgerungen zu kommen, auch wenn man in Hinsicht<a class="page" name="Page_227" id ="Page_227" title="227"></a> +auf die dabei gebrauchten Begriffe — Kräfteverbrauch oder Ermüdung +und Kräfteersatz oder Erholung — stehen bleiben müßte +bei den populären Vorstellungen, die im wesentlichen an subjektive +Empfindungen appellieren, was Ermüdung oder Erholung sei. +Für die weitere Prüfung meiner Schlußfolgerungen ist es aber +nicht ohne Bedeutung, daß ich hinzufügen kann: diese scheinbar +vagen Begriffe entsprechen nachweisbar gewissen ganz bestimmten +quantitativen Veränderungen im körperlichen Organismus, die unmittelbar +durch Größen-Bestimmungen zu fassen sind.</p> + +<p>Es ist nämlich ein feststehendes Ergebnis der physiologischen +Forschung, daß alles, was wir Ermüdung nennen, in letzter Instanz +ist eine Änderung der stofflichen Zusammensetzung in den letzten +Elementen des Menschen, eine Störung im Wesen des Protoplasma +der Zelle, daß alle Ermüdung infolge der Arbeitstätigkeit der Organe +ihren Grund hat in einem Verbrauch an bestimmten Stoffen, +deren Vorhandensein unentbehrlich ist für die normale Funktion +der Organe, und zum anderen Teile besteht in der Anhäufung +von Stoffen in den Elementen des Organismus, die störend wirken +für die normale Fortsetzung der Funktionen, die wie Gift wirken. +Alle akuten Ermüdungserscheinungen, wie sie gelegentlich vorkommen, +sind notorisch Vergiftungserscheinungen.</p> + +<p>Wir haben also in dem, was wir Ermüdung nennen, eine +Summe von stofflichen Veränderungen, die teilweise besteht in dem +Eintreten eines Defizits an Stoffen, die notwendig für die Erhaltung +der normalen Funktionen sind, andererseits besteht in einem +Überschusse von Stoffen, die nachteilig sind.</p> + +<p>Diese Ermüdung, die sich durch die Stoffveränderungen ergibt, +trifft in erster Reihe und zunächst diejenigen Organe, die +der Ermüdung unmittelbar ausgesetzt sind, also bei schwerer Muskelarbeit +die Muskeln, bei intensiver Nervenarbeit, bei angespannter +Aufmerksamkeit, in erster Reihe die Zusammensetzung der Nerven, +vielleicht die Gehirnpartien, die Organe, die in erster Reihe die +Tätigkeit vermitteln. Durch die Wirkung des Blutkreislaufes wird +aber die spezifische Ermüdung immer ausgedehnt auf den ganzen +Körper, so daß eine Ermüdung durch geistige Tätigkeit zugleich +eine Ermüdung des Körpers bezüglich der Muskeltätigkeit involviert +und umgekehrt. Es wird also der Überschuß an schädlichen +Bestandteilen allmählich auf den ganzen Körper verteilt und gibt +eine allgemeine Ermüdung.</p> + +<p><a class="page" name="Page_228" id ="Page_228" title="228"></a>Ich führe das hier bloß zu dem Zwecke an, um erkennbar +zu machen, daß meine weiteren Deduktionen eine feste Basis haben, +daß, wenn ich also im Sinne der vorhin vorangestellten Betrachtungen +sage, die Erhaltung des menschlichen Organismus erfordert, +daß Tag für Tag der durch die Tätigkeit bedingte Kräfteverbrauch +ausgeglichen wird durch einen entsprechenden Kräfteersatz, durch +Ruhe und Ernährung, oder wenn ich sage, es muß die Erholung +der Ermüdung gleich sein, ich dabei mit realen Begriffen argumentiere.</p> + +<p>Nun scheint die Berufung auf eine solche Forderung der +Gleichheit zwischen dem täglichen Durchschnitt von Kräfteverbrauch +und Kräfteersatz eine sehr triviale Sache zu sein; es gewinnt aber +dieser Satz die Bedeutung einer Grundlage für weitere wichtige +Schlußfolgerungen, sowie man daran geht sich klar zu machen, von +welchen Umständen hängt denn auf der anderen Seite das ab, was +ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung und Kräfteersatz oder Erholung +nenne.</p> + +<p>Da ist denn nun bei leichter Überlegung sofort zu sagen — was +ich Ihnen als Hauptargument hier vorführe — daß wir in +dem, was bei der täglich wiederkehrenden Arbeit eines Mannes +die Ermüdung begründet, <em class="gesperrt">drei deutlich unterschiedene Teile</em> +haben, die additiv sich zusammensetzen.</p> + +<p>Der eine Teil ist bestimmt lediglich durch die <em class="gesperrt">Größe des +täglichen Arbeitsproduktes</em>, und zwar unabhängig von der +Zeit, in welcher es geleistet wird. Z. B. wenn ein Mann an einer +Drehbank, und zwar ein Mann, der eine bestimmte Fertigkeit besitzt, +etwa 50 gleiche Drehstücke herzustellen hat, so gehört für +ihn dazu eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Handgriffe +und eine bestimmte Zahl von Sinneswahrnehmungen für die Kontrolle +seiner Arbeit, eine ganz bestimmte Anzahl von Willensimpulsen, +die er braucht, um seine Arbeit zu leisten; und wenn er +statt 50 100 Stück hergestellt hat, so hat er alle diese einzelnen +Akte in doppelter Zahl nötig gehabt, ganz unabhängig davon, ob +er 5, 6 oder 10 Stunden gebraucht hat.</p> + +<p>Es ist in der Größe des Arbeitsproduktes ein Maßstab gegeben +für die <em class="gesperrt">Größe des Kräfteverbrauchs</em>. Für verschiedene +Personen ist das verschieden. Wer größere Erfahrung, größere +Fertigkeit hat, wer mit größerer Umsicht und Zweckmäßigkeit zu +arbeiten gelernt hat, weiß es fertig zu bringen, daß er mit viel +geringerem Kräfteverbrauch dasselbe macht wie ein anderer, mit<a class="page" name="Page_229" id ="Page_229" title="229"></a> +<em class="gesperrt">einem</em> Blick das übersieht, wozu ein anderer <em class="gesperrt">drei</em> Blicke nötig +hat; doch ist unter denen, die unter denselben Bedingungen arbeiten, +jedenfalls ein Teil, dessen Kräfteverbrauch in der täglichen Arbeitszeit +pure proportional ist der Größe seines Arbeitsproduktes.</p> + +<p>Ein zweiter Teil ist abhängig von der <em class="gesperrt">Geschwindigkeit</em>, +mit der die Arbeit geleistet wird. Im allgemeinen wird anzunehmen +sein, daß, wenn dieselbe Leistung in kürzerer Zeit erfolgen soll, +das Tempo beschleunigt werden muß, das eine größere Anstrengung +bedeuten wird. Es ist aber gleich in bezug hierauf zu sehen, nach +Anleitung naheliegender Erfahrungen, die jeder an sich selbst +machen kann, daß dieser Teil des Kräfteverbrauchs, der von der +Geschwindigkeit der Arbeitsleistung abhängt, der also steigt, wenn +man verlangt, daß schneller gearbeitet wird, daß dieser in weiten +Grenzen konstant bleibt und erst beim Erreichen einer sehr <em class="gesperrt">großen +Geschwindigkeit</em> merklich in Betracht kommt. Es braucht sich +nur jemand zu überlegen, daß, wenn er etwa einen bestimmten +Weg, sagen wir von 4 km, einmal langsamer und einmal schneller +geht, die Verschiedenheit der Kraftanstrengung unmerklich, nämlich +so lange dieselbe ist, als er nicht etwa zum Laufschritt überzugehen +hat. Dasselbe, glaube ich sagen zu können, tritt auch für +alle technischen Arbeiten ein, solange noch die Verschiedenheiten +der Geschwindigkeit in den Grenzen liegen, in denen gewohnheitsmäßig +gearbeitet werden kann — <em class="gesperrt">etwas</em> rascher oder langsamer — und +es ist nicht anzunehmen, daß »etwas rascher« einen besonderen +Kräfteverbrauch bedeutet. Etwas anderes ist es aber, wenn die +Beschleunigung, die Forderung, in der kürzeren Zeit dasselbe zu +leisten, nötigt, sich anzutreiben, etwa die Operationen unter fortwährenden +Willensimpulsen aufeinanderfolgen zu lassen; dann ist +allerdings anzunehmen, daß die Beschleunigung des Arbeitstempos +eine <em class="gesperrt">bedeutende</em> Steigerung des Kräfteverbrauchs herbeiführen +würde.</p> + +<p>So haben wir zunächst in dem, was ich Kräfteverbrauch oder +Ermüdung nenne, zwei deutlich verschiedene Teile, einen, der nur +abhängig ist von der Größe des täglichen Arbeitsprodukts — den +andern, der daneben nun noch abhängig ist von der Geschwindigkeit, +von dem Tempo, in welchem es zu leisten ist. Dieser zweite +Teil ist im allgemeinen zweifellos wachsend, wenn verlangt wird, +daß dasselbe Tagewerk in der kürzeren Zeit zu leisten ist.</p> + +<p>Das wichtigste ist aber nach meiner Meinung der dritte Bestandteil, +der sich in diesem Kräfteverbrauch des industriellen<a class="page" name="Page_230" id ="Page_230" title="230"></a> +Arbeiters in seinem Tagewerk nachweisen läßt, der durchaus +analog ist mit dem, was man bei den Maschinen »Kraftverbrauch +für Leergang« nennt.</p> + +<p>Die vorhin charakterisierte Konsequenz der Arbeitsteilung, +die außerordentliche Gleichförmigkeit der Tätigkeit bringt es mit +sich, daß mit wenigen Ausnahmen alle Arbeit der Industrie gemacht +werden muß von Leuten, die den ganzen Tag entweder zu +stehen oder zu sitzen haben; ganz wenige haben Gelegenheit, +innerhalb der Tagesperiode eine nennenswerte Abwechslung zu +haben. Wenn Sie sich vorstellen, was das heißen wollte, wenn +ein Mann gar nicht zu arbeiten hätte, aber angehalten wäre, dieselbe +Körperhaltung 8 oder 10 Stunden fortzusetzen, wie z. B. an +der Drehbank 8 oder 10 Stunden täglich zu stehen, oder in einer +gewissen Körperhaltung zu sitzen, wie man sie etwa bei Ausführung +feiner Arbeiten nötig hat, so würde ein solcher am Ende +der 8 oder 10 Stunden sehr ermüdet sein, obwohl er gar nichts +getan hat.</p> + +<p>Ich behaupte nun, daß, wenn diese Ermüdung einem Kräfteverbrauch +entspricht, der lediglich bedingt ist durch das bloße +<em class="gesperrt">Verweilen</em> an der Arbeitsstätte in derjenigen Körperhaltung, +die seine Arbeit nötig macht, und in der Umgebung, in der er +dabei ist, demselben Geräusch, demselben Lärm ausgesetzt, unter +demselben Zwange der Aufmerksamkeit — wenigstens da wo Maschinenbetrieb +ist — sich zu sichern, daß er kein Unheil anrichtet, +oder daß ihm nicht Unheil angerichtet werde, — ich sage; daß, +wenn diese rein passive Ermüdung einen ganzen großen Teil des +Tagewerks der Leute bedeutet, jede <em class="gesperrt">Verkürzung der Arbeitszeit</em>, +die also bewirkt, daß diese Leistung in der verkürzten Arbeitszeit +sich zusammendrängt, ein <em class="gesperrt">reiner Gewinn an Kraft +für die beteiligten</em> Personen sein muß.</p> + +<p>Wenn ich mir nun denke, ein Mann könne ein bestimmtes +Tagewerk in 8 Stunden leisten, und man nötigt ihn, 10 Stunden +darauf zu verwenden, so ist das ganz genau dasselbe, wie wenn +man ihm erlaubt, seine Arbeit in 8 Stunden fertig zu machen, ihm +aber zumutet: du mußt nun noch 2 Stunden hier bleiben in derselben +Körperhaltung, sitzend oder stehend, dasselbe Geräusch +hören, dieselbe Aufmerksamkeit anwenden, um Gefahr abzuwenden, +jedoch ohne etwas zu tun. Ich sage, genau in derselben Art, wie +die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden uns eine bedeutende +Ersparung gebracht hat für den <em class="gesperrt">Leergang der Ma<a class="page" name="Page_231" id ="Page_231" title="231"></a>schinen</em>, +so bedeutet die Verkürzung der Arbeitszeit eine entsprechende +Ersparung am Kraftverbrauch für den <em class="gesperrt">Leergang der +Menschen</em>. Dieser Nachweis des dritten Bestandteils für den gesamten +Kräfteverbrauch weist hin auf den wichtigsten Teil unserer +Betrachtung.</p> + +<p>Ich habe ganz kurz nun noch auf der anderen Seite auf das +von mir vorhin geforderte Gleichgewicht zwischen Kräfteverbrauch +und Kräfteersatz hinzuweisen. Der Kräfteersatz durch Ernährung +und Ruhe — wovon hängt der ab? Da ist zuerst zu sagen, er muß +bei einem Mann abhängen von der physischen Beschaffenheit der +Person, von seiner Robustheit, von seiner Gesundheit, von seinem +Ernährungszustande. Ein Mann von kräftiger Ernährung in jungen +Jahren, von normaler Lebensweise, wird imstande sein, in einer +gewissen Ruhezeit eine vorangehende Ermüdung sehr viel eher +völlig auszugleichen, wie ein älterer Mann oder ein durch Krankheit +geschwächter oder einer, der durch unsolides Leben die Bedingungen +des Wiederersatzes seiner Kräfte verschlechtert hat. +Aber für ein und denselben Mann wird zweifellos die Zeit entscheidend +sein, die ihm für diesen Kräfteersatz gegeben ist. Es +kann auch nicht dem geringsten Zweifel unterliegen, daß jemand, +der ein bestimmtes Tagewerk hinter sich hat und bis zum Wiederbeginn +des folgenden gleichen Tagewerks 16 Stunden Zeit hat für +relative Ruhe, die wenigstens die Organe ruhen läßt, die bei seiner +normalen Arbeit die stärkst ermüdeten sind, ein größeres Maß +vorangegangener Ermüdung wird ausgleichen können, wie jemand, +der nur 10 Stunden unter ganz gleichen Umständen für Erholung +zur Verfügung hat. Das kann jedermann an sich probieren.</p> + +<p>Es muß also notwendig in bezug auf die Bedingungen dieses +Kräfteersatzes außer dem jeder einzelnen Person eigentümlichen +Faktor, den man nennen könnte die Intensität des Stoffwechsels +oder die Intensität seiner Lebensfunktionen, nun noch maßgebend +sein eine Zeitbestimmung, nämlich die <em class="gesperrt">Dauer der ihm gelassenen +Ruhezeit</em>. Nun hat aber der Tag nur 24 Stunden; infolgedessen +muß die Zeit der Ruhe zwischen jeder Tagesarbeit einfach die +Differenz zwischen 24 Stunden und der Arbeitszeit sein; bei 8 +Stunden Arbeit 16 Stunden Ruhe, bei 10 Stunden Arbeit nur 14 +Stunden Ruhe.</p> + +<p>So sieht man am Leitfaden dieser ganz einfachen Betrachtung, +daß in Hinsicht auf die Herstellung dieses Gleichgewichtes zwischen +Kräfteverbrauch und Kräfteersatz, zwischen Ermüdung und Er<a class="page" name="Page_232" id ="Page_232" title="232"></a>holung, +die Arbeitszeit dreimal zur Geltung kommt; zweimal auf der +Seite der Bestimmung des Kräfteverbrauches — das eine Mal im ungünstigen +Sinne für die Verkürzung, insofern als die Verkürzung der +Arbeitszeit intensivere Arbeit nötig macht, vorausgesetzt, daß ein gewisses +Maß der Geschwindigkeit nicht überschritten wird, ein zweites +Mal aber im ungünstigen Sinne, nämlich durch Verminderung, nach +Analogie der Maschinen, der Leergangsarbeit des Menschen — daß +aber außerdem nun noch dieselbe Größe der täglichen Arbeitszeit +eine Rolle spielt auf der anderen Seite der Gleichung, in bezug +auf den Kräfteersatz und zwar in <em class="gesperrt">günstigem</em> Sinne, da die Verkürzung +der Arbeitszeit und eine längere Ruhepause den Ersatz +eines größeren Kräfteverbrauchs vermittelt.</p> + +<p>Ohne daß man den mathematischen Zusammenhang nun +weiter darzulegen braucht, wie ich es überflüssigerweise getan +habe<a name="FNanchor_41_41" id="FNanchor_41_41"></a><a href="#Footnote_41_41" class="fnanchor">[41]</a>, ohne daß man auf diese näheren mathematischen Beziehungen +einzugehen braucht, ist sofort zu sehen, daß, wenn diese Zusammenhänge +richtig aufgefaßt sind, es verständlich ist, daß eine Verkürzung +der Arbeitszeit nicht nur das Tagesprodukt ungeändert +lassen, sondern unter Umständen die Tendenz haben kann, die +Arbeitsleistung zu steigern, wie wir es in unseren Beobachtungen +glauben konstatiert zu haben.</p> + +<p>Es muß nämlich, wenn man den mathematischen Zusammenhang +genau ansieht, für jede bestimmte Art von Verrichtungen +und jede bestimmte Person ein Optimum existieren, nämlich eine +kürzeste Arbeitszeit, bei der das größte Arbeitsprodukt herauskommt. +Wo dieses liegt, wird wesentlich von der Art abhängen, wie sich +die einzelnen Bestandteile des näheren bestimmen.</p> + +<p>Wie groß dieser Kräfteverbrauch für Nichtarbeit, für Leergang, +und für den Geschwindigkeitswiderstand, den bei intensiverem Tempo +die Arbeit mit sich bringt, im einzelnen Falle ist, ist im wesentlichen +Tatbestandsfrage. Es ist denkbar, daß es gewisse Verrichtungen gibt, +welche ein Arbeiter 10 oder 9 Stunden lang macht, bei welchen +aber eine weitere Beschleunigung des Tempos mit einer so großen +Steigerung des Kräfteverbrauchs verbunden sein kann, daß er, +wenn er auf 8 Stunden übergeht, weniger leistet.</p> + +<p>Indem ich mich nun auf unsere Erfahrungen berufe und auf +die Erfahrungen ähnlicher Art, die namentlich in England gemacht +worden sind, kann ich nur sagen, diese Erfahrungen recht<a class="page" name="Page_233" id ="Page_233" title="233"></a>fertigen +die Annahme, daß für wenigstens drei Viertel aller industriellen +Arbeiter — das Wort in dem Sinne gebraucht, wie ich es +vorhin gebraucht habe — wahrscheinlich auch für einen größeren +Bruchteil bei <em class="gesperrt">9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht und</em> +bei <em class="gesperrt">8 Stunden noch nicht überschritten</em> ist, und daß daher diese +Beobachtungen, wie sie vorliegen, am Leitfaden dieser Erklärung +die Meinung rechtfertigen, daß es möglich sein wird, auf fast allen +Gebieten der industriellen Tätigkeit in Deutschland ohne jede Einbuße, +ohne jede Herabsetzung des Tagewerks, in einem vernünftigen +Tempo, nicht etwa nur zum Neunstundentag, sondern zum +Achtstundentag überzugehen. Selbstverständlich meine ich nicht +plötzlichen Übergang, sondern es kann sich nur darum handeln, +allmählich die Menschen daran zu gewöhnen, die jetzt gewohnt +sind, ihre Arbeitskraft zu vertrödeln, die gewissermaßen normale +Ermüdung sich anzuschaffen, die sie gerade noch bis zum folgenden +Tage durch Ruhe und Ernährung ersetzen können. Wie ich vorhin +sagte, hat eine solche Erklärung zugleich die Bedeutung, daß sie +nicht nur Aufschluß gibt über das, was wirklich beobachtet ist, +sondern daß sie auch einen Leitfaden gibt, um über das Gebiet der +unmittelbaren Beobachtungen hinaus Schlußfolgerungen zu ziehen.</p> + +<p>Ich will, um nicht ins Weite zu gehen, nun nur noch ganz +kurz erläutern, wie sich am Leitfaden dieser Erklärung ganz charakteristische +Tatsachen, die auf den ersten Blick als außerordentliche +erscheinen, als etwas ganz Selbstverständliches darstellen.</p> + +<p>Ich habe damals erzählt, als ich in unserer Werkstätte mit +einer Gruppe von Leuten den Versuch gemacht habe, sie zu veranlassen, +sie möchten einmal mir zu Gefallen und wegen ihrer +eigenen Interessen, als wir noch neunstündige Arbeitszeit hatten, +10 Stunden arbeiten, daß diese nach einer Woche zu mir kamen +und meinten: die angehängte letzte Stunde drücke vom frühen +Morgen ihre Arbeit herab, ich sollte ihnen ihr Versprechen zurückgeben. +Und auf der anderen Seite ebenso die Tatsache, daß +die Anhänger der Trade-Unions, wie im Woolwich-Arsenal, welche +der Meinung waren, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf +8 Stunden Platz schaffen müsse für die Arbeitslosen, die Reserve-Armee +vermindern müsse, die also gewiß der Ansicht waren, sie +würden nicht in 8 Stunden dasselbe arbeiten wie vorher in +9 Stunden, dennoch dasselbe geleistet haben. Dies alles erklärt +sich am Leitfaden einer solchen Betrachtung ganz einfach als etwas +Selbstverständliches.</p> + +<p><a class="page" name="Page_234" id ="Page_234" title="234"></a>Unsere Leute, die damals den Anlauf nahmen, haben ganz +gewiß in den ersten 9 Stunden des damals verlängerten Arbeitstages +genau so gearbeitet, wie in der Woche vorher ihre 9 Stunden; +da sie aber dann noch eine Stunde länger arbeiteten, haben sie +sich in 10 Stunden mehr ermüdet und das vorher bestehende +Gleichgewicht verschoben. Das haben sie am ersten Tag nicht +bemerkt, auch am zweiten Tag nicht, aber allmählich ist das Defizit +zum Vorschein gekommen, und da mußte einmal der Punkt +kommen, wo die Bilanz stark gestört war; dann tritt das in die +Erscheinung, was die Werkmeister Unmut und Verdrossenheit +nennen; das sind die Waffen, mit denen der Körper sich wehrt. +In dem Maße, als sich das Defizit anhäuft, drückt es auf ihre Arbeit +vom frühen Morgen an; so verlangsamt sich das Tempo, bis es +nach 14 Tagen so verlangsamt ist, daß die Tagesleistung trotz +der Überstunde nur dieselbe ist, wie ohne Überstunde.</p> + +<p>Und umgekehrt die englischen Arbeiter, die gar kein Interesse +daran hatten, diesen Ausfall der geschenkten Stunde nachzuholen, +weil sie in Zeitlohn arbeiteten, die im Gegenteil darauf rechneten, +daß durch diese Stunde so viele von ihren arbeitslosen Kollegen +im nächsten Jahr Arbeit haben würden, haben diese 8 Stunden +genau so gearbeitet, wie die ersten 8 Stunden ihrer vorher neunstündigen +Arbeitszeit, und sind dann eine Stunde früher vergnügt +nach Hause gegangen, weniger ermüdet als früher, und so haben +sie Tag für Tag einen kleinen Überschuß an Kraft behalten, der, +nachdem er eine gewisse Größe erreicht hatte, bewirkte, daß sie +vom frühen Morgen an ihre Arbeit mit größerer Frische begonnen +haben, daß sie, ohne es zu wissen und ohne es zu wollen, dem +englischen Staatsfiskus den Gefallen getan haben, in 8 Stunden +dasselbe zu leisten wie vorher in 9 Stunden.</p> + +<p>Diese Beispiele zeigen, wie diese automatische Anpassung +des Tempos der Arbeit an die Dauer der täglichen Arbeitszeit bei +den einzelnen sich vollzieht.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich habe mit dieser Betrachtung, die also, glaube ich, den +Nachweis führt, daß das wesentlichste Moment unter volkswirtschaftlichen +Gesichtspunkten bei Verkürzung der Arbeitszeit besteht +in der Ersparnis eines großen Kraftverbrauches für unnützen +»Leergang« der Menschen — den terminus technicus von Maschinen +auf den Menschen übertragen — die <em class="gesperrt">eine</em> volkswirtschaftliche Bedeutung +der Verkürzung der Arbeitszeit festgestellt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_235" id ="Page_235" title="235"></a>Ich knüpfe meine weiteren Ausführungen an die Frage, mit +der ich vor 4 Wochen meinen ersten Vortrag einleitete, indem +ich auf die Tatsache hinweise, daß in England jetzt schon die +durchschnittliche Arbeitszeit der gesamten industriellen Arbeiterschaft +auf weniger als 9 Stunden herabgesunken ist, weil es nur +ganz wenige Industriezweige, abgesehen von der Textilindustrie, +gibt, die länger als 9, aber schon sehr viele, die weniger als +9 Stunden arbeiten, und gegenwärtig nicht weniger als eine Million +englischer Arbeiter in den etwas gehobenen Industrien beim +Achtstundentag angekommen sind; und bei den rapiden Fortschritten, +die die Bewegung auf Verkürzung der Arbeitszeit macht, ist anzunehmen, +daß in ganz kurzem Zeitraum wohl der Achtstundentag +in England die herrschende Arbeitszeit sein wird.</p> + +<p>Demgegenüber ist in Deutschland die normale durchschnittliche +Arbeitszeit derselben Gruppen von Industriearbeitern sicher +über 10 Stunden, weil es noch eine große Anzahl von Arbeitsgebieten +der verschiedensten Art gibt, in denen noch 11 Stunden +gearbeitet wird, und nur relativ wenige, 6-8000, haben in Deutschland +die achtstündige Arbeitszeit.</p> + +<p>Angesichts dieses Unterschieds muß die Frage entstehen, +welchem von beiden Ländern kommt dieser Unterschied in Hinsicht +auf den Wettbewerb mit anderen Ländern zunutze? Wird +England mit seiner kurzen oder Deutschland mit seiner langen +Arbeitszeit einen Vorteil in Hinsicht auf den Wettbewerb mit anderen +Nationen haben?</p> + +<p>Ich will gleich das Resultat voraussagen, zu dem ich durch +meine Betrachtungen geführt werde. Es besagt, daß es ganz zweifellos +ein Vorsprung sein wird, den England hat, daß England kraft +dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine sehr erhöhte Leistungsfähigkeit +im ganzen Wirtschaftsleben hat, und daß, wenn Deutschland +darin zurückbleiben sollte, wenn England dauernd diesen Vorsprung +behalten sollte, für Deutschland die direkte Gefahr einer +großen schweren Schädigung seiner Volkswirtschaft im Wettbewerb +mit anderen Völkern, insbesondere mit dem fortgeschrittenen England, +besteht.</p> + +<p>Es könnte auf den ersten Blick fraglich sein, ob sich aus +meinen früheren Ausführungen ein derartiger Schluß begründen +läßt, denn es wird durch Verkürzung der Arbeitszeit das Tagewerk +nicht vermindert, vielleicht sogar etwas gesteigert. Aber +diese Steigerung wird man keinesfalls hoch anschlagen können:<a class="page" name="Page_236" id ="Page_236" title="236"></a> +wir selbst haben ja auch nur eine Steigerung von ein paar Proz., +die können ja doch nichts Ausschlaggebendes sein. Ob ein paar +Proz. im günstigsten Falle mehr oder weniger — in der Hauptsache +wird es dasselbe sein, ob die Leute 10 oder 8 Stunden +arbeiten; es wird eben ungefähr dasselbe produziert.</p> + +<p>Es sind damit zwar die Befürchtungen widerlegt, mit denen +man früher den Bestrebungen auf Verkürzung der Arbeitszeit entgegentrat, +daß die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit eines Landes +gelähmt werden könnte, wie auch die Hoffnungen widerlegt sind, +daß die Verkürzung Platz schaffen werde für die Arbeitslosen; +aber im übrigen bleibt doch höchstens der kleine Vorteil übrig, +welchen die kleine Ersparnis an Betriebsunkosten bedeutet.</p> + +<p>Wir dürfen annehmen, daß in unserem Betriebe, der Optischen +Werkstätte, die Ersparnis im Kohlenverbrauch, an Heizerlöhnen, +für Beleuchtung und Beheizung auf den Kopf des Arbeiters 6-8 M. +jährlich beträgt; zwischen 10 und 8 Stunden Arbeit könnte man diese +Ersparnis somit doch höchstens auf 15-20 M. anschlagen. Wenn +man annimmt, daß in Deutschland 3 Millionen Leute sind, die in +8 Stunden ebensoweit kämen in ihrer Arbeit wie in den jetzt +durchschnittlich 10 Stunden, so würde dieser Vorteil immer nur +mit 30-40 Millionen Mark anzuschlagen sein, was in der Bilanz +eines großen Landes ja nur eine ganz geringe Bedeutung hat.</p> + +<p>Man würde sagen können, diese Frage hat gar keine besondere +wirtschaftliche Bedeutung, sie ist mehr Sache des subjektiven +Ermessens, ob man für besser und angenehmer finden will, +daß die Leute 8 Stunden arbeiten und 16 Stunden Ruhe haben, +oder 10 und 11 Stunden arbeiten und nur 14 oder 13 Stunden +Ruhe haben.</p> + +<p>Aber mit nichten! Bei dieser Überlegung würde man vergessen, +daß zwar der Kraftverbrauch für Leergang der Maschinen, +der seinen Ausdruck findet in dem nutzlosen Verbrennen von +30-40 Millionen M. mehr Kohlen, in Deutschland verschwendet +ist, daß die Hauptsache aber die Kraftverschwendung in dem nutzlosen +Leergang von 3 oder 4 Millionen <em class="gesperrt">Menschen</em> in Deutschland +ist. Und da ist die Frage: was bedeutet denn diese Kraftverschwendung, +die zweifellos da ist, wenn es möglich ist, daß +diese selben Menschen dasselbe in 8 Stunden leisten, was sie bisher +in 10 Stunden gemacht haben? Auf wessen Kosten geht denn +diese Kraftverschwendung? Geht dieselbe nur auf Kosten der +Lebensannehmlichkeit der Leute, die es erfreulicher finden werden,<a class="page" name="Page_237" id ="Page_237" title="237"></a> +wenn sie nur 8 Stunden in der Werkstätte zu stehen haben, oder +geht sie auf Kosten eines Faktors, der eine bestimmte volkswirtschaftliche +Bedeutung hat? Ich meine das letztere ist der Fall!</p> + +<p><em class="gesperrt">Diese Kraftvergeudung durch nutzlosen Leergang +des Menschen geht auf Kosten der Mitwirkung der +Intelligenz und der geistigen Regsamkeit des Menschen, +und bedeutet, daß ein wertvolles Kapital, welches +Deutschland besitzt in der natürlichen Intelligenz seiner +arbeitenden Schichten, zum großen Teil brach liegen +bleibt, weil die Bedingungen abgeschnitten sind, unter +denen diese Intelligenz voll zur Geltung kommen könnte.</em></p> + +<p>Um das aber zu verstehen, diesem Leergang der Menschen +eine so weittragende Bedeutung beizulegen, muß ich nochmals darlegen, +und jetzt unter einem etwas anderen Gesichtspunkte, was +ich als die Wirkungen der Arbeitsteilung besprochen habe. Diese +Arbeitsteilung — es wäre die reine Torheit, sie beklagen zu +wollen, so bedauerlich ihre Wirkungen sind — hat zur Folge die +<em class="gesperrt">geistige Verödung der Menschen</em>, weil sie intelligente Personen +nötigt, ihr Tagewerk auf eine einförmige Art zu verrichten, weil die +Arbeit, bis auf einen ganz kleinen Bruchteil bevorzugter Arbeiten, +aus sich selbst heraus gar keinen Antrieb, keine Anregung enthält, +weil die Arbeiter immer nur Teile unter ihren Händen haben — und +eine Arbeit, die andererseits, um vorteilhaft und zweckmäßig +ausgeführt zu werden, hohe Anforderungen an die geistige Tätigkeit +der Leute stellt, aber hohe Anforderungen nur in der Art, +wie die Leute das zweckmäßige, geschickte Arbeiten zu erlernen +haben. Die Ablieferung des täglichen Arbeitsproduktes ist unter +dem Prinzip der Arbeitsteilung reine Routinesache, sie kommt zur +Geltung nur in ausgetretenen Bahnen. Aber die Art, wie einer +gelernt hat, die tägliche Arbeit abzuliefern, zweckmäßiger oder +unzweckmäßiger, mit größerer Kräfteersparnis oder größerem Kräfteverbrauch, +das ist in ganz großem Maße Sache der Intelligenz, +so daß kein Arbeiter ein geschickter Arbeiter wird, wenn es nicht +ein intelligenter Mann ist, weil man ihn diese Zweckmäßigkeit +nicht lehren kann: er muß sie selbst erlernen können.</p> + +<p>Wenn man nun auf der einen Seite zugestehen muß, daß +die täglich gleiche Arbeit direkt abstumpfend wirkt, auf der +anderen Seite die technischen und wissenschaftlichen Anforderungen +eine fortwährende Anspannung der Intelligenz nötig machen, so +gibt es eben nur einen Weg, um das Gleichgewicht zu schaffen,<a class="page" name="Page_238" id ="Page_238" title="238"></a> +das ist: die Bahn frei zu machen dafür, daß die natürliche Intelligenz +dennoch sich betätigen kann, daß sie nicht abgestumpft +wird, d. h. also, möglichstes Zusammendrängen der täglichen Arbeit +auf einen kurzen Zeitraum und möglichstes Verlängern des Zeitraumes +zwischen den täglichen Arbeitszeiten, das die Möglichkeit +für geistige Anregung anderer Art gewährt, daß solche Leute +nicht stupid werden, daß sie trotz der Einförmigkeit ihrer täglichen +Arbeit noch die Fähigkeit behalten, mit dem Verstand mitzuwirken, +mit Interesse Dinge zu betrachten, die nicht unmittelbar +in der Arbeit vorkommen.</p> + +<p>So sage ich: alles was darauf ausgeht, die Leistungsfähigkeit +des Deutschen Volkes zu heben — und Deutschland darf sich +rühmen, daß es in Hinsicht auf die Intelligenz seiner arbeitenden +Volksschichten keinem anderen Lande nachsteht, aber Intelligenz +ohne Betätigung ist Gold im Schoß der Erde — alles was darauf +ausgeht, dieses große geistige Kapital wirtschaftlich in Betätigung +zu stellen, das muß unter die Parole sich stellen; <em class="gesperrt">möglichste +Verkürzung der Arbeitszeit in der Industrie, möglichste +Verminderung der Kraftvergeudung infolge Leergang +durch Verlängerung der Ruhezeit</em>.</p> + +<p>Und wenn es nun nach meinen früheren Darlegungen richtig +ist, daß man sagen darf, für den weitaus größten Teil der industriellen +Arbeiter ist mit 9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht +und mit 8 Stunden noch nicht überschritten, so muß für +die Zukunft die Parole aller sein, denen daran liegt, das wirtschaftliche +Leben Deutschlands zu lieben, <em class="gesperrt">Drittelung des Tages</em>: +<em class="gesperrt">8 Stunden Unternehmerdienst — 8 Stunden Schlaf — 8 +Stunden Mensch sein.</em></p> + +<p> </p> +<p class="center">Pause.</p> +<p> </p> + +<p>Es gibt meiner Meinung nach nur <em class="gesperrt">einen</em> Standpunkt, von +welchem aus mit einiger inneren Folgerichtigkeit das angefochten +werden könnte, was ich vorhin als Resultat meiner Ausführungen +hingestellt habe: daß die Verkürzung der Arbeitszeit zum Zwecke +der Hebung der Menschen in Hinsicht auf die Betätigung der Intelligenz +und zur wirtschaftlichen Hebung des Volkes nötig ist +Das ist der Standpunkt derer, die ihre Beurteilung wirtschaftlicher +und sozialer Zeitfragen unter die Parole stellen, <em class="gesperrt">wir wollen +Herren bleiben im eigenen Haus</em>. Vom Standpunkt dieser +Leute aus gibt es in der Tat ein anderes Ideal, sie müssen kon<a class="page" name="Page_239" id ="Page_239" title="239"></a>sequenterweise +verlangen einen Arbeiterstand, der möglichst genügsam +ist, möglichst nahe an der Grenze des Helotentums steht. +Es liegt eine Erscheinung vor, in der dieses Ideal entsprechend +verwirklicht gewesen ist, das ist der Arbeiterstand in den 30er +und 40er bis 50er Jahren in den englischen Industriebezirken +Birmingham, Manchester, Liverpool.</p> + +<p>Nach dem übereinstimmenden Urteil von Leuten jener Zeit +waren das Arbeiter, die Tag für Tag 14, 15 und 16 Stunden an +ihren Maschinen standen, jeden Abend geknickt nach Hause schlichen, +notdürftig ihren Hunger stillten und schlafen gingen, am Sonnabend +aber nach Empfang des Wochenlohnes sich besoffen, am Sonntag +ihren Rausch ausschliefen, um am Montag das gleiche Wochenwerk +wieder zu beginnen.</p> + +<p>Das andere Ideal, auf welches meine Parole hinweist, ist nun +auch annähernd verwirklicht, just in demselben Lande, in demselben +Arbeiterstande, in denselben englischen Industriebezirken. +Im Laufe von etwa zwei Generationen ist aus dieser damals +physisch und intellektuell verelendeten Bevölkerung infolge der +Wirkungen der Verkürzung der Arbeitszeit ein Arbeiterstand hervorgegangen, +der heute in Hinsicht auf die Leistungsfähigkeit, +die Betätigung von Intelligenz und Tatkraft kaum noch seines +gleichen findet, der allerdings nicht gefügig, sondern sehr »begehrlich« +ist, der nicht nur Anerkennung vollständiger bürgerlicher +Gleichberechtigung, sondern auch höhere Löhne heischt, als für +ähnliche Arbeit irgendwo sonst in Europa gezahlt werden, der +aber so gutmütig ist, dabei dem Unternehmer — das Verhältnis +zwischen Lohn und Leistung zum Maßstab genommen — <em class="gesperrt">billigere</em> +Arbeit zu leisten, als im Durchschnitt irgendwo sonst in Europa +geliefert wird.</p> + +<p>Wenn nun meine Betrachtung dahin ausmündet, daß die Verkürzung +der täglichen Arbeitszeit in der Industrie einzuführen sei — wobei +das Gebiet der Arbeitstätigkeit in Frage kommt, welches +unter der Devise der modernen Arbeitsteilung steht, gegenüber +anderen Arbeitsgebieten, die andere Bedingungen menschlicher Betätigung +darbieten — daß es die Aufgabe sei, durch die Verkürzung +der Arbeitszeit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ganzen +Volkes durch Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Arbeiter zu +heben — so ist es sicher gerechtfertigt, auch der Vorgänge zu gedenken, +welche die Bewegung zur Verkürzung der Arbeitszeit +eingeleitet haben.</p> + +<p><a class="page" name="Page_240" id ="Page_240" title="240"></a>Da habe ich denn zu konstatieren, daß der Ausgangspunkt +alles dessen, was von Fortschritten in dieser Richtung bis heute +zu verzeichnen ist, in einem Akt weitblickender Gesetzgebung liegt. +Ich meine, daß auf dem ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz +neben dem Gesetz Mosis »sechs Tage sollst du arbeiten +und den siebenten ruhen« nur noch <em class="gesperrt">eine</em> gesetzgeberische Maßregel +großen Stils existiert, das ist die <em class="gesperrt">Einführung der Zehnstundenbill +in England</em>. Diese Zehnstundenbill in England hat +alle derartigen Bestrebungen ausgelöst, hat erst den Boden geschaffen, +Erfahrungen zu gewinnen für die richtige Beurteilung +dieser Verhältnisse.</p> + +<p>Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament +nach langem, hartem Kampfe dekretiert, daß in den englischen +Spinnfabriken Frauen und Kinder nicht länger als 10 Stunden +täglich arbeiten dürften, während sie vorher 14, 15 und 16 Stunden +hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder — weiter niemand — fielen +unter das Gesetz, und es war auch beschränkt auf das Gebiet +der Textilindustrie, Anhänger und Gegner dieser Maßregel wußten +aber, daß die Bedeutung derselben nicht liege im Schutz von Frauen +und Kindern — daß diese auf 10 Stunden beschränkt würden — sondern +darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend +erwachsene <em class="gesperrt">männliche</em> Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein +paar Stunden weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete +ist die Arbeit der Frauen und Kinder mit derjenigen +der Männer in solcher Art konnex, daß eine Einschränkung der +einen gar nicht möglich ist ohne Einschränkung der anderen. +Die am schärfsten Widerstrebenden hatten ihre Argumente nicht +in Nachteilen für die Frauen und Kinder, sondern in den Nachteilen, +die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit der Männer +befürchten ließe.</p> + +<p>Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer +Jammer in England, der Jammer darüber, daß eine große, wichtige +und bedeutsame Industrie vernichtet sei, daß sie in der Konkurrenz +mit dem Auslande wehrlos geworden sei, daß das Kapital auswandern +müsse, um nur die notdürftigste Rentabilität zu erzielen.</p> + +<p>Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes +Urteil über diese Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich +nach wenigen Jahren: das englische Kapital wanderte <em class="gesperrt">nicht</em> aus, +die englische Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt worden; +man hat bessere Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller<a class="page" name="Page_241" id ="Page_241" title="241"></a> +laufen lassen, hat ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln +zu bedienen gegeben, und hat gefunden, daß dabei die Unternehmer +ein vorzügliches Geschäft machten — daß sie mit 10 Stunden +viel leistungsfähiger geworden waren, als vorher mit 14 oder 16 +Stunden.</p> + +<p>Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, +das nur für England galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß +dieses tatsächlich die Bedeutung eines internationalen Gesetzes gewonnen +hat, in der Art, daß man sagen kann, der Widerschein +des Lichtes, welches eine weitblickende Gesetzgebung damals in +England hat aufleuchten lassen, hat ganz Europa erleuchtet.</p> + +<p>Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich +selbst habe mit meinen eigenen Augen den Widerschein gesehen. +Denn mein Vater war Spinnmeister in Eisenach; er hat bis Anfang +der 50er Jahre jeden Tag, den Gott werden ließ, 14, 15, 16 Stunden +bei der Arbeit stehen müssen: 14 Stunden, von morgens 5 bis +abends 7, bei normalem Geschäftsgang; 16 Stunden, von morgens 4 +bis abends 8 Uhr bei gutem Geschäftsgang — und zwar ohne +jede Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause. Ich selbst habe +als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit +meiner um ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht +gar zu schlecht war und die Mutter den sehr weiten Weg dann +lieber selber machte, meinem Vater das Mittagsbrot gebracht. +Und ich bin dabei gestanden, wie mein Vater sein Mittagsessen, +an eine Maschine gelehnt oder auf eine Kiste gekauert, aus dem +Henkeltopf mit aller Hast verzehrte, um mir dann den Topf geleert +zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit zu gehen.</p> + +<p>Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben +Kopf größer als ich<a name="FNanchor_42_42" id="FNanchor_42_42"></a><a href="#Footnote_42_42" class="fnanchor">[42]</a>, von unerschöpflicher Robustheit, aber mit +48 Jahren in Haltung und Aussehen ein Greis; seine weniger robusten +Kollegen waren aber mit 38 Jahren Greise. Das ist in +Deutschland am <i>grünen</i> Holz geschehen; denn die Eisenacher +Fabrikherren waren menschlich hochstehende Leute, wohlwollend +und fürsorglich für ihre Arbeiter, wie ich an mir selbst erfahren +habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des bin ich +sicher, geschehen lassen mit äußerstem Widerstreben, in dem wehmütigen +Gedanken, es <i>könne</i> nicht anders sein; und sie haben +den Ruhm für sich, daß sie unter den ersten gewesen sind, die in<a class="page" name="Page_242" id ="Page_242" title="242"></a> +Deutschland die Verhältnisse gebessert haben, als bekannt geworden +war, daß in England mit einer viel kürzeren Arbeitszeit dasselbe +wie mit der längeren Arbeitszeit geleistet würde.</p> + +<p>Sie haben alsbald sich ebenfalls neue Maschinen angeschafft, +haben eine viel größere Zahl von Spindeln demselben Mann zur +Bedienung gegeben, und haben erreicht, daß wenige Jahre nachher +die Arbeitszeit ganz bedeutend reduziert werden konnte. Ich +habe noch gesehen, wie mein Vater Ende der 50er und in den +60er Jahren nicht mehr 16 Stunden sondern nur noch 12 und zuletzt +nur noch 11 Stunden zu arbeiten und dabei eine Mittagsstunde +hatte, so daß er nicht mehr aus dem Henkeltopf sondern +zu Hause in der Wohnung aus Schüssel und Teller sein Mittagsmahl +einnehmen konnte. Ich sage also: den Widerschein des +Lichtes in England habe ich in Deutschland mit meinen eigenen +Augen gesehen.</p> + +<p>Dank der Fernwirkung, welche die englische Gesetzgebung +auf den Kontinent gehabt hat, ist Deutschland verschont geblieben +vor den Folgen des ungezügelten Industrialismus. Die körperliche +Verunstaltung durch das unmenschlich lange Stehenmüssen, +das sogenannte »Fabrikbein«, ist in Deutschland fast gar nicht in +die Erscheinung getreten, weil just noch rechtzeitig dieser Mißbrauch +der Menschen inhibiert wurde durch das Beispiel Englands.</p> + +<p>Gutes Augenmaß für die Bemessung großer Ereignisse oder +glücklicher Instinkt hat die Sozialdemokratie dazu geleitet, jetzt +den 1. Mai zum internationalen Arbeiterfeiertag zu erklären. In +der Tat, der 1. Mai des Jahres 1848, der Tag, an dem in England +die Zehnstunden-Bill in Kraft getreten ist, ist <em class="gesperrt">der</em> Tag, mit Bezug +auf welchen der Arbeiterstand der ganzen Welt sagen kann: Der +Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus!</p> + +<p>Die Konstatierung, daß es eine gesetzgeberische Maßregel +gewesen ist — wenn auch aus einer Zeit, wo noch keine Gesetzgebung +unter dem Stichwort: »Sozialpolitik« oder »Arbeiterschutz« +stand — die eine Verkürzung der Arbeitszeit herbeigeführt hat, +legt zweifellos die Frage nahe, ob man nun nicht das, was ich +vorhin als das Postulat meiner Erwägungen hingestellt habe, auf +gesetzgeberischem Wege erreichen zu können hoffen dürfe. Ich +will mich darüber ganz kurz aussprechen — einfach im <em class="gesperrt">verneinenden</em> +Sinne: ich halte das <em class="gesperrt">nicht mehr</em> für möglich.</p> + +<p>Man muß sich klar machen, was denn gegenwärtig noch, +nachdem wir über 50 Jahre weiter sind, von gesetzgeberischen<a class="page" name="Page_243" id ="Page_243" title="243"></a> +Maßregeln von Nutzen sein könnte. Ein Zehnstundentag, wenn +er nicht nur das Textilgebiet beträfe, würde ja freilich einen gewissen +Bruchteil der deutschen Arbeiterschaft, die jetzt noch unter +einer längeren Arbeitszeit seufzt, befreien, im übrigen aber mehr +hemmend als fördernd sein. Mit einer solchen gesetzlichen Normierung +der Arbeitszeit wäre der Umschwung zur kürzeren Zeit, der +Impuls auf eine <em class="gesperrt">viel</em> kürzere Arbeitszeit gelähmt, da dann auch +die Fortgeschritteneren meinen würden, sie brauchten nur zu +9 Stunden überzugehen.</p> + +<p>Vor etwa 20 Jahren, im Anfang der 80er Jahre, hatte es noch +eine gewisse Bedeutung für den allgemeinen Fortschritt, daß die +Schweiz und Österreich speziell für die Textilindustrie einen +elfstündigen Maximalarbeitstag einführten, eine durch vielerlei Ausnahmen +durchlöcherte Reform, die aber zur Folge hatte, daß nach +kurzer Zeit 10 Stunden das Normale geworden sind.</p> + +<p>Gegenwärtig könnte eine Förderung der Bewegung von +gesetzgeberischer Seite nur dann erwartet werden, wenn diese +eine neunstündige Arbeitszeit als gesetzliche erklären würde. Dazu +aber wird die Gesetzgebung nicht fähig sein — aus dem einfachen +Grunde, weil dazu Motive nötig sein würden, die gänzlich +außerhalb des Rahmens <em class="gesperrt">der</em> Motive liegen, die bisher die sozialpolitische +und auf Arbeiterschutz gerichtete Gesetzgebung geleitet +haben.</p> + +<p>Jeder Versuch, eine gesetzliche Fixierung von 9 Stunden +zu erreichen, würde scheitern an dem Argument: Leute, die nur +10 Stunden zu arbeiten haben, <em class="gesperrt">sind ja nicht mehr zu bedauern</em> — warum +wollen sie die Hilfe der Gesetzgebung? Denn alles, +was wir in Deutschland Sozialpolitik und Arbeiterschutz nennen, +steht unter den Motiven des <em class="gesperrt">Mitleids</em> für diejenigen Leute, die +in exzeptioneller Art gedrückt oder mißbraucht werden. Es ist +also keine Hoffnung, daß der Fortschritt der Bewegung durch die +Gesetzgebung weiter gefördert werden könnte.</p> + +<p>Auf die einfache Frage: was kann man denn hoffen? will +ich meine Meinung kurz sagen. Ich meine, was auf diesem Gebiete +weitere Fortschritte ermöglichen kann, das wird nur sein die +<em class="gesperrt">Vertretung der Interessen des Arbeiterstandes</em>. <em class="gesperrt">Wenn</em> es +diesem gelingt, für seine Standesinteressen, die in eminentem Grade +Interessen des ganzen Volkes sind, eine wirksame, nachhaltige +Vertretung in kräftigen Organisationen zu gewinnen, und <em class="gesperrt">wenn</em> die +Leitung dieser Organisationen zu dem Einsehen gelangt, daß es sich<a class="page" name="Page_244" id ="Page_244" title="244"></a> +in dieser Angelegenheit nicht handelt um den schablonenmäßigen +Gegensatz: Arbeiter gegen Unternehmer, sondern um den spezifischen +Gegensatz: Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen +rückständige Unternehmer — wenn diese beiden Voraussetzungen +einmal erfüllt sein sollten, dann könnte eine einzige Welle aufsteigender +wirtschaftlicher Tätigkeit in Deutschland, die doch einmal +wiederkommen wird, genügen, um den Vorsprung, den England +inzwischen dank der Nachwirkung seiner 50 Jahre alten Gesetzgebung +gewonnen hat, einzuholen, oder wenigstens das Einholen +in absehbarer Zeit in sichere Aussicht zu stellen.</p> + +<p>Ich komme nun zum Schluß und schließe, indem ich erinnere +an den lapidaren Satz, mit dem im Jahre 1847 Macaulay im +englischen Parlament der Zehnstunden-Bill die 8 oder 9 Stimmen +Majorität verschafft hat, mit der sie nach langen Kämpfen das +Parlament passiert hat; er hat damals gesagt:</p> + +<div class="blockquot"><p>»Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu +sein unter den Industrieländern, an ein anderes Land abzutreten +haben sollte, so wird das ganz gewiß nicht geschehen +an ein Volk von kümmerlichen Zwergen, sondern nur an +ein Volk, welches in körperlicher Tatkraft und geistiger +Regsamkeit dem englischen Volke überlegen ist.«</p></div> + +<p>An uns in <em class="gesperrt">Deutschland</em> ist jetzt, meine ich, die Reihe, über +die Bedeutung dieser Worte nachzudenken! Denn für England +bedarf es dieser Mahnung nicht mehr. Die früheren Klagen über +die Benachteiligung der englischen Industrie — durch die Verkürzung +der Arbeitszeit und durch die steigenden Löhne, die die +gehobene Lebenshaltung des dortigen Arbeiters fordert — diese +Klagen sind schon lange Zeit verstummt. Ganz im Gegenteil, es +vermehren sich von Jahr zu Jahr die Stimmen derer, die etwas +verstohlen sich zuraunen: wenn doch nur unsere Vettern auf dem +Kontinent recht lange bei ihrem alten Aberglauben bleiben wollten, +daß lange Arbeitszeit und dürftige Löhne <em class="gesperrt">billige</em> Arbeit gewährten, +wenn sie nur nicht gar zu bald zum Einsehen kommen +wollten, daß das Gegenteil der Fall ist, daß kurze Arbeitszeit und +gehobene Lebenshaltung der Arbeiter eine eminente <em class="gesperrt">Steigerung</em> +der Arbeitsleistung des Arbeiterstandes zur Folge hat! Wenn es +nur gelänge, diese Einsicht noch recht lange als Geheimnis zu +bewahren! Dann dürfte England hoffen, auf mehrere Generationen +hin vor seinen Konkurrenten auf dem Kontinent einen ganz gewaltigen +Vorsprung zu behalten.</p> + +<p><a class="page" name="Page_245" id ="Page_245" title="245"></a>Diese Stimmen aber kommen nicht etwa aus den Kreisen +der <em class="gesperrt">Arbeiter</em>, sie kommen aus den Kreisen der wohlsituierten +englischen <em class="gesperrt">Unternehmer</em>. In Deutschland dagegen ist die Diskussion +dieser ganzen Frage in den Kreisen der Unternehmer, wie +überhaupt in den Kreisen des gebildeten Bürgertums, bisher deutlich +unter der Einwirkung eines <em class="gesperrt">roten Lappens</em> verblieben. So +ist es gekommen, daß die Sozialdemokratie sich rühmen darf, daß +sie Jahrzehnte lang der <em class="gesperrt">einzige</em> Hort gewesen sei für Bestrebungen, +die in ganz hervorragendem Maße auf die Interessen des Gemeinwohls, +auf die Hebung der Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes +abzielen.</p> + +<p>Ich habe nur Eins noch hinzuzufügen: wenn das Festhalten +an diesem Standpunkt seitens unserer bürgerlichen Kreise bisher +Unverstand und Torheit gewesen ist, so wird das weitere Festhalten +an diesem Standpunkt für die Zukunft <em class="gesperrt">Frevel</em> zu nennen sein.</p> + + +<hr style="width: 45%;" /> +<h3><a class="page" name="Page_246" id ="Page_246" title="246"></a>Anhang 1.</h3> + +<h3>Ergebnisse der Einführung der achtstündigen Arbeitszeit +in der Optischen Werkstätte von Carl Zeiss, Jena.</h3> + +<h4>1. Vergleichung</h4> + +<p class="noindent">des Stunden<em class="gesperrt">verdienstes von 233</em> Akkord<em class="gesperrt">arbeitern im</em> letzten +Jahre <em class="gesperrt">des Neunstundentags (1. April 1899-April 1900) +und im</em> ersten Jahre <em class="gesperrt">des Achtstundentags (1. April 1900-1. +April 1901)</em>.</p> + +<div class="blockquot"><p>Diese 233 Mann umfassen <em class="gesperrt">sämtliche</em> Arbeiter des Betriebes, +die 1. in jedem von beiden Jahren mindestens die Hälfte +der gesamten Arbeitszeit auf Stückarbeit (mit ungeänderten +Akkordsätzen) beschäftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels +der Arbeitsdauer (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und +mindestens schon 4 Jahre im Dienst der Firma waren — <em class="gesperrt">mit Ausschluß</em> +solcher, die innerhalb des zweijährigen Zeitraums vom +1. April 1899 bis 1. April 1901 die Art der Arbeit gewechselt +oder in einem der beiden Jahre mehr als 300 Stunden wegen +Krankheit oder aus sonstigen Gründen versäumt haben.</p></div> + +<div class='center'> +<table border="3" frame="above" rules="cols" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td align="center">Jahr</td><td align="center">Gesamtzahl der Akkordstunden</td> +<td align="center">Dafür bezahlte<br />Lohnsumme in M.</td><td align="center"> Verdienst pro<br />Stunde in Pf.</td> +<td align="center">Verhältnis</td></tr> +<tr><td class="line" align="left">1899/1900</td><td class="line" align="center">559 169<br />(Durchschn. pro Mann 2400)</td> +<td class="line" align="center">345 899</td><td class="line" align="center">61,9</td> +<td class="line" rowspan="2" align="center"> +<table border="0" cellpadding="0" cellspacing= "0" summary=""><tr><td><span style="font-size: 600%; font-stretch: ultra-condensed;">}</span></td> +<td valign="middle">100:116,2</td></tr></table></td></tr> +<tr><td align="left">1900/01</td><td align="center">509 559<br />(Durchschn. pro Mann 2187)</td> +<td align="center">366 484</td><td align="center">71,9</td></tr> +</table></div> + + +<h4>a) Spezifikation nach Altersklassen.</h4> + +<p class="noindent">(Die Altersangaben beziehen sich auf das Datum des 1. April 1900. Als <em class="gesperrt">Dienst</em>alter +ist nur die <em class="gesperrt">nach Vollendung des 18. Lebensjahres</em> im <em class="gesperrt">Dienst der Firma</em> verbrachte +Zeit gerechnet.)</p> + +<!-- +<div class='center' style="font-size: xx-small";> +<table border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="2" cellspacing="0" summary=""> +<tr> +<th rowspan="2">Altersklasse (Lebensalter)</th><th rowspan="2">Zahl der Personen</th> +<th rowspan="2">Durchschnittliches Lebensalter<br /><br />Jahre</th><th rowspan="2">Durchschnittliches Dienstalter<br /><br />Jahre</th> +<th colspan="2">Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.</th><th rowspan="2">Verhältnis</th></tr> +<tr><th class="line">Neunstundentag</th><th class="line">Achtstundentag</th></tr> +<tr><td class="line" align="left">22-25 Jahre</td><td class="line" align="center">34</td><td class="line" align="center">23,5</td> +<td class="line" align="center">5,5</td><td class="line" align="center">55,3</td><td class="line" align="center">65,2</td> +<td class="line" align="center">100:117,9</td></tr> +<tr><td align="left">25-30 "</td><td align="center">69</td><td align="center">27,3</td><td align="center">7,9</td> +<td align="center">62,2</td><td align="center">72,6</td><td align="center">100:116,7</td></tr> +<tr><td align="left">30-35 "</td><td align="center">69</td><td align="center">32,2</td><td align="center">10,1</td> +<td align="center">65,1</td><td align="center">74,8</td><td align="center">100:114,9</td></tr> +<tr><td align="left">35-40 "</td><td align="center">40</td><td align="center">37,7</td><td align="center">12,7</td> +<td align="center">60,6</td><td align="center">70,2</td><td align="center">100:115,8</td></tr> +<tr><td align="left">über 40 "</td><td align="center">21</td><td align="center">45,3</td><td align="center">15,3</td> +<td align="center">63,3</td><td align="center">74,3</td><td align="center">100:117,4</td></tr> +<tr><td class="line" align="right">Zusammen</td><td class="line" align="center">233</td> +<td class="line" align="center">31,6<a name="FNanchor_43_43" id="FNanchor_43_43"></a><a href="#Footnote_43_43" class="fnanchor">[43]</a></td> +<td class="line" align="center">9,6<a name="FNanchor_44_44" id="FNanchor_44_44"></a><a href="#Footnote_44_44" class="fnanchor">[44]</a></td> +<td class="line" align="center">61,9</td><td class="line" align="center">71,9</td><td class="line" align="center">100:116,2</td></tr> +</table></div> + +<p> </p> +--> + +<p class="noindent"><a name="Legende1" id="Legende1"></a>Legende der Spaltenüberschriften:</p> +<div class="blockquot"> +<p class="noindent">A — Zahl der Personen<br /> +B — Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)<br /> +C — Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)<br /> +D — Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.<br /> +E — Neunstundentag<br /> +F — Achtstundentag</p></div> + +<div class='center'> +<table border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="2" cellspacing="0" summary=""> +<tr> +<th rowspan="2">Altersklasse (Lebensalter)</th><th rowspan="2"><span title="Zahl der Personen"><a href="#Legende1">[A]</a></span></th> +<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)"><a href="#Legende1">[B]</a></span></th> +<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)"><a href="#Legende1">[C]</a></span></th> +<th colspan="2"><span title="Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf."><a href="#Legende1">[D]</a></span></th><th rowspan="2">Verhältnis</th></tr> +<tr><th class="line"><span title="Neunstundentag"><a href="#Legende1">[E]</a></span></th> +<th class="line"><span title="Achtstundentag"><a href="#Legende1">[F]</a></span></th></tr> +<tr><td class="line" align="left">22-25 Jahre</td><td class="line" align="center">34</td><td class="line" align="center">23,5</td> +<td class="line" align="center">5,5</td><td class="line" align="center">55,3</td><td class="line" align="center">65,2</td> +<td class="line" align="center">100:117,9</td></tr> +<tr><td align="left">25-30 "</td><td align="center">69</td><td align="center">27,3</td><td align="center">7,9</td> +<td align="center">62,2</td><td align="center">72,6</td><td align="center">100:116,7</td></tr> +<tr><td align="left">30-35 "</td><td align="center">69</td><td align="center">32,2</td><td align="center">10,1</td> +<td align="center">65,1</td><td align="center">74,8</td><td align="center">100:114,9</td></tr> +<tr><td align="left">35-40 "</td><td align="center">40</td><td align="center">37,7</td><td align="center">12,7</td> +<td align="center">60,6</td><td align="center">70,2</td><td align="center">100:115,8</td></tr> +<tr><td align="left">über 40 "</td><td align="center">21</td><td align="center">45,3</td><td align="center">15,3</td> +<td align="center">63,3</td><td align="center">74,3</td><td align="center">100:117,4</td></tr> +<tr><td class="line" align="right">Zusammen</td><td class="line" align="center">233</td> +<td class="line" align="center">31,6<a name="FNanchor_43_43" id="FNanchor_43_43"></a><a href="#Footnote_43_43" class="fnanchor">[43]</a></td> +<td class="line" align="center">9,6<a name="FNanchor_44_44" id="FNanchor_44_44"></a><a href="#Footnote_44_44" class="fnanchor">[44]</a></td> +<td class="line" align="center">61,9</td><td class="line" align="center">71,9</td><td class="line" align="center">100:116,2</td></tr> +</table></div> + + +<h4><a class="page" name="Page_247" id ="Page_247" title="247"></a>b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen.</h4> + +<p class="noindent"><a name="Legende2" id="Legende2"></a>Legende der Spaltenüberschriften:</p> +<div class="blockquot"> +<p class="noindent">A — Zahl der Personen<br /> +B — Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)<br /> +C — Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)<br /> +D — Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf.<br /> +E — Neunstundentag<br /> +F — Achtstundentag</p></div> + +<div class='center'> +<table width="100%" border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr> +<th rowspan="2">Betriebsabteilung</th><th rowspan="2"><span title="Zahl der Personen"><a href="#Legende2">[A]</a></span></th> +<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)"><a href="#Legende2">[B]</a></span></th> +<th rowspan="2"><span title="Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)"><a href="#Legende2">[C]</a></span></th> +<th colspan="2"><span title="Durchschnittlicher Akkordverdienst in Pf."><a href="#Legende2">[D]</a></span></th><th rowspan="2">Verhältnis</th></tr> +<tr><th class="line"><span title="Neunstundentag"><a href="#Legende2">[E]</a></span></th> +<th class="line"><span title="Achtstundentag"><a href="#Legende2">[F]</a></span></th></tr> +<tr><td class="line" align="center"><b>Optik.</b></td><td class="line"> </td><td class="line"> </td> +<td class="line"> </td><td class="line"> </td><td class="line"> </td><td class="line"> </td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">1.</td><td class="nopadding" align="left">Linsenfasser — Feine Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">21</td><td class="nopadding" align="center">31,1</td> +<td class="nopadding" align="center">12,7</td><td class="nopadding" align="center">72,8</td> +<td class="nopadding" align="center">84,9</td><td class="nopadding" align="center">100:116,6</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">2.</td><td class="nopadding" align="left">Schleifer der Mikroskop.-Abt. — Desgl.</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">20</td><td class="nopadding" align="center">33,2</td> +<td class="nopadding" align="center">13,8</td><td class="nopadding" align="center">79,1</td> +<td class="nopadding" align="center">86,5</td><td class="nopadding" align="center">100:109,4</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">3.</td><td class="nopadding" align="left">Sonstige Handschleifer und Zentrierer — Ausschl. Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">59</td><td class="nopadding" align="center">26,1</td> +<td class="nopadding" align="center">7,5</td><td class="nopadding" align="center">60,4</td> +<td class="nopadding" align="center">70,5</td><td class="nopadding" align="center">100:116,7</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">4.</td><td class="nopadding" align="left">Maschinenschleifer — Ausschließlich Maschinenarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">19</td><td class="nopadding" align="center">32,1</td> +<td class="nopadding" align="center">5,8</td><td class="nopadding" align="center">52,2</td> +<td class="nopadding" align="center">62,0</td><td class="nopadding" align="center">100:118,8</td></tr> +<tr><td align="center"><b>Mechanik und Hilfsbetriebe.</b></td><td> </td><td> </td> +<td> </td><td> </td><td> </td><td> </td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">5.</td><td class="nopadding" align="left">Justierwerkstätten — Ausschließlich Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">22</td><td class="nopadding" align="center">31,7</td> +<td class="nopadding" align="center">8,2</td><td class="nopadding" align="center">65,5</td> +<td class="nopadding" align="center">76,7</td><td class="nopadding" align="center">100:117,1</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">6.</td><td class="nopadding" align="left">Montierwerkstätten — Vorwiegend Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">20</td><td class="nopadding" align="center">36,9</td> +<td class="nopadding" align="center">11,6</td><td class="nopadding" align="center">66,6</td> +<td class="nopadding" align="center">78,5</td><td class="nopadding" align="center">100:117,9</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">7.</td><td class="nopadding" align="left">Dreherei und Fräserei — Ausschließlich Maschinenarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">23</td><td class="nopadding" align="center">35,2</td> +<td class="nopadding" align="center">11,1</td><td class="nopadding" align="center">57,6</td> +<td class="nopadding" align="center">68,0</td><td class="nopadding" align="center">100:118,1</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">8.</td><td class="nopadding" align="left">Polierer und Lackierer — Nur Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">17</td><td class="nopadding" align="center">34,7</td> +<td class="nopadding" align="center">11,2</td><td class="nopadding" align="center">53,8</td> +<td class="nopadding" align="center">63,3</td><td class="nopadding" align="center">100:117,7</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">9.</td><td class="nopadding" align="left">Graveure — Nur Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">5</td><td class="nopadding" align="center">27,2</td> +<td class="nopadding" align="center">6,8</td><td class="nopadding" align="center">56,1</td> +<td class="nopadding" align="center">66,9</td><td class="nopadding" align="center">100:119,3</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">10.</td><td class="nopadding" align="left">Gießer (Former) — Nur Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">6</td><td class="nopadding" align="center">36,2</td> +<td class="nopadding" align="center">9,7</td><td class="nopadding" align="center">56,4</td> +<td class="nopadding" align="center">64,8</td><td class="nopadding" align="center">100:114,9</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">11.</td><td class="nopadding" align="left">Tischler — zum Teil Hand-, zum Teil Maschinenarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">15</td><td class="nopadding" align="center">35,2</td> +<td class="nopadding" align="center">10,5</td><td class="nopadding" align="center">52,3</td> +<td class="nopadding" align="center">62,9</td><td class="nopadding" align="center">100:120,3</td></tr> +<tr><td class="nopadding"><table width="100%" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr><td class="nopadding" style="width: 2em;" align="right" valign="top">12.</td><td class="nopadding" align="left">Buchbinder(Etuisarbeiter) — Vorwiegend Handarbeit</td> +</tr></table></td> +<td class="nopadding" align="center">6</td><td class="nopadding" align="center">30,4</td> +<td class="nopadding" align="center">6,4</td><td class="nopadding" align="center">55,7</td> +<td class="nopadding" align="center">62,8</td><td class="nopadding" align="center">100:112,7</td></tr> +<tr><td class="line" align="right">Zusammen</td> +<td class="line" align="center">233</td><td class="line" align="center">31,6</td><td class="line" align="center">9,6</td> +<td class="line" align="center">61,9</td><td class="line" align="center">71,9</td> +<td class="line" align="center">100:116,2</td></tr> +</table></div> + + + +<h4>II. Vergleichung</h4> + +<p class="noindent"><em class="gesperrt">des Kraftverbrauchs der sämtlichen Arbeitsmaschinen +im Betrieb in den</em> <b>letzten vier</b> <em class="gesperrt">Arbeitswochen des Neunstundentags +und den</em> <b>ersten vier</b> <em class="gesperrt">Arbeitswochen des Achtstundentags</em>.</p> + +<p>Zusammen 650 Werkzeugmaschinen: größere und kleinere +Drehbänke, Fräsmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen +etc., beiläufig zur Hälfte von Lohnarbeitern, +zur Hälfte von Akkordarbeitern benutzt.</p> + +<p>Der Stromverbrauch jeder Lohnwoche — Donnerstag bis +Mittwoch — ist ermittelt durch <em class="gesperrt">stündlich</em> wiederholte Ablesungen +am Schaltbrett. Der Stromverbrauch für <em class="gesperrt">Leergang</em> — sämtliche +Motoren, Transmissionen, Riemenscheiben etc. +<em class="gesperrt">laufend</em>, sämtliche Arbeitsmaschinen <em class="gesperrt">ausgerückt</em> — betrug +zur betreffenden Zeit 26,0 Kilowatt.</p> + + +<p class="noindent"><a class="page" name="Page_248" id ="Page_248" title="248"></a><a name="Legende3" id="Legende3"></a>Legende der Spaltenüberschriften:</p> +<div class="blockquot"> +<p class="noindent">A — Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)<br /> +B — Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)<br /> +C — Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)<br /> +D — Verhältnis des Nutzeffekts</p></div> + +<div class="center"> +<table width="100%" border="3" frame="above" rules="cols" cellpadding="0" cellspacing="0" summary=""> +<tr> +<th>Lohnwoche</th><th><span title="Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)"><a href="#Legende3">[A]</a></span></th> +<th><span title="Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)"><a href="#Legende3">[B]</a></span></th> +<th><span title="Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)"><a href="#Legende3">[C]</a></span></th> +<th><span title="Verhältnis des Nutzeffekts"><a href="#Legende3">[D]</a></span></th></tr> +<tr><td class="line" align="left"><b>Neunstundentag</b></td> +<td class="line"> </td><td class="line"> </td> +<td class="line"> </td><td class="line"> </td> +</tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">1. März — 7. März (53,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2621</td><td class="nopadding">49,0</td><td> </td><td> </td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">8. März — 14. März (53,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2617</td> +<td class="nopadding">48,9</td> +<td> </td><td> </td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">15. März — 21. März (53,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2681</td> +<td class="nopadding">50,1</td> +<td> </td><td> </td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">22. März — 28. März (53,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2603</td> +<td class="nopadding">48,6</td> +<td> </td><td> </td></tr> +<tr><td class="line" align="right">Im Durchschnitt von 24 Arbeitstagen</td><td class="line"> </td> +<td class="line">49,2</td><td class="line">23,2</td><td class="line"> </td></tr> +<tr><td> </td> +<td> </td><td> </td> +<td> </td><td> </td> +</tr> +<tr><td class="line" align="left"><b>Achtstundentag</b></td> +<td class="line"> </td><td class="line"> </td> +<td class="line"> </td><td class="line"> </td> +</tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">29. März — 4. April (47,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2552</td> +<td class="nopadding">53,7</td><td class="nopadding">27,7</td><td class="nopadding">100:119,5</td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">5. April — 11. April (47,5 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2397</td> +<td class="nopadding">50,5</td><td class="nopadding">24,5</td><td class="nopadding">100:105,5</td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">12. April — 18. April (Osterwoche)</td> +<td class="nopadding" colspan="4"><em class="gesperrt">vakat</em></td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">19. April — 25. April (48 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2475</td> +<td class="nopadding">51,6</td><td class="nopadding">25,6</td><td class="nopadding">100:110,2</td></tr> +<tr><td class="nopadding" align="left">26. April — 2. Mai, exkl. 1. Mai (40 Stdn.)</td> +<td class="nopadding">2086</td> +<td class="nopadding">52,2</td><td class="nopadding">26,2</td><td class="nopadding">100:112,9</td></tr> +<tr><td class="line" align="right">Im Durchschnitt von 23 Arbeitstagen</td><td class="line"> </td> +<td class="line">52,0</td><td class="line">26,0</td><td class="line">100:112,0</td></tr> +</table></div> + + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h3><a name="Anhang_2" id="Anhang_2"></a><b>Anhang 2.</b></h3> + +<h3>Bedingungsgleichung für das physiologische Gleichgewicht +der industriellen Arbeitsleistung:</h3> + +<p class="center">täglicher Kräfte-<b>V</b>erbrauch (Ermüdung) = täglicher Kräfte-<b>E</b>rsatz (Erholung).<br /> +<b>V = E</b></p> + + +<p>1. <b>V</b> setzt sich additiv zusammen aus <em class="gesperrt">drei</em> Teilen:</p> + +<div class="blockquot"><p><i>a</i>) einem Teil, der für je eine bestimmte Person lediglich der +Größe des täglichen <em class="gesperrt">Arbeits-Produktes</em> (<b>P</b>) proportional +ist, aber unabhängig von dem Tempo der Arbeit, also unabhängig +von der zur Herstellung von <b>P</b> verwandten Zeit;</p> + +<p><i>b</i>) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional +ist, aber außerdem abhängt von der <em class="gesperrt">Geschwindigkeit</em> +der Arbeitsleistung und mit deren Beschleunigung (d. h. +mit Verkürzung der auf die Herstellung von <b>P</b> verwandten +Zeit) im allgemeinen <em class="gesperrt">wächst</em> (Kraftverbrauch für Geschwindigkeits-Widerstand);</p> + +<p><i>c</i>) einem dritten Teil, der, unabhängig von den beiden ersten +Teilen, lediglich der täglichen Arbeitszeit (a) proportional +ist — entsprechend dem Kraftverbrauch für »Leergang« +bei Maschinen. — Also:</p></div> + + +<p class="center"><i>V = αP + βP · f</i>(1/<i>a</i>)<i> + γ·a</i></p> + +<p><a class="page" name="Page_249" id ="Page_249" title="249"></a>Hierin bezeichnen:</p> + +<div class="blockquot"> +<p><i>a</i> die tägliche Arbeitszeit in <em class="gesperrt">Stunden</em>;</p> + +<p><i>α</i>, <i>β</i>, <i>γ</i> numerische Koeffizienten, die für eine bestimmte +Art der Arbeit und für eine bestimmte Person je +konstant sind;</p> + +<p><i>f</i>(.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument +(d. h. mit abnehmenden <i>a</i>) <em class="gesperrt">wächst</em>.</p></div> + +<p>2. E hängt ab von der Energie der Lebensfunktionen (Intensität i +des Stoffwechsels), die von Person zu Person je nach Lebensalter, +Rüstigkeit, Ernährungszustand etc. verschieden ist, +und außerdem von der Dauer der <em class="gesperrt">täglichen Ruhezeit</em>, +die, in Stunden, 24 - <i>a</i> beträgt:</p> + +<p class="center">E = i · <i>φ</i>(24 - <i>a</i>)</p> + +<div class="blockquot"> +<p>wo <i>φ</i>(.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem +Argument jedenfalls <em class="gesperrt">wächst</em>.</p></div> + +<p>Hiernach wird die physiologische Bilanzgleichung zwischen +Arbeitsprodukt und Dauer der täglichen Arbeitszeit:</p> + +<p class="center"> <i>αP + βP·f</i>(1/<i>a</i>) + <i>γ·a = i·φ</i>(24 - <i>a</i>)</p> + +<p>Für jede bestimmte Person und jede bestimmte Art der Arbeit +wird also das tägliche Arbeitsprodukt bei einer bestimmten +Dauer der täglichen Arbeitszeit ein <em class="gesperrt">Maximum</em>, und <em class="gesperrt">Verkürzung +der Arbeitszeit</em> muß so lange noch <em class="gesperrt">Erhöhung der Tagesleistung</em> +zur Folge haben, als der Gewinn für den täglichen Kräfteersatz +aus der verlängerten Ruhezeit und die Ersparnis an Kraftverbrauch +für »Leergang« zusammen noch <em class="gesperrt">größer</em> sind als der +Kraftverbrauch für Beschleunigung des Arbeitstempos.</p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_35_35" id="Footnote_35_35"></a><a href="#FNanchor_35_35"><span class="label">[35]</span></a> [Dies Stenogramm ist von <span class="smcap">E. Abbe</span> selbst einer — allerdings flüchtigen — Durchsicht +unterzogen. Cz.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_36_36" id="Footnote_36_36"></a><a href="#FNanchor_36_36"><span class="label">[36]</span></a> [<span class="smcap">John Rae</span>, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber, 1897.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_37_37" id="Footnote_37_37"></a><a href="#FNanchor_37_37"><span class="label">[37]</span></a> [Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_38_38" id="Footnote_38_38"></a><a href="#FNanchor_38_38"><span class="label">[38]</span></a> [Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_39_39" id="Footnote_39_39"></a><a href="#FNanchor_39_39"><span class="label">[39]</span></a> [Später hat <span class="smcap">E. Abbe</span> die betreffenden Ziffern genauer, nach den Regeln der +Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz seiner früheren Annnahme entsprechende +Ergebnis in engerem Freundeskreis vorgetragen.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_40_40" id="Footnote_40_40"></a><a href="#FNanchor_40_40"><span class="label">[40]</span></a> [nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, +die bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_41_41" id="Footnote_41_41"></a><a href="#FNanchor_41_41"><span class="label">[41]</span></a> [S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_42_42" id="Footnote_42_42"></a><a href="#FNanchor_42_42"><span class="label">[42]</span></a> <span class="smcap">Abbe</span> selbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_43_43" id="Footnote_43_43"></a><a href="#FNanchor_43_43"><span class="label">[43]</span></a> Maximum 53, Minimum 22 Jahre.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_44_44" id="Footnote_44_44"></a><a href="#FNanchor_44_44"><span class="label">[44]</span></a> Maximum 33, Minimum 4 Jahre.</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_250" id ="Page_250" title="250"></a><a name="VIII" id="VIII"></a>VIII.</h2> + +<h2>Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> +<p class="center">Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss +am 27. Januar 1902.</p> + +<hr style="width: 20%;" /> + +<p class="center">Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei +<em class="gesperrt">Vopelius</em> in <em class="gesperrt">Jena</em> als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom Vortragenden +durchgesehenen Kopie des Stenogramms).</p> +<hr style="width: 15%;" /> + +<p>M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich +begrüße die alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier +zu sehen gewohnt sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male +sich hier eingefunden haben, und spreche den Wunsch aus, daß +auch in diesem Jahre, wie früher, unsere Verhandlungen der +Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil gereichen mögen.</p> + +<p>Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung +übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, +die wir unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu +geben und dabei die Auffassung darzulegen, die meine Kollegen +und ich darüber auf Grund der Erfahrungen während des letzten +fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben, und Ihnen zu sagen, +wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der nächsten Jahre +die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu behandeln hat, +geführt werden sollten.</p> + +<p>Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß +fünf Jahre verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses +in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum +bei einer neuen Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick +auf das, was man in diesen fünf Jahren an Erfahrungen ge<a class="page" name="Page_251" id ="Page_251" title="251"></a>wonnen +hat, und zu einer Zusammenfassung dessen, was man auf +diese Erfahrungen hin für die Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. +Es kommt ferner noch ein besonderer Umstand hinzu, nämlich der, +daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung des Arbeiterausschusses, +wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand öffentlicher Kritik +gewesen ist. Einmal geschah dies in einer Versammlung, die vom +Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers einberufen worden +war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein Vortrag +über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in +einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls +im Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese +Kritik ist meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer +Auffassung nicht ganz entsprechend, hat uns aber auch manche +nützliche Winke gegeben.</p> + +<p>In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine +fünfjährige Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von +anderer Seite Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse +Berücksichtigung in Anspruch nehmen können, möchte ich nun +einmal ganz allgemein die Frage besprechen: Welche Aufgaben +und Zwecke kann eine solche Einrichtung vernünftigerweise unter +den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche nicht? und danach +dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines Rückblickes auf +die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven für die +Zukunft, die wir daraus entnehmen?</p> + +<p>Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, +auf welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer +Bestimmung des Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen +nicht vorschreibt, daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen +<em class="gesperrt">müsse</em>, die aber besagt, daß, <em class="gesperrt">wenn</em> einem Ausschuß allgemeinere +Befugnisse zustehen sollen, er bestimmten Anforderungen entsprechen +müsse — daß er nämlich aus mindestens 12 Mitgliedern bestehen +müsse, daß er jedes Jahr einer vollständigen Erneuerung durch +direkte geheime Wahl unterliege seitens sämtlicher über 18 Jahre +alter Betriebsangehöriger und daß das passive Wahlrecht beschränkt +sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens einem Jahre im +Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden Arbeiter. +Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne Einberufung +durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht haben, +in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der +Geschäftsleitung <em class="gesperrt">gehört</em> zu werden.</p> + +<p><a class="page" name="Page_252" id ="Page_252" title="252"></a>Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen +gegeben worden sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor +6 Jahren in den Motiven zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben +habe; es bezieht sich das auf den jetzigen § 64 des +Statuts:</p> + +<div class="blockquot"><p>»Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, +Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits +der Geschäftsleitung zustehen, <em class="gesperrt">ständig</em> auf eine besondere +Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen +behufs Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines +Ausschusses ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich +ist, über kurz oder lang auch hier eine ständige +Zwischeninstanz Bedürfnis wird, so soll diese eine <em class="gesperrt">wirkliche</em> +Arbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher +zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also +in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie das volle Vertrauen +der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung <em class="gesperrt">ihrer</em> Interessen +zu sein — damit die Geschäftsleitung, wenn sie in irgend einer +Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen +kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu sein.«</p></div> + +<p>Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in +Hinsicht auf Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach +bestehen, von denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« +Art. Ich sage, wenn das anderwärts wahr ist, so habe <em class="gesperrt">ich</em> +das Recht in Anspruch zu nehmen, zu sagen: »<em class="gesperrt">mit Ausnahme +des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss</em>.«</p> + +<p>Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie +genau aus der Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß +halten. Wenn jemand dekorativ, um die sozialen Klüfte +mit Rosen zu überdecken, einen Arbeiterausschuß einrichtet, dann +hat er nicht die Beflissenheit, eine selbständige, von dem Einfluß +des Unternehmers unabhängige Vertretung zu schaffen, dann bemüht +er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei der Auswahl +der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß +nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem +Ausschuß vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig +und ohne Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne +und in allen Angelegenheiten gehört werden müsse.</p> + +<p>Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daß <em class="gesperrt">alle</em> Arbeiterausschüsse +dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist es <em class="gesperrt">nicht</em>.<a class="page" name="Page_253" id ="Page_253" title="253"></a> +Wie gering oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen +mag, Dekoration ist er <em class="gesperrt">nicht</em>.</p> + +<p>Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse +hat; er hat im wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten +»<em class="gesperrt">gehört</em>« zu werden, eine <em class="gesperrt">beratende</em> Mitwirkung in allen +Angelegenheiten, die das Interesse der Arbeiterschaft berühren. +Es ist sehr wenig, wenn man sagt »beratend«, dabei ist aber zu +unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu geben das Recht hat, nur +wenn er <em class="gesperrt">gefragt</em> wird oder auch, wenn er <em class="gesperrt">nicht</em> gefragt wird — unser +Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten, auch wenn er +<em class="gesperrt">nicht</em> gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das Recht, gehört +zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es besagt +noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auch <em class="gesperrt">tun</em> +müsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der +dem Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht +hat, gehört zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern +wird man das als grob und unpassend ansehen. Da Sie nun immer +annehmen dürfen, daß diese Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben +und getroffen sind unter der Voraussetzung, daß es +sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten handelt, so +können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt werden +soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß +vorbringt, <em class="gesperrt">anhören</em>, sondern auch immer eine <em class="gesperrt">Antwort geben</em> +wird, die anständigerweise auch immer mit <em class="gesperrt">Gründen</em> versehen +sein muß. Ich glaube, bei näherem Zusehen werden Sie finden, +daß das Recht, gehört zu werden, schon ein gewisses wertvolles +Recht ist, <em class="gesperrt">wenn man es richtig zu gebrauchen versteht</em>.</p> + +<p>Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechte <em class="gesperrt">könnte</em> denn +ein Ausschuß noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen +Diskussion darauf hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, +daß es sich überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der +Ausschuß könne ja in keiner Sache ein entscheidendes Wort +sprechen, er sei immer nur darauf angewiesen, mit der Geschäftsleitung +zu <em class="gesperrt">verhandeln</em>, und müsse sich gefallen lassen, daß nur +das geschieht, was die Geschäftsleitung akzeptiert, und das nicht, +was sie nicht akzeptiert.</p> + +<p>Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als +den gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im »Zukunftsstaate« +haben könnte, darüber können wir hier nicht diskutieren. +Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen.<a class="page" name="Page_254" id ="Page_254" title="254"></a> +Und da sage ich: alle <em class="gesperrt">Befugnisse</em>, Entscheidungen zu treffen, +sind nach zwei Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es +bleiben; erstens <em class="gesperrt">in Rücksicht</em> auf diejenigen, welche der Ausschuß +vertreten soll, <em class="gesperrt">auf die gesamte Arbeiterschaft</em>. Jedes Recht +zu entscheiden, das dem Ausschuß beigelegt wird, bedeutet eine +entsprechende Verminderung der Rechte der übrigen, es bedeutet, +daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in denen jeder +einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also beispielsweise, +wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag vereinbart +werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen +von der regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die +wir bisher immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt +haben, in Zukunft durch den Ausschuß entschieden würden, so +heißt das: die Rechte der <em class="gesperrt">einzelnen</em> schmälern; der Vertreter hat +dann das Recht, nach seinem Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn +die von ihm Vertretenen anderer Meinung sind. Nun, ich alter +Demokrat werde niemals einer Einrichtung zustimmen, welche die +Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der Vertreter. +Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein +Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen +Mehrheit verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. +Wenn dem Ausschuß überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen +wären, wo es sich um Sachen von größerer Bedeutung +handelt, würde ich also immer sagen: unter dem Vorbehalt des +<em class="gesperrt">Referendums</em>. Es ist das auch bisher geschehen; nachdem die +Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die +Abstimmung der Gesamtheit überlassen.</p> + +<p>Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise +dem Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine +Beschränkung nach der <em class="gesperrt">anderen</em> Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß +Befugnisse beizulegen, die nach der jetzigen Einrichtung +und den bei uns gegebenen Verhältnissen die <em class="gesperrt">Geschäftsleitung</em> +bisher gehabt hat. Zur Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß +dem Arbeiterausschuß auch die <em class="gesperrt">Verantwortung</em> übertragen würde; +es gebietet dies sachgemäß die Rücksicht auf die Existenz des +Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa die Arbeiterausschüsse +die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde das auch nur +dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn es +sich aber <em class="gesperrt">heute</em> darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem Arbeiterausschuß +Rechte einräumen könnten, die bisher die Geschäftsleitung<a class="page" name="Page_255" id ="Page_255" title="255"></a> +gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die <em class="gesperrt">jetzigen</em> +Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann +die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise +die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen?</p> + +<p>Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß +nach beiden Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer +den ihm bisher zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse +entscheidender Art hätte, die einerseits die Arbeitsgenossen und +andererseits die Geschäftsleitung respektieren müßten, so wird das +unter den jetzigen Verhältnissen doch immer nur in relativ engbegrenztem +Spielraum möglich sein, und ich betone das nur, damit +vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen, daß hier unvernünftige +Dinge bestehen oder versucht werden.</p> + +<p>Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse +und Rechte sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß +an die bestehenden allmählich erwerben könnte — daß Rechte +<em class="gesperrt">geschenkt</em> werden sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen.</p> + +<p>Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn +unser Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine +Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen +dieser fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl +von Einzelfragen diskutiert haben, die kaum ein erhebliches +Interesse für die Gesamtheit haben; wir haben aber auch andererseits +eine große Anzahl wichtiger Angelegenheiten unter dem +Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft nicht nur diskutiert, +sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist der Anfang gemacht +worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht in der +zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber +anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen +über den <em class="gesperrt">Bau von Arbeiterwohnungen</em>. Durch die damaligen +Diskussionen ist die Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft +gegeben worden, die vielleicht sonst jetzt noch +nicht bestände. Es sind dann außerdem im Laufe dieser fünf Jahre +wiederholt Besprechungen über Verbesserung der Betriebseinrichtungen, +<em class="gesperrt">Kantine und Badeanstalten</em> gewesen. Wir haben sehr +lange diskutiert über die <em class="gesperrt">Fortbildung des Arbeitsvertrages</em>. +Der jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis +auf die drei Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde +der ursprüngliche Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang +1900 die Rücksichtnahme auf § 616 des Bürgerlichen Gesetz<a class="page" name="Page_256" id ="Page_256" title="256"></a>buches +und endlich ebenfalls im Jahre 1900 die Vereinbarung, die +zur Einführung der <em class="gesperrt">achtstündigen Arbeitszeit</em> geführt hat.</p> + +<p>Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten +wird, daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen +geführt haben von allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf +hinzuweisen, daß es nicht richtig ist, wenn in den öffentlichen +Diskussionen gesagt wurde, es haben die Arbeiterausschüsse unter +den gegenwärtigen Verhältnissen keinen anderen Zweck, als die +Funktionierung großer Betriebe zu erleichtern. Daß der Ausschuß +dies <em class="gesperrt">auch</em> tue, ist sehr richtig; denn eine gute Funktionierung hat +zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige Verständigung zwischen +Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei, damit etwaige Übelstände +und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt werden können. +Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die zwar nicht +ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch wesentlich +mit dient — denn die richtige Funktionierung ist in erster Reihe +im Interesse der Arbeiter — hat er auch schon eine wichtige +Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige +Funktion. Er soll auch ein Organ sein für die <em class="gesperrt">Fortbildung des +kollektiven Arbeitsvertrages</em>, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis +zwischen Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt +werde, die wie für den einen, so auch für alle gilt, und daß +alles, was mit einzelnen vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat +für alle. Die Fortbildung des Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich +mit zu den Angelegenheiten, in denen unser Arbeiterausschuß +in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist.</p> + +<p>Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, +daß etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse +zustehen, diese Einrichtung nicht dem Interesse der +Arbeiter gedient habe. Ich berufe mich darauf, daß die Erfahrung +zeigt, daß eine große Zahl von Angelegenheiten gefördert worden +ist, von denen man sagen kann, daß sie überhaupt nicht oder nur +viel später gefördert worden wären ohne diese Einrichtung. Man +könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese Einrichtung erreicht +worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht werden +konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei bestehen: +wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre +es nicht erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches +zur rechten Zeit die Initiative ergreift.</p> + +<p><a class="page" name="Page_257" id ="Page_257" title="257"></a>Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der +Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, +es sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. +Wer aber immer noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem +ganz sicher unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß +genützt habe in diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten +Rechte, der ist in meinen Augen ein Beispiel für die Denkungsart +jenes bekannten Jungen, der da sagte: »Es geschieht meinem +Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten erfriere — warum +hat er mir keine Handschuhe gekauft.«</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nun weiter: was <em class="gesperrt">können</em> wir aus unseren Erfahrungen +der zurückliegenden fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns +geübt worden ist, für die Zukunft <em class="gesperrt">lernen</em>? Wir können mancherlei +lernen über die Art und Weise, wie wir in der nächsten Zeit versuchen +können, die Einrichtung noch wirksamer zu machen, als +sie bisher gewesen ist. Ich will die Hauptsachen, die unter diesem +Gesichtspunkt von seiten der Geschäftsleitung in Anregung gebracht +werden sollen, erwähnen, unter dem Vorbemerken, daß es +freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen kommen — und dazu +sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da sagen, die jetzige +Einrichtung nütze ja nichts.</p> + +<p>Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir +vollkommen mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es +ist erstens die Frage, ob die jetzige <em class="gesperrt">Zusammensetzung des +Ausschusses</em>, die nach dem bisher gehandhabten Wahlmodus +zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt hat, wirklich zweckmäßig +ist oder ob nicht ein <em class="gesperrt">wesentlich kleinerer Ausschuß</em> +die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen würde. +Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch +öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon +seit längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum +seinen Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl +geführt — im ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 — die +alle Aktionen sehr schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, +der aus vielen Vertretern besteht, wird gelähmt eben durch die +große Zahl seiner Mitglieder. Namentlich zeigt sich das bei den +Verhandlungen über unbedeutende Dinge; denn wenn viele Leute +über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die Verhandlung immer +sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein jeder eine andere<a class="page" name="Page_258" id ="Page_258" title="258"></a> +Meinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine wichtige +Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene +Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. +Ich habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft +an den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er +solle doch den Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß +in Zukunft anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht +geschehen war, hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache +unsererseits als dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen +lassen. Aber ich möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in +Erwägungen darüber einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag +dahin stellen sollen, den Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer +Personenzahl, unter Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen +Vertreter für fast jeden Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede +kleinere Ziffer von nicht unter 15 akzeptieren, wenn dabei vorgesehen +ist, daß die verschiedenen Interessengruppen unseres Betriebes eine +angemessene Vertretung finden. Wenn also ein Wahlmodus getroffen +würde, etwa wie bei dem Krankenkassenvorstande, wobei +der große Betrieb nach seinen Hauptbetriebsabteilungen wählt, so +daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter stellt, so würde dadurch +erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im Arbeiterausschuß +vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die Lokalfrage wesentlich +erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen seitens der +Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe.</p> + +<p>Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte — und +das stimmt ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein — geht +nach einer Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch +versuchen können, die Einrichtung wirksamer zu machen. Sie +haben nämlich bisher von einem wertvollen Rechte, das durch +statutarische Bestimmung festgesetzt ist, gar keinen Gebrauch gemacht, +nämlich: <em class="gesperrt">zusammenzutreten ohne Einberufung durch +die Geschäftsleitung</em>. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine +Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich +hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 +des Statuts sind Sie befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« +und das heißt: ohne Mitwirkung der Geschäftsleitung. +Von diesem Rechte ist noch niemals Gebrauch gemacht worden. +Ich glaube nun, es würde durch die Zusammenberufung, ohne daß +die Geschäftsleitung zur Teilnahme aufgefordert wird, namentlich +bei einer kleineren Versammlung die Möglichkeit gegeben sein,<a class="page" name="Page_259" id ="Page_259" title="259"></a> +viele Angelegenheiten — und namentlich solche, die eine freiere Aussprache — bedingen +viel besser vorzubereiten, als es bisher möglich +gewesen ist, ehe sie zu einer Diskussion mit der Geschäftsleitung +kommen. Ich stelle Ihnen also anheim, in Erwägung zu ziehen, +ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit der Geschäftsleitung +diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter sich beraten, damit +Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der Arbeiterausschuß +vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein besseres +Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich vollkommene +Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf Einberufung +des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in +einem beliebigen Lokal — selbstverständlich steht Ihnen ein solches +hier immer zur Verfügung — zusammenzukommen und dann von +Ihrem Standpunkt und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie +an die Geschäftsleitung herantreten.</p> + +<p>Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen +möchten, betrifft die <em class="gesperrt">Beschränkung der Diskussionen</em> +zwischen dem Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche +Angelegenheiten, die wirklich <em class="gesperrt">die Arbeiterschaft im allgemeinen</em> +interessieren und die nicht nur für einzelne Personen +oder einzelne Abteilungen von Interesse sind, sondern wenigstens +für einen größeren Teil des Betriebes. Wir haben zwar auch +früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der richtige +Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge +zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden +können und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft +uns aber der Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden +eingelassen haben, die nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen +berührten und bei denen die Unterlagen nicht vorher festgestellt +waren. Wir haben dabei oft leider das norddeutsche Sprichwort +vergessen: »eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man +muß sie hören alle beede« — da sind wir manchmal böse reingefallen. +Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir oft, entweder daß +sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie uns vorgebracht +waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu berücksichtigen +waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine schiefe Lage +gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig +gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit +auf Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem +Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere.</p> + +<p><a class="page" name="Page_260" id ="Page_260" title="260"></a>Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: +Alle Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande +seiner Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann +er gehört werden — letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache +geworden ist, welche für die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse +hat. Handelt es sich um die Interessen einzelner oder einzelner +Abteilungen, so ist <em class="gesperrt">zunächst</em> zu versuchen, die Sache auf +dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den direkten Verkehr zu +erledigen, und erst dann, wenn die Art der Erledigung noch etwas +übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen kann, mag +der <em class="gesperrt">Ausschuß</em> die Angelegenheit vor die Geschäftsleitung bringen. +Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit +wird auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise +herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport +darin suchen, sich hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß +wir dann solche Sachen, die kurzer Hand hätten erledigt werden +können, hier breit treten. Ich berufe mich darauf, daß auch öffentlich +darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß hier Dinge verhandelt +wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen und der +Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt werden +konnten.</p> + +<p>Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu +zeigen, wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik +nützliche Winke für die Zukunft entnehmen können.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch +ein paar Worte hinzufügen in bezug auf die <em class="gesperrt">Redewendungen</em>, +mit denen die Kritik über unsere Einrichtung verbrämt worden +ist, weil diese Redewendungen einiges Aufsehen erregt haben. +Es ist, glaube ich, die <em class="gesperrt">Dorfzeitung</em> gewesen, die der Katze die +Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller Scharfmacher +in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl Zeiss +sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe +einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, +der offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht +seien. Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. +Ich muß Ihnen aber sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen +solche Scharfmacher sind. Es gibt eine Anzahl Leute, die +alles behandeln unter dem Stichwort des »Klassenkampfes« und die +meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur gerecht werden,<a class="page" name="Page_261" id ="Page_261" title="261"></a> +indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich sage nur, +das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein, Kampfnaturen, +denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen +können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen +Orten in Deutschland sehr am Platze — <em class="gesperrt">bei uns aber haben sie +ihren Beruf verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da +ist</em>, der unter dem Zeichen des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe.</p> + +<p>Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben +ist, wir können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen +des Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der +uns gegebenen Grenzen bemühen wir uns redlich, die Interessen +unserer Mitarbeiter zu fördern. Es mag Interessenstreitigkeiten +geben, weil die Arbeiter in gewissen Punkten entgegengesetzter +Meinung sind und manche Sonderinteressen haben, und ich bin +gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie; <em class="gesperrt">aber innerhalb +unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«</em> — der +gehört in die politische Arena, in den Reichstag. <em class="gesperrt">Bei uns gibt +es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen +Interessenausgleichung.</em> Wer das verkennt und hier +auch meint, er könne Arbeiterinteressen nur in der Positur des +Kampfhahnes vertreten, der hat seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, +dem nicht ein anderer in derselben Positur gegenübersteht, +ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki, dem nicht ein anderes +Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch!</p> + +<p>Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen +Anfechtungen unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals +die Versicherung, daß wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse +bestrebt sind, die Interessen des Arbeiterstandes zu fördern +und daß wir die, die nicht auf diesem Boden mit uns diskutieren +wollen, nicht ernsthaft nehmen.</p> + +<p>Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem +Gebiete nicht geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen +Unternehmer«, sondern unter der anderen Parole »fortgeschrittene +Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen rückständige +Arbeiter und rückständige Unternehmer«. Und das ist die Parole, +unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in diesem Kreise mit +uns wieder aufnehmen wollen.</p> + + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_262" id ="Page_262" title="262"></a><a name="IX" id="IX"></a>IX.</h2> + +<h2>Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena.</h2> + + +<div class="blockquot"><p>[Nachstehend ist das Stiftungs-Statut in dem Wortlaut +wiedergegeben, den es vermöge der gemäß § 117 vorgenommenen +Neuredaktion kürzlich erhalten hat. In +dieser Gestalt ist es unter dem 5. Dezember 1905 vom +Großh. S. Staatsministerium Departement des Innern genehmigt +und alsbald veröffentlicht worden und am +1. Januar 1906 in Kraft getreten.<a name="FNanchor_45_45" id="FNanchor_45_45"></a><a href="#Footnote_45_45" class="fnanchor">[45]</a></p> + +<p>Es dürfte jedoch manche Leser interessieren, auch +den ursprünglichen, noch ganz von <span class="smcap">E. Abbe</span> selbst herrührenden +bezw. angenommenen Text, ausgegeben im +August 1896, kennen zu lernen und daraus zugleich +Art und Umfang der Abänderungen und Ergänzungen +zu ersehen.</p> + +<p>Zu diesem Zwecke sind — unter Fortlassung von +wenigen ganz unbedeutenden und rein redaktionellen Abänderungen — in +dem nachfolgenden Abdruck</p> + +<p>a) alle in dem <i>ursprünglichen Text vom August 1896 +nicht enthaltenen</i> Worte bezw. Sätze <i>kursiv</i> gedruckt, +mögen sie <i>neu hinzugefügt</i> oder <i>an die Stelle</i> von anderen +<i>getreten</i> sein,</p> + +<p>b) diejenigen Worte bezw. Sätze des alten Statuts, +welche in der <em class="gesperrt">neuen Ausgabe weggefallen</em> oder +durch andere <em class="gesperrt">ersetzt</em> sind, an den zugehörigen Stellen +in <em class="gesperrt">Anmerkungen</em> wiedergegeben.</p> + +<p><em class="gesperrt">Die Marginalien sind Zusatz des Herausgebers.</em>]</p></div> + +<p>[Dem Text der Erstausgabe des Statuts gingen die folgenden +beiden Erklärungen voraus.]</p> + +<p>In Erfüllung früherer Zusagen gebe ich vor Ablauf des +50. Jahres seit dem Bestehen der Optischen Werkstätte den Beamten +und der Arbeiterschaft dieser und des Glaswerks die Einrichtungen +bekannt, welche behufs endgültiger Ordnung der Verfassung beider<a class="page" name="Page_263" id ="Page_263" title="263"></a> +Firmen, sowie behufs Regelung des Wirkungskreises der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +überhaupt, getroffen worden sind — indem ich sämtlichen +Betriebsangehörigen das nunmehr festgestellte und landesherrlich +bestätigte</p> + + +<h4><b>Statut der Carl Zeiss-Stiftung</b></h4> + +<p class="noindent">hiermit überreiche.</p> + +<p>Die Angehörigen der Optischen Werkstätte im besondern +bitte ich, dieses Statut und die darin ihnen gebotenen Garantien +für dauernde Geltung derjenigen Grundsätze, die in der Leitung +und Verwaltung der Firma bisher betätigt worden sind, als die +Festgabe ansehen zu wollen, welche ich als früherer Mitinhaber der +Firma zum Eintritt derselben in das zweite halbe Jahrhundert ihrer +Tätigkeit der Gesamtheit meiner Mitarbeiter darbringe.</p> + +<p>Ich wünsche und hoffe hierbei, daß die Optische Werkstätte +und das Glaswerk auf den Grundlagen, auf welche dieses Statut +beide Unternehmungen stellt, weiterhin blühen und gedeihen mögen — zum +Vorteil aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienst +des Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!</p> + +<p> +<em class="gesperrt">Jena</em>, den 26. August 1896.</p> + +<p class="right-indent">Dr. Ernst Abbe.<br /> +</p> +<p class="lettersig"> </p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nachdem die durch Urkunde vom 19. Mai 1889 begründete, +unterm 21. Mai 1889 landesherrlich bestätigte und mit dem Recht +der juristischen Person bekleidete »Carl Zeiss-Stiftung zu Jena« am +1. Juli 1891 auf Grund vertragsmäßiger Vereinbarungen mit dem +Stifter und den damaligen Mitinhabern der Firma Carl Zeiss und +der Firma Schott & Gen. in Jena alleiniger Inhaber der »Optischen +Werkstätte« daselbst und Mitinhaber des dortigen »Glaswerks für +wissenschaftliche und technische Zwecke« geworden, ist behufs endgültiger +Regelung des seitdem erweiterten Aufgaben- und Wirkungskreises +der genannten Stiftung das nachstehende</p> + + +<h4><b>Statut der Carl Zeiss-Stiftung</b></h4> + +<p class="noindent">durch den Stifter errichtet worden.</p> + +<p>Dasselbe soll nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung vom +1. Oktober 1896 ab an die Stelle der Stiftungs-Urkunde vom +19. Mai 1889 treten und diese insoweit außer Wirksamkeit setzen, +als nicht ihr Inhalt in diesem Statut ausdrücklich als in Geltung +verbleibend erklärt ist.<a class="page" name="Page_264" id ="Page_264" title="264"></a></p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<h3>Titel I.</h3> + +<h3>Konstituierende Bestimmungen.</h3> + +<h4>§ 1.</h4> + + +<h4><em class="gesperrt">Zwecke der Stiftung.</em></h4> + +<div class="sidenote">Zwecke der Stiftung.</div> + +<p>Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind:</p> + +<p class="center">A.</p> + +<div class="sidenote">A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.</div> + +<p>1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch +die Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des +Stifters in Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser +Gewerbsanstalten unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern:</p> + +<p>2. Dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der +genannten Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung +der in ihnen gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation — als +der Nahrungsquelle eines zahlreichen Personenkreises und als eines +nützlichen Gliedes im Dienst wissenschaftlicher und praktischer +Interessen;</p> + +<p>3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber +dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in +ihnen tätigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer persönlichen +und wirtschaftlichen Rechtslage.</p> + + +<p class="center">B.</p> + +<div class="sidenote">B. außerhalb der Stiftungsbetriebe.</div> + +<p>1. Förderung allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige +feintechnischer Industrie im eigenen Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe +wie außerhalb desselben;</p> + +<p>2. Betätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen +zugunsten der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten +Umgebung;</p> + +<p>3. Förderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien +in Forschung und Lehre.</p> + +<p>Die unter A bezeichneten Zwecke sind durch die Stiftung +ausschließlich vermöge statutengemäßer Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute +und innerhalb dieser zu erfüllen.</p> + +<p>Die unter B benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen +als dem Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen<a class="page" name="Page_265" id ="Page_265" title="265"></a> +übrig lassen mögen, nachdem den erstgenannten Aufgaben in ihnen +genügt ist.</p> + + +<h4>§ 2.</h4> + +<h4><em class="gesperrt">Name.</em></h4> + +<div class="sidenote">Name.</div> + +<p>Die Stiftung soll für alle Zeit den Namen »<em class="gesperrt">Carl Zeiss-Stiftung</em>« +führen zu Ehren des Mannes, der zu obengenannten +Unternehmungen den ersten Grund gelegt hat und zur dauernden +Erinnerung an sein eigenartiges Verdienst: geordnetes Zusammenwirken +von Wissenschaft und technischer Kunst auf seinem besondern +Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben.</p> + + +<h4>§ 3.</h4> + +<h4><em class="gesperrt">Domizil.</em></h4> + +<div class="sidenote">Sitz.</div> + +<p>Der rechtliche Sitz der Stiftung ist Jena.</p> + + +<h3><em class="gesperrt">Organe der Stiftung.</em></h3> + +<h4>§ 4.</h4> + +<div class="sidenote">Organe der Stiftung.</div> + +<p>Für die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer +Person, die Verwaltung ihres Vermögens und die oberste Leitung +ihrer Angelegenheiten soll stets eine besondere »<em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung</em>« +bestehen.</p> + +<p>Für die Leitung der industriellen Tätigkeit der Stiftung und +die Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe sollen durch dieses Statut +als die weiteren geordneten Organe der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung +eingesetzt sein:</p> + +<p>die »<em class="gesperrt">Vorstände</em>« (»Geschäftsleitungen«) der jeweils bestehenden +Stiftungsbetriebe;</p> + +<p>ein zur Vertretung der Stiftungsverwaltung bei diesen Betrieben +berufener ständiger Kommissar (»<em class="gesperrt">Stiftungskommissar</em>«).</p> + +<p>welche beide, Vorstände und Stiftungskommissar, durch die +Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gemäß nachfolgenden Bestimmungen +dieses Statuts.</p> + + +<h4>§ 5.</h4> + +<div class="sidenote">Stiftungsverwaltung (St. V.) und Stiftungskommissar (St. K.).</div> + +<p>Die Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung sollen +demjenigen Departement des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums<a class="page" name="Page_266" id ="Page_266" title="266"></a> +zustehen, dem die Angelegenheiten der Universität Jena jeweils +unterstellt sind.</p> + +<p>Zum <i>ständigen</i> Stiftungskommissar ist <i>von der Stiftungsverwaltung</i> +ein oberer Beamter des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums +oder sonst ein aktiver oberer Beamter des öffentlichen Dienstes +in außeramtlichem Auftrag zu bestellen, unter Gewährung einer +jeweils fixierten, Tantiemen und ähnliche Bezüge ausschließenden +Entschädigung aus Mitteln der Stiftung.</p> + +<p>Stiftungsverwaltung und Stiftungskommissar sind verpflichtet, +die Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung in allem nach den Vorschriften +dieses Statuts und gemäß den aus ihm erkennbaren Absichten +des Stifters zu leiten. Sie dürfen dabei auf Staatsinteressen, +welche den ausgesprochenen Zwecken der Stiftung fremd sind, nicht +weitergehende Rücksicht nehmen, als auch für Privatpersonen gesetzlich +geboten ist.</p> + + +<h2>Titel II.</h2> + +<h2>Organisation der industriellen Tätigkeit der Stiftung.</h2> + +<h3><em class="gesperrt">Einrichtungen.</em></h3> + +<h4>§ 6.</h4> + +<div class="sidenote">Gegenwärtige Geschäftsunternehmungen.</div> + +<p>Die gegenwärtigen Geschäftsunternehmungen der Carl Zeiss-Stiftung — die +Optische Werkstätte (Firma Carl Zeiss) und das +Glaswerk (Firma Schott & Gen.) zu Jena — sind dauernd jede +unter ihrer eigenen Handelsfirma, mit abgesondertem Vermögenskomplex +für ihr Betriebskapital und in selbständiger Verwaltung +unter ihrem besonderen Vorstand fortzuführen.</p> + + +<h4>§ 7.</h4> + +<div class="sidenote">Organisation der Geschäftsleitungen (G. L.).</div> + +<p>Als Vorstände der Stiftungsbetriebe sollen stets kollegialische +Geschäftsleitungen aus gleichberechtigten Mitgliedern fungieren.</p> + +<p>Die Zahl der Mitglieder einer Geschäftsleitung darf nicht über +vier betragen.</p> + +<p>Sobald diese Zahl, außer in den durch die §§ 32, 34 geregelten +Fällen, auf zwei herabgegangen ist, muß binnen Monatsfrist ein +neues Mitglied bestellt werden.</p> + +<p>Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen +Werkstätte muß zugleich dem Vorstand des Glaswerks angehören.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_267" id ="Page_267" title="267"></a>§8</h4> + +<div class="sidenote">Befugnisse der G. L.</div> + +<p>Dem Vorstand eines jeden Stiftungsbetriebes untersteht die +gesamte innere Betriebsleitung, die kaufmännische Verwaltung und +die ganze äußere geschäftliche Aktion der Firma, einschließlich +der Bestellung und Abberufung von Prokuristen und anderen Bevollmächtigten, +der Anstellung, Entlassung und Pensionierung der +Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter, der Regelung ihrer Obliegenheiten +und ihrer Bezüge und der Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse +zur Firma gemäß den Bestimmungen dieses Statuts.</p> + +<p>In allen Angelegenheiten eines Stiftungsbetriebes können gültige +Anordnungen nur durch seinen Vorstand nach dem durch nachfolgende +§§ dieses Statuts geregelten Verfahren getroffen werden.</p> + +<p>Jeder Stiftungsbetrieb kann Dritten gegenüber in allen seinen +Angelegenheiten, nach innen und nach außen, gerichtlich und +außergerichtlich, nur durch Mitglieder seines Vorstandes und die +von letzterem bestellten Bevollmächtigten vertreten werden.</p> + + +<h4>§ 9.</h4> + +<div class="sidenote">Vertretung der St. nach außen in Angelegenheiten der einzelnen Fa.</div> + +<p>Behufs Vertretung der Stiftung in den Angelegenheiten der +einzelnen Firma ist entweder ein bestimmtes Mitglied des Vorstandes +durch die Stiftungsverwaltung zum »Bevollmächtigten der +Carl Zeiss-Stiftung« und ein zweites Mitglied zu dessen Stellvertreter +zu bestellen und jeder von diesen beiden für seine Person +zur Zeichnung der Firma schlechthin zu legitimieren; oder es ist +Anordnung zu treffen, daß je zwei von den Mitgliedern des Vorstandes +gemeinsam diese Vertretung ausüben können.</p> + +<p>Denjenigen Mitgliedern des Vorstandes, welchen nicht gemäß +vorstehender Bestimmung weitergehende Vertretungsbefugnis für +ihre Person übertragen ist, ist Einzel-Prokura zu erteilen.</p> + +<p>Die jeweils getroffenen Anordnungen bezüglich der Vertretung +der Stiftungsbetriebe nach außen sind in handelsrechtlich +wirksamer Form zu verlautbaren.</p> + + +<h4>§ 10<a name="FNanchor_46_46" id="FNanchor_46_46"></a><a href="#Footnote_46_46" class="fnanchor">[46]</a>.</h4> + +<div class="sidenote">Einwirkung der St. V. auf die Geschäftsführung.</div> + +<p><i>Eine Einwirkung der Stiftungsverwaltung auf die Geschäftsführung +der Stiftungsbetriebe findet nur insoweit statt, als dieses<a class="page" name="Page_268" id ="Page_268" title="268"></a> +Statut bestimmt und mir durch Vermittelung des Stiftungskommissars.</i></p> + + +<h4>§ 11.</h4> + +<div class="sidenote">Obliegenheiten des St. K.</div> + +<p>Dem Stiftungskommissar liegt ob, die Geschäftsführung der +Betriebe in allen ihren Zweigen fortgesetzt zu beaufsichtigen, Ordnungsmäßigkeit +der Verwaltung und Statutenmäßigkeit im Verfahren +der Geschäftsleitungen zu überwachen, sowie bei allen wichtigeren +Akten der Geschäftsführung nach dem durch die §§ 13 +bis 20 dieses Statuts geordneten Verfahren beschließend oder beratend +mitzuwirken.</p> + + +<h4>§ 12.</h4> + +<p>Der Stiftungskommissar hat über den Gang aller Angelegenheiten +der inneren Verwaltung wie des äußeren Verkehrs fortdauernd +sich unterrichtet zu halten.</p> + +<p>Er ist befugt, zu diesem Zweck jederzeit in alle Geschäftsbücher +und Korrespondenzen Einsicht zu nehmen und in allen +Teilen der Betriebe durch Augenschein und mündliche Vernehmung +selbständig sich zu informieren.</p> + +<p>Die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe sind verpflichtet, +von sich aus dem Stiftungskommissar alle <i>wichtigen</i> Angelegenheiten +ihrer Firma vollständig offen zu legen.</p> + + +<h3><i>Ordnung des Verfahrens.</i></h3> + +<h4>§ 13.</h4> + +<div class="sidenote">Abgrenzung der Befugnisse der G. L.-Mitglieder.</div> + +<p>Die Verteilung der laufenden Geschäfte unter die Mitglieder +der Vorstände bleibt deren jeweiligem Übereinkommen überlassen.</p> + +<p>Im Umfang der gewöhnlichen Geschäfte und Vorkommnisse +ist jedes einzelne Mitglied für die Geschäftsleitung zu handeln ohne +weiteres befugt, soweit Entscheidungen nach feststehender Übung +oder sonst klare Fälle in Frage sind. In allen anderen Fällen +darf, soweit nicht Gefahr im Verzug, nur auf Grund gemeinsamer +Verhandlung entschieden und vorgegangen werden, in Abwesen<a class="page" name="Page_269" id ="Page_269" title="269"></a>heit +eines Mitgliedes nur, wenn die Sache entsprechenden Aufschub +nicht gestattet, und gegen die ausgesprochene oder vorauszusehende +Willensmeinung des Abwesenden nur auf Grund der in +§ 15 gegebenen Vorschrift.</p> + + +<h4>§ 14.</h4> + +<div class="sidenote">Notwendigkeit der Anhörung des St. K.</div> + +<p>Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse, welche aus dem +gewöhnlichen Geschäftsgang heraustreten, müssen, wenn nicht Gefahr +im Verzug ist, vor der Beschlußfassung dem Stiftungskommissar +vorgebracht und vor ihm verhandelt werden.</p> + + +<h4>§ 15.</h4> + +<div class="sidenote">Entscheidung durch den St. K. bei Nicht-Übereinstimmung der G. L.</div> + +<p>Falls in einer Sache Einstimmigkeit der Geschäftsleitung nicht +besteht, ein Beschluß aber gefaßt werden muß oder von einem +Mitglied des Vorstandes gefordert wird, ist stets die Entscheidung +des Stiftungskommissars herbeizuführen und demjenigen Votum +Folge zu geben, welchem der Stiftungskommissar beitritt.</p> + + +<h4>§ 16.</h4> + +<div class="sidenote">Ausdrückliche Zustimmung des St. K. erfordernde Handlungen der G. L.</div> + +<p>Ausdrückliche Zustimmung des Stiftungskommissars haben +die Vorstände auch im Falle einstimmiger Beschlüsse für folgende +Handlungen einzuholen:</p> + +<p>Veräußerung oder Belastung von Immobilien, Verpfändung +beweglichen Inventars der Firma und Eingehen von Schuldverpflichtungen +irgend einer Art, welche nicht im regelmäßigen Geschäftsgang +oder in Ausführung ordnungsmäßiger Beschlüsse der +Vorstände erwachsen und dementsprechende Abwickelung finden.</p> + +<p>Kapitalaufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen +(einschließlich Neuanlagen, Betriebserweiterungen u. dergl.), welche +innerhalb eines Geschäftsjahres die Hälfte des auf die betreffende +Firma entfallenden Anteils am »Erneuerungs- und Betriebserweiterungskonto« +im Reservefonds der Stiftung übersteigen, sowie Aufwendungen +auf Unkostenkonto innerhalb eines Geschäftsjahres für +genannte Zwecke in Höhe von mehr als einem Zehntel des Anteils +der Firma am »allgemeinen Rücklagekonto« in diesem Reservefonds, +beides ohne Rücksicht darauf, ob dabei tatsächliche Entnahmen +aus dem Reservefonds eintreten oder nicht. — Die ge<a class="page" name="Page_270" id ="Page_270" title="270"></a>nannten +Beträge sind zu bemessen nach dem Stand des Reservefonds +zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres gemäß den Vorschriften +in den §§ 23 und 45 dieses Statuts.</p> + +<p>Aufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen, welche, +Kapitalanlagen und Unkostenaufwand zusammen genommen, mehr +als zwei Drittel vom Betriebsüberschuß der Firma im vorangehenden +Geschäftsjahr betragen, wenn schon im Laufe der letzt vorangehenden +zwei Geschäftsjahre dem Reservefonds im ganzen mehr, +als die im vorigen Absatz benannten Quoten ergeben, für dergleichen +Zwecke tatsächlich entnommen worden ist. — Der Betriebsüberschuß +bestimmt sich hierbei nach der Vorschrift in § 23; +die stattgehabten Entnahmen aus dem Reservefonds sind zu beziehen +auf dessen Stand zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres.</p> + +<p>Errichtung von eigenen Geschäftsstellen, Zweig- oder Handelsniederlassungen +der Firma außerhalb des Deutschen Reichs.</p> + +<p>Erteilung von Prokura für die Firma an andere Personen als +an Mitglieder ihres Vorstandes.</p> + +<p>Bestimmung der Gehaltsbezüge der Vorstandsmitglieder und +Gewährung sonstiger Vorteile an letztere.</p> + +<p>Entlassung und Pensionierung derjenigen wissenschaftlichen, +technischen und kaufmännischen Beamten der Firma, welchen die +Leitung von Abteilungen oder die Leitung von Hauptzweigen der +Verwaltung und des Betriebes übertragen ist, sowie aller auf +Lebenszeit angestellten Beamten.</p> + +<p>Änderungen des Pensionsstatuts und des Krankenkassenstatuts.</p> + +<p>Eintritt in Prozesse oder Schiedsverfahren über Streitfragen, +welche nicht aus dem gewöhnlichen Geschäftsgang sich ergeben.</p> + +<p>Nach Art oder Höhe ungewöhnliche Ehrenausgaben und +sonstige nach Art oder Höhe ungewöhnliche Aufwendungen, die, +als nicht unmittelbar geschäftlichen Zwecken dienend, gemäß § 22 +auf Dispositionskonto der Geschäftsleitung zu verrechnen sind — mit +der Maßgabe, daß regelmäßige Leistungen solcher Art, welche +bei Lebzeiten des Stifters auf Dispositionskonto einer Geschäftsleitung +übernommen wurden, so lange auf diesem Konto fortzusetzen +sind, als die ursprüngliche Veranlassung zu denselben fortbesteht.</p> + +<p>Gewährung von fortlaufenden Unterstützungen an ehemalige +Geschäftsangehörige oder deren Hinterbliebene, die über die rechtlichen +Verpflichtungen der Firma hinausgehen und nicht erforder<a class="page" name="Page_271" id ="Page_271" title="271"></a>lich +sind, um zu verhindern, daß solche Personen in unverschuldete +Not geraten oder daß den Gemeinden des Bezirks Armenlasten +von Seiten des Betriebes erwachsen.</p> + +<p>Aufwendungen für Wohlfahrtseinrichtungen und für ähnliche +Maßnahmen innerhalb des Betriebes, die nicht schon durch Rücksichten +des geschäftlichen Interesses geboten sind.</p> + + +<h4>§ 17.</h4> + +<div class="sidenote">Sonstige Rechte und Pflichten des St. K. in Angelegenheiten der Betriebe.</div> + +<p>Der Stiftungskommissar ist berechtigt, in Angelegenheiten +der Betriebe selbst Anträge zu stellen und alsbaldige Beschlußfassung +der beteiligten Geschäftsleitung über dieselben zu verlangen, +wofern nicht bei Abwesenheit eines Mitgliedes die übrigen +Mitglieder übereinstimmend Aufschub für geboten halten.</p> + +<p>Der Stiftungskommissar ist verpflichtet, gegenüber Anträgen +der Mitglieder einer Geschäftsleitung, welche gemäß § 15 seiner +Entscheidung oder gemäß § 16 seiner ausdrücklichen Zustimmung +bedürfen, sein Votum zur Sache alsbald abzugeben, wofern auch +etwa abwesende Mitglieder der Geschäftsleitung ihre Meinung ausgesprochen +haben und die anwesenden übereinstimmend Aufschub +für nachteilig halten.</p> + + +<h4>§ 18.</h4> + +<div class="sidenote">Form des Verkehrs mit dem St. K.</div> + +<p>Die gesamte Mitwirkung des Stiftungskommissars bei der +Geschäftsführung der Stiftungsbetriebe hat in mündlichem Verfahren +an Ort und Stelle zu geschehen. Abgesehen von den +üblichen Jahresberichten und Übersichten bei Gelegenheit der jährlichen +Bilanzabschlüsse sind schriftliche Berichte oder Verhandlungen +in Sachen der Geschäftsführung von den Vorständen der Betriebe +nicht zu fordern.</p> + + +<h4>§ 19.</h4> + +<div class="sidenote">Anhörung der Geschäftsangehörigen.</div> + +<p>In allen Angelegenheiten der Geschäftsführung muß den außer +den Vorstandsmitgliedern jeweils beteiligten Beamten und den sonst +in der Angelegenheit sachverständigen Geschäftsangehörigen Gelegenheit +zu eingehender Meinungsäußerung und angemessener Mitwirkung +gegeben werden.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_272" id ="Page_272" title="272"></a>§ 20.</h4> + +<div class="sidenote">Geschäftsordnung der G. L.</div> + +<p>Die Geschäftsordnungen der Vorstände und Abänderungen +derselben sind zwischen den Vorständen der Betriebe und dem +Stiftungskommissar zu vereinbaren.</p> + + +<h3><em class="gesperrt">Verwaltungsvorschriften.</em></h3> + +<h4>§ 21.</h4> + +<div class="sidenote">Normen der geschäftlichen Verwaltung der St.-Betriebe.</div> + +<p>Die innere Verwaltung, die Buchführung und die Rechnungslegung +hat bei den Stiftungsbetrieben stets in denjenigen Formen +und Einrichtungen zu geschehen, welche bei wohlgeleiteten Privatunternehmungen +von entsprechendem Geschäftsumfang als ordnungsmäßig +anerkannt sind.</p> + +<p>Der zur regelmäßigen Geschäftsführung erforderliche flüssige +Betriebsfonds oder Bankkredit ist jedem Stiftungsbetrieb zu eigener +Verwaltung zu belassen.</p> + +<p>Die jährlichen Inventuren und Bilanzen sind in den handelsrechtlich +vorgeschriebenen Formen unter Verantwortung der Geschäftsleitungen +aufzustellen und seitens des Stiftungskommissars +nach stattgehabter Prüfung mit anzuerkennen.</p> + +<p>Bücherrevisionen sind durch kaufmännische Sachverständige +zu bewirken.</p> + + +<h4>§ 22.</h4> + +<div class="sidenote">Dispositionskonto der G. L.</div> + +<p>Alle Aufwendungen aus Mitteln der Stiftungsbetriebe, welche +nicht auf rechtlicher Verpflichtung beruhen und nicht unmittelbar +geschäftlichen Zwecken dienen, doch aber wesentlich auf den +Interessenkreis der Betriebe und ihres Personals sich beziehen und +demgemäß, als nicht unter § 1, B dieses Statuts fallend, Namens +der Firma eines Stiftungsbetriebes zu erfolgen haben, sind unter +den Unkosten der Firma auf einem besondern Konto (Dispositions-Konto +der Geschäftsleitung) im einzelnen nachzuweisen.</p> + + +<h4>§ 23.</h4> + +<div class="sidenote">Statistische Aufstellungen.</div> + +<p>Diejenigen statistischen Aufstellungen außerhalb der regelmäßigen +Jahresinventuren und Bilanzen, welche behufs richtiger +Anwendung nachfolgender Paragraphen dieses Statuts in authen<a class="page" name="Page_273" id ="Page_273" title="273"></a>tischer +Form zu erfolgen haben (Feststellung der Jahresausgabe +jedes Betriebs, des Betriebsüberschusses oder -defizits, des durchschnittlichen +Arbeitsverdienstes erwachsener Arbeiter und des durchschnittlichen +Gehalts bestimmter Beamtenklassen, des Kapitalwertes +laufender Rentenverpflichtungen etc.), sind für jeden Betrieb von +Jahr zu Jahr durch die Geschäftsleitung zu bewirken und vom +Stiftungskommissar mit anzuerkennen.</p> + +<div class="sidenote">Jahresausgabe.</div> + +<p>Als Jahresausgabe hat zu gelten die Summe aller tatsächlichen +Ausgaben und übernommenen Schuldverpflichtungen innerhalb des +Geschäftsjahres, welche zur geregelten Fortführung des Betriebes +gedient haben, einschließlich der in § 24 bezeichneten Ausgaben +und der Verzinsung des fremden Betriebskapitals in ihm, aber ausschließlich +des Aufwandes für Vermehrungen auf Grundstück-, +Gebäude-, Maschinen- und Werkzeug-Konto und für Erwerb von +Rechten, welche einen Geldwert darstellen.</p> + +<div class="sidenote">Betriebsüberschuß.</div> + +<p>Als Betriebsüberschuß oder Betriebsdefizit, hat zu gelten die +Differenz zwischen der vorher benannten Jahresausgabe und der +Summe aller tatsächlichen Eingänge an Geld oder Geldeswert während +des Geschäftsjahres, zuzüglich des Zuwachses, abzüglich der Minderung +an realisierbaren Forderungen der Firma.</p> + +<div class="sidenote">Jahresgewinn.</div> + +<p>Der Jahresgewinn eines jeden Betriebes ist nach den handelsrechtlichen +Regeln festzustellen unter Einführung sachgemäßer Abschreibungen +auf alle der Wertminderung unterliegenden Betriebsmittel +und einer Kapitalverzinsung, welche neben dem jeweils +geltenden Hypothekenzinsfuß nur einer Risikoprämie Rechnung +trägt, entsprechend der durchschnittlichen Verlustgefahr bei Kapitalanlagen +in realen Werten auf dem betreffenden Industriegebiet.</p> + + +<h4>§ 24.</h4> + +<div class="sidenote">Pensionen usw. sind Betriebsunkosten.</div> + +<p>Die jährlichen Ausgaben, welche auf Grund von statuten- +oder vertragsmäßigen Pensionsverpflichtungen und auf Grund des +§ 77 dieses Statuts geleistet werden, haben, auch wenn sie etwa +zeitweise dem Reservefonds der Stiftung zur Last fielen, nicht als +Leistungen der Carl Zeiss-Stiftung, sondern als Unkosten der Geschäftsbetriebe +zu gelten und sind dementsprechend bei den jährlichen +Bilanzen und bei den in § 23 benannten statistischen Aufstellungen +in Ansatz zu bringen.</p> + +<div class="sidenote"><a class="page" name="Page_274" id ="Page_274" title="274"></a>Desgl. Leistungen aus § 95 u. auf Dispos.-Ko.</div> + +<p>Das Gleiche gilt auch für etwaige Leistungen, welche Geschäftsangehörige +der Betriebe in Gemäßheit des § 95 oder des +§ 98 dieses Statuts außerhalb ihres regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes +aus den Geschäftskassen empfangen, und für alle Ausgaben +der letzteren, die nach § 22 auf Dispositions-Konto der Geschäftsleitungen +zu verrechnen sind.</p> + + +<h3><em class="gesperrt">Persönliche Verhältnisse der Vorstandsmitglieder.</em></h3> + +<h4>§ 25.</h4> + +<div class="sidenote">Ernennung der G. L.-Mitglieder.</div> + +<p>Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) der Stiftungsbetriebe +werden durch die Stiftungsverwaltung nach Anhören des +Stiftungskommissars und der bei dem betreffenden Betrieb schon +in Funktion stehenden Mitglieder ernannt. Gegen das einstimmige +Votum dieser Mitglieder kann niemand ernannt werden.</p> + +<p>Die Ernennung begründet kein besonderes Amt, sondern nur +den Auftrag zur Teilnahme an den in §§ 8 u. f. dieses Statuts bezeichneten +Funktionen.</p> + + +<h4>§ 26.</h4> + +<div class="sidenote">Voraussetzungen der Ernennbarkeit der G. L.-Mitglieder.</div> + +<p>Zu Vorstandsmitgliedern<a name="FNanchor_47_47" id="FNanchor_47_47"></a><a href="#Footnote_47_47" class="fnanchor">[47]</a> können nur Personen bestellt werden, +welche Fachmänner sind in Ansehung entweder wissenschaftlicher +oder technischer oder kaufmännischer Interessen des betreffenden +Betriebs und <i>bei bestehenden Stiftungsbetrieben nur solche, die +außerdem</i> mindestens schon zwei Jahre innerhalb der letzten vier +Jahre bei einem der Betriebe als obere Beamte oder als Sozien der +Stiftung tätig waren.</p> + +<p>Soweit Beamte, müssen sie bei einem von den Stiftungsbetrieben +durch Vertrag auf Lebenszeit gemäß § 59 dieses Statuts +angestellt sein.</p> + +<p>Jedenfalls ein Mitglied in jedem Vorstand muß Fachmann sein +hinsichtlich wissenschaftlicher Interessen des Betriebes.</p> + + +<h4>§ 27.</h4> + +<div class="sidenote">Eintritt in die G. L. als V. M.</div> + +<p>Zum Eintritt in den Vorstand eines Stiftungsbetriebes können +die Beamten dieser Betriebe wider ihren Willen nicht angehalten +werden.</p> + +<p><a class="page" name="Page_275" id ="Page_275" title="275"></a>Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann nicht auf Widerruf +erfolgen, sondern nur entweder auf einen bestimmten, zum +voraus vereinbarten Zeitraum oder auf Lebenszeit <i>bezw. bis zum +Eintritt vertragsmäßiger Pensionierung</i>.</p> + +<div class="sidenote">Abberufung eines V. M.</div> + +<p>Abberufung eines Vorstandsmitgliedes wird, außer im Fall +freiwilligen, von der Stiftungsverwaltung angenommenen Rücktritts +desselben von den Funktionen, lediglich begründet durch den Ablauf +des dafür vereinbarten Zeitraumes und durch Beendigung oder +Aufhebung des Vertragsverhältnisses, auf Grund dessen die Ernennung +gemäß § 26 erfolgte. <i>Nach Vollendung des 60. Lebensjahres +ist jedes Mitglied zum Rücktritt berechtigt, wenn es dabei +auf den als Funktionszulage geltenden Teil seines Gehaltes verzichtet.</i></p> + + +<h4>§ 28.</h4> + +<div class="sidenote">Besondere Verpflichtungen der V. M.</div> + +<p>Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) bei den +Stiftungsbetrieben müssen neben ihrer besonderen Funktion fortgesetzt +eine regelmäßige Mitarbeit in den wissenschaftlichen, technischen +oder kaufmännischen Angelegenheiten in einem von den +Betrieben ausüben, hinsichtlich welcher Tätigkeit sie der betreffenden +Geschäftsleitung als Kollegium wie alle übrigen Beamten der Firma +untergeordnet bleiben.</p> + +<p>Sie dürfen außer dem Dienst der Stiftung kein besoldetes +Amt bekleiden.</p> + +<p>Sie dürfen, abgesehen von den Sozien der Stiftung hinsichtlich +ihres eigenen Betriebes, in keiner Form Bezüge haben, deren +Höhe abhängig ist vom Bruttogewinn, Reingewinn oder Betriebsüberschuß +der ihrer Leitung unterstellten Firma oder eines Betriebszweiges +derselben.</p> + +<p>Sie dürfen keinen auf ihre Funktion bezüglichen Titel führen.</p> + + +<h4>§ 29.</h4> + +<div class="sidenote">Allgemeine Pflichten der V. M.</div> + +<p>Die Mitglieder der Vorstände sind gehalten, neben der Erfüllung +der Aufträge, welche ihre sonstige Stellung hinsichtlich +der Mitarbeit bei einem von den Stiftungsbetrieben ihnen zuweist, +ihre ganze Kraft einzusetzen für die richtige Vertretung der ihnen +unterstellten Firma, die Wahrnehmung ihrer Interessen und die +Beförderung aller ihrer Angelegenheiten, und dabei in allem nach<a class="page" name="Page_276" id ="Page_276" title="276"></a> +bestem Wissen und Gewissen auf die Erfüllung der Aufgaben +hinzuwirken, welche der Stiftung gemäß den erkennbaren Absichten +des Stifters gestellt sind.</p> + +<p>Sie haben mit Annahme ihrer Ernennung als auf gegenwärtiges +Statut verpflichtet zu gelten, soweit dessen Inhalt unmittelbar +oder mittelbar auf ihre Funktionen Bezug hat.</p> + + +<h4>§ 30.</h4> + +<div class="sidenote">Haftung der V. M.</div> + +<p>Die Mitglieder der Vorstände bei den Stiftungsbetrieben haften +solidarisch für Schaden, der ihrer Firma oder der Stiftung durch +Überschreiten ihrer Vollmachten und Befugnisse erwächst und sind +in allem verantwortlich für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes +bei Ausübung ihrer Funktionen.</p> + +<p>Pflichtverletzung und Vernachlässigung der Obliegenheiten +hinsichtlich dieser besonderen Funktionen bedingen die gleichen +Rechtsfolgen, welche solche Verfehlungen hinsichtlich der gewöhnlichen +Tätigkeit des Mitgliedes gemäß seinem Anstellungs- oder +sonstigen Vertragsverhältnis zur Firma eines Stiftungsbetriebes +nach sich ziehen, gleichgültig, ob der dieses Verhältnis regelnde +Vertrag auf denselben oder auf einen anderen Stiftungsbetrieb +Bezug hat.</p> + +<p>Kautionsleistung darf nur insoweit gefordert werden, als die +Betreffenden eigenes Vermögen besitzen.</p> + + +<h4>§ 31.</h4> + +<div class="sidenote">Rechtsverhältnis der V. M. zur Stiftung (Verbot von Sonderverträgen).</div> + +<p>Das durch Ernennung zum Vorstandsmitglied eines Stiftungsbetriebes +begründete besondere Rechtsverhältnis desselben zur +Carl Zeiss-Stiftung wird lediglich durch die Vorschriften dieses +Statuts bestimmt.</p> + +<p>Durch Sondervertrag oder Dienstanweisung können einem +solchen hinsichtlich seiner Funktionen andere Verpflichtungen als +dieses Statut vorsieht mit rechtlicher Wirkung nicht auferlegt, +andere Rechte nicht eingeräumt werden.</p> + + +<h3><em class="gesperrt">Schlußbestimmungen</em>.</h3> + +<h4>§ 32.</h4> + +<div class="sidenote">Geltungsbereich des St.-Statuts für das Glaswerk; Vertretung der St. bei diesem.</div> + +<p>Für die Verwaltungen des Glaswerks gelten die Bestimmungen +des Titels II dieses Statuts mit der Maßgabe, daß, so lange das<a class="page" name="Page_277" id ="Page_277" title="277"></a> +jetzige Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, +die Carl Zeiss-Stiftung behufs ihrer Vertretung in dieser +Firma einen zur Zeichnung der Firma legitimierten Bevollmächtigten +zu bestellen hat, welcher gemeinsam mit dem Mitinhaber des Glaswerks +die Funktionen des Vorstandes desselben ausübt.</p> + +<p>Zum Bevollmächtigten der Stiftung beim Glaswerk ist ein +Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte zu bestellen.</p> + +<p>Die Vorschriften der §§ 13 bis 20 dieses Statuts gelten in +dieser Zeit auch für die Geschäftsführung des Glaswerks, nur bezüglich +des § 15 mit dem Zusatz: daß in Angelegenheiten der +Firma Schott & Gen. nichts gegen den Willen des Mitinhabers +geschehen kann.</p> + + +<h4>§ 33.</h4> + +<div class="sidenote">Vertretung der St. für neubegründete Betriebe.</div> + +<p>Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit ein neues +Betriebsunternehmen in oder außerhalb Jena errichtet oder übernimmt, +welches nicht dauernd oder vorübergehend durch die Geschäftsleitung +eines schon bestehenden Stiftungsbetriebes zu verwalten +ist, so haben hinsichtlich seiner Verwaltung alle Bestimmungen +des Titels II dieses Statuts gleichfalls in Geltung zu treten.</p> + +<p>Seiner besonderen Geschäftsleitung muß jedenfalls ein Mitglied +des Vorstandes der Optischen Werkstätte oder des Glaswerks +als Mitglied angehören.</p> + + +<h4>§ 34.</h4> + +<p>Falls die Carl Zeiss-Stiftung in ein neues Betriebsunternehmen +eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit einem andern, so dürfen hinsichtlich +seiner Verwaltung die Vorschriften dieses Titels II auch +für die Dauer des Gesellschaftsverhältnisses keinen weitergehenden +Abänderungen unterworfen werden, als § 32 hinsichtlich des Glaswerks +vorsieht.</p> + +<p>Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung +nicht eingehen.</p> + + +<h2>Titel III.</h2> + +<h2>Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung.</h2> + +<h4>§ 35.</h4> + +<div class="sidenote">Arbeitsgebiet der St.-Betriebe.</div> + +<p>Die gewerbliche Tätigkeit der Carl Zeiss-Stiftung soll jederzeit +auf dasjenige Arbeitsgebiet beschränkt bleiben, dem die<a class="page" name="Page_278" id ="Page_278" title="278"></a> +jetzigen Geschäftsunternehmungen angehören. Sie darf also, abgesehen +von jeweils erforderlichen Hilfsbetrieben irgend welcher +Art, fortgesetzt nur in solchen Zweigen der Optik, der Glastechnik, +des Instrumentenbaues und verwandter Industrieen gewerblich sich +betätigen, welche die jetzige engere Verbindung zwischen Technik +und Wissenschaft in den Betrieben der Stiftung, sei es im Gebrauchszweck +der Erzeugnisse, sei es in den Herstellungsbedingungen +derselben, aufrecht erhalten.</p> + +<p>Das Eintreten der Stiftung in gewerbliche Unternehmungen +anderer Art und ihre aktive Beteiligung an solchen bleibt, selbst +zum Zweck bloßer Vermögensanlage, dauernd ausgeschlossen.</p> + +<p><i>Durch die vorstehenden Bestimmungen ist insbesondere nicht +ausgeschlossen die Beteiligung der Carl Zeiss-Stiftung an solchen +fremden Unternehmungen, die sich mit dem Absatz der in den +Stiftungsbetrieben fabrizierten Waren oder mit der Beschaffung +der zu dieser Fabrikation erforderlichen Rohmaterialien und Halbfabrikate +befassen; es soll jedoch in diesen Fällen die Stiftung +selbst weder an der Vertretung nach außen noch an der aktiven +Leitung teilnehmen und das finanzielle Risiko auf einen bestimmten +Betrag beschränkt bleiben.</i></p> + + +<h4>§ 36.</h4> + +<div class="sidenote">Erweiterungsbereich der Aktion der St.-Betriebe.</div> + +<p>Gesundem Unternehmungsgeist, den die Organe der Stiftung +betätigen können, um deren Wirksamkeit als Träger industrieller +Arbeitsorganisation durch Ausdehnung ihrer geschäftlichen Unternehmungen +fortgesetzt zu steigern, soweit solches unter Wahrung +aller Rücksichten auf die Sicherung des Bestehenden jeweils tunlich +erscheinen mag, sollen andere Schranken als § 35 vorsieht +nicht gesetzt sein. Es dürfen also nicht nur die jetzigen Stiftungsbetriebe +durch Eintreten in neue Betriebszweige ihr Arbeitsfeld +und durch Errichtung von neuen Geschäftsstellen und Handelsniederlassungen +im Inland und im Ausland ihre kaufmännische +Aktion beliebig ausdehnen, sondern es können geeigneten Falls +auch weitere, unter selbständiger Firma zu führende Betriebsunternehmungen +auf dem in § 35 umschriebenen Arbeitsgebiet in oder +außerhalb Jena errichtet oder übernommen werden.</p> + +<p>Unternehmungen der zuletzt gedachten Art können jedoch +jederzeit nur eingeleitet werden durch den Vorstand eines der jeweils +bestehenden Stiftungsbetriebe, im Sinne einer Geschäftsaktion<a class="page" name="Page_279" id ="Page_279" title="279"></a> +des letzteren, und sollen nicht zulässig sein gegen den einstimmigen +Einspruch des Vorstandes eines der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe.</p> + + +<h4>§ 37.</h4> + +<div class="sidenote">Veräußerung von St.-Betrieben.</div> + +<p>Nach Sinn und Zweck der Stiftung ist unbedingt ausgeschlossen, +daß sie ihrer Besitztitel auf die gegenwärtigen Stiftungsbetriebe +oder der diesbezüglichen vertragsmäßig gegebenen Anrechte durch +Verkauf oder Abtretung, oder der Last eigener Verwaltung derselben +durch Verpachtung, Aufnahme neuer Sozien oder dergleichen +jemals ganz oder teilweise sich entledigen dürfte.</p> + +<p>Das Gleiche soll auch hinsichtlich jedes andern, etwa in Zukunft +von der Stiftung im Gebiet des Deutschen Reiches begründeten +oder übernommenen neuen Betriebsunternehmens dann in +Geltung treten, wenn dasselbe einmal durch fünf Jahre oder länger +im Besitz oder Mitbesitz der Stiftung gewesen ist.</p> + +<p>Sollte zu irgend einer Zeit die weitere Fortführung eines +unter die obigen Vorschriften fallenden Stiftungsbetriebs ohne +Schädigung oder Gefährdung der übrigen oder der Stiftung selbst +unmöglich werden, so ist dieser Betrieb unter tunlichster Schonung +der beteiligten Interessen endgültig aufzulösen, seine Firma aber +nach Abwicklung aller Verbindlichkeiten endgültig zu löschen.</p> + + +<h4>§ 38.</h4> + +<div class="sidenote">Eintreten der St. in Gesellschaftsverhältnisse.</div> + +<p>Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues +gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit +einem andern, so muß der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorsehen, +daß mit dem Ausscheiden des ursprünglichen Sozius aus der +aktiven Teilnahme an der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an +die Stiftung zur alleinigen Vertretung und Verwaltung überzugehen +habe.</p> + +<p>Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung +nicht eingehen.</p> + +<p><i>Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Beteiligungen, +der in § 35 Abs. 3 genannten Art.</i></p> + + +<h4>§ 39.</h4> + +<div class="sidenote">Verlegung der St.-Betriebe von Jena.</div> + +<p>Eine Verlegung der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe an +Orte außerhalb der nächsten Umgebung von Jena ist unstatthaft.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_280" id ="Page_280" title="280"></a>§ 40.</h4> + +<div class="sidenote">Allgemeine Direktiven für die Geschäftspolitik der St.-Betriebe.</div> + +<p>Gemäß den in § 1 der Stiftung zugewiesenen Aufgaben hat +ihre geschäftliche Aktion unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt +als Ziel zu verfolgen nicht sowohl möglichste Mehrung der Reingewinne +oder Betriebsüberschüsse ihrer Unternehmungen, als vielmehr +die Steigerung des wirtschaftlichen Gesamtertrages, welchen +diese Unternehmungen dem ganzen in ihnen vereinigten Personenkreis, +die Stiftung als Unternehmer einbegriffen, mit Aussicht auf +längeren Fortbestand noch zu gewähren vermögen.</p> + +<p>Dabei ist jedoch stets darauf hinzuwirken, daß der Stiftung, +als dem unpersönlichen Träger der Organisationen, derjenige Anteil +an dem Ertrag der gemeinsamen Tätigkeit noch verbleibe, +welcher in der organisierten Arbeit nicht von den einzelnen, auch +nicht in ihrer Gesamtheit, persönlich erarbeitet ist, sondern als +Ausfluß der Organisation selbst, der durch sie erhaltenen Kontinuität +aller Tätigkeit und der in ihr fortwirkenden Leistungen aller +Vorgänger angesehen werden muß; welcher Anteil, indem er gerechterweise +allen einzelnen vorenthalten bleibt, gerechterweise den +dauernden Interessen ihrer Gemeinschaft und Zwecken des allgemeinen +Wohls zu dienen hat.</p> + + +<h4>§ 41.</h4> + +<div class="sidenote">Maßstab für die wirtschaftliche Gesamtleistung der St.-Unternehmungen.</div> + +<p>Um für die Organe der Stiftung wesentliche Unterlagen für +eine sachgemäße Anwendung der in § 40 ausgesprochenen Richtschnur +immer evident zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr der gemäß +§ 23 festgestellte bilanzmäßige Reingewinn eines jeden Stiftungsbetriebes +ohne Rücksicht auf die Höhe des Betriebskapitals zu berechnen +nach seinem Verhältnis zum gesamten Lohn- und Gehaltkonto +des Betriebs in demselben Geschäftsjahr, also derjenige Prozentsatz +vom gesamten Arbeitsertrag aller mittätigen Personen nachzuweisen, +der dem Betrieb als Unternehmergewinn geblieben ist.</p> + +<p>Daneben ist, so genau es angeht, zu veranschlagen, welcher +durchschnittliche Prozentsatz von jenem Personalunkostenkonto in +Ansehung der hierfür maßgebenden Faktoren jeweils als durch die +in Titel V dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten besonderen +Lasten zum voraus belegt anzusehen, also als jährlicher +Mindestbetrag dem Reservefonds zuzuführen und von dem zuerst +bestimmten Prozentsatz in Abzug zu bringen ist, um denjenigen<a class="page" name="Page_281" id ="Page_281" title="281"></a> +Bruchteil vom Arbeitsertrag des Personals zu erhalten, welcher +dem Betrieb als wirklicher Nettogewinn aus der Organisation zugekommen +ist.</p> + +<p>In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Organisation +als Wirtschaftsfaktor auf dem in Frage stehenden Industriegebiet +ist die Lage eines Stiftungsbetriebes als der in § 40 Abs. 2 ausgesprochenen +grundsätzlichen Forderung nach dem jetzt gegebenen +Maßstab genügend nur dann anzusehen, wenn der zuletzt bezeichnete +Nettoanteil der Stiftung am Gesamtertrag in Jahren, die nicht +ungewöhnlich ungünstige Wirtschaftsbedingungen aufweisen, mindestens +noch ein Fünftel vom Anteil der Gesamtheit der mittätigen +Personen und zugleich nicht weniger als ein Zehntel der Jahresausgabe +erreicht.</p> + + +<h4>§ 42.</h4> + +<div class="sidenote">Ideale Aufgaben der St.-Betriebe.</div> + +<p>Bei den Bemühungen um die Erhaltung und Mehrung der +Wirksamkeit der Stiftung nach der wirtschaftlichen Seite hin ist +fortgesetzt im Auge zu behalten, daß gemäß den in § 1, A bezeichneten +Stiftungszwecken ihre Unternehmungen neben dem Erwerb +auch dem allgemeinen Fortschritt der in ihnen vertretenen +technischen Künste, der Steigerung ihrer Leistungen und dadurch +mittelbar den Interessen der wissenschaftlichen Forschung, sowie +erhöhtet Befriedigung der auf diese Künste angewiesenen Bedürfnisse +der Technik und des bürgerlichen Lebens dienen sollen.</p> + +<p>Im Aufgabenkreis der Stiftungsbetriebe und im natürlichen +Auftrag ihrer Leiter liegt es also, auch solcher Zwecke nach Kräften +sich anzunehmen, deren Verfolgung unmittelbaren Vorteil nicht +verspricht, aber geeignet erscheint, allgemeine Interessen der feintechnischen +Industrie oder besondere Angelegenheiten ihrer Technik +oder besondere Bedürfnisse der Wissenschaft und des praktischen +Lebens innerhalb der Stiftungsbetriebe zu befördern.</p> + + +<h4>§ 43.</h4> + +<p>Die Organe der Stiftung haben besonders darauf hinzuwirken, +daß auch in Zukunft die Stiftungsbetriebe fortgesetzt und in möglichstem +Umfang an solchen Aufgaben ihres Arbeitsgebietes sich +betätigen, welche technisch hochstehende Einzelarbeit erfordern +und welche deshalb, wenn sie auch wirtschaftlich wenig Vorteil +bringen, dem Ganzen ein höheres Niveau technischer Leistungsfähig<a class="page" name="Page_282" id ="Page_282" title="282"></a>keit +erhalten und ein Gegengewicht gegen die Routinetendenz rein +fabrikatorischer Tätigkeit darbieten.</p> + + +<h4>§ 44.</h4> + +<div class="sidenote">Beschränkung der Patentnahme.</div> + +<p>In bezug auf solche aus dem Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe +hervorgehende neue Erzeugnisse, Verbesserungen u. dergl., +welche ihrer Bestimmung nach wesentlich Zwecken des Studiums +und der wissenschaftlichen Forschung dienen, darf auch in Zukunft +eine Beschränkung des Wettbewerbes anderer durch Patentnahme +oder ähnliche Maßregeln nicht herbeigeführt werden.</p> + + + +<h2><a name="Titel_IV" id="Titel_IV"></a>Titel IV.</h2> + +<h2>Reservefonds.</h2> + +<h3>Substanz.</h3> + +<h4>§ 45.</h4> + +<div class="sidenote">Zweck u. Bestandteile des Reservefonds (R. F.)</div> + +<p>Behufs möglichster Sicherung dauernder Erfüllung der in +diesem Statut den Stiftungsbetrieben auferlegten Pflichten und der +der Stiftung selbst zugewiesenen Aufgaben hat die Stiftung aus +den Überschüssen der Geschäftsunternehmungen und den sonstigen +Erträgnissen ihres jeweiligen Vermögens einen vom Geschäftsvermögen +der Stiftungsbetriebe abgesonderten Reservefonds anzusammeln +und diesen tunlichst auf solche Höhe zu bringen, bezw. +nach zeitweiliger Minderung seines Bestandes wieder zu solcher +Höhe zu ergänzen, daß in ihm enthalten ist:</p> + +<p>I. Das Deckungskapital für alle jeweils den Geschäftsfirmen +auf Grund der §§ 72, 73 oder auf Grund von besonderen Anstellungsverträgen +und der Stiftung selbst aus sonstigen Verträgen +tatsächlich erwachsenen Rentenverpflichtungen, alle einzelnen Posten +nach ihrem wahrscheinlichen Kapitalwert veranschlagt — soweit +dieses Deckungskapital hinausgeht über ein Drittel des Buchwertes +des der Stiftung gehörigen sonst unbelasteten Betriebskapitals der +Stiftungsfirmen.</p> + +<p>II. An Rücklagen:</p> + +<p>a) eine Personallasten-Reserve zur Sicherung der Deckung +demnächst zu gewärtigender Pensionsansprüche gegen die Geschäftsfirmen +und etwaiger auf Grund des § 77 dieses Statuts nötig wer<a class="page" name="Page_283" id ="Page_283" title="283"></a>dender +Aufwendungen, in Höhe von einem Drittel des jährlichen +Lohn- und Gehalt-Kontos der Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt +der letztverflossenen drei Geschäftsjahre;</p> + +<p>b) ein Erneuerungs- und Betriebserweiterungs-Fonds für die +Geschäftsunternehmungen, in Höhe von einem Drittel des jeweiligen +Buchwertes aller der Abnutzung unterliegenden Betriebsmittel (Gebäude, +Maschinen etc.);</p> + +<p>c) eine allgemeine Rücklage zur Sicherung der Aktionsfähigkeit +der Stiftung und ihrer Geschäftsfirmen, sowie zur Deckung +etwa eintretender Betriebsausfälle oder Verluste, im Betrag einer +durchschnittlichen Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe nach dem +Durchschnitt der letztverflossenen drei Geschäftsjahre, gemäß der +Vorschrift in § 23 dieses Statuts berechnet.</p> + + +<h4>§ 46.</h4> + +<div class="sidenote">Substanz des R. F.</div> + +<p>Als dem Reservefonds der Stiftung zugehörig haben alle +nicht besonderen stiftungsgemäßen Zwecken gewidmeten Vermögensobjekte +zu gelten, welche jeweils im Eigentum der Stiftung +und nicht im Geschäftsvermögen der Stiftungsfirmen, als Bestandteile +des Betriebskapitals dieser, sich befinden.</p> + + +<h4>§ 47.</h4> + +<div class="sidenote">Mindestzuweisungen an den R. F.</div> + +<p>So lange der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe +noch nicht erreicht, bezw. nach stattgehabter Minderung noch nicht +wiedererreicht hat, soll ihm von Jahr zu Jahr nicht weniger als die +Hälfte aller nach Deckung etwaigen Kapitalbedarfs der Stiftungsbetriebe +je noch verfügbar bleibenden Betriebsüberschüsse und +Zinserträge zugeführt werden. Jedoch sind Aufwendungen für +stiftungsgemäße Zwecke nach § 1, B bis zum jährlichen <i>reinen +Zinsabwurf (Saldo) des Stiftungsvermögens</i><a name="FNanchor_48_48" id="FNanchor_48_48"></a><a href="#Footnote_48_48" class="fnanchor">[48]</a> jederzeit zulässig<a name="FNanchor_49_49" id="FNanchor_49_49"></a><a href="#Footnote_49_49" class="fnanchor">[49]</a>.</p> + +<div class="sidenote">Entnahmen aus dem R. F.</div> + +<p>Herausnahmen aus dem Kapitalbestand des Reservefonds +dürfen in dieser Zeit, <i>außer zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen</i>, +für keine anderen Zwecke als für solche der Geschäftsunternehmungen +erfolgen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_284" id ="Page_284" title="284"></a>Die vertragsmäßige Abzahlung fremder Kapitalposten im +Betriebskapital der Geschäftsfirmen darf bis zum gedachten Zeitpunkt +aus dem Kapitalbestand des Reservefonds nur insoweit erfolgen, +als Heranziehen andern fremden Kapitals in Form unkündbarer +amortisierbarer Anleihe nicht möglich wäre, außer zu höherm +Zinsfuß als ein Prozent über dem jeweiligen Hypothekenzinsfuß.</p> + + +<h4>§ 48<a name="FNanchor_50_50" id="FNanchor_50_50"></a><a href="#Footnote_50_50" class="fnanchor">[50]</a>.</h4> + +<p><i>Ist weggefallen.</i></p> + + +<h4>§ 49.</h4> + +<div class="sidenote">Beschränkung der Ansammlung des R. F.</div> + +<p>Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe erreicht +hat, ist ihm von da ab nicht mehr als die Hälfte der jährlich +verfügbar bleibenden Betriebsüberschüsse und Zinserträge zuzuführen +und, wenn der nicht auf Abteilung I entfallende Teil des +Reservefonds das Einundeinhalbfache des nach § 45 sich ergebenden +Gesamtbetrages überschreitet, nicht mehr als ein Viertel dieser +Überschüsse.</p> + + +<h4>§ 50.</h4> + +<div class="sidenote">Verbot weiterer Erhöhung des R. F.</div> + +<p>Ist der Reservefonds zu irgend einer Zeit so weit angewachsen, +daß er außer dem im § 45 unter I benannten, den dritten Teil +des buchmäßigen Anteils der Stiftung am Betriebskapital der Stiftungsfirmen +überschreitenden Deckungskapital die unter II a bis c +dort bezeichneten Rücklagen mit dem Doppelten der in § 45 angegebenen +Beträge enthält, so soll von da ab, so lange diese Voraussetzung +fortbesteht, weitere Vermögensansammlung außerhalb +des Betriebskapitals der Stiftungsbetriebe der Carl Zeiss-Stiftung +versagt sein.</p> + + +<h4>§ 51.</h4> + +<div class="sidenote">Ausgabezwang bezw. des Geschäftsgewinnes. Ausgabezwang bezw. der Zinsen des R. F.</div> + +<p>Nach Eintritt des in § 49 vorgesehenen Falles hat die Stiftung +mindestens die Hälfte, bezw. mindestens drei Viertel, der jeweils<a class="page" name="Page_285" id ="Page_285" title="285"></a> +verfügbar bleibenden Jahresüberschüsse aus den Erträgnissen der +Betriebe und dem Zinsabwurf des Reservefonds, und nach Eintritt +des in § 50 gedachten Falles diese gesamten Jahresüberschüsse +für aus § 1, B stiftungsgemäße Zwecke nach den Bestimmungen +in Titel VII dieses Statuts fortgesetzt zur Verausgabung zu bringen. +Jedoch bleibt jederzeit gestattet, Überschüsse, welche nach § 49 +oder § 50 zur Verwendung bestimmt sind, behufs Ansammlung +der Mittel zu größeren einmaligen Aufwendungen für zum voraus +bestimmte Zwecke, in Form von besondern Fonds zeitweilig noch +im Reservefonds der Stiftung zu belassen.</p> + + +<h3><a name="Verwaltung" id="Verwaltung"></a><em class="gesperrt">Verwaltung</em>.</h3> + +<h4>§ 52.</h4> + +<div class="sidenote">Normen für die Vermögensanlagen des R. F.</div> + +<p>Für die Vermögensanlagen des Reservefonds soll jede Art +von Spekulation, sei es auf Konstellationsgewinn, sei es auf hohe +Zinsen, unbedingt ausgeschlossen sein, im übrigen aber keine Beschränkung +wegen besonderer Sicherheitsanforderungen bestehen.</p> + +<p>Ein Teil seines Vermögensbestandes ist in Grundbesitz, ein +anderer Teil dagegen, <i>in möglichst liquider Form und zwar zu +einem angemessenen Betrag auch in sicheren ausländischen Werten +anzulegen</i><a name="FNanchor_51_51" id="FNanchor_51_51"></a><a href="#Footnote_51_51" class="fnanchor">[51]</a>.</p> + + +<h4>§ 53.</h4> + +<div class="sidenote">Desgl. für die Verwahrung der Bestände des R. F.</div> + +<p>Im übrigen ist das den Reservefonds bildende Vermögen +der Carl Zeiss-Stiftung nach den jeweilig für die Verwahrung und +Verwaltung von Staatsgeldern geltenden Normen zu verwahren +und zu verwalten, jedoch ohne daß hierdurch dem Staat eine Haftpflicht +erwachsen darf.</p> + +<p>Insoweit Vermögensobjekte der Stiftung oder Besitztitel begründende +Urkunden bezüglich solcher nicht nur vorübergehend +für kurze Zeit zusammen mit Staatsgeldern verwahrt werden, muß<a class="page" name="Page_286" id ="Page_286" title="286"></a> +das Eigentum der Stiftung an ihnen jederzeit offensichtlich gehalten +werden.</p> + +<p>Insoweit dergleichen Objekte abgesondert verwahrt werden, +sind sie unter doppeltem Verschluß, seitens des Kassebeamten und +eines Beauftragten der Stiftungsverwaltung, zu halten.</p> + +<p><i>Für Barmittel, die zur Bestreitung von Ausgaben bereit gehalten +werden müssen, sowie für Zinsscheine der zum Reservefonds +gehörigen Wertpapiere soll es jedoch nur des Verschlusses seitens +des Kassebeamten bedürfen.</i></p> + + +<h4>§ 54.</h4> + +<div class="sidenote">Trennung der Bestandteile des R. F.</div> + +<p>Die in § 45 aufgezählten Bestandteile des Reservefonds sollen +bei der Verwaltung des Fonds weder getrennter Rechnungsführung +noch tatsächlicher Absonderung, sondern nur buchmäßiger Scheidung +unterliegen.</p> + +<p>Nach der jährlich zu erneuernden Berechnung des in § 45 +unter I bezeichneten Deckungskapitals für alle laufenden Rentenverpflichtungen +der Stiftungsbetriebe und der Stiftung ist das gesamte +buchmäßige Vermögen des Reservefonds mit Beginn eines +jeden Geschäftsjahres, nach buchmäßiger Dotierung der etwa gemäß +§ 51 zur zeitweiligen Ansammlung von Überschüssen für vorausbestimmte +Zwecke angelegten Separatkonten, in seinem in Abteilung +II einzustellenden Betrag auf die drei Konten <i>a</i>, <i>b</i> und <i>c</i> rechnerisch +zu verteilen nach Verhältnis der drei Grundsummen, welche +nach § 45 jeweils sich ergeben.</p> + + +<h4>§ 55.</h4> + +<div class="sidenote">Verfügung über den R. F. und Verwaltung desselben.</div> + +<p>Die Verfügung über den Reservefonds und die Verwaltung +desselben untersteht allein der Stiftungsverwaltung, vorbehaltlich +der aus Titel II dieses Statuts sich ergebenden Rechte der Vorstände +der Stiftungsbetriebe.</p> + +<p>Über seinen Stand, die Art seiner Anlagen und seinen Zinsertrag +sind der Stiftungskommissar und die Geschäftsleitungen der +Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu halten.</p> + + +<h2><a class="page" name="Page_287" id ="Page_287" title="287"></a><a name="Titel_V" id="Titel_V"></a>Titel V.</h2> + +<h2>Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den +Stiftungsbetrieben.</h2> + +<h3><em class="gesperrt">Persönliche Rechte.</em></h3> + +<h4>§ 56.</h4> + +<div class="sidenote">Neutralität bei Anstellung und Beförderung der Angestellten und Arbeiter.</div> + +<p>Bei Anstellung der Beamten der Stiftung und der Stiftungsbetriebe, +der Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne +Ansehen der Abstammung, des Bekenntnisses und der Parteistellung +verfahren werden.</p> + +<p>Die Fortsetzung der eingegangenen Anstellungs- und Arbeitsverträge, +sowie die Beförderung der Angestellten und Arbeiter in +Hinsicht auf Funktion und Entlohnung darf nur von ihren Fähigkeiten +und Leistungen, der Pflichtmäßigkeit ihres dienstlichen Verhaltens +und von Rücksichten auf andere wesentliche Interessen +des Betriebs abhängig gemacht werden, vom außerdienstlichen +Verhalten aber nur insoweit, als dasselbe die Erfüllung ihrer +Dienstpflichten oder ihr persönliches Ansehen in Rücksicht auf +bürgerliche Ehre und gute Sitte berührt.</p> + + +<h4>§ 57.</h4> + +<div class="sidenote">Zulässiger Inhaltsbereich der Dienstverträge.</div> + +<p>Das in den Stiftungsbetrieben durch den Dienstvertrag begründete +Pflichtverhältnis der Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter +zur Stiftung, zu ihrer Firma und zu allen Vorgesetzten erstreckt +sich lediglich auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung und +die sonstigen Dienstgeschäfte, und zwar in Hinsicht auf folgende +Punkte:</p> + +<div class="blockquot"><p>Art und Maß der Arbeitsleistung und der sonstigen Obliegenheiten;</p> + +<p>Leitung und Beaufsichtigung der dienstlichen Tätigkeit durch +die dazu bestellten Organe;</p> + +<p>Obhut über Eigentum der Firma und Eigentum Fremder, +welches einzelnen oder mehreren vermöge ihrer dienstlichen +Tätigkeit anvertraut oder zugänglich ist, und Wahrung +sonstiger ihnen darin anvertrauter Interessen der Firma +und Fremder;</p></div><p><a class="page" name="Page_288" id ="Page_288" title="288"></a></p> + +<div class="blockquot"><p>Wahrung von Sicherheit und Ordnung in Betrieb und Verwaltung;</p> + +<p>Verkehr der einzelnen mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und +Untergebenen innerhalb des Dienstes;</p> + +<p>Schutz von Eigentum und sonstigen Interessen der Betriebsangehörigen, +insoweit solches Eigentum den Angestellten +und Arbeitern vermöge des Dienstverhältnisses zugänglich +ist, oder solche Interessen ihnen darin anvertraut sind;</p> + +<p>Wahrung solcher Rücksichten, welche den in Vertrag Stehenden +aus Treu und Glauben gegenseitig, also je in gleicher Art +auch der Firma und ihren Vertretern dem einzelnen Angestellten +und Arbeiter gegenüber obliegen.</p></div> + +<p>Verpflichtungen, welche in keinem von diesen Punkten auf +die dienstliche Tätigkeit Bezug haben, können niemand auferlegt +werden. Handlungen und Unterlassungen, welche in keinem von +diesen Punkten die dienstliche Tätigkeit berühren, begründen unbeschadet +ihrer sonstigen Beurteilung keine Verletzung des Dienstvertrags +oder vertragsmäßiger Pflichten.</p> + +<p>Anordnungen, welche behufs Beaufsichtigung der in Lehrvertrag +stehenden Lehrlinge und der unter 18 Jahre alten Betriebsangehörigen +getroffen werden, fallen nicht unter die Beschränkungen +dieses Paragraphen.</p> + + +<h4>§ 58.</h4> + +<div class="sidenote">Gewährleistung persönlicher Freiheit außerhalb des Dienstes.</div> + +<p>In der freien Ausübung <i>der allgemeinen</i><a name="FNanchor_52_52" id="FNanchor_52_52"></a><a href="#Footnote_52_52" class="fnanchor">[52]</a> persönlichen und +<i>staat</i>sbürgerlichen Rechte außerhalb des Dienstes darf, abgesehen +von der Beaufsichtigung von Lehrlingen und unter 18 Jahre alten +Personen, niemand unmittelbar oder mittelbar behindert werden.</p> + +<p>In der Vertretung ihrer Interessen, einzeln oder gemeinsam, +innerhalb der Grenzen des gesetzlich Erlaubten, und<a name="FNanchor_53_53" id="FNanchor_53_53"></a><a href="#Footnote_53_53" class="fnanchor">[53]</a> der im Anstellungs- oder +Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten, dürfen die +Angehörigen der Betriebe in keiner Art beschränkt werden.</p> + + +<h4>§ 59.</h4> + +<div class="sidenote">Anstellung auf Lebenszeit.</div> + +<p>Der Anstellungsvertrag der auf Lebenszeit angestellten Beamten +darf Dienstentlassung nur vorsehen wegen grober Pflicht<a class="page" name="Page_289" id ="Page_289" title="289"></a>verletzung, +wegen fortgesetzter Vernachlässigung der Obliegenheiten +und wegen solcher Anstände im außerdienstlichen Verhalten, welche +bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen aufheben, Pensionierung +nur wegen solcher Tatsachen, welche auch dem Angestellten +vertragsmäßigen Anspruch auf Pensionierung geben.</p> + +<p>Außerdienststellung dieser Beamten ohne vertragsmäßig begründete +Dienstentlassung oder Pensionierung ist unzulässig.</p> + + +<h4>§ 60.</h4> + +<div class="sidenote">Konkurrenzklausel.</div> + +<p>Vertragsmäßige Beschränkungen hinsichtlich der Tätigkeit +nach etwaigem Austritt aus dem Dienst der Stiftungsbetriebe dürfen +nur den gemäß § 59 auf Lebenszeit angestellten Beamten auferlegt +werden.</p> + + +<h4>§ 61.</h4> + +<div class="sidenote">Arbeitszeit der Lohnarbeiter.</div> + +<p>Der Arbeitsvertrag darf die im gewöhnlichen Lohnverhältnis +stehenden Angehörigen der Stiftungsbetriebe nur zu einer bestimmten +täglichen Arbeitszeit verpflichten, die in den Arbeiten des +laufenden Betriebs nicht länger als neun Stunden sein soll.</p> + +<div class="sidenote">Überarbeit.</div> + +<p>Zur Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit im Betrieb +darf, außer für den Fall einer stattgehabten Betriebsstörung, +niemand verpflichtet oder angehalten werden.</p> + +<p>Vereinbarungen wegen zeitweiliger Leistung von Überarbeit +im ungestörten Betrieb dürfen nicht für länger als vier Arbeitswochen +verbindlich gemacht werden.</p> + + +<h4>§ 62.</h4> + +<div class="sidenote">Urlaub.</div> + +<p>Alle über 18 Jahre alte, nicht in vertragsmäßigem Lehrverhältnis +stehende Angehörige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch +auf Urlaub für zwölf Arbeitstage jährlich, wegen dessen Benutzung +sie auf Vereinbarung mit der Geschäftsleitung des Betriebes oder +deren Beauftragten angewiesen sind.</p> + +<p>Ordnungsmäßig beantragter Urlaub auf nicht mehr als drei +Arbeitstage, im einzelnen Fall und innerhalb eines Monats, darf +nur wegen erweislichen besonderen Nachteils für die Firma oder +für andere Betriebsangehörige verweigert werden.</p> + +<p><a class="page" name="Page_290" id ="Page_290" title="290"></a>Allgemeine Beschränkung alles Urlaubsanspruchs auf einzelne +Zeitabschnitte im Jahre ist nur hinsichtlich solcher zulässig, die +mit kontinuierlichem Feuer arbeiten, oder sonst an Arbeiten beteiligt +sind, deren Unterbrechung regelmäßig mit besonderem +Nachteil verbunden ist</p> + +<p>Angehörigen der Betriebe, Arbeitern wie Beamten, welche +zu ehrenamtlicher Tätigkeit im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst +berufen werden, muß der zu ordnungsmäßiger Ausübung dieser +Tätigkeit nötige Urlaub auf ihren Antrag stets gewährt werden.</p> + + +<h4>§ 63.</h4> + +<div class="sidenote">Verwaltung der Krankenkasse.</div> + +<p>Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe soll auch in Zukunft +der Selbstverwaltung der Versicherten in der Art unterstellt bleiben, +daß, abgesehen von der gesetzlich gebotenen Mitwirkung der Vertreter +des Betriebsunternehmers, die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe +nicht mitbeschließend, sondern nur beratend und die Statutenmäßigkeit +des Verfahrens beaufsichtigend, Einfluß auf ihre +Verwaltung ausüben.</p> + + +<h4>§ 64.</h4> + +<div class="sidenote">Arbeitervertretungen.</div> + +<p>Arbeitervertretungen in den Stiftungsbetrieben, welchen Befugnisse +zustehen sollen gegenüber der Gesamtheit einer Arbeiterschaft +oder einem nicht nur auf Lehrlinge und unter 18 Jahre +alte Personen beschränkten Kreis derselben oder gegenüber der +Geschäftsleitung des Betriebes, müssen gänzlich aus direkter geheimer +Wahl seitens der sämtlichen über 18 Jahre alten Betriebsangehörigen +hervorgehen, von Jahr zu Jahr gänzlicher Erneuerung +unterliegen und aus nicht weniger als zwölf Mitgliedern bestehen; +die Wählbarkeit zu ihnen muß aber beschränkt sein auf volljährige, +seit mindestens einem Jahr im Betrieb tätige, im gewöhnlichen +Lohnverhältnis stehende Arbeiter und darf weitern Beschränkungen +nicht unterworfen sein.</p> + +<p>Sie sind befugt, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung +ihres Betriebes zusammenzutreten und haben das Recht, +in allen Angelegenheiten ihres Betriebes auf ihren Antrag von +dieser Geschäftsleitung gehört zu werden.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_291" id ="Page_291" title="291"></a>§ 65.</h4> + +<div class="sidenote">Strafen.</div> + +<p>Gegen alle Strafen, welche von der Geschäftsleitung eines +Betriebs oder deren Vertretern auf Grund der Betriebsordnung +oder auf Grund sonstiger Satzungen ausgesprochen werden können, +muß Berufung auf richterliche oder schiedsrichterliche Entscheidung +oder Berufung an eine den Vorschriften des § 64. entsprechende +Arbeitervertretung zugelassen bleiben.</p> + + +<h3><a name="Wirtschaftliche_Anrechte_im_Dienstverhaltnis" id="Wirtschaftliche_Anrechte_im_Dienstverhaltnis"></a><em class="gesperrt">Wirtschaftliche Anrechte im Dienstverhältnis.</em></h3> + +<h4>§ 66.</h4> + +<div class="sidenote">Gewährleistung eines festen Zeitlohns.</div> + +<p>Alle Arbeiter und Geschäftsgehifen in den Stiftungsbetrieben +müssen gegen einen mit jedem zum voraus vereinbarten festen Zeitlohn, +pro Woche oder pro Monat, eingestellt werden.</p> + +<p>Dieser ist auch für die in die Arbeitswoche fallenden gesetzlichen +Feiertage fortzugewähren, im übrigen aber nur nach Verhältnis +der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, soweit Verkürzung +dieser nach dem eigenen Willen des Betreffenden oder durch Behinderung +auf seiner Seite oder infolge von gleichzeitiger Abwesenheit +der Mehrheit in einer Betriebsabteilung stattgefunden +hat, und nicht § 70 zur Anwendung kommt.</p> + + +<h4>§ 67.</h4> + +<div class="sidenote">Verbot bezw. Einschränkungen der Herabsetzung des Zeitlohns.</div> + +<p>Der feste Lohn oder Gehalt, der in einem Stiftungsbetrieb +einem Arbeiter, Geschäftsgehilfen oder Beamten einmal ohne ausdrücklichen +Vorbehalt gewährt, oder ungeachtet solchen Vorbehalts +für länger als ein Jahr einmal fortgewährt worden ist, darf auch +bei zeitweiliger, oder dauernder Verkürzung der täglichen Arbeitszeit +nicht wieder herabgesetzt werden, sofern nicht der Betreffende +zu ordnungsmäßiger Fortsetzung seiner früheren Tätigkeit unfähig +wird und deshalb, oder sonst aus Gründen, die in seiner Person +liegen, zu einer andern Arbeitsstellung im Betrieb übergeht.</p> + + +<h4>§ 68.</h4> + +<div class="sidenote">Zuschläge bei Überarbeit pp.</div> + +<p>Für vereinbarungsmäßig geleistete Über- oder Feiertagsarbeit +muß, soweit solche nicht zum Ersatz für Arbeitsausfall durch Be<a class="page" name="Page_292" id ="Page_292" title="292"></a>triebsunterbrechungen +dient, den im gewöhnlichen Lohnverhältnis +stehenden Personen neben dem entsprechenden Zeit- oder Stücklohn +stets eine im Arbeitsvertrag zum voraus festgesetzte besondere +Vergütung von nicht weniger als 25 Prozent des festen Zeitlohnes +gewährt werden.</p> + + +<h4>§ 69.</h4> + +<div class="sidenote">Lohngarantie bei Akkordarbeit.</div> + +<p>Bei aller Akkord- oder Stückarbeit ist der dem Arbeiter zukommende +feste Zeitlohn nach Verhältnis der aufgewandten Arbeitszeit +als Mindestverdienst zu gewährleisten.</p> + + +<h4>§ 70.</h4> + +<div class="sidenote">Bezahlter Urlaub.</div> + +<p>Arbeiter und Geschäftsgehilfen, welche über 21 Jahre alt +und seit mindestens einem Jahr im Dienst von Stiftungsbetrieben +gewesen sind, ist für jährlich sechs Arbeitstage vereinbarungsgemäß +nach § 62 Abs. 1 erteilten Urlaubs der feste Zeitlohn fortzugewähren.</p> + +<p>Betriebsangehörigen, welche Urlaub auf Grund des § 62 +Abs. 4 genommen haben, ist der feste Zeitlohn oder Gehalt für +die ganze Dauer des erforderlichen Urlaubs fortzugewähren, soweit +ihnen nicht entsprechende Entschädigung für Zeitaufwand aus +öffentlichen Mitteln zusteht.</p> + + +<h4>§ 71.</h4> + +<div class="sidenote">Mindestsätze der Krankenkasse.</div> + +<p>Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe darf auch in Zukunft +den Versicherten nicht weniger bieten, als</p> + +<div class="blockquot"><p>volle Kassenleistung für ein halbes Jahr;</p> + +<p>drei Viertel des versicherungsfähigen Lohnes als Krankengeld;</p> + +<p>Mitversicherung der nächsten Familienmitglieder;</p> + +<p>freie Wahl des Arztes unter den approbierten Ärzten des +Wohnortes;</p> + +<p>Beitragsleistung der Betriebsinhaber gleich dem Gesamtbeitrag +aller Versicherten im Jahr.</p></div> + +<p>Ausdehnung der Kassenleistungen auf ein ganzes Jahr hat +einzutreten, wenn die Generalversammlung der Krankenkasse solche +beantragt.</p> + + +<h3><a class="page" name="Page_293" id ="Page_293" title="293"></a><em class="gesperrt">Pensionsrechte.</em></h3> + +<h4>§ 72.</h4> + +<div class="sidenote">Pensionsanspruch.</div> + +<p>Beamte, Geschäftsgehilfen und Arbeiter, welche vor Vollendung +ihres 40. Lebensjahres in den Dienst eines Stiftungsbetriebes +eingetreten sind, haben nach fünfjähriger Dienstzeit klagbaren Anspruch +auf Pension gegen ihre Firma, sowohl für sich selbst, falls +sie während des Dienstverhältnisses durch Alter oder dauernde +Krankheit oder sonst ohne eigenes grobes Verschulden zur Fortsetzung +ihrer Tätigkeit unfähig werden, wie auch für den Fall +ihres Todes zugunsten ihrer Hinterbliebenen.</p> + +<p>Für die Regelung dieser Ansprüche bleibt hinsichtlich aller +nicht in besonderen Verträgen stehenden Betriebsangehörigen das +»Gemeinsame Pensions-Statut« der Firmen Carl Zeiss und Schott & Gen. +vom <i>1. September 1897</i><a name="FNanchor_54_54" id="FNanchor_54_54"></a><a href="#Footnote_54_54" class="fnanchor">[54]</a> in seinen Hauptbestimmungen:</p> + +<div class="blockquot"><p>Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit mit Vollendung des +<i>18.</i><a name="FNanchor_55_55" id="FNanchor_55_55"></a><a href="#Footnote_55_55" class="fnanchor">[55]</a> Lebensjahres;</p> + +<p>Maximalbeträge des pensionsfähigen Monats — Lohnes oder +-Gehaltes nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit</p> + +<p> +<i>100</i>[3] Mk., <i>120</i>[3] Mk., <i>140</i><a name="FNanchor_56_56" id="FNanchor_56_56"></a><a href="#Footnote_56_56" class="fnanchor">[56]</a> Mk. für Arbeiter,<br /> +<i>120</i>[4] Mk., <i>160</i>[4] Mk., <i>200</i><a name="FNanchor_57_57" id="FNanchor_57_57"></a><a href="#Footnote_57_57" class="fnanchor">[57]</a> Mk. für Werkmeister, Kontoristen und sonstige Geschäftsgehilfen;<br /> +</p> + +<p>Invalidenpension zwischen dem 5. und dem 15. Dienstjahre +50 Proz. des jeweils pensionsfähigen Lohnes oder Gehaltes, +von da ab um je 1 Proz. jährlich steigend bis zum 40. +Dienstjahre;</p> + +<p>Witwenpension 4 Zehntel, Waisenpension 2 Zehntel, zusammen +bis zu 8 Zehntel, der Invalidenpension;</p> + +<p>Invalidenpension ohne Invalidität als Ruhegehalt nach Vollendung +des 65. Lebensjahres und zugleich mindestens +30jähriger Dienstzeit;</p></div> + +<p>solange maßgebend, als die Stiftung nicht weitergehende Leistungen +übernommen hat.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_294" id ="Page_294" title="294"></a>§ 73<a name="FNanchor_58_58" id="FNanchor_58_58"></a><a href="#Footnote_58_58" class="fnanchor">[58]</a>.</h4> + +<p><i>Ist durch die Neuredaktion von § 72 erledigt.</i></p> + + +<h4>§ 74.</h4> + +<div class="sidenote">Pensionsbeiträge.</div> +<p><a name="FNanchor_59_59" id="FNanchor_59_59"></a><a href="#Footnote_59_59" class="fnanchor">[59]</a> +Diejenigen aktiven Geschäftsangehörigen, welche jeweils für +den Todesfall Pensionsanspruch zugunsten von Familienangehörigen +haben, können durch das Pensionsstatut und entsprechende Bestimmungen +der Arbeits- und Anstellungsverträge zu Beiträgen +für die Hinterbliebenenpension herangezogen werden. Die aufzuerlegenden +Beiträge können nach Klassen, mit Rücksicht auf Alter +und Familienstand, abgestuft werden, dürfen aber für keine Klasse +höher bemessen werden, wie auf die Hälfte der versicherungstechnischen +Prämie für das durchschnittliche Risiko, welches bei jeder +Klasse durch die Zusicherung von Reliktenpension der Firma erwächst, +und dürfen für keinen einzelnen mehr als drei Prozent +seines festen Lohnes oder Gehaltes betragen.</p> + +<p>Wegen der Pensionen, welche den Geschäftsangehörigen selbst +für den Invaliditätsfall oder als Ruhegehalt zukommen, dürfen auch +in Zukunft Beiträge nicht erhoben werden.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_295" id ="Page_295" title="295"></a>§ 75.</h4> + +<div class="sidenote">Gewähr gegen Verlust der Pension oder Verkürzung der Pensions-Anwartschaft.</div> + +<p>Gegenüber solchen Geschäftsangehörigen, welche für den Fall +ihrer Invalidität Pensionsanspruch gegen ihre Firma erlangt haben, +darf, nachdem ihre Arbeitsfähigkeit durch Krankheit, oder sonst +ohne grobes Verschulden ihrerseits, erheblich herabgesetzt ist, einseitige +Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sofern nicht die in § 79 +dieses Statuts bezeichneten Voraussetzungen verschuldeter Entlassung +vorliegen, nur unter dauernder Gewährung der statutenmäßigen +Pension erfolgen.</p> + +<p>Die Pensionierung muß einem solchen gewährt werden, sobald +ihm im Betrieb keine seiner bisherigen Arbeitsstellung angemessene +Tätigkeit mehr geboten werden kann mit höherem Zeitlohn, +als die jeweils erlangte Pensionsanwartschaft als Pension ihm +zusichert.</p> + +<p>Wenn ein Arbeiter oder Geschäftsgehilfe aus Gründen, die +in seiner Person liegen, zu einer Arbeitsstellung im Betrieb übergeht, +die mit geringerem Lohn als seine bisherige verbunden ist; +so behält er für den Fall späterer Pensionierung Anspruch auf +diejenige Pension als Mindestleistung, welche ihm zugestanden +hätte, wenn seine Pensionierung zur Zeit des Wechsels der Arbeitsstellung +erfolgt wäre.</p> + + +<h3><a name="Auflosung_des_Dienstverhaltnisses" id="Auflosung_des_Dienstverhaltnisses"></a><em class="gesperrt">Auflösung des Dienstverhältnisses.</em></h3> + +<h4>§ 76.</h4> + +<div class="sidenote">Kündigungsfristen.</div> + +<p>Die beiderseitige Kündigungsfrist darf in den Stiftungsbetrieben +für Arbeiter nicht auf weniger als zwei Wochen, für Geschäftsgehilfen +nicht auf weniger als sechs Wochen festgesetzt werden.</p> + + +<h4>§ 77.</h4> + +<div class="sidenote">Abgangsentschädigung, Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs.</div> + +<p>Die in kündbaren Verträgen stehenden Beamten, Geschäftsgehilfen +und Arbeiter der Stiftungsbetriebe haben nach im ganzen +dreijähriger seit Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst der +Stiftung verbrachter Dienstzeit klagbaren Anspruch gegen ihre +Firma auf Gewährung einer Entschädigung für Verlust ihrer +Stellung, wenn Auflösung des Dienstverhältnisses seitens der Firma<a class="page" name="Page_296" id ="Page_296" title="296"></a> +erfolgt, ohne daß sie zur Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit +unfähig geworden sind oder ihrerseits schuldbare Veranlassung +zur Vertragsauflösung gemäß § 79 dieses Statuts gegeben haben.</p> + +<p>Diese Entschädigung <i>besteht in der Fortgewähr des von ihnen +zuletzt bezogenen festen Zeitlohns oder Gehalts, für die Dauer des +dem Austritt folgenden halben Jahres</i><a name="FNanchor_60_60" id="FNanchor_60_60"></a><a href="#Footnote_60_60" class="fnanchor">[60]</a>.</p> + +<p>Für solche Geschäftsangehörige, die nach dem Pensionsstatut +Pensionsanwartschaft erlangt haben, soll die Entschädigung nicht +weniger betragen, als der Gesamtbetrag der im Invaliditätsfall zu +beanspruchenden Pension für einen Zeitraum gleich dem vierten +Teil der abgelaufenen, nach den Bestimmungen des Pensionsstatuts +anrechnungsfähigen Dienstzeit; <i>der die Bezüge nach Abs. 2 übersteigende +Betrag ist alsbald fällig</i>.</p> + +<p>Wer außer Lehrvertrag, als Arbeiterlehrling, vor vollendetem +16. Lebensjahr bei einem Stiftungsbetrieb eingetreten ist, hat auf +die zuerst bezeichnete Entschädigung schon dann Anspruch, wenn +er ohne sein Verschulden nach vollendetem 18. Lebensjahr entlassen +wird.</p> + +<p><i>Eine Abgangsentschädigung wird schon nach sechsmonatiger +Dienstzeit gewährt, wenn die Entlassung nicht aus Gründen erfolgt, +die in der Person des Entlassenen liegen, sondern durch +Einschränkung des Betriebes, Einführung von Fabrikationsverbesserungen +oder ähnliche betriebstechnische Maßnahmen verursacht +wird. Die Abgangsentschädigung besteht in diesen Fällen +in der Fortgewähr des zuletzt bezogenen festen Zeitlohnes oder +Gehaltes während des sechsten Teiles der Zeit, die der Entlassene +im Dienst der Firma zugebracht hat, jedoch höchstens bis zur +Dauer eines halben Jahres.</i></p> + +<p>Wer die Abgangsentschädigung einmal empfangen hat, gewinnt +im Fall seines Wiedereintritts in einen Stiftungsbetrieb neuen +Anspruch bei nochmaliger Entlassung erst nach Ablauf von drei +neuen Dienstjahren, und bis nach Ablauf des fünften neuen Dienstjahres +nur für denjenigen Betrag, um welchen der neue Anspruch die +frühere Leistung überschreitet.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_297" id ="Page_297" title="297"></a>§ 78<a name="FNanchor_61_61" id="FNanchor_61_61"></a><a href="#Footnote_61_61" class="fnanchor">[61]</a>.</h4> + +<p><i>Die laufenden Lohn- und Gehaltsbeträge (§ 77 Abs. 2) sind +an den üblichen Zahltagen im Kassenzimmer zu erheben; die Firma +ist jedoch berechtigt, die Zahlung der gesamten Beträge auf einmal +zu bewirken.</i></p> + +<div class="sidenote">Übertragbarkeit des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.</div> + +<p><i>Der Anspruch auf Abgangsentschädigung ist nur an solche +Familienangehörige vererblich, deren wesentlicher Ernährer der +Berechtigte zur Zeit seines Todes war. Eine Abtretung und Verpfändung +ist auch, insoweit die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes +und der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung +der Firma statthaft.</i></p> + +<p><i>Ist der Anspruch von der Firma bestritten, so kann nur auf +Gewährung der Entschädigung <em class="gesperrt">oder</em> Zurücknahme der Dienstentlassung +geklagt werden. Wählt die Firma die letztere, so hat +sie für die Zeit von der Entlassung bis zur tatsächlichen Wiedereinstellung +das Gehalt oder Lohn fortzugewähren.</i></p> + +<div class="sidenote">Erlöschen des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.</div> + +<p><i>Der Anspruch erlischt, falls er nicht binnen 2 Wochen nach +dem Ausscheiden geltend gemacht und erforderlichen Falles binnen +weiteren 4 Wochen eingeklagt wird.</i></p> + + +<h4>§ 79.</h4> + +<div class="sidenote">Verlust des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei Verschulden.</div> + +<p>Der Anspruch auf die in § 77 festgesetzte Abgangsentschädigung +ist wegen schuldbarer Veranlassung nur dann hinfällig, +wenn die Auflösung des Dienstverhältnisses seitens der Firma +durch Kündigung oder sofortige Entlassung begründeterweise +erfolgt</p> + +<p>wegen erheblicher Vertragsverletzung, nämlich</p> + +<div class="blockquot"><p>wegen grober Pflichtverletzung in Bezug auf einen von den +in § 57 benannten Punkten — wobei jede dolose Handlung- oder +Unterlassung, sofern sie gegen eine Vertragspflicht +geht, als grobe Pflichtverletzung gilt;</p></div><p><a class="page" name="Page_298" id ="Page_298" title="298"></a></p> + +<div class="blockquot"><p>wegen fortgesetzter Vertragswidrigkeit — wobei der Charakter +des Fortgesetzten jedenfalls als festgestellt zu gelten hat, bei +wiederholter Verfehlung, wenn wegen gleichartiger Verfehlung +<i>innerhalb eines Jahres</i> ausdrückliche Verwarnung +derselben Person seitens eines Mitgliedes der Geschäftsleitung +unter Androhung der Entlassung vorhergegangen ist;</p></div> + +<p>wegen Tatsachen, welche ohne Vertragsverletzung einzuschließen +wichtige Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrages ergeben, nämlich</p> + +<div class="blockquot"><p>wegen solcher Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverlässige +Erfüllung der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche +Wahrung anvertrauter Interessen der Firma in Frage +stellen müssen — vorbehaltlich aller in § 58 gewährleisteten +Rechte;</p> + +<p>wegen Trunksucht oder wegen sonstiger fortgesetzter Ausschweifungen, +welche geeignet sind, Gesundheitsschädigung +oder vorzeitige Invalidität herbeizuführen;</p> + +<p>wegen grober Ehrverletzung, tätlicher Beleidigung oder böswilliger +Schädigung gegen Vorgesetzte, gegen Untergebene +oder gegen solche Mitarbeiter, mit welchen der Täter +vermöge seiner Arbeitsstellung dienstlich zu verkehren hat;</p> + +<p>wegen solcher Handlungen, welche die bürgerliche Ehre +verletzen, oder wegen einer Lebensführung, die den guten +Sitten zuwiderläuft.</p></div> + +<p>Ob die Vertragsauflösung nur nach vorheriger Kündigung +oder durch sofortige Entlassung erfolgen kann, richtet sich nach +dem bürgerlichen Recht, ohne Rücksicht darauf, ob im Fall der +Vertragsauflösung der Rechtsnachteil des § 79 eintritt oder nicht.</p> + + +<h4>§ 80.</h4> + +<div class="sidenote">Ausschluß des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei Arbeitsunfähigkeit.</div> + +<p>Ein Anspruch auf Abgangsentschädigung nach § 77 besteht +nicht, wenn der Arbeiter oder Angestellte zur Fortsetzung der +vertragsmäßigen Tätigkeit unfähig oder durch andere Ursachen +an der Fortsetzung seinerseits gehindert wird. Die in solchen +Fällen verbleibenden Ansprüche richten sich lediglich nach den +Bestimmungen der §§ 67 und 72-75 dieses Statuts, bezw. des auf +Grund der letzteren in Geltung stehenden Pensionsstatuts, und hinsichtlich +der vorübergehenden Behinderungen nach den Vorschriften +des § 82.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_299" id ="Page_299" title="299"></a>§ 81.</h4> + +<div class="sidenote">Desgleichen bei Pensionierung.</div> + +<p>Aufkündigung des Arbeits- oder Anstellungsvertrags seitens +der Firma unter dauernder Entbindung von weiteren Dienstpflichten +und dauernder Gewährung der statutenmäßigen Pension ist hinsichtlich +der in kündbarem Vertrag stehenden Personen jederzeit +zulässig und begründet keinen Entschädigungsanspruch aus § 77 +dieses Statuts.</p> + + +<h4>§ 82.</h4> + +<div class="sidenote">Suspension des Dienstvertrages.</div> + +<p>Vorübergehende Behinderung in der Erfüllung des Dienstvertrages +begründet hinsichtlich aller derjenigen Betriebsangehörigen, +welche nach § 77 Anspruch auf Abgangsentschädigung für den +Fall unverschuldeter Entlassung gewonnen haben, nicht Aufhebung, +sondern nur Suspension des Dienstvertrages für die Dauer der +Behinderung, wenn diese veranlaßt ist</p> + +<div class="blockquot"><p>durch Rücksichten auf wichtige Interessen des Betriebsangehörigen +oder seiner Familie, wofern die Dienstunterbrechung +nach Vereinbarung mit der Geschäftsleitung erfolgt und +nicht länger als ein Jahr dauert;</p> + +<p>durch Einberufung zum Heeresdienst in gesetzlich gebotener +Dauer im Frieden oder im Krieg;</p> + +<p>durch Untersuchungs- oder Strafhaft, welche die Dauer von +sechs Monaten nicht überschreitet und im letzteren Fall +nicht wegen des zugrunde liegenden Delikts Aufhebung +des Vertrags nach § 79 rechtfertigt.</p></div> + +<p>Die Suspension bedingt in allen diesen Fällen, daß der Betriebsangehörige +für die Dauer derselben als nicht im Dienst der +Firma stehend anzusehen ist, soweit nicht hinsichtlich der Anrechnung +des Heeresdienstes auf die pensionsfähige Dienstzeit das Pensionsstatut +besondere Bestimmungen trifft. Er behält jedoch das +Recht, sofort nach Aufhören seiner Behinderung in das frühere +Dienstverhältnis und alle aus demselben ihm vorher erwachsenen +Anrechte wieder eintreten zu können, wenn in der Zwischenzeit +er nicht unfähig zu ordnungsmäßiger Fortsetzung der früheren +Tätigkeit geworden ist und nicht Tatsachen eingetreten sind, welche +Vertragsauflösung nach § 79 rechtfertigen.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_300" id ="Page_300" title="300"></a>§ 83.</h4> + +<div class="sidenote">Urlaub.</div> + +<p>Urlaub, welcher auf Grund des § 62 dieses Statuts oder auf +Grund der Anstellungsverträge erteilt ist, sowie auch sonstiger +Urlaub, der nach Vereinbarung mit der Geschäftsleitung für nicht +länger als drei Monate oder für noch längere Zeit aus Gesundheitsrücksichten +genommen wird, begründet, auch wenn dabei der +Anspruch auf Lohn oder Gehalt zeitweise aufhört, keine Suspension +des Dienstvertrages. Der Beurlaubte gilt für die ganze Zeit der +Dienstunterbrechung in jeder Hinsicht als im Dienst der Firma +verblieben.</p> + +<p>Das Gleiche hat Geltung bei Dienstunterbrechung durch Krankheit +für die Dauer der statutenmäßigen Krankenverpflegung der +Betriebskrankenkasse, auch hinsichtlich solcher, welche dieser nicht +angehören.</p> + + +<h4>§ 84.</h4> + +<div class="sidenote">Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit.</div> + +<p>Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit oder den Dienstgeschäften +kann ohne Rücksicht darauf, ob es Vertragsauflösung +seitens der Firma gemäß §79 rechtfertigt, als tatsächliche Aufhebung +des Dienstvertrages seitens des Arbeiters oder Angestellten +dann angesehen werden, wenn die Dienstunterbrechung drei Arbeitstage +überschreitet.</p> + + +<h4>§ 85.</h4> + +<div class="sidenote">Aufhebung des Dienstvertrages bei Betriebsstörungen.</div> + +<p>Wenn die Fortsetzung eines Stiftungsbetriebes im ganzen +oder in einzelnen Abteilungen unabhängig vom Willen der Firma, +durch Betriebsstörung oder andere Ereignisse, für längere oder +kürzere Zeit verhindert wird, so begründet dieses Aufhebung des +Dienstvertrages wegen höherer Gewalt nur gegenüber denjenigen +Betriebsangehörigen, welche alsdann nicht in rechtsverbindlicher +Form sich verpflichten wollen:</p> + +<p>für die ganze Dauer der Betriebsunterbrechung gegen Fortgewährung +ihres bisherigen festen Zeitlohnes oder Gehaltes ihren +Wohnsitz am Ort der Betriebsstätte oder in dessen Umgebung +zu behalten;</p> + +<p>der Geschäftsleitung ihrer Firma jederzeit für Hilfsleistung +zur Beseitigung der Störung und Wiederaufnahme der Arbeit zur +Verfügung zu bleiben;<a class="page" name="Page_301" id ="Page_301" title="301"></a> +nach Wiederaufnahme des gestörten Betriebes die Hälfte des +in der Zwischenzeit empfangenen, nicht durch entsprechende Arbeitsleistung +abverdienten Lohnes als empfangenen Vorschuß durch +Überstunden wieder abzutragen, soweit solches durch Verlängerung +der regelmäßigen Arbeitszeit um wöchentlich höchstens neun Stunden +während der Dauer eines Jahres angängig ist, wenn innerhalb +dieses Zeitraumes der auf die Überstunden im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit +entfallende Zeit- und Stücklohn von der Firma +zurückbehalten wird;</p> + +<p>bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen den gesamten ohne +entsprechende Arbeitsleistung empfangenen Lohn zurückzuerstatten.</p> + +<h3><a name="Schlussbestimmungen" id="Schlussbestimmungen"></a><em class="gesperrt">Schlußbestimmungen.</em></h3> + +<h4>§ 86.</h4> + +<div class="sidenote">Anrechnung öffentlichrechtlicher Bezüge.</div> + +<p>Sofern durch die jetzige oder eine zukünftige Gesetzgebung +Angehörigen der Stiftungsbetriebe öffentlich-rechtlicher Anspruch +auf Leistungen eingeräumt ist, welche der Art nach den in §§ 72, 77 +den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, können +die ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht +werden, als jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der +Betriebsangehörigen beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets +dann, wenn die Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angehörigen +obliegende Aufwendungen ihrerseits übernommen haben.</p> + + +<h4>§ 87.</h4> + +<div class="sidenote">Rechte der Angestellten auswärtiger Niederlassungen.</div> + +<p>Die in den §§ 56 bis 65 dieses Statuts enthaltenen Vorschriften +haben jederzeit auch für die außerhalb Jena im Dienst von Stiftungsunternehmungen +tätigen Personen Geltung.</p> + +<p>Die Bestimmungen der §§ 66 bis 85 brauchen hinsichtlich +dieser Personen, soweit solche nicht schon vorher einem älteren +Stiftungsbetrieb angehört haben, nicht früher in Wirksamkeit gesetzt +zu werden, als mit Ablauf des fünften Jahres nach Einrichtung +oder Übernahme der betreffenden Zweigniederlassung, Geschäftsstelle +oder selbständigen Betriebsunternehmung durch die +Stiftung.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_302" id ="Page_302" title="302"></a>§§ 88<a name="FNanchor_62_62" id="FNanchor_62_62"></a><a href="#Footnote_62_62" class="fnanchor">[62]</a> u. 89<a name="FNanchor_63_63" id="FNanchor_63_63"></a><a href="#Footnote_63_63" class="fnanchor">[63]</a></h4> + +<p><i>sind weggefallen.</i></p> + + +<h4>§ 90.</h4> + +<div class="sidenote">Verbot abweichender Vereinbarungen.</div> + +<p>Die Anstellungsverträge der Beamten und Geschäftsgehilfen, +der allgemeine Arbeitsvertrag und die Betriebsordnungen der<a class="page" name="Page_303" id ="Page_303" title="303"></a> +Stiftungsbetriebe, sowie alle für die Betriebe erlassenen besonderen +Satzungen (Pensionsstatut, Krankenkassenstatut etc.) müssen, vorbehaltlich +der durch § 93, Abs. 1 begründeten zeitweiligen Abweichungen, +jederzeit mit den Vorschriften des Titels V dieses +Statuts in dem Sinne in Einklang stehen, daß sie den Angestellten +und Arbeitern in keinem Punkte mindere Rechte und Gerechtsame, +als Titel V vorsieht, gewähren dürfen.</p> + +<p>Verträge, Satzungen und Anordnungen, welche dem widersprechen, +sollen unzulässig und rechtsungültig sein.</p> + + +<h4>§ 91.</h4> + +<div class="sidenote">Durchgehende Gültigkeit von Tit. V.</div> + +<p>Alle Arbeits- und Anstellungsverträge in den Stiftungsbetrieben +haben als unter der Erklärung abgeschlossen zu gelten: daß bezüglich +solcher Punkte, über welche der Vertrag Bestimmungen +nicht enthält, zunächst Titel V des gegenwärtigen Statuts zur Geltung +komme und das bürgerliche Recht nur insoweit, als auch dieses +Statut Anordnungen nicht getroffen hat.</p> + +<p>In den Betriebsordnungen der Stiftungsbetriebe oder in den +sie ersetzenden allgemeinen Arbeitsverträgen ist Titel V dieses +Statuts seinem ganzen Inhalt nach anhangsweise verlautbart zu +halten und eine dem vorangehenden Absatz entsprechende Erklärung +besonders auszusprechen.</p> + + +<h4>§ 92.</h4> + +<div class="sidenote">Ausschließbarkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten.</div> + +<p>Bezüglich solcher Streitfälle aus den Arbeits- und Anstellungsverträgen, +welche Auslegung und Anwendung von Bestimmungen +des Titels V des gegenwärtigen Statuts zum Gegenstand haben, +darf für die nicht in lebenslänglichen Verträgen stehenden Angehörigen +der Stiftungsbetriebe der ordentliche Rechtsweg nicht +durch Vertrag zum voraus allgemein, sondern nur durch Vereinbarung +der Parteien im einzelnen Fall und unter Garantien ordent<a class="page" name="Page_304" id ="Page_304" title="304"></a>lichen +Schiedsverfahrens ausgeschlossen werden, außer insoweit, +als etwa hinsichtlich der in gewöhnlichem Lohnverhältnis stehenden +Personen die endgültige Entscheidung bestimmter Streitfragen +einer Arbeitervertretung übertragen wäre, welche den Vorschriften +des § 64 dieses Statuts entspricht.</p> + + +<h4>§ 93.</h4> + +<div class="sidenote">Gültigkeit von Tit. V für das Glaswerk. Neue Betriebe.</div> + +<p>Für das Personal des Glaswerks treten, so lange das jetzige +Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, +alle Vorschriften des Titels V dieses Statuts nur insoweit in Geltung, +als solches auf Grund des gegenwärtigen Gesellschaftsvertrages +oder mit ausdrücklicher Zustimmung des dermaligen Sozius der +Stiftung geschehen kann.</p> + +<p>Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen +im Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die +alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts, +vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im Gesellschaftsvertrag +besonders festgestellt sein; <i>die Bestimmung gilt nicht +bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art</i>.</p> + +<h2><a name="Titel_VI" id="Titel_VI"></a>Titel VI.</h2> + +<h2>Regelung allgemeiner Interessen des Personals der Stiftungsbetriebe.</h2> + + +<h4>§ 94.</h4> + +<div class="sidenote">Relative Höhe der Beamtengehälter.</div> + +<p>Die Bezüge der Beamten bei den Stiftungsbetrieben sind in +den verschiedenen Beamtenklassen stets in angemessenem Verhältnis +zu erhalten zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der erwachsenen +Arbeiter in den Betrieben.</p> + +<p>Das höchste Jahreseinkommen, welches einem Beamten, die +Mitglieder der Geschäftsleitungen eingeschlossen, für seine vertragsmäßige +Dienstleistung gewährt wird, darf zur Zeit der Festsetzung +nicht hinausgehen über das Zehnfache vom durchschnittlichen jährlichen +Arbeitseinkommen der sämtlichen über 24 Jahre alten und +mindestens drei Jahre im Betrieb tätigen, in gewöhnlichem Lohnverhältnis +stehenden Arbeiter aller Stiftungsbetriebe, nach dem +Durchschnitt der letztverflossenen drei Geschäftsjahre.</p> + +<p><a class="page" name="Page_305" id ="Page_305" title="305"></a>Die durchschnittliche Höhe aller derjenigen Beamtengehälter, +welche einzeln das Doppelte des vorgedachten durchschnittlichen +Arbeitseinkommens erreichen oder überschreiten, soll nicht mehr +als das Vierfache jenes Arbeitseinkommens betragen.</p> + +<p>Ortszulagen, welche Beamten an Plätzen mit besonders kostspieliger +Lebensführung dieser wegen gewährt werden, sind bezüglich +beider Vorschriften außer Ansatz zu lassen.</p> + + +<h4>§ 95.</h4> + +<div class="sidenote">Vergütung für besondere Leistungen.</div> + +<p>Angehörigen der Stiftungsbetriebe, Arbeitern sowohl wie Beamten, +ist im Fall besonderer erfinderischer oder sonst auf technischen +und wirtschaftlichen Fortschritt gerichteter Betätigung, +wenn daraus ihrer Firma besonderer Vorteil ohne rechtliche Verpflichtung +zu Gegenleistung erwächst, oder im Fall von besonderen +Leistungen irgend einer andern Art zum Nutzen ihrer Firma oder +der Stiftung, wenn diese Leistungen über die pflichtmäßige Wahrnehmung +ihrer Obliegenheiten deutlich hinausgehen, neben der +Entlohnung für die vertragsmäßige Tätigkeit ein der Billigkeit +entsprechender Anteil an den Vorteilen einzuräumen, welche die +Stiftung durch solche Personen gewinnt.</p> + +<p><i>Die Entscheidung der Geschäftsleitungen über Ansprüche +aus Abs. 1 unterliegen nicht einer Nachprüfung im Prozeßweg. +Eine Verpflichtung zur Entscheidung besteht nicht, wenn der Anspruch +später als vier Wochen nach Auflösung des Dienstverhältnisses +geltend gemacht wird.</i></p> + +<p>Bezüge, welche im Sinne dieser Anweisung einzelnen in irgendwelcher +Form zuteil werden nicht für von ihnen erst zu gewärtigende +Leistungen, sondern für besondere Leistungen, die sie +tatsächlich vollbracht haben, fallen nicht unter die Vorschriften +des § 94.</p> + + +<h4>§ 96<a name="FNanchor_64_64" id="FNanchor_64_64"></a><a href="#Footnote_64_64" class="fnanchor">[64]</a></h4> + +<p><i>ist weggefallen.</i></p> + + +<h4><a class="page" name="Page_306" id ="Page_306" title="306"></a>§ 97.</h4> + +<div class="sidenote">Revision der Pensionshöhe.</div> + +<p>Wenn in Zukunft die gemäß §§ 72 oder 73 normierten +Maximalsätze der pensionsfähigen Monatslöhne und Gehälter infolge +fortschreitender Verschiebung des Verhältnisses zwischen +Geldwert und Arbeit dauernd in Mißverhältnis getreten wären +zum wirklichen Lohn und Gehalt der aktiven Betriebsangehörigen, +so sind jene Maximalsätze zu erhöhen in dem Verhältnis, in welchem +das durchschnittliche jährliche Arbeitseinkommen der über 24 Jahre +alten Arbeiter der Stiftungsbetriebe gegenüber seinem dermaligen +Stand gestiegen ist.</p> + +<p>Eine Prüfung des Pensionsstatuts unter dem hier bezeichneten +Gesichtspunkte hat mindestens von 10 zu 10 Jahren einmal +stattzufinden.</p> + + +<h4>§ 98.</h4> + +<div class="sidenote">Lohn- und Gehaltsnachzahlung. (Gewinnbeteiligung).</div> + +<p>Wenn<a name="FNanchor_65_65" id="FNanchor_65_65"></a><a href="#Footnote_65_65" class="fnanchor">[65]</a> in einem Stiftungsbetrieb den Betriebsangehörigen +neben den zum voraus festgesetzten Lohn- und Gehaltsbezügen +noch Bezüge eingeräumt werden, deren Höhe in irgend einer Form +vom Jahresgewinn der Firma abhängig gemacht ist (<i>Lohn- und +Gehaltsnachzahlung</i>)<a name="FNanchor_66_66" id="FNanchor_66_66"></a><a href="#Footnote_66_66" class="fnanchor">[66]</a>, so muß die Bemessung und Abgewährung +solcher Bezüge nach folgenden Grundsätzen geschehen:</p> + +<p>Sie sind im ganzen für ein Geschäftsjahr auszuwerfen als +nachträglicher prozentualer Zuschlag auf die Summe aller Löhne +und Gehalte, welche die Firma in dem betreffenden Geschäftsjahr +auszubezahlen hatte;</p> + +<p>der Prozentsatz dieses Zuschlags auf das Lohn- und Gehaltkonto +ist <i>von Jahr zu Jahr so zu bemessen, daß unter tunlichster +Ausgleichung der Schwankungen des Geschäftsganges ein angemessenes +Verhältnis zwischen dem Anteil des Personals am wirt<a class="page" name="Page_307" id ="Page_307" title="307"></a>schaftlichen +Gesamtertrag und dem Anteil der Stiftung im Sinne +der in §§ 40, 41 bezeichneten Richtschnur sich ergibt<a name="FNanchor_67_67" id="FNanchor_67_67"></a><a href="#Footnote_67_67" class="fnanchor">[67]</a></i>;</p> + +<p>die Festsetzung und spätere Abänderung der speziellen +Normen, nach welchen der Prozentsatz des Zuschlags jeweils berechnet +wird, ist zwischen der Geschäftsleitung und dem Stiftungskommissar +zu vereinbaren;</p> + +<p>ein dem ausgeworfenen Prozentsatz entsprechender nachträglicher +Lohn- und Gehaltszuschlag ist ganz gleichmäßig an alle +abzugewähren, <i>die im Laufe</i><a name="FNanchor_68_68" id="FNanchor_68_68"></a><a href="#Footnote_68_68" class="fnanchor">[68]</a> des Geschäftsjahres als Arbeiter oder +Beamte — nur die Mitglieder der Geschäftsleitung gemäß § 28 +ausgenommen — im Dienst der Firma standen, jedem einzelnen +nach Verhältnis des gesamten Lohnes oder Gehaltes, welchen er +während des abgelaufenen Geschäftsjahres tatsächlich bezogen hat. +<i>Bereits ausgeschiedene Geschäftsangehörige verlieren ihren Anspruch, +wenn sie ihn nicht spätestens bis zum 1. April des folgenden +Jahres geltend machen; falls sie Abgangsentschädigung erhielten +oder bei ihrem Ausscheiden die Voraussetzungen des § 79 vorlagen, +steht ihnen ein Anspruch auf Nachzahlung überhaupt +nicht zu.</i></p> + +<p><i>Eine Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs ist auch +insoweit als die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und +der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma +statthaft.</i></p> + +<p>Gewinnbeteiligung nach anderen Grundsätzen als hier vorgesehen +darf in den Stiftungsbetrieben nicht eingeführt werden.</p> + + +<h4>§ 99.</h4> + +<div class="sidenote">Beschäftigung von Lehrlingen, jugendl. Arbeitern und Frauen.</div> + +<p>In den Stiftungsbetrieben sollen Lehrlinge, jugendliche Arbeiter +und weibliche Personen niemals behufs Erlangung billiger +Arbeitskraft beschäftigt werden, vielmehr die beiden ersteren +immer nur zum Zwecke ihrer Ausbildung, für den Industriezweig +im allgemeinen oder für die besonderen Bedürfnisse des Betriebs,<a class="page" name="Page_308" id ="Page_308" title="308"></a> +und nur in solcher Anzahl als zur Sicherung genügenden Nachwuchses +an gelernten Arbeitern jeweilig geboten erscheint; die +letzteren im Betrieb nur für solche Verrichtungen, welche Frauen +angemessener sind als Männern.</p> + +<h2><a name="Titel_VII" id="Titel_VII"></a>Titel VII.</h2> + +<h2>Verwendung der Überschüsse.</h2> + + +<h4>§ 100.</h4> + +<div class="sidenote">Verteilung der Überschüsse auf die Zwecke nach § 1, A und B.</div> + +<p>Die Überschüsse, welche der Carl Zeiss-Stiftung aus den Erträgnissen +der Stiftungsbetriebe und des Reservefonds jeweils zu +freier Verfügung verbleiben, nachdem die in § 1 dieses Statuts +sub A angeführten Aufgaben der Stiftung vermöge statutengemäßer +Leitung ihrer geschäftlichen Unternehmungen schon vollständige +Erfüllung gefunden haben und nachdem zugleich durch Dotierung +des Reservefonds gemäß den Vorschriften der §§ 45-50 die statutenmäßige +Sicherung für fortgesetzte Erfüllung jener Aufgaben +beschafft worden ist, sollen stets für die in § 1 sub B bezeichneten +Zwecke der Stiftung Verwendung finden.</p> + +<div class="sidenote">Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen.</div> + +<p>Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen für Zwecke nach +§ 1, B darf jedoch die Stiftung niemals <i>über den Zinsbetrag des +Reservefonds hinaus übernehmen</i><a name="FNanchor_69_69" id="FNanchor_69_69"></a><a href="#Footnote_69_69" class="fnanchor">[69]</a>.</p> + + +<h4>§ 101.</h4> + +<div class="sidenote">Nähere Erläuterung der Stiftungszwecke. § 1 B Ziff. 1.</div> + +<p>Im Sinne des § 1 sub B an erster Stelle namhaft gemachten +Zweckes liegt nach der Absicht des Stifters alles, was die in den +Stiftungsbetrieben vertretenen Zweige der feintechnischen Industrie +über den nächsten Interessenkreis der Betriebe hinaus fördern und<a class="page" name="Page_309" id ="Page_309" title="309"></a> +unmittelbar oder mittelbar die Leistungen dieser Industrie gegenüber +den Aufgaben, welche die wissenschaftliche Forschung und +praktische Bedürfnisse ihr stellen, erhöhen kann — mithin alles, +was der Weiterbildung ihrer wissenschaftlichen Grundlagen, der +Verbesserung ihrer technischen Hilfsmittel und erhöhtem Zusammenwirken +von Wissenschaft und Technik auf ihrem Arbeitsfeld zu +dienen geeignet ist, nicht minder aber auch alles, was auf Hebung +der wirtschaftlichen Lage des ganzen Industriezweiges und Förderung +und Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Angehörigen +abzielt.</p> + + +<h4>§ 102.</h4> + +<div class="sidenote">Direktiven für § 1 B Ziff. 1.</div> + +<p>Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in § 101 +umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen:</p> + +<p>durch Inangriffnahme oder Unterstützung wissenschaftlicher +Studien und Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche +Aufgaben des genannten Industriezweiges zum Gegenstand haben +und dessen Interessen weiter zu fördern vermögen — gleichgültig, +ob solche in der Tätigkeit der Stiftungsbetriebe selbst Anknüpfungen +finden und ganz oder zum Teil mit deren Einrichtungen und durch +deren Personal betrieben werden können, oder ob sie von Fremden +veranlaßt sind und ausgeführt werden müssen;</p> + +<p>durch Anregung oder Unterstützung literarischer Arbeiten +irgend einer Art, welche auf die Fachinteressen Bezug haben;</p> + +<p>durch Heranziehen begabter Personen zu höherer Ausbildung +auf Kosten der Stiftung für den Dienst des Industriezweiges, dem +die Stiftungsbetriebe angehören;</p> + +<p>durch persönliche Beteiligung der Beamten der Stiftungsbetriebe +an den Bestrebungen der im letzten Satz des § 101 erwähnten +Art und materielle Unterstützung solcher aus Mitteln der +Stiftung.</p> + + +<h4>§ 103.</h4> + +<div class="sidenote">Nähere Ausführung zu § 1 B Ziff. 2.</div> + +<p>Unter dem in § 1 dieses Statuts sub B an zweiter Stelle benannten +Titel sollen alle Aufwendungen gerechtfertigt sein zugunsten +gemeinnütziger Einrichtungen oder Veranstaltungen in Jena und +seiner nächsten Umgebung, welche geeignet sind, das leibliche +Wohl, die wirtschaftliche Lage oder die Lebensannehmlichkeit der<a class="page" name="Page_310" id ="Page_310" title="310"></a> +in industrieller und kleingewerblicher Arbeit stehenden Volkskreise +zu befördern, oder gewerblicher Fortbildung, allgemein bildender +Belehrung und geistiger Anregung ihrer Angehörigen zu dienen.</p> + +<p>Einrichtungen und Veranstaltungen, welche unter einem von +diesen Gesichtspunkten zugunsten der Angehörigen der Stiftungsbetriebe +getroffen werden könnten, sind immer tunlichst so zu gestalten +oder, wenn sie zunächst nur für diese Angehörigen getroffen +würden, doch mit der Zeit so auszugestalten, daß sie möglichst +weiten Kreisen der hiesigen arbeitenden Bevölkerung zu gute +kommen.</p> + + +<h4>§ 104.</h4> + +<div class="sidenote">Politische u. religiöse Neutralität.</div> + +<p>Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung gemäß § 103 hat jederzeit +strenge Neutralität gegenüber allen politischen und religiösen +Parteien zu wahren.</p> + +<p>Unter keinen Umständen dürfen innerhalb oder außerhalb +der Stiftungsbetriebe Mittel der Stiftung verwandt werden zugunsten +von Einrichtungen, deren Leitung oder Benutzung durch konfessionelle +oder politische Rücksichten beschränkt ist, oder zugunsten von +Zwecken, deren Förderung, möchten sie auch an sich gemeinnützige +sein, im gegebenen Fall mit kirchlichen oder politischen Parteibestrebungen +auf irgend eine Art in Verbindung gebracht ist.</p> + + +<h4>§ 104a.</h4> + +<div class="sidenote">Verwaltung der St.-Einrichtungen nach § 101-103.</div> + +<p><i>Die Verwaltung aller Einrichtungen zugunsten der in §§ 101 +bis 103 gedachten Zwecke ist den Mitgliedern der Jenaer Geschäftsleitungen +und dem Stiftungskommissar zu übertragen und +von diesen Personen gemäß den Vorschriften in §§ 10-15 zu +führen.</i></p> + + +<h4>§ 105.</h4> + +<div class="sidenote">Erläuterung zu § 1 B Ziff. 3.</div> + +<p>Im übrigen sind die verfügbaren Mittel der Carl Zeiss-Stiftung, +gemäß dem in § 1 sub B an dritter Stelle benannten Stiftungszweck, +der Förderung rein wissenschaftlicher Studien und Forschungen +im ganzen Bereich der naturwissenschaftlichen und mathematischen +Lehrfächer, ohne Rücksicht auf die näheren Interessen der +Stiftungsbetriebe, nach Möglichkeit dienstbar zu machen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_311" id ="Page_311" title="311"></a>Die Aufwendungen für diesen dritten Zweck sollen, so lange +die Universität Jena besteht, regelmäßig in deren Interessenkreis +erfolgen, insoweit nicht in einzelnen Fällen Anlaß zur Ausführung +rein wissenschaftlicher Arbeiten innerhalb der Betriebe und durch +deren Mitarbeiter gegeben ist.</p> + +<p>Die betreffenden Mittel sind der Universität durch den »Universitätsfonds +der Carl Zeiss-Stiftung« zuzuführen.</p> + + +<h4>§ 106.</h4> + +<div class="sidenote">Ergänzungs-Statut.</div> + +<p>Hinsichtlich der Verwilligung und Verwendung der Mittel +des genannten Fonds <i>sind die Bestimmungen des Ergänzungs-Statuts +vom 24. Februar/8. März 1900 maßgebend</i><a name="FNanchor_70_70" id="FNanchor_70_70"></a><a href="#Footnote_70_70" class="fnanchor">[70]</a>.</p> + + +<h4>§ 107.</h4> + +<div class="sidenote">Maß der Aufwendungen für wissenschaftliche Zwecke im Verhältnis zur Höhe des Reservefonds.</div> + +<p>So lange der Reservefonds der Stiftung noch nicht die in +§ 45 dieses Statuts bezeichnete Höhe erreicht oder nach einge<a class="page" name="Page_312" id ="Page_312" title="312"></a>tretener +Minderung wieder erreicht hat, bleibt das Maß der Aufwendungen +für rein wissenschaftliche Zwecke dem pflichtmäßigen +Ermessen der Stiftungsverwaltung unter billiger Berücksichtigung +der anderen Interessen der Stiftung anheimgestellt.</p> + +<p>Wenn der Reservefonds die gedachte Höhe überschreitet +und seine weitere Dotierung den Beschränkungen der §§ 49 und +50 dieses Statuts unterliegt, soll, so lange die Universität Jena +besteht, im Durchschnitt von je 3 zu 3 Jahren jedenfalls die Hälfte +der zur Verausgabung kommenden Überschüsse der Stiftung zugunsten +der Universität verwendet werden.</p> + +<p>Die andere Hälfte dieser Überschüsse soll nach der Absicht +des Stifters und nach den Voraussetzungen, unter welchen andere +die Erweiterung des Wirkungskreises der Stiftung befördert haben, +in erster Reihe für die in den §§ 101-103 benannten Aufgaben +der Stiftung verfügbar gehalten werden. Insoweit aber Aufgaben +solcher Art, deren Erfüllung einem erheblichen gemeinnützigen +Interesse im Sinne der Stiftungszwecke dienen würde, zeitweilig +nicht vorliegen, soll gestattet sein, auch jene zweite Hälfte der +Überschüsse teilweise noch gemäß § 105 für wissenschaftliche +Zwecke der Universität zu verwenden.</p> + + +<h4>§ 108.</h4> + +<div class="sidenote">Verfügungsrecht der St. V. u. der G. L.</div> + +<p>Die Verfügung über die Mittel der Carl Zeiss-Stiftung mit +Bezug auf die in § 1 dieses Statuts sub B namhaft gemachten +Zwecke steht der Stiftungsverwaltung zu. Jedoch haben der Stiftungskommissar +und die Vorstände der Stiftungsbetriebe das Recht,<a class="page" name="Page_313" id ="Page_313" title="313"></a> +jederzeit Anträge aus § 1, B stellen zu können und über alle Anträge +anderer, sowie über Absichten der Stiftungsverwaltung, soweit +es sich nicht um innere Angelegenheiten des Universitätsfonds +handelt, vor der Beschlußfassung gehört zu werden.</p> + +<p>Übereinstimmenden Anträgen sämtlicher Vorstandsmitglieder +der in Jena bestehenden Stiftungsbetriebe in bezug auf Aufwendungen +zugunsten der in den §§ 101-103 benannten Zwecke +ist stets stattzugeben, <i>sofern statutengemäß die Mittel vorhanden +sind</i>. Gegen das einstimmige Votum dieser Personen sind Aufwendungen +der genannten Art nicht zulässig.</p> + + +<h4>§ 109.</h4> + +<div class="sidenote">Vergütung der Leistungen von Staatsbeamten.</div> + +<p>Alle Arbeitsleistung, welche in Gemäßheit des § 5 dieses +Statuts oder nach dem Auftrag der Stiftungsverwaltung Staatsbeamte +in Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung übernehmen, +ist aus Mitteln der letzteren so zu vergüten, daß dem Staat aus +der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung der Stiftung +auch nicht indirekt Lasten erwachsen.</p> + +<div class="sidenote">Verbot der Verwendung von St.-Mitteln für andere als St.-Zwecke.</div> +<p>Aufwendungen aus Mitteln der Stiftung, die nicht der Vertretung +und Verwaltung derselben dienen oder als Ehrenausgaben +in ihrem nächsten Interessenkreis anzusehen sind, und nicht den +statutenmäßigen Aufgaben nach § 1, B sowie den Bestimmungen +dieses Titels VII entsprechen, sollen jederzeit ausgeschlossen sein.</p> + +<h2><a name="Titel_VIII" id="Titel_VIII"></a>Titel VIII.</h2> + +<h2>Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung.</h2> + + +<h4>§ 110.</h4> + +<p>So lange der Stifter lebt und verfügungsfähig ist, bleibt diesem +persönlich die Entgegennahme jährlicher Rechnungslegung der +Stiftungsverwaltung über die Vermögensbewegung und den Vermögensbestand +der Carl Zeiss-Stiftung vorbehalten.</p> + +<div class="sidenote">Zusammensetzung der Rechnungskommission.</div> + +<p>Nach dieser Zeit ist solche Rechnungslegung regelmäßig nach +Schluß eines jeden Verwaltungsjahres der Stiftung an eine ehrenamtliche +Kommission zu erstatten, welche sich zusammensetzt aus</p> + +<div class="blockquot"><p><a class="page" name="Page_314" id ="Page_314" title="314"></a>dem Kurator der Universität Jena,</p> + +<p>einem vom akademischen Senat je auf drei Jahre zu nominierenden +Vertrauensmann,</p> + +<p>einem Vertrauensmann, welchen die Gemeindevertretung (zur +Zeit der Gemeinderat) der Stadt Jena gleichfalls je auf +drei Jahre erwählt,</p> + +<p>den je der Funktionsdauer nach ältesten Vorstandsmitgliedern +der jeweils bestehenden Stiftungsbetriebe,</p></div> + +<p>insoweit die drei erstgenannten Stellen solchen Auftrag auf diesbezügliches +Ersuchen seinerzeit annehmen mögen.</p> + +<p>Der Auftrag hat für alle als ein rein persönlicher zu gelten. +Hinsichtlich seiner Erfüllung haben die Beauftragten von niemand +Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben.</p> + + +<h4>§ 111.</h4> + +<div class="sidenote">Verfahren bei der Rechnungslegung.</div> + +<p>Für die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung haben die +von den Geschäftsleitungen ordnungsmäßig aufgestellten und vom +Stiftungskommissar anerkannten Jahresbilanzen und statistischen +Aufstellungen der Stiftungsbetriebe, die Empfangsbescheinigung +der zuständigen Universitätskasse sowie die seitens einer Staatskassenverwaltung +aufgenommenen und bescheinigten Inventuren +des Reservefonds ohne weitere Nachprüfung als ordnungsmäßige +Belege zu gelten. Jedoch sind der Kommission überall diejenigen +Nachweisungen vorzulegen, welche die fortgesetzte Übereinstimmung +der Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften dieses Statuts +und der dasselbe in Titel VII ergänzenden Paragraphen der Stiftungsurkunde +vom 19. Mai 1889, bezw. des an ihre Stelle getretenen +Ergänzungsstatuts, darzutun erforderlich erscheinen.</p> + + +<h4>§ 112.</h4> + +<div class="sidenote">Protokolle.</div> + +<p>Nachdem die betreffenden Rechnungsaufstellungen, Belege +und ergänzenden Nachweisungen jedesmal den einzelnen Mitgliedern +der gedachten Kommission zu persönlicher, vertraulicher Einsichtnahme +vorgelegen haben, ist in einer vom Stiftungskommissar geleiteten +mündlichen Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen, in +welchem etwa erhobene Bedenken oder Einwendungen gegen die +Ordnungs- oder Statutenmäßigkeit der Verwaltung vollständig zu<a class="page" name="Page_315" id ="Page_315" title="315"></a> +verlautbaren sind. — Die Sammlung dieser Protokolle aus den +letztvoraufgehenden 20 Jahren ist bei allen nachfolgenden Rechnungslegungen +wieder mit zur Vorlage zu bringen.</p> + +<h2><a name="Titel_IX" id="Titel_IX"></a>Titel IX.</h2> + +<h2>Schlußbestimmungen.</h2> + + +<h4>§ 113.</h4> + +<div class="sidenote">Vertretung der St. bei ev. Wegfall der jetzigen St. V.</div> + +<p>Sollte infolge von staatsrechtlichen Veränderungen die Bestimmung +in § 5 dieses Statuts bezüglich der Vertretung der +Stiftung einmal hinfällig werden, so soll diese Vertretung, einschließlich +der Bestellung des Stiftungskommissars in sinngemäßer +Anwendung des § 5, und die statutengemäße Verwaltung der +Carl Zeiss-Stiftung übergehen an diejenige Staatsbehörde, welche +hinsichtlich der Universität Jena an die Stelle des als Stiftungsverwaltung +fungierenden Departements des Großherzogl. S. Staatsministeriums +tritt, wofern dieselbe innerhalb Thüringens ihren Sitz +hat; andernfalls an die oberste Verwaltungsbehörde innerhalb +Thüringens.</p> + + +<h4>§ 114.</h4> + +<div class="sidenote">Verfahren bis zur Neukonstituierung der St. V.</div> + +<p>Sollte zu irgend einer Zeit eine den Bestimmungen des § 5 +oder des § 113 dieses Statuts entsprechende Stiftungsverwaltung +nicht bestehen, so soll bis zur Neukonstituierung einer solchen die +Vertretung und die Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ohne +weiteres auf die jeweils in Funktion stehende Geschäftsleitung der +Optischen Werkstätte, und falls letztere nicht mehr bestünde, auf +die Geschäftsleitung des ältesten in Jena oder Umgegend bestehenden +Stiftungsbetriebes übergehen.</p> + +<p>Diese Geschäftsleitung soll alsdann kraft dieses Statuts verpflichtet +und legitimiert sein, sofort bei Eintritt gedachten Falls +alle nicht zum Geschäftsvermögen von Stiftungsbetrieben gehörigen +Vermögensobjekte der Stiftung in eigene Verwahrung und Verwaltung +zu nehmen, bezw. für anderweitige ordnungsmäßige Verwahrung +und Verwaltung unter ihrer Verantwortung Sorge zu +tragen, und jene Objekte nur an eine diesem Statut gemäße neue +Stiftungsverwaltung wieder herauszugeben.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_316" id ="Page_316" title="316"></a>§ 115.</h4> + +<p>Die betreffende Geschäftsleitung soll solchen Falls in Vertretung +der Stiftung — Dritten gegenüber in derselben Form, in +welcher sie nach den Bestimmungen des § 9 dieses Statuts und +den jeweils getroffenen handelsgerichtlichen Anordnungen ihre +Firma zu vertreten legitimiert ist — für die Dauer eines solchen +Provisoriums alle Rechte der Stiftungsverwaltung auszuüben befugt +sein und zwar nach Majoritätsbeschlüssen des Kollegiums, im +Falle von Stimmengleichheit nach dem Votum des der Funktionsdauer +nach ältesten Mitgliedes, jedoch unter der Einschränkung, +daß, wofern nicht der Reservefonds die in § 50 bezeichnete Höhe +erreicht hat, Aufwendungen für Zwecke nach § 1, B außerhalb +der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht werden +dürfen, als es in Erfüllung von Verbindlichkeiten oder in Fortsetzung +von Leistungen geschieht, welche die frühere ordentliche +Stiftungsverwaltung übernommen hatte.</p> + + +<h4>§ 116.</h4> + +<div class="sidenote">Auflösung der Stiftung.</div> + +<p>Sollte die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit infolge +der Auflösung ihrer sämtlichen Betriebsunternehmungen, unter den +Voraussetzungen des § 37, Abs. 3 dieses Statuts oder durch andere +Ereignisse, für weitere ersprießliche Fortsetzung der ihr zugedachten +praktischen Tätigkeit im Gebiet der feintechnischen Industrie keinen +Boden mehr haben und alsdann auch keine andern stiftungsgemäßen +Einrichtungen dauernder Art und von erheblicher Bedeutung +besitzen, deren Fortführung nicht wesentlich nur Vermögensverwaltung +wäre, so soll sie nach Auflösung des letzten +Stiftungsbetriebes und Abwicklung aller Verbindlichkeiten ihr +übrig bleibendes Vermögen zur einen Hälfte an die Gemeinden +Jena und Wenigenjena <i>nach ihrem Ermessen verteilen</i>, zur andern +Hälfte der Universität Jena, falls diese aber nicht mehr bestünde, +nach Wahl der Stiftungsverwaltung einer andern deutschen Hochschule, +zu weiterer selbständiger Verwendung für im Sinne der +Stiftung liegende Zwecke überweisen und als Rechtssubjekt mit +eigenen Organen zu bestehen aufhören.</p> + + +<h4>§ 117.</h4> + +<div class="sidenote">Statutenänderung während der ersten 10 Jahre nach Inkrafttreten.</div> + +<p>Bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des +gegenwärtigen Statuts bleiben Abänderungen und Ergänzungen<a class="page" name="Page_317" id ="Page_317" title="317"></a> +desselben sowie deklaratorische Zusätze und geeigneten Falls Neuredaktion +ganzer Abschnitte der Vereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung +und dem Stifter vorbehalten.</p> + +<p>Für den Fall, daß letzterer vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt +oder verfügungsunfähig wird, sollen diejenigen drei Personen, +bezw. die Überlebenden darunter, welche von ihm beauftragt waren, +im Falle seines vorzeitigen Todes an seiner Statt das Statut selbst +in Vereinbarung mit der Stiftungsverwaltung rechtskräftig festzustellen, +ermächtigt und legitimiert sein, auch solche Abänderungen, +Ergänzungen etc. auf gleichem Wege rechtskräftig einzuführen, +insoweit sie solche auf Grund der ihnen bekannten Absichten des +Stifters oder besonderer schriftlicher oder mündlicher Erklärungen +desselben übereinstimmend als seinem Willen entsprechend bezeugen.</p> + +<p>Das vorstehend erteilte Mandat kann von den bezeichneten +Personen jedenfalls bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Inkrafttreten +des jetzigen Statuts ausgeübt werden, später nur noch binnen +Jahresfrist nach dem Tode des Stifters oder dem Aufhören seiner +Verfügungsfähigkeit und keinesfalls mehr nach Ablauf des im +1. Absatz bezeichneten zehnjährigen Zeitraums.</p> + +<p>Statutenänderungen irgend einer Art, welche gemäß den +Anordnungen in diesem Paragraph und innerhalb der benannten +Fristen bewirkt werden, treten nach erfolgter Bestätigung ohne +weiteres in Kraft. Nach Ablauf dieser Fristen können solche auch +bei Lebzeiten des Stifters nur noch in dem durch die §§ 118 bis +121 geregelten Verfahren rechtmäßig erfolgen.</p> + + +<h4>§ 118.</h4> + +<div class="sidenote">Spätere Statutenänderungen.</div> + +<p>Sollten in einer späteren Zeit wesentliche Voraussetzungen +des gegenwärtigen Statuts hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen +oder hinsichtlich der technischen und ökonomischen Bedingungen +für die Wirksamkeit der Stiftung in solchem Grad verändert sein, +daß die fernere strenge Aufrechterhaltung aller Bestimmungen +dieses Statuts entweder direkt unmöglich, oder vermöge ihrer +Folgen in absehbarer Zeit undurchführbar, oder angesichts der erkennbaren +Absichten des Stifters offenbar zweckwidrig würde, so +soll die statutenmäßige Stiftungsverwaltung der Carl Zeiss-Stiftung +ermächtigt sein, das Statut den veränderten Verhältnissen entsprechend +insoweit abzuändern, als geboten ist, um die vorher genannten +Anstände zu beseitigen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_318" id ="Page_318" title="318"></a>Die Änderung kann entweder für einen zum voraus bestimmten, +zehn Jahre nicht überschreitenden Zeitraum, oder auf unbestimmte +Zeit für die Dauer des Fortbestehens bestimmt bezeichneter +Umstände, oder endgültig für die Zukunft eingeführt werden.</p> + +<p>Jede derartige Abänderung des Statuts soll nur erfolgen nach +Anhören des Stiftungskommissars und der Vorstände der Stiftungsbetriebe +und mit vorläufiger Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde +unter Vorbehalt der <i>endgültigen</i><a name="FNanchor_72_72" id="FNanchor_72_72"></a><a href="#Footnote_72_72" class="fnanchor">[72]</a> Bestätigung nach +Ablauf der in § 120 bezeichneten Frist.</p> + +<p><i>Die</i><a name="FNanchor_73_73" id="FNanchor_73_73"></a><a href="#Footnote_73_73" class="fnanchor">[73]</a> Änderung<a name="FNanchor_74_74" id="FNanchor_74_74"></a><a href="#Footnote_74_74" class="fnanchor">[74]</a> muß mit ihrer Begründung, unter ausdrücklicher +Bezugnahme auf diesen und den nächstfolgenden Paragraphen +dieses Statuts, bevor sie in Wirksamkeit gesetzt wird, den Sozien +der Stiftung und den übrigen Mitgliedern der Vorstände, dem +Personal der Stiftungsbetriebe, den in Deutschland lebenden volljährigen +Nachkommen des Stifters bis zum dritten Glied, den +Mitgliedern der in § 110 eingesetzten Rechnungskommission, der +Universität Jena und den Gemeindebehörden von Jena und Wenigenjena +bekannt gegeben werden.</p> + + +<h4>§ 119.</h4> + +<div class="sidenote">Anfechtung von Statutenänderungen.</div> + +<p>Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tage der erfolgten +Bekanntgabe einer Abänderung des Statuts soll jeder, der den in +§ 118 bezeichneten Personenkreisen angehört, und jede von den +dort zuletzt benannten Korporationen legitimiert sein, die Abänderung +als nach § 118 ungerechtfertigt im Weg der Klage gegen +die Stiftungsverwaltung anzufechten.</p> + +<p>Die Anfechtung kann sowohl gegen die Abänderung überhaupt +wie auch gegen die Bestimmung ihrer Geltungsdauer gerichtet +werden. Der Klaganspruch kann jedoch nur auf Wiederaufhebung +oder Modifikation der Abänderung vom Tag der Klagerhebung +ab, niemals auf Schadloshaltung wegen derselben oder +auf Exemption von deren Wirkungen gehen.</p> + +<p>Das Urteil des Gerichts erfolgt nach freiem richterlichen Ermessen +<i>unter gehöriger Beachtung der vermutlichen Absichten +des Stifters</i>.</p> + +<p>Vereinbarungen oder Anordnungen, welche zum Gegenstand +hätten, bestimmte Personen oder Personengruppen von den Wir<a class="page" name="Page_319" id ="Page_319" title="319"></a>kungen +einer Statutenänderung auszunehmen oder wegen derselben +schadlos zu halten, sind unzulässig und rechtsungültig.</p> + + +<h4>§ 120.</h4> + +<div class="sidenote">Wirkung der Statutenänderungen.</div> + +<p>Jede Abänderung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung, welche +seitens der Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig nach § 118 eingeführt +ist und welche nicht gemäß § 119 angefochten oder trotz +solcher Anfechtung als rechtmäßig aufrecht erhalten worden ist, +hat nach Ablauf der einjährigen Frist seit ihrer Bekanntgabe, bezw. +nach Eintritt der Rechtskraft des im Anfechtungsverfahren ergangenen +Urteils, und nach alsdann erfolgter Bestätigung, ihrem +Inhalt nach als Teil des ursprünglichen, vom Stifter selbst errichteten +Statuts zu gelten und unterliegt von da ab hinsichtlich jeder +späteren Abänderung den Vorschriften der vorangehenden §§ 118, +119 dieses Statuts.</p> + + +<h4>§ 121.</h4> + +<p>Die Bestimmungen der vier §§ 1-4 und der vier hier vorangehenden +§§ 117-120 können unter keinen Umständen und auf +keine Weise mit rechtlicher Wirkung abgeändert oder außer Kraft +gesetzt werden.</p> + + +<h4>§ 122.</h4> + +<div class="sidenote">Bekanntgabe des Statutes und späterer Änderungen.</div> + +<p>Gegenwärtiges Statut der Carl Zeiss-Stiftung ist, nachdem +dasselbe die landesherrliche Bestätigung erhalten hat, durch Ausgabe +von vollständigen Abdrücken desselben an alle über 18 Jahre +alte Angehörige der Stiftungsbetriebe diesem Personenkreis besonders +bekannt zu geben.</p> + +<p>Das Gleiche hat von neuem zu geschehen im Jahre 1921 +und dann immer wieder nach Ablauf von je weiteren 25 Jahren.</p> + +<p>Wenn Abänderungen oder Ergänzungen in Gemäßheit des +§ 117 oder des § 118 in den Zwischenzeiten eingeführt werden, +so hat alsbald nach ihrem endgültigen Inkrafttreten eine entsprechende +Neuausgabe des Statuts wiederum stattzufinden.</p> + +<p> +[In der alten Ausgabe folgte hier:]</p> +<p class="center">Unterschriftlich vollzogen</p> +<p><em class="gesperrt">Jena</em>, den 26. Juli 1896.</p> +<p class="right-indent">Dr. <b>Ernst Abbe</b>.</p> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_320" id ="Page_320" title="320"></a>Anhang.</h2> +<hr style="width: 15%;" /> + +<h3>Ergänzungsstatut zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung.</h3> + + +<p>Behufs Regelung der besonderen Aufgaben, welche der +Carl Zeiss-Stiftung in bezug auf die Universität Jena zugewiesen +sind, ist im Anschluß an das Statut der Carl Zeiss-Stiftung vom +26. Juli/16. August 1896 das nachstehende <b>Ergänzungsstatut</b> errichtet worden.</p> + +<p>Dasselbe tritt nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung an +die Stelle des § 106 des genannten Stiftungsstatuts, sowie der in +diesem Paragraph angezogenen Bestimmungen der ursprünglichen +Stiftungsurkunde vom 19. Mai 1889 <em class="gesperrt">und hat von da ab in jeder +Hinsicht als integrierender Bestandteil des Statuts vom</em> +26. Juli/16. August 1896 zu gelten.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 1.</em></h4> + +<div class="sidenote">Zweckbestimmung des Universitätsfonds (U.V).</div> + +<p>Der Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung soll der Universität +Jena Mittel zu vermehrter <em class="gesperrt">Pflege der mathematischen +und naturwissenschaftlichen und anderer dem Interessenkreis +der Stiftung nahestehender Lehrfächer</em> gewähren und +soll hierdurch der Universität erleichtern, auf diesen Lehrgebieten, +angesichts wachsender Anforderungen der Zeit, mit den anderen +deutschen Hochschulen Schritt zu halten.</p> + +<p>Demgemäß soll der Fonds nicht dazu dienen, den die Universität +erhaltenden Staaten Lasten abzunehmen, die sie bisher getragen +haben, oder die sie, um das für eine Universität Unentbehrlichste +zu beschaffen, in Zukunft zu übernehmen hätten, er soll +vielmehr eine reichlichere Pflege der Wissenschaften ermöglichen +als angängig sein würde, wenn die Befriedigung wachsender Bedürfnisse +der Universität gänzlich auf die staatlicherseits gewährten +Mittel angewiesen bliebe.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_321" id ="Page_321" title="321"></a><em class="gesperrt">Art. 2.</em></h4> + +<div class="sidenote">Dotierung des U.F. durch regelmäßige und außerordentliche Überweisungen.</div> + +<p>Die Dotierung des Universitätsfonds seitens der Carl Zeiss-Stiftung +hat zu erfolgen:</p> + +<p>a) durch, eine regelmäßige jährliche Überweisung;</p> + +<p>b) durch außerordentliche Zuschüsse.</p> + +<p>Die in der einen oder der anderen Art überwiesenen Mittel +gehen, vorbehaltlich der in Art. 14 getroffenen Bestimmung, in +das Eigentum der Universität über, sind jedoch abgetrennt von +dem sonstigen akademischen Vermögen zu verwalten.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 3.</em></h4> + +<p>Teilweise Unwiderruflichkeit der regelmäßigen Jahresleistungen.</p> + +<p>Die regelmäßige jährliche Überweisung ist zu einem jeweils +bestimmten Teilbetrag als in dem Sinne unwiderruflich zu bewilligen, +daß sie in diesem Betrag so lange ungeschmälert fortgewährt +werden muß, als nicht [die Beschränkung die § 48 des Stiftungsstatuts +vorsieht tatsächlich in Wirksamkeit getreten ist oder<a name="FNanchor_75_75" id="FNanchor_75_75"></a><a href="#Footnote_75_75" class="fnanchor">[75]</a>] +Voraussetzungen, auf welche hin die frühere Bemessung erfolgte, +in Wegfall gekommen sind.</p> + +<p>Anrechnung der Leistungen unter rechtlicher Verpflichtung.</p> + +<p>Insoweit zeitweilig nach Vereinbarung wiederkehrende Leistungen +zugunsten der Universität direkt auf die Carl Zeiss-Stiftung +unter deren rechtlicher Verpflichtung übernommen würden, ist der +jeweilige Jahresbetrag dieser Leistungen auf den unwiderruflich +zugesagten Teil der regelmäßigen jährlichen Überweisung anzurechnen.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 4.</em></h4> + +<div class="sidenote">Festsetzung der Überweisungen durch die Stiftungsverwaltung.</div> + +<p>Die Festsetzung der regelmäßigen Jahresleistung und die Bestimmung +ihres unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie die Bewilligung +außerordentlicher Zuschüsse nach Maßgabe des § 107 +des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung erfolgt durch die Stiftungsverwaltung +gemäß der Vorschrift in § 108, Abs. 1. jenes Statuts.</p> + +<div class="sidenote">Beschränkung der St. V. durch die Vorstände der Stiftungsbetriebe.</div> + +<p>Erhöhung der regelmäßigen Jahresleistung und Erhöhung ihres +unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie Bewilligung außerordent<a class="page" name="Page_322" id ="Page_322" title="322"></a>licher +Zuschüsse, wenn durch letztere unter Hinzurechnung der +regelmäßigen Jahresleistung dem Universitätsfonds mehr überwiesen +würde als die Hälfte der jährlich zur Verausgabung verfüglichen +Überschüsse der Stiftung, sind nicht zulässig gegen das übereinstimmende +Votum des Stiftungskommissars und der Mehrheit der +Vorstandsmitglieder der in Jena befindlichen Stiftungsbetriebe, sowie +auch nicht gegen das einstimmige Votum dieser Vorstandsmitglieder.</p> + +<div class="sidenote">Herabsetzung der nicht unwiderruflichen Leistungen.</div> + +<p>Herabsetzung der einmal bewilligten regelmäßigen Jahresleistung +hinsichtlich des nicht unwiderruflich zugesagten Teils darf, +sofern die Voraussetzungen für die frühere Bemessung fortbestehen, +nur eintreten, wenn nach übereinstimmendem Votum des Stiftungskommissars +und der Mehrheit der Vorstandsmitglieder der hiesigen +Stiftungsbetriebe die Rücksicht auf andere Interessen der Stiftung +zeitweilige Einschränkung ihrer Leistungen für die Universität +dringend gebieten sollte.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 5.</em></h4> + +<div class="sidenote">Einteilung des U.F. in Verfügungs- und Rücklagefonds.</div> + +<p>Die regelmäßigen und die außerordentlichen Überweisungen +der Stiftung an den Universitätsfonds sind auf zwei getrennte +Konten des Fonds zu verteilen, nämlich auf</p> + +<p>A) einen <em class="gesperrt">Verfügungs</em>fonds, aus dem sowohl die wiederkehrenden +wie die einmaligen Ausgaben zu bestreiten sind;</p> + +<p>B) einen <em class="gesperrt">Rücklage</em>fonds, dessen Kapitalbestand zu Ausgaben +nur heranzuziehen ist zu dem Zwecke, die auf den Universitätsfonds +jeweils übernommenen Leistungen möglichst ungeschmälert auch +dann fortsetzen zu können, wenn zu irgend einer Zeit die regelmäßige +Jahresleistung der Carl Zeiss-Stiftung zeitweilig eingeschränkt +werden müßte.</p> + +<div class="sidenote">Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds.</div> + +<p>Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds zum +Zweck rascherer Bereitstellung der Mittel für größere einmalige +Ausgaben sind insoweit zulässig, als durch solche Entnahmen der +Kapitalbestand des Rücklagefonds nicht unter den 20fachen Jahresbetrag +der auf den Universitätsfonds übernommenen, unter rechtlicher +Verpflichtung stehenden wiederkehrenden Ausgaben vermindert +wird.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_323" id ="Page_323" title="323"></a><em class="gesperrt">Art. 6.</em></h4> + +<div class="sidenote">Beschränkung der Vermögensansammlung und Ausgabezwang inbezug auf den Verfügungs- und +den Rücklagefonds.</div> + +<p>Innerhalb des Verfügungsfonds können jederzeit Separatkonten +behufs Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen +Aufwendungen für zum voraus bestimmte Zwecke angelegt werden. +Neben dem Bestand derartiger Separatkonten soll im Verfügungsfonds +keine größere Ansammlung stattfinden als bis zum Vierfachen +des Jahresbetrags der jeweils auf den Fonds übernommenen +wiederkehrenden Ausgaben (vergl. Art. 13, vorletzter Absatz).</p> + +<p>Dem Rücklagefonds ist von der <em class="gesperrt">regelmäßigen</em> jährlichen +Leistung der Stiftung zu keiner Zeit mehr als ein Fünftel zu überweisen; +und nicht mehr als ein Zehntel, wenn sein Bestand das +Zwanzigfache vom jeweiligen Jahresbetrag derjenigen vom Universitätsfonds +zu tragenden wiederkehrenden Ausgaben, die unter +rechtlicher Verpflichtung der Universität oder der Stiftung übernommen +sind, schon überschreitet.</p> + +<p>Wenn der Bestand des Rücklagefonds so weit angewachsen +wäre, daß aus ihm alle zurzeit auf den Universitätsfonds übernommenen +wiederkehrenden Ausgaben durch Verbrauch von Kapital +und Zinsen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Zinsfußes +für mündelsichere Kapitalanlagen, auf 40 Jahre hin gedeckt werden +könnten, so ist ihm, solange diese Voraussetzung fortbesteht, nichts +weiter zuzuführen. Der Zinsabwurf seiner Anlagen ist alsdann dem +Verfügungsfonds zu überweisen.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 7.</em></h4> + +<div class="sidenote">Interessengebiet und Art der Betätigung für den U.F.</div> + +<p>Die Mittel des Universitätsfonds können, vorbehaltlich der in +Art. 11, Abs. 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen, benutzt +werden zu persönlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden +Aufwendungen jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche +Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen +und naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen +Lehrfächern, die — wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht, +Hygiene, technologische Disziplinen u. a. — nähere +Beziehung auf die Interessen der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne +Rücksicht auf Fakultätsgrenzen, unmittelbar oder mittelbar zu fördern.</p> + +<p>Außerhalb dieses Interessenkreises darf der Universitätsfonds +noch für solche Zwecke herangezogen werden, die der Universität<a class="page" name="Page_324" id ="Page_324" title="324"></a> +im ganzen oder der Gesamtheit ihrer Angehörigen und insofern +noch mittelbar den zuvor benannten Interessen dienen.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 8.</em></h4> + +<div class="sidenote">Verwendungszwecke für die regelmäßigen Jahresleistungen.</div> + +<p>Die regelmäßige jährliche Überweisung der Carl Zeiss-Stiftung +an den Universitätsfonds soll im Rahmen der in Art. 7 umschriebenen +Zwecke Verwendung finden</p> + +<div class="blockquot"><p>1. zur Dotierung neuer Professuren und Institute, die für Erweiterung +der Forschungs- oder Lehrtätigkeit der Universität +erwünscht erscheinen;</p> + +<p>2. zur zeitweiligen Aufbesserung von Professuren, die aus staatlichen +oder anderen Fonds dotiert sind, sowie zu regelmäßigen +oder einmaligen Zuschüssen für aus solchen Fonds +dotierte Institute;</p> + +<p>3. für regelmäßige oder einmalige Zuschüsse zum Etat der +Universitätsbibliothek behufs vermehrter Aufwendungen für +die Literatur der in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrfächer;</p> + +<p>4. zu außerordentlichen Bewilligungen an Institute oder an +Dozenten behufs Durchführung von Studien, die besonderen +Aufwand erfordern;</p> + +<p>5. zu Remunerationen an unbesoldete Dozenten für nützliche +Mitwirkung an den Lehraufgaben der Universität;</p> + +<p>6. zur Förderung der Wirksamkeit der Seminarien;</p> + +<p>7. zur Unterstützung von in Jena bestehenden, an die Universität +sich anlehnenden Vereinen zur Förderung der unter +Art. 7, Abs. 1 fallenden Studien, sowie zu Aufwendungen +für andere Veranstaltungen, die der Universität mit Bezug +auf solche Interessen nützen;</p> + +<p>8. für regelmäßige Zuschüsse, gemäß Art. 7, Abs. 2, zugunsten +der Reliktenversorgung bei der Universität und +für andere gemeinsame Universitätsanstalten.</p></div> + +<div class="sidenote">dsgl. für die außerordentlichen Zuschüsse.</div> + +<p>Die außerordentlichen Zuschüsse der Stiftung zum Universitätsfonds +sind, soweit sie nicht zum voraus für den Rücklagefonds +bestimmt werden, dem Verfügungsfonds zu überweisen, um diesem +vermehrte Mittel zu vorübergehenden Ausgaben und namentlich +zu größeren einmaligen Aufwendungen zu gewähren.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_325" id ="Page_325" title="325"></a><em class="gesperrt">Art. 9.</em></h4> + +<div class="sidenote">Verwendung für andere als die eigentlichen Zwecke des U.F.</div> + +<p>Sollte die Carl Zeiss-Stiftung früher oder später in der Lage +sein, Leistungen zugunsten der Universität mit Aussicht auf +längere Fortdauer in solcher Höhe zu übernehmen, daß der Universitätsfonds, +unbeschadet der Erfüllung des in Art. 1 benannten +Zweckes, noch weiteren Bedürfnissen der Universität dienstbar gemacht +werden könnte, so dürfen auf den Fonds auch solche Aufwendungen +innerhalb des in Art. 7 umschriebenen Interessenkreises +übernommen werden, die bis dahin aus staatlichen Mitteln bestritten +wurden, wofern hierdurch der Universität eine vermehrte Pflege +anderer Interessen oder eine sonstige Verbesserung ihrer Verhältnisse +ermöglicht wird.</p> + +<p>Es soll also solchen Falles nicht ausgeschlossen sein, die regelmäßige +jährliche Überweisung der Stiftung an den Universitätsfonds +außer für die in Art. 8, Ziffer 1-8 benannten Zwecke auch noch +zu verwenden:</p> + +<div class="blockquot"><p>zur Dotation von Lehrstühlen und Instituten des in Art. 7 +bezeichneten Lehrgebietes, die bis dahin aus staatlichen +oder anderen Fonds dotiert waren, um die hierdurch frei +werdenden Mittel für andere Zwecke der Universität verfüglich +zu machen,</p></div> + +<p>sowie aus den außerordentlichen Zuschüssen zum Universitätsfonds</p> + +<div class="blockquot"><p>Beihilfen zu gewähren für Neueinrichtungen und sonstige +Veranstaltungen bei der Universität, für die sonst die Staaten +Vorsorge zu treffen hätten.</p></div> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 10.</em></h4> + +<div class="sidenote">Weitere Voraussetzungen und Beschränkungen für Verwendung nach § 9.</div> + +<p>Die Übernahme von Leistungen gemäß Art. 9 ist an die +Voraussetzung zu knüpfen, daß für die Zwecke, zu deren Gunsten +sie jeweils erfolgen soll, auch staatlicherseits ein den Umständen +nach angemessener Beitrag gewährt werde.</p> + +<p>Insoweit für wiederkehrende Aufwendungen dieser Art mehr +als ein Drittel von der jeweils gemäß Art. 2 festgesetzten regelmäßigen +jährlichen Überweisung, oder für einmalige Aufwendungen +mehr als ein Drittel des außerordentlichen Zuschusses verwandt +werden soll, untersteht die Bewilligung denselben Bedingungen, +wie gemäß Art. 4, Abs. 2 die Erhöhung der regelmäßigen jähr<a class="page" name="Page_326" id ="Page_326" title="326"></a>lichen +Überweisung oder die Erhöhung ihres unwiderruflichen +Mindestbetrages.</p> + +<p>Im übrigen dürfen Leistungen gemäß Art. 9 auf den Universitätsfonds +nur so lange übernommen und früher übernommene +wiederkehrende nur so lange fortgesetzt werden, als die Dozenten +der Universität Jena (dem bisherigen Rechtszustand gemäß) volle +Lehrfreiheit genießen und in der Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen +und persönlichen Rechte nicht beschränkt sind.</p> + +<p>Als dieser Bedingung zuwidergehend ist jedoch nicht anzusehen +eine Verpflichtung der Professoren der theologischen Fakultät +im Lehrauftrag zur Vertretung der Lehren der evangelischen +Kirche, sowie auch nicht der Erlaß und die Anwendung von Vorschriften +über das dienstliche Vorgehen gegen Dozenten wegen +Verletzung der aus dem akademischen Amt sich ergebenden Pflichten, +wegen Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze und +wegen eines sittlich anstößigen Lebenswandels, oder wegen Handlungen, +die der bürgerlichen Ehre Abbruch tun.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 11.</em></h4> + +<div class="sidenote">Verwaltung des U.F.</div> + +<p>Die Verwaltung des Universitätsfonds, einschließlich der Rechnungslegung, +und die Verfügung über die Mittel desselben nach +den Bestimmungen dieses Ergänzungsstatuts untersteht den gleichen +Organen und den gleichen Anordnungen wie die Verwaltung und +Verwendung der staatlicherseits gewährten Fonds der Universität.</p> + +<div class="sidenote">Beschränkung in der Übernahme laufender Verpflichtungen und der Verwendung für allgem. +Univers.-Zwecke.</div> + +<p>Von der regelmäßigen jährlichen Überweisung der Stiftung +ist mindestens ein Zehntel für einmalige Ausgaben verfügbar zu +halten.</p> + +<p>Zu wiederkehrenden Leistungen für Zwecke gemäß Art 7, +Abs. 2 ist davon nicht mehr als ein Zehntel zu verwenden.</p> + + +<h4>Art 12.</h4> + +<div class="sidenote">Nutzbarmachung der aus d. U.F. erstellten Einrichtungen für gemeinnützige Zwecke.</div> + +<p>Hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen, die gänzlich +aus Mitteln des Universitätsfonds beschafft oder in Betrieb erhalten +werden, hat die Stiftung auszubedingen, daß ihre Benutzung für +Zwecke, die im Sinne von gemeinnützigen Veranstaltungen auf +Belehrung nicht studentischer Kreise ausgehen, den Dozenten der<a class="page" name="Page_327" id ="Page_327" title="327"></a> +Universität insoweit gestattet werde, als die Mitbenutzung für solche +Zwecke ohne Störung der bestimmungsmäßigen Verwendung angängig +ist.</p> + +<p>Falls Leistungen der in Art. 9 bezeichneten Art auf den +Universitätsfonds übernommen werden, ist für die Dauer dessen +die gleiche Bedingung auch hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen +zu stellen, die nur zum Teil aus Mitteln der Stiftung +beschafft sind oder unterhalten werden.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 13.</em></h4> + +<div class="sidenote">Vorschriften für die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung.</div> + +<p>Für die jährliche Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung, +gemäß §§ 110-112 des Stiftungsstatuts, ist, außer den Beträgen +der regelmäßigen und der außerordentlichen Überweisung an den +Universitätsfonds und dem Zinsabwurf des letzteren, für jedes Jahr +nachzuweisen:</p> + +<div class="blockquot"><p>1. der Bestand des Verfügungsfonds und des Rücklagefonds +zu Beginn und zum Schluß des Rechnungsjahres;</p> + +<p>2. der wiederkehrende Aufwand, seinem Gesamtbetrag nach, +a) an Gehalten, b) an sachlichen Aufwendungen für solche +Lehrstühle und Anstalten, deren Dotation jeweilig ganz +auf den Stiftungsfonds übernommen ist;</p> + +<p>3. der Gesamtaufwand für wiederkehrende Zuschüsse a) zu +den persönlichen, b) zu den sachlichen Ausgaben für andere +Professuren und Institute des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten +Lehrgebiets, sowie der wiederkehrende Aufwand für +sonstige, diesem Interessenkreis dienende Einrichtungen;</p> + +<p>4. der wiederkehrende Zuschuß zu gemeinsamen Universitätsanstalten +(Art. 7, Abs. 2);</p> + +<p>5. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben a) persönlicher, +b) sachlicher Art, für Zwecke des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten +Lehrgebiets;</p> + +<p>6. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben für allgemeine +Zwecke der Universität (Art. 7, Abs. 2).</p></div> + +<div class="sidenote">Begriff der wiederkehrenden Ausgaben.</div> + +<p>Als wiederkehrende Ausgaben sind alle diejenigen Leistungen +in Ansatz zu bringen, die, auch wenn sie nicht unter rechtlicher +Verpflichtung der Universität oder der Stiftung übernommen sind, +doch nicht ohne Nachteile oder Schwierigkeiten wieder eingestellt +werden könnten. Ausgaben, die dieser Rücksicht nicht unterliegen,<a class="page" name="Page_328" id ="Page_328" title="328"></a> +haben als einmalige zu gelten, selbst wenn die Absicht einer Fortsetzung +derselben für längere Zeit besteht.</p> + +<p>Im übrigen ist noch, falls Leistungen in Gemäßheit des Art. 9 +auf den Universitätsfonds übernommen sind, für jedes Jahr festzustellen, +wieviel an wiederkehrenden und wieviel an einmaligen Ausgaben +auf solche Leistungen entfallen ist.</p> + + +<h4><em class="gesperrt">Art. 14.</em></h4> + +<div class="sidenote">Bestimmungen für den Fall der Aufhebung der Universität Jena.</div> + +<p>Sollte die Universität Jena als staatliche Hochschule aufgehoben +werden, so hört von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-Stiftung +zu weiteren Leistungen gemäß Art. 2 auf. Auch fällt +der gesamte alsdann vorhandene Vermögensbestand des Universitätsfonds +an die Stiftung zurück, wofern letztere bereit ist, für +Erfüllung derjenigen rechtlichen Verpflichtungen der Universität +aufzukommen, die vorher zu Lasten des Fonds übernommen waren.</p> + +<p>Die Carl Zeiss-Stiftung hat alsdann bei Auflösung des Universitätsverbandes +diejenigen Lehrstühle und wissenschaftlichen +Anstalten, deren Dotation bis dahin wesentlich aus dem Universitätsfonds +bestritten wurde, sowie nach Möglichkeit andere, die dem +Interessenkreis der Stiftung nahe stehen, in eigene Verwaltung zu +übernehmen, um sie als Stätten wissenschaftlicher Forschung zu +erhalten und den Bildungsinteressen größerer Kreise dienstbar zu +machen.</p> + +<p>Für alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl +Zeiss-Stiftung treten würden, kommen alsdann in sinngemäßer Anwendung +diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in +Titel V des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverhältnis +der Beamten bei den Betrieben der Stiftung geregelt ist.</p> + +<p><em class="gesperrt">Jena</em>, den 24. Februar 1900.</p> + +<p class="right-indent">gez. <b>Dr. Ernst Abbe</b>.</p> +<p class="lettersig"> </p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>[Bei Einreichung der von ihm unterschriftlich vollzogenen, das +»Ergänzungsstatut« betreffenden, Urkunde vom 24. Februar 1900 +gab <span class="smcap">E. Abbe</span> noch unter dem 14. März 1900 die Erklärung ab,</p> + +<div class="blockquot"><p>»daß die Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, wie +schon des ihr zugrunde liegenden Entwurfs, meinerseits +unter <em class="gesperrt">den</em> Voraussetzungen gestanden hat, die folgende +Bemerkungen zum Ausdruck bringen:</p> + +<p><a class="page" name="Page_329" id ="Page_329" title="329"></a>Die Worte »dem bisherigen Rechtszustand gemäß« im +3. Abs. des Art. 10 bezwecken keine deklaratorische Bestimmung +des auf sie Folgenden, besagen also nicht: +soweit es dem bisherigen Rechtszustand gemäß ist; sie +sind eine lediglich informatorische Bemerkung zur Motivierung +der gestellten Bedingung: <em class="gesperrt">daß</em> es bisher so gewesen +sei.</p> + +<p>Der letzte (4.) Abs. des Art. 10 gibt eine <em class="gesperrt">vollständige</em> +Aufzählung dessen, was nicht als dieser Bedingung zuwidergehend +gelten soll.</p> + +<p>Hierbei gebrauche ich die Worte »Lehren der evangelischen +Kirche« im Sinne der Betonung des Adjektivs +»evangelisch« zum Unterschied von katholisch usw.</p> + +<p>Unter den Worten »Verletzung der aus dem akademischen +Amt sich ergebenden Pflichten« ist verstanden die +Verletzung oder Vernachlässigung der <em class="gesperrt">dienstlichen</em> Obliegenheiten, +die das einzelne akademische Amt für seinen +Inhaber in bezug auf Lehrtätigkeit, Institutsverwaltung und +sonstige amtliche Funktionen mit sich bringt.</p> + +<p>Unter »Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze« +verstehe ich solche Handlungen, die durch rechtskräftiges +Urteil eines ordentlichen Gerichts als Zuwiderhandlungen +gegen diese Strafgesetze festgestellt sind.«]</p></div> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_45_45" id="Footnote_45_45"></a><a href="#FNanchor_45_45"><span class="label">[45]</span></a> Auch im Buchhandel erschienen, Kommissionsverlag von <em class="gesperrt">Gustav Fischer-Jena</em>. +Cz.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_46_46" id="Footnote_46_46"></a><a href="#FNanchor_46_46"><span class="label">[46]</span></a> Der Vertreter der Stiftungsverwaltung in der Geschäftsführung +der Stiftungsbetriebe ist der Stiftungskommissar. Alle +(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), <span class="smcap">Krüss</span> (Deutsche +Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. <span class="smcap">Rohr</span> (Zeitschr. f. Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), +M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II), <span class="smcap">Wandersleb</span> (Naturwissenschaftl. +Rundschau 1905, Nr. 14).</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_47_47" id="Footnote_47_47"></a><a href="#FNanchor_47_47"><span class="label">[47]</span></a> bei den Stiftungsbetrieben</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_48_48" id="Footnote_48_48"></a><a href="#FNanchor_48_48"><span class="label">[48]</span></a> Betrag des Zinsabwurfs des Reservefonds</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_49_49" id="Footnote_49_49"></a><a href="#FNanchor_49_49"><span class="label">[49]</span></a> solange nicht der Fall des § 48 vorliegt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_50_50" id="Footnote_50_50"></a><a href="#FNanchor_50_50"><span class="label">[50]</span></a> Sollte zu irgend einer Zeit Einschränkung der in Titel V +dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen gemäß +§ 88 nötig geworden sein, so müssen für die Dauer dessen alle +Überschüsse ungeschmälert dem Reservefonds zugeführt werden, +außer soweit die Stiftung vorher Leistungen gemäß § 100 rechtsverbindlich +übernommen hatte.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_51_51" id="Footnote_51_51"></a><a href="#FNanchor_51_51"><span class="label">[51]</span></a> der allmählich bis auf die Hälfte der durchschnittlichen +Jahresausgabe der Betriebe zu erhöhen ist, in solcher Form anzulegen, +daß er jederzeit ohne Verlust liquid gemacht werden kann. +</p><p> +Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe überschritten +hat, ist der gesamte überschreitende Betrag in sichern +ausländischen Werten anzulegen.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_52_52" id="Footnote_52_52"></a><a href="#FNanchor_52_52"><span class="label">[52]</span></a> aller</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_53_53" id="Footnote_53_53"></a><a href="#FNanchor_53_53"><span class="label">[53]</span></a> ohne Verletzung</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_54_54" id="Footnote_54_54"></a><a href="#FNanchor_54_54"><span class="label">[54]</span></a> 3. Dezember 1888.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_55_55" id="Footnote_55_55"></a><a href="#FNanchor_55_55"><span class="label">[55]</span></a> 19.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_56_56" id="Footnote_56_56"></a><a href="#FNanchor_56_56"><span class="label">[56]</span></a> 80 Mk., 100 Mk., 120 Mk.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_57_57" id="Footnote_57_57"></a><a href="#FNanchor_57_57"><span class="label">[57]</span></a> 100 Mk., 130 Mk., 160 Mk.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_58_58" id="Footnote_58_58"></a><a href="#FNanchor_58_58"><span class="label">[58]</span></a> § 73. Spätestens nachdem der Reservefonds der Stiftung die +in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, hat Erweiterung der Pensionsleistungen +mindestens in dem Umfang einzutreten, daß +</p> +<div class="blockquot"><p>der Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit vom vollendeten +18. Lebensjahr gerechnet wird; +</p><p> +bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses und nachherigem +Wiedereintritt vor Ablauf von drei Jahren die frühere +Dienstzeit, auch wenn die Unterbrechung nicht nur +Suspension gemäß § 82 begründet, für die pensionsfähige +Dienstzeit in Anrechnung kommt; +</p><p> +die Maximalsätze der jeweils pensionsfähigen Monats-Löhne +oder -Gehälter für die Arbeiter auf 100 Mk., 120 Mk., +140 Mk., für die Angestellten auf 120 Mk., 160 Mk., +200 Mk. erhöht werden; +</p><p> +anderweitiger Arbeitsverdienst der Pensionsempfänger nicht +mehr zum Teil auf die Pension anzurechnen ist; +</p><p> +der in § 7 Abs. 1 des »Gemeinsamen Pensions-Statuts« ausgesprochene, +auf den Fall von Massenunglück und dergl. +bezügliche Vorbehalt gänzlich außer Kraft gesetzt wird.</p></div></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_59_59" id="Footnote_59_59"></a><a href="#FNanchor_59_59"><span class="label">[59]</span></a> Andererseits können bei oder nach vorgedachter Erweiterung +der Pensionsleistungen</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_60_60" id="Footnote_60_60"></a><a href="#FNanchor_60_60"><span class="label">[60]</span></a> hat in jedem Fall nicht weniger zu betragen als die Summe +des festen Zeitlohnes oder Gehaltes, auf welche der Betroffene bei +Fortdauer seines Dienstverhältnisses für das nächste halbe Jahr +nach seinem Austritt Anspruch gehabt hätte.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_61_61" id="Footnote_61_61"></a><a href="#FNanchor_61_61"><span class="label">[61]</span></a> § 78. Die nach § 77 normierte Abgangsentschädigung kann +solchen, die zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht das 21. Lebensjahr +vollendet haben, durch Fortzahlen ihres Wochen- oder Monatslohnes +auf die Dauer eines halben Jahres gewährt werden. Allen +anderen muß auf ihr Verlangen der Gesamtbetrag bei der Entlassung +ausbezahlt werden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_62_62" id="Footnote_62_62"></a><a href="#FNanchor_62_62"><span class="label">[62]</span></a> § 88. Die durch die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses +Statuts den Stiftungsunternehmungen auferlegten Verpflichtungen +in bezug auf Gewährleistung des festen Arbeitseinkommens, Krankenkassenleistungen, +Pensionszusicherung, Abgangsentschädigung und +Aufrechterhaltung der Arbeitsverträge sollen nur dann und immer +nur auf so lange in Umfang oder Höhe der zukünftigen Leistungen +zeitweilig herabgesetzt oder ganz suspendiert werden dürfen, als +etwa ihre uneingeschränkte Erfüllung, in Ansehung der Zeit- und +Geschäftslage und des Vermögensstandes der Stiftung, die wirtschaftliche +Sicherheit der Firma oder der Stiftung gefährden möchte. +</p><p> +Dieser Fall darf jedoch für jeden einzelnen Stiftungsbetrieb +frühestens dann als gegeben gelten, +</p><p> +wenn der Betrieb durch drei Geschäftsjahre oder länger innerhalb +der letztverflossenen fünf Geschäftsjahre Betriebsdefizit gemäß +der Bestimmung in § 23 Absatz 3 dieses Statuts gehabt hätte und +zugleich der Reservefonds nach Abzug des gemäß § 45 auf Abteilung +I entfallenden Deckungskapitals im ganzen auf weniger als +zwei Drittel einer Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach dem +Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre, herabgegangen wäre; +oder +</p><p> +wenn, auch ohne vorausgegangenes Betriebsdefizit, der nicht +auf Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds auf weniger als +ein Drittel dieser Jahresausgabe sich vermindert hätte. +</p><p> +Nach Eintritt des einen oder des andern der hier gedachten +Fälle können die Arbeits- und Anstellungsverträge ohne vorherige +Aufkündigung derselben in den auf die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 +bezüglichen Bestimmungen für die Zukunft abgeändert werden. +Ansprüche, welche schon vorher anfällig geworden sind, werden +hierdurch nicht berührt.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_63_63" id="Footnote_63_63"></a><a href="#FNanchor_63_63"><span class="label">[63]</span></a> § 89. Sollten die Voraussetzungen des § 88 zu irgend +einer Zeit einmal eingetreten sein, so müssen die alsdann hinsichtlich +des Umfanges oder der Höhe der Leistungen eingeschränkten +oder ganz suspendierten Bestimmungen der §§ 67, 70 bis 73, 77 +und 85 dieses Statuts spätestens dann wieder in uneingeschränkte +Geltung gesetzt werden, wenn für den Betrieb die drei letzten +Geschäftsjahre ohne Betriebsdefizit geblieben sind und zugleich der +Reservefonds der Stiftung nach Abzug des auf Abteilung I entfallenden +Anteils im ganzen die Höhe von zwei Drittel der Jahresausgabe +der Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der drei +letzten Geschäftsjahre, wieder erreicht hat. +</p><p> +Hinsichtlich aller in der Zwischenzeit vorgekommenen Invaliditäts- und +Todesfälle müssen alsdann vom gedachten Zeitpunkt +ab den Beteiligten die regelmäßigen Pensionsleistungen auf so +lange gewährt werden, als nicht etwa die Voraussetzungen des +§ 88 von neuem eingetreten sind.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_64_64" id="Footnote_64_64"></a><a href="#FNanchor_64_64"><span class="label">[64]</span></a> § 96. Wenn zu irgend einer Zeit der Fall eintreten sollte, +daß die auf die §§ 67, 72, 73, 77 dieses Statuts begründeten +Leistungen wegen der in § 89 vorgesehenen Umstände gegenüber +den Arbeitern eines Stiftungsbetriebes eingeschränkt oder ganz +suspendiert werden müßten, so haben auch gegenüber allen Beamten +des Betriebes, die Mitglieder seiner Geschäftsleitung nicht +ausgenommen, entsprechende Einschränkungen einzutreten, soweit +nicht schon erworbene Rechte entgegenstehen. +</p><p> +In alle auf Lebenszeit abzuschließende Anstellungsverträge +muß ein hierauf bezüglicher Vorbehalt ausdrücklich aufgenommen +werden. +</p><p> +Vorzugsrechte zur Sicherstellung vertragsmäßiger Ansprüche +dürfen niemand eingeräumt werden.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_65_65" id="Footnote_65_65"></a><a href="#FNanchor_65_65"><span class="label">[65]</span></a> mit Rücksicht auf die gesamte Geschäftslage und den +vom Reservefonds erreichten Stand</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_66_66" id="Footnote_66_66"></a><a href="#FNanchor_66_66"><span class="label">[66]</span></a> (Gewinnbeteiligung)</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_67_67" id="Footnote_67_67"></a><a href="#FNanchor_67_67"><span class="label">[67]</span></a> zu bemessen nach dem gemäß § 41, Abs. 2 auf das gleiche +Lohn- und Gehalts-Konto bezogenen prozentischen Nettogewinn +des Geschäftsjahres, und zwar als ein Bruchteil desjenigen Betrags, +mit welchem dieser prozentische Nettogewinn die Ziffer überschreitet, +die gemäß der in §§ 40, 41 gegebenen Richtschnur als +Mindestziffer im Sinn des § 41, Abs. 3 jeweils gelten soll;</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_68_68" id="Footnote_68_68"></a><a href="#FNanchor_68_68"><span class="label">[68]</span></a> welche beim Schluß</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_69_69" id="Footnote_69_69"></a><a href="#FNanchor_69_69"><span class="label">[69]</span></a> für länger als zehn Jahre eingehen, und nicht für länger +als fünf Jahre, wenn der Reservefonds den in § 45 bezeichneten +Stand nicht überschreitet. +</p><p> +Neue Verpflichtungen der gedachten Art darf sie nicht übernehmen, +wenn der Jahresbetrag der schon übernommenen zusammen +ein Viertel des durchschnittlichen verfügungsfreien Jahresüberschusses +der letztverflossenen drei Geschäftsjahre überschreitet.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_70_70" id="Footnote_70_70"></a><a href="#FNanchor_70_70"><span class="label">[70]</span></a> bei der Universität bleiben diejenigen Bestimmungen in +Kraft, welche hierüber in den §§ 14, 15 und 17 der Stiftungsurkunde +der Carl Zeiss-Stiftung vom 19. Mai 1889 niedergelegt +sind, mit der Maßgabe, +</p> +<div class="blockquot"><p>daß die Verfügung über denselben und dessen Verwaltung +den gleichen Organen und den gleichen Normen wie +die Verwendung der ordentlichen Mittel der Universität +unterstellt sein soll; +</p><p> +daß neue regelmäßige Leistungen, deren Fortsetzung nicht +ohne Nachteil jederzeit unterbrochen werden könnte, auf +den Fonds nicht übernommen werden dürfen, wenn der +jährliche Gesamtbetrag der schon übernommenen größer +ist als die Hälfte der regelmäßigen jährlichen Zuwendung +der Stiftung im Durchschnitt der letztvergangenen fünf +Jahre: +</p><p> +daß zwar zeitweilige Ansammlung von Mitteln innerhalb des +Fonds zur Bestreitung größerer Ausgaben für zum voraus +bestimmte Zwecke ohne Beschränkung stattfinden, +außerdem aber im »Verfügungsfonds« nicht mehr als das +Vierfache vom Jahresbetrag der jeweils übernommenen +regelmäßigen Leistungen angesammelt werden darf und +im »Rücklagefonds« keine größere Kapitalansammlung +zulässig ist, als nach dem jeweiligen Zinsfuß genügen +würde, um nötigenfalls durch Verbrauch von Zinsen +und Kapital alle auf den Universitätsfonds übernommenen +regelmäßigen Leistungen vierzig Jahre lang ohne weitere +Zuwendungen seitens der Stiftung fortsetzen zu können; +</p><p> +daß dem »Rücklagefonds« nicht mehr zugeführt werden darf +als ein Viertel der regelmäßigen jährlichen Zuwendung +der Stiftung.</p></div> + +<p> +Die genannten §§ besagter Stiftungsurkunde (§15 mit einer +nachträglich vereinbarten Abänderung) haben für die Zukunft als +ergänzender Bestandteil des Titels VII des gegenwärtigen Statuts +zu gelten, sofern nicht noch bei Lebzeiten des Stifters eine Neuregelung +in Form eines besonderen Ergänzungsstatuts<a name="FNanchor_71_71" id="FNanchor_71_71"></a><a href="#Footnote_71_71" class="fnanchor">[71]</a> herbeigeführt +worden ist. Letzterenfalls hat solches Ergänzungsstatut +als dem Titel VII zugehörig zu gelten.</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_71_71" id="Footnote_71_71"></a><a href="#FNanchor_71_71"><span class="label">[71]</span></a> [s. dieses nachstehend].</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_72_72" id="Footnote_72_72"></a><a href="#FNanchor_72_72"><span class="label">[72]</span></a> landesherrlichen</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_73_73" id="Footnote_73_73"></a><a href="#FNanchor_73_73"><span class="label">[73]</span></a> Jede</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_74_74" id="Footnote_74_74"></a><a href="#FNanchor_74_74"><span class="label">[74]</span></a> des Statuts</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_75_75" id="Footnote_75_75"></a><a href="#FNanchor_75_75"><span class="label">[75]</span></a> Diese Eventualität ist inzwischen durch Wegfall des § 48 in dem Stiftungsstatut +vom 5. Dezember 1905 erledigt.</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_330" id ="Page_330" title="330"></a><a name="X" id="X"></a>X.</h2> + +<h2>Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines +Statuts der Carl Zeiss-Stiftung<a name="FNanchor_76_76" id="FNanchor_76_76"></a><a href="#Footnote_76_76" class="fnanchor">[76]</a>.</h2> +<hr style="width: 15%;" /> + +<p class="center">(Als Manuskript gedruckt.)</p> +<hr style="width: 20%;" /> + + +<p>Die nachfolgenden Erklärungen sollen zunächst die Vorschriften +des genannten Statuts sowohl hinsichtlich ihrer allgemeinen Tendenz, +wie hinsichtlich der wichtigeren Einzelbestimmungen gegenüber den +jetzt Beteiligten begründen, des weiteren aber auch für die Zukunft +etwa nötig werdender Interpretation einige Anhaltspunkte liefern.</p> + + +<h3><a name="Titel_I" id="Titel_I"></a>Titel I.</h3> + +<h3>Konstituierende Bestimmungen.</h3> + +<h4>Zu § 1.</h4> + +<h4><em class="gesperrt">Zwecke der Stiftung.</em></h4> + + +<p>Dem Grundgedanken nach geht die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung darauf +aus: gegebene Geschäftsunternehmungen mit allen daran haftenden +Rechten und Anwartschaften im Sinne eines Fideikommisses in +unpersönlichem Besitz und zugunsten unpersönlicher Interessen unter +dauernde Bindung zu stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der +fortgesetzten Leitung und Verwaltung jener Unternehmungen nach +bestimmten Grundsätzen, anderseits hinsichtlich beschränkter Verfügung +über die mit ihrem Besitz verknüpften Nutznießungen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_331" id ="Page_331" title="331"></a>Auf das erstere beziehen sich die Titel II und III, V und VI, +auf das zweite die Titel IV, VII und VIII des Statuts.</p> + +<p>Dementsprechend bezeichnet § 1 die Zwecke der Stiftung +unter zwei getrennten Abschnitten in genauem Anschluß an die +Stiftungsurkunde<a name="FNanchor_77_77" id="FNanchor_77_77"></a><a href="#Footnote_77_77" class="fnanchor">[77]</a>, nur mit derjenigen Erweiterung unter B, welche +durch die inzwischen veränderte Sachlage an die Hand gegeben ist.</p> + +<p>Alle Leistungen, welche unter A fallen, sind gedacht als +solche, die immer namens der Handelsfirmen der Stiftung und in +deren Wirkungskreis zu erfolgen haben; namens der Stiftung selbst +nur Leistungen gemäß Abschnitt B, welcher denjenigen Umkreis +<em class="gesperrt">gemeinnütziger</em> Betätigung umschreibt, innerhalb dessen die +Stiftung als Eigentümer der Geschäftsbetriebe die Nutznießungsvorteile +aus letzteren zu verwenden hat.</p> + +<p>Die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung soll in keinem Punkt, namentlich aber +nicht hinsichtlich der unter A im dritten Absatz ihr zugewiesenen +sozialen Aufgaben den Charakter der »milden Stiftung« haben. Was +im besonderen dieser dritte Satz von ihr verlangt, besteht ausschließlich +in der Forderung: daß ihre Handelsfirmen als solche +ihre Wirtschaftsführung gemäß den in Titel V ausgesprochenen +Grundsätzen einzurichten haben, damit diese Wirtschaftsführung +<em class="gesperrt">nichts übrig lasse</em>, wofür etwa Wohltätigkeitseinrichtungen irgend +einer Art regelmäßig einzutreten hätten; und daß die Stiftung, als +Eigentümer, solcher Wirtschaftsführung die nötige Rückdeckung +schaffe, gemäß den Vorschriften in Titel IV. Denn das Ziel meiner +Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis Caritas +zu befördern, sondern ganz allein: die <em class="gesperrt">Rechts</em>lage aller derjenigen +zu heben, die in diesen Wirkungskreis eingetreten sind oder in +Zukunft eintreten mögen.</p> + + +<h4>Zu § 5.</h4> + +<h4><em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung.</em></h4> + +<p>Da die Zwecke der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung in mehreren Punkten +mit staatlichen Angelegenheiten sich berühren, so mußte es angemessen +und sachdienlich erscheinen, die oberste Leitung der Stiftung +einer Instanz zuzuweisen, welche zur ständigen Vertretung verwandter +öffentlicher Interessen berufen ist — wie schon durch die +Stiftungsurkunde von 1889 geschieht. Dabei ist jedoch die Verbindung +von Stiftungsverwaltung und Staatsbehörde als reine Personalunion +gedacht. Die Bestimmung des § 5 besagt also nur: daß<a class="page" name="Page_332" id ="Page_332" title="332"></a> +diejenigen Männer, welchen jeweils die betreffende Funktion des +öffentlichen Dienstes anvertraut ist, durch den Stifter ersucht und +kraft landesherrlicher Bestätigung der Stiftung ein für allemal ermächtigt +sind, auch der Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung +der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung sich anzunehmen und solche immer in den +gleichen geordneten Formen zu besorgen, nach welchen sie gemäß +den Staatseinrichtungen ihr öffentliches Amt ausüben.</p> + +<p>Jene Verbindung begründet mithin keinerlei nähere Beziehung +der Stiftung zum Staat selbst, außerhalb des allgemeinen Aufsichtsrechts, +welches dem Staat über jede Stiftung zusteht<a name="FNanchor_78_78" id="FNanchor_78_78"></a><a href="#Footnote_78_78" class="fnanchor">[78]</a>.</p> + + +<h3>Titel II.</h3> + +<h3>Organisation der geschäftlichen Aktion der Stiftung.</h3> + +<p>Zu Titel II wird die schwierige Frage zu beantworten gesucht: +wie die Verwaltung und Leitung von Gewerbsunternehmungen +auf einem sehr eigenartigen Arbeitsfeld, dessen technische und +merkantile Interessen gänzlich abseits liegen von den allgemeiner +zugänglichen Industriegebieten, in <em class="gesperrt">unpersönlicher</em> Hand zweckmäßig +zu organisieren sei — und <em class="gesperrt">wie</em> einer für zweckmäßig erkannten +Organisation die Gewähr dauernder Anerkennung verschafft +werden könne.</p> + +<p>Der in Titel II zum Ausdruck kommende Organisationsplan +für die geschäftliche Aktion der Stiftung hat sich mir ergeben aus +dem Inhalt einer fast dreißigjährigen persönlichen Erfahrung über +die feineren Lebensbedingungen der hiesigen Unternehmungen und +aus vielfältigen Einblicken in die Verhältnisse anderer Betriebe +ähnlicher Art; nicht zum wenigsten aber auch aus den wertvollen +Winken, welche das nunmehr vierjährige, ausnahmslos einträchtige +Zusammenwirken mit dem ausgezeichneten Mann, der der erste +Stiftungskommissar der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung geworden ist, mir und +meinen nächsten Mitarbeitern geliefert hat.</p> + +<p>Die in Titel II des Statutenentwurfs aufgestellten Vorschriften +stehen unter den nachfolgenden Gesichtspunkten:</p> + +<p>1. Eine sachgemäße und entsprechender Verantwortlichkeit +fähige Leitung und Verwaltung der Stiftungsbetriebe kann, hinsichtlich +aller Angelegenheiten dieser Betriebe, kleiner und großer,<a class="page" name="Page_333" id ="Page_333" title="333"></a> +nur mit Hilfe solcher Personen gewonnen werden, welche in Ansehung +der wesentlichen Interessen jedes Betriebes Sachverständige +und mit dem Gang der Geschäfte in den Einzelheiten vertraut sind.</p> + +<p>Deshalb müssen der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung +für Leitung und Verwaltung der Geschäftsfirmen noch besondere +Organe gegeben werden, mit eigener Initiative und Verantwortung, +und dementsprechend mit einer bestimmten selbständigen Kompetenz +(Vorstände oder Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe).</p> + +<p>Damit diesen Organen Initiative und Verantwortlichkeit wirklich +verbleibe, muß ihre Kompetenz grundsätzlich dahin bestimmt werden: +daß in den Angelegenheiten der Betriebe gegen ihren erklärten Willen +nichts angeordnet, sondern nur Veto seitens der Stiftungsverwaltung +innerhalb eines bestimmten Umfangs eingelegt werden kann.</p> + +<p>2. Die Funktionen dieser Vorstände können nicht füglich je +einem einzelnen in die Hand gegeben werden. Wegen der Vielfältigkeit +der stets zu berücksichtigenden Interessen und stets erforderlichen +Sachkenntnisse kann nur eine Mehrheit von Personen +genügende Gewähr für nicht ganz einseitige Entschließungen bieten. +Jede Entscheidung muß die Resultante sein aus den Einzelurteilen +mehrerer <em class="gesperrt">gleichberechtigter</em>, möglichst verschiedene Interessen +des Betriebes vertretender Personen.</p> + +<p>Demnach müssen die Vorstände als <em class="gesperrt">Kollegien</em> konstituiert +werden. Bei der Optischen Werkstätte wird, wegen der besonderen +Mannigfaltigkeit der dort in Betracht kommenden Rücksichten, +die Zahl der Mitwirkenden der Regel nach nicht unter Drei sein +dürfen. Über vier ohne dringende Veranlassung hinauszugehen, +wird überall unratsam sein wegen der unvermeidlichen Schwerfälligkeit +eines vielköpfigen Kollegiums.</p> + +<p>3. Zur verantwortlichen Mitwirkung in der Leitung der +Stiftungsbetriebe ist ein Fremder, der unvermittelt in den Betrieb +hereingesetzt würde, gänzlich ungeeignet. Ein solcher würde, +wenn er nicht ins Blaue hinein urteilen und dabei der Gefahr +grober Mißgriffe sich aussetzen will, für längere Zeit, bis er eingehendere +Fühlung mit den Angelegenheiten gewonnen hat, nur +das Sprachrohr anderer sein können. Daher ist unbedingt geboten, +die Ergänzung der Vorstände stets im Kreis derjenigen Personen +zu suchen, welche als obere Beamte der betreffenden Firma — wenigstens +aber des andern Stiftungsbetriebes — schon längere +Zeit tätig waren, infolgedessen mindestens einen Teil der wichtigeren +Angelegenheiten des Betriebs und die Atmosphäre des Wirkungs<a class="page" name="Page_334" id ="Page_334" title="334"></a>kreises +aus eigener Erfahrung kennen und anderseits ihren Mitarbeitern +und der Stiftungsverwaltung ebenfalls schon genügend +bekannt sind.</p> + +<p>4. Die erforderliche Beaufsichtigung der Geschäftsführung der +Betriebe seitens der Stiftungsverwaltung und deren, sei es beratende, +sei es mitentscheidende Einwirkung auf diese Geschäftsführung, +kann, soweit es sich nicht um Wahrnehmung ganz allgemeiner +Interessen der Stiftung oder wesentlich vermögensrechtlicher Rücksichten +handelt, in wirksamer und sachgemäßer Art nur mittels +einer Person ausgeübt werden, welche durch fortgesetzten, regelmäßigen +Verkehr mit den Instituten und ihrem Personal einen +genaueren Einblick in alle sachlichen und persönlichen Verhältnisse +derselben gewonnen hat und den Gang aller Angelegenheiten +<em class="gesperrt">stetig</em> zu verfolgen vermag. Da bei so komplizierten Geschäftsaktionen, +wie hier in Frage sind, in die Beurteilung jeder wichtigeren +Sache immer vielerlei Einzelheiten hereinspielen, und Rücksichten +und Erwägungen, die einem Fernerstehenden meist kaum verständlich +zu machen sind, so würde jede maßgebende Einwirkung der +Stiftungsverwaltung, die aus der Entfernung erfolgen müßte, eher +lähmend als fördernd sein. Hieraus folgt die Unentbehrlichkeit +eines weiteren Organs der Stiftung für die Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute — einer +ständigen Mittelsperson zwischen der Stiftungsverwaltung +und den Geschäftsleitungen der Betriebe.</p> + +<p>Diese Zwischeninstanz, der Stiftungskommissar, muß natürlich +seine Funktionen als Vertreter und Beauftragter der Stiftungsverwaltung +ausüben und demgemäß nach der Instruktion der +letzteren handeln. Dabei muß ihm jedoch soviel Selbständigkeit +in allem einzelnen belassen werden können, daß seine eingehendere +persönliche Kenntnis der Verhältnisse und entsprechende Verantwortlichkeit +wirklich zur Geltung kommen. Er dürfte also nicht +anzuhalten sein, etwas zu vertreten, was er mit Rücksicht auf beides +nicht glaubt vertreten zu können. Demnach darf er zur Stiftungsverwaltung +nicht im Verhältnis der staatlichen Beamten-Unterordnung +stehen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Gemäß diesen Grundzügen des Organisationsplanes würde der +Stiftungsverwaltung selbst die ausschließliche Entscheidung in all +denjenigen Angelegenheiten der Stiftung vorbehalten bleiben, welche +auf die in § 1 sub B bezeichneten Zwecke Bezug haben, hinsichtlich +der dort sub A benannten Aufgaben aber eine geregelte Über<a class="page" name="Page_335" id ="Page_335" title="335"></a>tragung +der Rechte und Pflichten der Stiftung, als des Inhabers +der Stiftungsbetriebe, auf besondere Organe, Stiftungskommissar +und Vorstände, vorgesehen sein. Die Stiftungsverwaltung soll auf +diesem Wege entlastet sein von der Verantwortung für die eigentliche +Geschäftsaktion, für welche sie angesichts der besonderen +Verhältnisse entsprechende eigene Organe anderweitig nicht beschaffen +könnte. In diesem Punkt würde ihr also nur obliegen: +Vorsorge für die Auswahl geeigneter Personen.</p> + +<p>Alles dieses entspricht in den Grundzügen durchaus den Einrichtungen, +die hinsichtlich der Leitung der jetzigen Stiftungsbetriebe +teils schon seit langer Zeit bestehen, teils in den letzten +vier Jahren sich herausgebildet haben und also der Hauptsache +nach schon in längerer Erfahrung erprobt sind. Die Bestimmungen +der §§ 6-20 dieses Statuts verfolgen also nur den Zweck, für die +Zukunft zu fixieren und genauer zu regeln, was bisher ohne förmliche +Regelung in tatsächlicher Übung gestanden hat.</p> + +<p>Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:</p> + + +<h4>Zu § 5, Abs. 2 u. 3.</h4> + +<p>Durch die Verbindung der Stiftungsverwaltung mit einer +Staatsbehörde werden die Geschäftsunternehmungen der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +auch nicht mittelbar zu Staatsbetrieben oder besonderer +Staatsaufsicht, außerhalb der allgemeinen, im öffentlichen Recht +jeweils vorgesehenen Beaufsichtigung der Industrieunternehmungen, +unterstellt.</p> + +<p>Im Statutenentwurf kommt dieses auch ohne den § 16 schon +genügend zum Ausdruck. Bei Fernerstehenden ist jedoch das +durch § 5 begründete Verhältnis leicht Mißverständnissen ausgesetzt, +wie sich schon gezeigt hat. Die ausdrückliche Erwähnung +seiner richtigen Konsequenzen in § 16 erscheint also ratsam, um +auch explicite erkennbar gemacht zu haben, daß die Stiftungsverwaltung +als Staatsbehörde für nichts verantwortlich ist, was der +Vorstand eines Stiftungsbetriebes bei Vertretung der Interessen +seiner Firma innerhalb der Grenzen des gesetzlich Zulässigen zu +tun oder zu unterlassen für gut findet.</p> + + +<h4>Zu § 7.</h4> + +<p>Daß immer mindestens ein Mitglied den Vorständen beider +Stiftungsbetriebe gemeinsam sei — wenn dabei auch unvermeidlich +ist, daß dieses gemeinsame Mitglied der Regel nach nur dem<a class="page" name="Page_336" id ="Page_336" title="336"></a> +einen von beiden Betrieben ganz im einzelnen nahe stehen kann — erscheint +nicht nur geboten zur Sicherung des fortgesetzten, für +beide gleich wichtigen Hand-in-Hand-Arbeitens von Optik und +Glasfabrikation, auf welchem die Entwickelung der hiesigen Unternehmungen +begründet ist, sondern auch unerläßlich unter dem Gesichtspunkt +der allgemeinen Interessen der Stiftung, um die Einheitlichkeit +ihrer ganzen geschäftlichen Aktion zu wahren — was +durch die Person des gemeinsamen Stiftungskommissars <em class="gesperrt">allein</em> +noch nicht genügend gewährleistet wäre.</p> + + +<h4>Zu § 9.</h4> + +<p>Die Vorschriften dieses Paragraphen entsprechen dem im +Handelsrecht allgemein anerkannten Prinzip der freien und direkten +Stellvertretung. Daß diesem stets in vollem Umfang Rechnung +getragen werde, ist nicht nur Voraussetzung genügender Rechtssicherheit +für alle Geschäftshandlungen der Stiftungsfirmen, sondern +auch deshalb geboten, damit diese Handelsfirmen und ihre Vorstände +das erforderliche Ansehen nach außen behalten.</p> + + +<h4>Zu § 11.</h4> + +<p>Die Vorschriften dieses Paragraphen versuchen, eine Abgrenzung +der Kompetenz der Vorstände möglichst nach objektiven +Merkmalen in solcher Art zu geben, daß dabei einerseits der +Stiftungsverwaltung eine maßgebende Einwirkung auf alle wichtigeren +Aktionen der Geschäftsbetriebe gewahrt bleibt, anderseits +aber auch der unerläßlichen Forderung genügender Bewegungsfreiheit +und ausreichender, das Bewußtsein wirklicher Verantwortung +sichernder Initiative der Vorstände Rechnung getragen wird.</p> + + +<h4>Zu § 14.</h4> + +<p>Dadurch, daß dem Stiftungskommissar das Recht, gehört zu +werden und wenigstens beratend mitzuwirken, für <em class="gesperrt">alle</em> Angelegenheiten +vorbehalten wird, die überhaupt besondere Entschließungen +erfordern, wird der Stiftungsverwaltung eine weitgehende Einflußnahme +auf die Behandlung auch der gewöhnlichen Geschäfte gesichert. +Zwischen einem Stiftungskommissar, der genügenden Einblick +in die Angelegenheiten und das Ansehen unbefangenen Urteils +gewonnen hat, und einer Geschäftsleitung, deren Mitglieder als +sachkundig und umsichtig sich bewährt haben, wird die formale<a class="page" name="Page_337" id ="Page_337" title="337"></a> +Abgrenzung der Kompetenz in § 11 praktisch überhaupt nicht +zur Geltung kommen.</p> + + +<h4>Zu § 15.</h4> + +<p>Wenn eine Mehrheit von sachverständigen Personen in der Geschäftsleitung +eines Stiftungsbetriebes in irgend einer Frage einstimmig +ist, so muß ihrem Votum präsumtiv eine größere Autorität beigemessen +werden, als der etwa abweichenden Ansicht eines andern, +der den betreffenden Angelegenheiten nicht in gleichem Maße +nahe steht. Sind aber jene Sachverständigen uneins, so geht den +dissentierenden Urteilen <em class="gesperrt">beider</em> Teile die spezifische Sachverständigen-Autorität +verloren und verschiedenes Gewicht beider kann +nur noch begründet sein in dem etwa ungleichen Ansehen der +Personen hinsichtlich ihrer Erfahrung, Umsicht, Unbefangenheit etc. +Da derartige Unterschiede sich nicht nach Köpfen abzählen lassen, +erscheint es angemessen, in allen solchen Fällen, ganz ohne Rücksicht +auf Majorität und Minorität, das Zünglein an der Wage einen +Dritten bilden zu lassen, der neben dem eigenen Urteil zur Sache +auch jene Unterschiede auf Grund längerer Kenntnis der Personen +würdigen kann.</p> + +<p>Daß in derartigen Fällen der Stiftungskommissar nicht aliud +entscheiden könne, ist aus der Wortfassung des § 18 genügend +erkennbar. — Der Regel nach wird natürlich sein Bemühen darauf +gerichtet sein müssen, wenn nach versuchter Vermittelung noch ein +entschiedenes Gegenvotum des einen Teils bestehen bleibt, in +wichtigeren Angelegenheiten die Entscheidung womöglich zu vertagen, +schon wegen der größeren Verantwortung, die andernfalls +er selbst zu tragen hätte.</p> + + +<h4>Zu § 18.</h4> + +<p>Die Forderung eines regelmäßig <em class="gesperrt">mündlichen</em> Verfahrens ist +nicht nur berechtigt, weil andernfalls den Vorständen eine unbillige +Arbeitslast aus schriftlicher Korrespondenz erwachsen könnte, sondern +auch deshalb geboten, weil nur auf jenem Weg genügender Einblick +in alle Angelegenheiten und Unterlagen für ein begründetes +Urteil zu gewinnen sind.</p> + + +<h4>Zu § 22.</h4> + +<p>Die hier gegebene Vorschrift entspricht der in § 1 angedeuteten +Scheidung der beiden Aufgaben der Stiftung: als Inhaber der Geschäftsbetriebe +und als Nutznießer ihrer Erträgnisse.<a class="page" name="Page_338" id ="Page_338" title="338"></a></p> + + +<h4>Zu §§ 25 und 26.</h4> + +<p>Die in diesen Paragraphen gegebenen Anordnungen in Verbindung +mit den §§ 9 und 10 besagen praktisch die Einführung +eines unter Aufsicht und Leitung der Stiftungsverwaltung gestellten +Kooptationsverfahrens für die Ergänzung der Vorstände. +Ein anderer sachgemäßer Modus hierfür erscheint auch nicht denkbar. +Denn die Wahrung ungestörter Kontinuität der Geschäftsaktion +und die Sicherung kollegialen Einvernehmens unter den zur +Leitung bestellten Personen ist die unerläßliche Voraussetzung für +gedeihlichen Fortgang der Unternehmungen. Jeder ernstliche Bruch +hierin würde eine gefährliche Krisis bedeuten.</p> + +<p>Der in Rede stehende Ergänzungsmodus wird aber auch ganz +unbedenklich sein, wenn immer Vorsorge dafür getroffen ist, daß +in den Geschäftsleitungen, wenigstens aber im Kreise ihrer nächsten +Mitarbeiter, neben älteren und erfahreneren Männern stets auch solche +vorhanden und genügenden Einflusses teilhaftig sind, die noch des +Vorzuges der Jugend sich zu erfreuen haben: nicht ängstlich erwägen +zu müssen, ob die Kräfte neuen Aufgaben gewachsen sind.</p> + +<p>Die übrigen in § 26 und den nächstfolgenden aufgestellten +Normen für die Regelung der <em class="gesperrt">persönlichen</em> Verhältnisse der +Vorstandsmitglieder, einerseits gegenüber der Stiftungsverwaltung, +anderseits gegenüber den anderen Beamten der Stiftungsbetriebe, +wollen den folgenden Erwägungen Rechnung tragen:</p> + +<p>Erstens. Den Personen, denen die Vertretung einer Stiftungsfirma +nach außen und nach innen anvertraut wird, muß schon durch +die Formen und Bedingungen ihrer Beauftragung diejenige persönliche +Unabhängigkeit gewährleistet sein, die nötig ist, sie jedem +Dritten gegenüber unter die Präsumtion gestellt zu haben, daß sie +ihre Funktionen ohne Beengung durch unsachliche Rücksichten, +nach ihrem eigenen besten Wissen ausüben <em class="gesperrt">können</em>. Dieses Ansehen +müssen die Vorstände haben nach außen, weil sonst den +Stiftungsbetrieben das Vertrauen verloren gehen würde, daß ihre +Angelegenheiten auf die Dauer wirklich, nicht bloß angeblich, rein +fachmännischer Leitung unterstellt seien; und nach innen müssen +sie solches Ansehen haben, damit das gesamte Personal der Stiftungsfirmen, +Beamte und Arbeiter, zu den Vorständen das Vertrauen +behalte, in ihnen die Vertretung aller berechtigten eigenen Interessen, +auch der Stiftung gegenüber, zu besitzen. Mit Rücksicht +auf das letztere aber müssen außerdem noch die Personen, denen<a class="page" name="Page_339" id ="Page_339" title="339"></a> +die schwierige Aufgabe zufällt, im täglichen Verkehr die Interessen +des Ganzen mit den ihnen vielfach widerstreitenden Interessen aller +einzelnen in gerechtem und vernünftigem Gleichgewicht zu erhalten, +gegen jeden möglichen Verdacht gesichert sein, als ob, wenn sie +in irgend einem Fall den Wünschen einzelner entgegen zu treten +haben, dabei Rücksichten auf eigenen Vorteil mitsprechen könnten.</p> + +<p>Zweitens. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder darf grundsätzlich +nicht auf Erteilung von Anordnungen, Beaufsichtigung, +Vollziehung von Unterschriften u. dergl. beschränkt sein. Sie +müssen vielmehr fortgesetzt an regelmäßiger Mitarbeit in den +wichtigeren Angelegenheiten interner wissenschaftlicher, technischer +oder kaufmännischer Funktion wie die anderen Beamten ihrer Firma +sich beteiligen, wenn auch naturgemäß in beschränkterem Umfang +als diese. Andernfalls würden sie die lebendige Fühlung mit der +praktischen Aktion ihres Betriebes bald verlieren und der Gefahr +formalistischer Behandlung der Angelegenheiten mehr und mehr +verfallen.</p> + +<p>Die relativ wenigen Personen im Beamtenkreis der Stiftungsbetriebe, +auf welche der besondere Auftrag zur Vertretung einer +Firma und zur Leitung ihrer Angelegenheiten entfällt, können nun, +wie tüchtig und leistungsfähig sie sein mögen, auf Erfolg ihrer +Tätigkeit nur dann rechnen, wenn sie der bereitwilligen Unterstützung +einer größeren Zahl ebenbürtiger Mitarbeiter sicher sind, +vor welchen sie selbst im allgemeinen nichts weiter voraus haben +werden, als die sozusagen zufällige Qualifikation gerade für die +besonderen Funktionen, die ihnen aufgetragen sind, denen gegenüber +aber die Tätigkeit der andern als durchaus gleichwertig zu +erachten ist. Es wäre deshalb völlig unangemessen und im Erfolg +geradezu schädlich, wenn die Funktion der Vorstandsmitglieder +diese besonders herausheben wollte aus dem Kreis ihrer nächsten +Mitarbeiter. Der Auftrag darf also keinerlei Überordnung von +Person zu Person begründen. Die notwendig gebotene Unterordnung +aller unter die verantwortliche Leitung hat ausschließlich +Unterordnung unter das Kollegium als <em class="gesperrt">solches</em> zu sein, dem auch +jedes seiner Mitglieder für seine Person hinsichtlich seiner gesamten +Tätigkeit ganz ebenso unterstehen muß wie alle andern; und die einzige +Ehre, welche dieser Auftrag den davon Betroffenen als Äquivalent +für größere Verantwortung und unruhigere Tätigkeit bringt, muß +bleiben: durch die Institutionen der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung unter die +Vermutung gestellt zu sein, daß nur sehr tüchtigen und sehr ver<a class="page" name="Page_340" id ="Page_340" title="340"></a>trauenswürdigen +Leuten derartige Pflichten und derartige Rechte +anvertraut werden können.</p> + +<p>Die Bedeutung der Imponderabilien habe ich in genügend +langer Erfahrung würdigen gelernt. Deshalb lege ich besonderen +Wert darauf, die Grundsätze und Maximen für die Regelung der +persönlichen Beziehungen, die in meinem Wirkungskreis bis heute +gegolten haben und hierin auf unbestrittene Erfolge sich berufen +dürfen, auch für die Zukunft aufrecht erhalten zu sehen.</p> + + +<h4>Zu §§ 29-31.</h4> + +<p>Wenn der im vorangehenden begründete Organisationsplan +für die praktische Tätigkeit der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung als zweckentsprechend +oder auch nur als vernünftigerweise zulässig anzusehen +ist, so rechtfertigt sich auch das Bestreben, für seine +dauernde Anerkennung in allen grundsätzlichen Punkten jede mögliche +Garantie zu beschaffen. In wirksamer Form kann solches +aber nicht anders erreicht werden wie durch die Beschränkung +der Vertragsfreiheit, die in den Paragraphen 29-31 der Stiftung +in bezug auf den nächstbeteiligten Personenkreis auferlegt wird.</p> + +<p>Die versuchte Fixierung einer bestimmten Organisation der +<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung nicht nur durch allgemein ausgesprochene +Grundsätze, sondern auch durch Bezeichnung objektiver Kriterien +für deren Anwendung, läßt meines Erachtens immer noch ziemlich +weiten Spielraum für die Anpassung an wechselnde Verhältnisse. +Indes verhehle ich mir durchaus nicht, daß derartige Fixierung +einer Einrichtung auch gewissen Nachteilen ausgesetzt ist; und ich +bin sogar vollkommen sicher, daß, wenn diese Einrichtung auch +50 Jahre lang ununterbrochen die beabsichtigten günstigen Wirkungen +tatsächlich gehabt hätte, im 51. Jahr oder später gewiß einmal, +wenigstens vorübergehend, eine Situation eintreten muß, angesichts +welcher mit dem Schein des Rechts wird gesagt werden können: +»welche Torheit, eine Organisation so fest zu legen!« <em class="gesperrt">Diesen</em> +Mangel aber teilt das Fixieren mit jeder andern Einrichtung, die +man treffen möchte; und das Nichtfixieren wäre doch auch eine +Einrichtung, der gegenüber kein anderer Unterschied bestehen +würde, als daß zukünftiger Tadel auf das Nichtfixieren sich richten +würde. In Bedenken wegen der beschränkten Anpassungsfähigkeit +der Organisation kann ich also einen triftigen Einwand solange +nicht erblicken, als es keinen Weg gibt, Anerkennung bestimmter<a class="page" name="Page_341" id ="Page_341" title="341"></a> +Grundsätze anders für längere Dauer sicher zu stellen als durch +Angabe objektiver, keinem Ermessen unterworfener Merkmale ihrer +Befolgung oder Nichtbefolgung. — Muß die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +zeitweiligen Schaden durch ihre Einrichtungen in jedem Fall einmal +erleiden, wie immer diese Einrichtungen jetzt gestaltet würden, so +mag sie ihn dann erleiden durch meine Grundsätze — wofür ich +die Verantwortung zu übernehmen habe<a name="FNanchor_79_79" id="FNanchor_79_79"></a><a href="#Footnote_79_79" class="fnanchor">[79]</a>.</p> + + +<h3>Titel III.</h3> + +<h3>Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der +Stiftung.</h3> + +<h4>Zu §§ 35, 36.</h4> + +<p>Die in § 35 ausgesprochene Beschränkung betreffs des Tätigkeitsgebietes +der Stiftung bedarf keiner besonderen Rechtfertigung, +eher die im folgenden Paragraphen zugelassene territoriale Erweiterung +ihrer Aktion. Mit dieser letzteren, wenn sie einmal eintreten sollte, +würden zweifellos gewisse Gefahren gegeben sein, aus der zunehmenden +Erschwerung der Übersicht und der Einheitlichkeit der +Geschäftsaktion und dergl. Andererseits sehe ich aber in der fortschreitenden +Verbreiterung der Grundlagen der hiesigen Unternehmungen +durch Ausdehnung ihres Arbeitsfeldes, wie solche seit +Jahren planmäßig von mir und meinen Mitarbeitern verfolgt worden +ist, das wichtigste Mittel zur Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Stabilität; +und außerdem will ich auch nicht verhindern, daß in später +Zukunft die gefestigte Arbeitsorganisation der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +möglicherweise eine Art von Kristallisationspunkt auf dem Gebiet +der feintechnischen Industrie abgeben könnte, falls etwa die fortschreitende +Ausbreitung der fabrikatorischen Arbeitsform auch auf +diesem Gebiet solcher Möglichkeit Wert verleihen sollte.</p> + + +<h4>Zu § 40.</h4> + +<p>Die in diesem Paragraphen — naturgemäß nur sehr allgemein — angedeutete +Direktive für die Geschäftspolitik der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +soll zum Ausdruck bringen: daß diese Politik zwar, in bewußtem +Gegensatz zum Zweck eines Aktienunternehmens oder dergl., +immer als oberstes Ziel sich setzen müsse, den wirtschaftlichen Wert der<a class="page" name="Page_342" id ="Page_342" title="342"></a> +Unternehmungen für die <em class="gesperrt">Gesamtheit</em> der daran beteiligten, persönlichen +und unpersönlichen, Interessen möglichst zu erhöhen, andererseits +aber auch völlig fern zu bleiben habe von jeder Tendenz zu fortschreitender +Aufteilung des Gesamtertrages unter die jeweils tätigen +Personen.</p> + +<p>In einem wirklich organisierten Unternehmen, welches schon +eine längere Vergangenheit hinter sich hat, zumal auf einem hoch +entwickelten Arbeitsgebiet, ist <em class="gesperrt">nicht</em>, wie etwa bei einer Genossenschaft +aus wesentlich gleichartigen Elementen, die jeden Tag zu +gemeinsamer Arbeit zusammentreten könnte, der Wirtschaftsertrag +des Ganzen der Hauptsache nach die bloße Summe aus den Einzelleistungen +aller jeweils in ihm tätigen Personen; er ist wesentlich +mehr als das, ganz abgesehen noch von der Bedeutung des mitwirkenden +Kapitals als Arbeitsfaktor. Denn in solcher Organisation +fängt die wirtschaftliche Arbeit nicht jedes Jahr von vorn an, wie +wenn sie abhinge von einem <i>ad hoc</i> zusammengelaufenen Menschenhaufen; +vielmehr wirkt in ihr kontinuierlich alles fort, was eine +lange Vergangenheit an wertvollen Antrieben, besonderen Einrichtungen, +planmäßiger Schulung, geregelten Verbindungen und +Absatzwegen allmählich geschaffen hat. Und wie dabei einerseits +der zeitliche Gesamtertrag des Ganzen immer in ganz beträchtlichem +Anteil bedingt bleibt durch die Nachwirkung der Arbeit, die andere, +vielleicht längst Verstorbene, vor Jahrzehnten geleistet haben, so +werden andererseits auch in der Organisation und durch dieselbe +die Mittätigen zu Leistungen befähigt, die sie, was immer ihre +persönlichen Anlagen sein möchten, außerhalb der vorgefundenen +Organisation niemals zustande bringen könnten, deren wirtschaftlicher +Ertrag also auch nicht ausschließlich ihr eigenes Verdienst ist.</p> + +<p>Die Direktive des § 40 will also besagen: daß die Organe +der Stiftung zwar niemals suchen dürfen, den Unternehmergewinn +zu steigern oder hochzuhalten durch Herabdrücken oder Niederhalten +der Arbeitserträge der einzelnen, vielmehr immer nur durch +möglichste Entwicklung der spezifischen Kräfte der Organisation +und möglichste Vermehrung der aus ihr fließenden besonderen +Wirtschaftsvorteile — daß sie aber auch nichts, was vernünftigerweise +auf diese Kräfte und Vorteile zurückzuführen ist, an solche +verschenken dürfen, die es in Wahrheit gar nicht erarbeitet haben.</p> + +<p>Ich hoffe, daß auch die zukünftigen Geschäftsleitungen der +Stiftungsbetriebe, solange nicht eine völlige Umwälzung in den +Existenzbedingungen dieser eingetreten ist, es fertig bringen werden,<a class="page" name="Page_343" id ="Page_343" title="343"></a> +die wirtschaftliche Lage aller Angehörigen der Betriebe nach dem +jeweils gegebenen Maßstab günstig zu erhalten und fortgesetzt zu +heben, und dabei doch noch neben dem marktgängigen Kapitalzins +und einer notdürftigen Risikoprämie in normalen Zeiten auch einen +dem Umfang der geschäftlichen Aktion und dem Wert qualifizierter +Arbeit in ihr einigermaßen entsprechenden Unternehmergewinn +übrig zu behalten. Andernfalls müßten sie sich sagen lassen: daß +sie entweder ihre Aufgabe überhaupt nicht begriffen, oder daß sie +und ihre nächsten Mitarbeiter nicht verstanden hätten, die vorgefundenen +Kräfte der Organisation lebendig zu erhalten und allmählich +erlahmende Antriebe durch neue zu ersetzen.</p> + +<p>Die schwierigere Frage: wem nun der jeweilige Überschuß +im Wirtschaftsertrag der Unternehmungen füglich gehöre, wenn +er nicht den sämtlichen mitarbeitenden Personen gehört und, meiner +Auffassung nach, auch einem persönlich mittätigen Unternehmer +nicht uneingeschränkt und bedingungslos, am allerwenigsten aber +dem Kapitalinhaber gehören würde — diese Frage kann ich für +meinen Fall erfreulicherweise als gegenstandslos geworden ansehen. +Denn wenn der Unternehmer nichts anderes mehr ist als der unpersönliche +Repräsentant der Organisation selbst, und wenn zugleich +seine Nutznießung keine andere Anwendung mehr finden +kann als zugunsten von Zwecken, die entweder ganz unmittelbar +den dauernden Interessen der Gemeinschaft dienen, oder dem allgemeinen +Wohl, an welchem alle mittelbar beteiligt sind — so +wird es nunmehr sicher sein, daß ihm jener Überschuß gebührt.</p> + + +<h4>Zu § 44.</h4> + +<p>Die Anerkennung der in § 44 ausgesprochenen Forderung +habe ich gleich beim ersten Eintritt in die Verbindung mit der +damals noch kleinen Optischen Werkstätte, vor nun bald 30 Jahren, +mir ausdrücklich ausbedungen, und es ist ihr bisher auch stets +streng entsprochen worden. Ich wünsche, daß auch meine Nachfolger +an dieser Regel festhalten, möchte dadurch auch einmal +das Preisgeben eines erheblichen geschäftlichen Vorteils bedingt +sein. — Ich halte es überhaupt nicht für anständig, namentlich +aber nicht für die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung, Erzeugnisse, die der Absicht +nach dem Dienst wissenschaftlicher Forschung bestimmt sein +sollen, hinsichtlich der geschäftlichen Verwertung des Urheberrechts +auf gleichem Fuß zu behandeln wie Erzeugnisse, die dem Erwerb +oder den gewöhnlichen Bedürfnissen des praktischen Lebens dienen.<a class="page" name="Page_344" id ="Page_344" title="344"></a> +Die Stiftungsbetriebe können natürlich auch die Erzeugnisse der +ersteren Art nicht verschenken, sie müssen vielmehr auch gegenüber +den Gelehrten und den wissenschaftlichen Instituten den vollen +Gegenwert für die in jenen enthaltene technische und geistige +Arbeit fordern. Es soll aber wenigstens für alle erkennbar sein, +daß in diesem Gegenwert <em class="gesperrt">keine</em> besondere Prämie für Urheberrechte +enthalten sei, daß vielmehr jedem frei gelassen ist, das +gleiche billiger zu liefern, wenn er es kann.</p> + + +<h3>Titel IV.</h3> + +<h3>Reservefonds.</h3> + +<p>Die Vorschriften dieses Titels bestimmen dasjenige Maß von +vermögensrechtlicher <em class="gesperrt">Beschränkung</em>, welches dem Eigentümer +der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Verfügung über ihre Erträgnisse +auferlegt sein soll und zwar: einerseits im Sinne teilweiser +Bindung dieser Erträgnisse zugunsten der Unternehmungen selbst +und ihres Personals gegenüber den sonstigen Interessen, welche +die Stiftung aus § 1, B zu vertreten hat; andererseits aber im Sinne +des Zwanges zur teilweisen Verausgabung dieser Erträgnisse behufs +gemeinnütziger Betätigung.</p> + +<p>Die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung soll niemals die Grundlage ihrer +Wirksamkeit, sondern stets nur den Rückhalt dafür in Vermögensansammlung +haben, demnach die letztere nicht weiter fortsetzen, +als zur Sicherung ihrer industriellen Aktion und der Interessen +ihres Personals erforderlich erscheint.</p> + +<p>Für diesen Zweck ist nur ein gewisses Maß von Vermögensbesitz +außerhalb des Betriebskapitals der Unternehmungen bestimmt +geboten, und ein gewisses weiteres Maß noch wünschenswert und +ratsam. Hieraus ergibt sich der Anlaß, für die Vermögensansammlung +der Stiftung ein bestimmt anzustrebendes Minimum, aber auch +ein nicht zu überschreitendes Maximum zu normieren. Das letztere +ist zu bemessen nach dem Bedürfnis für noch absehbare ungünstige +Eventualitäten; ganz vagen Möglichkeiten Rechnung tragen zu +wollen, würde nur bedeuten, der lebenden Generation sichere Nachteile +aufzuerlegen wegen völlig problematischer Vorteile für eine +folgende Generation.<a class="page" name="Page_345" id ="Page_345" title="345"></a></p> + + +<h4>Zu § 45.</h4> + +<p>Die Spezifikation des als »Reservefonds« der Bindung unterworfenen +Vermögensbestandes der Stiftung nach vier getrennten +Konten will den verschiedenen Rücksichten der allgemeinen industriellen +Aktion der Stiftung und den besonderen ihr auferlegten +Unternehmerpflichten Rechnung tragen. — Die beiden Konten I +und II<i>a</i> haben ausschließlich auf das letztere Bezug, die beiden +anderen II<i>b</i> und II<i>c</i> auf die sonstige geschäftliche Aktion.</p> + +<p>Zu Konto I): Die nach §§ 72 ff. des Statuts von den Stiftungsbetrieben +ihrem Personal gegenüber zu übernehmenden vertragsmäßigen +Pensionslasten fallen zwar gänzlich auf das Unkostenkonto +der Handelsfirmen und müssen unter normalen Verhältnissen +aus den laufenden Einnahmen der Betriebe bestritten werden können, +da sämtliche Ansprüche nur auf das Fortgewähren eines Teiles +des früheren Lohnes oder Gehalts der ehemaligen Geschäftsangehörigen, +nicht auf Kapitalzahlung gehen. Die Stiftung als Inhaber +der Handelsfirmen muß jedoch, obwohl die Pensionsempfänger gewöhnliche, +nicht bevorrechtigte Gläubiger ihrer Firma bleiben, für +den Kapitalwert sämtlicher jeweils laufenden Rentenverpflichtungen +volle Deckung beschaffen, damit ihre eigene Vermögensbilanz +sichere Grundlage behalte. Diese Deckung kann indessen unbedenklich +auf einen mäßigen Teil des der Stiftung selbst gehörigen, +sonst unbelasteten Betriebskapitals der Handelsfirmen mit angewiesen +bleiben.</p> + +<p>Zu Konto II<i>a</i>): Um die dauernde Erhaltung der bilanzmäßigen +Kapitaldeckung aller Rentenverpflichtungen, sowie außerdem die +laufenden Pensionszahlungen und diejenigen Leistungen, welche § 77 +den Stiftungsbetrieben zeitweilig auferlegen möchte, nicht ausschließlich +auf die jeweiligen Betriebsüberschüsse angewiesen zu haben, +vielmehr die Deckungsmittel für alle diese Lasten auch in Zeiten +schlechten Geschäftsganges bereit zu haben, ist das genannte zweite +Konto des Reservefonds nötig. Seine Höhe ist selbstverständlich +zu normieren nach dem Personalunkostenkonto der Stiftungsbetriebe, +als dem natürlichen Maß für die zu gewärtigenden Risiken.</p> + +<p>Zu Konto II<i>b</i>): Ein besonderer Erneuerungs- und Betriebserweiterungsfonds, +bemessen nach dem Buchwert der verschleißbaren +Betriebsmittel, welche die Unternehmungen jeweils nötig haben, +erscheint geboten, um unabhängig von den laufenden Überschüssen, +also auch bei ungünstiger Geschäftslage, zu deren Überwindung<a class="page" name="Page_346" id ="Page_346" title="346"></a> +neue Kapitalaufwendungen vielleicht besonders dringlich sein können, +Mittel zu solchen immer bereit zu haben.</p> + +<p>Zu Konto II<i>c</i>): Das letzte Konto soll neben der Sicherung +allgemeiner Aktionsfreiheit der Stiftung und ihrer Handelsfirmen im +besondern dienen zur Deckung großer exzeptioneller Unkosten, welche +plötzliche Betriebsstörungen, Geschäftsstockung durch Krieg oder +Handelskrisen und dergl. Vorkommnisse verursachen können, und +soll die Mittel bieten, um auch in solchen Zeiten die Leistungen +fortsetzen zu können, welche Titel V des Statuts den Stiftungsbetrieben +auferlegt. — Die Höhe dieses Postens bemißt sich naturgemäß +nach dem jeweiligen Umfang der ganzen Geschäftsaktion +der Stiftung, der durch die jährliche Gesamtausgabe ihrer Betriebe +gekennzeichnet ist.</p> + + +<h4>Zu § 47, letzter Absatz.</h4> + +<p>Nachdem<a name="FNanchor_80_80" id="FNanchor_80_80"></a><a href="#Footnote_80_80" class="fnanchor">[80]</a> die Stiftung fast die Hälfte des gesamten buchmäßigen +Betriebskapitals der Unternehmungen als freies Eigentum +besitzt und außerdem einen freien Reservefonds gewonnen hat, der +den ganzen Rest deckt und schon genügt, um auch eine schwere +Krisis zu überstehen, betrachte ich die vertragsmäßige Verpflichtung, +den Rest jenes Betriebskapitals zu bestimmten Terminen zu übernehmen, +nur noch als eine rein theoretische Sorge. Der Kredit +der Stiftung wird groß genug sein, um jederzeit im Bedarfsfall +anderes fremdes Kapital in solcher Form heranziehen zu können, +daß die weitere Kapitalübernahme auf längere Zeiträume verteilt +wird. Deshalb würde es ungerechtfertigt sein, die baldige Erhöhung +des freien Reservefonds auf den im § 45 angenommenen normalen +Stand etwa zugunsten beschleunigter Kapitalabzahlung hintanzuhalten.</p> + + +<h4>Zu § 51.</h4> + +<p>»Für zum voraus bestimmte Zwecke« schließt aus, die in +Rede stehenden Überschüsse zurück zu halten, bloß um im allgemeinen +größere Mittel für spätere Jahre verfügbar zu haben. Jedoch +muß gemäß § 46 alles, was auf den betreffenden Separatkonten +vorhanden ist, also rechtlich noch im Eigentum der Stiftung +steht, den auf den Reservefonds Bezug habenden Bestimmungen +in den §§ 88, 89 bedingungslos unterworfen bleiben.</p> + + +<h3><a class="page" name="Page_347" id ="Page_347" title="347"></a>Titel V.</h3> + +<h3>Arbeiter- und Angestelltenrecht der Carl Zeiss-Stiftung<a name="FNanchor_81_81" id="FNanchor_81_81"></a><a href="#Footnote_81_81" class="fnanchor">[81]</a>.</h3> + +<p>Dieser Titel enthält die Präzisierung der in § 1 sub A, dritter +Absatz, der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zugewiesenen sozialen Aufgabe. +Ich erblicke darin den wichtigsten Teil des Statuts, weil diese +Festsetzungen für mich bedeuten den äußeren Abschluß eines +wesentlichen Stückes meiner ganzen Lebensarbeit und weil ich zugleich +überzeugt bin, daß den Bestrebungen, die darin zum Ausdruck +kommen, ein ganz entscheidender Anteil an der günstigen +Entwicklung der jetzigen Stiftungsunternehmungen beizumessen ist, +ihre fortgesetzte Anerkennung mir also auch als eine wesentliche +Bedingung für deren ferneren gedeihlichen Fortgang erscheinen muß.</p> + +<p>Diese Bestrebungen aber haben auf meiner Seite — seit wohl +zwanzig Jahren schon bewußterweise — unter folgendem ganz +allgemeinen Gesichtspunkt gestanden:</p> + +<p>Als ein dringendes Volks- und Staatsinteresse gilt unbestritten +die Erhaltung, beziehungsweise Wiedererneuerung eines breiten +gesunden Mittelstandes, dessen Glieder noch Vollbürger sein können, +nicht hinsichtlich der persönlichen und bürgerlichen Verhältnisse +schon auf irgend einer Zwischenstufe zum Helotentum stehen und +nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz einem Proletariat, welches +nichts mehr zu verlieren hat, verfallen oder jederzeit zu verfallen +bedroht sind.</p> + +<p>Mag nun jemand überzeugt sein, wie ich es bin, daß ein solcher +Mittelstand von genügender Breite, soweit die gewerblichen Stände +in Betracht kommen, in Zukunft überhaupt nur noch auf dem +Boden der <em class="gesperrt">organisierten</em> Wirtschaftstätigkeit der Großindustrie +zu erhalten oder wiederzugewinnen sei, oder mag er glauben, daß +solches auch durch Wiederbelebung des alten Handwerks und +sonstigen Kleingewerbes erreichbar sein werde — in keinem Fall +wird bestritten werden können: daß, wenn sowohl die Großindustrie +solche Aufgabe erfüllen oder auch nur neben parallel gehenden +anderen Bestrebungen zu ihrer Erfüllung mitwirken könnte, damit +wichtigen Volks- und Staatsinteressen Vorschub geleistet würde; +und daß, wenn auf irgend einem, sei es auch zunächst ganz kleinem +Gebiet, ein Anfang dieser Art mit Erfolg wirklich gemacht würde, +dieses dem Gemeinwohl zweifellos dienen müsste.</p> + +<p><a class="page" name="Page_348" id ="Page_348" title="348"></a>Die Fortsetzung dieser ersten Erwägung aber ist für mich: +es gibt <em class="gesperrt">keinen</em> andern Weg zu solchem Ziel als wirkliche und +dauernde <em class="gesperrt">Hebung der Rechtslage</em> der von industriellen Unternehmungen +abhängigen Personen in ihrem Verhältnis zum Unternehmer +und seinen Organen, nach der persönlichen und der wirtschaftlichen +Seite hin — damit die wichtigsten bürgerlichen und +materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der Willkür des +Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen jeweiligen +Vorteil unterworfen bleiben. Was mit anderen Absichten und auf +anderen Wegen geschehen oder empfohlen worden ist, die Lage +der Abhängigen zu verbessern <em class="gesperrt">ohne</em> den Versuch grundsätzlicher +Änderung ihrer Rechtslage zum Unternehmer, mag im einzelnen +sehr achtungswert, sehr erfreulich und sehr nützlich sein; unter +dem Gesichtspunkt der sozialen Volksinteressen aber ist es nur +Dekoration und nichts weiter.</p> + +<p>Aus obigen Prämissen begründet sich für mich das Bestreben, +welches Titel V des Statuts in Überschrift und Inhalt zum Ausdruck +bringt: für den ganzen Personenkreis der jetzigen Stiftungsunternehmungen +das öffentliche Proletarierrecht der Reichs-Gewerbeordnung +und der einschlägigen Abschnitte des Handelsgesetzbuches +durch ein besseres <em class="gesperrt">privates</em> »Arbeiter- und Angestelltenrecht« zu +ersetzen, nämlich jenes öffentliche Recht für diesen Personenkreis +dauernd dadurch außer Anwendung zu bringen, daß den Arbeits- und +Anstellungsverträgen der Stiftungsbetriebe überall weitergehende +Rechte zu gewähren auferlegt und für die Sicherung dessen möglichste +Garantie geschaffen wird.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Als die wesentlichen und sämtlich auch unentbehrlichen Grundlagen +für eine auf <em class="gesperrt">diesem</em> Weg erstrebte Hebung der Lage des +Arbeiter- und Privatbeamtenstandes muß ich ansehen:</p> + +<p>1. Genaue Präzisierung des vertragsmäßigen <em class="gesperrt">Pflicht</em>verhältnisses +zwischen Personal und Inhaber der Unternehmungen, +bezgl. dessen Organen, nach strengem Rechtsbegriff — der gebietet, +dieses Pflichtverhältnis endgültig zu reinigen von allem ihm +herkömmlich noch anhaftenden Beiwerk an persönlicher Abhängigkeit, +Botmäßigkeit etc., welches durchaus einseitig zu Lasten des +schwächeren Teils entfällt, weil der Unternehmer eine materielle +Gegenleistung <em class="gesperrt">da</em>für nach Gesetz und guter Sitte nicht einmal +bieten dürfte, eine entsprechende persönliche Gegenleistung aber +in jedem größeren Betrieb gar nicht bieten kann; also kurz gesagt:<a class="page" name="Page_349" id ="Page_349" title="349"></a> +feste Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit +der Arbeiter und Angestellten zur Beschränkung persönlicher +und bürgerlicher Rechte (§§ 57, 58 des Statuts).</p> + +<p>2. Genaue Umgrenzung der zeitlichen Gebundenheit und Freiheitsbeschränkung, +welche das Zusammenarbeiten vieler in der +Industrie unvermeidlich macht, unter Anerkennung des Grundsatzes: +daß diese zeitliche Freiheitsbeschränkung nicht weiter reichen dürfe, +als <em class="gesperrt">wichtige</em> Interessen des Betriebs, nicht schon Rücksichten auf +jeden beliebigen kleinen Vorteil des Unternehmers, gebieten (§§ 61, +62 des Statuts).</p> + +<p>3. Gewährleistung solcher Normen für die Regelung der +Arbeitstätigkeit und der Lohnbestimmung, welche geeignet sind, +berechtigte wirtschaftliche Interessen der Arbeiter wirksam zu +schützen (§ 66 des Statuts).</p> + +<p>4. Gewährleistung des Nichtherabsetzens des einmal zugestandenen +regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes bei unverändert +bleibender Arbeitsstellung — außer im Fall erweislicher Notlage +des Unternehmers (§ 67 des Statuts).</p> + +<p>5. Beschränkung des Unternehmers in der einseitigen Aufkündigung +des Arbeits- oder Anstellungsvertrages, nachdem dieser +durch einen gewissen Zeitraum fortgesetzt worden ist — durch +rechtsverbindliche Festsetzung einer entsprechenden Entschädigung +für den Fall unverschuldeter Entlassung, auch wenn solche durch +äußere Ursachen, die nicht dem Willen des Unternehmers entsprechen, +aber in der Industrie regelmäßig zu gewärtigen sind, veranlaßt ist +(§§ 77-80 des Statuts).</p> + +<p>6. Rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter nicht-almosenhafter +Pensionsleistungen für den Invaliditätsfall nach Ablauf einer +gewissen, mäßigen Dienstzeit (§§ 72-75 des Statuts).</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die auf die ersten vier Punkte bezüglichen Vorschriften des +Statuts kodifizieren nur Regeln, die hinsichtlich alles Grundsätzlichen +in den jetzigen Stiftungsbetrieben von jeher gegolten haben — im +Anfang, als es sich nur um ein kleines Personal handelte, seitens +der damaligen Inhaber fast unbewußt geübt, seit lange aber offen +als feste Maximen ausgesprochen, zum größten Teil auch schon +durch Jahre hin in der Betriebsordnung schriftlich fixiert. Über +ihre praktische Wirkung habe ich demnach eingehende eigene Erfahrung. +Ich weiß also, daß die Durchführung jener Grundsätze +zwar genötigt hat, an die wichtigen Mittelspersonen zwischen den<a class="page" name="Page_350" id ="Page_350" title="350"></a> +oberen Organen des Unternehmers und der Arbeiterschaft, an die +Werkmeister, sehr viel höhere Anforderungen zu stellen, als an sie +zu stellen sind, wenn man sie den Polizeistock schwingen läßt. +Mit diesen Grundsätzen ist es aber möglich gewesen, die Betriebe — von +denen doch der eine schon fast 20 Jahre die Formen des +Großbetriebs und seit einer Reihe von Jahren ein Personal um die +500 herum hat — immer in guter Ordnung und in friedlichem +Zusammenwirken aller zu erhalten, und zwar unter <em class="gesperrt">gänz</em>lichem +Verzicht auf das meist für unentbehrlich angesehene Hilfsmittel +der »Strafen«. Diesen Grundsätzen auch, und den ihnen entsprechenden, +von selbst sich ergebenden Maximen für die Regelung des Zusammenwirkens +und des persönlichen Verkehrs zwischen Vorgesetzten und +Untergebenen, muß ich es zuschreiben, daß die Stiftungsbetriebe, +im Gegensatz zu den landläufigen Klagen über Unverläßlichkeit, +Unfleiß, Interesselosigkeit der »Untergebenen«, in allen Schichten +ihres Personals, vom einfachen Arbeiter bis zu den obersten Beamten, +einer ganz auffällig <em class="gesperrt">großen</em> Zahl von Leuten sich erfreuen dürfen, +die, Muster von Pflichttreue, mit voller Hingabe und höchster Zuverlässigkeit +ihren Aufgaben obliegen — darunter viele mit steifem +Rückgrat, die väterliche Bevormundung sehr geringschätzig ansehen, +gegen Willkür aber sehr schroff reagieren würden. Auch solche +haben in die hiesige Arbeitsorganisation immer willig sich eingefügt. — Ich +behaupte nun: was den hiesigen Unternehmungen +jenen besondern Vorzug verschafft hat, gehört zu den Grundlagen +ihrer Existenz. Denn auf ihrem schwierigen Arbeitsfeld, welches +an sich schon an die Leistung der Personen höhere Ansprüche +stellt als die meisten anderen Gewerbe, kann ein Betrieb, wenn +er über ganz mäßigen Umfang hinausgewachsen ist, durchaus nicht +mehr auf hervorragende Tätigkeit weniger leitender Personen begründet +bleiben. Schon die bloße Erhaltung eines hohen Niveaus +technischer Leistung, noch viel mehr aber jeder Fortschritt in der +Richtung auf neue Aufgaben, erfordern nunmehr unbedingt, daß +immer sehr <em class="gesperrt">viele</em> — ein großer Teil aller Mitwirkenden — fortgesetzt +mit lebhaftem persönlichem Interesse, stetem Nachdenken +unter eigenen Antrieben und mit weit mehr als bloß pflichtmäßigem +Fleiß an der Tätigkeit des Ganzen Anteil nehmen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Bezüglich der zuvor unter 5 und 6 erwähnten, durch die +§§ 72-80 des Statuts näher geregelten <em class="gesperrt">wirtschaftlichen</em> Rechte +der Arbeiter und Angestellten ist zu bemerken, daß auch hierin +der wichtigste und unter dem finanziellen Gesichtspunkt schwerste<a class="page" name="Page_351" id ="Page_351" title="351"></a> +Schritt, die Gewährung fester Pensionsrechte, schon durch die +früheren Inhaber der jetzigen Stiftungsbetriebe getan worden ist, +und daß also auch in diesem Punkt der Hauptsache nach von der +Stiftung nur verlangt wird, das fortzusetzen und dauernd zu gewährleisten, +was vor ihrem Eintreten begonnen wurde. Meine +früheren Genossen und ich haben, als Anlaß kam, der Frage der +Invaliden- und Altersversorgung unseres Personals näher zu treten — in +den Vorbereitungen dazu schon vor 10 Jahren — uns entschlossen, +<em class="gesperrt">keine</em> »Pensionskasse« nach dem gegebenen Vorbild +der Wohlfahrtseinrichtungen zu begründen, sondern einfach die +Erklärung abzugeben: es solle aus dem <em class="gesperrt">Arbeitsvertrag</em> selbst +jedem nach 5jähriger Dienstzeit klagbarer Pensionsanspruch gegen +seine Firma für den Invaliditätsfall, und für den Todesfall zugunsten +seiner Hinterbliebenen, zustehen — gemäß den näheren +Bestimmungen eines alsbald nach dem Tod des Begründers der +Optischen Werkstätte und unter dem Datum seines Todestags erlassenen +Pensions-Statuts. Diese Maßnahme hat auch damals schon +unter dem ausgesprochenen Gesichtspunkt gestanden: die Großindustrie +treibt zu Lasten der Gesamtheit gemeinschädlichen Raubbau +auf die physische Volkskraft, wenn sie sich nicht darauf einrichtet, +<em class="gesperrt">von sich aus</em> aufzukommen für den ganzen, regelmäßigen +und exzeptionellen, Verbrauch menschlicher Arbeitskraft in ihren +Betrieben, wenn sie also diesen Verbrauch nicht als festen Wirtschaftsfaktor, +ganz ebenso wie die Amortisation der toten Betriebsmittel, in +ihre Wirtschaftsführung aufnimmt. Denn nur unter Fiktionen, die über +alle realen Verhältnisse künstlich sich hinwegsetzen, könnte behauptet +werden, daß schon im marktgängigen Arbeitslohn den einzelnen +eine Amortisationsquote für den allmählichen Verbrauch ihrer +Kräfte mitgegeben sei — welchen Gedanken freilich das öffentliche +Recht einstweilen nur hinsichtlich der Staatsbeamten und im übrigen +noch, im Unfallversicherungs-Gesetz, hinsichtlich des exzeptionellen +Verbrauchs der Menschenkraft im Gewerbe voll anerkennt.</p> + +<p>Die früheren Inhaber der Stiftungsbetriebe haben rechtzeitig +begonnen, die Erfüllung der im obigen Sinn übernommenen Verpflichtungen +sicher zu stellen, soweit dieses damals möglich war, +durch Begründung eines ihrem persönlichen Eigentum entzogenen +Pensionsfonds aus jährlichen Rücklagen von je 6% des ganzen +Lohn- und Gehalt-Kontos der beiden Betriebe — welcher Fonds +nachher der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung als Grundstock ihres jetzigen +Reservefonds überwiesen worden ist.</p> + +<p><a class="page" name="Page_352" id ="Page_352" title="352"></a>Die der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung in den §§ 77-80 des Statuts +weiter auferlegten Pflichten — unter welchen etwas sachlich Neues +nur der § 77 ausspricht — bezwecken nun in erster Reihe die +endgültige Sicherstellung der Pensions-Einrichtung. Diese würde +des Ansehens und des Wertes einer wirklichen Rechtsinstitution +der Stiftung gänzlich verlustig gehen, wenn der Glaube an ihren +dauernden Bestand auch in Zukunft begründet bleiben müßte auf +das Vertrauen zu lebenden und zu später kommenden, noch unbekannten +Personen — wenn sie also nicht noch ergänzt würde +durch solche Anordnungen, die <em class="gesperrt">objektive</em> Garantien dafür schaffen, +daß sie höchstens unter ganz bestimmten, allem willkürlichen Ermessen +entzogenen Voraussetzungen wieder außer Wirksamkeit +gesetzt werden kann. Es müssen also alle Hintertüren fest verschlossen +sein, durch welche die Bestimmungen des Pensions-Statuts, +sei es auch nur <i>in thesi</i>, jemals umgangen werden +könnten.</p> + +<p>Also schon zu diesem Zweck, und um jeden Verdacht beseitigt +zu haben, als sollte hierin irgend ein Vorbehalt bleiben +dürfen, bedarf es offenbar einer Festsetzung, wie § 77 trifft; zur +Sicherung dieser aber schließlich noch der Verbriefung des im § 67 +ausgesprochenen Grundsatzes — welche letztere sonst wohl als +überflüssig erscheinen könnte, weil er an sich nichts weiter besagt, +als was Treu und Glauben ohnehin gebieten.</p> + +<p>Die Bestimmung des § 77 soll also zunächst jedem die +Sicherheit geben, daß, wenn er die einer gewissen Dienstzeit entsprechende +Pensionsanwartschaft zu irgend einer Zeit erlangt hat +und er ohne eigenes Verschulden aus irgend welchen Gründen +des Betriebsinteresses nicht weiter im Dienst der Stiftung beschäftigt +werden könnte, ihm alsdann eine den Geldwert der verlorenen +Anwartschaft annähernd darstellende Entschädigung gewährt +werden muß — und daß solchen gegenüber, die infolge +einer langen Dienstzeit nur noch geringe Aussichten auf anderweitiges +Fortkommen haben, die <em class="gesperrt">Höhe</em> der zu leistenden Entschädigung +den Unternehmer <em class="gesperrt">zwingen</em> müsse, von einer Entlassung +überhaupt abzusehen.</p> + +<p>Der § 67 endlich sichert alle gegen die Möglichkeit, durch +Herabsetzung des festen Lohnes oder Gehalts — was das Recht +der Reichs-Gewerbeordnung und des Handelsgesetzbuchs immer +nach je 14 Tagen, bezgl. 3 Monaten dem Unternehmer gestatten +würde — indirekt gezwungen werden zu können, das Arbeits<a class="page" name="Page_353" id ="Page_353" title="353"></a>verhältnis +seinerseits aufzugeben und auf alle darin ihm erwachsenen +Anrechte zu verzichten.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Das Obige betrifft indes nur <em class="gesperrt">eine</em> Seite der in Betracht +stehenden Maßregel. Das durch § 77 in die Wirtschaftsordnung +der Stiftungsbetriebe einzuführende Novum hat noch seine selbständige +Bedeutung, sowohl unter rechtlichem, wie ganz besonders +auch unter sozialem Gesichtspunkt — welche Bedeutung es rechtfertigt, +sogar gebietet, die Anordnung des § 77 durchaus nicht +zu beschränken auf diejenigen Personen, welche Pensionsanwartschaft +erworben haben, sondern sie zu einer allgemeinen »Arbeitslosenversicherung« +der Stiftungsbetriebe auszugestalten, wie § 77 tut.</p> + +<p>Wenn nämlich jemand durch längeres Verbleiben in einem +industriellen Betrieb präsumtiv die Absicht an den Tag gelegt +hat, darin eine bleibende Tätigkeit zu suchen — was dem Unternehmer +stets zu besonderem Vorteil gereicht — und wenn der +andere Teil durch längere stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsvertrags +augenscheinlich anerkannt hat, daß ihm solches genehm +sei, so muß es einer strengeren Rechtsanschauung als unerhörtes +Spiel mit den Interessen des schwächeren Teils erscheinen, wenn +nachher der Unternehmer, außer im Fall wirklicher Notlage, jenen +soll beliebig entlassen können, weil es für ihn nunmehr vorteilhafter +geworden ist, den andern nicht weiter zu beschäftigen, +oder wegen beliebiger Anstände in der Person, die eine Fortsetzung +des Arbeitsvertrags bis dahin nicht gehindert haben. Ein +nicht plutokratisch entarteter Rechtsbegriff muß die Forderung +stellen: daß in allen Fällen, in welchen ein durch längere Zeit +<i>bona fide</i> fortgesetztes Arbeits- oder Anstellungsverhältnis einseitig +durch den Unternehmer aufgelöst wird aus Gründen <em class="gesperrt">seines</em> +Interesses — also seines Vorteils wegen, auch wenn dieser Vorteil +nur in Vermeidung von Nachteilen bestünde — dem Betroffenen +eine angemessene Entschädigung <em class="gesperrt">dafür</em> zu leisten sei, daß seine +Erwartung nicht erfüllt wird und er präsumtiv — wie es der +Regel nach tatsächlich der Fall — in der Zwischenzeit Gelegenheiten +zu anderweitigem Fortkommen versäumt hat. Gleichzeitig +aber gebieten auch wichtige Rücksichten des öffentlichen (sozialen) +Interesses, daß jenen arbeitslos Gewordenen in derartiger Entschädigung +ein genügender Rückhalt geboten sei zur Erlangung +einer neuen Arbeitsstellung, die selten in kurzer Zeit, meist nur +unter erheblichen Opfern für den Betroffenen zu finden ist<a class="page" name="Page_354" id ="Page_354" title="354"></a> — +damit nicht ein großer Teil solcher, gemäß den bekannten Wirkungen +des gesetzlichen Verfahrens, die Landstraßen bevölkern +und zuletzt der Armenpflege verfallen müsse.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Im einzelnen ist zum Titel V noch folgendes zu bemerken:</p> + + +<h4>Zu § 57, 58.</h4> + +<p>Die strenge Umgrenzung des vertragsmäßigen Pflichtverhältnisses +hat bisher die Anteilnahme der Betriebsleiter und der +Beamten an den persönlichen Angelegenheiten der anderen niemals +behindert und braucht auch in Zukunft sie nicht zu behindern. +Sie soll nur die Betätigung solcher Anteilnahme in Beratung oder +Warnung auf einem ethisch höheren Niveau erhalten, indem sie +daraus das Verhältnis von Vorgesetzten und Untergebenen völlig +ausscheidet, darin nur noch persönliches Ansehen und persönliches +Vertrauen gelten läßt.</p> + + +<h4>Zu § 61.</h4> + +<p>Die Bestrebungen des Arbeiterstandes zugunsten einer fest +geregelten und auf mäßige Dauer beschränkten Arbeitszeit halte +ich für durchaus gerecht und dem Volkswohl dienlich, und ich +trete für sie, unter welcher Fahne sie gehen mögen, rückhaltlos +ein, auch mit dem deutlichen Ziel: Drittelung des Tages, mindestens +für alle besonders schwere Arbeit und für alle industrielle Arbeit +in geschlossenen Räumen.</p> + +<p>Ich würde keinerlei Anstand sehen, auch in der Optischen +Werkstätte die noch neunstündige Arbeitszeit alsbald auf 8 Stunden +herabzusetzen, wie es in einigen großstädtischen Betrieben gleichen +oder verwandten Arbeitsgebietes schon geschehen ist, wenn nicht +anzunehmen wäre, daß die alsdann gebotene größere Ökonomie +hinsichtlich der Ausnutzung der Zeit — im besonderen das »Durcharbeiten« +mit nur einer kurzen Ruhepause, unter Verlegung der +Hauptmahlzeit an das Ende des Arbeitstages — den Beteiligten +unter den hier vorliegenden Verhältnissen unwillkommener sein +werde als die jetzige längere Arbeitsdauer mit zwei zusammen +zweistündigen Ruhepausen, die in einer kleinen Stadt der Erholung +ungeschmälert zugute kommen<a name="FNanchor_82_82" id="FNanchor_82_82"></a><a href="#Footnote_82_82" class="fnanchor">[82]</a>.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_355" id ="Page_355" title="355"></a>Zu § 62.</h4> + +<p>In bezug auf Urlaubserteilung ist hier hinsichtlich aller derjenigen, +deren Arbeitsunterbrechung nicht offensichtliche Störung +des Betriebes herbeiführt, die Praxis seit lange tatsächlich liberaler, +als in Form des Rechtsanspruchs füglich fixiert werden kann — wie +schon daraus hervorgeht, daß die Werkmeister nach offenkundiger +Instruktion erwachsene Personen, wenn sie Urlaub nachsuchen, +überhaupt nicht nach dem »Wozu« fragen, wofern kein besonderer +Grund vorliegt wegen des »Ob« mit ihnen zu verhandeln.</p> + + +<h4>Zu § 63.</h4> + +<p>Die in diesem Paragraphen bezeichneten Grundsätze haben für +die jetzige Betriebskrankenkasse der jetzigen Stiftungsbetriebe <i>in +praxi</i> seit ihrer ersten Begründung vor ca. 20 Jahren gegolten. +Die Kasse ist dabei ganz verschont geblieben von der häufig zu +findenden Abneigung gegen die Zwangskassen, auch nachdem sie +gesetzlich eine solche geworden war. — Generalversammlung und +Vorstand, gänzlich aus freien Wahlen seitens aller gesetzlich dazu +befugten Versicherten hervorgehend, ohne Stimmrecht der Geschäftsleitungen +in ihnen, außer für Statutenänderungen, verfahren meist +etwas fiskalischer als den Geschäftsleitungen lieb ist und befolgen auch +sonst deren Ratschläge öfters nicht — was ihr gutes Recht ist, +und im Effekt jedenfalls besser, wie wenn sie widerwillig solche +befolgen müßten; sie verwalten aber alle Angelegenheiten der +Kasse mit Umsicht und Sorgfalt und ihren erheblichen Jahresetat +von ungefähr 12000 M.<a name="FNanchor_83_83" id="FNanchor_83_83"></a><a href="#Footnote_83_83" class="fnanchor">[83]</a> mit der Gewissenhaftigkeit einer Staatskasse.</p> + + +<h4>Zu § 64.</h4> + +<p>Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, +Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Geschäftsleitung +zustehen, <em class="gesperrt">ständig</em> auf eine besondere Zwischeninstanz +zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs Verhandlung +bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses <i>ad hoc</i> +herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über kurz +oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis wird<a name="FNanchor_84_84" id="FNanchor_84_84"></a><a href="#Footnote_84_84" class="fnanchor">[84]</a>, +so soll diese eine <em class="gesperrt">wirkliche</em> Arbeitervertretung sein, nicht eine<a class="page" name="Page_356" id ="Page_356" title="356"></a> +Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken +kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie +das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung +<em class="gesperrt">ihrer</em> Interessen zu sein — damit die Geschäftsleitung, wenn sie +in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen +ist, annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen +zu sein.</p> + +<p>Sollten zu irgend einer Zeit gesetzliche Vorschriften eine +Arbeitervertretung oder dergl. Einrichtung vorschreiben, in welche +etwa auch der Betriebsinhaber oder dessen nähere Organe mit +hineingeschoben wären, so müßte alsdann zwar das gesetzlich Gebotene +einer solchen überlassen werden; für alles, was hierüber +hinausgeht, wird aber auch dann noch eine Vertretung meines +Sinnes, z. B. als Unterausschuß oder dergl. eingesetzt oder in +Funktion belassen werden können.</p> + + +<h4>Zu §§ 66-69.</h4> + +<p>Die Vorschriften dieser Paragraphen sollen wohlberechtigten +Ansprüchen der Arbeiter und teilweise auch der Angestellten bezüglich +der Regelung der Arbeitstätigkeit selbst dauernde Anerkennung +sichern.</p> + +<p>Gewährleistung eines fixierten Zeitlohnes, der seitens des +Unternehmers, außer im Fall wirklicher Notlage desselben, nicht +einseitig herabgesetzt werden kann, ist die unerläßliche Bedingung +für die Stabilität einer auf kleine Einnahmen gestellten Wirtschaftsführung.</p> + +<p>Die Fortzahlung des festen Lohnes auch für die gesetzlichen +Feiertage, welche in den Stiftungsbetrieben seit einiger Zeit eingeführt +ist, erscheint als unabweisbare Billigkeitsforderung, mit +Rücksicht darauf, daß die Feiertage dem Arbeiter die Arbeitsgelegenheit — öfters +zu einer ihm wenig gelegenen Zeit — unbedingt +entziehen. Die Bestimmung bringt zugleich zum Ausdruck, +daß die Arbeiter der Stiftungsbetriebe nicht »Tagelöhner« sein sollen.</p> + +<p>Übernahme einer Art von empfindlicher Konventionalstrafe +für den Betriebsinhaber auf den Fall, daß er seines Interesses +wegen zu einer Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit Veranlassung +bietet — durch Festsetzung einer besonderen, nicht unerheblichen +Erhöhung des proportionalen Zeitlohnes für alle Überstunden — ist +die einzig praktisch wirksame Garantie für das fortgesetzte +Einhalten einer bestimmten, mäßigen Arbeitszeit im Betrieb.</p> + +<p><a class="page" name="Page_357" id ="Page_357" title="357"></a>Die Erklärung »daß zu Überstunden und Feiertagsarbeit im +Betrieb niemand verpflichtet oder angehalten werden könne« spricht +zwar Anerkennung des Grundsatzes aus, enthält aber eine praktische +Garantie seiner Befolgung noch keineswegs. Denn die Arbeiter +sind der großen Mehrzahl nach nicht in der Lage, ihres Standesinteresses +wegen die Gelegenheit zu zeitweiligem Mehrverdienst von +der Hand zu weisen; vor allem aber muß auch der Unternehmer +darauf rechnen, daß in allen Fällen, in welchen dringende Rücksichten +seines Interesses eine zeitweilige Mehrleistung des Personals +erfordern, die Bereitwilligkeit zu solcher auch ohne Verpflichtung +des anderen Teils vorhanden sei — wie es bei gutem +persönlichen Verhältnis auch stets der Fall ist. Damit nun alles +dieses nicht bewußt oder unbewußt dazu führen könne, daß die +Ausnahme allmählich zur Regel und so die wohltätige Wirkung +einer festen und mäßigen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch +werde, muß den Arbeitern Gewähr dafür geboten sein, daß +die Inanspruchnahme freiwilliger Mehrleistung wirklich auf Fälle +<em class="gesperrt">dringender</em> Veranlassung beschränkt bleibe, d. h. sie muß für +den Unternehmer zu einem ersichtlich schlechten Geschäft gemacht +sein.</p> + +<p>Bei der Optischen Werkstätte ist dieses Verfahren <i>in praxi</i> +schon seit sehr langer Zeit in Übung und zwar in gleicher Regelung +wie jetzt: 25% Lohnzuschlag für Überarbeit; seit einer Reihe von +Jahren ist es auch schon im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die Bestimmung endlich: daß bei aller Akkord- und Stückarbeit +der feste Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu +gewährleisten sei, ist das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung +von Arbeiten in jener Lohnform der ihr innewohnenden +Tendenz zu entkleiden, die Kräfte der Arbeiter zum einseitigen +Vorteil des Unternehmers ungebührlich anzuspannen. Die Preisbestimmung +für Akkord- und Stückarbeit muß ihren festen Regulator +haben in der Leistungsfähigkeit, die zu verlangen ist von jedem +ordentlichen Arbeiter der betreffenden Arbeitsstellung bei demjenigen +Maß von Fleiß und Anstrengung, welches ihm bei <em class="gesperrt">Zeitlohn</em> +als pflichtmäßig zugemutet werden kann. Was er durch +besondere Geschicklichkeit oder durch besondere Anspannung seiner +Kräfte mehr leistet, als unter den jeweils gegebenen Bedingungen +der Arbeit bei Zeitlohn von jedem zu verlangen wäre, muß ihm +als Mehrverdienst verbleiben, da der Unternehmer von seiner Mehr<a class="page" name="Page_358" id ="Page_358" title="358"></a>leistung +schon genügenden Vorteil in der besseren Ausnutzung +seiner Einrichtungen etc. hat. Nur mit solchem Regulator der +Preisbestimmung wird die Stück- und Akkordarbeit zu einer für +beide Teile vorteilhaften Einrichtung, weil sie nun nicht mehr +dazu führen kann, dem Arbeiter immer größere Leistung zuzumuten, +bloß um überhaupt den seiner Arbeitsstellung entsprechenden marktgängigen +Lohn verdienen zu können.</p> + +<p>Die Vereinbarung des Zeitlohnes bedarf eines besonderen +Regulators nicht, auch nicht für solche, die vorwiegend im Stücklohn +arbeiten; denn für die meisten Arbeiten hat das »Tagewerk« +einen gewissen marktgängigen Wert, nach welchem der Zeitlohn für +alle verwandten, gleiche Vorbildung, gleiche Geschicklichkeit oder +gleiche Anstrengungerfordernden Verrichtungen von selbst sich regelt.</p> + +<p>Die in § 69 bezeichnete Einrichtung, welche in der Optischen +Werkstätte schon seit mehreren Jahren kraft Arbeitsvertrag besteht +und auch ohne Mißstände hat durchgeführt werden können, ist +ursprünglich aus einer Forderung der organisierten Mechanikergehilfen +hervorgegangen. Ich habe in derselben eine sehr verständige +Vertretung völlig berechtigter Standesinteressen der industriellen +Arbeiter erkennen müssen und bin seitdem auch öffentlich +jederzeit für sie eingetreten.</p> + + +<h4>Zu § 71.</h4> + +<p>Als einen Mangel der Kasse sehe ich an, daß sie noch nicht +die volle Krankenversicherung auf ein <em class="gesperrt">ganzes</em> Jahr ausgedehnt +hat<a name="FNanchor_85_85" id="FNanchor_85_85"></a><a href="#Footnote_85_85" class="fnanchor">[85]</a> und infolgedessen ab und zu Leistungen für Kranke seitens +einer Firma haben eintreten müssen. Da die Generalversammlung, +aus von ihrem Standpunkt aus verständlichen Gründen, einer zeitlichen +Erweiterung der regelmäßigen Kasseleistungen abgeneigt +geblieben ist, die Stiftung aber das <i>onus honestum</i> hat, dafür sorgen +zu müssen, daß niemand von ihren Angehörigen unverschuldeter +Not verfalle oder gar die Armenkassen der Gemeinden belaste, so +werden solche Nachhilfsleistungen für die Kasse auch in Zukunft +öfters nötig sein, bis einmal die Generalversammlung für Verlängerung +der Versicherungsdauer zu haben sein mag.</p> + + +<h4>Zu § 74.</h4> + +<p>Gemäß dem oben bezeichneten Gesichtspunkt für die Begründung +der hiesigen Pensionseinrichtung: daß der Unternehmer<a class="page" name="Page_359" id ="Page_359" title="359"></a> +<em class="gesperrt">von sich aus</em> aufzukommen habe für die Amortisation der in +seinem Dienst dem fortgesetzten Verbrauch unterliegenden Menschenkraft, +weil der gewöhnliche Arbeitslohn eine Amortisationsquote +hierfür den einzelnen nicht gewährt — gehört die vertragsmäßige +Mitversicherung der Hinterbliebenen, <em class="gesperrt">ohne</em> Gegenleistung, <em class="gesperrt">nicht</em> +zur pflichtmäßigen Obliegenheit des Unternehmers. Sie ist vielmehr, +wie die Krankenversicherung, eine den Arbeitern nützliche, +aus Rücksicht des Gemeininteresses auch unbedingt gebotene Wohlfahrtseinrichtung, +für deren Bestehen der Unternehmer wohl zu sorgen, +für deren Leistungen aber er nicht <em class="gesperrt">einseitig</em> aufzukommen hat.</p> + +<p>Aus praktischen Gründen ist bei Errichtung des Pensionsstatuts +von einer Scheidung der beiden Angelegenheiten, Invalidenpension +und Hinterbliebenenversicherung, einstweilen abgesehen +und auch die letztere, <em class="gesperrt">ohne</em> Beitragsleistung seitens der Versicherten, +statutarisch übernommen worden — obwohl sie finanziell eine <em class="gesperrt">erheblich</em> +größere Belastung bedeutet als die Hauptsache, die Invalidenpension, +und obendrein den Geschäftsangehörigen je nach Alter +und Familienstand in äußerst ungleichem Maß zugute kommt.</p> + +<p>Das dauernde Fortbestehen auch der Hinterbliebenenversicherung, +in engem Anschluß an die Invalidenpensionseinrichtung, +halte ich einerseits für unbedingt nötig; andererseits aber sehe ich +es für durchaus gerecht und sachgemäß an, daß die Beteiligten für +diesen Teil ihrer Anwartschaften zu einem der Höhe des Interesses +der einzelnen proportionalen Beiträge wenigstens dann herangezogen +werden, wenn einmal die jährlichen Leistungen für Witwen und +Waisen sehr bedeutende Summen erfordern, wie es mit der Zeit eintreten +muß. In keinem Fall aber dürfen die einseitigen Leistungen +dieser Art der ungeschmälerten Fortsetzung oder auch nur der im +§ 73 vorgesehenen Erhöhung der Invalidenpension Abbruch tun.</p> + +<p>Das etwaige spätere Heranziehen der Beteiligten zu Beiträgen +muß nach dem im § 74 bezeichneten Modus deshalb erfolgen, damit +die jeweils bezahlten Monatsbeiträge fortgesetzt vollständig +verfallen, solange der Beitragende leben bleibt, also unter keinen +Umständen Rückzahlungsansprüche begründen können.</p> + +<p>Damit die Einrichtung ihren Hauptzweck nicht verfehle, +müßte die Beitragsleistung, wie die zur Krankenkasse, für alle +obligatorisch gemacht werden, außer soweit einzelne etwa nachweisen, +daß sie schon ihrerseits für ihre Angehörigen entsprechend +oder mehr gesorgt hätten. Das Obligatorische aber macht unbedingt +nötig, daß alsdann mit Eintritt des Todes eines Beitragenden<a class="page" name="Page_360" id ="Page_360" title="360"></a> +für denjenigen Anteil im Pensionsanspruch der Hinterbliebenen, +der auf seinen eigenen Beitrag entfällt, seitens der betreffenden +Firma oder seitens der Stiftung Sicherstellung geleistet werde.</p> + +<p>Die Prämien für das laufende Risiko, welches bei jedem +einzelnen die Mitversicherung seiner Angehörigen der Firma jeweils +auferlegt, sind mit Hilfe der Tabellen der Renten- und Versicherungsbanken +ohne besondere Mühe von Jahr zu Jahr zu berechnen.</p> + + +<h4>Zu § 77.</h4> + +<p>Für die Vorstände der Stiftungsbetriebe bedeuten die Bestimmungen +des § 77 eine wichtige Direktive ihrer Geschäftspolitik. +Sie wissen, daß sie nicht, wie sogar Staatsbetriebe noch verfahren +dürfen, überschüssig gewordene Arbeitskräfte jederzeit haufenweis +auf die Straße weisen können, außer wenn sie sehr große Entschädigung +leisten wollen. Also können sie auf irgend welche +Unternehmungen, die erhebliche Vermehrung des Personals erfordern +ohne begründete Aussicht auf dauernde Beschäftigung, +nur dann sich einlassen, wenn sie die Sicherheit haben, daß bei +solchen Geschäften ephemerer Art auf alle Fälle so viel übrig +bleibt, um nötigenfalls jene nachträglichen Lasten ohne wirklichen +Verlust übernehmen zu können. — Und dieses ist mir durchaus +erwünscht. Ich will in der Tat unter <em class="gesperrt">scharfe</em> Repression gestellt +haben, daß meine Nachfolger jemals sich mitschuldig machen +könnten des volkszerstörenden Unfugs, den die Großindustrie darin +noch treiben darf, daß sie, um immer mehr Geschäfte zu machen, +ohne Rücksicht auf die Folgen für andere, beliebig viele von +sonstigen Arbeitsgebieten abzieht und von ihren Unternehmungen +abhängig werden läßt, ohne jenen irgend eine Gewähr für ein +dauerndes Unterkommen bieten zu können und ohne auch nur die +Verpflichtung anzuerkennen, im ungünstigen Fall zur Erlangung +anderen Fortkommens <em class="gesperrt">selbst</em> mithelfen zu müssen.</p> + +<p>Die Sonderbestimmung im drittletzten Absatz zugunsten der +nicht im Lehrvertrag, sondern als »Arbeiterlehrlinge« zur Ausbildung +für die eigenen Bedürfnisse des Betriebes eingestellten jugendlichen +Personen will das im § 99 des nächstfolgenden Titels grundsätzlich +ausgesprochene Verbot des »Lehrlingszüchtens« auch unter praktische +Garantien stellen — wofür hinsichtlich der auf Lehrvertrag +(ohne Lohn) einzustellenden eigentlichen »Lehrlinge« die Verhältnisse +selbst schon genügend sorgen.</p> + +<p><a class="page" name="Page_361" id ="Page_361" title="361"></a>Für den Fall, daß etwa in späterer Zeit die Leiter der Stiftungsbetriebe +und ihre nächsten Gehilfen einmal finden sollten, daß die +vielen, durch die statutarischen Einrichtungen ihnen auferlegten +Rücksichten auf Interessen anderer ihre Tätigkeit erheblich schwieriger +gestalte, als es sonst in der Industrie zu sein pflegt, so soll +ihnen dieses zugegeben, aber zugleich gesagt sein: daß der Urheber +dieser Einrichtungen auch durchaus nicht die Absicht gehabt +hat, <em class="gesperrt">ihnen</em> das Leben besonders leicht zu machen. — Meine +Nachfolger und die anderen oberen Beamten der Stiftungsbetriebe +werden es gewiß jederzeit in der Ordnung finden, daß sie selbst +lebenslänglich angestellt seien, ihnen gegenüber also die Stiftung +das Risiko zu tragen habe, ihre Gehälter auch in ganz schlechter +Zeit fortzahlen zu müssen. So finde ich nun auch in der Ordnung, +daß sie ab und zu den Kopf darüber sich zerbrechen mögen, wie +es anzufangen sei, um einen ganz kleinen Teil solcher Vorteile +wie sie selbst haben <em class="gesperrt">allen</em> ihren Mitarbeitern wahren zu können.</p> + + +<h4>Zu § 79.</h4> + +<p>Daß auch die durch § 77 getroffene Anordnung neben zweifellos +wohltätigen Wirkungen den Mangel hat, gelegentlichem Mißbrauch +ausgesetzt zu sein, teilt sie mit <em class="gesperrt">allen</em> menschlichen Einrichtungen. +Ich bin also durchaus darauf gefaßt, daß ab und zu +einmal ein recht raffinierter Patron die Abgangsentschädigung zu +Unrecht sich erzwingt, weil er es so anzufangen versteht, daß man +ihn mit Schaden los zu werden suchen muß, um größerem Nachteil +zu entgehen. Eine tüchtige und anständige <em class="gesperrt">Arbeiterschaft</em>, +die im Besitz wertvoller Rechte sich weiß, wird aber schon +ihres eigenen Ansehens wegen dafür sorgen, daß derartiger Mißbrauch +höchstens ganz vereinzelt vorkommen kann. Die beste +Waffe dagegen wird sein, alle Streitfälle, die aus § 79 sich ergeben +mögen, pure einer Arbeitervertretung gemäß § 64 des Statuts in +die Hand zu legen, wie § 92 als zulässig hinstellt. Eine solche +Instanz würde sicher allen Versuchen jener Art das Wasser gründlich +abzugraben verstehen.</p> + + +<h4>Zu § 84.</h4> + +<p>Es würde in hohem Grad unangemessen sein, jede formell +rechtswidrige Handlung einzelner, die vielleicht nur einer Unbesonnenheit +entsprungen ist, unter die Strafe des Verlustes wertvoller +Anrechte zu stellen. Der § 84 schreibt deshalb vor, daß<a class="page" name="Page_362" id ="Page_362" title="362"></a> +die Rechtsfolgen einer Auflösung des Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses +durch einen Betriebsangehörigen erst nach Ablauf +einer gewissen Bedenkzeit eintreten können.</p> + +<p>Selbstverständlich schließt diese Bestimmung nicht aus, daß +ein willkürliches Verlassen der Arbeit, auch wenn es noch nicht +den Tatbestand einer Aufhebung des Arbeitsvertrages seitens des +Betreffenden selbst darstellt, infolge besonderer Umstände unter +§ 79 fallen und Aufhebung des Vertrags seitens der Firma begründen +kann.</p> + + +<h4>Zu § 88.</h4> + +<p>Dem Wert der in Titel V des Statuts getroffenen Einrichtungen +als Grundlagen einer wirklichen Rechtsordnung kann es keinen +Abbruch tun, daß durch § 88 ein Sicherheitsventil offen gelassen +werden muß, um zerstörenden Wirkungen, welche jene Einrichtungen +unter besonderen Umständen einmal nach sich ziehen könnten, vorzubeugen. +Hier handelt es sich nicht um Hintertüren. Denn die +in § 88 ausgesprochenen Vorbehalte kennzeichnen nach <em class="gesperrt">objektiven</em> +Merkmalen eine wirkliche Notlage, welche, falls sie nicht etwa +durch die begleitenden Umstände gemildert erscheint, zeitweilige +Erleichterung der der Stiftung auferlegten Lasten schon um deswillen +unbedingt rechtfertigt, weil hierdurch die Aussicht verbessert +würde, über solche Notlage hinwegzukommen und nachher zur +Wiederaufnahme größerer Pflichten befähigt zu bleiben.</p> + + +<h4>Zu §§ 90-92.</h4> + +<p>Die Gewährleistung dauernder Anerkennung der in Titel V +aufgestellten Rechtsordnungen kann nicht anders herbeigeführt +werden als durch eine gewisse Beschränkung der Vertragsfreiheit +der Stiftung und ihrer Organe gegenüber dem Personenkreis, auf +welchen jene Bestimmungen Bezug haben.</p> + + +<h4>Schlußbemerkung zu Titel V.</h4> + +<p>Wenn abgesehen wird von der Möglichkeit einer allmählich +eintretenden völligen Umwälzung in den Wirtschaftsbedingungen +größerer Betriebe auf dem Arbeitsgebiet der Stiftungsunternehmungen +und von völlig unberechenbaren Zwischenfällen und Krisen, +durch welche zeitweilige Notlagen herbeigeführt werden möchten, +sind diese Unternehmungen jetzt genügend gefestigt, um alle Lasten<a class="page" name="Page_363" id ="Page_363" title="363"></a> +aus den in Titel V getroffenen Einrichtungen ganz unbedenklich +und mit der Aussicht auf dauernde Leistungsfähigkeit übernehmen +zu können. Dieses darf ich nunmehr als völlig außer Frage gestellt +ansehen, nachdem die letzten Jahre auch anderen außer mir +und meinen nächsten Mitarbeitern Gelegenheit zu genauerem Einblick +in die Wirtschaftsbedingungen der hiesigen Betriebe gegeben haben.</p> + +<p>Ich bin aber auch des weiteren überzeugt, daß zurzeit noch +<em class="gesperrt">viele</em> Unternehmungen bestehen, welche ebenfalls in der Lage +wären, das Gleiche oder Ähnliches durchzuführen, wenn die Beteiligten +nur wollten oder dazu angehalten werden könnten. Denn +es gibt glücklicherweise auch in Deutschland noch manche Gebiete +industrieller Arbeit, auf welchen die Umstände dafür Sorge tragen, +daß nicht jeder Tropf, der gern Fabrikherr sein oder von seinem +Geld höhere Zinsen als mit Hypotheken und Staatspapieren gewinnen +möchte, durch das witzlose Mittel der Preisunterbietung +Konkurrenz treiben und damit das wirtschaftliche Niveau fortgesetzt +herunterdrücken helfen kann. Auf allen diesen Gebieten +machen die Großunternehmer im Durchschnitt noch sehr gute Geschäfte, +trotz aller Klagen bei jeder zeitweiligen Geschäftsdepression — welche +Klagen öfters nur die unerwartete Schmälerung vorheriger +sehr <em class="gesperrt">großer</em> Gewinne zum Anlaß haben. Woher käme auch +sonst der regelmäßige Zuwachs an Millionären in den Industriebezirken, +den die Vermögensstatistik von 10 zu 10 Jahren nachweist?</p> + +<p>Gegenüber solchen Industriezweigen, auf denen noch Millionäre +wachsen können, würden keinerlei Härten zu befürchten sein, +wenn eine größerer Aufgaben fähige Gesetzgebung die Unternehmer +anhalten wollte, von dem Überschuß guter Jahre, soweit +er hinausgeht über die gewöhnliche Kapitalverzinsung, angemessene +Risikoprämie und reichliche Entlohnung der etwa mittätigen Inhaber +für ihre persönliche Arbeit, einen <em class="gesperrt">Teil</em> immer zurückzulegen +in einen an ihr Unternehmen selbst gebunden bleibenden, persönlicher +Nutznießung entzogenen Reservefonds zur Sicherstellung +größerer sozialer Leistungen. Damit könnte vielleicht schon für +eine Million industrieller Arbeiter und Privatbeamten in Deutschland +eine wesentliche Erhöhung der bürgerlichen und wirtschaftlichen +Lebenslage herbeigeführt werden — was selbst bei dem +Maße nach beschränkteren Rechten einen gewaltigen Fortschritt +gegenüber dem bestehenden Zustand und unter dem Gesichtspunkt +des Staatswohls zehnmal mehr bedeuten würde, — als alle Be<a class="page" name="Page_364" id ="Page_364" title="364"></a>mühungen +um künstliche Verbesserung der Lage des Kleingewerbes +denkbarerweise zu erreichen vermöchten.</p> + +<p>Aber ganz abgesehen hiervon würde schon die Privatinitiative +in dieser Richtung Erhebliches leisten können. Hierfür käme es +nur darauf an, daß die vielen ehrenwerten, über bloßen Eigennutz +und Standesdünkel erhabenen Männer, die es in den Kreisen der +Großindustrie gibt, ihre dem Gemeinwohl zugewandten Bestrebungen +auf ein höheres Ziel als das der »Wohlfahrtseinrichtungen«, also +auf dauernde Verbesserung der <em class="gesperrt">Rechts</em>lage ihrer Arbeiterschaften +richten wollten. Der Wege hierfür wären gewiß vielerlei möglich. +Denn die fideikommißartige Bindung eines Teils der Überschüsse +eines Privatunternehmens zu einem diesem Unternehmen dienenden, +freier Verfügung der Inhaber entzogenen Deckungsfonds für fortgesetzte +Erfüllung größerer Pflichten könnte wohl in mancherlei +Formen und in Anpassung an sehr verschiedenartige Verhältnisse +mit voller Rechtssicherheit erreicht werden. Wenn aber auf solchen +Wegen einmal, statt nur für ein halbes Tausend, für ein halbes +Hunderttausend eine erhebliche Erhöhung des Standesniveaus herbeigeführt +würde, so hätte schon dieses für die Allgemeinheit größeren +Wert als alles zusammen genommen, was an Wohlfahrtseinrichtungen +in Deutschland bisher geschaffen worden ist.</p> + +<p>Ich fürchte demnach durchaus nicht, daß die interne Rechts- und +Wirtschaftsordnung der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung noch für lange +Zeit eine vereinzelte kleine Insel auf dem Industriegebiet werde +bleiben <em class="gesperrt">müssen</em>.</p> + + +<h3>Titel VI.</h3> + +<h3>Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten.</h3> + +<p>Die Vorschriften dieses Titels wollen der Forderung Rechnung +tragen, in welcher ich eine Lebensfrage für die gedeihliche Fortentwicklung +der Stiftungsunternehmungen sehe: Pflege der Solidarität +der Interessen aller, die in den Unternehmungen jeweils mittätig +sind, und Lebendighalten des Bewußtseins solcher Solidarität.</p> + +<p>Diese Vorschriften sind indes nur gedacht als Direktive für +die Organe der Stiftung, sie sollen die letzteren selbst zwar streng +verpflichten, anderen aber bestimmte Rechte nicht einräumen.</p> + +<p>Betreffs des Einzelnen ist zu bemerken:</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_365" id ="Page_365" title="365"></a>Zu § 94.</h4> + +<p>In den Stiftungsbetrieben soll die Ungebühr nicht einreißen, +die in der Großindustrie vielfach zu finden ist, daß eine exorbitante +Dotierung der leitenden Personen, außer allem Verhältnis zum +objektiven wirtschaftlichen Wert ihrer Arbeitsleistung, in groben +Kontrast tritt zu der notwendigerweise bescheidenen Entlohnung +der Tätigkeit der großen Mehrzahl. Gegenüber allen Hinweisungen +auf derartige Gepflogenheiten anderwärts soll die Stiftungsverwaltung +in den strikten Vorschriften des § 94 einen Rückhalt zur Abwehr +haben.</p> + +<p>Mag immerhin infolge solcher Beschränkung gelegentlich einmal +eine sonst wertvolle Kraft dem Dienst der Stiftung verloren +gehen, weil sie wegen des Beispiels anderer nur gegen Gewährung +ganz ungewöhnlicher Vorteile zu haben wäre; die Stiftung wird +doch immer auf solche Personen angewiesen bleiben, für welche +die eigentliche Triebfeder des Handelns nicht in der Aussicht auf +ganz besonderen materiellen Gewinn, sondern in den inneren Antrieben +zur Betätigung in einem tüchtigen Wirkungskreis liegt.</p> + +<p>Wie hoch man die qualifizierte Arbeit der oberen Beamten +anschlagen mag — gemäß dem Gesichtspunkt, unter welchem § 40 +des Statuts und die zu ihm gegebene Erläuterung steht, muß <em class="gesperrt">jedem</em> +gegenüber einmal der Punkt kommen, wo ihm zu sagen wäre: +auch mancher andere würde an deiner Stelle, in die gegebene +Organisation hineingesetzt, deine Funktionen gleich gut ausüben +können. Den richtigen Maßstab aber für die Schätzung des wirtschaftlichen +Wertes der Tätigkeit der Beamten aller Kategorien +sehe ich gegeben in dem durchschnittlichen Ertrag, welchen unter +Vermittlung und mit Hilfe ihrer spezifischen Tätigkeit die gemeinsame +Arbeit der großen Mehrzahl aller Mitarbeiter jeweils abwirft. +Dieser Ertrag kennzeichnet deutlich das wirtschaftliche Niveau des +Unternehmens, nach welchem die Ansprüche aller sich zu richten +haben.</p> + +<p>Im übrigen aber lege ich auch Wert darauf, angesichts der +unvermeidlichen Unbestimmtheit der in § 40 des Statuts ausgesprochenen +Grundsätze für die Geschäftspolitik der Stiftung, in +die Institutionen der Stiftung selbst praktisch wirksame Motive +hineingelegt zu wissen, welche auf eine vernünftige Durchführung +jener Grundsätze hindrängen. Aus § 94 wissen nun die Beamten +der Stiftungsbetriebe, daß für sie selbst Anwartschaft auf verbesserte +Lebenslage immer nur in dem Maße besteht, als es ihnen gelingt,<a class="page" name="Page_366" id ="Page_366" title="366"></a> +die Lebenslage aller ihrer Mitarbeiter zu verbessern. Zugleich +aber müssen sie sich sagen, daß solche Anwartschaft nur dann +nicht wieder illusorisch wird, wenn bei jenem auch die Stiftung +selbst noch einen befriedigenden Anteil am Gesamtertrag übrig +behält; denn andernfalls müßte doch gerade an ihnen zu sparen +gesucht werden.</p> + + +<h4>Zu § 95.</h4> + +<p>Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet durchaus nicht eine +Einschränkung der in § 94 ausgesprochenen Regeln, sondern nur +eine Ergänzung dieser in Hinsicht auf wesentlich andere Verhältnisse. +Denn es sind gänzlich verschiedene Dinge: Bezahlung für pflichtmäßige +Wahrnehmung regelmäßiger Funktionen irgend welcher +Art — und Anteilnahme an Vorteilen, welche durch <em class="gesperrt">besondere</em>, +nicht schon pflichtmäßige Leistungen einzelner zustande kommen.</p> + +<p>In bezug auf letzteres will ich einem liberalen Verfahren der +Stiftung keineswegs Beschränkungen auferlegen, wenn dieses nur +<em class="gesperrt">allen</em> gegenüber gleichmäßig zur Geltung kommt und immer geleitet +bleibt unter der Fragestellung: liegt tatsächlich etwas vor, +was von seinem Urheber nicht schon kraft der Funktionen, für +welche er regelmäßig bezahlt wird, zu erwarten war? — Dieses +»etwas« kann von äußerst verschiedener Art sein, aber immer nur +von solcher Art, daß man mit dem Betreffenden <em class="gesperrt">nicht</em> unzufrieden +sein dürfte, wenn er es nicht geleistet hätte und in Zukunft nicht +wieder leisten würde.</p> + + +<h4>Zu § 98<a name="FNanchor_86_86" id="FNanchor_86_86"></a><a href="#Footnote_86_86" class="fnanchor">[86]</a>.</h4> + +<p>Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Beamten in industriellen. +Unternehmungen hat sich wohl überall, wo sie eingeführt worden +ist, als eine für den Unternehmer vorteilhafte, für den anderen Teil +wenigstens erfreuliche Einrichtung bewährt. Ich wünsche und +hoffe, daß auch die Stiftungsbetriebe in nicht allzu ferner Zeit sie +werden in Anwendung bringen können<a name="FNanchor_87_87" id="FNanchor_87_87"></a><a href="#Footnote_87_87" class="fnanchor">[87]</a>. Irgend welche Bedeutung +unter <em class="gesperrt">sozial</em>politischem Gesichtspunkt habe ich indes dieser Einrichtung +nie beimessen können, und wo sie mit dergleichen Prätension +auftritt, und mit der Tendenz, wegen größerer Pflichten +damit sich abzufinden, sehe ich in ihr nur ein gemeinschädliches<a class="page" name="Page_367" id ="Page_367" title="367"></a> +Scheinwesen. — Wenn dabei ein großer Teil des ganzen Arbeitseinkommens +auf schwankende Grundlagen gestellt würde, müßte +die Einrichtung für die Arbeiter direkt schädlich wirken und obendrein +auch in sich widerspruchsvoll werden, weil es nicht möglich +wäre, den Beteiligten eine der Größe ihres Interesses entsprechende +Einwirkung auf diejenigen Handlungen einzuräumen, von denen +die Höhe des verteilbaren Gewinnes schließlich abhängt. Ich habe +also in meinem Wirkungskreis für wichtiger und dringlicher gehalten, +erst diejenigen Einrichtungen genügend zu kräftigen, welche +darauf abzielen, den von den Betrieben abhängig gewordenen Personenkreis +gegen die ungünstigen Chancen privater Wirtschaftstätigkeit +möglichst zu schützen.</p> + +<p>Die Forderung ganz gleichmäßiger Anteilnahme aller an einer +etwaigen Gewinnverteilung entspricht dem eingangs bezeichneten +Gesichtspunkt des Titels VI. Daß aber selbst von einer solchen +ganz allgemeinen Gewinnbeteiligung die Mitglieder der Vorstände — wie +auch der Stiftungskommissar — ausgeschlossen bleiben, +scheint mir geboten, damit diese gegen die Vermutung geschützt +seien, als könnten sie des eigenen Vorteils wegen die schwankenden +Bezüge der Geschäftsangehörigen auf Kosten der regelmäßigen +Bezüge derselben zu erhöhen suchen.</p> + + +<h3>Titel VII.</h3> + +<h3>Verwendung der Überschüsse.</h3> + +<p>Für diesen Titel genügen wenige Bemerkungen zu einzelnen +Paragraphen, nämlich:</p> + + +<h4>Zu § 104.</h4> + +<p>Dieser Paragraph soll zum deutlichen Ausdruck bringen, daß +die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung als »gemeinnützig« im Sinne des Stifters nur +solche Einrichtungen und Zwecke ansehen darf, welche der Sache +nach und auch nach den Modalitäten der [ihrer] Beförderung ganz unabhängig +sich halten von jedem die Menschen trennenden Tendenz +oder Parteistandpunkt. Mittel der Stiftung sollen also nicht dienen +dürfen dem Krebsengehen aller möglichen Tendenzbestrebungen +mit gemeinnützigen Zwecken. Was wirklich gemeinnützig sein +will, mag seine Förderung in Formen suchen, unter welchen alle, +was auch im übrigen sie scheidet, sich vereinigen können.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_368" id ="Page_368" title="368"></a>Zu § 108.</h4> + +<p>Die Stiftungsverwaltung wird zur Erkennung und Beurteilung +von Bedürfnissen, welche durch Mittel der Stiftung Befriedigung +finden können, sowie zur Abwägung der verschiedenartigen Interessen, +die dabei zu berücksichtigen sind, fast überall auf Rat und Begutachtung +seitens der Geschäftsleitungen und des Stiftungskommissars, +als der nächststehenden sachverständigen Personen, angewiesen sein, +und diese müssen als verpflichtet gelten, hierin der Stiftungsverwaltung +nach besten Kräften zu Dienst zu sein. Hieraus ergibt +sich, der zweite Satz des § 108; denn »du solt dem Farren so da +drischet das Maul nicht verbinden.«</p> + + +<h3>Titel VIII.</h3> + +<h3>Rechnungslegung der Stiftung.</h3> + + +<h4>Zu §§ 110 und 111.</h4> + +<p>Grundsätzlich muß ausgeschlossen sein, daß die Mittel der +<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung nach dem Tode des Stifters zu irgend einer +späteren Zeit den Charakter geheimer Fonds in der Hand der +Stiftungsverwaltung gewinnen könnten. Es muß also eine von +der Stiftungsverwaltung unabhängige Instanz gesucht werden, +welcher die Stiftungsverwaltung Rechnung legen und vor welcher +sie angemessener Prüfung der Statutenmäßigkeit ihres Verfahrens +ausgesetzt sein kann. — Hierfür scheint mir, wenn die Wahl nicht +völlig willkürlich und ohne jede sachliche Richtschnur getroffen +werden soll, das einzig Angemessene zu sein: die natürlichen Vertreter +der an der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung nächstbeteiligten Interessenkreise +zur gemeinsamen Entgegennahme solcher Rechnungslegung +zu legitimieren, wie es im § 110 des Entwurfs geschieht. Von sämtlichen +dort namhaft gemachten ist vorauszusetzen, daß sie dem +bezüglichen Ersuchen seinerzeit nicht nur bereitwillig entsprechen, +sondern auch den Auftrag unter Wahrung aller gebotenen Rücksichten, +speziell auf die Interessen der Geschäftsbetriebe, sachgemäß +ausführen werden.</p> + + +<h3><a class="page" name="Page_369" id ="Page_369" title="369"></a>Titel IX.</h3> + +<h3>Schlußbestimmungen.</h3> + + +<h4>Zu § 114 u. 115.</h4> + +<p>Dieser Paragraph will Vorsorge dafür treffen, daß unter keinen +zurzeit absehbaren Eventualitäten die Stiftung ohne geordnete Vertretung +und ihr Besitz etwa herrenloses Gut sei.</p> + +<p>Dieser Zweck erfordert Vorkehrungen, die gegebenen Falles +von selbst in Funktion treten, ohne hierzu irgend welcher Konstituierung +oder besonderer Ordnung des Verfahrens zu bedürfen.</p> + + +<h4>Zu § 116.</h4> + +<p>Ich will nicht, daß die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zu irgend einer +Zeit hinauslaufen könne auf bloße Verwaltung einer Vermögensmasse +in toter Hand. Sie soll immer eine <em class="gesperrt">spezifische</em> Aktion +haben, die eines besonderen Rechtssubjekts und besonderer Organe +wirklich bedarf, die nicht füglich ebensogut von irgend einer +sonst vorhandenen Stelle geübt werden könnte. Wäre einmal der +Boden für solche spezifische Aktion verloren, hätte die Stiftung +nichts mehr in ihrem Besitz als zinstragende Vermögensobjekte +oder gemeinnützige Einrichtungen gewöhnlicher Art, so kann die +Verwaltung der einen wie der andern viel einfacher von den nächst +interessierten Stellen, der Universität und den Gemeinden des Bezirks, +selbst besorgt werden. Die Stiftung mag also solchenfalls +ihren noch übrig gebliebenen Vermögensbestand einfach aufteilen.</p> + +<p>Daß die Stiftungsverwaltung immer unter die Alternative +gestellt sei: entweder wirkliche eigenartige Aktion oder Auflösung +der Stiftung — ist mir auch noch unter einem anderen Gesichtspunkte +von Wert. Da bloße Vermögensverwaltung natürlich viel +leichter und mit weniger Risiko verknüpft ist als industrielle oder +sonstige Tätigkeit, so könnte ohne jene Alternative irgend eine +spätere — wie ich hoffe, jetzt noch ungeborene — Stiftungsverwaltung +in einer kritischen Zeit vielleicht unwillkürlich geneigt +sein, solche Tätigkeit schon früher preiszugeben, als es bei etwas +größerem Interesse an ihr und etwas mehr Mut nötig zu sein +brauchte.</p> + +<p><em class="gesperrt">Lugano</em>, Mai 1895.</p> + +<p class="right-indent">Dr. E. Abbe.</p> +<p class="lettersig"> </p> + + +<h4><a class="page" name="Page_370" id ="Page_370" title="370"></a>[Nachgefügtes Blatt]</h4> + +<h4>Zu §§ 118 — 120.</h4> + +<p>Die Einrichtungen und Anordnungen des Stiftungs-Statuts +haben naturgemäß in vielen Punkten Bezug auf die <em class="gesperrt">besonderen</em> +rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, welche für die der +<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zugedachte Wirksamkeit <em class="gesperrt">jetzt</em>, am Ende des +19. Jahrhunderts, gegeben sind. Es muß also mit der Möglichkeit +gerechnet werden, daß infolge plötzlich oder allmählich sich vollziehender +Wandlung jener Bedingungen die statutarischen Einrichtungen +den tatsächlichen Verhältnissen in einer späteren Zeit +gänzlich unadäquat werden und alsdann Wirkungen hervorbringen +könnten, die jetzt nicht vorauszusehen und nach Zweck und Absichten +der Stiftung gar nicht gewollt sind. Deshalb scheint es +ratsam, jene Einrichtungen unbeschadet aller Maßnahmen zugunsten +ihrer Rechtsbeständigkeit doch nicht <em class="gesperrt">absoluter</em> Starrheit verfallen +zu lassen, vielmehr im Statut selbst einen Weg anzubahnen, auf +welchem eine Anpassung desselben an neue Verhältnisse nötigenfalls +herbeigeführt werden kann. Hierbei darf es sich jedoch +durchaus nicht handeln können um Beseitigung jedes beliebigen +Nachteils, den die jetzt getroffenen Anordnungen irgend einmal, +vielleicht ganz vorübergehend, mit sich bringen möchten oder um +Herbeiführen der vermeintlich größten jeweils möglichen Zweckmäßigkeit, +die vielleicht sehr strittig bleibt; sondern immer nur +um Abwehr so <em class="gesperrt">großer</em> Nachteile und Mißstände, daß durch ihr +Fortbestehen die Existenz der Stiftung oder die Erfüllung ihrer +Aufgaben bedroht oder in Ansehung dieser Aufgaben, gemäß den +erkennbaren Absichten des Stifters, offenbare Zweckwidrigkeit gegeben +wäre. Namentlich aber darf keine Abänderung des Statuts +die Tendenz verfolgen können, der Stiftung als solcher, gegenüber +dem an ihren Unternehmungen beteiligten Personenkreis, irgend +welche vermögensrechtliche Vorteile zu verschaffen, die nicht ganz +klar den Absichten des Stifters entsprechen.</p> + +<p>Demnach muß die in § 118 der Stiftungsverwaltung selbst, +als der hierzu allein geeigneten Instanz, eingeräumte Befugnis zur +Abänderung des Statuts zwar materiell unbeschränkt sein, aber +unter ganz strenge Bedingungen gestellt werden, nämlich:</p> + +<p>daß <em class="gesperrt">wesentliche</em> Voraussetzungen hinsichtlich der rechtlichen +oder wirtschaftlichen Grundlagen für die Wirksamkeit der Stiftung +im Vergleich mit dem <em class="gesperrt">jetzt</em> Bestehenden geändert seien;<a class="page" name="Page_371" id ="Page_371" title="371"></a> +daß diese Veränderung so <em class="gesperrt">groß</em> sei, um ein Aufrechterhalten +der ursprünglichen Bestimmungen entweder unmöglich oder widersinnig +zu machen — wobei das »unmöglich« allerdings schon durch +solche Wirkungen gegeben sein kann, deren Fortdauer eine Krisis +mit Bestimmtheit für absehbare Zeit voraussehen lassen würde, und +das »widersinnig« durch Nachteile oder Erschwernisse erheblicher +Art, deren Bestehenlassen angesichts der veränderten Verhältnisse +<em class="gesperrt">keinem</em> vernünftigen Zweck mehr entspräche;</p> + +<p>daß jede Abänderung nicht weiter gehen dürfe als zur <em class="gesperrt">betreffenden +Zeit</em> wirklich erforderlich ist, um mit Rücksicht auf +die veränderten Verhältnisse das Unmögliche und absolut Zweckwidrige +aufgehoben zu haben.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Da eine genauere Richtschnur für die Auslegung und Anwendung +dieser in § 118 gegebenen Normen nicht zum voraus +sich festsetzen läßt, so muß beides im allgemeinen unter den +Schutz der jeweils geltenden Rechtsordnung gestellt sein — was +§ 119 dadurch herbeiführen will, daß er zum Einspruch gegen +eine Statutenänderung ausdrücklich <em class="gesperrt">jeden</em> ermächtigt, der an Aufrechterhaltung +des Bestehenden ein vernünftiges Interesse haben +kann. Wofür etwa in einer späteren Zeit niemand sich interessierte +und für wessen Verteidigung niemand mehr eintreten möchte, das +hätte in der Tat kein Anrecht mehr auf weiteren Fortbestand.</p> + +<p>Ich nehme an, daß aus § 119 zur Vertretung des jeweils +geltenden Statuts, wegen berechtigten Interesses an dessen Aufrechterhaltung +im allgemeinen, legitimiert sind: neben meinen Nachkommen +und meinen früheren Genossen (die unter meiner Mitwirkung +und mit Bezug auf meine Absichten Verträge mit der +<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung abgeschlossen haben), die Gemeinden des Bezirks, +die hiesige Universität, die Mitglieder der Vorstände der +Stiftungsbetriebe, der Stiftungskommissar und die Mitglieder der +in § 110 des Statuts vorgesehenen Kommission für die Rechnungslegung +der Stiftung; im übrigen aber jeder Angehörige — Beamte +oder Arbeiter — der Stiftungsbetriebe hinsichtlich solcher Statutenbestimmungen, +die seine besonderen Interessen berühren.</p> + +<p>Als selbstverständlich betrachte ich hierbei, daß allen diesen +Personen das gleiche Einspruchsrecht auch zustehe gegen etwaige +Maßnahmen seitens der Organe der Stiftung, die ohne formell als +Statutenänderung verlautbart zu sein, materiell eine solche einschließen +und demnach gemäß § 118 hätten verlautbart werden<a class="page" name="Page_372" id ="Page_372" title="372"></a> +müssen. Gegenüber den seitens der Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig +erklärten Abänderungen des Statuts aber würde niemand +mehr Ansprüche aus dem vorher geltenden Statut, abgesehen von +erworbenen Rechten, geltend machen dürfen, sondern jeder nunmehr +auf diejenigen Ansprüche beschränkt sein, die der zweite +Absatz des § 119 bezeichnet.</p> + +<p>Für das Geltendmachen <em class="gesperrt">solcher</em> Ansprüche eine relativ lange +Frist offen zu lassen, scheint deshalb geboten, weil die Begründung +einer beschlossenen Statutenänderung meist nicht sofort zu würdigen, +ihre praktische Tragweite aber wohl stets erst nach längerer +Wirksamkeit zu erkennen sein wird.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Nachdem durch die §§ 118-120 der ganze vorangehende +Inhalt des Statuts möglichem Wandel unterworfen worden, müssen +nunmehr <em class="gesperrt">diese</em> Paragraphen zum absolut festen Punkt in den +Einrichtungen der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung erklärt werden — wie § 121 +schließlich tut.</p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_76_76" id="Footnote_76_76"></a><a href="#FNanchor_76_76"><span class="label">[76]</span></a> [In dem vorliegenden Abdruck der »Motive und Erläuterungen« sind die +Nummern der Paragraphen entsprechend dem Text des Statuts von 1896 (bezw. 1906) +abgeändert. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von 1896 hie und da veränderten +Anordnung der Paragraphen die erforderlichen Umstellungen vorgenommen. Endlich sind +zwei Stellen weggelassen, da die zugehörigen §§ des »Entwurfs« in den Text von 1896 +nicht aufgenommen wurden; doch ist die eine auf S. 58 und 59 dieses Bandes abgedruckt.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_77_77" id="Footnote_77_77"></a><a href="#FNanchor_77_77"><span class="label">[77]</span></a> [gemeint ist die unten erwähnte Stiftungsurkunde vom 19./21. Mai 1889.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_78_78" id="Footnote_78_78"></a><a href="#FNanchor_78_78"><span class="label">[78]</span></a> [Siehe hierüber die weiteren Ausführungen, in »Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung« +unten S. 388ff.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_79_79" id="Footnote_79_79"></a><a href="#FNanchor_79_79"><span class="label">[79]</span></a> [vgl. zu Titel I und II »Die Verfassung der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung« S. 388 ff.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_80_80" id="Footnote_80_80"></a><a href="#FNanchor_80_80"><span class="label">[80]</span></a> [Dies galt für das Jahr 1895; inzwischen haben sich die Besitzverhältnisse der +Stiftung erheblich günstiger gestaltet.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_81_81" id="Footnote_81_81"></a><a href="#FNanchor_81_81"><span class="label">[81]</span></a> [vgl. zu Titel V »Motive und Erläuterungen« usw. Nachtrag zum II. Entwurf +S. 373 ff. und auch den Vortrag »Arbeiterschutz« S. 26 ff.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_82_82" id="Footnote_82_82"></a><a href="#FNanchor_82_82"><span class="label">[82]</span></a> [Inzwischen, Ostern 1900, wurde die achtstündige Arbeitszeit in der Optischen +Werkstätte eingeführt. Vgl. oben S. 203 ff.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_83_83" id="Footnote_83_83"></a><a href="#FNanchor_83_83"><span class="label">[83]</span></a> [im Jahre 1905: 110 000 M.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_84_84" id="Footnote_84_84"></a><a href="#FNanchor_84_84"><span class="label">[84]</span></a> [Die Einrichtung der Arbeiterausschüsse wurde gleich nach Inkrafttreten des +Stiftungs-Statuts im Herbst 1896 von <span class="smcap">E. Abbe</span> ins Leben gerufen und im Januar 1897 +fand die erste Sitzung des Arbeiterausschusses statt.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_85_85" id="Footnote_85_85"></a><a href="#FNanchor_85_85"><span class="label">[85]</span></a> [Ist im Jahre 1902 geschehen.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_86_86" id="Footnote_86_86"></a><a href="#FNanchor_86_86"><span class="label">[86]</span></a> [vgl. hierzu oben S. 102 ff.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_87_87" id="Footnote_87_87"></a><a href="#FNanchor_87_87"><span class="label">[87]</span></a> [Dies ist bereits bei Inkrafttreten des Statuts für das Betriebsjahr 1895/96 +geschehen.]</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_373" id ="Page_373" title="373"></a><a name="Xa" id="Xa"></a>Xa.</h2> + +<h2>Motive und Erläuterungen zum Entwurf +eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung.</h2> + +<hr style="width: 15%;" /> + +<h3>Nachtrag zum zweiten Entwurf.</h3> + +<hr style="width: 15%;" /> + +<p class="center">(Als Manuskript gedruckt.)</p> + +<hr style="width: 20%;" /> + + +<h3>Zu Titel V.</h3> + +<h3>Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter +in den Stiftungsbetrieben<a name="FNanchor_88_88" id="FNanchor_88_88"></a><a href="#Footnote_88_88" class="fnanchor">[88]</a>.</h3> + + +<h4>Zu § 56.</h4> + +<p>Die Vorschrift dieses Paragraphen bedeutet praktisch nur +eine Direktive für die Organe der Stiftung und die sonst mit +leitenden Funktionen betrauten Personen. Als solche gehört sie +indes zu Titel V, weil es für Auslegung und Anwendung nachfolgender +Bestimmungen dieses Titels nicht gleichgültig ist, unter +<em class="gesperrt">welche</em> Direktive jene Organe hinsichtlich der in § 56 berührten +Punkte gestellt sind. Außerdem aber möchte ich diese Direktive +auch an einer Stelle ausgesprochen wissen, an welcher ihre fortgesetzte +Evidenthaltung besonders gesichert erscheint. — Einrichtungen +erziehen die Menschen. Diejenigen, welche in späterer +Zeit die Funktionen wahrzunehmen haben, die jetzt mir und meinen +Mitarbeitern obliegen, mögen nur auch immer lernen, was wir +haben lernen müssen: sich hinwegzusetzen über Sympathie und +Antipathie, Wohlgefallen und Mißfallen und alles, auch wenn +es die eigene Person noch so nahe berührt, betrachten zu können<a class="page" name="Page_374" id ="Page_374" title="374"></a> +rein als Sache, wie unbeteiligte Zuschauer; und sie mögen, um +das fertig zu bringen, auch zu <em class="gesperrt">ver</em>lernen suchen, was wir zu verlernen +suchen mußten: durch irgend etwas, was bei Ausübung der +Berufspflichten an sie herankommt, noch persönlich verletzt, gekränkt, +beleidigt sich fühlen zu können. Das bringt der Beruf +einmal so mit sich, just wie der des Schiffskapitäns oder des Lotsen +es mit sich bringt, daß er verlernen muß, im Augenblick der +Gefahr an sich selbst oder an Weib und Kind zu denken. Auch +mögen jene nur immer überzeugt sein, daß es in ihrem Beruf gar +keine andere <em class="gesperrt">wahre</em> Autorität gibt als diejenige, die auf dem +Boden solchen Gelernt- und Verlernthabens ihnen erwachsen kann.</p> + + +<h4>Zu § 57.</h4> + +<p>Die hier gegebene strenge Umgrenzung des Pflichtverhältnisses +bezweckt, den industriellen Arbeitsvertrag auf eine rechtlich gesunde, +ethisch reinliche Grundlage zu stellen — nämlich, unter schärfster +Absage an die Idee des »Brotherrn«, das Vertragsverhältnis zu +entlasten von allem Beipack an Gefolgschaftspflichten und Vasallendienst, +den der Rechtsgrundsatz der Starken »denn ich bin groß +und du bist klein« dem schwächeren Teil fast überall noch aufgebürdet +hält.</p> + +<p>Damit der im Eingang des Paragraphen ausgesprochene allgemeine +Grundsatz für die Anwendung genügend bestimmt sei — so +daß deutlich erkennbar ist, was er zu decken hat und was nicht — müssen, +weil das gemeine Recht Normen hierfür noch nicht +gibt, in diesem Paragraphen selbst die verschiedenen Beziehungen +vollständig namhaft gemacht werden, unter welchen die industrielle +Arbeitsleistung gemäß der besonderen Natur des Vertragsgegenstandes +ein Pflichtverhältnis des Arbeitnehmers zum Prinzipal <em class="gesperrt">notwendig</em> +macht. — Was durch den Vertragsgegenstand nicht als +notwendig begründet wäre, wäre durch ihn überhaupt nicht begründet, +sondern willkürlich ihm angehängt.</p> + +<p>Das Spezifische des industriellen Dienstverhältnisses — im +Unterschied von beliebigen anderen Vertragsverhältnissen — sehe +ich aber in folgenden Momenten:</p> + +<p>Daß in ihm mit jedem <em class="gesperrt">einzelnen</em> Arbeitnehmer zu vereinbaren +ist</p> + +<p>1. eine nach Art und Maß bestimmte Leistung, [und diese]</p> + +<p>2. nicht nur hinsichtlich ihres Endresultats (des fertigen +Produkts der Arbeit etc.), sondern zugleich unter der Be<a class="page" name="Page_375" id ="Page_375" title="375"></a>dingung +fortgesetzter Leitung der ganzen Tätigkeit selbst +nach Plan und Absicht des Prinzipals,</p> + +<p>3. und als nicht mit den eigenen Mitteln des Arbeitnehmers +zu vollbringen, sondern durchaus mit Einrichtungen, Werkzeugen +etc. des Prinzipals — also unter Übergabe von Eigentum +desselben und unter Anvertrauen mancher sonstiger +Interessen an den Arbeitnehmer behufs Ermöglichens der +vereinbarten Leistung;</p> + +<p>und daß die in solcher Art mit den einzelnen vereinbarte +Leistung zur notwendigen <em class="gesperrt">Voraussetzung</em> hat +das gleichzeitige Bestehen gleichartiger Vereinbarungen +mit <em class="gesperrt">mehreren</em> oder <em class="gesperrt">vielen</em>,</p> + +<p>4. welche viele in gemeinsamen Räumen, unter Benutzung +gemeinsamer Einrichtungen, unter gemeinsamer Leitung, +ihrer Tätigkeit in <em class="gesperrt">organisiertem</em> Zusammenwirken zu +erhalten sind,</p> + +<p>5. demnach genötigt sind, bei Ausübung ihrer vertragsmäßigen +Tätigkeit in fortgesetzten persönlichen Verkehr (als Mitarbeiter, +Vorgesetzte, Untergebene) zu treten,</p> + +<p>6. und bei dieser Tätigkeit auch unvermeidlicherweise persönliches +Eigentum und sonstige Interessen (sogar Leben +und Gesundheit) in gewissem Umfang den Mitarbeitern +zugänglich lassen oder anvertrauen müssen.</p> + +<p>Bis ich etwa eines Bessern belehrt werde, sehe ich in dieser +Aufzählung und in den ihr entsprechenden, unter § 57 angeführten +ersten sechs Punkten eine <em class="gesperrt">erschöpfende</em> Bestimmung derjenigen +Beziehungen, unter welchen nach dem Wesen des industriellen +Dienstverhältnisses die Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit +seitens des einen Teils Gegenstand einer Verpflichtung desselben +gegen den andern Teil sein kann — und zwar in dem Sinne erschöpfend: +daß es nichts gibt, was auf das Spezifische jener vertragsmäßigen +Tätigkeit eine wesentliche (d. h. nicht rein willkürlich +hinzugetane) Beziehung hätte und nicht unter <em class="gesperrt">einen</em> von den genannten +sechs Punkten fiele; und damit zugleich in dem Sinne: +daß unter diesen sechs Punkten alles gedeckt ist, was in irgend +einer Form zur Bedingung oder Voraussetzung der vertragsmäßigen +Gegenleistung des andern Teils (Lohn- oder Gehaltzahlung etc.) +gemacht werden kann, daß also diese Gegenleistung ihr vollständiges, +sie ganz erschöpfendes Äquivalent hat in der Erfüllung der<a class="page" name="Page_376" id ="Page_376" title="376"></a>jenigen +Anforderungen, die der Dienstvertrag hinsichtlich aller genannten +Punkte im einzelnen Fall vereinbaren mag.</p> + +<p>Schließlich aber ist der <em class="gesperrt">Dienst</em>vertrag auch noch ein Dienst<em class="gesperrt">vertrag</em>, +d. h. er setzt die Kontrahenten in ein Rechtsverhältnis +zueinander nicht nur in denjenigen besonderen Beziehungen, die +der Vertragsgegenstand mit sich bringt, sondern auch noch in den +andern allgemeinen Beziehungen, die <em class="gesperrt">jeder</em> Vertrag, als Vertrag, +zwischen den Vertragschließenden einführt. Also gibt es nun noch +einen 7. Punkt, Pflichten betreffend, die zwischen allen solchen bestehen, +zwischen welchen <em class="gesperrt">Vertrag überhaupt</em> besteht, welche +also nicht lediglich unter allgemeiner Bürger- und Menschenpflicht +miteinander verbunden sind.</p> + +<p>Für die Umgrenzung der auf diesen Punkt bezüglichen — naturgemäß +nicht im einzelnen benennbaren — Pflichten finde ich +aber <em class="gesperrt">zwei</em> Merkmale ganz unentbehrlich, nämlich:</p> + +<p>erstens, daß auch sie, um »durch den Dienstvertrag begründet« +zu sein, jedenfalls eine erkennbare Beziehung haben müssen auf +den Gegenstand des ersteren, also auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung — was +durch die Unterordnung auch des 7. Punktes unter +den Vordersatz des Paragraphen gedeckt ist;</p> + +<p>zweitens, daß sie völliger Gegenseitigkeit unter den Kontrahenten +fähig sein müssen, hinsichtlich <em class="gesperrt">aller</em> Handlungen und Unterlassungen, +auf welche sie Anwendung finden sollen — damit durch +ihre Einführung nicht beliebigem Beipack zu Lasten des einen Teils +wieder Tür und Tor geöffnet sei. Denn die Übernahme von +Pflichten <em class="gesperrt">dieser</em> Art seitens des einen Kontrahenten kann kein +Äquivalent mehr finden in der vertragsmäßigen Gegenleistung des +andern an Lohn, Gehalt, Gerechtsamen etc., weil es unsinnig wäre, +irgend eine Quote dessen auf Verpflichtungen anrechnen zu wollen, +die das Vertragsverhältnis <em class="gesperrt">als solches</em> mit sich bringt. Folglich +muß, wenn sie dem einen Teil nicht ohne alles Äquivalent, bloß +kraft »denn ich bin groß und du bist klein« obliegen sollen, der +andere Teil oder dessen jeweiliger Repräsentant und Vertreter befähigt +und bereit sein, je die gleiche Verpflichtung auch dem ersteren +gegenüber zu tragen. So ist es in der Tat hinsichtlich desjenigen, +was <em class="gesperrt">zweifellos</em> unter diesen 7. Punkt fällt — wie z. B.: daß kein +Teil dem andern böswillig oder fahrlässig die redliche Vertragserfüllung +erschweren dürfe — daß jeder Teil gehalten ist, den +andern vor unnötigem Schaden bei der Vertragserfüllung zu bewahren — u. a. +mehr.</p> + +<p><a class="page" name="Page_377" id ="Page_377" title="377"></a>Mancher wird geneigt sein, in diesen Rücksichten »aus Treu +und Glauben«, die auch der industrielle Arbeitsvertrag nicht ausschließt, +noch einen erfreulichen Rest der sittlichen Beziehungen +zu finden, welche das alte Arbeitsverhältnis im Handwerk zwischen +Meister und Gesellen auch jetzt noch herstellt, soweit es auch jetzt +noch Eintritt in die Hausgenossenschaft und anderes persönliches +Nahetreten beider Teile wesentlich einschließt. Jenes träfe hier +aber höchstens nur in ganz uneigentlichem Sinne zu. <em class="gesperrt">In Wahrheit +begründet der industrielle Dienstvertrag keinerlei +sittliche Beziehungen zwischen den Kontrahenten als +solchen.</em> Denn sittliche Beziehungen können nur bestehen zwischen +leibhaftigen Menschen und können Betätigung nur finden +im persönlichen Verkehr zwischen solchen. Zum Wesen des industriellen +Dienstvertrages aber gehört, daß es für ihn ganz gleichgültig +und zu einem zufälligen, nebensächlichen Umstand geworden +ist, ob in ihm beide Kontrahenten physische Personen sind oder +der eine von ihnen ein bloßer juristischer Begriff — Firma, Aktiengesellschaft +oder dergl. Zwischen einer physischen Person und +einer juristischen Person, zwischen einem Menschen und einem +Vermögens-Inbegriff, gibt es kein <em class="gesperrt">sittliches</em> Verhältnis. Hieran +wird nichts geändert durch den Umstand, daß infolge des Dienstvertrages +der Unternehmer selbst, falls er physische Person ist, +oder seine Vertreter und Beauftragten, zu den Arbeitnehmern — wie +auch die letzteren untereinander — in persönlichen Verkehr, +also in Beziehungen eintreten, welche die Quelle sittlicher Beziehungen +werden können. Diese aber bestehen dann nicht <em class="gesperrt">kraft</em> +des Dienstvertrags; denn sie sind keineswegs mit diesem von selbst +schon gegeben, sondern sie entwickeln sich nur möglicherweise +aus den die Vertragserfüllung begleitenden tatsächlichen Umständen — möglicherweise +aber auch nicht, weil oft genug in der Großindustrie +mehrere jahrelang in täglichem Verkehr miteinander +stehen können, ohne dadurch irgendwie menschlich einander näher +zu kommen. — Wer <em class="gesperrt">jedes</em> die Tätigkeit von Menschen regelnde +Rechtsverhältnis an <em class="gesperrt">sich</em> zur Quelle sittlicher Beziehungen gemacht +wissen will, muß zuerst die Gesetzgebung dahin zu bringen suchen, +daß sie juristischen Personen verbiete, Arbeitsverträge einzugehen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die ausdrückliche Beschränkung der durch den 5. und 6. Punkt +berührten Pflichtbeziehungen auf das Tun »innerhalb des Dienstes« +bezw. auf dasjenige, was »vermöge des Dienstverhältnisses« zu<a class="page" name="Page_378" id ="Page_378" title="378"></a>gänglich +ist, und die Ablehnung jeder Ausdehnung der betreffenden +Pflichten auf das außerdienstliche Gebiet ergibt sich als unabweisbare +Forderung aus dem im Eingang des § 57 ausgesprochenen +allgemeinen Grundsatz kraft der folgenden zwei Sätze — welche +schwerlich irgend ein Jurist wird bestreiten oder auch nur einschränken +wollen:</p> + +<p>Erstens. Wenn A zu B in einem Vertragsverhältnis irgend +welcher Art steht und B seine vertragsmäßigen Pflichten gegen +A vollständig erfüllt, während der Dauer des Vertrags aber eine +Rechtsverletzung irgend welcher Art gegen einen Dritten C sich +zu Schulden kommen läßt, die in keiner Beziehung steht zu seinem +Vertrag mit A, so begründet diese, wie schwer sie auch sei, niemals +eine Vertragsverletzung gegen A — sondern A kann nur, wenn +ihm dieses Delikt gegen einen Dritten nicht gleichgültig sein darf, +daraus Motive entnehmen zur Nichterneuerung seines ablaufenden +oder Nichtfortsetzung seines kündbaren Vertrags mit B und äußersten +Falls, unter besonderen Umständen, »wichtige Gründe« für die +Aufhebung des noch laufenden Vertrags.</p> + +<p>Zweitens. Wenn A gleichartige Verträge abschließt mit +<em class="gesperrt">vielen</em> andern B, C, D ..., unabhängig voneinander, also ohne +daß der eine wegen des Vertrags mit dem andern befragt wird +oder sonst dabei irgendwie mitzuwirken hat, so begründet dieses +niemals irgend ein <em class="gesperrt">Rechts</em>verhältnis zwischen B, C ..., also auch +keinerlei <em class="gesperrt">Pflicht</em>verhältnis zwischen ihnen, und zwar auch dann +nicht, wenn die Natur dieser Verträge es mit sich bringt, daß B, +C ..., damit jeder von ihnen seinen Vertrag mit A erfüllen könne, +zu einander in irgend welche <em class="gesperrt">tatsächliche</em> Beziehungen treten +müssen — sondern jenes begründet im letztern Fall nur eine +Pflicht der B, C ... <em class="gesperrt">gegen den gemeinsamen Kontrahenten</em> +A, auf die tatsächlichen Beziehungen die zur Vertragserfüllung +nötigen <em class="gesperrt">tatsächlichen</em> Rücksichten zu nehmen. Denn irgend +welches <em class="gesperrt">Rechts</em>verhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen, +welches diese <em class="gesperrt">zueinander</em> in Pflichtbeziehungen setzt, außerhalb +der allgemeinen Menschen- und Bürgerpflichten, kann nur dadurch +zustande kommen, daß diese Personen selbst <em class="gesperrt">miteinander</em> nach +eigener Entschließung kontrahieren. Annehmen zu wollen, daß +ein Dritter, ohne ihr Zutun, sogar ohne ihr Vorwissen, über ihren +Kopf hinweg in irgend einer Form solches bewirken könne, sei +es auch nur im Sinne einer mittelbaren Bindung, wäre Sanktionieren +juristischer Sklaverei.</p> + +<p><a class="page" name="Page_379" id ="Page_379" title="379"></a>Die unerbittliche Konsequenz dieser Sätze ist für mich:</p> + +<p>Aus dem industriellen Arbeits- oder Dienstverhältnis entspringt +keinerlei besondere rechtliche Beziehung, also auch keinerlei besonderes +Pflichtverhältnis, zwischen den Angestellten und Arbeitern +eines Prinzipals <em class="gesperrt">untereinander</em> — nicht einmal zwischen den +nächsten Kollegen und nicht einmal zwischen Vorgesetzten und +Untergebenen, soweit nicht die ersteren (wie im Eingang des § 57) +als zeitweilige Repräsentanten des anderen Kontrahenten, des Prinzipals, +gedacht werden — sondern es entspringt aus jenem Dienstverhältnis +lediglich die vertragsmäßige Verpflichtung <em class="gesperrt">eines jeden +einzelnen gegen den gemeinsamen Prinzipal</em>, in seinem <em class="gesperrt">tatsächlichen</em> +Verhalten zu allen anderen (zu Mitarbeitern, Vorgesetzten, +Untergebenen) den <em class="gesperrt">tatsächlichen Beziehungen</em> Rechnung zu +tragen, welche die Erfüllung des Dienstvertrags, d. h. Leistung der +vertragsmäßigen Tätigkeit, seitens aller einzelnen zwischen diesen +einzelnen notwendig macht.</p> + +<p>Da nun »außerhalb des Dienstes« keiner eine vertragsmäßige +Tätigkeit ausübt, so gibt es außerhalb des Dienstes auch keine +<em class="gesperrt">durch die Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit bedingte</em> +tatsächliche Beziehung zwischen den Arbeitern und Angestellten +desselben Prinzipals — folglich auch keine auf diese vertragsmäßige +Tätigkeit bezügliche Pflicht gegen den Prinzipal — folglich +überhaupt keine Vertragspflicht mehr. Denn vermöge des zweiten +vorher angezogenen Rechtssatzes verbleibt in Rücksicht auf das +Vertragsverhältnis des Prinzipals zu jedem einzelnen jeder andere +von diesen einzelnen rechtlich ein ganz gewöhnlicher »Dritter«; +und vermöge des ersten vorher angezogenen Satzes kann ein +Kontrahent durch Verletzung eines Dritten außerhalb des Kreises +der tatsächlichen Beziehungen zum Dritten, welche seine Vertragserfüllung +mit sich bringt, keine Vertragsverletzung begehen.</p> + +<p>Demnach ist <em class="gesperrt">kein</em> Delikt irgend welcher Art, welches außerhalb +des Dienstes gegen Fremde, und kein Delikt, welches außerhalb +des Dienstes gegen die Person von Mitarbeitern, Vorgesetzten +oder Untergebenen, oder gegen deren Eigentums- und sonstige +Interessen begangen wird, ein <em class="gesperrt">Vertrags</em>delikt; alles das bleibt +vielmehr, was es an sich ist, gemeinrechtliches Delikt, und gibt +als solches dem Prinzipal zu nichts anderem Anlaß als zu der Erwägung: +ob er sein Vertragsverhältnis zum Täter in Zukunft +weiter fortsetzen solle, bezw. ob darin nicht, besonderer Umstände<a class="page" name="Page_380" id ="Page_380" title="380"></a> +wegen, ein »wichtiger« Grund für ihn zum Rücktritt von dem +Vertrag gegeben sei.</p> + +<p>Das letztere kommt in seinen praktischen Konsequenzen in +§ 79 zur Sprache.</p> + +<p>Die im Vordersatz des § 57 ausgesprochene Prämisse: daß +der Dienstvertrag gerechter- und vernünftigerweise Rechte und +Pflichten zwischen den Kontrahenten nur dürfe begründen <em class="gesperrt">wollen</em> +in bezug auf den <em class="gesperrt">Gegenstand</em> des Vertrags, nicht auch noch in +bezug auf Dinge, die zwar Gegenstand verschiedener anderer Verträge +sein könnten, mit dem Gegenstand <em class="gesperrt">dieses</em> Vertrags aber +gar nichts zu tun hätten — führt demnach wirklich zu der Schlußfolgerung: +daß die Angehörigen eines und desselben Industriebetriebes +als Mitarbeiter, Vorgesetzte und Untergebene in bezug +auf gegenseitige Rechte und Pflichten aus ihren Dienstverträgen +just nur in dem gleichen Verhältnis zueinander stehen, rechtlich, +wie Leute, die zusammen in dasselbe Eisenbahncoupé eingestiegen +sind — die ja auch, von wegen ihres gemeinsamen Rechtsverhältnisses +zum Eisenbahnfiskus während der Fahrt, gewisse tatsächliche +Rücksichten aufeinander zu nehmen haben. Diese Schlußfolgerung +ist in der Tat ganz abscheulich. Man muß aber darüber sich hinwegsetzen, +wenn ein anderes Resultat nicht zu begründen ist. Muß +man sich doch auch gefallen lassen, daß in allen Dreiecken die +Winkelsumme immer und überall genau 180 Grad bleibt, obwohl +es (wie die Mathematiker wissen) für die Menschen unter manchen +Umständen vorteilhafter und erfreulicher sein würde — wenn die +Dreiecke nicht so halsstarrig sein wollten.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Im übrigen ist noch zu bemerken:</p> + +<p>Die Vorschriften des § 57 lassen völlig freien Spielraum für +die Anpassung des Dienstvertrags in seinen Einzelheiten an die +besonderen Verhältnisse des Betriebs, wechselnde Zeitumstände +u. dergl. Sie sagen nur, was hinsichtlich der Pflichtbestimmung +als <em class="gesperrt">zum Gegenstand des Vertrags gehörig</em> angesehen werden +darf, und was nicht. Innerhalb dieser Grenzen können die einzelnen +Pflichten selbst beliebig mild oder beliebig streng gefaßt werden, +durch feste Vertragsartikel bestimmt oder in beliebig weiten Grenzen +der freien Beurteilung des einzelnen Falles überlassen sein — wie +es jeweils als zweckmäßig oder als geboten befunden werden mag. +Denn ich habe nicht das geringste Interesse, in der Regelung +des einzelnen der Zukunft irgendwie vorzugreifen, sondern ein<a class="page" name="Page_381" id ="Page_381" title="381"></a> +Interesse nur <em class="gesperrt">daran</em>, hinsichtlich dieser Regelung die dauernde +Anerkennung solcher Grundsätze sicher zu stellen, die, wenn sie heute +gerecht und vernünftig sind, unter allem Wandel nebensächlicher +Umstände so lange gerecht und vernünftig <em class="gesperrt">bleiben</em> müssen, als +nicht das Wesen des industriellen Dienstverhältnisses eine durchgreifende +Wandlung erfahren hat.</p> + +<p>In dem jetzt geltenden Arbeitsvertrag der Optischen Werkstätte +steht in bezug auf mehrere sehr wichtige Punkte des Pflichtverhältnisses +gar nichts oder sehr wenig. So z. B. steht darin +<em class="gesperrt">nichts</em> über den Verkehr der Personen untereinander; was just +so viel besagt, wie wenn darin stände: »Jeder hat im Verkehr mit +seinen Vorgesetzten, seinen Untergebenen und seinen Mitarbeitern +innerhalb des Dienstes <em class="gesperrt">angemessener</em> Formen sich zu befleißigen« — wobei +dann das »angemessen«, genau so wie jetzt, vernünftigem +Urteil über den einzelnen Fall unterstellt bliebe. Es könnte aber +auch in der Arbeitsordnung unter diesem Punkt vorgeschrieben +werden z. B., daß jeder, wenn er mit einem Vorgesetzten spricht, +die Hand an die Hosennaht zu legen habe — falls etwa eine zukünftige +Geschäftsleitung dergleichen für angebracht halten sollte +und die andern es sich gefallen lassen. Also nicht einmal darin, +in solchen Dingen sich lächerlich machen zu können, wird jene +durch § 57 beschränkt.</p> + +<p>Auch über einen andern Punkt — Schutz des Eigentums von +Mitarbeitern etc. — schweigt die jetzige Betriebsordnung vollständig. +Das hat aber nicht das Einbürgern der festen Regel verhindert: +daß jeder sofort seiner Wege zu gehen habe, der an Eigentum +von Mitarbeitern, welches in den Werkstatträumen oder sonst vermöge +seines Dienstverhältnisses ihm zugänglich ist, <em class="gesperrt">auch nur im +geringsten</em> sich vergreift. Sofern nur die Entlassung niemals +als Strafe sondern lediglich als Schutzmaßregel betrachtet wird, +kann solches auch in Zukunft ohne besondere Verlautbarung der +Regel in gleicher Strenge aufrecht erhalten werden. Denn unter +dem Gesichtspunkt des Schutzes des im Betrieb unbehüteten oder +nur mangelhaft behüteten Eigentums aller Mitarbeiter kann die +vertragsmäßige Verpflichtung eines jeden, dem <em class="gesperrt">Prinzipal gegenüber</em>, +zu <em class="gesperrt">absoluter</em> Enthaltung von jedem Eingriff nie bestritten, +die Beurteilung etwaiger Delikte dieser Art also niemals von der +Erheblichkeit oder Geringfügigkeit des Schadens, vielmehr nur von +der Frage: böswillig oder nicht? abhängig gemacht werden.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_382" id ="Page_382" title="382"></a>Zu § 58.</h4> + +<p>Die Sätze dieses Paragraphen sind dem sonstigen Inhalt des +Titels V gegenüber keineswegs pleonastisch. Denn an mehreren +Stellen dieses Titels ist direkt oder indirekt Bezug zu nehmen auf +Rücksichten des Interesses der Firma. Bei der unvermeidlichen +Unbestimmtheit der Grenzen der Berechtigung dieses Interesses +muß jedenfalls ausdrücklich ausgesprochen sein, daß jene Rücksichten, +erstens, unbedingt Halt zu machen haben vor dem Recht +des freien Bürgers und, zweitens, daß sie keinerlei <em class="gesperrt">Über</em>ordnung +beanspruchen dürfen über die vielleicht ebenso berechtigten Interessen +des andern Teils. — Grundsätzlich ist jede Beschränkung +der Rechte abzulehnen, die unter der falschen Fiktion einer durch +den Dienstvertrag begründeten Interessen<em class="gesperrt">gemeinschaft</em> beider +Teile abzuleiten gesucht wird. Dergleichen gibt es <em class="gesperrt">rechtlich</em> nur +in einem genossenschaftlich organisierten Unternehmen, in welchem +die Gesamtheit der einzelnen den Prinzipal darstellt. In einem +solchen darf mit Fug und Recht die Vertretung des Interesses der +einzelnen durch Solidaritäts<em class="gesperrt">pflichten</em> beschränkt werden. Ein +Dienstvertrag aber, bei welchem Prinzipal und Arbeitnehmer völlig +auseinanderfallende Rechtssubjekte sind, begründet keinerlei andere +Interessengemeinschaft der Kontrahenten als diejenige, die jedes +beliebige Vertragsverhältnis insoweit begründet, als die Fortsetzung +desselben für die Kontrahenten vorteilhaft ist. Diese Art von +Interessengemeinschaft ist indes nicht rechtlicher sondern rein tatsächlicher +Natur. Sie kann nicht Ausdruck und Pflege finden in +Vertragspflichten, sondern lediglich in tatsächlichen <em class="gesperrt">Einrichtungen</em>, +welche geeignet sind, dem einen Teil wirksame Motive zu schaffen +zu <em class="gesperrt">freiwilliger</em> Unterordnung bestimmter Parteiinteressen unter +das Interesse des andern Teils, <em class="gesperrt">seines eigenen Vorteils</em> wegen.</p> + +<p>Je vollständiger auch in diesem Punkt die Idee des »Brotherrn« +aus den Beziehungen zwischen Unternehmer und unselbständigem +Arbeiter oder Angestellten eliminiert ist, desto freier +wird die Bahn für die Erkenntnis einer möglichen tatsächlichen +Interessengemeinschaft beider Teile und — wenn die Einrichtungen +danach sind — für die Pflege eines <em class="gesperrt">gesunden</em> Solidaritätsgefühls. +Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als »Pflicht« auferlegt, »in +allen Stücken« das Interesse des Arbeitgebers d. h. des ihm gegenüberstehenden +Kontrahenten zu vertreten, oder dergl. — da gibt +es solches sicher <em class="gesperrt">nicht</em>.</p> + + +<h4><a class="page" name="Page_383" id ="Page_383" title="383"></a>Zu § 79.</h4> + +<p>Titel V führt in §77 für alle, welche das dritte Jahr im Dienst +der Stiftung zurückgelegt haben<a name="FNanchor_89_89" id="FNanchor_89_89"></a><a href="#Footnote_89_89" class="fnanchor">[89]</a>, eine besondere bisher noch nicht +zur Anwendung gekommene Art des Dienstvertrages ein: eine +Zwischenstufe zwischen dem lebenslänglichen Vertrag der oberen +Beamten, in welchem der Prinzipal jedes Rechtes der Kündigung +seinerseits sich begibt, und dem völlig freier Kündigung unterstellten +gewöhnlichen Arbeits- oder Anstellungsvertrag der RGO +und des HGB. — nämlich einen Vertrag, der zwar die Kündigung +selbst aus ganz beliebigen Gründen dem Prinzipal noch frei läßt, +für den Fall aber, daß die Kündigung ohne schuldbare Veranlassung +seitens des andern Teils erfolgt, diesem eine besondere +Entschädigung vertragsmäßig zusichert.</p> + +<p>Für jeden, Beamten oder Arbeiter, ist von dem Tag ab, an +welchem er in diese neue Vertragsform eintritt, der jener Zusicherung +entsprechende Anspruch ein Rechtsanspruch aus seinem Vertrag +geworden, dessen nicht-begründete Verweigerung Verletzung +des eingegangenen Vertrags seitens des Prinzipals bedeuten würde. +Deshalb muß, wenn die neue Vertragsform nicht ein leerer Schein +ohne rechtlichen Inhalt bleiben soll, die Auslegung des Vorbehalts +»schuldbare Veranlassung« unter die strengen Regeln gestellt sein, +nach welchen Entbindung von der Erfüllung eines eingegangenen +Vertrags, d. h. Vertragsaufhebung, zu begründen ist.</p> + +<p>Vertragsentbindung des einen Kontrahenten kann aber, abgesehen +von dem Fall höherer Gewalt, nur gerechtfertigt werden, +erstens: durch <em class="gesperrt">schwere</em> Vertragsverletzung seitens des einen Teils +und, zweitens: durch »wichtige« Gründe für Nichtfortsetzung des +Vertrags, d. h. aber: durch Tatsachen, welche zwar außerhalb der +vertragsmäßigen Tätigkeit selbst liegen können, <em class="gesperrt">auf diese letztere +aber so wesentlichen Bezug haben</em>, daß sie, wenn sie schon +vorher bestanden hätten, den andern Teil vom Eingehen des Vertrags +vernünftigerweise hätten abhalten müssen.</p> + +<p>Hieraus ergibt sich von selbst die in § 79 versuchte Spezifikation +der Fälle »schuldbarer Veranlassung« in bezug auf die +besonderen Verhältnisse des industriellen Arbeits- und Anstellungsvertrags, +nach den dort angeführten 6 Punkten. Die beiden ersten +von ihnen decken die Fälle schwerer Vertragsverletzung, nämlich +die »grobe« Pflichtverletzung im Einzelfall und die fortgesetzten,<a class="page" name="Page_384" id ="Page_384" title="384"></a> +den vertragswidrigen Animus bekundenden Verstöße; die vier letzten +aber machen diejenigen Tatsachen namhaft, die im Sinne des Vorangehenden +als »wichtige Gründe« für Nichtfortsetzung des Vertrags +gelten müssen. Die letzteren stehen unter den beiden Gesichtspunkten:</p> + +<p>erstens, dem Prinzipal kann nicht zugemutet werden, mit +jemand in Vertrag zu bleiben, wenn er dadurch sichtlicher Gefahr +ungebührlichen Schadens sich aussetzt (3. und 4. Punkt);</p> + +<p>zweitens, der Prinzipal darf einem andern, mit dem er sonst +noch in Vertrag steht, nicht zumuten, daß dieser behufs Erfüllung +seines Vertrags, d. h. in der dienstlichen Tätigkeit, sei es als Vorgesetzter +oder als Untergebener oder als Mitarbeiter, persönlichen +Verkehr pflegen müsse mit jemand, der ihn selbst, in Person oder +in Eigentums- oder anderen Interessen, schwer verletzt hat, oder +der in bürgerlicher Ehre oder menschlichem Ansehen kompromittiert +ist (5. und 6. Punkt).</p> + +<p>Erweisliche Tatsachen, welche unter den ersten oder den +zweiten von diesen Gesichtspunkten fallen, rechtfertigen Nichtgewährung +der für den Fall der Entlassung zugesicherten Entschädigung, +d. h. Entbindung des Prinzipals von der Vertragserfüllung, +deshalb, weil solche Tatsachen, wenn dergleichen schon früher +vorgelegen hätte, den Prinzipal vom Eingehen des Vertrages unbedingt +hätten abhalten müssen.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Zum einzelnen ist nur noch folgendes zu bemerken:</p> + +<p>Selbstverständlich fällt dolus in Hinsicht auf irgend einen +Vertragspunkt — die »Rücksichten aus Treu und Glauben« nicht +ausgeschlossen — stets unter die »grobe« Pflichtverletzung. Inwieweit +gravis culpa darunter zu subsumieren ist, muß dem Judicium +von Fall zu Fall überlassen bleiben; eine Schablone dafür +gibt es nicht. Dagegen kann für die Konstatierung des vertragswidrigen +Animus im Fall fortgesetzter Vertragswidrigkeit wenigstens +ein Kennzeichen, neben andern möglichen aber nicht allgemein +bestimmbaren, mechanisch festgestellt werden, ohne vernünftige +Anwendung des Satzes dadurch zu beengen.</p> + +<p>Was endlich den rein informatorischen Schlußsatz des § 79 +anlangt, so spricht derselbe explicite aus, was ohne ihn aus dem +Zusammenhang des Ganzen zu folgern wäre: daß weder die Gewährung +der vertragsmäßigen Abgangsentschädigung aus § 77, +noch die aus § 79 begründete Versagung derselben von den<a class="page" name="Page_385" id ="Page_385" title="385"></a> +sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere vom Einhalten der +vertragsmäßigen Kündigungsfristen, dispensieren kann — und daß +über die Bedingungen, unter welchen der Prinzipal von letzterem +entbunden sein soll, Titel V des Statuts nichts festsetzen <em class="gesperrt">will</em>. Angesichts +der relativen Geringfügigkeit des Objekts und der untergeordneten +Bedeutung der Frage im Grundsätzlichen bekümmert +es mich nicht weiter, die Möglichkeit bestehen zu lassen, daß einer +kraft RGO. sofort entlassen werden kann, ihm aber trotzdem kraft +§ 79 die Abgangsentschädigung mit auf den Weg gegeben werden +müßte. Ein Widersinn liegt darin nicht. Denn es ist ganz selbstverständlich, +daß Rechtsnachteile von so verschiedener Größenordnung, +wie: Lohnverlust für zwei Wochen und Lohnverlust für +ein halbes Jahr oder mehr, ganz verschiedenen Grundsätzen der +Beurteilung unterstellt sein müssen.</p> + + +<h4>Zu § 80.</h4> + +<p>Die Bestrebungen, welchen dieses Statut dient, stehen, wie +an vielen Stellen erkennbar wird, nirgends unter philanthropischen +Gesichtspunkten. So ist also auch die Einrichtung, die § 77 vorsieht, +keine Wohltätigkeits-Veranstaltung, sondern eine unter soziale +Zwecke gestellte <em class="gesperrt">Rechts</em>einrichtung. Sie kann also nicht darauf +ausgehen wollen, die vertragsrechtlichen Konsequenzen zu verwischen, +die an den Unterschied sich knüpfen: ob einer, sei es +auch ohne das geringste Verschulden, seinerseits an der Erfüllung +des Vertrags behindert wird, oder ob die Vertragsauflösung aus +Gründen des Interesses des <em class="gesperrt">andern</em> Teils erfolgt. — Der Weg +zur Milderung von Härten, die hieraus gelegentlich sich ergeben +müssen, ist in § 16 des Statuts dem aufmerksamen Leser angedeutet.</p> + + +<h3>Schlußbemerkung.</h3> + +<p>Aus allem vorhergehenden ergibt sich, daß die in diesem Statut +angestrebte Ordnung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer +und Arbeiter oder Angestellten sich völlig frei halten muß einerseits +von jeder moralisierenden Tendenz und andererseits von jedem +Strafanimus. Und das ist für alle Beteiligten eine Wohltat. Der +Unternehmer als solcher hat keinerlei Befugnis, <em class="gesperrt">aus dem Arbeitsvertrag +heraus</em> seinen Kontrahenten gegenüber die Funktionen<a class="page" name="Page_386" id ="Page_386" title="386"></a> +eines Organs zur Wahrung allgemeiner Interessen der Gesellschaft +oder des Staates sich anzumaßen, weder präventiv noch repressiv. +Dafür sind Polizei oder Staatsanwalt und Strafrichter da. — Der +moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter, der sich dafür berufen +hält, Ehrbarkeit und Staatswohl — und was er von seinem besondern +Standpunkt aus just dazu zu rechnen für gut findet — zu +befördern nicht nur durch das eigene gute Beispiel und durch den +berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen, wenn er solches +hat, in seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der +Peitsche angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen +eine sozial gemeinschädliche Figur. Es gereicht mir zu einiger +Genugtuung zu bemerken, daß die folgerichtige Durchführung der +in § 57 zum Ausdruck kommenden Rechtsidee schon für sich allein, +ohne alles weitere Zutun, geeignet ist, <em class="gesperrt">dieser</em> Figur auch in +Zukunft den Eintritt in den Wirkungskreis der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +versperrt zu halten. Was aber das landesübliche Hereinpfuschen +der Arbeitgeber in die Geschäfte des Strafrichters anlangt, so ist +das überall, wo es geschieht, handgreiflicher Hohn auf alle Gerechtigkeit. +Denn geschieht es dem Richter vorgreifend, so setzt es sich +hinweg über die erste Voraussetzung jeder ordentlichen Rechtspflege: +die Möglichkeit sicherer und erschöpfender Beweiserhebung, +und verfällt zudem noch gewöhnlich grobem Mißverhältnis zwischen +Delikt und Strafmaß: Vergehen, für welche der Richter nur auf +geringe Geldstrafe oder kurze Freiheitsentziehung erkennen darf, +maßt der Arbeitgeber, der Dienstentlassung als Strafmittel handhabt, +sich an, mit beliebig hohem materiellen Schaden belegen +zu können. Geschieht aber jenes Hereinpfuschen dem Richter +nachhinkend, also im Sinne von Strafverschärfung, so verletzt +es die unbestrittene Forderung jeder gerechten Strafjustiz: ne bis +in idem.</p> + +<p>So stehen also alle Nachteile, welche Titel V für irgend welche +Verstöße anzudrohen gestattet, unter der deutlichen Richtschnur: +niemals Strafe, lediglich vertragsmäßig begründeter Rechtsnachteil. +Den Unterschied, den dieses gelegentlich auch praktisch bedeutet, +kann sich jeder klar machen, wenn er die Konsequenzen erwägt, +welche die Anwendung des an vorletzter (fünfter) Stelle des § 79 +ausgesprochenen Satzes auf den Fall <em class="gesperrt">wechselseitiger</em> tätlicher +Beleidigung zwischen zweien nach sich zieht, je nachdem die Dienstentlassung +als Strafe oder als Rechtsnachteil anzusehen ist. — Daß +aber in der großen Mehrzahl der Fälle der Rechtsnachteil ungewollter<a class="page" name="Page_387" id ="Page_387" title="387"></a>weise +die praktische Wirkung einer Strafe, und öfters einer sehr +harten, gewinnt, muß vom Standpunkt sowohl der Gerechtigkeit +wie des allgemeinen sozialen Interesses als ein unvermeidliches +<em class="gesperrt">Übel</em> betrachtet werden. Es anders ansehen zu wollen wäre Spott +auf das Verhalten der vielen, die als Unternehmer genötigt sind, +einen bürgerlich Entgleisten zu entlassen, als Privatpersonen aber +Vereinen angehören oder Vereine unterstützen, welche solche Entgleiste +vor weiterem Verfall zu bewahren und für die bürgerliche +Gesellschaft noch zu retten sich zur Aufgabe stellen.</p> + +<p><em class="gesperrt">Jena</em>, Mai 1896.</p> + +<p class="right-indent">Dr. <b>E. Abbe.</b></p> +<p class="lettersig"> </p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_88_88" id="Footnote_88_88"></a><a href="#FNanchor_88_88"><span class="label">[88]</span></a> [Vgl. hierzu S. 347-364.]</p></div> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_89_89" id="Footnote_89_89"></a><a href="#FNanchor_89_89"><span class="label">[89]</span></a> [jetzt für gewisse Fälle auch bereits nach zurückgelegter halbjähriger Dienstzeit, +vgl. Stiftungs-Statut § 77, vorletzter Absatz.]</p></div> +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<h2><a class="page" name="Page_388" id ="Page_388" title="388"></a><a name="Xb" id="Xb"></a>Xb.</h2> + +<h2>Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung.</h2> +<hr style="width: 14%;" /> + +<h3>Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts +vorn 26. Juli/16. August 1896<a name="FNanchor_90_90" id="FNanchor_90_90"></a><a href="#Footnote_90_90" class="fnanchor">[90]</a>.</h3> +<hr style="width: 20%;" /> + + +<p>Der nachstehend gegebene <em class="gesperrt">Kommentar</em> zu den Titeln I +und II des Statuts der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung stützt sich lediglich auf +den Text dieses Statuts, so wie er gedruckt vorliegt. In keinem +Punkt ist dabei Bezug genommen weder auf die Motive, die den +Anordnungen des Statuts zugrunde liegen, noch auf die tatsächlichen +Umstände, unter welchen dieses Statut im Zusammenhang mit der +Entwicklung der Stiftung selbst entstanden ist. Es wird also ausschließlich +dasjenige dargelegt, was jedermann aus dem gegebenen +Text herauszulesen vermag, wenn er die Paragraphen in ihrem +Zusammenhang und unter der Präsumtion auffaßt, die bis zum +Beweis des Gegenteils für die Auslegung jeder Urkunde zu gelten +hat: daß sie mit Sinn und Verstand abgefaßt sei.</p> + + +<h4>I. Verhältnis der Stiftung zum Staat.</h4> + +<p>In allem Grundsätzlichen ist dieses Verhältnis durch die §§ 4, 5 +des Statuts geregelt.</p> + +<p>Die oberste Richtschnur für die <em class="gesperrt">Organisation</em> der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +gibt § 4, dem alle nachfolgenden Bestimmungen in Titel I +des Statuts unterstellt sind.</p> + +<p>Dadurch, daß dieser § 4 eine »besondere« Stiftungsverwaltung +vorschreibt, diese (der Überschrift zufolge) als <em class="gesperrt">Organ der Stiftung</em> +hinstellt und ihr außerdem für bestimmte Funktionen noch andere +Organe, als Organe der Stiftung, <em class="gesperrt">neben</em>ordnet, kommt zum Ausdruck, +daß die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung ihre <em class="gesperrt">eigene selbständige +Verwaltung</em> besitzen soll, also nicht, wie es bei Stiftungen häufig +geschieht, dem Staat, oder einer Gemeinde oder irgend einer sonst +bestehenden Institution zur Verwaltung überwiesen ist.</p> + +<p><a class="page" name="Page_389" id ="Page_389" title="389"></a>Gemäß dieser grundsätzlichen Norm, die allen organisatorischen +Bestimmungen vorangestellt ist, könnte ein nachfolgender Paragraph +des Statuts die »Stiftungsverwaltung« <em class="gesperrt">auf irgend eine</em> rechtlich +zulässige und praktisch durchführbare Art konstituieren. Das Statut +könnte also z. B. — wie es bei vielen bekannten Stiftungen in Deutschland +geschehen ist — ein Kuratorium oder einen Senat aus einer +bestimmten Anzahl von Personen einsetzen und etwa vorschreiben, +daß dieses Kuratorium oder dieser Senat erstmalig durch den Stifter +zu ernennen sei und nachher beim Ausscheiden eines Mitgliedes +durch Zuwahl eines neuen seitens der Übrigbleibenden sich selbst +fortdauernd zu ergänzen habe.</p> + +<p>Wenn nun das Statut, <em class="gesperrt">statt</em> derartiges oder ähnliches vorzusehen, +in § 5 die »Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung« +der in Abs. 1 dieses Paragraphen benannten Staatsbehörde +zuweist, so folgt — ganz abgesehen von den weiteren Vorschriften +in Abs. 2 und 3 desselben Paragraphen — schon aus +der logischen Beziehung des § 5 zu der übergeordneten <em class="gesperrt">allgemeinen</em> +Vorschrift des § 4, daß damit diese Behörde eingesetzt ist als Organ +der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung für ihre <em class="gesperrt">Selbstverwaltung, nicht</em> als +Organ des <em class="gesperrt">Staates</em> für die Verwaltung der Stiftung. Sie hat also +ihr Mandat vom <em class="gesperrt">Stifter</em>, nicht vom <em class="gesperrt">Staat</em>, und hat demnach hinsichtlich +ihrer Funktionen in Angelegenheiten der Stiftung lediglich +die »Rechte und Obliegenheiten«, die das Stiftungsstatut der +»Stiftungsverwaltung« überträgt, <em class="gesperrt">nicht</em> Rechte und Obliegenheiten, +die derselben Behörde bei Verwaltung einer Stiftung seitens des +Staates zukommen würden oder von Staats wegen zugewiesen werden +könnten.</p> + +<p>Eine besondere Verstärkung aber erhält dieser Schluß durch +die Vorschriften in Abs. 3 des § 5. Dadurch, daß die Stiftungsverwaltung, +wie auch das andere, durch einen Staatsbeamten zu +bildende Organ der Stiftung, ausdrücklich <em class="gesperrt">auf das Stiftungsstatut +verpflichtet</em> und beiden direkt <em class="gesperrt">untersagt</em> wird, bei Ausübung +ihrer Funktionen in Angelegenheiten der Stiftung Staatsinteressen +in anderem Umfang zu berücksichtigen, als es auch für <em class="gesperrt">Privat</em>personen +»gesetzlich« geboten ist, kommt ganz explizite zum Ausdruck, +daß die Stiftungsverwaltung, unbeschadet ihres Charakters +als Staatsbehörde, in Angelegenheiten der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +keine staatlichen Funktionen auszuüben hat, in diesen Angelegenheiten +vielmehr durchaus die freiere Stellung eines privaten Stiftungssenates +einnimmt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_390" id ="Page_390" title="390"></a>Eine weitere Bekräftigung des Gesagten ergibt sich noch aus +mehreren Sondervorschriften, die das Statut in anderen Titeln enthält.</p> + +<p>In § 52 (Titel V) sind für die Vermögensverwaltung der +<span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung in Hinsicht auf Art der Kapitalanlagen und +Sicherheitsanforderungen ganz <em class="gesperrt">andere</em> Vorschriften gegeben, als +für die durch Staat und Gemeinde zu verwaltenden Stiftungen +gesetzlich bestehen.</p> + +<p>§ 53 schließt jede Haftpflicht des <em class="gesperrt">Staates</em> bezüglich des +unter Verwaltung des Großherzogl. Kultusdepartements stehenden +Stiftungsvermögens aus.</p> + +<p>§ 109, Abs. 1 (Titel VII) schreibt ausdrücklich vor, daß alle +Arbeitsleistung von Staatsbeamten in Angelegenheiten der <span class="smcap">Carl +Zeiss</span>-Stiftung <em class="gesperrt">aus Mitteln der Stiftung</em> so zu vergüten ist, +daß dem Staat »aus der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung« +auch nicht indirekt Lasten erwachsen.</p> + +<p>Und endlich verpflichten die §§ 110-112 (Titel VIII) des +Statuts die Stiftungsverwaltung zu jährlicher Rechnungslegung an +eine fünfgliedrige Kommission von gänzlich <em class="gesperrt">privatem</em> Charakter. +Denn den Mitgliedern dieser Kommission wird ausdrücklich gesagt, +daß ihr Auftrag als »rein persönlicher« zu gelten habe, und daß +sie hinsichtlich seiner Erfüllung »von niemand Instruktion zu +empfangen und niemand Rechenschaft zu geben« haben. Die Befugnisse +dieser Kommission sind aber nicht auf Prüfung des +Rechnungswesens beschränkt; sie umfassen, nach § 111, die +Prüfung der Statutenmäßigkeit der ganzen Verwaltung.</p> + +<p>Den Anordnungen des Statuts in Hinsicht auf das Verhältnis +der Stiftung zum Staat steht der Umstand keineswegs entgegen, +daß die Bestimmung in § 5 nicht <em class="gesperrt">einseitig</em> durch den Stifter +getroffen werden konnte, sondern eine Vereinbarung mit der obersten +Staatsverwaltung zur Voraussetzung haben muß. — Da niemand +einer Behörde eigenmächtig Geschäfte ansinnen kann, die ihr nicht +aus der Staatsverfassung zukommen, und da auch keine Behörde +eigenmächtig solche Geschäfte übernehmen darf, so muß allerdings +der Sanktionierung des Statuts in Hinsicht auf den § 5 eine besondere +Entschließung der obersten Staatsbehörde, unter Genehmigung +des Staatsoberhauptes, vorangegangen sein. Angesichts des +§ 4 konnte aber diese Entschließung nicht darauf gehen: von +Staats wegen die Verwaltung der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung dem Großherzogl. +Kultusdepartement zu <em class="gesperrt">überweisen</em>, sondern lediglich +darauf: von Staats wegen die genannte Behörde zu <em class="gesperrt">ermächtigen</em>,<a class="page" name="Page_391" id ="Page_391" title="391"></a> +daß sie, dem Antrag des Stifters entsprechend, die Verwaltung der +Stiftung dauernd übernehme, und diese Verwaltung im Sinne eines +ständigen Nebenamtes, zwar in denselben geordneten Formen, in +denen sie ihre staatlichen Funktionen ausübt, aber im Sachlichen +auf Grund und in Gemäßheit des Stiftungsstatuts, also nach dem +Mandat des Stifters, führe.</p> + +<p>Daß eine Behörde als solche auf Grund besonderer Ermächtigung +seitens der obersten Staatsverwaltung an nicht-staatlichen Geschäften +teilnimmt, ist keineswegs ohne Vorbild, und jedenfalls nur +hinsichtlich der richterlichen Behörden zum voraus ausgeschlossen. +Selbstverständlich aber hätte diese Ermächtigung, und damit die +Genehmigung des § 5 des Stiftungsstatuts, auch versagt werden +können — in welchem Falle dann, in der Konsequenz des § 4, +ein anderer Stiftungssenat hätte eingesetzt werden müssen. Nachdem +jedoch durch die landesherrliche Bestätigung des Statuts +konstatiert ist, daß die oberste Staatsverwaltung die Ermächtigung +erteilt hat, ist damit das in § 5 bezeichnete Departement des +Großherzogl. Staatsministeriums als <em class="gesperrt">statutarische</em> Stiftungsverwaltung +eingesetzt und hat als solche der Stiftung gegenüber +keine andern Rechte, aber auch dem Staat gegenüber keine +andern Pflichten, als bei sonst gleichem Inhalt des Statuts jede +andere Stiftungsverwaltung haben würde, <em class="gesperrt">die gemäß § 4 des +Statuts hätte eingesetzt werden können</em>.</p> + +<p>Der Stiftungsverwaltung deshalb, weil sie im gegenwärtigen +Falle durch eine Staatsbehörde repräsentiert ist, in Angelegenheiten +der Stiftung <em class="gesperrt">staatliche</em> Funktionen beizulegen, würde nur dann +überhaupt <em class="gesperrt">zulässig</em> sein, wenn das Statut den § 4 nicht enthielte, +sondern unter dem Abschnitt »Organe« sogleich den ersten Absatz +des § 5 folgen ließe. Weiter aber dürfte dann auch Abs. 3 des § 5 +nicht vorhanden sein. Denn es wäre überflüssig, eine Behörde in +Ausübung ihrer <em class="gesperrt">staatlichen</em> Funktion speziell auf den Inhalt +einer Stiftungsurkunde zu verpflichten, und widersinnig, ihr dabei +die Rücksichtnahme auf Staatsinteressen, die sie in ihrer amtlichen +Tätigkeit sonst zu vertreten hat, verwehren zu wollen. Ferner +dürften die andern Organe, Stiftungskommissar und Vorstände der +Betriebe, nicht konstitutiv, als Organe der <em class="gesperrt">Stiftung</em>, sondern +höchstens instruktionell, als Hilfsorgane der Stiftungs<em class="gesperrt">verwaltung</em>, +eingeführt sein, weil es nicht angängig wäre, einer Behörde in +Hinsicht auf staatliche Geschäfte Organe privaten Charakters +<em class="gesperrt">neben</em>zuordnen. Und endlich dürfte das Statut den § 110 nicht<a class="page" name="Page_392" id ="Page_392" title="392"></a> +enthalten. Denn keine Behörde kann hinsichtlich der Ausübung +<em class="gesperrt">staatlicher</em> Funktionen der Kontrolle einer <em class="gesperrt">nicht</em>-staatlichen +Instanz unterstehen.</p> + + +<h4>II. Verhältnis der Organe der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung zu den +Staats<em class="gesperrt">behörden</em>.</h4> + +<p>Als juristische Person steht die <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung, wie +jede andere Stiftung, unter staatlicher Aufsicht, und da die juristische +Person tatsächlich nur durch ihre Organe handlungsfähig +wird, so stehen diese <em class="gesperrt">Organe</em> unter solcher Aufsicht.</p> + +<p>Diese allgemeine — gesetzliche — Staatsaufsicht hat aber zum +Gegenstand lediglich die Wahrung von Gesetzlichkeit und Ordnungsmäßigkeit +in den Handlungen und dem Verfahren der +Stiftungsorgane und die <em class="gesperrt">Sicherung dauernder Übereinstimmung +der Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften +der Urkunde, auf Grund welcher die landesherrliche +Bestätigung erteilt und das Recht der juristischen +Person verliehen</em> worden ist — welche Urkunde im vorliegenden +Fall seit dem 16. August 1896 durch das gegenwärtige +»Statut der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung« ersetzt ist.</p> + +<p>Da die Verleihung der juristischen Persönlichkeit und die +Bestätigung eines Stiftungsstatuts Akte der Staatshoheit sind, so +ist die Staatsregierung <em class="gesperrt">selbst</em> die Instanz, die diese gesetzliche +Aufsicht auszuüben hat. In Hinsicht auf letztere unterstehen also +alle Organe der Stiftung im vorliegenden Falle dem Großherzogl. +Staatsministerium, <em class="gesperrt">auch</em> die Stiftungsverwaltung. Letztere ist, +obschon Staatsbehörde, nicht Organ der staatlichen Aufsicht über +die Stiftung, weil sie Organ der <em class="gesperrt">Stiftung</em> ist.</p> + +<p>Weil aber die allgemeine Staatsaufsicht lediglich die Gesetzlichkeit, +Ordnungsmäßigkeit und Statutenmäßigkeit zu überwachen +hat, so untersteht <em class="gesperrt">innerhalb</em> des statutenmäßigen Handelns kein +Organ der Stiftung der Aufsicht oder der Einwirkung irgend +einer Staatsbehörde, auch die <em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung</em> nicht. +Obwohl sie nicht selbst die <em class="gesperrt">oberste</em> Staatsbehörde ist, gibt es +auch für sie in Hinsicht auf die Ausübung der statutarischen +Funktionen keine <em class="gesperrt">vorgesetzte</em> Instanz. Gemäß § 4 des Statuts +steht der Stiftungsverwaltung in dem ihr zugewiesenen Wirkungskreis +die »oberste« Leitung der Stiftungsangelegenheiten zu. Sie +ist also in allen Entschließungen und Handlungen innerhalb ihrer +statutenmäßigen Kompetenz völlig souverän. Gegen ihre Ent<a class="page" name="Page_393" id ="Page_393" title="393"></a>schließungen +und Handlungen in Angelegenheiten der Stiftung +ist keine Berufung möglich; angefochten könnten sie im <em class="gesperrt">Verwaltungsweg</em> +nur werden unter Anrufen der Staatsaufsicht wegen +Statutenwidrigkeit.</p> + +<hr style="width: 45%;" /> + +<p>Daß der <em class="gesperrt">Stiftungskommissar</em> hinsichtlich seiner Funktionen +keiner Behörde untersteht, ist durch die ausdrückliche Vorschrift in +§ 5 gegeben: daß er in <em class="gesperrt">außer</em>amtlichem Auftrag zu bestellen sei. +Dadurch ist für ihn in Angelegenheiten der Stiftung jedes Verhältnis +der Beamtenunterordnung ausgeschlossen, sowohl in bezug +auf das Großherzogl. Kultusdepartement, welches als Stiftungsverwaltung +ihn bestellt hat, wie in bezug auf diejenige Behörde, der +er in seiner sonstigen Tätigkeit amtlich unterstehen mag. Die +Vorschrift des § 5, daß der Stiftungskommissar ein aktiver Beamter +des öffentlichen Dienstes sein soll, umschreibt also lediglich +den Personenkreis, aus welchem er zu wählen ist.</p> + +<p>Hinsichtlich der kollegialischen <em class="gesperrt">Vorstände</em> (Geschäftsleitungen) +der Stiftungsbetriebe folgt der Ausschluß jeder <em class="gesperrt">behördlichen</em> Einwirkung +auf ihre Handlungen aus der selbständigen Kompetenz, +die das Statut in Titel II diesen Vorständen in allen Angelegenheiten +ihrer Firma einräumt. Sie sind gemäß §§ 8, 9 in diesen +Angelegenheiten die Vertreter der <em class="gesperrt">Stiftung als des Inhabers</em> +der Firma, nicht Beauftragte der Stiftungsverwaltung. Was ein +Vorstand namens seiner Firma tun oder unterlassen mag, steht +mithin jedem Dritten — auch dem Staat — gegenüber rechtlich +auf ganz gleichem Fuß mit den Handlungen und Unterlassungen +des <em class="gesperrt">Inhabers</em> einer Privatfirma, ist also lediglich nach den jeweils +geltenden Gesetzen zu beurteilen. Mithin kann auch gegenüber +den Beschlüssen und den Handlungen dieser Vorstände niemand +an eine »vorgesetzte Behörde« appellieren, sondern höchstens an die +allgemeine Staatsaufsicht gegen etwaige gesetzwidrige oder statutenwidrige +Handlungen.</p> + +<p>Die Personen endlich, aus denen die Vorstände (Geschäftsleitungen) +der Stiftungsbetriebe jeweils sich zusammensetzen, sind +gemäß § 26 des Statuts entweder Sozien der Stiftung, im handelsrechtlichen +Sinn, oder lebenslänglich angestellte Beamte der einen +oder der andern Firma — und weiter nichts. Denn nach § 25 +Abs. 2 ist ihre Stellung nicht »Amt«, sondern »Funktion«: sie +bilden im Kreis der oberen Beamten des Betriebs einen Ausschuß, +dem die verantwortliche Leitung der Firma übertragen ist.<a class="page" name="Page_394" id ="Page_394" title="394"></a> +Sie stehen somit zur Stiftung als dem <em class="gesperrt">Inhaber</em> der Firma in rein +bürgerlichem Vertragsverhältnis; zum Staat aber stehen sie hinsichtlich +ihrer Tätigkeit in gar keinem andern Verhältnis wie jeder +beliebige Privatmann. Keine von diesen Personen ist also in irgend +welchem Sinn bezüglich ihrer statutarischen Funktion »mittelbarer +Staatsbeamter«. Für keins von den Vorstandsmitgliedern also existiert +eine »vorgesetzte Behörde«; denn nicht einmal zur Stiftungsverwaltung +als solcher (also ganz abgesehen von der Staatsbehörde) +dürfen sie, gemäß § 31, persönlich in Vertrags- oder sonstigem +Abhängigkeitsverhältnis stehen.</p> + + +<h4>III. Verhältnis der <em class="gesperrt">Organe</em> der Stiftung zu <em class="gesperrt">einander</em>.</h4> + +<p>Entsprechend der grundsätzlichen Norm des § 4, gemäß +welcher Stiftungskommissar und Betriebsvorstände als »Organe +der Stiftung »<em class="gesperrt">neben</em>« der Stiftungsverwaltung« eingesetzt sind, +regelt Titel II des Statuts das Verhältnis zwischen den drei Organen +der Stiftung auf dem Fuß der <em class="gesperrt">Abgrenzung bestimmter +Funktionen und Kompetenzen</em>, unter Ausschluß jeder Über- und +Unterordnung innerhalb des einzelnen Funktionenkreises.</p> + +<p>Dieses liegt durchaus im Rahmen der gesetzlichen Anordnungen, +die in Hinsicht auf die Verfassung der »Stiftungen« das +Bürgerl. Gesetzbuch getroffen hat. (Vergl. BGB. § 26, letzter Satz, +und § 30, in Verbindung mit § 86.)</p> + +<p>Der <em class="gesperrt">Stiftungsverwaltung</em> ist in § 4 die »oberste« Leitung +der Stiftungs-Angelegenheiten übertragen. Da jedoch die Bestimmungen +in Titel II des Statuts alle Angelegenheiten der Geschäftsbetriebe +den beiden andern Organen zu selbständiger <em class="gesperrt">endgültiger</em> +Erledigung überweisen, so können die Worte »oberste +Leitung« in § 4 nicht dahin verstanden werden, daß der Stiftungsverwaltung +in allen Dingen die oberste Leitung, d. h. die <em class="gesperrt">letzte</em> +Entscheidung vorbehalten sei, sondern nur dahin: daß die der +Stiftungsverwaltung zugewiesenen <em class="gesperrt">speziellen</em> Funktionen — die +Wahl der Personen für die beiden andern Organe und die Leitung +der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung gemäß § 1, B und +Titel VII des Statuts — die »oberste« Leitung der Stiftung <em class="gesperrt">bedeuten</em>, +und daß <em class="gesperrt">hierin</em> keine Instanz über der Stiftungsverwaltung +besteht.</p> + +<p>Ingleichen muß die in § 4 benannte »Vertretung der Stiftung +als juristischer Person« auf diejenigen Angelegenheiten bezogen +werden, in denen die Stiftung <em class="gesperrt">nur</em> als juristische Person, nicht als<a class="page" name="Page_395" id ="Page_395" title="395"></a> +Inhaber einer Handelsfirma auftritt, weil in den Angelegenheiten +der Geschäftsbetriebe die <em class="gesperrt">selbständige</em> Vertretung des Inhabers +durch die §§ 8, 9 den Vorständen dieser Betriebe ausdrücklich zugewiesen +wird.</p> + +<p>Endlich ist auch die in § 4 der Stiftungsverwaltung übertragene +Vermögensverwaltung, soweit eigentliche Verwaltungstätigkeit +in Frage steht, auf dasjenige Vermögen der Stiftung zu +beziehen, welches nicht zum Betriebskapital ihrer Handelsfirmen +gehört. Denn das letztere ist gemäß §§ 6, 8 der Verwaltung durch +deren Vorstände unterstellt und tritt in der Vermögensrechnung +der <em class="gesperrt">Stiftung</em> nur mit den jährlichen Bilanzziffern der Betriebe auf.</p> + +<p>Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen überträgt +also das Statut der <em class="gesperrt">Stiftungs</em>verwaltung folgende Funktionen:</p> + +<p>die Vertretung der Stiftung Dritten gegenüber hinsichtlich +aller derjenigen Interessen, die nicht im Interessenkreis der Geschäftsbetriebe +liegen — ohne jede nähere Anweisung;</p> + +<p>die allgemeine Vermögensverwaltung der Stiftung — gemäß +den Vorschriften in Titel IV (Reservefonds);</p> + +<p>die Ernennung des Stiftungskommissars — gemäß § 5, Abs. 2;</p> + +<p>die Ernennung der Mitglieder der Vorstände der Betriebe — gemäß +den Vorschriften in §§ 25-27;</p> + +<p>die Verfügung über die Mittel der Stiftung für die in § 1, B +bezeichneten Zwecke — nach Maßgabe der Bestimmungen in +Titel VII des Statuts.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Hinsichtlich der Bestellung des Stiftungskommissars enthält +das Statut keinerlei weitere Vorschriften. Die Stiftungsverwaltung +hat also in bezug auf seine Ernennung wie auf seine Abberufung +völlig freie Hand.</p> + +<p>Hinsichtlich der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder ist dem +Stiftungskommissar und den vorhandenen Mitgliedern des betreffenden +Vorstandes insofern eine Mitwirkung eingeräumt, als nach +§ 25 sie vorher zu hören sind — demnach jede einzelne von +diesen Personen ihre Ansicht vorzutragen berechtigt ist — und als +keine Ernennung gegen das <em class="gesperrt">einstimmige</em> Votum der Vorstandsmitglieder +erfolgen darf. — Grundsätzlich besagen diese Bestimmungen +nur eine beratende Mitwirkung bei der Wahl neuer Vorstandsmitglieder. +Praktisch aber kann das Vetorecht im Fall der +Einstimmigkeit die Bedeutung des Kooptationsrechts gewinnen. +Denn falls die vorhandenen Mitglieder eines Vorstandes überein<a class="page" name="Page_396" id ="Page_396" title="396"></a>stimmend +eine bestimmte Person, die den Voraussetzungen der +Wählbarkeit entspricht, für die bestqualifizierte halten, so sind sie +daraufhin berechtigt, jeden andern einstimmig abzulehnen; und in +diesem Fall <em class="gesperrt">müßte</em> die Stiftungsverwaltung ihrem Votum wenigstens +dann Folge geben, wenn der Fall, den § 7, Abs. 3 vorsieht, +eingetreten ist.</p> + +<p>In denjenigen Angelegenheiten endlich, die auf die Erfüllung +der gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung (§ 1, B) Bezug haben +und in Titel VII des Statuts näher geregelt sind, ist gemäß § 108, +Abs. 1 dem Stiftungskommissar und den Vorständen der Stiftungsbetriebe +gleichfalls, neben dem <em class="gesperrt">Recht</em>, Anträge stellen zu können, +eine im allgemeinen nur beratende Mitwirkung eingeräumt. In +Hinsicht auf solche Maßregeln aber, die unter die §§ 101-104 +fallen, statuiert Abs. 2 des § 108 ausdrücklich eine entscheidende +Einflußnahme der beiden Betriebsvorstände, unter der Bedingung +der Einstimmigkeit ihrer <em class="gesperrt">sämtlichen</em> Mitglieder.</p> + +<p>Die genannten Paragraphen betreffen ausschließlich solche Akte +gemeinnütziger Betätigung, die entweder (§§ 101, 102) die technischen, +wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Betriebe +selbst, oder (§§ 103, 104) die Interessen ihres Personals ganz +unmittelbar berühren, und die deshalb auch immer in Beziehung +zu solchen Maßnahmen <em class="gesperrt">innerhalb</em> der Betriebe stehen werden, auf +welche die drei letzten Absätze des § 16 und die Direktiven für die +geschäftliche Tätigkeit der Stiftung in Titel III des Statuts hinweisen.</p> + +<p>Für dieses ganze durch die §§ 101-104 umschriebene Gebiet +gemeinnütziger Betätigung der Stiftung ist durch die Vorschrift +des zweiten Absatzes in § 108 die Entscheidung über das, was +<em class="gesperrt">innerhalb des statutenmäßig Zulässigen</em> zu geschehen oder +zu unterbleiben hat, der Stiftungsverwaltung praktisch nur insoweit +überlassen, als die dort bezeichneten Personen betreffs des Ob oder +des Wie <em class="gesperrt">nicht im Einverständnis</em> sind. Soweit Einverständnis +unter ihnen hinsichtlich einer bestimmten Maßnahme konstatiert +ist, <em class="gesperrt">muß</em> diese Maßnahme nicht nur überhaupt, sondern auch in +den Einzelheiten der Ausführung, gemäß ihrem übereinstimmenden +Votum ins Werk gesetzt werden — womit dann selbstverständlich +der Stiftungsverwaltung auch jede eigene Verantwortung in der +betreffenden Sache abgenommen ist.</p> + +<p>Nach der finanziellen Seite hin ist das in diesen Angelegenheiten +statutarisch Zulässige durch die Vorschrift des § 107, Abs. 3 +in Verbindung mit den §§ 47-51 umgrenzt.</p> + +<p><a class="page" name="Page_397" id ="Page_397" title="397"></a>Die <em class="gesperrt">Leitung der industriellen Tätigkeit</em> der Stiftung +und die Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe ist, gemäß § 4, Abs. 2, +nicht der Stiftungsverwaltung, sondern <em class="gesperrt">lediglich</em> den Betriebsvorständen +und dem Stiftungskommissar unterstellt. Nur insoweit +ist auch der Stiftungsverwaltung eine Mitwirkung in diesen Angelegenheiten +vorbehalten, als das Statut dem Stiftungskommissar +die Stellung eines Vertreters der Stiftungsverwaltung zuweist und +damit der letzteren in bezug auf seine Tätigkeit die allgemeinen +Befugnisse des Vollmachtgebers gegenüber dem Bevollmächtigten +einräumt.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die Funktionen des <em class="gesperrt">Stiftungskommissars</em> sind gemäß +Titel II des Statuts:</p> + +<p>Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe in Hinsicht +auf <em class="gesperrt">Ordnungsmäßigkeit</em> der Verwaltung und <em class="gesperrt">Statutenmäßigkeit</em> +des Verfahrens (§§ 11, 12);</p> + +<p>Beratende Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die eine besondere +Entschließung der Betriebsvorstände erfordern (§ 14);</p> + +<p>Entscheidung in denjenigen Angelegenheiten, in bezug auf +welche die Mitglieder einer Geschäftsleitung sich nicht einigen +können (§ 15);</p> + +<p>Bestätigung oder Ablehnung von Beschlüssen in Bezug auf +<em class="gesperrt">bestimmte</em> — in § 16 namentlich angeführte — Handlungen;</p> + +<p>Stellung eigener Anträge in Sachen der Geschäftsbetriebe (§ 17).</p> + +<p>Der Kreis dieser dem Stiftungskommissar zugewiesenen Befugnisse +bestimmt zugleich den Umfang der — mittelbaren — Einwirkung +der Stiftungsverwaltung auf die geschäftliche Tätigkeit +der Stiftung, weil § 10 eine andere Einwirkung auf die Geschäftsführung +der Betriebe als <em class="gesperrt">durch</em> den Stiftungskommissar ausschließt, +mithin jede Einwirkung ausschließt, die nicht im Rahmen <em class="gesperrt">seiner</em> +statutarischen Befugnisse geübt werden kann.</p> + +<p>Hinsichtlich der Ausübung seiner Funktionen regelt das Statut +die Stellung des Stiftungskommissars zur Stiftungsverwaltung nach +den Grundsätzen <em class="gesperrt">freier und direkter Stellvertretung</em>. Von +seiner Ernennung bis zu seiner Abberufung hat er seine Tätigkeit +nach eigenem besten Wissen und unter eigener Verantwortung auszuüben. +Die Stiftungsverwaltung als Vollmachtgeber kann von ihm verlangen, +in jedem ihr geboten erscheinenden Umfang über die Angelegenheiten +der Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu werden +und kann in allen Punkten ihre eigenen Ansichten ihm gegenüber<a class="page" name="Page_398" id ="Page_398" title="398"></a> +geltend machen; sie kann ihm aber <em class="gesperrt">nicht</em> Instruktion für die von +ihm zu treffenden Entscheidungen erteilen und auch nicht verlangen, +vor <em class="gesperrt">jeder</em> Entscheidung erst selbst gehört zu werden. Denn da +aus § 5 der Stiftungskommissar direkt und in Person auf das +Stiftungsstatut verpflichtet ist, kann er nicht angehalten werden, +etwas zu vertreten, was nicht seinem eigenen pflichtmäßigen Ermessen +entspricht. Außerdem aber fordern auch die §§ 15-18 +ausdrücklich <em class="gesperrt">seine</em> auf die unmittelbare Kenntnis aller Verhältnisse +gegründete Entscheidung und schreiben ihm vor, auf Anfordern +eines Vorstandes sein Votum ohne Verzug abzugeben. — Der +Stiftungsverwaltung bleibt daher, falls sie mit seiner Tätigkeit unzufrieden +wäre, nur Zurückziehen des erteilten Auftrags, durch +Abberufung, übrig.</p> + +<p>Die Konsequenz dessen nach der anderen Seite hin ist, daß, +wenn eine Geschäftsleitung durch Entscheidungen des Stiftungskommissars +sich, beschwert fühlte, sie nicht Berufung dagegen an +die Stiftungsverwaltung einlegen und Abänderung solcher Entscheidungen +beantragen dürfte. Vorstellungen oder Beschwerden +bei der Stiftungsverwaltung über den Stiftungskommissar könnten +vielmehr nur den Sinn haben, entweder deren gütige Vermittlung +anzurufen oder sie um Ernennung eines andern Stiftungskommissars +anzugehen.</p> + +<hr style="width: 45%;" /> + +<p>Funktion und Kompetenz der <em class="gesperrt">Vorstände</em> (Geschäftsleitungen) +der Stiftungsbetriebe sind durch die §§ 8, 9 des Statuts ganz vollständig +geregelt.</p> + +<p>Den dortigen Bestimmungen zufolge können alle Handlungen, +die irgendwie auf die geschäftliche Tätigkeit der Firma oder auf +ihre Vertretung nach innen oder nach außen Bezug haben, <em class="gesperrt">nur</em> +durch ihren Vorstand vorgenommen werden. Weder der Stiftungskommissar +noch die Stiftungsverwaltung kann in diesen Angelegenheiten +irgend eine Anordnung treffen. Sie können nicht an <em class="gesperrt">Stelle</em> +des Vorstandes etwas beschließen und können — abgesehen von +dem Vetorecht, welches § 16 für <em class="gesperrt">bestimmte</em> Gegenstände dem +Stiftungskommissar einräumt — keinen Beschluß des Vorstandes +inhibieren. Auch in den Fällen, in welchen das Votum des +Stiftungskommissars entscheidend ist — sei es, daß er nach § 15 +bei Dissens unter den Mitgliedern den Ausschlag gibt, sei es, daß +er gemäß § 16 einen einstimmigen Beschluß noch zu sanktionieren +hat — ist die Grundlage des Vorgehens lediglich der auf die eine<a class="page" name="Page_399" id ="Page_399" title="399"></a> +oder die andere Art statutenmäßig zustande gekommene <em class="gesperrt">Vorstands</em>beschluß.</p> + +<p>Demgemäß ist für die Beamten der Betriebe und für deren +gesamtes Personal das Kollegium, welches den Vorstand der Firma +bildet, <em class="gesperrt">als solches</em>, der <em class="gesperrt">oberste</em> Vorgesetzte. Niemand sonst kann +Angehörigen des Betriebes eine verbindliche Anweisung erteilen. +Auch der Stiftungskommissar kann in Ausübung seiner Aufsichtsfunktionen +gemäß §§ 11, 12 dieses nicht; er kann nur gegebenen +Falles den Vorstand anhalten, zur Beseitigung von Anständen +seinerseits die geeigneten Anordnungen zu treffen.</p> + +<p>Hinsichtlich der Vertretung der Firma nach außen setzen +die Vorschriften des § 8 den betreffenden Vorstand in <em class="gesperrt">allen</em> Angelegenheiten +der Geschäftsführung als den bevollmächtigten <em class="gesperrt">Vertreter +des Inhabers der Firma</em> ein und erteilen ihm eine nach +<em class="gesperrt">außen</em> hin ganz unbeschränkte Vertretungsmacht. Die Form +für deren Ausübung ist (in § 9) in der Art geregelt, daß entweder: +der Vorstand in seiner Gesamtheit (je zwei von seinen Mitgliedern), +oder: ein bestimmtes Mitglied desselben als »gesetzlicher Vertreter« +der Stiftung in Angelegenheiten der betreffenden Firma, +öffentlich legitimiert sein muß — in welchem letztern Fall dieses +eine Mitglied (der »Bevollmächtigte« der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung) zugleich +befugt sein muß, sich durch ein bestimmtes anderes — gleichfalls +öffentlich hierzu legitimiertes — Mitglied zeitweilig oder +in einzelnen Angelegenheiten vertreten zu lassen.</p> + +<p>Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die gemäß diesen +Anordnungen den Vorständen der Stiftungsbetriebe hinsichtlich +der Leitung der gesamten geschäftlichen Tätigkeit der Stiftung +gewährleistet ist, hat das Statut nach der persönlichen Seite hin +durch die besondern Vorschriften in den §§ 26, 27, 31 gesichert: +daß alle <em class="gesperrt">Mitglieder</em>, soweit sie nicht Sozien der Stiftung sind, +bei einem von den Stiftungsbetrieben <em class="gesperrt">lebenslänglich</em> angestellte +Beamte sein und demgemäß die in Titel V, § 59, bestimmten +Rechte besitzen <em class="gesperrt">müssen</em> — daß ferner ihre Ernennung unwiderruflich +ist — und daß ihnen endlich bei der Bestellung weder +durch Vertrag noch durch Dienstanweisung besondere Verpflichtungen +hinsichtlich der Ausübung ihrer Funktionen auferlegt werden +können, ihr Auftrag also <em class="gesperrt">lediglich</em> durch das Statut selbst bestimmt +bleiben muß.</p> + +<p>Als lebenslänglich angestellte Beamte können sie nach § 59 +nur durch richterliches oder schiedsrichterliches Urteil entsetzt<a class="page" name="Page_400" id ="Page_400" title="400"></a> +werden, und nur »wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter +Vernachlässigung der Obliegenheiten und wegen solcher +Anstände im außerdienstlichen Verhalten, die bürgerliches Ansehen +oder persönliches Vertrauen aufheben«; pensioniert können sie nur +aus vertragsmäßigen Gründen werden, und Außerdienststellung +kann nur durch Entsetzung oder vertragsmäßig begründete Pensionierung +erfolgen. — Auf <em class="gesperrt">was</em> dabei der Punkt »bürgerliches +Ansehen oder persönliches Vertrauen« bezogen werden darf, und +auf was <em class="gesperrt">nicht</em>, ist durch die in den nächstvorangehenden §§ 57, +58 des Statuts enthaltene Definition der Rechte <em class="gesperrt">aller</em> Angehörigen +der Stiftungsbetriebe zweifelsfrei festgestellt.</p> + +<p>Im übrigen aber sind die Mitglieder der Vorstände — gemäß +Anordnungen in den §§ 13 und 28 des Statuts — als <em class="gesperrt">einzelne</em> +ganz wie alle anderen Beamten dem <em class="gesperrt">Kollegium</em> unterstellt, das +den Vorstand bildet. Gegen Handlungen, die der einzelne in Angelegenheiten +seiner Firma unternimmt, gibt es demnach Berufung — aber +<em class="gesperrt">lediglich</em> Berufung an dieses Kollegium, gleichgültig, +<em class="gesperrt">wer</em> es sein mag, der durch eine solche Handlung sich beschwert fühlt.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Die im Statut vorgesehene Nebenordnung mehrerer Organe, +jedes mit bestimmt umgrenztem Funktionenkreis und unter ausdrücklicher +<em class="gesperrt">direkter</em> Verpflichtung eines jeden auf die Vorschriften +des Statuts, zieht als Konsequenz nach sich, daß auch in Hinsicht +auf <em class="gesperrt">Auslegung</em> des Statuts jedes von diesen Organen ganz selbstständig +ist. Keins kann im Zweifelfall <em class="gesperrt">seine</em> Auslegung den +anderen oktroyieren, und auch die Auslegung der Stiftungsverwaltung +ist für die anderen Organe nicht verbindlich. Falls also +über Auslegungsfragen einmal Dissens eintreten sollte, kann die +Entscheidung über »statutengemäß« oder »statutenwidrig« lediglich +durch <em class="gesperrt">gerichtliche</em> Feststellung herbeigeführt werden.</p> + +<p>Dieses ist durch die Vorschriften im Titel IX des Statuts +direkt gegeben.</p> + +<p>Die §§ 118, 119 (Tit. IX) knüpfen zukünftige <em class="gesperrt">Abänderungen</em> +des Statuts an ganz bestimmte Voraussetzungen und an ein ganz +bestimmtes Verfahren, sprechen bestimmten Personenkreisen (zu +welchen namentlich der Stiftungskommissar, die Mitglieder der +Betriebsvorstände und die Mitglieder der Rechnungskommission +des § 110 gehören) ein rechtliches Interesse an der Aufrechterhaltung +des Statuts zu und legitimieren sie ausdrücklich zu <em class="gesperrt">gerichtlicher</em> +Klage wegen »ungerechtfertigter« Abänderungen. Damit<a class="page" name="Page_401" id ="Page_401" title="401"></a> +ist also jede zukünftige Statutenänderung der Nachprüfung durch +die ordentlichen Gerichte unterstellt. Selbstverständlich gilt dann +das gleiche auch für jede Maßnahme, von der ein Beteiligter mit +Recht behaupten könnte, daß sie materielle Abänderung einer +Statutenbestimmung involviere, also, um rechtmäßig zu sein, nur +auf Grund des Verfahrens nach § 118 ins Werk gesetzt werden +<em class="gesperrt">dürfte</em>. Denn es wäre widersinnig, anzunehmen, daß die §§ 118, +119 zwar Statutenänderungen, die formell <em class="gesperrt">als solche</em> verlautbart +werden, der Nachprüfung der Gerichte unterwerfen, andere aber, +die ohne die vorschriftsmäßige Verlautbarung de facto seitens eines +Stiftungsorgans vorgenommen würden, dieser Nachprüfung entziehen +wollten. Hiermit aber ist die ausschließliche Kompetenz +der Gerichte für jede strittige Auslegungsfrage von selbst gegeben — weil +Anwendung des Statuts unter <em class="gesperrt">falscher</em> Auslegung genau +dasselbe bedeutet wie Abänderung des <em class="gesperrt">richtig</em> ausgelegten Statuts.</p> + +<p>Die Entscheidung <em class="gesperrt">strittiger</em> Auslegungsfragen kraft »staatlicher +Aufsicht«, im <em class="gesperrt">Verwaltungsweg</em>, ist im Fall der <span class="smcap">Carl +Zeiss</span>-Stiftung durch die angezogenen Vorschriften in Titel IX +des Stiftungsstatuts ausgeschlossen.</p> + +<p>Zwar hat die staatliche Aufsichtsbehörde, weil sie die Statutenmäßigkeit +der Verwaltung von Stiftungen zu überwachen berufen +ist, auch in diesem Fall gegen Verletzungen des Statuts, die <em class="gesperrt">als +solche</em> anerkannt oder festgestellt sind, im Verwaltungsweg einzuschreiten. +Die <em class="gesperrt">Entscheidung</em> darüber, was statutengemäß und +was statutenwidrig sei, hat sie aber in Angelegenheiten dieser +Stiftung nicht selbst zu geben — weil deren Statut durch die Anordnungen +in Titel IX diese Entscheidung im Streitfall den Gerichten +überwiesen hat. Und gerade weil die staatliche Aufsicht +darüber zu wachen hat, daß in allen Punkten die Satzungen der +Stiftungen respektiert werden, hat sie nun im Fall der <span class="smcap">Carl +Zeiss</span>-Stiftung auch darüber zu wachen, daß strittige Auslegungsfragen +auf dem satzungsgemäßen <em class="gesperrt">gerichtlichen</em> Weg zum Austrag +gebracht werden.</p> + +<hr style='width: 45%;' /> + +<p>Im vorigen Sommer ist aus Anlaß von Erörterungen wegen +der politischen Neutralität der hiesigen Lesehalle von neuem eine +öffentliche Kontroverse über die Rechtslage der <span class="smcap">Carl Zeiss</span>-Stiftung +und ihr Verhältnis zum Staat und zu den Staatsbehörden entstanden, +in deren Verlauf unter dem Anschein von Autorität und +Sachkenntnis auf die »staatliche Aufsicht«, der diese Stiftung unter<a class="page" name="Page_402" id ="Page_402" title="402"></a>stehe, +und auf »vorgesetzte Behörden«, denen ihre Organe unterstellt +seien, Bezug genommen wurde.</p> + +<p>Dem entgegenstehenden Erklärungen, die ich als Begründer +der Stiftung und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer +früheren Gelegenheit und wiederholt aus diesem Anlaß öffentlich +abgegeben habe, ist dabei nicht nur scharf widersprochen worden; +man hat mir sogar den Vorwurf gemacht, diese Erklärungen wider +besseres Wissen gegeben zu haben.</p> + +<p>Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu beseitigen +und die Nachteile abzuwenden, die den Geschäftsbetrieben +der Stiftung aus der fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher +Grundlagen ihrer Verfassung erwachsen, habe ich damals, im Einverständnis +mit meinen Kollegen im Vorstand der Optischen Werkstätte, +erklärt, auf dem Weg der Feststellungsklage ein gerichtliches +Urteil über die durch das Stiftungsstatut begründete Rechtslage +herbeiführen zu wollen.</p> + +<p>Diese Absicht habe ich indes aufgeben müssen, weil dringende +Arbeiten, die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in Anspruch +nahmen, mir unmöglich machten, alle zur Klageerhebung +erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beizubringen.</p> + +<p>Ich beschränke mich daher auf <em class="gesperrt">Veröffentlichung</em> der »Erläuterungen +zu Titel I und II des Stiftungsstatuts«, die ich aus +diesem Anlaß niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der +Meinung, daß <em class="gesperrt">Dieses</em> allein schon ausreichen werde, alle Beunruhigung +zu beseitigen, die in den nächstbeteiligten Kreisen durch +die Anfechtung meiner früheren Erklärungen entstanden ist.</p> + +<p>Den Angehörigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese +»Erläuterungen« ihrem Statutenheft beizufügen.</p> + +<p><em class="gesperrt">Jena</em>, 12. Juni 1900.</p> + +<p class="right-indent">Dr. E. Abbe.</p> +<p class="lettersig"> </p> + +<div class="footnotes"><h3>Fußnoten:</h3> + +<div class="footnote"><p><a name="Footnote_90_90" id="Footnote_90_90"></a><a href="#FNanchor_90_90"><span class="label">[90]</span></a> Vgl. hierzu oben S. 329-341.</p></div> + +</div> + + +<hr style="width: 65%;" /> +<p class="center"><a name="Druck_von_A_Kampfe_Jena" id="Druck_von_A_Kampfe_Jena"></a>Druck von A. Kämpfe, Jena.</p> + + + + + + + + +<pre> + + + + + +End of Project Gutenberg's Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe + +*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III *** + +***** This file should be named 19755-h.htm or 19755-h.zip ***** +This and all associated files of various formats will be found in: + http://www.gutenberg.org/1/9/7/5/19755/ + +Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online +Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This +file was produced from images generously made available +by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at +http://gallica.bnf.fr) + + +Updated editions will replace the previous one--the old editions +will be renamed. + +Creating the works from public domain print editions means that no +one owns a United States copyright in these works, so the Foundation +(and you!) can copy and distribute it in the United States without +permission and without paying copyright royalties. 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It exists +because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from +people in all walks of life. + +Volunteers and financial support to provide volunteers with the +assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's +goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will +remain freely available for generations to come. In 2001, the Project +Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure +and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations. +To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation +and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 +and the Foundation web page at http://www.pglaf.org. + + +Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive +Foundation + +The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit +501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the +state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal +Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification +number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at +http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg +Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent +permitted by U.S. federal laws and your state's laws. + +The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S. +Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered +throughout numerous locations. Its business office is located at +809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email +business@pglaf.org. 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