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+The Project Gutenberg EBook of Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
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+
+Title: Gesammelte Abhandlungen III
+ Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
+
+Author: Ernst Abbe
+
+Editor: S. Czapski
+
+Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: UTF-8
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III ***
+
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+Produced by Ralph Janke, Carlo Traverso and the Online
+Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This
+file was produced from images generously made available
+by the Bibliothèque nationale de France (BnF/Gallica) at
+http://gallica.bnf.fr)
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+_ umschließt im Original gesperrt gesetzten Text
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+= umschließt im Original kursiv gesetzten Text
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+~ umschließt im Original unterstrichen gesetzten Text
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+[Illustration: Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe]
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+Ernst Abbe · Gesammelte Abhandlungen III
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+Ernst Abbe
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+Gesammelte Abhandlungen III
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+1989
+
+Georg Olms Verlag
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+Hildesheim · Zürich · New York
+
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+Ernst Abbe
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+Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
+
+1989
+
+Georg Olms Verlag
+
+Hildesheim · Zürich · New York
+
+
+
+Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde.
+
+Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher Genehmigung des G.
+Fischer Verlages in Heidelberg.
+
+Printed in Germany
+
+Herstellung: Friedr. Schmücker, Löningen
+
+ISBN 3-487-09123-2
+
+
+
+
+Gesammelte Abhandlungen
+
+von
+
+Ernst Abbe.
+
+Dritter Band.
+
+Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts.
+
+Mit einem Porträt des Verfassers.
+
+Verlag von Gustav Fischer in Jena.
+
+1906. Sozialpolitische Schriften
+
+von
+
+Ernst Abbe.
+
+Mit einem Porträt des Verfassers.
+
+Verlag von Gustav Fischer in Jena.
+
+1906.
+
+
+
+
+Vorwort.
+
+
+ERNST ABBE war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher
+Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der Sozialpolitik und
+noch weniger fühlte er sich berufen, darin als Schriftsteller oder
+Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben doch sogar auf seinem
+eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen und angewandten Physik
+(Optik), mancherlei widrige Umstände die schriftliche Darstellung seiner
+wichtigsten Forschungen verhindert -- wie ich im Vorwort zum I. Band
+seiner Gesammelten Abhandlungen (Gustav Fischer, Jena 1904) kurz
+dargelegt habe.
+
+Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier abgedruckten
+Vorträge selbst an, inwiefern er sich »legitimiert halte, mitzureden«
+bei der Erörterung der einschlägigen Fragen (S. 4): daß er gegenüber dem
+Mangel gründlichen systematischen Studiums der volkswirtschaftlichen und
+sozialen Theorien und der mangelnden Beteiligung an der öffentlichen
+Diskussion dieser Angelegenheiten sich berufen könne auf etwas, was in
+der Art, wie er es habe, nicht viele haben könnten: eine _eigene
+lebendige Erfahrung_. Denn mit Ende der sechziger Jahre halb
+unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufblühenden industriellen
+Betriebe (der Optischen Werkstätte von CARL ZEISS in Jena) verbunden,
+habe er sich gewöhnen müssen, alle Vorkommnisse in zweierlei Art
+anzusehen und zu prüfen: mit den Augen des Unternehmers und Kapitalisten
+-- was beides zu werden er sich noch in seinen Studentenjahren nie hätte
+träumen lassen -- und »zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem
+über Nacht nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten«, mit den Augen des
+Mannes, der in der mühsam erworbenen gehobenen Lebensstellung seine
+Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und zu vertuschen
+suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr überall den starken Antrieb
+entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft so widerstreitenden
+Interessen der sich immer schärfer sondernden »Klassen« nach Kräften in
+Einklang miteinander zu bringen.
+
+Dieser doppelte Standpunkt -- des »Unternehmers und Kapitalisten« und
+des »Arbeitersohnes« -- ist es, der den Gedankengängen und Ausführungen
+ERNST ABBES auf diesem Gebiete das charakteristische Gepräge gibt. Ihre
+Autorität, den Anspruch auf ernste Beachtung aber dürfen sie ableiten
+aus der auf anderen Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher
+allseitig anerkannten, geistigen und nicht minder auch der sittlichen
+Bedeutung und Größe ihres Urhebers. Die erstere befähigte ihn, in
+geistvollen theoretischen und experimentellen Studien der angewandten
+Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine neue
+Grundlage zu geben und in unablässiger Arbeit einen großen Teil des auf
+diesem Grunde beruhenden Gebäudes selbst zu errichten. Die Gedanken und
+Pläne, die ERNST ABBE in der an _zweiter_ Stelle abgedruckten
+»Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen
+Werkstätte« seinem älteren Sozius und Freunde CARL ZEISS zuschreibt,
+sind für alle mit den Verhältnissen genauer Bekannten ganz unverkennbar
+zum großen Teile vielmehr seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen. Und
+auch darin war der Name CARL ZEISS gewissermaßen das Pseudonym für ERNST
+ABBE, daß das unter jenem Namen gegründete und dauernd weitergeführte
+wirtschaftliche Unternehmen -- eben die Jenaer Optische Werkstätte --
+ihre gesunde _Grundlage_ wohl dem trefflichen Manne verdankt, der sie
+gegründet hatte, daß ihr außerordentlicher Aufschwung seit Anfang der
+siebziger Jahre und ihre eigentümliche _Bedeutung_ in wissenschaftlich
+technischer wie sozialpolitischer Beziehung aber unzweifelhaft allein
+auf ERNST ABBE zurückzuführen ist.
+
+Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die ERNST ABBE --
+bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen seines
+Freundes CARL ZEISS getauft -- den beiden hiesigen Betrieben gab, ist
+die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart. Ich habe unter dem
+frischen Eindruck seines Todes in meiner Gedenkrede bei der Trauerfeier
+für ihn einen schwachen Versuch gemacht[1];, sie zu kennzeichnen, ohne
+sie entfernt erschöpfen zu wollen und zu können.
+
+Das »sozialpolitische System« ERNST ABBES hat einer seiner Kollegen von
+der thüringischen Hochschule, dem er im politischen Kampfe oft genug
+schroff gegenüberstand, für den er aber durch diese Gegnerschaft
+menschlich nicht das mindeste an Bedeutung und Größe eingebüßt hatte,
+der Sprachforscher B. DELBRÜCK, in dem Nachruf zusammenzufassen gesucht,
+den er dem Dahingegangenen in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft
+zu Jena gewidmet hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die
+Förderung der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist
+gleichgültig.« An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat
+nur der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu
+regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne irgend
+eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese völlige
+Ablehnung jedes Eudämonismus gehörte aber nicht etwa bloß dem System an,
+sondern zeigte sich ebenso in ABBES Leben. System und Leben war bei ihm
+aus einem Guß. Daß es auf das sogenannte Glück des einzelnen nicht
+ankommt, hat er aufs großartigste erwiesen in seiner eigenen Person. Es
+hat ja oft Männer gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach
+einem Leben voll Taten und Sünden in Klöster oder Wälder zurückzogen;
+aber daß jemand in der vollen Kraft seines Daseins und Wirkens auf sein
+Erworbenes in der Weise verzichtet, wie ERNST ABBE, das ist gewiß etwas
+sehr Seltenes. Was er so an sich selbst zur Darstellung brachte,
+wünschte er natürlich auch von anderen, wie an einem Beispiel statt
+vieler gezeigt sein mag. Er hatte einen Lieblingsgedanken, der ihm aber
+schließlich von anderen ausgeredet wurde, nämlich eine Stiftung ins
+Leben zu rufen für Söhne der handarbeitenden Klasse, um denselben die
+Möglichkeit zu geben, in höhere Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit
+wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück des
+einzelnen erhöhen -- er nahm vielmehr an, daß unter Umständen das
+Gegenteil eintreten könne, indem mancher sich vielleicht in der neuen
+Stellung unglücklich fühlen würde: aber ABBE meinte, das Aufsteigen in
+höhere Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, und so liege
+hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen Dienstpflicht vor, die
+wir alle der Gesellschaft schuldig sind.
+
+»Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses ABBE-schen Systems
+klar machen will, muß man es vergleichen mit den großartigen
+Wohltätigkeitsanstalten der katholischen Kirche. Während dort die
+erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage bildet, ist diese
+Vorstellung bei ABBE vollständig ausgeschaltet. Ein jeder soll das
+bekommen, worauf er Anspruch hat, nicht mehr und nicht weniger. ABBE
+wünschte sogar, wo es nur irgend möglich war, einen klagbaren Anspruch
+für den einzelnen an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem
+System nehmen, so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten
+herausgreift, sondern man muß das Ganze ins Auge fassen und seinen
+Standpunkt auf der reinen Höhe philosophischer Betrachtung wählen.«
+
+Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen
+Veröffentlichungen ERNST ABBES, wie vor allem für den Mann selber, daß
+die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, von ihm
+im Alter von 54 Jahren verfaßt wurde, also zu einer Zeit, wo er in
+seinem beruflichen Wirken auf der Höhe des Erfolges stand und wo er den
+entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen Neuschöpfung auch
+schon getan hatte. So bedeutet denn die der Zeit nach zweite
+»Publikation« (in der vorliegenden Sammlung unter IX abgedruckt) kein
+Theoretisieren mehr, sondern sie ist der Ausdruck einer Tat: der
+Gründung der _Carl Zeiss-Stiftung_, deren »Verfassung« sie enthält. Alle
+übrigen hier gesammelten Schriften, Vorträge und Reden sind ebenso wie
+die genannten Gelegenheitserzeugnisse -- mit allen Vorzügen und Mängeln
+solcher behaftet. Einige, wie außer den oben erwähnten Vorträgen »Welche
+sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm
+aufnehmen« (Nr. I), die schöne »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen
+Bestehens der Optischen Werkstätte« (Nr. II), der Vortrag »Über
+Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie« (Nr. III), dann
+aber auch Nr. V (Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und
+Nr. VI (Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
+Großherzogtum Sachsen) sind sorgfältig redigiert und zum Teil auch
+direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter Aufsicht
+des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich ihm zu
+sorgfältigerer Ausarbeitung nicht die nötige Muße und ich bin gewiß, daß
+ERNST ABBE selbst nichts weniger als einverstanden gewesen wäre mit
+ihrer Veröffentlichung in der vorliegenden Gestalt. Ich glaubte aber,
+gerade diese Vorträge, die sich einerseits näher mit den Verhältnissen
+im eigenen Betrieb befassen, andererseits bei der Diskussion der dort
+bestehenden Verhältnisse interessante Schlaglichter auf das werfen, was
+überall unter ähnlichen Umständen d. h. in industriellen Großbetrieben
+gilt oder Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen.
+Es sind dies: Nr. IV Ȇber die Grundlagen der Lohnregelung in der
+Optischen Werkstätte« (1897), Nr. VIII »Über die Aufgaben des
+Arbeiterausschusses« (1902) -- beide schon einmal von mir herausgegeben
+für die Angehörigen der Stiftungsbetriebe -- und dann besonders Nr. VII,
+der wichtige Vortrag Ȇber die volkswirtschaftliche Bedeutung der
+Verkürzung des industriellen Arbeitstages«.
+
+Mit dem letztgenannten Gegenstand beschäftigte sich ERNST ABBE bis in
+die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Anstoß dazu durch
+Diskussionen über Verkürzung des Arbeitstages im Arbeiterausschuß der
+Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten, die zu der erst
+versuchsweisen (1900), dann endgültigen (1901) Einführung des
+achtstündigen Arbeitstages in deren Betrieb Veranlassung gaben. Bei
+beiden Gelegenheiten hatte sich ABBE in »Werkstatt-Versammlungen«
+ausführlich zur Sache geäußert. Auf den hier abgedruckten, in der
+Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena Ende 1901 gehaltenen,
+Vortrag folgte ein solcher über den gleichen Gegenstand bei der
+Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik zu
+Dresden, September 1902, der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen
+sein soll, von dem aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift
+vorhanden ist. Einen Nachtrag zu dem Thema gab ERNST ABBE dann später
+bei einem der »Referierabende« einer privaten zwanglosen Vereinigung
+einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universität Jena; doch war
+auch hierüber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten
+gründlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes, von der
+ERNST ABBE wiederholt behauptete, daß ihre Räsonnements für jeden
+logisch Denkenden durchaus zwingend sein würden, hielt ihn das schnell
+sich steigernde mit dem Tode endigende Siechtum ab.
+
+Ich habe die mir zur Verfügung stehenden einschlägigen Schriften,
+Vorträge und Reden ABBES der Hauptsache nach in chronologischer
+Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl Zeiss-Stiftung selbst
+aber habe ich mit seinen von ABBE teils für dessen Beratung, teils
+hinterher niedergeschriebenen »Motiven und Erläuterungen« geglaubt an
+den Schluß stellen zu sollen -- schon aus dem äußerlichen aber
+wichtigen Grunde, um es gleich in der Neuredaktion vom 1. Januar 1906
+(aber mit den Varianten der ursprünglichen Ausgabe) abdrucken zu können.
+Man kann alle übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit
+gutem Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl
+Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das
+sozialpolitische Glaubensbekenntnis ERNST ABBEs seinen praktisch
+realisierbaren Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI
+abgedruckten Vorträge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut, sind
+überhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts-der
+andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber namentlich die Rede
+»Über die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit« so
+charakteristisch in Inhalt wie Form für den Redner als Persönlichkeit,
+daß ich gewiß bin, allen Freunden ERNST ABBEs durch deren Wiederabdruck
+eine Freude zu bereiten, selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis
+der Beweisführung kommen sollten.
+
+Bei der Herausgabe der folgenden Blätter leistete mir Herr G. PAGA,
+hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich die Arbeit
+angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein nicht
+übernommen hätte. Nicht nur die gesamte Überwachung der Drucklegung ist
+sein Verdienst, sondern namentlich auch in der Feststellung eines
+halbwegs lesbaren d. h. vernünftigen Sinn ergebenden Textes bei den nur
+in unvollkommenen Nachschriften vorhandenen Reden und Vorträgen hat mich
+Herr PAGA dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verständnis für den
+Gegenstand aufs wirksamste unterstützt. Ich erfülle nur eine Pflicht,
+indem ich ihm auch an dieser Stelle für seine teilnehmende Mitarbeit
+herzlichsten Dank sage.
+
+ * * * * *
+
+Für manche Leser ist es vielleicht erwünscht, die an äußeren
+Begebenheiten verhältnismäßig arme, an innerem Geschehen dafür desto
+reichere Lebensgeschichte ERNST ABBEs in ihren Hauptzügen kennen zu
+lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen:
+
+ERNST CARL ABBE wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des Spinnmeisters
+einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu seinem 10.
+Lebensjahre die dortige erste Bürgerschule. Deren Lehrer, denen die
+ungewöhnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen den Vater, ihn auf
+das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung) zu geben, wo er im
+Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit besonderer Auszeichnung bestand.
+Von Ostern 1857 bis ebendahin 1859 studierte ERNST ABBE Mathematik,
+Physik, Astronomie und Philosophie an der Universität Jena, wo er sich
+besonders an K. SNELL anschloß, von 1859-1861 in Göttingen, wo neben dem
+berühmten Physiker W. WEBER der große Mathematiker B. RIEMANN den
+stärksten Einfluß auf sein Denken gewann. Dort promovierte ERNST ABBE
+1861 mit einem kritischen Beitrag zur mechanischen Wärmetheorie und nahm
+dann die Stelle eines Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt
+a. M. an, die er aber bald aufgab, um nach Durchführung einiger privaten
+Studien auf Veranlassung SNELLS sich 1863 in Jena als Privatdozent zu
+habilitieren. Während der Universitätszeit hatten neben der natürlich
+sehr geringen vom Vater gewährten Beihilfe Preisaufgaben, Stipendien und
+Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden Mittel zum
+Lebensunterhalt gewährt. Als Privatdozent erteilte ERNST ABBE Unterricht
+an der K. V. Stoyschen Seminarschule, erhielt aber von Anbeginn an auf
+Veranlassung von K. M. SEEBECK, dem damaligen Kurator der Universität,
+der von ERNST ABBEs hervorragender Bedeutung überzeugt war und ihn auf
+jede Weise zu fördern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung zum
+außerordentlichen Professor erfolgte 1870.
+
+Mehrere Jahre vorher schon hatte ERNST ABBE begonnen, dem Jenaer
+Universitätsmechaniker CARL ZEISS bei dessen auf Konstruktion und
+Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bemühungen behilflich zu sein.
+Dieses Zusammenarbeiten wurde ein immer engeres, auch der äußere Erfolg
+stellte sich bald ein und 1875 trat ERNST ABBE auf dringenden Wunsch von
+CARL ZEISS als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf
+Grund dieser inneren und äußeren Bindung schlug er im gleichen Jahre die
+Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von HELMHOLTZ
+angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden physikalischen
+Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in Jena für Physik
+errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts verbundene,
+Professur nicht annehmen zu dürfen. Die ihm durch den Lehrauftrag für
+theoretische Physik und Astronomie und die Leitung der Sternwarte
+obliegenden Pflichten erfüllte ERNST ABBE bis 1889, wo auf seinen Wunsch
+für beide Stellen Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt
+ABBE nur noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine
+Kräfte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporblühen der Optischen
+Werkstätte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten
+wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben. 1879
+trat ERNST ABBE mit dem Glashüttentechniker Dr. OTTO SCHOTT aus Witten
+in Beziehung wegen Beschaffung neuen Materials für die praktische Optik;
+dieses Verhältnis wurde ebenfalls bald ein engeres und 1882 siedelte
+SCHOTT nach Jena über, um zunächst auf private Kosten ABBEs die
+begonnenen Versuche energischer zu fördern. Nach deren Gelingen wurde
+1884 von ABBE</SC>, <SC>SCHOTT</SC> UND <SC>ZEISS (sen. und jun.) das sogen.
+»Glastechnische Laboratorium Schott & Genossen« gegründet, das in den
+ersten beiden Jahren seines Bestehens von der preußischen Regierung im
+allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber auf
+eigenen Füßen stand.
+
+_Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen Leistungen_ ERNST
+ABBEs waren:
+
+In erster Linie die Ausarbeitung einer _Theorie der mikroskopischen
+Abbildung_ (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte), für die zur Zeit
+seines Beginnens auch nicht der geringste Ansatz gegeben war und die
+sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden Lehre stellte. Die Grundzüge
+dieser Theorie veröffentlichte ERNST ABBE 1873, ihre Ausbildung
+beschäftigte ihn mit Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von
+seinen eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt von
+der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen
+Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die lange vergeblich
+ersehnte Muße finden möge.
+
+In zweiter Linie ist zu nennen die Begründung einer auf Wissenschaft,
+auf strenger theoretischer Vorausberechnung _aller_ Elemente (Radien,
+Dicken, Durchmesser, Abstände, Glaseigenschaften usw.) beruhenden
+_mikroskopischen Technik_, die bei ihrer außerordentlichen Schwierigkeit
+seinerzeit kaum für möglich gehalten wurde (für das Fernrohr war
+Entsprechendes in der Hauptsache früher von FRAUNHOFER, für das
+photographische Objektiv von SEIDEL</SC> UND <SC>STEINHEIL erreicht).
+
+An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und
+mechanischer _Erfindungen_ bezw. _Konstruktionen_ und zahlreiche
+bedeutende _Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen der optischen
+Instrumente_ anzuführen. So unter der einen Rubrik die nach ihm
+benannten _Refraktometer_ (ca. 1870), der _Beleuchtungsapparat_ zum
+Mikroskop (1872), die Systeme der _homogenen Immersion_ (1878/79), die
+_Apochromate_ (1886), die _Relieffernrohre_, unter der anderen Rubrik
+die Grundlegung der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu
+deren Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der
+Begrenzungen, »Eintritts-« und »Austrittspupille«), die Theorie der
+Lichtstärke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beiträge zur
+Theorie der Abbildungsfehler.
+
+Ende 1888 starb Dr. CARL ZEISS, Ende 1889 trat der 1881 als Mitteilhaber
+in die Firma eingetretene Sohn Dr. RODERICH ZEISS von der Leitung des
+Unternehmens zurück und ABBE blieb bis 1891 alleiniger Leiter. In der
+Zwischenzeit, von 1889 bis 1891, wurden die Unterhandlungen betrieben,
+die dazu führten, daß am 1. Juli 1891 die von ERNST ABBE schon 1886
+geplante, im Mai 1889 zustande gekommene »Carl Zeiss-Stiftung« alleinige
+Inhaberin der Optischen Werkstätte und Mitinhaberin des Glaswerks von
+Schott & Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am 26. Juli 1896 von
+ERNST ABBE vollzogen, am 16. August 1896 landesherrlich bestätigt. Der
+Stiftung übermittelte ERNST ABBE 1891 sein ganzes Vermögen bis zur
+gesetzlich zulässigen Grenze und behielt sich fürderhin nur die Stellung
+eines »Mitglieds der Geschäftsleitung« vor.
+
+Diese legte ABBE im April 1903 nieder, um sich, nach damals noch
+gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit,
+ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben
+hingeben, eine genauere Begründung des Statuts u. a. m. ausarbeiten zu
+können. Dem Siechtum ließ sich aber nicht mehr Einhalt tun und der
+schnelle Verfall der Kräfte endete am 14. Januar 1905 mit dem Tode.
+
+Jena, 15. Juni 1906.
+
+Dr. S. Czapski.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 1: Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier für ERNST
+ABBE am 17. Januar 1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl.
+auch u. a. die Nekrologe von AUERBACH</SC> (NATURWISSENSCHAFTL. WOCHENSCHR.
+1905, NR. 9 UND PLUTUS 3. HEFT), <SC>CZAPSKI (Verhandl. der Deutschen
+Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), KRÜSS (Deutsche
+Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f. Instrumentenkunde
+1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II),
+WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, Nr. 14).]
+
+
+
+
+Inhalt.
+
+ Seite
+
+I. Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei
+ in ihr Programm aufnehmen? (1894) 1-59
+ A. Steuersystem 1
+ B. Arbeiterschutz 26
+ Anhang (Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl
+ Zeiss-Stiftung«.) 56
+
+II. Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der
+ Optischen Werkstätte (1896) 60-101
+
+III. Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie
+ (1897). 102-118
+
+IV. Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen
+ Werkstätte (1897) 119-156
+
+V. Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898) 157-169
+
+VI. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
+ Großherzogtum Sachsen (1900) 170-202
+
+VII. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des
+ industriellen Arbeitstages (1901) 203-249
+
+VIII. Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902) 250-261
+
+IX. Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion
+ von 906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst
+ Ergänzungsstatut (1900) 262-329
+
+X. Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der
+ Carl Zeiss-Stiftung (1895) 330-372
+
+Xa. Motive und Erläuterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf,
+ Titel V (1896) 373-387
+
+Xb. Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu
+ Titel I und II des Stiftungsstatuts (1900) 388-402
+
+
+
+
+
+I.
+
+Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr
+Programm aufnehmen?
+
+
+Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21.
+März 1894.
+
+
+A. Steuersystem.
+
+
+_Meine Herren!_
+
+Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des
+Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen.
+Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in
+diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische
+Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und
+entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen
+Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf
+hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine _andere_ werde, als
+sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der
+ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der
+Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind.
+
+Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit
+darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von
+bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den
+nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine
+glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden
+lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der
+letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch
+hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner
+und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie
+auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was
+ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls
+verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der
+Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die
+allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen
+Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde
+wirtschaftliche und soziale Zustände.
+
+Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung
+Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die
+Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen
+Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres
+öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse,
+als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer
+Vorgängerin eingeschlagen worden sind.
+
+Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder
+sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen
+Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet,
+alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu
+Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche
+Übel als wirklich vorhanden an -- damit aber auch die Verpflichtung,
+_positiv_ mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher
+Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu
+finden man hoffen oder fürchten mag.
+
+Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei
+nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die
+soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt,
+damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht
+vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und
+sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch
+anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun
+Zehntel des ganzen Volkes -- sei es auch den einzelnen zum Teil noch
+unbewußt -- berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige
+tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der
+platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher
+und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst
+überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel
+entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege
+gesetzlicher Reformen nicht beseitigen _könne_. Und dann wäre denen
+recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der
+jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden
+seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche
+daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf
+friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder
+übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen.
+
+Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der
+Sozialdemokratie befunden werden mögen -- _keine_ Ideen haben zu wollen
+ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der
+Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein,
+welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so
+müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter
+welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr
+ihre Hoffnung auf die Verwirklichung _dieser_ Ideen setzen und mehr und
+mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion
+sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. _Und dann gehört
+die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!_ Denn daß die Polizeiknüppel schlechte
+geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine
+Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der
+großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß
+sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren
+Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger
+Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann
+sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit
+denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes
+die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht.
+
+ So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen:
+ welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in
+ ihr Programm aufzunehmen, _damit sie ihren Namen mit Ehren führen
+ könne?_
+
+Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu
+übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine
+Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll.
+
+Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht
+berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der
+volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal
+darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser
+Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum
+anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig
+gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas
+berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine
+eigene _lebendige_ Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich
+mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die
+sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die
+Umstände es mit sich gebracht -- was ich als Student mir nicht hätte
+träumen lassen -- daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich
+einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst
+von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer
+fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte -- was
+ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist.
+Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von
+selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche
+angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für
+weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die
+Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen
+Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich
+einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender
+Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises.
+Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun
+diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und
+des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten
+müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand
+Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese
+Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen
+können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und
+Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des
+Interesses der Arbeiter -- und dann habe ich, unabhängig von jeder
+Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen
+können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des
+Gemeinwohls.
+
+Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten
+gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer
+gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über
+die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu
+betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich
+allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen
+in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage
+ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer
+Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß
+auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen
+entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin
+gestellte Frage -- indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder
+das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als
+Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer
+freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich
+dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener
+Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben
+hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten
+und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren
+unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der
+»Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale
+gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch
+herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben,
+angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die
+Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt
+war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des
+weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner
+Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir
+durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening
+näher gebracht worden sind.
+
+ * * * * *
+
+Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte
+namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der
+entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung
+des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich
+habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren
+sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben
+sind, _wirkliche_ Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht
+bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der
+Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die
+auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung
+-- wenn die entscheidenden Faktoren nur _wollen_ -- ohne weiteres
+eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll
+sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren
+Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines
+jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um
+bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die _heutige_
+Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer
+politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen,
+deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von
+Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch
+nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung
+_solcher_ Widerstände.
+
+Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen
+gedenke: die _Steuergesetzgebung_, die mit dem »_Arbeiterschutz_«
+zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der _Volksbildung_. Ich
+beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der
+verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr.
+_Max Hirsch_, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen
+Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist,
+daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion
+treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im
+Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm
+der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der
+norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten
+haben wird.
+
+Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst
+angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen -- zu welchem ich das
+Folgende anzubringen habe.
+
+Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle
+Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu
+den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in
+Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über
+die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart,
+welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb,
+damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der
+Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch
+aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend
+herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht
+geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale«
+Partei war. -- Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte
+Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche,
+um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei
+die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich
+in der Forderung solcher progressiven _Einkommen_steuer immer noch ein
+großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem
+nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder
+gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den
+»Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses
+Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine
+andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen
+werden -- nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen
+Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse
+zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen
+Produktionsweise.
+
+Solche zerstörende Wirkungen -- deren Dasein und fortwährendes Anwachsen
+heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird -- sind aber zu
+erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller
+Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden
+fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner
+werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt -- den ich
+sogleich näher entwickeln werde -- komme ich dazu, dem Programm der
+demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine
+wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen,
+die ich vorgreifend -- um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden
+Erörterungen erkennbar zu machen -- dahin formuliere:
+
+ Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung _aller
+ Besteuerung_ des _Arbeitseinkommens_. Anweisung aller Bedürfnisse
+ von Staat und Reich auf eine _reine Vermögenssteuer_, welche, nach
+ oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem
+ Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes -- in der
+ ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten
+ Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in
+ Anspruch zu nehmen.
+
+Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden
+Erwägungen.
+
+ * * * * *
+
+Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200
+Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an
+nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar
+der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und
+alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt
+auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch
+die Einkommens-und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß
+die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme
+diese Ziffer hier an -- eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die
+Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn
+eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde.
+
+Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit
+hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen
+von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in
+Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der
+Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren
+Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß
+alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen
+Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer
+geschätzt werden nach dem _Nutz_wert oder _Ertrags_wert, den sie für den
+Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie als
+Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck
+ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann.
+
+Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem
+ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen _Verbrauch_ Mittel der
+Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr
+eigenartigen Wert: _ohne_ dem Verbrauch oder der Minderung zu
+unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem
+Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will,
+ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an
+seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben.
+
+Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des
+Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die
+Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist
+-- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur
+insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den
+Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des
+Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen
+Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß,
+erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein
+_können_, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden --
+d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt
+und gesteigert sei, damit immer solche sich finden _müssen_, welche
+diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß
+zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz,
+dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der
+Hand und in die Verwahrung anderer zu geben.
+
+Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen
+Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß
+der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des
+Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man
+nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und
+Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig
+verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den
+rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich.
+Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was,
+wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung
+mitbegriffen wird, doch nicht _reiner_ Zins, sondern Äquivalent für
+irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im
+besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht-
+oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in
+landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht,
+ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den
+Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige
+Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel
+zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere
+direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen,
+Pachtgelder u. dergl.
+
+Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in
+Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von
+sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich die
+menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann
+kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden
+im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden
+durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen
+hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte
+der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten
+oder darleihen.
+
+Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in
+Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark
+jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der
+Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung
+dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und
+ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber
+alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben,
+mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe
+verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des
+Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt
+gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft -- alles
+eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen
+Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und
+aller Unternehmer- und Handelsgewinn.
+
+Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in
+Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von
+Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel
+davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die
+Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem
+Durchschnitt nach, immer _zwei Tage in der Woche_ zu arbeiten für die
+Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des
+Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß.
+Denn zur Bemessung des _durchschnittlichen_ Anteils der einzelnen an
+dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den
+relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat.
+
+Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege
+zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der
+Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt
+leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat
+nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verhältnis zwischen Arbeit
+und Kapital für die Gesamtheit der Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit
+der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die
+zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft,
+soweit sie in irgend einer Form arbeitstätig sind -- alle vom letzten
+Tagelöhner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten
+haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren,
+aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen,
+welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung nach dem
+Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel
+»Staat« von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewußten vier Tage
+wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch
+die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können
+Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich
+halten, unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den
+Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.
+
+Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz gewinnt
+seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit der Tatsache der
+äußerst ungleichmäßigen -- und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch
+immer ungleichmäßiger werdenden -- Verteilung des Besitzes. Eine solche
+Bedeutung würde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtvermögen des
+Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten
+_durchschnittlich_ sich verteilte proportional dem Werte persönlicher
+Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener
+Zinsherr, nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen
+Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch
+erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der
+Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die
+Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen
+Bilanz. Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch
+nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht
+einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft;
+sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche -- soweit
+es Arbeitstätige sind -- die Renteneinnahme, einschließlich der
+Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen
+nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur
+viel weniger als die normalen 50 Proz. Tatsächlich bedeutet das vorher
+gekennzeichnete Verhältnis: effektive Abgabe einer größeren oder
+geringeren Quote des natürlichen Arbeitsertrags seitens der großen
+Majorität der Arbeitstätigen an die kleine Minorität derjenigen
+Miteigentümer am Nationalvermögen, welche die großen Brocken desselben
+inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig
+tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz.
+
+Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug
+zutage.
+
+Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages
+durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten
+Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je
+weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten
+Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber
+gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter
+enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des
+»Unternehmergewinns« unterliegt -- kraft der wirtschaftlichen
+Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So
+ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen
+durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten.
+Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch
+einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen
+übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur
+Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter der reinen
+Frone.
+
+Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des
+Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des
+Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr beträchtlicher
+Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznießern
+entfällt, den Eigentümern der sehr großen Vermögen, und dadurch diesen
+ein Einkommen verschafft, welches über die Bedürfnisse selbst einer sehr
+erhöhten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist
+sparsame Leute, die den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken
+pflegen. Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum
+Verbrauch, der andere -- häufig größere -- Teil wird zurückgelegt und
+figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, der
+für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von Jahr zu Jahr wiederholt
+sich dieser Vorgang. Dadurch wächst das Nationalvermögen, also auch
+dessen Zinsabwurf, fortwährend rascher als der effektive Ertrag der
+gesamten nationalen Arbeit wächst, und die Tributquote, welche die
+Gesamtheit der Arbeitenden der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten
+hat, wird stetig größer. Gleichzeitig aber muß dabei die
+Ungleichmäßigkeit der Verteilung sowohl von Einkommen wie von Besitz
+immer weiter zunehmen, und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender
+Teil der gesamten Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen
+zufließen. Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes
+-- gleichfalls in immer steigendem Maße -- dadurch gelähmt, daß
+fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages
+der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen
+bleibt.
+
+ * * * * *
+
+Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen
+Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind diese
+Einrichtungen sittlich gesund? -- sind sie gerecht und vernünftig? --
+sind sie notwendig und unabänderlich?
+
+_Sind sie sittlich gesund?_ -- Nein!
+
+»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« ist nicht nur
+ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck tiefer
+sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren scheint mir
+überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der den Mut haben wird,
+beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen einer sittlichen
+Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden sein müßten, die ohne irgend
+einen anderen Vorzug, bloß weil sie ein genügend großes Vermögen
+irgendwie erworben oder ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene
+Arbeit in begünstigter Stellung zu leben, nicht etwa von diesem
+Vermögen, mittelst dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen,
+ohne Minderung seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer.
+
+_Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?_ -- Nein, wiederum
+ohne jedes Wenn und Aber!
+
+Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die Rede sein,
+wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine entsprechende
+Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. So war es in der Tat
+einmal -- vor 200 oder 300 Jahren, also just zu der Zeit, da ein naives
+Rechtsbewußtsein Zinsnehmen schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu
+dieser Zeit hatte der Zins als Gegenleistung die Übernahme einer
+besonderen Verlustgefahr, welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde,
+wenn der Eigentümer es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines
+anderen gab. Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in
+natura selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel
+größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu übernehmen,
+wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek oder unter
+gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher Nutzung
+übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in Frage kommt, würde also
+eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie verdienen. Und das
+gleiche gilt auch für das Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn
+wenn jemand ein Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so
+würde er, wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach
+liegen lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes
+durch Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung,
+nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende
+Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das
+Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert
+wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und
+Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie.
+Die vorhin in Rechnung gesetzen 3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade
+auf diejenigen Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des
+Eigentümers noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern«
+Kapitalanlagen.
+
+Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, indem er
+seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der Nutzung eines ändern
+überläßt, denn er, als einzelner, gewährt damit dem andern einzelnen in
+der Tat Vorteile, die er sonst nicht haben würde. Die Gegenleistung
+aber, die er in Form von Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem
+volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage,
+in welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, als
+die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver Arbeit
+absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt das
+Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, statt
+eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe einbringt. So klar es
+nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft ein redliches Verhältnis
+zwischen den _einzelnen_ besteht, so sicher ist es anderseits, daß kraft
+derselben die _Gesamtheit_ der Besitzenden als solche die _Gesamtheit_
+der Arbeitstätigen als solche _bewuchert_. Denn »die Zwangslage eines
+andern benutzen, um sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis
+zu den Leistungen stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des
+Wuchers.
+
+Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider verdunkelt
+durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der Eigentumsbegriff im
+Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, deren Lebenshaltung ganz oder
+doch in erheblichem Grad von ihrem Anteil am Zinsertrag des
+Nationalvermögens abhängig geworden ist. Im Kreise der Besitzenden --
+aber auch nur in diesem -- wird nämlich der ursprüngliche, in sich
+selbst gegebene Wert von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon
+gar nicht mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte
+und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich
+nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, als
+unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller Art, sondern fast
+nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, nach dem, was er ohne
+Verwendung »abwirft«, und es muß einem erst ein rechtes Stück seines
+Vermögens gestohlen worden oder sonst verloren gegangen sein, damit er
+merke, daß er noch etwas mehr verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen.
+Anders ist der Maßstab noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer,
+Handwerker, der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in den
+Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine Ersparnisse
+jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an, weil er
+eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer aufbewahrt. Die
+paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind ihm aber ganz Nebensache.
+Er schätzt seinen Besitz durchaus unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie
+lange kann ich es damit aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden
+sollte? -- was kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? -- was kann ich
+dafür meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige,
+ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende
+Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums
+ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung des
+Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus abzuleitenden
+Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz und gar zu den
+Symptomen der zunehmenden _plutokratischen Entartung der
+Rechtsbegriffe_, von welcher ich im Fortgang meines Referats noch
+mehrmals zu reden haben werde.
+
+Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen mit der
+Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der Volkswirtschaft gedacht,
+ist es voll innern Widersinns und trägt den Keim unabwendbarer
+Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen ihm gelingen sollte.
+
+Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu ganz niedrigem
+Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines Goldklumpens gewonnen
+haben müßte, schwerer als alles Gold der Erde zusammengenommen,
+erläutert die physische Unmöglichkeit dauernden Fortbestehens von
+Einrichtungen, kraft welcher Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben
+sollen, in geometrischer Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der
+Koeffizient dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr
+und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und
+Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten steht
+-- deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen Phantasieen als
+aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten muß das Fortbestehen
+solcher Einrichtungen schon in absehbarer Zeit dem wachsenden
+Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, die nichts anderes mehr
+sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut zukünftiger, noch ungeborener
+Geschlechter.
+
+_Elimination des Zinswesens_ aus dem Wirtschaftssystem der Völker ist
+daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf völlige
+Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit.
+
+Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: _ist dieses möglich?_ -- oder
+sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich -- außer unter
+Aufhebung des _privaten_ Kapitalbesitzes?
+
+Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa
+gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb
+zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit
+beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein.
+Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des
+privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation
+verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des
+Zinsnehmens durch dessen Aufhebung.
+
+Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte Wort: _Gebt dem
+Kaiser was des Kaisers ist!_
+
+Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges
+Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben
+einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein Vermögensstück
+nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern nur _als_ Teil
+eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung in den
+Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen
+Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb wolle er diesen
+Ertrag, soweit er _reiner_ Zinsertrag ist, nicht als ihm, dem zufälligen
+Eigentümer, zukommend ansehen und für sich in Anspruch nehmen, sondern
+ohne Murren ihn abliefern an den, der der eigentliche Urheber und
+Eigentümer dieses Ertrages ist -- an den _Staat_.
+
+Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist in der Tat
+mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, gleich den Körnern in
+einem Sandhaufen. Wie im lebendigen Organismus die Zellen kraft ihres
+Zusammenhangs und ihrer Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen
+Funktionen ausüben, welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als
+selbständige, einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen auch
+in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und Arbeitskraft
+des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens und der nationalen
+Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, die ihnen nicht an
+sich zukommen. Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht
+unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des
+Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der
+Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen.
+Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat.
+
+Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden Umstand,
+daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren könne, ohne eigene
+Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die Herausgabe an einen andern ihn
+in Frage stellt, immer erst in ein Stück Papier verwandelt werden muß.
+Pacht- oder Mietsvertrag, Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die
+unentbehrlichen Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem
+Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen nicht;
+es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung der Besitz
+gegeben werden kann, wenn ein anderer seine wirtschaftliche Nutzung
+übernehmen soll. Dafür zeugt das »Papier«.
+
+ * * * * *
+
+Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen
+Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an die Gesetzgebung:
+in Form einer _Vermögens_steuer den Zinsertrag des Nationalvermögens,
+den die Besitzträger der einzelnen Stücke regelmäßig einheben, für den
+Staat heranzuziehen und -- abgesehen von der Ansammlung eines
+beschränkten Reservefonds -- _fortgesetzt zur Aufwendung zu bringen_
+durch Bestreitung der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle
+und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten das
+Gemeinwohl dringend fordert.
+
+Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber des
+Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: wo etwa noch
+»was Steuerbares« zu finden sein möchte, und allerlei Sophismen helfen
+müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, welches angesichts feierlicher
+Zusagen sich dagegen sträubt, daß immer wieder »die Masse es bringen«
+müsse. _Hier_ liegt das gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen
+Deutschlands, bei welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen
+sich aber nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein
+Steuerobjekt, dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse
+ganz ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der
+Wirtschaftstätigkeit _in der Form_ von »Steuer« erhoben werden muß, in
+Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches,
+rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem abgefordert
+werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner eigenen Arbeit selbst
+erworben hat.
+
+ * * * * *
+
+Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner
+Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich
+den _ganzen_ Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und
+demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den
+jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß
+für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte
+vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung
+sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der Allgemeinheit an
+der Erleichterung des Ansammelns _kleiner_ Vermögen würde der Staat
+solchen gegenüber auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten. Im
+übrigen könnte zwischen den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied
+nicht anerkannt werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des
+Eigentumstitels ist gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das
+eine in das andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden
+haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als einziges
+ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel und als
+letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; das Eigentum _an_
+Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung von Leibeigenschaft und
+Hörigkeit ein Eigentum wie jedes andere geworden. Solange diese
+bestanden, war allerdings der Eigentümer von Grund und Boden vor allen
+andern Eigentümern dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer
+ungefähr proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes
+beliebig große Stück _selbst_, mit seinen eigenen Armen, gerade so
+nutzen konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch
+zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht
+Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der wie
+jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe fremder
+Personen zu produzieren. -- »Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!« muß
+also allen gegenüber gelten.
+
+Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf
+wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur
+darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten
+Steuern -- von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen -- und die
+Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen
+jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses
+Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden
+und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß
+mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine
+Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen
+Nationalvermögens eintreten sollte -- was übrigens wohl, außer in
+Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht.
+
+Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die
+unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher
+aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat
+von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des
+Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum
+vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden.
+
+Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich
+veränderte Bedingungen gestellt sein. -- Solange alle Einnahmen in der
+Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für
+die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die
+Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also
+aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben
+allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige
+Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch
+aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser _eigenen_ Einnahme
+sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen,
+sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur
+vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der
+ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit
+hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben
+in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und
+Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur
+Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen.
+
+Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß
+auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange
+als das jetzige ist -- welches, dicht am Existenzminimum stehend,
+durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier.
+Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher
+Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade
+in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe
+auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und
+moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen
+Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor
+völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen
+das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des
+platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland
+gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für
+den zukünftigen =reichen= Staat!
+
+ * * * * *
+
+Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher
+Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer
+besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar
+in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon
+zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro
+Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben.
+
+Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden
+dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von
+Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark
+verkürzten Nettoertrages der Arbeit -- dazu gäbe es viele Wege.
+
+Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird:
+daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch
+anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich
+eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter
+diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren
+Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen
+mehr wachsen wollte -- und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des
+Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf
+der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher
+verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft
+nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte
+dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit
+auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein
+Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes,
+der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es
+mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe,
+würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung
+seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt
+bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang
+sich wieder ersetzt hätte.
+
+Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der
+reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen
+Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen
+_Luxus_steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu
+veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie
+objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich
+benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der
+Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder
+benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des
+Nationalvermögens -- wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. -- dem
+Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen
+Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine
+volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter
+dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt
+abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit.
+Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht
+egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich
+machen will. -- Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen
+Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso
+folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen,
+die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht
+unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich --
+und damit enden, als _steuerbaren_ Luxus nicht etwa dasjenige zu
+bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich,
+sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den
+Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind -- obwohl darin für
+viele fast das -- einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was
+ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet.
+Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber
+nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen,
+setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung;
+denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten
+die Steuern nichts einbringen.
+
+Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die
+Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es
+gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder
+weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein
+Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld -- was allerdings
+ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen
+nicht existiert. -- Weder die Reichen, die für jede Million ihres
+Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten,
+noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden,
+brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und
+monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche
+Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter
+Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller
+Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem
+Luxus behielte -- mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese
+Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz
+seines Vermögens zu finden hätte -- wie es vordem doch auch gewesen ist.
+
+Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung,
+gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen
+eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe
+vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit einmal diese Wege
+außerhalb des Gesichtskreises der lebenden Generation liegen, darf also
+nicht mehr untersucht werden, wieviel von solchen großen Vermögen durch
+redlichen Erwerb irgend einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat,
+durch »Bauernlegen«, durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher
+zusammengebracht sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum
+der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des Rechts aber
+verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund welcher die
+Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt immer neue Übel
+erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der
+Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen
+rechnen mag -- die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit
+gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz
+gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.
+
+Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein _Recht_ auf zukünftige Vorteile,
+welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen ihm bringen würde,
+oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, weil es ihm bisherige Vorteile
+erhalten würde. Sollte aber etwa unter dem Namen des Rechts das
+Klassen_interesse_ derjenigen Stände und Volkskreise, welchen die
+gegenwärtigen Einrichtungen zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld
+geführt werden -- dann müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das
+Deutsche Volk? Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen
+ehemaliger Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger
+die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? Sind es
+die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten Wohlstandes der
+Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft und begünstigt durch die
+bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu mehr oder minder großem Reichtum
+gelangt sind?
+
+Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch die andern --
+sondern mit beiden zusammen _auch_ noch von den fünfzig Millionen die
+neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl nach in täglicher strenger
+Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist ganz geringem persönlichen
+Anteil an den Gütern einer erhöhten Kultur, und die, jeder einzelne von
+ihnen bedeutungslos wie der Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit
+das große Reservoir abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und
+geistige Aktion des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung
+seines Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft -- die breiten
+Schichten der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die
+Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten _nur_ wie Blüten und
+Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen Blüte und Frucht ihre
+Nahrung ziehen.
+
+Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des _allgemeinen_ alle
+Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls kein Staatswesen eine
+wichtigere Aufgabe haben kann als die Sorge, Wurzel und Stamm seines
+Volkstums dauernd gesund und kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl
+nackte Klasseninteressen allen Bestrebungen entgegen, welche auf
+Beseitigung der am Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde
+damit die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein:
+_Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen bevorzugter
+Stände!_
+
+Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes der
+Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, scheint
+es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische Partei, die eine
+»Volkspartei« sich nennt, _ihre_ Bemühung um Einwirkung auf die
+Gesetzgebung deutlich unter _diese_ Fahne stelle und in diesem Sinne die
+hier angeregte Reform der _Steuer_gesetzgebung in ihr Programm aufnehme.
+
+Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine politisch
+radikale Partei geschehen -- radikal in dem Sinne: durch keine
+Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel zu gehen und
+nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli me tangere. Alles was
+heute rechts von uns steht, ist als Partei unter den gegenwärtigen
+Umständen durchaus unfähig, _wirkliche_ soziale Reformen in die Hand zu
+nehmen, weil jeder Versuch dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von
+Anfang an innerer Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen
+Parteien aber brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen
+unentbehrlich scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in
+konservativen Kreisen -- wie allerlei Erscheinungen in der konservativen
+Presse erkennen lassen -- neuerdings ein sehr bemerkenswertes
+Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung zu finden
+ist, soweit sie in Industrie und Handel zum Vorschein kommen, so nützt
+dieses doch sehr wenig. Den Industrie-und Finanzbaronen von ihren
+Privilegien manches abzuknöpfen, wäre man in diesen Kreisen schon
+bereit; käme aber einer, der meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens
+dürften auch die Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich
+heißen: ja, Bauer, das ist was ganz anderes! -- Von dieser Seite ist
+also nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten.
+
+Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung eines
+derartigen Programms -- zumal wenn ihm noch einiges hinzugefügt würde,
+was ich in der Fortsetzung meines Referats beizubringen gedenke -- den
+Beginn einer wirksamen und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. -- Mit Polemik
+sie bekämpfen zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches
+Unternehmen. Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien
+kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den Philister
+höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache hinwegtäuschen,
+indem man ihn glauben macht, daß es sich nur um solche »Theorien«
+handele -- der unwiderstehlichen Kraft der Kritik aber, welche die
+Sozialdemokratie an Einrichtungen und Zuständen übt, kann man damit
+nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. Denn diese Kritik hat nicht Meinungen
+und Theorien zum Gegenstand, sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft
+man nicht aus der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr,
+wenn man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der realen
+Ursachen, auf welchen sie beruhen.
+
+So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen früher
+ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur _wirklichen_
+Bekämpfung der Sozialdemokratie.
+
+
+B. Arbeiterschutz.
+
+
+_Meine Herren!_
+
+In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung der damals
+empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, daß eine Quelle nicht
+abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände und sie begleitender sozialer
+Übel _wirklich_ gegeben ist in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen
+Kapital und Arbeit, und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der
+Wirtschaftstätigkeit das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus
+einer dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem
+unentbehrlichen Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte
+Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich habe dann aber
+weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen Wirkungen dieses
+Verhältnisses nicht begründet sind in seinem Charakter selbst, d. h. in
+der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit und auch nicht in dem persönlichen
+Eigentum am Kapital, also der privatkapitalistischen Produktion, und daß
+sie sogar nicht einmal eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen
+Besitzverteilung sind, sondern ausschließlich entstehen durch das
+Zusammentreffen dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer
+privaten _Zins_wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus _dieser_
+Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden
+Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne
+sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des
+gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und
+hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der
+Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus
+direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine
+Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des
+Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung
+zu entlasten.
+
+Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich heute auf die
+Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, welche ihrem Wesen
+nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis zwischen Besitz und
+Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis verschiedener Klassen der
+Arbeitstätigen zueinander beruht.
+
+Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag
+vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller
+nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser
+Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der
+Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den
+Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit,
+oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt. Beides, diese
+Scheidung der Funktionen und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als
+Arbeitswerkzeug, ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen
+Zusammenhang entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge derselben
+gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital.
+
+Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz und vor 100
+Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, für alle von
+wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach der Natur des
+Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren nur der Landbau in
+denjenigen Bezirken, in welchen das Recht des Eroberers gegenüber den
+Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise besondere
+Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit einzelner von anderen
+herbeigeführt hatten, im übrigen aber nur ganz vereinzelte Gewerke, wie
+z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung der Metalle und anderer
+Rohprodukte, die Schiffahrt u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der
+physischen Kraft der einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches
+Zusammenarbeiten vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener
+ursprünglichen Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit
+Lehrling und Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung
+der Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein
+Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete und
+wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder
+Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei dieser
+Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge und Gesellen,
+standen aber dem Meister nicht als eine andere Klasse von Arbeitern
+gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr nur die Vorstufe und
+Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, die der Regel nach auch alle
+erreichten; und ihre zeitweilige Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die
+Botmäßigkeit des Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung
+des Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl
+wirtschaftlicher als vielmehr sittlicher Art.
+
+Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters im Gewerbe
+und das ihm Entsprechende in Landbau, Handel und Verkehrswesen noch
+überall vertreten, wo Kleingewerbe irgend einer Art sich erhalten hat.
+Überall aber sehen wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit
+zurückgedrängt und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor
+einer ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere oder
+kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel mehr, als
+jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden könnten, als dauernd
+unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern tätig sind -- in
+besonderen Arbeitsstätten getrennt von ihren Familien, mit weitgehender
+Teilung der verschiedenen technischen Verrichtungen für jedes einzelne
+Arbeitserzeugnis und unter Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller
+Maschinen, großer Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch
+vorangegangene Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser
+Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung
+eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von
+Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen
+zusammengefügt werden -- alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern
+nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche
+Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt. Dabei
+gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen
+Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer
+persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als
+Unselbständige in seinem Dienst stehen. Es sind die geistigen Kräfte der
+Organisation, welche nicht nur die Gliederung und das richtige
+Zusammenwirken der einzelnen Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und
+regeln, sondern zugleich immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben
+wirtschaftlicher und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und
+endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerkstätigkeit des
+Ganzen einverleiben. -- Also die gemeinsame organisierte Arbeit vieler
+gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes.
+
+Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, um
+auch sofort zu wissen, _warum_ das Kleingewerbe von dem Großbetrieb
+zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter zurückweichen muß. Nicht der
+Vorteil der Größe an sich macht es; der rein ökonomische Gewinn
+verminderter Unkosten bei größerem Betriebsumfang ist durchaus die
+Nebensache. Die Organisation ist es, welche die weit größere, durch
+nichts anderes zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich
+verschiedene Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, die
+vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen Fähigkeiten
+und verschiedener Ausbildung getragen werden, in solcher Art zum
+Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig ergänzen und dadurch den
+wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter Körperkraft und
+geistiger Potenz hervorbringen. -- Zugleich wird auch ersichtlich, daß
+nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern
+umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten
+Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von
+Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat. Die
+Dampfmaschine, als Werkzeug einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding
+von der Welt, viel weniger wert als der einfache Hammer; erst als
+Werkzeug der gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren
+Körperkräfte. Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen
+konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische
+Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion
+-- und umgekehrt.
+
+ * * * * *
+
+Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der neuen
+Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat und immer weiter
+hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind zum Teil durchaus
+unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische Moment in aller Arbeit, die
+Freude am Schaffen selbst, die daraus entspringt, daß man seine Arbeit
+wachsen und allmählich ein Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen
+Arbeiter infolge der Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr
+lebendige Anschauung, nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum
+Bewußtsein bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches, von
+anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus einer Quelle
+unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele die Arbeit zur
+pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags gemacht. Dazu kommt noch
+der Verlust der wohltätigen Anregungen, welche die Möglichkeit eigener
+Initiative gewährt, und das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der
+strengen zeitlichen Gebundenheit der Arbeit und aus der notwendigen
+Unterordnung unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben.
+Die Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile,
+oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der Arbeit der
+einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, macht die
+Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal wenn noch die sehr
+gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Maschinen
+hinzukommt, zu einer Ursache geistiger Abstumpfung machen. Die
+Einseitigkeit der Beschäftigung aber, welche für lange Zeit immer
+dieselben Organe in Anspruch nimmt, ist geeignet, offensichtliche
+Nachteile für das körperliche Wohl hervorzubringen.
+
+Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, nicht nur
+hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und
+körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein
+technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen
+Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des
+Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen
+steigert für _diese_ Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in
+hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit
+gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel
+besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet
+und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige
+Verrichtungen erfordert. -- Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen --
+von denen ich einige in dieser Versammlung sehe -- erinnern sich noch
+der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung
+der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie
+wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre
+Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei,
+zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall- und
+Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt
+waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit
+allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige
+erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch
+mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung
+steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit,
+sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung.
+Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der
+physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten
+wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige,
+geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und
+kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte
+herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar
+ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und
+tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein
+Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz
+außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker
+eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist.
+
+ * * * * *
+
+Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform
+charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und
+Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden
+ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar
+an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche
+Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben,
+durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in _diesem_ Sinn ist
+also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden.
+Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen
+Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den
+Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so
+besteht nun die _soziale_ Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße,
+als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes
+hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei _Klassen_, von ganz
+verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und
+Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit
+der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit -- Was viele
+Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des
+Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich
+unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als
+das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird,
+soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau,
+der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit
+auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich
+vollziehen mag.
+
+Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der
+Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform
+begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats- und
+Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels
+vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten
+Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten
+Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der
+eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem
+Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also
+gar nichts zu tun mit der _privat_-kapitalistischen Produktion, sondern
+nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch
+im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute
+ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht
+zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der
+Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus
+der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse
+entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige
+Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln -- was der heutige Staat aber
+gleichfalls kann, wenn er will.
+
+ * * * * *
+
+In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter,
+liegt aber auch der einzige wirkliche _Klassen_gegensatz, d. h.
+Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem
+wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt.
+Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen
+nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz
+zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit,
+und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen
+der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber
+entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide
+Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der
+Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen,
+gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und
+viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts
+arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein
+kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind
+Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag
+auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen
+würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen;
+hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind
+sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der
+Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über
+den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn
+einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des
+Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche
+Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. -- Auf
+der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit,
+beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen
+-- und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm
+und reich -- aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das
+wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt
+lassen -- wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe.
+
+Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen
+Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit zwischen
+Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, einen wirklichen
+Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen
+wirtschaftliche und soziale Interessen bestimmter Personenklassen in
+unvermeidlichen Gegensatz stellt. Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen
+nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur
+ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der
+ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der
+vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in
+irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die
+Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der
+Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen
+als Arbeitstätige dem Kapital genau so _gegenüber_, wie ihre Arbeiter,
+weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das Kapital verlangt, sondern
+mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen helfen müssen; trotzdem aber
+stehen auch sie als Unternehmer zu den unselbständigen Arbeitern in
+deutlichem Klassengegensatz hinsichtlich persönlicher und
+wirtschaftlicher Interessen. Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist
+und Unternehmer in einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim
+Gutsherrn, der sein Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen,
+der nur mit eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der
+_Klassen_gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten
+zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum unselbständigen
+Arbeiter.
+
+Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch mir zurechtgelegt
+habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten Erscheinungen meines
+Beobachtungskreises, muß ich hier doch ausdrücklich auf sie hinweisen,
+um die Gesichtspunkte meiner Ausführungen genügend erkennbar zu machen.
+-- Die Sozialdemokratie beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit
+(von anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht
+beurteilen) von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses
+der Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen
+Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen
+Klassengegensatz zwischen Kapital_isten_ und Arbeit_ern_ zu stempeln --
+in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, alles unter der
+ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch dem Arbeitsertrag der
+eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. Sie verdunkelt sich dabei
+vollkommen die Ursachen der Übel, die sie beseitigen will, und versperrt
+sich im besondern die Erkenntnis, daß es _zwei_ ganz verschiedene
+Stellen sind, an welchen der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt -- zwei
+Stellen, die, zwar äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz
+verschiedene Art krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel
+erfordern, keineswegs mit einem Universalmittel kuriert werden können.
+
+Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht dahin geht:
+es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr zur Herrschaft über das
+ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und also zuletzt das _ganze_ Volk in
+die vorher besprochene Scheidung zwischen selbständiger und
+unselbständiger Arbeit hineinziehen, soweit nicht etwa in einzelnen
+Kreisen der Wirtschaftstätigkeit -- wie es für den Kleinbetrieb des
+Landbaues wohl denkbar scheint -- der Übergang zur organisierten Arbeit
+ohne völliges Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist.
+
+Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, welche glauben
+oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser Entwicklungsprozeß zum
+Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem Kleingewerbe aller Art ein
+Teil des jetzt verloren gegangenen Terrains zurückerobert werden. Ich
+sehe aber in dieser Meinung, da wo sie aufrichtig gehegt wird, die
+denkbar größte und auch schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung
+über die wahren Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer
+führen könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform auf
+einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit äußerstem
+Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für den kommt zur
+verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit und Unwiderstehlichkeit
+auch noch die subjektive Gewißheit, daß sie zum Stillstand bringen zu
+wollen das gleiche besagt, wie ein Versuch, die Flutwelle im Ozean
+aufzuhalten. Man mag menschlich alle Teilnahme haben für die, welche im
+Kampf zweier Wirtschaftsformen zwischen Hammer und Amboß geraten sind;
+dieses kann aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für
+das Kleingewerbe noch etwas zu retten -- nicht nur die kleinen und die
+großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei,
+Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen und
+ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks -- doch nichts
+weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung eines Todeskampfes.
+Die Zukunft gehört allein der organisierten Arbeit, und zwar auf allen
+Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, Handel und Landbau nicht
+ausgeschlossen. In 30 oder 40 Jahren wird vom eigentlichen Handwerk
+gewiß nichts mehr übrig sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit,
+die entweder auf ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen
+Bedürfnissen dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund immer
+Einzelarbeit bleiben muß.
+
+An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre machen, die
+neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen wurden im
+Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe von der erleichterten
+Benutzung der Naturkräfte infolge der raschen Fortschritte der
+elektrischen Kraftverteilung sehr bald zu hoffen haben werde. Die
+Berechtigung solcher Erwartungen an sich durchaus zugegeben, wird diese
+Hilfe doch nicht der Erhaltung und Ausbreitung des eigentlichen
+Handwerks zugute kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk
+zum Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren
+gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer Kraft führt
+überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus der handwerksmäßigen
+Arbeit heraus und drängt zur organisierten Arbeit, sei es auch in
+kleinerem Maßstab. Wie wichtig es nun in mehreren Beziehungen sein mag,
+daß auch kleine Unternehmungen, die nur 10 oder 20 Personen vereinigen,
+neben den großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien
+und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz unter vielen,
+kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist die soziale Bedeutung
+dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende Scheidung aller
+Arbeitstätigkeit in selbständige und unselbständige. Denn daß durch die
+Möglichkeit kleiner Betriebe eine etwas größere Zahl von Personen als es
+sonst sein könnte noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran,
+daß die Zahl dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner
+Bruchteil der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann.
+
+Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich
+verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine Stelle treten muß,
+so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren mehr, sondern nur die
+besonnene Erwägung: wie die Verluste zu ersetzen, die Nachteile des
+Neuen unschädlich zu machen, seine Vorzüge aber voll zur Geltung zu
+bringen seien.
+
+Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust in der Tat
+sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen Faktoren menschlicher
+Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens -- wofern man diese nicht
+nur bei dem bevorzugten Teil, sondern auch bei dem zurückgesetzten sehen
+will. Aber noch viel größer ist der Gewinn, den das Neue -- und zwar
+keineswegs nur nach der materiellen Seite hin -- erbracht hat und noch
+weiter zu erbringen in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß
+genug, um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch
+entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen -- wenn man es nur darauf
+anlegen will.
+
+ * * * * *
+
+Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen den Ländern,
+die von der Umwandlung der Arbeitsform schon ergriffen wurden, kommt
+aber diese günstige Bilanz, sofern sie nicht nur für einzelne oder für
+einzelne Klassen, sondern für die ganzen Völker einen wohltätigen
+Überschuß ergeben soll, nicht von selbst zustande -- etwa als die
+natürliche Resultante aus dem Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen,
+wie die alte Nationalökonomie vermeinte. Angesichts der offenkundigen
+Wirkungen des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber
+kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig,
+wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen
+Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen
+mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben könnten in
+einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von vornherein alle
+Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner Seite hatte. Nur der
+Staat, als Vertreter und Organ der Interessen der Gemeinschaft gegenüber
+denen aller einzelnen und aller Klassen, kann in seiner _Rechtsordnung_
+die Garantien dafür schaffen, daß auch in dem wirtschaftlichen Streit
+zwischen Starken und Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene.
+Gegenüber einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und mehr
+darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche und
+wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden kleinen Minderheit
+zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere Aufgabe zugewiesen
+werden als die, seine _Rechtseinrichtungen_ in bezug auf dieses neue
+Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm keine das Volk zerstörende Wirkung
+entspringen könne. Das Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt
+ist, steht klar vor Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand,
+der als Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger
+Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation zu
+leisten hat, _auf ein solches wirtschaftliches Niveau und auf solche
+Rechtslage zu erheben_, daß er, trotz der Unselbständigkeit der
+einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde Grundlage des Volkslebens
+an _Stelle des alten Handwerks_ zu bilden vermöge.
+
+Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig geschehen, --
+kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert auch einstweilen noch
+darin besteht, daß sie die grundsätzliche Anerkennung einer sozialen
+Aufgabe des Staates ausdrücken. Und wenn auch Deutschland auf diesem
+Gebiet anderen Ländern zurzeit in einigen Punkten sogar um ein geringes
+voraus ist, so liegt doch auch hier im großen und ganzen noch der
+Zustand vor, daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter
+der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse _gänzlich zurückgeblieben
+sind_. In den wichtigsten Punkten steht das neue Verhältnis zwischen
+selbständiger und unselbständiger Arbeit noch unter Rechtsanschauungen,
+die zum ausschließlichen Vorteil des einen Teiles dem alten Verhältnis
+zwischen Meister und Gesellen, wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und
+Dienstboten, ganz äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte
+Sachlage passen wie die Faust aufs Auge -- im übrigen aber ist alles
+noch reines, ungestörtes Faustrecht.
+
+ * * * * *
+
+Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich
+antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die richtige
+und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie zu finden
+vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen Erscheinungen zum
+Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung der Menschen im Staat
+durchaus unter dem Bild des Sandhaufens betrachten zu wollen, in welchem
+die Quarzkörner auf- und nebeneinander liegend nur durch die
+mechanischen Vorgänge von Druck und Reibung in Wechselbeziehung stehen,
+hat im besondern die Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle
+Einmischung des Staates in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht
+sowohl unter dem Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger
+organisatorischer Funktionen anzusehen, als vielmehr unter dem einer
+Erweiterung der Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die
+Freiheit der Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu
+können, im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit
+hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen Kreisen
+die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und mehr Boden
+gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb der
+Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven Programms für
+die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse
+angeregt. Auch die Thesen von Max Hirsch, die in unserem Kreise schon
+besprochen wurden, geben dieser Auffassung Ausdruck und stellen für
+diesen Zweck mehrere konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind
+mit allen diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit
+es sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere sein.
+Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir zurzeit, daß
+die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme zu den
+wirtschaftlichen Fragen ein _allgemeines_ Programm annehme, in welchem
+ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung alles einzelnen
+enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb dessen konkrete
+Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind.
+
+In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen ohne
+Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das Parteiprogramm
+der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine Forderung an
+die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen:
+
+ Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze
+ zu einem wirklichen _Arbeiter- und Unternehmerrecht_, welches das
+ Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit auf
+ allen Gebieten der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten
+ öffentlichen Rechts regelt -- nach der persönlichen Seite hin den
+ unselbständigen Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner
+ Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und bürgerlichen
+ Freiheit -- nach der wirtschaftlichen Seite hin jede dem Gemeinwohl
+ schädliche Ausnutzung der Volkskraft verhindert und im besondern
+ den Unternehmergewinn haftbar macht für Erfüllung sozialer
+ Pflichten, die aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer
+ und Arbeiter sich ergeben.
+
+Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens übergehe, komme
+ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen zu sprechen, die darin
+begriffen sein müssen. Es geschieht dieses aber wesentlich nur im Sinne
+von Erläuterung und Exemplifikation, keineswegs mit dem Anspruch, dabei
+solche Einzelforderungen für den Ausbau des allgemeinen Programms schon
+zu formulieren.
+
+ * * * * *
+
+Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses zwischen
+Unternehmer und Arbeiter.
+
+Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten Arbeit
+dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit betrifft,
+eine weitgehende Unterordnung unter den andern, zur Organisation und
+Leitung berufenen Teil oder dessen Organe auf und mancherlei
+Einschränkungen individueller Freiheit, die das geordnete
+Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, unerläßlich macht.
+Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene Erwägung zu dem Schluß
+führen: daß dieses Verhältnis, soweit der einzelne dem einzelnen
+gegenübersteht, ein rein bürgerliches Vertragsverhältnis geworden ist,
+in welchem Leistung und Gegenleistung völlig sich decken und keinerlei
+Rest zwischen sich lassen, der durch etwas anderes als durch Arbeit oder
+Bezahlung ausgeglichen werden müßte -- also seitens des Arbeiters etwa
+durch persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme
+außerhalb seiner Arbeitstätigkeit.
+
+In weiten Kreisen der oberen Stände -- in Deutschland wenigstens --
+steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung noch entgegen, die
+jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit_geber_ zu Arbeit_nehmer_, oder
+unter dem noch deutlicheren Namen »Brotherr« für den ersteren,
+interpretieren will als Quelle von weiteren Rechten und Ansprüchen
+zugunsten der Unternehmer und aus dieser ableitet eine persönliche
+Verpflichtung der Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in _allen_
+Angelegenheiten, namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung
+bürgerlicher Rechte. -- Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist
+doch mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen
+also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen
+Arbeitsgelegenheit zu geben -- sie müssen ja sonst hungern -- und sie
+dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder Brotherren
+immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere Bestrebungen
+verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm sind! -- Daß auch der
+Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, indem er dem andern sagte:
+für die Arbeitsgelegenheit gebe ich Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne
+welche Du ja ebenfalls nichts zu leben hättest -- das vergißt man dabei.
+
+Es ist noch gar nicht lange her, daß wir -- bei Beratung der
+Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit -- aus
+dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren auf der
+Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten am
+Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, Variationen auf das
+Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich pfeif«, welche ziemlich unverblümt
+die Idee des »Brotherrn« zur Richtschnur auch für alle gesetzliche
+Regelung des Verhältnisses von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen
+wollten. Die mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der
+Unselbständigen, die beim alten Handwerk in _sittlichen_ Beziehungen
+begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen Unternehmer
+und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als der Effekt
+_plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung_. Wer das nicht
+einsieht, wolle doch einmal ein dem Verhältnis von Arbeitgeber und
+Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, das von Hausherrn und Mieter, in
+ähnlicher Art zurechtlegen, indem er es unter den Gesichtspunkt stellt:
+Wohnunggeber zu Wohnung_nehmer_. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist
+es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser bauen, um sie
+gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, zu vermieten, damit
+wir mit unseren Familien nicht auf der Straße zu kampieren brauchen!
+Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer Dank und Rücksicht zollen, und
+wenn einer von uns ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein
+Sozialdemokrat, so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er
+dessen Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! -- Woran liegt
+es, daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren
+erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes
+noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, in dem einen Fall
+stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute gleicher wirtschaftlicher
+Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber der Unabhängige, Starke und der
+Abhängige, Schwache -- und das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen
+Unterschied machen!
+
+Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums
+dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall klar zutage als
+persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis selbst liegenden
+Interessengegensatzes. -- Es gehört der angeborene Hochmut des Junkers
+oder der erworbene Dünkel des Protzen dazu, nicht sehen zu können, dass
+die Tausende, die in rußigem Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von
+Unternehmern verrichten, nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse
+sind, sondern Glieder desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als
+daß ihre Väter nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf
+der Schulbank zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre
+Vorgesetzten zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können --
+etliche von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch
+nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung
+von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum Erfolg haben: bei den
+starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung und grimmigen Haß, bei
+den schwachen aber Heuchelei oder Knechtsinn. -- Ich betrachte es als
+ein wahres Glück für das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren
+Schichten noch eine genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene
+Zumutungen reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer
+als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift der
+Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat eine ehrenvolle
+Stellung unter den Völkern behaupten können, wenn seine Einrichtungen
+dazu führten, die Bediententugenden bei sich zu züchten, Gehorsam und
+Unterwürfigkeit. Und diejenigen, welche der Sozialdemokratie gegenüber
+mit Vorliebe die »idealen Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken,
+daß es für jeden, auch für den schlichten Arbeiter, eines von den
+idealsten Gütern ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu
+müssen.
+
+In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete Verirrung der
+Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. Auf den breiten, festen
+Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen dort die öffentliche Meinung ohne
+Mithilfe von Staatsanwälten sich bildet und mißliebige Regungen
+einzelner Stände nicht für Jahrzehnte mundtot gehalten werden können,
+hat diese öffentliche Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort
+ist es so weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur
+Gefolgschaft in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch
+freundliches Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es
+aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet
+würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern zwar auch
+viele, die anständig genug sind, sich nur zu ärgern, wenn ihre Leute
+andere Ideen haben und verfolgen wollen als sie, ohne sie das weiter
+entgelten zu lassen. Nur sehr wenige aber gibt es erst, die dabei nicht
+denken, die Großmütigen zu sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es
+ihre soziale Pflicht sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich
+zu ärgern. Bei uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch
+eine gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme
+gegriffen werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch viel
+größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr dringlich,
+daß die Reichsgewerbeordnung -- und wenn sie für den Landbau eine
+»Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese -- bald einen Paragraph
+bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu
+verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum
+in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend
+eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des
+Inhalts: »_Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich
+ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit. Keinem darf
+seitens des Arbeitgebers oder seiner Organe irgend welche sonstige
+Botmäßigkeit oder Rücksichtnahme direkt oder indirekt angesonnen
+werden_.« In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag
+besonders groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören,
+daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich einmal
+die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, in der Zeitung
+lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem Staatsbetrieb entlassen
+worden, weil er an seinen Vorgesetzten mißliebigen Bestrebungen
+öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich allen gewährleisteten
+bürgerlichen Rechte nach seinem eigenen Ermessen ausgeübt habe.
+
+ * * * * *
+
+Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche in dem
+Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit einander
+gegenüber treten -- wobei ich hier auf das Markieren einiger Hauptpunkte
+mich beschränken muß.
+
+Der Stand, welchen die _Rechts_entwicklung angesichts der seit einem
+Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig hervortretenden
+Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten Arbeitstätigkeit, mit
+Bezug auf diese Tätigkeit bis heute erreicht hat, wird am besten
+gekennzeichnet durch einfaches Gegenüberstellen zweier Tatsachen:
+
+Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitstätigkeit etwas unternimmt, was
+raucht, stinkt oder Lärm macht und dadurch einige Nachbarn belästigen
+oder schädigen kann, so wird gemäß den Gewerbeordnungen sein Tun schon
+lange der Obhut öffentlichen Rechts für würdig befunden. Und wenn ihrer
+viele zu Unternehmer-Assoziationen, wie Aktiengesellschaften u. dergl.
+sich verbinden und dadurch ihr Auftreten einige vermögensrechtliche
+Konsequenzen für sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat
+_dieses_ Tun die Gesetzgebung auch schon längst eingehender,
+sorgfältiger Regelung und Ordnung für wert erachtet. In beiden Fällen
+handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder Vermögen
+geschädigt werden können.
+
+Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als Unternehmer in
+Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank oder Lärm verursachen und
+keine vermögensrechtlichen Kollisionen herbeiführen, so können diese
+Aktionen dadurch, daß viele in gleicher Art verfahren oder daß andere
+durch den Zwang der Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht genötigt
+werden, die allergrößte, einschneidendste Tragweite für das Gemeinwohl
+haben und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark
+benachteiligen -- das öffentliche Recht bekümmert sich darum nicht.
+Diejenigen, welche davon zunächst allein betroffen werden, können der
+Regel nach am Besitz nicht geschädigt werden, weil sie keinen haben.
+
+Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus Tatendrang
+oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des Unternehmers auszuüben
+wünscht, dazu mitwirken helfen, daß immer mehr Menschen einen gewohnten
+Beruf aufgeben und in den Industriezentren sich zusammendrängen ohne
+irgend eine Gewähr von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit. Er
+kann ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen
+so lange fortsetzen, als es ihm noch genügend Vorteil zu bringen
+scheint, und wenn er meint, daß er auf andere Art sich besser stehen
+werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen Erwerb größer werdendem
+Risiko entziehe, so kann er es zuschließen und diejenigen, welche
+inzwischen von solchem Unternehmen abhängig geworden sind, mögen sehen,
+wo sie bleiben. Wenn Jahre günstigen Geschäftsganges ihm große
+Überschüsse gelassen haben und dann Krisen oder sonstige Störungen zu
+zeitweiliger oder dauernder Einschränkung des Umfangs seiner
+Unternehmungen nötigen, so kann er plötzlich so viel Arbeiter entlassen,
+als nötig ist, um für ihn ein neues Gleichgewicht zwischen Ertrag und
+Aufwendungen herbeizuführen; denn niemand kann ihm zumuten, den früheren
+Gewinn wieder teilweise herauszugeben um anderen über Krisen
+hinwegzuhelfen. Auch kann er alle, welche in seinem Dienst ihre Kräfte
+verbraucht haben oder sonst arbeitsunfähig geworden sind, der
+Fürsorge der Gemeinde überlassen, soweit nicht neuerdings die
+Versicherungsgesetzgebung in diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten
+lassen; denn weiteres tun zu sollen, würde gleichfalls eine
+nachträgliche Herausgabe des Gewinnes besagen, den er früher von ihrer
+Tätigkeit gehabt und längst in sein persönliches Eigentum genommen hat.
+
+Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten, sich selbst
+überlassenen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter liegt aber in
+den Wirkungen, welche die Konkurrenz der Unternehmer untereinander für
+die Arbeiter gewinnt. Das wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem
+nur durch Rücksichten des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist
+immer das Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse,
+und hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er als
+Vermittler zwischen Konsument und Produzent überall sich eindrängt. Denn
+der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes Interesse daran, den Konsum
+dahin zu lenken, wo der geringere Preis ihm Spielraum für größeren
+eigenen Gewinn läßt. Der Unternehmer selbst will dabei von seinem
+Verdienst möglichst wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit
+sehr starker Konkurrenz öfters nicht anders, wenn ihm ein mäßiges
+Äquivalent für eigene Arbeit noch übrig bleiben soll. Die Herabsetzung
+des Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher,
+soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der
+Arbeitsmethoden getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie
+erzeugt die ausgesprochene Tendenz, für den gleichen Lohn größere
+Arbeitsleistung durch längere Arbeitszeit oder stärkere Anspannung der
+Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten der
+Industrie das Äußerste von Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft auf
+diesem Wege zustande gekommen, hierin ein Stillstand, an einigen Stellen
+sogar schon ein erfreulicher Rückgang eingetreten ist, behält das
+Streben der Unternehmer nach Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur
+Erleichterung des Wettbewerbs mit anderen Unternehmern immer noch die
+Tendenz, den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung
+ihrer Leistungsfähigkeit durch Verbesserung der Methoden und
+Einrichtungen, erweiterte Anwendung der Maschinen usw., möglichst
+vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt aber nur
+zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum weitaus größeren
+Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn sie betrifft vorzugsweise
+Gegenstände, die, soweit sie nicht wieder den Unternehmern als
+Arbeitsmittel dienen, erst für eine gehobene Lebenshaltung Wert haben.
+Auch hat die Verbilligung in sehr großem Umfang -- z. B. bei fast allen
+Massenartikeln für Kleingebrauch und Luxus, also gerade in den
+Industriezweigen, welche die gedrückteste Lage der Arbeiter aufweisen --
+keineswegs die wohltätige Wirkung, diese Dinge auch solchen zugänglich
+zu machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranlaßt nur
+eine maßlose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und arm, weil das
+einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar nicht mehr
+wertgehalten wird.
+
+Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten Arbeitstätigkeit
+unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt hervorgebracht hat,
+liegen in allen Industrieländern klar zutage -- als Massenarmut und
+Massenelend, und als fortschreitende physische Degeneration großer
+Volksschichten und sie begleitende Abstumpfung der sittlichen Kräfte.
+Schlimm aber wäre es für die menschliche Kultur, wenn der große
+Aufschwung wirtschaftlicher Aktion der Völker, den die neue Arbeitsform
+herbeigeführt hat, solche Folgen mit sich bringen _müßte_ -- und schlimm
+für den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen
+ihrer nicht Herr zu werden vermöchte.
+
+Wie nun im Zinswesen das Verhältnis des einzelnen zum einzelnen ein
+redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst zum Vorschein
+kommen in dem Verhältnis der Gesamtheit der Zinsempfänger zur Gesamtheit
+der Zinszahler, so ist auch in dem eben betrachteten Interessenstreit
+von Unternehmer und Arbeiter die Beziehung des einzelnen zum einzelnen
+korrekt und unanfechtbar, wenn sie den privatrechtlichen Normen
+entspricht, die Recht und Sitte für die gegenseitige Abgrenzung von
+Einzelinteressen aufgestellt haben. In diesem Punkt könnte also
+höchstens einige Schärfung gewisser Rechtsbegriffe und Gewöhnung an
+etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie die
+Wirkungen des Zinswesens vernünftigerweise abgewandt werden könnten
+durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig ließen sich die Folgen
+der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit aufheben durch
+Außerkurssetzen der Triebkräfte, die der Wettbewerb und die Ausgleichung
+von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftstätigkeit einführen. So
+sicher es nun ist, daß die im Staat gesammelte menschliche Gesellschaft
+durch vernünftige Einrichtungen nachteilige Wirkungen von Formen der
+Wirtschaftstätigkeit überwinden kann, so sicher ist es also auch, daß
+solche Einrichtungen nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer
+Staatsidee, welche sich nicht erschöpft in der Betrachtung des
+privatrechtlichen Verhältnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben
+die gleichartige, übereinstimmende Tätigkeit ganzer Klassen als
+wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift.
+
+Jede in diesem Sinne »organische« -- d. i. notwendigerweise »soziale« --
+Staatsidee muß aber zu der Einsicht führen, daß, nachdem das
+Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der Wirtschaftsordnung
+geworden, seine Klassenfunktion ist: die physische Arbeitskraft des
+ganzen Volkes, welche die arbeitenden Klassen in sich enthalten, zu
+organisieren und zu leiten. Mag nun der Unternehmer als einzelner seine
+Tätigkeit durchaus unter Rücksichten seines persönlichen Vorteils
+betreiben, und mit dem Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den
+Regeln von Angebot und Nachfrage in bezug auf die persönliche
+Arbeitskraft, die letzterer zu Markte bringt -- die Gesamtheit der
+Unternehmer benutzt und verwaltet dabei die körperliche Arbeitskraft des
+gesamten Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses Stück
+inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet des rein privaten
+Charakters des einzelnen, hinsichtlich der Tätigkeit der Klasse eine
+öffentliche Funktion: _Verwaltung der nationalen Arbeitskraft in der
+Wirschaftstätigkeit des Volkes_ -- und diese Funktion muß naturgemäß
+durch _öffentliches_ Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt
+sein.
+
+An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang sofort
+hinführt: _Vorsorge für Schonung und Erhaltung der physischen Volkskraft
+und: Haftung für den regelmäßigen Verbrauch dieser Volkskraft_ hat
+unsere Gesetzgebung glücklicherweise schon die ersten Schritte zu
+öffentlich-rechtlicher Regelung der organisierten Arbeitstätigkeit getan
+-- zwar meist erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von
+hoher grundsätzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer
+organischen Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum Ausdruck
+bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anfänge des »Arbeiterschutzes«,
+den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze. Die Aufgabe aller
+Parteien, welche an der Lösung der sozialen Frage ernsthaft mitarbeiten
+wollen, muß es sein, an _diesen_ Stellen der Fortbildung des
+öffentlichen Rechts kräftige Impulse zu geben.
+
+ * * * * *
+
+In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge für Schonung und Erhaltung der
+Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von allem mehr Nebensächlichen,
+folgendes:
+
+Auf die mancherlei ungünstigen Wirkungen physischer und psychischer Art,
+welche die Tätigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung überhaupt und
+namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten, habe ich im Eingang meines
+heutigen Vertrags schon hingewiesen. Alle diese Nachteile fallen ganz
+und gar auf die unselbständigen Arbeiter. Schon die staatserhaltende
+Gerechtigkeit fordert, daß, wenn diese die Nachteile tragen müssen,
+auch Mitgenuß der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die
+organisierte Arbeit darin bringt, daß in ihr die Leistung des einzelnen
+sich verzehnfacht -- sie fordert also, daß diese Steigerung der
+Produktionsfähigkeit nicht ausschließlich dem Unternehmergewinn und der
+Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den Arbeitenden selbst durch
+Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme zugute komme. Es ist kein
+würdiger Inhalt eines Menschendaseins, _nur_ Rad in einer Maschine zu
+sein, was doch die Arbeitsteilung für die meisten während der
+Arbeitsschichten bedeutet -- und es ist keine Grundlage für die
+Erhaltung eines höheren sittlichen und geistigen Niveaus und für die
+Pflege gesunden Familienlebens in der Majorität des Volkes, daß der
+Arbeiter keine andere Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und
+Befriedigung des dringendsten Ruhebedürfnisses.
+
+Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen Tüchtigkeit
+in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, behufs
+Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit des Volkes den ungünstigen
+Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit durch deren zeitliche
+Beschränkung ein Gegengewicht zu bieten und die Erfahrungen, welche
+England mit der gesetzlichen Beschränkung der industriellen Arbeit schon
+vor langer Zeit gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses
+Gegengewichts. In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende
+Regierung durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten
+das Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die
+Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle
+Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in
+Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei
+Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill
+_Macaulay_ seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses Land (also
+England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den
+Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so wird
+dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen sein, sondern
+nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit und geistiger
+Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!«
+
+Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus der oberen
+Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die gerechteste und
+vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses des
+Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeitstages, fast ihre
+ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie findet, und pünktlich
+zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« Presse der Hohn eines
+übermütigen Unternehmertums unter dem Beifall des gesamten
+Bildungsdünkels im Land der Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer
+noch der einzige Hort _so vernünftiger_ Bestrebungen geblieben sei.
+Wolle nunmehr auch eine Partei, welche das Interesse des _ganzen Volkes_
+zu vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung
+nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche
+Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild Englands
+eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen des
+Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in absehbarer
+Zeit auch in Deutschland die _Drittelung_ des Tages bei der
+industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die Preisbildung
+der Arbeitserzeugnisse zu machen.
+
+ * * * * *
+
+Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft der
+Unselbständigen in der organisierten Arbeit -- der exzeptionell in der
+Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben ist --
+kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen als _Gesamtheit_
+aufzukommen haben, welche die Volkskraft in Benutzung und Verwaltung
+nehmen. Wie in jedem geordneten Betrieb ein Amortisationskonto sein muß,
+welches der Abnutzung aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so
+verlangt die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes ein
+Amortisationskonto für den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen
+Arbeitskraft bei der Gütererzeugung -- ein Konto, auf Grund dessen in
+der Preisbildung für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie
+der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann.
+
+Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand der Dinge
+auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn selbst die
+durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche Arbeitskraft der
+einzelnen schon mit enthalten sei und daß also Sparen oder
+Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die regelmäßigen Wirkungen
+des fortschreitenden Kräfteverbrauchs aufzukommen habe. Der Staat selbst
+erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an,
+indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst
+besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten
+zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten
+Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der
+Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche Funktion des Unternehmertums
+im Organismus der Volkswirtschaft, die Organisation und Verwaltung der
+physischen Arbeitskraft des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch
+aufzukommen für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst.
+
+Als _haftbar_ für die Erfüllung dieser Aufgabe -- und noch einiger
+andern, über die ich hier nicht rede -- muß aber der Unternehmergewinn
+angesehen werden. Dieser ist zwar überall zu einem gewissen Teil
+Äquivalent für die persönliche Tätigkeit des Unternehmers und mag für
+viele auch nicht mehr als dieses bedeuten; im großen und ganzen aber
+sind in ihm Posten enthalten, die ganz außer jedem möglichen Verhältnis
+von Leistung und Gegenleistung stehen und mit persönlicher Tätigkeit und
+persönlichem Verdienst der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser
+_überschüssige_ Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein
+vernünftiges Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung und
+seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem allgemeinen
+Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte Arbeitstätigkeit
+des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen Ausgabeposten
+hinaus -- als da sind: Verzinsung des ganzen Betriebsfonds, Amortisation
+der dem Verbrauch unterliegenden Betriebsmittel und Lohn für alle
+Arbeitstätigkeit, Arbeiter und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile
+an diesem Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn«
+unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten
+Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe dieses
+Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen
+Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf ihn ist einerseits
+die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals angewiesen, die
+eine wachsende Bevölkerung und die Steigerung der wirtschaftlichen
+Tätigkeit erfordern, anderseits aber ist darauf auch anzuweisen die
+Deckung der nicht-anschlagsmäßigen Aufwendungen, zu denen gegenwärtig
+u. a. auch der Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der
+Wirtschaftstätigkeit noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu
+dienen zur Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der
+Wirtschaftstätigkeit für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses
+ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen
+Schwankungen im Haushalt des Volks.
+
+Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der _überschüssigen_
+Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen Gesamtüberschuß der
+Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach wohl hoch überschätzen, weil
+sie ziemlich alles dazu rechnet, was außer dem eigentlichen Arbeitslohn
+noch tatsächliche Ausgabeposten sind. Er ist aber sicher vorhanden --
+man muß ihn nur nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist
+-- nicht bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern
+günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als einen
+angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern bei den großen
+Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große Aktiengesellschaften,
+unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr
+reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen
+Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige
+Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit
+hinausgehen. Und die Aufgabe aller sozialen Gesetzgebung muß es sein,
+allmählich die Wege zu ebenen, auf welchen jener überschüssige
+Unternehmergewinn seinen natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus
+des Volks dienstbar, für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber
+der Gesamtheit der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann.
+
+In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses
+der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon
+festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche
+Tätigkeit, sondern nur _infolge_ derselben zufällt, bedingungsloses
+Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa
+durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation
+des Eigentums bedeute. Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung
+an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen
+zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische
+Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte --
+nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein
+solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen erscheint
+dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, um recht tiefe
+Griffe hinein zu tun, für ein besonders dankbares Geschäft gilt. -- Ich
+wäre der letzte, der die qualifizierte Arbeit, die der Ordnung nach der
+Unternehmer zu leisten hat, nicht eines reichlichen Lohnes wert hielte.
+Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der
+Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die
+Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit _anderer_ zufließen können,
+unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die
+unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein
+gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag. Das
+Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung aller Grenzen
+zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem Anteil an einem
+Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches Zeichen von _plutokratischer
+Verdunkelung der Rechtsbegriffe_.
+
+Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, die Deckung für
+Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in der Volkswirtschaft in
+geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, die Unfallversicherung, den
+richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: daß die Gesamtheit der
+Unternehmer für solchen Verbrauch ausschließlich aufzukommen habe, und
+hat dabei auch hinsichtlich des Maßes der Leistungen einigermaßen
+befriedigende Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration
+der sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention nach
+viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung,
+einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere Folgerichtigkeit im
+Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte Armenverpflegung -- und
+zum Unglück hat sie auch noch den wertvollen Gedanken der
+berufsgenossenschaftlichen Organisation der Unternehmer gerade da
+preisgegeben, wo er angefangen hätte, eine wirkliche Bedeutung zu
+gewinnen.
+
+ * * * * *
+
+Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen
+Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen nach der negativen
+Seite hin -- in Hinblick auf die Ansichten, welche die Lösung der
+sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei es von unten oder von oben
+her, erhoffen.
+
+Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht man sie in der
+Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese Bestrebungen haben sicher
+einen sehr hohen -- auch sozialpolitischen -- Wert, insofern sie die
+Wege eröffnen und die Formen schaffen für eine kräftige und geordnete
+Klassenvertretung der unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch
+zugleich -- wie wir jetzt in England sich vollziehen sehen -- den Streit
+der einander gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden
+Kriegszustand in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber
+hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum,
+als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen
+Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat die Vereinigung
+meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten Gebieten eine Bedeutung.
+Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist nur
+möglich unter Gleichartigen und Gleichberechtigten. Wesentliche
+Unterschiede der Funktionen im Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit
+der Interessen und die Gleichheit der Rechte auf. Wirklich
+genossenschaftliche Vereinigung von so heterogenen Elementen, wie z. B.
+in einem größeren Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint
+ganz aussichtslos. Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und
+jede Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber auf
+feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger Kräfte würde in
+der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend sein mit
+wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit gegenüber besser
+organisierten Unternehmungen. Der Landbau dürfte deshalb wohl das
+einzige Gebiet sein, auf welchem in größerem Umfang genossenschaftliche
+Vereinigung vieler die Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der
+Selbständigkeit vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung
+gewinnen kann. Die _allgemeinen_ sozialen Übel sind also auf diesem Wege
+nicht zu überwinden. -- Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, soweit er auf
+anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein guter Rat für solche,
+die keinen brauchen.
+
+Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten
+Seite her, von den Unternehmern. -- Allerdings gibt es Leute, welche da
+glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit der guten Unternehmer
+werden die sozialen Klüfte zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch
+Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, -- Gewinnbeteiligung u. dergl. --
+auch sonst unvermittelte soziale Interessengegensätze schließlich in
+eitel Harmonie auflösen. Ich will auch darüber meine Meinung kurz sagen
+-- schon um mich gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem
+Umkreis solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für
+sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein und
+mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile
+verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen Fortschritt
+haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln des Wohlwollens genau
+dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung der Kunst hat, wenn einer
+sein verwittertes Haus anstreichen läßt: es sieht besser aus. Und wer
+daran noch zweifelt, den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn
+die Wohlfahrtsapostel unter sich sind, sie kein besseres Argument
+wissen, sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die
+Versicherung: alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« -- die
+Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das
+Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht
+»rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt -- _wirkliche_
+Opfer! -- Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber all
+solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale Bedeutung zu
+haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten -- besseres Recht!
+
+Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, als jene
+dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen völlig
+verkennen, unter welche die Konkurrenz das Tun aller gestellt erhält. In
+Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, kann keiner den anderen um mehr
+voraus sein wollen als um sehr kleine Schritte -- sonst sorgt schon der
+Wettbewerb derer, die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß
+er ganz unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich
+sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen
+hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des einzelnen.
+Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der Wüste anzulegen --
+damit in nächster Nacht der Wüstensand etwas zu begraben finde. Die
+Oasen in der Wüste bleiben immer Oasen in einer _Wüste_ und müssen den
+Wüstencharakter ihrer Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau
+tragen. Alle vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet
+können daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte
+Wirtschaftsfeld allmählich _weniger Wüste_ werde -- und dieses kann nur
+die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen.
+
+Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen des Staates
+auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit entgegenzutreten,
+wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche Freiheit« der alten
+Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches Faustrecht --
+das Recht der Starken, als Klasse, die Schwachen, als Klasse, ungestört
+ausbeuten zu dürfen. Und wie alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung,
+in der Einschränkung und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der
+Individuen ihren Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden
+in der Überwindung des _Klassen_faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit
+aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen mögen,
+keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse nur für
+ein einziges Gebiet -- die Propaganda der Ideen. In allem übrigen steht
+jede Beschränkung durchaus nur unter der Frage: cui bono? -- für wen und
+wem zulieb? und auch der freiheitliebende Mann kann in einer
+Beschränkung seines Tuns keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie
+alle gleichmäßig zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft.
+
+ * * * * *
+
+Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher schon
+formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes soziales
+Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es bedarf aber kaum noch
+eines Wortes, um erkennbar zu machen, daß eine solche Forderung in
+innerem Zusammenhang mit dem politischen Programm der Partei steht, also
+keineswegs Angelegenheiten zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern
+Parteien, oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden
+könnten. Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der
+Gedanke: unseren _ganzen_ Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen
+Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen Arbeit, auf das
+_bürgerliche_ Niveau des alten selbständigen Handwerks zu erheben,
+welches zurzeit nur seine obersten Schichten, in den bestsituierten
+Industrien, erreichen -- und so auch unter den veränderten
+Wirtschaftsverhältnissen den Träger der physischen Arbeitskraft des
+Volkes als dessen gesunden, festen Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann
+aber ohne allerlei Wenn und Aber keine andere Partei sich aneignen als
+eine solche, deren politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes
+Bürgertum, das in allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den
+Gütern der Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien
+auf der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche
+Aufgabe sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des
+Staatswesens hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und um
+so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen, je größere
+unselbständig und abhängig bleiben. Für große und einflußreiche Kreise
+des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem die Hörigkeit nicht mehr
+zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« das Ideal für die Regelung des
+Rechtsverhältnisses zwischen den Selbständigen und den wirtschaftlich
+Unselbständigen.
+
+Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des
+vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung zu den
+Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein kräftigeres Rückgrat für
+ihre politischen Bestrebungen gewinnen.
+
+
+
+
+Anhang.
+
+
+Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, die E.
+ABBE auf Grund einer stenographischen Nachschrift nachträglich selbst
+für den Druck ausgearbeitet und auch als Broschüre (Jena, Bernh.
+Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht hat, folgte noch ein drittes
+Referat über »Volksbildung«. Bei diesem verhinderte er eine Nachschrift
+als überflüssig, weil er sich besonders sorgfältig vorbereitet hatte und
+daher des Wortlautes für eine spätere Drucklegung durchaus sicher
+glaubte. Zu einer solchen ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht
+gekommen und damit ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese
+wichtige Frage unmöglich gemacht.
+
+Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. ABBEs »Entwurf zu
+einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven und Erläuterungen
+zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« wiedergegeben, die
+seine Ansicht über Volksbildung in gedrängter Form zum Ausdruck bringen.
+Die Wiedergabe dieser Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil
+das am Schlusse des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung
+abgedruckte Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn ABBE hat
+sich den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen die
+praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben waren und
+auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der Carl
+Zeiss-Stiftung verzichtet.
+
+Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach ABBEs Hinscheiden der von ihm
+gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne Kenntnis dieser Vorgänge als
+gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen und die Verwirklichung durch
+eine von ihnen begründete, aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und
+Verehrer zu dotierende »Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde.
+
+Der Herausgeber.
+
+
+Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung (als Manuskript
+gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«:
+
+
+§ 80.
+
+Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner bestimmter
+Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes sub B in § 1 gänzlich
+ausgeschlossen sein, außer für den einen Fall, daß es geschieht, um
+Söhnen des Arbeiterstandes die Wege zu höherer Ausbildung zu eröffnen --
+aber abseits von jeglicher Wohltätigkeitsidee, allein unter dem
+Gesichtspunkt: Talent und geistige Kraft in den unteren Volksschichten,
+welche mangels der Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der
+größeren Aufgaben im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation
+fortgesetzt verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen
+Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen,
+der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten,
+solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen Lebenserfahrung
+mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und die kastenartige Scheidung
+der Berufsstände in ihren Personen durchbrechen können.
+
+Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere Mittel zur
+Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der Stiftungsverwaltung
+besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe nach dem Sinne des
+Stifters sich anzunehmen.
+
+
+§ 81.
+
+Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer Stufe des
+unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl als sogenannte gute
+Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht ohne das zu sein,
+deutliche Anzeichen besonderer geistiger Kraft oder ungewöhnlichen
+Talents erkennen lassen, zu höherer Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie
+wolle zunächst den Angehörigen solcher ausreichende Mittel anbieten, um
+ohne Opfer ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule
+erhalten zu können -- möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und
+jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer Art; und
+sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl Zeiss-Stiftung«,
+unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation und mit Belassung
+vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegenverpflichtungen, bis zum
+Abschluß einer ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung
+auf gelehrte oder technische Hochschulen oder sonstige höhere
+Lehranstalten entsenden.
+
+Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei
+territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst
+weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es dürfen jedoch
+ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter mit ihrer Hände Arbeit
+ihr Brot zu verdienen hatten -- als industrielle Arbeiter, Kleinbauern,
+Kleinhandwerker oder dergl.
+
+
+Aus »Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung (als Manuskript gedruckt)«:
+
+
+Zu §§ 80, 81.
+
+Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur für
+etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner Personen
+bemerke ich folgendes:
+
+Gemäß den -- menschlich auch mir höchst achtenswerten -- Absichten der
+bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der Ausbildung Unbemittelter
+würde einem solchen bei Gewährung eines Stipendiums oder dergl. immer zu
+sagen sein: »_Du verdienst_ wegen deines Verhaltens oder wegen deiner
+Fähigkeiten, daß man dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer
+Lebensstellung behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte
+ihm vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher
+werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in welchem du
+geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter als die Mehrzahl
+deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung von selbst einigen Vorsprung
+gewinnen und dann hinsichtlich des späteren Verhältnisses deiner
+Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre Befriedigung und des Verhältnisses
+deiner Kräfte zu den Aufgaben, die dir zufallen, eines subjektiv
+größeren Überschusses dich erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf
+meist der Fall sein kann. _Aber_ -- die Rücksicht auf das Gemeinwohl
+verlangt, daß man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und
+schwierigeren Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht
+gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an
+über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für sich allein
+prästieren kann, usw.«
+
+Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus
+abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt des Arbeitersohnes,
+dessen Vater nur mit größtem Widerstreben Wohltaten sich gefallen lassen
+mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung soll also auch in diesem Punkt keine
+»milde« Stiftung sein.
+
+Meine Ansicht ist nicht, daß eine Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung in
+dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegenüber der Größe der
+Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung für das Gemeinwohl
+gewinnen könne. Was in diesem Punkt von einer einzelnen Stelle aus
+geschehen kann, wird immer »Tropfen auf einen heißen Stein« bleiben.
+Eine wirkliche Lösung kann das hier angedeutete soziale Problem erst
+dann finden, wenn einmal der Unterrichtsminister eines großen Staates
+begriffen hätte, daß es für das Staatsinteresse noch nicht genug ist,
+die nötigen vielen Millionen jährlich aufzuwenden, um höhere
+Unterrichtsanstalten aller Art auf bestem Fuß zu erhalten, sondern daß
+noch einige Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch dafür geregelte
+Vorsorge treffen zu können, daß jene Anstalten just von denen benutzt
+werden müssen, an deren höherer Ausbildung allein dem Staat selbst etwas
+gelegen sein kann. Das würde besagen müssen: planmäßiges Heranziehen der
+höher veranlagten Köpfe aus allen Schichten des Volkes, nach Analogie
+der allgemeinen Wehrpflicht und der Rekrutierung für die Spezialwaffen
+zum Dienst der leitenden Funktionen im öffentlichen und wirtschaftlichen
+Leben -- behufs Erhöhung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen
+geistigen Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer
+Kastenbildung in den Berufsständen. Dazu aber würde gehören, nicht nur
+sich hinwegsetzen zu können über den unvermeidlichen Mangel solcher
+Maßnahmen, daß dabei wegen der Schwierigkeit richtiger Auslese auch
+manches Mittelgut auf öffentliche Kosten zu erziehen wäre, sondern vor
+allem, sich nicht fürchten zu müssen vor den mancherlei einschneidenden
+Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung des allmählich entstandenen
+faktischen Bildungsmonopols der Wohlhabenden nach sich ziehen würde.
+
+Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde einem von der
+Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin Wert und Bedeutung
+des ersten guten Beispiels auf einem wichtigen Gebiet des allgemeinen
+Volksinteresses verbleiben.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 2: [Nach der Angabe Bebels in seiner Eröffnungsrede zum Jenaer
+Parteitag (1905) fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]]
+
+
+
+
+II.
+
+Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen
+Werkstätte.
+
+Gehalten am 12. Dezember 1896[3].
+
+
+Hochgeehrte Gäste -- liebe Freunde und Mitarbeiter!
+
+In diesen Wochen sind es 50 Jahre geworden, daß aus allerkleinstem
+Anfang das Werk entstanden ist, das unter dem Namen von _Carl Zeiss_
+heute die Tätigkeit einer großen Zahl von Menschen in dauerndem Verein
+hält, ein wichtiges Element in der Wirtschaftstätigkeit unserer Stadt
+geworden ist und auch für manche Angelegenheiten allgemeineren
+Interesses einige Bedeutung gewonnen hat.
+
+Da der Begründer dieses Werkes nicht mehr lebt, sonach niemand mehr da
+ist, der noch in seiner Person das Ende des 50jährigen Zeitabschnittes
+mit seinem Anfang verknüpfte und dessen Person so den Mittelpunkt einer
+festlichen Erinnerung bilden könnte, haben wir von jeder Art besonderer
+Feier abgesehen. Wir wollen den äußeren Markstein auf dem Weg unserer
+täglichen Arbeit, den man in dem Ablauf eines halben Jahrhunderts zu
+sehen gewohnt ist, lediglich zum Anlaß nehmen, auf diesem Weg einen
+Augenblick Halt zu machen und unsere Gedanken zu sammeln in einem
+Rückblick auf das hinter uns Liegende, und in dessen Betrachtung neue
+Ermunterung zu rüstiger Fortsetzung unserer Arbeit, neues Vertrauen auf
+ihre Zukunft suchen.
+
+Die Geschichte dieser 50 Jahre enthält auch in dem sichtbar gewordenen
+Geschehen, in dem Fortgang der äußeren Entwicklung unseres Instituts
+wohl manches, was dem Gedächtnis aufbewahrt zu werden verdient --
+manches, was für die Nächststehenden, manches, was auch für weitere
+Kreise ein bleibendes Interesse hat, weil es entweder Merkzeichen
+gewisser Fortschritte bietet, oder typische Vorgänge der allgemeinen
+Wirtschaftsentwicklung oder die Eigenart unseres besonderen
+Arbeitsfeldes exemplifiziert.
+
+Meine Absicht hier geht indes nicht auf alles dieses. Was _davon_
+späterer Erinnerung festzuhalten angemessen erscheint, wird mein Kollege
+CZAPSKI demnächst in einer Darstellung der Geschichte unserer Werkstätte
+denen, die solches interessiert, zugänglich machen[4]. _Meine_ Aufgabe
+hier sehe ich nur darin, zu erzählen von der _inneren_ Geschichte
+unserer Anstalt, von den Gedanken und Bestrebungen, die in ihr lebendig
+und wirksam gewesen sind -- also von dem, was aus dem sichtbaren Verlauf
+des Geschehens noch nicht ohne weiteres zu erkennen -- was vielmehr, um
+dessen volles Verständnis zu vermitteln, nur der beibringen kann, der
+auch das innere Geschehen durch alle bedeutsamen Phasen seines Verlaufs
+persönlich miterlebt hat.
+
+Man wird nun zum voraus gewärtig sein, daß in einem Gebilde menschlichen
+Schaffens, welches durch ein halbes Jahrhundert hin über mehrfachen
+Wechsel der Personen hinweg stetig in gleicher Richtung sich
+fortentwickelt hat, nicht nur das Resultat von äußeren Einwirkungen und
+von Antrieben der Umgebung vorliegen werde -- deren fortwährender
+Wechsel in unserer rasch lebenden Zeit doch nur aus blindem Zufall eine
+konstante Bahn hätte ergeben können. Man wird also zum voraus vermuten,
+daß in solchem Gebilde etwas wirksam gewesen ist, was von innen heraus
+den Gang der Entwicklung bestimmt hat -- eine durchgehende
+lebenskräftige Idee, vergleichbar dem entwicklungsfähigen Keim, aus
+welchem kraft innerer Anlage der Baum allmählich herauswächst, in seinem
+Wachstum nicht bestimmt, höchstens nur beeinflußt durch die Einwirkungen
+der äußeren Umgebung, fördernde und hemmende Umstände.
+
+Was nun ist in unserem Fall der lebenskräftige Keim, aus dessen
+inhaltsreicher Anlage dieser große Baum entstanden ist |in dessen
+Schatten jetzt zahlreiche fleißige Menschen Obdach gefunden haben|? Was
+ist der treibende Gedanke, der die Entwicklung dieses Unternehmens
+geleitet hat?
+
+Es entspricht ganz der Stimmung, in der wir heute uns hier vereinigt
+haben -- der Stimmung pietätvoller Erinnerung an den Mann, der vor 50
+Jahren zu allem, was jetzt uns vor Augen steht, den Grund gelegt hat --
+daß die Antwort auf diese Frage sofort die Bedeutung des persönlichen
+Wirkens von _Carl Zeiss_, der von ihm getragenen Ideen aufdeckt -- und
+so ihn gleich in den Mittelpunkt unserer Betrachtung rückt.
+
+Schon vor acht Jahren, als wir den Begründer unserer Werkstätte zu Grabe
+geleiteten, habe ich an seinem Sarg in kurzen Worten ausgesprochen[5],
+daß in ihm ein Mann geschieden sei, in dessen Wirken ein neuer
+eigenartiger Gedanke Anfang und Vollendung gefunden hat; und bei einem
+späteren Anlaß[6] wurde im Sinne dessen als sein bleibendes Verdienst
+hingestellt: das geordnete Zusammenwirken von Wissenschaft und
+technischer Kunst auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt
+zu haben.
+
+Der heutige Tag gibt nunmehr die Gelegenheit, dieses zu erläutern, näher
+zu bestimmen und auch öffentlich zu rechtfertigen.
+
+Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst ist in der Optik
+allerdings eine sehr alte Sache. Denn auf ihrem Gebiet hat die
+praktische Arbeit schon viel früher wie auf fast allen anderen Gebieten
+der Technik in direkter Wechselwirkung mit wissenschaftlichen Ideen und
+unter deutlicher Leitung solcher gestanden. Die nahe Beziehung aller
+Leistungen der praktischen Optik auf große wissenschaftliche Interessen
+-- zu allererst der Astronomie -- brachte dieses von selbst mit sich.
+Das Interesse an der Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge hat fast
+alle hervorragenden Förderer der Naturerkenntnis auch zu Förderern der
+Künste gemacht, die auf Herstellung der Beobachtungswerkzeuge und deren
+Vervollkommnung ausgehen. Man braucht nur KEPLER und NEWTON zu nennen,
+um markiert zu sehen, wie jeder Fortschritt in der wissenschaftlichen
+Erkenntnis der Eigenschaften und Wirkungen des Lichts immer unmittelbar
+die Betätigung praktischer Kunst zur Verwertung solchen Fortschrittes
+neu angeregt hat. So sind seit fast drei Jahrhunderten alle neuen
+Zielpunkte dieser Betätigung bewußterweise aus der wissenschaftlichen
+Lehre der Optik abgeleitet worden, die Mittel und Wege zur Betätigung an
+der Hand der Doktrin gefunden worden.
+
+Hierbei war aber der praktischen Arbeit des ausübenden Optikers immer
+noch ein sehr weites Feld verblieben. Die Doktrin wies nur die typischen
+Formen der Elemente der Konstruktionen nach, die bekannte Linsengestalt
+der durch kugelförmige Flächen begrenzten Glasstücke, und gab die
+allgemeinen Direktiven für ihre richtige Kombination für die
+verschiedenen Zwecke, wie z. B. die Regel für das Zusammenfügen von zwei
+solchen Glasstücken aus verschiedenem Material behufs achromatischer
+Lichtsammlung u. dgl. Sache der persönlichen Erfahrung des geschickten
+Praktikers, seiner Übung in der Beurteilung des erzielten Effekts,
+seiner Findigkeit in der vorteilhaften Kombination und Abänderung der
+Elemente, blieb es dabei, die jeweils beabsichtigte Wirkung
+_befriedigend_ herauszubringen, also ein _gutes_ Fernrohr oder ein
+_gutes_ Mikroskop nach dem jeweiligen Maßstab der Anforderungen
+herzustellen; und auch der allmähliche Fortschritt in der Höhe der
+Leistungen war nur zum geringeren Teil bedingt durch die Verbesserung
+der technischen Ausführung, in viel höherem Grad durch das Auffinden von
+vorteilhafteren, besseren Effekt herbeiführenden Kombinationen von
+Linsen. Je höher die Anforderungen an die Leistung der optischen
+Instrumente wurden, zu je komplizierteren Zusammensetzungstypen man sich
+dadurch gedrängt sah, desto größere Bedeutung gewann die persönliche
+Geschicklichkeit und praktische Begabung des ausübenden Optikers.
+
+Beim Mikroskop hat schon in den ersten Dezennien dieses Jahrhunderts die
+sich ausbreitende Anwendung des Instruments in der Erforschung der
+organischen Welt und der hierbei rasch steigende Anspruch an hohe
+Vergrößerung und vollkommene Bildschärfe, zu allmählich immer
+verwickelteren Linsenkombinationen geführt, für deren Aufbau den
+Optikern zwar auch neue Direktiven von theoretischen Gesichtspunkten aus
+gegeben worden waren, deren erfolgreiche Ausführung an Hand dieser
+Direktiven aber immer höher werdende Anforderungen an die Kunst stellte.
+|Namentlich der neue Zusammensetzungstypus, den AMICI auffand -- man
+weiß nicht genau, in welcher Art des Ineinandergreifens von
+theoretischer Betrachtung und praktischer Erfahrung -- der auf die
+Immersionslinsen hinleitete, hat um die Mitte des Jahrhunderts den
+Aufbau des Mikroskopobjektivs zu einer Kunst entwickelt, die in ihren
+besten Vertretern, wie z. B. HARTNACK und einigen anderen, die
+Betätigung einer ganz eigenartigen Form intuitiven Schaffens zeigt, weil
+sie Leistungen zustande brachte, von denen damals niemand sich
+Rechenschaft geben konnte -- am wenigsten die ausübenden Personen
+selbst.|
+
+_Carl Zeiss_ ist, als er, von SCHLEIDEN angespornt, bald nach seiner
+Niederlassung in Jena der Mikroskop-Optik sich zuwandte, gleichfalls den
+eben charakterisierten Weg gegangen, und hat zunächst auf diesem,
+schlecht und recht wie andere vor ihm und andere neben ihm, vorwärts zu
+kommen gesucht unter Anlehnung an die Vorbilder, die sich ihm in den
+Leistungen der älteren Meister boten. Kein Geringerer als SCHLEIDEN hat
+ihm auch bezeugt, daß er nach kurzer Zeit zu sehr bemerkenswerten
+Erfolgen gelangt ist. Zeiss selbst aber ist, wie er später erzählte,
+hinsichtlich dieser Erfolge schon sehr früh recht skeptisch gewesen. Er
+merkte, daß er, als Autodidakt an dieses Arbeitsfeld herangekommen, also
+ohne Anteil an der Summe von traditioneller Erfahrung, die auf ihm
+gewonnen war, den anderen gegenüber, die schon [durch] Jahrzehnte hin
+jene eigenartige Kunst geübt hatten, sehr im Nachteil sei, und als
+Autodidakt auch frei von allzu großer Verehrung für das traditionell
+Gegebene fand er bald, daß diese ganze Art des Arbeitens im letzten
+Grund für die Optik eigentlich höchst irrationell sei. Er sagte sich: da
+alle Wirkungen, die eine Linsenkombination begleiten, auf Gesetzen
+beruhen, die durch die wissenschaftliche Optik genau festgestellt, in
+allen Einzelheiten mathematisch bestimmbar sind, und da auch alle
+maßgebenden Eigenschaften des wirksamen Stoffes, des Glases, auf das
+strengste meßbar sind -- so muß es für den Aufbau der Linsensysteme
+jeder Art noch einen ganz anderen Weg geben, um eine verlangte Wirkung
+mit Sicherheit des Erfolgs herbeizuführen. Es muß auf diesem Gebiet noch
+eine ganz andere Art des Zusammenwirkens von wissenschaftlicher Lehre
+und technischer Kunst möglich sein, als bisher bestanden hat; es muß
+möglich sein, nicht nur die allgemeine Direktive für die zweckmäßige
+Zusammensetzung der Elemente aus der Theorie zu entnehmen, sondern die
+richtige Zusammensetzung selbst bis in ihre letzten Einzelheiten für
+jede verlangte Wirkung. Wie der Architekt ein Bauwerk, bevor eine Hand
+zur Ausführung sich rührt, schon im Geiste vollendet hat, nur unter
+Beihilfe von Zeichenstift und Feder zur Fixierung seiner Idee, so muß
+auch, dachte sich Zeiss, das komplizierte Gebilde von Glas und Metall,
+wie das Mikroskop es erfordert, sich aufbauen lassen rein
+verstandesmäßig, in allen Elementen bis ins letzte vorausbestimmt in
+rein _geistiger_ Arbeit, durch theoretische Ermittlung der Wirkung aller
+Teile, bevor diese Teile noch körperlich ausgeführt sind. Der
+arbeitenden Hand dürfe dabei keine andere Funktion mehr verbleiben, als
+die genaue Verwirklichung der durch die Rechnung bestimmten Formen und
+Abmessungen aller Konstruktionselemente und der praktischen Erfahrung
+keine andere Aufgabe, als die Beherrschung der Methoden und Hilfsmittel,
+die für letzteres, die körperliche Verwirklichung, geeignet sind. --
+Also: eine andere Grenzregulierung zwischen der Arbeit des Verstandes
+und der Arbeit der Hand, zwischen wissenschaftlicher Theorie und
+praktischer Kunst, grundsätzlich verschieden von der früheren Abgrenzung
+der Funktionen beider. Das nun ist die Idee, die _Carl Zeiss_ in die
+Mikroskop-Optik eingeführt und über alle Hindernisse hinweg zur
+Verwirklichung gebracht hat: die Idee eines streng _rationalen_ Aufbaues
+der optischen Konstruktionen für das Mikroskop; das ist der Keim, aus
+dem alle inneren Fortschritte und alle äußeren Erfolge, die sein Wirken
+gebracht hat, hervorgegangen sind. Das soll es besagen, wenn als das
+Verdienst von _Carl Zeiss_ hingestellt wurde: das geordnete (nämlich das
+_neu_geordnete) Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer Kunst
+auf seinem besonderen Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben.
+
+Die hier bezeichnete und auf unserem Arbeitsfeld für _neu_ erklärte Art
+der Verbindung von Wissenschaft und Technik ist uns durch ihre längst
+offenkundige Herrschaft auf vielen anderen Gebieten der Technik -- wie
+im Maschinenbau, dem Ingenieurwesen und anderen -- jetzt schon so
+geläufig, daß sie fast als etwas Selbstverständliches erscheint und man
+sich leicht wundern könnte, die Einführung dieser Idee in unserem Gebiet
+überhaupt als etwas Bemerkenswertes und Bedeutsames hingestellt zu
+sehen. Könnte doch jetzt nur noch ein Stümper eine Dampfmaschine
+wirklich zu bauen beginnen, ohne daß er vorher ganz genau wüßte, wieviel
+Pferdekräfte sie entwickelt, wenn man sie, genau nach seinen
+Vorschriften ausgeführt, zum erstenmal in Gang setzen wird; und wird
+doch längst keine eiserne Brücke mehr gebaut, ohne daß der Erbauer, noch
+ehe das Erz zu ihren Rippen aus der Erde geholt, schon genau angeben
+kann, wieviel Zentimeter sie sich durchbiegen wird, wenn sie nach drei
+oder vier Jahren fertig dasteht und der erste Eisenbahnzug sie befährt.
+So ist es aber auch auf diesen Gebieten nicht immer gewesen, und so auch
+nicht in der Optik. |Eine alte Sache ist die vorher geschilderte Art des
+Eingreifens der wissenschaftlichen Theorie in die Technik nur auf den
+Gebieten der Technik, deren Erzeugnisse auf Bewegungseffekte, also
+phoronomische, geometrisch bestimmbare Wirkungen ausgehen -- wie bei der
+Mechanik im engeren Sinne. Die Idee, auch Gebilde, durch die nicht
+körperliche Formen an sich, oder Bewegungsformen als Effekt bezweckt
+werden, bei welchen vielmehr bestimmte körperliche Formen an bestimmten
+Stoffen eine zum voraus bestimmte physische Wirkung hervorbringen sollen
+-- die Idee, auch solche Gebilde auf die gedachte streng rationale Art
+zu gewinnen, ist auf allen Gebieten der Technik sehr neu -- weil die
+Möglichkeit solchen Verfahrens mehrere sehr schwer zu erfüllende
+Postulate einschließt.| Und wenn es nicht immer so gewesen ist, so
+bezeugt nun gerade die Ausbreitung und die Macht, die jener Gedanke des
+rationalen Aufbaues körperlicher Gebilde behufs Erzielens bestimmter
+physischer Effekte jetzt gewonnen hat das Verdienst derer, welche die
+Pfadfinder dieses Gedankens gewesen sind. Und zu diesen Pfadfindern
+gehört auch _Carl Zeiss_.
+
+Zum erstenmal auf irgend einem Feld der Technik überhaupt rein
+durchgeführt ist jene Idee, glaube ich, erst im Anfang dieses
+Jahrhunderts durch JOSEPH FRAUNHOFER, und zwar ist es zum erstenmal
+geschehen gerade auf dem Feld der praktischen Optik -- und an einem
+Objekt, das der nächste Verwandte des Mikroskops ist -- dem
+astronomischen Fernrohr. Denn die ersten Gebilde der bezeichneten
+Kategorie, die streng auf diesem Weg zustande gekommen sind, also die
+frühesten Zeugen der Betätigung jener Idee auf dem Gebiet praktischen
+Schaffens, sind die Objektive zu Fernröhren, die im Beginn der 20er
+Jahre FRAUNHOFER von München aus den Astronomen in die Hand geben
+konnte. Man darf also wohl die rationale Methode der Konstruktion
+technischer Erzeugnisse zu physischen Effekten im allgemeinsten Sinne
+die FRAUNHOFERsche Methode nennen.
+
+Das Verdienst von Zeiss erleidet aber keine Einschränkung durch den
+Umstand, daß der gleiche Gedanke gerade auf dem Gebiet der Optik, und an
+einem dem Mikroskop so nahe verwandten Ding, wie das Fernrohr ist, schon
+40 Jahre vorher mit Erfolg betätigt worden ist. Denn die genauere
+Würdigung aller sachlichen Momente führt zu der Einsicht, daß diese
+frühere Betätigung durch FRAUNHOFER zwar wohl einen Wink für die
+Anwendung der gleichen Grundidee auch dem Mikroskop gegenüber gegeben
+hat, aber kein irgendwie leitendes Vorbild für die Verwirklichung hat
+bieten können -- trotz der Gleichheit des Arbeitsfeldes und trotz der
+scheinbaren inneren Verwandtschaft der Aufgaben. Dieser auf den ersten
+Blick befremdliche Schluß beruht auf einem erst viel später[7] erkannten
+Gegensatz der beiden Grundprobleme der praktischen Optik, des
+Fernrohr-Problems und des Mikroskop-Problems, im Theoretischen sowohl
+wie in wesentlichen praktischen Bedingungen -- einem Gegensatz, der es
+mit sich bringt, daß die Aufgabe der rationalen Darstellung, auch
+nachdem sie für das Fernrohr gelöst war, für das Mikroskop doch einen
+neuen, selbständigen Ansatz nehmen mußte, keine Übertragung des
+Verfahrens zuließ[8].
+
+Da ich auf die Rechtfertigung dessen in meinem Vortrag nicht näher
+eingehen darf, begnüge ich mich zur Erhärtung des Gesagten mit dem
+Hinweis auf eine äußere Tatsache, aus der hervorgeht, wie weit der
+Gedanke von _Carl Zeiss_ dem Bewußtsein gerade seiner Fachgenossen fern
+gelegen hat -- nicht nur zur Zeit als jener ihm nachzugehen begann,
+sondern noch viel später. Denn noch vor etwa 15 Jahren, also zu einer
+Zeit, als längst alle Dampfmaschinen und alle Eisenbahnbrücken nach
+FRAUNHOFERscher Art gebaut wurden, konnte behauptet werden: die
+Mikroskope könnten auf diese Art _nicht_ gebaut werden, und ein
+angesehener und unterrichteter Schriftsteller der Mikroskopie, der einem
+der besten Optiker der alten empirischen Schule persönlich nahe stand
+und daher das Arbeitsfeld kannte, konnte daraufhin die Richtigkeit der
+Angabe: daß sie hier in Jena seit 10 Jahren so gebaut würden, auch
+öffentlich in Zweifel ziehen. Auch ist es noch gar nicht so lange her,
+daß in den Augen vieler beim Mikroskop der Anspruch auf eine höhere
+Wertschätzung seitens der Vertreter der alten empirischen Schule noch
+mit der Erklärung begründet werden konnte: von ihnen werde es _nicht_
+wie in Jena gebaut. Erst seit etwa 10 Jahren ist die umgekehrte
+Versicherung: es werde _genau wie_ in Jena gebaut, allgemein die Stütze
+für den Anspruch auf die höhere Schätzung geworden -- wiederum Beweis
+dafür, daß die Idee des neuen Arbeitsplanes und die Möglichkeit ihrer
+Würdigung außerhalb des Gesichtskreises der Zeitgenossen lag.
+
+Die Geschichte unserer Werkstätte ist nun hinsichtlich des ersten
+30jährigen Abschnittes grundlegender Tätigkeit und zum Teil noch über
+diese Zeit hinaus nichts anderes als die Geschichte der Bestrebungen, in
+welchen jener Gedanke einer neuen, anders geregelten Art des
+Ineinandergreifens von Wissenschaft und Technik an den Aufgaben der
+Mikroskop-Optik sich betätigt und allmählich verwirklicht hat. -- Die
+vorher zur Sprache gebrachten Umstände aber: einerseits die historische
+Priorität FRAUNHOFERs hinsichtlich der erstmaligen Einführung dieses
+Gedankens in die Optik überhaupt, anderseits die eben betonte innere und
+äußere Selbständigkeit seines nochmaligen Auftretens gegenüber einer
+anderen Aufgabe des gemeinsamen Arbeitsfeldes -- diese Umstände bringen
+es mit sich, daß in meiner weiteren Betrachtung das hiesige Geschehen
+überall in Vergleich treten muß mit der Tätigkeit FRAUNHOFERs. Ich muß
+so das Wirken meines verstorbenen Freundes heranrücken an die
+phänomenale Figur, die auf dem gleichen Arbeitsfeld aus einem armen
+Münchener Spiegelschleifer im Anfang dieses Jahrhunderts herausgewachsen
+ist. In der Nähe dieser Figur muß allerdings manches kleiner sich
+ausnehmen, was, in der gewöhnlichen Umgebung gesehen, mit weniger
+abnormem Maßstab gemessen, größer erscheinen würde. Es gibt aber gar
+keinen anderen Standpunkt für eine richtige Würdigung der Lebensarbeit
+von _Carl Zeiss_, als ohne Scheu vor diesem Maßstab ihre Erfolge in
+Parallele zu setzen zu dem Wirken des größeren Vorgängers -- obwohl,
+nachdem die geschichtliche Nachforschung auch auf die Einzelheiten
+dieses Wirkens Licht geworfen, jetzt an manchen Punkten mit bezug auf
+ihn zu sagen ist: mutato nomine fabula de te narratur -- unter anderem
+Namen die Geschichte von Dir erzählt!
+
+Es handelt sich nämlich hier um einen Parallelismus in den Dingen
+selbst, durchaus vergleichbar einer Erscheinung, die in der lebenden
+Natur öfters uns entgegentritt. Wie etwa das Wirbeltierauge in ganz
+verschiednen Tierreichen, ohne genealogischen Zusammenhang der
+Entwicklung, sich wiederholt, und, irgendwo entstanden, immer wieder die
+gleichen typischen Formen durchläuft, nur in Nebensächlichem modifiziert
+durch die Verschiedenheit der äußeren Bedingungen -- so hat in unserem
+Interessenkreis die vorhin dargelegte Idee des verstandesmäßigen
+Aufbaues künstlicher Gebilde an zwei getrennten Stellen unabhängig
+eingesetzt, nur übereinstimmend in der Zweckbeziehung auf die Wirkungen
+des Lichts, und hat einen ganz parallelen Gang der Entwicklung
+durchlaufen, in den Abweichungen nur die Verschiedenheit des
+Ausgangspunktes und der die Entwicklung begleitenden Nebenumstände
+bekundend.
+
+Es hat nämlich die konsequente Verfolgung der zuvor charakterisierten
+Idee in ihren beiden getrennten Gängen nicht nur im allgemeinen zu
+gleichartigem Endergebnis geführt -- zu einem bedeutenden und dauernden
+Fortschritt in der Leistungsfähigkeit und Vollkommenheit der Erzeugnisse
+-- dort des Fernrohrs, hier des Mikroskops -- sondern der Weg des
+Gelingens zeigt auch hier dieselben charakteristischen drei Etappen
+wieder, durch die er bei FRAUNHOFER hindurchgegangen ist: als ersten
+Schritt die Reform der Technik der praktischen Optik, die
+Vervollkommnung der Methoden technischer Arbeit, als zweiten die
+Vertiefung und Ergänzung der theoretischen Grundlagen, welche die
+Behandlung der Aufgabe brauchte, und als letzten die Reform der
+praktischen Grundlagen, der Bedingungen für die Beschaffung des
+Urmaterials, des optischen Glases. Die Wiederholung dieser drei Stufen
+des Fortgangs in gleicher Reihenfolge ist aber durchaus nicht auch im
+Sachlichen eine Wiederholung dessen, was FRAUNHOFER im Verfolg seiner
+besonderen Aufgabe schon getan hat -- so daß etwa, nachdem inzwischen
+die Tätigkeit FRAUNHOFERs im ersten Viertel des Jahrhunderts genauer
+bekannt geworden, jetzt zu sagen wäre: wie schade, daß dasselbe zweimal
+hat getan werden müssen! Ganz im Gegenteil, die Wiederholung desselben
+Entwicklungsganges von einem ganz anderen Ausgangspunkt aus -- nämlich
+vom Mikroskop-Problem -- führte in allen wesentlichen Punkten zu
+wichtigen und unentbehrlichen Ergänzungen der FRAUNHOFERschen Arbeit in
+denjenigen sachlichen Momenten, die von seinem Ausgangspunkt aus nicht
+in den Gesichtskreis der Aufgabe eintreten konnten -- so daß man
+vielmehr sagen muß: das nochmalige Einsetzen desselben Grundgedankens an
+einer anderen Sonderaufgabe der Optik und das nochmalige selbständige
+Durchlaufen aller seiner Konsequenzen von dem neuen Ausgangspunkt aus
+ist direkt notwendig gewesen, um diesem Grundgedanken eine vollständige,
+das ganze Feld der praktischen Optik beherrschende Entwicklung zu
+ermöglichen. Und das verleiht nun dem Wirken von _Carl Zeiss neben_
+FRAUNHOFER eine selbständige Bedeutung.
+
+Ich kann hier nicht auf die einzelnen Etappen des gemeinsamen
+Entwicklungsganges eingehen, kann also auch nicht dartun, warum die
+vorher bezeichneten drei Fortschritte notwendige Postulate der
+Verwirklichung der Idee sind, warum vermöge des gegensätzlichen
+Charakters des Grundproblems in Hinsicht auf das Mikroskop andere, neu
+zu lösende Aufgaben vorlagen. Alles das muß ich der Vervollständigung
+dieses Vortrages bei seiner Drucklegung vorbehalten[9].
+
+Nur zwei Punkte, die das einzelne betreffen, darf ich auch hier nicht
+ganz übergehen, weil in ihnen einzelnes eine besondere Bedeutung
+gewinnt.
+
+Die _Vervollkommnung der Technik_ optischer Arbeit gegenüber dem, was
+dem alten empirischen Verfahren genügen konnte, ist die allererste
+Voraussetzung für die Verwirklichung der rationalen Methode. Deshalb ist
+es für den Erfolg ganz wesentlich, daß _Zeiss_ gleich von Anfang an ein
+ganz klares Bewußtsein dessen hatte und gleich von Anfang an alles
+darauf anlegte, in seiner kleinen Werkstatt eine sehr exakte Technik
+einzubürgern, die unsichere Geschicklichkeit der Hand überall unter die
+Kontrolle strenger Prüfungsmethoden zu stellen.
+
+Auf dem Weg dieser Bestrebungen ist nun auch genau das Verfahren,
+welches für FRAUNHOFER, wie man jetzt weiß, eine wichtige Grundlage des
+Erfolges wurde, selbständig hier wieder erfunden worden, unter
+Umständen, die jeden Zusammenhang seines hiesigen Auftretens mit seiner
+ersten Entdeckung in München sicher ausschließen. Es ist dies die
+sinnreiche Methode zur Prüfung der Formen sphärischer und ebener Flächen
+mit Hilfe der sogenannten Farben dünner Plättchen, der Erscheinung, die
+uns ungesucht im bunten Farbenspiel der Seifenblasen entgegentritt.
+Diese Methode, nach welcher die Lichtwellen selbst den Maßstab zur
+Messung der allerkleinsten Form- und Größenunterschiede darbieten
+müssen, ist seit Beginn der sechziger Jahre auch hier der wichtigste
+Hebel gesteigerter technischer Leistungen geworden und das ABC-Buch der
+damals in hiesiger Werkstätte entstandenen neuen Schule exakter
+optischer Technik.
+
+_Zeiss_ hat indes diese technischen Fortschritte, wenn sie auch überall
+direkt unter der Leitung seiner Idee standen, doch nicht persönlich
+vollziehen können. Schon über die Jahre hinaus, in denen Auge und Hand
+noch schwierig zu erlernende Fertigkeiten sich aneignen können, und
+auch durch viele andere Ansprüche in seiner Zeit viel zu sehr beschränkt
+für mühsame technische Studien war er darauf angewiesen, für diesen Teil
+seiner Aufgabe von Anfang an die Geschicklichkeit, praktische Umsicht
+und Findigkeit eines anderen zu benutzen, den er zum Gehilfen seiner
+Arbeit frühzeitig gewonnen hatte. Er auch ist der Nacherfinder der eben
+erwähnten wichtigen Methode. Wir freuen uns alle, ihn heute noch unter
+uns zu haben, unseren treuen alten AUGUST LÖBER, den Begründer unserer
+Schule subtiler Technik, den Senior unserer ganzen Genossenschaft und
+den Lehrmeister, unmittelbar oder mittelbar, aller unserer tüchtigen
+Optiker. Für das Vorwärtskommen von _Zeiss_ ist es von nicht geringer
+Bedeutung gewesen, daß gleich der erste, den er in der Verfolgung seiner
+Pläne als Mitarbeiter heranziehen konnte, so entgegenkommendes
+Verständnis für die eigenartigen Aufgaben, so hoch entwickelten Sinn für
+Präzision und Exaktheit, und so volle Hingabe seiner ganzen Person ihm
+entgegenbrachte. Solange also des Werkes von _Carl Zeiss_ gedacht wird,
+in unserem Kreis und außerhalb desselben, wird auch das Andenken an
+seinen treuen frühesten Mitarbeiter lebendig bleiben, der am Gelingen
+des Ganzen so wichtigen Anteil hat -- in dessen anspruchslosem Wirken
+ein FRAUNHOFERscher Gedanke neu erwacht ist[10].
+
+Als zweites erwähne ich noch die Einwirkung, die auch hier, wie 50 Jahre
+früher bei FRAUNHOFER, der Grundgedanke von _Zeiss_ auf die Reform der
+_Darstellung des optischen Glases_ geübt hat, weil die Art, wie dieses
+hier geschehen, ein lehrreiches Beispiel bietet für die Macht, mit der
+die innere Folgerichtigkeit alles Geschehens überall sich Geltung
+schafft, wenn nur die Menschen ihren Faden nicht gewaltsam zerreißen.
+_Zeiss_ ist sehr frühzeitig zum Bewußtsein gekommen, daß die Konsequenz
+seines ursprünglichen Programms auch die Notwendigkeit des Eingreifens
+in die Darstellung des optischen Glases einschließen konnte, wenn jenes
+Programm nicht auf halbem Wege Halt machen solle. Er hat aber -- und
+nicht nur er -- an diesen Gedanken lange Zeit mit innerem Widerstreben,
+um nicht zu sagen mit Abscheu, gedacht -- sehr begreiflich, angesichts
+der ganz unabsehbaren Schwierigkeiten, die dem Eintreten in ein völlig
+fremdes Gebiet der Technik entgegenzustehen schienen. Das alles aber hat
+nicht hindern können, daß jener Gedanke, wenn auch lange ganz unbewußt,
+immer stärker die Behandlung der vorliegenden Aufgaben beeinflußte und
+leitete. Jahrelang haben wir neben wirklicher Optik sozusagen noch
+Phantasieoptik betrieben, Konstruktionen in Erwägung gezogen mit
+hypothetischem Glas, das gar nicht existierte, indem wir die
+Fortschritte diskutierten, die möglich werden würden, wenn einmal die
+Erzeuger des Rohmaterials dahin zu bringen sein sollten, für
+fortgeschrittene Aufgaben der Optik sich zu interessieren -- was sie
+aber nicht taten. Und diese fast widerwillige Beschäftigung mit der
+Frage, die Verfolgung von Konjekturen, die man damals kaum ernst nahm,
+hat unbewußt nachherigem Fortschritt auch in dieser Richtung ebenso
+wirksam vorgearbeitet, wie es eine bewußte planmäßige Behandlung kaum
+besser hätte tun können. Denn auch in diesem allerdings absonderlichen
+Verfahren bestimmten sich schon alle Ziele und markierten sich schon
+alle Richtungen für eine zukünftige Reform der Glastechnik auf
+wissenschaftlicher Grundlage. Dem späteren wirklichen Anfang war damit
+jedes Herumtasten nach Ziel und Richtung erspart. Für den ideenreichen
+und tatkräftigen Mann, den zu Anfang der 80er Jahre die dunkle Ahnung
+seines eigentlichen Berufs in unseren Kreis geführt hat, bedurfte es
+jetzt nur ganz kurzer Zeit, um nicht allein alles, was durch den frühen
+Tod FRAUNHOFERs verloren gegangen war, zu erneuern, sondern an Hand der
+allgemeineren Aufgabenstellung, die der Ausgang vom Mikroskop-Problem
+einschloß, in wichtigen Punkten über die Ziele FRAUNHOFERs
+hinauszugelangen -- so daß schon im Frühjahr 1887, als wir auch in
+unserem Kreis das Andenken FRAUNHOFERs feierten, gesagt werden
+durfte[11]: die Wiedererneuerung seiner verloren gegangenen Kunst und
+ihre Fortentwicklung in seinem Geist sei der unverwelkliche Lorbeer, den
+zu seinem 100jährigen Geburtstag unser Jena an seinem Grabe
+niederzulegen habe.
+
+Unser Freund _Otto Schott_ aber wird gewiß keine Verdunklung seines
+persönlichen Verdienstes darin erblicken, wenn ich ausspreche: daß sein
+erfolgreiches Eingreifen, welches anerkanntermaßen allen Aufgaben der
+praktischen Optik neue Bahnen eröffnet hat, diesen Erfolg nicht gehabt
+haben würde, wenn seine Arbeit nicht unmittelbar sich hätte anschließen
+können an die fast 20jährige Vorarbeit, die aus dem Ideenkreis der
+Optischen Werkstätte ihm entgegenkam. Hat er doch die praktische
+Konsequenz dieses Gedankens rückhaltlos schon selbst gezogen darin, daß
+er unter freiwilligem Verzicht auf die natürlichen Vorrechte, die ihm
+aus der vollen Selbständigkeit seiner Arbeit im Chemischen und
+Technischen zustanden, auch sein Unternehmen in dauernden Zusammenhang
+mit der Carl Zeiss-Stiftung setzte[12].
+
+Nachdem ich so den leitenden Gedanken in dem Wirken von _Carl Zeiss_
+nach seinen inneren Momenten betrachtet habe, muß ich auch noch einige
+Worte sagen über die besondere Art, wie seine Entwicklung durch die
+äußeren Umstände beeinflußt worden ist.
+
+_Carl Zeiss_ hat nicht, wie seinerzeit FRAUNHOFERs fast übermenschliche
+Kraft vermochte, alles selbst leisten können, was für die erfolgreiche
+Verwirklichung seiner ersten Idee, für die volle Entwicklung ihres
+inhaltreichen Keimes zu leisten war. Weil seinem persönlichen Können
+engere Grenzen gesteckt waren, ist er in viel höherem Grad als
+FRAUNHOFER auf die Mitarbeit anderer angewiesen und in seinem Erfolg von
+dieser abhängig geblieben. Der Schätzung seines persönlichen Verdienstes
+tut dieses keinen Eintrag. Die Schranken der eigenen Kraft kühl ermessen
+können, aus der Erkenntnis solcher Schranken aber nicht Entmutigung zu
+schöpfen, sondern den Antrieb zum fortgesetzten Suchen nach der
+richtigen Ergänzung ist auch ein Verdienst; nicht viele bringen es
+fertig. Hat nun auch die Notwendigkeit solcher Ergänzung seinen Erfolg
+in höherem Grad, als es sonst der Fall sein würde, von der Gunst äußerer
+Umstände abhängig gemacht -- solcher Umstände nämlich, von denen das
+Gewinnen geeigneter Mitarbeiter abhängig war -- so darf man doch nicht
+sagen, daß sein Erfolg Sache des Glücks gewesen sei: er hat diese ihm
+unentbehrlichen Mitarbeiter gefunden, weil er sie _gesucht_ hat -- und
+unentwegt weiter gesucht hat noch in denjenigen Angelegenheiten,
+hinsichtlich derer mehrfacher Mißerfolg andere vielleicht von neuen
+Versuchen abgeschreckt haben würde. Soweit man in seinem Fall von Glück
+reden darf, ist es also nur die Art von Glück, die der Spruch meint: der
+Mensch ist seines Glückes Schmied.
+
+Ein Moment aber bleibt doch übrig, auf welches dieses Wort nicht
+Anwendung finden kann: der räumliche und persönliche Zusammenhang seiner
+Wirksamkeit mit unserer Universität -- die geistige Atmosphäre, in die
+er durch seine Niederlassung gerade in Jena gekommen ist, und gerade in
+einer Zeit, da aus dieser Atmosphäre neue aufstrebende Gedanken sich
+erhoben. Wie ich vorher schon andeutete, hat JACOB SCHLEIDEN ihn zuerst
+auf die Optik überhaupt gelenkt und auf die besonderen Aufgaben, die das
+Mikroskop darbot. SCHLEIDEN hat seine Arbeit fortgesetzt mit wärmstem
+Interesse begleitet, ihr immer neue Anregung und wichtige Förderung
+zuteil werden lassen. Noch in späten Jahren hat _Zeiss_ mit Stolz
+erzählt, wie der geistreiche Naturforscher stundenlang in seiner kleinen
+Werkstatt gestanden, seine oder seiner Gehilfen Arbeit aufmerksam
+verfolgend; und mit dem Gefühl warmen Dankes hat _Zeiss_ jederzeit
+ausgesprochen, daß sein Emporkommen ganz wesentlich bedingt gewesen ist
+durch den Rückhalt, den die Anerkennung und die Empfehlung SCHLEIDENS
+ihm, dem unbekannten Anfänger, damals geboten hat. Man würde aber sicher
+fehlgehen, wenn man etwa in dem Interesse SCHLEIDENs nur, oder
+wesentlich nur, den Ausdruck menschlicher Teilnahme für den tüchtigen
+und strebsamen Mann erblicken wollte, als welchen SCHLEIDEN _Zeiss_ wohl
+alsbald erkannt hat. Dem widerspräche schon die Tatsache, daß _Zeiss_
+damals noch Neuling war im Gebiet der praktischen Optik, technische
+Vorbereitung nur für Arbeiten anderer Art besaß -- und aus bloßem
+Wohlwollen treibt man nicht leicht jemand an, etwas ganz Neues zu
+beginnen mit völlig problematischer Aussicht des Erfolges. So muß also
+das Verhältnis beider Männer zu einander wohl etwas anders gedacht
+werden, denn als rein menschliche Anteilnahme des berühmten Mannes an
+dem Fortkommen eines strebsamen Anfängers. Der Mitbegründer der
+Zellenlehre greift in den Lebensgang von _Zeiss_ vielmehr deutlich ein
+als der Vertreter der neuen Richtung wissenschaftlicher Interessen, die
+um die Mitte des Jahrhunderts das Studium der lebenden Natur auf neue
+Ziele und in neue Wege lenkte, zu ihrer Betätigung aber Hilfsmittel
+verfeinerter Beobachtungskunst unentbehrlich fand und neue Kräfte für
+die Vervollkommnung solcher Hilfsmittel in ihren Dienst zu ziehen suchen
+mußte. In SCHLEIDEN und dessen Schülern hat die neue Richtung der
+Biologie, die in den folgenden Jahrzehnten dem Mikroskop eine immer
+wachsende Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit des Jahrhunderts
+zugewiesen hat, gerade hier in Jena einen besonders kräftigen Anfang
+genommen. Und das beleuchtet nun die tiefere Wechselbeziehung, die
+zwischen dem geistigen Leben unserer Hochschule und der praktischen
+Arbeit von _Carl Zeiss_ frühzeitig bestanden hat und die _innere_
+Abhängigkeit seiner Erfolge von den Impulsen aus diesem Kreis.
+
+Jene aus dem Verkehr der Personen sich ergebende Wechselwirkung hat über
+SCHLEIDEN und seine nächsten Schüler hinaus die Optische Werkstätte
+durch ihre ganze Geschichte begleitet und ihr namentlich aus dem
+biologischen Interessenkreis fortgesetzt neue Anregungen und Antriebe zu
+neuen Aufgaben zugeführt. Einige Zeitlang war sie vorwiegend durch meine
+Person vermittelt, später hatte sie sehr mannigfaltige Wege gefunden. Um
+wenigstens einen zu nennen, von den vielen aus dem Kreis der hiesigen
+Hochschule, deren wir in diesem Zusammenhang dankbar zu gedenken haben,
+nenne ich ANTON DOHRN, der bevor er sein kühnes Unternehmen am Golf von
+Neapel begann, durch einige Jahre, hin unserer Universität angehörte.
+Auch aus seinem kraftvollen und antriebreichen Wesen sind Strahlen
+damals in unser Haus eingedrungen.
+
+Bei dem allen aber hat es sich keineswegs nur um ein Mehr oder Minder
+von begünstigenden und fördernden Umständen gehandelt, sondern in
+entscheidenden Punkten um Sein oder Nichtsein. Denn in der äußeren
+Geschichte der ersten 25 Jahre sind etliche Wendepunkte deutlich zu
+erkennen, bei deren Betrachtung man zu dem Schluß kommt: daß von allem,
+was jetzt als Ausfluß der Wirksamkeit von _Carl Zeiss_ unmittelbar oder
+mittelbar sich darstellt, nach menschlichem Ermessen heute _nichts_
+bestehen würde, wenn sein Weg ihn nicht in die Kreise dieser Hochschule
+und unter den direkten Einfluß eines großen, mit von ihr ausgehenden
+Antriebs zur Vervollkommnung der Beobachtungswerkzeuge geführt hätte.
+
+_Carl Zeiss_ hat seinerseits der Wissenschaft reichlich wiedergegeben
+für das, was sie ihm dargeboten hat. Konnte er auch direkt an
+wissenschaftlicher Arbeit sich nicht beteiligen, so hat er doch durch
+sein Wirken der Wissenschaft wertvolle Dienste geleistet. Auch unsere
+Universität hat diesem schon Ausdruck gegeben, indem sie ihn, der kein
+schulgerechtes Studium prästiert, am Abend seines Lebens noch mit dem
+Prädikat des berufsmäßigen Gelehrten schmückte. Damals hat, im
+Persönlichen, der berühmteste Vertreter der jüngeren Schule Jenaer
+Naturforscher[13] das Band erneuert, welches durch den berühmtesten
+Vertreter der älteren Schule ein Menschenalter zuvor geknüpft worden
+war. Und die innere Gerechtigkeit, die in den Dingen waltet, hat es sich
+fügen lassen, daß über alles Persönliche hinaus auch das Werk von _Carl
+Zeiss_ selbst dauernde Beziehung gewonnen hat auf die Interessen unserer
+Hochschule[14] -- so den Tribut des Dankes der Alma mater darbringt, die
+seine Kindheit geleitet und gehütet hat
+
+In meiner bisherigen Betrachtung habe ich von der Person von _Zeiss_ so
+gut wie gar nicht zu reden gehabt; nur von seinem Wirken und seinen
+Bestrebungen. Denn es liegt in der Natur einer Betrachtung, welche nur
+auf die innere Geschichte der hiesigen Unternehmungen ausgeht, daß in
+ihr die Personen ganz zurücktreten: sie erscheinen dabei nur sozusagen
+als die zufälligen Akteure, in denen die Ideen Organe für ihre
+Darstellung und Betätigung finden. Diejenigen Eigenschaften der Personen
+aber, welche für ihre Rollen Bedeutung haben, kommen dabei ganz von
+selbst zur Erscheinung, ohne daß es nötig wäre, sie besonders zu
+schildern.
+
+So ist es also aus allem zuvor Gesagten schon ersichtlich geworden, daß
+derjenige, an dessen Namen der Anfang unserer Tätigkeit sich knüpft, ein
+Mann von nicht gewöhnlicher Intelligenz und von nicht gewöhnlicher
+Energie gewesen sein muß, [und zur vollen Würdigung dessen ist höchstens
+noch hinzuweisen auf die erschwerenden äußeren Umstände, unter welchen
+seine Berufsvorbereitung und namentlich der Beginn seiner selbständigen
+Tätigkeit gestanden haben.] Und noch ein anderes wird aus meinen
+Ausführungen gleichfalls klar ersichtlich: _Carl Zeiss_ muß einer von
+denen gewesen sein, die fähig sind, Motive ihres Handelns, Argumente
+ihrer Entschließung durch das bestimmen zu lassen, was noch nicht ist,
+was nur ihren Gedanken nach sein sollte -- in deren Sinnen und Trachten
+so das Zukünftige die Kraft der Kausalität gewinnt, bildend und
+gestaltend einzuwirken auf das Gegenwärtige, Bestehende. So allein aber
+vollzieht sich aller Fortschritt in menschlichen Dingen, großen und
+kleinen.
+
+Die weltklugen, die sogenannten praktischen Leute, die im genauesten
+Sichanpassen an das jeweils Bestehende und Herrschende und in
+möglichster Unterordnung unter dessen Ansprüche am weitesten zu kommen
+vermeinen, pflegen diese anderen, die sonderbarerweise Motive und
+Argumente aus etwas schöpfen, was noch gar nicht existiert, mit dem
+bekannten Gemisch von Respekt und Geringschätzung »Idealisten« zu
+nennen. Nun ja! Wenn das auch in den kleinen gleichgültigen Dingen des
+alltäglichen Lebens nicht weiter zum Vorschein kam -- _Carl Zeiss_ war
+wirklich ein solcher Idealist. Er war es in den Angelegenheiten, für die
+er etwas bedeutet hat. Und weil er es war, hat sein Wirken auf seinem
+Arbeitsfeld einen sichtbaren Fortschritt begründet und Erfolge
+gezeitigt, die sein persönliches Dasein überdauern. Die anderen, die
+»praktischen Leute« -- sie kommen, insoweit sie ihrer Maxime treu
+bleiben, nicht in den Fall, wenn sie tot sind, für Fortschritte
+verantwortlich gemacht zu werden.
+
+Im übrigen aber genügt, es, das menschliche Bild des Begründers unserer
+Firma noch in wenigen Zügen zu vervollständigen, die gleichfalls einige
+Beziehung auf sein Wirken haben; was keine solche Beziehung hat, braucht
+nicht späterem Gedächtnis aufbewahrt zu werden.
+
+Wohlwollend, teilnehmend und freundlich ist er zu allen gewesen, die in
+seiner Tätigkeit ihm nahe traten; aber auch strenge Anforderungen
+stellte er an alle, weil er an sich selbst sie zu stellen gewohnt war.
+Um sie geltend zu machen, hat er aber Tadel und Vermahnung wenig
+gebraucht; mit gutem Mutterwitz begabt, dirigierte er die anderen lieber
+mit etwas Spott und etwas Ironie, gemildert durch liebenswürdige
+Bonhomie. So hat er Sie dirigiert, die alten unter meinen Mitarbeitern,
+denen er vor 25 Jahren noch in alter patriarchalischer Art als der
+gestrenge Prinzipal gegenüberstand -- so hat er als väterlicher Freund
+auch mich dirigiert, der ich als ganz junger Mann, grün und unerfahren,
+in seinen Wirkungskreis eintrat.
+
+Was ihn aber nach seinem Charakter sehr hoch stellt: er war ein Mann von
+strengem Pflichtgefühl und sehr entwickeltem Gerechtigkeitssinn. Zum
+Beleg dessen könnte ich mancherlei anführen; ich erwähne nur, was mich
+selbst nahe berührt: die liberale uneigennützige Art, in der er meine
+dauernde Mitarbeiterschaft seinerzeit sich zu sichern suchte, fern von
+jedem Gedanken, die Abhängigkeit, in der ich ihm gegenüber mich befand,
+ohne Vermögen und ohne sonstigen Rückhalt im Leben, auch nur im
+geringsten zu seinem Vorteil sich dienen zu lassen.
+
+So steht also auch das menschliche Bild von _Carl Zeiss_ in der
+Erinnerung aller derer, die ihn im Leben gekannt haben, und ihn gekannt
+haben in der Zeit seines rüstigen Schaffens, da als ein erfreuliches
+Vorbild menschlicher Tüchtigkeit und Tugend.
+
+Die ganzen ersten drei Dezennien seit dem Bestehen der Optischen
+Werkstätte müssen in der Geschichte des Instituts als die Periode des
+grundlegenden Aufbaues angesehen werden. In diesem ganzen Zeitraum dreht
+sich alles um die Vorbereitung und die Verwirklichung des neuen
+Arbeitsplanes für die Konstruktion des Mikroskops -- um die Einbürgerung
+und Befestigung der verfeinerten Technik der optischen Arbeit, die
+allmähliche Beschaffung neuer theoretischer und experimenteller
+Grundlagen und die erst erfolglosen, dann halb gelungenen, schließlich
+erfolgreichen Versuche praktischer Durchführung des Planes. Wenn auch im
+dritten Jahrzehnt die Hauptfunktionen einerseits der feineren
+technischen, andererseits der wissenschaftlichen Arbeit schon ganz an
+andere übergegangen waren, so steht doch in dem ganzen 30jährigen
+Zeitraum _Zeiss_ selbst noch im Mittelpunkt aller Entwicklung, weil
+alles, was in dieser Periode geschehen ist, noch als unmittelbare
+Betätigung der ersten Grundgedanken, als Entwicklung aus den
+ursprünglichen Kleinanlagen sich darstellt.
+
+Im vierten Jahrzehnt wird dieses allmählich anders. Gerade der günstige
+äußere Erfolg, den die bis dahin gewonnenen Fortschritte gegen Mitte der
+siebziger Jahre herbeiführten, hat damals mehr und mehr Aufgaben in den
+Vordergrund gerückt, die außerhalb des ursprünglichen Ideenkreises
+lagen. Jener äußere Aufschwung führte bald zu einem Mißverhältnis
+zwischen der inneren Organisation und dem Umfang der geschäftlichen
+Tätigkeit: hinsichtlich der ersteren stand die Werkstätte in allen
+wesentlichen Stücken noch auf dem Boden des kleingewerblichen Betriebs
+-- in der Gliederung der technischen Arbeit, der inneren Einrichtung und
+der kaufmännischen Verwaltung -- während der Umfang der Produktion, die
+Größe des Personals und die Ausdehnung der geschäftlichen Beziehungen
+längst dem Kleingewerbe entwachsen waren und schon durchaus dem Maßstab
+der Großindustrie entsprachen.
+
+Es war also wiederum eine Disharmonie zwischen den verschiedenen
+Faktoren der Tätigkeit eingetreten, wie solche schon in der frühesten
+Entwicklung des Unternehmens lange Zeit bestanden hatte, damals in dem
+Vorauseilen der technischen Leistungsfähigkeit vor der Gelegenheit zu
+ihrer erfolgreichen Betätigung -- eine Disharmonie der sachlichen Natur
+nach von dieser früheren zwar sehr verschieden, in ihrer Bedeutung für
+die Fortentwicklung des Ganzen ihr aber gleich: wie jetzt zu erkennen
+ist, deutliche Anzeichen einer Durchgangsphase, gleichsam eines neuen
+Jugendzustandes, der auf eine neue Entwicklung hindrängt.
+
+Es ist für den gedeihlichen Fortgang des Unternehmens von entscheidender
+Wichtigkeit, daß der Übergang in eine neue, leistungsfähigere
+Wirtschaftsform zur richtigen Zeit sich vollziehen konnte. Wenn damals
+das Tempo verfehlt worden wäre, wäre es wahrscheinlich für alle Zeit
+verfehlt gewesen. Denn in der Zwitterform zwischen Kleingewerbe und
+Großindustrie hätte, der inneren Widersprüche wegen, die Werkstätte
+nicht für lange Zeit sich halten können: ein bloßes Fortvegetieren wäre
+ihr Schicksal geworden und dabei wäre der Fortschritt, den der
+Grundgedanke von Zeiss in sich trug, auf halbem Wege stecken geblieben.
+Denn seine Vollendung konnte dieser Fortschritt, wie der Ausgang des
+vierten Jahrzehnts hat erkennen lassen, nur durch die Lösung von
+Aufgaben finden, die im Rahmen einer dürftigen Organisation und mit den
+beschränkten Kräften und den bescheidenen Mitteln des Kleinbetriebes gar
+nicht hätten bewältigt werden können. Ohne diese spätere Vollendung
+wären aber die Resultate der ganzen Arbeit der vorangehenden 30 Jahre
+der Hauptsache nach geblieben: schätzbares Material für die Geschichte
+der Optik und vielleicht gute Vorbilder und wertvolle Anregungen für
+spätere Nachstrebende -- weiter nichts! Denn ein gesicherter Besitz der
+praktischen Optik ist jener Fortschritt nur dadurch geworden, daß er in
+seiner letzten Etappe -- welche die Reform der Glasschmelzkunst schon
+zur Voraussetzung hatte -- die unbedingte Überlegenheit der neuen
+Arbeitsmethode über die alte empirische deutlich erweisen konnte.
+
+Aber auch die Dienste, die unsere Werkstätte der Wissenschaft hat
+leisten können, zumal in den 80er Jahren, nachdem die bahnbrechenden
+Arbeiten von ROBERT KOCH der Mikroskopie ein neues wichtiges Arbeitsfeld
+eröffnet hatten, sind in nicht geringem Maße durch die erhöhte
+quantitative Leistungsfähigkeit bedingt gewesen, welche die gewonnenen
+Verbesserungen und Neuerungen rasch weiten Kreisen dienstbar zu machen
+vermochte. Für die Unterstützung und Ausbreitung der wissenschaftlichen
+Bestrebungen, welche dem Mikroskop neue und besonders subtile Aufgaben
+zuwiesen, war es durchaus nicht gleichgültig, daß verbesserte
+Instrumente sehr vielen zugänglich gemacht werden konnten. Selbst der
+sichtliche Einfluß, den die hier erreichten Fortschritte auf die Hebung
+des durchschnittlichen Niveaus der Leistungen auch der Mitbewerber auf
+dem Arbeitsfelde in kurzer Zeit gewannen, hängt sehr von dieser
+Massenwirkung ab, mit welcher er sich geltend machen konnte. Denn sie
+hat aus bloßen Vorbildern kräftige Antriebe auch für andere gemacht, dem
+Fortschritt nicht nur Ansehen, sondern auch Macht verliehen.
+
+So weist alles auf die besondere Bedeutung hin, welche im Fortgang des
+Unternehmens damals seine rechtzeitige Überführung in die technisch und
+wirtschaftlich leistungsfähigere Arbeitsform des organisierten
+Großbetriebs gewinnen mußte.
+
+Es ist aber wohl verständlich, daß zur Initiative gegenüber den ganz
+neuen Aufgaben, die hierin sich einstellten, gerade diejenigen Personen
+schon an sich wenig gestimmt und wenig geeignet sein konnten, deren
+Interesse ganz von den Aufgaben des ursprünglichen Ideenkreises in
+Anspruch genommen war. Auch stand _Carl Zeiss_ damals schon in den
+Sechzigen; und unter der Nachwirkung der ungewöhnlichen Anspannung
+seiner Kräfte, die das erste Mannesalter ihm auferlegt hatte, vielleicht
+auch unter dem vorauseilenden Schatten des schweren Leidens, dem er
+zuletzt erlag, begannen diese Kräfte damals schon sichtlich
+nachzulassen. So war es ein besonderes Glück für unser Institut, daß zu
+dieser kritischen Zeit die erlahmende Energie des Vaters sich
+regenerieren konnte in der Tüchtigkeit und jugendlichen Kraft seines
+ältesten Sohnes. Er, _Roderich Zeiss_, der im Beginn des vierten
+Jahrzehnts in das Unternehmen eintrat, führte ihm in seiner Person die
+frische Kraft zu, die zur Bewältigung jener neuen Aufgaben unbedingt
+nötig war; und sein Anschluß an den Vater löste auch den geschäftlichen
+Unternehmungsgeist aus, der sich nicht mehr scheute vor dem
+unvermeidlichen Risiko, wie es der Übergang zum Großbetrieb mit sich
+bringen mußte.
+
+So fällt denn im vierten Jahrzehnt der Schwerpunkt derjenigen Aktion,
+die für die zweite Periode in der Geschichte der Optischen Werkstätte
+das Spezifische ist, mehr und mehr in die Person von _Roderich Zeiss_.
+Auf seiner Initiative beruhen die wesentlichen Schritte
+organisatorischer Funktion, die in dieser Periode sich vollzogen oder
+wenigstens einleiteten: die Einrichtung einer regelrechten
+kaufmännischen Verwaltung, die Beschaffung neuer und ausdehnungsfähiger
+Lokalitäten, die gesteigerte Verwendung elementarer Kraft und vor allem
+der Anfang zu rationeller Arbeitsteilung für die fabrikatorische
+Tätigkeit, |die unter Einführung verbesserter Arbeitsmaschinen und
+Einrichtungen und unter Heranziehen neuer technischer Kräfte damals
+zunächst für die im engeren Sinn mechanischen Arbeiten, die
+Metallbearbeitung, in Gang gebracht wurde.| Dem schließt sich an die
+Einrichtung eigener Hilfsbetriebe für Tischlerei, Gießerei und anderer
+Verrichtungen, um die tägliche Arbeit von den vielen äußeren
+Erschwernissen zu entlasten, welche vorher die Abhängigkeit von Fremden
+mit sich brachte. Endlich aber gehört hierher auch das Eintreten in die
+Glasfabrikation, im Verein mit _Dr. Schott_, was ich vorher schon unter
+einem ganz anderen Gesichtspunkt erwähnte. Unter dem Gesichtspunkt der
+Geschäftspolitik, die darauf ausging, die neue Produktionsstätte für das
+wichtigste Urmaterial des Optikers, das Glas, in räumlichen und
+persönlichen Zusammenhang mit der Optischen Werkstätte zu bringen, ist
+die Begründung des Glaswerks als einer Tochteranstalt der letzteren
+sogar der bedeutsamste Akt der organisatorischen Arbeit der zweiten
+Periode, wie sich in der Folge gezeigt hat; er war aber auch der
+schwierigste hinsichtlich der Entschließungen, weil das neue Unternehmen
+damals als ein kecker Sprung ins Dunkle sich darstellen mußte, mit
+beträchtlicher Gefahr großen wirtschaftlichen Mißerfolges verknüpft.
+
+Auch die Fortsetzung der inneren wirtschaftlichen und technischen
+Arbeit, im Verfolg des ursprünglichen Programms hat in der jetzt
+betrachteten Periode, dem vierten Jahrzehnt, noch wichtige Fortschritte
+gebracht, sogar erst diejenigen Fortschritte, in welchen der Gedanke der
+rationellen Konstruktion des Mikroskops seine eigentliche Bewährung und
+die Anerkennung unbestrittenen Erfolgs gefunden hat. Hinsichtlich ihrer
+Bedeutung für die Fortentwicklung des Ganzen treten aber selbst diese
+Fortschritte durchaus zurück hinter der organisatorischen Tätigkeit, die
+den Übergang der Werkstätte in die Wege des Großbetriebs vermittelt hat.
+Nur einer von den Arbeiten optischen Interesses muß neben den
+wirtschaftspolitischen Bestrebungen dieser Periode besonders gedacht
+werden, weil sie zum Unterschied von den anderen gleichfalls außerhalb
+des Gedankenkreises der ersten Periode liegt und also einen neuen Anfang
+bedeutet hat: nämlich das Eintreten in diejenigen Aufgaben der Optik,
+die auf die Anwendung der photographischen Methoden für Zwecke der
+mikroskopischen Beobachtung, die Mikro-Photographie, Bezug haben.
+
+Auch dieser Schritt, die Betätigung in den Konstruktionen für
+mikrophotographische Zwecke, ist aus der persönlichen Tätigkeit von
+_Roderich Zeiss_ hervorgegangen. Die Ergebnisse seiner gegen Mitte der
+80er Jahre unternommenen selbständigen Studien auf diesem Gebiet sind
+die Grundlagen, auf denen auch heute noch fortgearbeitet wird; und seine
+Darstellung der Methodik der mikrophotographischen Beobachtung ist, wenn
+auch einzelnes inzwischen überholt wurde, in der Hauptsache immer noch
+das Beste, was als Anleitung für diese Art von mikroskopischer Arbeit
+geboten werden kann.
+
+So hat also die grundlegende Arbeit der drei ersten Jahrzehnte, die ihre
+Ausgangspunkte in den Ideen und Plänen von _Zeiss_ Vater hat, in der
+Zeit, da dessen persönliche Einwirkung auf die Fortentwicklung der
+Werkstätte allmählich zurücktrat, noch eine erfolgreiche Fortsetzung und
+wichtige Ergänzungen in der Tätigkeit des Sohnes gefunden. Auch seinem
+Wirken ist eine ehrenvolle Stelle in der Geschichte der Optischen
+Werkstätte gesichert und seinen besonderen Diensten die dankbare
+Anerkennung derer, die die Angelegenheiten unseres Instituts auf von ihm
+angebahnten Wegen weiter zu führen haben.
+
+Noch zum dritten Male zeigt die Geschichte unserer Werkstätte deutliche
+Marksteine einer neuen Entwicklungsphase. Denn auch im letzten, fünften
+Jahrzehnt treten, neben dem Fortspinnen aller der Fäden, die in der
+Arbeit der vorangehenden Perioden angeknüpft worden sind, wiederum neue
+Aufgaben hervor, die, ganz außerhalb des bewußten Gedankenkreises dieser
+früheren Perioden gelegen, der Arbeit des letzten Jahrzehnts ihr
+besonderes Gepräge verleihen. Der Vorgänge, die in diesem Sinn aus der
+Fortentwicklung des vorher Begonnenen heraustreten und die ich deshalb
+hier noch zu erwähnen habe, sind es drei: die planmäßige _Ausdehnung des
+Arbeitsfeldes_ der Werkstätte; die _Regelung des Rechtsverhältnisses
+ihres Personals_ und die _Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma_
+durch ihre Überleitung an einen unpersönlichen Inhaber.
+
+ * * * * *
+
+Das Arbeitsgebiet der Firma ist bis in den Anfang des fünften
+Dezenniums, also bis gegen Ende der 80er Jahre hinein, fast gänzlich auf
+die Mikroskopie beschränkt geblieben, auch nachdem sie längst ein
+Großbetrieb mit fabrikatorischer Arbeitsorganisation geworden war und
+die Ziffer ihres Personals schon bald die 400 erreicht hatte. Nur ein
+kleines von jenem Gebiet abseits liegendes Feld des Instrumentenbaues
+ist dabei, mehr nebenher, noch gepflegt worden, durch die fortgesetzte
+Anfertigung solcher Instrumente, die ursprünglich für Zwecke der
+eigenen Arbeit und die mit ihr verknüpften Studien hergestellt worden
+waren.
+
+In mehreren Rücksichten ist diese lange festgehaltene Einseitigkeit der
+Betätigung und die mit ihr verbundene strenge Konzentration der
+Interessen für die Intensität des Fortschrittes und die innere
+Befestigung des Ganzen zweifellos wohltätig gewesen. Ebenso wichtig aber
+ist es zweifellos für die Sicherung und die Fortentwicklung des Ganzen,
+daß jene Beschränkung des Arbeitsfeldes auch noch zur rechten Zeit hat
+aufgehoben werden können. Denn auf die Dauer hätte sie nicht
+fortbestehen dürfen, ohne die Zukunft des Instituts ernstlich in Frage
+zu stellen. Schon unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen
+Interesses und des Interesses der zahlreichen Personen, die allmählich
+von dem gedeihlichen Fortbestehen der Werkstätte abhängig geworden
+waren, mußte die eine Spezialität als eine viel zu schmale Basis für die
+Stabilität des Unternehmens erscheinen. Wenn es dafür eines Beweises
+bedürfte, so wäre auch dieser in den Erfahrungen der letzten Jahre
+inzwischen schon erbracht.
+
+Aber noch, unter einem ganz anderen -- und wie ich glaube sogar
+wichtigeren -- Gesichtspunkt bedeutete die enge Begrenzung des
+Arbeitsfeldes eine Gefahr. Innerhalb eines so beschränkten
+Aufgabenkreises muß zu irgend einer Zeit einmal eine Periode der
+Stagnation eintreten, weil Gedanken, die längere Zeit treibende Kraft
+betätigt haben, einmal ausgelebt und erschöpft sein werden. Was als
+Ganzes in eine solche Periode der Stagnation gerät, verfällt fast
+rettungslos innerer Verflachung und dauerndem Verlust der tieferen
+Triebkräfte. Nur aus einer Mannigfaltigkeit von Aufgaben, und zwar von
+Aufgaben, die in verschiedenen Interessen wurzeln, kann ein Unternehmen
+fortgesetzt die neuen Anregungen und Antriebe schöpfen, die, wenn auch
+einzelnes zeitweilig stagniert, doch dem Ganzen das höhere Niveau der
+Tätigkeit und Triebkräfte neuen Fortschrittes erhalten.
+
+Das schließliche Durchdringen dieser Erwägungen hat die Bestrebungen
+veranlaßt und geleitet, die eine planmäßige Ausdehnung des Arbeitsfeldes
+auf ganz verschiedene Gebiete der praktischen Optik im Laufe des letzten
+Jahrzehnts herbeigeführt haben. Dabei hat noch die besondere Rücksicht
+mitgesprochen, innerhalb der eigenen Tätigkeit eine Gegenwirkung zu
+gewinnen gegen die natürliche Routinetendenz der fabrikatorischen
+Arbeitsform -- durch Pflege gerade solcher Interessen des
+Instrumentenbaues, die nicht auf vielfältige Reproduktion gleichartiger
+Erzeugnisse hinführen. So sind, nach mancherlei inneren Vorbereitungen,
+seit dem Ausgang der 80er Jahre zu dem alten Betriebe nach und nach noch
+drei neue Betriebsabteilungen hinzugekommen, die nach ihren
+wissenschaftlichen und technischen Grundlagen und teilweise auch in
+ihren merkantilen Angelegenheiten ganz verschiedenen Zweigen der
+praktischen Optik angehören: der Bau _optischer Meßinstrumente_ -- in
+Ausdehnung der früher nur nebenbei betriebenen Spezialarbeiten dieser
+Art -- die Konstruktion der Linsensysteme für die _Photographie_ und die
+Herstellung von _terrestrischen Fernrohren_. Und wir hoffen jetzt, daß,
+noch bevor das nächste Jahr vorübergeht, unsere Werkstätte auch
+beteiligt sein werde am Bau _astronomischer Fernrohre_[15] und daß damit
+ihr Arbeitsgebiet seine natürliche Ergänzung finde durch die Betätigung
+auch an denjenigen Aufgaben des Instrumentenbaues, aus welchen die
+praktische Optik die frühesten und kräftigsten Antriebe zum
+Herauswachsen aus der Kunst des ehrsamen Brillenschleifers, der ihr
+erster Vertreter war, empfangen hat. So wäre alsdann gerade mit
+Vollendung des ersten 50jährigen Lebensabschnittes unseres Institutes
+auch der Kreislauf vollendet, der die Arbeit von _Carl Zeiss_ in der
+naturgemäßen Entwicklung der in ihr enthaltenen Anlagen schließlich in
+das eigene Arbeitsfeld seines großen Vorgängers FRAUNHOFER zurückleitet.
+
+Das Tempo aber, in welchem diese äußere Erweiterung der Tätigkeit sich
+vollzog, ist außer durch naheliegende praktische Gründe auch noch durch
+eine besondere selbstauferlegte Rücksicht beschränkt worden, die auf
+gemeinsame Interessen des ganzen Industriezweiges sich bezieht --
+ähnlich dem Gedanken, der seinerzeit alle Beteiligten bestimmt hat, die
+Verbesserung des optischen Glases, als der Grundlage für alle
+Fortschritte der Optik, ohne jeden Vorbehalt zugunsten der hiesigen
+Werkstätte, in den Dienst der Gesamtheit zu stellen.
+
+Unser Eintreten in neue Betriebszweige mußte nämlich
+unvermeidlicherweise uns in Wettbewerb bringen mit anderen, denen wir
+bis dahin nicht als Konkurrenten gegenüberstanden. Es sollte nun dieser
+neue Wettbewerb niemals darin bestehen, daß wir jenen anderen etwa
+Terrain streitig machten, welches sie ihrerseits urbar gemacht hatten
+und mit Erfolg bebauten; er sollte vielmehr nur in dem Maß eintreten,
+als wir neues, bis dahin nicht bebautes Terrain in dem gemeinsamen
+Arbeitsfeld unsererseits urbar machen konnten und so dieses gemeinsame
+Arbeitsfeld entsprechend dem wachsendem Umfang unserer eigenen
+Beteiligung erweiterten. Dieser Richtschnur gemäß durften wir in neue
+Gebiete der praktischen Optik nur eintreten mit solchen Erzeugnissen,
+die, aus unserer eigenen Arbeit hervorgegangen, überhaupt nicht oder
+nicht in gleicher Art schon von anderen hergestellt waren. Daß wir aber
+andererseits diejenigen Neuerungen, die wir aus unserem Ideenkreis
+gewinnen, auch ganz in den Dienst der vorher dargelegten
+Geschäftspolitik stellen wollen, liegt nicht nur im strengsten Sinn in
+den Grenzen berechtigten Eigeninteresses, sondern ist auch sachlich
+durchaus geboten. Denn, wie vielfältige Erfahrung lehrt, hat der
+Fortschritt, der durch Neues möglicherweise erreicht ist, nur dann
+bestimmte Aussicht, wirklich sich Geltung zu verschaffen, wenn der
+Urheber selbst ihn zu vertreten in der Lage ist.
+
+So viel über den ersten Punkt. Der zweite, die Regelung der Rechte und
+Interessen der arbeitstätigen Personen zum Inhaber des Unternehmens, wie
+sie im Laufe dieses letzten Jahrzehnts sich gestaltet hat, steht nicht
+unter Gesichtspunkten innerer Geschäftspolitik, sondern durchaus unter
+Gedanken des allgemeinsten sozialen Interesses.
+
+Die immer zunehmende Zahl derer, die in ihrer ganzen bürgerlichen und
+wirtschaftlichen Existenz von unserem Unternehmen abhängig wurden und
+die daraus in concreto ersichtliche Bedeutung, welche die Organisation
+der Großindustrie für die Gemeinden und für das Staatswesen gewonnen
+hat, mußte denen, welche zum Aufbau einer solchen Organisation
+mitgewirkt hatten, mehr und mehr die _Verantwortung_ zum Bewußtsein
+bringen, unter die solche Mitwirkung sie stellt. Diese mußten sich
+sagen, daß ihre wirtschaftliche Tätigkeit, wenn auch _gesetzlich_ sie
+jetzt noch fast ganz als reine Privatsache gilt, wegen ihrer
+einschneidenden Wirkung auf das Wohl und Wehe vieler und ihrer
+offenkundigen Beziehung auf allgemeine Volksinteressen, in Wahrheit
+schon längst eine wichtige öffentliche Funktion im großen
+Volksorganismus geworden ist: gewissermaßen der Auftrag, in der
+Organisation und Leitung der gemeinsamen Arbeit vieler mitzuarbeiten an
+der Organisation und Leitung der wirtschaftlichen Tätigkeit des ganzen
+Volkes. Damit aber ergab sich von selbst die Anerkennung der
+grundsätzlichen Forderung: daß die Betätigung der leitenden Funktion
+des Unternehmers in der Großindustrie nicht in erster Reihe unter
+Rücksichten des eigenen Vorteils oder des Interesses einzelner stehen
+dürfe, sondern in _erster_ Reihe geübt werden müsse unter den
+Rücksichten, welche das soziale Interesse der staatlichen Gemeinschaft
+fordert.
+
+|Unter diesem obersten Gedanken hat die spezielle Richtschnur für die in
+unserem Kreis allmählich angebahnte Ordnung des Verhältnisses zwischen
+Personal und Unternehmer durch zwei Erwägungen sich bestimmt, von denen
+die eine auf die persönlichen Beziehungen, die andere auf das
+wirtschaftliche Verhältnis ausgeht. Die erste ist: Indem die neuere
+Wirtschaftsentwicklung unabänderlich das selbständige Kleingewerbe auf
+den meisten Arbeitsgebieten immer weiter zurückdrängt und damit
+unvermeidlich einen immer größer werdenden Teil des ganzen Volkes unter
+wirtschaftliche Abhängigkeit von den Industrieunternehmungen bringt,
+bedroht sie die Grundlagen eines gesunden Volkstums, wenn dieser Prozeß
+zur Folge hat, fortgesetzt eine immer wachsende Mehrheit des Volkes auch
+in persönliche und bürgerliche Abhängigkeit von der kleinen Minderheit
+der selbständig bleibenden Personen zu setzen, jene Mehrheit auch
+menschlich und bürgerlich unfrei zu machen und so den größeren Teil des
+Volkes auf eine Zwischenstufe zum Helotentum herabzudrücken. Also:
+Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit zur
+Beschränkung der persönlichen und bürgerlichen Freiheit der
+Unselbständigen durch die Unternehmer und ihre Organe.
+
+Die zweite Erwägung ist: Indem die wirtschaftliche Unselbständigkeit für
+die große Mehrheit in vielen Rücksichten die Bedingungen des äußeren
+Fortkommens gegenüber den Verhältnissen, die früher die kleingewerbliche
+Einzelarbeit darbot, verschlechtert, bedroht zum Schaden des ganzen
+Volkes die jetzige Wirtschaftsentwicklung die arbeitenden Volkskreise
+mit zunehmender Verschlechterung ihrer relativen Lebenslage, wenn ihnen
+nicht auch Anteil an dem wirtschaftlichen Vorzug der neuen Arbeitsform
+eingeräumt wird. Die Großindustrie hat aber in der Kraft der
+Organisation, durch welche das planmäßige und stetige Zusammenarbeiten
+vieler sich vom bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler unterscheidet, eine
+spezifische Quelle des Mehrertrags menschlicher Tätigkeit, einen dritten
+Wirtschaftsfaktor neben Arbeit und Kapital, der den Wirtschaftsertrag
+des organisierten Ganzen erhöht über die Summe der möglichen
+Arbeitserträge aller mittätigen Personen in der Einzelarbeit und des
+marktgängigen Äquivalents der Kapitalnutzung. Also: Einrichtungen, durch
+welche dieser spezifische Überschuß aus der Organisation, der
+eigentliche Unternehmergewinn, seiner natürlichen sozialen Aufgabe
+dienstbar wird, das wirtschaftliche Niveau der in organisierter Arbeit
+tätigen Personen höher zu stellen, als es in selbständiger
+kleingewerblicher Arbeit sein könnte[16].|
+
+Die hier bezeichneten sozialen Bestrebungen haben die Regeln und Maximen
+des praktischen Handelns in unserem Kreis schon seit längerer Zeit
+wesentlich bestimmt. In die Erscheinung getreten sind sie zuerst in dem
+vor acht Jahren erlassenen gemeinsamen Pensionsstatut der Optischen
+Werkstätte und des Glaswerks, durch welches, im Gegensatz zu den
+Pensionseinrichtungen in der Privatindustrie, den Angehörigen beider
+Betriebe vertragsmäßiger Anspruch auf Pension nicht gegen das Vermögen
+einer Pensionskasse, sondern gegen das Vermögen der Firma selbst
+eingeräumt, der Unternehmer also grundsätzlich verpflichtet wurde, in
+seiner ganzen Wirtschaftsführung dem normalen Verbrauch der menschlichen
+Arbeitskraft in ganz gleicher Art Rechnung zu tragen wie der
+Amortisation seiner leblosen Betriebsmittel. Den äußeren Abschluß haben
+jene Bestrebungen kürzlich in dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung
+gefunden, dessen einschlägige Abschnitte die bisher praktisch geübten
+Regeln, unter Ergänzung derselben in den Einzelheiten, nunmehr
+kodifizieren und so zu ständigen Rechtseinrichtungen unserer Firma
+machen.
+
+Mit einigen Worten habe ich endlich auch der dritten Arbeit dieses
+letzten Jahrzehnts, der Umwandlung der äußeren Verfassung der Firma, zu
+gedenken, die teilweise unter denselben Gesichtspunkten wie das eben
+Besprochene gilt.
+
+Es ist eine fast typische Erscheinung der neueren Wirtschaftsentwicklung
+geworden, daß Industrieunternehmungen, wenn sie eine gewisse äußere
+Größe überschritten haben, von den persönlichen Inhabern aufgegeben
+und -- ausnahmsweise in Genossenschaften -- gewöhnlich in
+Aktiengesellschaften oder ähnliche Formen übergeleitet werden. Der
+Vorgang wird fast regelmäßig gerechtfertigt mit dem Hinweis auf die
+Bedenken und Gefahren, die bei großen Unternehmungen, die hohe
+Anforderungen an einsichtsvolle Leitung stellen, aus der Abhängigkeit
+von den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des zufälligen
+Besitzers sich ergeben und aus der Unberechenbarkeit der Umstände, die
+den Besitzwechsel bestimmen. |Wenn man davon absieht, daß diese
+Umwandlung des persönlichen Besitzes in unpersönlichen Kollektivbesitz
+gewöhnlich ganz einseitig nur der besseren Sicherung des in den
+Unternehmungen investierten Kapitals dienen will und gewöhnlich auch zu
+ganz einseitiger Herrschaft seiner Interessen führt, und wenn man ferner
+absieht von dem odiosen Beigeschmack, den das Gründerwesen dadurch
+gewinnt, daß der glückliche Vorbesitzer fast immer seine problematischen
+Anwartschaften auf zukünftige Nutznießungsvorteile zum voraus
+kapitalisiert sehen will -- ist jene Tendenz des Unpersönlichwerdens der
+großen Industriebetriebe eine im großen und ganzen wohl erfreuliche
+Erscheinung. Denn unter dem mancherlei Widersinnigen, was die heutige
+Wirtschaftsordnung einschließt, ist das Widersinnigste doch wohl dieses:
+daß das Wohl und Wehe von beliebig vielen Menschen und ein vielleicht
+wertvolles Stück des Nationalvermögens, das durch die Arbeit anderer
+geschaffen wurde, unter dem Titel der Ausübung zufälligen
+Eigentumsrechts in die Hand von Personen kommen kann, die vielleicht
+ganz unvorbereitet oder unfähig zu irgend einer verantwortlichen
+Tätigkeit sind. Angesichts dieser Gefahr ist es immerhin schon ein
+Fortschritt, wenn die Verteilung des Eigentums auf eine große Anzahl von
+Personen, von denen keine viel zu sagen hat, die Wahrscheinlichkeit
+eröffnet, aus dem Unverstand der einen und der Klugheit der anderen
+dauernd ein erträgliches Mittelmaß von Verstand gesichert zu sehen.|
+
+Auch in unseren Angelegenheiten hat ein ähnlicher Vorgang und aus
+ähnlichen Gründen sich vollziehen müssen. Nur konnte dabei, gemäß den
+vorher angedeuteten Rücksichten sozialen Interesses, das
+Unpersönlichwerden des Inhabers weder durch Genossenschaftsbildung unter
+den zeitweilig tätigen Personen herbeigeführt werden, noch durch
+unpersönliche Gestaltung des bloßen Eigentums an den Betriebsmitteln.
+Das eine würde die Zukunft unter die Herrschaft der augenblicklichen,
+ephemeren und zum Teil disparaten Interessen der zufällig mittätigen
+Personen gestellt haben, das andere unter die Herrschaft des
+sichmehrenwollenden Geldes. Beim einen wie beim anderen würden zum Herrn
+Elemente geworden sein, die im Organismus des Ganzen in Wahrheit nichts
+anderes sind als die dienenden Glieder, durch deren geordnete und
+planmäßige Vereinigung die Organisation ihre spezifische
+wirtschaftliche Kraft gewinnt, die sie zu einem dritten
+Wirtschaftsfaktor macht, neben Arbeit und Kapital -- die Kraft, die
+persönliche Arbeitstätigkeit aller einzelnen und die Mitarbeit der toten
+Arbeitsmittel in ihrem wirtschaftlichen Wert weit zu erhöhen über den
+Wert, den alles an sich, außerhalb des organisierten Ganzen, in der
+Vereinzelung hätte.
+
+So ist nun -- vielleicht zum erstenmal -- unternommen worden, in unseren
+Angelegenheiten diesen dritten Wirtschaftsfaktor, die Organisation als
+solche, zum Träger eines privaten Industrieunternehmens zu machen. Sie,
+ihrer Natur nach etwas Unpersönliches, hat in der Form der _Stiftung_,
+der selbständigen _juristischen_ Person, die Rechte und die
+Handlungsfähigkeit einer lebendigen Person erhalten sollen. So
+repräsentiert also der jetzige Inhaber der Firma nicht die ephemeren
+Interessen aller in ihrem Umkreis mittätigen Personen -- die von Jahr zu
+Jahr wechseln -- und nicht die Interessen des in ihrem Betrieb
+investierten Kapitals -- das dem Inhaber gar nicht zu gehören braucht
+und auch jetzt nur teilweise ihm gehört; er repräsentiert vielmehr den
+Inbegriff alles dessen, was die Tätigkeit des Ganzen fortgesetzt und
+wesentlich unterscheidet von dem bloßen Nebeneinanderarbeiten vieler
+einzelner und dem mechanischen Lauf der Maschinen: die Summe der
+technischen und wirtschaftlichen Erfahrung, die ein halbes Jahrhundert
+angesammelt hat, die Kräfte aus der Kontinuität aller Aktionen, die
+Summe technischer Schulung in aller Arbeit, das planmäßige
+Ineinandergreifen der Tätigkeit aller einzelnen, die nachwirkende Kraft
+der Leistungen aller Vorgänger, lebender und verstorbener -- also
+sozusagen das ganze _geistige Kapital_, das in einer hochentwickelten
+Organisation durch die stetige Arbeit vieler in diesen 50 Jahren
+zusammengebracht ist und der folgenden Generation überliefert werden
+soll.
+
+Die Leitung des Unternehmens durch den unpersönlichen Inhaber soll also
+grundsätzlich ihren Rechtstitel haben in dem Eigentum an dem _geistigen
+Betriebsfonds der Organisation_ -- und die persönlichen Organe, durch
+die jener seine Funktion ausübt, sollen so als die Vertreter der
+Organisation erscheinen, also der dauernden Interessen des Ganzen
+gegenüber allen Elementen, die darin in Verein getreten sind. Das ist
+der Sinn der Einrichtungen, welche die jetzige Verfassung der Firma
+ausmachen.
+
+Der Umstand, daß in diesem letzten Abschnitt der Geschichte unseres
+Instituts die Initiative wesentlich mir selbst und meinen gegenwärtigen
+Mitarbeitern zugefallen ist, hat mich nicht abhalten dürfen, die
+bewegenden Ideen auch dieses letzten Abschnittes in gedrängtem Umrisse
+hier zu kennzeichnen. Der Verzicht hierauf würde nicht nur das
+geschichtliche Bild der 50jährigen Entwicklung in wesentlichen Punkten
+unvollständig gemacht, sondern auch jede Gelegenheit abgeschnitten
+haben, heute des wichtigen Anteils zu gedenken, den auch _andere_ an dem
+jetzt Erreichten haben und an dem, was etwa die Zukunft als seine
+Erfolge zeitigen möchte. Ich rede hier _nicht_ von denen, die in
+täglicher gemeinsamer Arbeit die Mühen und die Sorge dieser letzten
+Jahre mit mir geteilt haben -- ohne deren hingebende, zum Teil
+aufopferungsvolle Mitarbeit die neuen Aufgaben, vor welche dieses
+Jahrzehnt uns gestellt hat, überhaupt nicht hätten bewältigt werden
+können. _Sie_ haben das Bewußtsein unmittelbaren Anteils an dem jetzt
+Bestehenden. Wohl aber ziemt es sich, zum Eintritt unseres Instituts in
+das zweite halbe Jahrhundert seiner Tätigkeit ausdrücklich derer zu
+gedenken, welche, _außerhalb_ unseres engeren Kreises stehend, die
+Erfüllung gerade der letzten Aufgaben in besonderem Maße erleichtert und
+gefördert haben.
+
+Dank der verständnisvollen Teilnahme, mit welcher S. königl. Hoheit
+unser allverehrter Großherzog und der seinem hohen Beruf leider so früh
+entrissene Erbgroßherzog Carl August die Bestrebungen begleiteten, die
+auf Befestigung und Pflege des in unserer Stadt zur Blüte gelangten
+Zweiges feintechnischer Industrie abzielten, hat die Verfassung der
+_Carl Zeiss_-Stiftung sich sozusagen anlehnen dürfen an die
+Institutionen des Staates, um dieser Verfassung, unbeschadet voller
+Bewegungsfreiheit der Stiftung, einen festeren Halt zu verschaffen, als
+eine rein private Organisation hätte gewähren können. Das warme
+Interesse aber, welches außer den genannten fürstlichen Herren auch der
+frühere Staatsminister Gottfried Stichling und der ihm nachfolgende Chef
+des Großherzogl. Kultus-Departements Adolf Guyet der Absicht
+entgegenbrachte, die Unternehmungen der jetzigen _Carl Zeiss_-Stiftung
+Zwecken des Gemeinwohls direkt dienstbar zu machen, hat alle
+Schwierigkeiten und Bedenken überwinden lassen, die zur entscheidenden
+Zeit angesichts mancher damals noch prekärer Umstände jener Anlehnung
+entgegenstanden. Beide Männer, denen unser Staatswesen und zumal unsere
+Hochschule in vielem zu Dank verpflichtet ist, sind nun auch schon
+heimgegangen. Unter den Lebenden aber sind noch die zwei, welche an dem
+Ausbau unserer Einrichtungen im einzelnen persönlich am meisten
+beteiligt waren: der Kurator unserer Universität, Geh. Staatsrat
+EGGELING, dessen altbegründete freundschaftliche Beziehung zu meiner
+Person zu allem die ersten Wege geöffnet, dessen teilnehmender Rat auf
+alles bedeutsamen Einfluß geübt hat -- und der damalige Chef des
+Großherzogl. Finanzdepartements, wirklicher Geh.-Rat ROTHE. Er, der
+erste Stiftungskommissar der _Carl Zeiss_-Stiftung, hat nunmehr durch
+länger als 5 Jahre hin die Funktion geübt, die gemäß der Verfassung der
+Stiftung als der praktisch wichtigste Ausfluß aus ihrer Anlehnung an die
+Staatseinrichtungen angesehen werden muß. Er hat damit die Wege anbahnen
+und befestigen helfen, auf welchen die Angelegenheiten unseres
+Unternehmens in Zukunft zu leiten sind -- auf welchen er auch
+hoffentlich noch für recht lange Zeit seine wertvolle Mitwirkung wird
+fortsetzen können. Ihm aber steht noch ein besonderer Anteil auch an der
+Gestaltung der jetzigen Einrichtungen selbst zu. Denn sein
+weitausblickender Rat hat die früher bezeichneten Bestrebungen zuerst in
+die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende Schritt nachher
+geschehen konnte: die Konstituierung der selbständigen juristischen
+Person als Träger der hiesigen Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn,
+wie Freund SCHOTT in einem anderen Sinn, _Mitbegründer_ der _Carl
+Zeiss_-Stiftung geworden.
+
+Ihnen allen, die ich hier nannte, die außerhalb unseres eigenen Kreises
+die aufbauende Arbeit des letzten Jahrzehnts gestützt und gefördert
+haben, sei am heutigen Tag warmer und aufrichtiger Dank im Namen derer
+dargebracht, die an dieser aufbauenden Arbeit im Innern beteiligt waren.
+
+ * * * * *
+
+So bin ich nun in meiner rückwärts schauenden Betrachtung an dem Punkt
+angelangt, wo das Vergangene in das Zukünftige einmündet, das Geschehene
+dem Kommenden die Hand reicht. Ich würde hier schließen können, wenn
+nicht gerade die Gedanken der letzt betrachteten Periode eine besondere
+Beziehung hätten auf die Grundlagen der zukünftigen Fortentwicklung des
+Werkes, dem unsere Betrachtung gilt. Sie fordern also direkt dazu auf,
+dem Rückblick auf das Vergangene noch einen Ausblick auf die Zukunft
+folgen zu lassen -- nicht um ihren Schleier vorwitzig zu lüften, sondern
+um uns zu deutlicherem Bewußtsein zu bringen, welche besonderen
+Ansprüche die Zukunft an diejenigen stellen wird, die in unserem Kreis
+ihren Aufgaben werden zu dienen haben.
+
+Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß diese Ansprüche in mehreren Punkten
+strengere sind, als auf dem Gebiet praktischer Tätigkeit der Regel nach
+an die Personen und ihre Leistungen jetzt gestellt werden. Die
+Unterordnung der Wirtschaftsführung der _Carl Zeiss_-Stiftung unter
+größere soziale Aufgaben legt ihren Betrieben Pflichten und Lasten auf,
+die andere Industrieunternehmungen zur Zeit noch nicht zu erfüllen
+brauchen; und einstweilen ist es noch Sache nicht der Gewißheit sondern
+nur der Annahme, daß der Vorteil der Elimination des Nutznießung
+suchenden Kapitalisten oder Unternehmers aus dieser Wirtschaftsführung
+auch auf die Dauer das ausreichende Äquivalent für jene größeren Lasten
+sein werde.
+
+Was aber schwerer ins Gewicht fällt und vielen Sorge macht, ist die
+Notwendigkeit, aus unserem Wirkungskreis manches ausschließen zu müssen,
+was zur Zeit meist für unentbehrlich in industriellen Unternehmungen
+angesehen wird -- namentlich bei der Regelung der Rechte und Interessen
+der verschiedenen Personengruppen innerhalb der Organisation. Wenn die
+Einrichtungen der _Carl Zeiss_-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll
+bleiben sollten, mußten insonderheit den leitenden Personen in allen
+Stufen der inneren Tätigkeit manche Vorzüge und Vorteile vorenthalten
+werden, welche in der Großindustrie öfters als die eigentlich wirksamen
+Triebfedern erfolgreicher Betätigung gelten. Infolgedessen muß unsere
+Organisation auf Kräfte und Eigenschaften der Menschen zählen, an deren
+genügende Häufigkeit nicht alle glauben wollen: weniger Selbstsucht,
+mehr Gemeinsinn -- weniger äußerer Ehrgeiz, mehr Sinn für den inneren
+Wert menschlicher Arbeit -- weniger Gehorsam, mehr freie bewußte
+Pflichterfüllung und einiges mehr -- und wer möchte bestreiten, daß der
+im Nachteil ist, der in nicht ganz gangbarer Münze rechnet?
+
+ * * * * *
+
+Keiner aber, der es unternimmt, in seinen Bestrebungen dem jeweils
+Bestehenden und Geltenden einen kleinen Schritt vorauszukommen, darf
+sich vermessen, etwas erreichen zu können, wenn er dabei _dauernd_ in
+Gegensatz bliebe zu den herrschenden Ideen seiner Zeit. Was dauernd
+vereinzelt bliebe, wird sicher einmal vom breiten Strom mitgenommen.
+
+Die Hoffnung des Gelingens ist also in diesem Fall die Hoffnung auf den
+Erfolg der Bestrebungen der vielen anderen, die in unserer Zeit darauf
+ausgehen, auch die Wirtschaftstätigkeit der Völker sozialen und
+sittlichen Ideen unterzuordnen, -- also die Erwartung: daß aus diesen
+Bestrebungen der Zeitgenossen, trotz der heutigen großen Divergenz
+ihrer Wege, doch allmählich eine gemeinsame Resultante sich ergeben
+werde, kräftig genug, um die Denkungsart der Menschen und die
+gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen in der Richtung
+auf jenes Ziel zu beeinflussen und so die zeitweilige Isolierung
+rechtzeitig wieder aufzuheben.
+
+Sollte aber diese Erwartung sich nicht erfüllen, sollte die
+hochentwickelte äußere Kultur des 19. Jahrhunderts schon dem
+unabwendbaren Verhängnis verfallen sein, endgültig auslaufen zu müssen
+in einen immer wüster werdenden Kampf rein selbstsüchtiger Interessen,
+so könnte es freilich geschehen, daß Einrichtungen, die auf die
+Wirksamkeit edlerer Kräfte gerechnet haben, gerade deswegen noch etwas
+_früher_ zugrunde gehen müssen, als auch das andere seinen
+wohlverdienten Untergang findet, was wüstem Kampf vollkommener sich
+angepaßt erhalten hat. Und dann könnte es schon kommen, daß die
+weltklugen, die praktischen Leute wieder einmal Recht behielten und eine
+gewisse Zeitlang sagen dürften: seht die Toren, die nicht im breiten
+Strom mitschwimmen wollten, weil seine Wasser trüb waren! Solchen
+Befürchtungen äußeren Mißerfolgen gegenüber darf es aber, wenn nicht
+jeder Antrieb des Fortschrittes lahm gelegt, jedes Bewußtsein sittlicher
+Verantwortung in den Menschen aufgehoben sein soll, keine andere Antwort
+geben, als das Wort des strengen Römers: die siegreiche Sache hat den
+Göttern gefallen, die besiegte Cato!
+
+ * * * * *
+
+In unseren Verhältnissen liegt jedoch erfreulicherweise heute nichts,
+gar nichts, was darnach angetan wäre, an das Gekrächze der Raben zu
+erinnern. Ganz im Gegenteil -- die äußere und innere Lage unseres
+Instituts hat noch zu keiner früheren Zeit so großes Vertrauen in die
+Zukunft gerechtfertigt, wie wir heute es haben dürfen. Gar nicht zu
+reden davon, daß die letzten Jahre seine wirtschaftlichen Grundlagen
+schon in einem Maß konsolidiert haben, wie es gewiß nur bei wenigen
+Unternehmungen der Privatindustrie erreicht sein wird, und daß auch
+seine innere Organisation jetzt viel besser ausgebaut und befestigt ist,
+als es noch vor wenigen Jahren sein konnte -- vor allem liegen auch
+erfreuliche Anzeichen dafür vor, daß der _Geist_, in dem die Personen
+zusammenzuwirken sich gewöhnt haben, den Anforderungen entgegenkommt,
+die unsere Organisation zu stellen hat. Denn mit unverhehlter
+Genugtuung darf ich es aussprechen, daß die Firma _Carl Zeiss_ in allen
+Schichten ihres Personals, von den obersten Beamten bis zum schlichten
+Arbeiter, eine sehr große Zahl von solchen besitzt, die mit voller
+persönlicher Hingabe ihren Aufgaben obliegen, viele weit über das Maß
+dessen hinaus, was man als pflichtmäßige Leistung fordern könnte. Auch
+ist in dem unvermeidlichen Interessenstreit, der im Zusammenarbeiten
+vieler fortgesetzt zum Austrag kommen muß, die Firma durchaus verschont
+geblieben von solchen Streitformen, wie sie anderwärts die Beziehungen
+zwischen Prinzipal und Gehilfen, Unternehmer und Arbeiter öfters
+verbittern.
+
+Aus all diesem darf vermutet werden, daß in weiten Kreisen meiner
+Mitarbeiter, die große Arbeiterschaft einbegriffen, bewußtes Verständnis
+für das Wohl des Ganzen und Bereitwilligkeit zu steter Rücksichtnahme
+auf dessen Interesse sich schon eingebürgert haben. Und hierauf vor
+allem gründet sich die Hoffnung, daß die Einrichtungen der _Carl
+Zeiss_-Stiftung, auch wenn sie etwa eine Zeitlang gewisse Sonderheiten
+im Vergleich zum allgemein Geltenden behalten, eine Zeitlang in einer
+gewissen Isolierung verbleiben müßten, die Nachteile solcher Umstände zu
+überwinden fähig sein werden.
+
+Sie, meine Mitarbeiter, aber darf ich heute wohl ausdrücklich auf die
+Bedeutung hinweisen, die in diesem Zusammenhang _Ihre_ Stellungnahme zu
+unseren Einrichtungen für die Erhaltung und die gedeihliche
+Fortentwicklung unseres Instituts gewinnt. Keine Einrichtung kann eitel
+Harmonie zwischen den Interessen und Wünschen aller herstellen wollen.
+Auch in unserer Organisation kann es sich nicht darum handeln, die
+natürlichen Unterschiede und Gegensätze der verschiedenen Interessen
+aufzuheben oder zu verdecken, sondern nur darum, im Rahmen geordneter
+Einrichtungen sie immer von neuem in vernünftiges Gleichgewicht zu
+setzen -- die Interessen der einzelnen und der Gruppe zueinander und zu
+den dauernden Interessen der Gemeinschaft. Die Vertretung der
+Sonderansprüche aber darf dabei nicht das Bewußtsein dessen verlieren,
+daß in dem richtig verstandenen Eigeninteresse jedes einzelnen und jeder
+Gruppe das dauernde Interesse des Ganzen immer eine wichtige Komponente
+bildet -- damit jeder sich sage: nur ein Narr sägt den Ast an, auf dem
+er selbst sitzt.
+
+Aber noch unter einem ganz anderen Gesichtspunkt sehe ich allen, die in
+unseren Arbeitsverband, sei es auch nur vorübergehend, eintreten, eine
+besondere Verpflichtung auferlegt, an die ich heute namentlich unsere
+Arbeiterschaft wohl ebenfalls erinnern darf. Wenn es, wie wenigstens
+viele meinen, eine Lebensfrage auch für unser Volk geworden ist, daß auf
+dem Weg _friedlichen_ Fortschritts seine breiten arbeitstätigen
+Schichten für die Vertretung ihrer Interessen gegenüber denen anderer
+Stände bald den Schutz eines besseren _Rechts_ finden, so wird es für
+eine Arbeiterschaft, die unter ein vorgeschrittenes Recht _schon
+gekommen_ ist, eine Ehrenpflicht gegen die Gesamtheit der
+Standesgenossen, den praktischen Beweis zu erbringen, daß solches Recht
+durchaus vereinbar ist mit dem Fortbestand leistungsfähiger
+Arbeitsorganisation auch auf einem Tätigkeitsgebiet, das besonders hohe
+Anforderungen an wohlgeordnetes Zusammenwirken vieler stellen muß.
+
+Wie ich schon sagte: ich sehe erfreuliche Anzeichen dafür, daß solche
+Rücksichten und Pflichten hier Verständnis finden.
+
+So kann ich also meine heutige Betrachtung nun schließen mit dem
+Ausdruck der _freudigen_ Hoffnung, daß nach abermals 50 Jahren ein
+_anderer_ wiederum zu einem ähnlichen Rückblick auf die alsdann
+100jährige Geschichte unseres Instituts Veranlassung haben werde; und
+daß dieser andere alsdann werde bezeugen können: die _zweite_ Hälfte des
+100jährigen Zeitabschnittes habe ein Geschlecht vorgefunden, gewillt und
+fähig, dasjenige zu erhalten, fortzusetzen und zur Entwicklung zu
+bringen, was durch die Arbeit der _ersten_ Hälfte begründet wurde. Und
+dann werden alle die vielen freundlichen und ermunternden Wünsche ihre
+Erfüllung finden, die im Laufe der letzten Wochen von den
+allerverschiedensten Seiten uns zugegangen sind -- von persönlichen
+Freunden der Firma und ihrer Mitarbeiter, von Vereinen, Korporationen
+und Instituten -- Wünsche, die sämtlich zusammenstimmen mit dem Wunsch,
+unter welchem ich schon vor einigen Monaten das Statut der Stiftung
+meinen Mitarbeitern überreichte: _daß die Optische Werkstätte Carl Zeiss
+auf den Grundlagen ihrer neuen Verfassung weiterhin blühen und gedeihen
+möge -- zum Segen aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienste des
+Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!_
+
+ * * * * *
+
+Anhang 1. Der Gegensatz ist aber keineswegs, wie man zuerst vermuten
+wird, in dem ganz verschiedenen Maßstab der Konstruktionen an sich
+begründet, der das Verhältnis beider Dinge äußerlich wie das der
+Turmuhren zu den Taschenuhren erscheinen läßt. Selbst die technischen
+Bedingungen der praktischen Ausführung werden durch die Verschiedenheit
+der Dimensionen nicht so verschieden gemacht, wie es bei anderen
+technischen Erzeugnissen sein würde. Denn das hierfür Entscheidende, der
+Maßstab für die Genauigkeit der Formgebung, ist doch noch für beides
+trotz des Größenunterschiedes der gleiche, weil er für beides in der
+Wellenlänge des Lichts gegeben ist. Nur mittelbar hat auch der
+Unterschied der Größen eine, allerdings sehr bedeutsame Verschiedenheit
+in wesentlichen Bedingungen der Aufgabenstellung zur Folge. Beim
+Fernrohr kann wegen der Rücksichten auf die Dimensionen und Massen von
+vornherein nur ein System aus wenigen Elementen, 2 oder 3 getrennten
+Glasstücken, in Frage kommen; beim Mikroskop ist die Zahl der
+verwendbaren Elemente praktisch fast unbegrenzt. Infolgedessen hat im
+letzten Fall die Konstruktion einen Spielraum von Möglichkeiten und
+Abwandlungen, die im ersten gar nicht in Betracht kommen; das Mikroskop
+führt also auf eine viel allgemeinere Form der optischen Aufgaben. Ganz
+ausschlaggebend für den Gegensatz ist aber der antagonistische Zug der
+beiden Probleme im Theoretischen, also hinsichtlich der Grundlagen für
+die richtige und vollständige Vorausbestimmung des beabsichtigten
+Effekts. Dieser entspringt aus einem wesentlichen Unterschied in den
+Bedingungen der optischen Wirkung selbst; denn wenn auch in beiden
+Aufgaben im letzten und allgemeinsten derselbe physische Vorgang in
+Frage steht, ein gewisser Effekt aus der Lichtstrahlung der Gegenstände,
+der in beiden Fällen als Abbildung der letzteren erscheint, so bedeutet
+es doch, wie man jetzt weiß, einen ganz durchgreifenden Unterschied in
+wesentlichen Bedingungen für das Zustandekommen jenes Effekts, daß im
+einen Fall die großen und fernen Gegenstände, die das Fernrohr abbildet,
+in ihren Dimensionen außerordentlich hohe Multipla von der Länge der
+Lichtwellen darstellen, die kleinen und nahen aber, die das Mikroskop
+uns zeigen soll, in den Dimensionen auf die Größenordnung dieser
+Lichtwellen selbst herunterrücken. Und dieser letztere Umstand, im
+Verein mit dem vorhererwähnten anderen Unterschied, bedingt nun, daß die
+Aufgaben der praktischen Optik nicht einem Grundproblem entsprechen,
+sondern _zwei_ verschiedenen, deren Lösung dann aber auch den ganzen
+jetzigen Aufgabenkreis -- wie er zurzeit in unserem Gesichtskreis liegt
+-- erschöpft, andere speziell verschiedene Ausgangspunkte nicht mehr
+übrig läßt. Denn alles, was zwischen den beiden extremen Aufgaben liegt,
+wie namentlich die neuerdings sehr in den Vordergrund des Interesses
+gerückten Linsensysteme für photographische Abbildung, die das dritte,
+das Projektions-Problem, darstellen, führt immer teilweise auf das eine,
+teilweise auf das andere Grundproblem zurück, wie auch der Erfolg
+gezeigt hat. _Zeiss_ hat nun unter demselben leitenden Gedanken:
+Bestimmung aller Elemente praktischer Konstruktionen durch erschöpfende
+Vorausbestimmung ihrer Wirkungen das zweite Grundproblem der praktischen
+Optik zur Behandlung gebracht und einstweiliger Erledigung
+entgegengeführt, wie 50 Jahre früher FRAUNHOFER das erste; er hat
+dadurch, indem er dessen Grundidee selbständig wieder aufnahm, dieser
+Idee das ganze Gebiet der Optik unterworfen. Das ist, wie ich glaube,
+der richtige Ausdruck zur Bezeichnung seines Verhältnisses zu dem großen
+Vorgänger.
+
+Nur ganz kurz will ich die vorher angedeuteten, in beiden
+Entwicklungsgängen gemeinsamen drei Etappen des Fortschrittes noch
+betrachten, um auf die Unterschiede hinzuweisen, die der neue
+Ausgangspunkt an dem in den allgemeinen Zügen übereinstimmenden Fortgang
+mit sich gebracht hat.
+
+Wie FRAUNHOFER -- was übrigens erst viel später weiteren Kreisen bekannt
+wurde, lange nachdem _Zeiss_ seine Arbeit begonnen hatte -- die _erste_
+Grundlage seines Erfolges in einer durchgreifenden Verbesserung der
+Technik der optischen Arbeit sich geschaffen hat -- in der
+Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und namentlich in der Verfeinerung
+der Hilfsmittel zur Regelung und Kontrolle der praktischen Arbeit -- so
+hat auch Zeiss an diesem Punkte sein Wirken begonnen. Er hat von Anfang
+an unter dem klaren Bewußtsein gestanden, daß die rationale Konstruktion
+des Mikroskops (in dem öfters erläuterten Wortsinn) viel höhere
+Anforderungen an die technische Arbeit zu stellen habe, als das damalige
+empirische Verfahren -- daß sie viel exaktere Formgebung, viel
+strengeres Einhalten ziffernmäßig vorgeschriebener Maße in allen
+Elementen der Konstruktion verlangen müsse, als die empirische Methode
+es nötig macht. Die letztere verlangt nur das Vermeiden _grober_ Fehler;
+die kleinen bleiben innerhalb des Spielraums, den das empirische
+Ausprobieren des besten Erfolges nicht nur zuläßt, sondern sogar
+wünschenswert macht. Die richtige Ausführung eines in allen Einzelheiten
+durch Rechnung vorher festgestellten Linsensystems verlangt dagegen eine
+annähernd mathematisch genaue Verwirklichung aller vorgeschriebenen
+Formen und Maße, wenn nicht die ganze verstandesmäßige Vorarbeit
+ihren eigentlichen Zweck verfehlen soll. Dieses aber müßte eintreten,
+wenn sie aus einer Unsicherheit der technischen Formgebung und
+Dimensionsbestimmung noch solche Abweichungen von den theoretisch
+bestimmten richtigen Elementen übrig ließe, daß befriedigender Erfolg
+nur durch nachträgliches Zurückgreifen auf empirische Nachhilfe zu
+gewinnen wäre.
+
+Für _Zeiss_ hat es die klare Erfassung dieser neuen Aufgabe der Technik
+wohl erheblich erleichtert, daß er seine technische Schulung nicht in
+der Optik, sondern in der sog. Präzisionsmechanik empfangen hat -- auf
+einem Arbeitsgebiet, in welchem der Sinn für strenge und exakte
+technische Arbeit eine bessere Erziehung fand, als außerhalb Münchens
+damals die Technik der Optiker bieten konnte. So ist denn vom ersten
+Anfang an sein Streben in seiner kleinen Werkstatt darauf gerichtet
+gewesen, die Geschicklichkeit der Hand, die für alle feinere Arbeit
+unentbehrlich ist, unter planmäßige strenge Kontrolle und .... [zu
+stellen].
+
+ * * * * *
+
+Anhang 2. Dank der Tüchtigkeit und dem unablässigen Eifer LÖBERs ist das
+erste Postulat für die Durchführung des leitenden Gedankens, die
+Verfeinerung der Technik, sehr früh schon erfüllt gewesen -- viel
+früher, als die Erfüllung anderer ebenso wesentlicher Postulate auch nur
+annähernd ähnliche Fortschritte machen konnte. So hat denn diese
+verfeinerte Technik lange Jahre hin noch der alten Methode der
+Mikroskopkonstruktion dienen müssen, bei der Zeiss wohl oder übel
+einstweilen verbleiben mußte, weil die neue Methode wegen des Fehlens
+der übrigen Voraussetzungen noch nicht durchzuführen war. Für diese alte
+Methode aber war die exakte Formgebung, die keinen Spielraum für
+zufällige Abweichungen läßt, nicht nur kein Vorteil, sondern eher eine
+Beengung, weil sie die Möglichkeiten guten Gelingens verminderte, die
+beim empirischen Verfahren gerade eine schlechtere Technik in der
+Mannigfaltigkeit zufälliger Abweichungen der Konstruktionselemente offen
+hält. Durch viele Jahre hin hat in der Tätigkeit von _Zeiss_ diese
+Diskordanz zwischen ihren Faktoren bestanden, die ihn tatsächlich in
+Nachteil setzte gegenüber den anderen, welche das alte empirische
+Verfahren rein und unverfälscht handhabten, nicht angekränkelt durch die
+[vorauseilenden Gedanken] aus einem fremdartigen Ideenkreis -- ein
+Zustand, wieder vergleichbar einer Erscheinung in der organischen Natur:
+daß in den Jugendzuständen mancher Lebewesen öfters Organe sich finden,
+die aller Zweckmäßigkeit zu widersprechen scheinen, weil sie ihre
+richtige Funktion erst in einem späteren Entwicklungsstadium gewinnen,
+nachdem andere Organe, denen sie in der Entwicklung vorauseilten,
+nachgewachsen sind. Das Nachwachsen des noch fehlenden ergänzenden
+Organs entspricht nun der vorhererwähnten zweiten Etappe in der
+Entwicklung der gleichen Grundidee auf FRAUNHOFERs Wegen.
+
+Wie bei FRAUNHOFER die neue Technik erst leistungsfähig wurde in
+Verbindung mit den von ihm geschaffenen neuen Grundlagen für eine
+erschöpfende theoretische Bestimmung der in Betracht stehenden
+Lichtwirkungen und zwar durch eine wesentliche Ergänzung der damaligen
+wissenschaftlichen Erkenntnisse der Optik, so ist auch in dem neuen
+Entwicklungsgang der weitere Fortschritt von der Lösung
+wissenschaftlicher Aufgaben getragen. Hier aber tritt nun die Bedeutung
+des Ausgangspunktes deutlich hervor. _Zeiss_ selbst und diejenigen,
+welche hinsichtlich der theoretischen Aufgaben seine Mitarbeiter wurden,
+gingen von der als selbstverständlich erscheinenden Annahme aus, daß das
+Mikroskop-Problem im Grundsätzlichen durchaus ebenso, und mit den
+gleichen wissenschaftlichen Hilfsmitteln, erschöpfend zu behandeln sei,
+wie FRAUNHOFER das Fernrohr-Problem behandelt hat. Bestätigt hat sich
+dies aber nur hinsichtlich einer gewissen Art von Mikroskopen von jetzt
+ganz untergeordnetem Interesse, die in der Tat als verkleinerte,
+umgekehrte Fernrohrobjektive sich behandeln lassen und auch schon von
+FRAUNHOFER selbst so behandelt wurden. _Das_ Mikroskop dagegen, das den
+subtileren Forschungen der biologischen Wissenschaft dient, war, wie
+sich zeigte, auf diesem Weg absolut nicht zustande zu bringen; alle
+Versuche zur theoretischen Konstruktion desselben blieben ganz und gar
+erfolglos, solange sie unter obiger Voraussetzung geleitet wurden und an
+den Konsequenzen der Voraussetzung streng festhielten. Dieses negative
+Resultat aller Bemühungen um die Verwirklichung des neuen
+Konstruktionsplanes hat nun zu der Einsicht geführt, daß in den
+wissenschaftlichen Lehren der Optik, die sich an FRAUNHOFERs Aufgabe
+völlig bewährt hatten, da sie an der neuen Aufgabe versagten,
+eine Lücke sein _müsse_, daß also diese Lehren erst noch einer
+Ergänzung bedürften, damit eine theoretische Vorausbestimmung auch der
+Mikroskopkonstruktionen möglich sei. Diese Erkenntnis hat nun auch die
+erforderliche Ergänzung herbeigeführt, indem sie hinleitete auf die
+Untersuchung und Feststellung der besonderen Bedingungen, welche für die
+Abbildung von Objekten in Geltung treten, deren Dimensionen nicht mehr
+große Vielfache von der Länge der Lichtwellen sind -- und damit war nun
+dem FRAUNHOFERschen Gedanken auch in der Mikroskop-Optik die dauernde
+Herrschaft gesichert[17].
+
+Hierbei hat aber dieser Gedanke dadurch, daß er von _Zeiss_ an einem
+ganz anderen Ausgangspunkt wieder aufgenommen wurde, zum zweitenmal zu
+einer Erweiterung auch der wissenschaftlichen Optik geführt. In der Tat
+gibt es keine schärfere Probe auf die Richtigkeit und Vollständigkeit
+wissenschaftlicher Theorien, als den Versuch, mit ihrer Hilfe
+komplizierte Vorgänge und Effekte, auf welche sie Anwendung finden, in
+allen Einzelheiten vorauszubestimmen; jeder Mangel und jede Lücke kommt
+dabei in dem Mißerfolg des Versuchs sicher zum Vorschein. -- Unter den
+Verdiensten von _Zeiss_ ist es gewiß nicht das kleinste, daß er in
+festem Vertrauen auf die Kraft wissenschaftlicher Einsicht, auch für die
+Behandlung praktischer Aufgaben, an seinem ersten Plane, trotz
+jahrelanger Mißerfolge, unentmutigt festgehalten und dadurch schließlich
+eine Bereicherung der Wissenschaft herbeigeführt hat.
+
+Der Grundgedanke, von dem die Arbeit von _Zeiss_ ausgeht, hat endlich
+auch die Keimanlage noch für einen _dritten_, ganz anders gearteten
+Fortschritt in sich enthalten, eine Anlage, die gleichfalls schon 50
+Jahre früher bei FRAUNHOFER wenigstens den Anfang ihrer Entwicklung
+zeigt -- nämlich den Antrieb zur durchgreifenden Reform in der
+Darstellung des optischen Glases.
+
+Das alte empirische Verfahren in der Behandlung technischer Aufgaben
+wird immer dabei stehen bleiben, die Eigenschaften des Rohmaterials, auf
+dessen Benutzung die Aufgabe führt, als etwas schlechthin Gegebenes
+anzusehen. Denn jenes Verfahren hat keine eingehende, auf genauer
+Erforschung aller Merkmale gerichtete Kenntnis der Eigenschaften des
+Materials, und braucht sie nicht zu haben, kann also auch über die
+Abhängigkeit der erreichten Erfolge von diesen Eigenschaften nicht im
+einzelnen sich Rechenschaft geben.
+
+Man benutzt also in diesem alten Verfahren das körperliche
+Konstruktionsmaterial so wie es traditionell vorliegt, auf Grund der
+Erfahrungen, welche gerade in _seiner_ Benutzung allmählich gewonnen
+sind, und erst wenn etwas neues kommt, probiert man, ob dasselbe
+vielleicht noch besser sich eigene. Das andere, das rationale Verfahren
+-- um das mein Bericht überall sich dreht -- welches ein technisches
+Erzeugnis für bestimmte praktische Effekte aus wissenschaftlicher
+Erkenntnis aller Bedingungen des gesuchten Effektes gewinnen will, hat
+dagegen die Abhängigkeit aller Wirkungen von den besonderen numerisch
+bestimmten Eigenschaften der angewandten Materialien bei jedem Schritt
+im Auge und wird bei jedem Schritt die Einschränkung gewahr, welche der
+meist ganz enge Spielraum des traditionell Gegebenen der möglichst
+zweckmäßigen Auswahl der stofflichen Mittel auferlegt. So muß die
+_rationale_ Methode praktischer Tätigkeit -- und auch _nur_ diese --
+überall die Tendenz entwickeln, die Darstellung des Urmaterials für ihre
+Arbeit unter die Leitung ihrer besonderen Zwecke zu bringen, auf
+rationelle Anpassung seiner Eigenschaften an die besonderen
+Anforderungen seiner Verwendung kräftig hinzudrängen. Wir sehen die
+Wirkungen dessen jetzt auf allen Gebieten vorgeschrittener Technik.
+
+Auch da, wo zum erstenmal der Gedanke streng rationalen Aufbaues
+technischer Erzeugnisse in voller Reinheit sich betätigt hat, ist die
+hier benannte Konsequenz desselben schon in die Erscheinung getreten.
+Man weiß jetzt, daß schon FRAUNHOFER an die Darstellung des optischen
+Glases für seine Fernrohre nicht nur persönlich herangetreten ist,
+sondern herangetreten ist mit der deutlichen Idee, aus der Abhängigkeit
+seiner optischen Eigenschaften von seiner chemischen Zusammensetzung und
+durch rationelle Benutzung dieser Abhängigkeit der praktischen Optik
+freiere Bahn für die Behandlung ihrer Aufgaben zu schaffen.
+
+|Auch die Parallelentwicklung des FRAUNHOFERschen Grundgedankens in
+unserem Kreis hat den gleichen Zielpunkt wiedergefunden.| Die Art aber,
+wie dieses hier geschehen, bietet ein lehrreiches Beispiel für die
+Macht.... [usw. wie oben im Haupttext S. 71].
+
+Anhang 3. So habe ich nun auch diese letzte Etappe charakterisiert, in
+welcher der Fortgang der von _Carl Zeiss_ begonnenen [Arbeiten]
+schließlich nochmals mit FRAUNHOFERS Wegen zusammentrifft. Aber auch
+hier zeigt sich am Ende wieder die Bedeutung des neuen eigenartigen
+Ausgangspunktes darin, daß auch hier die Wiederholung desselben
+Schrittes keine bloße Wiedererneuerung FRAUNHOFERscher Arbeit geblieben
+ist. Denn vermöge der allgemeineren Aufgabenstellung, die das
+Mikroskop-Problem gegenüber dem Fernrohr-Problem auch in Hinsicht auf
+die Anforderungen an das Urmaterial mit sich brachte, sind die Ziele des
+neuen Anlaufes sofort über die Ziele hinausgegangen, die auch nur
+möglicherweise im Gesichtskreis FRAUNHOFERs liegen konnten. Das kommt
+deutlich namentlich an einem Punkt zum Vorschein: obwohl in unseren
+damaligen optischen Interessen eine Rücksichtnahme auf die besonderen
+Bedürfnisse der photographischen Optik noch nicht angebahnt war, zeigte
+sich nachher, daß die letztere ganz [außerordentlichen Gewinn von der
+systematischen Vervollständigung des Urmaterials ziehen konnte] ....[18]
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 3: [Nach der von E. ABBE für den Vortrag selbst benützten
+Abschrift des Manuskripts. Einige Abschnitte, die im Manuskript allem
+Anschein nach nur im Interesse der Abkürzung des mündlichen Vortrags
+gestrichen waren, sind entweder in | | im Text oder als Anhang am Schluß
+des Vortrags mit abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 4: [Zu dieser Darstellung bin ich leider nicht gekommen. Vieles
+Dahingehörige finden Interessenten in »F. AUERBACH, Das Zeisswerk und
+die Carl Zeiss-Stiftung in Jena«, 2. Aufl., Jena, G. Fischer, 1904.
+Cz.]]
+
+[Fußnote 5: [Das Konzept zu dieser Trauerrede ist abgedruckt in ABBE,
+Gesammelte Abhandlungen, Bd. II, pag. 339-341.]]
+
+[Fußnote 6: [Bei Errichtung der »Carl Zeiss-Stiftung« s. unten das
+Statut der C. Z.-Stiftung, § 2, Name.]]
+
+[Fußnote 7: [und zwar von E. ABBE.]]
+
+[Fußnote 8: [s. hierzu die Ausführungen im ersten Teil von Anhang 1 am
+Schluß des Vortrags.]]
+
+[Fußnote 9: [Das hierzu vorliegende von A. selbst herrührende Material
+ist leider unvollständig, mag aber trotzdem und trotz der dadurch
+herbeigeführten Wiederholungen in Anhängen am Schluß dieses Vortrags
+Platz finden; s. Anhang 1.]]
+
+[Fußnote 10: [Vgl. die Ergänzungen dieser und der folgenden Ausführungen
+in Anhang 2.]]
+
+[Fußnote 11: [Vgl. die Gedenkrede auf J. FRAUNHOFER</SC> IN E. <SC>ABBEs
+Gesammelten Abhandlungen, Bd. II, pag. 319-338.]]
+
+[Fußnote 12: [S. die Ergänzung dieser Ausführungen in Anhang 3.]]
+
+[Fußnote 13: [Gemeint ist offenbar ERNST HAECKEL.]]
+
+[Fußnote 14: [Durch die Carl Zeiss-Stiftung. Vgl. insbesondere das
+Ergänzungsstatut am Schlusse des vorliegenden Bandes.]]
+
+[Fußnote 15: Diese Hoffnung hat sich zur angegebnen Zeit erfüllt.]
+
+[Fußnote 16: Beim mündlichen Vortrag hatte ABBE, unter Weglassung der
+obigen Abschnitte in | |, gleich fortgefahren: »Ohne hier die besonderen
+Erwägungen anzuführen, die unter diesem obersten Gesichtspunkt das
+Vorgehen zu leiten hatten, erwähne ich nur, daß die hier bezeichneten
+....... wesentlich bestimmt haben.«]
+
+[Fußnote 17: Diese ganze Arbeit wurde bekanntlich von E. ABBE selbst
+vollzogen.]
+
+[Fußnote 18: Fortsetzung fehlt.]
+
+
+
+
+III.
+
+Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie.
+
+Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen
+Gesellschaft zu Jena.
+
+Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27,
+28. Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten
+Sonderabdruck.
+
+
+Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit heute Abend in
+Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung der Arbeiter in
+der Großindustrie, also für eine Einrichtung des Lohnsystems, die, wie
+der Name besagt, darauf abzielt, den Arbeitern und Angestellten der
+Industriebetriebe _neben_ dem gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn
+oder Gehalt noch -- in irgend einer Form -- einen Anteil am Reinertrag
+des Unternehmens zuzuweisen.
+
+Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe stellen werden,
+als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits von meinem
+wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber nicht reden
+wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische und
+historische Behandlung der Frage zu geben in der Lage ist; ich kann
+darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen eigenen Wirkungskreis
+eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen Tätigkeit Anlaß
+gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen -- also naturgemäß nur sehr
+aphoristisch und unter Gesichtspunkten, deren Horizont überall
+beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, nicht erweitert durch ein
+planmäßiges Studium des Gegenstandes. Ich hätte also mein Thema
+eigentlich bescheidener ausdrücken sollen, dahin, daß ich eine Erklärung
+geben will, über die _besondere_ Art der Gewinnbeteiligung, die
+kürzlich in einem hiesigen Betriebe, der Optischen Werkstätte von _Carl
+Zeiss_, auf meine Veranlassung eingeführt worden ist, und über ihr
+Verhältnis zu den Einrichtungen gleichen Begriffs, die anderwärts
+eingeführt worden sind.
+
+Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der Gegenstand
+ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung eines einzelnen Falles
+bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner Grundsätze in concreto zu
+exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand in der Tat besonders
+geeignet, da er eine außerordentlich strittige Materie darstellt. Denn
+das Thema ist ein Tummelplatz für den Kampf zwischen den grundsätzlich
+verschiedenen Auffassungen volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben.
+
+Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile einander
+gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen
+Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten
+Gegensätzen.
+
+Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung mit den
+wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch gröber: »Feigenblatt
+für eine partie honteuse«.
+
+Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von
+Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die
+Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum
+Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse -- sagen sie -- zur Folge
+haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die
+Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf
+Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht
+mehr »Herr im eigenen Haus«.
+
+Gegenüber diesen _beiden_ grundsätzlichen Gegnern steht nun eine Reihe
+überzeugter Anhänger -- Leute, welche die Gewinnbeteiligung als eine
+ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen Gesichtspunkt aus höchst
+wirksame Einrichtung preisen; manche von ihnen gehen soweit, daß sie
+glauben, damit eigentlich die Lösung der ganzen sozialen Frage gefunden
+zu haben.
+
+Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf diesem Gebiet,
+eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des Lohnsystems eingeführt
+haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar ablehnend, stehen zur Sache die
+Theoretiker, die Nationalökonomen, in deren Kreis, wenn ich recht
+unterrichtet bin, der früher auch dort zu findende Enthusiasmus jetzt
+einer recht kühlen Stimmung Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen
+die Gewinnbeteiligung unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche
+stehen ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil
+auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als SCHMOLLER hat
+noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung dieser
+Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten gegeben.
+
+ * * * * *
+
+Auf jene beiden _grundsätzlich_ ablehnenden Standpunkte brauche ich
+keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, von denen sie
+ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin nur die
+Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen Angelegenheiten
+aus.
+
+Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten anknüpfen,
+die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die empfehlende,
+auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, die doch aber
+immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion übrig lassen.
+
+Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn
+ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei
+verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden
+dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr
+öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden
+müssen.
+
+Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die Einrichtung
+zuerst eingeführt hat, den Franzosen JEAN LECLAIRE, verfolgt dabei sehr
+hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute
+auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung
+wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich
+die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen
+Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals
+seitens der Arbeiter und Angestellten sein. Die Behandlung der
+Gewinnanteile ist unter solche Modalitäten gestellt, daß diese
+Möglichkeit nicht bloß eröffnet, sondern ausdrücklich als Zweck
+vorgesehen erscheint. Also ein Gedanke von großer Tragweite: die
+Wiederbelebung der alten Genossenschaften, die in den ersten Anfängen
+der Schiffahrt, des Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form
+des Zusammenarbeitens der _freien_ Leute war.
+
+Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, wenn sie im
+großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung gewinnen müßten.
+Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der Arbeiter vom
+Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und den historisch damit
+verbundenen Gegensatz von Arbeiter und Unternehmer allmählich wieder
+rückgängig zu machen. Man muß also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen
+an sich anerkennen, aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der
+Frage: inwieweit ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der
+Industrie _möglich_ -- genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die
+Arbeitstätigen in ihrer _Gesamtheit_ zugleich den Herrn des
+Unternehmens, den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht
+dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da
+besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist _ohne_ eine feinere
+Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne
+Vereinigung sehr heterogener Elemente[19]. Und dieser Standpunkt wird
+jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie,
+sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch
+diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen
+die _Möglichkeit_ erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie
+abhängt.
+
+Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung eingeführt
+hat, sie mit _dieser_ Tendenz eingeführt und durchgeführt, und wie es
+scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen von einem anderen Moment,
+welches dabei mitgewirkt hat, -- auf das ich nachher noch zu sprechen
+komme -- ist, glaube ich, der Erfolg dadurch bedingt, daß diese
+genossenschaftliche Bildung sich auf eine kleine Anzahl von auserwählten
+Personen beschränkte, die allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte
+waren, denen gegenüber jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der
+Abhängigkeit nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen
+der anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher
+Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter und
+Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, unternommen
+worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser Art in _Deutschland_,
+der im Jahre 1868 beim Borchertschen Messingwerk in Berlin gemacht
+wurde, ist völlig fehlgeschlagen.
+
+Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte wieder
+aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung der Voraussetzungen und
+Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit der Idee abhängt -- in dem
+naiven Glauben, was vor tausend Jahren möglich war, müsse doch auch
+heute noch möglich sein. Gegenüber den Urhebern dieser neuesten
+Vorschläge kann man kaum etwas anderes sagen als: gute Menschen und
+schlechte Musikanten.
+
+Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der
+Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene
+Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein
+Prämiensystem erblickt -- ein Mittel, um die tätigen Personen zu
+animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit
+recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens
+soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere
+Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also -- die
+Ölprämie, die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes
+Schmiermaterial öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf
+Sparsamkeit und Fleiß aller.
+
+Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die
+Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von
+Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser
+Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem
+wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun,
+verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung. Indes hat jene
+ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der
+Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade LECLAIRE
+verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche
+bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da
+handelte, waren nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer
+Tätigkeit wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei
+Zeitvertreib ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen
+gegenüber die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die
+nichtvertrödelte Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz
+besonderen Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur
+ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der Spielraum
+für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames Umgehen mit dem
+Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit viel beschränkter sein
+und wenigstens hinsichtlich des letzten Punktes nicht entfernt
+heranreichen an die Wirkung eines rationellen Akkordlohnsystems. Denn
+bei dem Prämiensystem[20] bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle
+doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere
+Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur,
+wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt
+alle Mehrleistung direkt in seine Tasche.
+
+Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem
+Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls
+zugestehen können.
+
+Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung
+der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende
+Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der
+Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles
+Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird
+empfohlen als eine _für sich_ wertvolle und nützliche Einrichtung
+sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur
+Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste
+Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr
+die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der
+Gewinnbeteiligung in Deutschland (FREESE) gebraucht hat. Die
+Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine
+gewisse Quote des jährlichen Reinertrags -- gewöhnlich 10 Proz.
+desselben, hie und da auch etwas mehr -- unter die Arbeiter und
+Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder
+nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich
+etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen
+Fall, daß eine Einrichtung zu _Unrecht_ den Anspruch macht, als ein
+_soziales_ Element im Wirtschaftsleben zu gelten.
+
+Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme
+rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur
+Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur
+möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein
+größerer würde, als er _unter sonst gleichen Umständen_ ohne die
+Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form
+gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil
+die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die
+Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht
+werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist
+mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht
+etwa _wegen_ der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend
+vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das
+_Gesamt_einkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was
+der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am
+Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen
+Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem
+geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit
+beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter
+kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen
+einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige
+objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte
+Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot
+in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für
+sich, sondern das _Gesamt_einkommen des Arbeiters, also im Fall der
+Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt
+dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt.
+
+Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen Mehrzahl aller
+industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto der weitaus
+größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr als jeder andere Posten
+den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste Ersparnis nach dieser Richtung
+hin bedeutet also eine relativ hohe Vermehrung des Reingewinns. So würde
+in den meisten Betrieben, wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz.
+gespart werden, eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr
+herauskommen und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung,
+die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung bringen, den
+Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach Angebot und Nachfrage
+entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, die Gewinnbeteiligung
+einzuführen, die auf sie kommende Leistung aber an Löhnen und Gehältern
+bis auf den letzten Pfennig wieder zu ersparen.
+
+Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis
+am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so
+läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar
+die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern.
+Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und
+Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht zu
+verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches verbergen,
+was ohne sie gleich erkannt sein würde.
+
+Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in einem
+Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt ist, die
+daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die Bedeutung haben _kann_,
+das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen Personen zu erhöhen -- eher
+einen entgegengesetzten Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht
+böswillig gegenüberzustehen, braucht auch nicht puritanisch jeden
+Schmuck an den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche
+meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet die
+Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus was für
+Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit Arabesken
+verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt.
+
+Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die Verbesserung der
+persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und Unternehmer, die
+Milderung des Klassengegensatzes.
+
+Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung
+keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des
+Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie
+darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen. Die
+versöhnende Wirkung ruht dann aber nicht auf der Sache selbst, sondern
+auf dem Glauben an die ihr zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also
+ganz und gar auf dem Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen
+und sonstige Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen.
+Hoffentlich gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung
+oder Milderung der sozialen Klassengegensätze auf _diesen_ Wegen
+erwarten.
+
+Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung in diesem Punkt
+nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen Konsequenzen, deren
+wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen Gegner sie perhorreszieren:
+daß sie nämlich Veranlassung bieten muß zu Diskussionen zwischen
+Arbeiter und Unternehmer. Sobald einmal eine solche Einrichtung
+eingeführt ist, gewinnen die Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch
+sicher ein moralisches Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen
+über das Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das
+ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen: das
+Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings eine sehr
+wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze zu
+mildern. Indem man über solche Angelegenheiten diskutiert, selbst wenn
+es nicht immer in den liebenswürdigsten Formen geschähe, muß jeder sich
+bemühen, den Standpunkt des andern zu verstehen, muß lernen, auf die
+Ideen des andern einzugehen. Und das leitet auch die Vertretung
+gegnerischer Interessen in friedliche Wege.
+
+Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt
+ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal
+kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor;
+indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute. Jene
+Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen
+-- was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein
+Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt
+ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder
+geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt
+das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut sein,
+Auskunft und Erklärung geben zu müssen.
+
+Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der
+Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen
+Interesses wirklich zuzugestehen hätte.
+
+Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß die
+Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine _Erfahrung_ sich berufen können,
+welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung zu beweisen scheint.
+Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur
+Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt
+sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall,
+wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis
+zwischen Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen
+doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es die
+Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in der Tat sehr
+einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser Art von
+Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung eines cum
+hoc mit einem propter hoc erblicken.
+
+Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine Meinung;
+aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher nämlich ist -- von
+wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen -- die Einrichtung nur von sehr
+anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich
+redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern,
+ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu
+erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu
+pflegen. Die Einführung des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach,
+geradezu als Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun
+anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen günstigen
+Umstände sie immer begleiten -- nicht als Wirkung und Erfolg des
+Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer liegenden gemeinsamen
+Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke unter den Unternehmern der Einrichtung
+sich bemächtigt hätten -- was sie aus guten Gründen nicht getan haben
+und wohl auch sobald nicht tun werden -- so könnte die Erfahrung ganz
+anders aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für
+die Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester
+Lohndrückerei sein könne.
+
+Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch zweifeln könnte,
+so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem Besehen des
+Belegmaterials, das die Statistik beibringt. Denn dieses Material zeigt
+die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung behaupteten günstigen
+Wirkungen auch in solchen Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz
+geringen Dosen, beinahe homöopathisch, zur Geltung gekommen ist -- z. B.
+bei Gewinnanteilen, die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr
+als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem
+einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man auch hier
+noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen seine Wirkungen ganz
+geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es zwar noch Leute, die in Sachen der
+medizinischen Therapeutik an eine spezifische Wirksamkeit minimaler
+Dosen glauben; in der sozialen Therapeutik aber gilt keine Homöopathie.
+
+Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes
+muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an
+diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als
+eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als
+Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen
+ergibt sich, glaube ich, aus dem fortwährenden Hereintragen
+philanthropischer und humanitärer Ideen in die Beurteilung der
+Wirtschaftseinrichtungen auch nach der _sozialen_ Seite hin. Die an
+sich hocherfreuliche Ausbreitung der Teilnahme an den sozialen
+Angelegenheiten in den Kreisen namentlich der Gebildeten steht leider
+zum Teil _nur_ unter _solchen_ Ideen, oder unter den Ideen der
+christlichen Karitas. Diejenigen nun, deren Interesse an
+wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven _solcher_ Art entspringt,
+suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich in erster Reihe oder ganz
+allein die Betätigung, wenn nicht von Barmherzigkeit und christlicher
+Nächstenliebe, so doch von Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit.
+
+Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen dieser Stimmung
+sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht Wohlwollen und
+Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, nach ihren
+unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg den Stempel
+des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere nur an die offenbaren
+Härten, die das Verbot der Kinderarbeit in der Industrie und die
+Einschränkung der Frauenarbeit für viele mit sich bringt. Erscheint es
+nicht ganz abscheulich, armen Leuten zu verwehren, ihre Kinder
+mitarbeiten zu lassen, damit sie weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich
+aber ist es fast mit allem, was auf sozialen Fortschritt abzielt -- nur
+bemerkt man es nicht so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B.
+Verkürzung und strenge Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von
+Minimallöhnen und dergl. sind -- was nur die meisten nicht sehen --
+voller Ecken und Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig
+leistungsfähigen Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache.
+Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis von
+Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis von
+Klasse zu Klasse -- z. B. der Klasse der Lohnarbeiter zur Klasse der
+Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. Bei der Beurteilung der
+Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber die höhere Gerechtigkeit und
+Ethik, die auf das Wohl des Ganzen sieht, sich kalt hinwegsetzen über
+die Rücksichten auf das Wohl einzelner, wo deren Interesse dem Interesse
+der Klasse entgegen ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen
+Einrichtungen die harte Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer
+Fortschritt über Leichen geht -- über die Schwachen und Unfähigen, die
+nicht mitkommen können.
+
+Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche
+Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in christlichen,
+ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher richtet sich deren
+Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, die in ihren
+Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen ungetrübte
+Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft
+beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen
+Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig
+etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte,
+ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich
+ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der
+Schätzung einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz.
+
+So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung den
+Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung und Bewertung
+wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der philanthropische: Wohlergehen
+für alle! -- damit alle sich glücklich und zufrieden fühlen; da ist der
+christliche: Krücken für die Schwachen! damit sie notdürftig sich
+fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; da ist der soziale: _Schild
+und Wehr für die Kräftigen!_ -- damit sie ihre Position behaupten, damit
+dem arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger
+Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht
+die Schätzung der _Einrichtungen_ im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit des
+Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung für das Ganze. Den beiden
+anderen Standpunkten bleibt dabei auch noch ihr Recht -- nämlich bei der
+Beurteilung der Art, wie die Einrichtungen von den Personen angewandt,
+gehandhabt werden; denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das
+Tun aller den sittlichen Normen.
+
+Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt eine in der
+Hauptsache _ablehnende_ Stellungnahme zu ihr aus. Nicht daß ich ihr
+jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen wollte; nur
+bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere Bedeutung in Rücksicht
+auf das wirtschaftliche Interesse des Arbeiterstandes. Damit aber meine
+nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend
+erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende
+Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur
+»angebrachtermaßen«: _weil_ das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil
+angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält,
+keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem
+gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen
+Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß die
+Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren _könnte_, falls jenes
+»weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des früheren Urteils
+sich ändern sollten.
+
+Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität in
+Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis vor kurzem nicht
+näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in
+der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum
+Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung
+eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der
+Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres
+zu tun.
+
+Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue
+Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben -- als ich an die
+Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »_Statut der Carl
+Zeiss-Stiftung_« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah,
+die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im
+Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für
+die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner
+Überraschung inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger der
+Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß die
+Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals,
+die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit,
+nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders
+zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als
+dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem
+gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in
+geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt
+würde.
+
+Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug nehme, sind in
+der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften charakterisiert:
+
+Jeder -- Arbeiter oder Angestellter -- muß mit einem festen Zeitlohn pro
+Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei aller Akkord- oder
+Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist.
+
+Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr oder länger
+fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder herabgesetzt
+werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang die Arbeit
+eingeschränkt wird.
+
+Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar die Kündigung der
+Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen frei nur gegenüber solchen,
+die erst kurze Zeit im Betrieb tätig waren. Allen, die drei Jahre oder
+länger ihm angehören, muß, wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens,
+sondern aus irgend welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also
+z. B. wegen verminderter Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine
+bestimmte Abgangsentschädigung gewährt werden. Diese beträgt mindestens
+den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der Dienstzeit
+und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen Jahreslohnes.
+
+Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der sonst
+geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der
+Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: dem
+Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft
+einen gewissen _Mindest_verdienst zu gewährleisten, auf den sie im
+grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges noch
+rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn ungeschmälert
+fortzuzahlen -- oder kündigen und das Pönale zahlen, welches für den
+Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung auferlegt, stellen den
+Unternehmer unter starken Zwang, immer das Äußerste aufzubieten, um auch
+in schlechter Zeit wenigstens die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch
+auf einem gewissen Einkommensniveau zu erhalten.
+
+Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine derartige
+Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften gestellt
+ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei Korrektiv beigefügt
+würde.
+
+Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die
+Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen,
+_mittleren_ Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so
+daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen
+den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers
+dauernd bestehen würde. Folgte nun einer solchen Zeit eine Periode der
+Depression, so würde die Unwiderruflichkeit der vordem gewährten
+Lohnsätze gerade der Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung
+entsprechen, das Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau
+einer _mittelmäßigen_ Geschäftslage herabsinken zu lassen. _Das_ zu
+leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu leisten
+imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht bei mittlerem
+Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß läßt, daß er genügende Reserven
+gewinnt, um in schlechten Jahren nötigenfalls zusetzen zu können.
+
+Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode normalen
+Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter
+Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges -- was dann? Dann wird,
+wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen des
+Personals in allen Schichten desselben sicher steigen müssen und, falls
+die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, allmählich einen ihr
+entsprechenden Höhestand erreichen. Daß irgend ein Betrieb dieser
+Konsequenz sich entziehen könnte, ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal
+einen Anteil an den offensichtlichen Vorteilen eines gehobenen
+Geschäftsganges vorenthalten zu wollen, würde nicht nur eine grobe
+Unbilligkeit bedeuten und als solche empfunden werden; es würde auch ein
+derartiger Versuch, angesichts der in solcher Zeit gesteigerten
+Nachfrage nach tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr
+aussetzen, seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am
+dringendsten gebraucht werden.
+
+Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des
+Arbeitseinkommens in der Form der _Lohn_erhöhung sich vollziehen, so
+würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie ein Rad mit
+Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht rückwärts. Und
+wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht anhaltende Periode
+der Depression folgte, müßte der Betrieb mit einem Lohnkonto belastet
+bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, sondern einer ungewöhnlich
+günstigen Geschäftslage entspräche. Und dabei könnte auch ein sehr gut
+konsolidiertes Unternehmen leicht bankerott werden.
+
+Es gibt nur _einen_ Weg, die vorher benannten Vorschriften der
+Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen
+dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen des Personals muß
+in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, der Lohn (oder
+Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner Rücksicht auf
+aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang unterworfen
+sein, muß vielmehr bemessen werden können nach den normalen,
+durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des Betriebes; der andere
+Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen Grundlinie aus,
+aufsteigendem Geschäftsgang anpassen und diejenige Erhöhung des
+Arbeitsertrags bringen, die dem Personal als Anteil an den Vorteilen
+günstiger Konjunktur zukommen muß.
+
+Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung,
+nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom
+Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens
+gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger
+günstige Wirtschaftslage. Er führt auch ohne weiteres auf die in § 98
+des genannten Statuts vorgeschriebene _Form_ des Gewinnanteils: dieser
+ist nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als
+nachträglicher prozentualer Zuschlag auf _alle_ im Lauf des Jahres
+ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne und Akkordlöhne und ist in dem jeweils
+festgestellten Prozentsatz ganz gleichmäßig an alle -- Arbeiter wie
+Beamte -- auszubezahlen, jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen
+Jahr tatsächlich verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil
+ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich
+die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist
+-- damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt
+bleibe.
+
+In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, wie sie im
+vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte eingeführt wurde,
+eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen der
+Arbeiter (und Angestellten), als unter den von mir kritisierten anderen
+Gesichtspunkten diesem Lohnsystem zugedacht war. Der Gewinnanteil soll
+dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in
+solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll,
+der Absicht nach, nur _dasselbe_ sein, was ohne die Einrichtung der Lohn
+allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung eine wichtige
+Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft -- mittelbar,
+durch dasjenige, was sie ermöglicht für _schlechte_ Jahre, für Zeiten,
+wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn sie ermöglicht (wie vorher
+ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung festzustellen, die den Arbeiter
+dagegen sichern, in schlechten Jahren seinen Arbeitsverdienst _unter_
+ein bestimmtes Niveau herabgedrückt zu sehen. Die Gewinnbeteiligung
+erscheint unter diesem Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied
+eines strengeren Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen
+normalen Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als
+Mindestverdienst zu gewährleisten -- also dem vorbeugen kann, daß auf
+der Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große Zahl
+von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht sei.
+
+Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet nicht,
+auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte
+Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes gehören diese
+Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. Für letzteres genügt
+es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, unter welchen die Einrichtung
+hier angesehen wird, und das Verhältnis, in welches sie daraufhin zu den
+gleichnamigen Veranstaltungen in anderen Industriebetrieben tritt. Ich
+schließe nun, um beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine
+persönliche Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz
+charakterisiert zu haben, mit einem Bild:
+
+In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden sich zwei
+Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft sich
+stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch welches der
+Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch für Zeiten ungünstiger
+Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; der andere ist die finanzielle
+Kraft des Unternehmens, von der die Durchführung jenes Lohnsystems
+abhängt. Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die
+Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen
+behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten
+verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der
+Großindustrie erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten,
+müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die
+Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von
+den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen
+sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das
+Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat. Das
+Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 19: [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt,
+s. S. 120 ff..]]
+
+[Fußnote 20: [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit
+verschiedentlich versuchten und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von
+HALSEY</SC>, <SC>ROWAN u. a.]]
+
+
+
+
+IV.
+
+Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte.
+
+Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen
+der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897.
+
+Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,
+
+
+[Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck.
+
+Als vor nahezu sechs Jahren eine _Neuregulierung der Akkordsätze_ in
+mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese
+Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor ABBE, in
+einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet. Es schien der
+Geschäftsleitung zweckmäßig, den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des
+Betriebs in Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den
+Druck vervielfältigen zu lassen.
+
+Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete
+Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. Leider war diese
+Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an mehreren Stellen zu
+unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu geben und es war auch leider
+versäumt worden, die Niederschrift gleich nach ihrer Fertigstellung, als
+Sinn und Wortlaut der Rede noch in frischer Erinnerung stand, von
+berufener Seite ergänzen bezw. berichtigen zu lassen.
+
+Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, _an dem
+vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern_. Nur hier und da ist eine
+zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine offensichtlich falsche
+Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz unverständlichen Absätze
+sind weggelassen worden[21]; im übrigen aber ist die zur Verfügung
+stehende Niederschrift auf den folgenden Seiten _wörtlich abgedruckt_.
+Die vom Unterzeichneten zur Erleichterung des Verständnisses hier und da
+hinzugefügten Worte sind durch [] als solche gekennzeichnet.
+
+Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und sprachlichen
+Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept gehaltene, fast
+drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen wird und die durch eine
+verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung hätten beseitigt werden können.
+Es ist aber dafür die möglichste Gewähr gegeben, daß der _ursprüngliche
+Sinn der Ausführungen unverfälscht_ zur Wiedergabe gelangt. Über jene
+formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, des Inhalts
+der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich findet der
+Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, seine damaligen einen so
+wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen durchzusehen, zu
+überarbeiten und zu vervollständigen.
+
+_Jena_, 20. August 1903.
+
+ Dr. S. Czapski
+ i. A.]
+
+ * * * * *
+
+
+_Werte Arbeitsgenossen!_
+
+Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung
+entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das
+Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und
+Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals
+Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten -- im Sinne
+einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung -- zurückzukommen.
+
+Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den
+Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und
+die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem
+Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet
+haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als
+solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt
+eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und
+erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber
+hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der
+Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt,
+kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle
+Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die
+Beteiligten sich klar machen, was _denn das Verhältnis sei zwischen
+Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise_, zwischen der Firma als
+Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit
+der arbeitstätigen Personen im Betriebe -- zu denen ich bitte, auch mich
+und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen,
+wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an
+der Drehbank arbeiten, nicht zu den »_arbeitstätigen_« Personen im
+Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte,
+seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer
+und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen
+Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen
+sich ergeben.
+
+Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche
+Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf
+Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir
+Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie
+mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen.
+
+In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob
+sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze,
+Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf
+friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen
+einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen
+Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber
+doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus
+manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und
+die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer
+schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will
+ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ
+geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen
+prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am
+härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des
+Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine
+Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem
+Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine
+Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in
+entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren
+begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher
+jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das
+hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer
+_Erhöhung_, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm
+möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa --
+was ich ganz besonders hervorheben möchte -- um das Bemühen, den
+Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die _Firma_ einen größeren
+Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine _gerechtere und
+vernünftigere Verteilung_ des Arbeitsertrages in seiner unverminderten
+Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der
+beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht
+abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die
+bisher benachteiligt waren.
+
+Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das
+Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich
+erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des
+Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht
+eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu
+dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit
+Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890,
+nichts anderes ist, als eine _Produktivgenossenschaft in Beziehung auf
+die wirtschaftlichen Interessen_. Denn seit dieser Zeit -- bekannt ist
+dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit
+1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern
+auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde -- gelten die Normen,
+welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also
+der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit
+von Menschen; es ist eine _juristische Person_. Eine juristische Person
+aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich
+nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine
+Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen
+persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als
+Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei
+Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder
+kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir
+brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der
+Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines
+Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob
+sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals
+über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb
+auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es
+ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem
+Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital
+hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen
+Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und
+eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche
+Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung
+gebracht werden muß. Wir haben beinahe 1/2 Million Mark bei einem
+derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann
+es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns
+größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1
+Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.
+
+Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind
+es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der
+ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch
+bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt.
+Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in
+dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes
+erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern
+ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf
+ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht
+ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb
+eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut
+ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte.
+
+Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden
+kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den
+bloßen Zins, bedeutet praktisch, _daß bei uns das Kapital nicht Herr der
+Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit_. Der Zins muß in derselben Weise
+gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es
+bedeutet aber weiter noch, daß dieses _Kapital tatsächlich den Charakter
+eines Kollektivbesitzes erhält_ und zwar gegenüber der Gesamtheit der
+Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz
+der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz
+einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht
+einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in
+den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw.
+Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen
+Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es
+nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre
+Nachfolger, an zukünftige Bürger.
+
+Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der
+Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein
+Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch
+nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer
+Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben
+hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital
+nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet
+sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines
+einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des
+auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch
+keine Einzahlung gibt.
+
+Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die Firma als
+Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht das Interesse des
+Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: sie vertritt das
+_Interesse der Gesamtheit aller arbeitstätigen Genossen gegenüber dem
+Interesse aller einzelnen_, das Interesse der _dauernden Gemeinschaft
+aller_ gegenüber den Interessen, _welche die einzelnen jeweils_ haben.
+Sie hat also im besonderen die _Verteilung des Ertrags der Arbeit_
+zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, und es ist
+die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeitsgenossenschaft in
+ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines dauernden, bleibenden
+Wesens -- im Unterschied zu dem zufälligen Personenkreis, der jeweils
+die Genossenschaft bildet.
+
+Fragen wir danach: _Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden_,
+das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der
+einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein
+Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das
+ist nur scheinbar. In der Tat besteht zwischen diesen beiden Dingen,
+zwischen der Gesamtheit aller einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft
+bilden, ihrem Interesse und dem Interesse der Genossenschaft als solcher
+ein sehr deutlicher Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines
+einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen
+Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht
+auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu
+irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die Genossenschaft
+ein Interesse daran, _nicht_ den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen,
+sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit
+zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die
+verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde.
+
+Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, genau so
+wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im Gegensatz steht zur
+Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der Bürger in Jena würde sich
+beispielsweise am besten stehen, wenn die Gemeinde eines schönen Tages
+ihr ganzes Eigentum unter die Bürger verteilte, es käme dann auf jeden
+einzelnen gewiß der Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit
+einverstanden sein. Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie
+die Erträgnisse dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus
+der Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen
+Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete?
+Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode vollkommen widersinnig
+ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, obwohl sie dem Interesse des
+einzelnen entspräche; die Gemeinde darf sie deshalb nicht vollziehen,
+weil sie auch das Interesse derjenigen Bürger wahrzunehmen hat, welche
+nach 20 oder 30 Jahren kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und
+erhalten werden, und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht
+verteilt werden.
+
+Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung kein anderes
+Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft
+als solcher, so ist damit ein _Interessengegensatz_ gegeben, der in alle
+Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die
+Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als
+Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen. Es
+entsteht die Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser
+Teil ermittelt werden?
+
+Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in Hinsicht auf
+die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die Firma eine
+Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, bei der
+die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug auf Leitung und Verwaltung
+des Ganzen, _nichts zu sagen haben_. In einer Genossenschaft hat die
+Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder
+Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen
+neuen wählen. Viele von Ihnen werden sagen: Hier müssen wir uns einen
+von dem Stiftungsstatut[25] oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von
+dem vielleicht viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten
+Jahre absetzen würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten!
+
+Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen zu
+wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen habe, zu sagen, daß
+die Firma hinsichtlich der Regelung ihrer wirtschaftlichen Interessen
+seit sieben Jahren eine _Produktivgenossenschaft_ geworden ist, so habe
+ich ein besonderes Interesse, gleich hinzuzufügen: aber _nur
+hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Interessen -- nicht auch
+in Hinsicht auf die Verwaltung und Leitung_. Ich achte den, der sagen
+wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich berufe mich
+aber darauf: _alle die Schritte, welche seit zwanzig Jahren zum Wohle
+der Firma unternommen worden sind, würden niemals getan worden sein von
+dem gewählten Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung_, weil es
+schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier Personen zu
+übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle diese Entschließungen
+wären nicht zustande gekommen, wenn auch nur zehn Personen dabei
+mitzuwirken gehabt hätten.
+
+_Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung und Leitung der
+Aktion_. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: Seien Sie alle froh darüber!
+Denn es ist noch kein Versuch gelungen, Genossenschaften auf
+industriellen Gebieten mit Erfolg zu halten, die auch hinsichtlich der
+Verwaltung und Leitung Genossenschaften gewesen wären. Meinem verehrten
+Freunde ROTHE[26] bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn
+Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal
+erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg
+gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen
+Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu
+erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle
+ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste
+Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist.
+
+Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn Sie auch
+vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser Verband von
+1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der Aktionen eine
+Genossenschaft wäre -- bestreiten können Sie nicht, daß diese Leute, die
+diesen oktroyierten Vorstand bilden, _keine anderen Interessen
+vertreten können_, als ein Vorstand, den Sie vielleicht in einer
+Generalversammlung wählen würden. Der Sache nach kann auch dieser
+gegebene Vorstand kein anderes Interesse vertreten, als das der
+Genossenschaft als solcher, mit Rücksicht auf deren dauernden Bestand
+gegenüber dem Interesse der jeweils in ihr befindlichen Personen, der
+einzelnen und der einzelnen Gruppen.
+
+Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in
+welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht
+zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen
+Personen, nämlich daß _der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig
+aufgeteilt werden dürfe_, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb
+angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe -- wenigstens
+in guten Zeiten.
+
+_Für welchen Zweck soll das geschehen_? Welches Zweckes wegen soll das
+nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag verteilt wird? Nötig ist das
+wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen:
+
+Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur
+Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen _zukünftigen
+Leistungen_, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen
+zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die
+_Pensionseinrichtungen_ und die _Arbeitslosenversicherung_ in der Form
+der _Abgangsentschädigung_.
+
+Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages
+zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, sondern
+an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, einem _wachsenden
+Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen Vermögens und erhöhter
+Kreditfähigkeit gerecht_ werden zu können; einem wachsenden
+Kapitalbedarf, der dadurch gegeben ist, daß die Genossenschaft ihren
+Wirkungskreis durch Aufnahme weiterer Mitglieder quantitativ erweitern
+kann, wie dies bei uns sichtlich geschehen ist.
+
+Drittens ist es die _Vorsorge für schlechte Zeiten_ im Interesse der
+Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils zu der betreffenden
+Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft muß sich so einrichten,
+daß sie in schlechten Zeiten mit stockendem Geschäftsgang zusetzen kann.
+
+Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft unter
+allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß sie einen angemessenen Teil
+des _Arbeitsertrages als Kollektivbesitz_ für sich behält, obgleich es
+für die Genossen immer angenehmer und vorteilhafter wäre, wenn alles
+verteilt würde.
+
+Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch einige
+Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft muß sich
+einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten Geschäftsganges.
+Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, daß eine länger
+anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht nur unfähig macht, ihre
+Genossen über Wasser zu halten, sie nicht auf ein tieferes
+Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern sie muß auch
+befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange gemeinsame
+Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie
+in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen
+Arbeitsertrages zurückbehält.
+
+Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können,
+das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu --
+ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung
+von Dividenden -- daß die Genossenschaft _kreditfähig_ bleibt, neues
+Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit
+nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt.
+
+Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen braucht zur
+Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren Genossen zugesichert
+hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, daß wir Vorsorgen für
+Deckung von zweierlei Arten von Lasten, die wir übernommen haben.
+Erstens ist es die _Pensionszusicherung_ sowohl für die Hinterbliebenen
+als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der
+_Altersrente_, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter
+zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer
+_Abgangsentschädigung_ kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts
+anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist.
+
+Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses Verständnis
+entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal in einem größeren
+Kreise mich darüber besonders geäußert habe; deshalb will ich heute
+einige Erläuterungen dazu geben. Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt
+dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen
+abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der
+Deckung der _Pensionslasten_ rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in
+der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz
+nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen,
+nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund unseres
+Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen werden, wenn
+die Zusammensetzung unseres Personals sich einem Ruhepunkt, einem
+Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen Arbeitsklassen unseres
+Personals sind jetzt meist aus jüngeren Leuten zusammengesetzt. Das
+Resultat ist, daß wir gefaßt sein müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz.
+des gesamten Lohn- und Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen.
+
+Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch erscheinen. Das
+wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen sage, was die
+_Witwenpension_ bei uns bedeutet, nämlich: daß durchschnittlich jeder
+verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns in die Lebensversicherung
+eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen für den Todesfall. Die
+Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden,
+bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der
+Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In
+diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen[27], in 20 oder 30
+Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen.
+
+Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung unserer
+_Altersversicherung_ betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt wird, ist --
+wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre in einen
+Stiftungsbetrieb eingetreten ist -- mit dem Recht ausgestattet,
+dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes als
+Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je 90 Leute
+zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, d. h. daß bei
+einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie die angegebene
+Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer zehn das 65. Lebensjahr
+erreichen und dann den Anspruch auf die Gewährung der Altersrente
+besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche Lebensdauer eines 65jährigen
+Mannes immer noch 10 Jahre. Was ein solcher dann als [kapitalisierte]
+Altersrente zu fordern hätte, beträgt also immer noch das Neunfache
+seines Pensions-Jahresanspruches. Im Durchschnitt werden alle, die bei
+uns 65 Jahre alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche]
+Altersrente beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10
+Jahren folglich 90000 M.
+
+Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen nicht
+auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen der
+Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als Lohn und
+Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, damit die
+durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. beträgt, damit die
+späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit die Zukunft nicht
+ungebührlich belastet wird.
+
+Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und zwar die
+Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der _Abgangsentschädigung_
+besteht, die in Wirklichkeit aber, wie ich schon gesagt habe, eine
+Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Was heißt es, wenn im Statut
+steht, daß jedem, der 3 Jahre bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr
+beschäftigt werden kann -- z. B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges --
+der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner
+Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was
+sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird,
+eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des
+plötzlichen Arbeitsloswerdens.
+
+Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, hat das
+aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger in der
+Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich nicht
+an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel wären,
+es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen die
+Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen Lohn mit auf
+den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie 3 Jahre lang beschäftigt
+und sie jede Woche einen Tag spazieren gehen läßt oder 1-1/2 Jahre 2 Tage
+in der Woche. Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der
+Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann,
+eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen,
+wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer
+vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den Fall der
+Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch in schlechten
+Zeiten _solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre lang beschäftigt sind
+und sonst ihren Mann stehen, überhaupt entlassen werden_.
+
+Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert auch eine
+gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. Demnach müssen
+wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten
+Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in
+Rücklage zu bringen suchen.
+
+Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir
+diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch sagen: Andere Leute
+haben ja auch keine Pension für ihre Frauen und Kinder -- »Was schiert
+mich Weib, was schiert mich Kind? Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig
+sind!« Wenn ich invalid werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide;
+ich lasse mir den Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen.
+Vielleicht wird man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung
+nennen. Nun, ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche
+Gedanken hegen; sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es
+ist recht gut, daß das _Zwangs_-Einrichtungen sind, denen sich im
+eigenen Interesse niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst
+_unanständig_ für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen
+Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde
+Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die _Ehre des Unternehmens_
+gewahrt werden. _Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber
+nicht haben_.
+
+Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man sie tadeln kann:
+wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, weil wir gar nicht
+beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese hätten ein Recht, sich
+darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß
+trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als
+Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein
+würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre
+Arbeitskraft anböten! Das kommt darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen
+kann, daß diese 9 Proz., welche wir für die angegebenen
+Versicherungszwecke den Genossen vorenthalten und zurücklegen müssen,
+weit weniger betragen, als der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder
+Unternehmer dem Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen
+des Unternehmergewinnes hat, die uns durch unsere Organisation der
+Arbeit erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese
+Abzüge indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon zu
+erwarten haben, sind _nicht geschädigt_ gegenüber denen, die unter
+anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen.
+
+(Pause.)
+
+Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht nun die
+Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der Firma CARL ZEISS
+unter der bestimmten Fragestellung: _Wie hätte eine Genossenschaft den
+gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit zu verteilen, im Verhältnis zu der
+Gesamtheit aller Mitarbeiter einerseits und der Genossenschaft als
+solcher andererseits?_ Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft diese
+Verteilung zu regeln, wenn er _vernünftig_ und _gerecht_ sein will?
+
+Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag
+zurückbehalten, wenigstens in _guten_ Jahren nicht verteilt werden? was
+soll der _Genossenschaft_ als _Kollektivbesitz_ erhalten bleiben? Die
+zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen soll nun das zur
+Verteilung Bestimmte unter die verschiedenen Gruppen und die einzelnen
+verteilt werden? Als erste Frage verbleibt uns also: _Was_ soll verteilt
+werden? als zweite Frage: _Wie_ soll verteilt werden?
+
+Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das
+Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der
+Verteilung entzogen werden muß? Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede
+Genossenschaft, wie auch jeder Einzelunternehmer in der bloßen
+_Organisation der Arbeit_ als solcher eine _Quelle hat für den
+Mehrertrag der Gesamtarbeit gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen_.
+
+Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und Gebäude zu
+kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder hundert Leute in
+seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware herzustellen, für die der
+Markt noch aufnahmefähig ist -- wenn das der Einzelunternehmer tut,
+entweder für sich oder in Form der Bildung einer Genossenschaft, so kann
+dieser den Arbeitenden sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet,
+Kapital zur Verfügung habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen
+könnt, dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für
+welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung
+eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb der
+Waren eingeführt wird, -- _durch all das wird der Ertrag größer, als
+wenn jeder nach seinen Fähigkeiten allein arbeiten wollte_. Die
+Organisation also und das Zusammenarbeiten heterogener Elemente ist die
+Quelle eines Mehrwertes und Mehrertrages der Arbeit.
+
+Es gibt einen _Organisationsgewinn_, der einfach daraus entspringt, daß
+viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen und gemeinsames
+Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen oder einer Woche soviel oder
+mehr arbeiten können, als ihnen dies einzeln, getrennt und ohne
+gegenseitige Unterstützung, in 9 oder 10 Tagen zu leisten möglich wäre.
+
+Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen
+Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen Arbeit
+benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert andere ebenfalls machen
+-- jede Organisation ist an sich die Quelle eines Organisationsgewinnes.
+Und jede dieser Organisationen hätte so gut wie jeder Privatunternehmer
+oder eine Genossenschaft das Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf
+diese Weise mehr erreicht wird, als was die einzelnen ohne die
+Organisation oder ohne die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht
+verteilt werden, muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben.
+
+Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, der hier
+seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, auch da, wo weiter
+nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt habe: zweckmäßige
+Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer Vertrieb usw.
+
+Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen »Wald- und
+Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir können jedem einzelnen und
+jeder Gruppe sagen: wenn Sie es versuchen wollten allein zu arbeiten,
+ohne Teil des Ganzen zu sein und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen
+zu haben, wenn Sie dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen
+würden, so hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten.
+
+Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne eine Organisation,
+die Quelle eines _speziellen_ Unternehmergewinnes werden kann. Das sind
+nämlich diejenigen _feineren Organisationen_, welche aus der gemeinsamen
+Arbeit noch mehr Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit
+gewöhnlichen Mitteln, möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete
+gibt es solche Einrichtungen, welche die Möglichkeit einer weiteren
+Quelle des Mehrwertes der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen
+Unternehmergewinn. Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren
+Verkaufswert, als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche
+dieselbe technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch
+_minderwertig im Gebrauch_ sind, weil die Erzeugnisse unserer
+Organisation noch das für sich haben, daß sie _Repräsentanten
+fortschreitender Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung der
+Leistung der Erzeugnisse_. Das erhöht deren Marktwert im Verhältnis zu
+der in sie hineingelegten mechanischen, äußeren Arbeit. Das drückt sich
+darin aus, daß das, was wir machen -- und manche andere auf unserem
+Arbeitsfelde ebenfalls -- keine gewöhnliche Marktware ist, wie sie von
+vielen neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter der
+allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung aller
+derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer Fabrikate ist eine
+größere, als derjenigen, die von anderen Firmen verfertigt werden; diese
+können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. Wir haben in diesem Ansehen
+unserer Erzeugnisse dadurch, daß sie keine gewöhnliche Marktware sind,
+daß sie nur einer beschränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz
+unterworfen sind, eine Quelle _höheren_ Verkaufswertes, die ziffernmäßig
+nachzuweisen ist.
+
+Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, daß sie
+_unter Patentschutz steht_; ja, fast die Hälfte unserer ganzen
+Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung gelangten
+Blatt[28] finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? Antwort: sie
+sind auch äußerlich gekennzeichnet als _Erzeugnisse besonderer
+erfinderischer Tätigkeit_, in denen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die
+dadurch einen Mehrverkaufswert haben als andere Erzeugnisse, die
+technisch gleich gut hergestellt sind.
+
+Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, auch auf
+das, was _nicht_ patentiert ist. Und dann die weitere Frage: mit welchen
+_Ziffern_ soll man diesen höheren Verkaufswert veranschlagen?
+
+Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, was
+unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, daß die _für
+unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente diejenigen sind, welche wir
+überhaupt nicht genommen haben und nicht zu nehmen brauchten_. Denn
+dieses Ansehen eines höheren Wertes gegenüber den Produkten
+gleichartiger Arbeit brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des
+Patentamtes zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche
+jeder nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem sie
+nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, _weil
+sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung sind_. Also ich kann
+sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und und diese Werterhöhung unserer
+Erzeugnisse auf _alle_ Arten derselben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf,
+ob sie patentiert sind oder nicht.
+
+Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse von
+anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine erwünschte Unterlage
+für die Schätzung dessen, was der materielle Betrag dieses Mehrwertes
+sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht schon, was ich Ihnen sage: es
+ist _mindestens 10 Proz. des Einzelverkaufswertes_; denn es gibt ja
+andere Leute -- Fabrikanten in Paris, London, New York usw. -- die für
+die bloße _Erlaubnis_, das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10
+Proz. des Verkaufswertes als _Lizenzgebühr_ zahlen.
+
+Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses
+abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster
+anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir
+weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser
+Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert
+ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10
+Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer
+Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus
+anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer
+noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz
+keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den
+patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten
+Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die
+mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen _neue Ideen_
+zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens
+10 Proz. schätzen lassen.
+
+Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der
+Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten
+ist, _daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst
+derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen_, ein Mehrwert, der nicht
+vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche
+Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten
+Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz
+unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die
+Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die
+Quelle des _Kollektiverwerbs_. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb,
+der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen
+herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer
+Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen,
+nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat
+und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel
+intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat,
+die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können.
+
+Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher
+erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf;
+zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser
+besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem
+gewöhnlichen Unternehmergewinn -- den ich als den »Wald- und
+Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe -- hinzukommt, zu dem, was die
+Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom
+Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe --
+wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir
+die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende
+Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit
+ansehen?
+
+Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich
+verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt
+der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert _der
+Produktion_ nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von
+dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für _Arbeitsleistungen_
+gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma
+als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle
+hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem
+gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn
+hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der
+gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein,
+der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt.
+
+Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer
+anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich
+Ihnen sage -- unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn
+unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag
+der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für
+künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken
+ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, _dann heißt
+es: Bis hieher und nicht weiter!_ Denn dann käme etwas zur Verteilung,
+was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz
+ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher
+durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener _Raubbau_.
+
+Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch
+erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht
+mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die
+anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort
+Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von
+dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der
+Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet.
+
+[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen
+stenographierte Ausführungen.]
+
+ * * * * *
+
+Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben,
+warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, _nicht
+verteilt werden dürfen_. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis
+hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer
+fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum
+ist gerade das _Kollektiverwerb_?
+
+Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind
+wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, _denn ich bin 30
+Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand_. Ich wünsche, daß es
+mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser
+unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen
+werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen
+Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.
+
+Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein alter Freund
+ZEISS zu mir kam -- ich wohnte damals in der Neugasse -- und mir
+mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund getroffener
+Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, die seit dem Jahre
+1871 im wesentlichen nach meinen Angaben gemacht wurden, die Höhe von
+ganzen 800 Talern erreicht hätten. Ich war damals ganz aus den Wolken
+gefallen, um so mehr als Herr ZEISS mir sagte, daß ein großer Erfolg mit
+meinen neu berechneten Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im
+nächsten Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich habe
+damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« -- so verwundert war
+ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen Tätigkeit, von
+der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen Gewinn versprochen
+hatte.
+
+Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann sein lassen,
+sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber nachzudenken,
+welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, daß ich für meine
+wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile erzielte. Und da
+hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein dummer Egoist sein müssen, wenn
+ich jemals auf den Gedanken hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein
+ausschließliches persönliches Verdienst wäre.
+
+Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope auf meine
+Theorie gegründet war, hat die Firma CARL ZEISS wenigstens für 10
+Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn der Mehrwert daraus, wie
+bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. wäre, so wäre das ein
+wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten mit der damals
+kleinen Optischen Werkstätte, dessen Höhe jetzt weit über 1 Million
+betragen würde. Und mein alter Freund ZEISS hat mir vollkommen
+zugegeben, daß es ohne diesen Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit
+seiner gewohnten Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen
+überholt worden sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu
+nehmen, so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine
+Autorität hin kann ich nun sagen: _von diesen 10 Millionen Mark
+Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt worden, wenn ich
+nicht dabei gewesen wäre_.
+
+Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken kommen können,
+daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, oder daß ich einen
+persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert oder auf mehr als einen
+bescheidenen Teil desselben hätte. Warum nicht? Weil außer mir noch
+mehrere da waren, die mit dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen
+können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch
+nicht so groß gewesen. Da war zunächst unser alter LÖBER, der dasselbe
+von sich hätte sagen können; da war auch der alte ZEISS selber. Ohne ihn
+hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem Wirken gehabt, um
+diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere waren da: eine ganze
+Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz spezifischer Bedeutung,
+tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls von sich sagen konnten,
+daß sie in gleicher Weise Anteil an dem Aufblühen des Unternehmens
+hatten. Aber was wäre das für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern
+kommen würde, um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert
+einzufordern? Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede
+nachdenken, wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann:
+ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, wobei
+es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil ihm zukäme,
+und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt werden -- so
+werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht ihm ein Anrecht zu auf
+das _Ganze_ oder auf _Nichts_.
+
+Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, daß
+mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre nichts oder doch nicht
+soviel da von dem tatsächlich vorhandenen Erwerb. Dann ist dieser
+gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb nicht Eigentum einer einzelnen
+oder mehrerer Personen, ein Erwerb, den keiner in Besitz nehmen, nicht
+an seine Kinder vererben kann, sondern _gemeinsames Besitztum_, das auf
+den _Rechtsnachfolger_ übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder
+Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind.
+
+Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit Bezug auf
+meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir es wiederholt
+erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder erlebt bei all den
+kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die gemacht worden sind in
+den 70er und 80er Jahren. Wir haben es ferner wieder erlebt in den 90er
+Jahren dank der Initiative unseres Freundes Dr. RUDOLPH, nach dessen
+Angaben die Firma in ein ganz neues Gebiet eintreten konnte, so daß der
+Gesamtwert der Jahresproduktion auf mehrere Millionen gewachsen ist.
+Aber wieder war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches
+genau unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt
+angegeben habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den
+kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten
+Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele Personen
+immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben und außerdem
+finden sie bei uns noch die _Mittel zur Verwirklichung der Ideen_,
+Mittel, die sie nicht haben würden, wenn sie außerhalb unserer
+leistungsfähigen Werkstätte ständen.
+
+Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, die so
+viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt sind,
+daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen können mit einer
+großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden über 90 Proz. aller
+Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in vielen gute Ideen enthalten
+sind; sie verfallen ganz einfach. Erst in 10 oder 20 Jahren werden die
+guten Ideen benutzt von solchen, die gerade Gelegenheit haben, dieselben
+für ihre Zwecke anzuwenden. In der Regel können die Erfinder mit ihren
+Gedanken hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit
+dilatorischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur
+wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit zu
+genießen. Das hängt damit zusammen -- und ich weiß das aus eigener
+Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, es aber nicht selbst
+ausführen kann, sondern es andern anbieten muß, so ist er erstens im
+Nachteil durch das Angebot -- er verkauft die »Katze im Sack« -- und
+zweitens hat er den passiven Widerstand derjenigen zu besiegen, welche
+die Ideen benutzen sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg
+gearbeitet haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen
+keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den Handel gelangt,
+was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird ihnen die Nahrungsquelle
+geschmälert. Im allgemeinen werden also diejenigen, welche im großen
+Maßstabe neue Sachen einführen können, diesen theoretischen Erfindungen
+sehr kühl gegenüberstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der
+gemeinsamen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung,
+die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die _Wurzel des
+Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten_. Es werden dann
+aber immer mehrere da sein, welche sagen können: wenn ich nicht dabei
+gewesen wäre, so wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der
+Erfinder allein vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben
+ebenfalls nichts.
+
+Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren schon in unbestimmter
+Form angestellt habe und die mich jetzt auf den festen Standpunkt
+führen: Was in einer solchen Genossenschaft, die auf die Organisation
+der Arbeit gegründet ist, sich als wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus
+dem _Zusammenwirken_ geistiger und technischer Arbeit, ist seinem Wesen
+nach _Kollektiveigentum_. Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt
+in der vorher benannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher
+dieser Ziffer entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.
+
+Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was darf in
+unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit _nicht verteilt_ werden?
+Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr,
+wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens
+nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und
+Gehaltszahlung entfallen. Und ich scheue mich nicht, ganz fest
+auszusprechen: _Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein
+kommt, was_ _die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur
+Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte
+geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe.
+_
+
+ * * * * *
+
+Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was _nicht_
+verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen
+verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen
+Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung
+geregelt werden?
+
+Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung
+einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf
+die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche
+Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und
+Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei
+der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art -- die darin zum
+Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten
+Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert
+nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit,
+gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel
+niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten
+Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten
+und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen
+Maßstab für die Verteilung zu finden in der _relativen Bewertung der
+verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten_.
+Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der _Regelung des
+Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage_. Denn wir in Jena können doch die
+Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem
+gegebenen Boden unsere Angehörigen _möglichst günstig_ stellen, aber
+_nicht andere als wirtschaftliche Normen_ dafür maßgebend sein lassen.
+Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben,
+deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das
+tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten
+mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder
+haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt
+würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der
+Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele
+unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns
+durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für
+die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu
+bekommen.
+
+Der Maßstab bei uns muß also sein: _Jeder, der bei uns arbeitet, muß
+soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und
+seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde_
+-- nicht soviel, wie ihm _möglicherweise_, wenn er _Glück hat_, geboten
+werden kann, sondern soviel, als er mit _Wahrscheinlichkeit_ anderswo
+erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das
+sympathisch sein mag -- wir müssen uns danach einrichten, daß der
+Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die
+betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der
+persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu
+haben, unter den _gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten_.
+
+Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung
+_möglichst allen mehr zu geben_, als sie anderwärts erhalten, weil sie
+unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß
+wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die _gleichen_ Chancen haben
+wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas _günstigere_ -- eben
+weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit
+Sicherheit darauf rechnen, für _alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte
+zu haben_.
+
+Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede
+Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein
+Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß!
+Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie
+aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht
+sein wird -- er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf
+nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er
+auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist,
+und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden.
+
+ * * * * *
+
+Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt
+für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des
+_Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht_.
+Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen
+Versammlung gewesen ist.
+
+In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine
+kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet -- dazu gehören die
+Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn --
+und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die
+Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu
+verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: _nach welcher
+Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher
+Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?_ Wir sind leider zu
+spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses
+Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt
+korrigiert und beseitigt werden müssen.
+
+Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden
+müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für
+_den Unternehmer wie für den Arbeiter_, also für beide Teile,
+_vorteilhafter_ ist und _nicht mißbräuchlich zu sein braucht_. Für den
+Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit
+denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei
+Einführung des Zeitlohnes -- und für die Beteiligten deshalb, weil sie
+die Möglichkeit haben, _wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger
+Mehranspannung_ der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen
+_Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen_.
+
+Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen
+guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann:
+»Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die
+Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen
+Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern.
+
+Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach darauf hinaus,
+die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende die bestimmte
+Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung seiner Kräfte durch größere
+Ökonomie der Zeit, durch größere Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr
+zu verdienen, als wenn er die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das
+muß also im Prinzip anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die
+Frage ist nur die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende
+wirklich nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll --
+wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer gleich
+langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr auseinandergehen
+und es kann auch nur auf Grund einer gewissen Schätzung eine Norm
+gefunden werden.
+
+Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, daß man
+anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige Arbeit im Zeitlohn macht,
+der Antrieb zur Arbeit ein geringerer ist, und daß ein _Akkordarbeiter
+ohne besondere Anstrengung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig
+zu machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen_. Ich würde das
+jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung der Zeit
+erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während der Zeitlohnarbeit sagen
+kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: Ich bringe unter den gleichen
+Bedingungen in vier Tagen soviel fertig als ein anderer im Zeitlohn in
+sechs Tagen, so würde ich ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist
+einer von denen, auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit«
+Anwendung findet -- Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich
+zu schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten -- oder Du meinst,
+wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben faulenzen! Das
+wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn wenn einer im Zeitlohn
+arbeitet, ist er _auch_ verpflichtet, angemessen und gebührend fleißig
+zu sein, da wir zum _Vergnügen niemand_ in die Werkstatt stellen. Zu
+dieser Betätigung im Zeitlohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und
+pflichtmäßige Erfüllung des Arbeitsvertrages.
+
+Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im
+Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin
+der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen
+Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er _im
+Akkord_ arbeitet, _mindestens 20 Proz. mehr verdienen können_, als wenn
+er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß.
+Aber nun wohl gemerkt: _20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm geben
+müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im Zeitlohn zu leisten
+hätte_.
+
+In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die Quelle von
+manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es ist offenbar, daß auf
+meine Äußerungen hin angenommen worden ist, daß dabei gemeint sei,
+jeder müßte sich einen Abzug bis zu 20 Proz. Überverdienst _von seinem
+Wochenlohn_ gefallen lassen. Wir können nicht für alle unsere Leute den
+Wochenlohn auf die Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar
+nicht im Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für
+unseren Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die
+Arbeitslosenversicherung d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer
+nicht arbeitet, sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn
+liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu Grunde. Alle
+diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen _Zurückhaltung_
+bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren und zwar nach den
+Bestimmungen des Statuts als einen _unwiderruflichen_. Wenn wir Leuten
+Gelegenheit geben können, eine erheblich höhere Einnahme durch die
+Akkordarbeit zu haben, so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn
+sie mit einem relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt
+werden.
+
+ * * * * *
+
+Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen in dieser
+Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in unserem Betrieb:
+
+1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der
+seinem Wesen nach _unverteilbar_ ist, der in guten Zeiten der Verteilung
+entzogen werden und als _Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben_
+muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind,
+damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens
+kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht
+abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen
+Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.
+
+Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe,
+umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25
+Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz.,
+welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein Äquivalent
+sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, den wir zurückhalten zur
+Deckung unserer Verpflichtungen für Pension und Abgang.
+
+2. Die _Norm für das Teilungsverhältnis_, welches zwischen den einzelnen
+Personengruppen und den einzelnen zustande zu kommen hat, muß sich
+richten nach dem _Marktwert_ der verschiedenen Arbeiterkategorien unter
+Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen.
+
+3. Es ist notwendig, das _Verhältnis zwischen dem Ertrag von
+Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit_ vernünftig und
+gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der
+angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird -- aber nicht unter
+unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im
+Akkord zu arbeiten.
+
+(Pause.)
+
+Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu
+schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen
+wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer
+Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages
+zusammengestellt haben[29].
+
+Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei Jahren eine
+wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen gehabt haben; die
+Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital ist
+entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und Gehaltkonto hat ebenfalls
+beständig zugenommen; die darunter stehenden Ziffern zeigen Ihnen
+weiter, daß auch eine Zunahme des Durchschnitts-Arbeitseinkommens
+stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber dem, was im Geschäftsjahre
+1894/95 bestanden hat. Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem
+Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen,
+in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir,
+sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat
+arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende
+Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden
+worden. Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger
+Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen
+konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen
+besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir
+Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer
+Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem
+gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre
+hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote
+des Reingewinns herbeiführte.
+
+Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen,
+wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen. Diese allgemeinen
+Unkosten bleiben dieselben bis auf Material und Arbeitslohn, die
+infolgedessen einen besonders hohen Anteil am [d. h. Einfluß auf den]
+Reingewinn haben. So in sehr guten Geschäftsjahren. Ein schlechtes
+Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden
+arbeiten und _mehr_ leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte
+ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt
+werden müßte.
+
+Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre
+hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von 3 und 8
+anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen
+Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar nichts; es drückt nur
+aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge Leute hinzugetreten sind, die
+nur einen Wochenlohn von 5-6 M. haben, die aber doch als Personen zählen
+und in der Division die Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß,
+wenn wir den Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen
+mit dem vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der
+Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung von
+170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen Ziffern, die
+hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, welche im letzten
+Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. (5 Proz. sind
+ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich eine durchschnittliche
+Steigerung des Jahreseinkommens gegen das erste Jahr von 180 M. Dabei
+muß berücksichtigt werden, daß in den beiden letzten Jahren 2 und 7
+Arbeitstage, welche an Urlaub gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in
+den früheren Jahren nicht geschehen ist.
+
+Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro Jahr summiert sich
+bei den 400 Personen, welche daran Anteil hatten, auf über 70000 M.,
+d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind an unsere erwachsenen Arbeiter
+70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt worden, als nach dem Durchschnittssatz
+des guten Geschäftsjahres 1894/95. Daraus geht hervor, daß eine
+merkliche Steigerung des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten
+ist, und wir erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine
+Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft.
+
+Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das Kennzeichen,
+daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, _daß unsere
+Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte_. Unsere
+Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen,
+während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was
+wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen
+müssen. Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht
+40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten.
+
+Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? An sich
+könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag der
+Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des Jahres oder
+durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der Umstand, daß die
+Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß
+_irgend etwas nicht in Ordnung_ ist. Nun hat aber unsere
+Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem.
+Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem
+guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang
+abhängig gemachten Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein
+zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig
+gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen
+unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine
+Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen
+Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser
+Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend
+erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und
+unwiderruflich ist, gewähren können.
+
+Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag dieselben
+bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend zu erhöhen, bei
+schlechtem Geschäftsgang aber auch wieder herabzusetzen. In unserem
+Betrieb aber ist dies nicht möglich, weil, wie ich schon gesagt habe,
+_unsere Löhne unwiderruflich sind_. Würden wir z. B. in einem guten
+Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden
+mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe
+fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die
+_Gewinnbeteiligung_. In diesem Jahre ist aber in Form von Lohn und
+Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich recht und
+richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die Nachzahlung in Form
+der Gewinnbeteiligung fallen müssen.
+
+Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in die Erscheinung
+getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von 8 Proz. war ziemlich
+richtig auf Grund der Bilanz und der Norm, die schon in Anwendung
+gekommen ist. Die Erklärung ist darin gegeben: es ist im vorigen Jahre
+ein Umstand nicht zum Bewußtsein gekommen, der eine wesentliche
+Entscheidung bewirkt hat. Das Jahr 1895/96 hat noch unter den
+Nachwirkungen des früheren schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar
+dadurch, daß noch Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre
+verkauft wurden. Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden
+als sie gewesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist,
+Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn ein bedeutend
+höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser Umstand nicht
+bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein gebracht, daß
+eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis vorhanden war, dazu
+angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung der
+Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.
+
+Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen dieser auffälligen
+Erscheinung. Da haben wir uns überlegen müssen, inwieweit denn nun die
+durch diese Ziffern gekennzeichnete Lage unserer Betriebe den
+Anforderungen entspricht, welche nach den voraufgegangenen Erläuterungen
+der Normen und Grundsätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten
+haben. --
+
+[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so
+unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] --
+
+nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit,
+also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar
+gekennzeichnet habe.
+
+Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere
+Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre
+überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können. Der Anteil
+der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also auf 20 Proz. statt auf etwa
+24 oder 25 Proz. Die allgemeine Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf
+diese Prozente nicht kommen, als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt
+sich ganz allgemein, daß wir bei einem guten Geschäftsgang schon
+angekommen sind an der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht
+weiter, hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrags.
+
+Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche Lage
+unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen können, solange
+nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert werden -- sonst käme es
+hinaus auf eine Verteilung dessen, was im Sinne meiner vorherigen
+Erklärungen in guten Geschäftsjahren nicht verteilt werden darf. Wir
+können unsere Arbeitszeit nicht weiter verkürzen, solange zu zwei
+Dritteilen oder mehr der anderen Betriebe auf demselben Industriegebiete
+noch 10 oder 12 Stunden gearbeitet wird[30]. Wir können nicht weitere
+Erleichterungen gewähren, auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach
+seinen jetzigen Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die
+Akkordarbeit ungebunden ist, als sie nicht geregelt ist durch die
+Forderung des entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere
+Erleichterungen nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich
+ist, durch die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und
+dadurch den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den
+Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe steigern,
+nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen Organisation der
+Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus
+anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir
+nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert
+unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden
+dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit
+minderwertiger Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn wir
+unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von 10 Proz. halten
+können, _weil wir uns mitten im allgemeinen Wettbewerb befinden und
+nicht auf einer Insel im indischen Ozean_, die vielleicht jede
+Konkurrenz unmöglich machte. _Wir sind mit dem, was wir leisten, unter
+solchen Gesichtspunkten an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die
+wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können._
+
+Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr
+guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und
+folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos
+eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, _namentlich aber ein
+Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit_.
+
+Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug[31], um
+ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil dieser
+Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden nächsten
+Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen kommt, welche
+mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu arbeiten. Welches der
+Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der Akkordabschlag, können wir nur
+in einzelnen Gruppen feststellen, aber nicht als vergleichbaren
+Durchschnitt für den ganzen Betrieb. Für einzelne Gruppen ist auch
+festgestellt worden, daß im Durchschnitt der Mehrertrag der Akkordarbeit
+gegenüber den Wochenlöhnen ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht
+hat, in manchen z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz.
+Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind,
+bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd
+zu denselben arbeiten; _nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem
+bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit
+gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag
+besteht_. Dieser Anteil geht erheblich über das hinaus, was die
+Akkordarbeiter ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften.
+
+Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich
+vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere
+Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man
+schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in
+unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd
+erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß _in diesem System etwas
+geändert werden muß_. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt
+schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar. _Es findet sich bald niemand
+mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will._ Gar bald wird auch
+niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst Werkmeister zu
+werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden könnte, wie als
+einfacher Akkordarbeiter.
+
+Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die Höhe getrieben
+würden, so würde das zur Folge haben, daß im nächsten Jahre von einer
+Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die Rede sein könnte, ja, daß sogar
+der Anteil der Firma unter den Satz herunterginge, auf den sie in guten
+Jahren halten muß. Wir können also nicht auf diese Weise die
+Ausgleichung bewirken, deshalb muß es auf andere und zwar _in der Weise
+geschehen, daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der
+Akkordarbeit, welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht haben,
+in der angemessensten und schonendsten Art rückgängig machen_. Das ist
+der Gesichtspunkt der von uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die
+Vorteile der Akkordarbeit etwas einschränken werden, weil sie eine
+unverhältnismäßige Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im
+Zeitlohn arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit
+bieten können.
+
+Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse beseitigt
+zu haben.
+
+Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion
+nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das
+Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten
+eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der
+Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in
+guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten
+Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und
+findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß
+mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die
+Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern
+durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz.
+wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang.
+Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa
+12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind,
+müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter
+Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang
+ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich
+keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem
+Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.
+
+Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der
+Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir
+sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der
+Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. _Die Firma
+hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas
+abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder
+zugute._ Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation
+nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und
+Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß
+diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine
+Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich
+bedeutend verschlechterte. Gerade _weil_ keine Zwangslage vorhanden ist,
+müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden,
+zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen
+lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten
+muß.
+
+Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar
+nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu
+nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter
+Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es
+wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die
+Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher
+bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem
+Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von
+60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere
+Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird
+uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in
+einzelnen Gruppen geboten ist.
+
+Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden
+sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein
+Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts
+dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der
+Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr
+komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei
+hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen
+dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die
+Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der
+»Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre
+eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht,
+getroffen werden.
+
+Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir
+Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen
+erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der
+inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel
+aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun
+einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen
+ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen
+werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen.
+Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir
+zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen derart getroffen worden
+sind, daß die _erforderlichen Unparteiischen existieren_. Es sind das
+bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die
+Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen,
+um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen
+Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz
+besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine
+Gewinnbeteiligung herauskommt. _Diese drei sind die Mitglieder der
+Geschäftsleitung_. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen,
+so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist,
+ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung
+gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt.
+
+Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter
+sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von
+vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig
+unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen
+anzuordnen gedenken.
+
+Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine
+Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch
+nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der
+Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden
+soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht
+machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen,
+welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wie _wenn sie ein paar
+Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen
+Platzregen kommen_. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere
+Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle:
+wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher
+Sonnenschein genießen konntest. _Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht
+eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern
+nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt
+hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten_. Ich
+wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend
+und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von
+unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen!
+
+Damit möchte ich schließen.
+
+ * * * * *
+
+
+Anhang.
+
+---+------------------------------------+-----------+-----------+-----------
+ | | 1894/95 | 1895/96 | 1896/97
+ | | | |
+ | Jahresproduktion | | |
+ | | | |
+1. | Einzelverkaufswert (Katalogwert) | 1 776 000 | 2 094 000 | 2 401 000
+2. | Netto-Verkaufswert | 1 505 000 | 1 775 000 | 2 035 000
+ | | | |
+3. | Betriebskapital am Schluß des | | |
+ | Geschäftsjahres | 1 784 000 | 2 006 000 | 2 391 000
+ | | | |
+4. | Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung | 642 700 | 829 000 | 1 060 000
+ | | | |
+5. | Löhne (Zeit- und Akkordlöhne) | 478 300 | 628 600 | 797 900
+6. | Monatsgehalte | 164 400 | 200 400 | 262 500
+7. | Verhältnis von Gehalt zur Summe | | |
+ | von Lohn und Gehalt | 1:3,91 | 1:4,13 | 1:4,04
+ | | | |
+---+------------------------------------+-----------+-----------+-----------
+8. | Durchschnittlicher Jahresverdienst | 1110 | 1175 | 1133
+ | =aller= Arbeiter | (431 | (535 | (704
+ | (jugendliche einbegriffen) | Personen) | Personen) | Personen)
+ | | | |
+9. | Durchschnittl. Jahreseinkommen | -- | 1343 | 1377
+ | aller über 18 Jahre alten | |(523 Pers.;|(558 Pers.;
+ | Arbeiter (Zeitlohn und Akkord) | | 313 | 313 Tage)
+ | | | bezahlte |
+ | | | Tage) |
+ | | | |
+10.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1384 | 1465 | 1493
+ | aller über 24 Jahre alten | (307 |(317 Pers.;|(393 Pers.;
+ | Arbeiter | bezahlte | 313 Tage) | 313 Tage)
+ | | Tage) | |
+ | | | |
+11.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1492 | 1593 | 1665
+ | aller über 24 Jahre alten | (307 Tage)|(224 Pers.;|(238 Pers.;
+ | Arbeiter, die 3 Jahre oder | | 313 Tage) | 313 Tage)
+ | länger im Betrieb | | |
+ | | | |
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 21: Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des
+Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150,
+wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.]
+
+[Fußnote 22: [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den
+»Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten
+abgedruckt sind.]]
+
+[Fußnote 23: [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]]
+
+[Fußnote 24: [s. Anhang.]]
+
+[Fußnote 25: [soll wohl heißen: von der Stiftungs_verwaltung_. Cz.]]
+
+[Fußnote 26: [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister -- zu
+der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement
+des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]]
+
+[Fußnote 27: [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im
+Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]]
+
+[Fußnote 28: [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 29: [s. Anhang.]]
+
+[Fußnote 30: [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden
+verkürzt worden. Cz.]]
+
+[Fußnote 31: [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]]
+
+
+
+
+V.
+
+Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsum-Vereins.
+
+Vortrag in der Versammlung des Freisinnigen Vereins am 27. Oktober 1898.
+(Beilage zum Jenaer Volksblatt, Nr. 256 vom 1. November 1898.)
+
+
+Meine Herren! Das Thema meines Vertrags ist kein im engeren Sinne
+politisches. Die Bestrebungen der auf wirtschaftliche Selbsthilfe
+gerichteten Genossenschaften knüpfen sich nicht an ein bestimmtes
+Parteiprogramm. Angehörige der verschiedenen politischen Parteien können
+in ihrer Stellungnahme zu jenen Bestrebungen Hand in Hand gehen, wie
+auch umgekehrt diese Stellungnahme innerhalb derselben Partei öfters
+verschieden befunden wird. Indes sind gerade die linksstehenden
+politischen Parteien von jeher der genossenschaftlichen Selbsthilfe
+kräftige Stützen gewesen -- wie schon die Namen SCHULZE-DELITZSCH unter
+den Alten, MAX HIRSCH unter den Jüngeren bezeugen. Es versteht sich also
+ganz von selbst, daß unser Verein Interesse nimmt an den Vorgängen, die
+das Genossenschaftswesen berühren, und daß wir die Fragen diskutieren,
+die mit bezug hierauf kürzlich auch bei uns in Jena aktuell geworden
+sind.
+
+Um was es sich dabei handelt, wissen Sie alle. Der hiesige Gewerbeverein
+will, auf Anregung der Kramerinnung, bei den Gemeindebehörden den Erlaß
+eines Ortsstatuts beantragen, welches _Konsum_vereinen eine
+Sonderbesteuerung, und zwar eine Umsatzsteuer, auferlegt. Ich habe also
+in meinem Referat Stellung zu nehmen zu diesem Antrag, zu seiner Tendenz
+und zu seiner Begründung, und daran Kritik zu üben, falls dazu
+Veranlassung vorliegt.
+
+Meine Kritik wird etwas scharf ausfallen -- das bringen die Umstände so
+mit sich. Deshalb ist es mir besonders erwünscht, mich auf Tatsachen
+berufen zu können, die glaubhaft machen, daß meine Stellungnahme völlig
+frei ist von persönlicher Animosität gegen die Vertreter des
+gegnerischen Standpunktes -- daß meine Kritik sich also lediglich gegen
+diesen Standpunkt richtet, nicht gegen die beteiligten Personen. Mit
+vielen von diesen stehe ich nämlich auf ganz gutem Fuß, vielen davon bin
+ich ein guter alter Kunde. Denn ich halte darauf, daß in meinem Haushalt
+_alle_ Bedürfnisse, die in der Art, wie ich sie brauche, in Jena im
+Verkehr sind, von hiesigen Geschäftsleuten entnommen, nicht in
+Postpaketen aus Leipzig oder Berlin oder sonst woher bezogen werden. Und
+ich habe keine persönliche Sympathie für _die_ Konsumvereine, die darauf
+ausgehen, die Vorteile des Genossenschaftswesens just den Wohlhabenden
+recht dienstbar zu machen. Nicht als ob ich etwa diesen das Recht hierzu
+bestreiten wollte; das Recht gestehe ich allen zu. Ich meine aber, daß
+nicht jeder von jedem beliebigen Recht auch jeden beliebigen Gebrauch
+machen müsse, ohne Rücksicht darauf, wie andere dadurch berührt werden.
+In dem Interessenkampf, den die fortschreitende Umgestaltung der
+Wirtschaftstätigkeit und der Wirtschaftsformen mit sich bringt, sollten
+meiner Meinung nach gerade die besser situierten Kreise Teilnahme
+bekunden für die Lage solcher Erwerbsgruppen, die dabei zwischen Hammer
+und Amboß geraten sind, und sollten, unter freiwilligem Verzicht auf
+manche Vorteile, lieber mildernd und ausgleichend zu wirken suchen,
+statt zur Verschärfung der Schwierigkeiten beizutragen.
+
+Für den vorliegenden Fall ist indes die Stellungnahme durch ganz andere
+Rücksichten gegeben. Denn es handelt sich um den Versuch, die _Gemeinde_
+zu einseitiger Parteinahme in dem Interessenstreit zwischen
+verschiedenen Gruppen der Gemeindeangehörigen zu verleiten -- um die
+Absicht, die Machtmittel der Gemeinde in Bewegung zu setzen zugunsten
+der einen Gruppe gegen die andere, und zwar zugunsten des stärkeren
+Teils, auf Kosten des schwächeren Teils. Der Konsumverein, der in Jena
+dem Kleinhandel Abbruch tut, ist keine Veranstaltung der Wohlhabenden;
+er dient ausschließlich den Interessen der kleinen Leute. Und wie wenig
+die Angehörigen der Kramerinnung und der ihr nahestehenden Erwerbskreise
+auf Rosen gebettet sein mögen -- so viel ist sicher, daß ihre
+wirtschaftliche Position im Durchschnitt immer noch viel günstiger ist
+als die durchschnittliche Wirtschaftslage derjenigen Klassen, die
+vermittels des Konsumvereins eine Besserung erstreben.
+
+Was nun die Kritik des vorher erwähnten Antrages auf Einführung einer
+Umsatzsteuer für Konsumvereine anlangt, so ist mir in diesem Punkt mein
+Referat außerordentlich erleichtert durch zwei vorzügliche Artikel, die
+das »Jenaer Volksblatt« in der Dienstag-und Mittwoch-Nummer voriger
+Woche unter dem Titel »Gewerbeverein contra Konsumverein« gebracht hat.
+Die Bedeutung dieser Artikel liegt darin, daß sie die Verteidigung der
+bedrohten Interessen wieder auf einen festen und sicheren Rechtsboden
+stellen, nachdem bei der Diskussion innerhalb des Gewerbevereins in
+diesem Punkt ein Fehler begangen worden war. In dieser Diskussion haben
+nämlich Verteidiger der Konsumvereins-Interessen zu einem Zugeständnis
+sich verleiten lassen, welches schon ein Preisgeben des korrekten
+Rechtsstandpunktes einschließt. Sie haben, augenscheinlich verblüfft
+durch die emphathische Betonung der angeblichen »Gerechtigkeit« der
+geforderten Umsatzbesteuerung, auf das neue weimarische Steuergesetz
+verwiesen, nach welchem vom 1. Januar 1899 ab auch Konsumvereine auf
+ihre Dividenden etc. besteuert werden sollen, und haben erklärt, daß
+durch diese jetzt bevorstehende Besteuerung der Gerechtigkeit nunmehr
+entsprochen sei. _Das_ aber ist absolut verfehlt. Ganz im Gegenteil --
+dieses Steuergesetz ist schon der Anfang und das Vorbild der groben
+_Un_gerechtigkeit und der tendenziösen Parteinahme, die in gleichem
+Sinne weiter fortzusetzen jetzt von der Gemeinde verlangt wird. Die
+angezogenen Artikel des »Jenaer Volksblatts« haben das Verdienst, dieses
+klipp und klar darzulegen. Sie zeigen, daß ein Konsumverein, sofern er
+seinem statutarischen Zweck gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt
+und die Abgabe der eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt,
+keinen Gewinn haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen
+Sinne. Was ein solcher Verein am Ende des Jahres unter dem Namen einer
+Dividende seinen Mitgliedern auszahlt, ist nur das Geld, was er im Lauf
+des Jahres den einzelnen bei der Verteilung der Waren zuviel abgenommen
+hat -- aus Gründen der Zweckmäßigkeit und zur Sicherung einer geordneten
+Finanzwirtschaft, es ist aber kein »Gewinn«, den der Verein wirklich
+gemacht hätte. Und für das einzelne Mitglied ist die Dividende, die es
+vom Verein empfängt, ebenfalls kein »Gewinn«, d. h. kein neuer Erwerb,
+sondern lediglich die _Minderung an Ausgaben_, die es dadurch erreicht,
+daß es seine Bedürfnisse in Gemeinschaft mit anderen im großen
+eingekauft und bar bezahlt hat. Alle Einkommenbesteuerung hat nun bisher
+streng die beiden Grundsätze respektiert: erstens, daß lediglich der
+_Erwerb_ steuerpflichtig sei, nicht die Ersparnis an Ausgaben, die einer
+haben kann, indem er sich besser einrichtet als ein anderer; zweitens,
+daß jeder Erwerb nur einmal zu besteuern sei, nicht ein und derselbe
+Erwerb ein und derselben Person unter anderem Namen zum zweiten Male
+herangezogen werden dürfe. Gegen beide Grundsätze verstößt aber die
+Einkommenbesteuerung, die das neue Weimarische Gesetz von jetzt ab den
+Konsumvereinen auferlegt. Denn diese Besteuerung trifft keinen Erwerb,
+sondern trifft die Ersparnis an Ausgaben; und sie ist eine
+Doppelbesteuerung, weil die Ersparnis, die in Form der Dividende den
+Mitgliedern des Konsumvereins erwächst, von jedem einzelnen schon vorher
+als Teil seines Erwerbs steuerpflichtig gewesen und versteuert worden
+ist. Was einer in seinen Ausgaben ersparen kann, muß er doch schon
+besitzen; also muß er es auch als Erwerb oder Einkommen schon versteuert
+haben. Die landesgesetzlich jetzt eingeführte Besteuerung der
+Konsumvereine für Staat und Gemeinde ist also, weit davon entfernt,
+einer Gerechtigkeitsforderung zu entsprechen, selbst schon eine
+Ausnahmemaßregel, eine willkürliche Sonderbesteuerung derjenigen
+Volkskreise, die durch den Anschluß an eine Einkaufsgenossenschaft
+Erleichterung ihrer Wirtschaftsführung suchen.
+
+Dieser Charakter der Ausnahmemaßregel und der Willkür kommt im neuen
+Weimarischen Steuergesetz auch sehr prägnant zum Ausdruck. In § 4 dieses
+Gesetzes sind unter 6 Nummern alle diejenigen aufgezählt, die
+einkommensteuerpflichtig sein sollen, und die letzte Nummer besagt:
+
+ 6. Gesellschaften und Genossenschaften, welche auf Gegenseitigkeit
+ beruhen und ihren Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre
+ Mitglieder beschränken, jedoch nur hinsichtlich ihres Einkommens
+ aus Grundbesitz im Großherzogtum.
+
+Nun fällt ein Konsumverein zweifellos unter den Begriff einer
+»Genossenschaft, die auf Gegenseitigkeit beruht und ihren
+Geschäftsbetrieb ausschließlich auf ihre Mitglieder beschränkt«.
+Jedermann muß also aus der Bestimmung unter Nr. 6 entnehmen, daß ein
+solcher Verein nur auf etwaiges Einkommen aus Grundbesitz zu besteuern
+sei. Ja wohl! -- aber unmittelbar vorher in § 4 steht ein besonderer
+Absatz:
+
+
+5. Konsumvereine.
+
+Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden
+Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß
+aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht
+gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben. Die
+Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer
+Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber
+will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen. Und die bringt es mit sich,
+daß man die Ersparnisse der _kleinen_ Leute, die zu Konsumvereinen
+zusammentreten, besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb
+anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse der
+Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante legen und dadurch dem
+Konsum anderer entziehen, die besteuert man nicht. _Das_ nennt sich
+Mittelstandspolitik.
+
+Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um
+diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. Der Antrag verlangt
+vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen
+angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den
+_Umsatz_ durch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine
+Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von
+Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf _mittels_ des
+Konsumvereins beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf 2 Proz.
+des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die Schneidigen
+unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. erhoben wissen. Das
+letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem die Gemeindesteuer die
+größeren Einkommen heranzieht. Der Konsumverein, also die Gesamtheit der
+zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im
+ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt,
+dafür eine _Extra_steuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann,
+der einen Jahres_gewinn_ von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen
+ganzen Umsatz _wie Gewinn_ versteuern, neben der Steuer, die ihm
+landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun --
+ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser
+Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit
+des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere
+Wort gekennzeichnet zu wissen.
+
+Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im
+Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das
+Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf
+der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen,
+anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält.
+
+Erstens: daß man hier _keine_ Umsatzsteuer will, sondern nur eine
+Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich,
+daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz,
+anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine
+beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der
+Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem
+aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle -- und
+zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert,
+nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn
+»Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich
+selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren
+nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere
+weiterzugeben. -- Man darf gespannt darauf sein, wie der
+Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich
+aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und
+direkt die Umsatzsteuer zu fordern -- damit wäre doch allzusehr der Katz
+die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger
+klingenden Forderung einer Einkommensteuer.
+
+Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß
+sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle!
+-- was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches
+Recht für alle! -- weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr
+Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf
+ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! -- weil alle
+Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein
+besteuert werden auf seinen Umsatz! -- Dem einen Kommentar hinzuzufügen,
+wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung
+auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch
+erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten alten
+Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen.
+Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht
+übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik
+an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der
+Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines
+Einkommen veranlagt zu sehen -- unter Hinweis darauf, daß doch die
+anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf
+Heller und Pfennig versteuern.
+
+Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen
+Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag
+haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen?
+
+Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen
+Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand
+glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen
+Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die
+Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den
+Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun
+allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich
+mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und
+einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben
+kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten
+möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht
+mehr die Mühe lohnt?
+
+Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die
+Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen.
+Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber
+vollends nicht rechtfertigen; denn _diese_ stehen ihm schnurstracks
+entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse
+seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das
+einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des
+Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen -- sie zu strafen dafür, daß
+sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu
+machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es
+erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des
+Konsumvereins.«
+
+Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch
+nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem andern Schaden
+zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«.
+Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages
+Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag
+nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die
+Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie
+nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen
+wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre
+in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze
+abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem
+Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von
+dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls
+man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe
+noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte
+dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes:
+»Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen.
+Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird
+die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe
+bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen,
+nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die
+4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich
+abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der
+Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« --
+Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens
+unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat
+er nicht einmal das für sich.
+
+Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der
+Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen
+Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden?
+
+Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue
+Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob
+der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu
+beschließen. -- Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue
+Steuerquelle als _solche_ mit besonderem Wohlgefallen betrachten
+sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld
+immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den
+Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht -- _das_ wäre
+doch dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der
+Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat
+allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen -- schon der
+Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn -- gleiches Recht für
+alle! -- jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die
+Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt
+die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde?
+Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar
+viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die
+gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß
+eine Baugenossenschaft -- auch so eine Art Konsumverein! -- ihren Erwerb
+beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen
+-- und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft
+verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in
+ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte
+wachsen lassen -- und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut
+gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn
+was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein
+Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich
+zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn
+dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug
+auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der
+Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort
+behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages
+im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden.
+
+Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß
+vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung
+nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage
+bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen,
+daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für
+gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die
+rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu
+fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in
+Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne
+eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen
+vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich es für
+durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die
+drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus,
+den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch
+mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen
+Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche
+Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß
+eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht
+anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht
+werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber
+meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich
+schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht.
+Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals
+Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept
+gegeben mit den Worten:
+
+ Auf groben Klotz -- ein grober Keil! Auf einen Schelmen --
+ anderthalbe!
+
+So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar unter
+der Fragestellung:
+
+ Was ist für diesen Klotz der rechte Keil?
+
+ Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden durch
+ anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins?
+
+Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der Schutz der
+Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen _nicht_ fragen, wie etwa durch
+Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden könnte, daß ein
+Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande kommt; sie sollen
+vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde sofort in
+die _andere_ Erwägung eintreten: Was können wir, wenn das Statut
+erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte Schädigung nicht nur
+abzuwenden, sondern möglichst in _ihr Gegenteil zu verkehren_? _Das_
+ist, meines Erachtens, die richtige Stellungnahme. Denn der erhobene
+Arm, bereit, den drohenden Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch
+eine bessere Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich
+ducken will.
+
+Selbstverständlich können die Maßregeln der Abwehr im einzelnen erst
+diskutiert werden, wenn man genau weiß, was abzuwehren ist. Schon vorher
+aber kann man die Richtungen ins Auge fassen, in denen die Wege zur
+Abwehr zu finden sein müssen.
+
+_Ein_ solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch in Sachsen an
+mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden: rasche Ausdehnung der
+Geschäftstätigkeit des Vereins, um den Verlust von einigen Prozenten des
+Umsatzwertes durch Steigerung der Umsatzziffern, günstigere
+Einkaufsbedingungen und Verminderung der Generalunkosten wieder
+auszugleichen. Das hängt in der Hauptsache, wenn der Verein in seiner
+Organisation genügend gefestigt ist, nur ab von der Möglichkeit,
+größeres Kapital für seinen Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder
+selbst in kurzer Zeit aufbringen könnten. Immerhin ist es nur ein
+schlechter Trost, daß auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die
+Umsatzbesteuerung für den _einzelnen_ wieder eingebracht werden kann;
+denn die Summe, die dabei im _ganzen_ den beteiligten Kreisen -- der
+Hauptsache nach den Arbeitern -- ungerechterweise von der Gemeinde
+weggenommen würde, wäre nicht kleiner, sondern noch viel größer als sie
+bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte. Deshalb ist es wichtig,
+auch noch andere Wege in Betracht zu ziehen, auf denen eine radikalere
+Art der Abwehr als möglich erscheint.
+
+Solche Wege sind unter allen Umständen vorhanden. Denn, wie immer auch
+das zu gewärtigende Ortsstatut lauten möchte, soviel ist sicher, daß es
+die Besteuerung auf den Umsatz an _bestimmte_ Voraussetzungen knüpfen
+muß. Daß es etwa der Umsatzbesteuerung alle diejenigen unterwerfen
+könnte, die der Gemeinderat oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen
+jeweils für besteuerungs_würdig_ erachtet -- das ist glücklicherweise
+ausgeschlossen. _Bestimmte_ Voraussetzungen lassen sich aber immer für
+ein bestimmtes Steuersubjekt auch _aufheben_ -- und dann ist für
+_dieses_ Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z. B., wie
+beantragt werden soll, _nur_ Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen,
+Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch seine
+Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich steuerfrei
+erhalten kann. Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit in geeigneter
+Art zurückzubilden in das _reine_ Lieferantengeschäft, mit dem er vor 10
+Jahren sie begonnen hat -- und er selbst hätte dann keinen »Umsatz«
+mehr; denn die Summe alles Konsums seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz
+eines Einzelkaufmanns oder mehrerer Einzelkaufleute. Und dann hätte man
+in Jena einen Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf
+Umsatz kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz
+und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. -- Daß solches erreichbar sein
+werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten Errungenschaften
+wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den ersten Blick zwar
+befremdlich. Es _ist_ aber möglich, und zwar ohne daß dabei die
+Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil zu verlieren brauchten, den
+sie jetzt aus der eigenen Geschäftsführung haben, und ohne daß der
+Verein das Heft der Aktion auch nur vorübergehend aus der Hand zu geben
+nötig hätte.
+
+Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, daß es allen
+Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung nach
+gleicher Norm unterwürfe, ist für Jena unmöglich. Das ist sofort
+ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen denkt und an das
+Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung des hiesigen
+Detailhandels den Warenhäusern in Berlin und Leipzig und anderen
+auswärtigen Kaufleuten bereiten müßte. Es könnte sich also, falls die
+Umsatzsteuer nicht gänzlich auf Konsumvereine beschränkt würde,
+höchstens um solche Maßregeln handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen,
+_wenn_ sie Lieferanten für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann
+ich es einstweilen ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut -- es
+müßte schon ein Kunststück sein -- erst da ist, dann können wir uns ja
+weiter sprechen.
+
+_Eine_ Voraussetzung muß allerdings gemacht werden, wenn die
+Abwehrmaßregeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen habe,
+ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf nicht gänzlich auf sich
+und seine Mitglieder angewiesen sein -- er muß Bundesgenossen zur
+Verteidigung seiner Position finden. Diese Voraussetzung aber ist sicher
+erfüllbar kraft der Interessengemeinschaft, die zwischen der Hauptgruppe
+seiner Mitglieder, der Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in
+bezug auf die Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von
+selbst gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man sich
+klar macht, daß Maßregeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung der
+arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte Benachteiligung
+aller industriellen Tätigkeit am Ort bedeuten müssen. Wenn daraufhin der
+Konsumverein Rückhalt bei denen sucht, welche die Interessen der
+Industrie und ihrer ungestörten Entwicklung zu vertreten haben, so
+vergibt er seiner Selbständigkeit nichts. Denn er kommt nicht als
+Bittender, mit leeren Händen, der nur Beistand für _seine_ Sache, sucht,
+sondern als Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in
+seinen geschulten Kräften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr in
+der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen
+Vorgehens seinerseits so regeln, daß aus dem zeitweiligen Hand-in-Hand
+gehen mit andern seiner eigenen Selbständigkeit kein Abbruch geschieht.
+Das müßte der Gesichtspunkt sein, unter den die Abwehr des Vorstoßes der
+Genossenschaftsfeinde sich zu stellen hätte.
+
+Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein entschiedenes
+Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens unserer Stadt.
+Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher Selbsthilfe in die Kreise
+der arbeitstätigen Bevölkerung Jenas hineingetragen und zuerst Erfolg
+und Anerkennung ihr erstritten. Die jüngere Vereinigung gleichen
+Charakters, die Baugenossenschaft, würde schwerlich so schnell, wie es
+geschehen, zu erfreulicher Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch
+die Vorarbeit der älteren die Genossenschaftsidee gerade in den
+Arbeiterkreisen hier schon eingebürgert und Schulung vieler in
+genossenschaftlicher Tätigkeit gewonnen worden wäre. Diesem Ruhm kann,
+wie ich glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres
+Verdienst hinzufügen, dessen Bedeutung möglicherweise sogar über die
+örtlichen Grenzen hinausreichen würde, wenn er in dieser Zeit der
+Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kräftig sie
+vertritt, sondern für diese Vertretung auch Wege anbahnt, die bisher
+noch nicht beschritten wurden. Dann könnte er, der eigenen Sache
+dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen Anfechtungen
+stehen, ein Vorbild geben.
+
+
+
+
+VI.
+
+Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum
+Sachsen.
+
+Rede, gehalten in öffentlicher Volksversammlung zu Jena am 17. November
+1900[32].
+
+
+_Geehrte Versammlung!_
+
+Über die äußere Veranlassung zu dieser Versammlung brauche ich mich
+nicht näher auszusprechen. Daß die dreiundeinhalb Versammlungsverbote,
+die unter Berufung auf die »öffentliche Ordnung und Sicherheit« kürzlich
+in rascher Aufeinanderfolge hier in Jena ergangen sind, nicht den
+Gegenstand meiner Rede bilden sollen, sondern nur den _Anstoß_ zur
+heutigen Versammlung gegeben haben, ist Ihnen schon durch die Benennung
+des Themas, in den Worten »Versammlungsfreiheit _im Großherzogtum
+Sachsen_« genügend erkennbar gemacht. Ich brauche daher nur darüber
+Erklärung zu geben, warum Angehörige der nicht-sozialdemokratischen, der
+sog. _bürgerlichen_ Parteien sich veranlaßt sehen, die Frage dieser
+Versammlungsverbote im Großherzogtum zur öffentlichen Diskussion zu
+stellen, obwohl diese Verbote überall, wie hier in Jena,
+_ausschließlich_ die Versammlungen der sozialdemokratischen Partei
+betroffen haben. _Das_ will ich zunächst in kurzen Worten erledigen.
+
+Nach Aufhebung des Sozialistengesetzes, unseligen Angedenkens, besteht
+auch im Großherzogtum kein _Ausnahme_gesetz mehr gegen die
+sozialdemokratische Partei. Die Verbote ihrer Versammlungen ergehen also
+unter _gemeinem_ Recht des Landes, welches auf _alle_ Bürger gleichmäßig
+Anwendung findet. Unter denselben Voraussetzungen, unter denen die
+Polizeibehörden kraft dieses Landesrechts die Versammlungen _einer_
+Partei verhindern dürfen, dürften sie, sobald es ihnen zweckmäßig
+erscheint, _alle_ Versammlungen im Lande verhindern. Die bewußten
+Verbote berühren daher ganz unmittelbar, und in ganz eminentem Grad, die
+Frage des verfassungsmäßigen Rechtes _aller_ Bürger in unserem Lande,
+die Frage der bürgerlichen Freiheit überhaupt gegenüber der
+Polizeigewalt -- und damit in bezug auf den Charakter unseres ganzen
+Staatswesens die Frage: _Rechts_staat oder _Polizei_staat?
+
+An den Fragen _dieser_ Art sind aber alle gleichmäßig interessiert,
+nicht nur die Sozialdemokraten und nicht nur die Liberalen, sondern
+ebensosehr auch die Konservativen -- soweit sie wirklich »Konservative«
+sind, nicht reine Rückschrittler, deren offenkundiges Ideal der reine
+Polizeistaat ist. Denn es gibt nur _eine_ Art von staatsbürgerlichem
+Recht: _das_ Recht, welches alle gleichmäßig schützt, vom Minister bis
+zum letzten Tagelöhner; und es gibt nur _eine_ Art von politischer und
+bürgerlicher Freiheit: _die_ Freiheit, an der alle gleichmäßig
+teilhaben, vom Minister bis zum letzten Tagelöhner. Eine Freiheit, die
+einzelne, oder bestimmte Kreise, oder ganze Parteien, _des_halb
+genießen, weil die Polizei für gut findet, _sie_ nicht zu beschränken --
+diese Freiheit »von Polizei Gnaden« ist _keine_ Freiheit. Der Sklave,
+der von seinem Herrn nicht mißhandelt wird, ist kein _freier_ Sklave.
+
+Soweit nun die Anhänger der Sozialdemokratie fordern, ihre Ansichten und
+Ideen innerhalb der Grenzen des _gesetzlich_ Erlaubten _kraft gemeinen
+Rechtes des Landes_ ebenso in Versammlungen öffentlich vertreten zu
+können, wie andere Parteien die ihrigen, verfechten sie kein
+Parteiinteresse, sondern verfechten sie das verfassungsmäßige Recht
+aller. Kein Gezeter der »staatserhaltenden« Parteien über den Vorschub,
+der der Sozialdemokratie aus den Kreisen des Bürgertums geleistet werde,
+wird meine Gesinnungsgenossen und mich abhalten, sie kräftig zu
+unterstützen überall, wo ihre Forderungen _diese_ Bedeutung gewinnen.
+_Die Sozialdemokratie soll sich nicht rühmen dürfen, die einzige Partei
+geworden zu sein, die in unserem Land oder_ _in dieser Stadt
+verfassungsmäßiges Recht und staatsbürgerliche Freiheit noch
+verteidigt!_
+
+ * * * * *
+
+Nach diesem Vorwort komme ich nun zur Sache.
+
+Daß ich die in Betracht stehenden Verwaltungsmaßnahmen unter
+_rechtlichem_ Gesichtspunkt anfechten will, bringt schon das Thema
+meines Vortrages zum Ausdruck. Indes läßt dieses noch unbestimmt, ob ich
+dabei nur das Recht seiner allgemeinen Idee nach, oder das konkrete, in
+den geschriebenen Gesetzen gegebene Recht im Auge habe -- ob ich also
+die Versammlungsverbote anfechten will durch Kritik der
+Rechtsanschauungen, von denen sie geleitet sind, und vielleicht
+verlangen will, daß _diese_ lege ferenda zu korrigieren seien -- oder ob
+ich sie anfechten will durch Kritik de lege lata, auf dem Boden des
+positiven Rechtes, unter der Behauptung falscher, _gesetzwidriger_
+Anwendung der geltenden Gesetze.
+
+Vom ersteren Standpunkt aus würde Gegenstand meiner Kritik die _Absicht_
+sein müssen, die in diesen Verboten offen zum Ausdruck kommt: die Ideen
+und Bestrebungen einer bestimmten Partei unter der Behauptung ihrer
+Staatsgefährlichkeit mit den _äußeren_ Machtmitteln des Staates
+bekämpfen, _gewaltsam_ unterdrücken oder hemmen zu wollen -- sowie die,
+wie ich glaube, verhängnisvolle _Wirkung_, die derartiger Gebrauch der
+Staatsgewalt in Aussicht stellt. Und für eine Kritik von _diesem_
+Standpunkt aus hätte ich in der Tat kräftige Waffen. Ich könnte, im
+Punkte Vernunft und Gerechtigkeit, hinweisen auf den prägnanten
+Ausspruch eines sehr konservativen Historikers, Heinrich von Treitschke,
+der einmal gesagt hat:
+
+ Keine Kunst der Rede vermag den _ketzerrichterlichen_ Geist zu
+ verhüllen, der aus der Behauptung spricht: irgend eine Idee, oder
+ Meinung, oder Lehre sei _staats_gefährlich!
+
+Und im Punkte praktischer Staatsklugheit könnte ich die Tatsache
+hervorheben, daß das ketzerrichterliche Gesetz, das zehn Jahre über
+Deutschland geherrscht hat, das _kläglichste_ Fiasko bedeutet, das seit
+der Begründung des Reichs irgend einer gesetzgeberischen Aktion in
+Deutschland beschieden war.
+
+Aber alles das will ich nicht weiter verfolgen. Denn meine Absicht ist
+heute, die Angelegenheit dieser Versammlungsverbote _nur_ von dem
+anderen, zu zweit bezeichneten Standpunkte aus, also de lege lata, zu
+erörtern. Nicht darum also soll es sich heute abend handeln: ob diese
+Maßnahmen der Verwaltung unter Gesichtspunkten von Vernunft und
+Gerechtigkeit weise oder töricht, gerecht oder ungerecht, ob sie unter
+Gesichtspunkten des Staatsinteresses in ihren Wirkungen staatserhaltend
+oder staatszerstörend seien -- sondern lediglich um _die_ Frage: ob sie
+_angesichts der im Großherzogtum geltenden Gesetze_ gesetz_mäßig_ oder
+gesetz_widrig_ und ob ihre Sanktionierung seitens der oberen, für die
+Handhabung der Gesetze _verfassungsmäßig_ verantwortlichen
+Staatsbehörden verfassungs_gemäß_ oder verfassungs_widrig_ sei?
+
+ * * * * *
+
+Ich bin aber durchaus gewärtig, daß sehr _viele_ in dieser großen
+Versammlung eine solche Erklärung mit äußerstem Befremden anhören
+werden. Besonders im Kreise der politisch mir Nächststehenden wird man
+sich fragen: Ist es nicht höchst _un_klug, die Bekämpfung des neuerdings
+beliebten Verwaltungsverfahrens von einer so _schwachen_ Position aus zu
+versuchen? Besteht doch allgemeines Einverständnis darüber, daß unsere
+_schlechten Gesetze_ an allem schuld sind -- daß unser Landtag in der
+Zeit der Reaktion der 50er Jahre durch das Polizeigesetz vom
+7. Jan. 1854 das verfassungsmäßige Recht der Bürger _an die Polizei
+ausgeliefert_ hat -- und daß angesichts dieses »heillosen« Gesetzes die
+Polizei eben alles sich erlauben darf, ohne daß man die _formelle
+Legalität_ zu bestreiten vermöchte! -- Haben wir, die Freisinnigen und
+die bürgerlichen Demokraten im Land, nicht gerade deshalb vor zwei
+Jahren Petitionen an den Landtag um Erlaß eines _anständigen_
+Versammlungsgesetzes in Umlauf gebracht? Wie kommt der Redner dazu,
+alles das jetzt völlig zu ignorieren?
+
+Alle, die so fragen, bitte ich aber, ihre Ansicht auf kurze Zeit
+zurückzusetzen und meine Rede bis zu Ende anzuhören. Ich hoffe sie dann
+_überzeugt_ zu haben, daß jene allgemein verbreitete Annahme über die
+Inferiorität unserer Gesetze und die Hoffnungslosigkeit unserer
+gegenwärtigen Rechtslage nichts anderes ist als ein grobes _Vorurteil_,
+ein großes _Mißverständnis_ -- nur daraus erklärlich, daß der lebenden
+Generation längst der Zusammenhang des Textes jenes fast 50 Jahre alten
+Gesetzes mit den Gedanken und den Absichten des _Gesetzgebers_ völlig
+verloren gegangen ist. So paradox es im Augenblick vielen klingen mag --
+das Ergebnis meiner heutigen Erörterung wird _da_hin gehen:
+
+daß _kein_ Land in Deutschland in bezug auf die _politischen_ Rechte der
+Bürger und auf _gute_ gesetzliche Umgrenzung der Polizeigewalt einer
+_besseren_ Rechtslage sich erfreut, als _nach den jetzt geltenden
+Gesetzen_ das Großherzogtum Sachsen -- wenn nur diese Gesetze richtig,
+d. h. dem Willen des Gesetzgebers entsprechend, angewandt werden;
+
+daß im besonderen dieses alte, verrufene »Polizeigesetz« vom Januar 1854
+in Wahrheit geradezu ein _wertvolles Erbstück darstellt, welches unserem
+Land übrig geblieben ist aus einer Zeit, da Regierung und Landtag noch
+durchdrungen waren vom Geist des Verfassungsstaates_;
+
+und daß die Diskreditierung dieses Gesetzes in der öffentlichen Meinung
+_bitteres Unrecht_ den Männern getan hat, die damals an unserer
+Gesetzgebung beteiligt waren.
+
+Ich spreche alles dieses, meinen Ausführungen absichtlich vorgreifend,
+schon jetzt aus, damit Sie nicht, befangen in dem Glauben an die
+angeblich verzweifelte Rechtslage, diese Ausführungen anhören mit dem
+trüben Gedanken: es hilft ja doch nichts! _Es wird etwas helfen_, wenn
+Sie mir Gelegenheit geben, meine Behauptungen hier, in breiter
+Öffentlichkeit, _eingehend_ zu rechtfertigen!
+
+Da ich aber einmal vorgegriffen habe, will ich auch noch die Konsequenz,
+die meine Erörterung in Hinsicht auf das _Taktische_ nach sich ziehen
+muß, gleich hier zum voraus aussprechen:
+
+Es ist der größte Mißgriff gewesen -- ich selbst habe ihn mitgemacht --
+Petitionen an den Landtag um Erlaß eines besonderen Gesetzes über
+Vereins- und Versammlungswesen zu richten; und es ist ein wahres Glück
+für uns, daß der Landtag diese Petitionen rund abgelehnt hat, und
+zugleich in einer _Form_ sie abgelehnt hat, die _uns_ völlig
+dispensiert, je wieder darauf zurückzukommen. Denn alles, was wir
+_jetzt_ erlangen könnten, würde in bezug auf Vereins- und
+Versammlungsfreiheit unvergleichlich viel _schlechter_ uns stellen, als
+wir nach unserem ehrlichen _alten_ Recht gestellt sind. Was wir zu tun
+haben, ist ganz allein: dieses gute alte Recht kräftig zu _verteidigen_,
+auf daß es noch auf weitere 50 Jahre hin ganz ungeändert fortbestehe,
+und dabei kräftig einzutreten für seine _richtige_, gesetz_mäßige_
+Anwendung -- kräftig den _Mißbrauch_ des Gesetzes abzuwehren, der allein
+es ermöglicht hat, daß Polizeiwillkür hinter ihm Deckung finden konnte.
+
+Indem ich nunmehr zur _Begründung_ dieser bis jetzt ohne Beweis
+hingestellten Ansichten übergehe, habe ich zunächst in aller Kürze die
+_Tatsachen_ zusammenzustellen, welche die bisherige Praxis der
+Versammlungsverbote im Großherzogtum kennzeichnen.
+
+Während der Geltung des Sozialistengesetzes waren natürlich alle
+Versammlungen mit erkennbarer sozialdemokratischer Tendenz auch
+bei uns kraft Reichsgesetz verboten. Aber auch in dieser Zeit sind
+die Anhänger dieser Partei -- zu _Ehren_ der damaligen Verwaltung
+bezeuge ich es -- in unserem Land nicht _schikaniert_ worden. Selbst
+allgemein bekannte Führer der Partei, die gemäß dem Zweck des »kleinen
+Belagerungszustandes« in Norddeutschland fast überall herumgehetzt
+wurden, haben im Großherzogtum _un_belästigt verkehren können. Einer von
+diesen Führern, der damals öfters in Jena war und dem schon früher
+persönlich näher gekommen zu sein ich mir als besondere Gunst anrechne,
+hat mir selbst gesagt: wie er sich jedesmal freue, wenn er in das Gebiet
+der schwarz-grün-gelben Pfähle komme -- _da_ habe er doch keinen
+Polizeispitzel mehr auf den Fersen!
+
+Kurz vor Aufhebung des Sozialistengesetzes, also wohl aus Anlaß der
+bevorstehenden Aufhebung, ist -- nach Äußerungen in unserem Landtag zu
+schließen -- unterm 1. September 1890 aus dem Ministerium eine
+»Unterweisung« an die Bürgermeister ergangen, deren Text ich nicht näher
+kenne, die aber inhaltlich besagt haben muß: daß auch _nach_ Wegfall des
+genannten Gesetzes die Polizeibehörden aus § 1, Ziff. 2 des Gesetzes vom
+7. Jan. 1854 befugt sein würden, politische Versammlungen »_bei
+dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit_« zum
+voraus zu verbieten. Diese -- durchaus korrekte und sachgemäße --
+Unterweisung hat aber zur Folge gehabt, daß durch viele Jahre hin keine
+_einzige_ Versammlung im Großherzogtum verboten wurde, weil _keine_ den
+geringsten Anlaß zu Befürchtungen für öffentliche Ordnung und Sicherheit
+gab. Während es, bei uns wie anderwärts, sehr oft vorkommt, daß
+Versammlungen, die unter dem Szepter des Gambrinus tagen, zu Unordnung,
+Tumult usw. führen, ist derartiges -- wie ich ausdrücklich konstatiere
+-- _bis auf den heutigen Tag_ noch niemals bei _politischen_
+Versammlungen eingetreten -- auch nicht bei sozialdemokratischen, und
+auch nicht in den erregtesten Zeiten der Reichstagswahlen. Und obwohl
+sozialdemokratische Versammlungen inzwischen zu vielen Hunderten im
+Lande stattgefunden haben, ist es -- soviel bekannt -- bei uns nicht
+ein _einziges Mal_ vorgekommen, daß wegen der Reden oder Handlungen in
+einer solchen Versammlung der Staatsanwalt Anlaß zu nachträglichem
+Einschreiten gefunden hätte. Alles das hebe ich hier besonders hervor.
+
+Vor einigen Jahren hörte man nun, zum erstenmal nach Aufhebung des
+Sozialistengesetzes, wieder von dem Verbot einer sozialdemokratischen
+Versammlung im Großherzogtum, und zwar in Eisenach -- unter Umständen,
+die sofort erkennen ließen, daß es sich dabei um etwas _Neues_ handelte.
+Das Verbot war, unter Bezugnahme auf das erwähnte Polizeigesetz, wegen
+»dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergangen.
+Da nun kein vernünftiger Mensch von der fraglichen Versammlung
+Ruhestörung und sonstige Gesetzwidrigkeit hatte erwarten können, so
+mußte also einer einen _neuen Einfall_ gehabt, nämlich die Entdeckung
+gemacht haben, daß unter den »dringenden Gründen des öffentlichen
+Wohls«, derentwegen nach dem Polizeigesetz polizeiliche Verbote zulässig
+sein sollen, auch etwas ganz _anderes_ verstanden werden könne, als man
+bis dahin darunter verstanden hatte. Der Urheber dieser Entdeckung ist
+-- meines Wissens -- der frühere Oberbürgermeister von Jena, _Eucken_,
+jetzt Bezirksdirektor in Eisenach, derselbe, der hier unter der Geltung
+des Sozialistengesetzes amtierte und durch seine _hiesige_ Tätigkeit das
+Ansehen besonderer Objektivität und strengster Unparteilichkeit, auch in
+politischen Dingen, sich erworben hatte.
+
+Die Entdeckung Euckens hat aber nur sehr allmählich Verständnis und
+Anklang gefunden. Weitere Versammlungsverbote erfolgten zunächst ganz
+vereinzelt und auch als sie sich mehrten, lange Zeit ganz systemlos;
+bald ein _Verbot_ -- bald, unter äußerlich ganz gleichen Umständen,
+_kein_ Verbot. Jahrelang entsprach die Praxis deutlich der Devise:
+
+ Die Wetterfahnen, sie sind verlegen,
+ Sie wissen nicht, wohin sich bewegen.
+
+Erst _neuerdings_ lassen die Wetterfahnen überall die bekannte
+übereinstimmende Windrichtung erkennen.
+
+Man stände aber angesichts dieser wegen »dringender Gefahr für die
+öffentliche Ordnung und Sicherheit« ergehenden Verbote noch heute vor
+einem vollständigen _Rätsel_, wenn nicht zwei Verhandlungen in unserem
+Landtage Licht -- und die zweite ein sehr helles Licht -- auf die Sache
+geworfen hätten. Schon in der ersten von diesen Verhandlungen, die der
+_Abg. Baudert_ zu Anfang 1898 provozierte, wurde mit einiger
+Zurückhaltung, in der zweiten aber, im Dezember 1899, die unsere
+Petitionen wegen eines Vereins- und Versammlungsgesetzes zum Gegenstand
+hatte, mit höchster Deutlichkeit und Unumwundenheit von den
+konservativen Abgeordneten _und vom Regierungstisch_ die Ansicht
+proklamiert: die Sozialdemokratie sei _an sich_ eine »Gefahr für die
+öffentliche Ordnung und Sicherheit«, _des_halb müsse die Propaganda für
+ihre Lehren, auch wenn sie gänzlich auf dem Boden der Gesetze sich hält,
+aus »dringenden Gründen des öffentlichen Wohls« möglichst _beschränkt_
+werden. Und der oberste Verwaltungschef hat damals mit anerkennenswerter
+Ehrlichkeit und Offenheit seinen Standpunkt _da_hin (dem Sinne nach)
+erläutert: Andere Staaten in Deutschland seien mit der Aufhebung des
+Sozialistengesetzes dieser staatsfeindlichen Partei gegenüber wehrlos
+geworden; das Großherzogtum aber sei in der glücklichen Lage, in seinen
+_Landes_gesetzen (nämlich in dem Polizeigesetz vom 7. Januar 1854)
+genügende Waffen zu besitzen, um auch _ohne_ Ausnahmegesetz die Gefahr
+abwehren zu können -- wenn nur die Polizeibehörden überall richtiges
+_Verständnis_ besitzen für die »dringenden Gründe des öffentlichen
+Wohls«, die dabei in Frage kommen. Und er hat _unumwunden zugestanden_,
+durch Instruktion der Bezirksdirektoren sowie durch Belehrung der
+Bürgermeister auf die Verbreitung dieses Verständnisses _amtlich_
+hingewirkt zu haben.
+
+Hiernach steht jetzt ganz _authentisch_ fest:
+
+ Die Versammlungsverbote im Großherzogtum erfolgen, mangels jeder
+ vernünftigen Befürchtung von Störung der _äußeren_ Ordnung und
+ Sicherheit, _tatsächlich nur_ wegen _der_ Gefahr, die nach der
+ Meinung der _oberen_ Verwaltungsbehörden aus der Propaganda für die
+ Ideen und die Lehren der Sozialdemokratie dem »öffentlichen Wohl«
+ drohen soll.
+
+Neben _dieser_ Feststellung habe ich aber in bezug auf das Tatsächliche
+in der jetzigen Verwaltungspraxis noch zwei _besondere_ Punkte
+hervorzuheben.
+
+_Erstens_. Auch bei der jetzigen Auslegung des Gesetzes vom 7. Januar
+1854 liegt die Anwendung dieses Gesetzes ganz in der Hand der _unteren_
+Polizeibehörden, der Bürgermeister. _Sie_ haben die Verbote zu erlassen
+oder nicht zu erlassen, nach _eigenem_ pflichtmäßigem Urteil. Zwar
+können auch die Bezirksdirektoren, über den Kopf des Bürgermeisters
+hinweg ein Verbot aussprechen sie können aber keinen Bürgermeister
+_anhalten_, es seinerseits zu tun, wenn er die gesetzlichen
+Voraussetzungen dafür nicht gegeben findet. Instanzenmäßig steht auch
+jetzt den oberen Behörden _nur_ die Nachprüfung der Verbote im Falle
+einer Beschwerde zu. Das wird durch ganz konkludente Tatsachen, auch
+noch aus jüngster Zeit, erhärtet.
+
+_Zweitens_. Auch _nach_ den vorhin mitgeteilten Erklärungen des
+Verwaltungschefs in öffentlicher Landtagssitzung am 5. Dezember 1899 ist
+noch kein einziges Verbot ergangen, das _offen und ehrlich_ mit der
+_sozialdemokratischen Tendenz der Versammlung_ begründet wäre. Ganz
+charakteristisch bleibt vielmehr für alle diese Verbote, daß sie, soweit
+sie nicht lediglich die typische Formel »dringende Gefahr etc.«
+benutzen, zur _Motivierung_ angebliche _Tatsachen_ heranziehen, die
+_geeignet_ sind, die Meinung zu erwecken oder wenigstens noch Spielraum
+zu lassen für die Meinung: daß von der Versammlung _als solcher äußere_
+Unordnung oder Gesetzwidrigkeit befürchtet werde. Fast regelmäßig kehrt
+einer von folgenden Gründen wieder: das Thema sei geeignet, _aufreizend_
+zu wirken -- der Redner sei _bekannt_ wegen »seiner _aufreizenden
+Redeweise_« -- der Redner sei _bekannt_ als _gewerbsmäßiger_ Agitator.
+-- Von dem Mangel an Aufrichtigkeit, der aus Motivierungen dieser Art
+spricht, rede ich gar nicht weiter. Konstatieren muß ich aber, daß dabei
+sogar mit der _Wahrheit_ oft sehr unglimpflich umgegangen worden ist.
+Für mindestens _drei_ Fälle unter denen, die mir selbst bekannt geworden
+sind, steht es ganz sicher fest, daß objektiv _wahrheitswidrige_
+Behauptungen amtlich verbreitet worden sind, wenn ich auch gern annehmen
+will, daß die betreffenden Beamten dabei in gutem Glauben waren, daß sie
+_nur_ sich haben anlügen lassen. Mit dem Epitheton »_bekannt_ wegen
+aufreizender Redeweise« sind nämlich -- und zwar wiederholt -- auch die
+beiden Reichstagsabgeordneten _Kloß_-Stuttgart und _Molkenbuhr_-Hamburg
+in unserem Land geziert worden, für die das gerade Gegenteil _wahr_ ist:
+daß sie _bekannt_ sind als _besonders_ ruhige, besonnene,
+leidenschaftslose Redner. Und in _einem_ Fall, in welchem vom
+Gemeindevorstand in Neustadt der »gewerbsmäßige« Agitator ausgespielt
+wurde, weiß ich zufällig ganz genau, daß der Betroffene _nicht_
+gewerbsmäßiger _Agitator_, sondern gewerbsmäßiger _Maschinenschlosser_
+ist, und _gewerbsmäßig_ auch _nur_ Maschinenschlosser -- ein Mann, der
+die vertragsmäßigen Obliegenheiten in seinem Arbeitsverhältnis seit
+Jahren tadellos erfüllt und in der Lage ist, zu beweisen, daß er seine
+rednerische Tätigkeit immer -- genau wie ich! -- nur »zum Vergnügen«,
+_nicht_ gegen Entgelt, betreibt.
+
+In Ansehung, daß es _Beleidigung_ bleibt, anständigen Leuten in der
+einen oder der andern Art einen Makel anzuheften, selbst wenn die
+Betroffenen Sozialdemokraten sind, ist also auch die Immunität gegen
+§ 186 des Strafgesetzbuchs, die das _Akten_papier gewährt, mehrfach
+_mißbraucht_ worden. -- Indes ist derartiges unter dem Gesichtspunkt
+meiner heutigen Betrachtung nur nebensächlich. Wenn mein Programm mit
+sich brächte, daß ich von den _demoralisierenden_ Wirkungen und von der
+_Schädigung des Ansehens unseres Beamtenstandes_ reden müßte, die das
+Hereinziehen der Verwaltungsorgane in den Dienst der ketzerrichterlichen
+Anschauungen _der herrschenden Partei_ zur Folge haben muß -- _dann_
+hätte ich noch ganz anderes zu sagen!
+
+ * * * * *
+
+Ich gehe nunmehr dazu über, die hier nach Seite des _Tatsächlichen_
+gekennzeichnete Praxis der Versammlungsverbote zu _vergleichen_ mit den
+Vorschriften der _Gesetze_, auf die sie sich stützt -- und komme damit
+zum wichtigsten Teil meiner heutigen Aufgabe: darzulegen, wie diese
+Gesetze die politischen Rechte der Bürger unseres Landes bestimmt haben
+und _welche_ Befugnisse sie den _Polizei_behörden in Hinsicht auf jene
+Rechte einräumen.
+
+Es existiert bei uns nur eine einzige _gesetzes_kräftige Vorschrift,
+die _besonders_ auf die spezifisch politischen Angelegenheiten,
+Vereins- und Versammlungswesen, Bezug hat. Sie betrifft ausschließlich
+die politischen _Versammlungen_ und ist enthalten in zwei
+Ministerial_verordnungen_, vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875.
+Über das _Vereins_wesen besteht von gesetzlichen Bestimmungen bei uns
+überhaupt _nichts_, nachdem eine Verordnung, die im Jahre 1856 im Sinne
+eines Beschlusses des seligen Bundestags erlassen wurde, im Jahr 1868
+auf Andrängen des Landtags wieder außer Kraft gesetzt worden ist. Die
+angezogene Ministerialverordnung von 1874/75 aber ist äußerst
+_liberalen_ Geistes. Sie enthält eigentlich nur _Ordnungs_vorschriften,
+und zwar von höchst verständiger Art, bringt aber gar keine _sachliche_
+Beschränkung des »Versammlungsrechts«, dessen _Freiheit schützen_ zu
+wollen sogar direkt in ihr ausgesprochen ist. Sie verlangt keine
+»Genehmigung« einer Versammlung, sondern lediglich »Anmeldung«
+derselben mindestens 12 Stunden vor ihrem Beginn, und zwar _nur_
+Anmeldung von _Ort_ und _Zeit_, also von Lokal und Stunde des Beginnes,
+_nicht auch_ Angabe des Verhandlungsthemas und des Redners. Dieses
+letztere aber ist von _besonderer_ rechtlicher Bedeutung. Denn wenn
+Bezeichnung von Thema und Redner gefordert würde, wäre das Tun in der
+Versammlung ganz außerordentlich beschränkt: jede Abschweifung vom
+angegebenen Gegenstand und jedes Auftreten eines anderen Redners würde
+sofort den Tatbestand einer nichtangemeldeten Versammlung begründen. Bei
+uns aber ist die Erfüllung _aller_ gesetzlichen Vorschriften schon dann
+gesichert, wenn -- wie es z. B. für die heutige Versammlung geschehen
+ist -- die Anmeldung bewirkt wird durch eingeschriebenen Brief _mit
+Rückschein_ -- ohne Angabe von Thema und Redner. Wenn der Rückschein der
+Post das Datum des vorangehenden Tages trägt, ist er hinreichender
+Beweis dafür, daß die Anmeldung _rechtzeitig_ bei den Akten der Behörde
+gewesen ist, _allen_ Anforderungen der Verordnung also genügt war.
+
+Abgesehen von jenen Ordnungsvorschriften unterliegen demnach Vereine und
+Versammlungen, und alles Tun und Lassen _in_ solchen, gegenwärtig keinen
+andern _gesetzlichen_ Beschränkungen, als das Reichsstrafgesetzbuch
+insofern aufrichtet, als es Vereine und Versammlungen zu
+gesetz_widrigen_, d. h. gesetzlich _verbotenen_ Zwecken, und _geheime_
+Verbindungen, sowie Gesetzesverletzungen beim Reden usw. ausdrücklich
+unter Strafandrohung stellt.
+
+Ich sehe unter dem Gesichtspunkt staatsbürgerlicher Freiheit in dem
+_Nicht_vorhandensein eines besonderen Vereins- und Versammlungsgesetzes
+einen fast _idealen_ Zustand. Denn Gesetze bedeuten immer und überall
+nur _Beschränkungen_, keine Rechte -- nämlich Beschränkungen des
+einzelnen zugunsten der Interessen der Gesamtheit, die der Staat
+repräsentiert. Ein »Recht« können sie nur ganz indirekt und
+negativerweise begründen, nachdem sie _vorher_ Beschränkungen begründet
+haben -- nämlich _das_ Recht, daß die Beschränkung nicht _weiter_ gehen
+dürfe, als das Gesetz bestimmt hat. _Je weniger Gesetze also, desto mehr
+Freiheit!_
+
+Das steht nun freilich in starkem Widerspruch zu Ansichten, die bei uns
+mehrfach -- sogar in unserem Landtag -- ausgesprochen worden sind: daß
+-- von wegen der Polizei! -- die Bürger dieses Landes ein »Recht«, _sich
+zu versammeln_, bis jetzt überhaupt noch nicht haben, weil es noch kein
+»Gesetz« gibt, welches ihnen das _erlaubte_. Aus dieser spezifisch
+Weimarischen Theorie von den Rechten, die erst _aus Gesetzen_ entstehen,
+habe ich indes nichts weiter zu entnehmen vermocht als die -- vielleicht
+litterar-historisch verwertbare -- Konjektur: ob nicht etwa diese im
+Jahr 1899 im Weimarischen Landtag verhandelte Theorie der Gegenstand
+sei, auf den _Schiller_ mit dem Distichon in den Xenien:
+
+ Jahrelang schon bedien ich mich meiner Nase zum Riechen;
+ Hab' ich denn wirklich an sie auch ein erweisliches Recht?
+
+vorahnend hat anspielen wollen.
+
+ * * * * *
+
+Nun hat allerdings, unbeschadet unseres _gesetzlich_ fast ganz
+_un_beschränkten Versammlungs_rechts_, auch die _Polizei_ gewisse
+Befugnisse in bezug auf das _tatsächliche_ Sich-Versammeln der Bürger;
+weil die Polizei _gewisse_ Befugnisse besitzt, und besitzen muß, in
+bezug auf _alle_ Ereignisse und Vorkommnisse im Land, die -- wie z. B.
+Überschwemmungen, Feuersbrünste, Herumlaufen bissiger Hunde u. dgl. --
+obwohl sie das öffentliche Interesse erheblich berühren können, doch
+nicht _gesetzlich_ geregelt sind. In der Tat ist es ganz in der Ordnung,
+daß der polizeilichen Kognition auch _das_ Vorkommnis unterliege,
+welches gegeben ist mit dem Sich-Versammeln einer größeren Anzahl von
+Personen an einem bestimmten Ort, die eine Rede anhören oder öffentliche
+Angelegenheiten diskutieren wollen. Denn auch derartige Vorkommnisse
+können just solche öffentliche Interessen berühren, die der _Polizei_ zu
+wahren obliegt -- wenn z. B. anzunehmen wäre, daß die betreffenden
+Personen Übles im Schild führen, oder Tumult, Aufruhr u. dgl.
+veranlassen könnten.
+
+Die Frage aber: _welche_ Befugnisse die Polizei in bezug auf
+_Versammlungen_ habe, fällt bei _uns_ gänzlich zusammen mit der Frage:
+_welche_ Befugnisse sie _überhaupt_ habe gegenüber _allen_ Vorkommnissen
+und Handlungen, die nicht gesetzlich besonders geregelt sind. Denn das
+einzige Gesetz, welches in unserem Land die Befugnisse der
+Polizeibehörden _bestimmt_ -- das vorher schon erwähnte Gesetz vom 7.
+Januar 1854 -- enthält keinerlei Sondervorschriften für den Fall von
+_Versammlungen_. Ihnen gegenüber haben demnach diese Behörden absolut
+keine _andere_ Kompetenz, als ihnen auch in bezug auf alles übrige
+zusteht.
+
+Damit gelange ich denn nunmehr zum Hauptpunkt meiner heutigen Aufgabe --
+zur Erörterung der Frage: _welche allgemeinen Befugnisse_ legt das
+genannte Gesetz den Polizeibehörden bei, _und welche nicht_? Was ihnen
+nicht _allgemein_ zusteht, steht ihnen auch nicht bei _Versammlungen_
+zu. Für die Behandlung der genannten Frage aber muß ich jetzt noch
+längere Zeit Ihre Geduld in Anspruch nehmen.
+
+ * * * * *
+
+Wenn man den Text des Gesetzes, wie Sie ihn gedruckt vor sich haben,
+unschuldigen Gemütes ansieht, scheint er den übeln Ruf, in dem das
+Gesetz steht, gar nicht zu rechtfertigen. Da die »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« der Polizeibehörden, auf die gleich im Eingang des § 1
+Bezug genommen ist, doch jedenfalls gewisse _Grenzen_ hat, so erscheint
+zunächst schon hierdurch vieles zum voraus als ausgeschlossen. Weiter
+aber knüpft auch das Gesetz jede Befugnis zu polizeilichen Geboten oder
+Verboten an die Voraussetzung, daß _entweder_ die betreffende Handlung
+schon gesetzlich geboten oder verboten sei, _oder_ daß, wenn solches
+nicht der Fall, »_dringende_ Gründe des öffentlichen Wohls« das
+Eingreifen rechtfertigen müssen. Damit ist doch gesagt, daß nur _sehr_
+wichtiger, _besonders_ bedeutsamer Rücksichten wegen ein polizeiliches
+Eingreifen stattfinden darf. Und wenn nun auch sofort einleuchtet, daß
+_dieser_ Begriff der »dringenden Gründe« äußerst dehnbar und _sehr_
+weiter Auslegung fähig ist, so scheint doch ein Schutz gegen allzu große
+Willkür schon darin gegeben, daß in § 2 auch die _Justiz_behörden sich
+hingewiesen sehen auf »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen
+erlassene .... Verfügungen«, also _un_abhängig von der Verwaltung das
+Zutreffen dieser Voraussetzungen nachprüfen können.
+
+Ja, unschuldiges Gemüt! -- hat man mir gesagt -- das wäre alles sehr
+schön, wenn nicht in § 2 »die Frage über die Notwendigkeit oder
+Zweckmäßigkeit« des polizeilichen Eingreifens der Kognition der Gerichte
+_ausdrücklich entzogen_ wäre. Da _diese_ Frage sich vollkommen deckt --
+sagte man mir -- mit der Frage des Vorliegens »dringender Gründe des
+öffentlichen Wohls«, so ist mit dem Ausschließen der ersteren dem
+Richter auch jede Nachprüfung der Voraussetzungen des § 1 völlig
+entzogen. Es hat also lediglich die _Verwaltungs_behörde zu bestimmen,
+was jeweils zu den Voraussetzungen der polizeilichen Gebote und Verbote
+gehören soll, und _daran_ ist dann der Richter immer _gebunden_. Dieses
+Gesetz ermächtigt also die Polizei, alles zu _ge_bieten, was nicht durch
+ein anderes Gesetz _ver_boten ist, und alles zu _ver_bieten, was nicht
+durch ein anderes _ge_boten, oder wenigstens ausdrücklich erlaubt ist;
+es begründet für unser Land förmliche _Polizei-Allmacht_! Angesichts
+dessen ist es nun ganz gleichgültig, daß § 1 auf die »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« der Polizeibehörden hinweist. Diese _Zuständigkeit_ ist
+eben _durch_ dieses Gesetz ins _Ungemessene erweitert_ worden.
+
+Wenn dem so wäre -- wie es allerdings zu sein _scheint_ -- so wäre
+allerdings jeder Versuch, irgend eine Maßregel der Verwaltung
+anzufechten, wenn sie den Wünschen der _obersten_ Verwaltungsinstanz
+entspricht, gänzlich hoffnungslos. Die Bürger dieses Landes hätten dann,
+_theoretisch_ das denkbar _beste_ Recht, _praktisch_ aber wären sie
+dabei, der Polizeigewalt gegenüber, _rechtlos_.
+
+Aber gerade _diese_ Behauptung: daß _durch_ das Gesetz die Zuständigkeit
+der Polizei ins Ungemessene erweitert sei, hat mich stutzig gemacht, als
+ich daran ging, seinen Text mir _genau_ anzusehen und seinen inneren
+_Aufbau_ mir klar zu machen. Ist doch in der ersten Zeile des § 1 auf
+die »verfassungsmäßige Zuständigkeit« der Polizeibehörden als auf etwas
+_Gegebenes_, unabhängig von dem Gesetz schon _Bestehendes_ Bezug
+genommen. Wäre das nun nicht der ärgste Widersinn, wenn diese
+Zuständigkeit erst durch eine nachfolgende Bestimmung des Gesetzes
+selbst begründet werden sollte? Und wäre es nicht, logisch, die reine
+Gaukelei, im § 2 die Verpflichtung der Gerichte zur Anerkennung
+polizeilicher Verfügungen ausdrücklich an die Bedingung zu knüpfen, daß
+diese Verfügungen »unter den im § 1 bezeichneten Voraussetzungen
+erlassen« seien, durch das nachfolgende Ausschließen aber einer Prüfung
+der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit« _jede_ Prüfung des Erfülltseins
+obiger Bedingung unmöglich zu machen? Sollten, so fragte ich mich, die
+reaktionären Herren, die dieses Polizeigesetz gemacht haben, wirklich so
+große Schwachköpfe gewesen sein, daß sie bei ihrem Tun nicht einmal mit
+der Logik auf anständige Art sich abzufinden wußten? Weiter aber sagte
+ich mir: wenn wirklich die Absicht gewesen ist, durch § 1, Ziffer 2 des
+Gesetzes der Polizei alles zu erlauben, was nicht durch besondere
+Gesetze verboten ist, warum hat man dann den Begriff »Gründe des
+öffentlichen Wohls« durch das hinzugefügte Attribut »dringende« wieder
+_eingeengt_? Wäre es dann nicht klüger gewesen, nur von »Gründen des
+öffentlichen Wohls« schlechthin zu reden, statt diese Gründe noch unter
+ein Sondermerkmal zu stellen? Wenn schon dieses Merkmal, wie man jetzt
+annimmt, dem subjektiven Ermessen der Behörden unbeschränkten Spielraum
+läßt, so ist es doch immerhin geeignet, jeden _gewissenhaften_ Beamten
+fortwährend vor Skrupel zu stellen -- wegen der Frage, ob im gegebenen
+Fall seine »Gründe« wirklich _so_ wichtig, _so_ triftig seien, daß sie
+mit Fug als »dringende« gelten müßten.
+
+Diese Erwägungen brachten mich auf den Gedanken: sollte vielleicht die
+jetzt verbreitete Annahme über die Bedeutung des Wortes »dringende« im
+§ 1, Ziffer 2 irrtümlich sein? Sollte vielleicht gar dieses Wort die
+Determination einer _besonderen Art_ von »Gründen« durch ein Merkmal
+geben wollen, das unabhängig von der »Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit
+einer Strafandrohung« bestehen oder nicht bestehen kann? _Dann_ wäre auf
+einmal vom Standpunkt der Logik nichts mehr gegen den Aufbau des
+Gesetzes einzuwenden; seine Auslegung aber käme unter gänzlich _andere_
+Gesichtspunkte als bisher dafür gegolten haben! Und nun besann ich mich
+darauf, daß ja das Wort »dringend«, als Adjektiv gebraucht, ursprünglich
+eine _rein zeitliche_ Bedeutung hat und etwas bezeichnet, was
+_sofortige_ Beachtung verlangt oder _sofort_ zu geschehen hat, im
+Gegensatz zu dem, was, wie wichtig es auch sonst sein mag, doch »gute
+Weile« hat -- also _nur_ das »dring_lich_« in bezug auf die _Zeit_. Erst
+die allmähliche Verschiebung des Sprachgebrauchs im Sinne
+fortschreitenden Verwischens der feineren Unterschiede hat es mit sich
+gebracht, daß man jenes Wort _jetzt_ auch gebrauchen darf, und sogar mit
+Vorliebe gebraucht, für »sehr wichtig«, »bedeutsam« usw. in rein
+_sachlichem_ Sinn, also ohne jede Beziehung auf die Zeit. Ich glaubte
+mich aber zu erinnern, daß in meiner Schulzeit -- also just in den
+Jahren, als das Gesetz entstand -- ich das Wort noch _nicht_ in der
+letzteren Bedeutung in einem Aufsatz hätte gebrauchen dürfen, ohne einen
+roten Strich oder wenigstens ein Fragezeichen des Lehrers zu riskieren.
+So war also für mich die Frage gegeben: haben nicht Regierung und
+Landtag bei Verabschiedung dieses Gesetzes -- Ende 1853 -- im § 1,
+Ziffer 2 desselben »_dringliche_« Gründe des öffentlichen Wohls _d. h.
+solche besondere_ Gründe gemeint, die _sofortige_ Berücksichtigung,
+_sofortiges_ Handeln gerade der _Polizei_behörden »erheischen«?
+
+Um _hier_über sichere Auskunft zu erhalten -- und zunächst auch nur zu
+diesem Zweck -- habe ich kürzlich die Landtagsverhandlungen des Jahres
+1853 mir geliehen und bin daran gegangen, in diesen alten vergilbten
+Quartbänden von zusammen beiläufig 3000 eng gedruckten Seiten --
+»Schriftenwechsel« und »Protokolle« zusammengenommen -- die an nicht
+weniger als neun verschiedenen Stellen zerstreuten Verhandlungen über
+unser Polizeigesetz vollständig zusammenzusuchen und aufmerksam zu
+lesen.
+
+Und _nun_ will ich Ihnen in möglichst gedrängter Übersicht die
+merkwürdigen _Entdeckungen_ vortragen, die ich bei diesem Studium
+gemacht habe, und die mir die Unterlage für die vorher schon
+ausgesprochenen, allen bisherigen Ansichten widerstreitenden
+Behauptungen über unsere gegenwärtige Rechtslage gegeben haben.
+
+Ich habe hierbei drei Punkte speziell zu erörtern:
+
+_erstens_ -- die _Bedeutung_ der Worte »innerhalb ihrer
+verfassungsmäßigen Zuständigkeit« im Eingang des § 1;
+
+_zweitens_ -- die _Auslegung_ der »dringenden Gründe etc.« in § 1,
+Ziffer 2;
+
+_drittens_ -- die _Tragweite_ der Worte »unter den in § 1 bezeichneten
+Voraussetzungen erlassenen .... Verfügungen« im Eingang des § 2.
+
+ * * * * *
+
+Mit vollster Sicherheit ergibt sich aus diesen Landtagsverhandlungen in
+bezug auf den _ersten_ Punkt die Feststellung:
+
+Die in der ersten Zeile des § 1 angezogene »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« der Polizeibehörden besagt in der Tat, wie die Logik es
+verlangt, die Zuständigkeit, die damals schon, unabhängig von dem neuen
+Gesetz, _gegeben_ war. Die Zuständigkeit dieser Behörden reicht _heute_
+keinen Deut weiter, als sie im Jahre 1853 reichte; und sie haben sogar,
+_kraft dieses Gesetzes_, heute keine Befugnis, die sie nicht auch schon
+im Jahre 1853, _sachlich_ unbeanstandet, ausüben durften. Denn Regierung
+und Landtag sind _darüber_ vollständig einig, daß der Zweck des
+neu zu erlassenden Gesetzes lediglich der sei: diejenigen Befugnisse
+der Polizeibehörden, die diese bis dahin, ohne Widerspruch im
+Sachlichen; ausgeübt hatten, bis zum Erlaß eines vollständigen
+»Polizeistrafgesetzes« durch eine gesetzliche _Deklaration_ einstweilen
+zu _sanktionieren_, um Zweifel formaljuristischer Art zu beseitigen, die
+das Appellationsgericht in Eisenach in bezug auf gewisse Maßnahmen der
+Verwaltung (die keine Beziehung auf politische Angelegenheiten erkennen
+lassen) damals erhoben hatte. Das Gesetz _soll_ also überhaupt nur
+»Deklaration« eines damals schon bestehenden und im Sachlichen nicht
+strittigen Rechtszustandes sein Nun zum _zweiten_ Punkt! Durch
+_alle_ Verhandlungen über das zu erlassende Gesetz -- Motive zur
+Regierungsvorlage, Ausschußberichte und Debatten -- zieht sich als roter
+Faden deutlich die _zwiefache_ Fragestellung:
+
+Erstens -- wie lassen sich die den Polizeibehörden verfassungsmäßig
+zustehenden Befugnisse so »deklarieren«, daß einerseits diese Behörden
+die Aufgabe der Polizei erfüllen können -- die Bürger zu schützen in
+Person und Eigentum, Ordnung und Sicherheit im Lande zu halten,
+Verletzungen der Gesetze vorbeugend zu verhindern -- _und daß
+andererseits den Grundsätzen des Rechtsstaates, die deutliche Scheidung
+von Gesetzgebung und Verwaltung fordern, nichts vergeben wird?_
+
+Zweitens -- wie lassen sich die Befugnisse dieser Behörden im Gesetz so
+»deklarieren«, daß alle _Bürgermeister_ in Stadt und Land sie _auf Grund
+eigenen Urteils richtig_ anwenden können, _ohne daß bei ihnen besondere
+Gesetzeskenntnis, juristische Schulung oder sonst höhere Bildung
+vorauszusetzen wäre?_
+
+Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung und Landtag
+vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen zu gebieten oder zu
+verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten oder verboten sind, ist
+ein Akt der _Gesetzgebung_. Indem man den Polizeibehörden, den
+Bürgermeistern, eine solche Befugnis einräumt, macht man sie tatsächlich
+zu »kleinen Gesetzgebern« -- und das ist grundsätzlich der Idee des
+Verfassungsstaates, des Rechtsstaates _zuwider_. Es ist praktisch nicht
+zu vermeiden, weil die Gesetze nicht _alles_ zum voraus regeln können --
+weil fortwährend Umstände und Ereignisse eintreten, die _nicht
+vorauszusehen_ sind, denen gegenüber aber das öffentliche Wohl
+_sofortiges_ Eingreifen nötig macht. _Und hierauf müssen im
+Verfassungsstaat die »gesetzgeberischen« Funktionen der
+Verwaltungsbehörden beschränkt bleiben._
+
+Diesem Gedankengang entsprechend zieht sich nun durch alle Verhandlungen
+hindurch die Berufung auf die »dringenden _Fälle_« -- wobei darauf
+exemplifiziert wird: daß Wassersnot in irgend einem Teil des Landes
+eintritt, zu deren Bekämpfung doch nicht erst der _Landtag_ einberufen
+werden könne -- daß ein Brand ausbricht -- daß ein toller Hund im Ort
+herumläuft u. dergl.; und nicht ein einziger »Fall« kommt zur Sprache,
+bei dem es sich um etwas anderes handeln könnte, als um sofortiges
+Eingreifen wegen _direkter_, _gegenwärtiger_ Gefahr für das öffentliche
+Wohl aus dem _einzelnen_ in Betracht stehenden Ereignis. Weder hat die
+Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsmäßige Mitwirkung
+bei Erlaß _neuer_ »Gebote« und »Verbote« zu Gunsten der
+Verwaltungsbehörden einzuschränken, noch hat der Landtag selbst die
+leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei gesetzgeberischen
+Akten auch da zu verzichten, wo diese vernünftigerweise _möglich_ wäre.
+
+Also: die Gesetzgebung des Großherzogtums ermächtigt in § 1, Ziffer 2
+die _Polizei_behörden zu Geboten und Verboten _lediglich_ für den Fall,
+daß _dringliche_ Gründe des öffentlichen Wohls sofortiges Handeln dieser
+_Polizei_behörden erheischen; sie gibt der Polizei diese Ermächtigung
+_nicht_, soweit es sich um _andere_ »Gründe des öffentlichen Wohls«
+handelt, deren Wahrung durch die zur Gesetzgebung _berufenen_ Faktoren
+_möglich_ ist.
+
+Unter dem Gesichtspunkt der vorhin an _zweiter_ Stelle benannten Frage
+bestand gleichfalls Einigkeit zwischen Regierung und Landtag in bezug
+auf folgende Punkte.
+
+Die Anwendung der Befugnisse, die das zu erlassende Gesetz deklarieren
+soll, liegt in erster Reihe ganz in der Hand der _unteren_
+Verwaltungbehörden, der Bürgermeister in Stadt und Land; sie sind
+berufen, das Gesetz _selbständig_, nach eigenem Urteil anzuwenden, die
+oberen Verwaltungsbehörden haben instanzenmäßig nur die Nachprüfung und
+eventuelle Korrektur im Fall erhobener Beschwerde. Diese Bürgermeister
+(anderwärts auf dem Land auch Ortsvorsteher, Schulzen etc. genannt) sind
+nun zum weitaus größeren Teil sehr einfache Leute, meist ohne alle
+juristische Schulung und ohne Verständnis für Dinge, die abseits liegen
+von ihrem gewöhnlichen Interessenkreis. _Des_halb muß -- und das hat
+namentlich der Landtag besonders betont -- die gesetzliche Deklaration
+der Befugnisse der Polizeibehörden so _einfach_ sein, daß jedermann mit
+etwas gesundem Menschenverstand diese Befugnisse sozusagen »aus dem
+Handgelenk« _richtig_ anwenden kann. Wenn Umfang und Grenzen derselben
+nur auf Grund von besonderen Kenntnissen oder von schwierigen Urteilen
+zu ermessen wären, dann -- so wurde im Landtag gesagt -- werden die
+Bürgermeister aus Furcht, nicht das richtige zu tun, _gar nichts tun_!
+
+Dieser Standpunkt des Landtags, dem die Regierung keineswegs
+entgegengetreten ist, wird ganz evident durch die Tatsache: daß die
+_Regierungs_vorlage für das Gesetz vom Landtag _abgelehnt_ wurde, _weil_
+sie eine _Definition_ der »Polizeivergehen« unter Bezugnahme auf das
+Strafgesetz geben wollte. Das fand man schon _zu viel_ für die
+_Bürgermeister_! Der Landtag hat _des_halb -- und zwar unter Zustimmung
+der Regierung -- ein Amendement des Abgeordneten _Müller_-Neustadt
+angenommen, demzufolge nur zwei Paragraphen der ursprünglichen Vorlage,
+der Hauptsache nach unverändert, in das Gesetz gekommen sind, alles
+übrige aber _unterdrückt_ wurde.
+
+Hieraus aber folgt nun, daß alles was im Gesetz steht, _bewußt_ und
+_absichtlich_ auf das Verständnis und die Fassungskraft der _unteren_
+Polizeibehörden berechnet ist. Also sind auch die »Gründe des
+öffentlichen Wohls«, derentwegen Verbote und Gebote erlassen werden
+dürfen, überhaupt nur _solche_ »Gründe des öffentlichen Wohls«, die
+jeder Bürgermeister im Land _selbständig_ zu erkennen und zu beurteilen
+vermag -- unter Ausschluß aller Gründe und Rücksichten höherer
+Staatsweisheit, die, wie wichtig und selbst wie »dringend« die _oberen_
+Behörden sie befinden möchten, außerhalb des Gesichtskreises der
+_Bürgermeister_ liegen. _Und das gilt auch für die Befugnisse der oberen
+Behörden selbst._ Denn das Gesetz erlaubt ihnen kein Tüttelchen mehr als
+es _allen_ Polizeibehörden erlaubt. Also kann selbst die oberste
+Staatsbehörde auf Grund _dieses_ Gesetzes Gebote und Verbote nur unter
+denselben Voraussetzungen erlassen, unter denen auch der letzte
+Dorfbürgermeister sie erlassen dürfte.
+
+Aus allem, was ich hier über die Entstehungsgeschichte unseres
+Polizeigesetzes Ihnen dargelegt habe, ergibt sich mit voller Sicherheit,
+daß dieses vielbescholtene Gesetz, weit davon entfernt, den
+Polizeibehörden _alles_ zu erlauben, ganz im Gegenteil nach dem
+übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden Faktoren ihre Befugnisse in
+bezug auf Gebote und Verbote _ganz außerordentlich eng_ umgrenzt. Soweit
+es sich nicht lediglich darum handelt, gemäß § 1, Ziffer 1 Gebote und
+Verbote, die schon kraft Gesetz _bestehen_, durch Androhung von
+Zwangsmaßregeln wirksam zu machen -- soweit vielmehr, gemäß § 1, Ziffer
+2, Erlaß _eigener_ Gebote und Verbote, also die subsidiäre Ausübung
+_gesetzgeberischer_ Funktionen aus »Gründen des öffentlichen Wohls« in
+Frage kommt, müssen _zwei_ Voraussetzungen zusammentreffen, damit
+überhaupt die _Polizei_behörden zum Eingreifen befugt werden:
+
+erstens, die »Gründe« müssen, der Art nach, _Bürgermeister-Gründe_ d. h.
+aus dem Gesichtskreis und dem Verständnis der Bürgermeister hergenommen
+sein; zweitens, sie müssen _dringlich_ sein in bezug auf die Zeit,
+d. h. sie müssen rechtfertigen, daß die _Polizei_ und nicht der
+ordentliche Gesetzgeber ein Gebot oder Verbot erlasse.
+
+Jede Verfügung einer Polizeibehörde aus § 1, Ziffer 2 des Gesetzes, die
+nicht diesen _beiden_ Voraussetzungen entspricht, ist also
+gesetz_widrig_.
+
+ * * * * *
+
+Mit bezug auf den _dritten_ Punkt endlich habe ich in den alten
+Quartbänden, die über die Entstehung des Gesetzes berichten, eine sehr
+deutliche Aufklärung über _die_ Frage gefunden: inwieweit Regierung und
+Landtag die Maßnahmen der Polizeibehörden der richterlichen Nachprüfung
+haben entziehen wollen, _und inwieweit nicht_. Und zwar hat sich mir
+ergeben, daß nach dem übereinstimmenden Willen der gesetzgebenden
+Faktoren _lediglich_ die Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der
+»Strafandrohung«, d. h. der einzelnen Zwangsmaßregel, den Gerichten
+entzogen, _alles übrige aber kraft der im Eingang des § 2 eingefügten
+Worte_: »unter den in § 1 bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« der
+richterlichen Nachprüfung ausdrücklich hat vorbehalten bleiben _sollen_
+-- und daß daraufhin die Gerichte befugt, also auch verpflichtet sind,
+in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob das polizeiliche Gebot oder Verbot
+_als solches_, d. h. abgesehen von den Zwangsmitteln, den gesetzlichen
+Voraussetzungen entspricht oder nicht.
+
+_Diese_ Bedeutung der soeben angezogenen Worte im Eingang des § 2 wird
+aber bezeugt durch einen sehr charakteristischen Vorgang.
+
+Die Regierungsvorlage enthält in ihrem § 6 einen Satz, der, gemäß den
+Erklärungen der »Motive«, direkt besagt: die Gerichte _sind befugt zu
+prüfen_, ob eine polizeiliche Verfügung den Voraussetzungen des Gesetzes
+(die jetzt der § 1 angibt) entspricht oder nicht; nur sollen sie
+(nachfolgender Satz des § 6) _nicht_ prüfen, ob die Verfügung _auch
+notwendig_ oder _zweckmäßig_ war, _wenn_ sie als _gesetzmäßig_ zu
+befinden ist.
+
+Der Gegenentwurf des Abg. _Müller_ enthält den ersten Satz nicht,
+sondern nur in § 1 die Bezugnahme auf die »verfassungsmäßige
+Zuständigkeit« und im Eingang des § 2 die Einfügung: »unter den in § 1
+bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« -- als Kennzeichen _der_
+Verfügungen, denen »gemäß« die Gerichte erkennen sollen.
+
+Wie aus den Reden des Abg. _Müller_ in der _ersten_ Debatte über das
+Gesetz hervorgeht, hat er ursprünglich _gemeint_ und, wie es scheint,
+auch _gewünscht_ -- wenigstens ist er dahin verstanden worden -- durch
+_seine_ Fassung die Zuständigkeit der Gerichte enger begrenzt zu haben,
+als es in der Regierungsvorlage geschehen war; wobei übrigens seiner
+ehrlichen Versicherung wohl zu glauben ist, daß er dabei lediglich
+Zweckmäßigkeitsgründe im Auge hatte und auch _wirklich_ der Überzeugung
+war, in der »verfassungsmäßigen Verantwortung« der obersten
+Verwaltungsinstanz, auf die er immer wieder hinweist, sei schon
+genügender Schutz gegen _willkürliche_ Ausdehnung der Polizeimacht
+gegeben. Schon die Debatten zeigen aber, daß _Müller_ mit seinem Wunsch
+(wenn er ihn wirklich hatte) allein stand; und der Landtags-_Ausschuß_
+hat dann in seinem Bericht über den _Müller_schen Gegenantrag
+_einstimmig_ empfohlen, letztern _nur_ anzunehmen mit einem _Zusatz_,
+der dem erwähnten ersten Satz in § 6 der Regierungsvorlage wörtlich
+entspricht. In der Verhandlung über den Ausschußbericht erklärte aber
+der Abg. _Müller_, er habe »sich mit dem Referenten des Ausschusses
+überzeugt« -- d. h. er habe sich überzeugt und _auch_ den Referenten --
+daß die in § 2 seines Antrags stehenden Worte: »unter den in § 1
+bezeichneten Voraussetzungen erlassenen« schon dasselbe besagten, was
+der beantragte Zusatz ausdrücken solle, und daß demnach dieser Zusatz
+_überflüssig_ sei. Und auf _diese_ Erklärung hin hat dann der Landtag
+_ohne weitere Diskussion_ den _Müller_schen Entwurf _ohne_ den Zusatz
+angenommen.
+
+Hiernach steht fest, daß auch das jetzt vorliegende Gesetz dem Richter
+genau dieselben Befugnisse einräumt, die er nach der Regierungsvorlage
+haben sollte:
+
+alle polizeilichen Verfügungen zu prüfen auf ihre _Gesetzgemäßheit_
+(nach § 1, Ziffer 1 oder Ziffer 2 des Gesetzes) -- nur nicht _außerdem_
+noch auf ihre Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit.
+
+Als sicher sehe ich hiernach an, daß Regierung und Landtag das
+Verhältnis der Polizeibehörden _zu den Gerichten_ in bezug auf die
+Materien dieses Gesetzes nach folgenden Grundsätzen haben regeln wollen:
+
+Im Rechtsstaat setzt _jeder_ von den Polizeibehörden durch
+Strafandrohung oder dgl. geübte Zwang das Bestehen eines _rechtmäßigen_
+Gebotes oder Verbotes in bezug auf die betreffende Handlung voraus.
+_Insoweit_ diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt die Ausübung des
+Zwanges (die »Strafandrohung«) immer kraft des verfassungsmäßigen
+Auftrags der Verwaltung, für die Durchführung der Gesetze zu sorgen. Die
+Frage der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der _Zwangsmaßregeln_ kann
+daher gänzlich der instanzenmäßig geordneten Beurteilung der
+_Verwaltungs_behörden anheimgestellt werden. _Ob_ aber jene
+Voraussetzung erfüllt ist oder nicht, ist eine Frage _ganz für sich_,
+durchaus verschieden von der Frage: ob, wenn sie erfüllt ist, das
+polizeiliche Eingreifen auch notwendig oder zweckmäßig war. Sie ist nun
+erfüllt, erstens, wenn die Gesetzgebung _selbst_ die betreffende
+Handlung schon geboten oder verboten, aber lex imperfecta gelassen hat,
+die gemäß § 1, Ziffer 1 des Gesetzes von den Polizeibehörden nur ergänzt
+wird; zweitens, wenn in bezug auf Handlungen, die der ordentliche
+Gesetzgeber (Regierung und Landtag) nicht geboten oder verboten hat, die
+_besonderen_ Voraussetzungen zutreffen, auf welche hin nach § 1, Ziffer
+2 dieser ordentliche »große« Gesetzgeber den »kleinen« Gesetzgeber (den
+Bürgermeister) ausdrücklich legitimiert hat, der »dringenden Fälle«
+wegen, _eigene_ gesetzgeberische Funktionen durch Verfügungen, Verbote
+usw., sozusagen stellvertretend auszuüben. _Ob_ nun die Vorbedingung von
+polizeilichen Zwangsmaßregeln, ein _rechtmäßiges_ Gebot oder Verbot, in
+der _einen_ oder in der _anderen_ Art erfüllt ist -- _dar_über hat im
+Zweifel nicht die Verwaltung, sondern der _Richter_ zu befinden. Und so
+sicher es ist, daß gegenüber einer auf § 1, Ziffer 1 gegründeten
+polizeilichen Strafandrohung die Gerichte zu prüfen haben, ob das
+behauptete _gesetzliche_ Verbot oder Gebot _wirklich_ vorliegt, so
+sicher ist es auch, daß sie gegenüber den Strafandrohungen aus § 1,
+Ziffer 2 prüfen müssen, ob die in der Strafandrohung einbegriffene
+_eigene_ Verfügung der Polizeibehörde den _Bedingungen_ entspricht,
+unter denen der »große« Gesetzgeber den »kleinen« zu solchen eigenen
+Verfügungen ermächtigt hat.
+
+Die beiden Begriffe: »Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer
+polizeilichen Strafandrohung« einerseits, und »Rechtmäßigkeit der ihr zu
+Grunde liegenden Verfügung« -- nämlich: daß diese »unter den in § 1
+bezeichneten Voraussetzungen erlassen« ist, anderseits, umfassen also
+völlig auseinanderfallende Begriffssphären. Das Ausschließen der
+ersteren von der richterlichen Kognition bedeutet also _nicht_ zugleich
+Ausschließen der letzteren, wie man bisher geglaubt hat. Die Gerichte
+haben vielmehr, _gemäß_ dem Gesetz vom 7. Januar 1854, das Recht und die
+Pflicht zur Nachprüfung jeder auf Grund desselben ergangenen Verfügung
+in Hinsicht auf ihre _Begründung_ aus § 1, Ziffer 10 der Ziffer 2 -- und
+zwar im vollen Umfang ihrer allgemeinen Befugnis zur _Auslegung der
+Gesetze_.
+
+Ich glaube Ihnen hiermit schon alle Unterlagen zur Prüfung meiner im
+Eingang ausgesprochenen Behauptung über unsere _guten Gesetze_, unsere
+_gute Rechtslage_ gegeben zu haben und meine, daß mir jetzt nur noch
+übrig bleibt, aus dem Gesagten die _Folgerungen_ zu ziehen in bezug auf
+die aktuelle Frage, die uns heute beschäftigt, die tatsächliche
+_Beschränkung_ der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum. Ehe ich dazu
+übergehe, müssen Sie mir indes noch gestatten, in aller Kürze den
+_allgemeinen_ Eindruck Ihnen zu schildern, den das Studium jener fast 50
+Jahre zurückliegenden Landtagsverhandlungen mir erweckt hat; denn er ist
+ganz besonders geeignet, Licht zu werfen auf die Absichten und und
+Bestrebungen der damaligen Gesetzgeber unseres Staates.
+
+ * * * * *
+
+An die verstaubten alten Quartbände, von denen Sie einen hier sehen, bin
+ich zuerst herangegangen mit entschiedener Mißempfindung. Gemäß dem
+allgemein verbreiteten Vorurteil habe ich kaum zu hoffen gewagt, etwas
+für mich Erfreuliches darin zu finden. Weil ich aber annehmen durfte, es
+würden die dem Gesetz nachgesagten ganz reaktionären Tendenzen nicht
+ohne den schärfsten Widerspruch der im damaligen Landtag noch
+vorhandenen Vertreter liberaler Anschauungen die Oberhand erlangt haben,
+so sagte ich mir obendrein: das wird eine schöne Katzbalgerei sein, über
+die du den Bericht zu lesen hast!
+
+Aber nichts von alle dem!
+
+Was zu allererst in die Augen springt: diese ganzen Verhandlungen, die
+schriftlichen wie die Debatten, stehen auf einem bemerkenswert _hohen_
+Niveau -- auf unvergleichlich viel _höherem_ Niveau als die politischen
+Verhandlungen in unserem Landtag während der letzten Jahre.
+
+_Angenehm_ berührt die Urbanität, mit der die Vertreter gegnerischer
+Standpunkte unter einander sich behandeln -- und die Urbanität, mit der
+die Vertreter der Opposition auch vom Regierungstisch behandelt werden.
+
+Geradezu _wohltuend_ aber wirkt es, zusehen, wie der Geist des
+_Verfassungs_staates, des _Rechts_staates, alle diese Verhandlungen
+durchdringt -- wie in einer Zeit, da fast überall in Deutschland eine
+ungezügelte Reaktion schon zur Herrschaft gelangt war, im »Fürstenhaus«
+zu _Weimar_ Regierung und Abgeordnete _dar_über diskutieren: wie man der
+Polizei die ihr unentbehrliche Macht sichern könne, _ohne_ der Idee des
+Verfassungsstaates etwas zu vergeben -- _ohne_ einen Rückschritt nach
+dem _Polizei_staat hin befürchten zu müssen.
+
+Und wer waren die Männer, die damals an der gesetzgeberischen Tätigkeit
+in unserem Land teil nahmen? Auf Seiten der Regierung waren es, außer
+dem noch übrig gebliebenen »Märzminister« _Wydenbrugk_, _Watzdorf_ und
+_Thon_, und -- als Regierungsvertreter meist tätig -- _Stichling_, der
+spätere Staatsminister; also Männer, denen unser Land viel zu verdanken
+hat, deren Andenken auch überall im Land hoch in Ehren steht. Auf seiten
+des Landtages aber sind es vorwiegend _Konservative_, die in den
+Verhandlungen hervortreten; die meisten von ihnen der älteren Generation
+unter uns gleichfalls noch in Person bekannt. Und alle Hochachtung vor
+diesen Konservativen, die das Gegenteil sind von Rückschrittlern! Unter
+ihnen tritt besonders hervor der Abg. _Müller_-Neustadt, der Vater des
+Gesetzes in der jetzt vorliegenden Fassung -- ein sehr konservativer
+Herr, und ein ehrlicher, rückgratfester Mann. Weil er Müller hieß, und
+Hugo, und Bezirksdirektor im V. Verwaltungsbezirk war, hat man ihn Hugo
+V. genannt, unter welchem Namen er in einem Teil des Großherzogtums eine
+ganz volkstümliche Gestalt gewesen ist. Er würde sich im Grabe umdrehen,
+wenn er erfahren könnte, _welchem_ Gebrauch sein Gesetz zuletzt hat
+dienen müssen!
+
+Der Kontrast zwischen den damaligen Verhandlungen _unseres_ Landtages
+und dem, was zu gleicher Zeit unter der rückläufigen Strömung der
+fünfziger Jahre anderwärts in Deutschland vor sich gegangen ist, hat
+mich zuerst geradezu befremdet. Dann aber besann ich mich, daß ja diese
+Verhandlungen stattfanden ganz kurze Zeit nach dem Regierungsantritt
+unseres allverehrten Großherzogs _Carl Alexander_, und daß dieses Gesetz
+das erste _politische_ Gesetz gewesen ist, welches unter _seinem_ Namen
+erlassen wurde. Und zufällig bemerkte ich auch in demselben Band der
+Landtagsverhandlungen, der die betreffenden Protokolle enthält, ein
+Aktenstück, das direkt auf den Regierungsantritt Bezug hat. Es gibt die
+»Versicherung« wieder, die der Großherzog -- an Stelle eines
+Vefassungseides -- damals persönlich zu Händen des Landtagspräsidenten
+_v. Schwendler_ dem Landtag übergeben hat, sowie darauf folgend den
+»Huldigungseid«, durch den die Landtagsabgeordneten für sich und für die
+von ihnen Vertretenen feierlich geloben, dem Großherzog treu und redlich
+zu dienen und in allem das »Beste des Landes« wahrnehmen zu wollen.
+Gestatten Sie mir, daß ich jene landesherrliche »Versicherung« in ihrem
+Wortlaut aus diesem alten Quartband Ihnen vorlese! Sie lautet:
+
+ _Carl Alexander,_
+
+ _von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen etc. »Wir erklären
+ hiermit bei fürstlichen Worten und Ehren, daß Wir die Verfassung,
+ welche Unser in Gott ruhender Herr Großvater und Vorfahr in der
+ Regierung, der Großherzog Carl August, Königliche Hoheit,
+ »eingedenk der Vorschrift und des Sinnes des deutschen
+ Bundesvertrags« dem Großherzogthume durch das Grundgesetz vom 5.
+ Mai 1816 erneuert, bestätiget und gesichert, und welche Unser nun
+ ebenfalls in Gott ruhender Herr Vater und Vorfahr in der Regierung,
+ der Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit, mit gleicher
+ ausdrücklicher Beziehung auf den deutschen Bundesvertrag treulich
+ gewahrt und durch das revidirte Grundgesetz vom 15. Oktober 1850
+ fortgebildet hat, wie genannte Unsere Vorfahren, ihrem ganzen
+ Inhalte nach, auch während Unserer Regierung genau beobachten,
+ aufrecht erhalten und beschützen wollen._
+
+ _Deß zu Urkund haben Wir, gemäß der Bestimmung im § 67 des
+ revidirten Grundgesetzes vom 15. Oktober 1850 über die Verfassung
+ des Großherzogthums vom 5. Mai 1816, vorstehende landesfürstliohe
+ Versicherung höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem
+ Großherzoglichen Staatssiegel bedrucken lassen, auch angeordnet,
+ daß dieselbe im Archive des getreuen Landtags niedergelegt und
+ durch den Druck öffentlich bekannt gemacht werde._
+
+_Weimar, am 28. August 1853._ Carl Alexander.«
+
+
+Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend, daß Regierung und
+Landtag damals unter besonderen, sozusagen _ethischen_ Beweggründen und
+Antrieben gestanden haben. Regierung und Abgeordnete waren sich noch
+völlig _bewußt_, daß zum »Besten des Landes«, das zu wahren sie gelobt
+hatten, auch das _ideale_ Gut gehört, das dieses Land gewonnen hat in
+dem Ruhm, die Wiege des Verfassungsstaates in Deutschland gewesen zu
+sein; und zu ihrem Gelöbnis, dem Großherzog treu und redlich zu dienen,
+rechneten sie auch _die_ Verpflichtung, darauf hinzuwirken, daß in Bezug
+auf _ihn_, und auf _seine_ Regierung, dereinst gesagt werden müsse: er
+habe _ebenfalls_ das ehrenvolle Erbe seines Großvaters »treulich
+gewahrt«, die Verfassung des Landes »genau beobachtet« »aufrecht
+erhalten« und »beschützt«.
+
+Unter der Wirkung dieses Gedankens habe ich mich gefragt, ob ich nicht
+meine heutige Rede direkt _kennzeichnen_ solle als einen _pietätvollen_
+Rückblick auf die gesetzgeberische Tätigkeit in unserem Land in der Zeit
+vor einem halben Jahrhundert -- und ob ich deshalb für mein Thema, statt
+des herbe klingenden Titels »rechtswidrige Beschränkung etc.« nicht
+lieber einen recht freundlichen wählen solle, z. B. »Als der Großvater
+die Großmutter nahm«[33] -- wobei ich zugleich den Beweis erbracht
+hätte, daß man just in _unserem_ Land _hoch_politische Themata unter so
+stimmungsvollem Titel mit Fug und Recht behandeln könne. Indes bin ich
+davon zurückgekommen, weil es nicht angemessen gewesen wäre, den Schein
+zu erwecken, als ob meine Rede _nur_ Schalmeienklang sein werde. Dafür
+aber habe ich mir nun vorgenommen, die _gesamten_ Landtagsverhandlungen,
+die das Gesetz vom 7. Januar 1854 betreffen -- Schriftenwechsel und
+Protokolle -- _neu drucken_ und im Land möglichst _verbreiten_ zu lassen
+-- als eine _Ehrentafel zum Gedächtnis der Männer, die damals in
+Regierung und Landtag an der Gesetzgebung beteiligt waren_ -- und zur
+_Sühne des Unrechts_, welches ihnen mit der Diskreditierung jenes
+Gesetzes so lange Zeit hindurch angetan worden ist! Und solches wird
+nebenbei noch den Nutzen haben, daß falls etwa demnächst die _Gerichte_
+mit dem Gesetz sich zu befassen hätten, die Richter die Unterlagen für
+dessen Auslegung nicht erst mühsam in 3 oder 4 alten Quartbänden
+zusammensuchen müssen, sondern alles in einem sauberen Neudruck
+wohlgeordnet vorfinden -- sogar diejenigen Stellen für das Auge
+~gekennzeichnet,~ die auf die _grundsätzlichen_ Fragen der Auslegung Bezug
+haben.
+
+ * * * * *
+
+Nach dieser Abschweifung komme ich nunmehr zum letzten Teil meiner
+Aufgabe, indem ich an Hand meiner vorher gegebenen Darlegungen jetzt
+noch die Frage erörtere:
+
+Wie stellen sich die _Versammlungsverbote_ im Großherzogtum zu den
+_Gesetzen_ des Landes?
+
+Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten.
+
+Es gibt, wie früher angeführt, in unserem Land _kein_ Gesetz, das
+»Versammlungen,« d. h. ein Sich-Versammeln von beliebig vielen Personen
+an einem beliebigen Ort, verböte oder auch nur, abgesehen von der
+Anmeldepflicht, unter gesetzliche Beschränkungen stellte; und es gibt
+nach Aufhebung des Sozialistengesetzes auch _kein_ Gesetz, welches
+irgend einer Partei die öffentliche, mündliche Propaganda für
+irgendwelche, seien es selbst -- nach der Meinung bestimmter Kreise --
+»staatsgefährliche« Ideen und Bestrebungen verböte, soweit diese
+Propaganda die Schranken respektiert, die das Strafgesetzbuch errichtet
+hat. Folglich kann im Großherzogtum das Verbot einer Versammlung
+lediglich auf § 1, Ziffer 2 des Gesetzes vom 7. Januar 1854 sich
+stützen; und die _Legalität_ des Verbotes hängt gänzlich davon ab, ob
+die »Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen es erlassen wird, den
+_beiden_ Bedingungen genügen, an die der _Wille des Gesetzgebers_ die
+Befugnisse der _Polizei_behörden zu Verboten geknüpft hat: daß, erstens,
+diese »Gründe«, der _Art_ nach, wie ich sie vorhin nannte,
+_Bürgermeister-Gründe_ seien, und daß sie, zweitens, »dringend« im
+_Sinne des Gesetzes_ seien.
+
+Beide Voraussetzungen sind zweifellos erfüllt, wenn eine Versammlung
+_gegenwärtige_ Gefahr für die _äußere_ Ordnung und Sicherheit im
+_Gemeindebezirk_ herbeiführt, d. h. wenn vernünftigerweise und mit
+erheblicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, es werde entweder _in_
+der Versammlung selbst, oder _durch_ sie außerhalb, Tumult, Schlägerei,
+Landfriedensbruch oder sonstige Gesetzwidrigkeit veranlaßt werden. _Das_
+zu erkennen und in seinen Wirkungen zu beurteilen vermag in der Tat
+jeder Bürgermeister, wenn er die Verhältnisse seines Bezirks und die
+Personen notdürftig kennt und im übrigen das gewöhnliche Maß von
+gesundem Menschenverstand besitzt. Und ebenso sicher ist auch, daß
+_dann_ einer von den »dringenden Fällen« gegeben ist, in welchen die
+_Polizei_behörden befugt sein sollen, Handlungen zu verbieten, die der
+Gesetzgeber nicht verboten hat.
+
+_Beide_ Voraussetzungen sind aber zweifellos _nicht_ erfüllt, wenn eine
+Versammlung polizeilich verhindert wird, _ohne_ daß von ihr
+vernünftigerweise äußere Ordnungsstörung oder gesetzwidrige Handlungen
+zu gewärtigen waren, wenn sie vielmehr verboten wird wegen _der_ Gefahr,
+die angeblich dem öffentlichen Wohl aus der Verbreitung der
+Sozialdemokratie droht. Weder gehört _dieser_ Grund zu den
+Bürgermeister-Gründen, noch ist er, der einzelnen Versammlung gegenüber,
+ein »dringender« Grund, nachdem gleichartige Versammlungen durch Jahre
+hin stattgefunden haben und _jahrelang Zeit gewesen ist, der angeblichen
+Gefahr durch ein Gesetz zu begegnen_. Ich möchte wohl _den_ sehen, der
+zu behaupten wagt, die Erkenntnis der _Staatsgefährlichkeit_
+sozialistischer Lehren und das Verständnis für die Weisheit,
+Zweckmäßigkeit und _Dringlichkeit_ ihrer Bekämpfung mit dem
+Polizeiknüppel -- sei Sache des gesunden Menschenverstandes! Zur
+_Ketzerrichterei_, mit _Treitschke_ zu reden, gehört doch etwas ganz
+anderes -- gehört doch _der_ feinere staatsmännische Blick, die höhere
+staatsmännische Einsicht, die erst durch jahrelange Schulung des Geistes
+_an den Ideen der jeweils herrschenden Partei_ erworben werden! Wie
+könnte die Gesetzgebung Funktionen jener Art in die Hand der
+_Bürgermeister_ legen wollen -- in die Hand von Leuten, die der großen
+Mehrzahl nach nicht einmal studierenshalber sechs Semester an einer
+Universität sich aufgehalten haben?
+
+Hiernach steht vollkommen fest, daß in unserem Land der »kleine«
+Gesetzgeber _legaler_weise nicht dazu gebraucht werden kann, die
+Propaganda irgend einer politischen Partei zu unterdrücken oder
+einzuschränken. Wäre letzteres für das Staatswohl nötig, wäre wirklich
+zu befürchten, daß ohne Unterdrückung der sozialdemokratischen Ideen mit
+den äußeren Machtmitteln des Staates der »Zukunftsstaat« just in unserem
+Land zur Einführung kommen werde, so hätte der »große« Gesetzgeber,
+Regierung und Landtag, den _Mut_ fassen müssen, durch ein besonderes
+Großherzoglich Sächs. Sozialisten_gesetz_ die »dringende Gefahr«
+rechtzeitig abzuwenden. _Dem_ hätten sich alle innerhalb der Grenzen des
+Landes fügen müssen. Weil jenes aber nicht geschehen ist, behaupte ich
+-- bereit, diese Behauptung vor _jedem_ Forum zu vertreten -- jetzt
+_öffentlich_:
+
+ _Alle Versammlungsverbote, die im Großherzogtum erlassen wurden,
+ ohne daß vernünftigerweise von der Versammlung selbst gegenwärtige
+ Gefahr für die äußere Ordnung und Sicherheit zu befürchten war,
+ sind gesetzwidrig erlassen; sie beruhen nicht auf irgend einer
+ möglichen Gesetzesauslegung, sondern lediglich auf
+ Gesetzesbeugung;_
+
+ _die Sanktionierung dieser Verbote seitens der oberen
+ Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig;_
+
+ _die Ermunterung zu solchen Verboten seitens der obersten,
+ verfassungsmäßig verantwortlichen Instanz in öffentlicher
+ Landtagssitzung, sowie die zugestandene amtliche Beeinflussung
+ nachgeordneter Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante
+ Verfassungsverletzung._
+
+Ausdrücklich verwahre ich mich hierbei gegen die Annahme, als ob ich
+irgend jemand unter denen, die meine Anklage trifft, den Vorwurf machen
+wolle, wider besseres Wissen gehandelt zu haben. Den _guten Glauben_
+gestehe ich allen zu. Ist er doch auch immer billig zu haben, wenn kein
+besonderer Grund vorliegt, die Voraussetzungen seiner Richtigkeit
+besonders _streng_ zu prüfen. In gegenwärtiger Sache aber gebe ich sogar
+zu, daß allgemein verbreitete Vorurteile geeignet waren, von strengerer
+Prüfung abzuhalten. Das alles aber ändert nichts an der Tatsache, daß
+Gesetzes_verletzung_ in gutem Glauben objektiv immer Gesetzesverletzung
+bleibt, und deren Sanktionierung in gutem Glauben objektiv immer
+Verfassungs_verletzung_.
+
+ * * * * *
+
+Ich komme zum Schluß.
+
+Durch Jahre hin hat sich unser Bürgertum die Theorie von der
+_Polizeiallmacht_ in unserem Land gefallen lassen, auch da, wo ihre
+Proklamierung zuletzt mit deutlichem Hohn verbunden war. Seines guten
+Rechtes unbewußt hat dieses Bürgertum in unglaublicher Langmut der
+Betätigung immer schärferer Reaktion nur _Klagen_ und _Bitten_
+entgegengestellt_. Nun_ aber ist es, meine ich, Zeit, die willkürliche
+Beschränkung der bürgerlichen Rechte in unserem Land nicht mehr
+abzuwehren mit Klagen und Bitten, mit Beschwerden und Petitionen,
+sondern sie abzuwehren durch _laute Anklage_ und _scharfen Protest_. Und
+angesichts der lange geübten Geduld muß nun, meine ich, diese _Abwehr_
+überall im Land deutlich unter die Ciceronianische Fragestellung kommen:
+
+ _Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra?_
+
+auf deutsch, in etwas freier Übersetzung:
+
+ _Wie lange noch, Catilina, wirst Du die Gesetze unseres Landes
+ mißbrauchen?_
+
+wobei jedem Freiheit belassen ist, wen er unter Catilina von Fall zu
+Fall sich vorstellen will.
+
+ Den _Widerstand_ gegen
+
+ die _gesetz_widrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
+ Großherzogtum Sachsen
+
+unter _diese_ Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den Anfang
+gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den Rechtsboden
+feststelle, auf dem der _Schutz der Gerichte_ gegen die Übergriffe der
+Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten des Landes aber habe ich
+das Vertrauen, daß sie nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner
+Anklage Recht geben und dadurch die schimpfliche _Bescholtenheit_ heilen
+werden, unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist
+durch die kecke Behauptung: in unserem Land könne _kraft
+Polizeiallmacht_ den Bürgern alles verboten werden, was nicht durch ein
+besonderes Gesetz ihnen ausdrücklich _erlaubt_ worden ist.
+
+Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig das _Odium_
+wieder beseitigt werden, das _auf Land und Personen_ gefallen ist durch
+Verbreitung des falschen Glaubens:
+
+_im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs Carl Alexander und durch
+eines von den ersten unter seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der
+Verfassungsstaat des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat
+zurückrevidiert worden._
+
+
+I.
+
+Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden.
+
+
+Wir Carl Alexander,
+
+von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in
+Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
+Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg etc. etc. haben, ~zur Beseitigung
+vorgekommener Zweifel,~ mit Zustimmung des getreuen Landtags zu verordnen
+beschlossen, wie folgt:
+
+§ 1. Die Polizeibehörden haben ~innerhalb ihrer verfassungsmäßigen
+Zuständigkeit~ und vorbehaltlich des Rechts eines jeden Betheiligten, im
+Verwaltungswege gegen derartige Verfügungen auf den Ausspruch der
+betreffenden Oberbehörden Berufung einzuwenden, die Befugniß:
+
+ 1. Zur Aus- und Durchführung solcher von ihnen zu handhabender
+ ~gesetzlicher~ Vorschriften, welche gewisse Handlungen zwar ~gebieten
+ oder verbieten,~ aber für die Uebertretung eine bestimmte Strafe
+ nicht androhen, diese ~Strafandrohung auszusprechen~.
+
+ 2. Wenn ~dringende~ Gründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von
+ Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen ~es
+ erheischen,~ und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt
+ werden, ~Gebote und Verbote zu erlassen,~ bezüglich derartige, in
+ ihren Geschäftsbereich einschlagende, früher erlassene Verordnungen
+ theilweise oder gänzlich außer Kraft zu setzen.
+
+Halten Ortspolizeibehörden für nothwendig, bei Strafandrohung das Maß
+von fünf Thalern Geldstrafe oder zehn Tagen Haft zu übersteigen, so
+haben sie in der Regel vorher, in allen Fällen aber, wo mit dem Verzuge
+Gefahr verbunden seyn würde, nachträglich die ausdrückliche Genehmigung
+des Bezirksdirektors einzuholen.
+
+Der Strafe darf auch die Androhung der Confiscation oder Entfernung
+verbotswidriger oder gefährlicher Dinge, namentlich Waaren, Anlagen und
+Einrichtungen substituirt oder hinzugefügt werden.
+
+§ 2. Die Justizbehörden sind verpflichtet, vorkommenden Falls nach
+Maßgabe der ~unter den[34] im § 1 bezeichneten Voraussetzungen
+erlassenen,~ in ortsüblicher oder in einer sonst für genügend
+anzuerkennenden Weise bekannt gemachten polizeilichen ~Verfügungen~ zu
+erkennen, ohne die Frage über die ~Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit~
+einer polizeilichen ~Strafandrohung~ zum Gegenstand der richterlichen
+Entscheidung zu machen.
+
+Urkundlich dessen haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen
+und mit unserm Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen.
+
+So geschehen und gegeben
+Weimar, am 7. Januar 1854.
+
+Carl Alexander.
+v. Watzdorf. v. Wydenbrugk.
+G. Thon.
+
+
+II.
+
+Ministerialverordnung vom 15. Juli 1874.
+
+§ 1. 1. Oeffentliche Versammlungen zu politischen (einschließlich
+sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken,
+
+2. Versammlungen von Vereinen, welche politische (einschließlich
+sozialpolitische oder kirchlichpolitische) Zwecke haben, sind vor deren
+Abhaltung der Ortspolizeibehörde rechtzeitig, d. h. ~mindestens zwölf
+Stunden vor dem Zusammentritt~ der Versammlung, ~unter Angabe von Zeit und
+Ort~ derselben, ~anzumelden~. Sind eine Anzahl von Bewohnern des
+Großherzogthums Mitglieder eines Vereins mit politischen (einschließlich
+sozialpolitischen oder kirchlichpolitischen) Zwecken, der außerhalb des
+Großherzogthums seinen Sitz hat, so sind Versammlungen dieser Mitglieder
+den unter Ziffer 2 der oben gedachten Versammlungen eines Vereins gleich
+zu achten.
+
+Ebenso steht einer solchen Vereins-Versammlung gleich die Versammlung
+von Delegierten von Vereinen der bezeichneten Art, welche im
+Großherzogtum oder außerhalb desselben ihren Sitz haben.
+
+Anmerkung. Die Anmeldepflicht besteht auch bei Vereins-Versammlungen,
+welche statutenmäßig nach Ort und Zeit im Voraus festgesetzt worden
+sind.
+
+§ 2. Die Polizeibehörde ist befugt, in die im § 1 dieser Verordnung
+gedachten Versammlungen, sofern der Vorstand dieser Behörde der
+Versammlung nicht selbst beiwohnen will, einen oder mehrere
+Polizeibeamte zu senden. Die letzteren müssen sich auf Erfordern des
+Unternehmers oder des Vorsitzenden der Versammlung als amtlich
+Beauftragte durch schriftlichen Vorweis legitimiren.
+
+Dem Vorstande der Polizeibehörde, sowie dessen Beamten muß ein nach
+deren Dafürhalten angemessener Platz in der Versammlung eingeräumt,
+sowie über die Person der Redner Auskunft ertheilt werden.
+
+Die in Gemäßheit dieser Bestimmung in den betreffenden Versammlungen
+erschienenen Polizeibeamten haben in Vertretung der Polizeibehörde die
+Befugniß, eine Versammlung aufzulösen und die Anwesenden aufzufordern,
+sich aus dieser Versammlung sofort zu entfernen.
+
+§ 3. Störungen der in Gemäßheit des § 1 dieser Verordnung angemeldeten
+Versammlungen, sofern zu ihrer Beseitigung der Einfluß des Vorsitzenden
+der Versammlung nicht ausreicht, sind von den anwesenden (§ 2)
+Polizeipersonen zu rügen, und zu verhindern. Diese Polizeipersonen sind
+berechtigt, die Störer aus der Versammlung zu weisen, und ~durch
+geeignete polizeiliche Maßregeln die Freiheit des Versammlungsrechts zu
+schützen.~
+
+§ 4. An Geld bis zu 50 Thalern (150 Mark) oder mit Haft bis zu sechs
+Wochen werden bestraft:
+
+1. die Unternehmer, Vorsteher, Leiter oder die beauftragten
+Vertrauensmänner der Versammlungen und Vereine, welche die im § 1 dieser
+Verordnung bestimmte Verpflichtung nicht erfüllt haben,
+
+2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren
+Zuständigkeit erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst
+zu ihrer Kenntniß gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen
+zuwider dennoch an der verbotenen Versammlung theilnehmen,
+
+3. diejenigen, welche nach Auflösung einer Versammlung durch den
+Vorstand der Polizeibehörde oder durch die nach § 2 dieser Verordnung
+beauftragten und kraft dieses Auftrages hierzu legitimirten
+Polizeibeamten sich aus dieser Versammlung nicht sofort entfernen,
+
+4. diejenigen, welche den in Gemäßheit des § 3 dieser Verordnung von
+Polizeipersonen an sie gerichteten Aufforderungen und gegebenen
+Anordnungen sich ungehorsam erweisen.
+
+=Großh. S. Staats-Ministerium,
+Depart. des Äußern und Innern.=
+=v. Groß.=
+
+
+III.
+
+Ministerialverordnung vom 21. April 1875.
+
+§ 1. Schulkindern, ingleichen solchen Personen, welche noch in dem für
+den Besuch der Fortbildungsschule vorgeschriebenen Alter stehen, ohne
+Unterschied, ob sie zum Besuch einer solchen jeweilig herangezogen sind
+oder nicht, ist die Theilnahme an Versammlungen und Vereinen zu
+politischen (einschließlich sozialpolitischen und kirchlichpolitischen)
+Zwecken verboten.
+
+§ 2. Die Uebertretung dieses Verbots wird mit Geld bis zu 60 Mark oder
+mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
+
+§ 3. Die Polizeibehörden haben die Befolgung des Verbots streng zu
+überwachen; insbesondere sind die Polizeibeamten, welche nach § 2 der
+Verordnung vom 15. Juli 1874 politischen Versammlungen beiwohnen,
+verpflichtet, vorkommenden Falles die Entfernung der in Ziffer 1
+bezeichneten Personen aus der Versammlung zu veranlassen. Dieselben sind
+befugt, eine Versammlung aufzulösen, wenn ihrem Entfernungsgebot keine
+Folge geleistet wird.
+
+=Großh. S. Staats-Ministerium,
+Depart. des Äußern und Innern.=
+=v. Groß.=
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 32: _Mit Anhang_:
+
+1. Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden vom 7.
+Januar 1854.
+
+2./3. Ministerialverordnungen vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875,
+betreffend Versammlungen.]
+
+[Fußnote 33: Bezieht sich auf die Tatsache, daß in Jena kurz vorher eine
+Versammlung mit diesem Thema zwar nicht direkt verboten, doch aber, als
+_nicht gehörig angemeldet_, beanstandet worden war -- weil dieses Thema
+nicht zu einer »politischen« Versammlung passe.]
+
+[Fußnote 34: In der amtlichen Ausgabe des Gesetzes (Regierungs-Blatt von
+1854, Nr. 4, pp. 17, 18) _fehlen_ die Worte »unter den«; der Satz des
+§ 2 erscheint daher dort sprachlich als unverständlich. -- Der
+vorstehende Abdruck gibt wörtlich den Text, mit welchem, gemäß den
+Landtagsverhandlungen, der Landtag das Gesetz angenommen hat.]
+
+
+
+
+VII.
+
+Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen
+Arbeitstages.
+
+Zwei Vorträge, gehalten in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu
+Jena am 6. November und 5. Dezember 1901.
+
+(Nach einem Stenogramm.)[35]
+
+
+1. Vortrag.
+
+
+Meine Herren!
+
+Die Wirkungen, die sich an die fortschreitende Verkürzung der
+Arbeitszeit knüpfen, sind zweifellos Gegenstand eines großen und
+allgemeinen Interesses vom volkswirtschaftlichen, volkshygienischen und
+auch nationalpolitischen Gesichtspunkt aus. Man braucht nur auf eine
+Tatsache hinzuweisen, die allbekannt ist -- auf den Unterschied zwischen
+Deutschland und England in bezug auf die Regelung der Arbeitszeit in der
+Industrie. In England ist schon seit langer Zeit die Maximal-Arbeitszeit
+mit wenigen Ausnahmen 10 Stunden, die weitaus größte Zahl aller Arbeiter
+braucht nur 9 Stunden täglich zu arbeiten, und eine recht beträchtliche
+Zahl -- nach den Mitteilungen des englischen Statistikers JOHN RAE,
+schon über 1 Million -- ist bei der achtstündigen Arbeitszeit angelangt.
+Durch das kühne Vorgehen der englischen Regierung, die vor 10 Jahren, im
+Jahre 1891, die sämtlichen Arbeiter in den Werkstätten der englischen
+Heeresverwaltung und der englischen Admiralität, im ganzen 29000 Mann,
+von der früher neunstündigen auf die achtstündige Arbeitszeit setzte,
+ist die Propaganda für die Verkürzung der Arbeitszeit in England so
+kräftig geworden, daß man annehmen kann, in wenigen Jahren werden dort
+wohl ein paar Millionen Arbeiter, nämlich alle Arbeiter der besser
+situierten Industrien, keine längere als achtstündige Arbeitszeit mehr
+haben. In Deutschland dagegen haben wir im Durchschnitt noch eine _mehr_
+als zehnstündige Arbeitsdauer; viele Industrien haben noch 11 Stunden
+oder mehr, nur wenige sind bei 9 Stunden angelangt und nur ein kleiner
+Bruchteil aller Industriearbeiter hat den Achtstundentag erreicht. Die
+Zahl der letzteren ist sicher im ganzen Deutschen Reich noch weniger als
+15000.
+
+An die Betrachtung dieses Unterschiedes knüpft sich sofort eine Frage
+von großer Tragweite: Welche Bedeutung hat dieser Unterschied für den
+Wettbewerb der volkswirtschaftlichen Tätigkeit zwischen England und
+Deutschland? Ist diese Verschiedenheit ein Vorteil zugunsten von England
+oder zugunsten von Deutschland, und die zu erwartende bedeutende
+Vergrößerung der Konkurrenz -- welchem von beiden Ländern wird sie
+zugute kommen?
+
+Aber weiter, wenn, wie man jetzt als sicher annehmen kann, die
+Verkürzung der Arbeitszeit keine Verminderung der Arbeitsproduktion
+bewirkt, so kann das doch nur dadurch geschehen, daß die Arbeiter den
+Ausfall in der Länge der Arbeitszeit auszugleichen vermögen durch
+entsprechend intensivere Arbeit, und dann ist die Vermutung nicht zum
+voraus abzuweisen, daß eine solche intensivere Tätigkeit -- sei es auch
+durch besondere Gewöhnung -- einen stärkeren Kräfteverbrauch, eine
+stärkere Anspannung des einzelnen involviert, daß sie die Arbeit
+aufreibender macht. Wenn aber die Arbeitskraft des Menschen rascher
+verbraucht wird, so ist das eine Sache von großer sozialer und
+volkswirtschaftlicher Tragweite.
+
+Es genügt, auf diese beiden Punkte nur hingewiesen zu haben, um
+erkennbar zu machen, daß es in der Tat von gewiß großem, allgemeinem
+Wert sein wird, Material zu haben, welches geeignet ist, die
+Stellungnahme zu dieser Frage: was ist der Vorteil und Nachteil der
+verkürzten Arbeitszeit, zu klären, und Unterlagen für ein präzise
+Beantwortung zu schaffen.
+
+Ich glaube nun in der Lage zu sein, etwas beitragen zu können zur
+Beschaffung derartigen Materials. Obwohl der Gegenstand meiner
+eigentlichen Berufstätigkeit etwas fern liegt, habe ich Gelegenheit zu
+selbständigen Beobachtungen gehabt infolge des Umstandes, daß die
+Optische Werkstätte, deren Vorstand ich angehöre, vor etwa 1-1/2 Jahren
+die bis dahin neunstündige Arbeitszeit plötzlich auf 8 Stunden
+herabsetzte und zwar in einer Zeit des stärksten Geschäftsganges.
+
+Die Beobachtungen, die meine Freunde und ich bei diesem Versuch gemacht
+haben, nachdem derselbe ein ganzes Jahr fortgesetzt worden war, und
+nachdem dann diese versuchsweise eingeführte Einrichtung zu einer
+endgültigen erklärt worden ist, bieten eine sehr wertvolle Ergänzung des
+Beobachtungsmaterials, welches bisher in England gewonnen ist. Man
+findet dieses zusammengestellt in dem Buch von JOHN RAE von 1894,
+welches 1897 in Weimar in deutscher Übersetzung erschienen ist[36].
+
+Unsere Beobachtungen bestätigen in der Hauptsache und im wichtigsten
+Punkt: welche Wirkungen die Verkürzung der Arbeitszeit auf die
+_Arbeitsleistung_ hat -- vollständig das, was in England {aus Versuchen}
+in viel größerem Maßstabe abgeleitet worden ist. Sie führen zu der
+Feststellung, daß diese Verkürzung von neun auf acht Stunden, also um
+mehr als 10 Proz. in einem Sprung, keine Minderung der Tagesleistung
+herbeigeführt hat, sondern in unserem Falle eine nachweisbare
+_Erhöhung_, wenn auch nur um einen kleinen Betrag.
+
+Soweit unsere Erfahrungen nichts anderes ergeben als die schon früher
+gemachten, würde es sich eigentlich nicht lohnen, davon zu reden; es
+wäre damit nur zum hundertsten Male bewiesen, was schon 99 mal bewiesen
+worden ist. Unsere Beobachtungen nehmen aber ein gewisses selbständiges
+Interesse in Anspruch, weil sie eine wirklich ziffernmäßige Begründung
+möglich machen. Die Resultate aller Beobachtungen in England sind nur
+schätzungsweise, in Bausch und Bogen gewonnen; man hat niemals
+ziffernmäßige Beweise vor sich. Die große Zahl der in England
+ausgeführten Experimente, die Übereinstimmung der Schätzungen sehr
+vieler Fälle ersetzen zwar die mangelnde Sicherheit des einzelnen
+Falles, aber immerhin ist es wertvoll, daß nun auch eine Beobachtung
+vorliegt, die diesen Mangel des Ziffernmäßigen ausschließt, die genaue
+Beweise gestattet.
+
+In Deutschland liegen Erfahrungen eigentlich gar nicht vor, mit
+Ausnahme einiger weniger, die sich auf kleinere Betriebe beziehen.
+Darunter ist allerdings eine Feststellung -- vor mehreren Jahren in
+BRAUNs Archiv mitgeteilt -- , die sich auf die Jalousiefabrik von
+FREESE in Berlin und Hamburg bezieht und auch Ziffern gibt; doch
+ist das Beobachtungsmaterial, welches zugrunde liegt, so gering,
+daß diese Ziffern eine Beweiskraft kaum beanspruchen können.
+
+Abgesehen hiervon haben unsere Beobachtungen noch den Vorteil, daß sie
+eine Frage zur endgültigen Beantwortung bringen, die bisher überhaupt
+noch nicht angeschnitten wurde, nämlich die Frage: welche Wirkung hat
+die Verkürzung der Arbeitszeit, wenn dabei der Effekt der Verkürzung
+ausgeglichen wird durch Intensität der Arbeit, auf die _Person_?
+Bedeutet sie einen größeren Kräfteverbrauch; bedeutet sie, daß die
+Arbeit aufreibender geworden ist, oder bedeutet sie das nicht? Unsere
+Beobachtungen gestatten mit Sicherheit festzustellen, daß das _nicht_
+eintritt, daß die Leute, die in 8 Stunden dasselbe gemacht haben, was
+sie früher in 9 Stunden machten, _keiner_ größeren Anstrengung sich zu
+unterziehen gebraucht haben, obwohl sie zweifellos während dieser 8
+Stunden intensiver arbeiten mußten. Diese Beobachtungen geben nun noch
+weiter einen Einblick nach der rein tatsächlichen Seite in die
+Triebfedern, welche es herbeiführen, daß bei Verkürzung der Arbeitszeit
+die Intensität der Arbeit sich steigert, und zwar sich so steigert, daß
+im allgemeinen der Effekt der kürzeren Arbeitsdauer ausgeglichen wird.
+
+Eine andere Frage ist, ob dabei ein besonderer Antrieb, ein besonders
+guter Wille einiger, oder die Kaptivierung ihres materiellen Interesses
+bei Stücklohn, wo die Tendenz {auf Mehrverdienst} einen natürlichen
+Sporn bedeutet -- ob derartige Motive wirksam sind oder nicht. Unsere
+Antwort ist: _Sie sind nicht wirksam_. Mögen die Leute guten Willen
+haben, mögen sie angetrieben werden durch ihr materielles Interesse oder
+nicht -- der Erfolg tritt immer ein. Ich sehe dies als einen der
+wichtigsten Punkte an, der sich durch Kombination der von uns und der
+anderwärts gemachten Erfahrungen ergeben hat.
+
+Endlich haben unsere Beobachtungen Gelegenheit geboten, den Zusammenhang
+der Vorgänge zu erklären, wie es denn komme, daß bei Verkürzung der
+Arbeitszeit das Arbeitstempo sich der verkürzten Arbeitszeit anpaßt, daß
+es die Tendenz auf gleiche Leistung hat; es ist meines Wissens noch
+niemals versucht worden, das zu erklären.
+
+Unsere Beobachtungen haben uns einen Leitfaden gegeben, diesen
+Zusammenhang, diese auf den ersten Blick paradoxe Tatsache nachzuweisen,
+daß eine Verkürzung der Arbeitszeit unter gewissen Umständen eine
+_Steigerung des Tagwerks_ herbeiführt.
+
+Es wird nicht ohne Interesse sein, den Weg näher zu beleuchten, auf
+welchem ich meine Beobachtungen gesammelt habe, {und daran zu erinnern}
+wie in der hiesigen Optischen Werkstätte die allmähliche Verkürzung der
+täglichen Arbeitszeit im Laufe der letzten 30 oder 35 Jahre schrittweise
+zustande gekommen ist.
+
+In der Zeit, als ich zuerst meinem verstorbenen Freund CARL ZEISS näher
+trat, als ich in der Werkstätte zu verkehren anfing, war dort noch eine
+beinahe zwölfstündige Arbeitszeit; Sommer und Winter von morgens 6 bis
+abends 7 Uhr mit einer Stunde Mittagsruhe und einer viertelstündigen
+Frühstückspause, also 11-3/4 Stunden effektive Arbeitszeit. Im Laufe der
+Jahre ist diese infolge meiner persönlichen Anregungen allmählich
+verkürzt worden, immer um je eine halbe Stunde, bis wir im Jahre 1891
+bei der neunstündigen Arbeitszeit angekommen waren; diese hat bis zum
+Frühjahr 1900 bestanden. Da haben wir nach längeren Diskussionen mit
+unserer Arbeiterschaft, entgegen dem Antrag, den der Arbeiterausschuß
+selbst vertrat im Sinne eines Vermittlungsvorschlages -- daß wir auch
+wieder eine halbe Stunde aufgeben sollten, um dann zu sehen, wie sich
+die Erfahrung stellt -- entgegen diesem Antrage erklärt: entweder es
+bleibt bei 9 Stunden, wie bisher, oder wir gehen sofort zur
+achtstündigen Arbeitszeit über, und zwar mit der Maßgabe, daß bei allen
+Zeitlohnarbeiten in Zukunft für 8 Stunden dasselbe bezahlt wird, wie
+bisher für 9 Stunden, daß alle Akkordlöhne aber unverändert bleiben, in
+der ausgesprochenen Erwartung, es werden alle es fertig bringen, in
+diesen 8 Stunden nun noch dasselbe zu leisten, wie bisher in 9 Stunden.
+
+Denn wir wären »blamierte Europäer« gewesen, wenn wir in einer Zeit des
+stärksten Geschäftsganges es fertig gebracht hätten, durch ein törichtes
+Experiment die Leistungsfähigkeit der Werkstätte herunterzusetzen, wenn
+auch nur um 5 oder 10%, und damit obendrein die Lebenshaltung unserer
+Leute herunterzudrücken.
+
+Ich will mich jedoch dabei nicht weiter aufhalten und will lieber
+sogleich von dem Beobachtungsmaterial, welches wir im letzten Jahr
+gewonnen haben, zunächst das darlegen, was eine doppelte Bestimmung der
+_ökonomischen Wirkung_ enthält.
+
+Sie finden auf dem einen der beiden Blätter[37] die Zusammenstellung der
+Ziffern:
+
+ I. eine Bestimmung auf Grund unserer Lohnstatistik,
+
+ II. eine Bestimmung, die entnommen ist aus der Vergleichung des
+ Nutzeffektes unserer Maschinen in den letzten 4 Wochen vor
+ Einführung, und in den ersten 4 Wochen _nach_ Einführung des
+ Achtstundentages.
+
+Ich will weiter die Beobachtungen mitteilen, die Bezug haben auf die
+Einwirkung der verkürzten Arbeitszeit auf die Person --, also die Frage
+berühren, ob die intensivere Arbeit eine größere Strapaze, einen
+größeren Kräfteverbrauch der Personen hat erkennen lassen -- welche
+Frage ganz konnex ist mit dem Nachweis der Umstände, die erkennen
+lassen, welche Ursachen, welche Antriebe bei der Steigerung der
+Intensität der Arbeit wirksam gewesen sein müssen.
+
+Ich will dann drittens dazu übergehen, die Erklärung zu geben, welche,
+wie ich glaube, alle Beobachtungen, die wir gemacht haben, und die ihre
+Ergänzung durch die Beobachtungen in England und die sonst vorliegenden
+finden, in befriedigender Art deutet.
+
+Ich habe zu dem Zweck ein zweites Blatt[38] beilegen lassen, um den
+Gedankengang dieser Erklärung zu fixieren. Stoßen Sie sich nicht daran,
+daß eine mathematische Formel vorkommt; die mathematische Formel hat
+nichts mit dem Wesen der Sache zu tun. Der Gedankengang läßt sich durch
+einige Erwägungen verdeutlichen; nur wenn man ihn in wenigen kurzen
+Zeilen fixieren will, da geht es nicht gut anders, als daß man die
+Zeichensprache benutzt, welche die Mathematik zur Verfügung stellt, denn
+sonst hätte ich 2 Seiten Text weitspurige Erklärungen schreiben müssen.
+
+Und dann werde ich eigentlich erst zu dem Thema meines heutigen
+Vortrages kommen, zur Erörterung der _volkswirtschaftlichen Bedeutung_,
+die auf Grund dieser Feststellungen der Verkürzung der Arbeitszeit
+beizulegen ist.
+
+Diesen letzteren Teil werde ich heute aber nicht erledigen können; ich
+bitte, in der Annahme, daß die Sache im Kreise dieser Gesellschaft
+genügendes Interesse hat, diesen das eigentliche Thema behandelnden Teil
+in einem zweiten Vortrag im Dezember folgen lassen zu dürfen.
+
+Ich gehe jetzt dazu über, zunächst ein paar Erläuterungen zu geben zu
+der auf dem ersten Blatt auf Grund unserer Lohnstatistik
+zusammengestellten Vergleichung.
+
+Wir haben damals, vor 1-1/2 Jahren, im März 1900, diese Entschließung --
+Übergang zur achtstündigen Arbeitszeit -- unter die Erklärung gestellt:
+Wir seien bereit, alsbald den Achtstundentag einzuführen, wenn
+mindestens drei Viertel aller erwachsenen Betriebsangehörigen in einer
+geheimen Abstimmung sich dafür erklären würden, unter der Fragestellung,
+wer traut sich zu und ist gewillt, in acht Stunden dasselbe zu leisten,
+wie bisher in _neun_; wer es sich zutraut, stimme mit ja, wer nicht, mit
+_nein_ -- und unter einigen Vorbehalten, die nebensächliche Dinge
+betrafen.
+
+Die Abstimmung ergab statt einer 3/4 eine 6/7 oder 7/8 Majorität. Wir
+haben damals erklärt: die ganze Einrichtung gilt zunächst für ein Jahr;
+wir behalten uns vor, sie nach einem Jahr zu redressieren, wenn es sich
+herausstellt, daß ein merklicher Arbeitsausfall eingetreten ist oder
+Anzeichen dafür kommen, daß die Arbeit, wenn auch nur für einen Teil der
+Arbeiterschaft, aufreibender geworden ist.
+
+Bevor das Jahr zu Ende war, im März dieses Jahres, wußten wir nach
+allgemeinen Schätzungen, daß keine Minderung der Leistung zu
+registrieren sei, und auch, daß keine Anzeichen vorlägen, welche
+befürchten ließen, sei es auch nur für die älteren unter unseren Leuten,
+daß die Arbeit strapaziöser, aufreibender geworden sei.
+
+Wir haben daher schon vor Ablauf des Jahres die Erklärung abgegeben, wir
+seien bereit, die Einrichtung als dauernd beizubehalten, wenn die
+Arbeiterschaft bereit sei, einige nebensächliche Bedingungen als dauernd
+verbindlich anzuerkennen.
+
+Wir haben damals kaum gedacht, daß es möglich sein würde, die Ergebnisse
+anders als durch Schätzung in Bausch und Bogen festzustellen. Erst als
+wir der Sache näher traten und die darauf bezüglichen Tatsachen aus
+unseren Büchern zu ermitteln suchten, zeigte es sich, daß wir ein ganz
+wertvolles Erfahrungsmaterial hatten, dessen Durcharbeitung zweifellos
+der Mühe lohne.
+
+Dank der sehr eingehenden Lohnstatistik, die Herr Dr. CZAPSKI schon seit
+mehreren Jahren organisiert hat, ist es möglich, von jedem unserer
+Arbeiter für jeden Tag auf Jahre zurück genau nachzuweisen, wieviel
+Stunden er davon im Zeitlohn oder im Stücklohn gearbeitet und was er an
+diesem Tage für die Arbeit der einen und der anderen Art verdient hat.
+
+Wir sind zunächst auf diese Lohnstatistik zurückgegangen, um von
+denjenigen Arbeitern, die in Stücklohn arbeiten, zu ermitteln, wie sich
+denn deren Arbeitsverdienst beim Übergang zum Achtstundentag im
+Verhältnis zum letzten Jahr der neunstündigen Arbeitszeit verändert
+hat. Denn bei Leuten, die im Stücklohn arbeiten, und zwar zu
+unveränderten Akkordsätzen, die die Dauer der Arbeit eliminieren müssen,
+ist die Größe ihrer Arbeitsleistung proportional dem Lohn, den sie
+verdienen.
+
+Wir haben diejenigen Personen ausgesucht, die einwandsfreie Vergleichung
+in den beiden Jahren ermöglichten. Es mußten alle ausgeschieden werden,
+von denen anzunehmen war, daß ihre Tätigkeit in beiden Jahren nicht
+unter vollständig konstanten Bedingungen gestanden habe; in erster Reihe
+alle jüngeren Leute und namentlich solche, die noch nicht lange Zeit im
+Betriebe waren, welche also naturgemäß in einem späteren Jahre mehr
+leisten müssen. Das ist in der Weise geschehen, daß wir unseren Nachweis
+auf solche Personen beschränkt haben, die ein Jahr vor Einführung des
+Achtstundentages mindestens 21 Jahre alt und mindestens schon 3 Jahre in
+unserem Betriebe tätig, also ordentlich eingearbeitet waren, die zur
+Zeit des Wechsels also schon mindestens 22 Jahre alt und mindestens 4
+Jahre tätig waren.
+
+Wir haben weiter nach derselben mechanischen Norm alle ausgeschieden,
+die etwa im Laufe der beiden Jahre die Werkstattsabteilung gewechselt
+haben, die zu anderer Arbeit übergegangen sind; weiter alle, die mehr
+als 300 Stunden im ganzen Jahr versäumt hatten infolge von Krankheit
+oder aus anderen Gründen, weil hier sofort die Vermutung besteht, daß
+denen nicht nur die Zeit der Krankheit entgangen ist, sondern daß deren
+Arbeitsfähigkeit auch eine Zeit vor- oder nachher bedeutend
+heruntergedrückt war. Ferner sind alle ausgeschieden, die nicht
+mindestens die Hälfte der ganzen Zeit im Stücklohn gearbeitet haben,
+weil bei solchen, die nicht _vorwiegend_ im Stücklohn arbeiten, dann die
+Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß sie wechselnde Arbeiten,
+Arbeiten verschiedener Art, die nicht vergleichbar sind, gemacht haben.
+
+Nach diesem rein mechanischen Aussieben sind etwa 250 Leute übrig
+geblieben; von diesen sind noch gegen 20 ausgeschieden worden auf Grund
+besonderer Umstände, z. B. Leute, die kränklich gewesen sind, usw. Unser
+Herr Dr. PETRENZ, der diese Zusammenstellungen geprüft hat, hat aber
+außerdem nicht unterlassen, eine besondere Untersuchung darüber
+anzustellen, welchen Einfluß dieses nach einem gewissen willkürlichen
+Ermessen erfolgte Ausscheiden auf das Endresultat gehabt hat, indem er
+feststellte, daß diese 20 Personen, für sich berechnet, eine Steigerung
+des Arbeitsverdienstes nicht nur von 100:116,2, sondern von 100:120
+gehabt haben würden. Damit ist erwiesen, daß es das Endresultat nicht
+im Sinne der Steigerung, sondern im Sinne der Minderung verändert hat.
+
+Die Endziffer sagt also, daß sich der Stundenverdienst im Verhältnis von
+100:116,2 erhöht hat; das Verhältnis von 8:9 ist aber 100:112,5 Wenn der
+Stundenverdienst im Verhältnis von 100:112,5 in die Höhe gegangen wäre,
+so hätten die Leute in 8 Stunden genau _dasselbe_ verdient, wie früher
+in 9 Stunden und auch dasselbe gemacht, da der Arbeitsverdienst zugleich
+das Maß der Arbeitsleistung ist, insofern die Akkordsätze dieselben
+geblieben sind. Wenn nun das Verhältnis nicht 100:112,5, sondern
+100:116,2 ist, also 3-3/10% mehr, so ist die Tagesleistung um 3-3/10%
+gestiegen, das heißt, es hat sich die Tagesleistung um 1/30 der früheren
+Tagesleistung _erhöht_. Es haben also im zweiten Jahre von diesen 233
+Leuten je 30 dasselbe gemacht, was im Jahr vorher 31 gemacht haben, oder
+jeder hat im zweiten Jahr die Arbeit von 10 Tagen mehr gemacht. Das ist
+also kein ganz unbedeutender Unterschied.
+
+Wir sind nun nicht bei dieser Feststellung stehen geblieben, die die
+Gesamtheit dieser Akkordarbeiter in Bausch und Bogen umfaßt, sondern
+haben mit den Herren unseres Personalbureaus über diese 233
+»Versuchskarnickel« nach allen Richtungen hin diskutiert. Die beiden
+wichtigsten Ergebnisse sind in beiden folgenden Aufstellungen:
+
+a) Spezifikation nach Altersklassen,
+
+b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen,
+
+zusammengestellt.
+
+Es hat ein besonderes Interesse, zu ermitteln, ob denn diese Steigerung
+der Leistung etwa wesentlich oder vorwiegend von jüngeren Leuten
+herrührt, ob möglicherweise die älteren gar keinen Anteil daran haben.
+Die Antwort auf diese Frage ist in der ersten Tabelle gegeben, wo die
+Leute nach Altersklassen klassifiziert sind. Diese Tabelle zeigt in den
+letzten Ziffern kleine Unterschiede, aber in einem unregelmäßigen Gang.
+
+Die jüngste Altersklasse hat allerdings die höchste Ziffer, aber nur
+eine sehr wenig höhere, als die höchste Altersklasse; die Unterschiede
+sind in maximo so klein, daß sie wohl kaum aus den Grenzen der
+wahrscheinlichen Zufallsschwankung heraustreten. Auf keinen Fall ist ein
+nennenswertes Zurückbleiben der älteren Leute zu konstatieren. Damit ist
+auch konstatiert, daß die jüngeren, die Leute der ersten Klasse, das
+Mittel nur ein ganz klein wenig überschreiten, wie man es zum voraus
+erwarten durfte. Wenn diese Ziffer etwas beeinflußt sein sollte durch
+den Umstand, daß doch die Leistungsfähigkeit der jüngeren Klasse noch
+etwas im Steigen ist, so wird das gewiß kompensiert dadurch, daß in der
+letzten Altersklasse eine ganze Anzahl sind, deren Leistungsfähigkeit
+für feinere Arbeiten schon etwas im Abnehmen ist.
+
+Man kann aus dieser ersten Spezifikation sehen: der Erfolg trifft
+gleichmäßig alte und junge Leute ohne einen merklichen Unterschied.
+
+Die zweite Spezifikation scheidet die Leute nach der Art der Arbeit. Sie
+zeigt, daß bei so ganz heterogenen Arbeiten, wie sie in unserem Betriebe
+vorkommen, von ganz subtilen Arbeiten der Feinmechanik und Optik bis zur
+handwerksmäßigen Tätigkeit etwa der Tischler, Dreher und Fräser, ähnlich
+den Arbeiten in Gewehrfabriken usw. -- daß trotz dieser großen
+Verschiedenheit der technischen Arbeiten keine merklichen Differenzen
+vorkommen, vielleicht 2-4%. Das sind kleine Ziffern, bei denen aber
+immer zu berücksichtigen ist, daß sie der Durchschnitt aus einer relativ
+kleinen Anzahl von Personen sind.
+
+Das einzige, was man ersehen kann, ist, daß die höheren Ziffern
+vorwiegend die Arbeiten treffen, die gröberer Art sind; die Gruppen 4, 7
+und 11, die zum größten Teil Maschinenarbeiter sind, zeigen die höchste
+Steigerung. Im Durchschnitt liegt die geringste Zunahme bei den
+Feinarbeitern der Optik und Mechanik. Es ist nur eine einzige Gruppe von
+20 Personen, also nicht ganz der zehnte Teil der Vergleichspersonen, in
+welcher diese Durchschnittsleistung, die Steigerung von 100:112,5 nicht
+erreicht ist. Diese ist, während das Mittel um 3-3/10% überschritten
+wurde, um ungefähr 3% zurückgeblieben. Es ist wahrscheinlich, daß das
+nicht zufällig ist, und daß hier wirklich mit der Verkürzung der
+Arbeitszeit das Optimum überschritten gewesen ist. Was wir in bezug auf
+diese Ausnahme zu sagen haben, ist: die Ausnahme bestätigt die Regel;
+doch will ich das nicht weiter ausführen.
+
+Welche Bedeutung ist nun schließlich dem Umstand beizulegen, daß die
+Endziffer eine Steigerung des Tagewerks um 3-3/10 Proz. ergibt. Man wird
+auf den ersten Blick geneigt sein, zu sagen, mit 1/30 ist nicht viel zu
+argumentieren, das liegt doch sozusagen innerhalb der Grenzen der
+Zufallsschwankung. Wie leicht kann die Arbeitsleistung eines Mannes um
+10 Proz. variieren, wenn er sich in schlechter Lage befindet, wenn er
+Familiensorgen hat, wenn irgendwelche Umstände einen Druck auf seine
+Arbeitsleistung legen.
+
+Das ist ganz richtig für den einzelnen Mann. Seit LAPLACE weiß man aber,
+daß alle derartigen Schwankungen, die leicht in dem einen oder anderen
+Sinne wirken können, um so vollständiger sich eliminieren, je größer die
+Zahl der einzelnen Personen wird, und vermindert werden in diesem Mittel
+nach dem Verhältnis der Quadratwurzel aus der Zahl der einzelnen Fälle;
+die Quadratwurzel aus 233 ist nun etwa 15. Alle solche Schwankungen
+müssen bei 233 Beobachtungsfällen, wenn sie bei einzelnen selbst 20
+Proz. erreichen können, im Mittel auf den fünfzehnten Teil reduziert
+sein.
+
+Eine Abweichung des Mittels um 3,3 Proz. gleicht in dem Verhältnis des
+einzelnen einer Abweichung um 50 Proz., und es ist doch absolut
+ausgeschlossen, daß aus solchen Ursachen, die in dem einen Jahr jemand
+einmal treffen können, die Leistungsfähigkeit eines Mannes von einem zum
+anderen Jahr um 50 Proz. schwanken könne, wenn auch Schwankungen von
+10-20 Proz. möglich sind.
+
+Und so kann ich, ohne daß ich die Ziffern genau nachgerechnet habe[39],
+mit einer Wahrscheinlichkeit von vielen Tausenden gegen Eins behaupten,
+daß diese 3,3 Proz. nicht vom Zufall herrühren, sondern von Ursachen,
+die das ganze Jahr fortgewirkt, die alle 233 Personen gleichmäßig
+berührt haben, oder wenigstens den größten Teil in ein und demselben
+Sinne.
+
+Ich habe mir nun sehr den Kopf darüber zerbrochen, was für Ursachen
+dieser Art können mitgewirkt haben?
+
+Eine ist von vornherein ausgeschlossen, nämlich eine _Verschiedenheit im
+Geschäftsgang_ der beiden Jahre; in der Inanspruchnahme der Werkstätte
+ist kein Unterschied gewesen. [Das ist von Bedeutung.] Denn sobald auf
+die Arbeit nicht gewartet wird, hat das Einfluß, weil die Leute wissen,
+es kann nicht alles, was sie machen könnten, gebraucht werden und
+umgekehrt. In diesem Punkte sind die beiden Jahre so übereinstimmend
+gewesen, wie irgend möglich: es ist in beiden Jahren auf die Arbeit
+gewartet worden; jeder hat gewußt, soviel er machen kann, das wird
+gebraucht; und die kleinen Stockungen, die in großen Betrieben immer
+unvermeidlich sind -- daß einmal eine Abteilung im Rückstande ist und
+eine andere warten muß -- sind in beiden Jahren vorgekommen. Ich bin
+zuletzt darauf gekommen, ob nicht das _Wetter_ in beiden Jahren
+verschieden gewesen ist, weil es einen großen Unterschied macht, ob wir
+einen kalten Winter oder heißen Sommer haben, oder nicht, denn die
+Temperaturextreme lähmen die Arbeit sehr. Aber die meteorologischen
+Tabellen zeigen, daß die beiden Jahre auch in bezug auf das Wetter
+übereinstimmen.
+
+Es bleibt mir nichts weiter übrig als zu sagen, das, was diese
+Abweichung von 1/30 des Tagesertrages herbeigeführt hat, ist eben die
+Änderung der Arbeitszeit und was mit ihr konnex ist. Ich glaube, daß wir
+in unserem Falle das mit Bestimmtheit sagen können, was in früheren
+Fällen gelegentlich [als Vermutung] ausgesprochen ist, daß die
+Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur keine Minderung, sondern daß sie
+sogar eine _Steigerung_ des Arbeitsresultats herbeiführen kann -- so
+paradox das klingen mag.
+
+Dieser bis jetzt beschriebene Nachweis betrifft ausschließlich solche
+Leute, die im Stücklohn gearbeitet haben, für die im vornherein das
+eigne Interesse als wirksam anzusehen ist, welches sie veranlaßt,
+möglichst die Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen, um keinen
+Verdienstausfall zu haben. Es ist von Wert, daß wir noch eine zweite
+Probe haben, die wir der Aufmerksamkeit verdanken, in der der
+Maschinenmeister der Firma Carl Zeiss, Herr BRUNO KLEMM, seines Amtes
+waltet, daß wir die Möglichkeit gewonnen haben, die Änderung des
+Nutzeffektes unserer sämtlichen Arbeitsmaschinen, die infolge der
+Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten ist, ziffernmäßig feststellen zu
+können.
+
+Unsere etwa zusammen 650 Werkzeugmaschinen werden sämtlich getrieben
+durch Elektromotoren von einem einzigen Drehstromdynamo, dessen Strom
+nicht etwa für Licht mit verbraucht wird. Dieser Drehstromdynamo
+gestattet unter Berücksichtigung der Spannung zu ermitteln, was für
+Stromverbrauch in jeder Stunde stattgefunden hat, und darüber hat Herr
+Klemm genau Register geführt von Stunde zu Stunde.
+
+Dabei ist nun in Erwägung zu ziehen, daß die Arbeitsleistung, die diesem
+Stromverbrauch entspricht, sich aus 2 Teilen zusammensetzt; I. aus
+derjenigen Arbeit, die geleistet werden muß, wenn die sämtlichen
+Maschinen arbeitsbereit sind, aber nicht benutzt werden, wenn also alle
+Transmissionen, Riemscheiben und Motoren laufen, aber die Arbeiter die
+Maschinen noch nicht benutzen. Das ist der Zustand, wie er 1 oder 2
+Minuten vor Beginn der Arbeitszeit besteht; dann läuft der ganze
+Betrieb, aber keine Maschine ist tätig. Das ist der sogenannte Leergang.
+
+In dem Moment, in welchem die Arbeiter an ihre Maschinen treten, kommt
+der Kraftverbrauch hinzu, welchem die Arbeitsleistung der Maschine
+entspricht. Das ist der eigentliche Nutzeffekt.
+
+Die Schaltbrettablesungen ergeben zunächt nur den Bruttoverbrauch an
+Strom und zeigten, daß derselbe in den letzten 4 Wochen vor der Änderung
+im Durchschnitt 49,2 Kilowattstunden gewesen ist; durch eine besondere
+Feststellung ist ermittelt worden, daß um diese Zeit der Leergang der
+Maschinen 26 Kilowattstunden, etwas über die Hälfte jener Ziffer,
+beansprucht hat.
+
+Man weiß also, daß der Nutzeffekt bei Benutzung sämtlicher Maschinen im
+Durchschnitt 23,2 Kilowattstunden, in dem gewöhnlichen Arbeitsmaß,
+gewesen ist. Demgegenüber sind nun die Angaben gestellt, die sich auf
+die nachfolgenden 4 Wochen beziehen, mit Ausscheidung der Osterwoche und
+des 1. Mai, und die zeigen, daß dieser durchschnittliche Stromverbrauch,
+pro Stunde gerechnet, von 49,2 auf 52 Kilowatt gestiegen ist. Wenn man
+nachrechnet, was dabei der Stromverbrauch des Tages gewesen ist, so
+kommen bei 9 Stunden für den Tag 443, bei 8 Stunden 416 Kilowatt heraus;
+durch die Verkürzung der Arbeitszeit ist demnach eine Arbeitsleistung
+von 27 Kilowattstunden pro Tag gespart worden.
+
+Wenn man diese Ziffern sieht, so sieht man sofort, daß etwas besonderes
+vorliegt, denn die Arbeitsdauer ist ja im Verhältnis von 9:8 reduziert
+worden. Es hätte daher eine ganze Stunde, also 49 Kilowattstunden
+erspart werden müssen, da wir doch die Maschinen eine ganze Stunde
+weniger gebraucht haben. Es sind aber nur 27 erspart worden. Wo ist dann
+das andere geblieben?
+
+Der Umstand, daß die Ziffer 27 fast genau dem Stromverbrauch für
+Leergang entspricht, hat sofort auf den richtigen Weg geleitet: es ist
+erspart worden die Arbeitsleistung, die unsere Maschinen nötig haben,
+wenn man sie 1 Stunde _leer laufen läßt_, es ist aber nicht erspart
+worden die Arbeitsleistung einer Stunde, wenn sie _arbeiten_. Daraus
+folgt, daß also in den 8 Stunden, die sie in der zweiten Periode
+gelaufen sind, die _Arbeitsleistung_ ungefähr _dieselbe_ gewesen sein
+muß, wie in der vorangegangenen 9 Stunden-Periode.
+
+Nun zeigt die Tabelle etwas näher auch für die auf die Änderung
+folgenden 4 Wochen das Mittel jeder Woche, und es ist ausgerechnet,
+wieviel nach Abzug des Leergangs Arbeit auf den Nutzeffekt kommt. Die
+letzte Zahl gibt dann das Verhältnis des Nutzeffektes zum Durchschnitt
+der vorangehenden 4 Wochen.
+
+Die Steigerung zeigt im Durchschnitt das Verhältnis 100:112 -- sonach
+das Verhältnis, welches der Verkürzung der Arbeitszeit entspricht.
+Daraus kann man ersehen, es hat eine intensivere Benutzung der Maschinen
+in bezug auf die ihnen entnommene Arbeitsleistung stattgefunden,
+ungefähr in dem Sinne einer vollständigen Ausgleichung der Verkürzung
+der Arbeitszeit.
+
+Wie das zustande gekommen ist, das ist leicht zu erklären. Unsere
+Maschinen sind zum größten Teil nicht automatische, sondern Maschinen,
+deren sich der Arbeiter bedient wie der Werkzeuge. Der Arbeiter hat an
+der Hand, sie intensiver zu benutzen, zunächst einmal dadurch, daß er
+die Pausen verkürzt, die zwischen den einzelnen Benutzungsakten liegen,
+daß er sich etwas mehr anstrengt, z. B. beim Fräsen kräftigere Späne
+nimmt usw.; er kann weiter auch beim Schleifen oder Polieren kräftigeren
+Druck üben, immer unter der Bedingung, daß er sehr viel aufmerksamer
+arbeiten muß. So erklärt es sich, wie es möglich ist, bei einem großen
+Teile unserer Maschinen die von ihnen zu leistende Arbeit in weiten
+Grenzen zu steigern.
+
+Die Steigerung scheint nun, da sie im Durchschnitt das Verhältnis
+100:112 ergibt, annähernd der Ausgleichung des Zeitausfalls zu
+entsprechen. Bei genauem Besehen zeigt sich jedoch, daß diese Ziffer für
+alle diejenigen Maschinen, deren der Arbeiter sich wirklich bedient,
+eine viel höhere Steigerung bedeutet. Es sind nämlich eine Anzahl der
+Maschinen automatische; der Arbeiter kann vielleicht dadurch mehr
+leisten, daß er sie aufmerksamer beobachtet, daß er den Prozeß, den sie
+ausführen, achtsamer beaufsichtigt. Diese Steigerung rührt daher in
+Wahrheit nur von einem Teile der Maschinen her, der andere Teil ist
+unwirksam dabei gewesen. Und wenn man nun annimmt, daß auch nur ein
+Viertel von diesen 650 Maschinen derart gewesen wäre, daß der Arbeiter
+an ihnen nichts oder nur wenig mehr machen kann, so sieht man sofort,
+daß bei drei Viertel aller Maschinen eine Intensitätssteigerung von
+100:116 herzuleiten ist.
+
+Ich schließe aus diesen Erwägungen, daß auch diese Ziffern beweisen, wir
+haben die Verkürzung der Arbeitszeit auch bei der Maschinenarbeit nicht
+nur _ausgeglichen_, sondern tatsächlich die Arbeitsleistung _höher
+gebracht_.
+
+Sehr bemerkenswert ist ein Blick auf die Ziffern von Arbeitswoche zu
+Arbeitswoche. Die erste Woche zeigt eine ganz plötzliche Steigerung von
+49,2 im Mittel auf 53,7; der Brutto-Stromverbrauch springt plötzlich um
+4,5 Kilowatt, in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang, in der
+dritten Woche erholt sich das wieder und in der vierten Woche ergibt
+sich das Mittel. Es wird noch viel auffälliger, wenn man die einzelnen
+Tage vergleicht. Die Ziffer für die erste halbe Woche zeigt eine
+Steigerung von 49,2 auf 55,7 Kilowattstunden, um beinahe 15 Proz. des
+früheren Stromverbrauches, und im Verhältnis von 100:124; die nächsten
+Tage geht es zurück. Als ich diese Ziffer zuerst sah, bin ich
+erschrocken bei dem Gedanken, was wäre passiert, wenn wir erst ein Jahr
+später die Verkürzung der Arbeitszeit eingeführt hätten, dann wäre
+uns[40] am ersten Tage der Drehstromdynamo entzwei gebrannt, also eine
+ganz schwere Betriebsstörung eingetreten, und niemand hätte erraten
+können, woher das rührt.
+
+Ich rate keinem, unter ähnlichen Umständen bei starkem Betriebe, wenn
+seine Motoren überlastet sind, eine Verkürzung der Arbeitszeit
+einzuführen, sonst kann es ihm passieren, daß sie in die Luft fliegen.
+Man sieht, die Leute mit Maschinenarbeit haben einen ganz kolossalen
+Anlauf genommen, haben sich und ihre Maschinen auf das unglaublichste
+strapaziert, sie haben eine große Mehrsteigerung über die
+Durchschnittszahl hinaus herbeigeführt. Aber das haben sie nicht lange
+aushalten können, denn in der zweiten Woche ist ein starker Rückgang
+eingetreten, und erst in der dritten und vierten Woche hat sich das
+wieder erholt und die Arbeit ist gleichmäßig geworden.
+
+Man wird sagen, neue Besen kehren gut; aber ich habe dem hinzuzufügen,
+der neue Besen hat nur in der ersten Woche gut gekehrt, in der zweiten
+schlecht, und erst in der dritten und vierten Woche, als es kein neuer
+Besen mehr war, kehrte er wieder normal.
+
+Ich ziehe aus dieser Beobachtungsreihe den Schluß, daß der Abfall in der
+zweiten Woche die Reaktion des ungebührlich starken Anlaufs gewesen ist,
+daß die Leute mit außerordentlichem Eifer versucht haben, ja keinen
+Arbeitsausfall eintreten zu lassen.
+
+ * * * * *
+
+Die andere Frage: wie steht es denn mit der Wirkung der zweifellos
+vorhandenen Steigerung der Intensität auf die Person -- hat sie eine
+Mehrstrapaze herbeigeführt oder nicht -- ist ganz konnex mit derjenigen,
+welche Triebfedern nötig gewesen sind, diese Steigerung herbeizuführen,
+ob bewußter Wille, ob das Sichantreiben, oder was sonst.
+
+Die Antwort auf diese Frage läßt sich natürlich nicht ziffernmäßig
+geben. Eine Wirkung der Überanstrengung könnte ja erst nach vielen
+Jahren objektiv in die Erscheinung treten. Immerhin ist es möglich
+gewesen, auf Grund der subjektiven Wahrnehmung vieler Personen mit
+Sicherheit festzustellen, daß eine besondere Anstrengung, abgesehen von
+den ersten Tagen, _nicht_ stattgefunden hat, daß vielmehr die
+Akkommodation an ein rascheres Tempo der Arbeit, die tatsächlich
+stattgefunden haben muß, bei Akkord- und Zeitlohnarbeitern sich nach
+ganz kurzer Zeit gewohnheitsmäßig vollzogen hat.
+
+Die Leute haben sich, wie mir ganz bestimmt gesagt worden ist, nach ganz
+kurzer Zeit gewöhnt, etwas rascher zu arbeiten, und sich gar nicht mehr
+anzutreiben brauchen, und viele sind wirklich, wie man zu sagen pflegt,
+fleißiger geworden. Vielen ist das so unbewußt geworden, daß sie mir
+bestritten haben, daß sie mehr gearbeitet hätten und ich es ihnen erst
+beweisen mußte.
+
+Ich habe, um Auskunft zu erhalten, gleich nachdem einige Wochen nach
+Einführung der Verkürzung der Arbeitszeit verlaufen waren, Gelegenheit
+genommen, alle mir bekannten älteren Leute, gelegentlich wenn ich sie
+traf, ganz unauffällig über die verschiedenen Fragen zu interpellieren:
+nun was meinen Sie, was diese Änderung für einen Erfolg haben wird?
+meinen Sie, daß Sie den Ausfall der Zeit nachholen, daß Sie dabei eine
+Mehranstrengung haben, daß die Arbeit aufreibender wird? finden Sie, daß
+Ihnen die letzte halbe Stunde jetzt schwerer wird, wie früher bei neun
+Stunden?
+
+Das Endresultat aus allen diesen Antworten ist, daß keiner auch nur
+gesagt hat, daß die letzte Stunde ihm schwerer falle, außer im Hinblick
+auf die ersten Tage. Alle haben gesagt, nach einiger Zeit sei ihnen die
+Arbeit in der letzten Stunde auch nicht schwerer gefallen, nur daß sie
+natürlich nicht so frisch wie am Morgen seien; aber es sei immer noch
+erträglich. Viele sagten direkt, sie hätten gar nicht nötig gehabt, sich
+zusammenzunehmen; es wäre ganz von selbst gegangen. Die meisten meinten,
+in den ersten Tagen hätten sie sich zusammennehmen müssen, dann aber
+seien sie das gewohnt geworden; sie brauchten gar nicht mehr daran zu
+denken.
+
+Sehr charakteristisch waren einige Äußerungen von Akkordarbeitern, die
+noch nicht Gelegenheit gehabt hatten, aus ihren Lohnbüchern den Effekt
+zu sehen; sie sagten: Ja, in den ersten Tagen haben wir uns sehr bemüht
+mehr zu leisten, wir haben uns außerordentlich angestrengt, wir haben
+uns den ganzen Tag angetrieben, wir haben sicher in der ersten Zeit viel
+mehr gemacht, wir werden in dieser Zeit in 8 Stunden dasselbe geleistet
+haben, als früher in 9 Stunden; aber das haben wir nicht aushalten
+können, das kann auf die Dauer niemand aushalten, das hat uns die ganze
+Arbeit verekelt; dann haben wir das sein lassen und arbeiten nun so
+fleißig wie früher, fleißiger können wir nicht. Wenn wir jetzt nur 8
+Stunden arbeiten, dann können wir eben nur weniger liefern, und am Ende
+des Jahres muß das die Firma merken; wenn andere meinen, sie könnten das
+ausgleichen, dann täuschen sie sich. Es waren das also Leute, die direkt
+sagten, sie betrachteten den ganzen Versuch, in der kürzeren Zeit
+dasselbe zu leisten, als mißlungen, weil sie an sich bemerkt hätten, daß
+sie das nicht lange aushalten könnten.
+
+Diese Äußerungen hatten mich stutzig gemacht, ich war etwas verblüfft;
+in der Aufstellung über den Nutzeffekt der Maschinen haben wir nun den
+Schlüssel zum Verständnis dieser Äußerungen. In der Tat haben sich die
+Leute zuerst ganz gewaltig angetrieben und sind über das Ziel
+_hinausgeschossen_. Das haben sie nicht dauernd fortsetzen können, sie
+haben an sich gemerkt, daß sie nachlassen müßten. Sie ließen nach ihrer
+Meinung nach in dem Bemühen, das Ziel zu _erreichen_, während sie in dem
+Bemühen nachgelassen haben, das nämliche Ziel zu _überschießen_.
+
+Einer sagte mir, dieses Antreiben hat uns die ganze Arbeit »verekelt«;
+die Schaltbrettablesung zeigt diese »verekelte« Woche. Alles das weist
+darauf hin, daß vielen Leuten die tatsächlich dauernd hergestellte
+Beschleunigung des Arbeitstempos so unbewußt geblieben ist, daß sie
+überhaupt nicht daran geglaubt haben, daß sie meinten, sie arbeiteten
+genau so wie früher.
+
+Diese Wahrnehmung, daß diese Anpassung sich automatisch vollzieht,
+unbewußt, ohne Willen des einzelnen, findet eine ganz eklatante
+Bestätigung in einer anderen Wahrnehmung und namentlich noch in einer
+Tatsache, die die Beobachtungen in England ergeben haben.
+
+Schon seit längerer Zeit hat sich gerade bei den Einsichtigeren aus dem
+Kreise unserer Werkmeister die Meinung eingebürgert, daß, wenn
+zeitweilig die Arbeit drängte und Überstunden eingelegt, die 9 Stunden
+zeitweilig auf 10 verlängert wurden, man nur ganz kurze Zeit einen
+Erfolg habe -- vielleicht 14 Tage, nicht länger; darüber hinaus fleckt
+es nicht mehr, obwohl die Leute diese Überstunden mit 25 Proz. [Zuschuß]
+bezahlt bekommen. Nach kurzer Zeit werden die Leute verdrossen und
+borstig und machen den Werkmeistern das Leben noch schwerer, als sie es
+sonst schon zu tun gewohnt sind.
+
+Ich habe an der Richtigkeit dieser Meinung gezweifelt und mich einmal
+verleiten lassen, selbst einen Versuch zu machen, und bin kläglich
+abgefallen. Ich habe den Versuch gemacht, wo die Leute mir direkt den
+Gefallen tun wollten, und es mir versprochen hatten, denn es wäre ihnen
+sehr erwünscht, wenn sie vor Weihnachten -- es war im November -- noch
+eine kleine Extraeinnahme hätten. Jedoch schon nach einer Woche ging die
+Leistung zurück, in der dritten und vierten Woche war sie faktisch Null
+geworden.
+
+Es ist also nicht möglich, selbst bei gutem Willen und Sichantreiben,
+länger als eine kurze Zeit die Arbeitsleistung über das Tagewerk hinaus
+zu steigern.
+
+Ich freue mich, dasselbe konstatiert zu sehen in dem amtlichen Bericht
+des Gewerbeaufsichtsbeamten der Provinz Brandenburg für 1900. Nach
+Angabe eines Fabrikanten hat dieser die Erfahrung gemacht, daß, wenn man
+versucht hat, zeitweilig wegen dringender Arbeit die Leute wieder einmal
+9 Stunden arbeiten zu lassen, das nur etwa 14 Tage lang Erfolg habe;
+dann gehe die Leistung nach und nach zurück. Das sind dieselben 14 Tage,
+die wir beobachtet haben.
+
+Ich schließe daraus, welche Bedeutung guter Wille und das Sichantreiben
+haben: wenn guter Wille und Motive des eigenen Interesses nicht _fähig_
+sind, bei der Verlängerung der täglichen Arbeitsdauer auf längere Zeit
+hin eine Mehrleistung zu erzielen, so ist guter Wille auch nicht
+_erforderlich_, um bei Verkürzung der Arbeitszeit eine Minderleistung zu
+verhindern. Wenn sie wirklich verhindert wird, so ist das nicht durch
+guten Willen und nicht durch solche Antriebe, wie sie beispielsweise in
+der Akkordarbeit gegeben sind.
+
+Das wird nun noch bestätigt durch eine besondere Erfahrung, die man in
+England gemacht hat, nämlich in den Regierungswerkstätten im
+Woolwich-Arsenal. Die Leute arbeiten dort nur in Zeitlohn, und die
+Erfahrung hat gezeigt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von neun auf
+acht Stunden keinen Arbeitsausfall gebracht hat, sie leisten dasselbe
+Maß von Arbeit wie früher auch nachher.
+
+Nun muß man daran denken, daß diese Leute in England, die gehobenen
+Arbeitsgebieten, wie Maschinenbau, Schiffsbau, Metallbearbeitung,
+angehören, alle unter der Direktion der Trade-Unions und ganz in deren
+Ideenkreis stehen, und daß zu diesem Ideenkreis vor 10 Jahren ganz
+vorwiegend der Gedanke gehörte, Verkürzung der Arbeitszeit muß _Platz
+schaffen für Arbeitslose_, muß die Reservearmee vermindern, muß den
+Unternehmer zwingen, für dieselbe Arbeit mehr Leute einzustellen. Die
+Leute in diesen Branchen haben nun zum voraus nicht eine besondere
+Ambition gehabt, dem englischen Staatsfiskus durch vermehrte Arbeit
+diese Stunde wieder zurückzugeben, sie haben keinen positiven Antrieb
+gehabt, und sie haben es ganz sicher als gegen ihr Standesinteresse
+angesehen, wenn sie auch nur den Versuch machen wollten, durch
+intensivere Arbeit etwas nachzuholen. Dennoch ist der Fall eingetreten,
+daß sie nolens volens fleißiger geworden sind.
+
+Ich betrachte damit die Frage als endgültig erledigt, daß es gar keiner
+Motive bedarf, gar keines guten Willens, keiner Motive des Interesses,
+um diese Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit an die Arbeitszeit
+herbeizuführen, daß sie sich vielmehr automatisch herstellt, sogar da,
+wo gewissermaßen ein böser Wille anzunehmen ist.
+
+Wie ist das nun zu erklären, daß eine solche automatische Anpassung
+unbewußt zustande kommt? Wie diese scheinbar paradoxe Tatsache
+verständlich zu machen ist, die bei uns zutage getreten ist und sogar
+eine Steigerung des Tagewerks veranlaßt hat, das muß ich auf den
+nächsten Vortrag verschieben.
+
+
+
+
+2. Vortrag.
+
+
+Geehrte Versammlung!
+
+In dem Vortrage, den ich vor ungefähr 4 Wochen in Ihrem Kreise gehalten
+habe, habe ich zunächst berichtet über die Erfahrungen, die in der
+hiesigen Optischen Werkstätte bei Einführung der Verkürzung der
+Arbeitszeit von bis dahin 9 auf 8 Stunden gewonnen worden sind, und ich
+habe diese Erfahrungen, die sich innerhalb meines eigenen
+Beobachtungsgebietes ergeben haben, zu verknüpfen versucht mit dem
+größeren Maßstabe der zahlreicheren Erfahrungen, die namentlich in
+England gewonnen worden sind in Rücksicht auf die Leistung der Arbeiter.
+
+Ich bin dabei auf Grund des rein tatsächlichen Materials zu bestimmten
+Feststellungen gelangt, die ich hier kurz wiederhole.
+
+Sie bestanden darin:
+
+Erstens, auf allen Arbeitsgebieten, die in dieser großen
+Beobachtungsreihe Gegenstand der Beobachtung geworden waren, hat die
+Verkürzung der täglichen Arbeitszeit keine _Herabsetzung_ der
+Tagesleistung, in sehr vielen Fällen deutliche Anzeichen der
+_Steigerung_ der Tagesleistung zur Folge gehabt -- wie es auch bei uns
+der Fall war. Ich konnte auf Grund mehrerer von einander unabhängigen
+Feststellungen konstatieren, daß in unserem Betriebe in dem letzten
+Jahre bei achtstündiger Arbeitszeit 30 Leute soviel fertig gebracht
+hatten, wie in dem vorangegangenen Jahre bei neunstündiger Arbeitszeit
+ihrer 31.
+
+Es war weiter festgestellt, daß dieses selbe Resultat, also das
+Konstantbleiben bezw. Steigen des Tagewerks, eingetreten ist bei den
+allerverschiedenartigsten Arbeiten, nicht nur in dem Spielraum der
+Verschiedenheit, wie er in unserem Betriebe gegeben ist, der im
+wesentlichen doch feinere Arbeiten umfaßt, sondern auch auf
+Arbeitsgebieten gänzlich anderer Art. Ich konnte aussprechen, daß das
+gleiche Resultat in Schneiderwerkstätten, auf der anderen Seite in
+Kanonenschmieden, bei Feinoptikern und bei Kohlenhäuern -- auf
+Arbeitsgebieten gänzlich heterogener Art nach rein tatsächlichen
+Feststellungen eingetreten ist, und daß der Eintritt dieses Erfolges
+gänzlich unabhängig sei -- und darauf habe ich besonders Wert gelegt --
+von der Frage, ob die beteiligten Personen mit ihrem _Willen_ darauf
+hinwirken, einen Arbeitsausfall bei verkürzter Arbeitszeit zu
+verhindern, oder ob sie diesen Willen nicht, ob sie gar kein Interesse
+daran haben.
+
+Ich konnte darauf hinweisen, daß trotz guten Willens und trotz deutlich
+erkennbaren Interesses bei einer Verlängerung der Arbeitszeit eine
+Steigerung der Arbeitsleistung _nur ganz vorübergehend_ eintritt, und
+nach ganz kurzer Zeit die Leistung in der verlängerten Arbeitszeit nur
+noch derjenigen in der kürzeren Zeit entspricht. Ich konnte konstatieren
+auf der anderen Seite, daß, wo die Leute gar kein Interesse daran gehabt
+haben, bei verkürzter Arbeitszeit dasselbe zu leisten, wo sie im
+Gegenteil ein gewisses Interesse gehabt haben, das zu verhindern,
+dennoch derselbe Erfolg eingetreten ist, daß keine Minderung
+stattgefunden hat.
+
+Ich habe auf die letztere Feststellung ganz besonders Wert gelegt, weil
+ich aus ihr den Schluß zu ziehen für berechtigt halte, daß diese
+Anpassung der Intensität der Arbeit an die Dauer -- in der Art, daß der
+kürzeren Arbeitsdauer eine gesteigerte und der längeren eine verminderte
+Intensität entspricht -- sich vollzieht den einzelnen vollkommen
+unbewußt, automatisch sozusagen, und zwar so unbewußt, wie die
+Beobachtungen in meinem Erfahrungskreis ergeben haben, daß viele, daß
+die meisten gar keine Ahnung davon gehabt haben, im Gegenteil gar nicht
+daran geglaubt haben, und erst nachträglich darüber belehrt werden
+mußten, daß sie intensiver gearbeitet haben.
+
+Ich habe damals -- in diesem früheren Vortrage -- erklärt, daß ich auch
+in der Lage zu sein glaube, von diesen scheinbar befremdlichen, in
+manchen Punkten sogar paradoxen Beobachtungen die _Erklärung_ zu geben,
+und dazu will ich nun heute übergehen, wobei ich glaube, daß es sich
+nicht nur um ein theoretisches Interesse handelt, eine merkwürdige
+typische Erscheinung auf ihre Ursachen zurückführen zu können, sondern
+um einen Vorgang auch von einem praktischen Wert, weil, wenn man die
+Bedingungen des Eintretens irgend einer bestimmten Wirkung erfassen
+kann, man die Unterlagen gewinnt zu sicheren Schlußfolgerungen für die
+Fortsetzung der Erfahrung.
+
+Solange man nur auf bloße Tatsachenfeststellungen angewiesen ist, ist
+jede Fortsetzung der Schlüsse über das Unmittelbare hinaus Sache der
+rein mechanischen Induktion. Wenn man in 99 Fällen nicht weiß, worauf
+etwas beruht, untersteht man der Unsicherheit, ob nicht im hundertsten
+Falle andere Bedingungen eintreten. Wenn man aber die Unterlagen
+gewonnen hat, um die Bedingungen nachzuweisen -- sei es, wenn nicht in
+99, auch nur in 3 oder 4 Fällen -- von denen ein bestimmter Erfolg
+abhängig ist, so hat man in der Erkenntnis eine viel sicherere Basis,
+um über das unmittelbare Beobachtungsgebiet hinaus sagen zu können: in
+dem Falle wird ein ähnlicher Erfolg eintreten, in dem Falle wird er
+nicht eintreten.
+
+Meine Erklärung des so vorher kurz in der Zusammenfassung meiner
+früheren Mitteilungen gegebenen Beobachtungsresultates geht nun aus von
+einer ganz einfachen Erwägung. Ich sage: das Charakteristische dieser
+Wahrnehmungen besteht darin, daß sie ein durchaus übereinstimmendes
+Verhalten bekunden von Leuten gänzlich verschiedener Beschäftigungsart,
+so verschieden, wie eben Grobschmied und Schneider, Feinoptiker und
+Kohlenhäuer, und ein ganz übereinstimmendes Verhalten von Leuten ganz
+verschiedener Nationalität, ganz verschiedener Lebensweise, ganz
+verschiedenen Lebensgewohnheiten. Auf der einen Seite die englischen
+Arbeiter in den Maschinenfabriken und Kohlenbergwerken von
+Northumberland und Durham, auf der anderen Seite unsere thüringischen
+Industriearbeiter und die anderen Gruppen von Arbeitern, in bezug auf
+welche ähnliche Beobachtungen schon in Deutschland gemacht worden sind.
+Ich sage, was sich zeigt als vollkommen übereinstimmende Reaktion bei so
+ganz verschiedenen Leuten hinsichtlich derselben Einwirkung, nämlich
+Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, das kann seinen Grund nur haben in
+_Ursachen_, die _allen gemeinsam sind_, die _auf alle in derselben Art
+wirken_; und da bleiben nur übrig nach der objektiven Seite hin, nämlich
+unter dem Gesichtspunkte der Verschiedenheit der Betätigung der
+Personen, solche Ursachen, die _aller industriellen Arbeit_, so wie sie
+sich jetzt gestaltet hat, in _gleicher Art zukommen_, und nach der
+subjektiven Seite hin, insoweit die Person dabei beteiligt ist, können
+nur solche Ursachen betrachtet werden, denen _alle Menschen überhaupt
+unterliegen_, d. h. _also gewisse allgemeine Bedingungen im menschlichen
+Organismus_.
+
+So bin ich denn am Leitfaden dieser allgemeinen Erwägungen zur
+Fragestellung gekommen:
+
+1. Was ist gemeinsam in Hinsicht auf die Betätigung der Personen auf so
+ganz heterogenen Arbeitsgebieten?
+
+2. Was ist in Hinsicht auf die zu betrachtende Wirkung allen Menschen
+gemeinsam, die den gewöhnlichen Bedingungen, die der menschliche
+Organismus bietet, unterliegen?
+
+Hinsichtlich des ersten: was ist das Gemeinsame so verschiedener
+Betätigung der Personen? ist es nun in der Tat möglich, etwas
+nachzuweisen, was alle verknüpft. Das ist ein gemeinsames Merkmal all
+der Arbeitstätigkeit, die man jetzt bezeichnet als _industrielle
+Arbeit_, im bewußten Gegensatz zu der Arbeitsbetätigung z. B. in der
+Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, im Gegensatz weiter zur
+Arbeitsbetätigung im alten Handwerk, im Handwerk alten Stils -- nicht
+etwa was man jetzt Kleingewerbe nennt, nämlich die Wirkungen, welche die
+_Arbeitsteilung_ herbeigeführt hat.
+
+Alles, was unsere industrielle Arbeit von anderen Arbeitsgebieten
+unterscheidet, ist charakterisiert durch ein ganz durchgehendes Merkmal,
+welches mit dem Stichwort »Wirkungen der Arbeitsteilung« zu bezeichnen
+ist. Nämlich 1. die fortdauernd täglich ganz gleichmäßig quantitativ und
+qualitativ sich _wiederholende_ Tätigkeit, die immer sich wiederholende
+_Einseitigkeit_, mit der sie geübt wird, die Tag für Tag dieselbe Art
+von Anstrengung bringt, dieselben Muskelpartien ermüdet, dieselbe Art
+von Körperhaltung aufnötigt, dieselbe Gruppe von Tätigkeiten, von
+Einzelaktionen aufzwingt, im Gegensatz zu der Mannigfaltigkeit der
+Beschäftigung, wie sie früher, in der alten Zeit, das Handwerk bot, wo
+der Handwerksgeselle aus dem Rohprodukt heraus, um das fertige Erzeugnis
+herzustellen, die allerheterogensten Dinge zu betreiben hatte, auch im
+Gegensatz zu der Betätigung in der Landwirtschaft, wo viel vom Wetter
+abhängt, und der eine Tag diese, der andere Tag eine ganz andere
+Tätigkeit auferlegt.
+
+Ich sage, diese Arbeitsteilung, die Voraussetzung geworden ist für alle
+technischen Fortschritte im Laufe der letzten Jahrzehnte -- wenn man
+auch ihre Wirkungen in vielen Punkten beklagen mag, die aber nicht mehr
+zu redressieren ist -- drückt der industriellen Arbeit ihren ganz
+bestimmten Stempel auf in der _Gleichförmigkeit der Inanspruchnahme_ der
+Menschen. Mit dieser Gleichförmigkeit und fortgesetzt übereinstimmenden
+Einförmigkeit ist nun gegeben die fortgesetzte Ermüdung immer derselben
+Organe, derselben Muskelgruppen, derselben Nervenzentren, derselben
+Gehirnpartien, weil alle Verrichtungen, mögen sie in Muskel- oder
+Sinnesarbeit bestehen, immer in derselben Weise von Früh bis Abend, Tag
+für Tag, jede Woche, sich wiederholen.
+
+Ich sage, das ist das Gemeinsame, was so verschiedene Arbeitsgebiete
+übereinstimmend charakterisiert -- unter dem Gesichtspunkte
+übereinstimmend, ob Nähnadel oder Schmiedehammer, wenn nur der Schmied
+nicht schneidern will und umgekehrt, wenn nur jeder die ihm gewohnte
+Arbeit verrichtet, für die er geübt ist, daß es in beiden Fällen die
+Inanspruchnahme derselben Organe und derselben Sinne ist.
+
+Das zweite, das Gemeinsame was übergreift über die Verschiedenartigkeit
+der Nationalität, was also zum Ausdruck kommt in der Übereinstimmung des
+Erfolges bei Thüringer Arbeitern und bei Englischen Arbeitern, kann nun
+nichts anderes sein, als irgend ein gemeinsamer Grund, der im
+menschlichen Organismus bedingt ist im Hinblick auf die Wirkungsweise
+gleichartiger, Tag für Tag sich wiederholender, ermüdender
+Beschäftigung. Und da ist es denn nun sehr leicht, wenn man das beides
+kombiniert, den Gesichtspunkt zu finden für die Erklärung, die ich,
+glaube den vorher charakterisierten Beobachtungen geben zu können.
+
+Wenn durch eine täglich sich wiederholende Tätigkeit, die in denselben
+Bahnen, in denselben Formen sich wiederholt, am Ende des Tages jeder,
+der daran teil nimmt, sich ermüdet hat, so kann diese Tätigkeit nicht
+mehr Tag für Tag fortgesetzt werden, außer wenn bis zum Morgen des
+folgenden Tages, durchschnittlich Tag für Tag, diese Ermüdung vollkommen
+durch die bis zum Wiederbeginn am nächsten Tage dazwischen liegende
+Ruhezeit und durch die Wirkung der Ernährung _ausgeglichen_ ist. Wenn
+man annehmen wollte, daß zwischen der Ermüdung durch die Arbeit und der
+Ausgleichung derselben, der Erholung bis zum nächsten Tage, das
+geringste Defizit bliebe, das für den einzelnen Tag gar nicht bemerkbar
+sei, aber sich täglich wiederholt, so müßte die Konsequenz notwendig
+sein, daß die betreffende Person nach einem kürzeren oder längeren
+Zeitraum physisch herunterkommt. Es ist dasselbe, als wenn jemand
+täglich Geld ausgibt, wenn auch nur wenig mehr als er einnimmt, aber
+wenn das dauernd so fortgeht, so vermehrt sich sein Verlust und er muß
+bankerott werden.
+
+Ich kann also sagen: es muß für alle Arbeiter, die unter diesen
+Bedingungen stehen, tägliche Wiederholung eines bestimmten
+Kräfteverbrauches und täglicher Ersatz durch Ruhe und Ernährung, dem
+Durchschnitt nach Tag für Tag ein vollständiges _Gleichgewicht_
+hergestellt werden. Die Ermüdung oder der Kräfteverbrauch muß im
+Durchschnitt Tag für Tag vollkommen Ausgleichung finden durch den
+Kräfteersatz oder die Erholung, in der Ruhe und Ernährung, weil das
+geringste Defizit sich fortwährend summieren und schließlich zerstörend
+wirken müßte.
+
+Es würde auf Grund einer solchen Erwägung möglich sein, zu
+Schlußfolgerungen zu kommen, auch wenn man in Hinsicht auf die dabei
+gebrauchten Begriffe -- Kräfteverbrauch oder Ermüdung und Kräfteersatz
+oder Erholung -- stehen bleiben müßte bei den populären Vorstellungen,
+die im wesentlichen an subjektive Empfindungen appellieren, was Ermüdung
+oder Erholung sei. Für die weitere Prüfung meiner Schlußfolgerungen ist
+es aber nicht ohne Bedeutung, daß ich hinzufügen kann: diese scheinbar
+vagen Begriffe entsprechen nachweisbar gewissen ganz bestimmten
+quantitativen Veränderungen im körperlichen Organismus, die unmittelbar
+durch Größen-Bestimmungen zu fassen sind.
+
+Es ist nämlich ein feststehendes Ergebnis der physiologischen Forschung,
+daß alles, was wir Ermüdung nennen, in letzter Instanz ist eine Änderung
+der stofflichen Zusammensetzung in den letzten Elementen des Menschen,
+eine Störung im Wesen des Protoplasma der Zelle, daß alle Ermüdung
+infolge der Arbeitstätigkeit der Organe ihren Grund hat in einem
+Verbrauch an bestimmten Stoffen, deren Vorhandensein unentbehrlich ist
+für die normale Funktion der Organe, und zum anderen Teile besteht in
+der Anhäufung von Stoffen in den Elementen des Organismus, die störend
+wirken für die normale Fortsetzung der Funktionen, die wie Gift wirken.
+Alle akuten Ermüdungserscheinungen, wie sie gelegentlich vorkommen, sind
+notorisch Vergiftungserscheinungen.
+
+Wir haben also in dem, was wir Ermüdung nennen, eine Summe von
+stofflichen Veränderungen, die teilweise besteht in dem Eintreten eines
+Defizits an Stoffen, die notwendig für die Erhaltung der normalen
+Funktionen sind, andererseits besteht in einem Überschusse von Stoffen,
+die nachteilig sind.
+
+Diese Ermüdung, die sich durch die Stoffveränderungen ergibt, trifft in
+erster Reihe und zunächst diejenigen Organe, die der Ermüdung
+unmittelbar ausgesetzt sind, also bei schwerer Muskelarbeit die Muskeln,
+bei intensiver Nervenarbeit, bei angespannter Aufmerksamkeit, in erster
+Reihe die Zusammensetzung der Nerven, vielleicht die Gehirnpartien, die
+Organe, die in erster Reihe die Tätigkeit vermitteln. Durch die Wirkung
+des Blutkreislaufes wird aber die spezifische Ermüdung immer ausgedehnt
+auf den ganzen Körper, so daß eine Ermüdung durch geistige Tätigkeit
+zugleich eine Ermüdung des Körpers bezüglich der Muskeltätigkeit
+involviert und umgekehrt. Es wird also der Überschuß an schädlichen
+Bestandteilen allmählich auf den ganzen Körper verteilt und gibt eine
+allgemeine Ermüdung.
+
+Ich führe das hier bloß zu dem Zwecke an, um erkennbar zu machen, daß
+meine weiteren Deduktionen eine feste Basis haben, daß, wenn ich also im
+Sinne der vorhin vorangestellten Betrachtungen sage, die Erhaltung des
+menschlichen Organismus erfordert, daß Tag für Tag der durch die
+Tätigkeit bedingte Kräfteverbrauch ausgeglichen wird durch einen
+entsprechenden Kräfteersatz, durch Ruhe und Ernährung, oder wenn ich
+sage, es muß die Erholung der Ermüdung gleich sein, ich dabei mit realen
+Begriffen argumentiere.
+
+Nun scheint die Berufung auf eine solche Forderung der Gleichheit
+zwischen dem täglichen Durchschnitt von Kräfteverbrauch und Kräfteersatz
+eine sehr triviale Sache zu sein; es gewinnt aber dieser Satz die
+Bedeutung einer Grundlage für weitere wichtige Schlußfolgerungen, sowie
+man daran geht sich klar zu machen, von welchen Umständen hängt denn auf
+der anderen Seite das ab, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung und
+Kräfteersatz oder Erholung nenne.
+
+Da ist denn nun bei leichter Überlegung sofort zu sagen -- was ich Ihnen
+als Hauptargument hier vorführe -- daß wir in dem, was bei der täglich
+wiederkehrenden Arbeit eines Mannes die Ermüdung begründet, _drei
+deutlich unterschiedene Teile_ haben, die additiv sich zusammensetzen.
+
+Der eine Teil ist bestimmt lediglich durch die _Größe des täglichen
+Arbeitsproduktes_, und zwar unabhängig von der Zeit, in welcher es
+geleistet wird. Z. B. wenn ein Mann an einer Drehbank, und zwar ein
+Mann, der eine bestimmte Fertigkeit besitzt, etwa 50 gleiche Drehstücke
+herzustellen hat, so gehört für ihn dazu eine bestimmte Anzahl
+aufeinanderfolgender Handgriffe und eine bestimmte Zahl von
+Sinneswahrnehmungen für die Kontrolle seiner Arbeit, eine ganz bestimmte
+Anzahl von Willensimpulsen, die er braucht, um seine Arbeit zu leisten;
+und wenn er statt 50 100 Stück hergestellt hat, so hat er alle diese
+einzelnen Akte in doppelter Zahl nötig gehabt, ganz unabhängig davon, ob
+er 5, 6 oder 10 Stunden gebraucht hat.
+
+Es ist in der Größe des Arbeitsproduktes ein Maßstab gegeben für die
+_Größe des Kräfteverbrauchs_. Für verschiedene Personen ist das
+verschieden. Wer größere Erfahrung, größere Fertigkeit hat, wer mit
+größerer Umsicht und Zweckmäßigkeit zu arbeiten gelernt hat, weiß es
+fertig zu bringen, daß er mit viel geringerem Kräfteverbrauch dasselbe
+macht wie ein anderer, mit _einem_ Blick das übersieht, wozu ein
+anderer _drei_ Blicke nötig hat; doch ist unter denen, die unter
+denselben Bedingungen arbeiten, jedenfalls ein Teil, dessen
+Kräfteverbrauch in der täglichen Arbeitszeit pure proportional ist der
+Größe seines Arbeitsproduktes.
+
+Ein zweiter Teil ist abhängig von der _Geschwindigkeit_, mit der die
+Arbeit geleistet wird. Im allgemeinen wird anzunehmen sein, daß, wenn
+dieselbe Leistung in kürzerer Zeit erfolgen soll, das Tempo beschleunigt
+werden muß, das eine größere Anstrengung bedeuten wird. Es ist aber
+gleich in bezug hierauf zu sehen, nach Anleitung naheliegender
+Erfahrungen, die jeder an sich selbst machen kann, daß dieser Teil des
+Kräfteverbrauchs, der von der Geschwindigkeit der Arbeitsleistung
+abhängt, der also steigt, wenn man verlangt, daß schneller gearbeitet
+wird, daß dieser in weiten Grenzen konstant bleibt und erst beim
+Erreichen einer sehr _großen Geschwindigkeit_ merklich in Betracht
+kommt. Es braucht sich nur jemand zu überlegen, daß, wenn er etwa einen
+bestimmten Weg, sagen wir von 4 km, einmal langsamer und einmal
+schneller geht, die Verschiedenheit der Kraftanstrengung unmerklich,
+nämlich so lange dieselbe ist, als er nicht etwa zum Laufschritt
+überzugehen hat. Dasselbe, glaube ich sagen zu können, tritt auch für
+alle technischen Arbeiten ein, solange noch die Verschiedenheiten der
+Geschwindigkeit in den Grenzen liegen, in denen gewohnheitsmäßig
+gearbeitet werden kann -- _etwas_ rascher oder langsamer -- und es ist
+nicht anzunehmen, daß »etwas rascher« einen besonderen Kräfteverbrauch
+bedeutet. Etwas anderes ist es aber, wenn die Beschleunigung, die
+Forderung, in der kürzeren Zeit dasselbe zu leisten, nötigt, sich
+anzutreiben, etwa die Operationen unter fortwährenden Willensimpulsen
+aufeinanderfolgen zu lassen; dann ist allerdings anzunehmen, daß die
+Beschleunigung des Arbeitstempos eine _bedeutende_ Steigerung des
+Kräfteverbrauchs herbeiführen würde.
+
+So haben wir zunächst in dem, was ich Kräfteverbrauch oder Ermüdung
+nenne, zwei deutlich verschiedene Teile, einen, der nur abhängig ist von
+der Größe des täglichen Arbeitsprodukts -- den andern, der daneben nun
+noch abhängig ist von der Geschwindigkeit, von dem Tempo, in welchem es
+zu leisten ist. Dieser zweite Teil ist im allgemeinen zweifellos
+wachsend, wenn verlangt wird, daß dasselbe Tagewerk in der kürzeren Zeit
+zu leisten ist.
+
+Das wichtigste ist aber nach meiner Meinung der dritte Bestandteil, der
+sich in diesem Kräfteverbrauch des industriellen Arbeiters in seinem
+Tagewerk nachweisen läßt, der durchaus analog ist mit dem, was man bei
+den Maschinen »Kraftverbrauch für Leergang« nennt.
+
+Die vorhin charakterisierte Konsequenz der Arbeitsteilung, die
+außerordentliche Gleichförmigkeit der Tätigkeit bringt es mit sich, daß
+mit wenigen Ausnahmen alle Arbeit der Industrie gemacht werden muß von
+Leuten, die den ganzen Tag entweder zu stehen oder zu sitzen haben; ganz
+wenige haben Gelegenheit, innerhalb der Tagesperiode eine nennenswerte
+Abwechslung zu haben. Wenn Sie sich vorstellen, was das heißen wollte,
+wenn ein Mann gar nicht zu arbeiten hätte, aber angehalten wäre,
+dieselbe Körperhaltung 8 oder 10 Stunden fortzusetzen, wie z. B. an der
+Drehbank 8 oder 10 Stunden täglich zu stehen, oder in einer gewissen
+Körperhaltung zu sitzen, wie man sie etwa bei Ausführung feiner Arbeiten
+nötig hat, so würde ein solcher am Ende der 8 oder 10 Stunden sehr
+ermüdet sein, obwohl er gar nichts getan hat.
+
+Ich behaupte nun, daß, wenn diese Ermüdung einem Kräfteverbrauch
+entspricht, der lediglich bedingt ist durch das bloße _Verweilen_ an der
+Arbeitsstätte in derjenigen Körperhaltung, die seine Arbeit nötig macht,
+und in der Umgebung, in der er dabei ist, demselben Geräusch, demselben
+Lärm ausgesetzt, unter demselben Zwange der Aufmerksamkeit -- wenigstens
+da wo Maschinenbetrieb ist -- sich zu sichern, daß er kein Unheil
+anrichtet, oder daß ihm nicht Unheil angerichtet werde, -- ich sage;
+daß, wenn diese rein passive Ermüdung einen ganzen großen Teil des
+Tagewerks der Leute bedeutet, jede _Verkürzung der Arbeitszeit_, die
+also bewirkt, daß diese Leistung in der verkürzten Arbeitszeit sich
+zusammendrängt, ein _reiner Gewinn an Kraft für die beteiligten_
+Personen sein muß.
+
+Wenn ich mir nun denke, ein Mann könne ein bestimmtes Tagewerk in 8
+Stunden leisten, und man nötigt ihn, 10 Stunden darauf zu verwenden, so
+ist das ganz genau dasselbe, wie wenn man ihm erlaubt, seine Arbeit in 8
+Stunden fertig zu machen, ihm aber zumutet: du mußt nun noch 2 Stunden
+hier bleiben in derselben Körperhaltung, sitzend oder stehend, dasselbe
+Geräusch hören, dieselbe Aufmerksamkeit anwenden, um Gefahr abzuwenden,
+jedoch ohne etwas zu tun. Ich sage, genau in derselben Art, wie die
+Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden uns eine bedeutende
+Ersparung gebracht hat für den _Leergang der Maschinen_, so bedeutet
+die Verkürzung der Arbeitszeit eine entsprechende Ersparung am
+Kraftverbrauch für den _Leergang der Menschen_. Dieser Nachweis des
+dritten Bestandteils für den gesamten Kräfteverbrauch weist hin auf den
+wichtigsten Teil unserer Betrachtung.
+
+Ich habe ganz kurz nun noch auf der anderen Seite auf das von mir vorhin
+geforderte Gleichgewicht zwischen Kräfteverbrauch und Kräfteersatz
+hinzuweisen. Der Kräfteersatz durch Ernährung und Ruhe -- wovon hängt
+der ab? Da ist zuerst zu sagen, er muß bei einem Mann abhängen von der
+physischen Beschaffenheit der Person, von seiner Robustheit, von seiner
+Gesundheit, von seinem Ernährungszustande. Ein Mann von kräftiger
+Ernährung in jungen Jahren, von normaler Lebensweise, wird imstande
+sein, in einer gewissen Ruhezeit eine vorangehende Ermüdung sehr viel
+eher völlig auszugleichen, wie ein älterer Mann oder ein durch Krankheit
+geschwächter oder einer, der durch unsolides Leben die Bedingungen des
+Wiederersatzes seiner Kräfte verschlechtert hat. Aber für ein und
+denselben Mann wird zweifellos die Zeit entscheidend sein, die ihm für
+diesen Kräfteersatz gegeben ist. Es kann auch nicht dem geringsten
+Zweifel unterliegen, daß jemand, der ein bestimmtes Tagewerk hinter sich
+hat und bis zum Wiederbeginn des folgenden gleichen Tagewerks 16 Stunden
+Zeit hat für relative Ruhe, die wenigstens die Organe ruhen läßt, die
+bei seiner normalen Arbeit die stärkst ermüdeten sind, ein größeres Maß
+vorangegangener Ermüdung wird ausgleichen können, wie jemand, der nur 10
+Stunden unter ganz gleichen Umständen für Erholung zur Verfügung hat.
+Das kann jedermann an sich probieren.
+
+Es muß also notwendig in bezug auf die Bedingungen dieses Kräfteersatzes
+außer dem jeder einzelnen Person eigentümlichen Faktor, den man nennen
+könnte die Intensität des Stoffwechsels oder die Intensität seiner
+Lebensfunktionen, nun noch maßgebend sein eine Zeitbestimmung, nämlich
+die _Dauer der ihm gelassenen Ruhezeit_. Nun hat aber der Tag nur 24
+Stunden; infolgedessen muß die Zeit der Ruhe zwischen jeder Tagesarbeit
+einfach die Differenz zwischen 24 Stunden und der Arbeitszeit sein; bei
+8 Stunden Arbeit 16 Stunden Ruhe, bei 10 Stunden Arbeit nur 14 Stunden
+Ruhe.
+
+So sieht man am Leitfaden dieser ganz einfachen Betrachtung, daß in
+Hinsicht auf die Herstellung dieses Gleichgewichtes zwischen
+Kräfteverbrauch und Kräfteersatz, zwischen Ermüdung und Erholung, die
+Arbeitszeit dreimal zur Geltung kommt; zweimal auf der Seite der
+Bestimmung des Kräfteverbrauches -- das eine Mal im ungünstigen Sinne
+für die Verkürzung, insofern als die Verkürzung der Arbeitszeit
+intensivere Arbeit nötig macht, vorausgesetzt, daß ein gewisses Maß der
+Geschwindigkeit nicht überschritten wird, ein zweites Mal aber im
+ungünstigen Sinne, nämlich durch Verminderung, nach Analogie der
+Maschinen, der Leergangsarbeit des Menschen -- daß aber außerdem nun
+noch dieselbe Größe der täglichen Arbeitszeit eine Rolle spielt auf der
+anderen Seite der Gleichung, in bezug auf den Kräfteersatz und zwar in
+_günstigem_ Sinne, da die Verkürzung der Arbeitszeit und eine längere
+Ruhepause den Ersatz eines größeren Kräfteverbrauchs vermittelt.
+
+Ohne daß man den mathematischen Zusammenhang nun weiter darzulegen
+braucht, wie ich es überflüssigerweise getan habe[41], ohne daß man auf
+diese näheren mathematischen Beziehungen einzugehen braucht, ist sofort
+zu sehen, daß, wenn diese Zusammenhänge richtig aufgefaßt sind, es
+verständlich ist, daß eine Verkürzung der Arbeitszeit nicht nur das
+Tagesprodukt ungeändert lassen, sondern unter Umständen die Tendenz
+haben kann, die Arbeitsleistung zu steigern, wie wir es in unseren
+Beobachtungen glauben konstatiert zu haben.
+
+Es muß nämlich, wenn man den mathematischen Zusammenhang genau ansieht,
+für jede bestimmte Art von Verrichtungen und jede bestimmte Person ein
+Optimum existieren, nämlich eine kürzeste Arbeitszeit, bei der das
+größte Arbeitsprodukt herauskommt. Wo dieses liegt, wird wesentlich von
+der Art abhängen, wie sich die einzelnen Bestandteile des näheren
+bestimmen.
+
+Wie groß dieser Kräfteverbrauch für Nichtarbeit, für Leergang, und für
+den Geschwindigkeitswiderstand, den bei intensiverem Tempo die Arbeit
+mit sich bringt, im einzelnen Falle ist, ist im wesentlichen
+Tatbestandsfrage. Es ist denkbar, daß es gewisse Verrichtungen gibt,
+welche ein Arbeiter 10 oder 9 Stunden lang macht, bei welchen aber eine
+weitere Beschleunigung des Tempos mit einer so großen Steigerung des
+Kräfteverbrauchs verbunden sein kann, daß er, wenn er auf 8 Stunden
+übergeht, weniger leistet.
+
+Indem ich mich nun auf unsere Erfahrungen berufe und auf die Erfahrungen
+ähnlicher Art, die namentlich in England gemacht worden sind, kann ich
+nur sagen, diese Erfahrungen rechtfertigen die Annahme, daß für
+wenigstens drei Viertel aller industriellen Arbeiter -- das Wort in dem
+Sinne gebraucht, wie ich es vorhin gebraucht habe -- wahrscheinlich auch
+für einen größeren Bruchteil bei _9 Stunden das Optimum noch nicht
+erreicht und_ bei _8 Stunden noch nicht überschritten_ ist, und daß
+daher diese Beobachtungen, wie sie vorliegen, am Leitfaden dieser
+Erklärung die Meinung rechtfertigen, daß es möglich sein wird, auf fast
+allen Gebieten der industriellen Tätigkeit in Deutschland ohne jede
+Einbuße, ohne jede Herabsetzung des Tagewerks, in einem vernünftigen
+Tempo, nicht etwa nur zum Neunstundentag, sondern zum Achtstundentag
+überzugehen. Selbstverständlich meine ich nicht plötzlichen Übergang,
+sondern es kann sich nur darum handeln, allmählich die Menschen daran zu
+gewöhnen, die jetzt gewohnt sind, ihre Arbeitskraft zu vertrödeln, die
+gewissermaßen normale Ermüdung sich anzuschaffen, die sie gerade noch
+bis zum folgenden Tage durch Ruhe und Ernährung ersetzen können. Wie ich
+vorhin sagte, hat eine solche Erklärung zugleich die Bedeutung, daß sie
+nicht nur Aufschluß gibt über das, was wirklich beobachtet ist, sondern
+daß sie auch einen Leitfaden gibt, um über das Gebiet der unmittelbaren
+Beobachtungen hinaus Schlußfolgerungen zu ziehen.
+
+Ich will, um nicht ins Weite zu gehen, nun nur noch ganz kurz erläutern,
+wie sich am Leitfaden dieser Erklärung ganz charakteristische Tatsachen,
+die auf den ersten Blick als außerordentliche erscheinen, als etwas ganz
+Selbstverständliches darstellen.
+
+Ich habe damals erzählt, als ich in unserer Werkstätte mit einer Gruppe
+von Leuten den Versuch gemacht habe, sie zu veranlassen, sie möchten
+einmal mir zu Gefallen und wegen ihrer eigenen Interessen, als wir noch
+neunstündige Arbeitszeit hatten, 10 Stunden arbeiten, daß diese nach
+einer Woche zu mir kamen und meinten: die angehängte letzte Stunde
+drücke vom frühen Morgen ihre Arbeit herab, ich sollte ihnen ihr
+Versprechen zurückgeben. Und auf der anderen Seite ebenso die Tatsache,
+daß die Anhänger der Trade-Unions, wie im Woolwich-Arsenal, welche der
+Meinung waren, daß die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden
+Platz schaffen müsse für die Arbeitslosen, die Reserve-Armee vermindern
+müsse, die also gewiß der Ansicht waren, sie würden nicht in 8 Stunden
+dasselbe arbeiten wie vorher in 9 Stunden, dennoch dasselbe geleistet
+haben. Dies alles erklärt sich am Leitfaden einer solchen Betrachtung
+ganz einfach als etwas Selbstverständliches.
+
+Unsere Leute, die damals den Anlauf nahmen, haben ganz gewiß in den
+ersten 9 Stunden des damals verlängerten Arbeitstages genau so
+gearbeitet, wie in der Woche vorher ihre 9 Stunden; da sie aber dann
+noch eine Stunde länger arbeiteten, haben sie sich in 10 Stunden mehr
+ermüdet und das vorher bestehende Gleichgewicht verschoben. Das haben
+sie am ersten Tag nicht bemerkt, auch am zweiten Tag nicht, aber
+allmählich ist das Defizit zum Vorschein gekommen, und da mußte einmal
+der Punkt kommen, wo die Bilanz stark gestört war; dann tritt das in die
+Erscheinung, was die Werkmeister Unmut und Verdrossenheit nennen; das
+sind die Waffen, mit denen der Körper sich wehrt. In dem Maße, als sich
+das Defizit anhäuft, drückt es auf ihre Arbeit vom frühen Morgen an; so
+verlangsamt sich das Tempo, bis es nach 14 Tagen so verlangsamt ist, daß
+die Tagesleistung trotz der Überstunde nur dieselbe ist, wie ohne
+Überstunde.
+
+Und umgekehrt die englischen Arbeiter, die gar kein Interesse daran
+hatten, diesen Ausfall der geschenkten Stunde nachzuholen, weil sie in
+Zeitlohn arbeiteten, die im Gegenteil darauf rechneten, daß durch diese
+Stunde so viele von ihren arbeitslosen Kollegen im nächsten Jahr Arbeit
+haben würden, haben diese 8 Stunden genau so gearbeitet, wie die ersten
+8 Stunden ihrer vorher neunstündigen Arbeitszeit, und sind dann eine
+Stunde früher vergnügt nach Hause gegangen, weniger ermüdet als früher,
+und so haben sie Tag für Tag einen kleinen Überschuß an Kraft behalten,
+der, nachdem er eine gewisse Größe erreicht hatte, bewirkte, daß sie vom
+frühen Morgen an ihre Arbeit mit größerer Frische begonnen haben, daß
+sie, ohne es zu wissen und ohne es zu wollen, dem englischen
+Staatsfiskus den Gefallen getan haben, in 8 Stunden dasselbe zu leisten
+wie vorher in 9 Stunden.
+
+Diese Beispiele zeigen, wie diese automatische Anpassung des Tempos der
+Arbeit an die Dauer der täglichen Arbeitszeit bei den einzelnen sich
+vollzieht.
+
+ * * * * *
+
+Ich habe mit dieser Betrachtung, die also, glaube ich, den Nachweis
+führt, daß das wesentlichste Moment unter volkswirtschaftlichen
+Gesichtspunkten bei Verkürzung der Arbeitszeit besteht in der Ersparnis
+eines großen Kraftverbrauches für unnützen »Leergang« der Menschen --
+den terminus technicus von Maschinen auf den Menschen übertragen -- die
+_eine_ volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung der Arbeitszeit
+festgestellt.
+
+Ich knüpfe meine weiteren Ausführungen an die Frage, mit der ich vor 4
+Wochen meinen ersten Vortrag einleitete, indem ich auf die Tatsache
+hinweise, daß in England jetzt schon die durchschnittliche Arbeitszeit
+der gesamten industriellen Arbeiterschaft auf weniger als 9 Stunden
+herabgesunken ist, weil es nur ganz wenige Industriezweige, abgesehen
+von der Textilindustrie, gibt, die länger als 9, aber schon sehr viele,
+die weniger als 9 Stunden arbeiten, und gegenwärtig nicht weniger als
+eine Million englischer Arbeiter in den etwas gehobenen Industrien beim
+Achtstundentag angekommen sind; und bei den rapiden Fortschritten, die
+die Bewegung auf Verkürzung der Arbeitszeit macht, ist anzunehmen, daß
+in ganz kurzem Zeitraum wohl der Achtstundentag in England die
+herrschende Arbeitszeit sein wird.
+
+Demgegenüber ist in Deutschland die normale durchschnittliche
+Arbeitszeit derselben Gruppen von Industriearbeitern sicher über 10
+Stunden, weil es noch eine große Anzahl von Arbeitsgebieten der
+verschiedensten Art gibt, in denen noch 11 Stunden gearbeitet wird, und
+nur relativ wenige, 6-8000, haben in Deutschland die achtstündige
+Arbeitszeit.
+
+Angesichts dieses Unterschieds muß die Frage entstehen, welchem von
+beiden Ländern kommt dieser Unterschied in Hinsicht auf den Wettbewerb
+mit anderen Ländern zunutze? Wird England mit seiner kurzen oder
+Deutschland mit seiner langen Arbeitszeit einen Vorteil in Hinsicht auf
+den Wettbewerb mit anderen Nationen haben?
+
+Ich will gleich das Resultat voraussagen, zu dem ich durch meine
+Betrachtungen geführt werde. Es besagt, daß es ganz zweifellos ein
+Vorsprung sein wird, den England hat, daß England kraft dieser
+Verkürzung der Arbeitszeit eine sehr erhöhte Leistungsfähigkeit im
+ganzen Wirtschaftsleben hat, und daß, wenn Deutschland darin
+zurückbleiben sollte, wenn England dauernd diesen Vorsprung behalten
+sollte, für Deutschland die direkte Gefahr einer großen schweren
+Schädigung seiner Volkswirtschaft im Wettbewerb mit anderen Völkern,
+insbesondere mit dem fortgeschrittenen England, besteht.
+
+Es könnte auf den ersten Blick fraglich sein, ob sich aus meinen
+früheren Ausführungen ein derartiger Schluß begründen läßt, denn es wird
+durch Verkürzung der Arbeitszeit das Tagewerk nicht vermindert,
+vielleicht sogar etwas gesteigert. Aber diese Steigerung wird man
+keinesfalls hoch anschlagen können: wir selbst haben ja auch nur eine
+Steigerung von ein paar Proz., die können ja doch nichts
+Ausschlaggebendes sein. Ob ein paar Proz. im günstigsten Falle mehr oder
+weniger -- in der Hauptsache wird es dasselbe sein, ob die Leute 10 oder
+8 Stunden arbeiten; es wird eben ungefähr dasselbe produziert.
+
+Es sind damit zwar die Befürchtungen widerlegt, mit denen man früher den
+Bestrebungen auf Verkürzung der Arbeitszeit entgegentrat, daß die
+wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit eines Landes gelähmt werden könnte,
+wie auch die Hoffnungen widerlegt sind, daß die Verkürzung Platz
+schaffen werde für die Arbeitslosen; aber im übrigen bleibt doch
+höchstens der kleine Vorteil übrig, welchen die kleine Ersparnis an
+Betriebsunkosten bedeutet.
+
+Wir dürfen annehmen, daß in unserem Betriebe, der Optischen Werkstätte,
+die Ersparnis im Kohlenverbrauch, an Heizerlöhnen, für Beleuchtung und
+Beheizung auf den Kopf des Arbeiters 6-8 M. jährlich beträgt; zwischen
+10 und 8 Stunden Arbeit könnte man diese Ersparnis somit doch höchstens
+auf 15-20 M. anschlagen. Wenn man annimmt, daß in Deutschland 3
+Millionen Leute sind, die in 8 Stunden ebensoweit kämen in ihrer Arbeit
+wie in den jetzt durchschnittlich 10 Stunden, so würde dieser Vorteil
+immer nur mit 30-40 Millionen Mark anzuschlagen sein, was in der Bilanz
+eines großen Landes ja nur eine ganz geringe Bedeutung hat.
+
+Man würde sagen können, diese Frage hat gar keine besondere
+wirtschaftliche Bedeutung, sie ist mehr Sache des subjektiven Ermessens,
+ob man für besser und angenehmer finden will, daß die Leute 8 Stunden
+arbeiten und 16 Stunden Ruhe haben, oder 10 und 11 Stunden arbeiten und
+nur 14 oder 13 Stunden Ruhe haben.
+
+Aber mit nichten! Bei dieser Überlegung würde man vergessen, daß zwar
+der Kraftverbrauch für Leergang der Maschinen, der seinen Ausdruck
+findet in dem nutzlosen Verbrennen von 30-40 Millionen M. mehr Kohlen,
+in Deutschland verschwendet ist, daß die Hauptsache aber die
+Kraftverschwendung in dem nutzlosen Leergang von 3 oder 4 Millionen
+_Menschen_ in Deutschland ist. Und da ist die Frage: was bedeutet
+denn diese Kraftverschwendung, die zweifellos da ist, wenn es möglich
+ist, daß diese selben Menschen dasselbe in 8 Stunden leisten, was sie
+bisher in 10 Stunden gemacht haben? Auf wessen Kosten geht denn
+diese Kraftverschwendung? Geht dieselbe nur auf Kosten der
+Lebensannehmlichkeit der Leute, die es erfreulicher finden werden, wenn
+sie nur 8 Stunden in der Werkstätte zu stehen haben, oder geht sie auf
+Kosten eines Faktors, der eine bestimmte volkswirtschaftliche Bedeutung
+hat? Ich meine das letztere ist der Fall!
+
+_Diese Kraftvergeudung durch nutzlosen Leergang des Menschen geht auf
+Kosten der Mitwirkung der Intelligenz und der geistigen Regsamkeit des
+Menschen, und bedeutet, daß ein wertvolles Kapital, welches Deutschland
+besitzt in der natürlichen Intelligenz seiner arbeitenden Schichten, zum
+großen Teil brach liegen bleibt, weil die Bedingungen abgeschnitten
+sind, unter denen diese Intelligenz voll zur Geltung kommen könnte._
+
+Um das aber zu verstehen, diesem Leergang der Menschen eine so
+weittragende Bedeutung beizulegen, muß ich nochmals darlegen, und jetzt
+unter einem etwas anderen Gesichtspunkte, was ich als die Wirkungen der
+Arbeitsteilung besprochen habe. Diese Arbeitsteilung -- es wäre die
+reine Torheit, sie beklagen zu wollen, so bedauerlich ihre Wirkungen
+sind -- hat zur Folge die _geistige Verödung der Menschen_, weil sie
+intelligente Personen nötigt, ihr Tagewerk auf eine einförmige Art zu
+verrichten, weil die Arbeit, bis auf einen ganz kleinen Bruchteil
+bevorzugter Arbeiten, aus sich selbst heraus gar keinen Antrieb, keine
+Anregung enthält, weil die Arbeiter immer nur Teile unter ihren Händen
+haben -- und eine Arbeit, die andererseits, um vorteilhaft und
+zweckmäßig ausgeführt zu werden, hohe Anforderungen an die geistige
+Tätigkeit der Leute stellt, aber hohe Anforderungen nur in der Art, wie
+die Leute das zweckmäßige, geschickte Arbeiten zu erlernen haben. Die
+Ablieferung des täglichen Arbeitsproduktes ist unter dem Prinzip der
+Arbeitsteilung reine Routinesache, sie kommt zur Geltung nur in
+ausgetretenen Bahnen. Aber die Art, wie einer gelernt hat, die tägliche
+Arbeit abzuliefern, zweckmäßiger oder unzweckmäßiger, mit größerer
+Kräfteersparnis oder größerem Kräfteverbrauch, das ist in ganz großem
+Maße Sache der Intelligenz, so daß kein Arbeiter ein geschickter
+Arbeiter wird, wenn es nicht ein intelligenter Mann ist, weil man ihn
+diese Zweckmäßigkeit nicht lehren kann: er muß sie selbst erlernen
+können.
+
+Wenn man nun auf der einen Seite zugestehen muß, daß die täglich gleiche
+Arbeit direkt abstumpfend wirkt, auf der anderen Seite die technischen
+und wissenschaftlichen Anforderungen eine fortwährende Anspannung der
+Intelligenz nötig machen, so gibt es eben nur einen Weg, um das
+Gleichgewicht zu schaffen, das ist: die Bahn frei zu machen dafür, daß
+die natürliche Intelligenz dennoch sich betätigen kann, daß sie nicht
+abgestumpft wird, d. h. also, möglichstes Zusammendrängen der täglichen
+Arbeit auf einen kurzen Zeitraum und möglichstes Verlängern des
+Zeitraumes zwischen den täglichen Arbeitszeiten, das die Möglichkeit für
+geistige Anregung anderer Art gewährt, daß solche Leute nicht stupid
+werden, daß sie trotz der Einförmigkeit ihrer täglichen Arbeit noch die
+Fähigkeit behalten, mit dem Verstand mitzuwirken, mit Interesse Dinge zu
+betrachten, die nicht unmittelbar in der Arbeit vorkommen.
+
+So sage ich: alles was darauf ausgeht, die Leistungsfähigkeit des
+Deutschen Volkes zu heben -- und Deutschland darf sich rühmen, daß es in
+Hinsicht auf die Intelligenz seiner arbeitenden Volksschichten keinem
+anderen Lande nachsteht, aber Intelligenz ohne Betätigung ist Gold im
+Schoß der Erde -- alles was darauf ausgeht, dieses große geistige
+Kapital wirtschaftlich in Betätigung zu stellen, das muß unter die
+Parole sich stellen; _möglichste Verkürzung der Arbeitszeit in der
+Industrie, möglichste Verminderung der Kraftvergeudung infolge Leergang
+durch Verlängerung der Ruhezeit_.
+
+Und wenn es nun nach meinen früheren Darlegungen richtig ist, daß man
+sagen darf, für den weitaus größten Teil der industriellen Arbeiter ist
+mit 9 Stunden das Optimum noch nicht erreicht und mit 8 Stunden noch
+nicht überschritten, so muß für die Zukunft die Parole aller sein, denen
+daran liegt, das wirtschaftliche Leben Deutschlands zu lieben,
+_Drittelung des Tages_: _8 Stunden Unternehmerdienst -- 8 Stunden Schlaf
+-- 8 Stunden Mensch sein._
+
+Pause.
+
+Es gibt meiner Meinung nach nur _einen_ Standpunkt, von welchem aus mit
+einiger inneren Folgerichtigkeit das angefochten werden könnte, was ich
+vorhin als Resultat meiner Ausführungen hingestellt habe: daß die
+Verkürzung der Arbeitszeit zum Zwecke der Hebung der Menschen in
+Hinsicht auf die Betätigung der Intelligenz und zur wirtschaftlichen
+Hebung des Volkes nötig ist Das ist der Standpunkt derer, die ihre
+Beurteilung wirtschaftlicher und sozialer Zeitfragen unter die Parole
+stellen, _wir wollen Herren bleiben im eigenen Haus_. Vom Standpunkt
+dieser Leute aus gibt es in der Tat ein anderes Ideal, sie müssen
+konsequenterweise verlangen einen Arbeiterstand, der möglichst genügsam
+ist, möglichst nahe an der Grenze des Helotentums steht. Es liegt eine
+Erscheinung vor, in der dieses Ideal entsprechend verwirklicht gewesen
+ist, das ist der Arbeiterstand in den 30er und 40er bis 50er Jahren in
+den englischen Industriebezirken Birmingham, Manchester, Liverpool.
+
+Nach dem übereinstimmenden Urteil von Leuten jener Zeit waren das
+Arbeiter, die Tag für Tag 14, 15 und 16 Stunden an ihren Maschinen
+standen, jeden Abend geknickt nach Hause schlichen, notdürftig ihren
+Hunger stillten und schlafen gingen, am Sonnabend aber nach Empfang des
+Wochenlohnes sich besoffen, am Sonntag ihren Rausch ausschliefen, um am
+Montag das gleiche Wochenwerk wieder zu beginnen.
+
+Das andere Ideal, auf welches meine Parole hinweist, ist nun auch
+annähernd verwirklicht, just in demselben Lande, in demselben
+Arbeiterstande, in denselben englischen Industriebezirken. Im Laufe von
+etwa zwei Generationen ist aus dieser damals physisch und intellektuell
+verelendeten Bevölkerung infolge der Wirkungen der Verkürzung der
+Arbeitszeit ein Arbeiterstand hervorgegangen, der heute in Hinsicht auf
+die Leistungsfähigkeit, die Betätigung von Intelligenz und Tatkraft kaum
+noch seines gleichen findet, der allerdings nicht gefügig, sondern sehr
+»begehrlich« ist, der nicht nur Anerkennung vollständiger bürgerlicher
+Gleichberechtigung, sondern auch höhere Löhne heischt, als für ähnliche
+Arbeit irgendwo sonst in Europa gezahlt werden, der aber so gutmütig
+ist, dabei dem Unternehmer -- das Verhältnis zwischen Lohn und Leistung
+zum Maßstab genommen -- _billigere_ Arbeit zu leisten, als im
+Durchschnitt irgendwo sonst in Europa geliefert wird.
+
+Wenn nun meine Betrachtung dahin ausmündet, daß die Verkürzung der
+täglichen Arbeitszeit in der Industrie einzuführen sei -- wobei das
+Gebiet der Arbeitstätigkeit in Frage kommt, welches unter der Devise der
+modernen Arbeitsteilung steht, gegenüber anderen Arbeitsgebieten, die
+andere Bedingungen menschlicher Betätigung darbieten -- daß es die
+Aufgabe sei, durch die Verkürzung der Arbeitszeit die wirtschaftliche
+Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes durch Erhöhung der
+Leistungsfähigkeit der Arbeiter zu heben -- so ist es sicher
+gerechtfertigt, auch der Vorgänge zu gedenken, welche die Bewegung zur
+Verkürzung der Arbeitszeit eingeleitet haben.
+
+Da habe ich denn zu konstatieren, daß der Ausgangspunkt alles dessen,
+was von Fortschritten in dieser Richtung bis heute zu verzeichnen ist,
+in einem Akt weitblickender Gesetzgebung liegt. Ich meine, daß auf dem
+ganzen Gebiet von Sozialpolitik und Arbeiterschutz neben dem Gesetz
+Mosis »sechs Tage sollst du arbeiten und den siebenten ruhen« nur noch
+_eine_ gesetzgeberische Maßregel großen Stils existiert, das ist die
+_Einführung der Zehnstundenbill in England_. Diese Zehnstundenbill in
+England hat alle derartigen Bestrebungen ausgelöst, hat erst den Boden
+geschaffen, Erfahrungen zu gewinnen für die richtige Beurteilung dieser
+Verhältnisse.
+
+Wie bekannt ist, hat im Jahre 1847 das englische Parlament nach langem,
+hartem Kampfe dekretiert, daß in den englischen Spinnfabriken Frauen und
+Kinder nicht länger als 10 Stunden täglich arbeiten dürften, während sie
+vorher 14, 15 und 16 Stunden hatten arbeiten dürfen. Frauen und Kinder
+-- weiter niemand -- fielen unter das Gesetz, und es war auch beschränkt
+auf das Gebiet der Textilindustrie, Anhänger und Gegner dieser Maßregel
+wußten aber, daß die Bedeutung derselben nicht liege im Schutz von
+Frauen und Kindern -- daß diese auf 10 Stunden beschränkt würden --
+sondern darin liege, daß diese Maßregel auf ein paar hunderttausend
+erwachsene _männliche_ Arbeiter übergreifen würde, daß diese ein paar
+Stunden weniger ausgebeutet würden. Denn auf diesem Arbeitsgebiete ist
+die Arbeit der Frauen und Kinder mit derjenigen der Männer in solcher
+Art konnex, daß eine Einschränkung der einen gar nicht möglich ist ohne
+Einschränkung der anderen. Die am schärfsten Widerstrebenden hatten ihre
+Argumente nicht in Nachteilen für die Frauen und Kinder, sondern in den
+Nachteilen, die die gleichzeitige Beschränkung der Arbeit der Männer
+befürchten ließe.
+
+Die nächste Folge dieser Gesetzgebung war ein großer Jammer in England,
+der Jammer darüber, daß eine große, wichtige und bedeutsame Industrie
+vernichtet sei, daß sie in der Konkurrenz mit dem Auslande wehrlos
+geworden sei, daß das Kapital auswandern müsse, um nur die notdürftigste
+Rentabilität zu erzielen.
+
+Wenige Jahre haben ausgereicht, um ein vollkommen anderes Urteil über
+diese Maßregel zu ermöglichen. Es zeigte sich nämlich nach wenigen
+Jahren: das englische Kapital wanderte _nicht_ aus, die englische
+Textilindustrie ist gar nicht benachteiligt worden; man hat bessere
+Maschinen angeschafft, hat die Spindeln schneller laufen lassen, hat
+ein und demselben Mann doppelt so viel Spindeln zu bedienen gegeben, und
+hat gefunden, daß dabei die Unternehmer ein vorzügliches Geschäft
+machten -- daß sie mit 10 Stunden viel leistungsfähiger geworden waren,
+als vorher mit 14 oder 16 Stunden.
+
+Das Bemerkenswerte war, daß in diesem Fall ein Gesetz, das nur für
+England galt, allgemeines Gesetz geworden ist, daß dieses tatsächlich
+die Bedeutung eines internationalen Gesetzes gewonnen hat, in der Art,
+daß man sagen kann, der Widerschein des Lichtes, welches eine
+weitblickende Gesetzgebung damals in England hat aufleuchten lassen, hat
+ganz Europa erleuchtet.
+
+Und davon kann ich noch persönlich Zeugnis ablegen. Ich selbst habe mit
+meinen eigenen Augen den Widerschein gesehen. Denn mein Vater war
+Spinnmeister in Eisenach; er hat bis Anfang der 50er Jahre jeden Tag,
+den Gott werden ließ, 14, 15, 16 Stunden bei der Arbeit stehen müssen:
+14 Stunden, von morgens 5 bis abends 7, bei normalem Geschäftsgang; 16
+Stunden, von morgens 4 bis abends 8 Uhr bei gutem Geschäftsgang -- und
+zwar ohne jede Unterbrechung, selbst ohne Mittagspause. Ich selbst habe
+als Junge zwischen 5 und 9 Jahren jeden Tag abwechselnd mit meiner um
+ein Jahr jüngeren Schwester, wenn das Wetter nicht gar zu schlecht war
+und die Mutter den sehr weiten Weg dann lieber selber machte, meinem
+Vater das Mittagsbrot gebracht. Und ich bin dabei gestanden, wie mein
+Vater sein Mittagsessen, an eine Maschine gelehnt oder auf eine Kiste
+gekauert, aus dem Henkeltopf mit aller Hast verzehrte, um mir dann den
+Topf geleert zurückzugeben und sofort wieder an seine Arbeit zu gehen.
+
+Mein Vater war ein Mann von Hünengestalt, einen halben Kopf größer als
+ich[42], von unerschöpflicher Robustheit, aber mit 48 Jahren in Haltung
+und Aussehen ein Greis; seine weniger robusten Kollegen waren aber mit
+38 Jahren Greise. Das ist in Deutschland am =grünen= Holz geschehen;
+denn die Eisenacher Fabrikherren waren menschlich hochstehende Leute,
+wohlwollend und fürsorglich für ihre Arbeiter, wie ich an mir selbst
+erfahren habe. Was sie damals geschehen ließen, haben sie, des bin ich
+sicher, geschehen lassen mit äußerstem Widerstreben, in dem wehmütigen
+Gedanken, es =könne= nicht anders sein; und sie haben den Ruhm für sich,
+daß sie unter den ersten gewesen sind, die in Deutschland die
+Verhältnisse gebessert haben, als bekannt geworden war, daß in England
+mit einer viel kürzeren Arbeitszeit dasselbe wie mit der längeren
+Arbeitszeit geleistet würde.
+
+Sie haben alsbald sich ebenfalls neue Maschinen angeschafft, haben eine
+viel größere Zahl von Spindeln demselben Mann zur Bedienung gegeben, und
+haben erreicht, daß wenige Jahre nachher die Arbeitszeit ganz bedeutend
+reduziert werden konnte. Ich habe noch gesehen, wie mein Vater Ende der
+50er und in den 60er Jahren nicht mehr 16 Stunden sondern nur noch 12
+und zuletzt nur noch 11 Stunden zu arbeiten und dabei eine Mittagsstunde
+hatte, so daß er nicht mehr aus dem Henkeltopf sondern zu Hause in der
+Wohnung aus Schüssel und Teller sein Mittagsmahl einnehmen konnte. Ich
+sage also: den Widerschein des Lichtes in England habe ich in
+Deutschland mit meinen eigenen Augen gesehen.
+
+Dank der Fernwirkung, welche die englische Gesetzgebung auf den
+Kontinent gehabt hat, ist Deutschland verschont geblieben vor den Folgen
+des ungezügelten Industrialismus. Die körperliche Verunstaltung durch
+das unmenschlich lange Stehenmüssen, das sogenannte »Fabrikbein«, ist in
+Deutschland fast gar nicht in die Erscheinung getreten, weil just noch
+rechtzeitig dieser Mißbrauch der Menschen inhibiert wurde durch das
+Beispiel Englands.
+
+Gutes Augenmaß für die Bemessung großer Ereignisse oder glücklicher
+Instinkt hat die Sozialdemokratie dazu geleitet, jetzt den 1. Mai zum
+internationalen Arbeiterfeiertag zu erklären. In der Tat, der 1. Mai des
+Jahres 1848, der Tag, an dem in England die Zehnstunden-Bill in Kraft
+getreten ist, ist _der_ Tag, mit Bezug auf welchen der Arbeiterstand der
+ganzen Welt sagen kann: Der Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus!
+
+Die Konstatierung, daß es eine gesetzgeberische Maßregel gewesen ist --
+wenn auch aus einer Zeit, wo noch keine Gesetzgebung unter dem
+Stichwort: »Sozialpolitik« oder »Arbeiterschutz« stand -- die eine
+Verkürzung der Arbeitszeit herbeigeführt hat, legt zweifellos die Frage
+nahe, ob man nun nicht das, was ich vorhin als das Postulat meiner
+Erwägungen hingestellt habe, auf gesetzgeberischem Wege erreichen zu
+können hoffen dürfe. Ich will mich darüber ganz kurz aussprechen --
+einfach im _verneinenden_ Sinne: ich halte das _nicht mehr_ für möglich.
+
+Man muß sich klar machen, was denn gegenwärtig noch, nachdem wir über 50
+Jahre weiter sind, von gesetzgeberischen Maßregeln von Nutzen sein
+könnte. Ein Zehnstundentag, wenn er nicht nur das Textilgebiet beträfe,
+würde ja freilich einen gewissen Bruchteil der deutschen Arbeiterschaft,
+die jetzt noch unter einer längeren Arbeitszeit seufzt, befreien, im
+übrigen aber mehr hemmend als fördernd sein. Mit einer solchen
+gesetzlichen Normierung der Arbeitszeit wäre der Umschwung zur kürzeren
+Zeit, der Impuls auf eine _viel_ kürzere Arbeitszeit gelähmt, da dann
+auch die Fortgeschritteneren meinen würden, sie brauchten nur zu 9
+Stunden überzugehen.
+
+Vor etwa 20 Jahren, im Anfang der 80er Jahre, hatte es noch eine gewisse
+Bedeutung für den allgemeinen Fortschritt, daß die Schweiz und
+Österreich speziell für die Textilindustrie einen elfstündigen
+Maximalarbeitstag einführten, eine durch vielerlei Ausnahmen
+durchlöcherte Reform, die aber zur Folge hatte, daß nach kurzer Zeit 10
+Stunden das Normale geworden sind.
+
+Gegenwärtig könnte eine Förderung der Bewegung von gesetzgeberischer
+Seite nur dann erwartet werden, wenn diese eine neunstündige Arbeitszeit
+als gesetzliche erklären würde. Dazu aber wird die Gesetzgebung nicht
+fähig sein -- aus dem einfachen Grunde, weil dazu Motive nötig sein
+würden, die gänzlich außerhalb des Rahmens _der_ Motive liegen, die
+bisher die sozialpolitische und auf Arbeiterschutz gerichtete
+Gesetzgebung geleitet haben.
+
+Jeder Versuch, eine gesetzliche Fixierung von 9 Stunden zu erreichen,
+würde scheitern an dem Argument: Leute, die nur 10 Stunden zu arbeiten
+haben, _sind ja nicht mehr zu bedauern_ -- warum wollen sie die Hilfe
+der Gesetzgebung? Denn alles, was wir in Deutschland Sozialpolitik und
+Arbeiterschutz nennen, steht unter den Motiven des _Mitleids_ für
+diejenigen Leute, die in exzeptioneller Art gedrückt oder mißbraucht
+werden. Es ist also keine Hoffnung, daß der Fortschritt der Bewegung
+durch die Gesetzgebung weiter gefördert werden könnte.
+
+Auf die einfache Frage: was kann man denn hoffen? will ich meine Meinung
+kurz sagen. Ich meine, was auf diesem Gebiete weitere Fortschritte
+ermöglichen kann, das wird nur sein die _Vertretung der Interessen des
+Arbeiterstandes_. _Wenn_ es diesem gelingt, für seine Standesinteressen,
+die in eminentem Grade Interessen des ganzen Volkes sind, eine wirksame,
+nachhaltige Vertretung in kräftigen Organisationen zu gewinnen, und
+_wenn_ die Leitung dieser Organisationen zu dem Einsehen gelangt, daß es
+sich in dieser Angelegenheit nicht handelt um den schablonenmäßigen
+Gegensatz: Arbeiter gegen Unternehmer, sondern um den spezifischen
+Gegensatz: Arbeiter und fortgeschrittene Unternehmer gegen rückständige
+Unternehmer -- wenn diese beiden Voraussetzungen einmal erfüllt sein
+sollten, dann könnte eine einzige Welle aufsteigender wirtschaftlicher
+Tätigkeit in Deutschland, die doch einmal wiederkommen wird, genügen, um
+den Vorsprung, den England inzwischen dank der Nachwirkung seiner 50
+Jahre alten Gesetzgebung gewonnen hat, einzuholen, oder wenigstens das
+Einholen in absehbarer Zeit in sichere Aussicht zu stellen.
+
+Ich komme nun zum Schluß und schließe, indem ich erinnere an den
+lapidaren Satz, mit dem im Jahre 1847 Macaulay im englischen Parlament
+der Zehnstunden-Bill die 8 oder 9 Stimmen Majorität verschafft hat, mit
+der sie nach langen Kämpfen das Parlament passiert hat; er hat damals
+gesagt:
+
+ »Wenn jemals England seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den
+ Industrieländern, an ein anderes Land abzutreten haben sollte, so
+ wird das ganz gewiß nicht geschehen an ein Volk von kümmerlichen
+ Zwergen, sondern nur an ein Volk, welches in körperlicher Tatkraft
+ und geistiger Regsamkeit dem englischen Volke überlegen ist.«
+
+An uns in _Deutschland_ ist jetzt, meine ich, die Reihe, über die
+Bedeutung dieser Worte nachzudenken! Denn für England bedarf es dieser
+Mahnung nicht mehr. Die früheren Klagen über die Benachteiligung der
+englischen Industrie -- durch die Verkürzung der Arbeitszeit und durch
+die steigenden Löhne, die die gehobene Lebenshaltung des dortigen
+Arbeiters fordert -- diese Klagen sind schon lange Zeit verstummt. Ganz
+im Gegenteil, es vermehren sich von Jahr zu Jahr die Stimmen derer, die
+etwas verstohlen sich zuraunen: wenn doch nur unsere Vettern auf dem
+Kontinent recht lange bei ihrem alten Aberglauben bleiben wollten, daß
+lange Arbeitszeit und dürftige Löhne _billige_ Arbeit gewährten, wenn
+sie nur nicht gar zu bald zum Einsehen kommen wollten, daß das Gegenteil
+der Fall ist, daß kurze Arbeitszeit und gehobene Lebenshaltung der
+Arbeiter eine eminente _Steigerung_ der Arbeitsleistung des
+Arbeiterstandes zur Folge hat! Wenn es nur gelänge, diese Einsicht noch
+recht lange als Geheimnis zu bewahren! Dann dürfte England hoffen, auf
+mehrere Generationen hin vor seinen Konkurrenten auf dem Kontinent einen
+ganz gewaltigen Vorsprung zu behalten.
+
+Diese Stimmen aber kommen nicht etwa aus den Kreisen der _Arbeiter_, sie
+kommen aus den Kreisen der wohlsituierten englischen _Unternehmer_. In
+Deutschland dagegen ist die Diskussion dieser ganzen Frage in den
+Kreisen der Unternehmer, wie überhaupt in den Kreisen des gebildeten
+Bürgertums, bisher deutlich unter der Einwirkung eines _roten Lappens_
+verblieben. So ist es gekommen, daß die Sozialdemokratie sich rühmen
+darf, daß sie Jahrzehnte lang der _einzige_ Hort gewesen sei für
+Bestrebungen, die in ganz hervorragendem Maße auf die Interessen des
+Gemeinwohls, auf die Hebung der Leistungsfähigkeit des ganzen Volkes
+abzielen.
+
+Ich habe nur Eins noch hinzuzufügen: wenn das Festhalten an diesem
+Standpunkt seitens unserer bürgerlichen Kreise bisher Unverstand und
+Torheit gewesen ist, so wird das weitere Festhalten an diesem Standpunkt
+für die Zukunft _Frevel_ zu nennen sein.
+
+
+Anhang 1.
+
+Ergebnisse der Einführung der achtstündigen Arbeitszeit in der Optischen
+Werkstätte von Carl Zeiss, Jena.
+
+1. Vergleichung
+
+des Stunden_verdienstes von 233_ Akkord_arbeitern im_ letzten Jahre _des
+Neunstundentags (1. April 1899-April 1900) und im_ ersten Jahre _des
+Achtstundentags (1. April 1900-1. April 1901)_.
+
+ Diese 233 Mann umfassen _sämtliche_ Arbeiter des Betriebes, die 1.
+ in jedem von beiden Jahren mindestens die Hälfte der gesamten
+ Arbeitszeit auf Stückarbeit (mit ungeänderten Akkordsätzen)
+ beschäftigt gewesen sind; 2. zur Zeit des Wechsels der Arbeitsdauer
+ (1. April 1900) mindestens 22 Jahre alt und mindestens schon 4
+ Jahre im Dienst der Firma waren -- _mit Ausschluß_ solcher, die
+ innerhalb des zweijährigen Zeitraums vom 1. April 1899 bis 1. April
+ 1901 die Art der Arbeit gewechselt oder in einem der beiden Jahre
+ mehr als 300 Stunden wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen
+ versäumt haben.
+
+---------+--------------------------+--------------+----------+-------------
+ | Gesamtzahl der |Dafür bezahlte|Verdienst |
+ Jahr | Akkordstunden | Lohnsumme |pro Stunde| Verhältnis
+ | | in M. | in Pf. |
+---------+--------------------------+--------------+----------+-------------
+1899/1900| 559 169 | 345 899 | 61,9 |}
+ |(Durchschn. pro Mann 2400)| | |}
+ | | | |} 100: 116,2
+1900/01 | 509 559 | 366 484 | 71,9 |}
+ |(Durchschn. pro Mann 2187)| | |}
+ | | | |
+
+
+a) Spezifikation nach Altersklassen.
+
+ (Die Altersangaben beziehen sich auf das Datum des 1. April 1900.
+ Als _Dienst_alter ist nur die _nach Vollendung des 18.
+ Lebensjahres_ im _Dienst der Firma_ verbrachte Zeit gerechnet.)
+
+Spaltenüberschriften:
+A - Durchschnittliches Lebensalter
+B - Durchschnittliches Dienstalter
+C - Durchschnittlicher Akkordverdienst pro Stunde in Pf.
+D - Neunstundentag
+E - Achtstundentag
+
+-------------+--------+----------+----------+---------------+------------
+ | | | | |
+Altersklasse | Zahl | A | B | C | Verhältnis
+(Lebensalter)| der | | +-------+-------+
+ |Personen| | | D | E |
+-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------
+ 22-25 Jahre| 34 | 23,5 | 5,5 | 55,3 | 65,2 | 100:117,9
+ 25-30 " | 69 | 27,3 | 7,9 | 62,2 | 72,6 | 100:116,7
+ 30-35 " | 69 | 32,2 | 10,1 | 65,1 | 74,8 | 100:114,9
+ 35-40 " | 40 | 37,7 | 12,7 | 60,6 | 70,2 | 100:115,8
+über 40 " | 21 | 45,3 | 15,3 | 63,3 | 74,3 | 100:117,4
+-------------+--------+----------+----------+-------+-------+------------
+ Zusammen | 233 | 31,6[43] | 9,6[44] | 61,9 | 71,9 | 100:116,2
+ | | | | | |
+
+
+b) Spezifikation nach Betriebsabteilungen.
+
+Spaltenüberschriften:
+A - Zahl der Personen
+B - Durchschnittliches Lebensalter (Jahre)
+C - Durchschnittliches Dienstalter (Jahre)
+D - Verdienst pro Stunde in Pf. (Neunstundentag)
+E - Verdienst pro Stunde in Pf. (Achtstundentag)
+F - Verhältnis
+
+--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+-----------
+ | | | | | |
+Betriebsabteilung | A | B | C | D | E | F
+ | | | | | |
+--------------------------------------+-----+-----+-----+-----+-----+-----------
+ | | | | | |
+Optik. | | | | | |
+ | | | | | |
+1. Linsenfasser -- Feine Handarbeit | 21 |31,1 |12,7 |72,8 |84,9 | 100:116,6
+2. Schleifer der Mikroskop.-Abt. -- | | | | | |
+ Desgl. | 20 |33,2 |13,8 |79,1 |86,5 | 100:109,4
+3. Sonstige Handschleifer und | | | | | |
+ Zentrierer -- Ausschl. Handarbeit | 59 |26,1 | 7,5 |60,4 |70,5 | 100:116,7
+4. Maschinenschleifer -- | | | | | |
+ Ausschließlich Maschinenarbeit | 19 |32,1 | 5,8 |52,2 |62,0 | 100:118,8
+ | | | | | |
+ | | | | | |
+Mechanik und Hilfsbetriebe. | | | | | |
+ | | | | | |
+5. Justierwerkstätten -- | | | | | |
+ Ausschließlich Handarbeit | 22 |31,7 | 8,2 |65,5 |76,7 | 100:117,1
+6. Montierwerkstätten -- Vorwiegend | | | | | |
+ Handarbeit | 20 |36,9 |11,6 |66,6 |78,5 | 100:117,9
+7. Dreherei und Fräserei -- | | | | | |
+ Ausschließlich Maschinenarbeit | 23 |35,2 |11,1 |57,6 |68,0 | 100:118,1
+8. Polierer und Lackierer -- Nur | | | | | |
+ Handarbeit | 17 |34,7 |11,2 |53,8 |63,3 | 100:117,7
+9. Graveure -- Nur Handarbeit | 5 |27,2 | 6,8 |56,1 |66,9 | 100:119,3
+10. Gießer (Former) -- Nur Handarbeit | 6 |36,2 | 9,7 |56,4 |64,8 | 100:114,9
+11. Tischler -- zum Teil Hand-, | | | | | |
+ zum Teil Maschinenarbeit | 15 |35,2 |10,5 |52,3 |62,9 | 100:120,3
+12. Buchbinder(Etuisarbeiter) -- | | | | | |
+ Vorwiegend Handarbeit | 6 |30,4 | 6,4 |55,7 |62,8 | 100:112,7
+ -----------+-----+-----+-----+-----+-----+-----------
+ | | | | | |
+ Zusammen | 233 |31,6 | 9,6 |61,9 |71,9 | 100:116,2
+ | | | | | |
+
+
+II. Vergleichung
+
+_des Kraftverbrauchs der sämtlichen Arbeitsmaschinen im Betrieb in den_
+letzten vier _Arbeitswochen des Neunstundentags und den_ ersten vier
+_Arbeitswochen des Achtstundentags_.
+
+Zusammen 650 Werkzeugmaschinen: größere und kleinere Drehbänke,
+Fräsmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen
+etc., beiläufig zur Hälfte von Lohnarbeitern, zur Hälfte von
+Akkordarbeitern benutzt.
+
+Der Stromverbrauch jeder Lohnwoche -- Donnerstag bis Mittwoch -- ist
+ermittelt durch _stündlich_ wiederholte Ablesungen am Schaltbrett. Der
+Stromverbrauch für _Leergang_ -- sämtliche Motoren, Transmissionen,
+Riemenscheiben etc. _laufend_, sämtliche Arbeitsmaschinen _ausgerückt_
+-- betrug zur betreffenden Zeit 26,0 Kilowatt.
+
+Spaltenüberschriften:
+A - Gesamtverbrauch (Kilowattstunden)
+B - Gesamtverbrauch pro Stunde (Kilowatt)
+C - Nutzeffekt nach Abzug des Leergangs (Kilowatt)
+D - Verhältnis des Nutzeffekts
+
+
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+Lohnwoche | A | B | C | D
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+ | | | |
+Neunstundentag | | | |
+ | | | |
+ 1. März-7. März (53,5 Stdn.) | 2621 | 49,0 | |
+ 8. März-14. März (53,5 Stdn.) | 2617 | 48,9 | |
+15. März-21. März (53,5 Stdn.) | 2681 | 50,1 | |
+22. März-28. März (53,5 Stdn.) | 2603 | 48,6 | |
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+Im Durchschnitt von 24 Arbeitstagen | | 49,2 | 23,2 |
+ | | | |
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+ | | | |
+Achtstundentag | | | |
+ | | | |
+29. März-4. April (47,5 Stdn.) | 2552 | 53,7 | 27,7 | 100:119,5
+5. April-11. April (47,5 Stdn.) | 2397 | 50,5 | 24,5 | 100:105,5
+12. April-18. April (Osterwoche) | _vakat_
+19. April-25. April (48 Stdn.) | 2475 | 51,6 | 25,6 | 100:110,2
+26. April-2. Mai, exkl. 1. Mai | | | |
+ (40 Stdn.) | 2086 | 52,2 | 26,2 | 100:112,9
+------------------------------------+-------+-------+-------+-----------
+Im Durchschnitt von 23 Arbeitstagen | | 52,0 | 26,0 | 100:112,0
+ | | | |
+
+
+
+
+Anhang 2.
+
+Bedingungsgleichung für das physiologische Gleichgewicht der
+industriellen Arbeitsleistung:
+
+täglicher Kräfte-Verbrauch (Ermüdung) = täglicher Kräfte-Ersatz
+(Erholung).
+
+V = E
+
+
+1. V setzt sich additiv zusammen aus _drei_ Teilen:
+
+=a=) einem Teil, der für je eine bestimmte Person lediglich der Größe
+des täglichen _Arbeits-Produktes_ (P) proportional ist, aber unabhängig
+von dem Tempo der Arbeit, also unabhängig von der zur Herstellung von P
+verwandten Zeit;
+
+=b=) einem Teil, der gleichfalls dem Arbeitsprodukt proportional ist,
+aber außerdem abhängt von der _Geschwindigkeit_ der Arbeitsleistung und
+mit deren Beschleunigung (d. h. mit Verkürzung der auf die Herstellung
+von P verwandten Zeit) im allgemeinen _wächst_ (Kraftverbrauch für
+Geschwindigkeits-Widerstand);
+
+=c=) einem dritten Teil, der, unabhängig von den beiden ersten Teilen,
+lediglich der täglichen Arbeitszeit (a) proportional ist -- entsprechend
+dem Kraftverbrauch für »Leergang« bei Maschinen. -- Also:
+
+V = αP + βP · f(1/a) + γ·a
+
+Hierin bezeichnen:
+
+=a= die tägliche Arbeitszeit in _Stunden_;
+
+α, β, γ numerische Koeffizienten, die für eine bestimmte Art
+der Arbeit und für eine bestimmte Person je konstant sind;
+
+=f= (.) eine Funktion, die mit wachsendem Argument (d. h. mit
+abnehmenden =a=) _wächst_.
+
+2. E hängt ab von der Energie der Lebensfunktionen (Intensität i des
+Stoffwechsels), die von Person zu Person je nach Lebensalter,
+Rüstigkeit, Ernährungszustand etc. verschieden ist, und außerdem von der
+Dauer der _täglichen Ruhezeit_, die, in Stunden, 24 - =a= beträgt:
+
+E = i·φ(24 - a)
+
+wo φ(.) eine Funktion bezeichnet, die mit wachsendem Argument
+jedenfalls _wächst_.
+
+Hiernach wird die physiologische Bilanzgleichung zwischen Arbeitsprodukt
+und Dauer der täglichen Arbeitszeit:
+
+αP + βP · f(1/a) + γ·a = i·φ(24 - a)
+
+Für jede bestimmte Person und jede bestimmte Art der Arbeit wird also
+das tägliche Arbeitsprodukt bei einer bestimmten Dauer der täglichen
+Arbeitszeit ein _Maximum_, und _Verkürzung der Arbeitszeit_ muß so lange
+noch _Erhöhung der Tagesleistung_ zur Folge haben, als der Gewinn für
+den täglichen Kräfteersatz aus der verlängerten Ruhezeit und die
+Ersparnis an Kraftverbrauch für »Leergang« zusammen noch _größer_ sind
+als der Kraftverbrauch für Beschleunigung des Arbeitstempos.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 35: [Dies Stenogramm ist von E. ABBE selbst einer -- allerdings
+flüchtigen -- Durchsicht unterzogen. Cz.]]
+
+[Fußnote 36: [JOHN RAE, Der Achtstunden-Arbeitstag. Weimar, E. Felber,
+1897.]]
+
+[Fußnote 37: [Abgedruckt am Schluß des zweiten Vortrags.]]
+
+[Fußnote 38: [Ebenfalls am Schluß des zweiten Vortrags abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 39: [Später hat E. ABBE die betreffenden Ziffern genauer, nach
+den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung, diskutiert und das ganz
+seiner früheren Annnahme entsprechende Ergebnis in engerem Freundeskreis
+vorgetragen.]]
+
+[Fußnote 40: [nämlich, infolge der inzwischen eingetretenen
+Gesamtsteigerung des Stromverbrauchs, die bis an die Grenze der
+Leistungsfähigkeit der damaligen Maschine ging]]
+
+[Fußnote 41: [S. 2. Anhang »Bedingungsgleichung usw«.]]
+
+[Fußnote 42: ABBE selbst maß fast 2 m, war aber sehr hager.]
+
+[Fußnote 43: Maximum 53, Minimum 22 Jahre.]
+
+[Fußnote 44: Maximum 33, Minimum 4 Jahre.]
+
+
+
+
+VIII.
+
+Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses.
+
+Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl
+Zeiss am 27. Januar 1902.
+
+Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei
+_Vopelius_ in _Jena_ als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom
+Vortragenden durchgesehenen Kopie des Stenogramms).
+
+
+M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich begrüße die
+alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier zu sehen gewohnt
+sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male sich hier eingefunden
+haben, und spreche den Wunsch aus, daß auch in diesem Jahre, wie früher,
+unsere Verhandlungen der Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil
+gereichen mögen.
+
+Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung
+übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, die wir
+unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu geben und dabei die
+Auffassung darzulegen, die meine Kollegen und ich darüber auf Grund der
+Erfahrungen während des letzten fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben,
+und Ihnen zu sagen, wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der
+nächsten Jahre die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu
+behandeln hat, geführt werden sollten.
+
+Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß fünf Jahre
+verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses
+in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum bei einer neuen
+Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick auf das, was man in
+diesen fünf Jahren an Erfahrungen gewonnen hat, und zu einer
+Zusammenfassung dessen, was man auf diese Erfahrungen hin für die
+Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. Es kommt ferner noch ein besonderer
+Umstand hinzu, nämlich der, daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung
+des Arbeiterausschusses, wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand
+öffentlicher Kritik gewesen ist. Einmal geschah dies in einer
+Versammlung, die vom Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers
+einberufen worden war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein
+Vortrag über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in
+einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls im
+Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese Kritik ist
+meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer Auffassung nicht ganz
+entsprechend, hat uns aber auch manche nützliche Winke gegeben.
+
+In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine fünfjährige
+Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von anderer Seite
+Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse Berücksichtigung in
+Anspruch nehmen können, möchte ich nun einmal ganz allgemein die Frage
+besprechen: Welche Aufgaben und Zwecke kann eine solche Einrichtung
+vernünftigerweise unter den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche
+nicht? und danach dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines
+Rückblickes auf die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven
+für die Zukunft, die wir daraus entnehmen?
+
+Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, auf
+welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer Bestimmung des
+Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen nicht vorschreibt,
+daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen _müsse_, die aber besagt,
+daß, _wenn_ einem Ausschuß allgemeinere Befugnisse zustehen sollen, er
+bestimmten Anforderungen entsprechen müsse -- daß er nämlich aus
+mindestens 12 Mitgliedern bestehen müsse, daß er jedes Jahr einer
+vollständigen Erneuerung durch direkte geheime Wahl unterliege seitens
+sämtlicher über 18 Jahre alter Betriebsangehöriger und daß das passive
+Wahlrecht beschränkt sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens
+einem Jahre im Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis
+stehenden Arbeiter. Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne
+Einberufung durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht
+haben, in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der
+Geschäftsleitung _gehört_ zu werden.
+
+Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen gegeben worden
+sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor 6 Jahren in den Motiven
+zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben habe; es bezieht sich das
+auf den jetzigen § 64 des Statuts:
+
+ »Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen,
+ Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der
+ Geschäftsleitung zustehen, _ständig_ auf eine besondere
+ Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs
+ Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses
+ ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über
+ kurz oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis
+ wird, so soll diese eine _wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht
+ eine Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken
+ kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie
+ das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung
+ _ihrer_ Interessen zu sein -- damit die Geschäftsleitung, wenn sie
+ in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist,
+ annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu
+ sein.«
+
+Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in Hinsicht auf
+Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach bestehen, von
+denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« Art. Ich sage, wenn
+das anderwärts wahr ist, so habe _ich_ das Recht in Anspruch zu nehmen,
+zu sagen: »_mit Ausnahme des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss_.«
+
+Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie genau aus der
+Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß halten. Wenn jemand
+dekorativ, um die sozialen Klüfte mit Rosen zu überdecken, einen
+Arbeiterausschuß einrichtet, dann hat er nicht die Beflissenheit, eine
+selbständige, von dem Einfluß des Unternehmers unabhängige Vertretung zu
+schaffen, dann bemüht er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei
+der Auswahl der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß
+nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem Ausschuß
+vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig und ohne
+Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne und in allen
+Angelegenheiten gehört werden müsse.
+
+Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daß _alle_ Arbeiterausschüsse
+dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist es _nicht_. Wie gering
+oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen mag, Dekoration ist
+er _nicht_.
+
+Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse hat; er hat im
+wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten »_gehört_« zu
+werden, eine _beratende_ Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die das
+Interesse der Arbeiterschaft berühren. Es ist sehr wenig, wenn man sagt
+»beratend«, dabei ist aber zu unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu
+geben das Recht hat, nur wenn er _gefragt_ wird oder auch, wenn er
+_nicht_ gefragt wird -- unser Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten,
+auch wenn er _nicht_ gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das
+Recht, gehört zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es
+besagt noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auch _tun_
+müsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der dem
+Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht hat, gehört
+zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern wird man das als grob
+und unpassend ansehen. Da Sie nun immer annehmen dürfen, daß diese
+Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben und getroffen sind unter der
+Voraussetzung, daß es sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten
+handelt, so können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt
+werden soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß
+vorbringt, _anhören_, sondern auch immer eine _Antwort geben_ wird, die
+anständigerweise auch immer mit _Gründen_ versehen sein muß. Ich glaube,
+bei näherem Zusehen werden Sie finden, daß das Recht, gehört zu werden,
+schon ein gewisses wertvolles Recht ist, _wenn man es richtig zu
+gebrauchen versteht_.
+
+Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechte _könnte_ denn ein Ausschuß
+noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen Diskussion darauf
+hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, daß es sich
+überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der Ausschuß könne ja in keiner
+Sache ein entscheidendes Wort sprechen, er sei immer nur darauf
+angewiesen, mit der Geschäftsleitung zu _verhandeln_, und müsse sich
+gefallen lassen, daß nur das geschieht, was die Geschäftsleitung
+akzeptiert, und das nicht, was sie nicht akzeptiert.
+
+Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als den
+gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im
+»Zukunftsstaate« haben könnte, darüber können wir hier nicht
+diskutieren. Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen. Und da
+sage ich: alle _Befugnisse_, Entscheidungen zu treffen, sind nach zwei
+Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es bleiben; erstens _in
+Rücksicht_ auf diejenigen, welche der Ausschuß vertreten soll, _auf die
+gesamte Arbeiterschaft_. Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß
+beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der
+übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in
+denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also
+beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag
+vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen von der
+regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die wir bisher
+immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt haben, in Zukunft
+durch den Ausschuß entschieden würden, so heißt das: die Rechte der
+_einzelnen_ schmälern; der Vertreter hat dann das Recht, nach seinem
+Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn die von ihm Vertretenen anderer
+Meinung sind. Nun, ich alter Demokrat werde niemals einer Einrichtung
+zustimmen, welche die Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der
+Vertreter. Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein
+Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen Mehrheit
+verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. Wenn dem Ausschuß
+überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen wären, wo es sich um
+Sachen von größerer Bedeutung handelt, würde ich also immer sagen: unter
+dem Vorbehalt des _Referendums_. Es ist das auch bisher geschehen;
+nachdem die Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die
+Abstimmung der Gesamtheit überlassen.
+
+Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise dem
+Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine Beschränkung nach der
+_anderen_ Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß Befugnisse beizulegen,
+die nach der jetzigen Einrichtung und den bei uns gegebenen
+Verhältnissen die _Geschäftsleitung_ bisher gehabt hat. Zur
+Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß dem Arbeiterausschuß auch die
+_Verantwortung_ übertragen würde; es gebietet dies sachgemäß die
+Rücksicht auf die Existenz des Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa
+die Arbeiterausschüsse die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde
+das auch nur dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn
+es sich aber _heute_ darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem
+Arbeiterausschuß Rechte einräumen könnten, die bisher die
+Geschäftsleitung gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die
+_jetzigen_ Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann
+die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise
+die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen?
+
+Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß nach beiden
+Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer den ihm bisher
+zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse entscheidender Art hätte,
+die einerseits die Arbeitsgenossen und andererseits die Geschäftsleitung
+respektieren müßten, so wird das unter den jetzigen Verhältnissen doch
+immer nur in relativ engbegrenztem Spielraum möglich sein, und ich
+betone das nur, damit vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen,
+daß hier unvernünftige Dinge bestehen oder versucht werden.
+
+Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse und Rechte
+sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß an die
+bestehenden allmählich erwerben könnte -- daß Rechte _geschenkt_ werden
+sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen.
+
+Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn unser
+Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine
+Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen dieser
+fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl von Einzelfragen
+diskutiert haben, die kaum ein erhebliches Interesse für die Gesamtheit
+haben; wir haben aber auch andererseits eine große Anzahl wichtiger
+Angelegenheiten unter dem Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft
+nicht nur diskutiert, sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist
+der Anfang gemacht worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht
+in der zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber
+anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen über den
+_Bau von Arbeiterwohnungen_. Durch die damaligen Diskussionen ist die
+Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft gegeben worden, die
+vielleicht sonst jetzt noch nicht bestände. Es sind dann außerdem im
+Laufe dieser fünf Jahre wiederholt Besprechungen über Verbesserung der
+Betriebseinrichtungen, _Kantine und Badeanstalten_ gewesen. Wir haben
+sehr lange diskutiert über die _Fortbildung des Arbeitsvertrages_. Der
+jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis auf die drei
+Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde der ursprüngliche
+Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang 1900 die Rücksichtnahme
+auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und endlich ebenfalls im Jahre
+1900 die Vereinbarung, die zur Einführung der _achtstündigen
+Arbeitszeit_ geführt hat.
+
+Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten wird,
+daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen geführt haben von
+allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf hinzuweisen, daß es nicht
+richtig ist, wenn in den öffentlichen Diskussionen gesagt wurde, es
+haben die Arbeiterausschüsse unter den gegenwärtigen Verhältnissen
+keinen anderen Zweck, als die Funktionierung großer Betriebe zu
+erleichtern. Daß der Ausschuß dies _auch_ tue, ist sehr richtig; denn
+eine gute Funktionierung hat zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige
+Verständigung zwischen Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei,
+damit etwaige Übelstände und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt
+werden können. Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die
+zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch
+wesentlich mit dient -- denn die richtige Funktionierung ist in erster
+Reihe im Interesse der Arbeiter -- hat er auch schon eine wichtige
+Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion.
+Er soll auch ein Organ sein für die _Fortbildung des kollektiven
+Arbeitsvertrages_, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis zwischen
+Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt werde, die wie für den
+einen, so auch für alle gilt, und daß alles, was mit einzelnen
+vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat für alle. Die Fortbildung des
+Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich mit zu den Angelegenheiten, in
+denen unser Arbeiterausschuß in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist.
+
+Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, daß
+etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse zustehen,
+diese Einrichtung nicht dem Interesse der Arbeiter gedient habe. Ich
+berufe mich darauf, daß die Erfahrung zeigt, daß eine große Zahl von
+Angelegenheiten gefördert worden ist, von denen man sagen kann, daß sie
+überhaupt nicht oder nur viel später gefördert worden wären ohne diese
+Einrichtung. Man könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese
+Einrichtung erreicht worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht
+werden konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei
+bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht
+erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten
+Zeit die Initiative ergreift.
+
+Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der
+Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es
+sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. Wer aber immer
+noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem ganz sicher
+unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß genützt habe in
+diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten Rechte, der ist in meinen
+Augen ein Beispiel für die Denkungsart jenes bekannten Jungen, der da
+sagte: »Es geschieht meinem Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten
+erfriere -- warum hat er mir keine Handschuhe gekauft.«
+
+ * * * * *
+
+Nun weiter: was _können_ wir aus unseren Erfahrungen der zurückliegenden
+fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns geübt worden ist, für die
+Zukunft _lernen_? Wir können mancherlei lernen über die Art und Weise,
+wie wir in der nächsten Zeit versuchen können, die Einrichtung noch
+wirksamer zu machen, als sie bisher gewesen ist. Ich will die
+Hauptsachen, die unter diesem Gesichtspunkt von seiten der
+Geschäftsleitung in Anregung gebracht werden sollen, erwähnen, unter dem
+Vorbemerken, daß es freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen
+kommen -- und dazu sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da
+sagen, die jetzige Einrichtung nütze ja nichts.
+
+Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir vollkommen
+mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es ist erstens die
+Frage, ob die jetzige _Zusammensetzung des Ausschusses_, die nach dem
+bisher gehandhabten Wahlmodus zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt
+hat, wirklich zweckmäßig ist oder ob nicht ein _wesentlich kleinerer
+Ausschuß_ die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen
+würde. Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch
+öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon seit
+längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum seinen
+Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl geführt -- im
+ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 -- die alle Aktionen sehr
+schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, der aus vielen Vertretern
+besteht, wird gelähmt eben durch die große Zahl seiner Mitglieder.
+Namentlich zeigt sich das bei den Verhandlungen über unbedeutende Dinge;
+denn wenn viele Leute über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die
+Verhandlung immer sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein
+jeder eine andere Meinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine
+wichtige Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene
+Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. Ich
+habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft an
+den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er solle doch den
+Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß in Zukunft
+anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht geschehen war,
+hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache unsererseits als
+dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen lassen. Aber ich
+möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in Erwägungen darüber
+einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag dahin stellen sollen, den
+Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer Personenzahl, unter
+Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen Vertreter für fast jeden
+Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede kleinere Ziffer von nicht unter 15
+akzeptieren, wenn dabei vorgesehen ist, daß die verschiedenen
+Interessengruppen unseres Betriebes eine angemessene Vertretung finden.
+Wenn also ein Wahlmodus getroffen würde, etwa wie bei dem
+Krankenkassenvorstande, wobei der große Betrieb nach seinen
+Hauptbetriebsabteilungen wählt, so daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter
+stellt, so würde dadurch erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im
+Arbeiterausschuß vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die
+Lokalfrage wesentlich erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen
+seitens der Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe.
+
+Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte -- und das stimmt
+ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein -- geht nach einer
+Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch versuchen können, die
+Einrichtung wirksamer zu machen. Sie haben nämlich bisher von einem
+wertvollen Rechte, das durch statutarische Bestimmung festgesetzt ist,
+gar keinen Gebrauch gemacht, nämlich: _zusammenzutreten ohne Einberufung
+durch die Geschäftsleitung_. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine
+Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich
+hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 des Statuts sind Sie
+befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« und das heißt: ohne
+Mitwirkung der Geschäftsleitung. Von diesem Rechte ist noch niemals
+Gebrauch gemacht worden. Ich glaube nun, es würde durch die
+Zusammenberufung, ohne daß die Geschäftsleitung zur Teilnahme
+aufgefordert wird, namentlich bei einer kleineren Versammlung die
+Möglichkeit gegeben sein, viele Angelegenheiten -- und namentlich
+solche, die eine freiere Aussprache -- bedingen viel besser
+vorzubereiten, als es bisher möglich gewesen ist, ehe sie zu einer
+Diskussion mit der Geschäftsleitung kommen. Ich stelle Ihnen also
+anheim, in Erwägung zu ziehen, ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit
+der Geschäftsleitung diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter
+sich beraten, damit Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der
+Arbeiterausschuß vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein
+besseres Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich
+vollkommene Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf
+Einberufung des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in einem
+beliebigen Lokal -- selbstverständlich steht Ihnen ein solches hier
+immer zur Verfügung -- zusammenzukommen und dann von Ihrem Standpunkt
+und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie an die Geschäftsleitung
+herantreten.
+
+Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen
+möchten, betrifft die _Beschränkung der Diskussionen_ zwischen dem
+Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche Angelegenheiten,
+die wirklich _die Arbeiterschaft im allgemeinen_ interessieren und die
+nicht nur für einzelne Personen oder einzelne Abteilungen von Interesse
+sind, sondern wenigstens für einen größeren Teil des Betriebes. Wir
+haben zwar auch früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der
+richtige Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge
+zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden können
+und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft uns aber der
+Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden eingelassen haben, die
+nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen berührten und bei denen
+die Unterlagen nicht vorher festgestellt waren. Wir haben dabei oft
+leider das norddeutsche Sprichwort vergessen: »eines Mannes Rede ist
+keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede« -- da sind wir
+manchmal böse reingefallen. Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir
+oft, entweder daß sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie
+uns vorgebracht waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu
+berücksichtigen waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine
+schiefe Lage gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig
+gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit auf
+Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem
+Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere.
+
+Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: Alle
+Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande seiner
+Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann er gehört werden
+-- letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache geworden ist, welche für
+die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse hat. Handelt es sich um die
+Interessen einzelner oder einzelner Abteilungen, so ist _zunächst_ zu
+versuchen, die Sache auf dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den
+direkten Verkehr zu erledigen, und erst dann, wenn die Art der
+Erledigung noch etwas übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen
+kann, mag der _Ausschuß_ die Angelegenheit vor die Geschäftsleitung
+bringen. Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit wird
+auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise
+herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport darin suchen, sich
+hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß wir dann solche Sachen, die
+kurzer Hand hätten erledigt werden können, hier breit treten. Ich berufe
+mich darauf, daß auch öffentlich darauf aufmerksam gemacht worden ist,
+daß hier Dinge verhandelt wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen
+und der Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt
+werden konnten.
+
+Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu zeigen,
+wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik nützliche Winke
+für die Zukunft entnehmen können.
+
+ * * * * *
+
+Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch ein paar Worte
+hinzufügen in bezug auf die _Redewendungen_, mit denen die Kritik über
+unsere Einrichtung verbrämt worden ist, weil diese Redewendungen einiges
+Aufsehen erregt haben. Es ist, glaube ich, die _Dorfzeitung_ gewesen,
+die der Katze die Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller
+Scharfmacher in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl
+Zeiss sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe
+einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, der
+offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht seien.
+Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. Ich muß Ihnen aber
+sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen solche Scharfmacher sind. Es
+gibt eine Anzahl Leute, die alles behandeln unter dem Stichwort des
+»Klassenkampfes« und die meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur
+gerecht werden, indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich
+sage nur, das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein,
+Kampfnaturen, denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen
+können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen Orten in
+Deutschland sehr am Platze -- _bei uns aber haben sie ihren Beruf
+verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da ist_, der unter dem Zeichen
+des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe.
+
+Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben ist, wir
+können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen des
+Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der uns gegebenen Grenzen
+bemühen wir uns redlich, die Interessen unserer Mitarbeiter zu fördern.
+Es mag Interessenstreitigkeiten geben, weil die Arbeiter in gewissen
+Punkten entgegengesetzter Meinung sind und manche Sonderinteressen
+haben, und ich bin gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie;
+_aber innerhalb unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«_
+-- der gehört in die politische Arena, in den Reichstag. _Bei uns
+gibt es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen
+Interessenausgleichung._ Wer das verkennt und hier auch meint, er könne
+Arbeiterinteressen nur in der Positur des Kampfhahnes vertreten, der hat
+seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, dem nicht ein anderer in derselben
+Positur gegenübersteht, ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki,
+dem nicht ein anderes Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch!
+
+Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen Anfechtungen
+unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals die Versicherung, daß
+wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse bestrebt sind, die
+Interessen des Arbeiterstandes zu fördern und daß wir die, die nicht auf
+diesem Boden mit uns diskutieren wollen, nicht ernsthaft nehmen.
+
+Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem Gebiete nicht
+geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen Unternehmer«, sondern
+unter der anderen Parole »fortgeschrittene Arbeiter und fortgeschrittene
+Unternehmer gegen rückständige Arbeiter und rückständige Unternehmer«.
+Und das ist die Parole, unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in
+diesem Kreise mit uns wieder aufnehmen wollen.
+
+
+
+
+IX.
+
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena.
+
+
+ [Nachstehend ist das Stiftungs-Statut in dem Wortlaut
+ wiedergegeben, den es vermöge der gemäß § 117 vorgenommenen
+ Neuredaktion kürzlich erhalten hat. In dieser Gestalt ist es unter
+ dem 5. Dezember 1905 vom Großh. S. Staatsministerium Departement
+ des Innern genehmigt und alsbald veröffentlicht worden und am 1.
+ Januar 1906 in Kraft getreten.[45]
+
+ Es dürfte jedoch manche Leser interessieren, auch den
+ ursprünglichen, noch ganz von E. ABBE selbst herrührenden bezw.
+ angenommenen Text, ausgegeben im August 1896, kennen zu lernen und
+ daraus zugleich Art und Umfang der Abänderungen und Ergänzungen zu
+ ersehen.
+
+ Zu diesem Zwecke sind -- unter Fortlassung von wenigen ganz
+ unbedeutenden und rein redaktionellen Abänderungen -- in dem
+ nachfolgenden Abdruck
+
+ a) alle in dem =ursprünglichen Text vom August 1896 nicht
+ enthaltenen= Worte bezw. Sätze =kursiv= gedruckt, mögen sie =neu
+ hinzugefügt= oder =an die Stelle= von anderen =getreten= sein,
+
+ b) diejenigen Worte bezw. Sätze des alten Statuts, welche in der
+ _neuen Ausgabe weggefallen_ oder durch andere _ersetzt_ sind, an
+ den zugehörigen Stellen in _Anmerkungen_ wiedergegeben.
+
+ _Die Marginalien sind Zusatz des Herausgebers._]
+
+[Dem Text der Erstausgabe des Statuts gingen die folgenden beiden
+Erklärungen voraus.]
+
+In Erfüllung früherer Zusagen gebe ich vor Ablauf des 50. Jahres seit
+dem Bestehen der Optischen Werkstätte den Beamten und der Arbeiterschaft
+dieser und des Glaswerks die Einrichtungen bekannt, welche behufs
+endgültiger Ordnung der Verfassung beider Firmen, sowie behufs Regelung
+des Wirkungskreises der CARL ZEISS-Stiftung überhaupt, getroffen worden
+sind -- indem ich sämtlichen Betriebsangehörigen das nunmehr
+festgestellte und landesherrlich bestätigte
+
+
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung
+
+hiermit überreiche.
+
+Die Angehörigen der Optischen Werkstätte im besondern bitte ich, dieses
+Statut und die darin ihnen gebotenen Garantien für dauernde Geltung
+derjenigen Grundsätze, die in der Leitung und Verwaltung der Firma
+bisher betätigt worden sind, als die Festgabe ansehen zu wollen, welche
+ich als früherer Mitinhaber der Firma zum Eintritt derselben in das
+zweite halbe Jahrhundert ihrer Tätigkeit der Gesamtheit meiner
+Mitarbeiter darbringe.
+
+Ich wünsche und hoffe hierbei, daß die Optische Werkstätte und das
+Glaswerk auf den Grundlagen, auf welche dieses Statut beide
+Unternehmungen stellt, weiterhin blühen und gedeihen mögen -- zum
+Vorteil aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienst des
+Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!
+
+_Jena_, den 26. August 1896.
+Dr. Ernst Abbe.
+
+ * * * * *
+
+Nachdem die durch Urkunde vom 19. Mai 1889 begründete, unterm 21. Mai
+1889 landesherrlich bestätigte und mit dem Recht der juristischen Person
+bekleidete »Carl Zeiss-Stiftung zu Jena« am 1. Juli 1891 auf Grund
+vertragsmäßiger Vereinbarungen mit dem Stifter und den damaligen
+Mitinhabern der Firma Carl Zeiss und der Firma Schott & Gen. in Jena
+alleiniger Inhaber der »Optischen Werkstätte« daselbst und Mitinhaber
+des dortigen »Glaswerks für wissenschaftliche und technische Zwecke«
+geworden, ist behufs endgültiger Regelung des seitdem erweiterten
+Aufgaben- und Wirkungskreises der genannten Stiftung das nachstehende
+
+
+Statut der Carl Zeiss-Stiftung
+
+durch den Stifter errichtet worden.
+
+Dasselbe soll nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung vom 1. Oktober
+1896 ab an die Stelle der Stiftungs-Urkunde vom 19. Mai 1889 treten und
+diese insoweit außer Wirksamkeit setzen, als nicht ihr Inhalt in diesem
+Statut ausdrücklich als in Geltung verbleibend erklärt ist.
+
+
+Titel I.
+
+Konstituierende Bestimmungen.
+
+§ 1.
+
+
+_Zwecke der Stiftung._
+
+[Sidenote: Zwecke der Stiftung.]
+
+Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind:
+
+A.
+
+[Sidenote: A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.]
+
+1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die
+Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in
+Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten
+unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern:
+
+2. Dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der genannten
+Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in ihnen
+gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation -- als der Nahrungsquelle
+eines zahlreichen Personenkreises und als eines nützlichen Gliedes im
+Dienst wissenschaftlicher und praktischer Interessen;
+
+3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber
+dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen
+tätigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer persönlichen und
+wirtschaftlichen Rechtslage.
+
+
+B.
+
+[Sidenote: B. außerhalb der Stiftungsbetriebe.]
+
+1. Förderung allgemeiner Interessen der obengenannten Zweige
+feintechnischer Industrie im eigenen Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe
+wie außerhalb desselben;
+
+2. Betätigung in gemeinnützigen Einrichtungen und Maßnahmen zugunsten
+der arbeitenden Bevölkerung Jenas und seiner nächsten Umgebung;
+
+3. Förderung naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien in
+Forschung und Lehre.
+
+Die unter A bezeichneten Zwecke sind durch die Stiftung ausschließlich
+vermöge statutengemäßer Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute und innerhalb
+dieser zu erfüllen.
+
+Die unter B benannten Aufgaben sollen der Stiftung obliegen als dem
+Nutznießer der Erträgnisse, welche ihre Unternehmungen übrig lassen
+mögen, nachdem den erstgenannten Aufgaben in ihnen genügt ist.
+
+
+§ 2.
+
+_Name._
+
+[Sidenote: Name.]
+
+Die Stiftung soll für alle Zeit den Namen »_Carl Zeiss-Stiftung_« führen
+zu Ehren des Mannes, der zu obengenannten Unternehmungen den ersten
+Grund gelegt hat und zur dauernden Erinnerung an sein eigenartiges
+Verdienst: geordnetes Zusammenwirken von Wissenschaft und technischer
+Kunst auf seinem besondern Arbeitsfeld zielbewußt angebahnt zu haben.
+
+
+§ 3.
+
+_Domizil._
+
+[Sidenote: Sitz.]
+
+Der rechtliche Sitz der Stiftung ist Jena.
+
+
+_Organe der Stiftung._
+
+§ 4.
+
+[Sidenote: Organe der Stiftung.]
+
+Für die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer Person, die
+Verwaltung ihres Vermögens und die oberste Leitung ihrer Angelegenheiten
+soll stets eine besondere »_Stiftungsverwaltung_« bestehen.
+
+Für die Leitung der industriellen Tätigkeit der Stiftung und die
+Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe sollen durch dieses Statut als die
+weiteren geordneten Organe der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung
+eingesetzt sein:
+
+die »_Vorstände_« (»Geschäftsleitungen«) der jeweils bestehenden
+Stiftungsbetriebe;
+
+ein zur Vertretung der Stiftungsverwaltung bei diesen Betrieben
+berufener ständiger Kommissar (»_Stiftungskommissar_«).
+
+welche beide, Vorstände und Stiftungskommissar, durch die
+Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gemäß nachfolgenden Bestimmungen
+dieses Statuts.
+
+
+§ 5.
+
+[Sidenote: Stiftungsverwaltung (St. V.) und Stiftungskommissar
+(St. K.).]
+
+Die Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung sollen demjenigen
+Departement des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums zustehen, dem
+die Angelegenheiten der Universität Jena jeweils unterstellt sind.
+
+Zum =ständigen= Stiftungskommissar ist =von der Stiftungsverwaltung= ein
+oberer Beamter des Großherzogl. Sächs. Staatsministeriums oder sonst ein
+aktiver oberer Beamter des öffentlichen Dienstes in außeramtlichem
+Auftrag zu bestellen, unter Gewährung einer jeweils fixierten, Tantiemen
+und ähnliche Bezüge ausschließenden Entschädigung aus Mitteln der
+Stiftung.
+
+Stiftungsverwaltung und Stiftungskommissar sind verpflichtet, die
+Angelegenheiten der Carl Zeiss-Stiftung in allem nach den Vorschriften
+dieses Statuts und gemäß den aus ihm erkennbaren Absichten des Stifters
+zu leiten. Sie dürfen dabei auf Staatsinteressen, welche den
+ausgesprochenen Zwecken der Stiftung fremd sind, nicht weitergehende
+Rücksicht nehmen, als auch für Privatpersonen gesetzlich geboten ist.
+
+
+Titel II.
+
+Organisation der industriellen Tätigkeit der Stiftung.
+
+_Einrichtungen._
+
+§ 6.
+
+[Sidenote: Gegenwärtige Geschäftsunternehmungen.]
+
+Die gegenwärtigen Geschäftsunternehmungen der Carl Zeiss-Stiftung -- die
+Optische Werkstätte (Firma Carl Zeiss) und das Glaswerk (Firma Schott &
+Gen.) zu Jena -- sind dauernd jede unter ihrer eigenen Handelsfirma, mit
+abgesondertem Vermögenskomplex für ihr Betriebskapital und in
+selbständiger Verwaltung unter ihrem besonderen Vorstand fortzuführen.
+
+
+§ 7.
+
+[Sidenote: Organisation der Geschäftsleitungen (G. L.).]
+
+Als Vorstände der Stiftungsbetriebe sollen stets kollegialische
+Geschäftsleitungen aus gleichberechtigten Mitgliedern fungieren.
+
+Die Zahl der Mitglieder einer Geschäftsleitung darf nicht über vier
+betragen.
+
+Sobald diese Zahl, außer in den durch die §§ 32, 34 geregelten Fällen,
+auf zwei herabgegangen ist, muß binnen Monatsfrist ein neues Mitglied
+bestellt werden.
+
+Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte
+muß zugleich dem Vorstand des Glaswerks angehören.
+
+
+§8
+
+[Sidenote: Befugnisse der G. L.]
+
+Dem Vorstand eines jeden Stiftungsbetriebes untersteht die gesamte
+innere Betriebsleitung, die kaufmännische Verwaltung und die ganze
+äußere geschäftliche Aktion der Firma, einschließlich der Bestellung und
+Abberufung von Prokuristen und anderen Bevollmächtigten, der Anstellung,
+Entlassung und Pensionierung der Beamten, Geschäftsgehilfen und
+Arbeiter, der Regelung ihrer Obliegenheiten und ihrer Bezüge und der
+Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse zur Firma gemäß den Bestimmungen dieses
+Statuts.
+
+In allen Angelegenheiten eines Stiftungsbetriebes können gültige
+Anordnungen nur durch seinen Vorstand nach dem durch nachfolgende §§
+dieses Statuts geregelten Verfahren getroffen werden.
+
+Jeder Stiftungsbetrieb kann Dritten gegenüber in allen seinen
+Angelegenheiten, nach innen und nach außen, gerichtlich und
+außergerichtlich, nur durch Mitglieder seines Vorstandes und die von
+letzterem bestellten Bevollmächtigten vertreten werden.
+
+
+§ 9.
+
+[Sidenote: Vertretung der St. nach außen in Angelegenheiten der
+einzelnen Fa.]
+
+Behufs Vertretung der Stiftung in den Angelegenheiten der einzelnen
+Firma ist entweder ein bestimmtes Mitglied des Vorstandes durch die
+Stiftungsverwaltung zum »Bevollmächtigten der Carl Zeiss-Stiftung« und
+ein zweites Mitglied zu dessen Stellvertreter zu bestellen und jeder von
+diesen beiden für seine Person zur Zeichnung der Firma schlechthin zu
+legitimieren; oder es ist Anordnung zu treffen, daß je zwei von den
+Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam diese Vertretung ausüben können.
+
+Denjenigen Mitgliedern des Vorstandes, welchen nicht gemäß vorstehender
+Bestimmung weitergehende Vertretungsbefugnis für ihre Person übertragen
+ist, ist Einzel-Prokura zu erteilen.
+
+Die jeweils getroffenen Anordnungen bezüglich der Vertretung der
+Stiftungsbetriebe nach außen sind in handelsrechtlich wirksamer Form zu
+verlautbaren.
+
+
+§ 10[46].
+
+[Sidenote: Einwirkung der St. V. auf die Geschäftsführung.]
+
+=Eine Einwirkung der Stiftungsverwaltung auf die Geschäftsführung der
+Stiftungsbetriebe findet nur insoweit statt, als dieses Statut bestimmt
+und mir durch Vermittelung des Stiftungskommissars.=
+
+
+§ 11.
+
+[Sidenote: Obliegenheiten des St. K.]
+
+Dem Stiftungskommissar liegt ob, die Geschäftsführung der Betriebe in
+allen ihren Zweigen fortgesetzt zu beaufsichtigen, Ordnungsmäßigkeit der
+Verwaltung und Statutenmäßigkeit im Verfahren der Geschäftsleitungen zu
+überwachen, sowie bei allen wichtigeren Akten der Geschäftsführung nach
+dem durch die §§ 13 bis 20 dieses Statuts geordneten Verfahren
+beschließend oder beratend mitzuwirken.
+
+
+§ 12.
+
+Der Stiftungskommissar hat über den Gang aller Angelegenheiten der
+inneren Verwaltung wie des äußeren Verkehrs fortdauernd sich
+unterrichtet zu halten.
+
+Er ist befugt, zu diesem Zweck jederzeit in alle Geschäftsbücher und
+Korrespondenzen Einsicht zu nehmen und in allen Teilen der Betriebe
+durch Augenschein und mündliche Vernehmung selbständig sich zu
+informieren.
+
+Die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe sind verpflichtet, von sich
+aus dem Stiftungskommissar alle =wichtigen= Angelegenheiten ihrer Firma
+vollständig offen zu legen.
+
+
+=Ordnung des Verfahrens.=
+
+§ 13.
+
+[Sidenote: Abgrenzung der Befugnisse der G. L.-Mitglieder.]
+
+Die Verteilung der laufenden Geschäfte unter die Mitglieder der
+Vorstände bleibt deren jeweiligem Übereinkommen überlassen.
+
+Im Umfang der gewöhnlichen Geschäfte und Vorkommnisse ist jedes einzelne
+Mitglied für die Geschäftsleitung zu handeln ohne weiteres befugt,
+soweit Entscheidungen nach feststehender Übung oder sonst klare Fälle in
+Frage sind. In allen anderen Fällen darf, soweit nicht Gefahr im Verzug,
+nur auf Grund gemeinsamer Verhandlung entschieden und vorgegangen
+werden, in Abwesenheit eines Mitgliedes nur, wenn die Sache
+entsprechenden Aufschub nicht gestattet, und gegen die ausgesprochene
+oder vorauszusehende Willensmeinung des Abwesenden nur auf Grund der in
+§ 15 gegebenen Vorschrift.
+
+
+§ 14.
+
+[Sidenote: Notwendigkeit der Anhörung des St. K.]
+
+Alle Angelegenheiten und Vorkommnisse, welche aus dem gewöhnlichen
+Geschäftsgang heraustreten, müssen, wenn nicht Gefahr im Verzug ist, vor
+der Beschlußfassung dem Stiftungskommissar vorgebracht und vor ihm
+verhandelt werden.
+
+
+§ 15.
+
+[Sidenote: Entscheidung durch den St. K. bei Nicht-Übereinstimmung der
+G. L.]
+
+Falls in einer Sache Einstimmigkeit der Geschäftsleitung nicht besteht,
+ein Beschluß aber gefaßt werden muß oder von einem Mitglied des
+Vorstandes gefordert wird, ist stets die Entscheidung des
+Stiftungskommissars herbeizuführen und demjenigen Votum Folge zu geben,
+welchem der Stiftungskommissar beitritt.
+
+
+§ 16.
+
+[Sidenote: Ausdrückliche Zustimmung des St. K. erfordernde Handlungen
+der G. L.]
+
+Ausdrückliche Zustimmung des Stiftungskommissars haben die Vorstände
+auch im Falle einstimmiger Beschlüsse für folgende Handlungen
+einzuholen:
+
+Veräußerung oder Belastung von Immobilien, Verpfändung beweglichen
+Inventars der Firma und Eingehen von Schuldverpflichtungen irgend einer
+Art, welche nicht im regelmäßigen Geschäftsgang oder in Ausführung
+ordnungsmäßiger Beschlüsse der Vorstände erwachsen und dementsprechende
+Abwickelung finden.
+
+Kapitalaufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen
+(einschließlich Neuanlagen, Betriebserweiterungen u. dergl.), welche
+innerhalb eines Geschäftsjahres die Hälfte des auf die betreffende Firma
+entfallenden Anteils am »Erneuerungs- und Betriebserweiterungskonto« im
+Reservefonds der Stiftung übersteigen, sowie Aufwendungen auf
+Unkostenkonto innerhalb eines Geschäftsjahres für genannte Zwecke in
+Höhe von mehr als einem Zehntel des Anteils der Firma am »allgemeinen
+Rücklagekonto« in diesem Reservefonds, beides ohne Rücksicht darauf, ob
+dabei tatsächliche Entnahmen aus dem Reservefonds eintreten oder nicht.
+-- Die genannten Beträge sind zu bemessen nach dem Stand des
+Reservefonds zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahres gemäß den
+Vorschriften in den §§ 23 und 45 dieses Statuts.
+
+Aufwendungen für neue geschäftliche Unternehmungen, welche,
+Kapitalanlagen und Unkostenaufwand zusammen genommen, mehr als zwei
+Drittel vom Betriebsüberschuß der Firma im vorangehenden Geschäftsjahr
+betragen, wenn schon im Laufe der letzt vorangehenden zwei
+Geschäftsjahre dem Reservefonds im ganzen mehr, als die im vorigen
+Absatz benannten Quoten ergeben, für dergleichen Zwecke tatsächlich
+entnommen worden ist. -- Der Betriebsüberschuß bestimmt sich hierbei
+nach der Vorschrift in § 23; die stattgehabten Entnahmen aus dem
+Reservefonds sind zu beziehen auf dessen Stand zu Beginn des laufenden
+Geschäftsjahres.
+
+Errichtung von eigenen Geschäftsstellen, Zweig- oder
+Handelsniederlassungen der Firma außerhalb des Deutschen Reichs.
+
+Erteilung von Prokura für die Firma an andere Personen als an Mitglieder
+ihres Vorstandes.
+
+Bestimmung der Gehaltsbezüge der Vorstandsmitglieder und Gewährung
+sonstiger Vorteile an letztere.
+
+Entlassung und Pensionierung derjenigen wissenschaftlichen, technischen
+und kaufmännischen Beamten der Firma, welchen die Leitung von
+Abteilungen oder die Leitung von Hauptzweigen der Verwaltung und des
+Betriebes übertragen ist, sowie aller auf Lebenszeit angestellten
+Beamten.
+
+Änderungen des Pensionsstatuts und des Krankenkassenstatuts.
+
+Eintritt in Prozesse oder Schiedsverfahren über Streitfragen, welche
+nicht aus dem gewöhnlichen Geschäftsgang sich ergeben.
+
+Nach Art oder Höhe ungewöhnliche Ehrenausgaben und sonstige nach Art
+oder Höhe ungewöhnliche Aufwendungen, die, als nicht unmittelbar
+geschäftlichen Zwecken dienend, gemäß § 22 auf Dispositionskonto der
+Geschäftsleitung zu verrechnen sind -- mit der Maßgabe, daß regelmäßige
+Leistungen solcher Art, welche bei Lebzeiten des Stifters auf
+Dispositionskonto einer Geschäftsleitung übernommen wurden, so lange auf
+diesem Konto fortzusetzen sind, als die ursprüngliche Veranlassung zu
+denselben fortbesteht.
+
+Gewährung von fortlaufenden Unterstützungen an ehemalige
+Geschäftsangehörige oder deren Hinterbliebene, die über die rechtlichen
+Verpflichtungen der Firma hinausgehen und nicht erforderlich sind, um
+zu verhindern, daß solche Personen in unverschuldete Not geraten oder
+daß den Gemeinden des Bezirks Armenlasten von Seiten des Betriebes
+erwachsen.
+
+Aufwendungen für Wohlfahrtseinrichtungen und für ähnliche Maßnahmen
+innerhalb des Betriebes, die nicht schon durch Rücksichten des
+geschäftlichen Interesses geboten sind.
+
+
+§ 17.
+
+[Sidenote: Sonstige Rechte und Pflichten des St. K. in Angelegenheiten
+der Betriebe.]
+
+Der Stiftungskommissar ist berechtigt, in Angelegenheiten der Betriebe
+selbst Anträge zu stellen und alsbaldige Beschlußfassung der beteiligten
+Geschäftsleitung über dieselben zu verlangen, wofern nicht bei
+Abwesenheit eines Mitgliedes die übrigen Mitglieder übereinstimmend
+Aufschub für geboten halten.
+
+Der Stiftungskommissar ist verpflichtet, gegenüber Anträgen der
+Mitglieder einer Geschäftsleitung, welche gemäß § 15 seiner Entscheidung
+oder gemäß § 16 seiner ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sein Votum
+zur Sache alsbald abzugeben, wofern auch etwa abwesende Mitglieder der
+Geschäftsleitung ihre Meinung ausgesprochen haben und die anwesenden
+übereinstimmend Aufschub für nachteilig halten.
+
+
+§ 18.
+
+[Sidenote: Form des Verkehrs mit dem St. K.]
+
+Die gesamte Mitwirkung des Stiftungskommissars bei der Geschäftsführung
+der Stiftungsbetriebe hat in mündlichem Verfahren an Ort und Stelle zu
+geschehen. Abgesehen von den üblichen Jahresberichten und Übersichten
+bei Gelegenheit der jährlichen Bilanzabschlüsse sind schriftliche
+Berichte oder Verhandlungen in Sachen der Geschäftsführung von den
+Vorständen der Betriebe nicht zu fordern.
+
+
+§ 19.
+
+[Sidenote: Anhörung der Geschäftsangehörigen.]
+
+In allen Angelegenheiten der Geschäftsführung muß den außer den
+Vorstandsmitgliedern jeweils beteiligten Beamten und den sonst in der
+Angelegenheit sachverständigen Geschäftsangehörigen Gelegenheit zu
+eingehender Meinungsäußerung und angemessener Mitwirkung gegeben
+werden.
+
+
+§ 20.
+
+[Sidenote: Geschäftsordnung der G. L.]
+
+Die Geschäftsordnungen der Vorstände und Abänderungen derselben sind
+zwischen den Vorständen der Betriebe und dem Stiftungskommissar zu
+vereinbaren.
+
+
+_Verwaltungsvorschriften._
+
+§ 21.
+
+[Sidenote: Normen der geschäftlichen Verwaltung der St.-Betriebe.]
+
+Die innere Verwaltung, die Buchführung und die Rechnungslegung hat bei
+den Stiftungsbetrieben stets in denjenigen Formen und Einrichtungen zu
+geschehen, welche bei wohlgeleiteten Privatunternehmungen von
+entsprechendem Geschäftsumfang als ordnungsmäßig anerkannt sind.
+
+Der zur regelmäßigen Geschäftsführung erforderliche flüssige
+Betriebsfonds oder Bankkredit ist jedem Stiftungsbetrieb zu eigener
+Verwaltung zu belassen.
+
+Die jährlichen Inventuren und Bilanzen sind in den handelsrechtlich
+vorgeschriebenen Formen unter Verantwortung der Geschäftsleitungen
+aufzustellen und seitens des Stiftungskommissars nach stattgehabter
+Prüfung mit anzuerkennen.
+
+Bücherrevisionen sind durch kaufmännische Sachverständige zu bewirken.
+
+
+§ 22.
+
+[Sidenote: Dispositionskonto der G. L.]
+
+Alle Aufwendungen aus Mitteln der Stiftungsbetriebe, welche nicht auf
+rechtlicher Verpflichtung beruhen und nicht unmittelbar geschäftlichen
+Zwecken dienen, doch aber wesentlich auf den Interessenkreis der
+Betriebe und ihres Personals sich beziehen und demgemäß, als nicht unter
+§ 1, B dieses Statuts fallend, Namens der Firma eines Stiftungsbetriebes
+zu erfolgen haben, sind unter den Unkosten der Firma auf einem besondern
+Konto (Dispositions-Konto der Geschäftsleitung) im einzelnen
+nachzuweisen.
+
+
+§ 23.
+
+[Sidenote: Statistische Aufstellungen.]
+
+Diejenigen statistischen Aufstellungen außerhalb der regelmäßigen
+Jahresinventuren und Bilanzen, welche behufs richtiger Anwendung
+nachfolgender Paragraphen dieses Statuts in authentischer Form zu
+erfolgen haben (Feststellung der Jahresausgabe jedes Betriebs, des
+Betriebsüberschusses oder -defizits, des durchschnittlichen
+Arbeitsverdienstes erwachsener Arbeiter und des durchschnittlichen
+Gehalts bestimmter Beamtenklassen, des Kapitalwertes laufender
+Rentenverpflichtungen etc.), sind für jeden Betrieb von Jahr zu Jahr
+durch die Geschäftsleitung zu bewirken und vom Stiftungskommissar mit
+anzuerkennen.
+
+[Sidenote: Jahresausgabe.]
+
+Als Jahresausgabe hat zu gelten die Summe aller tatsächlichen Ausgaben
+und übernommenen Schuldverpflichtungen innerhalb des Geschäftsjahres,
+welche zur geregelten Fortführung des Betriebes gedient haben,
+einschließlich der in § 24 bezeichneten Ausgaben und der Verzinsung des
+fremden Betriebskapitals in ihm, aber ausschließlich des Aufwandes für
+Vermehrungen auf Grundstück-, Gebäude-, Maschinen- und Werkzeug-Konto
+und für Erwerb von Rechten, welche einen Geldwert darstellen.
+
+[Sidenote: Betriebsüberschuß.]
+
+Als Betriebsüberschuß oder Betriebsdefizit, hat zu gelten die Differenz
+zwischen der vorher benannten Jahresausgabe und der Summe aller
+tatsächlichen Eingänge an Geld oder Geldeswert während des
+Geschäftsjahres, zuzüglich des Zuwachses, abzüglich der Minderung an
+realisierbaren Forderungen der Firma.
+
+[Sidenote: Jahresgewinn.]
+
+Der Jahresgewinn eines jeden Betriebes ist nach den handelsrechtlichen
+Regeln festzustellen unter Einführung sachgemäßer Abschreibungen auf
+alle der Wertminderung unterliegenden Betriebsmittel und einer
+Kapitalverzinsung, welche neben dem jeweils geltenden Hypothekenzinsfuß
+nur einer Risikoprämie Rechnung trägt, entsprechend der
+durchschnittlichen Verlustgefahr bei Kapitalanlagen in realen Werten auf
+dem betreffenden Industriegebiet.
+
+
+§ 24.
+
+[Sidenote: Pensionen usw. sind Betriebsunkosten.]
+
+Die jährlichen Ausgaben, welche auf Grund von statuten-oder
+vertragsmäßigen Pensionsverpflichtungen und auf Grund des § 77 dieses
+Statuts geleistet werden, haben, auch wenn sie etwa zeitweise dem
+Reservefonds der Stiftung zur Last fielen, nicht als Leistungen der Carl
+Zeiss-Stiftung, sondern als Unkosten der Geschäftsbetriebe zu gelten und
+sind dementsprechend bei den jährlichen Bilanzen und bei den in § 23
+benannten statistischen Aufstellungen in Ansatz zu bringen.
+
+[Sidenote: Desgl. Leistungen aus § 95 u. auf Dispos.-Ko.]
+
+Das Gleiche gilt auch für etwaige Leistungen, welche Geschäftsangehörige
+der Betriebe in Gemäßheit des § 95 oder des § 98 dieses Statuts
+außerhalb ihres regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes aus den
+Geschäftskassen empfangen, und für alle Ausgaben der letzteren, die nach
+§ 22 auf Dispositions-Konto der Geschäftsleitungen zu verrechnen sind.
+
+
+_Persönliche Verhältnisse der Vorstandsmitglieder._
+
+§ 25.
+
+[Sidenote: Ernennung der G. L.-Mitglieder.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) der Stiftungsbetriebe
+werden durch die Stiftungsverwaltung nach Anhören des
+Stiftungskommissars und der bei dem betreffenden Betrieb schon in
+Funktion stehenden Mitglieder ernannt. Gegen das einstimmige Votum
+dieser Mitglieder kann niemand ernannt werden.
+
+Die Ernennung begründet kein besonderes Amt, sondern nur den Auftrag zur
+Teilnahme an den in §§ 8 u. f. dieses Statuts bezeichneten Funktionen.
+
+
+§ 26.
+
+[Sidenote: Voraussetzungen der Ernennbarkeit der G. L.-Mitglieder.]
+
+Zu Vorstandsmitgliedern[47] können nur Personen bestellt werden, welche
+Fachmänner sind in Ansehung entweder wissenschaftlicher oder technischer
+oder kaufmännischer Interessen des betreffenden Betriebs und =bei
+bestehenden Stiftungsbetrieben nur solche, die außerdem= mindestens
+schon zwei Jahre innerhalb der letzten vier Jahre bei einem der Betriebe
+als obere Beamte oder als Sozien der Stiftung tätig waren.
+
+Soweit Beamte, müssen sie bei einem von den Stiftungsbetrieben durch
+Vertrag auf Lebenszeit gemäß § 59 dieses Statuts angestellt sein.
+
+Jedenfalls ein Mitglied in jedem Vorstand muß Fachmann sein hinsichtlich
+wissenschaftlicher Interessen des Betriebes.
+
+
+§ 27.
+
+[Sidenote: Eintritt in die G. L. als V. M.]
+
+Zum Eintritt in den Vorstand eines Stiftungsbetriebes können die Beamten
+dieser Betriebe wider ihren Willen nicht angehalten werden.
+
+Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann nicht auf Widerruf erfolgen,
+sondern nur entweder auf einen bestimmten, zum voraus vereinbarten
+Zeitraum oder auf Lebenszeit =bezw. bis zum Eintritt vertragsmäßiger
+Pensionierung=.
+
+[Sidenote: Abberufung eines V. M.]
+
+Abberufung eines Vorstandsmitgliedes wird, außer im Fall freiwilligen,
+von der Stiftungsverwaltung angenommenen Rücktritts desselben
+von den Funktionen, lediglich begründet durch den Ablauf des dafür
+vereinbarten Zeitraumes und durch Beendigung oder Aufhebung des
+Vertragsverhältnisses, auf Grund dessen die Ernennung gemäß § 26
+erfolgte. =Nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist jedes Mitglied zum
+Rücktritt berechtigt, wenn es dabei auf den als Funktionszulage
+geltenden Teil seines Gehaltes verzichtet.=
+
+
+§ 28.
+
+[Sidenote: Besondere Verpflichtungen der V. M.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände (Geschäftsleitungen) bei den
+Stiftungsbetrieben müssen neben ihrer besonderen Funktion fortgesetzt
+eine regelmäßige Mitarbeit in den wissenschaftlichen, technischen oder
+kaufmännischen Angelegenheiten in einem von den Betrieben ausüben,
+hinsichtlich welcher Tätigkeit sie der betreffenden Geschäftsleitung als
+Kollegium wie alle übrigen Beamten der Firma untergeordnet bleiben.
+
+Sie dürfen außer dem Dienst der Stiftung kein besoldetes Amt bekleiden.
+
+Sie dürfen, abgesehen von den Sozien der Stiftung hinsichtlich ihres
+eigenen Betriebes, in keiner Form Bezüge haben, deren Höhe abhängig ist
+vom Bruttogewinn, Reingewinn oder Betriebsüberschuß der ihrer Leitung
+unterstellten Firma oder eines Betriebszweiges derselben.
+
+Sie dürfen keinen auf ihre Funktion bezüglichen Titel führen.
+
+
+§ 29.
+
+[Sidenote: Allgemeine Pflichten der V. M.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände sind gehalten, neben der Erfüllung der
+Aufträge, welche ihre sonstige Stellung hinsichtlich der Mitarbeit bei
+einem von den Stiftungsbetrieben ihnen zuweist, ihre ganze Kraft
+einzusetzen für die richtige Vertretung der ihnen unterstellten Firma,
+die Wahrnehmung ihrer Interessen und die Beförderung aller ihrer
+Angelegenheiten, und dabei in allem nach bestem Wissen und Gewissen auf
+die Erfüllung der Aufgaben hinzuwirken, welche der Stiftung gemäß den
+erkennbaren Absichten des Stifters gestellt sind.
+
+Sie haben mit Annahme ihrer Ernennung als auf gegenwärtiges Statut
+verpflichtet zu gelten, soweit dessen Inhalt unmittelbar oder mittelbar
+auf ihre Funktionen Bezug hat.
+
+
+§ 30.
+
+[Sidenote: Haftung der V. M.]
+
+Die Mitglieder der Vorstände bei den Stiftungsbetrieben haften
+solidarisch für Schaden, der ihrer Firma oder der Stiftung durch
+Überschreiten ihrer Vollmachten und Befugnisse erwächst und sind in
+allem verantwortlich für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
+bei Ausübung ihrer Funktionen.
+
+Pflichtverletzung und Vernachlässigung der Obliegenheiten hinsichtlich
+dieser besonderen Funktionen bedingen die gleichen Rechtsfolgen, welche
+solche Verfehlungen hinsichtlich der gewöhnlichen Tätigkeit des
+Mitgliedes gemäß seinem Anstellungs- oder sonstigen Vertragsverhältnis
+zur Firma eines Stiftungsbetriebes nach sich ziehen, gleichgültig, ob
+der dieses Verhältnis regelnde Vertrag auf denselben oder auf einen
+anderen Stiftungsbetrieb Bezug hat.
+
+Kautionsleistung darf nur insoweit gefordert werden, als die
+Betreffenden eigenes Vermögen besitzen.
+
+
+§ 31.
+
+[Sidenote: Rechtsverhältnis der V. M. zur Stiftung (Verbot von
+Sonderverträgen).]
+
+Das durch Ernennung zum Vorstandsmitglied eines Stiftungsbetriebes
+begründete besondere Rechtsverhältnis desselben zur Carl Zeiss-Stiftung
+wird lediglich durch die Vorschriften dieses Statuts bestimmt.
+
+Durch Sondervertrag oder Dienstanweisung können einem solchen
+hinsichtlich seiner Funktionen andere Verpflichtungen als dieses Statut
+vorsieht mit rechtlicher Wirkung nicht auferlegt, andere Rechte nicht
+eingeräumt werden.
+
+
+_Schlußbestimmungen_.
+
+§ 32.
+
+[Sidenote: Geltungsbereich des St.-Statuts für das Glaswerk; Vertretung
+der St. bei diesem.]
+
+Für die Verwaltungen des Glaswerks gelten die Bestimmungen des Titels II
+dieses Statuts mit der Maßgabe, daß, so lange das jetzige
+Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, die
+Carl Zeiss-Stiftung behufs ihrer Vertretung in dieser Firma einen zur
+Zeichnung der Firma legitimierten Bevollmächtigten zu bestellen hat,
+welcher gemeinsam mit dem Mitinhaber des Glaswerks die Funktionen des
+Vorstandes desselben ausübt.
+
+Zum Bevollmächtigten der Stiftung beim Glaswerk ist ein Mitglied der
+Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte zu bestellen.
+
+Die Vorschriften der §§ 13 bis 20 dieses Statuts gelten in dieser Zeit
+auch für die Geschäftsführung des Glaswerks, nur bezüglich des § 15 mit
+dem Zusatz: daß in Angelegenheiten der Firma Schott & Gen. nichts gegen
+den Willen des Mitinhabers geschehen kann.
+
+
+§ 33.
+
+[Sidenote: Vertretung der St. für neubegründete Betriebe.]
+
+Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit ein neues
+Betriebsunternehmen in oder außerhalb Jena errichtet oder übernimmt,
+welches nicht dauernd oder vorübergehend durch die Geschäftsleitung
+eines schon bestehenden Stiftungsbetriebes zu verwalten ist, so haben
+hinsichtlich seiner Verwaltung alle Bestimmungen des Titels II dieses
+Statuts gleichfalls in Geltung zu treten.
+
+Seiner besonderen Geschäftsleitung muß jedenfalls ein Mitglied des
+Vorstandes der Optischen Werkstätte oder des Glaswerks als Mitglied
+angehören.
+
+
+§ 34.
+
+Falls die Carl Zeiss-Stiftung in ein neues Betriebsunternehmen eintritt
+im Gesellschaftsverhältnis mit einem andern, so dürfen hinsichtlich
+seiner Verwaltung die Vorschriften dieses Titels II auch für die Dauer
+des Gesellschaftsverhältnisses keinen weitergehenden Abänderungen
+unterworfen werden, als § 32 hinsichtlich des Glaswerks vorsieht.
+
+Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen.
+
+
+Titel III.
+
+Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung.
+
+§ 35.
+
+[Sidenote: Arbeitsgebiet der St.-Betriebe.]
+
+Die gewerbliche Tätigkeit der Carl Zeiss-Stiftung soll jederzeit auf
+dasjenige Arbeitsgebiet beschränkt bleiben, dem die jetzigen
+Geschäftsunternehmungen angehören. Sie darf also, abgesehen von jeweils
+erforderlichen Hilfsbetrieben irgend welcher Art, fortgesetzt nur in
+solchen Zweigen der Optik, der Glastechnik, des Instrumentenbaues und
+verwandter Industrieen gewerblich sich betätigen, welche die jetzige
+engere Verbindung zwischen Technik und Wissenschaft in den Betrieben der
+Stiftung, sei es im Gebrauchszweck der Erzeugnisse, sei es in den
+Herstellungsbedingungen derselben, aufrecht erhalten.
+
+Das Eintreten der Stiftung in gewerbliche Unternehmungen anderer Art und
+ihre aktive Beteiligung an solchen bleibt, selbst zum Zweck bloßer
+Vermögensanlage, dauernd ausgeschlossen.
+
+=Durch die vorstehenden Bestimmungen ist insbesondere nicht
+ausgeschlossen die Beteiligung der Carl Zeiss-Stiftung an solchen
+fremden Unternehmungen, die sich mit dem Absatz der in den
+Stiftungsbetrieben fabrizierten Waren oder mit der Beschaffung der zu
+dieser Fabrikation erforderlichen Rohmaterialien und Halbfabrikate
+befassen; es soll jedoch in diesen Fällen die Stiftung selbst weder an
+der Vertretung nach außen noch an der aktiven Leitung teilnehmen und das
+finanzielle Risiko auf einen bestimmten Betrag beschränkt bleiben.=
+
+
+§ 36.
+
+[Sidenote: Erweiterungsbereich der Aktion der St.-Betriebe.]
+
+Gesundem Unternehmungsgeist, den die Organe der Stiftung
+betätigen können, um deren Wirksamkeit als Träger industrieller
+Arbeitsorganisation durch Ausdehnung ihrer geschäftlichen Unternehmungen
+fortgesetzt zu steigern, soweit solches unter Wahrung aller Rücksichten
+auf die Sicherung des Bestehenden jeweils tunlich erscheinen mag, sollen
+andere Schranken als § 35 vorsieht nicht gesetzt sein. Es dürfen also
+nicht nur die jetzigen Stiftungsbetriebe durch Eintreten in neue
+Betriebszweige ihr Arbeitsfeld und durch Errichtung von neuen
+Geschäftsstellen und Handelsniederlassungen im Inland und im Ausland
+ihre kaufmännische Aktion beliebig ausdehnen, sondern es können
+geeigneten Falls auch weitere, unter selbständiger Firma zu führende
+Betriebsunternehmungen auf dem in § 35 umschriebenen Arbeitsgebiet in
+oder außerhalb Jena errichtet oder übernommen werden.
+
+Unternehmungen der zuletzt gedachten Art können jedoch jederzeit nur
+eingeleitet werden durch den Vorstand eines der jeweils bestehenden
+Stiftungsbetriebe, im Sinne einer Geschäftsaktion des letzteren, und
+sollen nicht zulässig sein gegen den einstimmigen Einspruch des
+Vorstandes eines der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe.
+
+
+§ 37.
+
+[Sidenote: Veräußerung von St.-Betrieben.]
+
+Nach Sinn und Zweck der Stiftung ist unbedingt ausgeschlossen, daß sie
+ihrer Besitztitel auf die gegenwärtigen Stiftungsbetriebe oder der
+diesbezüglichen vertragsmäßig gegebenen Anrechte durch Verkauf oder
+Abtretung, oder der Last eigener Verwaltung derselben durch Verpachtung,
+Aufnahme neuer Sozien oder dergleichen jemals ganz oder teilweise sich
+entledigen dürfte.
+
+Das Gleiche soll auch hinsichtlich jedes andern, etwa in Zukunft von der
+Stiftung im Gebiet des Deutschen Reiches begründeten oder übernommenen
+neuen Betriebsunternehmens dann in Geltung treten, wenn dasselbe einmal
+durch fünf Jahre oder länger im Besitz oder Mitbesitz der Stiftung
+gewesen ist.
+
+Sollte zu irgend einer Zeit die weitere Fortführung eines unter die
+obigen Vorschriften fallenden Stiftungsbetriebs ohne Schädigung oder
+Gefährdung der übrigen oder der Stiftung selbst unmöglich werden, so ist
+dieser Betrieb unter tunlichster Schonung der beteiligten Interessen
+endgültig aufzulösen, seine Firma aber nach Abwicklung aller
+Verbindlichkeiten endgültig zu löschen.
+
+
+§ 38.
+
+[Sidenote: Eintreten der St. in Gesellschaftsverhältnisse.]
+
+Falls die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit in ein neues
+gewerbliches Unternehmen eintritt im Gesellschaftsverhältnis mit einem
+andern, so muß der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorsehen, daß mit
+dem Ausscheiden des ursprünglichen Sozius aus der aktiven Teilnahme an
+der Leitung dieses Unternehmens dasselbe an die Stiftung zur alleinigen
+Vertretung und Verwaltung überzugehen habe.
+
+Verträge, welche dem entgegen wären, darf die Stiftung nicht eingehen.
+
+=Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht bei Beteiligungen, der in
+§ 35 Abs. 3 genannten Art.=
+
+
+§ 39.
+
+[Sidenote: Verlegung der St.-Betriebe von Jena.]
+
+Eine Verlegung der in § 6 benannten Stiftungsbetriebe an Orte außerhalb
+der nächsten Umgebung von Jena ist unstatthaft.
+
+
+§ 40.
+
+[Sidenote: Allgemeine Direktiven für die Geschäftspolitik der
+St.-Betriebe.]
+
+Gemäß den in § 1 der Stiftung zugewiesenen Aufgaben hat ihre
+geschäftliche Aktion unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt als Ziel
+zu verfolgen nicht sowohl möglichste Mehrung der Reingewinne oder
+Betriebsüberschüsse ihrer Unternehmungen, als vielmehr die Steigerung
+des wirtschaftlichen Gesamtertrages, welchen diese Unternehmungen dem
+ganzen in ihnen vereinigten Personenkreis, die Stiftung als Unternehmer
+einbegriffen, mit Aussicht auf längeren Fortbestand noch zu gewähren
+vermögen.
+
+Dabei ist jedoch stets darauf hinzuwirken, daß der Stiftung, als dem
+unpersönlichen Träger der Organisationen, derjenige Anteil an dem Ertrag
+der gemeinsamen Tätigkeit noch verbleibe, welcher in der organisierten
+Arbeit nicht von den einzelnen, auch nicht in ihrer Gesamtheit,
+persönlich erarbeitet ist, sondern als Ausfluß der Organisation selbst,
+der durch sie erhaltenen Kontinuität aller Tätigkeit und der in ihr
+fortwirkenden Leistungen aller Vorgänger angesehen werden muß; welcher
+Anteil, indem er gerechterweise allen einzelnen vorenthalten bleibt,
+gerechterweise den dauernden Interessen ihrer Gemeinschaft und Zwecken
+des allgemeinen Wohls zu dienen hat.
+
+
+§ 41.
+
+[Sidenote: Maßstab für die wirtschaftliche Gesamtleistung der
+St.-Unternehmungen.]
+
+Um für die Organe der Stiftung wesentliche Unterlagen für eine
+sachgemäße Anwendung der in § 40 ausgesprochenen Richtschnur immer
+evident zu erhalten, ist von Jahr zu Jahr der gemäß § 23 festgestellte
+bilanzmäßige Reingewinn eines jeden Stiftungsbetriebes ohne Rücksicht
+auf die Höhe des Betriebskapitals zu berechnen nach seinem Verhältnis
+zum gesamten Lohn- und Gehaltkonto des Betriebs in demselben
+Geschäftsjahr, also derjenige Prozentsatz vom gesamten Arbeitsertrag
+aller mittätigen Personen nachzuweisen, der dem Betrieb als
+Unternehmergewinn geblieben ist.
+
+Daneben ist, so genau es angeht, zu veranschlagen, welcher
+durchschnittliche Prozentsatz von jenem Personalunkostenkonto in
+Ansehung der hierfür maßgebenden Faktoren jeweils als durch die in Titel
+V dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten besonderen Lasten
+zum voraus belegt anzusehen, also als jährlicher Mindestbetrag dem
+Reservefonds zuzuführen und von dem zuerst bestimmten Prozentsatz in
+Abzug zu bringen ist, um denjenigen Bruchteil vom Arbeitsertrag des
+Personals zu erhalten, welcher dem Betrieb als wirklicher Nettogewinn
+aus der Organisation zugekommen ist.
+
+In Anbetracht der besonderen Bedeutung der Organisation als
+Wirtschaftsfaktor auf dem in Frage stehenden Industriegebiet ist die
+Lage eines Stiftungsbetriebes als der in § 40 Abs. 2 ausgesprochenen
+grundsätzlichen Forderung nach dem jetzt gegebenen Maßstab genügend nur
+dann anzusehen, wenn der zuletzt bezeichnete Nettoanteil der Stiftung am
+Gesamtertrag in Jahren, die nicht ungewöhnlich ungünstige
+Wirtschaftsbedingungen aufweisen, mindestens noch ein Fünftel vom Anteil
+der Gesamtheit der mittätigen Personen und zugleich nicht weniger als
+ein Zehntel der Jahresausgabe erreicht.
+
+
+§ 42.
+
+[Sidenote: Ideale Aufgaben der St.-Betriebe.]
+
+Bei den Bemühungen um die Erhaltung und Mehrung der Wirksamkeit der
+Stiftung nach der wirtschaftlichen Seite hin ist fortgesetzt im Auge zu
+behalten, daß gemäß den in § 1, A bezeichneten Stiftungszwecken ihre
+Unternehmungen neben dem Erwerb auch dem allgemeinen Fortschritt der in
+ihnen vertretenen technischen Künste, der Steigerung ihrer Leistungen
+und dadurch mittelbar den Interessen der wissenschaftlichen Forschung,
+sowie erhöhtet Befriedigung der auf diese Künste angewiesenen
+Bedürfnisse der Technik und des bürgerlichen Lebens dienen sollen.
+
+Im Aufgabenkreis der Stiftungsbetriebe und im natürlichen Auftrag ihrer
+Leiter liegt es also, auch solcher Zwecke nach Kräften sich anzunehmen,
+deren Verfolgung unmittelbaren Vorteil nicht verspricht, aber geeignet
+erscheint, allgemeine Interessen der feintechnischen Industrie oder
+besondere Angelegenheiten ihrer Technik oder besondere Bedürfnisse der
+Wissenschaft und des praktischen Lebens innerhalb der Stiftungsbetriebe
+zu befördern.
+
+
+§ 43.
+
+Die Organe der Stiftung haben besonders darauf hinzuwirken, daß auch in
+Zukunft die Stiftungsbetriebe fortgesetzt und in möglichstem Umfang an
+solchen Aufgaben ihres Arbeitsgebietes sich betätigen, welche technisch
+hochstehende Einzelarbeit erfordern und welche deshalb, wenn sie auch
+wirtschaftlich wenig Vorteil bringen, dem Ganzen ein höheres Niveau
+technischer Leistungsfähigkeit erhalten und ein Gegengewicht gegen die
+Routinetendenz rein fabrikatorischer Tätigkeit darbieten.
+
+
+§ 44.
+
+[Sidenote: Beschränkung der Patentnahme.]
+
+In bezug auf solche aus dem Wirkungskreis der Stiftungsbetriebe
+hervorgehende neue Erzeugnisse, Verbesserungen u. dergl., welche ihrer
+Bestimmung nach wesentlich Zwecken des Studiums und der
+wissenschaftlichen Forschung dienen, darf auch in Zukunft eine
+Beschränkung des Wettbewerbes anderer durch Patentnahme oder ähnliche
+Maßregeln nicht herbeigeführt werden.
+
+
+Titel IV.
+
+Reservefonds.
+
+Substanz.
+
+§ 45.
+
+[Sidenote: Zweck u. Bestandteile des Reservefonds (R. F.)]
+
+Behufs möglichster Sicherung dauernder Erfüllung der in diesem Statut
+den Stiftungsbetrieben auferlegten Pflichten und der der Stiftung selbst
+zugewiesenen Aufgaben hat die Stiftung aus den Überschüssen der
+Geschäftsunternehmungen und den sonstigen Erträgnissen ihres jeweiligen
+Vermögens einen vom Geschäftsvermögen der Stiftungsbetriebe
+abgesonderten Reservefonds anzusammeln und diesen tunlichst auf solche
+Höhe zu bringen, bezw. nach zeitweiliger Minderung seines Bestandes
+wieder zu solcher Höhe zu ergänzen, daß in ihm enthalten ist:
+
+I. Das Deckungskapital für alle jeweils den Geschäftsfirmen auf Grund
+der §§ 72, 73 oder auf Grund von besonderen Anstellungsverträgen und der
+Stiftung selbst aus sonstigen Verträgen tatsächlich erwachsenen
+Rentenverpflichtungen, alle einzelnen Posten nach ihrem wahrscheinlichen
+Kapitalwert veranschlagt -- soweit dieses Deckungskapital hinausgeht
+über ein Drittel des Buchwertes des der Stiftung gehörigen sonst
+unbelasteten Betriebskapitals der Stiftungsfirmen.
+
+II. An Rücklagen:
+
+a) eine Personallasten-Reserve zur Sicherung der Deckung demnächst zu
+gewärtigender Pensionsansprüche gegen die Geschäftsfirmen und etwaiger
+auf Grund des § 77 dieses Statuts nötig werdender Aufwendungen, in Höhe
+von einem Drittel des jährlichen Lohn- und Gehalt-Kontos der
+Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der letztverflossenen drei
+Geschäftsjahre;
+
+b) ein Erneuerungs- und Betriebserweiterungs-Fonds für die
+Geschäftsunternehmungen, in Höhe von einem Drittel des jeweiligen
+Buchwertes aller der Abnutzung unterliegenden Betriebsmittel (Gebäude,
+Maschinen etc.);
+
+c) eine allgemeine Rücklage zur Sicherung der Aktionsfähigkeit der
+Stiftung und ihrer Geschäftsfirmen, sowie zur Deckung etwa eintretender
+Betriebsausfälle oder Verluste, im Betrag einer durchschnittlichen
+Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe nach dem Durchschnitt der
+letztverflossenen drei Geschäftsjahre, gemäß der Vorschrift in § 23
+dieses Statuts berechnet.
+
+
+§ 46.
+
+[Sidenote: Substanz des R. F.]
+
+Als dem Reservefonds der Stiftung zugehörig haben alle nicht besonderen
+stiftungsgemäßen Zwecken gewidmeten Vermögensobjekte zu gelten, welche
+jeweils im Eigentum der Stiftung und nicht im Geschäftsvermögen der
+Stiftungsfirmen, als Bestandteile des Betriebskapitals dieser, sich
+befinden.
+
+
+§ 47.
+
+[Sidenote: Mindestzuweisungen an den R. F.]
+
+So lange der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe noch nicht
+erreicht, bezw. nach stattgehabter Minderung noch nicht wiedererreicht
+hat, soll ihm von Jahr zu Jahr nicht weniger als die Hälfte aller nach
+Deckung etwaigen Kapitalbedarfs der Stiftungsbetriebe je noch verfügbar
+bleibenden Betriebsüberschüsse und Zinserträge zugeführt werden. Jedoch
+sind Aufwendungen für stiftungsgemäße Zwecke nach § 1, B bis zum
+jährlichen =reinen Zinsabwurf (Saldo) des Stiftungsvermögens=[48]
+jederzeit zulässig[49].
+
+[Sidenote: Entnahmen aus dem R. F.]
+
+Herausnahmen aus dem Kapitalbestand des Reservefonds dürfen in dieser
+Zeit, =außer zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen=, für keine
+anderen Zwecke als für solche der Geschäftsunternehmungen erfolgen.
+
+Die vertragsmäßige Abzahlung fremder Kapitalposten im Betriebskapital
+der Geschäftsfirmen darf bis zum gedachten Zeitpunkt aus dem
+Kapitalbestand des Reservefonds nur insoweit erfolgen, als Heranziehen
+andern fremden Kapitals in Form unkündbarer amortisierbarer Anleihe
+nicht möglich wäre, außer zu höherm Zinsfuß als ein Prozent über dem
+jeweiligen Hypothekenzinsfuß.
+
+
+§ 48[50].
+
+=Ist weggefallen.=
+
+
+§ 49.
+
+[Sidenote: Beschränkung der Ansammlung des R. F.]
+
+Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, ist ihm
+von da ab nicht mehr als die Hälfte der jährlich verfügbar bleibenden
+Betriebsüberschüsse und Zinserträge zuzuführen und, wenn der nicht auf
+Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds das Einundeinhalbfache des
+nach § 45 sich ergebenden Gesamtbetrages überschreitet, nicht mehr als
+ein Viertel dieser Überschüsse.
+
+
+§ 50.
+
+[Sidenote: Verbot weiterer Erhöhung des R. F.]
+
+Ist der Reservefonds zu irgend einer Zeit so weit angewachsen, daß er
+außer dem im § 45 unter I benannten, den dritten Teil des buchmäßigen
+Anteils der Stiftung am Betriebskapital der Stiftungsfirmen
+überschreitenden Deckungskapital die unter II a bis c dort bezeichneten
+Rücklagen mit dem Doppelten der in § 45 angegebenen Beträge enthält, so
+soll von da ab, so lange diese Voraussetzung fortbesteht, weitere
+Vermögensansammlung außerhalb des Betriebskapitals der Stiftungsbetriebe
+der Carl Zeiss-Stiftung versagt sein.
+
+
+§ 51.
+
+[Sidenote: Ausgabezwang bezw. des Geschäftsgewinnes. Ausgabezwang bezw.
+der Zinsen des R. F.]
+
+Nach Eintritt des in § 49 vorgesehenen Falles hat die Stiftung
+mindestens die Hälfte, bezw. mindestens drei Viertel, der jeweils
+verfügbar bleibenden Jahresüberschüsse aus den Erträgnissen der Betriebe
+und dem Zinsabwurf des Reservefonds, und nach Eintritt des in § 50
+gedachten Falles diese gesamten Jahresüberschüsse für aus § 1, B
+stiftungsgemäße Zwecke nach den Bestimmungen in Titel VII dieses Statuts
+fortgesetzt zur Verausgabung zu bringen. Jedoch bleibt jederzeit
+gestattet, Überschüsse, welche nach § 49 oder § 50 zur Verwendung
+bestimmt sind, behufs Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen
+Aufwendungen für zum voraus bestimmte Zwecke, in Form von besondern
+Fonds zeitweilig noch im Reservefonds der Stiftung zu belassen.
+
+
+_Verwaltung_.
+
+§ 52.
+
+[Sidenote: Normen für die Vermögensanlagen des R. F.]
+
+Für die Vermögensanlagen des Reservefonds soll jede Art von Spekulation,
+sei es auf Konstellationsgewinn, sei es auf hohe Zinsen, unbedingt
+ausgeschlossen sein, im übrigen aber keine Beschränkung wegen besonderer
+Sicherheitsanforderungen bestehen.
+
+Ein Teil seines Vermögensbestandes ist in Grundbesitz, ein anderer Teil
+dagegen, =in möglichst liquider Form und zwar zu einem angemessenen
+Betrag auch in sicheren ausländischen Werten anzulegen=[51].
+
+
+§ 53.
+
+[Sidenote: Desgl. für die Verwahrung der Bestände des R. F.]
+
+Im übrigen ist das den Reservefonds bildende Vermögen der Carl
+Zeiss-Stiftung nach den jeweilig für die Verwahrung und Verwaltung von
+Staatsgeldern geltenden Normen zu verwahren und zu verwalten, jedoch
+ohne daß hierdurch dem Staat eine Haftpflicht erwachsen darf.
+
+Insoweit Vermögensobjekte der Stiftung oder Besitztitel begründende
+Urkunden bezüglich solcher nicht nur vorübergehend für kurze Zeit
+zusammen mit Staatsgeldern verwahrt werden, muß das Eigentum der
+Stiftung an ihnen jederzeit offensichtlich gehalten werden.
+
+Insoweit dergleichen Objekte abgesondert verwahrt werden, sind sie unter
+doppeltem Verschluß, seitens des Kassebeamten und eines Beauftragten der
+Stiftungsverwaltung, zu halten.
+
+=Für Barmittel, die zur Bestreitung von Ausgaben bereit gehalten werden
+müssen, sowie für Zinsscheine der zum Reservefonds gehörigen Wertpapiere
+soll es jedoch nur des Verschlusses seitens des Kassebeamten bedürfen.=
+
+
+§ 54.
+
+[Sidenote: Trennung der Bestandteile des R. F.]
+
+Die in § 45 aufgezählten Bestandteile des Reservefonds sollen bei der
+Verwaltung des Fonds weder getrennter Rechnungsführung noch
+tatsächlicher Absonderung, sondern nur buchmäßiger Scheidung
+unterliegen.
+
+Nach der jährlich zu erneuernden Berechnung des in § 45 unter I
+bezeichneten Deckungskapitals für alle laufenden Rentenverpflichtungen
+der Stiftungsbetriebe und der Stiftung ist das gesamte buchmäßige
+Vermögen des Reservefonds mit Beginn eines jeden Geschäftsjahres, nach
+buchmäßiger Dotierung der etwa gemäß § 51 zur zeitweiligen Ansammlung
+von Überschüssen für vorausbestimmte Zwecke angelegten Separatkonten, in
+seinem in Abteilung II einzustellenden Betrag auf die drei Konten =a=,
+=b= und =c= rechnerisch zu verteilen nach Verhältnis der drei
+Grundsummen, welche nach § 45 jeweils sich ergeben.
+
+
+§ 55.
+
+[Sidenote: Verfügung über den R. F. und Verwaltung desselben.]
+
+Die Verfügung über den Reservefonds und die Verwaltung desselben
+untersteht allein der Stiftungsverwaltung, vorbehaltlich der aus Titel
+II dieses Statuts sich ergebenden Rechte der Vorstände der
+Stiftungsbetriebe.
+
+Über seinen Stand, die Art seiner Anlagen und seinen Zinsertrag sind der
+Stiftungskommissar und die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe
+fortdauernd unterrichtet zu halten.
+
+
+Titel V.
+
+Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den
+Stiftungsbetrieben.
+
+_Persönliche Rechte._
+
+§ 56.
+
+[Sidenote: Neutralität bei Anstellung und Beförderung der Angestellten
+und Arbeiter.]
+
+Bei Anstellung der Beamten der Stiftung und der Stiftungsbetriebe, der
+Geschäftsgehilfen und Arbeiter muß jederzeit ohne Ansehen der
+Abstammung, des Bekenntnisses und der Parteistellung verfahren werden.
+
+Die Fortsetzung der eingegangenen Anstellungs- und Arbeitsverträge,
+sowie die Beförderung der Angestellten und Arbeiter in Hinsicht auf
+Funktion und Entlohnung darf nur von ihren Fähigkeiten und Leistungen,
+der Pflichtmäßigkeit ihres dienstlichen Verhaltens und von Rücksichten
+auf andere wesentliche Interessen des Betriebs abhängig gemacht werden,
+vom außerdienstlichen Verhalten aber nur insoweit, als dasselbe die
+Erfüllung ihrer Dienstpflichten oder ihr persönliches Ansehen in
+Rücksicht auf bürgerliche Ehre und gute Sitte berührt.
+
+
+§ 57.
+
+[Sidenote: Zulässiger Inhaltsbereich der Dienstverträge.]
+
+Das in den Stiftungsbetrieben durch den Dienstvertrag begründete
+Pflichtverhältnis der Beamten, Geschäftsgehilfen und Arbeiter zur
+Stiftung, zu ihrer Firma und zu allen Vorgesetzten erstreckt sich
+lediglich auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung und die sonstigen
+Dienstgeschäfte, und zwar in Hinsicht auf folgende Punkte:
+
+ Art und Maß der Arbeitsleistung und der sonstigen Obliegenheiten;
+
+ Leitung und Beaufsichtigung der dienstlichen Tätigkeit durch die
+ dazu bestellten Organe;
+
+ Obhut über Eigentum der Firma und Eigentum Fremder, welches
+ einzelnen oder mehreren vermöge ihrer dienstlichen Tätigkeit
+ anvertraut oder zugänglich ist, und Wahrung sonstiger ihnen darin
+ anvertrauter Interessen der Firma und Fremder;
+
+ Wahrung von Sicherheit und Ordnung in Betrieb und Verwaltung;
+
+ Verkehr der einzelnen mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und
+ Untergebenen innerhalb des Dienstes;
+
+ Schutz von Eigentum und sonstigen Interessen der
+ Betriebsangehörigen, insoweit solches Eigentum den Angestellten und
+ Arbeitern vermöge des Dienstverhältnisses zugänglich ist, oder
+ solche Interessen ihnen darin anvertraut sind;
+
+ Wahrung solcher Rücksichten, welche den in Vertrag Stehenden aus
+ Treu und Glauben gegenseitig, also je in gleicher Art auch der
+ Firma und ihren Vertretern dem einzelnen Angestellten und Arbeiter
+ gegenüber obliegen.
+
+Verpflichtungen, welche in keinem von diesen Punkten auf die dienstliche
+Tätigkeit Bezug haben, können niemand auferlegt werden. Handlungen und
+Unterlassungen, welche in keinem von diesen Punkten die dienstliche
+Tätigkeit berühren, begründen unbeschadet ihrer sonstigen Beurteilung
+keine Verletzung des Dienstvertrags oder vertragsmäßiger Pflichten.
+
+Anordnungen, welche behufs Beaufsichtigung der in Lehrvertrag stehenden
+Lehrlinge und der unter 18 Jahre alten Betriebsangehörigen getroffen
+werden, fallen nicht unter die Beschränkungen dieses Paragraphen.
+
+
+§ 58.
+
+[Sidenote: Gewährleistung persönlicher Freiheit außerhalb des Dienstes.]
+
+In der freien Ausübung =der allgemeinen=[52] persönlichen und
+=staat=sbürgerlichen Rechte außerhalb des Dienstes darf, abgesehen von
+der Beaufsichtigung von Lehrlingen und unter 18 Jahre alten Personen,
+niemand unmittelbar oder mittelbar behindert werden.
+
+In der Vertretung ihrer Interessen, einzeln oder gemeinsam, innerhalb
+der Grenzen des gesetzlich Erlaubten, und[53] der im Anstellungs- oder
+Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten, dürfen die Angehörigen der
+Betriebe in keiner Art beschränkt werden.
+
+
+§ 59.
+
+[Sidenote: Anstellung auf Lebenszeit.]
+
+Der Anstellungsvertrag der auf Lebenszeit angestellten Beamten darf
+Dienstentlassung nur vorsehen wegen grober Pflichtverletzung, wegen
+fortgesetzter Vernachlässigung der Obliegenheiten und wegen solcher
+Anstände im außerdienstlichen Verhalten, welche bürgerliches Ansehen
+oder persönliches Vertrauen aufheben, Pensionierung nur wegen solcher
+Tatsachen, welche auch dem Angestellten vertragsmäßigen Anspruch auf
+Pensionierung geben.
+
+Außerdienststellung dieser Beamten ohne vertragsmäßig begründete
+Dienstentlassung oder Pensionierung ist unzulässig.
+
+
+§ 60.
+
+[Sidenote: Konkurrenzklausel.]
+
+Vertragsmäßige Beschränkungen hinsichtlich der Tätigkeit nach etwaigem
+Austritt aus dem Dienst der Stiftungsbetriebe dürfen nur den gemäß § 59
+auf Lebenszeit angestellten Beamten auferlegt werden.
+
+
+§ 61.
+
+[Sidenote: Arbeitszeit der Lohnarbeiter.]
+
+Der Arbeitsvertrag darf die im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden
+Angehörigen der Stiftungsbetriebe nur zu einer bestimmten täglichen
+Arbeitszeit verpflichten, die in den Arbeiten des laufenden Betriebs
+nicht länger als neun Stunden sein soll.
+
+[Sidenote: Überarbeit.]
+
+Zur Leistung von Überstunden oder Feiertagsarbeit im Betrieb darf, außer
+für den Fall einer stattgehabten Betriebsstörung, niemand verpflichtet
+oder angehalten werden.
+
+Vereinbarungen wegen zeitweiliger Leistung von Überarbeit im ungestörten
+Betrieb dürfen nicht für länger als vier Arbeitswochen verbindlich
+gemacht werden.
+
+
+§ 62.
+
+[Sidenote: Urlaub.]
+
+Alle über 18 Jahre alte, nicht in vertragsmäßigem Lehrverhältnis
+stehende Angehörige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch auf Urlaub für
+zwölf Arbeitstage jährlich, wegen dessen Benutzung sie auf Vereinbarung
+mit der Geschäftsleitung des Betriebes oder deren Beauftragten
+angewiesen sind.
+
+Ordnungsmäßig beantragter Urlaub auf nicht mehr als drei Arbeitstage, im
+einzelnen Fall und innerhalb eines Monats, darf nur wegen erweislichen
+besonderen Nachteils für die Firma oder für andere Betriebsangehörige
+verweigert werden.
+
+Allgemeine Beschränkung alles Urlaubsanspruchs auf einzelne
+Zeitabschnitte im Jahre ist nur hinsichtlich solcher zulässig, die mit
+kontinuierlichem Feuer arbeiten, oder sonst an Arbeiten beteiligt sind,
+deren Unterbrechung regelmäßig mit besonderem Nachteil verbunden ist
+
+Angehörigen der Betriebe, Arbeitern wie Beamten, welche zu
+ehrenamtlicher Tätigkeit im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienst berufen
+werden, muß der zu ordnungsmäßiger Ausübung dieser Tätigkeit nötige
+Urlaub auf ihren Antrag stets gewährt werden.
+
+
+§ 63.
+
+[Sidenote: Verwaltung der Krankenkasse.]
+
+Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe soll auch in Zukunft der
+Selbstverwaltung der Versicherten in der Art unterstellt bleiben, daß,
+abgesehen von der gesetzlich gebotenen Mitwirkung der Vertreter des
+Betriebsunternehmers, die Geschäftsleitungen der Stiftungsbetriebe nicht
+mitbeschließend, sondern nur beratend und die Statutenmäßigkeit des
+Verfahrens beaufsichtigend, Einfluß auf ihre Verwaltung ausüben.
+
+
+§ 64.
+
+[Sidenote: Arbeitervertretungen.]
+
+Arbeitervertretungen in den Stiftungsbetrieben, welchen Befugnisse
+zustehen sollen gegenüber der Gesamtheit einer Arbeiterschaft oder einem
+nicht nur auf Lehrlinge und unter 18 Jahre alte Personen beschränkten
+Kreis derselben oder gegenüber der Geschäftsleitung des Betriebes,
+müssen gänzlich aus direkter geheimer Wahl seitens der sämtlichen über
+18 Jahre alten Betriebsangehörigen hervorgehen, von Jahr zu Jahr
+gänzlicher Erneuerung unterliegen und aus nicht weniger als zwölf
+Mitgliedern bestehen; die Wählbarkeit zu ihnen muß aber beschränkt sein
+auf volljährige, seit mindestens einem Jahr im Betrieb tätige, im
+gewöhnlichen Lohnverhältnis stehende Arbeiter und darf weitern
+Beschränkungen nicht unterworfen sein.
+
+Sie sind befugt, auch ohne Einberufung durch die Geschäftsleitung ihres
+Betriebes zusammenzutreten und haben das Recht, in allen Angelegenheiten
+ihres Betriebes auf ihren Antrag von dieser Geschäftsleitung gehört zu
+werden.
+
+
+§ 65.
+
+[Sidenote: Strafen.]
+
+Gegen alle Strafen, welche von der Geschäftsleitung eines Betriebs oder
+deren Vertretern auf Grund der Betriebsordnung oder auf Grund sonstiger
+Satzungen ausgesprochen werden können, muß Berufung auf richterliche
+oder schiedsrichterliche Entscheidung oder Berufung an eine den
+Vorschriften des § 64. entsprechende Arbeitervertretung zugelassen
+bleiben.
+
+
+_Wirtschaftliche Anrechte im Dienstverhältnis._
+
+§ 66.
+
+[Sidenote: Gewährleistung eines festen Zeitlohns.]
+
+Alle Arbeiter und Geschäftsgehifen in den Stiftungsbetrieben müssen
+gegen einen mit jedem zum voraus vereinbarten festen Zeitlohn, pro Woche
+oder pro Monat, eingestellt werden.
+
+Dieser ist auch für die in die Arbeitswoche fallenden gesetzlichen
+Feiertage fortzugewähren, im übrigen aber nur nach Verhältnis der
+tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, soweit Verkürzung dieser nach dem
+eigenen Willen des Betreffenden oder durch Behinderung auf seiner Seite
+oder infolge von gleichzeitiger Abwesenheit der Mehrheit in einer
+Betriebsabteilung stattgefunden hat, und nicht § 70 zur Anwendung kommt.
+
+
+§ 67.
+
+[Sidenote: Verbot bezw. Einschränkungen der Herabsetzung des Zeitlohns.]
+
+Der feste Lohn oder Gehalt, der in einem Stiftungsbetrieb einem
+Arbeiter, Geschäftsgehilfen oder Beamten einmal ohne ausdrücklichen
+Vorbehalt gewährt, oder ungeachtet solchen Vorbehalts für länger als ein
+Jahr einmal fortgewährt worden ist, darf auch bei zeitweiliger, oder
+dauernder Verkürzung der täglichen Arbeitszeit nicht wieder herabgesetzt
+werden, sofern nicht der Betreffende zu ordnungsmäßiger Fortsetzung
+seiner früheren Tätigkeit unfähig wird und deshalb, oder sonst aus
+Gründen, die in seiner Person liegen, zu einer andern Arbeitsstellung im
+Betrieb übergeht.
+
+
+§ 68.
+
+[Sidenote: Zuschläge bei Überarbeit pp.]
+
+Für vereinbarungsmäßig geleistete Über- oder Feiertagsarbeit
+muß, soweit solche nicht zum Ersatz für Arbeitsausfall durch
+Betriebsunterbrechungen dient, den im gewöhnlichen Lohnverhältnis
+stehenden Personen neben dem entsprechenden Zeit- oder Stücklohn stets
+eine im Arbeitsvertrag zum voraus festgesetzte besondere Vergütung von
+nicht weniger als 25 Prozent des festen Zeitlohnes gewährt werden.
+
+
+§ 69.
+
+[Sidenote: Lohngarantie bei Akkordarbeit.]
+
+Bei aller Akkord- oder Stückarbeit ist der dem Arbeiter zukommende feste
+Zeitlohn nach Verhältnis der aufgewandten Arbeitszeit als
+Mindestverdienst zu gewährleisten.
+
+
+§ 70.
+
+[Sidenote: Bezahlter Urlaub.]
+
+Arbeiter und Geschäftsgehilfen, welche über 21 Jahre alt und seit
+mindestens einem Jahr im Dienst von Stiftungsbetrieben gewesen sind, ist
+für jährlich sechs Arbeitstage vereinbarungsgemäß nach § 62 Abs. 1
+erteilten Urlaubs der feste Zeitlohn fortzugewähren.
+
+Betriebsangehörigen, welche Urlaub auf Grund des § 62 Abs. 4 genommen
+haben, ist der feste Zeitlohn oder Gehalt für die ganze Dauer des
+erforderlichen Urlaubs fortzugewähren, soweit ihnen nicht entsprechende
+Entschädigung für Zeitaufwand aus öffentlichen Mitteln zusteht.
+
+
+§ 71.
+
+[Sidenote: Mindestsätze der Krankenkasse.]
+
+Die Krankenkasse der Stiftungsbetriebe darf auch in Zukunft den
+Versicherten nicht weniger bieten, als
+
+ volle Kassenleistung für ein halbes Jahr;
+
+ drei Viertel des versicherungsfähigen Lohnes als Krankengeld;
+
+ Mitversicherung der nächsten Familienmitglieder;
+
+ freie Wahl des Arztes unter den approbierten Ärzten des Wohnortes;
+
+ Beitragsleistung der Betriebsinhaber gleich dem Gesamtbeitrag aller
+ Versicherten im Jahr.
+
+Ausdehnung der Kassenleistungen auf ein ganzes Jahr hat einzutreten,
+wenn die Generalversammlung der Krankenkasse solche beantragt.
+
+
+_Pensionsrechte._
+
+§ 72.
+
+[Sidenote: Pensionsanspruch.]
+
+Beamte, Geschäftsgehilfen und Arbeiter, welche vor Vollendung ihres 40.
+Lebensjahres in den Dienst eines Stiftungsbetriebes eingetreten sind,
+haben nach fünfjähriger Dienstzeit klagbaren Anspruch auf Pension gegen
+ihre Firma, sowohl für sich selbst, falls sie während des
+Dienstverhältnisses durch Alter oder dauernde Krankheit oder sonst ohne
+eigenes grobes Verschulden zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit unfähig
+werden, wie auch für den Fall ihres Todes zugunsten ihrer
+Hinterbliebenen.
+
+Für die Regelung dieser Ansprüche bleibt hinsichtlich aller nicht in
+besonderen Verträgen stehenden Betriebsangehörigen das »Gemeinsame
+Pensions-Statut« der Firmen Carl Zeiss und Schott & Gen. vom =1.
+September 1897=[54] in seinen Hauptbestimmungen:
+
+ Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit mit Vollendung des =18.=[55]
+ Lebensjahres;
+
+ Maximalbeträge des pensionsfähigen Monats -- Lohnes oder -Gehaltes
+ nach 5-, 10- und 15jähriger Dienstzeit
+
+ =100=[3] Mk., =120=[3] Mk., =140=[56] Mk. für Arbeiter,
+ =120=[4] Mk., =160=[4] Mk., =200=[57] Mk. für Werkmeister,
+ Kontoristen und sonstige Geschäftsgehilfen;
+
+ Invalidenpension zwischen dem 5. und dem 15. Dienstjahre 50 Proz.
+ des jeweils pensionsfähigen Lohnes oder Gehaltes, von da ab um je 1
+ Proz. jährlich steigend bis zum 40. Dienstjahre;
+
+ Witwenpension 4 Zehntel, Waisenpension 2 Zehntel, zusammen bis zu 8
+ Zehntel, der Invalidenpension;
+
+ Invalidenpension ohne Invalidität als Ruhegehalt nach Vollendung
+ des 65. Lebensjahres und zugleich mindestens 30jähriger Dienstzeit;
+
+solange maßgebend, als die Stiftung nicht weitergehende Leistungen
+übernommen hat.
+
+
+§ 73[58].
+
+=Ist durch die Neuredaktion von § 72 erledigt.=
+
+
+§ 74.
+
+[Sidenote: Pensionsbeiträge.] [59] Diejenigen aktiven
+Geschäftsangehörigen, welche jeweils für den Todesfall Pensionsanspruch
+zugunsten von Familienangehörigen haben, können durch das Pensionsstatut
+und entsprechende Bestimmungen der Arbeits- und Anstellungsverträge zu
+Beiträgen für die Hinterbliebenenpension herangezogen werden. Die
+aufzuerlegenden Beiträge können nach Klassen, mit Rücksicht auf Alter
+und Familienstand, abgestuft werden, dürfen aber für keine Klasse höher
+bemessen werden, wie auf die Hälfte der versicherungstechnischen Prämie
+für das durchschnittliche Risiko, welches bei jeder Klasse durch die
+Zusicherung von Reliktenpension der Firma erwächst, und dürfen für
+keinen einzelnen mehr als drei Prozent seines festen Lohnes oder
+Gehaltes betragen.
+
+Wegen der Pensionen, welche den Geschäftsangehörigen selbst für den
+Invaliditätsfall oder als Ruhegehalt zukommen, dürfen auch in Zukunft
+Beiträge nicht erhoben werden.
+
+
+§ 75.
+
+[Sidenote: Gewähr gegen Verlust der Pension oder Verkürzung der
+Pensions-Anwartschaft.]
+
+Gegenüber solchen Geschäftsangehörigen, welche für den Fall ihrer
+Invalidität Pensionsanspruch gegen ihre Firma erlangt haben, darf,
+nachdem ihre Arbeitsfähigkeit durch Krankheit, oder sonst ohne grobes
+Verschulden ihrerseits, erheblich herabgesetzt ist, einseitige Auflösung
+des Arbeitsverhältnisses, sofern nicht die in § 79 dieses Statuts
+bezeichneten Voraussetzungen verschuldeter Entlassung vorliegen, nur
+unter dauernder Gewährung der statutenmäßigen Pension erfolgen.
+
+Die Pensionierung muß einem solchen gewährt werden, sobald ihm im
+Betrieb keine seiner bisherigen Arbeitsstellung angemessene Tätigkeit
+mehr geboten werden kann mit höherem Zeitlohn, als die jeweils erlangte
+Pensionsanwartschaft als Pension ihm zusichert.
+
+Wenn ein Arbeiter oder Geschäftsgehilfe aus Gründen, die in seiner
+Person liegen, zu einer Arbeitsstellung im Betrieb übergeht, die mit
+geringerem Lohn als seine bisherige verbunden ist; so behält er für den
+Fall späterer Pensionierung Anspruch auf diejenige Pension als
+Mindestleistung, welche ihm zugestanden hätte, wenn seine Pensionierung
+zur Zeit des Wechsels der Arbeitsstellung erfolgt wäre.
+
+
+_Auflösung des Dienstverhältnisses._
+
+§ 76.
+
+[Sidenote: Kündigungsfristen.]
+
+Die beiderseitige Kündigungsfrist darf in den Stiftungsbetrieben für
+Arbeiter nicht auf weniger als zwei Wochen, für Geschäftsgehilfen nicht
+auf weniger als sechs Wochen festgesetzt werden.
+
+
+§ 77.
+
+[Sidenote: Abgangsentschädigung, Voraussetzungen und Inhalt des
+Anspruchs.]
+
+Die in kündbaren Verträgen stehenden Beamten, Geschäftsgehilfen und
+Arbeiter der Stiftungsbetriebe haben nach im ganzen dreijähriger seit
+Vollendung des 18. Lebensjahres im Dienst der Stiftung verbrachter
+Dienstzeit klagbaren Anspruch gegen ihre Firma auf Gewährung einer
+Entschädigung für Verlust ihrer Stellung, wenn Auflösung des
+Dienstverhältnisses seitens der Firma erfolgt, ohne daß sie zur
+Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit unfähig geworden sind oder
+ihrerseits schuldbare Veranlassung zur Vertragsauflösung gemäß § 79
+dieses Statuts gegeben haben.
+
+Diese Entschädigung =besteht in der Fortgewähr des von ihnen zuletzt
+bezogenen festen Zeitlohns oder Gehalts, für die Dauer des dem Austritt
+folgenden halben Jahres=[60].
+
+Für solche Geschäftsangehörige, die nach dem Pensionsstatut
+Pensionsanwartschaft erlangt haben, soll die Entschädigung nicht weniger
+betragen, als der Gesamtbetrag der im Invaliditätsfall zu
+beanspruchenden Pension für einen Zeitraum gleich dem vierten Teil der
+abgelaufenen, nach den Bestimmungen des Pensionsstatuts
+anrechnungsfähigen Dienstzeit; =der die Bezüge nach Abs. 2 übersteigende
+Betrag ist alsbald fällig=.
+
+Wer außer Lehrvertrag, als Arbeiterlehrling, vor vollendetem 16.
+Lebensjahr bei einem Stiftungsbetrieb eingetreten ist, hat auf die
+zuerst bezeichnete Entschädigung schon dann Anspruch, wenn er ohne sein
+Verschulden nach vollendetem 18. Lebensjahr entlassen wird.
+
+=Eine Abgangsentschädigung wird schon nach sechsmonatiger Dienstzeit
+gewährt, wenn die Entlassung nicht aus Gründen erfolgt, die in der
+Person des Entlassenen liegen, sondern durch Einschränkung des
+Betriebes, Einführung von Fabrikationsverbesserungen oder ähnliche
+betriebstechnische Maßnahmen verursacht wird. Die Abgangsentschädigung
+besteht in diesen Fällen in der Fortgewähr des zuletzt bezogenen festen
+Zeitlohnes oder Gehaltes während des sechsten Teiles der Zeit, die der
+Entlassene im Dienst der Firma zugebracht hat, jedoch höchstens bis zur
+Dauer eines halben Jahres.=
+
+Wer die Abgangsentschädigung einmal empfangen hat, gewinnt im Fall
+seines Wiedereintritts in einen Stiftungsbetrieb neuen Anspruch bei
+nochmaliger Entlassung erst nach Ablauf von drei neuen Dienstjahren, und
+bis nach Ablauf des fünften neuen Dienstjahres nur für denjenigen
+Betrag, um welchen der neue Anspruch die frühere Leistung
+überschreitet.
+
+
+§ 78[61].
+
+=Die laufenden Lohn- und Gehaltsbeträge (§ 77 Abs. 2) sind an den
+üblichen Zahltagen im Kassenzimmer zu erheben; die Firma ist jedoch
+berechtigt, die Zahlung der gesamten Beträge auf einmal zu bewirken.=
+
+[Sidenote: Übertragbarkeit des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.]
+
+=Der Anspruch auf Abgangsentschädigung ist nur an solche
+Familienangehörige vererblich, deren wesentlicher Ernährer der
+Berechtigte zur Zeit seines Todes war. Eine Abtretung und Verpfändung
+ist auch, insoweit die Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und
+der C.P.O. nicht entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma
+statthaft.=
+
+=Ist der Anspruch von der Firma bestritten, so kann nur auf Gewährung
+der Entschädigung _oder_ Zurücknahme der Dienstentlassung geklagt
+werden. Wählt die Firma die letztere, so hat sie für die Zeit von der
+Entlassung bis zur tatsächlichen Wiedereinstellung das Gehalt oder Lohn
+fortzugewähren.=
+
+[Sidenote: Erlöschen des Anspruchs auf Abgangsentschädigung.]
+
+=Der Anspruch erlischt, falls er nicht binnen 2 Wochen nach dem
+Ausscheiden geltend gemacht und erforderlichen Falles binnen weiteren 4
+Wochen eingeklagt wird.=
+
+
+§ 79.
+
+[Sidenote: Verlust des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei
+Verschulden.]
+
+Der Anspruch auf die in § 77 festgesetzte Abgangsentschädigung ist wegen
+schuldbarer Veranlassung nur dann hinfällig, wenn die Auflösung des
+Dienstverhältnisses seitens der Firma durch Kündigung oder sofortige
+Entlassung begründeterweise erfolgt
+
+wegen erheblicher Vertragsverletzung, nämlich
+
+ wegen grober Pflichtverletzung in Bezug auf einen von den in § 57
+ benannten Punkten -- wobei jede dolose Handlung- oder Unterlassung,
+ sofern sie gegen eine Vertragspflicht geht, als grobe
+ Pflichtverletzung gilt;
+
+ wegen fortgesetzter Vertragswidrigkeit -- wobei der Charakter des
+ Fortgesetzten jedenfalls als festgestellt zu gelten hat, bei
+ wiederholter Verfehlung, wenn wegen gleichartiger Verfehlung
+ =innerhalb eines Jahres= ausdrückliche Verwarnung derselben Person
+ seitens eines Mitgliedes der Geschäftsleitung unter Androhung der
+ Entlassung vorhergegangen ist;
+
+wegen Tatsachen, welche ohne Vertragsverletzung einzuschließen wichtige
+Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrages ergeben, nämlich
+
+ wegen solcher Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverlässige
+ Erfüllung der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche Wahrung
+ anvertrauter Interessen der Firma in Frage stellen müssen --
+ vorbehaltlich aller in § 58 gewährleisteten Rechte;
+
+ wegen Trunksucht oder wegen sonstiger fortgesetzter
+ Ausschweifungen, welche geeignet sind, Gesundheitsschädigung oder
+ vorzeitige Invalidität herbeizuführen;
+
+ wegen grober Ehrverletzung, tätlicher Beleidigung oder böswilliger
+ Schädigung gegen Vorgesetzte, gegen Untergebene oder gegen solche
+ Mitarbeiter, mit welchen der Täter vermöge seiner Arbeitsstellung
+ dienstlich zu verkehren hat;
+
+ wegen solcher Handlungen, welche die bürgerliche Ehre verletzen,
+ oder wegen einer Lebensführung, die den guten Sitten zuwiderläuft.
+
+Ob die Vertragsauflösung nur nach vorheriger Kündigung oder durch
+sofortige Entlassung erfolgen kann, richtet sich nach dem bürgerlichen
+Recht, ohne Rücksicht darauf, ob im Fall der Vertragsauflösung der
+Rechtsnachteil des § 79 eintritt oder nicht.
+
+
+§ 80.
+
+[Sidenote: Ausschluß des Anspruchs auf Abgangsentschädigung bei
+Arbeitsunfähigkeit.]
+
+Ein Anspruch auf Abgangsentschädigung nach § 77 besteht nicht, wenn der
+Arbeiter oder Angestellte zur Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit
+unfähig oder durch andere Ursachen an der Fortsetzung seinerseits
+gehindert wird. Die in solchen Fällen verbleibenden Ansprüche richten
+sich lediglich nach den Bestimmungen der §§ 67 und 72-75 dieses Statuts,
+bezw. des auf Grund der letzteren in Geltung stehenden Pensionsstatuts,
+und hinsichtlich der vorübergehenden Behinderungen nach den Vorschriften
+des § 82.
+
+
+§ 81.
+
+[Sidenote: Desgleichen bei Pensionierung.]
+
+Aufkündigung des Arbeits- oder Anstellungsvertrags seitens der Firma
+unter dauernder Entbindung von weiteren Dienstpflichten und dauernder
+Gewährung der statutenmäßigen Pension ist hinsichtlich der in kündbarem
+Vertrag stehenden Personen jederzeit zulässig und begründet keinen
+Entschädigungsanspruch aus § 77 dieses Statuts.
+
+
+§ 82.
+
+[Sidenote: Suspension des Dienstvertrages.]
+
+Vorübergehende Behinderung in der Erfüllung des Dienstvertrages
+begründet hinsichtlich aller derjenigen Betriebsangehörigen, welche nach
+§ 77 Anspruch auf Abgangsentschädigung für den Fall unverschuldeter
+Entlassung gewonnen haben, nicht Aufhebung, sondern nur Suspension des
+Dienstvertrages für die Dauer der Behinderung, wenn diese veranlaßt ist
+
+ durch Rücksichten auf wichtige Interessen des Betriebsangehörigen
+ oder seiner Familie, wofern die Dienstunterbrechung nach
+ Vereinbarung mit der Geschäftsleitung erfolgt und nicht länger als
+ ein Jahr dauert;
+
+ durch Einberufung zum Heeresdienst in gesetzlich gebotener Dauer im
+ Frieden oder im Krieg;
+
+ durch Untersuchungs- oder Strafhaft, welche die Dauer von sechs
+ Monaten nicht überschreitet und im letzteren Fall nicht wegen des
+ zugrunde liegenden Delikts Aufhebung des Vertrags nach § 79
+ rechtfertigt.
+
+Die Suspension bedingt in allen diesen Fällen, daß der
+Betriebsangehörige für die Dauer derselben als nicht im Dienst der Firma
+stehend anzusehen ist, soweit nicht hinsichtlich der Anrechnung des
+Heeresdienstes auf die pensionsfähige Dienstzeit das Pensionsstatut
+besondere Bestimmungen trifft. Er behält jedoch das Recht, sofort nach
+Aufhören seiner Behinderung in das frühere Dienstverhältnis und alle aus
+demselben ihm vorher erwachsenen Anrechte wieder eintreten zu können,
+wenn in der Zwischenzeit er nicht unfähig zu ordnungsmäßiger Fortsetzung
+der früheren Tätigkeit geworden ist und nicht Tatsachen eingetreten
+sind, welche Vertragsauflösung nach § 79 rechtfertigen.
+
+
+§ 83.
+
+[Sidenote: Urlaub.]
+
+Urlaub, welcher auf Grund des § 62 dieses Statuts oder auf Grund der
+Anstellungsverträge erteilt ist, sowie auch sonstiger Urlaub, der nach
+Vereinbarung mit der Geschäftsleitung für nicht länger als drei Monate
+oder für noch längere Zeit aus Gesundheitsrücksichten genommen wird,
+begründet, auch wenn dabei der Anspruch auf Lohn oder Gehalt zeitweise
+aufhört, keine Suspension des Dienstvertrages. Der Beurlaubte gilt für
+die ganze Zeit der Dienstunterbrechung in jeder Hinsicht als im Dienst
+der Firma verblieben.
+
+Das Gleiche hat Geltung bei Dienstunterbrechung durch Krankheit für die
+Dauer der statutenmäßigen Krankenverpflegung der Betriebskrankenkasse,
+auch hinsichtlich solcher, welche dieser nicht angehören.
+
+
+§ 84.
+
+[Sidenote: Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit.]
+
+Eigenmächtiges Fortbleiben von der Arbeit oder den Dienstgeschäften kann
+ohne Rücksicht darauf, ob es Vertragsauflösung seitens der Firma gemäß
+§79 rechtfertigt, als tatsächliche Aufhebung des Dienstvertrages seitens
+des Arbeiters oder Angestellten dann angesehen werden, wenn die
+Dienstunterbrechung drei Arbeitstage überschreitet.
+
+
+§ 85.
+
+[Sidenote: Aufhebung des Dienstvertrages bei Betriebsstörungen.]
+
+Wenn die Fortsetzung eines Stiftungsbetriebes im ganzen oder in
+einzelnen Abteilungen unabhängig vom Willen der Firma, durch
+Betriebsstörung oder andere Ereignisse, für längere oder kürzere Zeit
+verhindert wird, so begründet dieses Aufhebung des Dienstvertrages wegen
+höherer Gewalt nur gegenüber denjenigen Betriebsangehörigen, welche
+alsdann nicht in rechtsverbindlicher Form sich verpflichten wollen:
+
+für die ganze Dauer der Betriebsunterbrechung gegen Fortgewährung ihres
+bisherigen festen Zeitlohnes oder Gehaltes ihren Wohnsitz am Ort der
+Betriebsstätte oder in dessen Umgebung zu behalten;
+
+der Geschäftsleitung ihrer Firma jederzeit für Hilfsleistung zur
+Beseitigung der Störung und Wiederaufnahme der Arbeit zur Verfügung zu
+bleiben; nach Wiederaufnahme des gestörten Betriebes die Hälfte des in
+der Zwischenzeit empfangenen, nicht durch entsprechende Arbeitsleistung
+abverdienten Lohnes als empfangenen Vorschuß durch Überstunden wieder
+abzutragen, soweit solches durch Verlängerung der regelmäßigen
+Arbeitszeit um wöchentlich höchstens neun Stunden während der Dauer
+eines Jahres angängig ist, wenn innerhalb dieses Zeitraumes der auf die
+Überstunden im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit entfallende Zeit- und
+Stücklohn von der Firma zurückbehalten wird;
+
+bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen den gesamten ohne
+entsprechende Arbeitsleistung empfangenen Lohn zurückzuerstatten.
+
+
+_Schlußbestimmungen._
+
+§ 86.
+
+[Sidenote: Anrechnung öffentlichrechtlicher Bezüge.]
+
+Sofern durch die jetzige oder eine zukünftige Gesetzgebung Angehörigen
+der Stiftungsbetriebe öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Leistungen
+eingeräumt ist, welche der Art nach den in §§ 72, 77 den
+Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen entsprechen, können die
+ersteren bei den letzteren insoweit in Anrechnung gebracht werden, als
+jene nicht anteilsweise auf eigenen Aufwendungen der Betriebsangehörigen
+beruhen, in ihrem vollen Betrag aber stets dann, wenn die
+Stiftungsfirmen etwaige gesetzlich ihren Angehörigen obliegende
+Aufwendungen ihrerseits übernommen haben.
+
+
+§ 87.
+
+[Sidenote: Rechte der Angestellten auswärtiger Niederlassungen.]
+
+Die in den §§ 56 bis 65 dieses Statuts enthaltenen Vorschriften
+haben jederzeit auch für die außerhalb Jena im Dienst von
+Stiftungsunternehmungen tätigen Personen Geltung.
+
+Die Bestimmungen der §§ 66 bis 85 brauchen hinsichtlich dieser
+Personen, soweit solche nicht schon vorher einem älteren
+Stiftungsbetrieb angehört haben, nicht früher in Wirksamkeit
+gesetzt zu werden, als mit Ablauf des fünften Jahres nach
+Einrichtung oder Übernahme der betreffenden Zweigniederlassung,
+Geschäftsstelle oder selbständigen Betriebsunternehmung durch
+die Stiftung.
+
+
+§§ 88[62] u. 89[63]
+
+=sind weggefallen.=
+
+
+§ 90.
+
+[Sidenote: Verbot abweichender Vereinbarungen.]
+
+Die Anstellungsverträge der Beamten und Geschäftsgehilfen, der
+allgemeine Arbeitsvertrag und die Betriebsordnungen der
+Stiftungsbetriebe, sowie alle für die Betriebe erlassenen besonderen
+Satzungen (Pensionsstatut, Krankenkassenstatut etc.) müssen,
+vorbehaltlich der durch § 93, Abs. 1 begründeten zeitweiligen
+Abweichungen, jederzeit mit den Vorschriften des Titels V dieses Statuts
+in dem Sinne in Einklang stehen, daß sie den Angestellten und Arbeitern
+in keinem Punkte mindere Rechte und Gerechtsame, als Titel V vorsieht,
+gewähren dürfen.
+
+Verträge, Satzungen und Anordnungen, welche dem widersprechen, sollen
+unzulässig und rechtsungültig sein.
+
+
+§ 91.
+
+[Sidenote: Durchgehende Gültigkeit von Tit. V.]
+
+Alle Arbeits- und Anstellungsverträge in den Stiftungsbetrieben haben
+als unter der Erklärung abgeschlossen zu gelten: daß bezüglich solcher
+Punkte, über welche der Vertrag Bestimmungen nicht enthält, zunächst
+Titel V des gegenwärtigen Statuts zur Geltung komme und das bürgerliche
+Recht nur insoweit, als auch dieses Statut Anordnungen nicht getroffen
+hat.
+
+In den Betriebsordnungen der Stiftungsbetriebe oder in den sie
+ersetzenden allgemeinen Arbeitsverträgen ist Titel V dieses Statuts
+seinem ganzen Inhalt nach anhangsweise verlautbart zu halten und eine
+dem vorangehenden Absatz entsprechende Erklärung besonders
+auszusprechen.
+
+
+§ 92.
+
+[Sidenote: Ausschließbarkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten.]
+
+Bezüglich solcher Streitfälle aus den Arbeits- und Anstellungsverträgen,
+welche Auslegung und Anwendung von Bestimmungen des Titels V des
+gegenwärtigen Statuts zum Gegenstand haben, darf für die nicht in
+lebenslänglichen Verträgen stehenden Angehörigen der Stiftungsbetriebe
+der ordentliche Rechtsweg nicht durch Vertrag zum voraus allgemein,
+sondern nur durch Vereinbarung der Parteien im einzelnen Fall und unter
+Garantien ordentlichen Schiedsverfahrens ausgeschlossen werden, außer
+insoweit, als etwa hinsichtlich der in gewöhnlichem Lohnverhältnis
+stehenden Personen die endgültige Entscheidung bestimmter Streitfragen
+einer Arbeitervertretung übertragen wäre, welche den Vorschriften des
+§ 64 dieses Statuts entspricht.
+
+
+§ 93.
+
+[Sidenote: Gültigkeit von Tit. V für das Glaswerk. Neue Betriebe.]
+
+Für das Personal des Glaswerks treten, so lange das jetzige
+Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, alle
+Vorschriften des Titels V dieses Statuts nur insoweit in Geltung, als
+solches auf Grund des gegenwärtigen Gesellschaftsvertrages oder mit
+ausdrücklicher Zustimmung des dermaligen Sozius der Stiftung geschehen
+kann.
+
+Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen im
+Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die
+alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts,
+vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im
+Gesellschaftsvertrag besonders festgestellt sein; =die Bestimmung gilt
+nicht bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art=.
+
+
+Titel VI.
+
+Regelung allgemeiner Interessen des Personals der Stiftungsbetriebe.
+
+
+§ 94.
+
+[Sidenote: Relative Höhe der Beamtengehälter.]
+
+Die Bezüge der Beamten bei den Stiftungsbetrieben sind in den
+verschiedenen Beamtenklassen stets in angemessenem Verhältnis zu
+erhalten zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der erwachsenen
+Arbeiter in den Betrieben.
+
+Das höchste Jahreseinkommen, welches einem Beamten, die Mitglieder der
+Geschäftsleitungen eingeschlossen, für seine vertragsmäßige
+Dienstleistung gewährt wird, darf zur Zeit der Festsetzung nicht
+hinausgehen über das Zehnfache vom durchschnittlichen jährlichen
+Arbeitseinkommen der sämtlichen über 24 Jahre alten und mindestens drei
+Jahre im Betrieb tätigen, in gewöhnlichem Lohnverhältnis stehenden
+Arbeiter aller Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der
+letztverflossenen drei Geschäftsjahre.
+
+Die durchschnittliche Höhe aller derjenigen Beamtengehälter, welche
+einzeln das Doppelte des vorgedachten durchschnittlichen
+Arbeitseinkommens erreichen oder überschreiten, soll nicht mehr als das
+Vierfache jenes Arbeitseinkommens betragen.
+
+Ortszulagen, welche Beamten an Plätzen mit besonders kostspieliger
+Lebensführung dieser wegen gewährt werden, sind bezüglich beider
+Vorschriften außer Ansatz zu lassen.
+
+
+§ 95.
+
+[Sidenote: Vergütung für besondere Leistungen.]
+
+Angehörigen der Stiftungsbetriebe, Arbeitern sowohl wie Beamten, ist im
+Fall besonderer erfinderischer oder sonst auf technischen und
+wirtschaftlichen Fortschritt gerichteter Betätigung, wenn daraus ihrer
+Firma besonderer Vorteil ohne rechtliche Verpflichtung zu Gegenleistung
+erwächst, oder im Fall von besonderen Leistungen irgend einer andern Art
+zum Nutzen ihrer Firma oder der Stiftung, wenn diese Leistungen über die
+pflichtmäßige Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten deutlich hinausgehen,
+neben der Entlohnung für die vertragsmäßige Tätigkeit ein der Billigkeit
+entsprechender Anteil an den Vorteilen einzuräumen, welche die Stiftung
+durch solche Personen gewinnt.
+
+=Die Entscheidung der Geschäftsleitungen über Ansprüche aus Abs. 1
+unterliegen nicht einer Nachprüfung im Prozeßweg. Eine Verpflichtung zur
+Entscheidung besteht nicht, wenn der Anspruch später als vier Wochen
+nach Auflösung des Dienstverhältnisses geltend gemacht wird.=
+
+Bezüge, welche im Sinne dieser Anweisung einzelnen in irgendwelcher Form
+zuteil werden nicht für von ihnen erst zu gewärtigende Leistungen,
+sondern für besondere Leistungen, die sie tatsächlich vollbracht haben,
+fallen nicht unter die Vorschriften des § 94.
+
+
+§ 96[64]
+
+=ist weggefallen.=
+
+
+§ 97.
+
+[Sidenote: Revision der Pensionshöhe.]
+
+Wenn in Zukunft die gemäß §§ 72 oder 73 normierten Maximalsätze der
+pensionsfähigen Monatslöhne und Gehälter infolge fortschreitender
+Verschiebung des Verhältnisses zwischen Geldwert und Arbeit dauernd in
+Mißverhältnis getreten wären zum wirklichen Lohn und Gehalt der aktiven
+Betriebsangehörigen, so sind jene Maximalsätze zu erhöhen in dem
+Verhältnis, in welchem das durchschnittliche jährliche Arbeitseinkommen
+der über 24 Jahre alten Arbeiter der Stiftungsbetriebe gegenüber seinem
+dermaligen Stand gestiegen ist.
+
+Eine Prüfung des Pensionsstatuts unter dem hier bezeichneten
+Gesichtspunkte hat mindestens von 10 zu 10 Jahren einmal stattzufinden.
+
+
+§ 98.
+
+[Sidenote: Lohn- und Gehaltsnachzahlung. (Gewinnbeteiligung).]
+
+Wenn[65] in einem Stiftungsbetrieb den Betriebsangehörigen neben den zum
+voraus festgesetzten Lohn- und Gehaltsbezügen noch Bezüge eingeräumt
+werden, deren Höhe in irgend einer Form vom Jahresgewinn der Firma
+abhängig gemacht ist (=Lohn- und Gehaltsnachzahlung=)[66], so muß die
+Bemessung und Abgewährung solcher Bezüge nach folgenden Grundsätzen
+geschehen:
+
+Sie sind im ganzen für ein Geschäftsjahr auszuwerfen als nachträglicher
+prozentualer Zuschlag auf die Summe aller Löhne und Gehalte, welche die
+Firma in dem betreffenden Geschäftsjahr auszubezahlen hatte;
+
+der Prozentsatz dieses Zuschlags auf das Lohn- und Gehaltkonto ist =von
+Jahr zu Jahr so zu bemessen, daß unter tunlichster Ausgleichung der
+Schwankungen des Geschäftsganges ein angemessenes Verhältnis zwischen
+dem Anteil des Personals am wirtschaftlichen Gesamtertrag und dem
+Anteil der Stiftung im Sinne der in §§ 40, 41 bezeichneten Richtschnur
+sich ergibt[67]=;
+
+die Festsetzung und spätere Abänderung der speziellen Normen, nach
+welchen der Prozentsatz des Zuschlags jeweils berechnet wird, ist
+zwischen der Geschäftsleitung und dem Stiftungskommissar zu vereinbaren;
+
+ein dem ausgeworfenen Prozentsatz entsprechender nachträglicher Lohn-
+und Gehaltszuschlag ist ganz gleichmäßig an alle abzugewähren, =die im
+Laufe=[68] des Geschäftsjahres als Arbeiter oder Beamte -- nur die
+Mitglieder der Geschäftsleitung gemäß § 28 ausgenommen -- im Dienst der
+Firma standen, jedem einzelnen nach Verhältnis des gesamten Lohnes oder
+Gehaltes, welchen er während des abgelaufenen Geschäftsjahres
+tatsächlich bezogen hat. =Bereits ausgeschiedene Geschäftsangehörige
+verlieren ihren Anspruch, wenn sie ihn nicht spätestens bis zum 1. April
+des folgenden Jahres geltend machen; falls sie Abgangsentschädigung
+erhielten oder bei ihrem Ausscheiden die Voraussetzungen des § 79
+vorlagen, steht ihnen ein Anspruch auf Nachzahlung überhaupt nicht zu.=
+
+=Eine Abtretung oder Verpfändung des Anspruchs ist auch insoweit als die
+Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und der C.P.O. nicht
+entgegenstehen, nur mit Genehmigung der Firma statthaft.=
+
+Gewinnbeteiligung nach anderen Grundsätzen als hier vorgesehen darf in
+den Stiftungsbetrieben nicht eingeführt werden.
+
+
+§ 99.
+
+[Sidenote: Beschäftigung von Lehrlingen, jugendl. Arbeitern und Frauen.]
+
+In den Stiftungsbetrieben sollen Lehrlinge, jugendliche Arbeiter und
+weibliche Personen niemals behufs Erlangung billiger Arbeitskraft
+beschäftigt werden, vielmehr die beiden ersteren immer nur zum Zwecke
+ihrer Ausbildung, für den Industriezweig im allgemeinen oder für die
+besonderen Bedürfnisse des Betriebs, und nur in solcher Anzahl als zur
+Sicherung genügenden Nachwuchses an gelernten Arbeitern jeweilig geboten
+erscheint; die letzteren im Betrieb nur für solche Verrichtungen, welche
+Frauen angemessener sind als Männern.
+
+
+Titel VII.
+
+Verwendung der Überschüsse.
+
+
+§ 100.
+
+[Sidenote: Verteilung der Überschüsse auf die Zwecke nach § 1, A und B.]
+
+Die Überschüsse, welche der Carl Zeiss-Stiftung aus den Erträgnissen der
+Stiftungsbetriebe und des Reservefonds jeweils zu freier Verfügung
+verbleiben, nachdem die in § 1 dieses Statuts sub A angeführten Aufgaben
+der Stiftung vermöge statutengemäßer Leitung ihrer geschäftlichen
+Unternehmungen schon vollständige Erfüllung gefunden haben und nachdem
+zugleich durch Dotierung des Reservefonds gemäß den Vorschriften der
+§§ 45-50 die statutenmäßige Sicherung für fortgesetzte Erfüllung jener
+Aufgaben beschafft worden ist, sollen stets für die in § 1 sub B
+bezeichneten Zwecke der Stiftung Verwendung finden.
+
+[Sidenote: Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen.]
+
+Verpflichtungen zu fortgesetzten Leistungen für Zwecke nach § 1, B darf
+jedoch die Stiftung niemals =über den Zinsbetrag des Reservefonds hinaus
+übernehmen=[69].
+
+
+§ 101.
+
+[Sidenote: Nähere Erläuterung der Stiftungszwecke. § 1 B Ziff. 1.]
+
+Im Sinne des § 1 sub B an erster Stelle namhaft gemachten Zweckes liegt
+nach der Absicht des Stifters alles, was die in den Stiftungsbetrieben
+vertretenen Zweige der feintechnischen Industrie über den nächsten
+Interessenkreis der Betriebe hinaus fördern und unmittelbar oder
+mittelbar die Leistungen dieser Industrie gegenüber den Aufgaben, welche
+die wissenschaftliche Forschung und praktische Bedürfnisse ihr stellen,
+erhöhen kann -- mithin alles, was der Weiterbildung ihrer
+wissenschaftlichen Grundlagen, der Verbesserung ihrer technischen
+Hilfsmittel und erhöhtem Zusammenwirken von Wissenschaft und Technik auf
+ihrem Arbeitsfeld zu dienen geeignet ist, nicht minder aber auch alles,
+was auf Hebung der wirtschaftlichen Lage des ganzen Industriezweiges und
+Förderung und Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Angehörigen
+abzielt.
+
+
+§ 102.
+
+[Sidenote: Direktiven für § 1 B Ziff. 1.]
+
+Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in § 101
+umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen:
+
+durch Inangriffnahme oder Unterstützung wissenschaftlicher Studien und
+Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche Aufgaben des genannten
+Industriezweiges zum Gegenstand haben und dessen Interessen weiter zu
+fördern vermögen -- gleichgültig, ob solche in der Tätigkeit der
+Stiftungsbetriebe selbst Anknüpfungen finden und ganz oder zum Teil mit
+deren Einrichtungen und durch deren Personal betrieben werden können,
+oder ob sie von Fremden veranlaßt sind und ausgeführt werden müssen;
+
+durch Anregung oder Unterstützung literarischer Arbeiten irgend einer
+Art, welche auf die Fachinteressen Bezug haben;
+
+durch Heranziehen begabter Personen zu höherer Ausbildung auf Kosten der
+Stiftung für den Dienst des Industriezweiges, dem die Stiftungsbetriebe
+angehören;
+
+durch persönliche Beteiligung der Beamten der Stiftungsbetriebe an den
+Bestrebungen der im letzten Satz des § 101 erwähnten Art und materielle
+Unterstützung solcher aus Mitteln der Stiftung.
+
+
+§ 103.
+
+[Sidenote: Nähere Ausführung zu § 1 B Ziff. 2.]
+
+Unter dem in § 1 dieses Statuts sub B an zweiter Stelle benannten Titel
+sollen alle Aufwendungen gerechtfertigt sein zugunsten gemeinnütziger
+Einrichtungen oder Veranstaltungen in Jena und seiner nächsten Umgebung,
+welche geeignet sind, das leibliche Wohl, die wirtschaftliche Lage oder
+die Lebensannehmlichkeit der in industrieller und kleingewerblicher
+Arbeit stehenden Volkskreise zu befördern, oder gewerblicher
+Fortbildung, allgemein bildender Belehrung und geistiger Anregung ihrer
+Angehörigen zu dienen.
+
+Einrichtungen und Veranstaltungen, welche unter einem von diesen
+Gesichtspunkten zugunsten der Angehörigen der Stiftungsbetriebe
+getroffen werden könnten, sind immer tunlichst so zu gestalten oder,
+wenn sie zunächst nur für diese Angehörigen getroffen würden, doch mit
+der Zeit so auszugestalten, daß sie möglichst weiten Kreisen der
+hiesigen arbeitenden Bevölkerung zu gute kommen.
+
+
+§ 104.
+
+[Sidenote: Politische u. religiöse Neutralität.]
+
+Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung gemäß § 103 hat jederzeit strenge
+Neutralität gegenüber allen politischen und religiösen Parteien zu
+wahren.
+
+Unter keinen Umständen dürfen innerhalb oder außerhalb der
+Stiftungsbetriebe Mittel der Stiftung verwandt werden zugunsten von
+Einrichtungen, deren Leitung oder Benutzung durch konfessionelle oder
+politische Rücksichten beschränkt ist, oder zugunsten von Zwecken, deren
+Förderung, möchten sie auch an sich gemeinnützige sein, im gegebenen
+Fall mit kirchlichen oder politischen Parteibestrebungen auf irgend eine
+Art in Verbindung gebracht ist.
+
+
+§ 104a.
+
+[Sidenote: Verwaltung der St.-Einrichtungen nach § 101-103.]
+
+=Die Verwaltung aller Einrichtungen zugunsten der in §§ 101 bis 103
+gedachten Zwecke ist den Mitgliedern der Jenaer Geschäftsleitungen und
+dem Stiftungskommissar zu übertragen und von diesen Personen gemäß den
+Vorschriften in §§ 10-15 zu führen.=
+
+
+§ 105.
+
+[Sidenote: Erläuterung zu § 1 B Ziff. 3.]
+
+Im übrigen sind die verfügbaren Mittel der Carl Zeiss-Stiftung, gemäß
+dem in § 1 sub B an dritter Stelle benannten Stiftungszweck, der
+Förderung rein wissenschaftlicher Studien und Forschungen im ganzen
+Bereich der naturwissenschaftlichen und mathematischen Lehrfächer, ohne
+Rücksicht auf die näheren Interessen der Stiftungsbetriebe, nach
+Möglichkeit dienstbar zu machen.
+
+Die Aufwendungen für diesen dritten Zweck sollen, so lange die
+Universität Jena besteht, regelmäßig in deren Interessenkreis erfolgen,
+insoweit nicht in einzelnen Fällen Anlaß zur Ausführung rein
+wissenschaftlicher Arbeiten innerhalb der Betriebe und durch deren
+Mitarbeiter gegeben ist.
+
+Die betreffenden Mittel sind der Universität durch den
+»Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung« zuzuführen.
+
+
+§ 106.
+
+[Sidenote: Ergänzungs-Statut.]
+
+Hinsichtlich der Verwilligung und Verwendung der Mittel des genannten
+Fonds =sind die Bestimmungen des Ergänzungs-Statuts vom 24. Februar/8.
+März 1900 maßgebend=[70].
+
+
+§ 107.
+
+[Sidenote: Maß der Aufwendungen für wissenschaftliche Zwecke im
+Verhältnis zur Höhe des Reservefonds.]
+
+So lange der Reservefonds der Stiftung noch nicht die in § 45 dieses
+Statuts bezeichnete Höhe erreicht oder nach eingetretener Minderung
+wieder erreicht hat, bleibt das Maß der Aufwendungen für rein
+wissenschaftliche Zwecke dem pflichtmäßigen Ermessen der
+Stiftungsverwaltung unter billiger Berücksichtigung der anderen
+Interessen der Stiftung anheimgestellt.
+
+Wenn der Reservefonds die gedachte Höhe überschreitet und seine weitere
+Dotierung den Beschränkungen der §§ 49 und 50 dieses Statuts unterliegt,
+soll, so lange die Universität Jena besteht, im Durchschnitt von je 3 zu
+3 Jahren jedenfalls die Hälfte der zur Verausgabung kommenden
+Überschüsse der Stiftung zugunsten der Universität verwendet werden.
+
+Die andere Hälfte dieser Überschüsse soll nach der Absicht des Stifters
+und nach den Voraussetzungen, unter welchen andere die Erweiterung des
+Wirkungskreises der Stiftung befördert haben, in erster Reihe für die in
+den §§ 101-103 benannten Aufgaben der Stiftung verfügbar gehalten
+werden. Insoweit aber Aufgaben solcher Art, deren Erfüllung einem
+erheblichen gemeinnützigen Interesse im Sinne der Stiftungszwecke dienen
+würde, zeitweilig nicht vorliegen, soll gestattet sein, auch jene zweite
+Hälfte der Überschüsse teilweise noch gemäß § 105 für wissenschaftliche
+Zwecke der Universität zu verwenden.
+
+
+§ 108.
+
+[Sidenote: Verfügungsrecht der St. V. u. der G. L.]
+
+Die Verfügung über die Mittel der Carl Zeiss-Stiftung mit Bezug auf die
+in § 1 dieses Statuts sub B namhaft gemachten Zwecke steht der
+Stiftungsverwaltung zu. Jedoch haben der Stiftungskommissar und die
+Vorstände der Stiftungsbetriebe das Recht, jederzeit Anträge aus § 1, B
+stellen zu können und über alle Anträge anderer, sowie über Absichten
+der Stiftungsverwaltung, soweit es sich nicht um innere Angelegenheiten
+des Universitätsfonds handelt, vor der Beschlußfassung gehört zu werden.
+
+Übereinstimmenden Anträgen sämtlicher Vorstandsmitglieder der in Jena
+bestehenden Stiftungsbetriebe in bezug auf Aufwendungen zugunsten der in
+den §§ 101-103 benannten Zwecke ist stets stattzugeben, =sofern
+statutengemäß die Mittel vorhanden sind=. Gegen das einstimmige Votum
+dieser Personen sind Aufwendungen der genannten Art nicht zulässig.
+
+
+§ 109.
+
+[Sidenote: Vergütung der Leistungen von Staatsbeamten.]
+
+Alle Arbeitsleistung, welche in Gemäßheit des § 5 dieses Statuts oder
+nach dem Auftrag der Stiftungsverwaltung Staatsbeamte in Angelegenheiten
+der Carl Zeiss-Stiftung übernehmen, ist aus Mitteln der letzteren so zu
+vergüten, daß dem Staat aus der Beteiligung seiner Beamten an der
+Verwaltung der Stiftung auch nicht indirekt Lasten erwachsen.
+
+[Sidenote: Verbot der Verwendung von St.-Mitteln für andere als
+St.-Zwecke. ] Aufwendungen aus Mitteln der Stiftung, die nicht der
+Vertretung und Verwaltung derselben dienen oder als Ehrenausgaben in
+ihrem nächsten Interessenkreis anzusehen sind, und nicht den
+statutenmäßigen Aufgaben nach § 1, B sowie den Bestimmungen dieses
+Titels VII entsprechen, sollen jederzeit ausgeschlossen sein.
+
+
+Titel VIII.
+
+Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung.
+
+
+§ 110.
+
+So lange der Stifter lebt und verfügungsfähig ist, bleibt diesem
+persönlich die Entgegennahme jährlicher Rechnungslegung der
+Stiftungsverwaltung über die Vermögensbewegung und den Vermögensbestand
+der Carl Zeiss-Stiftung vorbehalten.
+
+[Sidenote: Zusammensetzung der Rechnungskommission.]
+
+Nach dieser Zeit ist solche Rechnungslegung regelmäßig nach Schluß eines
+jeden Verwaltungsjahres der Stiftung an eine ehrenamtliche Kommission zu
+erstatten, welche sich zusammensetzt aus
+
+ dem Kurator der Universität Jena,
+
+ einem vom akademischen Senat je auf drei Jahre zu nominierenden
+ Vertrauensmann,
+
+ einem Vertrauensmann, welchen die Gemeindevertretung (zur Zeit der
+ Gemeinderat) der Stadt Jena gleichfalls je auf drei Jahre erwählt,
+
+ den je der Funktionsdauer nach ältesten Vorstandsmitgliedern der
+ jeweils bestehenden Stiftungsbetriebe,
+
+insoweit die drei erstgenannten Stellen solchen Auftrag auf
+diesbezügliches Ersuchen seinerzeit annehmen mögen.
+
+Der Auftrag hat für alle als ein rein persönlicher zu gelten.
+Hinsichtlich seiner Erfüllung haben die Beauftragten von niemand
+Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben.
+
+
+§ 111.
+
+[Sidenote: Verfahren bei der Rechnungslegung.]
+
+Für die Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung haben die von
+den Geschäftsleitungen ordnungsmäßig aufgestellten und vom
+Stiftungskommissar anerkannten Jahresbilanzen und statistischen
+Aufstellungen der Stiftungsbetriebe, die Empfangsbescheinigung
+der zuständigen Universitätskasse sowie die seitens einer
+Staatskassenverwaltung aufgenommenen und bescheinigten Inventuren des
+Reservefonds ohne weitere Nachprüfung als ordnungsmäßige Belege zu
+gelten. Jedoch sind der Kommission überall diejenigen Nachweisungen
+vorzulegen, welche die fortgesetzte Übereinstimmung der Verwaltung der
+Stiftung mit den Vorschriften dieses Statuts und der dasselbe in Titel
+VII ergänzenden Paragraphen der Stiftungsurkunde vom 19. Mai 1889, bezw.
+des an ihre Stelle getretenen Ergänzungsstatuts, darzutun erforderlich
+erscheinen.
+
+
+§ 112.
+
+[Sidenote: Protokolle.]
+
+Nachdem die betreffenden Rechnungsaufstellungen, Belege und ergänzenden
+Nachweisungen jedesmal den einzelnen Mitgliedern der gedachten
+Kommission zu persönlicher, vertraulicher Einsichtnahme vorgelegen
+haben, ist in einer vom Stiftungskommissar geleiteten mündlichen
+Verhandlung ein Protokoll aufzunehmen, in welchem etwa erhobene Bedenken
+oder Einwendungen gegen die Ordnungs- oder Statutenmäßigkeit der
+Verwaltung vollständig zu verlautbaren sind. -- Die Sammlung dieser
+Protokolle aus den letztvoraufgehenden 20 Jahren ist bei allen
+nachfolgenden Rechnungslegungen wieder mit zur Vorlage zu bringen.
+
+
+Titel IX.
+
+Schlußbestimmungen.
+
+
+§ 113.
+
+[Sidenote: Vertretung der St. bei ev. Wegfall der jetzigen St. V.]
+
+Sollte infolge von staatsrechtlichen Veränderungen die Bestimmung in § 5
+dieses Statuts bezüglich der Vertretung der Stiftung einmal hinfällig
+werden, so soll diese Vertretung, einschließlich der Bestellung des
+Stiftungskommissars in sinngemäßer Anwendung des § 5, und die
+statutengemäße Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung übergehen an diejenige
+Staatsbehörde, welche hinsichtlich der Universität Jena an die Stelle
+des als Stiftungsverwaltung fungierenden Departements des Großherzogl.
+S. Staatsministeriums tritt, wofern dieselbe innerhalb Thüringens ihren
+Sitz hat; andernfalls an die oberste Verwaltungsbehörde innerhalb
+Thüringens.
+
+
+§ 114.
+
+[Sidenote: Verfahren bis zur Neukonstituierung der St. V.]
+
+Sollte zu irgend einer Zeit eine den Bestimmungen des § 5 oder des § 113
+dieses Statuts entsprechende Stiftungsverwaltung nicht bestehen, so soll
+bis zur Neukonstituierung einer solchen die Vertretung und die
+Verwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ohne weiteres auf die jeweils in
+Funktion stehende Geschäftsleitung der Optischen Werkstätte, und falls
+letztere nicht mehr bestünde, auf die Geschäftsleitung des ältesten in
+Jena oder Umgegend bestehenden Stiftungsbetriebes übergehen.
+
+Diese Geschäftsleitung soll alsdann kraft dieses Statuts verpflichtet
+und legitimiert sein, sofort bei Eintritt gedachten Falls alle nicht zum
+Geschäftsvermögen von Stiftungsbetrieben gehörigen Vermögensobjekte der
+Stiftung in eigene Verwahrung und Verwaltung zu nehmen, bezw. für
+anderweitige ordnungsmäßige Verwahrung und Verwaltung unter ihrer
+Verantwortung Sorge zu tragen, und jene Objekte nur an eine diesem
+Statut gemäße neue Stiftungsverwaltung wieder herauszugeben.
+
+
+§ 115.
+
+Die betreffende Geschäftsleitung soll solchen Falls in Vertretung der
+Stiftung -- Dritten gegenüber in derselben Form, in welcher sie nach den
+Bestimmungen des § 9 dieses Statuts und den jeweils getroffenen
+handelsgerichtlichen Anordnungen ihre Firma zu vertreten legitimiert ist
+-- für die Dauer eines solchen Provisoriums alle Rechte der
+Stiftungsverwaltung auszuüben befugt sein und zwar nach
+Majoritätsbeschlüssen des Kollegiums, im Falle von Stimmengleichheit
+nach dem Votum des der Funktionsdauer nach ältesten Mitgliedes, jedoch
+unter der Einschränkung, daß, wofern nicht der Reservefonds die in § 50
+bezeichnete Höhe erreicht hat, Aufwendungen für Zwecke nach § 1, B
+außerhalb der Stiftungsbetriebe in dieser Zeit nur insoweit gemacht
+werden dürfen, als es in Erfüllung von Verbindlichkeiten oder in
+Fortsetzung von Leistungen geschieht, welche die frühere ordentliche
+Stiftungsverwaltung übernommen hatte.
+
+
+§ 116.
+
+[Sidenote: Auflösung der Stiftung.]
+
+Sollte die Carl Zeiss-Stiftung zu irgend einer Zeit infolge der
+Auflösung ihrer sämtlichen Betriebsunternehmungen, unter den
+Voraussetzungen des § 37, Abs. 3 dieses Statuts oder durch andere
+Ereignisse, für weitere ersprießliche Fortsetzung der ihr zugedachten
+praktischen Tätigkeit im Gebiet der feintechnischen Industrie keinen
+Boden mehr haben und alsdann auch keine andern stiftungsgemäßen
+Einrichtungen dauernder Art und von erheblicher Bedeutung besitzen,
+deren Fortführung nicht wesentlich nur Vermögensverwaltung wäre, so soll
+sie nach Auflösung des letzten Stiftungsbetriebes und Abwicklung aller
+Verbindlichkeiten ihr übrig bleibendes Vermögen zur einen Hälfte an die
+Gemeinden Jena und Wenigenjena =nach ihrem Ermessen verteilen=, zur
+andern Hälfte der Universität Jena, falls diese aber nicht mehr
+bestünde, nach Wahl der Stiftungsverwaltung einer andern deutschen
+Hochschule, zu weiterer selbständiger Verwendung für im Sinne der
+Stiftung liegende Zwecke überweisen und als Rechtssubjekt mit eigenen
+Organen zu bestehen aufhören.
+
+
+§ 117.
+
+[Sidenote: Statutenänderung während der ersten 10 Jahre nach
+Inkrafttreten.]
+
+Bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen
+Statuts bleiben Abänderungen und Ergänzungen desselben sowie
+deklaratorische Zusätze und geeigneten Falls Neuredaktion ganzer
+Abschnitte der Vereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung und dem
+Stifter vorbehalten.
+
+Für den Fall, daß letzterer vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt oder
+verfügungsunfähig wird, sollen diejenigen drei Personen, bezw. die
+Überlebenden darunter, welche von ihm beauftragt waren, im Falle seines
+vorzeitigen Todes an seiner Statt das Statut selbst in Vereinbarung mit
+der Stiftungsverwaltung rechtskräftig festzustellen, ermächtigt und
+legitimiert sein, auch solche Abänderungen, Ergänzungen etc. auf
+gleichem Wege rechtskräftig einzuführen, insoweit sie solche auf Grund
+der ihnen bekannten Absichten des Stifters oder besonderer schriftlicher
+oder mündlicher Erklärungen desselben übereinstimmend als seinem Willen
+entsprechend bezeugen.
+
+Das vorstehend erteilte Mandat kann von den bezeichneten Personen
+jedenfalls bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Inkrafttreten des
+jetzigen Statuts ausgeübt werden, später nur noch binnen Jahresfrist
+nach dem Tode des Stifters oder dem Aufhören seiner Verfügungsfähigkeit
+und keinesfalls mehr nach Ablauf des im 1. Absatz bezeichneten
+zehnjährigen Zeitraums.
+
+Statutenänderungen irgend einer Art, welche gemäß den Anordnungen in
+diesem Paragraph und innerhalb der benannten Fristen bewirkt werden,
+treten nach erfolgter Bestätigung ohne weiteres in Kraft. Nach Ablauf
+dieser Fristen können solche auch bei Lebzeiten des Stifters nur noch in
+dem durch die §§ 118 bis 121 geregelten Verfahren rechtmäßig erfolgen.
+
+
+§ 118.
+
+[Sidenote: Spätere Statutenänderungen.]
+
+Sollten in einer späteren Zeit wesentliche Voraussetzungen des
+gegenwärtigen Statuts hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen oder
+hinsichtlich der technischen und ökonomischen Bedingungen für die
+Wirksamkeit der Stiftung in solchem Grad verändert sein, daß die fernere
+strenge Aufrechterhaltung aller Bestimmungen dieses Statuts entweder
+direkt unmöglich, oder vermöge ihrer Folgen in absehbarer Zeit
+undurchführbar, oder angesichts der erkennbaren Absichten des
+Stifters offenbar zweckwidrig würde, so soll die statutenmäßige
+Stiftungsverwaltung der Carl Zeiss-Stiftung ermächtigt sein, das Statut
+den veränderten Verhältnissen entsprechend insoweit abzuändern, als
+geboten ist, um die vorher genannten Anstände zu beseitigen.
+
+Die Änderung kann entweder für einen zum voraus bestimmten, zehn Jahre
+nicht überschreitenden Zeitraum, oder auf unbestimmte Zeit für die Dauer
+des Fortbestehens bestimmt bezeichneter Umstände, oder endgültig für die
+Zukunft eingeführt werden.
+
+Jede derartige Abänderung des Statuts soll nur erfolgen nach Anhören des
+Stiftungskommissars und der Vorstände der Stiftungsbetriebe und mit
+vorläufiger Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde unter Vorbehalt
+der =endgültigen=[72] Bestätigung nach Ablauf der in § 120 bezeichneten
+Frist.
+
+=Die=[73] Änderung[74] muß mit ihrer Begründung, unter ausdrücklicher
+Bezugnahme auf diesen und den nächstfolgenden Paragraphen dieses
+Statuts, bevor sie in Wirksamkeit gesetzt wird, den Sozien der Stiftung
+und den übrigen Mitgliedern der Vorstände, dem Personal der
+Stiftungsbetriebe, den in Deutschland lebenden volljährigen Nachkommen
+des Stifters bis zum dritten Glied, den Mitgliedern der in § 110
+eingesetzten Rechnungskommission, der Universität Jena und den
+Gemeindebehörden von Jena und Wenigenjena bekannt gegeben werden.
+
+
+§ 119.
+
+[Sidenote: Anfechtung von Statutenänderungen.]
+
+Bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Tage der erfolgten Bekanntgabe
+einer Abänderung des Statuts soll jeder, der den in § 118 bezeichneten
+Personenkreisen angehört, und jede von den dort zuletzt benannten
+Korporationen legitimiert sein, die Abänderung als nach § 118
+ungerechtfertigt im Weg der Klage gegen die Stiftungsverwaltung
+anzufechten.
+
+Die Anfechtung kann sowohl gegen die Abänderung überhaupt wie auch gegen
+die Bestimmung ihrer Geltungsdauer gerichtet werden. Der Klaganspruch
+kann jedoch nur auf Wiederaufhebung oder Modifikation der Abänderung vom
+Tag der Klagerhebung ab, niemals auf Schadloshaltung wegen derselben
+oder auf Exemption von deren Wirkungen gehen.
+
+Das Urteil des Gerichts erfolgt nach freiem richterlichen Ermessen
+=unter gehöriger Beachtung der vermutlichen Absichten des Stifters=.
+
+Vereinbarungen oder Anordnungen, welche zum Gegenstand hätten, bestimmte
+Personen oder Personengruppen von den Wirkungen einer Statutenänderung
+auszunehmen oder wegen derselben schadlos zu halten, sind unzulässig und
+rechtsungültig.
+
+
+§ 120.
+
+[Sidenote: Wirkung der Statutenänderungen.]
+
+Jede Abänderung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung, welche seitens der
+Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig nach § 118 eingeführt ist und welche
+nicht gemäß § 119 angefochten oder trotz solcher Anfechtung als
+rechtmäßig aufrecht erhalten worden ist, hat nach Ablauf der einjährigen
+Frist seit ihrer Bekanntgabe, bezw. nach Eintritt der Rechtskraft des im
+Anfechtungsverfahren ergangenen Urteils, und nach alsdann erfolgter
+Bestätigung, ihrem Inhalt nach als Teil des ursprünglichen, vom Stifter
+selbst errichteten Statuts zu gelten und unterliegt von da ab
+hinsichtlich jeder späteren Abänderung den Vorschriften der
+vorangehenden §§ 118, 119 dieses Statuts.
+
+
+§ 121.
+
+Die Bestimmungen der vier §§ 1-4 und der vier hier vorangehenden
+§§ 117-120 können unter keinen Umständen und auf keine Weise mit
+rechtlicher Wirkung abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden.
+
+
+§ 122.
+
+[Sidenote: Bekanntgabe des Statutes und späterer Änderungen.]
+
+Gegenwärtiges Statut der Carl Zeiss-Stiftung ist, nachdem dasselbe die
+landesherrliche Bestätigung erhalten hat, durch Ausgabe von
+vollständigen Abdrücken desselben an alle über 18 Jahre alte Angehörige
+der Stiftungsbetriebe diesem Personenkreis besonders bekannt zu geben.
+
+Das Gleiche hat von neuem zu geschehen im Jahre 1921 und dann immer
+wieder nach Ablauf von je weiteren 25 Jahren.
+
+Wenn Abänderungen oder Ergänzungen in Gemäßheit des § 117 oder des § 118
+in den Zwischenzeiten eingeführt werden, so hat alsbald nach ihrem
+endgültigen Inkrafttreten eine entsprechende Neuausgabe des Statuts
+wiederum stattzufinden.
+
+[In der alten Ausgabe folgte hier:]
+ Unterschriftlich vollzogen
+_Jena_, den 26. Juli 1896.
+ Dr. Ernst Abbe.
+
+
+
+
+Anhang.
+
+Ergänzungsstatut zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung.
+
+
+Behufs Regelung der besonderen Aufgaben, welche der Carl Zeiss-Stiftung
+in bezug auf die Universität Jena zugewiesen sind, ist im Anschluß an
+das Statut der Carl Zeiss-Stiftung vom 26. Juli/16. August 1896 das
+nachstehende Ergänzungsstatut errichtet worden.
+
+Dasselbe tritt nach erfolgter landesherrlicher Bestätigung an die Stelle
+des § 106 des genannten Stiftungsstatuts, sowie der in diesem Paragraph
+angezogenen Bestimmungen der ursprünglichen Stiftungsurkunde vom 19. Mai
+1889 _und hat von da ab in jeder Hinsicht als integrierender Bestandteil
+des Statuts vom 26. Juli/16. August 1896 zu gelten_.
+
+
+Art. 1.
+
+[Sidenote: Zweckbestimmung des Universitätsfonds (U.V).]
+
+Der Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung soll der Universität
+Jena Mittel zu vermehrter _Pflege der mathematischen und
+naturwissenschaftlichen und anderer dem Interessenkreis der Stiftung
+nahestehender Lehrfächer_ gewähren und soll hierdurch der Universität
+erleichtern, auf diesen Lehrgebieten, angesichts wachsender
+Anforderungen der Zeit, mit den anderen deutschen Hochschulen Schritt zu
+halten.
+
+Demgemäß soll der Fonds nicht dazu dienen, den die Universität
+erhaltenden Staaten Lasten abzunehmen, die sie bisher getragen haben,
+oder die sie, um das für eine Universität Unentbehrlichste zu
+beschaffen, in Zukunft zu übernehmen hätten, er soll vielmehr eine
+reichlichere Pflege der Wissenschaften ermöglichen als angängig sein
+würde, wenn die Befriedigung wachsender Bedürfnisse der Universität
+gänzlich auf die staatlicherseits gewährten Mittel angewiesen bliebe.
+
+
+Art. 2.
+
+[Sidenote: Dotierung des U.F. durch regelmäßige und außerordentliche
+Überweisungen.]
+
+Die Dotierung des Universitätsfonds seitens der Carl Zeiss-Stiftung hat
+zu erfolgen:
+
+a) durch, eine regelmäßige jährliche Überweisung;
+
+b) durch außerordentliche Zuschüsse.
+
+Die in der einen oder der anderen Art überwiesenen Mittel gehen,
+vorbehaltlich der in Art. 14 getroffenen Bestimmung, in das Eigentum der
+Universität über, sind jedoch abgetrennt von dem sonstigen akademischen
+Vermögen zu verwalten.
+
+
+Art. 3.
+
+Teilweise Unwiderruflichkeit der regelmäßigen Jahresleistungen.
+
+Die regelmäßige jährliche Überweisung ist zu einem jeweils bestimmten
+Teilbetrag als in dem Sinne unwiderruflich zu bewilligen, daß sie in
+diesem Betrag so lange ungeschmälert fortgewährt werden muß, als nicht
+[die Beschränkung die § 48 des Stiftungsstatuts vorsieht tatsächlich in
+Wirksamkeit getreten ist oder[75]] Voraussetzungen, auf welche hin die
+frühere Bemessung erfolgte, in Wegfall gekommen sind.
+
+Anrechnung der Leistungen unter rechtlicher Verpflichtung.
+
+Insoweit zeitweilig nach Vereinbarung wiederkehrende Leistungen
+zugunsten der Universität direkt auf die Carl Zeiss-Stiftung unter deren
+rechtlicher Verpflichtung übernommen würden, ist der jeweilige
+Jahresbetrag dieser Leistungen auf den unwiderruflich zugesagten Teil
+der regelmäßigen jährlichen Überweisung anzurechnen.
+
+
+Art. 4.
+
+[Sidenote: Festsetzung der Überweisungen durch die Stiftungsverwaltung.]
+
+Die Festsetzung der regelmäßigen Jahresleistung und die Bestimmung ihres
+unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie die Bewilligung außerordentlicher
+Zuschüsse nach Maßgabe des § 107 des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung
+erfolgt durch die Stiftungsverwaltung gemäß der Vorschrift in § 108,
+Abs. 1. jenes Statuts.
+
+[Sidenote: Beschränkung der St. V. durch die Vorstände der
+Stiftungsbetriebe.]
+
+Erhöhung der regelmäßigen Jahresleistung und Erhöhung ihres
+unwiderruflichen Mindestbetrags, sowie Bewilligung außerordentlicher
+Zuschüsse, wenn durch letztere unter Hinzurechnung der regelmäßigen
+Jahresleistung dem Universitätsfonds mehr überwiesen würde als die
+Hälfte der jährlich zur Verausgabung verfüglichen Überschüsse der
+Stiftung, sind nicht zulässig gegen das übereinstimmende Votum des
+Stiftungskommissars und der Mehrheit der Vorstandsmitglieder der in Jena
+befindlichen Stiftungsbetriebe, sowie auch nicht gegen das einstimmige
+Votum dieser Vorstandsmitglieder.
+
+[Sidenote: Herabsetzung der nicht unwiderruflichen Leistungen.]
+
+Herabsetzung der einmal bewilligten regelmäßigen Jahresleistung
+hinsichtlich des nicht unwiderruflich zugesagten Teils darf, sofern die
+Voraussetzungen für die frühere Bemessung fortbestehen, nur eintreten,
+wenn nach übereinstimmendem Votum des Stiftungskommissars und der
+Mehrheit der Vorstandsmitglieder der hiesigen Stiftungsbetriebe die
+Rücksicht auf andere Interessen der Stiftung zeitweilige Einschränkung
+ihrer Leistungen für die Universität dringend gebieten sollte.
+
+
+Art. 5.
+
+[Sidenote: Einteilung des U.F. in Verfügungs- und Rücklagefonds.]
+
+Die regelmäßigen und die außerordentlichen Überweisungen der Stiftung an
+den Universitätsfonds sind auf zwei getrennte Konten des Fonds zu
+verteilen, nämlich auf
+
+A) einen _Verfügungs_fonds, aus dem sowohl die wiederkehrenden wie die
+einmaligen Ausgaben zu bestreiten sind;
+
+B) einen _Rücklage_fonds, dessen Kapitalbestand zu Ausgaben nur
+heranzuziehen ist zu dem Zwecke, die auf den Universitätsfonds jeweils
+übernommenen Leistungen möglichst ungeschmälert auch dann fortsetzen zu
+können, wenn zu irgend einer Zeit die regelmäßige Jahresleistung der
+Carl Zeiss-Stiftung zeitweilig eingeschränkt werden müßte.
+
+[Sidenote: Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds.]
+
+Vorübergehende Entnahmen aus dem Rücklagefonds zum Zweck rascherer
+Bereitstellung der Mittel für größere einmalige Ausgaben sind insoweit
+zulässig, als durch solche Entnahmen der Kapitalbestand des
+Rücklagefonds nicht unter den 20fachen Jahresbetrag der auf den
+Universitätsfonds übernommenen, unter rechtlicher Verpflichtung
+stehenden wiederkehrenden Ausgaben vermindert wird.
+
+
+Art. 6.
+
+[Sidenote: Beschränkung der Vermögensansammlung und Ausgabezwang inbezug
+auf den Verfügungs- und den Rücklagefonds.]
+
+Innerhalb des Verfügungsfonds können jederzeit Separatkonten behufs
+Ansammlung der Mittel zu größeren einmaligen Aufwendungen für zum voraus
+bestimmte Zwecke angelegt werden. Neben dem Bestand derartiger
+Separatkonten soll im Verfügungsfonds keine größere Ansammlung
+stattfinden als bis zum Vierfachen des Jahresbetrags der jeweils auf den
+Fonds übernommenen wiederkehrenden Ausgaben (vergl. Art. 13, vorletzter
+Absatz).
+
+Dem Rücklagefonds ist von der _regelmäßigen_ jährlichen Leistung der
+Stiftung zu keiner Zeit mehr als ein Fünftel zu überweisen; und nicht
+mehr als ein Zehntel, wenn sein Bestand das Zwanzigfache vom jeweiligen
+Jahresbetrag derjenigen vom Universitätsfonds zu tragenden
+wiederkehrenden Ausgaben, die unter rechtlicher Verpflichtung der
+Universität oder der Stiftung übernommen sind, schon überschreitet.
+
+Wenn der Bestand des Rücklagefonds so weit angewachsen wäre, daß aus ihm
+alle zurzeit auf den Universitätsfonds übernommenen wiederkehrenden
+Ausgaben durch Verbrauch von Kapital und Zinsen, unter Berücksichtigung
+des jeweiligen Zinsfußes für mündelsichere Kapitalanlagen, auf 40 Jahre
+hin gedeckt werden könnten, so ist ihm, solange diese Voraussetzung
+fortbesteht, nichts weiter zuzuführen. Der Zinsabwurf seiner Anlagen ist
+alsdann dem Verfügungsfonds zu überweisen.
+
+
+Art. 7.
+
+[Sidenote: Interessengebiet und Art der Betätigung für den U.F.]
+
+Die Mittel des Universitätsfonds können, vorbehaltlich der in
+Art. 11, Abs. 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen, benutzt werden
+zu persönlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden Aufwendungen
+jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche
+Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen und
+naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen Lehrfächern,
+die -- wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht, Hygiene,
+technologische Disziplinen u. a. -- nähere Beziehung auf die Interessen
+der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne Rücksicht auf Fakultätsgrenzen,
+unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
+
+Außerhalb dieses Interessenkreises darf der Universitätsfonds noch für
+solche Zwecke herangezogen werden, die der Universität im ganzen oder
+der Gesamtheit ihrer Angehörigen und insofern noch mittelbar den zuvor
+benannten Interessen dienen.
+
+
+Art. 8.
+
+[Sidenote: Verwendungszwecke für die regelmäßigen Jahresleistungen.]
+
+Die regelmäßige jährliche Überweisung der Carl Zeiss-Stiftung an den
+Universitätsfonds soll im Rahmen der in Art. 7 umschriebenen Zwecke
+Verwendung finden
+
+ 1. zur Dotierung neuer Professuren und Institute, die für
+ Erweiterung der Forschungs- oder Lehrtätigkeit der Universität
+ erwünscht erscheinen;
+
+ 2. zur zeitweiligen Aufbesserung von Professuren, die aus
+ staatlichen oder anderen Fonds dotiert sind, sowie zu regelmäßigen
+ oder einmaligen Zuschüssen für aus solchen Fonds dotierte
+ Institute;
+
+ 3. für regelmäßige oder einmalige Zuschüsse zum Etat der
+ Universitätsbibliothek behufs vermehrter Aufwendungen für die
+ Literatur der in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrfächer;
+
+ 4. zu außerordentlichen Bewilligungen an Institute oder an Dozenten
+ behufs Durchführung von Studien, die besonderen Aufwand erfordern;
+
+ 5. zu Remunerationen an unbesoldete Dozenten für nützliche
+ Mitwirkung an den Lehraufgaben der Universität;
+
+ 6. zur Förderung der Wirksamkeit der Seminarien;
+
+ 7. zur Unterstützung von in Jena bestehenden, an die Universität
+ sich anlehnenden Vereinen zur Förderung der unter Art. 7, Abs. 1
+ fallenden Studien, sowie zu Aufwendungen für andere
+ Veranstaltungen, die der Universität mit Bezug auf solche
+ Interessen nützen;
+
+ 8. für regelmäßige Zuschüsse, gemäß Art. 7, Abs. 2, zugunsten der
+ Reliktenversorgung bei der Universität und für andere gemeinsame
+ Universitätsanstalten.
+
+[Sidenote: dsgl. für die außerordentlichen Zuschüsse.]
+
+Die außerordentlichen Zuschüsse der Stiftung zum Universitätsfonds sind,
+soweit sie nicht zum voraus für den Rücklagefonds bestimmt werden, dem
+Verfügungsfonds zu überweisen, um diesem vermehrte Mittel zu
+vorübergehenden Ausgaben und namentlich zu größeren einmaligen
+Aufwendungen zu gewähren.
+
+
+Art. 9.
+
+[Sidenote: Verwendung für andere als die eigentlichen Zwecke des U.F.]
+
+Sollte die Carl Zeiss-Stiftung früher oder später in der Lage sein,
+Leistungen zugunsten der Universität mit Aussicht auf längere Fortdauer
+in solcher Höhe zu übernehmen, daß der Universitätsfonds, unbeschadet
+der Erfüllung des in Art. 1 benannten Zweckes, noch weiteren
+Bedürfnissen der Universität dienstbar gemacht werden könnte, so dürfen
+auf den Fonds auch solche Aufwendungen innerhalb des in Art. 7
+umschriebenen Interessenkreises übernommen werden, die bis dahin aus
+staatlichen Mitteln bestritten wurden, wofern hierdurch der Universität
+eine vermehrte Pflege anderer Interessen oder eine sonstige Verbesserung
+ihrer Verhältnisse ermöglicht wird.
+
+Es soll also solchen Falles nicht ausgeschlossen sein, die regelmäßige
+jährliche Überweisung der Stiftung an den Universitätsfonds außer für
+die in Art. 8, Ziffer 1-8 benannten Zwecke auch noch zu verwenden:
+
+ zur Dotation von Lehrstühlen und Instituten des in Art. 7
+ bezeichneten Lehrgebietes, die bis dahin aus staatlichen oder
+ anderen Fonds dotiert waren, um die hierdurch frei werdenden Mittel
+ für andere Zwecke der Universität verfüglich zu machen,
+
+sowie aus den außerordentlichen Zuschüssen zum Universitätsfonds
+
+ Beihilfen zu gewähren für Neueinrichtungen und sonstige
+ Veranstaltungen bei der Universität, für die sonst die Staaten
+ Vorsorge zu treffen hätten.
+
+
+Art. 10.
+
+[Sidenote: Weitere Voraussetzungen und Beschränkungen für Verwendung
+nach § 9.]
+
+Die Übernahme von Leistungen gemäß Art. 9 ist an die Voraussetzung zu
+knüpfen, daß für die Zwecke, zu deren Gunsten sie jeweils erfolgen soll,
+auch staatlicherseits ein den Umständen nach angemessener Beitrag
+gewährt werde.
+
+Insoweit für wiederkehrende Aufwendungen dieser Art mehr als ein Drittel
+von der jeweils gemäß Art. 2 festgesetzten regelmäßigen jährlichen
+Überweisung, oder für einmalige Aufwendungen mehr als ein Drittel des
+außerordentlichen Zuschusses verwandt werden soll, untersteht die
+Bewilligung denselben Bedingungen, wie gemäß Art. 4, Abs. 2 die Erhöhung
+der regelmäßigen jährlichen Überweisung oder die Erhöhung ihres
+unwiderruflichen Mindestbetrages.
+
+Im übrigen dürfen Leistungen gemäß Art. 9 auf den Universitätsfonds nur
+so lange übernommen und früher übernommene wiederkehrende nur so lange
+fortgesetzt werden, als die Dozenten der Universität Jena (dem
+bisherigen Rechtszustand gemäß) volle Lehrfreiheit genießen und in der
+Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen und persönlichen Rechte
+nicht beschränkt sind.
+
+Als dieser Bedingung zuwidergehend ist jedoch nicht anzusehen eine
+Verpflichtung der Professoren der theologischen Fakultät im Lehrauftrag
+zur Vertretung der Lehren der evangelischen Kirche, sowie auch nicht der
+Erlaß und die Anwendung von Vorschriften über das dienstliche Vorgehen
+gegen Dozenten wegen Verletzung der aus dem akademischen Amt sich
+ergebenden Pflichten, wegen Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen
+Strafgesetze und wegen eines sittlich anstößigen Lebenswandels, oder
+wegen Handlungen, die der bürgerlichen Ehre Abbruch tun.
+
+
+Art. 11.
+
+[Sidenote: Verwaltung des U.F.]
+
+Die Verwaltung des Universitätsfonds, einschließlich der
+Rechnungslegung, und die Verfügung über die Mittel desselben nach den
+Bestimmungen dieses Ergänzungsstatuts untersteht den gleichen Organen
+und den gleichen Anordnungen wie die Verwaltung und Verwendung der
+staatlicherseits gewährten Fonds der Universität.
+
+[Sidenote: Beschränkung in der Übernahme laufender Verpflichtungen und
+der Verwendung für allgem. Univers.-Zwecke.]
+
+Von der regelmäßigen jährlichen Überweisung der Stiftung ist mindestens
+ein Zehntel für einmalige Ausgaben verfügbar zu halten.
+
+Zu wiederkehrenden Leistungen für Zwecke gemäß Art 7, Abs. 2 ist davon
+nicht mehr als ein Zehntel zu verwenden.
+
+
+Art. 12.
+
+[Sidenote: Nutzbarmachung der aus d. U.F. erstellten Einrichtungen für
+gemeinnützige Zwecke.]
+
+Hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen, die gänzlich aus Mitteln
+des Universitätsfonds beschafft oder in Betrieb erhalten werden, hat die
+Stiftung auszubedingen, daß ihre Benutzung für Zwecke, die im Sinne von
+gemeinnützigen Veranstaltungen auf Belehrung nicht studentischer Kreise
+ausgehen, den Dozenten der Universität insoweit gestattet werde, als
+die Mitbenutzung für solche Zwecke ohne Störung der bestimmungsmäßigen
+Verwendung angängig ist.
+
+Falls Leistungen der in Art. 9 bezeichneten Art auf den
+Universitätsfonds übernommen werden, ist für die Dauer dessen die
+gleiche Bedingung auch hinsichtlich solcher Gebäude und Einrichtungen zu
+stellen, die nur zum Teil aus Mitteln der Stiftung beschafft sind oder
+unterhalten werden.
+
+
+Art. 13.
+
+[Sidenote: Vorschriften für die Rechnungslegung der
+Stiftungsverwaltung.]
+
+Für die jährliche Rechnungslegung der Stiftungsverwaltung, gemäß
+§§ 110-112 des Stiftungsstatuts, ist, außer den Beträgen der
+regelmäßigen und der außerordentlichen Überweisung an den
+Universitätsfonds und dem Zinsabwurf des letzteren, für jedes Jahr
+nachzuweisen:
+
+ 1. der Bestand des Verfügungsfonds und des Rücklagefonds zu Beginn
+ und zum Schluß des Rechnungsjahres;
+
+ 2. der wiederkehrende Aufwand, seinem Gesamtbetrag nach, a) an
+ Gehalten, b) an sachlichen Aufwendungen für solche Lehrstühle und
+ Anstalten, deren Dotation jeweilig ganz auf den Stiftungsfonds
+ übernommen ist;
+
+ 3. der Gesamtaufwand für wiederkehrende Zuschüsse a) zu den
+ persönlichen, b) zu den sachlichen Ausgaben für andere Professuren
+ und Institute des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten Lehrgebiets, sowie
+ der wiederkehrende Aufwand für sonstige, diesem Interessenkreis
+ dienende Einrichtungen;
+
+ 4. der wiederkehrende Zuschuß zu gemeinsamen Universitätsanstalten
+ (Art. 7, Abs. 2);
+
+ 5. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben a) persönlicher, b)
+ sachlicher Art, für Zwecke des in Art. 7, Abs. 1 bezeichneten
+ Lehrgebiets;
+
+ 6. der Gesamtbetrag der einmaligen Ausgaben für allgemeine Zwecke
+ der Universität (Art. 7, Abs. 2).
+
+[Sidenote: Begriff der wiederkehrenden Ausgaben.]
+
+Als wiederkehrende Ausgaben sind alle diejenigen Leistungen in Ansatz zu
+bringen, die, auch wenn sie nicht unter rechtlicher Verpflichtung der
+Universität oder der Stiftung übernommen sind, doch nicht ohne Nachteile
+oder Schwierigkeiten wieder eingestellt werden könnten. Ausgaben, die
+dieser Rücksicht nicht unterliegen, haben als einmalige zu gelten,
+selbst wenn die Absicht einer Fortsetzung derselben für längere Zeit
+besteht.
+
+Im übrigen ist noch, falls Leistungen in Gemäßheit des Art. 9 auf den
+Universitätsfonds übernommen sind, für jedes Jahr festzustellen, wieviel
+an wiederkehrenden und wieviel an einmaligen Ausgaben auf solche
+Leistungen entfallen ist.
+
+
+Art. 14.
+
+[Sidenote: Bestimmungen für den Fall der Aufhebung der Universität
+Jena.]
+
+Sollte die Universität Jena als staatliche Hochschule aufgehoben werden,
+so hört von da ab die Verpflichtung der Carl Zeiss-Stiftung zu weiteren
+Leistungen gemäß Art. 2 auf. Auch fällt der gesamte alsdann vorhandene
+Vermögensbestand des Universitätsfonds an die Stiftung zurück, wofern
+letztere bereit ist, für Erfüllung derjenigen rechtlichen
+Verpflichtungen der Universität aufzukommen, die vorher zu Lasten des
+Fonds übernommen waren.
+
+Die Carl Zeiss-Stiftung hat alsdann bei Auflösung des
+Universitätsverbandes diejenigen Lehrstühle und wissenschaftlichen
+Anstalten, deren Dotation bis dahin wesentlich aus dem Universitätsfonds
+bestritten wurde, sowie nach Möglichkeit andere, die dem Interessenkreis
+der Stiftung nahe stehen, in eigene Verwaltung zu übernehmen, um sie als
+Stätten wissenschaftlicher Forschung zu erhalten und den
+Bildungsinteressen größerer Kreise dienstbar zu machen.
+
+Für alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl
+Zeiss-Stiftung treten würden, kommen alsdann in sinngemäßer Anwendung
+diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in Titel V des Statuts
+der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverhältnis der Beamten bei den
+Betrieben der Stiftung geregelt ist.
+
+_Jena_, den 24. Februar 1900.
+
+gez. Dr. Ernst Abbe.
+
+ * * * * *
+
+[Bei Einreichung der von ihm unterschriftlich vollzogenen, das
+»Ergänzungsstatut« betreffenden, Urkunde vom 24. Februar 1900 gab E.
+ABBE noch unter dem 14. März 1900 die Erklärung ab,
+
+ »daß die Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, wie schon des ihr
+ zugrunde liegenden Entwurfs, meinerseits unter _den_
+ Voraussetzungen gestanden hat, die folgende Bemerkungen zum
+ Ausdruck bringen:
+
+Die Worte »dem bisherigen Rechtszustand gemäß« im 3. Abs. des Art. 10
+bezwecken keine deklaratorische Bestimmung des auf sie Folgenden,
+besagen also nicht: soweit es dem bisherigen Rechtszustand gemäß ist;
+sie sind eine lediglich informatorische Bemerkung zur Motivierung der
+gestellten Bedingung: _daß_ es bisher so gewesen sei.
+
+Der letzte (4.) Abs. des Art. 10 gibt eine _vollständige_ Aufzählung
+dessen, was nicht als dieser Bedingung zuwidergehend gelten soll.
+
+Hierbei gebrauche ich die Worte »Lehren der evangelischen Kirche« im
+Sinne der Betonung des Adjektivs »evangelisch« zum Unterschied von
+katholisch usw.
+
+Unter den Worten »Verletzung der aus dem akademischen Amt sich
+ergebenden Pflichten« ist verstanden die Verletzung oder
+Vernachlässigung der _dienstlichen_ Obliegenheiten, die das einzelne
+akademische Amt für seinen Inhaber in bezug auf Lehrtätigkeit,
+Institutsverwaltung und sonstige amtliche Funktionen mit sich bringt.
+
+Unter »Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze« verstehe
+ich solche Handlungen, die durch rechtskräftiges Urteil eines
+ordentlichen Gerichts als Zuwiderhandlungen gegen diese Strafgesetze
+festgestellt sind.«]
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 45: Auch im Buchhandel erschienen, Kommissionsverlag von
+_Gustav Fischer-Jena_. Cz.]
+
+[Fußnote 46: Der Vertreter der Stiftungsverwaltung in der
+Geschäftsführung der Stiftungsbetriebe ist der Stiftungskommissar. Alle
+(Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6),
+KRÜSS (Deutsche Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f.
+Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg.
+1905/06, Bd. II), WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905,
+Nr. 14).]
+
+[Fußnote 47: bei den Stiftungsbetrieben]
+
+[Fußnote 48: Betrag des Zinsabwurfs des Reservefonds]
+
+[Fußnote 49: solange nicht der Fall des § 48 vorliegt.]
+
+[Fußnote 50: Sollte zu irgend einer Zeit Einschränkung der in Titel V
+dieses Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegten Leistungen gemäß § 88
+nötig geworden sein, so müssen für die Dauer dessen alle Überschüsse
+ungeschmälert dem Reservefonds zugeführt werden, außer soweit die
+Stiftung vorher Leistungen gemäß § 100 rechtsverbindlich übernommen
+hatte.]
+
+[Fußnote 51: der allmählich bis auf die Hälfte der durchschnittlichen
+Jahresausgabe der Betriebe zu erhöhen ist, in solcher Form anzulegen,
+daß er jederzeit ohne Verlust liquid gemacht werden kann.
+
+Wenn der Reservefonds die in § 45 bezeichnete Höhe überschritten hat,
+ist der gesamte überschreitende Betrag in sichern ausländischen Werten
+anzulegen.]
+
+[Fußnote 52: aller]
+
+[Fußnote 53: ohne Verletzung]
+
+[Fußnote 54: 3. Dezember 1888.]
+
+[Fußnote 55: 19.]
+
+[Fußnote 56: 80 Mk., 100 Mk., 120 Mk.]
+
+[Fußnote 57: 100 Mk., 130 Mk., 160 Mk.]
+
+[Fußnote 58: § 73. Spätestens nachdem der Reservefonds der Stiftung die
+in § 45 bezeichnete Höhe erreicht hat, hat Erweiterung der
+Pensionsleistungen mindestens in dem Umfang einzutreten, daß
+
+ der Beginn der pensionsfähigen Dienstzeit vom vollendeten 18.
+ Lebensjahr gerechnet wird;
+
+ bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses und nachherigem
+ Wiedereintritt vor Ablauf von drei Jahren die frühere Dienstzeit,
+ auch wenn die Unterbrechung nicht nur Suspension gemäß § 82
+ begründet, für die pensionsfähige Dienstzeit in Anrechnung kommt;
+
+ die Maximalsätze der jeweils pensionsfähigen Monats-Löhne oder
+ -Gehälter für die Arbeiter auf 100 Mk., 120 Mk., 140 Mk., für die
+ Angestellten auf 120 Mk., 160 Mk., 200 Mk. erhöht werden;
+
+ anderweitiger Arbeitsverdienst der Pensionsempfänger nicht mehr zum
+ Teil auf die Pension anzurechnen ist;
+
+ der in § 7 Abs. 1 des »Gemeinsamen Pensions-Statuts«
+ ausgesprochene, auf den Fall von Massenunglück und dergl.
+ bezügliche Vorbehalt gänzlich außer Kraft gesetzt wird.
+]
+
+[Fußnote 59: Andererseits können bei oder nach vorgedachter Erweiterung
+der Pensionsleistungen]
+
+[Fußnote 60: hat in jedem Fall nicht weniger zu betragen als die Summe
+des festen Zeitlohnes oder Gehaltes, auf welche der Betroffene bei
+Fortdauer seines Dienstverhältnisses für das nächste halbe Jahr nach
+seinem Austritt Anspruch gehabt hätte.]
+
+[Fußnote 61: § 78. Die nach § 77 normierte Abgangsentschädigung kann
+solchen, die zur Zeit ihrer Entlassung noch nicht das 21. Lebensjahr
+vollendet haben, durch Fortzahlen ihres Wochen- oder Monatslohnes auf
+die Dauer eines halben Jahres gewährt werden. Allen anderen muß auf ihr
+Verlangen der Gesamtbetrag bei der Entlassung ausbezahlt werden.]
+
+[Fußnote 62: § 88. Die durch die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses
+Statuts den Stiftungsunternehmungen auferlegten Verpflichtungen
+in bezug auf Gewährleistung des festen Arbeitseinkommens,
+Krankenkassenleistungen, Pensionszusicherung, Abgangsentschädigung und
+Aufrechterhaltung der Arbeitsverträge sollen nur dann und immer nur auf
+so lange in Umfang oder Höhe der zukünftigen Leistungen zeitweilig
+herabgesetzt oder ganz suspendiert werden dürfen, als etwa ihre
+uneingeschränkte Erfüllung, in Ansehung der Zeit- und Geschäftslage und
+des Vermögensstandes der Stiftung, die wirtschaftliche Sicherheit der
+Firma oder der Stiftung gefährden möchte.
+
+Dieser Fall darf jedoch für jeden einzelnen Stiftungsbetrieb frühestens
+dann als gegeben gelten,
+
+wenn der Betrieb durch drei Geschäftsjahre oder länger innerhalb der
+letztverflossenen fünf Geschäftsjahre Betriebsdefizit gemäß der
+Bestimmung in § 23 Absatz 3 dieses Statuts gehabt hätte und zugleich der
+Reservefonds nach Abzug des gemäß § 45 auf Abteilung I entfallenden
+Deckungskapitals im ganzen auf weniger als zwei Drittel einer
+Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach dem Durchschnitt der letzten
+drei Geschäftsjahre, herabgegangen wäre; oder
+
+wenn, auch ohne vorausgegangenes Betriebsdefizit, der nicht auf
+Abteilung I entfallende Teil des Reservefonds auf weniger als ein
+Drittel dieser Jahresausgabe sich vermindert hätte.
+
+Nach Eintritt des einen oder des andern der hier gedachten Fälle können
+die Arbeits- und Anstellungsverträge ohne vorherige Aufkündigung
+derselben in den auf die §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 bezüglichen
+Bestimmungen für die Zukunft abgeändert werden. Ansprüche, welche schon
+vorher anfällig geworden sind, werden hierdurch nicht berührt.]
+
+[Fußnote 63: § 89. Sollten die Voraussetzungen des § 88 zu irgend einer
+Zeit einmal eingetreten sein, so müssen die alsdann hinsichtlich des
+Umfanges oder der Höhe der Leistungen eingeschränkten oder ganz
+suspendierten Bestimmungen der §§ 67, 70 bis 73, 77 und 85 dieses
+Statuts spätestens dann wieder in uneingeschränkte Geltung gesetzt
+werden, wenn für den Betrieb die drei letzten Geschäftsjahre ohne
+Betriebsdefizit geblieben sind und zugleich der Reservefonds der
+Stiftung nach Abzug des auf Abteilung I entfallenden Anteils im ganzen
+die Höhe von zwei Drittel der Jahresausgabe der Stiftungsbetriebe, nach
+dem Durchschnitt der drei letzten Geschäftsjahre, wieder erreicht hat.
+
+Hinsichtlich aller in der Zwischenzeit vorgekommenen Invaliditäts- und
+Todesfälle müssen alsdann vom gedachten Zeitpunkt ab den Beteiligten die
+regelmäßigen Pensionsleistungen auf so lange gewährt werden, als nicht
+etwa die Voraussetzungen des § 88 von neuem eingetreten sind.]
+
+[Fußnote 64: § 96. Wenn zu irgend einer Zeit der Fall eintreten sollte,
+daß die auf die §§ 67, 72, 73, 77 dieses Statuts begründeten Leistungen
+wegen der in § 89 vorgesehenen Umstände gegenüber den Arbeitern eines
+Stiftungsbetriebes eingeschränkt oder ganz suspendiert werden müßten, so
+haben auch gegenüber allen Beamten des Betriebes, die Mitglieder seiner
+Geschäftsleitung nicht ausgenommen, entsprechende Einschränkungen
+einzutreten, soweit nicht schon erworbene Rechte entgegenstehen.
+
+In alle auf Lebenszeit abzuschließende Anstellungsverträge muß ein
+hierauf bezüglicher Vorbehalt ausdrücklich aufgenommen werden.
+
+Vorzugsrechte zur Sicherstellung vertragsmäßiger Ansprüche dürfen
+niemand eingeräumt werden.]
+
+[Fußnote 65: mit Rücksicht auf die gesamte Geschäftslage und den vom
+Reservefonds erreichten Stand]
+
+[Fußnote 66: (Gewinnbeteiligung)]
+
+[Fußnote 67: zu bemessen nach dem gemäß § 41, Abs. 2 auf das gleiche
+Lohn- und Gehalts-Konto bezogenen prozentischen Nettogewinn des
+Geschäftsjahres, und zwar als ein Bruchteil desjenigen Betrags, mit
+welchem dieser prozentische Nettogewinn die Ziffer überschreitet, die
+gemäß der in §§ 40, 41 gegebenen Richtschnur als Mindestziffer im Sinn
+des § 41, Abs. 3 jeweils gelten soll;]
+
+[Fußnote 68: welche beim Schluß]
+
+[Fußnote 69: für länger als zehn Jahre eingehen, und nicht für länger
+als fünf Jahre, wenn der Reservefonds den in § 45 bezeichneten Stand
+nicht überschreitet.
+
+Neue Verpflichtungen der gedachten Art darf sie nicht übernehmen, wenn
+der Jahresbetrag der schon übernommenen zusammen ein Viertel des
+durchschnittlichen verfügungsfreien Jahresüberschusses der
+letztverflossenen drei Geschäftsjahre überschreitet.]
+
+[Fußnote 70: bei der Universität bleiben diejenigen Bestimmungen in
+Kraft, welche hierüber in den §§ 14, 15 und 17 der Stiftungsurkunde der
+Carl Zeiss-Stiftung vom 19. Mai 1889 niedergelegt sind, mit der Maßgabe,
+
+ daß die Verfügung über denselben und dessen Verwaltung den gleichen
+ Organen und den gleichen Normen wie die Verwendung der ordentlichen
+ Mittel der Universität unterstellt sein soll;
+
+ daß neue regelmäßige Leistungen, deren Fortsetzung nicht ohne
+ Nachteil jederzeit unterbrochen werden könnte, auf den Fonds nicht
+ übernommen werden dürfen, wenn der jährliche Gesamtbetrag der schon
+ übernommenen größer ist als die Hälfte der regelmäßigen jährlichen
+ Zuwendung der Stiftung im Durchschnitt der letztvergangenen fünf
+ Jahre:
+
+ daß zwar zeitweilige Ansammlung von Mitteln innerhalb des Fonds zur
+ Bestreitung größerer Ausgaben für zum voraus bestimmte Zwecke ohne
+ Beschränkung stattfinden, außerdem aber im »Verfügungsfonds« nicht
+ mehr als das Vierfache vom Jahresbetrag der jeweils übernommenen
+ regelmäßigen Leistungen angesammelt werden darf und im
+ »Rücklagefonds« keine größere Kapitalansammlung zulässig ist, als
+ nach dem jeweiligen Zinsfuß genügen würde, um nötigenfalls durch
+ Verbrauch von Zinsen und Kapital alle auf den Universitätsfonds
+ übernommenen regelmäßigen Leistungen vierzig Jahre lang ohne
+ weitere Zuwendungen seitens der Stiftung fortsetzen zu können;
+
+ daß dem »Rücklagefonds« nicht mehr zugeführt werden darf als ein
+ Viertel der regelmäßigen jährlichen Zuwendung der Stiftung.
+
+Die genannten §§ besagter Stiftungsurkunde (§15 mit einer nachträglich
+vereinbarten Abänderung) haben für die Zukunft als ergänzender
+Bestandteil des Titels VII des gegenwärtigen Statuts zu gelten, sofern
+nicht noch bei Lebzeiten des Stifters eine Neuregelung in Form eines
+besonderen Ergänzungsstatuts[71] herbeigeführt worden ist.
+Letzterenfalls hat solches Ergänzungsstatut als dem Titel VII zugehörig
+zu gelten.]
+
+[Fußnote 71: [s. dieses nachstehend].]
+
+[Fußnote 72: landesherrlichen]
+
+[Fußnote 73: Jede]
+
+[Fußnote 74: des Statuts]
+
+[Fußnote 75: Diese Eventualität ist inzwischen durch Wegfall des § 48 in
+dem Stiftungsstatut vom 5. Dezember 1905 erledigt.]
+
+
+
+
+X.
+
+Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung[76].
+
+(Als Manuskript gedruckt.)
+
+
+Die nachfolgenden Erklärungen sollen zunächst die Vorschriften des
+genannten Statuts sowohl hinsichtlich ihrer allgemeinen Tendenz, wie
+hinsichtlich der wichtigeren Einzelbestimmungen gegenüber den jetzt
+Beteiligten begründen, des weiteren aber auch für die Zukunft etwa nötig
+werdender Interpretation einige Anhaltspunkte liefern.
+
+
+Titel I.
+
+Konstituierende Bestimmungen.
+
+Zu § 1.
+
+_Zwecke der Stiftung._
+
+
+Dem Grundgedanken nach geht die CARL ZEISS-Stiftung darauf aus: gegebene
+Geschäftsunternehmungen mit allen daran haftenden Rechten und
+Anwartschaften im Sinne eines Fideikommisses in unpersönlichem Besitz
+und zugunsten unpersönlicher Interessen unter dauernde Bindung zu
+stellen, und zwar einerseits hinsichtlich der fortgesetzten Leitung und
+Verwaltung jener Unternehmungen nach bestimmten Grundsätzen, anderseits
+hinsichtlich beschränkter Verfügung über die mit ihrem Besitz
+verknüpften Nutznießungen.
+
+Auf das erstere beziehen sich die Titel II und III, V und VI, auf das
+zweite die Titel IV, VII und VIII des Statuts.
+
+Dementsprechend bezeichnet § 1 die Zwecke der Stiftung unter zwei
+getrennten Abschnitten in genauem Anschluß an die Stiftungsurkunde[77],
+nur mit derjenigen Erweiterung unter B, welche durch die inzwischen
+veränderte Sachlage an die Hand gegeben ist.
+
+Alle Leistungen, welche unter A fallen, sind gedacht als solche, die
+immer namens der Handelsfirmen der Stiftung und in deren Wirkungskreis
+zu erfolgen haben; namens der Stiftung selbst nur Leistungen gemäß
+Abschnitt B, welcher denjenigen Umkreis _gemeinnütziger_ Betätigung
+umschreibt, innerhalb dessen die Stiftung als Eigentümer der
+Geschäftsbetriebe die Nutznießungsvorteile aus letzteren zu verwenden
+hat.
+
+Die CARL ZEISS-Stiftung soll in keinem Punkt, namentlich aber nicht
+hinsichtlich der unter A im dritten Absatz ihr zugewiesenen sozialen
+Aufgaben den Charakter der »milden Stiftung« haben. Was im besonderen
+dieser dritte Satz von ihr verlangt, besteht ausschließlich in der
+Forderung: daß ihre Handelsfirmen als solche ihre Wirtschaftsführung
+gemäß den in Titel V ausgesprochenen Grundsätzen einzurichten haben,
+damit diese Wirtschaftsführung _nichts übrig lasse_, wofür etwa
+Wohltätigkeitseinrichtungen irgend einer Art regelmäßig einzutreten
+hätten; und daß die Stiftung, als Eigentümer, solcher Wirtschaftsführung
+die nötige Rückdeckung schaffe, gemäß den Vorschriften in Titel IV. Denn
+das Ziel meiner Bestrebungen ist durchaus nicht, in meinem Wirkungskreis
+Caritas zu befördern, sondern ganz allein: die _Rechts_lage aller
+derjenigen zu heben, die in diesen Wirkungskreis eingetreten sind oder
+in Zukunft eintreten mögen.
+
+
+Zu § 5.
+
+_Stiftungsverwaltung._
+
+Da die Zwecke der CARL ZEISS-Stiftung in mehreren Punkten mit
+staatlichen Angelegenheiten sich berühren, so mußte es angemessen und
+sachdienlich erscheinen, die oberste Leitung der Stiftung einer Instanz
+zuzuweisen, welche zur ständigen Vertretung verwandter öffentlicher
+Interessen berufen ist -- wie schon durch die Stiftungsurkunde von 1889
+geschieht. Dabei ist jedoch die Verbindung von Stiftungsverwaltung und
+Staatsbehörde als reine Personalunion gedacht. Die Bestimmung des § 5
+besagt also nur: daß diejenigen Männer, welchen jeweils die betreffende
+Funktion des öffentlichen Dienstes anvertraut ist, durch den Stifter
+ersucht und kraft landesherrlicher Bestätigung der Stiftung ein für
+allemal ermächtigt sind, auch der Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung
+der CARL ZEISS-Stiftung sich anzunehmen und solche immer in den gleichen
+geordneten Formen zu besorgen, nach welchen sie gemäß den
+Staatseinrichtungen ihr öffentliches Amt ausüben.
+
+Jene Verbindung begründet mithin keinerlei nähere Beziehung der Stiftung
+zum Staat selbst, außerhalb des allgemeinen Aufsichtsrechts, welches dem
+Staat über jede Stiftung zusteht[78].
+
+
+Titel II.
+
+Organisation der geschäftlichen Aktion der Stiftung.
+
+Zu Titel II wird die schwierige Frage zu beantworten gesucht: wie die
+Verwaltung und Leitung von Gewerbsunternehmungen auf einem sehr
+eigenartigen Arbeitsfeld, dessen technische und merkantile Interessen
+gänzlich abseits liegen von den allgemeiner zugänglichen
+Industriegebieten, in _unpersönlicher_ Hand zweckmäßig zu organisieren
+sei -- und _wie_ einer für zweckmäßig erkannten Organisation die Gewähr
+dauernder Anerkennung verschafft werden könne.
+
+Der in Titel II zum Ausdruck kommende Organisationsplan für die
+geschäftliche Aktion der Stiftung hat sich mir ergeben aus dem Inhalt
+einer fast dreißigjährigen persönlichen Erfahrung über die feineren
+Lebensbedingungen der hiesigen Unternehmungen und aus vielfältigen
+Einblicken in die Verhältnisse anderer Betriebe ähnlicher Art; nicht zum
+wenigsten aber auch aus den wertvollen Winken, welche das nunmehr
+vierjährige, ausnahmslos einträchtige Zusammenwirken mit dem
+ausgezeichneten Mann, der der erste Stiftungskommissar der CARL
+ZEISS-Stiftung geworden ist, mir und meinen nächsten Mitarbeitern
+geliefert hat.
+
+Die in Titel II des Statutenentwurfs aufgestellten Vorschriften stehen
+unter den nachfolgenden Gesichtspunkten:
+
+1. Eine sachgemäße und entsprechender Verantwortlichkeit fähige Leitung
+und Verwaltung der Stiftungsbetriebe kann, hinsichtlich aller
+Angelegenheiten dieser Betriebe, kleiner und großer, nur mit Hilfe
+solcher Personen gewonnen werden, welche in Ansehung der wesentlichen
+Interessen jedes Betriebes Sachverständige und mit dem Gang der
+Geschäfte in den Einzelheiten vertraut sind.
+
+Deshalb müssen der Stiftung neben der Stiftungsverwaltung für Leitung
+und Verwaltung der Geschäftsfirmen noch besondere Organe gegeben werden,
+mit eigener Initiative und Verantwortung, und dementsprechend mit einer
+bestimmten selbständigen Kompetenz (Vorstände oder Geschäftsleitungen
+der Stiftungsbetriebe).
+
+Damit diesen Organen Initiative und Verantwortlichkeit wirklich
+verbleibe, muß ihre Kompetenz grundsätzlich dahin bestimmt werden: daß
+in den Angelegenheiten der Betriebe gegen ihren erklärten Willen nichts
+angeordnet, sondern nur Veto seitens der Stiftungsverwaltung innerhalb
+eines bestimmten Umfangs eingelegt werden kann.
+
+2. Die Funktionen dieser Vorstände können nicht füglich je einem
+einzelnen in die Hand gegeben werden. Wegen der Vielfältigkeit der stets
+zu berücksichtigenden Interessen und stets erforderlichen Sachkenntnisse
+kann nur eine Mehrheit von Personen genügende Gewähr für nicht ganz
+einseitige Entschließungen bieten. Jede Entscheidung muß die Resultante
+sein aus den Einzelurteilen mehrerer _gleichberechtigter_, möglichst
+verschiedene Interessen des Betriebes vertretender Personen.
+
+Demnach müssen die Vorstände als _Kollegien_ konstituiert werden. Bei
+der Optischen Werkstätte wird, wegen der besonderen Mannigfaltigkeit der
+dort in Betracht kommenden Rücksichten, die Zahl der Mitwirkenden der
+Regel nach nicht unter Drei sein dürfen. Über vier ohne dringende
+Veranlassung hinauszugehen, wird überall unratsam sein wegen der
+unvermeidlichen Schwerfälligkeit eines vielköpfigen Kollegiums.
+
+3. Zur verantwortlichen Mitwirkung in der Leitung der Stiftungsbetriebe
+ist ein Fremder, der unvermittelt in den Betrieb hereingesetzt würde,
+gänzlich ungeeignet. Ein solcher würde, wenn er nicht ins Blaue hinein
+urteilen und dabei der Gefahr grober Mißgriffe sich aussetzen will, für
+längere Zeit, bis er eingehendere Fühlung mit den Angelegenheiten
+gewonnen hat, nur das Sprachrohr anderer sein können. Daher ist
+unbedingt geboten, die Ergänzung der Vorstände stets im Kreis derjenigen
+Personen zu suchen, welche als obere Beamte der betreffenden Firma --
+wenigstens aber des andern Stiftungsbetriebes -- schon längere Zeit
+tätig waren, infolgedessen mindestens einen Teil der wichtigeren
+Angelegenheiten des Betriebs und die Atmosphäre des Wirkungskreises aus
+eigener Erfahrung kennen und anderseits ihren Mitarbeitern und der
+Stiftungsverwaltung ebenfalls schon genügend bekannt sind.
+
+4. Die erforderliche Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe
+seitens der Stiftungsverwaltung und deren, sei es beratende, sei es
+mitentscheidende Einwirkung auf diese Geschäftsführung, kann, soweit es
+sich nicht um Wahrnehmung ganz allgemeiner Interessen der Stiftung oder
+wesentlich vermögensrechtlicher Rücksichten handelt, in wirksamer und
+sachgemäßer Art nur mittels einer Person ausgeübt werden, welche durch
+fortgesetzten, regelmäßigen Verkehr mit den Instituten und ihrem
+Personal einen genaueren Einblick in alle sachlichen und persönlichen
+Verhältnisse derselben gewonnen hat und den Gang aller Angelegenheiten
+_stetig_ zu verfolgen vermag. Da bei so komplizierten Geschäftsaktionen,
+wie hier in Frage sind, in die Beurteilung jeder wichtigeren Sache immer
+vielerlei Einzelheiten hereinspielen, und Rücksichten und Erwägungen,
+die einem Fernerstehenden meist kaum verständlich zu machen sind, so
+würde jede maßgebende Einwirkung der Stiftungsverwaltung, die aus der
+Entfernung erfolgen müßte, eher lähmend als fördernd sein. Hieraus folgt
+die Unentbehrlichkeit eines weiteren Organs der Stiftung für die
+Verwaltung ihrer Gewerbsinstitute -- einer ständigen Mittelsperson
+zwischen der Stiftungsverwaltung und den Geschäftsleitungen der
+Betriebe.
+
+Diese Zwischeninstanz, der Stiftungskommissar, muß natürlich seine
+Funktionen als Vertreter und Beauftragter der Stiftungsverwaltung
+ausüben und demgemäß nach der Instruktion der letzteren handeln. Dabei
+muß ihm jedoch soviel Selbständigkeit in allem einzelnen belassen werden
+können, daß seine eingehendere persönliche Kenntnis der Verhältnisse und
+entsprechende Verantwortlichkeit wirklich zur Geltung kommen. Er dürfte
+also nicht anzuhalten sein, etwas zu vertreten, was er mit Rücksicht auf
+beides nicht glaubt vertreten zu können. Demnach darf er zur
+Stiftungsverwaltung nicht im Verhältnis der staatlichen
+Beamten-Unterordnung stehen.
+
+ * * * * *
+
+Gemäß diesen Grundzügen des Organisationsplanes würde der
+Stiftungsverwaltung selbst die ausschließliche Entscheidung in all
+denjenigen Angelegenheiten der Stiftung vorbehalten bleiben, welche auf
+die in § 1 sub B bezeichneten Zwecke Bezug haben, hinsichtlich der dort
+sub A benannten Aufgaben aber eine geregelte Übertragung der Rechte und
+Pflichten der Stiftung, als des Inhabers der Stiftungsbetriebe, auf
+besondere Organe, Stiftungskommissar und Vorstände, vorgesehen sein. Die
+Stiftungsverwaltung soll auf diesem Wege entlastet sein von der
+Verantwortung für die eigentliche Geschäftsaktion, für welche sie
+angesichts der besonderen Verhältnisse entsprechende eigene Organe
+anderweitig nicht beschaffen könnte. In diesem Punkt würde ihr also nur
+obliegen: Vorsorge für die Auswahl geeigneter Personen.
+
+Alles dieses entspricht in den Grundzügen durchaus den Einrichtungen,
+die hinsichtlich der Leitung der jetzigen Stiftungsbetriebe teils schon
+seit langer Zeit bestehen, teils in den letzten vier Jahren sich
+herausgebildet haben und also der Hauptsache nach schon in längerer
+Erfahrung erprobt sind. Die Bestimmungen der §§ 6-20 dieses Statuts
+verfolgen also nur den Zweck, für die Zukunft zu fixieren und genauer zu
+regeln, was bisher ohne förmliche Regelung in tatsächlicher Übung
+gestanden hat.
+
+Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:
+
+
+Zu § 5, Abs. 2 u. 3.
+
+Durch die Verbindung der Stiftungsverwaltung mit einer Staatsbehörde
+werden die Geschäftsunternehmungen der CARL ZEISS-Stiftung auch nicht
+mittelbar zu Staatsbetrieben oder besonderer Staatsaufsicht, außerhalb
+der allgemeinen, im öffentlichen Recht jeweils vorgesehenen
+Beaufsichtigung der Industrieunternehmungen, unterstellt.
+
+Im Statutenentwurf kommt dieses auch ohne den § 16 schon genügend zum
+Ausdruck. Bei Fernerstehenden ist jedoch das durch § 5 begründete
+Verhältnis leicht Mißverständnissen ausgesetzt, wie sich schon gezeigt
+hat. Die ausdrückliche Erwähnung seiner richtigen Konsequenzen in § 16
+erscheint also ratsam, um auch explicite erkennbar gemacht zu haben, daß
+die Stiftungsverwaltung als Staatsbehörde für nichts verantwortlich ist,
+was der Vorstand eines Stiftungsbetriebes bei Vertretung der Interessen
+seiner Firma innerhalb der Grenzen des gesetzlich Zulässigen zu tun oder
+zu unterlassen für gut findet.
+
+
+Zu § 7.
+
+Daß immer mindestens ein Mitglied den Vorständen beider
+Stiftungsbetriebe gemeinsam sei -- wenn dabei auch unvermeidlich ist,
+daß dieses gemeinsame Mitglied der Regel nach nur dem einen von beiden
+Betrieben ganz im einzelnen nahe stehen kann -- erscheint nicht nur
+geboten zur Sicherung des fortgesetzten, für beide gleich wichtigen
+Hand-in-Hand-Arbeitens von Optik und Glasfabrikation, auf welchem die
+Entwickelung der hiesigen Unternehmungen begründet ist, sondern auch
+unerläßlich unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Interessen der
+Stiftung, um die Einheitlichkeit ihrer ganzen geschäftlichen Aktion zu
+wahren -- was durch die Person des gemeinsamen Stiftungskommissars
+_allein_ noch nicht genügend gewährleistet wäre.
+
+
+Zu § 9.
+
+Die Vorschriften dieses Paragraphen entsprechen dem im Handelsrecht
+allgemein anerkannten Prinzip der freien und direkten Stellvertretung.
+Daß diesem stets in vollem Umfang Rechnung getragen werde, ist nicht nur
+Voraussetzung genügender Rechtssicherheit für alle Geschäftshandlungen
+der Stiftungsfirmen, sondern auch deshalb geboten, damit diese
+Handelsfirmen und ihre Vorstände das erforderliche Ansehen nach außen
+behalten.
+
+
+Zu § 11.
+
+Die Vorschriften dieses Paragraphen versuchen, eine Abgrenzung der
+Kompetenz der Vorstände möglichst nach objektiven Merkmalen in solcher
+Art zu geben, daß dabei einerseits der Stiftungsverwaltung eine
+maßgebende Einwirkung auf alle wichtigeren Aktionen der
+Geschäftsbetriebe gewahrt bleibt, anderseits aber auch der unerläßlichen
+Forderung genügender Bewegungsfreiheit und ausreichender, das Bewußtsein
+wirklicher Verantwortung sichernder Initiative der Vorstände Rechnung
+getragen wird.
+
+
+Zu § 14.
+
+Dadurch, daß dem Stiftungskommissar das Recht, gehört zu werden und
+wenigstens beratend mitzuwirken, für _alle_ Angelegenheiten vorbehalten
+wird, die überhaupt besondere Entschließungen erfordern, wird der
+Stiftungsverwaltung eine weitgehende Einflußnahme auf die Behandlung
+auch der gewöhnlichen Geschäfte gesichert. Zwischen einem
+Stiftungskommissar, der genügenden Einblick in die Angelegenheiten und
+das Ansehen unbefangenen Urteils gewonnen hat, und einer
+Geschäftsleitung, deren Mitglieder als sachkundig und umsichtig sich
+bewährt haben, wird die formale Abgrenzung der Kompetenz in § 11
+praktisch überhaupt nicht zur Geltung kommen.
+
+
+Zu § 15.
+
+Wenn eine Mehrheit von sachverständigen Personen in der Geschäftsleitung
+eines Stiftungsbetriebes in irgend einer Frage einstimmig ist, so muß
+ihrem Votum präsumtiv eine größere Autorität beigemessen werden, als der
+etwa abweichenden Ansicht eines andern, der den betreffenden
+Angelegenheiten nicht in gleichem Maße nahe steht. Sind aber jene
+Sachverständigen uneins, so geht den dissentierenden Urteilen _beider_
+Teile die spezifische Sachverständigen-Autorität verloren und
+verschiedenes Gewicht beider kann nur noch begründet sein in dem etwa
+ungleichen Ansehen der Personen hinsichtlich ihrer Erfahrung, Umsicht,
+Unbefangenheit etc. Da derartige Unterschiede sich nicht nach Köpfen
+abzählen lassen, erscheint es angemessen, in allen solchen Fällen, ganz
+ohne Rücksicht auf Majorität und Minorität, das Zünglein an der Wage
+einen Dritten bilden zu lassen, der neben dem eigenen Urteil zur Sache
+auch jene Unterschiede auf Grund längerer Kenntnis der Personen würdigen
+kann.
+
+Daß in derartigen Fällen der Stiftungskommissar nicht aliud entscheiden
+könne, ist aus der Wortfassung des § 18 genügend erkennbar. -- Der Regel
+nach wird natürlich sein Bemühen darauf gerichtet sein müssen, wenn nach
+versuchter Vermittelung noch ein entschiedenes Gegenvotum des einen
+Teils bestehen bleibt, in wichtigeren Angelegenheiten die Entscheidung
+womöglich zu vertagen, schon wegen der größeren Verantwortung, die
+andernfalls er selbst zu tragen hätte.
+
+
+Zu § 18.
+
+Die Forderung eines regelmäßig _mündlichen_ Verfahrens ist nicht nur
+berechtigt, weil andernfalls den Vorständen eine unbillige Arbeitslast
+aus schriftlicher Korrespondenz erwachsen könnte, sondern auch deshalb
+geboten, weil nur auf jenem Weg genügender Einblick in alle
+Angelegenheiten und Unterlagen für ein begründetes Urteil zu gewinnen
+sind.
+
+
+Zu § 22.
+
+Die hier gegebene Vorschrift entspricht der in § 1 angedeuteten
+Scheidung der beiden Aufgaben der Stiftung: als Inhaber der
+Geschäftsbetriebe und als Nutznießer ihrer Erträgnisse.
+
+
+Zu §§ 25 und 26.
+
+Die in diesen Paragraphen gegebenen Anordnungen in Verbindung mit den
+§§ 9 und 10 besagen praktisch die Einführung eines unter Aufsicht und
+Leitung der Stiftungsverwaltung gestellten Kooptationsverfahrens für die
+Ergänzung der Vorstände. Ein anderer sachgemäßer Modus hierfür erscheint
+auch nicht denkbar. Denn die Wahrung ungestörter Kontinuität der
+Geschäftsaktion und die Sicherung kollegialen Einvernehmens unter den
+zur Leitung bestellten Personen ist die unerläßliche Voraussetzung für
+gedeihlichen Fortgang der Unternehmungen. Jeder ernstliche Bruch hierin
+würde eine gefährliche Krisis bedeuten.
+
+Der in Rede stehende Ergänzungsmodus wird aber auch ganz unbedenklich
+sein, wenn immer Vorsorge dafür getroffen ist, daß in den
+Geschäftsleitungen, wenigstens aber im Kreise ihrer nächsten
+Mitarbeiter, neben älteren und erfahreneren Männern stets auch solche
+vorhanden und genügenden Einflusses teilhaftig sind, die noch des
+Vorzuges der Jugend sich zu erfreuen haben: nicht ängstlich erwägen zu
+müssen, ob die Kräfte neuen Aufgaben gewachsen sind.
+
+Die übrigen in § 26 und den nächstfolgenden aufgestellten Normen für die
+Regelung der _persönlichen_ Verhältnisse der Vorstandsmitglieder,
+einerseits gegenüber der Stiftungsverwaltung, anderseits gegenüber den
+anderen Beamten der Stiftungsbetriebe, wollen den folgenden Erwägungen
+Rechnung tragen:
+
+Erstens. Den Personen, denen die Vertretung einer Stiftungsfirma nach
+außen und nach innen anvertraut wird, muß schon durch die Formen und
+Bedingungen ihrer Beauftragung diejenige persönliche Unabhängigkeit
+gewährleistet sein, die nötig ist, sie jedem Dritten gegenüber unter die
+Präsumtion gestellt zu haben, daß sie ihre Funktionen ohne Beengung
+durch unsachliche Rücksichten, nach ihrem eigenen besten Wissen ausüben
+_können_. Dieses Ansehen müssen die Vorstände haben nach außen, weil
+sonst den Stiftungsbetrieben das Vertrauen verloren gehen würde, daß
+ihre Angelegenheiten auf die Dauer wirklich, nicht bloß angeblich, rein
+fachmännischer Leitung unterstellt seien; und nach innen müssen sie
+solches Ansehen haben, damit das gesamte Personal der Stiftungsfirmen,
+Beamte und Arbeiter, zu den Vorständen das Vertrauen behalte, in ihnen
+die Vertretung aller berechtigten eigenen Interessen, auch der Stiftung
+gegenüber, zu besitzen. Mit Rücksicht auf das letztere aber müssen
+außerdem noch die Personen, denen die schwierige Aufgabe zufällt, im
+täglichen Verkehr die Interessen des Ganzen mit den ihnen vielfach
+widerstreitenden Interessen aller einzelnen in gerechtem und
+vernünftigem Gleichgewicht zu erhalten, gegen jeden möglichen Verdacht
+gesichert sein, als ob, wenn sie in irgend einem Fall den Wünschen
+einzelner entgegen zu treten haben, dabei Rücksichten auf eigenen
+Vorteil mitsprechen könnten.
+
+Zweitens. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder darf grundsätzlich nicht
+auf Erteilung von Anordnungen, Beaufsichtigung, Vollziehung von
+Unterschriften u. dergl. beschränkt sein. Sie müssen vielmehr
+fortgesetzt an regelmäßiger Mitarbeit in den wichtigeren Angelegenheiten
+interner wissenschaftlicher, technischer oder kaufmännischer Funktion
+wie die anderen Beamten ihrer Firma sich beteiligen, wenn auch
+naturgemäß in beschränkterem Umfang als diese. Andernfalls würden sie
+die lebendige Fühlung mit der praktischen Aktion ihres Betriebes bald
+verlieren und der Gefahr formalistischer Behandlung der Angelegenheiten
+mehr und mehr verfallen.
+
+Die relativ wenigen Personen im Beamtenkreis der Stiftungsbetriebe, auf
+welche der besondere Auftrag zur Vertretung einer Firma und zur Leitung
+ihrer Angelegenheiten entfällt, können nun, wie tüchtig und
+leistungsfähig sie sein mögen, auf Erfolg ihrer Tätigkeit nur dann
+rechnen, wenn sie der bereitwilligen Unterstützung einer größeren Zahl
+ebenbürtiger Mitarbeiter sicher sind, vor welchen sie selbst im
+allgemeinen nichts weiter voraus haben werden, als die sozusagen
+zufällige Qualifikation gerade für die besonderen Funktionen, die ihnen
+aufgetragen sind, denen gegenüber aber die Tätigkeit der andern als
+durchaus gleichwertig zu erachten ist. Es wäre deshalb völlig
+unangemessen und im Erfolg geradezu schädlich, wenn die Funktion der
+Vorstandsmitglieder diese besonders herausheben wollte aus dem Kreis
+ihrer nächsten Mitarbeiter. Der Auftrag darf also keinerlei Überordnung
+von Person zu Person begründen. Die notwendig gebotene Unterordnung
+aller unter die verantwortliche Leitung hat ausschließlich Unterordnung
+unter das Kollegium als _solches_ zu sein, dem auch jedes seiner
+Mitglieder für seine Person hinsichtlich seiner gesamten Tätigkeit ganz
+ebenso unterstehen muß wie alle andern; und die einzige Ehre, welche
+dieser Auftrag den davon Betroffenen als Äquivalent für größere
+Verantwortung und unruhigere Tätigkeit bringt, muß bleiben: durch die
+Institutionen der CARL ZEISS-Stiftung unter die Vermutung gestellt zu
+sein, daß nur sehr tüchtigen und sehr vertrauenswürdigen Leuten
+derartige Pflichten und derartige Rechte anvertraut werden können.
+
+Die Bedeutung der Imponderabilien habe ich in genügend langer Erfahrung
+würdigen gelernt. Deshalb lege ich besonderen Wert darauf, die
+Grundsätze und Maximen für die Regelung der persönlichen Beziehungen,
+die in meinem Wirkungskreis bis heute gegolten haben und hierin auf
+unbestrittene Erfolge sich berufen dürfen, auch für die Zukunft aufrecht
+erhalten zu sehen.
+
+
+Zu §§ 29-31.
+
+Wenn der im vorangehenden begründete Organisationsplan für die
+praktische Tätigkeit der CARL ZEISS-Stiftung als zweckentsprechend oder
+auch nur als vernünftigerweise zulässig anzusehen ist, so rechtfertigt
+sich auch das Bestreben, für seine dauernde Anerkennung in allen
+grundsätzlichen Punkten jede mögliche Garantie zu beschaffen. In
+wirksamer Form kann solches aber nicht anders erreicht werden wie durch
+die Beschränkung der Vertragsfreiheit, die in den Paragraphen 29-31 der
+Stiftung in bezug auf den nächstbeteiligten Personenkreis auferlegt
+wird.
+
+Die versuchte Fixierung einer bestimmten Organisation der CARL
+ZEISS-Stiftung nicht nur durch allgemein ausgesprochene Grundsätze,
+sondern auch durch Bezeichnung objektiver Kriterien für deren Anwendung,
+läßt meines Erachtens immer noch ziemlich weiten Spielraum für die
+Anpassung an wechselnde Verhältnisse. Indes verhehle ich mir durchaus
+nicht, daß derartige Fixierung einer Einrichtung auch gewissen
+Nachteilen ausgesetzt ist; und ich bin sogar vollkommen sicher, daß,
+wenn diese Einrichtung auch 50 Jahre lang ununterbrochen die
+beabsichtigten günstigen Wirkungen tatsächlich gehabt hätte, im 51. Jahr
+oder später gewiß einmal, wenigstens vorübergehend, eine Situation
+eintreten muß, angesichts welcher mit dem Schein des Rechts wird gesagt
+werden können: »welche Torheit, eine Organisation so fest zu legen!«
+_Diesen_ Mangel aber teilt das Fixieren mit jeder andern Einrichtung,
+die man treffen möchte; und das Nichtfixieren wäre doch auch eine
+Einrichtung, der gegenüber kein anderer Unterschied bestehen würde, als
+daß zukünftiger Tadel auf das Nichtfixieren sich richten würde. In
+Bedenken wegen der beschränkten Anpassungsfähigkeit der Organisation
+kann ich also einen triftigen Einwand solange nicht erblicken, als es
+keinen Weg gibt, Anerkennung bestimmter Grundsätze anders für längere
+Dauer sicher zu stellen als durch Angabe objektiver, keinem Ermessen
+unterworfener Merkmale ihrer Befolgung oder Nichtbefolgung. -- Muß die
+CARL ZEISS-Stiftung zeitweiligen Schaden durch ihre Einrichtungen in
+jedem Fall einmal erleiden, wie immer diese Einrichtungen jetzt
+gestaltet würden, so mag sie ihn dann erleiden durch meine Grundsätze --
+wofür ich die Verantwortung zu übernehmen habe[79].
+
+
+Titel III.
+
+Allgemeine Normen für die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung.
+
+Zu §§ 35, 36.
+
+Die in § 35 ausgesprochene Beschränkung betreffs des Tätigkeitsgebietes
+der Stiftung bedarf keiner besonderen Rechtfertigung, eher die im
+folgenden Paragraphen zugelassene territoriale Erweiterung ihrer Aktion.
+Mit dieser letzteren, wenn sie einmal eintreten sollte, würden
+zweifellos gewisse Gefahren gegeben sein, aus der zunehmenden
+Erschwerung der Übersicht und der Einheitlichkeit der Geschäftsaktion
+und dergl. Andererseits sehe ich aber in der fortschreitenden
+Verbreiterung der Grundlagen der hiesigen Unternehmungen durch
+Ausdehnung ihres Arbeitsfeldes, wie solche seit Jahren planmäßig von mir
+und meinen Mitarbeitern verfolgt worden ist, das wichtigste Mittel zur
+Erhöhung ihrer wirtschaftlichen Stabilität; und außerdem will
+ich auch nicht verhindern, daß in später Zukunft die gefestigte
+Arbeitsorganisation der CARL ZEISS-Stiftung möglicherweise eine Art von
+Kristallisationspunkt auf dem Gebiet der feintechnischen Industrie
+abgeben könnte, falls etwa die fortschreitende Ausbreitung der
+fabrikatorischen Arbeitsform auch auf diesem Gebiet solcher Möglichkeit
+Wert verleihen sollte.
+
+
+Zu § 40.
+
+Die in diesem Paragraphen -- naturgemäß nur sehr allgemein --
+angedeutete Direktive für die Geschäftspolitik der CARL ZEISS-Stiftung
+soll zum Ausdruck bringen: daß diese Politik zwar, in bewußtem Gegensatz
+zum Zweck eines Aktienunternehmens oder dergl., immer als oberstes Ziel
+sich setzen müsse, den wirtschaftlichen Wert der Unternehmungen für die
+_Gesamtheit_ der daran beteiligten, persönlichen und unpersönlichen,
+Interessen möglichst zu erhöhen, andererseits aber auch völlig fern zu
+bleiben habe von jeder Tendenz zu fortschreitender Aufteilung des
+Gesamtertrages unter die jeweils tätigen Personen.
+
+In einem wirklich organisierten Unternehmen, welches schon eine längere
+Vergangenheit hinter sich hat, zumal auf einem hoch entwickelten
+Arbeitsgebiet, ist _nicht_, wie etwa bei einer Genossenschaft aus
+wesentlich gleichartigen Elementen, die jeden Tag zu gemeinsamer Arbeit
+zusammentreten könnte, der Wirtschaftsertrag des Ganzen der Hauptsache
+nach die bloße Summe aus den Einzelleistungen aller jeweils in ihm
+tätigen Personen; er ist wesentlich mehr als das, ganz abgesehen noch
+von der Bedeutung des mitwirkenden Kapitals als Arbeitsfaktor. Denn in
+solcher Organisation fängt die wirtschaftliche Arbeit nicht jedes Jahr
+von vorn an, wie wenn sie abhinge von einem =ad hoc= zusammengelaufenen
+Menschenhaufen; vielmehr wirkt in ihr kontinuierlich alles fort, was
+eine lange Vergangenheit an wertvollen Antrieben, besonderen
+Einrichtungen, planmäßiger Schulung, geregelten Verbindungen und
+Absatzwegen allmählich geschaffen hat. Und wie dabei einerseits der
+zeitliche Gesamtertrag des Ganzen immer in ganz beträchtlichem Anteil
+bedingt bleibt durch die Nachwirkung der Arbeit, die andere, vielleicht
+längst Verstorbene, vor Jahrzehnten geleistet haben, so werden
+andererseits auch in der Organisation und durch dieselbe die Mittätigen
+zu Leistungen befähigt, die sie, was immer ihre persönlichen Anlagen
+sein möchten, außerhalb der vorgefundenen Organisation niemals zustande
+bringen könnten, deren wirtschaftlicher Ertrag also auch nicht
+ausschließlich ihr eigenes Verdienst ist.
+
+Die Direktive des § 40 will also besagen: daß die Organe der Stiftung
+zwar niemals suchen dürfen, den Unternehmergewinn zu steigern oder
+hochzuhalten durch Herabdrücken oder Niederhalten der Arbeitserträge der
+einzelnen, vielmehr immer nur durch möglichste Entwicklung der
+spezifischen Kräfte der Organisation und möglichste Vermehrung der aus
+ihr fließenden besonderen Wirtschaftsvorteile -- daß sie aber auch
+nichts, was vernünftigerweise auf diese Kräfte und Vorteile
+zurückzuführen ist, an solche verschenken dürfen, die es in Wahrheit gar
+nicht erarbeitet haben.
+
+Ich hoffe, daß auch die zukünftigen Geschäftsleitungen der
+Stiftungsbetriebe, solange nicht eine völlige Umwälzung in den
+Existenzbedingungen dieser eingetreten ist, es fertig bringen werden,
+die wirtschaftliche Lage aller Angehörigen der Betriebe nach dem jeweils
+gegebenen Maßstab günstig zu erhalten und fortgesetzt zu heben, und
+dabei doch noch neben dem marktgängigen Kapitalzins und einer
+notdürftigen Risikoprämie in normalen Zeiten auch einen dem Umfang der
+geschäftlichen Aktion und dem Wert qualifizierter Arbeit in ihr
+einigermaßen entsprechenden Unternehmergewinn übrig zu behalten.
+Andernfalls müßten sie sich sagen lassen: daß sie entweder ihre Aufgabe
+überhaupt nicht begriffen, oder daß sie und ihre nächsten Mitarbeiter
+nicht verstanden hätten, die vorgefundenen Kräfte der Organisation
+lebendig zu erhalten und allmählich erlahmende Antriebe durch neue zu
+ersetzen.
+
+Die schwierigere Frage: wem nun der jeweilige Überschuß im
+Wirtschaftsertrag der Unternehmungen füglich gehöre, wenn er nicht den
+sämtlichen mitarbeitenden Personen gehört und, meiner Auffassung nach,
+auch einem persönlich mittätigen Unternehmer nicht uneingeschränkt und
+bedingungslos, am allerwenigsten aber dem Kapitalinhaber gehören würde
+-- diese Frage kann ich für meinen Fall erfreulicherweise als
+gegenstandslos geworden ansehen. Denn wenn der Unternehmer nichts
+anderes mehr ist als der unpersönliche Repräsentant der Organisation
+selbst, und wenn zugleich seine Nutznießung keine andere Anwendung mehr
+finden kann als zugunsten von Zwecken, die entweder ganz unmittelbar den
+dauernden Interessen der Gemeinschaft dienen, oder dem allgemeinen Wohl,
+an welchem alle mittelbar beteiligt sind -- so wird es nunmehr sicher
+sein, daß ihm jener Überschuß gebührt.
+
+
+Zu § 44.
+
+Die Anerkennung der in § 44 ausgesprochenen Forderung habe ich gleich
+beim ersten Eintritt in die Verbindung mit der damals noch kleinen
+Optischen Werkstätte, vor nun bald 30 Jahren, mir ausdrücklich
+ausbedungen, und es ist ihr bisher auch stets streng entsprochen worden.
+Ich wünsche, daß auch meine Nachfolger an dieser Regel festhalten,
+möchte dadurch auch einmal das Preisgeben eines erheblichen
+geschäftlichen Vorteils bedingt sein. -- Ich halte es überhaupt nicht
+für anständig, namentlich aber nicht für die CARL ZEISS-Stiftung,
+Erzeugnisse, die der Absicht nach dem Dienst wissenschaftlicher
+Forschung bestimmt sein sollen, hinsichtlich der geschäftlichen
+Verwertung des Urheberrechts auf gleichem Fuß zu behandeln wie
+Erzeugnisse, die dem Erwerb oder den gewöhnlichen Bedürfnissen des
+praktischen Lebens dienen. Die Stiftungsbetriebe können natürlich auch
+die Erzeugnisse der ersteren Art nicht verschenken, sie müssen vielmehr
+auch gegenüber den Gelehrten und den wissenschaftlichen Instituten den
+vollen Gegenwert für die in jenen enthaltene technische und geistige
+Arbeit fordern. Es soll aber wenigstens für alle erkennbar sein, daß in
+diesem Gegenwert _keine_ besondere Prämie für Urheberrechte enthalten
+sei, daß vielmehr jedem frei gelassen ist, das gleiche billiger zu
+liefern, wenn er es kann.
+
+
+Titel IV.
+
+Reservefonds.
+
+Die Vorschriften dieses Titels bestimmen dasjenige Maß von
+vermögensrechtlicher _Beschränkung_, welches dem Eigentümer der
+Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Verfügung über ihre Erträgnisse
+auferlegt sein soll und zwar: einerseits im Sinne teilweiser Bindung
+dieser Erträgnisse zugunsten der Unternehmungen selbst und ihres
+Personals gegenüber den sonstigen Interessen, welche die Stiftung aus
+§ 1, B zu vertreten hat; andererseits aber im Sinne des Zwanges zur
+teilweisen Verausgabung dieser Erträgnisse behufs gemeinnütziger
+Betätigung.
+
+Die CARL ZEISS-Stiftung soll niemals die Grundlage ihrer Wirksamkeit,
+sondern stets nur den Rückhalt dafür in Vermögensansammlung haben,
+demnach die letztere nicht weiter fortsetzen, als zur Sicherung ihrer
+industriellen Aktion und der Interessen ihres Personals erforderlich
+erscheint.
+
+Für diesen Zweck ist nur ein gewisses Maß von Vermögensbesitz außerhalb
+des Betriebskapitals der Unternehmungen bestimmt geboten, und ein
+gewisses weiteres Maß noch wünschenswert und ratsam. Hieraus ergibt sich
+der Anlaß, für die Vermögensansammlung der Stiftung ein bestimmt
+anzustrebendes Minimum, aber auch ein nicht zu überschreitendes Maximum
+zu normieren. Das letztere ist zu bemessen nach dem Bedürfnis für noch
+absehbare ungünstige Eventualitäten; ganz vagen Möglichkeiten Rechnung
+tragen zu wollen, würde nur bedeuten, der lebenden Generation sichere
+Nachteile aufzuerlegen wegen völlig problematischer Vorteile für eine
+folgende Generation.
+
+
+Zu § 45.
+
+Die Spezifikation des als »Reservefonds« der Bindung unterworfenen
+Vermögensbestandes der Stiftung nach vier getrennten Konten will den
+verschiedenen Rücksichten der allgemeinen industriellen Aktion der
+Stiftung und den besonderen ihr auferlegten Unternehmerpflichten
+Rechnung tragen. -- Die beiden Konten I und II=a= haben ausschließlich
+auf das letztere Bezug, die beiden anderen II=b= und II=c= auf die
+sonstige geschäftliche Aktion.
+
+Zu Konto I): Die nach §§ 72 ff. des Statuts von den Stiftungsbetrieben
+ihrem Personal gegenüber zu übernehmenden vertragsmäßigen Pensionslasten
+fallen zwar gänzlich auf das Unkostenkonto der Handelsfirmen und müssen
+unter normalen Verhältnissen aus den laufenden Einnahmen der Betriebe
+bestritten werden können, da sämtliche Ansprüche nur auf das
+Fortgewähren eines Teiles des früheren Lohnes oder Gehalts der
+ehemaligen Geschäftsangehörigen, nicht auf Kapitalzahlung gehen. Die
+Stiftung als Inhaber der Handelsfirmen muß jedoch, obwohl die
+Pensionsempfänger gewöhnliche, nicht bevorrechtigte Gläubiger ihrer
+Firma bleiben, für den Kapitalwert sämtlicher jeweils laufenden
+Rentenverpflichtungen volle Deckung beschaffen, damit ihre eigene
+Vermögensbilanz sichere Grundlage behalte. Diese Deckung kann indessen
+unbedenklich auf einen mäßigen Teil des der Stiftung selbst gehörigen,
+sonst unbelasteten Betriebskapitals der Handelsfirmen mit angewiesen
+bleiben.
+
+Zu Konto II=a=): Um die dauernde Erhaltung der bilanzmäßigen
+Kapitaldeckung aller Rentenverpflichtungen, sowie außerdem die laufenden
+Pensionszahlungen und diejenigen Leistungen, welche § 77 den
+Stiftungsbetrieben zeitweilig auferlegen möchte, nicht ausschließlich
+auf die jeweiligen Betriebsüberschüsse angewiesen zu haben, vielmehr die
+Deckungsmittel für alle diese Lasten auch in Zeiten schlechten
+Geschäftsganges bereit zu haben, ist das genannte zweite Konto des
+Reservefonds nötig. Seine Höhe ist selbstverständlich zu normieren nach
+dem Personalunkostenkonto der Stiftungsbetriebe, als dem natürlichen Maß
+für die zu gewärtigenden Risiken.
+
+Zu Konto II=b=): Ein besonderer Erneuerungs- und
+Betriebserweiterungsfonds, bemessen nach dem Buchwert der
+verschleißbaren Betriebsmittel, welche die Unternehmungen jeweils nötig
+haben, erscheint geboten, um unabhängig von den laufenden Überschüssen,
+also auch bei ungünstiger Geschäftslage, zu deren Überwindung neue
+Kapitalaufwendungen vielleicht besonders dringlich sein können, Mittel
+zu solchen immer bereit zu haben.
+
+Zu Konto II=c=): Das letzte Konto soll neben der Sicherung allgemeiner
+Aktionsfreiheit der Stiftung und ihrer Handelsfirmen im besondern dienen
+zur Deckung großer exzeptioneller Unkosten, welche plötzliche
+Betriebsstörungen, Geschäftsstockung durch Krieg oder Handelskrisen und
+dergl. Vorkommnisse verursachen können, und soll die Mittel bieten, um
+auch in solchen Zeiten die Leistungen fortsetzen zu können, welche Titel
+V des Statuts den Stiftungsbetrieben auferlegt. -- Die Höhe dieses
+Postens bemißt sich naturgemäß nach dem jeweiligen Umfang der ganzen
+Geschäftsaktion der Stiftung, der durch die jährliche Gesamtausgabe
+ihrer Betriebe gekennzeichnet ist.
+
+
+Zu § 47, letzter Absatz.
+
+Nachdem[80] die Stiftung fast die Hälfte des gesamten buchmäßigen
+Betriebskapitals der Unternehmungen als freies Eigentum besitzt und
+außerdem einen freien Reservefonds gewonnen hat, der den ganzen Rest
+deckt und schon genügt, um auch eine schwere Krisis zu überstehen,
+betrachte ich die vertragsmäßige Verpflichtung, den Rest jenes
+Betriebskapitals zu bestimmten Terminen zu übernehmen, nur noch als eine
+rein theoretische Sorge. Der Kredit der Stiftung wird groß genug sein,
+um jederzeit im Bedarfsfall anderes fremdes Kapital in solcher Form
+heranziehen zu können, daß die weitere Kapitalübernahme auf längere
+Zeiträume verteilt wird. Deshalb würde es ungerechtfertigt sein, die
+baldige Erhöhung des freien Reservefonds auf den im § 45 angenommenen
+normalen Stand etwa zugunsten beschleunigter Kapitalabzahlung
+hintanzuhalten.
+
+
+Zu § 51.
+
+»Für zum voraus bestimmte Zwecke« schließt aus, die in Rede stehenden
+Überschüsse zurück zu halten, bloß um im allgemeinen größere Mittel für
+spätere Jahre verfügbar zu haben. Jedoch muß gemäß § 46 alles, was auf
+den betreffenden Separatkonten vorhanden ist, also rechtlich noch im
+Eigentum der Stiftung steht, den auf den Reservefonds Bezug habenden
+Bestimmungen in den §§ 88, 89 bedingungslos unterworfen bleiben.
+
+
+Titel V.
+
+Arbeiter- und Angestelltenrecht der Carl Zeiss-Stiftung[81].
+
+Dieser Titel enthält die Präzisierung der in § 1 sub A, dritter Absatz,
+der CARL ZEISS-Stiftung zugewiesenen sozialen Aufgabe. Ich erblicke
+darin den wichtigsten Teil des Statuts, weil diese Festsetzungen für
+mich bedeuten den äußeren Abschluß eines wesentlichen Stückes meiner
+ganzen Lebensarbeit und weil ich zugleich überzeugt bin, daß den
+Bestrebungen, die darin zum Ausdruck kommen, ein ganz entscheidender
+Anteil an der günstigen Entwicklung der jetzigen Stiftungsunternehmungen
+beizumessen ist, ihre fortgesetzte Anerkennung mir also auch als eine
+wesentliche Bedingung für deren ferneren gedeihlichen Fortgang
+erscheinen muß.
+
+Diese Bestrebungen aber haben auf meiner Seite -- seit wohl zwanzig
+Jahren schon bewußterweise -- unter folgendem ganz allgemeinen
+Gesichtspunkt gestanden:
+
+Als ein dringendes Volks- und Staatsinteresse gilt unbestritten die
+Erhaltung, beziehungsweise Wiedererneuerung eines breiten gesunden
+Mittelstandes, dessen Glieder noch Vollbürger sein können, nicht
+hinsichtlich der persönlichen und bürgerlichen Verhältnisse schon auf
+irgend einer Zwischenstufe zum Helotentum stehen und nicht in ihrer
+wirtschaftlichen Existenz einem Proletariat, welches nichts mehr zu
+verlieren hat, verfallen oder jederzeit zu verfallen bedroht sind.
+
+Mag nun jemand überzeugt sein, wie ich es bin, daß ein solcher
+Mittelstand von genügender Breite, soweit die gewerblichen Stände in
+Betracht kommen, in Zukunft überhaupt nur noch auf dem Boden der
+_organisierten_ Wirtschaftstätigkeit der Großindustrie zu erhalten oder
+wiederzugewinnen sei, oder mag er glauben, daß solches auch durch
+Wiederbelebung des alten Handwerks und sonstigen Kleingewerbes
+erreichbar sein werde -- in keinem Fall wird bestritten werden können:
+daß, wenn sowohl die Großindustrie solche Aufgabe erfüllen oder auch nur
+neben parallel gehenden anderen Bestrebungen zu ihrer Erfüllung
+mitwirken könnte, damit wichtigen Volks- und Staatsinteressen Vorschub
+geleistet würde; und daß, wenn auf irgend einem, sei es auch zunächst
+ganz kleinem Gebiet, ein Anfang dieser Art mit Erfolg wirklich gemacht
+würde, dieses dem Gemeinwohl zweifellos dienen müsste.
+
+Die Fortsetzung dieser ersten Erwägung aber ist für mich: es gibt
+_keinen_ andern Weg zu solchem Ziel als wirkliche und dauernde _Hebung
+der Rechtslage_ der von industriellen Unternehmungen abhängigen Personen
+in ihrem Verhältnis zum Unternehmer und seinen Organen, nach der
+persönlichen und der wirtschaftlichen Seite hin -- damit die wichtigsten
+bürgerlichen und materiellen Interessen dieser Personen nicht länger der
+Willkür des Unternehmers und ganz einseitigen Rücksichten auf dessen
+jeweiligen Vorteil unterworfen bleiben. Was mit anderen Absichten und
+auf anderen Wegen geschehen oder empfohlen worden ist, die Lage der
+Abhängigen zu verbessern _ohne_ den Versuch grundsätzlicher Änderung
+ihrer Rechtslage zum Unternehmer, mag im einzelnen sehr achtungswert,
+sehr erfreulich und sehr nützlich sein; unter dem Gesichtspunkt der
+sozialen Volksinteressen aber ist es nur Dekoration und nichts weiter.
+
+Aus obigen Prämissen begründet sich für mich das Bestreben, welches
+Titel V des Statuts in Überschrift und Inhalt zum Ausdruck bringt: für
+den ganzen Personenkreis der jetzigen Stiftungsunternehmungen das
+öffentliche Proletarierrecht der Reichs-Gewerbeordnung und der
+einschlägigen Abschnitte des Handelsgesetzbuches durch ein besseres
+_privates_ »Arbeiter- und Angestelltenrecht« zu ersetzen, nämlich jenes
+öffentliche Recht für diesen Personenkreis dauernd dadurch außer
+Anwendung zu bringen, daß den Arbeits- und Anstellungsverträgen der
+Stiftungsbetriebe überall weitergehende Rechte zu gewähren auferlegt und
+für die Sicherung dessen möglichste Garantie geschaffen wird.
+
+ * * * * *
+
+Als die wesentlichen und sämtlich auch unentbehrlichen Grundlagen für
+eine auf _diesem_ Weg erstrebte Hebung der Lage des Arbeiter- und
+Privatbeamtenstandes muß ich ansehen:
+
+1. Genaue Präzisierung des vertragsmäßigen _Pflicht_verhältnisses
+zwischen Personal und Inhaber der Unternehmungen, bezgl. dessen Organen,
+nach strengem Rechtsbegriff -- der gebietet, dieses Pflichtverhältnis
+endgültig zu reinigen von allem ihm herkömmlich noch anhaftenden Beiwerk
+an persönlicher Abhängigkeit, Botmäßigkeit etc., welches durchaus
+einseitig zu Lasten des schwächeren Teils entfällt, weil der Unternehmer
+eine materielle Gegenleistung _da_für nach Gesetz und guter Sitte
+nicht einmal bieten dürfte, eine entsprechende persönliche Gegenleistung
+aber in jedem größeren Betrieb gar nicht bieten kann; also kurz gesagt:
+feste Garantien gegen den Mißbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit
+der Arbeiter und Angestellten zur Beschränkung persönlicher und
+bürgerlicher Rechte (§§ 57, 58 des Statuts).
+
+2. Genaue Umgrenzung der zeitlichen Gebundenheit und
+Freiheitsbeschränkung, welche das Zusammenarbeiten vieler in der
+Industrie unvermeidlich macht, unter Anerkennung des Grundsatzes: daß
+diese zeitliche Freiheitsbeschränkung nicht weiter reichen dürfe, als
+_wichtige_ Interessen des Betriebs, nicht schon Rücksichten auf jeden
+beliebigen kleinen Vorteil des Unternehmers, gebieten (§§ 61, 62 des
+Statuts).
+
+3. Gewährleistung solcher Normen für die Regelung der Arbeitstätigkeit
+und der Lohnbestimmung, welche geeignet sind, berechtigte
+wirtschaftliche Interessen der Arbeiter wirksam zu schützen (§ 66 des
+Statuts).
+
+4. Gewährleistung des Nichtherabsetzens des einmal zugestandenen
+regelmäßigen Lohnes oder Gehaltes bei unverändert bleibender
+Arbeitsstellung -- außer im Fall erweislicher Notlage des Unternehmers
+(§ 67 des Statuts).
+
+5. Beschränkung des Unternehmers in der einseitigen Aufkündigung des
+Arbeits- oder Anstellungsvertrages, nachdem dieser durch einen gewissen
+Zeitraum fortgesetzt worden ist -- durch rechtsverbindliche Festsetzung
+einer entsprechenden Entschädigung für den Fall unverschuldeter
+Entlassung, auch wenn solche durch äußere Ursachen, die nicht dem Willen
+des Unternehmers entsprechen, aber in der Industrie regelmäßig zu
+gewärtigen sind, veranlaßt ist (§§ 77-80 des Statuts).
+
+6. Rechtsverbindliche Zusicherung bestimmter nicht-almosenhafter
+Pensionsleistungen für den Invaliditätsfall nach Ablauf einer gewissen,
+mäßigen Dienstzeit (§§ 72-75 des Statuts).
+
+ * * * * *
+
+Die auf die ersten vier Punkte bezüglichen Vorschriften des Statuts
+kodifizieren nur Regeln, die hinsichtlich alles Grundsätzlichen in den
+jetzigen Stiftungsbetrieben von jeher gegolten haben -- im Anfang, als
+es sich nur um ein kleines Personal handelte, seitens der damaligen
+Inhaber fast unbewußt geübt, seit lange aber offen als feste Maximen
+ausgesprochen, zum größten Teil auch schon durch Jahre hin in der
+Betriebsordnung schriftlich fixiert. Über ihre praktische Wirkung habe
+ich demnach eingehende eigene Erfahrung. Ich weiß also, daß die
+Durchführung jener Grundsätze zwar genötigt hat, an die wichtigen
+Mittelspersonen zwischen den oberen Organen des Unternehmers und der
+Arbeiterschaft, an die Werkmeister, sehr viel höhere Anforderungen zu
+stellen, als an sie zu stellen sind, wenn man sie den Polizeistock
+schwingen läßt. Mit diesen Grundsätzen ist es aber möglich gewesen, die
+Betriebe -- von denen doch der eine schon fast 20 Jahre die Formen des
+Großbetriebs und seit einer Reihe von Jahren ein Personal um die 500
+herum hat -- immer in guter Ordnung und in friedlichem Zusammenwirken
+aller zu erhalten, und zwar unter _gänz_lichem Verzicht auf das meist
+für unentbehrlich angesehene Hilfsmittel der »Strafen«. Diesen
+Grundsätzen auch, und den ihnen entsprechenden, von selbst sich
+ergebenden Maximen für die Regelung des Zusammenwirkens und des
+persönlichen Verkehrs zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, muß ich es
+zuschreiben, daß die Stiftungsbetriebe, im Gegensatz zu den landläufigen
+Klagen über Unverläßlichkeit, Unfleiß, Interesselosigkeit der
+»Untergebenen«, in allen Schichten ihres Personals, vom einfachen
+Arbeiter bis zu den obersten Beamten, einer ganz auffällig _großen_ Zahl
+von Leuten sich erfreuen dürfen, die, Muster von Pflichttreue, mit
+voller Hingabe und höchster Zuverlässigkeit ihren Aufgaben obliegen --
+darunter viele mit steifem Rückgrat, die väterliche Bevormundung sehr
+geringschätzig ansehen, gegen Willkür aber sehr schroff reagieren
+würden. Auch solche haben in die hiesige Arbeitsorganisation immer
+willig sich eingefügt. -- Ich behaupte nun: was den hiesigen
+Unternehmungen jenen besondern Vorzug verschafft hat, gehört zu den
+Grundlagen ihrer Existenz. Denn auf ihrem schwierigen Arbeitsfeld,
+welches an sich schon an die Leistung der Personen höhere Ansprüche
+stellt als die meisten anderen Gewerbe, kann ein Betrieb, wenn er über
+ganz mäßigen Umfang hinausgewachsen ist, durchaus nicht mehr auf
+hervorragende Tätigkeit weniger leitender Personen begründet bleiben.
+Schon die bloße Erhaltung eines hohen Niveaus technischer Leistung, noch
+viel mehr aber jeder Fortschritt in der Richtung auf neue Aufgaben,
+erfordern nunmehr unbedingt, daß immer sehr _viele_ -- ein großer Teil
+aller Mitwirkenden -- fortgesetzt mit lebhaftem persönlichem Interesse,
+stetem Nachdenken unter eigenen Antrieben und mit weit mehr als bloß
+pflichtmäßigem Fleiß an der Tätigkeit des Ganzen Anteil nehmen.
+
+ * * * * *
+
+Bezüglich der zuvor unter 5 und 6 erwähnten, durch die §§ 72-80 des
+Statuts näher geregelten _wirtschaftlichen_ Rechte der Arbeiter und
+Angestellten ist zu bemerken, daß auch hierin der wichtigste und unter
+dem finanziellen Gesichtspunkt schwerste Schritt, die Gewährung fester
+Pensionsrechte, schon durch die früheren Inhaber der jetzigen
+Stiftungsbetriebe getan worden ist, und daß also auch in diesem Punkt
+der Hauptsache nach von der Stiftung nur verlangt wird, das fortzusetzen
+und dauernd zu gewährleisten, was vor ihrem Eintreten begonnen wurde.
+Meine früheren Genossen und ich haben, als Anlaß kam, der Frage der
+Invaliden- und Altersversorgung unseres Personals näher zu treten -- in
+den Vorbereitungen dazu schon vor 10 Jahren -- uns entschlossen, _keine_
+»Pensionskasse« nach dem gegebenen Vorbild der Wohlfahrtseinrichtungen
+zu begründen, sondern einfach die Erklärung abzugeben: es solle aus dem
+_Arbeitsvertrag_ selbst jedem nach 5jähriger Dienstzeit klagbarer
+Pensionsanspruch gegen seine Firma für den Invaliditätsfall, und für den
+Todesfall zugunsten seiner Hinterbliebenen, zustehen -- gemäß den
+näheren Bestimmungen eines alsbald nach dem Tod des Begründers der
+Optischen Werkstätte und unter dem Datum seines Todestags erlassenen
+Pensions-Statuts. Diese Maßnahme hat auch damals schon unter dem
+ausgesprochenen Gesichtspunkt gestanden: die Großindustrie treibt zu
+Lasten der Gesamtheit gemeinschädlichen Raubbau auf die physische
+Volkskraft, wenn sie sich nicht darauf einrichtet, _von sich aus_
+aufzukommen für den ganzen, regelmäßigen und exzeptionellen, Verbrauch
+menschlicher Arbeitskraft in ihren Betrieben, wenn sie also diesen
+Verbrauch nicht als festen Wirtschaftsfaktor, ganz ebenso wie die
+Amortisation der toten Betriebsmittel, in ihre Wirtschaftsführung
+aufnimmt. Denn nur unter Fiktionen, die über alle realen Verhältnisse
+künstlich sich hinwegsetzen, könnte behauptet werden, daß schon im
+marktgängigen Arbeitslohn den einzelnen eine Amortisationsquote für den
+allmählichen Verbrauch ihrer Kräfte mitgegeben sei -- welchen Gedanken
+freilich das öffentliche Recht einstweilen nur hinsichtlich der
+Staatsbeamten und im übrigen noch, im Unfallversicherungs-Gesetz,
+hinsichtlich des exzeptionellen Verbrauchs der Menschenkraft im Gewerbe
+voll anerkennt.
+
+Die früheren Inhaber der Stiftungsbetriebe haben rechtzeitig begonnen,
+die Erfüllung der im obigen Sinn übernommenen Verpflichtungen sicher zu
+stellen, soweit dieses damals möglich war, durch Begründung eines ihrem
+persönlichen Eigentum entzogenen Pensionsfonds aus jährlichen Rücklagen
+von je 6% des ganzen Lohn- und Gehalt-Kontos der beiden Betriebe --
+welcher Fonds nachher der CARL ZEISS-Stiftung als Grundstock ihres
+jetzigen Reservefonds überwiesen worden ist.
+
+Die der CARL ZEISS-Stiftung in den §§ 77-80 des Statuts weiter
+auferlegten Pflichten -- unter welchen etwas sachlich Neues nur der § 77
+ausspricht -- bezwecken nun in erster Reihe die endgültige
+Sicherstellung der Pensions-Einrichtung. Diese würde des Ansehens und
+des Wertes einer wirklichen Rechtsinstitution der Stiftung gänzlich
+verlustig gehen, wenn der Glaube an ihren dauernden Bestand auch in
+Zukunft begründet bleiben müßte auf das Vertrauen zu lebenden und zu
+später kommenden, noch unbekannten Personen -- wenn sie also nicht noch
+ergänzt würde durch solche Anordnungen, die _objektive_ Garantien dafür
+schaffen, daß sie höchstens unter ganz bestimmten, allem willkürlichen
+Ermessen entzogenen Voraussetzungen wieder außer Wirksamkeit gesetzt
+werden kann. Es müssen also alle Hintertüren fest verschlossen sein,
+durch welche die Bestimmungen des Pensions-Statuts, sei es auch nur =in
+thesi=, jemals umgangen werden könnten.
+
+Also schon zu diesem Zweck, und um jeden Verdacht beseitigt zu haben,
+als sollte hierin irgend ein Vorbehalt bleiben dürfen, bedarf es
+offenbar einer Festsetzung, wie § 77 trifft; zur Sicherung dieser aber
+schließlich noch der Verbriefung des im § 67 ausgesprochenen Grundsatzes
+-- welche letztere sonst wohl als überflüssig erscheinen könnte, weil er
+an sich nichts weiter besagt, als was Treu und Glauben ohnehin gebieten.
+
+Die Bestimmung des § 77 soll also zunächst jedem die Sicherheit geben,
+daß, wenn er die einer gewissen Dienstzeit entsprechende
+Pensionsanwartschaft zu irgend einer Zeit erlangt hat und er ohne
+eigenes Verschulden aus irgend welchen Gründen des Betriebsinteresses
+nicht weiter im Dienst der Stiftung beschäftigt werden könnte, ihm
+alsdann eine den Geldwert der verlorenen Anwartschaft annähernd
+darstellende Entschädigung gewährt werden muß -- und daß solchen
+gegenüber, die infolge einer langen Dienstzeit nur noch geringe
+Aussichten auf anderweitiges Fortkommen haben, die _Höhe_ der zu
+leistenden Entschädigung den Unternehmer _zwingen_ müsse, von einer
+Entlassung überhaupt abzusehen.
+
+Der § 67 endlich sichert alle gegen die Möglichkeit, durch
+Herabsetzung des festen Lohnes oder Gehalts -- was das Recht der
+Reichs-Gewerbeordnung und des Handelsgesetzbuchs immer nach je 14 Tagen,
+bezgl. 3 Monaten dem Unternehmer gestatten würde -- indirekt gezwungen
+werden zu können, das Arbeitsverhältnis seinerseits aufzugeben und auf
+alle darin ihm erwachsenen Anrechte zu verzichten.
+
+ * * * * *
+
+Das Obige betrifft indes nur _eine_ Seite der in Betracht stehenden
+Maßregel. Das durch § 77 in die Wirtschaftsordnung der Stiftungsbetriebe
+einzuführende Novum hat noch seine selbständige Bedeutung, sowohl unter
+rechtlichem, wie ganz besonders auch unter sozialem Gesichtspunkt --
+welche Bedeutung es rechtfertigt, sogar gebietet, die Anordnung des § 77
+durchaus nicht zu beschränken auf diejenigen Personen, welche
+Pensionsanwartschaft erworben haben, sondern sie zu einer allgemeinen
+»Arbeitslosenversicherung« der Stiftungsbetriebe auszugestalten, wie
+§ 77 tut.
+
+Wenn nämlich jemand durch längeres Verbleiben in einem industriellen
+Betrieb präsumtiv die Absicht an den Tag gelegt hat, darin eine
+bleibende Tätigkeit zu suchen -- was dem Unternehmer stets zu besonderem
+Vorteil gereicht -- und wenn der andere Teil durch längere
+stillschweigende Fortsetzung des Arbeitsvertrags augenscheinlich
+anerkannt hat, daß ihm solches genehm sei, so muß es einer strengeren
+Rechtsanschauung als unerhörtes Spiel mit den Interessen des schwächeren
+Teils erscheinen, wenn nachher der Unternehmer, außer im Fall wirklicher
+Notlage, jenen soll beliebig entlassen können, weil es für ihn nunmehr
+vorteilhafter geworden ist, den andern nicht weiter zu beschäftigen,
+oder wegen beliebiger Anstände in der Person, die eine Fortsetzung des
+Arbeitsvertrags bis dahin nicht gehindert haben. Ein nicht plutokratisch
+entarteter Rechtsbegriff muß die Forderung stellen: daß in allen Fällen,
+in welchen ein durch längere Zeit =bona fide= fortgesetztes Arbeits-
+oder Anstellungsverhältnis einseitig durch den Unternehmer aufgelöst
+wird aus Gründen _seines_ Interesses -- also seines Vorteils wegen, auch
+wenn dieser Vorteil nur in Vermeidung von Nachteilen bestünde -- dem
+Betroffenen eine angemessene Entschädigung _dafür_ zu leisten sei, daß
+seine Erwartung nicht erfüllt wird und er präsumtiv -- wie es der Regel
+nach tatsächlich der Fall -- in der Zwischenzeit Gelegenheiten zu
+anderweitigem Fortkommen versäumt hat. Gleichzeitig aber gebieten auch
+wichtige Rücksichten des öffentlichen (sozialen) Interesses, daß jenen
+arbeitslos Gewordenen in derartiger Entschädigung ein genügender
+Rückhalt geboten sei zur Erlangung einer neuen Arbeitsstellung, die
+selten in kurzer Zeit, meist nur unter erheblichen Opfern für den
+Betroffenen zu finden ist --damit nicht ein großer Teil solcher, gemäß
+den bekannten Wirkungen des gesetzlichen Verfahrens, die Landstraßen
+bevölkern und zuletzt der Armenpflege verfallen müsse.
+
+ * * * * *
+
+Im einzelnen ist zum Titel V noch folgendes zu bemerken:
+
+
+Zu § 57, 58.
+
+Die strenge Umgrenzung des vertragsmäßigen Pflichtverhältnisses hat
+bisher die Anteilnahme der Betriebsleiter und der Beamten an den
+persönlichen Angelegenheiten der anderen niemals behindert und braucht
+auch in Zukunft sie nicht zu behindern. Sie soll nur die Betätigung
+solcher Anteilnahme in Beratung oder Warnung auf einem ethisch höheren
+Niveau erhalten, indem sie daraus das Verhältnis von Vorgesetzten und
+Untergebenen völlig ausscheidet, darin nur noch persönliches Ansehen und
+persönliches Vertrauen gelten läßt.
+
+
+Zu § 61.
+
+Die Bestrebungen des Arbeiterstandes zugunsten einer fest geregelten und
+auf mäßige Dauer beschränkten Arbeitszeit halte ich für durchaus gerecht
+und dem Volkswohl dienlich, und ich trete für sie, unter welcher Fahne
+sie gehen mögen, rückhaltlos ein, auch mit dem deutlichen Ziel:
+Drittelung des Tages, mindestens für alle besonders schwere Arbeit und
+für alle industrielle Arbeit in geschlossenen Räumen.
+
+Ich würde keinerlei Anstand sehen, auch in der Optischen Werkstätte die
+noch neunstündige Arbeitszeit alsbald auf 8 Stunden herabzusetzen, wie
+es in einigen großstädtischen Betrieben gleichen oder verwandten
+Arbeitsgebietes schon geschehen ist, wenn nicht anzunehmen wäre, daß die
+alsdann gebotene größere Ökonomie hinsichtlich der Ausnutzung der Zeit
+-- im besonderen das »Durcharbeiten« mit nur einer kurzen Ruhepause,
+unter Verlegung der Hauptmahlzeit an das Ende des Arbeitstages -- den
+Beteiligten unter den hier vorliegenden Verhältnissen unwillkommener
+sein werde als die jetzige längere Arbeitsdauer mit zwei zusammen
+zweistündigen Ruhepausen, die in einer kleinen Stadt der Erholung
+ungeschmälert zugute kommen[82].
+
+
+Zu § 62.
+
+In bezug auf Urlaubserteilung ist hier hinsichtlich aller derjenigen,
+deren Arbeitsunterbrechung nicht offensichtliche Störung des Betriebes
+herbeiführt, die Praxis seit lange tatsächlich liberaler, als in Form
+des Rechtsanspruchs füglich fixiert werden kann -- wie schon daraus
+hervorgeht, daß die Werkmeister nach offenkundiger Instruktion
+erwachsene Personen, wenn sie Urlaub nachsuchen, überhaupt nicht nach
+dem »Wozu« fragen, wofern kein besonderer Grund vorliegt wegen des »Ob«
+mit ihnen zu verhandeln.
+
+
+Zu § 63.
+
+Die in diesem Paragraphen bezeichneten Grundsätze haben für die
+jetzige Betriebskrankenkasse der jetzigen Stiftungsbetriebe
+=in praxi= seit ihrer ersten Begründung vor ca. 20 Jahren gegolten.
+Die Kasse ist dabei ganz verschont geblieben von der häufig zu
+findenden Abneigung gegen die Zwangskassen, auch nachdem sie
+gesetzlich eine solche geworden war. -- Generalversammlung und
+Vorstand, gänzlich aus freien Wahlen seitens aller gesetzlich
+dazu befugten Versicherten hervorgehend, ohne Stimmrecht der
+Geschäftsleitungen in ihnen, außer für Statutenänderungen, verfahren
+meist etwas fiskalischer als den Geschäftsleitungen lieb ist und
+befolgen auch sonst deren Ratschläge öfters nicht -- was ihr gutes
+Recht ist, und im Effekt jedenfalls besser, wie wenn sie widerwillig
+solche befolgen müßten; sie verwalten aber alle Angelegenheiten der
+Kasse mit Umsicht und Sorgfalt und ihren erheblichen Jahresetat von
+ungefähr 12000 M.[83] mit der Gewissenhaftigkeit einer Staatskasse.
+
+
+Zu § 64.
+
+Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen, Rechte,
+welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der Geschäftsleitung
+zustehen, _ständig_ auf eine besondere Zwischeninstanz zu übertragen;
+man hat nur in einigen Fällen behufs Verhandlung bestimmter
+Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses =ad hoc= herbeigeführt. Wenn
+aber, wie es wahrscheinlich ist, über kurz oder lang auch hier eine
+ständige Zwischeninstanz Bedürfnis wird[84], so soll diese eine
+_wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht eine Kulisse, hinter welcher
+zuletzt wieder der Unternehmer stecken kann. Sie soll also in allen
+Stücken so konstituiert sein, daß sie das volle Vertrauen der
+Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung _ihrer_ Interessen zu sein --
+damit die Geschäftsleitung, wenn sie in irgend einer Sache mit dieser
+Vertretung ins reine gekommen ist, annehmen kann, auch mit der ganzen
+Arbeiterschaft im reinen zu sein.
+
+Sollten zu irgend einer Zeit gesetzliche Vorschriften eine
+Arbeitervertretung oder dergl. Einrichtung vorschreiben, in welche etwa
+auch der Betriebsinhaber oder dessen nähere Organe mit hineingeschoben
+wären, so müßte alsdann zwar das gesetzlich Gebotene einer solchen
+überlassen werden; für alles, was hierüber hinausgeht, wird aber auch
+dann noch eine Vertretung meines Sinnes, z. B. als Unterausschuß oder
+dergl. eingesetzt oder in Funktion belassen werden können.
+
+
+Zu §§ 66-69.
+
+Die Vorschriften dieser Paragraphen sollen wohlberechtigten Ansprüchen
+der Arbeiter und teilweise auch der Angestellten bezüglich der Regelung
+der Arbeitstätigkeit selbst dauernde Anerkennung sichern.
+
+Gewährleistung eines fixierten Zeitlohnes, der seitens des Unternehmers,
+außer im Fall wirklicher Notlage desselben, nicht einseitig herabgesetzt
+werden kann, ist die unerläßliche Bedingung für die Stabilität einer auf
+kleine Einnahmen gestellten Wirtschaftsführung.
+
+Die Fortzahlung des festen Lohnes auch für die gesetzlichen Feiertage,
+welche in den Stiftungsbetrieben seit einiger Zeit eingeführt ist,
+erscheint als unabweisbare Billigkeitsforderung, mit Rücksicht darauf,
+daß die Feiertage dem Arbeiter die Arbeitsgelegenheit -- öfters zu einer
+ihm wenig gelegenen Zeit -- unbedingt entziehen. Die Bestimmung bringt
+zugleich zum Ausdruck, daß die Arbeiter der Stiftungsbetriebe nicht
+»Tagelöhner« sein sollen.
+
+Übernahme einer Art von empfindlicher Konventionalstrafe für den
+Betriebsinhaber auf den Fall, daß er seines Interesses wegen zu einer
+Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit Veranlassung bietet -- durch
+Festsetzung einer besonderen, nicht unerheblichen Erhöhung des
+proportionalen Zeitlohnes für alle Überstunden -- ist die einzig
+praktisch wirksame Garantie für das fortgesetzte Einhalten einer
+bestimmten, mäßigen Arbeitszeit im Betrieb.
+
+Die Erklärung »daß zu Überstunden und Feiertagsarbeit im Betrieb niemand
+verpflichtet oder angehalten werden könne« spricht zwar Anerkennung des
+Grundsatzes aus, enthält aber eine praktische Garantie seiner Befolgung
+noch keineswegs. Denn die Arbeiter sind der großen Mehrzahl nach nicht
+in der Lage, ihres Standesinteresses wegen die Gelegenheit zu
+zeitweiligem Mehrverdienst von der Hand zu weisen; vor allem aber muß
+auch der Unternehmer darauf rechnen, daß in allen Fällen, in welchen
+dringende Rücksichten seines Interesses eine zeitweilige Mehrleistung
+des Personals erfordern, die Bereitwilligkeit zu solcher auch ohne
+Verpflichtung des anderen Teils vorhanden sei -- wie es bei gutem
+persönlichen Verhältnis auch stets der Fall ist. Damit nun alles dieses
+nicht bewußt oder unbewußt dazu führen könne, daß die Ausnahme
+allmählich zur Regel und so die wohltätige Wirkung einer festen und
+mäßigen Arbeitsdauer praktisch wieder illusorisch werde, muß den
+Arbeitern Gewähr dafür geboten sein, daß die Inanspruchnahme
+freiwilliger Mehrleistung wirklich auf Fälle _dringender_ Veranlassung
+beschränkt bleibe, d. h. sie muß für den Unternehmer zu einem
+ersichtlich schlechten Geschäft gemacht sein.
+
+Bei der Optischen Werkstätte ist dieses Verfahren =in praxi= schon seit
+sehr langer Zeit in Übung und zwar in gleicher Regelung wie jetzt: 25%
+Lohnzuschlag für Überarbeit; seit einer Reihe von Jahren ist es auch
+schon im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert.
+
+ * * * * *
+
+Die Bestimmung endlich: daß bei aller Akkord- und Stückarbeit der feste
+Zeitlohn bedingungslos als Mindestverdienst zu gewährleisten sei, ist
+das einzige wirksame Mittel, um die Vergebung von Arbeiten in jener
+Lohnform der ihr innewohnenden Tendenz zu entkleiden, die Kräfte der
+Arbeiter zum einseitigen Vorteil des Unternehmers ungebührlich
+anzuspannen. Die Preisbestimmung für Akkord- und Stückarbeit muß ihren
+festen Regulator haben in der Leistungsfähigkeit, die zu verlangen ist
+von jedem ordentlichen Arbeiter der betreffenden Arbeitsstellung bei
+demjenigen Maß von Fleiß und Anstrengung, welches ihm bei _Zeitlohn_ als
+pflichtmäßig zugemutet werden kann. Was er durch besondere
+Geschicklichkeit oder durch besondere Anspannung seiner Kräfte mehr
+leistet, als unter den jeweils gegebenen Bedingungen der Arbeit bei
+Zeitlohn von jedem zu verlangen wäre, muß ihm als Mehrverdienst
+verbleiben, da der Unternehmer von seiner Mehrleistung schon genügenden
+Vorteil in der besseren Ausnutzung seiner Einrichtungen etc. hat. Nur
+mit solchem Regulator der Preisbestimmung wird die Stück- und
+Akkordarbeit zu einer für beide Teile vorteilhaften Einrichtung, weil
+sie nun nicht mehr dazu führen kann, dem Arbeiter immer größere Leistung
+zuzumuten, bloß um überhaupt den seiner Arbeitsstellung entsprechenden
+marktgängigen Lohn verdienen zu können.
+
+Die Vereinbarung des Zeitlohnes bedarf eines besonderen Regulators
+nicht, auch nicht für solche, die vorwiegend im Stücklohn arbeiten; denn
+für die meisten Arbeiten hat das »Tagewerk« einen gewissen marktgängigen
+Wert, nach welchem der Zeitlohn für alle verwandten, gleiche Vorbildung,
+gleiche Geschicklichkeit oder gleiche Anstrengungerfordernden
+Verrichtungen von selbst sich regelt.
+
+Die in § 69 bezeichnete Einrichtung, welche in der Optischen Werkstätte
+schon seit mehreren Jahren kraft Arbeitsvertrag besteht und auch ohne
+Mißstände hat durchgeführt werden können, ist ursprünglich aus einer
+Forderung der organisierten Mechanikergehilfen hervorgegangen. Ich habe
+in derselben eine sehr verständige Vertretung völlig berechtigter
+Standesinteressen der industriellen Arbeiter erkennen müssen und bin
+seitdem auch öffentlich jederzeit für sie eingetreten.
+
+
+Zu § 71.
+
+Als einen Mangel der Kasse sehe ich an, daß sie noch nicht die volle
+Krankenversicherung auf ein _ganzes_ Jahr ausgedehnt hat[85] und
+infolgedessen ab und zu Leistungen für Kranke seitens einer Firma haben
+eintreten müssen. Da die Generalversammlung, aus von ihrem Standpunkt
+aus verständlichen Gründen, einer zeitlichen Erweiterung der
+regelmäßigen Kasseleistungen abgeneigt geblieben ist, die Stiftung aber
+das =onus honestum= hat, dafür sorgen zu müssen, daß niemand von ihren
+Angehörigen unverschuldeter Not verfalle oder gar die Armenkassen der
+Gemeinden belaste, so werden solche Nachhilfsleistungen für die Kasse
+auch in Zukunft öfters nötig sein, bis einmal die Generalversammlung für
+Verlängerung der Versicherungsdauer zu haben sein mag.
+
+
+Zu § 74.
+
+Gemäß dem oben bezeichneten Gesichtspunkt für die Begründung der
+hiesigen Pensionseinrichtung: daß der Unternehmer _von sich aus_
+aufzukommen habe für die Amortisation der in seinem Dienst dem
+fortgesetzten Verbrauch unterliegenden Menschenkraft, weil der
+gewöhnliche Arbeitslohn eine Amortisationsquote hierfür den einzelnen
+nicht gewährt -- gehört die vertragsmäßige Mitversicherung der
+Hinterbliebenen, _ohne_ Gegenleistung, _nicht_ zur pflichtmäßigen
+Obliegenheit des Unternehmers. Sie ist vielmehr, wie die
+Krankenversicherung, eine den Arbeitern nützliche, aus Rücksicht des
+Gemeininteresses auch unbedingt gebotene Wohlfahrtseinrichtung, für
+deren Bestehen der Unternehmer wohl zu sorgen, für deren Leistungen aber
+er nicht _einseitig_ aufzukommen hat.
+
+Aus praktischen Gründen ist bei Errichtung des Pensionsstatuts von einer
+Scheidung der beiden Angelegenheiten, Invalidenpension und
+Hinterbliebenenversicherung, einstweilen abgesehen und auch die
+letztere, _ohne_ Beitragsleistung seitens der Versicherten, statutarisch
+übernommen worden -- obwohl sie finanziell eine _erheblich_ größere
+Belastung bedeutet als die Hauptsache, die Invalidenpension, und
+obendrein den Geschäftsangehörigen je nach Alter und Familienstand in
+äußerst ungleichem Maß zugute kommt.
+
+Das dauernde Fortbestehen auch der Hinterbliebenenversicherung, in engem
+Anschluß an die Invalidenpensionseinrichtung, halte ich einerseits für
+unbedingt nötig; andererseits aber sehe ich es für durchaus gerecht und
+sachgemäß an, daß die Beteiligten für diesen Teil ihrer Anwartschaften
+zu einem der Höhe des Interesses der einzelnen proportionalen Beiträge
+wenigstens dann herangezogen werden, wenn einmal die jährlichen
+Leistungen für Witwen und Waisen sehr bedeutende Summen erfordern, wie
+es mit der Zeit eintreten muß. In keinem Fall aber dürfen die
+einseitigen Leistungen dieser Art der ungeschmälerten Fortsetzung oder
+auch nur der im § 73 vorgesehenen Erhöhung der Invalidenpension Abbruch
+tun.
+
+Das etwaige spätere Heranziehen der Beteiligten zu Beiträgen muß
+nach dem im § 74 bezeichneten Modus deshalb erfolgen, damit die
+jeweils bezahlten Monatsbeiträge fortgesetzt vollständig verfallen,
+solange der Beitragende leben bleibt, also unter keinen Umständen
+Rückzahlungsansprüche begründen können.
+
+Damit die Einrichtung ihren Hauptzweck nicht verfehle, müßte die
+Beitragsleistung, wie die zur Krankenkasse, für alle obligatorisch
+gemacht werden, außer soweit einzelne etwa nachweisen, daß sie schon
+ihrerseits für ihre Angehörigen entsprechend oder mehr gesorgt hätten.
+Das Obligatorische aber macht unbedingt nötig, daß alsdann mit Eintritt
+des Todes eines Beitragenden für denjenigen Anteil im Pensionsanspruch
+der Hinterbliebenen, der auf seinen eigenen Beitrag entfällt, seitens
+der betreffenden Firma oder seitens der Stiftung Sicherstellung
+geleistet werde.
+
+Die Prämien für das laufende Risiko, welches bei jedem einzelnen die
+Mitversicherung seiner Angehörigen der Firma jeweils auferlegt, sind mit
+Hilfe der Tabellen der Renten- und Versicherungsbanken ohne besondere
+Mühe von Jahr zu Jahr zu berechnen.
+
+
+Zu § 77.
+
+Für die Vorstände der Stiftungsbetriebe bedeuten die Bestimmungen des
+§ 77 eine wichtige Direktive ihrer Geschäftspolitik. Sie wissen, daß sie
+nicht, wie sogar Staatsbetriebe noch verfahren dürfen, überschüssig
+gewordene Arbeitskräfte jederzeit haufenweis auf die Straße weisen
+können, außer wenn sie sehr große Entschädigung leisten wollen. Also
+können sie auf irgend welche Unternehmungen, die erhebliche Vermehrung
+des Personals erfordern ohne begründete Aussicht auf dauernde
+Beschäftigung, nur dann sich einlassen, wenn sie die Sicherheit haben,
+daß bei solchen Geschäften ephemerer Art auf alle Fälle so viel übrig
+bleibt, um nötigenfalls jene nachträglichen Lasten ohne wirklichen
+Verlust übernehmen zu können. -- Und dieses ist mir durchaus erwünscht.
+Ich will in der Tat unter _scharfe_ Repression gestellt haben, daß meine
+Nachfolger jemals sich mitschuldig machen könnten des volkszerstörenden
+Unfugs, den die Großindustrie darin noch treiben darf, daß sie, um immer
+mehr Geschäfte zu machen, ohne Rücksicht auf die Folgen für andere,
+beliebig viele von sonstigen Arbeitsgebieten abzieht und von ihren
+Unternehmungen abhängig werden läßt, ohne jenen irgend eine Gewähr für
+ein dauerndes Unterkommen bieten zu können und ohne auch nur die
+Verpflichtung anzuerkennen, im ungünstigen Fall zur Erlangung anderen
+Fortkommens _selbst_ mithelfen zu müssen.
+
+Die Sonderbestimmung im drittletzten Absatz zugunsten der nicht im
+Lehrvertrag, sondern als »Arbeiterlehrlinge« zur Ausbildung für die
+eigenen Bedürfnisse des Betriebes eingestellten jugendlichen Personen
+will das im § 99 des nächstfolgenden Titels grundsätzlich ausgesprochene
+Verbot des »Lehrlingszüchtens« auch unter praktische Garantien stellen
+-- wofür hinsichtlich der auf Lehrvertrag (ohne Lohn) einzustellenden
+eigentlichen »Lehrlinge« die Verhältnisse selbst schon genügend sorgen.
+
+Für den Fall, daß etwa in späterer Zeit die Leiter der Stiftungsbetriebe
+und ihre nächsten Gehilfen einmal finden sollten, daß die vielen, durch
+die statutarischen Einrichtungen ihnen auferlegten Rücksichten auf
+Interessen anderer ihre Tätigkeit erheblich schwieriger gestalte, als es
+sonst in der Industrie zu sein pflegt, so soll ihnen dieses zugegeben,
+aber zugleich gesagt sein: daß der Urheber dieser Einrichtungen auch
+durchaus nicht die Absicht gehabt hat, _ihnen_ das Leben besonders
+leicht zu machen. -- Meine Nachfolger und die anderen oberen Beamten der
+Stiftungsbetriebe werden es gewiß jederzeit in der Ordnung finden, daß
+sie selbst lebenslänglich angestellt seien, ihnen gegenüber also die
+Stiftung das Risiko zu tragen habe, ihre Gehälter auch in ganz
+schlechter Zeit fortzahlen zu müssen. So finde ich nun auch in der
+Ordnung, daß sie ab und zu den Kopf darüber sich zerbrechen mögen, wie
+es anzufangen sei, um einen ganz kleinen Teil solcher Vorteile wie sie
+selbst haben _allen_ ihren Mitarbeitern wahren zu können.
+
+
+Zu § 79.
+
+Daß auch die durch § 77 getroffene Anordnung neben zweifellos
+wohltätigen Wirkungen den Mangel hat, gelegentlichem Mißbrauch
+ausgesetzt zu sein, teilt sie mit _allen_ menschlichen Einrichtungen.
+Ich bin also durchaus darauf gefaßt, daß ab und zu einmal ein recht
+raffinierter Patron die Abgangsentschädigung zu Unrecht sich erzwingt,
+weil er es so anzufangen versteht, daß man ihn mit Schaden los zu werden
+suchen muß, um größerem Nachteil zu entgehen. Eine tüchtige und
+anständige _Arbeiterschaft_, die im Besitz wertvoller Rechte sich weiß,
+wird aber schon ihres eigenen Ansehens wegen dafür sorgen, daß
+derartiger Mißbrauch höchstens ganz vereinzelt vorkommen kann. Die beste
+Waffe dagegen wird sein, alle Streitfälle, die aus § 79 sich ergeben
+mögen, pure einer Arbeitervertretung gemäß § 64 des Statuts in die Hand
+zu legen, wie § 92 als zulässig hinstellt. Eine solche Instanz würde
+sicher allen Versuchen jener Art das Wasser gründlich abzugraben
+verstehen.
+
+
+Zu § 84.
+
+Es würde in hohem Grad unangemessen sein, jede formell rechtswidrige
+Handlung einzelner, die vielleicht nur einer Unbesonnenheit entsprungen
+ist, unter die Strafe des Verlustes wertvoller Anrechte zu stellen. Der
+§ 84 schreibt deshalb vor, daß die Rechtsfolgen einer Auflösung des
+Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses durch einen Betriebsangehörigen
+erst nach Ablauf einer gewissen Bedenkzeit eintreten können.
+
+Selbstverständlich schließt diese Bestimmung nicht aus, daß ein
+willkürliches Verlassen der Arbeit, auch wenn es noch nicht den
+Tatbestand einer Aufhebung des Arbeitsvertrages seitens des Betreffenden
+selbst darstellt, infolge besonderer Umstände unter § 79 fallen und
+Aufhebung des Vertrags seitens der Firma begründen kann.
+
+
+Zu § 88.
+
+Dem Wert der in Titel V des Statuts getroffenen Einrichtungen als
+Grundlagen einer wirklichen Rechtsordnung kann es keinen Abbruch tun,
+daß durch § 88 ein Sicherheitsventil offen gelassen werden muß, um
+zerstörenden Wirkungen, welche jene Einrichtungen unter besonderen
+Umständen einmal nach sich ziehen könnten, vorzubeugen. Hier handelt es
+sich nicht um Hintertüren. Denn die in § 88 ausgesprochenen Vorbehalte
+kennzeichnen nach _objektiven_ Merkmalen eine wirkliche Notlage, welche,
+falls sie nicht etwa durch die begleitenden Umstände gemildert
+erscheint, zeitweilige Erleichterung der der Stiftung auferlegten Lasten
+schon um deswillen unbedingt rechtfertigt, weil hierdurch die Aussicht
+verbessert würde, über solche Notlage hinwegzukommen und nachher zur
+Wiederaufnahme größerer Pflichten befähigt zu bleiben.
+
+
+Zu §§ 90-92.
+
+Die Gewährleistung dauernder Anerkennung der in Titel V aufgestellten
+Rechtsordnungen kann nicht anders herbeigeführt werden als durch eine
+gewisse Beschränkung der Vertragsfreiheit der Stiftung und ihrer Organe
+gegenüber dem Personenkreis, auf welchen jene Bestimmungen Bezug haben.
+
+
+Schlußbemerkung zu Titel V.
+
+Wenn abgesehen wird von der Möglichkeit einer allmählich eintretenden
+völligen Umwälzung in den Wirtschaftsbedingungen größerer Betriebe auf
+dem Arbeitsgebiet der Stiftungsunternehmungen und von völlig
+unberechenbaren Zwischenfällen und Krisen, durch welche zeitweilige
+Notlagen herbeigeführt werden möchten, sind diese Unternehmungen jetzt
+genügend gefestigt, um alle Lasten aus den in Titel V getroffenen
+Einrichtungen ganz unbedenklich und mit der Aussicht auf dauernde
+Leistungsfähigkeit übernehmen zu können. Dieses darf ich nunmehr als
+völlig außer Frage gestellt ansehen, nachdem die letzten Jahre auch
+anderen außer mir und meinen nächsten Mitarbeitern Gelegenheit zu
+genauerem Einblick in die Wirtschaftsbedingungen der hiesigen Betriebe
+gegeben haben.
+
+Ich bin aber auch des weiteren überzeugt, daß zurzeit noch _viele_
+Unternehmungen bestehen, welche ebenfalls in der Lage wären, das Gleiche
+oder Ähnliches durchzuführen, wenn die Beteiligten nur wollten oder dazu
+angehalten werden könnten. Denn es gibt glücklicherweise auch in
+Deutschland noch manche Gebiete industrieller Arbeit, auf welchen die
+Umstände dafür Sorge tragen, daß nicht jeder Tropf, der gern Fabrikherr
+sein oder von seinem Geld höhere Zinsen als mit Hypotheken und
+Staatspapieren gewinnen möchte, durch das witzlose Mittel der
+Preisunterbietung Konkurrenz treiben und damit das wirtschaftliche
+Niveau fortgesetzt herunterdrücken helfen kann. Auf allen diesen
+Gebieten machen die Großunternehmer im Durchschnitt noch sehr gute
+Geschäfte, trotz aller Klagen bei jeder zeitweiligen Geschäftsdepression
+-- welche Klagen öfters nur die unerwartete Schmälerung vorheriger sehr
+_großer_ Gewinne zum Anlaß haben. Woher käme auch sonst der regelmäßige
+Zuwachs an Millionären in den Industriebezirken, den die
+Vermögensstatistik von 10 zu 10 Jahren nachweist?
+
+Gegenüber solchen Industriezweigen, auf denen noch Millionäre wachsen
+können, würden keinerlei Härten zu befürchten sein, wenn eine größerer
+Aufgaben fähige Gesetzgebung die Unternehmer anhalten wollte, von dem
+Überschuß guter Jahre, soweit er hinausgeht über die gewöhnliche
+Kapitalverzinsung, angemessene Risikoprämie und reichliche Entlohnung
+der etwa mittätigen Inhaber für ihre persönliche Arbeit, einen _Teil_
+immer zurückzulegen in einen an ihr Unternehmen selbst gebunden
+bleibenden, persönlicher Nutznießung entzogenen Reservefonds zur
+Sicherstellung größerer sozialer Leistungen. Damit könnte vielleicht
+schon für eine Million industrieller Arbeiter und Privatbeamten in
+Deutschland eine wesentliche Erhöhung der bürgerlichen und
+wirtschaftlichen Lebenslage herbeigeführt werden -- was selbst bei dem
+Maße nach beschränkteren Rechten einen gewaltigen Fortschritt gegenüber
+dem bestehenden Zustand und unter dem Gesichtspunkt des Staatswohls
+zehnmal mehr bedeuten würde, -- als alle Bemühungen um künstliche
+Verbesserung der Lage des Kleingewerbes denkbarerweise zu erreichen
+vermöchten.
+
+Aber ganz abgesehen hiervon würde schon die Privatinitiative in dieser
+Richtung Erhebliches leisten können. Hierfür käme es nur darauf an, daß
+die vielen ehrenwerten, über bloßen Eigennutz und Standesdünkel
+erhabenen Männer, die es in den Kreisen der Großindustrie gibt, ihre dem
+Gemeinwohl zugewandten Bestrebungen auf ein höheres Ziel als das der
+»Wohlfahrtseinrichtungen«, also auf dauernde Verbesserung der
+_Rechts_lage ihrer Arbeiterschaften richten wollten. Der Wege hierfür
+wären gewiß vielerlei möglich. Denn die fideikommißartige Bindung eines
+Teils der Überschüsse eines Privatunternehmens zu einem diesem
+Unternehmen dienenden, freier Verfügung der Inhaber entzogenen
+Deckungsfonds für fortgesetzte Erfüllung größerer Pflichten könnte wohl
+in mancherlei Formen und in Anpassung an sehr verschiedenartige
+Verhältnisse mit voller Rechtssicherheit erreicht werden. Wenn aber auf
+solchen Wegen einmal, statt nur für ein halbes Tausend, für ein halbes
+Hunderttausend eine erhebliche Erhöhung des Standesniveaus herbeigeführt
+würde, so hätte schon dieses für die Allgemeinheit größeren Wert als
+alles zusammen genommen, was an Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland
+bisher geschaffen worden ist.
+
+Ich fürchte demnach durchaus nicht, daß die interne Rechts- und
+Wirtschaftsordnung der CARL ZEISS-Stiftung noch für lange Zeit eine
+vereinzelte kleine Insel auf dem Industriegebiet werde bleiben _müssen_.
+
+
+Titel VI.
+
+Ordnung materieller Interessen der Arbeiter und Angestellten.
+
+Die Vorschriften dieses Titels wollen der Forderung Rechnung tragen, in
+welcher ich eine Lebensfrage für die gedeihliche Fortentwicklung der
+Stiftungsunternehmungen sehe: Pflege der Solidarität der Interessen
+aller, die in den Unternehmungen jeweils mittätig sind, und
+Lebendighalten des Bewußtseins solcher Solidarität.
+
+Diese Vorschriften sind indes nur gedacht als Direktive für die Organe
+der Stiftung, sie sollen die letzteren selbst zwar streng verpflichten,
+anderen aber bestimmte Rechte nicht einräumen.
+
+Betreffs des Einzelnen ist zu bemerken:
+
+
+Zu § 94.
+
+In den Stiftungsbetrieben soll die Ungebühr nicht einreißen, die in der
+Großindustrie vielfach zu finden ist, daß eine exorbitante Dotierung der
+leitenden Personen, außer allem Verhältnis zum objektiven
+wirtschaftlichen Wert ihrer Arbeitsleistung, in groben Kontrast tritt zu
+der notwendigerweise bescheidenen Entlohnung der Tätigkeit der großen
+Mehrzahl. Gegenüber allen Hinweisungen auf derartige Gepflogenheiten
+anderwärts soll die Stiftungsverwaltung in den strikten Vorschriften des
+§ 94 einen Rückhalt zur Abwehr haben.
+
+Mag immerhin infolge solcher Beschränkung gelegentlich einmal eine sonst
+wertvolle Kraft dem Dienst der Stiftung verloren gehen, weil sie wegen
+des Beispiels anderer nur gegen Gewährung ganz ungewöhnlicher Vorteile
+zu haben wäre; die Stiftung wird doch immer auf solche Personen
+angewiesen bleiben, für welche die eigentliche Triebfeder des Handelns
+nicht in der Aussicht auf ganz besonderen materiellen Gewinn, sondern in
+den inneren Antrieben zur Betätigung in einem tüchtigen Wirkungskreis
+liegt.
+
+Wie hoch man die qualifizierte Arbeit der oberen Beamten anschlagen mag
+-- gemäß dem Gesichtspunkt, unter welchem § 40 des Statuts und die zu
+ihm gegebene Erläuterung steht, muß _jedem_ gegenüber einmal der Punkt
+kommen, wo ihm zu sagen wäre: auch mancher andere würde an deiner
+Stelle, in die gegebene Organisation hineingesetzt, deine Funktionen
+gleich gut ausüben können. Den richtigen Maßstab aber für die Schätzung
+des wirtschaftlichen Wertes der Tätigkeit der Beamten aller Kategorien
+sehe ich gegeben in dem durchschnittlichen Ertrag, welchen unter
+Vermittlung und mit Hilfe ihrer spezifischen Tätigkeit die gemeinsame
+Arbeit der großen Mehrzahl aller Mitarbeiter jeweils abwirft. Dieser
+Ertrag kennzeichnet deutlich das wirtschaftliche Niveau des
+Unternehmens, nach welchem die Ansprüche aller sich zu richten haben.
+
+Im übrigen aber lege ich auch Wert darauf, angesichts der
+unvermeidlichen Unbestimmtheit der in § 40 des Statuts ausgesprochenen
+Grundsätze für die Geschäftspolitik der Stiftung, in die Institutionen
+der Stiftung selbst praktisch wirksame Motive hineingelegt zu wissen,
+welche auf eine vernünftige Durchführung jener Grundsätze hindrängen.
+Aus § 94 wissen nun die Beamten der Stiftungsbetriebe, daß für sie
+selbst Anwartschaft auf verbesserte Lebenslage immer nur in dem Maße
+besteht, als es ihnen gelingt, die Lebenslage aller ihrer Mitarbeiter
+zu verbessern. Zugleich aber müssen sie sich sagen, daß solche
+Anwartschaft nur dann nicht wieder illusorisch wird, wenn bei jenem auch
+die Stiftung selbst noch einen befriedigenden Anteil am Gesamtertrag
+übrig behält; denn andernfalls müßte doch gerade an ihnen zu sparen
+gesucht werden.
+
+
+Zu § 95.
+
+Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet durchaus nicht eine Einschränkung
+der in § 94 ausgesprochenen Regeln, sondern nur eine Ergänzung dieser in
+Hinsicht auf wesentlich andere Verhältnisse. Denn es sind gänzlich
+verschiedene Dinge: Bezahlung für pflichtmäßige Wahrnehmung regelmäßiger
+Funktionen irgend welcher Art -- und Anteilnahme an Vorteilen, welche
+durch _besondere_, nicht schon pflichtmäßige Leistungen einzelner
+zustande kommen.
+
+In bezug auf letzteres will ich einem liberalen Verfahren der Stiftung
+keineswegs Beschränkungen auferlegen, wenn dieses nur _allen_ gegenüber
+gleichmäßig zur Geltung kommt und immer geleitet bleibt unter der
+Fragestellung: liegt tatsächlich etwas vor, was von seinem Urheber nicht
+schon kraft der Funktionen, für welche er regelmäßig bezahlt wird, zu
+erwarten war? -- Dieses »etwas« kann von äußerst verschiedener Art sein,
+aber immer nur von solcher Art, daß man mit dem Betreffenden _nicht_
+unzufrieden sein dürfte, wenn er es nicht geleistet hätte und in Zukunft
+nicht wieder leisten würde.
+
+
+Zu § 98[86].
+
+Gewinnbeteiligung der Arbeiter und Beamten in industriellen.
+Unternehmungen hat sich wohl überall, wo sie eingeführt worden ist, als
+eine für den Unternehmer vorteilhafte, für den anderen Teil wenigstens
+erfreuliche Einrichtung bewährt. Ich wünsche und hoffe, daß auch die
+Stiftungsbetriebe in nicht allzu ferner Zeit sie werden in Anwendung
+bringen können[87]. Irgend welche Bedeutung unter _sozial_politischem
+Gesichtspunkt habe ich indes dieser Einrichtung nie beimessen können,
+und wo sie mit dergleichen Prätension auftritt, und mit der Tendenz,
+wegen größerer Pflichten damit sich abzufinden, sehe ich in ihr nur ein
+gemeinschädliches Scheinwesen. -- Wenn dabei ein großer Teil des ganzen
+Arbeitseinkommens auf schwankende Grundlagen gestellt würde, müßte die
+Einrichtung für die Arbeiter direkt schädlich wirken und obendrein auch
+in sich widerspruchsvoll werden, weil es nicht möglich wäre, den
+Beteiligten eine der Größe ihres Interesses entsprechende Einwirkung auf
+diejenigen Handlungen einzuräumen, von denen die Höhe des verteilbaren
+Gewinnes schließlich abhängt. Ich habe also in meinem Wirkungskreis für
+wichtiger und dringlicher gehalten, erst diejenigen Einrichtungen
+genügend zu kräftigen, welche darauf abzielen, den von den Betrieben
+abhängig gewordenen Personenkreis gegen die ungünstigen Chancen privater
+Wirtschaftstätigkeit möglichst zu schützen.
+
+Die Forderung ganz gleichmäßiger Anteilnahme aller an einer etwaigen
+Gewinnverteilung entspricht dem eingangs bezeichneten Gesichtspunkt des
+Titels VI. Daß aber selbst von einer solchen ganz allgemeinen
+Gewinnbeteiligung die Mitglieder der Vorstände -- wie auch der
+Stiftungskommissar -- ausgeschlossen bleiben, scheint mir geboten, damit
+diese gegen die Vermutung geschützt seien, als könnten sie des eigenen
+Vorteils wegen die schwankenden Bezüge der Geschäftsangehörigen auf
+Kosten der regelmäßigen Bezüge derselben zu erhöhen suchen.
+
+
+Titel VII.
+
+Verwendung der Überschüsse.
+
+Für diesen Titel genügen wenige Bemerkungen zu einzelnen Paragraphen,
+nämlich:
+
+
+Zu § 104.
+
+Dieser Paragraph soll zum deutlichen Ausdruck bringen, daß die CARL
+ZEISS-Stiftung als »gemeinnützig« im Sinne des Stifters nur solche
+Einrichtungen und Zwecke ansehen darf, welche der Sache nach und auch
+nach den Modalitäten der [ihrer] Beförderung ganz unabhängig sich halten
+von jedem die Menschen trennenden Tendenz oder Parteistandpunkt. Mittel
+der Stiftung sollen also nicht dienen dürfen dem Krebsengehen aller
+möglichen Tendenzbestrebungen mit gemeinnützigen Zwecken. Was wirklich
+gemeinnützig sein will, mag seine Förderung in Formen suchen, unter
+welchen alle, was auch im übrigen sie scheidet, sich vereinigen können.
+
+
+Zu § 108.
+
+Die Stiftungsverwaltung wird zur Erkennung und Beurteilung von
+Bedürfnissen, welche durch Mittel der Stiftung Befriedigung finden
+können, sowie zur Abwägung der verschiedenartigen Interessen, die dabei
+zu berücksichtigen sind, fast überall auf Rat und Begutachtung seitens
+der Geschäftsleitungen und des Stiftungskommissars, als der
+nächststehenden sachverständigen Personen, angewiesen sein, und diese
+müssen als verpflichtet gelten, hierin der Stiftungsverwaltung nach
+besten Kräften zu Dienst zu sein. Hieraus ergibt sich, der zweite Satz
+des § 108; denn »du solt dem Farren so da drischet das Maul nicht
+verbinden.«
+
+
+Titel VIII.
+
+Rechnungslegung der Stiftung.
+
+
+Zu §§ 110 und 111.
+
+Grundsätzlich muß ausgeschlossen sein, daß die Mittel der CARL
+ZEISS-Stiftung nach dem Tode des Stifters zu irgend einer späteren Zeit
+den Charakter geheimer Fonds in der Hand der Stiftungsverwaltung
+gewinnen könnten. Es muß also eine von der Stiftungsverwaltung
+unabhängige Instanz gesucht werden, welcher die Stiftungsverwaltung
+Rechnung legen und vor welcher sie angemessener Prüfung der
+Statutenmäßigkeit ihres Verfahrens ausgesetzt sein kann. -- Hierfür
+scheint mir, wenn die Wahl nicht völlig willkürlich und ohne jede
+sachliche Richtschnur getroffen werden soll, das einzig Angemessene zu
+sein: die natürlichen Vertreter der an der CARL ZEISS-Stiftung
+nächstbeteiligten Interessenkreise zur gemeinsamen Entgegennahme solcher
+Rechnungslegung zu legitimieren, wie es im § 110 des Entwurfs geschieht.
+Von sämtlichen dort namhaft gemachten ist vorauszusetzen, daß sie dem
+bezüglichen Ersuchen seinerzeit nicht nur bereitwillig entsprechen,
+sondern auch den Auftrag unter Wahrung aller gebotenen Rücksichten,
+speziell auf die Interessen der Geschäftsbetriebe, sachgemäß ausführen
+werden.
+
+
+Titel IX.
+
+Schlußbestimmungen.
+
+
+Zu § 114 u. 115.
+
+Dieser Paragraph will Vorsorge dafür treffen, daß unter keinen zurzeit
+absehbaren Eventualitäten die Stiftung ohne geordnete Vertretung und ihr
+Besitz etwa herrenloses Gut sei.
+
+Dieser Zweck erfordert Vorkehrungen, die gegebenen Falles von selbst in
+Funktion treten, ohne hierzu irgend welcher Konstituierung oder
+besonderer Ordnung des Verfahrens zu bedürfen.
+
+
+Zu § 116.
+
+Ich will nicht, daß die CARL ZEISS-Stiftung zu irgend einer Zeit
+hinauslaufen könne auf bloße Verwaltung einer Vermögensmasse in toter
+Hand. Sie soll immer eine _spezifische_ Aktion haben, die eines
+besonderen Rechtssubjekts und besonderer Organe wirklich bedarf, die
+nicht füglich ebensogut von irgend einer sonst vorhandenen Stelle geübt
+werden könnte. Wäre einmal der Boden für solche spezifische Aktion
+verloren, hätte die Stiftung nichts mehr in ihrem Besitz als
+zinstragende Vermögensobjekte oder gemeinnützige Einrichtungen
+gewöhnlicher Art, so kann die Verwaltung der einen wie der andern viel
+einfacher von den nächst interessierten Stellen, der Universität und den
+Gemeinden des Bezirks, selbst besorgt werden. Die Stiftung mag also
+solchenfalls ihren noch übrig gebliebenen Vermögensbestand einfach
+aufteilen.
+
+Daß die Stiftungsverwaltung immer unter die Alternative gestellt sei:
+entweder wirkliche eigenartige Aktion oder Auflösung der Stiftung -- ist
+mir auch noch unter einem anderen Gesichtspunkte von Wert. Da bloße
+Vermögensverwaltung natürlich viel leichter und mit weniger Risiko
+verknüpft ist als industrielle oder sonstige Tätigkeit, so könnte ohne
+jene Alternative irgend eine spätere -- wie ich hoffe, jetzt noch
+ungeborene -- Stiftungsverwaltung in einer kritischen Zeit vielleicht
+unwillkürlich geneigt sein, solche Tätigkeit schon früher preiszugeben,
+als es bei etwas größerem Interesse an ihr und etwas mehr Mut nötig zu
+sein brauchte.
+
+_Lugano_, Mai 1895.
+
+Dr. E. Abbe.
+
+
+[Nachgefügtes Blatt]
+
+Zu §§ 118 -- 120.
+
+Die Einrichtungen und Anordnungen des Stiftungs-Statuts haben naturgemäß
+in vielen Punkten Bezug auf die _besonderen_ rechtlichen und
+wirtschaftlichen Bedingungen, welche für die der CARL ZEISS-Stiftung
+zugedachte Wirksamkeit _jetzt_, am Ende des 19. Jahrhunderts, gegeben
+sind. Es muß also mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß infolge
+plötzlich oder allmählich sich vollziehender Wandlung jener Bedingungen
+die statutarischen Einrichtungen den tatsächlichen Verhältnissen in
+einer späteren Zeit gänzlich unadäquat werden und alsdann Wirkungen
+hervorbringen könnten, die jetzt nicht vorauszusehen und nach Zweck und
+Absichten der Stiftung gar nicht gewollt sind. Deshalb scheint es
+ratsam, jene Einrichtungen unbeschadet aller Maßnahmen zugunsten ihrer
+Rechtsbeständigkeit doch nicht _absoluter_ Starrheit verfallen zu
+lassen, vielmehr im Statut selbst einen Weg anzubahnen, auf welchem eine
+Anpassung desselben an neue Verhältnisse nötigenfalls herbeigeführt
+werden kann. Hierbei darf es sich jedoch durchaus nicht handeln können
+um Beseitigung jedes beliebigen Nachteils, den die jetzt getroffenen
+Anordnungen irgend einmal, vielleicht ganz vorübergehend, mit sich
+bringen möchten oder um Herbeiführen der vermeintlich größten jeweils
+möglichen Zweckmäßigkeit, die vielleicht sehr strittig bleibt; sondern
+immer nur um Abwehr so _großer_ Nachteile und Mißstände, daß durch ihr
+Fortbestehen die Existenz der Stiftung oder die Erfüllung ihrer Aufgaben
+bedroht oder in Ansehung dieser Aufgaben, gemäß den erkennbaren
+Absichten des Stifters, offenbare Zweckwidrigkeit gegeben wäre.
+Namentlich aber darf keine Abänderung des Statuts die Tendenz verfolgen
+können, der Stiftung als solcher, gegenüber dem an ihren Unternehmungen
+beteiligten Personenkreis, irgend welche vermögensrechtliche Vorteile zu
+verschaffen, die nicht ganz klar den Absichten des Stifters entsprechen.
+
+Demnach muß die in § 118 der Stiftungsverwaltung selbst, als der hierzu
+allein geeigneten Instanz, eingeräumte Befugnis zur Abänderung des
+Statuts zwar materiell unbeschränkt sein, aber unter ganz strenge
+Bedingungen gestellt werden, nämlich:
+
+daß _wesentliche_ Voraussetzungen hinsichtlich der rechtlichen oder
+wirtschaftlichen Grundlagen für die Wirksamkeit der Stiftung im
+Vergleich mit dem _jetzt_ Bestehenden geändert seien; daß diese
+Veränderung so _groß_ sei, um ein Aufrechterhalten der ursprünglichen
+Bestimmungen entweder unmöglich oder widersinnig zu machen -- wobei das
+»unmöglich« allerdings schon durch solche Wirkungen gegeben sein kann,
+deren Fortdauer eine Krisis mit Bestimmtheit für absehbare Zeit
+voraussehen lassen würde, und das »widersinnig« durch Nachteile oder
+Erschwernisse erheblicher Art, deren Bestehenlassen angesichts der
+veränderten Verhältnisse _keinem_ vernünftigen Zweck mehr entspräche;
+
+daß jede Abänderung nicht weiter gehen dürfe als zur _betreffenden Zeit_
+wirklich erforderlich ist, um mit Rücksicht auf die veränderten
+Verhältnisse das Unmögliche und absolut Zweckwidrige aufgehoben zu
+haben.
+
+ * * * * *
+
+Da eine genauere Richtschnur für die Auslegung und Anwendung dieser in
+§ 118 gegebenen Normen nicht zum voraus sich festsetzen läßt, so muß
+beides im allgemeinen unter den Schutz der jeweils geltenden
+Rechtsordnung gestellt sein -- was § 119 dadurch herbeiführen will, daß
+er zum Einspruch gegen eine Statutenänderung ausdrücklich _jeden_
+ermächtigt, der an Aufrechterhaltung des Bestehenden ein vernünftiges
+Interesse haben kann. Wofür etwa in einer späteren Zeit niemand sich
+interessierte und für wessen Verteidigung niemand mehr eintreten möchte,
+das hätte in der Tat kein Anrecht mehr auf weiteren Fortbestand.
+
+Ich nehme an, daß aus § 119 zur Vertretung des jeweils geltenden
+Statuts, wegen berechtigten Interesses an dessen Aufrechterhaltung im
+allgemeinen, legitimiert sind: neben meinen Nachkommen und meinen
+früheren Genossen (die unter meiner Mitwirkung und mit Bezug auf meine
+Absichten Verträge mit der CARL ZEISS-Stiftung abgeschlossen haben), die
+Gemeinden des Bezirks, die hiesige Universität, die Mitglieder der
+Vorstände der Stiftungsbetriebe, der Stiftungskommissar und die
+Mitglieder der in § 110 des Statuts vorgesehenen Kommission für die
+Rechnungslegung der Stiftung; im übrigen aber jeder Angehörige -- Beamte
+oder Arbeiter -- der Stiftungsbetriebe hinsichtlich solcher
+Statutenbestimmungen, die seine besonderen Interessen berühren.
+
+Als selbstverständlich betrachte ich hierbei, daß allen diesen Personen
+das gleiche Einspruchsrecht auch zustehe gegen etwaige Maßnahmen seitens
+der Organe der Stiftung, die ohne formell als Statutenänderung
+verlautbart zu sein, materiell eine solche einschließen und demnach
+gemäß § 118 hätten verlautbart werden müssen. Gegenüber den seitens der
+Stiftungsverwaltung ordnungsmäßig erklärten Abänderungen des Statuts
+aber würde niemand mehr Ansprüche aus dem vorher geltenden Statut,
+abgesehen von erworbenen Rechten, geltend machen dürfen, sondern jeder
+nunmehr auf diejenigen Ansprüche beschränkt sein, die der zweite Absatz
+des § 119 bezeichnet.
+
+Für das Geltendmachen _solcher_ Ansprüche eine relativ lange Frist offen
+zu lassen, scheint deshalb geboten, weil die Begründung einer
+beschlossenen Statutenänderung meist nicht sofort zu würdigen, ihre
+praktische Tragweite aber wohl stets erst nach längerer Wirksamkeit zu
+erkennen sein wird.
+
+ * * * * *
+
+Nachdem durch die §§ 118-120 der ganze vorangehende Inhalt des Statuts
+möglichem Wandel unterworfen worden, müssen nunmehr _diese_ Paragraphen
+zum absolut festen Punkt in den Einrichtungen der CARL ZEISS-Stiftung
+erklärt werden -- wie § 121 schließlich tut.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 76: [In dem vorliegenden Abdruck der »Motive und Erläuterungen«
+sind die Nummern der Paragraphen entsprechend dem Text des Statuts von
+1896 (bezw. 1906) abgeändert. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von
+1896 hie und da veränderten Anordnung der Paragraphen die erforderlichen
+Umstellungen vorgenommen. Endlich sind zwei Stellen weggelassen, da die
+zugehörigen §§ des »Entwurfs« in den Text von 1896 nicht aufgenommen
+wurden; doch ist die eine auf S. 58 und 59 dieses Bandes abgedruckt.]]
+
+[Fußnote 77: [gemeint ist die unten erwähnte Stiftungsurkunde vom
+19./21. Mai 1889.]]
+
+[Fußnote 78: [Siehe hierüber die weiteren Ausführungen, in »Die
+Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung« unten S. 388ff.]]
+
+[Fußnote 79: [vgl. zu Titel I und II »Die Verfassung der CARL
+ZEISS-Stiftung« S. 388 ff.]]
+
+[Fußnote 80: [Dies galt für das Jahr 1895; inzwischen haben sich die
+Besitzverhältnisse der Stiftung erheblich günstiger gestaltet.]]
+
+[Fußnote 81: [vgl. zu Titel V »Motive und Erläuterungen« usw. Nachtrag
+zum II. Entwurf S. 373 ff. und auch den Vortrag »Arbeiterschutz« S. 26
+ff.]]
+
+[Fußnote 82: [Inzwischen, Ostern 1900, wurde die achtstündige
+Arbeitszeit in der Optischen Werkstätte eingeführt. Vgl. oben S. 203
+ff.]]
+
+[Fußnote 83: [im Jahre 1905: 110 000 M.]]
+
+[Fußnote 84: [Die Einrichtung der Arbeiterausschüsse wurde gleich
+nach Inkrafttreten des Stiftungs-Statuts im Herbst 1896 von E. ABBE
+ins Leben gerufen und im Januar 1897 fand die erste Sitzung des
+Arbeiterausschusses statt.]]
+
+[Fußnote 85: [Ist im Jahre 1902 geschehen.]]
+
+[Fußnote 86: [vgl. hierzu oben S. 102 ff.]]
+
+[Fußnote 87: [Dies ist bereits bei Inkrafttreten des Statuts für das
+Betriebsjahr 1895/96 geschehen.]]
+
+
+
+
+Xa.
+
+Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl
+Zeiss-Stiftung.
+
+Nachtrag zum zweiten Entwurf.
+
+(Als Manuskript gedruckt.)
+
+
+Zu Titel V.
+
+Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den
+Stiftungsbetrieben[88].
+
+
+Zu § 56.
+
+Die Vorschrift dieses Paragraphen bedeutet praktisch nur eine Direktive
+für die Organe der Stiftung und die sonst mit leitenden Funktionen
+betrauten Personen. Als solche gehört sie indes zu Titel V, weil es für
+Auslegung und Anwendung nachfolgender Bestimmungen dieses Titels nicht
+gleichgültig ist, unter _welche_ Direktive jene Organe hinsichtlich der
+in § 56 berührten Punkte gestellt sind. Außerdem aber möchte ich diese
+Direktive auch an einer Stelle ausgesprochen wissen, an welcher ihre
+fortgesetzte Evidenthaltung besonders gesichert erscheint. --
+Einrichtungen erziehen die Menschen. Diejenigen, welche in späterer Zeit
+die Funktionen wahrzunehmen haben, die jetzt mir und meinen Mitarbeitern
+obliegen, mögen nur auch immer lernen, was wir haben lernen müssen: sich
+hinwegzusetzen über Sympathie und Antipathie, Wohlgefallen und Mißfallen
+und alles, auch wenn es die eigene Person noch so nahe berührt,
+betrachten zu können rein als Sache, wie unbeteiligte Zuschauer; und
+sie mögen, um das fertig zu bringen, auch zu _ver_lernen suchen, was wir
+zu verlernen suchen mußten: durch irgend etwas, was bei Ausübung der
+Berufspflichten an sie herankommt, noch persönlich verletzt, gekränkt,
+beleidigt sich fühlen zu können. Das bringt der Beruf einmal so mit
+sich, just wie der des Schiffskapitäns oder des Lotsen es mit sich
+bringt, daß er verlernen muß, im Augenblick der Gefahr an sich selbst
+oder an Weib und Kind zu denken. Auch mögen jene nur immer überzeugt
+sein, daß es in ihrem Beruf gar keine andere _wahre_ Autorität gibt als
+diejenige, die auf dem Boden solchen Gelernt- und Verlernthabens ihnen
+erwachsen kann.
+
+
+Zu § 57.
+
+Die hier gegebene strenge Umgrenzung des Pflichtverhältnisses bezweckt,
+den industriellen Arbeitsvertrag auf eine rechtlich gesunde, ethisch
+reinliche Grundlage zu stellen -- nämlich, unter schärfster Absage an
+die Idee des »Brotherrn«, das Vertragsverhältnis zu entlasten von allem
+Beipack an Gefolgschaftspflichten und Vasallendienst, den der
+Rechtsgrundsatz der Starken »denn ich bin groß und du bist klein« dem
+schwächeren Teil fast überall noch aufgebürdet hält.
+
+Damit der im Eingang des Paragraphen ausgesprochene allgemeine Grundsatz
+für die Anwendung genügend bestimmt sei -- so daß deutlich erkennbar
+ist, was er zu decken hat und was nicht -- müssen, weil das gemeine
+Recht Normen hierfür noch nicht gibt, in diesem Paragraphen selbst die
+verschiedenen Beziehungen vollständig namhaft gemacht werden, unter
+welchen die industrielle Arbeitsleistung gemäß der besonderen Natur des
+Vertragsgegenstandes ein Pflichtverhältnis des Arbeitnehmers zum
+Prinzipal _notwendig_ macht. -- Was durch den Vertragsgegenstand nicht
+als notwendig begründet wäre, wäre durch ihn überhaupt nicht begründet,
+sondern willkürlich ihm angehängt.
+
+Das Spezifische des industriellen Dienstverhältnisses -- im Unterschied
+von beliebigen anderen Vertragsverhältnissen -- sehe ich aber in
+folgenden Momenten:
+
+Daß in ihm mit jedem _einzelnen_ Arbeitnehmer zu vereinbaren ist
+
+1. eine nach Art und Maß bestimmte Leistung, [und diese]
+
+2. nicht nur hinsichtlich ihres Endresultats (des fertigen Produkts der
+Arbeit etc.), sondern zugleich unter der Bedingung fortgesetzter
+Leitung der ganzen Tätigkeit selbst nach Plan und Absicht des
+Prinzipals,
+
+3. und als nicht mit den eigenen Mitteln des Arbeitnehmers zu
+vollbringen, sondern durchaus mit Einrichtungen, Werkzeugen etc. des
+Prinzipals -- also unter Übergabe von Eigentum desselben und unter
+Anvertrauen mancher sonstiger Interessen an den Arbeitnehmer behufs
+Ermöglichens der vereinbarten Leistung;
+
+und daß die in solcher Art mit den einzelnen vereinbarte Leistung zur
+notwendigen _Voraussetzung_ hat das gleichzeitige Bestehen gleichartiger
+Vereinbarungen mit _mehreren_ oder _vielen_,
+
+4. welche viele in gemeinsamen Räumen, unter Benutzung gemeinsamer
+Einrichtungen, unter gemeinsamer Leitung, ihrer Tätigkeit in
+_organisiertem_ Zusammenwirken zu erhalten sind,
+
+5. demnach genötigt sind, bei Ausübung ihrer vertragsmäßigen Tätigkeit
+in fortgesetzten persönlichen Verkehr (als Mitarbeiter, Vorgesetzte,
+Untergebene) zu treten,
+
+6. und bei dieser Tätigkeit auch unvermeidlicherweise persönliches
+Eigentum und sonstige Interessen (sogar Leben und Gesundheit) in
+gewissem Umfang den Mitarbeitern zugänglich lassen oder anvertrauen
+müssen.
+
+Bis ich etwa eines Bessern belehrt werde, sehe ich in dieser Aufzählung
+und in den ihr entsprechenden, unter § 57 angeführten ersten sechs
+Punkten eine _erschöpfende_ Bestimmung derjenigen Beziehungen, unter
+welchen nach dem Wesen des industriellen Dienstverhältnisses die
+Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit seitens des einen Teils
+Gegenstand einer Verpflichtung desselben gegen den andern Teil sein kann
+-- und zwar in dem Sinne erschöpfend: daß es nichts gibt, was auf das
+Spezifische jener vertragsmäßigen Tätigkeit eine wesentliche (d. h.
+nicht rein willkürlich hinzugetane) Beziehung hätte und nicht unter
+_einen_ von den genannten sechs Punkten fiele; und damit zugleich in dem
+Sinne: daß unter diesen sechs Punkten alles gedeckt ist, was in irgend
+einer Form zur Bedingung oder Voraussetzung der vertragsmäßigen
+Gegenleistung des andern Teils (Lohn- oder Gehaltzahlung etc.) gemacht
+werden kann, daß also diese Gegenleistung ihr vollständiges, sie ganz
+erschöpfendes Äquivalent hat in der Erfüllung derjenigen Anforderungen,
+die der Dienstvertrag hinsichtlich aller genannten Punkte im einzelnen
+Fall vereinbaren mag.
+
+Schließlich aber ist der _Dienst_vertrag auch noch ein Dienst_vertrag_,
+d. h. er setzt die Kontrahenten in ein Rechtsverhältnis zueinander nicht
+nur in denjenigen besonderen Beziehungen, die der Vertragsgegenstand mit
+sich bringt, sondern auch noch in den andern allgemeinen Beziehungen,
+die _jeder_ Vertrag, als Vertrag, zwischen den Vertragschließenden
+einführt. Also gibt es nun noch einen 7. Punkt, Pflichten betreffend,
+die zwischen allen solchen bestehen, zwischen welchen _Vertrag
+überhaupt_ besteht, welche also nicht lediglich unter allgemeiner
+Bürger- und Menschenpflicht miteinander verbunden sind.
+
+Für die Umgrenzung der auf diesen Punkt bezüglichen -- naturgemäß nicht
+im einzelnen benennbaren -- Pflichten finde ich aber _zwei_ Merkmale
+ganz unentbehrlich, nämlich:
+
+erstens, daß auch sie, um »durch den Dienstvertrag begründet« zu sein,
+jedenfalls eine erkennbare Beziehung haben müssen auf den Gegenstand des
+ersteren, also auf die vertragsmäßige Arbeitsleistung -- was durch die
+Unterordnung auch des 7. Punktes unter den Vordersatz des Paragraphen
+gedeckt ist;
+
+zweitens, daß sie völliger Gegenseitigkeit unter den Kontrahenten fähig
+sein müssen, hinsichtlich _aller_ Handlungen und Unterlassungen, auf
+welche sie Anwendung finden sollen -- damit durch ihre Einführung nicht
+beliebigem Beipack zu Lasten des einen Teils wieder Tür und Tor geöffnet
+sei. Denn die Übernahme von Pflichten _dieser_ Art seitens des einen
+Kontrahenten kann kein Äquivalent mehr finden in der vertragsmäßigen
+Gegenleistung des andern an Lohn, Gehalt, Gerechtsamen etc., weil es
+unsinnig wäre, irgend eine Quote dessen auf Verpflichtungen anrechnen zu
+wollen, die das Vertragsverhältnis _als solches_ mit sich bringt.
+Folglich muß, wenn sie dem einen Teil nicht ohne alles Äquivalent, bloß
+kraft »denn ich bin groß und du bist klein« obliegen sollen, der andere
+Teil oder dessen jeweiliger Repräsentant und Vertreter befähigt und
+bereit sein, je die gleiche Verpflichtung auch dem ersteren gegenüber zu
+tragen. So ist es in der Tat hinsichtlich desjenigen, was _zweifellos_
+unter diesen 7. Punkt fällt -- wie z. B.: daß kein Teil dem andern
+böswillig oder fahrlässig die redliche Vertragserfüllung erschweren
+dürfe -- daß jeder Teil gehalten ist, den andern vor unnötigem Schaden
+bei der Vertragserfüllung zu bewahren -- u. a. mehr.
+
+Mancher wird geneigt sein, in diesen Rücksichten »aus Treu und Glauben«,
+die auch der industrielle Arbeitsvertrag nicht ausschließt, noch einen
+erfreulichen Rest der sittlichen Beziehungen zu finden, welche das alte
+Arbeitsverhältnis im Handwerk zwischen Meister und Gesellen auch jetzt
+noch herstellt, soweit es auch jetzt noch Eintritt in die
+Hausgenossenschaft und anderes persönliches Nahetreten beider Teile
+wesentlich einschließt. Jenes träfe hier aber höchstens nur in ganz
+uneigentlichem Sinne zu. _In Wahrheit begründet der industrielle
+Dienstvertrag keinerlei sittliche Beziehungen zwischen den Kontrahenten
+als solchen._ Denn sittliche Beziehungen können nur bestehen zwischen
+leibhaftigen Menschen und können Betätigung nur finden im persönlichen
+Verkehr zwischen solchen. Zum Wesen des industriellen Dienstvertrages
+aber gehört, daß es für ihn ganz gleichgültig und zu einem zufälligen,
+nebensächlichen Umstand geworden ist, ob in ihm beide Kontrahenten
+physische Personen sind oder der eine von ihnen ein bloßer juristischer
+Begriff -- Firma, Aktiengesellschaft oder dergl. Zwischen einer
+physischen Person und einer juristischen Person, zwischen einem Menschen
+und einem Vermögens-Inbegriff, gibt es kein _sittliches_ Verhältnis.
+Hieran wird nichts geändert durch den Umstand, daß infolge des
+Dienstvertrages der Unternehmer selbst, falls er physische Person ist,
+oder seine Vertreter und Beauftragten, zu den Arbeitnehmern -- wie auch
+die letzteren untereinander -- in persönlichen Verkehr, also in
+Beziehungen eintreten, welche die Quelle sittlicher Beziehungen werden
+können. Diese aber bestehen dann nicht _kraft_ des Dienstvertrags; denn
+sie sind keineswegs mit diesem von selbst schon gegeben, sondern sie
+entwickeln sich nur möglicherweise aus den die Vertragserfüllung
+begleitenden tatsächlichen Umständen -- möglicherweise aber auch nicht,
+weil oft genug in der Großindustrie mehrere jahrelang in täglichem
+Verkehr miteinander stehen können, ohne dadurch irgendwie menschlich
+einander näher zu kommen. -- Wer _jedes_ die Tätigkeit von Menschen
+regelnde Rechtsverhältnis an _sich_ zur Quelle sittlicher Beziehungen
+gemacht wissen will, muß zuerst die Gesetzgebung dahin zu bringen
+suchen, daß sie juristischen Personen verbiete, Arbeitsverträge
+einzugehen.
+
+ * * * * *
+
+Die ausdrückliche Beschränkung der durch den 5. und 6. Punkt berührten
+Pflichtbeziehungen auf das Tun »innerhalb des Dienstes« bezw. auf
+dasjenige, was »vermöge des Dienstverhältnisses« zugänglich ist, und
+die Ablehnung jeder Ausdehnung der betreffenden Pflichten auf das
+außerdienstliche Gebiet ergibt sich als unabweisbare Forderung aus dem
+im Eingang des § 57 ausgesprochenen allgemeinen Grundsatz kraft der
+folgenden zwei Sätze -- welche schwerlich irgend ein Jurist wird
+bestreiten oder auch nur einschränken wollen:
+
+Erstens. Wenn A zu B in einem Vertragsverhältnis irgend welcher Art
+steht und B seine vertragsmäßigen Pflichten gegen A vollständig erfüllt,
+während der Dauer des Vertrags aber eine Rechtsverletzung irgend welcher
+Art gegen einen Dritten C sich zu Schulden kommen läßt, die in keiner
+Beziehung steht zu seinem Vertrag mit A, so begründet diese, wie schwer
+sie auch sei, niemals eine Vertragsverletzung gegen A -- sondern A kann
+nur, wenn ihm dieses Delikt gegen einen Dritten nicht gleichgültig sein
+darf, daraus Motive entnehmen zur Nichterneuerung seines ablaufenden
+oder Nichtfortsetzung seines kündbaren Vertrags mit B und äußersten
+Falls, unter besonderen Umständen, »wichtige Gründe« für die Aufhebung
+des noch laufenden Vertrags.
+
+Zweitens. Wenn A gleichartige Verträge abschließt mit _vielen_ andern B,
+C, D ..., unabhängig voneinander, also ohne daß der eine wegen des
+Vertrags mit dem andern befragt wird oder sonst dabei irgendwie
+mitzuwirken hat, so begründet dieses niemals irgend ein
+_Rechts_verhältnis zwischen B, C ..., also auch keinerlei
+_Pflicht_verhältnis zwischen ihnen, und zwar auch dann nicht, wenn die
+Natur dieser Verträge es mit sich bringt, daß B, C ..., damit jeder von
+ihnen seinen Vertrag mit A erfüllen könne, zu einander in irgend welche
+_tatsächliche_ Beziehungen treten müssen -- sondern jenes begründet im
+letztern Fall nur eine Pflicht der B, C ... _gegen den gemeinsamen
+Kontrahenten_ A, auf die tatsächlichen Beziehungen die zur
+Vertragserfüllung nötigen _tatsächlichen_ Rücksichten zu nehmen. Denn
+irgend welches _Rechts_verhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen,
+welches diese _zueinander_ in Pflichtbeziehungen setzt, außerhalb der
+allgemeinen Menschen- und Bürgerpflichten, kann nur dadurch zustande
+kommen, daß diese Personen selbst _miteinander_ nach eigener
+Entschließung kontrahieren. Annehmen zu wollen, daß ein Dritter, ohne
+ihr Zutun, sogar ohne ihr Vorwissen, über ihren Kopf hinweg in irgend
+einer Form solches bewirken könne, sei es auch nur im Sinne einer
+mittelbaren Bindung, wäre Sanktionieren juristischer Sklaverei.
+
+Die unerbittliche Konsequenz dieser Sätze ist für mich:
+
+Aus dem industriellen Arbeits- oder Dienstverhältnis entspringt
+keinerlei besondere rechtliche Beziehung, also auch keinerlei besonderes
+Pflichtverhältnis, zwischen den Angestellten und Arbeitern eines
+Prinzipals _untereinander_ -- nicht einmal zwischen den nächsten
+Kollegen und nicht einmal zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, soweit
+nicht die ersteren (wie im Eingang des § 57) als zeitweilige
+Repräsentanten des anderen Kontrahenten, des Prinzipals, gedacht werden
+-- sondern es entspringt aus jenem Dienstverhältnis lediglich die
+vertragsmäßige Verpflichtung _eines jeden einzelnen gegen den
+gemeinsamen Prinzipal_, in seinem _tatsächlichen_ Verhalten zu allen
+anderen (zu Mitarbeitern, Vorgesetzten, Untergebenen) den _tatsächlichen
+Beziehungen_ Rechnung zu tragen, welche die Erfüllung des
+Dienstvertrags, d. h. Leistung der vertragsmäßigen Tätigkeit, seitens
+aller einzelnen zwischen diesen einzelnen notwendig macht.
+
+Da nun »außerhalb des Dienstes« keiner eine vertragsmäßige Tätigkeit
+ausübt, so gibt es außerhalb des Dienstes auch keine _durch die Leistung
+der vertragsmäßigen Tätigkeit bedingte_ tatsächliche Beziehung zwischen
+den Arbeitern und Angestellten desselben Prinzipals -- folglich auch
+keine auf diese vertragsmäßige Tätigkeit bezügliche Pflicht gegen den
+Prinzipal -- folglich überhaupt keine Vertragspflicht mehr. Denn vermöge
+des zweiten vorher angezogenen Rechtssatzes verbleibt in Rücksicht auf
+das Vertragsverhältnis des Prinzipals zu jedem einzelnen jeder andere
+von diesen einzelnen rechtlich ein ganz gewöhnlicher »Dritter«; und
+vermöge des ersten vorher angezogenen Satzes kann ein Kontrahent durch
+Verletzung eines Dritten außerhalb des Kreises der tatsächlichen
+Beziehungen zum Dritten, welche seine Vertragserfüllung mit sich bringt,
+keine Vertragsverletzung begehen.
+
+Demnach ist _kein_ Delikt irgend welcher Art, welches außerhalb des
+Dienstes gegen Fremde, und kein Delikt, welches außerhalb des Dienstes
+gegen die Person von Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Untergebenen, oder
+gegen deren Eigentums- und sonstige Interessen begangen wird, ein
+_Vertrags_delikt; alles das bleibt vielmehr, was es an sich ist,
+gemeinrechtliches Delikt, und gibt als solches dem Prinzipal zu nichts
+anderem Anlaß als zu der Erwägung: ob er sein Vertragsverhältnis zum
+Täter in Zukunft weiter fortsetzen solle, bezw. ob darin nicht,
+besonderer Umstände wegen, ein »wichtiger« Grund für ihn zum Rücktritt
+von dem Vertrag gegeben sei.
+
+Das letztere kommt in seinen praktischen Konsequenzen in § 79 zur
+Sprache.
+
+Die im Vordersatz des § 57 ausgesprochene Prämisse: daß der
+Dienstvertrag gerechter- und vernünftigerweise Rechte und Pflichten
+zwischen den Kontrahenten nur dürfe begründen _wollen_ in bezug auf den
+_Gegenstand_ des Vertrags, nicht auch noch in bezug auf Dinge, die zwar
+Gegenstand verschiedener anderer Verträge sein könnten, mit dem
+Gegenstand _dieses_ Vertrags aber gar nichts zu tun hätten -- führt
+demnach wirklich zu der Schlußfolgerung: daß die Angehörigen eines und
+desselben Industriebetriebes als Mitarbeiter, Vorgesetzte und
+Untergebene in bezug auf gegenseitige Rechte und Pflichten aus ihren
+Dienstverträgen just nur in dem gleichen Verhältnis zueinander stehen,
+rechtlich, wie Leute, die zusammen in dasselbe Eisenbahncoupé
+eingestiegen sind -- die ja auch, von wegen ihres gemeinsamen
+Rechtsverhältnisses zum Eisenbahnfiskus während der Fahrt, gewisse
+tatsächliche Rücksichten aufeinander zu nehmen haben. Diese
+Schlußfolgerung ist in der Tat ganz abscheulich. Man muß aber darüber
+sich hinwegsetzen, wenn ein anderes Resultat nicht zu begründen ist. Muß
+man sich doch auch gefallen lassen, daß in allen Dreiecken die
+Winkelsumme immer und überall genau 180 Grad bleibt, obwohl es (wie die
+Mathematiker wissen) für die Menschen unter manchen Umständen
+vorteilhafter und erfreulicher sein würde -- wenn die Dreiecke nicht so
+halsstarrig sein wollten.
+
+ * * * * *
+
+Im übrigen ist noch zu bemerken:
+
+Die Vorschriften des § 57 lassen völlig freien Spielraum für die
+Anpassung des Dienstvertrags in seinen Einzelheiten an die besonderen
+Verhältnisse des Betriebs, wechselnde Zeitumstände u. dergl. Sie sagen
+nur, was hinsichtlich der Pflichtbestimmung als _zum Gegenstand des
+Vertrags gehörig_ angesehen werden darf, und was nicht. Innerhalb dieser
+Grenzen können die einzelnen Pflichten selbst beliebig mild oder
+beliebig streng gefaßt werden, durch feste Vertragsartikel bestimmt oder
+in beliebig weiten Grenzen der freien Beurteilung des einzelnen Falles
+überlassen sein -- wie es jeweils als zweckmäßig oder als geboten
+befunden werden mag. Denn ich habe nicht das geringste Interesse, in der
+Regelung des einzelnen der Zukunft irgendwie vorzugreifen, sondern ein
+Interesse nur _daran_, hinsichtlich dieser Regelung die dauernde
+Anerkennung solcher Grundsätze sicher zu stellen, die, wenn sie heute
+gerecht und vernünftig sind, unter allem Wandel nebensächlicher Umstände
+so lange gerecht und vernünftig _bleiben_ müssen, als nicht das Wesen
+des industriellen Dienstverhältnisses eine durchgreifende Wandlung
+erfahren hat.
+
+In dem jetzt geltenden Arbeitsvertrag der Optischen Werkstätte steht in
+bezug auf mehrere sehr wichtige Punkte des Pflichtverhältnisses gar
+nichts oder sehr wenig. So z. B. steht darin _nichts_ über den Verkehr
+der Personen untereinander; was just so viel besagt, wie wenn darin
+stände: »Jeder hat im Verkehr mit seinen Vorgesetzten, seinen
+Untergebenen und seinen Mitarbeitern innerhalb des Dienstes
+_angemessener_ Formen sich zu befleißigen« -- wobei dann das
+»angemessen«, genau so wie jetzt, vernünftigem Urteil über den einzelnen
+Fall unterstellt bliebe. Es könnte aber auch in der Arbeitsordnung unter
+diesem Punkt vorgeschrieben werden z. B., daß jeder, wenn er mit einem
+Vorgesetzten spricht, die Hand an die Hosennaht zu legen habe -- falls
+etwa eine zukünftige Geschäftsleitung dergleichen für angebracht halten
+sollte und die andern es sich gefallen lassen. Also nicht einmal darin,
+in solchen Dingen sich lächerlich machen zu können, wird jene durch § 57
+beschränkt.
+
+Auch über einen andern Punkt -- Schutz des Eigentums von Mitarbeitern
+etc. -- schweigt die jetzige Betriebsordnung vollständig. Das hat aber
+nicht das Einbürgern der festen Regel verhindert: daß jeder sofort
+seiner Wege zu gehen habe, der an Eigentum von Mitarbeitern, welches in
+den Werkstatträumen oder sonst vermöge seines Dienstverhältnisses ihm
+zugänglich ist, _auch nur im geringsten_ sich vergreift. Sofern nur die
+Entlassung niemals als Strafe sondern lediglich als Schutzmaßregel
+betrachtet wird, kann solches auch in Zukunft ohne besondere
+Verlautbarung der Regel in gleicher Strenge aufrecht erhalten werden.
+Denn unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des im Betrieb unbehüteten
+oder nur mangelhaft behüteten Eigentums aller Mitarbeiter kann die
+vertragsmäßige Verpflichtung eines jeden, dem _Prinzipal gegenüber_, zu
+_absoluter_ Enthaltung von jedem Eingriff nie bestritten, die
+Beurteilung etwaiger Delikte dieser Art also niemals von der
+Erheblichkeit oder Geringfügigkeit des Schadens, vielmehr nur von der
+Frage: böswillig oder nicht? abhängig gemacht werden.
+
+
+Zu § 58.
+
+Die Sätze dieses Paragraphen sind dem sonstigen Inhalt des Titels V
+gegenüber keineswegs pleonastisch. Denn an mehreren Stellen dieses
+Titels ist direkt oder indirekt Bezug zu nehmen auf Rücksichten des
+Interesses der Firma. Bei der unvermeidlichen Unbestimmtheit der Grenzen
+der Berechtigung dieses Interesses muß jedenfalls ausdrücklich
+ausgesprochen sein, daß jene Rücksichten, erstens, unbedingt Halt zu
+machen haben vor dem Recht des freien Bürgers und, zweitens, daß sie
+keinerlei _Über_ordnung beanspruchen dürfen über die vielleicht ebenso
+berechtigten Interessen des andern Teils. -- Grundsätzlich ist jede
+Beschränkung der Rechte abzulehnen, die unter der falschen Fiktion einer
+durch den Dienstvertrag begründeten Interessen_gemeinschaft_ beider
+Teile abzuleiten gesucht wird. Dergleichen gibt es _rechtlich_ nur in
+einem genossenschaftlich organisierten Unternehmen, in welchem die
+Gesamtheit der einzelnen den Prinzipal darstellt. In einem solchen darf
+mit Fug und Recht die Vertretung des Interesses der einzelnen durch
+Solidaritäts_pflichten_ beschränkt werden. Ein Dienstvertrag aber, bei
+welchem Prinzipal und Arbeitnehmer völlig auseinanderfallende
+Rechtssubjekte sind, begründet keinerlei andere Interessengemeinschaft
+der Kontrahenten als diejenige, die jedes beliebige Vertragsverhältnis
+insoweit begründet, als die Fortsetzung desselben für die Kontrahenten
+vorteilhaft ist. Diese Art von Interessengemeinschaft ist indes nicht
+rechtlicher sondern rein tatsächlicher Natur. Sie kann nicht Ausdruck
+und Pflege finden in Vertragspflichten, sondern lediglich in
+tatsächlichen _Einrichtungen_, welche geeignet sind, dem einen Teil
+wirksame Motive zu schaffen zu _freiwilliger_ Unterordnung bestimmter
+Parteiinteressen unter das Interesse des andern Teils, _seines eigenen
+Vorteils_ wegen.
+
+Je vollständiger auch in diesem Punkt die Idee des »Brotherrn« aus den
+Beziehungen zwischen Unternehmer und unselbständigem Arbeiter oder
+Angestellten eliminiert ist, desto freier wird die Bahn für die
+Erkenntnis einer möglichen tatsächlichen Interessengemeinschaft beider
+Teile und -- wenn die Einrichtungen danach sind -- für die Pflege eines
+_gesunden_ Solidaritätsgefühls. Wo die Arbeitsordnung jedem Arbeiter als
+»Pflicht« auferlegt, »in allen Stücken« das Interesse des Arbeitgebers
+d. h. des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten zu vertreten, oder dergl.
+-- da gibt es solches sicher _nicht_.
+
+
+Zu § 79.
+
+Titel V führt in §77 für alle, welche das dritte Jahr im Dienst der
+Stiftung zurückgelegt haben[89], eine besondere bisher noch nicht zur
+Anwendung gekommene Art des Dienstvertrages ein: eine Zwischenstufe
+zwischen dem lebenslänglichen Vertrag der oberen Beamten, in welchem der
+Prinzipal jedes Rechtes der Kündigung seinerseits sich begibt, und dem
+völlig freier Kündigung unterstellten gewöhnlichen Arbeits- oder
+Anstellungsvertrag der RGO und des HGB. -- nämlich einen Vertrag, der
+zwar die Kündigung selbst aus ganz beliebigen Gründen dem Prinzipal noch
+frei läßt, für den Fall aber, daß die Kündigung ohne schuldbare
+Veranlassung seitens des andern Teils erfolgt, diesem eine besondere
+Entschädigung vertragsmäßig zusichert.
+
+Für jeden, Beamten oder Arbeiter, ist von dem Tag ab, an welchem er in
+diese neue Vertragsform eintritt, der jener Zusicherung entsprechende
+Anspruch ein Rechtsanspruch aus seinem Vertrag geworden, dessen
+nicht-begründete Verweigerung Verletzung des eingegangenen Vertrags
+seitens des Prinzipals bedeuten würde. Deshalb muß, wenn die neue
+Vertragsform nicht ein leerer Schein ohne rechtlichen Inhalt bleiben
+soll, die Auslegung des Vorbehalts »schuldbare Veranlassung« unter die
+strengen Regeln gestellt sein, nach welchen Entbindung von der Erfüllung
+eines eingegangenen Vertrags, d. h. Vertragsaufhebung, zu begründen ist.
+
+Vertragsentbindung des einen Kontrahenten kann aber, abgesehen von dem
+Fall höherer Gewalt, nur gerechtfertigt werden, erstens: durch _schwere_
+Vertragsverletzung seitens des einen Teils und, zweitens: durch
+»wichtige« Gründe für Nichtfortsetzung des Vertrags, d. h. aber: durch
+Tatsachen, welche zwar außerhalb der vertragsmäßigen Tätigkeit selbst
+liegen können, _auf diese letztere aber so wesentlichen Bezug haben_,
+daß sie, wenn sie schon vorher bestanden hätten, den andern Teil vom
+Eingehen des Vertrags vernünftigerweise hätten abhalten müssen.
+
+Hieraus ergibt sich von selbst die in § 79 versuchte Spezifikation der
+Fälle »schuldbarer Veranlassung« in bezug auf die besonderen
+Verhältnisse des industriellen Arbeits- und Anstellungsvertrags, nach
+den dort angeführten 6 Punkten. Die beiden ersten von ihnen decken die
+Fälle schwerer Vertragsverletzung, nämlich die »grobe« Pflichtverletzung
+im Einzelfall und die fortgesetzten, den vertragswidrigen Animus
+bekundenden Verstöße; die vier letzten aber machen diejenigen Tatsachen
+namhaft, die im Sinne des Vorangehenden als »wichtige Gründe« für
+Nichtfortsetzung des Vertrags gelten müssen. Die letzteren stehen unter
+den beiden Gesichtspunkten:
+
+erstens, dem Prinzipal kann nicht zugemutet werden, mit jemand in
+Vertrag zu bleiben, wenn er dadurch sichtlicher Gefahr ungebührlichen
+Schadens sich aussetzt (3. und 4. Punkt);
+
+zweitens, der Prinzipal darf einem andern, mit dem er sonst noch in
+Vertrag steht, nicht zumuten, daß dieser behufs Erfüllung seines
+Vertrags, d. h. in der dienstlichen Tätigkeit, sei es als Vorgesetzter
+oder als Untergebener oder als Mitarbeiter, persönlichen Verkehr pflegen
+müsse mit jemand, der ihn selbst, in Person oder in Eigentums- oder
+anderen Interessen, schwer verletzt hat, oder der in bürgerlicher Ehre
+oder menschlichem Ansehen kompromittiert ist (5. und 6. Punkt).
+
+Erweisliche Tatsachen, welche unter den ersten oder den zweiten von
+diesen Gesichtspunkten fallen, rechtfertigen Nichtgewährung der für den
+Fall der Entlassung zugesicherten Entschädigung, d. h. Entbindung des
+Prinzipals von der Vertragserfüllung, deshalb, weil solche Tatsachen,
+wenn dergleichen schon früher vorgelegen hätte, den Prinzipal vom
+Eingehen des Vertrages unbedingt hätten abhalten müssen.
+
+ * * * * *
+
+Zum einzelnen ist nur noch folgendes zu bemerken:
+
+Selbstverständlich fällt dolus in Hinsicht auf irgend einen
+Vertragspunkt -- die »Rücksichten aus Treu und Glauben« nicht
+ausgeschlossen -- stets unter die »grobe« Pflichtverletzung. Inwieweit
+gravis culpa darunter zu subsumieren ist, muß dem Judicium von Fall zu
+Fall überlassen bleiben; eine Schablone dafür gibt es nicht. Dagegen
+kann für die Konstatierung des vertragswidrigen Animus im Fall
+fortgesetzter Vertragswidrigkeit wenigstens ein Kennzeichen, neben
+andern möglichen aber nicht allgemein bestimmbaren, mechanisch
+festgestellt werden, ohne vernünftige Anwendung des Satzes dadurch zu
+beengen.
+
+Was endlich den rein informatorischen Schlußsatz des § 79 anlangt, so
+spricht derselbe explicite aus, was ohne ihn aus dem Zusammenhang des
+Ganzen zu folgern wäre: daß weder die Gewährung der vertragsmäßigen
+Abgangsentschädigung aus § 77, noch die aus § 79 begründete Versagung
+derselben von den sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere vom
+Einhalten der vertragsmäßigen Kündigungsfristen, dispensieren kann --
+und daß über die Bedingungen, unter welchen der Prinzipal von letzterem
+entbunden sein soll, Titel V des Statuts nichts festsetzen _will_.
+Angesichts der relativen Geringfügigkeit des Objekts und der
+untergeordneten Bedeutung der Frage im Grundsätzlichen bekümmert es mich
+nicht weiter, die Möglichkeit bestehen zu lassen, daß einer kraft RGO.
+sofort entlassen werden kann, ihm aber trotzdem kraft § 79 die
+Abgangsentschädigung mit auf den Weg gegeben werden müßte. Ein Widersinn
+liegt darin nicht. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß
+Rechtsnachteile von so verschiedener Größenordnung, wie: Lohnverlust für
+zwei Wochen und Lohnverlust für ein halbes Jahr oder mehr, ganz
+verschiedenen Grundsätzen der Beurteilung unterstellt sein müssen.
+
+
+Zu § 80.
+
+Die Bestrebungen, welchen dieses Statut dient, stehen, wie an vielen
+Stellen erkennbar wird, nirgends unter philanthropischen
+Gesichtspunkten. So ist also auch die Einrichtung, die § 77 vorsieht,
+keine Wohltätigkeits-Veranstaltung, sondern eine unter soziale Zwecke
+gestellte _Rechts_einrichtung. Sie kann also nicht darauf ausgehen
+wollen, die vertragsrechtlichen Konsequenzen zu verwischen, die an den
+Unterschied sich knüpfen: ob einer, sei es auch ohne das geringste
+Verschulden, seinerseits an der Erfüllung des Vertrags behindert wird,
+oder ob die Vertragsauflösung aus Gründen des Interesses des _andern_
+Teils erfolgt. -- Der Weg zur Milderung von Härten, die hieraus
+gelegentlich sich ergeben müssen, ist in § 16 des Statuts dem
+aufmerksamen Leser angedeutet.
+
+
+Schlußbemerkung.
+
+Aus allem vorhergehenden ergibt sich, daß die in diesem Statut
+angestrebte Ordnung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer und
+Arbeiter oder Angestellten sich völlig frei halten muß einerseits von
+jeder moralisierenden Tendenz und andererseits von jedem Strafanimus.
+Und das ist für alle Beteiligten eine Wohltat. Der Unternehmer als
+solcher hat keinerlei Befugnis, _aus dem Arbeitsvertrag heraus_ seinen
+Kontrahenten gegenüber die Funktionen eines Organs zur Wahrung
+allgemeiner Interessen der Gesellschaft oder des Staates sich anzumaßen,
+weder präventiv noch repressiv. Dafür sind Polizei oder Staatsanwalt und
+Strafrichter da. -- Der moralisierende Fabrikherr oder Betriebsleiter,
+der sich dafür berufen hält, Ehrbarkeit und Staatswohl -- und was er von
+seinem besondern Standpunkt aus just dazu zu rechnen für gut findet --
+zu befördern nicht nur durch das eigene gute Beispiel und durch den
+berechtigten Einfluß, den persönliches Ansehen, wenn er solches hat, in
+seinem Kreise ihm gewähren mag, sondern auch mit der Peitsche
+angedrohter Wirtschaftsnachteile, ist in meinen Augen eine sozial
+gemeinschädliche Figur. Es gereicht mir zu einiger Genugtuung zu
+bemerken, daß die folgerichtige Durchführung der in § 57 zum Ausdruck
+kommenden Rechtsidee schon für sich allein, ohne alles weitere Zutun,
+geeignet ist, _dieser_ Figur auch in Zukunft den Eintritt in den
+Wirkungskreis der CARL ZEISS-Stiftung versperrt zu halten. Was aber das
+landesübliche Hereinpfuschen der Arbeitgeber in die Geschäfte des
+Strafrichters anlangt, so ist das überall, wo es geschieht,
+handgreiflicher Hohn auf alle Gerechtigkeit. Denn geschieht es dem
+Richter vorgreifend, so setzt es sich hinweg über die erste
+Voraussetzung jeder ordentlichen Rechtspflege: die Möglichkeit sicherer
+und erschöpfender Beweiserhebung, und verfällt zudem noch gewöhnlich
+grobem Mißverhältnis zwischen Delikt und Strafmaß: Vergehen, für welche
+der Richter nur auf geringe Geldstrafe oder kurze Freiheitsentziehung
+erkennen darf, maßt der Arbeitgeber, der Dienstentlassung als
+Strafmittel handhabt, sich an, mit beliebig hohem materiellen Schaden
+belegen zu können. Geschieht aber jenes Hereinpfuschen dem Richter
+nachhinkend, also im Sinne von Strafverschärfung, so verletzt es die
+unbestrittene Forderung jeder gerechten Strafjustiz: ne bis in idem.
+
+So stehen also alle Nachteile, welche Titel V für irgend welche Verstöße
+anzudrohen gestattet, unter der deutlichen Richtschnur: niemals Strafe,
+lediglich vertragsmäßig begründeter Rechtsnachteil. Den Unterschied, den
+dieses gelegentlich auch praktisch bedeutet, kann sich jeder klar
+machen, wenn er die Konsequenzen erwägt, welche die Anwendung des an
+vorletzter (fünfter) Stelle des § 79 ausgesprochenen Satzes auf den Fall
+_wechselseitiger_ tätlicher Beleidigung zwischen zweien nach sich zieht,
+je nachdem die Dienstentlassung als Strafe oder als Rechtsnachteil
+anzusehen ist. -- Daß aber in der großen Mehrzahl der Fälle der
+Rechtsnachteil ungewollterweise die praktische Wirkung einer Strafe,
+und öfters einer sehr harten, gewinnt, muß vom Standpunkt sowohl der
+Gerechtigkeit wie des allgemeinen sozialen Interesses als ein
+unvermeidliches _Übel_ betrachtet werden. Es anders ansehen zu wollen
+wäre Spott auf das Verhalten der vielen, die als Unternehmer genötigt
+sind, einen bürgerlich Entgleisten zu entlassen, als Privatpersonen aber
+Vereinen angehören oder Vereine unterstützen, welche solche Entgleiste
+vor weiterem Verfall zu bewahren und für die bürgerliche Gesellschaft
+noch zu retten sich zur Aufgabe stellen.
+
+_Jena_, Mai 1896.
+
+Dr. E. Abbe.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 88: [Vgl. hierzu S. 347-364.]]
+
+[Fußnote 89: [jetzt für gewisse Fälle auch bereits nach zurückgelegter
+halbjähriger Dienstzeit, vgl. Stiftungs-Statut § 77, vorletzter
+Absatz.]]
+
+
+
+
+Xb.
+
+Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung.
+
+Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts vorn 26. Juli/16.
+August 1896[90].
+
+
+Der nachstehend gegebene _Kommentar_ zu den Titeln I und II des Statuts
+der CARL ZEISS-Stiftung stützt sich lediglich auf den Text dieses
+Statuts, so wie er gedruckt vorliegt. In keinem Punkt ist dabei Bezug
+genommen weder auf die Motive, die den Anordnungen des Statuts zugrunde
+liegen, noch auf die tatsächlichen Umstände, unter welchen dieses Statut
+im Zusammenhang mit der Entwicklung der Stiftung selbst entstanden ist.
+Es wird also ausschließlich dasjenige dargelegt, was jedermann aus dem
+gegebenen Text herauszulesen vermag, wenn er die Paragraphen in ihrem
+Zusammenhang und unter der Präsumtion auffaßt, die bis zum Beweis des
+Gegenteils für die Auslegung jeder Urkunde zu gelten hat: daß sie mit
+Sinn und Verstand abgefaßt sei.
+
+
+I. Verhältnis der Stiftung zum Staat.
+
+In allem Grundsätzlichen ist dieses Verhältnis durch die §§ 4, 5 des
+Statuts geregelt.
+
+Die oberste Richtschnur für die _Organisation_ der CARL ZEISS-Stiftung
+gibt § 4, dem alle nachfolgenden Bestimmungen in Titel I des Statuts
+unterstellt sind.
+
+Dadurch, daß dieser § 4 eine »besondere« Stiftungsverwaltung
+vorschreibt, diese (der Überschrift zufolge) als _Organ der Stiftung_
+hinstellt und ihr außerdem für bestimmte Funktionen noch andere Organe,
+als Organe der Stiftung, _neben_ordnet, kommt zum Ausdruck, daß die CARL
+ZEISS-Stiftung ihre _eigene selbständige Verwaltung_ besitzen soll, also
+nicht, wie es bei Stiftungen häufig geschieht, dem Staat, oder einer
+Gemeinde oder irgend einer sonst bestehenden Institution zur Verwaltung
+überwiesen ist.
+
+Gemäß dieser grundsätzlichen Norm, die allen organisatorischen
+Bestimmungen vorangestellt ist, könnte ein nachfolgender Paragraph des
+Statuts die »Stiftungsverwaltung« _auf irgend eine_ rechtlich zulässige
+und praktisch durchführbare Art konstituieren. Das Statut könnte also
+z. B. -- wie es bei vielen bekannten Stiftungen in Deutschland geschehen
+ist -- ein Kuratorium oder einen Senat aus einer bestimmten Anzahl von
+Personen einsetzen und etwa vorschreiben, daß dieses Kuratorium oder
+dieser Senat erstmalig durch den Stifter zu ernennen sei und nachher
+beim Ausscheiden eines Mitgliedes durch Zuwahl eines neuen seitens der
+Übrigbleibenden sich selbst fortdauernd zu ergänzen habe.
+
+Wenn nun das Statut, _statt_ derartiges oder ähnliches vorzusehen, in
+§ 5 die »Rechte und Obliegenheiten der Stiftungsverwaltung« der in
+Abs. 1 dieses Paragraphen benannten Staatsbehörde zuweist, so folgt --
+ganz abgesehen von den weiteren Vorschriften in Abs. 2 und 3 desselben
+Paragraphen -- schon aus der logischen Beziehung des § 5 zu der
+übergeordneten _allgemeinen_ Vorschrift des § 4, daß damit diese Behörde
+eingesetzt ist als Organ der CARL ZEISS-Stiftung für ihre
+_Selbstverwaltung, nicht_ als Organ des _Staates_ für die Verwaltung der
+Stiftung. Sie hat also ihr Mandat vom _Stifter_, nicht vom _Staat_, und
+hat demnach hinsichtlich ihrer Funktionen in Angelegenheiten der
+Stiftung lediglich die »Rechte und Obliegenheiten«, die das
+Stiftungsstatut der »Stiftungsverwaltung« überträgt, _nicht_ Rechte und
+Obliegenheiten, die derselben Behörde bei Verwaltung einer Stiftung
+seitens des Staates zukommen würden oder von Staats wegen zugewiesen
+werden könnten.
+
+Eine besondere Verstärkung aber erhält dieser Schluß durch die
+Vorschriften in Abs. 3 des § 5. Dadurch, daß die Stiftungsverwaltung,
+wie auch das andere, durch einen Staatsbeamten zu bildende Organ der
+Stiftung, ausdrücklich _auf das Stiftungsstatut verpflichtet_ und beiden
+direkt _untersagt_ wird, bei Ausübung ihrer Funktionen in
+Angelegenheiten der Stiftung Staatsinteressen in anderem Umfang zu
+berücksichtigen, als es auch für _Privat_personen »gesetzlich« geboten
+ist, kommt ganz explizite zum Ausdruck, daß die Stiftungsverwaltung,
+unbeschadet ihres Charakters als Staatsbehörde, in Angelegenheiten der
+CARL ZEISS-Stiftung keine staatlichen Funktionen auszuüben hat, in
+diesen Angelegenheiten vielmehr durchaus die freiere Stellung eines
+privaten Stiftungssenates einnimmt.
+
+Eine weitere Bekräftigung des Gesagten ergibt sich noch aus mehreren
+Sondervorschriften, die das Statut in anderen Titeln enthält.
+
+In § 52 (Titel V) sind für die Vermögensverwaltung der CARL
+ZEISS-Stiftung in Hinsicht auf Art der Kapitalanlagen und
+Sicherheitsanforderungen ganz _andere_ Vorschriften gegeben, als für die
+durch Staat und Gemeinde zu verwaltenden Stiftungen gesetzlich bestehen.
+
+§ 53 schließt jede Haftpflicht des _Staates_ bezüglich des unter
+Verwaltung des Großherzogl. Kultusdepartements stehenden
+Stiftungsvermögens aus.
+
+§ 109, Abs. 1 (Titel VII) schreibt ausdrücklich vor, daß alle
+Arbeitsleistung von Staatsbeamten in Angelegenheiten der CARL
+ZEISS-Stiftung _aus Mitteln der Stiftung_ so zu vergüten ist, daß dem
+Staat »aus der Beteiligung seiner Beamten an der Verwaltung« auch nicht
+indirekt Lasten erwachsen.
+
+Und endlich verpflichten die §§ 110-112 (Titel VIII) des Statuts die
+Stiftungsverwaltung zu jährlicher Rechnungslegung an eine fünfgliedrige
+Kommission von gänzlich _privatem_ Charakter. Denn den Mitgliedern
+dieser Kommission wird ausdrücklich gesagt, daß ihr Auftrag als »rein
+persönlicher« zu gelten habe, und daß sie hinsichtlich seiner Erfüllung
+»von niemand Instruktion zu empfangen und niemand Rechenschaft zu geben«
+haben. Die Befugnisse dieser Kommission sind aber nicht auf Prüfung des
+Rechnungswesens beschränkt; sie umfassen, nach § 111, die Prüfung der
+Statutenmäßigkeit der ganzen Verwaltung.
+
+Den Anordnungen des Statuts in Hinsicht auf das Verhältnis der Stiftung
+zum Staat steht der Umstand keineswegs entgegen, daß die Bestimmung in
+§ 5 nicht _einseitig_ durch den Stifter getroffen werden konnte, sondern
+eine Vereinbarung mit der obersten Staatsverwaltung zur Voraussetzung
+haben muß. -- Da niemand einer Behörde eigenmächtig Geschäfte ansinnen
+kann, die ihr nicht aus der Staatsverfassung zukommen, und da auch keine
+Behörde eigenmächtig solche Geschäfte übernehmen darf, so muß allerdings
+der Sanktionierung des Statuts in Hinsicht auf den § 5 eine besondere
+Entschließung der obersten Staatsbehörde, unter Genehmigung des
+Staatsoberhauptes, vorangegangen sein. Angesichts des § 4 konnte aber
+diese Entschließung nicht darauf gehen: von Staats wegen die Verwaltung
+der CARL ZEISS-Stiftung dem Großherzogl. Kultusdepartement zu
+_überweisen_, sondern lediglich darauf: von Staats wegen die genannte
+Behörde zu _ermächtigen_, daß sie, dem Antrag des Stifters
+entsprechend, die Verwaltung der Stiftung dauernd übernehme, und diese
+Verwaltung im Sinne eines ständigen Nebenamtes, zwar in denselben
+geordneten Formen, in denen sie ihre staatlichen Funktionen ausübt, aber
+im Sachlichen auf Grund und in Gemäßheit des Stiftungsstatuts, also nach
+dem Mandat des Stifters, führe.
+
+Daß eine Behörde als solche auf Grund besonderer Ermächtigung seitens
+der obersten Staatsverwaltung an nicht-staatlichen Geschäften teilnimmt,
+ist keineswegs ohne Vorbild, und jedenfalls nur hinsichtlich der
+richterlichen Behörden zum voraus ausgeschlossen. Selbstverständlich
+aber hätte diese Ermächtigung, und damit die Genehmigung des § 5 des
+Stiftungsstatuts, auch versagt werden können -- in welchem Falle dann,
+in der Konsequenz des § 4, ein anderer Stiftungssenat hätte eingesetzt
+werden müssen. Nachdem jedoch durch die landesherrliche Bestätigung des
+Statuts konstatiert ist, daß die oberste Staatsverwaltung die
+Ermächtigung erteilt hat, ist damit das in § 5 bezeichnete Departement
+des Großherzogl. Staatsministeriums als _statutarische_
+Stiftungsverwaltung eingesetzt und hat als solche der Stiftung gegenüber
+keine andern Rechte, aber auch dem Staat gegenüber keine andern
+Pflichten, als bei sonst gleichem Inhalt des Statuts jede andere
+Stiftungsverwaltung haben würde, _die gemäß § 4 des Statuts hätte
+eingesetzt werden können_.
+
+Der Stiftungsverwaltung deshalb, weil sie im gegenwärtigen Falle durch
+eine Staatsbehörde repräsentiert ist, in Angelegenheiten der Stiftung
+_staatliche_ Funktionen beizulegen, würde nur dann überhaupt _zulässig_
+sein, wenn das Statut den § 4 nicht enthielte, sondern unter dem
+Abschnitt »Organe« sogleich den ersten Absatz des § 5 folgen ließe.
+Weiter aber dürfte dann auch Abs. 3 des § 5 nicht vorhanden sein. Denn
+es wäre überflüssig, eine Behörde in Ausübung ihrer _staatlichen_
+Funktion speziell auf den Inhalt einer Stiftungsurkunde zu verpflichten,
+und widersinnig, ihr dabei die Rücksichtnahme auf Staatsinteressen,
+die sie in ihrer amtlichen Tätigkeit sonst zu vertreten hat, verwehren
+zu wollen. Ferner dürften die andern Organe, Stiftungskommissar
+und Vorstände der Betriebe, nicht konstitutiv, als Organe der
+_Stiftung_, sondern höchstens instruktionell, als Hilfsorgane der
+Stiftungs_verwaltung_, eingeführt sein, weil es nicht angängig wäre,
+einer Behörde in Hinsicht auf staatliche Geschäfte Organe privaten
+Charakters _neben_zuordnen. Und endlich dürfte das Statut den § 110
+nicht enthalten. Denn keine Behörde kann hinsichtlich der Ausübung
+_staatlicher_ Funktionen der Kontrolle einer _nicht_-staatlichen Instanz
+unterstehen.
+
+
+II. Verhältnis der Organe der CARL ZEISS-Stiftung zu den
+Staats_behörden_.
+
+Als juristische Person steht die CARL ZEISS-Stiftung, wie jede andere
+Stiftung, unter staatlicher Aufsicht, und da die juristische Person
+tatsächlich nur durch ihre Organe handlungsfähig wird, so stehen diese
+_Organe_ unter solcher Aufsicht.
+
+Diese allgemeine -- gesetzliche -- Staatsaufsicht hat aber zum
+Gegenstand lediglich die Wahrung von Gesetzlichkeit und
+Ordnungsmäßigkeit in den Handlungen und dem Verfahren der
+Stiftungsorgane und die _Sicherung dauernder Übereinstimmung der
+Verwaltung der Stiftung mit den Vorschriften der Urkunde, auf Grund
+welcher die landesherrliche Bestätigung erteilt und das Recht der
+juristischen Person verliehen_ worden ist -- welche Urkunde im
+vorliegenden Fall seit dem 16. August 1896 durch das gegenwärtige
+»Statut der CARL ZEISS-Stiftung« ersetzt ist.
+
+Da die Verleihung der juristischen Persönlichkeit und die Bestätigung
+eines Stiftungsstatuts Akte der Staatshoheit sind, so ist die
+Staatsregierung _selbst_ die Instanz, die diese gesetzliche Aufsicht
+auszuüben hat. In Hinsicht auf letztere unterstehen also alle Organe der
+Stiftung im vorliegenden Falle dem Großherzogl. Staatsministerium,
+_auch_ die Stiftungsverwaltung. Letztere ist, obschon Staatsbehörde,
+nicht Organ der staatlichen Aufsicht über die Stiftung, weil sie Organ
+der _Stiftung_ ist.
+
+Weil aber die allgemeine Staatsaufsicht lediglich die Gesetzlichkeit,
+Ordnungsmäßigkeit und Statutenmäßigkeit zu überwachen hat, so untersteht
+_innerhalb_ des statutenmäßigen Handelns kein Organ der Stiftung der
+Aufsicht oder der Einwirkung irgend einer Staatsbehörde, auch die
+_Stiftungsverwaltung_ nicht. Obwohl sie nicht selbst die _oberste_
+Staatsbehörde ist, gibt es auch für sie in Hinsicht auf die Ausübung der
+statutarischen Funktionen keine _vorgesetzte_ Instanz. Gemäß § 4 des
+Statuts steht der Stiftungsverwaltung in dem ihr zugewiesenen
+Wirkungskreis die »oberste« Leitung der Stiftungsangelegenheiten zu. Sie
+ist also in allen Entschließungen und Handlungen innerhalb ihrer
+statutenmäßigen Kompetenz völlig souverän. Gegen ihre Entschließungen
+und Handlungen in Angelegenheiten der Stiftung ist keine Berufung
+möglich; angefochten könnten sie im _Verwaltungsweg_ nur werden unter
+Anrufen der Staatsaufsicht wegen Statutenwidrigkeit.
+
+ * * * * *
+
+Daß der _Stiftungskommissar_ hinsichtlich seiner Funktionen keiner
+Behörde untersteht, ist durch die ausdrückliche Vorschrift in § 5
+gegeben: daß er in _außer_amtlichem Auftrag zu bestellen sei. Dadurch
+ist für ihn in Angelegenheiten der Stiftung jedes Verhältnis der
+Beamtenunterordnung ausgeschlossen, sowohl in bezug auf das Großherzogl.
+Kultusdepartement, welches als Stiftungsverwaltung ihn bestellt hat, wie
+in bezug auf diejenige Behörde, der er in seiner sonstigen Tätigkeit
+amtlich unterstehen mag. Die Vorschrift des § 5, daß der
+Stiftungskommissar ein aktiver Beamter des öffentlichen Dienstes sein
+soll, umschreibt also lediglich den Personenkreis, aus welchem er zu
+wählen ist.
+
+Hinsichtlich der kollegialischen _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der
+Stiftungsbetriebe folgt der Ausschluß jeder _behördlichen_ Einwirkung
+auf ihre Handlungen aus der selbständigen Kompetenz, die das Statut in
+Titel II diesen Vorständen in allen Angelegenheiten ihrer Firma
+einräumt. Sie sind gemäß §§ 8, 9 in diesen Angelegenheiten die Vertreter
+der _Stiftung als des Inhabers_ der Firma, nicht Beauftragte der
+Stiftungsverwaltung. Was ein Vorstand namens seiner Firma tun oder
+unterlassen mag, steht mithin jedem Dritten -- auch dem Staat --
+gegenüber rechtlich auf ganz gleichem Fuß mit den Handlungen und
+Unterlassungen des _Inhabers_ einer Privatfirma, ist also lediglich nach
+den jeweils geltenden Gesetzen zu beurteilen. Mithin kann auch gegenüber
+den Beschlüssen und den Handlungen dieser Vorstände niemand an eine
+»vorgesetzte Behörde« appellieren, sondern höchstens an die allgemeine
+Staatsaufsicht gegen etwaige gesetzwidrige oder statutenwidrige
+Handlungen.
+
+Die Personen endlich, aus denen die Vorstände (Geschäftsleitungen) der
+Stiftungsbetriebe jeweils sich zusammensetzen, sind gemäß § 26 des
+Statuts entweder Sozien der Stiftung, im handelsrechtlichen Sinn, oder
+lebenslänglich angestellte Beamte der einen oder der andern Firma -- und
+weiter nichts. Denn nach § 25 Abs. 2 ist ihre Stellung nicht »Amt«,
+sondern »Funktion«: sie bilden im Kreis der oberen Beamten des Betriebs
+einen Ausschuß, dem die verantwortliche Leitung der Firma übertragen
+ist. Sie stehen somit zur Stiftung als dem _Inhaber_ der Firma in rein
+bürgerlichem Vertragsverhältnis; zum Staat aber stehen sie hinsichtlich
+ihrer Tätigkeit in gar keinem andern Verhältnis wie jeder beliebige
+Privatmann. Keine von diesen Personen ist also in irgend welchem Sinn
+bezüglich ihrer statutarischen Funktion »mittelbarer Staatsbeamter«. Für
+keins von den Vorstandsmitgliedern also existiert eine »vorgesetzte
+Behörde«; denn nicht einmal zur Stiftungsverwaltung als solcher (also
+ganz abgesehen von der Staatsbehörde) dürfen sie, gemäß § 31, persönlich
+in Vertrags- oder sonstigem Abhängigkeitsverhältnis stehen.
+
+
+III. Verhältnis der _Organe_ der Stiftung zu _einander_.
+
+Entsprechend der grundsätzlichen Norm des § 4, gemäß welcher
+Stiftungskommissar und Betriebsvorstände als »Organe der Stiftung
+»_neben_« der Stiftungsverwaltung« eingesetzt sind, regelt Titel II des
+Statuts das Verhältnis zwischen den drei Organen der Stiftung auf dem
+Fuß der _Abgrenzung bestimmter Funktionen und Kompetenzen_, unter
+Ausschluß jeder Über- und Unterordnung innerhalb des einzelnen
+Funktionenkreises.
+
+Dieses liegt durchaus im Rahmen der gesetzlichen Anordnungen, die in
+Hinsicht auf die Verfassung der »Stiftungen« das Bürgerl. Gesetzbuch
+getroffen hat. (Vergl. BGB. § 26, letzter Satz, und § 30, in Verbindung
+mit § 86.)
+
+Der _Stiftungsverwaltung_ ist in § 4 die »oberste« Leitung der
+Stiftungs-Angelegenheiten übertragen. Da jedoch die Bestimmungen in
+Titel II des Statuts alle Angelegenheiten der Geschäftsbetriebe den
+beiden andern Organen zu selbständiger _endgültiger_ Erledigung
+überweisen, so können die Worte »oberste Leitung« in § 4 nicht dahin
+verstanden werden, daß der Stiftungsverwaltung in allen Dingen die
+oberste Leitung, d. h. die _letzte_ Entscheidung vorbehalten sei,
+sondern nur dahin: daß die der Stiftungsverwaltung zugewiesenen
+_speziellen_ Funktionen -- die Wahl der Personen für die beiden andern
+Organe und die Leitung der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung gemäß
+§ 1, B und Titel VII des Statuts -- die »oberste« Leitung der Stiftung
+_bedeuten_, und daß _hierin_ keine Instanz über der Stiftungsverwaltung
+besteht.
+
+Ingleichen muß die in § 4 benannte »Vertretung der Stiftung als
+juristischer Person« auf diejenigen Angelegenheiten bezogen werden, in
+denen die Stiftung _nur_ als juristische Person, nicht als Inhaber
+einer Handelsfirma auftritt, weil in den Angelegenheiten der
+Geschäftsbetriebe die _selbständige_ Vertretung des Inhabers durch die
+§§ 8, 9 den Vorständen dieser Betriebe ausdrücklich zugewiesen wird.
+
+Endlich ist auch die in § 4 der Stiftungsverwaltung übertragene
+Vermögensverwaltung, soweit eigentliche Verwaltungstätigkeit in Frage
+steht, auf dasjenige Vermögen der Stiftung zu beziehen, welches nicht
+zum Betriebskapital ihrer Handelsfirmen gehört. Denn das letztere ist
+gemäß §§ 6, 8 der Verwaltung durch deren Vorstände unterstellt und tritt
+in der Vermögensrechnung der _Stiftung_ nur mit den jährlichen
+Bilanzziffern der Betriebe auf.
+
+Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen überträgt also das Statut
+der _Stiftungs_verwaltung folgende Funktionen:
+
+die Vertretung der Stiftung Dritten gegenüber hinsichtlich aller
+derjenigen Interessen, die nicht im Interessenkreis der
+Geschäftsbetriebe liegen -- ohne jede nähere Anweisung;
+
+die allgemeine Vermögensverwaltung der Stiftung -- gemäß den
+Vorschriften in Titel IV (Reservefonds);
+
+die Ernennung des Stiftungskommissars -- gemäß § 5, Abs. 2;
+
+die Ernennung der Mitglieder der Vorstände der Betriebe -- gemäß den
+Vorschriften in §§ 25-27;
+
+die Verfügung über die Mittel der Stiftung für die in § 1, B
+bezeichneten Zwecke -- nach Maßgabe der Bestimmungen in Titel VII des
+Statuts.
+
+ * * * * *
+
+Hinsichtlich der Bestellung des Stiftungskommissars enthält das Statut
+keinerlei weitere Vorschriften. Die Stiftungsverwaltung hat also in
+bezug auf seine Ernennung wie auf seine Abberufung völlig freie Hand.
+
+Hinsichtlich der Ernennung neuer Vorstandsmitglieder ist dem
+Stiftungskommissar und den vorhandenen Mitgliedern des betreffenden
+Vorstandes insofern eine Mitwirkung eingeräumt, als nach § 25 sie vorher
+zu hören sind -- demnach jede einzelne von diesen Personen ihre Ansicht
+vorzutragen berechtigt ist -- und als keine Ernennung gegen das
+_einstimmige_ Votum der Vorstandsmitglieder erfolgen darf. --
+Grundsätzlich besagen diese Bestimmungen nur eine beratende Mitwirkung
+bei der Wahl neuer Vorstandsmitglieder. Praktisch aber kann das
+Vetorecht im Fall der Einstimmigkeit die Bedeutung des Kooptationsrechts
+gewinnen. Denn falls die vorhandenen Mitglieder eines Vorstandes
+übereinstimmend eine bestimmte Person, die den Voraussetzungen der
+Wählbarkeit entspricht, für die bestqualifizierte halten, so sind sie
+daraufhin berechtigt, jeden andern einstimmig abzulehnen; und in diesem
+Fall _müßte_ die Stiftungsverwaltung ihrem Votum wenigstens dann Folge
+geben, wenn der Fall, den § 7, Abs. 3 vorsieht, eingetreten ist.
+
+In denjenigen Angelegenheiten endlich, die auf die Erfüllung der
+gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung (§ 1, B) Bezug haben und in Titel
+VII des Statuts näher geregelt sind, ist gemäß § 108, Abs. 1 dem
+Stiftungskommissar und den Vorständen der Stiftungsbetriebe gleichfalls,
+neben dem _Recht_, Anträge stellen zu können, eine im allgemeinen nur
+beratende Mitwirkung eingeräumt. In Hinsicht auf solche Maßregeln aber,
+die unter die §§ 101-104 fallen, statuiert Abs. 2 des § 108 ausdrücklich
+eine entscheidende Einflußnahme der beiden Betriebsvorstände, unter der
+Bedingung der Einstimmigkeit ihrer _sämtlichen_ Mitglieder.
+
+Die genannten Paragraphen betreffen ausschließlich solche Akte
+gemeinnütziger Betätigung, die entweder (§§ 101, 102) die technischen,
+wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Betriebe selbst,
+oder (§§ 103, 104) die Interessen ihres Personals ganz unmittelbar
+berühren, und die deshalb auch immer in Beziehung zu solchen Maßnahmen
+_innerhalb_ der Betriebe stehen werden, auf welche die drei letzten
+Absätze des § 16 und die Direktiven für die geschäftliche Tätigkeit der
+Stiftung in Titel III des Statuts hinweisen.
+
+Für dieses ganze durch die §§ 101-104 umschriebene Gebiet
+gemeinnütziger Betätigung der Stiftung ist durch die Vorschrift
+des zweiten Absatzes in § 108 die Entscheidung über das, was
+_innerhalb des statutenmäßig Zulässigen_ zu geschehen oder zu
+unterbleiben hat, der Stiftungsverwaltung praktisch nur insoweit
+überlassen, als die dort bezeichneten Personen betreffs des Ob oder des
+Wie _nicht im Einverständnis_ sind. Soweit Einverständnis unter ihnen
+hinsichtlich einer bestimmten Maßnahme konstatiert ist, _muß_ diese
+Maßnahme nicht nur überhaupt, sondern auch in den Einzelheiten der
+Ausführung, gemäß ihrem übereinstimmenden Votum ins Werk gesetzt werden
+-- womit dann selbstverständlich der Stiftungsverwaltung auch jede
+eigene Verantwortung in der betreffenden Sache abgenommen ist.
+
+Nach der finanziellen Seite hin ist das in diesen Angelegenheiten
+statutarisch Zulässige durch die Vorschrift des § 107, Abs. 3 in
+Verbindung mit den §§ 47-51 umgrenzt.
+
+Die _Leitung der industriellen Tätigkeit_ der Stiftung und die
+Verwaltung ihrer Geschäftsbetriebe ist, gemäß § 4, Abs. 2, nicht der
+Stiftungsverwaltung, sondern _lediglich_ den Betriebsvorständen und dem
+Stiftungskommissar unterstellt. Nur insoweit ist auch der
+Stiftungsverwaltung eine Mitwirkung in diesen Angelegenheiten
+vorbehalten, als das Statut dem Stiftungskommissar die Stellung eines
+Vertreters der Stiftungsverwaltung zuweist und damit der letzteren in
+bezug auf seine Tätigkeit die allgemeinen Befugnisse des Vollmachtgebers
+gegenüber dem Bevollmächtigten einräumt.
+
+ * * * * *
+
+Die Funktionen des _Stiftungskommissars_ sind gemäß Titel II des
+Statuts:
+
+Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Betriebe in Hinsicht auf
+_Ordnungsmäßigkeit_ der Verwaltung und _Statutenmäßigkeit_ des
+Verfahrens (§§ 11, 12);
+
+Beratende Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die eine besondere
+Entschließung der Betriebsvorstände erfordern (§ 14);
+
+Entscheidung in denjenigen Angelegenheiten, in bezug auf welche die
+Mitglieder einer Geschäftsleitung sich nicht einigen können (§ 15);
+
+Bestätigung oder Ablehnung von Beschlüssen in Bezug auf _bestimmte_ --
+in § 16 namentlich angeführte -- Handlungen;
+
+Stellung eigener Anträge in Sachen der Geschäftsbetriebe (§ 17).
+
+Der Kreis dieser dem Stiftungskommissar zugewiesenen Befugnisse bestimmt
+zugleich den Umfang der -- mittelbaren -- Einwirkung der
+Stiftungsverwaltung auf die geschäftliche Tätigkeit der Stiftung, weil
+§ 10 eine andere Einwirkung auf die Geschäftsführung der Betriebe als
+_durch_ den Stiftungskommissar ausschließt, mithin jede Einwirkung
+ausschließt, die nicht im Rahmen _seiner_ statutarischen Befugnisse
+geübt werden kann.
+
+Hinsichtlich der Ausübung seiner Funktionen regelt das Statut
+die Stellung des Stiftungskommissars zur Stiftungsverwaltung
+nach den Grundsätzen _freier und direkter Stellvertretung_. Von
+seiner Ernennung bis zu seiner Abberufung hat er seine Tätigkeit
+nach eigenem besten Wissen und unter eigener Verantwortung auszuüben.
+Die Stiftungsverwaltung als Vollmachtgeber kann von ihm verlangen, in
+jedem ihr geboten erscheinenden Umfang über die Angelegenheiten der
+Stiftungsbetriebe fortdauernd unterrichtet zu werden und kann in allen
+Punkten ihre eigenen Ansichten ihm gegenüber geltend machen; sie kann
+ihm aber _nicht_ Instruktion für die von ihm zu treffenden
+Entscheidungen erteilen und auch nicht verlangen, vor _jeder_
+Entscheidung erst selbst gehört zu werden. Denn da aus § 5 der
+Stiftungskommissar direkt und in Person auf das Stiftungsstatut
+verpflichtet ist, kann er nicht angehalten werden, etwas zu vertreten,
+was nicht seinem eigenen pflichtmäßigen Ermessen entspricht. Außerdem
+aber fordern auch die §§ 15-18 ausdrücklich _seine_ auf die unmittelbare
+Kenntnis aller Verhältnisse gegründete Entscheidung und schreiben ihm
+vor, auf Anfordern eines Vorstandes sein Votum ohne Verzug abzugeben. --
+Der Stiftungsverwaltung bleibt daher, falls sie mit seiner Tätigkeit
+unzufrieden wäre, nur Zurückziehen des erteilten Auftrags, durch
+Abberufung, übrig.
+
+Die Konsequenz dessen nach der anderen Seite hin ist, daß, wenn eine
+Geschäftsleitung durch Entscheidungen des Stiftungskommissars sich,
+beschwert fühlte, sie nicht Berufung dagegen an die Stiftungsverwaltung
+einlegen und Abänderung solcher Entscheidungen beantragen dürfte.
+Vorstellungen oder Beschwerden bei der Stiftungsverwaltung über den
+Stiftungskommissar könnten vielmehr nur den Sinn haben, entweder deren
+gütige Vermittlung anzurufen oder sie um Ernennung eines andern
+Stiftungskommissars anzugehen.
+
+ * * * * *
+
+Funktion und Kompetenz der _Vorstände_ (Geschäftsleitungen) der
+Stiftungsbetriebe sind durch die §§ 8, 9 des Statuts ganz vollständig
+geregelt.
+
+Den dortigen Bestimmungen zufolge können alle Handlungen, die irgendwie
+auf die geschäftliche Tätigkeit der Firma oder auf ihre Vertretung nach
+innen oder nach außen Bezug haben, _nur_ durch ihren Vorstand
+vorgenommen werden. Weder der Stiftungskommissar noch die
+Stiftungsverwaltung kann in diesen Angelegenheiten irgend eine Anordnung
+treffen. Sie können nicht an _Stelle_ des Vorstandes etwas beschließen
+und können -- abgesehen von dem Vetorecht, welches § 16 für _bestimmte_
+Gegenstände dem Stiftungskommissar einräumt -- keinen Beschluß des
+Vorstandes inhibieren. Auch in den Fällen, in welchen das Votum des
+Stiftungskommissars entscheidend ist -- sei es, daß er nach § 15 bei
+Dissens unter den Mitgliedern den Ausschlag gibt, sei es, daß er gemäß
+§ 16 einen einstimmigen Beschluß noch zu sanktionieren hat -- ist die
+Grundlage des Vorgehens lediglich der auf die eine oder die andere Art
+statutenmäßig zustande gekommene _Vorstands_beschluß.
+
+Demgemäß ist für die Beamten der Betriebe und für deren gesamtes
+Personal das Kollegium, welches den Vorstand der Firma bildet, _als
+solches_, der _oberste_ Vorgesetzte. Niemand sonst kann Angehörigen des
+Betriebes eine verbindliche Anweisung erteilen. Auch der
+Stiftungskommissar kann in Ausübung seiner Aufsichtsfunktionen gemäß
+§§ 11, 12 dieses nicht; er kann nur gegebenen Falles den Vorstand
+anhalten, zur Beseitigung von Anständen seinerseits die geeigneten
+Anordnungen zu treffen.
+
+Hinsichtlich der Vertretung der Firma nach außen setzen die Vorschriften
+des § 8 den betreffenden Vorstand in _allen_ Angelegenheiten der
+Geschäftsführung als den bevollmächtigten _Vertreter des Inhabers der
+Firma_ ein und erteilen ihm eine nach _außen_ hin ganz unbeschränkte
+Vertretungsmacht. Die Form für deren Ausübung ist (in § 9) in der Art
+geregelt, daß entweder: der Vorstand in seiner Gesamtheit (je zwei von
+seinen Mitgliedern), oder: ein bestimmtes Mitglied desselben als
+»gesetzlicher Vertreter« der Stiftung in Angelegenheiten der
+betreffenden Firma, öffentlich legitimiert sein muß -- in welchem
+letztern Fall dieses eine Mitglied (der »Bevollmächtigte« der CARL
+ZEISS-Stiftung) zugleich befugt sein muß, sich durch ein bestimmtes
+anderes -- gleichfalls öffentlich hierzu legitimiertes -- Mitglied
+zeitweilig oder in einzelnen Angelegenheiten vertreten zu lassen.
+
+Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die gemäß diesen Anordnungen den
+Vorständen der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Leitung der gesamten
+geschäftlichen Tätigkeit der Stiftung gewährleistet ist, hat das Statut
+nach der persönlichen Seite hin durch die besondern Vorschriften in den
+§§ 26, 27, 31 gesichert: daß alle _Mitglieder_, soweit sie nicht Sozien
+der Stiftung sind, bei einem von den Stiftungsbetrieben _lebenslänglich_
+angestellte Beamte sein und demgemäß die in Titel V, § 59, bestimmten
+Rechte besitzen _müssen_ -- daß ferner ihre Ernennung unwiderruflich ist
+-- und daß ihnen endlich bei der Bestellung weder durch Vertrag noch
+durch Dienstanweisung besondere Verpflichtungen hinsichtlich der
+Ausübung ihrer Funktionen auferlegt werden können, ihr Auftrag also
+_lediglich_ durch das Statut selbst bestimmt bleiben muß.
+
+Als lebenslänglich angestellte Beamte können sie nach § 59 nur durch
+richterliches oder schiedsrichterliches Urteil entsetzt werden, und nur
+»wegen grober Pflichtverletzung, wegen fortgesetzter Vernachlässigung
+der Obliegenheiten und wegen solcher Anstände im außerdienstlichen
+Verhalten, die bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen
+aufheben«; pensioniert können sie nur aus vertragsmäßigen Gründen
+werden, und Außerdienststellung kann nur durch Entsetzung oder
+vertragsmäßig begründete Pensionierung erfolgen. -- Auf _was_ dabei der
+Punkt »bürgerliches Ansehen oder persönliches Vertrauen« bezogen werden
+darf, und auf was _nicht_, ist durch die in den nächstvorangehenden
+§§ 57, 58 des Statuts enthaltene Definition der Rechte _aller_
+Angehörigen der Stiftungsbetriebe zweifelsfrei festgestellt.
+
+Im übrigen aber sind die Mitglieder der Vorstände -- gemäß Anordnungen
+in den §§ 13 und 28 des Statuts -- als _einzelne_ ganz wie alle anderen
+Beamten dem _Kollegium_ unterstellt, das den Vorstand bildet. Gegen
+Handlungen, die der einzelne in Angelegenheiten seiner Firma unternimmt,
+gibt es demnach Berufung -- aber _lediglich_ Berufung an dieses
+Kollegium, gleichgültig, _wer_ es sein mag, der durch eine solche
+Handlung sich beschwert fühlt.
+
+ * * * * *
+
+Die im Statut vorgesehene Nebenordnung mehrerer Organe, jedes mit
+bestimmt umgrenztem Funktionenkreis und unter ausdrücklicher _direkter_
+Verpflichtung eines jeden auf die Vorschriften des Statuts, zieht als
+Konsequenz nach sich, daß auch in Hinsicht auf _Auslegung_ des Statuts
+jedes von diesen Organen ganz selbstständig ist. Keins kann im
+Zweifelfall _seine_ Auslegung den anderen oktroyieren, und auch die
+Auslegung der Stiftungsverwaltung ist für die anderen Organe nicht
+verbindlich. Falls also über Auslegungsfragen einmal Dissens eintreten
+sollte, kann die Entscheidung über »statutengemäß« oder »statutenwidrig«
+lediglich durch _gerichtliche_ Feststellung herbeigeführt werden.
+
+Dieses ist durch die Vorschriften im Titel IX des Statuts direkt
+gegeben.
+
+Die §§ 118, 119 (Tit. IX) knüpfen zukünftige _Abänderungen_ des Statuts
+an ganz bestimmte Voraussetzungen und an ein ganz bestimmtes Verfahren,
+sprechen bestimmten Personenkreisen (zu welchen namentlich der
+Stiftungskommissar, die Mitglieder der Betriebsvorstände und die
+Mitglieder der Rechnungskommission des § 110 gehören) ein rechtliches
+Interesse an der Aufrechterhaltung des Statuts zu und legitimieren sie
+ausdrücklich zu _gerichtlicher_ Klage wegen »ungerechtfertigter«
+Abänderungen. Damit ist also jede zukünftige Statutenänderung der
+Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte unterstellt.
+Selbstverständlich gilt dann das gleiche auch für jede Maßnahme, von der
+ein Beteiligter mit Recht behaupten könnte, daß sie materielle
+Abänderung einer Statutenbestimmung involviere, also, um rechtmäßig zu
+sein, nur auf Grund des Verfahrens nach § 118 ins Werk gesetzt werden
+_dürfte_. Denn es wäre widersinnig, anzunehmen, daß die §§ 118, 119 zwar
+Statutenänderungen, die formell _als solche_ verlautbart werden, der
+Nachprüfung der Gerichte unterwerfen, andere aber, die ohne die
+vorschriftsmäßige Verlautbarung de facto seitens eines Stiftungsorgans
+vorgenommen würden, dieser Nachprüfung entziehen wollten. Hiermit aber
+ist die ausschließliche Kompetenz der Gerichte für jede strittige
+Auslegungsfrage von selbst gegeben -- weil Anwendung des Statuts unter
+_falscher_ Auslegung genau dasselbe bedeutet wie Abänderung des
+_richtig_ ausgelegten Statuts.
+
+Die Entscheidung _strittiger_ Auslegungsfragen kraft »staatlicher
+Aufsicht«, im _Verwaltungsweg_, ist im Fall der CARL ZEISS-Stiftung
+durch die angezogenen Vorschriften in Titel IX des Stiftungsstatuts
+ausgeschlossen.
+
+Zwar hat die staatliche Aufsichtsbehörde, weil sie die Statutenmäßigkeit
+der Verwaltung von Stiftungen zu überwachen berufen ist, auch in diesem
+Fall gegen Verletzungen des Statuts, die _als solche_ anerkannt oder
+festgestellt sind, im Verwaltungsweg einzuschreiten. Die _Entscheidung_
+darüber, was statutengemäß und was statutenwidrig sei, hat sie aber in
+Angelegenheiten dieser Stiftung nicht selbst zu geben -- weil deren
+Statut durch die Anordnungen in Titel IX diese Entscheidung im
+Streitfall den Gerichten überwiesen hat. Und gerade weil die staatliche
+Aufsicht darüber zu wachen hat, daß in allen Punkten die Satzungen der
+Stiftungen respektiert werden, hat sie nun im Fall der CARL
+ZEISS-Stiftung auch darüber zu wachen, daß strittige Auslegungsfragen
+auf dem satzungsgemäßen _gerichtlichen_ Weg zum Austrag gebracht werden.
+
+ * * * * *
+
+Im vorigen Sommer ist aus Anlaß von Erörterungen wegen der politischen
+Neutralität der hiesigen Lesehalle von neuem eine öffentliche
+Kontroverse über die Rechtslage der CARL ZEISS-Stiftung und ihr
+Verhältnis zum Staat und zu den Staatsbehörden entstanden, in deren
+Verlauf unter dem Anschein von Autorität und Sachkenntnis auf die
+»staatliche Aufsicht«, der diese Stiftung unterstehe, und auf
+»vorgesetzte Behörden«, denen ihre Organe unterstellt seien, Bezug
+genommen wurde.
+
+Dem entgegenstehenden Erklärungen, die ich als Begründer der Stiftung
+und als Verfasser ihres Statuts, schon bei einer früheren Gelegenheit
+und wiederholt aus diesem Anlaß öffentlich abgegeben habe, ist dabei
+nicht nur scharf widersprochen worden; man hat mir sogar den Vorwurf
+gemacht, diese Erklärungen wider besseres Wissen gegeben zu haben.
+
+Um die hierdurch hervorgerufene Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die
+Nachteile abzuwenden, die den Geschäftsbetrieben der Stiftung aus der
+fortgesetzten Diskreditierung wesentlicher Grundlagen ihrer Verfassung
+erwachsen, habe ich damals, im Einverständnis mit meinen Kollegen im
+Vorstand der Optischen Werkstätte, erklärt, auf dem Weg der
+Feststellungsklage ein gerichtliches Urteil über die durch das
+Stiftungsstatut begründete Rechtslage herbeiführen zu wollen.
+
+Diese Absicht habe ich indes aufgeben müssen, weil dringende Arbeiten,
+die mich im vorigen Herbst und Winter ganz in Anspruch nahmen, mir
+unmöglich machten, alle zur Klageerhebung erforderlichen Unterlagen
+rechtzeitig beizubringen.
+
+Ich beschränke mich daher auf _Veröffentlichung_ der »Erläuterungen zu
+Titel I und II des Stiftungsstatuts«, die ich aus diesem Anlaß
+niedergeschrieben hatte. Und ich bin auch der Meinung, daß _Dieses_
+allein schon ausreichen werde, alle Beunruhigung zu beseitigen, die in
+den nächstbeteiligten Kreisen durch die Anfechtung meiner früheren
+Erklärungen entstanden ist.
+
+Den Angehörigen der Stiftungsbetriebe empfehle ich, diese
+»Erläuterungen« ihrem Statutenheft beizufügen.
+
+_Jena_, 12. Juni 1900.
+
+Dr. E. Abbe.
+
+Fußnoten:
+
+[Fußnote 90: Vgl. hierzu oben S. 329-341.]
+
+
+
+
+
+Druck von A. Kämpfe, Jena.
+
+
+
+
+
+End of Project Gutenberg's Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe
+
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+things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works
+even without complying with the full terms of this agreement. See
+paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
+Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
+and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
+works. See paragraph 1.E below.
+
+1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation"
+or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
+Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the
+collection are in the public domain in the United States. If an
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+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
+electronic works in formats readable by the widest variety of computers
+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
+people in all walks of life.
+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
+
+The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
+Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
+throughout numerous locations. Its business office is located at
+809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
+business@pglaf.org. Email contact links and up to date contact
+information can be found at the Foundation's web site and official
+page at http://pglaf.org
+
+For additional contact information:
+ Dr. Gregory B. Newby
+ Chief Executive and Director
+ gbnewby@pglaf.org
+
+
+Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation
+
+Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
+spread public support and donations to carry out its mission of
+increasing the number of public domain and licensed works that can be
+freely distributed in machine readable form accessible by the widest
+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
+($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
+status with the IRS.
+
+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
+charities and charitable donations in all 50 states of the United
+States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
+considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
+with these requirements. We do not solicit donations in locations
+where we have not received written confirmation of compliance. To
+SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
+particular state visit http://pglaf.org
+
+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
+against accepting unsolicited donations from donors in such states who
+approach us with offers to donate.
+
+International donations are gratefully accepted, but we cannot make
+any statements concerning tax treatment of donations received from
+outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.
+
+Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including checks, online payments and credit card donations.
+To donate, please visit: http://pglaf.org/donate
+
+
+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
+Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
+Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
+
+
+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
+editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
+unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
+keep eBooks in compliance with any particular paper edition.
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+
+Most people start at our Web site which has the main PG search facility:
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