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+The Project Gutenberg EBook of Versuch einer Kritik aller Offenbarung, by
+Johann Gottlieb Fichte
+
+This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
+almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or
+re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
+with this eBook or online at www.gutenberg.org
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+
+Title: Versuch einer Kritik aller Offenbarung
+
+Author: Johann Gottlieb Fichte
+
+Release Date: April 25, 2006 [EBook #18255]
+
+Language: German
+
+Character set encoding: UTF-8
+
+*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VERSUCH EINER KRITIK ALLER ***
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+
+
+Produced by Miranda van de Heijning, Ralph Janke and the
+Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
+(This file was produced from images generously made
+available by the Bibliothèque nationale de France
+(BnF/Gallica) at http://gallica.bnf.fr)
+
+
+
+
+
+VERSUCH
+
+EINER KRITIK
+
+ALLER OFFENBARUNG.
+
+VON
+
+JOHANN GOTTLIEB FICHTE.
+
+ * * * * *
+
+_Zweite, vermehrte, und verbesserte Auflage._
+
+ * * * * *
+
+KÖNIGSBERG 1793.
+
+IM VERLAG DER HARTUNGSCHEN BUCHHANDLUNG.
+
+
+
+
+VORREDE.
+
+Dieser Aufsatz heißt ein _Versuch_, nicht als ob man überhaupt bei
+Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fühlen müsse,
+und nie ein sicheres Resultat finden könne; sondern darum, weil _ich_
+mir noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu gehören würde, dies
+sichere Resultat hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten
+Bestimmung nach nicht für die Presse; verehrungswürdige Männer
+beurtheilten sie gütig, und sie waren es, die mir den ersten Gedanken,
+sie dem Publicum vorzulegen, gaben.
+
+Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die
+Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das
+Resultat ist Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß
+einer strengen, aber sorgfältigen, und unpartheiischen Prüfung
+unterworfen werden. Ich wenigstens verfuhr unpartheiisch.
+
+Ich kann geirrt haben, und es wäre ein Wunder, wenn ich es nicht hätte.
+Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publicum.
+
+Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefaßt sey, werde ich
+dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit
+zuwider scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich
+mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte in's Publicum. Ohne
+Rücksicht auf Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer dafür
+anerkennen, was ich dafür halte, es komme, woher es wolle, und nie dafür
+anerkennen, was ich nicht dafür halte. -- Das Publicum verzeihe es mir
+dieses erste und einzige mal, vor ihm von mir gesprochen zu haben. Ihm
+kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber mir war es wichtig für
+mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen Gelübdes zu nehmen.
+
+Königsberg, im December 1791.
+
+DEM
+
+HERRN OBER-HOF-PREDIGER
+
+D. FRANZ VOLKMAR REINHARD
+
+ALS EIN REINES OPFER
+
+DER FREISTEN VEREHRUNG
+
+VOM VERFASSER.
+
+
+_Verehrungswürdigster Mann_,
+
+
+Nicht meine eigne Meinung von dieser Schrift, sondern das vortheilhafte
+Urtheil würdiger Männer über sie, machte mich so kühn, ihr in dieser
+zweiten Auflage jene für sie so ehrenvolle Bestimmung zu geben.
+
+So wenig mir es zukommt, vor dem Publikum Ihre Verdienste zu rühmen, so
+wenig würde Ihnen es möglich seyn, selbst von einem würdigern, das
+anzuhören: das größte Verdienst war immer das bescheidenste.
+
+Doch erlaubt selbst die Gottheit ihren vernünftigen Geschöpfen, die
+Empfindungen ihrer Verehrung und Liebe gegen sie in Worte ausströmen zu
+lassen, um das Bedürfniß ihres vollen Herzens zu befriedigen, und der
+gute Mensch versagt es gewiß nicht dem Menschen.
+
+Gewiß nehmen Sie also die aus der gleichen Quelle fließende Versicherung
+ähnlicher Empfindungen gütig auf von
+
+_Eurer Hochwürdigen_
+_Magnificenz_
+
+innigstem Verehrer
+_Johann Gottlieb Fichte._
+
+
+
+
+VORREDE[1]
+
+ZUR ERSTEN AUFLAGE.
+
+
+Dieser Aufsatz heißt ein _Versuch_, nicht als ob man überhaupt bei
+Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fühlen müsse,
+und nie ein sicheres Resultat finden könne; sondern darum, weil _ich_
+mir noch nicht die Reife zutrauen darf, die dazu gehören würde, dies
+sichere Resultat hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten
+Bestimmung nach nicht für die Presse; verehrungswürdige Männer
+beurtheilten sie gütig, und sie waren es, die mir den ersten Gedanken,
+sie dem Publikum vorzulegen, gaben.
+
+Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die
+Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das
+Resultat ist Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß
+einer strengen, aber sorgfältigen, und unpartheiischen Prüfung
+unterworfen werden. Ich wenigstens verfuhr unparteiisch.
+
+Ich kann geirrt haben, und es wäre ein Wunder, wenn ich es nicht hätte.
+Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publikum.
+
+Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefaßt sey, werde ich
+dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit
+zuwider scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich
+mich feierlich, bei meinem ersten Eintritte in's Publikum. Ohne
+Rücksicht auf Parthei, oder auf eigne Ehre, werde ich immer dafür
+anerkennen, was ich dafür halte, es komme, woher es wolle, und nie dafür
+anerkennen, was ich nicht dafür halte. -- Das Publikum verzeihe es mir,
+dieses erste und einzige mal vor ihm von mir gesprochen zu haben. Ihm
+kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber mir war es wichtig für
+mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen Gelübdes zu nehmen.
+
+Königsberg, im December 1791.
+
+
+
+
+VORREDE
+
+ZUR ZWEITEN AUFLAGE.
+
+
+Auch nach dieser zweiten Ausgabe bleibt gegenwärtige Schrift noch immer
+ein Versuch; so unangenehm es mir auch war, mich der gütigen Meinung,
+die ein verehrungswürdiger Theil des Publikums etwa von ihrem Verfasser
+gefaßt haben könnte, nur aus einer großen Entfernung anzunähern. So fest
+auch meines Erachtens noch die Kritik der Offenbarung auf dem Boden der
+praktischen Philosophie als ein einzelnes Nebengebäude stehet; so kommt
+sie doch erst durch eine kritische Untersuchung der ganzen Familie, wozu
+jener Begriff gehört, und welche ich die der Reflexions-Ideen nennen
+möchte, mit dem ganzen Gebäude in Verbindung, und wird erst dadurch
+unzertrennlich mit ihm vereiniget.
+
+Diese Kritik der Reflexions-Ideen war es, welche ich lieber, als eine
+zweite Ausgabe der gegenwärtigen Schrift hätte geben mögen, wenn meine
+Muße hingereicht hätte, mehr zu leisten, als ich wirklich geleistet
+habe. Jedoch werde ich, ohne Anstand, zur Bearbeitung der dafür
+gesammelten Materialien schreiten, und dann wird diese Schrift eine
+weitere Auseinandersetzung eines dort nur kurz zu behandelnden Theils
+jener Kritik seyn.
+
+Was ich in dieser zweiten Ausgabe hinzugefügt, oder geändert habe, und
+warum -- wird hoffentlich jeder Kenner selbst bemerken. Einige
+Erinnerungen, worunter ich deren in den Göttingischen gelehrten Anzeigen
+mit Achtung erwähne, kamen mir zu spät zu Gesicht, als daß ich
+ausdrücklich auf sie hätte Rücksicht nehmen können. Da sie jedoch nicht
+mein Verfahren im Ganzen treffen, sondern durch eine weitläuftigere
+Erläuterung einzelner Resultate zu heben sind, so hoffe ich in der
+künftigen Kritik der Reflexions-Ideen den würdigen Recensenten völlig zu
+befriedigen.
+
+Noch bin ich eine nähere Bestimmung des in der ersten Vorrede gegebnen
+Versprechens, mich auf jeden mir ungegründet scheinenden Einwurf gegen
+diese Kritik einzulassen, dem Publikum schuldig. -- Ich konnte dieses
+Versprechen nur in dem Sinne geben, insofern es mir scheinen würde, daß
+die Wahrheit selbst, oder ihre Darstellung durch Erörterung der Einwürfe
+gewinnen könnte; und dieser Zweck scheint mir auf keine würdigere Art
+erreicht werden zu können, als wenn ich in meinen künftigen Arbeiten auf
+Einwürfe gegen das, was ich wirklich behaupte, oder zu behaupten
+scheine -- nicht aber etwa gegen das, was ich ausdrücklich läugne -- da,
+wo ich den Urheber derselben nicht mit der größten Hochachtung nennen
+könnte, nur stillschweigend Rücksicht nehme.
+
+Zur Jubilate-Messe 1793.
+
+ * * * * *
+
+
+
+
+VERSUCH
+
+EINER
+
+CRITIK ALLER OFFENBARUNG.
+
+
+§. 1.
+
+EINLEITUNG.
+
+Es ist ein wenigstens merkwürdiges Phänomen für den Beobachter, bei
+allen Nationen, so wie sie sich aus dem Zustande der gänzlichen Rohheit
+bis zur Gesellschaftlichkeit emporgehoben haben, Meinungen von einer
+Gegenmittheilung zwischen höhern Wesen, und Menschen, -- Traditionen von
+übernatürlichen Eingebungen, und Einwirkungen der Gottheit auf
+Sterbliche, -- hier roher, da verfeinerter, aber dennoch allgemein, den
+Begriff der _Offenbarung_ vorzufinden. Dieser Begriff scheint also schon
+an sich, wäre es auch nur um seiner Allgemeinheit willen, einige Achtung
+zu verdienen; und es scheint einer gründlichen Philosophie anständiger,
+seinem Ursprunge nachzuspüren, seine Anmaaßungen und Befugnisse zu
+untersuchen, und nach Maaßgabe dieser Entdeckungen ihm sein Urtheil zu
+sprechen, als ihn geradezu, und unverhört, entweder unter die
+Erfindungen der Betrüger, oder in das Land der Träume zu verweisen. Wenn
+diese Untersuchung philosophisch seyn soll, so muß sie aus Principien _a
+priori_, und zwar, wenn dieser Begriff, wie vorläufig wenigstens zu
+vermuthen ist, sich blos auf Religion beziehen sollte, aus denen der
+practischen Vernunft angestellt werden; und wird von dem besondern, das
+in einer gegebenen Offenbarung möglich wäre, gänzlich abstrahiren, ja
+sogar ignoriren, ob irgend eine gegeben sey, um allgemein für jede
+Offenbarung gültige Principien aufzustellen.
+
+Da man bei Prüfung eines Gegenstandes, der so wichtige Folgen für die
+Menschheit zu haben scheint, über den jedes Mitglied derselben sein
+Stimmrecht hat, und bei weitem die meisten, es in Ausübung bringen, und
+der daher entweder unbegränzt verehrt, oder unmäßig verachtet, und
+gehaßt ist, nur zu leicht von einer vorgefaßten Meinung fortgerissen
+wird; so ist es hier doppelt nöthig, blos auf den Weg zu sehen, den die
+Critik vorzeichnet; ihn geradefort, ohne ein mögliches Ziel in den Augen
+zu haben, zu gehen; und ihren Ausspruch zu erwarten, ohne ihn ihr in den
+Mund zu legen.
+
+
+§. 2.
+
+_Theorie des Willens, als Vorbereitung einer Deduction der Religion
+überhaupt._
+
+Sich mit dem Bewußtseyn eigner Thätigkeit zur Hervorbringung einer
+Vorstellung bestimmen, heißt _Wollen_; das Vermögen sich mit diesem
+Bewußtseyn der Selbstthätigkeit zu bestimmen, heißt _das
+Begehrungsvermögen_: beides in der weitesten Bedeutung. Das Wollen
+unterscheidet sich vom Begehrungsvermögen, wie das Wirkliche vom
+Möglichen. -- Ob das im Wollen vorkommende Bewußtseyn der
+Selbstthätigkeit uns nicht vielleicht täuschen möge, bleibt vor der Hand
+ununtersucht, und unentschieden.
+
+Die hervorzubringende Vorstellung ist entweder _gegeben_, insofern
+nemlich eine Vorstellung gegeben seyn kann, die ihrem _Stoffe_ nach, wie
+aus der theoretischen Philosophie als ausgemacht und anerkannt
+vorausgesetzt wird; oder die Selbstthätigkeit _bringt_ sie auch sogar
+ihrem Stoffe nach _hervor_, wovon wir die Möglichkeit oder Unmöglichkeit
+vor der Hand noch ganz an ihrem Orte gestellt seyn lassen.
+
+
+I.
+
+Der Stoff einer Vorstellung kann, wenn er nicht durch absolute
+Spontaneität hervorgebracht seyn soll, nur der Receptivität, und dieses
+nur in der Sinnenempfindung gegeben seyn; -- denn selbst die _a priori_
+gegebnen Formen der Anschauung, und der Begriffe müssen, insofern sie
+den _Stoff_ einer Vorstellung ausmachen sollen, der Empfindung, in
+diesem Falle der innern, gegeben werden; -- folglich steht jedes Object
+des Begehrungsvermögens, dem eine Vorstellung entspricht, deren Stoff
+nicht durch absolute Spontaneität hervorgebracht ist, unter den
+Bedingungen der Sinnlichkeit, und ist empirisch. In dieser Rücksicht
+also ist das Begehrungsvermögen gar keiner Bestimmung _a priori_ fähig;
+was Object desselben werden soll, muß empfunden seyn, und sich empfinden
+lassen, und jedem Wollen muß die Vorstellung der _Materie_ des Wollens
+(des _Stoffs_ der hervorzubringenden Vorstellung) vorhergegangen seyn.
+
+Nun aber ist mit dem bloßen Vermögen, sich durch die Vorstellung des
+Stoffs einer Vorstellung zur Hervorbringung dieser Vorstellung
+selbst -- zu bestimmen, noch gar nicht die Bestimmung gesetzt, so wie
+mit dem Möglichen noch nicht das Wirkliche gesetzt ist. Die Vorstellung
+nemlich soll nicht bestimmen, in welchem Falle sich das Subject blos
+leidend verhielte, -- bestimmt _würde_, nicht aber sich
+_bestimmte_ -- sondern _wir_ sollen uns durch die Vorstellung
+bestimmen, welches »durch« sogleich völlig klar seyn wird. Es muß nemlich
+ein _Medium_ seyn, welches von der einen Seite durch die Vorstellung,
+gegen welche das Subject sich blos leidend verhält, von der ändern durch
+Spontaneität, deren Bewußtseyn der ausschließende Charakter alles
+Wollens ist, bestimmbar sey; und dieses Medium nennen wir _den Trieb_.
+
+Was _von der einen Seite_ das Gemüth in der Sinnenempfindung als blos
+leidend afficirt, ist der Stoff oder die Materie derselben; nicht ihre
+Form, welche ihr vom Gemüthe durch seine Selbstthätigkeit gegeben
+wird[2]. Der Trieb ist also, insofern er auf eine Sinnenempfindung geht,
+nur durch das Materielle derselben, durch das in dem Afficirtwerden
+unmittelbar empfundne, bestimmbar. -- Was in der Materie der
+Sinnenempfindung von der Art ist, daß es den Trieb bestimmt, nennen wir
+_angenehm_, und den Trieb, insofern er dadurch bestimmt wird, den
+_sinnlichen_ Trieb: welche Erklärungen wir vor der Hand für nichts
+weiter, als für Worterklärungen geben.
+
+Nun theilt die Sinnempfindung überhaupt sich in die des _äußern_, und
+die des _innern_ Sinnes; davon der erstere die Veränderungen der
+Erscheinungen im Räume mittelbar, der zweite die Modificationen unsers
+Gemüths, insofern es Erscheinung ist, in der Zeit unmittelbar anschaut;
+und der Trieb kann, insofern er auf Empfindungen der erstem Art geht,
+der _grobsinnliche_, und insofern er durch Empfindungen der zweiten Art
+bestimmt wird, der _feinsinnliche_ genannt werden: aber in beiden Fällen
+bezieht er sich doch blos auf das angenehme, _weil_, und _inwiefern_
+es angenehm ist; ein angemaaßter Vorzug des letztern könnte sich doch auf
+nichts weiter gründen, als daß seine Objecte _mehr_ Lust, nicht aber
+eine _der Art nach_ verschiedene Lust gewährten; jemand, der sich
+vorzugsweise durch ihn bestimmen ließe, könnte höchstens etwa das von
+sich rühmen, daß er sich besser auf das Vergnügen verstehe, und könnte
+auch sogar das dem nicht beweisen, der ihn versicherte: er mache aus
+seinen feinern Vergnügungen einmal nichts, er lobe sich seine
+gröbern; -- da das auf den Sinnengeschmack ankommt, über den sich nicht
+streiten läßt; und da alle angenehme Affectionen des innern Sinnes sich
+doch zuletzt auf angenehme äußere Sensationen dürften zurückführen
+lassen.
+
+Soll _von der andern Seite_ dieser Trieb durch Spontaneität bestimmbar
+seyn; so geschieht diese Bestimmung _entweder_ nach gegebnen
+Gesetzen[TN1], die durch die Spontaneität auf ihn blos angewendet
+werden, mithin nicht unmittelbar durch Spontaneität, _oder_ sie
+geschieht ohne alle Gesetze, mithin unmittelbar durch absolute
+Spontaneität.
+
+Für den erstern Fall ist dasjenige Vermögen in uns, das gegebne Gesetze
+auf gegebnen Stoff anwendet, die Urtheilskraft: folglich müßte die
+Urtheilskraft es seyn, die den sinnlichen Trieb den Gesetzen des
+Verstandes gemäß bestimmte. -- Dies kann sie nun nicht so thun, wie die
+Empfindung es thut, daß sie ihm Stoff gebe, denn die Urtheilskraft giebt
+überhaupt nicht, sondern sie ordnet nur das gegebne Mannigfaltige unter
+die synthetische Einheit.
+
+Zwar geben alle obern Gemüthsvermögen durch ihre Geschäfte reichlichen
+Stoff _für_ den sinnlichen Trieb, aber sie geben ihn nicht _dem_ Triebe;
+ihm giebt sie die Empfindung. Die Thätigkeit des Verstandes bei'm
+Denken, die hohen Aussichten, die uns die Vernunft eröfnet, gegenseitige
+Mittheilung der Gedanken unter vernünftigen Wesen u. dergl. sind
+allerdings ergiebige Quellen des Vergnügens; aber wir schöpfen aus
+diesen Quellen gerade so, wie wir uns vom Küzzel des Gaumens afficiren
+lassen -- durch die Empfindung.
+
+Ferner kann das Mannigfaltige, welches sie _für die Bestimmung des
+sinnlichen Triebes_ ordnet, nicht das _Einer_ gegebnen Anschauung an
+sich seyn, wie sie es für den Verstand, um es zum Behuf einer
+theoretischen Erkenntniß auf Begriffe zu bringen, thun muß; also keine
+Bestimmung des Stoffs durch Form, weil der sinnliche Trieb blos durch
+den Stoff, und gar nicht durch Begriffe bestimmt wird; -- eine
+Anmerkung, die für die Theorie des Begehrungsvermögens sehr wichtig ist,
+da man durch Vernachlässigung derselben von ihr aus in das Gebiet der
+ästhetischen Urtheilskraft irre geleitet wird: -- sondern
+_mannigfaltige_ angenehme Empfindungen. Die Urtheilskraft steht während
+dieses Geschäfts ganz und lediglich im Dienste der Sinnlichkeit; diese
+liefert Mannigfaltiges, und Maaßstab der Vergleichung: der Verstand
+giebt nichts, als die Regeln des Systems.
+
+Der _Qualität_ nach ist das zu beurtheilende durch die Empfindung
+unmittelbar gegeben; es ist positiv _das angenehme_, welches eben so
+viel heißt, als das den sinnlichen Trieb bestimmende, und keiner weitern
+Zergliederung fähig ist. Das Angenehme ist angenehm, weil es den Trieb
+bestimmt, und es bestimmt den Trieb, weil es angenehm ist. _Warum_ etwas
+der Empfindung unmittelbar wohlthue, und _wie_ es beschaffen seyn müsse,
+wenn es ihr wohlthun solle, untersuchen wollen, hieße sich geradezu
+widersprechen; denn dann sollte es ja auf Begriffe zurückgeführt werden,
+mithin der Empfindung nicht unmittelbar; sondern vermittelst eines
+Begriffs wohlthun. Negativ, das unangenehme; limitativ, das
+indifferente für die Empfindung.
+
+Der _Quantität_ nach werden die Objecte des sinnlichen Triebes
+beurtheilt ihrer Extension und Intension nach; alles nach dem Maaßstabe
+der unmittelbaren Empfindung. -- Der _Relation_ nach, wo wieder blos das
+angenehme blos auf das angenehme bezogen wird, 1) in Absicht seines
+Einflusses auf die Beharrlichkeit des Empfindungsvermögens selbst, wie
+sie nemlich unmittelbar durch die Empfindung dargestellt wird, 2) in
+Absicht seines Einflusses auf Entstehung oder Vermehrung andrer
+angenehmen Sinnenempfindungen -- der Causalität des angenehmen aufs
+angenehme, 3) in Absicht der Bestehbarkeit oder Nichtbestehbarkeit
+mehrerer angenehmer Empfindungen neben einander. -- Endlich der
+_Modalität_ nach wird beurtheilt 1) die Möglichkeit, ob eine Empfindung
+angenehm seyn könne, nach Maasgabe vorhergegangener Empfindungen
+ähnlicher Art, 2) die Wirklichkeit -- daß sie angenehm sey; 3) die
+Nothwendigkeit ihrer Annehmlichkeit, wobei der Trieb Instinct wird.
+
+Durch diese Bestimmung des Mannigfaltigen, das in der Empfindung blos
+_angenehm_ ist, nach Verstandesgesetzen, -- durch dieses Ordnen
+desselben entsteht der Begriff des _Glücks_; der Begriff von einem
+Zustande des empfindenden Subjects, in welchem nach Regeln genossen
+wird: so daß eine angenehme Empfindung einer andern von größerer
+Intension, oder Extension, -- eine, die dem Empfindungsvermögen schadet,
+einer andern, die es stärkt -- eine, die in sich isolirt ist, einer
+andern, die selbst wieder Ursache angenehmer Empfindungen wird, oder
+viele andre neben sich duldet, und erhöht -- endlich ein blos möglicher
+Genuß, Empfindungen, die nothwendig angenehm seyn müssen, oder die man
+als wirklich angenehm empfindet, nachgesetzt und aufgeopfert werden.
+Ein nach diesem Grundrisse verfertigtes System gäbe eine
+Glückslehre -- gleichsam eine Rechenkunst des Sinnengenusses[3], welche
+aber keine Gemeingültigkeit haben könnte, da sie blos empirische
+Principien hätte. Jeder müßte sein eignes System haben, da jeder nur
+selbst beurtheilen kann, was _ihm_ angenehm, oder noch angenehmer sey;
+nur in der Form kämen diese individuellen Systeme überein, weil diese
+durch die nothwendigen Verstandesgesetze gegeben ist, nicht aber in der
+Materie. Den Begriff des Glücks, so bestimmt ist es völlig richtig, daß
+wir nicht wissen können, was das Glück des andern befördre, ja, worin
+wir selbst in der nächsten Stunde unser Glück setzen werden.
+
+Wird dieser Begriff des Glücks durch die Vernunft aufs unbedingte und
+unbegränzte ausgedehnt, so entsteht die Idee der Glückseeligkeit,
+welche, als gleichfals lediglich auf empirischen Principien beruhend,
+nie allgemeingültig bestimmt werden kann. Jeder hat in diesem Sinne
+seine eigne Glückseeligkeitslehre: eine auch nur comparativ allgemeine
+ist unmöglich, und widersprechend.
+
+Aber mit einer solchen _blos mittelbaren_ Bestimmbarkeit des sinnlichen
+Triebes durch Spontaneität reichen wir zur Erklärung der wirklichen
+Bestimmung noch gar nicht aus; denn schon für die Möglichkeit dieser
+Bestimmbarkeit mußten wir wenigstens ein Vermögen, die durch die
+Empfindung geschehne Bestimmung des Triebes wenigstens _aufzuhalten_,
+stillschweigend voraussetzen, weil ohne dies eine Vergleichung und
+Unterordnung des verschiedenen Angenehmen unter Verstandesgesetze, zum
+Behuf einer Bestimmung des Willens nach den Resultaten dieser
+Vergleichung, gar nicht möglich wäre. Dieses Aufhalten nemlich kann gar
+nicht durch die Urtheilskraft selbst nach Verstandesgesetzen geschehen;
+denn dann müßten Verstandesgesetze auch practisch seyn können, welches
+ihrer Natur geradezu widerspricht. Wir müssen demnach den obengesetzten
+zweiten Fall annehmen, daß dieses Aufhalten _unmittelbar_ durch die
+Spontaneität geschehe.
+
+Aber nicht nur dieses Aufhalten, sondern auch die endliche wirkliche
+Bestimmung des Willens kann nicht blos durch jene Gesetze vollendet
+werden; denn alles, was wir nach ihnen in unserm Gemüthe zu Stande
+bringen, geschiehet mit dem Gefühle der Nothwendigkeit, welches dem
+jedes Wollen characterisirenden Bewußtseyn der Selbstthätigkeit
+widerstreitet: sondern sie muß unmittelbar durch Spontaneität geschehen.
+
+Aber man beurtheile das hier gesagte ja nicht zu voreilig, als ob wir es
+uns hier bequem machten, und aus unserm Bewußtseyn der Selbstthätigkeit
+im Wollen unmittelbar auf die wirkliche Existenz dieser Selbstthätigkeit
+schlössen. Allerdings _könnte_ nicht blos dies Bewußtseyn der
+Selbstthätigkeit, oder der Freiheit, welches an sich und seiner Natur
+nach nicht anders als negativ (eine Abwesenheit des Gefühls der
+Nothwendigkeit) ist, blos aus dem _Nicht_bewußtseyn der eigentlichen
+erst aufhaltenden, dann bestimmenden Ursache entstehen; sondern wenn wir
+keinen anderweitigen Grund für Freiheit, d. i. Unabhängigkeit vom Zwange
+des Naturgesetzes fänden, _müßte_ es sogar daher entstehen: dann wäre
+die Jochsche Philosophie die einzige wahre, und einzige consequente:
+aber dann gäbe es auch gar keinen Willen, die Erscheinungen desselben
+wären erweisbare Täuschungen, Denken und Wollen wären nur dem Anscheine
+nach verschieden, und der Mensch wäre eine Maschine, in der
+Vorstellungen in Vorstellungen eingriffen, wie in der Uhr Räder in
+Räder. (Gegen diese durch die bündigsten Schlüsse abzuleitenden
+Folgerungen ist keine Rettung, als durch Anerkennung einer practischen
+Vernunft, und, was eben das sagt, eines categorischen Imperativs
+derselben). -- Wir haben also bis jetzt nichts weiter gethan, als den
+_vorausgesetzten_ Begriff eines Willens, insofern er durch das untere
+Begehrungsvermögen bestimmt seyn soll, analysirt; wir haben gezeigt,
+_wenn_ ein Wille sey, wie seine Bestimmung durch den sinnlichen Trieb
+möglich sey; _daß_ aber ein Wille sey, haben wir bis jetzt weder
+erweisen gewollt, noch gekonnt, noch zu erweisen vorgegeben. Ein solcher
+Erweis dürfte vielleicht aus Untersuchung des oben angenommenen zweiten
+Falls, daß nemlich die durch die Handlung des Willens hervorzubringende
+Vorstellung selbst ihrem Stoffe nach, nicht durch Empfindung, sondern
+durch absolute Spontaneität, d. i. durch Spontaneität mit Bewußtseyn
+hervorgebracht sey, sich ergeben.
+
+
+II.
+
+Alles, was bloßer Stoff ist, und nichts anders seyn kann, wird durch die
+Empfindung gegeben; die Spontaneität bringt nur Formen hervor: die
+angenommene Vorstellung müßte demnach eine Vorstellung von so etwas
+seyn, das _an sich Form_, und nur als Object einer Vorstellung von ihr,
+_relativ_ (in Beziehung auf diese Vorstellung) _Stoff_ wäre; so wie
+z. B. Raum und Zeit, -- an sich Formen der Anschauung -- von einer
+Vorstellung von Raum oder Zeit der Stoff sind.
+
+Formen kündigen sich dem Bewußtseyn nur in ihrer Anwendung auf Objecte
+an. Nun werden die in der reinen Vernunft ursprünglich liegenden Formen
+der Anschauung, der Begriffe und der Ideen auf ihre Objecte mit dem
+Gefühl der Nothwendigkeit angewendet; sie kündigen sich demnach dem
+Bewußtseyn _mit Zwang_, und _nicht mit Freiheit_ an, und heißen daher
+auch _gegeben_, nicht _hervorgebracht_.
+
+Soll nun jene gesuchte Form sich dem Bewußtseyn als durch absolute
+Spontaneität hervorgebracht (nicht als mit Zwang gegeben) ankündigen, so
+muß sie es in Anwendung auf ein durch absolute Spontaneität bestimmbares
+Object thun. Nun ist das einzige, was unserm Selbstbewußtseyn als ein
+solches gegeben ist, -- _das Begehrungsvermögen;_ mithin muß jene Form,
+objectiv betrachtet, _Form des Begehrungsvermögens_ seyn. Wird diese
+Form Stoff einer Vorstellung, so ist dieser Vorstellung Stoff durch
+absolute Spontaneität hervorgebracht; wir haben eine Vorstellung, wie
+wir sie suchten -- welches aber die einzige in ihrer Art seyn muß, weil
+die Bedingungen ihrer Möglichkeit einzig auf das Begehrungsvermögen
+passen -- und die aufgegebne Frage ist gelöst. Daß nun wirklich eine
+solche ursprüngliche Form des Begehrungsvermögens, und ein
+ursprüngliches Begehrungsvermögen selbst vermittelst dieser Form sich in
+unserm Gemüthe dem Bewußtseyn ankündige, ist _Thatsache dieses
+Bewußtseyns_; und über dieses letzte, einzig allgemeingeltende Princip
+aller Philosophie hinaus findet keine Philosophie mehr statt. Durch
+diese Thatsache nun wird es erst gesichert, _daß_ der Mensch einen
+Willen habe.
+
+In diesem Zusammenhange wird denn auch, welches wir hier blos im
+Vorbeigehen erinnern, völlig klar, wie Vorstellungen, nemlich jene
+einzige, deren Stoff nicht durch Sinnenempfindung gegeben, sondern durch
+absolute Spontaneität hervorgebracht ist, und die von ihr abgeleiteten,
+möglich sind, welche über alle Erfahrung in der Sinnenwelt
+hinausgehen; -- wie der _Stoff_ dieser Vorstellungen, der reingeistig
+ist, um in's Bewußtseyn aufgenommen werden zu können, durch die uns für
+Gegenstände der Sinnenwelt gegebnen _Formen_ müsse bestimmt werden;
+welche Bestimmungen aber, da sie nicht durch die Bedingungen des Dinges
+an sich, sondern durch die Bedingungen unsers Selbstbewußtseyns
+nothwendig gemacht wurden, nicht für _objectiv_, sondern nur für
+_subjectiv_ -- doch aber, da sie sich auf die Gesetze des reinen
+Selbstbewußtseyns gründen, für _allgemeingültig_ für jeden discursiven
+Verstand angenommen, aber nicht weiter ausgedehnt werden müssen, als
+ihre Aufnehmbarkeit ins reine Selbstbewußtseyn es erfordert, weil sie im
+letztern Falle ihre Allgemeingültigkeit verlieren würden; endlich, daß
+dieser Übergang in das Reich des Übersinnlichen für endliche Wesen der
+einzig mögliche sey.
+
+Insofern nun -- um den Faden unsrer Betrachtung da wieder aufzunehmen,
+wo wir ihn fallen ließen -- insofern dem Begehrungsvermögen ursprünglich
+seine Form bestimt ist, wird es nicht erst durch ein gegebnes Object
+bestimmt, sondern es giebt sich durch diese Form sein Object selbst:
+d. h. wird diese Form Object einer Vorstellung, so ist diese Vorstellung
+Object des Begehrungsvermögens zu nennen. Diese Vorstellung nun ist die
+Idee des _schlechthin rechten_. Auf den Willen bezogen treibt dieses
+Vermögen, -- zu wollen, schlechthin weil man will. Dieses wunderbare
+Vermögen in uns nun nennt man das _obere_ Begehrungsvermögen, und sein
+characteristischer Unterschied von dem _niedern_ Begehrungsvermögen ist
+der, daß dem erstern kein Object gegeben wird, sondern daß es sich
+selbst eins giebt; dem letztern aber sein Object gegeben werden muß.
+Das erstere ist absolut selbstthätig, das letztere in vieler Rücksicht
+blos leidend.
+
+Daß aber dieses obere Begehrungsvermögen, welches auch blos ein
+_Vermögen_ ist, -- ein _Wollen_, als wirkliche _Handlung_ des Gemüths,
+mithin eine empirische Bestimmung, hervorbringe, dazu wird noch etwas
+mehr erfordert. Nemlich jedes Wollen, als Handlung des Gemüths
+betrachtet, geschieht mit dem Bewußtseyn der Selbstthätigkeit. Nun kann
+dasjenige, worauf die Selbstthätigkeit in dieser Handlung wirkt, nicht
+selbst wieder Selbstthätigkeit seyn, wenigstens in dieser Function
+nicht, sondern es ist, insofern die Spontaneität auf dasselbe wirkt,
+blos leidend, mithin eine Affection. Die dem obern Begehrungsvermögen _a
+priori_ beiwohnende nothwendige Willensform aber kann nie durch eine im
+empirischen Selbstbewußtseyn gegebne Spontaneität afficirt werden,
+welches ihrer Ursprünglichkeit und ihrer Nothwendigkeit schlechthin
+widersprechen würde. Soll nun die Bestimmbarkeit des Willens in
+endlichen Wesen durch jene nothwendige Form nicht ganz aufgegeben
+werden, so muß sich ein Medium aufzeigen lassen, das von der einen Seite
+durch die absolute Spontaneität jener Form hervorgebracht, von der
+andern durch die Spontaneität im empirischen Selbstbewußtseyn
+bestimmbar sey[4]. Insofern es das letztere ist, muß es _leidend_
+bestimmbar, mithin eine _Affection des Empfindungsvermögens_ seyn.
+Insofern es aber, der erstern Bedingung gemäß, durch absolute
+Spontaneität hervorgebracht seyn soll, kann es nicht eine Affection der
+Receptivität durch gegebne _Materie_ -- mithin, da sich außer dieser
+keine positive Affection des Empfindungsvermögens denken läßt, überhaupt
+keine positive, sondern nur eine _negative_ Affection -- eine
+Niederdrückung, eine Einschränkung desselben seyn. Nun aber ist das
+Empfindungsvermögen, insofern es _bloße Receptivität_ ist, weder positiv
+noch negativ durch die Spontaneität, sondern blos durchs Gegebenwerden
+eines Materiellen afficirbar; folglich kann die postulirte negative
+Bestimmung überhaupt nicht die Receptivität betreffen (etwa eine
+Verstopfung oder Verengerung der Sinnlichkeit an sich seyn;) sondern sie
+muß sich auf die Sinnlichkeit beziehen, _insofern sie durch Spontaneität
+bestimmbar ist_, (s. oben) _sich auf den Willen bezieht, und sinnlicher
+Trieb heißt_.
+
+Insofern nun diese Bestimmung auf die absolute Spontaneität
+zurückbezogen wird, ist sie blos negativ -- eine Unterdrückung der
+willensbestimmenden Anmaaßung des Triebes; -- insofern sie auf die
+Empfindung dieser geschehenen Unterdrückung bezogen wird, ist sie
+positiv, und heißt das _Gefühl der Achtung_. Dieses Gefühl ist gleichsam
+der Punct, in welchem die vernünftige und die sinnliche Natur endlicher
+Wesen innig zusammenfließen.
+
+Um das höchst möglichste Licht über unsern weitern Weg zu verbreiten,
+wollen wir hier noch über dieses wichtige Gefühl, den Momenten des
+Urtheilens nach, reflectiren. -- Es ist nemlich, wie eben jetzt erörtert
+worden, der _Qualität_ nach eine positive Affection des innern Sinnes,
+die aus der Vernichtung des sinnlichen Triebes, als _alleinigen_
+Bestimmungstriebes des Willens, mithin aus Einschränkung desselben
+entsteht. Die _Quantität_ desselben ist _bedingt-bestimmbar_, der Grade
+der Intension und Extension fähig, in Beziehung der Willensformen
+empirisch-bestimmbares Wesen auf das Gesetz; -- _unbedingt, und völlig
+bestimmt_, keiner Grade der Intension oder Extension fähig, _Achtung
+schlechthin_, gegen die einfache Idee des Gesetzes; -- _unbedingt, und
+unbestimmbar_, unendlich, gegen das Ideal, in welchem Gesetz und
+Willensform Eins ist. Der _Relation_ nach bezieht sich dieses Gefühl auf
+das _Ich_, als Substanz, entweder im _reinen_ Selbstbewußtseyn, und
+wird dann _Achtung unsrer höhern geistigen Natur_, die sich
+ästhetisch im Gefühle des Erhabnen äußert; oder im _empirischen_, in
+Absicht der Congruenz unsrer besondern Willensformen mit dem
+Gesetze -- _Selbstzufriedenheit_, -- _Scham vor sich selbst_: -- oder
+auf _das Gesetz_, als _Grund_ unsrer Verbindlichkeit -- die Achtung
+schlechthin, das Gefühl des nothwendigen Primats des Gesetzes, und
+unsrer nothwendigen Subordination unter dasselbe: -- oder, auf das
+_Gesetz als Substanz_ gedacht, -- unser Ideal. Endlich der _Modalität_
+nach ist Achtung _möglich_ gegen empirisch bestimmbare vernünftige
+Wesen; _wirklich_ gegen das Gesetz, und _nothwendig_ gegen das
+alleinheilige Wesen.
+
+So etwas nun, wie _Achtung_ ist, welches wir hier blos zur Erläuterung
+hinzusetzen, ist zwar in allen, endlichen Wesen anzunehmen, in denen die
+nothwendige Form des Begehrungsvermögens noch nicht nothwendig
+Willensform ist; aber in einem Wesen, in welchem Vermögen und Handlung,
+Denken und Wollen Eins ist, läßt sich Achtung gegen das Gesetz gar nicht
+denken.
+
+Insofern nun dieses Gefühl der Achtung den Willen, als empirisches
+Vermögen, bestimmt; und wieder im Wollen durch Selbstthätigkeit
+bestimmbar ist, als zu welchem Behuf wir ein solches Gefühl in uns
+aufsuchen mußten, heißt es _Trieb_. -- Trieb aber eines wirklichen
+Wollens kann es, da kein Wollen ohne _Selbstbewußtseyn_ (der Freiheit)
+möglich ist, nur durch Beziehung auf das _Ich_, folglich nur in der Form
+der _Selbstachtung_ seyn. -- Daß diese Selbstachtung nun entweder
+_rein_, schlechthin Achtung der Würde der Menschheit in uns, oder
+_empirisch_, Zufriedenheit über die wirkliche Behauptung derselben, sey,
+haben wir eben gesagt. Es scheint in der Betrachtung allerdings weit
+edler und erhabner, sich durch die reine Selbstachtung, -- durch den
+einfachen Gedanken, ich _muß_ so handeln, wenn ich ein Mensch seyn will,
+als durch die empirische, -- durch den Gedanken, wenn ich so handle,
+werde ich als Mensch mit mir zufrieden seyn können, bestimmen zu lassen:
+aber in der Ausübung fließen beide Gedanken so innig in einander, daß es
+selbst dem aufmerksamsten Beobachter schwer werden muß, den Antheil, den
+der eine oder der andre an seiner Willensbestimmung hatte, genau von
+einander zu scheiden. -- Aus dem gesagten erhellet, daß es eine völlig
+richtige Maxime der Sittlichkeit sey: respectire dich selbst; und
+erklärt sich, warum nicht unedle Gemüther vor sich selbst weit mehr
+Furcht und Scheu empfinden, als vor der Macht der gesammten
+Natur, -- und den Beifall ihres eignen Herzens weit höher achten, als
+die Lobpreisungen einer ganzen Welt.
+
+Insofern nun diese Selbstachtung als _activer_, den Willen zwar nicht
+nothwendig zum wirklichen Wollen, aber doch thätig zur Neigung
+bestimmender Trieb betrachtet wird, heißt sie _sittliches Interesse_;
+welches entweder _rein_ ist, -- Interesse für die Würde der Menschheit
+an sich, oder _empirisch_ -- Interesse für die Würde der Menschheit in
+unserm empirisch bestimmbaren Selbst. Interesse aber muß nothwendig von
+einem Gefühle der Lust begleitet seyn, und ein wirklich behauptetes
+Interesse empirisch ein Gefühl der Lust hervorbringen, daher auch die
+empirische Selbstachtung sich als Selbstzufriedenheit äußert[TN2].
+Dieses Interesse bezieht sich allerdings auf das Selbst, aber nicht auf
+die _Liebe_, sondern auf die _Achtung_ dieses Selbst, welches Gefühl
+seinem Ursprunge nach rein sittlich ist. Will man den sinnlichen Trieb,
+den eigennützigen, und den sittlichen den uneigennützigen nennen, so
+kann man zur Erläuterung das wohl thun; aber mir wenigstens scheint
+diese Benennung da, wo es um scharfe Bestimmung zu thun ist, unbequem,
+da auch der sittliche Trieb, um ein wirkliches Wollen zu bewirken, sich
+auf das Selbst beziehen muß; und empirische Merkmale da, wo man die oben
+erörterten transscendentalen hat, überflüssig. -- Daß aber die
+ursprüngliche nothwendige Bestimmung des Begehrungsvermögens ein
+Interesse, und zwar ein alles Sinnliche unterjochendes Interesse
+hervorbringt, entsteht aus der _categorisch_-gesetzlichen Form
+desselben, und ist nur unter dieser Voraussetzung zu erklären[5]. Man
+erlaube mir hierbei einen Augenblick stehen zu bleiben.
+
+Achtung ist das zunächst, und wohl in jedem Menschen sich äußernde
+wunderbare Gefühl, das aus der ganzen sinnlichen Natur desselben sich
+nicht erklären läßt, und auf seinen Zusammenhang mit einer höhern Welt
+unmittelbar hindeutet. Das wunderbarste dabei ist dies, daß dieses
+Gefühl, das an sich doch niederbeugend für unsre Sinnlichkeit ist, von
+einem unnennbaren, der Art nach von jeder Sinnenlust gänzlich
+verschiedenen, dem Grade nach sie unendlich übertreffenden Vergnügen
+begleitet wird. Wer, der dieses Vergnügen nur einmal innig empfand,
+möchte nur z. B. das Hinstaunen in den tobenden Sturz des Rheinfalls,
+oder das Aufblicken an den jeden Augenblick das Herabsinken zu drohen
+scheinenden ewigen Eismassen, unter dem erhebenden Gefühle: _ich_ trotze
+eurer Macht[6] -- oder sein Selbstgefühl bei der freien, und wohl
+überlegten Unterwerfung auch nur unter die Idee des allgemeinen
+nothwendigen Naturgesetzes, dieses Naturgesetz unterjoche nun seine
+Neigung oder seine Meinung -- oder endlich sein Selbstgefühl bei der
+freien Aufopferung seines Theuersten für die Pflicht, gegen irgend einen
+sinnlichen Genuß vertauschen? Daß der sinnliche Trieb von einer, und der
+reinsittliche Trieb von der andern Seite im menschlichen Willen sich die
+Waage halten, ließe sich wohl daraus erklären, weil sie beide in einem
+und eben demselben Subjecte erscheinen; daß aber der erstere dem
+letztern sich so wenig gleich setzt, daß er vielmehr bei der bloßen Idee
+eines Gesetzes sich niederbeugt, und ein weit innigeres Vergnügen aus
+seiner Nichtbefriedigung, als aus seiner Befriedigung gewährt -- dieses,
+oder mit einen Worte, das Categorische, schlechthin unbedingte und
+unbedingbare des Gesetzes deutet auf unsern höhern Ursprung, und auf
+unsre geistige Abkunft -- ist ein göttlicher Funke in uns, und ein
+Unterpfand, daß Wir Seines Geschlechts sind: und hier geht denn die
+Betrachtung in Bewunderung und Erstaunen über. An diesem Puncte stehend
+verzeiht man der kühnsten Phantasie ihren Schwung, und wird mit der
+liebenswürdigen Quelle aller Schwärmereien der Pythagoräer und
+Platoniker, wenn auch nicht mit ihren Ausflüssen völlig ausgesöhnt.
+
+Und hierdurch wäre denn auch die Dunkelheit gehoben, welche noch immer,
+besonders guten Seelen, die sich des dringendsten Interesse fürs
+schlechthin Rechte bewußt waren, das Verstehen des hartscheinenden
+Ausspruchs der Critik, daß das Gute gar nicht auf unsre Glückseeligkeit
+bezogen werden müßte, erschwerte. Sie haben ganz recht, wenn sie auf
+ihrem Selbstgefühle bestehen, daß sie zu wirklich guten Entschließungen
+doch nur durch das Interesse bestimmt werden; nur müssen sie den
+Ursprung dieses Interesse, wenn ihre Entschließung rein sittlich war,
+nicht im Sinnengefühle, sondern in der Gesetzgebung der reinen Vernunft
+aufsuchen. Der nächste, nicht nothwendig bestimmende, aber doch eine
+Neigung verursachende Bestimmungsgrund ihres Willens ist freilich das
+Vergnügen des innern Sinnes aus Anschauung des Rechten; daß aber eine
+solche Anschauung ihnen Vergnügen macht, davon liegt der Grund gar nicht
+in einer etwanigen Affection der innern Receptivität durch den Stoff
+jener Idee, welches schlechthin unmöglich ist; sondern in der _a priori_
+vorhandenen nothwendigen Bestimmung des Begehrungsvermögens, als obern
+Vermögens. -- Wenn ich also jemanden fragte: würdest du, selbst wenn du
+keine Unsterblichkeit der Seele glaubtest, lieber unter tausend Martern
+dein Leben aufopfern, als unrecht thun; und er mir antwortete: auch
+unter dieser Bedingung würde ich lieber sterben, und das _um mein selbst
+willen_, weil ein unter unsäglichen Martern mich vernichtender Tod mir
+weit erträglicher ist, als ein, in dem Gefühle der Unwürdigkeit zu
+leben, unter Schaam und Selbstverachtung hinzubringendes Leben -- so
+würde er darinn, insofern er von dem empirischen Bestimmungstriebe
+seiner Entschließung redete, völlig recht haben. Daß er aber in diesem
+Falle sich selbst würde verachten müssen -- daß die Aussicht auf eine
+solche Selbstverachtung ihm so drückend wäre, daß er lieber sein Leben
+aufopfern, als ihr sich unterwerfen wollte, davon würde er den Grund
+vergebens wieder in der Sinnenempfindung aufsuchen, aus welcher er so
+etwas, wie Achten, oder Verachten, mit aller Mühe nicht würde
+herauskünsteln können.
+
+Selbst dieses Interesse aber bewirkt noch nicht nothwendig ein
+wirkliches Wollen; dazu wird in unserm Bewußtseyn noch eine Handlung der
+Spontaneität erfordert, wodurch das Wollen, als wirkliche Handlung
+unsers Gemüthes, erst vollendet wird. Die in dieser Function des Wählens
+dem Bewußtseyn empirisch gegebne _Freiheit der Willkühr_ (_libertas
+arbitrii_), die auch bei einer Bestimmung des Willens durch die
+sinnliche Neigung vorkommt, und nicht blos in dem Vermögen zwischen der
+Bestimmung nach dem sittlichen, oder nach dem sinnlichen Triebe, sondern
+auch zwischen mehrern sich widerstreitenden Bestimmungen durch den
+letzteren -- zum Behuf einer Beurtheilung derselben -- zu wählen
+besteht, ist wohl zu unterscheiden von der absolut-ersten Äußerung der
+Freiheit durch das practische Vernunftgesetz; wo Freiheit gar nicht etwa
+Willkühr heißt, indem das Gesetz uns keine Wahl läßt, sondern mit
+Nothwendigkeit gebietet, sondern nur negativ gänzliche Befreiung vom
+Zwange der Naturnothwendigkeit bedeutet, so daß das Sittengesetz auf gar
+keinen in der theoretischen Naturphilosophie liegenden Gründen, als
+seinen Prämissen, beruhe, und ein Vermögen im Menschen voraussetze, sich
+unabhängig von Naturnothwendigkeit zu bestimmen. Ohne diese
+absolut-erste Äußerung der Freiheit wäre die zweite blos empirische
+nicht zu retten, sie wäre ein bloßer Schein, und das erste ernsthafte
+Nachdenken vernichtete den schönen Traum, in dem wir uns einen
+Augenblick von der Kette der Naturnothwendigkeit losgefesselt
+wähnten. -- Wo ich nicht irre, so ist die Verwechselung dieser zwei sehr
+verschiednen Äußerungen der Freiheit eine der Hauptursachen, warum man
+sich die _moralische_ (nicht etwa physische) _Nothwendigkeit_, womit ein
+Gesetz der _Freiheit_ gebieten soll, so schwer denken konnte. Denkt man
+nemlich in den Begriff der Freiheit das Merkmal der _Willkühr_ hinein
+(ein Gedanke, dessen noch immer viele sich nicht erwehren können), so
+läßt damit sich freilich auch die _moralische_ Nothwendigkeit nicht
+vereinigen. Aber davon ist bei der ersten ursprünglichen Äußerung der
+Freiheit, durch welche allein sie sich überhaupt bewährt, gar nicht die
+Rede. Die Vernunft giebt sich selbst, unabhängig von irgend etwas außer
+ihr, durch absolut eigne Spontaneität, ein Gesetz; das ist der einzig
+richtige Begriff der transscendentalen Freiheit: dieses Gesetz nun
+gebietet, eben _weil_ es _Gesetz_ ist, nothwendig und unbedingt, und da
+findet keine Willkühr, kein Auswählen zwischen verschiednen
+Bestimmungen durch dieses Gesetz statt, weil es nur auf _eine_ Art
+bestimmt. -- Folgendes noch zur Erläuterung. Diese transscendentale
+Freiheit, als ausschließender Character der Vernunft, insofern sie
+practisch ist, ist jedem moralischen Wesen, folglich auch dem
+Unendlichen beizulegen. Insofern aber diese Freiheit auf empirische
+Bedingungen endlicher Wesen sich bezieht, gelten ihre Äußerungen in
+diesem Falle nur unter diesen Bedingungen; folglich ist eine Freiheit
+der Willkühr da sie auf der Bestimmbarkeit eines Wesens noch durch
+andere als das practische Vernunftgesetz beruht, in Gott, der blos durch
+dieses Gesetz bestimmt wird, eben so wenig, als Achtung fürs Gesetz,
+oder Interesse am Schlechthinrechten anzunehmen; und die Philosophen,
+welche in diesem Sinne des Worts die Freiheit, als durch die Schranken
+der Endlichkeit bedingt, Gott absprachen, hatten daran vollkommen recht.
+
+Damit nun diese Zergliederung, die neben der Hauptabsicht, unbemerkte
+Schwierigkeiten einer Offenbarungscritik zu heben, noch die Nebenabsicht
+hatte, einige Dunkelheiten in der critischen Philosophie überhaupt
+aufzuklären, und den bisherigen Nichtkennern oder Gegnern derselben
+eine neue Thür zu eröfnen, um in sie einzudringen, nicht von critischen
+Philosophen selbst misverstanden, und so gedeutet werde, als sey dadurch
+die Tugend abermals zur Magd der Lust herabgewürdigt, so machen wir
+unsre Gedanken durch folgende Tabelle noch deutlicher:
+
+_Wollen_, die Bestimmung durch Selbstthätigkeit zur Hervorbringung einer
+Vorstellung, als _Handlung_ des Gemüths betrachtet, ist
+
+
+A.
+
+_rein_,
+
+wenn _Vorstellung_ sowohl, als _Bestimmung_, durch absolute
+Selbstthätigkeit hervorgebracht ist. -- Dieses ist nur in einem Wesen
+möglich, das blos _thätig_ und nie _leidend_ ist, in Gott.
+
+
+B.
+
+_nicht rein_,
+
+
+_a._
+
+wenn zwar die _Bestimmung_, aber nicht die _Vorstellung_ durch
+Selbstthätigkeit hervorgebracht wird. -- Bei der Bestimmung durch den
+sinnlichen Trieb in endlichen Wesen.
+
+
+_b._
+
+wenn zwar die _Vorstellung_, aber nicht die _Bestimmung_ durch
+Selbstthätigkeit hervorgebracht wird. -- Nun aber soll schon vermöge des
+Begriffs des Wollens die Bestimmung allemahl durch Selbstthätigkeit
+hervorgebracht werden; folglich ist dieser Fall nur unter der Bedingung
+denkbar, daß zwar die eigentliche _Bestimmung_ als _Handlung_ durch
+Spontaneität geschehe, der _bestimmende Trieb_ aber eine Affection
+sey. -- Sittliche Bestimmung des Willens in endlichen Wesen vermöge des
+Triebs der Selbstachtung, als eines sittlichen Interesse.
+
+Reines _Wollen_ ist demnach in endlichen Wesen nicht möglich,
+weil das Wollen nicht Geschäft des reinen Geistes, sondern
+des empirisch-bestimmbaren Wesens ist; aber wohl ein reines
+_Begehrungsvermögen_, als _Vermögen_, welches nicht dem
+empirisch-bestimmbaren Wesen, sondern dem reinen Geiste beiwohnt, und
+allein durch sein Daseyn unsre geistige Natur offenbart. -- Anders hat
+sich denn auch, so wie ich wenigstens es verstanden habe, die reine
+Vernunft durch ihren bevollmächtigten Interpreten unter uns nicht
+erklärt, wie aus einer Vergleichung dieser Darstellung mit der in der
+Critik der practischen Vernunft sich ergeben dürfte[7].
+
+
+III.
+
+Die Affection des Glückseeligkeitstriebes durch das Sittengesetz
+zur Erregung der Achtung ist, in Beziehung auf ihn, _als_
+Glückseeligkeitstrieb, blos _negativ_: auch die Selbstachtung wirkt so
+wenig Glückseeligkeit, wenn Glückseeligkeit, wie es geschehen muß, blos
+in das _angenehme_ gesetzt wird, daß sie vielmehr steigt, so wie jene
+fällt, und daß man sich nur um so mehr achten kann, je mehr von seiner
+Glückseeligkeit man der Pflicht aufgeopfert hat. Dennoch ist zu
+erwarten, daß das Sittengesetz den Glückseeligkeitstrieb, selbst _als_
+Glückseeligkeitstrieb, wenigstens mittelbar auch _positiv_ afficiren
+werde, um Einheit in den ganzen, rein- und empirisch-bestimmbaren
+Menschen zu bringen; und da dieses Gesetz ein _Primat_ in uns verlangt,
+so ist es sogar zu fordern[8].
+
+Nemlich der Glückseeligkeitstrieb wird vors erste durch das Sittengesetz
+nach Regeln eingeschränkt; ich _darf_ nicht alles wollen, wozu dieser
+Trieb mich bestimmen könnte. Durch diese vors erste blos negative
+Gesetzmäßigkeit nun kommt der Trieb, der vorher gesetzlos und blind vom
+Ohngefähr oder der blinden Naturnothwendigkeit abhing, überhaupt unter
+ein Gesetz, und Wird auch da, wo das Gesetz nicht redet, wenn dieses
+Gesetz nur für ihn _alleingültig_ ist, eben durch das Stillschweigen des
+Gesetzes, _positiv_ gesetzmäßig, (gesetzlich noch nicht). Darf ich
+_nicht_ wollen, was das Sittengesetz verbietet, so darf ich alles
+wollen, was es _nicht_ verbietet -- nicht aber, ich _soll_ es wollen,
+denn das Gesetz schweigt ganz; sondern das hängt ganz von meiner freien
+Willkühr ab. -- Dieses _Dürfen_ ist einer der Begriffe, die ihren
+Ursprung an der Stirne tragen. Er ist nemlich offenbar durch das
+Sittengesetz bedingt; -- die Naturphilosophie weiß nur von _können_,
+oder _nicht können_, aber von keinem _dürfen_: -- aber er ist durch
+dasselbe nur negativ bedingt, und überläßt die positive Bestimmung
+lediglich der Neigung.
+
+Was man, wegen des Stillschweigens des Gesetzes, darf, heißt, insofern
+es auf das Gesetz bezogen wird, negativ _nicht unrecht_; und insofern es
+auf die dadurch entstehende Gesetzmäßigkeit des Triebes bezogen wird,
+positiv _ein Recht_. Zu allem, was _nicht unrecht ist, habe ich ein
+Recht_[9].
+
+Insofern das Gesetz durch sein Stillschweigen dem Triebe ein Recht
+giebt, ist dieser blos _gesetzmäßig_; der Genuß wird durch dieses
+Stillschweigen blos (moralisch) _möglich_. Dies leitet uns auf eine
+Modalität der Berechtigung des Triebes, und es läßt sich erwarten, daß
+der Trieb durch das practische Gesetz mittelbar auch _gesetzlich_ -- daß
+ein Genuß durch dasselbe auch _wirklich_ werden könne. -- Dieser
+letztere Ausdruck kann nun nicht soviel heißen, als ob die Sinnlichkeit
+durch einen ihr vom Sittengesetze gegebnen Stoff in der Receptivität
+positiv angenehm afficirt werden solle, wovon die Unmöglichkeit schon
+oben zur Genüge dargethan worden; -- der Genuß soll nemlich nicht
+_physisch-_, sondern _moralisch-wirklich_ gemacht werden, welcher
+ungewöhnliche Ausdruck sogleich seine völlige Klarheit erhalten wird.
+Eine solche moralische Wirklichmachung des Genusses müßte sich noch
+immer auf jene negative Bestimmung des Triebes durchs Gesetz gründen.
+Durch diese nun erhielt der Trieb vors erste ein Recht. Nun aber können
+Fälle eintreten, wo das Gesetz seine Berechtigung zurücknimmt. So ist
+ohne Zweifel jeder berechtiget zu leben; dennoch aber kann es Pflicht
+werden, sein Leben aufzuopfern. Dieses Zurücknehmen der Berechtigung
+wäre ein förmlicher Widerspruch des Gesetzes mit sich selbst. Nun kann
+das Gesetz sich nicht widersprechen, ohne seinen gesetzlichen Character
+zu verlieren, aufzuhören, ein Gesetz zu seyn, und gänzlich aufgegeben
+werden zu müssen. -- Dieses würde uns nun vors erste darauf führen, daß
+alle Objecte des sinnlichen Triebes, laut der Anforderung des
+Sittengesetzes sich nicht selbst zu widersprechen, nur Erscheinungen,
+nicht Dinge an sich, seyn könnten; daß mithin ein solcher Widerspruch in
+den Objecten, insofern sie Erscheinungen sind, gegründet, mithin nur
+scheinbar sey. Jener Satz ist also eben so gewiß ein Postulat der
+practischen Vernunft, als er ein Theorem der theoretischen ist. Es gäbe
+demnach an sich gar keinen Tod, kein Leiden, keine Aufopferung für die
+Pflicht, sondern der Schein dieser Dinge gründete sich blos auf das, was
+die Dinge zu Erscheinungen macht.
+
+Aber, da unser sinnlicher Trieb doch einmal auf Erscheinungen geht; da
+das Gesetz ihn _als_ solchen, mithin insofern er darauf geht,
+berechtigt, so kann es auch diese Berechtigung nicht zurücknehmen; es
+muß mithin, vermöge seines geforderten Primats, auch über die Welt der
+Erscheinungen gebieten. Nun kann es das nicht _unmittelbar_, da es sich
+_positiv_ nur _an das Ding an sich_, an unser oberes, reingeistiges
+Begehrungsvermögen wendet; es muß also _mittelbar_, mithin _durch den
+sinnlichen Trieb_ geschehen, auf den es negativ allerdings wirkt. Daraus
+nun entsteht eine von der negativen Bestimmung des Triebes durch das
+Gesetz abgeleitete positive _Gesetzlichkeit_ desselben. -- Wer z. B. für
+die Pflicht stirbt, dem nimmt das Sittengesetz ein vorher zugestandnes
+Recht; das kann aber das Gesetz nicht thun, ohne sich UN widersprechen;
+folglich ist ihm dieses Recht nur insofern er Erscheinung ist,
+(hier -- in der Zeit) genommen: sein durch das Gesetz berechtigter
+Lebenstrieb fordert es als Erscheinung, mithin in der Zeit, zurück, und
+wird durch dieses rechtliche Zurückfordern gesetzlich für die Welt der
+Erscheinungen. Wer im Gegentheile auf Anforderung des Gesetzes an ihn
+sein Leben nicht aufgeopfert hat, ist des Lebens unwürdig, und muß es,
+wenn das Sittengesetz auch für die Welt der Erscheinungen gelten soll,
+der Causalität dieses Gesetzes gemäß, als Erscheinung verlieren[10].
+
+Aus dieser Gesetzlichkeit des Triebes entsteht der Begriff der
+_Glückswürdigkeit_, als das zweite Moment der Modalität der
+Berechtigung. -- _Würdig_ ist ein Begriff, der sich offenbar auf
+Sittlichkeit bezieht, und der aus keiner Naturphilosophie zu schöpfen
+ist; ferner sagt _würdig_ offenbar mehr, als ein Recht, -- wir gestehen
+manchem ein Recht zu einem Genusse zu, den wir doch desselben sehr
+unwürdig halten, niemanden aber werden wir umgekehrt eines Glücks würdig
+achten, auf welches er ursprünglich (nicht etwa hypothetisch) kein Recht
+hat; endlich entdeckt man auch im Gebrauche den negativen Ursprung
+dieses Begriffs, denn in der Beurtheilung, ob jemand eines
+Genusses würdig sey, sind wir genöthiget, den wirklichen Genuß
+wegzudenken. -- -- Es ist eine der äußern Anzeigen der Wahrheit der
+critischen Moralphilosophie, daß man keinen Schritt in ihr thun kann,
+ohne auf einen in der allgemeinen Menschenempfindung tief eingeprägten
+Grundsatz zu stoßen, der sich nur aus ihr, und aus ihr leicht und
+faßlich erklärt. So ist hier die Billigung und das Verlangen der
+Wiedervergeltung (_jus talionis_) allgemeine Menschenempfindung. Wir
+gönnen es jedem, daß es ihm eben so gehe, wie ers andern gemacht hat,
+und daß ihm gerade so geschehe, wie er gehandelt hat. Wir betrachten
+demnach, selbst in der gemeinsten Beurtheilung, die Erscheinungen seines
+sinnlichen Triebes, als gesetzlich für die Welt der Erscheinungen; wir
+nehmen an, seine Handlungsarten sollen, in Rücksicht auf ihn, als
+allgemeines Gesetz gelten.
+
+Diese Gesetzlichkeit des Triebes fordert nun die völlige Congruenz der
+Schicksale eines vernünftigen Wesens mit seinem sittlichen Verhalten,
+als erstes Postulat der an sinnliche Wesen sich wendenden practischen
+Vernunft: in welchem verlangt wird, daß stets diejenige Erscheinung
+erfolge, welche, wenn der Trieb legitim durch das Sittengesetz bestimmt,
+und für die Welt der Erscheinungen gesetzgebend gewesen wäre, hätte
+erfolgen müssen. -- Und hier sind wir denn zugleich unvermerkt über
+eine, von keinem Gegner der critischen Philosophie, so viel ich weiß,
+bemerkte, aber darum nicht minder sie drückende Schwierigkeit
+hinweggekommen: wie es nemlich möglich sey, das Sittengesetz, welches an
+sich nur auf die Willensform moralischer Wesen, als solches anwendbar
+ist, auf Erscheinungen in der Sinnenwelt zu beziehen; welches doch, zum
+Behuf einer postulirten Congruenz der Schicksale moralischer Wesen mit
+ihrem Verhalten, und der übrigen daraus zu deducirenden
+Vernunftpostulate, nothwendig geschehen mußte. Diese Anwendbarkeit
+nemlich erhellet blos aus der, von der negativen Bestimmung des
+Glückseeligkeitstriebes abgeleiteten, Gesetzlichkeit desselben für die
+Welt der Erscheinungen.
+
+Werden endlich im dritten Momente der Modalität Recht, und Würdigkeit in
+Verbindung gedacht, in welcher Verbindung das Recht seinen positiven
+Character, als Gesetzmäßigkeit der sinnlichen Neigung[11], und die
+Würdigkeit ihren negativen, als durch Aufhebung eines Rechts durch ein
+Gebot entstanden, verliert; so entsteht ein Begriff, der positiv für uns
+überschwenglich ist, weil alle Schranken aus ihm hinweggedacht
+werden, negativ aber ein Zustand ist, in dem das Sittengesetz
+keine sinnliche Neigung einzuschränken hat, weil keine da
+ist -- unendliche Glückseligkeit mit unendlichem Rechte, und
+Würdigkeit[12] -- _Seeligkeit_ -- eine unbestimmbare Idee, die aber
+dennoch durch das Sittengesetz uns als das letzte Ziel aufgestellt wird,
+und an die wir uns, da die Neigungen in uns immer übereinstimmender mit
+dem Sittengesetze werden, folglich unsre Rechte sich immer mehr
+ausbreiten sollen, stets annähern; aber sie, ohne Vernichtung der
+Schranken der Endlichkeit, nie erreichen können. Und so wäre denn der
+Begriff des ganzen höchsten Guts, oder _der Seeligkeit_, aus der
+Gesetzgebung der practischen Vernunft, deducirbar: der erste Theil
+desselben, die _Heiligkeit, rein_; aus der positiven Bestimmung des
+obern Begehrungsvermögens durch dieses Gesetz, welches in der Critik der
+practischen Vernunft so einleuchtend geschehen ist, daß hier keine
+Wiederholung nöthig war: der zweite Theil, die _Seeligkeit_ (im engern
+Sinne) _nicht rein_; aus der negativen Bestimmung des niedern
+Begehrungsvermögens durch dieses Gesetz. Daß wir aber, um den zweiten
+Theil zu deduciren, von empirischen Prämissen ausgehen mußten, darf uns
+nicht irren; da theils zwar das zu bestimmende empirisch, das
+bestimmende aber rein geistig war; theils in der aus diesen Bestimmungen
+deducirten Vernunftidee der Seeligkeit alles empirische weggedacht, und
+diese Idee rein geistig aufgefaßt werden sollte, welches für sinnliche
+Wesen freilich nicht möglich ist.
+
+
+§. 3.
+
+_Deduction der Religion überhaupt._
+
+Oben wurde, aus der Anforderung des Sittengesetzes, sich durch Aufhebung
+seiner Berechtigungen des sinnlichen Triebes nicht zu widersprechen,
+eine mittelbare Gesetzlichkeit dieses Triebes selbst, und aus ihr eine
+anzunehmende vollkommne Congruenz der Schicksale vernünftiger Wesen mit
+ihren moralischen Gesinnungen deducirt. Nun aber hat der Trieb, ob er
+gleich hierdurch _gesetzliche Rechte_, als _moralisches_ Vermögen,
+bekommt, so wenig eine _gesetzgebende Macht_, als _physisches_ Vermögen;
+daß er vielmehr selbst von empirischen Naturgesetzen abhängig ist, und
+seine Befriedigung lediglich von ihnen leidend erwarten muß. Jener
+Widerspruch des Sittengesetzes mit sich selbst in Anwendung auf
+empirisch-bestimmbare Wesen wäre demnach blos weiter hinausgerückt,
+nicht gründlich gehoben, denn wenn auch das Gesetz dem Triebe ein Recht
+giebt, seine Befriedigung zu fordern, so ist ihm, der nicht blos ein
+Recht sucht, sondern die Behauptung in seinem Rechte, das er selbst
+nicht behaupten kann, damit noch kein Genüge geschehen; er bleibt nach
+wie vor, ohngeachtet der Erlaubniß des Sittengesetzes sich zu
+befriedigen, unbefriedigt. Das Sittengesetz selbst also muß, wenn es
+sich nicht widersprechen, und aufhören soll, ein Gesetz zu seyn, diese
+von ihm selbst ertheilten Rechte behaupten; es muß mithin auch über die
+Natur nicht nur gebieten, sondern herrschen. Das kann es nun nicht in
+Wesen, die selbst von der Natur leidend afficirt werden, sondern nur in
+einem solchen, welches die Natur durchaus selbstthätig bestimmet; in
+welchem moralische Nothwendigkeit, und absolute physische Freiheit sich
+vereinigen. So ein Wesen nennen wir _Gott_. Eines Gottes Existenz ist
+mithin eben so gewiß anzunehmen, als ein _Sittengesetz_. -- Es _ist_ ein
+Gott.
+
+In Gott herrscht _nur_ das Sittengesetz, und dieses _ohne alle
+Einschränkung_. Gott ist _heilig_ und _seelig_, und wenn das letztere in
+Beziehung auf die Sinnenwelt gedacht wird, _allmächtig_.
+
+Gott muß, vermöge der Anforderung des Moralgesetzes an ihn, jene völlige
+Congruenz zwischen der Sittlichkeit und dem Glücke endlicher
+vernünftiger Wesen hervorbringen, da nur durch und in Ihm die Vernunft
+über die sinnliche Natur herrscht: er muß _ganz gerecht_ seyn.
+
+Im Begriffe alles existirenden überhaupt wird nichts gedacht, als die
+Reihe von Ursachen und Wirkungen nach Naturgesetzen in der Sinnenwelt,
+und die freien Entschließungen moralischer Wesen in der übersinnlichen.
+Gott muß die erstere ganz übersehen, denn er muß die Gesetze der Natur
+vermöge seiner Causalität durch Freiheit bestimmt, und, der nach
+denselben fortlaufenden Reihe der Ursachen und Wirkungen den ersten Stoß
+gegeben haben: er muß die letztern alle kennen, denn alle bestimmen den
+Grad der Moralität eines Wesens; und dieser Grad ist der Maaßstab, nach
+welchem die Austheilung des Glücks an vernünftige Wesen, laut des
+Moralgesetzes, dessen Executor er ist, geschehen muß. Da nun außer
+diesen beiden Stücken für uns nichts denkbar ist, so müssen wir Gott
+_allwissend_ denken.
+
+So lange endliche Wesen endlich bleiben, werden sie -- denn das ist der
+Begriff der Endlichkeit in der Moral -- noch unter andern Gesetzen
+stehen, als denen der Vernunft; sie werden folglich die völlige
+Congruenz des Glücks mit der Sittlichkeit durch sich selbst nie
+hervorbringen können. Nun aber fordert das Moralgesetz dies ganz
+unbedingt. Daher kann dieses Gesetz nie aufhören gültig zu seyn, da es
+nie erreicht seyn wird; seine Forderung kann nie ein Ende nehmen, da
+sie nie erfüllt seyn wird. Es gilt für die Ewigkeit. -- Es thut diese
+Forderung an jenes heilige Wesen, in Ewigkeit das höchste Gut in allen
+vernünftigen Naturen zu befördern; in Ewigkeit das Gleichgewicht
+zwischen Sittlichkeit und Glück herzustellen: jenes Wesen muß also
+selbst ewig seyn, um einem ewigen Moralgesetze, das seine Natur
+bestimmt, zu entsprechen; und es muß, diesem Gesetze gemäß, allen
+vernünftigen Wesen, an die dieses Gesetz gerichtet ist, und von welchen
+es Ewigkeit fordert, die Ewigkeit geben. Es muß also ein _ewiger Gott_
+seyn, und jedes moralische Wesen muß _ewig_ fortdauern[TN3], wenn der
+Endzweck des Moralgesetzes nicht unmöglich seyn soll.
+
+Diese Sätze nennen wir, als mit der Anforderung der Vernunft uns
+endlichen Wesen ein practisches _Gesetz_ zu geben, unmittelbar
+verbunden, und von ihr unzertrennlich, _Postulate_ der Vernunft. Nemlich
+diese Sätze werden nicht etwa durch das Gesetz _geboten_, welches ein
+_practisches_ Gesetz für _Theoreme_ nicht kann, sondern sie müssen
+nothwendig angenommen werden, wenn die Vernunft gesetzgebend seyn soll.
+Ein solches Annehmen nun, zu dem die Möglichkeit der Anerkennung eines
+Gesetzes überhaupt uns nöthiget, nennen wir _ein Glauben_. -- Da Da
+jedoch diese Sätze sich blos auf die Anwendung des Sittengesetzes auf
+_endliche_ Wesen, wie sich oben aus der Deduction derselben hinlänglich
+ergeben hat, nicht aber auf die Möglichkeit des Gesetzes an sich, welche
+Untersuchung für uns transscendent ist, sich gründen, so sind sie in
+dieser Form nur _subjectiv_, d. i. nur für endliche Naturen, -- für
+diese aber, da sie auf den bloßen Begriff der moralischen Endlichkeit,
+abgesehen von allen besonderen Modificationen derselben sich gründen,
+_allgemeingültig_. Wie der unendliche Verstand sein Daseyn und seine
+Eigenschaften anschauen möge, können wir, ohne selbst der unendliche
+Verstand zu seyn, nicht wissen.
+
+Die Bestimmungen im Begriffe Gottes, den die durch das Moralgebot
+praktisch bestimmte Vernunft aufstellte, lassen sich in zwei
+Hauptklassen theilen: die erste enthält diejenigen, welche sein Begriff
+selbst unmittelbar giebt, daß er nemlich gänzlich und allein durch das
+Sittengesetz[13] bestimmt sey; die zweite diejenigen, welche ihm in
+Beziehung auf die Möglichkeit endlicher moralischer Wesen zukommen, um
+welcher Möglichkeit willen wir eben seine Existenz annehmen mußten. Die
+erstern stellen Gott dar als die vollkommenste Heiligkeit, in welcher
+das Sittengesetz sich ganz beobachtet darstellt, als das Ideal aller
+moralischen Vollkommenheit; und zugleich als den Alleinseligen, weil er
+der Alleinheilige ist; mithin als Darstellung des erreichten Endzwecks
+der practischen Vernunft, als das _höchste Gut_ selbst, dessen
+Möglichkeit sie postulirte: die zweiten als den obersten Weltregenten
+nach moralischen Gesetzen, als Richter, aller vernünftigen Geister. Die
+erstem betrachten ihn an und für sich selbst, nach seinem _Seyn_, und er
+erscheint durch sie als vollkommenster Beobachter des Moralgesetzes: die
+zweiten nach den Wirkungen dieses Seyns auf andere moralische Wesen, und
+er ist vermöge derselben höchster, niemanden untergeordneter Executor
+der Verheißungen des Moralgesetzes, mithin auch Gesetzgeber; welche
+Folgerung aber noch nicht unmittelbar klar ist, sondern unten
+weitläufiger erörtert werden soll. So lange wir nun bei diesen
+Wahrheiten, als solchen, stehen bleiben, haben wir zwar eine
+_Theologie_, die wir haben mußten, um unsre theoretischen Überzeugungen,
+und unsre practische Willensbestimmung nicht in Widerspruch zu setzen;
+aber noch keine _Religion_, die selbst wieder als Ursache auf diese
+Willensbestimmung einen Einfluß hätte. Wie entsteht nun aus Theologie
+Religion?
+
+Theologie ist bloße Wissenschaft, todte Kenntniß ohne practischen
+Einfluß; Religion aber soll der Wortbedeutung nach (_religio_) etwas
+seyn, das uns _verbindet_, und zwar _stärker_ verbindet, als wir es ohne
+dasselbe waren. In wiefern diese Wortbedeutung hier der Strenge nach
+anwendbar sey, muß sich sogleich ergeben.
+
+Nun scheint es vors erste; daß Theologie auf solche Principien gegründet
+nie bloße Wissenschaft ohne practischen Einfluß seyn könne, sondern daß
+sie, durch vorhergegangene Bestimmung des Begehrungsvermögens bewirkt,
+hinwiederum auf dasselbe zurückwirken müsse. Bei jeder Bestimmung des
+untern Begehrungsvermögens müssen wir wenigstens die Möglichkeit des
+Objects unsrer Begierde annehmen, und durch dieses Annehmen wird die
+Begierde, die vorher blind und unvernünftig war, erst gerechtfertiget,
+und theoretisch vernünftig; hier also findet diese Zurückwirkung
+unmittelbar statt. Die Bestimmung des obern Begehrungsvermögens aber,
+das Gute zu wollen, ist _an sich_ vernünftig, denn sie geschieht
+unmittelbar durch ein Gesetz der Vernunft und bedarf keiner
+Rechtfertigung durch Anerkennung der Möglichkeit ihres Objects: diese
+Möglichkeit aber nicht anerkennen, das wäre gegen die Vernunft, und
+mithin ist das Verhältniß hier umgekehrt. Beim untern Begehrungsvermögen
+geschieht die Bestimmung erst durchs Object; beim obern wird das Object
+erst durch die Bestimmung des Willens realisirt.
+
+Der Begriff von etwas, das schlechthin _recht_ ist[14], hier insbesondre
+von der nothwendigen Congruenz des Grades des Glücks eines vernünftigen,
+oder eines als solches betrachteten Wesens; mit dem Grade seiner
+sittlichen Vollkommenheit, ist in unsrer Natur, unabhängig von
+Naturbegriffen, und von der durch dieselben möglichen Erfahrung, _a
+priori_ da. Betrachten wir diese Idee nur blos als Begriff, ohne
+Rücksicht auf das durch dieselbe bestimmte Begehrungsvermögen, so kann
+sie uns nichts weiter seyn, und werden, als ein durch die Vernunft
+unsrer Urtheilskraft gegebnes Gesetz zur Reflexion, über gewisse Dinge
+in der Natur, sie auch noch in einer andern Absicht, als der ihres
+_Seyns_, nemlich der ihres _Seynsollens_, zu betrachten. In diesem Falle
+scheint es vors erste, daß wir gänzlich gleichgültig gegen die
+Übereinstimmung mit dieser Idee bleiben, und weder Wohlgefallen noch
+Interesse für dieselbe empfinden würden.
+
+Aber auch dann wäre alles, was außer uns mit dem _a priori_ in uns
+vorhandenen Begriffe des Rechts übereinstimmend gefunden würde,
+zweckmäßig für eine uns durch die Vernunft aufgegebne Art über die Dinge
+zu reflectiren, und müßte, da alle Zweckmäßigkeit mit Wohlgefallen
+angeblickt wird, ein Gefühl der Lust in uns erregen. Und so ist es denn,
+auch wirklich. Die Freude über das Mißlingen böser Absichten, und über
+die Entdeckung und Bestrafung des Bösewichts, eben so, wie über das
+Gelingen redlicher Bemühungen, über die Anerkennung der verkannten
+Tugend, und über die Entschädigung des Rechtschaffnen für die auf dem
+Wege der Tugend erlittenen Kränkungen und gemachten Aufopferungen ist
+allgemein, im Innersten der menschlichen Natur gegründet, und die nie
+versiegende Quelle des Interesse, das wir an Dichtungen nehmen. Wir
+gefallen uns in so einer Welt, wo alles der Regel des Rechts gemäß ist,
+weit besser, als in der wirklichen, wo wir so mannigfaltige Verstoße
+gegen dieselbe zu entdecken glauben. -- Aber es kann uns auch etwas,
+ohne daß wir Interesse dafür fühlen, d. i. ohne daß wir das Daseyn des
+Gegenstandes begehren, gefallen; und von der Art ist z. B. das
+Wohlgefallen am Schönen. Wäre es mit dem Wohlgefallen am Rechten eben so
+beschaffen, so wäre dasselbe ein Gegenstand unsrer bloßen Billigung.
+Wenn uns einmal ein Gegenstand gegeben wäre, der diesem Begriffe
+entspräche, so könnten wir nicht vermeiden, Vergnügen, und bei dem
+Anblicke eines Gegenstandes, der ihm widerspräche, Mißvergnügen zu
+empfinden; aber es würde dadurch noch keine Begierde in uns entstehen,
+daß überhaupt etwas gegeben werden möchte, worauf dieser Begriff
+anwendbar sey. Hier wäre also bloße Bestimmung des Gefühls der Lust und
+Unlust, ohne die geringste Bestimmung des Begehrungsvermögens.
+
+Abgerechnet, daß der Begriff des _Sollens_ an sich schon eine Bestimmung
+des Begehrungsvermögens, das Daseyn eines gewissen Objects zu wollen,
+anzeigt: so bestätigt es die Erfahrung eben so allgemein, daß wir auf
+gewisse Gegenstände nothwendig diesen Begriff anwenden, und die
+Übereinstimmung derselben mit ihm unnachläßlich verlangen. So sind wir
+in der Welt der Dichtungen, im Trauerspiele, oder Romane, nicht eher
+befriedigt, bis wenigstens die Ehre des unschuldig Verfolgten gerettet,
+und seine Unschuld anerkannt, der ungerechte Verfolger aber entlarvt
+ist, und die gerechte Strafe erlitten hat, so angemessen es auch dem
+gewöhnlichen Laufe der Dinge in der Welt seyn mag, daß dies nicht
+geschehe; zum sichern Beweise, daß wir es nicht von uns erhalten können,
+dergleichen Gegenstände, wie die Handlungen moralischer Wesen, und ihre
+Folgen sind, blos nach der Causalität der Naturgesetze zu betrachten;
+sondern daß wir sie nothwendig mit dem Begriffe des Rechts vergleichen
+müssen. Wir sagen in solchen Fällen, das Stück sey nicht geendigt; und
+eben so wenig können wir bei Vorfällen in der wirklichen Welt, wenn wir
+z. B. den Bösewicht im höchsten Wohlstände mit Ehre und Gut gekrönt,
+oder den Tugendhaften verkannt, verfolgt, und unter tausend Martern
+sterben sehen, uns befriedigen, wenn nun alles aus, und der Schauplatz
+auf immer geschlossen seyn soll. Unser Wohlgefallen an dem, was recht
+ist, ist also keine bloße Billigung, sondern es ist mit Interesse
+verbunden. -- Es kann aber ein Wohlgefallen gar wohl mit einem Interesse
+verbunden seyn, ohne daß wir darum diesem Wohlgefallen eine Causalität
+zur Hervorbringung des Objects desselben zuschreiben; ohne daß wir auch
+nur das geringste zum Daseyn des Gegenstandes desselben beitragen
+wollen, oder auch nur wollen können. Dann ist das Verlangen nach diesem
+Daseyn ein _müßiger Wunsch_ (_pium desiderium_). Wir mögen es begehren
+so heftig wir wollen, wir müssen uns doch bescheiden, daß wir keinen
+rechtlich gegründeten Anspruch darauf machen können. So ist das Begehren
+vieler Arten des Angenehmen blos ein müßiger Wunsch. Wer verlangt z. B.
+nicht nach anhaltendem ungestümen Wetter einen hellen Tag? aber einem
+solchen Verlangen können wir gar keine Causalität zur Hervorbringung
+eines solchen Tages zuschreiben.
+
+Hätte es mit dem Wohlgefallen am Sittlich-guten eine solche Bewandtniß,
+wie mit irgend einem der Dinge, die wir angeführt haben, so könnten wir
+keine Theologie haben, und bedürften keiner Religion: denn so innig wir
+auch im letzten Falle die Fortdauer der moralischen Wesen, und einen
+allmächtigen, allwissenden und gerechten Vergelter ihrer Handlungen
+wünschen müßten, so wäre es doch sehr vermessen, aus einem bloßen
+Wunsche, so allgemein und so stark er auch wäre, auf die Realität seines
+Objects zu schließen, und dieselbe auch nur als subjectiv-gültig
+anzunehmen.
+
+Aber die Bestimmung des Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz, das
+Recht zu wollen, soll eine Causalität haben, es wenigstens zum Theil
+wirklich hervorzubringen. Wir sind unmittelbar genöthigt, das Recht in
+unsrer eignen Natur als von uns abhängig zu betrachten; und wenn wir
+etwas dem Begriffe desselben widerstreitendes in uns entdecken, so
+empfinden wir nicht bloßes Mißvergnügen, wie bei der Nichterfüllung
+eines müßigen Wunsches, oder auch nur bloßen Unwillen gegen uns selbst,
+wie bei der Abwesenheit eines Gegenstandes unsres Interesse, daran wir
+selbst Schuld sind (also bei Vernachlässigung einer Regel der Klugheit),
+sondern Reue, Schaam, Selbstverachtung. In Absicht des Rechts _in uns_
+fordert also das Moralgesetz in uns schlechterdings eine Causalität zur
+Hervorbringung desselben, in Absicht desselben _außer uns_ aber kann es
+dieselbe nicht geradezu fordern, weil wir dasselbe nicht als unmittelbar
+von uns abhängig betrachten können, da dieses nicht durch moralische
+Gesetze, sondern durch physische Macht hervorgebracht werden muß. In
+Absicht des letztern also wirkt das Moralgesetz in uns ein bloßes
+Verlangen des Rechts, aber kein Bestreben es hervorzubringen. Dieses
+Verlangen des Rechts außer uns, d. i. einer dem Grade unsrer Moralität
+angemessenen Glückseligkeit ist wirklich _durch das Moralgesetz_
+entstanden. Glückseligkeit zwar überhaupt zu verlangen, ist ein
+Naturtrieb; diesem gemäß aber verlangen wir sie unbedingt,
+uneingeschränkt, und ohne die geringste Rücksicht auf etwas außer uns;
+mit Moralbegriffen aber, d. i. als vernünftige Wesen, bescheiden wir uns
+bald, gerade nur dasjenige Maaß derselben verlangen zu können, dessen
+wir werth sind, und diese Einschränkung des Glückseligkeitstriebes ist
+unabhängig von aller religiösen Belehrung selbst der ununterrichtetsten
+Menschheit tief eingeprägt, der Grund aller Beurtheilung über die
+Zweckmäßigkeit der menschlichen Schicksale, und jenes eben unter dem
+unbelehrtesten Theile der Menschheit am meisten ausgebreiteten
+Vorurtheils, daß der ein vorzüglich böser Mensch seyn müsse, den
+vorzüglich traurige Schicksale treffen.
+
+Dieses Verlangen aber ist so wenig weder _müßig_, d. i. ein solches,
+dessen Befriedigung wir zwar gerne sehen, bei dessen Nichtbefriedigung
+wir uns aber auch zur Ruhe weisen lassen würden, noch unberechtigt, daß
+vielmehr das Moralgesetz _das Recht in uns_ zur Bedingung _des Rechts
+außer uns_ macht: (das heißt nicht soviel, als ob es nur unter der
+Bedingung Gehorsam von uns verlange, wenn wir die demselben angemessene
+Glückseligkeit erwarten dürfen [denn, es gebietet ohne alle Bedingung],
+sondern, daß es uns alle Glückseligkeit nur als Bedingung unsers
+Gehorsams möglich darstellt; das Gebot nemlich ist das unbedingte, die
+Glückseligkeit aber das dadurch bedingte:) und dies thut es dadurch,
+indem es unsre Handlungen dem Princip der Allgemeingültigkeit
+unterzuordnen befiehlt; da _allgemeines Gelten_ (nicht blos Gültigkeit)
+_des Moralgesetzes_ und _dem Grade der Moralität jedes vernünftigen
+Wesens völlig angemessene Glückseligkeit_ identische Begriffe sind. Wenn
+nun die Regel des Rechts nie allgemeingeltend werden weder würde noch
+könnte, so bliebe zwar darum immer jene Forderung der Causalität des
+Moralgesetzes zur Hervorbringung des Rechts in uns, als Factum da, aber
+es wäre schlechterdings unmöglich, daß sie _in concreto_, in einer Natur
+wie die unsrige, erfüllt werden könnte. Denn sobald wir bei einer
+moralischen Handlung uns nur fragten: was mache ich doch? so müßte unsre
+theoretische Vernunft uns antworten: ich ringe, etwas schlechthin
+unmögliches möglich zu machen, ich laufe nach einer Schimäre, ich handle
+offenbar unvernünftig; und sobald wir wieder auf die Stimme des Gesetzes
+hörten, müßten wir urtheilen: ich denke offenbar unvernünftig, indem ich
+dasjenige, was mir schlechthin als Princip aller meiner Handlungen
+aufgestellt ist, für unmöglich erkläre. Folglich wäre in diesem
+Zustande, so fortdauernd auch die Forderung des Moralgesetzes, eine
+Causalität in uns zu haben, bliebe, eine fortgesetzte Erfüllung
+desselben nach Regeln schlechterdings unmöglich; sondern unser
+Ungehorsam oder Gehorsam hinge davon ab, ob eben der Ausspruch der
+theoretischen, oder der der practischen Vernunft das Übergewicht in
+unserm Gemüthe hätte (wobei jedoch im letztern Falle offenbar die
+theoretischgeleugnete Möglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes
+stillschweigend angenommen, und durch unsre Handlung anerkannt würde);
+worüber wir, nach aufgehobner Machtgewalt des practischen Vermögens über
+das theoretische nichts bestimmen könnten, folglich weder freie, noch
+moralische, noch der Imputation fähige Wesen, sondern wieder ein Spiel
+des Zufalls, oder eine durch Naturgesetze bestimmte Maschine würden.
+Theologie also ist, auf diese Grundsätze gebaut, in Concreto betrachtet
+nie bloße Wissenschaft, sondern wird ganz unmittelbar in ihrer
+Entstehung schon dadurch Religion, indem sie allein, durch
+Aufhebung[TN4] des Widerspruchs zwischen unsrer theoretischen und unsrer
+practischen Vernunft, eine fortgesetzte Causalität des Moralgesetzes in
+uns möglich macht.
+
+Und dies zeigt denn auch, welches wir blos im Vorbeigehn erinnern, das
+eigentliche Moment des moralischen Beweises für das Daseyn Gottes. Wie
+man aus theoretisch anerkannten Wahrheiten practische Folgerungen
+herleiten könne, welche dann eben den Grad der Gewißheit haben, als die
+Wahrheiten, auf welche sie sich gründen, wie z. B. aus unsrer _a priori_
+theoretisch erwiesenen Abhängigkeit von Gott die Pflicht folgen werde,
+sich gegen ihn dieser Abhängigkeit gemäß zu betragen, hat man immer
+leicht einsehen zu können geglaubt, weil man sich an diesen Gang der
+Folgerung gewöhnt hatte, da sie doch eigentlich gar nicht begreiflich
+ist, weil sie nicht richtig ist, indem der theoretischen Vernunft keine
+Machtgewalt über die practische zugeschrieben werden kann. Umgekehrt
+aber können aus einem practischen Gebote, das schlechthin _a priori_
+ist, und sich auf keine theoretischen Sätze, als seine Prämissen,
+gründet, theoretische Sätze abgeleitet werden, weil der practischen
+Vernunft allerdings eine Machtgewalt über die theoretische, doch gemäß
+den eignen Gesetzen derselben, zuzuschreiben ist. Es ist also ganz der
+umgekehrte Gang der Folgerung, und hat man sie je misverstanden, so ist
+es blos daher gekommen, weil man sich das Moralgesetz nicht als
+schlechthin _a priori_, und die Causalität desselben nicht als
+schlechthin (nicht theoretisch, aber practisch) nothwendig dachte.
+
+Der Widerspruch zwischen theoretischer und practischer Vernunft ist nun
+gehoben, und die Handhabung des Rechts ist einem Wesen übertragen
+worden, in welchem die Regel desselben nicht blos _allgemeingültig_,
+sondern _allgemeingeltend_ ist, der also das Recht auch außer uns uns
+zusichern kann. -- Sie ist allgemeingeltend für die Natur, die nicht
+moralisch ist, aber auf die Glückseligkeit moralischer Wesen Einfluß
+hat. Insofern auf diese Glückseligkeit auch andrer moralischen Wesen
+Betragen einfließt, lassen auch diese sich betrachten als Natur. In
+dieser Rücksicht ist Gott der Bestimmer der durch die Causalität ihres
+Willens in der Natur hervorgebrachten Wirkungen, aber nicht ihres
+Willens selbst.
+
+Moralische Wesen aber, _als solche_, d. i. in Absicht ihres Willens,
+können nicht so durch den Willen des allgemeinen Gesetzgebers bestimmt
+werden, wie die unmoralische Natur, denn sonst hörten sie auf es zu
+seyn, und die Bestimmung der erstem durch diesen Willen muß, wenn sich
+ihre Möglichkeit zeigen sollte, ganz etwas anderes seyn, als die der
+letztern. Die letztere kann nie selbst moralisch werden, sondern mir in
+Übereinstimmung mit den moralischen Ideen eines vernünftigen Wesens
+gesetzt werden; die erstem sollen frei, und blos durch sich erste
+Ursachen moralischer Bestimmungen seyn. In Absicht der letztern ist also
+Gott nicht eigentlich Gesetzgeber, sondern Beweger, Bestimmer; sie ist
+bloßes Instrument, und der moralisch handelnde blos Er.
+
+Moralische Wesen sind aber, nicht nur insofern sie nach Naturgesetzen
+_thätig_, sondern auch insofern sie nach denselben _leidend_ sind,
+Theile der Natur, und als solche Gegenstand der Bestimmung der Natur
+nach moralischen Ideen, insofern durch dieselbe ihnen der gebührende
+Grad der Glückseligkeit zugemessen wird, und als solche sind sie völlig
+in der moralischen Ordnung, wenn der Grad ihrer Glückseligkeit dem Grade
+ihrer sittlichen Vollkommenheit völlig angemessen ist.
+
+Dadurch nun kommen wir zuerst, daß ich mich so ausdrücke, in
+Correspondenz mit Gott. Wir sind genöthigt bei allen unsern
+Entschließungen auf ihn aufzusehen, als den, der den moralischen Werth
+derselben allein und genau kennt, da er nach ihnen unsre Schicksale zu
+bestimmen hat, und dessen Billigung oder Misbilligung das einzig
+richtige Unheil über dieselben ist. Unsre Furcht, unsre Hoffnung, alle
+unsre Erwartungen beziehen sich auf ihn: nur in seinem Begriffe von uns
+finden wir unsern wahren Werth. Die heilige Ehrfurcht vor Gott, die
+dadurch nothwendig in uns entstehen muß, verbunden mit der Begierde der
+nur von ihm zu erwartenden Glückseligkeit, bestimmet nicht unser oberes
+Begehrungsvermögen, das Recht überhaupt zu wollen, (das kann sie nie, da
+sie selbst auf die schon geschehene Bestimmung desselben sich gründet)
+sondern unsern empirisch-bestimmbaren Willen, dasselbe wirklich in uns
+anhaltend und fortgesetzt hervorzubringen. Hier ist also schon
+Religion, gegründet auf die Idee von Gott, als Bestimmer der Natur nach
+moralischen Zwecken, und in uns auf die Begierde der Glückseligkeit,
+welche aber gar nicht etwa unsre Verbindlichkeit zur Tugend, sondern nur
+unsre Begierde, dieser Verbindlichkeit Genüge zu thun, vermehrt, und
+verstärkert.
+
+Nun läßt aber ferner das allgemeine Gelten des göttlichen Willens für
+uns als _passive_ Wesen, uns auf die Allgemeingültigkeit desselben für
+uns auch als active Wesen schließen. Gott richtet uns nach einem
+Gesetze, das ihm nicht anders, als durch _seine_ Vernunft gegeben seyn
+kann, folglich nach seinem durch das Moralgesetz bestimmten Willen.
+Seinem Urtheile also liegt sein _Wille, als allgemeingeltendes Gesetz_
+für vernünftige Wesen, auch insofern sie activ sind, zum Grunde, indem
+ihre Übereinstimmung mit demselben der Maaßstab ist, nach welchem ihnen,
+als passiven, ihr Antheil an der Glückseligkeit zugemessen wird. Die
+Anwendbarkeit dieses Maaßstabes erhellet sogleich daraus, weil die
+Vernunft ihr selbst nie widersprechen kann, sondern in allen
+vernünftigen Wesen eben dasselbe aussagen, folglich der durch das
+Moralgesetz bestimmte Wille Gottes völlig gleichlautend mit dem uns
+durch eben dieselbe Vernunft gegebnen Gesetze seyn muß. Es ist nach
+diesem für die _Legalität_ unsrer Handlungen völlig gleichgültig, ob
+wir sie dem Vernunftgesetze darum gemäß einrichten, weil unsre Vernunft
+gebietet; oder darum, weil Gott das will, was unsre Vernunft fordert: ob
+wir unsre Verbindlichkeit vom bloßen Gebote der Vernunft, oder ob wir
+sie vom Willen Gottes herleiten: -- ob es aber für die _Moralität_
+derselben völlig gleichgültig sey, ist dadurch noch nicht klar, und
+bedarf einer weitern Untersuchung.
+
+_Unsre Verbindlichkeit vom Willen Gottes ableiten_, heißt, seinen
+Willen, _als solchen_, für unser Gesetz anerkennen; sich darum zur
+Heiligkeit verbunden erachten, weil Er sie von uns fordert. Es ist also
+dann nicht blos von einer Vollbringung des Willens Gottes, der Materie
+des Wollens nach, sondern von einer auf die Form desselben gegründeten
+Verbindlichkeit die Rede; -- wir handeln dem Gesetze der Vernunft gemäß,
+weil es _Gottes_ Gesetz ist.
+
+Hierbei entstehen folgende zwei Fragen: Giebt es eine Verbindlichkeit,
+dem Willen Gottes, als solchem, zu gehorchen, und worauf könnte sich
+dieselbe gründen? und dann: Wie erkennen wir das Gesetz der Vernunft in
+uns als Gesetz Gottes? Wir gehen an die Beantwortung der ersten.
+
+Schon der Begriff von Gott wird uns blos durch unsre Vernunft gegeben,
+und blos durch sie, insofern sie _a priori_ gebietend ist, realisirt,
+und es ist schlechterdings keine andre Art gedenkbar, auf welche wir zu
+diesem Begriffe kommen könnten. Ferner verbindet uns die Vernunft ihrem
+Gesetze zu gehorchen, ohne Rückweisung an einen Gesetzgeber über sie, so
+daß sie selbst verwirrt und schlechterdings vernichtet wird, und aufhört
+Vernunft zu seyn, wenn man annimmt, daß noch etwas anderes ihr gebiete,
+als sie sich selbst. Stellt sie uns nun den Willen Gottes als völlig
+gleichlautend mit ihrem Gesetze dar, so verbindet sie uns freilich
+mittelbar, auch diesem zu gehorchen; aber diese Verbindlichkeit gründet
+sich auf nichts anders, als auf die Übereinstimmung desselben mit ihrem
+eignen Gesetze, und es ist kein Gehorsam gegen Gott möglich, ohne aus
+Gehorsam gegen die Vernunft. Hieraus erhellet nun vors erste zwar
+soviel, daß es völlig gleich auch für die _Moralität_ unsrer Handlungen
+ist, ob wir uns zu etwas verbunden erachten, darum, weil es unsre
+Vernunft befiehlt, oder darum, weil es Gott befiehlt; aber es läßt sich
+daraus noch gar nicht einsehen, wozu uns die letztere Vorstellung dienen
+soll, da ihre Wirksamkeit die Wirksamkeit der erstern schon voraussetzt,
+da das Gemüth schon bestimmt seyn muß, der Vernunft gehorchen zu wollen,
+ehe der Wille, Gott zu gehorchen, möglich ist; da es mithin scheint, daß
+die letztere Vorstellung uns weder allgemeiner noch stärker bestimmen
+könne, als diejenige, von der sie abhängt, und durch die sie erst
+möglich wird. Gesetzt aber, es ließe sich zeigen, daß sie unter gewissen
+Bedingungen wirklich unsre Willensbestimmung erweitere, so ist vorher
+doch noch auszumachen, ob eine Verbindlichkeit sich ihrer überhaupt zu
+bedienen statt finde: und da folgt denn unmittelbar aus dem obigen, daß,
+obgleich die Vernunft uns verbindet, den Willen Gottes seinem Inhalte
+nach (_voluntati ejus materialiter spectatae_) zu gehorchen, weil dieser
+mit dem Vernunftgesetze völlig gleichlautend ist, sie doch unmittelbar
+keinen Gehorsam fordert, als den für ihr Gesetz, aus keinem andern
+Grunde, als weil es ihr Gesetz ist; daß sie folglich, da nur
+unmittelbare practische Gesetze der Vernunft verbindend sind, zu keinem
+Gehorsam gegen den Willen Gottes, als solchen, (_voluntatem ejus
+formaliter spectatam_) verbinde. Die practische Vernunft enthält mithin
+kein Gebot, uns den Willen Gottes, als solchen, gesetzlich für uns zu
+denken, sondern blos eine Erlaubniß; und sollten wir _a posteriori_
+finden, daß diese Vorstellung uns stärker bestimme, so kann die Klugheit
+anrathen, uns derselben zu bedienen, aber Pflicht kann der Gebrauch
+dieser Vorstellung nie seyn. Zur Religion also, d. i. zur Anerkennung
+Gottes, als moralischen Gesetzgebers, findet keine Verbindlichkeit
+statt; um so weniger, da, so nothwendig es auch ist, die Existenz Gottes
+und die Unsterblichkeit unsrer Seele anzunehmen, weil ohne diese
+Annahme die geforderte Causalität des Moralgesetzes in uns gar nicht
+möglich ist, und diese Nothwendigkeit eben so allgemein gilt, als das
+Moralgesetz selbst, wir doch nicht einmal sagen können, wir seyen
+_verbunden_ diese Sätze anzunehmen, weil Verbindlichkeit nur vom
+Practischen gilt. In wie weit aber die Vorstellung von Gott, als
+Gesetzgeber durch dieses Gesetz in uns, gelte, hängt von der Ausbreitung
+ihres Einflusses auf die Willensbestimmung, und diese hinwiederum von
+den Bedingungen ab, unter welchen vernünftige Wesen durch sie bestimmt
+werden können. Könnte nemlich gezeigt werden, daß diese Vorstellung
+nöthig sey, um dem Gebote der Vernunft überhaupt Gesetzeskraft zu geben
+(wovon aber das Gegentheil gezeigt worden ist), so würde sie für alle
+vernünftige Wesen gelten; kann gezeigt werden, daß sie in allen
+_endlichen_ vernünftigen Wesen die Willensbestimmung erleichtert, so ist
+sie gemeingültig für diese; sind die Bedingungen, unter denen sie diese
+Bestimmung erleichtert und erweitert, nur von der menschlichen Natur
+gedenkbar, so gilt sie, falls sie in allgemeinen Eigenschaften derselben
+liegen, für alle, oder wenn sie in besondern Eigenschaften derselben
+liegen, nur für einige Menschen.
+
+Die Bestimmung des Willens, dem Gesetze Gottes überhaupt zu gehorchen,
+kann nur durch das Gesetz der practischen Vernunft geschehen, und ist
+als bleibender und daurender Entschluß des Gemüths vorauszusetzen. Nun
+aber können einzelne Fälle der Anwendung des Gesetzes gedacht werden, in
+denen die bloße Vernunft nicht Kraft genug haben würde, den Willen zu
+bestimmen, sondern zu Verstärkung ihrer Wirksamkeit noch die Vorstellung
+bedarf, daß eine gewisse Handlung durch Gott geboten sey. Diese
+Unzulänglichkeit des Vernunftgebotes, als solches, kann keinen ändern
+Grund haben, als Verminderung unsrer Achtung gegen die Vernunft in
+diesem besondern Falle; und diese Achtung kann durch nichts anderes
+vermindert worden seyn, als durch ein derselben widerstreitendes
+Naturgesetz, das unsre Neigung bestimmt, und welches mit jenem der
+Vernunft, das unser oberes Begehrungsvermögen bestimmt, _in einem und
+ebendemselben Subjecte!_ nemlich _in uns_ erscheint, und mithin, wenn
+die Würde des Gesetzes blos nach der des gesetzgebenden Subjects
+bestimmt wird, von einerlei Range und Werthe mit jenem zu seyn[TN5]
+scheinen könnte. Hier noch ganz davon abstrahirt, daß wir in einem
+solchen Falle uns täuschen, daß wir die Stimme der Pflicht vor dem
+Schreien der Neigung nicht hören, sondern uns in der Lage zu seyn dünken
+könnten, wo wir unter bloßen Naturgesetzen stehen; sondern
+vorausgesetzt, daß wir die Anforderungen beider Gesetze und ihre Grenze
+richtig unterscheiden, und unwidersprechlich erkennen, was unsre Pflicht
+in diesem Falle sey, so kann es doch leicht geschehen, daß wir uns
+entschließen, nur hier dies einemal eine Ausnahme von der allgemeinen
+Regel zu machen, nur dies einemal wider den klaren Ausspruch der
+Vernunft zu handeln, weil wir dabei niemanden verantwortlich zu seyn
+glauben, als uns selbst, und weil wir meinen, es sey unsre Sache, ob wir
+vernünftig oder unvernünftig handeln wollen; es verschlage niemanden
+etwas, als uns selbst, wenn wir uns dem Nachtheile, der freilich daraus
+für uns entstehen müsse, wenn ein moralischer Richter unsrer Handlungen
+sey, unterwerfen, durch welche Strafe unser Ungehorsam gleichsam
+abgebüßt zu werden scheint; wir sündigten auf eigne Gefahr. Ein solcher
+Mangel an Achtung für die Vernunft gründet sich mithin auf Mangel der
+Achtung gegen uns selbst, welche wir bei uns wol verantworten zu können
+glauben. Erscheint uns aber die in diesem Falle eintretende Pflicht als
+von Gott geboten, oder, welches eben das ist, erscheint das Gesetz der
+Vernunft durchgängig und in allen seinen Anwendungen als Gesetz Gottes,
+so erscheint es in einem Wesen, in Absicht dessen es nicht in unserm
+Belieben steht, ob wir es achten, oder ihm die gebührende Achtung
+versagen wollen; wir machen bei jedem wissentlichen Ungehorsame gegen
+dasselbe nicht etwa nur eine Ausnahme von der Regel, sondern wir
+verleugnen geradezu die Vernunft überhaupt; wir sündigen nicht blos
+gegen eine von derselben abgeleitete Regel, sondern gegen ihr erstes
+Gebot; wir sind nun, die Verantwortlichkeit zur Strafe, die wir
+allenfalls auf uns selbst nehmen könnten, abgerechnet, einem Wesen,
+dessen bloßer Gedanke uns die tiefste Ehrfurcht einprägen muß, und
+welches nicht zu verehren der höchste Unsinn ist, auch noch für
+Verweigerung der ihm schuldigen Ehrfurcht verantwortlich, welche durch
+keine Strafe abzubüßen ist.
+
+Die Idee von Gott, als Gesetzgeber durchs Moralgesetz in uns, gründet
+sich also auf eine Entäußerung des unsrigen, auf Übertragung eines
+Subjectiven in ein Wesen außer uns, und diese Entäußerung ist das
+eigentliche _Princip der Religion_, insofern sie zur Willensbestimmung
+gebraucht werden soll. Sie kann nicht im eigentlichsten Sinne unsre
+Achtung für das Moralgesetz überhaupt verstärken, weil alle Achtung für
+Gott sich blos auf seine anerkannte Übereinstimmung mit diesem Gesetze,
+und folglich auf Achtung für das Gesetz selbst gründet; aber sie kann
+unsre Achtung für die Entscheidungen derselben in einzelnen Fällen, wo
+sich ein starkes Gegengewicht der Neigung zeigt, vermehren; und so ist
+es klar, wie, obgleich die Vernunft uns überhaupt erst bestimmen muß dem
+Willen Gottes zu gehorchen, doch in einzelnen Fällen die Vorstellung
+dieses uns hinwiederum bestimmen könne, der Vernunft zu gehorchen.
+
+Im Vorbeigehn ist noch zu erinnern, daß diese Achtung für Gott, und die
+auf dieselbe gegründete Achtung für das Moralgesetz, als das seinige,
+sich auch blos auf die Übereinstimmung desselben mit diesem Gesetze,
+d. i. auf seine Heiligkeit gründen müsse, weil sie nur unter dieser
+Bedingung Achtung für das Moralgesetz ist, die allein die Triebfeder
+jeder rein moralischen Handlung seyn muß. Gründet sie sich etwa auf die
+Begierde sich in seine Güte einzuschmeicheln, oder auf Furcht vor seiner
+Gerechtigkeit, so läge unserm Gehorsame auch nicht einmal Achtung für
+Gott, sondern Selbstsucht zu Grunde.
+
+Der Pflicht, widerstreitende Neigungen sind wol in allen endlichen Wesen
+anzunehmen, denn das ist eben der Begriff des Endlichen in der Moral,
+daß es noch durch andere Gesetze, als durch das Moralgesetz, d. i. durch
+die Gesetze seiner Natur bestimmt werde; und warum Naturgesetze unter
+irgend einer Bedingung, für Naturwesen, auf welch einer erhabnen Stuffe
+sie auch stehen mögen, stets und immer mit dem Moralgesetze
+zusammenstimmen sollten, läßt sich kein Grund angeben; aber es läßt sich
+gar nicht bestimmen, in wie weit, und warum nothwendig dieser
+Widerstreit der Neigung gegen das Gesetz die Achtung für dasselbe, als
+bloßes Vernunftgesetz, so schwächen solle, daß es, um thätig zu wirken,
+noch durch die Idee einer göttlichen Gesetzgebung geheiligt werden
+müsse; und wir können uns nicht einbrechen, für jedes vernünftige Wesen,
+welches, nicht weil die Neigung in ihm schwächer ist, in welchem Falle
+es kein Verdienst haben würde, sondern weil die Achtung für die Vernunft
+in ihm stärker ist, dieser Vorstellung zur Willensbestimmung nicht
+bedarf, eine weit größere Verehrung zu fühlen, als gegen dasjenige,
+welches ihrer bedarf. Es läßt sich also der Religion, insofern sie nicht
+bloßer Glaube an die Postulate der practischen Vernunft ist, sondern als
+Moment der Willensbestimmung gebraucht werden soll, auch nicht einmal
+für Menschen subjective Allgemeingültigkeit (denn nur von dergleichen
+kann hier die Rede seyn) zusichern; ob wir gleich auch von der ändern
+Seite nicht beweisen können, daß endlichen Wesen überhaupt, oder daß
+insbesondere Menschen in diesem Erdenleben eine Tugend möglich sey, die
+dieses Moments gänzlich entbehren könne.
+
+Diese Übertragung der gesetzgebenden Autorität an Gott nun gründet sich
+laut obigem darauf, daß ihm durch seine eigne Vernunft ein Gesetz
+gegeben seyn muß, welches für uns gültig ist, weil er uns darnach
+richtet, und welches mit dem uns durch unsre eigne Vernunft gegebnen,
+wornach wir handeln sollen, völlig gleichlautend seyn muß. Hier werden
+also zwei an sich von einander gänzlich unabhängige Gesetze, die blos in
+ihrem Princip, der reinen practischen Vernunft, zusammenkommen, beide
+_für uns_ gültig gedacht, ganz gleichlautend in Absicht ihres Inhalts,
+blos in Absicht der Subjecte verschieden, in denen sie[TN6] sich
+befinden. Wir können jetzt bei jeder Forderung des Sittengesetzes in uns
+sicher schließen, daß eine gleichlautende Forderung in Gott an uns
+ergehe, daß also das Gebot des Gesetzes in uns auch Gebot Gottes sey
+_der Materie_ nach: aber wir können noch nicht sagen, das Gebot des
+Gesetzes in uns, sey schon _als solches_, mithin _der Form_ nach, Gebot
+Gottes. Um das letztere annehmen zu dürfen, müssen wir einen Grund
+haben, das Sittengesetz in uns als abhängig von dem Sittengesetze in
+Gott für uns, zu betrachten, d. i. den Willen Gottes als die Ursache
+desselben anzunehmen.
+
+Nun scheint es zwar ganz einerlei zu seyn, ob wir die Befehle unsrer
+Vernunft, als völlig gleichlautend mit dem Befehle Gottes an uns, oder
+ob wir sie selbst unmittelbar als Befehle Gottes ansehen; aber theils
+wird durch das letztere der Begriff der Gesetzgebung erst völlig
+ergänzt, theils aber und vorzüglich muß nothwendig beim Widerstreite der
+Neigung gegen die Pflicht die letztere Vorstellung dem Gebote der
+Vernunft ein neues Gewicht hinzufügen.
+
+Den Willen Gottes als Ursache des Sittengesetzes in uns annehmen, kann
+zweierlei heißen, nemlich daß der Wille Gottes entweder Ursache vom
+_Inhalte_ des Sittengesetzes, oder daß er es nur von _der Existenz des
+Sittengesetzes in uns_ sey. Daß das erstere schlechterdings nicht
+anzunehmen sey, ist schon aus dem obigen klar, denn dadurch würde
+Heteronomie der Vernunft eingeführt, und das Recht einer unbedingten
+Willkühr unterworfen, das heißt, es gäbe gar kein Recht. Ob das zweite
+gedenkbar sey, und ob sich ein vernünftiger Grund dafür finde, bedarf
+einer weitern Untersuchung.
+
+Die Frage also, um deren Beantwortung, es jetzt zu thun ist, ist diese:
+Finden wir irgend einen Grund, Gott als die Ursache der Existenz des
+Moralgesetzes in uns anzusehen? oder als Aufgabe ausgedrückt: wir haben
+ein Princip zu suchen, aus welchem Gottes Wille, als Grund der Existenz
+des Moralgesetzes in uns erkannt werde. Daß das Sittengesetz in uns das
+Gesetz Gottes an uns enthalte, und materialiter sein Gesetz sey, ist aus
+dem obigen klar: ob es auch der Form nach sein Gesetz, d. i. durch ihn
+und als das seinige promulgirt sey, als wodurch der Begriff der
+Gesetzgebung vollständig gemacht wird, davon ist jetzt die Frage, welche
+mithin auch so ausgedrückt werden kann: hat Gott sein Gesetz an uns
+wirklich promulgirt? können wir ein Factum aufweisen, das sich als eine
+dergleichen Promulgation bestätigt?
+
+Würde diese Frage in theoretischer Absicht, blos um unsre Erkenntniß zu
+erweitern, erhoben, so könnten wir uns auch ohne Antwort auf dieselbe
+begnügen, und schon _a priori_ (vor ihrer Beantwortung) sicher seyn, daß
+eine zu dieser Absicht befriedigende Antwort gar nicht möglich sey,
+indem nach der Ursache eines Übernatürlichen, nemlich des Moralgesetzes
+in uns gefragt, mithin die Categorie der Causalität auf ein Numen
+angewendet wird. Da sie aber in practischer Absicht zur Erweiterung der
+Willensbestimmung gethan wird, so können wir theils sie nicht so
+geradezu abweisen, theils bescheiden wir uns schon zum voraus, daß auch
+eine nur subjectiv, d. i. für unsre Denkgesetze, gültige Antwort uns
+befriedigen werde.
+
+
+§. 4.
+
+_Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und
+geoffenbarte._
+
+In der _allgemeinsten_ Bedeutung wird Theologie Religion, wenn die um
+unsrer Willensbestimmung durch das Gesetz der Vernunft angenommenen
+Sätze practisch auf uns wirken. Diese Wirkung geschieht _entweder_ auf
+unser ganzes Vermögen, zur Hervorbringung der Harmonie in desselben
+verschiedenen Functionen, indem die theoretische und practische Vernunft
+in Übereinstimmung gesetzt, und die postulirte Causalität der letztern
+in uns möglich gemacht wird. Hierdurch erst wird Einheit in den Menschen
+gebracht, und alle Functionen seines Vermögens auf einen einzigen
+Endzweck hingeleitet. _Oder_ sie geschieht insbesondre, nemlich negativ,
+auf unser Empfindungsvermögen, indem für das höchste Ideal aller
+Vollkommenheit tiefe Ehrfurcht, und für den einzig richtigen Beurtheiler
+unsrer Moralität, und gerechten Bestimmer unsrer Schicksale nach
+derselben, Vertrauen, heilige Scheu, Dankbarkeit gewirkt wird. Diese
+Empfindungen sollen nicht eigentlich den Willen bestimmen; aber sie
+sollen die Wirksamkeit der schon geschehenen Bestimmung vermehren. Man
+würde aber nicht wohl thun, auf eine unbegrenzte Erhöhung dieser
+Empfindungen, besonders insofern sie sich auf den Begriff Gottes als
+unsers moralischen Richters gründen,(und welche zusammen das ausmachen,
+was man _Frömmigkeit_ nennt) hinzuarbeiten, weil dem eigentlichen
+Momente aller Moralität, das was recht ist schlechthin darum zu wollen,
+_weil_ es recht ist, dadurch leicht Abbruch geschehen könnte. _Oder_
+endlich sie geschieht unmittelbar auf unsern Willen, durch das dem
+Gewichte des Gebots hinzugefügte Moment, daß es Gebot Gottes sey; und
+dadurch entsteht Religion in der _eigentlichsten_ Bedeutung.
+
+Daß das Sittengesetz in uns seinem Inhalte nach als Gesetz Gottes in uns
+anzunehmen sey, ist schon aus dem Begriffe Gottes, als unabhängigen
+Executors des Vernunftgesetzes überhaupt, klar. Ob wir einen Grund
+haben, es auch seiner Form nach dafür anzunehmen, ist die jetzt zu
+untersuchende Frage. Da hierbei gar nicht vom Gesetze an sich die Rede
+ist, als welches wir in uns haben, sondern vom Urheber des Gesetzes; so
+können wir im Begriffe der göttlichen Gesetzgebung von dem Inhalte
+(_materia_) derselben hier gänzlich abstrahiren, und haben nur auf ihre
+Form zu sehen. Die gegenwärtige Aufgabe ist also die: ein Princip zu
+suchen, aus welchem Gott als moralischer Gesetzgeber erkannt werde; oder
+es wird gefragt: hat sich Gott uns als moralischer Gesetzgeber
+angekündigt, und _wie_ hat er's?
+
+Dies läßt sich auf zweierlei Art als möglich denken, nemlich daß es
+entweder _in uns_, als moralischen Wesen, in unsrer vernünftigen Natur;
+oder _außer derselben_ geschehen sey. Nun liegt in unsrer Vernunft,
+insofern sie rein _a priori_ gesetzgebend ist, nichts, das uns
+berechtigte, dies anzunehmen: wir müssen uns also nach etwas außer ihr
+umsehen, welches uns wieder an sie zurückweise, um nun aus ihren
+Gesetzen mehr schließen zu können, als wozu diese allein uns
+berechtigen: oder wir müssen es ganz aufgeben, aus diesem Princip Gott
+als Gesetzgeber zu erkennen. Außer unsrer vernünftigen Natur ist das,
+was uns zur Betrachtung und Erkenntniß vorliegt, die Sinnenwelt. In
+dieser finden wir allenthalben Ordnung und Zweckmäßigkeit; alles leitet
+uns auf eine Entstehung derselben nach Begriffen eines vernünftigen
+Wesens. Aber zu allen den Zwecken, auf welche wir durch ihre Betrachtung
+geführt werden, muß unsre Vernunft einen letzten, einen Endzweck, als
+das Unbedingte zu dem Bedingten, suchen. Alles aber in unsrer Erkenntniß
+ist bedingt, außer dem durch die practische Vernunft uns aufgestellten
+Zwecke des höchsten Gutes, welcher schlechthin und unbedingt geboten
+wird. Dieser allein also ist fähig der gesuchte Endzweck zu seyn; und
+wir sind durch die subjective Beschaffenheit unsrer Natur gedrungen, ihn
+dafür anzuerkennen. Kein Wesen konnte diesen Endzweck haben, als
+dasjenige, dessen practisches Vermögen blos durch das Moralgesetz
+bestimmt wird; und keins die Natur demselben anpassen, als dasjenige,
+das die Naturgesetze durch sich selbst bestimmt. Dieses Wesen ist Gott.
+Gott ist also _Weltschöpfer_. Kein Wesen ist fähig Object dieses
+Endzwecks zu seyn, als nur moralische Wesen, weil diese allein des
+höchsten Gutes fähig sind. Wir selbst also sind als moralische Wesen
+(objetiv) Endzweck der Schöpfung. Wir sind aber, als sinnliche, d. i.
+als solche Wesen, die unter den Naturgesetzen stehen, auch Theile der
+Schöpfung, und die ganze Einrichtung unsrer Natur, insofern sie von
+diesen Gesetzen abhängt, ist Werk des Schöpfers, d. i. des Bestimmers
+der Naturgesetze durch seine moralische Natur. Nun hängt es zwar theils
+offenbar nicht von der Natur ab, daß die Vernunft in uns eben so, und
+nicht anders spricht; theils würde die Frage, ob es von ihr abhänge, daß
+_wir_ eben moralische Wesen sind, durchaus dialectisch seyn. Denn
+erstens dächten wir uns da den Begriff der Moralität aus uns weg, und
+nähmen dennoch an, daß wir dann noch _wir_ seyn würden, d. i. unsre
+Identität beibehalten haben würden, welches sich nicht annehmen läßt;
+zweitens geht sie auf objective Behauptungen im Felde des Übersinnlichen
+aus, in welchem wir nichts objectiv behaupten dürfen[15]. Da es aber
+_für uns_ ganz einerlei ist, ob wir uns des Gebots des Moralgesetzes in
+uns nicht _bewußt_ sind, oder ob wir überhaupt keine moralischen Wesen
+sind; da ferner unser Selbstbewußtseyn ganz unter Naturgesetzen steht:
+so folgt daraus sehr richtig, daß es von der Einrichtung der sinnlichen
+Natur endlicher Wesen herkomme, daß sie sich des Moralgesetzes in ihnen
+_bewußt sind_; und wir dürfen, wenn wir uns vorher nur richtig bestimmt
+haben, hinzusetzen: daß sie moralische Wesen _sind_. Da nun Gott der
+Urheber dieser Einrichtung ist, so ist die Ankündigung des Moralgesetzes
+in uns durch das Selbstbewußtseyn, zu betrachten als Seine Ankündigung,
+und der Endzweck, den uns dasselbe aufstellt, als Sein Endzweck, den er
+bei unsrer Hervorbringung hatte. So wie wir ihn also für den Schöpfer
+unsrer Natur erkennen, müssen wir ihn auch für unsern moralischen
+Gesetzgeber anerkennen; weil nur durch eben, eine solche Einrichtung uns
+Bewußtseyn des Moralgesetzes in uns, möglich war. Diese Ankündigung
+Gottes selbst geschieht nun durch das Übernatürliche in uns; und es darf
+uns nicht irren, daß wir, um das zu erkennen, einen Begriff außer
+demselben, nemlich den der Natur, zu Hülfe nehmen mußten. Denn theils
+war es die Vernunft, die uns das, ohne welches jener Begriff uns zu
+unsrer Absicht gar nicht hätte dienen können, den Begriff des möglichen
+Endzwecks, hergab, und dadurch erst die Erkenntniß Gottes als Schöpfers
+möglich machte; theils hätte auch diese Erkenntniß uns Gott noch gar
+nicht als Gesetzgeber darstellen können, ohne das Moralgesetz in uns,
+dessen Daseyn erst die gesuchte Ankündigung Gottes ist.
+
+Die zweite uns gedenkbare Art, wie sich Gott als moralischen Gesetzgeber
+ankündigen konnte, war _außer_ dem Übernatürlichen in uns, also, in der
+_Sinnenwelt_, da wir außer diesen beiden kein drittes Objekt haben. Da
+wir aber, weder aus dem Begriffe der Welt überhaupt, noch aus irgend
+einem Gegenstande oder Vorfalle in derselben insbesondre, mittelst der
+Naturbegriffe, welche die einzigen auf die Sinnenwelt anwendbaren sind,
+auf etwas übernatürliches schließen können; dem Begriffe einer
+Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgeber aber etwas
+übernatürliches zum Grunde liegt: so müßte dies durch ein Faktum in der
+Sinnenwelt geschehen, dessen Kausalität wir _alsbald_, folglich ohne
+erst zu schließen, in ein übernatürliches Wesen setzten, und dessen
+Zweck, es sey eine Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, wir
+_sogleich_, d. i. unmittelbar durch Wahrnehmung erkennten; wenn dieser
+Fall überhaupt möglich seyn soll.
+
+Diese Untersuchung stellt nun vorläufig zwei Principien der Religion,
+insofern diese sich auf Anerkennung einer formalen Gesetzgebung Gottes
+gründet, dar; deren eines das Princip des Übernatürlichen _in uns_, das
+andere das Princip eines Übernatürlichen _außer uns_ ist. Die
+Möglichkeit des erstem ist schon gezeigt; die Möglichkeit des zweiten,
+um welche es hier eigentlich zu thun ist, müssen wir weiter darthun.
+Eine Religion, die sich auf das erste Princip gründet, können wir, da
+sie den Begriff einer Natur überhaupt zu Hülfe nimmt, Naturreligion
+nennen: und eine solche, der das zweite zum Grunde liegt, nennen wir, da
+sie durch ein geheimnißvolles übernatürliches Mittel zu uns gelangen
+soll, das ganz eigentlich zu dieser Absicht bestimmt ist, _geoffenbarte
+Religion_. Subjektiv, als Habitus eines vernünftigen Geistes (als
+Religiosität) betrachtet, können beide Religionen, da sie zwar
+entgegengesetzte, aber nicht sich widersprechende Principien haben, sich
+in einem Individuo gar wohl vereinigen, und eine einzige ausmachen.
+
+Ehe wir weiter gehen, müssen wir noch anmerken, daß, da hier blos von
+einem Princip der Gesetzgebung ihrer Form nach die Rede gewesen, vom
+Inhalte derselben aber gänzlich abstrahirt worden, die Untersuchung,
+wohin nach diesen beiden verschiedenen Principien die Gesetzgebung ihrem
+Inhalte nach (_legislatio materialiter spectata_) zu setzen sey, nicht
+berührt werden konnte. Daß nach dem ersten Princip, welches, die
+Ankündigung des Gesetzgebers in uns setzt, auch die Gesetzgebung selbst
+in uns, nemlich in unsrer vernünftigen Natur zu suchen sey, ist sogleich
+von selbst klar. Nach dem zweiten Princip aber sind wieder zwei Fälle
+möglich: entweder die Ankündigung des Gesetzgebers außer uns verweist
+uns an unsre vernünftige Natur zurück, und die ganze Offenbarung sagt,
+in Worten ausgedruckt, nur soviel; Gott ist Gesetzgeber; das euch ins
+Herz geschriebne Gesetz ist das Seinige; oder sie schreibt uns auf eben
+dem Wege, auf dem sie Gott als Gesetzgeber bekannt macht, noch sein
+Gesetz besonders vor. Nichts verhindert, daß in einer _in concreto_
+gegebnen Offenbarung nicht beides geschehen könne.
+
+ Man hat seit Erscheinung der Kritik schon mehrmals die Frage
+ aufgeworfen: Wie ist geoffenbarte Religion möglich? -- eine Frage,
+ die sich zwar immer aufdrang, die aber erst, seitdem dieses Licht
+ den Pfad unsrer Untersuchungen beleuchtet, gehörig gestellt werden
+ konnte. Aber wie mir's scheint, hat man in allen Versuchen, die ich
+ wenigstens kenne, den Knoten mehr zerschnitten, als aufgelöst. Der
+ eine deducirt die Möglichkeit der Religion überhaupt richtig,
+ entwickelt ihren Inhalt, stellt ihre Kriterien fest; und gelangt
+ nun durch drei ungeheure Sprünge (1) indem er Religion in der
+ weitesten, und die in der engsten Bedeutung verwechselt, 2) indem
+ er natürliche und geoffenbarte Religion verwechselt, 3) indem er
+ geoffenbarte überhaupt und christliche verwechselt,) zu dem Satze:
+ völlig so eine Vernunftreligion ist die christliche. Ein andrer,
+ dem es sich freilich nicht verbergen konnte, daß diese noch etwas
+ mehr sey, setzt dieses Mehrere blos in größere Versinnlichung der
+ abstracten Ideen jener. Aber die Vernunft giebt _a priori_ gar kein
+ Gesetz, und kann kein's geben, über die Art, wie wir uns die durch
+ ihre Postulate realisirten Ideen vorstellen sollen. Jeder, auch der
+ schärfste Denker, meine ich, denkt sie sich, wenn er sie in
+ praktischer Absicht auf sich anwendet, mit einiger Beimischung von
+ Sinnlichkeit, und so geht es bis zu dem rohsinnlichsten Menschen in
+ unmerkbaren Abstufungen fort. Ganz rein von Sinnlichkeit ist _in
+ concreto_ keine Religion; denn die Religion überhaupt gründet sich
+ auf das Bedürfniß der Sinnlichkeit. Das Mehr oder Weniger aber
+ berechtigt zu keiner Eintheilung. Wo hören denn nach dieser
+ Vorstellungsart die Grenzen der Vernunftreligion auf, und wo gehen
+ die der geoffenbarten an? Es gäbe nach ihr so viele Religionen, als
+ es schriftliche oder mündliche Belehrungen über
+ Religionswahrheiten, als es überhaupt Subjekte gäbe, die an eine
+ Religion glaubten; und es ließe sich durch nichts, als durch das
+ Herkommen begreiflich machen, warum eben diese oder jene
+ Darstellung der Religionswahrheiten die autorisirteste seyn sollte;
+ und durch gar nichts, woher die Berufung auf eine übernatürliche
+ Autorität, käme, die wir als das charakteristische Merkmal aller
+ vorgeblichen Offenbarungen vorfinden. Diese Verirrung vom einzig
+ möglichen Wege einer Deduktion des Offenbarungsbegriffs kam blos
+ daher, daß man jene allbekannte Regel der Logik vernachlässigte:
+ Begriffe, die zu einer Einteilung berechtigen sollen, müssen unter
+ einem höhern Geschlechtsbegriffe enthalten, unter sich aber
+ specifisch verschieden seyn. Der Begriff der Religion überhaupt ist
+ Geschlechtsbegriff. Sollen Natur- und geoffenbarte Religion, als
+ unter ihm enthalten, specifisch verschieden seyn; so müssen sie es
+ entweder in Absicht ihres Inhalts, oder wenn dies, wie schon _a
+ priori_ zu vermuthen, nicht möglich ist, wenigstens in Absicht
+ ihrer Erkenntnißprincipien seyn; oder die ganze Eintheilung ist
+ leer, und wir müssen auf die Befugniß, eine geoffenbarte Religion
+ anzunehmen, gänzlich Verzicht thun. Der oben angezeigte Begriff ist
+ es denn auch, den der Sprachgebrauch von jeher mit dem Worte
+ _Offenbarung_ verknüpft hat. Alle Religionsstifter haben sich zum
+ Beweise der Wahrheit ihrer Lehren nicht auf die Beistimmung unsrer
+ Vernunft, noch auf theoretische Beweise, sondern auf eine
+ übernatürliche Autorität berufen, und den Glauben an diese, als den
+ einzigen rechtmäßigen Weg der Überzeugung, gefordert.
+
+
+§. 5.
+
+_Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer
+materialen Erörterung desselben._
+
+Wir kamen im vorigen §. von dem Begriffe der Religion aus auf den
+Begriff einer möglichen Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem
+Stoff haben könnte. Das wäre, wenn jene jetzt blos vorausgesetzte
+Möglichkeit des Begriffs sich bestätigen sollte, der _materielle Ort_
+dieses Begriffs in unserm Verstände. Jetzt werden wir, nicht um
+systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur Beförderung der
+Deutlichkeit, ihn auch seiner _Form_ nach aufsuchen.
+
+Offenbarung ist der Form nach eine Art von _Bekanntmachung_, und alles,
+was von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr.
+
+Der _innern_ Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei; nemlich, etwas
+das bekannt gemacht wird, der _Stoff_, und dann, die Art, wie es
+bekannt gemacht wird, die _Form_ der Bekanntmachung _Aeußere_ sind auch
+zwei; ein Bekanntmachender, und einer, dem bekannt gemacht wird. Wir
+gehen von den Innern aus.
+
+Das Bekanntgemachte wird nur dadurch ein Bekannt_gemachtes_, daß ich es
+nicht schon vorher wußte. Wußte ich es schon, so macht mir der andre nur
+das bekannt, daß er's auch wußte; und der Stoff der Bekanntmachung ist
+dann ein andrer. Dinge, die jeder nothwendig weiß, können nicht bekannt
+gemacht werden. _A priori_ mögliche, oder philosophische Erkenntnisse
+werden entwickelt, der andre wird darauf geleitet; ich _zeige_ jemanden
+einen Fehler in seiner Schlußfolge oder die Gleichheit zweier Triangel,
+aber ich _mache_ sie ihm nicht _bekannt_: Erkenntnisse, die nur _a
+posteriori_ möglich sind, historische, werden bekannt gemacht, -- aber
+nicht _bewiesen_, weil man zuletzt doch auf etwas _a priori_ nicht
+abzuleitendes, auf das Zeugniß der empirischen Sinnlichkeit, stößt. Sie
+werden auf Autorität angenommen. Autorität ist das Zutrauen zu unsrer
+richtigen Beobachtungsgabe, und unsrer Wahrhaftigkeit. -- Zwar können
+auch _a priori_ mögliche Erkenntnisse auf Autorität angenommen werden,
+wie z. B. der mechanische Künstler so viele mathematische Sätze ohne
+Untersuchung und Beweis auf das Zeugniß andrer, und seiner eignen
+Erfahrung von der Anwendbarkeit derselben, annimmt. Eine solche
+Erkenntniß nun ist zwar an sich, ihrem Stoffe nach, philosophisch; ihrer
+Form im Subjekte nach aber blos historisch. Sein Annehmen gründet sich
+zuletzt auf das Zeugniß des innern Sinns desjenigen, der den Satz
+untersuche, und wahr befunden hat.
+
+ _Erste Folgerung._ Nur historische Erkenntnisse, die es wenigstens
+ der Form, oder auch wohl der Materie nach sind -- also nur
+ Wahrnehmungen können bekannt gemacht werden. -- Werden weiterhin
+ auf solche Wahrnehmungen Schlüsse gebaut, (comparative) allgemeine
+ Wahrheiten davon abgeleitet, so wird von da an nichts weiter
+ _bekannt gemacht_, sondern nur _gezeigt_.
+
+Können, um zum zweiten innern Merkmale der Bekanntmachung fortzugehen,
+nur in der Form historischer Erkenntnisse Wahrnehmungen bekannt gemacht
+werden, so sind sie, insofern sie das werden, nicht selbst Form, sondern
+Stoff; sie müssen mithin der Receptivität gegeben werden. Dann aber, von
+der äußern Bedingung eines bekanntmachenden abgesehen, wäre unsre ganze
+empirische Erkenntniß bekannt gemacht, denn sie ist durchgängig gegeben.
+Verursacht uns aber jemand eine Sinnenempfindung unmittelbar, so sagen
+wir von der daher entstehenden Erkenntniß nicht, er mache sie uns
+bekannt, sondern wir erkennen dann selbst. Giebt uns z. B. jemand eine
+Rose zu riechen, so sagen wir nicht, er mache uns den Geruch der Rose
+bekannt, d. h. er macht uns eben so wenig bekannt, daß überhaupt _uns_
+die Rose angenehm rieche, noch in welchem Grade; das läßt sich nur durch
+unmittelbare Empfindung beurtheilen. Aber das dürften wir wohl sagen: er
+habe _uns mit_ dem Gerüche der Rose bekannt gemacht, d. h. er habe in
+unsrer Vorstellung unser Subjekt mit der Vorstellung eines gewissen
+Experiments verbunden. Eigentliche Bekanntmachung findet nur dann statt,
+wenn in unsrer Vorstellung nicht _unser_ Subjekt, sondern ein gewisses
+anderes Subjekt mit dem Prädikate einer Wahrnehmung verknüpft wird.
+Diese Verknüpfung selbst nun geschieht freilich wieder zu Folge einer
+subjektiven Wahrnehmung; aber nicht diese Wahrnehmung unsers Subjekts,
+sondern eine andre Wahrnehmung eines andern Subjekts ist Stoff des
+bekanntgemachten.
+
+ _Zweite Folgerung_, Die Wahrnehmung, welche bekannt gemacht wird,
+ ist nicht unmittelbar, sondern sie wird durch Wahrnehmung einer
+ Vorstellung von ihr gegeben. -- Diese eigentlich bekannt gemachte
+ Wahrnehmung nun kann durch eine lange Reihe von Gliedern gehen;
+ dann wird sie durch _Tradition_ fortgepflanzt. -- Der
+ Supernaturalist, der die Existenz Gottes nur durch Offenbarung
+ erkennbar annimmt, nimmt an: Gott sage uns, er selbst (Gott) nehme
+ seine Existenz wahr; nun müsse man doch seiner (Gottes)
+ Versicherung trauen, mithin u. s. w. -- welches ohne Zweifel ein
+ Cirkel im Beweisen ist.
+
+Wir gehen jetzt zu den äußern Bedingungen der Bekanntmachung über. -- Zu
+jeder Bekanntmachung gehört ein Bekannt_machender_. Wenn wir aus
+gewissen Wahrnehmungen am andern selbst schließen, er müsse eine gewisse
+Wahrnehmung gemacht haben, so macht er uns seine Wahrnehmung nicht
+bekannt, sondern sie verräth sich uns -- wir entdecken sie selbst. Wir
+setzen also eine bekanntmachende Spontaneität mit Willkühr, folglich mit
+Bewußtseyn voraus, und nur hierdurch wird er bekanntmachend. -- Er muß
+uns aber nicht nur überhaupt etwas, -- er muß uns eine gewisse bestimmte
+Vorstellung bekannt machen wollen, die er nicht nur selbst hat, sondern
+deren Hervorbringung in uns durch die Kausalität seines Begriffs von
+dieser Hervorbringung er sich denkt. So ein Begriff nun heißt ein
+Begriff vom Zwecke.
+
+ _Dritte Folgerung._ Jede Bekanntmachung setze also im
+ Bekanntmachenden einen Begriff von der hervorzubringenden
+ Vorstellung, als Zwecke seiner Handlung voraus. Mithin muß der
+ Bekanntmachende ein intelligentes Wesen seyn, und seine Handlung,
+ und die dadurch in dem andern erregte Vorstellung müssen sich
+ verhalten, wie _moralischer Grund_ und _Folge_.
+
+Zur Bekanntmachung gehört endlich einer, dem etwas bekannt wird. Wird
+ihm überhaupt nichts bekannt, oder wird ihm nur das nicht bekannt, was
+der andre beabsichtigte, oder wird es ihm vielleicht durch andre Mittel,
+nur nicht durch die Mittheilung des ändern bekannt, so ist wenigstens
+die verlangte Bekanntmachung nicht geschehen.
+
+ _Vierte Folgerung._ Die Handlung des Bekanntmachenden muß sich
+ mithin zu der in dem andern hervorgebrachten Vorstellung verhalten,
+ wie physische Ursache zur Wirkung. -- Daß ein solches Verhältniß
+ möglich sey, d. i. daß ein intelligentes Wesen zu Folge eines
+ Zweckbegriffs durch Freiheit physische Ursache werden könne, wird
+ zur Möglichkeit einer Bekanntmachung überhaupt postulirt, kann aber
+ nicht theoretisch bewiesen werden.
+
+Der Begriff der Offenbarung, als unter diesem Gattungsbegriffe
+enthalten, muß alle die angezeigten Merkmale, aber er kann ihrer noch
+mehrere haben, d. i. er kann gewisse auf verschiedne Art bestimmbare
+Merkmale der Bekanntmachung völlig bestimmen; und wir müssen uns hier,
+da wir ihn bis jetzt als blos empirisch behandeln, an den Sprachgebrauch
+halten.
+
+Gewöhnlich sagt man _offenbaren_ in Absicht _der Materie_ nur von
+sehr wichtig geglaubten, oder von sehr tief verborgnen Erkenntnissen, die
+nicht jeder finden könne. Da dieses Merkmal blos relativ ist, indem die
+Wichtigkeit oder Unwichtigkeit, Schwierigkeit oder Leichtigkeit einer
+Erkenntniß blos von der Meinung des Subjekts abhängt, so ist sogleich
+einleuchtend, daß diese Bestimmung für die Philosophie nicht tauge.
+
+Eben so untauglich ist eine andere Bestimmung im Sprachgebrauche, die
+sich auf _den Bekanntmachenden_ bezieht; da man nemlich offenbaren
+vorzüglich nur von der Mittheilung überirrdischer Wesen, Dämonen, sagt.
+So waren alle heidnische Orakel angebliche Offenbarungen. Daß der
+Offenbarende ein freies und intelligentes Wesen seyn, also unter den
+Gattungsbegriff gehören müsse, unter den auch die Dämonen gehören, liegt
+schon im Begriffe der Bekanntmachung; wie aber Dämonen und z. B.
+Menschen der Art nach scharf zu unterscheiden wären, möchte sich so
+leicht nicht ergeben. Alle Unterscheidungen würden nur relativ
+ausfallen.
+
+Es bliebe uns demnach keine für die Philosophie taugliche scharfe
+Bestimmung übrig, als die, daß in der Bekanntmachung überhaupt jeder
+freie Geist, sey er endlich oder unendlich, in der Offenbarung aber der
+Unendliche Bekanntmachender sey: eine Bedeutung, für welche man auch im
+gemeinen Sprachgebrauche die Wörter: Offenbarung, offenbaren, u. s. f.
+aufsparen möchte.
+
+Die Bestimmungen der Bekanntmachung überhaupt bleiben auch dem
+Offenbarungsbegriffe; mithin werden durch die dritte und vierte
+Folgerung, alle durch Betrachtung der Sinnenwelt, als deren Urgrund
+wir Gott ansehen müssen, mögliche Belehrungen, und Erkenntnisse aus
+dem Begriffe der Offenbarung ausgeschlossen. Es wird uns durch diese
+Betrachtung nichts bekannt _gemacht_, sondern wir erkennen selbst,
+oder meinen vielmehr daraus zu erkennen, was wir selbst erst
+unvermerkt hineintrugen. Nemlich wir betrachten die Erscheinungen in
+der Sinnenwelt theils als Zwecke an sich, theils als Mittel zu ganz
+andern Zwecken, als zu dem, einer möglichen Belehrung, Insofern zwar
+dadurch _auch zugleich_ eine Erkenntniß, und insbesondre eine
+Erkenntniß Gottes, unsrer Abhängigkeit von ihm, und unsrer hieraus
+folgenden Pflichten möglich wäre -- insofern, weil sie möglich wäre,
+der Begriff von einer solchen Erkenntniß in Gott versetzt, und ihm als
+Absicht bei der Weltschöpfung untergelegt werden könnte, dürfte man
+einen Augenblick glauben, das ganze System der Erscheinungen lasse
+sich als Offenbarung ansehen. Aber, hier davon noch abgesehen, daß
+eine solche Erkenntniß des Übersinnlichen von der Sinnenwelt aus ganz
+unmöglich ist, und daß wir erst unvermerkt die auf einem ganz ändern
+Wege gegebnen geistigen Begriffe in die Sinnenwelt hineintragen, die
+wir dann in ihr gefunden zu haben glauben -- so wäre eine solche
+Absicht Gottes doch nicht als die _letzte_, mithin nicht als
+_Endzweck_ der Schöpfung anzuerkennen. Erkenntniß ist unfähig Endzweck
+zu seyn: denn immer bleibt noch die Frage zu beantworten: warum soll
+ich denn nun Gott erkennen? Erkenntniß wäre nur Mittel zu einem hohem
+Zwecke, mithin nicht letzte Absicht der Weltschöpfung, und zwischen
+letzterer und der dabei beabsichtigt seyn sollenden Erkenntniß fiele
+das Verhältniß des Grundes zur Folge weg. -- Ferner ist es auch in
+jenem System gar nicht nothwendig, durch die Betrachtung des
+Weltgebäudes jene Erkenntnisse zu erhalten; die Erfahrung lehrt, daß
+sehr viele es nach ganz ändern Gesetzen beurtheilen, mithin fällt auch
+das Verhältniß der Ursache zur Wirkung weg, und die Schöpfung ist
+keine Offenbarung.
+
+Offenbarung ist, insoweit wir vor jetzt den Begriff bestimmt haben, eine
+Wahrnehmung, die von Gott, gemäß dem Begriffe irgend einer dadurch zu
+gebenden Belehrung,(was auch immer ihr Stoff seyn möge) als _Zwecke_
+derselben, in uns bewirkt wird. -- Man hat dies letztere Verhältniß, um
+welches es hier eigentlich zu thun ist, auch durch das Wort
+_unmittelbar_ bezeichnet; und wenn man damit nur nicht sagen will:
+unsere Wahrnehmung solle _in der Reihe der wirkenden Ursachen zunächst_
+auf die Handlung Gottes folgen, sie solle schlechthin _B_ seyn, als
+worauf es hier gar nicht ankommt, (wenn nur die Handlung Gottes auch in
+dieser Reihe schlechthin _A_ ist, so mögen zwischen ihr und unsrer
+Wahrnehmung der Mittelglieder so viele seyn, als ihrer wollen;) sondern
+nur so viel: der Begriff Gottes von der zu gebenden Belehrung solle in
+der Reihe der _Endursachen A_, und unsere Belehrung solle _B_
+seyn, so ist dies ganz richtig.
+
+Über die logische Möglichkeit dieses Begriffs kann kein Zweifel
+entstehen; denn wenn seine Bestimmungen sich widersprächen, so würde
+dieser Widerspruch sich bald entdeckt haben. Die physische Möglichkeit
+desselben gründet sich auf das Postulat des Sittengesetzes, daß ein
+freies, intelligentes Wesen einem Begriffe vom Zwecke gemäß Ursache in
+der Sinnenwelt seyn könne; welches wir für Gott, um der Möglichkeit
+eines praktischen Gesetzes in sinnlichen Wesen willen, annehmen mußten.
+
+In der Anwendung dieses Begriffs auf ein Faktum aber thun sich große
+Schwierigkeiten hervor. -- Wenn nemlich blos davon die Rede wäre, daß
+eine gewisse Wahrnehmung, und eine dabei beabsichtigte Erkenntniß in uns
+wirklich würde, ohne dass wir nöthig hätten auf den Grund der
+Erscheinung zurückzugehen, so wäre unsre Untersuchung jetzt
+geschlossen. Wir hätten blos auf die Materie einer Offenbarung zu sehen,
+die wir uns ruhig geben liessen. Aber es ist von der Materie am
+allerwenigsten, sondern ganz vorzüglich von der Form der Offenbarung die
+Rede: es soll uns nicht etwa nur überhaupt etwas bekannt gemacht werden,
+sondern dieses etwas wird vorzüglich nur dadurch bekannt, daß wir es für
+offenbart anerkennen. Gott soll uns eine Erkenntniß mittheilen, die nur
+dadurch Erkenntniß wird, weil der Mittheilende kein andrer ist, als
+Gott. -- Dies kommt daher, weil der Glaube an jede Bekanntmachung, der
+Natur dieses Begriffs nach, sich auf nichts anders, als die Autorität
+des Bekanntmachenden gründen kann, wie oben gezeigt worden.
+
+Die wichtigere Frage also, die noch zu beantworten ist, ist die: wie
+sollen wir erkennen, _daß_ Gott, gemäß einem Begriffe vom Zwecke,
+eine gewisse Wahrnehmung in uns bewirkt habe?
+
+Man dürfte etwa einen Augenblick meinen, das könne Stoff der durch die
+Wahrnehmung hervorgebrachten Vorstellung seyn; wenn z. B. jemand eine
+Erscheinung hätte, die sich ihm als Gott ankündigte, und als solcher,
+ihn über manches belehrte. Aber davon ist eben die Frage, wie er
+erkennen solle, daß diese Erscheinung wirklich durch Gott gewirkt sey;
+dass weder er selbst sich, noch ein anderes Wesen ihn täusche; die
+Frage ist von einer Kausal Verbindung, und diese werden nicht
+_wahrgenommen_, es wird auf sie _geschlossen_[16].
+
+Ein solcher Schluß könnte vorläufig auf zweierlei Art möglich scheinen;
+nemlich entweder _a posteriori_, durch das Aufsteigen von der gegebener
+Wahrnehmung als Wirkung, zu ihrer Ursache; oder _a priori_, durch das
+Herabsteigen von der bekannten Ursache zur Wirkung. Wir untersuchen die
+Möglichkeit des erstem Schlusses, den man sich für die Theologie noch
+immer nicht will rauben lassen, ohne erachtet alles mögliche geschehen
+ist, um seine Unrichtigkeit in die Augen springend zu machen.
+
+Es giebt zwei Wege, um von einer Wahrnehmung zur Erkenntniß ihrer, als
+solcher, nicht wahrgenommenen Ursache aufzusteigen; nemlich entweder in
+der Reihe der _wirkenden_, oder der, _der Endursachen_. Im ersten
+Falle bestimme ich den Begriff der Ursache durch die wahrgenommene Wirkung.
+Es wird z. B. eine Last fortgerückt. Ich wende auf diese Wahrnehmung die
+Gesetze der Bewegung an, und schließe: die Ursache sey eine physische
+Kraft, im Räume, wirke mit so oder so viel Kraft; u. s. w. Die
+Wahrnehmung, die mich _a posteriori_ auf den Begriff der Offenbarung
+bringen soll, muss nach physischen Gesetzen nicht erklärbar seyn, sonst
+würde ich ihre Ursache auf dem Gebiete dieser Gesetze suchen, und
+finden, und nicht nöthig haben, sie in den _freien_ Urgrund aller
+Gesetze überzutragen. Das einzige vernunftmäßige Prädikat dieser Ursache
+ist also _subjektiv_ und _negativ: sie ist mir unbestimmbar_ -- ein
+Prädikat, wozu mich das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens derselben
+vollkommen berechtigt. Indem ich aber dieses subjektiv unbestimmbare
+_A._ sofort, und ohne allen weitern Grund (und es läßt sich kein andrer
+angeben, als das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens) zum absolut- und
+objektiv-unbestimmbaren _A._ mache, so folge ich freilich dem Hange
+meines Geistes, sobald sich's thun läßt, zum schlechthin unbedingten
+fortzuschreiten; aber die Unrechtmäßigkeit dieses Verfahrens sollte doch
+wohl jetzt keiner weitern Rüge bedürfen. -- Wir sind freilich
+genöthiget, überhaupt ein absolut erstes Glied in der Reihe anzunehmen;
+aber bei keinem bestimmten Gliede dürfen wir sagen: _dies_ ist das
+erste. Denn die Reihe (ich rede von der der _wirkenden_ Ursachen) ist
+unendlich, und unser Aufsteigen in ihr ist nie vollendet. Vollenden wir
+sie irgendwo, so nehmen wir ein unendliches an, welches endlich ist; und
+das -- _ist_ ein Widerspruch.
+
+Was wir in der Reihe der wirkenden Ursachen nicht können, laßt uns in
+der der Endursachen versuchen.
+
+Wir machen eine Wahrnehmung, und auf sie zunächst in der Zeit folgt die
+Wahrnehmung einer Erkenntniß in uns, die wir vorher in uns nicht
+wahrgenommen haben. Wir sind durch die Gesetze des Denkens genöthiget,
+beide Wahrnehmungen in Kausalverbindung zu denken: die erstere ist
+Ursache der zweiten, als ihrer Wirkung. Nun wollen wir auch umgekehrt
+die Erkenntniß als Ursache der sie selbst verursachenden Wahrnehmung
+denken, d. i. wir wollen annehmen, dass diese Wahrnehmung nur durch den
+Begriff von der verursachten Erkenntniß, möglich gewesen. Sind wir zu
+dieser Annahme nicht durch Nothwendigkeit getrieben, so nehmen wir etwas
+ganz willkührlich, und ohne Grund an; -- _wir meinen nur
+so._ -- Nothwendigkeit (ob subjektive, oder objektive wird sich gleich
+zeigen) treibt uns zu dieser Annahme nur dann, wenn die Wahrnehmung und
+die dadurch ertheilte Belehrung sich verhalten, wie Theile, und Ganzes,
+und wenn weder ein Theil ohne das Ganze, noch das Ganze ohne alle Theile
+denkbar ist. Ein solches Verhältniß ist nicht nur an sich möglich,
+sondern auch in vielen Fällen der untersuchten Art wirklich. _Ich_ muß
+dann mir beide Dinge in Zweckverbindung denken; _ich_ kann die
+Wahrnehmung nicht erklären, wenn ich nicht den Begriff der dadurch
+entstandenen Erkenntniß, die in der _Zeitreihe_, mithin in der Reihe
+meiner Empfindungen folgt, in _der Reihe meiner Beurtheilungen_, die
+durch Spontaneität geleitet wird, vorher setze. Bis dahin habe ich ganz
+recht. Nun aber trage ich das subjektive Gesetz der Möglichkeit meiner
+Beurtheilung auf die Möglichkeit des Dinges an sich über, und schließe:
+weil ich mir den Begriff der Wirkung vor der Ursache vorher _denken_
+muß, so musste er auch vorher in irgend einem intelligenten Wesen
+_seyn_: ein Schluß, zu dem der Hang, alles Subjektive für
+objektiv-gültig anzunehmen, mich zwar verleitet, aber nicht berechtiget.
+Auf eine solche offenbar erschlichene Schlußfolge läßt sich keine
+vernünftige Überzeugung gründen.
+
+Aber, gesetzt wir ließen euch diesen Schluß gelten, so hättet ihr nun
+zwar allerdings Grund, ein freies intelligentes Wesen, als Ursache der
+untersuchten Erscheinung anzunehmen, für welches das in der Reihe der
+wirkenden Ursachen euch unbestimmbare _A_ bestimmbar wäre; und das kann
+der erste beste Mensch seyn, der ein wenig mehr weiß, als ihr: aber was
+berechtigt euch denn eben das unendliche Wesen dafür anzunehmen? Was
+_ich_ nicht einsehen kann, kann nur der unendliche Verstand
+einsehen: -- dieser Schluß ist vermessen, wenn je einer es war. Weit
+bescheidner, und konsequenter urtheilten die heidnischen Theologen, die
+für Ursache unerklärbarer Erscheinungen schlechthin Dämonen, nicht eben
+den unendlichen Geist annahmen; und unter uns das Volk, das sie für
+Wirkungen der Zauberer, Gespenster, und Kobolde erklärt.
+
+_A posteriori_ ist es also schlechthin unmöglich, eine Erscheinung für
+Offenbarung theoretisch anzuerkennen.
+
+Eben so unmöglich ist ein theoretischer Beweis _a priori_. Man hat nur
+die Erfordernisse eines solchen Beweises zu nennen, um seine
+Unmöglichkeit und seine Widersprüche zu zeigen. Es müßte nemlich aus dem
+_durch theoretische Naturphilosophie a priori_ gegebnen Begriffe von
+Gott die Nothwendigkeit gezeigt werden, daß in Gott der Begriff einer
+gewissen _empirisch-bestimmten_ Offenbarung, und der Entschluß, ihn
+darzustellen, vorhanden sey.
+
+Wir müssen, demnach die Möglichkeit, von der Seite der Form in diesen
+Begriff einzudringen, und, wenn sich kein andrer Weg zeigen sollte, die
+reale Möglichkeit des Begriffes selbst aufgeben. -- Aber wir kamen oben,
+von der Seite seiner Materie, von dem Begriffe der Religion aus, auf
+ihn. Wir haben also noch vermittelst einer materialen Erörterung zu
+versuchen, was uns durch eine formale nicht gelang.
+
+Durch die gezeigte Unhaltbarkeit dieses Begriffs von Seiten seiner
+Form, wird zugleich alles, was nicht Religion betrifft, von welcher
+allein er noch seine Bestätigung erwartet, aus seinem Umfange
+ausgeschlossen, da zuvor über den möglichen Inhalt einer Offenbarung
+nichts zu bestimmen war. Wir fügen also diesem Begriffe noch das Merkmal
+hinzu, daß das in einer Offenbarung bekannt gemachte religiösen Inhalts
+seyn müsse, und hiermit ist denn die Bestimmung dieses Begriffs
+vollendet.
+
+
+§. 6[TN7].
+
+_Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung einer
+Deduktion desselben._
+
+Alle religiösen Begriffe lassen sich nur _a priori_ von den Postulaten
+der praktischen Vernunft ableiten, wie oben §. 3. durch die wirkliche
+Deduktion derselben gezeigt worden. Da nun der Offenbarungsbegriff eine
+gewisse Form solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, und nicht von
+Seiten seiner Form, (nemlich als Begriff) mithin, wenn seine reale
+Möglichkeit sich soll sichern lassen, nur von Seiten seines Inhalte
+deducirt werden kann, so haben wie seinen Ursprung im Felde der reinen
+praktischen Vernunft aufzusuchen. Er muß sich _a priori_ von Ideen
+dieser Vernunft deduciren lassen, wenn auch nicht ohne Voraussetzung
+aller Erfahrung, dennoch blos mit Voraussetzung einer Erfahrung
+überhaupt, und zwar ohne etwas von ihr entlehnt oder gelernt zu haben,
+sondern um einer gewissen Erfahrung -- die aber nicht als Erfahrung nach
+theoretischen, sondern als Moment der Willensbestimmung nach praktischen
+Gesetzen beurtheilt wird, und bei der es nicht um die Richtigkeit oder
+Unrichtigkeit der gemachten Beobachtung, sondern um ihre praktischen
+Folgen zu thun ist -- selbst das Gesetz nach praktischen Grundsätzen
+vorzuschreiben. Es ist hier nicht wie im Felde der Naturbegriffe, wo wir
+bei Deduktion, eines Begriffs _a priori_, zeigen können und müssen, daß
+ohne ihn entweder Erfahrung überhaupt, wenn er rein ist, oder eine
+gewisse bestimmte Erfahrung, wenn er nicht rein ist, gar nicht möglich
+sey: sondern, da wir im Felde der Vernunft sind, können und dürfen wir
+nur zeigen, daß ohne den Ursprung eines gewissen Begriffs _a priori_
+keine _vernunftmäßige Anerkennung_ einer gewissen Erfahrung für das, für
+was sie sich giebt, möglich sey. Dies ist hier um so nöthiger, da dieser
+Begriff von einem Wege aus, der in dieser Rücksicht schon verdächtig
+ist, uns wer weiß welche Erkenntnisse im Felde des Übersinnlichen
+verspricht, und aller Schwärmerei Thor und Thüre zu öffnen droht, wenn
+er nicht _a priori_ ist, und wir ihm also Gesetze vorschreiben können,
+an welche wir alle seine _a posteriori_ möglichen Anmaaßungen halten,
+und sie nach denselben beschränken können. Es muß also gezeigt werden,
+daß dieser Begriff _vernunftmäßig_ nur _a priori_ möglich sey, und daß
+er also die Gesetze des Princips, durch welches es möglich ist,
+anerkennen müsse; oder, wenn er das nicht sey, und seine Befugnisse
+gänzlich und allein _a posteriori_ zu erweisen Anspruch mache, gänzlich
+falsch und erschlichen sey, und daß von dieser Untersuchung sein ganzes
+Schicksal abhange. Sie ist also der Hauptpunkt dieser Kritik.
+
+Gesetzt nun aber auch, die Möglichkeit seines Ursprungs _a priori_, als
+einer Vernunftidee, ließe sich durch eine Deduktion darthun; so bliebe
+immer noch auszumachen, ob er _a priori gegeben_, oder _gemacht_, und
+_erkünstelt_ sey; und wir gestehen, daß der sonderbare Weg, den er aus
+der Ideen -- in die Sinnenwelt, und aus dieser wieder in jene nimmt, ihn
+des letztem wenigstens sehr verdächtig mache. Sollte sich dies
+bestätigen, so gäbe es freilich vor's erste kein gutes Vorurtheil für
+ihn; da es schon bekannt ist, daß die Vernunft im Felde des
+Übersinnlichen zwar in's Unermeßliche schwärmen, und dichten; aber
+daraus, daß es ihr möglich war sich etwas zu denken, noch nicht einmal
+die Möglichkeit folgern könne, daß dieser Idee überhaupt etwas
+entspreche. Es bleibt aber doch noch ein Weg übrig, diese Idee aus den
+leeren Träumen der Vernunft herauszuheben, wenn sich nemlich in der
+Erfahrung, und zwar -- da hier von einem praktischen Begriffe die Rede
+ist, -- ein empirisch gegebnes praktisches Bedürfniß zeigt, welches
+jenen Begriff, der _a priori_ freilich nicht gegeben war, _a
+posteriori_, zwar nicht giebt aber doch _berechtiget_. Diese Erfahrung
+ergänzt dann, was zur Rechtmäßigkeit dieses Begriffs _a priori_ fehlte;
+sie liefert das vermißte Datum. Daraus nun folgt noch nicht, daß der
+Begriff selbst _a posteriori_ sey, sondern nur, daß sich _a priori_
+nicht zeigen lasse, ob er nicht überhaupt ganz leer sey.
+
+Diese Einschränkung bestimmt denn auch die wahre Beschaffenheit der
+Deduktion dieses Begriffs _a priori_. Es soll nemlich durch dieselbe
+nicht dargethan werden, daß er _wirklich a priori_ da sey, sondern nur,
+daß er _a priori möglich_ sey; nicht daß jede Vernunft ihn nothwendig _a
+priori_ haben _müsse_, sondern daß sie ihn, wenn ihre Ideenreihe
+ohngefähr nach dieser Richtung hingeht, haben _könne_. Das erstere wäre
+nur möglich, wenn ein Datum der reinen Vernunft _a priori_ angezeigt
+werden könnte, wie z. B. bei der Idee von Gott, vom absoluten
+Weltganzen, u. s. w. die nothwendige Aufgabe der Vernunft war, zu allem
+Bedingten das schlechthin Unbedingte zu suchen, welches die Vernunft
+nöthigte, auf diesen Begriff zu kommen. Da aber ein solches Datum _a
+priori_ sich nicht vorfindet, so darf und kann die Deduktion desselben
+nur seine Möglichkeit als _Idee_, und insofern er das ist,
+zeigen. -- Keine historische[17] Deduktion also der Entstehung dieses
+Begriffs unter der Menschheit, welche es auch noch so wahrscheinlich
+machte, daß er zuerst durch wirkliche Fakta in der Sinnenwelt, die man
+aus Unwissenheit übernatürlichen Ursachen zugeschrieben, oder durch
+geflissentlichen Betrug, entstanden sey; selbst kein unwiderlegbarer
+Beweis, daß keine Vernunft ohne jenes empirisch gegebne Bedürfniß je auf
+diese Idee gekommen seyn würde, wenn ein solcher möglich wäre, würde
+dieser Deduktion widersprechen. Denn im ersten Falle wäre der Begriff
+_in concreto_ freilich ganz unrechtmäßig entstanden, welches aber der
+Möglichkeit, sich einen rechtmäßigen Ursprung desselben _in abstracto_
+zu denken, nicht den geringsten Eintrag thun kann: im zweiten wäre jenes
+empirische Datum zwar die _Gelegenheitsursache_ gewesen, auf ihn zu
+kommen; wenn er aber durch den _Inhalt_ der gemachten Erfahrung nur
+nicht bestimmt ist, (und eine Deduktion _a priori_ muß die Unmöglichkeit
+hiervon zeigen) so wäre sie nicht sein Princip gewesen. Ein andres ist
+die _Gültigkeit_ dieses Begriffs, d. i. ob sich vernünftiger Weise
+annehmen lasse, daß ihm etwas außer uns korrespondiren werde; diese kann
+freilich nur empirisch deducirt werden, und erstreckt sich mithin nicht
+weiter, als das Datum gilt, aus dem sie deducirt wird. Laßt uns dies
+durch ein Beispiel erläutern. -- Der Begriff eines bösen Grundprincips
+neben einem guten ist offenbar ein Begriff _a priori_, denn er kann in
+keiner Erfahrung gegeben seyn; und zwar eine Vernunftidee; und sie muß
+sich mithin, ihrer Möglichkeit nach, deduciren lassen, wenn sie nicht
+etwa den Vernunftprincipien gar widerspricht. Diese Idee ist aber _a
+priori_ nicht gegeben, sondern gemacht, denn es läßt sich kein Datum der
+reinen Vernunft für sie anführen. In der Erfahrung aber kommen mehrere
+Data vor, welche diesen Begriff zu berechtigen scheinen, und welche die
+Gelegenheitsursachen seiner Entstehung gewesen seyn können. Wenn nun nur
+diese Data ihn wirklich berechtigten; wenn man ihn nur für ein
+praktisches, wenn gleich empirisch-bedingtes Bedürfniß, und nicht
+lediglich zur theoretischen Naturerklärung hätte brauchen wollen; wenn
+er nur endlich der praktischen Vernunft nicht gar widerspräche: so hätte
+man ihn, ohngeachtet seine Gültigkeit sich nur auf empirische Data
+beruft, wenigstens für eine Idee, der etwas entsprechen _könnte_, wol
+annehmen dürfen.
+
+Durch die erstere Deduktion der Möglichkeit des Begriffs der Offenbarung
+_a priori_ scheint nun nicht viel ausgerichtet zu werden, und es ist
+nicht zu leugnen, daß sie eine sehr leere und unnütze Bemühung seyn
+würde, wenn nicht gezeigt werden könnte, daß dieser Begriff, wenn er
+nicht _a priori_ möglich ist, überhaupt nicht vernunftmäßig ist.
+Folglich hängt sein ganzer Werth von dieser Deduktion ab.
+
+
+§. 7.
+
+_Deduktion des Begriffs der Offenbarung von Principien der reinen
+Vernunft a priori._
+
+Wenn endliche moralische Wesen, d. i. solche Wesen, welche außer dem
+Moralgesetze noch unter Naturgesetzen stehen, als gegeben gedacht
+werden; so läßt sich, da das Moralgesetz nicht blos in demjenigen Theile
+dieser Wesen, der unmittelbar und allein unter desselben Gesetzgebung
+steht, (ihrem obern Begehrungsvermögen) sondern auch in demjenigen, der
+zunächst unter den Naturgesetzen steht, seine Kausalität ausüben soll,
+vermuthen, daß die Wirkungen dieser beiden Kausalitäten, deren Gesetze
+gegenseitig ganz unabhängig von einander sind, auf die Willensbestimmung
+solcher Wesen, in Widerstreit gerathen werden. Dieser Widerstreit des
+Naturgesetzes gegen das Sittengesetz kann nach Maaßgabe der besondern
+Beschaffenheit ihrer sinnlichen Natur der Stärke nach sehr verschieden
+seyn, und es läßt sich ein Grad dieser Stärke denken, bei welchem das
+Sittengesetz seine Kausalität in ihrer sinnlichen Natur entweder auf
+immer, oder nur in gewissen Fällen, gänzlich verliert. Sollen nun solche
+Wesen in diesem Falle der Moralität nicht gänzlich unfähig werden, so
+muß ihre sinnliche Natur selbst, durch sinnliche Antriebe bestimmt
+werden, sich durch das Moralgesetz bestimmen zu lassen. Soll dies kein
+Widerspruch seyn -- und es ist an sich allerdings einer, _sinnliche_
+Antriebe als Bestimmungsgründe _reiner Moralität_ gebrauchen zu
+wollen -- so kann es nichts anders heißen, als daß rein moralische
+Antriebe auf dem Wege der Sinne an sie gebracht werden sollen. Der
+einzige rein moralische Antrieb ist die innere Heiligkeit des Rechts.
+Diese ist durch ein Postulat der reinen praktischen Vernunft in Gott _in
+concreto_, (folglich der Sinnlichkeit zugänglich) und er selbst als
+moralischer Richter aller vernünftigen Wesen nach diesem ihm durch
+_seine_ Vernunft gegebnen Gesetze, mithin als Gesetzgeber jener Wesen,
+dargestellt worden. Diese Idee vom Willen des Heiligsten als
+Sittengesetze für alle moralische Wesen ist nun von der einen Seite
+völlig identisch mit dem Begriffe der innern Heiligkeit des Rechts,
+folglich jener einige rein moralische Antrieb, und von der andern des
+Vehikulums der Sinne fähig. Sie allein also entspricht der zu lösenden
+Aufgabe. Nun aber ist kein Wesen fähig, diese Idee auf dem Wege der
+sinnlichen Natur an sie gelangen zu lassen, oder, wenn sie schon in
+ihnen mit Bewußtseyn vorhanden ist, sie auf demselben zu bestätigen, als
+ein Gesetzgeber dieser Natur, welches denn auch, laut der Postulate der
+praktischen Vernunft, jener moralische Gesetzgeber endlicher
+vernünftiger Wesen ist. Gott selbst also müßte ihnen sich und seinen
+Willen als gesetzlich für sie, in der Sinnenwelt ankündigen. Nun aber
+ist in der Sinnenwelt überhaupt so wenig eine Ankündigung der
+gesetzgebenden Heiligkeit enthalten, daß wir vielmehr von ihr aus durch
+die auf sie anwendbaren Begriffe auf gar nichts Übernatürliches
+schließen können; und ob wir gleich durch Verbindung des Begriffs der
+Freiheit mit diesen Begriffen, und den dadurch möglichen Begriff eines
+moralischen Endzwecks der Welt auf diese Gesetzgebung schließen können
+(§. 4.), so setzt doch dieser Schluß schon eine Kausalität des
+Moralgesetzes in dem so schließenden Subjekte voraus, die nicht nur das
+völlige, nur nach Naturgesetzen mögliche Bewußtseyn seines Gebots,
+sondern auch den festen Willen, die Wirksamkeit desselben in sich durch
+freie Aufsuchung und Gebrauch jedes Mittels zu vermehren, bewirkt hat,
+welche aber in den vorausgesetzten sinnlich-bedingten Wesen nicht
+angenommen worden ist. Gott müsste sich also durch eine besondre
+ausdrücklich dazu und für sie bestimmte Erscheinung in der Sinnenwelt
+ihnen als Gesetzgeber ankündigen. Da Gott durch das Moralgesetz bestimmt
+ist, die höchstmögliche Moralität in allen vernünftigen Wesen durch alle
+moralische Mittel zu befördern, so läßt sich erwarten, dass er, wenn
+dergleichen Wesen wirklich vorhanden seyn sollten, sich dieses Mittels
+bedienen werde, wenn es physisch möglich ist[18].
+
+Diese Deduktion leistet, was sie versprochen. Der deducirte Begriff ist
+wirklich der Begriff der _Offenbarung_, d. i. der Begriff von einer
+durch die Kausalität Gottes in der Sinnenwelt bewirkten Erscheinung,
+wodurch er sich als moralischen Gesetzgeber ankündigt. Er ist aus lauter
+Begriffen _a priori_ der reinen praktischen Vernunft deducirt; aus der
+schlechthin und ohne alle Bedingung geforderten Kausalität des
+Moralgesetzes in allen vernünftigen Wesen, aus dem einzig reinen Motiv
+dieser Kausalität, der innern Heiligkeit des Rechts, aus dem für die
+Möglichkeit der geforderten Kausalität als real anzunehmenden Begriffe
+Gottes, und seiner Bestimmungen. Aus dieser Deduktion ergiebt sich
+unmittelbar die Befugniß, jede angebliche Offenbarung, d. i. jede
+Erscheinung in der Sinnenwelt, welche diesem Begriffe als
+korrespondirend gedacht werden soll, einer Kritik der Vernunft zu
+unterwerfen. Denn wenn es schlechterdings nicht möglich ist, den Begriff
+derselben _a posteriori_ durch die gegebne Erscheinung zu bekommen,
+sondern er selbst, als Begriff, _a priori_ da ist, und nur eine ihm
+entsprechende Erscheinung erwartet, so ist es offenbar Sache der
+Vernunft, zu entscheiden, ob diese gegebne Erscheinung mit ihrem
+Begriffe von derselben übereinkomme, oder nicht; und sie erwartet
+demnach von ihr so wenig das Gesetz, daß sie vielmehr es ihr selbst
+vorschreibt. Aus ihr müssen sich ferner alle Bedingungen ergeben, unter
+denen eine Erscheinung als göttliche Offenbarung angenommen werden kann:
+nemlich, sie kann es nur insofern, als sie mit diesem deducirten
+Begriffe übereinstimmt. Diese Bedingungen nennen wir Kriterien der
+Göttlichkeit einer Offenbarung. Alles also, was als ein dergleichen
+Kriterium aufgestellt wird, muß sich aus dieser Deduktion ableiten
+lassen, und alles was sich aus ihr ableiten läßt, ist ein dergleichen
+Kriterium.
+
+Sie leistet aber auch nicht mehr, als sie versprochen. Der zu
+deducirende Begriff wurde blos als eine Idee angekündigt; sie hat mithin
+keine objektive Gültigkeit desselben zu erweisen, mit welchem Erweise
+sie auch nicht sonderlich fortkommen dürfte. Alles was von ihr gefordert
+wird, ist, zu zeigen, daß der zu deducirende Begriff weder sich selbst,
+noch einem der vorauszusetzenden Principien widerspreche. Er kündigte
+sich ferner nicht als gegeben, sondern als gemacht an, (_conceptus non
+datus, sed ratiocinatus_) sie hat mithin kein Datum der reinen Vernunft
+aufzuzeigen, wodurch er uns gegeben würde, welches sie zu leisten auch
+nicht vorgegeben hat. Aus diesen beiden Bestimmungen ergiebt sich denn
+vorläufig die Folge, daß, wenn auch eine Erscheinung in der Sinnenwelt
+gegeben seyn sollte, welche mit ihm vollkommen übereinstimmte (eine
+Offenbarung, welche alle Kriterien der Göttlichkeit hätte), dennoch
+weder eine objektive, noch selbst für alle vernünftige Wesen subjektive
+Gültigkeit dieser Erscheinung behauptet werden könnte, sondern die
+wirkliche Annehmung derselben, als einer solchen, noch unter andern
+Bedingungen stehen müßte. Das von der reinen Vernunft aus vermißte, nur
+in der Erfahrung mögliche Datum zu diesem Begriffe, daß nemlich
+moralische Wesen gegeben seyen, welche ohne Offenbarung der Moralität
+unfähig seyn würden, wird als Hypothese vorausgesetzt, und eine
+Deduktion des Offenbarungsbegriffs hat nicht die Wirklichkeit desselben
+darzuthun, welches sie ohnehin als Deduktion _a priori_ für ein
+empirisches Datum nicht leisten könnte, sondern es ist für sie völlig
+hinreichend, wenn diese Voraussetzung sich nur nicht widerspricht, und
+demnach nur vollkommen denkbar ist. Aber eben darum, weil dieses Datum
+erst von der Erfahrung erwartet wird, ist dieser Begriff nicht rein _a
+priori_. Die physische Möglichkeit einer diesem Begriffe entsprechenden
+Erscheinung kann eine Deduktion desselben, die nur aus Principien der
+praktischen, nicht der theoretischen Vernunft geführt wird, nicht
+erweisen, sondern muß sie voraussetzen. Ihre moralische Möglichkeit wird
+zur Möglichkeit ihres Begriffs schlechterdings erfordert, und folgt im
+Allgemeinen aus der Möglichkeit obiger Deduktion. Ob aber eine _in
+concreto_ gegebne Offenbarung dieser Erfordernis nicht widerspreche, ist
+das Geschäft einer angewandten Kritik dieser gegebnen Offenbarung; und
+unter welchen Bedingungen sie ihr nicht widerspreche, das Geschäft einer
+Kritik des Offenbarungsbegriffs überhaupt.
+
+Aus allem bis jetzt gesagten ergiebt sich nun auch, welchen Weg unsre
+Untersuchung weiter zu nehmen habe. Die Möglichkeit dieses Begriffs,
+insofern er das ist, d. i. seine Gedenkbarkeit, ist gezeigt. Ob er aber
+nicht etwa überhaupt leer sey, oder ob etwas ihm korrespondirendes sich
+vernünftiger Weise erwarten lasse, hängt von der empirischen Möglichkeit
+(nicht der bloßen Gedenkbarkeit) des in ihm als Bedingung
+vorausgesetzten empirischen Datums ab. Diese also ist es, welche vor
+allen Dingen dargethan werden muß. Eine Kritik aller Offenbarung
+überhaupt hat aber in Rüchsicht[TN8] dieses Datums auch weiter nichts
+darzuthun, als seine absolute Möglichkeit; da hingegen die Kritik einer
+angeblichen Offenbarung _in concreto_ die bestimmte Wirklichkeit des
+vorausgesetzten empirischen Bedürfnisses zu zeigen hätte, wie erst
+weiter unten bewiesen werden kann.
+
+Daß eine durch Freiheit einem Begriffe vom Zwecke gemäß bewirkte
+Erscheinung in der Sinnenwelt überhaupt, folglich auch eine Offenbarung
+sich als physisch möglich denken lasse, bedarf keines Beweises, indem es
+zum Behufe der Möglichkeit der schlechthin geforderten Kausalität des
+Moralgesetzes auf die Sinnenwelt schon angenommen worden ist. Dennoch
+werden wir zur Erläuterung, nicht zum Beweise, und wegen einiger
+daraus herfließender wichtigen Folgen auf Berichtigung des
+Offenbarungsbegriffs, einige Untersuchungen über diese physische
+Möglichkeit anstellen.
+
+Beym Schlusse dieser beiden Untersuchungen muß es völlig klar seyn, ob
+sich vernünftiger Weise etwas dem Offenbarungsbegriffe korrespondirendes
+überhaupt erwarten lasse, oder nicht. Zum Behufe der Möglichkeit aber,
+diesen Begriff auf eine besondre _in concreto_ gegebne Erscheinung
+anzuwenden, bedarf es noch einer genauem Zergliederung des
+Offenbarungsbegriffs selbst, welcher angewendet werden soll. Die
+Bedingungen, unter welchen eine solche Anwendung möglich ist, müssen
+alle im Begriffe liegen, und sich durch eine Analysis desselben aus ihm
+entwickeln lassen. Sie heißen Kriterien. Unser nächstes Geschäft nach
+jenen Untersuchungen wird also das seyn, diese Kriterien aufzustellen,
+und zu beweisen.
+
+Hiedurch wird nun nicht nur die Möglichkeit, für diesen Begriff
+überhaupt etwas ihm korrespondirendes zu erwarten, sondern auch die, ihn
+auf eine wirklich gegebne Erscheinung anzuwenden, völlig gesichert. Wenn
+aber eine solche Anwendung gleich völlig möglich ist, so läßt sich doch
+daraus noch kein Grund erkennen, warum wir sie wirklich machen sollten.
+Nur nach Aufzeigung eines solchen Grundes also ist die Kritik aller
+Offenbarung geschlossen.
+
+
+§. 8.
+
+_Von der Möglichkeit des im Begriffe der Offenbarung vorausgesetzten
+empirischen Datum._
+
+Die in der Deduktion des Begriffs der Offenbarung von praktischen
+Vernunftprincipien _a priori_ vorausgesetzte Erfahrung ist die: es könne
+moralische Wesen geben, in welchen das Moralgesetz seine Kausalität _für
+immer_, oder nur _in gewissen Fällen_ verliere. Das Moralgesetz fordert
+eine Kausalität auf das obere Begehrungsvermögen um die Bestimmung des
+Willens; es fordert vermittelst jenes eine auf das untere, um die
+völlige Freiheit des moralischen Subjekts vom Zwange der Naturtriebe
+hervorzubringen. Ist die erstere Art der Kausalität aufgehoben, so fehlt
+der _Wille_, überhaupt ein Gesetz anzuerkennen, und ihm Gehorsam zu
+leisten; ist nur die zweite gehindert, so ist bei allem guten Willen der
+Mensch zu schwach, das Gute, das er will, _wirklich auszuüben_. Dieser
+Hypothese empirische Möglichkeit soll bewiesen werden, d. h. es soll,
+nicht aus der Einrichtung der menschlichen Natur überhaupt, insofern sie
+allgemein und _a priori_ zu erkennen ist, sondern aus ihren empirischen
+Bestimmungen gezeigt werden, daß es möglich, und wahrscheinlich sey, daß
+das Sittengesetz seine Kausalität in ihnen verlieren könne; wodurch denn
+die Frage beantwortet wird: Warum war eine Offenbarung nöthig, und
+warum konnten die Menschen sich nicht mit der Naturreligion allein
+behelfen? Die Ursachen davon können nicht in der Einrichtung der
+menschlichen Natur überhaupt, insofern sie _a priori_ zu erkennen ist,
+liegen; denn sonst müßten wir das Bedürfniß einer Offenbarung schon _a
+priori_ zeigen können, es müßte sich ein Datum der reinen Vernunft dafür
+anführen lassen, und der Begriff von ihr wäre ein gegebner: sondern in
+zufälligen Bestimmungen derselben. Um aber die völlige Einsicht in die
+Grenzen, innerhalb welcher Vernunftreligion zulänglich ist, innerhalb
+welcher Naturreligion eintritt, und wo endlich geoffenbarte nöthig wird,
+zu eröffnen, wird es sehr dienlich seyn, das Verhältniß der menschlichen
+Natur zur Religion, sowohl überhaupt, als ihren besondern Bestimmungen
+nach, zu untersuchen.
+
+Der Mensch steht, als Theil der Sinnenwelt, unter Naturgesetzen. Er ist
+in Absicht seines Erkenntnißvermögens genöthigt, von Anschauungen, die
+unter den Gesetzen der Sinnlichkeit stehen, zu Begriffen fortzugehen;
+und in Absicht des untern Begehrungsvermögens sich durch sinnliche
+Antriebe bestimmen zu lassen. Als Wesen einer übersinnlichen Welt aber,
+seiner vernünftigen Natur nach, wird sein oberes Begehrungsvermögen,
+durch ein ganz anderes Gesetz bestimmt, und dieses Gesetz eröffnet durch
+seine Anforderungen ihm Aussichten auf Erkenntnisse, die weder unter
+den Bedingungen der Anschauung, noch unter denen der Begriffe stehen. Da
+aber sein Erkenntnißvermögen schlechterdings an jene Bedingungen
+gebunden ist, und er ohne sie sich gar nichts denken kann, so ist er
+genöthigt auch diese Gegenstände einer übernatürlichen Welt unter jene
+Bedingungen zu setzen, ob er gleich erkennt, daß eine solche
+Vorstellungsart nur subjektiv, nicht objektiv gültig sey, und daß sie
+ihn weder zu theoretischen, noch praktischen _Folgerungen_ berechtige.
+Sein unteres, durch sinnliche Antriebe bestimmbares Begehrungsvermögen
+ist dem obern untergeordnet, und es soll nie seinen Willen bestimmen, wo
+die Pflicht redet. Dies ist wesentliche Einrichtung der menschlichen
+Natur. So _soll_ der Mensch seyn, und so _kann_ er auch seyn, denn
+alles, was ihn verhindert, so zu seyn, ist seiner Natur nicht
+wesentlich, sondern zufällig, und kann also nicht nur weggedacht werden,
+sondern auch wirklich weg seyn. In welchem Verhältnisse steht er nun in
+diesem Zustande gegen die Religion? bedarf er ihrer? welcher? und wozu?
+
+Die nächste Folge dieser ursprünglichen Einrichtung der menschlichen
+Natur ist die, daß ihm das Moralgesetz als Gebot, und nicht als Aussage
+erscheint, daß es zu ihm von Sollen redet, und nicht von Seyn; daß er
+sich bewußt ist, auch anders, als dieses Gesetz befiehlt, handeln zu
+_können_; daß er folglich, seiner Vorstellung nach, einen Werth, und ein
+Verdienst erhält, wenn er so handelt. Dieser Werth, den er sich selbst
+giebt, berechtigt ihn, die demselben angemessene Glückseligkeit zu
+erwarten: aber diese kann er sich nicht selbst geben, so wie jenen; er
+erwartet sie also vom höchsten Exekutor des Gesetzes, der ihm durch
+dasselbe angekündigt wird. Dieses Wesen zieht seine ganze Verehrung auf
+sich, weil es einen unendlichen Werth hat, gegen welchen der seinige in
+Nichts verschwindet; und seine ganze Zuneigung, weil er alles von ihm
+erwartet, was er gutes zu erwarten hat. Er kann nicht gleichgültig gegen
+den stets gegenwärtigen Beobachter, Späher, und Beurtheiler seiner
+geheimsten Gedanken, und den gerechtesten Vergelter derselben bleiben.
+Er muß wünschen, ihm seine Bewunderung und Verehrung zu bezeigen, und da
+er's durch nichts anders kann, es durch pünktlichen _in Rücksicht auf
+Ihn_ geleisteten Gehorsam zu thun. -- Dies ist reine Vernunftreligion.
+Religiosität von dieser Art erwartet nicht vom Gedanken des Gesetzgebers
+ein Moment zur Erleichterung der Willensbestimmung, sondern nur
+Befriedigung ihres Bedürfnisses ihm ihre Zuneigung zu erkennen zu geben.
+Sie erwartet keine Anforderung von Gott, ihm zu gehorchen, sondern nur
+die Erlaubniß, bei ihrem willigen Gehorsame auf ihn zu sehen. Sie will
+nicht Gott eine Gunst erweisen, indem sie ihm dient; sondern sie
+erwartet es von ihm als die höchste Gnade, sich von ihr dienen zu
+lassen. -- Dies ist die höchste moralische Vollkommenheit des Menschen.
+Sie setzt nicht nur den festen Willen immer sittlich gut zu handeln,
+sondern auch völlige Freiheit voraus. Es ist _a priori_ unmöglich zu
+bestimmen, ob _in concreto_ irgend ein _Mensch_ dieser moralischen
+Vollkommenheit fähig sey, und es ist bei gegenwärtiger Lage der
+Menschheit gar nicht wahrscheinlich.
+
+Der zweite Grad der moralischen Güte setzt eben diesen festen Willen, im
+Ganzen dem Moralgesetze zu gehorchen, aber keine völlige Freiheit in
+einzelnen Fällen voraus. Die sinnliche Neigung kämpft noch gegen das
+Pflichtgefühl, und ist eben so oft Siegerin[TN9], als besiegt. Die
+Ursachen dieser moralischen Schwäche liegen nicht im Wesentlichen der
+menschlichen Natur, sondern sie sind zufällig: theils bei diesem und
+jenem Subjekte eine körperliche Konstitution, welche die größere
+Heftigkeit, und die anhaltendere Dauer der Leidenschaften begünstigt;
+theils, und hauptsächlich die gegenwärtige Lage der Menschheit, in
+welcher wir weit früher angewöhnt werden, nach Naturtrieben zu handeln,
+als nach moralischen Gründen, und weit öftrer in den Fall kommen, uns
+durch die ersteren bestimmen lassen zu müssen, als durch die letzteren,
+so daß unsre Ausbildung als Naturmenschen meist immer große Vorschritte
+vor unsrer moralischen Bildung voraus hat. Da in diesem Zustande der
+ernste Wille moralisch zu handeln, mithin ein lebhaftes, thätiges,
+sittliches Gefühl vorausgesetzt wird, so muß diese Schwäche dem Menschen
+sehr unangenehm seyn, und er muß begierig jedes Mittel aufsuchen, und
+ergreifen, um seine Bestimmung durchs Moralgesetz zu erleichtern. Wenn
+es darum zu thun ist, der moralischen Neigung das Übergewicht über die
+sinnliche zu verschaffen, so kann dies auf zweierlei Art geschehen,
+theils indem man die sinnliche Neigung schwächt, theils indem man den
+Antrieb des Sittengesetzes, die Achtung für dasselbe, verstärkt. Das
+erste geschieht nach technisch-praktischen Regeln, die auf
+Naturprincipien beruhen, und über welche jeden sein eignes Nachdenken,
+Erfahrung, und empirische Selbstkenntniß belehren muß. Sie liegen außer
+dem Kreise unsrer gegenwärtigen Untersuchung. Der Antrieb des
+Moralgesetzes läßt sich, ohne der Moralität Abbruch zu thun, nicht
+anders verstärken, als durch lebhafte Vorstellung der innern Erhabenheit
+und Heiligkeit seiner Forderungen; durch ein dringenderes Gefühl des
+_Sollens_ und _Müssens_. Und wie kann dies dringender werden, als wenn
+uns stets die Vorstellung eines ganz heiligen Wesens vorschwebt, das
+uns heilig zu seyn befiehlt? In ihm erblicken wir die Übereinstimmung
+mit dem Gesetze nicht mehr blos als etwas, das seyn _soll_, sondern als
+etwas, das _ist_; in ihm erblicken wir die Nothwendigkeit, so zu seyn,
+dargestellt. Wie kann das sittliche Gefühl mehr verstärkt werden, als
+durch die Vorstellung, daß bei unmoralischen Handlungen nicht blos wir
+selbst, die wir unvollkommne Wesen sind -- nein, daß die höchste
+Vollkommenheit uns verachten müsse? daß bei Selbstüberwindung, und
+Aufopferung unsrer liebsten Neigungen für die Pflicht, nicht nur wir
+selbst, sondern die wesentliche Heiligkeit uns ehren müsse? Wie können
+wir aufmerksamer auf die Stimme unsers Gewissens, und gelehriger gegen
+sie werden, als wenn wir in ihr die Stimme des Heiligsten hören, der
+unsichtbar[TN10] uns immer begleitet, und die geheimsten Gedanken unsers
+Herzens späht -- _vor dem wir wandeln?_ Da die Neigung im Subjekte gegen
+dieses neue Moment des Sittengesetzes, welches ihr Abbruch thut,
+streitet, so wird die Vernunft suchen, dasselbe durch völlige Sicherung
+des Grundes, auf dem es beruht, zu befestigen; sie wird einen Beweis für
+den Begriff Gottes als moralischen Gesetzgebers suchen, und sie wird ihn
+im Begriffe desselben, als Weltschöpfers, finden. Dies ist der zweite
+Grad der sittlichen Vollkommenheit, der die Naturreligion
+begründet. -- Diese Religion soll allerdings Mittel der
+Willensbestimmung in einzelnen Fällen, bei eintretendem Kampfe der
+Neigung gegen die Pflicht, werden; aber sie setzt die erste, höchste
+Bestimmung des Willens, dem Moralgesetze überhaupt zu gehorchen, als
+durch dasselbe schon geschehen, voraus, denn sie bietet sich nicht dar,
+sondern sie muß gesucht werden, und niemand kann sie suchen, der sie
+nicht wünscht.
+
+Der tiefste Verfall vernünftiger Wesen in Rücksicht auf Sittlichkeit
+endlich ist es, wenn nicht einmal der Wille da ist, ein Moralgesetz
+anzuerkennen, und ihm zu gehorchen; wenn sinnliche Triebe die einzigen
+Bestimmungsgründe ihres Begehrungsvermögens sind. Es scheint wenigstens,
+vor der Hand gar nichts für die Nothwendigkeit einer Offenbarung zu
+beweisen, wenn man auch in der Gesellschaft unter andern moralisch
+bessern Menschen noch so viele in diesem Grade verdorbne Subjekte sollte
+aufzeigen können: denn es muß den bessern möglich seyn, und es ist ihre
+Pflicht, -- könnte man sagen, -- in den schlechtern durch Belehrung und
+Bildung das moralische Gefühl zu entwickeln, und sie so bis zum
+Bedürfniß einer Religion zu führen. Ohne uns vor der Hand auf diese
+Untersuchung einzulassen, wollen wir die Frage nur so stellen, wie ihre
+Beantwortung für den Erweis eines empirischen Bedürfnisses der
+Offenbarung entscheidend wird: War es möglich, dass die ganze
+Menschheit, oder wenigstens ganze Völker- und Länderstriche in diesen
+tiefen moralischen Verfall gerathen konnten? Um sie beantworten zu
+können, müssen wir erst den Begriff der empirischen Sinnlichkeit etwas
+näher bestimmen.
+
+Sinnlichkeit überhaupt, nemlich empirische, könnte man füglich als eine
+Unfähigkeit zur Vorstellung der Ideen beschreiben; um dadurch zugleich
+den theoretischen Fehler, sich dieselben entweder gar nicht, oder nicht
+anders, als unter den Bedingungen der empirischen Sinnlichkeit, denken
+zu können, und den praktischen, sich nicht durch dieselben bestimmen zu
+lassen, der aus dem erstem nothwendig folgt, zu befassen. Man kann die
+empirische Sinnlichkeit, eben so wie die reine, in zwei Gattungen
+eintheilen, in die _äussere_ und _innere_. Die erstere besteht in
+theoretischer Rücksicht darin, wenn man sich alles unter die empirischen
+Bedingungen der äußern Sinne, alles hörbar, fühlbar, sichtbar u. s. w.
+denkt, und auch alles wirklich sehen, hören, fühlen will, und damit ist
+immer eine gänzliche Unfähigkeit zum Nachdenken, zu Verfolgung einer
+Reihe von Schlüssen, wenn es auch nur über Gegenstände der Natur ist,
+verbunden; und in praktischer, wenn man sich nur durch die Lust des
+äußern Sinns, bestimmen läßt. Dieses ist derjenige Grad derselben, den
+man auch rohe Sinnlichkeit nennt. Die zweite besteht in theoretischer
+Rücksicht darin, daß man sich alles wenigstens unter die empirischen
+Bedingungen unsers innern Sinns, alles modificirbar denkt, und es auch
+wirklich modificiren will; und in praktischer, wenn man sich durch
+nichts höheres bestimmen läßt, als durch die Lust des innern Sinns.
+Dahin gehört die Lust am Spiel, am Dichten, am Schönen (aber nicht am
+Erhabnen), selbst am Nachdenken, am Gefühl seiner Kraft, und sogar das
+Mitgefühl, ob es gleich der edelste aller sinnlichen Triebe ist. Wenn
+diese Sinnlichkeit herrschend ist, d. i. wenn wir blos und lediglich
+durch ihren Antrieb und nie durch das Moralgesetz uns bestimmen lassen,
+so ist klar, dass sie allen Willen gut zu seyn, und alle Moralität
+gänzlich ausschließt. Aber bei den meisten Menschen hat sie zwar bei
+weitem das Übergewicht, und sie werden in den meisten Fällen blos durch
+sie bestimmt; aber dennoch sind sie darum noch nicht überhaupt aller
+reinmoralischen Handlungen unfähig, und haben wenigstens noch soviel
+moralisches Gefühl, um die Sträflichkeit und Unanständigkeit ihrer
+Handlungsart in auffallenden Fällen oder bei gewissen Veranlassungen zu
+fühlen, und sich deren zu schämen. Gesetzt aber, sie wendeten das
+Moralgesetz auch nie auf sich selbst an, und hätten nie Schaam oder
+Reue über ihre eigne Unvollkommenheit empfunden, so zeigt es sich doch
+in ihrer Beurtheilung der Handlungen andrer, in ihrer oft starken
+Misbilligung derselben aus richtigen moralischen Gründen, dass sie des
+moralischen Sinns nicht gänzlich unfähig sind. Auf Menschen von dieser
+Art, sollte man glauben, würde man eben von der Seite aus, wo sie noch
+Empfänglichkeit für Moralität zeigen, wirken, -- man würde sich eben der
+Grundsätze, die sie auf andre anwenden, bedienen können, um ihnen über
+ihren eignen Zustand die Augen zu öffnen, sie so allmählich zum guten
+Willen, und durch ihn endlich zur Religiosität zu führen. Es müsste
+also, zum Behufe der Nothwendigkeit einer Offenbarung gezeigt werden
+können, dass Menschen, und ganze Menschengeschlechter möglich seyen, die
+durch herrschende Sinnlichkeit des Sinns für Moralität entweder
+gänzlich, oder doch in einem so hohen Grade beraubt wären, dass man von
+diesem Wege aus gar nicht auf sie wirken könne; welche sich des
+Moralgesetzes in ihnen entweder gar nicht, oder doch so wenig bewusst
+seyen, dass man auf diesen Grund in ihnen gar nichts bauen könne. Es
+lässt sich _a priori_ wol denken, daß die Menschheit entweder von ihrem
+Ursprünge an, oder durch mancherlei Schicksale in so eine Lage habe
+kommen können, daß sie, in beständigem harten Kampfe mit der Natur um
+ihre Subsistenz, genöthigt gewesen sey, alle ihre Gedanken stets auf
+das, was vor ihren Füßen lag, zu richten; auf nichts denken zu können,
+als auf das Gegenwärtige; und kein ander Gesetz hören zu können, als das
+der Noth. In so einer Lage ist es unmöglich, dass das moralische Gefühl
+erwache, und sittliche Begriffe sich entwickeln: aber die Menschheit
+wird nicht immer, sie wird außer besondern Fällen nicht lange in
+derselben bleiben: sie wird durch Hülfe der Erfahrung sich Regeln
+machen, und Maximen ihres Verhaltens abstrahiren. Diese Maximen, blos
+durch Erfahrung in der Natur entstanden, werden auch blos auf diese
+angewendet seyn, und möglichen moralischen Regeln oft widersprechen. Sie
+werden sich dennoch, durch ihre Anwendbarkeit und durch das allgemeine
+Beispiel bewährt, von Generation auf Generation fortpflanzen, und
+vermehrt werden; und nun werden sie es seyn, die die Möglichkeit der
+Moralität vernichten, nachdem jene dringende Noth, die vor ihnen es
+that, durch sie zum Theil gehoben ist. Denkt man an die Bewohner des
+Feuerlandes, welche ihr Leben in einem Zustande, der so nahe an die
+Thierheit gränzt, hinbringen, an die meisten Bewohner der Südsee-Inseln,
+welchen der Diebstahl etwas ganz gleichgültiges zu seyn, und welche sich
+desselben nicht im geringsten zu schämen scheinen, an jene Negern,
+welche ohne langes Bedenken ihre Frau, oder ihre Kinder gegen einen
+Trunk Brandwein in die Sklaverei verkaufen, so scheint man die erstere
+Bemerkung in der Erfahrung bestätigt zu finden; und um sich von der
+Richtigkeit der zweiten zu überzeugen, hat man nur die Sitten und
+Maximen policirter Völker zu studiren.
+
+Wie soll nun die Menschheit aus diesem Zustande zur Moralität, und durch
+sie zur Religion gelangen? Kann sie dieselbe nicht selbst finden? Um
+diese Frage bestimmter zu beantworten, müssen wir dasjenige, was hierzu
+vorausgesetzt wird, mit ihrem Zustande, vergleichen. Um zu entscheiden,
+ob ein Volk der Sittlichkeit überhaupt in seinem gegenwärtigen Zustande
+fähig sey, oder nicht, ist es nicht genug, ihr Verhalten zu betrachten,
+und der Schluß: ein gewisses Volk begeht allgemein, und ohne Spur der
+geringsten Schaam, Handlungen, die gegen die ersten Grundsätze aller
+Moral streiten, also ist es ohne alles moralisches Gefühl; ist übereilt.
+Man muß untersuchen, ob sich denn nicht einmal der Begriff von Pflicht
+überhaupt, wenn gleich noch so dunkel gedacht, bei ihnen zeige, und wenn
+man denn da z. B. nur soviel findet, daß sie auf die Beobachtung eines
+Vertrags, die sie nicht erzwingen können, auch in dem Falle, da es dem
+zweiten Theile zuträglich wäre ihm nicht zu halten, trauen, und in
+diesem Vertrauen sich wagen; daß sie im Fall der Verletzung desselben
+lebhaftern und bitterern Unwillen zeigen, als sie über den ihnen dadurch
+zugefügten Schaden an sich zeigen würden; so muß man ihnen den Begriff
+der Pflicht überhaupt zugestehen. Nun aber ist ohne dieses Vertrauen
+auf Beobachtung der Verträge es auch nicht einmal möglich, sich
+zur Gesellschaft zu verbinden. Jedes Volk also, das nur in
+gesellschaftlicher Vereinigung lebt, ist nicht ohne allen moralischen
+Sinn. Aber leider ist es allgemeine Gewohnheit aller derer, bei denen
+die Sinnlichkeit herrschend ist, sich dieses Gefühls nicht sowohl als
+Bestimmungsgrundes ihrer eignen Handlungen, als vielmehr blos und
+lediglich als Beurtheilungsprincips der Handlungen anderer zu bedienen.
+Ja, sie gehen wol so weit, besonders wenn die Sinnlichkeit schon in
+Maximen gebracht ist, eine Aufopferung, eine Verleugnung des Eigennutzes
+für die Pflicht, sich als lächerliche Thorheit anzurechnen, und sich
+derselben zu schämen; sich also stets und immer als blos unter dem
+Naturbegriffe stehend zu betrachten; verfahren endlich auch wol so
+konsequent, es auch dem ändern für eben das anzurechnen, wofern sie
+nicht etwa selbst persönlich dabei interessirt, und durch die
+Pflichtverletzung des ändern an ihrem eignen Vortheile gekränkt worden
+sind. Nur im letztern Falle erinnern sie sich, daß es Pflichten giebt;
+und dies macht denn die Entwickelung dieses Begriffs, wo wir ihn mit
+herrschender Sinnlichkeit vereinigt antreffen, sehr verdächtig, und
+berechtigt uns zu glauben, daß blos das Princip der letztern, das des
+Eigennutzes, sie bewirkt habe. Mit herrschender Sinnlichkeit ist also
+sogar der Wille, moralisch gut zu seyn, nicht zu vereinigen. Da aber
+dieser Wille unumgänglich nöthig ist, um eine Religion als Mittel einer
+stärkern Bestimmung durchs Moralgesetz zu _suchen_, so kann die
+Menschheit in diesem Zustande nie von selbst eine Religion finden, denn
+sie kann sie nicht einmal suchen.
+
+Und wenn sie dieselbe auch suchen könnte, so kann sie sie nicht
+_finden_. Um sich auf die oben entwickelte Art zu überzeugen, daß Gott
+es ist, der durchs Moralgesetz zu uns redet, bedarf es vor's erste des
+Begriffe einer Schöpfung der Welt durch eine Ursache außer ihr. Auf
+diesen Begriff wird die Menschheit, selbst die noch sehr ungebildete
+Menschheit, leicht kommen. Sie ist _a priori_ genöthigt, sich absolute
+Totalität der Bedingungen zu denken; und sie schließt die Reihe
+derselben nur eher und schneller, je weniger sie gebildet, und je
+unfähiger sie ist, eine lange Reihe zu verfolgen. Daher wird unter
+rohsinnlichen Menschen alles voll von Glauben an übernatürliche
+Ursachen, an Dämonen ohne Zahl seyn. Eine gebildetere Sinnlichkeit wird
+sich vielleicht zum Begriffe einer einzigen ersten Ursache, eines
+kunstvollen Architekten der Welt erheben. Aber zum Behuf einer Religion
+brauchen, wir nicht diesen, sondern den von einem _moralischen_
+Weltschöpfer, und, um zu ihm zu gelangen, den Begriff eines moralischen
+Endzwecks der Welt. Nun wird abermals die Sinnlichkeit zwar leicht auf
+den Begriff von möglichen Zwecken in der Weit kommen, weil sie selbst
+durch die Vorstellung von Zwecken bei ihren Geschäften hienieden
+geleitet wird: aber der Begriff eines moralischen _Endzwecks_ der
+Schöpfung ist nur dem gebildeten moralischen Gefühle möglich. Der blos
+sinnliche Mensch wird also nie weder auf ihn, noch durch ihn auf das
+Princip einer Religion kommen.
+
+Vor's erste, wenn doch ein Mittel sollte ausfindig gemacht werden,
+Religion an ihn zu bringen, wozu bedarf er ihrer? Der beste moralische
+Mensch, der nicht nur den ernsten Willen hätte, dem Moralgesetze zu
+gehorchen, sondern auch die völlige Freiheit, bedurfte ihrer blos dazu,
+um die Empfindung der Verehrung und Dankbarkeit gegen das höchste Wesen
+auf irgend eine Art zu befriedigen. Derjenige, der zwar eben den ernsten
+Willen, aber nicht völlige Freiheit hatte, bedurfte ihrer, um der
+Autorität des Moralgesetzes ein neues Moment hinzuzufügen, durch
+welches der Stärke der Neigung das Gegengewicht gehalten und die
+Freiheit hergestellt würde. Derjenige, der auch nicht den Willen hat,
+ein sittliches Gesetz anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, bedarf ihrer,
+um nur erst diesen Willen, und dann durch ihn die Freiheit in sich
+hervorzubringen. Mit ihm hat also die Religion einen andern Weg zu
+nehmen. Die reine Vernunftreligion, sowohl als die natürliche, gründeten
+sich auf Moralgefühl: die geoffenbarte hingegen soll selbst erst
+Moralgefühl begründen. Die erstere fand gar keinen Widerstand, sondern
+alle Neigungen im Subjekte bereit, sie anzunehmen; die zweite hatte nur
+in einzelnen Fällen die Neigungen zu bekämpfen, kam aber im Ganzen
+erwünscht, und gesucht; die letztere hat nicht nur allen unmoralischen
+Neigungen, sondern sogar dem völligen Widerstreben, überhaupt ein Gesetz
+anzuerkennen, und der Abneigung gegen sie selbst, die sie das Gesetz
+gültig machen will, das Gegengewicht zu haben. Sie kann also und wird
+sich wichtigerer Momente bedienen, so viel es geschehen kann, ohne der
+Freiheit Abbruch zu thun, d. h. ohne gegen ihren eignen Zweck zu
+handeln.
+
+Durch welchen Weg nun kann diese Religion an die so beschaffne
+Menschheit gelangen? Natürlich auf eben dem, auf welchem alles an sie
+gelangt, was sie sich denkt, oder wodurch sie sich bestimmen läßt, auf
+dem der Sinnlichkeit. Gott muß sich ihnen unmittelbar durch die Sinne
+ankündigen, unmittelbar durch die Sinne Gehorsam von ihnen verlangen.
+
+Aber hier sind noch zwei Fälle möglich, nemlich entweder Gott entwickelt
+durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt in dem Herzen eines
+oder mehrerer, die er zu seinen Mittelspersonen an die Menschheit
+ausersehen hat, auf dem Wege des Nachdenkens das moralische Gefühl, und
+bauet auf eben dem Wege auf dasselbe das Princip aller Religion, mit dem
+Befehle, an den übrigen Menschen eben das zu thun, was er an ihnen
+gethan hat: oder er kündigt geradezu dieses Princip an, und gründet es
+auf seine Autorität, als Herr. Im erstem Falle wären wir nicht einmal
+genöthigt, Gott als unmittelbare Ursache dieser übernatürlichen Wirkung
+anzunehmen, sondern, ob wir gleich ein allgemeines sittliches Verderben
+der Menschheit angenommen haben, so könnte doch recht füglich eins der
+möglichen höhern moralischen Wesen Ursache einer solchen Wirkung seyn.
+Finden wir aber anderweitige Gründe, den Grund einer solchen Wirkung
+unmittelbar in Gott zu setzen, so werden wir diese Gründe dadurch gar
+nicht entkräften, wenn wir sagen, es sey Gott unanständig, den Pädagogen
+zu machen; denn nach unsrer Erkenntniß von Gott ist nichts ihm
+unanständig, als was gegen das Moralgesetz ist. In diesem Falle hätten
+wir denn auch, ununtersucht, welches moralische Wesen die veranlassende
+Ursache dieser Entwickelung sey, keine Offenbarung, sondern eine auf
+einem übernatürlichen Wege an uns gebrachte Naturreligion. Wenn dieses
+Mittel nur möglich und zur Erreichung des Zwecks hinlänglich war, so war
+keine Offenbarung, d. i. keine _unmittelbar_ auf Gottes Autorität
+gegründete Ankündigung desselben, als Gesetzgebers, nöthig. Laßt uns
+einen Augenblick annehmen, Gott wolle sich desselben bedienen. Er wird
+ohne Zweifel in den Seelen derer, auf die er wirkt, die erwartete
+vernünftige Überzeugung hervorbringen. Diese werden seinem Befehle, und
+ihrem eignen Gefühl der Verbindlichkeit, Moralität weiter zu verbreiten,
+gemäß, sich an die übrige Menschheit wenden, und eben diese Überzeugung
+auf eben dem Wege in ihnen aufzubauen suchen, auf welchem sie in ihnen
+selbst aufgebaut wurde. Es liegt weder in der menschlichen Natur
+überhaupt, noch in der empirischen Beschaffenheit der angenommenen
+Menschen insbesondre ein Grund, warum es diesen Abgeordneten unmöglich
+seyn sollte, ihren Zweck zu erreichen, wenn sie nur Gehör finden, wenn
+sie sich nur Aufmerksamkeit verschaffen können. Aber wie wollen sie sich
+diese verschaffen bei Menschen, die schon im Voraus gegen das Resultat
+ihrer Vorstellungen eingenommen seyn müssen? Was wollen sie diesen das
+Nachdenken scheuenden Menschen geben, damit sie die Mühe desselben auf
+sich nehmen, um die Wahrheit einer Religion erkennen zu müssen, welche
+ihre Neigungen einschränken und sie unter ein Gesetz bringen will? Es
+bleibt also nur der letzte Fall übrig: sie müssen ihre Lehren unter
+göttlicher Autorität, und als seine Gesandten an die Menschheit,
+ankündigen.
+
+Auch dies scheint wieder auf zweierlei Art möglich zu seyn, daß nemlich
+Gott entweder auch dieser seiner Gesandten Glauben schlechthin auf
+Autorität gründe, oder daß er nur wolle, und es von ihrer eignen
+Einsicht erwarte, daß sie dasjenige, was auf dem bloßen Wege des
+Nachdenkens durch irgend ein Mittel aus ihrem Herzen entwickelt worden,
+den übrigen Menschen unter göttlicher Autorität ankündigen, insofern sie
+einsehen, daß kein anderes Mittel übrig ist, Religion an sie zu bringen.
+Das letztere aber ist unmöglich; denn dann hätte Gott gewollt, daß diese
+seine Abgeordneten, -- zwar in der wohlthätigsten Absicht, -- aber doch,
+daß sie lügen und betrügen sollten: Lügen und Betrug aber bleibt immer,
+in welcher Absicht er auch geschehe, unrecht, weil das nie Princip einer
+allgemeinen Gesetzgebung werden kann; und Gott kann nie etwas unrechtes
+wollen.
+
+Man könnte endlich sich drittens noch als möglich denken, Gott habe
+gewollt, daß sich diese angeblichen Inspirirten täuschen, und eine auf
+Autorität gegründete Ankündigung der göttlichen Moralgesetzgebung, die
+ganz natürlich, z. B. durch die vom Wunsche darnach aufgeregte Phantasie
+in ihnen entstanden wäre, einer übernatürlichen Ursache zuschreiben
+sollten. Da jede kategorische Antwort auf diese Frage, die bejahende
+sowohl, als die verneinende, sich lediglich auf theoretische Principien
+gründen könnte, weil von Erklärung einer Naturerscheinung nach derselben
+Gesetzen die Rede ist; alle Naturphilosophie aber nicht so weit reicht,
+um zu beweisen, daß etwas in der Sinnenwelt _nur_ durch Gesetze der
+Natur, oder, daß es durch sie _nicht_ möglich sey; so kann diese
+Behauptung, auf Erörterung einer Offenbarung _in concreto_ angewandt,
+nie, weder bewiesen, noch widerlegt werden; sie gehört aber auch nicht
+in die Untersuchung vom möglichen Ursprünge einer geoffenbarten
+Religion, als welche blos aus praktischen Principien angestellt wird.
+Allerdings könnte eine gewisse Wirkung, als Naturerscheinung betrachtet,
+aus uns entdeckbaren Naturgesetzen entstanden seyn, und dennoch könnte
+es zugleich dem Begriffe eines vernünftigen Wesens sehr gemäß seyn, daß
+wir sie, wenigstens bis zur Erreichung ihrer moralischen Absicht, einer
+übernatürlichen Ursache zuschrieben; und jener disjunktive Satz: Gewisse
+angebliche Inspirirten waren entweder wirklich inspirirt, oder sie waren
+Betrüger, oder sie waren Schwärmer -- richtiger, und gelinder
+ausgedrückt, sie waren unvollkommne Naturforscher -- reicht bei weitem
+nicht hin, durch ihn die kategorischen Behauptungen, auf welche er
+ausgeht, zu begründen. Denn erstens heben die Begriffe, die als Glieder
+der Eintheilung neben einander gestellt sind, sich nicht wechselseitig
+auf. Die Möglichkeit, den letztern anzunehmen, muß aus Naturbegriffen
+widerlegt, oder bewiesen werden; die Möglichkeit der beiden erstem aber
+kann nur aus praktischen Principien dargethan werden: beide Principien
+aber treffen, sich nicht, und aus dem einen kann sehr wohl bejaht
+werden, was das andre verneint. Der letzte Fall also, und einer von den
+beiden erstern, sind zugleich möglich, nur die beiden erstern
+widersprechen sich. Zweitens ist die Unmöglichkeit des letztern nie in
+einem gegebnen Falle darzuthun. Aber dies alles wird erst in der Folge,
+wo wir von der physischen Möglichkeit der erwarteten übernatürlichen
+Wirkung in der Sinnenwelt reden werden, seine völlige Deutlichkeit
+erhalten.
+
+Da also die Möglichkeit des letztern Falles, die wir freilich nicht
+wegräumen können, uns nicht irre machen darf, so können wir nun aus
+allem bis jetzt bewiesenen sicher folgende Resultate ziehen: Die
+Menschheit kann so tief in moralischen Verfall gerathen, daß sie nicht
+anders zur Sittlichkeit zurückzubringen ist, als durch die Religion, und
+zur Religion nicht anders, als durch die Sinne: eine Religion, die auf
+solche Menschen wirken soll, kann sich auf nichts anders gründen, als
+unmittelbar auf göttliche Autorität: da Gott nicht wollen kann, daß
+irgend ein moralisches Wesen eine solche Autorität erdichte, so muß er
+selbst es seyn, der sie einer solchen Religion beilegt.
+
+Aber wozu soll nun diese Autorität? und worauf kann Gott, wenn er es mit
+Menschen, die in diesem Grade sinnlich sind, zu thun hat, sie gründen?
+Offenbar nicht auf eine Erhabenheit, für welche sie keinen Sinn und
+keine Ehrfurcht haben, auf seine Heiligkeit, als welches das moralische
+Gefühl in ihnen schon voraussetzen würde, das erst durch die Religion
+entwickelt werden soll; sondern auf diejenige, für deren Bewunderung sie
+aus Naturgründen empfänglich sind, auf seine Größe, und Macht als Herr
+der Natur und als ihr Herr. Nun aber ist es Heteronomie, und bewirkt
+keine Moralität, sondern erzwingt höchstens Legalität, wenn wir nur
+darum uns dem Inhalte des Moralgesetzes gemäß betragen, weil ein
+übermächtiges Wesen es will; und eine auf diese Autorität gegründete
+Religion widerspräche folglich sich selbst. Aber diese Autorität soll
+denn auch nicht Gehorsam, sie soll nur Aufmerksamkeit auf die weiter
+vorzulegenden Motiven des Gehorsams begründen. Aufmerksamkeit aber, als
+eine empirische Bestimmung unsrer Seele, ist durch natürliche Mittel zu
+erregen. Es würde zwar offenbar widersprechend seyn, auch nur diese
+durch Furcht vor angedrohten Strafen dieses mächtigen Wesens, oder wol
+gar durch physische Mittel erzwingen, oder durch verheißne Belohnungen
+erschleichen zu wollen; widersprechend, weil Furcht und Hoffnung die
+Aufmerksamkeit mehr zerstreuen, als erregen, und höchstens nur ein
+mechanisches Nachsagen, aber keine auf vernünftige Überlegung gegründete
+Überzeugung, welche allein der Grund aller Moralität seyn muß,
+hervorbringen können; widersprechend, weil dies gleich anfangs das
+Princip aller Religion verfälschen, und Gott als ein Wesen darstellen
+würde, dem man sich noch durch etwas anderes, als durch moralische
+Gesinnungen, -- hier durch unwilliges Anhören von Dingen, an denen
+man kein Interesse hat, und durch ängstliches Nachplaudern
+derselben -- gefällig machen könnte. Aber die Vorstellung einer noch so
+großen Macht errege auch, so lange wir uns nicht im Widerstreite gegen
+sie denken, nicht Furcht, sondern Bewunderung, und Verehrung, die zwar
+nur auf pathologischen, und nicht moralischen, Gründen beruht, die aber
+unsre Aufmerksamkeit auf alles, was von dem mächtigen Wesen herkommt,
+kräftig hinzieht. So lange sich nun Gott noch nicht als moralischen
+Gesetzgeber, sondern blos als redende Person ankündigt, so denken wir
+uns noch nicht im Widerstreite gegen ihn; und wenn er sich als solchen
+ankündigt, so kündigt er uns zugleich seine Heiligkeit an, welche uns
+alle mögliche Furcht vor seiner Macht benimmt, indem sie uns zusichert,
+daß er nie einen willkührlichen Gebrauch von derselben gegen uns machen,
+sondern daß ihre Wirkungen auf uns gänzlich von uns selbst abhängen
+werden. Die Anforderung Gottes also an uns in einer möglichen
+Offenbarung, ihn _anzuhören_, gründet sich auf seine Allmacht, und
+unendliche Größe, und kann sich auf nichts anders gründen, indem Wesen,
+die einer Offenbarung bedürfen, vor's erste keiner andern Vorstellung
+von ihm fähig sind. Seine Anforderung aber ihm zu _gehorchen_, kann sich
+auf nichts anderes, als auf seine Heiligkeit gründen, weil sonst der
+Zweck aller Offenbarung, reine Moralität zu befördern, nicht erreicht
+würde; aber der Begriff der Heiligkeit sowohl, als die Verehrung gegen
+sie, muß schon vorher durch die Offenbarung entwickelt worden
+seyn. -- Wir haben einen erhabnen Ausspruch, der dies erläutert: Ihr
+sollt heilig seyn, denn ich bin heilig, spricht der Herr. Der Herr
+redet, als Herr, und fordert dadurch alles zur Aufmerksamkeit auf. Aber
+die Forderung der Heiligkeit gründet er nicht auf diese seine
+Herrschaft, sondern auf seine eigne Heiligkeit.
+
+Aber, wie sollen denn diese Menschen, ehe ihr sittliches Gefühl noch
+geweckt ist, beurtheilen, ob es Gott seyn könne, welcher redet? wird
+noch gefragt; und hier kommen wir dann auf die Beantwortung eines
+Einwurfs, der schon seit langem vor der Seele jedes Lesers geschwebt
+haben muß. Wir haben im vorigen §. bewiesen, daß der Begriff der
+Offenbarung vernünftiger Weise nur _a priori_ möglich sey, und _a
+posteriori_ gar nicht rechtmäßig entstehen könne; und in diesem haben
+wir gezeigt, daß es einen Zustand geben könne, ja daß die ganze
+Menschheit in diesen Zustand verfallen könne, in welchem es ihr
+unmöglich ist, _a priori_ auf den Begriff der Religion, und also auch
+der Offenbarung zu kommen. Dies sey ein förmlicher Widerspruch, kann man
+sagen: oder man kann uns das Dilemma vorlegen: Entweder fühlten die
+Menschen schon das sittliche Bedürfniß, das sie treiben konnte, eine
+Religion zu suchen, und hätten schon alle Moralbegriffe, die sie von den
+Wahrheiten derselben vernünftig überzeugen konnten; so bedurften sie
+keiner Offenbarung, sondern hatten schon _a priori_ Religion: oder sie
+fühlten weder jenes Bedürfniß, noch hatten sie jene Begriffe; so
+konnten sie sich nie aus moralischen Gründen von der Göttlichkeit einer
+Religion überzeugen; aus theoretischen konnten sie es auch nicht; sie
+konnten es also überhaupt nicht, und eine Offenbarung ist folglich
+unmöglich. Aber es folgt nicht, daß Menschen, die sich des Moralgebots
+in ihnen wenig bewußt waren, und durch dasselbe nicht zur Aufsuchung
+einer Religion getrieben werden konnten, also der Offenbarung bedurften,
+nicht nachher eben durch Hülfe dieser Offenbarung jenes Gefühl in sich
+entwickeln, und so geschickt werden konnten, eine Offenbarung zu prüfen,
+und so vernünftig zu untersuchen, ob sie göttlichen Ursprungs seyn
+könne, oder nicht. Es kündigte sich ihnen eine Lehre als göttlich an,
+und erregte dadurch wenigstens ihre Aufmerksamkeit. Entweder nahmen sie
+nun dieselbe sogleich für göttlich an; und da sie dies weder aus
+theoretischen Principien folgern, noch nach moralischen untersuchen
+konnten, weil noch bis jetzt ihr Moralgefühl unentwickelt war, nahmen
+sie etwas ganz ohne Grund an, und es war ein Glück für sie, wenn ihnen
+der Zufall nützlich wurde: oder sie verwarfen sie sogleich; so verwarfen
+sie wieder etwas ganz ohne Grund: oder endlich sie ließen die Sache
+unentschieden, bis sie vernünftige Gründe eines Unheils finden würden,
+und in diesem einzigen Falle handelten sie vernünftig. _Daß_ Gott rede,
+oder _daß_ er _nicht_ rede (als kategorische, aus theoretischen Gründen
+mögliche, Behauptung), konnten sie nie beweisen; ob er geredet haben
+_könne_, konnte nur aus dem Inhalte dessen erhellen, was in seinem Namen
+gesagt ward; sie mußten es also vor's, erste anhören. Wenn nun durch
+dieses Anhören ihr moralisches Gefühl entwickelt wurde, so wurde
+zugleich der Begriff einer Religion, und des möglichen Inhalts
+derselben, sie komme nun durch Offenbarung, oder ohne sie an uns,
+entwickelt; und nun konnten, und mußten sie, um zu einem vernünftigen
+Fürwahrhalten zu gelangen, die ihren als göttlich angekündigte
+Offenbarung mit ihrem nun entwickelten Begriffe einer Offenbarung
+_a priori_ vergleichen, und nach der Übereinstimmung oder
+Nichtübereinstimmung mit demselben ein Urtheil über sie fällen: und das
+lös't dann den vermeinten Widerspruch völlig auf. Ein vernünftiges
+Aufnehmen einer gegebnen Offenbarung, als göttlich, ist nur aus Gründen
+_a priori_ möglich, aber _a posteriori_ können, und müssen in gewissen
+Fällen, Gelegenheitsursachen gegeben werden, um diese Gründe zu
+entwickeln.
+
+Alle diese Untersuchungen nun haben den eigentlichen Fragepunkt mehr
+vorbereitet, als bestimmt und entwickelt. Da nemlich nach allem bisher
+gesagten kein vernünftiges Aufnehmen einer Offenbarung als göttlich,
+eher als nach völliger Entwickelung des Moralgefühls in uns, statt
+findet; da ferner nur auf dieses Gefühl, und den dadurch in uns
+begründeten Willen der Vernunft zu gehorchen, jeder Entschluß einem
+Gesetze Gottes zu gehorchen sich gründen kann: (§. 3.) so scheint die
+göttliche Autorität, worauf eine gegebne Offenbarung sich gründen
+könnte, ihren ganzen Nutzen zu verlieren, sobald es möglich wird, sie
+anzuerkennen. So lange nemlich eine solche Offenbarung noch arbeitet, um
+den Menschen zur Empfänglichkeit für Moralität zu bilden, ist es
+demselben völlig problematisch, ob sie göttlichen Ursprungs auch nur
+seyn könne, weil dies sich nur aus einer Beurtheilung derselben nach
+Moralprincipien ergeben, kann; sobald aber nach geschehener Entwickelung
+des Moralgefühls in ihm, eine solche Beurtheilung möglich ist, so
+scheint dies Moralgefühl allein hinlänglich seyn zu können, um ihn zum
+Gehorsam gegen das Moralgesetz, blos als solches, zu bestimmen. Und
+obgleich, wie ebenfalls oben (§. 3.) gezeigt worden, auch bei dem
+festesten Willen dem Moralgesetze, blos als Gesetze der Vernunft, zu
+gehorchen, einzelne Fälle möglich sind, in denen dasselbe einer
+Verstärkerung seiner Kausalität durch die Vorstellung, es sey Gottes
+Gesetz, bedarf, so ist doch in dem durch eine geschehene Offenbarung
+zur Moralität gebildeten Subjekte die Vorstellung dieser göttlichen
+Gesetzgebung sowohl ihrer Materie nach durch praktische
+Vernunftprincipien, als ihrer Form nach durch Anwendung derselben auf
+den Begriff einer Welt, völlig möglich, und es erscheint kein Grund,
+warum er sie sich, als durch eine übernatürliche Wirkung in der
+Sinnenwelt gegeben, denken sollte. Es muß also ein Bedürfniß, freilich
+nur ein empirisches, aufgezeigt werden, welchem nur durch die bestimmte
+Vorstellung einer _durch eine Wirkung in der Sinnenwelt geschehnen_
+Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgebers abgeholfen werden kann,
+wenn diese ganze Vorstellung nicht vergeblich, und der Begriff einer
+Offenbarung nicht leer seyn soll, indem ein Glaube an dieselbe
+allenfalls nützlich seyn könnte, so lange er nicht möglich ist, und
+sobald er möglich wird, seinen ganzen Nutzen verlöhre: denn unmöglich
+können wir die frommen Empfindungen über die zu unsrer Schwachheit sich
+herablassende Güte Gottes, u. dergl., die durch eine solche Vorstellung
+in uns entstehen müssen, als den ganzen bleibenden Nutzen einer
+Offenbarung angeben.
+
+Nun sind in obiger Deduktion des Offenbarungsbegriffs zum Behuf der
+realen Möglichkeit desselben nicht nur solche vernünftige Wesen
+Vorausgesetzt worden, in denen das Moralgesetz seine Kausalität auf
+immer, sondern auch solche, bei denen es dieselbe in einzelnen Fällen
+verlohren habe. Wo auch nicht der Wille ein Sittengesetz anzuerkennen,
+und ihm zu gehorchen, vorhanden ist, ist das Moralgesetz ganz ohne
+Kausalität; wo hingegen zwar dieser, aber nicht die völlige Freiheit da
+ist, verliert es seine Kausalität in einzelnen Fällen. Wie die
+Offenbarung die Wirksamkeit desselben im ersten Falle wieder herstelle,
+ist jetzt gezeigt worden: ob sie auch im zweiten einen ihr wesentlichen,
+nur durch sie möglichen Einfluß habe, davon ist jetzt die Frage. Da im
+ersten Falle die Offenbarung noch gar nicht als das, für was sie sich
+vernünftiger Weise anerkannt werden kann, so könnte man diese ihre
+Funktion -- die der Offenbarung _an sich_, insofern sie von unsrer
+Vorstellungsart ganz unabhängig ist, oder ihrer _Materie_ nach (_functio
+revelationis materialiter spectatae_) nennen; hingegen das, was sie im
+zweiten Falle zu leisten hätte, die Funktion der Offenbarung, insofern
+wir sie dafür anerkennen, oder ihrer _Form_ nach (_functio revelationis
+formaliter spectatae_), und, da Offenbarung eigentlich nur dadurch es
+wird, daß wir sie dafür erkennen, der Offenbarung _im eigentlichsten
+Sinne_.
+
+Wir haben oben bei Erörterung der Funktion einer Offenbarung ihrer
+Materie nach ganz richtig angenommen, daß dieselbe sich nur auf
+Subjekte beziehe, in denen auch nicht einmal der Wille dem
+Vernunftgesetze zu gehorchen vorhanden sey, daß sie hingegen in dieser
+Funktion diejenigen, denen es nicht an diesem Willen, wol aber an
+völliger Freiheit ihn zu vollbringen, mangelt, nicht zu Objekten habe,
+sondern daß zu Herstellung der Freiheit in dergleichen Subjekten die
+Naturreligion hinlänglich sey. Da nun durch die Offenbarung vermittelst
+ihrer ersten Funktion die Willensbestimmung durchs Moralgesetz möglich
+gemacht, mithin alle vernünftige Wesen zur zweiten Stuffe der
+moralischen Vollkommenheit erhoben werden sollen, so würde, wenn Wesen
+auf dieser zweiten Stuffe die Naturreligion stets genugthuend seyn
+könnte, gar keine Funktion der Offenbarung ihrer Form nach, nemlich
+keine Wirksamkeit derselben zu Herstellung der Freiheit statt finden,
+und, da dies die Funktion der Offenbarung im eigentlichsten Sinne ist,
+kein wahres Bedürfniß eines Glaubens an Offenbarung gezeigt werden
+können; fände sie aber statt, so scheint dies dem obigen Satze von der
+Hinlänglichkeit der Naturreligion zur Herstellung der Freiheit zu
+widersprechen. Wir haben also vor's erste zu untersuchen, ob sich ein
+Einfluß der Vorstellung von einer geschehnen Offenbarung auf das Gemüth
+zur Herstellung der gehemmten Freiheit des Willens denken lasse, und
+dann, wenn sich ein solcher Einfluß zeigen sollte, zu untersuchen, ob
+und inwiefern beide Behauptungen beisammenstehen können.
+
+Es ist eine der Eigentümlichkeiten des empirischen Charakters des
+Menschen, daß, so lange eine seiner Gemüthskräfte besonders aufgeregt,
+und in lebhafter Thätigkeit ist, andere, und das um desto mehr, jemehr
+sie sich, von jener entfernen, unthätig, und gleichsam erschlafft sind:
+und daß diese ihre Erschlaffung größer ist, je größer, die Thätigkeit
+jener. So vergeblich man sich bemühen würde, jemanden, der durch
+sinnlichen Reitz bestimmt, oder in einem heftigen Affekte ist, durch
+Vernunftgründe anders zu bestimmen; eben so sicher ist's, daß im
+Gegensatze eine Erhebung der Seele durch Ideen, oder eine Anstrengung
+derselben durch Nachdenken möglich ist, bei welcher sinnliche Eindrücke
+fast ihre ganze Kraft verlieren. Soll in solchen Fällen auf einen
+Menschen gewirkt werden, so kann es fast nicht anders geschehen, als
+vermittelst derjenigen Kraft, die eben jetzt in Thätigkeit ist, indem
+auf die übrigen kaum ein Eindruck zu machen ist, oder wenn er auch zu
+machen wäre, er nicht hinreichend seyn würde, den Willen des Menschen zu
+bestimmen.
+
+Einige Gemüthskräfte haben eine nähere Verwandtschaft, und einen größern
+wechselseitigen Einfluß auf einander, als andere. Denjenigen, der vom
+Sinnenreize fortgerissen ist, wird man durch Vernunftgründe vergeblich
+zurückhalten wollen, aber durch Darstellung eines andern sinnlichen
+Eindrucks vermittelst der Einbildungskraft kann es sehr leicht, ohne
+Anwesenheit des sinnlichen Gegenstandes, also ohne unmittelbare
+Sinnenempfindung, gelingen. Alle durch empirische Sinnlichkeit
+bestimmbare Kräfte stehen in solcher Korrespondenz.
+
+Die der Pflicht widerstreitenden Bestimmungen werden alle durch
+Eindrücke auf diese Kräfte bewirkt; durch Sinnenempfindung, die entweder
+unmittelbar dem Gegenstande außer uns korrespondirt, oder die durch die
+empirische Einbildungskraft reproducirt wird, durch Affekten, durch
+Leidenschaften. Welches Gegengewicht soll nun der Mensch einer solchen
+Bestimmung entgegensetzen, wenn sie so stark ist, daß sie die Stimme der
+Vernunft gänzlich unterdrückt? Offenbar muß dies Gegengewicht durch eine
+Kraft des Gemüths an die Seele gebracht werden, welche von der einen
+Seite sinnlich, und also fähig ist einer Bestimmung der sinnlichen Natur
+des Menschen entgegenzuwirken, von der andern durch Freiheit bestimmbar
+ist, und Spontaneität hat: und diese Kraft des Gemüths ist die
+Einbildungskraft. Durch sie also muß das einzig mögliche Motiv einer
+Moralität, die Vorstellung der Gesetzgebung des Heiligen, an die Seele
+gebracht werden. Diese Vorstellung nun gründet in der Naturreligion sich
+auf Vernunftprincipien; ist aber diese Vernunft, wie wir voraussetzen,
+gänzlich unterdrückt, so erscheinen die Resultate derselben dunkel,
+ungewiß, unzuverlässig. Auch die Principien dieser Vorstellung also
+sollten durch die Einbildungskraft vorstellbar seyn. Dergleichen
+Principien nun wären Fakta in der Sinnenwelt, oder eine
+Offenbarung. -- Gott ist, denn er hat geredet, und gehandelt, muß sich
+der Mensch in solchen Augenblicken sagen können: er will, daß ich jetzt
+nicht so handle, denn er hat es ausdrücklich, mit solchen Worten, unter
+solchen Umständen, u. s. f., verboten; ich werde einst wegen der
+Entschließung, die ich jetzt fassen werde, unter gewissen bestimmten
+Feierlichkeiten ihm Rechenschaft geben. -- Sollen solche Vorstellungen
+aber Eindruck auf ihn machen, so muß er die denselben zum Grunde
+liegenden Fakta als völlig wahr und richtig annehmen können; sie müssen
+also nicht etwan durch seine eigne Einbildungskraft erdichtet, sondern
+ihr gegeben werden. Daß durch eine solche Vorstellung, der reinen
+Moralität einer durch sie bewirkten Handlung kein Abbruch gethan werde,
+folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, das durch die
+Einbildungskraft versinnlicht dargestellte Motiv solle kein andres als
+die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das Vehikulum derselben solle
+sinnlich seyn.
+
+Ob inzwischen die Reinheit des Motivs nicht oft durch die Sinnlichkeit
+des Vehikulums leide, und ob nicht oft Furcht der Strafe, oder Hoffnung
+der Belohnung, auf einen durch die Vorstellung der Offenbarung bewirkten
+Gehorsam weit mehr Einfluß habe, als reine Achtung für die Heiligkeit
+des Gesetzgebers, hat eine allgemeine Kritik des Offenbarungsbegriffs
+eigentlich nicht zu untersuchen; sondern nur zu erweisen, daß dies _in
+abstracto_ nicht nothwendig sey, und _in concreto_ schlechterdings nicht
+geschehen dürfe, wenn die Religiosität ächt und nicht blos feinere
+Selbstsucht seyn solle. Da dies inzwischen nur zu leicht geschehen kann;
+da sich ferner im Allgemeinen nicht zeigen läßt, wenn, in wie weit, und
+warum überhaupt eine solche Verstärkung des Moralgesetzes durch
+Vorstellung einer Offenbarung nöthig sey; da endlich es schlechterdings
+nicht zu leugnen ist, daß nicht ein allgemeiner unbezweifelt auf das
+Moralgesetz gegründeter Trieb in uns sey, ein vernünftiges Wesen mehr zu
+ehren, je weniger Verstärkung die Idee des schlechthin Rechten in seinem
+Gemüthe bedarf, um ihn zu bewegen, es hervorzubringen; so läßt sich auch
+nicht leugnen, daß es weit ehrenvoller für die Menschheit seyn würde,
+wenn die Naturreligion stets hinlänglich wäre, sie in jedem Falle zum
+Gehorsam gegen das Moralgesetz zu bestimmen: und in diesem Sinne können
+denn beide Sätze wohl beisammenstehen, nemlich, daß sich _a priori_ (vor
+der wirklich gemachten Erfahrung) nicht einsehen lasse, warum die
+Vorstellung einer Offenbarung nöthig seyn sollte, um die gehemmte
+Freiheit herzustellen; daß aber die fast allgemeine Erfahrung in uns und
+andern uns fast täglich belehre, daß wir allerdings schwach genug sind,
+einer dergleichen Vorstellung zu bedürfen.
+
+
+§. 9.
+
+_Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung._
+
+Der Begriff der Offenbarung _a priori_, wie er durch Aufzeigung eines
+Bedürfnisses der empirischen Sinnlichkeit _a posteriori_ berechtigt ist,
+erwartet eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt. Ist diese auch
+überhaupt möglich? ist es überhaupt gedenkbar, daß etwas _außer_ der
+Natur eine Kausalität _in_ der Natur habe? könnte man dabei noch fragen:
+und wir beantworten diese Frage, um theils in die noch immer dunkle
+Lehre von der Möglichkeit des Beisammenstehens der Nothwendigkeit nach
+Natur-, und der Freiheit nach Moralgesetzen, wenigstens für unsre
+gegenwärtige Absicht, wo möglich, etwas mehr Licht zu bringen, theils um
+aus ihrer Erörterung eine für die Berichtigung des Begriffs der
+Offenbarung nicht unwichtige Folge herzuleiten.
+
+Daß es überhaupt möglich seyn müsse, ist erstes Postulat, das die
+praktische Vernunft _a priori_ macht, indem sie das Übernatürliche in
+uns, unser oberes Begehrungsvermögen, bestimmt, Ursache außer sich in
+der Sinnenwelt, entweder der in uns, oder der außer uns zu werden,
+welches hier Eins ist.
+
+Es ist aber vor's erste zu erinnern, daß es ganz zweierlei ist, ob wir
+sagen: der Wille, als oberes Begehrungsvermögen, ist frei; denn wenn das
+letztere heißt, wie es denn das heißt, er steht nicht unter
+Naturgesetzen, so ist dies sogleich einleuchtend, weil er, als oberes
+Vermögen, gar kein Theil der Natur, sondern etwas übersinnliches
+ist: -- oder ob wir sagen: eine solche Bestimmung des Willens wird
+Kausalität in der Sinnenwelt; wo wir allerdings fordern, daß etwas, das
+unter Naturgesetzen steht, durch etwas, das kein Theil der Natur ist,
+bestimmt werden soll, welches sich zu widersprechen und den Begriff von
+der Naturnothwendigkeit aufzuheben scheint, der doch den Begriff einer
+Natur überhaupt erst möglich macht.
+
+Hierauf ist vor's erste überhaupt zu erinnern, daß, so lange die Rede
+von bloßer Naturerklärung ist, es uns schlechterdings nicht erlaubt ist,
+eine Kausalität durch Freiheit anzunehmen, weil die ganze
+Naturphilosophie von einer solchen Kausalität nichts weiß; und
+hinwiederum, so lange die Rede von bloßer Bestimmung des obern
+Begehrungsvermögens ist, es gar nicht nöthig ist, auf die Existenz
+einer Natur überhaupt Rücksicht zu nehmen. Beide Kausalitäten, die des
+Natur- und die des Moralgesetzes, sind sowohl der Art ihrer Kausalität,
+als ihrer Objekte nach, unendlich verschieden. Das Naturgesetz gebietet
+mit absoluter Nothwendigkeit, das Moralgesetz befiehlt der Freiheit; das
+erstere beherrscht die Natur, das zweite die Geisterwelt. _Muß_, das
+Losungswort des ersten, und _Soll_, das Losungswort des zweiten, reden
+von ganz verschiednen Dingen, und können sich, auch einander
+entgegengesetzt, nicht widersprechen, denn sie begegnen sich nicht.
+
+Ihre Wirkungen in der Sinnenwelt aber begegnen sich, und dürfen sich
+auch nicht widersprechen, wenn nicht entweder Naturerkenntniß von der
+einen, oder die durch die praktische Vernunft geforderte Kausalität der
+Freiheit in der Sinnenwelt von der andern Seite unmöglich seyn soll. Die
+Möglichkeit dieser Übereinkunft zweier von einander selbst gänzlich
+unabhängiger Gesetzgebungen läßt sich nun nicht anders denken, als durch
+ihre gemeinschaftliche Abhängigkeit von einer obern Gesetzgebung, welche
+beiden zum Grunde liegt, die für uns aber gänzlich unzugänglich ist.
+Könnten wir das Princip derselben einer Weltanschauung zum Grunde legen,
+so würde nach ihm, eine, und eben dieselbe Wirkung, die uns auf die
+Sinnenwelt bezogen nach dem Moralgesetze als _frei_, und auf Kausalität
+der Vernunft zurückgeführt, in der Natur als _zufällig_ erscheint, als
+völlig nothwendig erkannt werden. Da wir aber dies nicht können, so
+folgt daraus offenbar, daß wir, sobald wir auf eine Kausalität durch
+Freiheit Rücksicht nehmen, nicht alle Erscheinungen in der Sinnenwelt
+nach bloßen Naturgesetzen als nothwendig, sondern viele nur als zufällig
+annehmen müssen; und daß wir sonach nicht alle _aus_ den Gesetzen der
+Natur, sondern manche blos _nach_ Naturgesetzen erklären dürfen. _Etwas
+blos nach Naturgesetzen erklären_ aber heißt: die Kausalität der Materie
+der Wirkung außer der Natur; die Kausalität der Form der Wirkung aber in
+der Natur annehmen. _Nach_ den Gesetzen der Natur müssen sich alle
+Erscheinungen in der Sinnenwelt erklären lassen, denn sonst könnten sie
+nie ein Gegenstand der Erkenntniß werden.
+
+Laßt uns jetzt diese Grundsätze auf jene erwartete übernatürliche
+Einwirkung Gottes in die Sinnenwelt anwenden. Gott ist, laut der
+Vernunftpostulate, als dasjenige Wesen zu denken, welches die Natur dem
+Moralgesetze gemäß bestimmt. In ihm also ist die Vereinigung beider
+Gesetzgebungen, und seiner Weltanschauung liegt jenes Princip, von
+welchem sie beide gemeinschaftlich abhängen, zum Grunde. Ihm ist also
+nichts natürlich, und nichts übernatürlich, nichts nothwendig, und
+nichts zufällig, nichts möglich, und nichts wirklich. Soviel können wir
+negativ, durch die Gesetze _unsers_ Denkens genöthigt, sicher behaupten;
+wenn wir aber positiv die Modalität seines Verstandes bestimmen wollten,
+so würden wir transscendent. Es kann also die Frage gar nicht davon
+seyn, wie _Gott_ eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt sich als
+möglich denken, und wie er sie wirklich machen könne; sondern wie _wir_
+uns eine Erscheinung als durch eine übernatürliche Kausalität Gottes
+gewirkt denken können?
+
+Wir sind durch unsre Vernunft genöthigt, das ganze System der
+Erscheinungen, die ganze Sinnenwelt zuletzt von einer Kausalität durch
+Freiheit nach Vernunftgesetzen, und zwar von der Kausalität Gottes
+abzuleiten. Die ganze Welt ist für uns übernatürliche Wirkung Gottes. Es
+ließe sich also wol denken, daß Gott die erste natürliche Ursache einer
+gewissen Erscheinung, die einer seiner moralischen Absichten gemäß war,
+gleich Anfangs (denn wir dürfen hier ganz menschlich reden, da wir hier
+nicht objektive Wahrheiten, sondern subjektive Denkmöglichkeiten
+aufstellen) in den Plan des Ganzen verflochten habe. Die Einwendung, die
+man dagegen gemacht hat: das heiße durch einen Umweg thun, was man
+geradezu thun könne; gründet sich auf eine grobe Anthropomorphose, als
+ob Gott unter Zeitbedingungen stehe. In diesem Falle würde die
+Erscheinung ganz und vollkommen aus den Gesetzen der Natur, bis zum
+übernatürlichen Ursprünge der ganzen Natur selbst, erklärt werden
+können, wenn wir dieselbe im Zusammenhange Übersehen könnten; und
+dennoch wäre sie auch zugleich, als durch die Kausalität eines
+göttlichen Begriffs vom moralischen dadurch zu erreichenden Zwecke
+bewirkt, anzusehen.
+
+Oder wir könnten für's zweite annehmen, Gott habe wirklich in die schon
+angefangne, und nach Naturgesetzen fortlaufende Reihe der Ursachen und
+Wirkungen einen Eingriff gethan, und durch unmittelbare Kausalität
+seines moralischen Begriffs eine andre Wirkung hervorgebracht, als durch
+die bloße Kausalität der Naturwesen nach Naturgesetzen würde erfolgt
+seyn; so haben wir hierdurch wieder nicht bestimmt, bei _welchem_ Gliede
+der Kette er eingreifen sollte, ob eben bei dem der beabsichtigten
+Wirkung unmittelbar vorhergehenden, oder ob er es nicht auch bei einem
+der Zeit und den Zwischenwirkungen nach vielleicht sehr weit von ihr
+entfernten thun konnte. Nehmen wir den zweiten Fall an, so werden wir,
+wenn wir die Naturgesetze durchaus kennen, die Erscheinung, von der die
+Rede ist, nach Naturgesetzen richtig aus der vorhergehenden, und diese
+wieder aus der vorhergehenden, und so vielleicht ins Unendliche fort,
+erklären können, bis wir endlich freilich auf eine Wirkung stoßen, die
+wir nicht mehr aus, sondern blos nach Naturgesetzen erklären können.
+Gesetzt aber, wir könnten oder wollten dieser Reihe der natürlichen
+Ursachen nur bis auf einen gewissen Punkt nachspüren; so wäre es sehr
+möglich, daß innerhalb dieser uns gesetzten Grenzen jene nicht mehr
+natürlich zu erklärende Wirkung nicht fiele: aber wir wären dadurch noch
+gar nicht berechtiget, zu schließen, daß die untersuchte Erscheinung
+überhaupt nicht durch eine übernatürliche Kausalität bewirkt seyn
+könnte. Nur im ersten Falle also würden wir sogleich von der Erscheinung
+aus auf eine aus Naturgesetzen nicht zu erklärende Kausalität stoßen,
+die es uns theoretisch möglich machte, eine übernatürliche für sie
+anzunehmen.
+
+Aber will Gott nicht, daß der sinnliche Mensch, gegen welchen er sich
+durch diese Wirkung als Urheber der Offenbarung legitimirt, sie für
+übernatürlich anerkennen solle? Es würde nicht anständig seyn, zu sagen,
+Gott wolle, daß wir jenen falschen Schluß machen sollten, auf welchen
+eine _theoretische Anerkennung_ einer Erscheinung in der Natur, als
+durch eine Kausalität außer ihr bewirkt, sich nach obiger Erörterung
+offenbar gründet. Aber da sie denn auch nicht Überzeugung, welches sie
+nicht kann, sondern nur Aufmerksamkeit begründen soll, so ist es für
+diese Absicht völlig hinreichend, wenn wir es indeß, bis wir der
+moralischen Überzeugung fähig sind, theoretisch nur für _möglich_
+annehmen, daß sie durch übernatürliche Kausalität bewirkt worden seyn
+_könne_, und dazu (um es _theoretisch_ möglich zu denken, denn um es
+moralisch _möglich_ zu finden, gehört laut obiger Erörterung auch nicht
+einmal das,) gehört weiter nichts, als daß _wir_ keine natürliche
+Ursachen dieser Erscheinung sehen. Denn es ist der Vernunft ganz gemäß
+gedacht: wenn ich eine Begebenheit nicht aus Naturursachen erklären
+kann, so kommt dies entweder daher, weil ich die Naturgesetze, nach
+denen sie möglich ist, nicht kenne, oder daher, weil sie nach
+dergleichen Gesetzen überhaupt nicht möglich ist[19]. -- Wen faßt nun
+hier dieses _Wir_ in sich? Offenbar diejenigen, und nur sie, welche in
+dem Plane der zu erregenden Aufmerksamkeit befaßt sind. Gesetzt also,
+man könnte, nachdem dieser Zweck erreicht, und die Menschheit zur
+Fähigkeit eines moralischen Glaubens an die Göttlichkeit einer
+Offenbarung erhoben ist, durch erhöhte Einsicht in die Gesetze der Natur
+zeigen, daß gewisse für übernatürlich gehaltne Erscheinungen, auf welche
+diese Offenbarung sich gründet, aus Naturgesetzen völlig erklärbar
+seyen; so würde blos hieraus, wann nur diesem Irrthume nicht
+wilkührlicher geflissentlicher Betrug, sondern blos unwillkührliche
+Täuschung zum Grunde gelegen, gegen die mögliche Göttlichkeit einer
+solchen Offenbarung gar nichts gefolgert werden können: da eine Wirkung,
+besonders wenn sie dem Urgrunde aller Naturgesetze zugeschrieben wird,
+gar wohl völlig natürlich, und doch zugleich übernatürlich, d. i. durch
+die Kausalität seiner Freiheit, gemäß dem Begriffe einer moralischen
+Absicht, gewirkt seyn kann.
+
+Das Resultat des hier gesagten ist, daß, so wenig es dem dogmatischen
+Vertheidiger des Offenbarungsbegriffs erlaubt werden dürfe, aus der
+Unerklärbarkeit einer gewissen Erscheinung aus Naturgesetzen auf eine
+übernatürliche Kausalität, und wol gar geradezu auf die Kausalität
+Gottes zu schließen; eben so wenig sey es dem dogmatischen Gegner
+desselben zu verstatten, aus der Erklärbarkeit eben dieser Erscheinungen
+aus Naturgesetzen zu schließen, daß sie weder durch übernatürliche
+Kausalität überhaupt, noch insbesondre durch Kausalität Gottes möglich
+seyen. Die ganze Frage darf gar nicht dogmatisch, nach theoretischen
+Principien, sondern sie muß moralisch, nach Principien der praktischen
+Vernunft, erörtert werden, wie sich aus allem bisher gesagten zur
+Gnüge[TN11] ergiebt; wie dieses aber geschehen müsse, wird im Verfolge
+dieser Abhandlung gezeigt werden.
+
+
+§. 10.
+
+_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach._
+
+Um uns von der Möglichkeit, daß eine gegebne Offenbarung von Gott sey,
+vernünftig überzeugen zu können, müssen wir sichere Kriterien dieser
+Göttlichkeit haben. Da der Begriff einer Offenbarung _a priori_ möglich
+ist, so ist es dieser Begriff selbst, an den wir eine _a posteriori_
+gegebne Offenbarung halten müssen, d. i. von diesem Begriffe müssen
+sich die Kriterien ihrer Göttlichkeit ableiten lassen.
+
+Wir haben bisher den Begriff der Offenbarung, blos ihrer Form nach,
+insofern diese religiös seyn muss, mit gänzlicher Abstraktion vom
+möglichen Inhalte einer _in concreto_ gegebnen Offenbarung, erörtert;
+wir haben also vor jetzt nur die Kriterien der Göttlichkeit einer
+Offenbarung in Absicht ihrer Form festzusetzen. An der Form einer
+Offenbarung aber, d. i. an einer bloßen Ankündigung Gottes als
+moralischen Gesetzgebers durch eine übernatürliche Erscheinung in der
+Sinnenwelt, können wir zweierlei unterscheiden, nemlich das _äußere_
+derselben, d. i. die Umstände, unter welchen, und die Mittel, durch
+welche diese Ankündigung geschah, und dann das _innere_, d. i. die
+Ankündigung selbst.
+
+Der Begriff der Offenbarung _a priori_ setzt ein empirisch gegebnes
+moralisches Bedürfniß derselben voraus, ohne welches sich die Vernunft
+eine Veranstaltung der Gottheit, die dann überflüssig, und gänzlich
+zwecklos war, nicht als moralisch möglich denken konnte, und die
+empirische Deduktion der Bedingungen der Wirklichkeit dieses Begriffs
+entwickelte dieses Bedürfniß. Es muß also gezeigt werden können, daß zur
+Zeit der Entstehung einer Offenbarung, die auf einen göttlichen Ursprung
+Anspruch macht, dieses Bedürfniß wirklich da gewesen, und daß nicht
+schon eine andere, alle Kriterien der Göttlichkeit an sich tragende
+Religion unter eben den Menschen, denen sich diese bestimmte, vorhanden,
+oder ihnen leicht durch natürliche Mittel mitzutheilen war. _Eine
+Offenbarung, von der dies gezeigt werden kann, kann von Gott seyn: eine,
+von der das Gegentheil gezeigt werden kann, ist sicher nicht von
+Gott._ -- Es ist nöthig, dieses Kriterium ausdrücklich festzusetzen, um
+aller Schwärmerei und allen möglichen unberufenen Inspirirten jetziger
+oder künftiger Zeiten, Einhalt zu thun. Ist eine Offenbarung, ihrem
+Inhalte nach, verfälscht, so ist es Pflicht und Recht jedes tugendhaften
+Mannes, ihr ihre ursprüngliche Reinigkeit wiederzugeben, aber dazu
+bedarf es keiner neuen göttlichen Autorität, sondern bloßer Berufung auf
+die schon vorhandne, und Entwickelung der Wahrheit aus unserm
+moralischen Gefühle. Auch wird durch dieses Kriterium nicht schlechthin
+die Möglichkeit zweier zugleich existirender göttlicher Offenbarungen
+geleugnet, wenn die Besitzer derselben nur nicht in der Lage sind, sie
+sich mitzutheilen.
+
+Gott soll Ursache der Wirkungen seyn, durch welche die Offenbarung
+geschieht. Alles aber, was unmoralisch ist, widerspricht dem Begriffe
+von Gott. _Jede Offenbarung also, die sich durch unmoralische Mittel
+angekündigt, behauptet, fortgepflanzt hat, ist sicher nicht von
+Gott._ -- Es ist allemal, die Absicht mag seyn, welche sie wolle,
+unmoralisch, zu betrügen. Unterstützt also ein angeblich göttlicher
+Gesandter seine Autorität durch Betrug, so kann das Gott nicht gewollt
+haben. Überdies bedarf ein wirklich von Gott unterstützter Prophet
+keines Betrugs. Er führt nicht seine Absicht, sondern die Absicht Gottes
+aus, und kann es also Gott völlig überlassen, in wie weit, und wie er
+diese Absicht unterstützen wolle. Aber, könnte man noch sagen, der Wille
+des göttlichen Gesandten ist frei, und er kann, vielleicht aus
+wohlmeinender Absicht, mehr thun wollen, als ihm aufgetragen ist, die
+Sache noch mehr beglaubigen wollen, als sie schon beglaubigt ist, und
+dadurch zum Betruge hingerissen werden; und dann ist nicht Gott, sondern
+der Mensch, dessen er sich bediente, Ursache dieses Betruges. -- Wir
+dürfen nicht überhaupt leugnen, daß sich Gott nicht unmoralischer, oder
+moralisch schwacher Menschen zur Ausbreitung einer Offenbarung bedienen
+könne; denn wie, wenn keine andere da sind? und es werden, wo das
+höchste Bedürfniß der Offenbarung vorhanden ist, allerdings keine andere
+seyn. Aber er darf ihnen, wenigstens in Verrichtung seines Auftrags, den
+Gebrauch unmoralischer Mittel auch nicht zulassen; er müßte es durch
+seine Allmacht verhindern, wenn ihr freier Wille sich dahin lenkte. Denn
+wenn der Betrug entdeckt würde, -- und jeder Betrag kann es, -- so sind
+zwei Fälle möglich. Entweder die erregte Aufmerksamkeit verschwindet,
+und an ihre Stelle tritt der Verdruß, sich getäuscht zu sehen, und das
+Mistrauen gegen alles, was aus diesen oder ähnlichen Quellen kommt,
+welches dem bei dieser Anstalt überhaupt beabsichtigten Zwecke
+widerspricht: oder wenn die Lehre schon autorisirt genug ist, so wird
+dadurch auch der Betrug autorisirt; jeder hält sich für völlig erlaubt,
+was ein göttlicher Gesandter sich erlaubte; welches der Moralität, und
+dem Begriffe aller Religion widerspricht.
+
+Der Endzweck jeder Offenbarung ist reine Moralität. Diese ist nur durch
+Freiheit möglich, und läßt sich also nicht erzwingen. Nicht nur sie
+aber, sondern auch die Aufmerksamkeit auf Vorstellungen, welche dahin
+abzwecken, das Gefühl für sie zu entwickeln, und die Bestimmung des
+Willens beim Widerstreite der Neigung zu erleichtern, läßt sich nicht
+erzwingen, sondern Zwang ist ihr vielmehr entgegen. Keine göttliche
+Religion also muß durch Zwang oder Verfolgung sich angekündigt oder
+ausgebreitet haben: denn Gott kann sich keiner zweckwidrigen Mittel
+bedienen, oder den Gebrauch solcher Mittel bei Absichten, die die
+seinigen sind, auch nur zulassen, weil sie dadurch gerechtfertiget
+würden. Jede Offenbarung also, die durch Verfolgung sich angekündigt
+und befestigt hat, ist sicher nicht von Gott. _Diejenige Offenbarung
+aber, die sich keiner andern, als moralischer Mittel, zu ihrer
+Ankündigung und Behauptung bedient hat, kann von Gott seyn._ Dies sind
+die Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Rücksicht auf ihre
+äußere Form. Wir gehen zu denen der Innern fort.
+
+Jede Offenbarung soll Religion begründen, und alle Religion gründet sich
+auf den Begriff Gottes, als moralischen Gesetzgebers. Eine Offenbarung
+also, die uns ihn als etwas anderes ankündigt, welche uns etwa
+theoretisch sein Wesen kennen lehren will, oder ihn als politischen
+Gesetzgeber aufstellt, ist wenigstens das nicht, was wir suchen, sie ist
+nicht geoffenbarte _Religion. Jede Offenbarung also muß uns Gott als
+moralischen Gesetzgeber ankündigen, und nur von derjenigen, deren Zweck
+das ist, können wir aus moralischen Gründen glauben, daß sie von Gott
+sey._
+
+Der Gehorsam gegen die moralischen Befehle Gottes kann sich nur auf
+Verehrung, und Achtung für seine Heiligkeit gründen, weil er nur in
+diesem Falle rein moralisch ist. _Jede Offenbarung also, die uns durch
+andre Motiven_, z. B. _durch angedrohte Strafen, oder versprochne
+Belohnungen, zum Gehorsam bewegen will, kann nicht von Gott seyn_, denn
+dergleichen Motiven widersprechen der reinen Moralität. -- Es ist zwar
+sicher, und wird weiter unten ausgeführt werden, daß eine Offenbarung
+die Verheißungen des Moralgesetzes, als Verheißungen Gottes, entweder
+ausdrücklich enthalten, oder uns auf ihre Aufsuchung in unserm eignen
+Herzen hinleiten könne. Aber sie müssen nur als Folgen, und nicht als
+Motive aufgestellt werden[20].
+
+
+§. 11.
+
+_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres möglichen
+Inhalts (materiae revelationis)._
+
+Das Wesentliche der Offenbarung überhaupt ist Ankündigung Gottes als
+moralischen Gesetzgebers, durch eine übernatürliche Wirkung in der
+Sinnenwelt. Eine _in concreto_ gegebne Offenbarung kann Erzählungen von
+dieser, oder diesen Wirkungen, Mitteln, Anstalten, Umständen, u. s. w.
+enthalten. Alles, was dahin einschlägt, gehört zur äußern Form der
+Offenbarung, und steht unter derselben Kriterien. Wohin durch diese
+Ankündigung des Gesetzgebers das Gesetz selbst, seinem Inhalte nach,
+gesetzt werde, bleibt dadurch noch gänzlich unentschieden. Sie kann uns
+geradezu an unser Herz verweisen: oder sie kann auch das, was dieses uns
+sagen würde, noch besonders als Aussage Gottes aufstellen, und es nun
+uns selbst überlassen, das letztere mit dem erstem zu vergleichen. Die
+Ankündigung Gottes als Gesetzgebers würde, in Worte verfaßt, so heißen:
+Gott ist moralischer Gesetzgeber; und da wir sie in Worte verfassen
+müssen, so können wir auch dies einen _Inhalt_, nemlich den _der
+Ankündigung_ an sich selbst, die _Bedeutung der Form der Offenbarung_
+nennen. Wird uns aber außer diesem noch mehr gesagt, so ist dies der
+_Inhalt der Offenbarung_. Das erstere können wir _a priori_ uns zwar
+denken, und wenn _a posteriori_ uns das Bedürfniß gegeben wird,
+wünschen, und erwarten; aber nie selbst realisiren, sondern die
+Realisirung dieses Begriffs muß durch ein Faktum in der Sinnenwelt
+geschehen; wir können also nie _a priori_ wissen, wie und auf welche Art
+die Offenbarung wird gegeben werden. Das zweite, daß nemlich eine
+Offenbarung überhaupt einen Inhalt haben werde, können wir _a priori_
+nicht erwarten, denn es gehört nicht zum Wesen der Offenbarung; aber
+dagegen können wir völlig _a priori_ wissen, welches dieser Inhalt seyn
+kann: und hiermit stehen wir denn sogleich bei der Frage: Können wir von
+einer Offenbarung Belehrungen und Aufklärungen erwarten, auf die unsre
+sich selbst überlassene, und durch keine übernatürliche Hülfe geleitete
+Vernunft nicht etwa blos unter den zufälligen Bedingungen, unter denen
+sie sich befunden hat, und befindet, sondern überhaupt ihrer Natur nach
+nie würde haben kommen können? und wir können desto ruhiger zu ihrer
+Beantwortung schreiten, da wir, im Falle daß, wir sie verneinen müßten,
+nach obiger Deduktion, laut welcher es uns eigentlich um die Form der
+Offenbarung zu thun war, nicht mehr den Einwurf zu befürchten haben: die
+Offenbarung sey überhaupt überflüssig, wenn sie uns nichts neues habe
+lehren können.
+
+Diese blos aus übernatürlichen Quellen zu schöpfenden Belehrungen
+könnten entweder Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß des
+Übersinnlichen, oder nähere Bestimmung unsrer Pflichten zum Gegenstände
+haben. Also, Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß könnten wir von
+einer Offenbarung erwarten? Die Beantwortung dieser Frage gründet sich
+auf folgende zwei: ist eine solche Erweiterung _moralisch_ möglich,
+d. i. streitet sie nicht gegen reine Moralität? und dann, ist sie
+_physisch_ möglich, widerspricht sie nicht etwa der Natur der Dinge? und
+endlich, widerspricht sie nicht etwa dem Begriffe der Offenbarung, und
+folglich sich selbst[TN12]? --
+
+Ist sie moralisch möglich? Die Ideen vom Übersinnlichen, die durch die
+praktische Vernunft realisirt werden, sind _Freiheit, Gott,
+Unsterblichkeit_. Daß wir, in Absicht unsers obern Begehrungsvermögens,
+frei sind, d. i. daß wir ein oberes von Naturgesetzen unabhängiges
+Begehrungsvermögen haben, ist unmittelbare _Thatsache_. Was wir in
+Absicht des Begriffs von Gott zur moralischen Willensbestimmung
+bedürfen, daß ein Gott _sey_, daß er der _alleinheilige_, der
+_alleingerechte_, der _allmächtige_, der _allwissende_, der oberste
+Gesetzgeber und Richter aller vernünftigen Wesen sey, ist unmittelbar
+durch unsre moralische Bestimmung, den Endzweck des Sittengesetzes zu
+wollen, uns zu glauben auferlegt. Daß wir _unsterblich_ seyn müssen,
+folgt unmittelbar aus der Anforderung das höchste Gut zu realisiren, an
+unsre endliche Naturen, welche als solche nicht fähig sind dieser
+Forderung genugzuthun, aber dazu immer fähiger werden _sollen_, und es
+also _können_ müssen. Was wollen wir über diese Ideen noch weiter
+wissen? Wollen wir die Verbindung des Naturgesetzes, und des für die
+Freiheit im übersinnlichen Substrat der Natur, erblicken? Wenn wir
+nicht zugleich die Kraft erhalten, die Gesetze der Natur durch unsre
+Freiheit zu beherrschen, so kann dies nicht den geringsten praktischen
+Nutzen für uns haben; wenn wir sie aber erhalten, so hören wir auf
+endliche Wesen zu seyn, und werden Götter. Wollen wir einen _bestimmten_
+Begriff von Gott haben; sein Wesen, wie es _an sich ist_, erkennen? Das
+wird reine Moralität nicht nur nicht befördern, sondern sie hindern. Ein
+unendliches Wesen, das wir erkennen, das in seiner ganzen Majestät vor
+unsern Augen schwebt, wird uns mit Gewalt treiben, und drängen, seine
+Befehle zu erfüllen; die Freiheit wird aufgehoben werden; die sinnliche
+Neigung wird auf ewig verstummen, wir werden alles Verdienst, und alle
+Übung, Stärkung, und Freude durch den Kampf, verlieren, und aus freien
+Wesen mit eingeschränkten Kenntnissen, moralische Maschinen mit
+erweiterten Kenntnissen geworden seyn. Wollen wir endlich alle die
+Bestimmungen unsrer künftigen Existenz schon jetzt durchdringen? Das
+wird uns theils aller Empfindungen der Glückseligkeit, die die
+allmähliche Verbesserung unsers Zustandes uns geben kann, berauben; wir
+werden auf einmal verschwelgen, was uns für eine ewige Existenz bestimmt
+ist; theils werden die uns vorschwebenden Belohnungen uns wieder zu
+kräftig bestimmen, und uns Freiheit, Verdienst, und Selbstachtung
+nehmen. Alle solche Kenntnisse werden unsre Moralität nicht vermehren,
+sondern vermindern, und das kann Gott nicht wollen; es ist also
+moralisch unmöglich. Und ist es physisch möglich? Widerstreitet es nicht
+etwa gar den Gesetzen der Natur, d. i. _unsrer_ Natur, an welche diese
+Belehrungen gegeben werden sollen? Mögliche Belehrungen einer
+Offenbarung an uns über das Übersinnliche müssen unserm
+Erkenntnißvermögen angemessen seyn, sie müssen unter den Gesetzen unsers
+Denkens stehen. Diese Gesetze sind die Kategorien, ohne welche uns keine
+bestimmte Vorstellung möglich ist. Wären sie demselben nicht angemessen,
+so wäre der ganze Unterricht für uns verloren, er wäre uns
+schlechterdings unverständlich und unbegreiflich, und es wäre völlig so
+gut, als ob wir ihn nicht hätten. Wären sie ihm angemessen, so würden
+die übersinnlichen Gegenstände in die sinnliche Welt herabgezogen, das
+Übernatürliche würde zu einem Theile der Natur gemacht. Ich untersuche
+hier nicht, ob eine solche für objektiv gültig gegebne Versinnlichung
+nicht der praktischen Vernunft widerspreche, das wird weiter unten klar
+werden: aber das ist sogleich klar, daß wir dadurch eine Erkenntniß
+eines Übersinnlichen bekämen, das kein Übersinnliches wäre, daß wir also
+unsern Zweck, in die Welt der Geister eingeführt zu werden, nicht
+erreichten, sondern selbst diejenige richtige Einsicht in dieselbe, die
+uns von der praktischen Vernunft aus möglich ist, verlöhren.
+Widerspricht endlich eine solche Erwartung nicht etwa der Natur der
+Offenbarung?[21] Da Belehrungen dieser Art an unsere durch das
+Moralgesetz bestimmte Vernunft gar nicht gehalten werden könnten, um sie
+an ihr zu versuchen, ob sie mit derselben übereinkämen, oder nicht,
+indem sie auf _diesen Principien_ sich gar nicht gründeten (denn wenn
+sie sich darauf gründeten, so müßte unsre sich selbst überlassene
+Vernunft ohne alle fremde Beihülfe darauf haben kommen können); so
+könnte der Glaube an ihre Wahrheit sich auf nichts gründen, als etwa auf
+die göttliche _Autorität_, auf welche eine Offenbarung sich beruft. Nun
+aber findet für diese göttliche Autorität selbst kein andrer
+Glaubensgrund statt, als die _Vernunftmäßigkeit_ (die Übereinstimmung
+nicht mit der vernünftelnden, sondern mit der moralischgläubigen
+Vernunft,) der Lehren, die auf sie gegründet werden: mithin _kann diese
+göttliche Autorität nicht selbst wieder Beglaubigungsgrund dessen seyn,
+was erst der ihrige werden soll_. -- Wenn ein andrer Weg gedenkbar wäre,
+zur vernünftigen Anerkennung der Göttlichkeit einer Offenbarung zu
+kommen, als dieser, wenn z. B. Wunder oder Weissagungen, d. h. wenn
+überhaupt die Unerklärbarkeit einer Begebenheit aus natürlichen Ursachen
+uns berechtigen könnte, ihren Ursprung der unmittelbaren Kausalität
+Gottes zuzuschreiben, welcher Schluß aber, wie oben gezeigt ist,
+offenbar falsch seyn würde, so ließe sich denken, wie unsre dadurch
+begründete Überzeugung von der Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung
+überhaupt unsern Glauben an jede ihrer einzelnen Belehrungen begründen
+könnte. Da aber dieser Glaube an die Göttlichkeit einer Offenbarung
+überhaupt nur durch den Glauben an jede ihrer einzelnen Aussagen möglich
+ist, so kann keine Offenbarung, als solche, irgend einer Behauptung die
+Wahrheit versichern, die sich dieselbe nicht selbst versichern kann. An
+keine nur durch Offenbarung mögliche Belehrung ist also vernünftiger
+Weise ein Glaube möglich; und jede Anforderung von dieser Art würde der
+Möglichkeit des Fürwahrhaltens, das bei einer Offenbarung Statt hat,
+folglich dem Begriffe der Offenbarung an sich, widersprechen. Wir
+dürfen also das, was die Kritik uns von Seiten der sich selbst
+gelassenen theoretischen Vernunft vereitelte, einen Übergang in die
+übersinnliche Welt, auch nicht von der Offenbarung erwarten; sondern wir
+müssen diese Hoffnung einer bestimmten Erkenntniß derselben für unsre
+gegenwärtige Natur ganz, und auf immer, und aus jeder Quelle
+aufgeben[22].
+
+Oder können wir von einer Offenbarung vielleicht praktische Maximen,
+Moralvorschriften erwarten, die wir von dem Princip aller Moral, aus und
+durch unsre Vernunft nicht auch selbst ableiten, konnten? Das
+Moralgesetz in uns ist die Stimme der reinen Vernunft, der Vernunft _in
+abstracto_. Vernunft kann sich nicht nur nicht widersprechen, sondern
+sie kann auch in verschiedenen Subjekten nichts verschiedenes aussagen,
+weil ihr Gebot die reinste Einheit ist, und also Verschiedenheit
+zugleich Widersprach seyn würde. Wie die Vernunft zu _uns_ redet, redet
+sie zu allen vernünftigen Wesen, redet sie zu Gott selbst. Er kann uns
+also weder ein anderes Princip, noch Vorschriften für besondere Fälle
+geben, die sich auf ein anderes Princip gründeten, denn Er selbst ist
+durch kein anderes bestimmt. Die besondre Regel, die durch Anwendung des
+Princips auf einen besondern Fall entsteht, ist freilich nach den
+Fällen, in die das Subjekt seiner Natur nach kommen kann,
+verschieden[23], aber alle müssen sich durch eine und eben dieselbe
+Vernunft von einer und eben derselben Vernunft ableiten lassen. Ein
+anderes ists, ob _in concreto_ gegebne empirisch bestimmte Subjekte mit
+gleicher Richtigkeit und Leichtigkeit sie in besondern Fällen ableiten
+werden, und ob sie dabei nicht einer fremden Hülfe bedürfen können, die
+es -- nicht für sie thue, und ihnen nun das Resultat auf ihre Autorität
+als richtig hingebe; dies würde, wenn die Regel auch richtig abgeleitet
+wäre, doch nur Legalität und nicht Moralität begründen; -- sondern die
+sie bei ihrer eignen Ableitung leite: aber dazu bedarf es keiner
+Offenbarung, sondern das kann und soll jeder weisere Mensch dem
+unweiseren leisten.
+
+Es ist also weder moralisch noch theoretisch möglich, daß eine
+Offenbarung uns Belehrungen gebe, auf die unsre Vernunft nicht ohne sie
+hätte kommen können und sollen; _und keine Offenbarung kann für
+dergleichen Belehrungen Glauben fordern;_ denn einer Offenbarung um
+dieser einzigen Ursache willen den göttlichen Ursprung gänzlich
+abläugnen, würde nicht Statt haben, da dergleichen vermeintliche
+Belehrungen, ob sie gleich vom Gesetze der praktischen Vernunft sich
+nicht ableiten lassen, ihm dennoch auch nicht nothwendig widersprechen
+müssen.
+
+Was kann sie aber denn enthalten, wenn sie nichts uns unbekanntes
+enthalten soll? Ohne Zweifel eben das, worauf uns die praktische
+Vernunft _a priori_ leitet: ein Moralgesetz, und die Postulate
+desselben.
+
+In Absicht der durch eine Offenbarung möglichen Moral ist schon oben die
+Unterscheidung gemacht worden, daß dieselbe Offenbarung uns entweder
+geradezu auf das Gesetz der Vernunft in uns, als Gesetz Gottes,
+verweisen; oder, daß sie sowol das Princip derselben an sich, als in
+Anwendung auf mögliche Fälle, unter göttlicher Autorität aufstellen
+könne.
+
+Geschieht das erstere, so enthält eine solche Offenbarung keine Moral,
+sondern unsre eigne Vernunft enthält die Moral derselben. Es ist also
+nur der zweite Fall, der hier in Untersuchung kömmt. Die Offenbarung
+stellt theils das Princip aller Moral in Worte gebracht, theils besondre
+durch Anwendung desselben auf empirisch bedingte Fälle entstandene
+Maximen als Gesetze Gottes auf. Daß das Princip der Moral richtig
+angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in uns völlig gemäß seyn müsse,
+und daß eine Religion, _deren Moralprincip diesem widerspricht, nicht
+von Gott seyn könne_, ist unmittelbar klar; so wie die Befugniß, dieses
+Princip als Gesetz Gottes anzukündigen, schon zur Form einer Offenbarung
+gehört, und zugleich mit ihr deducirt ist. In Absicht der besondern
+moralischen Vorschriften aber entsteht die Frage: soll eine Offenbarung
+jede dieser besondern Regeln von dem als göttliches Gesetz angekündigten
+Moralprincip ableiten, oder darf sie dieselben schlechthin, ohne weitern
+Beweis, auf die göttliche Autorität gründen? -- Wenn die göttliche
+Autorität, uns zu befehlen, nur blos auf seine Heiligkeit gegründet ist,
+welches schon die Form jeder Religion, die göttlich seyn soll;
+erfordert, so ist Achtung für seinen Befehl, _weil_ es sein Befehl ist,
+auch in besondern Fällen, nichts anders, als Achtung für das Moralgesetz
+selbst. Eine Offenbarung darf dergleichen Gebote folglich schlechthin
+als Befehle Gottes, ohne weitere Deduktion vom Princip aufstellen. Eine
+andere Frage aber ists, ob nicht jede dieser besondern Vorschriften
+einer geoffenbarten Moral sich wenigstens hinterher vom Princip richtig
+deduciren lassen, und ob nicht jede Offenbarung am Ende uns doch an
+dieses Princip verweisen müsse.
+
+Da wir uns von der Möglichkeit des göttlichen Ursprungs einer
+Offenbarung sowohl überhaupt, als jedes besondern Theils ihres Inhalts,
+nur durch die völlige Übereinstimmung desselben mit der praktischen
+Vernunft überzeugen können; diese Überzeugung aber bei einer besondern
+moralischen Maxime nur durch ihre Ableitung vom Princip aller Moral
+möglich ist, so folgt daraus unmittelbar, daß jede in einer göttlichen
+Offenbarung als _moralisch_ aufgestellte Maxime sich von diesem Princip
+müsse ableiten lassen. Nun wird zwar eine Maxime dadurch, daß sie sich
+nicht davon _ableiten_ läßt, noch nicht falsch, sondern es folgt daraus
+nur soviel, daß sie nicht in das Feld der Moral gehöre; sie kann aber
+etwa in das Gebiet der Theorie gehören, politisch, technisch, praktisch,
+oder dergl. seyn. So ist z. B. jener Ausspruch: Sollen wir böses thun,
+daß gutes daraus komme? das sey ferne -- allgemeines moralisches Gebot,
+weil es sich vom Princip aller Moral deduciren läßt, und das Gegentheil
+ihm widersprechen würde: hingegen jene Maximen: So jemand mit dir
+rechten will um deinen Rock, dem laß auch den Mantel, u. s. w., sind
+keine Moralvorschriften, sondern nur in besondern Fällen gültige Regeln
+der Politik, die als solche nicht länger gelten, als so lange sie mit
+keiner Moralvorschrift in Kollision kommen, weil diesen alles
+untergeordnet werden muß. Wenn eine Offenbarung nun Regeln der letztern
+Art enthält, so folgt daraus noch gar nicht, daß darum die ganze
+Offenbarung nicht göttlich sey, und eben so wenig, daß jene Regeln
+falsch seyen. -- Das hängt von anderweitigen Beweisen aus den
+Principien, unter denen sie stehen, ab -- sondern nur, daß diese Regeln
+nicht zum Inhalte einer geoffenbarten Religion, als solcher, gehören,
+sondern ihren Werth anderwärtsher ableiten müssen. Eine Offenbarung
+aber, die Maximen enthält, welche dem Princip aller Moral widersprechen,
+die z. B. frommen, oder nicht frommen Betrug, Unduldsamkeit gegen
+Andersdenkende, Verfolgungsgeist, die überhaupt andere Mittel zur
+Ausbreitung der Wahrheit, als Belehrung, autorisirt, ist sicher nicht
+von Gott, denn der Wille Gottes ist dem Moralgesetze gemäß, und was
+diesem widerspricht, kann er weder wollen, noch kann er zulassen, daß
+jemand es als seinen Willen ankündige, der außerdem auf seinen Befehl
+handelt.
+
+Da zweitens alle besondre Fälle, in denen Moralgesetze eintreten, durch
+einen endlichen Verstand unmöglich _a priori_ vorherzusehn, noch durch
+einen unendlichen, der sie vorhersieht, endlichen Wesen mitzutheilen
+sind, folglich keine Offenbarung alle mögliche besondre Regeln der Moral
+enthalten kann, so muß sie uns doch noch zuletzt entweder an das
+Moralgesetz in uns, oder an ein von ihr als göttlich aufgestelltes
+allgemeines Princip desselben, welches mit jenem gleichlautend sey,
+verweisen. Dies gehört schon zur Form, und eine Offenbarung, die dies
+nicht thut, kommt mit ihrem eignen Begriffe nicht überein, und ist keine
+Offenbarung. Ob sie das erstere, oder das letztere, oder beides thun
+wolle, darüber ist _a priori_ kein Gesetz der Vernunft vorhanden.
+
+Das allgemeine Kriterium der Göttlichkeit einer Religion in Absicht
+ihres moralischen Inhalts ist also folgendes: _Nur diejenige
+Offenbarung, welche ein Princip der Moral, welches mit dem Princip der
+praktischen Vernunft übereinkommt, und lauter solche moralische Maximen
+aufstellt, welche sich davon ableiten lassen, kann von Gott seyn._
+
+Der zweite Theil des möglichen Inhalts einer Religion sind jene Sätze,
+welche als Postulate der Vernunft gewiß sind, und welche die Möglichkeit
+des Endzwecks des Moralgesetzes in sinnlich bedingbaren Wesen
+voraussetzt, welche also durch unsre Willensbestimmung zugleich mit
+gegeben, und durch welche hinwiederum gegenseitig unsre
+Willensbestimmung erleichtert wird. Diesen Theil des Inhalts einer
+Religion nennt man _Dogmatik_, und kann ihn ferner so nennen, wenn man
+dabei nur auf die Materie desselben, und nicht auf die Beweisart sieht,
+und sich nicht durch diese Benennung berechtigt glaubt zu
+_dogmatisiren_, d. i. diese Sätze als objektiv gültig darzustellen. Daß
+eine Offenbarung uns über dieselben nichts weiter lehren könne, als was
+aus den Principien der reinen Vernunft folgt, ist schon oben erwiesen.
+Hier ist also blos noch die Frage zu erörtern: worauf kann eine
+Offenbarung unsern Glauben an diese Wahrheiten gründen? Es sind nach
+obigen Erörterungen noch folgende zwei Fälle möglich: Entweder die
+Offenbarung leitet sie von dem Moralgesetze in uns, das sie als Gesetz
+Gottes aufstellt, ab, und giebt sie uns dadurch nur unmittelbar als
+Zusicherungen Gottes; oder sie stellt sie unmittelbar als
+Entschließungen der Gottheit, entweder schlechthin als solche, oder als
+Entschließungen seines durch das Moralgesetz bestimmten Wesens auf, ohne
+sie noch besonders von diesem Gesetze abzuleiten. Die erste Art der
+Begründung unsers Glaubens ist dem Verfahren der Vernunft- und
+Naturreligion ganz gemäß, und die Rechtmäßigkeit desselben ist mithin
+außer Zweifel. Bei der zweiten entstehen folgende zwei Fragen: Thut es
+unsrer Freiheit, und also unsrer Moralität nicht Abbruch, wenn wir die
+blos postulirten Verheißungen des Moralgesetzes als Verheißungen eines
+unendlichen Wesens ansehen; und -- müssen alle diese Zusicherungen sich
+nicht wenigstens hinterher vom Endzwecke des Moralgesetzes ableiten
+lassen? Was die erste anbelangt, so ist sogleich klar, daß, wenn eine
+Offenbarung uns Gott nur als den Alleinheiligen, als den genauesten
+Abdruck des Moralgesetzes dargestellt hat, wie jede Offenbarung das
+soll, aller Glaube an Gott Glaube an das _in concreto_ dargestellte
+Moralgesetz ist. In Absicht des zweiten aber sind, wenn eine gewisse
+Lehre nicht vom Endzwecke des Moralgesetzes abzuleiten ist, wieder zwei
+Fälle möglich; entweder, sie läßt _sich blos nicht ableiten_, oder sie
+_widerspricht_ demselben.
+
+Widersprechen gewisse dogmatische Behauptungen dem Endzwecke des
+Moralgesetzes, so widersprechen sie dem Begriffe von Gott, und dem
+Begriffe aller Religion; _und eine Offenbarung, die dergleichen enthält,
+kann nicht von Gott seyn._ Gott kann zu dergleichen Behauptungen nicht
+nur nicht berechtigen, sondern er kann sie, bei einem Zwecke, der der
+seinige ist, auch nicht einmal zulassen, weil sie seinem Zwecke
+widersprechen. Lassen sich aber einige nur nicht davon ableiten, ohne
+ihnen gerade zu widersprechen, so ist daraus noch nicht zu schließen,
+daß die ganze Offenbarung nicht von Gott seyn könne; denn Gott bedient
+sich des Dienstes von Menschen, welche irren, welche sich selbst ein
+Hirngespinst erdichten können, um es, vielleicht in wohlmeinender
+Absicht, neben göttliche Belehrungen zu stellen, und nach ihrer Meinung
+noch mehr gutes zu stiften; und es ist ihm nicht anständig ihre Freiheit
+einzuschränken, wenn sie nur nicht einen seinem Zwecke geradezu
+entgegenstehenden Gebrauch davon machen wollen: aber das folgt sicher,
+_daß alles von dieser Art nicht Bestandtheil einer göttlichen
+Offenbarung, sondern menschlicher Zusatz ist_, von welchem wir keine
+weitere Notiz zu nehmen haben, als insofern sein Werth aus ändern
+Gründen erhellet. Dergleichen Sätze können, da sie einer moralischen
+Absicht ganz unfähig sind, meist nur theoretische Aufschlüsse
+versprechen: und wenn sie von übernatürlichen Dingen reden, werden sie
+meistens sich gar nicht denken, lassen, weil sie nicht unter den
+Bedingungen der Kategorien stehen können. Stünden sie, als objektive
+Behauptungen, darunter, so würden sie sich nicht blos nicht ableiten
+lassen, sondern sie würden dem Moralgesetze sogar widersprechen, wie im
+folgenden §. dargethan werden wird.
+
+Eine Offenbarung kann endlich gewisse, mit größerer oder geringerer
+Feierlichkeit verbundene, in Gesellschaft oder für sich allein zu
+gebrauchende Aufmunterungs- und Beförderungsmittel zur Tugend
+vorschlagen. Da alle Religion Gott nur als moralischen Gesetzgeber
+darstellt, so ist alles, was nicht Gebot des Moralgesetzes in uns ist,
+auch nicht das seinige, und es ist kein Mittel ihm zu gefallen, als
+durch Beobachtung desselben: diese Beförderungsmittel der Tugend müssen
+sich also nicht in die Tugend selbst, diese _Anempfehlungen_ derselben
+müssen sich nicht in _Gebote_, die uns eine Pflicht auflegen,
+verwandeln, es muß nicht zweideutig gelassen werden, ob man etwa auch
+durch den Gebrauch dieser Mittel, oder vielleicht _nur durch ihn_, sich
+den Beifall der Gottheit erwerben könne, sondern ihr Verhältniß zu dem
+wirklichen Moralgesetze muß genau bestimmt werden. -- Wenn ein weises
+Wesen den Zweck will, will es auch die Mittel, könnte man sagen; aber es
+will sie nur, inwiefern sie wirklich Mittel sind und werden, und, -- da
+dieses in der Sinnenwelt anzuwendende Mittel sind, und wir mithin hier
+in den Bezirk, des Naturbegriffs kommen, -- es kann sie nur wollen,
+inwiefern sie in unsrer Macht stehen. Es ist z. B. sehr wahr, und jeder
+Beter erfährt's, daß das Gebet, es sey nun anbetende Betrachtung Gottes,
+oder Bitte oder Dank, unsre Sinnlichkeit kräftig verstummen macht, und
+unser Herz mächtig zum Gefühl, und zur Liebe unsrer Pflichten
+emporhebt. Aber, wie können wir den kalten, keines Enthusiasmus fähigen
+Mann -- und es ist sehr möglich, daß es deren gebe -- verbinden, seine
+Betrachtung bis zur Anbetung emporzuzwingen, und zu begeistern; wie
+können wir ihn nöthigen, Ideen der Vernunft durch ihre Darstellung
+vermittelst der Einbildungskraft zu beleben, wenn subjektive Ursachen
+ihn dieser Fähigkeit beraubten, da dieselbe eine empirische Bestimmung
+ist; wie können wir ihn nöthigen, irgend ein Bedürfniß so stark zu
+fühlen, so innig zu begehren, daß er sich vergesse dasselbe einem
+übernatürlichen Wesen mitzutheilen, von dem er kalt denkend erkennt, daß
+er's ohne ihn weiß, und daß er's ohne ihm geben wird, wenn er's verdient
+und haben muß, und sein Bedürfniß keine Einbildung ist? -- Dergleichen
+Beförderungsmittel sind also nur darzustellen als das, was sie sind, und
+nicht den durch das Moralgesetz unbedingt gebotnen Handlungen gleich zu
+setzen; sie sind nicht schlechthin zu gebieten, sondern dem, den sein
+Bedürfniß zu ihnen treibt, blos anzuempfehlen; sie sind weniger Befehl,
+als Erlaubniß. _Jede Offenbarung, die sie den Moralgesetzen gleichsetzt,
+ist sicher nicht von Gott;_ denn es widerspricht dem Moralgesetze,
+irgend etwas in gleichen Rang mit seinen Anforderungen zu setzen.
+
+Welche Wirkungen aber auf unsre moralische Natur darf eine Offenbarung
+von dergleichen Mitteln versprechen, blos natürliche, oder
+übernatürliche, d. i. solche, die nach den Gesetzen der Natur mit ihnen,
+als Wirkungen mit ihren Ursachen, nicht nothwendig verbunden sind,
+sondern bei Gelegenheit des Gebrauchs dieser Mittel, durch eine
+übernatürliche Ursache außer uns, gewirkt werden? Laßt uns einen
+Augenblick das letztere annehmen, daß nemlich unser Wille durch eine
+übernatürliche Ursache außer uns _dem Moralgesetze gemäß_ bestimmt
+werde. Nun aber ist keine Bestimmung, die nicht durch und mit Freiheit
+geschieht, dem Moralgesetze gemäß, folglich widerspricht diese Annahme
+sich selbst, und jede durch eine solche Bestimmung erfolgte Handlung
+wäre nicht moralisch; könnte folglich weder das geringste Verdienst
+haben, noch auf irgend eine Art eine Quelle von Achtung und
+Glückseligkeit für uns werden; wir wären in diesem Falle Maschinen, und
+nicht moralische Wesen, und eine dadurch hervorgebrachte Handlung wäre
+in der Reihe unsrer moralischen schlechterdings Null. -- Wenn man aber
+dies auch zugeben müßte, wie man es denn muß, so könnte man noch weiter
+sagen: eine solche Bestimmung sollte, bei Gelegenheit des Gebrauchs
+jener Mittel in uns hervorgebracht werden, nicht, um _unsre_ Moralität
+zu erhöhen, welches freilich nicht möglich wäre, sondern um durch die
+in uns übernatürlich hervorgebrachte Wirkung eine Reihe in der
+Sinnenwelt hervorzubringen, die für die Bestimmung _anderer_ moralischen
+Wesen, nach Gesetzen der Natur, Mittel würde, und wobei _wir_ freilich
+bloße Maschinen wären: daß aber Gott sich vielmehr unsrer, als andrer,
+dazu bediene, hange von der Bedingung des Gebrauchs jenes Mittels
+ab. -- Jetzt ununtersucht, was denn das für einen Werth für uns haben
+könne, ob eben _wir_ als Maschinen, oder ob andere Maschinen zur
+Beförderung des Guten gebraucht würden; kann auch in dieser Absicht
+keine Offenbarung allgemeingültige Verheißungen von dieser Art geben,
+denn wenn jeder die Bedingung derselben erfüllte, jeder dadurch eine
+fremde übernatürliche Kausalität in sich veranlaßte, so würden dadurch
+nicht nur alle Gesetze der Natur außer uns, sondern auch alle Moralität
+in uns aufgehoben. -- Wir dürfen aber nicht schlechthin läugnen, daß
+nicht in besondern Fällen dergleichen Wirkungen in dem Plane der
+Gottheit gewesen seyn konnten, ohne das Princip der Offenbarung
+überhaupt zu läugnen; wir dürfen eben so wenig läugnen, daß nicht einige
+dieser Wirkungen an Bedingungen von Seiten der Werkzeuge könnten
+gebunden gewesen seyn, weil wir das nicht wissen können; aber wenn in
+einer Offenbarung Erzählungen davon, Vorschriften, und Verheißungen
+hierüber vorkommen, so gehören diese zur äußern Form der Offenbarung,
+und nicht zum allgemeinen Inhalte derselben. Bestimmung durch
+übernatürliche Ursachen außer uns hebt die Moralität auf; _jede Religion
+also, die unter irgend einer Bedingung dergleichen Bestimmungen
+verspricht, widerspricht dem Moralgesetze, und ist folglich sicher nicht
+von Gott._
+
+Es bleibt also der Offenbarung von dergleichen Mitteln nichts übrig zu
+versprechen, als natürliche Wirkungen. -- So wie wir von
+Beförderungsmitteln der Tugend reden, sind wir im Gebiete des
+Naturbegriffs. Das Mittel ist in der sinnlichen Natur; das was dadurch
+bestimmt werden soll, ist die sinnliche Natur in uns; unsre unedlen
+Neigungen sollen geschwächt und unterdrückt, unsre edlern sollen
+gestärkt und erhöht werden; die moralische Bestimmung des Willens soll
+dadurch nicht geschehen, sondern nur erleichtert werden. Alles also muß
+nothwendig wie Ursache und Wirkung zusammenhängen, und dieser
+Zusammenhang muß sich klar einsehen lassen. -- Es wird aber hierdurch
+nicht behauptet, daß die Offenbarung in Anspruch genommen werden könne,
+diesen Zusammenhang zu zeigen. Der Zweck der Offenbarung ist praktisch,
+eine solche Deduktion aber theoretisch, und kann demnach dem eignen
+Nachdenken eines jeden überlassen werden. Jene kann sich begnügen,
+diese Mittel, blos als von Gott anempfohlen, aufzustellen. Nur muß sich
+dieser Zusammenhang hinterher zeigen lassen; denn Gott, der unsre
+sinnliche Natur kennt, kann ihr keine Mittel der Besserung anpreisen,
+die den Gesetzen derselben nicht gemäß sind. Jede Offenbarung also,
+welche Mittel zur Beförderung der Tugend vorschlägt, von denen man nicht
+zeigen kann, wie sie natürlich dazu beitragen können, ist, wenigstens
+_inwiefern sie dies thut_, nicht von Gott. -- Wir dürfen hier die
+Einschränkung hinzusetzen: denn wenn solche Mittel nur nicht zu
+Pflichten gemacht werden; wenn nur nicht übernatürliche Wirkungen von
+ihnen versprochen werden; so ist ihre Anempfehlung nicht der Moral
+widersprechend, sie ist blos leer und unnütz[24].
+
+
+§. 12.
+
+_Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht der möglichen
+Darstellung dieses Inhalts._
+
+Da die Offenbarung überhaupt schon ihrer Form nach, für das Bedürfniß
+der Sinnlichkeit da ist, so ist es sehr wahrscheinlich, daß sie sich
+auch in ihrer Darstellung zu derselben herablassen werde, wenn gezeigt
+werden sollte, daß die Sinnlichkeit hierüber besondre Bedürfnisse habe.
+Doch ist diese Darstellung so wenig das Wesentliche und
+Charakteristische einer Offenbarung, daß wir sogar, wie oben gezeigt
+worden ist, _a priori_ nicht einmal fordern können, daß sie einen Inhalt
+habe, oder überhaupt irgend etwas mehr thue, als daß sie Gott für den
+Urheber des Moralgesetzes ankündige.
+
+Die Sinnlichkeit überhaupt ist, wegen des Widerstrebens der Neigung, nur
+zu bereit, die Erfüllung des Moralgesetzes für unmöglich zu halten, und
+das Gebot nicht, als für _sich_ gegeben, anzuerkennen. Nun giebt zwar
+die Offenbarung dies Gesetz ausdrücklich an die Sinnlichkeit; aber doch
+redet in dem sinnlichen Menschen noch immer die Stimme der Pflicht,
+durch das Schreien der Begierde geschwächt, und durch die falschen
+Begriffe, die jene in Menge liefert, gedämpft, nur leise, wenn sie über
+seine eigenen Handlungen sprechen soll -- wenn sie im eigentlichen
+Verstande _gebietend_ ist. Aber auch der rohsinnlichste Mensch hört
+sie, wenn von Beurtheilung einer Handlung die Rede ist, bei welcher
+seine Neigung von keiner Seite mit in's Spiel gezogen wird. Und lernt er
+sie nur dadurch in sich unterscheiden, wird sie nur dadurch aus ihrer
+Unthätigkeit gezogen, und er mit ihr bekannter und vertrauter, so wird
+er endlich doch anfangen, auch an _sich_ zu hassen, was er an andern
+verabscheut, und sich selbst so zu wünschen, wie er andere
+fordert. -- Der Widersinn, alles um sich her gerecht haben, und nur
+allein ungerecht seyn zu wollen, ist zu auffallend, als daß irgend ein
+Mensch sich ihn gern gestehen wolle. Bringe man ihn dahin, daß, im Falle
+er ungerecht ist, er sich ihn gestehen müsse! Wie kann dieser Zweck
+erreicht werden? Durch Aufstellung moralischer Beispiele. Die
+Offenbarung kann also ihre Moral in Erzählungen einkleiden, und sie
+entspricht dem Bedürfniß des Menschen nur um so besser, wenn sie es
+thut. Sie kann ungerechte Handlungen zur Verachtung, gerechte, besonders
+mit großen Aufopferungen und Anstrengungen durchgesetzte, zur
+Bewunderung und Nachahmung aufstellen. Über die Befugniß einer
+Offenbarung, ihre Sittenlehre so vorzutragen, kann keine Frage
+entstehen: und daß die von ihr als mustermäßig aufgestellten Handlungen
+rein moralisch, seyn müssen; daß sie nicht etwa zweideutige, oder wohl
+gar offenbar schlechte Handlungen als gute rühmen, und Leute, die
+dergleichen verrichtet haben, als Muster anpreisen dürfe, folgt aus dem
+Zwecke der Offenbarung. _Jede Offenbarung, die dieses thut, widerspricht
+dem Moralgesetze, und dem Begriffe von Gott, und kann folglich nicht
+göttlichen Ursprungs seyn._
+
+Eine Offenbarung hat die Vernunftideen, Freiheit, Gott, Unsterblichkeit
+darzustellen. -- Daß der Mensch frei sey, lehrt jeden unmittelbar sein
+Selbstbewußtseyn und er zweifelt um so weniger daran, je weniger er
+durch Vernünfteln sein natürliches Gefühl verfälscht hat. Die
+Möglichkeit aller Religion, und aller Offenbarung, setzt die Freiheit
+voraus. Die Darstellung dieser Idee für die sinnlich bedingte Vernunft
+ist also kein Geschäft für eine Offenbarung: und mit Auflösung der
+dialektischen Scheingründe dagegen hat keine Offenbarung es zu thun, als
+welche nicht vernünftelt, sondern gebietet, und sich nicht an
+vernünftelnde, sondern sinnliche Subjekte richtet. -- Aber dagegen ist
+die Idee von Gott es desto mehr. Unter die Bedingungen der reinen
+Sinnlichkeit, Zeit und Raum, Gott sich zu denken, wenn er sich ihn
+denken will, ist jeder gedrungen, der Mensch ist. Wir mögen noch so sehr
+überzeugt seyn, noch so scharf erweisen können, daß sie auf ihn nicht
+passen, so überrascht uns doch dieser Fehler, indem wir ihn noch rügen.
+Wir wollen jetzt uns Gott als uns gegenwärtig denken, und wir können
+nicht verhindern, ihn an den Ort hinzudenken, wo wir sind: wir wollen
+jetzt Gott als den Vorherseher unsrer künftigen Schicksale, unsrer
+freien Entschließungen denken, und wir denken ihn als in der Zeit, in
+der er jetzt ist, blickend in eine Zeit, in der er noch nicht ist.
+Solchen Vorstellungen muß die Darstellung einer Religion sich anpassen;
+denn sie redet mit Menschen, und kann keine andre, als der Menschen
+Sprache reden. -- Aber die empirische Sinnlichkeit bedarf noch mehr. Der
+innere Sinn, das empirische Selbstbewußtseyn steht unter der Bedingung,
+ein mannichfaltiges nach und nach, und allmählich aufzunehmen, und zu
+einander hinzuzusetzen; nichts aufnehmen zu können, was sich nicht von
+den vorherigen unterscheidet, also nur Veränderungen bemerken zu können.
+Seine Welt ist eine unaufhörliche Kette von Modifikationen. Unter dieser
+Bedingung will er sich auch das Selbstbewußtseyn Gottes denken. -- Er
+bedarf z. B. jetzt eines Zeugens der Reinigkeit seiner Gesinnungen bei
+einer gewissen Entschließung. Gott hat _bemerkt_, so denkt er sich's,
+was in meiner Seele vorging. -- Er ist jetzt beschämt über eine
+unmoralische Handlung: sein Gewissen erinnert ihn an die Heiligkeit des
+Gesetzgebers. Er hat sie, er hat das ganze Verderben, das sich darinn
+zeigt, _entdeckt_, denkt er. Aber er bemerkt auch die Reue, die ich
+jetzt darüber empfinde, fährt er fort. -- Er entschließt sich jetzt
+recht stark, hinführe aufmerksam an seiner Heiligung zu arbeiten. Er
+fühlt, daß ihm die Kräfte dazu fehlen. Er ringt mit sich, und zu schwach
+im Kampfe, siehe er sich nach fremder Hülfe um, und betet zu Gott. Gott
+wird auf mein flehentliches, anhaltendes Bitten sich _entschließen_ mir
+beizustehen, denkt er; -- und denkt sich in allen diesen Fällen Gott als
+durch ihn modificirbar. -- Er denkt sich in Gott Affekten, und
+Leidenschaften, damit er Theil nehmen könne an den seinigen; -- Mitleid,
+Bedauren, Erbarmen, Liebe, Vergnügen, u. dergl. -- Die höchste, oder
+tiefste Stufe der Sinnlichkeit, die alles unter die empirischen
+Bedingungen des äussern Sinns setzt, verlangt noch mehr. Sie will einen
+körperlichen Gott, der ihre Handlungen im eigentlichen Verstande
+_sieht_, ihre Worte _hört_, mit dem sie reden könne, wie ein Freund mit
+seinem Freunde. Ob eine Offenbarung sich zu diesen Bedürfnissen
+herablassen könne, ist keine Frage: ob sie aber dürfe, und in wie weit
+sie dürfe, muß eine Kritik der Offenbarung beantworten.
+
+Der Zweck aller dieser Belehrungen ist kein andrer, als Beförderung
+reiner Moralität, und der versinnlichenden Darstellung derselben
+insbesondere Beförderung reiner Moralität in dem sinnlichen Menschen.
+Insofern nur diese Versinnlichung mit diesem Zwecke übereinkommt, kann
+die Offenbarung göttlich seyn: wenn sie ihm aber widerspricht, ist sie
+gewiß nicht göttlich.
+
+Die Versinnlichung des Begriffs von Gott kann den moralischen
+Eigenschaften Gottes, und mithin aller Moralität auf zweierlei Art
+widersprechen: nemlich theils _unmittelbar_, wenn Gott mit
+Leidenschaften dargestellt wird, die geradezu gegen das Moralgesetz
+sind, wenn ihm z. B. Zorn und Rache aus Eigenwillen, Vorliebe oder
+Vorhaß, welche sich auf etwas anders als auf die Moralität der Objekte
+dieser Leidenschaften gründen, zugeschrieben wird. Ein solcher Gott
+würde kein Muster unsrer Nachahmung, und kein Wesen seyn, für welches
+wir Achtung haben könnten, sondern ein Gegenstand einer ängstlichen zur
+Verzweiflung bringenden Furcht. Jedoch widerspricht dieses schon der
+Form aller Offenbarung, welche einen _heiligen_ Gott als Gesetzgeber
+verlangt. Es würde aber dem moralischen Begriffe von Gott gar nicht
+widersprechen, wenn ihm z. B. lebhafter Unwille über das unmoralische
+Verhalten endlicher Wesen zugeschrieben würde; denn das ist blos
+sinnliche Darstellung einer nothwendigen Wirkung der Heiligkeit Gottes,
+die wir, wie sie an sich in Gott ist, gar nicht erkennen können; und
+wenn in einer Sprache, die zu den feinern Modifikationen der Affekten
+keine bestimmten Worte hätte, dieser Unwille auch Zorn genennt würde, so
+widerspricht auch dies, im Geiste der Menschen, die diese Sprache
+redeten, verstanden, dem Begriffe von Gott nicht, _Mittelbar_ würde
+_jede_ sinnliche Darstellung von Gott der Moralität widersprechen, wenn
+sie als _objektiv gültig_, und nicht als bloße Herablassung zu unserm
+_subjektiven Bedürfniß_ vorgestellt würde. Denn alles, was vom Objekte,
+an sich gilt, daraus kann ich Schlüsse ziehen, und das Objekt dadurch
+weiter bestimmen. Leiten wir aber aus irgend einer sinnlichen Bedingung
+Gottes, als objektiv gültig, Schlüsse ab, so verwickeln wir uns mit
+jedem Schlüsse tiefer in Widersprüche gegen seine moralischen
+Eigenschaften. Sieht z. B. und hört Gott wirklich, so muß er auch durch
+diese Sinne des Vergnügens theilhaftig seyn; so ist es sehr möglich, daß
+wir ihm ein sinnliches Vergnügen machen können, daß der Geruch der
+Brandopfer und Speisopfer, ihm wirklich gefallen kann[25], und wir
+haben folglich Mittel ihm durch etwas anderes, als durch Moralität
+gefällig zu werden. Können wir Gott wirklich durch unsre Empfindungen
+bestimmen, ihn zum Mitleiden, zum Erbarmen, zur Freude bewegen, so ist
+er nicht der Unveränderliche, der Alleingenugsame, der Alleinselige, so
+ist er noch durch etwas anderes, als durch das Moralgesetz bestimmbar;
+so können wir auch wol hoffen, ihn durch Winseln und Zerknirschung zu
+bewegen, daß er anders mit uns verfahre, als der Grad unsrer Moralität
+es verdient hätte. Alle diese sinnlichen Darstellungen göttlicher
+Eigenschaften müssen also nicht als objektiv gültig angekündigt werden;
+es muß nicht zweideutig gelassen werden, ob Gott _an sich_ so beschaffen
+sey, oder ob er uns nur zum Behuf unsers sinnlichen Bedürfnisses
+erlauben wolle, ihn so zu denken. -- Außer dieser Bedingung aber können
+wir keiner Offenbarung _a priori_ Gesetze vorschreiben, wie weit sie mit
+der Versinnlichung des Begriffs von Gott gehen dürfe: sondern dies hängt
+gänzlich von dem empirisch gegebnen Bedürfnisse des Zeitalters ab, für
+welches sie zunächst bestimmt ist. Wenn z. B. irgend eine Offenbarung,
+um von einer Seite allen Bedürfnissen der rohsten Sinnlichkeit Genüge zu
+thun, und von der andern Seite dem Begriffe von Gott seine völlige
+Reinheit zu sichern, uns irgend ein ganz sinnlich bedingtes Wesen, als
+einen Abdruck der moralischen Eigenschaften Gottes, insofern sie
+Beziehungen auf Menschen haben, eine verkörperte praktische Vernunft
+λογον [Greek: logon] gleichsam als einen Gott der Menschen, darstellte: so
+wäre dies noch gar kein Grund, so einer Offenbarung überhaupt, oder auch
+nur dieser Darstellung derselben den göttlichen Ursprung abzusprechen;
+wenn nur dieses Wesen so vorgestellt wäre, daß es jener Absicht
+entsprechen könnte, und wenn nur diese Stellvertretung nicht als
+objektiv gültig behauptet, sondern blos als Herablassung zur
+Sinnlichkeit, die derselben bedürfen könnte[26], vorgestellt, und, was
+daraus nothwendig folgt, jedem völlig freigestellt würde, sich dieser
+Vorstellung zu bedienen, oder nicht, je nachdem er es für sich moralisch
+nützlich fände. _Nur eine solche Offenbarung also kann göttlichen
+Ursprungs seyn, die einen anthropomorphosirten Gott, nicht als objektiv,
+sondern blos für subjektiv gültig giebt._
+
+Der Begriff der Unsterblichkeit der Seele gründet sich auf eine
+Abstraktion, die die Sinnlichkeit, besonders der tiefste Grad der
+Sinnlichkeit, nicht macht. Seiner Persönlichkeit ist jeder unmittelbar
+durch das Selbstbewußtseyn sicher; das: Ich bin -- bin selbstständiges
+Wesen, läßt er sich durch keine Vernünfteleien rauben. Aber welche von
+diesen Bestimmungen dieses seines Ich reine, oder empirische, welche für
+und durch den innern oder äußern Sinn, oder welche durch die reine
+Vernunft gegeben, welche wesentlich, und welche nur zufällig seyen, und
+nur von seiner gegenwärtigen Lage abhängen, sondert er nicht ab, und ist
+nicht fähig es zu thun. Er wird vielleicht nie auf den Begriff einer
+Seele, als eines reinen Geistes kommen; und giebt man ihm auch
+denselben, so wird man ihm oft nichts als ein Wort geben, das für ihn
+ohne Bedeutung ist. Er kann also Fortdauer seines Ich sich nicht anders
+denken, als unter der Gestalt der Fortdauer desselben mit allen seinen
+gegenwärtigen Bestimmungen. Wenn eine Offenbarung sich zu dieser
+Schwachheit herablassen will, -- und sie wird es fast müssen, um
+verständlich zu werden, -- so wird sie ihm jene Idee in die Gestalt
+kleiden, in der er allein fähig ist, sie zu denken, in die, der
+Fortdauer alles dessen, was er gegenwärtig zu seinem Ich rechnet; und,
+da er den einstigen Untergang eines Theils desselben offenbar
+vorhersieht, der Wiederauferstehung[27]; und die Hervorbringung der
+völligen Kongruenz zwischen Moralität und Glückseligkeit in das Bild
+eines allgemeinen Verhörs und Gerichtstages, und einer Austheilung von
+Strafen und Belohnungen. -- Aber sie darf diese Bilder nicht als
+objektive Wahrheiten aufstellen. -- Nur eine solche Offenbarung also
+kann göttlich seyn, welche eine versinnlichte Darstellung unsrer
+Unsterblichkeit, und des moralischen Gerichts Gottes über endliche
+Wesen, nicht als objektiv, sondern nur als subjektiv (nemlich nicht für
+Menschen überhaupt, sondern nur für diejenigen sinnlichen Menschen, die
+einer solchen Darstellung bedürfen) gültig giebt. Thut sie das erstere,
+so ist ihr zwar darum noch nicht die Möglichkeit eines göttlichen
+Ursprungs überhaupt abzusprechen, denn eine solche Behauptung
+_widerspricht_ der Moral nicht, sie ist blos _nicht_ von ihren
+Principien _abzuleiten; aber sie ist, wenigstens in Rücksicht dieser
+Behauptung, nicht göttlich._
+
+Ob eine Offenbarung ihren versinnlichenden Vorstellungen reiner
+Vernunftideen objektive, oder blos subjektive Gültigkeit beilege, ist,
+wenn sie es auch nicht ausdrücklich erinnert, welches jedoch zur
+Vermeidung alles möglichen Misverständnisses zu wünschen ist, daraus zu
+ersehen, ob sie auf dieselben Schlüsse bauet oder, nicht. Thut sie das
+erstere, so ist offenbar, daß sie ihnen objektive Gültigkeit beilegt.
+
+Da endlich die empirische Sinnlichkeit sich, ihren besondern
+Modifikationen nach, bei verschiedenen Völkern, und in verschiedenen
+Zeitaltern verändert, und unter der Zucht einer guten Offenbarung sich
+immer mehr verringern soll; so ist es Kriterium, zwar nicht der
+Göttlichkeit einer Offenbarung, aber doch ihrer möglichen Bestimmung für
+viele Völker, und Zeiten, wenn die Körper, in die sie den Geist kleidet,
+nicht zu fest, und zu haltbar, sondern von einem leichten Umrisse, und
+dem Geiste verschiedener Völker und Zeiten ohne Mühe anzupassen
+sind. -- Eben dies gilt von den Aufmunterungs- und Beförderungsmitteln
+zur Moralität, die eine Offenbarung empfiehlt. Unter der Leitung einer
+weisen Offenbarung, die in weisen Händen ist, sollten die erstem und
+letztern immer mehr von ihrer Beimischung grober Sinnlichkeit ablegen,
+weil sie immer entbehrlicher werden sollte.
+
+
+§. 13.
+
+_Systematische Ordnung dieser Kriterien._
+
+Die jetzt aufgestellten Kriterien sind Bedingungen der Möglichkeit
+unsern Begriff _a priori_ von einer Offenbarung auf eine in der
+Sinnenwelt gegebne Erscheinung anzuwenden, und zu urtheilen, sie sey
+eine Offenbarung; nemlich nicht Bedingungen der Anwendung des Begriffs
+überhaupt, denn davon werden wir erst im folgenden §. reden, sondern
+seiner Anwendung auf die bestimmte gegebne Erfahrung. Um sicher zu seyn,
+daß wir diese Bedingungen alle erschöpft haben, und daß es außer den
+angeführten keine mehr gebe, (denn wenn wir etwa im Gegentheile welche
+aufgestellt hätten, die keine sind, so müßte sich das sogleich daraus
+ergeben haben, daß wir sie aus dem Offenbarungsbegriffe nicht hätten
+ableiten können,) müssen wir uns nach einem Leitfaden zur Entdeckung
+aller Bestimmungen dieses Begriffs umsehen; und ein solcher ist bei
+allen möglichen Begriffen die Tafel der Kategorien.
+
+Der Begriff einer Offenbarung ist nemlich ein Begriff von einer
+Erscheinung in der Sinnenwelt, welche der _Qualität_ nach unmittelbar
+durch göttliche Kausalität bewirkt seyn soll. Es ist mithin Kriterium
+einer diesem Begriffe entsprechenden Erscheinung, daß sie durch keine
+Mittel gewirkt sey, die dem Begriffe einer göttlichen Kausalität
+widersprechen; und dieses sind, da wir von Gott nur einen moralischen
+Begriff haben, alle unmoralische. Diese Erscheinung soll _der
+subjektiven Quantität_ nach, (denn die _objektive_ giebt kein
+eigentliches Kriterium ab, sondern auf sie gründet sich blos die
+Erinnerung, daß mehrere Offenbarungen zu gleicher Zeit bei entfernten
+Völkern nicht unmöglich sind,) für alle sinnliche Menschen gelten, die
+derselben bedürfen. Es ist mithin Bedingung jeder _in concreto_ gegebnen
+Offenbarung, daß Menschen mit einem dergleichen Bedürfniß wirklich
+nachzuweisen seyen. -- Dies sind die Kriterien einer Offenbarung ihrer
+äußern Form nach, welche sich aus den mathematischen Bestimmungen ihres
+Begriffs ergeben, was denn der Natur der Sache nach so seyn mußte.
+
+Diese Erscheinung wird in ihrem Begriffe der _Relation_ nach auf einen
+Zweck bezogen, nemlich den, reine Moralität zu befördern: eine _in
+concreto_ gegebne Offenbarung muß folglich diesen Zweck erweislich
+beabsichtigen, -- nicht eben nothwendig erreichen, welches schon dem
+Begriffe moralischer, d. i. freier Wesen, in welchen allein sich
+Moralität hervorbringen läßt, widersprechen würde. Dieses Zwecks
+Beförderung aber ist in sinnlichen Menschen nicht anders, als durch
+Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, möglich; und der
+Gehorsam gegen diesen Gesetzgeber ist nur dann moralisch, wenn er sich
+auf die Vorstellung seiner Heiligkeit gründet. Diese Ankündigung sowohl,
+als die Reinigkeit des aufgestellten Motivs des geforderten Gehorsams
+ist mithin Kriterium jeder Offenbarung.
+
+In Absicht der _Modalität_ endlich würde eine Offenbarung in ihrem
+Begriffe blos als möglich angenommen, woraus, da es zu dem Begriffe an
+sich nichts hinzuthut, sondern nur das Verhältniß seines Gegenstandes zu
+unserm Verstande ausdrückt, keine Bedingung der Anwendung dieses
+Begriffs auf eine _in concreto_ gegebne Erscheinung, d. i. kein
+Kriterium einer Offenbarung sich ergeben kann. Was aber daraus auf die
+Möglichkeit ihn überhaupt anzuwenden folge, das werden wir im folgenden
+§. sehen.
+
+Dies sind nun die Kriterien einer Offenbarung ihrer Form nach, und, da
+das Wesen der Offenbarung eben in der besondern Form einer schon _a
+priori_ vorhandenen Materie besteht, die einzigen ihr wesentlichen: und
+es sind außer den aufgestellten keine mehr möglich, weil in ihrem
+Begriffe keine Bestimmungen mehr sind.
+
+Die Materie einer Offenbarung ist _a priori_ durch die reine praktische
+Vernunft da, und steht an sich unter eben der Kritik, unter welcher
+letztere selbst steht: mithin ist, sofern sie als Materie einer
+Offenbarung betrachtet wird, sowohl dem Inhalte als der Darstellung
+nach, welche jenen modificirt, ihr einziges Kriterium, daß sie mit der
+Aussage der praktischen Vernunft völlig übereinstimme; der Qualität
+nach, daß sie eben das aussage; der Quantität nach, daß sie nicht mehr
+aussagen zu wollen vorgebe, (denn daß weniger in ihr ausgesagt werde,
+ist unmöglich, da sie ein Princip aufzustellen hat, in welchem alles,
+was Inhalt einer Religion werden kann, wenn auch vielleicht
+unentwickelt, enthalten seyn muß;) der Relation nach, als
+abzuleitend und untergeordnet unter das einzige Moralprincip, und
+der Modalität nach, nicht als objektiv, sondern blos als subjektiv,
+allgemeingültig. -- Nach dem jetztgesagten würde sich leicht eine Tafel
+aller Kriterien jeder möglichen Offenbarung nach der Ordnung der
+Kategorien entwerfen lassen.
+
+
+§. 14.
+
+_Von der Möglichkeit, eine gegebne Erscheinung für göttliche Offenbarung
+aufzunehmen._
+
+Bis jetzt ist eigentlich weiter nichts ausgemacht worden, als die
+völlige Gedenkbarkeit einer Offenbarung überhaupt, d. i. daß der Begriff
+einer dergleichen Offenbarung sich nicht selbst widerspreche; und da in
+demselben eine Erscheinung in der Sinnenwelt postulirt wird, haben die
+Bedingungen festgesetzt werden müssen, unter denen dieser Begriff auf
+eine Erscheinung anwendbar ist. Diese Bedingungen waren die durch eine
+Analysis gefundenen Bestimmungen des anzuwendenden Begriffs.
+
+Was aber noch nicht geschehen ist, ja wozu noch gar keine Anstalten
+gemacht worden sind, ist das, diesem Begriffe eine Realität _außer uns_
+zuzusichern, welches doch, der Natur dieses Begriffs nach, geschehen
+müßte. -- Wenn nemlich ein Begriff _a priori_, als anwendbar in der
+Sinnenwelt, _gegeben_ ist, (wie etwa der der Kausalität,) so sichert
+schon der Erweis, daß er gegeben ist, ihm seine objektive Gültigkeit;
+wenn er aber _a priori_ auch nur _gemacht_ ist, wie etwa der eines
+Dreiecks, oder auch der eines Pegasus, so versichert unmittelbar die
+Konstruktion desselben im Raume ihm diese Realität, und das Urtheil: das
+ist ein Dreieck, oder, das ist ein Pegasus, heißt weiter nichts, als:
+das ist die Darstellung eines Begriffs, den ich mir gemacht habe. Es
+wird in einem solchen Urtheile vorausgesetzt, daß zur Realität des
+Begriffs weiter nichts gehöre, als der Begriff selbst; und daß er allein
+als zureichender Grund des ihm korrespondirenden anzusehen sey. In dem
+_a priori_ gemachten Begriffe der Offenbarung aber wird zur Realität
+desselben allerdings noch etwas ganz anderes vorausgesetzt, als unser
+Begriff von ihr, nemlich, ein Begriff in Gott, der dem unsrigen ähnlich
+sey. Das kategorische Urtheil: das ist eine Offenbarung, heißt nicht
+etwa blos: diese Erscheinung in der Sinnenwelt ist Darstellung eines
+_meiner_ Begriffe, sondern: sie ist Darstellung eines _göttlichen_
+Begriffs, gemäß einem _meiner_ Begriffe. Um ein solches kategorisches
+Urtheil zu berechtigen, d. i. um dem Offenbarungsbegriffe eine Realität
+außer uns zuzusichern, müßte erwiesen werden können, daß ein Begriff von
+derselben in Gott vorhanden, gewesen sey, und daß eine gewisse
+Erscheinung beabsichtigte Darstellung desselben sey.
+
+Ein solcher Beweis könnte entweder _a priori_ geführt werden, nemlich
+so, daß aus dem Begriffe von Gott die Nothwendigkeit gezeigt werde daß
+er diesen Begriff nicht nur habe, sondern auch eine Darstellung
+desselben habe bewirken wollen; etwa so, wie wir aus der Anforderung des
+Moralgesetzes an Gott, endlichen Wesen die Ewigkeit zu geben, damit sie
+dem ewiggültigen Gebote desselben Genüge leisten können, nothwendig
+schließen müssen, daß der Begriff der unendlichen Dauer endlicher
+moralischer Wesen nicht nur als Begriff in Gott sey, sondern daß er ihn
+auch außer sich realisiren müsse. So ein Beweis, der, wie ohne alle
+Erinnerung sich versteht, freilich nur subjektiv, aber dennoch
+allgemeingültig seyn würde, würde sehr viel und mehr noch beweisen, als
+wir wollten, indem er ganz unabhängig von aller Erfahrung in der
+Sinnenwelt uns berechtigte, die absolute Existenz einer Offenbarung
+anzunehmen, es möchte eine dem Begriffe desselben entsprechende
+Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben seyn oder nicht. Daß ein solcher
+Beweis aber unmöglich sey, haben wir schon oben gesehen. Wir haben
+nemlich von Gott nur einen moralischen, durch die reine praktische
+Vernunft gegebnen Begriff. Fände in demselben sich ein Datum, das uns
+berechtigte, Gott den Begriff der Offenbarung zuzuschreiben, so wäre
+dieses Datum zugleich dasjenige, was den Offenbarungsbegriff selbst
+gäbe, und zwar _a priori_ gäbe. Nach einem solchen Datum der reinen
+Vernunft aber haben wir uns oben vergeblich umgesehen, und daher von
+diesem Begriffe eingestanden, daß er ein blos gemachter sey.
+
+Oder dieser Beweis könnte _a posteriori_ geführt werden, nämlich so daß
+man aus den Bestimmungen der in der Natur gegebnen Erscheinung darthue,
+sie können nicht anders, als unmittelbar durch göttliche Kausalität, und
+durch diese wieder nicht anders, als nach dem Begriffe der Offenbarung
+gewirkt seyn. Da ein solcher Beweis die Kräfte des menschlichen Geistes
+unendlich übersteige, bedürfte eigentlich nicht dargethan zu werden, da
+man nur die Erfordernisse eines solchen Beweises nennen darf, um ihn von
+Übernehmung desselben zurückzuschrecken; doch ist oben auch das zum
+Überflusse geschehen.
+
+Man könnte aber etwa noch, nachdem man auf die Hoffnung eines strengen
+Beweises Verzicht gethan, glauben, der nicht erweisbare Satz werde sich
+wenigstens wahrscheinlich machen lassen. Wahrscheinlichkeit nemlich
+entsteht, wenn man in die Reihe von Gründen kommt, welche uns auf den
+zureichenden Grund für einen gewissen Satz führen müßte, doch ohne
+diesen zureichenden Grund selbst, oder auch den, der sein zureichender
+ist, u. s. w. als gegeben aufzeigen zu können, und je näher man
+diesem zureichenden Grunde ist, desto höher ist der Grad der
+Wahrscheinlichkeit. Diesen zureichenden Grund konnte man nun entweder _a
+priori_, (durch's Herabsteigen von den Ursachen zu den Wirkungen) oder
+_a posteriori_ (durch's Heraufsteigen von den Wirkungen zu den Ursachen)
+aufsuchen wollen. Im ersten Falle müßte man etwa eine Eigenschaft in
+Gott aufzeigen, welche ihn, wenn etwa noch ein Bestimmungsgrund, der
+sich nicht aufzeigen ließe, dazu käme, bewegen müßte, den Begriff einer
+Offenbarung nicht etwa _überhaupt_ -- denn eine solche Eigenschaft in
+Gott fanden wir oben §. 7. allerdings an seiner Bestimmung durch's
+Sittengesetz, Moralität außer sich durch jedes mögliche Mittel zu
+verbreiten -- sondern _unter den empirisch gegebnen Bestimmungen_ dieser
+besondern Offenbarung zu realisiren; so wie man etwa von der Weisheit
+Gottes, nach der Analogie ihrer Wirkungsart hienieden (also durch
+Verbindung dieses Begriffs _a priori_ mit einer Erfahrung) vermuthen,
+aber nicht beweisen kann, (weil Gründe dagegen seyn möchten, die wir
+nicht wissen) daß endliche Wesen mit Körpern, aber immer sich
+verfeinernden Körpern fortdauern werden. Abgerechnet, daß unser Geist so
+eingerichtet ist daß Wahrscheinlichkeitsgründe _a priori_ nicht das
+geringste Fürwahrhalten in ihm begründen können; so wird man auch eine
+solche Bestimmung in Gott nie auffinden. Oder im zweiten Falle müßte man
+alle Möglichkeiten, daß eine gewisse Begebenheit anders als durch
+göttliche Kausalität bewirkt seyn könnte, bis etwa auf eine, oder zwei,
+u. s. f. wegräumen. In diese Reihe der Gründe, eine göttliche Kausalität
+für gewisse Erscheinungen in der Sinnenwelt anzunehmen, kommen wir denn
+nun allerdings. Denn es ist, theoretisch betrachtet, allerdings der
+erste Grund für den Ursprung einer gewissen Begebenheit durch
+unmittelbare Wirkung Gottes, wenn _wir_ ihre Entstehung aus natürlichen
+Ursachen nicht zu erklären wissen. Aber dieses ist nur das erste Glied
+einer Reihe, deren Ausdehnung wir gar nicht wissen, und welche schon an
+sich aller Wahrscheinlichkeit nach uns ungedenkbar ist, und es
+verschwindet folglich in Nichts vor der unendlichen Menge der möglichen
+übrigen. Wir können mithin für die Befugniß eines kategorischen
+Urtheils, daß etwas eine Offenbarung sey, auch nicht einmal
+Wahrscheinlichkeitsgründe anführen.
+
+Es dürfte etwa jemand noch einen Augenblick glauben, daß diese
+Wahrscheinlichkeit durch die gefundne Übereinstimmung einer angeblichen
+Offenbarung mit den Kriterien derselben begründet werde; daher, und
+zuförderst: wenn eine angebliche Offenbarung vorhanden wäre, an der wir
+alle Kriterien der Wahrheit gefunden hätten, -- welches Urtheil über
+dieselbe würde dies berechtigen? Alle diese Kriterien sind die
+moralischen Bedingungen, unter denen allein, und außer welchen nicht,
+eine solche Erscheinung von Gott, dem Begriffe einer Offenbarung gemäß,
+bewirkt seyn könnte; aber gar nicht umgekehrt, -- die Bedingungen einer
+Wirkung, die blos durch Gott diesem Begriffe gemäß bewirkt seyn könnte.
+Wären sie das letztere, so berechtigten sie durch Ausschließung der
+Kausalität aller übrigen Wesen zu dem Urtheile: das _ist_ Offenbarung;
+da sie aber das nicht, sondern nur das erstere sind, so berechtigen sie
+blos zu dem Urtheile: das _kann_ Offenbarung seyn, d. h. wenn
+vorausgesetzt wird, daß in Gott der Begriff einer Offenbarung vorhanden
+gewesen sey, und daß er ihn habe darstellen wollen, so ist in der
+gegebnen Erscheinung nichts, was der möglichen Annahme, sie sey eine
+dergleichen Darstellung, widersprechen könnte. Es wird also durch eine
+solche Prüfung nach den Kriterien blos problematisch, daß irgend etwas
+eine Offenbarung seyn könne; dieses problematische Urtheil aber ist nun
+auch völlig sicher.
+
+Es wird nemlich in demselben eigentlich zweierlei ausgesagt; zuerst: es
+ist überhaupt möglich, daß Gott den Begriff einer Offenbarung gehabt
+habe, und daß er ihn habe darstellen wollen -- und dies ist schon
+unmittelbar aus der Vernunftmäßigkeit des Offenbarungsbegriffs, in
+welchem diese Möglichkeit angenommen wird, klar; und dann: es ist
+möglich, daß diese bestimmte angebliche Offenbarung eine Darstellung
+desselben sey. Das letztere Urtheil kann nun, und muß der Billigkeit
+gemäß, vor aller Prüfung vorher von jeder als Offenbarung angekündigten
+Erscheinung gefällt werden; in dem Sinne nemlich: es sey möglich, daß
+sie die Kriterien einer Offenbarung an sich haben könne. Hier nemlich
+(vor der Prüfung vorher) ist das problematische Urtheil aus zweien
+problematischen zusammengesetzt. Wenn aber diese Prüfung vollendet, und
+die angekündigte Offenbarung in derselben bewährt gefunden ist, so ist
+das erstere nicht mehr problematisch, sondern völlig sicher; die
+Erscheinung hat alle Kriterien einer Offenbarung au sich: man kann daher
+nun mit völliger Sicherheit, ohne noch ein anderweitiges Datum zu
+erwarten, oder irgend woher einen Einspruch zu befürchten, urtheilen,
+sie _könne_ eine seyn. Aus der Prüfung nach den Kriterien ergiebt sich
+also das, was sich aus ihnen ergeben kann, nicht blos als
+wahrscheinlich, sondern als gewiß, ob sie nemlich göttlichen Ursprungs
+seyn _könne_; ob sie es aber _wirklich sey_, -- darüber ergiebt sich aus
+ihr gar nichts, denn davon ist bei ihrer Übernehmung gar nicht die Frage
+gewesen.
+
+Nach Vollendung dieser Prüfung kommt nun in Absicht auf ein
+kategorisches Urtheil das Gemüth, oder sollte es wenigstens vernünftiger
+Weise, in ein völliges Gleichgewicht zwischen dem Für und dem Wider;
+noch auf keine Seite geneigt, aber bereit, bei dem ersten kleinsten
+Momente sich auf die eine oder die andre hinzuneigen. Für ein
+verneinendes Urtheil ist kein der Vernunft nicht widersprechendes
+Moment denkbar; weder ein strenger, noch ein zur wahrscheinlichen
+Vermuthung hinreichender Beweis; denn der verneinende ist eben so und
+aus eben den Gründen unmöglich als der bejahende; noch eine Bestimmung
+des Begehrungsvermögens durchs praktische Gesetz, weil die Annehmung
+einer alle Kriterien der Göttlichkeit an sich habenden. Offenbarung
+diesem Gesetze in nichts widerspricht. (Es läßt sich zwar allerdings
+eine Bestimmung des untern Begehrungsvermögens durch die Neigung denken,
+welche uns gegen die Anerkennung einer Offenbarung einnehmen könnte, und
+man kann, ohne sich der Lieblosigkeit schuldig zu machen, wol annehmen,
+daß eine solche Bestimmung _bei manchem_ der Grund sey, warum er keine
+Offenbarung annehmen wolle; aber eine solche Neigung widerspricht
+offenbar der praktischen Vernunft.) Es muß sich also, ein Moment für das
+bejahende Urtheil auffinden lassen, oder wir müssen in dieser
+Unentschiedenheit immer bleiben. Da auch dieses Moment weder ein
+strenges, noch ein zur wahrscheinlichen Vermuthung hinreichender Beweis
+seyn kann, so muß es eine Bestimmung des Begehrungsvermögens seyn.
+
+Schon ehemals sind wir mit dem Begriffe von Gott in diesem Falle
+gewesen. Unsere bei allem Bedingten Totalität der Bedingungen suchende
+Vernunft führte uns in der Ontologie auf den Begriff des allerrealsten
+Wesens, in der Cosmologie auf eine erste Ursache, in der Teleologie auf
+ein verständiges Wesen, von dessen Begriffen wir die in der Welt für
+unsre Reflexion allenthalben nothwendig anzunehmende Zweckverbindung
+ableiten könnten; es zeigte sich schlechterdings keine Ursache, warum
+diesem Begriffe nicht etwas außer uns korrespondiren sollte, aber
+dennoch konnte unsre theoretische Vernunft ihm diese Realität durch
+nichts zusichern. Durch das Gesetz der praktischen Vernunft aber wurde
+uns zum Zwecke unsrer Willensform ein Endzweck aufgestellt, dessen
+Möglichkeit für uns nur unter der Voraussetzung der Realität jenes
+Begriffs denkbar war; und da wir diesen Endzweck schlechterdings wollen,
+mithin auch theoretisch seine Möglichkeit annehmen mußten, so mußten wir
+auch zugleich die Bedingungen desselben, die Existenz Gottes, und die
+unendliche Dauer aller moralischen Wesen annehmen. Hier wurde also ein
+Begriff, dessen Gültigkeit vorher schlechterdings problematisch war,
+nicht durch theoretische Beweisgründe, sondern um einer Bestimmung des
+Begehrungsvermögens willen realisirt. -- In Absicht der Aufgabe sind wir
+hier ganz in dem gleichen Falle. Es ist nemlich ein Begriff in unserm
+Gemüthe vorhanden, der blos als solcher vollkommen denkbar ist, und
+nachdem eine alle Kriterien einer Offenbarung an sich habende
+Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben ist, so ist schlechterdings nichts
+mehr möglich, was der Annahme seiner Gültigkeit widersprechen könnte; es
+läßt sich aber auch kein theoretischer Beweisgrund aufzeigen, der uns
+berechtigen könnte, diese Gültigkeit anzunehmen. Dieselbe ist also
+völlig problematisch. Daß man aber bei Auflösung dieser Aufgabe mit der
+der obigen nicht völlig gleichen Schritt halten könne, fällt bald in die
+Augen. Der Begriff von Gott nemlich war _a priori_ durch unsre Vernunft
+gegeben, war als solcher uns schlechterdings nothwendig, und wir konnten
+mithin die Aufgabe unsrer Vernunft, über seine Gültigkeit außer uns
+etwas zu entscheiden, nicht so nach Belieben ablehnen; für den einer
+Offenbarung aber haben wir _a priori_ kein dergleichen Datum anzuführen,
+und es wäre mithin recht wohl möglich, diesen Begriff entweder überhaupt
+nicht zu haben, oder die Frage über seine Gültigkeit außer uns als
+völlig unnütz von der Hand zu weisen. Was hieraus, daß er _a priori_
+nicht gegeben ist, schon unmittelbar folgt, daß nemlich auch keine _a
+priori_ geschehne Willensbestimmung sich werde aufzeigen lassen, die uns
+bestimme seine Realität anzunehmen, weil ja dann diese Willensbestimmung
+das vermißte Datum _a priori_ seyn würde, wird völlig klar, wenn man
+sich erinnert, daß, um sich den uns _a priori_ aufgestellten Endzweck
+als möglich zu denken, nichts weiter erfordert wird, als die Existenz
+Gottes, und die Fortdauer endlicher moralischer Wesen anzunehmen, um
+welche Sätze, ihrer Materie nach, es im Begriffe einer Offenbarung gar
+nicht zu thun ist, der sie vielmehr zum Behuf seiner eignen Möglichkeit
+schon als angenommen voraussetzt; es ist vielmehr blos um die Annehmung
+einer gewissen Form der Bestätigung dieser Sätze zu thun. Aus der
+Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz läßt
+mithin kein Moment, die Gültigkeit des Offenbarungsbegriffs anzunehmen,
+sich ableiten. Vielleicht aber aus einer durch das obere dem
+Moralgesetze gemäß geschehne Bestimmung des untern? -- Das Moralgesetz
+nemlich gebietet schlechthin, ohne Rücksicht auf die Möglichkeit oder
+Unmöglichkeit, überhaupt, oder in einzelnen Fällen eine Kausalität in
+der Sinnenwelt zu haben; und durch die dadurch geschehne Bestimmung des
+obern Begehrungsvermögens, das Gute schlechthin zu wollen, wird das
+untere auch durch Naturgesetze bestimmbare bestimmt, _die Mittel_ zu
+wollen, dasselbe wenigstens in sich (in seiner sinnlichen Natur)
+hervorzubringen. Das obere Begehrungsvermögen will schlechthin den
+Zweck, das untere will die Mittel dazu. Nun ist es, laut der §. 8.
+geschehnen Entwickelung der formalen Funktion der Offenbarung, welche
+zugleich die einzige ihr wesentliche ist, ein Mittel für sinnlich
+Menschen, im Kampfe der Neigung gegen die Pflicht, der letztern die
+Oberhand über die erstere zu verschaffen, wenn sie sich die Gesetzgebung
+des Heiligsten unter sinnlichen Bedingungen vorstellen dürfen.
+Diese Vorstellung ist denn die einer Offenbarung. Das untere
+Begehrungsvermögen muß mithin unter obigen Bedingungen die Realität des
+Begriffs der Offenbarung nothwendig wollen, und, da gar kein
+vernünftiger Grund dagegen ist, so bestimmt dasselbe das Gemüth, ihn als
+wirklich realisirt anzunehmen, d. h. als bewiesen anzunehmen, eine
+gewisse Erscheinung sey wirklich durch göttliche Kausalität bewirkte
+absichtliche Darstellung dieses Begriffs, und sie dieser Annahme gemäß
+zu brauchen.
+
+Eine Bestimmung durchs untere Begehrungsvermögen die Realität einer
+Vorstellung zu wollen, deren Gegenstand man nicht selbst hervorbringen
+kann, ist, sie sey auch bewirkt durch was sie wolle, ein _Wunsch_;
+mithin liegt der Aufnahme einer gewissen Erscheinung als göttlicher
+Offenbarung, nichts mehr als ein Wunsch zum Grunde. Da nun ein solches
+Verfahren, etwas zu glauben, weil das Herz es wünscht, nicht wenig, und
+nicht mit Unrecht, verschrieen ist, so müssen wir noch einige Worte,
+wenn auch nicht zur Deduktion der Rechtmäßigkeit, doch zur Ablehnung
+aller Einsprüche gegen dieses Verfahren im gegenwärtigen Falle
+hinzusetzen.
+
+Wenn ein bloßer Wunsch uns berechtigen soll, die Realität seines Objekts
+anzunehmen, so muß derselbe sich auf die Bestimmung des obern
+Begehrungsvermögens durchs Moralgesetz gründen, und durch dieselbe
+entstanden seyn; die Annahme der Wirklichkeit seines Objekts muß uns die
+Ausübung unsrer Pflichten, und zwar nicht etwa blos dieser oder jener,
+sondern des pflichtmäßigen Verhaltens überhaupt erleichtern, und von der
+Annahme des Gegentheils muß sich zeigen lassen, daß sie dieses
+pflichtmäßige Verhalten in den wünschenden Subjekten erschweren würde;
+und dieses darum, weil wir nur bei einem Wunsche dieser Art einen Grund
+anführen können, warum wir über die Wirklichkeit seines Objekts
+überhaupt etwas annehmen, und die Frage über dieselbe nicht gänzlich
+abweisen wollen. Daß beim Wunsche einer Offenbarung dieses der Fall sey,
+ist schon oben zur Genüge gezeigt.
+
+Mit diesem Kriterio der Annehmbarkeit eines gewünschten blos um des
+Wunsches willen, muß sich nun auch das zweite vereinigen, nemlich die
+völlige Sicherheit, daß wir nie eines Irrthums bei dieser Annahme werden
+überfuhrt werden können, in welchem Falle die Sache _für uns_ völlig
+wahr, es für uns eben so gut ist, als ob dabei gar kein Irrthum möglich
+wäre. Dies findet nun bei der Annahme einer alle Kriterien der
+Göttlichkeit an sich habenden Offenbarung, d. i. bei der Annahme, daß
+eine gewisse Erscheinung durch unmittelbare göttliche Kausalität dem
+Begriffe einer Offenbarung gemäß bewirkt sey, der höchsten Strenge nach
+statt. Der Irrthum dieser Annahme kann uns, und wenn wir Ewigkeiten
+hindurch an Einsichten zunehmen, nie aus Gründen einleuchten, oder
+dargethan werden; denn dann müßte, da vor der theoretischen Vernunft
+Richterstuhl diese Annahme schlechterdings nicht gehört, gezeigt werden
+können, daß sie der praktischen Vernunft, nemlich dem durch dieselbe
+gegebnen Begriffe von Gott widerspräche, welcher Widerspruch aber, da
+das Moralgesetz für alle vernünftige Wesen auf jeder Stufe ihrer
+Existenz das gleiche ist, schon jetzt erhellen müßte. Eben so wenig kann
+ein solcher Irrthum, wie es bei andern menschlichen Wünschen, die meist
+auf die Zukunft gehen, so oft der Fall ist, durch eine nachmalige
+Erfahrung dargethan werden; denn wie sollte die Erfahrung wol beschaffen
+seyn, die uns belehren könnte, eine einem möglichen Begriffe in Gott
+völlig gemäße Wirkung sey _nicht_ durch die Kausalität dieses Begriffs
+bewirkt? welches eine offenbare Unmöglichkeit ist: oder auch nur die,
+welche wir, im Falle daß sie es sey, machen müßten, und aus deren
+Abwesenheit wir schließen könnten, sie sey es nicht? -- Die Untersuchung
+ist bis zu einem Punkte getrieben, von welchem aus sie für uns nicht
+weiter gehen kann: bis zur Einsicht in die völlige Möglichkeit einer
+Offenbarung sowohl überhaupt, als insbesondre durch eine bestimmt
+gegebne Erscheinung; sie ist _für uns_ (alle endliche Wesen) völlig
+geschlossen; wir sehen am Endpunkte dieser Untersuchung mit völliger
+Sicherheit, daß über die Wirklichkeit einer Offenbarung schlechterdings
+kein Beweis weder für sie, noch wider sie statt finde, noch je statt
+finden werde, und daß, wie es mit der Sache an sich sey, nie irgend ein
+Wesen wissen werde, als Gott allein. -- Wollte man etwa noch zuletzt als
+den einzigen Weg, wie wir hierüber belehrt werden könnten, annehmen,
+Gott selbst könne es uns mittheilen, so wäre dies eine neue Offenbarung,
+über deren objektive Realität die vorige Unwissenheit entstehen würde,
+und bei der wir wieder da seyn würden wo wir vorher waren. -- Da es aus
+allem gesagten völlig sicher ist, daß über diesen Punkt keine
+Überführung des Irrthums, d. i. daß _für uns_ überhaupt kein Irrthum
+darüber möglich sey, eine Bestimmung des Begehrungsvermögens aber uns
+treibt, uns für das bejahende Urtheil zu erklären, so können wir mit
+völliger Sicherheit dieser Bestimmung nachgeben[28].
+
+Diese Annahme einer Offenbarung ist nun, da sie auf eine Bestimmung des
+Begehrungsvermögens rechtmäßig sich gründet ein _Glaube_, den wir zum
+Unterschiede vom _reinen Vernunftglauben_ an Gott und Unsterblichkeit,
+der sich auf etwas _materielles_ bezieht, den _formalen, empirisch
+bedingten, Glauben_ nennen wollen. Der Unterschied beider, und alles,
+was wir über den letztern noch zu sagen haben, wird aus einer
+Vergleichung der Bestimmung des Gemüths bei einem oder dem ändern nach
+Ordnung der Kategorientitel sich ergeben.
+
+Der _Qualität_ nach nemlich ist der Glaube im ersten so wie im zweiten
+Falle eine freie durch keine Gründe erzwungne Annahme der Realität eines
+Begriffs, dem diese Realität durch keine Gründe zugesichert werden kann,
+im ersten Falle eines gegebnen, im zweiten eines gemachten, im ersten um
+einer negativen Bestimmung des untern Begehrungsvermögens (§. 2.) durch
+das obere, im zweiten um einer positiven Bestimmung desselben willen
+vermittelst jener negativen. Dies sind Verschiedenheiten, welche schon
+angezeigt, und deren Folgen schon entwickelt worden. Aber es zeigt sich
+hier noch eine neue. Im reinen Vernunftglauben nemlich wird blos
+angenommen, daß einem Begriffe, dem von Gott, überhaupt ein Gegenstand
+außer uns korrespondire, (denn der Glaube an Unsterblichkeit läßt sich
+als von der Existenz Gottes blos abgeleitet betrachten, und wir haben
+mithin hier keine besondre Rücksicht auf ihn zu nehmen): im
+Offenbarungsglauben aber nicht blos das, sondern auch, daß ein gewisses
+gegebnes ein diesem Begriffe korrespondirendes sey. Im letztern also
+scheint das Gemüth einen Schritt weiter zu gehen, und eine kühnere
+Anmaaßung zu machen, die eine größere Berechtigung für sich anzuführen
+haben sollte. Aber das hegt in der Natur beider Begriffe, und der
+Schritt ist wirklich im letzteren Falle nicht kühner, als im ersteren.
+Der Begriff von Gott nemlich ist schon _a priori_ völlig bestimmt
+gegeben, so weit er nemlich von uns bestimmt werden kann, und läßt durch
+keine Erfahrung, und eben so wenig durch Schlüsse aus der angenommenen
+Existenz sich weiter bestimmen. Eine Realisation desselben kann mithin
+gar nichts, weiter thun, als die Existenz eines demselben
+korrespondirenden Gegenstandes annehmen; sie kann weiter nichts zu ihm
+hinzusetzen, weil dieser Gegenstand nur auf diese eine _a priori_
+gegebne Art bestimmt seyn kann. Im Begriffe der Offenbarung aber wird
+eine zu gebende Erfahrung gedacht, die als solche, und inwiefern sie das
+ist, _a priori_ gar nicht bestimmt werden kann, sondern als _a
+posteriori_ auf mannigfaltige Art bestimmbar angenommen werden muß. Sie
+als realisirt annehmen, heißt nichts anderes, und kann nichts anderes
+heißen, als sie völlig bestimmt gegeben zu denken; diese völlige
+Bestimmung muß aber durch die Erfahrung gegeben werden. Folglich findet
+gar keine Annahme der Realität dieses Begriffs überhaupt (_in
+abstracto_) statt, sondern er kann nur durch Anwendung auf eine
+bestimmte Erscheinung (_in concreto_) realisirt werden, und durch diese
+Anwendung geschieht nichts anderes, als was im reinen Vernunftglauben
+geschieht: es wird angenommen, daß einem _a priori_ vorhandenen Begriffe
+etwas außer ihm entspreche. Wenn von der _Quantität_ des Glaubens die
+Rede ist, so kann damit nur eine _subjektive_ gemeint seyn, weil kein
+Glaube auf objektive Gültigkeit Anspruch macht, in welchem Falle er kein
+Glaube wäre. In dieser Rücksicht ist nun der reine Vernunftglaube
+allgemeingültig für alle endliche vernünftige Wesen, weil er sich auf
+eine _a priori_ geschehne Bestimmung des Begehrungsvermögens durch das
+Moralgesetz, etwas nothwendig zu wollen, gründet, und auf einen _a
+priori_ durch die reine Vernunft gegebnen Begriff geht. Er läßt sich
+zwar niemanden aufdringen, weil er auf eine Bestimmung der Freiheit sich
+gründet, aber er läßt sich von jedermann fordern, und ihm
+ansinnen. -- Es leuchtet sogleich ein, daß der empirisch bedingte Glaube
+auf diese Allgemeingültigkeit nicht Anspruch machen könne. Denn theils
+geht er auf einen nicht gegebnen, sondern gemachten Begriff, der mithin
+nicht nothwendig im menschlichen Gemüthe ist. Wenn nun jemand auf diesen
+Begriff überhaupt nicht käme, so könnte er auch keine Darstellung
+desselben annehmen, und wir wurden mithin diese Annahme vergeblich in
+ihm voraussetzen, da wir nicht einmal den Begriff derselben in ihm mit
+Sicherheit voraussetzen können. Theils aber wird die Bestimmung des
+Gemüths, eine Darstellung dieses Begriffs anzunehmen, nur durch einen
+Wunsch, der sich auf ein empirisches Bedürfniß gründet, bewirkt. Wenn
+nun jemand dieses Bedürfniß _in sich_ nicht fühlt, wenn er auch
+historisch wissen sollte, daß es bei andern vorhanden sey, so kann in
+demselben nimmermehr der Wunsch entstehen, eine Offenbarung annehmen zu
+dürfen, mithin auch kein Glaube an dieselbe. -- Nur ein einziger Fall
+läßt sich denken, in welchem auch ohne das Gefühl dieses Bedürfnisses in
+sich selbst wenigstens ein vorübergehender Glaube möglich ist, wenn
+nemlich jemand in die Nothwendigkeit versetzt wird, durch die
+Vorstellung einer Offenbarung, ohne ihrer eben für sich selbst zu
+bedürfen, auf die Herzen andrer zu wirken, die derselben bedürfen. Der
+lebhafte, seiner Pflicht, Moralität nach seinen Kräften auch außer sich
+zu verbreiten, gemäße Wunsch, vereint mit der Überzeugung, daß dies bei
+den gegebnen Subjekten nur durch diese Vorstellung möglich sey, wird ihn
+treiben, sie zu gebrauchen. Mit wahrer Energie kann er sie nicht
+brauchen, ohne als ein selbst überzeugter und glaubender zu reden.
+Diesen Glauben zu heucheln, wäre gegen die Wahrheit und Lauterkeit des
+Gemüths, und folglich moralisch unmöglich. Das dadurch entstehende
+dringende Gefühl eines Bedürfnisses des Offenbarungsglaubens in dieser
+Lage wird, wenigstens so lange dieses Gefühl dauert; den Glauben selbst
+in ihm hervorbringen, wenn er auch etwa, nachdem er kälter geworden ist,
+diese Vorstellungen allmählig wieder bei Seite legen sollte[29].
+
+Es folgt also aus dem gesagten, daß der Glaube an Offenbarung sich nicht
+nur nicht aufdringen, sondern auch nicht einmal von jedermann fordern,
+oder ihm ansinnen lasse.
+
+So wie der Glaube an Offenbarung nur unter zwei Bedingungen möglich ist,
+daß man nemlich theils gut seyn wolle, theils der Vorstellung einer
+geschehnen Offenbarung als eines Mittels bedürfe, um das Gute in sich
+hervorzubringen[30], so kann auch der Unglaube in Rücksicht auf sie
+zweierlei Ursachen haben, daß man nemlich entweder gar keinen guten
+Willen habe, und mithin, alles, was uns zum Guten antreiben, und unsre
+Neigungen einschränken zu wollen das Ansehen hat, hasse, und von der
+Hand weise, oder daß man bei dem besten Willen nur die Unterstützung
+einer Offenbarung nicht bedürfe, um ihn in's Werk setzen zu können. Die
+erstere Verfassung der Seele ist tiefes moralisches Verderben; die
+letztere ist, wenn sie sich nur etwa nicht auf die natürliche Schwäche
+unsrer Neigungen, oder auf eine dieselben tödtende Lebensart, sondern
+auf wirksame Hochachtung des Guten, um sein selbst willen, gründet,
+wirkliche Stärke, und man darf, ohne Furcht, der Würde der Offenbarung
+dadurch etwas zu benehmen, das sagen, weil bei wirklich vorherrschender
+Liebe des Guten, ohne welche überhaupt kein Glaube möglich ist, nicht zu
+befürchten steht, daß jemand sie von der Hand weisen werde, so lange er
+noch irgend eine gute Wirkung derselben an sich verspürt. Aus welchen
+Ursachen von beiden der Unglaube bei einem bestimmten Subjekte
+entstanden sey, können nur die Früchte lehren.
+
+Zur Ablehnung einer übereilten Folgerung hieraus aber müssen wir schon
+hier anmerken, daß, wenn gleich nicht der Glaube an Offenbarung, dennoch
+die Kritik ihres Begriffs auf Allgemeingültigkeit Anspruch mache. Denn
+letztere hat nichts zu begründen, als die absolute Möglichkeit einer
+Offenbarung, sowohl in ihrem Begriffe, als daß etwas demselben
+korrespondirendes angenommen werden könne, und dies thut sie aus
+Principien _a priori_, mithin allgemeingültig. Jedem also wird durch
+sie angemuthet, zuzugestehen, daß nicht nur überhaupt eine Offenbarung
+möglich sey, sondern auch, daß eine in der Sinnenwelt wirklich gegebne
+Erscheinung, die alle Kriterien derselben an sich hat, eine seyn
+_könne_. Hierbei aber muß sie es bewenden lassen, und hierbei kann und
+muß es vernünftiger Weise jeder, der kein Bedürfniß derselben zum
+Gebrauche weder an sich, noch an ändern fühlt, bewenden lassen; ist aber
+durch die Kritik genöthigt, denen, die an sie glauben, die
+Vernunftmäßigkeit ihres Glaubens zuzugestehen, und sie in völlig ruhigem
+und ungestörtem Besitze und Gebrauche desselben zu lassen.
+
+In Absicht der _Relation_ bezieht sich der reine Vernunftglaube auf
+etwas Materielles, der Offenbarungsglaube aber blos auf eine bestimmte
+Form dieses _a priori_ gegebnen, und schon als angenommen
+vorausgesetzten Materiellen. Dieser Unterschied, der aus allem bisher
+gesagten zur Genüge klar ist, veranlaßt uns blos hier noch die Anmerkung
+zu machen, daß derjenige, der diese bestimmte Form einer Offenbarung
+nicht annimmt, darum das Materielle, Gott und Unsterblichkeit, nicht nur
+nicht nothwendig läugne, sondern daß er auch dem Glauben an dieselben in
+sich nicht nothwendig Abbruch thue, wenn er sie sich außer dieser Form
+eben so gut denken, und sie zur Willensbestimmung brauchen kann.
+
+In Absicht der _Modalität_ endlich drückt sich der reine Vernunftglaube,
+nach Voraussetzung der Möglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes,
+apodiktisch ans; es ist nemlich, einmal angenommen, daß das absolute
+Recht möglich sey, für uns schlechterdings nothwendig zu denken, daß ein
+Gott sey, und daß moralische Wesen ewig dauern. Der Glaube an
+Offenbarung aber kann sich nur kategorisch ausdrücken: eine gewisse
+Erscheinung _ist_ Offenbarung; nicht: sie muß nothwendig Offenbarung
+seyn, weil, so sicher es auch ist, daß uns kein Irrthum in diesem
+Urtheile gezeigt werden kann, das Gegentheil an sich doch immer möglich
+bleibt.
+
+
+§. 15.
+
+_Allgemeine Übersicht dieser Kritik._
+
+Ehe irgend eine Untersuchung über den Offenbarungsbegriff möglich war,
+mußte dieser Begriff wenigstens vorläufig bestimmt werden; und da es uns
+hier nicht so gut ward, wie bei gegebnen Begriffen in der reinen
+Philosophie, denen wir bis zu ihrer ersten Entstehung nachspüren, und
+sie gleichsam werden sehen, da hingegen dieser sich blos als ein
+empirischer ankündiget, und wenigstens, wenn auch bei näherer
+Untersuchung seine Möglichkeit _a priori_ sich ergiebt, nicht das
+Ansehen hat, ein Datum _a priori_ für sich anführen zu können: so hatten
+wir _vor der Hand_ darüber nur den Sprachgebrauch abzuhören. Dies
+geschah §. 5. Da aber dieser Begriff, wie schon vorläufig zu vermuthen,
+§. 5. aber vollkommen erweisbar war, nur in Beziehung auf Religion
+vernunftmäßig ist, so mußte eine Deduktion der Religion überhaupt zum
+Behuf der Ableitung des zu untersuchenden Begriffs aus seinem höhern
+vorausgeschickt werden (§. 2. 3. 4.).
+
+Nach dieser vorläufigen Bestimmung des Begriffs war zu untersuchen, ob
+er überhaupt einer philosophischen Kritik zu unterwerfen, und vor
+welchem Richterstuhle seine Sache anhängig zu machen sey. Das erste hing
+davon ab, ob er _a priori_ möglich sey, und das zweite mußte sich durch
+eine wirkliche Deduktion _a priori_ aus den Principien, von welchen er
+sich ableiten ließ, ergeben; indem offenbar jeder Begriff unter das
+Gebiet desjenigen Princips gehört, von welchem er abgeleitet ist. Diese
+Deduktion wurde §. 5. 6. 7. wirklich gegeben, und aus ihr erhellte, daß
+dieser Begriff vor den Richterstuhl der praktischen Vernunft gehöre. Der
+zweite Punkt, der einer strengen Prüfung unterworfen werden muß, ist
+mithin diese Deduktion _a priori_, weil mit ihrer Möglichkeit die
+Möglichkeit jeder Kritik dieses Begriffs überhaupt, und die Richtigkeit
+der gegebnen, zugleich aber auch die Vernunftmäßigkeit des kritisirten
+Begriffs selbst steht oder fällt.
+
+Da sich bei dieser Deduktion fand, daß der in Untersuchung befindliche
+Begriff kein Datum _a priori_ aufzuweisen habe, sondern dasselbe _a
+posteriori_ erwarte, so mußte die Möglichkeit dieses verlangten Datum in
+der Erfahrung, aber auch nur seine Möglichkeit, gezeigt werden. Dies
+geschah §. 8. Es kommt also bei Prüfung dieses §. blos darauf an, ob ein
+empirisches Bedürfniß einer Offenbarung, welches das verlangte Datum
+ist, nicht etwa wirklich aufgezeigt, sondern nur richtig angezeigt
+worden, und ob aus den empirischen Bestimmungen der Menschheit die
+Möglichkeit abgeleitet worden, daß ein solches Bedürfniß eintreten
+könne.
+
+Mehr um den Satz, daß die Untersuchung der Möglichkeit einer Offenbarung
+schlechterdings nicht vor das Forum der theoretischen Vernunft gehöre,
+welcher schon, aus der Deduktion ihres Begriffs erhellet, noch
+einleuchtender zu machen, als um einer systematischen Nothwendigkeit
+willen, wurde §. 9. noch die physische Möglichkeit einer Offenbarung,
+über welche an sich gar keine Frage entstehen konnte, gezeigt.
+
+Nach Beendigung dieser Untersuchungen muß es völlig klar seyn, daß der
+Begriff der Offenbarung überhaupt nicht nur an sich denkbar sey, sondern
+daß auch, im Falle des eintretenden empirischen Bedürfnisses sich etwas
+ihm korrespondirendes außer ihm erwarten lasse. Da aber dieses
+korrespondirende eine Erscheinung in der Sinnenwelt seyn soll, welche
+_gegeben_ werden muß (nicht _gemacht_ werden kann), so kann nun der
+menschliche Geist hierbei nichts weiter thun, als diesen Begriff auf
+eine dergleichen Erscheinung anwenden, und die Kritik weiter nichts, als
+ihn dabei leiten, d. i. die Bedingungen festsetzen, unter denen eine
+solche Anwendung möglich ist. Diese Bedingungen sind §. 10. 11. 12.
+entwickelt worden. Da dieselben nichts weiter, als die durch eine
+Analysis sich ergebenden Bestimmungen des Offenbarungsbegriffs selbst
+sind, so kommt es bei ihrer Prüfung nur darauf an, ob sie aus diesem
+Begriffe wirklich herfließen, und ob sie alle angegeben sind. Die
+Prüfung des letztern Punktes sucht §. 13. zu erleichtern.
+
+Da aber aus der Art dieses Begriffs sich offenbar ergeben hat, daß seine
+wirkliche Anwendung auf eine gegebne Erfahrung immer nur willkührlich
+ist, und sich auf keine Zunöthigung der Vernunft gründet, so hat §. 14
+noch gezeigt werden müssen, worauf diese Anwendung überhaupt sich
+gründe, und inwiefern sie vernunftmäßig sey. Auch diese Deduktion der
+Vernunftmäßigkeit dieses Verfahrens mit dem Offenbarungsbegriffe bedarf
+einer besondern Prüfung.
+
+Aus dieser kurzen Übersicht erhellet, daß die Kritik der Offenbarung
+aus Principien _a priori_ geführt werde -- denn bei Untersuchung des
+empirischen Datum für den Offenbarungsbegriff ist sie blos gehalten die
+Möglichkeit desselben zu zeigen; daß sie mithin, wenn in keinem der
+angezeigten Punkte ihr ein Fehler nachzuweisen ist, auf allgemeine
+Gültigkeit rechtmäßigen Anspruch mache. Sollten aber in gegenwärtiger
+Bearbeitung dieser Kritik dergleichen Fehler gemacht worden seyn, wie
+wol zu erwarten steht; so müßte es, wenn nur der Weg einer möglichen
+Kritik richtig angegeben ist, welches sich bald zeigen muß, besonders
+durch gemeinschaftliche Bemühungen, leicht seyn, ihnen abzuhelfen, und
+eine allgemeingeltende Kritik aller Offenbarung aufzustellen.
+
+Durch diese Kritik wird nun die Möglichkeit einer Offenbarung an sich,
+und die Möglichkeit eines Glaubens an eine bestimmte gegebne
+insbesondre, wenn dieselbe nur vorher vor dem Richterstuhle ihrer
+besondern Kritik bewährt gefunden, völlig gesichert, alle Einwendungen
+dagegen auf immer zur Ruhe verwiesen, und aller Streit darüber auf ewige
+Zeiten beigelegt[31]. Durch sie wird alle Kritik jeder besondern
+gegebnen Offenbarung begründet, indem sie die allgemeinen Grundsätze
+jeder dergleichen Kritik an den Kriterien aller Offenbarung aufstellt.
+Es wird, nach vorher ausgemachter historischer Frage, _was_ eine gegebne
+Offenbarung eigentlich lehre -- welche in einzelnen Fällen leicht die
+schwerste seyn dürfte, möglich, mit völliger Sicherheit zu entscheiden,
+ob eine Offenbarung göttlichen Ursprungs seyn könne, oder nicht, und im
+ersten Falle ohne alle Furcht irgend einer Störung an sie zu glauben.
+
+FUSSNOTEN:
+
+[Fußnote 1: Diese Vorrede, und das ächte vom Verfasser mit seinem Namen
+unterzeichnete Titelblatt wurden durch ein Versehen nicht in der
+Ostermesse, aber wohl späterhin, mir ausgegeben.
+
+_Der Verleger._]
+
+[Fußnote 2: Diese Form der empirischen Anschauung, insofern sie
+empirisch ist, ist der Gegenstand des Gefühls des Schönen. _Richtig
+verstanden_ entdeckt dies einen leichtern Weg zum Eindringen in das Feld
+der ästhetischen Urtheilskraft.]
+
+[Fußnote 3: Ehemals auch -- _Sittenlehre_ genannt.]
+
+[Fußnote 4: Es sind nemlich, bei der characteristischen Beschaffenheit
+endlicher Wesen leidend afficirt zu werden, und durch Spontaneität sich
+zu bestimmen, bei jeder Äußerung ihrer Thätigkeit Mittelvermögen
+anzunehmen, die von der einen Seite der Bestimmbarkeit durch Leiden, von
+der andern der Bestimmbarkeit durch Thun fähig sind.]
+
+[Fußnote 5: Ich füge zur Erläuterung auch hier noch hinzu, daß so
+etwas, wie Interesse am Guten blos von endlichen, d. h. empirisch
+bestimmbaren Wesen gelte, von dem Unendlichen aber gar nicht auszusagen
+sey: daß mithin in der reinen Philosophie, wo von allen empirischen
+Bedingungen gänzlich abstrahirt wird, der Satz: das Gute muß schlechthin
+darum geschehen, weil es gut ist -- ohne alle Einschränkung vorzutragen;
+für sinnlich bestimmbare Wesen aber so einzuschränken ist: das Gute
+wirkt Interesse, schlechthin darum, weil es gut ist, und dieses
+Interesse muß den Willen bestimmt haben, es hervorzubringen, wenn die
+Willensform rein moralisch seyn soll.]
+
+[Fußnote 6: Sollten wir nicht bei der Erziehung mehr auf die
+Entwickelung des Gefühls für das Erhabne bedacht seyn? -- ein Weg, den
+uns die Natur selbst öfnete, um von der Sinnlichkeit aus zur Moralität
+überzugehen, und der in unserm Zeitalter uns meist schon sehr früh durch
+Frivolitäten und Colifischets, und unter andern auch durch Theodiceen
+und Glückseeligkeitslehren, verdämmt wird. -- _Nil admirari_ -- _omnia
+humana infra so posita carnere_ -- ist es nicht das unsichtbare Wehen
+dieses Geistes, das uns hier weniger, da mehr an die classischen
+Schriften der Alten anzieht? Was müßten wir bei unsern ohne Zweifel
+entwickeltern Humanitätsgefühlen gegen Jene bald werden, wenn wir ihnen
+nur hierinn ähnlich werden wollten? und was sind wir jetzt gegen sie?]
+
+[Fußnote 7: Welches nicht zum Beweise, sondern κατ' ανθρωπον [Greek:
+kat' anthrôpon] gesetzt wird. Jede Behauptung muß auf sich selbst
+stehen, oder fallen. -- Der _verehrt_ Kanten noch wenig, der es nicht am
+ganzen Umrisse und Vortrage seiner Schriften gemerkt hat, daß er uns
+nicht seinen _Buchstaben, sondern seinen Geist_ mittheilen wollte; und
+er _verdankt_ ihm noch weniger.]
+
+[Fußnote 8: Die Vernachläßigung dieses Theils der Theorie des Willens,
+nemlich der Entwickelung der _positiven_ Bestimmung des sinnlichen
+Triebes durch das Sittengesetz führt nothwendig zum Stoicismus in der
+Sittenlehre -- dem Princip der Selbstgenugsamkeit -- und zur Läugnung
+Gottes und der Unsterblichkeit der Seele, wenn man consequent ist.]
+
+[Fußnote 9: Im Vorbeigehen die Frage: Soll der erste Grundsatz des
+Naturrechts ein Imperativ, oder eine Thesis seyn? Soll diese
+Wissenschaft im Tone der practischen, oder in dem der theoretischen
+Philosophie Vorgetragen werden?]
+
+[Fußnote 10: Welch ein sonderbares Zusammentreffen! -- «Wer sein Leben
+lieb hat, der wird es verlieren; wer es aber verlieret, der wirds
+erhalten zum ewigen Leben:»sagte Jesus; welches gerade so viel heißt,
+als das obige.]
+
+[Fußnote 11: Gott hat keine Rechte: denn er hat keine sinnliche
+Neigung.]
+
+[Fußnote 12: Welche beiden letztern Begriffe hier nur dazu da stehen,
+um die leere Stelle einer Idee zu bezeichnen, die aus ihrer Verbindung
+entsteht, und die für uns undenkbar ist.]
+
+[Fußnote 13: Wenn man von Gott redet, so heißt die Anforderung der
+practischen Vernunft an ihn nicht Gebot, sondern Gesetz. Sie sagt von
+ihm kein _Sollen_, sondern ein _Seyn_ aus; sie ist in Rücksicht auf ihn
+nicht _imperativ_, sondern _constitutiv_.]
+
+[Fußnote 14: Das Wort _recht_ (welches wohl zu unterscheiden ist von
+_einem Rechte_, von welchem die Lehrer des Naturrechts reden,) hat einen
+ihm eigenthümlichen Nachdruck, weil es keiner Grade der Vergleichung
+fähig ist. Nichts ist _so gut_, oder _so edel_, daß sich nicht noch
+etwas _besseres_ oder _edleres_ denken ließe; aber _recht_ ist nur eins:
+alles, worauf dieser Begriff anwendbar ist, ist entweder schlechthin
+recht oder schlechthin unrecht, und da giebt's kein drittes. Weder das
+lateinische _honestum_, noch das griechische καλον κ'αγαθον [Greek:
+kalon k'agathon] hat diesen Nachdruck. (Vielleicht das lateinische
+_par_ -- _egisti uti par est_ --?) Es ist ein Glück für unsre Sprache,
+daß man diesem Worte durch Mißbrauch desselben seinen Nachdruck nicht
+geraubt hat, welches sie ohne Zweifel dem Geschmacke der Superlativen,
+und der Übertreibung, -- der Meinung, daß es eben nicht viel gesagt sey,
+wenn man z. B. eine Handlung _recht_ nenne, und daß sie wenigstens
+_edel_ heißen müsse, zu verdanken hat.]
+
+[Fußnote 15: Die Frage: warum überhaupt moralische Wesen seyn sollten?
+ist leicht zu beantworten: wegen der Anforderung des Moralgesetzes an
+Gott, das höchste Gut außer Sich zu befördern, welches nur durch
+Existenz vernünftiger Wesen möglich ist.]
+
+[Fußnote 16: Wer unwillig wird, daß ich das sagte, dem sagte ich's
+nicht. Ich kenne aber Leser, denen man es allerdings sagen muß.]
+
+[Fußnote 17: Überhaupt haben alle, die durch historische,
+geographische, physische Deduktionen die kritische Philosophie
+_widerlegen_, noch nicht den ersten Satz der Philosophie gefaßt, die sie
+widerlegen.]
+
+[Fußnote 18: Daß dieser Deduktion gar nicht eine _objektive_, einen
+theoretischen Beweis _a priori_ begründende, sondern blos eine
+_subjektive_, für den empirisch-bedingten Glauben hinlängliche,
+Gültigkeit zugeschrieben werde, ist wohl für keinen Leser, der auch nur
+eine dunkle Ahndung von dem Gange und Ziele dieser Abhandlung hat, zu
+erinnern -- auch sogar dann nicht, wenn jemand ihren Sinn vorsätzlich
+misdeuten sollte, um den Leser irre zu führen.]
+
+[Fußnote 19: Ich sehe nicht ab, wie die Bewohner von Hispaniola, wenn
+Christoph Colon, statt durch seine vorgebliche Verfinsterung des Mondes
+nur Lebensmittel von ihnen zu erzwingen, dieselbe als göttliche
+Beglaubigung einer Gesandtschaft von ihm an sie in moralischen Absichten
+gebraucht hätte, ihm vor der Hand vernünftiger Weise ihre Aufmerksamkeit
+hätten versagen können, da der Erfolg dieser Naturbegebenheit nach
+seiner bestimmten Vorherverkündigung ihnen nach Naturgesetzen
+schlechterdings unerklärbar seyn mußte. Und wenn er denn auf diese
+Beglaubigung eine den Principien der Vernunft völlig angemessene
+Religion gegründet hätte, so hätten sie nicht nur auf keinen Fall etwas
+dabei verloren, sondern sie hätten auch diese Religion mit völliger
+Überzeugung so lange für unmittelbar göttlichen Ursprungs halten können,
+bis sie durch eigne Einsicht in die Naturgesetze, und durch die
+historische Belehrung, daß Colon sie eben so gut gekannt, und daß er
+also nicht allerdings ehrlich mit ihnen umgegangen, diese Religion zwar
+nicht mehr für göttliche _Offenbarung_ hätten halten können, aber doch
+verbunden geblieben wären, sie wegen ihrer gänzlichen Übereinstimmung
+mit dem Moralgesetze, für göttliche _Religion_ anzuerkennen.]
+
+[Fußnote 20: Wenn es erwiesen werden könnte, daß ein vernünftiges
+Fürwahrhalten einer Offenbarung Gottes als politischen Gesetzgebers
+(etwa als Vorbereitung auf eine moralische Offenbarung) möglich wäre,
+als mit welcher Möglichkeit des Fürwahrhaltens zugleich die Möglichkeit
+der ganzen Sache steht und fällt (ein Erweis, der aus dem oben §. 5.
+gesagten als fast unmöglich erscheint); so wäre es klar, daß der
+Gehorsam gegen dergleichen Gesetze in einer solchen Offenbarung auf
+Furcht der Strafe, und Hoffnung der Belohnung, nicht nur gegründet
+werden könnte, sondern müßte, da der Endzweck politischer Gesetze bloße
+Legalität ist, und diese durch jene Triebfedern am sichersten bewirkt
+wird.]
+
+[Fußnote 21: Ich bitte jeden, dem die hier zu beweisende Behauptung
+noch anstößig vorkommt, auf das von hier an folgende besonders
+aufzumerken. _Entweder_ die ganze Offenbarungskritik muß umgestoßen, und
+die Möglichkeit einer theoretischen Überzeugung _a posteriori_ von der
+Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung erhärtet werden, (worüber man
+sich an §. 5. zu halten hat:) _oder_ man muß den Satz: daß eine
+Offenbarung unsre übersinnliche Erkenntniß nicht erweitern könne,
+unbedingt zugeben.]
+
+[Fußnote 22: Zu Ablehnung übereilter Konsequenzen und unstatthafter
+Anwendungen merken wir nochmals ausdrücklich an, daß hier nur von als
+_objektiv gültig_ angekündigten Sätzen die Rede sey, und daß vieles, was
+als Erweiterung unsrer Erkenntniß des Übersinnlichen aussehe,
+versinnlichte Darstellung unmittelbarer, oder durch Anwendung dieser auf
+gewisse Erfahrungen entstandener Vernunftpostulate seyn könne; daß es
+mithin, wenn es erweislich das ist, durch dieses Kriterium nicht
+ausgeschlossen werde. Der Erweis davon gehört aber nicht hierher,
+sondern in die angewandte Kritik einer besondern Offenbarung.]
+
+[Fußnote 23: So ist es freilich eine richtige Regel: Fasse nie einen
+Entschluß in der Hitze des Affekts: aber diese Regel, als empirisch
+bedingt, kann sogar nicht auf Menschen allgemeine Anwendung haben, denn
+es ist wol möglich, und soll möglich seyn, sich von allen aufbrausenden
+Affekten gänzlich frei zu machen.]
+
+[Fußnote 24: Es folgt aber gar nicht, daß, weil ein gewisses Mittel für
+ein Subjekt, oder auch für die meisten von keinem Nutzen sey, es darum
+für niemanden einigen Nutzen haben könne; und man ist in den neuern
+Zeiten in Verwerfung vieler ascetischen Uebungen, aus Haß gegen den in
+den ältern damit getriebnen Mißbrauch, zu weit gegangen, wie mir's
+scheint. Daß es überhaupt gut und nützlich sey, seine Sinnlichkeit auch
+zuweilen da, wo kein ausdrückliches Gesetz redet, zu unterdrücken, blos
+um sie zu schwächen und immer freier zu werden, weiß jeder, der an sich
+gearbeitet hat.]
+
+[Fußnote 25: Daß die Juden älterer Zeiten wirklich so schlossen,
+bezeugen die Vorstellungen der Propheten gegen diesen Irrthum; daß sie
+in neuern Zeiten nicht klüger sind, beweisen die lächerlich kindischen
+Vorstellungen von Gott, die ihr Talmud enthält: ob durch Schuld ihrer
+Religion, oder ihre eigne, bleibt hier ununtersucht. -- Woher aber komme
+bei manchen Christen mittlerer und neuerer Zeiten sogar, der Wahn, daß
+gewisse Anrufungen, z. B. Kyrie Eleison, Vater unsers Herrn Jesu
+Christi, u. dergl. ihm besser gefallen, als andere?]
+
+[Fußnote 26: Wer mich siehet, siehet den Vater, -- sagte Jesus nicht
+eher, bis Philippus von ihm verlangte, ihm den Vater zu _zeigen_.]
+
+[Fußnote 27: Daß z. B. Jesus sich Unsterblichkeit gedacht habe, wenn er
+von Auferstehung redete, und daß beide Begriffe damals für völlig gleich
+gegolten, erhellet, außer seinen Reden beim Johannes über diesen
+Gegenstand, wo er die ununterbrochne Fortdauer seiner Anhänger in
+einigen Aussprüchen ganz rein ohne das Bild der Auferstehung, doch ohne
+sich auf den Unterschied zwischen Seele und Körper, und auf die vom
+körperlichen Tode mögliche Einwendung einzulassen, vorträgt; unter
+andern ganz offenbar aus jenem Beweise κατ' ανθρωπον [Greek: kat'
+anthrôpon] gegen die Sadducäer. Der angezogne Ausspruch Gottes konnte,
+alles übrige als richtig zugestanden, nichts weiter als die fortdauernde
+Existenz Abrahams, Isaaks, und Jakobs, zur Zeit Moses, aber keine
+eigentliche Auferstehung des Fleisches beweisen. Daß auch die Sadducäer
+es so verstanden, und nicht blos die körperliche Auferstehung, sondern
+Unsterblichkeit überhaupt, läugneten, folgt daraus, weil sie sich mit
+diesem Beweise Jesu befriedigten.
+
+Die Widersprüche, die aus einer zu groben Vorstellung dieser Lehre
+folgen, nöthigten schon Paulus, sie etwas näher zu bestimmen.]
+
+[Fußnote 28: Lasset uns das hier über die Bedingungen der Erlaubniß
+etwas zu glauben, weil das Herz es wünscht, gesagte, durch ein Beispiel
+vom Gegentheile klärer machen. Man könnte nemlich etwa die
+Wiedererneuerung des Umganges gewesener Freunde im künftigen Leben aus
+dem Verlangen guter zur Freundschaft gestimmter Menschen nach dieser
+Wiedererneuerung erweisen wollen. Mit einem solchen Beweise aber würde
+man dicht wohl fortkommen. Denn ob man gleich etwa sagen könnte, die
+Vollbringung mancher schweren Pflicht werde dem, der einen geliebten
+Freund in der Ewigkeit weiß, durch den Gedanken erleichtert werden, daß
+er sich dadurch des Genusses der Seligkeit mit seinem abgeschiednen
+Freunde immer mehr versichere, so würde, ganz abgerechnet, daß man wol
+unzählige Motiven der Art würde aufweisen können, denen man aber darum
+die objektive Realität zuzusprechen doch ein Bedenken tragen würde,
+dadurch doch gar nicht reine Moralität, sondern blos Legalität befördert
+werden, und es würde demnach eine vergebliche Bemühung seyn, diesen
+Wunsch von der Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das
+Moralgesetz ableiten zu wollen. Überhaupt sind wol -- der Wunsch,
+überhaupt Spuren der göttlichen moralischen Regierung in der ganzen
+Natur, und vorzüglich in unserm eignen Leben, und der, insbesondre eine
+Offenbarung annehmen zu dürfen, die einzigen, die mit Recht auf eine so
+erhabne Abstammung Ansprach machen möchten. Was die zweite Bedingung
+anbetrifft, so lassen sich schon hienieden der Analogie nach Gründe
+genug vermuthen, die eine solche Wiedervereinigung im künftigen Leben
+zweckwidrig machen könnten, als z. B. daß etwa der Zweck einer
+vielseitigen Ausbildung uns den Umgang des ehemaligen Freundes, dessen
+Absicht für unsre Bildung erreicht ist, unnütz, oder gar schädlich
+machen könnte, -- daß desselben Gegenwart in andern Verbindungen
+nöthiger, und für das Ganze nützlicher sey, -- daß die unsrige in ändern
+Verbindungen es sey u. dgl. Blos der letzten Bedingung entspricht die
+angenommene Realität dieses Wunsches, denn in einer Dauer ohne Ende kann
+diese Wiedervereinigung, wenn sie an keinen bestimmten Punkt dieser
+Dauer gebunden wird, immer noch erwartet werden, und mithin die
+Erfahrung ihrer Wirklichkeit nie widersprechen. Aus diesem Grunde also
+ist kein Beweis der Befriedigung dieses Wunsches möglich; und wenn es
+keinen ändern Beweis giebt (es giebt aber einen, der jedoch auch nur zur
+wahrscheinlichen Vermuthung hinreicht), so müßte das menschliche Gemüth
+sich über dieselbe auf _Hoffnung_, d. i. auf eine durch eine Bestimmung
+des Begehrungsvermögens motivirte Hinneigung des Urtheils auf _eine_
+Seite bei einem Gegenstände, der übrigens als problematisch erkannt
+wird, einschränken.
+
+Übrigens hat es in Absicht der Unwiderlegbarkeit mit den unmittelbaren
+Postulaten der praktischen Vernunft, der Existenz Gottes, und der ewigen
+Fortdauer moralischer Wesen die gleiche Bewandtniß. Unsre Fortdauer zwar
+ist Gegenstand unmittelbarer Erfahrung; der Glaube, an die Fortdauer
+aber kann nie durch Erfahrung widerlegt werden; denn, wenn wir nicht
+existiren, so machen wir gar keine Erfahrung. So lange wir ferner als
+_wir_, d. i. als moralische Wesen, fortdauern, kann auch der Glaube an
+Gott weder durch Gründe, denn auf theoretische gründet er sich nicht,
+und das für die Ewigkeit gültige Gesetz der praktischen Vernunft
+unterstützt ihn, noch durch Erfahrung umgestoßen werden; denn die
+Existenz Gottes kann nie Gegenstand der Erfahrung werden, mithin auch
+aus der Ermangelung einer solchen Erfahrung sich nie auf die
+Nichtexistenz desselben schließen lassen. Aus eben diesen Gründen aber
+können diese Sätze auch nie, für irgend ein endliches Wesen, Gegenstände
+des _Wissens_ werden, sondern müssen in alle Ewigkeit Gegenstände des
+_Glaubens_ bleiben. Denn für die Existenz Gottes werden wir nie andre
+als moralische Gründe haben, da keine andern möglich sind, und unsrer
+eignen Existenz werden wir zwar für jeden Punkt derselben unmittelbar
+durch das Selbstbewußtseyn sicher seyn, für die Zukunft aber sie aus
+keinen ändern, als moralischen Gründen erwarten können.]
+
+[Fußnote 29: Daß dies nicht eine leere Vernünftelei sei, sondern sich
+auch in der Erfahrung, besondere beim Halten öffentlicher Reden an das
+Volk, bestätige, wird uns vielleicht jeder Religionslehrer, der etwa
+sich für seine Person der aus der Offenbarung hergenommenen
+Vorstellungen, nicht bedient, übrigens aber lebhaftes Gefühl seiner
+Bestimmung mit Ehrlichkeit (welches nicht wenig gesagt ist) vereinigt,
+wenn auch nicht öffentlich, doch wenigstens in seinem Herzen
+zugestehen. -- Es geschieht vermittelst der Begeisterung durch die
+Einbildungskraft; und dieser Umstand darf die Sache niemanden verdächtig
+machen, da ja die Offenbarung überhaupt nur durch dieses Vehikulum
+wirken kann, und soll.]
+
+[Fußnote 30: Dies waren auch die Maximen Jesu. In Absicht des erstern:
+So jemand _will_ den Willen thun des der mich gesandt hat, der wird
+innen werden, ob diese Lehre von Gott sey; und im Gegensatze: Wer Arges
+thut, hasset das Licht, und kommt nicht an das Licht. In Absicht des
+letztern: Die Starken bedürfen des Arztes nicht, sondern die Kranken;
+ich bin kommen die Sünder zur Busse zu rufen, und nicht, die
+Gerechten -- welche Aussprüche ich nicht für Ironie halte.]
+
+[Fußnote 31: Dieser Streit gründet sich auf eine Antinomie des
+Offenbarungsbegriffs, und ist völlig dialektisch. Anerkennung einer
+Offenbarung ist nicht möglich, sagt der eine Theil; Anerkennung einer
+Offenbarung ist möglich, sagt der zweite; und so ausgedrückt
+widersprechen sich beide Sätze geradezu. Wenn aber der erste so bestimmt
+wird: Anerkennung einer Offenbarung aus theoretischen Gründen ist
+unmöglich; und der zweite: Anerkennung einer Offenbarung um einer
+Bestimmung des Begehrungsvermögens willen, d. i. ein Glaube an
+Offenbarung, ist möglich; so widersprechen sie sich nicht, sondern
+können beide wahr seyn, und sind es beide, laut unsrer Kritik.]
+
+
+
+
+SCHLUSSANMERKUNG.
+
+Es ist eine sehr allgemeine Bemerkung, daß alles, was Spekulation ist,
+oder so aussieht, sehr wenig Eindruck auf das menschliche Gemüth mache.
+Man wird allenfalls angenehm dadurch beschäfftiget; man läßt sich das
+Resultat gefallen, weil man nichts dagegen einwenden kann, würde aber
+auch nichts arges daraus haben, wenn es anders ausgefallen wäre; denkt
+und handelt übrigens in praktischer Rücksicht wie vorher, so daß der auf
+Spekulation gegründete Satz wie ein todtes Kapital ohne alle Zinsen in
+der Seele zu liegen, scheint, und daß man seine Anwesenheit durch nichts
+gewahr wird. So ging es von jeher mit den Spekulationen der Idealisten
+und Skeptiker. Sie dachten, wie niemand, und handelten, wie alle.
+
+Daß gegenwärtige Spekulation, wenn sie auch etwa nicht nothwendig
+praktische Folgen aufs Leben hat, (wie sie doch, wenn sie sich
+behauptet, haben möchte,) dennoch in Absicht des Interesse nicht so kalt
+und gleichgültig werde aufgenommen werden, dafür bürgt ihr wol der
+Gegenstand, den sie behandelt. Es ist nemlich in der menschlichen Seele
+ein nothwendiges Interesse für alles, was auf Religion Bezug hat, und
+das ist denn ganz natürlich daraus zu erklären, weil nur durch
+Bestimmung des Begehrungsvermögens Religion möglich geworden ist; daß
+also diese Theorie durch die allgemeine Erfahrung bestätigt wird, und
+daß man sich fast wundern sollte, warum man nicht längst selbst von
+dieser Erfahrung aus auf sie kam. Wenn jemand etwa einen andern
+unmittelbar gewissen Satz, z. B. daß zwischen zwey Punkten nur Eine
+gerade Linie möglich sey, läugnen würde, so würden wir ihn vielmehr
+verlachen und bedauren, als uns über ihn erzürnen; und wenn ja etwa der
+Mathematiker sich dabey ereifern sollte, so könnte dies nur entweder aus
+Mißvergnügen über sich selbst herkommen, daß er ihn seines Irrthums
+nicht sogleich überführen könne, oder aus der Vermuthung, daß bey diesem
+hartnäckigen Abläugnen der böse Wille, ihn zu ärgern, (mithin doch auch
+etwas unmoralisches) zum Grunde liege: aber dieser Unwille würde doch
+ein ganz anderer seyn, als derjenige, der jeden, und den
+unausgebildetsten Menschen eben am meisten angreift, wenn jemand das
+Daseyn Gottes, oder die Unsterblichkeit der Seele abläugnet; welcher mit
+Furcht und Abscheu vermischt ist, zum deutlichen Zeichen, daß wir diesen
+Glauben als einen theuren Besitz, und denjenigen als unsern persönlichen
+Feind ansehen, der Mine macht, uns in diesem Besitze stören zu wollen.
+Dieses Interesse verbreitet sich denn verhältnißmäßig weiter, je mehrere
+Ideen wir auf die Religion beziehen, und mit ihr in Verbindung bringen
+können; und wir würden daher uns sehr bedenken, zu entscheiden, ob
+vorherrschende Toleranz in einer Seele, in welcher sie sich nicht auf
+langes anhaltendes Nachdenken gründen kann, ein sehr achtungswerther Zug
+sey. Aus eben diesem Interesse läßt sich auch im Gegentheile die
+empfindliche Abneigung erklären, mit der wir gegen Vorstellungen
+eingenommen werden, die wir etwa ehedem für heilig hielten, von denen
+wir aber bey zunehmender Reife uns überzeugt oder überredet haben, daß
+sie es nicht sind. Wir erinnern uns ja andrer Träume unsrer frühern
+Jahre, wie etwa des von einer uneigennützigen Hülfsbereitwilligkeit der
+Menschen, von einer arkadischen Schäferunschuld u. dergl. mit einem
+wehmüthig-frohen Andenken der Jahre, wo wir noch so angenehm träumen
+konnten; ohnerachtet das Gegentheil und die Erfahrungen, wodurch wir
+etwa darüber belehrt worden sind, uns doch an sich unmöglich angenehm
+seyn können. Der Täuschungen von oben angezeigter Art aber erinnern wir
+uns lange mit Verdruß, und es gehört viel Zeit und Nachdenken dazu, um
+auch darüber kalt zu werden; ein Phänomen, welches man gar nicht der
+dunkeln Vorstellung des durch dergleichen Ideen entstehenden Schadens,
+(indem wir ja den offenbaren Schaden selbst mit mehr Gleichmuth
+erblicken,) sondern blos daraus zu erklären hat, daß das Heilige uns
+theuer ist, und daß wir jede Beimischung eines fremdartigen Zusatzes als
+Entweihung desselben ansehen. Dieses Interesse zeigt sich endlich sogar
+darin, daß wir mit keinerlei Art Kenntnissen uns so breit machen, als
+mit vermeinten bessern Religionseinsichten, als ob hierin die größte
+Ehre liege, und daß wir sie -- wenn nicht etwa der gute Ton dergleichen
+Unterhaltungen verbannt hat, wiewohl eben das, daß er sie verbannen
+müßte, eine allgemeine Neigung zu denselben anzuzeigen scheint, -- so
+gern ändern mittheilen mögen, in der sichern Voraussetzung, daß dies ein
+allgemein interessanter Gegenstand sey.
+
+So sicher wir also von dieser Seite seyn dürften, daß gegenwärtige
+Untersuchung nicht ganz ohne Interesse werde aufgenommen werden, so
+haben wir eben von diesem Interesse zu befürchten, daß es sich gegen uns
+kehren, und den Leser in der ruhigen Betrachtung und Abwägung der Gründe
+stören könne, wenn er etwa voraussehen, oder wirklich finden sollte, daß
+das Resultat nicht ganz seiner vorgefaßten Meinung gemäß ausfalle. Es
+scheint also eine nicht ganz vergebliche Arbeit zu seyn, hier noch, ganz
+ohne Rücksicht auf die Begründung des Resultats, und gleich als ob wir
+nicht einen _a priori_ vorgeschriebnen Weg gegangen wären, der uns
+nothwendig auf dasselbe hätte führen müssen, sondern, als ob es gänzlich
+von uns abgehangen hätte, wie dasselbe ausfallen solle, zu untersuchen,
+ob wir Ursache gehabt hätten, ein günstigeres zu wünschen, oder ob
+gegenwärtiges etwa überhaupt das vorteilhafteste sey, das wir uns
+versprechen durften; kurz, dasselbe, ganz ohne Rücksicht auf seine
+Wahrheit, blos von Seiten seiner Nützlichkeit zu untersuchen.
+
+Aber hier stoßen wir denn zuerst auf diejenigen, welche in der besten
+Meinung von der Welt sagen werden, bey einer Untersuchung der Art könne
+überhaupt nichts kluges herauskommen, und es würde besser gewesen seyn,
+gegenwärtige ganz zu unterlassen; die alles, was mit der Offenbarung, in
+Verbindung steht, überhaupt nicht auf Principien zurückgeführt wissen
+wollen; die jede Prüfung derselben scheuen, fürchten, von sich ablehnen.
+Diese werden denn doch, wenn sie aufrichtig seyn wollen, zugestehen, daß
+sie selbst eine schlechte Meinung von ihrem Glauben haben, und mögen
+selbst entscheiden, ob ihnen die Achtung und Schonung derjenigen besser
+gefällt, welche die Sache der Offenbarung schon für völlig
+abgeurtheilt[TN13] und in allen Instanzen verlohren ansehen, und meinen,
+ein Mann, der auf seine Ehre halte, könne einmal mit ihr sich nicht mehr
+befassen, es sey sogar ein schlechtes Heldenstück, sie vollends zu
+Grunde zu richten, und möge man ja auch wohl aus mitleidiger Schonung,
+denen, die nun einmal ihr Herz daran gehängt haben, dies im Grunde
+unschuldige Spielwerk wohl gönnen. Doch haben wir, mit diesen es
+eigentlich hier nicht zu thun, denn von ihnen wird wahrscheinlich keiner
+diese Schrift lesen; sondern nur mit solchen, die eine Prüfung der
+Offenbarung verstatten.
+
+Gegenwärtige sollte unsrer Absicht nach die strengste seyn, welche
+möglich ist. Was haben wir nun durch dieselbe verlohren? was gewonnen?
+wo ist das Übergewicht?
+
+Verlohren haben wir alle unsere Aussichten auf Eroberungen, sowohl
+objektive, als subjektive. Wir können nicht mehr hoffen durch Hülfe
+einer Offenbarung in das Reich des Übersinnlichen einzudringen, und von
+da, wer weiß welche Ausbeute zurückzubringen, sondern müssen uns
+bescheiden, uns mit dem, was uns mit einemmale zu unsrer völligen
+Ausstattung gegeben war, zu begnügen. Eben so wenig dürfen wir weiter
+hoffen andre zu unterjochen, und sie zu zwingen ihren Antheil an dem
+gemeinschaftlichen Erbe, oder an dieser neuen vermeinten Akquisition von
+uns zu Lehn zu nehmen, sondern müssen, jeder für sich, uns auf unsre
+eignen Geschäfte einschränken.
+
+Gewonnen haben wir völlige Ruhe, und Sicherheit in unserm Eigenthume;
+Sicherheit vor den zudringlichen Wohlthätern, die uns ihre Gaben
+aufnöthigen, ohne daß wir etwas damit anzufangen wissen; Sicherheit vor
+Friedensstörern andrer Art, die uns das verleiden möchten, was sie
+selbst nicht zu gebrauchen wissen. Wir haben beide nur an ihre Armuth zu
+erinnern, die sie mit uns gemein haben, und in Absicht welcher wir nur
+darinn von ihnen verschieden sind, daß wir sie wissen, und unsern
+Aufwand darnach einrichten.
+
+Haben wir nun mehr verlohren, oder mehr gewonnen? -- Freilich scheint
+der Verlust der gehofften Einsichten in das Übersinnliche ein
+wesentlicher, ein nicht zu ersetzender, noch zu verschmerzender Verlust;
+wenn es sich aber bey näherer Untersuchung ergeben sollte, daß wir
+dergleichen Einsichten zu gar nichts brauchen, ja daß wir nicht einmal
+sicher seyn können, ob wir sie wirklich besitzen, oder ob wir auch sogar
+hierüber uns täuschen, so möchte es leichter werden, sich darüber zu
+trösten.
+
+Daß von der Realität aller Ideen vom Übersinnlichen keine objektive
+Gewißheit, sondern nur ein Glaube an sie stattfinde, ist nun zur Genüge
+erwiesen. Aller bisher entwickelte Glaube gründet sich auf eine
+Bestimmung des Begehrungsvermögens, (bey der Existenz Gottes, und der
+Seelen Unsterblichkeit auf eine des obern, bey dem Vorsehungs- und
+Offenbarungsbegriffe auf eine durch das obere geschehne Bestimmung, des
+untern,) und erleichtert gegenseitig wieder diese Bestimmung. Daß weiter
+keine Ideen möglich sind, an deren Realität zu glauben eine unmittelbare
+oder mittelbare Bestimmung durch das praktische Gesetz uns bewege, ist
+klärlich gezeigt. Es fragt sich also hier nur noch, ob nicht ein Glaube
+möglich sey, der _nicht_ durch eine dergleichen Bestimmung entsteht, und
+sie _nicht_ wieder erleichtert. Im ersten Falle muß es leicht
+auszumachen seyn, ob der Glaube _in concreto_ wirklich da ist; das muß
+sich nemlich aus den praktischen Folgen ergeben, die er, als die
+Willensbestimmung erleichternd, nothwendig hervorbringen muß. Im
+letztern Falle aber, wo keine dergleichen praktische Folgen möglich
+sind, scheint es, da der Glaube etwas blos subjektives ist, schwer,
+hierüber etwas festes zu bestimmen, und es hat völlig das Ansehen, daß
+uns nichts übrig bleibt, als jedem ehrlichen Manne auf sein Wort zu
+glauben, wenn er uns sagt: ich glaube das, oder ich glaube jenes.
+Dennoch ist es vielleicht möglich auch hierüber etwas auszumitteln. Es
+ist nemlich an sich gar nicht zu läugnen, daß man oft andre, und eben so
+oft sich selbst überredet, man glaube etwas, wenn man blos nichts
+dagegen hat, und es ruhig an seinen Ort gestellt seyn läßt. Von dieser
+Art ist fast aller historischer Glaube, wenn er sich nicht etwa auf
+eine Bestimmung des Begehrungsvermögens gründet, wie der an das
+historische in einer Offenbarung, oder der eines Geschichtforschers von
+Profession, der von der Achtung für sein Geschäft, und von der
+Wichtigkeit, die er in seine mühsamen Untersuchungen schlechterdings
+setzen muß, unzertrennlich ist; oder der einer Nation an eine
+Begebenheit, die ihren Nationalstolz unterstützt. Das Lesen der
+Begebenheiten und Handlungen von Wesen, die gleiche Begriffe und gleiche
+Leidenschaften mit uns haben, beschäftigt uns auf eine angenehme Art,
+und es trägt zur Vermehrung unsers Vergnügens etwas bei, wenn wir
+annehmen dürfen, daß dergleichen Menschen wirklich lebten, und wir
+nehmen dies um so fester an, je mehr die Geschichte uns interessirt, je
+mehr sie Ähnlichkeit mit unsern Begebenheiten oder unsrer Denkungsart
+hat; wir würden aber, besonders in manchen Fällen, auch nicht viel
+dagegen haben, wenn alles bloße Erdichtung wäre. Ist's auch nicht wahr,
+so ist es gut erfunden, möchten wir denken. Wie soll man nun hierüber zu
+einiger Gewißheit über sich selbst kommen? -- Die einzige wahre Probe,
+ob man etwas wirklich annehme, ist die, ob man darnach handelt, oder, im
+vorkommenden Falle der Anwendung, darnach handeln würde. Über Meinungen,
+die an sich keine praktische Anwendung haben, noch haben können, findet
+dennoch zu jeder Zeit ein Experiment statt, daß man sich nemlich aufs
+Gewissen frage, ob man wol für die Richtigkeit einer gewissen Meinung
+einen Theil seines Vermögens, oder das ganze, oder sein Leben, oder
+seine Freiheit verwetten wolle, wenn etwas gewisses darüber auszumachen
+seyn sollte. Man giebt dann einer Meinung, die an sich keine praktischen
+Folgen hat, durch Kunst eine praktische Anwendung. Wenn man auf diese
+Art jemanden eine Wette um sein ganzes Vermögen antrüge, daß kein
+Alexander der Große gelebt habe, so könnte er vielleicht diese Wette
+ohne Bedenken annehmen, weil er bei völliger Redlichkeit dennoch ganz
+dunkel denken möchte, daß diejenige Erfahrung, welche dies entscheiden
+könnte, schlechterdings nicht mehr möglich sey; wenn man aber etwa eben
+demselben die gleiche Wette darauf antrüge, daß kein Dalai Lama
+existire, mit dem Erbieten, die Sache an Ort und Stelle durch die
+unmittelbare Erfahrung zu verificiren, so möchte er vielleicht
+bedenklicher dabei werden, und sich dadurch verrathen, daß er mit seinem
+Glauben über diesen Punkt nicht völlig in Richtigkeit sey. Wenn man nun
+über den Glauben an übersinnliche Dinge, deren Begriff durch die reine
+praktische Vernunft _a priori_ nicht gegeben ist, die mithin an sich gar
+keine praktischen Folgen haben können, sich eben so eine beträchtliche
+Wette antrüge, so wäre es sehr leicht möglich, daß man dadurch, daß man
+sie von der Hand wiese, entdeckte, man habe bisher den Glauben an sie
+nicht gehabt, sondern sich nur überredet, ihn zu haben; wenn man aber
+diese Wette auch wirklich annähme, so könnte man noch immer nicht sicher
+seyn, ob sich nicht das Gemüth ganz dunkel besonnen habe, es habe hier
+noch gar nicht nöthig, sich auf seiner Schalkheit ertappen zu lassen, da
+bei einer solchen Wette gar nichts zu wagen sey, weil die Sache (bei
+dergleichen Ideen) in Ewigkeit nicht, weder durch Gründe, noch durch
+Erfahrungen auszumachen sey. Wenn also auch nicht darzuthun seyn sollte,
+daß an die Realität von dergleichen Ideen gar kein Glaube möglich sey;
+so ergiebt sich hieraus doch leicht soviel, daß es möglich sey, auch nur
+mit sich selbst in's Reine zu kommen, ob man diesen Glauben überhaupt
+habe, welches eben soviel ist, als ob er überhaupt und an sich nicht
+möglich wäre. Es ist hieraus zu beurtheilen, ob wir Ursache haben, über
+den Verlust unsrer Hoffnung durch eine Offenbarung erweiterte Aussichten
+in die übersinnliche Welt zu bekommen, sehr verlegen zu seyn.
+
+In Absicht des zweiten Verlustes bitten wir jeden, sich vor seinem
+Gewissen die Frage zu beantworten, zu welcher Absicht er eigentlich
+eine Religion haben wolle; ob dazu, um sich über andre zu erheben, und
+sich vor ihnen aufzublähen, zur Befriedigung seines Stolzes, seiner
+Herrschsucht über die Gewissen, welche weit ärger ist, als die
+Herrschsucht über die Körper; oder dazu, um sich selbst zum bessern
+Menschen zu bilden. -- Inzwischen bedürfen wir sie auch mit für andre,
+theils um reine Moralität unter ihnen zu verbreiten; aber da darf nur
+dargethan seyn, daß dies auf keinem ändern Wege, als dem angezeigten,
+geschehen könne, so werden wir ja gern, wenn dies wirklich unser Ernst
+ist, jeden andern vermeiden; theils, wenn wir das nicht können sollten,
+uns wenigstens der Legalität von ihnen zu versichern, -- ein Wunsch, der
+an sich völlig rechtmäßig ist. Und in Absicht der Möglichkeit ihn
+dadurch zu erreichen, ist denn ganz sicher nichts leichter, als den
+Menschen, der sich im Dunkeln überhaupt fürchtet, zu schrecken, ihn
+dadurch zu leiten, wohin man will, und ihn zu bewegen, in Hoffnung des
+Paradieses seinen sterblichen Leib brennen zu lassen, so sehr man will;
+wenn aber gezeigt ist, daß durch eine solche Behandlung der Religion die
+Moralität nothwendig gänzlich vernichtet werde, so wird man ja gar gern
+eine Gewalt aufgeben, zu der man kein Recht hat; da zumal diese
+Legalität weit sicherer, und wenigstens ohne schädliche Folgen für die
+Moralität durch andre Mittel erreicht wird.
+
+Dies wäre denn die Berechnung unsers Verlusts. Laßt um nun den Gewinn
+dagegen halten!
+
+Wir gewinnen völlige Sicherheit in unserm Eigenthume. Wir dürfen ohne
+Furcht, daß unser Glaube uns durch irgend eine Vernünftelei geraubt
+werde, ohne Besorgniß, daß man ihn lächerlich machen könne, ohne Scheu
+vor der Bezüchtigung des Blödsinns und der Geistesschwäche, ihn zu
+unserer Verbesserung brauchen. Jede Widerlegung muß falsch seyn, das
+können wir _a priori_ wissen: jeder Spott muß auf den Urheber
+zurückfallen.
+
+Wir gewinnen völlige Gewissensfreiheit, nicht vom Gewissenszwange durch
+physische Mittel, welcher eigentlich nicht statt findet; denn äußerer
+Zwang kann uns zwar nöthigen mit dem Munde zu bekennen, was er will,
+aber nie, im Herzen etwas dem ähnliches zu denken; sondern von dem
+unendlich härteren Geisteszwange durch moralische Bedrückungen und
+Vexationen, durch Zureden, Zunöthigungen, Drohungen, wer weiß welcher
+schlimmen Übel, die man unterm Gemüthe anlegt. Dadurch wird nothwendig
+die Seele in eine ängstliche Furcht versetzt, und quält sich so lange,
+bis sie es endlich so weit bringt, sich selbst zu belügen, und den
+Glauben in sich zu erheucheln; eine Heuchelei, welche weit schrecklicher
+ist, als der völlige Unglaube, weil der letztere den Charakter nur so
+lange, als er dauert, verderbet, die erstere aber ihn ohne Hoffnung
+jemaliger Besserung zu Grunde richtet, so daß ein solcher Mensch nie
+wieder die geringste Achtung oder das geringste Zutrauen zu sich fassen
+kann. Dies ist die Folge, welche das Verfahren, den Glauben auf Furcht
+und Schrecken, und auf diesen erpreßten Glauben erst die Moralität (eine
+Nebensache, die wol ganz gut seyn mag, wenn sie zu haben ist, in
+Ermangelung deren aber auch wol der Glaube allein uns durchhelfen kann,)
+gründen zu wollen, nothwendig haben muß, und welche er auch allemal
+gehabt haben würde, wenn man immer konsequent zu Werke gegangen, und die
+menschliche Natur von ihrem Schöpfer nicht zu gut eingerichtet wäre, als
+daß sie sich so sollte verdrehen lassen.
+
+Nach Maaßgabe dieser Grundsätze würde der einzige Weg -- ein Weg, den
+offenbar auch das Christenthum vorschreibt -- den Glauben in den Herzen
+der Menschen hervorzubringen, der seyn, ihnen durch Entwickelung des
+Moralgefühls das Gute erst recht lieb und werth zu machen, und dadurch
+den Entschluß, gute Menschen zu werden, in ihnen zu erwecken; dann sie
+ihre Schwäche allenthalben fühlen zu lassen, und nun erst ihnen die
+Aussicht auf die Unterstützung einer Offenbarung zu geben, und sie
+würden glauben, ehe man ihnen zugerufen hätte: glaubet!
+
+Und jetzt darf die Entscheidung, wo das Übergewicht sey, ob auf der
+Seite des Gewinns, oder der des Verlusts, dem Herzen eines jeden Lesers
+überlassen werden, mit Zusicherung des beiläufigen Vortheils, daß ein
+jeder dieses Herz selbst aus dem Urtheile, das es hierüber fället, näher
+wird kennen lernen.
+
+ANMERKUNGEN ZUR TRANSKRIPTION:
+
+[Anmerkung TN1: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier "Gesezzen" gedruckt.]
+
+[Anmerkung TN2: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier "änßert" gedruckt.]
+
+[Anmerkung TN3: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier "fordauern" gedruckt.]
+
+[Anmerkung TN4: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier "Aufhebug" gedruckt.]
+
+[Anmerkung TN5: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier "seyu" gedruckt.]
+
+[Anmerkung TN6: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier "sis" gedruckt.]
+
+[Anmerkung TN7: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier "4" gedruckt.]
+
+[Anmerkung TN8: Mit großer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer Fehler
+im Original, könnte aber auch ein geschriebener Dialekt sein, daher
+nicht verbessert (Rüchsicht an Stelle von Rücksicht).]
+
+[Anmerkung TN9: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier "Siegerinn" gedruckt.]
+
+[Anmerkung TN10: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier ein weiteres "bar" gedruckt.]
+
+[Anmerkung TN11: Mit großer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer
+Fehler im Original, könnte aber auch ein geschriebener Dialekt sein,
+daher nicht verbessert (Gnüge an Stelle von Genüge).]
+
+[Anmerkung TN12: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier "selbt" gedruckt.]
+
+[Anmerkung TN13: Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im
+Original ist hier "abgeurthelt" gedruckt.]
+
+
+
+
+
+End of the Project Gutenberg EBook of Versuch einer Kritik aller Offenbarung, by
+Johann Gottlieb Fichte
+
+*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VERSUCH EINER KRITIK ALLER ***
+
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+
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+
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+such as creation of derivative works, reports, performances and
+research. They may be modified and printed and given away--you may do
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+redistribution.
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+Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the
+terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or
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+
+1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be
+used on or associated in any way with an electronic work by people who
+agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few
+things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works
+even without complying with the full terms of this agreement. See
+paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
+Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
+and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
+works. See paragraph 1.E below.
+
+1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation"
+or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
+Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual works in the
+collection are in the public domain in the United States. If an
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+
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+electronic work, or any part of this electronic work, without
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+form. Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm
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+
+1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying,
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+Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
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+including obsolete, old, middle-aged and new computers. It exists
+because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
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+
+Volunteers and financial support to provide volunteers with the
+assistance they need, is critical to reaching Project Gutenberg-tm's
+goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
+remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
+Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
+and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
+To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
+and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
+and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.
+
+
+Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive
+Foundation
+
+The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
+501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
+state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
+Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
+number is 64-6221541. Its 501(c)(3) letter is posted at
+http://pglaf.org/fundraising. Contributions to the Project Gutenberg
+Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
+permitted by U.S. federal laws and your state's laws.
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+array of equipment including outdated equipment. Many small donations
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+The Foundation is committed to complying with the laws regulating
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+While we cannot and do not solicit contributions from states where we
+have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
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+any statements concerning tax treatment of donations received from
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+methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
+ways including checks, online payments and credit card donations.
+To donate, please visit: http://pglaf.org/donate
+
+
+Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic
+works.
+
+Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
+concept of a library of electronic works that could be freely shared
+with anyone. For thirty years, he produced and distributed Project
+Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.
+
+
+Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
+editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
+unless a copyright notice is included. Thus, we do not necessarily
+keep eBooks in compliance with any particular paper edition.
+
+
+Most people start at our Web site which has the main PG search facility:
+
+ http://www.gutenberg.org
+
+This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
+including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
+Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
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